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Full text of "Regesten der Bischöfe von Strassburg"

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REGESTEN 

DER   BISCHÖFE  VON   STRASSBIIRG 

VEKÖEFEiNTLtCHT 

VON  DER 

KOMMISSION  ZUR  HERAUSGABE  ELSÄSSISCHER 
GESCHICHTSQUELLEN. 


ERSTER   BAND. 


INNSBRUCK. 

VERLAG  DER  WAGNER'schen  UNIVERSITÄTS-BUCHHANDLUNG. 

1908. 


KEIJE^TEN 

1 1 1 

DER  BISCHÖFE  A^ON  8TRASSMUR(i 


VERüFFENTlAOlIT 


VON  DER 


KOMMISSION  ZUR  IIEKAUSOABE  ELSÄ8SISCHER 
UESCHICIITSüU  ELLEN. 

BAND   I 

ERSTER  TEIL:    DIE  ELSÄ88LSCHEN  ANNALEN  DER  STAUFERZEIT. 

EINE  QUELLEN ICRITISCIIE  EINLEITUNG 

VON 

1IER3IANN  BLOCH. 

ZWEITER  TEIL:    REOESTEN  DER  BISGIIÖEE  VON  STHASSi;UR(J 

BIS  ZUM  JAHRE  12U2 

VON 

PAUL  WENTZCKE. 


INNSIJUUCK. 

VERLAG   I)i:i;  \VAGNEK'S('UKN  UNIVERSITÄTS- r.IClllfANDLrNG. 

1908. 


UKÜCK  DEE  WAGNEK'SCHEN  UNlVEßSlTÄTS-BÜCHDKUCKEREI. 


I)£R 

ßADLSOHEN  IIISTOIILSCHEN  KOMMISSION 


ZUR 


FEIER  IHRER  FÜNFÜNDZWANZIGJÄIIRIGEN  WIRKSAMKEIT 

IN  l'HKUiNDNACHBARLICHER  GESINNUNG 


ZUGEEIGNET 


VON  DEH 


KOMMISSIOxN  ZUK  IIEßAUSGABE  ELSÄSSISOIIEK  GESCElCHTScn'ELLEX. 


Inhalt  des  ersten  Bandes. 


Erster  Teil : 

Die  Elsässischen  Aiinaleii    der  Stauierzeit    von    Hermann    Blocii.      .Mit    einem    Anhang 
von  Ernst  Pol  aczek. 


Vorwort 

Inhaltsverzeichnis 

Text 


V 

VII 

t 


Regesten  der  Bischöfe  von  Straßbiirg  !> 

Vorwort  . 

Literaturverzeichnis 

Regesten 

Nachtriipc  iiiiil  BiMiclitiLruiigi'n 

Orts-  und  l'i'rsoiu'iinuisliT  . 


Zweiter  Teil: 
s  znm  Jahre   120:2  von  Panl  Wenlzeke 


XIX 

XXIII 

■211 

.{So 

;t.s7 


IIEOESTEN 


DER   lUSCHÖFK  VON   8TRASSF,ril(i 

VKHdFFRNTLlCHT 


VON  DER 


KOMMISSION  ZUR  HERAUSGABE  ELSÄSSISCHER 
GESCHICHTSaUELLEN. 


BAND    1. 
ERSTER  TEIL. 

DIE  ELSÄSSISCHEN  ANNALEN  DER  STAÜFERZEIT. 

EINE  QUELLENKRITISGHE  EINLEITUNG 

VON 

HERMANiN  BLOCH. 


INNSBRUCK. 

VERLAfi   |)i;i;   W'AGNER'sciiKN  UNlVEKSlTÄTS-BrCHHANPlirNG. 


DIE 


EL8ÄSSIS(  HEN  ANNALEN  DEK  STAÜFEEZEIT. 


EINE  QUELLENKHITISCHE  EINLEITUNG 


zu  DEN 


REGESTEN  DER  BISCHÖFE  VON  STRASSBFRO 


VON 


HERMANN  BLOCH. 


MIT  EINEM  ANHANri  VON  ERNST  POLACZEK  UNI)  I:}  TAFELN. 


INNSBRUCK. 

VERLAG  DER  WAGNER'schen  ITNIVERSITÄTS-BÜCHKANDLING. 

1908. 


DRUCK  DEK  WAGNER'schen  UNIVERSITÄTS - BüCHDRüCKEREL 


Vorwort. 


Den  Freunden  am  Obeirhein  bring  ich  endlich  dies  Buch,  das  ans  ilirer  Mitte  her- 
vorging, dankbar  für  zwölf  Jahre  gemeinsamer  Arbeit  und  gemeinsamen  Lebens. 

Als  ich  den  Auftrag  ttbernahm.  die  Regesteii  der  ßischüie  von  Straliburg  zu  be- 
arbeiten, war  ich  von  vornherein  entschlossen,  neben  den  Urkunden  sogleich  die  alteren 
elsässischen  Geschichtsquellen  systematisch  zu  prüfen,  damit  ein  fester  Boden  für  die  Be- 
urteilung ihrer  Nachrichten  gewonnen  werde.  Es  war  nicht  angängig,  über  den  Wert  ihrer 
Meldungen  für  die  früheren  .Jahrhunderte  von  Fall  zu  Fall  zu  entscheiden,  sondern  es  kam 
darauf  an.  prinzipiell  über  die  Bedeutung  der  einzelnen  Quellen  Klarheit  zu  gewinnen. 

Daß  die  frühesten  Straßburger  .Tahrbüclicr.  die  Annales  breves  Argentinenses.  mit 
einer  Liste  der  älteren  Bischöfe  verbunden  waren,  die  der  Forschung  des  19.  Jahrhunderts 
manche  Schwierigkeiten  bereitet  hatte,  verstärkte  die  Notwendigkeit,  in  der  geplanten  Rich- 
tung vorzugehen.  Und  nachdem  diese  Quelle  als  eine  Fälschung  Grandidiers  nachgewiesen 
und  hierdurch  ihr  Bischofskatalog  beseitigt  war,  wurde  es  unvermeidlich,  neue  Einsiclit  in 
die  elsässische  Annalistik  der  Stauferzeit  zu  gewinnen,  der  Entstehungsgeschichte  der  wich- 
tigen „Marbacher"  Jahrbücher  und  dem  offeidmren  Zusammenhang  verschiedener  kleinerer 
Aufzeichnungen  bis  zu  festen  Ergeitnisseii  nachzuforschen. 

Die  Untersuchung  zum  Ende  zu  führen  und  damit  wenigstens  die  quellenkritische 
Grundlage  ffir  das  Regestenwerk  zu  schaffen,  blieb  mir  auch  nach  dem  Fortgang  von  Straß- 
burg überlassen.  Ich  lege  in  dieser  Arbeit  die  theoretische  "Lösung  vor.  Daß  sie  für  iln- 
verlorenen,  von  mir  erschlossenen  Quellen  praktisch  nutzbar  zu  nuiclien  ist,  wird  schon 
hier  durch  deren  Wiederiierstellung  gezeigt.  Für  die  uns  eriiallenen  .Jahrbücher  wird  der 
Beweis  durch  ihre  gleichzeilig  veröffentlichte  Ausgabe  in  den  Scriplores  rerum  Germani- 
carum  der  Monnmenta  (iermaniae  hislorica  erbracht. 

Wenn  das  gewünschte  Ziel  erreicht  nml  darülx'r  liinaus  einige  Erkenntnis  für  die 
Geschichte  des  Elsasses  gewonnen,  audi  wohl  hie  und  da  Ergebnisse  für  einzelne  außer- 
halb des  Elsasses  entstandene  Quellen  der  Stauferzeit  wenigstens  vorbereitet  werdtn  knimten. 


VI 

so  gcbiilul  (liT  Dank  dafür  vor  allem  dem  Leiter  der  Großh.  Universitätsbibliothek  zn  Jena, 
Herrn  Direktor  Dr.  Brandis,  der  mir  ermöglichte,  mich  in  Straßburg  wie  in  I^ostock  mit 
der  Ilandsclmft  der  sogenannten  Marbacher  Annaleu  zu  beschäftigen,  bis  ihr  Werden  offen 
vor  mir  lag.  Neben  ihm  sind  dankbar  die  Vorstände  der  kgl.  Staatsbililiothek  zu  München, 
der  kais.  Hofbibliothek  zu  Wien,  des  (irol^h.  Staatsarchivs  zu  üarmstadt,  und  der  hoch- 
würdige Herr  Abt  von  St.  Paul  in  Kärnten  zu  nennen,  die  mir  gestatteten,  ihrer  Obhut 
anvertraute  Handschriften  oder  Urkunden  in  Straßburg  zu  benutzen.  Hilfsbereite  För- 
derung fanden  meijie  Bitten  jederzeit  im  Großh.  Staatsarchiv  zu  Iv^arlsruhe.  Vor  allem 
aber  gedenke  ich  herzlich  der  vertrauten  Arbeitsstätte,  die  mir  das  Straßburger  Bezirks- 
archiv geboten  hat,  und  aller  seiner  Beamten,  au  ihrer  Spitze  des  früheren  Direktors, 
dessen  Unterstützung  mir  bis  zu  diesem  Augenblicke  stets  zu  Teil  geworden  ist. 

Gütige  Auskunft  auf  einzelne  Fragen  gewährten  0.  Holder -Egger,  H.  Kaiser,  F. 
Kiener,  G.  Leidinger,  W.  Levison,  E.  Pereis,  A.  Poucelet  S.  I.,  B.  Schmeidler,  H.  Steiuacker 
und  der  Freimd  W.  Lenel.  H.  Bresslau's  bewährter  Bat  ist  allen  Teilen  der  Arbeit  zu 
Gute  gekommen.  Für  das.  was  die  Chronik  Otto's  von  Freisiug  und  die  für  uns  beide 
wichtige  .Jenenser  Handschrift  angeht,  war  A.  Hofmeister  mein  treuer  Gehilfe;  aber  auch 
darüber  hinaus  hat  er  mich  verpflichtet.  Wie  er  in  Berlin,  so  war  in  Straßburg  P.  Wentzcke 
unermüdlich,  die  mir  unzugängliclien  Bücher  und  Archivalien  einzusehen;  ihm  lag  es 
außerdem  ob,  allen  Wünschen,  die  nur  im  Elsaß  si'lbst  zu  erfüllen  waren,  genüge  zu 
tun,  während  die  Leiter  des  kaiserl.  Bezirksarchivs  und  des  Stadtarchivs  ebenso  wie  die 
Verwaltung  der  kaiserl.  Universitäts-  und  Landesbibliothek  in  Stiaßburg  durch  ihre  Sen- 
dungen dafür  sorgten,  daß  ich  die  Arbeit  auch  in  der  Ferne  beenden  konnte. 

Wertvoll  ergänzt  wurde  ein  Teil  meiner  Ergebnisse  durch  meinen  lieben  Straß- 
burger Kollegen  E.  Polaczek,  der  die  Bilder  des  Codex  lenensis  behandelte.  Mit  uns  beiden 
vereinigt  sich  die  Kommission  zur  Herausgabe  Elsässischer  Geschichtsquellen  in  dem  auf- 
richtigen Dank  an  Se.  l^urciilaucht  den  Fürsten  zu  Holienlohe-Laiigenburg,  der  als  kaiser- 
hcher  Statthalter  in  Elsaß-Lothringen  gütigst  die  Mittel  uns  zur  Verfügung  stellte,  um  die 
Zeichnungen  —  die  der  Hohenburger  Schule  Herrads  von  Landsberg  nah  verwandt  sind 
—  hier  in  Lichtdrucken  von  J.  Manias-Straßburg  zu  veröffentlichen. 

Rostock,  den  21.  Dezember  1907. 

Hermann  Bloch. 


Inhalt. 


Allgemeine  Vorbemerkung. 


Seite 


Teil  I. 
Die  Annales  Argentinenses  breves  in  Grandidiers  Histoire  d'Alsace. 

§  1.     Das  Prol)leni. 

Die  Aimales  breves  nach  AI.  Siliiilt«'  eine  Kompilation.  Die  auseinanderstrebenden  Loiialnotizen. 
—  Bc/.icliungeii  zu  «leii  Oiielleii  der  Ann.  Mailiac.  —  Übcreinstiramung  mit  dem  Fragmenlum 
historicum  des  Urstisius 5 

§  2.    Das  Fragmentum  historicnin  iiicerti  auctoris. 
Die  letzte  Redaktion  der  Clironik  des  Mathias  von  Neuenhnrg.  —  Ihre  Überlieferung 8 

§  ;{.     Die  Aiiiiales  breves  und  das  Fragineutuiii  liistoricum. 

Übereinstimmung  der  Annalen  und  des  Textes  bei  Urstisius  gegenüber  den  Ann.  Mari)ac.  —  Das 
(ii-ündungsjahr  von  Kloster  Neuburg  bei  Hagoiiau.  -  Die  Ann.  breves  jünger  als  das  Fragm. 
Urstisii H, 

§  4.     Die  Annales  breves  und  die  Annales  Argentinenses  de.s  Ellcnhard. 
Die  Annales  codicis  Ellenbardi  als  Quelle  der  Ann.  breves ]:! 

§  5.     Die  Überschüssigen  Nachricliteii  der  Annales  breves. 

Berührungen  mit  Hermann  von  Reiclienau.  Bernold,  Annalisla  und  Chronograpbus  Saxo.  Annah's 
S.  Disibodi;  Ableitung  aus  deren  Ausgalien.  —  Die  ßekanntseiiaft  mit  dem  Codex  EUenhardi: 
Abfassungszeit   1785/8»; U 

§  6.  Die  Annales  breves  und  die  Histoire  de  1' Fglise  de  Strasbourg. 

Citat  aus  Otto  von  S.  Blasien  im  Wortlaut  einer  1787  noch  ungedruckti'ii  Anmerkung  Crandidiers  zur 
Bischofsgescbiclite.  —  Die  Ann.  breves  den  Ergebnissen  (irandidiers  angepaßt  und  ans  seinen 
damals  ungedruekten  Anmerkungen  zusammengestellt.  Die  Berichte  von  11:10-11:10.  - 
Der  erste  Münstei'hrand  und  das  Gefecht   h(>i  Gngcnheiin  im  Jahie  ll;l(> 17 

§  7.     Der  Isüsdici-  —  (ürandidier. 

Die  im  J.  1779  angeblich  verbrannte  Handschrift.  —  Das  Aultauehcn  der  Ann.  hrev<  s  im  .lahr,'  17S7 
noch  zu  Lebzeiten  (irandidiers.  —  Die  von  ihm  erkarnile  gemeinsame  Quille  des  fragmentum 
Ursli^ii    und    der  Annales   cod.  EUenhardi.  Seine  Absehrill    dc'r  „Chronik  (nillfrieds    von 

EnsmlngeM"  eine  Vorslufe  iler  .\nn.  breves.  -    Dir  l'.il-chuug  des  Wortlauts  zmii  .lahre   t-iüj.  -Jt 


VllI 


i^  8.     Die  Bischofsliste  an  der  Sj)itze  der  Annales  Argeiitinenses  l)reves. 


Seite 


nie  Versus  Erchenbaldi  und  der  Katalog  im  Ellenhardcodex.  (Die  Biscliofsbilder  auf  den  Glasge- 
niillden  im  Straßburger  Münster  nach  Angaben  Ellenbards.)  —  Die  Scbutztieiligen  des  Bis- 
tums. —  Wimpfeling,  Bruscb,  Cuillimann.  —  Die  Bischüfsreihe  nach  Henschen.  —  Grandidiers 
eklelctiscbes  Verfahren  in  der  Histoire  de  l'Eglise  de  Strasbourg.  -  Die  Liste  vor  den 
Ann.  breves  entspricht  inh  iltlich  dieser  letzten  Darstellung  und  ist  formal  dem  Katalog  des 
1784  nach  Straßhurg  gekommenen  Codex  Ellenhardi  nachgebildet 27 

4^  9.     Schluß.     Die  Fälschungen  Grandidiers. 

Die  Urkundenfölschungen ;    dort   und  in   den   Ann.  breves   völlig   gleicharti jes  Vorgehen.    —    Der 

wissenschaftliche  Ehrgeiz.  —  Das  Zeitalter  der  gelehrten  Fälschung 32 

Beilage    I.     Die  Zusammensetzung  der  Annales  Iireves  Argentinenses  .  .  .        :^5 

Beilage  II.     Die   Straßburger  Bischofsliste    in    der   elsässisclien    Geschiciit- 

schreibung 45 

Teil  II. 
Die  sogenannten  Annales  Marliacenses. 

Vorbemerkung.     Der  Stand  der  Forschung. 

J.  Fr.  Böhmer:  Die  Annales  Alsatici  aus  Straßburg  oder  Neuburg.  —  B.  Wilmans:  Die  Annales 
Marbacenses.  —  K.Hegel:  Die  Jahrbücher  von  S.  Trinitas  zu  Straßburg.  —  XI.  Schulte:  Die 
Compilatio  Annalium  Alsaticorura  Novocastreusis 51 

Kapitel  I.     Die  Überlieferung. 

^  I.     Die  Handschrift. 

Der  zweite  Teil  des  Cod.  len.  Bos.  q.  6  von  zwöi  Schreibern  A  und  B.  —  Originale  Niederschrift 
der  .1.  1199—1308  insbesondere  bei  Neuburger  Lokalnotizen  kenntlich  (vgl.  Tafel  XII).  —  Eine 
angebliche  Urkunde  Friedriclis  L  für  Neuburg  (Stumpf  Reg.  44S0)  von  Schreiber  A  mun- 
diert  (vgl.  Tafel  XIll).—  Der  Nachtrag  zu  126:!.  —  Niederschrift  des  2.  Teiles  und  Herkunft 
des  Codex  aus  dem  Cistercienserkloster  -Neuburg  bei  Hagenau 54 

§  2.    Die  Benutzer  des  Werks. 

Fritsehe  Closener.  —  Die  Kompilation  mit  Mathias  von  Neuenburg  in  der  Handschrift  des  sog.  Al- 
bertus Argentinensis  und  die  Chroniken  Königshofens.  —  Das  Chronicoii  Hirsaugiense  und 
die  Annales  Hirs.  des  Johannes  Trithemius.  —  Die  Ann.  Novesienses  des  Werner  Titian  nicht 
aus  den  Ann.  Marhac,  sondern  aus  dem  Chron.  Hirsaugiense.  —  Belege  für  Benutzung  in 
Marbach  weder  bei  Heinrich  Ellen  noch  bei  Maternus  Berler  noch  durch  den  Brief  des 
Priors  Kropenberg.  —  Die  Ann.  Colmarienses  minores  wohl  unabhängig  vom  Cod.  lenensis;  aus 
reicherer  Fassung  des  verloreneu  Originals.  —  Die  Chronik  nicht  aus  Marbach  überliefert; 
in  Neuburg  abgeschrieben,  aber  nicht  dort  verfaßt 57 

Kapitel  II.    Analysis.    Die  Bestandteile  der  „Marbacher"  Annalen. 

§  1.     Die  Chronik  von  1210  und  ihre  Fortsetzung  von  1213—1238. 

ElsSssiscbe  Chronik  von  G^ll— 1212  in  welflschem  Geist.    —   Schluß   von  121:?   an  fehlerhaft,   später 

hinzugefügt Gl 

§  2.     Die  Annalen  von  1015—1200. 

In  der  Chronik  gleichzeitige  Straßburger  Jahrbücher  1180—1200,  rückwärts  bis  lOI.'j  zu  verfolgen. 
—  Die  Chronik  von  1210  als  Werk  eines  elsässischen  Augustinerchorherrn;  alle  Neuburger 
Notizen  erst  Nachlräse 04 


IX 

Kapitel  III.     Syiithcsis.     Der  Aiit'liaii  des  (icsaiiitAvcrks.  Soit« 

>^  I .     Die  Aunales  imperiales  Argentiiieiises. 

I.  Uei-   Bosland   ilu  r   J  alirbUche  r:    a|  von  lül5-lir.-2;    b|  von   115r>— 1  l.s:5;    Zusätze  zu  lls;i 

über  Heiuritli  den  I^iiwen,  zu  1 183  übur  Schisma,  Lombardeiikäinpfc  Friedrichs  I..  Alessandria  (17 

II.  Slraßburger    M  ü  n  st  c  ra  ii  na  le  n  von  1123—117'.»  als  Quölle  der  Ann.  irap 7(1 

III.  üie  iileicbzeit  ige    l>arsl  e  11  u  ng  von  etwa  1180-1:200.  —  Einschnitte  zu  1187,  1190,  ll'.tV; 

seit  119V  wohl  erst  um   1199/l"2()0  einheitlich  verfaßt.    —    Neuburger  Zusätze   zu  1199.   —  Die 

Zuverllibsiglieil  der  Cberliclerung 1- 

W.  Der  Verfasser  und  sein  Werk.  —  Ein  Straßburger  Domherr  aus  der  Umgebung  Bischofs 
lleiiiricli  von  Hasenl)urg.  —  Interessen  am  Oberrhein  und  in  Italien.  —  (Jewährsmänner: 
Heicbsministerialen ;  kaiserliclie  Kapellane  (Propst  Friedrich  von  S.  Thomas,  vgl.  SchetVer- 
Biiichorst).  —  Teilnahme  für  das  Kaiserhaus.  -  Stellunt;  im  Thronstreit.  —  Der  imperiale  Ge- 
danke; die  Kreuzzüge;  Vergleich  mit  (iuntlier  von  Pairis 7.5 

§  ±     Die  Hohenburger  Chruiiili. 

I.  Die   Q  u  e  1 1  e  n  (u.  a.  Lectionar  mit  ungedruckter  Translatio  s.  Servatii  und  Wundern  s.  Michaelis 

in  Monte  Gargano;  über  Benutzuni;-  der  llistoria  Miscelia ;  über  die  [vielleicht  an  Friedrich  I. 
überreichte]  Fassung  C  der  Gesla  Friderici) 79 

II.  Die   Fortsetzung  der  Ann.  inip.  von  1202/07,  1208—1210,  1212 82 

III.  Die    Nachrichten    über    den    Augustinerorden    und   Kloster   Marbach.    —    Die 

Marbacher  Kongregation  (Auftauchen  der  Augustinerregel  in  Deutschland).  --  Die  Handschrift 
Bernolds  aus  S.  Georgen:  Abt  Theoger  und  Propst  (jleruiig;  die  Art  der  Auszüge  und  die  Zu- 
sätze über  .\llmann  von  Passau  sowie  über  S.  Georgen  an  der  Traisen.  —  Die  Notae  Mar- 
bacenses-Swarzendanenses  von  1090 — 1130/7  als  Quelle  der  Chronik;  ihre  Spur  im  Cod. 
Einsidlensis  ur.  62S.  —  Die  Chronik  nicht  aus  Marbach-Schwarzentluinn Si 

l\'.  Die  Nachrichten  über  Hohenburg.  —  Erzählung  ühei- die  Etichonrn  und  die  hl.  Odilie. 
^  Benutzung  des  Cliron.  Ebersheimense  und  der  Gesta  Treverorum.  —  Die  Augustinerregel 
auf  Hohenburg  und  der  Eintritt  in  die  Marbacher  Kongregation  unter  Reliudis.  —  Die  Au- 
gustinerpropstei  zu  Truttenhausen,  durch  Herrad  von  Laudsberg  begründet.  —  Die  stauiische 
Vogtei  über  Hohenburg.  —  Die  Nachrichten  der  Chronik  zu  6GS.  10S7  über  den  hl.  Nikolaus 
und  die  Verehrung  dieses  Heiligen  auf  dem  Udilienberg S7 

V.  Der  Verfasser  und  sein  Werk.  —  Das  Interesse  an  Fraucnklöslern.  —  Ein  Augustiner- 
Chorherr,  Priester  der  Basler  Diözese,  während  seines  Aufenthalts  in  Truttenhausen-Hohenburg 
als  Autor.  —  Geschickte  Sammlung  und  Verarbeitung  der  Quellen.  —  Einheitliche  Fassung 
um  1210  unter  dem  Eindruck  des  Thronstreits;  Freude  am  weifischen  Kaisertum.  —  Sym- 
pathie für  die  Zähringer;  Herkunft  aus  dem  Breisgau?  —  Sagen  vom  Sarkophag  Silvesters 
und  von  Herzog  Ernst  ivgl.  Chron.  Ebersheim.).  —  Die  kirchliche  Gesinnung.  —  Die  Trans- 
latio imperii ;  der  Kaiser  Karl  der  Legende  als  Typus  des  christlichen  Herrschers;  die  Kreuz- 
züge       91 

5^  3.     Die  Neuburger  Fortsetzung  von  1213—1^238. 

I.  Die   Art   des   Scli  I  u  lUe  i  Is.    —    Entstehung  erst    1235— 123S.    —    Interesse  an  den   Kämpfen 

gegen  die  Lngläubigen;  Parteinahme  für  Friedrich  II.  gegen  Heinrich  (Vll.) ;  Stillschweigen 
über  die  Konflikte  mit  (Iregor  IX.  —  Die  Fortsetzung  zu  123S  unmittelbar  gleichzeitig,  doch 
im  Cod.  lenensis  nicht  original,  sondern  .\bschrift.  —  Znsätze  der  Neuburger  Bearbeitung  .    .  91- 

II.  Die    Heimat   des    Fo  r  tset  z  ersV  —  Ein  Cistercienser  zu  Neuburg?  —  Die  Nachträge  über 

den  Augustinerorden  im  verlorenen  Original  (die  zuverlässige  NUchrichl  über  die  Gründung 
von  S.  Trinitas).  -  Einzelne  dieser  Nachträge  ausgelassen  in  der  Neuburger  .Vbschrift  ((^od. 
lenensis),  doch  erhallen  in  den  auf  das  Original  zurückgehenden  Ann.  Colmarienses  minores  97 

III.  StilvergltMchung   der  Zusätze   zur  Hohenburger  Chronik    von    1210    und   der  Fortsetzung 

seit  1213.  —  A.  Diktat  der  Fortsetzung.  —  B.  Diktat  des  Schreibers  B.  —  C.  Neuburger 
Diktat;  das  Hostienwunder  zu  1199;  die  Sarazenenkämpfe  zu  1220.  —  D.  Diktat  des  Schrei- 
bers  A.  — •  E.  Vergleich  mit  der  Chronik  Otto's  von  Freising.  -  F.  Vergleich  mit  den  Ur- 
kunden von  Kloster  Neuburg  (Üheriiefernng  der  Grilndungsnoliz  im  Chartuhir) 100 

IV.  Die    Neuhurger   II  e  rku  n  ft  der  Forlsetzung  und  der  Bearbcilung.        Die  Fortsetzung  vom 

Schreiber  B  verfalU  und  unverbunden  au  das  Original  der  Hohenburger  Chronik  angeschlossen. 

als   ihr  ii.icli  alle   Zusill/e   fdilten I  10 

II 


Seite 

§  'i.     Die  Ncubmger  Bearbeitung  der  Hohenburger  Chronik  und  ihrer  Fortsetzung 

im  Cod.  lenensis. 

I.  Die  beiden  H  an  dscli  ri  f  t  e  ii  der  Chronik  des  Otto  von  Freising  und  der  Hohenburger 
Chronik  in  Niuburg.  —  Die  Neuburger  Glossen  zu  Olto  von  Freising.  —  Nachweis  von  Glossen 
zu  der  verloreuen   Originalhandschrift  der  Hohenburger  Chronik 111 

H.  Der  Eintrag  der  Hohenburger  Chronik  in  die  Handschrift  des  Otto  von  Freising. — 
Die  Abschrift"  des  8.  Buches  Otlo's  durch  den  Schreiber  A,  den  Leiter  der  Arbeit.  —  Die  Ab- 
schrift der  Hohenburger  Chronik  mit  ihrer  Fortsetzung  und  den  Neuburger  Glossen  und  die 
Überarbeituna  dos  Werks  (Scheidung  von  Glossen  zum  Original  und  von  Zusätzen  bei  der 
Abschrift).  — ^Die  Tätigkeit  des  Schreibers  A;  die  Darstellung  der  Regierung  und  des  Endes 
Philipps  von  Schwaben.  -  Die  Tätigkeit  des  Schreibers  B;  die  Zusätze  zu  1211  und  1211  - 
Das  zusammenhängende  Werk  des  Cod.  Ten.  von  6tU--123S 11<> 

III.  Die  Art  der  Bearbeitung.  —  Die  mit  Otto  von  Freising  zusammenklingende  Stimmung 
der  Resignation.  —  Sie  entspricht  der  Entslebungszeit  um  1243-1245:  Kampf  zwischen  Kaiser 
und  Papst.  —  Die  stauftsche  Gesinnung  der  Neuburger;  der  Glaube  an  die  unüberwindliche, 
weltbeherrschende  Roma.  -  Die  Verehrung  für  Philipp  von  Schwaben;  das  .nobile  regnum 
Alamannie'.  —  Abt  Albero  von  Neuburg.  Beziehungen  des  Klosters  zu  König  Philipp  und  zu 
Friedrich  II ' 


120 


124 


Ergebnisse. 

Der  Aufbau  des  Geschichtswerks  im  Cod.  lenensis.  -  Zusammenhang  der  Geschichtschreibung  mit 
den  politischen  Waudlungen 

Beilage  III.     Die  Hohenburg-Neuburger  Chronik  und  die  Continuatio 
Sanblasiana  des  Otto  von  Freising. 

Die  Entstehung  der  Fortsetzung  um  1210.  —  Die  Verwandtschaft  mit  den  Annales  imperiales 
Argentinenses.  —  Die  Nachrichten  zu  1180  über  Heinrich  den  Löwen  und  seine 
Forderung  Goslars,  sowie  zu  1 183  über  Wichmann  von  Magdeburg  in  den  Neuburger 
Zusätzen  und  bei  Otto  von  S.  Blasien  aus  mündlicher  Überlieferung  (durch  Bischof 
Heinrich  von  Veringen  verinitteltx?) 1-" 

Beilage  IV.     Die  Hohenburg-Neuburger  Chronik  und  die  Chronik  des 

Burchard  von  Ursl>erg. 

§  1.     Zur  Entstehungsgeschichte  der  Ursberger  Chronik 129 

§  2.    Die  Hohenburger  Chronik  —  keine  Quelle  der  Ursberger  Chronik. 

Selbständige  elsässische  Nachrichten  Burchards.  Beziehung  zu  den  Veringern.  -  Die  Über- 
einstimmung beider  Quellen  zu  1210  untereinander  und  mit  andern  Schriften  daraus 
erklärt,  daß  sie  alle  die  verlorene  Encyclica  Innocenz'  III.  über  die  Exkommunikation 
Otto's  IV.  benutzten 

§  3.    Die  Ursberger  Chronik  als  Quelle   der  Neuburger  Zusätze  zur  Chronik 

von  Hohenburg. 

Die  Neuburger  Zusätze  zu  1201,  1208  aus  den  entsprechenden  Abschnitten  bei  Burchard 
zusammengestellt.  -    Die  parallelen  Erzählungen  vom  Broisachcr  Aufstand  zu  1212  . 

§  4.     War  die  Ursberger  Chronik  Quelle  der  Continuatio  Neoburgensis 

von  hil3— 123»? 

Der  Naclilrag  zu  1220.  —  Inhalt  und  Form  des  Zusatzes  zu  1218  über  die  Schriften  vom 
.").  Kreuzzug  vielleicht  aus  der  Ursberger  Chronik  zu  erklären.  -  Etwaige  Bedeutung 
des  Ergebnisses  für  die  Entstehungsgeschichte  der  Hohenburg-Neuburger  Chronik 
und  für  die  Kritik  Burchards 


130 


133 


137 


XI 


Seite 


I5eilage  V.     Die  Fuilsetziingen  der  lloheiibiiig-Neiibuiger  Clironik. 

eiiliurger    Noiiz.      Uic    Slnil'biirjiiT    Xaclitragi'.    —    Die    Ue/.ieliiiiig   /.iir  Cliruiiik  des 
Mathias  von  Neiieiiliiirg.     Die  Saniinelhaiidsclirift  des  Allicrtus  Ai'genliueiisiä    ...        lil 


Teil  III. 
Die  Aiinales  mouasterii  Aigeutiiieusis.     Eine  Wicderlierstelluiij^. 

Vorliemerkuiitf. 

Der  /iisaiuinenliang  der  llolieiiliuru-Neulnirger  ('liiuiük    mit  den  kliiiien    elsässisuheii  Jalirbüciiem. 

Die  Aiisiclit  Jaffe's 14."» 

Kiipitt'l  1.     l)i«'  Aiiiiales  Argeutineuses  iiiiiiores. 


*; 


Die  Aiiiiaies  priores  coiiicis  Elieiihardi  und  die  Conlimiatio  Argentinensis 
des  Paiitiieoii  Gottfrieds  von  Vilerl)o. 


I.     Die  lluiidseliritt.  —  Die  Sclieidung  ilirer  l)eideü  annalistisciien  Reihen  (mit  Wiegand) 1+6 

II.  Die  Annales  priores  am  Schlüsse  der  Iinago  mundi  eng  verwandt  einer  StralSburger  Fortsetzung 

von  Gottfrieds  Pantlieon.     Beide  beruhen  auf  derselben  aiinalistischen  Vorlage  (Epitome),  die 

in  der  Handschrift  des  Pantheon  z.  T.  zuverlässiger  liewahrt  ist 147 

III.  Der  Jahresbericlit  von   1:246  in  beiden  (Juellen  und  in  der  sog.  Ellenhardclironik  des  Gottfried 

von  Ensmingen.  —  Im  ersten  Teil  der  (^lironilc  bis  124!»  eine  selbst ilndige,  1:246/41(  verfalle 
Fortsetzung  der  Kaiserliste  aus  der  Iraago  inunili  des  Honorius  Auguslodunensis;  ihr  Wert 
für  die  Zeitgeschichte:  Conlinnatio  Argentinensis  Honorii.  —  Die  gleichzeitige 
Niederschrift  der  drei  Berielite  zu  1:246.     Derselbe  Verfasser? 14'.t 


^  2. 


Die  Aniiales  posteriores  codicis  EUenhardi  als  Annales  Argentinenses 
fratrum  Praedicatoruni. 


1.     Die  (iruiipierung  der  Naciiricbten  und  ihre  Herkunft.  —  .Jahrbücher   der  StralSburger  Domini- 
kaner als  Quelle l'i'-i 

II.     Der  Einschnitt  zu   1251/-53.  —   Die  Notizen    von  1132 — 1219  eng  verwandt  der  Epitome,  auf  die 
.\nn.  priores    und  Cent.  Godefridi    zurückgehen      Gemeinsame   Quelle   der  Epitome    und    der 

l'redigerjahiliücher.  —  Dominikanerannalen  bis  1261  (1267,  1275) l->4 

111.  Die  Fortsetzung  der  l'redigerjiilirbüchei-  nach  1275 — ISSS  ini  Kreise  Ellenliards.  —  .Abschrift 
von  12911  in  dem  Codex  Kllenhardi.  —  Die  liistoriographische  Tätigkeit  der  Straßburger  Do- 
minikaner           l'>6 

§  3.     Die  Notae  bistoricae  Aitorfenses. 

Dir   Ibiiidschrift  des  1'.   Ainandus  Trens.    —  Schulte's  Saninilung    der  darin  zerstreuten  Notizen.  - 
Dir  Trennung  der  SIraBburger  annalistischen  Nachrichten  von  den  Alldorfer  iiekrologi-chen 
Eintrügen.  —  Die  Notae  bistoricae  von   11:52—1262   stammen  ans  StralSburg  und  beruhen  auf 
der  verloreneu  Vorlage  i  er  Epitome  und  der  Dominikanerannalen l'"»^ 

i?  k     Die  Annaies  Colniarienses  minores,  abgeleitet  aus  djan  .\nnales  Argentinenses 

tVatruiu  Praedicatornni. 
Die  Ansichl  l'absts  von  der  Zusammensetzung  der  kleinen  Colinarer  Jahrbücher.  -  Die  Nach- 
richten bis  1238,  die  nicht  auf  das  verlorene  Original  dei'  Ilohenburg-.Neuburger  Chronik  zu- 
rückgehen, meist  in  Heziebung  zu  den  .\nn.  posteriores  und  den  ihnen  verwandten  Quellen. 
Vermittluntr  durch  die  verlorene  l'rschrift  der  Ann.  .\rgentin.  fratrum  l'ra<'dicatorum.  ~  Die 
Doniinikaneraurialeii  niindrstens  bis  1260  benutzt.  Werl  liuzelner  .Meldmigiu  (Vergleich  mit 
(^oiit.  -Vrgent.   llunorii),     Kerictil   von   1246 ••'1 

i?  .").     Die  Herstellung  des  Textes. 

Die  Hilfsmitlel.    -  Die  Rekonstruktion  von   1 1:{2  -  12:!.'? 166 

11* 


XII 

Seite 

Kapitel  11.     Die  Äimales  uiouaistcrii  Argciitiiieiisis. 

§  1.     Die  Grundlagen. 

I.     Die  Be/.iohungeii  der  Ami.  iinpciiales  Arg.  zu  den  Ann.  minores 169 

II.     Die    Ann.    Maurimo  niisler  iense  s  ;  von  112:2 — 1179  mit  beiden  Jaliiltüchcni,  liis  1218  mit 

den  Ann.  minores  verwandt •        171) 

§  2.     Die  Art  der  Wiederlierstellung. 

1.     Der  Grniulslock  der  verlorenen  gemeinsamen  Quelle  in  den  Ann.  imperiales.  —  Der  Charakter 

der  Ann.  nionast.  Arg.  —  Beginn  vor  1122?  —  Die  Bisehofsliste  der  Ann.  irnji -        171 

11.     Die  Beliandhmg  der  allein  stehenden  Nachrichten  in  den  Ann.  minores  und  in  den  Ann.  Manri- 

monasterienses 17:i 

§  3.     Der  Text  der  Annalen  von  1122—1218 175 

Schluß.     Der  Zusammen  hang-  der  kleinen  elsässisclien  Jalirbücher 170 

Beilage  VI.     Übersicht  ülier  liie  Elsässische  Annalistik  der  Stauferzeit.  .  .       isi 


Mckblick. 

Der  .Aufstieg  der  Elsässischen  Geschichtsehreibung  der  Stauferzeit  von  lokaler  zu  rcicbsgescliiclil- 
Hoher  Annalistik  und  zu  ehronikalischer  Darstellung.  —  Die  gelehrte  Tätigkeit  der  Epigonen. 
—  Die  Ausbreitung  des  Wissens.  —  Der  Übergang  von  kirchlicher  zu  bürgerlicher  Ge- 
schichtschreibung.  —   Der   Zusammenhang   mit   der  Historiographie   des   Humanismus. 

Straßburg  und  die  Klöster  der  neuen  Orden.  —  Der  Eiufl\iß  der  Staufiu  und  die  Pfalzbibliothek 
zu  Hagenau  (die  Verse  Gottfrieds  von  Viterbo).  —  Die  historiograpliisclu'  Tätigkeit  des  12.  und 
13.  Jahrhunderts  im  Elsaß  und  die  Kulturentwicklung  der  olierrheinischen  Lande I.s2 


Anhang. 


1.     Der  Cod.  lencnsis  Bos.  (j.  6  und  die  Überlieferung  der  Cüronik 

Otto's  von  Freising. 

§  1.     Die  Beschreibung  der  Handschrift ist; 

§  2.     Der  Text  der  Chronik  Otto's  von  Freising  aus  denj   12.  Jahrhundert. 

.Notwendigkeit,  in  der  Handschrift  den  Bestand  des  12.  von  dem  des  13.  .Jahrhunderts  zu  scheiden. 
Eintrag  der  ersten  7  Bücher  der  Chronik,  mit  Zeichnungen  vor  jedem  Buch,  spätestens  um 
118U.  —  Der  Normaltext  der  Gruppe  B:  die  für  Friedrich  1.  bestimmte  letzte  Fassung  von 
11.57;  daher  Fehleu  der  Wittelsbachinvective.  —  Der  erste  Teil  saec.  XII.  des  Cod.  lenensis 
wohl  eine  Abschrift  des  Hofexemplars,  die  (nach  .Ausweis  der  Zeichnungen)  von  Hohenburger 
Schreibern  hergestellt  zu  sein  scheint 189 

§  3.    Die  Umgestaltung  der  Handschrift  im  13.  .Jahrhundert. 

I.  Die  Neuburgei'  Zusätze  zur  Chronik  Otto's  aus  einer  Handschrift  der  Grujipe  Co.  —  Die  Ab- 
schrifl  des  8.  Buches  und  die  Umstellung  des  Catalogus  regum  et  poutificiim  durch  den  Neu- 
burger Schreiber  A  um  1240/5 193 

II.  Der  illustrierte  Cod.  Mediol.  Anibros.  F.  129  sup.  eine  Abschrift  des  Cod.  lenensis,   um  1240/.5 

grade  während  seiner  Umgestaltung  angefertigt 195 

III.  Der   Cod.   Rom.  Casanat.  372   (früher  A.  III.  29)   wohl   gleichfalls  Abschrift    des  Cod.  lenensis 

saec.  XII.,  um   1229  oder  t;:39/41  vor  der  Neuburger  Umänderung  hergestellt.     Die  Felder  für 

die  Zeichnungen  nicht  ausgefüllt.    Von  selbständiger  Bedeutung  für  den  Schluß  von  Buch  VII.        197 


xin 

II.     Die  Hilder  (h's  (od.  Iciiciisis  Bos.  t|.  (J. 

Kriäulcrf    von    l'ror.  Dr.    K.    Polaczek. 
Die  Beschreibiinf;  «lor  7-ei(liiiiiri"j;.ii.  —  Slilislisclu-s.   —  Ziisainmeiiliäiif.'c 2tm 


Tafeln. 

.1— XI.     I)i('  Zoiclinuiiycn  zu  Biuli  [  -  VII  dur  Climnik  UUo's. 
XII.    Cod.  Icn.,  fol.  i4i  von  Hand  A  der  sog.  Aniiale.s  Marbacenses. 

Xni.     Scliiiflprohe   aus  piner  von    dem  Schreiber  A   inundicrien    atitrelili.lieii   L'rkuiide  Fiied- 
riili-  I.  für  Klosler  Neuburu  (Sliiiupf.  Rei;.  M80)  im  (m'oISIi.  .Slaat-arrliiv  zu  Daniisladt. 


yerbesseniiigen. 

S.  69,  N.  6  lies:  Stumpf  Reg.  44-80  (statt  4170). 

S.   105.  Z.  IS  lüge  den  Verweis  auf  Trov.  I,  29. 

S.  HC,  N.  1  und  S.  131  sind  die  Angaben  über  den  Schluß  der  l'apsfliste  in  der  Olto-Cbronik 
n.icli  S.  1S8  dahin  zu  ändern,  daß  der  Name  Innocenz'  IV.  wohl  nicht  ganz  gleichzeitig 
mit  den  vorangehenden  Eintragungen  Gregors  IX.  und  Coelestins  IV.  eingesetzt  ist. 

S.  176  zu  1182  ergänze:  Vgl.  Straßburger  Urkundenbuch  I,  6.5,  nr.  8.5. 

S.  178  zu   1211   lies:  .Judith  V.  12  (statt   V.   10). 


„Immer  war  das  Elsaß  der  Scliauplatz  bedeutender  Ereignisse;  allein  das  Land 
kannte  den  grülUen  Teil  seiner  IVülieren  Gescliii-ke  nicht:  denn  es  brachte  in  seiner  älteren 
Zeil  keine,  in  der  mittleren  nur  wenige  und  dinltige  Gcschiclitschreiber  hervor.  Unter 
seinen  Annalisten  hat  keiner  vor  dem  13.  Jahrhundert  geschrieben." 

So  hat  im  Jahre  1751  Daniel  Schoeptlin  in  seiner  Alsatia  ilUistrata')  geklagt;  und 
noch  der  jüngsten  Geschichte  der  elsässischen  Historiographie  hat  K.  Reuss-)  diese  Worte 
vorang(>stellt.  Auch  ihm  beginnt  die  stattliche  Reihe  hervoiragender  Gescliichtschreiber  des 
Elsasses  —  an  deren  Ende  Schüptlin  und  Grandidier  stehen  —  erst  mit  dem  Straßburger 
Ellenhard  und  den  Colmarer  Dominikanern  gegen  Ende  des  13.  .Jahrhunderts. 

In  der  Tat  sind  die  Murbacher  Annalen,  durch  die  zur  Zeit  Karls  d.  Gi:  in  dem 
berühmten  Benediktinerkloster  die  Annales  Alamannici  fortgesetzt  wurden,  auf  Jahrhunderle 
hin  die  letzte  elsässische  Geschichtsquelle.  Wohl  wissen  wir.  daß  Bischof  Krchenbald  (t  9'JI) 
einen  poetischen  Katalog  der  Stral'jburger  Bischöfe  verfaßt  hat;  wohl  greift  Propst  Mane- 
gold  von  Lautenbach  mit  leidenschaftlichem  F'euer  in  den  Investiturstreit  ein,  schreibt  der 
Straßburger  Scholastikus  Hesso  einen  Bericht  über  die  Verhandlungen  zwischen  Kaiser  und 
Papst  während  des  Reimser  Konzils  von  1119,  wohl  hat  in  stautischer  Zeit  Günther  von 
Pairis  die  Taten  Friedrichs  I.  in  Italien  und  die  Kreuzzüge  besungen;  doch  nirgends,  so 
scheint  es,  wird  der  Versuch  gemacht,  die  Geschichte  des  Landes  und  des  Reiches  im  Zu- 
sammenhange zu  erzählen. 

Für  die  Jahrhunderte  der  sächsischen  und  salischen  Kaiser  mag  dies  Schweigen 
darin  begründet  sein,  daß  das  Elsal'j  an  der  Peripherie  ihres  iMachtgcbietes  lag.  daPj  keiner 
von  ihnen  dem  Lande  näher  stand.  Aber  die  Staufer  wurzelten  in  den  obei-rheinischen 
Gegenden,  sie  gehörten  durch  ihre  Stammutter  Hildegard  einem  der  vornehmsten  Geschlechter 
des  Elsasses  an.  In  den  Tagen  Friedrichs  I.  und  llemriclis  VL  sieht  der  Uberrhein  den 
Glanz  staufischer  Kaisergewalt^) ;  und  nirgend  hätte  diese  Blüte  deutschen  Lebens  in  der 
(!e.sclnchtschreibung  des  Elsasses  einen  Widerhall  gewonnen?  keine  Quelle  gäbe  die  un- 
mittelbare Kunde  von  dem  Geiste,  d(>r  damals  im  Lande  geweckt  war? 

Zwar  ist  geraile  im  Anfange  jener  Epoche  der  erste  Teil  der  Ebersheimer  Chronik 
geschrieben*);   allein    er    überschreitet  kaum  die  Grenzen  einer  Klostererzählung,  und  erst 


')  I,  pi-acf.  fol.  '2'. 

-)  De  scriplorilm.s  iriinii  Alsaliciinim  liisloricis  (1898),  p.  "i. 

')  Über  die  Ucdculiiii};  ilcf  Stauler  für  diese  Ccki'ikIoii  vgl.  den  IroIVlicIieii  Aiilsal/.  von  Nil/scIi.  Die 
oberi-li(!iiiisclie  Ticrchene  und  das  Dcnlselu-  Reicii  im  Millelaller  (DimiIscIic  Studien   S.  M't  IV.). 

')  Ohne  Zweifel  iiald  naeli  IKilt.  Ich  werde  üIkm- die  .Mifassnii^JT  und  (lierlieferinii:  der  Clireiiik  im 
Neuen  Archiv  ITir  ältere  deulselie  (leschichlskiinde  X.XXllI  auf  iM'iind  der  wertvollen  Kollalloii  lierieliten,  die 
ieh  iin  Nachlaß  (u-andidiers  /u  Karlsruiie  vorfand.  Sic  ist  fiU'  Sehöpllins  nielil  ausirefilhrle  Saniinlini;.'  der 
Scrlptores  rcruni  Alsatiiarnin  mit  liewmidcrnsworter  (lenauigkeit  naeii  der  verlorenen  Ori^-Itialhandsehrin 
hergestellt  worden,  und  il.i   « ir  lii-.liir  auf  die  illlcren  Drucke  hesehrilnkl  waren,  ist  sie  für  uns  von  liolieiu 

W.   I1I.mIi.    Ili.-   i;|.iiilli-.li.ii    AniiMi.ii   ,I,T  Sliilll'.MVi'il.  { 


die  Fortsetzung,  die  bald  nach  1235  entstand,  berührt  wiederholt  Ereignisse  der  Reichs- 
geschichte. So  dürften  die  Marbacher  Annalen  als  die  einzige  Quelle  den  Anspruch  darauf 
erheben,  uns  vom  Boden  des  Elsasses  aus  die  Zeit  der  Staufer  zu  zeigen  ^). 

Allerdings  läßt  die  ältere  Forschung  die  Jahrl)ücher,  die  sie  nach  dem  Augnstiner- 
kloster  Marhach  bei  Colmar  nennt,  nicht  vor  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  entstehen;  doch 
sie  ist  durch  die  Annales  Argentinenses  breves  ^),  die  man  als  ihre  Quelle  betrachten  mußte, 
irregeleitet  worden ^j.  Es  wird  uns  gelingen,  aus  den  Marljacher  Annalen,  die  nur  in 
einer  Jenenser  Handschrift  überliefert  sind,  auf  ihre  verschütteten  Quellen  zurückzuschließen. 
Sie  werden  uns  nach  Neuburg,  ins  Kloster  Hohenburg  und  in  das  Straßlnu'ger  Dorastift 
führen^);  schlieijlich^)  werden  die  wirren  Fäden  sich  ordnen  lassen,  die  von  ihnen  zu  den 
andern  kleinen  .Jahrbüchern  nach  Maursmünster,  nach  Altdorf,  nach  Colmar  nnd  zu  dem 
bekannten  Codex  des  Straßburger  Ellenhard  sich  hinüberziehen.  Und  hinler  all  den  Schriften 
des  13.  Jahrhunderts  werden  nach  und  nach  die  elsässischen  Geschichtsquellen  aus  den  An- 
fängen der  Stauferzeit  wieder  emportauchen,  die  nicht  selbständig  erhalten,  nur  durch  ihre 
Ableitungen  uns  überkommen  sind. 

Das  Gesciiichtswerk.  das  im  zweiten  Teile  des  Codex  lenensis  verborgen  ruht,  wird 
erst  jetzt  den  gel)üluenden  Platz  erringen.  Die  ,,Slraßburger  Reichsannalen"  nähern  sich  an 
reichsgeschichtlichem  Wert  der  Kölner  Königschronik  und  der  Chronik  Burchards  von  Urs- 
berg").  Für  das  Elsaß  gewinnen  sie  daneben  noch  eine  besondere  Bedeutung:  sie  lichten  das 
Dunkel,  das  über  einem  Kreise  seiner  älteren  (ieschichtsquellen  bisher  geruht  hat.  Ein 
.lahriiundert  reicher  Entwicklung  von  bescheidenen  Anfängen  bis  zu  mannigfaltiger  Blüte 
wird  der  Historiographie  des  Landes  zurückgewonnen. 

Doch  auch  die  Jenenser  Handschrift  selbst  führt  uns  mitten  hinein  in  das  staufische 
Geistesleben  am  Oberrhein.  Vor  den  Marbacher  Jahrbüchern  enthält  sie  die  Chronik 
Otto's  von  Freising,  abgeleitet  w^ohl  aus  dem  Texte,  den  Otto  selbst  an  Kaiser  Friedrich 
übersandt  hat,  abgeschrieben  um  1180,  zur  Zeit  der  Äbtissin  Herrad  von  Landsberg'):  und 
in  ihr  Kloster  auf  dem  Odilienberg  weisen  uns  die  Zeichnungen,  mit  denen  Otto's  Werk 
geziert  ist,  —  ein  schlichtes  Denkmal  der  Kunst,  die  den  Hortus  deliciarum  geschaffen. 

Wer  den  Inhalt  des  Codex  lenensis  in  solcher  Erkenntnis  umfaßt,  dem  umschließt 
er  mit  seinen  beiden  Teilen  aus  den  Jahren  um  1180  und  um  1245  Höhe  und  Ausgang  der 
Stauferzeit  im  Elsali. 


Wertf,  zumal  die  sdiwierigen  Fragen  der  Überlieferung,  die  sich  an  die  Chronik  knüpften,  wesentlich 
erhellt  werden. 

')  Die  Ann.  Monasterienses  (Mon.  Germ.  SS.  III,  1.52)  enthalten  nur  wenige  über  den  lokalen 
Rahmen  hinausreichende  Einträge. 

2)  Grandidier,  Histoire  d"  Alsace  II.  Preuves  justificatives  p.  LXIII.  tit.  433. 

4  Hierüber  vgl.  Teil  I. 

•>)  Der  Teil  II  unserer  Arbeit  gehört  diesen  Darlegungen. 

^)  Vgl.  hierüber  unten  in  Teil  III. 

«)  Vgl.  Waltenbach,  Geschichtsquellen  II",  4-jO,  wo  die  Marbacher  Annalen  als  „drille  Ilaupt- 
([uclle  dir  Heichsgeschichte"  nach  jenen  beiden  genannt  werden. 

')  Vgl.  den  Anhang  und  die  Ausführungen  Polaczeks  zu  den  beigegebenen  Tafeln. 


Teil  I. 

Die  Aiiuiiles  Argcntiiienses  breves  in  Oraudidiers  Histoire  (l'Alsiice. 


^  I. 

Das  rrohlom. 

Als  am  II.  Oktol)cr  17S7  (kr  lit'riihiulc  Gescliichtsclirciber  des  Elsasses,  .\\)hi-  Giaii- 
dkii(H',  3.j  Jahre  alt  stall),  war  soeben  der  erste  IJaiid  seiner  weit  aniielegten  „Gescliii-hle 
des  Elsasses"  erschienen.  Vom  zweiten  Bande  waren  nnr  die  Beilajien  im  Druck;  sie  wur- 
den fiir  sich  allein  als  ein  Bruchstück  herausgegeben,  ilas  immer  eine  bibliographische 
Seltenheit  darstellte.  Unter  den  wertvollen  Quellen,  die  Grandidier  hier  zuerst  zugänglich 
machte,  nehmen  die  kurzen  Straßburger  -lahrbücheri)  von  673—1207  eine  besondere  Stel- 
lung ein,  weil  sie  nur  durch  diese  Ausgabe  auf  uns  gekommen  sind.  Schon  Grandidier 
wies  ihnen  ihren  Platz  in  der  elsiissischen  Historiographie  an;  er  gab  ihnen  den  Namen, 
der  mit  Recht  zum  Ausdruck  brachte,  daß  Stral^burg  ihre  Heimat  sei;  er  bezeichnete  sie 
als  die  Vorlage  jenes  Werkes,  das  er  bei  Urstisius^)  als  Fragmentuni  historicum  incerli 
auctoris  fand,  und  das  seitdem  als  ein  Auszug  der  sogenannten  Marbacher  Annalen  erkannt 
worden  ist^).  In  ihren  Ausgaben  dieses  Werkes  nahmen  Böhmer')  und  Wilmans'')  seine 
Ansicht  auf;  unbestritten  galten  die  Annales  breves  Argenünenses  als  Quelle  der  Annales 
Marbacenses  und  als  „Ausgangspunkt  der  elsiissischen  Annalistik"  der  Stauferzeit. 

Erst  AI.  Schulte'')  erkannte,  daij  die  kurzen  .Jahrbücher  trotz  ihrer  Knappheit  selbst 
schon  durch  Komi)i]ation  entstanden  sind,  und  zerlegte  ihre  Nachrichten  in  zwei  getrennte 
Gruppen.  Die  eine  kleinere  gehört  mit  den  Stral5burger  Annalen  des  Ellenhard  zusammen, 
mn'  die  andere  mit  den  Marbacher  Ainialen.  Logisch  durchaus  einwandfrei  schloß  des- 
halb Schulte  auf  zwei  verlorene  Quellen  der  Annales  breves  zurück:  die  eine  —  von  ihm 
Ann.  Alesatici  benannt  —  wäre  noch  durch  Ellenhard,  die  andere  umfassendere,  die  er 
im  Kloster  Neuburg  entstehen  ließ  und  als  Ann.  Novocastrenses  breves  bezeichnete,  reich- 
licher in  den  Ann.  Marbacenses  ausgeschöpft  worden").  Nur  wenige  Nachrichten  blieben 
danach  in  den  kurzen  .lahrbüchern  zurück,  die  Schulte  keinem  der  beiden  verlorenen  Werke 
noch  auch  irgend  einer  anderen  Quelle  zuzuwei.sen  vermochte. 


')  Preuves  jiistificativos  11,  p.  I.XIII,  tit.  433. 


»)  Gcnnaiiiiie  Ilistoricoruni  illustriuin  Pars  altera  (l'raiR'ot'iirili  l"iS."))  p.  7V  siiq. 
^)  V).'!.  z.  I?.  llcj;el  in  diu  Cliioiükeii  der  deutselieii  Slildle  VIII  (Straßlmru'er  Clirüiiikeu  1),   S.  .VJ. 
^)  Fontes  renim  (leriuaiiitaniiii  III,  p.  XXII  sq(|. 
=■)  M(;.    SS.    XVII,    IV'2  IV.      -    Vf.'l.    aiuh   seinen  Aufsatz   im  .Archiv    der    Gesellsclialt    fUr    altere 
deutsche  (Jeschichtskunde  XI,  12i  IV. 

•■•)  Mitteilunf;en  des  Instituts  für  üslerr.  (ieschichtsforschuni;  (MIOC.)  V,  '>\'>  IV. 
')  Das  Schema  Schulle's  wird  durch  folgenden  Slaninibanin  darfjeslellt : 
Ann.  Alesatici  Ann.  Novocastr. 


Ann.  EUcidiardi        Ann.  hreves  Argcul.        .\nn.  .Marhac. 


Vollkommen  mit  Recht  hat  Schulte  die  beiden  verschiedenen  Bestandteile  in  den 
Ann.  breves  getrennt.  Aber  sobald  wir  den  wichtigeren  betrachten,  der  so  eng  mit  den 
Ann.  Marbacenses  zusammenhängt,  Ijemerken  wir,  daß  sein  Versuch,  beider  Beziehung  durch 
eine  verlorene  (Neuburger)  Quelle  zu  erklären,  so  wenig  befriedigt  wie  die  ältere  Annahme, 
die  in  den  Ann.  breves  die  unmittelbare  Vorlage  der  Ann.  Marbacenses  sah. 

Schon  das  kurze  Werkchen  i)  weist  die  mannigfachen  Lokalnachrichten  auf,  die  dem 
großen  eigentümlich  sind.  Es  führt  uns  ebenso  nach  Straliburg-)  und  ins  Münster^)  wie 
nach  Kloster  Marbach*)  im  Oberelsaß,  ebenso  auf  den  Odilienberg  ^)  wie  nach  Kloster  Neu- 
l)urg'')  im  Heiligen  Forste.  Zwar  sind  die  Marbacher  Annalen  reichlicher  mit  solchen  lo- 
kalen Einträgen  ausgestattet;  aber  schon  der  Schreiber  ihrer  Quelle  —  mögen  es  die  Ann. 
breves  oder  die  verlorenen  Neuburger  Jahrbücher  sein  —  muß  daher  seinen  Blick  über  die 
engste  Heimat  hinaus  auf  andere  Kirchen  im  ganzen  Elsaß  haben  schweifen  lassen. 

Noch  mehr.  In  dem  kurzen  Werk  ist  die  Geschichte  der  älteren  Zeit  mit  den- 
selben Hilfsmitteln  bearbeitet,  die  in  den  Marbacher  Annalen  herangezogen  sind.  Der  Auszug 
aus  der  Geschichte  der  Etichonen,  die  zum  .Jahre  673  von  Leudesius  bis  auf  die  hl.  Odilie 
geführt  wird,  stimmt  wörtlich  mit  den  Ann.  Mar])acenses  überein.  Der  Bericht  ist  aus  dem 
Liber  Historiae  Francorum  und  der  Ebersheimer  Chronik  zusammengestückt');  jenes  ist  eine 
Hauptquelle  der  Ann.  Marl^acenses,  auch  die  Chronik  ist  in  ihnen  stärker  l)enutzt;  in  den 
Ann.  bi-eves  hingegen  begegnet  man  beider  Spur  nur  in  diesem  einzigen  Absätze ! 

Der  unmittelbar  folgende  Bericht  zu  724  über  den  hl.  Pirminius  ist  aus  dessen 
Vita  und  aus  der  Chronik  Bernolds  zusammengesetzt,  die  längst  als  die  eigentliche  Grund- 
lage des  ersten  Teiles  der  Marbacher  Annalen  (bis  1100)  erkannt  ist.  Die  Ann.  breves 
(oder  ihre  Neuburger  Vorlage)  stimmen  mit  Bernold  außerdem  nur  noch  zu  887  in  den 
Erzählungen  von  der  hl.  Richardis,  von  dem  Blutregen  zu  1091,  vom  Tode  Bischof  Otto's 
zu  1100  überein  —  Nachrichten,  die  in  wörtlichem  Gleichklang  uns  in  den  Marbacher  An- 
nalen begegnen.  Sollen  wir  glauben,  daß  der  Verfasser  der  kurzen  Jahrbücher  Bernolds 
Chronik  vor  Augen  gehabt  und  nur  diese  dürftigen  zufälligen  Angaben  ihr  entnommen  hal)e**)? 

So  stimmen  die  Ann.  breves  mehrlach  mit  den  Quellen  der  Marbacher  Jalninicher 
überein^),  und  sie  weisen  für  die  Augustiner  von  Marbach  und  Hohenburg,  für  das  Straß- 
burger Domstift,  für  die  Cisterzienser  von  Neuburg  die  gleichen  auseinanderstrebenden 
Interessen  auf  wie  das  Hauptwerk.  Auch  die  Neul)urger  Quelle,  die  Schulte  als  gemein- 
samen Grundstock  forderte,  müßte  schon  dieselben  Beziehungen  gezeigt  haben!  Indessen 
darüber  besteht  für  uns  kein  Zweifel:  so  seltsam  alle  diese  überraschenden  Merkmale  bei  der 
kurzen  Vorlage  einer  reichen  Kompilation  wären,   als  welche   Schulte   die  Marbacher  An- 


')  Ich  begnüge  mich  hier  mit  den  Verweisen  auf  die  Jahresberichte  der  Ann.  breves,  deren  Zu- 
sammensetzung in  dem  folgenden  Abdruck  (Beilage  I)  dargelegt  wird. 

=)  1031,  1187,  1207.  3)  1015,  11:50,  1140,  1150,  1170. 

')  1090.  ^)  673.  lOiö,  1180,  119!).  «)  1128,  1158. 

')  Vgl.  Ann.  Marbacenses  zu  674  (Schulausgabe  S.  :}  f.) 

")  W^er  sich  an  die  Probleme  erinnert,  die  durch  die  Verwandschalt  der  Epitoine  Sangallensis 
mit  der  Chronik  Hermanns  von  Reichenau  aufgegeben  werden,  darf  solche  Möglichkeiten  nicht  ganz  von 
der  Hand  weisen.  Darum  ist  auch  der  Ausweg,  den  Schulte  gefunden  zu  haben  glatibte,  der  Theorie  nauh 
sehr  wolü  gaugl>ar;  er  nahm  an,  daß  die  Vorlage  der  kurzen  Straßburger  und  der  Marbacher  Annalen  in 
Neuburg  um  1207  entstanden  sei,  und  daß  elieiidort  später  mit  ihrer  Hilfe  (und  -^  wie  ich  nun  hinzufügen 
müßte  —  mit  ausgiebiger  Heranziehung  ihrer  (}uellen)  das  große  „Marbacher"  Aiiiialenwerk  zusammen- 
gesetzt wurde.  Allein  diesen  Möglichkeiten  nachzugehen,  dürfen  wir  uns  versagen,  weil  uns  der  Vergleich 
der  Ann.  breves  mit  dem  Fragiuenlum  Urstisii  vor  eine  ganz  neue  und  von  allem  früheren  unal)hängige 
Tatsache  stellt. 

*•)  Natürlich  handeil  es  sich  durchweg  \\\\\  Stellen,  in  denen  die  Ann.  breves  und  die  Ann.  Mar. 
baceuses  selbst  wörtlich   gleich  lauten. 


iialcii  erkannt  hat,  so  selbstverstäiullich  müßten  sie  bei  jedem  Auszüge  aus  der  größeren 
llarstollunü;  aiilireten. 

in  der  Tal  l)esilzeM  wir  gerade  von  den  Marbacher  Annaleii  solch  eine  Ableitnng. 
die  eilen  die  in  i\ or^ehul)enen  Eigentüiidiclikeiten  der  Ann.  l)reves  aufweist.  Das  Frag- 
nieniuiii  iiisloriiMin  im-erli  auctoris  des  l'rslisins  ist  von  ('»Ili  bis  1 :2:5s  nichis  als  eine  Ivilr- 
/ung  iler  .Jahrbiiclier  von  .Marbach ').  Darum  stoßen  wir  bei  ilini  natinlieli  auf  Ab>elini(te, 
die  mit  dem  Liber  llistoriae.  mit  der  Ebersheimer  Cln-onik,  mit  Bernold  ebenso  wie 
die  Ann.  Marljacenses  idjcreinstimmen.  Audi  kehren  die  verseiiiedcnen  lokaigeschichllifhen 
Einträge  wieder,  die  für  Straßbuig  und  Hohenbing,  für  Xeul)urg  und  .Marbach  zeugen. 
Allerdings  hat  der  Bearbeiter  keineswegs  alle  Notizen  seiner  Vorlage  behalten;  denn  wäh- 
rend er  die  Nachrichten  übernahm,  die  von  den  Bischöfen  und  der  Stadt  Straßburg  handeln, 
während  er  auch  die  kurzen  IIoheid)urger  Berichte  abschrieb  und  von  dem'u  über  Neuburg 
nur  eine  einzige  beseitigte,  hat  er  umgekehrt  von  den  zahlreichen  Meldungen  aus  Kloster 
Marbach  nur  die  einzige  über  die  Gründung  zum  Jahre  1090  aufbewahrt  und  alle  andern 
getilgt.  Gewiß  ist  das  Verhalten  des  Fragmentisten  leicht  daraus  zu  rechtfertigen,  daß  er 
—  wir  wissen  es  —  in  Straßbuig  arbeitete  und  dem  oberelsässischeu  Kloster  keine  be- 
sonderen Sympathien  entgegentrug.  Aber  wie  kommt  es,  daß  die  einzige  Marbacher  Notiz 
des  Fragmentum  Urstisii  zugleich  die  einzige  ist.  die  auch  in  den  Ann.  breves  Argentinenses 
des  Grandidier  das  Gedächtnis  des  angesehenen  Augustinerstiftes  erneuert?  Und  schließ- 
lich: wie  erklären  wir,  dalj  der  Eintrag  der  Ann.  breves.  wo  er  in  Ivleinigkeiteii  von  den 
Ann.  Marbaeenses  abweicht,  überall  mit  dem  Texte  des  Urstisius  übereinstimmt? 
Wir  vergleichen : 

Fragin.  Urstisii  (S.  83). 
Anno  Domini  MXC.  Fundata 

est  Ma.rgb(ich  ecclesia  sancti 

Augustini  a  militari    et  il- 

lustri    viro    Bureliardo    de 

Gel)e/srilre,   ciiius  aditilor 

et  cooperator  fidelissimus  !  et  coüperalor  fidelissimus 

magister    Manegoldus    dejniagister    Mauegoldiis    de 

Lutewbach  extitit.  !Lute»l)ach    extilit. 

Manch  einer  mag  es  kleinlich  finden,  auf  so  geringfügige  Berührungen  überhaupt 
hinzuweisen;  mit  Unrecht.  Denn  wer,  durch  sie  aufmerksam  gemacht,  das  Fragmentum 
historicum  und  die  Annales  breves  vergleicht,  der  bemerkt  bald,  dal'j  die  .Ann.  Argen- 
tinenses Grandidiers  ausschließlich  solche  Nachrichten  der  Ann.  Marbaeenses  enthalten,  die 
auch  der  Fragmentist  in  seinem  erheblich  umfangreicheren  Auszug  aufgenommen  hatte.  Die 
kurzen  Straßburger  Annalen  stehen  offenbar  dem  Fragmentum  Urstisii  näher  als  den  Mar- 
bacher Annalen. 

Um  diese  Tatsache  nach  ihrem  kritischen  Gewichte  zu  würdigen,  müssen  wir  uns 
zunächst  über  die  Überlieferung  des  Fragments  unterrichten. 


Ann.  Marhifcenses  (S.  37). 
Eodem  anno  fundata  est  Mar- 
l)aceiisis  ^cclesia  sancti  Au- 
gustini a  militari  et  illuslri  viro 
Bureliardo  de  Gebeleswilre,  cuius 
adiutor  et  cooperator  fidelissi- 
mus magister  Manegoldus  de 
Lütinbacli  cxtitit^). 


Ann.  Argent.  breves. 
Anno  Domini  MXC.  Fun  data 
est  Marbach  ecclesia  sancti 
Augustini  a  militari  et  il- 
1  u s  t  r i  viro  B u r c h  a r d  o  de 
G  e  1)  e/ *■  it'  i  1  r  e,  cuius  a  d  i  u  t  u  r 


I)  Vgl.  liierlllxT  wnfeii  im  §  2. 

■-)  Die  gii(!lle  der  Marlmclier  Annalen  war  die  foliiend.-  Aufzeic-hnung  aus  >farli;u'li :  .Um»  </->- 
mini  MXC.  Fundata  e.H  Mi(rl)iice>i3i>s  (erdesia)  sancti  Auyn^lini  u  iiiiUlc  It.  <lc  Gi'lu'listeili'r.  (\  j^l.  Ann.  Maiiia- 
censes,  Schulausgabe  p.  :n  n.  1). 


§  2. 
Das  Frasmeutum  liistoricum  incerti  auctoris. 

Die  beriihnito  Chronik  des  Mathias  von  Neuenl)urg,  deren  erste  Fassung  in  der 
Berner  Handschrift  um  1352  niedergeschrieben  wurde  i),  ist  in  der  dritten  und  letzten  Be- 
arbeitung nur  in  Handschriften  überliefert,  in  denen  ihr  eine  Übersicht  über  die  ältere 
elsässische  Geschichte  bis  zur  Wahl  Rudolfs  von  Halisburg  vorangeht.  Diese  verdrängte  die 
Bearbeitung  des  Martin  von  Troppau,  die  ursprünglich  dem  Werke  vorangestellt  war, 
durch  einen  Auszug  aus  elsässischen  Quellen:  von  031—1238  sind  die  Marbacher  Annalen 
mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Landesgeschichte  sorgfältig  ausgeschrieben,  nach 
deren  Abbrechen  folgt  der  Sammler  ebenso  getreu  bis  zur  Erhebung  Rudolfs  der  sog. 
Chronik  des  Elleidiard -).  Dieser  Auszug  ist  es,  den  Urstisius  am  Beginn  seiner  Handschrift 
der  Chronik  von  1273—1378  fand  und  den  er  als  Fragmentum  liistoricum  incerti  auctoris 
"■edruckl  hat  s) :  wie  in  dem  Ms.  ließ  er  darauf  das  Werk  folgen,  das  wir  heute  nach  dem 
Mathias  von  Neuenburg  nennen,  das  er  indeß  wie  Cuspinian^)  als  Chronik  des  Albert  von 
Strai3burg  bezeichnete. 

Die  hier  beschriebene  Kompilation  s)  vom  Jahre  631  an  entnahm  Urstisius  einer 
jetzt  verlorenen  Handschrift  (U),  über  deren  Fundort  er  nichts  aussagt«);  er  verglich  sie 
mit  einer  älteren,  ebenfalls  untergegangenen,  die  ihm  J.  Pistorius  zugesandt  hatte  und 
deren  Herkunft  aus  Kloster  Ebersheiramünster  er  vermutete^). 

Der  Handschrift  U  muß  die  Vorlage  Königshofens  sehr  nahe  gestanden  haben,  aus 
der  dieser  am  Schlüsse  seiner  mit  der  alten  Straßl)urger  Bibliothek  verbraunten  lateinischen 
Chronik  einen  sehr  großen  Teil  abgeschrieben  hatte.  Nach  der  Angabe  Engelhards^)  ließ 
Königshofen  (K)  auf  das  Fragmentum  liistoricum  „auch  das  ganze  Chronicon  selbst  un- 
mittelbar folgen,  soweit  es  sich  in  Urstisii  Ausgabe  befindet",  also  gleichfalls  bis  zum 
Jahre  1378. 


')  Vgl.  über  diese  Handschrift  E.  Schröder  in  den  Nachrichten  der  GtUlinger  Gesellschaft,  Phil.- 
Hist.  Klasse,  1S99,  S.  4-9  IV.  —  Anßerdeni  über  die  Handschriften  des  Mathias  die  Einleitungen  von  Sluder 
nnd  Huber  (Bölnner,  Fontes  IV)  zu  ihren  Ausgaben;  Weiland  in  der  Einleitung  zu  den  Gescliichtsihreiheiu 
der  deutschen  Vorzeit.  XIV.  Jahrhundert.  (5.  Band;  Wenck  im  Neuen  Archiv  der  Gesellschaft  für  alten- 
deutsche  Geschichtskunde  IX,  86  ff.  über  die  Gruppe  der  Handschriften  AUK. 

s)  MG.  SS.  XVII,  120  1.  04—122  I.  45.  —  Nur  wenige  Nachrichten  zu  1250,  1252  sind  der  Mariins- 
chronik entnonimea  worden. 

3)  Die  Tatsaclie,  daß  der  Auetor  incertus  bis  12:?8  nichts  als  ein  Auszug  ans  den  Ann.  Marbac.  ist. 
liegt  so  offen  vor  Augen,  daß  jeder  besondere  Beweis  übertliissig  ist;  einzelne  Belege  findet  der  Leser  unten 
in  §  3.  Soviel  ich  sehe,  hat  nur  Schulte  dieses  Verhältnis  nicht  beachtet;  aus  einem  (in  seiner  Darlegung 
verstiindlicheii)  Irrtum  stellt  er  die  Ann.  Marhacenses  und  den  Auetor  incertus  nebeneinander  —  als  Ab- 
leitungen aus  einer  verlorenen  Quelle  (MIÜG.  V,  518).  So  verzeihlich  die  Flüchtigkeit  ist,  der  Schulte  hier  zum 
Opfer  fiel,  so  verhängnisvoll  wurde  sie  ihm  :  wenn  er  im  Anschluß  an  alle  frülieren  den  Auclor  incertus 
als  Auszug  aus  den  Annales  Marbacenses  hingenommen  hatte,  so  würde  er  das  ganze  Material  wohl  ge- 
sichtet in  seiner  Hand  gehalten  haben;  und  sogleich  würde  er  den  Charakter  der  Anuales  breves  Argen- 
linenses  erkannt,  die  Rätsel  der  Marbacher  Annalen,  die  sich  ihm  enthüllen  wollten,  wirklich  gelöst  haben. 

••)  Cuspinian,  De  consulibus  Romanis.     Basileae  1553;  Anhang  S.  667. 

')  Sie  ist  früher  oft  im  ganzen  als  Albertus  Argentinensis  ciliert  worden. 

")  Urstisius  p.  96:  ,liber  is  totus  ac  integer,  quantumvis  a  reeentiore  qiiodam  transcriplus'. 

•)  ,velusto  e  membranis  codice.  ([uem  (ut  reor)  bibliotheca  caenobii  Novientensis  ....  conservaral'. 
Wahrscheinlich  schloß  Urstisius  dies  daraus,  daß  die  Handschrift  Auszüge  aus  der  Chronik  von  Ebers- 
heim enthielt,  wie  die  Handschrift  A. 

»)  Archiv  der  Gesellschaft  für  altere  deutsche  Geschichtskunde  VI,  469  ff.  —  Vgl.  auch  Hegel. 
Straßburger  Chroniken  I,  164. 


Dieser  Gruppe  der  IIss.  UK  gegenüber  steht  jene  gleichfalls  verbrannte  Hs.  A,  die 
der  Strar,bursor  Animcistor  Wenckf-r  aus  dem  Nacldasse  seines  Valcrs  174:5  in  die  dortige 
L'nivcrsiliitsbibiiollick  -ciicnkle  (.StraHb.  Seniinarbii)!.  C.  V.  15);  aiicii  sie  begann  mit  dem 
Jahre  G31,  aber  sie  fi'iiirle  die  Chronik  des  Mathias  nur  bis  zum  Jahre  1374  fort  und  schloi; 
daran  die  Biographic  des  Biscliots  Berthulii  von  Buclieck'). 

Über  den  Text  der  beiden  veriiicliteten  Hss.  Königsliofens  (K)  und  Wenckers  (A) 
danken  wir  eine  Reilie  wertvoller  Angaben  dem  bekannten  Mainzer  Gelehrten  Joannis,  der 
beide  für  eine  Neuausgabe  der  xVrbeiten  des  Urstisius  verglichen  hat.  Sein  Handexemplar  des 
Urslisiiis  w-ird  in  der  Münehener  Staatsi)ibliüthek  (Cod.  lat.  70'.»,  710)  aufbewahrt;  in  seiner 
Einleitung  zu  dem  Fragmentum  bleichtet  er  über  seine  Bemühungen,  den  Text  zu  ver- 
bessern^);  wirklich  geben  eingeklebte  Zettel  häutig  Lesarten  aus  den  beiden  Manuskripten 
Königsliofens  -^j  und  Wenckers  an.  Ohne  daß  sie  für  das  Fragmentum  historicum  oder  gar 
für  die  Chronik  des  Mathias  die  beiden  Handschriften  ersetzen  können,  helfen  sie  uns  doch 
zu  einem  sicheren  Urteil  über  den  Text,  den  Urstisius  gedruckt  iiat,  wenn  wir  sie  mit  der 
Wiener  Handschrift  vergleichen,  in  der  allein  noch  heute  das  ganze  Sammelwerk  uns  vorliegt. 

Die  Hs.  578*)  der  Wiener  Hofbibliothek  (Un.  238)  enthält  auf  fol.  70—86'  das  Frag- 
mentum historicum  erst  von  880  an  (ed.  Urstisius  p.  81,  1.  7);  daran  schließt  sich  fol.  87 
— 1:26'  die  Chronik  des  Mathias  von  Neuenburg,  allerdings  nur  bis  zum  Jahre  l'oöi,  mit 
Fortsetzungen  zu  1353  und  1358.  Erst  auf  fol.  134 — 138  begegnen  wir  nach  anderen  Ein- 
trägen imter  der  Überschrift  ,Genealogia  sancte  Odihe'  einem  Auszug  aus  dem  vorher  fort- 
gelassenen Anfange  des  Fragmentum  bist,  auctoris  incerti,  der  jetzt  bis  zum  Jahre  887  mit 
mancherlei  Kürzungen^)  abgeschrieben  wurde.  Hieraus  geht  klar  hervor,  daß  die  Vorlage 
der  Wiener  Handschrift  (W)  genau  wie  die  verlorenen  Handschriften  des  SIraßburgei-s 
Wencker  (A),  des  Urstisius  (U),  des  Königsliofen  (K)  das  ganze  Fragmentum  historicum  von 
631  an  enthalten  hat"). 

Wir  sind  daher  in  der  Lage,  völlig  sicher  den  Text  des  Fragmentum  historicum 
aus  der  Handschrift  W,  dem  Drucke  des  Urstisius  aus  U,  den  Lesarten  des  Joannis  aus  .\ 
und  K  herzustellen")  und  hierdurch  die  Fehler  bei  Urstisius  auszumerzen. 


')  Die  Haiidsdirift  A  ist  buschriebea  von  Engelhard  (Üliei-  die  Straßbiirgor  Ilaadschrifl  des 
Albertus  Argentinensis)  im  Archiv  VI,  W.")tl'. ;  Ilegcl,  StraBburger  Chroniken  I.  177  IV.;  Stiider,  Mallhiae 
Neoburgensis  Chronica  p.  VII. 

')  ,Ut  hoccuratius  nova  hac  editiouu  prodirel,  nil  suhterfugi  operae.  Contuli  nainque  id  ipse  cum 
codice  veteri  probae  admodum  notae  manu  descripto,  quem  inter  alia  xeifiiiXia  iitteraria  amplissimus  pos- 
sidel  Wenckerns  mihi(|uc  utondum  liberuliler  praebuit.  Dein  eundeni  virum  doclissimuui  permovi,  ul  id 
boni  publici  gratia  cum  codice  Koenigslioviano,  quem  tabularium  serval  Argcnliuenso.  compouerct.  Ex 
utroipie  postea  locu  |)iaccipiiM,  in  quilms  ali  edilione  Urstisiana  abeuut,  adieci.' 

')  Auf  ihn  wird  allerdings  nur  selten  verwiesen. 

*)  Eingehend  beschrieben  von  L.  Weiland  in  den  Abliandlungen  der  Göttiugcr  Gesellschaft 
der  Wissenschaften,  Bd.  37  (18i)l).  0. 

')  Der  Auszug  beginnt    mit   Urstisius   \<.    ':,,    1.    H',.  Diese   Zugehörigkeit   der  Einträge    von 

l'ol.  i:!i     l:l!S  zu  dem  Fragmenhim  historicum  scheint  Weiland  a.  a.  0.  S.  '^  ni/ht  bemerkt  zu  haben. 

")  Die  Siglcn  A,  K,  U,  W  sind  in  der  Kritik  des  Mathias  von  .Neuenbürg  allgemein  für  die  ent- 
sprechenden llandschrirten  ilblicli  und  daher  aticli  von  mir  angewandt.  -  -  Im  übrigen  liegt  hier  eine  Unter- 
suchung der  Chronik  des  Mathias  noch  fern.  Ich  gehe  deshalb  auch  nicht  auf  die  Frage  ein.  ob  .Mathias 
selbst  „den  auctor  incertus  mit  der  Chronik  in  organische  Verbindung  setzte"  (Weiland.  Heilräge  zur 
littcrarischen  Tätigkeit  des  Mathias  von  Neuenbürg  in  Cottiuger  Abhandlungen  Hii.  :17.  .">.  .'^.  N.). 

')  Die  Colmarer  llandschrifl  l(t.  über  die  Weiland.  Ueitr.lge  a.  a.  O.  S. -J  11'.  unlerrichlet,  gehört 
zwar  zu  derselben  Gruppe  der  Handschriften  des  Mathias,  kommt  aber  für  uns  nicht  in  Betradit,  weil  in 
ihr  die  Auszüge  aus  dem  Auctor  incertus  an  den  Jacobus  de  Voragine  anschlielJen  und  erst  mit  dem 
Jahre  12.51  beginnen. 

II.  HIoi'li,    Diu  LlslUSisi.'huii  Aiiiiuleii  dur  Sluiifurzuit.  2 


iö 


Ich  wähle  ein  überzeugendes  Beispiel; 

Ursfisins  (p.  83,  l.  äi). 
A.  D.  MXLVII.      Willielmus    Argentiiicnsis   cpi- 
scopus  obiit;  cui  Hetzel  successit. 


A    D. 


F7-agmcHtuiii  historiruin. 
MXLVII.    WA  =  U. 


A.  D.  MLXXVII.  Bertoldus  dux  Carinthioriim 
qui  et  Zeriiigen,  vir  cathdlitiis,  obiit. 

A.  D.  MLXXIX.  Wernharius  Argentinensis  epi- 
scopus  secuiidus  obiit,  cui  Otto  scbismaticus 
successit.  Eodeni  tempore  in  Alemannia  tria 
monasteria  primo  instituta  egregie  pollebant . . . 


A.  D.  MIL.  Bruno  Tullensis  episcopus  ab  im- 
peratore  Heinrico  electus  Romam  mittiiur.  et 
Leo  papa  nonus  vocatur.    WA. 

A.  D.  MLXV.  Hetzel  episcopus  Argentinensis 
obiit;  cui  Wernharius  successit.    WA. 

A.  D.  MLXXVII.     WAK  =  U. 

A.  D.  MLXXIX.  Wernharius  Argentinensis  epi- 
scopus secundus  obiit;  cui  Theol)aldus  succes- 
sit. .4.") 

*)  Nach  Engelhard  in  Archiv  VI,  428,  454-.  In 
der  Handschrift  des  Joannis  fehlt  der  Zettel,  der  z  u 
1079  eingeklebt  war.  —  In   W  fehlt  dies  Jahr. 

A.  D.  MLXXXIIII.  Theobaldus  Argentinensis  epi- 
scopus obiit ;  cui  Otto  scismaticus  successit. 
Eodem  tempore  in  Alemannia  etc.      WA. 

Selbstverständlich  müssen  nach  diesem  Bilde  der  Überlieferung  die  bei  Urstisius 
fehlenden  Berichte  zu  1049  und  1065  in  das  Fragmentuni  aufgenommen  werden;  und  auch 
der  Fehler,  durch  den  in  der  Vorlage  von  U')  sogleich  von  dem  Anfang  des  Jahres  1079  auf 
das  folgende  Jahr  1084  hinübergesprungen  und  Bischof  Theobald  ausgelassen  wurde,  ist  aus 
den  Handschriften  W  und  A  leicht  richtigzustellen  -).  Der  neu  gewonnene  Text  des  Frag- 
mentum  stimmt  aufs  engste  mit  der  Quelle  des  Auetor  incertus,  mit  den  Annales  Marba- 
censes^),  zusammen:  auch  hierdurch  wird  er  zum  Überfluß  gegen  den  fehlerhaften  Wort- 
laut des  Urstisius  als  der  allein  richtige  gesichert. 

Nachdem  wir  so  die  verschiedenen  Formen  der  Überlieferung  kennen  gelernt  und 
die  Möglichkeit,  die  ursprüngliche  Gestalt  des  Fragmentum  neben  und  gegen  Urstisius  zu 
erschließen,  gezeigt  haben,  kehren  wir  zu  den  Aim.  Argentinenses  breves  des  Grandidier  zu- 
rück; jetzt  sind  wir  hinreichend  gerüstet,  um  nachzuweisen,  was  wir  vorher  nur  ahnen 
mochten ;  die  Annales  breves  —  soweit  sie  überhaupt  mit  den  Ann.  Marbacenses  zusammen- 
hängen —  sind  nicht  deren  Quelle,  sondern  nichts  als  eine  Ableitung  aus  dem  Fragmentum 
historicum  auctoris  incerti. 


§  3. 
Die  Annales  breves  und  das  Fragmentum  historicum. 

Schon  früher  haben  wir  bemerkt,  daß  die  Annales  breves  in  dem  Teile,  der  sich 
mit  den  Ann.  Marbacenses  berührt,  nui-  Nachrichten  enthalten,  welche  auch  in  das  Frag- 
mentum historicum  übergegangen  sind.     Jetzt  werden  wir  zeigen,  daß  sie  durchweg  gegen 


')  Und  wahrscheinlich  auch  von  Königshofen.  Ob  K  und  U  überhaupt  unmittelbar  auf  die  gleiche 
Handschrift  zurückgehen,  kann  ich  hier  dahingestellt  sein  lassen. 

2)  DdS  hier  Gesagte  würde  natürlich  sinngemäß  auf  die  Gestaltung  des  Textes  in  der  dritten  Re- 
daktion der  Mathiaschronik  zu  übertragen  sein. 

')  Vgl.  MG.  Schulausgabe  S.  28  «. 


den  Wortlaut  der  Aniialeu  von  Mailiach  mit  der  Fassun;^  des  Fragiiiciiluni  iibtreinstimnien. 
Aus  diT  Fiillo  der  Belege')  hebe  iili  \veiii;.fes  hervor: 


Ami.  ^[urbiicenses. 

MXXXi.  Monasti'iiuni  saiieti 
Tlionie  in  Argen  liiia  a  Wil- 
lu'hno  cousecratur. 


Fniijmentum  hisloricuni. 

Monasterium  sancti  Tliünie  apu- 
stoli  in  Argentina  a  Wiiliehno 
consecratur. 


MCXCI.  Fridericus  dux  Alenian-   Fridoricus  dux  Aleinanniae,  fra- 


nie  in  obsidione  Acliaron  obiil. 


MCCVII.  Qui  {sdl.  Henricus  epis- 
copns)  in  pentccoste  in  Ar- 
gentina celelirans  ordines 
XVI.  Kai.  lulii  fere  D  clericos 

consecravit De  nionasterio 

vero  Novi-castri  sub  abbate 
Petro  XII  sacerdotes  ordinavit 
et  sex  alios  inferioris  ordinis. 
Ip?a  die  christianissimus  rex 
Pliyüppus  in  urbe  fuit  cum 
printipibus  multis. 

MCCVIII.  Cum  piissimus  rex  Pliy- 
lippus  in  procinclu  itineris 
esset  .... 


ter   imperatoris,   in   obsi- 
dione Acharon  obiit. 

(jiii  in  pentecoste  in  Argentina 
celehrans  ordines  XVI.  Kai. 
lulii  fere  quingentos  clericos 
ordinavit  et  consecravit... 
Ipsa  die  christianissimus  rex 
Pliylippus  in  urbe  fuit  cum 
principibus  suis. 


Cum  piissimus  rex  Philippus . 


Ann.  breves. 
Wie  Fragui.  bist. 


Fridericus  duxAlemannie.  I  rat  er 
imperatoris  Friderki,  in  ob- 
sidione Acharon  obiit. 

Henricus  episcopus  in  Argenlina 
celebran7  ordines  . .  XVI.  Kai. 
lulii,  lere  ([uingenlos  clericos 
0  r  d  i  n  ans  e  t  cousecraws  .... 
Ipsa  die  cbristianissimus  H 
piissimus  rex  in  urbe  fuit  cum 
principibus  suis. 

(Damit  schließen  die  kurzen 
Straßburger  Jahrbücher !) 


Überall  stehen  hier  die  Ann.  breves  mit  dem  Fragmenlum  zusammen;  zu  Il*»l 
und  1207  haben  erst  die  Abweichungen  des  Fragments  von  den  Marbacher  Annalen  zu 
den  weiteren  Umgestaltungen  in  den  Ann.  breves  den  Grund  gelegt.  Vor  allem  lehrreich 
ist  CS,  wie  diese  —  weil  sie  mit  dem  Jahre  1207  schließen  wollen  —  doch  noch  aus  dem 
Anfange  des  Jahresberichtes  von  1208  das  Ireundlich  schmückende  Beiwort  .piissimus'  fllr 
König  Philipp  sich  anzueignen  wissen ! 

Wenn  wir  diesen  Zusanmienhang  der  Ann.  breves  mit  dem  Auetor  incertus  beachten, 
sind  wir  in  der  glücklichen  Lage,  den  Streit  über  das  (iründungsjahr  des  Klosters  Neu- 
burg endgiltig  zu  schlichten.     Wir  vergleichen: 


Ami.  Marb. 
MCXXXIII.  Lotbarius  rex  ab  In- 

nocentio  papa  Rome  in  Latcra- 

neusi    nionasterio    consecratur 

in  imperatorem. 
Eodem  anno  IV.  Non.  Augusti  sol 

obscuratus  est  VI.  liora  diei,  et 

tcni'hre  facte  sunt. 
Eodem    anno     coiislriutiuii     est 

mouasteriiini  qiiod  vocatur  No- 

vum-caslrum  .... 


Fragni.  hist. 

MCXXVIII.  Lotbarius  rex  ab 
Innocentio  papa  Romae  in  La- 
teraneusi  nionasterio  conse- 
cratur iii  imperatorem. 

Eodem  anno  constructum  est  mo- 
nasteriiini  (]uod  vocatur  No- 
vuiu-caslrutn  .... 

Eodem  anno  IV.  Non.  Augusti 
sol  obscuratus  est  VI.  liora  diei. 
et  teuebrae  factac  sunt. 


Ann.   breves. 


MCXXVIII.  Constniclum  est 
nionasterium  cpiod  vocatur  No- 
vum-caslrum  .... 


')  Vgl.  unlcM  in  Kciliigc  1,   /..  1!.  zu  den  Jahren  Ü7:!,  8H7,  10:!1.  IUI.-.,  lU'.U).  IKtU,  lli:i,  II'.IO.  ll'.»l. 


12 


Es  ist  fast  l)eschänieiKl,  den  Spuk  aufzudecken,  der  alle  Forscher  geäfft  hat.  Der 
Auetor  incertus  hat  die  Nachrichten  des  Annalisten  zu  1133  vollständig,  wenn  auch  umge- 
stellt, in  seinen  Auszug  übernommen,  aber  er  hat  sich  verlesen  oder  verschrieben,  indem  er 
sie  alle  und  damit  die  Kaiserkrönung  Lothars  statt  zu  MCXXXllI  z.u  MCXXVllI  setzte.  Die 
Ann.  breves  ließen  die  übrigen  Mitteilungen  fort  und  erzählten  mir  die  Gründung  von  Neu- 
burg; selbstverständlich  —  denn  sie  schöpfen  nur  aus  dem  Fragmentum  —  reihen  sie  das 
Ereignis  zum  Jahre  1128  ein;  und  da  ohne  die  Meldung  von  der  Kaiserkrönung  Lothars 
nichts  den  chronologischen  Irrtum  verrät,  schleppt  er  sich  von  Jahrhundert  zu  Jahrhundert') 
als  selbständige  Nachricht  der  Ann.  Argentinenses  fort! 

Doch  nicht  genug  damit,  dalj  wir  das  Fragmentum  historicum  als  eine  oder  viel- 
mehr die  bedeutendste  Quelle  der  Ann.  hreves  aufgedeckt  haben,  wir  sind  sogar  berechtigt, 
gerade  seine  Fassung  bei  Urstisius  als  die  benützte  Vorlage  zu  bezeichnen.  Wiederholt 
können  wir  durch  den  Vergleich  der  Handschriften  WAK  mit  den  Marbacher  Annalen 
feststellen,  daß  die  Überlieferung  des  Fragments  in  U  fehlerhaft  ist  2);  dennoch  stehen  in 
solchen  Fehlern  die  Ann.  breves  zu  U: 

Fragm.  hist. 
W  =   A.  Marh. 


Ann.  Marbac. 
MXV.  Monasterium  sancte  Marie 

in  Argenlina    surgit    primo    a 

fundatione  sua. 
MC.  Eodem  anno  Cuno  episcopus 

successit. 
MCLXII.    Eodem    anno  Burehar- 

dus    Argentinensis    episcopus 

obiit. 
MCLXXX.  Ipsü  anno  dedicata  est 

maior  ecclesia  .  .  apud  Hohen- 

buri'h  ...    a    Mantuano    epi- 

scopo,  apostolice  sedis  legato. 


WA  =  A.  Marh. 


W 


A.  Mi.rh. 


WA  =  A.  Marb. 


Urstisius  ^  Ann,  hreves. 

Mon.  sancte  Marie  virginis  in 
Argentina  surgit  priino  a  fun- 
datione sua. 

Eodem  anno  Cuno  successit  (wo 
episcopus  fehlt). 

Ipso  anno  Burehardus  Argen- 
tinensis episcopus  übiit. 

Dedicata  est  maior  ecclesia  .  . 
apud  Hohenburg  .  .  .  a  Man- 
tuano apostolice  sedis  legato 
[wo  episcopo  feldf). 


Jede  etwa  noch  vorhandene  Neigung  zum  Widerspruch  ertötet  das  letzte  Beispiel; 


Ann.  Marbdc. 

MCLXXXVL  Eodem  anno  hyemps 
calida,  ita  quod  in  Decembri 
et  lanuario  multe  arhores  flo- 
rerent,  in  quilnis  circa  Febru- 
arium  pira  cpiantitate  in  mo- 
dum  avelJane  magna  conspi- 
ciebantur,  corvi  quo(pie  et  pice 
alieque  huiusmodi  aves  in  la- 
nuario fetus  produxerant.  Sed 
proximo    sequenti    anno  .  .  . 


Fragm.  hist. 
WAK  ^  A.  Marh. 


ürstisitis  =  Ann.  hreves. 
.  D.  MCLXXXVL  erat  hyems 
calida,  ita  quod  in  Decembri 
et  lanuario  multe  arbores  Ho- 
rerent,  in  quibus  circa  Febru- 
arium  pyra  quantitate  in  mo- 
dum  avellane  magna  conspi- 
ciebautur.  Sed  proxime  se- 
quenti anno  .  .  .  (ivo  vor  Sed 
die  Worte  corvi — produxerant 
fehlen). 


Hier  besitzen  wir  ausnahmsweise  die  Angaben  über  alle  Handschriften  des  Frag- 
ments. Die  Wiener,  die  Stral'.burger  A,  Königshofen,  sie  haben  gemeinsam  einen  Text, 
der  genau  mit  den  Ann.  Marbacenses  stinnut  und  deshalb  im  Original  von  dem  Auetor  in- 


')  Bis  in  Haucks  Kirchengeschichle  Deutschlands  IV,  952. 
ä)  Vgl.  oben  S.  10, 


i;; 

ccrtiis  geschrieben  sein  muß.  Urstisius  —  iiiiil  iiiii-  er  allein  —  iiel)  einen  Salz  aus,  iiinl 
eben  dieser  Satz  fdill  in  den  Aini.  breves! 

Das  Fragment  um  histoiicum  ist  für  eine  Ausgabe  der  Ciu'onik  des  Mathias  in  der 
Mitte  des  14.  .Jahrliunderts  zusammengetragen  worden.  Die  Ainiales  breves,  die  auf  ihm 
beruhen,  stammen  daher  niciit  aus  (Umu  Anlange  des  13.  .lalnlinnderts  —  wie  uns  bis  heute 
gelehrt  wird  — ,  sondern  frühestens  aus  dem  Ende  des  14.  .Jahrhunderts.  Vielleicht  liel'.e 
sich  die  Zeit  ihrer  Geburt  noch  fester  begrenzen.  —  wenn  wir  wülUen.  wie  die  olfenkun- 
dige  besondere  Beziehung  zu  der  l'assung  bei  Urstisius  zu  erklären  ist.  Haben  die  Ann. 
breves  aus  ihrer  handschriftlichen  Vorlage  geschöpft  oder  gar  erst  aus  dem  im  .lahre  1.085 
gedruckten  Werke  des  Urstisius  selbst? 

Der  brave,  ehrliche  Leser  wird  micli  ul)  solch  ruchlosen  Gedankens  als  einen  sehr 
bösen  Menschen  verdammen.  Ich  bitte  ihn  nur  um  eine  Gnadenfrist,  damit  ich  ihm  zeigen 
darf,  wie  denn  jene  andern  Jahresberichte  der  AnnaleU;  die  mit  den  Ann.  Marbacenses  oder 
dem  Fragmentum  historicum  o<ler  ilem  Texte  des  Urstisius  gar  nichts  zu  tun  haben,  wirk- 
lich zu  Stande  gekommen  sind. 


§  4. 
Die  Aunales  breves  und  die  Auuales  Arü,entiuenses  des  Ellenhard. 

Aus  den  kleinen  Straßburger  Annalen  hatte  Schulte^)  neben  den  Berichten,  die  mit 
den  Ann.  Marbacenses  verwandt  waren,  einen  Kreis  von  Meldungen  ausgeschieden,  die  sich 
so  eng  mit  den  Annalen  des  Elleidiard^)  berührten,  daß  nur  eine  verlorene  gemeinsame 
Quelle  beider  Ll)erein>timmung  vermitteln  zu  können  schien.  In  der  Tat  gab  es  für  Schulte 
keine  andere  Lösung;  denn  von  den  .Jahrbüchern  Ellenhards  galt  bisher,  daß  sie  erst  gegen 
Ende  des  13.  Jahrhunderts  zusammengestellt  sind,  während  er,  wie  alle  seine  Vorgänger, 
die  Annales  breves  als  Quelle  der  Marbacher  schon  dem  Anfange  des  Jahrhunderts  zu- 
weisen mußte. 

Wir  brauchen  jetzt  nicht  mehr  zu  der  gleichen  Auskunft  zu  greifen;  denn  wir 
haben  uns  überzeugt,  dal;  die  kleinen  Jahrbücher  nicht  vor  dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts 
angefertigt  worden  sind;  nichts  steht  der  Aimahme  im  Wege,  daß  für  sie  wie  das  Frag- 
mentum Urstisii  so  die  Annalen  des  Ellenhard  selbst  als  Vorlage  gedient  haben.  Alle  Nach- 
richten, die  der  Verfasser  hier  bis  zum  Jahre  1207  fand,  hat  er  wörtlich  in  sein  Werklein 
aufgenommen  ä);  er  ließ  nur  die  beiden  zu  1148  über  den  zweiten  Kreuzzug  und  zu  117'J 
über  das  dritte  Lateranensische  Konzil')  bei  Seite,  weil  er  sie  ganz  entsprechend  schon 
aus  dem  Fragmentum  historicum  abgeschrieben  hatte. 

Eine  besondere  i  berlieferung  des  Werkes  zu  fezeichnen,  der  vor  allem  die  Amuiles 
breves  sich  näherten,  sind  wir  nicht  im  Stande.  Denn  neben"  der  OriginalhandschritL  die 
alle  durch  Ellenhard  angei'egten  Werke  vereinigt  ^).  kennen  wir  nur  jene  einzige  Abschrift, 
die  J.  Libliii'')  im  Jahre  1868  aus  <lein  Nachlasse  Grandidiers   herausgeben  hat.     Ihr  sorg- 


')  MIÖG.  X,  r,\:,\\. 

«)  Mon.  Genn.  SS.  XVII,  101  11'.;  jetzt  auch  Scliiilaiisi;;il)e  diT  .Ann.  Marbacenses  S.  Ilt  IT..  IJCif. 

')  VrI.  nnlen  die  Jahre  WM.  IVM\,  Hil,  1187.  11!M(,  il'.l.-,,   II'.IS,  l-JO«. 

')  Doch  nülzle  er  diese  fllr  den  Namen  des  Bischofs  Dietrich  von  Met/.. 

")  l";her  den  Codex   KUciiluirdi  v^'l.  iiiitcii  in  Teil  III.  Ka|iilil   I.  §   t. 

")  Chroni(iue  de  (JodclVoi  d'  Eiisuiinf;en.     Strashuiir^  IS(W. 


14 


fältiger  Texfi)  weicht  bis  1206  nur  einmal  vom  Original  ab.   und  hier   allerdings  stimmen 
die  Annales  breves  nicht  mit  diesem,  sondern  zu  der  Vorlage  Liblins: 


Ann.  hreves: 
Haldeiiburg  et  MoUeslieim  destnicta  sunt  a  rege 
Philippo.     Anuo    sequeiiti^')    predictus    rex 
olisedit    civitatem    Argentiiienseni    et   miiiime 
perfecit. 


Ann.    FAlcnhardi  : 
MCIIC.  Haldenburg  et  Mollesheim  destriuta  sunt 
a   rege  Philippo.     Eodem    tempore   predictus 
rex    obsedit   civitatem    Argentincnsem    et   nii- 
nime  profecit"). 
■■<)  perfecit  Liblin. 

Wie  es  sich  auch  hiermit  verhalte,  vollkommen  bestätigt  hat  sich  Schulte's  Beob- 
achtung^), daß  die  Annales  Argentinenses  breves  „lediglich  eine  Kompilation"  darstellen; 
aber  wenn  er  ihnen  noch  einen  Wert  zuerkannte,  weil  sie  auf  „heute  verlorenen  Quellen" 
beruhen  sollten,  so  sind  sie  für  uns  ohne  jede  Bedeutung,  weil  sie  nichts  liefern  als  eine 
Verbindung  des  Fragmentum  historicum  mit  den  Annales  Argentinenses  des  Ellenhard. 

Allerdings  sind  noch  einige  wenige  Nachrichten  übrig,  die  sich  in  keiner  der  beiden 
Vorlagen  finden^);  es  bleibt  die  letzte  Hoffnung,  daß  sie  der  Schrift  wenigstens  ein  be- 
scheidenes Plätzchen  unter  den  Quellen  der  elsässischen  Geschichte  wahren,  —  wenn  es 
nicht  gelingt,  auch  ihre  Abkunft  zu  ermitteln. 

§5. 
Die  überschüssigen  Nachricliteu  der  Aimales  breves. 

Der  Versuch,  die  Jahresberichte  der  Straßburger  Annalen,  welche  nicht  aus  dem 
Fragmentum  historicum  und  den  Annales  EUenhardi  stanmien.  andern  Quellen  zuzuweisen, 
führt  uns  zu  merkwürdigsten  Zusammenhängen,  für  die  in  mittelalterlichen  Werken  kaum 
ein  Gegenstück  zu  finden  sein  dürfte. 

Bereits  Schulte'^)  hat  bemerkt,  daß  die  Ann.  breves  über  den  hl.  Pirminius  mehr 
berichten,  als  die  Ann.  Marbacenses  (oder,  wie  wir  jetzt  sagen  müssen,  das  Fragmentum 
historicum).  Wirklich  haben  sie  der  Cl^ronik  des  Hermann  von  Reichenau  einige  Zusätze 
entnommen : 

^■1«».  breves. 


Fragm.  hist. 
(p.   70,  1.  2L'). 

DCCXXIV.  Sanctus  Pirminius  in 
Augia  insula  serpentes  fugavit 
et  cenobialem  vitam  ibi  insti- 
tuens  Ethonem  postea  Argen- 

tinensem  episcopum pro 

se  abbaten!  constituit. 


Sanctus  Pirminius  abbas  et 
c  li  0  r  e  p  i  s  c  o  p  u  s  in  Augia  in- 
sula cenobialem  vitam  instituit. 

Anno  dein  DCCXXVII.  ob 
odium  Karoli  a  Theo- 
baldo  Gotifri  di  du  eis  fi- 
lio  ex  ea  pulsus  Etho- 
nem     postea     Aj'gentinensem 

episcopum pro    se   ab- 

balem  constituit. 


Herimannus  Angiensis. 

(MG.  SS.    V,  9S). 

Sanctus  Pirminius  abbas  et 
c  h  o  r  e  p  i  s  c  o  p  u  s  ...  ad  Iva- 
rolum  ductus  Augiaeque  in- 
sulae  ab  eo  praefectus  .  .  . 

DCCXXVII.  Sanctus  Pirminius 
ob  odium  Karoli  a  Theo- 
debaldo  Gotifridi  ducis 
filio  ex  Augia  pulsus  Eto- 
nem  pro  se  constituit  ab- 
baten!. 


')  Über  die  Zusal/.e,  die  nicht  im  Originakodex  stehen,  vgl.  unten  in  §  7,  S.  25. 

-')  Diese  Änderung  des  Jahres  wurde  ohne  Zweifel  vorgenommen,  weil  das  Fragmentum  histori- 
cum die  Belagerung  StraBburgs  erst  zum  Jahre  llim  berichtet.  —  Übrigens  maclit  schon  Grandidier  in 
seiner  Ausgabe  der  Ann.  breves  unter  N.  s  auf  die  Stelle  bei  Urstisius  aufmerksam;  vgl.  unten  in  Bei- 
lage I  zu  1198.  Für  die  Art  der  Zusammensetzung  aus  beiden  Quellen  ist  die  Stelle  sehr  lehrreich.  Vgl. 
hierzu  auch  die  Nachrichten  über  die  Briinde  des  Straßburger  Münsters  zu  1140  im  Fragm.  hist.  und  zu 
1142  bei  Ellenhard.  »)  A.  a.  o.  S.  520.  *)  Schulte  a.  a.  0.  S.  519  f.  ließ  ihre  Herkunft  ollen. 

')  A.  a.  0.  S.  519. 


15 


An  die  Beiiiitzmm  Hciinaiuis  (lenken  wir  znnäciiril  ancli  bei  der  NaL-liiicId  der 
Annalcs  brevcs  iiijer  den  Krieg  iles  Uiscliuls  Werner  gegen  Hinginid  znin  Jalne  lOlO. 
Allein  dort  ist  der  Kanipf  erst  znni.lalne  t(l:!0  und  mit  andern  Worten  l)eriflitet;  dafür  stoßen 
wir  auf  enge  Verwandtschaft  mit  dem  säclisiselieii  Aimalisten,  der  liier  aus  der  Chronik 
Frutoll's  von  Michelsberg  schöpfte: 


Annalista  Saxo  (MG.  SS.  VI,  074)  =  Chrun. 
Frutolfi  (SS.  VI,  193). 
Anno  d.  i.  MXIX  ....    Werinherus  Argentinae 
episcopus  cum  Alenuiiinis  contra  Burgiindiones 
pugriavit  et  vicit'). 


Ann.  breves. 

Wernliarius  episcopus  contra  Burgundiones  pug- 
navit  et  vicit. 

—  abgesehen  von  den  Ijnträgen  über  tlen 
Wechsel  der  Straßbnrger  Biscliüfe^)  —  wieder  einem  Zusätze  zu  dem  Fragmenlum  histori- 
cum,  wie  es  bei  Urstisius  vorliegt.  In  diesem  war  über  den  Aufbrucli  der  deutscheu 
Fürsten  zum  Kreuzzuge  nichts  gesagt;  der  Annalist  —  von  seinem  Interesse  an  den 
Bischöfen  geleitet  —  fügte  wenige  Worte  darüber  ein,  die  er  aus  der  Chronik  Bernolds 
entlehnte: 


Erst  zum  .lahre   tOllS   begegnen 


wn- 


Ami.  breves. 

Otto  Argeiitineiisis  episcopus  cum  Godefrido  duco 

et  aliis  (luanipluriljus  llierusolyniani  teiidit. 


Bernoldi  Chron.  (MG.  SS.  V,  4GG). 
Gotefredus  dux,  .  .  .  item  Otto  Strazl)urgensis 
episcopus  et  conies  Hartmanuus  de  Alemau- 
nia  ...  et  alii  quamplures  cum  innumerabili 
multitudine  iam  dudum  lerosolimam  tendere 
ceperunt. 

Sehr  auffallend    ist,   mit   welchen  Hilfsmitteln   zum  .lahre  1131    der   kurze  Bericht 
über  die  Absetzung  des  Bischofs  Bruno  zu  Stande  gekommen  ist: 


Chronographus  Saxo  {=^  Ann. 

Magdebwgenses,  MG.SS.X  VI,  184). 

Rex  .  .  celebrat  petitecosten  in 
civitate  Argentina,  et  Bruno 
eiusdem  loci  episcopus  pasto- 
ralem curam  amisit,  Gevehardo 
silii  succedente. 


Ann.  breves. 

Hex  pentecosten  in  civitate  Ar- 
gentina celebravit,  et  Bruno 
eiusdem  loci  episcopus  Ar- 
ge n  t  i  n  e  n  s  e  m  r  e  s  i  g  n  a  V  i  t 
e  p  i  s  c  ü  p  a  t  u  m ,  Gebehardo 
sibi  succedente. 


,4««.  s.  Disibodi  (MG.  SS.  Xril,24). 

Conciliuin  Moguntiae  iiabitum .... 
ubi  Bruno  Argentincnsis    ejii- 

scopus A  r  g  e  n  t  i  n  e  n  s  e  m 

reconsignavit    episcopa- 
tum. 


Wer  irgend  mittelalterliche  Quellen  kennt,  wird  mit  steigendem  Befremden  diese 
Art  der  Entlehnungen  verfolgt  haben:  es  gibt  kein  Gegenstück  dafür,  dalj  ein  Annalist 
für  sein  kurzes  Werk  .so  verschiedene  Schriften  ausgezogen,  aber  einer  Jeden  nur  inuner 
einen  einzelnen  Satz  entnommen  hätte''),  Heimat  und  Cberheferung  der  benutzten  Schriften 
verstärken  den  Eindruck,  daß  die  Ann.  breves  überhaupt  nicht  im  Mittelalter,  sondern  erst 
in  der  Neuzeit  entstanden  sind,  als  der  Buchdruck  die  beschränkten  Grenzen  örtlicher  Ver- 
breitung beseitigte  und  jede  herausgegebene  (Juelle  Gemeingut  aller  Gebikleten  wurde. 


I)  Sehr  auflallciid,  aber  bei  dein  Verlust  (k-r  Haiidscluil'l  noili  iiii-bt  zu  erklären,  ist  der  l'iustand.  daO 
die  latfiuisclie  Chronik  IvilniMiofens  in  di'r  IJiscbofslistc  zum  Jabru  101'.»  den  Zusatz  ciitliiell.  daß  Werner 
„1019  einen  Sieg  cum  .Mamamiis  contra  HurKundiones  erfochten"  habe  (nach  Eiifjelhard  im  Archiv  d,  Ge- 
seilschart  für  'MWh'.  deutseliv  (JeschiebtskiiiKle  VI,  IG."»).  —  FUr  uns  kouunt  dies  nicht  in  Helraihl.  weil 
für  die  Ann.  breves  die  Kiitleiiiiuiiu  ans  d  in  Aimalista  Saxo  l'eslslelit  :  vi;!,  uiilen  die  Au^irabe  in  Iteilau'e  1 
zu   toll».  ••)  /u   IOi;.>.   1071»,   lOSi;  (Hier  sie  Vfjl,  unten  in   Iteilat-'e  I. 

)  über  das  entsprechende  Veriialten  gegenüber  der  Chronik  des  l»tto  vi>n  S.  Blasien  zum 
.laiav   11'.».")  vgl.  unten  S.  17. 


16 

Zwar  ist  es  nicht  verwunderlich.  daH  ein  Straßburger  etwa  die  Clironik  Hermanns 
von  Reichenau  oder  Bernokls  von  S.  Blasien  heranzog,  al)er  schon  die  Iveinitnis  der  An- 
nalen  des  pfälzischen  Ivlosters  Disibodenbergi)  erregt  Erstaunen;  deiui  sie  sind  niu'  in  einer 
einzigen  Handschrift  überliefert  und  in  dieser  unseres  Wissens  zum  ersten  Mal  am  Ende 
des  15.  Jahrhunderts  durch  Tritheraius  in  seinen  Hirsauer  Annalen  benutzt  worden.  Gerade- 
zu ausgeschlossen  ist  es,  daß  die  beiden  niedersächsischen  Geschichtswerke  des  Annalisten 
und  des  Chronographen  am  Oberrhein  gelesen  wurden,  ehe  sie  durch  den  Druck  allgemein 
zugänglich  waren. 

Nun  haben  allerdings  die  Ainiales  s.  Disibodi  bereits  im  16.  Jahrhundert  ihre  editio 
princeps  erhalten^),  der  Chronograph  jedoch  wurde  erst  durch  Leibniz  im  Jahre  IGOS^) 
und  der  Annalista  Saxo  durch  J.  G.  Eccard  1723+)  veröffentlicht.  Danach  würden  die 
Annales  Argentinenses  breves  erst  im  IS.  Jaiu'hundert  zusannnengestellt  worden  sein! 

Wenn  dieser  Schluß  zuträfe^^),  so  erwüchse  scheinbar  solcher  Auffassung  eine  ganz 
imvorhergesehene  Schwierigkeit  aus  dem  Umstände,  daß  der  „Verfasser"  der  Annalen  als 
die  eine,  nach  dem  Fragnientuni  Urstisii  wichtigste  Vorlage  die  Annalen  des  Ellenhard 
sicher  l)enutzt  hat.  Denn  ihre  Originalhandschrift  war  zwar  im  14.  und  15.  Jahrhundert 
in  Straßburg  und  ist  dort  z.  B.  durch  Klosener  und  Königshofen,  vielleicht  auch  noch  durch 
Wimpfeling,  ausgeschrieben  worden,  aber  seitdem  blieb  sie  verschollen,  bis  sie  im  Jahre  1777 
in  Böhmen  auftauchte'^).  Martin  Gerbert,  der  um  die  Wissenschaft  hochverdiente  Abt  von 
S.  Blasien,  erwarb  sie  für  die  Bibliothek  seines  Klosters.  Dort  lernte  Grandidier  sie  im 
September  1784  kennen").  Er  plante  damals,  gemeinsam  mit  Wilhelm  Christoph  Koch  die 
von  Schöpflin  vorbereitete  Sannnhmg  elsässischer  Geschichtscpiellen  herauszugeben ;  um  die 
wertvollen  Schriften  der  EUenhardhanilschrift  aufnehmen  zu  können,  erwirkte  er  von  Altt 
Gerbert  die  Erlaubnis,  daß  dessen  kostbares  Manuskript  nach  Straßburg  übersandt  wurde. 
Zwei  Jahre  ist  es  dort  geblieben;  erst  am  27.  Januar  1787  schickte  Grandidier  den  Codex 
nach  S.  Blasien  zurück»),  nachdem  Koch  alle  seine  Teile  hatte  abschreiben  lassen;  aus  dieser 
Abschrift  stellte  Grandidier  den  von  uns  schon  erwähnten,  zum  Drucke  bestimmten  Text 
her,  den  erst  Liblin  1868  herausgegeben  hat^). 

Der  Straßburger  Gelehrte,  der  im  18.  Jahrhundert  für  die  Annales  Argentinenses 
breves  die  Annalen  des  Ellenhard  heranzog,  könnte  deshalb  sein  Werk  nur  in  den  Jahren 
1785/86  geschaffen  haben:  bis  zum  Jahre  1784  waren  die  Jahrbücher  des  Ellenhard  völlig 
unbekaimt,  aber  schon  1787  sind  die  mit  ihrer  Hilfe  hergestellten  Annales  breves  von 
Grandidier  im  2.  Bande  der  tlistoire  d'Alsace  gedruckt  worden! 

Unter  solchen  Umständen  würde  selbst  die  kleine,  von  uns  hervorgehobene  Lesart, 
in  der  die  Ausgabe  Liblins  und  die  Annales   breves   gegen    das  Original   der  Jahrbücher 


')  MG.  SS.  XVII,  4  ff.  (früher  nach  dem  Dodechin  benannt). 

-)  Mariani  chronica  .  .  .  cum  Dodechini  coutinuatione.     Basileae  1559. 

=)  Accessiones  historicae  I.     Lipsiae  1698. 

*)  Corpus  historicum  medii  aevi  I.     Lipsiae  1723. 

^}  Ihm  widersprechen  könnte  nur,  wer  die  oben  dargelegten  Beziehungen  zn  jenen  Quellen  als 
„zufällige"  Anklänge  behandeln  wollte.  Auch  diesen  Skeptiker  malme  ich  zur  Geduld;  der  nächste  Ab- 
schnitt macht  seinen  Widersprucii  verstummen. 

<■■)  Pelzel,  Magni  Ellenhardi  Chronieon  (Pragae  1777).  Diese  Ausgabe  enthält  noch  nicht  die  Stra(5- 
burger  Annalen  Ellenhards,  die  also  noch  ganz  unbekannt  blieben. 

')  Vgl.  Nouvelles  Oeuvres  ined.  1.  153.  —  Bereits  1778  hatte  Abt  Gerbert  ihm  die  Ausgabe  Pelzeis 
geliehen.    Grandidier  bat  um  seine  Vermittlung,  um  Kenntnis  von  dem  ganzen  Inhalt  des  Ms.  zu  erhalten. 

")  Wir  sind  über  diese  Tatsachen  durch  Grandidiers  Bericht  im  Alraanach  d"Alsace  1785  p.  298 
und  durch  den  Briefwechsel  mit  Martin  Gerbert  (A.  M.  P.  Ingold,  Les  correspondants  de  Grandidier  VIII, 
p.  22  if.)  imterrichtet. 

»)  Vgl.  oben  S.  13. 


17 

Kllciiliards  zusamiueiigelieiiM.  t'iiu'  gewisse  nedeiituiig  gtuinnci.  Dtim  sie  würde  besUi- 
figcii.  was  aus  drr  (icscliiilile  dos  Klleidiardcodex  erschlossen  wni-dc:  sfinc  diircli  fiiaii- 
(lidier  veninlalUe  Alisi-liril'l  und  die  Amialcs  breves  stehen  in  engem  Zusammenhang 
untereinander. 

Nur  wenige  I^eser  werden  geneigt  sein,  sich  meinen  Kulgerimgen  i»ereitwillig  zu 
iteugen:  es  ist  viel  von  iinion  verlangt,  zuzugestehen,  daß  eine  Quelle,  die  wir  als  ein  Werk 
i\v.>  i)eginnen(lcn  IM.  .iahrhunderts  .schätzten  und  ehrten,  er.st  in  den  .lahren  17^5^0  das 
Licht  der  Welt  eri)lickt  hallen  soll.  Sie  mögen  sich  zunächst  damit  Irästen,  daß  ja  die 
Schrift  mnjmstöniicli  als  eine  Kompilation  wohl  bekanider  Quellen  des  1-2. —  lt.  .Iahrhunderts 
erwiesen  wurde,  daß  sie  also  jedes  selbständigen  Wertes  bar  ist.  Die  Frage  nach  ihrer 
Entstehungszeit  hat  deshalb  einzig  und  allein  litterarhistorisches  Interesse.  Die  Annalen 
sind  aus  der  Reihe  der  elsässischen  Quellen  des  Mittelalters  zu  streichen;  daran  ändert 
nichts,  ob  sie  im  l.">.  16.  oder  erst  am  Ausgange  des  IS.  .Iahrhunderts  zusammengetragen 
sein  mögen. 

Indessen  sind  wir  auf  jene  Schlüsse  aus  den  Werken,  die  für  die  Aimales  breves 
so  seltsam  herangezogen  wurden,  keineswegs  beschränkt,  nm  ihre  Abfassung  in  die  .lahre 
17S5NG  zu  verlegen;  wir  können  vielmehr  nnmiltelhar  eiweisen,  daß  die  kurzen  Stral'j- 
burger  Annalen  vor  dieser  Zeit  überhaupt  nicht  vorhanden  gewesen  sind:  die  Histoire  de 
TEglise  de  Strasbourg.  Grandidiers  Hauptwerk,  gestatlel  uns,  den  Beweis  hierfür  anzutreten. 


^  6. 
Die  AnnaIcs  breres  und  die  Histoire  de  l'Eglise  de  Strasbourg. 

Zu  den  Nachrichten  der  Annalen,  die  weder  aus  dem  Fragmentum  historicum  noch 
aus  den  Annales  Elleidiardi  entnonmien  sind,  gesellt  sich  eine  von  uns  bisher  nicht  berück- 
sichtigte, die  —  wenn  sie  selbständig  wäre  oder  einer  unbekannten  Quelle  angehörtc-'l  — 
unsere  Auffassung  von  dem  Unwert  der  Annalen  widerlegen  würde.  Zum  Jahre  1195 
hören  wir,  daß  Kaiser  Heinrich  VI.  die  Königin  Sibylle  von  Sizilien,  die  Witwe  Tancreds, 
mit  ihren  Töchtern  gefangen  nehmen  und  im  Kloster  Ilohenburg  auf  dem  Odilienberg  in 
Gewahrsam  halten  ließ.  Wir  vermögen  den  Ursprung  der  Mitteilung  aufzudecken:  sie  ent- 
stammt der  Fortsetzung  des  Otto  von  Freising,  die  nach  Otto  von  S.  Blasien  benannt  ist: 


Otto  lon  S.  Blasien  c.  41  (SS.  XX,  326). 
AniK»  (lominicae  iiuarnatioiiis  MCXCV.  Heinricus 


Ann.  breves. 
Anno  Dom.  MCXCV.    Ilciiiricns  iinnerator  Sibil- 


imperator  ....    reginauKiue    Apulic    uxoreni   j        lam  regiiian»  Sic  ilie.  iixorem  Taniredi.  lilia  s- 

(jue    eins  i  ii    nionastei'i  o  1  lolienburg  cuslodie 
mancipavit. 


Taiicredi,  Sibiham  nomine,  filiamquc  eins  npiul 

monastcrium    virginum    Hoiiinbuic    dictum    in 

Alsatia  custodie  mancipavit. 

Vorlage  und  Ableitung  gehen  darin  auseinander,  daß  Otto  nur  von  einer  Tochter 
tier  Königin  spricht,  die  Annalen  aber  von  mehreren.  Doch  es  gib!  einen  Text  Otlo's  in 
dem  —  wie  in  den  .laln-bnchern  —  nicht  ,liliam',  sondern  ,lilias"  zu  lesen  ist.  Zwar  bietet 
keiiu'  Handschrift  ilie  .\bweichung,  aber  wir  linden  sie  —  in  jener  Anmerkung  der  Histoire 
de  l'Eglise  de  Strasbourg,  die  (irandidier  ans  der  Chronik  Otto's  seiner  Erzählung  von  der 
Eroberung  Siziliens    imd    der  Gefangenschaft  Sibyllens   beigefügt  hat'').     Die  Königin  halle 


')  Vgl.  oben  S.  11-,  .\.  a.  .ixificif  AM  .pn.l'ocif. 
')  So  liat  wohl  Schulte  a.  a.  O.  S.  .ViO  das  Verhältnis  aiirtrofaBl. 

")  Grandidicr,  Oeuvres  inediles  III,  0.">  n.  "-l:  .Utto  de  s.  Bluäio  in  Chronico  apud  ^r^lisiunl.  Script, 
rcr.  Gonnanic.  pari,  1,  p.  2-20,  et  apud  Muratorium   in  Scriptor.   ror.  Italic,   toin.  (5,  p.  893;   .\n.  doni.  In- 

n.  lilijili,  Die  Elsllssisciluii  Annalen  iIit  Sliinl'iTziil.  ;{ 


18 

wirklicli  inehrerc  Töchter,  die  mit  ilir  getangeii  waren');  uiul  Grandidier  spricht  im  Texte 
von  ilineii:  aus  dieser  Kenntnis  heraus  liat  er  offenbar  in  seiner  Anmerkung  den  Wort- 
laut Ottü's  von  S.  Blasien  verbessert.  Wie  konnnt  jedoch  der  „Verfasser"  der  Annales 
breves  in  die  Lage,  in  seine  Arl)eit  einen  Satz  Otlo's  gerade  in  der  Fassung  aufzunehmen, 
die  ihm  (kandidier  aus  bestimmtem  Cruiide  gegeben  hatte,  —  wenn  er  nicht  die  Histoire 
de  l'Eglise  de  Strasbourg  kannte  und  benutzte? 

Um  hierüber  zu  entsclieiden,  müssen  wir  beide  Schriften  mit  einander  vergleiciien. 
Wir  werden  sogleich  bemerken,  daß  niemals  imd  an  keiner  einzigen  Stelle  seiner  Ge- 
schichte der  Straßburger  Bischöfe  Grandidier  die  Ann.  Argentinenses  breves  anführt  oder 
auf  sie  verweist,  während  er  das  Fragmentum  historicum  nach  dem  Druck  bei  Urstisius 
regelmäßig  erwähnt:  es  ist  kein  Zweifel,  daß  er  sie  nicht  gekannt  hat,  als  er  sein  Werk 
schrieb.  Im  Gegenteil  überzeugt  uns  der  Vergleich,  daß  .lahr  für  Jahr  die  Annales  breves 
auf  die  Histoire  de  TEglise  de  Strasbourg  zurückgehen  und  sich  geradezu  die  Ergebnisse 
der  sorgsamen  Ouellensammlungen  und  kritischen  Forschungen  Grandidiers  zu  nutze  machen ! 

Er  ist  es,  der  zum  Jahre  1019  den  Annalista  Saxo  über  den  Burgundisrhen  Zug 
Bischofs  Werner,  zum  Jahre  1098  den  Bernold  über  die  Teilnehmer  am  ersten  Kreuzzug 
anführt;  er  ist  es,  der  mit  seiner  bewundernswerten  Belesenheit  für  die  Abdankung  des 
Bischofs  Bruno  im  Jahre  1131  unmittelbar  hintereinander  die  beiden  Zitate  aus  Dodechin 
(=  Ann.  S.  Disibodi)  und  dem  Chronographus  (=  Ann.  Magdeburgenses)  vorlegt-),  die  in 
den  Annales  breves  zu  einer  Fassung  verschmolzen  sind ;  er  ist  es  endlich,  der  in  der  Ge- 
schichte Pirmins  zu  dem  Berichte  des  Fragmentum  Urstisii  die  Nachrichten  ans  Hermann 
von  Reichenan  hinzufügt,  die  von  den  Annales  breves  in  den  Text  des  Fragments  einge- 
schoben wurden^).  Damals  war  der  rehie  und  vollständige  Text  Hermanns  noch  unge- 
druckt; Grandidier  dankte  seine  Kenntnis  den  Mitteilungen,  die  ihm  sein  Freund,  der  Baron 
von  Zurlauben,  gemacht  hatte ;  gleichsam  ein  geistiger  Schmarotzer,  hat  sich  der  Verfasser 
der  Annales  breves  von  dem  Wissen  Grandidiers  genährt. 

Er  scheut  sich  nirgends,  in  seinen  Jahrbüchern  die  Ergebiusse  von  Grandidiers  kriti- 
scher Arbeit  stillschweigend  aufzunehmen.^  Das  Fragmentum  historicum  gedachte  im  Anschluß 
an  den  Tod  Otto's  1.  zu  973  auch  seiner  fronnnen  Gemahlin  Adelheid  und  ihrer  Kloster- 
gründung zu  Selz,  ohne  indeß  ihr  Ende  zu  berichten.  Grandidier^)  stellte  fest,  da(j  sie  999 
gestorben  sei;  so  melden  die  Ann.  breves  ihren  Tod  und  setzen  die  Worte  des  Fragmentum 
historicum  aus  Urstisius  —  die  Grandidier  mit  anführt  —  unter  dem  Jahre  999  ein''). 

Zu  1001  bestimmte  Grandidier")  mit  vortrefflicher  Beweisführung  auf  Grund  der 
Fulder  Totenannalen  den  Tod  des  Bischofs  Alawic  und  die  Nachfolge  Werners  I;  und  siehe 
da.  unter  dem  Jahre  1001  verzeichnen  die  Ann.  breves  den  Wechsel'). 


carnat.  1195.  Henricus  iraperalor  .  .  .  reginam  Apuliae  uxorem  Taiicredi,  Sibiliam  nomine,  f  i  liasq  ue  apud 
inonastei-iura  virginuni  IToliinlnirch  dictum  in  Alsatia  cnstodiae  mancipavit'.  Weder  Urstisius  noch  Mii- 
ratori  haljeii  jedoch  an  der  entscheidenden  Stelle  ,filias\ 

')  Toeclie,  Jaln-büeher  Heinrichs  VI.  S.  581;  vgl.  auch  Aiui.  Marbaceiises,  Schulausgabe  S.  Öö 
/um  Jahre   1195. 

-)  Vgl.  für  dies  alles   oben  S.  15   und  Beilage  I.    Jene  Werke  sind  regelmäßig  von  ihm  benutzt. 

s)  Vgl.  oben  S.  14.  —  Alles  Auffallende  dieser  Stollen  schwindet  natürlich,  soliald  sie  nicht  auf 
den  Quellen  selbst,  sondern  auf  den  gelehrten  YVnmerkuiigen  Grandidiers  beruhen,  der  die  Quellen  alle 
gekannt  und  genut/.t  hat. 

■•)  Oeuvres  ined.  I,  379;  zahlreiche  Belege,  aber  ohne  die  Ann.  breves. 

■■)  Die  ungeschickte  Zusammensetzung  wird  aus  dem  Wortlaut  der  Ami.  breves  ohne  weiteres 
klar  (vgl.  unten  in  der  Beilage). 

»)  Oeuvres  ined.  1,  S5. 

')  Ebenso  sorgfaltig  t^rörtert  Grandidier  a.  a.  0.  I,  518  das  Todesjahr  Werners  I.  und  entscheidet 
sich  mit  andern  Quellen  und  dem  Fragmentum  historicum  für  1028.  Auf  die  Ann.  breves  hat  er  sich  auch 
hier  so  wenig  wie  sonst  berufen. 


I'J 

Von  Bischof  Werner  II.  eiziilille  GraiididitT')  nach  UeitliohlsGriuuhnigsgeschichte  von 
ZuiraUen-),  dalj  er  bis  zu  seinem  Tod  im  Scliisma  veiiiairle;  (he  Ann.  breves,  ihe  sein 
Kiide  zu  1079  aus  dem  (von  Gramhiher  zitierten)  Fragnunlum  hisloricum  Ixrirhlen,  lügen 
(him  entsprechend  die  Bezeichnung  als  .vir  schisinatieus'  seinem  Namen  liiuzu. 

Deutiicii  tiilt  uns  das  Verhallen  des  Annalisleii  im  Berieht  iiher  BischnC  Tiieobaid 
entgegen.  Lber  ilui  Fand  er  in  seinem  Texte  des  Fnigiiientuni  histoiicum  niciils:  Lrslisius 
(oder  seine  Vorlage)  w  ai'  von  Werner  II.  unmittelbar  auf  Bischof  Otto  übergesprungen  '). 
(irandidier')  hatte  den  Irrtum  bei  Urstisius  bemerkt,  aber  er  verbesserte  ihn  nicht  aus  den 
elsässischeii  Darstellungen,  die  von  den  Ann.  Marbacenses  an^)  Theobahls  Tod  zu  l(JS4  ver- 
zeichneten, sondern  er  stützte  sich  auf  die  Augsburger  .lahrbücher"),  die  ihn  zu  108:2  ein- 
getragen hatten.  So  ist  es  dazu  gekommen^  daß  die  Ann.  breves  hier  von  der  ursprUng- 
licheu  Fassung  des  Fragmentum  liistoricum  und  deshalb  auch  von  den  Ann.  Marbacenses 
aliweiciien;  ihr  Autor  hat  die  iJicke  im  Texte  des  Urstisius  durch  die  Kenntnisse  Gran- 
didiers  ausgefüllt  und  mit  ihm  zu  1(18:2  den  Wechsel  im  Straßburger  Bischofsamt  erzählt! 

Ebenso  charakteristisch    l'iir   den  Amialisteu  wie   für  die  Arbeitsweise  Grandiiliers 

ist  die  Angabe  über  den  Tod  Kaiser  Friedrichs  I.   Sie  lautete  in  den  Annalen  des  Ellenhard'): 

Anno  Duinini  MCXC.     Idus  lunii  submersus  est  Fridericus  iuiperator    in  tlumiiie  Salef. 

Grandidier,  der  diese  Notiz  anführt  *•),  wußte  indet5  genau,  daß  Friedrich  I.  aui 
10.  Juni  11 90  ertrunken  ist;  deshalb  stellte  er  in  seinem  Zitat  stillschweigend  die  Angabe 
Elk'idiards  richtig  und  druckte  sie  also: 

CUroiiicon  niss.  Godefridi  de  Ensiiiingea'):  An.  ll'.tO.    Meuse    lunio'")  submersus  est 
Fridericus  imperator  in  lluniine  Salef. 

Flui  was  lesen  wir  in  den  Ann.  Argentinenses  breves? 
A.  Dom.  MCXC.     Mense   lunio  submersus  est 

Hier  steht  es  genau  so  wie  zum  Jahre  1195  bei  dem  Eintrag  über  die  Königin  Si- 
bylle: der  Text  der  Ann.  breves  beruht  nicht  auf  unmittelbarer  Einsicht  der  Ouelle,  son- 
dern auf  den  Amuerkungen  Graudidiers  zu  seiner  Histoire  de  1"  Eglise  de  Strasbourg  und 
ist  nur  aus  ihnen  zu  begreifen. 

Erst  von  dieser  Erkenntnis  aus  gelingt  es,  in  d(>m  Wirrwarr  der  Jahresberichle  von 
1130 — W.K,  der  auch  manche  historische  Darstellung  zu  Irrt iimern  verleitet  hat"),  vollständig 
Ordnung  zu  schaffen. 

Das  Fragmentum  liistoricum  hatte,  wie  wir  schon  wissen'^),  durch  ein  einfaches  Ver- 
sehen bei  seinem  Auszug  aus  den  Marbacher  Annalen  den  Jahresbericht  von  JltiXXXlII 
auf  MCXXVIII  datiert.  Dem  ersten  Fehler  folgte  sogleich  der  zweite.  OlVenbar  hat  auch 
der  gute  Anctor  incertus  hier  einmal  geschlafen;  sicher  würde  er  sich  mehr  zusannnenge- 
niMumen  haben,  hätte  er  das  Uidieil  geahnt,  das  seine  Nachlässigkeit  anrichten  würde. 

Nachdem  er  nändich  den  Bericht  zu  1133  mit  dem  falschen  Datum  11:2S,  sonst 
aller  einwandfrei,  abgeschrieben  hatte,  fuhr  er  sogleich  mit  dem  nächsten  Jahresberichl  zu 
iMC.WXVI  fort,  wachte  jedoch  auch  hier  lücht  über  sorgsamer.  Wiedergabe  der  Zahl,  son- 


I)  A.  a.  U.  II.  1-M.  ■)  M(;.  SS.  X.  '.is.   KU. 

")  Sifho  oben  S.   10.  ')  .\.  a.  O.  II,   ii-2  ii.  :!. 

')  Und  auch  in  den  vollslilndiy;L'n  llandsLlirilliMi  des  l'raüniciiliini  liislDiiiinn. 
")  MG.  SS.  III,  130.   —   Auch   hier  ist  es  selbslverälilndiich,   dal5  (irandidier  sich   auf  die    .\iiii. 
hreves  herufen  hiill'c,  wenn  er  sie  damals  gekannt  hillte. 

-■)  MC.  Schulausgabe  ]).  lli.  ")  A.  a.  0.  111.  -2'.»  n.  ± 

")  So  be/.tichuele  er  (hirihwei;  alle  Schrillen  im  Cndex  des  Ellenhard. 

'")  Selbstvcr>tündlich  Vdii   mir  gesperrt. 

")  Vgl.  /..   I'..   r.riiiliaidi.  .liiliibiicher  l.othais  S    V>\1   u.  M.  ")  Siehe  oben  S.   II. 


20 

dorn  bogniigtc  sich  mit  iiiren  erslen  Ziffern,   so    daß   im  Fragmentiun  historicum    statt   zu 
MCXXXVl  schon  zu  MCXXX  zu  linden  war: 

Anno  Doniini  MCXXX.     Facta  est  pugna    iiiter  Gebehardum  Argentinenseni  episcopum 
et  Fridericuni    ducem  Alemaniiiae    apud    Gügenheim.     Eodem    anno    combustum  est 
niaius  nionasterium  Argentinense  prinio. 
Mit  dieser  Notiz   mußte   sicli  Grandidier   in   seiner  Bistumsgeschiciite  auseinander- 
setzen.    Er  entnalnu  ihr'),  dalj  der  erste  Miinsterbrand  im  Jaln-e  1130  ausgebrochen  sei^). 
Aber  den  Kampf  bei  Gügenheim  konnte  er  unmöglich  zmn  Jahre  1130  einreihen,  weil  der 
eine  der  Gegner,  Gebhard.  erst  im  Jahre  1131  Straßburger  Bischof  geworden  war.     Er  half 
sich  einfach,   indem   er   bei  Urstisius   einen  Überlieferungsfehler  annahm  und  das  Gefecht 
gleich  in  das  erste  Jahr  Gebliards,  1131,  verlegte.    Die  notwendige  Emendation  brachte  er 
in  seiner  Anmerkung^)  zum  Ausdruck: 

Fragni.    bist  Urstisii    p.  85:      Anno  Dom.   1130    (I[ege]    1131)    facta    est    pugna  inter 

Gebehardum    Argentinenseni    episcopum     et    Fridericuni    ducem    Allemanniae    apud 

Gügenheim. 

Als  Grandidier  im  Jahre  1784  die  Annalen  des  Ellenhard  kennen  lernte,  erfuhr  er 

aus  ihnen,   daß    zwischen  Gebhard   und  Herzog  Friedrich    im   Jahre  1136   zu   Dunzenheim 

gek;im{)ft  worden  sei.     Es  war    für   ihn  unmöglich  einzusehen  —  was  für  uns,  die  wir  in 

den  Ann.  Marbacenses  die  Quelle  des  Fragra.  bist,  besitzen,  selbstverständlich  ist  — ,  daß  mit 

den  Kämpfen  von  Gügenheim  und  Dunzenheim  ein  und  dasselbe  Gefecht  des  Jahres  1136*) 

gemeint  sei.    Daher  erzählt  er^): 

L'eveque  Gebehard  remporta  eucore,    cincj  ans  apres,  en   1136  ....  une  seeonde 
victoire,  et  plus  triompliante,  au  village  de  Dunzenheim. 
und  liegründet  seine  Darstellung  aus  dem 

Chron.  ms.  Godefridi  de  Ensniingeu:  Anno  Domini  1136  facta  est  caedes  magna  inter 
episcopum  Gerbardum  et  Fridericuni  ducem  in  Dunzenheim. 
Hier  blicken  wir  in  die  Werkstatt  Grandidiers  hinein  und  beobachten,  wie  er  ver- 
sucht, aus  den  Quellen,  die  ihm  zugänglich  werden,  auf  die  einzelnen  Tatsachen  zurück- 
zuschließen und  sie  miteinander  in  Verbindung  zu  setzen.  Was  er  sich  aus  den  verschie- 
denen Nachrichten  erarbeitet  hat,  das  tritt  uns  einheitlich  und  fest  ineinander  gefügt  ent- 
gegen —  in  den  Ann.  Argentinenses  breves: 

Anno  Dom.  MCXXX.     Combustum  est  maius  monasteriuni  Argentinense  primo"). 
Anno  Dom.  MCXXXI  .  .  .  Bruno  .  .  .  Argentinenseni  resignavit  episcopatum.    Gebeliardo 
sibi  succedente ').     Eodem    anno**)    facta    est  pugna    inter  Gebehardum  episcopum 
et  Fridericuni  ducem  Aleniannie  apud  Gügenheim. 
Anno  Dom.  MCXXXII.     Combusta  est  Rodesheini  ■'). 


I)  A.  a.  0.  II,  363. 

-)  So  aucli  noch  Schulte  a.  a.  O.  S.  518.  —  Natiiriich  ist  nach  unsciii  Dark'ginigon  das  Jalu'  il3() 
der  Maibaclier  Annalen  das  einzig  beglaubigte  Datum  fiir  den  Brand. 

^1  A.  a.  0.  II.  372  n.  4. 

*)  Denn  zu  diesem  Jalir  erzählen  die  Marliacher  Annaleu  den  (Jiigenheinui'  Kauipf.  —  Scluülc 
S.  517  f.  hat  hier  durchaus  das  Richtige  gesehen.     Dunzenheim  und  Gügenheim   liegen  nächst  beieinander. 

^)  A.  a.  O.  p.  373.  —  Übrigens  hat  die  gleiche  Kombination  des  Fragm.  historicum  zu  1130  und 
der  Ann.  Elleuhardi  zu  11.3Ö  schon  Königsliofen  vollzogen  (ed.  Hegel.  Straßburger  Städlechroniken  II,  öi7). 

'•)  Aus  dem  Fragnientuni  hisloricuin  im  DriK  k  lici  Urstisius. 

')  Vgl.  über  diese  Nachricht  sclion  olien  S.  15. 

")  Dil:  Notiz  bei  Urstisius  zu  li:?0,  die  (u'andidiers  Anmerkung  in  das  Jalir  li:!l  wies,  wird  hier 
wirklich  zum  Jahre  1131  eingeordnet! 

")  Der  Beginn  der  Ann.  Ellenhardi.  von  (uandidier  a.  a.  O.  II.  373  n.  1  erwähid, 


Jl 

Aiiiiü  Dom.  MCXXXVI.  Facta  est  iiirsus  tedes  magna  inier  epistopuni  Gebeliaidnin 
et  Fridericuin  duccni  in  Dunzenlieini  ')• 
Was  wir  liier  von  Satz  zu  Satz  Ivlar  vor  uns  mIkii,  das  fzill  vdii  dein  ^.-anzen 
L'mi'ange  der  Ann.  Arueidinenses  breves:  wir  haben  iinien  nocii  zu  viel  Ehre  erwiesen, 
wenn  wir  sie  als  eine  sell)st;indig(;  Koin])ilatiun  des  Fragnientnni  iiistcjriiMun.  des  F^llenhard 
und  jener  andern  Ouellen  betracldeten:  in  Wahrheil  sind  sie  nicht  viel  mehr  als  eine  Zii- 
sannnenstellung  von  Ouellenbelegen  aus  Grandidiers  llisloirc  de  1' Fglise  et  des  eve(|nes- 
princes  de  Strasbourg-). 

.letzt  ist  es  ein  Leicldes,  die  Enlstehungszeit  der  Ann.  Argenlinenses  siclier  und 
unwiderleglich  zu  begrenzen:  nicht  vor  dem  Ende  des  Jahres  17S4  oder  Anfang  Hn")  konnte 
Grandidier  die  ihm  bis  dahin  uni)ekannten  Jahrbücher  Ellenhards  llh'  seine  StraJlbiu'ger 
(ieschichte  heranziehen^)  und  hineinarbeiten;  erst  nachdem  es  gescheiien'),  aber  sehr  bald 
darauf,  ist  sein  Werk,  man  darf  wohl  sagen  die  eigentliche  Grundlage  ftlr  die  Amiales 
breves  geworden:  schon  im  Sommer  I7S7  war  Grandidier  in  der  Lage,  die  Jahrbücher  — 
die  er  dem  Anfange  des  13.  Jahrhunderts  zuwies  —  zu  veröflentliclu'n. 

Was  wir  vorher  erschlossen,  ist  jetzt  bewiesen:  die  Ann.  Argenlinenses  breves 
stehen  nicht  am  Anfange  der  Stral^burger  Historiogi'a|)hie,  sondern  an  ihrem  Ausgange; 
sie  sind  nicht  eine  Onelle  der  Marbacher  Annalen,  sondern  ein  .\uszug  aus  Grandidiers 
Geschichte  der  Strallburger  Bischöfe;  sie  stammen  niilit  aus  dem  Beginne  des  13.  Jahr- 
hmiderts,  sondern  aus  den  Jahren   178586. 


^  7. 
Der  Fälscher  —  (irandldicr. 

Die  Entstehung  der  x\nn.  breves  Argenlinenses  liegt  in  ihren  äußeren  Umrissen 
klar  vor  Augen;  allein  erst  die  nackte  Tatsache  ist  festgestellt,  daß  und  wie  sie  zwischen 
1784  und  1787  verfaPjt  sind.  Noch  begreifen  wir  nicht,  wer  damals  veranlaßt  gewesen 
sein  mag,  solch  eine  Sanaulung  älterer  und  von  (irandidicr  kritisch  gesichteter  ^'aclu■ichlen 
zu  einem  Annalenwerk  umzugestalten;  noch  verstehen  wir  nicht,  wie  diese  nichtige  Kom- 
pilation bis  auf  den  heutigen   Tag  als  eine  Quelle  des  13.  Jahrhunderts  gelten  konnte. 

Kein  Zweifel,  das  Ansehen  ihres  ersten  Herausgebers  Grandidier  bat  die  Ann.  breves 
bis  jetzt  geschützt.  Halte  er  doch  genau  die  Vorlage  angegeben,  in  der  sie  gefunden 
waren ^):  ein  altes  Fergamentbuch  des  Slraßburger  Bisturas  auf  Schloß  Zabern.  und  halte 
er  doch  die  Niederschrift  auf  den  Anfang  des  13.  JaliilHnuh  its  beslinmit!  Wem  sollte 
ein  Bedeidven  aufsteigen,  wo  ein  Meister  der  elsässischen  (leschichlskuiule  gesprochen  halle? 

Für  uns,  die  wir  wissen,  daß  Grandidiers  Aussage  mit  den  Tatsachen  unvereinbar 


')  .\us  Ann.  EUcMliiiidi,  al)cr  mit  doni  Zusal/i-  von  .rursiis',  der  dem  .encorc  unc  socondo 
vicloirc'  im  Texte  bei  Grandidier  entspriclit. 

'-)  Nachdem  icli  die  wieliti'^sleii  SIellcn  oben  ciii.i.'(dieiid  behandelt  habe,  verweise  ieli  für  den 
ganzen  Hesi  anf  meinen  Ab<liiiek  «h'r  .\mwdes  breves  in  iler  Heibiüe  1,  wo  die  eiilspri'ehendi'n  SleMen  lioi 
(irandidier  dnrchwe^'  anffCftcben  .sind.  —  Icli  l)emei-ke,  dal5  der  .\nnalisl  die  (Jucdlen,  ilie  Grandidier  zitiert, 
zuweilen  nacbgeselda^en  zu  Indien  schein!.  Gelcfientlieh  ist  sein  Text  wenigstens  liesser  al<  der  henli^'o 
Di'nck  von  (irandidiers  Werk. 

")  Vgl.  oben  S.  1(>. 

•*)  Icli  verweise  insliesondere  oben  aiil  ibe  .labii'  ll'.MI  (S.  I'.l)  und  ll:!ri.  I'einer  iinlen  in  der  Ans- 
gäbe  auf  das  .Jahr   117'.». 

=■)  Ilisloire  d'.Msaee.  11.  p.  J..V111:  ..Vnnales  breves  .\r);entinenses,  eonscripti  ineiinle  si.iiilo  ib - 
einio  lerllo.    E.\  veleri  menibrana  ciisiri  episeopalis  Argentiuensis,  Tabernis  Alsniicis'. 


22 

ist,  kommt  alles  darauf  an,  das  Rätsel  zu  lösen.     Ist  es  möglich,  dal)  der  Gelehrte  so  grob 

getäuscht  wurde?    Er  berichtet  selbst  über  die  Handschrift'): 

Annales  meniorati,  unde  pleraque  deprompsit  chronographus  ille,  quem  Auctoreni  in- 
eertiini  fragnienti  historici  nuneiipat  Urstisius  inter  Germaniae  historicos  illustres 
anno  1585  editos,  parte  secunda,  pag.  74 — 93,  extabant  in  niembranaceo  saeculi 
ineuntis  decinii  tertii  codice.  Ille  vero  codex,  qiii  antiquuni  quoque  continebat  Necro- 
logium  ecclesiae  Argentinensis,  servabatur  iu  castro  Tabernensi,  non  in  ipsa  casti'i 
bibliotlieca,  nee  in  foniicatis  episcopalis  Archiv!  cameris,  sed  in  peculiari  superiori- 
que  quodam  conclavi  castri  combusti:  unde  in  funesto,  quod  die  octava  Septendiris 
1779  exortum  est,  incendio  periit  menioratus  codex  cum  ipso  castro  et  cum  pluribus 
aliis  ritualibus  breviariisque  antiquis  in  eodeni  conclavi  servatis. 

Die  kurzen  Straßburger  Jahrbücher  würden  demnach  in  einer  Pergamenthand- 
schrift des  13.  Jahrhunderts  gestanden  haben,  die  ein  Nekrolog  der  bischöflichen  Kirche 
enthielt.  Sollte  wirklich  ein  raffinierter  Fälscher  sein  soeben  verfertigtes  Machwerk  mit 
Schriftzügen  des  13.  Jahrhunderts  in  den  ehrwürdigen  Codex  eingetragen  haben?  Gern 
wüßten  wir,  ob  seine  Schrift  uns  täuschen  würde,  wie  sie  Grandidier  getäuscht  zu  haben 
scheint.  Doch  leider,  der  Mann  hatte  Glück,  wie  so  manche  Betrüger  in  der  wissenschaft- 
lichen Welt:  seine  Handschrift  ist  ., verbrannt". 

Der  Straßburger  Codex  ist  nach  dem  ausdrücklichen  Zeugnis  Grandidiers  bei 
der  großen  Feuersbrunst  im  Zaberner  Schloß  am  S.  September  1779  mit  andern  litur- 
gischen Handschriften  untergegangen.  Mit  dieser  Angabe  von  einem  Schlolibrand^)  —  der 
einzigen ,  die  den  Tatsachen  entsprechen  wird  —  hat  sich  der  Fälscher  im  geschickt 
gespannten  Netze  schließlich  selbst  gefangen;  denn  in  einem  1779  verbrannten  Codex  kann 
nun  und  ninuner  eine  Ouelle  gefunden  worden  sein,  die  unbestreitbar  erst  nach  dem  Jahre 
1784  abgefaßt  ist.  Die  Behauptung  Grandidiers,  von  der  die  bisherige  Forschung  ausghig, 
ist  für  uns,  die  wir  den  wahren  Ursprung  der  Annales  breves  kennen,  eine  offenkundige 
Unwahrheit. 

Hinter  der  Lüge  verbirgt  sich  (he  Schuld.  Wer  die  Aim.  Argentinenses  breves 
zusammenstellte,  war  nicht  ein  harmloser  Sammler,  sondern  ein  listenreicher  Gelehrter, 
der  sein  eigen  Machwerk  als  eine  kostbare  Quelle  des  Mittelalters  und  des  Straßburger 
Bistums  auf  den  Markt  bringen  wollte. 

Wir  wissen,  daß  der  Übeltäter  sich  auf  den  gelehrten  Apparat  gestützt  hat,  den 
Grandidier  für  die  Geschichte  der  Straßburger  Bischöfe  unermüdlich  sammelte.  A])er  wir 
fragen  uns,  wie  der  Apparat  zwischen  17^5  und  17S7  dem  ..Auetor  incertus"  der  Ann.  breves 
zugänglich  wurde,  da  er  damals  überhaupt  noch  nicht  im  Drucke  vorlag.  Erschienen  waren 
nur  die  beiden  ersten  Bände  des  Werkes,  welche  bis  auf  die  Zeit  Otto's  1.  führten'^). 
Die  Fortsetzung  von  Bischof  Erchenbald  an  war  zwai'  zum  guten  Teile  fertig  ausgearbeitet, 
aber  sie  wurde  von  Grandidier  nicht  mehr  herausgegeben,  sondern  blieb   völlig  unliekamit. 


')  1.  0.  ]).  LXVII  n.  a. 

-)  Bei  diesem  Brande  sind  die  Bililiothck  und  das  Archiv  unversehrt  gel)liel)en ;  doch  verhrannle 
eine  Ivainmer,  in  der  vorwiegend  liturgisclie  Ilaiidsehriflen  des  Bistums  aufbewahrt  wurden;  deshalb 
umßte  natiirlicli  der  Betrüger  —  wer  immer  es  sei  —  behaupten,  daß  die  Annalen  iu  einem  der  dort  auf- 
bewalu'ten  Codices  gestanden  hätten,  —  wenn  er  sich  peinlicher  Nachprüfung  entzielien  wollte. 

■')  Der  Tod  des  Bischofs  Louis  Constantin  von  Rohan,  des  Gönners  Grandidiers,  unterbrach  1779 
die  Ausgabe.  Vgl.  das  Schreiben  Grandidiers  an  Moreau,  den  Direktor  des  Cabinet  des  chartes  zu  Paris 
vom  20.  November  1782  (Revue  d' Alsace  XVI,  :i87).  —  In  der  Antwort  auf  die  Lettre  d"  un  eure  de  la 
Basse-Alsace  sclirieb  Grandidier  1780  (Correspondants  de  Grandidier  VIFt,  p.  37):  „Les  deux  premiers  vo- 
lumes  ont  paru  .....  il  me  reste  encore  a  publier  (juatre  ou  cimj  volumes;  le  troisieme  et  le.  (luatrieme 
sont  prets  ä  etre  mis  sous  la  presse". 


23 

bis  sie  J.  Lihlin  aus  den  Papieren  seines  Nachlasses  seit  |.S(;5  verolVenllicIil  hat').  IJerVei- 
fntiiicr  der  ivurzcn  SlraHliurgcr  .lalirbiiclici-  hal  (laii<i-  Kinhhck  in  die  .Mariiisi<ii|i((;  (Iian- 
di(ücrs  tun  inid  ihnn  Inhall  saclivrrslandig  niilzen  Ivirniicn;  diiin  ciieii  aid' diu  damals  iin- 
gednu'kten  Abschnitten  seines  Werkes  beruhen  die  Annak;s  breves.  Der  Verdacht,  die 
I''iilschnng  gcscJMnicik't  zn  haben,  wird  iuiT(hncii  notwendig  auf  dfn  Verfasser  und  I'jgen- 
tüincr  jener  tiandscinilt  gelenkt,  auf  tirandidier  selbst.  Von  einem  Zeugen  wird  er  zum 
Angeklagten. 

Er  hat  bis  zn  seinem  plötzlichen  frühen  Tode  an  der  Geschichte  des  Bistums  ge- 
arbfitel:  noch  nm  nsö,  als  er  nach  längeren  Benuihnngen  den  Ellenhardcodex  endlich 
erhielt,  hat  er  ihn  sorgfältig  verwertet,  üoch  von  den  Ann.  breves  fehlt  jede  Spur  in 
dem  Manuskript  Grandidiers-). 

Sie  tauchen  zum  ersten  Mal  im  Jahre  I7S7  auf;  zusammengestellt  ans  Grandi- 
diers Handschritten  und  mit  entscheidender  llücksicht  auf  seine  Forschungen  erscheinen  sie 
unter  den  Beilagen  des  zweiten  Bandes  von  Grandidiers  letztem  Hauptwerke,  der  Histoire  de 
la  province  d'Alsace.  Zu  Ostern  17S7  wurde  der  Druck  der  Pieces  justiticatives  begonnen, 
der  bereits  auf  S.  LXIII  unter  Nr.  i'.i'i-^)  die  Annales  breves  Argentinenses  bringt.  Im  Juni 
hören  wir  von  seinem  Fortschreiten,  —  am  11.  Oktober  starb  Grandidier*).  Als  ein  Torso 
kamen  die  Preuves  justificatives  lieraus  und  führten  die  Ann.  breves  in  die  Welt  mit  der 
Lüge  ein,  daC  sie  aus  dem  Beginne  des  13.  Jahrhunderts  und  aus  einer  alten  Handschrill 
jener  Zeit  stamnden.  Diese  Umstände  des  Entstehens  und  des  Erscheinens  deuten  schon  für 
sich  allein  darauf,  dafj  Grandidier  an  dem  Betrug  unmittelbar  Teil  gehabt  hat^). 

Vollends  belastend  für  ihn  ist  das  Geschick,  mit  dem  die  kurzen  Jahrbücher  ber- 
gestellt   worden    sind.     Sie  sind   in    ihrer  Art   eine  hervorragende  Leistung;   ninnnermehr 


')  Oeuvres  historiques  inetl.  I— IV.  —  Für  die  Zeit  von  965—1202  besitzen  wir  die  Aus;irl)eilung. 
Voll  1202  —  1261  nur  lose  Aufzeichnungen,  erst  von  1261  wieder  fand  Liblin  (vgl.  seine  Vorrede  a.  a.  U.  I. 
p.  IX)  im  Nachlaß  den  zusanimenliängenden  Text,  der  bis  zum  Tode  des  Biscliof«  Ruprecht  (147S)  reicht; 
allerdings  trägt  dieser  letzte  Teil  den  Charakter  des  Entwurfes  und  steht  weil  hinter  der  (iescliichte  des 
11.  und  12.  Jahrhunderts  zurück. 

')  Zum  Überfluß  immer  wieder  ein  Beweis,  daß  die  Ann.  breves  —  die  spätestens  1779  ans  der 
damals  verbrannten  Handschrift  abgeschrieben  sein  müßten  -  (Irandidier  selbst  178.)/S6  Hoch  unbe- 
kannt waren. 

■')  Die  Nr.  1  —  421-  umfaßten  die  Beilagen  des  1.  Bandes. 

^)  Es  mag  dahingestellt  bleiben,  ob  der  Druck  aller  Beilagen  bis  zum  Tode  Grandidiers  sclion 
beendet  war.  Denn  das  für  uns  allein  Wichtige  steht  fest:  den  Druck  der  Ann.  Argentinenses  hat  er 
selbst  noch  erlebt.  Unter  den  Urkundenabschril'ten  Grandidiers  im  Nachlasse  zu  Karlsruhe  findet  sich  zu 
dem  D.  Friedrichs  I.  für  Hugshofen  (Stumpf,  Reicliskanzler  Reg.  :!971)  von  ll(;2  Oktober  24  eine  Rand- 
benierkung  von  Grandidiers  eigener  Hand,  die  auf  das  Besitzverzeichins  in  den  l'reuves  justificatives  ver- 
weist:  ,ut  in  nolitia,  ijuain  edidimus  in  nostro  tomo  secundo  titulo  46t  ji.  120'.  —  Es  stellt  demnach  fest, 
daß  im  Sommer  17S7  die  Ann.  Argentinenses  im  2.  Bande  auf  p.  63  bereits  gedruckt  waren. 

*)  Der  Versuch,  Grandidier  als  den  Betrogeneu  hinzustellen,  ist  undurchführbar.  Der  Fälscher 
niüßt(>  im  engsten  Kreise  seiner  Freunde  gesucht  werden;  er  müßte  wie  etwa  die  bischöflichen  Archivare 
mit  den  verschiedenen  Aufbewahrungsräumen  der  Archivalien  und  Handschriften  wohl  vertraut  gewesen 
sein  und  wie  Christuph  Willi.  Koch  die  EileMliardluiiidschrifl  gekannt,  er  rnüßtewie  seine  eigenen  Schreiber  t;ran- 
diiUers  Mss.  geliabt  haben  u.  s.  w.  Grandidier  sagt  ül)erdies  nichts  davon,  daß  etwa  seine  Freunde  —  wie 
er  so  oft  für  andere  Quellen  berichtet  —  ihm  die  Ann.  breves  mitgeteilt  hätten.  Und  wem  unter  seinen  Freun- 
den, der  ihm  1786  den  Text  übergeben  hätte,  würde  er  den  Roman  von  der  1779  verbrannten  Handschrift 
geglaubt  haben  ?  Wer  in  dii^sem  Falle  Grandidiers  Ehrlichkeit  retten  will,  muß  ihn  für  so  außergewöhnlich 
beschränkt  halten,  daß  er,  der  grünillichsle  Kenner  der  elsäS'iischeu  (ieschichte  und  ihrer  Uuidlen.  nichts 
von  der  engsten  Beziehung  der  Ann.  breves  zu  seinem  eigenen  Werke  bemerkte.  Ilnn  sollte  entgangen 
sein,  daß  die  Ann.  breves  die  Beweise  für  seine  eigenen  kritischen  Forschungen  lieferten  I  Hier  gilt  es,  zwi- 
schen Wissenschaft  uinl  I'ersiinlichkeit  zu  scheiden.  Weil  wir  defi  (ielelirlen  schätzen,  müssen  wir  den 
Menschen  verurteilen. 


24 

hätten  sie  sonst  bis  anf  die  Gegenwart  bedetiteiidste  kritische  Forscher  in  die  h-re  geführt'). 
Sie  Illieben  nnbeanstandet,  weil  ihr  Schüpt'er  den  Ergebnissen  neuerer  Quellenkritik  ent- 
gegengekuiniiien  ist,  sie  in  seijier  Art  vorweg  genonuuen  hat. 

Die  Beschäftigung  mit  der  Chronik  des  Gottfried  \on  Ensiuingen^)  erötrnete  Gran- 
didier  das  Verständnis  l'iir  das  Fraginentuni  historicum  bei  llrstisius.  Er  hatte  es  früher 
als  eine  ehdieithctie  Schrift  betrachtete^;  jetzt  sah  er,  daß  sein  letzter  Teil  vollständig  ans 
jener  Chronik  abgeleitet  sei.  Er  schloß  mit  gutem  Rechte,  daß  in  dem  früheren  Abschnitte 
des  Fragments  von  631 — 1238  eine  andere  Quelle  enthalten  sei,  von  der  jedocli  vorläufig 
jede  weitere  Spur  fehlte*). 

Diese  Bemerkung  gab  Gedanken,  die  er  wohl  schon  früher  erwogen  halte,  neue 
feste  Gestalt.  Er  hatte  für  seine  Geschichte  der  Bischöfe  Straßburgs  die  Nachrichten,  die 
sich  auf  das  Elsaß  bezogen,  aus  dem  reichsgeschichtlichen  Rahmen  ausgelöst,  in  dem  das 
Fragmentuni  historicum  sie  überlieferte;  und  gewiß  hatte  er  längst  empfunden,  daß  sie 
durch  fortlaufende  Einträge  über  die  Stadt  Straßburg,  ihre  Kirchen  und  Bischöfe  sich  vom 
11.  bis  zum  13.  Jahrhundert  zu  einer  gewissen  Einheit  zusammenschlössen.  Er  hatte  zum 
Jahre  1202  bei  dem  Namen  des  Bischofs  Heinrich  von  Veringen  gefunden: 
Hie  religiöse  cepit  vivere  et  guerreis  et  prelia  decliiiare. 

Schien  hier  nicht  ein  Zeitgenosse  des  Bischofs  (1202— 1223)  zu  sprechen?  Und  sollte  nicht 
das  von  ihm  vermutete  Straßburger  Geschichtswerk  des  beginnenden  13.  Jahrhunderts-') 
jene  Quelle  sein,  die  seit  der  Entdeckung  des  Chronicon  Ellenhardi  für  den  früheren  Teil 
des,  Fragmentum  Urstisii  notwendig  angenommen  werden  mußte  V 

Aus  solchen  Erwägungen  heraus  hat  Grandidier  wirklich  einen  Auszug  aus  dem 
Fragmentum  historicum  zusammengesetzt:  in  seiner  Amnerkung'')  zu  den  Ann.  Argentinenses 
breves  bezeichnete   er   sie  ausdrücklich    als  eine  Quelle  des  Auetor  incertus   bei  Llrstisius! 

Indessen  die  Bekanntschaft  mit  der  Ellenhardhandschrift  führte  noch  weiter.  Sie 
enthielt  als  ältesten  Bestand  eine  Reihe  von  aimalistischen  Nachrichten,  die  teils  sachlich, 
teils  ganz  wörtlich  mit  Einträgen  im  Fragmentum  historicum  übereinstimmten').  Grandi- 
dier schloß  hieraus  —  wiederum  vollkommen  zutreffend'*)  —  auf  eine  gemeinsame  Vor- 
lage beider  Schriften.  Und  er  brauchte  nur  in  jenen  Auszug  aus  Urslisius,  der  die  Straß- 
burger Quelle  aus  dem  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  darstellte,  die  wenigen  Notizen  des 
Gottfried  von  Ensmingen  einzusetzen,  von  denen  das  Fragmentum  historicum  noch  nichts 
enthielt''),  so  war  ein  Jahrbuch  geschalten,  aus  dem  sowohl  der  Auctor  incertus  des 
Urstisius  wie  Gottfried  von  Ensmingen  geschöpft  haben  konnten  und  —  nach  Grandidiers 
Überzeugung  —  geschöpft  hatten;  zugleich  war  eine  Straßburger  Geschichtsquelle  wieder- 


')  Allerdings  liabt'ii  liitibei  auch  Zul'üUf  mitgespielt:  so  z.  B.,  daß  im  17.  Bande  der  Monumenta 
Gerraaniae  die  Ausgabe  der  Ann.  Argentinenses  von  Jaü'e,  die  dei- Marbacenses  von  Wilraans  geliefert  wurde. 
Sicherlich  wilrde  Jatl'e,  sobald  er  auch  die  Marbacenses  bearbeitet  hätte,  den  Sachverhalt  durchschaut  haben. 

'')  Ich  erinnere  daran,  daß  Grandidier  den  Gesaratinhalt  der  EUeuhardliandschrift  so  bezeichnete. 

■'')  Vgl.  Grandidier,  Alsatia  litierata  (in  den  Nouvelles  Oeuvres  ined.  II)  p.  23  unter  ,Alsaciens 
anonymes'  und  Oeuvres  bist.  ined.  III,  16:  „un  ecrivain  du  pays  qui  ecrivait  vers  le  milieu  du   13.  siecle". 

■•)  Wir  kennen  sie  heut  als  die  Ann.  Marbacenses. 

"■)  Grandidier  bat  hier  die  Ann.  imperiales  Argentinenses  (vgl.  unten  Teil  II)  vorausgeahnt. 

")  Vgl.  oben  S.  22. 

')  Vgl.  das  Fragm.  bist,  mit  den  Ann.  cod.  Ellenhardi  (Schulausgabe  der  Ann.  Marhac.  S.  114, 
126)  zu  1148,  1179,  liao,  1197,  1198. 

")  Hier  handelt  es  sich  offenbar  um  unsere  Ann.  inonasterii  Argentinensis  (vgl.  unten  Teil  III). 
—  (jrandidiers  Anmerkungen  zu  den  Ann.  breves  beweisen  auch,  daß  er  die  Verwandtschaft  zwischen  den 
Ann.  Ellenhardi,  den  Notae  Altorfenses  und  dem  Fragraenlum  historicum  erkannt  hatte. 

")  Zu  1132,  1142,  1187,  1195,  1200;  diese  letztere  über  die  Weinpreise  trug  zudem  dazu  hei,  den 
unmittelbar  zeitgenössischen  Eindruck  zu  verstärken- 


25 

gewoiuitni,  an  die  sich  im  Ausgange  des  1:5.  Jalirliuiulerts  (lOttCricd  von  IJisniingen  mit  den 
Annalen  gleichsam  als  ihr  Fortsetzer  anschiül'j. 

üaTj  wir  mit  diesen  Folgerungen  wirklidi  (Irandidiers  Gedanken  gelrollen  liahen. 
gellt  aus  der  Anmerkung  hervor,  mit  der  er  seine  Ausgahe  beendet: 

lannales]  illos    ad    .1111111111    iis(|iie    I2!tft  inntiimavit  GodclVidus    de    Ensmingen,    iiotariiis 
cnriao  t'piscopalis  Argentinensis. 

iMue  Reilu'  feiner  Beobachtungen  und  scharfsinniger  Kombinationen  —  die  den 
begabten  Forscher  verraten  —  hat  Grandidier  dahin  get'ilhrt.  die  Annales  breves  Argen- 
liuenses  aus  der  Verkni'ipi'ung  der  elsässischen  Nachrichten  des  Fragnientum  historicum  mit 
den  Annalen  des  Gottfried  von  Ensmingen  erstehen  zu  lassen.  Er  war  überzeugt  —  und 
er  traf  hier  das  Rechte  — ,  daß  in  beiden  eine  verlorene  Stral'bnrger  Ouelle  enthallen  sei: 
sie  herauszuschälen  und  sie  der  Welt  wiederzugeben,  war  sein  Stolz. 

Es  scheint,  daß  er  sein  Ziel  auf  verschiedenen  Wegen  zu  erreichen  gesucht  hat. 
Noch  eine  andeie  lAsung.  die  verlorene  Vorlage  herzustellen,  blieb  in  seinem  eigeidiiindigcn 
Entwürfe  bis  zum  Brande  der  Stralibnrger  Biiiliolliek  von  1870  erhalten:  es  ist  die  Hand- 
schrift, in  der  Grandidier  die  Chronik  des  Gottfried  von  Ensmingen  für  den  Druck  beai'- 
beitet  hat  und  die  Liblin  aus  dem  Nachlasse  verörtenllichtci).  In  ihr  hat  er  willkürlich 
aus  den  verschiedenen  Bestandteilen  der  Ellcidiardhaiulschrift  ein  einheitliches  Ganze  ge- 
bildet, indem  er  alle  Notizen  chronologisch  ordnete-)  und  so  durchgeliende  Annalen  von 
W'^-l — 1299  schuf -^l.  Mitten  unter  ihnen  stoßen  wir  jedoch  auf  Einträge,  für  die  es  in  den 
Schriften  Ellenhards  an  jeder  Unterlage  fehlt;  Grandidier  hat  viebnehr  aus  dem  Fi'ag- 
mentum  historicum  die  Liste  der  Straßburger  Bischöfe  eingeschoben  und  dadurch  zu  1111, 
1162,  1179,  1190,  1202  die  Annalen  erweitert.  Solche  Zusätze  machen  aus  der  Chronik  des 
Gottfried  von  Ensmingen  das  Gegenstück  zu  den  Aimales  Argentinenses  breves:  in  diesen 
waren  die  Notizen  Ellenhards  dem  Auszug  aus  dem  Fragmentum  Urslisii  einverleibt  worden, 
in  jener  sind  der  Ell(>nhardchronik  .Jahresberichte  des  Fragments  hinzugesetzt').  Hier  wie 
dort  kam  es  darauf  an,  die  gemeinsame  Grundlage  beider  Werke  zu  erschließen.  Daß 
(Jraiulidier  mit  eigener  Hand  den  Text  der  Chronik  in  dieser  Weise  nnigeslaltet  hat.  liefert 
den  Schlußstein  zu  dem  Beweise,  daß  niemand  anders  als  (irandidier  selbst  in  gleicher  Art 
und  gleicher  Absicht  die  Ann.  breves  entstehen  ließ. 

Es  war  .ein  Tiiumph  des  Gelehrten^  daß  er  der  Stadt  und  dem  Bist  um  Slraßburg 
die  ältesten  .lahrbücher  zurückzugeben  vermochte,  die  ihnen  die  Ungunst  der  iberliefernng 
geraubt  hatte.  So  wie  er  die  Ann.  Argeidincnses  gestaltet  hatte,  nniljte  —  dessen  mochte 
er  gewiß   sein   —   die   verlorene   Ouelle   einstmals  ausgesehen   haben  '■).      Er   erfand    sie 


')  Vgl.  oben  S.  i:!.  Der  Titel  (iiaiidkliers  lautete:  .Chronicon  Codurridi  «le  Eiismiiigoii.  De  eis 
c|iie  acrlderiint  in  diocesi  Argeiitineiisi.  coiiipilatuni  per  Gotl'riduin  notariiim  ciu-ie  Argontiiu-iisis.  diclnin 
de  Fiismiiigcii.  ad  preces  niaf.Mii  EUenliardi,  proeiiratoris  fabiice  Ai-gcntiiieiisis.  Consciiptiim  anno  MCCXCIl. 
Ex  ins.  inembranaceo  bibliotliecae  abbatiae  San-Blasianac'. 

'')  Nur  das  .nelUiin   Wallliei-iainini'  wm-dc  am  Schill!^  als  Ganzes  <j;t>soiidoi-t  ansrefilgt. 

")  Man  wird  dahiiigeslellt  sein  lassen,  ob  Grandidier  <len  Text  scbließlieb  wirklicb  so  verejl'eilt- 
liilil  haben  würde,  wie  er  in  seiner  llandscbriri  vorlie-.H.  Für  die  Willkür,  mit  der  er  die  Onellen  be- 
liandelle,  legt  sie  unter  allen  Umstünden  ein  unerl'reiilicbes  Zeugnis  ab.  Kail  Hegel  bat  1S7II  darüber  ein 
strenges  Urleil  gefüllt  (Stralibnrger  Stildteclironiken  I,  58  N.  1);  er  nennt  d.'n  Auszug,  „worin  die  aus  dem 
Zusammenhang  herausgerissenen  mid  deshalb  zmn  Teil  auch  im  Worllaii!  verilnderlen  llruchsltlcke  iu 
ebronologisclier  Folge  zns.ininu'iigestelll  .  .  .  sind",  „die  ganze  unkritische  und  nunmehr  vOllig  werllos 
gewordene  Kompilation" 

')  Das  Ergebnis  ist  natinlieli  liir  die  Zeit  von  I  |:t2— l-JIM".  eine  nahe  (' bereinslimmung  der  beid<  n 
von  (Irandidier  bearbeilelen  Muellen.  Man  vcrglcicln'  die  .Vnn.  breves  uiul  die  .Vnsgabe  iler  Ellenhard- 
annalen  bei  Liblin  für  diesen  Zeilranm! 

■'')  Daß  er  wirklieh  in  maneln  in  da^  ISet  lil.  trat',  wenn  nn.li  seine  lieUoM-lruklion  als  Ganzes 
Jl.  Illn.'li.  Dil'  KhltMsiHcliL'ii  AnimliMi  il.r  SlaiilV'iv.i'il.  \ 


nicht,  sondern  er  erriet  sie   aus   den  Spuren,  die  sie,  nur  dem  Forscherblicke  sichtbar,  in 
der  Straßburger  Gescliichtschreibung  zurückgelassen  hatten. 

Im  19.  Jahrhundert  haben  ähnliche  Wiederherstellungen  Historikern  hohes  Lob  ver- 
schafft. Wer  rühmte  nicht  —  um  nur  die  glänzendsten  Erfolge  zu  nennen  —  Giesebrechts 
Altaicher  und  Scheffer-Boichorsts  Padeiborner  Aniialeii?  war  das  18.  Jalirhundert  noch 
nicht  reif,  Monumentisten  vor  den  Moiuuuenta  Gerraaniae  zu  würdigen?  wenigstens  Gran- 
didier  scheint  dies  gefürchtet  zuhaben;  denn  er  verzichtete  so  vollständig  darauf,  für  seine 
geistige  Leistung  Anerkennung  zu  fordern,  daß  er  sie  vielmehr  ängstlich  verbarg  und  da- 
für durch  ein  Netz  von  Lügen  seine  Zeitgenossen  und  die  Nachwelt  täuschte:  was  er  aus 
eigener  Kraft  geschaffen,  sollte  ein  Werk  des  13.  .Jahrhunderts  sein. 

Er  scheute  nicht  vor  der  herkömmlichen  Ausrede  der  Schwindler  zurück,  daß  seine 
Handschrift  durch  einen  Brand  vernichtet  sei;  er  vermied  jeden  Hinweis  auf  Ühereinstim- 
nnuigen  mit  der  Chronik  Gottfrieds'):  er  fälschte  schließlich  den  Wortlaut  seiner  Vorlagen, 
um  jeden  Zweifel  an  seinen  Behauptungen  auszuschließen.  Von  Bischof  Heinrich  von  Ve- 
ringen  berichtete  das  Fragmentum  historicum^),  daß  er  ,religiose  cepit  vivere  et  guerras  et 
prelia  declinare'.  Grandidier  wollte  noch  überzeugender  zum  Ausdruck  bringen,  daß  hier 
ein  unmittelbarer  Zeitgenosse  spreche,  und  änderte  den  Satz  zu:  ,Hic  religiöse  vivit  cepit- 
que  guerras  et  prelia  declinare'.  Und  damit  über  den  Sinn  dieser  wohlüberlegten  Worte 
kein  Zweifel  bleibe,  erläuterte  er  sie  in  der  Anmerkuiigä):  „Aus  diesen  Worten  erhellt  die 
Zeit  des  Schreibers,  der  die  Jahrbücher  verfaßte".  — 

Ein  geistreicher  Franzose  hat  es  für  sein  Menschenrecht  erklärt  d'appeler  un  chat 
un  Chat.  Die  Wissenschaft  hat  für  das  Verhalten  Grandidiers  nur  den  einen  unfreund- 
lichen Namen  des  Betruges.  Wir  mögen  die  geistigen  Fähigkeiten  des  Gelehrten,  von  denen 
gerade  die  Annales  Argentinenses  zeugen,  noch  so  hoch  stellen,  durch  sein  Vorgehen,  ihren 
modernen  Ursprung  zu  verschleiern  und  ihnen  als  einer  ältesten  Straßburger  Geschichts- 
quelle entscheidendes  Ansehen  zu  schaffen,  sinkt  Grandidier  als  Mensch  in  die  Reihen  der 
wissenschaftlichen  Fälscher  zurück,  die  nachgerade  einen  besonderen  Raum  in  der  modernen 
Geistesgeschichte  beanspruchen. 

Wir  haben  bisher  uns  darzidegen  bemüht,  welche  Gründe  der  Erkenntnis  Gran- 
didier dazu  bewegen  konnten,  verlorene  Annalen  des  13.  Jahrhunderts  wiederherzustellen. 
Aber  wir  dürfen  nicht  verschweigen,  daß  er  die  Auszüge  ans  dem  Fragmentum  des  Ursti- 
sius  und  die  Notizen  der  Ellenhardhandschrift  willkürlich  durch  andere  Nachrichten  er- 
gänzte, nur  um  seinem  Machwerk  einen  reicheren  Inhalt  zu  gewähren*);  wir  dürfen  nicht 
daran  vorübergehen,  daß  er  die  Ann.  breves  dazu  benutzte,  für  seine  kritischen  Schlüsse 
die  quellenmäßige  Unterlage  zu  schaffen»). 

Wie  stark  in  Grandidier  der  Ehrgeiz  wirkte,  seine  Darstelhmg  der  älteren  elsässi- 
schen  Geschichte  vor  jeder  Anfechtung  zu  sichern  und  wie  ihn  dies  Verlangen  bis  zu 
Fälschungen  hinriß,  denen  keine  Art  von  wissenschaftlicher  Berechtigung  zuzugestehen  ist, 
sondern  die  ihr  Dasein  einzig  und  allein  den  niedern  Motiven  der  Eitelkeit  danken,  —  da- 


vöUig  verfehlt  ist,  lehrt  ein  VcrKleich  mit  der  unten  in  Teil  III  von  mir  versuclilen  Wiederherstellung 
der  ältesten  Straßburger  Annalen  und  mit  den  in  Teil  II  erschlossenen  Aiinales  imperiales  Argenl.  Vgl. 
auch  oben  S.  24. 

1)  Um  statt  dessen  einige  Male  auf  die  Altdorfer  Notizen  aufmerksam  zu  machen.  —  Vermullich 
ist  hier  Grandidier  dem  peinlichen  SchuhlhewulMsein  zum  Opfer  gefallen,  daß  die  EUenliardhaiidschrift 
den  Anstoß  zu  seiner  Fälschung  geboten  hatte. 

2)  Vgl.  oben  S.  24. 

3)  Hist.  d'Alsace  II,  p.  LXVIII  N.  t:  ,Ex  his  verbis  colligitur  aetas  scriploris,  qui  hrevcs  hos 
annales  redegil.' 

")  Vgl.  oben  S.  14  ff. 

=)  Vgl.  besonders  die  .Jahre  li:^(l— li:iC.  oben  S.  19  IV. 


27 

für  lifleiii  sclilicl'.licli  die  Aiiiialos  Argeiiliiieiir^es  brevcs  di'ii  traiiri.L'eii  Be\vei>    tliircli   ihre 
Kinlcitimy. 

Nicht  organisch  mit  iliiuMi  vtrbmidea  ist  den  Aiinaleii  eine  Liste  der  Strallbuiger 
Bisfhüfe  voran^esciiiclvt.  dic^  vua  diMii  heiligen  Aniandus  bis  auf  IJiscliuf  Cebhaid  (gestorben 
1141)  ihre  Namen  ver/.eiclmel.  Sie  verdiente  Beachtung,  so  lange  die  Jaliibiiciier  als 
eine  Ouelle  des  friihen  13.  Jahrhunderts  galten,  und  ihre  Besonderheilen  neben  den  andern 
Bischofslisten  schienen  I'rüfung  und  Krklärung  zu  fordern,  l'ns  bleibt  heute  nur  übrig,  den 
Ursprung  aus  dem  (ieiste  Grandidiers  nachzuweisen  und  auch  für  die  (ieschichte  dei'  älte- 
sten Strai;burger  Bischöfe  das  kimsiliche  (iebäude  niederzureißen,  mit  dem  (kandidier  uns 
den  Ausblick  auf  die  historische  Wahrheit  zu  verdecken  gesucht  hat. 


§8. 
Die  BischoMiste  an  der  Spitze  der  Annales  Arseutineuscs  breves. 

Das  Mittelalter  dankt  seine  Kenntnis  von  den  Namen  und  der  Folge  der  ällesten 
Slraliburger  Bischöfe  dem  Katalog  in  Versen,  der  von  Bischof  Erciienl)ald  (905— 9;M)  ab- 
gefaßt sein  soll')-  Auf  ihn  gehen  alle  Listen  zurück,  die  uns  aus  dem  Mittelalter  über- 
liefert sind'*).  Auf  ihm  beruht  auch  das  Verzeichnis,  das  in  die  schon  besprochene  Hand- 
schrift des  Ellenhard  aufgenommen  und  bis  zum  Ende  des  13.  Jahrhunderts  fortgesetzt 
worden  ist:  dieses  wiederum  wm-de  die  einzige  Quelle  für  die  Stral^burger  Chronik  des 
Friedrich  Closener-'). 

Leider  hatte  der  Schreiber  des  EUenhardcodex  einzelne  Irrtümer  in  den  Katalog 
gebracht*):  so  tauchte  bei  ihm  —  und  daher  auch  bei  Closener  —  hinter  dem  19.  Bischof 
Gando  ein  Udo  auf^):  der  Name  Erchenbalds  wurde  schrecklich  entstellt,  so  daß  sogar  aus 
dem  einen  zwei  verschiedene  Bischöfe  wurden:  ,Enthenhardus,  Baldus'. 

Beide  Listen  Erchenbalds  und  EUenhards  hatte  der  Schreiber  vor  Augen,  der  in 
dem  untergegangenen  Stral'.burger  Codex  C.  V.  15  —  der  durch  Wencker  in  die  Bibliothek 
des  protestantischen  Seminars  kam  —  die  Chronik  des  Mathias  von  Neuenbürg  in  ihrer 
letzten  Fassimg  gemeinsam  mit  dem  Fragmentum  historicum  eintrug  (er  ist  oben")  mit 
A  bezeichnet).  Er  hat  uns  fol.  Ib—T^"  die  Liste  der  Bischöfe  von  Straf.burg  bis  auf 
Erchenbald  aus  dessen  poetischem  Katalog  überliefert'):  allein  auf  Erchenbald  liel)  er  den 
Baldus  folgen,  der  durch  das  unglückliche  Versehen  in  dem  Codex  EUenhardi  ein  Straß- 
burger Kirchenfürst  geworden  war.  Genau  in  dieser  Fassung^)  —  ohne  den  falsclien  Udo 
des  Ellenliardkatalogs,  aber  mit  dessen  Baldus   -   hat  Königshofen  die  älteren  Straliburger 


-"o- 


')  MG.  SS.  XIII,  ■^n  i:  —  FUr  die  Regesten  der  Siraßburger  Bischöfe  wird  in  aiiderm  Zusaniiueii- 
hanjj  über  den  Werl  dei-  Versus  Erchenbaldi  zu  handeln  sein.  Hier  brauchen  wii-  nicht  zu  erörtern, 
ol)  sie  eine  einheillichr  Schrift  darstellen,  oh  ihnen  ein  Bischofskatalog  des  H.  Jahihunderts  zu  Cruiide 
liegt   u.  s.  w. 

-)  Insbesondere  gilt  dies  auch  von  der  Liste  in  der  vcrbrainiten  llandschrifl  von  Gregors  Hoinilien 
(Böhmer.  Fontes  III,  p.  XII  N.  -2  und  MG.  SS.  Xllb  :i-2l),  die  zu  Erchenbald  auch  den  Namen  seines  Nach- 
folgers Widerold  hin/.ug('f(igt  hat. 

')  ed.  Hegel,  Slraliburger  Sliidtechroniken  I,  7(t  f. 

*)  Von  Schreibfehlern  wie  .Duiilfus-  statt  .Biulfus'.    .Badoldus'    statt  .Radoldus'    sehe  ich  ganz  ab. 

')  Hierdurch  wurde  Udo  II.,  der  Nachfolger  Hernolds,  zum  dritten  (h's  Namens  und  zum  :!1.  Bi- 
schof, wahrend  der  Vers  Erchenbalds  ihn  als  den  SO.  bezeichnete:  .Alter  in  hoc  innmro  fuit  indc  Irige- 
simus  Uto'. 

»)  S.  0. 

')  Engelhard  im  Archiv  VI.  453.  —  Die  Ilandschritl  wird  von  ihn\  als  Codex  des  .Vlbcrlu-  Ar- 
gcntinensis  hi'zeiclMiil . 

«)  Vom  den  /.usiit/cn   bei  den  cinzehKU  Namen  abgesehen,  die  Engelhard  a.  a.  O.  S. -WW  IT.  angibt. 


2S 

Bischöle  in  seiner  lateinischen  und  in  der  deuUciien  Ciuonilv  verzeicluieti).  Nur  weicht 
er'')  insofern  von  den  älteren  Listen  ab,  als  er  mehrere  Bischöfe  xniter  den  Heiligen  an- 
führt, die  bis  dahin  dieser  Auszeichnung  entbehrten. 

Im  10.  Jahrhundert^)  werden  als  besondere  Schutzheilige  der  Straßburger  Kirche 
crwiihnt:  Amandus,  lustinus,  Arbogast  und  Florentius.  Noch  in  dei-  EUenhardhandschrift 
werden  diese  vier  als  die  einzigen  der  ganzen  Liste  heilig  genannt*) ;  bei  Königshofen  sind 
von  den  drei  Bischöfen,  die  zwischen  Amandus  und  .Justus  auf  der  einen,  Arbogast  luid  Flo- 
rentius auf  der  andern  Seite  aufgezählt  werden,  Maximinus,  Valentinus,  Solarius.  auch  die 
])eiden  ersten  als  ,sancti'  gerechnet;  seitdem  auch  Solarius  zu  ihnen  tritt,  gehören  die  sieben 
ersten  Bischöfe  der  Straßburger  Kirche  dem  Kreise  der  Heiligen  an^). 

So  stand  es  um  das  Wissen  von  den  älteren  Straßburger  Bischöfen,  das  von  den 
elsässischen  Geschichtschreibern  des  Mittelalters  den  Humanisten  iiljerliefert  wurde").  -Jakob 
Wimpfeling  schloß  sich  in  seinem  Catalogus  eiiiscoporum  Argentinensium  (1508)  einer  Liste 
an,  die  mit  dem  Ellenhardcodex  genau  übereinstimmte'). 


•)  Hegel  a.  a.  0.  II.  6-27  ff.,  6il  ff. 

-)  Oder  schon  der  Straßburger  Schreiber  in  der  Handschrift  des  sog.  Alberlu^  .U-geiitinensis. 

')  In  der  Vita  s.  Deicoli  (MG.  SS.  XV,  2,  (>7ü) :  ,civitas  Argentina  diuoscitur  (juae  vulgarico  vocabulo 
Slrazbureh  vocatur,  quae  exceptis  reliquiis  principalibus  proprios  se  gaudet  possidere  palronos,  (jucs  a 
Domino  suscepit  verae  fidei  fundatores  et  divini  verbi  prodigos  scminatores,  id  est  Amanduni,  lustinum,  Ar- 
bogastum,  Florentium  et  alios  nonnullos,  iiuorum  uomina  in  l)eali  ordinis  albo  superna  illa  regia  sine 
lide  tenet  caraxata'. 

*)  lustiuus  wurde  mit  dem  Straßburger  Bischof  histus  identilizierl. 

^)  Als  Quelle  für  die  Straßburger  Bischofsliste  verdienen  ohne  Zweifel  die  Glasgemälde  Beach- 
tung, die  im  Straßburger  Münster  die  Kirchenfürslen  darstellten.  Vgl.  über  sie  Brück,  Elsässische  Glas- 
malerei 11102.  Meine  früheren  Notizen  haben  meine  Freunde  W.  Lenel  und  E.  Polaczek  liilfsbereil  ergiüizt. 
Zu  den  liedeutendsten,  an  künstlerischem  Wert  ausgezeichneten  Fenstern  zählen  einige  der  Nordwaiid  des 
Münsters,  die  der  Wende  vom  13.  zum  14.  Jalirhundert  angehören  werdi'u.  Sie  enthalten  neben  den  Gestalten 
des  dux  Aeliacius  und  des  dux  Marcus  die  Bilder  der  6  ersten  Bischöfe  in  folgender  Anordnung  mit  In- 
schrift (vgl.  Tafel  18  des  Tafelwerkes): 

S.  Arbogastus  VI.  Maximinus  111.  S.  Amandus 

Solarius  V.  Valentinus  IV.  Justus  Secundus. 

Diese  Anordnung  entspricht  der  Liste  des  Codex  Elleidiardi  (vgl.  Mon.  Germ.  SS.  XVII,  117).  Wie 
dort  ist  die  Reihenfolge  ausdrücklieh  hervorgehoben  worden;  und  daß  nur  Amandus  und  Arliogast  als  Heilige 
genannt  werden,  slimmt  zu  der  alten  Überlieferung.  Man  möchte  versucht  sein,  EUenhard  als  Pfleger  des 
Münslerbaues  unmittelbar  mit  der  Stiftung  des  Gemäldes  in  Verbindung  zu  bringen;  er  ist  13Ü4- gestorben. 

Auf  der  Westseite  des  südlichen  Querhauses  sind,  etwas  später  (1.  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts), 
noch  2  Bischöfe  als  S.  Floreucius  und  S.  Biulfus  dargestellt  (Brück.  S.  -5();  Tafel  I  des  Textes). 

Viel  geringwertiger  ist  endlich  das  -5.  Fenster  der  Nordwaud,  das  gleichfalls  der  Zeit  um  1300 
noch  angehört  (S.  .57)-     Es  enthält  (Tafel  24) : 

S.  Rotharius  S.  Radoldus  S.  Otbertus  S.  Grimoaldus 

Sutger  S.  Ansoaldus  S.  Solarius  S.  Lobiolus. 

Man  sieht,  daß  die  Straßburg.  Bischöfe  als  Heilige  bezeichnet  werden.  Auf  die  Reihenfolge  ist  kein 
Gewicht  gelegt.  Daß  auch  Grimold  dargestellt  wird,  ist  aus  seinem  Erscheinen  im  Erchenbaldkatalog  und 
im  Ellenhardcodex  ohne  Weiteres  zu  erklären.  —  Unsere  Kenntnis  wird  also  durch  die  Glasgemälde  nicht 
erweitert;  wichtig  ist  nur,  daß  das  älteste  Fenster  mit  der  Liste  des  Ellenhardcodex  übereinstimmt.  Wir 
werden  daher  behaupten  dürfen,  daß  diese  Liste  dem  Wissen  des   13.  Jahrhunderts  vollständig  entsprach. 

•■')  Zu  den  folgenden  Ausfrihiungen  vgl.  die  Tabellen  in  der  2.  Beilage,  S.  46  f. 

')  E.  Bickel,  Wimpfeling  als  Historiker  S.  32.  meint,  daß  Elleidiard  und  Closeuer  dem  Wimpfe- 
ling nicht  bekannt  zu  sein  scheinen,  daß  vielmehr  nur  der  Katalog  Erchenbalds  ihm  den  Stolf  für  seine 
Liste  gegeben  habe.  Indessen  geht  die  falsche  Einfügung  Udo's  I.  hinter  Gando  auf  EUenhard  oder  Clo- 
sener  zurück.  —  Die  Zuweisung  bestimmter  Regierungszeiten  an  die  einzelnen  Bischöfe  ist  für  das  7. — 
9.  Jahrhundert  wohl  von  Wimpfeling  zuerst  durchgeführt  worden;  wenigstens  fehlen  die  .\ngaben  in  den 
bisher  verötTentlichtcii  Quellen.  Doch  wird  für  das  1.5.  Jahrhundert  noch  mit  ungedruckten  Schriften  zu 
rechnen  sein. 


Als  der  erste')  liat  Kaspar  Bruscli  (1549)  an  der  fberlieferuiif;  fierütlelt:  er  selioh 
an  ilif  S|»itze  liiiiler  Aniandii.s  die  vier  15iscliüt'e,  die  nach  den  daniaÜL'iii  Kenntnissen  der  Miü<- 
des  7.  Jalirliunderts  zngeliürten;  auf  sie  liell  er  in  den  acht  Jaluzclnilen  von  ljS0^7r>ü  die 
fiinl'zelm  Biscliöfe  folgen,  von  denen  man  nichts  als  die  Namen  besali.  Mit  VVidegerii  — 
von  ilem  an  die  Reihe  der  Hiscliöte  mit  geringen  Schwankungen  feststeht  —  kehrte  er 
wieder  zn  der  überlieferten  Urchiinig  zurück^). 

Brnschs  System  ist  in  der  Hauptsache  von  Guillimann')  angenommen  worden:  auch 
Bucelin»)-  schloß  sich  iiiin  an,  wenn  er  auch  mit  einzelnen  Änderungen  auf  Wimpfeling 
zurückging.^). 

Einen  einschneidenden  Wechsel  der  Anschauungen  bahnte  erst  wieder  der  Bollaii- 
dist  llenschen  (1G48)  an,  der  für  die  Acta  Sanctorum  die  Biographieen  des  hl.  Amandus 
Ix-ai'beitete").  Bisher  hatte  man  unter  dem  ersten  Straliburger  Bischof  ausnahmslos  den 
l'riesenmissionar  verstanden,  der  etwa  von  647 — 650  Biscliof  von  Maastricht  gewesen  war. 
Henschen  dagegen  wollte  in  ihm  jenen  älteren  Amandus  erkennen,  dessen  Unterschiifl 
die  umstrittenen  Akten ')  der  Kölner  Synode  von  346  aufweisen.  Wie  wurde  durch  so 
liohfs  Alter  das  Ansehen  des  Straßijurger  Episkopats  gesteigert!  allein  es  kam  darauf  an. 
die  neue  Auflassung  mit  dem  überlieferten  Katalog  in  Einklang  zu  bringen.  Selbstver- 
ständlich mußte  der  Amandus  des  4.  Jahrhunderts  vollständig  von  den  Bischöfen  Arbogast 
und  rionntius,  Ansoald  und  Rothar  getrennt  wenien,  deren  Zugehörigkeit  zum  7.  .laiir- 
Innidert  unzweifelhaft  erscliien.  Da  lag  es  nahe,  die  15  Bischöfe,  von  denen  man  außer 
den  Namen  nicht  das  Mindeste  wußte  und  die  Brusch  zwischen  Ansoald  und  Widegern  ein- 
gesetzt hatte,  schon  unmittelbar  auf  Amandus  folgen  zu  lassen*)  und  sie  den  bekaimteii 
Bischöfen  des  7.  Jahrhunderts  voranzustellen.  Durch  sie  wurde  der  Zeitraum  von  li  Jaiu'- 
lumderten  angemessen  ausgefüllt. 

Henschens  geschickte  Konstruktion  erfreute  sich  allgemeinen  Beifalls  '♦),  zumal  sie 
den  Straßburger  BiscJKifen  so  ehrwürdige  Vergangenheit  gewährleistete.  —  bis  Sdioepflin 
1751'")  die  Unsicherheit  ihrer  Grundlagen  aufdeckte  und  erneut  darauf  hinwies,  daß  nicht 
vor  dem  7.  Jahrhundert  eine  sichere  Überlieferung  von  den  Straßburger  Bischöfen  be- 
ginne.    Ihm  ist  (1778)  Grandidier")  als  überzeugter  Verteidiger  des  bollandistischen  Systems 


')  Brusch,  De  omnibus  (iermaniae  episcopatibus  epitome. 

')  Er  hat  später  hinter  BernoUl  den  Idritleii)  Udo  ausgelassen;  auch  Hatold  nur  einmal  ,genainit : 
auf  Griniold  folgt  also  bei  ihm  nicht  Hatohl  II.  sondern  Regenhard.  Dagegen  läßt  auch  er  den  Baldus 
hinter  Krcheiibald  bestehen. 

')  De  episcopis  Argenlinensibus  (1G08).  Doch  fehlt  es  nicht  an  einigen  selbständigen  Beobacli- 
tungen.  So  wird  der  seit  Ellenhard  hinter  Cando  eingesetzte  Udo  wieder  beseitigt;  Ailidulfus  wird  (als 
llildolplius)  dem  Ileddo  vorangeselzt. 

')  Germania  sacra  I  (1665),  7. 

')  Kotharius  wnr<le  aus  der  Beilie  der  ersten  Bischöfe  wieder  entfernt;  l'do  III.  und  Batold  II. 
wurden  wieder  eingefügt. 

")  Acta  Sanctorum  BoIIand.  Februar.  I,  837. 

')  Vgl.  Neues  .Vrcliiv  für  ältere  deutsehe  Geschichtskunde  XXXII.  -lUt. 

*)  Eine  Verschiebung  innerhalb  der  von  Brusch  gebotenen  Folge  die-er  l-">  ist  nur  dadurch  ein- 
getreten, daß  Aldus  zieinlich  an  ihr  Ende  gerückt  ist.  Von  ihm  nämlich  hatte  Wimpfeling  beliaiiptel,  d;d5 
er  in  die  Zeit  des  Kaisers  Iler.u-Iius.  also  in  den  Anfang  des  7.  Jahrhunderts  geliöre.  Ilensclu'u  ließ  auf 
ihn  den  Gando  folgen  unil  deutete  an,  daß  dieser  Name  aus  .\mandus  verderbt  sein  köiiue.  So  ließ  er 
die  Möglichkeit  otVen,  daß  auch  der  Amandus  von  Maastricht  wirklich  noch  Bischof  von  Slraßlmrg  gewe.-ien 
sei!  —  Ansoald  und  Rolharius  wurden  dem  Arbogast  und  P'biretilius  voran.ireslelll.  so  ilaß  auf  diese  als 
erster  Bischof  des  i^.  .lalirlumderts  Widegern  folgte. 

")  Vgl  /,.  B.  I,e  Coiiite.  Aimales  4>cclesiastici  Francorum  I.  S:t ;  Gallia  Christiana  V.  777;  La  Guille 
lli>loirc  de  la  province  d'Alsace  I,  .")t.  '")  Alsatia  illusirata  I,  :{iUV.  :tl'.». 

")  Histoire  de  1' eglise  de  Strasbourg  I,  (>."«  IV..  ,Siir  l'exislenee  di'  S.  .\mand  premier  eveipie  ile 
Strasbourg. 


30 

entgegengetreten;  er  hat  seine  Gesdiichte  der  Stral^burger  Kirclie  mit  Henschen  auf  die 
Identität  ihres  ersten  Bischofs  mit  dem  Unterzeichner  der  Kühier  Akten  gegründet.  Wie 
die  Acta  Sanctornm  ließ  Grandidier  auf  Amandas  die  Namen  jener  15  sonst  unbekannten 
Bischöfe  folgen,  an  deren  Ende  er  den  Aldus  rückte.  Ganz  selbständig  ordnete  er  die  Liste 
für  das  7.  Jahrhundert.  An  Aldus  schlolj  er  den  Maastrichter  Bischof  als  Amandus  II.'), 
alsdann  Rotharius  und  behielt  hinter  ihm  Arbogast,  Florentius  und  Ansoald  in  der  schon 
durch  Erchenbald  gebotenen  Reihe.  Daß  er  im  Gegensatz  zu  allen  Vorgängern  hinter 
Ansoald  einen  -Justus  II.  und  Maximin  II.  einschaltete,  dazu  bestimmte  ihn  ein  Abtskatalog 
von  Münster  im  Gregoriental,  der  Agoald  (=  Ansoald),  Walagio,  .Justus,  Maximin  als  Äbte 
hintereinander  nannte-):  mit  Widegern  kehrte  Grandidier  zu  der  herkömmlichen  Liste  zurück. 

Noch  ein  anderes  kam  hinzu,  um  Grandidier  zu  seinen  Zusätzen  zu  bestimmen:  in 
den  Versen  Erchenbalds  las  man  von  Bischof  Udo  IL:  , Alter  in  hoc  lunnero  fuit  inde  tri- 
gesinms  Uto'.  Die  Zeile  galt  dem  Nachfolger  des  Bischofs  Bernold.  Erchenbald  hatte  nur 
einen  einzigen  gleichnamigen  Vorgänger  gekannt,  der  auf  Rachio  gefolgt  war.  Allein  durch 
das  uns  schon  bekannte  Versehen  im  Ellenhardcodex  war  bereits  vor  Widegern  ein  Udo  I. 
eingetragen^),  der  Nachfolger  Rachio's  zum  zweiten  Udo  geworden.  Grandidier  glaubte  sich 
also  berechtigt,  den  Vers  Erchenbalds  auf  ihn  zu  beziehen.  Zwar  schien  hiergegen  zu  sprechen, 
daß  dieser  Udo  nicht  als  der  30.,  sondern  als  der  27.  in  der  Reihe  der  Kirchenfürsten  stand; 
indem  Amandus  IL,  Justus  IL  und  Maximin  IL  vor  ihm  eingeschoben  wurden,  erhielt 
Udo  IL  zwischen  Rachio  und  Erlenhard   den   ihm  laut  Erchenbald    gebührenden  30.  Platz. 

Allerdings  blieb  nunmehr  für  den  wirklichen  Udo  IL,  den  Nachfolger  Bernolds,  kein 
Hexameter  Erchenbalds  zur  Verfügung;  ein  Grund  mehr  für  (irandidier,  um  ihn  nach  dem 
Vorgange  Brusch's  vollkommen  zu  tilgen  und  nach  Bernold   sogleich  Ratoldus    zu  nennen. 

Wie  hier,  so  ist  auch  sonst  Grandidier  eklektisch  verfahren,  um  aus  den  wider- 
streitenden Angaben  der  Quellen  und  der  älteren  Forscher  die  Bischofsliste  herzustellen. 
Mit  Guillimann  hat  er  den  Aylidulf  dem  Bischof  Heddo  vorangehen  lassen^),  wie  jener  und 
Brusch  hat  er  sich  mit  einem  einzigen  Ratoldus  begnügt  und  mit  Recht  den  Hexameter  und 
die  Distichen  Erchenbalds  auf  den  gleichen  Bischof  bezogen.  Nach  dem  Vorgange  des  P. 
Laguille  und  der  Gallia  Christiana  nahm  Grandidier  den  Namen  Grimolds,  der  die  beiden 
Ratolde  von  einander  trennte,  überhaupt  nicht  für  einen  Straßburger  Bischof  in  Anspruch^). 
Seine  gesunde  kritische  Einsicht  trat  auch  darin  zu  Tage,  daß  er  —  auch  hier  durch  die 
Gallia  Christiana  angeregt  —  in  Baldus  das  traurige  Schattenbild  Erchenbalds  erkannte 
und  das  wesenlose  Dasein ,  das  er  nur  der  Flüchtigkeit  der  Ellenhardhandschrift  ver- 
dankte, für  immer  vernichtele''). 

Mit  Grandidiers  Aufstellungen  schloß  die  Forschung  über  die  älteren  Straßburger 
Bischöfe  vorläufig  ab').     Sie    knüpften  zum  weitaus  größten  Teil   an   frühere  Arbeiten  an. 


')  Nicht  ohne  Erinnerung  an  Henschen,  der  Gando's  Nainen  als  Entstellung  aus  Amandus  an- 
gesehen hatte. 

')  Vgl.  Schöptlin,  Alsatia  illustrata  I.  :!37  und  Grandidier.  Nouvelles  Oeuvres  ined.  111,  "214. 

3)  Siehe  oben  S.  27. 

')  Vgl.  oben  S.  29,  N.  :?. 

')  Vgl.  La  Guille  1.  c.  p.  12(»,  127;  Gallia  Christiana  V  (17:31).  p.  7S(».  Es  scheint,  daß  Grandidier 
auch  durch  eine  Überlieferung  der  Verse  Erchenbalds  hierzu  bestimmt  wurde,  in  dir  Grimolds  Name  ge- 
f'ehll   hätte.     Vgl.  Grandidier.  Histoire  de  l'eglise  de  Strasbourg  II,  200. 

")  Zur  Ehre  Winipfelings  sei  hervorgehoben,  daß  auch  er  schließlich  sich  davon  überzeugt  hatte, 
daß  Erchenbaldus— Baldus  eine  einzige  Persönlichkeit  sei.  Grandidier  selbst  luit  darauf  hingewiesen  (Oeu- 
vres ined.  I,  46  N.  4).  —  In  der  Gallia  Christiana  1.  c.  p.  7!l(l  heißt  es  zu  Baldus:  .fortasse  hie  episcopus  ex 
dimidiato  superioris  nomine  abrasa  priori  parte  conflatus  est". 

')  Auf  die  späteren  Untersuchungen  in  den  Kirchengeschichten  von  Reitberg  und  Friidrich  ein- 
zugehen, ist  hier  für  uns  nicht  mehr  nötig. 


e 


31 

ginjion  kaum  einmal  eigene  Wege,  waren  jedocli  ülxrall  nacli  Kräften  l)egi'ilndel :  so  lie- 
ferte als  Ganzes  gcnonnnen  die  IJischüfslisle  der  llistuire  de  l'eglise  de  Strasbourg  einen 
umfassenden  Versucli,  zwischen  den  WideisprCichen  der  Quellen  und  den  (iegensätzen  der 
Forschung  zu  den  Anfängen  der  StraCburger  Kirchengeschichte  vorzudringen.  — 

Wer  diese  Enlwicklung  seil  den  Tagen  Erchenhalds  un(l  Kllenhards  überblickt, 
wird  kaum  einen  Zweifel  dariiiier  hrgiMi,  wie  in  einer  elsässischen  Out-Ile  des  1:2.  oder 
13.  Jahrhunderts  ein  Katalog  der  Bischöfe  Slrallburgs  ausgesehen  haben  muß.  Im  ersten 
Augenblick  wird  allerdings  seine  Selbslgewiniieit  arg  ersrhütterl  werden,  wenn  er  in  der 
ewonnenen  Überzeugung  die  .Annales  breves  Argentinenses,  conscripli  inennte  saeculo  de- 
cimo  tertio'  in  der  Histoire  d'Alsace  anschaut.  Denn  die  , Nomina  episcoporum  Argenlinen- 
siunV,  mit  denen  sie  anheben,  stehen  keineswegs  in  der  Ordnung  der  Verse  Erchenbakls 
oder  in  der  Folge  des  Kllenhardcodex;  sie  berühren  sich  auch  nicht  mit  Künigshofen.  Sie 
stimmen  überhaupt  nicht  zu  den  .Anfängen  unserer  Cberlieferung  des  Bischofskatalogs;  da- 
lür  aber  sind  sie  —  so  erstaunlich  es  ist  —  aufs  engste  dem  Ausgange  der  kritischen 
Forschung  verwandt:  die  Ordnung  der  Bischöfe  in  den  Ann.  Argentinenses  breves  deckt 
sich  bis  ins  einzelne  genau')  mit  der  Liste,  die  erst  Grandidier  in  seiner  Geschichte  der 
Slraliburger  Bischöfe  festgestellt  hatte! 

Die  ersten  tGNamen  folgen  einander  so  wie  einstHenschen  es  vorgeschlagen  iiatte-): 
nur  Aldus  ist  —  wie  Grandidier  (>s  vorgezogen  —  an  ihr  Ende  gerückt.  Ihm  reihen  sich 
—  wie  bei  Henschen  —  die  vier  Bischöfe  Rotharius,  Arbogast,  Florentius,  Ansoald  an; 
jedoch  sind  sie  —  abweichend  von  dem  Bollandisten  —  genau  in  der  Folge  genannt,  die  Gran- 
diflier  festgestellt  hat.  Vor  Heddo  begegnet  uns  Aylidulf.  wie  bei  (juillimami  und  Grandi- 
dier; hinter  Bernold  fehlt  der  Name  L'do's;  kein  Grimold,  kein  Ratoid  II.  wird  eiwiilml, 
kein  Baldus  taucht  hinter  Erchenbald  auf.  Überall  zieht  die  Bischofsliste  der  Aimales 
breves  die  Folgerungen  aus  dem  Werke  Grandidiers.  Dem  Unschuldigen  aber,  der  diesen 
Zusammenhang  nicht  ahnt,  muß  es  scheinen,  als  ob  der  Katalog  der  Annales  breves  glän- 
zend belegt,  was  einst,  noch  ohne  ihn  zu  kennen,  Grandidiers  Scharfsinn  erschlossen  hatte. 

So  gilt  von  der  Bischofsliste  dasselbe  Urteil,  das  wir  vorher  über  die  Annales 
breves  fällen  nuißten.  -Vuch  sie  ist  ein  modernes  Machwerk,  aus  Grandidiers  Darstellung 
und  mit  steter  Rücksicht  auf  sie  entstanden. 

Und  wieder  ist's  klar,  daß  der  Fälscher  den  unmittelbaren  Anstoß  zu  seiner  Tat  erst 
durch  den  Ellenhardcodex  erhalten  hat,  der  im  Herbst  17.S4  nach  SIrar.burg  kam.  Auf 
seinem  letzten  Blatte  fanden  die  Straßliurger  Gelehrten  jene  Bischofsliste,  die  —  bis  dahin 
unbekannt  —  ihnen  neben  dem  Gedicht  Erchenbalds  als  wertvollstes  Zeugnis  gelten  mußte-'|. 
Sie  hub  an  mit  den  Worten;  ,Hic  incipiunt  omnia  nomina  episcoporum  Argentineiisium'. 
Ihrer  hat  zum  ersten  Male  Grandidier  in  einem  Nachtrag  zu  seiner  (damals  ungedruckten) 
Geschichte  Erchenbalds  gedacht');  und  im  Jahre  1787  erscheinen  dieselben  Worte  als  der 
Beginn  —  eines  von  ihm  entdeckten,  aber  bereits  im  Jahre  1779  (!)  verbraunleu  Bischofs- 
katalogs des  13.  Jahrhunderts! 


')  Mit  einer  ciiiziffcii  iirilcii  in  N.  :f  zu  crörtei-iulon  .\usii;ilnni;. 

■)  Es  ist  silli.slverstiindlich,  <lal^  üucli  Miixiniin.  Valiiiliii.  Solarium  —  die  erst  Sfil  ili'ni  lt.  Jahr- 
liinidcrl   als  Heili};i'  liezciclinct  wiirdiMi  —  als  .Sariill'  ficcliil   wcidrn. 

')  Sichei-licli  niii  Kikksidit  auf  diese  koslliaro  Onclle  i-t  in  dem  Kalaloi;  dci-  .Vnii.ilcs  luvvfs  da- 
von Alisliuul  genommon  worden,  die  HisciiOle  .\inandus  II.,  .hislns  1!..  Maxiinin  11.  tVsl/.nliallon.  für  ili<- 
f;randidi(r  in  der  ilisloire  de  1' efflise  de  Strasbourg  eingelroten  war.  Man  zog  vor.  Nanu'U  zu  lilgon.  für 
ilie  der  Kalalog  Kllenliards  keine  (k-währ  bot.  Dies  ist  der  einzige  Unterschied  der  Hiscliofslisto  in  den 
Annales  breves  gegeiiiilier  (Irandidiers  Darstellung. 

')  Oeuvres  ined.  1,  i(>  N. +:  „(iodelVoi  d' Knsniingiii  .  .  .  lol.  ulliuio:  llic  inciiiiunt  unuiia  nomina 
episcoporuiii   .\r;;erilinensium  ....   Hadcddiis.  Uefinliardus  tie." 


32- 

Nicht  genug  damit:  wieder  ist  der  Katalog  nicht  so  sehr  dem  Original  der  Ellen- 
hardhandschrift  verwandt  wie  der  Abschrift,  die  Grandidier  selbst  für  den  Druck  daraus 
angefertigt  hat.  Wir  erfuhren  schon  i),  daß  er  in  ihr  die  verschiedenen  Bestandteile  des 
Codex  nach  der  Zeit  geordnet  hat,  mit  der  frühesten  Nachricht  zu  1132  beginnend;  dem 
so  geschaffenen  annalistischen  Werke  stellte  er  voran  —  den  Catalogus  episcoporum 
Argentinensium:  nirgends  sonst  als  in  dieser  Abschrift  Grandidiers  steht  er  an  der  Spitze 
der  Annales  Ellenhardi  2). 

Grandidier  hat  die  um  1785/S6  hergestellte  Bearbeitung  der  Ellenhardhandschrift 
nicht  verüfl'entlicht;  dafür  gab  er  1787  die  Annales  breves  heraus,  deren  äußere  Gestalt  jener 
seiner  Abschrift  nachgebildet  ist^).  Sie  begiiuien  mit  der  Bischofsliste  und  denselben  Worten 
wie  sie  und  lassen  dem  Katalog  jene  gefälschten  Annalen  folgen,  die  Grandidier  so  kunst- 
voll aus  dem  Fragmentum  Urstisii,  den  Annales  Ellenhardi  und  andern  Nachrichten  zu- 
sammengesetzt hat.  Wir  besitzen  das  genaue  Gegenstück,  ja!  die  Vorlage  für  die  Anord- 
nung der  Annales  breves  nur  in  der  Bearbeitung  des  Codex  Ellenhardi  von  Grandidiers 
eigener  Hand.  Hiernach  muß  der  letzte  Zweifel  —  wenn  irgend  er  noch  gehegt  werden 
konnte  —  verstuumien:  Grandidier  selbst  hat  wie  die  ganzen  Annales  breves,  so  auch  die 
Bischofsliste  an  ihrer  Spitze  gefälscht*). 

Der  Catalogus  episcoporum  Argentinensium  der  Annales  breves  ist  aus  der  Reihe  der 
Straßburger  Geschichtsquellen  zu  löschen.  Der  Forschung  über  die  ältesten  Bischöfe  ist 
freie  Bahn  geschaffen,  sie  hat  sich  auseinanderzusetzen  nur  mit  den  Versus  Erchenbaldi, 
dem  einzigen  Straßburger  Bischofskatalog  des  Mittelalters. 


§9. 
Schluß.     Die  Fälschungen  Orandidiers. 

Der  peinliche  Prozel5  gegen  das  Andenken  des  berühmten  elsässischen  Geschicht- 
schreibers ist  heute  bi'reils  zum  zweiten  Male  geführt  worden.  Vor  -lahren  forderte  die  Aus- 
gabe der  Urkunden  Heinrichs  II.  in  den  Mönumenta  Germaniae,  daß  merkwürdige  Erschei- 
nungen in  einigen  nur  durch  Grandidier  bekannten  Diplomen  für  oberrheinische  Kirchen  er- 
klärt wurden;  sie  fanden  ihre  überraschende  Deutung  durch  den  Nachweis,  daß  Grandidier 
eine  stattliche  Reihe  Urkunden  selbst  verfertigt  hatte-').  Ohne  Rücksicht  auf  jenes  Ergeb- 
nis  haben  wir  jetzt   vor   unbefangenen  Lesern    das  Verfahren  wider   die  Annales  Argen- 


1)  Vgl.  oben  S.  25. 

•)  Man  vergleiche  zu  alledem  die  Ausgabe  der  Crandidier'schen  Abschrift  durch  Liblin,  Clironi- 
(|ue  de  Godefroi  d'  Ensmingen.     1868. 

■')  Selbst  in  der  Schreibart  der  Namen  folgt  der  Katalog  der  Annales  breves  dem  Ellenhard.  Er 
enthält  auch  hinter  der  Erwähnung  des  dritten  Bischof.^  Maxiinin  die  Worte:  .et  sie  per  ordincm  usque 
ad  finem',  die  nur  in  der  Ellenhardlisle  sich  finden  und  die  erst  1781-  mit  ihr  in  Straßburg  heliannt  ge- 
worden sind.  —  Für  Grandidiers  Verhalten  ist  ferner  bezeichnend,  daß  seine  Abschrift  aus  Ellenhard  die 
Liste  der  Bischöfe  mit  Konrad  von  Hüneburg  (f  1202)  abbricht,  während  sie  im  Original  ohne  Unterbre- 
chung bis  auf  Konrad  von  Lichtenberg  (f  1290)  weitergellt.  In  ileii  Aunales  breves  hört  die  Liste  sogar 
schon  bei  Gebhard  (f  1141)  auf. 

")  Wie  wenig  Grandidier  sich  gesclieut  hat,  den  Ouelleu  zu  Gunsten  seiner  Forscliungsergebnisse 
Gewalt  anzutun,  beweist  die  Art,  wie  er  den  Erchenbahllcatalog  behandelt  liat.  In  seiner  Untersuclumg 
Nouvelles  Oeuvres  ined.  T,  330  ff.)  hat  er  rücksichtslos  die  Verse  für  die  ersten  31  Bischöfe  auseinander- 
gerissen  und  so  eingestellt,  daß  ihre  Reihenfolge  genau  der  Histoire  de  1' eglise  de  Strasl)ourg  und  dalier 
auch  dem  Katalog  der  Annales  breves  entspricht. 

'•)  Zeits'hrifl  für  die  (Jeschichte  des  Oberrheins  NF.  XII,  i.^.O  H". :  XIII.  5i3.  Ergänzt  und  l)estätigt 
durch  H.  ßresslau  a.  a.  0.  XIV,9  iX.  und  durcli  A.  Dopsch  in  den  Mitteil.  tU's  Instituts  für  österr.  (iesch. 
XIX.  580  ff. 


tinenses  bievcs  ijeleitet;  wir  nahmen  es  gleiclizcilig  von  zwei  Seilen  anf,  für  den  aiina- 
lislisclien  Teil  nnd  liir  die  Dischofslistc;  selbsläiidig  fiilirtcn  wir  es  flir  beide  Absciniitte 
bis  Zinn  Lrleilsspnu  lie  dnrcii.  Immer  anl's  neue  eiUiimpri.  ist  das  Verdikt  überall  das 
gleiclir,  unabweisbar  fiir  jcdni.  dem  historische  Korscliimg  vertraut  ist.  Inuuer  anfs  neue 
erwügeu,  um  das  Anseilen  des  gepriesenen  (lelehrteu  über  das  (irali  iiiiiaus  zu  seiiül/.eu. 
nnilj  das  Urteil  doch  gelallt  werden,  um  die  Wissensclialt  vor  den  Trugwerkeu  nichtigen 
Ehrgeizes  zn  bewahren. 

Mit  hervorragendem  (ieschick  hat  (irandidier  Urkunden  nnd  Annalen  gefälschl. 
an  denen  durch  mehr  als  ein  Jahrhundert  die  Nachwelt  kein  Fehl  zn  entdecken  vermochte. 
iNur  selten  hat  er  frei  erfunden:  er  ersetzte,  was  seiner  Überzengiuig  nach  einst  vorhan- 
den gewesen,  was  im  Laiif  dei' .lalulnuiderle  untergegangen  war.  Kr  erdichtete  Urkunden. 
von  denen  niu'  ein  Bruchleil  erlialleu  war,  oder  deren  irgend  eine  spfilere  Best;itigung  ge- 
dachte. Er  stellte  Amuilen  zusammen,  um  die  verlorenen  (Juellen  neu  zn  bilden,  die  siin 
Scharfsinn  im  Fragmentum  Urstisii  verborgen  fand.  Mit  dem  Stolz  eines  Künstlers  nnd 
der  Sicherheit  eines  Gelehrten,  der  sich  seiner  Ülierlegeidieit  bewußt  ist.  schuf  er  die  de- 
bilde  seiner  Phantasie  und  legte  sie  dem  Urteile  der  .Mitwelt  vor. 

Doch  er  legte  sie  vor,  nicht  als  Zeugnisse  seiner  kritischen  Leistung,  sondern  als 
Itenkmäler  der  Vergangenheit.  Er  täuschte  und,  um  die  Kundigen  zu  überlisten,  fügte  er 
zu  den  Fälschungen  Lüge  auf  Lüge,  knüpfte  er  das  Netz,  in  dem  er  sich  selbst  verstrickt 
hat  wie  irgend  einer  der  wissenschaftlichen  Betrüger  von  geringerem  Ansehen. 

Über  die  aufgedeckten  Tatsachen  hinaus  drängt  es  uns  zu  der  Frage,  was  einen 
Mann  von  seinen  Fähigkeiten  und  von  anerkanntem  Ruf  zu  dem  lichtscheuen  Treiben  ver- 
fiihrt  haben  mag.  Nicht  die  Sucht  nach  schnödem  (Jewinn,  der  so  viele  erlagen,  ril". 
ihn  hin;  nicht  das  Verlangen,  einem  Geschlecht  oder  einer  Stadt  die  glänzende  Vergangen- 
heit zu  schaffen,  die  ihnen  die  Geschichte  versagt  hatte.  Nocli  auch  bedurften  es  die  ernsten 
Forschungen,  auf  denen  sein  Werk  beruhte,  durch  Fälschungen  gestützt  zu  werden.  ILiI 
ihn  der  Ehrgeiz  gepackt,  im  Kreise  der  gelehrten  Genossen  als  der  erste  gefeiert  zn  wer- 
den? Urkunden  vorzulegen,  an  denen  ein  Schöptlin  vorübergegangen  war?  reizte  ihn 
Eitelkeit,  durch  die  Bischofsliste  aus  einer  später  entdeckten  Quelle  zu  belegen,  was  er. 
ohne  noch  von  ihr  zu  wissen,  vorher  in  kritischer  Arbeit  gewonnen  hatte?  wünschte  er 
seiner  Ivirche  und  sich  den  Ruhm,  ans  eigenen  Schätzen  die  ältesten  Straßbnrger  Jahr- 
bücher ans  Licht  zu  ziehen,  neben  denen  das  kostbare  Geschenk  der  Ellenhardhandschrift 
zurücktrat,  das  Abt  (ierbert  aus  der  Fremde  dargeboten? 

In  das  Innerste  des  Mannes  blicken  wir  nicht  hinein:  kein  Wort  verrät  ihn.  Wie 
rühmt  er  als  die  Aufgabe  des  Geschichtschreibers,  die  Wahrheit  aufzudecken!  wie  fordert 
er  als  .sittliche  Pflicht,  nur  die  Wahrheit  zu  stieben!  In  ihm  aber  siegt  über  die  Einsicht 
de.ssen.  was  not  tut,  die  Welt  des  äuJ^eren  Scheins  mit  l>ug  und  Trug. 

Unheimliche  Macht  hat  diese  Welt  iiber  die  Humanisten  aller  Zeilen  besessen:  da- 
von zeugen  die  Fälschungen,  die  immer  wachsend  an  Zahl  erkannt  und  Gelehrten  zur  Last 
gelegt  werden.  Seit  den  Anfängen  der  italienischen  Renaissance  bis  in  die  Jüngste  Gegen- 
wart')  ist  kein  Zeitaller  frei  von  solchen  Vergehen:  im  IS.  Jahrhundert  scheint  .gelehrte 
Fälschung"  geradezu  eine  Modekrauklieit  in  der  gebildeten  Gesellschalt  gewesen  zn  sein-). 


')  Vgl.  L.  Triuibe.  Aiioiivnius  Cortosiaiius  (Abliaii(lli]ii};oii  diT  Miiiiclienur  AkiuUiiüo.  III-  Kl. 
24.   lid.   um). 

»)  Im  AllgeiiiciiKMi  vir).  Wullciibncli.  niiitsililands  Gesi-liiclils.iiicIU!ii  II",  S.  WS  IT..  Hoilairo.  Von 
den  jüngst  entdeckten  oder  iieuhelwiiideUeii  l'illselieni  des  IS.  .l.-dirlninderts  hebe  icli  solche  hervor,  .lie 
in  einer  oder  anderer  Hezieliiuig  mit  (irandidiirs  Art  verwandt  sind:  Oliver  l.egiponi  (llpi'ermami  in  Wesid. 
/eitschr.  XIX,  271ir.|;  llaidliali'r  (Tanj;l  in  den  Milteil.  des  Inslit.  IVir  .'.slerr.  Ceseli.  .\IX.  I  11'.):  Dreyer 
(Frensdorir.  Dortm 1er  Slalnlen    S.    ii  If..    nnd    Mantels    in   Zeilselir.    des  Ver.    lilr    l.nbischo    Coseb.    VI. 

n.    lilorli.    Ili.'    l'.UlK^I-.'lli'll    .\lMIMlrM    iliT    Shllll'.'l'/.l'il.  5 


34 

Darum  weiden  wii-  Giantlidiers  Handeln  ans  den  Fehlern  seiner  Zeit  heraus  leichter  ver- 
stehen. Mit  vielen  andern  hat  er  gleiche  Schuld  auf  sich  geladen  und  wird  mit  ihnen  ver- 
urteilt. Unser  menschliches  Mitgefühl  weckt  kaum  einer  wie  er;  denn  fast  niemand  unter 
allen  kommt  Grandidier  an  echter  wissenschaftlicher  Leistung  nahe. 

Um  so  herber  war  die  Pflicht,  die  Fälschungen  Graiididiers  aufzudecken  und  nach- 
zuweisen, dalj  der  (jeschichtschreiber,  der  seiner  hohen  „Pflichten  klar  bewulU  war  und  der 
berufen  schien,  sie  glänzend  zu  erfüllen,  durch  falschen  Ehrgeiz  weit  weg  vom  Ideal  auf 
Irrwege  geführt  worden  ist')."  — 

Wir  haben  zerstöi't.  was  Grandidier  listig  ei'sann.  Wir  entsühnen  ihn,  und  wir 
leinigen  uns,  wenn  wir  ülier  die  Trümmer  hin  den  Weg  zu  der  wahren  Erkenntnis  suchen, 
den  sein  Trugwerk  der  elsässischen  Geschichtsforschung  eigensüchtig  verschloß. 


•515  ff.) ;  Pfaff  (Harnack.  Die  Pfaff'schen  Irenaeusfragmciite  in  Texte  und  Uiitei-sucliiingtn  zur  Gesell,  der 
altcliristl.  Literatur  NF.  V,  3);  der  Pisaner  Domherr  und  Fiilsclier  (Kelir  in  (Jnellen  und  Forschungen  aus 
italienischen  Archiven  VI,  310  ft'.):  Jean  Baptiste  Guillaume  (Delisle,  Instructions  du  coraile  des  travaux 
hisloritiues  p.  .53  ff. ;  vgl.  Schetler-Boichorst,  Forscliungen  zur  Geschichte  des  12.  u.  13.  Jahrhunderts  S.  123  ff'.) ; 
der  Holländer  Schetfema  (Heck.  AllfVies.  Gerichtsverfassung.  S.  413  ff.).  —  Unter  unmittelbarsten  Zeiigenossen 
Graudidiers  ist  hinzuweisen  auf  Scliolt  (Wibel  im  Neuen  Archiv  XXIX,  6.53  ff.)  und  auf  die  beiden  Miinner, 
mit  denen  er  selbst  in  Beziehung  stand,  den  Scliweizer  B.  G.  v.  Zurlanben  (v.  Liebenau  im  Anzeiger  für 
Schweizer  Gesch.  N.  F.  VIII,  2C2  If.)  und  vor  allem  F.  J.  Bodniann  (zuletzt  H.  Meyer  in  der  Savigny-Zcit- 
schrift  für  Rechtsgeschichte  NF.  XXIV,  309  ff.  und  Schorbach,  Die  urkundlichen  Nachrichten  über  Job.  Guten- 
berg in  der  Festschrift  der  Stadt  Mainz  1900  S.  10.5).  Sie  haben  sich  schwerer  Fälschungen  schuldig  ge- 
macht. —  Zur  Beurteilung  vgl.  Zeller  in  der  Deutschen  Rundschau  74,211  ff. 
•)  Vgl.  Zeitschrift  für  die  Geschichte  des  Oberrbeins  NF.  XII.  5O0. 


Beilaiifo  I. 


&'-' 


Die  Zusammensetzung  der  Annales  breves  Argentinenses. 


Text  nuc/i  Gi-amlidii^- ,  Ilistoire  d' Atsuce.     II.  Pieces  jitutißcativm,  p.  LXIII,    lit.  433:   ex    viteri   mniibruna  .vis(»-i 
ejnscopalis  Argiiitinensüs,  Taberiiis  Alsaticis.  —  Daraus  wiederholt  in  den  Mim.  Germ.  SS.  XVII,  S7. 

Dif  Zusätze,  die  Graudidicr  seinem  Aus/.iige    aus   dem  FragiueiiUim    liistoricuin    bsi  Urslisius.   Genuuniue 
hiätoiicoruni  illuslriiim  Pars  II.  "4  ff.  aus  audeiu  Quelleu  eingenij.'t  lial.  sind  gesperrt  gesetzt,  seine  sellist- 

stäniliueii  Änderungen  stehen  kursiv. 


Hie  incipiunt  omnia  nomiua  episeoporum  Arg  e  n  t  i  n  en  siu  lu.  Saiu-lus 
A  in  a  u  d  u  s  p  r  i  m  u  s  e  p  i  s  c  o  p  u  s.  S  a  n  c  t  u  s  1  u  .s  t  u  s  s  e  c  u  ii  d  u  s.  S  a  ii  c  t  u  s  M  a  x  i  ni  i  ii  u  s  t  e  r- 
ei  US  et  sie  per  ordineui  us([ue  ad  finein.  Saiietus  Valentinus.  Sanctus  So- 
larius.  Biulfus.  Magnus.  Garoyiius.  Landeliertu  s.  Ruodibaldus.  Magenberlus. 
Lobiolus.  Gundoaldus.  Gaiido.  Udo.  Aldus.  F{  u  o  th  arius.  Saiietus  Arbogas  las. 
Sanetus  Floren ti  US.  Ansah!  us.  Vingernus.  \Va  ndal  fridus.  Aulidolfus.  Eddo. 
Remigius.  Raeliio.  Udo.  Eilehardus.  Adallochus.  Beriioldus.  Kadoldus.  Re- 
gln liar  du  s.  Waltranuiius.  Otbertus.  Gozfridus.  Rieliwinus.  Ruthardus.  L'lo. 
Eiche  «bald  US.  Viuderoldus.  Altwieus.  VVcrnliarius.  Willielmus.  Hezil.  Wem- 
herus.     Tbeobaldus.     Otto.     Baldewiiius.     Cuiio.     Bruno.     Gel)erhardus. 

Aus  dem  Katalog  im  Code.\  des  EUeiihard ;  doch  hat  Gr.indidier  die  Heilieufolge  der  Bischöle 
so  geändert,  daß  sie  seiner  Ordnung  in  der  llistoire  de  l'eglise  de  Straslfourg  möglichst  eutspriclit.  Vgl. 
olien  S.  :51.  —  Wie  in  den  Ann.  hreves  findet  sich  die  Bischofsliste  an  der  Spitze  der  Jalirhikher  nur  in 
Grandidiers  eigener  Bearbeitung  des  Ellenhardcode.\,  die  Lildiii.  Chrouiiiue  de  GodelVoi  d"  Knsmiiigi'U  lii'r- 
ausgegeben  hat. 

t.  Anno  Dom.  ÜCLXXIll.     Floruil  beatus  Arbogastus,  ([ui   liliuui   IJagebeiii    a  inorte   suscitavit. 

Eodem  tempore  ex titit  Floreiitius,  qui  filiani  eiusdeui  regis  a  deinonio  vexalaiii  liiteravil. 

Ambo  Argenline  vicissiiii  suecedentes  episcopi  elarueruiit. 

Der  Text  mit  nicht  erhebliehen  Änderungen  nach  Urslisius  II,  74:  t'loruil  beatus  Nicolaus  arclii- 
cpiscopus  .  .  anno  domiuicae  iucarnationis  DCLXXIII  migravit  ad  Dominum.  Eodem  tempore  beahis 
Arliogaslus  e  x  l  i  t  i  t,  ipii  liliuui  Dageherti  (.\nu.  Marb. :  Dagobert!)  a  morte  suscitavit :  el  Florentius.  ipil 
liiiani  riusdeni  regis  a  daciiionio  vexalain  libeiavit,  .\rgentinae  vicissim  suecedentes  episcopi  claruerunl. 
—  Grandidier.  Strasbourg  I.  'HWt.  -217  setzt  Aibogasts  Erhebung  zum  Bischof  in  ilas  .lahr  r>7:t,  aber  idnu'  in 
seiner  längeren  Untersuchung  der  .\nnales  breves  zu  gedenken :   I,  -JOI   luul  'J:!ll  citiert  ei-  L'rstis.  II,  TV. 

:2.  Eodem  quoque  tempore  Leudesius.  ([uein  Germaiii  l.utliericuni  vocant,  liliiis  Krchiiioldi.  ciiiisilio 
Leodegarii  Augusloduneiisis')  episcopi,  inaiur  doiiius  palatii  cüiisliluitur.  Leudesius  duxernt 
uxorem  de  prosapia  saneti  Sigisiiiuiidi  regis  Burgundiac  geiuiilque  ex  ea  Alhicuui  sou  Adal- 
ricum,  tpii  patre  adliuc  superslile  et  llilderico  re;:nante  iixorein  dnxerai  Berswindam  iinmiiie. 
liliain  soniris  satu-li  l,code;:arii.  sonireiii  videlii'et  rt'u'iue.  tili  haue  «ausaui  coiisan;;iiinitalis 
a  prelato  rege    diualum   (icruiaiuc    udeplns  est    lialMMli|u«-   ^edeni    in   \ill:i    regia   Klienheini-'l 


38 

et  in  lastro  quod  Ho!ieiil)urii-3)  iiomiiiatur.  Geiiuit  pero  AHücm  filiani  a  iiativitate  cecam 
nomine  Udiliam,  qua  a  saiicto  Erliarilo^)  llatisponensi  episcopo  et  Hidolt'o  Treveieiisi  Ijapti- 
sata  in  sacro  fonie  visum  recepit. 

')  Augustudo  nensis  Urst. ;  Augustudensis  Marb.  ^)  =  Urst. ;    Ehenlicra   Marl). 

ä)  =  Urst.;  Honburcli  Mai-b.  *)  Heihardo    Urst.;    ab   Horliardo   (obne    sanct^o)  Marb.  — 

Der  ganze  Abschnitt  ist  Auszug  aus  Urstisius,  auf  deu  von  Graudidier  I,  W^,  34.5  verwiest  u  wird. 

•3.  Anno  Domini  DCCXXIV.  Sanctus  Pirminius  abbas  et  cliorepiscopus  in  Augia  insula 
cenobialem  vitam  institi«'«.  Anno  dein  DCCXXVII  ob  odium  Karoli  a  Tlieobaldo 
Gotifridi  ducis  filio  ex  ea  pulsus  Etlionem,  postea  Argentinensem  episeopuni,  qui 
etiam  Etlienheim  cenobiuni  constnixit,  pro  se  abbaten!  constituit.  Et  ipse  Alsatiam,  Ale- 
manniam  atque  Bavariam  alia  constructurus  cenobia  petiit,  quoruni  nomina  liec  sunt:  Altalie, 
Flievers,  Murbach,  Öclmttere '),  Gengenbach.  Swarzahe-),  Wissenburg  3),  Honibach,  Mors- 
müuster,  Nuwilre. 

')  =  Urst.;  Scuthere  Marb.  =)  =  Urst.;  Swarza  Marb.  ")  =  Urst.;  Wizenburch 

Marb.  —  Der  Abschnitt  stanomt  aus  Urstisius.  Doch  fehlen  diesem  ebenso  wie  den  Ana.  Marbac.  die  ge- 
sperrt gedruckten  Zusätze;  sie  stehen  viehnehr  wörtlich  in  der  Chronik  des  Hermann  von  Reichenau: 
72L  Sanctus  Pirminius  abbas  et  cho  rep  iscop  us  ...  ad  Karolum  ductus  Augiae([ue  insulae  prae- 
fectus  .  .  .  .und  727.  Sanctus  Pirminius  ob  odi.im  Karoli  a  Theobaldo  Gotifridi  ducis  filio 
ex  Augia  pulsus  Ethonem  pro  se  constit\iit  abbatem  et  ipse  Alsatiam.  .  .  Vgl.  oben  S.  14.  —  Bei  der  Ge- 
schichte Pirmins  beruft  sich  Grandidier,  Strasbourg  I.  2.5"2,  267  auf  Urstisius  II,  7fi  und  auf  die  beiden  Be- 
richte Hermanns  von  Reichenau :  also  auf  diejenigen  Quellen,  aus  denen  die  Ann.  braves  Argent.  zusammen- 
gesetzt sind.  Von  der  Chronik  Hermanns  besaß  Grandidier  eine  Abschrift,  die  ihm  L.  B.  G.  von  Zurlauben 
verschallt  hatte. 

4.  Anno  Dom.  DCCCLXXXVII.      Rieharda  imperatrix,   Caroli  regis  uxor,  adulterii  vitio^)  cum  Luit- 

wardo  Vercellensi    episcopo  incusata,    divino  iudicio    se    ab    omni-)    virorum  commixtione  in- 

tegram  et  virginem  probavit.  quamvis  iam  duodecim  annis  in  coniugio  imperatoris  apparuit; 

moxque  ab  iniperalore  separata  in  Andelahe-^)  cenobinm  virginum  a  se  constructum  secessit 

ibique  Deo  serviens  virgo  regina  permansil. 

')  =Urst.;    fehlt    in  Marb.  -)  =  Urst. :    o  m  n  i  u  m  Marb.  ')  =Urst.;  Andelahense 

Marb.  —  Völlig  aus  Urstisius  II,  .Sl,  den  Graudidier,  Strasbourg  II,  233  anführt;  für  die  selbstverstiind- 
liche  Verbesserung  des  Druckfehlers  uxorum  bei  Urst.  in  virorum  brauchte  Grandidier  kaum  auf  die 
ebendort  bei  ihm  citierten  Ann.  Engelbergenses  zurückzugreifen  (vgl.  auch  seine  Anmerkung  zur  Ausgabe 
in  Ilistoire  d'Alsacc  II,  p.  LXVII  N.  e.). 

5.  Anno  Dom.    DGCCCXCIX.      Imperatrix  Adelheidis    obiit.     Hec   post    mortem   Üttonis    magni 

imperatoris,  mariti  sui^),  sancte  et  religiöse  viveiis  longo  tempore  multa  contulit  ecdesiis  de 
regab  nnniiticentia  et  ad  ultimum  super  littus-)  Rheni  fluminis  nobile  eenobium  construxit 
dictum  nomine  Selse»)  et  illud  prediis  et  aliis  opibus  ditavit,  ubi  et  ipsa  postea  moriens 
quievit. 

1)  Auuo  üomini  DCCCCLXXIII.  Otto  uiagnus  imperator  subito  mortuus  .... 
Imperatrix  vero  A  de  Ih  ei  d  is  p  os  t  ipsum  sancte  et  religiöse  vi  vens  beginnt  Urstisius. 
2)^  Urst.;    litus  Marb.  "iSchlse    Urst.:     SalsaeMarb.     -   Die    dem  Urst.    entlehnte  Stelle 

über  Adelheids  frommes  Lebeu  und  die  Grimdung  von  Setz  wird  bei  Grandidier,  Oeuvres  ined.  I,  37!»  aus 
Urst.  II,  82  so  citiert:  imperatrix  Adelheidis  post  Ottonem  magnum  sancte  et  religiöse 
vivens  .  .  .  Dort  führt  (irandidicr  auch  die  verschiedenen  Nekrologe  an,  aus  denen  er  den  Tod  Adel- 
heids zu  999  erfuhr.  -  Die  Worte  .postea  moriens  quievif  stehen  im  Fragmentum  historicum  (wie  in  den 
Ann.  Marbac.)  vollkommen  sinngeinäl?  zu  973  nach  dem  Bericht  von  Ütto's  Tod.  Sie  sind  sinnlos  in  dem 
Jahresbericht  von  »,»99,  der  überdies  mit  der  Meldung  vom  Tode  der  Kaiserin  beginnt!  Eine  der  Stellen, 
die  für  sich  allein  die  frühere  These  von  den  Ann.  breves  als  Ouelle  der  Ann.  Marbac.  zu  nichte  machen. 

IJ.  Anno    Domini    MI.     Obiit   Altwicus  Argent  ine  nsis  episcopus;    cui  Wcrnharius 
successit. 

Die  Nachricht  fehlt  bei  Urst.  und  Maib.  -  Grandidier.  Oeuvres  in6d.  I.  S5  hat  abweichend 
von    allen    seinen    Vorgängern   den    Tod   des    Alawih   und    die    Nachfolge   Werners    richtig    zu    KMtl    he- 


39 

stimmt:  „iious  avons  place  ä  l'anm'-e  1(101  la  mort  il' Alawic  sur  la  foi  du   m'^crologe  ilc  Fiilde.  pirct  aii- 
cionne  et  exactc"*;  auf  die  Ann.  Argciilin.  Iircvcs  winl  niilil   vorwiesen! 

7.  Anno   Domini   Mll.     Nains  est   Leo  i)a[)a,  <|ni  i-t   Ifnnio.  ile  castrd   I*'f;onslioiiii. 
Aus  l'rsl.  II,  S:{,  den  (itandidici-.  Oeuvres  iurd.  II.  .">0  anrüliii. 

iS.   Anno   Duniiiii  MXV.     McMiasIcriuni   sanclr  Marie  virgini-')    in   Ar^entiiia   siM-;:il    prinio    a   iinjda- 
tione  sua. 

')  ^Urst.:  t'olill   in   .Marli.         Aus   l'i-sl..  den  Grandidier,  Oeuvres  ined.  I.  47'.(  anriilirl. 

it.   Annd    Honi.    MXIX.      W  (>r  n  li  a  i-i  n  s    opiscopus    contra    I!  u  r  j;  ii  n  d  io  ne  s    pn$;navil   et 
v  i  c  i  t. 

Fehlt  l)ei  L'rsl.  uml  .Vlarli.  Dncli  stiinnil  der  VVcirllaul  ;.!(;iiau  niil  dem  .Annalista  Saxo  iilier- 
ein  (MG.  SS.  VI,  (174),  den  Grandidier,  Oeuvres  ined.  I,  iS5  aus  Eccard,  Corp.  liisl.  med.  aevi  I,  Vti  also 
anführt:  A  nn  o  KM!).  Wer  in  lierus  .\r  j;e  n  tin  a  e  epi  sco  p  us  cum  A  le  m  an  nis  contra  Bu  rfiu  ii- 
diones  pugnavif  et  vicit.  -  Grandidier  ist  zu  dem  Einschub  ohne  Zweifel  durch  Königsholeu  ver- 
aniaßl  worden.  Nach  KngelhardI  (Areliiv  \'I.  40.5)  fügt  Kim.  in  der  lateiniselien  Chronili  zu  Bischof  Werner  I 
bei.  „dal)  er  10111  einen  Sieg  tum  Alauiainiis  conira  Burgundioues  crfoi-btin"  ;  vgl.  seine  deulsclie  CbroiuU 
(Hegel.  Straßburgcr  SliulteelirdnikeM  II.  (il.")).  Königshofen  dürfte  liier  in  letzter  Linie  auf  llermaiiu  vmi 
Heicbenau  zurücligelien. 

lü.  Anno   Dom.  MXXVIII.     Werniiariu.s  Argentinensis  episcii|)us  jiriinus  idiiit :    et    Willielnins  suc- 
cessit. 

.\us  Urst..  der  liei  (irandidier.  Oeuvres  ined.  I.  .jls  angeführt  wird. 

11.  Anno  Dom.  MXXXl.     Mona.steriiiui  S.  Tliome  aposloli')  in  Argenlina  a   Willieiino    consecralur 

et  sancti  Peti'i  al)  eodem-)  iiulKiatnr. 

')  =-  Urst.;  fehlt  in  Marli.  -)  —  Urst.;  a  li    emleni  episcupu  Marb.         .\us  l  r-l.,   der 

bei  (irandidier,  Oeuvres  in6d.  II,  Ui  augefidirt   ist 

12.  Anno  Dom.  MXLV.     Dedicatum  est  Monasteriuni  Moiienburg  in  lionore  lieate  .Marie  virginis  a 

venerabili  Hrimone  Tullensium')  episcopo,  postea  apostolico. 

')  Leucoruni,  id  est  Tullensium  Urst.;  Leucoruin  .Marb.  —  .\us  Ur^l..  der  bei  (Irau- 
didier.  Oeuvres  ined.  II,  .5.5  angeführt  ist. 

l;{.  Anno  Dom.  MXfjVII.     Wilhelmus  Argentineiisis  episcopns  oliiil;  eui   lle/il  successit. 
Aus  Urst..  der  l)ei  (irandidier.  Oeuvres  ined.  II.  22  angefidul   winl. 

14.  Anno    Domini    MI. XV.     llezii    .V  rgen  t  i  n  e  nsi  s     episcopus     ohiit:     eui     >neeessit 
Wernharius    secnndus. 

Fehlt  bei  Urst.,  wo  durch  einen  Druckfelder  der  .Jahresbericht  ausgefallen  isL  In  der  HaadsclM-ifl 
des  Albertus  Argenlin.  war  er  vorhanden,  vgl.  Engelhard  im  Archiv  der  (iesellscbaft  für  allere  deutsche 
Gescliiclitskuiule  VI,  42S  und  oben  S.  10.  -  Ob  (iranilidier,  der  den  Albertus  .Vrgi'nliu.  kannte,  lüer  dessen 
llandscbiill  l)euutzle,  ist  sehr  fraglich.  Tu  den  Oeuvres  ined.  IL  'i't.  Sti  bericbtel  er  llezils  Tod  und 
Werners  II.  Erhebung  aus  andern  (Jnelleu  zu  100.5.  Der  Worllaut  des  Fragment  um  in  .VW  lautete:  Iletzel 
e  p  i  s  c  o  p  u  s  A  r  g  e  n  t  i  n  e  n  s  i  s  o  b  i  i  I :  i'  u  i  Wernharius  s  u  c  c  c  s  s  i  t,  also  genau  wie  in  den  .\nn.  Mar- 
bac.  Wenn  Gi'andidier  abweicht,  bat  er  wohl  silbsl  den  Text  mit  Rücksicht  auf  den  Wortlaut  der  ver- 
wandten  Berichte   In   den    Ami.   liieves   lieri;c~le|ll. 

1.")    .\iino   Dom.  MLXXX'II.     lierliioldns  dux   C.arinthionim,  ([iii  rfe')  Zeringen,    \ir    callndieu-    oliiil. 
')  et  Urst.  =  Marb.  —  Aus  Urst..  ilen  Grandidier,  Oeuvres  ined,   11.   11.5  ritiert. 

1().   Ainio   Dom.  MLXXFX.     VVornharins   .\rgenliiiensis  ('pisco|>ns  oliiil,    vir    sc  li  i  >  ina  I  iens;    eui 
Tlioo])aldus    suc  cessit. 

In  <lir  .\usgahe  des  Ur.stisius  II,  s:i  ist  der  Text  durch  DrncklVIder  verderbt:  A  d.  M  1.  X  X  I  .\. 
We  r  n  ha  r  i  US  A  lg.  ep  isc.  s  ec  u  n  d  US  o  b  i  i  t,  c  n  i  O  I  t  o  s  <  b  i  s  m  a  I  i  c  ii  s  s  u  c  cess  M.  l'rsl.  sprang  von 
1070  irrlünilicli  zu   lOSt  Ober.     Der  Satz  lautete  nach  den  Ilandscliiifleii  des  Albertus  Argentineiisis  richtig 


40 

(vgl.  obcH  S.  10) :  A  n  n  o  D  o  m.  M  L  X  X I X.  W  f  r  n  li  :i  r  i  u  s  A  r  g  o  n  t  i  n  o  n  s  i  s  e  p  i  s  c  o  p  u  s  s  e  c  ii  n  d  u  s 
obiit;  tu  i  Theobaldus  successit.  An  n  o  Doin.  M  LX  XXI  V.  The  obal  d  u  s  A  rgenti  neu  sis 
episcopiis  obiit;  cui  Otto  scismaticus  successit.  —  Daß  Werner  II.  Schismatiker  war  und 
unausgesöhnt  mit  Gregor  VII.  starb,  berichtet  Grandidier,  Oeuvres.  Jn6d.  II,  121  aus  Berlholdi  Liber  de 
coiistructione  mon.  Zwifaltensis  (Mon.  Germ.  SS.  X.  98).  Über  die  Naclifolge  Theobalds  vgl  (kandidier 
1.  c.  II.  122. 

17.  Anno  Dom.  MLXXXII.  Theobaldus  Argentineiisis  episoopus  obiit;  cui  Otto 
scliismaticus  successit. 

Der  Tod  Theobalds  ist  bei  Urstisius  ausgelassen,  vgl.  vorher  zu  1071».  Die  Handschrift  des  Allierlus 
Argentinensis  brachte  ihn,  wie  dieMarb,  zu  1()84-.  Grandidiei-  aber  (Oeuvres  ined.  II,  122)  folgte  den  Ann. 
Auguslani,  die  zu  10S2  erzählen  (M(;.  SS.  TU.  l:{()):  Dielpoldus  praesul  S  t  r  a  z  li  u  rge  n  s  i  s  obiit. 
Er  setzte  auch  Otto's  Nachfolge  in  das  gleiche  .Jahre  1082  (1.  c.  II.  W,),  ohne  die  Ann.  l)reves  Argent.  als 
Beleg  hierfür  anzurufen! 

tS.  Anno  Dom.  MXC.  Fundata  est  Marbaclii)  ccclesia  sancti  Angustini  a  militari  et  ilkistri  viro 
Biircliardo  de  Gebelswilre^),  cuius  adiutor  et  cooperator  fidelissimus  niagister  Mauegoldiis 
de  Lutenbacli^)  extitit. 

')  M  a  r  g  b  a  c  h  Urst. ;  M  a r  b  a  c  e  n  s  i  s  Marh.  '-)  =  Urst. :  G  e  b  e  1  e  s  w  i  1  r  c  Marb.  ■•')  =  Urst. ; 
Lutinbach  Marb.  —  Aus  Urst.,  deu  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II,  2ß!)  und  III,  117  anfülirt. 

llt.  Ann.  Dom.  MXCI.     In  Teutonicis  parlibus    caro  cum  sanguine  pluit,    et  bufones    cum  piscibus 
celo  cecidenmt,  et  sanguis  de  panibus  fliiere  videbatur. 
Aus  Urs!.,  den  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II,  240  anführt. 
M.  Anno  Dom.  MXCVIII.     Otto    Argentinensis    episoopus    cum    Godefrido    duce    et 
aliis  (jnam  pluril)us  Hierosolymam    tendit,    et  in  sequenti  anno  Jerusalem  capitur. 
Der  Aufbruch  zum  Kreuzzug  fehlt  bei  Urst.,  während  die  Einnahme  Jerusalems  zu  1099  dort  aus 
den  Ann.  Marbac.    übernommen    ist.     Grandidier,  Oeuvres   ined.  II,   lÜC   crziihlt    Otto's    Teilnahme    an   der 
Kreuzfahrt    nach  Bernold   (Urstisius  I,  377) :     Godefridus    dux    ...    item    Otto    S  t  r  asburgensis 
episcopus  et  comes   Hardmannus    de  Alemannia   et    alii    quamplures    cum    innumera- 
bili   multidudine    iam    dudum    Hierosolymam    tcnderc   caeperunt.     Die    Benützung    dieser 
Worte  für  die  Ann.  Argent.  l)reves  ist  klar.  —  Für  die  Einnahme  Jerusalems   hat  Grandidier  II,  167  sich 
auf  Wilhelm  von  Tyrus  l)erulen.    —    Nach  der  Beseitigung    der  Ann.  Argentinenses    wird    von   neuem   zu 
erwägen  sein,  ob  nicht  Bischof  Otto  jeuer  eine  Bischof  gewesen  sei,  der  nach  dem  Berichte  des  Ordericus 
Peter  von  Amiens  begleitete.     Vgl.  Meyer  von  Knonau,  Jahrliücher  Heinrichs  IV.  IV,  491   N.  47. 

^21.  Anno  Dom.  MC.  Facta  est  fames  incomparal)ilis  et  mortalitas  horribilis.  Otto  quoquo  Ar- 
gentinensis schismaticus  de  lerosolymitano  itinere  reversus.  sed  de  schismate,  ut  putabatur, 
iion  emendatus  diem  clausit  extremum.  Cui  Baklewinus  sex  tantum  victurus  hel)domadas  suc- 
cessit.    Huic  eodem  anno  Cuno')  successit. 

')  =  Urst.;  Cuno    episcopus  Marb.  —  Aus  Ui-sl.  II,  84,  der  bei  Grandidier,  Oeuvres  med.  II, 
I7:{  und  216  angeführt  wird. 

i±  Anno  Dom.  MCXXII.     Bertlioldus  dux  de  Zeriugeni)  in  Mollesheim  occiditur. 

')  —  Urst.;  Zeiringen  Marb.    —    Aus  Urst.,  den  Grandidier,  Oeuvres  iued,  11,  :?20    hierfür  an- 
fülirt.    Zu  der  Anmerkung  (p.  LXVII  N.  g) :  potius  aiin  ,  1123  vgl.  Grandidiers  Erörterung  1.  c. 

"2ö.  Anno  Dom.  MCXXIIl.  Cnno  Argentinensis  episcopus  de  sede  pellitur;  cui  Bruno  episcopus 
supr.'iponitur^). 

')  =  Urst;  superponitur  Marb.  —  Aus   Urst,  auf  den  sich  Grandicher.  Oeuvres  ined.  II,  :W0 
bei  der  Entscheidung  für  112:?  als  Jahr  der  Absetzung  Cnno's  stützt 

24.  Anno  Dom.  MCXXVIII.  Constructuin  est  monasterium  quod  vocatur  Novum  castrum  iu  lundo 
Rainaldi  comitis  de  Lutzelnl)nrg  cepitg'Me  crescere  in  personis  et  rebus  et  religione  ad  lau- 
dem  lesn  Christi. 

Aus  Urst;  schon  die  Hs.  des  Albertus  Argentinensis  hatte  durch  den  Schreibfehler  MC  X  X  V  I II 
statt  MCX  XXIII  die  Nachrichten  der  Ann.  Marljac.  1 1-^."?  zu  1128  verschoben.     Über  diesen  für  die  Kritik 


41 

diT  Ann.  Argenlineiises  brt'ves  wkliligsten  IJiiisliind  vgl.  oben  S.  II  f.    -  (iraiiiliiiier  liat  in  der  Liste  der 
Neuburger  Abte  (NouvcUcs  Oeuvres  iiiid.  111,  :t5'.l|  1 1-2S  als  Griiiiduiigsjabr  des   Klosters  augeiiomiuen. 

25.  Anno  Dom.  MCXXX.     Conibustuin  est  maius  nionasteriuin  Ar^enlineiise  primo. 

Wie  bei  Urst.  II.  S.")  —  den  Craiididier,  Oeuvres  ined.  II,  TO:?  anCiilirt  —  wird  der  Brand  des  MOusters 
zu  ll;?0  statt  zu  dem  Jalire  ICiCi  bericblel.  das  in  den  Ann.  Marl),  riebtig  übei liefert  ist.  Vgl.  oben  S.  II  f. 
Die  Ilamlscbrift  des  Albertus  Argcnlinensis  schrieb  MCXXX  und  bat  dahinter  V I  versebentlicb  ausge- 
lassen. Daher  wird  auch  doit  und  bei  Urst.  der  Kampf  bei  Gugenheim  zu  11.1(1  statt  zu  1130  verzeichnet. 
vgl.  unten  zu  li:?l.  Schon  Königshofen  (ed.  Hegel,  Straßb.  Chronikin  II.  tJl-7)  ist  diesem  Irrtum  der  Ilaml- 
Schrift  zum  Opfer  gefallen. 

2(;.   Anno    Doui.    MCXXXI.      Rex    pentecosten    in     civilate    Argentina    celebravit. 

et    Bruno    eiusdem  loci  episcopiis  Ar^en  ti  nensem  resignavit    episcopa  tum. 

Gebeliardo   sibi   succedente. 

Fehlt  bei  Urst.  —  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II.  30«  berichtet  über  diese  Vorgänge  im  Anschluß 
an  die  Annalcn  von  Disibodetiberg  (=  Dodechin)  und  die  Ann.  Magdeburgenses  (Chronogr.  Saxo).  Seine 
Citat<'  lauten:  Annales  s,  Disibodi  (jetzt  MG.  SS.  XVII,  24).  1131  .  .  Conc  ili  u  m  Mog  un  t  iae  habiluni. 
ubi  I5runo  A  rgen  ti  ne  nsis  episcopus  .  ..  Ar  gen  ti  ne  usem  r  ec  onsig  na  v  i  t  episcopatum  : 
und  Ann.  Magdeb.  (SS.  XVI,  184):  Anno  1131.  Rex  pentecostem  in  civilate  Argentina  cele- 
brat,  et  Bruno  eiusdem  loci  episcopus  p  a  s  t  o  r  a  1  e  m  c  u  r  a  m  a  m  i  s  i  t ,  G  e  b  h  a  r  d  o  sibi 
succedente.  Die  Ann.  Argentin.  breves  sind  aus  beiden  Quellen  zusammengesetzt  (vgl.  oben  S.  15). 
Sie  entsprechen  genau  der  Erzählung  Grandidiers,  der  zufolge  zu  Straßburg  am  Pfingsttage  .Brunon  renou- 
vela  la  cession  de  son  eveclie." 

Kodein  anno  facta    est    pugna  inter  Gebehardum  episcopum    et  Fridericum  ducem  Alemannie  apud 
Gugenheim. 

Wörtlich  aus  Urst.  zum  Jahre  1130.  der.  wie  wir  oben  Nr.  25  bereits  gesehen  haben,  hier 
die  Ann.  Marbac.  von  1130  wiedergibt.  Ihn  citiert  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II,  372.  setzt  aber  selbst  den 
Kampf  bei  Gugenheim  zum  Jahre  1131;  denn  erst  in  diesem  Jalire  war  Gebhard  Bischof  geworden :  und 
so  bemerkt  er  denn  auch    beim  Abdruck  von  Urst.  85  in  seiner  Anmerkung  4:    Anno    Dom  in  i    1130 

(l.  1131)  facta  est   pugna Grandidier  also  beruft  sich  nicht  etwa  auf  die  Ann.  Argentin.  breves, 

die  seine  Datierung   quellenmäßig  sicherstellen   wurden,   sondern    begnügt    sich    damit,    das  Fragmcnlum 
Urslisii  zu  verbessern ! 

27.  Anno  Dom.  MCXXXII.     Combusta   est   Rodesheim. 

Fehlt  bei  Urst.  luid  Marb.  Doch  steht  die  Nachricht  wörtlich  in  diu  Ann.  cod.  Ellenhanli  (M(i. 
SS.  XVn,  101  und  Schulausgabe  der  Ann.  Marb.  S.  114);  und  gerade  aus  ihnci\  übernimmt  sie  Grandi- 
dier, Oeuvres  ined.  II,  373  (er  citiert  die  Annalen  als  „chronicon  mss.  Godfridi  de  Ensmiiigeu"). 

28.  Anno  Dom.  MCXXXVI.  Facta    est  rursus   cedes    magna    inter    episcopum    Gcbo- 

h a r d  u m    et   Fridericum    ducem    in    D u n z e  n h e i  m. 

Fehlt  bei  Urst,  ist  aber  der  Sache  nach  mit  der  Nachricht  über  das  Gefeclit  bei  Gugenheim  in 
den  Ann.  Marb.  113C  (=  Urst.  1130)  identisch  (vgl.  oben  S.  20);  der  Wortlaut  hingegen  stimmt  genau  mit 
den  Ann.  cod.  Ellenbardi  1130.  di(>  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II,  373  anführt.  In  seiner  Darstellung  halte  er 
zum  Jalire  1131  von  dem  Siege  bei  (;ugenlieini  erzahlt:  Jetzl  schildert  er  zu  1130  ..nne  seconde  vicioire  et 
plus  triomphanle-.  Daß  es  sich  um  einen  zweiten  Kampf  handeil.  geht  aus  dem  rursus  hervor,  das  in 
die  den  Ann.  cod  Elleidi.  entlehnte  Fassung  erst  vom  Compilator  der  Ann.  Argentin.  eingeschoben  wnr.le. 
Vgl.  auch  Königshofen  (ed.  Hegel,  Straßburger  Siadtechroniken  II,  047):  dernoih  über  sechs  jor 
do   stritten  t  sü  aber  mittenander  (cit.  bei  Grandidier  a.  a.  O.). 

29.  Anno  Dom.  MCXL.     Combustuni  est  monasterium  Argentinense  secundo. 

Aus  Urst..  der  bei  Grandidier,  Oeuvres  ined.  H,  3SI  angefOhrl  wird.  Ebendorl  und  in  seiner  Auf- 
gabe der  Ann.  breves,  S.  LXVII,  N.  m.  verweist  er  auf  das  Necrologium  abbaliae  Allorf.  fol.  07  :  Ann  1140. 
C  o  m  b  u  s  t  n  m  est  monasterium    in    A  r  g  e  r\  t  i  n  a. 

;{(».  Anno  Dom.  MCXLl.     Gebehardus  episcopus  obiit;  cui   iiurciiardus  succcssil. 
Aus  Urst.,  der  bei  Graiulidirr  ebenda  S.  :182  angeführt  winl. 

11.  Illcirli.   Die-  KNll^^iisi-hrh   Ainiiil'Mi  cl'-r  SlaiifiT/x'il.  ß 


42 

31.  Anno  Dom.  MCXLII.      Combustum  est  monasterium  Argentinense  terlio. 

Fehlt  bei  Urst.  und  Maib  ;  dagegen  wird  dieser  Münsterbrand  von  1142  in  den  Ann.  Ellenhardi 
berichtet.  Doch  hat  Grandidler,  der  Oeuvres  ined.  II,  381  die  Stelle  anführt,  dort  ausdrücklich  bemerkt, 
daß  es  sich  hier  und  in  der  Urkunde  Bischof  Burchards  von  c.  1142  (Straßli.  ÜB.  I,  67)  um  denselben  Brand 
handele,  den  Urst.  richtig  zu  1140  verzeichnet.  —  Damals  kannte  also  Grandidier  otlVnbar  die  Ann.  Ar- 
gentinenses  selbst  noch  nicht,  die  —  abweichend  von  Urst.  und  den  Marb.  Annalen  —  den  Brand  von  1142 
als  den  dritten  aufzählen.  In  seiner  Ausgabe  der  Ann.  breves,  S.  LXVIII,  N.  n.  bezieht  Grandidier  die 
Worte  Burchards :  Privilegium....  ([uod  in  destructione  ecclesie  Argentinensis  ultimo 
incendio  consumptum  est  auf  das  .Jahr  1142,  hat  also  seine  frühere  richtige  Ansicht  aufgegeben. 
(Übrigens  ist  statt  ultimo  vielmehr  divina    ultione  in  der  Urkunde  zu  lesen.) 

32.  Anno  Dom.  MCXLVIII.     Facta  est  expedieio  Ilierosolimitana  sub    Cuonrado    rege  Romanorum, 

Ludovico  rege  Franeorum  Bernhardoque  abliate  Claravallensi. 
Aus  Urst.  II.  S.5. 

33.  Anno  Dom.  MGL.     Combustum  est  monasterium  Argentinense  qiiaiio^). 

')  tertio  Urst.  —  Marb.  —  Aus  Urst.,  der  bei  Grandidier,  Oeuvres  ined.  11,  414  angeführt  wird. 

34.  Anno  Dom.  MCLVIII.     Monasterium  in  Novo  castro  consecratur,  in  predio  Reinaldi  comitis  de 

Lutzeinburg,    quarto    nonas  Mali,    a    reverendis    episcopis  Burehardo  Argentinensi    et  Henrico 
Trecensi  in  honore  sancte  crucis  et  beate  Marie  virginis. 

Aus  Urst.,  eil.  bei  Grandidier.  Oeuvres  ined.  II,  424.  —  Daß  Reinald  ein  Graf  von  Lützelburg  war, 
ging  schon  aus  der  Gründungsnotiz  (oben  Nr.  24  zu  1128)  hervor. 

35.  Anno  Dom.  MCLXII.     Horburg  a  comite  Hugoue  de  Dagesburg')  destruitur.      Ipso  anno  Bur- 

chardus  Argentinensis  episcopus  obiit,  cui  Ruodolfus  successit. 

')^Urst.:    Tagesburch    Marb.     -    ."Vus    l'rst.,    der  Grandidier,    Oeuvres    ined.    II.    V:W    ange- 
führt wird, 

36.  Anno  Dom.  MCLXXVI.     Combustum  est  monasterium  Argentinense  qiiinto '). 

')  quarto  Urst.  =  Marb.  —  Aus  Urst.,  den  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II,   iC3  anführt. 

37.  Anno  Dom.  MCLXXVII.     Facta  est  cedes  magna  in ')  Lagelniieim  iuxta  Columbariam,  Cunone 

de  Horburg-)  et  Egelolfo  de  Urseliugen^)  inter  se  preliantibus. 

1)  =  Urst;    in  fehlt  in  Marb.  '')  =  Urst.;    Horburch   Marb.  ^)  =  Urst.; 

Urs  Hingen  Marb.  —  Aus  Urst.,  der  (Jraudidier,  Oeuvres  ined.  II,  454  benutzt  ist,  aber  dort  wie  in  Marb.  zu 
117S.  Ob  es  sich  bei  der  Ansetzung  zu  1177  in  den  Ann.  Argentin.  nur  um  einen  Druckfehler  handelt, 
ist  nicht  sicher.  Denn  die  Annales  S.  Georgii  —  die  zum  Teil  von  Martin  Gerbert  in  der  Historia  Nigrae 
Silvae  1783  herausgegeben  und  daher  i;randidier  bekannt  waren  —  berichten  zu  1177:  In  .Vlsatia  pugna 
magna    facta    est  (Mon.  Germ.  SS.  XVII,  296). 

38.  Anno  Dom.  MCLXXIX.    Factum  est  concilium  magnum  sub  Alexandro  papa,  in  quo  l'ueruut  fere 

quingenti  episcopi  et  abbates  abique  religiosi  innumerabiles :  in  eo  Bremensis  arcliiepiseopus 
Bertholdus,  Argentinensis  Rudolphus,  Basiliensis  Ludovicus  et  The  oder  icus  Metensis 
episcopi  deponuntui-.  Inclioabatur  hoc  concilium  quinto  calendas  Martii  et  terminatum  est  circa 
linem  Aprilis. 

Aus  Urst.,  der  Grandidier,  Oeuvres  ined.  II.  467,  46H  angeführt  wird.     In  seiner  Darstellung  gibt 

dieser  die  Namen  der  Bischöfe  von  Bremen    und  Metz,    Berlhold  und  Theodrricb,    die  er  beide  im  Chron. 

Mettense  bei  Calmet,  Histoire  de  Lorraiiie    pr.  I,  p.  66  fand.     Der  Name  Dietrichs  wird    auch    in  den  Ann. 

cod.  Ellenhardi  (Schulausgabe  S.  126)  genannt. 

Anno  eodem    in  vigilia  Thomei)    apostoli  Argentinensis    episcopus  eligitur  Cuonradus.  qui  proximo 
anno  MCLXXX  sepelitur,  et  Heiurieus  calhedre  preticitur. 

')  Eodem  anno  Cunrad  US  in  vig.  ThomeUrst.  =Marb. ;  aber  genau  die  gleiche  Stellung 
wie  die  Ann.  Argentin.  in  Grandidiers  Abschrift  der  Ann.  Ellenhardi.  vgl.  Liblin,  Chronique  de  Godefroi 
d'  Ensmingen  p.  5.  Dort  ist  auch  die  Notiz  über  das  Laterankonzil  mit  Rücksicht  auf  den  Wortlaut  des 
Fragm.  Urstisii  umgestaltet.  —  Aus  Urst.,  den  Grandidier,  Oeuvres  ined.  III,  1  anführt. 


4;i 

31).   AiiiK)  Dom.  M(^l.XXX.     Dedicata  est  iiiaior  ecilesia  iiifeiioris  iiionaslerii  apud  Holieiiburg')  in 

lioiiore  saiittc  dui  jjcuitricis  Marie  a  Mantuaiio^)  apostolice  seilis  lu|j;atu. 

')  =  Urst. ;  Hohenburcli  Marl).  -)  =  Urst. ;  a  Man  tu  an  o  t'jiisto|io  Maili.     -   Aur- 

Urst..  diT  l)t'i  Grandidier,  Oeuvres  ini'd.  VI.  I:U  aiifrefühil  wird. 

40.  Anno  Dom.  MCLXXXV.     Castiiim  Biisaciie  a  rege   Hemito  initiatur. 

Aus  Urst.  11.  Sd.  d,i'n,(;raiidiilitT,  Ouuvrts  ined.  III.  S  zum  .lalnt-   IlsC  anruhrt. 

41.  Anno   Dom.  MCI.XXXVI.     Kral  liyems  calida.  ila  (juüd  in  Decemini  td   lanuario  mnll.'  ailiores 

tlorerent.  in  (]uilius  circa  Foliniarium  pyra  ijuantilate  in  modnm  avidianc  magna  conspicie- 
bantur').  Sed  proxime  sequenti  anno  circa  Martinm  magna  acris  indemcntia  et  asperitas 
algoris  veniens  fcre  nsqne  ad  calendas  lunii  duravil,  ita  (piod  in  pcnteeoste,  videlicel  in  me- 
dio  Maio,  nix  magna  cecidit  et  fere  omnia  poma  perieruut. 

i) -•=  Urst. ;  die  Ann.  Marl),  fügen  hinzu:  corvi  «luixiue  et  pice  uli(i|ue  liuiusniüdi  aves 
in  lanuario  Cetus  produxerant.  Üa  dieselben  Worte  in  den  Hiindsehril'ti'n  de^  .\Uiertu-  Argen- 
linensis  stehen,  nur  bei  Lrst.  ausgefallen  sind,  so  müssen  die  Ann.  breves  Argenlinenses  auf  dessen  Vorlage 
oder  Druck  beruhen.  Vgl.  oben  S.   1'2.  —  Aus  Urst  .  der  bei  Grandidier,  Oeuvres  iiied.  III.  IC  angeführt  wird. 

4:2.  Anno  Dom.  MCLXXXVII.     Argentina  in   mense  Maio')  ex  magna  parle    incendio  vastata  est. 
')  in    mense  predicto  Urst.  —  Marb.  —  Aus  Urst.,    den  Grandidier,    Oeuvres  ini-d.  III.  IS  so 
anführt:  Eodem   anno  (11.S7)  Argentina   in  mense  predicto  (Maio)   ex    magna  parte  incen- 
dio  vastata  est. 

Eodem  anno  capta  est  Iherusalem  a  Saladino  rege. 

Fehlt  bei  Urst. -=  Marb.  —  Aus  Ann.  cod.  Ellenhardi,  die  Grandidier,  Oeuvres  ined.  III,  •2.">  anlühil, 

43.  Anno  Dom.  MCXI).     Mense   luniu^)   submersus    est    Fridericus    Imperator    in    flu- 

ni i  n  e   Säle  f. 

')  Idus  lunii  Ann.  cod.  Ell.  Fehlt  bei  Urst.  =  Marb.     Aus   den  Ann.   cod.  Ellenhardi,   die 

Grandidier,  Oeuvres  ined.  111,21}  gi'uau  mit  den  obigen  Worten  der  Ann.  Argentin.  wiedergibt:  An.  II9Ü 
mense  lunio  submersus  est  .  .  .  Übrigens  wußte  Grandidier  1.  c,  dal5  Friedrich  I.  am  10.  Juin 
(IV.  Iilns  lunii)  gestorben  war.  daß  also  die  Angabe  der  Ann.  Elleidiardi  Idus  lunii  nicht  zutraf. 

Kodem  anno  MCXC.      Heinricns')  Argentinensis  episcopus  in  anmnicialione  sancte  Marie  virginis  die 
Fasclic  ex  hac  Ince  migravit:  cui  (^Imonradus  successit. 

')  Davor  fehlt  beate  memorie.  das  Urst.  und  Marb.  haben;  e-;  fehlt  indeß  aucli  in  der  Fas- 
sung, die  Grandidier  zu  UDO  den  Ann.  Ellerdiardi  eingefügt  hat:  vgl.  Eiblin.  Chroiiicpie  de  Godefroi  d"  Ens- 
niiugen  p.  •">.  —  Aus  Urst.,  der  bei  (Jrauilidier,  Oe;ivres  111,  .'il  angelulirt  wird  (hier  auch  beatae  m  e- 
ni  o  r  i  a  e). 

44.  Anno  Dom.  MCXCI.      Fridericus    dnx    Alemaimie,    frater  Heinrici   imperatoris  '),    in    obsidione 

Acharon  obiit  et  in  domo  Tentonicornm  scjMdtiis  est-):  |)ro  (pm  Cnnradns  frater  eins  dn<atum 
Suevie  accepit. 

')  frater    i  in  |ic  r at o  r i  s    hat  erst  Urst.   zu  den  Ann.  Marbac.  hinzugefügt.  ')  -^  Urst., 

fehlt  Marb.  —  Aus  Urst. 

'">.  Anno  Dom.  MCXCIJ.    Ulmonradns  Argentinensis  episcopus')  capitm-  a  (piibnsdam   nunislerialibns 
eiusdem  civitatis. 

')  —  Urst.:  fehlt  Marb.  —  Aus  Urst.,  der  bei  Grandidier  111,07  angeführt  wird.  Heide  berichli  n 
die  Gefangennahme  fldschlicli  zu  11!»:?,  Dal?  sie  111)2  erfolgte,  berichten  gemilß  den  Ann.  Marbac.  die  lland- 
schrift(;n  des  Albertus  Argentin.  (Archiv  VI,  t.V>)  und  die  Chronik  Köuigshol'eiis  (eil.  Hegel.  Slralib.  (Chroniken 
II.  (>tS).     In  den   Ann.  breves  ist  also  aus  lini'Ui  vom   ihiien   der  Urslisius  verbessert. 

4(>.  Anno    Dom.    M(JX(;V.      tieiiiricus    Imperator    Sibillam  reginam    Sirilir.    uxorem 

Tancredi,   filiasque    eius  in  nionasterio  ilolienbnrg    cuslodie  inanoipavil. 

Fehlt  bei  Urst.  und  Marb.  —  Der  Satz  sliniint  nahezu  witrllich  mit  dem  Bericht  des  Otto  von 
S.  Blasien    (Oltoiiis   Frisingensis   l'hi'oiiiroii    id.   Wilinan-    p.   t7l|   c.    II:     Anno    dominice    i  n  c  :i  r  n  a- 


44 

tionis  lli)5.  Heiiiricus  Imperator.  ..  .  rt'S  in  am  que  Apulie  uxorem  Tancredi,  Sibi- 
liam  nomine,  filiamque  eins  apud  mouasterium  virginum  Hohinl)urc  dictum  in  A 1- 
satia  custodia  mancipavit.  Grandidier  (Oeuvres  ined.  111,05)  führt  diese  Nacliriclit  des  Otto  von 
6.  blasicn  an,  druckt  aber  filiasque,  weil  er  melirere  Töchter  kennt,  und  erzälilt  im  Text,  daß  zwei 
Töcliter  Tancreds  in  Hohenburg  gefangen  waren.  Dieses  falsche  filiasque  kelirt  in  unsern  Ann.  breves 
Argenlin.  wieder!     Vgl.  oljen  S.  17. 

Eodeiii  anno  facta    est  maxinia  fames    in    terra. 

Fehlt  bei  Urst.  =:  Marb.;  stimmt  mit  den  Ann.  cod.  EUenhardi  zu  1195.  —  Daß  jetzt  für  eine 
Reihe  von  Naclirichten  die  Belege  aus  der  Erzählung  Grandidiers  nicht  raelir  geliefert  werden  können, 
hängt  damit  zusammen,  daß  Grandidiers  Ms.  für  diese  Jahre  noch  unvollständig  war.  Von  1202  an  sind 
uns  nur  seine  Notizen  erhalten. 

47.  Anno    Dom.    MCXCVIII.       Haldenburg    et    Mollesheim  destructa    sunt    a    rege 

Philippe.     Anno  sequenü    predictus    rex  oJjsedit    civitatem    Argenlin eiiseni    et 
min  im  e  perfecit^). 

')  =  Grandidiers  Absclirift  bei  Liblin,  Godefroi  d' Ensmingen  p.  5;  die  Ann.  Ellenh.  liaben  p  ro- 
te c  it.  —  Aus  Ann.  cod.  EUenhardi,  die  Grandidier,  Oeuvres  in6d.  111,77  anführt.  Sie  lierichlen  allerdings 
die  Belagerung  Straßburgs  eodem  tempore;  Grandidier  hat  dies  durch  anno  se(iuenti  ersetzt,  weil 
er  aus  dem  Urstisius  (s.  Oeuvres  ined.  111,811)  wußte,  daß  Philipp  erst  119!)  vor  Stral5burg  lag.  —  Grandi- 
dier (p.  LXVIII.  N.  r.  der  Ausgabe)  erwähnt  das  Necrolog.  Altorfinum  zu  119S:  Civitas  Molshemensis 
a   Philippo    rege   penitus   destructa    est. 

48.  Anno  Dom.  MCXCIX.     Ante  nativitatem  Doniini  combustum  est  monasterium  Hohenburg. 

Aus  Urst.  II,  87. 

49.  Anno  Dom.  MCC.     Otto    comes,    Irater    Philippi    regis^),    in    bona    confessione  et  longa  egritu- 

dine  apud  Bisuntium  defungitur. 

')  frater  Phil.  reg.  =  Urst.,  aber  fehlt  in  Marb.  —  Aus  Urst. 

.50.  Anno  Dom.  MCCH.  Obiit  Chuonradus  Argentinensis^)  episcopus ;  cui  Henrieus  de  Veringen 
successit.  Hie  religiöse  vivit^)  cepitque  guerras-)  et  prelia  decliuare.  Et  cum  sedes  Mogun- 
tinensis^)  esset  in  errore,  vix  a  Doiyino  apostolico  licentiam  ordinationis  sue  impetravit. 
Tandem,  ut  Senonensis  archiepiscopus  ipsum  consecraret,  vix  obtinuit  anno  Dom.  MCCVII. 

1)  =  Urst.,  fehlt  in  Marb.  -)  cepit   vivere  et  guerras  Ursl.  ^  Marb.  ')  =  Urst.; 

Moguutina  Marb.  —  Aus  Urst..  der  von  Grandidier,  Oeuvres  ia6d.  111,94  für  den  Tod  Konrads  ange- 
führt wird.  Zu  den  Worten  hie  religiöse  vivit  bemerkt  Grandidier  in  seiner  Ausgabe  N.  t. :  „ex  bis 
verbis  coUigitur  aetas  scriptoris  qui  breves  hos  annales  redegit.  lUos  ad  annum  usque  1299  continuavit 
Godefridus  de  Ensmingen,  notarius  curiae  episcopalis  Argentinensis".  Doch  ist  dies  Praesens  vivit  erst 
aus  ceplt   vivere  des  Urst.  umgebildet  worden;  vgl.  hierüber  oben  S.  2(>. 

51.  Anno  Dom.  MCCVI.  Datum  fuit  in  Argentina  unum  quartale  vini  pro  duobus 
solid is.  Sequenti  ebdomada  dabatur  pro  duoljus  denariis,  et  vas  vacuum 
pro    duabus    libris. 

Fehlt  bei  Urst.  =  Marb.     Wörtlich   gleich  den  Ann.  cod.  EUenhardi.    Vgl.  Schulausgabe   S.  127. 

.02.  Anno  Dom.  MCCVII.  Henrieus  episcopus  in  Argentina  celebravit  ')  ordines,  XVI.  calendas 
lulii,  lere  quingentos  clericos  ordinans  et  consecrans-).  Summa  vero  sacerdotum  centuui  et 
quatuor  extitit^).  Ipsa  die  christianissimus  et  piissimus*)  rex  in  urbe  fuit  cum  prin- 
cipibus  suis. 

I)  celebrans  Urst.  =  Marb.  -)  ordiuavit  et  consecravit  Urst.;  Marb.  nur  con- 
secravit.  ')  Dahinter  allein  in  Marb.:  De  monasterio  vero  Novi-ca«tri  sub  abbate 
Petro  XII  sacerdotes  ordinavit  et  sex  alios  inferioris  ordinis;  der  Satz  fehlt  in  Urst. 
^=  .\im.  Argenlin.  breves;  aber  ordinavit  ist  aus  den  Marb.  in  das  Fragm.  Urst.  und  von  da  in  die 
Ann.  breves  übergegangen.  Vgl.  Anm.  2.  <)  e  t  p  iissimus  fehlt  bei  Urst.  =  Marb.  Die  Worte  sind 
ohne  Zweifel  dem  bei  Urst.  unmittelbar  folgenden  Jahresbericht  entnommen,  der  beginnt ;  Anno  Do- 
mini MCC  VI  II.    Cum   piissimus  rex  Philippus 


Beilage  IL 
Die  Strassburger  Bischofsliste    in   der   elsässischen  Geschiclitschreibung. 


46 


Versus    Ercheiibaldl. 
(saec.  X.) 


Wimpfeliny  (löOS). 

lieihenfolge  ^=  Elhn- 

hardlcatuloii. 


Uiuisih  (Jörn. 
V(jl.   mit  ^yilllJlfelilll/. 


GutUiiiiUHii  (160^). 
Vi/l.  mit  Bnisrh. 


1.  Am  and  US. 
~2.  Juslus. 

3.  Maximiiius. 

4.  Valentinus. 

5.  Solarius. 

(').  Arbügastus. 

7.  Flürenlius. 

8.  Ansoaldus. 
0.  Biulfus. 

10.  Magnus. 

11.  Aldus. 

12.  Garoinus. 

13.  Laiidbertus. 

14.  Rotharius. 

15.  Rodobaklus. 


16.  Magnebertus. 

17.  Lobiolus. 

18.  Guiuloaldus. 

19.  Gando. 

20.  Witgerniis. 

21.  Waiidalfridus. 

22.  Heddo. 
2.3.  Ailidulfus. 

24.  Remigius. 

25.  Recclio. 

26.  Uto. 

27.  Erlehardiis. 

28.  Adalloch. 

29.  Bernolt. 

30.  Uto. 

31.  Raloldus. 

32.  Grimoldus. 

33.  Ratoldiis. 

34.  Reginhardus. 


1.  S.  Aniandiis. 

2.  S.  Justiis. 

3.  S.  Maxiiniiius. 

4.  S.  Valeulinus. 
.5.  S.  Solarius. 

6.  S.  Arbogastus. 

7.  S.  Florenliiis. 


19.  Gando. 

20.  Uto. 

21.  Vicgerniis. 

22.  Wandelfridus. 

23.  Heddo. 


1.  S.  Amandus. 
2.S.  Arbogastus. 

3.  Rod  tliarius. 

4.  S.  Floreiitius. 

5.  Ausoaldus. 

6.  S.  Justiis. 

7.  S.  Maxiinus. 
S.  S.  Valentinus. 
9.  S.  Solarius. 

U).  Biulfus. 

11.  Magnus. 

12.  Aldus. 

13.  Gaorinns. 

14.  Landebeitus. 
1.5.  Rodobaldus. 


16.  Magnebertus. 

17.  Ulüolns. 

18.  Gundoaldus. 

19.  Gando. 

20.  Ulbo. 

21.  Wiggerus. 

22.  Wandi'irridus. 

23.  Otho. 

24.  Aulidiilphus. 
2.5.  Remigius. 

26.  Ratho. 

27.  Utho. 

28.  Erlenbardus. 

29.  Adeloclms. 

30.  B  e  r  n  o  1  d  u  s. 

31.  Ratbold  US. 

32.  Grimoldus. 

33.  Regenliardus. 


1.  S.  Amandus. 

2.  S.  Arbogaslus. 

3.  S.  Florcntius. 

4.  Ansolialdus 
Post  S.  Florentium 
multi    nominantur, 
de    quibus    praeter 
nomeu  vix  alia. 

Biulfus 


Gando. 

Wiege  inus. 

Wandelfridus 

H  i  1  (1  o  1  p  b  u ! 

Heddo. 

Remedius. 


Regenliardus. 


35.  Regenhardus. 


47 


Hellsehen  (1648.  Adii 

SS.  Fehl-.),  vgl.  mit 

Versuii   Eicheiihuhli 

und  Brui>ch. 


1.  S.  Ainandiis. 
•2.  Jiistus. 
:?.  Maxiniiiiiis. 
"  4.  Valentiniis. 

5.  Sohiriiis. 

6.  Biulfus. 

7.  MajLjnus. 
S.  Garoiims. 

9.  Laiidc'beilu». 

10.  Roilobaklus. 

11.  Magneberlus. 
\-2.  Labiolus. 

13.  (iiiiuloaUlus. 

14.  Aldus. 

15.  Gando.l'ortasse 
S.  Amandus 
Traiecteiisis. 

16.  Utho. 

17.  A  n  s  o  a  1  d  u  s. 

18.  Ro  tbarius. 

19.  Arbo  gast. 

20.  F 1  o  r  e  n  t  i  u  s. 

21.  Wigernus. 

22.  Wandidfrid 
2-3.  Heddo. 


Graiididier  (Hi'st.  de 
Stranbourg  IITH),  vgl. 
u.  1—27  inilllensclieii; 
dann  mit  Jiriinrh — 
Guillimann. 

1.  .^.  Amaiidus. 

2.  S.  Justus. 

:).  S.  Maximinus. 

4.  S.  Valenlinus. 
.5.  S.  Solariiis. 

0.  Biulfus. 
7.  Magnus. 

5.  (Jaroiniis. 

".I.  Landcl)ertus. 

10.  Rodobaldus. 

11.  Magnel)ertus. 

12.  Labiolus. 

13.  (Jundoaldus. 

14.  G  ando. 

15.  U  t  o  I. 


10.  Aldus. 

17.  A  man  d  us   11. 

18.  Rotbarius. 

19.  S.  Arbognstus. 

20.  S.  Florentius. 

21.  Ansoald. 

22.  Justus  II. 

23.  Max  im  in  II. 

24.  Widegcrn. 

25.  Wandelfrid. 
2ö.  Aylidulf. 

27.  Heddo. 

28.  Remigius. 

29.  Racliio. 

30.  Utliü  II. 

31.  Kiieliard. 

32.  Adaloili. 

33.  IkTiiold. 

3 i.  R  a t ol d u s. 
■'^>.  Rcgiribard. 


A  mittles  breres. 

(lli&toire  d'AUace  II. 

17H7J,   vgl.  mit  Oran- 

didievK  llist.  de  .Strun- 

bnurg. 

1.  1^.  Amandus. 

2.  S.  Justus. 

3.  S.  .Maxiniinus. 

4.  S.  Valenlinus. 

5.  S.  Solarius. 
C.  Biulfus. 

7.  Magnus. 
S.  Garoynus. 
9.  Laiidc'bi'ilns. 

10.  Ruodibaldus. 

11.  Magenl)ertus. 

12.  Lobiolus. 

13.  Gundualdus. 

14.  (iandu. 
1.-..  l'do. 


16.  Aldus. 

17.  Ruotluirius. 

18.  S.  Arbogaslus. 

19.  S.  Florentius. 

20.  Ansaidus. 


21.  Viagernus. 

22.  Waiidalfridus. 

23.  Aulidolfus. 

24.  Eddo. 

25.  Remigius. 

26.  Racliio. 

27.  Udo. 

28.  Erleliardiis. 

29.  Adallocbus. 

30.  BiTUoldus. 

31.  Radoblus. 

32.  Reiriidiardus. 


Teil  II. 


Die  sogoiiaiinten  Aiinales  Marbaceiisos. 


H.   |{  I  "  I- li  ,     l)i)*  KkÜrtsi-;(.'ln')i  Atmiilni  iln-  ShiiirtT/i-il. 


Vorbeuierkuim. 


Der  Stand  der  Forschiiug. 

Die  Aiinalos  Argciitiiioiiscs  bieves  sind  aus  der  elsässisclicu  llistoriograpliit-  di« 
Mittelalters  getilgt  Jetzt  gilt  es,  die  Irrwege  zu  verlassen  und  auf  neuen  l'laden  den 
Quellen  der  Staul'erzeit  fni  Elsaß  nachzuspüren.  Von  den  Marhacher  Annalen  aus  lialien 
die  Forscher,  die  (irandidier  gelauscht  hatte,  zu  den  Anlangen  der  stautischen  Geschicht- 
schreibung des  Landes  vorzudringc^n  gesucht;  auch  wir  nilissen  von  ihnen  als  dem  ersten 
Hauptwerk  der  elsässischen  Annalistik  ausgehen,  um  neuen  Boden  tur  das  Verständnis  ihrer 
Entwicklung  zu  gewinnen. 

Die  „iMarbacher"  Annalen  sind  in  einer  einzigen  Handschrift  überliefert  Sie  bilden 
den  Schluß  des  Cod.  lenensis  Bosianus  q.  6,  dessen  umfangreicher  erster  Teil  die  Chronik 
Otto's  von  Freising  enthält'}.  In  die  Universitätslnbliothek  zu  Jena  kam  der  Codex  nach 
tü74  mit  dem  Nachlaß  des  Professors  Job.  Andr.  Böse;  frühere  Einträge  unterrichten  unr-, 
da[j  er  vorher  im  1(5.  Jahrhundert  einem  Magister  Wendelin  Sprenger  gehörte:  im  14./i5.  Jahr- 
hundert soll  nach  einer  jetzt  nicht  mehr  lesbaren  Notiz')  ein  Erzpriester  Heinrich  in 
Zabern  ihr  Be.sitzer  gewesen  .sein;  schon  diese  Nachricht  würde  uns  zum  Oberrhein  in  die 
(jegenden  führen,  in  denen  die  Ainialen  verfaßt  worden  sind 

Dem  Umstände,  daß  die  Wanderjahre  der  Handschrift  zu  Jena  ihren  Abschluß  fanden, 
danken  es  die  Monuineida  Germaniae,  dal)  sie  Goethe  zu  ihren  freiwilligen  Mitarlieilern  zählen 
dürfen;  er  hat  bald  nach  ihrer  Begründung  im  Jahre  18:20  die  Aufmerksamkeit  auf  den 
Codex  gelenkt-^),  (i(>r  ihn  um  der  Chronik  Otto's  und  um  des  Bilderschmucks  willen  fesselte. 
Sein  (Jehilfe  und  Zeichner  Compter  wies  auf  den  zweiten  Teil  hin,  den  er  als  lias  Frag- 
meidum  his'oricum  incerti  auctoris  bei  Urstisius  ansah*). 

Erst  nach  drei  Jahizelmten  trug  die  Anregung  Frucht.  Fast  gleichzeitig  hai)en  um 
IS.'jO  J.  Fr.  Böhmer  und  R.  Wilmans  sicli  eingeiiend  mit  den  Annalen  in  unserer  llanti- 
sclirift  beschäftigt.     Wälneiid  Hühmer-')   sich   darauf  beschränkte,    bis   zmn  Jahre   lldO  (he 


')  Vgl.  die  Hcsrlircihiinp  der  Iliituisclirin  im  .\iilmnir  I,  »5  •• 

«)  Am  uiiloni  Rande  von  Ibl.  '2^,.  Wilmans  (M(i.  SS.  XX,  t(t.">)  will  noch  (.vlosen  halten:  .i#l<' liluT 
osl  doinini  Henrici  arehiprcshiteri  in  Zabi-rnia";  doi;h  vgl.  iinlcn  im  Anlinng  I  die  Mitleiluniren  von  A. 
Hofmeister. 

3)  Archiv  der  Gesellschall   l(lr  illt.ie  deutsche  Gesi-hichlskimd.    11,  :I01  11".:  111,  -JCtl  IT, 

^)  Wohl  diii-,li  cImc  Notiz  de-  17.  .lalnlmiiderts  in  cIit  llandschrifl  irre.L'cleilel :  vgl.  Hnhnier. 
Fontes  III.  p.  XXIll. 

')  Fontes  iir.  (Jcriri.  III,  (lil  IV, 

7» 


52 

ol)(UTheiiiisclieii  Nachrichten  aiiszuholicii  und  erst  von  da  an  den  ganzen  Text  zu  gehen. 
Meierte  Wihuans  den  einzigen  vollständigen,  musterhaft  sorgfältigen  Druck  i)  der  „Annales 
Marbacenses",  Die  kritischen  Forschungen  beider  Gelehrten'-)  kamen  darin  ülierein,  dalj 
ihu'ch  die  Schrift  dii'  umfangreiche  und  wertvolle  Vorlage  des  Auctor  incertiis  liei  Urstisins 
gewonnen  sei;  beide  bemerkten,  daß  die  Cluonik  liernolds  von  S.  Blasien  und  ütto's  Gesta 
Friderici  den  Grundstock  der  älteren  Nachrichten  geliefert  hatten ;  beide  muliten  allerdings 
auch  die  Annales  braves  Argentinenses  Grandidiers  von  673  — 1207  als  eine  ältere  Quelle 
anerkennen,  und  deshalb  schieden  sie  einen  älteren,  um  1208  zusammengestellten  Teil  — 
der  schon  seit  1162  und  häufiger  seit  11S3  zu  selbständigen  Berichten  gelangte  —  von  der 
folgenden  Erzählung^),  die  von  120S  „gleichmäßig  bis  zum  Ende  (1238)  fortläuft." 

Über  den  Charakter  und  die  Hi'rkunft  der  Jenenser  Handschrift  gehen  allerdings 
beide  Beurteiler  weit  auseinander.  Böhmer  läßt  ungewilj,  ob  sie  das  Original  des  Werkes 
enthalte,  ob  er  von  einem  Verfas.ser,  einem  Kompilator  oder  Überarbeiter  reden  solle;  Wil- 
mans*)  erkannte  zwar  den  kompilatorischen  Charakter  der  Quelle,  trat  aber  lebhaft  dafür 
ein,  .,daß  wir  in  dem  Jenaischen  Codex  die  Urschrift  des  Verfassers  besitzen".  Mit  der- 
selben Entschiedenheit  bezeichnete  er  das  oberelsässische  Kloster  Marbach  liei  Colmar  in 
der  Baseler  Diöcese  als  seine  Heimat  und  wählte  dem  Werke  recht  unglücklich  den  Namen 
der  „Marbacher"  Annalen  Böhmer,  ungleich  vorsichtiger,  blieb  der  l'edenken  liewuCt, 
die  bei  den  auseinanderstrebenden  Beziehungen  der  Quelle  zu  Marbach,  Slraßjburg,  Kloster 
Neuburg  bei  Hagenau  jeder  lokalen  Zuweisung  erwachsen.  Wohl  nannte  er  sie  „Annales 
Argentinenses  pleniores",  aber  er  schwankte,  ob  man  sie  nicht  besser  Annales  Alsatienses 
taufe,  weil  sie  mehr  dem  Elsaß  als  der  Stadt  Straßburg  gehörten;  früher")  hatte  er  wohl 
geradezu  in  einem  Neuburger  Mönch  den  Verfasser  erblickt;  jetzt  betonte  er'')  Wilmans 
gegenüber  mit  glücklichem  Instinkt,  „daß  der  Verfasser  oder  Kompilator  in  der  Nähe  von 
Neuburg,  etwa  zu  Hagenau,  in  der  Mitte  zwischen  Straßburg  und  dem  Trifels,  wohnte,  daß 
er  die  BüchervoiTäte  Neuburgs  bemitzte,  aber  auch  mit  Marbach  irgend  welche  persön- 
liche Relationen  hatte." 

Als  K.  Hegel  im  .Jahre  1869  seiner  berühmten  Ausgabe  der  Straßburger  Chroniken 
eine  Übersicht  der  älteren  städ[ischen  (jeschichtschreibung  vorausschickte,  wies  er  darin') 
auch  den  „Marl)achei'"  Annalen  einen  Platz  an.  Mit  Böhmer  schloß  er  ihren  Marbacher 
Ursprung  gänzlich  aus,  aber  auch  der  Neuburger  war  ihm  nicht  hinreichend  begründet;  zu 
viel  schien  ihm  für  einen  StraT.burger  Autor  zu  sprechen'^).  Er  möchte  den  Verfasser  des 
Werks  im  Augustinerkloster  der  hl.  Dreifaltigkeit  zu  Straßburg  suchen,  von  dessen  Grün- 
dung der  Annalist  zum  Jahre  1226  erzählt. 

Unausgeglichen  standen  die  Ansichten  nebeneinander,  als  A.  Schulte")  18ts4  begann, 
den  Grundlagen  und  Verzweigungen  der  elsässischen  Aimalistik  in  staufisidier  Zeit  nach- 
zuforschen und  hierbei  die  verwickelte  Entstehungsgeschichte  der  Marbacher  Jahrlnicher  auf- 
zudecken suchte.    Seine  Arbeit,  die  wohl  den  Andeutungen  Böhmers  nachgegangen  ist,  brachte 


')  MG.  SS.  XVn,  142  ir. 

-)  Böhmer  in  der  Vorrede  \i.  XXII  fl'.;  Wilinims  in  Jena  Aul'salze  im  Arcliiv  iler  Gosellsclialt  für 
ältere  deutsche  Geschichtskiinde  XI,  11.5  iV. 

')  Böhmer  \k  XXVI. 

■']  Archiv  XI,  121.  —  Seine  Beobachtungen  sind  im  einzelnen  riclitig  und  oft  wertvoll,  olnn'  dal5 
er  die  komplizierte  Entstehungsgeschichte  im  ganzen  zu  überschauen  vermag.  Böhmer  sieht  die  Scliwierig- 
keilen  deutlicher,  allerdings  ohne  sie  zu  lösen ;  aher  seine  Unbestimmtheit  kommt  der  Wahrheit  viel  näher. 

•n  Regesta  imperii  (18i7)  p.  8;{,  2i4;  (1849)  p.  LXIX. 

'■■)  Fontes  III.  p.  XXVllI. 

•)  Ch'-oniken  der  Deutschen  Städte  VIII.  .50  If. 

")   Auch  hier  liegt  trctl'ende  Beobachtung  zu  Grunde. 

^)  Milteilungen  des  Instituts  für  österreichische  Geschichtsforschung  V,  513  ff. 


53 

einen  oder  ni'litij,'er  den  cnlsclifidcnden  niethodisclicii  l'ortscliiilt  dunli  die  Jükcnntiiis.  duli 
dir  AnnaliMi  wiiklich,  wie  Wilniinis  sciioii  Ijcliauplet  iiaüc.  nidil  als  (■inlicitiiciif»  Wi-ik. 
sondfiii  als  Künipilatiun  /u  Ixintcilcn  seien.  Allein  bei  dem  V'eisiulie,  die  tlieoretisclie  Ijn- 
sifhl  praktiseli  zn  niilzm  und  die  .Jahibiiclier  in  ihre  Elenu^nte  zu  zerlegen,  ist  er  gesclu-ileit. 
Kr  kam  zu  dem  llruelmis,  dai:  wdld  in  Nenhin^  ,in  der  Mitte  des  1:5.  .laln-lnniderls.  etwa 
I;2i2()--l:2:{5,  dit>  Kompilalioii,  wcIcIh'  uns  in  der  Jenenser  ilandsclirilt  crliaUen  ist.  aus  vier 
heute  verlorenen  Hauptipiellen  kompiliert"  sei: 

1.  Aus  den  Ann.  Novocastrenses  breves  bis  1207;  „erhalten  auch  in  den  Ann.  Ar- 
.  irentin.  breves"  Grandidiers. 

2.  Aus  Annales  Marbacenses  breves  bis  122(5. 

3.  Aus   einer   Neuburger   Chronik,    „abge.schlossen    1210  vielleicht    vom  ,\bt   l'cler, 

mindestens  seit    1100  gleichzeitig,  inhaltlich  sehr  weitvoU". 

4.  Aus  ihrer  Fortsetzung  von   1208 — 1238,  „inhaltlich  weniger  bedeutend". 

Der  Neuburger  Einschlag  erschien  ihm  so  stark,  dali  er  die  Quelle  „in  Zukmd't  am 
besten  als  Compilatio  annalium  Alsaticorum  Novocastrensis  bezeichnet"  wissen  wollte. 

Die  eine  Voransselzung,  von  der  Schulte  ausgehen  muC.le,  die  gemein.sanu;  Vorlage 
der  Marbacher  und  der  kuizen  Slraliburger  Jahrbücher,  ist  in  sich  zusammengestürzt.  .\ber 
nicht  durch  sie  allein  ist  er  zum  Irrtum  verleitet  worden;  vielmehr  hat  er  zu  mechanisch 
die  einzelnen  Bestandteile  der  Schrift  von  einander  lösen  wollen')  und  nicht  an  die  Men- 
schen gedacht,  die  das  Gesamtwerk  und  schon  seine  Vorlagen  geschaffen  haben-) 

Die  bestechende  Klarheit  der  Grundgedanken  hat  Schulte's  Aufsatz  allgemeine  \u- 
erkemmng  verschafft^).  Tiotzdem  gibt  die  Beseitigung  der  Ann.  Argentiiienses  bieves  mir 
das  Recht,  selbständig  meinen  Weg  zn  suchen,  ohne  mich  mit  seinen  Ansichten  auseinander- 
zusetzen. Auch  von  Schulte  gilt  indessen,  was  schon  von  uiisern  gemeinsamen  Vorgän- 
gern Böhmer,  Wilmans  und  Hegel  zu  sagen  ist,  dal',  man  das  Endergebnis  zwar  ablehnen, 
aber  von  einer  grolie  i  Reihe  scharfsinniger  Beobachtungen*)  dankbar  lernen  nnd  an  sie 
anknüpfen  wird. 

Von  denen,  die  nach  mir  sich  über  die  gleichen  Probleme  unterrichten,  erhoffe  ich 
das  nmgekehrte  Urteil,  daß  sie  den  Aufbau  der  sogenannten  Jahrbücher  von  Marbach  au< 
den  StralUnu'ger  Reichsannalen,  der  Hohenburger  Chronik,  der  Neuburger  Fortsetzung  uiul 
Bearbeitung  als  dauernden  Gewinn  der  elsässischen  Ge.schichtsforschnng  buchen,  wenn  sie 
auch  im  einzelnen  nicht  immer  mit  mir  einverstanden  sind.  Welchem  Zeitpunkte  diese  oder 
jene  Nachricht  ihr  Dasein  verdankt,  ob  sie  den  Reichsannalen  oder  der  Chroidk.  dieser  oder 
erst  der  i  berariieilung  zuzuweisen  ist,  das  wird  in  manchen  Fällen  schlechterdings  nur  bis 
zu  einem  gewissen  Grade  von  Wahrscheiidichkeit  zu  bestimmen  sein:  ich    selb.st  habe  hie 


I)  Iili  .yiaulic,  il;il5  Scliiill«'  liei  di'iu  ersten  Versucli,  die  .Ann.  M.irlKiceiises  wirkikli  in  jeue  vier 
ll:nipli|iiulleii  iiul/uleilen,  sich  voll  der  Urivollliominenlieit  seiner  im  l'rin/.ip  ricliliyen  Liisiiiiu'  iilier/.eiii;! 
Iialii  II  würde. 

■)  Nur  der  l'er.süniielikeit  des  .\Hs  Pclor  von  Neulmrfr  L'edailit«-  er.  Irre  ich  Miirb.  «enn  ieli  in 
dem  uiihewußt  schlurninftriiden.  aber  doch  die  Gedanken  beeiidliisscnden  Wunsi-Iie.  in  dem  trelTlielien  Maiui 
auch  einen  tiichliijeii  Gcscliiclitsclireilier  /.u  erkennen,  eine  der  FeliU-rqucllen  Tür  Schulte  erblicke  V 

)  Vgl.  Waltenliach,  (;escliiclils,iiiclleii  II'',  l.")l  tV. :  Ueuss.  De  Scriptorihns  reruiu  .Msalicaruni 
historicis  p.  IS  f.;  eine  fiewisse  Zin-iicklialluiif;-  wird  alleriKiigs  von  beiden  beobachlel. 

*)  Wie  in  der  Uiitersiichuiig  (Hier  ilie  .\nn.  Argeiiliiiens  s  breves  (vgl  oben  S.  (>,  .s,  i:t)  ist  Stbulte 
wiederholt  auch  hier  den  letzten  Schlilssen  nahe  gekommen ;  es  fehlt  nur  iioeli  eine  Folgerung,  —  da 
wendet  er  sich  ab.  "Die  .lenenser  Ilandschrifl  bal  er  nicht  eingesehen:  l'rtr  das  l'arergon.  das  sein  Aiifsal» 
war,  erschien  dies  iiiihl  notwendig  und  war  es  viellei"hl  wirklich  nicht.  Denn  sie  spricht  Ol>erzeugcni! 
erst  /.n  dem,    der  bereits    die    kritischen   Fi-gebnisse    aus    dem  Text    gewomien    bat.  Im  Can/en    bleibt 

es  für  Wilmaiis  und  .Schulte  docli  am  meisten  /.n  bedauern,  i\M  (irandidicrs  Trugwerk  /.wischen  ihnen   und 
der  historischen   Frkeniilnis  stand. 


54 

und  da  nur  deshalb  entschieden,  weil  die  Technik  der  Ausgalie,  die  ich  gleichzeitig  für  die 
Moiiunienta  Gernianiae  unternahm'),  gebieterisch  zu  einem  Kntschlusse  zwang.  Wenn  deshalb 
bei  einigen,  sachlich  meist  unerheblicheren  Nachrichten  dem  Einzelermessen  ein  Spielraum 
bleibt,  so  wird  dadurch  der  Kern  der  Aufstellungen  nicht  berührt.  Der  Text  der  ,Annales 
fjui  dicebantur  Marbacenses',  der  auf  den  folgenden  Untersuchungen  beruht,  liefert  das  be- 
weiskräftige Gegenstück  zu  ihnen:  er  mag  davon  ülierzengen,  daii,  was  Kritik  am  grünen 
Tisch  erschloß,  wirklich  in  die  Stätten  historischer  Arbeit  im  Elsaß  der  Stauferzeit  hin- 
einleuchtet und  das  organische  Wachsen  seines  bedeutendsten  Geschichtswerkes  ver- 
stehen lehrt. 


Kapitel  1. 

Die  Überlieferung. 

§  1.    Die  Handschrift. 

Der  Codex  lenensis  enthielt  ursprünglich  imr  die  ersten  7  Bücher  der  Chronik  Otto's 
von  Freising,  die  um  das  Jahr  1180  darin  eingetragen  worden  sind-).  Erst  nach  1238, 
und  wohl  erst  nm  11244/1245,  wurde  ihr  das  achte  Bnch  hinzugefügt;  damals  sind  die  Mar- 
bacher  Annalen  gewissermallen  als  eine  Ergänzung  ihr  angeschlossen  worden  Ein  und 
derselbe  Mann  hat  ihren  größten  Teil  und  hat  das  letzte  Buch  iler  Chronik  geschrieben. 
Er  versuchte  sogar  beide  in  eine  innere  Verbindung  zu  setzen  und  vermittelte  den  Über- 
gang»): 

Explicit  opusculuni  veuerabilis  Ottonis  Frisingensis  episcopi.     Item  aliud   incipit    a  Dago- 

berto  rege  et  aliis  regibus  breWter  quedani  perstriiigeiis,  iibi  quedani  iuveniuiitur  qiie 

in  alio  opere   non    liabentur,    et    ibi    quedam  que    iiic    non  inveniuntur.     Uiide  prudens 

lector  de  utroque  colligat  et  in  arniariülo  cordis  recondat,  at,  luni  necesse  fuerit,  Imius- 

inodi  iiivestigantibus  depromere  possit. 

Von    vornherein   erscheinen    hier   die  Annalen    in    der   Jenenser  Handschrift  nicht 

als  eine  Urschrift  ihres  Verfassers,   sondern  als  die  Abschrift  eines  fremden  Werkes,   das 

der  Schreiber  gern  der  Chronik  Otto's  an  die  Seite  stellt.     In  der  Tat  trägt  ihr  Text,   mit 

einer  bemerkenswerten  Ausnal)me,  nirgends  die  Spuren  originaler  Aufzeichnung. 

Die  Annalen  sind  von  einer  Hand  A  des  13.  .Jahrhunderts  in  einem  Zuge  von  631 
bis  in  den  Jahresbericht  von  1199  hinein  geschrieben  worden.  Erst  der  folgende  Abschnitt 
auf  fol.  144/144'  deutet  durch  Rasuren,  Korrekturen,  Nachträge.  Tintenvvechsel  auf  eine  Unter- 
brechung und  unregelmäßigere  Arbeit  des  gleichen  Schreibers^).  Auf  fol.  14.5,  Z.  4  tritt  zu 
1208  mit  den  Worten:  ,Porro  huius  facti'  ein  schroffer  Wechsel  ein^);  die  Tinte,  bisher 
bräunlich,  wird  schwärzlicher;  eine  neue  Feder  läßt  schärfer  als  früher  Grund-  und  Haar- 
striche scheiden.     Wieder  bewahrt  von  hier  an  bis  zum  Schluß  im  Jahre  1238  die  Schritt 


')  SS.  rerum  Gevmaniearum  in  usuni  scholarnni      Voji  mir  in  Zukunft  als  „Schulausgabo"   citiert. 
'-)  Die  Belege  für  alles  Folüenile  im  .\nliiing  I. 
")  Fol.  12"2'. 

■•)  Vg'.  (las  Faksimile  von   fol.  144    auf  Tuftl  13,   die    aiuh    der  Schulausgabe  beigelegt   werden 
soll,  und  die  Ausgabe  S.  74,  Z.  "l'i  IX. 
5)  Schulausgabe  S.  79,  Z.  1(5. 


55 

so  stetig  ilireii  Charakter,  clali  der  ganze  Abschnitt  ohne  irgend  sichtbare  Störung  einheit- 
lich niedergeschrieben  zu  sein  scheint. 

Die  Huchstabenlornien  des  Schhisses  sind  denen  der  Hand  A  —  besonders  in  dem 
sorgfältiger  gescliriebenen  achten  Buch  üttu's  —  so  ähnlich.  dal5  es  nicht  unjjedingt  not- 
wendig wäre,  an  einen  Wechsel  des  Schreibers  zu  denken.  Dennoch  isl  diese  Annahme 
vorzuziehen.  Denn  A  hat  durchwi-g  die  Uberschälte  der  ersten  Zeile  nach  Art  der  Lr- 
kundenschrit't  verläng(>rt')  und  gelegentlich  verziert,  häufig  auch  in  den  Unterlängen  der 
letzten  Zeile  z.  B  ein  ,g'  der  Urkunden  angewandt.  Davon  konuiit  von  l'ol.  14.')'  an  bis 
zuletzt  nicht  das  mindeste  mehr  vor;  auch  oberste  und  unterste  Zeile  zeigen  die  reine 
Bikherschrift.  Dem  palaeographischen  Unterschied  reiht  sich  ein  anderer  an:  bis  1:20S  be- 
ginnen die  Jahresberichte  stets-)  mit  ,Anno  Domini';  von  li209  bis  12:i(S  ebenso  ausnahms- 
los mit  .Anno'  allein.  .Mit  Rücksicht  hierauf  weise  ich  den  Schlul^>  von  fol.  I4."j.  Z.  4  an 
einer  neuen,  der  ersten  iiui-  schulverwanilten  Hand  B  zu^). 

Der  äußere  Befund  weckt  den  Eindruck,  dar>  der  Text  der  Annalen  in  zwei  ver- 
schiedenen, aber  in  sich  gleichartigen  Abschnitten  von  (131  bis  ins  .lahr  lllht  und  von  1:2().S 
bis  123S  eingeschrieben  wurde:  beide  sind  nahezu  fehlerlos,  bedurften  kaum  einer  Ver- 
besserung, sie  tragen  durchaus  den  Charakter  einer  Abschrift'). 

Ganz  anders  die  zwei  Seiten,  welche  die  beiden  Teile  trennen  und  die  Berichte 
mitten  aus  dem  .Jahre  1199  bis  Milte  120S  enthalten-'),  liier  verraten  Schrift  und  Tinte, 
daß  in  verschiedenen  Absätzen  gearbeitet  wurde.  Rasuren  und  starke  V'erbesserungen. 
wie  sonst  nirgend,  begegnen  hier;  nur  bei  diesen  Berichten  würden  wir  daran  denken 
dürfen,  dal')  der  Schreilier  A  zugleich  ihr  Verfasser  sei.  Die  Vernnitung  wird  zur  (iewiß- 
heit  für  die  kurze  Nachricht  über  die  Translation  der  hl.  Kunigunde  und  den  Bamberger 
Reichstag  vom  .Jahre  1^01,  die  unter  dem  Jahre  1199  auf  fol.  144  eingeschaltet  ist").  Hier 
sehen  wir  durch  mannigfache  Rasuien,  Nachträge  über  der  Zeile,  eingeklemmte  Worte 
innerhalb  des  früheren  Textes  vor  unseren  Augen  den  neuen  und  endgiltigeu  Wortlaut  ent- 
stehen; wir  bücken  mitten  in  die  Arbeit  des  Schreibers  und  Verfassers  hinein.  Er  erzählt, 
daß  die  Gebeine  der  durch  Iimocenz  III.  heilig  gesprochenen  Kaiserin  Kunigunde  zu  Bam- 
berg erhoben  worden  sind;  von  den  J'arlikeln  der  Relicpiien  wurde  eine  Anzahl  verteilt: 
einige  erhielt  der  ehrwürdige  Abt  Peter  von  Neuburg  und  brachte  sie  seinen  .Mönchen  in's 
Elsaß;  dort  werden  sie  bis  jetzt  bei  ihnen  aufbewahrt!  So  lautet  die  Notiz,  die  der 
Schreiber  A  verfaßt  hat.  Jetzt  erkennen  wir  in  ihm  einen  Cisterciensei'  der  Abtei  Neu- 
burg; nirgend  anders  als  dort  konnte  solche  Aufzeichnung  geschehen.  Und  indem  wir 
noch  einmal  auf  die  bedeutungsvolle  Schrift  schauen,  erkennen  wir.  dalj  bei  den  letzten 
Worten  ,et  apud  eos  actenus  recondite'  das  ,e'  in  .eos'  auf  Rasur  steht  und  daf)  hier  vorher 
ein  ,n'  geschrieben  war'):  .et  apud  nos  actenus  recondite".  Dem  Zusannnenhange  nach  sichert 
auch  dies,   daß  der  Schreiber  A   in  Neuburg  lebte.     Der  Jenenser  Codex    ist    im    13.  .I.itn- 


')  Vgl.  die  Seliril'lprobu. 

5)  Im  Anfang  gelefreiitlicli  auch  .Aiiiio  doininki'  iiKanialionis-.  -Nur  zu  lO'Jd  liiidel  siili  i'iii  ein- 
ziges Mal:  .Anno  MXC"  IStluilaustüabe  S.  ■il.  Z.   1). 

I)  Die  Treuniiiig  der  liiiilen  Silireiber  .\  luid  I!  wird  dadiircli  vollkonunen  fttsiiliert.  dal5  aucli 
ihr  Stil  7.11  scheiden  ist  ;  vgl.  unleii  im  Kap.  III.  §  :i. 

')  Dabei  mag  vuililuUg  ganz  olVen  Ideilien,  ob  iliese  Ahselirifl  die  Reinschrift  eines  eigenen  Kon- 
zei)les  oder  die  Kopie  eines  fremden  Werkes  isl. 

'■)  Fol.  14*.  Z.   H-14.5,  Z.  +:  vgl.  Schulansgabe  S.  7*.  Z.  -2:1— 7!t.  Z.  l.V 

")  Zum  F'olgendeii  vgl.  die  Sehriftiirobe  und  Schulausgabe  S.  74,  N.  i'.  tV. 

')  Auch  auf  der  Scliril'lprobe  noch  sichtl)ar.  —  VVeslialb  die  Rasur  vcirgenoumven  wurdi'.  I>lcilil 
dahingestellt.  Wenn  iler  Sclireilicr  A  sellisl  gelin<lerl  hal  —  um!  ni.lits  spricht  dagegen  -,  folgte  er  dir 
Gewohnheit,  nach  der  er  an  allen  audcru  Slellcii  v Kloster  in  .Icr  drillen  l'cr-on  gi-sproilnii  li.itl.'. 


56 

Inindert  von  Neuburger  Cisterciensern  durch  das  achte  Buch  Otto's  von  Freising  erweitert 
und  mit  den  „Marbacher"  Annalen  bereichert  worden. 

Unerwartete  Bestätigung  bringt  die  Enttlecl<ung,  da(>  uns  noch  heut  eine  Urkunde 
aus  Neuburg  erhalten  ist,  die  von  dem  Schreiber  A  der  Annalen  mundiert  wurde').  Unter 
den  wenigen  Pergamenten  der  Abtei,  die  aus  der  Zeit  vor  1250  noch  vorliegen^),  ist  eine 
Urkunde  auf  ilen  Namen  Ivaiser  Friedrichs  I.  für  die  Mönche,  die  unverkennbar  von  seiner 
Hand  herrühris).  Das  Stück,  das  neuerdings  für  „unzweifelhaft  echt,  aber  in  der  Form  sehr 
auifallend"  galt^),  wird  zum  12.  Juli  1187  gestellt,  behandelt  eine  kaiserliche  Verfügung 
von  1174/5  —  und  ist  geschrieben  von  einem  Neuburger  Mönch,  den  wir  aus  der  Zeit  um 
1245  kennen!  Trotz  ihres  Siegels  ist  die  Urkunde  kein  Original^),  aber  darum  für  uns 
nicht  minder  kostbar.  Kein  echtes  Diplom  Friedrichs  1.  hätte  als  Schwurzeuge  für  die 
Neuburger  Heimat  der  Jenaischen  Handschrift  auftreten  können. 

Sie  ist  dort  in  ihrem  zweiten  Teil  entstanden  und  ist  zunächst  auch  im  Kloster  ge- 
blieben, sie  war  nicht  etwa  für  einen  fremden  Empfänger  bestimmt.  Ein  sorgsamer  Leser 
hat  durch  wenige  Randbemerkungen,  die  von  einer  den  Ann.  Marbacenses  gleichzeitigen  Hand 
und  daher  gewiß  sehr  bald  nach  deren  Abschluß  ihnen  beigefügt  sind,  auf  einige  iinii 
besonders  wichtige  Stellen  aufmerksam  gemacht:  dabei  verbessert  er  den  Irrtum,  durch 
den  die  Begründung  des  Cistercienserordens  zu  1099  statt  zu  1098  berichtet  war''),  und 
macht  zu  1133  auf  die  Stiftung  von  Neuburg  aufmerksam").  Endlich  stoßen  wir  zum 
Jahre  1262  auf  den  ersten  Nachtrag  zu  den  Annalen;  er  zeichnet  den  Tod  eines  Eremiten 
Richard  zu  Alt  -  Pfaffenbronn  auf'*),  das  damals  ein  Hof  im  Besitze  des  Klosters  war. 
Schulte-')  hat  mit  Recht  darauf  hingewiesen,  daß  dies  Ereignis  nur  einem  Neuburger  Schreiber 
gedenkensvvert  eischienen  sein  wird. 

Die  Neuburger  Herkunft  der  Handschrift  des  13.  Jahrhunderts  ist  endgiltig  festge- 
stellt; allein  sie  spricht  so  wenig  für  den  Neuburger  Ursprung  der  „Marbacher''  Amialen, 
daß  sie  eher  gegen  ihn  angeführt  werden  muß.  Wir  sahen  ja,  daß  der  ganze  Text  von 
den  beiden  Schreibern  sauber  wie  eine  Abschrift  eingetragen  worden  i.st;  nur  jene  Er- 
zählung über  die  hl.  Kunigunde.  die  Neyburg  so  unmittelbar  angeht,  ist  von  dem  Schi-ei- 
ber  A  selbst  verfaßt  worden  und  hebt  sich  schon  äußerlich  als  Einschub  in  eine  sonst  ab- 
geschlossene Erzählung  heraus'").  Sollte  nicht,  was  hier  zufälhg  so  deutlich  zu  Tage  tritt, 
auch  von  den  wenigen  übrigen  kurzen  Nachrichten  gelten,  denen  lokale  Beziehimg  auf 
Nenburg  innewohnt?-')  Wirklich  ist  keine  von  ihnen  dem  Gefüge  der  Annalen  enger  ver- 
knüpft; einzelne  erweisen  sich  sogleich  als  Zusätze.  Die  Weihenotiz  zu  1158  ist  nicht  mit  dem 


')  Die  Identität  ist  sicher,  vgl.  Tafel  12  und  Vi,  und  wird  noch  durch  innere  Gründe  gestützt; 
vgl.   die  Slilvergleichung  unten  Kap.  III,  §  :i. 

-)  Ich  sah  alle,  die  im  kaiserl.  Bi'zirksarchiv  zu  Straßburg  beruhen;  auch  das  Original  der  Urkunde 
Al)t  Albero's  von  1244-  Febr.  (StraBburger  Urkundenhuch  1,  218  n "  28(1),  das  im  dortigen  Stadtarchiv  liegt. 

ä)  Stumpf,  Reichskanzler  Reg.  4480,  gedruckt  von  Mone  in  Zeitschrift  für  die  Gesch.  des  Über- 
rheins XI,  14.  Das  Pergament  befindet  sich  im  Großh.  Staatsarchiv  zu  Darmstadt,  dessen  Vorstand  ich 
für  die  gütige  Übersendung  der  Urkunde  zu  aufrichtigem  Danke  verpflichtet  bin. 

<)  Vgl.  Schulte  a.  a.  0.  V,  .532,  N.  2 ;  VII.  468,  N.  2. 

■^)  Ich  sehe  hier  davon  ab.  die  Prüfung  der  Urkunde  fortzusetzen,  da  sie  gemeinsam  mit  anderen 
Neuburger  Urkunden  des  i2./13.  Jahrhunderts  untersucht  werden  muß. 

«)  Schulausgabe  S.  39,  N.  c.  d.  ')  A.  a.  0.  S.  44,  N.  d. 

»)  A.  a.  0.  S.  100.  —  Der  Ort  liegt  im  Kauton  und  Kreis  Weißeuburg  im  Unterelsaß. 

'•)  Milleil.  des  Instituts  für  Österreich.  Geschichtsforsch.  V,  .538. 

1")  Vgl.  oben  ö.  55.  —  Über  die  Jahresberichte  1201  — 120S  wird  im  Kap.  111,  §4  gehandelt  werden. 

")  Wir  stellen  sie  hier  zusammen:  1098/99  die  Gründung  des  Cistercienserordens;  1133  die  Grün, 
düng  Nenburgs;  1158  die  Kirchweihe;  1207  die  Priesterweihe  von  Neuburger  Mönclien  zu  SIraßburg:  1218 
die  „Geschichte  des  5.  Kreuzzuges"  in  der  Neuburger  Bibliothek  Hierzu  hat  schon  Sch\ilte  a.  a.  0.  V,  532 
tue  Erzählung  zu  1183  von  der  Belagerung  Alessandria's  (Schulausgabe  S.  54)  hinzugezählt. 


57 

Eintrag  über  die  Belagerung  Mailands  im  gleichen  Jahre  verbunden');  die  Schilderung  der 
Vorgänge  zu  Alessandna  unter  dem  Jahr  118H  ist  chronologisch  völlig  unbestiniint,  schwebt 
in  der  Luft  Wir  werden  uns  daher  mit  der  Möglichkeit  vertraut  machen  müssen,  wir 
halten  es  sogar  für  wahrscheinlich,  daß  die  Neuburger  Nachrichten  den  „Marbacher"  An- 
nalcn  ursprünglich  gefehlt  haben,  daß  sie  ihnen  erst  als  eine  letzte  Zutat  bei  der  Abschrid 
in  den  Codex  lenensis  eingeschaltet  worden  sind. 

Die  Herkunft   des  Werkes   ist  unabhängig   von   der  Neuburger  Heimat  der  Hand- 
schrift; noch  liegt  sie  völlig  im  Dunkel;  ihr  nachzuforschen  ist  unsere  wichtigste  Aufgabe. 


§  2.    Die  Benutzer  des  Werkes. 

Die  handschriftliche  Überlieferung  der  „Marbacher"  Annalen  leitet  uns  ins  Unter- 
elsaß; aber  sie  ruht  nur  auf  einer  Abschrift,  und  sie  gewährt  über  die  Entstehung  des  Originals 
keinen  Aufschluß.  Vielleicht  schaflen  uns  etwaige  Benutzer  des  Werkes  Ersatz  und  führen 
uns  in  das  Kloster  oder  das  Stift,  dem  die  Urschrift  entstammt.  Wilmans  hatte  die  Hoff- 
nung gehegt  und  auf  diese  Weise  den  Marbacher  Ursprung  zu  sichern  geglaubt.  Er  hat 
sich  getäuscht,  und  wir  werden  den  Weg  als  ungangbar  erkennen. 

Zum  ersten  Mal  im  Unterelsaß ^j  sind  die  Annales  qui  dicebantur  Marbacenses  von 
dem  bekannten  Straßburger  Priester  Pritsche  Closener  für  die  deutsche  Chronik  benutzt 
worden,  die  er  136i2  vollendete^).  Er  entnahm  ihnen*)  nur  etwa  ein  Dutzend  kurzer  anuali- 
stischer  Notizen  von  1045 — 1229.  Niemand  wird  es  verwundern,  daß  wir  daraus  über  die 
benutzte  Handschrift  nichts  ersehen.  Jedoch  der  Umstand,  daß  der  Neuburgei-  Codex  sicher 
damals  in  Straßburg  war,  läßt  zu  der  Annahme  neigen,  daß  Closener  keinen  andern  als 
ihn  in  Händen  gehabt  hat^). 


')  Vgl.  Schulausgabe  S.  49  f. : 
,Anno  Domini  MCLVII  .... 
Sequenli  <anno  Mediolanum  .  .  .  obsidetur. 

Anno  Domini  MCLVIIl.     Monnsterium  in  Novo-castro  consecratui". 
Offenbar  hat  der  Neuburger  das  vorangehende  ,Sequenti  anno'  übersehen   und  beliielt  deshalb    die  Jahres- 
angäbe  der  Weihenotiz,  die  ihm  vorlag,  bei.     Vgl.  noch  unten  in  Kap.  III,  §  4-. 

')  Über  die  einzige  zeitlich  frühere  Benutzung  in  Colmar  vgl.  unten  S.  ßO. 

ä)  Ich  stelle  die  Citate  Hegels  in  den  Straßburger  Stildtechroniken  I  (Chroniken  der  Deutschen 
Städte  VIII)  richtig,  weil  er  auf  die  Aunales  Argenlinenses  breves  verwies.  Die  Anu.  Marbacenses  hat 
Closener  benutzt:  ed.  Hegel  S.  102  zu  1122,  1148,  1162,  117cS,  1188.  1229;  S.  132:  zu  1090,  1091.  1122.  1091; 
S.  i:i4  zu  1197  (von  Hegel  als  selbständig  behandelt);  S.  1.3.5  zu  1045  (doch  der  Tag  und  die  Weihe  zu 
Ehren  des  hl.  Nikolaus  sind  Zusatz);  S.  142  zu  119,S  „und  Hüfach".  —  Auf  S.  96,  100,  101.  l;}4.  111  siiul 
die  Verweise  auf  die  Anu.  Argenlinenses  durch  solche  auf  die  Ann.  cod.  Ellenhardi  zu  ersetzen 

■•)  Closener  hat  noch  nicht  etwa  das  bei  Urstisius  gedruckte  Fragmenlum  historicum  gehabt.  Denn 
in  diesem  finden  sich  die  Einträge  zu  1094,  1188.  1197,  1229  ilberhaupl  nicht. 

■')  Nur  um  andere  von  kühnen  Kombiiuitionen  zurück/nlialten,  teih'  ich  eine  waghalsige  Hypo- 
these mit:  Closener  bringt  k(Mue  der  Neuburger  Notizen  (Argumentum  ex  sileutio '.);  er  Uoinite  also  au> 
dem  Original  der  „Marbacher"  Ainialen  geschöpll  haben,  das,  wie  wir  sehen  werden  (vgl.  unten  S.  901").  in 
llohenluu-g  entstand.  Gerade  die  Hohenburger  Notiz  zu  1045  ist  nun  bei  Closener  S.  1;15  durcli  das  Datiun 
und  die  Erwähnung  des  hl.  Nikolaus  vollständiger;  ja!  es  folgt  auf  S.  l:U>  eine  Notiz  über  einen  Holieu- 
bui'ger  Brand  im  Jahre  1218,  der  sonst  nirgend  berichtet  wird.  Sollte  der  ausfOhrlicIicrc  Eintrag 
zu  lOl.'i  im  Hoheninnger  Original  der  Marliacher  Annalen  gestanden  haben  unil  in  diesem  ilie  Notiz 
zu  1248  hinzugefügt,  beide  aber  hieraus  zu  Klosener  gelangt  sein?  —  Dieser  Zusanimeiiliang  würde  all 
unsere  Ergebnisse  glänzend  bestätigen.  Aber  so  unsichere  Voraussetzungen  hallen  gegenüber  den  sclilicliti-n 
Erwägungen  nicht  stand,  dal5  der  Codex  lenensis  im  14.  Jahrhunderl  in  StraBluirg  war  und  ilat^  Milli'iluii- 
gen  aus  llohenburg  hier  leicht  zu  erhalten  waren. 

II.  Ulucli,  Diu  Klsltüaiüclioii  Aniiuluri  der  Staiircrzeit.  '^ 


58 

Daß  die  Jenaische  Handschrift  ans  Nenburg  nach  Straßbnrg  gekommen  ist,  hat 
zuerst  Hegel  1)  aus  den  Nachträgen  bis  1375  geschlossen,  „welche  ohne  allen  Zweifel  in 
Straßburg  geschrieben  sind".  Der  Bericht  von  1308,  der  unmittelbar  auf  die  1  esprochene 
Notiz  über  den  Eremiten  Richard  folgt,  handelt  von  dem  Aufstande  der  Handwerker  in 
Straßburg,  und  einer  der  letzten  zu  1365  gibt  den  Tag  der  Ankunft  der  „Engländer"  vor 
den  Thoren  der  Stadt  an-);  daß  beide  Noüzen  anderwärts  niedergeschrieben  seien,  ist 
wenig  wahrscheinlich  und  braucht  um  so  weniger  erwogen  zu  werden,  als  die  Handschrift 
imr  in  Straßburg  selbst  für  die  Kompilation  mit  den  Chroniken  EUenhards  und  des  Mathias 
von  Neuenburg  benutzt  worden  ist. 

Diese  schon  früher^)  von  mir  geschilderte  Kompilation,  in  der  die  letzte  Bearbei- 
tung der  Mathias-Chronik  mit  Auszügen  aus  den  Annales  „Marbacenses"  und  der  Chronik 
EUenhards  verbunden  ist,  hat  sicher  aus  unserm  Neuburger  Codex  geschöpft.  Sie  setzte 
der  Chronik  des  Mathias,  die  ursprünglich  1350  endete,  und  ihrer  Fortsetzung  bis  1355  noch 
zeitgeschichtliche  Notizen  von  1356,  1365—1374  (in  der  Straßburger  Hs.  A  des  Arameisters 
Wencker)  und  bis  1378  (in  den  Hss.  des  Urstisius  und  Königshofens)  hinzu.  Nun  stin.men 
die  Nachträge  in  dem  Neuburger  Codex*)  zu  den  .Jahren  1356,  1365,  1367,  1368  meist  mit 
jenen  nahezu  wörtlich  überein,  so  daß  nächste  Beziehung  zwischen  ihnen  obwaltet.  Ihr 
Verhältnis  aufzuklären,  wird  erst  der  neuen  Ausgabe  des  Mathias  gelingen,  die  wir  von 
den  Monunienta  Germaniae  erhoffen.  Für  uns  genügt  es,  festzustellen,  daß  die  Handschrift 
der  „Marbacher"  Annalen  aus  Neuburg  im  14.  Jahrhundert  nach  Straßburg  gelangte,  daß 
sie  hier  zu  dem  sog.  Fragmenlum  historicum  verkürzt  und  mit  den  Chroniken  EUenhards 
und  des  Mathias  verbunden  wurde,  daß  sie  endlich  in  Straßburg  ihren  letzten  Abschluß 
durch  Nachrichten  erhielt,  die  uns  fast  wörtlich,  aber  ausführlicher  in  jener  Kompilation 
des  sogenannten  Albertus  Argentinensis  begegnen»). 

Das  Sammelwerk  wurde  eine  Hauptgrundlage  für  Jakob  Twinger  von  Königshofen, 
der  es  in  seine  vor  1382  verfaßte  lateinische  Chronik  aufnahm  und  es  reichlich  für  seine 
berühmte  deutsche  „Croniken  von  keisern,  bebesten  und  vil  anderen  dingen"  nutzte. 
Daß  er  daneben  noch  unmittelbar  auf  die  Ann  Marbacenses  zurückgegriffen  habe,  ist  nicht 
so  klar  wie  bisher  geglaubt  wurde").  Nicht  nachzuweisen  ist  in  dem  Fragmentum  histori- 
cum der  Kompilation  nur  die  Nachricht  von  dem  großen  Wind  zu  1335,  die  mit  dem 
Nachtrag  in  den  Annalen  übereinstimmt') ;  wenn  überhaupt,  so  würde  Königshofen  sie 
allerdings  gerade  dem  Jenenser  Codex  entlehnt  haben. 

Um  ein  Jahrhundert  später  —  inzwischen  waren  die  Jahrbücher  jenem  Geist- 
lichen ,in  Zabernia'  zugekommen  —  hat  Johaimes  Trithemius  sie  kennen  gelernt  und    für 


I)  Stiaßburger  Chroniken  I,  51.     Vgl.  jedoch  Schulte  a.  a.  0.  V,  538. 

"■)  Doch  beachte  den  Zusammenhang  der  Notiz  mit  der  Fortsetzung  des  Mathias  von  Neuenburg. 

')  Oben  S.  8.  ")  Vgl.  die  Schulausgabe  S.  iOi  f.  und  Urstisius  II,   164  f. 

5)  Daß  die  Nachträge  in  dem  Codex  lenensis  aus  den  Fortsetzungen  des  Mathias  entlehnt  seien, 
scheint  eher  möglich  als  das  umgekehrte  Verhältnis.  Oder  hat  derselbe  Mann  in  beide  Handschriften 
verwandte  Notizen  eingetragen?  Vielleicht  führt  einmal  ein  Zufall  im  Straßburger  Stadiarchiv  auf  seine 
Spur.  —  Vgl.  auch  unten  Beilage  V. 

")  Wie  die  von  Hegel  angemerkten  Citate  aus  den  Annales  Argeulinenses,  so  sind  auch  die  aus 
den  Ann.  Marbacenses  meist  durch  den  Verweis  auf  die  Kompilation,  also  auf  das  Fragmentum  histori- 
cum incerti  auctoris  zu  ersetzen.  So  auf  S.  406,  408,  414,  421,  441-445,  633-635,  64.5—651,  706  f.,  715, 
722,  723,  729  -731.  750,  771,  788.  Unsicher  ist  S.  771  zu  1095  die  Herkunft  der  Nachricht  über  die  Hungersnot. 

')  Wohl  nur  durch  ein  Versehen  hat  Hegel,  Straßburger  Chroniken  H,  864  nicht  auf  die  Ann. 
Marbacenses  hingewiesen;  die  Übereinstimmung  hat  da  schon  Wilmans,  MG.  SS.  XVII.  179,  N.  20  be- 
merkt.  —  Wenn  Wilmans  im  Archiv  XI,  136  auch  die  Aufzeichnungen  Koni- shofens  zu  1.308,  1349,  1367,  „die 
Albert  verschraihte"  (der  sogen.  Albertus  Argentinensis),  aus  den  Ann.  Marbacenses  ableitete,  so  irrte  er; 
schon  Hegel  hat  sie  auf  andere  Quellen  zurückgeführt.  —  Auf  den  Ann.  Marbacenses  beruht  wohl  die 
Melduu"  Königshofens  S.  646  über  die  Alisetzung  des  Bischofs  von  Basel  zu   1123. 


59 

seine  Geschichtswerke  verwertet;  mit  umfassenden  Auszügen  vom  Jahre  119H  an  lülUe 
er  seine  Erzähhmg  in  dem  zu  Beginn  des  16.  Jahrhunderts  al)gobrochenen  Chronicon  Hir- 
sangiense,  das  die  Vorarbeit  fiir  die  ir)14  beendeten  Annales  Hirsaiigienses  bihJete.  Kr 
liat  zum  Jahre  iiiii  den  Tod  des  Eremiten  Ricliard  von  l^fafTenbrorin  erw.'ihnt,  für  uns  das 
sichere  Keiinzeiclieii,   daß  ihm  die  aus  Neubnrg   stammende  Ilandschiitt ')  vorgeh'gen    iiat- 

Abermals  nach  liuiidert  Jahren  treffen  wir  Erzählungen,  die  wörtlich  mit  den  Mar- 
bacher  Annalen  übereinstimmen,  in  den  Annales  Novesienses,  der  Geschichte  der  Stadt 
Neuß,  die  der  Propst  Werner  Titian  von  Neuss  zu  Beginn  des  17.  Jahrininderts  verfaßt 
hat*).  Da  Titian  von  1582—1585  in  Marbach  selbst  Prior  gewesen  war,  lag  der  (Jedanke 
sehr  nahe,  daß  er  dort  unsere  Quelle  kennen  gelernt  habe;  und  Wilnians'^)  sah  hierin  eine 
erfreuliche  Bestätigung  für  den  Marbacher  Ursprung  unserer  Jahrbücher.  Allein  diese, 
wenn  alles  zuträfe,  beachlenwerte  Stütze  bricht  in  nichts  zusammen,  weil  Titian  die  An- 
nalen trotz  seiner  Tätigkeit  in  .Marbach  überhaupt  nicht  gekannt,  sondern  alle  die  in 
letzter  Linie  allerdings  auf  sie  zurückgehenden  Nachrichten  —  aus  dem  Chronicon  Hirsau- 
giense  des  Tritheniius  übernommen  hat*)! 

Damit  fällt  der  einzige  Beleg  dafür  fort,  daß  die  „.Marbacher"  Jahrbücher  nach  dem 
13.  Jahrhundert  in  dem  Kloster,  von  dem  sie  den  Namen  (ragen,  beruht  haben  und  be- 
kannt geblieben  sind.  Sein  Prior  Heinrich  Elten  schrieb  1502  eine  nicht  mehr  erhaltene 
Erzählung  über  die  Anfänge  von  Marbach  nieder,  die  —  soweit  wir  aus  den  Angalien  Gian- 
didiers")  urteilen  können  —  wohl  zu  ßernolds  Chronik  gewisse  Beziehungen  haben  mag, 
kern 'sfalls  aber  zu  den  Annalen.  In  der  Nachbarschaft  beschäftigte  sich  ungefähr  gleich- 
zeitig zwischen  1510—1530  Maternus  Berler.  Pfarrer  in  Geberschweier,  mit  einer  Chionik 
von  Rufach");  ihm  wurden  in  Marbach  wichtige  Urkunden,  Weihenotizen  und  andere  Auf- 
zeichnungen zugänglich;  von  den  „Marbacher"  Annalen  erfuhr  und  erhielt  er  nichts. 

Nicht  als  ob  es  den  Marbacher  Chorherren  an  historischem  Sinn  gefehlt  hätte;  im 
17.  Jahrhundert  wußte  man  sogar  von  einer  förmhchen  Klosterchronik  zu  sprechen.  Als 
der  Augustiner  Franciscus  Petrus  für  seuie  Geschichte  des  Ordens')  sich  nach  Marbach  um 
Auskunft  wandte,  antwortete  ihm  der  Prior  Kropenberg  (1646— lt>80):  „Das  Kloster  habe 
bis  1633  eine  ausgezeichnete  Chronik  besessen,  die  von  den  Chorherren  seit  400  Jahren 
sorgfältig  geführt  worden  sei**);   außer  andern  Eintragungen  wäre  in  ihr  der  wundersame 


•)  Oder  eine  Ableitung  aus  ihr.     Auch  den  Nachtrag  zu  i:?:!"»  hat  Trithemins  darin  gefunden. 

•)  Ausgabe  durch  Martene  et  Dmand,  Aniplissinia  Collectio  IV.  -rli  IV. 

3)  MG.  SS.  XVII,  143;  vgl.  Schulte  a.  a.  0.  S.  538.  —  Man  sieht,  wie  scheinbar  woblbegründele 
Schlüsse  zum  Irrtum  leiten,  und  wird  bescheiden. 

*)  Die  Chronik  ist  1559  ersclüenen  und  von  M.  Freher  in  den  Opera  historica  Trithemii  1001 
neu  herausgegeben  worden.  Der  Sachv(!rhalt  Ist  so  klar,  daß  icli  auf  jede  weitere  Erörterung  verzichti'. 
Man  vergleiche  beide  Werke  (Chron.  Ilirsa\ig.  S.  :21()  IT.,  Ann.  .\oves.  S.  .".G(>  If.)  zu  den  .lalucii  ll'.IS.  U'.l'.t, 
\H\\.  I-2IIS.  1-214,  1-210,  121!),  13:29,  12:51,  12:W,  1237,  123S.  —  Die  früheren  Forscher  haben  den  Zusamnien- 
liaug  nur  deshalb  nicht  erkannt,  weil  sie  einzig  auf  die  Annales  Ilirsaugienses  dis  Tritheniius.  niihl  auf 
das  Chronicon  achteteü,  das  sich  viel  enger  an  die  Ann.  Marbaeenses  anschließt. 

')  Oeuvres  bist,   in/'d.  III,  118  ff. 

")  -Auszüge  daraus  sind  erhalten  durch  Schneegans,  Code  historique  et  diplomatique  de  la  villo  ile 
Strasbourg  II,  71  IT.  und  Dachcux  in  den  .Mitteilungen  der  Gesellschaft  zur  Erhaltung  der  historischen  Denk- 
niüler  im  Elsaß  XVII,  144  IT.  —  Über  Elten  und  Berler  hal  auch  Schulte  a.  a.  0.  V,  528  f.  in  dem  Sinne 
ges))rochi'n,  daß  sie  unsere  Annalen  nicht  kannten.  Die  Beziehungen  Berlers  zu  ihnen  erkl.'lreu  sich  aus 
der  Benutzung  desselben  Materials,  diu-  Chronik  Bernolds  und  der  urkundlichen  Noli/.en,  dir  Schulte  her- 
vorgehoben bat.  Die  Notae  Marbaeenses  bis  c.  113(1,  die  es  gegeben  hat  (vgl.  unten  S.  SO),  sahen  aller- 
dings anders  aus  als  die  von  Schulte  nach  richtigem  Grundgedanken  postulierten  .\nn.  Marbaeenses 
breves   bis  1  226. 

')  Gedruckt  bei  Kuen,  Collectio  scriplorum  rerum  historico-monastieo-ecdesiaslicorum  V,  pars  I  u.  II. 

")  Kuen  a.  a.  0.  V,  pars  II,  38:  .No-*tro  decurrente  saeeulo  usqne  ad  a.  1033  superfuil  apud  nos 
iusigne  quoddam  et  inaestimabiic  elu'onicon  ab  antiquis  cauonicis  Marbacensibus  ab  iulegris  quatuor  siie- 


60 

Wechsel  der  Dinge  und  Zeiten,  sowie  die  Veränderungen  der  Orden,  Provinzen,  Klöster 
genau  verzeichnet  worden".  So  wertvoll  die  Marbacher  Handschrift  gewesen  sein  mag, 
die  von  den  Gelehrten  viel  beachtet  sein  soll,  es  ist  unmöglich,  eine  durch  vier  Jahrhun- 
derte bis  1633  fortgesetzte  Chronik  mit  den  „Marbacher"  Annalen  der  Neuburger  Hand- 
schrift zusammenzubringen,  die  mit  dem  Jahre  1238  jäh  abbrechen'). 

So  würde,  wie  die  Überliefei'ung,  auch  die  Benutzung  der  , Marbacher"  Annalen 
uns  nur  in  das  nördliche  Elsaß  führen,  und  ihre  Kenntnis  würde  ausschließlich  durch  die 
Neuburger  Handschrift,  unsern  Codex  lenensis,  vermittelt  worden  sein,  —  wenn  nicht  eine 
einzige  Spur  uns  noch  in  das  Oberelsaß  leitete  und  die  Möglichkeit  darböte,  daß  durch 
sie  eine  selbständige  Fassung  erhalten  sei. 

Sie  findet  sich  in  den  kleinen  Colmarer  Annalen,  die  mit  einem  knappen  Auszug 
aus  den  „Marbacher"  Jahrbüchern  von  1211  an  beginnen^). 

Der  Colmarer  Dominikaner,  der  am  Ende  seines  Lebens  vor  1300  seinen  bedeuten- 
deren Schriften  eine  kurze  Zusammenstellung  aus  den  Ereignissen  des  13.  Jahrhunderts 
folgen  ließ,  war  1221  geboren  und  trat  1238  in  den  Predigerorden  ein;  ungefähr  mit  dieser 
Zeit  wird  er  begonnen  haben,  die  Dinge  der  Welt,  denen  er  ein  so  eigentümliches  Interesse 
entgegenbringt,  selbständig  zu  betrachten^*).  Für  die  vorangehenden  Jahre  bedurfte  er 
schriftlicher  Hilfsmittel:  er  fand  sie  in  den  „Marbacher"  Annalen  und  in  Straßburger  Jahr- 
büchern, die  mit  der  zweiten  Gruppe  der  Annales  cod.  Ellenhardi  sich  berühren*)  und 
ihm  durch  die  dortigen  Dominikaner  vermittelt  wurden.  Der  Text  der  Jahrbücher  von 
„Marbach"  ist  von  ihm  auf  eine  kürzeste  Form  gebracht  worden ;  doch  lag  er  ihm,  soweit 
sich  irgend  danach  urteilen  läßt,  von  1211  bis  1238  fast  genau  in  der  Fassung  vor,  die 
allein  auch  wir  Ijesitzen^).  Nur  das  eine  fällt  auf,  daß  der  Dominikaner  zu  den  Jahren 
1214  und  1221  zwei  Meldungen  bringt,  die  in  unsern  Jahrbüchern  nicht  enthalten  sind 
und  doch  in  ihren  Rahmen  aufs  allerbeste  sich  einordnen  würden:  zu  1214  die  Weihe  des 
Chores  in  Schwarzenthann,  dem  Frauenstift  des  Augustinerordens  bei  Marbach,  und  zu 
1221  den  Tod  des  Abtes  Falco,  dessen  Einsetzung  unsere  Annalen  zu  1216  berichten.   Daß 


culis  magna  sano  sediilitate  conscriptiim,  in  quo  praeter  diversa  notata  mirabilis  quoque  renim  ac  tein- 
poriim  metamorphosis,  mutatioues  ilein  statuum,  oidiiuim,  provincianim  ac  monastt'rioruin  accurate  fueriint 
aimotata.  Huius  proin  liliri  raritas  et  praestantia  quam  plurimos  patriae  nostrae  magnates,  vires  doctos 
imo  et  doctissimos,  istliuc  Marbacum  attraxit,  qui  uon  tarn  animi  relaxandi  causa,  quam  ob  hauriendam  tarn 
certam  et  evidentem  periliam  pluribus  diebus  isthic  sese  detinebant,  legebant  seque  cum  maxima  mentis 
oblectatione  diverlebant.  Verum  huiusmodi  chronicon  poslmodum  tempore  belli  Suecici.  .  .  .  Brisacura 
f'uit  translatum,  ubi  tandem  iure  belli  ad  manus  Bernardi  Wenmariensis  dueis  Saxoniae  generalem,  uti  vo- 
cant,  auditorem  Georgium  Walclc  patria  Norinbergensem  acatholicum  deveait  et  sie  haud  sine  gravissima 
iniuria  a  nobis  ablatum  periil'.  —  Das  Verdienst,  den  interessanten  Brief  herangezogen  zu  haben,  gebührt 
Schulte  a.  a.  0.  S.  530. 

')  Willkürliche  Konstruktion  wäre  die  Annahme,  daß  die  Originalhandschrift  der  „Marbacher" 
Annalen  in  Marbach  gelegen  habe  und  dort  in  der  von  Kropenberg  beschriebenen  Weise  fortgesetzt 
worden  sei. 

»)  MG.  SS.  XVII,  189  ff.  —  Der  Anfang  ist  nicht,  wie  Lorenz,  Deutschlands  Geschichtsquellen  I,  18 
meinte,  durch  die  Ankunft  König  Friedrichs  II.  in  Deutschland,  sondern  durch  den  Beginn  des  Domini- 
kanerordens bestimmt. 

ä)  Zu  1235  berichtet  er  über  Friedrichs  II.  Ankunft  iu  Cohnar  und  gedenkt  der  Kamele,  die  der 
Hof  mit  sich  führte. 

*]  Hierüber  vgl.  unten  Teil  111,  Kap.  I,  §  4. 

^)  Die  Notiz   zu  1215:   ,Eretici  comburuntur'    ist    nur   als  flüchtiger  Auszug  aus   den  Ann.  Marba- 

ceuses  zu  erklären  (vgl.  Schulausgabe  .S.  86).  —  Vgl.  insbesondere  auch  die  Jahre  1216,  1219,  1229,  1233, 
1236.  —  Über  die  klägliche  Überlieferung  der  Werke  des  Colmarer  Dominikaner^  die . zahlreiche   Fehler 

verschuldet,  vgl.  Jaffi!i's  Von-ede  zu  seiner  Ausgabe  (MG.  SS.  XVII,  183  ff.).  -  •        .  ;  '    ,     •■. 


61 

(liT  Domiiiikanef,  der  fast  nieiiials  in  seinen  Schriften  von  den  Marliarlicr  Äbten')  oder 
von  Scliwarzentliann  spricht,  diese  lieiden  Notizen  seli)ständig  anfgeiioninien  hätte,  wenn 
sie  nicht  eine  seiner  Vorhigen  entiiielt,  ist  ausgeschlossen.  In  der  StraCbnrger  Quelle  ist 
für  sie  kein  Raum.  Daher  muß  erwogen  werden,  ob  nicht  dii-  „Marbacher"  Annalen  iliiien 
Unterkunft  gewälu't  iiabeii.  Zwar  feiilen  sie  in  dem  Ncnburger  Codex :  aber  wir  ghmljen, 
bewiesen  zu  haben,  tialj  dieser  nur  eine  Abschi'ift  darstellt.  Wir  werden  damit  reclmen 
müssen,  daß  der  originale  Wortlaut  der  Annales  Marbacenses  ein  wenig  reichhaltiger  war"): 
denn  immerhin  mag  ein  Cistercienser  im  Unterelsaß  -•  so  sorgsam  er  sonst  seine  Aul- 
gabe erfüllte  —  Stellen  bei  Seite  gelassen  haben,  die  nur  oberelsässische  Stifter  der  Au- 
gustiner angingen. 

Wenn  wir  deshalb  die  Möglichkeit,  daß  der  Colmarer  Dominikaner  unabhängig 
von  unserer  einzigen  Handschrift  auf  das  Original  der  „Marbacher"  Annalen  zurückgeht, 
zugeben  werden-'),  so  ist  damit  unser  Wissen  von  der  Heimat  des  Werkes  selbst  nicht  ge- 
fördert: sie  allein  um  deswillen  ins  Oberelsaß  zu  verlegen,  wäre  unbillig.  Denn  wie  die 
Straßburger  Quelle,  köimte  er  doch  auch  eine  Abschrift  der  Jahrbücher  einem  Ordens- 
genossen zu  Straßburg  verdanken^). 

So  führt  auch  dieser  letzte  Ausblick  auf  das  untergegangene  Original  nicht  zu  dem 
erwünschten  Ziele.  Die  Geschichte  der  Neuburger  Handschrift  und  die  Übersicht  über  die 
Benutzer  der  Annalen  haben  wohl  mit  früheren  Irrtümern  aufgeräumt,  die  Bedeutung  des 
.lenenser  Codex  ins  Licht  gerückt  und  vielleicht  mit  dem  starken  Hinweis  auf  das  Unter- 
elsaß unsern  Gedanken  eine  bestimmte  Richtung  gegeben.  Aber  wir  haben  aus  all  diesen 
äußeren  Umständen  nicht  das  Geringste  über  die  Heimat  und  die  Abfassung  der  Annalen 
selbst  erfahren  —  außer  dem  Einen,  daß  nicht  in  Neuburg  ihre  Wiege  gestanden  hat.  .letzt 
bleibt  uns  nur  der  Versuch  übrig,  aus  dem  Inhalt  des  Werkes  selbst  seine  Schicksale 
zu  erschließen. 


Kapitel  U. 
Aiialysis.     Die  Bestandteile  der  „Marbacher"   Annalen. 

§  1.     Die  Chronik  voii  1210  und  ihre  Fortsetzung  von  1213—1238. 

Das  Geschichtswerk,  das  in  der  Neuburger  Abschrift  auf  die  Chronik  Otto's  von 
Freising  folgt,  umfaßt  die  Zeit  vom  .Jahre  631  — 1238'').  Mit  dem  Frankenkönig  Dagobert 
hebt  es  an,  mit  dem  Siege  Friedrichs  11.    bei  Cortenuova    und   der  Belagerung  von  Brescia 


')  Die  Marbaclier  Kirche  hat  er  in  der  Erzälilnng  ,De  rebus  .\lsaticis  saec.  Xlll.  in."  v.  il  hoäihriebon 
(MG.  SS.  XVII,  230).  —  Die  einzige  auf  Marbath  bezügliclie  Nachriolil  seiner  .\nnalen  (.Ann.  Basilienses. 
MG.  SS.  XVII,  19G)  belrilVt  zu  1274  die  Kinziebung  der  Besitzungen  durch  den  Bischof  Kourad  von  Straß- 
bürg.  Schwai-zentbaun  kommt  niemals  in  seinen  Werken  vor.  Danach  kann  man  nicht  wolil  mit  Scluiltc 
(MIÜG.  V,  .5:}6)  sagen,  daß  den  Klöstern  Marbach  und  Schwarzenthann  die  andern  Colmarer  Quellen  mehr- 
lach  ihr  Interesse  widmen,  und  gewiß  nicht  daraus  auf  die  Selbständigkeit  der  Zusätze  zu  121V,  1221 
in  den    \nn.  Colmar.  min.  schliefen. 

■-)  Dies  hat  schon  JalVe  (Mi;.  SS.  XVII,  ISi)  angenommen. 

'■')  Will  man  dies  nicht  zugestehen  und  die  beiden  Notizen  zu  1214,  1221  für  selbslandi,«  erachten, 
so  muß  man  auch  die  Colmarer  Annaleu  auf  die  Neuburger  Hs.  zurllckfnhren.  Dem  sl'inde  nichts  im  Wege  ; 
deim  sie  könnte  am  Ende  des  1.3.  Jahrhuiultits  schon  in  SIraßburg  gewesen  und  von  hier  dem  Dominikaner 
bekannt  geworden  sein. 

*)  Ebenso  wohl  könnten  sie  ihm  aber  auch  anderswoher  zugckiuiitncu  sein.  Wir  wi-sen  ein- 
fach iiiihts  darüber. 

■■)  Von  den  Zusiltzcai  von  12(12— l:J75  sehe  ich  hier  natürlich  ab. 


6:J 

bricht  es  ab.  Vom  Anfang  bis  zum  Ende  erzählt  es  von  den  deulschen  Herrschern»).  Aber 
schon  im  Beginn  wird  zu  6682)  jer  heiligen  Biscliöfe  Straßburgs,  eines  Arbogast  und  eines 
Fiorentius,  zu  6743)  der  Gründung  Hohenburgs  gedacht;  und  die  letzten  Einträge^)  zu  1238 
sprechen  vom  Bischofswechsel  in  Basel,  zu  dessen  Diöcese  das  Oberelsaß  gehörte,  vom 
Tode  des  unterelsässischen  Landgrafen  Heinrich  und  von  seinem  nachgebornen  Knäblein 
Heinrich  Sigebert.  Vom  Boden  des  Elsasses  aus  blicken  wir  auf  die  Geschicke  des  römi- 
schen Reichs  deutscher  Nation. 

Der  Verfasser  hat  über  die  früheren  Jahrhunderte  in  bewährten  Quellen^)  Aus- 
kunft gesucht.  Bis  zum  Jahre  1100  lieferte  die  Chronik  Bernolds  von  S.  Blasien,  des  er- 
bitterten Gegners  Heinrichs  IV.,  ihm  das  chronologische  Gefüge  und  eine  wachsende  Fülle 
von  Nachrichten;  von  1125—1152  brachten  ihm  die  Gesta  Friderici  des  Otto  von  Freising 
die  Hauptmasse  des  Stoffs.  Mit  dem  Eintrag«)  über  die  Kaiserkrönung  Friedrichs  I.  zu 
1155  schien  die  Reihe  der  selbständigen  Berichte  zu  beginnen,  welche  die  Geschichte  der 
Staufen  bis  zum  Jahre  1238  begleiten.  Damit  stellt  sich  uns  das  Werk  der  Neuburger  Hand- 
schrift als  eine  elsässische  Chronik  aus  staufischer  Zeit  dar. 

Sie  gibt  über  die  Zeit  ihrer  Abfassung  überraschend  genauen  Aufschluß.  Unter 
dem  Jahre  1152  endigt  der  Schriftsteller  seine  Ausztige  aus  den  Gesta  Friderici  mit  den 
berühmten  Sätzen,  in  denen  Otto  von  Freising  die  beiden  zum  Herrschen  geborenen  Ge- 
schlechter der  Staufen  und  Weifen  nebeneinander  stellt').  Otto  freilich  preist  freudig,  wie 
durch  Friedrich  I.  beide  Geschlechter,  in  dem  einen  Sprossen  vereinigt,  zur  Herrschaft  ge- 
langen; unser  Chronist  dagegen  führt  uns  mitten  hinein  in  die  Zeit,  in  der  WaibHnger  und 
Weifen  sich  wieder  im  Kampfe  gegenüberstanden.  Die  Kinder  Friedrichs  1.  und  Heinrichs  des 
Löwen  haben  um  die  Königskrone  gekämpft;  Philipp,  der  mit  Otto  IV.  um  das  Reich  ge- 
rungen,   ward   von  seinen  Feinden  getötet»).    Otto  wurde  durch  Gottes  Gnade  Kaiser   der 

Römer  3). 

Dem  ermordeten  Bruder  Heinrichs  VI.  wird  der  königliche  Titel  verweigert;  der 
Weife  heißt  Kaiser  von  Gottes  Gnaden.  So  vermochte  ein  elsässischer  Geschichtschreiber 
ihn  nur  in  den  wenigen  Jahren  zu  nennen,  innerhalb  deren  sich  Otto  der  allgemeinen  An- 
erkennung in  Deutschland  erfreute.  Im  November  1208  war  er  nach  Philipps  Tode  durch 
wiederholte  Wahl  von  allen  Fürsten  des  Reichs  anerkannt  worden ;  im  Oktober  1209  wurde 
er  zu  Rom  von  Innocenz  III.  zum  Kaiser  gekrönt.  Doch  schon  im  folgenden  Jahre  trieb 
die  italienische  Politik  zum  Bruche  zwischen  Kaiser  und  Papst.  Im  November  1210  wurde 
Otto  IV.  gebannt;  im  Sommer  1211  kam  es  zum  Einverständnis  zwischen  Innocenz  IIL  und 
einem  Teil  der  deutschen  Fürsten,  die  den  Staufer  Friedrich  II.  zum  Könige  wünschten. 
Mit  päpstlicher  Zustimmung  wurde  Friedrich  IL  aus  Sizilien  gerufen,  um  das  väterliche  Erbe 
in  Deutschland  zu  übernehmen.  Im  Sommer  1212  betrat  er  Schwaben,  im  September  ward 
er  zu  Basel  vom  Straßburger  Bischof  Heinrich  von  Veringen  empfangeni»);  auf  dem  Zuge 
durchs  Elsaß  fiel   das  ganze  Land   dem  jungen  Staufen  zu.    Otto  IV.  mußte  aus  Breisach 


1)  Die  Franken  erscheinen  hier  nur  als  die  Vorfahren  der  .Teutonid'. 

2)  Schulausgabe  S.  2.  ")  A.  ,a.  0.  S.  4.  -)  A.  a.  0.  S.  101). 

£■)  Ich  beschränke  niicli  hier  auf  das  bei  der  ersten  Betrachtung  Deutliche.     Im  Einzelnen    wird 
unten  S.  7911'.  über  die  Quellen  gehandelt. 

«)  Schulausgab^-   S.    49.     Bis   hierher   halte    Wilmans  in    den   MG.    SS.    XVII.    100   die    Annalen 

Petit  drucken  lassen. 

')  A.  a.  0.  S.  46. 

8)  A.  a.  0.  S.  49:  ,cuni  Ottone  iinperatore  pro  regno  dimicans  ab  inimicis  suis  est  inlerfectus*. 

")  A.  a.  0.  S.  43:  ,nutu   Dei   factus  est  Romanorum  Imperator-.   —  Beide  Stellen    hat  Wilmans, 
Archiv  XI,  123  zutreflend  verwertet. 

'0)  Chrou.  Urspergense  (MG.  SS.  XXDI,  377). 


63 

nach  Sachsen  fliehen  und  kehrte  nie  wieder  nach  Süddeutscliland  zurück.  Im  Jalire  1213 
ist  im  Elsaß  wie  im  ganzen  Süden  Friedricli  II.  als  rechtmäßiger  Herrscher  anerkannt. 

Eine  für  Otto  günstige  Geschichtsdarstellung  kann  im  Elsaß  nur  zwischen  dem  Ende 
des  Jahres  1:208  und  dem  Herbste  des  Jahres  1212  geschriiben  sein');  diis  freudige  Be- 
kenntnis zum  welfisclien  Kaisertum  leitet  uns  nahezu  bestimmt  auf  das  Jahr  1210.  In  der 
Zeit  der  höchsten  Macht  Otto's  und  vor  snner  Exkommunikation  wird  die  elsässisciie  Ciuonik 
entworfen  worden  sein.  Der  Bericht  über  die  Ereignisse  dieses  Jahres  1210  verrät  in  den 
Schlußworten  noch  das  WolüwoUen,  von  dem  der  Verfasser  ursprünglich  für  Otto  IV.  er- 
füllt war2).. 

Er  erzählt  uns  weiter  zum  Anfang  des  Jahres  12127die  Rückkehr  des  Kaisers  aus 
Italien  und  die  sommerlichen  Kämpfe  gegen  Landgraf  Hermann  von  Thüringen,  vielleicht 
sogar  noch  die  Ankunft  Friedrichs  in  Deutschland  und  Otto's  schmähliche  Flucht  aus 
Breisach');  aber  schon  der  letzte  Satz  des  Jahresberichtes')  führt  uns  in  das  Jahr  1220 
und  khrt,  daß  wir  es  nicht  mehr  mit  euier  gleichzeitigen  Aufzeichnung  zu  tun  haben. 

Die  Überzeugung  hiervon  wird  verstärkt,  sobald  wir  den  tiefen  Riß  bemerken,  der 
die  folgenden  Nachrichten  von  den  zeitgenössischen  Notizen  der  Chronik  zu  120",t  -1212 
trennt:  sie  sind  mit  Ungenauigkeiten  und  groben  Verstößen  durchsetzt'').  Sogleich  der  Aachener 
Reichstag  und  die  Krönung  Friedrichs  gehören  nicht  zu  1213,  sondern  zum  .luli  1215;  der 
Kreuzprediger  Konrad,  dessen  Erhebung  zum  Bischof  hierbei  erwähnt  wird,  wurde  erst  1221 
zum  Bischof  von  Hildesheim  gewählt.  Erst  geraume  Zeit  nach  dem  Tode  Otto's  IV.  im 
Jahre  1218  wird  möglich  gewesen  sein,  daß  er  zum  Jahre  1216,  dem  Ende  des  Papstes  Inno- 
cenz  gleichzeitig,  gesetzt  wurde").  Zum  Jahre  1220')  hören  wir  gar  schon  von  Ereignissen,  die 
1225  und  1227  stattfanden;  selbst  König  Konrads  wird  gedacht,  der  1228  geboren  und  erst 
1237  erwählt  wurde! 

Wie  auch  dieser  letzte  Abschnitt  der  Annalen  entstanden  sein  mag*),  wir  haben 
das  Recht,  ihn  mit  dem  Jahre  1213  von  dem  übrigen  Werke  zu  lösen.  Die  Clironik  hat 
ursprünglich  nur  bis  zum  Jahre  1212  gereicht;  erst  nach  so  geraumer  Zeit  ist  sie  wieder 
aufgenommen  worden,  daß  erhebliche  Irrtümer  ihre  Fortsetzung  entstellen. 

Die  beiden  Ergebnisse,  daß  die  Chronik  um  1210  verfaßt  worden  ist  und  daß  die 
gleichzeitigen  Berichte  des  weifisch  gesinnten  Verfassers  mit  dem  Jahre  1212  abbrechen, 
stützen  einander  gegenseitig.  Das  elsässische  Gesamtvverk  zerfällt  uns  nunmehr  in  seine 
beiden  Bestandteile:  eine  Chronik  bis  1212  und  eine  Fortsetzung  von  1213  —  1238. 


')  Daß  sie  erst  nach  dem  Tode  Wilhelms  von  LUneburp,  des  Sohnes  Heinrichs  des  Löwen,  also 
nach  dem  Dezember  1213  verfaßt  worden  sei,  ist  aus  den  Worten:  .Wilhehnuin  (|ii0(iiic.  qui  repehat  ultra 
All)eriam  fluviura  Ölavos'  nicht  zu  folgern  (vgl.  Schulausgahe  S.  48,  N.  9). 

*)  A.  a.  0.  S.  81.  Den  Einfall  in  Apulieu  unternahm  er  ,pravü  usus  consilio,  quia,  si  statim  posl  coro 
nationem  rejialriasset,  omnia  in  prosperinn  sihi  cessissent'.  —  Wie  leliluift  die  Svmpatliieen  für  Otto  IV.  im 
Elsaß  waren,  beweist  das  Verhalten  der  Marbacher  Chorherrn,  die  ihren  (allerdings  auch  sonst  unlieb- 
samen) Propst  Rudolf  verhinderten,  den  Bann  gegen  Otto  IV.  zu  verlesen.  Vgl.  HofTmann  in  den  Mit. 
teiluiigen  der  Gesellschaft  zur  Erhaltung  der  Denkmäler  im  Elsaß  NE.  XX,  78  ff.  und  Hampo  in  der  Zeit- 
schrift für  die  Gesch.  des  Oberrheins.  Jieue  Eolgo  XX.  i:i  IT.  nach  dem  Brief  im  Reg.  Innocenlii  111..  XVI. 
24.  Rom   121:?  April  ll  (MIgiie,  l'atrol.  Lal.  210,  812). 

ä)  tjber  die  Zusaminenselzuiig  des  Jaliresberichtcs  von  1212  vgl.  unten  S.  8:t  und  in  Kap.  III,  *»  I, 

')  S.  84;  hier  wird  Heinrich  (VII.)  Küuig  genannt;  seine  Wahl  fand  erst   122(1  stall. 

')  Vgl.  die  Anmerkungen  der  A\isgabe;  ich  hebe  hier  nur  besonders  (^harakterislischea  hervor. 

")  Vgl.  a.  ä.  0.  S.  87.  ■)  A.  a.  O.  S.  Sil. 

")  Auch  Schulte  a.  a.  O.  V,  S.  .">:!.'>  hat  schon  diesen  „allgemeinen  IMiarakter  der  (Juelle,  ilie  in  den 
rillercii  .lahrg/iiigeii  au  Entstellungen,  Eehlern  u.  s.  w.  nicht  arm  ist",  erkannt.  Nur  dadurcli.  daß  er  dm 
Unterschied  der  Berichte  von  120'.(  -1212  von  den  sp.UcnMi  niclil  -ali  uuil  die  Cilsur  wir  Hiiliuier  /ii  IJns 
anuahm,  verschloß  er  sich  den   Weg. 


64^ 


§  2.     Die  Aimaleii  von  1015—1200. 

Wir  übei'sciiauen  die  Ciuoiiik  in  iluer  Einheit  von  631  -1212.  Sie  scheint  das 
Werk  weniger  Jahre,  die  Leistung  eines  Mannes,  der  sie  um  1210  zusammenstellte.  Wir 
kennen  die  Hilfsmittel,  aus  denen  er  ihren  umfangreichen  ersten  Teil  geschöpft  hat;  aber 
nur  bis  zum  Jahre  1155  vermochten  wir  sie  anzugeben.  Von  hier  an  beginnen  die  selb- 
ständigen annalislischen  Nachrichten,  auf  die  das  Ansehen  der  Quelle  sich  gründet.  Stammen 
sie  von  dem  Chronisten  selbst,  und  hat  er  sie  als  Erzeugnis  eigener  Arbeit  der  vorangehen- 
den Kompilation  angehängt?  oder  bestanden  die  Annalen,  die  wir  jetzt  nur  in  der  Ver- 
bindung mit  der  Chronik  besitzen,  einmal  gesondert  als  selbständiges  Werk,  und  hat  der 
Chronist  sie  etwa  wie  die  Schriften  Bernolds  und  Otto's  von  Freising  in  seine  Darstellung 
übernommen? 

Diese  Frage  aufzuwerfen  und  ihre  Lösung  zu  suchen,  zwingen  die  vortrefflichen 
Beobachtungen  unserer  Vorgänger  über  den  Charakter,  den  die  Jahrbücher  etwa  seit  1180 
tragen.  „Von  diesem  Jahre  an  bis  1201  darf  man  sie  unzweifelhaft  zu  den  besten  und 
schönsten  rechnen,  die  wir  über  diese  Zeit  besitzen";  sie  zeigen  „im  allgemeinen  das  Ge- 
präge gleichzeitiger  Aufzeichnung" ')  „Ihr  Verfasser  scheint  gegenwärtig  gewesen  zu  sein, 
als  1187  zu  Straßburg  das  Kreuz  gepredigt  wurde,  und  aN  1194  am  12.  Mai  Heinrich  VL 
aus  der  Burg  Trifels  auszog,  um  Apulien  und  Sizilien  zu  erobern"  2).  „Es  beginnt  ferner 
mit  1181  eine  fortlaufende  Reihe  von  Preis-  und  Wetternachrichten  ä),  die  .  .  .  unmöglich 
nur  im  Gedächtnisse  festgehalten  worden  sind  .  .  .  Ebenso  war  der  Verfasser  bei  dem 
Aufbruch  des  Heeres  von  Hagenau  1189  April  16  zugegen"*).  So  kommen  alle  darin  überein, 
daß  die  Annalen  —  die  von  1155  an  auf  den  Auszug  der  Gesta  Friderici  folgen  —  etwa 
seit  1181  ungefähr  gleichzeitig  mit  den  Ereignissen  entstanden  sind.  Wir  werden  behaup- 
ten dürfen,  daß  die  Worte  zu  1189  unmittelbar  unter  dem  Eindruck  der  Kreuzzugsbewe- 
gung geschrieben  sind=):  „am  15.  April  begannen  die  Unsern  den  glückseligsten  Zug,  und 
der  Kaiser  brach  von  Hagenau  auf;  mit  ihm  die  folgenden  Fürsten,  soweit  wir  sie 
kennen".  „Den  glückseligsten  Zug"  —  so  vermochte  niemand  die  dritte  Kreuzfahrt  zu 
nennen,  der  den  Tod  Kaiser  Friedrichs  am  10.  Juni  1190  und  das  traurige  Schicksal  des 
deutschen  Heeres  erfahren  hatte.  Vor  1191  ist  dieser  Teil  der  Annalen  bereits  verfaßt, 
indeß  die  Chronik  erst  um  1210  angelegt  wurde! 

Demnach  haben  die  Annalen  als  eine  besondere  Quelle  ihr  Dasein  genossen,  lang 
ehe  sie  um  1210  in  die  Chronik  aufgenommen  worden  sind.  „Ich  möchte  diese  Gruppe 
von  Nachrichten"  (von  1180  an)  „für  eine  verlorene  elsässische  Quelle  halten,  die  unser 
.  .  Chronist  fast  vollständig  in  sein  Werk  aufgenommen  hat.  .  .  .  Für  die  Zeit  von  1180 
— 1202  besitzen  wir  in  unserm  Chronisten  nur  einen  Kompilator,  der,  wie  er  für  die  Irühere 
Zeit  die  Legenda  Caroli  mit  Einhard,  den  Bernold  mit  Otto  von  Freising  verarbeitet  hat, 
so  auch  hier  jenen  verloren  gegangenen  Schriftsteller,  der  die  Ereignisse  des  endentlen 
zwölften  Jahrhunderts  aus  unmittelbarer  Anschauung  niedergeschrieben  haben  muß",  uns 
wiedergibt*^). 


')  Wilinans,  Archiv  XI,  12.5.  •')  Bölimer,  Fontes  III,  p.  XXVI. 

■•"j  Zu  1181.  1182,  11S4.,  1186,  1187.  ■•)  Schulte  a.  a.  O.  V,  531. 

■■)  Schulausgalie  S.  60:  .nostrates  illud  felicissimum  iter  arripuerunt.' 

' )  W^ilmans  im  Archiv  XI,  lü.5  f.  Diese  Bemerkung  gehört  mit  zu  dem  Besten,  was  über  die  „Mar- 
bacher"  Annalen  gesagt  worden  ist,  und  macht  dem  Scharfblick  von  Wilmans  hohe  Ehre.  —  Ich  habe  hier 
und  schon  vorher  die  guten  Darlegungen  der  früheren  Forscher  im  Wortlaut  gegeben,  damit'  jedermann 
sehe,  wie  sie  langst  im  stände  gewesen  wären,  das  Problem  der  Annales  Marbacenses  zu  lösen,  —  wenn 
sie  nicht  Grandidicrs  Machwerk  betrogen  hätte ! 


65 

Mit  aller  wünschenswerten  Klarheit  liegen  in  der  Chronik  schon  seit  1155  diese 
selbständigen  Jahrbücher  vor  uns,  —  bis  sie  mit  dem  Jahre  1200  jäh  abbreclien').  Der 
Bericht  zu  1:201  ist  eine  wirre  Übersicht  über  die  Regierung  König  l'hilipps,  die  erst  nach 
12:20  zusammengefalit  wurde');  die  Schilderung  zum  Jahre  120.H  ist  zwar  sachlich  wertvoll, 
zeigt  aber  durch  die  Hinweise  auf  Kn-ignisse  von  1211  und  1213  iinx- spätere  Niederschrift-'). 
Erst  mit  1209  beginiil  wieder  die  knappe  Fassung  eines  zeitgenössischen  Annalisten:  des 
Mannes,  der  am  1210  die  Chronik  zusammengestellt  und  sie  bis  1212  fortgesetzt  hat  Durch 
die  Erzählung  über  die  Wahl  Heinrichs  von  Veringen  zum  Straljburger  Bischof  im  Jahre  1202 
und  seine  Weihe  im  Jahre  1207  hat  der  Chronist  künstlich  über  die  Lücke  zwischen  den 
Jahren  1200  und  1208*),  also  über  die  Zeit  Phihpps  von. Schwaben,  liinweggeführt. 

Wie  wir  von  der  Chronik  bis  1212  die  Fortsetzung  trennten,  so  dürfen  wir  jetzt 
inneihalb  des  Werkes  eine  annalistische  Quelle  auslösen,  die  zunächst  von  1155  an  zu 
Tage  liegt  und  die  etwa  von  1181  bis  zum  Jahre  1200  ungefähr  gleiciizeitig  den  Ereig- 
nissen folgt. 

Gewiß  werden  jetzt  nachdenkliche  Leser  fragen,  ob  denn  die  verlorenen,  in 
der  Chronik  untergetauchten  Annalen  nicht  etwa  ein  früheres  W^erk  und  das  geistige  Eigen- 
tum des  Chronisten  seien,  der  seine  zeitgeschichtliche  Arbeit  um  1210  in  der  Chronik  ver- 
wertete. Ich  mache  sie  darauf  aufmerksam,  daß  der  Annalist  ein  treuer  Anhänger  der 
Staufer  war,  der  sogar  im  letzten  Kampfe  Friedrichs  I.  mit  der  Kurie  scharf  gegen  l'apsl 
Urban  Stellung  genommen  hat'^),  daß  er  im  Thronstreite  sich  zurückhielt  und  nach  den 
Krönungen  beiden  Fürsten  den  Königstitel  gewährte^);  der  Chronist  hingegen  ist  weifisch 
gesinnt,  weigert  Philipp  selbst  nach  dem  Tode  die  königlichen  Ehren'),  steht  im  Zwange 
der  kirchlichen  Anschauungen  und  erkennt  das  Recht  des  Papstes  an,  Otto  IV.  zu  bannen"*). 
Ebenso  entschieden  wie  der  politische^)  ist  der  Gegensatz  der  lokalen  Interessen,  in  denen 
die  beiden  Persönliclikeiten  aufgewachsen  sind. 

Wir  erinnern  uns  hier  an  die  Schwierigkeiten '"),  welche  die  auseinanderstrebenden 
Nachrichten  des  Werkes  bereitet  haben.  Durcli  seine  Zergliederung  werden  sie  beseitigt  \ 
denn  jetzt  wird  es  klar,  daß  unter  den  verschiedenen  Verfassern  der  eine  diesen,  der  an- 
dere jenen  Kirchen  seine  Teilnahme  zugewendet  hat;  indem  wir  die  Stätten  sondern,  zu 
denen  wir  in  buntem  Wechsel  geführt  werden,  lösen  wir  zugleich  die  einzelnen  Bestand- 
teile des  Werkes. 

Schon  früher  haben  uns  äußere  Kriterien  das  Recht  gegeben,  alle  auf  Neubin-g 
weisenden  Nachrichten  als  Zusätze  letzter  Hand  in  unserm  Jenenser  Codex  auszuscheiden")- 
Die  Chronik  von  1210  enthält  nichts  von  ihnen;  sie  hat  mit  Neuburg  und  den  Cisterciensirn 
nicht  das  mindeste  zu  schaffen.  Wohl  aber  sind  in  ihr  die  Berichte  vereinigt,  die  uns 
einerseits  zum  Orden  des  hl.  Augustin  nach  Marbach,  Schwarzenthann,  llohenburg  und  in 
die  Basler  Diöcese  weisen,  andererseits  die  Bischöfe  und  das  Münster  zu  Straßburg  in  den 


')  Vgl.  Scliulausgabe  S.  76.  —  Über  die  Abgrenzungen  im  einzelnen  wird  unten  S.  7:Jf.  gi-hiindell. 
—   Von  den  Neuburger  Zusiltzen  m  1109  und  1207  (vgl.  oben  S.  !>ä  f.)  ist  nätürlicb  ganz  abzusehen. 

')  Vgl.  S.  77,  N.  7.  ^  '  " 

5)  Vgl.  S.  78,  N.  7;  S.  79,  N.  6;  .S.  80,  Z.  18  d'. 

')  Uenn  in  dem  jetzigen  Jahresbericbt  zu  1208  stecken  I'u-ste  einer  kui-zen  annalistischon  Noiiz 
des  Chronisten,  der  den  Tod  Tliilipps  und  die  Neuwahl  Ütto's  aul'genoniinen  halle.  Vgl.  Sehnlausgal)e  S.  78. 
N.  a  und  S.  80,  N.  a  sowie  unten  S.  82.  ')  Schulausgabe  S.  r»!,  Z.  18  IV.  zu  118(5. 

")  S.  73  f.  zu  1198,  1199.  ')  Vgl.  oben  S.  62. 

")  S.  81  zu  1210:  ,et  ob  hoc  nieritani  excommunicationis  sententiani   ineurril". 

»)  Etwa  niil  feiner  jisychologisclier  Molivierung  den  Wainlel  der  .•\nsehauuugen  in  dem  einen 
Manne  zu  erklären,  —  davor  warnt  das  Heispiel  der  EkkohardforsilMing.  «o  alle  Kuiisl  iler  Si  eleiikitnder 
durch  die  Entdeckung  Eruloll's  von  Michelsberg  zu  nichte  geworden  i-l. 

'»)  Vgl.  oben  S.  52  f.  ' ')  Vgl.  oben  S.  56  f. 

II.  H  I  n  <;  ti ,  Diu  CIsHsHiscIiuii  AnuukM  der  .Staurei-/.uil.  <) 


66 

Vordergrund  rücken.  Schnell  überzeugen  wir  uns,  daß  dem  Verfasser  der  Chronik  die 
Neigung  zu  den  Augustinerstiftern  die  Feder  geführt  hat.  Aufmerksam  hat  er  aus  Bernoki 
diejenigen  Nachrichten  ausgezogen,  deren  Gedächtnis  den  Augustinern  teuer  war,  und  sie 
aus  seiner  Kenntnis  ergänzt •). 

So  würden  wir  der  Reichsgeschichte  aus  der  letzten  Zeit  Friedrichs  I.  und  Hein- 
richs VI.,  in  der  wir  die  kostbarste  zeitgenössische  Quelle  der  Chronik  aufdeckten,  als  ihr 
Eigengut  alle  die  Berichte  zusprechen,  die  von  den  Bischöfen  und  Kirchen  Straßburgs  han- 
deln.   Straßburg  würde  die  Heimat  der  Jahrbücher  bis  1200  sein^). 

Auch  für  die  Quellenkritik  gibt  es  Wahrheiten,  die  —  so  lange  sie  vorher  unbe- 
achtet blieben  —  einmal  bemerkt,  sich  sogleich  sieghaft  in  uns  durchsetzen.  Die  Wahr- 
nehmung, daß  der  Chronik  von  1210  Straßburger  Reichsannalen  bis  1200  zu  Grunde  liegen, 
erhellt  das  Dunkel,  das  über  den  Anfängen  des  Werkes  liegt.  Sofort  hebt  sich  uns  deut- 
lich das  Eigentum  der  Annalen  von  dem  Hintergrunde  der  Chronik  ab;  und  wir  begreifen 
überrascht,  daß  sie  keineswegs  erst  zu  1155  an  die  Auszüge  aus  den  Gesta  Friderici  an- 
schließen, sondern  daß  sie  längst  mit  ihnen  und  schon  vorher  mit  der  Chronik  Bernolds 
zu  einheitlicher  Erzählung  verschmolzen  waren.  Indem  wir  sie  über  das  .Jahr  1155  zurück- 
verfolgen, stoßen  wir  auf  annalistische  Notizen,  die  sich  scharf  gegen  die  andern  in  diesem 
Teil  der  Chronik  abgeschriebenen  Quellen s)  abgrenzen  und  durch  ihre  gemeinsame  Be- 
ziehung auf  Straßburg  zur  Einheit  zusammenschließen.  Der  Wechsel  der  Bischöfe'),  ein- 
zelne Ereignisse,  an  denen  sie  Anteil  hatten'*),  die  wiederholten  Brände  des  Münsters^), 
leiten  uns  bis  zum  Beginne  des  12.  Jahrhunderts  zurück,  wo  jetzt  zum  Jahr  1100  in  der 
Chronik  die  letzten  Worte  Bernolds  über  den  Tod  Bischof  Otto's  eng  an  den  Bericht  der 
verlorenen  Annalen  über  die  Nachfolge  Balduins  geknüpft  sind.  Für  das  11.  Jahrhundert 
heben  sich  nur  noch  die  Einträge  über  die  Bischofswechsel  in  stereotyp  gleicher  Fassung, 
heraus'),  bis  wir  an  den  Anfang  der  ganzen  Reihe  annaUstischer  Nachrichten  —  die  nicht 
aus  Bernold  oder  andern  uns  bekannten  Quellen  entlelmt  sind  —  zu  jenem  Satze  gelangen, 
der  charakteristisch  die  verlorene  Schrift  eröffnet  hat: 

Anno  Domini  MXV.     Monasteriuip   sauete   Marie   in  Argentina   surgit    prinio   a   fiinda- 
tione  sua. 

Soweit  wir  zurückblicken,  die  vorangehenden  Abschnitte  der  Chronik  von  1210 
enthalten  in  dem  ganzen  Zeitraum  von  631—1014  überhaupt  keine  einzige  selbständige  an- 
nalistische Notiz»).  Erst  mit  dem  Jahre  1015  und  einem  für  die  Straßburger  Kirche  denk- 
würdigen Datum  heben  sie  an;  erst  von  hier  beginnt,  zuerst  mit  dem  Jahre  1028,  der 
regelmäßige  Bericht  über  die  Folge  der  Bischöfe.  Unmittelbar  darauf  wird  zu  1031  die 
Weihe  von  S.  Thomas  und  die  Gründung  von  S.  Peter  in  der  elsässischen  Hauptstadt  ein- 
gezeichnet; wir  athmen  Straßburger  Luft. 


I)  Vgl.  Schulausgabe  S.  37  zu  1090  über  Manegold  ;  zu  1092  über  Ulrich  von  Passau;  S.  38  zu 
1094  über  Marbaeh;  S.  39  zu  1096  über  die  Synode  von  Tours  (hierüber  schon  Wilmans  im  Archiv  XI,  130). 

ä)  Hiermit  kommen  die  Vermutungen  Böhmers  (Fontes  11,  S.  XIV)  und  Hegels  (Straßburger  Chro- 
niken I,  5-2)  wieder  zu  einem  gewissen  Recht.  —  Auch  Grandidiers  FälsJiung  hat  hierin  —  wenn  auch 
nicht  ilire  Rechtfertigung  —  so  doch  ihre  wissenschaftliche  Begründung.    (Vgl.  oben  S.  24  f.) 

3)  Die  Chronik  Bernolds,  die  Gesta  Friderici,  die  Marbacher  und  die  Hohenburger  Notizen,  die 
Neuburger  Zusätze. 

')  Zu  1123,  1131,  1141.  ')  Zu  1122,  1136. 

«)  Zu  1136,  1140,  1150.  —  Der  4.  Brand  Ist  zu  1176  mit  gleichen  Worten  eingetragen. 

')  Zu  1028,  1047,  106.5,  1079,  1084. 

«)  Die  Einträge  zu  673  (Schulausgabe  S.  2)  über  Arbogast  und  Florenlius  weichen  schon  durch 
ihre  Fassung  ab  und  sind  —  wie  andere  Sätze  der  Chronik  von  1210  —  Lektionen  über  das  Lehen  der 
Heiligen  entnommen;  die  beiden  heiligen  Straßburger  Bischöfe  wurden  in  der  ganzen  Diöcese  verehrt. 


67 

Wir  stehen  am  Ende  der  Aufgabe,  die  uns  zunächst  gegeben  war:  das  GeschichLs- 
w(Mk  der  Jenonser  Handscliril't  Hegt  in  seinen  Bestandteilen  vor  uns.  .Mit  ihrer  Neuburger 
Herkunft  schieden  alle  iN'euburger  Nachrichten  für  unser  Urteil  aus;  wir  lösten  von  seinem 
Kerne  die  Fortsetzung  von  H 13  —  1238  ab;  es  stellte  sich  uns  dar  als  eine  Chronik  von 
631  —  1212,  die  um  1210  von  einem  Augustinerciiorlierrn  des  Elsasses  verfaßt  wurde. 
Indessen  nicht  ihr  gehören  die  zeitgenössischen  Annalen  zu  eigen,  die  ihr  für  die  Geschichte 
Friedrichs  1.  und  Heinrichs  VI.  den  Wert  verleihen:  in  die  Chronik  sind,  verbunden  mit 
ihren  anderen  uns  bekannten  Quellen,  Straßburger  .lahrbücher  von  1015-1200  aufgenom- 
men und  nur  durch  sie  uns  überliefert. 

Wir  sind  die  Stufen  der  Entwickelung  zurückgeschritten,  und  von  den  sogenannten 
Annales  Marbacenses  des  Codex  lenensis  sind  wir  bis  zu  ihrer  zeitgeschichtlichen  Grund- 
lage gedrungen.  Jetzt  heißt  es,  die  Erkenntnis,  die  aus  den  hervorstechenden  Merkmalen 
abgeleitet  wurde,  zu  begründen  und  zu  sichern;  es  kommt  darauf  an.  den  Umfang  der  von 
uns  erschlossenen  Quellen  gegen  einander  zu  begrenzen  und  den  Ursprung  jeder  einzelnen 
zu  erklären;  es  wird  gelten,  aus  seinen  Elementen  das  Gesamtwerk  in  seinem  allmählichen 
Werden  vor  unsern  Augen  wieder  erstehen  zu  lassen. 


Kapitel  III. 
Syntliesis.     Der  Aufbau  des  Gesamtwerks. 

§  1.     Die  Aunales  imperiales  Argeutiuenses. 

Den  Straßburger  Reichsannalen  gebührt  die  Ehre,  als  die  bedeutendste  Erzählung 
staufischer  Zeitgeschichte  im  Elsaß  gerühmt  zu  werden. 

I.  Wir  versuchen,  den  Bestand  der  Jahrbücher  aus  der  Chronik  herauszuschälen, 
die  allein  sie  uns  bewahrt  hat.  Mit  dem  Jahre  1181  beginnen,  wie  wir  sahen  i).  die  Zeichen, 
aus  denen  wir  gewohnt  sind,  in  mittelalterlichen  Schriften  auf  zeitgenössische  Abfassung 
zu  schließen.  Doch  erst  seit  dem  Jahre  1184  tragen  die  Berichte  in  der  Chronik  den  gleich- 
artigen, durch  nichts  gestörten  Charakter  fortlaufender  Annalen  und  bewahren  ihn  bis  zum 
Jahre  1199.     Wie  war  der  Zustand  der  Jahrbücher  für  die  Zeit  von   1015—1183? 

Um  eine  sichere  Antwort  zu  gewinnen,  wenden  wir  uns  zweckmäßig  zunächst  nur 
zu  dem  älteren  Teile  von  1015 — 11522),  der  in  der  Chronik  von  1210  mit  Bernold  und  den 
Gesta  Friderici  zusammengearbeitet  wurde.  Wir  lassen  natürlich  alle  Berichte  bei  Seite, 
die  auf  diese  beiden  zurückgehen 3);  wir  sehen  ab  von  den  zahlreichen  Notizen  von  1090  bis 
1 1 37,  die  offenkundig  aus  einem  der  oberelsässischen  Augustinerstifter  Marbach,  Schwarzen- 
thann  oder  aus  Hohenburg  herstammen;  wir  sammeln  nur,  was  nach  all  diesen  notwen- 
digen Abzügen  aus  der  Chronik  von  1210  an  annalistischen  Nachrichten  übrig  bleibt*). 

Bis  zum  Ende  des  11.  Jaluhmiderts  beschränken  sie  sich  auf  die  schon  bespro- 
chenen Einträge^)  zu  1015  und  1031  über  die  Straßburger  Kirchen  und  auf  den  Wechsel  der 


')  Vgl.  oben  S.  6*. 

•)  Wilnians  hiirtc  liior  mit  dorn  Pclitdiiak  auf;  V(:l.  olicn  S.  (W.  N  C.  Ich  sehe  auch  den  Bericht 
zu  1159  als  Kntluiinuiip  aus  den  Gesta  an;  vjil.  unten  S.  70. 

')  Als  ausgeschieden  sind  von  vornherein  die  Neuburger  Zusiltze  zu  1000,  1I:W  anzusehen. 

*)  Sie  sind  in  der  Schulausgabe  durch  Corpusdruck  hervorgehoben.  Die-er  bringt  also  von  lOl.'i 
bis  1200  den  Text  der  Annales  imperiales  Argenlinenses  zum  Ausdruck.  Die  Corpus  gedruckten.  alKT 
in  eckige  Klammer  fin  dieser  Weisel  eingeschlossenen  Stellen  lie/iichiien  die  Neuburger  Zusätze. 

")  Vgl.  oben  S.  615  und  N.  7. 


68 

Bischöfe  seit  1028 1);  aber  im  12.  Jahrhundert  wachsen  sie  beträchtlich  an.  Die  Bischofs- 
liste wird  nacli  dem  gleichen  knappen  Schema  fortgesetzt,  ein  jeder  Brand  des  Münsters 
verzeichnet^).  Wir  erfahren  von  dem  Kampfe  Bischof  Gebhards  mit  Herzog  Friedrich  II. 
von  Schwaben  zu  1136  und  von  der  Ermordung  Bertholds  II.  von  Zähringen,  an  der  Bischof 
Cuno  nicht  unbeteiligt  war^).  Wenn  zu  1150  mit  der  Notiz  über  den  Münsterbrand  eine 
Meldung  über  den  kalten  Winter  verknüpft  wird,  so  nimmt  uns  auch  der  Wetterbericht  zu 
1143  nicht  Wunder,  und  das  Nebeneinander  der  Sonnenfinsternis  von  1133  und  der  Kaiser- 
krönung Lothars  zeigt,  daß  die  Annalen  schon  hier  und  bei  dem  Tode  der  Herrscher  zu 
1138  und  1152  wenigstens  die  wichtigsten  äußeren  Ereignisse  der  Reichsgeschichte  berück- 
sichtigt haben.  Wir  möchten  deshalb  sogar  vermuten,  daß  sie  mit  der  gleichen  Kürze  zu 
1106  und  1125  über  das  Ende  Heinrichs  IV.  und  seines  Sohnes  berichteten*),  —  wenn  nicht 
üljerhaupt  schon  seit  1015  die  Reihe  der  Herrscher  in  den  Reichsannalen  eingetragen  war: 
jetzt  wären  diese  Notizen  überall  durch  die  Auszüge  aus  Bernold  und  Otto  verdrängt;  nur 
noch  die  Jahreszahlen  zu  1106  und  1125,  die  der  Chronist  in  den  Gesta  Friderici  nicht 
fand,  werden  hier  aus  den  Annales  imperiales  Argentinenses  entnommen  sein.  Auch  sonst 
werden  solche  Verschiebungen  stattgefunden  haben=).  Ich  wüßte  kaum,  woher  der  Chronist 
von  1210  den  Ort  Haslach,  an  dem  Graf  Hugo  von  Egisheim  durch  Knechte  des  Bischofs 
Otto  im  Jahre  1089  getötet  wurde,  kennen  gelernt  haf^),  wenn  nicht  aus  den  Straßburger 
Jahrbüchern').  Schließlich  legt  die  Erwähnung  des  zweiten  Kreuzzugs  zu  1148  den  Gedanken 
nahe,  daß  der  Annalist  auch  schon  der  ersten  Kreuzfahrt  gedachte;  da  die  Chronik«)  zu 
den  Jahren  1095  und  1099  nicht  wie  sonst  wörtlich  aus  Bernold  abgeschrieben,  sondern 
andere  Mitteilungen  über  den  Kreuzzug  mit  seiner  Erzählung  verbunden  hat,  trage  ich 
kein  Bedenken,  auch  diese  kurzen  Sätze  ^)  über  die  Teilnehmer  an  der  Kreuzfahrt  zu  1096 
und  die  Einnahme  Jerusalems  zu  1099  für  die  Reichsannalen'")  in  Anspruch  zu  nehmen"). 

Die  strengst  annalistische  Form,  welche  die  Jahrbücher  von  1184  an  bewahren, 
eignet  auch  ihren  Anfängen  von  1015 — 1152.  Wir  werden  sie  deshalb  auch  für  die  da- 
zwischenliegenden Berichte  von  1155 — 1183  postulieren,  und  wirklich  ist  sie  überall  streng 
innegehalten;  nur  zu  1180  und  1183  fallen  zwei  Erzählungen  vollständig  aus  dem  Rahmen 
heraus. 

Unter  dem  Jahre  1180  gibt  die  Heerfahrt  Friedrichs  I.  gegen  Heinrich  den  Löwen 
Veranlassung,  über  die  Ursachen  des  Zuges  zu  berichten '-).  Wir  hören,  daß  der  Kaiser 
einstmals   den  Herzog   um  Hilfstruppen   in  Italien   gebeten   habe;   Heinrich,    der  früheren 


')  Der  Tod  Bischof  Theobalds  ist  sicher  verlielirt  zu  1084  eingetragen  (vgl.  Schulausgabe  S.  33). 
Voran  gehen  Auszüge  aus  Bernolds  Bericht  zu  1084.  Es  folgen  andere  aus  seinem  Bericht  zu  1083.  Mög- 
lich ist  daher  ein  Irrtum  des  Chronisten,  der  eine  Nachricht  der  Ann.  Argentinenses  zu  1083  falsch  durch 
,Eodem  anno'  unter  1084  eingereiht  hatte. 

»)  Vgl.  oben  S.  6G,  N.  6. 

')  Zu  1122.  —  Vgl.  Heyck,  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen  S.  243. 

■•)  Vgl.  Schulausgabe  S.  40  f. 

■'■)  Wo  der  Chronist  Bernold  oder  den  Gesta  Friderici  folgte  und  die  Reichsannalen  bei  Seite  ließ, 
ist  ihre  Spur  ganz  verloren. 

")  Die  Angabe  (Schulausgabe  S.  3C)  ist  vi'egen  des  Petitdruckes  in  den  MG.  SS.  XVII  (der  aucli 
sonst  manche  Versäumnis  verschuldet  hat)  nie  beachtet  worden. 

')  Man  wird  den  Eintrag  von  1122  zum  Vergleich  heranziehen. 

«)  Schulausgabe  S.  38  f. 

°)  Ihre  Fassung  ist  mit  dieser  Zuweisung  durchaus  vereinbar. 

'<>)  Deren  besonderes  Interesse  für  die  Kreuzzüge  wir  (vgl.  unt.  .S  .78)  noch  kennen  lernen  werden. 

")  Die  Notiz  über  die  Translation  des  heil.  Nikolaus  zu  1087  (S.  3-5)  gehört  sicher  erst  der  Ciironik 
an,  die  schon  zu  668  über  sein  Leben  gesprochen  hat.  Zweifel  bleiben  nur  über  die  Zuweisung  der  Einträge 
über  die  Hungersnot  zu  1100  und  das  Erdbeben  zu  1107  (Schulausgabe  S.  40,  N.  1).    Vgl.  darüber  S.  187. 

'-)  Schulausgabe  S.  .52:  ,Causa  belli  huius  hec  fuit.    Imperatore  aliquando  in  Ytalia  niauente  .  .  .  '. 


69 

Verluste  eingedenk,  die  er  vor  Cremu  und  Mailand  (1 159— 1  Uil)  erlitt,  forderte  zum  Lohne 
Goslar  —  das  ihm  Friedrich  I.  entzogen  hatte')  —  zu  Lehen  und  weigerte,  als  es  der 
Kaiser  ihm  versagte,  die  llille.  Darum  überzog  ihn  Friedrich  mit  Krieg  und  gab  das  iier- 
zogtuni  Baiern  an  Otto  von  VVittelsbach  und  Sachsen  an  Graf  Bernhard  von  Anhalt^).  — 
Offenbar  hat  der  Berichterstatter  von  den  Vorgängen  nur  eine  sehr  unbestimmte  Vorstel- 
lung; insbesondere  ist  ihm  die  Zeit  der  italienischen  Kämpfe,  für  die  man  der  Hilfe  Hein- 
richs bedurfte,  sehr  unklar.  Es  ist  ausgeschlossen,  dali  der  Annalist,  der  schon  zu  1179 
über  das  Laterankonzil,  zu  1180  selbst  über  den  im  August  unternommenen  Zug  so  be- 
stinnnte  Angaben  macht,  dem  man  schon  von  llSl  an  nnmiltelbar  zeitgenössische  Auf- 
zeichnungen zuschreiben  will,  sich  über  die  lombardisclun  Kriege  der  .lahre  1174 — 1170 
wie  über  eine  ferne  Vergangenheit  so  unsicher  äußert,  daß  seine  Erzühlung  völlig  zeit- 
los erscheint.  Nirgends  ist  das  seine  Art.  Wir  sprechen  deshalb  den  Stral'jburger 
.lahrbüchern  den  Bericht  ab;  wer  ihn  einschob,  ahmte  sicherlich  erst  das  Beispiel  des 
Chronisten  nach,  der  mit  ganz  ahnlichen  Wendungen^)  größere  zusammenfassende  Ab- 
schnitte einleitet. 

Das  Gleiche  gilt  von  den  merkwürdigen  Erzählungen  über  das  Schisma,  die  Lom- 
bardenkämpfe Friedrichs  I.  und  die  Belagerung  von  Alessandria,  die  zu  1183  eingeschaltet 
sind^).  Sie  wurden  veranlaßt  durch  die  Nachricht  der  Reichsannalen,  daß  Friedrich  1.  zu 
Konstanz  für  die  Anerkennung  priesterlicher  Weihen  während  des  Schismas  eingetreten  sei 
und  gleichzeitig  dort  mit  den  Lombarden  verhandelte.  Die  Schuld  am  Kampfe  zwischen 
Kaisertum  und  Papsttum  wird  gewissen  Bischöfen  aufgebürdet,  die  dem  Kaiser  einredeten, 
daß  ihm  die  Entscheidung  bei  der  Papstwahl  zustehe.  Darauf  hin  habe  er  einen  Papst 
ernannt  und  die  deutschen  Bischöfe  gezwungen,  ihm  den  Treueid  zu  leisten,  den  nur 
wenige  weigerten.  Endlich  sei  vor  allem  durch  die  Bemühungen  eines  sächsischen  Bischofs 
Wichmann^)  der  Friede  mit  der  Kirche  wiederhergestellt  worden.  So  werden  Vorgänge 
aus  den  .Jahren  1159,  1165.  1177  und  phantastische  Motive  hier  in  eins  verschmolzen. 

Unverbunden  und  ohne  irgend  chronologische  Bestimmung  folgt  ein  ganz  allge- 
mein gehaltener  Satz  über  die  Kriege  Friedrichs  I.  in  der  Lombardei,  der,  so  wenig  wie 
das  Vorangehende,  dem  Tatsachensinn  des  Annalisten  entspricht.  Er  ist  nur  eingefügt, 
um  von  einer  Episode  der  Belagerung  von  Alessandria  erzählen  zu  können.  Nun  sind 
wir  darüber  unterrichtet,  daß  Boten  der  Neuburger  Cistercienser  Friedrich  I.  im  Winter 
1174/5  vor  Alessandria  aufgesucht  haben"');  und  daß  die  Erinnerung  daran  in  Neuburg 
lebendig  blieb;  wir  wissen  sogar,  daß  der  Schreiber  A  der  Neuburger  Handschrift  in  der 
von  ihm  mundirten  Fälschung  auf  den  Namen  Friedrichs  1.')  mit  jenem  Bittgesuch  die 
kaiserliche  Entscheidung  begründet:  ,Cura  essemus  in  Lombardia  in  obsidione  Alexandrine 
civitatis',  so  heißt  es  im  Context.  Niemand  wird  daher  zögern,  den  Bericht  über  die  Zerstö- 
rung des  Belagerungsinstruments  und  den  Ausfall  vor  Alessandria  einem  Neuburger  Mönche 
zuzuschreiben;   und    sehr   wahrscheinlich  werden   die   gleichartigen  Zusätze   zu  USÜ  über 


')  Giesebrecht,  Goschicliti;  «Ici-  dciilschen  Kaiserzeil  V,  777. 

•)  Bekanntlich  stimmt  der  Inhalt  dicsrr  Erziihlinig.  besonders  soweit  sie  Goslar  betrifft,  mit  der 
Fortsetzung  der  Chronik  Otto's  von  Freisinn  aus  S.  Blasien  überein  (cf.  Contiiuiatio  Sanblasiaiia  c.  -2:1.  Mtl. 
SS.  XX,  :{I5  und  c.  -ii,  S.  'Mf>).     Vgl.  hierzu  auch  initen  Beilage  III. 

')  Vgl.  1125  (Schulausgabe  S.  i'3,  Z.  7):  ,Quod  Lothario  regno  datum  l'uit  .  .  ..  liec  causa  fuif; 
1152  (S.  46.  Z.  11):     ,Quod  unaniniitcr  principes  Fridericum  .  .  elegerunt,  hec  causa  l'uit-. 

*)  A.  a.  0.  S.  i)'-i:     ,Huius  execrabilis  et  horrende  (I)  scismatis  causa  hcc  fuit". 

')  Auch  seiner  gedenkt  die  Coiitinuatio  Sanblasiana  c.  2.'t  (MG.  ."^S.  XX,  :llfi). 

«)  Diese  Tatsache  ist  der  gefillscliteu  Urkunde  von  11S7  Juli  \i  (Stumpf  Reg.  H70)  unbedeuklieli 
zu  entnehmen.  Schulte,  der  das  Diplom  noch  für  echt  liiilt,  hat  auf  den  Zusammenhang  der  Urkunde  mit 
dem  Bericht  von  1183  aufmerksam  gemacht  (a.  a.  0.  V,  5:12). 

')  Vgl.  oben  S.  56. 


70 

Heinrich  den  Löwen  und  zu  liS3  über  das  Schisma,  die  unter  keinen  Umständen  dem 
Annalisten  angehören,  gleichlalls  besser  erst  als  Nenburger  Nacliträge  denn  als  Einschub 
des  Chronisten  betrachtet^). 

Auch  nachdem  die  Abschnitte,  die  sich  dem  Gefüge  der  Annalen  nicht  anpaßten, 
daraus  entfernt  sind,  bleiben  für  denselben  Zeitraum  von  1155 — 1183  einige  Notizen  der 
Chronik  übrig^),  die  wir  nicht  wohl  den  Straßburger  Jahrbüchern  einordnen  werden.  Wir 
tilgen  1180  die  Meldung  über  die  Weihe  von  Niedermünster;  wir  streichen  zu  1183  die  Er- 
wähnung des  Anteils,  den  die  Marbacher  und  ihr  Propst  Bernhard  an  dem  Konstanzer  Ab- 
kommen über  die  Weihen  hatten  3). 

Von  dem  Tod  des  Bischofs  Olto  von  Freising*)  und  der  Nachfolge  Alberts  wußte 
der  Straßburger  Annalist  gewiß  nichts  Bestimmtes;  daß  der  Chronist  ihn  aus  den  Gesta 
Friderici,  die  er  so  eifrig  benutzte,  einschaltete,  ist  erklärlich;  gewiß  entnahm  er  ihnen 
gleichzeitig  die  Meldung  vom  Tode  Hadrians  IV.  und  der  Erhebung  Alexanders  111.=)  Endlich 
möchte  ich  die  Notiz  über  den  Basler  Bischofswechsel  unter  dem  .Jahre  1162  aus  den  An- 
nalen hinausweisen,  weil  Ortlieb  erst  1164  starb");  zudem  folgt  ihr  zu  1170  unmittelbar 
die  andere  über  das  Martyrium  des  hl.  Thomas,  die  gewiß  auch  erst  dem  Chronisten  gehört'). 

Erst  jetzt  ist  der  Teil  von  1155—1183  von  allen  Zutaten  gesäubert,  die  Brücke 
zwischen  dem  Anfang  und  dem  Ende  der  Jahrbücher  ist  geschlagen,  und  wir  übersehen 
die  Annalen  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung  und  in  voller  Reinheit^)  von  1015  bis  zu  ihrem 
Abbrechen  im  Jalire  1200. 

II.  Wir  haben  bisher  uns  darauf  beschränkt,  im  Anschluß  an  frühere  Forscher 
auf  die  zeitgenössischen  Berichte  von  etwa  1181  an  aufmerksam  zu  machen.  Immerhin 
rühren   schon   die   genauen  Daten   über   das  3.  Laterankonzil'')  von  einem  Manne  her,  der 


')  Daß  die  drei  oben  besprochenen  Abschnitte  nicht  verschieden  zu  behandeln,  sondern  alle  drei 
gemeinsam  einem  Manne  —  das  kann  alsdann  nnr  ein  Neuburger  sein  —  zuzuweisen  sind,  wird  auch  die 
Stilvergleichung  beweisen.     Vgl.  hierüber  unten  §  3. 

2)  Wieder  scheidet  von  vornherein  die  Neuburger  Weihenotiz  von  II.IS  aus,  die  sich  schon  außer- 
lieh  als  Einschub  Ijennzeichnet,  vgl.  oben  S.  57,  N.  1. 

■')  Hier  schwankte  ich  lange.  Schließlich  entschied  für  mich  der  ausgesprochen  Straßburgische 
Ch.irakter  der  Reichsaunalen ;  da  aber  die  Marbacher  dort  erst  1226  ein  Kloster  erhielten  (vgl.  unten  S.  99), 
so  erscheint  es  mir  einfaciier.  den  Satz  —  der  von  einem  Augustiner  herrühren  muß  —  der  Chronik  von  1210 
zu  geben. 

')  Zu  1159;  vgl.  Schulausgabe  S.  .50,  N.  2. 

*)  Daher  wird  der  folgende  Satz :  .factum  est  scisma  inter  regnum  et  sacerdotium' sicherlich  schon 
dem  Annalisten  angehören,  ebenso  wie  der  entsprechende  Eintrag  zu  1177:  .facta  est  concordia  inter  reg- 
num et  sacerdotium';  dagegen  möchte  ich  die  anschließenden  etwa  synonymen  Worte:  ,et  scisma,  quod 
XVni  annis  steterat,  finem  accepit'  für  den  Chronisten  beanspruchen,  der  nach  dem  Tod  Heinrichs  IV.  zu 
1100  (Schulausgabe  S.  40,  Z.  14)  den  Gesta  Friderici  zufügte:  ,et  diutunium  scisma  finem  accepit'.  —  Die 
farblose  Redensart  .factum  est'  ist  diesem  Teil  der  Annalen  geläufig:  vgl.  1136,  1143,  1148,  11.50,  1162, 
1178,  1179.  —  Doch  hier  überall  sind  abweichende  Meinungen  möglich. 

')  Vgl.  Schulausgabe  S.  51,  N.  1. 

')  Daß  er  an  dem  hl.  Thomas  Anteil  nahm,  beweist  die  uneiwartete  Nenimng  bei  der  Vermählung 
Heinrichs  des  Löwen  mit  der  Tochter  König  Heinrichs  11.  ,a  quo  beatus  Thomas  Cantuariensis  passus  est' 
(zu  1152,  Schulausgabe  S.  48,  Z.  4).  —  Zu  1170  heißt  es:  , Beatus  Thomas  Cantuariensis  episcopus  marty- 
rium  est  passus'.  Die  anschließenden  Worle  über  die  Wunder  und  seine  Legende  hat  erst  der  Neuburger 
zugefügt;  vgl.  unten  §  4  und  über  die  ähnliche  Stelle  im  Chron.  Urspergense  in  Beilage  IV. 

")  Über  wenige  Zusätze  in  ihren  letzten  Jahren  und  über  ihren  Schluß  vgl.  unten  S.  74.  Darüber, 
daß  die  Annalen  ursprünglich  vollständiger  gewesen  sein  können,  als  sie  in  der  Chronik  erhalten  sind,  habe 
ich  vorher  (S.  CS)  gesprochen. 

^)  Schulausgabe  S.  51  :  .luchoatur  hoc  concilium  V.  Kai.  Marcii  et  lerminatum  est  circa  finem 
Aprilis'.    Vgl.  auch  1180:  ,circa  Augustum'. 


71 

den  Ereignissen  zeitlich  nirlit  fern  stand;  nnd  das  gewaltige  Anwachsen  des  Stoffes  mit 
dem  Jahre  1184  gegeuüber  den  kiuzeii.  üit  nur  wenige  Worte  entiialtenden  früheren 
Notizen')  berechtigt,  etwa  in  diesen  Jahren  den  Verfasser  der  Jahrbücher  an  sein  Werk 
gehen  zu  lassen. 

Während  wir  hiermit  an  ältere  Meinungen  aiiknüpfoii-),  wird  erst  für  uns,  die  wir 
die  Straßburger  Annalen  seit  1015  wiedergewonnen  haben,  die  Frage  möglich,  woher  denn 
der  Annalist  die  trefflichen  Nachrichten  aus  den  früheren  Jahrzehnten  des  12.  Jahrhunderts 
genommen  hat.  Die  Wetterberichte  von  1150  und  1143  oder  die  nach  Tag  und  Stunde 
aufgezeichnete  Sonnenfinsternis  von  1133  deuten  doch  auf  eine  schriftliche  Vorlage.  Wer 
schärfer  zusieht,  bemerkt  vielleicht  schon,  daß  etwa  mit  dem  Jahre  11S4  nicht  nur  der 
Umfang,  sondern  auch  der  Interessenkreis  der  Annalen  sich  geweitet  hat:  bis  dahin 
überwiegen  vollständig  die  Notizen,  die  Straßburg  und  das  Elsaß  angehen,  gegenüber  der 
Reichsgeschichte. 

Für  den  Abschnitt  von  1122 — 1152  haben  wir  diesen  lokalen  Charakter  bereits 
festgestellt^*) ;  er  ist  auch  dem  folgenden  bis  1179  so  durchaus  eigen,  daß  die  elsässischen 
Notizen  von  1122 — 1179,  mit  wenigen  allgemein  geschichtlichen  gemischt,  eine  geschlossene 
Reihe  bilden*).  Wie  die  Kaiserkrönung  Lothars  1133,  so  wird  hier  zu  1155  die  Erhebung 
Friedrichs  1.;  wie  der  2.  Kreuzzug  zu  1148,  so  1179  das  Konzil;  wie  1136  der  Kampf  zu 
Gugenheim,  so  werden  1162  die  Zerstörung  Horburgs  und  1176  das  Gefecht  bei  Logelheim 
aufgezeichnet;  den  drei  Münsterbränden  zu  1136,  1140,  1150  tritt  die  vierte  Feuersbrunst 
zu  1176  an  die  Seite^j.  Die  Nachrichten  über  die  Belagerungen  Mailands  und  Crema's 
finden  in  dieser  Umgebung  ihren  zureichenden  Grund  darin,  daß  Bischof  Burchard  von 
Straßburg")  selbst  vor  beiden  Städten  mit  dem  Kaiser  gelegen  hat').  Alles  leitet  darauf 
hin,  daß  der  Verfasser  der  reichsgeschichtlichen  Jahrbücher  bereits  eine  ältere  lokale  Quelle 
des  12.  Jahrhunderts  in  Straßburg  vorfand  und  sie  mit  seinem  größeren  Werke  fortsetzte. 

Diese  unerwartete  neue  Quelle,  die  in  den  reicheren  Annalen  versteckt  ruhte,  führt 
uns  endlich  zu  dem  wahren  Ursprung  der  Straßburger  Geschichtschreibung  zurück.  Sie  ist 
uns  zwar  nicht  vollkommen  erhalten,  aber  doch  auch  nicht  verloren.  Denn  indem  wir  ihre 
Nachrichten  zusammenstellen,  erkennen  wir,  daß  ein  großer  Teil  uns  längst  anderweit  ver- 
traut ist,  und  daß  unser  Auszug  aus  der  Chronik  gerade  die  Meldungen  von  1122 — 1179 
darbietet,  die  einerseits  mit  den  Annalengruppen  im  Codex  des  EUcnhard,  andererseits  mit  den 
Annales  Maurimonasterienses  verwandt  sind!  Die  Jahrbücher  des  unterelsässischen  Bene- 
diktinerklosters Maursmünster  bei  Zabern  stellen  sich  für  die  Jahre  1122 — 1179  in  der 
Hauptsache  als  eine  verkürzte  Überlieferung  eben  der  Quelle  dar,  welche  nach  unsern 
Forschungen   den  verborgensten  Keim   der   sogenannten  Annales  Marbacenses  ausmacht"). 


')  Erst  niiclKlcin  wir  die  Ziisütze  7.u  1180  und  1183  ausgeschaltet  haben,  wird  dieser  Sachverhalt 
deutlich.  Man  beachte  aucl\  die  Lücke  zwischen  den  Jahren  IIOS  und  117C;  erst  seitdem  hat  jedes  Jahr 
einen  Eintrag  erhalten.     Doch  vgl.  Teil  III,  Kap.  II,  §  2  ülier  die  Jahre  117:!,  1174. 

')  Sie  galten  allerdings  für  das  Gesamtwerk  der  Annnies  MarbaCenses. 

»)  Vgl.  oben  S.  GC.  N.  i-«. 

*)  Die  Jahre  IISO  — US:?  bilden  eine  Art  Übergang  zu  der  spilleren  mehr  rciclisgeschichlliehen 
Darstellung. 

')  Überall  sind  auch  die  Ausdrücke  gleich  oder  ganz  ilhnlich. 

")  Vgl.  Sch(li)nin,  Alsalia  diplomatica  1,  248  f.,  nr.  20!»,  :in2. 

')  Hierzu  kbnimt  noch  die  Nachricht  über  die  Ermordung  des  Erzbischofs  von  Mainz  zu  llfiO.  — 
Von  dem  Würzburger  Heiclislag  zu  11")7  und  dem  Ivaniid'  um  Girbaden  zu  11(12  spreche  ich  absichtlich 
hier  nicht.     Vgl.  über  sie  unten  S.  72  und  N.  4,  •"». 

")  Diese  Tatsache  ist  ein  neuer  Hcdeg.  daß  die  Zergliederung  der  .\nii.  .Marbaeeiises  uns  nicht  zu 
l'li.iiitasiegebilden,  sondern  zu  echliui,  bislier  verschfltleb'n  (Jucllen  geleitet  lial. 


7a^ 

Den  größeren  Straßburger  Jahrbüchern,  die  wir  aus  der  Chronik  von  1210  er- 
schlossen, den  Annalen  von  Maursmünster  und  denen  der  Ellenhardhandschrift  liegt  ge- 
meinsam bis  1179  dasselbe  kurzgefaßte  annalistische  Schriflchen  zu  Grunde').  Die  Einträge 
über  die  Brände  des  Münsters  lassen  den  Schreiber  im  Straßburger  Domstift  suchen.  Seine 
lokale  Bedeutung  gegenüber  den  reichsgeschichtlichen  Annalen  bis  1200  bringen  wir  zum 
Ausdruck,  wenn  wir  ihm  den  Namen  der  Straßburger  Münsterannalen,  Annales  monasterii 
Argentinensis,  beilegen  ^j. 

III.  Aus  den  Straßburger  Münsterannalen  und  einem  Katalog  der  Straßburger 
Bischöfe^)  ist  um  1180—1183  der  Anfang  der  größeren  Jahrbücher  komponiert  worden.  Nach 
eigener  Kenntnis  erweiterte  der  Verfasser  seine  Vorlagen  schon  zu  1157  über  den  Würz- 
burger Reichstag*),  zu  1162  über  die  Einnahme  Horburgs  und  den  Kampf  um  Girbaden^). 
Wahrscheinlich  fügte  er  den  Münsterannalen,  die  damals  wohl  1179  mit  einem  kurzen  Satz 
über  das  Konzil  schlössen«),  die  weiteren  Notizen  zu  diesem  Jahr  und  die  Berichte  von 
1180—1183  hinzu'),  ehe  er  um  1184  mit  seinen  gleichzeitigen  Aufzeichnungen  begann. 

Allerdings  sind  die  Vorgänge  nicht  regelmäßig  Jahr  für  Jahr  von  dem  Annalisten 
gebucht,  sondern  zuweilen  sind  nach  kürzerer  Unterbrechung  mehrere  Jahre  mit  einander 
eingetragen  worden.  Zu  1185  hören  wir  von  einer  Weihe  des  Trierer  Erzbischofs »),  die 
im  folgenden  Jahre  staltfand,  der  Wormser  Reichstag  vom  August  1187  erscheint  bereits 
unter  dem  Bericht  zu  1186^). 

Nach  dem  dritten  Kreuzzuge  mag  eine  längere  Pause  eingetreten  sein.  Denn  wäh- 
rend uns  der  Verfasser  von  der  Kreuzpredigt  zu  Straßburg  im  Dezember  1187,  von  den 
Vorbereitungen  des  Kaisers,  von  dem  Aufbruch  aus  Hagenau  am  15.  April  1189  unmittel- 
bar unter  dem  Eindruck  der  eigenen  Erlebnisse  erzählti"),  während  auch  1190  noch  die 
Tatsachen,  wie  sie  bekannt  wurden,  eingetragen  zu  sein  scheinen,  so  zeigen  die  folgenden 
Jahre  unverkennbar  Spuren  späterer  Niederschrift.  Zu  1191  lesen  wir  von  der  Ermordung 
des  Lütticher  Bischofs  Albert 'i)  im  November  1192  und  von  der  1193  erfolgten  Wahl  des 
Kölner  Ei-zbischofs  Adolf '^);  das  Schicksal  König  Richards  wird  von  der  Einnahme  Accons 
im  Juli  1191  bis  zur  Gefangennahme  durch  Herzog  Leopold  (Dezember  1192)  und  zur  Frei- 
lassung im  Februar  1194  zusammengefaßt ^ 3).  Unter  dem  Jahre  1192  wird  der  Tod  Ber- 
tholds  von  der  Hohkönigsburg'*),  des  berühmten  staufischen  Reichsrainisterialen,  gemeldet, 


1)  Bei  Ellenhard  und  in  den  Ann.  Mauriinonasterienses  ist  es  weit  über  das  Jahr  1179  zu  ver- 
folgen; —  Icli  setze  hier  durchweg  die  Annales  cod.  Ellenhardi  für  die  ganze  Gruppe,  zu  der  die  Con- 
liniiatio  Argentinensis  des  Gottfried  von  Vilerbo  und  die  Notae  Altorfeiises  gehören. 

2)  vVas  oben  nur  angedeutet  werden  konnte,  um  nicht  den  Zusammenhang  zu  zerreißen,  das  ist 
unten  in  Teil  III  ausführlich  behandelt  worden.  Dort  lege  ich  auch  den  Versuch  vor,  die  Straßburger 
Münsterannalen  wiederiierzustellen. 

•  a)  iiire  Liste  war  nicht  mit  den  Münsterannalen  verbunden;  vgl.  unten  Teil  III,  Kap.  II,  §  2. 

■«)  Die  Fassung  entspricht  den  späteren  Reichsannalen;  vgl.  1157  ,apud  Herbipolim  curiam  cele- 
brans';  11H3  ,apud  Constantiam  curiam  celebrans';  vgl.  im  Register  der  Schulausgabe  unter  ,curia'. 

<•)  Zu  beachten  die  Konstruktion  der  Sätze,  die  Partikeln,  die  gehäuften  Participia.  —  Die  ur- 
sprüngliche Form  der  Ann.  monasterii  Arg.  vgl.  unten  In  Teil  III.  —  Die  nähere  Kenntnis  wird  dem  An- 
nalisten aus  der  Umgebung  des  Grafen  von  Dagsburg  zugekommen  sein. 

")  Vgl.  unten  in  Teil  III,  Kap.  11. 

')  Ausgeschlossen  ist  allerdings  nicht,  daß  z.  B.  die  Preisangaben  von  1181,  1182  bereits  den 
Annales  monasterii  Argentinensis  angehörten. 

")  Schulausgabe  S.  56.  ")  A.  a.  0.  S.  57.  N.  1. 

'»)  Vgl.  Schulausgabe  S.  53  ff.  und  oben  S.  64.  ")  Schulausgabe  S.  62,  N.  6. 

'■-')  S.  62,  N.  5.  '=)  S.  63,  N.  4. 

1^)  S.  63,  N.  5  habe  ich  die  Belege  zusammengestellt,  daß  Bertholdus  de  Künegesberch  nicht, 
wie  Wilmans  (SS.'xVII,  165,  N.  23)  mit  Abel,  König  Philipp  S.  24  meinte,  aus  dem  Geschlecht  der  Grafen 


73 

diT  1193  in  Apulieii  fiel.  Zum  /weilen  Mal  ist  falsch  erst  zu  1193  vom  Ende  des  Bischofs 
Albert  von  Bral);int  die  Rede;  und  der  Fiirstcnvcisch\v(iiini.i,'  von  1 IIKJ  wiid  in  seiir  allge- 
meinen Wendungen  eisl  IIIH  gedaclil')  Auch  die  Dürnigkeit  der  heiden  Jahresberichte  zu 
1192,  1193  wird  dadurch  erklärt,  daß  im  Jahre  1190  die  Annalen  unterbrochen  und  erst 
nach  einigen  Jahren  fortgesetzt  worden  sind. 

Mit  der  Eroberung  Siziliens  durch  Heinrich  VI.,  zu  der  er  im  Mai  1194  vom  Tri- 
fels  aufbrach,  beginnt  wieder  die  eingehendere  Erzählung  des  Annalisten;  wohlgiordnet 
folgen  bis  zum  Tode  Heinrichs  VI.,  zur  Doppelwahl  von  1198  und  bis  zum  zweiten  Zuge 
Philipps  nach  dem  Niederrhein  im  Sommer  1199  die  Berichte  aufeinander. 

Dennoch  ist  sciiwer  darüber  zu  entscheiden,  ob  die  letzten  Jahre  nach  und  nacli 
aufgezeichnet  sind,  sobald  die  Tatsachen  dem  Annalisten  bekaimt  wurden,  oder  ob  sie  erst 
später,  etwa  um  1199,  einheitlich  verfaßt  worden  sind.  Zum  Jahre  119.5  sind  die  Ergeb- 
nisse der  Gesandtschaft  nach  Cypern,  die  im  Mai  119()  zurückkehrte,  vorweggenonnnen''); 
über  die  Kriege,  die  das  plötzliche  Ende  Heinrichs  VI.  in  seinem  Reiche  hervorrief,  würde 
vor  den  .Fahren  1198i99  und  den  traurigen  Folgen  der  Doppehvahl  kaum  eine  so  ernste 
Klage  erschollen  sein^).  Für  eine  spätere  Abfassung  fallen  vor  allem  zwei  Momente  ins 
Gewicht:  unter  den  Fürsten,  die  im  Winter  1195  das  Kreuz  genommen  haben,  wird  der 
Markgraf  von  Meissen  genannt').  Gemeint  ist  Graf  Dietrich  von  Weissenfeis.  der  nach  seines 
Bruders  Albrecht  Tode  1195  gegen  den  Willen  des  Kaisers  vergebliche  Ansprüche  auf  die 
Markgrafschaft  erhob,  aber  erst  im  Sonmier  1198  von  König  Philipp  die  Belehnuug  zu  er- 
halten vermochte:  nicht  vorher  hat  er  den  Titel  geführt.  Dazu  konnnt,  daß  zum  Jahre  1196 
von  dem  Kampfe  zwischen  Bischof  Konrad  von  Straßburg  und  dem  Pfalzgrafen  Otto  von 
Burgund  sogleich  gesagt  wird,  daß  durch  ihn  das  ganze  Elsaß  vier  .Jahre  hindurch  ver- 
wüstet wurde*).  Nach  alledem  ist  der  Gedanke  nicht  abzuweisen,  daß  der  letzte  Ali- 
schnitt  der  Jahrbücher  erst  um  1199  in  einem  Zuge  seine  überlieferte  Gestalt  gewonnen 
hat").  Ihr  Verfasser  würde  seine  genauen  Kenntnisse  hierfür  aus  eigenen  gleichzeitigen 
Notizen  oder  aus  den  Mitteilungen  wohlunterrichteter  Zeitgenossen  gewonnen  haben. 

Mitten  im  Jahresbericht  zu  1199  wird  der  ruhige  Fluß  der  Darstellung  jäh  unter- 
brochen'). Soeben  noch  hörten  wir  von  dem  Frieden  König  Philipps  mit  dem  Bischof 
von  Straßburg  und  von  seinem  Zug  über  die  Mosel,  —  da  springt  die  Quelle  zu  dem  l!am- 
berger  Reichstag   von    1201    über,   zu  jenem   Eintrag   über   die  Translation  der  hl.  Kimi- 


von  Künsbcrp  stammt,  sondern  dem  elsassischen  Geschlecht  angehört,  dem  Ficker  (Forschungen  zur  Reichs- 
und Rechtsgeschichte  Italiens  II,  HS,  219)  ihn  zuwies. 

')  Vgl.  Schulausgabe  S.  64,  N.  2. 

-)  Schulausgabe  S.  67,  N.  10. 

5)  Vgl.  a.  a.  0.  S.  70,  Z.  17:  ,mulla  mala  et  gwerre  surrexeiunt'.  Über  die  tolgenden  Worte 
vgl.  unten  S.  74,  N.  5. 

*)  A.  a.  0.  S.  66,  Z.  26.  Vgl.  VV'oiick,  Ein  meißnischer  Erbfolg.krieg  am  Ende  des  12.  .lahrliunderls 
(Zeitschrift  für  Thüring.  Geschichte  NF.  X,  IS.J  IT.). 

'•)  S('lmlausgabe  S.  60,  Z.  7 :  ,tota  Alsalia  per  qualuor  continuos  jinnos  vaslata  est".  Zum  Sprach- 
gcluaucli  des  Annalisten  vgl.  1162  (S.  .")!,  Z.  2) :  .totani  Alsatiam  iam  devastaveraf  ;  HOS  (S,  7:t,  Z.  2,S):  .to. 
lain   iid'eriorem  .Alsaciam  .  .  .  vastavil'. 

")  Wer  lieber  behauptet,  daß  drr  .marchio  Missensis'  zu  HO.")  und  die  Worte  .per  i|uatuor  aii- 
nos  continuos' zu  1196  der  ersten  Niedersihrift  der  .Vnnalen  noch  fehlten  und  erst  1199  von  dem  Verfasser 
giäiiderl  oder  eingeschaltet  sind,  d.il?  also  die  .labresberichte  ItO'i— 1199  urnnl(leli>ar  gleich/eilig  den  Er- 
eignissen nieilergescbrieben  seien,  der  ist  kaum  zwingend  zu  widerlegen.  Doch  der  .\usw<g  i>l  wenig- 
stens liinsichllicb  des  ,M)arelii()  Missensis'  reilil  Uunsüich.  leb  zieh«'  die  obige  Aniialuue  schon  deshalb 
vor,  weil  sie  die  Dürftigkeil  der  Jahresberichte  zu  1192,  II0:|  versüludlich  macht  ;  auch  war  si-hon  vorher  für 
die  Zeil  VOM  mindestens  118.5  bis  Ende  1IS7  ein  vollst.'lndiges  Ruhen  der  .\rbeil  und  spiltere  Wiederauf- 
nahme zu  erkennen. 

■)  Schulausgabe  S.  7i,  Z.  2:}. 
n.  Hl  och,  Dir  Elitässi-tchfii  Aniialci)  i\vi-  Stiiiifer/A-it.  Id 


74 

gunde,  der  uns  die  Neuburger  Herkunft  des  Jenenser  Codex  erkennen  lehrte').  Daran  schließt 
sich  die  Wundergeschichte  von  einer  verwandelten  Hostie,  deren  Fassung  den  späteren 
Einscliub  anzeigt^)  und  die  wir  unbedenklich  dem  Neuburger  Bearbeiter  zuweisen^). 

Wohl  kehrt  mit  den  Nachlichten  über  Erzbischof  Konrad  von  Mainz  und  zu  1200 
über  den  Tod  des  Pfalzgrafen  von  Burgund  noch  einmal  der  sachliche  Ton  des  Annalisten  wie- 
der, der  treu  aufzeichnet,  Avas  ihm  des  Gedächtnisses  wert  erscheint.  Allein  der  verworrene 
Sammelbericht  von  1201  überzeugt  uns  schnell,  daß  wir  jetzt  endgiltig  den  zuverlässigen 
Führer  verloren  haben;  im  Jahre  1200  mit  dem  Hinweis  auf  die  Kreuzzugsbewegung  am 
Oberrhein  brechen  die  Straßburger  Jahrbücher  ab*). 

Ihr  Text  ist,  soweit  wir  nach  dem  Abzug  der  Neuburger  Nachträge^)  urteilen  können, 
in  der  Chronik  von  1210  überraschend  sorgfältig  behandelt  worden;  seit  die  Gesta  Friderici 
nicht  mehr  herangezogen  wurden,  liegt  von  1155—1158  und  von  1160—1200  in  der  Chronik 
von  1210  der  Wortlaut  der  Straßburger  Jahrbücher  nahezu  unverändert  vor  uns");  nur 
wenige  Notizen  scheiden  als  Ergänzungen  des  Chronisten  aus.  Von  den  Einträgen  über 
den  Bischofswechsel  in  Basel  zu  1162,  über  das  Martyrium  des  hl.  Thomas  zu  1170,  über 
die  Weihe  der  Kirche  von  Niedermünster  im  .lahre  1180  und  über  die  Beteiligung  der  Mar- 
bacher  an  den  Konstanzer  Verhandlungen  1183  haben  wir  schon  gesprochen').  Erst  in  den 
letzten  Jahresberichten  der  Annalen  stoßen  wir  wieder  auf  die  Spuren  von  Zutaten.  So 
stand  selbstverständlich  der  Brand  von  Hohenburg  1199  noch  nicht  in  der  Straßburger 
Quelle.  Für  ganz  unwahrscheinlich  halte  ich  auch  im  Eintrag  zu  1198,  daß  der  Annalist 
bereits  um  1200  von  dem  Tode  der  Kaiserin  Konstanze  hätte  schreiben  und  hinzufügen 
können,  daß  ihr  Sohn  Friedrich  nach  vielen  Anstrengungen  in  Sizilien  zu  herrschen  ange- 
fangen habe^).  Und  wenn  diesen  beiden  Notizen,  die  —  nach  chronologischer  Folge  mit 
Recht  —  am  Schluß  der  entsprechenden  Jahre  eingeschaltet  wurden,  die  letzte  Meldung 
des  .Jahres  1197,  über  den  Tod  Coeleslins  III.,  in  dem  ungewöhnlichen  Eingang'):  ,In  eodem 
anno'  entspricht,  so  wird  auch  für  sie  die  Möglichkeit  der  Nachtragung  offen  bleiben.  Im 
übrigen  jedoch  haben  wir  nirgend  einen  Anhalt  dafür  gefunden,  daß  die  Annalen  von  dem 
Chronisten  umgestaltet  worden  sind.  Allerdings  ist  nicht  zu  ermessen,  wie  viel  ihrer  Nach- 
richten von  1015—1152  der  Vereinigung  mit  der  Chronik  Bernolds  und  den  Gesta  Friderici 
zum  Opfer  fielen");  auch  später  mögen  Auslassungen  vorgekommen  sein,  von  denen  keine 
Spur   zurückblieb  11):    mit  diesen  Einschränkungen  dürfen  wir  behaupten,   in   der  Chronik 


')  Vgl.  oben  S.  55  f. 

'')  A.  a.  0.  S.  75:   .contigit  eo  tempore  res  miranda  et   nostris   teniporibus  valde  inaudita'. 

»)  Vgl.  unten  §  4. 

■•)  Schulausgabe  S.  76.  —  Unten  S.  8-2  habe  ich  begründet,  weshalb  ich  die  Meldung  über  die  Priester- 
weihe in  Basel  erst  dein  Chronisten  von  1210  zusprechen  möchte. 

^)  Zu  ihnen  rechne  ich  außer  den  Zusätzen  zu  1158,  1180,  1183,  1199  noch  wenige  Worte,  die  der 
Klage  über  den  Tod  Heinrichs  VI.  angefügt  sind  (Schulausgabe  S.  70,  Z.  18):  bei  seinem  Tode  wurde  der 
ganze  Erdkreis  erschüttert,  weil  viele  Übel  und  Kriege  sich  erhoben,  ,quae  postea  longo  tempore  dura- 
verunl'.  Die  letzten  Worte  sind  natürlich  nicht  von  einem  Zeitgenossen  und  sicher  noch  nicht  um  1'200 
geschrieben.  Im  Zweifel,  ob  sie  dem  Chronisten  von  1210  oder  erst  dem  Neuburger  Bearbeiter  angehören, 
ziehe  ich  die  Entscheidung  für  den  Neuburger  schon  deshalb  vor,  weil  wir  ähnliche  Ausdrücke  bei  ihm 
nachweisen  können.     Vgl.  unten  S.  102. 

")  Zur  Erklärung  dieses  Sachverhalts  vgl.  unten  S.  81  f. 

')  Vgl.  oben  S.  70. 

*)  Wirklichen  .Sinn  geben  die  Worte  (S.  7i,  Z.  7)  nur,  wenn  sie  niedergeschrieben  wurden,  nach- 
dem Innocenz  III.  120S  die  Vormundschaft  über  den  jungen  König  niedergelegt  hatte. 

")  Er  kommt  in  dem  ganzen  Werke  nur  an  diesen  drei  Stellen  vor;  zu  HOS  allerdings:  ,Iii 
ipso  tempore'. 

">)  Vgl.  oben  S.  6S. 

")  Vgl.  unten  in  Teil  III,  Kap.  II,  §  2  und  den  Text  der  Ann.  monast.  Argent.  zu  117;{,   117i. 


75 

vuii    \-2\i)    iiodi    ilcii    vullstäiuligeii   Text    dor    SlraCburger   Aimalen    von    101.')  —  li'(KI    zu 
besitzen. 

Ich  iiicine,  daß  sie  in  verschiedenen  Absätzen  entstanden  sind.  Um  1184  ist  der 
Plan  gefalU  und  mit  ilille  der  Annales  monasterii  Argentinensis  ins  Werk  gesetzt  worden. 
Um  riS.s;S«)  sind  die  Berichte  fortgeführt  und  bis  lU.IO/Ol  gleichzeitig  ergänzt  worden ;  der 
Schluß  bis  12UÜ  wird  erst  um  ll'JS;y9  die  vorliegende  Gestalt  erhalten  haben.  Doch  überall 
spricht  aus  der  Fülle  zutreffender  liinzelheiten  der  millebende  Schriftsteller,  der  vieles  selbst 
gesehen,  mehr  von  seinen  Freunden  erfahren,  alles  für  seine  spätere  Darstellung  sorglich 
gesammelt  hat.     Von  einem  Geist  ist  die  ganze  Erzählung  getragen'). 

IV.  Die  .Jahrbücher  führen  uns  in  das  Elsaß,  nach  Straßburg  und  in  die  Kreise 
der  bischöflichen  Kirche.  Zum  iMai  1187  erfahren  wir  den  großen  Brand  zu  Stral'.burg-') ; 
im  Dezember  hat  der  Erzähler  dit;  Kreuzpredigt  des  Bischofs  Heinrich  im  Münster  gehört, 
er  schildert  den  gewaltigen  Eindruck,  den  sie  auf  den  Kaiser  selbst  und  auf  alle  Anwesen- 
den ausgeübt  hat.  Von  Ilagenau  läßt  er  1189  Friedrich  1.  auf  die  Kreuzfahrt,  vom  Trifels  1194 
und  von  Oberehnheim')  1196  Heinrich  VI.  nach  Italien  ziehen.  Bei  den  Einfällen  König 
Philipps  werden  1 198  aus  der  Umgebung  Straßburgs  die  llaldenbuig,  Mulsheim,  der  Kirch- 
hof von  Epfig,  1199  Rufach  in  der  oberen  Mundat  genannt*).  Graf  Albert  von  Dagsburg 
und  sein  Ritter  Siegfried,  der  als  der  erste  1 187  im  Münster  sich  das  Kreuz  anheften  ließ, 
sind  ihm  bekannt^);  der  elsässische  Reichsministeriale  Berthold  von  (Hob-)  Königsbnrg '•) 
wird  ohne  irgend  eine  Bezeichnung  nur  mit  Namen  angeführt;  Schreiber  und  Leser  wissen, 
welcher  Persönlichkeit  gedacht  wird. 

Die  Sympathie  des  Verfassers  gilt  dem  Bischof  Heinrich  von  Hasenburg.  Seine  Weihe 
berichtet  er  1183,  von  seiner  Predigt  war  er  tief  ergriffen;  unter  allen,  deren  Tod  er  auf- 
zeichnet, ist  nur  dem  Namen  des  Bischofs  ein  pietätvolles  ,beatae  memoriae'  hinzugesetzt"). 
Mit  dem  Walten  seines  kriegerischen  Nachfolgers,  Konrads  IL  von  Hüneburg,  ist  er  offen- 
bar nicht  recht  einverstanden.  Die  langwierigen  Kämpfe  mit  dem  Pfalzgrafen  Otto  sieht 
er  nicht  gern«);  es  ist  ihm  nicht  willkommen,  daß  Konrad  nach  dem  Tode  Heinrichs  VI. 
bei  den  Gegnern  Philipps  eine  Rolle  spielt'^);  und  er  freut  sich,  daß  Berthold  von  Zähringen, 
der  Thronkandidat  Konrads,  keine  Spaltung  des  Reiches  veranlassen  will'").  iMan  möchte 
glauben,  daß  er  nach  alter  Weise  in  den  Bischöfen  die  Geistlichen  und  die  Fürsten  des 
Reiches  ehrt,  daß  er  der  neuen  Entwicklung,  die  sie  zu  weltlichen  Herren  ihrer  Territorien 
machen  wird,  fremd  gegenübersteht"). 


')  Dieser  Umstand  föUt  gegen  die  Vermutung  ins  Gewicht,  daß  etwa  die  verscliiedenen  Abschnitte 
von  verschiedenen  Verfassern  herrührten.  Auch  der  Stil  der  Annalcn  ist  bis  zum  Ende  unverändert  der 
gleiche. 

2)  Vgl.  Schulausgabe  S.  57.  Auch  reclniet  der  Verlasser  nach  Straßburger  Denaren  (IIS-2) ;  das 
,burcvirleil'  Korns,  das  1197  eine  Mark  Silber  liosteto  (Wilraans  las  irrig,  SS.  XVII,  108:  .burevirleil).  war 
gewiß  ein  städtisches  Maß. 

s)  Denn  auf  diesc'U  Ort  ist  die  Tagesangabe  der  Annalen  (vgl.  S.  68,  N.  4.)  gut  zu  beziehen. 

<)  Schulausgabe  S.  73,  Z.  2:J;  S.  71-,  Z.  II. 

')  Vgl.   1187,  1197  (S.  70,  Z.  26),  1198  (S.  7-2,  Z.  17;  S.  7:t,  Z.  -27),  1199  (S.  71.  Z.   l-2(. 

")  Vgl.  oben  S.  72,  N.  14.  ')  Schulausgabc  S.  61  /.u   119(1. 

")  1197  (S.  7(1,  Z.  33):  .Inter  niulta  mala,  quae  contra  comitem  Ottonem  moliti  sunt'. 

")  Der  Verfasser  beinilht  sich,  in  seiner  Erzilhlung  objektiv  zu  berlciiten;  allein  es  bricht  ilurcli. 
daß  seine  eigenen  ^leiguugcu  den  Slauferii  gehOreu.  Vgl.  S.  73.  Z.  10  nach  der  Wahl  Philipps:  .Mullis 
ergo   letantibus  et  paceni  sperantibus'. 

1»)  1198  (S.  72,  Z.  19):  .peuitentia  ductus  .  .  .  nunijuani  per  eum  scisnia  in  regno  l'ore  oriunduni*. 

")  Der  Gegensatz  des  Annalisten  zu  Bischof  Konrad  wdrde  noch  stärker  hervorzuheben  sein,  wem» 
—  was  ich  nicht  glaube  —  die  Charakteristik  seines  Nachfolgers  Heinrich  von  Veringen  zu  l-2(»2  (S.  7S) 
von  ihm  niedergeschrieben  wUre:  ,hic  religiöse  cepit  vivere  et  werras  et  prelia  dediiuire'. 

Kl« 


76 

Unter  den  Straßburger  Kanonikern  der  Hauptkirche  dürfen  wir  den  Verfasser  suchen: 
mit  dem  Neubau  des  Münsters  liebt  1015  sein  Werk  an,  mit  der  Schenkung  des  Grafen 
von  Niml)urgi)  an  die  Straßburger  Kirche  schließt  es.  Das  Treiben  der  Welt-)  blieb  ihm 
nicht  fern;  den  kaiserlichen  Hof  und  gar  manche  der  Fürsten ä)  hat  er  gesehen,  wenn  er 
auch  an  politischen  Geschäften  keinen  Teil  genommen  hat*). 

Sein  Gesichtskreis  ist  auf  das  Elsaß  beschränkt  und  reicht  nur  etwa  hinüber  zu  den 
oberrheinischen  Fürsten &),  dem  Herzoge  von  Zähringen,  dem  Bischof  von  Konstanz.  Über 
die  Vorgänge  im  Osten  des  Rheins  bringen  die  Annalen  nur  wenige  und  allgemein  ge- 
haltene Nachrichten  ;  nur  mit  den  Herrschern  betreten  wir  gelegentlich  die  mitteldeutschen 
Lande'');  der  Süden  wie  der  Norden  Germaniens  sind  dem  Annalisten  gleich  fremd.  Rhein- 
abwärts  gehen  seine  Blicke  wohl  einmal  zu  den  Leitern  der  Erzdiöcese  nach  Mainz  oder 
zu  den  mächtigen  Kölner  Erzbischöfen.  Aber  die  Ereignisse  in  Deutschland  berühren  ihn 
wenig.  Die  Reichstage  von  Mainz  und  Erfurt  zu  1184  sind  nicht  wegen  ihrer  politischen 
Bedeutung,  sondern  wegen  der  bekannten  Unglücksfälle  aufgenommen.  Über  den  Trierer 
Wahlstreit  und  den  Gegensatz  Philipps  von  Köln  zu  Kaiser  Friedrich,  über  die  Fürsten- 
empörung von  1193  erfahren  wir  kaum  das  Notdürftigste.  Weim  die  Wirren  nach  dem 
Tode  Heinrichs  VI.  eingehender  dargestellt  werden,  so  lileiben  wir  doch  fast  ganz  auf  dein 
Boden  des  Elsasses  und  hören  Genaueres  nur  dort,  wo  der  Straßburger  Bischof  be- 
teihgt  war^). 

Näher  als  der  Osten  des  Reiches  liegt  dem  Elsässer  Italien.  Er  gedenkt  der  An- 
wesenheit Friedrichs  I.  in  der  Lombardei  1184  und  1185,  und  1186  des  Aufenthalls  Hein- 
richs VL;  die  Verhandlungen  mit  den  Päpsten  werden  erwähnt,  wenngleich  über  ihren  In- 
halt nichts  gesagt  wird.  Wir  erfahren  1191  von  der  Krönungsfahrt  Heim-ichs  VI.  und 
von  dem  ersten  unglücklichen  Kampf  um  Neapel.  Einen  Höhepunkt  des  Werks  bilden 
Heinrichs  zweiter  Zug  nach  Sizilien,  die  Eroberung  des  Königreichs**),  die  Empörung  von 
1197  und  die  letzte  Krankheit  des  Kaisers.  Hier  verfügt  unser  Weltgeistlicher  über  Mit- 
teihmgen von  Männern,  die  Heuu'ich  VI.  nach  Sizilien  gefolgt  sind  und  zu  seiner  näheren 
Umgebung  gehören.  Wir  mögen  an  jejie  staufischen  Ministerialen  der  oberrheinischen 
Ebene  denken,  die  wie  Berthold  so  eng  mit  der  italienischen  Politik  der  Kaiser  verbunden 
sind.  War  einer  von  ihnen  an  der  Seite  Markwards  von  Anweiler  und  Heinrichs  von 
Kalden,    als   sie  Heinrich  VI.   zu  Messina   vor   dem   gefährlichsten  Aufstande   schützten'')? 


1)  Vgl.  zum  Jahr  1200  (S.  76,  N.   1). 

-)  Daß  der  Autor  Weltguistlicher,  nicht  Mönch  war,  ist  offenkundig.  Niemals  ist  in  den  Annalen 
ein  Kloster  genannt.  Neben  dem  Münster  werden  nur  die  beiden  andern  Stifter  Straßburgs,  S.  Thomas 
und  S.  Peter,  einmal  (1031)  erwähnt.     Oft  hatten  die  Domherren  auch  dort  Pfründen  inne. 

3)  118'.(  (S.  60.  Z.  12):  .Cum  quo  hü  quos  solos  iiovimus  priiicipes  ....  (folgt  die  Aufzählung) 
iveruüL'.  *)  Hierüber  wird  im  Folgenden  gesprochen. 

'')  Vgl.  hier  und  für  das  Folgende  das  Register  der  Schulausgalie. 

")  1180,  USi  (Erfurt),  119.5  (Gelnhausen). 

')  Lehrreich  für  die  Fehler,  denen  dnrch  mangelhafte  Berichte  auch  die  schätzbarste  „gleichzeitige" 
Geschichtschreibung  ausgesetzt  ist.  sind  die  Irrtümer  des  Annalisten  über  die  Erhebung  der  beiden  Gegen- 
könige zu  1198.  Er  verlegt  die  Krönung  Otto's  nach  Köln  und  läßt  in  Aachen  nur  die  Thronerliebung 
gescliehen  (Schulausgabe  S.  73,  N.  4,  6).  Er  bezeichnet  verkehrt  Frankfurt  als  den  Wahliirt  Philiiips 
(S.  7.3,  Z.  8);  hier  ein  Versehen  der  Überlieferung  anzunehmen  und  etwa  ,Erpesfurl'  (vgl.  die  Chronica  regia 
Colon,  ed  Waitz  p.  162)  zu  verbessern,  scheint  mir  mit  Rücksicht  auf  den  analogen  Irrtum  für  die  Krönung 
Otto's  nicht  zulässig  (vgl.  auch  S.  5.5,  Z.  20:  ,Erphurdiani'). 

")  Böinner  (Fontes  111.  88)  bat  das  Datum  der  Einnahme  Palermo's  (S.  6.5,  Z.  8)  nach  dem  Meß- 
eingang ,Dicit  Dominus:  ego  cogito'  auf  den  letzten  Sonntag  vor  A<lvent  liczogen,  also  auf  den  20.  Nov. 
1194.  Dies  könnte  nach  Grotefend,  Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelalters  I,  45  zutreffen;  doch  sind  der 
22.  oder  23.  Sonntag  nach  Trinitatis  (also  der  6.  oder  13.  November)  nicht  ausgeschlossen. 

")  1197,  S.  69. 


77 

iiiid  war  er  im  kaiserlichen  Gd'olge  bei  der  Ja^itl  in  ilcm  kühlen  Tai  des  Nisi.  wo  lleinricli 
in  (k'i-  SoniiiiL'riiil/.c  sicli  den  Ttideskcini  Jiolte?  i^ieher  .sncliten  wir  den  Milleisniann  nnler 
einem  der  Geistlichen  am  Ivaiscrhole,  der  —  wie  etwa  Propst  [""riedrich  von  S.  Thomas') 
—  zugleich  der  Sfrar.bnrgcr  Kirche  nahestand.  Auf  ein  Mitglied  der  kaiserlichen  Kapelle 
geht  doch  schlier.lich  die  Nachricht  zurück,  daß  in  lielem  Geheimnis  Heinrich  VI.  zu  Hari. 
März  119").  in  Gegenwart  von  drei  Kapellanen  das  Kreuz  genommen  habe'). 

Wie  wir  uns  entscheiden  wollen,  immer  steht  lest,  dal)  der  Stral'burger  Annalist 
von  den  Kenntnissen  und  der  Zuverlässigkeit  seiner  Gewährsmänner  abhängt,  dali  seine 
Aufzeichnungen  nur  zum  kleinen  Teil  eigene  Erlebnisse  wiederspiegeln,  daß  sie  vielmehr 
gerade  da.  wo  sie  uns  am  tiefsten  in  die  Zeitgeschichte  und  in  das  bedeutendere  Wellge- 
Iriebe  einzuführen  scheinen,  am  wenigsten  selbständig  sind  und  —  so  wertvoll  sie  bleiben 
• —  uns  nur  den  Niederschlag  fremder  Nachrichten  übermitteln^). 

Durch  alle  Berichte  hindurch  spüren  wir,  wie  lebhaften  Anteil  der  Erzähler  am 
Kaiserhause  nimmt.  Nur  deshalb,  nicht  um  ihrer  selbst  willen  verfolgt  er  die  Vorgänge  in 
Sizilien.  Aufmerksam  verzeichnet  er  die  Ereignisse  in  der  Herrschelfamilie,  die  Schwert- 
leite Heinrichs  und  Friedrichs,  den  Tod  der  Kaiserin  Beatrix  und  ihrer  Tochter'),  die  Ver- 
lobung und  Hochzeit  Heinrichs  VI.-'),  die  Verlobung  Philipps''),  den  Tod  des  „gottseligen" 
Kaisers  Friedrich"),  der  Herzöge  Friedrich")  und  Konrad  von  Schwaben");  er  fühlt,  wie  das 
jähe  Ende  Heinrichs  VI.  die  Welt  erschüttert'").  Obwohl  er  den  Mord  des  Grafen  Ulrich 
von  Pfirt  mißbilligt"),  den  Pfalzgraf  Otto  von  Burgund  verübt  hat,  steht  er  in  dem  Kampfe 
mit  dem  Bischof  von  Straßburg  und  dessen  Verbündelen  auf  seiner  Seite '^),  weil  der  Prinz 
die   kaiserlichen  Rechte   und  Besitzunge.i   gegen   die  Aufrührer  verteidigt;    und    bei   Otto's 


')  Zu  den  Berichten  von  liSi,  1185  hat  Scheffer-Boichorst,  Friedrichs  I.  letzter  Streit  mit  der 
Kurie  S.  86,  Auni.  2  bemerkt:  „Vielleicht  empfing  der  eis  ässi  sehe  Verfasser,  de^ssen  Werk  die 
Annales  Marbacenses  ausschrieben,  seine  Nachrichten  von  dem  lange  am  Kaiserhol'e  weiU-nden 
Propste  Friedrich  von  Straßbnrg".  Icli  war  erfreut,  in  dieser  (natürlich  erst  von  mir  gesperrten)  ge- 
legentlichen Äußerung  des  verehrten  Lehrers  aus  dem  Jahre  ISOG  die  woiil  durcli  Wilmaiis  (vgl.  oben 
S.  64-)  bestimmte  Anschauung  wiederzuerkennen,  die  sich  mir  als  die  rechte  erwiesen  hat.  —  Wie  ge- 
eignet Propst  Friedrich  war,  den  Vermittler  zwischen  dem  Kaiserliof  und  Straßburg  zu  spicleu,  lehren  die 
Lebensdateu,  die  Wiegand  im  Straßburgcr  Urkimdenbuch  I,  97.  Anm.  3  über  ihn  zusaiiuneiigetragen  hat. 
Wir  begegnen  ihm  von  1182—1200.  Ich  eryiinze  sie  durch  den  Hinweis,  daß  König  Philipp  Propst  Fried- 
rich als  seinen  Kapellan  bezeichnet  (Böhmer-Ficker,  Regesta  iniperii  V,  nr.  28).  Demnach  ist  es  sehr  wohl 
möglich,  daß  er  auch  schon  Kapellan  Heinrichs  VI.  war.  Wirklich  begegnet  in  der  Urkunde  des  Pfalzgrafen 
Otto  von  1196  Juli  1  (Stumpf,  Reichskanzler  Reg.  5014;  Chevalier,  Memoires  hisloriques  de  Poligny  I,  :{32) 
ein  ,Fridericus  imperialis  aulae  capellanus'  im  Gefolge  des  Kaisers,  der  damals  anf  dem  Wege  nach  Italien 
zwischen  Luxeuil  und  Vesoul  mit  seinem  Bruder  Otto  zusammentraf.  Da  wir  Propst  Friedrich  imiiiittel- 
bar  vorher  zu  Oberehnheim  und  nachher  zu  Besan^on  bei  Heim-Ich  VI.  finden  (.Stumpf,  Reg.  5010,  5011, 
5017),  ist  seine  Identilill  mit  dem  Kapellan  Friedrich  sehr  wahrscheinlich.  —  Wir  sehen  —  wenn  ',wir  uns 
dazu  noch  an  den  Straßburger  Vitzluni  Burchard  erinnern  (vgl.  SchelVer-Boiehorst,  Gesammelle  .Schriflen  II, 
285  ff.),  der  1175  von  Friedrich  I.  an  Saladin  geschickt  wurde  und  den  wir  bis  1104  in  seinem  Amte  nach- 
weisen können  — ,  daß  es  in  Straßimrg  nicht  an  manuigfaclien  Bczii-huiigen  fehlte,  um  wichtige  Nach- 
richten zu  erhalten.  Sie  sind  dem  Annalisten  reichlich  zu  Gute  gckonnnen :  aber  wie  geringen  Kinblick 
er  in  die  wirklichen  Verhandlungen  hatte,  zeigen  die  Berichte  zu  IISt/S5  ebenso  deutlich  wie  etwa  sein 
Schweigen  über  die  Botschaft  Philipps  an  Innocerrz  III,,  an  der  Proi)st  Friedrich  1190  teilnahm. 

*)  Schulausgabe  S.  6".. 

■>)  Die  Nachrichten  der  Stral'liMi-iirr  Mcichsarmalen  id)er  den  FrbUaiserplan  Hc-inrlclis  \l.  werde 
ich  besonders  behand<-ln. 

*)  Zu  1181.  (Schulausgabe  S.  51-  f.)  ■)  Zu   HS.",,  S.  .56. 

")  Zu   1194,  S.  64.  ')  1189,  S.  61:  ,divus  iniperalor  Fridcri(-u-  obill'. 

«)  1191,  S.  62.  ")  1106,  S.  68. 

'»)  1197,  S.  70:  ,lotus  orbis  in  morle  ipslus  conturhalus  fuitv  ")   1197  a.  a.  (•. 

'n  Vgl.  oben  S.  75,  N.  8. 


78 

Tode  findet  er  freundliche  Worte  für  den  tatkräftigen  Schützer  seiner  burgundischen 
Untertaneni). 

Im  Thronstreite  nach  Heinrichs  Tode  beschränlit  sicli  der  Annalist  .scheinbar  anf 
eine  einfache  Erzählung  der  Ereignisse,  aber  schon  daraus,  daß  er  Philipps  Erfolge  berichtet 
und  über  die  Verwüstungen  hinweggeht,  die  sein  Heer  sich  bei  den  Einfällen  ins  Elsaß 
und  bei  der  Belagerung  Straßburgs  zu  Schulden  kommen  ließ,  werden  wir  auf  seine 
stautischen  Sympathien  schließen.  Er  wird  zu  dem  Teile  der  Straßburger  Bürgerschaft 
gehört  haben,  der  mit  der  Haltung  des  Bischofs  unzufrieden  war^),  und  er  wird  wie  andere 
StraJjburger  Geistliche  —  unter  ihnen  wiederum  Propst  Friedrich  von  St.  Thomas^)  —  den 
Sieg  und  die  allgemeine  Anerkennung  Philipps  gewünscht  haben.  Hatte  er  doch  seine 
Wahl  freudig  als  eine  Gewähr  des  Friedens  begrüßt*). 

In  den  Stauten  sieht  unser  Geschichtschreiber  das  weltbeherrschende  Kaisertum 
verkörpert.  Der  Kaiser  ist  dazu  bestimmt,  der  Herr  der  Welt  zu  sein.  Zum  größten  Heile 
werden  Apuhen,  Sizihen  und  Calabrien  ihm  gewonnen^);  seiner  Oberlehensherrschaft  unter- 
wirft sich  Richard  Löwenherz'^) ;  dem  Imperium  Romanum  ordnen  die  Fürsten  von  Antio- 
chien'),  Armenien^)  und  Cypern^)  sich  wUlig  ein.  Selbst  dem  Papste  gegenüber  tritt  der 
Annalist  für  die  Ehre  des  Reiches  ein.  „Gott  hat  den  schlimmen  Plan  des  Papstes,  Fried- 
rich lind  Heinrich  zu  bannen,  durch  seinen  Tod  zu  Schanden  werden  lassen^")". 

Wer  die  Politik  der  Staufer  und  Heinrichs  VI.  Pläne  würdigen  will,  muß  auf  diese 
Stimmen  der  Zeitgenossen  achten.  Noch  gilt  das  Kaisertum  als  das  gottgewollte  Reich 
der  gesamten  Christenheit.  Noch  lebt  der  Staatsgedanke  der  Karolingerzeit,  der  dem  einen 
christlichen  Staate  den  Kampf  gegen  die  Heiden  als  seine  große  religiöse  Aufgabe  stellte. 
Nach  dem  Wunsche  unseres  Erzählers  hat  der  Kaiser  an  der  Spitze  des  Abendlandes 
auszuziehen,  um  das  heilige  Land  aus  den  Händen  der  Ungläubigen  zu  befreien.  Mit  Freuden 
erfüllt  ihn  die  Heilsfahrt  Friedrichs  1.^^);  in  seinem  Werk  erscheint  der  Kreuzzug  recht  als 
die  große  Tat  des  Kaisers,  und  wenn  wir  ihm  glauben,  so  hat  nach  der  Eroberung  Siziliens 
die  neue  Kreuzfahrt  im  Mittelpunkte  derPolitik  Heinrichs  VI.  gestandeni^).  Trotz  des  Scheiterns 
Friedrichs  I.,  trotz  des  Todes  Heinrichs  VI-  gibt  der  Annalist  sein  leidenschaftliches  Hoffen 
nicht  auf;  als  er  über  den  Thronstreit  schweigt,  der  sich  zu  Ungunsten  des  Staufers  wendet, 
da  erzählt  er  zu  1199  noch  von  der  Rückkehr  des  Mainzer  Erzbischofs  i^)  und  seinem  neuen 
Kreuzzugsgelübde;  und  zu  1;200  klingt  das  Gesehichtswerk  des  Straßburger  Weltgeistlichen 
mit  dem  Bericht  aus,  daß  Graf  Berthold  von  Nimburg  mit  seinem  Sohne  seinen  Besitz  an 
die  Straßburger  Kirche  verkauft  und  das  Kreuz  genommen  habe.  „Seinem  Beispiele  folgten 


')  1200,  S.  75:  ,ab  incolis  .  .  .  propter  bonam  defensionem  deploratur'. 

^)  Vgl.  Winkehuann,  Philipp  von  Schwaben,  S.  14.5. 

3)  Er  ist  1199  einer  der  Gesandten  Philipps  an  lunocenz  III.;  vgl.  Winkelmann  a.  a.  O.  S.  178 
(fälschlich  erst  zu  1200);  unsere  Jahrbücher  berichten  nichts  darüber. 

*)  1198,  S.  73;   vgl.  oben  S.  75,  N.  9. 

°)  119.5,  S.  65:  ,cuni  summa  prosperitale  ...  in  suam  iurisdictionem  redacla'. 

«)  Zu  1191,  S.  6;?:  ,abs(iue  omni  coactione'.  ')  1190,  S.  61.  »)  1194.  S.  64. 

")  119.5,  S.  67. 

'")  1187,  S.  57:  ,Deus  autem  malignura  ipsius  consilium  dissipavit.  Nam  eodeni  anno  mortuus  est'. 
—  Hauck,  Kirchengeschichte  Deutschlands  IV,  308:  „Selbst  ein  Mann,  der  so  entschieden  kirchlich  gesinnt 
war,  .  .  .  tadelte  Urbans  Verfahren  als  Empörung",  ist  insofern  umzugestalten,  als  der  StraBburger  Reichs- 
annalist nicht  mehr  als  Vertreter  kirchlicher  Gesinnung  gelten  kann. 

")  1189,  S.  6(1;  .nostrates  illud  felicissimum  iter  arripuerunt'. 

'-')  Von  1187  — 1191  wird  fast  ausschließlich  von  den  Vorbereitungen  und  dem  Ausgange  des 
dritten  Kreuzzugs  berichtet.  Zu  1184,  1194,  1195  hören  wir  von  den  Gesandtschaften  aus  dem  Orient.  Zu 
1195  werden  die  Sendung  der  päpstlichen  Legaten  als  Kreuzprediger,  die  Reichstage,  die  mit  ihnen  ge- 
halten wurden,  die  Namen  der  Kreuzfahrer  verzeichnet.  ")  S.  75. 


79 

viele  Edle  mit  Weib  und  Kind;  sie  verkauften  ihre  Güter  und  weihten  sich  für  immer  dem 
Dienste  des  heiligen  Gralu's'". 

Es  würde  uns  ein  harmonisclier  Ausgang  scheinen,  wenn  der  Verfasser  selbst,  in 
Trauer  über  die  Zerrissenheit  des  Reiches  und  den  Niedergang  der  staufischen  Macht,  das 
Kreuz  genommen  hätte  und  mit  den  Käm))fern  des  vierten  Kreuz/.uges  gen  Osten  auf- 
gebrochen wäre.  Doch  wir  wissen  hierüber  so  wenig  wie  sonst  von  seinem  Geschick.  Sein 
Werk  hört  auf,  und  mit  ihm  verschwindet  für  uns  der  namenlose  Mann. 

Ich  gestehe,  daß  auch  ich  nicht  frei  von  der  Versuchung  geblieben  bin,  die  unbe- 
nannte  Schrift  bekannten  und  angesehenen  Männern  zuzuweisen.  Allein  mehr  Werl  als 
ein  Name  ist  der  Einblick  in  Arbeitsweise  und  Gedankenweit  des  Schriftstellers. 

Die  Jahrbücher  des  Straßburger  Domherrn  führen  uns  iiiclil  unmittelbar  zu  den 
großen  Weltereignissen.  Wir  erfahren  nur,  wie  sie  in  einem  Sohne  des  Elsasses  sich  spie- 
gelten. Selten  hat  iler  Erzähler  mit  eigenen  Augen  gesehen,  was  er  berichtet;  aber  getreu 
verzeichnet  er,  was  ihm  an  Nachrichten  zufließt;  so  wird  er  ein  zuverlässiger,  zuweilen 
unersetzlicher  Führer  durch  die  äul5ere  Welt  der  Tatsachen.  In  seiner  Hingabe  an  die  stauü- 
schen  Herrscher  \md  an  das  Kaisertum,  in  seiner  Begeisterung  für  die  Kreuzzüge  gemahnt 
er  an  jenen  Günther  von  Pairis,  der  gleichzeitig  mit  ihm  im  Elsaß  lebte  und  seine  Werke 
den  ersten  Taten  Kaiser  Friedrichs  in  Italien,  dem  ersten  und  dem  vierten  Kreuzzuge  ge- 
widmet hat.  Neben  Günther  wird  uns  der  Straßburger  Annalist  zu  einem  treuen  Zeugen 
des  staufischen  Elsasses. 

Sein  Werk  tritt  für  dies  Gebiet  der  kostbaren  Reichsgeschichte  des  Niederrheins 
zur  Seite.  Wenn  jener  einst  der  Name  der  Chronica  regia  Coloniensis  beigelegt  wurde,  um 
neben  der  lokalen  Herkunft  sogleich  den  reichsgeschichtlichen  Charakter  der  Quelle  zu 
bezeichnen,  so  mögen  wir  die  Jahrbücher  von  1015—1200,  die  aus  der  Chronik  in  der 
Jenenser  Handschrift  der  Forschung  wiedergewonnen  sind,  mit  Fug  Annales  imperiales 
Argentinenses,  Straßburger  Reichsannalen,  nennen. 

§  2.    Die  Holienburger  Chronik. 

Die  Chronik  von  1210  steht  als  litterarische  Leistung  unter  <len  staufischen  Ge- 
schichtsquellen des  Elsasses  voran.  Sie  erweitert  die  Straßburger  Jahrbücher  zu  einer 
Geschichte  des  Reiches  seit  den  Tagen  des  Königs  Dagobert. 

I.  Der  Chronist  legte  seinem  Werke  wohlbekannte  ältere  Darstellungen  zu 
Grunde.  Bis  zu  ihrem  Ende  im  Jahre  1100  lieferte  ihm  die  Chronik  des  Bernold  von 
S.  Blasien  das  chronologische  Gerippe  und  einen  großen  Teil  der  Nachrichten.  Sie  wurde 
für  die  Merowingerzeit  aus  dem  Liber  Ilistoriae  Francormn  ergäir/.t»),  für  die  Geschichte 
Karls  des  Großen  durch  die  Vita  Karoli  des  Einhard'^)  und  die  11(50  verfaßte  Aachener 
Karlslegende-*)  geradezu  ersetzt.  Wahrscheinlich  hat  dieselbe  Handschrift,  die  diese  beiden 
Schriften   —   und   vielleicht  schon  den  Liber  Historiae   —   enthielt,  auch  die  Kenntnis  der 


')  Und  zwar  aus  einer  llaiidscluilt  .Icr  (iiuppe  A  :?  ß  ■>.*  ß=:  v^l.  Sclmlanspalu-  S. -i.  Z. '27  .l'ii.pin.. 
duce'  mit  SS.  rer.  Merov.  II,  :{15  N.  n;  S.  :{,  Z.  0:  ,<)fTcnnif  mit  II,  Mi;  N.  r  nn.l  v:  S.  I.  Z.  I!»:  .Tlnwicrioo 
antiiicnlc  mit  II,  33:?  N.  c. 

•)  üit'  hcmilzlc  IlaiMK.lirift  d.T  Vita  war  olVcTibar  nahezu  (Vlilerlos.  In  der  Si-lmlaus)rabe  S.  7. 
Z.  Kl  ,1'arisius';  S.  II,  Z.  7  .l.ellnni';  Z.  U  .maximo':  Z.  IS  ..pu.d  maxininnC  (wo  ..|uasi>  IVhll)  klimmt  unsere 
Chronik    mit    dem  Codex  C-'.  hat  indessen  nirpen.l  seine  h-ehl.T.     S.  1-2.  Z.  17    hat  sie  .n.c"    mit   \<:  S.  l.V 

Z.  +1  ,ei'  mit  B«. 

■>)  Benut/.l  ist  eine  Ilands.Oirill  der  Gruppe  A'  A'  V  ;  vf.-!.  SilMiIaus(;ahe  >.  11.  \.  e.  \k1.  >•  H. 
Z.  aö  .universis'  mit  der  Lebende  Karls  d.  Cr.  ed.  Häuschen  S.  71,  N.  i :  II.  Z.  :t-2  ,pn«nandi'  n.it  L.if.S.  7:J.  N.  c- 


80. 

Hisloria  Karoli  Magni  des  Turpin')  und  der  Vita  Hludovici  des  Thegan^)  vermittelt,  aus 
denen  wenige  Sätze  entlelint  sind.  Überrascliender  ist,  daß  für  den  Liebesroman  Lothars  IL 
und   daneben   für  zwei  einzelne  Wendungen   die  Gesta  Trevirorum  benutzt  worden  sind^). 

Der  Abschnitt  über  die  Vorfahren  der  hl.  Odilie*)  stimmt  vielfacli  mit  der  Ebers- 
heimer  Chronik  überein,  die  sie  selbst  angehenden  Sätze  werden  aus  einem  kurzen  Lebens- 
abriß der  Heiligen  entnommen  sein. 

Die  Einträge  über  die  liL  Pirminius'>),  Ulrich")  und  Adelheid')  gehen  zwar  in  letzter 
Linie  auf  die  Biographien  der  Heiligen  zurück,  aber  gewiß  hat  der  Chronist  sie  alle  nur 
den  Auszügen  in  einem  Lektionar  seiner  Kirche  entnommen.  Hier  wird  ihm  auch  die 
besondere  Fassung  der  Translatio  s.  Servatii  bekannt  geworden  sein,  aus  der  er  wiederholt 
geschöpft  hat»);  und  wahrscheinlich  dankt  er  demselben  Lektionar  das  Wunder  des  hl.  Michael, 
dessen  Kaiser  Otto  bei  seinem  Besuch  auf  dem  Monte  Gargano  gewürdigt  sein  soll''). 

Ich  liabe  in  dieser  Übersicht  der  Quellen  noch  nicht  der  Historia  Miscella  des 
sogenannten  Landulfus  Sagaxi»)  gedacht.  Sie  hat  zum  Jahre  631,  gleich  nach  dem  Beginn 
des  Werkes,  die  Kaiserliste  von  Heraclius  bis  auf  Irene  geliefert,  ihr  dankte  man  die 
Nachrichten  von  der  Gründung  Bomsi'),  von  dem  persischen  Tribut  des  Nikephorosi^l.  von 
der  Auffindung  des  Leichnams  unter  Konstantin  und  Irene  i»);  vor  allem  aber  gab  die  Historia 
Miscella  den  Stoff  und  die  Form  zu  der  Erzählung  von  den  fünf  Belagerungen  und  Ein- 
nahmen der  Stadt  Rom,  die  aus  Anlaß  der  sechsten  Eroberung  durch  Otto  I.  zu  964  ein- 
geschoben ist.  Der  Gedanke  würde  sehr  nahe  liegen,  daß  alle  diese  Entlehnungen  aus 
der  Historia  Miscella  der  Chronik  von  1210  noch  gefehlt  hätten  und  ihr  erst  in  der  Jenenser 
Hs.  zu  Neuburg  hinzugefügt  worden  wären.  Denn  hier  in  Neiiburg  ist,  wie  wir  wissen'^), 
der  er.ste  Teil  des  Codex,  die  Chronik  Otto's  von  Freising,  durch  umfassende  Auszüge  aus 
der  Historia  Miscella  glossiert  worden.  Indessen,  so  einfach  die  Lösung  sein  würde, 
die  Glossen  zur  Otto -Chronik  und  die  Zusätze  aus  der  Historia  Miscella  zur  Chronik 
von  1210  demselben  Nenburger  Gelehrten  zuzuschreiben,  wir  müssen  sie  ablehnen.  Denn 
in  der  Chronik  von  1210  sind  in  die  Abschnitte  der  Historia  einzelne  Daten  und  Satzteile 
aus  Bernolds  Chronik  genau  so  eingeschoben!  =),  wie  sonst  etwa  diese  mit  dem  Liber  Historiae 
Francorum  oder  der  Vita  Karoli  des  Einhard  fest  ineinander  verschränkt  ist.  Zudem 
schließt  der  Exkurs  über  die  Belagerungen  Boras  mit  einem  Satze  aus  der  Translatio 
s.  Servatii,  die  wir  schon  als  eine  der  Quellen  der  Chronik  von  1210  kennen  gelernt  haben. 
Danach  steht  es  fest,  daß  schon  ihrem  Sammler  neben  seinen  andern  Hilfsmitteln  auch 
die  Historia  Miscella  zur  Verfügung  stand. 

Als  ihn  Bernold  mit  dem  Jahre  1100  im  Stiche  ließ,  war  der  Chronist  für  den 
chronologischen  Aufbau  auf  die  Annales  imperiales  Argentinenses  angewiesen,  die  er  schon 


1)  S.  15.  ')  Zu  768,  S.  7;  810,  S.  17;  814,  S.  18. 

■")  863,  S.  19;  719,  S.  5;  801,  S.  9. 

^)  Zu  673,  S.  2  ff.  5)  724,  S.  5. 

'')  9.52,  9.55,  S.  22.  ')  973,  S.  26. 

')  918,  936,  S.  21;  962,  S.  22;  964,  S.  2.5.  Sie  ist  verzeichnet  in  dei-  Bil)liotheca  hasriographica 
Latina  iir.  7621,  7625.  7636.  Für  eine  Kollation  der  entscheidenden  Stellen  des  ungedriukten  Textes  hin 
ich  Herrn  A.  Poncelet,  S.  J.,  zu  Brüssel  zu  herzlichem  Danke  veriifliclitet. 

=')  981,  S.  26.  —  Diese  Sage,  die  gewiß  auf  Otto  III.  (über  seine  Wallfahrt  vgl.  auch  Eh.  Gothein, 
Kulturentwicklung  Süditaliens  S.  100)  und  nicht  mit  dem  Chronisten  auf  Utto  II.  zu  beziehen  ist,  Ijüeb 
bisher  vollständig  unbeachtet,  weil  sie  durch  den  verkehrt  angewandten  Petitdrutk  in  der  Folioausgabe 
der  MG.  SS.  XVII,  154  den  Augen  der  Gelehrten  ebenso  entzogen  wurde,  wie  etwa  die  sogleich  folgende 
über  das  Wunder  am  Sarkophag  Silvesters  II.  (zu   1000,  S.  27). 

'")  Offenbar  ist  eine  Handschrift  benutzt,  die  den  Vulgatatext  bot. 

")  Schulausgabe  S.  9.  '^  A.  a.  O.  S.  15.  •')  S.  17. 

n)  Vgl.  den  Anhang  I.  §  3.  '=■)  Vgl.  Schulausgabe  S.  24  f. 


81 

seit  ihrem  Beginne  zu  1015  in  die  Auszüge  aus  Bernold  eingeschaltet  liatte');  er  erweiterte 
ihren  dürftigen  Inlialt  von  llOG — U")!)  aus  den  lieiden  ersten  Biiciiern  der  Gesta  Friderici 
des  Otto  von  l-"reising-X  zu  denen  er  scliun  frülier')  neben  Beruüld  nur  gelegentlich  gegrilTen 
hatte;  die  beiden  letzten  Bücher,  die  Hahewin  verfafUe,  hat  der  Sammler  zwar  gekannt,  aber 
er  hat  sie  nur  an  wenigen  Stellen  herangezogen').  Offenbar  hat  er  seine  konipilatorische 
Arbeit  dadurcii  abgeschlossen,  daß  er  zu  dem  kurzen  Bericht  der  Stral'jbiu'ger  Heiclisan- 
nalen  von  tir>2  aus  dem  zweiten  Buchi?  der  Gesta  eine  i'bersicht  über  die  Anfänge  Fried- 
richs I.  bis  1156  bot;  danach  hat  er  sich  nahezu  vollständig  mit  dem  Inhalte  der  Jahrbücher 
von  1155  an  begnügt.  Nur  noch  einmal  zu  1159  hat  er  den  Tod  des  Bischdfs  Otto  von 
Freising  und  vielleicht  auch  den  Iladrians  IV.  aus  den  Gesta  Friderici  des  llahewin  einge- 
schaltet, dann  aus  eigenem  Wissen  zu  1162  den  Bischofsw'echsel  in  Basel,  1170  das  Mar- 
tyrium des  Thomas  Becket,  1177  das  iMide  des  Schismas  verzeichnet  und  endlich  1180  eine 
Notiz  über  die  Weihe  von  Niedermünster,  1183  über  den  Anteil  des  l'ropstes  Bernhard  von 
Marbach  an  den  Verhandlungen  zu  Konstanz  eingefügt^).  Vom  Jahre  1184  an  ist  der 
Wortlaut  der  Reichsannalen,  so  weit  wir  beurteilen  können,  vollkommen  unverändert  in 
die  Chronik  von  HIO  übergegangen. 

Die  Auffassung,  daß  der  Chronist  mit  dem  Einschub  zum  Jalirc  1152  seine  eigent- 
liche Tätigkeit  beendete,  wird  dadm-ch  gestützt,  daß  er  hier  die  Erzählung  dramalisch  auf 
den  Gegensatz  der  beiden  Fürstengeschlechter  der  Weifen  und  Stauten  zuspitzte  und  den 


')  Ich  habe  schoa  oben  S.  (iS  auseinandergesetzt,  daß  bei  dieser  Kompilation  einige  Nolizen  der 
Straßburger  Reiclisannalen,  z.  B.  über  die  Folge  der  Herrscher  zu  10"2i,  1039.  lO.")«  untergegangen,  andere 
zu  10S9  (über  den  Tod  Hugo's  von  Egisheini),  1096,  1099  (über  den  ersten  Kreuzzug)  verdrünfit  ^;ein 
mögen.    Vgl.  auch  zu  1106,  112.5. 

')  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  eine  Handschrift  der  Klasse  C  zu  Grunde  gelegen  hat:  1.  üie 
Hohenburger  Chronik  stimmt  mit  B  C  gegen  die  Klasse  A  zusammen:  S.  40,  Z.  12  ,miro  et'  —  B  C;  fehlt 
in  A.  —  S.  46,  Z.  14  .altera'  .  .  .altera'  =  B  C ;  .una'  . .  .altera'  A.  —  S.  47,  Z.  10  .id  est'  =  B  C ;  fehlt  iu  A. 
—  S.  47,  Z.  33  .iuniori'  =  B  C;  .miiiori'  A.  —  S.  48,  Z.  22  ,Burgundiorum'  B  C:  ,Burgundionnra'  A.  2.  Di«' 
Chronik  stimmt  mit  A  C  gegen  B:  S.  35,  Z.  5  ,consocios'  =  A  C;  ,et  socios'  B.  -  S.  47,  Z.  2-5  ,utros<iue 
duces'  A  C;  ,utrumque'  B.  —  S.  49,  Z.  13  ,ex  nimia  lenitate  remissus'  =  A  C;  ,ex  lenitale  sua  nimia  rem'  B. 
3.  Die  Chronik  steht  mit  C  allein  gegenüber  A  B:  S.  47,  Z.  32  .per  VH  vexilla  resignavit-  =  C;  ,V1I  per 
vexilla  imperatori  resignavit'  A  B. 

Dem  zwingenden  Schlüsse  scheinen  nur  zu  widersprechen :  S.  29,  Z.  39  .toUigens',  wo  B  und  C 
, cogens'  bieten;  AI  .colligens'  corr.  ex  .cogens';  .\  2  ,colligens'.  Hier  haben  offenbar  verschiedene  Hand- 
schriften selbständig  das  von  Otto  geschriebene  ,cogens'  geändert.—  S.  49,  Z.  10  .dum  adviveret'  --  A  B  3; 
,dum  adhuc  viveret'  B  1,  2,  C,  die  auch  hier  das  ungewöhnliche  Wort  jede  selbständig  venlnderl  haben.  — 
Übrigens  beweist  die  letzte  Variante  schon  für  sich  allein,  daß  die  Hohenburger  Chronik  nicht  aus  der  ein- 
zigen uns  überlieferten  Handsihrifl  der  KlasH'  C  stammt,  nämlich  nicht  ans  dem  Cod.  l'arisiensis  1840^  saec.  XH. 
der  dein  Augustinerkloster  zu  Marbach  gehört  hat!  Denn  di.ser  bietet  wie  der  Druck  Cuspinians.  durch 
den  allein  wir  außerdem  diese  Klasse  kennen,  das  verbesserte:  ,dum  adluic  viveret'.  Der  Marbacher  Codex  des 
12.  Jahrhunderts  und  die  Hohenburger  Chronik  werden  daher  auf  ein  und  ilieselbe  Vorlage  zuriK  kgelien. 
die  wir  als  das  Urexeraplar  der  Klasse  C  ansprechen  dürfen.  Ihre  handschriftliche  (berliefening  filln  t 
uns  also  durchaus  in  das  Elsaß:  der  Vergleich  mit  der  Überlieferungsgeschichte  der  Chronik  titlo's  (vgl. 
.\nhang  1)  gestaltet  den  Schluß,  daß  wir  jenes  Urexeniplar  in  der  staufischen  Bibliothek  zn  Hagenau  zu 
suchen  haben.  C  würde  demnach  die  Fassung  der  Cesla  dai-stellen,  die  Friedrich  I.  flherrei.hl  worden  ist. 
Wie  vortrefflich  es  hierzu  stinnnt,  daß  (lunll  er  von  Fairis  im  I.igurinus  sicher  diese  Redaktion  C  bcnnlzle. 
bedarf  keiner  AusfVihnmg  (vgl.  üUonis  et  Rahewini  Gesta  ed.  Wailz.  188t,  p.  XXVI).  Auch  darauf  darf 
ich  hinweisen,  daß  Hohenburg  unii  Marbach  hier  nebeneinander  erscheinen:  Ober  ilire  Beziehungen  im 
12.  .Jahrhunilert  vgj.  unten  S.  89.  Meine  Angaben  über  den   Text  des  Cod.  Parisiensis  weichen   wieder- 

holt von  den  nicht  zuverlässigen  L(sarlen  in  der  Ausgabe  ab;  ich  danke  die  Verbesserungen  meinem  lielM<n 
Slraßbiirger  Kollegen  Kiener.  der  dl.'  Handsciuifl  an  einigen  Stellen  für  mich  eingesehen  lial. 

»)  Zu  1065,  S.  29  f.;  1081),  S.  31  f.;   1081,  Kl-'.-.,  S.  32  ff. 

')  Zu   112.5.  S.  42:  IV.  c.   14.  46;  zu   113S.  S.  4.5:   IV.  c.  46:   1159,  S.  .511:   IV.  ..   (4,    16, 

')  Vgl.  hierüber  schon  oben  S.  70. 
U.  Ulli  eil.  Die  ElsUssiscliun  Aiiniili'ii  ilii-  .Sluiircneil.  11 


82, 

Triumph  Kaiser  Otto's  feierte'),  Vielleicht  hat  er  seine  Arbeit  mit  diesem  charakteristischen 
Schluß  den  Reichsannalen  derart  vorangestellt,  daß  vom  Jahre  1 155  an  auf  seine  Kompilation 
eine  Abschrift,  wenn  nicht  gar  das  Original  der  Straßburger  Jahrbücher  —  von  ihm  nur 
durch  wenige  Nachträge  ergänzt  —  unmittelbar  gefolgt  ist.  Von  1184—1196  haben  wir 
nicht  das  Recht,  auch  nur  einen  einzigen  Satz  des  überlieferten  Textes  für  den  Chronisten 
zu  beanspruchen. 

Erst  gegen  Ende  der  Annales  imperiales  scheinen  am  Schlüsse  der  Jahresberichte 
zu  1197.  1198  knappste  Einträge  über  den  Tod  Coelestins  III.  und  der  Kaiserin  Konstanze, 
sowie  sicherlich  zu  1199  über  den  Brand  von  Hohenburg  gemacht  worden  zu  sein-),  als  der 
Chronist  die  Jahrbücher  bis  auf  seine  Zeit  fortzusetzen  wünschte. 

II.  Die  Aufgabe,  die  Straßburger  Reichsannalen,  die  nur  bis  1200  reichten,  fort- 
zusetzen, bot  einem  Schreiber,  de.5sen  welfische  Gesinnung  so  entschieden  durchbrach s), 
manche  Schwierigkeiten.  Über  den  Thronstreit  mochte  er  nicht  sprechen,  denn  außer  einer 
kurzen  Zeit  des  Glückes  war  nichts  Erfreuliches  für  Otto  davon  zu  berichten,  bis  ihn  die 
Ermordung  Philipps  unerwartet  an  das  Ziel  seiner  Wünsche  braclite.  So  führt  uns  der 
Clironist  gewandt  über  die  Jahre  des  Niederganges  hinweg,  indem  er  von  der  Reichsge- 
schichte vollkommen  schweigt  und  nur  einige  lokale  Nachrichten  bringt.  Er  beginnt  noch 
zum  Jahre  1200  mit  der  Priesterweihe  zu  Basel  und  der  Kreuznahme  des  Bischofs  LutoUP). 
Unmittelbar  darauf")  verzeichnete  er  zu  1202  den  Tod  des  Straßburger  Bischofs  Konrad  und 
fügte  freundliche  Worte  über  den  friedlichen  Anfang  der  Waltung  Heinrichs  von  Veringen 
hinzu.  Die  Verzögerung  seiner  Weihe  gestattete,  auf  das  Jahr  1207  überzugehen,  in  dem 
Heinrich  endlich  konsekriert  wurde").  Sogleich  schloß  daran  ein  kurzer  Jahresbericht  zu 
1208,  der  —  so  weit  sich  vermuten  läßt  —  nur  den  Tod  Philipps')  und  Otto's  Neuwahl 
auf  dem  Frankfurter  Reichstag  erwähnte.  Jene  Notiz  ist  jetzt  durch  die  eingehende  Er- 
zählung des  Neuburger  Bearbeiters  verdrängt  worden;  den  ursprünglichen  Eintrag  über 
die  Vorgänge  in  Frankfurt  vermögen  wir  noch  herauszulösen'*)  und  damit  die  Verbindung 


')  Vgl.  oben  S.  62  und  Schulausgabe  S.  48  und  49. 

2)  Vgl.  oben  S.  74.       »)  Vgl.  oben  S.  m. 

*)  Diese  Angaben  dem  Straßburger  Annalisten  abzusprechen  und  dem  Chronisten  zuzuweisen,  dazu 
bestimmen  mich  zunächst  zwei  stilistische  Gründe  :  Lutold  beißt  .eiusdem  urbis  episcopo',  während  dtT 
Annahst  nur  ,civitäs',  niemals  ,urbs'  im  Sinne  von  „Stadt"  gebraucht;  die  Wendung  ,cum  multorum  religio- 
sonim  virornm  comitatu'  hat  der  Chronist  schon  einmal  in  der  Geschichte  Karls  des  Gr  (S.  13,  Z.  34) 
benutzt. 

')  Der  jetzt  folgende  Jahresbericht  zu  läül  ist  erst  zu  Neuburg  verfaßt  und  in  dem  Cod.  lenensis 
der  Chronik  eingefügt;  vgl.  oben  S.  65  und  unten  S.  ilS.  Der  äußere  Befand  bestätigt  dies:  ursprünglich 
war  , Anno  Domini  MCCII'  geschrieben;  die  letzte  Ziffer  ist  ausradiert.  Unter  der  Rasur,  die  bis  zum  Ende 
der  Zeile  geht,  glaubte  ich  noch  die  Worte  über  den  Tod  Konrads  enizilfern  zu  können.  Vgl.  Schulaus- 
gabe S.  76,  N.  d,  e. 

")  Der  Eintrag  zu  1202/7  kann  nicht  mehr  von  dem  Straßlmrger  Annalisten  herrühren:  dieser 
Anhänger  der  Stauten  hätte  /..  B.  Philipps  Erfolge  seit  1205  oder  den  Tod  des  Mainzer  Erzbischofs  Konrad 
zu  1201)  niclit  verschwiegen;  auch  nennt  er  niemals  den  Papst  .dominus  apostolicus',  wie  es  hingegen  in 
der  Chronik  nach  dem  Vorbild  der  Legenda  Karoli  mehrfach  geschieht  (vgl.  z.  B.  S.  9,  Z.  27.  34,  35).  — 
Ein  idinliclier  Übergang  über  mehrere  Jahre  hinweg  ist  in  der  Chronik  z.  B.  66S/673  (S.  2)  zu  finden. 

')  Etwa  in  einem  Wortlaut,  der  dem  Schlüsse  des  Jahresberichts  zu  1152  (S.  49)  nachgebildet 
wäre:  .Philippus  cum  Ottone  rege  pro  regno  dimicans  ab  inimicis  suis  interfectus  est'. 

*)  Vgl.  Schulausgabe  S.  80.  —  Der  ganze  Jahresbericht  zu  120S  rührt  in  der  vorliegenden  Ge- 
stalt von  dem  Neuburger  Bearbeiter  her;  vgl.  oben  S.  65  und  unten  S.  100  ff.,  118  ff.  Nur  der  Eintrag 
über  den  Frankfurter  Tag  trägt  annalislischen  Charakter:  nur  hier  führt  Otto  den  Königstitel,  den  der 
Bearbeiter  ihm  in  seinen  Erzählungen  zu  1201,  1208  niemals  gegeben  hat.  Auch  den  Ausdruck  .celebravit 
curiani'  hat  der  Chronist  1212  wieder  gebrauchl,  während  der  Nenburger  1199,  1201  (S.  74,  Z.  23:  S.  77, 
Z.  11)  von  dem  anagnus  conventus  principum'  spricht. 


83 

zu  (Ich  Jahren  1^09.  I-Jlo  iind  1212  herzustellen,  in  denen  der  Chronist,  jetzt  als  glt-ich- 
zeitiger  Berichterstalter.  von  dem  Ronizug  Ollo's  IV.,  dem  Koiiliikl  mit  Innozenz  II!.  d.r 
Kxkomnuiiiikation  Otto's  und  seinem  Kintall  in  Apulien.  endlich  von  >ein(  r  Rllckkchr  nacii 
üeuLschiand  und  dem  Zug  gegen  Landgraf  Heiniaim  von  TliiiringeM  handeil'). 

Nur  bis  hierher  geleitet  uns  der  Clironisl.  Uli  möchte  glauben,  daß  er  sein  Werk 
zmiäclist  mit  dem  Jahre  liMO  lieendel  hatte;  die  Trauer  über  das  um-echte  Vorgehen  Otlo'sIV^ 
gegen  den  Ivirch(>nstaat  und  Sizilien  bildete  einen  windigen  Abschluß;  ..wenn  er  soglefch 
nach  der  Krönung  heimgekehrt  wäre,  so  würde  ihm  alles  zum  Glück  ausgeschlagen  sein." 

Nach  Ottos  Heimkehr  sind  mir  noch  seine  Thüringischen  Kämpfe  aufgezeichnet.  — 
Was  in  dem  -faliresbericht  zu  1212  jetzt  noch  folgt,  gehörte  der  Chronik  nicht  mehr  an. 
Schon  die  Bemerkmig  über  die  neue  Kriegsmaschine,  den  Dreibock,  der  auf  dem  Thürin- 
gischen Feldzuge  Otto's  zum  ersten  Male  gebraucht  sein  soll-'),  verrät  das  militärische  Interesse 
des  Neuburgers,  der  zu  1183  über  die  Belagerung  von  Alessandria  und  die  „Lbenhöhe" 
berichtete^). 

Die  aiiscluuiliche  Schilderung  des  Kinderkreuzzuges  und  der  Kintrag  über  den  Zug 
Herzog  Leopolds  gegen  din  Albigenser  stehen  dem  Stile  der  Neuburgi-r  Bearbeitimg  so  viel 
näher,  daß  wir  sie  nicht  meiir  für  den  Chronisten  iieanspruchen  dürfen^). 

Ihnen  reiht  sich  die  Erzählung  von  Friedrichs  Ankunft  in  Deutschland  und  von 
den  Ereignissen  in  Breisach,  die  mit  dem  Rückzug  Utto's  IV.  nach  Sachsen  endigten,  schon 
deshalb  an,  weil  auch  hier  wieder  wie  zu  1201,  1208  und  1211  Otto  keines  Titels  gewürdigt 
wird.  Der  Verfasser  ist  überdies  von  den  Umständen,  die  zu  Friedrichs  Erhebung  geführt 
haben,  so  wenig  unterrichtet,  daß  er  sie  ausschließlich  der  päpstlichen  Initiative  zuweist. 
Dagegen  sind  allerdings  die  Breisacher  Vorgänge  mit  guter  Kenntnis  geschildert.  Wenn 
auch  hier  wieder  die  Fassung  bestimmt  auf  einen  Neuburger  Schreiber  führt^),  so  wird 
dennoch  mit  der  Möglichkeit  zu  rechnen  sein,  daß  am  Schlüsse  der  Chronik  von  1210  die 
Rückkehr  (Jtlo's  aus  Thüringen  und  die  Erhebung  der  Breisacher  Bürger  gegen  ihn 
■ursprünglich  auch  aufgezeichnet  war,  aber  jetzt  durch  einen  ausführlicheren  Neuburger 
Bericht  bei  Seite  geschoben  worden  ist"). 

Über  das  Jahr  1212  hinaus  die  Tätigkeit  des  Clironisten  sicher  zu  verfolgen,  siml 
wir  nicht  im  Stande;  selbst  wenn  er  noch  vereinzelte  Nachrichten  hinzugefügt  haben  sollte"), 
so  wurde  ihm  durch  die  Erfolge  Friedrichs  IL  und  das  ruhmlose  Sinken  des  weifischen 
Kaisertums  Stillstand  geboten.  Die  frohe  Stimmung,  aus  der  heraus  nach  Otto's  Kaiser- 
krünnng   um  1210  die  Chronik   geboren    ist,    war   dahin;    und   sie   entsprach   zu  sehr  der 


')  Der  Bericht  zu  1:211  geliört  iiiclil  dein  Clironisten  an,  sondern  ist  erst  von  dem  .Neubuij.'er  lie- 
arbeiter  eingeschoben  worden.  Wie  1201,  1208  und  am  Schlüsse  von  1212  wird  liier  Otto  jeder  Tilel  ver- 
weigert: der  Chronist  dagegen  nennt  ihn  1203,  1209  .rex',  1210,  1212  Anfall'.'  ,iin[>eralor'.  Deulscliland 
heilU  1211  .Alemannia';  so  wird  indessen  in  der  Chronik  ausnahmslos  nur  Schwaben  genannt  (vgl.  das 
Register  der  Sctnilausgabe).  Der  Chronist  hat  sogar  aus  Otto's  Gesla  1,  ,e.  S  die  Worte  wiederholl,  die 
ausdrücklich  die  Be/.iehung  auf  üeutscliland  aidi'hiieu  (Schulausgabe  S.  42).  Dagegen  wurde  in  Neiiburg 
.nobile  regnuin  Alemannie'  (1235,  S.  97)  u.  s.  w.  für  Deutschland  gesagt:  vgl.  unten  S.   102. 

')  S.  82:  ,Ibi  tunc  primo  cepit  haberi  usus  instriiineiiti  hellici  .  .  .  •. 

ä)  Vgl.  oben  S.  «9. 

')  Vgl.  z.B.  S,  82,  Z.  8:  ,per  totaiii  Aleniaiinianr  und  S.  S  1.  Z.  II:  .inandante  .  .  |iapa  Innocenlio' 
Uli!    1211   (.S.  81,  Z.  10).     Im  übrigen  vgl.  unten  S.   i02  und  S.   110  f. 

■'■)  Vgl.  unlen  S.  102  IV.  119. 

')  Vgl.  hierüber  auch  in  Beilage  IV  die  Beziehung  zur  l'rsberger  Chronik. 

')  Sehr  nahe  liegt  diese  Vermutung  für  die  Noiiz  Ober  die  Befestigung  Quedlinburgs  zu  121:1,  und 
nichl  ausgeschlossen  wenigstens  wiire.  daß  über  den  Zug  Ollo's  gcyeii  Philipp  Aiigu-I  im  .lalire  121V  einige 
Siltzu  aufgezeichnet  waren,  die  von  dem  Forlsetzer  verarbeitet  sein  würden. 

11* 


84 

waliieii  Gesiniiiiiig  des  Geschichtschri^ibeis,   als  daß  er  vermocht  hätte,  sich  leichten  Her- 
zens dem  neilaufsteigenden  staiifisclien  Gestirne  zuzuwenden. 

in.  Wir  haben  den  Umfang  der  Chronik  festgestellt  und  ihre  Grenzen  gegenüber 
der  Fortsetzung  von  1213  in  der  Neuburger  Bearbeitung  abgesteckt *);  so  daß  wir  die  Arbeit 
des  xVutors  von  631 — 1212  kennen  gelernt  haben;  auch  sind  die  anderweit  bekannten  Quellen 
nachgewiesen,  aus  denen  er  die  Geschichte  der  älteren  Zeit  bis  1152  zusammengetragen 
hat,  ehe  er  sich  völlig  den  Reichsannalen  überließ.  Es  bleibt  nns  übrig,  nach  der  Heimat 
des  Werkes  zu  forschen,  um  die  Umstände  seines  Entstehens  zu  erkennen. 

Schon  früher  konnten  wir  beobachten s),  daß  der  Verfasser  zu  einem  der  elsässi- 
schen  Angustinerstifter  in  Beziehung  gestanden  hat.  Allein  die  lokalen  Nachrichten,  die 
über  die  Chronik  verstreut  sind,  führen  uns  einerseits  nach  Marbach  und  Schwarzenthann, 
andererseits  auf  den  Odilienberg  und  nach  Kloster  Hohenburg:  scheinbar  wird  hierdurch 
eine  sichere  und  einwandfreie  Bestimmung  über  die  Herkunft  ausgeschlossen.  Die  Forschung 
hat  sich  bisher  fast  ausnahmslos  mit  den  Marbaeher  Notizen  beschäftigt;  um  ihretwillen  gab 
Wilmans  dem  ganzen  Werke  den  Namen.  Schulte^)  bemerkte  zwar,  daß  in  dem  Gesamt- 
werke neben  Straßburg,  Marbach,  Neuburg  auch  das  Kloster  „Hohenburg  (respektive  Nieder- 
münster) besonders  bevorzugt  und  genannt"  wurde,  aber  als  Heimat  einer  Geschichtsquelle 
schien  ihm  —  der  seinen  Aufsatz  zu  einer  Zeit  schrieb,  als  die  Frauenbewegung  sich 
erst  in  bescheidenen  Anfängen  vorbereitete  —  „an  das  Kloster  Hohenburg,  als  an  ein 
Frauenkloster,  wohl  am  wenigsten  zu  denken "  Uns  ist  die  Aufgabe  gewiesen,  zwischen 
den  auseinandergehenden  lokalen  Interessen  die  Verbindung  zu  suchen. 

Zu  Marbach  im  Oberelsaß  war  im  Jahre  1090  durch  den  Ritter  Burchard  von  Gebersch- 
weier  ein  Kloster  begründet  worden^),  das  Manegold  von  Lautenbach,  der  bekannte  Gelehrte 
und  Vorkämpfer  der  Gregorianer*),  als  ein  Stift  regulierter  Chorherrn  einrichtete.  Dem 
heil.  Augustin  ward  im  Jahre  1105  die  Kirche  geweiht.  Die  Regel,  die  gegen  Ende  des 
11.  Jahrhunderts  unter  seinem  Namen  bekannt  geworden  war«),  galt  in  dem  Kloster. 


')  Nicht  besprochen  sind  Insher  die  Zusätze  zu  der  Chronik,  die  sich  mit  der  Salbung  der  Herr- 
scher, mit  dem  Übergang  des  Kaisertums  von  Valentiuian  auf  Karl  d.  Gr.  und  die  Deutschen  (beide  zu 
801,  S.  8),  mit  der  Herrschaft  Konstantinopels  (S.  24,  Z.  .34)  und  mit  der  Unbezwiugbarkeil  Roms  (zu  964, 
S.  2.5)  beschäftigen.  Auch  der  Hinweis  auf  Dietrich  von  Bern  (S.  25)  gehört  noch  nicht  der  Cln-onik  von 
1210  an.    Vgl.  darüber  unten  S.  122  ff 

■')  Vgl.  oben  S.  66.  ")  Mitteil,  des  Instit.  für  österr.  Gesch.  V.  .521. 

■•)  Zur  Geschichte  des  Klosters  vgl.  Hoffmann,  L'abbaye  de  Marbach  in  den  Mitteilungen  der  Ge- 
sellschaft zur  Erhaltung  der  historischen  Denkmäler  im  Elsaß  NF.  XX,  67  ff.;  über  die  Gründung  auch  die 
Er/.iihlung  in  dem  D.  Rudolfs  für  Marbach,  Böhmer-Redlich.  Reg.  iraperii  VI,  nr.  417. 

')  Die  Identität  des  Pariser  Gelehrten  Manegold  mit  dem  Propst  von  Lautenbach  hat  neuerdings 
Eudres  im  liistor.  Jalnlmch  der  Görresgesellschaft  XXV,  16S  If.  nachgewiesen. 

")  Hauck,  Kirchengescliiclite  IV,  340  erklärt,  daß  der  Dekan  Liutolf  von  Toul  (wohl  109.5)  zuerst 
diese  Regel  innerhalb  der  deutschen  Grenzen  eingeführt  habe.  Allerdings  bemerkt  er  selbst,  daß  Bernolds 
Chronicon  schon  zu  1091  (MG.  SS.  V,  4-52)  beim  Tode  Bis-hof  Altraanns  berichtet:  ,iria  cenobia  clericorum 
iu.\ta  regulam  s.  Augustini  communiter  viventium  instituit'.  Aber  Hauck  sucht  ihre  Beweiskraft  für  das 
Jahr  1091  dadurch  zu  schwächen,  daß  er  meint,  Bernold  liabe  „vor  1100"  (offenbar  meint  er:  kurz 
vor  1100)  geschrieben.  Indesse:)  ist  die  Entstehungsgeschichte  der  Chronik  Bernolds  noch  keineswegs 
völlig  aufgeklärt;  sicher  sind  mit  Hilfe  der  Originalhandschrift  und  ihrer  Korrekturen  noch  neue  Auf- 
schlüsse darüber  zu  gewinnen.  Die  angezogenen  Worte  sind  auch  in  die  Weltchronik  von  Muri  überge- 
gangen, die  „von  1080 — 1091  den  Text  Bernolds  bisweilen  wohl  in  ursprünglicherer  Gestalt  als  die  vielfach 
korrigierte  Originalhandschrilt  bringt"  (Bresslau  im  Neuen  Archiv  XXVII,  i:52).  Sie  können  sehr  bald  nach 
1091  nieilergeschrieben  sein.  —  Demnacli  würde  nicht  ausgeschlossen  sein,  daß  Manegold  schon  etwa  1094  in 
Marbach  die  Augustinerregel  einführte  (anders  Hauck  a.  a.  0.  S.  .347,  Anm.  9);  daß  Urbau  II.  sie  1096 
nicht  ausdrücklich  nennt,  braucht  nicht  den  Ausschlag  zu  geben,  da  auch  CalL^t  II.  in  dem  Privileg  von 
1119  Okt.  30  (Jaff6-Löwenfeld,  Reg.  nr.  6763)  nicht  von  ihr  spricht. 


85 

Im  Laule  des  \-2.  Jahiliuiiderts  gewann  Maibacli  liesfjnders  im  schwäbisch-i-lsäs- 
si.srlic'ii  Herzogtum  ciiio  An/.alil  von  Toclilerklüstri'n.  so  da(i  es  zum  Haupt  einer  ange- 
sehenen Kongregation  im  Augnslinerorden  ward,  die  durch  die  „Marljacher  Gewohnlieilen" 
zusammengehalten  wurde. 

Schon  die  Art,  in  der  die  (iinonik  Hernohls  von  unserm  Sanmiler  ausgezogen  worden 
ist,  läßt  auf  seinen  Anteil  an  Marhach  luid  den  Angustinerchorherren  schließen.  Er  hat, 
wenn  ich  mich  nicht  täusche,  den  Tod  Augustins  erwähnt'),  und  r.v  hat  zum  Jaiire  723  seine 
Translation  aufgenommen''');  er  hat  die  Wirksamkeit  Maiiegolds  gesclülderl^)  und  die  Synode 
Lirhans  II.  zu  Tours  1090  mn-  w(;gt'n  des  päpstlichen  Privilegs  angcfCdnt,  das  jener  dort 
erwirkte;  der  Satz  über  die  freie  Propst  wähl,  die  den  Marbachern  gewährt  ist,  wird  sogar 
wörtlich  in  unsere  Chronik  eingerückt*).  Einem  Augustiner  stand  es  an,  nach  Bernold  über 
Bischof  Altmann  von  Passau,  den  (Iründer  der  ältesten  Chorherrenstil'ter  in  SiUlwestdeutsch- 
land,  zu  berichten^)  und  ein  Wort  über  die  Wunder  an  seinem  Grabe  hinzuzufügen;  ihm 
lag  es  nahe,  auch  seinen  Nachfolger  Ulrich  zu  nennen,  um  —  als  einziger  von  allen  Ge- 
schichtschreibern —  des  von  ihm  gegründeten  Chorherrenstiftes  S.Georgen  an  derTraisen  im 
fernen  Niederösterreich  zu  gedenken  °).  Wenn  außerdem  Bernolds  Mitteilungen  über 
Schwabens  blühendste  Abteien  zu  S.  Blasien,  Hirsau,  SchalYhausen  und  über  die  Grün- 
dungen des  reformeifrigen  Hirsauer  Abtes  Wilhelm  zu  S.  Georgen  bei  Villingen,  Zwifalten, 
Kamburg  und  Petershausen  getreu  wiederholt  werden,  so  erinnert  dies  daran,  daß  mit 
ihnen  allen  Marbach    und  wohl   die  ganze   Kongregation  in  Gebetsverbrüderung  stand'). 

Ich  glaube  sogar,  daß  für  sich  allein  die  Tatsache,  daß  Bernold  benutzt  wurde, 
auf  einen  Zusammenhang  des  Chronisten  mit  Marbach  deutet.  Denn  das  Werk  des  leiden- 
schaftlichen Gegners  Heinrichs  IV.  hat  keine  weite  Verbreitung  gefunden;  seine  Hand- 
schriften führen  auf  den  engen  Kreis  der  Klöster  S.  Blasien''),  Schairiiausen'-'),  Gengenbach 
und  S.  Georgen  bei  Villingen.  Daß  jedoch  auch  in  Marbach  eine  ßernoldhandschritl  beruhte, 
zeigt  die  Chronik  des  Maternus  Berler  aus  dem  Anfange  des  16.  Jahrhunderts,  der  aus 
ihr  Auszüge  entnahm'").  Auf  ebendenselben  Codex  mag  bereits  der  Chronist  von  1:210 
mittelbar  oder  unmittelbar  zurückgehen  Ich  finde  diese  Vermutung  dadmxh  bestätigt, 
daß  seine  Auszüge  die  Lesarten  der  Handschrift  von  S.  Georgen  wiedergeben");  denn 
es  ist  höchst  wahrscheinlich,  daß  gerade  aus  S.  Georgen  die  Marbacher  verlorene  Hand- 
schrift stammte.  Zwischen  beiden  Klöstern  bestanden  besondere  Beziehungen.  In  S.  Ge- 
orgen war  seit  1088  Abt  jener  Theoger,  der  1118  zum  Bischof  von  .Metz  erhoben  wurde. 
Er  war  ein  Schüler  Manegolds,  und  Gerung,  der  spätt^re  Propst  von  Marbach,  hatte  einst 
den  jmigen  Theoger  zum  Abte  Wilhelm  von  Hirsau  gesandt.  Daher  war  es  für  die 
Marbacher  und  Gerung  ein  Festtag,  als  sie  den  Bischof  auf  seinem  Wege  nach  Metz  im  Kloster 


')  Schulausgabe  S.  8,  N.  6,  vgl.  unten  S.   11:?,  Nr.  ±  ')  .V.  a.  O.  S.  5,  Z.  III.  ')  S.  :{7  IT. 

«)  Dies  liat  sclion  Wilmans  im  Archiv  XI,  130  hervorgehoben. 

')  Schulausgabe  S.  37,  Z.  10. 

")  A.  a.  O.  Vgl.  das  Privileg  Ulrichs  von  111"2  und  die  Klosteruikuniien  im  .Vrcbiv  liir  KuikK' 
österreichischer  Geschichts(iuellen  l.\,  2:59  iV. 

')  Vgl.  lue  Aufzeichnung:  im  Marbacher  Nekrolog  bei  llotTmann  in  den  Elsüssischen  Mittoiluiigen 
NF.  X.\,   177. 

")  Von  hier  kam  es  in  die  Weltchronik  von  Muri -Engelberg,  vgl.  Bresslau  im  Neuen  .Xrchiv 
.\XV11,  i:j(i  ir. 

')  V'on  hier  stanunt  das  Aulograi)h  Uernolds  auf  der  Münclieuer  Slaalsbibliolhek. 

">}  Elsilss.  Mitteilungen  NF.  XVII,  IV."):  ,haec  ex  hisloria  llerlholdi  (!)  moiuulii  s.  Itlasii  depiila 
suiil,  i|ui  prosecutus  est  historiam  llermanni  Conlracli",  was  sieh  vielnielif  auf  Hernold  be/iehl. 

")  Besonders  bezeichnend  ist  unter  dein  Jahre  1(1117  der  Zusatz,  dal^  Handierg  dem  hl.  (ieorg 
geweiht  wurde,  der  sich  nur  in  dem  Bermddcodex  von  S.  (ieurgeu  und  in  der  Clir.mik  von  15ti»  (Schul- 
ausgabe S.  28)  lindel. 


86 

empfangen  durfteni).  So  kann  leicht  durch  Theogers  Vermittlung  eine  Abschrift  des  Bernold- 
codex  von  S.  Georgen  nach  Marbach  gelangt  sein. 

Den  Entlehnungen  aus  Bernold,  die  dem  Anteil  an  dem  Augustinerorden  entspringen, 
steht  eine  Anzahl  selbständiger  Notizen  zur  Seite,  die  meist  über  die  Anfänge  Marbachs 
und  des  für  die  Stiftsdamen  des  (Jrdens  begründeten  Schwarzenthann  handeln,  aber  auch 
über  die  Basler  Diücesanbischöfe  unterrichten,  und  die  von  1090 — 1130  eine  fest  in  sich 
geschlossene  Reihe  bilden-).  Sie  hebt  zu  1090  mit  der  Gründung  Marbachs  durch  Burchard 
an;  zu  1091  folgen  die  Gründung  der  Stadt  Freiburg  im  Breisgau  durch  Berthold  IL  von 
Zähringen;  zu  1096  die  Übersendung  der  Reliquien  des  hl.  Irenaeus  von  Lyon  nach  Mar- 
bach, 1 105  die  Kirchweihe  und  1115  eine  Altarweihe  daselbst,  1117  der  Erwerb  von  Schwarzen- 
thann durch  Marbacher  Stiftsdamen,  1120  der  Tod  Burchards,  1122  vielleicht  der  Tod 
des  Basler  Bischofs  Rudolf,  1124  die  Weihe  des  alten  Bethauses  zu  Schwarzenthann  durch 
Bischof  Berthold  von  Basel,  dessen  Verzicht  und  Eintritt  in  das  Cistercienserkloster  Lützel 
hierbei  erzählt  wird;  zu  1130  endlich  der  Tod  Gerungs  und  die  Nachfolge  des  Propstes 
Arnold  zu  Marbach.  Es  scheint  ungewiß,  ob  wir  ihnen  die  Meldungen  über  den  Tod  Ber- 
tholds  zu  1136  und  Bischof  Albero's  zu  1137  noch  anschließen^);  jedenfalls  hören  darnach 
die  Marbacher  Lokalnotizen  vollständig  auf;  schon  der  Tod  des  Propstes  Arnold  ist  zum 
Jahre  1144  nicht  mehr  verzeichnet.  In  der  ganzen  Chronik  finden  wir  bis  zu  ihrem  Ab- 
schluß im  Jahre  1212  nur  noch  einen  einzigen  Hinweis  auf  die  Marbacher  Kongregation: 
der  Chronist  hat  hinter  der  Erzählung  der  Straßburger  Reichsannalen  über  den  Konstanzer 
Reichstag  von  1183  angemerkt,  daß  vor  allem  die  Marbacher  mit  ihrem  Propste  Bernhard 
bei  den  Maliregeln  über  die  schisniatischen  Weihen  mitgewirkt  hätten^). 

Wer  sich  diese  Daten  vergegenwärtigt,  sieht  schnell,  daß  wir  unmöglich  dem  tlhro- 
nisten  von  1210  die  Sammlung  der  eng  aneinander  schließenden  Marbacli-Schwarzenthanner 
Nachrichten  zumuten  können.  Für  ihn  wäre  es  unbegreiflich,  daß  er  sie  nur  bis  in  die 
30er  Jahre  des  12.  Jahrhunderts  zusammengetragen,  aber  nicht  eine  einzige  Bemerkung 
etwa  über  die  Pröpste  seiner  Zeit  gemacht  hätte.  Überdies  enthält  der  einzige  umfassende 
Bericht  zum  Jahre  1124  über  das  Leben ^  des  Bischofs  Berthold  von  Basel  so  genaue  An- 
gaben, dal)  er  gewiß  nicht  erst  im  13,  Jahrhundert,  sondern  schon  bald  nach  dessen  Tode 
im  Jahre  1136  von  einem  Zeitgenossen  niedergeschrieben  wurde^). 

Der  Sachverhalt  wird  aufs  leichteste  erklärt,  wenn  wir  annehmen  dürfen,  daß  der 
Chronist  bereits  jene  Reihe  annalistischer  Notizen  von  1090—1130/7  als  eine  besondere 
lokalgeschichtliche  Quelle  aus  Marbach-Schwarzenthann  vorgefunden  und  sie  in  seinem 
Werke  wie  irgend  eine  andere  seiner  Vorlagen  nur  verwertet  hat.  Und  wirklich  ist  noch 
eine  Spur  davon  erhalten,  daß  einmal  solche  Notae  Marbacenses  -  Swarzendanenses,  wie 
wir  sie  als  eine  Quelle  der  Chronik  von  1210  aus  ihr  herausgehoben  haben,  ein  selbstän- 
diges Dasein  geführt  haben.  Der  Codex  Einsidlensis  nr.  628  mit  der  Erfurter  Cronica  Minor 
enthält  neben  einer  Anzahl  von  Randbemerkungen  des  14.  Jahrhunderts,  die  dem  Martin 
von  Troppau  und  der  Legenda  Aurea  entlehnt  sind,  auf  fol.  15  einige  wenige  annalistische 


1)  Vgl.  Vita  s.  Theogeri  Lib.  11,  c.  23  (MG.  SS.  XII,  47C). 

■')  Vgl.  Schulausgabe  S.  37,  .39-41,  44 

•'')  Denn  es  ist  nicht  recht  wahrscheinlich,  daß  derselbe  Schreiber,  der  zu  11'24  die  Geschiclite 
Bischof  Berlholds  er/.iihlt  hatte,  unter  dem  Jahre  1137  von  ihin  gleichsam  als  von  einem  UnbeUiinnten 
gesprochen  hiltte.     Auch  der  Bischofswechsel  zu  1122  ist  vielleicht  erst  Zusatz  des  Chronisten. 

*)  Schulausgabe  S.  .53.  —  Die  Reihe  der  Basler  Bischöfe  hatte  seit  1179  schon  der  Straßburger 
Annalist  berücksichtigt;  der  unrichtig  datierte  Eintrag  über  den  Tod  Ortliebs  zu  1162  rührt  wohl  erst  von 
dem  Chronisten  von  1210  lier;  vgl.  oben  S.  70. 

^)  Die  Weihe  des  Oratoriums  in  Schwarzenthann  durch  Berthold  im  Jahre  112t  gab  den  Anlaß 
hierzu.  Der  Bericht  ist  erst  nach  11.36  verfaßt,  weil  darin  schon  gesagt  ist,  daß  ßertbold  .usque  ad  fiiiem 
vite  sue'  Mönch  in  Lützel  blieb. 


8? 

Notizen').  Die  beiflen  ersten  zu  1090  über  die  Gründung  von  M;irb;irli  nnd  zu  1091  (iber 
den  Ursprung  von  Freibnrg  im  Breisgau  —  decicen  sicii  genau  mit  den  entsprerhenden 
Nafinichten  der  Chronik  von  li>iO-');  aber  sie  sind  nicht  etwa  aus  iln-  abgesehrieben 3), 
sondern  sie  gehen  auf  ihre  Quelle  zurück  und  iiahcn  uns  wenigstens  lür  die  Marbacher 
(iründungsnotiz  den  besseren  und  ursprünglichen  Worihinl   erhallen'; 

Die  breves  Nolae  von  1090  —  1130,7  sind  wohl  zwischen  IDiü  und  I14t  zu  Marbach 
oder  Schwarzenthann  in  der  Weise  zusammengestellt  worden,  wie  sie  dem  Chronisten  von 
1210  vorgelegen  haben'').  Vielleicht  lieferten  sie  einen  Anhang  zu  der  Abschrift  der  Ber- 
nokl-Chronik,  die  nach  Marbach  gekommen  war.  Und  wenn  wir  schon  solche  Nachliäge 
vernniten.  so  dürfen  wir  vielleicht  zu  iiiiien  auch  die  beiden  Angaben  über  die  liimger.s- 
not  vom  Jahre  1100  und  über  das  Erdbeben  von  1107  zählen,  die  wir  in  der  Chronik  von 
1210  finden,  die  aber  schwerlich  aus  ihrer  andern  Hauptquelle,  den  Straßburger  Reichs- 
aiinalen,  stammen  können''). 

Allein  nicht  darauf  kommt  es  an,  ob  der  Chronist  die  Marbach-Schwarzenlhanner 
Notizen  aus  seiner  Bernoldhandschrift  entnahm  oder  ob  sie  ihm  vollkommen  selbständig 
zugekonunen  sind;  das  Wesentliche  bleibt  immer,  daß  alle  jene  Nachrichten  von  1090— 
113(1/7  ihm  nicht  eigentündich  sind.  Nicht  er  ist  ihr  Verfasser,  sondern  er  fand  sie  bereits 
vor  und  hat  sie  gleich  seinen  andern  Quellen  genutzt. 

Damit  hört  jede  Notwendigkeit  auf,  die  Chronik  von  1210  selbst  nach  Marbach  oder 
Scliwarzenthann  zu  verlegen.  Sie  kann  vielmehr  überall  da  entstanden  sein,  wo  beson- 
deres Interesse  an  dem  Augustinerorden  vorhanden  und  die  Verbindung  zu  jenen  beiden 
Klöstern  eng  genug  war,  um  einen  litterarischen  Verkehr  herbeizuführen.  Beide  Voraus- 
setzungen treffen  für  Kloster  Hohenburg  zu,  das  jetzt  allein  als  Heimat  der  Chronik  noch 
in  Betracht  kommt. 

IV.  Nicht  durch  ihre  Zahl  fallen  die  Nachrichten  der  Chronik  ins  Gewicht,  die  uns 
auf  den  Odilienberg  hinaufführen:  zu  1045  hören  wir  von  einer  Weihe  auf  Hohenburg  dmch 

')  Als  ich  Herrn  Gelieimrat  Holder -Egger  von  ineinen  Ergebnissen  bericlitete,  erinnerte  er  sich 
dieser  Notizen,  die  er  in  der  Praefatio  zur  Cronica  Minor  (Moniiineiita  Erphesfurtensia  S.  517)  verülTent- 
lieht  halte.  Ilini  gebührt  daher  l)esonderer  Dank  für  die  unerwartete  Bestätigung,  die  er  den  Sehlii-^on 
verschafft  liat. 

»)  Vgl.  die  Schulaiis.Kahe  S.  .37. 

")  Holder-Egger  mufite  allerdings  a.  a.  (».  nach  de  n  damaligen  Stand  der  Forschung  dies  an- 
nehmen; aber  es  leuchtet  jetzt  ein,  wie  unwahrscheinlich  solch  ein  Zusamraeiiliang  wäre. 

»)  Es  fehlt  der  Zusatz  über  die  Xlitwirl^uiig  Manegolds,  den  der  Chrouist  von  lälü  einfügte,  um 
die  Notiz  von  1090  und  Bernolds  Bericht  zu  1094- (vgl.  Schulausgabe  S.  38)  in  Einklang  zu  bringen.  Und  stall 
der  Worte :  ,a  militari  et  illustri  viro  Burcliardo'  bietet  der  cod.  Einsidl.  sicher  richtig;  ,a  milile  B.'.  Vgl. 
das  Epitai)liium  Burchards  (Grandidier,  Oeuvres  iued.  Hl.  12.5):  .Anno  Domiiii  .MC XX,  XI.  Ival.  Martii,  oliiil 
bonae  memoriae  ßurchardus  miles  de  Gebliswiller,  fundator  huius  loci'.  -  Daß  1090  wirklich  das  Grün- 
dungsjahr  von  Marbach  ist,  beweist  übrige:is  die  Einleitung  der  prächtigen  (ailaliaiidsclirifl ,  die  ich 
zu  meiner  Freude  in  der  Bibliothek  des  Straßburger  Prieslerseminars  einselien  durfte.  Sie  berechnet 
zum  Jahre  il.5i-:  ,auno  se.tagcsimo  quinto,  ex  iju)  fuiidatum  est  Marbacense  cenobium' (Würdlwein.  Nova 
Subsidia  VH,  178). 

')  So  kommt  „die  Existenz  Miirbaclier  Klosteraunalen'  zu  Elireii.  die  Schulte  a.  a.  O.  S.  .VU(  .als 
gewiß  galt".  Nur  reichten  sie  niclil  iiis  122(1.  sondern  brachen  spätestens  il."t(j/7  ab.  — Berler.  mit  dessen 
Hilfe  SchuUe  S.  ,j29  den  Text  der  (Chronik  zu  111.")  glücklich  enu'udierle  (vgl.  Schulausgabe  S.  M.  N.  a),  gehl 
nicht  auf  die  Notae  Marbacenccs  zurück,  sondern  auf  die  umfangreiche  ^Veillenoliz  selbst,  ans  der  die 
Notae  nur  den  Anfang  ausgeschrieben  haben. 

")  Wir  haben  keinen  .Anhaltspunkt  dafür,  daß  schon  im  .Anfang  des  12.  Jahrhunderts  gleichzeitige 
Aufzciilnuingen  in  Straßburg  stattgefunden  lialn^u  (vgl.  obi'ii  S.  71).  Deshalb  scheint  es  mir  vorsichtiger, 
die  biudeu  Nachrichten  als  Fortsetzuiigeu  Bernolds  —  sei  es  aus  S.  Georgen  oder  aus  Marharh  —  anzu- 
sehen. Vielleicht  fand  der  Chronist  auch  die  Notiz  zu  1092  über  die  (Iründnui;  von  S,  (borgen  an  der  Trai-i-n 
schon   jIs  eine  Glosse  i:i  der  Bernoldhandschrift. 


"88 

den  späteren  Papst  Leo,  dessen  Geburt  im  Jahre  1002  —  wohl  aus  diesem  Anlaß  —  ver- 
zeichnet ist;  zu  1180  ist  die  Weihe  von  Niederniüfister,  zu  1199  der  Brand  von  Hohenljurg 
den  Straßburger  Reichsannalen  zugesetzt  wordei;i').  Ihre  Bedeutung  für  uns  beruht  darin, 
daß  sie  —  nachdem  die  Marbach-Schwarzenthannei' Notizen  auf  eine  schriftliche  Quelle  zurück- 
geführt sind  —  die  einzigen  bleiben,  die  den  Chronisten  seibat  zu  einem  einzelnen  Kloster 
in  Beziehung  setzen,  und  daß  unter  ihnen  die  einzigen  aus  seiner  eigenen  Lebenszeit  sich 
finden.  Gewiß,  es  sind  nur  wenige  Angaben;  aber  sie  sind  um  so  wertvoller,  als  der 
Chronist  seine  Aufmerksamkeit  durchaus  auf  die  Geschichte  des  Reichs  gerichtet  hat;  die 
Berichte,  die,  vom  Einflüsse  alier  Vorlagen  frei,  seine  Art  am  klarsten  wiederspiegeln, 
die  von  ihm  verfaßten  Annalen  von  1208 — 1212,  sprechen  ausschließUch  nur  von  den 
Taten  Otto's  IV. 

Die  hier  zusammengestellten  Einträge  sind  ihrer  Form  nach  nur  locker  der  Chronik 
eingeordnet.  Wir  könnten  sie  streichen  —  wie  wir  früher  die  Neuburger  Zusätze  getilgt 
haben  — ,  ohne  daß  eine  Spur  von  ihnen  büebe.  So  könnte  ein  Skeptiker  wohl  daran 
denken,  die  Hohenburger  Notizen  als  Nachträge  zu  der  Chronik  zu  betrachten  und  die 
Beziehung  der  Chronik  zum  Odilienberge  ganz  zu  leugnen.  Ihm  halten  wir  aus  dem  Beginne 
des  Werkes  die  Erzählung  über  das  Geschlecht  der  Etichonen  und  die  hl.  Odihe  entgegen, 
die  in  dem  Fundament  der  Chronik  so  fest  verankert  ist,  daß  sie  allein  schon  dazu  veran- 
lassen könnte,  deren  Herkunft  auf  Hohenburg  zu  suchen. 

Ans  dem  Liber  Historiae  Francorum,  den  er  für  die  Geschichte  der  Merowinger  viel 
benutzte,  und  aus  einigen  Kapiteln  der  Chronik  von  Ebersheimmünster  hat  der  Verfasser 
die  Geschichte  des  Leudesins^)  zusammengesetzt  und  daran  die  Mitteilungen  der  letzteren 
über  den  Herzog  Adalrich-Attich  geschlossen,  um  endlich  aus  der  Legende  von  dem  Wunder 
an  dessen  blindgeborner  und  durch  die  Taufe  sehend  gewordener  Tochter  Odilia  zu  be- 
richten^).  Die  ganze  Erzählung  bis  zum  Jahre  673  ist  so  angeordnet,  daß  sie  die  Abkunft 
Odiliens  aus  vornehmen  Häusern,  denen  Könige  und  Heilige  zuzählen,  gebührend  hervor- 
hebt. Die  Chronik  setzt  zum  Jaln-e  631  mit  der  Regierung  des  Königs  Dagobert  ein,  unter 
dem  Erchinold,  der  Vater  des  Leudesius  und  angeblich  Großvater  des  Adalrich-Attich,  zum 
Hausmeier  erhoben  wurde. 

Wohl  empfahlen  auch  noch  andere  Gründe  den  Beginn  des  Werkes  gerade  mit 
Dagobert.  Sein  Gedächtnis  lebte  im  Volke  weiter,  das  beide  Herrscher  dieses  Namens  mit 
einander  vermischte  und  nur  den  einen  König  Dagobert  als  Schutzherrn  der  Kirche  und  als 
Schöpfer  gesetzlicher  Ordnungen  pries*).  Unter  ihm,  dessen  Wallung  von  den  Geschichts- 
schreibern etwa  von  631 — 674  datiert  wurde,  sollten  die  beiden  Straßburger  Bischöfe  Arbo- 
gast  und  Florentius  gelebt  haben,  die  das  Elsaß  als  seine  besonderen  Schutzheiligen  verehrte ; 
zu  seiner  Zeit  sollte  mit  Arnulf  von  Metz  und  dem  ersten  Pippin  der  Aufstieg  der  Karo- 
linger beginnen,  die  in  ihrem  großen  Kaiser  zu  feiern  dem  Chronisten  vor  allem  am  Herzen 


')  Der  Gedanke,  daß  elwa  die  losen  annalistischen  Notizen  schon  den  Reiclisannalen  angehört 
hatten,  so  daß  diese  nicht  sowohl  in  Straßburg,  sondern  —  in  der  Zeit  Herrads  —  auf  Hohenburg  cnt- 
standen  wären,  würde  schon  wegen  der  allgemeinen  Haltung  der  Annalen,  die  ausschließlich  auf  Slraß- 
burg  weisen,  abzulehnen  sein;  er  wird  dadurch  ad  absurdum  geführt,  daß  der  Annalist  zu  119.5  (S.  65)  zwar 
von  der  Gefangenschaft  der  Gattin  und  der  Kinder  Tancreds  spricht,  aber  nichts  darüber  sagt,  daß  die 
Königin  Sibylle  mit  den  Töchtern  nach  Hohenburg  gebracht  worden  ist  (vgl.  oben  S.  17).  Der  Annalist 
läßt  vielmehr  den  Sohn  —  der  von  ihnen  getrennt  wurde  —  gemeinsam  mit  seinen  Schwestern  in  die  Ge- 
fangenschaft gehen:    ,filiuni  .  .  .  Tancredi  cum  tribus  sororibus  suis  captivum  abduxit'. 

'■')  Die  Identification  des  Hausmeiers  Leudesius  mit  dem  Liuthericus,  dem  Vater  Adalrichs,  ist  be- 
reits in  der  Legende  der  hl.  Odilie  saec.  X.  ex.  vollzogen. 

■'')  Vgl.  Schulausgabe  S.  3  f. 

*)  Vgl.  Tardif.  Charles  de  Noirmouticr  p.  :t:!. 


89 

lag.  Aber  neben  diisen  veräcbiedenen  Momenten')  war  e»  ihm  gewiß  erwllnscht.  mit 
K(inig  Dagobert  in  (Vu-  Zeit  zniück  zn  gelangen,  in  dcc  das  Geschiecbt  der  bl.  Udilie  seine 
angesehene  Stellung  gewonnen  baben  sollte. 

Daß  für  diesen  Teil  die  Cbronik  von  EbersbeimmCmster  bei  Scblettstadt  benutzt 
wurde,  könnte  aulTaiien,  weil  sie,  so  viel  wir  wissen,  sonst  außerhalb  des  Klosters  nicht  be- 
kaiHit  geworden  ist.  Aliein  daß  sie  aus  EbersheimmlinsttT  nach  Ilulicnbnr.i:  kam.  hat  nichts 
(  ix-naschendes;  denn  beide  Abteien  standen  bis  nach  der  Mille  des  1l'.  .Jahrhunderts  in  regel- 
mäßigem Verkehr.  Nach  alten  Verträgen''),  die  man  auf  die  hl.  Odilie  selbst  zuriickzuführen 
liebte,  celebrierten  Priester  des  Ebersheimer  Klosters  an  den  hohen  Festtagen  die  Messe  auf 
dem  Odüienberg;  erst  auf  Veranlassung  der  Äbtissin  Ilerrad  von  Landsberg  ließen  sich  in 
größerer  Nähe  des  Klosters  aridere  Mönche  nieder,  denen  die  priesterlichen  Funktionen  iiber- 
tiagen  wurden.  Es  ist  sehr  wohl  denkbar,  daß  liebenswürdige  Benediktiner  den  Stills- 
damen auf  Hohenburg  die  Chronik  von  Ebersheiminanster,  deren  erster  Teil  spätestens  nach 
11  ()7  abgeschlossen  war 3).  mitgeteilt  oder  mindestens  den  lUr  das  Kloster  der  hl.  Odilia 
so  interessanten  Abschnitt  über  die  Geschichte  des  Etichonengeschlechtes  ihnen  übermittelt 
iiaben^).  So  stützt  ihre  Benutzung'^)  noch  die  Annahme,  zu  der  uns  die  selbständigen  anna- 
listischen Zusätze  des  Chronisten  eben,so  wie  seine  Erzählung  von  den  Etichonen  und  der 
lii.  Odilia  geführt  haben:  daß  die  Chronik  von  1210  in  Hohenburg  entstanden  sei. 

Allein  um  diese  Behauptung  zum  überzeugenden  Beweise  zu  erheben,  liegt  uns  noch  ob. 
zu  zeigen,  daß  zwischen  der  Marbacher  Augustinerkongregation  und  Hohenburg  Beziehungen 
geknüpft  sind,  vor  allen  andern  geeignet,  das  Interesse  eines  Hohenburger  Chronisten  an 
dem  Orden  der  regulierten  Chorherrn  und    seinem   elsässischen  Mutterkloster   zu   erklären. 

Nach  einer  Zeit  des  Niedergangs  hatte  Friedrich  I.  dem  Kloster  Hohenburg,  das 
der  Vogtei  der  Stauten  unterstand,  Relindis  als  Äbtissin  gesetzt,  die  mit  Hülfe  des  Bischofs 
Burchard  von  Straßburg  das  Stift  reformierte  und  die  kanonische  Regel  des  hl.  Augustin 
dort  einführte«).  Sie  begab  sich  selbst  nach  Marbach  und  erwirkte,  daß  die  Hohenburger 
Schwestern  dort  in  die  Gebetsgemeinschaft  aufgenonnuen  wurden'). 

Noch  hielt  Relindis  die  alte  Übereinkunft  mit  den  Benediktinern  zu  Ebei-slieim 
aufrecht"*).  Erst  ihre  berühmte  Schülerin  und  Nachfolgerin  Herrad  von  Landsberg  errichtete 

')  Daran  erinnert  mag  noch  werden,  daß  die  Chronik  des  Freehulf  von  Lisieux,  die  anf  Iloluii- 
burg  vorlag  und  im  Text  des  Hortus  Deliciarum  benutzt  wurde,  his  zum  Ende  des  6.  Jahrlmnderts  und 
gerade  bis  auf  Kaiser  Phocas  reicht.  Mit  dem  Namen  seines  Nachfolgers  Heraclius  beginnt  die  Kaiserliste 
in  unserer  Chronik  von  lälü. 

')  Vgl.  Cliron.  Ebersheim.  e.  i:}  (MG.  SS.  XXIII,  4:57  f.). 

')  Und  nicht  späiter  überarbeitet  ist.  Es  steht  mit  ihrem  Text  ungleich  besser  als  SteinacktT, 
Zur  Herkunft  des  Hauses  Habsburg  (Zeitschr.  für  die  Gesch.  des  Oi)errheins  NF.  .\IX.  :!('.:!  IV.),  und  Regesla 
Habsburgica  1,  nr.  119  angeuommen  hat. 

*)  Es  Ware  möglich,  daß  in  Hohenburg  selbst  die  Vita  der  hl.  Odilie  durch  eine  aus  dem  Liber 
Hist,  Francorum  geschöpfte  Geschichte  ihrer  Vorfahren  erweitert  worden  wäre  und  dal5  aus  dieser  erwei- 
terten Vita  sowohl  der  Ebersheimer  Chronist  des  12.  Jalirbuiidcrts  wie  unser  Clir.inist  von  1210  geschöpft 
hinten.  Aber  da  —  nach  gütiger  Mitteilung  von  Herrn  rrivaldocenten  Ur.  Levison,  der  die  Vila  für  dii'  MCi. 
bearbeitet  —  nirgends  Spuren  einer  solchen  Fassung  auftauchen,  so  scheint  mir  diese  Hypolliese  nicht  liallliar. 

')  Auch  die  Bekanntschaft  mit  den  Gesta  Trevirorum  (vgl.  oi)en  S.  SO)  kann  durcli  Ebcrsheimmftnsler 
vermittelt  sein;  denn  die  Gesta  sind,  übrigens  ebenso  wie  die  Hist.  Miscella,  für  den  ältesten  Teil  der  Ebei-s- 
heimer  Chronik  benutz!.    Doch  ist  auch  aus  Mnrhacli  eine  Hs.  erhallen:    vgl.  MG.  SS.  VIII.   IJ.">  (unter  B  :t|. 

"I  Vgl.  die  lirzihlung  des  I'apstes  Lucius'  III.  in  dem  Privileg  für  Trutlenliansen  von  I  IS."i  .\|iril  20 
(.lalVe-Löwenfeld,  Heg.  ponlilicum  nr.   l.'illO). 

')  Vgl.  die  •Bemerkung  im  Necrologium  Marbac.  von  1241  (Elsilssisclie  Mitteilungen  NF.  .\.\.  ISO); 
.V'enerabilis  abbatissa  Rilindis,  que  canonice  religionis  ordinem  in  Ilohenburc  reslituit.  ad  nos  venions  hoc 
fideliter  impetravif,  ul  in  orationil)us  et  in  celeris  obseiiiiiis  lalia  pro  sanctimonialibus  defunclis  Ilolien- 
burgciisibus  sullVaLMa  faciamus,  sicul   pro  nostris  sororibus  facere  solemus'. 

")  Zu  ihrer  Zeil  ist  der  oben  (X.  2)  erwilluite  Veitrag  noch  in  die  damals  verfuBle  Eborslieinu-r 
Chronik  eingesetzt  worden. 

n.  niocli,  Die  ElsOSäiscIicii  Aniiulcii  der  Sfaurciveil.  JJ 


1178  für  die  Praemonstratenser  aus  Etival  ein  Priorat  zu  S.  Gorgoii  am  Fuße  des  Odilien- 
berges')  und  verpflichtete  sie  zu  gottesdienstliclier  Fürsorge  im  Kloster.  Bald  darauf  be- 
gründete sie  in  Truttenhausen  bei  Barr  eine  Propstei  der  Augustiner  für  12  Kanoniker, 
an  deren  Spitze  ein  Marbacher  Chorherr  Volcmar  gestellt  wurde;  das  neue  Kloster  ward 
der  Marbacher  Kongregation  angeschlossen  und  ihren  Gewohnlieiten  unterworfen.  Zwei 
Kanonilier  sollten  regelmäßig  nach  Hohenburg  abgeordnet  werden  und  dort  als  Hebdoraa- 
darii  für  Gottesdienst  und  Beichte  sorgen;  immer  hatte  der  Propst  das  Recht,  an  be- 
sonders bestiunnten  Feiertagen  die  Pflicht,  auf  dem  Berge  die  Messe  zu  feiern^).  Durch 
diese  Maßregeln  wurde  das  klösterliche  Leben  und  die  kirchliche  Ordnung  auf  Hohenburg 
dem  Brauche  der  Marbaclier  Kongregation  des  Augustinerordens  angepaßt.  Truttenhausen 
aber  erfreute  sich  später  so  hohen  Ansehens,  daß  sein  Propst  Falco  nach  Marbach  gerufen 
wurde,  um  nach  schwersten  Wirren  wieder  Ordnung  zu  schaffen,  und  dort  im  -lahre  1210 
als  erster  die  Würde  eines  Abtes  erhielt. 

Auf  Grund  der  mannigfachen  Zusammenhänge,  die  jetzt  offen  vor  uns  liegen,  ist 
es  leicht,  das  bunte  Gewirr  der  Nachrichten  in  der  Chronik  von  1210  sauber  zu  ordnen. 
Die  Fäden,  die  von  Straßburg,  von  Ebersheimraünster,  vom  Augustinerorden  ausgehen, 
sie  alle  führen  uns  hinauf  zum  Odilienberg;  die  Straßburger  Reichsannalen^),  die  Chronik 
von  Ebersheim  und  die  Gesta  Trevirorum,  Bernold  und  die  Marbacher  Notizen,  sie 
konnten  gerade  auf  Hohenburg  in  ein  und  derselben  Bibliothek  zusammeiikonnnen. 
Hier  auch  waren  die  Beziehungen  zum  Kaiserhauses  dem  der  Vogt  der  Kirche  angehörte, 
in  den  Zeiten  der  Relindis  und  Herrads  enge  genügt),  daß  die  Bücherei  durch  Abschriften 
aus  der  staufischen  Kaiserbibliothek  zu  Hagenau  vermehrt  werden  durfte^):  die  Auszüge 
der  Gesta  Friderici  in  unserer  Chronik  geben  die  Fassang  des  Werkes  wieder,  die  Friedrich  I. 
überreicht  zu  sein  scheint^).  Und  wenn  nirgends  im  Mittelalter  die  Aachener  Legende  Karls 
des  Großen  so  ausgiebig  wie  in  der  Chronik  von  1210  benutzt  ist,  wie  mochte  ihre  Kenntnis 
dem  Elsaß  leichter  vermittelt  werden,  als  durch  die  Staufer  selbst?  Hing  doch  ihre 
Abfassung  mit  der  glänzenden  Feier  der  Kanonisation  Karls  zusammen,  die  Friedrich  1.  im 
Januar  1166  zu  Aachen  begehen  ließ'),    x 

Das  Werk,  das  allein  uns  die  Straßburger  Reichsannalen  erhalten  hat,  darf  endlich 
den  Namen  der  Heimat  annehmen,  die  ihm  bis  heute  verschlossen  war,  und  als  die  „Hohen- 
burger  Chronik"  dem  Kloster  der  hl.  Odilie  die  verdiente  Anerkennung  seiner  historiogra- 
phischen  Fürsorge  schaffen. 

Einer  Hohenburger  Quelle  ziemte  wie  keiner  andern,  das  Gedächtnis  des  Heiligen 
zu  achten,  dem  die  Chronik  von  1210  besondere  Rücksicht  widmet:  unter  dem  Jahre  668 
erzälilt  sie  von  dem  Wirken  des  hl.  Nikolaus  und  von  seinem  Tode  zu  Myra;  zu  1087  wird 
seine  Translation  nach  Bari  aufgezeichnet.  Dem  hl.  Nikolaus  ist  nun  auf  dem  Odilienberge 
höchste  Verehrung  zu  Teil  geworden.  Der  Jungfrau  Maria  und  dem  Erzbischof  von  Myra 
hatte  1045  Bischof  Bruno  von  Toul  die  Kirche  auf  Hohenburg  selbst  geweiht*);  ihm  ward  im 


')  Vgl.  die  Urkunden  bei  Würdtwein,  Nova  Subsidia  dipl.  X,  84  ff. 

*)  Die  Urkunden  Herzog  Friedricbs  V.  von  1181  und  Papst  Lucius'  111.  von  118.5  l)ei  Scboepflin. 
Alsatia  diploniatica  I,  27.5,  282.  —  Hauck,  Kirchengesi:hiclite  IV,  958  hat  offenbar  Truttenhausen  und  S.  Gorgon 
verwechselt.     Seine  Angaben  über  die  Klöster  der  Diöcese  Straßburg  bedürfen  zahlreicher  Verbesserungen. 

*)  Die  enge  Beziehung  der  Straßburger  Kirche  zu  Hohenburg  braucht  ni^ht  erst  besonders  be- 
gründet zu  werden. 

")  Vgl.  Meister.  Die  Hohenstaufen  im  Elsaß  S.  46  ff. 

'')  Vgl.  hierüber  auch  unten  im  Anhang  I. 

'■)  Die  Redaktion  C;  vgl.  oben  S.  81. 

')  Vgl.  Rauschen,  Die  Legende  Karls  d.  Gr.  (Publikationen  der  Gesellschaft  für  rhein.  Geschichts- 
kunde vni). 

')  Vgl.  das  Privileg  Leos  IX.    für  Hohenburg   von   10-50  Dez.   17   (Jaff6-Löwenfeld,  Reg.  nr.  4244). 


91 

12.  JalirliiiiKlcil  ii('l)eii  dem  HeiuciiktiiierklosU'r  Nicdermiiiister  auf  dem  Bt;rgeshang  eine 
eigene  Kapelle  gewidmet');  und  als  Herrad,  di<!  Äbtissin  von  Holienburg,  für  die  Augustiner 
der  Marbacher  Kongregation  llNl  am  Fuße  der  Hölie  eine  Fropstei  begründete,  da  errichtete 
sie  ihnen  dort  in  Truttenhausen  ihre  Kirche  zu  Ehren  des  hl.  Nikolaus^^)! 

V.  Auf  llohenhnrg  und  aus  dem  Bestände  seiner  Bibliothek  ist  die  Chronik  von 
1210  zusammengesetzt.  Dem  Ursprung  in  einem  Frauenstift  entspricht  die  Teilnahme,  die  sie 
andern  Franenklöstern  entgegenbringt;  sie  berichtet  mit  Bernolds  Worten  über  die  Kaiserin 
liichardis  und  Andlau'*),  sie  erzählt  von  der  Kaiserin  Adeliieid  und  ihrer  Stiftung  in  Selz'j; 
aus  der  translatio  s.  Servatii  ist  sogar  die  Gründung  der  Abtei  zu  (Juedlinburg  über- 
nommen'^); und  die  Nachrichten  über  die  Augustinerinnen  zu  Schwarzenthann  sind  in  der 
Darstellung  bewahrt«).  Trotzdem  zögere  ich,  eine  der  Hohenburger  Damen  als  die  Verfasserin 
der  Chronik  anzusprei-hen.  Nicht  als  ob  ich  den  Schülerinnen  der  Herrad  eine  solche 
Leistung  nicht  zutrauen  würde.  Allein  mich  dünkt,  dall  die  Art  des  Auszuges  aus  Ber- 
iiold  und  die  Verwertung  der  Notae  Marbacenses  die  volle  Zugehörigkeit  zur  Marbacher 
Kongregation  voraussetzen  lassen'). 

Ein  Marbacher  Chorherr,  der  nach  Truttenhausen  gesandt  war  und  der  durch  län- 
gere Zeit  hindurch  die  Seelsorge  auf  Hohenburg  ausübte,  hat  während  des  Aufenthaltes 
im  Kloster  seine  Muße  genutzt,  um  für  tlie  Stiftsdamen  die  Geschichte  des  Reiches  von  den 
Tagen  Dagoberts  bis  auf  Kaiser  Otto  IV.  zusammenhängend  niederzuschreiben.  So  wird, 
wie  mir  scheint,  am  besten  eiklärt,  wie  aus  den  Straßburger  Reichsannalen  die  Hohen- 
burger Chronik  geworden  ist. 

Über  die  Persönlichkeit  des  Verfassers  bleiben  wir  im  Dunkel.  Nur  die  einzige 
Nachricht  über  die  Basler  Ordination  läßt  mit  großer  Wahrscheinlichkeit  den  Schluß  zu,  daß 
er  am  4.  März  1200  durch  Bischof  Lutold   von  Basel  zum  Priester  geweiht   worden  sei^*). 

Seinen  Fähigkeiten  stellt  die  Chronik  ein  sehr  günstiges  Zeugnis  aus.  Wenn  er 
auch  die  Ungleichartigkeit  seiner  Quellen  nicht  vollständig  überwinden  konnte,  so  gewährt 
docii  die  Erzählung  vom  Jahre  631—1155  eine  Übersicht  über  die  äußere  Geschichte  des 
fränkischen  und  des  deutschen  Reiches,  die  den  Vergleich  mit  Compendien  der  letzten  .Tahr- 
lumderte  oder  mit  manchen  älteren  Schullehrbüchern  kaum  zu  scheuen  hätte.  Die  Geschichte 
Karls  des  Großen  ist  in  trefflicher  Anordnung  und  mit  sicherem  Blick  für  das  Wesentliche 
aus  den  verschiedenen  Quellen,  die  dem  Autor  zur  Verfügung  standen,  zusanuuengesetzt 
worden.  Und  die  Auszüge  aus  den  Gesta  Friderici,  durch  die  etwa  zu  1125')  die  Gründe 
der  Erhebung  Lothars,  zu  1138  den  Gegensatz  Konrads  zu  den  Weifen,  zu  1152  die  Wahl 
Friedrichs  I.  und  der  Streit  zwischen  Weifen  und  Babenbergern  zusammenfassend  erzählt 
werden,  zeigen  klares  Verständnis  für  die  Ereignisse. 


I)  Vgl.  Wolff,  Diu  Kloskikirclic  S.  Maria  zu  NiedtM-münsler,  S.  50. 

■■')  Vgl.  Schoepdiii,  Alsatia  dipl.  1,  282. 

')  Zu  887,  S.  20.  ■")  Zu  973,  S.  26. 

■'')  Zu  918,  S.  21.  —  Vgl.  aucli  die  Mflduuf;  übur  die  Befestigung  des  Klosters  diireli  Üllo  IV.  iui 
.lalii-e  1213,  S.  8t  und  oben  S.  HS,  N.  7. 

')  Vielleicht  siud  die  Notae  Marbacenses  von  1090 — 1130/37  in  eiiu'i-  AulV.eiiliiiuiig  aus  Schwaiv.en- 
lliauM  nach  llohenburg  gekommen. 

')  Hier  ist  die  letzte  Sicherheit  wohl  nicht  zu  gewinnen.  Ich  trage  vor.  was  mir  Alles  in  .Mleni 
wahrscheinlicher  erscheint.  Man  wird  auch  mit  der  Miigliclikeit  rechnen  mUsscn,  daß  bei  der  Neubnrger 
Alischrifl  im  Cod.  leiiensis  einzelne  Iokalgeschichtlich('  Kinlrüge  —  mögen  es  Hohenburger  oder  Mar- 
bach-Schwarziiithannef  sein  —  ausgelassen  sind,  .\lmliches  hat  z  ß.  SchelTer-noichorst  bei  der  Ciironik 
des  Alberich  von  Trois-Fonlaines  nachgewiesen,  die  aus  Neufmoustier  überliefert  ist. 

•)  Schulausgabe  S.  76. 

")  Schulausgabe  S.  43, 

12» 


92 

Wir  haben  lange  Zeit  in  der  Freude  über  unsern  Zuwachs  an  Kenntnissen  die 
mittelalterlichen  Geschichtsquellen  wesentlich  daraufhin  angesehen,  was  sie  uns  Neues  lehrten. 
Aber  für  eine  Geschichte  der  geistigen  Entwickelung  im  Mittelalter  und  die  eigentliche 
historiographische  Würdigung  sind  die  Sammelwerke,  auch  wenn  sie  für  ihre  eigene  Zeit 
wenig  oder  nichts  Neues  bieten,  ungleich  wichtiger.  Wir  müssen  uns  hüten,  die  gelehrte  Arbeit 
zu  unterschätzen,  die  in  den  umfassenden,  wenn  auch  wörtlichen  Auszügen  oft  steckfi). 

Die  Hohenburger  Chronik  trägt  in  ihrem  Inhalt  die  Spuren  einer  einheitlichen 
Auffassung.  Sie  spiegelt  die  Ereignisse  des  Thronstreits  wieder,  unter  dessen  Eindruck  sie 
entstanden  ist.  Wir  haben  schon  erfahren,  wie  der  Gegensatz  der  beiden  um  die  Krone 
ringenden  Geschlechter  und  die  Freude  an  dem  weifischen  Kaisertum  in  ihr  Ausdruck 
finden^).  Von  der  Zeit  Heinrichs  IV.  an  verfolgen  wir  das  Aufsteigen  der  Weifen^),  die 
im  Kampfe  gegen  die  Salier  und  ihre  Staufischen  Erben  ihre  Macht  gewonnen  haben. 
Die  Wahl  Lothars,  des  Großvaters  Heinrichs  des  Löwen*),  wird  begründet,  nicht  unberechtigt 
e.scheint  der  Widerspruch  Heinrichs  des  Stolzen  gegen  Konrad  III. ^);  Heinrich  der  Löwe 
bleibt  trotz  seiner  Absetzung  dem  Chronisten  der  Herzog  von  Sachsen  und  Baiern«). 

Neben  Staufen  und  Weifen  tritt  in  der  Erzählung  das  Haus  Zähringen  in  den  Vor- 
dergrund. Herzog  Berthold  V.  war  im  .Jahre  1198  der  Thronkandidat,  auf  den  die  Gegner 
der  staufischen  Herrschaft  in  erster  Linie  zählten,  und  er  nahm  am  Oberrhein  eine  be- 
deutende Stellung  ein').  Der  Chronist  rühmt  Herzog  Berthold  I.  von  Kärnthen  als  katholi- 
schen Fürsten«)  und  scheint  irgend  eine  besondere  Kunde  von  seinem  Anteil  an  den  Kämpfen 
Heinrichs  IV.  in  Sachsen  besessen  zu  haben-');  er  entnimmt  seinen  Vorlagen  die  Übertragung 
des  Herzogtums  Schwaben  an  Berthold  ll.^%  die  Gründung  von  Freiburg")  und  von  S.  Peter 
im  Schwarzwald»  2)  durch  ihn,  den  Vergleich  der  Zähringer  mit  denStaufeni«)  und  den  Vertrag 
über  ihre  Stellung  in  Burgund'*).  Ich  möchte  glauben,  daß  auch  persönliche  Gründe  den 
Verfasser  getrieben  haben,  alle  diese  Nachrichten  zu  sammeln.  War  er  im  Breisgau  zu 
Hause,  so  daß  Liebe  zur  Heimat  und  zu  ihren  Herren  ihm  die  Feder  geführt  hat? 

Solche  menschlicheren  Empfindungen  spüren  wir  selten.  Nur  ausnahmsweise 
dringt  in  die  nüchterne  Erzählung  ein  Ton,  der  das  Kind  seiner  Zeit  verrät,  wie  etwa 
in  der  Sage  von  dem  Sarkophage  Silvesters,  der  Feuchtigkeit  ausschwitzt,  wenn  das  Ende 
eines  Kaisers  oder  eines  Papstes  bevorsteht i^).  Auch  stor)en  wir  auf  eine  interessante  Spur 
der  Sage  von  Herzog  Ernst"^).     Wenn  allerdings  der  Chronist  mit  Otto   von  Freising  der 


')  Der  Petildruck  ist  ein  unentbehiliches  Hilfsmittel  der  Forschung  geworden.  Aber  er  darf  uns 
nicht  im  Urleil  über  den  literarischen  Wert  der  verschiedenen  Abschnitte  einer  Quelle  bestimmen. 

^)  Vgl.  oben  S.  02.  ')  Vgl.  lOSÖ,  S.  3.5;  1ÜS9,  S.  36;  iO'J3,  S.  38. 

*)  Vgl.  1125,  S.  43.  ')  Vgl.  1138,  S.  45.  «)  Vgl.  S.  47  f. 

')  Vgl.  Heyck,  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen  S.  445  fl'. 

8)  1078,  S.31.  »)  Vgl.  unter  1065,  S.  30,  N.  1. 

10)  Zu  1092,  S.  37.  ")  Vgl.  oben  S.  86  f.  '«)  1093,  S.  38. 

")  Unter  1125,  S.  41  f.  '*)  Unter  1152,  S.  48  f.  ''■')  1000,  S.  27. 

'")  Zu  9.52,  S.  22.  —  In  der  Ebersheimer  Chronik  Kap.  19,  S.  440  —  also  zwischen  1160— 1 170  -  wird 
Ernst  als  Sohn  eines  Herzogs  Hermann  von  Schwaben  genannt;  und  weil  man  ihn  als  Stiefsohn  ütto's  I. 
aus  der  Sage  kannte,  mußte  Otto's  Gemahlin  Adelheid  aus  einer  früheren  Ehe  mit  Herzog  Hermann  die 
Mutter  Ernsts  geworden  sein.  Der  Name  Hermanns  ist  dadurch  hineingekommen,  daß  Gisela,  die  rechte 
Mutter  Ernsts,  die  Tochter  Hermanns  II.  von  Schwaben  gewesen  ist  und  daß  Ernst  einen  Bruder,  Her- 
maua  IV.,  hatte.  —  Vielleicht  mag  dazu,  daß  die  Sage  den  Stiefsohn  Konrads  II.  mit  Otto's  I.  Sohu  Ludolf 
vermischte,  der  Umstand  erheblich  mitgewirkt  haben,  daß  Gisela  aus  ihrer  ersten  Ehe  mit  dem  Grafen 
Bruno  von  Wcrla  einen  Sohu  Ludolf  hatte,  der  also  ein  Stiefbruder  Ernsts  von  Schwaben  war.  So  zeigen 
uns  die  Ebersheimer  und  die  Hohenburger  Chronik  eine  Entwicklungsstufe  der  Sage,  in  der  dem  be- 
kannten Herzog  Ludolf,  dem  Sohne  Otto's.  ein  Stiefbruder  Ernst  gegeben  wird.  Allerdings  scheint  die 
Hohenburger  Chronik,  über  Adelheid  besser  unterrichtet,  diesen  als  Sohn  aus  ihrer  ersten  Ehe  mit  König 
Lothar  von  Italien  anzusehen.  ^ 


93 

Ijiirriliriiiig  der  Seidenweberei  in  Sizilien  gedenkt,  so  entsprach  er  vielleicht  mehr  als  den 
eigoiieii  den  Interessen  der  Damen  von  Hoheid)urg'). 

Von  so  vereinzelten  Gelegenheiten  abgesehen,  bleiben  wir  durchaus  im  vertrauten 
Anschauungskreise  des  Geistlichen.  Er  führt  die  Heiligen  und  ihre  Wunder  aii^);  er  m-teilt 
über  die  Fürsten  nach  ihrer  Stellung  zinn  Papsttum.  Der  IlaH  Bernolds  wird  von  neuem  auf 
Heinrich  IV.  und  auf  seinen  Papst  Wiberl  gehäuft.  Der  König  ist  der  verbrecherische  Aufruhrer 
gegen  die  von  Gregor  VII.  geleitete  Kirche.  Die  Gegenkönige  Rudolf  und  Hermann,  die  der 
Papst  l)estätigt  liat.  sind  die  rechtniäljigen  deutschen  Herrscher»).  E'ne  Anmaßung  war  es,  daß 
einst  der  Kaiser  die  römischi  n  Bischöfe  eingesetzt'):  hingegen  steht  es  dem  Papste  zu,  die 
Herrscher,  die  seinem  Willen  zuwider  handeln,  mit  dem-  Banne  zu  strafen.  Das  mulUen 
einst  Lothar  11.'^)  wie  Heinrich  IV.  fidilen;  jetzt  wird  auch  Kaiser  Otto  von  dem  verdienten 
Urteil  ereilt").  Die  weifischen  Sympathien  lassen  den  Verfasser  doch  nicht  seine  kirchliche 
i'berzeugung  verleugnen. 

Der  Aufruhr  der  Marbacher  Kanoniker,  die  ihren  Propst  Rudolf  daran  hinderten, 
die  Exkommunikation  Otto's  IV.  zu  verkündigen'),  bestätigt  uns  zwar,  daß  die  Augustiner, 
mindestens  im  Elsaß,  auf  der  Seite  des  Weifen  gestanden  haben,  aber  wir  dürfen  keines- 
wegs glauben,  daß  di(>  Bewegung  etwa  gegen  das  Recht  des  Papstes  sich  gewendet  hätte: 
sie  hatte  ohne  Zweifel  starke  persönliche  Gründe  gegen  den  unbeliebten  Propst.  Wenn 
noch  der  Straßburger  Annalist  in  den  Tagen  Friedrichs  1.  und  Heinrichs  VI.  das  Kaisertum 
unabhängig  neben  das  Papsttum  gestellt  hatte,  so  hatte  seitdem  das  Zeitalter  Innocenz'  III. 
die  Menschen  gelehrt,  daß  mit  allen  weltlichen  Herrschern  auch  der  Kaiser  sich  dem  Papste 
beugen  müsse. 

Dadurch  wird  nach  der  Überzeugung,  die  unser  Chronist  teilt,  das  Ansehen  des 
Kaisertums  nicht  geschmälert.  Vielmehr  erfüllt  es  im  Dienste  der  Kirche  seine  religiöse 
xVufgabe.  Die  Chronik  wird  von  diesem  Grundgedanken  zusammengehalten.  Die  ältere 
fränkische  Zeit  —  so  wichtig  es  dem  Verfasser  ist;  von  ihr  zu  erzählen»)  —  bildet  im  Ge- 
füge des  Ganzui  doch  nur  den  Auftakt  für  die  Geschichte  Karls  den  Großen").  Unter  ihm 
ist  das  Imperium  Romanum  von  den  Römern  an  die  Franken  gekommen'"),  von  denen  es 
mit  dem  Besitze  Roms  an  die  Deutschen  übergehen  wird'i).  Karl  erscheint  in  der  Gestalt 
der  Legende  als  der  Idealtypus  des  christlichen  Kaisers;  er  ist  der  Schutzherr  der  Chii- 
stenheit,  ihr  Vorkämpfer  gegen  die  Ungläul)igen  in  Si)anien  und  im  Orient,  das  Haupt  der 
Welt  als  vornehmster  Diener  der  Kirche.   Auf  diese  Ptlichten  begründete  auch  das  Zeitalter 


I)  Unter  1143,  S.  45. 

')  Er  erwilhiü  (meistens  aus  Bernold):  Oswald,  Gertrud,  die  Ewalde,  VVillibiord.  Bonifatius  mit 
Burcliard  und  Willibald,  Augustiii,  Piriniii,  ütlimar,  Marcus,  (Jenesius,  Megiarad.  Udalricli.  Koiirad,  den 
Erzengel  Michael,  König  Stephan,  AKmann.  —  Er  seihst  hat  eingefügt:  Nikolaus,  Dagobert.  Florcntius. 
(Jesproehen  wird  von  Richardis,  Adelheid,  Kunigunde,  aber  sie  werden  niclil  als  Heilige  genannt.  —  Die 
meisten  der  hier  angeführten  sind  in  den  elsässisclien  Kalendern  des  Mittelalters  verzeichnet. 

1)  Vgl.  Schulausgabe  S.  :50  11". 

«)  A.  a.  0.  S.  31,  Z.  ;«).  •)  Zu  SOi,  S.  19. 

")  1210,  S.  81:  ,aieritam  excommunicalionis  seutentiani  excurrit'.  —  Vgl.  dagegen  die  Reichs- 
annalen  zu  1187  (auch  oben  S.  78,  N.   10). 

')  Vgl.  oben  S.  O:«,  N.  ± 

»)  Vgl.  oben  S.  88. 

")  Sogleich  zu  631  sind  die  Kaiser  von  Dagobert  bis  auf  die  Ziil  Kails  aus  der  llist.  Miseella 
zusammengestellt,  und  zu  Giö  wird  die  Genealogie  der  Arnulfinger  bis  auf  ihn  liinabgel'ührt. 

"■)  S.  1.  i.  24. 

")  Zu  004,  S.  25,  Z.  :!0.  —  Die  amiuandergereihten  Erzilblungen  von  den  Belagerungen  und  Ein- 
nahmen Roms  —  zu  denen  Otto  von  Kreising  in  der  Chronik  IV,  c.  31  ein  Seitenslück  bietet  -•  zeigen 
zum  Überlluß,  wie  die  Geschichte  der  kaiserlichen  Stadt  von  ihren  Anfilngen  über  allen  Wechsel  der  Völker 
hinweg  als  Einheit  angeschaut  wird. 


94 

eines  Iniiocenz'  III.  das  natürliche  und  göltliche  Reolit  der  kaiserlichen  Gewalt.  Und  so 
weit  der  Hohenburger  Chronist  in  seiner  Auffassung  des  Staates  von  dem  Straljburger 
Reichsannalisten  entfernt  war,  —  dessen  Jahrbücher  ließen  sich  im  ganzen  unschwer  der 
Chronik  einordnen,  weil  auch  sie  ihrem  Hauptinhalte  nach  Friedrich  I.  und  Heinrich  VI.  in 
ihren  Bemühungen  um  die  Kreuzfahrt  und  die  Befreiung  des  heiligen  Landes  zeigten,  so 
recht  als  die  Nachfolger  des  Kaisers  Karl  der  Legende. 

Tiefer  als  es  Urkunden  irgend  vermöchten,  führt  uns  die  Hohenburger  Chronik  von 
1210  in  das  geistige  Treiben  hinein,  das  im  beginnenden  13.  Jahrhundert  auf  dem  Odilien- 
berg  herrschte.  Wir  erkennen  zum  ersten  Male,  daß  die  Anregungen,  die  von  Reiindis 
und  Herrad  ausgegangen  sind,  über  ihre  Zeit  hinaus  Frucht  getragen  haben.  Das  Werk 
des  Augustinerchorherrn,  das  er  auf  Hohenburg  verfaßt  hat,  zeigt  mit  seinen  Quellen  das 
Kloster  im  Mittelpunkt  eines  regen  litterarischen  Verkehrs,  der  Norden  und  Süden  des 
Landes  miteinander  verknüpfte. 

Die  Herkunft  des  trefflich  komponierten  Werkes  blieb  bisher  verschleiert;  denn 
.seine  Überlieferung,  hat  es  von  Hohenburg  gelöst  und  die  Chronik  des  Augustiners  vom 
üdilienberg  hinüber  in  den  Heiligenforst  zu  den  Cistercieiisern  von  Neuburg  getragen ; 
von  ihnen  erst  haben  wir  mit  den  Straßburger  Reichsannalen  —  die  in  sie  aufgegangen 
waren  —  die  Hohenburger  Chronik  empfangen. 


§  3.    Die  Neuburgcr  Fortsctzuiis:  von  1213—1238. 

I.  Die  Hohenburger  Chronik  hat  erst  nach  mehr  als  zwei  Jahrzehnten  die  Fort- 
setzung erhalten,  mit  der  sie  heute  verbunden  ist.  Sie  endigte  ursprünglich  zum  Jahre 
1212,  wohl  mit  den  Thüringischen  Kämpfen  Otto's  IV.;  nur  einzelne  Nachrichten  etwa  über 
seine  Flucht  aus  Breisach,  vielleicht  über  die  Befestigung  Quedlinburgs  im  Jahre  1213, 
kaum  noch  über  den  Kampf  gegen  Philipp  August  könnte  der  Chronist  selbst  später  an- 
gefügt habend). 

Wir  lassen  vorläufig  dahingestellt,  ob  die  Chronik  seitdem  wirklich  unberührt  ge- 
blieben ist,  bis  sie  nach  geraumer  Zeit  die  Fortsetzung  erhielt,  oder  ob  sie  nicht  dodi  von 
Zeit  zu  Zeit  durch  einzelne  Einträge  vermehrt  wurde.  Denn  wenn  wirklich  auch  ältere 
Notizen  in  den  überlieferten  Schluß  von  1213—1238  übergegangen  sind,  so  wurden  die 
meisten  Spuren  durch  seine  einheitliche  Abfassung  verwischt. 

Die  groben  Irrtümer,  die  in  den  Jahresberichten  von  1213—1220  begegnen"'^),  er- 
weisen, daß  sie  erheblich  später  niedergeschrieben  sind.  Schon  unter  dem  Jahre  1213 
wird  ferner  auf  die  Bischofserhebung  des  Dekans  Konrad  hingewiesen,  die  erst  1221 
stattfand,  während  zu  1215  von  den  Straßburger  Ketzerverfolgungen  die  Rede  ist,  die  „un- 
gefähr vor  drei  Jahren"  ausgebrochen  waren^). 

Von  1220  an  sind  die  Annalen  im  ganzen  von  Fehlern  frei*);  indessen  sind  sie 
nicht  etwa  seitdem  Jahr  für  Jahr  geführL  Zu  1223  wird  von  der  mehr  als  drei  Jahre 
währenden  Seuche^),  und  zu  1228  von  dem  dreijährigen  Kampfe  des  Straßburger  Bischofs 


')  Vgl.  oben  S.  83,  N.  7. 

-)  Vgl.  schon  oben  S.  03.  —  Zu  1313  die  Krönung  Friedrichs  II.  zu  Aachen,  die  erst  121-5  er- 
folgte; der  Tod  Otto's  IV.  zu  1216  statt  zu  1218;  Friedrichs  Kaiserkrönung  zu  1219  statt  zu  122Ü.  An- 
dererseits hat  der  Einfall  Theobaldä  von  Lothringen  ins  Elsaß  nicht  erst  1219,  sondern  schon  1218  statt- 
gefunden. 

')  121.5,  S.  86:  .Ante  teinpura  hiiius  concilii  fere  triennio'. 

■>)  Nur  Ungciiauigkeiten,  die  auch  in  gleichzeitigen  Aufzeichnungen  vorkommen,  shid  vorhanden. 

')  S.  90:  .duravit  amplius  quam  per  triennium'. 


95 

Beiihüld  iiiit  den  Pfirter  Grafen')  gesprochen.  Die  Cliaraktorislik  des  Bischofs  Beiihold 
von  Teck,  die  bei  seinem  Regierun^'sanlrill  zu  1:223  seine  gh'in/cmhMi  Erlbige  rühmt,  ent- 
spricht erst  den  Tatsaclieii  des  Jalirzeimtes  nadi  1230,  in  dem  ihm  die  Friiciile  seiner 
Territorialpolitik  zufielen")  und  er  zumal  nach  dem  Ausgleich  mit  Friedrich  II.  im  .Jahre 
1236  wirklich  als  der  erfolgreichste  Mehrer  der  .SlraCburger  Kirche  i'rschien. 

Notizen  eines  iMitlebenden,  wie  über  die  Mondlinsternis  zu  1223  oder  das  Erdbeben 
zu  1225,  bleiben  vereinzelt;  erst  zu  1232  und  1234  begegnen  sehr  genaue  Wittermigsan- 
gaben,  am  Ende  der  Berichte  zu  1236  und  1237  die  Preise  des  Weines.  Zum  Jahre  1230 
wird  der  Friede,  der  nach  bösen  Kriegsjahren  wiederkehrte,  so  gerühmt,  dali  die  Erinne- 
rung an  sie  offenbar  noch  lebendig  im  Herzen  des  Verfassers  wirkte.  Danach  scheint 
es,  daß  die  Fortsetzung  in  den  dreißiger  Jahren  verfaßt  worden  ist. 

In  der  Tat  ist  ihr  Inhalt  bis  etwa  1230  dürftig  genug.  Von  Friedrich  II.  und  seinem 
Sohn  Heinrich  erfahren  wir  nur  ausnahmsweise^)  und  auch  von  den  I'äpsten  kaum  mehr 
als  die  Namen^).  In  den  Vordergrund  tritt  allein  wieder  der  Kampf  gegen  die  Ungläu- 
bigen. Über  den  Beginn  der  fünften  Kreuzfahrt  und  die  ersten  Erfolge  vor  Damiette"'),  über 
den  Kreuzzug  Fiiedrichs  II.')  wird  zutreffend  berichtet;  das  Auftreten  der  Tartaren")  und 
Friedrichs  Siege  über  die  sizilischen  Sarazenen*)  erregten  die  Aufmerksamkeit  ebenso  wie 
das  Auftauchen  und  die  verdiente  Bestrafung  der  Ketzer  in  der  Heimat"). 

Selbst  für  das  Elsaß  ist  die  Ausbeute  dieser  Jahre  nur  gering'").  Von  den  Kämjjfen 
des  Bischofs  Berthold  werden  nur  die  Einnahme  der  Burg  Bernstein  zu  1227  und  — 
gewiß  nach  dem  Bericht  eines  Teilnehmers  —  der  Sieg  bei  Blodelsheira  1228  erzählt. 
Doch  nichts  verlautet  von  dem  Anteil  König  Heinrichs  an  dem  Kriege,  nichts  von  dem 
Eingreifen  des  päpstlichen  Kardinallegaten  Otto  von  S.  Nikolaus,  noch  von  der  Belagerung 
Straßburgs"). 

Erst  mit  den  Berichten  der  dreißiger  Jahre  weitet  sich  der  Blick;  wir  hören 
von  Ereignissen  im  Reich '2),  mit  dem  Aufstand  Heinrichs  VII.  und  dem  Erscheinen  Fried- 
richs II.  in  Deutschland  steigt  die  Darstellung  mächtig  an.  Der  Kaiser  kommt  als  ein 
Befreier  von  dem  tyrannischen  Druck,  den  der  junge  König  ausgeübt;  schroff  nimmt  der 
Verfasser  gegen  ihn  für  Friedrich  II.  seine  Stellung' 3). 


')  S.  92:  ,tota  fere  provincia  usque  ad  tneiiniuin  ....  afflicta  est*. 

2)  Vgl.  Frilz,  Das  Territorium  des  Bistums  Straßburg  S.  4f)  IT.,  74  ff.  ~  Die  aliuliclie  Cliarukterislik 
in  ilcr  Eberslieimer  Clironik  e.  40  (MG.  SS.  XXIII,  4-5:2)  gelioit  gloiclifalls  den  dieiBigci-  Jalueii  an. 

')  Zu  1213  und  1219/20.  Zu  beachten  ist.  daß  die  Ausführungen  zur  Geschichte  Heinrici)s  (N'II.I  in 
dem  Bericlit  von  1220,  S.  89,  der  Fortsetzung  gefehlt  haben  und  erst  in  unserer  Handsclirift  nachgetragen 
sind;  vgl.  unten  S.  119,  N.  7. 

*)  Von  Iiinocenz  III.  die  Absetzung  des  Bischofs  Walter  von  Basel  1215,  den  bekannten  Auszug 
aus  dem  Protokoll  des  Laterankonzils  und  seinen  Tod  1216;  von  Honorius  III.  nur  RegierungsanIriU  I21C 
und  seinen  Anteil  an  der  Krönung  Friedrichs  II.  (unter  dem  Jahre  1219).  Von  Gregor  IX.  enlhält  die 
ganze  Fortsetzung  imr  die  Nachricht  von  seiner  Erbebung  zu  1227;  der  AngritV  auf  das  Königreich  Si- 
zilien 1229  wird  seinen  Freunden  zugeschrieben. 

"■)  1217/8,  S.  87.  «)  1227-122'.),  S.  91  IT. 

')  1222,  S.  89. 

')  Unter  dem  .).   1220,  S.  S8;  doch  vgl.  über  die  etwaige  Nachlragung  unten  S.  lo:{ 

»)  Unter  1215,  S.  HO;   12:il,  S.  9.3. 

i»)  Ganz  unzulünglich  ist  die  Notiz  Ober  den  Fiiif.ill  des  Herzogs  Theobald  von  Lothringen  im  Jahre 
1218.  die  unter  dem  Jahre  1219,  S.  88  eingetragen  ist. 

")  Vgl.  VVinkelinann,  Jalirbiulur  Friedrich's  11.  II,  74  IT.  —  Das  Schweigen  ist  wohl  absichllich, 
vgl.  .S.  91).  Doch  selbst  untei'  dieser  Voraussetzung  scbeini  es  mir  die  Entstehung  der  Forlsetzung  in 
Straßburg  selbst  auszuschließen. 

")  Unter  dem  Jahre  12:52  Reichstag  in  Ravenna  und  .\nuileja;  1233  Zug  Ileiiu'ichs  nach  Baiern; 
1234  Fahrt  des  Markgrafen  Ilcrnianii  von   Ba<Ien  zu  Friedrich  II.  nach  Italii'ti. 

")   123.>,  S.  97. 


96 

So  entscheidet  der  ganze  Inlialt  der  Fortsetzung  dafür,  daß  sie  erst  um  die  Mitte 
der  dreißiger  Jahre  niedergeschrieben  und  bis  1238  weitergeführt  worden  ist').  Für  die 
Ereignisse  in  Deutschland  von  1235  bis  zur  Wahl  König  Konrads  1237  und  in  Italien  bis 
zur  Belageiung  Brescia's  im  Herbste  1238  gehören  ihre  annalistischen  Berichte  zu  unsern 
wertvollsten  Quellen. 

Die  Annalen  gehen  bis  zur  Niederlage  Friedrichs  II.  vor  Brescia  im  Oktober  1238 
und  zu  der  Rückkehr  des  jungen  Konrad  nach  Deutschland.  Sicherlich  ist  der  Verfasser 
durch  den  offenen  Ausbruch  des  Kampfes  zwischen  Friedrich  II.  und  der  Kurie  seit  dem 
Jahre  1239  bewogen  worden,  die  Erzählung  nicht  weiter  fortzusetzen.  Seine  staufische 
Gesinnung-)  und  seine  religiöse  Überzeugung  gerieten  durch  den  Streit  zwischen  Kaiser 
und  Papst  in  einen  Kuiiflikt,  der  ihn  zum  Schweigen  verurteilte^),  wie  er  die  Exkommuni- 
kation Friedrichs  II.  im  Jahre  1227  und  die  antistaufische  Tätigkeit  des  päpstlichen  Legaten 
in  Deutschland  1229  durch  Stillschweigen  aus  seiner  Welt  auszuschließen  versuchte.  Gewiß 
ist  es  bemerkenswert,  daß  unsere  drei  Geschichtschreiber,  der  Straßburger  Annalist,  der 
Hohenburger  Chronist  und  nun  wieder  der  Fortsetzer  der  Annalen,  die  Feder  aus  der 
Hand  gelegt  haben,  sobald  Zustände  eintraten,  die  ihnen  den  freudigen  inneren  Anteil  an 
der  politischen  Entwickelung  verboten. 

Wie  unmittelbar  nach  ihrem  Eintreffen  die  Nachrichten  im  letzten  Abschnitt  auf- 
gezeichnet wurden,  lehrt  der  Eintrag,  mit  dem  die  Annalen  abbrechen.  Der  unterelsäs- 
sische  Landgraf  Heinrich  von  Werd  starb  nach  dem  Juli  1238,  ohne  einen  Erben  zu  hinter- 
lassen^); erst  danach  gebar  vor  dem  Februar  1239  seine  Gattin,  wie  es  scheint,  ein 
Zwillingspaar  von  Knaben''),  von  denen  indeß  nur  einer,  Heinrich  Sigebert.  aufwuchs. 
Die  Annalen  haben  den  kinderlosen  Tod  des  Landgrafen  und  den  Heimfall  seiner  Lehen 
an  das  Reich  und  das  Bistum  berichtet ;  erst  ein  Zusatz«)  ergänzt,  daß  kurz  darauf  noch 
ein  Sohn  und  Erbe  geboren  wurde'). 

Allerdings  ist  in  unserer  Jenenser  Handschrift  äußerlich  von  einer  solchen  Nach- 
tragung nicht  das  Mindeste  zu  sehen.  Überhaupt  enthält  sie  nicht  das  geringste  Merkmal, 
daß  etwa  von  1234/5  an  die  einzelnen  Nachrichten  oder  doch  die  verschiedenen  Jahresberichte 
nach  und  nach  eingeschrieben  worden  seien.  Vielmehr  ist  der  ganze  letzte  Teil  der  Chronik 
schon  von  der  Mitte  des  Jahresberichtes  zu  1208«)  bis  zum  letzten  Worte  von  1238  nicht 
nur  von  gleicher  Hand  und  Tinte,  sondern  auch  fast  ohne  Fehler  oder  Verbesserungen 
und  ohne  irgend  sichtbaren  Absatz  in  einem  Zuge  niedergeschrieben.  Selbst  das  Schluß- 
sätzchen über  den  nachgebornen  Sohn  des  Landgrafen  von  Werd  ist  in  dem  Jenenser 
Codex  schon  gleichzeitig  mit   allem  Vorangehenden  —  also   auch  mit  der  Nachricht  vom 


')  So  uucli  Schulte  a.  a.  0.  V,  53.5.  ')  Vgl.  Schulte  S.  534. 

3)  Schulte  a.  a.  0.  sagt  richtig,  daß  er  über  die  „für  ihn  peinliehe  Frage  lieber  schweigen  wollte". 
Aber  daß  „wohl  eher  ehi  Tadel  als  ein  Lob  Friedrichs  in  diesem  Schweigen  liegt",  vermag  ich  so  wenig 
zuzugestehen,  daß  ich  vielmehr  die  Starke  der  stauüschen  Sympathien  hieraus  ableiten  würde. 

^)  Noch  im  Juli  1238  hat  er  zu  Gunsten  seiner  Gemahlin  eine  Verfügung  getroffen  (Senckeoberg 
in  Parerga  sive  accessiones  Gottingensia  I,  lib.  2,  p.  105). 

6)  ,A.  1238.  in  crastino  b.  Mathie  apostoli',  das  ist  nach  der  üblichen  Lotliringer  Jahreszälilung  am 
25.  Februar  1239,  übertragt  Herzog  Mathaeus  von  Lothringen  an  Elisabeth  und  die  .parvi  a  dicto  H.  comite 
et  ab  ipsa  E.  procreati'  die  lothringischen  Lehen  des  verstorbenen  Landgrafen  Heinrich  (Senckenberg  a.  a.  0.). 

«)  1238.  S.  100  ;  ,quae  (seil,  uxor  eins)  pauco  tempore  post  elapso  enixa  est  filium'. 

')  Der  Knabe  ist  vor  dem  25.  Februar  1239  geboren,  vgl.  oben  N.  5.  Die  Belagerung  Brescia's 
die  jetzt  am  Beginn  des  Jahresberichtes  steht,  ist  aber  erst  am  9.  Oktober  aufgehoben,  und  nicht  vor  Ende 
November  kam  König  Konrad  nach  Deutschland  zurück  (vgl.  Böhmcr-Ficker,  Reg.  nr.  4392  e.  4393  ff.).  Daß 
die  Nachrichten  über  die  Familie  des  Landgrafen  im  Elsaß  schnell  bekannt  geworden  sind,  ist  recht  wahr- 
scheinlich. Daher  wird  anzunehmen  sein,  daß  die  Geburt  des  Knaben  und  Erben  erst  im  Dezember  1238 
oder  Januar  1239  staltfand. 

«)  Vgl.  Schulausgabe  S.  79,  N.  b  und  oben  S.  55. 


97 

Tode  des  kinderlosen  Landgrafen  —  eingetragen  worden.  Dieser  äußere  Befund  zwingt 
zu  der  Folgerung,  dar.  wir  nicht  einmal  die  Jahrbücher  von  1213 — 1238  im  Original  be- 
sitzen, sondern  dal!  auch  sie  in  die  .lenenser  Handschrift   nur  abgeschrieben  worden  sind. 

Zu  demselben  Entscheid  führt  noch  eine  andere  Erwägung.  Zinn  Jahre  1220  isl 
dem  Bericht  üi)er  die  Königswahl  Heinrichs  (VII )  eini-  Reihe  von  Angaben  über  seine  Ver- 
mählung und  seine  beiden  Söhne,  über  die  Aachener  Feier  von  1227'),  über  die  zweite 
Ehe  Friedrichs  II.  und  die  Geburt  seines  Sohnes  Konrad  angefügt,  ja!  Konrad,  der  erst  im 
Februar  1237  gewählt  worden  ist,  wird  schon  König  genannt.  Dieser  ganze  Abschnitt 
weicht  vollständig  von  dem  streng  annalistischen  Charakter  ab,  den  die  Fortsetzung  der 
Chronik  —  wie  diese  selbst  mindestens  in  dem  Teile  von  1155 — 1212-)  —  rein  bewahrt 
hat;  vielmehr  entspricht  er  durchaus  den  Zusätzen  zur  Hohenburgcir  Chronik  etwa  zu  12III-*) 
oder  am  Schlüsse  von  1212'),  hi  denen  gleichfalls  eine  Reihe  von  Notizen,  die  das  slau- 
fische  Geschlecht  angehen,  zusanunenfassend  vorweggenommen  sind.  Wir  sehen  daher, 
dal)  auch  der  letzte  Teil  von  1213—1238  der  Bearbeitung  unterlegen  hat,  deren  Spuren 
wir  in  der  Jenenser  Handschrift  schon  wiederholt  beobachteten^). 

Wie  die  Hohenburger  Chronik  selbst,  so  ist  auch  die  Fortsetzung  in  unserm  Codex 
nur  eine  Abschrift,  die  in  Neuburg  hergestellt  und  durch  einige  Ergänzungen  erweitert 
worden  ist. 

II,  Über  den  Ort  ihrer  Entstehung  geben  die  lokalen  Hinweise  der  Fortsetzung 
keine  emdeutige  Auskunft.  Sie  ist  an  die  Hohenburger  Chronik  angeschlossen,  die  ein 
Augustiner  der  Marbacher  Kongregation  verfaßte,  und  sie  ist  in  einer  Handschrift  aus 
Kloster  Neuburg  überliefert.  Nach  beiden  Seiten  weisen  einzelne  ihrer  Angaben;  mit  der 
Ernennung  des  Abtes  Falco  zu  1216  und  der  Gründung  von  S.  Trinitas  in  Straßburg  zu 
1226  bezieht  sie*sich  auf  Vorgänge  im  Augustinerorden;  hingegen  wird  für  eine  Geschichte 
des  fünften  Kreuzzuges  auf  eine  Handschrift  der  Neuburger  Bibliothek  aufmerksam  gemacht"). 

Es  läge  nahe,  auch  an  dieser  Stelle  —  wie  wir  es  in  der  Chronik  mit  Erfolg  ver- 
mochten —  den  Neuburger  Zusatz  als  einen  Nachtrag  der  Jenenser  Handschrift  von  dem 
ursprünglichen  Texte  abzulösen.  Aber  hier  würde  das  Verfahren  nicht  eiuwandfrei  sein. 
Denn  der  logische  Fehler,  durch  den  infolge  falscher  Interpunktion  der  Handschrift  zwei 
Sätze  verkehrt  von  einander  geti-ennt  sind  '),  läßt  es  mindestens  möglich  erscheüien,  dai; 
schon  in  der  Vorlage  des  Schreibers  der  zweite  auf  Neubnrg  bezügliche  Satz  —  sei  es 
auch  vielleicht  nur  als  Nachtrag  —  auf  den  vorangehenden  über  den  \'erlust  Daniiette's 
folgte. 


1)  Schiilaii.sgalie  S.  89.  Die  damalige  Feier  galt  indessen  nur  der  Kriinunfi- Margareta's,  der  Caltiii 
Heinrichs,  nicht  ihm  sellist,  wie  fälschlich  berichtet  ist. 

2)  Es  ist  wiinschcnswert,  dal5  sich  der  Leser  diesen  dnrc'li  Ziisiitze  noch  niclit  entstellten  Cliu- 
niUlcr  der  Chronik  von  1:210  und  ihrer  Fortsetzung  gegenwärtig  halte. 

••»l  Vgl.  Schulausg;?he  S.  77,  Z.  11  ll'.  und  oben  S.  ß5. 

*)  Vgl.  S.  84.  Z.  17  und  oben  S.  6.S. 

»)  Vgl.  oben  S.  rtö  ff..  (JS  tf..  s-2  ff.    Über  andere  Nachtrage  zur  Fortsetzung  vgl.  unten  S.  1 15,  N.  '.», 

in»,  .\.  7. 

')   1-218,  S.  88:  .sicut   in  arniario  Novi-castri  diligens  leetor  invenire  polerit'. 

')  Die  Handschrift  bietet:  ,sicut  bystoria  refcrt.  Huius  rei  geste  alias  et  per  alios.  qualiter  hoc 
evenerit,  plenitcr  exaratum  est,  sicut  in  armario  Novi-castri  diligens  Icctor  invenlri-  (lolerit'.  Selbstver- 
stilndllch  ist  zu  trennen:  .sicut  hysloria  refeil  liuius  rei  geste.  .\lias  et  per  alios  .  .  .  '.  Das  große  11  in 
.diilus'  isl  —wie  die  Satzanfinge  des  ganzen  htzlcn  Teils  und  schon  von  fol.  IVl'  an  —  ilnrcli  Minium  aus- 
j;(Zcichnet.  Anders  wäre  der  Fehler  iuich  durch  Nachlruguiig  in  eiin-r  V'orlage  zu  erklären,  die  wirklich 
schloß:  .sicut  hystoria  referl'.  Vgl.  unten  in  Heilage  IV.  —  Er  ließe  sich  endlich  auf  Diklal  zuriUklilhnii. 
bei  dem  der  Schreiber  sich  leiclil  über  den  Schluß  eines  Salzes  läuschen  kaim.  Für  uns  konnni  e~  hi<r 
zunächst  nur  darauf  an,  fesiziistellen,  daß  die  Worte  keinen  einwandlVcicii  Schluß  geslatlen. 

n.  Ul>iel>,  Ulf  lillsfLsiiiscIit'ii  Aiiiiuluti  tlci-  StuulVi7.i-it.  ll\ 


1)8 

Daher  liegt  uns  oh,  aus  dem  übrigen  Inhalt  der  Fortsetzung  die  wünschenswerte 
Aufklärung  zu  suchen.  Durch  sein  Interesse  an  der  unterelsässischen  Landgrafschai't'), 
durch  seine  Bekanntschaft  mit  Gottfried  PuUer-),  dem  Heerführer  Friedrichs  II. 3),  verrät  der 
Verfasser  seüie  Heimat  im  Norden  des  Elsasses.  Von  ihr  zeugt  auch  sein  Anteil  an  der 
Person  und  den  Unternehmungen  Bischof  Bertholds.  Während  aus  Basel  nur  der  Wechsel 
der  Bischöfe  erwähnt  Avird*),  erhält  Berthold  von  Straßburg  reiches  und  ausdrücklich 
begründetes  Lob.  Besonders  nahe  kommen  dem  Autor  die  Vorgänge  in  Hagenau;  er  ver- 
zeichnet den  dortigen  Wiiiteraufenthalt  Friedrichs  II.  und  seiner  jungen  Gemahlin'');  er 
weiß  mit  den  Verhandlungen  über  den  Ritualmord  bei  den  .Juden  Bescheid,  die  dort  statt- 
fanden ß),  und  die  Absetzung  des  Hagenauer  Schultheißen  Wölflin  als  Strafe  für  seine  Er- 
pressungen wird  verzeichnet'). 

Der  Verfasser  war  Mönch,  nicht  ein  Weltgeistlicher.  Er  rühmt  an  Bischof  Berthold, 
daß  er  die  Klöster  begünstigt;  er  beklagt  die  Leiden,  die  ihnen  durch  Friedensbrecher  und 
die  Gewalttaten  der  Mächtigen  widerfahren**).  Aus  den  Meldungen  über  die  Viehseuchen, 
die  Witterung,  die  Weinpreise"),  aus  der  Rücksicht  auf  die  Kolonen*")  mag  man  auf  die 
wirtschaftliche  Tätigkeit  seiner  Kirche  schließen. 

Sobald  wir  uns  die  einzelnen  Beobachtungen  im  Zusammenhang  vergegenwärtigen, 
sehen  wir  ein,  daß  die  verschiedenen  ^Merkmale,  die  aus  dem  Iidialte  der  Fortsetzung 
gewonnen  wurden,  weder  zu  dem  Kloster  Hohenburg  noch  zu  dem  jungen  Straßburger 
Augustinerstift  der  hl.  Dreifaltigkeit  recht  stinuuen  wollen;  sie  passen  jedoch  trefflich  auf 
die  Cistercienserabtei  Neuburg  bei  Hagenau. 

Wenn  indeß  wirklich  den  Neuburger  Mönchen  die  Fortsetzung  zugewiesen  werden 
soll,  so  bedürfen  die  oben  erwähnten  Marbacher  Meldungen,  die  dem  Schlüsse  geraden- 
wegs entgegenzustehen  scheinen,  der  Erklärung.  Ich  finde  sie  darin,  daI5  zu  der  Hohen- 
bnrger  Chronik  von  einem  Augustiner  nach  dem  Jahre  121:2/3  gelegentlich  einzelne  Nach- 
träge gemacht  worden  wären;  der  Neuburger  Fortsetzer  hätte  sie  gleichsam  als  Quelle 
benutzt '1)  und  in  seine  Annalen  übernommen. 

Die  Möglichkeit  dafür  wäre  gegeben;  noch  1226  kann  die  Chronik  in  der  Hand  eines 
Chorherrn  gewesen  sein,  der  die  Nachriclit  über  S.  Trinitas  zufügte;  ei'st  mit  den  dreißiger 
Jahren  setzen,  wie  wir  sahen,  die  ungefähr  gleichzeitigen  Berichte  ein,  die  uns  aus  Neuburg 
herzurühren  scheinen.  Unter  diesen  Umständen  würden  wir  sogar  fragen,  ob  nicht  der  Fort- 
setzer überhaupt  einen  Teil  seiner  Nachrichten  bis  etwa  1227  bereits  als  Nachträge  zu 
der  Hohenburger  Chronik  vorfand  und  sie  für  seine  umfassendere  Arbeit  beimtzte.  Allein 
es  fehlt  an  jedem  kritischen  Hilfsmittel,  um  aus  der  einheitlich  in  den  dreißiger  Jahren  abge- 
faßten Fortsetzung  auf  eine  etwaige  kurze  annalistische  Vorlage  zu  schließen;  einzig  und  allein 


I)  Vgl.  oben  S.  96. 

')  Aus  dem  unterelsässischen  Gesclilechte,  das  sich  später  Puller  von  Hohenburg  nannte. 

ä)  1236,  S.  98. 

«)  12i:{,  1215,  S.  8.5;  1238,  S.  100. 

s)  1235,  S.  97.  ")  1236.  S.  98. 

')  A.  a.  0.  Unten  .S.  119,  N.  7  wird  darauf  hingewiesen,  daß  der  Absatz  möglicher  Weise  nach- 
getragen ist. 

ä)  1223,  S.  90:  .raonasteria  in  suo  episcopio  sita  satis  humane  et  sine  magno  gravamine  jirotexit 
et  fovit';  12.30,  S.  93:  ,coloni  terre,  ecilesiae  et  maxime  ceuobia  nullam  paceni  habebant';  123.5,  S.  97 :  .rex 
Heinricus  .  .  .  viros  religiosos  et  monasteria  per  tyrannidem  oppriniebat'. 

«)  1223.  1232,  123i,  1236,  1237. 

'")  Vgl  oben  N.  8  und  von  WöUlin  zu  1236,  S.  9S:  .colonos  et  hominessuos  .  .  .  plurimum  vexasset'. 

")  Eine  andere  Quelle  der  Fortsetzung  könnte  man  etwa  in  drm  1223  verfalUen  Dialogus  MIracu- 
loruin  III.  c.  17  des  Cistereiensers  Caesarius  von  Heislirbach  vermutiMi.  Oder  gehen  dessen  und  die  Neu- 
burger Kr/.;'llilung  zu  1215  über  die  Straßbnrger  Ketzer  von  1211  auf  einen  und  denselben  Bericlit  über  das 
Ereignis  zurück  ? 


(Ji(!  wenigen  Nacliiichten.  die  den  Ani;nstinerorden  angehen,  liefern  nns  eine  Ilandiiabe, 
sie  auf  eine  besoiKlerc  Quelle  zuriickzufüluen. 

Die  Jenenser  Handschrift  tiilliält  nur  zwei  derartige  Notizen.  Nach  der  furclitharen 
Schandtat  der  Marbather  Chorhcrrn,  die  ihren  Propst  Rudolf —  wie  wir  neuerdings  erfuhren') 
—  ermordet  haben,  dankte  es  der  Orden  nur  der  päpstlichen  Gnade,  daC.  er  das  Kloster 
behielt:  es  wurde  neu  besetzt,  und  sein  Vorsteher  durch  Privileg  llonorius' 111.  zum  Abt 
erhoben^).  Als  erster  bekleidete  Abt  Falco  die  neue  Würde.  Wenn  es  zutrifft,  daß  er  vor- 
her Propst  von  Trnttenhausen  war^).  ist  es  uns  erst  recht  verständlich,  daß  man  auf  dem 
Udilieiiberg  dieses  Ereignis  nicht  vergessen  liefj. 

Die  andere  Nachricht,  zu  1226,  daß  Marschall  Werner  Probus  das  Kloster  S.  Tri- 
nitas  in  Straßburg  griindetei;,  stammt  sicher  nicht  aus  diesem  Kloster  selbst^);  deim  ihr 
Schreiber  war  mit  den  Kosten  keineswegs  einverstanden,  welche  das  neue  Still  der  Mar- 
bachcr  Kongregation  auferlegte''). 

Neben  diesen  beiden  Angaben  könnte  das  verlorene  Original  der  Fortsetzung  noch 
mehr  Hohenburg-Trutteidiausener  Nachrichten  aufgenonnnen  haben,  die  nur  für  den  Augu- 
stinerorden Interesse  hatten  und  deshalb  in  unserer  Jenenser  Abschrift  fortgelassen  worden 
wären.  Wir  erinnern  uns  daran,  daß  die  kleinen  Colmarer  Annalen,  die  von  1211—1238 
sich  an  unsere  Chronik  und  ihre  Fortsetzung  anschließen'),  in  diesem  Teil  zwei  Mitteilungen 
bieten,  die  den  Augustinerorden  betreffen  und  schwerlich  von  den  Colmarer  Domini- 
kanern selbständig  eingesetzt  sind.  Sie  handeln  von  der  Weihe  des  Chors  zu  Schwarzen- 
lliann  im  Jahre  1214  und  unter  dem  Jahre  1221  vom  Tode  des  Abtes  Falco»).  Beide  ent- 
sprechen sehr  wohl  dem  Interessenki'eis,  der  ims  vom  Odilienberg  her  vertraut  ist;  sie 
mögen  darum  mit  den  beiden  andern  Notizen  zu  121G  und  1220  in  der  Ilohenburger  Chronik 
nachgetragen  und  mi^  ihnen  gemeinsam  in  die  Neuburger  Fortsetzung  von  1213—1238 
übergegangen  sein;  der  Schreiber  der  Jenenser  Handschrift  allerdings  hätte  zwei  von  ihnen 
der  Aufbewahrung  nicht  für  wert  erachtet. 

Die  Colmarer  Annalen  würdi-n  alsdann  wiiklich,  wie  wir  es  mit  Jaffe  früher  als 
möglich  zugestanden»),  die  Jahrbücher  von  1211—1238  nicht  aus  der  Abschrift  im  Jenenser 
Codex,  sondern  aus  der  verlorenen  Urschrift  entlehnt  haben.  Die  Versuchung  köimte  an 
ims  herantreten,  den  Text  der  Jenenser  Handschrift  und  die  Auszüge  der  Annales  Colma- 


I)  Vgl.  Hampe  in  der  Zeitschrift  für  die  Gesch.  des  Oberrheins  NF.  XX.  8  fl. 

•■)  r.raiididier,  Oeuvres  ined.  III,  139  nach  einer  Handschrift  des  Priors  Heiuriili  Ellen.  Er  nennt 
sie  in  seinen  Papieren  zu  Karlsruhe  .Libellum  de  reli(jiiiis  et  indulgentiis  inonasterii  .Marpachiensis  e.\  alio 
liliro  i|ui  repertiis  fiierit  Colunibariae  ....  anno  lilO^'. 

')  Hoilmann  in  den  Elsüssischeu  MiUeilungeu  NF.  XX,  81. 

*)  Unsere  Annalen  sind  die  einzige  zuverlässige  Überlieferung,  die  wir  über  die  .Vnitinge  von 
S.  Triuitas  besitzen.  Die  späte  deutsche  Inschrift,  auf  die  sich  Sclioepflin  (.\lsaüa  illiisirata  II,  t?'.)«)  und 
Graiulidier  (Oeuvres  ined.  111,21)  stützten,  als  sie  die  Grüuduu-  sclion  auf  das  Jahr  11.50  datierten,  kommt 
neben  unserer  Meldung  nicht  in  Betracht.  —  .\lierdings  steht  sie  hier  zum  Jahre  12-26,  wiünend  schon  1225 
ein  Prior  von  S.  Triuitas  urlvundlicb  naciiweisbar  ist  (Wiegand,  StraBburger  U.-B.  1,  Uli,  nr.  U)9);  der  Fort- 
Setzer,  dessen  inizulängliehe  chronologische  Fähigkeiten  uns  schon  wiederholt  beschäftigt  haben  (vgl.  oben 
S.  09.  94),  mag  bei  der  Übernahinc  der  Meldung  in  seine  Annalen  sich  im  .lahresdaluni  geirrt  haben.  .Man 
wird  mangels  andm-weiligcr  .N'aclirichlen  sich  darauf  l)eschiänkeu,  die  Gründung  von  S.  Triuitas  etwa 
auf  1 22:!— 1225  anzusetzen;  in  <ler  obigen  Urkunde  von  1225  komm!  der  Name  zum  ersten  Male  vor. 

)  Hegel,  Chroniken  der  .Stadt  StiaBburg  I,  52  hat  mit  Unrecht  gerade  aus  ihr  auf  die  Abfassung 
der  Aun  ilcn  in  dem  Straßburger  Augustinerkloster  schliefen  wollen. 

")  122(),  S.  91 :  ,fuudata  est  .  .  .  non  sine  graudi  impensa  Marbacensium'  (hier  der  Schluß  auf  Rasur). 

')  Vgl.  oben  S.  6(1. 

")  Das  Datum  der  Colmarer  Atmabii  (MG.  SS.  XVII,  1S9)  ist  falsch.  Na.li  d.'ui  Marbaclier  Ne- 
krolog —  das  aus  Schwarzenthaun    beslätlL:!  wird  —  starb    Falco  1222   (Elsäss.  Mitteilungen  XF.  .\X,  81). 

»)  Vgl.  oben  S.  61. 

13* 


100 

lienses  miteinander  zn  vergleichen,  um  aus  ihnen  den  Inhalt  des  Originals  festzustellen  und 
ihn  gegen  die  Zusätze  der  uns  i"il)erliel'erten  Abschrift  abzugrenzen.  Allein  ganz  abgesehen 
davon,  daß  eben  mu-  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  die  Colmarer][Quelle  auf  das  verlorene 
Original  zurückzuführen,  so  ist  der  Textzustand,  in  dem  sie  vorliegt,  so  ungünstig  und  ihr 
Auszug  aus  unserer  Chronik  so  kurz  gefaßt,  daß  icli  es  nicht  für  zulässig  halte,  irgend 
welche  Schlüsse  daraus  zu  ziehen  i). 

Wie  wir  uns  bescheiden  mußten,  daß  wir  in  der  Fortsetzung  von  1213— 1238  nicht 
mehr  die  Nachrichten  bestimmen  können,  die  etwa  schon  den  Chroniknachträgen  eines  Chor- 
herrn aus  Truttenhausen  angehören'^),  so  wird  es  auch  nicht  gelingen,  in  ihrer  überlieferten 
Fassung  den  ursprünglichen  Umfang  des  Originals  von  etwaigen  späteren  Zusätzen»)  sicher 
zu  trennen.  Denn  das  einzige  Hilfsmittel,  das  uns  zu  Gebote  stünde,  die  Stilvergleichung, 
reicht  in  dieser  Beziehung  nicht  aus,  —  grade  weil  es  in  anderer  Hinsicht  eine  wertvolle 
Entscheidung  bringt:  das  Diktat  der  Fortsetzung  und  die  Fassung  der  späteren  Bearbeitung 
der  ganzen  Chronik  sind  so  eng  miteinander  verwandt,  daß  sie  beide,  wenn  auch  nicht 
vom  gleichen  Verfasser,  so  doch  aus  demselben  Kloster  herstammen  müssen. 

So  wird  die  Stilvergleichung  —  nachdem  jetzt  die  sachlichen  Bedenken  zurückgedrängt 
sind  —  schließlich  den  Beweis  liefern,  daß  die  Fortsetzung  der  Hohenburger  Chronik  im 
Cistercienserkloster  Neuburg  verfaßt  wurde. 

in.  Ich  stelle  das  Diktat  der  Fortsetzung  von  1213—1238,  deren  Herkunft  erforscht 
werden  soll,  den  von  uns  ausgeschiedenen  Zusätzen  zur  Hohenburger  Chronik  an  die  Seite, 
von  denen  mindestens  zum  Teil  durch  den  Inhalt  oder  den  äußeren  Befund  des  Jenenser 
Codex  von  vornherein  der  Neuburger  Ursprung  bekannt  ist.  Er  steht  fest^)  für  die  Nach- 
träge zu  1099,  1133.  1158,  1183,  1199  (über  den  Bamberger  Tag),  zu  1201,  1207  und  1208^); 
wir  haben  ihn  bisher  vorausgesetzt")  für  die  Berichte  von  1180,  zu  1199  über  das  Hustien- 
wundei',  für  1211  und  den  größten  Teil  von  1212.  Ihre  stilistische  Verwandtschaft  unter- 
einander und  mit  der  Fortsetzung  sichert  für  alle  die  gemeinsame  Heimat. 

Ich  werde  jedoch  in  den  Vergleichslisten  Rücksicht  darauf  nehmen,  daß  imierhalb 
der  Zusätze  mitten  im  Jahresbericht  zu  1208  die  Schrift  wechselt.  Hier  hat  der  Neuburger 
Geistliche  A,  den  wir  auch  als  Schreiber  einer  Neuburger  Urkunde  kennen'),  seine  Tätig- 
keit seinem  Genossen  B  überlassen,  der  von  da  bis  zum  Schlüsse  des  Werkes  die  Rein- 
schrift besorgt  hat.  Wir  werden  bemerken,  daß  mit  der  Schrift  auch  der  Stil  sich  ein 
wenig  geändert  hat,  so  daß  die  von  B  eingetragenen  Zusätze  zum  Schluß  von  1208,  zu  121 1 
und  1212  der  von  ihm  abgeschriebenen  Fortsetzung  näher  stehen  als  die  von  A  einge- 
setzten Nachträge.  Ich  beschränke  mich  hier  auf  den  Hinweis,  daß  dieser  Umstand  den 
Gedanken  nahe  legt,  die  beiden  Mönche  auch  als  die  Verfasser  der  von  ihnen  geschrie- 
benen Abschnitte  zu  betrachten. 


')  Man  wild  nicht  einmal  ans  den  Ann.  Cohnarienses  folgern  dürfen,  daß  die  Fortsetzung  die 
Einliiige  nnscier  Clironik  zu  HU  über  die  Exkommunikation  Olto's  IV.  und  zn  1212  iil)cr  drn  Kind(  ikreuz- 
zng  l>ereils  ursprünglich  enthielt.  Denn  wer  sagt  uns,  dal5  sie  nicht  zn  den  Nacliti'ägen  gehören,  deren 
wir  in  der  Originalhandschrift  verschiedene  anzunehmen  haben;  vgl.  unten  S.  US»,  N.  5. 

n  Vgl.  oben  S.  9S. 

')  Doch  vgl.  außer  dem  Nachtrag  zn  1220  (oben  S.  97)  unten  S.  115,  N.  9.  —  Man  sieht,  daß  es  lun  die 
kritische  Erkenntnis  für  die  Fortsetzung  bis  1238  übel  genug  steht.  Zum  Glück  kommt  für  die  Wertung 
der  Naclirichten  kaum  etwas  darauf  an.  Nur  literargeschichtlich  sind  die  oben  behandelten  Plagen  von 
Bedeutung,  insofern  ihre  Entscheidung  für  oder  gegen  den  hochaufgeschichteten  Bau  unseres  gesamten 
Beweises  sprechen  könnte.  Zu  meiner  Freude  hat  eine  Erwägung  nach  der  andern  schließlich  doch 
nur  l>eigetragen,  ihn  sicherer  zu  begründen  und  fester  zu  gestalten,  wenn  auch  einzelnes  immer  unge- 
wiß bleiben  wird.  ^)  Vgl.  oben  S.  .55  ff.  09  f.  S2  f. 

*)  Denn  die  Erzählung  zu  1208  setzt  die  Nachrichten,  die  im  Bericht  von  1201  enthalten  sind, 
voraus.  «)  Vgl.  oben  S.  68  f  74.  83  f.  ')  Vgl.  oben  S.  .50. 


101 

A.  Diktat  der  Foitselziiiig  von  1:213— 1:2:?n.  Ich  bcLMiiiic  mit  einer  l.iste,  die 
geeignet  ist  naelizuweisen,  daß  die  Fortsetznng  von  HUi— i:*3S,  znnächst  olme  die  etwa 
herauszuhebenden  Znsätze'),  in  sich  das  gleiche  Diktat  aufweist^). 

de  conseiisu  priiuipuin    1:21:5,   1:220;  de  voluntale  vel  consensu   H19;    de  cousilio  priii- 

cipum    1::23'). 
presidium  niilituiu    1213,    1237. 
interfector  .  ..  poslea  coinpreiieiisus   1213,   1225,   1231;  vgl,  iniuriatores  1219,  auxilia- 

tores  1229. 
.ut  dicehatur«)  1213,  1223,   1231, 
facta  congressione   1214,   1228. 
disponente  Deo  qiii  venis  est  agricola   1215;    operaiite  Providentia  Dei  qui  Ventilat  et 

emundat  aream  suani   1231  ;  aniiuente  niisnricürdia  Dei   1230. 
viriliter    expugnando    1217,    1229;  viriliter  se  defendit  1235;  expiignando    1218,   1220. 
civitates  et  casalia   1220;  civitatem  sanctam  et  quedam  casalia   1229. 
dominio  imperatoris  subiecit  1220,   1229,   1237;    ad  dominium  .  .  sunt  revocata   1238. 
cuius  tutele  deputatus  fuerat   1220;  cuius  tutete  commisit   1238. 
reversi  ad  propria  1222,   1229. 

incipiens  ab  Ungaria  1223;  incipiens  a  Basilea   1235. 
coUecto  exercitu  1228,   1233, 
coloni  terre   1230;  colonos   1236, 
mabgni  homines   1230,   1233. 
venit  ad  deditionem  1233,   1236. 

B.  Diktat  des  Schreibers  B,  Die  Fortsetzung  hat  einzehie  ihr  eigentüm- 
liche Wendungen,  die  nur  in  den  von  B  geschriebenen  Nachträgen  zur  Chronik  zu  den 
Jahren  1:220  (von  mir  als  1220 13  bezeichnet),  1211,  1212  und  in  dem  von  ihm  eingetra- 
genen Schluf)  des  .Jahresberichtes  zu  1208  (von  mir  als  1208 13  bezeichnet)  wiederkehren: 
sie  ergeben  also  (zusammen  mit  Liste  A)  das  besondere  Diktat  dieses  Mannes. 

cruce  signatus   1213,   1227,   1228;   1212  (S.  83,  Z.  6). 

fere  triennio   121.");    per  triennium   1223;    ad  triennium*)   1228;    per  decennium    1229; 

per  quinquennium    1208 13  (S.  80,  Z.   18), 
mortua  uxore  sua   1214;    1220 13, 
de  ulroque  sexu   1215;    1212  (S.  82,  Z.  6), 
in  brevi   1217,   1222,   1236:   1212  (S,  84,  Z,  15). 
quibusdam    pereuntibus   121 S;    quibusdam    occisis    1220;    quibiisdam    captivatis   1233; 

quibusdam  vulneratis  et  mutilatis   1212  (S.  84,  Z.  lö). 
aliquanto  tempore   1218;  aliquuntuliim  temporis    1235;    1208|3  (S.  79,  Z.  21). 
iterato   1218,   1229;   1208|3  (S.  80,  Z.  19). 
orta    est   pestilentia    1223;    orta   est    dissensio   1228;    orto  clamore   1233;    ortus    est 

tumultuB    1236;  orta  est  persecutio   1208  ß  (S.  79,  Z.  28). 
barones^')    1225,   1227,   1233,   1235;  vgl,  terre  barones   1212  (S.  83,  Z,  7), 
obtinuit  (castrum)    12:27;  obtiuuit  civitatem    1229;  obtinuit   terram   1212    (S.  84,  /.  16). 


')  Vgl.  oben  S.  97  und  unten  S.  lo:i  (iibor  l"2:2i>a). 

')  Bei  den  folgenden  Listen  sind  —  wo  nicht  aiisdi-ik-klicli  anderes  bemerkt  ist  —  nnr  solcbc 
Wcndunfren  ziisanimcngtstcUl,  die  sicii  weilcr  in  den  Sli-aliliniger  Ueichsannalen  noch  in  den  selbstiindigen 
Teilen  der  lliiheidnnpei-  (,'hionik  finden.     Wesentlich   hierdurcli   wohnl   ihnen   lie«ei..kral'l   iinie. 

■■'I  So  frelegentlich  anch  schon  in  den  Reichsainialen, 

*)  Vgl.  auch  ilcn  Aus/.ug  des  Schreibers  A  auf  t'ol.  1.">1  (siehe  iilier  ihn  Anhing  U;    intra   liieMniunC. 

»)  Frtiher  nur  einmal  in  den  SlralUuirger  Reichsannalen   1181   (S.  ">.">,  Z.  :il). 


102 

regalium  civitatum   122<S;    prediis    regalibus    1235;    regalium  villarum    120S|3    (S.  79, 

Z.  2<S);  vgl.  regium  oppidum   1212  (S.  84,  Z.  1). 
plures  imitilati  et  vulnerati,  plurimi  captivati   1228;    plurimis  .  .  .  captivatis   1237;    vul- 

iieratis  et  mutilatis   1212  (S.  84,  Z.  11). 
adhuc  tarnen   1230;   1212  (S.  83,  Z.  28;  vgl.  S.  84,  Z.   14). 
et  maxime  1230;  1208  ß  (S.  79,  Z.  27;  S.  SO,  Z.  12). 
nuUam  pacem  habebant   1230;  nulla  pax  erat   1235;  tanta  pax  esse  potuit,  summa  pax 

et  securltas')  1211. 
in  hoc  seculo   1231;  gloria  huius  seculi   1208  ß  (S.  80,  Z.  15). 
Sycilia  (statt  Apulia)  1234;  1211. 
Alemannia  -=  Dentschland^)    1234,   1235;     nobile    regnum  Alemannie    integrum    1235; 

per  totmn  regnum  Alemannie  1211;  per  totam  Alemanniam  1211,    1212  (S.  82,  Z.  8); 

episcopis  Alemannie   1183;  vgl.  Alemannorum  consiliis   1229. 
infinitam   pecuniam    coacervasset    1236;    infinita  pecunia  coaeervaverant  1208 13  (S.  80, 

Z.  10). 
prevalere  non  posset  1238;   1212  (S.  83,  Z.  27). 
seeessit  inde   1238;  secedens  inde   1212  (S.  84,  Z.  11). 
Hierzu  kommen  Ausdrücke,  bei  denen  nur  die  Zusätze  des  Schreibers  B  unter  sich 
übereinstimmen : 

duxit  usoreni,  de  qua  suseepit  filium  nomine  Cunradum  postea  regem  1220 13;  duxerat 

uxorem,  de  qua  genuit  filium  nomine  Heinricum  postea  regem   1212  (S.  84,  Z.  17). 
copulata    sibi    uxore   1220  ß    (S.  89,  Z.  4),    1208  ß  (S.  80,  Z.  6);    vgl.  copulavit  sibi   in 

matrimonium   1214. 
faiti  sunt  in  direptionem  1208  ß  (S.  79,  Z.  29);  facti  sunt  in  derisum  1212  (S.  83  Z.  4). 
in  isto  principe   1208  ß  (S.  80.  Z.  17);  perturbato  principe   1212  (S.  84,  Z.  9). 
mandante  papa  1211;  mandante  .   .    et  agente  papa   1212   (S.  83,  Z.  11). 
transire  per  terras  1212  (S.  83,  Z.  2);    transeunti  per  terras  1212  (S.  83,  Z.  22);    vgl. 

per  provincias  transiens   1223. 
quibusdam  terra  baronibus  1212  (S.  83,  Z.  7) ;    universis   terre  principibus   1212  (S.  83, 

Z.  19);  quibusdam   terre  nobilibus   1212  (S.  84,  Z.  12). 

C.  Neuburger  Diktat.  Wendungen,  die  in  der  Fortsetzung,  den  Zusätzen  von 
der  Hand  des  Schreibers  B,  aber  auch  in  den  von  A  geschriebenen  Nachträgen  zur  Clnonik 
begegnen,  also  den  verschiedenen  zur  Hoheuburger  Chronik  zugefügten  Abschnitten  ge- 
meinsam sind. 

que    etiam    duravit    ampUus    1223;    per    lauuarium    duravit    1234;    que    postea    longo 
tempore^)    duraverunt  1197  (S.  70,   Z.  18);    et    sie  longo  tempore  perdurans   1201 
(S.  77,  Z.  21). 
longo  tempore  1236  (S.  98,  Z.  3,  29);   1208  ß  (S.  SO,  Z.   7);   1197   (S.  70,  Z.   18),   1201 

(S.  77,  Z.  21). 
tola    provincia*)    1228;     1201    (S.   76,  Z.   14),     1208a  (S.  79,  Z.  1);     vgl.  provincia  zu 
1222,   1223,   1235;    1099,   1199  a  5)  (S.  75,  Z.  1). 


')  Vgl.  ,pax  et  securitas"  Otto  VIII,  c.  8. 

8)  So  in  den  Reichsannalen  scheinbar  auch  110.5  (S.  6-5,  Z.  29;  .'^.  66,  Z.  13). 

ä)  Vgl.  oben  S.  74,  N.  5. 

*)  Nur  einmal  komrat  am  Schluß  der  Reichsannalen  zu  1200  über  Otto  von  Biugund  vor:  ,al) 
incolis  illius  prnvincle  propter  bonara  defensionem  deploratur'. 

<■)  Mit  1199  a  bezeichne  ich  den  von  A  beim  Eintrag  in  unsMC  Handschrift  verfaßten  Bericht  über 
die  Translation  der  hl.  Kunigunde. 


103 

iina  cum   1-235,  b236;  12^20|3  (S.  98,  Z.  7),   1208(3  (S.  80,  Z.  hJ);    I  l»»a  (S.  74,  Z.  25), 

1201   (S.  7(),  Z.  16;  S.  77,  Z.  8). 
auxilio  el  favore   1228,    1235;    vgl.  consilio  et  auxilio    122;i.    1238;    1201   (S.  77,  Z.  3). 
(liiüil  iiulitfiic  tulit  rex  1234;  quod  ille  fereiis  iiidigne  1201  (S.  77,  Z.  23). 
cüinpaciciile   miseriis    1230;  ipsi   (-(impacientes    1 208  a  (S.  7".^  Z.  2). 
post  niodicuiii  1232;  per  modlcuiii  tempus  12ü8a  (S.  7!t,  Z.  Ii5);  ino<licü  tempore  1208|3 

(S.  7'.».  Z.  19). 
sub  eodem  tempore   1213;  sub  ipso  tempore   1225;    vgl.  sul)  eodem  Constaiitino  6(58; 

sub  tempore  Zeiionis,  Auszug  auf  fol.    151   von   Hand  A. 
sano    semper    uteiis    consilio')    1223;     saniori    usi    consilio    1183;     quibus    erat    mens 

sanior  1212  (S.  82,  Z.   19). 
alia  inaudita-)    1229;  res...  inaudita  1199^^);  inauditis  miracnlis   1170. 
ad  augmentum    sue  ecdesiae   1223;  vgl.  Neuburger  Glosse    fol.  57'   des   Cod.   It-nensis 
zu  Ottonis  Cliron.  V,  c.  5 :  Nota  augmentum  sancte  ecclesie  et  imperii  detrimentum. 
tanti  ingenii  et  litlerature    1225;  viros  litteratos   1230;  vgl.  den  Übergang  des  Scbrei- 
bers  A  zu  Buch  Vlll  des  Cliron.   Oltoiiis  (Cod.  leu.  fol.    105'):  sed  hoc  laicorum   est 
et  non  litteratorum. 
Besondere  Beachtung  verdienen  zwei  Berichte,  bei  denen  der  Stil  den  Znsammen- 
iianii  der  l)eiden  von  A  und  B  geschriebenen  Teile  klar  erkennen  läßt.  Die  Erzählung  vom 
Ilostienwunder  zu  1199  rührt  noch  vom  Schreiber  A  her;  sie  enthält  aber  Wendungen,  die 
nur  in  dem  Diktat  von  B  wiederkehren: 

de  longinquis  parlibus  terre   1199;  vgl.de  diversis  partibus  terrarum  1217;  (^x  diversis 
partibus  Theutonie   1235;    ex    diversis  partibus   1236:    ad  alias  partes  terrarum  re- 
motas   1212  (S.  82,  Z.  31). 
accedere  ad   1199;   1217,   1218,   1232,   1235. 
valde  inaudita  1199;  valde  munitam  1218;  maguus  valde   1222. 
nescio  quid   1199;   1222. 

ad  cuius  rei  novitatem   1199;  sicut  ad  tales  novitates  1212  (S.  82,  Z.  14). 
Mit  Zusätzen  von  A  stimmen  die  ersten  Worte: 

contigit   eo    tempore  res  miranda   1199;    vgl.  non  ita  contigit  964  (S.  25,  Z.  34),  und 

Auszug  auf  fol.   151    von  Hand  A:  contigit  sub  tempore;  miranduni  est  964  (S.  25, 

Z.  32);  vgl.  ut  omnes  mirarentur   1211. 

Hier  war  ein  Wunderbericht,  der  im  Kern  ein  selbständiges  Diktat  darbietet,  woiil 

von  Schreiber  B   am  Rande   des  Originals   zugesetzt;    jetzt   ist   er   in  dem  Codex   lenensis 

zumJahrell99  von  Ain  den  Text  eingeschaltet  und  durch  wenige  Worte  eingeführt  worden'). 

Umgekehrt   begegnet   in   dem   von  B   mundierteii  Schluloteil  zu  Beginn  des  Jahres 

1220  die  Erzählung  von   den  Sarazenenkämpfen  Friedrichs  IL,   die  last  mit  den  gleiclien 

(z.T. aus  Olto's  Chronik  entlehnten)  Worten  beginnt  wie  der  Bericht  über  Alessandria  zu  1 183, 

der  von  Schreiber  A  herrührt.  Vielleiciit  hatte  dieser  .sie  im  ( )rigiiial  der  Fortsetzung  hinzugetan  ■'). 

')  tfbernoramen  aus  der  HolRiiburi,'ef  Chronik  1210  (S.  8t.  Z.  i.  Vi).  Die  Neuburger  sind  ihren 
rinflüsscti  wie  denen  des  Stils  Otto's  Iciclit  ziifi.inirliili ;  vni.  oben  S.  «il  iilicr  1180,  lt,s:5  und  initcii  S.  tl7,  N.  4. 
Vgl,  auch  .postca  penilcnüu  d  icta"  ll'J!)  (S.  7-5,  Z,  11)  mit  1108  (.S.  72,  Z.  19);  ,lalis  compositiü'  1201  (S.  77, 
Z.  3)  mit  1109  (S.  7t,  Z.  15);  .in  urbe-  1207  mit  1200  (S.  76,  Z.  8);  ,per  dominum  apostolieiim'  120S  (S.  80. 
Z.  7)  mit  1202  (S.  78,  Z.  4);    unter  1219  KaiserkrOnuac;  Frii-dridis  scnau  wii'  die  Krönung  OltoV  zu   1209, 

■•')  ,ln:iiiditura'  auch   in  den  Rcichsaiuialen. 

')  Mit   1199  |3  hczcichiu'  ich  den  Zusatz  iUicr  die  Vcrwandlun'j:    der  Hostie;    vj.'l.   auch  Hcilauc  IV. 

*)  .\ni  Rande  des  Originals  stand  wohl  nur:  ,Rcs  valde  inaudita  apud  Retiam  Auguslani  accidil'. 
So  wtirdc  die  jetzige  ung(^schickte  Fassung  erkl.'lrl. 

■'■)  Doch  sind  hier  auch  andere  Möglichkeiten  denkbar,  die  darzidegen  sich  erllbrigt.  Immer  bleib! 
die  Identität  de.s  Diktats  für  die  beiden  Reiichle  bestehen.   Ich  bezeichne  diesen  ersten  .Vbschnitt  mit  tiJOa. 


104 

Friderico    imperatore   remanente    in  Sycilia  vel     In  Lonbardia  vero  clara  et   fortia  bella  gerens 
Apiilia,  magna  et  fortia  gessit  expngnando  Sar-     cum    maximu    labore   et    sudore  et  strage  siio- 

racenos  .  .  .  multo    labore    et    sudore  tarn  arte     rum eos    ad    deditionem    coegit    1183; 

quam    sapientia    ad    deditionem    coegit    12;20a.     vgl.  auch  11  SO:  Imperatore  aliquando  in  Ytalia 

manente  .  .  . 

U.   Diktat  des  Schreibers  A.    Redensarten,  die  nur  in  den  von  A  mundierten 
Abschnitten  vorkommen: 

clarissimus    princeps ')     1183;     preclarlssimus   princeps    1201;    pius   princeps    1208  a 

(S.  7'.»,  Z.  3). 
christianissimus  rex   1207;  piissimus  rex   1208  a  (S.  78,  Z.   14). 
a  Theutonicis  principibus  801   (S.  8,  Z.  23);    vgl.  Auszug  auf  fol.   151   von  Hand  A:  a 

Romanis  principibus. 
magnum  conventum  principum^)   1199,   1201. 
ad  deditionem  coegit   1188,   1201;  Auszug  auf  fol.   151;    1220a. 
et  sie  1183  (S.  54,  Z.  13),    1201  (S.  77,  Z.  21),    1208a  (S.  7!),  Z.  13);     Auszug   auf 

fol.    151:  nur  einmal  auch  von  B  zu   1231   gebraucht, 
et   sie    vindictam    cum    victoria  deportavit   1183;    et  sie  vitam  cum  fetu  finivit   1208  a 

(S.  711,  Z.  13);    beachte   hier   auch  die  Allitteration,    wie   prospere  ad  propria  rediit 

1201   (S.  76,  Z.  1(5);  diu  dolum  in  corde  conceperat   1208  a  (S.  78,  Z.  21). 
plurimo  tempore  revoluto   1183;  revoluto  tempore   1208  a  (S.  78,  Z.  25). 
cepit  eoruscare  miraculis   1170:  pluriniis  miracuhs  choruscaverant  1199  (S.  74,  Z.  27). 


Diese  Übersiclit  ergibt,  daß  dem  Stile  der  Fortsetzung  und  allen  Zusätzen  Merkmale 
gemeinsam  sind,  welche  die  gleiche  Herkunft  verbürgen  ^j;  doch  gestattet  sie  auch,  zwischen 
den  beiden  von  A  und  B  mundierten  Teilen  gt-wisse  Unterschiede  festzulegen,  wonach  die 
Schreiber  im  allgemeinen  zugleich  die  Verfasser  der  von  ihnen  eingetragenen  Abschnitte 
sein  dürften.  Wir  werden  das  gleiche  feststellen,  wemi  wir  nunmehr  daran  gehen,  das 
besondere  Verhältnis  des  Diktats  beider  zur  Chronik  Otto's  von  Freising  zu  prüfen. 

E.    Vergleich  mit  der  Chronik  Otto's^). 
a)  Fortsetzung  und  Zusätze  des  Schreibers  B  zu  1208  ß,  1211,  1212. 

victoria  .  .  cessit  Philippo  1214.  Caesari  victoria  cessit  II,  c.  49;  cf.  V,  c.  35. 

susceptus  est  .  .  .  cum  ingenti  tripudio   1214.  cum  magno  tripudio  suscipitur  IV,  c.  1;  vgl.  VII, 

c.   14. 

in  brevi   1217   (vgl.  Liste  B).  z.  B.  Prologus  in  Librum  IV. 

viriliter  expuguaiido   1217   (vgl.  Liste  A).  viriliter  pugnando  II,  c.  26. 

civitatem  opulentissimam  Damiatam    1218.  Carthago  urbs  opulentissima  II,  c.  32. 

per  compendium  mortis   1218.  compendio   mortis  VII,  c.  29. 


')  Vgl.  zu  .princeps'  —-  Herrscher  auch  noch  oben  S.  102  am  Schluß  von  Liste  B. 

2)  Dieser  Ausdruck  für  „Reielisversainmlung"  im  ganzen  Werke  nur  an  diesen  beiden  von  A  bei 
dem  Eintrag  in  den  Jencnser  Codex  verfaßten  Stellen. 

")  Zu  beachten  ist  auch  der  Gebrauch  biblischer  Redensarten. 

<)  Sicher  wird  die  Liste  zu  ergänzen  sein.  Aber  da  jede  Vermehrung  nur  zur  Unterstützung 
meines  Beweises  dienen  kann,  darf  ich  mich  mit  dieser  Zusammenstellung  l)egTiügen.  Das  Einzelne  ist 
zuweilen  geringfügig;  bei  solcher  Vergleichung  fallt  die  Zahl  mit  ins  Gevviclit.  Wieder  handelt  es  sich  \nn 
Ausdrücke,  die  nur  in  Forlsetzung  und  Zusiitzen,  niemals  bereits  in  der  llohcnbuiger  (:hr<jnik  begegnen. 
Für  Hinweis  auf  einige  Wendungen  bin  ich  auch  liiei-  Heiiii  Dr.  A.  Hofmeister  verplHchtet. 


105 


adinodum  puer   l!2^0. 

prosperis  siu'ce.ssihus  polleixil   l'■2•2'^. 

suis  rebus  contentus    1:2:23;    divitiis  iion  coiiteii- 

tus    1235. 
prestolantes    adventuiu    1227.    vgl.    prestolari 

volens  eventum   1212  (S.  S4,  Z.   1). 
tota  provincia  1228  (vgl.  Liste  C). 
magis  ac  niagis  1228. 
siue  sanguinis  cflusiüne   1229. 
multitudo   iatit.ijjat   1231. 

post  niulta  virtutum  suaruin  insignia  oliiil  1231. 

post  modicum   1232  (vgl.  Liste  C). 

non  Valens    sustinere   1233;    sedare    iion    valens 

123G. 
mala  puUulabant  in  terra   1234. 
siiii  ascisuere  aniic'itias  principum   1235. 
iusto  Dei  iudicio   1235. 
provincia  attenuata   1235. 
ex  regali  prosapia  oriundum   1235. 
longo  tempore   1236  (vgl.  Liste  C). 
ortus  est  tumultus  1236  (vgL  Liiste  B). 

et  nota  1237. 

pauco  tempore  post  elapso   1238. 

res  miranda   1 1 99. 

porro   120S|3. 

ubique  terrarnm   1208 13. 

paulatini    1208  ß. 

desistens  al)  impugnatione    1212    (S.  83.  Z.  24). 

cedere  t-ompulsus  est   1212  (Z.  26). 

armata  marui   1212  (S.  84,  Z.  9). 

b)  Zusätze  des 
cepit  coruscare   1170. 
darissimus  princeps    1183  (vgl.  Liste  D). 


pius  princeps   1208  a. 

piissimus  rex    1 208  a. 

christianissimus  rex  1207. 

causa  belli   liuius  bec  fnit  IlsO:  buius  scisiiiatis 

causa  liec  fuil    1 1 83. 
strages   1180,   1183. 
pax  ecdesie  redditur   i  I S3. 
densissimis  tunebris  iinis  iuil   inipi)>ilus    1183. 


II.  Bloch,  Dil:  ElsassiMclicii  AiinalciL  ilir  Sliiiirfivuil. 


z.  B.  VI.  c.  26,  34. 

prosperis  usus  successibus  V,  c.  32. 

victu  contentus  V,  e.  24;  tenninis  non  contcidus  II. 

c.  25;  vgl.  VI,  c.  5;  VII,  c.  35. 
adventuni  praestolante  VII,  c.  8,    14. 

z.  B.  VI,  c.  35. 

z.  B.  VII.  c.  9. 

z.  B.  non  sine  magna  effusione  sanguinis  IV^  c.  1. 

latitantes  populos  IV,    c.  3;    latitanlibiis    incolis 

terrae  VI,  c.  33. 
post  multa  virtutis   suae    opera   obiit  VI,  c.   19. 
z.  B.  VII,  c.  9. 
z.  B.  sustentare    non    valens    VI.    c.    33;    celare 

non  Valens  VII,  c.    10. 
mala  in  vicinis  regnis  pullulnre  VII.  c.  21. 
ascitis  sibi  principibus  111,  c.  n. 
z.  B.  VII,  c.  9,   17,  21   (vgl.  Piov.  1.  29). 
regnum  attenuatum  VII,  c.   18. 
z.  B.  ex  nobili  prosapia  oriundus  VI,  c.  33. 
z.  B.  VII,  c.  27. 
z.  B.  tumultu  orto  VII.  c.   14;    aucb    sonst  äiin- 

liebe  Wendungen, 
z.  B.  Vn,  e.  4.  9. 

z.  B.  VI,  c.  4:   non  niulto  post  elapso    tempore 
IL  c.   14. 

Von  Otto  selir  bäufig  gebraucbte  Partikel, 
z.  B.  IV,  c.  3.  ^ 

z.  B.  IV,  c.  31. 

ab  impugnatione  desistat  VU,  c.  28. 
z.  B.  cedere  compellitur  VII,  c.  9. 
z.  B.  VI,  c.  34. 

Schreibers  A. 

z.  B.  IV,  c.  3. 

Praefatio  adFriderieum:  Vos  auteiu,  princeps  da- 
rissime;  princeps  darissimus  VI,  c.  15;  über- 
haupt princeps  =  „Herrscher"  hautig. 

a  piissimo  principe  V,  c.  4. 

piissimi  imperatoris  IV,  c.    18. 

z.  B.  christianissimus  princeps  IV,  c.   II. 

causa  autein  erroris  bec  fuit  IV.  c.  6;  occasio 
autem  buius  sceleris  bec  Iuil   VII,  c.    14. 

z.  B.  VI,  c.  33. 

pax  .  .  redditur  ecdesie  IV,  c.  3. 

horribili  scismali  lamqiiam  densissimis  Aegypii 
tenebris  lincin  iiuposuil  VII,  c.  7:  vgl.  cod. 
len.  fol.  91  Glosse  zu  VI.  c.  ;{."i :  uiide  a  cpio- 
dani  ecdesiastico  scriplore  deiisissiiuis  Aeir.vpli 
lenebrisciiiu[)aralur:  uiul  Prologiis  ad  libr.  \lll : 

H 


106 


deusissimis  tenebris  fiiiis  l'uit  impositus  1183. 
Clara    et    fortia    bella    gerens    1183;    magna    et 

fortia  gessit   li2!20. 
cum  niasimo  labore    et  sudore   1183;    inulto  la- 

bore  et  sudore  1:2^0. 
tarn  arte  quam  sapientia  1220. 
cum    pactione    infinite    pecunie    eos    ad   doditio- 

nem  coegit   1183  (vgl.  Liste  D). 

et  sie   1183  (vgl.  Liste  D). 

pbn-imos  perdidit  1183. 

quosdam  cepit,  alios  occidit   1183. 

milicia   )  183. 

magnum  conventum  priiicipum  1109  (vgl.  Liste  D). 

negocia  pacis  .  .  traclantur  1201   (S.  70,  Z.  17). 

preventus  immatura  morte   1201. 

indignus  consors  regie  excellentie   1201. 


in  procinctu  itineris   1208. 

diu  dolum  in  corde  conceperat   1208. 

audita  vero    morte    regis    tota    provincia    roiuu- 

titur  1208. 
tantus  et  tarn  pius  princeps  tali  modo  occubuis- 

set  1208. 
de  ictu  illo  vitam  finivit;  vitam  cum  fetu  finivit 

1208. 
ad  monasterium  Loriche  deportatur  et  ibi  glqri- 

ose  sepelitur  1208. 


posl  densissimas  persecutionum  tenebras. 
fortia  bella  gessit  V,  c.   16;  tarn  fortia  .  .  gessit 

Vll,  c.   19. 
cum  multo  sudore  11,  c.  50. 

tarn  vivtute  quam  arte  II,  c.  30. 
multae  pecuniae  pactione  accepta  ad  deditionem 
coegit  VII,  c.    13:    inlinitae    pactione  pecuniae 

vn,  c.  16. 

z.  B.  VII,  c.  20. 

VL  c.  31. 

quosdam  mutavit,  alios  perdidit  II,  c.  25. 

z.  B.  VII,  c.   19. 

z.  B.  maximo  couventu  principum  VII,  c.  11.  1 6. 

VII,  c,   12. 

VII,  c.  7. 

Epist.  ad  Fridericum:  quanto*  regie  excellentie 
convenieutius  .  .  Vgl.  auctoritate  regalis  excel- 
lentie VI,  c.  33. 

z.  B.  in  ipso  procinctu  VII,  c.  28. 

conceptam  diu  corde  malitiam  VI,  c.  34. 

unius  inorte  totus  nmndus  concutitur  II,  c.  25. 

talis  tantusque  extinguitur  II.  c.  25;   saxo  ictus 

occubuit  11,  c.  31. 
vitam  finire  z.  B.  II,  c.  24;  VH,  c.  31. 

ad  monasterium  Luter  deportatus  honorifice  se- 
pelitur vn,  c.  20 :  vgl.  z.  B.  VI.  c.  31 :  VII.  c  16. 


Offenbar  ist  der  Wortschatz  der  Fortsetzung  und  der  Zusätze  aus  der  Chronik  Otto's 
wesentlich  bereichert.  Die  beiden  verschiedenen  Verfasser,  auf  die  wir  aus  dem  Diktat 
geschlossen  hatten,  hal)en  jeder  nach  seiner  Art  daraus  geschöpft.  Für  die  Zusätze  über- 
rascht uns  dieser  Zusammenhang  nicht;  denn  wir  hielten  dafür,  daß  die  meisten  erst 
bei  dem  Eintrag  in  die  Jenenser  Handschrift  des  Otto  von  Freising  verfaßt  worden  sind. 
V\^enn  er  jetzt  schon  aus  dem  Stil  der  Fortsetzung  uns  entgegentritt,  so  ist  dies  ein  neues 
Zeichen  dafür,  daß  sie  unter  den  gleichen  Einflüssen  und  am  gleichen  Orte  wie  jene  Erwei- 
terungen —  im  Kloster  Neuburg  entstanden  ist. 

Ergänzt  wird  der  Nachweis  durch  die  Neuburger  Urkunden  aus  der  Zeit  des  Abtes 
Albero  (1213—1245),  die  zum  Teil  mit  den  Zusätzen,  zum  Teil  auch  schon  mit  der  Forl- 
setzung sich  nahe  genug  berühren,  um  zu  zeigen,  da(5  deren  besondere  Ausdrücke  dem 
Sprachgebrauch  der  klösterlichen  Schreibstube  enispreclien;  durch  die  Gründungsnotiz  und 
die  Urkunden  über  Seihofen  scheinen  die  Mönche,  die  an  der  Hohenburger  Chronik  gear- 
beitet haben,  sie  fortzusetzen  und  zu  erweitern,  umiiiltelbar  beinttußt  zu  sein. 

F.  Vergleich  mit  den  Urkunden  von  Kloster  Neuburg. 
1099.    Ipso  anno  inclioatur  Cysterciensis  ordo,  et      Notitia  fundationisi)(Würdt\vein  VII,  149,  nr.  57): 
per  multas  provincias  mundi  dilatatur  ad  lau-  facta    est    ipsa  donms    ad  laudem    et  gloriam 

')  In  firaniiidkfs  Nachlaß  zu  Karlsruhe  (Codex  diploniaticus.  Carlen  I)    liegt  hei  dem  Jahre  IUI 
eingeordnet  eine  Ahschrift  ex  charlul.  uienil)runaeoo  niedio  saeculo  XIII.  conscripto  fol.  1.     Ein  Schreiber 


1(17 


ilfiii  i't  liioriam  doniini  nostri  Icmi  ("lirisii  et 
fcpit  irescere  in  virtulibiis  et  relij^ioiic,  sicuti 
actenus  ecriiitur  in  omni  gente  et  natione. 
I  133.  Eodeni  anno  constriictum  est  monasterinni 
...  et  cepit  crcscere  in  personis  et  reiiiis  et 
religione  ail  laudeni  Iliesu  Ciiristi. 


onuiipottMitis  dei  et  eoepit  aniplifieare  et  cre- 

scere  in   religione  sacrue  conviTsatiünis  et  af- 

lluentia  cxterormn    veneraliiliimsqne    personis, 

(pioiuni    iiuinerns    liucusque    seinper   augnien- 

latur  et  piolicil  ac  devota    in  dis(-ipiina  regu- 

iari  subsistit. 

Vgl.  dazu')  Otto  IV,  c.  4:    error    crcscere  cepit 

"...    Cum  vero  Dominus  civitatem    suam  di- 

latare  vellet  et  .  .    in  onnies    gentos  diil'undi: 

VII,  c.i):  rigor  etiani  tani   in  nionastiio  (juani 

in  clericali  ordine  ex  hinc  usque  in  praesentem 

diem  aniplius  cepit  crescere,   ut  insto  Dei  in- 

dicio  ....  cives  sui  ad  snmniani  virtutein  .  .  . 

magis  ac  niagis  proficiant;    VI,    c.  27:    sicut 

liodie  cernitur. 

Vuii  illiiiliohui-  Bodeiitiiiig   wie  diese  Griindniigsiiotiz  sind   für   uns  die  beiden  Aul- 

zeichn\ingen  id;er  Selliolen,   von  denen  die  eine  aus  dein  Neuburger  Cbartular  iV»l.  ;i7  (bei 

Schoe})llin,  Alsatia  di[)l.  I.  261),  die  andere  auf  den  Namen  Friedrichs  1.  aus  dem  angeblichen 

Original   (bei   Mone   in   der  Zeitschrift   für   die  Gesch.  des  ül»errheins  XI,  14)  gedruckt  ist. 

Wir  wissen  schon  —  es  war  für  uns  die  wertvollste  Entdeck\mg  — ,  dal)  diese  vorgebliche 

Urschrift   von   der  Hand  des  Schreibers   A   der  Hoheaburger  Chronik  stammt;   die  Notitia 

ist  gleichzeitig  mit  ihr  abgefal!l  und   kann  wohl  als  die  Vorlage  für  die  gefälschte  Kaiser- 

urktnide  gelten.     Wir  stellen  aus  beiden  die  Wendungen  zusammen,    die  mit  der  Bearbei- 

lung  der  Hohenburger  Giironik  verwandt  sind. 

Schoepßin  I,  261,  nr.  317: 

vgl.  Otto  VII,  c.  21:  vir  ad  secnluiii  priidens  et  imperator   cum   esset  prudens    et   potens. 

potens. 

universa   predia  .  .  qnae    divi    iinperatorcs  .  .  in  divorsa  predia    propter  inditam  eius    prolem    in 

unum  ..  coacervaverant   I:J0!S|3.  unum  aggregaret^). 

de  tantillo  puero   1:225.  istiid  tantilluni  predinm 

cautione  quam  oportuit  1233;  sicut  oportuit  1237  ;  opurtehat  nos  istud  acceptare. 

Auszug    auf   fol.   1  •")  1 :    oportet   eos    memores 

esse. 

Porro   1208  |3.  Porro')  cum  Imperator  cum  exercitu  Lonbardiam 
In  Lonbardia  vero  .  .  .  bella  gerens   llcSS.  fuisset  ingressus 

grangiam    quandam    1208  a.  ac  nos  grangiam  modicam  ibidem 


liat  sie  bis  zu  den  Worten  .scripta  inveniuntur'  gescliriel)en.  Das  Folgende  ist  von  Graiididier  selbst  hinzu- 
gefüfit,  wie  er  in  der  AnmcrkMiig  gg)  sagt,  aus  anderer  Quelle:  .([iiae  seqiiunlur,  descripta  sunt  ex  alio 
chartulario  receatiore'.  Damit  fallen  alle  Bedenken,  die  Srluilte  in  Mitteil.  V,  ö-2t.  .\inn.  i  gegen  die  .\b- 
lassimg  der  Notiz  mit  Recht  ilußerte,  fort:  sie  bizicheii  sich  inii'  auf  dgn  spÄleroii  Teil.  Die  oben  /um 
ersten  Mal  liervorgeholiene  llbeieiiislimmung  beweist,  dalJ  das  Cbartular  und  die  Abschrill  der  Hohen- 
burger Clironik  mit  einander  /.usammeuhüngen.  Aus  dem  Inhalt  des  Chartulars  —  über  das  mit  Rück- 
sicht auf  die  Regesten  eiinnal  besonders  zu  Iiandeln  sein  wird.  —  geht  hervor,  daß  es  vielleicht  in  den 
zwanziger,  wenn  nicht  erst  iu  den  dreißiger  Jahren  des  i:i.  .Jahrhunderts  angelegt  und  )iis  etwa  12:5s 
geführt  worilen  ist.  Von  diesem  Zeitpunkte  au  sciuinen  nur  vereinzelte  l^rkundcn  zu  1211.  I2t.">.  I2"il 
noch  eiiigi'lragen  worden  zu  sein. 

')  Ich  füge  auch    hier   die    entsprechenden  Stellen    aus   der  Chronik  ütto's    hinzu.     Mau    erkouut 
sogleich,  wie  die  Nenburger  unter  dem  Einfluß  ihres  Stils  stehen. 

'-')  Auf   diese  Übereinstimmung   ist  Schulte   (vgl.  a.  a.  ().  VII,  168)   bereits   von  Scbetlej-Roichoi-st 
aufmerksam  gemai'bt  worden. 

')  In  lien  iNeuburger  Urkunden  ist,  wie  bei  Otto  von  Freising,  diese  Partikel  sehr  beliebt. 

14» 


108 


cum  maximo  lal)ore  et  sudore  1 1 83  (vgl.  Liste  E). 
apud  Alexaiulriam   lt83. 

per  proviiicias  adiacentes   122!2;    per  proviiu-ias 

interiacentes  1223. 
sicut  actenus  cernitur   iO!K). 
aliis  de  terra  illa  translatis  1218. 
iterato   1218  (vgl.  oben  Liste  B). 
diutina  lis  oritur   1208  a. 
in  loco  localis  1220. 
terram  excolentes  1220. 


funi  maximo  labere  construxissemus 

in  obsidione    civitatis    Alexandrine    ipsum    inve- 

nientes 
de  villis  circum  adiaccntibus 

sicut  adhuc  cernitur 

fratres  iterato  se  .  .  transtulerunt 

ue  .  .  lis  oriretur 

edificia  ibidem  locaverunt  atque 

arboribus  et  vinetis  ac  agris  excoluerunt 


in  loco  prius  inhabitabili   1220. 


nimium    credulus    et    plus  quam  delmit  ira  suc 

census   1183. 
accedentes  ad  1217   (vgl.  oben  Liste  C). 
usui  eorum  necessaria  1220. 


Dazu  bei  Friedrich  1.  (Mone  XI,   1 4) : 
a  silvestri   loco  quem    ipsi    quodam  modo  liabi- 

labilem  fecerant 
nimio  furore  succensi 


maligni  homines   1230,   1233 


accederent  ad  locum 
usibus  suis  aptaverant^). 
propter  nialiciam  honiinum. 

Beide  Stücke  berühren  sich  unverkennbar  mit  den  Abschnitten  über  die  Belagerung 
von  Alessandria  zu  1183  und  über  die  Sarazenenkämple  zu  1-J20;  einzelnen  Ausdrücken 
begegnen  wir  auch  im  Jahresbericht  von  120S.  Mit  der  Fortsetzung  von  1^13 — 1238 
sind  beiden  Urkunden  nur  wenige  einzelne  —  wenn  auch  nicht  immer  gewöhnliche 
Wendungen  2)  —  geraeinsam. 

Wir  prüfen,  ob  etwa  noch  andere  Urkunden  des  Klosters 3)  aus  der  Zeit  des  Abtes 
Albero  uns  gestatten,  die  Verbindung  mit  Neuburg  fester  zu  knüpfen. 


divi  imperatores   1208  ß  (S.  80,  Z.  9). 
monasteria  in  suo  episcopio  protexit  et  fovit  1223. 
quem  prius    in    omnibus    foverat    1212    (S.  S3, 

Z.    14). 
Ottonem  dilexit   1201   (S.  77,  Z.  2) 
vgl.  pax  oben  in  Liste  B  zu  1211  und  die  beiden 

unmittelbar  folgenden  Stellen. 


1219  Friedrich  11.  (Würdtwein,  Nova  Subs. 
Xm,  23fl): 
sicut  antiqui  dive  memorie  venerabiles  et  glori- 
osi    progenitores     nostri    usque    ad    tempora 
nostra    nionasterium  .  .  .  dUexerunt,    fovenint 
et  carum   habuerunt 

prospere  et  in  liabundantia  pacis  degere  desi- 
deramus;  vgl.  1220  paci,  saluti  et  utilitati  in- 
tendanius. 


1220  Friedrich  II.  (Würdtwein  XIII,  251): 
coloni  terre,  ecclesiae  et  maxime  cenobia  nullam      ecclesias,    monasteria    et    personas  religiosas 
])acem  habebant  1230.  defensare  studeamus 


')  Vgl.  1220  (Würdtwein.  Nova  Subs.  XIII,  2.52):  ,tisilms  aptos'. 

^)  Z.  B.  ,tanlillus' ;  , iterato'. 

")  leb  berücksichtige  alle  Urkuinlen.  die  das  Kloster  einpfangen  hat.  ohne  zwischen  Diktat 
des  Ausstellers  oder  des  Eiiipraugei-s  zu  unterscheiden.  Die  Sauimhuig  im  Charlular  hat  auch  den  Einlliiß 
des  fremden  Diktats  und  Irühcier  Zeit  vermittelt.  —  Selbstverständlich  küimeu  bei  der  Verschiedenheit 
des  Stoffes  in  Urkunden  und  Chronik  die  Berührungen  nur  geringe  sein. 


1 


109 

1235  viros  religiosos  et  iiioiiiistcria  .  .  oppriine- 

bat  .  .,  (juod  iiiiUa  pax  cial. 
vgl.  paraverunt  se  ad  resisteiiiluiii  1228;  cogereiit      quod  aiimuMite  Duo    iiaralissimi  siiinus   ad  luui- 

ad  i-oiiiitendiim   1231.  pleiiduiu 

annucnte  misericordia  Dei   1230. 
oblinuit  tcrram   1212  (S.  iS4,  Z.   HS).  iit  IVatrcis  .  .  .  terraiii  suaiii  nhüiiereiit 


de  tonseus'u    z.  B.    1213,   1220. 
siciit  olini  mos  i'iiil    ll>3. 
scieuduin  est;  notaiKlmii  eliain  SOI. 


1229  Landgraf  Heinrirh  (ScUoepfliii').  \U. 
dipl.  1,  3«4): 
de  nostro  .  .  cousensu 
sieut  mos  est. 
seieiidum  qiioque 
vgl.   1230  illud  etiam  scieiidum. 


variis  exaotionihus  pluriiniim  vexassct    123)). 
lionestos  viros  coiilempsit    1235. 


super  (feodo)  longo  tempore  conteiHio  vertebatur 

1236. 
et  alii  magnates   1235. 
reruni  amissionem  non  forentes   1228. 
multos  viros  potentes,  magnos  et  litteratos  convo- 

caiis   1236. 
traiisaeta  curia   1235. 

aliquante  tempore   1218  (vgl.  oben  Liste  li). 
viros  religiosos  .  .  .  oppriniel)at  1235. 
in  ipsis  feudis  nidiil  iuris  liabebat   1238. 


nialigni  homines   1230.    1233. 

prout  sententiatum   luerat    1208  (S.  7!»,  Z.  24). 

compaciente  miseriis  homirium   1230. 


consors  regie  excellentie  vgl.    1201   (S.  77)  (vgl. 
Liste  E). 

vgl.  persuasu  ...  fratris  I{[ertlioUli |    1235. 
de  vohmtate  vel  e-onsensu   1211). 


1230  Äbtissin  von  Atidlaii  (Sehoepfliii  1,  365): 
multis    exactionibus    gravant    et    inoiestaiit 


aliis 


hoiiestis    viris;    vgl.    1236*    viris    iiobi- 


libus  et  honestis. 

1236^  Landgraf  Heinrirh  (Schoepilin  I,  377): 
super   villa  .  .  controversia    diu    verterelur 

praesentibus  .  .    aliis    niagnatibus 

vexationem  .  .  non  t'erens 

magnis  et  potentibus  viris  inductus 

transacto  aliquanto  tempore 

viris  religiosis  .  .  eavere  voleiis 

nie  nihil  iuris  umquani  hal)uisse  in  banno. 

1236^  Markgraf  Hermann  von  Baden 
(Schoepflin  1.  378): 
i-uui    propter    instanliani    perverse    malignitatis 
prout  dignum  creditur 

iniuriis  et  violentiis    nionasterii  Nuwenburgonsis 
compatiendo. 

1238  König  Konrad  (Sciioepflin  1,  380): 
tytulos  extollimus  imperialis  et  regalis  exiollea- 

tie:     vgl.    1236"    sicut    sanxit    imperialis    ox- 

collontia 
de    cousensu    et    voluntale    l'ralris    licrllioliii    di- 

Tannenrode 


')  Hier  S.  :i:!l  lin  .Neuburgcr  Diplom  Friciiriclis  IL  von  l-JI(i,  ilas  erwirkt  ist  .luediante  diloclo 
cancillario  nostro'  und  liczeufit  mit  .dominu  episcopo  Metcnse  el  Spircnse  vi  canicllario  Cuonrado'.  Vsrl. 
hicivii  1-208  (S.  SO,  Z.  2)  .inedianto  canccilario  scilicet  Spireusi  episcopo  (|ui  re^calia  tiuic  teniporis  observabal'. 
Doch  wäre  es  zu  kühn,  um  deswillen  die  Worte   dem  Hohenhnrfrcr  Chroniät(>n    ab/.nsprechen  vuid  sie  den 


110 

feixla  plurima  (lue  tfiiebal  ah  impei'io   j;23S.  feodum  (iiiod    al»    imperio  tenuerunt 

de  coiisilio  principum   1:235.  de  coiisilio  iideliuin. 

1241  Graf  Dietrich  von  Rixingeii  (Schocpüm  1,385): 
communicato  coiisilio  cum  priiicipibus   11S3.  coniniunicato  coiisilio. 

IV.  Jetzt  endlich  dürfen  wir  uns  des  gelungenen  Beweises  freuen.  Die  Fortsetzung 
der  Holienburger  Chronik  ist  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung')  von  demselben  Manne  verfant^); 
ihr  Diktat  stimmt  häufig  mit  den  Nachträgen,  die  sicher  in  Nenburg  entstanden  sind^),  und 
lehnt  sich  oft  an  Ausdrücke  aus  der  Chronik  des  Otto  von  Freising  an*),  der  in  Neuburg 
besondere  Fürsorge  zugewendet  wurde:  ihre  Fassung  ist  den  Urkunden  des  Neubnrger 
Klosters  verwandt,  so  daß  insbesondere  die  Bericlite  von  1235  — 123S  sich  mit  den  Urkunden 
dieser  Zeit  berühren").  Danach  werden  wir  annehmen,  daß  die  Holienburger  Chronik  bis 
1212,  die  vor  dem  Jahre  1235  nach  Neuburg  gekommen  war,  dort  fortgesetzt  und  in  den 
Jahren  1235  l)is  123S  den  Ereignissen  gleichzeitig  weitergeführt  worden  ist. 

Der  Stilvergleich  hat  außerdem  gezeigt,  daß  die  Fortsetzimg  von  1213—1238  und 
die  Nachträge  der  Hohenburger  Chronik  am  Schlüsse  des  Jahresberichtes  von  1208,  zu 
1211  und  zu  1212  den  gleichen  Verfasser  in  dem  Schreiber  B  haben,  der  sie  alle  in  die 
Jenenser  Handschrift  eingetragen  hat'').  Aber  er  hat  uns  zugleich  davon  überzeugt,  daß  die 
Nachträge  seit  1208  und  die  Fortsetzung  von  1213  keineswegs  in  der  chronologischen  Folge 
entstanden  sind,  in  der  wir  sie  heute  im  Codex  lenensis  lesen.  Der  Stil  beweist  vielmehr, 
wie  mir  scheint,  unwiderleglich,  daß  B  zuerst  die  Fortsetzung  verfaßt  hatte;  erst  nach 
ihrem  Abschluß  hat  er  —  wie  wir  sehen  werden,  geraume  Zeit  später  —  die  Zusätze  zur 
Hohenburger  Chronik  eingeschoben. 

Wir  bemerken,  daß  zwischen  den  Nachträgen  und  den  früheren  Meldungen  der 
Fortsetzung  etwa  von  1213—1220  nur  geringfügigere  stilistische  Beziehungen  vorhegen ;  die 
späteren  Jahresberichte  etwa  seit  1225  hingegen  kommen  durch  einzelne  Ausdrücke  den 
Erzählungen  zu  1208,  1211,  1212  immer  näher«).  Dieser  Sachverhalt  wäi*e  höchst  auifallend, 
wenn  die  Jahrgänge  seit  1213  unmittelbar  nach  den  Zusätzen  1208—1212  geschrieben 
wären;  er  ist  natürlich,  wenn  umgekehrt  diese  Zusätze  erst  nach  den  letzten  Berichten 
von  1235 — 1238,  also  erst  nach  dem  Abschluß  der  Fortsetzung,  verfaßt  worden  sind.  Daß 
eben   dies   wirklich  der  Fall  war,  wird  durch  einige  andere  Beobachtungen  bestätigt. 

Wir  begegnen  zu  den  Jahren  1211  und  1212  einigen  Wendungen  die  in  der  Fort- 
setzung niemals  gebraucht  sind');  so  ist  imr  zu  1212  wiederholt  von  „Landesfürsten"  und 
„Landesedeln"  die  Rede:  ,principes  terre',  ,barones  terre',  ,nobiles  terre'.  Da  ist  es  wahr- 
scheinlich, daß  dieser  Ausdruck  dem  Verfasser  noch  fremd  war,  als  er  die  Fortsetzung 
schrieb,  und  ihm  erst  geläufig  wurde,  als  er  später  seine  Zusätze  einfügte. 

Offen  erhellt  der  Zusammenhang  aus  den  Bezeichnungen  für  Otto  IV.  Der  weifische 
Chronist  auf  Hohenburg  hatte  ihn  stets  König  und  seit  1209  regelmäßig  Kaiser 
genannt;  diesen  Titel  erhielt  er  auch  in  der  Fortsetzung ■*).  Dagegen  wird  ihm  in  den  Nach- 


Neuburgern  zuzuweisen;  iimnerliiii  verdient,  aucli  ilire  Beiiilinuig  mit  Bureluird  von  Ursberg  Beachtung  (vgl. 
liierüber  Beilage  IV). 

')  Von  dem  Zusatz  zu   12:21)«  abgesehen  (vgl.  oben  S.  10:i  I'.),  aber  mit  1220ß ;  vgl.  unten  S.  11(1,  N.  2. 

")  Vgl.  oben  Liste  A.  Gelegentlich  hat  er  ältere  auf  den  Augiistinerorden  bezügliche  Nachrichten 
verwertet,  vgl.  oben  S.  98  f. 

•'')  Vgl.  Liste  C.  *)  Vgl.  Liste  E.  ■■)  Vgl.  Liste  F.  ")  Vgl.  Liste  B. 

')  Vgl.  hierzu  auch  am  Schluß  von  Liste  B:  .facti  sunt  in'  .  . ;  .mandante  papa.' 

")  12i:J,  1214  (doch  fehlt  bei  der  zweiten  Erwähnung  für  Otto  ebenso  wie  für  König  Philipp  Au- 
gust der  Titel),  1216,  1235  ,quondara  Imperator'. 


s 


ili 

trägen  zu  1211  und  1212  jede  Wdide  versagt,  Otto  wird  nur  mit  seinem  Namen  angeführt'); 
zweimal  jedoch  wird  seiner  als  eines  .princeps'  gedacht.  Der  Verfasser  und  Schreiher  B  folgte 
damit  gewiß  erst  dem  Vorltilde,  das  —  hei  dem  Eintrag  in  die  Jenenser  Handschrift  —  ihm 
sein  Neuburger  Genosse  A  gegeben  halte:  auch  dieser  hatte  Otto  einfach  mit  seinem 
Namen  ohne  jeden  Titel  erwähnt-),  und  ei'  war  es.  der  den  (ü-brauch  des  Otto  von  Freising, 
den  Herrscher  .princeps'  zu  nemien,  in  Neuhurg  eingeführt  hattc^). 

Alle  unsere  Beobachtungen  lassen  auf  ein  und  denselben  Tatbestand  zurückschließen. 
Als  in  den  dreißiger  .lahren  die  Holieid)urger  Chronik  nach  Neuburg  kam,  hat  der  Cister- 
cienser  B  sie  von  1213  bis  zum  Jahre  1238  fortgesetzt  So  blieb  das  Werk  liegen,  bis  die 
Mönche  auf  den  Einfall  kamen,  es  mit  der  vollständigen  Chronik  des  Otto  von  Frt  ising 
in  einem  Codex  zu  vereinigen.  Der  Neuburger  A,  der  schon  der  Ottochronik  das  achte 
13iich  zugefügt  hatte,  begann  die  Abschrift  und  führte  sie  mit  mancherlei  Zusätzen  bis 
in  das  Jahr  1208;  hier  trat  B  wieder  in  Tätigkeit,  um  die  Arbeit  mit  der  früher  von 
ihm  verfaßten  Fortsetzung  bis  1238  zu  Ende  zu  bringen.  Erst  jetzt  hat  er  im  Anschluß 
an  die  Zusätze,  die  A  zu  1199,  1201,  1207,  1208  eingeschaltet  hatte,  auch  seinerseits  de.i 
ursprünglichen  Text  zum  Ende  von  1208,  zu  1211   und   1212  ergänzt. 

Hiermit  haben  wir  uns  bereits  dem  letzten  Abschnitt  in  der  Geschichte  der  Hohen- 
burger  Chronik  genähert:  ihrer  Überarbeitung  und  ihrem  Eintrag  in  die  Neuburger  Hand- 
schrift. 


§.  4.  Die  Neuburgor  Bearbeitung  der  Hoheiiburger  Chronik  und  ihrer 
Fortsetzung  im  Codex  Icnensis.  * 

Nachdem  wir  die  Hohenburger  Chronik  und  ihre  Fortsetzung  von  den  Anfängen 
mit  König  Dagobert  bis  auf  Kaiser  Friedrich  II.  bloßgelegt  haben,  erhält  auch  die  Bear- 
beitung des  Werkes  ihr  eigenes  Recht;  und  mit  ihr  kehren  wir  nach  mühevoller  Wan- 
derung zu  unserem  Ausgangspunkte  zurück,  zur  Geschichte  des  Cod.  len.  Bos.  q.  O. 

Jetzt  kommt  es  darauf  an,  zu  überzeugen,  daß  eine  Chronik,  wie  wir  sie  ent- 
stehen zu  sehen  glaubten,  wirklich  durch  Neuburger  Bearbeiter,  die  sie  mit  einer  Hand- 
schrift des  Otto  von  Freising  verknüpften,  gerade  die  Znsätze  erhalten  konide,  die  wir  bis- 
her aus  unserer  Chronik  ausgeschieden  haben,  und  daß  die  im  Codex  lenensis  überlieferte 
Geschichtsquelle  sinngemäß  aus  der  Hohenburger  Chronik  entwickelt  ist,  wie  diese  aus 
den  Straßburger  Reichsannalen  emporwuchs. 

1.  In  der  Bibliothek  des  Klosters  Neuburg  bei  Hagenau  lagen  in  den  dreißiger 
Jahren  des  13.  Jahrhunderts  zwei  Handschriften  zusammen,  die  beide  aus  der  Fremde 
dorthin  geführt  worden  waren.  Die  eine  enthielt  die  Chronik  des  Otto  von  Freising  in 
ihren  ersten  7  Büchern,  um   11811  geschrieben   und  mit  Zeichnungen  geschmückt,   die   leb- 


I)  /.u  1:>I1  (lici  M;il;  zu  l-JI-J  sc.lis  Mal.  —  Es  ist  selhstvcrsl  iiullicli,  iliil5,  wer  liier  so  koiiseciuoiil 
voi<rins',  nicht  in  der  Fortsetzung  Otto  als  „Kaiser"  bezeichnet  liillte.  Doch  wird  der  Sachverhalt  einloueh- 
ttnd,  wenn  die  Fortsetzung  abgeschlo.sscn  war,  als  die  N'achlräy:c  mit  ihrer  Svuipatliie  für  die  Stauten 
(vgl.  unten  S.   1-21  f.)  verfallt  wurden. 

I  VlM.  zu  1;>()I.  Nur  als  er  seine  Ehe  mit  Philipp-.  Idehter  er/.iihlt,  fügt  er  wenigstens  hinzu: 
.po-lea  iiiiperatori'  (S.   77,  /.   1:5) 

')  Vgl.  oben  S.  104  f.  Liste  D  und  F.  Der  Ve;  fasser  B  hat  allerdings  den  Ausdruck  nicht  in  gleicher 
Weise  gebraucht,  aber  sicher  ist  er  erst  durch  das  Muster,  das  A  gegeben  hatte,  überhaiiiit  dazu  ver- 
anlaßt worden,    das  Wort    —    das  die  Forlsetzung   niemals   im  Singular  versvendet    -  hii'.r    auf/uiiehmen. 


112 

liaft  an  die  Bilder  der  Henad  von  Landsberg  erinnern^);  die  andere  brachte  die  Clironik 
Ton  1:210.  die  ein  Menschenalter  später  auf  liohenbnrg  verfaßt  worden  war^).  Ein  und 
dasselbe  Geschick  mag  beide  Wei'ke  vom  Odilienberg  nach  Neubnrg  verschlagen  haben. 
Hier  gaben  sie  dem  geschichtlichen  Sinn  fleißiger  Cistercienser  fruchtbare  Anregung. 

Für  die  ältere  Zeit  arbeiteten  sie  eifrig  die  Chronik  Otto's  durch;  sie  hoben  durch 
zahlreiche  Randbemerkungen  hervor,  was  ihnen  besonders  wissenswert  schien,  und  machten 
auf  die  Betrachtungen,  die  ihnen  vor  andern  zu  Herzen  gingen,  durch  Hinweise  auf- 
merksam. Sie  ergänzten  dabei  das  Werk  aus  den  Erzähhing(>n  der  Historia  Bomana^)  —  die 
wir  als  die  Historia  Miscella  bezeichnen  —  und  den  Gesta  pontificum  Romanorum^);  zuweilen 
sind  die  Ränder  der  Seiten  ganz  und  gar  mit  Auszügen  bedeckt").  Offenbar  haben  sich 
die  Neuburger  Geschichtsbeflissenen  aufs  eingehendste  mit  dem  bilialt  der  Ottonischen  Welt- 
chronik vertraut  gemacht.  Auf  dem  letzten  Blatte  der  Handschrift'"')  wurde  durch  A  ein 
Auszug  aus  dem  4.  und  5.  Buch  zusammengestellt:  .Quo  tempore  discessit  Romanum 
Imperium  a  Romanis  principibus'. 

Daß  der  Hohenburger  Chronik  die  gleiche  liebevolle  Sorgfalt  gewidmet  wurde, 
davon  können  wir  freilich  uns  nicht  mehr  durch  den  Augenschein  überzeugen;  denn  ihr 
Original  ist  nie  bekannt  geworden.  Aber  wir  haben  soeben  erfahren'),  daß  ein  Neuburger 
Mönch  ihr  um  1235  eine  zeitgeschichtliche  Fortsetzung  hinzugefügt  hat.  Und  es  fehlt  nicht 
an  Anzeichen  dafür,  daß  außerdem  auch  die  Chronik  selbst  ~  genau  wie  das  Werk  Otto's 
—  mit  eigenen  Zusätzen  versehen  worden  ist.  Denn  wenn  jetzt  die  Abschrift  des 
Jenenser  Codex  mitten  im  Text  Einschiebsel  bringt,  die  fast  wörtlich  Glossen  zu  Otto  von 
Freising  entsprechen,  so  wird  der  Sachverhalt  am  einfachsten  dahin  gedeutet,  daß  ein  und 
derselbe  Neuburger  Glossator  an  den  entsprechenden  Stellen  beider  Chroniken  gleiche  oder 
ähnliche  Randbemerkungen  hinzugesetzt  hat,  die  bei  dem  Eintrag  in  die  .Jenenser  Hand- 
schrift unmittelbar  in  die  Erzählung  eingeschaltet  wurden.  Ich  lasse  die  wenigen  Sätze, 
die  wir  auf  diese  Weise  leicht  zu  erklären  vermögen,  folgen: 

Cod.  len.fol.  73,  am  untern  Bande  zu  Otto  V,  c.  12  aus 
a)  Cronica  Hohenhurgensis  S.  2 :  ^  ^;^^^,..^,  j^.^.^_  YA7,  c.  U,  15  (Eyssenhardt,  p.  473): 

Anno  Domiiii  DCLXVIII.  In  orientis  partibus  Con-  Anno  IUI.  Constantini  apparuit  yris  in  celo  niense 

stantinus  huius  Hominis  IUI.  imperator  Roma-  Marcio  et  tremiiit  omnis    caro,    ita    ut   omnes 

nis  imperat;    ciiius    temporibus    fConstantino-  dicerent,  quod  consummatum  est.  Eodem  tem- 

polis    septennio  obsessa  nee  tarnen  est  capta.  pore  Constantinopolis    obsessa    fuit  VII  annis 

Sub  eodem  Constantinol  floruit  beatus  Nicholaus  a  quodam  Stolo  et  non  capta"*). 
archiepiscopus,  qui  postea  apud  Myream  .  .  . 


')  Über  die  Handschrift  des  Otto  von  Freisin.s  vgl.  die  Beschreibung  im  Anhang  I;  über  die 
Bilder  die  Darlegung  Polaczeks  im  Anhang  II. 

2)  Ich  bezeichne  in  Zukunft  diese  verlorene  Handschrift,  welche  die  Fortsetzung  von  1213  -123S 
erhielt,  als  das  Original  der  Chronik,  weiß  aber  natürlich,  daß  sie  für  die  Hohenburger  Chronik  l)is  1212 
nur  eine  Abschrift  darzustellen  brauchte. 

2)  Cod.  len.  fol.  72;  .Legitur  tarnen  in  Historia  Romaua  .  .  .'  Es  folgt  die  Geschichte  des  Chos- 
roes,  Hist.  Miscella  XX,  c.  49  (ed.  Eyssenhardt,  p.  4.51). 

■■)  Fol.  56':  ,ut  in  gestis  pontificum  Romanorum  invenitur'.  Welche  Überlieferung  des  Liber  pon- 
lificalis  benutzt  ist.  vermochte  ich  um  so  weniger  festzustellen,  als  die  meisten  dieser  Einträge  sehr  stark 
abgerieben,  zum  Teil  ganz  verschwunden  sind. 

=)  .außerdem  sind  auch  noch  Bemerkungen  über  einzelne  Heilige  hinzugefügt.  Mit  dem  0.  Buche 
nimmt  die  Zahl  der  Glossen  erheblich  ab.  Doch  finden  wir  hier  Nachträge  aus  einer  andern  Otto-Hand- 
schrift zu  VI,  c.  20,  34;  VII,  c.  20,  23;  vgl.  über  sie  im  Anhang  I. 

")  Fol.  151  von  Hand  A  ;  vgl.  unten  im  Anhang  I. 

')  Vgl.  oben  S.  110. 

»)  Dieser  letzte  Satz  ist  nicht  wörtlich  aus  der  Hist.  Miscella  entnommen,  sondern  faßt  kurz  den 
Inhalt  zweier  Kapitel  zusammen.     Daher   ist   die   wortliche  Übereinstimmung   mit    der  Cronica  Hohenbur- 


113 


fol.  (15'  am  untern  Runde  zu  Otto  IV,  v.  ÜH. 
Iste  Valeiiliiiiarius  iiovisi^iinus  auguslonim^)  fuil 
in  urbe  Huma.  l'ost  quem  Korne  nemo  crea- 
tus  est  augustus  usque  ad  Karolnm  Magimm 
F'rancorum  regem.  Post  quem  Honianum  Im- 
perium fis  mare  Francorum  regii)us  ammini- 
strandimi  cum  cesaris  imperaloris  augusli 
nomine'')  lommissum  est  uon  irrationabiliter. 
qnia  Romani  et  Franci  de  eodem  fönte  Tro- 
iani  sanguinis  emersenmt. 


b)   Cronictt   Hohenhurg.  ad  a.   801,  S.  8  : 
fNotandnni')    etiam,  (|uod    liuius  nominis   tercius 

V'alenlinianus,     suii     (|Uo     beatus     Augustinus 

Yponensis  doctor  obiit,  novissimus  augustorum 

f'uit     in    urbe    Roma;    post    ([uem    Hesperium 

ceeidil    regnum,    et    nemo  i-reatus    est    Rome 

augustus  per  annos  circiter  CCCXLVIII  usque 

ad  Karolum  Magnum.1  Ipse  enim  primus  Ipost 

Valentiniauuml  Rome  imperator  augustus  ex- 

titil.  It^ost  quem  liomanuni  inqierium  eis  mare 

Francorum   regibus   administranduiii    cum    ce- 
saris   imperatoris  augusti  nomine  conimissum 

est,  usque  quo  detlciente  in  Francia  et  laces- 

sente    regio    stemate    Romanum    imperiuni    a 

Tiieutonicis  principibus  amministratum  est  usque 

in  iiodieruum  dieml-). 

Vf/l.  auch  ad  a.   964,   S.  24.    Z.  15:    Valen- 

tinianus    buius    nominis    [III],    qui    novissimus 

in    urbe    Roma    usque    ad    Karolum    Magnum 

augustus  appellatus  est. 

Hier  ist  die  Erklärung  unabweisbar,  daß  eine  Glosse  zur  Hohenburger  Chronik,  die 
ganz  iihnlich  derjenigen  auf  fol.  6.')'  lautete,  in  der  .Jenenser  Handschrift  durch  den  Schreiber 
mit  dem  Text  der  Chronik  zusannnengearbeitet  worden  ist').  Wahrscheinlich  ist  überhaupt 
der  Irrtum,    daß  die  Reihe  der   weströmischen  Kaiser  schon  mit  Vulentinian  III.  aufhürte, 


»)  Vgl.  .novissiniiini  Karolornnr  Otto  VI.  c.  10: 
novissiini  proplictarum'  II,  c.  1(5.  —  Audi  .inifrustus' 
im  Sinne  von  .imperiiloi"  liäiifij;  bei  Otto. 

'')  Vgl.  Otto  VI.  c.   1  :   .Italiau)  cum  iioiiiinc  iiii|ii' 
ratoris  tradens'. 


gensis  entscheidend  dafür,  daß  diese  niclii  etwa  selbständig  die  Hist.  Miscella  hier  benutzt  hat.  Auch  das 
Versehen,  .stolos'  (Flotte)  der  Hist.  Mise,  auf  einen  Feldherrn  zu  beziehen,  spricht  für  die  Priorität  der 
Glosse  fol.  73. 

')  Die  Glosse  des  fol.  CV  ist  In  der  llolieuburger  Chronik  ei-\veiterl  durch  a)  die  Zählung  Valen- 
Uniaiis,  die  dem  Brauche  der  Chronik  entspricht  (vgl.  S.  t.  Z.  12;  S.  17,  Z.  2.">;  S.  21,  Z.  H) ;  b)  den  Zu- 
satz über  den  Tod  des  hl.  Augustin,  —  der  in  der  Hohenburger  Chronik  des  Augustiners  nicht  gefehlt  bähen 
dürlle  und,  wie  mir  niö-lich  scheint,  bei  der  einzigen  Erwähnung  Valentinians  unter  dem  J.  9G+.  S.  24,  Z.  15, 
vielleieht  stand.  Er  wäre  durch  den  Schreiber  der  Jenenser  Handschrift  sinngeraäl5  an  die  erste  Stelle  gesetzt 
worden,  an  der  jetzt,  S.  S,  Valentinian  genannt  ist.  Dafür  wäre  unter  dem  J.  ilGi  aus  der  Glosse  der  Hin- 
weis wiederholt,  daß  Valentinian  der  letzte  Kaiser  vor  Karl  d.  Gr.  war.  Daß  hier  wirklich  bei  der  Ahschrilt 
in  dem  Jenenser  Codex  etwas  verändert  wurde,  geht  daraus  hervor,  daß  einer  der  wenigen  Fehler,  durch 
die  sie  entstellt  ist,  gerade  hier  S.  24  begegnet :  die  Ordnungszahl  III  für  Valentinian  ist  bei  dem  Einschieben 
des  neuen  Satzes  ausgefallen',  c)  Die  Worte  ,per  annos  chcitcr  CCCXLVIIb,  die  entsprechend  der  Zählung 
am  Anfang  der  Chronik  zu  031,  S.  1.  Z.  2(1  die  Jahre  seit  Valentinian  berechnen,  dl  Den  Satz  .Ipse  enini — 
augustus  extitit-,  der  aus  der  Legenda  Karoll,  der  (Juclle  der  Hohenburger  Chronik,  slaninit.  e)  Durch  den 
Satz  vom  Übergang  des  Reichs  an  die  Deutschen,  in  den  wieder  Worte  aus  Bernold  i»ll  oder  der  Chronik 
selbst  S.  21  .detlciente  .  .  .  regio  stemuiate-  verknüpft  sind.  —  Der  Glosse  auf  fol.  05'  fehlen  also  ausnahmslos 
alle  Bestandteile  der  Erzählung  in  der  Hohenburger  Chronik  zu  .SOI,  die  zii  dieser  selbst  oder  ihren  (Quellen 
eine  Beziehung  aufweisen.  Daher  kann  die  Glosse  nicht  eine  .\bhlluug  der  HohenbuiLier  Chronik,  sondern 
mir  die  Vorlage  l'ür  den  Eiuschub  sein,  der  in  diese  vorgenonnnen  wurde.  Zu  lieac  liten  ist  eiidllcli.  »laß  die 
(;iosse  In  sich  einheitlich  nur  den   Übergang  der  Herrschaft   von  den   Bi'imern  auf  die  Franken  begründet '. 

2(  ,us(pie  in  hodiernum  diene  z.   B.  Otlonls  Chron.  V,  c.  5 

')  Der  Schluß  des  Textes:  .Riunaiium  Imperium  a  Theutonicis  |)rinci)iibus  anuninislratum  est-  enl- 
spricht  V(dlkomriieii  der  Übers(;hril'l  des  Auszugs  aus  Otto  von  Frel^nig.  mit  dcLU  der  Schreiber  .\  auf 
fol.  151  die  Handschrlfl  beschb)ssen  hat:  .(Juo  tempore  discessit  Bomauuni  imperiuni  a  Bomanis  priii- 
cipibiis'.  Ich  habe  schon  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es  die  Eigeiiliimlichkeil  des  Neuhiiiger  Bear- 
beiters ist.  .princeps-  im  Sinne  von  „Herrscher"  mit  ,rex'  oder  .imperator-  ühlchbedeuleiid  zu  gebrauclieii : 
vgl.  oben  S.  104,  111.   —  Vgl.  auch  Otto  VI,  c.  17. 

n.  Hlui'li,  Ui.'  |-.NIWsisclicil  Aim;llcn  der  Stuiir.T/.iMl.  l.-> 


114 


durch  das  Werk  Otto's  von  Freising  erst  hervorgerufen  worden.  Bernold  und  ihe  Historia 
Miscella  nannten  noch  seine  Nachfolger ;  aber  (he  Kaiserliste,  mit  der  die  Chronik  in  un- 
serer Handschrift  nach  dem  siebenten  Buche  schloß,  nannte^)  Valentinian  III.  als  letzten 
Herrscher  Westroms. 

Wie  wir  hier  zum  ersten  Mal  eine  Wirkung  der  Otto-Chronik  auf  die  Hohenburger 
Quelle  durch  die  Glossen  vermittelt  sehen,  so  tritt  sie  uns  verstärkt  in  einem  andern  Zu- 
sätze entgegen,  für  den  wir  eine  gleichlautende  Glosse  zu  Otto  von  Freising  zwar  nicht 
nachweisen,  dafür  aber  verwandte  Anschauungen  und  ähnliche  Ausdrücke  in  anderen  Glossen 
wie  im  Texte  Otto's  selbst  heranziehen  können. 


c)  Cronica  Hohenburgensis  964,  S.  25. 
Mirandum  est,  eandeni  civitateni  tociens  captam 
nee  tarnen  deletam  nee  Servitut!  ullatenus 
addietam;  quod  in  suuiniis  et  precipuis  regnis 
non  ita  contigit.  Nam  Ninniven  et  Babylon  et 
Alesandria  et  Persypolis,  qiiae  gentibus  ali- 
quando  numerosissimis  iniperabant,  postea 
tributa  pendebant.  Roma,  etsi  interdiiin  ir- 
rupta,  semper  tarnen  libera,  sl  plerunique 
humiliata,  semper  tarnen  domina. 


Vgl.  Otto  II,  c.  34:  Karthaginenses  .  .  .  malen- 
tes  in  liberlate  mori  quam  servituti  addieti 
male  .  .  .  vivere. 

II,  c.  36:  Igitur  nobilem  Karthagineusium  urbeni 
urgebat.  ijuod,  qnae  antea  imperare  terris, 
insiilis  tributa  exigere  consueverat,  iam  Roma- 
norum imperio  subiaeere,  iam  ipsis  tributa 
dare  eogeretur. 

II,  c.  45 :  Mithridates  rex  .  .  .  antea  non  solum 
gentibus.  sed  et  regibus  imperando;  vgl.  VII. 
c.  33:  gentibus  imperans. 

Zu  den  Weltreichen  vgl.  I,  c.  6  Ninive;  e.  S 
Babylon;  11,  c.  :25  Alexandria  und  Persepolis. 
(Zu  beaehten  die  liistoriseh  nnzutreflfende 
Reihenfolge,  die  —  in  der  Erzählung  Otto's 
begründet  —  in  den  Zusatz  der  Hohenburger 
Chronik  übergegangen  ist.) 
\  Glossen,  fol.  53  zu  III,  e.  i-2  aus  Eist.  Mise.  X, 

c.  44/5  (Eyssenhardt,  p.  :23'.l):  post  triumphuni 
inclitum,  quem  Rome  ex  numerosis  gentibus 
[egerant]. 

fol.  (50  zu  IV,  c.  14:  nota  etiam  multos  et  pre- 
cipuos  imperatores. 

fol.  6G  (vgl.  Schulausgabe  S.  Hi,  N.  1)  naeh  dem 
Tribut  an  Attila:  ut,  quu  fuit  domina,  facta  est 
ancilla  per  pecunie  pactionem. 

fol.  74'  zu  V,  c.  18:  Constantinopolis,  ex  quo 
id  nomen  in  sede  Roniani  imperii  translata 
suscepit,  plerumque  obsessa  et  impugnata,  sed 
numquam  eapta  fuit,  quia  virgo  gloriosa  Maria 
liane  nuniivit  cum  abis  sanctis. 

Auszug  auf  fol.  151  von  Schreiber  A:  quis  enim 
neseiat  Romanos  olim  rerum  dominos  fuisse? 
und  fol.  151':  Karthago  tocius  Affriee  domina. 

Das   Ergebnis  der  Gegenüberstellungen  ist  deutlich  zu  erfassen.     Die  Hohenburger 
Chronik  enthält  mitten  in  der  Erzählung  zu  den  .Tahren  G68,   801,  904  Betrachtungen,   die 


I)  In   allen   Handsclirit'tcn  der   Ottncliioiiik ;  vgl.  MC.  SS.  XX,  370.     Ebenso  übrigens  auch  schon 
die  Imago  muruli  des  Iloiioi-iiis  .\ugustoiliiii. 


115 

sicii  tluicli  liihall  iiml  Form  scliarf  von  ilner  Umirebiing  ablifheii,  aber  mit  tlcin  Texl  OUu's 
vnn  riTisiiiy  iiiid  den  (Jlossfii  in  der  .Itiu-nsei' Ilaiidsolirirt  sieb  iiäciist  bcifdireii.  Alle  (bese 
Abschiiitk'  iiiiisseii  dalier  ursprüngbcb  der  Cbroiiik  gelehll  babeii.  Sie  sind  iiir  er.st  in  Ni'\i- 
biirg  —   ziuiäcbst  gleirbfalls   vvoiil   als  Hantlglusseii  ziiiu  Original  —    liinzngel'Ugt  worden. 

Nacbdeni  bierdnrch  mit  aller  Sicbcrheit  Nenburgcr  .Xacbträge  znr  llubeni)nrger 
Cbronik  festgestellt  sind,  dürfen  wir  als  solcbe  in  denselben  iieiden  .Jabresboriebten  zn  Sül 
nnd  '.((>4  nocii  einige  andere  Hetraebtungen  in  Ansprncb  nebnien,  die  für  sieb  aliein  kaum 
genug  Beweisniaterial  darbieten  würden.  Wir  rechnen  liierzu  den  Abscbnitt  über  die  Salbung 
der  Könige  nnd  Kaiser  zn  801 1).  den  Hinweis  auf  Dietricb  von  Bern'''),  vielleicbl  amii  den 
Salz  von  dem  Übergang  des  Imperium  Romanum  von  Uom  auf  Konstantinupul  zu  *Jt)4*|. 
Ihnen  mögen  etwa  noch  die  Worte  über  die  .lungfräulicbkeit  der  Kaiserin  Kunigunde  unter 
dem  Jaiire  10:24  angeboren '|. 

Auch  einige  der  folgenden  sachlichen  Ergänzungen')  der  llobenburger  Chronik  bin 
ich  geneigt,  als  Glossen  zu  ihrer  Originalhandschrift  anzusprechen,  die  erst  bei  der  Ab- 
schrift in  den  Text  eingerückt  worden  sind.  So  diinkt  es  mich  wahrscheinlich,  dali  die 
Notiz  über  die  Gründung  des  Cistercienserordens  von  dem  Neuburger  richtig  zu  lOflS  am 
Rande  verzeichnet  war  und  nur  bei  der  Abschrift  zum  falschen  Jahr  übertragen  wurde''), 
und  dal',  die  Neuburger  Weihenotiz  zu  1158  mit  ihrem  Datinn  vom  Rande  des  Originals 
kopiert,  statt  mit  ,Eodem  anno'  an  die  Nachricht  von  der  Belagerung  Mailands  angeknüplt 
worden  ist').  Außerdem  werden  wir  wohl  nur  noch  die  Nachricht  von  der  Gründung 
Neuburgs  zu  1133  nnd  die  Wundergeschichte  zu  1199^)  mit  einiger  Sicherheit  als  Glossen 
zur  Chronik  von  1210  aufzufassen  haben"). 


I)  801,  S.  8;  eiagoleitel  mit  .Sciendum  est',  wie  der  folgende  Einschul)  mit  ,Notandutn  etiam'  und 
9lH.  S.  25:  .Mirandum  est'.  Vgl.  in  dem  Auszuge  fol.  151:  ,Et  notandum,  quod  .  .  .'  und  oben  S.  109. 
Ui-kunde  von  1229. 

■-)  964,  S.  25:  ,lste  est  Theoderitiis,  de  quo  Theutonica  extant  carmina.  filius  Diethmari.  de  quo 
etiam  (jregorius  in  Dialogo  scribit".  Durch  den  Hinweis  mit  ,Iste'  beginnen  sehr  viele  der  Glossen  zu 
Oilo  von  Fieising;  vgl.  fol.  36'  zu  II,  c.  45:  ,Iste  XX  duarum  gentium  Unguis  locutus';  fol.  <)5'  zu 
IV',  c.  2S:  ,l3ta  fuit  Eudo.xia,  que  .  .  .';  fol.  71  zu  V,  c.  6:  ,Iste  circa  pauperes  liberalissimus";  fol.  95,  vgl. 
auch  oben  S.  11.3:  ,Iste  Valentinianus'.  Daß  Dietrich  der  Sohn  des  Dielniar  war  und  daß  Gregor  in  dem 
Dialogus  (IV,  c.  -30)  von  ihm  sprach,   ersah  der  Glossator  schon  aus  Otto's  Chronik  IV.  c.  29    und  V,  c.  3. 

')  961.  S.  24,  Z.  34  nach  der  Absetzung  des  Augustulus:  .Exinde  res  Romane  et  oinnis  iinperii 
Status  apud  Conslantinopolim  solunimodo  esse  cepit,  Hesjieria  fere  onuii  et  Lybia  l.arbaris  addicta'.  Vgl.  die 
(blosse  fol.  6(5  zu  Otto  IV,  c.  30:  ,Nota,  quia  civiles  discordie  pessumdederunt  statum  tocius  iinperii  bar- 
baris  oecasione  data  invadendi  provineias'  und  oben  S.  114  aus  Otto  II,  c.  34:  ,servituti  addicti";  Auszug 
auf  fol.  151:  ,Hinc  Romana  res  publica  iam  nuUa  esse  ceperal';  Glosse  auf  fol.  (10  zu  IV,  c.  14:  ,postqiiam 
l)enes  uiiuin  cepit  esse  et  arinoruni  cura  et  reginien  civium'  (aus  Hist.  Mise.  V'II,  c.  11,  p.  171).  —  In  der 
SchiilaiisLralio  a.  a.  ü.  habe  ich  diese  Stelle  noch  als  Zubehör  der  Ilohenburger  Clironik  angesehen  (wesent- 
lich im  Hinblick  auf  den  Gebraucli  von  .Hesperia'  und  ,Lybia',  der  schon  der  Hist.  Miscella  entspricht). 
Doch  scheint  es  mit  Rücksicht  auf  die  obigen  stilistischen  Beziehimgen  richtiger,  sie  als  Nenburgcr 
Nachtrag  auszuscheiden,  zumal   auch  im  Zusatz  zu  801  (S.  8,  Z.  14)   ,IIesi)erium  cecidit  regnum'  steht. 

')  In  der  Schulausgabe  S.  28,  Z.  11  noch  nicht  als  Nachtrag  bezeichnet.  Doch  vgl.  den  Wortlaut 
der  (;iosse  fol.  87'  .-benda  N.  2. 

-■)  Denen  entsprechende  (Ilossen  zur  üttochronik  nicht  zur  Seite  stehen. 

")  Vgl.  oben  S.  56  und  N.  6.  ')  Vgl.  oben  S.  .57,  N.  1. 

')  Die  von  dem  Schreiber  li  \ erfaßt  sclieint;  vgl.  oben  S.  103.  Die  /.eitliche  Unbcsliiinullu'it  ist 
bei  eiiiri-  Glosse  leicht  zu  erklären. 

")  .\uch  in  der  Fortsetzung  wird  man  aus  dem  Texte  der  .leiu'user  Handschrift  außer  dem  Nachtrag  zu 
1220^  über  Heinrieh  (VH.)  noch  einige  Sätze  ausscheiden,  die  ursprilnglicli  dem  Original  der  Fortsetzung  als 
Glossen  binzugefiigl  waren.  So  etwa  den  Satz  zu  1218,  S.  8S  über  die  ..Kreuzzugsgesiliicbte"  in  der  Neuburger 
Bibliothek,  dessen  objektive  Fassung  (vgl.  Schulte  a.  a.  O.  V,  .535)  damit  alles  .VulTallende  verlieren  würde: 
daim  vielleicht  den  V'ervveis  zu  1229,  S.  93.  auf  die  Prophi'Z.ciuug  di'S  Magister  Toletanus  von  1185:  vgl. 
über  diese  beiden  Stellen,  die  der  Schreiber  .\  am  Hände  der  Forlselzunu:  hinzugefügt  haben  kfinnte,  unten 
S.  116,  N.  2.       Dieselbe  Moglichkeil   für  die  Erzillilung  der  SarazeuenkUmpfe  |-22(la  ist  oben  S.  103  f.  erwogen. 

15'» 


116 

So  nilitcii  die  beiden  Ilaiulschriften  des  Otto  von  Fri'ising  und  der  Chronik  von 
liohenbuig  nebeneinander  in  der  Nenlturger  Bibliotliek  und  wurden  eifrig  l)enutzt.  Der 
einen  entnahmen  die  Cistercienser  die  Kenntnisse  der  älteren  Geschichte,  der  andern  we- 
sentlich die  der  Ereignisse  der  Stauferzeit ;  jene  erweiterten  sie  für  die  früheren  Jahrhun- 
derte, diese  für  die  Geschichte  der  Gegenwart. 

II.  Nach  einiger  Zeit,  wohl  im  Beginne  der  vierziger  Jahre'),  sind  Neuburger  Ge- 
schichtsforscher auf  den  Gedanken  gekommen,  die  beiden  \V\'rke,  die  einander  so  gut  er- 
gänzten, in  einem  einzigen  Codex  zu  vereinigen.  Regte  Zweckmäßigkeit  den  Wunsch  an 
oder  sollte  die  Hohenburger  Chronik  wieder  fortgegeben  werden,  —  wir  wissen  es  nicht. 

Zwei  Neuburger  Schreiber,  die  wir  mit  A  und  B  bezeichneten,  haben  sich  in  die 
Arlieit  geteilt.  Beide  hatten  schon  ^u  der  Chronik  Otto's  zahlreiche  Glossen  zugefügt;  wir 
dürfen  daher  vernmten,  dafj  sie  beide  es  waren,  die  aucii  zu  der  Hohenburger  Chronik 
Randben.erkungen  hinzugetan  hatten;  B  hatte  überdies  ihre  Fortsetzung  verfaßt. 

Bei  der  Umgestaltung  wurde  die  Clu'onik  Otto's  durch  das  achte  Buch,  das  der 
Handschrift  bisher  fehlte,  erweitert;  die  Liste  der  Päpste  und  Kaiser  ward  vom  Ende  des 
siebenten  hinter  das  achte  Buch  geschoben  und  bis  auf  Innocenz  IV.  geführt.  Aus  der 
Hohenburger  Chronik  mit  ihrer  Fortsetzung  und  den  Neuburger  Glossen  entstand  jetzt  in 
der  Abschrift  eine  Geschichtsquelle,  die  wenigstens  äußerlich  ein  einheitliches  Ganzes  von 
03 1  bis  zum  .Jahre  1238  ausmachte. 

In  dem  Schreiber  A  wird  man  vielleicht  den  Urheber  des  Planes  erblicken,  die 
Hohenburger  Chronik  dem  vollständigen  Werk  Otto's  anzuschlieljen;  er  hat  den  größten 
Teil  der  Arbeit  selbst  ausgeführt.  Er  ist  es  auch,  der  dem  achten  Buche  der  Chronik  Olto's 
einige  Worte  vorangestellt  und  nach  seinem  Schlüsse  zu  den  Listen  der  Kaiser  und  Päpste 
übergeleitet  hat,  der  ferner  aus  dem  4.  und  5.  Buch  einen  Auszug  anfertigte,  um  den  Ober- 
gang des  römischen  Reiches  von  den  Römern  auf  die  Franken  zu  erklären: 

fol.  10.5'.  Explicit  Über  VII.  Debuit  enim  hie  pictiira  sture,  sicut  superiiis  in  aliis  libris. 
de  glo7-ia  celesti  et  penis  inferni.  Sed  lioc  laitoriim  est  et  noii  litteratorum.  Non 
fuit  necesse  hunc  laborem  subire,  cum  quasi  in  speeulo  de  ulraque  civitate  satis 
evidenter  legenti  hoc  sit  exaratum  atque  satisfactum,  sicut  sequentia  demoustrant. 
fol.  120'.  Explicit  liber  VIII.  .  .  Exhinc  fuerunt  consules  per  CCC  .  .  .  anuos  usque  ad  ini- 
peratores,  quorum  nomina  et  qui  precipui  et  noniinatissimi  inter  eos  fuerint,  in 
Ymagine  mundi  exaratos  invenies  et  aliquid  laudabilium  actorum  breviter  ibidem 
reperitur;  sed  hie  in  corpore  libri  plenius  omuia  inveiiiuntur.  —  Catbalogus  regum 
et  poutificum. 

fol.   151.    Oqp  tem])ore  discessit  Romanum  inqierium  a  Ronianis  principibus Ista 

omnia    plenius    invenies    in    isto    libro,    si    quaesieris  et  diligenter  investigaveris,  in 
libro  (piinto  cronicorum  et  circa  finem  quarti  libri ^). 


')  V^gl.  darüber  auch  unten  im  Anhang  I,  §  3.  —  Der  Schreiber  A,  der  die  Arbeit  geleitet  zu 
haben  scheint,  liat  in  die  l'apstliste  fol.  i"2-2  die  Namen  Gregors  IX.,  Coelestins  (1:241)  und  rnnocenz"  IV. 
(1343  — l2-")t)  i'ing<s<  lirieben,  soweit  sicli  erlvcniien  lälU.  niiteiiiandei'.  Jedenfalls  ist  ein  längi^rer  Zwisclieiirauui 
zwischen  den  einzelnen  Einträgen  hei  der  vollkommenen  (ileichheit  der  Tinle  unwahrscheinlich.  Auderei- 
seits  ist  —  wie  wir  unten  sehen  werden  —  die  Abschrift  Icauni  nach   1245  erfolgt. 

^)  Diese  von  A  verfaßten  Abschnitte  geben  ein  Recht,  nunmehr  einige  Salze  aus  der  Hohenburger 
Chronik  bestimmt  als  seine  Zutaten  herauszuheben:  101)9,  S.  39  ,et  multa  laiidabilia,  sicut  liber  expcdicionis 
eorum  narrat,  ibidem  peraguutur':  1170,  S.  -51:  ,et  inaudilis  cepit  coruscare  miraculis  (vgl.  1199),  sicut  in 
legenda  plenius  invcniuulur'.  Ebenso  aus  der  Fortsetzung:  läls,  S.  88  .Alias  et  per  alios,  (lualiter  hoc 
evenerit,  pleniter  exaratum  est,  sicut  in  armario  Novi-castri  diligens  lector  invenire  poterit' ;  1229,  S,  93: 
,Hoc  idem  vaticinium  plenius  scriptum  reperies  in  hiis  eisdem  cronicis,  si  retro  perquiras  ante  annos 
forme  XLIIII'. 


I 


117 

A  hat  sogar  veisuclit,  die  Vereinigung  der  beiden  Chroniken  in  einer  Handschrift  aus 
saciilidien  (Iriinden  zu  reciitl'ertigen.  l-^he  er  mit  einer  neuen  Lage  die  Ai)scliritt  der  ilolien- 
l)urger  Chronii<  begann,  schrielt  er  auf  dem  unteren  [{ande  der  vorangelieiideu  leeren  Seite 
das  .Explicit',  durcii  Minium  ausgezeichnet,  das  zu  dem  zweiten  Werke  iiiuüberführen  sollte'): 
fül.    [-2-2'.     Kxplicil    (ipiij^ciilum    vcnerabilis    Ottoiiis    Frisingeiisis    episcopi.     Item    aliud 
iiicipit  a   Dagobertü  rege  et  aliis  regiLus  l)reviter  ijuedaiii  perstriiigeiis,  ubi  qiiedam 
inveniunlur  que  in  alio  opere  nun  habentur  et  ibi  quedam  (|ue  hie  non  invenimitiir. 
Uiule    pnidens    leitor    de    utroque    coUigat  et  in  arniariolo  cordis  recondat,  ut,  cum 
necesse  fuorit,  huiusinodi  investigantibus  depromore  possit. 
Bei  der  Abschrift  der  Hoheidiuiger  Chronik  sind  die  Randbemerkungen  des  Origi- 
nals  an   den   geeigneten  Stellen   in   den  Text  eingeschoben   worden-).    Doch  haben  beide 
Schreiber  während  der  Arbeit  uuch  aus  Eigenem  liinzugetanä). 

Aui'ier  den  beiden  kurzen  Bemerkungen,  mit  denen  A  auf  eine  Geschichte  des  ersten 
Kreuzzuges  zu  lOUll  und  zu  1170  auf  die  Legende  des  hl.  Thomas  von  Canterbury  auf- 
merksam gemachl  hat.  scheint  er  sich  für  die  Zeit  Kaiser  Friedrichs  L  und  Heinrichs  VI. 
darauf  beschränkt  zu  haben,  zum  .Jahre  1180  von  den  Ursachen  des  Zuges  gegen  Heinrich 
den  Löwen,  zu  I  18H  aus  Anlaß  des  Konstanzer  Reichstages  vom  Ausbruch  des  Kirchen- 
streites und  von  einer  Episode  im  Kampfe  um  Alessandria  zu  erzählen').  Die  Erinnenmg 
an   den  Erfolg   Friedrichs  I.,   von  degi  hierbei  gesprochen  wird,  war,  wie  wir  wissen''),  in 


')  Das  Muster  j;al)  l'iii- ilerlei  Wenduiiiien  Otlo's  Clironik.  \'gl.  z.  ß.  Prolügus  in  Libruin  VI.:  .Iiaec 
OMiuia  prudens  k-clor  in  liuius  historiae  strie  invenire  polerit';  VIII,  c.  21  :  .([ualiter  autem  .  .  .  sentiant,  si 
quis  scire  cupit,  in  Augnstiuo  .  .  .  iilenius  inveniet';  ,curiosius  non  est  investigandiim';  aus  den  Neuburprcr 
Glossen  zu  Otto  vgl.  z.  B.  fol.  24:  .Nota  lector,  quanliim  castitas  operabatui-  oliur. 

-)  Als  solche  (;i()ssen  werden  gelten  dürfen  (vgl.  oben  S.  114  f.);  zu  66s  die  Belagerungen  Konstan- 
tinopels, SOI  die  Salbung,  und  der  Übergang  des  Reichs  auf  Franken  und  Deutsidie ;  064  Untergang  West- 
ronis;  Dietrich  von  Bern  ;  der  Triumph  der  weltbeherrschenden  Roma;  1024  .Jungfräulichkeil  Kunigundens: 
1099,  1133,  U.iS  Cistercienserordeu  und  Neuburg;  1199 ß  Verwandlung  der  Hostie;  1218  die  „Geschichte  des 
.">.  Kreuzzugs";  1229  Verweis  auf  die  Prophezeiung  von  11 -.j;  endlich  auch  noch  1220  a  die  Sarazenenkäinpfe. 

")  Die  Scheidung  zwischen  Glossen,  die  wohl  in  der  verlorenen  Urschrift  der  Hohenburger  Chronik 
standen,  und  Zusätzen,  die  erst  in  der  .Jenenser  H;indschrift  eingesetzt,  also  in  ihr  original  sind,  ist 
schwierig.  Nur  einige  Stellen,  wie  zu  1199  et,  1201  sind  durch  den  äulleren  Befund  im  Cod.  len.  als  üriginal- 
einträge  kenntlich;  andere  wieder  (vgl,  oben  S.  1 12  ff.)  sind  als  Glossen  am  besten  zu  begreifen.  Für  die 
übrigen  wird  eine  sichere  Entscheidung  schwer  zu  erzielen  sein.  Ich  gebe  daher  meine  Meinung  (vgl.  N.  2). 
ohne  sie  als  die  einzig  denkbare  zu  verleidigen.  Das  Wesentliche  ist,  überhaupt  die  verschiedeneu  Arten 
der  Betätigung  in  Neuburg  zu  beachten. 

*)  Schulausgabe  S.  .52  li".  —  Beide  Abschnitte  enthalten  Wendungen,  die  aus  vorangehenden  Er- 
zählungen der  Hohenburger  Chronik  entlehnt  sind.  S.  .52,  Z.  1.3 :  ,aliter  amminiculari  non  posse'  vgl.  S.  33, 
Z.  34;  S.  34,  Z.  21.  —  S.  52:  ,His  et  aliis  causis  niraium  exacerbatus' =  S.  45,  Z.  S.  —  S.  5.3.  Z.  19:  .princeps 
nimium  credulus' =  S.  36,  Z.  18:  ,comes  nimium  credulus'.  Die  Nenburger  haben  sicii  auch  sonst  leichl  in 
ihrem  Slil  beeinflussen  lassen  (vgl.  namenllicli  oben  S.  104  IV.  in  Liste  K  die  .Vbbängigkeit  von  der  Chnuiik 
Utio's).  —  Der  Anschluß  an  .{ene  nicht  tunuittelbiir  vorangehenden  Wendungen  aus  der  Hohenburger  Chronik 
ist  wohl  dadurch  herbeigeführt,  daß  der  Schreiber  A  die  Ausdrücke,  die  er  vorher  abgeschrieben  halle,  noch 
im  Gedächtnis  bewahrte.  Die  ganze  Form  des  Einschubs  ist  von  der  Ilobenbnrger  Chronik  zu  1125  (S.  43. 
Z.  7|  und  1152  (S.  46,  Z.  12)  mit  .hec  causa  fnit'  veranlaßt,  doch  ist  der'unmillelbare  Wortlaut  Otto  nach- 
gebildet (vgl.  oben  S.  105  unler  b).  .Jedenfalls  berechligeii  die  liezicbungen.  die  Znsälzi'  zu  11S0  und  I1S:|  als 
Originalstücke  der  Jenenser  llandschriri  zu  betrachlen  ;  auch  sind  wenigslens  in  dem  Abschnill  von  IIS:t  einige 
Verbesserungen  in  der  Ibinilschriri  vorgenommen,  die  diese  Annalune  stützen.  -  Die  berichteten  Talsachen 
gehen  /..  T.  ohne  Zweifel  auf  mündliche  Überlieferung  zurück  (üb.r  die  .Vnkl.iiige  an  die  Chronik  des  Otto  von 
S.  Blasien  vgl.  unten  in  der  Beilage  III.)  Die  Begründung  des  Schismas  von  1159  deckt  sieb  mit  einer  Angabe 
Olto's  von  Freising  VI,  c.  34  über  das  Schisma  unter  Gri'gor  VII.:  .F.xhiiic  scisma  gravissimum.  eo  quod 
abscpie  consensu  regis  per  electioiieui  coiistitulus  fuerat.  orilur".  Vgl,  auch  den  Hallenser  l'rote>t  der 
.Anhänger  l'liili]iiis  von  1202  (MG.  Constitutiones  II,  (>.  Z.  S| :  ,In  Roinanorum  ..  eleclimie  pontißcum  hoc 
erat  imperiali  diadeinati  reservatuni,  ut  eani  Boinanoruni  imperaloris  auctoiitali'  non  accommodala  ulla- 
lenus  fieri  non  beeret'.  ')  Vgl.  olien  S.  119. 


» 


118 

Ni^ulnirn  lebendig,  weil  damals  Boten  der  Abtei  im  kaiserlichen  Lager  vor  der  Stadt  ge- 
weilt hatten. 

Die  wirkliche  Aufgabe  des  Bearbeiters  begann  erst,  als  er  sich  der  Zeit  König 
Philipps  näherte').  Denn  hier  galt  es,  seiner  Herrschaft,  über  die  der  welfische  Chronist  anf 
Hohenburg  gewandt  hinweggeglitten  war,  in  der  Darstellung  Raum  zu  schaffen.  Der  man- 
,'elliafte  Sinn  des  Schreibers  für  die  zeitliche  Folge  der  Ereignisse  —  der  sich  schon  in 
den  Zusätzen  zu  llSn  und  1183  verriet  —  erleichterte  ihm  jetzt  seine  Pflicht.  Unbeküm- 
mert sprach  er  schon  zu  1199  von  dem  Bamberger  Reichstag  des  Jahres  1201.  der  den 
Neuburgern  wichtig  war,  weil  von  dort  Abt  Petrus  ihnen  Teile  von  Reliquien  der  hl.  Kuni- 
gunde  heimgebracht  hatte^),  und  unter  dem  Jahre  1201^)  trug  er  alles  zusammen,  was  er 
über  die  Erfolge  Philipps  und  über  dessen  Familie  zu  sagen  wünschte*). 

Unter  dem  Jahre  1202  wiederholte  A  aus  der  Hohenburger  Chronik  die  Meldung 
über  Bischof  Heinrich  von  Veringen  und  seine  Konsekration  zu  1207;  die  zugefügten  ge- 
nauen Angaben  über  die  Ordinationen,  die  Heinrich  zu  Pfingsten  1207  in  Anwesenheit  des 
Königs  vornahm,  danken  wir  gewiß  dem  Umstände,  daß  der  Schreiber  sich  in  der  Zahl 
der  damals  geweihten  Neuburger  Mönche  befand"). 

Der  Schreiber  A  beendete  seine  Tätigkeit  zu  1208  mit  einer  wertvollen  Erzählung 
über  die  Ermordung  Philipps  und  ihre  nächsten  Folgen;  seine  letzten  Worte  galten  dem 
Tode  der  Königin  Irene  und  ihrer  Bestattung  zu  Lorch. 

Sein  Genosse  B  hat  den  Rest  der  Arbeit  getan*');  er  leitete  zur  Hohenburger  Fortsetz- 
ung über ^)  und   entnahm   aus   ihr  die  Meldung  von   der  neuen  Wahl  Otto's   zu  Frankfurt. 


')  Zu  1197  (6.  70,  Z.  18)  wurde  eine  Bemerkung  ül)er  die  lange  Dauer  der  Wirren  na-ch  dem  Tode 
Heinrichs  VI.  eingesclialtet  {vgl.  ol)en  S.  74,  N.  5). 

2)  Daran  schloß  A  das  Wunder  der  Hostie  an,  das  woid  von  dem  Schreiber  B  am  Rande  des 
Originals  nachgetragen  war ;  vgl.  oben  S.   10:5. 

'')  Über  die  Rasur  an  dieser  Stelle,  in  der  zuerst  aus  der  Hohenburger  Chronik  der  Bericht  zu 
1203  eingetragen  wurde,  vgl.  oben  S.  82,  N.  :>. 

■*)  Daß  er  hier  die  Enkelkinder  Philippe  erwähnt,  von  denen  er  si);iter  mehr  erziililen  würde. 
,>icut  postea  melius  declarabitur'  iS.  77,  Z.  1.5),  1  eweist,  daß  im  Jenenser  Codex  die  Erzählung  nicht  mil 
1238  abbrechen,  sondern  weiter  fortgesetzt  werden  sollte.  Nur  mit  allem  Vorbehalt  sei  als  einzige  Tat- 
sache, die  bis  1245  —  denn  später  ist  die  Jenenser  Handschril'l  kaum  geschrieben  —  ein  staufisch  ge- 
sinnter Annalist  erwähnen  mochte,  die  E'ie  der  Beatrix  von  Brabant  mit  Heiuricli  Raspe  im  Jahre  1241 
vermutet;  vgl.  Rölimer-Ficker  Reg.  4860".  Beatrix  war  die  Tochter  Heinrichs  II.  von  Brabant  und 
Maria's,  der  Tochter  Philipps.  Landgraf  Heinricli  von  Tluiringen  war  1241/2  vom  Kaiser  zum  Reichsver- 
weser ernannt  worden. 

')  Den  Anstoß  zu  dieser  Notiz  erhielt  der  Neuburger  walirsclieinlicli  dadurcli,  daß  der  Hohen- 
burger Chronist  zu  1200  von  der  Baseler  Prieslerweihe  gesprochen  hatte. 

«)  Von  fol.  14.5,  Z.  4  an:  ,P()rro  huius  facti'  (Schulausgabe  S.  79,  Z.  16).  Ob  zufällige  äußere 
Umstände  oder  ein  sachlicher  Grund  den  Wechsel  gerade  an  dieser  Stelle  herbeigeführt  haben,  vermögen 
wir  nicht  mehr  festzustellen.  Man  nuig  denken,  daß  der  Schreiber  A  seine  eigentliche  Arbeit  mit  der 
Geschichte  Philipps  als  vollzogen  ansah  und  den  Rest,  der  in  der  Hauptsache  nur  der  Abschrift  der  Hohen- 
burger Forlsetzung  der  Chronik  121)8-1212  und  ihrer  von  B  selbst  verfaßten  Fortsetzung  seit  12l:i  galt, 
ruhig  diesem  überließ.  Über  die  etwaigen  Beziehungen  zur  Chronik  Burchards  von  Ursberg  —  die  hier 
mithineinspielen  könnten   —  vgl.  unten  in  Reilage  IV. 

')  Mit  den  von  B  geschriebenen  Worten:  ,Comperta  morte  regis,  sicut  iam  diximns,  ul)i<iue  ter- 
rarum  insurgel)ant  bella'  (S.  79,  Z.  26)  bezieht  er  sich  auf  die  vorangeliende.  von  A  gescliriebene  Schil- 
derung der  Folgen  des  Todes  Philipps.  Bei  dem  engen  Zusammenliange  der  Tätigkeit  beider  Mäuner 
wäre  es  nicht  durchaus  notwendig,  aus  dem  ,sicul  iam  diximus'  zu  folgern,  daß  hier  derselbe  Verfasser 
spreche  wie  vorher;  da  die  ganze  Arbeit  als  Einheit  angesehen  wurde,  hätte  wohl  auch  B  so  fort- 
fahren können,  falls  er  nicht  nach  Diktat  von  A  den  Jalnesbericht  von  1208  zu  Ende  geschrieben  hätte. 
Indessen  liegt  wohl  näher  zu  vermuteu,  daß  B  —  wie  mir  am  wahrscheinlichsten  dünkt  —  einen  Entwurf 
von  A  überarbeitet  habe.  Daß  uiil  dem  Wechsel  der  Hände  zugleich  gewisse  Stileigenheiten  wechseln, 
ist  durch  die  Vergleichung  aus  den  Listen  erwiesen  (vgl.  S.  103  f.,  106). 


119 

Der  Gegensatz  der  allgemeinen  Anerkennung  des  Weifen  zu  seinem  baldigen  jähen  Sturze 
legte  ihm  (Jedanken  über  die  \  ergiingliclikeit  iidischen  Uuhnies  nahe,  die  recht  aus  dem 
Geist  und  den  Worten  Otto's  von  Kreising  geschöpl't  wurden').  Indem  er  am  Schluij  auf 
das  staufische  Königtum  Friedrichs  II.  hinwies,  ging  B  an  die  Aulgabe,  zwischen  der  Chronik 
von  1:210  und  der  schon  früher  von  ihm  geschriebenen  Fortsetzung  seit  1213  zu  vermitteln. 

Zwischen  beiden  Aufzeichnungen  verschiedener  Zeiten  und  Verfasser  hatte  ursprüng- 
lich eine  sachliche  Verbindung  nicht  bestanden.  Der  Hohenburger  Chronist  hatte  vielleicht 
von  der  .Ankunft  Friedrichs  in  Deutschland  zu  1212  nichts  mehr,  höchstens  einige  Worte 
über  den  Breisacher  Vorfall  gesagt-);  von  dem  Erfolge  der  stautischen  Partei  schwieg  er 
vollkommen.  Dagegen  hatte  die  Fortsetzung  seit  1213  den  Sieg  Friedrichs  II.  vorausge- 
setzt und  mit  dem  Aachener  Reichstag  von  1215  begonnen,  bei  dem  Friedrichs  zweite 
Krönung  und  Thronsetzung  gefeiert  wurde-^).  B  schob  jetzt  zum  Jahre  121 1.  das  in  der  Chronik 
ganz  üiiergangen  scheint,  die  Meldung  ein.  daß  der  Bann  gegen  Otto  in  ganz  Deutschland 
verkündet  wurde;  zu  1212  berichtete  ir  von  der  Entscheidung  des  Papstes*),  der  sich  von 
Otto  abgekehrt  und  Friedrich  zum  Aufbruch  nach  Deutschland  entboten  habe'^).  Eingehend 
erzählte  er  von  dem  Breisacher  Aufstand  gegen  (>tto  IV.,  der  so  lang  im  Gedächtnis  des 
Elsasses  haftete''),  und  bündig  in  einem  Satze  faßte  er  die  Einnahme  Hagenau's  und  der 
übrigen  Städte  durch  Friedrich  II.  zusammen:  ..in  kurzem  fiel  alles  Land  ihm  zu-.  So 
wurde  notdürftig  die  Brücke  zu  den  Sreignissen  geschlagen,  von  denen  B  in  seiner  Fort- 
setzung ausgegangen  war;  es  blieb  ihm  nur  übrig,  diese  —  mit  den  wenigen  Zusätzen,  die 
sie  empfangen  hatte')  —  bis  zu  ihrem  Ende  im  Jahre  1238  abzuschreiben*). 

Auf  diese  Weise  ist  durch  die  vereinte  Arbeit  der  beiden  Neuburger  Cistercienser 
die  Hohenburger  Chronik  mit  der  Fortsetzung  bis  123S  und  den  verschiedenartigen  Nach- 
trägen zu  dem  einheitlichen  Werke  der  .Jenenser  Handschrift  verschmolzen  worden. 


')  Vgl.  Wilmans  im  Archiv  XI,  121  und  unten  S.   120.  ■■)  Vgl.  ol)on  S.  S:?.  '.»t. 

')  la  der  Fortsetzung-  irrig  zu  1213,  S.  8i. 

*)  Was  hierül)er  gesagt  wird,  ist  ganz  unzuliinglieli  und  l)e\veisl  die  spate  Abfassung  durch  einen 
Mann,  der  von  dem  Anteil  der  deut-^ehen  Fürsten  nichts  mehr  weiß. 

')  Voran  gehen,  nacli  dem  Scliluß  der  llolieuburger  Chronik,  eine  Glosse  ül)er  die  Benutzung  des 
„Dreihocks"  vor  Weißensee  und  Langensalza,  ein  wertvoller  Bericht  über  den  Kinderkreuzzug  und  eine 
Meldung  üher  die  Kreuzfahrt  des  Herzogs  Leopold  von  Österreich  „gegen  die  Albigenser".  —  Die  gesamten 
Zusiitze  zu  1211  und  1212  zeigen  in  der  Jenenser  Handschrift  nirgends  eine  Spur  von  Rasur  oder  Ver- 
besserungen, so  daß  sie  nicht,  wie  die  verlier  besprochenen  .Xachtrüge  zu  11S3.  1109a,  12(tl,  120S  als  Ori- 
ginaleinlräge  in  unserm  Codex  kenntlicli  sincL  Daher  ist  es  wahrscheinlicher,  daß  sie,  mindestens  zu 
einem  Teil,  hier  nur  Abschrift  aus  dem  verlorenen  Original  der  Hohenbiu'ger  Chronik  sind ;  ein  leerer 
Raum,  der  etwa  zwischen  der  Chronik  und  der  Fortsetzung  frei  geblieben  wäre,  oder  ein  eingelegtes  Blatt 
mögen  den  notwendigen  I'latz  für  die  ausführlichen  Naciiträge  zu  1212  geboten  haben.  So  würde  noch 
deutliclier  (vgl.  oben  S.  118),  weslialb  die  Al)schril't  der  Hohenliurger  Chronik  von  12IIS/!)  ah  dem  Schreil)er  H 
überlassen  blieb,  der  diese  Nachträge  in  ihr  eingesetzt  hatte.  —  Bei  dieser  .Aiuiahme  würde  auch  die 
Schwierigkeit  behoben  werden,  daß  die  Colmarer  Annalen,  trotzdem  sie  auf  die  verlorene  Originalhand- 
sclirift  und  nicht  auf  den  Cod.  leueiisis  zurückzugehen  scheinen  (vgl.  oben  S.  (50,  !)2  f.),  dennoch  zu  1211  die 
Verkündigung  des  Bannes  und  zu  1212  den  Kinderkreuzzug  schon  vorgefunden  haben. 

")  Vgl.  die  Ebersheimer  Chronik  c.  :tü  (MG,  SS.  X.XIII,  4.">0)  und  Richer  von  Senoncs  Hl.  c.  i:t 
(SS.  XXV,  2'.I3|. 

')  Vgl.  olxm  S.  103  f.  ül)er  die  etwaigen  Nachtr;ige  von  A  zu  122(l'i  und  S.  116,  N.  2  zu  I2IS  und 
1229.  —  B  hat  wohl  erst  bei  der  Abschrift  neu  hinzugefügt  den  Nachtrag  zu  1220-5  üju^r  die  Khe  Hein- 
richs (VH.)  und  die  zweite  Vermählung  Frii-drichs  II,  .Jedenfalls  wurde  auch  damals  zu  123«  der  Satz  über 
da-^  Sciiicksal  de-;  Schultheißen  Wölllin  von  Ilagenau  (Schulausgabe  S.  9S  f)  eingesibobeii,  der  vielleicht  am 
Rande  des  Originals  hiu/UL;e^elzl  war;  denn  er  geriet  erst  nach  dem  Sommer  1237  in  die  Gcfangei\scliaft, 
in  der  er  „lange  Zeil   gchalli n"   wur<le  (vgl.  S.  99.  N.  (i). 

")  einige  Noii/.en  aus  dem  Auguslinerorden,  die  .jetzt  noch  zu  I2lt  niul  1221  In  den  Colmarer 
.Annalen  erhalten  sind,  müssen  bei  der  Abschrill  fortgefallen  sein :  vgl.  cdi -u  S.  99.   Eine  kleiiu'  Veränderung 


120 

Bis  dahin  hatten  die  vei'schiedenen  Schichten  der  Straßbiirger  Reichsannalen  von 
1015  bis  1200,  der  Hohenburger  Chronik  von  631 — 1213  und  der  Neuburger  Fortsetzung  von 
1213 — 1238  noch  unverbunden  nebeneinander  zu  Tage  gelegen;  die  Neuburger  Bearbeitung 
hat  (hu'ch  die  Zusätze  zu  1201  und  1208,  zu  1211  und  1212  die  Risse  zu  überdecken  gesucht^) 
und  dadurch  in  dem  Jenenser  Codex  nach  ihrem  Vermögen  eine  zusammenhängende  Darstel- 
lung von  der  Zeit  Dagoberts  bis  auf  Friedrich  II.  zu  Stande  gebracht.  So  erschien  die  Schrift 
würdig,  der  Chronik   des  Otto  von  Freising  in   derselben  Handschrift  zur  Seite   zu  stehen. 

III.  Der  Schreiber  A  hatte  zwischen  den  beiden  Werken  durch  seine  einleitenden 
Worte  eine  gewisse  \"erbindung  schaffen  wollen.  Uns  gehören  sie  enger  zusammen  durch 
die  Grundstimmung,  die  aus  den  Zusätzen  wie  aus  der  Chronik  Otto's  zu  uns  spricht.  Die 
Neuburger  waren  „so  sehr  von  der  Betrachtungsweise"  Otto's  „erfüllt,  daß  sie  sich  von  dem 
EinfluI5  seiner  geschichtlichen  Anschauungs-  und  Ausdrucksweise  nicht  ganz  frei  halten  konn- 
ten" 2).  Wir  haben  gesehen,  wie  die  Fortsetzung  und  die  Zusätze  durch  ihren  Stil  Kunde 
von  der  lebhaften  Beschäftigung  mit  Otto's  Chronik  geben^),  von  der  noch  die  Handschrift 
selbst  mit  ihren  zahlreichen  Glossen  daf.  wichtigste  Zeugnis  ablegt.  DieResignation,  aus 
der  heraus  Otto  einst  in  den  Tagen  des  zweiten  Kreuzzugs  sein  Werk  schrieb,  tritt  uns  hier 
in  dem  eigentlichen  Hauptteil  der  Bearbeitung,  in  der  Geschichte  Philipps,  wieder  entgegen. 
Seine  Tochter  Beatrix,  die  junge  Gemahlin  Otto's  IV ,  starb,  um  nicht  das  Elend 
der  Welt  zu  sehen  : 

1201,  S.  77:  imiiiatura  morte,  ne  videret  miseriani  mundi,  deeessit. 
Nach  Philipps  Tode  ziehen  sich  viele  Edle  aus  dem   unstäten   irdischen  Treiben  in 
das  Kloster  zurück: 

1208,  S.  70:  Multi  riobiles  instabilitatem  mundi   considerantes    et   universa    esse  trans- 
itoria    et    caduca.    seculum    relinquunt    et    vitam    religiosam,    ut   Deo  servirent,    sibi 
assumpserunt. 
An  die  Vergänglichkeit  alles  Erdenruhmes  werden  wir  in  der  bedeutendsten  Apo- 
strophe an  den  Leser  gemahnt,  mit  der  die  Bearbeiter  zu  1208  ihre  eigenste  Tätigkeit  wohl 
beendet  haben;  man  mag  diese  Sätze  als  ihre  Abschiedsworte  lesen: 

1208,  S.  SO:  Considera,  o  lector.  voliibilitateni  mundi  et  quam  breve  festum  gloria 
huius  seculi,  quomodo  universa  transitoria  et  labentia  et  diu  stare  non  possunt, 
sicut  plenius  consideralur  in  isto  principe  et  multis  aliis  antecessoribus  suis:  qui 
vix  tantam  gloriam  per  quinquennium  tenuit.  et  iterato  ad  legittimum  heredem  Fri- 
dericum,  filium  Heinrici,  sunt  revoluta,  et  libere  omnia  sua  possedit,  sicut  postea 
perpendere  poteris. 
Überall  klingen  hier  Otto's  eigene  Worte  an,  die  sich  den  Neuburgern  tief  einge- 
prägt haben : 

Chron.  V,  c.  36*):  Considerare  Dei  iudicia  mundique  volubilitatem  etiam  nolentes  com- 
pellimur-^)  ....  quocunque  se  verteriut,  nicbil  stabilitatis  habentes  ...  Ex  bis  ergo 


gegenüber  der  originalen  Fassung  hat  auch  der  Eintrag  über  die  Gründung  von  S.  Trinitas  zum  Jahre  1226 
crfaluon :  denn  die  Rasur  am  Schhiß   (vgl.  Schulausgabo  S.  '.)1,  N.  a)  ist  gewiß  nicht  ohne  Bedeutung. 

')  Auch  die  Nachlräge  zu  IISO  und  ils:>  waren  sehr  erwünscht,  um  den  Abschnitt  zwisclien  1155, 
wo  der  Hohenburger  Clu'onist  seine  Hauptarlieil  abgeschlossen  hatte,  und  1184,  wo  erst  die  größere  Fülle 
der  Straßburgcr  Reichsannalen  begann,  etwas  auszugestalten  und  der  Umgebung  ebenbürtig  zu  machen. 
Inwieweit  etwa  die  Chronik  ßurchards  von  L'rsljerg  die  Erweiterung  besonders  für  die  (lescbichte  König 
l'bilip])s  angeregt  haben  könnte,  habe  ich  in  der  Beilage  IV  erörtert. 

-)  Gern  übernehme  ich  hier  Worte  von  Wilmans  (Archiv  XI.  12-2),  die  eine  voUkommcJi  zulrel'- 
l'inile  Beobachtung  enthalten.  ^)  Vgl.  oben  S.  100. 

^1  Schon  von  VViluiaus  a.  a.  O.  S.  121   bemerkt,  wo  auch  auf  VII,  c.  2i  hingewiesen  wird. 

^)  Hierzu  Neuburger  Glosse  aul'  l'ol.  78:  ,Nota  verba  auctoris'. 


121 

li(juet  iiuUam  i-aducis  relms  (iilini  lialuiidaiii  iicc  in  se  labeiiteui  alimn  (|uetnliltet  sibi 
iiiniti  Vülenteiii  siisteiilaie  |)ossc  .  .  .  Ouomodo  ciiiin  te  sustentahit.  niii  slare  nun 
polest  V 

Cliron.   II,  c.    14:  Quid  ad   iiaec  difeiniis,  qui   iiuiuiln  iniiaeiere  voliiinus palpan- 

etiatn  quam  niisera  sit  inorlaliuni  ronditio  possumus,  et  ipsis  tauicu  caducis  ac 
traiisitoriis  tanquain  robiistis  ac  peniiauentibus  adliaerenius. 

VI.  [)rol. :  niundi  instabiles   .  .  i-ircuitus  contenipians. 

IV,  c.  '2i:  Augustinus,  .  .  .  iie  excidiuni  uibis  .suae  videret,  .  .  uiigravit  ad  Doniiiiuni. 

VI,  f.  !>:  ad  dctlinandam  inuiidi  miseriani  vcianupn'  vitani  appetendam  nos  provocart- 
posset. 

Den  Eindiiick,  den  die  weltverneinenden  Äiilieruugen  ütto's  bei  den  Mönciien  iiinlii- 
ließen,  geben  versc-iiiedene  Glossen  wieder: 

fül.  29'  zu  II,  c.  :25  bei:  U  niortaliuni  conditio,  o  menles  niiseras  et  caeeas!  die  Glosse: 

Nota  miseiiain  mundi,  quam  brevis  et  caduea. 
Ebenda  zu:  Nos  vero  hoc  ipsum  non  adtendinius,  (]ui   luundum  diligimus,  qui  ipsi   lam- 
quam  aeternae  rei  ac  permanenti  inbaeiere  vüliiniii-.  am  Rande:   Nota  t)ptimL'  dictum, 
fol.  ."jö'  zu  IV,  c.  4:  Nota  pulclieirimum  sermonem  de  civitate  Cliiisti. 
fol.  73'  zu  V.  c.   14:  Nota,  ijuam  volubile  sit  imperium. 
fol.  S-2'  zu  VI,  c.  9:  Note  desolationem  regni  et  volubilem  statum  mundi. 
Anlaß,  sulcli  ernsten  Betrachtungen  naclizusinnen,  bot  den  Neuburgcrn  die  Gegen- 
wart nur  zu  viel.     Die  Bearbeitung  fiihrf  uns  in  die  Jahre  1243—1245.    Dal',  sie  nach  dem 
Cüiicil  von  Lyon  gesclu'ielicn  w;ire,  und  naclidem  Innueenz  IV.  den  leidenschaftlichen  Kampf 
gegen    das   staufische  von   der  Kirche   verworfene    Geschlecht   durch   den   Bannfluch    vom 
17.  Juli  124.J  erneuert  hatte,  wird  niemand  glauben,  der  die  Stimmung  des  Werks  auf  sich 
wirken  lälU.     Andererseits  hat  sein  Schreiber  A  in  der  Papstliste  der  Otto-Chi'onik  —   viel- 
leicht sogar  gleichzeitig  mit  den  Namen  tiregors  IX.  und  Coelestins  IV.  —  noch  Innöcenz  l\. 
eingetragen,  der  im  Juni  1243  gewählt  worden  war. 

Damals  konnte  man  wohl  in  Deutschland  für  kurze  Zeit  die  Hoffnung  auf  Frieden 
zwischen  Kaiser  und  Papst  hegen. 

Der  Tod  Gregors  IX.  und  Coelestins  IV.  bedeutete  eine  Ruhepause  in  dem  Konflikte, 
der  unter  Gregor  ausgebrochen  war.  wenn  auch  die  kirchliche  Partei  nicht  nachließ,  gegen 
die  Stauten  in  Italien  und  Deutschland  zu  wühlen;  nach  der  Wahl  Imiocenz"  IV.  (Juni  1243) 
schien  noch  einmal  die  Aussicht  auf  die  ersehnte  V^ersöhnung  aufzuleuchten,  aber  die  Flucht 
desPap.stes  nach  Genua  und  Lyon  im  Juni  1244  zerstörte  jede  lloftnung,  daß  Staat  und  Kirche 
der  Friede  wiedergegeben  und  Freude  der  ganzen  Welt  widerfahren  werde').  Jetzt  hingen 
die  dunkelsten  Wolken  über  (h^n  Kaisertum,  das  sein  reclitm;ir,iger  Krbe  Friedrich  11.-') 
zu  neuem  Glänze  geführt  hatte.  Würde  auch  er  jetzt  erfahren,  wie  so  viele  seiner  Vor- 
gänger, daß  alles  irdische  Wesen  nichtig,    daß.  alle  Frdengrüße  schwindet')? 

Gewitterschwüle  lag  über  dem  deutschen  Volke.  Aus  den  Neuburger  Worten  tönen 
die  Sorgen  der  Zeit  zu  uns  hinüber.  Noch  lebte  der  Stolz  aiif  das  Kaisertum,  das  den 
Flanken  überkommen  war  und  das  von  ihren  Nachf(dgern,  den  deutschen  Herrschern,  bis 
auf  die  gegenwärtige  Stunde  verwaltet  wurdet:  noch  war  unerscliüttert  der  Glaube  an  das 


')  Zusatz  von  A  zu  lls:i.  S.  ."»:!  iihci-  den  l'iicilcii  von  Vciicdiii:  .pax  ecciesio  reilditiii- .  .  et  lilaliir 
iniivcrsiiH  iiiuikIus,  ((iiod  densissiniis  tciicbiis  l'iiiis  fiiit   impositiis-. 

■)  l-2(»S,  .S.  8(1:  ,ad  legitliiniiin  licicdfui  Fi-idoricinn  liliinn   llcinrici  sunt  rovoliil.c. 

')  Vgl.  oben  S.  120  aus  \'20H  a.  a.  (). :  ,quam  brevc  f'cstum  irloria  huius  si-culi'  ili'. 

')  Zusalz  zu  Slll.  S.  8  (vj.'!.  olii'n  S  Ißti:  .a  Tliculoiiiiis  iiriMui|>iluis  aniinini-ilf.iluiii  ol  us(|U('  In 
lioilici  iiiini   dii-rri'. 

H.  liliicli.   Die   Kl'^iW-'i'.i'lh'ri  Aiiiiali'H   ilir-  Sliiiiriiviil.  iii 


m 

oft  gefälirdete,  nie  besiegte.  weltbeheiTSclieiidc  römische  Reich!')  Doch  dem  stanfischeii 
Kaisergesclileclit  liatte  die  Papstkirche  den  Krieg  erkliirt.  Schwer  war  es  für  die  Cister- 
cienser,  hier  Partei  zu  nehmen;  darum  umgingen  sie  es  jetzt,  von  dem  Konflikt  zu  spre- 
chen^), und  die  Annalen  Heß  man  unvollendet  bei  dem  Jahre  1238  liegen,  mit  dem  schon 
die  Fortsetzung  abgebrochen  hatte,  —  vielleicht  in  der  stillen  Hoffnung,  sie  fortzusetzen^), 
wenn  der  Friede  zwischen  Kaiser  und  Papst  geschlossen  werden  sollte.  Die  Verfasser  ver- 
mieden es,  für  die  Gegenwart  ihre  Gesinnung  auszusprechen,  aber  für  die  Vergangenheit 
ihren  staufischen  Sympathien  Ausdruck  zu  geben  scheuten  sie  nicht.  Mit  ehrenden  Beiworten, 
die  gegen  die  nüchternen  Titel  aller  andern  Herrscher  auffallend  abstechen,  wird  König 
Philipp  in  den  Zusätzen  der  Neuburger  als  der  ..vortrefflichste  Fürst",  der  „fromme"  und 
„christlichste  Herrscher"  geehrt^). 

Zwar  sind  durch  die  gelreue  Abschrift  in  dem  Jenenser  Codex  die  weifischen  Nei- 
gungen der  Hohenburger  Chronik  nicht  verdunkelt  worden;  und  die  Neuburger  selbst  waren 
gerecht  genug,  die  Wohltaten  des  Friedens  dankbar  anzuerkennen,  die  fast  unerwartet 
die  Regierung  Otto's  den  Deutschen  in  den  ersten  Jahren  nach  dem  Tode  Philipps  gebracht 
hatte^).  Wie  das  ganze  Werk  erfüllt  ist  von  der  Liebe  zu  dem  .nobile  regnum  Alemannie"'), 
so  bricht  in  der  Fortsetzung  und  in  der  Bearbeitung  der  Cistercienser  aus  Kloster  Neuburg 
die  Treue  des  Elsasses  zum  staufischen  Kaisergeschlecht  wieder  durch,  die  einst  tlem  Straß- 
burger Reichsannalisten  die  Feder  geführt  hatte.  Sie  hat  um  die  Teile  der  Hohenburg- 
Neuburger  Chronik  ein  Band  geschlungen,  das  die  verschiedenen  Elemente  zusammenhält. 

Die  Neuburger  Cistercienser  treten  mit  ihren  Leistungen  neben  den  Straßburger 
Weltgeistlichen,  dem  wir  die  Reichsannalen,  und  den  Augustiner  der  Marbacher  Kongre- 
gation, dem  wir  die  Hohenburger  Chronik  verdanken. 

Litterarische  Thätigkeit  in  Neuburg  gepflegt  zu  haben,  werden  wir  Albero  zur  Ehre 
rechnen  dürfen,  der  dem  Abte  Peter')  seit  1213  gefolgt  war.  Peter  hatte  „Neubnrg  eine 
Stellung  verschafft,  die  es  als  eines  der  reichsten  Klöster  des  unteren  Elsasses  erscheinen 
ließ"«);  Abt  Albero  hat  offenbar  mit  hohem  Erfolge  daran  gearbeitet,  die  wirtschaftliche 
Blüte  zu  erhalten;  aus  der  Anlage  der  Urkundensammhmg'^)  wird  auf  seine  Fürsorge  für 
eine  regelrechte  Verwaltung  zu  schließen  sein.    Zahlreiche  Schenkungen  Friedrichs  H.  lassen 


')  Zusatz  zu  96i,  S.  26  (vgl.  oben  S.  lli):  .Roma,  elsi  interdum  irrupta,  scraiicr  tarnen  liliei-a.  si 
pkTuraque  liurailiata,  seniper  tarnen  domina'. 

-■)  Vgl.  oben  S.  96. 

^)  Vgl.  oben  S.   1  tS,  N.  4  über  das  .sicul  postea  melius  detlarabitur  zu  1301. 

*)  Vgl.  Schulausgabe  S.  76  IT.  Außerdem  in  den  ZusiUzen  zu  1183  nocli  Friedrich  I.  .darissimus  prin- 
ceps'  imd  zu  lü!08.  .S.  80,  Z.  9:  .divi  imperatores  Fridericus  et  Heinricus'.  —  In  den  Straßburgcr  Reichs- 
annalen wird  wenigstens  bei  der  Mekhing  seines  Todes  1190  (S.  61,  Z.  2.5)  Friedrich  I.  ebenso  ,divus  im- 
))eratnr'  genannt. 

^)  Vgl.  Zusatz  zu  1211.  S.  81  :  .per  toluui  regnum  Alemannie  summa  pax  et  secnritas  fuit,  ita  ut 
omnes  mirarentur.  .  .'  .  Neuburg  lial  verschiedene  Bestäligungen  durch  Utto  IV.  erhalten.  Böhiner-Ficker 
Reg.  nr.  282,  283. 

")  1235  (S.  97,  Z.  13). 

■)  Über  ihn  vgl.  L.  Pllegcr  in  der  Cisterc>enser-Chronik  XVI  (1904-).  S.  129  ff.  Seine  Angaben 
ül)er  die  Notilia  fundationis  (S.  130,  Aiim.  4)  sind  nach  unserer  MitteiUiiig  oben  S.  106,  N.  1  richtigzustell<'n. 
—  Jetzt  verliert  natürlich  Peter  jeden  Anspruch  auf  eine  Mitwirkung  an  der  Holieiiburg-Neiil)urger  Chronik, 
wUlirend  Schulte  a.  a.  0.  V,  öSHl'..  VII,  468  ff.  ihm  den  bedeutendsten  Anteil  zuwies. 

»)  Pfleger  a.  a.  O.  S.  136. 

")  Unter  ihm  ist  das  verlorene  Neubnrger  Cartular  angelegt  worden,  dem  die  meisten  Urkunden 
durch  Schoepflin  und  (Jrandidier  entnommen  sind.  ^  Er  ist  auch  für  die  Fälschung  des  D.  F.  I.,  Stumpf 
Reg.  4480,  ver;  ntwortlich.  während  die  l)eiden  Nolitiae  über  Hartluiusen  iWurdtwcin,  Subsidia  dijd.  VII. 
81)  und  über  Dauendorf  (VVürdlwein  IX,  381)  hereits  unter  Abt  Peter,  vor  den  Bestätigungen  von  1209,  ver- 
faßt worden  sind;  über  die  Streitigkeiten  vgl.  Pfleger  S.  137  f. 


123 

diesen  als  den  „eigentlichen  Wolillätef  des  Klosters'  erscheinen»);  Abt  Alhero  nnd  seine 
Klosterbrüder  durften  sich  seinei'  ix'Sdiulcren  (iiinst  ridiiuen-).  Alberu  ist  \l-2\  vom  Kaiser 
mit  dem  Alite  Hugo  von  Murbach  und  dem  Lautigrat'en  Sigebert  von  Wirt!  /um  Schieds- 
richter im  Zwist  um  die  staufischen  Kirchenlehen  des  Bistums  Slraßhuig  ernannt  worden'). 
Er  hatte  schon  die  Zeiten  des  Tlironstreites  gesehen:  (hnch  ihn  wird  das  Ced.'ichtnis  an 
König  Philipp  und  sein  trauriges  Schicksal  in  Neul)urg  ebenso  lebendig  geblieben  sein  wie 
die  Erinnerung  an  die  Unterstützung,  die  er  der  (Ulterpoiilij^  des  Abtes  Peter  hatte  ange- 
deihen  lassen*).  Darum  überrascht  es  uns  nicht,  daß  noch  in  den  vierziger  Jahren  der 
Name  Philipps  zu  Neuburg  in  so  hohen  Ehren  stand,  wie  die  IJearbeitung  der  llohen- 
burger  Clironik  sie  i)ezeugt. 

Albero  begegnet  in  den  Urkunden  /.um  letzten  Mal  am  35.  Februar  1^44^).  Um  diese 
Zeit  etwa  und  vieMeicht  noch  untei-  seinen  Augen  hat  die  Neuburger  Handschrift  die  Ge- 
stalt erhalten,  in  der  sie  noch  heute  vorliegt.  —  die  Gestalt,  von  der  wir  ausgegangen  waren, 
um  die  Entstehungsgeschichte   der  .Marbacher  Amialen"    im   Jenenser  Codex  aufzudecken. 


')  Meister,  Die  Holieiistaulen  im  Elrsaß  S.  71;  Bölimei-Fitker  Rep.  iir.r,s7.  S-Jl.  lO.V),  l(l.-.7,  lüS7.  14-3.5; 
alle,  außer  der  ersten,  für  Albero  von  ISKi— 1222.  —  Heinrich  (VIT.)  lial  nur  einmal,  I22:t,  für  das  Kloster  g.-ur. 
kündet,    nni    das    Privileg    seines    Vaters   zu    bestätigen.    Möluni-r-Fitker    Heg.    nr.    :is<.H/2.  Conrad    IV.. 

liohmer-Ficker  Heg.  nr.  «89,  44!}l),  4.".li/.5.  —  Vgl.  aucli  Grandidier,  Oeuvres  ined.  III,  1(>2  f.  über  die  Neu- 
bnrger  Urkunden  jener  Z'it;  doch  ist  die  Liste  von  Vollständigkeit  weil  entfernt. 

-)  Böluner-Ficker  Reg.  nr.  142.5:  .considerantes  honestatem  venerabilis  Alberonis  abbatis  Nuwenbur- 
geusis  in  Alsatia  suoriimque  confratrum,  (jui  quadara  speciaü  prerogativa  optime  eonversalionis  acteuus 
excellentic  nostre  familiäres  extitemnl  atque  accepti".  In  Bfthmer-Fieker  Reg.  nr.  8.">t  sichert  Friedrich 
dem  Kloster  das  gleiche  Wohlwollen  zu,  da.s  seine  Vorfaluen  ihm  erwiesen  haben.  In  der  Schenkung 
a.  a.  0.  Reg.  nr.  1(»."..".  lieilU  es:  Sicut  autiqui  dive  memorie  venerabiles  et  gloriosi  progenitores  nostri 
usque  ad  tempora  noslra  monasterium  .  .  .  dile.\erunt,  foverunt  et  carum  haberunt'.  Die  Worte  behalten 
ihre  Beweiskraft  für  uns.  auch  wenn  das  Diktat  der  Urkunden  im  Kloster  selbst  verfaßt  ist. 

•'1  Vgl.  Fritz.  Territorium  des  Bistums  Straßburg  S.  6Stf.;  Sclioupflin,  Als.  dipl.  I.  :U7. 

•■)  Vgl.  die  Regfsten  l)ei  Pfleger  a.  a.  ü.,  S.  140  f.  —  Friedrich  II.,  Böhmer-Ficker  Reg.  nr.  CS7  sagt 
darüber:  .aniinadverti  lites  gratiani  dilectionis  et  faniiliaritatis,  quam  ipsi  suis  fidelibus  ohsec[uiis  et  con- 
liiiuis  i)ratioiiil)us  apud  illustrem  patruum  nostrum  bone  memorie  Philippum  Romanorura  regem  suis  pro- 
merueruut  teniporibus'. 

^)  Straßburger  U.-B.  I,  218,  nr.  286.  Daher  ist  die  Angalie  Grandidiers,  Nouvelles  Oeuvres  ineil.  III. 
:$70,  daß  Alhero  1242  gestorben  sei,  sicher  falsch.  Auch  sein  Todestag  ist  ungewiß.  Nach  dem  Neuburger 
Nekrolog  des  17.  Jalnli.  (vgl.  Schulte  a.  a.  0.  V, -522)  wäre  es  der  23.  Dezember:  in  einem  älteren  Nekrolog 
heißt  es:  ,1X.  Kai.  Oct.  Obiit  dominus  Albero,  ([uintus  ahbas  Novi-castri'  (Würdtwein  Nova  Subs.  X,  28.5). 


Ergebnisse. 

Der  Codex  lenensis  ist  uns  zu  einem  Denkmal  des  staufisclien  Jalnlumderts  im 
Elsaß  geworden.  Sein  erster  Teil  hat  um  1 180  die  Clu'onik  des  Otto  von  Freising  wohl  in 
der  Fassung  aufgenommen,  die  einst  Friedrich  I.  überreicht  worden  war,  und  nach  Art 
von  Herrads  Lustgarten  ist  er  mit  Zeichnungen  ausgestattet  worden;  in  der  Chronik, 
die  bewußt  mit  ihr  verknüpft  wurde,  ist  uns  ein  wertvoller  Teil  elsässischer  Historio- 
graphie allein  überkommen. 

Die  Straßburger  Reichsannalen  von  1015— HOO  haben  das  letzte  Jahrzehnt  Fried- 
richs I.,  die  Regierung  Heinrichs  VI.  und  den  Beginn  des  Throustreits  mit  gleichzeitigen  Auf- 
zeichnungen eines  Straßburger  Weltgeistlichen  begleitet.  Fast  unverändert  sind  sie  in  die 
Hohenburger  Chronik  von  631  bis  1212  übergegangen,  die  ein  Augustinerchorherr  der  Mar- 
bacher  Congregation  um  1210  auf  dem  Odilienberge  zusammengestellt  hat:  ihm  lagen  neben 
andern  allgemeingeschichtlichen  Quellen  auch  jene  Marbach-Schwarzenthanner  Lokalnotizen 
von  1090—  c.  1137  vor,  die  früher  dazu  geführt  halten,  das  Werk  als  Marbacher  Annalen  zu 
bezeichnen.  Zu  Neuburg  ward  etwa  seit  1235  die  Chronik  bis  1238  fortgesetzt;  hier  ist 
sie  ebenso  wie  die  Chronik  Otto's  von  Freising  mit  Zusätzen  versehen  und  endlich  um 
1243 — 1245,  wenig  umgearbeitet,  mit  ihr n in  einer  Handschrift  vereinigt  worden. 

Zu  Straßburg  hat  die  gebietende  Stellung  Friedrichs  1.  und  seines  Sohnes,  der 
Triumph  Otto's  IV.  hat  auf  Hohenbiu-g,  die  kaiserliche  Macht  Friedrichs  II.  in  Neuburg  den 
Anstoß  zu  geschichtlichen  Aufzeichnungen  gegeben;  in  den  Wirren  nach  Heinrichs  VI.  Tode, 
bei  der  Niederlage  des  Weifen,  im  hoffnungslosen  Kampfe  zwischen  Kaiser  und  Papst  sind 
die  Erzähler  immer  wieder  verstummt.  So  sichtbar  wird  die  elsässische  Geschichtschreib- 
ung —  gleich  aller  über  das  Nächste  hinausdringenden  Historiographie  —  von  den  Wand- 
lungen des  politischen  Lebens  bedingt. 

Die  Entwickelung,  die  wir  von  den  Annales  imperiales  Argentinenses  bis  zur 
Hohenburger  Chronik  und  zu  ihrer  Neuburger  Henrbeitung  vor  unseien  Augen  haben 
vorüberziehen  lassen,  erklärt  den  äußeren  Befund  der  Jenaischen  Handschrift  und  trägt 
dadurch  in  sich  die  Cewähr,  daß  unsere  Forschungen  der  Wahrheit  nahegekommen  sind. 
Sie  gewinnen  noch  eine  letzte,  stärkste  Stütze;  denn  indem  wir  die  erschlossenen  Reichs- 
annalen —  die  Grundlage  unserer  Chronik  —  jetzt  mit  den  übrigen  kleineren  elsässischen 
Jahrbüchern  vergleichen,  werden  wir  erkennen,  wie  nunmehr  ihre  mannigfachen  Be- 
ziehungen sich  schlicht  deuten  und  zurückführen  lassen  auf  ein  einziges  verlorenes  Ge- 
schichtswerk, die  ältesten  Annalen  der  Stauferzeit  im  Elsaß.  Mit  ihnen  gibt  die  Geschichts- 
wissenschaft freudig  der  Stadt  Straliburg  und  ihrem  Münster  Ersatz  für  das.  was  sie  ihnen 
durch  die  Zerstörung  der  Annales  Argentinenses  breves  Grandidiers  geraubt  hat. 


Beilagen. 

III.     Die  Hohenburg-IMeuburger  Chronik    und   die  Continuatio    Sanblasiana 

des  Otto  von  Freising. 
IV      Die  Hohenburg- Neuburger   Chronik    und   die  Chronik   des  Burchard 

von  Ursberg. 
V.     Die  Fortsetzungen  der  Hohenburg-Neuburger  Chronik  von  1262 — 1375. 


Beilage  111. 


Die  Holienburii-Neuburi-er  Chronik  und  die  Continuatio  Ssinblasiana 

des  Otto  von  Freisini». 

Der  Aufbau  des  Hohenburg-Neuburger  Geschiclitswerkes    liat    liei    dem  Vergleich   mit  an- 
dern Quellen    des    13.  Jahrhunderts,  die  sich  mit  einzelnen   seiner  Abschnitte  berühren,  die  Probe 

zu  bestehen. 

Seit  langer  Zeit  ist  beobachtet  worden,  daß  die  sogenannten  Annales  Marbacenses  und 
die  Fortsetzung  der  Chronik  Otto's  von  Freising,  die  herkömmlich  dem  Otto  von  S.  Blasien  zu- 
geschrieben wird,  mehrfach  mit  einander  übereinstimmen.  Thomae^)  glaubte,  zum  .lahre  1198  eine 
„jetzt  verlorene  Straßburger  resp.  Elsässer  Quelle"  für  beide  nachweisen  zu  können;  Graef-)  erwei- 
terte, durch  Schulte's  Aufsatz  angeregt,  die  Behauptung  dahin:  „Der  Absclmitt  der  großen  Neu- 
burger Chronik  von  1146 — 1201  in  der  Compilatio  Annaliuni  Alsaticorum  Novocastrensis  (bisher 
Ann.  Marbacenses  genannt)  ist  auch  von  Otto  von  S.  Blasien  benutzt  worden."  Auf  die  von  uns 
früher  gewonnenen  Ergebnisse  übertragen,  müßte  die  These  Thomae-Graef  dahin  lauten,  daß  die 
Annales  imperiales  Argentinenses  —  als  die  zeitgeschichtliche  Grundlage  der  Compilation  —  von 
Otto  von  S.  Blasien  ausgeschrieben  worden  seien. 

Die  äußere  Möglichkeit  hierfür  ist  gegeben,  da  die  Straßburger  Reichsaimalen  liereits  im 
Jahre  1200  abgeschlossen  waren.  Denn  erst  um  I20!t/10  ist  die  Continuatio  Sanblasiana  ent- 
standen. Sie  reicht  bis  zum  Oktober  1209  und  bricht  unmittelbar  nach  Otto's  Kaiserkrönung  ab. 
Nirgends  führt  irgend  ein  Hinweis  über  diesen  Zeitpunkt  hinaus;  die  Ereignisse  in  Deutschland 
und  Italien  sind  etwa  von  1207  an  im  ganzen  so  zutreffend  geschildert,  daß  einzelne  Ungenauig- 
keiten  nicht  gegen  gleichzeitige  Niederschrift  zu  sprechen  vermögen.  Mit  Wattenbach^)  nehme  ich 
deshalb  an,  daß  die  Fortsetzung  damals  verfaßt,  aber  mit  dem  Jahre  1210  abgebrochen  wurde, 
„weil  der  Verfasser  die  neuen  Verwicklungen  und  Wirren  darzustellen  sich  scheute" +).  Allein 
gerade  wenn  wir  diese  Entstehiuigszeit  annehmen,  ist  es  keineswegs  notwendig,  die  Übereinstim- 
mungen zwischen  den  Ann.  imperiales  Argentinenses  und  der  Chronik  von  S.  Blasien  durch  irgend 
ein  Abhängigkeitsverhältnis  beider  von  einander  zu  erklären. 


')  Die  Chronik  des  Otto  von  S.  Blasien,  Leipzig.  Diss.  1877,  S.  16.  —  Von  Horst  Kohl  (Gescliicht- 
sclueiber  der  d.utschen  Vorzeit.  "2.  Gesamtausgalx'.  i'2.  Jahrhundert.  Bd.  X,  S.  IX)  wird  der  Beweis  als 
nicht  ausreichend  erachtet. 

2)  Die  Gründung  Alessandria's.  Berliner  Diss.  1887.  Thesen. 

')  Geschichtsquellen  II^  "285. 

*)  Vgl.  oben  S.  83  f.  über  den  Abschluß  der  Hohen!. urger  Chronik  zu  1212.  —  Alles,  was  die  Fort- 
Setzung  Otto's  von  S.  Blasien  angeht,  wird  erst  in  der  neuen,  von  A.  Hofmeister  für  die  Mon.  Germ,  vor- 
bereiteten  Ausgabe  gekliirt  werden;  ich  beschränke  mich  deshalb  hier  auf  das  Nötigste. 


127 


Erst  mit  dein  limiliiiitfii  Mainzer  Feste  von  1184  setzen  die  Bericlite  ein,  in  denen  beide 
Gescliiciitsoliieiljer  sich  saiiilirli  einander  nähern.  Zwar  enthalten  einzelne  Naihrichten  aus  der 
Zeit  Heinrichs  VI.  wörtliche  Ankläns^e,  aher  nirgends  ist  die  Fassung  vülliy;  gleicli'):  und  die  Li>er- 
einstininiung  gehl  kaum  irgendwo  ülier  die  Grenze  hinaus,  die  notwendig  erreicht  wiid.  wenn  zwei 
Schriftsteller  einer  Zeit  und  eines  Kreises  ülx-r  dieselben  Dinge  sprechen-).  Heide  Männer  haben 
das  letzte  Jahrzeiuil  Friedrichs  1.  und  die  Tage  Heiiu-iciis  VI.  miterlebt:  beide  schöpfen  aus  den 
Nachrichten,  die  zum  übcrrliein  durch  Briefe,  durch  mündliche  Erzälilung,  durch  das  Gerücht  ge- 
drungen waren:  ein  jeder  fügt  Besonderes  aus  eigenem  Erlebnis  oder  gestützt  auf  eigene  Ge- 
währsmänner hinzu.  Die  Verwandtschaft  beider  Quellen  scheint  mir  nicht  Entlehnung  zu  beweisen '), 
sondern  das  Wissen  der  oberrheinischen  Gesellschaft  von  den  Zeilereignissen  darzustellen. 

')  Hervorgchol)cn  niull  allcitliiiKs  wcrdfii.  ilaß  (»tlo  von  .S.  Blasicn  sidi  auch  an  die  ausgiebig  von 
ihm  hcnutzteu  Gesla  Friderici  OUo's  und  Halicwins  niclit  wortlicli  angeschlossen  liat. 
»)  Am  nächsten  stehen  sich  : 


Ann.  iiiijieriales  Ar;/. 

1 192.  Imperator  exertitiiin  ciiiii  Bcitliolili)  de Kuneges- 
bercli  in  .Apuliain  misit,  ulii  iiilerfcclus  est. 


llOk  Iliiic  [filio  Taiicredi]  desponsala  fuii  filia  Con- 
staiitiiiopolilaiii  iiiii)ei-atoris :  quam  postea  apiid 
l'alcrmum  invciitani  Heiiiiiciis  ijiipcrator  fratri  suo 
l'hvlippo  uxorcm  tiadidit. 

1197.  regem  presente  imperatrice  et  videiite  coro- 
nain clavis  ferreis  capili  eius  affigi  iiissit. 

1198.  acceptis  litteris  archiepiscoponun  Coloniensis 
et  Treverensis,  quorum  unius  iuris  est  regem  in- 
ungere.  alterius  vero,  id  est  Treverensis,  eum  Aqiiis- 
graiii  in  sedem  regui  locare. 

Die  igitur  slafulo  Coloiiic  conveniente^  inferiores 
priiicipes  predicium  ducem  in  regem  clegenml.  .. 
datis  ül);idilms  de  solvciida  pecuiiia,  promisit  se 
certi)  die  venlurum  et  (|iiod  promiserat  faclurum. 


1(1 


Continuatio  Sanblasiana. 

(Schulausgabe   des  Otto  von  Freising.) 
c.  :H  p.  409.    Imperator  .  .  .  exercitum  egregie  sti- 

pendiatum  prefectis  sihi  ducibus  Marquardo  dapi- 

fero  de  Annewiler  et  Bertoldo  de  Cunisberc  misit 

in  .\puliam  .  .  .  ibique  HertoJdus  iactu  lialiste  per- 

cnssus  iiiteriit. 
c.  43.  p.  478.  [Grecorum]  ceci    regis  fdiam  libo  Tan- 

credi  .  .  .  desponsatam  imperator  Heinricus    apud 

Palermum  repertam  I'lülippo  fratri  suo  desponsa- 

verat. 
c.  :W,  p.  471.   quendam  vero  regni  aspiraritem  coio- 

nari  coronainque  per  lempora  clavis  lencis  traiis- 

tigi  precepit. 
c.  46,  p.  483.   Otto  .  .  .  a  Coloniensi  episcopo,  coope- 

rante   Treverensi.    (]ui    ad    hoc    specialiter  privile- 

giati  sunt,  in  regem  imctus. 

c.  46,  p.  481.  .\rchiepiscopus  Culiiiiieiisis  et  Treveren- 
sis ..  .  cum  aliis  baroiiilms  illarum  regionum  aggre- 
gati  .  .  .  vocaverunt  ducem  lierloldum  de  Zaringin, 
ipsum  in  regem  eligere  volentes.  Qui  cum  ad 
diem  condictam  Coloiiiam  venisset,  ....  promisil 
se  de  bis  deliberaUinim.  Regressus  est  igitur  ab 
eis  datis  obsidibus,  die  constituto  reversurum  se 
prominens. 

bereits   angeführt.      Außerdem    wäre   wohl   auf  die 


Die  letzte  Stelle  hat  Thomae  a.  a.  O 
parallele  Folge  der  Erziihlungeu  in  den  Aniiales  imperiales  zu  1191,  1193  und  in  der  Coul.  Sarddasiaua 
c.  37,  33,  p.  467  ff.  hinzuweisen,  die  mit  der  wirklielieu  F(dge  der  Ereignisse  niclit  übereinstimmt.  Doch 
ist  gerade  die  Cliroiiolouie  in  der  Continuatio  Sauldasiaiia  so  iinvollUoiimien.  daß  besser  nichts  aus  ihr 
geschlossen  wird. 

')  Eine  Anzahl  eliroiioloyisclicr  und  sachlicher  Ungenauigkeiten  "der  Contirmatio  Sanblasiana  wären 
sehr  aufTalleud,  wenn  ilir  eine  so  wohlgeordrieli'  Quelle  wie  die  Ileiclisauualen  vorgelegen  hätte.  Sie  er- 
klären sich  lei<lit  aus  miiiidlicher  llierliet'eiuiig :  man  vergleiche  z.  15.,  wie  die  beiden  si/.ilianischen  Ver- 
schwörungen ineinander  verwirrt  sind  (OtleiidorlV,  Die  Uegieniugder  lelzleu  lieiden  .Viirmamieiikönige,  S.  04  IV.). 
Es  ist  daliei  sehr  wohl  möglich,  daß  der  Schreiber  längst  den  StotV  gesammelt  hatte,  den  er  erst  l-209/l(l 
verarbeitete.  —  Wer  trotz  allem  an  einer  schriftlichen  Quelle  für  die  Zeit  lleim-ichs  VI.  festhalten  will, 
wird  immerhin  zugeben  müssen,  dal?  Iiflchsteiis  die  .Ann.  impi^riales  .Vrgentinenses,  wie  wir  sie  ans  der 
llohenliurger  Clu-onil;  iierausgelöst  lialieii,  als  solche  in  Ueliaelil  koiiinieii  könnten.  Inwieweit  übiT  iliis 
bisher  [{(kannte  hinaus  etwa  aucb  andere  Oindleii  in  der  Continuatio  Suidilasiana  enthalten  sind,  hb'ibt 
der  .Veiiausgabi'  zu  entscheiden  überlassen;  der  .\ufkllrimg  bedürfte  /..  U.  die  Uerillirung  mit  den 
VVeIngartener  Schrillen. 


128 

Es  bleibt  übrig,  unsere  Aufmerksamkeit  tiuf  einige  andere,  beiden  Werken  gemeinsame 
Nachrichten  aus  der  früheren  Zeit  Friedrichs  1.  zu  lenken,  die  vielleicht  vor  den  übrigen  für  Graef 
bestimmend  waren,  „die  Neuburger  Clironik  von  114(i — 1201"  als  Quelle  Otto's  von  S.  Blasien 
zu  bezeichnen.  Wir  haben  ihrer  l)isher  niclit  gedacht,  weil  sie  dem  Bestände  der  Straßburger 
Reichsannalen  niclit  angehörten,  sondern  erst  den  nach  1:238  eingefügten  Neuburger  Zusätzen  zu 
der  Hühenburger  Chronik  entstammen.  In  Neuburg  wie  in  S.  Blasien  wurde  aufgezeichnet,  daß 
Heinrich  der  Löwe  um  den  Preis  der  Belehnung  mit  Goslar  bereit  gewesen  wäre,  Friedrich  I.  im 
Jahre  117(j  zu  unterstützen');  hier  wie  dort  wird  der  Anteil  Wichmanns  von  Magdeburg  am  Frieden 
von  Venedig  1177  hervorgehoben-).  Da  im  übrigen  den  beiden  (Juellen  zu  117(i  und  1177  jede 
nähere  Übereinstimmung  fehlt,  würde  für  das  Urteil  gar  nichts  durch  die  Annahme  gewonnen, 
daß  die  Neuburger  Zusätze  aus  Otto  von  S.  Blasien  geschöpft  hätten.  Die  Meldung  über  Goslar 
steht  ganz  allein:  ihr  Inhalt  entspricht  den  Interessen  des  Weifenherzogs  und  der  Geschichte  der 
Stadt  in  der  Regierungszeit  Friedrichs  I.  zu  gut,  als  daß  sie  allein  deshalb  verworfen  werden 
dürfte,  weil  sie  nur  in  oberrheinischen  Quellen  und  erst  in  den  Jahren  1209/10  und  um  1240 
aufgezeichnet  wurde.  Die  Kenntnis  der  Vorgänge,  die  zum  Bruch  zwischen  Friedrich  I.  und  Hein- 
rich dem  Löwen  führten,  konnte  sehr  wohl  den  Geistlichen  zu  Neuburg  und  in  S.  Blasien  durch 
den  Straßburger  Bischof  Heinrich  von  Veringen  (1202  — 1223)  vermittelt  worden  sein.  Denn  das 
Geschlecht  der  Veringer  Grafen,  dem  Heinrich  entstammte,  war  lieim  Ausbruch  des  Kampfes  im 
Jahre  117S  dem  Weifen  gegen  den  Kaiser  verbunden^).  Und  daß  man  in  S.  Blasien  zu  Bischof 
Heiin'icli  Beziehungen  besaß,  geht  aus  dem  Brief  an  ihn,  den  früheren  Gustos  der  Straßburger 
Kirche,  hervor,  dessen  in  der  Continuatio  gedacht  wird*). 

Auch  hier  bedeutet  es  keinen  Fortschritt  der  Erkenntnis,  wenn  wir  die  Verwandtschaft 
beider  Quellen  aus  unmittelbarer  Entlehnung  und  daraus  ableiten  wollten,  daß  die  Neuburger  Zu- 
sätze aus  der  Continuatio  Sanblasiana  schöpften^).  Vielmeln-  geben  sie  beide  den  Niederschlag 
dessen  wieder,  was  am  Oberrhein  in  den  Kreisen  der  Geistlichkeit  und  der  Ritterschaft  erzählt 
worden  ist.  Nicht  das  geschriebene,  sondern  das  gesprochene  Wort  ist  die  gemeinsame  Quelle 
für  alles,  was  in  der  Continuatio  Sanblasiana  mit  den  Straßburger  Reichsannalen  oder  den  Neu- 
burger Zusätzen  zur  Chronik  von  Hohenburg  übereinstimmt. 


')  Contin  Sanblasiana  c.  23,  p.  44i>;  Addit.  Neoli.  ziii-  Cron.  Holieiib.  zum  J.  1180,  S.  52.  Lucas.  Zwei 
kritische  Untersuchungen  zur  Geschichte  Friedrichs  I.,  S.  4  liat  sicli  die  Heseitigung  der  Nachricht  in  den 
sogenannten  Ann.  RLirb.  zu  leicht  gemacht. 

-■)  Contin.  Sanblas.  c.  2.3.  p.  4.j0;  Addit.  Ntoli.  zur  Cron.  Hoheiib.  zum  J.  1183.  S.  53.  Daß  beide 
auch  übei'  die  Vergabung  der  beiden  Herzogtümer  Heinrichs  d.  L.  mit  ähnlichen  Worten  berichten,  ist 
nicht  auHallerKl.  Hier  stimmen  sie  mit  zahlreiclien  anderen  Quellen.  —  Nachtriiglich  höre  ich  von  Heirn 
Dr.  Hofmeister,  dal5  dci'  Name  Wichmanns  in  der  Cont.  Sanblasiana  ursprünglicli  sogar  gefeldt  hat. 

')  Chron.  Ursperg.  (Mon.  (Jerni.  SS.  XXIH,  3.")7 :  Sclndiuisgabe  .S.  53). 

")  Cont.  c.  47,  p.  483. 

*)  Sehr  nahe  stehen  beide  einander  auch  nocli  zum  J.  120S  bei  der  Erzählung  über  die  letzten 
Verhandlungen  der  Gegenkönige,  über  die  Ermordung  Philipps  von  Scliwaben  und  ihre  Folgen:  Cont. 
Saublas.  c.  48.  5(1.  p.  485.  488:  Addit.  Neob.  zur  Cron.  Hohenburg.  zum  J.  121)1,  S.  77;  12(»8,  S.  78  {f.  Doch 
ist  liier  noch  enger  die  Berülnung  mit  der  Ursberger  Cliiouik.  so  daß  erst  in  der  fcdgendcn  Heilage 
darüber  gehandelt  werden  wird. 


Beilage  IV. 


Die  Holieiili)«irg-Neu})iir;?er  Clironik  und  die  Chioiük 
des  Burcliard  von  Ursberg'). 

{^  i.  Zur  EntsteliHns?sgeschichte  der  ürsberger  Chronik. 

Die  Chronik  des  Propstes  Burcliard  von  Ursberg,  die  früheren  Jahrhunderlen  als  eines  der 
hervorragendsten  Werke  der  mittelalterliehen  Geschichtschreibung  galt,  hat  seitdem  an  Wertschätzung 
mehr  und  mehr  verloren.  Zunächst  wurde  ihr  der  umfangreiche  erste  Teil  als  Wiederholung  der 
Chronik  des  Frutolf-Ekkehard  abgenommen;  dann  wurden  nach  und  nach  ihre  Quellen  bis  auf  die 
Zeit  Heinrichs  VI.  nachgewiesen,  und  nur  soweit  sie  verlorene  Schriften,  wie  die  des  Johannes  von 
Cremona,  erhalten  hat.  genießt  sie  für  die  ältere  Stauferzeit  noch  das  alte  Ansehen. 

Über  die  Ausgabe  in  den  Monumenta  Germaniae'')  hinaus  haben  W.  v.  Giesebrecht^)  und 
Th.  Lindner*)  die  Kenntnis  der  benutzten  Quellen  gefördert;  jener  wies  nach.  dalUlie  Weingartner  Con- 
tinuationes  Historiae  Welforum")  und  die  größeren  Jahrbücher  von  Zwifalten  benutzt  seien,  dieser 
behandelte  besonders  die  Papst-  und  Kaiserkataloge,  von  denen  auch  nach  den  neueren  Ergeb- 
nissen Holder-Eggers'5)  die  Chronik  Burchards  abhängt.  Danach  steht  fest,  daß  die  selbstän- 
digen Nachrichten  der  Chronik  erst  seit  der  Doppel walil  von  llflS  in  größerem  Umfang  einsetzen'). 


')  Die  folgende  Beilage  entstand  erst,  naelulein  der  Druck  der  Schulausgabe  beendet  war:  vor- 
her hatte  ich  selbst  das  AulVallende  der  liisher  vollkommen  unbeacliteteii  Beziehungen  der  sog.  Marbacher 
Annalen  zu  dem  Ürsberger  Werke  nicht  bemerkt.  Für  die  Ausgabe  hatte  dies  die  Folge,  daß  die  Hin- 
weise auf  Burchards  Werk  nicht  gegeben  werden  konnten.  Für  den  ganzen  Beweis  ist  es  dagegen  ein 
Vorteil,  daß  nunmehr  ein  jeder  an  der  Hand  Burcliards  unser  Vorgehen  beim  Ausscheiden  der  Neuburger 
Zusätze  aus  der  Ilohenbiuger  Chronik  koiürollieren  kann.  Man  wird  nämlich  sehen,  daß  nur  die  Zusätze, 
nicht  die  Cliroidk  selbst,  sich  mit  dem  ürsberger  (ieschichtswerk  beridiren. 

2)  Aus  dem  Nachlaß  Abels  von  Weiland  besorgt  in  Mon.  Germ.  SS.  XXHl,  XYi  ff.  und  danach 
von  Pertz  in  der  (durchweg  von  mir  citierten)  Scliulansgabe  der  SS.  rer.  Cerm.  Vgl.  Archiv  der  Gesell- 
scliaft  für  ältere  deutsche  Gescliichtskunde  XI,  S.  7G  ff. 

s)  Münchener  Sit/ungsberic  hte.    Phil.-IIist.  Klasse  1881.  I,  S.  '2(11   IV. 

')  Neues  Archiv  XVI,   117  IV. 

■)  Fih-  ilie  Conlimiiil.  Weingartenses  ist  der  Beweis  nodi  zu  ergänzen :  vgl.  unten  S.  i:ll.  N.  :{.  '.•: 
S.  V.i-l  N.   1. 

")  Vgl.  die  Ausgabe  in  Mon.  Germ.  SS.  XXXI  für  die  Cronica  Tiburtina  und  die  Cronica  Basilien- 
sis,  sowie  Neues  Archiv  XXVI,  4-St  IV.  —  Zu  S.  i^^S.  Aiun.  1  bemerke  ich,  daß  in  der  Ürsberger  Clu-oiiiU 
ll!)-2.  S.  ()7.  wohl  Katalog  und  eigene  Nachricht  verknüpft   wurden. 

')  Aus  dem  älteren  Teile  sind  bisher  auf  schrifl liehe  Vorlagen  noch  iiiclil  zurückgeführt  vor 
allem  die  Mitteilungen  über  die  Kämpfe  um  Alessandria  sowie  über  die  Kmpörung  und  Verurteilung  Hein- 
richs des  Lüwen.  Namentlich  jene  weisen  einen  gewissen  Anklang  an  die  Chronik  Otlo's  von  S.  Blasien 
auf,  an  die  auch  einzelne  andere  Stellen  eriimern.  Ob  sie  aus  gleicher  mündlicher  Überlieferung  — 
auf  die  sich  Burcliard  S.  'ti  für  die  Kärni)l'e  in  Sachsen  benitl  -  hinreichend  zu  erklären  ist.  bleibe  du- 
hingestellt.  In  die  Unlersucliuiig.  die  das  (Jefüge  beider  Werke  zu  berücksichtigen  halle,  mflßlen  auch  die 
VVeingarlener  Quellen  einbezogen  werden. 

II.  Bli)cli,  Die  Kisllsswclieii  Aiinnlcn  der  Stniifer/iit.  |" 


130 

Daß  dem  Propst  Biircbard  von  Ursberg  das  ganze  Werk  zugehört,  hat  mit  Lindner  G. 
Gronau')  übei'zeugend  dargetau.  Die  überlieferte  Fassung  ist  unzweifelliaft  erst  im  Ausgange  der 
zwanziger  Jalire  hergestellt  worden;  sie  führt  bis  zum  Frühjahr  1339.  Wahrseiieinlich  hat  der 
Tod  dem  Verfasser  die  Feder  aus  der  Hand  genommen;  Burchard  scheint  am  11.  Januar  1330  ge- 
storben zu  sein-). 

Allein  gerade  wenn  uns  die  späte  Niederschrift  völlig  gesichert  ist,  tritt  uns  klar  ent- 
gegen, daß  der  Propst  vom  Ende  des  13.  Jahrhunderts  etwa  von  1196/97  an  bis  zum  Siege 
Friedrichs  II.  im  Herbste  1312  Aufzeichnungen  über  die  Reichsgeschichte  vor  sich  gehabt  bat, 
die  über  die  Doppel  wähl  von  1 198  und  die  ersten  Kämpfe,  für  die  Ausgleichs  Verhandlungen  seit 
1306,  die  Ermordung  Philipps  und  die  Regierung  Otto's  IV.,  für  die  Wahl  Friedrichs  II.  und 
seinen  Zug  nach  Deutschland  außerordentliches  Ansehen  verdienen.  Wer  diese  Abschnitte  im  Zu- 
sammenhange liest  und  sie  dem  Schlüsse  des  Werkes  von  1313  — 1339^)  gegenüberstellt,  wird 
sich  unschwer  davon  überzeugen,  daß  hier  ältere  Notizen  für  die  spätere  Ausarbeitung  zu  Grunde 
gelegt  worden  sind.  Burchard  beruft  sich  nun  für  die  Erzählungen  von  1196 — 1313  häutig  auf 
mündliche  Mitteilungen^);  wiederholt  können  wir  —  auch  wo  er  bestimmte  Gewährsmänner  nicht 
nennt  —  sein  Wissen  auf  sie  zurückführen;  es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  er  selbst  den  Stoff 
für  die  Geschichte  jener  Jahre  sogleich  zusammentrug  und  aufzeichnete,  geraume  Zeit  bevor  er 
um   1339  seine  Chronik   in  die  überlieferte  Form  gebracht  hat'). 


§  2.  Die  Holicubiu'ger  Chronik  —  keine  (Quelle  der  Ursberger  Chronik. 

In  ihrem  ersten  selbständigen  Teil  etwa  von  I  197/98  bis  1313,  dessen  Wert  wir  soeben 
hervorgehoben  haben,  stimmt  die  Darstellung  Burchards  wiedei'holt  mit  der  Hohenburg-Neubiirger 
Chronik  eng  genug  überein,  so  daß  die  Frage  nach  einem  gewissen  Zusammenhange  beider  Werke 
aufgeworfen  werden  muß.     Sie  könnte  auf  zwei  verschiedene  Weisen  befriedigend  gelöst  werden: 


')  Die  Ursperger  Chronik  und  ilir  Verfasser,  Berliner  Diss.   1890. 

')  Vgl.  Gronau  a.  a.  0.  S.  87. 

')  Nur  für  die  Jahre  1227  —  1229  kommt  er  jenen  an  Wert  gleich;  für  dii'  Zeit  seit  1217  ruht 
das  Hauptinteresse  auf  den  Kreuzfahrten.  Für  den  Kreuz/.ug  von  Damiette  ist  eine  der  umlaiifendu:!  Dar- 
stellungen benutzt. 

*)  Lindner  hat  a.  a.  0.  S.  126  das  Material  gesammelt.  Ganz  allgemein  sagt  Burchard  1193,  S.  73:  ,au- 
divi  eo  tempore';  —  1196  (Schulausgabe  S.  69) :  1197,  S.  70;  1202,3.81:  ,mulli  asserebant';  il9S  .S.  74  ,asserunt 
quidam';  1206,  S.  83  ,ut  retulerunt  nobis  viri  veridici'.  —  Bestimnile  Gewährsinäinier  erkennen  wir  1197, 
S.  71  ,niini3terialis  de  Tanne';  119S,  S.  77 ;  .Heinricus  dapifer  de  Walpurc :  1209,  S.  91:  .Heinriciiä  de  Bo- 
biiigen  ministerialis' ;  —  1197,  S.  70,  Konrad,  rroi)st  von  Weissenau  (1203  —  1217)  und  Alit  vonPreujontre  (1220  — 
1232),  ,in  Camera  iniperatoris  [seil.  Heinrici]  familiarissimus'.  — Auf  Burchards  eigenen  Aufentlialt  zu  Rom 
weisen  1198/99,  S.  73,  und  1211/12,  S.  93.  —  Daß  er  selbst  in  Kloster  Pairis  war.  wird  aus  1201-/5,  S.  82, 
nicht  geschlossen  werden  dürfen,  aucli  wenn  zwischen  Burkhard  und  der  Continuatio  Sanblasiana  eine  Be- 
ziehung nicht  besteht  (vgl.  Cout.  Sanlil.  c.  49,  p.  4S7).  —  Für  den  letzten  Abäcluiitt  seit  1213  finden  wir 
nur  zu  1214,  S.  102  über  die  Schlacht  l)ei  Bouvines:  ,sicut  quorundaui  religiosoram  viroruin  didicinuis  rela- 
tione';  1217,  S.  106  ,predicatores  asserebant':  1222,  S.  112  und  1228,  S.  116:  ,ut  alunf  ;  1226,  S.  113  ,ut 
multi  credunt';  1228,  S.  116  und  1229,  S.  117:  ,ut  asserebant';  solche  Wendungen  also  erst  wieder  häuiiger 
seit  1226,  wo  wieder  zeitgenössische  Erzählung  vorliegt.  Auf  die  ministerialischen  Gewährsmänner  führt 
auch  deutlich   1221,  S.  107. 

^)  Lindner  hat  zwar  vollkommen  recht,  wenn  er  a.  a.  O.  S.  119  zu  1217,  S.  106  die  Worte  Burchards  : 
,sicut  nos  ipsi  annotaviniu='  unmittelbar  nur  auf  den  astronomischen  Bericht  bezieht,  in  dessen  Mitte  sie 
stehen.  Trotzdem  aber  ist  Waltenbachs  Urteil  wohlbegründet  (Geschichtsquellen  11",  448),  daß  Burchard 
.wie  Lambert  und  andere  seiner  Vorgänger  frühzeitig  Materialien  für  sein  Gescbichlswerk  gesammelt" 
habe.  Offen  bleibt,  ob  er  ihnen  schon  um  1212/13  irgend  eine  Form  der  Ausarbeitung  hat  angcdeihen 
lassen.  —  Ich  beschränke  mich  auch  hier  auf  das  für  meine  Zwecke  Notwendige,  da  Holder  -  Eggers  Neu 
ausgäbe  der  Ursberger  Chronik  zu  erwarten  ist. 


I 


entwed.T  liat  Burcliard  für  die  Gescliielite  des  Tliroiistieils  die  ilolieiil.uiger  Cliroiiik  hemit/t,  die 
bereits  1-_>|J  ahgesehlosseii  war,  oder  linrcliards  vor  dem  Jahre  i-2:in  Iteendeles  Werk  ist  später 
in  Nenljurn  für  die  dortige  Bearlieituiig  der  Huheiil.iirger  Chronik  lu'rangezogeii  worden.  Die  Enl- 
seheidung,  ob  die  eine  oder  andere  dieser  Lösungen  zutrill't.  wird  ziigleicli  zum  Probestück  für  die 

li^'il'^tei gsgesclüclite  der  sugenai ton   Arinales  Marbacenses'). 

Daß  I3nrcliard  die  llolienburger  Chronik  bis  l-2i-2  gekannt  liabe,  lialte  icii  für  ausge- 
selilossen.  Wer,  wie  er,  die  Gerüihle  über  die  Vergiftung  Heiinitlis  VI.  mit  dem  Zeugnis  Konrads, 
des  späteren  Abtes  von  Premontre,  zurückweist i^),  ohne  der  ausgezeichneten  Erzählung  der  StratJ- 
i)urger  J{eiciisannalen  zu  gedenken,  die  in  die  Hoheni)uri;cr  Chronik  übergegangen  ist,  liat  diese 
sicherlich  niciit  vor  Augen  geliabt.  Wenn  er  trotzdem  für  die  (Jesciiiciite  der  Doppelwahi  und  die 
ersten  Kämpfe  Philipps  der  Chronik  —  die  hier  die  Aunales  imperiales  wiedergibt  —  naliegekommen 
ist3),  so  wird  die  Erklärung  darin  liegen,  daß  auch  Burcbard  unniitlelbar  aus  Straßburg  trefHicIie 
Meldungen  erliielt.  Darum  ist  er  auch  in  der  Lage,  wiedeiholt  noch  eingehender  als  die  llolien- 
burger Chronik  über  elsässisciie  Ereignisse  zu  berichten  *)  oder  Nacbriciiten  zu  bringen,  die  ihr 
ganz  felilen-').  Wieder  werden  wir,  wie  für  die  Continuatio  Sanblasiana'),  in  die  Umgebung  des 
Bischofs  Heinrich  von  Veringen  geführt,  aus  der  Burcliard  seine  Kenntnisse  erhalten  haben  mag"). 
Noch  ein  anderes  Moment  fiiiirt  dazu,  die  Benutzung  der  llohenbiu-ger  Chiunik  durch 
Burcliard  auszuschließen.  Es  wäre  nicht  zu  erklären,  wenn  er  sie  zur  Hand  gehabt  und  trotzdem 
nicht  einmal  da,  wo  ihn  seine  anderen  Ouelleii  im  Stiche  ließen«),  herangezogen  hätte.  Zwar  stimmen 
beide  Chroniken  in  den  Abschnitten,  in  denen  sie  unselbständig  sind,  zuweilen  überein,  doch  nur 
bei  den  verschiedenen    Stammliäumen  der   Staufen   und   Weifen''):    wenn  Burcbard    nicht,    wie    der 

M  Wenn  Burcbard  die  Hohenburger  Chronik  Ijenutzl  hätte,  dürften  die  Neiiburger  Fortsetzungen 
und  Zusätze  keine  Beziehung  zur  Clironik  von  ürsberg  aufweisen.  Hat  man  dagegen  in  Neubuig  das 
Werk  ßurchards  herangezogen,  so  müßte  die  Hohenl)urger  Chronik  bis  1212  keine  Spuren  der  Verwandt- 
schaft mit  ihm  tragen.  Ich  darf  die  nur  tlieoreüsch  gegebene  Möglichkeit  aulSer  Acht  hissen,  daß  erst 
Burcliard  1221»  die  Clironik  von  Hohciilnug,  dann  nach  123S  die  Neuburger  die  Chronik  von  Ursberg  aus- 
geschrieben liätten. 

•)  Chron.  Ursperg.  zu  1198,  S.  70. 

^)  Vgl.  z.  B.: 

Croii.  Ho/inihiiiy.  Chron.   Uispenjense. 

1198,  S.  73:  cyiniteriura  p:i)iaci  conlregil  S.  78:  castra  in  Uuvacli  et   in  Aphicb  e.\pugnavit  el 

confregit. 

1199,  S.  7i:  adversas  doiiius  Rubaco  confregit. 

[Philippus]  Mosellam   fluviuin   transiit,   sed  inde  in-      S.  87:  Eodem   anno  super  Mosellani  Ollonem   fuga- 
fecto  negotio  rcdiit,  obstantibus    sibi  Ottone  rege  vit  et  suos,  cetenim  sedeiu  regni  iion  obtiniiit. 

et  fautoribus  suis. 

Man  vergleiche  die  Meldiiiigeii  über  die  Wahl  Friedrichs  II.  von  ll'.Ki  l)ei  Burcbard  S.  7(1  mit  Cron. 
Holienbuigensis  S.  67  If.  Überhaupt  ist  eine  gewisse  Gleichartigkeit  in  der  Geschichte  Heinrichs  Vi.  un- 
verkennbar: doch  geht   Burcliard  hier  ohne  Zweifel  auf  die  Weingartiier  Fortseizungen  zurück. 

')  Z.  B.  S.  71  über  den  VVeihnachtsuufenthalt  Philipps  in  Ilageiuiu;  S.  78  über  die  Einnahme  der 
Haldenburg  und  über  die  Verbrennung  der  Vorstädte  Straßburgs. 

')  S.  78  zu  1201:  ,Otlo  ((uo(pie  iina  vice  eiiiii  exercitu  ascendit  iisipie  ad  Spiiam  ;  sed  coinpidsiis 
rediit  ad  inferiores  iiartes'.  Vgl.  Chron.  l'.bersheini.  c.  :i.".  (SS.  .X.Xill,  iw):  .doncc  ad  civitaleni  Wisen- 
Imrcli  proficiscens  ....  inlecto  negotio  revertitui-.  Man  wird  sich  hierbei  erinnern,  daß  Burcliard  —  wohl 
vor  1213  (vgl.  Linduer  a.  a.  ü.  S.  124-)  -  Speier  besucht  hat. 

")  Vgl.  oben  S.  128. 

')  Vgl.  zu  1212,  S.  101  die  Meldung,  daß  Bischof  lleinriih  Kfiiilg  Friedrich  H.  geleitete.  Burcbard 
(S.  5:t)  ist  es  auch,  der  (vgl.  oben  S.  128)  über  den  .\nleil  der  V.ringer  an  der  KnipAnuig  lleiiniehs  des 
Löwen   berichtet. 

-|  .Also  /..  H.  liir  die  (■escbichle  I.dlbars  und  Konrads  111.  oder  liU-  das  letzte  .lahrzelinl  der  Ge- 
schichte Friedrichs  l. 

'•)  In  Betracht    kommen    die    folgenden    genealogischen  .Votizen:    über   die  Kinder  ller/og  Fried 
rielis  1.     (Cron.  llohenburg.  S.  41,  /..  2.»;  S.  12,  Z.   17;  Ursperg.  S.  8);    Heinrichs   des  Stolzen  (llolienlmrg. 

17* 


132 

Hohenburger  Chronist,  zumeist  unmittelimr  auf  die  Gesla  Friderici  des  Otto  von  Freising  zurück- 
geht, so  schöpft  er  doch  aus  einer  daraus  entnommenen  Genealogie,  deren  Dasein  schon  Linduer 
vermutete'). 

Trotz  manclier  Ähnlichkeit  würde  daher  kein  Anlal5  vorliegen,  die  Cronica  Hohenburgensis 
unter  die  Quellen  Burchards  einzureihen,  wenn  nicht  in  beiden  eine  Meldung  enthalten  wäre,  die 
einen  Zusammenhang  nahezulegen  scheint.  Sie  Ijerichten  von  der  Exkommunikation  Utto's  IV.  im 
Jahre   1210  mit  nah  verv^'andten  Ausdi'ücken: 

Cron.   Hohenb.   S.   81.  Chron.    Ursperg.  S.   91. 

Otto  .  .  .    rupit   fedus    iuramenti,     quod    fecerat      Imperator  .  .  .  contra  iuramentum,  quod  fecerat 
cum   papa    et    Romanis,    occupando    et    vendi-  domno  pape,  manu  hostili  cepit    invadere  ter- 

cando    sibi    bona  sancti  Petri    contra    pactum.  ras  sancti  Petri  ad  ecclesiam  Romauam  perti- 

Unde  a  papa    sepius  ammonitus    et  correptus  nentes.     Preterea  iuramenta,    quae  fecerat  de 

desistere  contempsit    et  ob  hoc    meritam  ex-  reformanda    pace  cum  Philippo  rege  Franciae 

communicationis  sententiam  incurrit.      Eodem  et  Friderico  rege  Siciliae,  ut  super  bis  staret  man- 

anno    Otto  .  .  .    transiit    in    Apuliam,    ut    ter-  datis    domni  pape,    quotiens  ecclesia  tota  non 

ras  illas  quas  hereditario  iure  possidebat  Fri-  perturbaretur,   omnino  respuit  observare,    quin 

dericus  .  .  .  sibi  subiugaret,  ipsumque  Pride-  immo  manu  hostili  Apuliam  intravit  et  multas 

ricum  persequi  et  exterminare  intendebat,  pravo  civitates  ad  regem  Siciliae  pertinentes  in  suam 

usus  consilio  .  .  .  potestatem  redegit  et  principatum  Capuae  cum 

palatio  eiusdem  civitatis  accepit    et  in  eodem 
permanere  cepit.  Cumque  super  his  ad  resipi- 
scendum  frequenter  admonitus  a  papa  fuisset 
tandeni    contumax    et   rebellis  existens  ab  eo 
fuit  excommunicatus  et  ubique  denunciatus. 
Allein    sobald    wir    andere  Quellen    über  dieselben  Vorgänge    heranziehen,    bemerken  wir, 
daß    auch  sie  jenen  beiden  Darstellungen    nahe  kommen,    und  zwar  bald  der  einen,    bald  der  an- 
deren verwandt  sind.     So  heißt  es  in  zwei  weiteren  oberrheinischen  Berichten: 

Chron.  Ebersheim.  c.  36  (SS.  XXIII,   4.50): 
Oddo  Imperator  contra  iuramentum  quod  fecerat  terras  quasdam  Romane   sedi  tributarias 
usüjus  suis  vendicat.  0)j  lioc    vinculo  anathematis  innodatur  et  per  totum  imperium 
hec    sententia    confirmari    imperatur.     Ipse    tarnen    contumax    et   inobediens    in  Teu- 
thoniam  revertitur. 

Cronica  BaHliensis  (SS.  XXXI,  295): 
Otto  filius  Henrici,  .  .  .  violenter  auferens  pape  Innocentio  post  iuramenta,  que  fecerat 
in  coronatione,  multa  bona  et  castella,  que  papa  in  sua  possessione  diu  hai)uerat. 
contra  voluntatem  pape  intravit  regnum  Apulie,  aufferens  illud  Friderico  regi  Sieibe. 
quem  papa  habuit  in  sua  protectione  .  .  .  Propter  hec  et  alia  et  propter  contuma- 
tiam  excommunicatus  est  a  papa  ...  et  ab  omnibus  episcopis  Alemannie. 


S.  42,  Z.  41;  Ursp.  a.  a.  0.);  die  Babenberger  (Hohenb.  S.  42,  Z.  21;  ürsp.  S.  2:3);  die  Al)künHnlingo  Herzog 
Friedrichs  II.  (Holienbmg.  S.  43,  Z.  37;  Ursp.  S.  23;  die  vorangehende  Nachricht  über  den  Ausgleich  zwi- 
schen Weifen  und  Babenbergeni,  mit  Hohenb.  S.  47  verwandt,  stammt  wohl  aus  der  Continualio  Hugonis 
Weingartensis,  Mon.  Welforum  S.  48). 

')  A.  a.  0.  S.  128.  —  Nicht  in  den  Gesta  Friderici  stehen  naUirÜLli  die  Aiigal)en  über  die  Kinder 
Friedrichs  I.  (Holieid).  S.  49;  Ursp.  S.  .5.5)  und  Heinrichs  des  Löwen  (Hohenb.  S.  48;  Ursp.  S.  4(i).  Allein 
die  Namen  jener  hat  ßurchard  vielleicht  aus  der  Weingartner  Fortsetzung  entnommen  (Mou.  Welforum 
S.  57),  wenn  überhaupt  eine  Vorlage  liierfür  zu  vermuten  wäre;  und  anzunehmen,  daß  Burchard  gerade 
nur  die  Namen  der  weifischen  Prinzen  —  für  die  wir  eine  schriftliche  Vorlage  nicht  nachweisen  können 
—  aus  der  Hohenburger  Chronik  entlehnt  hätte,  würde  lächerlich  sein. 


133 

Aber  auch  in  den  iititcritalisclieii  Aiinalen  von  Monte  (^assino  linden  wir  (SS.  XIX.  3:20): 

Dictus  inipcnilur  roiilia  iiiranieiiluni.  (|uod  fcccial  doniino  pape  Jnnoccnlio.  regnuni  intravil 

et  Capuani,  iiropter  ([uod  dominus  jiapa   i[)suni   in  octuva  s.  .Martini  excomuiunicavit. 

Den  Erzählungen  treten  einige  Briefe  Papst  Innoienz'  111.  aus  dem  .laiue  HIO  an  die  Seite, 

in  diMii'u  er  sein   Verfahren  gegen  den   Kaiser  darlegt: 

a)  Der  Brief  an  König  Philipi)  August  (Böluner-Ficker,  lieg.  nr.  008:2) : 

Otto  .  .  .  ad  oecupanduni  regnuui  Sic-iliae  nianus  extendit  .  .  Pro  nihilo  ducit,  saepe 
nionitus  ac  rogatus  a  nobis,  ne  maiorem  perturbationem  ducat  in  setulo,  quod  cius 
iiaftenus  occasione  valdc  extiiit  perturhatum  .  .  .  Cum  viva  voce  super  pacem  inter 
te  et  ipsuni  reformauda  euni  convenimus  .  .  .  (juod  id  facienduni  iusta  nostrae  arbi- 
triuni  voluntatis  tarn  iuraniento  quam  Scripte  sit  adstrictus  ...  Ab  ea  [perse- 
cutione]  omnino  desislens  satisfaciat  de  olTensis. 

b)  der  Brief  an  die  deutsclien  Fürsten  (Böhmer-Ficker,  Keg.  nr.  00!»9) : 

Nos  jnultimodo  laboravimus  eum  a  suo  iniquo  proposito  revocare;  sed  omnino  iucorri- 
gibilem  vidiuius  .  .  .  post  diligentes  ammonitiones  et  dilationes  frequentes  excoui- 
municavinius  et  anathematisavinius  ipsum  .  .  .  pro  eo  quo(i  .  .  .  persequihir  prefatum 
regem  Sicilie  orplianum  et  pupillum,  ai)üstolice  protectioni  relictum,  nequiter  inva- 
dendo  regnum  ipsius  et  Romane  ecclesie  Patrimonium  contra  sacramenta  et  scripta 
sua  ...  Ad  impugnandum  vel  oecupanduni  regnum  Sicilie  vel  aliud  Romane  ecclesie 
Patrimonium  .  .  .  luiputet  ergo  sibi,  si  intentione  perversa  istam  commiserit  pravitatem 
.  .  .  tam  gravem  et  arduam  videlicet  persecutionem  adversus  Romanam  ecelesiam 
et  regimm  Siciliae  .  .  .  incepit. 

c)  ein  Schreiben  an  Bischof  Sicard  von  Cremona,  das  vielfacli  dem  vorangehenden  gleich- 
laulet  (Böhmer-Ficker,  Reg.  ju-.  6112): 

contra  iuramenta  et  scripta  sua  ....  Claves  regni  celoruni  eontempsit  .  .  .  postquam 

excommunicationis    sententiani    a  nobis  pro^atam    incurrit    .  .  .    Porro  nisi    a    tali  et 

tanto  resipuerit  errore,  nos  eum  hereticum  .  .  .  decernemus. 

Der  Vergleich  aller  dieser  Stellen  lehrt,  daß  die  erzählenden  Quellen  mannigfach  mit  den 

Briefen  des  Papstes  sich  berühren ;  der  Schluß  drängt  sich  auf,  daß  jene  alle,  eine  jede  für  sich, 

aus  einem  Schreiben  Innocenz'  111.  über  die  Exkommunikation  ütto's  gesciiö[)ft  haben.     Sie  geben. 

jede  auf  ihre  Weise,  die  verlorene  Encydica  wieder,  in  der  Innocenz  den  clnisllichen  Völkern  die 

Exkommunikation  Otto's  IV.  kund  tat   und  wohl  zugleich  die  Bischöfe  zur  Verkündung  des  Bannes 

aufforderte  ^). 

Nur  insoweit  stimmen  zum  Jahre  12 tu  die  Holienburger  Chronik  und  die  Darslellung 
Burchards  überein,  als  sie  beide  sich  dem  Wortlaut  des  päpsilichen  Rundschreibens  angeschlossen 
haben.  Mit  dieser  Einsiclit  ist  unser  letztes  Bedenken  beseitigt;  beide  Werke  stehen  unabhängig 
nebeneinander. 


§  3.  Die  Ursbcrgor  Chronik  als  ({iielle  der  Neubiiruer  Zusätze  zur  Cliruiiik  von 

Uohenburi!'. 

W^ir  haben  Itisher  nur  diejenigen  .Abschnitte  der  Chronik  Hurchards  betracidet,  die  mit 
der  Chronik  von  llohenburg  sich  zu  berühren  schienen,  und  etwaige  Schlüsse  zurückgewiesen,  die 
daraus  auf  eine  besondere  Verwandtschaft  gezogen  werden  könnten.  Anders  ist  das  Verhältnis 
der  Ursberger  Chronik  zu  den  Neuburger  Zusäizen.  die  zwischen  I2;KS  und  l2+4|,i  der  Cronica 
lloheni)urgensis    angefügt  wurden,     liier    ü;i'ht    die   Uebereinslimniuug    zu   weil,   als    daß    sie  anlier 


')  D.aß  der  erste  Teil  de-^  .M.iiidals  au  Siciuil  joncr  Eiicyclica  cnlspiii  lil,  hat   licicil^  Wiiikcluiann. 
.JaiMl)iali(r  Otto's  IV.  S.  :257,  .N.    I.  l)emcrkt. 


134 

Acht  gelassen  werden  dürfie.  Man  wird  iininerhin  mit  der  MOsüclikeit  rechnen  müssen,  daß 
die  Cistercienser  Gescliiclitsloisclier  das  Werk  Burcliards  in  Neuburg  l)esessen  und  für  ihre  Er- 
zählung verwertet  haben. 

Indem  wir  das  Beweismaterial  hierfür  vorlegen,  müssen  wir  uns  daran  erinnern,  daß  die 
Sprache  der  Additanienta  Neoburgensia  durch  die  Hohenburger  Chronik  und  besonders  durch  Utlo 
von  Freising  bestimmt  worden  ist:  nur  in  geringem  Umfange  dürfen  wir  daher  von  vornherein 
wörtlichen  Anschluß  an  Burchards  Sprache  erwarten.  Wir  müssen  ferner  damit  rechnen,  daß  in 
Neuburg  die  Erinnerung  au  die  Zeiten  des  Thronstreits  lebendig  geblieben  war,  wohl  durch  Abt 
Albero  selbst  vermittelt');  deshalb  dürfte  es  nicht  auffallen,  wenn  die  Ursberger  Vorlage  in  Neu- 
burg aus  eigener  Kenntnis  erweitert  worden  wäre.  Trotz  dieser  notwendigen  Einschränkungen 
wird,  wie  mir  scheint,  der  Schluß  schon  dadurch  nahegelegt,  daß  fast  alle  Nachrichten  der  Neu- 
l)urger  Zusätze,  die  unter  dem  .lahre  1301,  und  der  größte  Teil  der  Einträge,  die  zu  130S  mosaik- 
artig zusammengefaßt  sind,  in  der  Ursberger  Cin-onik  an  der  gehörigen  Stelle  begegnen. 

Die  Kämpfe  au  der  Mosel  und  um  Köln,  die  Krönung  in  Aachen  hatte  Byrchard  erzählt^) 
in  Neuburg    wußte    man    allerdings    aucii    von    der  Einnahme  Kölns    imd    der   Gefangennahme    des 
Erzbisciiofs    Bruno,  —  aber    man    heß    die  Ereignisse    in    der    irrigen    Folge    stehen,    wie    sie    aus 
Burchard  hervorzugehen  schien.^) 

Die  Verhandlungen  zwischen  Philipp  und  Otto,  die  1207  durch  die  päpstliclien  Legaten 
geführt  wurden,  ohne  zum  Abschlüsse  zu  gelangen,  hat  Burchard  berichtet,  als  ob  sie  geglückt  seien ; 
ihm  folgt  darin  der  Neuburger: 

Chron.   Ursp.  S.  83.  Äddit.  Neoh.  S.  77. 

Taxala  est  forma  compositionis  .  .  .,  quod  etiam      Erat  enim  talis  compositio,  ut  Otto  duceret  filiam 

poslea  conipletum  fuit,  videlicet  ut  Otto  filiam  eins  per  dispensationem*). 

Piiilippi  accipiat  uxoreni  .  .  .  tieretque  dispen- 

satio  per  sedem  apostolicam. 

Der  Neuburger  —  in  seinem  genealogischen  Interesse  —  spricht  dabei  von  der  Verlobung 
Philipps  mit  der  griechischen  Prinzessin,  von  der  späteren  Vermählung  in  Schwaben,  von  den  vier 
Töchtern  dieser  Ehe;  es  sind  drei  Notizen  Burcluirds,  sinngemäß  aneinandergereiht.'')  In  der  Urs- 
berger Chronik  wird  nur  von  der  Verlobung  zweier  Töchter  mit  Prinzen  berichtet«),  die  noch  nicht 
zur  Herrschaft  gelangt  sind:  alles  hat  der  Neul)urger  sachgemäß  verändert.  Er  schließt  unmittel- 
bar daran  die  Erzählung  von  der  aufgelösten  Verlobung  Otto's  von  Witteisbach ;  sie  steht  wiederum 
den  Angaben  Burchards  nahe: 

Ursp.  S.  84.  .  Neoh.  S.  77. 

Fuit    autem    occi-sus  .  .  .  bac  sola  causa,    quia,      desponsata  fuerat   palatino  de  Witilisbach.    Sed 

cum  desponsasset  unam  de  filiabus    suis  pre-  ipse    .  .  .    homicida    multorum    nobilium    per 


>)  Vgl.  oben  S.  123. 

•-)  Ursp.  S.  78,  79;  vgl.  S.  88. 

s)  Vgl.  insbesondere  S.  88.  Tatsächlich  hat  Burchard  nicht  geirrt,  weil  er  nichts  von  «1er  Er- 
oberung Kölns  sagt.  —  Die  Aachener  Krönung  erzählt  er  rur  von  Philipp.  So  schrieb  zunächst  auch  der- 
Neutnirger;  erst  nachträglich  iilier  der  Zeile  ist  ,una  cum  regina'  hinzugefügt:  vgl.  Schvdausgabe  S.  76,  N.  f. 

")  Er  berichict  vorher  selbständig  über  den  HuB  des  Papstes  gegen  Philipp  und  seine  Zuneigung 
zu  Ullo,  und  er  fügt  eine  andere  Bestimmung  hinzu. 

5)  Die  Verlobung  mit  Irene  hatte  schon  früher  der  Reichsannalist  zu  I19i  berichtet;  der  N'en- 
bnrgir  weicht  ab,  indem  er  den  Griechenherrscher  ,rex'  nennt  —  wie  Burcliard  S.  68  —  und  gleich  diesem 
die  Prinzessin  gefunden  werden  läßt  ,in  palacio  Panormitano'.  Die  Hochzeit  vgl.  Chron.  Ursp.  S.  70;  die 
Töchter  aus  der  Ehe  S.  80. 

")  Ursp.  S.  80.  —  Die  Verlobung  der  Biatrix  mit  Otto  IV.  wird  später  erzählt;  daß  iudeß  der 
12"20  erfolgten  Vermählung  der  'K  Tochter  mit  König  Ferdinand  von  Castilien  überhaupt  nicht  ge<lacht 
wird.  Itönnte  neben  anderm  angifnlirt  werden,  um  für  diese  Nachrichten  der  Chronit;  Burchards  auf  eine 
fruliere  erste  Niedersclirift  zu  schließen. 


I3r 


fato  sceleroso,  idcni  fjiiendatn  liheniin  taniili- 
arem  diicis  BawariaL'  perlide  iiiteilVcil ;  df  c|ua 
perfidia  eoram  priiu-ipilms  iiotaliis  i'iiit.  et  ideo 
rex  tiliam  suani  silii  tradere  deiiesjavit. 


.  .  iudiciuiii  fiiit  pro.sciiptus  et  .  .  a  priiiiipilni!- 
taiulem  diiudicatiir.  id  filiain  siiain  rex  de- 
lieret  n'lial)ere  .  .  .  (Juod  ille  l'erens  iiidigiie 
cepil   oieidte  Iractare  de  ipsius  ofci.sione. 


So  iiiidel  in  der  Tat  zum  Jahre  1:2(11  jeder  Neiilpiiiyer  Kinlrag  sein  Seitenstück  in  einer 
Aufzeiclmuni;  Hureliards  von  Ursberg.  Das  gleiciie  Verhältnis  gibt  der  Ant'anj;  des  Jahresl)erichtes 
zu  1208.  Zwar  inöciite  ich  für  die  Erzählung  vom  Morde  Philipps  eine  selbständige  Überliefermig 
annehmen.')  Aber  in  Ursberg  uud  in  Neuburg  wird  sogleich  die  Beisetzung  des  Königs  zu  Barn- 
iierg  und  die  spätere  Übertragung   in  die  Kaisergruft  zu  Speier  verzeichnet: 

Ursp.  S.   85.  Xroh.   S.  78. 

Corpus  .  .    primum  humatum    fuit    aiuid    Babiii-      Corpus  ibidiiu  hunialiir;  sed  postea  .  .  a  Fride- 

berc.  Sane  postmoduni.  cum  Fridericus  II.  im-  rico  rege  Spiream  ad  sepulturani  regiani  ossa 

perator      regnum    accepiset,    .    .     fecit     illud  doportanlur  ac  gloriose  ibi  tumulanlur. 

extunudatum  in  Spiram  deferri  et  de  consilio 

Helnrici'^)  de  Scarphinberc.  episcopi  Spirensis 

et  cancellarii  imperialis  aulae.  ii)idem  sepeliri 

cum  progenitoribus  suis. 

Beide  endlich  berichten,  daß  Heiuridi  von  Caiden  den  Mörder  auf  einem  Vorwerk^)  erniill' 
und  tötete,  sowie  daß  auf  den  Markgrafen  von  Andechs  und  den  Bisciiof  von  Bamberg  der  Verdaciit 
der  Mitschuld  fiel.^) 

Daß  die  annalistische  Meldung  von  dem  Frankfurter  Reichstag  Otto's  zu  IrJOS  und  von 
seiner  Neuwahl  bei  Burchard  kein  Gegenstück  findet^),  ist  eine  Bestätigung  unserer  Kritik;  denn 
wir  beanspruchten  den  Satz  zu  Gunsten  der  Hoheuburger  Chronik  uud  wollten  ihn  nicht  den 
Neuburger  Zusätzen  (iberlassen.  Was  diesen  wieder  angehört''),  die  Verlobung  mit  Beatrix,  der 
Gewinn  des  staufischen  Erbes,  die  Überlassung  der  Regalien  auf  der  Burg  Trifels,  —  alles  lesen 
wir  schon  in  der  Ursberger  Clironik'): 


Ursp.   S.   89. 
filiam  Philippi  tamquam  dominam  omuium  rerum. 
quae  ad  generationem  illam  spectabant,  acce- 
pit  uxorem  .  .  . 

S.  flO. 
favorem  maximum  a  popularibus  .  .  acquisivit. 

S.  89. 
Heinricus-)  vero  de  Scarpliiuberg,  Spirensis  epi- 
scopus,  qui  eratprothonolarius  in  curia  Fliili[)pi, 


Neob.  S.  80. 

Copulatasilii  uxore  filia'regisPhyllippi  .  .  universa 
predia  .  .  quae  . . .  divi  imperatores  l'ridericus 
et  Heinricus  .  coacervaverant'*),  in  ipsius  diti- 
onem  cesseruut  et  etiam  favorem  onuiium  prin- 
cipum  et  maxime  Suevorum  una  cum  regalibus 
et  Castro  Trievels  obtiunit. 

mediante  cancellario  scilicef  Spirensi  episcopo, 
qui  regalia  tunc  temporis  observabat.'') 


')  Sie  steht  in  el.i/.elnen  Angaben  und  Wendungen  l)ald  der  Chronik  von  Ursherg,  bild  der  Coii- 
liniialiii  Sanl)lasiana  näher,  weicht  vor  alU-ni  in  der  Bemerkung-:  .siiata  extracia  ([uasi  iociilator  IikIiiiii 
simulaiis'  von  l)eideii  ab;  ich  fuide  die  Tatsache  wieder  in  der  Conliiiualio  Weingartcnsis  Honorii  (Mmi. 
VVelforura,  Schulausgabe  S.  63):  ,velut  iocaiido'. 

-)  Falsch;  statt  .Coiuad'. 

')  Neol).  S.7S:  .apiid  i|iiaiulain  L:iMngiain  a|iU(l  Daiii.biinu  silanT;  Ursp.  S.  S."» :  .in  i|ii>idaui  gruiisia 
nnii  longe  a  Ratispona'. 

••)  Neob.  S.,7'.(,  ,Z.  1(1;  1  isp.  S.  8i.  -  ri),i-  die  Fliiclil  des  Uambeiger-  enUiiill  die  Cbronik  vmi 
L'rsberg  so  wenig  wie  vom  TimIc  der  ivönigin  Irene.  —  Über  beides  herichleleu  die  Neuburger  sein-  an\. 
Vgl.  Miicli  unten  S.  14(1,  N.  :{.  -)  Vgl.  Ursp.  S.  85). 

")  .Allerdings  vom   Neul)urger  in  seinem  Slil  vm-gelragen;  vgl.  eben  S     lol  1'. 

■)  .\ur  iVn'  i'ber^'alie  der  Hin-g  sell)sl  ist   hier  nichl   an-drilcklii-b   benierkl. 

'*)   Vielleicht  ist  auch  dii-se  Talsache  ans  den  Krz  ihhuigen  Uin-chards  enlnonunea;  vgl,  dort  .'>.  W.  S.">. 

")  Diese  Worte,  die  icli  in  der  .Vusgabe  nach  langem  Schwanken  der  llolienburger  Clirnnik 
beliiil,  werden  nun  doch  eudgillig  ans  ilir  /u  eiiHernen  und  der  Neid)nrger  Erweilerniig  /n-zaweisen  sein. 
Vgl.  ancli  oben  S.    KM),   .N.   1   und  zum  Titel   die  soebiii  angeführte  Stelle  ans  Ursp.  S.  So. 


136 

in  p'olestate  habebat  in  c-astro  Trivels  coroiiain 
et  crucein  et  iusignia  regalia,  quae  nee  etiaiii 
restituere  voluit,  nisi  fieret  cancellarius  impe- 
rialis  aulae;  quod  et  factum  est. 

Auch  für  den  Jahresbericht  von  1208')  wird  gelten,  daß  Parallelen,  die  so  weit  durchge- 
führt werden  können,  kaum  noch  auf  Zufall  beruhen,  sondern  eher  für  Entlehnung  sprechen. 

In  der  Hohenburg-Neuburger  Chronik  haben  wir  zwischen  1209  und  1212  den  Eintrag  zu 
1211  als  Nachtrag  des  Neuburgers  bezeichnet^)  und  ilin  aus  der  ursprünglichen  Fassung  ausge- 
schieden.    .Jetzt  finden  wir  auch  hier^): 

Ursp.   S.   92.  Neob.  S.   81. 

Otto  excommunicatus  denunciatur.  Moguntiims  etiam  episcopus  .  .  .  denuntiavit  ip- 

sum  Ottonem  excommunicatum. 

Von  den  Zusätzen  zu  1212  über  den  Kinderkreuzzug  und  die  Kreuzfahrt  gegen  die  Albi- 
genser  enthält  Burciiards  Chronik  nichts.  Er  erzählt  auch  nichts  von  den  päpstlichen  Briefen,  die 
dem  „Kinde  von  Apulien"  sicheres  Geleit  nach  Deutschland  schaffen  sollten  und  erwirkt  haben*). 
Dagegen  treffen  beide  Quellen  in  der  Schilderung  des  Breisacher  Aufstands,  der  Otto's  Niederlage  be- 
siegelte, ganz  in  der  Weise  zusammen,  wie  früher  in  den  verwandten  Berichten  aus  der  Zeit  König 
Philipps^).  Der  Neuburger  hat  manches  fortgelassen,  anderes  nacli  eigenem  Wissen  ergänzt,  das 
gleiche  oft  mit  seinen  besonderen  Wendungen  erzählt;  trotzdem  bleibt  ein  Bodensatz  auch  stili- 
stischen Anschlusses  an  die  Vorlage  kenntlich: 

Ursp.  S.  101.  Neob.  S.  82. 

Audito  vero    adventu    ipsius,    Otto  imperator  .  .  Comperiens  Otto  Friderici    adventum,    .  .  .  pro- 

venerat  de  Turingia,  volens  comprehendere  aut  liciscitur  obviam  adversario. 

interficere  adversarium  suum  .  .  .;  sed  a  mul-  Otto  cum  suis  cedere  compnlsus  est  .  .,  quia  pro 

tis  derelictuH  non  poterat  occurrere  . .  ad  pugnam.  tenacitate*"')  sua  multi  eum  relinquebant. 

.  .  .  Otto  vero  nichilomiims  attemptans,  si  pos-  Descendit  Renum  usijue  Brisache  regium  oppidum 

set    resistere,    ex  altera  parte  Reni  desceildit  prestolari    volens    eventum    rei,    si   quo    modo 

venitque    ad    quoddam    castrum    nomine  Bri-  posset    habere    copiam   resistendi.       Ubi  dum 

sacum,  quod  in  potestate  sua  habebat;  ubi  cum  nioratur  .  .  .    Unde')    multitudo    populi    com- 

maueret,  cives  .  .    nescio  qua  occasione  com-  mota  .  .  .  Ottonem   cum  suis   omnibus    eiece- 


')  Vgl.  auch  Neoli.  S.  SO,  Z.  19:  ,ad  legiUiinuin  hertdeni  Fridericuiu'  mit  Ursp.  S.  89:  ,veros  do- 
iiiinos,  nativos  dominoä'  von  den  Staufen. 

-)  Über  1210  vgl.  oben  S.  132  f.     Hier  fanden  wir  das  Rundschreiben  des  Papstes  als  Quelle. 

■')  Für  sich  allein  würde  natürlich  diese  Stelle  nichls  l)eweisen  können. 

^)  Vgl.  die  Stellen  bei  Wiiikelmann,  Otto  IV.  S.  :?2-2  If.  und  insbesondere  z.  B.  loliannis  Codag- 
nelli  Anuales  ed.  Holder-Egger  zu  1212,  \\  :?9  U. ;  Croii.  Sicardi  (Mou.  Germ.  SS.  XXXI,  ISO):  Richeri  Senoa. 
Chron.  III,  c.  19  (SS.  XXV,  297).  Auf  i>äpstliclie  Mandate  wird  in  der  Neuburger  Bearbeitung  liiugewiesen 
zu  1211  über  die  Verkündung  der  Exkommunikation  (Schulausgabe  S.  81,  Z.  16);  für  den  Albigenser- 
kreuzzug  (S.  83,  Z.  11)  und  hier  für  das  Gelelt  (S.  83,  Z.  20).  Trotzdem  wird  man  daran  festlialten  müssen, 
daß  die  iiäpstliclie  Eiicyclica  zu  1210  nicht  etwa  erst  von  dem  Ncuburgev,  sondern  bereits  in  der  Holien- 
burger  Chronik  benutzt  ist. 

'■')  Der  Übergang  .Neob.  S.  83:  .Redeanms  nunc  ad  hystoriani  de  Ottoue'  —  nicht  aus  Otto  von 
Freising  —  erinnert  an  die  Wendungen  Burciiards:  .nunc  redeamus  ad  propositum',  Ursp.  S.  82  und  äiui- 
liche ;  vgl.  Gronau  a.  a.  0.  S.  12. 

''I  Auch  gerade  für  diese  Behauptung  gibt  Burchard  den  Stoff;  vgl.  S.  90:  ,Fuerat  auteni  consue- 
tudo  principuin,  ut  hilariter  et  prompte  beneflcia  seu  ecclesias  conferroul  primis  peloutibus;  (piod  ip-e  neijua- 
(piani  facere  voluit'.  Friedrich  dagegen,  sobald  er  nach  Dcutscliland  kam,  ,preilia  iiniierii  et  i)aterna  large 
distribuit  et  obligavit'  (S.  101,  in  der  oben  augeführten  Stelle). 

')  Hier  ist  vorher  der  Grund  angegeben. 


137 

iiidti    .  .  .    iiisuiTCxenini.    ulii    ((nidani    viiliie-  niiit.    ({iiihiisdam    il)i  viilneralis    et    nuitilatis. 

rali  et  interfecti  sunt  ipsequc  .  .  vix  reeessit  Oui  seeedens  iiide  reversus  est   in  Saxoniani. 

ab  eis  .  .  .  in  Saxoniam  rediit. 

Wer  beaclitct.  dal5  liier  wiederlidll  die  Aiisdrucksweise  Burcliards  diircli  Itedensarten  er- 
setzt ist,  die  wir  als  das  Spratligul  der  Neubiirger  aiiselieii  dürfen'),  wird  erst  recht  würdigen,  wie 
sich  ihre  Reariieituiit;-  auf  die  von   i5urciiard  ülierinittelten  Tatsachen  gestützt  iiat. 

Aliein  ich  bin  niii-  wohl  bewulU,  dal'i  bei  jeder  Einzelstelle  immer  wieder  das  Bedenken 
aufsteigen  mag,  ob  die  Vergleichsmomente  ausreichen,  ob  nicht  docii  eine  andere  Lösung  mög- 
lich sei.  Um  eine  Eidscheidinig  zu  begründen,  müssen  wir  den  Mlick  auf  das  (iesamterfiebnis 
richten,  das.  Schi'itt  für  Schritt  aus  einzelnen  Möglichkeiten  immer  wieder  erwogen  und  gewonnen. 
im  ganzen  einen  nicht  geringen  (irad  der  Wahrscheinlichkeit  beanspruchen  darf. 

Wir  fassen  in  der  Holienburg-Nenburger  Chronik  und  in  dem  Werke  Mui'chards  den  ganzen 
Abschnitt  ins  Auge,  der  uns  vom  Tode  Heinrichs  V"I.  1197  bis  zmn  Siege  Friedrichs  II.  im  .lalire 
121:2  unterrichtet.  Wir  bemerken,  daß  beide  nur  in  den  Berichten  wirklich  eng  zusammengehen, 
die  nach  dem  Jahre  1238  zu  Neuburg  der  Hohenburger  Chronik  hinzugefügt  worden  sind-),  und 
stellen  fest,  daß  der  RohstofI'  dieser  Znsätze,  insoweit  er  die  Keiciisgeschichte  der  Zeil  anfleht, 
fast  vollständig  in  der  Ursberger  Chronik  niedergelegt  war.  An  zahlreichen  Stellen,  zumal  unter 
1201  und  1208,  spricht  schon  die  Zusammensetzung  des  Nachtrags  dafür,  daß  er  aus  der  .Schrift 
Burcliards  stamme;  hierzukommt,  daß  durch  alle  .Jahre  hindurch,  zu  1201  und  1208  wie  zu  1211 
und  1212,  selbst  in  der  umgestalteten  Neulinrger  Fassung  der  Wortlaut  der  L'rsberger  Chronik  an- 
zuklingen scheint. 

Ich  vermag  keine  angemessenere  Lösung  zu  finden,  als  daß  die  Chronik  Burcliards  von 
Ursberg  den  Neuburger  Schreibern  als  (hielle  für  die  Naciitiäge  zur  Geschichte  Philipps  und  Oüo's 
gedient  habe^). 


§  4.  War  die  Ursberaer  Chronik  (Quelle  <ler  Contiuiiatio  Ncoltiirffoiisis  von  l'ilS— 1238':* 

Wir  haben  bisher  nur  die  Neuburger  Zusätze  von  1201  — 1212  ins  Auge  gefaßt  und  als 
wahrscheinlich  anerkannt,  daß  sie  aus  der  (Chronik  Burcliards  von  Ursberg  ihren  Inhalt  entinunmen 
haben  könnten.  Sind  deren  Spuren  etwa  noch  in  andern  Abschnitten  sichtiiar.  die  erst  in  Neu- 
burg zu  der  Hohenburger  Chronik  hinzugefügt  wurden,  sei  es  in  anderen  Nachträgen  oder  in 
der  Fortsetzung  von    1213—1238? 

Unter  den  Zusätzen  scheiden  von  vornherein  alle  diejenigen  aus,  welche  sich  auf  Neuburg 
beziehen  oder  aus  der  dort  benutzten  Historia  Miscella  stammen;  aber  auch  die  andern  über  die 
Empörung  und  den  Sturz  Heinrichs  des  Löwen  zu  1180,  über  das  Schisma  und  die  Käiii|)fe  um 
Alessandria  zu    1183   liai)en  mit  den  entsprecliendeii   Erzählungen   Hurchards  nichts  gemein'). 


')  Vgl.  oben  S.  Ui-2  i\,  lltö. 

•)  Über  die  Übereinstimmung  mit  ilci'  llcihciiliiiriici-  Clirmiik  zu  l:2l(t  vi.'l.  olieu  S.  \'i-l  (. 
)  Der  Gedanke,  unser  (ieliäuile  uiii/uliaiieii  uiul  zu  jirüfeii,  oli  etwa  die  .\l)scliiii' te  von  l.il'.l 
t)ls  zinii  lireisnclier  .Aufstand  von  121:2  als  gleiiii/iltiKB  AufV.eicIiiuingen  des  Holienbni'fier  (llironisten  zu  lie- 
zeicimcii  wineii.  um  hieraus  die  Üliereiiistininninj;'  mit  der  Irslierser  Chronik  zu  litt.  1512  zu  i-rlvl;lren. 
liilft  iiictit  weiter,  weil  daiui  iinnier  noch  die  unnteiih  l)edeutiingsvollereu  Hericlile  zu  1201.  12(IS  lileilieii 
würden,  für  die  jr<ler  .'IhMlicIic  Ausweg  unniöglicli  ist.  Zudem  stieße  man  auch  für  li'tl.  1212  auf  er- 
lielilictie  stilistische  iicdeukeii  (vfrl.  olieu  S.  \{M,  l(l.">).  weil  fferade  dii'  Weiidunucii.  die  au  Otto  vnn 
Preisiim  anl<liiigeii.  in   llrslx'ig  beseitigt  worden  w.'lreu. 

')  Man  iniilUe  schon  anuehuieu.  «lall  die  Neuburger  durch  die  l'rslierger  (^hi-oiiik  angeregt  wor- 
den wären,  itu'  Wissen  über  jene  I'lreigni-ise  kund  zu  tun.  Uagegeu  würde  es  vielleicht  inöglicli  sein, 
an  zwei  uiierheldichen  Slcllcii,  die  ich  in  der  lliilu'iiburg(>r  Chronik  Iieliel5,  einen  /nsamiuenhaii);  iiiil  der 
Chriinik  liurcliards  zu  vermuten.  Heide  würden  dann  aus  der  Crmiica  llolienhurg.  auszuscheiden  und  als 
Neul)ui'gcr  Zusätze  zu  kennzeichnen  sein:  a)  Schulausgabe  S.  tli.  Z.  ;{!>  Ihidet  ~icli  der  Name  der  ersten 
II.   IM.K^h,  Dl-  KisIWsi-i'lioii  Aliii.il.Mi  «liT  S'iiiifi-r/.iMl.  18 


138 

Schwieriger  liegt  die  Entscheidung  bei  dem  Vergleich  der  Neuburger  Fortsetzung  mit  der 
Ursberger  Chronik.  Denn  wenn  beide  auch  seit  dem  Jahresbericht  von  1222  offenbar  nichts 
miteinander  zu  tun  hal)en.  so  sehen  sie  doch  für  die  meist  dürftigen  Berichte  von  1213 — 1220  ein- 
ander ähnlich  genügt).  Allein  da  beide  mit  ihren  Mitteilungen  über  diesell)en  Ereignisse  keineswegs 
ganz  übereinstimmen  und  als  Zeitgenossen  darülier  selbst  zu  berichten  vermocliten,  ist  es  nicht 
zulässig,  liier  auf  einen  quellenmäßigen  Zusammeniiang  zu  schließen^). 

Wieder  sind  es,  wie  für  den  Abschnitt  von  1201  — 1212,  nur  die  Nachträge  zu  dem  ur- 
sprünglichen Texte ^),  die  bestimmter  auf  die  Ursberger  Chronik  hinweisen*). 

Ursp.   S.  109.  Cont.  Neob.  S.  88. 

Aiuio    Domini    MCCXXII.    et    annis    sequeiitibus      Anno  MCCXX.    Friderico    imperatore    renianente 
Fridericus  imperator    in  Sicilia  et  Calabria  et  in  Sycilia  vel  Apulia    magna   et  fortia    gessit 

Apulia    pugnavit    contra    Sarracenos    et    alios  expi'gnando  Sarracenos  ...  et  dominio  impera- 

silji  rebelles  et  ipsos  suae  ditioni  viriliter  sub-  toris  sunt  subiecti^). 

iugavit. 

Die  Naciiricht  ist  bei  Burchard,  dessen  Anteil  an  den  Vorgängen  in  Italien  überall  her- 
vortritt, an  ihrer  Stelle;  um  so  überraschender'')  in  der  Neuburger  Fortsetzung,  die  vor  dem  .Jahre 
1237   der  italienischen  Ereignisse  kaum    mit  einem  Worte  gedenkt.^)     Wenn  deshall)    um  des  In- 


Gemahliii  Friedrichs  I.,  Adela  von  Vohlnirg.  den  die  üesla  Friderici  Otto's  von  Freising  nicht  enthalten; 
er  muß  in  Hohenburg  oder  in  Neubiirg  zugcl'iigt  sein :  in  letzterem  Falle  könnte  er  aus  dem  Chron.  Ur.-p. 
S.  24  stammen.  —  1))  Merkwürdiger  wäre  die  zweite  Stelle.  Beide  Chroniken  (Hohenb.  S.  48;  Ursp.  S.  46) 
berichten  von  der  zweiten  Ehe  Heinrichs  des  Löwen  mit  Mathilde,  der  Tochter  Heinrichs  II.  von  England 
und  ihren  Kindern;  beide  erwähnen  bei  der  Nennung  König  Heinrichs  IL,  daß  durch  ihn  Thomas  von 
Canterbury  den  Märtyrertod  erlitt.  Dies  Ereignis  hat  allerdings  solch  Aufsehen  erregt  und  hinterlassen, 
daß  recht  wohl  zwei  verschiedene  Schriftsteller  selbständig  sich  daran  erinnert  haben  werden,  als  sie  des 
Königs  gedachten.  Immerhin  wäre  es  nicht  unmöglich,  daß  die  Worte  (Ilohenb.  S.  48,  Z.  4):  ,a  quo 
beatus  Thomas  Cantuariensis  passus  est'  erst  zu  Neuburg  der  Holienburger  Chronik  nach  dem  Vorbilde 
Burchards  eingeschoben  wären.  Selbstverständlich  müßten  dann  auch  die  entsprechenden  Worte  im  An- 
fang des  Jahresberichtes  von  1170  (S.  .jl)  als  Neuburger  Nachtrag  gelten  —  und  dies  ist  um  deswillen 
nicht  unwahrscheinlich,  weil  der  folgende  Satz  wirklich,  wie  wir  schon  in  unserer  Ausgabe  bemerkten, 
erst  in  Neuburg  verfaßt  und   hinzugesetzt  worden  ist;  vgl.  auch  oben  S.   11(5,  N.  "2. 

')  Die  Tatsachen,  die  beide  erzählen,  sind:  1314  Schlacht  bei  Bouvines;  1215  Lateraiikonzil  (nach 
dem  bekannten  Auszug  aus  dem  Protokoll):  1216  Tod  Innocenz'  ILL;  1217  der  fünfte  Kreuzzug;  1218  Tod 
Otto's  IV.;  1220  Kaiserkrönung  Friedrichs  IL  und  Erhebung  Heinrichs  fVII.).  Der  Neuburger  bietet  — 
von  Elsässer  Notizen  abgesehen  —  nur  zu  1213  Reichhaltigeres,  weicht  aber  in  einigen  Daten  ab;  vgl.  fol- 
gende Anmerkung.  —  Der  Auszug  aus  dem  Konzilsprotokoll  war  so  verbreitet,  daß  er  ebenso  in  Ursberg 
wie  in  Neuburg  vorhanden  gewesen  sein  wird. 

'-)  Immerhin  würde  auch  bei  sachlicher  Selbständigkeit  des  Neuburgers  möglich  sein,  daß  er  in 
der  Datierung  durch  Burchard  beeinflußt  worden  wäre.  Wenigstens  würden  sich  dann  zwei  chronolo- 
gische Irrtümer  ziemlich  leicht  erklären:  die  Ansetzung  der  Aachener  Krönung  zu  121:5  (Cont.  Neob.  S.  84  ; 
Ursp.  S.  102)  und  des  Ronizugs  Friedrichs  IL  zu  121!»  (Cont.  Neob.  S.  S8:  Ursp.  S.   I06|. 

■'')  Den  Nachtrag  zu  1220  ß  (Cont.  Neob.  .S.  SSI)  über  die  Eben  Heinrichs  (VII.)  und  Friedrichs  II.  ziehe 
ich  nicht  heran. 

*)  Die  beiden  im  Folgenden  besprochenen  Stellen  sind  noch  nicht  in  der  Ausgabe,  doch  oben 
S.  103  f ,  116,  N.  2,  als  Zusätze  bezeichnet  worden. 

'■)  Auch  hier  wieder  entspricht,  was  im  Wortlaut  geändert  ist,  der  besonderen  Art  der  Neuburger. 
Vgl.  oben  S.  101.  104. 

")  Was  in  Neubnrg  zu  den  Angaben  Burchards  hinzugefügt  ist,  beruht  ganz  auf  Hörensagen:  vgl. 
Winkelniiinn,  Friedrich  IL,  I,  537. 

')  Nur  die  Rückkehr  Friedrichs  II.  vom  Kreuzzuge  nach  Unteritalien  könnte  hier  erwähnt  wer- 
den (1229,  S.  93).  Bei  den  Reichstagen  zu  Ravenna  und  Aquileia  (1232,  S.  94)  handelt  es  sich  für  den 
Neuburger  nur  um  die  Angelegenheit  Heinrichs  (VIL).  —  Daß  von  dem  Kampfe  zwischen  Friedlich  IL  und 
Gregor  IX.  niclits  gesagt  wird,  habe  ich  schon  früher  hervorgehoben  (vgl.  oben  S.  96).  Daraus  ließe  sich 
erklären,  weshalb  die  Neuburger  die  wertvollen  Nachrichten  der  Ursberger  Chronik  zu  1220-1229  mit 
Stillschweigen  übergangen  hätten,  selbst  wenn  sie  in  ihrer  Vorlage  schon  standen. 


I 


139 

lialts   willen   Kiill.^liiiiing  aus  tieiii   Urslierj,'er  Werke  iiiögluli  wird,    su  sliiiiiiit  es  aufs    lieste  dazu, 
daß  der  Sld  diesen  Ahsi-hnitt  als  Xatlitiag  zu  der  Neuburger  Fortsetzung  keinitlicli  fieinaclit  liat. 

Von  entsclieidendeni  Gewicht  für  die  ganze  Uutersu.liung  winde  endlicii  jeuer  schon 
früher')  gewürdigte  Zusatz  sein,  der  auf  Schriften  über  den  fünften  Kreuzzug  im  Arcliiv  der  Abtei 
Neuburg  hinweist.  —  wenn  ei-  einwnndl'iei  zu  deuten  wäre,  l'iiter  dem  .lalire  1:>18  wird  die  Ein- 
nahme von  Damiette  erzählt,  die  l::!i'.i  erfolgte,  und  sogleich  daran  da»  traurige  Ende  der  Kreuz- 
fahrt geschlossen,  als  nändich  (im  Jahre  1-iäl)  ,die^)  Stadt  bald  darauf  durch  einen  unglücklichen 
Zufall  wieder  verloren  wurde,  wie  man  in  der  Geschichte  dieses  Ereignisses  berichtet.  Anderwärts 
haben  noch  andere  ausführlich  erzählt,  wie  dies  gescliah:  liariiber  kann  der  eifriire  Leser  in  der 
Bibliothek  von  Neuburg  Aufschluß  finden." 

Otfenbar  werden  wir  hier  auf  verschiedene  Darstellungen  Ober  den  Kreuzzug  von  Damiette 
aufmerksam  uemacht.  Die  eine  .historia'  iiat  ihn  selbst  zum  (;egenstand:  es  ist  unzweifelhaft  die 
llistoria  Damiatina  des  Oliver.  Daß  außenlem  in  Neui)urg  noch  andere  auslührliciie  Erzählungen 
über  den  fünften  Kreuzzug  vorhanden  waren,  wiiil  nicht  gesagt;  nur  darüber  —  so  scheint  mir 
die  Interpretation  zulässig  —  koinite  man  sich  aus  andern  Neuburger  Codices  belehren  lassen,  daß 
noch  mehrere  Schriftsteller  über  dieselben  Ereignisse  ausführlich  berichtet  halten. 

Nun  hat  Burchard  in  seiner  Chronik  nicht  zu  den  .Jahren  1219—1-2^1,  sondern  nachträglich 
zwischen  den  Berichten  zu  1222  und  1223  eine  zusammenbängende  Erzählung  über  den  fünften 
Kreuzzug  eingeschoben.  Mitten  darin  beruft  er  sich  für  eine  Einzelepisode  auf  „die  Schriften  eines 
Mannes,  welcher  ausfühilich  jene  Kämpfe  um  Datniette  beschrieb" S). 

Mit  Rücksicht  hierauf  ließe  sich  der  Nachtrag  zur  Neuburger  Fortsetzung  vortrefflich 
erklären.  Der  Fortsetzer  hatte  das  Schicksal  von  Damiette  berichtet,  ,sicut  hystoria  refert'.  Danach 
erhielten  die  Neuburger  eine  Abschrift  der  Chronik  Hurchards:  hier  fanden  sie  eine  abweichende 
Erzählung  von  der  Kreuzfahrt  und  zugleich  einen  Hinweis  auf  weitere  eingehendere  Schriften 
darüber.  Einer  der  Schreiber,  die  sich,  wie  wir  wissen,  um  Otto  von  Freising  und  die  Hohenburg- 
Neuburger  Chronik  bemühten,  hätte  in  dem  Original  am  Rand  oder  über  der  Zeile  darauf  aufmerk- 
sam gemacht^),  und  der  Zusatz  wäre  bei  der  Abschrift  in  den  Jenenser  Codex  dem  Text  eingefügt 
worden. 

Auch  hier  ist,  wie  bei  jenem  Nachtrag  über  die  Sarazenen  Siziliens,  über  Vermutungen 
niclit  iiinauszukommen.  Doch  wieder  würde  es  unserii  ganzen  Beweis  unterstützen,  daß  eben  nur 
die  Zusätze  zur  Neuburger  Fortsetzung  der  Ursberger  Chronik  verwandt  scheinen,  wie  vorher 
allein  die  Nachträge  zur  Chronik   von  Hoheuburg. 

Sollte  es  gelungen  sein,  in  dem  Werke  Burchards  das  liierarische  Hilfsmittel  wiederzu- 
finden, durch  das  die  Neuburger  befähigt  wurden,  die  Risse  uiul  Spalten  in  der  Hohenburger 
Chronik  bis  1212  zu  verdecken  und  sie  mit  ihrer  eigenen  Fortsetzung  von  1213 — I23S  zu  ver- 
schmelzen V 


')  Vgl.  oben  S.  97,  116,  N.  2. 

■-')  Cont.  Neob.  S.  88:  .ileralo  |ienliderunl  casu  lameiilabili,  sicul  hystoria  rolerl  liuiiis  rei  gesle. 
Alias  et  per  alios,  (|ualiter  hoc  eveneril,  plciiiter  exaratuni  est,  siciil  in  anuario  Novi-castri  diligcas  lector 
nivciiire  poterit*. 

■)  Ursp.  S.  1 10 :  .Ffeforam  unmn,  cpiod  leiri  in  ticriplis  ciiiusdam  eas  puguas  prolixlus  descri- 
hcntis'.  —  liiirchard  schließt,  S.  113,  seinen  Einschnb  mit  den  Worten:  ,uos  vero  ad  texeiiduin  d  n- 
texendum  rennn  gestanun  historiain  proporahinnis'.  Sollte  niclit  hieraus  der  in  der  Holienliurg-Neidnirger 
Chronik  sonst  nie  vorkoinineiide  Aiisihuck  .hystoria  huiiis  rei  gesle-  slaiunien,  der  zu  l:Jls  liogegiiel  (vgl. 
vorige  AnnicrUiing)  ? 

*)  Kl-  konnte  dabei  zu  «liiii  ursprünglichen  Texte:  .siciil  hystoria  refcrl'  ilie  W.ule  .liuius  rei 
geste'  hinzugefügt  haben,  durch  die  SchliiBworte  Burchards  (vgl.  vorige  .Anmerkung)  veranlalU.  So  würde 
selbst  die  ungeschickte  Interpunktion  in  unserer  llandsclirifl  (vgl.  Schulaiisgiihe  S.  SS.  N.  h)  aus  dem 
äußeren  Hcfunil  der  Vorlage  irkl.'lrlich  werden. 

»8* 


140 

Was  für  die  Kritik  der  Holienburg-Neuljurger  Clirouik  den  ScliluRsteiii  liefern  würde, 
iiiüßle  für  die  Ursjjerger  Chronik  den  Ausgangspunkt  zu  neuer  Forschung  bedeuten.  Denn  wenig 
günstig  steht  es  um  ihre  Überlieferung.  Sie  ruht  —  soweit  bisher  bekannt  —  auf  zwei  Hand- 
schriften des  15.  Jahrhunderts,  die  nicht  auf  das  Original,  sondern  auf  dieselbe  Abschrift  zurück- 
leiten'); bisher  scheint  auch  noch  kein  mittelalterlicher  Benutzer  des  Werkes  nachgewiesen  zu 
sein.  Es  wäre  daher  von  besonderem  Interesse,  wenn  die  Schrift  wirklich  bald  nach  1238  am 
überrliein  zu  finden  und  den  Neuburgern  zugänglich  gewesen  wäre. 

Es  läge  gewil')  am  nächsten,  daß  auch  hier  —  wie  für  die  Schriften  ütto's  von  Freisiug^) 
—  die  staufische  Bibliothek  zu  Hageuau  die  Kenntnis  vermittelt  hätte.  Hat  Jjurchard  selbst  zu 
irgend  einem  Zeitpunkt  eine  Reinschrift  hergestellt,  die  dann  vielleicht  hie  und  da  von  unserer 
Überlieferung  abwich?  ist  erst  nach  seinem  Tode  seine  Chronik  an  den  Überrhein  gekommen? 
enthielt  sie  mehr,  als  uns  die  bisher  bekannte  Überlieferung  bewahrt  hat?  und  gehen  einzelne 
Nachrichten  der  Neuburger  Zusätze  —  die  in  der  Chronik  Burchards  sich  heute  nicht  finden  — 
auf  jenes  Exemplar  zurück,  das  man  am  Oberrhein  besaß  ?^) 

Doch  ich  halte  inne  mit  den  Fragen,  die  aufgeworfen  werden  müßten,  wenn  unser  Hinweis 
darauf  zu  Recht  bestehen  bliebe,  daß  die  Neuburger  Cistercicnser  einen  großen  Teil  des  Stoffes 
für  ihre  Zusätze  zur  Hoheuburger  Chronik  und  ihrer  Fortsetzung  aus  der  Chronik  des  Burchard 
von  Ursberg  entnommen  haben  könnten. 


')  Vgl.  v.  Giesebrecht,  Münclieiier  Sitzuiigsbevichtt'   ISSI.  I.  218  ff. 

2)  Vgl.  oben  S.  90  und  unten  im  Anhang  I,  S.  U>-2. 

■•)  So  könnte  man  denken,  daß  Burchard  zu  1203  den  Tod  iiiul  die  Bestaltung  der  Königin  Maria 
zu  Lorcli  (in  der  Augsburger  Diözese)  berichtet  hätte,  von  der  wir  heut  in  den  Neuburger  Zusätzen  (S.  7i») 
lesen.  Er,  der  wiederholt  auf  Urkunden  hinweist  und  der  um  1213  die  Register  Innoccnz'  III.  lingesehen 
bat,  könnte  recht  wohl  die  päpstlichen  Mandate  gegen  Otto  IV.  (1211.  S.  81),  gegen  die  Alliigenser  (1212, 
S.  83),  die  t;eleitsbriefe  für  Friedrich  II.  (a.  a.  0.)  Iienutzt  baljen,  —  von  denen  die  Übi  i-Iieferung  der  Urs- 
berger  Chronik  jetzt  nichts  weilJ.  Und  einleuchtend  genug  möchte  es  scheinen,  «hiß  durch  eine  Hand- 
sclirift  aus  Ursberg  in  der  Augsburger  Diöcese  nach  Neuburg  die  Erziihlung  von  dem  Hoslieiiwunder  zu 
Augsburg  gelang!  wäre,  die  lieut  zwischen  den  Neiiburger  Zusäl/en  (S.  75)  verehisamt  steht.  Docli  alles 
dies  sind  Hypothesen,  die  vorläufig  höchstens  beunistisclien  Werl  haben,  und  die  von  dem  ausge/,eichneteu 
Bearbeiter  der  Neuausgalie  ihr  Urteil  erwarten.  Ich  liabe  deshalb  meine  Darlegungen  über  die  söge 
nannten  Anuales  Marbacenses  völlig  frei  von  ilmeu  gehalten  und  den  etwaigen  Zusanimenliang  zwischen 
Burchard  und  den  Neuburger  Zusätzen  nirgends  im  Beweisgange  verwertet.  —  Darum  mag  auch  nur  hier 
darauf  hingewiesen  werden,  daß  vielleicht  die  Bezielmiig  zu  Burcliard  von  Ursberg  eine  Erklärung  dafür 
ergibt,  wcsliall)  der  Schreiber  A  seine  Alischritt  der  Hob  nburger  Chronik  bis  ins  J.  120.S  fortsetzte  und  sie 
erst  mitten  in  diesem  Berieht  dem  Neuburger  B  überließ  (vgl.  oben  S.  US,  N.  6).  Er  sellist  niimlicli  liätte 
seine  Tätigkeit  nur  soweit  ausgedehnt,  wie  der  erweiterte  Text  aus  den  zerstreuten  Stellen  Burchards  neu 
zusammenzusetzen  war;  als  die  Aufgabe  einfacher  wurde  und  nur  jeweils  ein  Abscimitt  Burchards  zu  be- 
rücksichtigen blieb,  da  erst  hätte  er  —  indem  er  sich  die  Aufsicht  zunächst  noch  vorbehielt  —  den  Ge- 
nossen an  seine  Stelle  treten  lassen,  der  schon  früher  die  Neuhurger  Fortsetzung  verfaßt  hatte.         x 


Urilai:.'    V. 


Die  Foi'tsotzuHiieii  der  Holieiilmrü-Neubiirner  Olironlk. 

Dem  Schlüsse  der  Neuliurger  P'ortsetzung  folgen  aul'  Fol.  149',  löO  eine  Heiiie  anna- 
Jistisclier  Notizen  von  1:26:2  —  1375,  die  wir  8—9  verschiedenen  Händen  zuweisen  köinien').  Nnr 
der  erste  Eintrag  über  den  Eremiten  Richard  von  Platlenbronn  gehört  nocli  nach  Kloster  Neuburg-). 

Schon  der  nüchsle  zu  I30S  über  den  Aufstand  zu  Straßl)urg  maclit  wahrscheinlich,  daf5 
er  in  der  Stadt  seihst  niedergeschrieben  worden  sei:  spätestens  zu  Beginn  des  14.  Jahrhunderts 
dürfte  daher  unsere  Handschrift  nach  S'raßburg  gekommen  sein^). 

Unter  den  Witterungsberichten,  die  —  jede  von  anderui  Schreiber  —  zu  1311,  13:$!. 
1335  auf  der  unteren  Hälfte  von  Fol.  149'  eingetragen  sind,  würde  die  letzte  uns  dazu  liclfen, 
den  Ort  der  Niederschrift  genau  zu  bestimmen,  —  werni  wir  wüßten,  von  welcliem  Kircliturm 
damals  Kreuz  und  Hahn  hinabgestürzt  wären*). 

Die  folgend»'  Seite.  Fol.  150.  enthält  zunäclist  die  Todestage  der  Könige  Rudolf,  Adolf 
Albrecht,  Heinricli:  von  einer  Hand,  also  nach  1313,  jedenfalls  vor  dem  Tode  Ludwigs  1347 
geschrieben. 

Alle  diese  Einträge  werden  an  quellenkritischer  Bedeutung  durch  die  nächstfolgenden 
Obertrotfen,  die  mit  Notizen  in  der  Clironik  des  Mathias  von  Neuenbürg  zusammenhängen.  Aller- 
dings ist  es  nicht  ganz  sichev,  daß  die  beiden  voranstehenden  Meldungen')  zu  1315  und  i35ü 
von  dem  gleichen  Schreiber  herrühren,  wie  die  anschheßenden  zu  1363,  1349.  1350.  1365,  1367. 
136.S:  ihre  Beziehungen  besonders  zu  der  F(M-tsetzung  des  Mathias  gestatten  uns  indessen,  sie 
liier  gemeinsam  zu  betracliten.  Die  Nachrichten  iilier  das  Erdbeben  zu  1356.  über  den  Engländer- 
einfall zu  1365.  den  Kampf  um  Freiburg  1367  und  die  Rückkehr  ürlimis  VI.  nach  Rom  1368 
stimmen  meist  wörtlicli  mit  entsprechenden  Abscluiitten  am  Schlüsse  der  Mathiaschrouik  überein. 
die  allerdings  fast  durchweg  uocli  ertieblicli  melir  ülier  (hescll)en  Vorgänge  bringt.  Die  Sätze 
über  den  Judenmord  und  die  Geisselfalirl  von  1349  und  über  die  Feier  des  .hibeljalires  von  1350 
sind  zu  kurz,  als  daß  man  auch  sie  zu  demselben  Werk  in  unmittelbare  Beziehung  setzen  dürfte: 
iinr  die  Möglichkeit,  daß   sie  daraus  entiiouinien  wurden,  heut   vor. 


')  Vgl.  die  Besciireihuiig  iltr  llaiidscluirt   uatiii  im  .Aiijiarig  I,  S.   1>C>  11" 

=)  Vgl.  o!)en  S.  56. 

')  Vgl.  Hepel,  CtirDiiikcn  der  (IimjIscIii'ii  Sliidtc  VIII,  -M   iiiul  .iberi  S.  .".S. 

')  Scliuliuisiiahc  S.   KU:   .de  mislni  piiniacido  sru  (Miii|i!inill  ciccll   criicrin   cum  ~uo  ,Lr;illiciiiio'. 
VrI.  Wilniiiiis  Im  Archiv  XI.   \'A'2. 

')  Übrigens  ist  nicht  aiiagesclilosscii.  ilal!  diese  luldcii   .N.pII/.cii  in  den  l"ii'ig(lill<licneii    H;nim  auf 
IdI.   l.'.n  irst  eingetrag.il  sind,  nachdem  die  lolgendeii  liereifs  geschrlelien  waren. 


142 


Man  würde  iiicht  zögern,  die  Notizen  des  ('.»d.  lenensis  als  einen  einfachen  Auszng  aus 
der  Fortsetzung-  des  Mathias  von  Neuenburg  anzusehen'),  wenn  niehl  auch  sie  diesen  gesenül>er 
einen  kleinen  Überschuß  l)öten.  Uie  Merkverse  über  die  Hungersnot  von  1315  und  das  Erdbel>en 
von  1350  kouimen  allerdings  hierfür  nicht  in  Betracht^),  wohl  aber  die  kurzen  Angaben  über  den 
Ta-lohn  der  Reitarbeiter  von  1363  und  das  Unwetter  von  13(J5,  die  beide  auf  einen  gleichzeitigen 

Berichterstatter  weisen. 

Um  den  Tatbestand  zu  erklären,  müssen  wir  uns  daran  erinnern,  daß  zwischen  dem 
Geschichtswerk  des  Cod.  lenensis  und  der  Chronik  des  Mathias  im  14.  Jahrhundert  wirklich  eine 
enge  Verbindung  hergestellt  worden  ist:  die  Hohenburg  -  Neuburger  Chronik  und  die  sogenannte 
Chronik  Elleuhards  sind  mit  der  letzten  Redaktion  der  Clu-onik  des  Mathias  von  Neuenburg  zu  einem 
Sammelwerk  vereinigt  worden,  das  gemeinhin  unter  dem  Namen  des  Albertus  Argentinensis  be- 
zeichnet wird  3).  Die  Jenenser  Handschrift  und  die  Mathiaschronik  müssen  daher  um  die  Mitte 
des   14.  Jahrhunderts  demselben  Manne  vorgelegen  haben. 

Beide  Fortsetzungen  stimmen  bis  136S  überein,  gehen  jedoch  von  hier  an  auseinander: 
weder  zu  1373,  1374*),  noch  zu  137(1.  1377.  137S=)  hat  der  Jenenser  Codex  die  Nachträge  zu 
Mathias  von  Neuenburg;  dagegen  enthält  er  nach  dem  Jahre  1368  wieder  von  anderer  Hand  über 
Enguerrand  de  Coucy  zu  1375  noch  eine  vereinzelte  Notiz,  die  ihrerseits  in  der  Mathias-Fortsetzung 
fehlt,  nur  mit  der  Darstellung  Königshofens  verwandt  ist.  Daher  müßte  die  Sammelhandschrift 
des  Albertus  Argentinensis  spätestens  vor  1373  entstanden  sein,  —  von  hier  aus  sind  Cod. 
lenensis  und  Mathiaschronik  getrennt:  wahrscheinlich  lag  sie  schon  um  die  Mitte  der  60er  Jahre  vor. 

Es  könnte  nun  zwar  sein,  daß  der  Fortsetzer  des  Cod.  lenensis  bald  nach  1368  die  Nach- 
richten von  1356-1368  aus  der  Handschrift  des  Albertus  Argentinensis  entnommen  und  sie  aus 
eigenem  Wissen  um  die  Notizen  zu  1363,  1365  vermehrt  hätte.  Aber  es  wäre  auch  möglich,  daß 
vor  1363  die  Sammlung  bereits  fertig  gestellt  war  und  daß  ein  und  derselbe  Mann  —  sei  es 
Mathias  oder  jeuer  unbekannte  Albertus?  —  nebeneinander  die  verwandten  Fortsetzungen  bis  1368 
zur  Mathiaschronik  und  zur  Hohenburg-Neuburger  Chronik  in  die  beiden  ihm  vorliegenden  Codices 

eingetragen  hätte. 

Wie  uns  die  Urgeschichte  der  Chronik  von  Hohenburg  zu  den  Anfängen  der  Straßburger 
GeschicMschreibung  zurückleitet,  so  führen  ihre  Ausläufer  zu  den  letzten  Höhepunkten  und  er- 
öirueii  die  Aussicht  auf  die  Werke  des  Mathias  von  Neuenburg  und  Jakob  Twingers  von  Königs- 
hofen,  dessen  verlorene  lateinische  Chronik  zum  großen  Teil  auf  jenem  Sammelwerke  des  „Alber- 
tus Argentinensis"   beruhte. 


i)  Die  Meinung  von  Huber  iu  Böhmer,  Fontes  IV,  p.  XXXVIll.    dal5    /..,    der  Fortselzung  des  Ma- 
Ullas  von  Neuenburg  für  die  Jahre  1356,  136-5,  1308  die  Notizen  des  Cod.  lenensis    lieiiutzt  seien,   ist  dem 

VVorllaut  beider  gegenüber  unhaltbar.  u     ,:.,,.,     m    .     i  <-i    t  •  t 

=1  Dr    Hofmeister  macht  n.icli  /u  dem,    was    in    der  Schulausgabe  b.   102,    N,   1,  i    angeführt  ist, 

„och  auf  die  Sanimlungon  Oeslerley's    in   den  Forscliungen    zur   Deutschen    Geschichte  XVllI,   27    und   die 

H.'inerkungen  Königs,  cbendort  S.  574  ff.  aufmerksam. 

3)  Vgl.  oben  S.  58;  Hegel  a.  a.  0.  S.  177.     Wir  l<eii„eu  davon  die  Handschriften  A,  K,  W ,  U  (vgl. 

olieii  S.  S  f.). 

*)  So  weit  reichte  die  Handschrift  A, 
»)  So  weit  Urstisius  und  Ivönigshofen. 


Teil 


Die  Aniiales  moiiasterii  Argentiiiensis. 
Eine  Wiederlierstelliinj?. 


Es  gilt,  die  letzte  Aufgabe  7.11  lösen:  den  Zusammenhang  der  Hohenburg-Neubiuger 
Chronik  des  Jenenser  Codex  mit  den  kleinen  elsässischen  Jahrbüchern  zu  erklären. 

Das  Problem,  das  durcli  iiire  Verwandtschaft  der  Forsciiiing  liestellt  wird,  ist  längst 
erkannt.  Bereits  Philipp  .Jafte')  iiat  mit  seinem  uutrügliclien  Scharfblick  gesehen,  dal»  die 
Chronik  und  die  kurzen  Annalen  von  Maursmünster  auf  eine  gemeinsame  Quelle  zurück- 
gehen, und  als  der  einzige  hat  er  darauf  hingewiesen,  wie  aus  der  Benutzung  dieser  selben 
Quelle  die  Beziehung  der  Jahrbücher  von  Maursmünster  zu  den  .\nnalen  des  berühmten 
Eileidiardcodex  zu  deuten  sei.  Für  Schulte  wurde  der  glückliche  Fund  der  Notae  historicae 
Altorfenses^)  zum  Anlaß,  all  diesen  Fragen  erneut  nachzugehen;  allein  Jaflfe  und  er  stießen 
überall  auf  das  Hindernis  der  Grandidier-Annalen  und  mußten  sich  vor  allem  mi(  iluien 
abzulinden  suchen. 

Wir  sind  heute  für  die  gleiche  Arbeit  in  einer  erheblich  günstigeren  Lage.  Die 
Annales  breves  Argentinenses  täuschen  niemanden  mehr;  und  wir  haben  es  zudem  für 
den  Vergleich  mit  den  kleineren  Geschichtsquellen  des  Elsasses  nicht  mein-  mit  der  ganzen 
Chronik  zu  tun.  sondern  einzig  mit  ihrem  zeitgeschichtlichen  Kerne,  den  .Vnnales  imperiales 
Argentinenses.  Niemals  mit  den  übrigen  Bestandteilen  der  Chronik,  sondern  nur  mit  den 
Reichsannalen  stinmien  die  Aufzeichnungen  aus  Maursmünster  und  Altdorf,  die  Nachrichten 
des  Codex  Elleidiardi  und  die  Straßburger  Fortsetzung  des  Pantheon  Gottfrieds  von  Viterbo, 
die  gleichfalls  in  diesen  Zusammenhang  gehört^).  Es  wird  uns  gelingcin,  nachzuweisen. 
da(>  ihnen  allen  ein  verlorenes  Geschichtswerk  zu  (irunde  liegt,  gering  an  Umfang,  doch 
wertvoll  als  der  Ausgangspunkt  elsässischer  Aimalistik  drr  Slauferzeit  und  ehrwürdig  durch 
seine  Geburtstätte,  das  Straßburger  Münster. 

Allein  ehe  wir  ans  Werk  gehen,  diese  verlorene  Urquelle  aus  ihren  Ableitungen 
wieder  zu  gewinnen,  müssen  wir  die  kleinen  Jahrbücher,  die  hierfür  in  Frage  kommen, 
sichten  und  unter  ihnen  selbst  erst  ürdinmg  schallen.  So  werden  wir  festen  Grund  er- 
halten, den  letzten  Schluß)  unwiderleglich  zu  ziehen. 


')  Mon.  Germ.  SS.  XVII,  SC.  Scliwltc  hat  in  (l.n  Mitt.  des  öslerreicli.  liist.  V,  .".-JO  I'.  .hillö'-  .\ii- 
sii'lit  uiirithüg  wicdergefreheii.  weil  er  sich  an  dieser  Stelle  nur  auf  die  Vorbeinerkunfr  zu  dessen  .\«si;.ibe 
der  Maursm'unsterer  Annali'n  slülzle  (SS.  XVII,  181)  und  den  dort  gebraueilten  Ausdruek  Annales 
Argentinenses  fillschlieli  auf  den  Text  der  Grandidier-.'Vnnalen  bezog.  .TalTe  versteht  vielmehr  darunti^r 
..ilie  gerncinschaniiclii'  Ouellc  der  Annales  Marhaeenses,  der  .\iin.  Ari;i  iitineusi-  ((HandidiersI  und  der  .Arm. 
MaMrinionaslfririises",  wie  Schulte  sie  in  seinem  Autsalz  S.  .■)-2()  IV.  sueht  :  indem  .lalle  aber  auch  die  Ellen- 
liaidannalcu  auf  dieselbe  (Juelle  zurnckfühi-te  miil  diese  in  SlralSburg  entstanden  wissen  wollte,  ist  er  der 
Wahrlieil  so  luilie  gekommen,  wie  es  den  (ielehrten  irgend  mOglieh  war,  solange  sie  mit  dem  Werke  (iran- 
didiers  reebnen  mußten.     Es  hat  eben  «neb  für  diese  Eragrii  verhängnisvoll  gewirkt. 

■)  Mitt.  des  öslerreieh.  Inst.  IV.  0(19  (T. 

^)  Vgl.  darüber  unten  S.  IlS. 

II.   lUui'h,  Diu  LlMlissi-cIluii  .Vnimli'ii  dcl-  Sl  aiilVivoil.  1>| 


146 


Kapitel  I. 
Die  Annales  Aigentinenses  minores. 

Den  Straßburger  Reichsannalen  und  den  Jahrlnichern  von  Maursniünster  stellt  gegen- 
über eine  Gruppe  kleiner  Aufzt^ichnuiigeu,  die,  unter  sich  mannigfach  verknüpft,  üftenhar 
auf  gemeinsame  Wurzel  zurückzuleiten  sind.  Sie  ordnen  sich  um  die  beiden  Annalenreihen 
im  Codex  Ellenliardi  als  um  ihren  Mittelpimkt;  zu  di'r  einen  schlügt  sich  die  SlraHburger 
Fortsetzung  des  Gottfried  von  Viterbo,  mit  der  andern  werden  wir  eine  Quelle  der  kleinen 
Colmarer  Annalen  in  Verbindung  setzen  dürfen;  die  Beziehungen  beider  Gruppen  zu  ein- 
ander zu  klären,  helfen  die  Notae  historicae  Altorfenses,  da  sie  uns  den  verhältnismäßig 
reinsten  Auszug  ihrer  verlorenen  Quelle  liefern').  Erst  wenn  wir  diese  als  Aunales  Argen- 
tinenses  minores  wiederhergestellt  haben,  sind  wir  im  Stande,  durch  ihre  Vermittlung  die 
Nachrichten  der  ganzen  Gruppe  nutzbar  zu  machen,  um  sie  mit  den  Einträgen  der  An- 
nales imperiales  Argentinenses  und  der  Annales  Maurimonasterienses  zu  vergleichen.  Ich 
bitte  daher  um  Geduld  für  diesen  Hilfsl)au.  der  uns  später  bei  der  eigentlichen  Aufgabe 
außerordentlich  entlasten  wird. 


§  1.    Die  Annales  priores  codicis  Eilenhardi  und  die  C'ontinuatio  Arnentinensis 

des  Pantheon  Gottfrieds  von  Yiterbo. 

1.  Der  Weg,  über  die  früheren  Ergebnisse  vorzudringen,  wird  durch  die  Einsicht 
frei  gemacht,  daß  die  beiden  Reihen  annalistischer  Einträge  des  EUenhardcodex  nicht  — 
wie  es  in  den  Ausgaben  13öhmers-)  und  Jaffe's^)  geschehen  —  zu  (üuem  Werke  zu  ver- 
schmelzen, sondern  getrennt  zu  l)ehandeln  sind*). 

Die  kostbare  Handschrift  nämlich,  ,die  der  große  EUenhard  vor  dem  Münster,  Plleger 
des  Domwerks,  in  den  neunziger  .lahren  des  13.  .Jahrhunderts  zu  Stral^burg  anlegen 
ließ'^),  enthält  an  zwei  verschiedenen  Stellen  und  von  verschiedenen  Händen  die  Notizen, 
die  wir  als  ,Annales  Eilenhardi'  zu  bezeichnen  gewohnt  sind.  Im  ersten  Teile  der  Hand- 
schrift, im  Jahre  1392  geschrieben,  folgen  unmittelbar  auf  den  Schluß  der  Imago  mundi 
des  Honorius  Augustodunensis  und  von  gleicher  Hand  auf  fol.  36  Annalen«)  von  1132— 
1273  (1291);  wir  wollen  sie  Annales  priores  cod.  Eilenhardi  nennen. 


')  Für  alle  diese  kleinen  Annalen  beziehe  icli  niioh  avif  die  Texte,  die  im  Anhang  znr  Sehiilaus- 
t'ahe  der  .4nnales  Marhaeenses  qui  dicuntur  veröffentlicht  sind.  Nur  die  kleinen  Colmarer  Annalen,  die  ihrem 
Haiiiilinhalt  nach  in  den  ganz  andern  Zusammenhang  der  Colmarer  Gesehichtschreihung  gehören,  fehlen 
dort.  Sie  sind  von  Jaffe  in  den  Mon.  (;erm.  SS.  XVII,  189  ff.  herausgegeben.  —  Zum  leichteren  Verständ- 
nis vgl.  unten  S.  181,  Beilage  VI. 

»)  Böhmer,  Fontes  111,  p.  113  ff.  ■)  Mon.  Germ.  SS.  XVII.  lül. 

«)  Es  ist  mir  eine  besondere  Genugtuung,  hierdurch  einem  Gedanken  Anerkennung  zu  schaffen,  den 
W.  Wiegand  gelegentlich  geäuHert  hat  (Bellum  Waltherianuni  S.  11,  Anm.):  auf  historiographische  Taligkeil 
der  Dominikaner  weise  „der  größere  Teil  der  von  der  zweiten  Hand  in  den  Codex  EUenhards  eingetragenen 
Annalen,  die  Jafle,  alle  eigentümlichen  Merkmale  verwischend,  mit  den  Notae  historicae  der  ersten  Hand 
zu  den  sogenannten  Elltnhard'schen  Annalen  zusammengeschweißt  hat." 

5)  Der  Codex  ruht  heut  nach  bewegten  Schicksalen  im  Schutze  der  Benediktinerabtei  von  S.  Paul 
in  Kärntheii.  Der  Güte  des  hochw.  Herrn  Abtes  danke  ich  es.  daß  ich  ihn  auf  dem  Bezirksarchiv  zu  Straß- 
burg benutzen  konnte.  Von  anderer  Hand  soll  der  Codex  eingehend  in  der  Zeitschr.  für  die  Gesch.  des  Uber- 
rheins  beschrieb?n  werden;  icli  be.scliräuke  mich  daher  auf  das  für  meine  Zwecke  dringend  Notwendige 
\md  verweise  im  Übrigen  vorläufig   auf  die  ausführlichen  Darlegungen   bei  Jatle  a.   a.  O.  S.  9.5  If. 

"■•)  Nicht  streng  chronologisch  geordnet. 


147 

Dir  jct/ige  zweite  Teil  <Ies  Codex  beginnt  auf  fol.  48  mit  einer  anderen  (Iruppc 
aiinalistisclier  Einträiie:  ,llic  iiicipil  pars  cronice  de  eis  (|nr-  acridennil  in  dvocesi  Ar- 
gentiiu-nsi-.  Aul'  fol.  50  sclilielU  sicli  daran  die  sugenannlc  Chronik  des  Eilenliard,  die 
bis  fol.  65'  von  derselben  zweiten  Hand  gescbrieben  ist;  sie  unifalU  nach  der  Einleitung') 
(bis  zum  Itdcrrcuiunn)  die  Cesta  liiidoifi  bis  zum  Mai  1290  und  >fldielU  auf  fol.  <i.")'  mit 
der  bekannten  Mel(huig,  dai;  die  Er/.äidung  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  auf  Anordinmg 
Ellenhards  durch  (Jottfried  von  Ensmingen,  den  Notar  der  Slrai.burger  Kurie,  zusammen- 
getragen worden  sei^).  Derselbe  .Mann  hat  auf  fol.  i)!— 97'  im  Jahre  1^90  die  Miracnia  s. 
Mariae  vom  .lahre  l::iSO.  über  die  (Jottfried  einen  Bericht  verfaßt  hatte»),  und  auf  fol.  9N 
einen  Katalog  der  Strar)burger  Bischöfe  bis  auf  die  Wahl  Kourads  von  Lichtenberg  1273 
eingeschrieben').  -Talfe  hat.  wie  es  scheint  mit  gutem  Hecht,  angenommen,  dal',  der  zweite 
Schreiber'')  seine  Tätigkeit  bereits  im  .Jahre  1290  ausgeübt  hat.  Sein  „Auszug  aus  einer 
Chronik  über  Ereignisse  der  StraDburger  Diöcese"  —  den  wir  vorläufig  als  Annales  poste- 
riores cod.  Ellenhardi  anführen  werden  —  ist  also  früher  niedergeschrieben  als  die  Jahi-- 
büclier  des  jetzt  voran  gebundeneu,  erst  1292  entstandenen  Teils. 

Die  ur.sprüugliche  Niederschrift  der  Anuales  posteriores")  brachte  als  zeitlicb  späteste 
Meldung  einen  Wetter-  und  Erntebericht  zu  1288;  doch  erhielten  sie  auf  der  freigebliel)e- 
nen  Seite')  fol.  49'  einen  Naclitrag  von  anderer  Hand  mit  Berichten  zu  den  Jahren  1292. 
1293,  1294:  schließlich  hat.  wie  mir  möglich  scheint,  derselbe  Schreiber  mit  anderer  Tinte») 
noch  zum  Jahre   1297  etwas  über  die  reiche  Weinernte  zugefügt-'). 

Schon  der  äußere  Befund  berechtigt  dazu,  jede  der  beiden  Gruppen,  wie  sie  in 
ganz  verschiedener  Umgebung  auf  uns  gekommen  sind,  für  sich  gesondert  zu  betrachten, 
iberdies  werden  sie  von  vornherein  inhaltlich  dadurch  geschieden,  daß  allein  die  Aimales 
posteriores  mit  den  Aufzeichnungen  der  Straßburger  Dominikaner  vermischt  sind,  die  bis- 
her fälschlich  als  ursprünglicher  Bestandteil  des  ganzen  Werkes  angesehen  wurden'»).  Nur 
mittelbar  gehen  beide  Auszüge  des  Codex  Ellenhardi  auf  dieselbe  verlorene  Stral)bm-ger  Ge- 
schichtsquelle zurück;  auf  sie  leiten,  in  jeder  von  ihnen  selbständig,  die  Berichte  zurück, 
die  uns  jetzt  in  beiden  Teilen  der  Handschrift  übereinstimmend  begegnen. 

II.  Die  Annales  priores  codicis  Ellenhardi  bringen  zwar  ihre  einzelnen  knapjien 
Jahresberichte  nicht  in  zeitlicher  Folge,  aber  sie  lassen  doch  —  wenn  wir  die  Schreibfehler 


')  Über  sie  vgl.  noch  unten  S.   150  f. 

-')  SS.  XVII,  i:?3:  ,A  tempore  Hifliardi  regis  usque  ad  hnnt-  loiuni  coinpilatuni  est  ix  luandatü 
Ellunliardi,  prociiratoris  fabrice  ecciesie  Argentineusis,  per  Gotfriduin  notariuin  curia  Argeiitinensis  de  Ens- 
mingen'.   Vgl.  den  entsprechenden  Eintrag  zum  .).  12.57  auf  fol.  5:?'  (SS.  XVII.   12'2). 

ä)  SS.  XVII,  114:  .A.  I).  1290 rescrij.ta  sunt  inIVa  scripta  signa  et  prodigia,  (|ue  crealor  oniniuni 

rciiiin  DeuÄ dignatns  est  oj.erari  —  et  per  (iotfridiini    notariuin    iiirie  Argintinensis  ad  preces  Ellen- 

hanll  magiii  procuratoris  fabrice  ecclesii^  .Vrgentinensis  rcdacta  sunt  sult  tonore  infra  scripto.' 

<)  Der  Schreiber  beginnt  fol.  04  die  Wunder  der  li.  Maria  mit:  .Hie  incipiunt  sigtia  et  pro- 
digia ..  .',  den  Katalog  fol.  98:  .Hie  incipiunt  omnia  noinina',  wie  fol.  48  die  .\nnalen  mit:  .Hie  incipil 
pars  cronice'.  fol.  50  die  Chronik  :  .Incipiunt  omnia  nomina  regnin  ab  incar'natioue  doraini'.  Es  ist  also  eine 
Eigenheit  des  2.  Schreibers  des  Codex,  die  (irandidier  (vgl.  oben  S.  :{')  in  diri  Heginn  seiner  Arm.  Argen- 
linenses  lircves  ilbernonimen  hat. 

')  Ich  /.aide  wie  Jalle  nach  der  licilieiifolge.  in  der  die  llilnde  in  dem  vivIUnil.tcii  Codix  auftreten. 

")  Über  ihre  nicht  chroiiülogische  Ordnung  vgl.  unten  S.   I5:f. 

')  Also  vor  der  Chronik,  die  fol.  50  beginnt. 

»)  .laiTi  a.  a.  0.  S.  104  sagt  all.-rdings  ,alia  mami'. 

")  Wenn  aus  der  Fassung  der  Aiinalen  zu  1292  .comparavimus  organas'  liestimndc  Scblnsse  ge- 
zogen werden  dürften,  wilnle  llllcrdiard  selbst  iwie  HiWmier.  Fontes  III,  p.  XXIX  und  Hegel.  Hentsche 
Stildtechroniken  VIII,  51  lilr  die  Aunaleu  vorgeschlagen  haben)  als  Schreiber  dieser  Naclilrttge  der  :l.  Ilanil 
anzusprechen  sciul  '")  Nur  VViegand  (vgl.  oben  S.  146.  N.  4)  hat  das  Rechte  erkannt. 


148 

in  den  Jahreszahlen  verhessern  —  die  annalistische  Oidnunu  der  Vorlage  erkennen^).  Ihre 
18  Einträge  umfassen  die  Zeit  von  113:2— l:27o:  die  beiden  letzten  Nachrichten  iiber  das 
Auftreten  des  Dietrich  Holzschuh  und  die  achtzehnjährige  Regierung  König  Rudolfs  fallen 
aus  dem  annalistischen  Rahmen  heraus  und  gehören  sicherlich  nur  dem  Schreiber  an,  der 
['i\)'2  in  dem  ersten  Teil  der  Handschrift  die  Annales  priores  mit  der  Imago  mundi  des 
Honorius  eintrug.  Daß  sie  im  iibrigen  keineswegs  nur  in  dem  Ellenhardcodex  ihr  Dasein 
führen,  sondern  unabhängig  von  ihm  bestanden,  geht  aus  ihrem  Anftauchen  in  dem  Cod. 
Mon.  lat.  21259  deutlich  hervor. 

Diese  einst  Ulmer  Handschrift^),  die  in  ihrem  späteren  Teile  die  Chronik  Heinrichs 
von  Diessenhofen  enthält,  bringt  von  einer  Hand,  die  übereinstimmend  noch  dem  13.  Jahr- 
hundert zugewiesen  wird,  allerdings  dessen  Ende  anzugehören  scheint,  auf  fol.  57  — 232  das 
Pantheon  des  Gottfried  von  Viterbo  und  die  ,Historia  de  ortu  Pilati''^).  In  Gottfrieds  Werk 
schlieljt  an  den  kurzen  Katalog  der  Päpste  und  Kaiser  eine  kleine  Zahl  von  zehn  Notizen*) 
der  Jahre  1148 — 1246,  von  denen  sechs  wörtlich  den  Annales  priores  gleichlauten,  die  beiden 
letzten  ihnen  sachlich  genau  entsprechen*).  Mit  Rücksicht  darauf  hat  Waitz  sie  als  Con- 
tinuatio  Argentinensis  Godeti'idi  Viterbiensis  herausgegeben"). 

Die  Angaben  über  das  Alter  der  Handschrift  machen  es  von  vornherein  unwahr- 
sclu'inlich.  daß  die  annahstischen  Einträge  aus  dem  Ellenhardcodex  entnommen  sein 
können:  immerhin  ist  die  Frage  zu  wichtig,  als  dafj  wir  die  Prüfung  bei  Seite  schieben 
dürfen.  Innere  Gründe  lassen  dahin  entscheiden,  daß  die  Continuatio  Argentinensis  nicht 
aus  den  Annales  priores  selbst  geschöpft  ist. 

Wir  stützen  den  Beweis  auf  den  Unterschied  zwischen  den  Jahreslterichten  beider 
Handschriften  zu  1228. 

Annales  priores.  Continuatio  Godefridi. 

1228.  Argentinenses  obtinuerunt  triumphum  con-      Bcrtlioldus  episopus  et  civitas  Argentinensis  ha- 

tra    quatuor   civltates    sub   episcopo    Bertoldo  huerunt  triumphiuu  apud  villani  Bladolvesheim 

et  primicerio  coniite  Allterto  de  Habethburcli.  loiitra  XIIII  clvitates  regis  festo  Medardi. 

Acfidit  liec  cedes  apud  Bladolzheim  VI.    Idus 

liinii. 

Den  Tatsachen  entspricht,  daß  der  Sieg  bei  Blodelsheim  von  Bischof  Berthold,  den 
seine  Strafiburger  unterstützten,  erfochten  wurde').  So  erzählt  denn  auch  die  Continuatio 
Godefridi.  Die  Annales  priores  dagegen  stempeln  den  Kampf  zu  einem  Triumph  der 
Bürger;  der  Bischof  und  Graf  Albrecht  von  Habsburg  sind  gleichsam  nur  Führer  des 
städtischen   Aufgebots.  —  wie   Graf  Rudolf  1261    in   dem   Freiheitskampfe   Straliburgs  als 


')  Die  Ordnung  in  der  Hs.  ist  folgende:  1148  (1140  Hs.).  1143,  1136  (1126  Hs.),  1132.  i|  lls7,  1191), 
1197  (1097  Hs.).  119S  (1098  Hs.),  120S.   1211.  1219,  ||  1218,  1214,  ||  122S,  1246,  1262,  1273  (1270  Hs.). 

-)  Vgl.  iilier  sie  Mon.  (ierm.  SS.  XXII.  14  unter  C  3  und  Böhmer,  Fontes  IV,  p.  XVII.  Meine  zum 
Teil  allweichenden  Angalx'n  beruhen  auf  freundlichen  Mitteilungen  des  Herrn  Dr.  Leidinger,  der  sich  der 
Mühe  unterzog,  den  Codex  einzusehen. 

')  Die  Fassung  soll  nach  SS.  XXII,  17  nächst  verwandt  sein  der  Pariser  Hs.  482.5  saec.  XIV.;  diese 
wird  auf  das  Exemplar  des  Pantheon  zurückgeführt,  das  Gottfried  an  Friedrich  I.  und  Heinrich  VI.  über- 
reichte. Dadurch  rüclvt  auch  die  Ulnier  Hs.,  deren  Herkunft  aus  Straßburg  oder  deren  Ableitung  aus  einer 
Stiaßhurger  Handscinift  gewiß  ist,  in  den  Kreis  der  Werke,  die  auf  die  Bil)liothek  der  Staufer  zu  Hagenau 
zurückweisen.    Vgl.  darüber  oben  S.  91»,  140  und  unten  S.  183,  N.  1. 

*)  1148  (1140  Hs.),  1190,  1208,  1209,  1212  (3  Nachrichten),  1219  (1218  Hs.),  1228,  1246. 

'')  Vgl.  die  Schulausgabe  S.  11.5.  Man  beachte  auch  den  Anfang  mit  dem  gemeinsamen  verkeln'ten 
Datum  1140. 

")  Inde'^sen  ist  dei'  Zusammeidiang,  den  Waitz,  SS.  XXll,  341  riclitig  erkannt  liat,  von  den 
Forschern  über  die  Straßbnrger  Gescliichtsquelleu  liislier  unbeachtet  gehissen  worden. 

')  Vgl.  Winkelmann.  Jahrliücber  Friedriclis  II..  I.  .514  f    Von  Quellen  sind  hervorzuheben  die  (^ont. 


149 

Kricgsobeist  in  seine  Dienste  tnit'l-  Mit'i'  wird  die  VerganireiilKMt  im  [Jciite  späterer  Er- 
eignisse geseht-n.  —  genau  in  der  Weise,  wie  es  in  der  Cluunik  (julllVieds  von  Eiismingen 
bei  der  Erwähnung  des  Grafen  All)recht  gescliieht-').  Die  AulTassung  der  Annales  priores 
ist  erst  nacli  dem  Siege  von  Hausbergcn  miiglicii.  vielleiclit  gar  von  dem  ersten  Sclireiber 
des  Codex  Ellcnhardi  bei  der  Abschrift  in  seine  V^rhigc  iiiiieingotragen.  Kommt  ilazu 
nocli,  dal)  der  Worlhuit  der  (ionlinuatio  mit  einzelnen  Wendungen  uniiediiigt  den  Vor- 
zug verdient^),  so  scheint  mir  aul'.er  Zweifel,  daß  sie  uns  hier  die  ursprüngliche,  der 
EUenhardcodex  nur  die  verändei'le  Gestalt  des  Eintrags  i)ewahrt  hat. 

Hiernach  müssen  die  Annales  priores  und  die  Continuatio  Godefridi  aus  einer  ver- 
lorenen Vorlage  stammen.  Dem  Umfange  nach  ist  sie  allerdings  in  den  Annalen  ge- 
treuer bewahrt*);  aber  wie  die  Handschrift  des  Pantheon  zu  1228  den  Wortlaut  zuverlässiger 
erhallen  hat,  so  müssen  wir  mindestens  mit  der  Möglichkeit  rechnen,  daC  die  beiden 
Nachrichten,  durch  die  sie  zu  12(11)  und  1212  den  Ellenhai  dcodex  übertrißp),  wirklich  schon 
der  Vorlage  zugehörten. 

III.  Durch  den  Vergleich  der  Jahresberichte  zu  1246  wird  das  Urteil  gefestigt,  aber 
darüber  hinaus  Einblick  in  die  Entstehung  der  beiden  Aufzeichnungen  gewonnen.  Jal  die 
Verwandtschaft  der  Einträge  über  Heinrich  Raspe  mit  der  Darslellung  in  der  Chronik  Gott- 
frieds von  Ensmingen'')  führt  uns  bis  an  die  Anfänge  einer  Kritik  dieses  Werkes  selbst 
heran. 

Annales  priores.  Continuatio  Argentinensis  Godefridi. 

124G.  Factus  est  conflictm  iiiler  diios  reges  in  campo      Rex  Ileiiii-icus  de  Duringia  et  episcopi  celericpie 
Fnuik-enfurt,  videhcet    Cfiradum    filiuni    Fride-  fautores     ecclesie    lialuierunt    victoriani    apud 

rici  iinperatoris  et  Heinriciim  serenissiiiium")  a  Fraiikenfurt  contra  Cuonraduni  filiuni  Friderici 

sede    apostolica  et    i)er    archiepiscopos   Alema-  excommunicati  iniperatoris  festo  üswaldi. 

nie  et  episcopos  in  rei/em  proniotunv).  Cui 
lleinrico  Dominus  dedit  victoriani  in  festo  saneti 
Oswaldi  regis. 

»)  ita  emend.  laiTe;  fen  rissi  in  u  m  c. 


Neob\n'gensis  (Schulausgabe  S.  92)  und  die  Cliroiiik  von  Eberslifiiii  c    M)  (Moii.  Genn.  SS.  XXIII,  4.V2(.  die 
beide  vom  Siege  des  Bischofs  sprechen. 

i|  Vgl.  Redlich.  Rudolf  von  Habsburg   S.  91. 

-I  Vgl.  Chron.  Ellenhardi  iSS.  XVll.  Ii:?|:  .erat  dux  milicie  et  vector  vexilli  civitatis  Argentiaensis 
....  et  niulta  coinoda  et  victorias  cuiillicluuui  civilas  Argentinensis  ....  ist  consciinta  per  eundeni  .  .  .  Mor- 
luo  auleni  patre  ipsius  domini  Ruodolfi  ipse  dominus  Ruodolfus  successit  in  locuni  patris  et  factus  fuit  si- 
militer  dux  milicie  civitatis  Argentinensis'. 

")  Die  Ausdrücke  .v  i  1  la  Bladolvt^sliciin-  und  .civitates  regis'  fehlen  den  Ann.  priores  und  sind  in  der 
Continuatio  den  zeitgenössischen  Rericlilen  vollkommen  entsprechend  (vgl.  Conl.  Neobnrg.  und  Chion.  Kbers- 
heini.  1.  c).  üeshulb  ist  die  Angabe  von  H  besiegten  Städten  die  glaubwürdigere.  .Auch  hierfür  siu-ichl  das 
Chronicon  Ebersheim.  I.  c. :  ,episcopns  viriliter  contra  nititur,  civitatibus  enini  regis  a  nioutibus  alpinis  et 
comitibus  sibi  contignis  usiiue  ad  liiis  lerniinos  adversus  enm  siniul  conglomeratis.'  .\ul5erdein  zeigt  auch 
die  Versammlung,  die  König  Heinrich  im  Seplend)er  l"2-27  im  Elsaß  abhielt,  daß  die  Vierzahl  der  Städte, 
von  diT  die  .\nn.  piiores  berichten,    zu  niedrig  angesetzt   ist  (Bohmer-l'icker.    Reg.  4US9).  Zu   beachleii 

ist.  daß  Closener  (ed.  Hegel.  Shidtechroniken  VIII.  UM]  zwar  die  Notiz  der  Ann.  priores  übersetzt,  aber  die 
Zahl  der  besiegten  .Stildte  aus  .vier'  in  .vierzehn'  unigewandell   hat. 

*)  Zumal  für  das  12.  Jahrhundert.  Auch  sind,  außer  der  einen  zu  l-JJs,  alle  elsässischen  lokalen 
Notizen  in  der  Continuatio  jetzt  getilgt. 

■')  Über  die  Regierung  Ollo's  imuI  den  Aibigeuserkreuzzug:  vgl.  die  Schulausgabe  S.  II."«. 

")  Sie  wird  meist  Chronicon   Ellenhardi  geiiaiuil. 

')  Zu    du'.sem  Satz    vgl.    die   .Viisili'ücke    im    Chron.   Elleidiardi:    .l'iidericns  .  .  .  .    promotu>    est    in 

regnuni'  (S.   120,  Z.  -"«S):  .Wilhelm Inunio  pape   et  episcopis  Alenianie  presentavil.     Ouem  episcopi  ele- 

gerunt  in  regenn'  (S.  121.  Z.  4(1). 


150 

Chron.    EUenhardi  ('^   Continuutio  Argentinensis  Honorii.   SS.  XVII,  121). 

rriiuipcs  Alemanic,    scilicet  arcliiepiscopns    Moguiilinus ,    Coloiiiensis,    Trevereiisis    cum 

ceteris    cpiscopis  Argeiitinensi,    Spyrensi,    Metensi  et  aliis  elegerunt  .  .  .  Heinrk-um 

lantgraviuni    Turyiigie    in  regem  .  .  .  Cum  autem  Fridericus  depositus  Imperator  fi- 

liiim  haberet   in  Aleniania,    qui    rex  Conradus  dicebatur,    ille    .  .  .    venit  ad  campos 

apud  Frankenfurl.    Heinricus  autem  rex.  qui  curiam  prefixit  cum  episcopis  et  fautori- 

bus  ecclesie,  coUegit  magnum  exercitum  et  insequebatur  Conradimi  regem  usque  ad 

eosdem  campos;    ibique   facta   est  pugna    et  maximus  cotiflictus   inter   predictos  duos 

reges  in  festo  beati   Oswnhli ;  et  Deus  dedit  ricforiam  ecclesie  et  regi  Heinrko. 

Die   wöiiliche  Übereinstimmung   zwischen    den  Annales   priores    und   der  Chronik 

springt  in  die  Augen.    Es  läge  nahe,  mit  Rücksicht  auf  den  Tatbestand,  den  wir  für  1228 

aufgedeckt  haben,  zu  vermuten,  daß  die  Conünualio  Godefridi  die  ursprüngliche  Form  der 

verlorenen  Quelle  bewahrt  und  dalj  der  Schreiber  der  Annales  priores  im  .Jahre  1292  ihren 

Bericht  zinn  .lahrc  124G  umgestaltet  habe,  als  er  die  bereits  1290  niedergcschrieljene  Ellen- 

hardchronik   kennen   lernte.     Indessen   diese   Deutung   scheitert    an   inneren  und    äußeren 

Gründen:    der  Text  der  Annales  priores  zu   I24()  kann  nicht  von  deren  Schreiber  verfallt, 

sondern  muß  schon  aus  einer  Vorlage  entnommen  sein. 

Nur  ein  CopisU  nie  der  Verfasser,  konnte  den  königlichen  Ehrentitel  ,serenissimum' 
zu  dem  unsinnigen  ,fenrissimum'  entstellen');  und  ist  es  überhaupt  denkbar,  daß  ein  Ge- 
schichtschreiber noch  im  .Jahre  1292  so  entschieden  gegen  Konrad  für  Heinrich  Raspe  Partei 
ergriffen^)  und  seinen  Sieg  als  göttliche  Gnade  gepriesen  hättet)?  aus  diesen  Worten  spricht 
doch  vielmehr  ein  mitlebender  Anhänger  des  LandgratVn  von  Thüringen;  ihm  trauen  ^vir 
auch  am  leichtesten  die  gute  Kenntnis  des  Anteils  zu,  den  Papst  Innocenz  IV.  an  der 
Königswahl  von  1246  hatte^).  Genug,  wenn  nicht  alles  trügt,  so  hat  der  Bericht  der  An- 
nales priores  als  gleichzeitig  zu  gelten;  ihr  Schreiber  von  1292  fand  ihn  bereits  in  seiner 
unmittelbaren  Vorlage. 

Dami  bedarf  erst  recht  die  Verwandtschaft  mit  der  Ellenhardchronik  einer  Er- 
klänmg^).  Sie  ergibt  sich  mir  aus  dem  umstände,  daßj  deren  Verfasser  Gottfried  von  Ens- 
mingen  für  den  ersten  Teil  eine  Darstellung  benutzte,  die  schon  in  der  Zeit  Heinrichs  von 
Thüringen  entstanden  ist. 

Die  Tatsache,  daß  Gottfried  von  Ensmingen  ausdrücklich  angibt,  seine  eigene  Er- 
zählung mit  der  Doppel  wähl  von  1257  begonnen  zu  haben,  hat  immer  dazu  geführt,  den 
vorangehenden  Abschnitt  als  Einleitung  zu  dem  Hauptwerke,  das  auf  Wunsch  EUenhards 
entstand,  von  ihm  abzulösen.  Aber  im  Schatten  der  größeren  Leistung  ist  sie  zu  selb- 
ständiger Würdigung  noch  nicht  gekommen^'). 

Der  Arbeit  Gottfrieds  geht  ein  Auszug  der  Kaiserliste  des  Honorius  Augustodu- 
nensis  voran;  er  ist  für  die-  ältere  Zeit  durch  wenige  Zusätze  erweitert  und  l)is  zum  Tode 
König  \Vilhelms  125»)  fortgesetzt  worden  Die  Nachrichten  über  die  stautischen  Könige 
bleiben  zunächst  durchaus  in  dem  engen  Rahmen,  der  durch  die  Image  mundi  gegeben  ist. 
Die  Erhebung  und  Kaiserkrönung  Friedrichs,  die  Wahl  seines  Sohnes  Heinrich,  dessen  Em- 


')  Vgl.  in  der  Ausgabe  S.  116  aucli  iindero  Fehler  des  Sclireibers. 

»)  Das  Beiwort  .seronissiuius'  fliulel  sich  in  der  ElkMihiirdclu-onik  Gottfrieds  von  Ensmingen  nicht. 

»)  Diese  Worte  l)leil>en  für  die  Annaleii  auffallend,  trotzdem  sie  sclion  in  der  Ellenhardchronik 
stehen.  Sie  wären  in  den  kurzen  Auszug  nicht  anfgenoniuien.  wenn  sie  nicht  der  Gesinnung  des  Ver- 
fassers entsprochen  hätten. 

*)  ,a  sede  aposlolica  promolum'.    Die  Ellenhardchronik  berichlcl   nichts  davon. 

■■■)  Drnn  <ler  nieciianische  Versuch,  jetzt  die  Henutzung  des  Annulenherichts  von  1246  für  die 
Chronik  anzuneinneii,  hüll  gegenüber  dem   Wortlaut  dei-  Chronik  nicht  Stand. 

")  Wenn  auch  die  I reiflichen  Nachrichten  der  Einleitung  stets  benutzt  worden  sind. 


151 

pöriiiig,  Sturz  uiid  Kiidc  \vi  nicii  iiucli  kurz  verzeicliiict :  (hiini  jcdocli  IiclmiiuI  nach  einem 
scluiellen  Überblit-k  ültcr  die  Irsaclicn  des  Kampfes  zwisclieii  [''ricdrich  ii.  und  den  I'äpsteii 
eine  Darstellung,  die  uns  üljcr  die  Krcignisse  seit  der  Flucid  Innocenz'  IV.  aus  Kom,  über 
das  Konzil  von  Lyon,  insbesoiulere  aber  über  das  Gegenkunigtum  Heinrichs  Raspe  und 
die  Kämpfe  in  Schwaben  und  Klsai;  bis  zu  seinem  Tode  (l'ebruar  1247)  treffiicii  unter- 
richtet. Danach  eriiaiten  wir  noch  einige  knappe,  wertvolle  Mitteilungen  über  die  An- 
fänge Wiihehns  von  Holland:  sie  fühicn  bis  in  das  Früiijain-  1:24'.M).  um  liier  vollständig 
abzubrechen.  Kin  diirftiger  Nachtrag  id)er  den  Tod  Friedrichs  II.  und  Konrads  iV.,  über 
die  (ieburl.  Konradins  und  die  Ermordung  König  Wilhelms  leitet  zu  der  Arbeit  Gottfrieds 
hinüber;  und  dieser  selbst  begnügt  sich  mit  wenigen  Sätzen  über  die  Doppel  wähl  von 
1257-)  und  das  Ende  Konradins-'),  um  zu  seinem  Helden,  König  Rudolf,  zu  gelangen. 

So  liegt  eine  tiefe  Kluft  zwischen  der  Erzählung  von  den  Anfängen  des  Throu- 
streits  unter  Heinrich  Raspe  und  den  Gesta  Rudoili.  Ihr  Verfasser  (Jottlried  hat  -  viel- 
leicht auf  Ellenhards,  seines  Auftraggebers,  Wunsch  -  die  eigene  Darstellung  von  Rudolfs 
königlicher  Herrschaft  an  eine  ältere  Schrift  angeschlossen,  die  einem  Auszug  aus  der  Imago 
mundi  des  Honorius  eine  Fortsetzung  bis  aid'  König  Wilhelm  zufügte;  und  er  hat  kunstlos 
genug  seine  eigene  Leistung  mit  der  früheren  Arbeit  eines  Vorgängers  verknüpft,  der  wir 
jetzt  die  verlorene  Selbständigkeit  zurückgeben. 

Der  Herrscherkatalog  der  Imago  nunidi^)  hat  seine  Fortsetzung  bis  1249  in  Straß- 
burg erhalten;  bei  i\en  Erfolgen  Bischof  Heinrichs  von  Stahleck  verweilt  der  Verfasser  gern; 
nüt  ihm  steht  er  auf  der  Seite  des  Gegenkönigs  Heinricii;  er  gedenkt  des  Anteils,  den 
der  Bischof  an  der  Wahl  von  124G  besitzt,  und  er  lobt,  daß  die  Stadt  Straßburg  sich  auf 
der  Seite  der  Kirche  inul  des  von  ihr  erhobenen  Königs  Wilhelm  gehalten  hat.  Von  einem 
wühluiiterricliteten  Strar.burger  Geistlichen  ist  in  den  .lahren  1246—1249  die  Continuatio 
Argentinensis  Honorii.  als  die  wir  die  Einleitung  der  sogen.  Elleidiardchronik  betrachten  =*), 
niedergeschrieben  worden. 

.letzt  liegt  es  nahe,  die  Verwandtschaft  iler  Continuatio  Honorii  bis  1249  mit  der 
kurzen  zeitgenössischen  Notiz  zu  1240  in  den  Amiales  priores  zu  deuten.  Beide  stimmen 
in  Stil'')  und  Auffassung  überein,  ohne  daß  die  eine  aus  der  andern  schlechthin  geschöpft 
haben  kann;  so  rühren  beide  von  demsellien  Manne  her.  Der  Verfasser  der  Continuatio 
Honorii  hat  in  der  Vorlage  iler  Annaies  priores  codicis  Ellenhardi  den  Bericht  über  den  Sieg 
Heinrichs  von  Thüringen  bei  Frankfurt  eingesetzt. 

Hat  damals  bald  nach  124(i  derselbe  xMann,  der  die  Kaiserliste  des  Honorius  bis 
zur  Erhebung  Wilhelms  fortgeführt  hat,  auch  dessen  Imago  mundi  mit  ein(>m  Annalenauszug 
von  1132—1228  so  verbunden,  wie  beide  heute  in  der  Abschrift  im  Ellenliardcodex  vereint 
vor  uns  liegen')?     Sicherheit  ist  hierüber  so  wenig  zu  gewinnen  wie  über  die  Entsteluuigs- 


')  Die  Einiiiihiiic  von   lii.m>llii'iin    am  l'alinsoiuitag  1:24!»  ist  die  letzte  Tatsaclie.  die  heiielitel  wird. 

^)  Das  hier  Berichtete  ist  üheraus  darl'tifr.  Ich  habe  unten  S.  HJK  N. '.»  die  Miiululikeit  in  Betracht 
ffezoseii.  daß  diese  wenigen  Nachlichten  idier  den  Tod  Friedrichs.  Konrads.  Wilhelms  und  die  Doppel 
wähl    in  die  Ell  nhardchronilv  ans  der  Vorlage  der  Aimales  posteriores  eidnonimen  seien. 

•')  Die  wörtliclie  (JlKTeiii-limnoniü  inil  den  Ann,  poslciiorcs  cod.  Elleidiardi  ist  /u  hcachten :  vgl 
unten  S.  l.')7. 

••)  Das  Material,  das  liir  die  historischen  Schrillen  des  Honorius  hisher  zugänglich  ist.  reicht  nicht 
ans.  um  sie  nach  ihrer  Verhreiinng  und  mit  iliren  l'orlsd/.ungen  /.u  heurleilen.  Ich  sehe  daher  davon  ah. 
auf  die  Zusaminensel/nni;-  des  ersic'n  Teils  des  Katalogs  his   l'JI:2  einzugehen. 

■■)  (iottlricd  si  lii'iid  die  Coatiuualio  auch  llir  die  Sprache  der  Chronik  zum  ilnsicr  genommen  zu 
habiii,  Daß  alier  der  Conlinuatio  geradi'  die  spe/ilischen  Merkmale  des  Stils  (Jolllrieds  noch  l'ehlcn.  will 
i(h  dcshalh    ausdriicklich  hervorheben.  'I  Vgl.  oben  den  Kursivih'uek  und  S.   1*9,  N.  7. 

■)  Die  Antwort  daranl"  mllßte  unbedingt  bejahend  lauten,  wenn  einwandlVei  nachzuweisen  w;irc, 
daß  die  Fassung  der  Imago  mundi        mil  deren  Abschril't  der  Codex  lOlleidiardi   beginni         die  (Hundlage    l'ilr 


152 

geschichte  der  dritten  Überlieferung,  die  wii'  bisher  für  den  Kampf  bei  Frankfurt  im  Jahre 
1246  auJier  Acht  gelassen  haben. 

Auch  die  Continuatiu  Argentinensis  des  Gottfried  von  Viterbo  bringt  eine  Notiz  zu 
1246,  die  ihren  eigenen  Wert  neben  den  l)eiden  andern  Zeugnissen  besitzt.  Ihre  Aus- 
sage, (lar>  König  Heinrich  der  Thüringer  seinen  Sieg  durch  die  Bischöfe  und  die  Freimde 
der  Kirche  gewann  ') ,  trifft  vollkommen  zu ,  so  daß  sie  als  zeitgenössische  Nachricht 
gelten  darf. 

In  der  Tat  lehrt,  wie  schon  zu  1228,  der  Vergleich  mit  den  Annales  priores,  daß 
selbst  deren  gleichzeitiger  Aufzeichnung  bereits  der  Wortlaut  der  Continuatio  Godefridi  Viterb. 
als  der  frühere  vorgelegen  haben  könnte-);  andererseits  aber  zeigt  dieser  auch  einigen  An- 
klang an  den  Bericht  in  der  Einleitung  des  Chronicon  EUenhardiS).  Daher  mag  der  Ver- 
fasser der  vor  1249  entstandenen  Einleitung  den  Annalentext,  den  jetzt  nur  noch  die 
Handschrift  des  Gottfried  von  Viterbo  rein  bewahrt,  sowohl  für  seine  Continuatio  Ho- 
norii  als  auch  für  den  Bericht  in  den  Annales  priores,  den  wir  ihm  zuweisen  wollen,  ver- 
wandt haben*).     Hier  kommen  wir  über  Vermutungen  nicht  hinaus. 

Das  Pantheon  Gottfrieds  hat  jedenfalls  wie  die  Imago  nuindi  des  Honorius  und  wohl 
vor  dieser  zu  den  kürzeren  Annalen.  die  beiden  von  1148 — 1228  gemeinsam  waren^),  einen 
Zusatz  zu  1246  erhalten.  Beide  Werke  liegen  uns  heute  nur  in  Abschriften  gegen  Ende 
des  .Jahrhunderts  vor.  Wir  sind  deshalb  nicht  mehr  in  der  Lage  uns  durch  Schriftver- 
gleich davon  zu  überzeugen,  ob  etwa  ein  Mann  beide  Notizen  in  den  verschiedenen  Co- 
dices geschrieben  hat;  am  liebsten  würden  wir  vielleicht  glauben,  daß  derselbe  geschichts- 
kundige  Geistliche,  dem  wir  die  Continuatio  Argentinensis  Honorii  verdanken,  zu  beiden 
Werken  die  in  ihnen  so  eng  verwandten,  wenn  nicht  urspriinglieh  übereinstinnnenden, 
Annalen  eingelragen'')  und  sie  dabei  in  der  Handsclu'ift  der  Imago  numdi  aus  seiner  eigenen 
Kenntnis  über  die  Ereignisse  von  1246  erweitert  habe.  Allein  wieder  schweift  die  Phantasie 
schon  in  das  Reich  unbegrenzter  Möglichkeiten  hinül»er. 

W^ir  bescheiden  uns  mit  den  Ergelinissen,  die  als  sicherer  Gewinn  der  Forschung 
zu  buchen  sind.  Die  Annales  priores  codicis  Ellenhardi  und  die  Continuatio  Argentinensis 
zum  Pantheon  Godefridi  Viterbiensis  sind  Abschrifteu  eines  nur  durch  beide  überlieferten 
Annalenauszuges  bis  1228  oder  1246,  der   in    der   Fortsetzung  Gottfrieds   z.    T.    reiner   er- 


ilie  Einleitung  des  Clironicon  Ellenhardi  geliefiTt  hat.  ~  Wie  dem  auch  sei,  der  äußere  Befund  der  Ellen- 
hardhs.  liißt  es  mir  als  höchst  wahrseheinlicii  erscheinen,  daß  nicht  erst  der  Schreiber  des  ersten  Teils 
die  Vereinigung  der  Imago  muiidi  mit  den  Annales  priores  vornahm,  daß  er  vielmehr  schon  beide  aus 
seiner  Vorlage  abgeschrieben  hat.  Unbestimmt  bliebe  also  nur,  ob  der  Verfasser  der  Continuatio  Argen- 
tinensis Honorii  einer  Hs.  der  Imago  muudi  die  Annales  priores  von  1133  an  zugefügt  hat,  oder  ob  er  in 
den  schon  mit  einander  verbundenen  Quellen  allein  das  Jahr  l-2i6  nachtrug. 

I)  Vgl.  oben  S.  149. 

■)  Man  beachte  immerhin  die  Reihenfolge  in  beiden  Notizen:  Frankeufurt,  Cuonradum  filiiim  Fii- 
derlei  imperatoris,  festo  Oswaldi  (am  Schluß!),  die  von  der  Continuatio  Honorii  abweicht. 

'I  .Epi-copi  ceteri(iue  fautores'  vgl.  .cum  episcopis  et  fautoribus  ecclesie'  Cliron.  Ellenhardi 
p.  Hi.  Z.  17,  31  und  oben  S.  150. 

*)  Oder  sollte  auch  die  Fassung  in  der  Fortsetzung  des  Gottfried  von  Viterlio  als  die  früheste 
von  demselben  Straßburger  Geistlichen  herrühren? 

^)  Die  jetzige  Fassung  der  Ann  priores  zu  1228  ist  erst  nachträglich  ver.indert:  vgl.   oben  S.  148  f. 

")  Er  selbst  würde  dann  diese  Epitome  aus  den  Ann.  Argeiitinenses  minores  hergestellt  haben,  vgl. 
unten  S.  180.  Aber  es  ist  doch  el)euso  gut  möglich,  daß  der  Contiuualor  Honorii  die  lieiden  Codices  d»u- 
Imago  und  des  Pantheon  bereits  mit  den  Annaleu  bis  1228  vorfand,  seinerseits  al)er  sich  darauf  bo 
schränkte,  überall  den  Bericht  über  den  Kampf  bei  Frankfurt  hinzuzufügen.  Würde  er  diesen  Zusatz 
etwa  schon  in  den  Ann.  Argentiuenses  minores  eingetragen  haben,  so  wäre  damit  die  Verwandtschaft  mit 
den  Ami.  Colinar.  min.  zu  12415  zu  erklären,  vgl.  unten  S.  10.^. 


153 

halteiiM.   in  dbMi  Aiiualcs  priores  ein  wenig  vcräiidoit    und    bis    auf  Rud(jir  vun  Habsburg 
fortgesetzt  worden  ist. 

(bor  diese  für  den  i'ortgang  unserer  Ari)cit  iiolweudige  Feststellung  hinaus  tülul 
der  Nachweis,  dal",  schon  1246—1249  ein  Straßbnrger  Geistlicher  die  wichtige  Coutinuatio 
Argeidinensis  lluiiorii  verlalUe.  au  die  ungefähr  nach  vier  Jahrzeiinten  Gottfried  von 
Ensmingen  seine  lj-/.;ihiinig  anknüpfte.  Sie  legt  mit  den  llandschrirten  der  Iniago  nnuidi 
und  des  Pantheon,  mit  denen  sie  in  gewisser  Verbinihmg  steht.  Zeugnis  davon  ab.  dal',  die 
Zeit  Bischof  Heinrichs  von  Stahleck  mit  ihrem  lebendigen  politischen  Treiben  auch  geschicht- 
liche Aufzeichnungen  in  Straßburg  wieder  hervorgerufen  hat. 


§  2.     Die  Aniiales   posteriores   codicis  EUenhardi   als   Annales   Argentiiieiises   fratriiiu 

Praedieatoruni. 

Ehe  wir  die  Quelle  der  Annales  priores  des  Ellenhardcodex,  die  aufzuweisen  uns 
niijglich  war.  mit  der  späteren  (irnjiiie  von  der  Hand  des  zweiten  Schreibers  vergleichen, 
müssen  wir  nach  deren  Art  und  Herkunft  forschen. 

1.  Der  zweite,  1290  niedergeschriebene  Teil  der  Handschrift  Elleuhards  lieginni 
auf  füi.  48  mit  einem  Auszug'^)  aus  Nachrichten,  die  Ereignisse  in  der  Stral'.burger  Diözese 
betreffen.     Merkwürdig  gemischt  folgen  die  Jahresberichte  auf  einandi^r-^): 

(I.)      113^,   I13(>.    1187.    1197,    1214,   1219,   1240,    125;3<). 
(II.)     Il7'.t  (1279*)  Hs.),   121!  (D.)'O,  1224  (D.),   1251  (D.). 
(Itl.)      I2IG(D.).    1221  (D.),    1224  (D.),    122.->  (D.),    1241,    12.-)!  (I).). 
*l\.l.  4S'.  (IV.)      124.'.,   12:)0,   ■M24.S').    1251. 

(V.)      1252  (D.),    1253(0.),    1254  (D.),   1255  ([).),    12«0  (D.).    1201.    12(57   (D.).    1208. 

1275  (D.). 
(VI.)      1258/9  8),   1288»),    1279«), 
(VII.)      1232,   1228,   1208,   1198. 
*lol.  40.        (VIII.)    *I218  (1219  Hb.),   1212.   1190,   1142. 
(IX.)     12288).   119.5S),   1^33,   1^06^). 
(X.)     1257.    1259  (DV)^),    1282. 
Danach  stehen  von  anderer  Hand  die  Einträge  zu   1292 — 1297"). 

Daß  hinter  der  scheinbaren  Unordnung  der  Zahlenreihen  eine  gewisse  Regelmär.ig- 
kisit  verborgen  ist,  wird  schon  aus  der  vorstehenden  Übersicht  klar.  Die  Notizen  umfassen 
die  .lahre  1132 — 1288;  otfenkundig  lagen  deni  Schreiber  Annalen  für  diesen  Zeiti'aum  vor. 
die  er  nach  bestimmten  Gesichtspunkten  ausgezogen  hal.     Aber  sein  System   bis    ins  Kiu- 


')  Dieser  S(liliil5  «in!  clurili  ilie  Erwägungen  pestill/t.  ilic  uiilcn  in  ^  1.  S.  10")  .ins  tlein  Veiirloicli 
mit  ileii  .\rin.  roIiiiaTicMScs  gewoiuifii  wenlcii. 

-)  So  wird  (liu  ÜluTscIirill   .ii:ii-^  cioiiici''  wohl  am   lii'stcn  wiedcrtri'iitlpiMi. 

^)  Selbstverständlich  riihit  die    ricnniing  der  CnipiJen  von  uiiiandcr  von  mir  lifr. 

')  Preisangaben. 

■'•)  Der  Schreiber  liat  selir  liilnlig  erst  .MCC'  gesetzt,  allerdings  in  allen  übrigen  Filller)  das  /.weile  ,C- 
ausradiert,  dies  nur  bei  dc>m  ersten  Male  versiluml. 

")  (D.)  soll   brilScn  :  Dinnlnikanernoliz. 

')  Diese  drei  Heri.bl.    viui   \Hö—V2äi)  belrellen  Friedrich  II. 

")  Alles  Wetterberichte. 

»)  Vgl.  die  Sclmlausgabe  S.   VM  IT. 


II.   Hln.h,  lli,;  [OMWsiselii'M  Aiiimli',1  cIit  Slanrriv.c'il. 


■1(1 


154 

zelne  aufzudecken  und  dadui'cli  auf  den  Zustand  der  Vorlage  i)  hellstes  Licht  zu  werfen, 
muß  ich  gewandteren  Zahlenkünstlern  ülierlassen ;  hier  bedarf  ich  der  Nachsicht,  daß  ich 
mich  auf  die  Beobachtungen  beschränke,  die  ich  für  den  Zusammenhang  unserer  Unter- 
suchung für  unerläßlich  halte. 

Da  scheint  mir  zunächst  gewiß,  dal'j  den  Schreiber  bei  seiner  Auslese  gewisse 
sachliche  Beweggründe  geleilet  haben.  In  drei  Gruppen  (11,  111,  V)  stehen  alle  Dominikaner- 
notizen  zusammen^),  nur  mit  wenigen  anderen  Meldungen  untermischt;  sie  werden  durcli 
eine  Reihe  (IV)  getrennt,  die  nur  allgemeingeschichtliche  Nachrichten  enthält,  elienso  wie  drei 
andere  Gruppen  (1,  bis  1240'');  VII,  VIH)  ausschließlich  aus  solchen  gebildet  sind.  Endlich  ver- 
raten die  Gruppen  VI  und  IX,  daß  auch  die  Wetterberichte  nebeneinander  gestellt  wurden^). 
Wir  haben  es  also  mit  einem  Prinzip  unsers  Schreibers  zu  tun,  sachlich  Verwandtes  an- 
einanderzureihen. Damit  hätte  er  die  chronologische  Ordnung  der  von  uns  vorausgesetzten 
Vorlage  bewußt  durchbrochen:  wir  aber  iiaben  die  Pflicht,  die  Nachrichten  der  verschie- 
denen sachlichen  Gruppen  auseinanderzulegen  und  sie  nach  der  zeillichen  Folge  wieder 
zusammenzusetzen,  —  wie  sie  die  Quelle  des  Codex  Ellenhardi  enthielt'). 

Diese  Erkenntnis  der  Arbeitsweise  des  zweiten  Schreibers  raubt  jeden  Aidal'j,  nimmt 
sogar  jedes  Recht,  die  Dominikanernotizen  aus  der  Vorlage  auszuscheiden^')  und  sie  (?twa 
einer  besonderen  Quelle  zuzusprechen'').  Auch  die  politischen  und  die  Witterungsnach- 
richten sind  in  den  Annales  posteriores  codicis  Ellenhardi  sachlich  getrennt:  doch  besitzen 
wir  in  den  Notae  Altorfenses**)  zum  Glück  noch  ein  Zeugnis,  das  über  die  ursprüngliche 
chronologische  Folge  beider  Arten  von  Meldungen  belehrt.  Selbst  wenn  ein  gleiches  Be- 
weismittel für  die  Dominikanernotizen  nicht  erhalten  wäre-'),  würden  uns  die  dargelegten 
Gründe  zwingen,  sie  den  übrigen  Berichten  gleichzustellen  und  sie  mit  ihnen  in  der  Vor- 
lage der  Annales  posteriores  zu  vereinigen.  Danach  dürfen  wir  jetzt  als  die  Quelle,  auf 
welche  die  ,pars  cronice'  im  zweiten  Teil  des  Ellenhardcodex  zurückgehl,  .lahrbücher  der 
Straßburger  Dominikaner  vermuten. 

II.  So  klar  wir  erkennen,  dal)  für  die  Gruppierung  der  Annales  posteriores  sachliche 
Momente  in  Frage  kamen,  dürfen  wir  doch  nicht  übersehen,  daß  innerhalb  der  Reihen 
die  Zeitfolge  ihre  Rolle  spielt.  Prüfen  wir  hierauf  zunächst  die  sechs  ersten  Gruppen,  so 
erhellt,  daß  für  sie  die  Jahre  1251/3  von  irgend  welchem  Belang  sein  mü&.sen:  die  Gruppen 
1— IV  führen  je  von  1132,  1179.  1216,  1245'")  zu  ihnen  hin;  V  und  VI  dagegen  über- 
schreiten diese  Grenze,  leiten  in  V  streng  zeitlich  von  1252  zu  1275  und  setzen  in  VI  die 
Wetternachrichten  zu  1258/9,  1288,  1279  ein. 

Hiermit  war  für  unsern  Schreiber  die  erste  Durchsicht  seiner  Vorlage  wohl 
beendet");  denn  was  er  in  Gruppe  VII — X  einsetzte,  sind  offenbar  Nachträge,    die  er   bei 


')  Oder  sogar  der  Vorlagen  ? 

-)  Vielleicht  gehört  zu  ihnen  auch  12.59  in  (;ru|)pe  X  (vgl.  .Schulausgabe  S.  i:i(l,  N.  4).  .\ljer 
entspricht  der  Nachtrag  nicht  vielmehr  dem  Interesse  an  dein  Domherrn? 

')  Erst  die  letzte,  von  mir  noch  zur  ersten  Gruppe  gezogene  Notiz  von  12.">3  bringt  eine  Preis- 
angabe. Um  das  Schema  zu  vervollkommnen,  könnte  man  die  Jalire  lio'i  und  1179  (das  sachlich  nicht  der 
2.  Gruppe  entspricht)  in  hesondeie  Reihe  stellen. 

■*)  So  sind  nur  die  drei  Preisangaben  auf  Gruppe  I,  IX.  X  versprengt. 

^)  Dies  ist  in  der  Schulausgal)e  S.   121)  If.  geschelien. 

")  Ganz  davon  al)gesehen,  dalS  wenigstens  einige  andere  Notizen  mit  ihnen  vermischt  sind. 

')  Von  der  Wiederholung  der  Nachrichten  über  1224,  1251  spreche  ich  unten  S.  1.56,  N.  3. 

»)  Vgl.  unten  S.  158  ff.  und  die  Schulansgabe  S.  120  ff. 

")  Vgl.  nuten  §  4,  S.  162  ft'.,  über  die  Ann.  Colmarienses  minores. 

'")  Nur  hier  in  IV  unterln-iclit  die  Stellung  von   1250  vor  124S  die  genaue  chronologische  Ordnung. 

")  Vielleicht  war  sie  allein  zuerst  beabsichtigt,  und  auf  sie  nur  würde  sich  das  .pars  cronice'  der 
Überschrift  beziehen.     Man  wird  es  mil  Rücksicht  auf  die  Nachträge  deshalb  nicht  zu  stark  betonen  dürfen. 


155 

einer  Revision  ilaraiis  ciitiKnuincii  lial.  Die  Reilieii  VII  jinit  der  AltfoL'e  1:2:52  -IIDS) 
1111(1  VIII  (mit  1218 — I  li2)  beweisen.  (Iar>  er  jel/.l  seine  Ouelie  von  ri'ickwärls  her  dnrcli- 
gegangen  ist'),  um  das  Wissenswerte  lieranszuliel)en.  Aber  wiedernni  sind  —  ents|>recliend 
dem  ersten  Abschnitt  l  bis  VI  —  die  Nachrichten  von  1142-1233  in  den  Gruppen  VII — IX 
von  den  Notizen  zu  1257  —  1282  in  X  getrennt.  Wir  dinfen  demnach  znsannnenlassen 
die  Reihen  1— IV  mit  VII— IX  als  Einträge  von  1132— I2.j3,  die  Reihen  V.  Vi  mit  X  als 
•Fain-esbeiichte  von   1252 — 1288. 

Niemand  wird  geneigt  sein,  den  hier  geschilderten  Sachverhalt  tin-  einen  leeren 
Zufall  zu  lialten-');  wenn  aber  die  Reihen  vor  und  nach  l2."tl/3  von  dem  Abschreiber  he- 
wui't  auseinandei'geiialtt'n  worden  sind,  dann  uiuIj  der  Trennung  beider  Teile  zu  dieser 
Zeit  eine  gewisse  Bedeutung  innewohnen,  und  in  der  Vorlage  des  Ellenhardcodex,  also 
schon  in  den  angenommenen  Annales  tratrnm  Praedicatorum,  müssen  die  beiden  Al)sclinitte 
in  irgend  welcher  Weise  äur)erlich  geschieden  gewesen  sein.  Hierüber  kann  allerdings 
nicht  mehr  die  Zahlentabelle,  sondern  —  bei  dem  Verlust  der  Originalhand.schritt  —  höch- 
stens der  Inhalt  der  Jahrbücher  noch  einen  Aulschlur)  gewähren^*). 

Wir  überblicken  sie  nach  ihrem  ganzen  Umfange,  so  wie  wir  sie  durch  die  Um- 
ordnung  des  überlieferten  Textes  im  Ellenhardcodex  wiedergewoimen  haben').  Sofurt  fällt 
uns  auf),  wie  sie  von  1132 — 1219.  vielleicht  sogar  bis  1228  zahlreiche  Nachrichten,  wenn 
auch  zuweilen  gekürzt,  mit  den  Ann.  priores'^)  gemeinsam  bringen.  Offen  liegt  die  lo- 
kale Quelle  am  Tage,  auf  die  beide  zurückgehen');  unl)edenklich  weisen  wir  ihr  auch  den 
Eintrag  über  die  Weinernte  von  1228  und  von  1233  über  den  Tod  des  Marschalls  von 
Straliburg  zu:  von  hier  an  aber  läßt  sie  uns  vollkommen  im  Stich.  Die  Berichte  von  124(1 
— 1251  betreffen  einige  Vorgänge  der  allgemeinen  Geschichte  und  sind  durchaus  unpersön- 


1)  Dazu  sliinral  auch  IX  mit  seinem  Doppclschlag  1238/1105,  l-2.T?/iänC. 

^]  Eine  Möglichkeit.,  die  zunächst  nicht  ganz  ohne  Reiz  scheint,  mag  erw.ilnit  werden,  damit  sie 
mir  nicht  entgegengestellt  werde.  Man  l)etrachle  nur  Gruppe  I — VI  als  Doniinikiineiannalen.  die  mit  di'u 
Notizen  von  1133—1219  in  Grupiie  I  und  117'.)  in  (Jruppe  I[  mit  den  übrigen  StralSburger  Annale»  verwandt 
sind:  man  würde  als  ihre  Vorlage  die  (inn  den  Bericht  von  117!)  zu  erweiternde)  Quelle  der  Ann.  priores 
und  der  Cont.  (JodelVidi  ansehen  müssen  (vgl.  §  1).  Gruppe  VII  —IX  dagegen  würden  niclit  aus  den  Do- 
niinikaneranualen  stammen,  sondern  aus  den  Ann.  Argentinenses  minores  liis  12:!:J,  die  wir  sdion  wegen 
der  Notae  Altort'enses  als  gemeinsame  Quelle  für  sie,  die  Ann.  priores  \md  mindestens  diesen  Teil 
der  Annales  posteiiores  rekonstruieren  müssen  (vgl.  unten  S.  I-Mt).  Diese  Lösung,  die  durch  eine  ge- 
wisse äußere  Sauberkeit  empfohlen  scheint,  hiilt  ernstem  Durchdenken  nicht  Stand:  I.  Schon  in  Gruppe 
1— VI  sind  die  Dominikaneniotizen  von  den  übrigen  gelöst;  es  ist  (hiher  methodisch  unzulässig,  aus  ihrem 
Kehlen  in  VIl— IX  irgend  besondere  Schlüsse  zu  ziehen.  2.  Die  Hypothese  leistet  für  die  wirklichen 
Schwierigkeiten,  welche  die  .\nn.  (losterioies  bereiten,  z.  H.  wegen  des  Abschnitti'S  zu  12.5I;.5:!  nicht  mehr  als 
unsere  obige  iVnnabme;  für  die  Ann.  Argentinenses  minoi'(!s  würde  sie  eine  Lösung  geradezu  erschweren. 
:5.  Wenn  der  Schreiber  des  Ellenhardcodex  seine  alte  Vorlage  wieder  vornahm,  ist  es  ganz  begreillicli. 
d.ilS  er  sie  jetzt  wiederholt  von  rückwärts  durchging,  um  Erg:inznngen  zu  machen;  weshalb  er  eine  neue 
•Juelle  nicht  chronologisch  von  AnfaTig  an  ausgezogen  hätte,  ist  nicht  einzusehen. 

Durch  alles  dies  werden  wir  in  der  Ül)erzeugung  von  unsei'm  guten  Hecht  bestärkt,  die  ganzen  Ann. 
posteriores  (—127"),  vgl.  unten  S.  l.")7)  auf  die  Ami.  fralrinn  l'raedicaloruni  zurück/iifiibren.  Imnu'rliin  darf  die 
Möglichkeit  nicht  ganz  aiisgeschbtssen  werden.  dal5  neben  ihnen  dem  Schreiber  des  Codex  Ellenhardi  .luch 
zugleich  die  Quelb;  der  .\niiales  priores  und  vielleicht  sogar  die  Annales  Argentinenses  minores  vorlagen. 

^)  Vgl.  hierzu    Schulausgabe  S.  126  IV. 

')  Dabei  ilarf  allerdings  nicht  vergessen  werden.  dal5  1.  sowohl  der  Text  der  ein/einen  Noiizen 
durcli  unsern  Abschreiber  ver.linlerl.  als  auch  2.  eine  Reihe  anderer  Jahresberichte  von  ihm  ganz  wegge- 
lassen sein  kann. 

<*)  Ich  lasse  vorläufig  alle  Doniinikanernotizen   bei  Seile. 

")  Ich  behalte  der  Einfachheil  halber  diesen  Namen  bei.  bitte  aber,  dabei  immer  an  ilie  viTloreno, 
inil   der  ronlimialio  (lodelVidi  genn'insanie  Quelle,  die  wir  als  die   Epitouii'  ln/eichmn.  zu  denken. 

'I  Vgl.  \mten  S.   ICiT. 

20* 


156 

lieh,  bozieliiiiigslos  gefaßt.  Mit  dem  Jahre  \ibi  hegiiiiil  die  Reihe  der  Notizen,  welche  den 
StraClinrger  Dominikanern  zugehören.  Dnrch  genauere  Daten  ausgezeichnet  und  mit  Wetter- 
oder Preisangaben  gemischt'),  rühren  sie  von  gleichzeitigen  Berichterstattern  her,  deren 
Interesse  ganz  durch  sie  ausgefidlt  ist,  deren  Einträge  von  1252—1261  kaum  irgendv^o 
über  den  Orden  und  Straßburg  hinausreichen. 

Allerdings  fehlt  es  ja  schon  dem  früheren  Teile  nicht  an  Meldungen,  die  entweder 
die  ßettelorden  im  ganzen^)  oder  die  Straßburger  Dominikaner^*)  angehen;  doch  leicht 
heben  wir  sie  als  Zusätze  heraus.  Sie  sind  mit  der  verlorenen  StraCburger  Quelle  erst 
damals  verbunden  worden,  als  sie  um  1252  in  die  Hand  der  Dominikaner  kam.  Vielleicht 
haben  die  Mönche  zugleich  die  allgemeingeschichtlichen  Nachrichten  seit  1240  eingeschoben, 
imi  den  Anschluß  an  die  Gegenwart  zu  gewinnen  und  ihre  eigene  Fortsetzung  Jahr  für 
Jahr  daran  anzuschheßen. 

Für  die  Annalen  der  Straljburger  Dominikaner  bedeutet  deshalb  die  Zeit  um  1252/3 
den  entscheidenden  Abschnitt:  bis  dahin  geben  sie  ältere  Quellen  und  Einzelnachrichten, 
ergänzt  und  erweitert,  wieder,  sind  sie  in  der  Hauptsache  unselbständig;  von  hier  an  lie- 
ginnt  ihre  eigene  Arbeit.  Äußerlich  trat  der  Gegensatz  beider  Teile  in  der  Originalhand- 
schrift,  wie  wir  vorsichtigst  vermuten  mögen,  vielleicht  hervor:  der  Anfang  etwa  um  1253 
gleichmäßig  in  einem  Zuge  eingetragen  —  wenn  nicht  gar  eine  ältere  Abschrift  der  ver- 
lorenen Straljburger  Quelle  mit  Zusätzen  der  Dominikaner,  die  sich  deutlich  abhoben 
— ,  die  Fortsetzung  in  Absätzen  mit  wechselnder  Thite,  etwa  von  verschiedenen  Händen  ge- 
schrieben. 

Wer  so  die  Entstehung  der  Annales  Argentinenses  fratrum  Praedicatorum  erwägt, 
wird  mindestens  die  Möglichkeit  zugeben,  daß  der  äußere  Befimil  des  Originals,  der  sie 
widerspiegeln  mußte,  den  Schreiber  des  EUenhardcodex  veranlaßt  haben  kann,  bei  seiner 
Gruppierung  zwischen  den  .lahresberichten  vor  und  nach  1252/3  zu  unterscheiden.  Wir  sind 
nicht  im  Stande,  mehr  als  den  Versuch  einer  Erklärung  zu  liefern,  die  den  äußeren  Be- 
fund der  Überlieferung  mit  der  inneren  Geschichte  des  Werkes  in  einen  denk!  aren  Ein- 
klang bringt. 

111.  Ein  letztes  Bedenken  ist  zu  zerstreuen,  um  den  Charakter  der  Annales  poste- 
riores als  Jahrbücher  der  Dominikaner  zu  sichern.  Ihr  Schluß  hat  nichts  mehr  mit  den 
Predigerbrüdern  zu  tun. 


')  Nur  1257  der  Kaiiiiit'  um  Selz  —  wenn  er  nicht  erst  den  Zusätzen  des  Ellenhardkreises  ange- 
hört —  und  1261  die  Geisselfalnl  kommen  hinzu. 

-')  1211,  1216,  1221,  1225. 

^)  1224,  1251.  Beide  Notizen  hegegnen  in  den  Ann.  posteriores  in  doppelter  Fassung  (vgl.  ohen 
S.  15:?  Gruppe  II  und  III).  Von  ihnen  stimmen  die  Einträge  in  Gruppe  II  sowohl  üher  die  Ankunft  der 
Dominikaner  zu  Straßburg  im  Jahre  1224  wie  zu  1251  über  die  Libersiedlung  auf  den  Bartholomaeushof 
innerhalb  der  Stadt  eng  mit  entsprechenden  Bemerkungen  iu  dem  Bischofskatalog  des  Codex  Ellenliardi 
(MG.  SS.  XVII,  117  f.)  überein,  der  vom  gleichen  Schreiber  eingetragen  ist.  Deshalb  darf  angenommen 
werden,  daß  diese  Fassung  der  beiden  Nachrichten  den  Ann.  fratrum  Praedicatorum  gefehlt  hat  und,  viel- 
leicht erst  in  unserer  Haiulschrift,  ihnen  zugefügt  worden  ist.  —  Die  Dominikaner  werden  noch  unter  Bischof 
Heinrich,  vor  1224,  nacli  .StraBburg  gekommen  sein,  wo  ihrer  1225  gedacht  wird  (Straßl).  LB.  I,  160,  nr.  197). 
Im  Jahre  1224  dürfte  , circa  quadragesimam'  der  Bau  ihrer  Kirche  , ultra  Bruscam'  begonnen  sein.  Der 
ursprünglichen  Aufzeichnung  hierüber  ist,  vielleicht  erst  im  Codex  Ellenhardi.  der  irrige  Zusatz  .sub  do- 
miuo  Heinrico  episcopo  de  Veringen'  angeschlossen  worden;  Bischof  Heinrich  war  bereits  im  März  1223  ge- 
storben. —  Auch  die  Meldung  der  Doniinikanerannalen  über  den  Einzug  des  Straßburger  Konvents  in  sein 
neues  Eigentum  innerhalb  der  Stadt  zum  Jahre  1251  ist  vielleicht  in  der  Überlieferung  des  Cod.  Ellenhardi 
schon  umgestaltet;  hier  mögen  die  kleinen  Colmarer  Annalen  auf  den  älteren  Text  zurückgehin.  Vgl. 
Schulausgabe  S.  128.  N.  c  u.  5.  Doch  handelt  es  sich  hier  überall  nur  um  Möglichlieiten,  denen  gegen- 
über andere  Erklärungen  zulässig  sind. 


157 

Siliuii  1:2611)  hört  die  geschlossene  Reilie  der  Berichte  auf-).  Doch  bleiben  zu  I207 
über  die  Translation  des  lii.  Doniiniciis  und  wohl  aiicii  zu  1:270  ülter  das  Verbot  der  Sac- 
cilen  und  anderer  lieltclorden,  das  zu  Gunsten  der  iJoniiiiikaner  und  Franziskaner  erging, 
zwei  Meldmigen,  die  von  den  Predigern  stammen  werden.     Danach  versciiwindet  ihre  .Spur. 

Hingegen  (icntcl  die  Fassung  der  Meldiuigen  zu  1:279,  12.S2,  12.S8  auf  die  Lingebiuig 
Kllenhards^):  genaue  Tagesbestinnnimgen  zeigen,  daü  sie  auf  gleichzeitige  Notizeii  zurück- 
gehen. Der  Einschub  zu  l:2üS  ülier  das  Ende  Konradins  kehrt  fasl  wörtlich  in  dem  aus- 
fiduli'.heren  Bericht  Gottfrieds  von  Ensmingen  wieder*). 

Die  Annales  Argentinenses  fratrnm  Praedicatoruni  hätten  daiier  spätestens  zu  1275 
ihr  Ende  gefunden.  So  kamen  sie  in  den  Kreis  Eilenhards  und  der  Geistlichen,  die  von 
ihm  zu  geschichtlichen  Aufzeichnungen  angeregt  wurden^),  und  lieferten  hier  die  Haupt- 
masse des  Stott's'^)  für  die  Annales  posteriores  cod.  Ellenhardi.  Ihr  Schreiber  fügte  am 
Schlüsse  (Gruppe  VI,  X)  jedes  der  beiden  Abschnitte,  die  wir  in  seiner  Anordnung  zu  scheiden 
vermochten,  einige  Nachrichten  aus  den  Annalen  hinzu,  die  wohl  unter  Eilenhards  Eintluli 

—  vielleicht  als  deren  Fortsetzung  —  für  die  Zeit  König  Rudolfs  in  Straßburg  geführt  wor- 
den sind.     Schließlich  hat  eine  andere  Hand  —  vielleicht  sind  sogar  mehrere   zu  scheiden 

—  einige  Notizen  von  1292—1:297  nach  und  nach  eingetragen. 

Ich  hülle,  dal'j  meine  Darlegungen  auch  andern  Forschern  wahrscheinlich  genug  er- 
scheinen, um  den  .lahrbücliern  der  StraP,!  urger  Dominikaner  von  1132 — 1275  ihren  festen 
l'latz  in  der  elsässischen  Geschiclitsclireibung  zu  sichern.  Was  ihnen  hier  als  ihr  Eigen  zuge- 
sprochen wurde,  gewährt  allerdings  erheblich  weniger  als  die  unbestimmten  Äußerungen, 
die  den  Predigerbrüdern  der  Hauptstadt  eine  ähnliche  Stellung  zuweisen,  wie  sie  in 
Colmar  ihnen  gebührt').     Ihr   selbständiger  Anteil    an    den  Annalen  beschränkt   sich   doch 


')  Von  der  Geisselfalirt  schreibt  ein  Augenzeuge;  sie  könnte  daher  selir  wolil  von  den  Dominikanern 
crzMlilt  und  von  hier  aus  in  das  Bellum  Walthoriaiium  (vgl.  SS.  XVII,  10.5)  gekommen  sein.  Hier  raiißte 
Closener  (Städtechroniken  VIII.  7:!)  sie  nocli  vollständig  vorgefunden  haben,  wenn  Wiegands  Annahme, 
daß  er  eine  ältere  Fassung  benutzt  habe  als  die  des  Cod.  Ellenhardi,  wirklich  Sticli  hiilte.  Vgl.  Wiegand, 
Bellum  Waltherianum  S.  18  tt'. 

■)  Über  den  Bischofskrieg  und  den  Tag  von  Hausbergen  ist  in  unserer  Abschrift  niciits  enthalten. 
Haben  die  Dominikaner  nichts  darül)er  notiert?  oder  hat  der  Schreiber  die  Meldung  fortgelassen,  weil 
für  diu  Elleuhardcodex  die  große  Erzäiiluug  des  Bellum  Waltherianum  bestimmt  war? 

^1  Der  Wortlaut  zu  \-2Si  entspricht  genau  der  Notiz  zu  i-2'H  (vgl.  Schulansgabe  S.  181).  Zu  der 
Preisangabe  von  1-288  vgl.  die  Chronik  Gottfrieds  zu  1-278  (SS.  XVII,  1-2-5.  Z.  3).  Über  diese  stilistischen 
Fragen  wird  endgiltig  nur  im  Zusammenhang   für  alle  Quellen    des    Elleuhardcodex   zu  urteilen  sein. 

*)  Vgl.  die  Chronik  a.  a.  O.  S.  1-2-2,  Z.  -2011'.  —  Der  Erwägung  bleibe  anheimgestellt,  ob  nicht  ein  gutes 
Teil  der  offenbar  gleichzeitigen  Angaben,  die  jetzt  in  die  Chronik  Gotifrieds  aufgenommen  siiul.  denselben 
Annalen  entstammt,  deren  Reste  in  diesen  Notizen  erhalteu  sind.  Mit  RUcksiclit  darauf,  daß  die  übrigen 
in  die  Clii-onik  übergingen,  hätte  der  Schreilier  sie  in  den  Ann.  i)ost(,'rior.  bei  Seite  gelassen.  —  Sollten  die  Do- 
minikanerjahrbücher selbst  im  Kreise  Eilenhards  für  die  Zeit  Rudolfs  fortgesetzt  worden  sein?  aus  der  so 
erwachsenen  reicheren  Quelle,  aus  der  dann  die  Ellenhardchronik  geschöpft  hätte,  würden  die  -Vnn.  poste- 
riores beruhen;  so  würde  auch  die  Überschrift  ,pars  cronice'  versländlicher. 

'^)  Vielleicht,  als  die  Dominikaner  I-2S7  ans  Straßbnrg  vertrieben  wurden?  Vgl.  Notae  historicae 
Argentinenses  bei  Böhmer,  Fontes  111.  117.  Die  falsche  .Jahreszahl  1-277  dieser  Notiz  ist  auch  in  Königs- 
hofen  (Städtechrouiken  l.\.  7:U|  üliergcgangen.  Über  den  Streit  der  Stadt  mit  den  Dominikanern  vgl. 
Straßburger  ÜB.  II,  70  nr.  1 1  i- IV.  uu.l  Schinidl  iii  den  Bulletins  lU-  la  societe  pour  la  eonservatiou  des 
monuiiienls  2.  Ser.  IX,  2,  17s. 

")  Ich  betone  nochmals  (vgl.  oben  S.  1.5.">,  N.  2)  die  Möglichkeil.  daß  man  daneben  auch  auf  <lie  Vorlage 
der  Annales  priores  und  vielleicht  sogar  auf  die  .Vunales  .\rgenl.  minores  hat  zurückgreifen  können,  so  daß 
die  eine  oder  andere  Xoliz  von  11:12 — 12:{;{  von  ihnen  übernommen  sein  mag.  in  der  Hauptsache  wird  iladnrch 
das  Ergebnis  niclit  berührt.  —   Über  die  Qin'llen  der  Doppelnoti/.en  zu   1-221,   12.51   vgl.  oben  S.  1.5(>,  N.  :{, 

')  Zuerst  wohl  Il(!gel,  Städlechroniken  \'lll.  .51.  Zu  weil  gehl  Wiegand.  wenn  er  (Billum  Wal. 
therianuin  S.    II)  auf  eine  „(Ihronik  der  SIraßburger  Dominikaner"  deutet.     Die  Überein>limniung  zwi^cllen 


158 

etwa  auf  das  .lahr/A'liiit  von  1251  —  1-201').  Nicht  bei  iliiien  stand  die  Wiege  der  Straß- 
burger Geschiclitschreibung,  sondern  dort,  wo  unser  Sinn  am  liejjsten  sie  sucht:  in  den 
Gewölben  des  Straliburger  Münsters. 

Allerdings  hat  die  Tätigkeit  der  Dominikaner  ein  großes  Vei-dienst  daran,  daß  uns 
die  älteren  Jahrbücher  Straljbnrgs  nicht  untergegangen  sind.  Denn  die  x\bschrift,  die  sie 
um  1252  ihren  eigenen  Annalen  zu  Grunde  legten,  hat  sie  uns  zum  großen  Teil  bewahrt. 
Aus  der  Überlieferung  im  zweiten  Teil  des  Codex  Ellenhardi  herausgestellt,  gestatten  uns 
die  Annales  Argentinenses  fratrum  Praedicatorum,  auf  jene  Straßbnrger  Quelle  zurnckzu- 
schließen,  die  auch  aus  den  Annales  priores  und  der  Continuatio  Godefridi  zu  uns  spricht-). 

Die  Notwendigkeit,  eine  solche  Grundlage  der  verschiedeneu  Jahrbücher  vorauszu- 
setzen, wird  durch  die  jüngst  entdeckten  Aufzeichnungen  aus  Kloster  Alldorf  in  rechtes 
Licht  gerückt.  Ihre  Notizen  sind  zum  Teil  mit  den  Annales  priores,  zum  andern  Teil  mit 
der  Dominikanerquelle  verwandt;  sie  liefern  uns  deshalb  den  SchluiSstein  für  den  Wieder- 
gewinn der  verlorenen  Schrift. 


ö' 


§  3.   Die  Xotae  historicac  Altorfeiises. 

Einem  glücklichen  Funde  Schulte's  verdanken  wir  diese  Quelle^). 

Im  Jahre  1748  verfaßte  P.  Aniandus  Trens  eine  Geschichte  des  Benediktinerklosters 
des  hl.  Cyriakus  zu  Altdorf  im  Kreise  Molsheim.  Hierbei  leistete  ihm  gute  Dienste  eine 
Handschrift,  die  um  1200  der  Altdorfer  Abt  Konrad  angelegt  hatte,  wahrscheinlich  als  Er- 
neuerung eines  älteren  Nekrologs.  Darin  wurden  seitdem  außer  den  Todestagen  und  Anni- 
versarien auch  die  Besitzrechte  des  Klosters  „und  anderes  Bemerkenswertes"  verzeichnet^). 

Wahrscheinlich  aus  derselben  Handschrift  —  so  werden  wir  mit  Schulte  amiehmen 
—  stammen  annalistische  Naclirichteu  seit  1132,  die  Trens  als  Anmerkungen  auf  die  Ge- 
schichte der  einzelnen  Äbte  verstreut  hat^).  Schulte  suchte  ihnen  die  ursprüngliche  Zu- 
sammengehörigkeit zurückzugehen  und  schloß  aus  den  lokalen  Bemerkungen  zu  1254  und 


Richer  Seiion.  uiiil  Wiinpfelini;-  ist,  wenn  nuht  durcli  eine  Einzelnoliz.  vielleirhl  diircli  eine  Inschrift  am 
Isesten  zu  erlilären.  Reuss,  De  scriploribus  reruiu  Alsaticafum  liistoricis  ji.  '.)i  spriclit  als  geltende  die 
Anschauung  aus,  ,hac  in  urhe  in  Praedicatorum  t'ratnim  (inocjue  monaslerio  quaerenda  esse  Argentinensis 
historiographiae  cunabnla'. 

')  Dies  Ergebnis  dürt'lc  für  die  Bemteilung  der  Quellen  des  EUenhanleodes  zu  beachten  sein.  Ob 
sie  an  der  Überlieferung  des  Bischofskatalogs  besonderen  Anteil  haben,  ist  mindestens  ungewiß:  doch 
vgl.  oben  S.  löO.  N.  :{. 

•')  Die  Annales  posteriores  (vgl.  die  Schulausgabe)  sind  reicher  als  die  Ann.  priores  durch  Ein- 
träge zu  1179  und  12U  (Datum),  sowie  die  Erntenachrichten  zu  1195,  1206.  ii'lS.  Dagegen  fehlen  ihnen 
Notizen  von  1148  und  iH±  Ihr  \Vortlaul  ist  offenbar  gekürzt  zu  1190,  1197,  1198,  1208,  1218,  Daher 
scheint  es  mir  ganz  unbedenklich,  auch  für  den  Text  von  1228  in  den  Ann.  posteriores  Kürzung  der  Vor- 
lage anzunehmen.  —  Die  Zusätze  zu  UÜO  und  1198  gehen  gewilS  nicht  auf  die  verlorene  Uuelle  zurück; 
vgl.  unten  S.  167  f.  die  Ann.  minores.  —  Die  Doniinikanernotizen  sind  hier  natürlich  nicht  berücksichtigt. 

3)  Vgl.  Mitteilungen  des  Inst,  für  Österreich.  Gesch.  IV,  209  ff. ;  ich  entnehme  die  meisten  der  fol- 
genden Angaben  über  die  Hs.  dem  Aufsatz  Schulte's.  —  Den  Text  vgl.  jelzl  in  der  Schulausgabe  S.  121)  ff. 

")  Trens  sagt  (fol.  :^0) :  .Anno  1201)  renovavit  bic  abbas  anatologion  Alldorffensis  monasterii  seu. 
ut  vocant,  mortuarium  librum  scilicet  etiam  nunc  hoc  anno  174S  existentem  et  ex  foliis  pergamenicis  fac- 
tum formae  quadratae:  in  quo  libro  denotati  sunt  dies  obitus  quorumlam  huius  asceterii  abbatum,  ])riorum 
et  monacborum,  ([uin  et  anniversaria  antiqua  multaque  alia  notatu  digna  et  iura  quae  hocce  monasterium 
possidebat  variis  in  locis'.  —  Aus  dieser  Handschrift  stammt  auch  das  von  Schulte  a.  a.  0.  und  in  den 
Mon.  (ierm.  SS.  XV.  992  berausgegebime  Reliquienverzeichnis,  in  dem  die  Gaben  des  .magnus  marescallus 
Wernerus  de  Argenlina  qui  construxil  nionasteriiini  in  (irienenwerde'  (<1.  i.  S.  Trinitas)  erwähnt  sind. 

■')  In  de-  Ausgabe  der  Ann.  Argentinenses  lireves  gibt  (irandidier  zwei  Citate  (nach  dem  Nekro- 
logium  abb.itiae  Altdorfeiisis),  die  ein  wenig  von  dem  Texte  bei  Trens  abweichen;  vgl.  Schulausgabe  S.  120, 
N.  c;   121.  N.  e. 


151» 

1280,  die  er  mit  ihnen  zusaiumenstellte,  auf  die  Altdoifer  Ilerkunll.  Er  sali  aucli  schon 
ein,  daT)  eine  „verlorene  Grundlage  der  Annales  Kllenhardi  und  lici-  Xotae  liisturicae  Alt- 
dorfenses"  vorhanden  gewesen  sei^). 

Die  von  Scinilte  auf  diese  Weise  gewonnenen  Notae  historicae  Altoifenses  bestellen 
mit  iiu-en  ältesten  l:{  Jahresherichten  von  113-2  bis  1-23:5  vollständig  aus  Meldungen,  die  ent- 
weder in  ilen  Ann.  priores  oder  in  den  Ann.  posleriorfs  der  Elienliardhs.  erhalten  sind^). 
Ihr  Wortlaut  ist  mehrfach  besser')  oder  vollständiger*)  als  jene  beiden ;  sie  sind  ganz  frei 
von  den  Dorainikanernotizen:  alles  Zeichen  dafür,  dafj  sie  unmittelbar  auf  jene  Quelle  zu- 
rückgehen, aus  der  die  Annales  priores  und  die  .lahrbüclier  der  Predigerbrüder  abgeleitet  sind. 

Die  Libereinstimmung  reicht  denilich')  bis  zum  Jahre  1233;  docii  gehen  die  Notizen 
mit  wenigen  trefflichen  Einträgen  bis  zum  Jahre  I  i262  weiter,  so  dal)  bis  dahin  nirgend 
eine  längere  Unterbrechung  oder  gar  ein  Wechsel  des  Entstehungsortes  zu  spüren  ist"}. 
Gewif)  liegt  es  am  nächsten,  den  Anteil  an  den  Marschällen  des  .Strallburger  Bistums,  der 
in  den  Todesnachrichten  zu  1233  und  1251')  zum  Ausdruck  kommt  bei  den  Geistlichen 
derselben  Kirche  zu  vernniten.  Und  wemi  schon  diese  l]inträge  die  Gedanken  auf  die  Um- 
gebung des  Bischofs  lenken,  so  stinnnt  dazu  recht  wohl  die  Nennung  von  Hönheim,  das 
ein  bischötliches  Dorf  war'^).  Überdies  sind  die  bündigen,  doch  sehr  sorgsamen  Nachrichten 
über  den  Krieg  mit  der  Stadt  Straliburg  durchaus  vom  Standpunkte  des  Bischofs  aus  ge- 
schrieben. Endlich  sei  daran  erinnert,  daß  zum  Jahre  1 2(')2  die  Gefangennahme  eines  Herrn 
von  Steinbrunn,  des  Schultlieissen  von  Mülhausen  und  Bruders  des  Abtes  Berthold  von 
Murbach,  erwähnt  wird.  Si  ine  Mutter  war  Vaterschwester  des  Bischofs  Walther  von  Ge- 
roldseck"). Zu  demselben  Geschlechte  gehörte,  vielleicht  als  dritter  Bruder,  der  Domherr 
Albert  von  Steinbronn,  seit  1257  nachweisbar'").  Demnach  beruhen  die  Notae  historicae 
Altorfenses  bis  1262  —  das  scheint  mir  gewiß  —  auf  Aufzeichnungen  von  Stral^burger 
Weltgeistlichen,  die  dem  bischöflichen  Hofe,  vielleicht  dem  Domstift i'),  angehörten. 

Nach  der  Umwälzung,  die  dem  Tag  von  Hausbergen  folgte,  scheinen  die  Aufzeich- 
nungen nicht  fortgesetzt  worden  zu  sein.    Denn  sie  enthalten  nur  noch  wenige  vereinzelte 


')  A.  u.  0.  V,  520  und  ■>'■)(>:  „Es  fjab  im  Elsaß  iiocli  eine  füiiite  Quelle:  Aiinales  Alsalici,  wolclu' 
benutzt  sind  in  den  Argentinenses.  den  Ann.  Ellcnhardi  und  Altorfenses.  Sie  begannen  1130  und  wurden 
bis  in  die  20er  Jahre  des  1:5.  Jalirlmiiderts  fortgesetzt".  Man  streiche  die  gefillscliten  Ann.  .\rgentinenses; 
—  so  lialle  auch  hier  Scliulte  die  Lösuuj;  mit  den  Ann.  Arjeiit.  minores  von   ll.'{2 — l-23:i  in  der  Hand! 

-)  Zu  den  Ann.  priores  sliinmen:  1147,  1187.  U'.IO.  ll',)7.  12üS:  zu  den  .\nn.  posteriores:  119.5, 
1211,  I2-2S.  12:52.  12:55;  11:52,  1142  passen  zu  beiden;  der  Wortlaut  von  119S  hat  mit  beiden  Beziehung.— 
Wir  liaben  natürlich  gar  keine  Gewähr,  daß  Trens  alle  Nachrichten  der  Altorfenses  in  seine  Geschiilite 
der  Abte  eingetragen  hat,  so  dal5  deren  ursprüngliche  Gestalt  den  l)eiden  andern  Schriften  uocii  crheldich 
ähnlicher  gewesen  sein  mag.  .letzt  fehlen  bis  1211  nur  :5  Notizen  der  beiden  andern  Quellen  zu  li:5ü.  1179, 
120G.     Dagegen   von  hier  an:   1212  (Ankunft   Friedrichs),   1211-,   121S.   1219.   1-2-28  (Blodelsheim). 

»I  1147,  ll'.Kt,   Ulis. 

<)  1208.  12.'52. 

')  Die  Bewegung  der  l'aslorellen  voji  12.51  ist  zwar  in  den  .\otae  .Mtorf.  und  in  den  .Ann.  fralr. 
Praedicatoruni  erwähnt,  aber  da  der  Wortlaut  in  beiden  verschieden  ist)  darf  die  gemeinsame  Quidle  hier 
idcht  mehr  als  sieher  angeno:nnien  werden.  Unmiiglieh  wäre  es  ja  niclil.  daß  sie  bis  hierher  reichte,  ila 
die  Dominikaner  ihre  .Mischrifl  aus  der  Vorlage  erst   um   1-2.52  ."i't  genoiQnien  haben.     Vgl.  oben  S.    1.5(). 

")  Ich  bitte,  zunächst  einmal  von  der  .Vltdorfer  Notiz  zu  1-254  (Schulausgabe  .S.  1-22,  N.  a)  abzusehen. 

')  Vgl.   Schulausgabe  S.   121,  N.  7. 

»)  Zu   1247.  —  Vgl.  Fritz,  Territorium  des  Bistums  Straßburg  S.  95. 

")  Vgl.  Bellum   Waltheriaimm  c.   1   (SS.  .Wll.  10.5)  niul  c.   1:5  (S.  108). 

I")  SIraßb.  L'15.  IV.  118.  nr.  212;  l-2ri9  Archidiakon  (III,  (>,  nr.  {'^)  —  12S.S  Ihesnirariu-  (11,  97. 
nr.  140). 

")  Das  Seelbuch  des  Stifts  verzeichnet  unter  dein  :t.  ,Iuli  den  Tod  des  SehnItlieißen  imd  .Mar-^clialls 
Wallher,  <ler  ihm  schon  zu  Li'bzeiten  eine  Schenkung  gemacbl  halte  (Straßli.  ITi.  IV.   12:|,  N.   I). 


160 

Nachrichten')  zu  1334  über  Frost  und  Weinernte'-),  zu  {'i'A]^)  über  das  Erdbeben  zu 
Basel.  Beide  begegnen  uns  in  anderen  Straljburger  Aufzeichnungen,  die  letzte  sogar  in 
einer  recht  ähnlichen  Fassung.  Mag  trotzdem  die  Vermutung  zu  weit  gehen,  daß  diese 
beiden  letzten  Notizen  selbst  noch  aus  Straljburg  stammen.  —  irgend  einen  Grund,  dafj 
sie  gerade  in  Altdorf  niedergeschrieben  seien,  bieten  sie  in  sich  selbst  nicht. 

Nachgerade  muß  ich  nun  aufklären,  weshalb  ich  mit  unerschütterlicher  Nicht- 
achtung an  den  Altdoi-fer  Lokalnachrichten  vorbeigehe,  an  denen  von  rechtswegen  meine 
Ausfi'dirungen  scheitern  müßten.  Weil  es  mit  ihnen  eine  eigene  Bewandnis  hat:  so  köst- 
lich „gleidizeitig"  und  sachlich  einwandfrei  sie  nämlich  sein  mögen,  das  eine  steht  leider 
gar  nicht  fest,   ob   sie  wirklich  jemals   den  Notae    historicae  Altorfenses   angehört   haben. 

Wir  müssen  uns  an  die  Überlieferung  der  Quelle  erinnern.  In  der  Handschrift 
von  1748  hat  Trens  meist  am  untern  Rande  der  .Seite,  vom  übrigen  Texte  schon  äußerlich 
zieralicii  sichtbar  losgelöst,  kurze  Notizen  eingetragen,  die  durchaus  annalistischen  Charakter 
zeigen.  Schulte,  der  die  Verwandtschaft  aller  älteren  Nachrichten  bis  1233  mit  andern 
elsässischen  Jahrbüchern  beachtete,  ging  davon  aus,  daß  alle  so  merkbar  abgesonderten 
Meldungen  von  Trens  einer  Quelle  entnommen  seien.  Er  schrieb  sie  zusammen  und  gewann 
so  seine  Notae  historicae  von  1132—1334^).  Dabei  entging  ihm,  daß  schon  auf  den  nächsten 
Seiten  Notizen  folgen,  die  mit  Rücksicht  auf  jene  äufjeren  Merkmale  unbedingt  zu  den 
frülieren  Notae  hinzugesetzt  werden  müssen: 

1343.  Quarto  Nonas  Aug.    Obiit  hie  D.  abljas^). 

1345.  Hoc  anno    Id.   Imi.    obiit   in    Domino    liic    ipse    reverendissinius  Dominus    abbas 

Wolphelmus  natus  de  Hochvelden. 
1351.  Obiit  Franciscus  saeerdos  et  monachus    iuiius  loci,    qui    legavit   pro  fratribus    in 

refectorio  annuuni  censuni  duoruni  solidorum. 

Diese  Einträge  entsprechen  durchaus  den  drei  Altdorfer  Lokalnachrichten  des  13. 
.Jahrb.  zu  12.')4,  1280  und  1283«),  so  daß  ihre  Zahl  bis  zum  Jahre  1356  auf  6  anwächst. 
Von  ihnen  betreffen  vier  Todesfälle,  je  eine  spricht  von  einer  Altarweihe  zu  1283  und  zn  1280 
von  Wundern  des  hl.  Cyriacus.  Sie  alle  haben  von  Haus  aus  mit  historischen  Annalen 
recht  wenig  zu  tun,  tragen  dagegen  den  Charakter  nekrologischer  und  liturgischer  Notizen, 
wie  sie  einem  „Thanatologion"  sehr  wohl  anstellen.  P.  Trens  stützte  sich  nun  nach  seiner 
klaren  Aussage  gerade  auf  solch  eine  Handschrift'),  die  von  Al)t  Konrad  um  1200  ange- 
legt und  in  Altdorf  fortgesetzt  worden  war.  Trens  —  der  doch  moderne  Rekonstruktions- 
versuche nicht  vorausahnen  konnte  —  wird  mit  harmlosem  Gemüt  und  gutem  Recht  einige 
Notizen  des  Nekrologs  oder  seines  Anhangs  genau  so  behandelt  haben  wie  die  Annalen, 
die  er  an  einer  Stelle  derselben  Handschrift  fein  säulierlich  bei  einander  fand,  und  er  wird 
sie   mit   den   Jahresangaben   der  Vorlage  von   seinen    übrigen   Sammlungen    losgelöst   im 


')  Imimr  noch  von  tlen  Altdorfirn  abgcselicii ! 

")  Hierüber  vgl.  Nolae  liistoricae  Argontin.  bei  Böhmer.  Fontes  III.  ll'.l  nnd  Köiiigsbofen.  Städte- 
Chroniken  IX,  8fi!). 

»)  Bei  Trens  steht  allerdings  i:?Ofi.  Doch  genügt  ein  Blieii  auf  die  Continnatio  Mathiae  Nuwen- 
burg.  (ed.  liölimer,  Fontes  IV,  292|  oder  Closener  iStlidteclironilven  VIII.  l-'iC),  nni  zu  überzeugen,  dal5  hier 
das  Ereignis  von  1:3-50  gemeint  ist.     Vgl.  Schulausgabe  S.   12:5. 

*)  Denn  er  bemerkte  nicht,  daß  die  Notiz  zu  VMW,  vielnielir  in  das  Jahr  1:550  gehört. 

=)  Heinricus  de  Camperten. 

")  Vgl.  Scinilansgabe  S.  Hi,  N.  a  und  12:3,  Z.  12  IV.  Die  letzte  zu  I2S.'?  hatte  Selinlle  in  seiner 
Ausgabe  liei  Seite  gelassen. 

')  Beachte  oben  S.  158,  N.  4:  ,dies  obitns  .  .  i|iiin  el  anniversaiia  anli(ina  niultaiiue  alia  no- 
tatn  digna  .  .  '. 


Worllaut  der  Quelle  genau  wie  jene  auualislischen  Notizen  in  seiner  Epliemeris  Alldoriensis 
niedergeschrielK'u  lialirn  ')■ 

Wie  mau  im  ciu/eliieu  auch  entscheiden  mag,  lest  steht,  daß  die  Notae  historicae 
von  UM — 1:262  von  den  AUdorl'er  Lokalnotiziu  zu  lösen  sind.  daf.  sie  mil  Altdorf  gar 
nichts  zu  tun  liai)cn.  Wir  mügen  zu  Ehren  ihi-es  Kntdeikers  den  Namen  hewalux-u,  den 
Ol-  ihnen  gegejjen,  und  uns  daran  eriimern.  daß  durch  ihn  die  ÜJjerliei'erung  der  (Juelle  ein- 
wandfrei ausgedruckt  wird.  Ihre  Kntslehung  aber  führt  uns  hinein  nacli  Slraliburg,  in 
die  Pfalz  des  Bischofs,  zu  den  Geisllichen  des  Munsters,  das  eben  damals,  um  die  Mitte 
des  13.  .Jahrluuulerts.  mit  seinem  stattlichen  Langhaus  von  Stradburgs  Wachsen  Kunde  gab. 


i^  4.   Die  Annales  Colniarlenses  minores,  abgeleitet  aus  den  Annales  Argentinenscs 

fratnim  Praedicatorum. 

Nach  der  Einsicht  in  das  Wesen  der  Notae  Altorfenses  sind  wir  im  Stande,  aus 
ihnen  und  den  beiden  Annalengruppen  der  Ellcnhardhs.  endlich  die  überall  erkannte  ge- 
meinsame Quelle  ins  Leben  zurückzurufen.  In  ruhigem  Vertrauen  auf  den  Erfolg  halten 
wir  vor  dem  Ziele  noch  einmal  inne,  um  alle  Kräfte  für  die  Entscheidung  zu  sammeln. 
Wir  haben  noch  Unterstützung  zu  erwarten  aus  jenen  kleinen  Colmarer  Jahrbüchern-'),  die 
uns  schon  früher  einmal  bei  dem  Urteil  über  die  Überlieferung  der  IIohenburg-Neuburger 
Chronik-')  wertvolle  Hülfe  geleistet  haben. 

Der  vortretniche  Hermann  Pabst  hat  bereits  im  .lahre  1867  die  Beobachtung  ge- 
macht*), dar.  in  den  kleineren  Jahrbüchern  von  Colmar  Auszüge  aus  den  sogen.  Marbacher 
Annalen  von  1211—1238  mit  „Stücken  der  uns  verlorenen  Annalen  der  Straliburger  Prediger- 
mönche^)  (bis  1262/3)  verbunden  sind."     Sie   zu  prüfen   und  nutzbar  zu  machen,   liegt  uns 


')  Nacli  dem  Eintrag  zu  13.51  liegogiicn  wir  erst  wieder  für  das  l.').  Jalirluindort  Noii/.eii,  die  mit 
RiK-lisielit  auf  den  üußci'en  Befund  mit  jenen  früheren  zusaramenziistellen  sind,  und  deren  Herkunft  aus 
dem  Tlianatologion  dcähalb  anzunehmen  wäre.  Unter  ihnen  verzeichnen  einzelne  (fol.  83',  93)  nur  Todes- 
tage und  Legate.     Von  den  an<lern  liehe  ich  hervor: 

fol.   83'.     1415.  III.   Nou.  Decemb.  captus  est  vencrabilis  dominus  Wilhelmus  episcopus  Argentinensis 
in  Molsluni  a  domino  Hugone  de  Vinstingen  decano    et  conse([uenter   a    civilate  Argeu- 
tina  et  specialiter  Tilemanno  diclo  Kierpfenig.  —  Der  Bürger  hieß,   wie  Herr  Direktor 
Dr.  Kaiser  mir  bemerkt,  vielmehr  Rulmann  Barpfennig. 
fol.  120.     1.564.     Quidani  dictus  Gerlach  hospes  in  Bofzen  prope  Rhinovium  Alsaticum  interccssione 
s.  Cyriaci    a  daeinonio    fuil  liberalus.    Vide  Aiiat/iol.  Alldorf,  fol  l'7.  —  Zu  dem  Wortlaut 
vgl.  a.  liso.  Schulausgal..'  S.   1:23,  N.  *. 
fol.  125'.    1">76.     Vineae    in    tota  Alsatia   altera   die  Mail    prai'    niniio    frigore  perierunl.    -  Vgl.  den 
Wortlaut  zum  Jahre  1334,  a.  a.  0.  S.  123. 
Der  Ilerkunftsvermerk.  den  Trens  der  Notiz  zu  1564  biigcuelieii  lial.  paßt  zu  unserer  Annahme,  ilaß 
wir  die  lokalen,    auf  Altdorf   bezüglichen  Nachrichten    von    den  .\nnalen    zu    scheiden    liabiMi.     Trens    fand 
beide  au  veischiedenen  Stellen  seiner  Vorlage.    Sie  als  eine  einzige  einheitliche  (juelle  aus  seinen  .Vus/.ügen 
zusauiinrnzufassen    -    wie  es  Schulte  versuchte  —  ist  unzulässig;  das  Verdii  iist,  die  aniialistischen  Notizen 
aus  der  /ersplilterung  hei  Trens  zusammengestellt  zu  haben,  bleibt  trotzdem  für  ihn  bestehen. 
■•■)  Mon.  Germ.  SS.  .WII.  18!)  If.  ')  Vgl.  oben  S.  60,  9'.». 

■•)  In  der  Übersetzung  der  Annalen  und  (Ihronik  von  Colmar  für  die  (Josi-hiclitsehreiber  der 
Deutschen  Vorzeit  (/weite  Gesammtansgabe.  13.  .lalirli.  VII.  Bd.  Vorrede,  S.  Villi.  Die  Benierkniig  ist 
vnlll(oiinm'n  unbeachlet  gi'blieben.  l'herliaupt  scheint  es  mir  gerecht,  einmal  ausdrücklich  darauf  liin/u- 
weisen,  welch  ernste  Arbeit  bei  vielen  dieser  Übersetzungen  in  Einleitung  und  .Vnmerkungen.  heut  m<isl 
unberücksichtigt,  verborgen  ist. 

'-)  Pabst  versteht  darunter,  wie  .lalVe  (SS.  XVII,  98),  eiiir  (Juille  .hr  (als  Einheit  betrachteten)  Ann. 
KIti'nhardi.  koinml  aber  mit  seinen  Kinzelbeobachlungen  über  .lalfe  hinaus  (insbesondere  S.  VIII.  n.  4|.  so 
daß  icli  nur  seine  Erkenntnis  den   bisherigen   Ijgehnissen  anzupassen  brauche. 

U.  H  I  ij  c  h  ,  Diu  KlsU9si«clleii   AiimmIlii  dir  Sliinri'i/.i;il.  -J  1 


1()2 

um  so  dringender  ob,  als  wir  ja  glauben,  die  Annales  Argentinenses  fratruni  Praedica- 
toi'um  wiedergefunden  zu  haben. 

Mit  den  übiigen  Werken  der  Colniarer  Dominikaner  sind  die  Ann.  minores  nur  in 
der  Stuttgarter  Handschrift  nr.  145  des  16.  Jahrhunderts  erhalten,  von  drei  verschiedenen 
Händen  nach  und  nach  eingeschrieben»).  Sie  reichen  von  1211—1298,  hal)en  die  über- 
lieferte Fassung  erst  spät  in  der  Zeit  Rudolfs  erhalten-').  Indessen  stoßen  wir  schon  zum 
Jahre  1235  auf  eine  Meldung  aus  Colmar,  die  irgendwie  auf  Augenzeugen  zurückführt^). 
Im  Jahre  1238  ist  der  1221  geborene  Verfasser  in  den  Predigerorden  eingetreten;  von  1239 
an  wird  einzelner  Naturerscheimnigen  gedacht:  wohl  seitdem  führte  der  Mönch  regelmäßige 
Aufzeichnungen^j,  die  er  später  zu  den  Annales  Colmarienses  minores  zusannuengestellt  zu 
haben  scheint. 

Wir  fassen  vorerst  einmal  nur  den  ersten  Abschnitt  der  Annalen  ins  Auge,  aus 
dem  die  etwaigen  Vorlagen  des  Dominikaners  am  leichtesten  zu  erschließen  sind.  Was 
er  für  die  Zeit  von  1211  i)is  ca.  1238  berichtet,  muß  er  in  der  Hauptsache  aus  anderen 
Quellen  entnommen  haben;  mit  1239/40  beginnt  die  Zeit,  aus  der  seine  eigenen  Erlebnisse 
und  Erinnerungen  stammen^)  und,  wenn  wirklich  schriftliche  Vorlagen  von  ihm  weiter 
genutzt  wurden,  mit  ihnen  sich  mischen. 

Darüber  herrscht  seit  Jaffe's  Ausgabe  kein  Zweifel,  daß  die  sogenannten  Annales 
Marbacenses  von  1211—1238  für  die  Colmarer  Annalen  den  Grundstock  geliefert  haben. 
Wir  sind  mit  neuer  Kraft  für  seine  Behauptung  eingetreten,  daß  den  letzteren  eine  rei- 
chere Fassung  vorgelegen  habe,  und  versuchten,  sie  in  dem  verlorenen  Original  der  Hohen- 
burg-Neuburger  Chronik  nachzuweisen*').  Neben  den  Auszügen,  die  auf  sie  zurückgehen, 
bleiben  nur  wenige  Nachrichten  übrig:  und  siehe  da!  wir  finden  sie  alle  in  unseren  ver- 
schiedenen  Straßburger  Quellen   wieder').     Voran   stehen   die  Meldungen,   die   den   Bettel- 


')  Vgl.  Jaffe  (SS.  XVII.  ISi).  Von  deiN  zweiten  Hand  liilu-en  nur  sehr  wenige  (5)  Zusätze  her. 
die  für  uns  nicht  in  Betracht  kommen.  Der  dritte  Schreiher  soll  neben  dem  Original  der  Colmarer  An- 
nalen noch  andere  „Quellen"  herangezogen  liahen.  Ich  stelle  zur  Erwägung,  oh  er  nicht  neben  dem  Uri- 
ginal  nur  das  Konzept,  d.  h.  die  seit  langem  geführten  Tagebücher  des  Verfassers  benutzt  hat.  Man 
beachte,  daß  Zusätze  der  dritten  Hand  zuerst  123i,  1233,  124-0  ohne  Belang  begegnen,  sehr  leicht  Ergän- 
zungen aus  dem  Original;  die  erste  sachliche  Notiz  zu  12i2;  schon  12i:j  heißt  es  bei  dem  Ritterschlag 
Rudolfs:  ,Idcm  habetur  in  actis  quotidianis'.  Zu  1246,  1248  wieder  vereinzelte  Nachträge  aus  Original  oder 
Konzept.  Von  12.51  an  regelmäßige  Zusätze  der  dritten  Hand,  stetig  anwachsend  bis  1205,  um  danach  — 
also  in  dem  Augenblick,  wo  neben  ihnen  die  Ann.  Basilienses  einsetzen  —  sogleich  bis  auf  wenige  zu  ver- 
schwinden !  —  Dies  alles  sei  nur  anheimgegeben.  Doch  genügt  es,  um  zu  begründen,  daß  wir  für  unsern 
Zweck  die  Nachrichten  der  Stuttgarter  Abschrift  gleichmäßig  behandeln  dürfen. 

°)  Vgl  1218:  ,Rex  Ruodolphus  nascitur'  und  die  zahlreichen  Versehen  in  spätem  Jahresberichten, 
z.  B.  noch  1269. 

■')  .Fridiricus  Imperator  venit  in  Colnmhariam  in  multitudine  camelorum'.  —  Die  Nachrichten  über 
Klöster  in  Colmar  und  Basel  kommen  nicht  in  Betracht,  weil  sie  natürlich  jederzeit  später  eingesetzt 
sein  können. 

*)  Also  gewiß  gerade  die  Acta  ([uotidiana,  die  im  Nachtrag  zu  1243  erwähnt  werden;  vgl. 
oben  N.  1. 

5)  Von  allem  früheren  konnte  dem  Virrzchnjährigen  oder  sonst  einem  Colmarer  etwa  der  Be- 
such des  Kaisers  —   und  der  Kamele  in  Colmar  deutlich  im  Gedächtnis  haften;  vgl.  oben  N.  .3. 

")  Vgl.  oben  S.  99  f.  Außer  den  beiden  Marbach-Schwarzentlianner  Notizen  zu  1214,  1221  —  die 
nur  dem  Original  angehört  haben  —  dürfte  vielleicht  noch  die  Meldung  über  den  Tartareneinfall  von  1221 
durch  die  Continuatio  Neoburgensis  zu   1222  veranlaßt  sein. 

')  Selbstverständlich  außer  den  spezifisch  Colmarer  Lokalhcrichten.  vgl.  oben  N.  3.  Man  vgl.  die 
Schidausgabe  der  Ann.  Argentinenses  fratrum  Praedicatorum,  S.  127  f.  und  unten  (S.  168  f.)  die  Rekonstruk- 
tion der  Annalcs  Argent.  minores  mit  den  Ann.  Colmar.  min. 


ordfii  angehen,  zu  I212'|.  I^IC),  1221  und  1233'^);  aiil'.erdcm  zu  1214  Xachricliten  über  die 
Ankunft  Friedrichs  11.  in  Deutschland^).  I22S  übpi-  den  Kampf  hei  Hhidclsheiin  und  die  Ernte, 
122*.»')  üiier  die  Verbrennung  des  Strar.i)urger  Ketzers  (iuldin.  iJucli  nierkwi'irdig:  nictiL 
so  sehr  mit  der  Abschrift  der  Straljburger  Dominikanerannalen  in  den  Ann.  posteriores 
cod.  Kilenhardi  sind  die  letzten  Notizen  verwandt  als  vielmehr  mit  den  übrigen  Onellen, 
die  wir  iinien  an  die  Seite  gestellt  habend).  Das  Erscheinen  Friedrichs  11.  wird  fast  genau 
wie  in  den  Ann.  priores  und  der  Cont.  Godefridi  zu  1211  erzählt;  die  Worte  über  den 
Kampf  bei  Blodelsheim  stehen  der  Continuatio  (Jodefridi  am  näciisten");  von  dem  Ketzer- 
tod CJuldins')  sprechen  allein  die  Notae  Altorfenses.  So  bleibt  einzig  die  Erntenachricht 
von  1228.  die  —  auch  iüer  nicht  der  Fassung  nach  —  an  die  Predigerannalen  erinnert: 
nur  in  ihrer  Abschrift  im  EUenhardcodex  stehen  heul  noch  der  Kampf  bei  Blodelsheim  und 
die  frühe  Weinernte  für  1228  verzeichnet**). 

Diese  verschlungenen,  scheinbar  ganz  wirren  Beziehungen  klären  sich  in  gefälligster 
Weise  aut;  sobald  wir  hierfür  die  Ergebnisse  unserer  bisherigen  Forschung  über  die  Straß- 
burger Amialen  nutzen.  Von  ihnen  zu  den  Meldungen  des  Colmarer  Predigerbruders  — 
das  leuchtet  ohne  weiteres  ein  —  kann  die  Brücke  nur  durch  das  Original  der  Annales 
Argentinenses  fratrinn  Praedicatorum  geschlagen  werden. 

Allerdings  fehlen  diesen-')  heut  in  der  AJjschrift  des  EUenhardcodex,  in  der  allein 
wir  sie  als  die  Annales  posteriores  besitzen,  die  Einträge  zu  1212  (1214)  über  Friedrich  IL 
und  1232  (1229)  über  Guldin  ganz  und  gar,  und  die  Fassung  zu  I22S  über  das  (iefecht 
bei  Blodelsheim  gestattet  nicht,  aus  ihr  den  Text  der  .\nn.  Colmarienses  abzuleiten.  Aber 
incht  das  Geringste  hindert,  alle  diese  Berichte  in  das  verlorene  Original  der  Straßburger 
Dominikanerannalen  einzusetzen;  wir  sehen  auch  sonst,  wie  die  Fassung  der  Ann.  poste- 
riores im  Vergleich  zu  den  anderen  Quellen  gekürzt  ist"'),  hie  und  da  sogar  verändert  sein 


'I  .Ami.  Colin.  1-212:  .Ordines  Theutonitorum,  Miiioriiiii.  Praedicatorum  oriuntnr'.  In  der  origi- 
lulluii  kkiiieii  Schrift  dessflboii  Vi'rfassers  über  den  Zustand  dus  Elsasses  im  Jahre  1200  (SS.  XVII,  2:!5) 
ist  das  Datum  wie  in  den  Stranburger  Anualen  mit  1211  gegeben:  .Minores  et  Praedicaloies  et  domini  de 
domo  Thootonica  nondum  fuerunt,  sed  ad  liicem  post  annos  undecim  pi-odierunf.  Di«-  .Annilning  des 
Deutschordeus  hat  der  Colmarer  Dominikaner  vorgenommen. 

■■)  Wenigstens  nehme  ich  kein  Bedenken,  auch  diese  Notiz  über  die  erste  Translation  des  heil.  Do- 
minicas für  die  Straßburg(!r  I'rcdiger-Annaleu  7.u  beanspruchen,  welche  die  zweite  zu  1267  bringen. 

')  Statt  7,u  1212.    Die  Daten  der  Colmarer  Annalen  lassen  viel  zu  wünschen  übrig. 

')  Statt  zu   1232. 

^)  Zum  Folgenden  vgl.  die  betrefifenden  Stelkui  in  de*  Schulausgabe  und  unten  S.  lüS  f.  In  den 
Ann.  Arg.  minores. 

")  Voran  steht  in  beiden  Bischof  Berlhold;  die  Niederlage  trifft  nach  beiden  die  staufische  Partei. 
Der  Wortlaut  deckt  sich  iiiclit  (vgl.  S.  1(>S),  kann  aber  schwerlich  aus  der  Cont.  Neoburgonsis  (Schul- 
ausgabe S.  02)  stammen. 

')  Die  Krläuterung:  ,fuit  unus  de  ditioribus  .  .•  rührt  selbstverstäiullich  erst  von  dem  Colmarer  lier. 

")  Ich  fürchte,  daß  man  mich  bei  diesen  Folgerungen  für  recht  leichtsinnig  hall,  weil  ich  i's 
wage,  solche  Nachrichten,  die  wörtlich  gar  nicht  aneinander  anklinireu.  sieh  nur  sachlich  enlr-preclun. 
mit  einander  in  Verbindung  zu  setzen.  Ich  selbst  würde  der  Kritik  nicht  Liirecht  geben,  wenn  nicht 
zu  meiner  Rettung  der  Colmarer  auch  die  Holienburg-Neuburger  Chronik  ausgeschriebt'n  und  hier  uns 
bewiesen  iiiltte,  daß  es  ihm  auf  den  lidialt,  nicht  auf  den  Wortlaut  di-r  Nachrichten  angekommen  ist. 
Gewiß,  er  hat  nicht  selten  nur  sorglich  abgeschrieben:  die  Jahre  121t>.  1217—1210.  122.'>,  1227.  1220.  I2:!l 
lassen  nichts  zu  wünschen  übriL;.  Aber  dageyeii  stelle  man  I2t:t.  121.").  1220,  12:?2  (über  die  llil/e).  I2.!l  (den 
Winler),  12:t5 -12:t7,  und  mau  wird  mir  zutiebeu.  daß  der  tudelnle  eine  wörtliche  Ab.-chrifl  gar  iiielil  beab- 
sichtigt, sondern  sachlich  seineu  Stoff  gesammelt  und  behandelt   hat. 

")  Noch  außer  der  Doniinikanermitiz  zu  12.'i:t. 

'»)  Vgl.  oben  S.   15«,  N.  2. 

21* 


null')').  Wir  sind  deshalb  iHTcclitigt,  geueniiber  ihrer  Alischvifl  in  den  Annales  posteriores 
die  Ainialen  der  Straliburger  Dominikaner  um  (he  hier  beliandelten  Notizen  der  Cohnarer 
Quelle  zu  bereichern. 

Was  bisher  nur  für  die  Zeit  bis  1238  erwogen  wurde,  läßt  sich  noch  an  Nach- 
richten der  beiden  folgenden  Jahrzehnte  prüfen.  Zu  1251,  1252,  1253  und  noch  einmal  zu 
1200  linden  wir  in  den  Aim.  Colmarienses  minores  Mitteilungen  aus  dem  Dominikanerleben ^), 
die  dem  Werke  der  fttraßburger  Ordensbrüder  entsprechen;  der  Bericht  von  1251  über  die 
erste  Messe,  die  auf  dem  neuerworbenen  Grundstücke  der  Straljbnrger  Domiinkani-r  gehalten 
worden  ist^),  läßt  dazu  neigen,  die  späte  farjjlose  Notiz  der  Ann.  posteriores  zu  l)eseitigen 
und  ihn  an  ihre  Stelle  in  der  ersten  Geschichtsqnelle  der  Predigerbrüder  Straßburgs  ein- 
zusetzen. Trotzdem  würde  ich  zögern,  dies  vorzusehlagen''),  wenn  nicht  zu  eJjendemselben 
Jahre  1251  in  den  Annales  posteriores  und  in  den  Ann.  Colmarienses  von  dem  Zug  der 
Pastorellen  in  Fraidvreich  wörtlich  das  gleiche  zu  lesen  wäre.^) 

Die  Straßburger  Dominikaner  haben  um  1252/3  ihre  Schrift  verfaßt')  und  sie  bis  1261 
regelmäßig  fortgesetzt.  Von  ihrem  Beginn  bis  zu  diesen  Jahren")  stimmen  die  Annales 
Colmarienses  minores  bald  mit  der  einzigen  Abschrift,  die  von  ihr  im  EUenhardcodex 
erhalten  ist,  bald  mit  andern  Straßburger  Annalen  überein,  die  selbst  unmöglich  benutzt 
sein  können,  die  aber  sämtlich  auf  dieselbe  Quelle  zurückgehen  wie  die  Jahrbücher  der  Stra(5- 
burger  Prediger.  Daraus  folgt,  daß  tier  originale  Text  dieser  Annales  Argentinenses  fra- 
trum  Praedicatorum  in  Colmar  gedient  und   alle  diese  Beziehungen  vermittelt  haben   muß. 

Ob  und  inwieweit  uns  auch  außerhalb  der  besprochenen  Nachrichten'*)  das  Straß- 
burger Geschichtswerk  für  die  Zeit  von  1233 — 1260  ans  Colmar  besser  überliefert  wird 
als  in  dem  Codex  EUenhardi,   braucht  von  uns  im  einzelnen   nicht  erwogen  zu  werden''). 


')  Vgl.  unten  S.  167  f.  zu  117!»,  1190,  1198. 

")  Zu  1251,  1260  über  die  Ötraßbuigor  Dorainikaiierkirclio.  —  Daiiacli  erst  wieder  zu  1287. 

■■')  A.  a.  O.  7.U  1251 :  ,Frater  Hugo  cardiiialis  legatus  cautavit  priiuam  niissani  in  area  Praedica- 
torum in  Argentina'.     Vgl.  aucli  oben  S.  156,  N.  3. 

')  Denn  für  Nacbricbten,  die  den  eigenen  Orden  angehen,  hätte  der  initlebendc  Klosterliruder  der 
seliriftlielien  Vorlage  niclit  bedurft. 

^)  Und  zwar  nicht  in  einfach  selbstverstiindlicher  Form  :  .Multitudo  pastoruni  in  Francia  congre- 
gatur'.  (Von  Hand  III  iu  der  Stuttgarter  Hs. ;  etwa  au>  dem  Konzept,  das  streng  den  Wortlaut  der 
Vorlage  wahrte?) 

*)  Dies  muß  ausdrücklieb  in  Betracht  gezogen  werden:  die  Straßburger  Predigerannalen  gab  es 
überhaupt  nur  in  einer  Fassung,  die  mindestens  bis  1251  reichte;  man  muß  sie  also  mindestens  bis  zu 
dieser  Zeit  in  der  Cohnarer  Quelle  nacliweisen.  Der  Beweis  scheint  mir  hinreichend  geglückt.  Wer  ilm 
für  unzulänglich  hält,  muß  die  Benutzung  ier  Straßburger  Schrift  vollkommen  ablelmen.  Sie  etwa  bis 
123B  anzuerkennen  und  für  die  Folgezeit  zu  leugnen,  ist  unzulässig. 

')  Unzweifelhaft  (vgl.  vorige  Note)  bis  1251;  dann  aber  die  verwandten  Nachrichten  bis  I26'f  an- 
ders zu  erklären,  dazu  liegt  nicht  der  mindeste  (irund  vor.  Zu  1258  kann  vielleicht  der  verderbte  Wort- 
laut der  Colmarienses  ,ai)i)roria'  aus  der  SlralJliurger  Quelle  zu  .ac  sportis' emendiert  werden;  vgl.  Schul- 
ausgabe S.  130.  Über  die  Nacln-icbten  zu  125i,  1256,  1257  vgl.  unten  N.  9.  Die  Dominikanernotiz 
der  Straßburgcr  Ann.  zu  1267  findet  sich  in  den  Ann.  Colmarienses  niclit.  Folgerung:  Die  Ann.  Argentinenses 
fr.  Praed.  sind  in  einer  Abschrift,  die  zwischen  1260  und  1267  aus  dem  Original  genommen  wurde,  unserm 
(^olmarer  bekannt  geworden.  Die  Eiidräge  zu  1261—1263  sind  zu  dürftig,  als  dal5  über  ihre  etwaige  Ent- 
lehnung aus  der  verlorenen  Quelle  etwas  ausgesagt  werden  könnte. 

«)  1211  (1212),  1212(1214),  1216,  1221,  1228,  1232(1229),  1233,  1251,  1252,  1253,  1260;  vgl.  auch  die 
vorige  Note  und  über  1246  unten  S.   165. 

")  Das  Wenige,  was  überhaupt  in  Betracht  kommen  kann,  habe  ich  in  den  Anmerkungen  zur  Schul- 
ausgabe S.  128  herangezogen.  Es  ist  für  unsere  allgemeine  Kenntnis  unerheblich.  —  Nur  auf  eine  quellen- 
kritische Frage,  die  auch  für  die  Geschichte  des  Chronicon  F.Uenhardi  nicht  ganz  ohne  Belang  ist  (vgl. 
oben  S.  150  f.),  gehe  ich  hier  ein.  Da  zu  1250  in  den  Ann.  Argent  fratr.  Praed.  der  Tod  Friedrichs  II.  be- 
i'icbtel  war,  ist  es  durchaus  denkbar,  daß  in  der  gbichzeitigen  Quelle  darin  zu  1254-  der  Tod  Konrads  IV., 
zu  12.56  der  Tod  Wilhelms  verzeichnet  wurde.     Und  eine  Nachriebt  zu  12-57   iib»'r  den  in  Slraßbm-g  selbst 


165 

Im  Ziisammt'iiliaiig  tmscrer  Furscliungcii  kommt  es  nur  auf  tue  Tatsache  sellist  an.  dali 
die  Ann.  Colmarienses  minores  niciit  auf  deuTcxt  des  (^odcx  Klleuluudi,  woIjI  aber  auf  die 
luspiimgliche  Fassung  der  Stralllunger  Üominii<aner(iuelle  znrlickgehen  mögen. 

Nocli  eine  einzelne  Meldung  könnte  uns  hierülier  Aufklärung  gewähren:  es  sind 
wenige  Worte  ühcr  den  Frankfurter  Kampf  von  l:24().  die  der  dritte  Schreiber  der  ."^tutt- 
garler  Handschrift  in  die  Colmarcr  Annalen  eingesetzt  hat').  An  die  Xotiz  ,1'ugna  fuil  in 
Frauckiurt'  fügt  er  an : 

Die  Uswaldi  Coiiradus  rex  Thetonie  victus  ab  episcopis. 

Unter  den  verschiedt'nen  Nachrichten  der  Straßburger  Annalen  über  dies  Freignis 
ist  es  nur  die  eine  der  Contiiuiatio  Godefridi,  aus  der  allein  der  Satz  des  Colmarers  abzu- 
leiten wäre-).  Dassell)e  Verhältnis  hatten  wir  schon  für  den  Kampfbericht  von  1228  festge- 
stellt.-^)  Gerade  der  Text  aber  der  Continuatio  Argentinensis  des  Pantheon  Gottfrieds  hat 
für  die  Notizen  zu  12:2S  und  124()  die  ursprüngliclie  Gestalt  der  gemeinsamen  Vorlage  aller 
Straßbiirger  Quellen  bewahrt.  So  würden  die  Ann.  Colmarienses  minores  durch  die  Ver- 
mittlung der  Dominikaner  Straßburgs  auf  dies  verlorene  Werk  wieder  hinführen. 

Ihre  Zusammensetzung  liefert  eine  neue,  von  dem  bisherigen  Beweise  völlig  unab- 
hängige Stütze  für  sein  Dasein:  enger  und  durchsichtiger  wird  nunmehr  das  Verhältnis  der 
Ann.  Argentinenses  fratrum  l'raedicatorum  zu  der  (juelle  der  Annales  priores  und  der 
Coiit.  Godefridi,  zu  den  Notae  Altorfenses,  zu  all  diesen  Ableitungen  derselben  unterge- 
gangenen Schrift. 

Auf  der  anderen  Seite  tritt  die  Arbeitsweise  unser»  Colmarer  Geschichtsfreundes 
klar  hervor.  Ihm  sind  zwei  Werke  aus  dem  Unterelsaß,  beide  vielleicht  aus  Straßburg*), 
zugekommen,  die  er  in  der  Zeit  König  Rudolfs ')  mit  seinen  älteren  Aufzeichnungen  verband. 
Das  eine,  die  Neubm-ger  Fortsetzung  der  Chronik  von  llolienburg,  bot  ihm  eine  Darstellung 
der  allgemeinen  Geschichte  bis  1238;  das  andere,  die  Annales  Argentinenses  fratrum  Prae- 
dicatorum,  eine  Übersicht  vorwiegend  über  elsässische  Ereignisse")  und  Angaben  über  die  Ent- 


bciri-iißtcn  neugewählleii  König  Richard  wäre  durchaus  zu  erwarten.  Alle  drei  Angaben  finden  sieh  als  die 
einzigen  reichsgeschichtlichen  seit  1-250  in  den  Ann.  Colmaricnsi's  und  auch  im  Chron.  Ellenhardi  da.  wo 
nach  der  Continuatio  Argentinensis  Honorii  (vgl.  oben  S.  1.51)  der  Übergang  zu  diT  Arbeit  Gottfrieds  müh. 
selig  augebahnt  wird. 

Chron.  Elhnhardi  (SS.  XVJI,  121).  Ann.  Volnuir.  min.  (SS.  XVII.  190). 

Willielmus  re.x  a  Frisonibus  occisus  est.  l-2.5(i.     Willihelmus  rex  a  Frisonibus  interficilui. 

Episcopus  Coloniensis  ...  et  e.piscopus  Magiintinus       1257.     liichardus  fraltr  regis  Angliae  donis  regnum 
elcgeruut  (sc  Ricliardum)  in  regem.    Quibus  dedit  obtiiiuit  Romanonini. 

multam  pecuniam   et   celeris   episco])is  Alemanie 
et  nobililius  lerre. 

Danach  scheint  mir  —  so  wenig  tJewichl  auf  den  Worthuil  /.u  legen  ist  —  wenigstens  möglich,  daß 
die  Ann.  Colmarienses  und  der  Schiciber  der  Chronik  hier  beide  auf  den  Straßburger  Predigerauualen 
bcrulu'ii.  In  deren  Abschrift  (.\nnales  posteriores)  hätte  der  Schreiber  —  wie  zu  1210  —  die  Notizen  fort- 
gelassen,  die  in  der  Chronik  benutzt  wurden.  Hängt  etwa  mit  dieser  Frage,  was  nämlich  von  den  Pre- 
digerannalen  in  der  Chronik  aufgenommen  werden  sollte  und  was  nicIit,  zusammen,  daß  zunächsl  nur  ein 
erster  Auszug  (vgl.  oben  S.  15:$.  (irnppc  I-  VI)  hergtstilll.  dann  siiilter  '  nach  Kintrag  der  Chronik?  — 
der  zw.  ite  (Gruppe  VII  -.\)  zugefügt  wurde?  Über  1268,  das  allein  noch  in  den  Aiui.  posler.  und  der 
Chronik  hegi  gnet,  vgl.  oben  S.   157. 

I)  Voran  gehen  Notizen  über  die  Wald  König  Heinrichs  Raspe  iiml  ülur  das  Gelechl  bei  Feldkirch. 

-)  Vgl.  oben  S.  14-!>.  —  VVetni  man  die  Verwandlseliat'l  der  .Ann.  C.dmar.  mit  der  Cont.  (JodelVidi 
(Schulausgabe  S.  117)  anerki  mien  würde,  so  gäbe  man  das  üeclil.  die  Notiz  von  l2Hi  in  das  Original  der 
l*i(  iligeramialeii  Straßburgs  einzuschalten.  In  den  Ann.  posteriores  würde  sie  mit  Rücksicht  auf  die  aus- 
führliche Contirnialio  Honorii  hei  ."Seile  gelassen  worden  sein.     Vgl.  oben  S.   1.52.   .\.  (>. 

ä)  Vgl.  oben  S.  10:J.  N.  ü.  ■'i  Vgl.  für  die  Hohenburg-Neiiburger  Chronik  oben  S.  '.t'.l  f. 

')  Auf  die  Zeil  genauer  einzugeben,  ist  liier  nicht  der  Ort. 

")  Aber  geradi^  für  die  Zeil  seit   12i<t  einige  Daten  für  di.'  Ueielisgescbichle. 


166 

wickluiijn-  seines  Ordens  mindestens  bis  1260.  Sie  ergänzten  gliiclvlicli  seine  eigenen  Notizen, 
die  vorwiegend  auf  das  Oberelsaß  und  dessen  Nachbarschaft  beschränkt  blielicn. 

An  Bedeutung  für  unsere  Kenntnis  des  Geschehens  stehen  die  kleinen  Cohnarer 
Annalen  weit  hinter  den  großen  Jahrbüchern  des  eifrigen  Gelehrten  zurück ;  sie  überragen 
sie,  wenn  wir  uns  nicht  täuschen,  an  Wert  für  die  Geschichte  der  elsässischen  Historio- 
graphie. 

Beide  Quellen  aus  Hohenburg-Neuburg  und  Straßburg  lagen  dem  Colmarer  Domi- 
nikaner in  vortrelflicher  Überlieferung  vor;  wir  blicken  in  den  Zusammenhang  der  Geschicht- 
schreibung des  Landes  liinein. 


§  5.  Die  Herstellung-  des  Textes. 

Nichts  bleibt  übrig,  als  durch  die  Tat  den  Beweis  zu  ergänzen,  daß  die  Quelle, 
nach  deren  Spuren  wir  geforscht,  wirklich  einst  vorhanden  gewesen  sei,  und  sie  aus  den 
verschiedenen  Ableitungen  wiederherzustellen,  die  in  drei  Gruppen  gesondert')  auf  uns 
gekommen  sind: 

I.  Der  Auszug  (Epitome),  erlialten  durch 

a)  die  Annales  priores  cod.  Elleidiardi  fol.  30  (von  mir  als  E  I  bezeichnet); 

b)  die  Continuatio  Argentinensis  Godefridi  Viterbiensis   in  der  Handschrift  saec. 
XIII.  des  Pantheon,  cod.  lat.  Mon.  21259  fol.  223  (mit  U  angeführt). 

II.  1 )  i  e  A  n  n  a  1  e  s  A  r  g  e  n  t  i  n  e  n  s  e  s  f  r  a  t  r  u  m  P  r  a  e  d  i  c  a  t o  r  u  m,  überliefert  durch 
die  Auszüge  der 

a)  Annales  posteriores  codicis  Elleidiardi  fol.  48  (als  E  II  bezeichnet); 

b)  Annales  Colmarienses  minores  (aus  Mon.  Gem.  SS.  XVII,  189  ff.  herangezogen). 

III.  Die  Notae  historicae  Altorfenses  in  dem  Straßburger  cod.  H  4  der  Alt- 
dorfer  Abtsgeschichte  des  P.  Amandus  Trens  (als  A  bezeichnet). 

Unsere  Aufgabe  beschränken  wir  auf  den  Zeitraum  von  1132—1233.  Bis  zu  diesem 
Jahre  ist  der  Inhalt  der  gemeinsamen  Quelle  mit  annähernder  Gewißheit  festzustellen.  So 
sicher  wir  glauben,  daß  sie  weiter  gereicht  hat-),  so  unbestimmt  bleiben  Umfang  und 
Wortlaut  für  die  folgenden  Jahre.  Am  reinsten  dürften  die  Altdorfer  Notizen  (A)  über  1233 
hinaus  bis  1262  uns  die  Vorlage  erhalten  haben.  Um  1246  ist  daraus  wohl  die  Epitome 
abgezweigt,  die  durch  die  Ann.  priores  cod.  EUenhardi  {E  I)  und  die  Cont  Godefridi  (G)  über- 
liefert ist^).  EndHch  um  1252/3  gingen  aus  ihr  die  Straßburger  Prediger  annalen  hervor,  die 
wohl  schon  von  1240  an  auch  durch  andere  als  Dominikanernotizen  ergänzt  wurden.^) 

Der  Inhalt  der  verlorenen  Quelle  und  die  Art  ihrer  Cberheferung  lehrt,  daß  sie  in 


I)  Man  wird  sich  den  ZusaniHienliaiig  zwoekinäßig  mit  Hilfe  der  Tafel  vergegenwarligcu,  die  unten 
S.  181  als  Beilage  VI  beigegeben  ist,  und  auch  die  Schulausgabe  heranziehen. 

■•)  Vgl.  oben  S.  159. 

3)  Die  Notiz  der  Ann.  Colmar.  min.  zu  12i6  (vgl.  oben  S.  16.5,  N.  2)  verleitet  zu  dieser  .\niiahnie. 
Andernfalls  würde  man  den  Auszug  schon  bald  nach  122S  anzusetzen  haben. 

*)  Vgl.  oben  S.  1.56.  —  Die  Nacliriclit  über  die  Pastorellen  zu  125t  gehörte  wohl  den  Dominikaner- 
aiinalen  an,  vgl.  oben  S.  164,  N.  5.  Offen  muß  hingegen  bleiben,  ob  sie  schon  aus  der  gemeinsamen  Quelle 
stammt;  möglich  wäre  durchaus,  daß  in  den  Notae  bist,  Altorfenses  (vgl.  Sclinhuisgabe  S.  122)  und  bei 
den  Dominikanern  die  Meldung  über  den  Aufsehen  erregenden  Vorgang  selbständig  aufgezeichnet  wurde. 


IC.7 

Strafiburg  entstand  nnd  wolil   cint'ni  (icistliclien  am   biscliölliclien  Ilol'e   das  Dasein  ilankl. 
Sie  von  den  anderen  .ialMiiiiciiern  zn  sclieiden,  l)czeicinien  wir  sie  als 

Aniiales  Ar}j«ntiii«Mist's  minores. 

Die  Grundsätze  der  Wiederherstellung  ergehen  sich  meist  ohne  Weiteres  aus  dem  Vergleich 
der  Ableitungen.  Wo  eine  Notiz  nur  in  einer  von  ihnen  überliefert  war,  mußte  sie  dennoch  für 
die  ^'orlage  lieansprucht  werden,  wenn  entweder  ihr  Inhalt  auf  frühere  Äufzeichnumj  hinwies  oder 
sobald  sie  mit  den  Ann.  imperiales  Argentinenses  oder  den  Ann.  Maurimonasterienses  verwandt  war. 
Denn  nur  _durch  die  Ann.  minores  selbst  kann  die  Beziehung  zwischen  deren  Ableitungen  und  jenen 
beiden  M'erken  vermittelt  worden  sein;  vgl.  darüber  Kapitel  II.  —  Nur  in  den  Anmrrkungen  habe 
ich  die  Ann.  Colmar,  minores  herangezogen. 


Aiino  Dominik)  MCXXXIT.     Combusta  est  Rodeslieim.     E  I.  E  II.  Ä. 

")  Fehlt   übt'iall  /.u  allen  .hilircn,  auBur  in  E  II.  wo  es  regelmäßig  steht. 

Anno  Doniini  MCXXXVI.     Facta   est  cedes    magna'')    inter    episcopum  Gebhaiduui'')  et  Fridericuni 
duceni  in  Duufenlieim').     E  I.  E  IL 

")  E  II;  fVhlt  in  E  I.  '■)  ,Gei-liiii-diiin'  ELEU.  «)  E  I ;  .Dun/.eiilieim'  E  II. 

Anno  Doniini  MCXLII'^).     Combustum  est  monasterium  Argentinense'')-     E  I.  E  II.  A. 

'')  So  alle;  sicher  entstellt  aus  ,MCXL.  Secundo  combustum  est';  vgl.  Ami.  inip.  Argcntin. 
(Schulausgabe  S.  45).  Nach  Granilitlier,  Hist.  d'Alsace  II,  p.  LXVII,  N.  m  hätte  in  dem  Necrol. 
abbatiae  Altorf.  fol.  67  gestanden:  ,.Aimo  1140.  Coniljustum  est  monasterium  in  Argnntina'.  '')  EI 
;=  Ann.  imp.;  ,iii  Argentina-  E  II;  .conibiista  est  ecclesia  cathedralis  Argentinensis'  A. 

Anno  Domini  MCXLVIII*).   Facta  est  expedicio  iherosolimitana  sub'')  Gonrado  rege'=)  et  Bernhardo'') 
abbate  Cläre vallis").     E  I.  G.  A. 

»)  ,Anno  verbi  incarnati  MCXL'  E  I,  G;  ,1147'  A.  >.)  A;  .a'  E  I.  G.  •^)  Fehlt  EI; 

,imperatore'  A;  in  G  steht  nur  ,a  Bernhardo  abbate*.  '')  davor  »sancto'  in  A.  "^  A: 

feiilt  E  I,  G. 

Anno  Doniini  MCLXXIX.     [Factum    est]'')    conciliuni  Rouianum    sub  Alexandra   papa*'),   ubi  Tlieo- 
dericus"^)  Metensis  episcopus  deponitur  et  alii  quam  plures.     E  II. 

»)  Fehlt  in  Ell;  doch  vgl.  Ann.  iuip.  (Schulausgabe  S.  '>[).  '')  Daliinlor  .tercio  lemporibus 
Friderici  imperatoris' ;  sicher  nur  Zusatz  von  E  II.  •=)  Daiiingestelll  bleibe,  ob  das  be- 
sondere Interesse  für  den  Metzer  Bischof  dem  Schreihcr  der  .\im.  Argent.  minores  oder  erst 
dem   Koiüsten  in  E  II  eignete. 

Anno  Domini  MCLXXXVII.     Capta  est  llierusalem")  a  Saladino*»)  rege').     E  I.  E  IL  .1. 

••')  Davor  .urhs'  in  A.  i')  .Saldino'  F.  I;  .Salalino'  E  II.  c)  EH;  IVlilt   in   V.  I,  A. 

Anno  Domini  MCXC.     IV.'')   Idus   liniii   Fridericus  imperator  submersus  est'')  in  llumiiie^)  Salepii''). 
E  L  G.  E  IL  A. 

")  ,ll".t4.  Idus  Iniiii'  .V,  aus  .MCXC.  IV.  Idus  lunii';  das  Tagesdatuin  l'ihll  in  G,  Ell;  nur 
.MCXC.     Idws  lunii'  EI.  i')  .siil.m.  est  Frid.  imp.' E  I,  G.  '^)  .lluvio' A.  •')  .Salef- 

EI;  ,in  fl.  Sal.'  fehlt  Ell.     Dafür   folgt   nur  hier:    ,Iste  destruxit   muros  Mediolauenses,  et  Ires 
reges  inde  ablati  Iraiislati  sunt  in  Coloiilam';  dies  halte  ich  für  einen  -päteren  Zusatz.. 

Anno  Dt)mini  MCXdV.     Facta  est  maxima   l'ani(;s')   in   terra.     E  IL    .1. 
•')  .fames  niaxinia'  A.  wo  ,in  terra'  fehlt. 

Amio   Domini  MCXCVU.     Ileinricus")  imperator  inorlinis  est   in'')  fcSto  Micliaiielis').    EL   EIL  A. 
")  ,ll(  luh  iis'  A.  '•)  ,a'  E  I  ;  das  Datum  filill  in  V.  II:  sieh!  voran  in  A.  >)  ,s.  Michaelis'  A. 


168 

Anno  Domini  MCXCVlil.     Capta  est'')  Haldeulnirc'') ;  el'^)  Mollesheini'')  destructa   est«)  a  rege  Piii- 
lippo.     E  I.  E  IL  A. 

»)  ,Capta  est'  fehlt  in  E  II.  '')  .Haldenburg'  E  II,  .Haldeiibiircli'  A.  c)  ,item'  A. 

d)  E  II,  ,Molsheim'  EI:  ,Molsliera'  A.  '^)  .sunt'  E  II;  .est  -  Phil.'  fehlt  iu  E  I:  ,a  reg.  Phil, 

destr.  est'  A.  Nach  (irandidier,  Hist.  d' Alsace  II,  p.  LXVIII,  N.  r  stand  im  Necrolog.  Altorf.: 
,Civitas  Molsheniensis  a  Philippo  rege  penitus  destructa  est'.  —  In  E  II  folgt :  ,Eodein  tempore 
prediclus  rex  obsedil  civitateni  Argeutinensein  et  niinime  profecit  elc'  Hier  Ivönnte  /um  ersten 
Male  zweifelhaft  sein,  oh  die  Nachricht  den  Annales  minores  zugehört  oder  —  was  mir  wahr- 
scheinlicher —  einen  späteren  Zusatz  darstellt.  Die  Belagerung  fand  erst  1199  statt.  Vgl.  Schul- 
ausgabe S.  126.  N.  2. 

Aiino  Domini  MCCVI.     Datum  fuit  unum  quartale  vini  pro  II  solidis.    Sequenti  ebdomada  dabatur 
pro  II  denariis  et  vas  vacuum  pro  duabus  libris.     E  IL 

Diese  Nachricht  muß  ilu-es  Inhalts  wegen  bereits  in  den  Ann.  minores  gestanden  haben. 

Aimo  Domiiii  MCCVIII.     Philippus  =")    rex  occisus  est*»)  iu  festo  s.  All)aui'=)  iu  Babenberch<=).     E  I. 
G.  EIL  Ä. 

n)  .rex  Pliilippus'  E  I,  A.  b)  ,occiditur'  E  II,  wo  das  folgende  fehlt.  "^j  ,a  festo 

Albani'  E  I.  .festo  Alb.'  G :  in  beiden  fehlt  der  nur  in  A  überlieferte  Ortsname. 

Anno  Doniiui  MCCXI.     Fridericus  rex  veuit  iu  partes  Alemanie").     E  I.  G. 

»)  ,Eodem  tempore  venit  Fridericus  rex  in  Alemanniam'  ü,  wo  eine  Notiz  über  die  Regierung 
Otto's  vorangeht:  ,Olto  regnavit  tribus  annis'.  —  Die  Übereinstimmung  mit  den  Ann.  Mauri- 
nionasterienses  (vgl.  Schulausgabe  S.  106)  einerseits,  mit  den  Ann.  Colmar.  andererseits  (Mon. 
Germ.  SS.  XVII.  p.  189:  1214.  ,Fiidiricus  rex  venit  ad  partes  Ahiinanic)  stellt  sicliei-.  dat5  wir  den 
Eintrag  für  die  Ann.  Arg.  minores  beanspruchen  dürfen.  Er  gehört  wie  der  folgende  riclitig  zum 
Jahre  1212,  doch  dürfte  mit  Rücksicht  auf  die  folgende  Notiz,  die  aucli  in  A  und  in  den  Ann. 
Maiirimon.  zu  1211  gebracht  wird,  das  falsche  Jahr  bereits  in  den  Ann.  Arg.  minores  gestanden 
haben  und  nicht  erst  der  Epitome  zur  Last  fallen,  aus  der  E  I  und  G  schöpften.  Voran  gingen 
wahrscheinlich  Meldungen  über  die  Erhebung  und  die  Vertreibung  Kaiser  Ottos,  ähnlicli  wie  in 
den  Ann.  Maurimonast.  a.  a.  0. 

Eodem  anno^)  constituta  est^')  expeditio'=)  puerorum"^).     E  L  G.  E  IL  A. 

•1)  ,1211'  .\;  .A.  D.  MCCXII'  Ell  richtig,   wohl    durch  selbständige  Besserung.  i')  .fuit- 

EI,  G ;  ,facta  est'  Catal.  Altorf.  (Scliulausgabe  S.  121.  N.  f.) :    fehlt  in  E  II.  '^)  ,iter  [.stul- 

torum'  E  I]  puer.'  E  I,  G.  '^)  In    G  folgt :    ,et    expeditio   super  Tiereticos   ad  civitalem 

Dolosam'. 
Anno  Domini  MCCXIITI.     Occisi^^)  sunt  Lupi  X.")  Kai.»)  Febr.'').     E  L  E  IL 
»)  Fehlt  in  E  I. 

Anno  Domiui  MCCXVill.     Facta  est")  cedes  Gallicorum'O  in  Rodesbeim.     E  I.  E  IL 
-')  .Facta  est'  fehlt  in  E  II,  wo  auch  ,MCCXIX'.  i')  Feldt  in  E  1. 

Anno  Domiui  MCCXIX*).     Capta  est  urbsi')  Damiat').     E  L  G.  E  IL 

a)  .MCCXVIir.     G.  i')  Fehlt  in  E  1,  E  II.  <:)  ,Darmat'  E  I. 

Anno  Domini  MCCXXVIII.  Berhtoldus  episcopus  et  civitas  Argentinensis  habueruut  triumpluim 
apud  villam  Bladolvesheim  contra  XIIIl  civitates  regis  lesto  Medardi'').  (?;  vgl.  E  IL  E  1. 
i>)  Ell  hat  eine  gekürzte  Fassung:  , facta  est  cedes  in  Bladolzlieim  sub  domino  Bertoldo  Ar- 
gentinensi  episcopo  diclo  de  Tecke'.  —  Den  überarbeiteten  Wortlaut  in  E  I  vgl.  oben  S.  148.  — 
Vgl.  auch  Ann.  Colmar.  min.  1.  c.  und  Scludausgabe  S.  127.  N.  li:  .Bertholdus  episcopus  Ar- 
gentinensis in  Bladulsheim  lioinines  imperatoris  devicil'.  —  Z\n-  Saclie  vgl.  Cent.  Neoburgen- 
sis  S.  92. 

Vinee  llonieruid  in  Aprili;  et  niature  uve  habebantur  iu  festo  beati  lohannis  baptiste'').     E  IL  A. 
»)  ,et  in  fine  lunii  erant  maturae'  A.    —  V.gl.  Ann.  Ci.lnuir.  min.  1.  c. :    .Messis    terminata    fuit 
ante  festum  s.  lohannis  liapliste-. 


ir.'.i 

Anno  Domiiii  MCCXXXII.     Magna    fuit    in  Alleniannia  exorta»)   liereticurum    perseculio  •').    in    qua 
exnsli  sunt  Ilenricus  Aunnis,  Fridcric-us  Rex.  cives  Argenlinenses.    A ;  ryl.  E  II. 

»)  In  E  II  nur  .facta  esf.  '•)  Alles  Folgontlc  fehlt   in  E  II.    —    Vpl.  Ann.  Coliuar.  min. 

1.  f.  und  Schulausgabe  S.  121,  N.  ;{:  ,In  Argentina  Gultlin  cromatur  .  .  .(.wann'  c.)  herelicus  esse 
prohatur:  luit  unus  de  ditioribus  et  potcntioribus  Argeiitinensis  civitatis'.  —  Zur  Sache  vgl  Cont 
Neoburgensis  zu  1231,  S.  93. 

Anno  Domini  MCCXXXIIJ.     Wernherus  Probus  niarschalcus  obiit»).     E  II;  viß.  A. 
")  ,et  setpienti  anno  mareschalcus  Argentinensis'  A. 


Kapitel  II. 
Die  Aniiales  monasterii  Argentinensis. 

§  1.    Di«;  Grrundlageii. 

I.  Von  dem  Verputz  in  der  Jenenser  Handsclirift  nnd  der  Umrahmung  in  der 
Hohenbnrger  Clu-onik  hallen  wir  da.s  reichsgeschichtliche  Werk,  das  sie  uns  verdeckten, 
befreit  und  es  in  seiner  reinen  Gestalt  erneut.  Aus  den  Bruchstücken,  die  in  den  kleinen 
elsässischen  Jahrbüchern  verstreut  lagen,  haben  wir  eine  lokale  Geschichtsquelle  zusannnen- 
gesetzt  und  in  ihr  die  jenen  gemeinsamen  Nachrichten  zu  einer  Einheit  zusammengefalU. 
Beiden  Annalen  gaben  wir  mit  Fug  und  Recht  ihren  Namen  nach  derselben  Stadt,  in 
der  sie  beide  entstanden  sind. 

Unendlich  verschieden  an  Umfang  und  Gehalt  sin.l  die  Annales  imperiales  Argen- 
tinenses  von  den  Annales  Argentinenses  minores.  Und  dennoch  muß  ein  enges  Band  beide 
umschließen.  Eine  leise  Erinnerung  an  die  Verwandtschaft  mit  der  glänzenderen  Darstellung 
aus  den  Tagen  Friedrichs  I.  und  Heinrichs  VI.  ist  in  den  kleinen  -Jahrbüchern,  gleichsam 
ein  Zeichen  der  edlen  Herkunft,  zurückgeblieben;  unter  ihren  fünf  ältesten  Berichten  bis 
1179  stimmen  die  meisten  ziemlich  wörtlich  mit  den  entsprechenden  Einträgen  der  Reichs- 
aimalen  überein  M;  eine  einzige  steht  allein.  Die  Talsache  bedarf  der  zureichenden  Erklärung. 
Wn-  finden  sie  darin,  daß  beide  Annalen  unmittelbar  aus  gleicher  Wurzel  entsprossen  sind. 
Beide  Werke,  die  —  jedes  für  sich  —  Ausgangspunkte  reicher  und  breiter  Entwickelung 
geworden  snid,  stammen  aus  einem  Urquell;  hier  nahen  wir  uns  wirklich  dem  Anfange 
der  StraCburger  Geschichtschreibung. 

Schon  als  wir  der  Entstehung  der  Straßburger  Reichsannalen  nachforschten,  haben 
wir  darauf  aufmerksam  gemacht^),  daß  sie  erst  etwa  vom  Jahre  1180  an  gleichzeitig  ver- 
faßt sind,  daC.  ihnen  für  die  frühere  Zeit  des  12.  .Jahrhunderts  ältere  Annalen  vor-elegen 
haben.  Eben  diese  müssen  es  sein,  auf  die  auch  die  Annales  minores  zurückivehen:  denn 
wie  wir  soeben  hörten,  reicht  gerade  bis  zum  Jahre  117^  die  Verwandtschaft  beider 
Jahrbücher. 

Vielleicht,  würde  manch  einem  —  mit  Unrecht:  —  die  Grmullage  für  solchen 
Schlui',  zu  schmal,  die  Folgerung  zu  kühn  erscheinen;  da  treten  die  Annalen  von  Maurs- 
münster recht  als  Eidhcjfer  uns  zur  .Seite.  Sie  schaffen  ein  festes  Mittelglied  zwischen 
lien  reicheren  Annales  imperiales  und  den  kurzen  Annales  minores  Argentinenses. 

I)  ll3r,,  IU-2  (Ann  iuip.  MIO)  und  I  I  tS  fast  genau;  117!»  ahnlirh  Nur  1 1  ;■.•  iVlilt  in  dm  Ann. 
iiuperiales  v(illig. 

•■')  Vgl.  oben  S.  71  f. 

II.  lil.jcli,  Dil'  i;i>ll-Hi.;cluii  Aiinuli'ii  ili'i-  Sl:iiirci/..-il. 


170 

IL  Die  Wiener  Papier-Handschrift  9099  (früher  hist.  prof.  229)')  enthält  auf  fol.  1.2 
von  Hmnanistenhand  des  15./ 16.  Jahrhunderts  eine  Erzählung  „De  murte  Florencii  cumitisHol- 
landiac".  Auf  fol.  3 — 4  folgt  in  einer  Schrift  des  16.  Jahrhunderts  als  einziger  weiterer 
Bestand  ein  annalistisches  Werkchen,  auf  dessen  Herkunft  wir  durch  den  Randvermerk  ,Mau- 
rismnnstre'  hingewiesen  werden.  Wirklich  gehören  dem  alten  Benediktinerkloster  —  dessen 
wuchtiger  Kirchenbau  aus  dem  12.  Jahrhundert  noch  immer  sein  Ansehen  aufrecht  hält 
—  die  beiden  Äbte  Gottfried  (f  1253)  und  Johannes  (f  1288)  an,  deren  Tod  die  Annalen 
zum  gehörigen  Jahr  verzeichnen;  auch  Birckenwald,  dessen  Pfarrer  zum  Jahre  1239  genannt 
wird^),  liegt  in  der  Nachbarschaft  der  Abtei. 

Die  Jahrbücher  beginnen  bereits  zu  814  mit  dem  Tode  Karls;  allein  diese  Nach- 
i'icht  steht  ebenso  isoliert  wie  die  folgende  zu  1098  über  die  Gründung  des  Cistercienser- 
ordens.  Erst  mit  1122  beginnt  eine  kleine  in  sich  zusammenhängende  Reihe  kurzer  No- 
tizen, die  durch  das  12.  und  13.  Jahrhundert  bis  1288  reichen.  „Ob  wir  aber  hier  eine 
vollständige  Abschrift  oder  nur  einen  Auszug  vor  uns  haben,  den  sich  irgend  ein  Gelehrter 
für  seine  Privatzwecke  machte,  bleibt  zweifelhaft"  3).  Die  späte  Überlieferung,  die  Unkenntnis 
über  Art  und  Zweck  der  Abschrift  erschweren  das  Urteil. 

Die  Lokalnotizen  zu  1239,  1253.  1288  gestatten  die  Annahme,  daü  der  durch  diese 
Zeitgrenzen  bestimmte  Abschnitt  mit  einzelnen  reichsgeschichtlichen  und  einigen  elsässischen 
Nachrichten,  unter  denen  iler  Bischofskrieg  hervorsticht*),  in  Maursmünster  selbst  im  Laufe 
des  13.  Jahrhunderts  entstanden  ist. 

Dem  früheren  Teile  fehlen  lokale  Hinweise;  ihm  zu  entnehmen  wäre  luu',  daß  er 
aus  dem  Elsaß  hervorgegangen  ist.  Doch  wir  bi'auchen  nicht  weiter  zu  grülieln;  denn  der 
Abschnitt  ist  hier  nicht  Original,  er  ist  Abschrift  und  Auszug  einer  umfassenderen  Vorlage, 
über  deren  Herkunft  kein  Zweifel  möglich  ist.    Zu  1122,  von  1148  —  1162,  dann  wieder  zu 

1178  und  1179  lauten  fast  sämtliche  Nachrichten  mit  den  Straßburger  Reichsannalen  nahezu 
wörtlich  gleich^). 

Unter  ihnen  sind  wieder  jene  beiden  Angaben  zu  1148  über  die  zweite  Kreuzfahrt 
und  zu  1179  über  das  dritte  Laterankonzil,  die  uns  schon  in  den  Ann.  minores  begegneten«). 
Die  Annales  Maurimonasterienses  scheiuen  demnach  aus  derselben  Quelle  zu  entspringen, 
aus  der  auch  die  beiden  Straßburger  Jahrbücher  hervorgegangen  sind.  Dieselbe  Vorlage 
wäre  ihnen  nicht  nur  mit  den  Reichsannalen,  sondern  auch  mit  den  Ann.  Argentinenses 
minores  gemeinsam.  Zwar  beschränkt  sich  die  Harmonie  mit  diesen  auf  zwei  Notizen; 
die  Zahl  ist  gering,  aber  sie  gewinnt  ihr  rechtes  Gewicht,  sobald  wir  erwägen,  daß  sie 
die  einzigen  allgemeingeschichtlichen  Inhalts  ausmachen,  die  sich  in  den  Ann.  minores  bis 

1179  überhaupt  finden;  die  letzteren  haben  außerdem  die  Straßburg  näher  angehenden 
Berichte  aufgenommen,  an  denen  die  Jahrbücher  von  Maursmünster  fast  überall  vorbei- 
gegangen sind. 

Den  Ausschlag  für  diese  Lösung  gibt  der  Umstand,  daß  die  Übereinstimmung 
zwischen  den  Annales  Maurimonasterienses  und  den  Ann.  minores  durchaus  nicht  mit  dem 
Jahre  1179  aufhört,   während   beide   mit   den  Reichsannalen    seitdem   nichts   mehr  zu   tun 


'I  Vgl.  Jaff6  in  Mon.  Genn.  SS.  XVll,  181;  Schulte  in  Milteihingen  des  Inst,  liir  Österreich.  Ge- 
schichtsf.  V,  -D^O  f.     Siehe  auch  die  Schulausgabe  S.  104  f. 

-)  Das  überlieferte  ,Biecke'  ist  gewiß  in  .üircke'  zu  eniencliereii  und  dann  wie  oben  /.u  deuten: 
sein  Begleiter  Hugo  .plebanus  hu  ins  loci'  darf  also  in  Maursmünster  gesucht  werden. 

s)  Böhmer,  Fontes  III,  p.  XVI. 

■")  Die  Angaben  sind  denen  des  Bellum  Waltluriauum  nah  verwandt. 

*)  Vgl.  unten  S.  170  f.  bei  den  einzelnen  Jaln-eu.  Die  Verwandtschaft  hat  zuerst  -lalfe  (SS.  XVII,  86) 
hervorgehoben,  vgl.  oben  S.  145. 

")  Vgl.  oben  S.  167. 


171 

liabi'ii.  Schon  mil  den  geiiaiion  Daten  iiber  Anfang  niid  Schlnl)  des  Laterankonzils  gelien 
die  Annalos  iniperialts  ihren  eigenen  Weg.  Sie  trennt;n  sich  somit  an  der  gleichen  Stelle 
von  den  iieiden  andern  Jahiblirhern,  die  noch  eine  geraume  Strecke  iiebeneinaudeiher  eine 
Straße  ziehen.  Dal)  beide  den  Tod  Friedrichs  I.,  Heinrichs  VI.  imd  Philipps  melden,  würde 
natiirlicli  niciits  beweisen:  dal')  jedoch  zu  1212  die  Ankunft  Friedrichs  II.  in  Deutschland 
annäliernd  und  gar  zu  1218  der  Überfall  der  Welschen  in  Kosheini  vollständig  mit  gleichen 
Worten  erzählt  wird'),  ist  allerdings  ein  voilgiltiger  Beleg,  dali  die  Ann.  Maurimonasterienses 
und  die  Ann.  Argentinenses  minores  mindestens  noch  bis  1218  der  gleichen  Vorlage  gefolgt 
sind,  von  der  sich  bereits  1179  die  StraHburger  Reichsannalen  abgelöst  haben. 

Auf  den  drei  geschwisterlich  verbundenen  .Jahibüchern  als  auf  den  Pfeilern  eines 
sicher  gefügten  Fundaments  ruhen  die  ältesten  elsässischen  Amialen  der  Stauferzeit,  die 
wiederherzustellen  uns  schließlich  ol)liegt. 


§  2.  Die  Art  der  Wiederherstellung. 

1.  Für  die  Aufgabe,  aus  den  beiden  bereits  gewonnenen  Slraßburger  Jahrbüchern 
und  den  überlieferten  Annalen  von  Maursmttnster  die  verlorene  Vorlage  zu  erneuen,  ver- 
trauen wir  uns  l)is  zum  Jahre  1 1 79  der  Führung  des  ausgezeichneten  Reichsannalisten  an. 
Fr  hat,  getreu  den  Interessen,  die  ihn  bei  seinem  selbständigen  Werke  leiteten,  der  älteren 
Quelle  entnommen,  was  sie  an  allgemeingeschichtlichen,  aber  auch  was  sie  an  straJiburgischen 
und  elsässischen  Nachrichten  bot.  Allerdings  ist  es  nicht  ausgeschlossen,  daß  er  selbst 
die  eine  oder  die  andere  bei  Seite  gelassen  hat;  und  vor  allem  müssen  wir  mit  der  Mög- 
lichkeit rechnen,  daß  der  Hohenburger  Chronist  bei  der  bedeutenden  Arbeit,  durch  die  er 
ältere  Quellen  geschickt  mit  den  Reichsannalen  zur  Einheit  verknüpfte,  manche  ilun  minder 
wichtige  oder  dem  Gefüge  des  Ganzen  widerstrebende  Notiz  überging-|. 

Zwei  Fragen  sind  daher  aufzuwerfen:  welchen  Teil  der  Annales  imperiales  dürfen 
wir  für  die  ältesten  Jahrbücher  in  Anspruch  nehmen?  Darf  der  aus  ihnen  entnommene 
Bestand  aus  vereinzelten  Meldungen  jeder  der  beiden  anderen  Ableitungen  erweitert 
werden  'i 

\Venu  wir  deshalb  luiser  Augenmerk  zunächst  auf  die  Straßburger  Reichsannalen 
richten,  so  vergessen  wir  doch  nicht  das  Hilfsmittel,  das  uns  die  Überlieferung  gütig  an 
die  Hand  gegeben  hat;  sie  gestattet,  sofort  als  Eigentum  der  älteren  Quelle  auszuscheiden, 
was  den  Reichsannalen  mit  den  Jahrbüchern  von  Maursmünster  oder  den  Ann.  minores 
gemeinsam  ist'^).  Die  mechanische  Auslese,  die  so  geübt  wird,  genügt  vollauf,  um  uns 
über  Inhalt,  Umfang  und  Form  des  Werkes  zu  unterrichten. 

Schon  für  die  Zeit  seit  1122  gehören  ihm  Nachrichten  an,  die  sowohl  das  Hislum 
Straßburg')  nnd  das  Elsali^)  wie  die  Reichsgeschichte")  betreifen.  Oll'enhar  gehen  tlie  In- 
teressen der  Annalen  bereits  nach  beiden  Richtungen.  Knappster  sachlicher  Ausdruck 
eignet  ihnei\'j;  sie  gebrauchen  fast  nui'  kurze  Hauptsätze"). 


')  Vgl.  Schulausgabe  S.  I(i(i  1'.  iiiid  unten  S.  17S. 

>)  Vgl.  oben  S.  68,  81.  , 

3)  Wir  gewinnen  damit  sosjltich  die  Notizen    zu    112-2,  11.3(5.    Ilttt.    Ills,    1152,    ll.j.'.,    1I.".S.    1102, 

1178,  1179.  l'iir  das  Einzelne  Vfil.  unten  S.  HC)  IT.  den  Text  und  die  Aninerkungen. 

^1  1122,  11 :!(-.,   IltO.  ■•)  I1Ü2,   U7S. 

")  UiS.  11.V2,  ll.j.-),  115S,  11G2.   117!». 

')  Man  bemerke  die  Prilsenzformen:  1122.  ll.V>,  ll.js,  11(12;  sonst  , facta  i~l-:  li:lC..  Ills.  117S, 
init,  dem  .combustuni  est"   1110  zur  Seile  stellt. 

")  Kine  Ausnidinic  macht  erst  117!). 


17^2 

Aiif  Grund  dor  ennitlellen  Kennzeichen  lälU  sich  leicht  eine  Reihe  von  Meldungen, 
die  nur  in  den  Reichsannalen  erhalten  sind,  auf  ihre  Quelle  zurückführen.  Neben  dem 
Münsterbrande  von  1140  waren  unzweifelhaft  schon  in  ihr  die  Feuersbrünste  zu  1136.  1150, 
1176  vermerkt.  Und  die  Aufmerksamkeit,  mit  der  hier  das  Schicksal  der  bischöflichen 
Hauptkirche  verfolgt  wird,  giebt  uns  das  Recht,  unter  ihren  Geistlichen  den  Verfasser  zn 
suchen;  als  ein  Jahrbuch  des  Straßburger  Münsters,  Aimales  monasterii  ArgentinensiSj  tritt 
das  wiedergewonnene  Werk  unter  die  elsässischen  Geschichtsquellen  ein. 

Für  die  Vorgänge  im  Reiche  stehen  den  Eintragungen  über  die  Thronfolge  Frie- 
drichs 1.  und  seine  Kaiserkrönung  die  Angaben  über  die  Weihe  Lothars  III.  im  Lateran 
und  die  Erhebung  Konrads  III.  zur  Seite').  Ihnen  gesellen  wir  nur  noch  den  Jahresbericht 
von  1160,  den  die  Münsterannalen  zu  1158  und  1162  einrahmen.  Den  Anteil,  den  der 
Kampf  um  Crenia  in  Straßburg  weckte,  spiegelt  noch  die  Datierung  damals  ausgestellter 
Urkunden  lebhaft  wieder^). 

Mit  zweien  der  hier  für  die  Quelle  angesprochenen  Einträge  sind  überdies  zu  1152 
und  1150  Hinweise  auf  Sonnenfinsternis  und  Witterung  verbunden;  für  sie  braucht  so 
wenig  wie  für  den  Wetterbericht  von  1143  die  gleichzeitige  Entstehung  besonders  be- 
gründet zu  werden. 

Wir  erkennen,  wie  getreu  die  Reichsannalen  sich  an  ihre  Vorlage  angeschlossen 
haben;  deuthch  heben  sich  für  die  Zeit  von  1122 — 1179  die  wenigen  Zusätze  von  ihr  ab'). 
Zu  ihnen  rechne  ich  vor  allem  die  Daten,  durch  die  regelmäßig  der  Bischofswechsel  in 
Slraßbui'g  notiert  worden  ist. 

Das  Urteil  hierüber  hängt  eng  damit  zusammen,  ob  wir  im  Stande  sind,  in  den 
Annales  imperiales  die  Quelle  über  das  Jahr  1122  zurück  zu  verfolgen.  Die  Liste  der  Bi- 
schöfe setzt  darin  bereits  mit  dem  Jahre  1028  ein^).  Da  die  Annales  Argentinenses  minores 
erst  mit  1132  beginnen,  die  Jahrbücher  von  Maursmünster  mit  den  beiden  vor  1122  ge- 
brachten Notizen  nicht  in  Betracht  kommen-'),  sind  wir  für  die  Entscheidung  allein  auf  die 


')  Vgl.  1152,  1155,  1133,  1138;  nur  die  letzte  Nachricht  ist  nicht  unbedingt  sicher  für  die  Quelle 
zu  beanspruclien.  ^ 

«)  Aus  dem  Jahre  1159  (Straßhurger  Urkundenbuch  I,  89  nr.  1(»9) :  .imperalore  Friderico  advocato 
eiusdem  ecclesiae  et  episcopo  Burchardo  Argentinensi  cum  aliis  prineipihus  in  Longobardia  Cremam  ex- 
pugnantibus'.  Vgl.  nr.  HO  (Urkunde  Bischof  Burchards)  von  1160:  .regnante  victoriosissimo  Romanorum 
imi)eratore'.  —  Nach  Mitteilung  von  Herrn  Dr.  Wentzcke  enthält  auch  das  Straßburger  Hospitalarchiv 
eine  Urkunde  des  Klosters  S.  Arbogast  von  1159  mit  dem  Datum:  .imperatore  Friderico  in  Longobardia 
potenter  agente'. 

")  Es  handelt  sich  zunächst  um  den  Würzburger  Reichstag  von  1157  und  um  die  Eiiuiahme  (Jir- 
badens  1162  (Schulausgabe  S.  49  f.),  deren  Fassung  dem  Reichsannalisten  entspricht.  Zudem  ist  die  letztere 
Nachricht  in  den  Annalen  von  Maursmünstcr  gerade  in  der  einfachen  Form  erhalten,  die  für  die  Münster- 
annalen charakteristisch  ist:  der  Reichsannalist  hat  sie  auf  Grund  besonderer  Kenntnis  umgestaltet.  Vgl. 
oben  S.  72.  —  Auch  darüber  ist  wohl  liein  Zweifel  möglich,  daß  die  beiden  entsprechenden  Notizen  über 
Anfang  und  Endo  des  Streites  zwischen  Friedrich  I.  und  den  Päpsten  zu  1159  und  1177  erst  nach  dem 
Frieden,  also  wohl  in  den  Annales  imperiales,  eingetragen  sind.  —  In  der  Fassung  zeigen  noch  einige 
Einträge  von  1180—1182  Verwandtschaft  mildem  Stil  der  Münsterannalen,  so  daß  man  geneigt  sein  könnte, 
sie  ihnen  zuzuweisen.  Da  indessen  hier  ein  Einfluß  der  Quelle  auf  den  Reichsannalisten  sehr  leicht 
stattgefunden  haben  mag,  scheint  es  mir  vorsichtiger,  ihre  Benutzung  nur  bis  1179  anzunehmen.  Vgl. 
oben  S.  72,  N.  7.  <)  Vgl.  oben  S.  67  f. 

5)  Auf  die  Gründungsnotiz  des  Cistercienserordens  in  den  Ann.  Manrimonast.  1098  darf  man  sich 
m.  E.  nicht  stützen.  Zu  viel  sind  der  Wege,  durch  die  sie  und  die  Meldung  vom  Tode  Karls  des  Gr.  bis 
zum  16.  Jahrhundert  in  die  Verbindung  mit  den  übrigen  annalistischen  Notizen  gebracht  sein  können. 
Eine  Übereinstimmung  mit  dem  Eintrag  in  die  Hohenburg-Neuburger  Chronik  über  den  Beginn  des  Ordens 
würde  nicht  ohne  Gewaltsamkeit  zu  konstruieren  sein:  die  jetzige  Fassung  zu  1099  rührt  erst  von  dem 
Neuburger  her  (vgl.  Schulausgabe  S.  39  und  oben  S.  56,  115).  Nehmen  wir  selbst  an,  daß  die  llohenburger 
Chronik  richtig  zu  1098  die  kurze  Nachricht  enthielt :  ,iniciatur  Cysterciensis  ordo'  —  die  am  Rande  in 
Neuburg  gleichzeitig  zugesetzt  ist  — ,  so  fehlt  es  doch  an  jedem  Anhaltspunkte  zu  dem  Schlüsse,  daß  die- 


173 

Reiclisaniialc»  angewiesen.  Indessen  audi  um  unsere  Kenntnis  von  ihnen  sieht  es  für  die 
Zeit  vor  11^2  recht  st-hloi-ht.  Aus  (h'i'  lli)heiihurf:er  Ciu-onik  herauszulösen  verniothlcii 
wir  fast  nur  ihre  Anfänge  mit  den  Melduujien  üixr  Slral'.burgs  Kirciien  zu  101")  und  lO.'U 
sowie  die  BischofsUste  seit  10:28;  von  andern  gesciiiclilhcheM  Nachrichten  noch  einige  über 
den  ersten  Kreuzzug')  zu  1095.  109^»  und  liöchstens  über  das  Ende  des  Grafen  von  Egis- 
lu'ini  zu  1089-).  Wenn  die  Reichsannaleii  wirklich  reichhaltiger  gewesen  sein  sollten,  so 
hat  der  Uohenl)Uiger  Cin-onist  sie  in  ihrem  ältesten  Teil  den  undangreichen  Darstellungen 
Beriiolds  und  der  Gesta  Friderici  sowie  den  Notae  Marbacenses  geopfert»).  Was  erhallen 
ist,  zeugt  Jiirgends  von  älteren  gleichzeiligen  Aufzeiclinuiigen'),  sondern  läßt  sich  unschwer 
aus  dem  Wunsche  erklären,  zwischen  den  Kirchenbaumeldungen  von  101.">  und  1031.  mit 
denen  er  zu  beginnen  wünschte^),  und  den  Münsterannalen,  die  erst  1122  einsetzten,  eine 
bescheidene  Verbindinig  zu  schaffen. 

Für  das  höhere  Recht  dieser  nüchternen  Auffassung  spricht  nun  entscheidend  die 
Bischofslisle.  Schon  die  seelenlose  Gleichmäßigkeit  des  Ausdrucks"")  macht  wahrscheinlich, 
daß  erst  der  Verfasser  der  Annales  imperiales  sie  mit  den  Münsterannalen  verbunden  hat: 
vollends  die  Ruhe,  mit  der  von  den  Abseizungen  der  Bischöfe  Kuno  und  Bruno  gesprochen 
wini').  verrät  den  Epigonen,  dem  die  Bewegung  jener  Tage  innerlich  schon   ferne  stt.'hl«). 

Die  Annales  imperiales  Argentinenses  gestatten  nicht,  für  ihre  Anfänge  von  1015 
bis  1122  eine  ältere  Quelle  zu  vermuten;  wohl  aber  überzeugen  sie  uns  davon,  daß  in 
ihnen  von  11-22—1179  .Jahrbücher  vortrefflich  erhallen  snid.  die  wohl  von  Geistlichen  des 
Domstifls  geführt  wurden.  Nach  und  nach  sind  in  jenen  .Jahrzehnten  die  Annales  mo- 
nasterii  Argentinensis  entstanden. 

II.  Die  Antwort  auf  die  zweite  Frage,  die  wir  aufgeworfen  haben,  wird  durch 
unsere  Gesamtauffassimg  der  Annales  minores   und  der  .Jahrbücher  von  Maursraiinster  be- 


selben  Worte  schon  in  den  Straßburger  Reichsannalen  (die  nirgends  mit  deni  Cistercienserorden  zu  tun 
liaben)  und  nun  gar  bereits  in  den  Münsterannalen  gestanden  biUten.  Audi  liier  scheint  mir  Vorsielit  das 
bessere  Teil  der  Kritik.  ')  Vgl.  Scliulausgabe  S.  3S  f. 

»)  Vgl.  ebenda  S.  36.  Übrigens  verzeichnet  P.  Ainandus  Trens  in  seiner  Altdorfer  Eplie.meris  fol.  7' 
(vgl.  oben  S.  1.58)  unter  andern  Daten,  olTenbar  aus  einem  Nekrolog:  .Hugo  conies  obiit  N'onas  Sept.  l()-<!>. 
et  dicitur  una  cum  4  aliis  nobilibus  seu  militibus'. 

ä)  Vgl.  oben  S.  74.  —  Selbst  wenn  icli  kiiliiRr  sein  wollte  als  ich  in  der  Ausgabe  für  /.ulil^sig  hielt, 
würden  nur  wenige  Notizen  bleiben,  bei  denen  der  Ursprung  aus  den  Reichsannalen  auch  nur  vermutet 
werden  dürfte.  Etwa  unter  1065  (S.  30,  N.  1)  die  Meldung  über  Berlhold  von  Zahringen,  zu  1080  Erhebung 
Bertbolds,  des  Sohnes  Rudolfs  von  Rlieinfelden,  zum  Herzog  von  Schwaben  (S.  31,  Z.  29)  und  der  Kampf 
in  Sachsen  (S.  3:2,  Z.  1-2).  Hingegen  sind  mit  hoher  Wahrsclieinlirhkeit  Einträge  über  den  Thronwechsel 
zu  1106,  112.5,  vielleicht  auch  /u  1024,  103!)  und  l(t.">6  zu  vermuten.  Vgl.  oben  S.  BS;  Schulausgabe  S.  40. 
N.  3;  S.  41,  N.  3. 

«)  Eine  Ausnahme  würden  nur  die  beiden  Meldungen  über  die  Hungersnot  vom  Jahre  1100  und 
das  Erdbeben  von  1107  machen  (vgl.  Schulausgabe  S.  40.  N.  1).  Selbst  wenn  man  Bedenken  trüge,  sie  mit 
den  Notae  Marbacenses  zu  verbinden,  wie  ich  a.  a,  O.  vorschlug,  bliebe  die  andere  Möglichkeit,  sie  als 
Nachtrag  zur  Chronili  Beriiolds  zu  begreifen  (vgl.  oben  S.  ,S7).  Beides  scheint  mir  bosser  als  um  ihret- 
willen die  .Ann.  nioii.  Argentinenses  schon  früher  beginnen  zu  lassen  und  sich  damit  in  die  Notwendigkeit 
zu  bringen,  das  Fehlen  aller  früheren  Nachrichten  vor  1122/32  in  den  .\riii.  Maurimonasterienses  und  den 
Ann.  minores  zu  erjclüren. 

••)  Für  sie  lagen  natürlich  Notitiae  oder  Inschriften  vor. 

")  Von  1028—1162  nur  bei  den  Abselzuiigeu  von  1123  uiiil  1131  notgedrungen  geändert.  Zum 
Jahre  1100  mußte  die  kurze  Waltuiig  Balduins  erwiilmt  werden,  um  zu  irkliiren.  tlaW  noch  im  selben  Jahr 
ein  neuer  Bischof  erscheint.  —  Man  vergleiche  daneben  117'.I.S0,  ll'.IO  (Silnilau-gabe  S.  .52,  61). 

')  Zu  1123,  1131.  Den  .\usdruck  ,catliedre  preficitur'  von  1131  hat  übrigens  der  Reichsannalisl 
selbst  zu  1180  gebraucht.  —  Eberhard  wird  überhaupt  nicht  genannt. 

«)  Die  Daten  der  lilscliofsliste  l'estzuslelleii.  war  iiatiirliih  für  jeden  StiMß|iuri;er  Ceistlichen 
ein  Leichtes. 


174 

dingt.  Wir  sollen  prüfen,  ob  wir  bis  zum  Jahre  1179  aus  Mitteilungen,  die  in  einer  von 
l)eiden  allein  stehen  und  nicht  in  den  Reichsannalen  wiederkehren,  neuen  Stoff  für  die 
Annales  inonasterii  Aigentinenses  entnehmen  düifen.  Dabei  werden  wir  uns  jedoch  so- 
gleich bewußt  werden,  daß  beide  Quellen  nicht  nur  bis  1179,  sondern  bis  1218  auf  die  Vor; 
läge  znrückgeheu;  unser  Urteil  über  den  früheren  Abschnitt  nuiR  deshalli  die  Grundlage 
für  die  Wertung  der  späteren  Teile  bilden,  durch  die  allein  in  beiden  Jahrbüchern  von 
1179 — 1218  uns  die  Münsterannalen  gerettet  sind. 

Über  die  Annales  Argentinenses  minores  ist  leicht  Klarheit  zu  gewinnen.  Wir 
haben  schon  früher^  hervorgehoben,  daß  sie  von  113^—1179  mu"  mit  einer  einzigen  An- 
gabe die  Reichsannaleu  übertrcilen.  Der  kurze  Satz  über  den  Brand  von  Rosheim  —  wo 
die  bischöfliche  Kirche  Besitzungen  hatte^)  —  paßt  nach  Inhalt  und  Form  durchaus  zu  den 
Münsterannalen.  so  dalj  er  unbedenklich  ihnen  einz.ureihen  sein  wird.  Demnach  erscheinen 
die  Annales  minores  von  1132—1179  als  ein  kurzer  Auszug  der  reicheren  Quelle,  die  ihnen 
den  Stoft'  vollständig  dargeboten  hat.  Es  ist  ei'laubt  anzunehmen,  daß  sie  auch  bis  1218 
dem  Inhalt  der  Vorlage  getreulich  gefolgt  sind. 

Gehaltvoller  als  sie  treten  uns  mit  der  doppelten  Zahl  von  Einträgen  die  Jahrbücher 
von  Maursmünster  von  1122—1179  entgegen;  Vertrauen  weckt  auch  ihr  Wortlaut,  der  — 
nur  hie  und  da  gekürzt^)  —  meist  genau  den  Reichsannalen  entspricht^),  hie  und  da  ihrer 
ursprünglichen  Fassung  näher  kommt'').  Verstärkt  wird  unsere  gute  Meinung  dadurch, 
daß  zu  1152  nach  dem  Thronwechsel  eine  Überschwemmung  genau  in  der  Weise  er- 
wähnt wird,  wie  zu  1150  in  den  Ann.  imperiales  der  kalte  Winter  nach  dem  Münsterbrand. 
Kein  Zweifel,  daß  beide  Nachrichten  denselben  Jahrbüchern  entlehnt  sind,  daß  wir  also 
sehr  wohl  in  der  Lage  sind,  ans  den  Ann.  Manrimonasterienses  die  Münsterannalen  zu 
erweitern.  Gern  nutzen  wir  diese  Erkenntnis,  lun  die  Lücke,  die  vorläufig  noch  zwischen 
den  Jahren  1162  und  1176  klaffte,  ein  wenig  auszufüllen  und  durch  die  guten  Meldungen 
über  die  Witterung  in  den  Jahren  1173/4  und  den  Durchzug  der  brabantischen  Söldner 
die  Annales  monasterii  zu  bereichern''). 

Eine  einzige  Nachricht  bereitet  Schwierigkeiten.  Zu  1148  berichten  die  Ann.  Mauri- 
monasterieuses  den  zweiten  Kreuzzug  wie  die  Reichsannalen  und  die  Annales  minores,  so 
daß  die  Herkunft  der  Meldung  aus  der  gemeinsamen  Quelle  feststeht.  Indessen  schon 
zum  vorangehenden  Jahre  1 147  findet  man  über  dieselbe  Kreuzfahrt  zu  Maursmünster  be- 
i-eits  eingetragen : 

Conradus  et  Ludovicus  reges  perguiit  Hierosolymani. 

Der  doppelte  Bericht  läßt  nach  bekanntem  Muster  auf  die  zwei  Quellen  schliel5en, 
die  hier  „nicht  sehr  geschickt  zusammengefaßt"  sein  würden.  Wirklich  begegnet  uns  der- 
selbe Satz  wörtlich  gleichlautend  in  einer  schwäbischen  Fortsetzung  der  Imago  mundi  des 
Honorius  Augustoduuensis').  Wir  brauchten  nicht  einmal  anzunehmen,  daß  im  13.  Jahr- 
hundert zu  Maursmünster  die  Notiz  aus  einer  Handschrift  des  verbreiteten  Werkes  ent- 


1)  Vgl.  oben  S.  169. 

8)  Straßl).  ÜB.  IV,  21,  -2i;  Fritz,  Territorium  dos  Bistums  Straßbiirg,  S.  28. 

■■')  Z.  B.  1178,  1179.  ")  1122,  114S,  1155,  1158. 

=')  1152  (,succedit').  1162  (Einnahme  Girbadens)  vgl.  oben  S.  172,  N.  3.  Der  Ansicht  von  Schulte 
a.  a.  0.  V.  521,  daß  die  Ann.  Maurimonasterienses  1162  „offenbar  einen  Auszug  aus  dem  weitläufigen  Berichte" 
der  Reichsannalen  geben,  vermag  ich  um  ihrer  Fassung  willen  durchaus  nicht  beizustimmen. 

'')  Ich  möchte  annehmen,  daß  beide  Nachrichten  in  die  Reichsannalen  übergegangen  waren,  daß 
sie  jedoch  fortgefallen  sind  in  der  Hohenburgcr  Chronik  oder  in  unserer  Neuburger  Bearbeitung,  sei  es 
als  zu  1162  der  Bischofswechsel  in  Basel  oder  als  zu  1170  der  Märtyiertod  des  Thomas  von  Cantirbmy 
eingeselzt  wurde. 

')  Continuatio  VI.  in  der  Ausgabe  der  Moii.  Germ.  SS.  X,  VM. 


175 

nominell  wäiT;  denn  es  wäre  sehr  wulil  iH(iL'Iicli.  <Ial'  erst  der  SchreilKT  des  10.  .lahrlinnderts 
sie  ans  einem  der  damals  i)ereits  vorliej;enden  Urncke  der  imago')  in  seiner  Absclnilt  der 
Ann.  Araurinionaslerieuses  eingerlkkt  hat.  Immerhin  stehen  wir  hier  an  einem  toten  Punkte 
der  Untersuchung.  Inwieweit  die  Jahrbücher  von  Manrsmünster  ausschheßhch,  wie  die 
Ann.  minores,  die  Ann.  mon.  Argentinensis  wiedergeben  oder  etwa  noch  auP.er  dem  Eintrag 
zu  1147  Notizen  aus  einer  andern  Quelle  enthalten,  läCl  sich  nicht  mit  voller  liestimmtheit 
entscheiden^). 

Weniger  als  zu  befürchten  wäre,  hemmt  diese  Unklarheit  den  Heweisgang.  Denn 
für  den  Ab.srhnitt  von  1179  —  1218  treten  die  Ann.  Maurimonasterienses  an  Wert  für  den 
Wiederaulliau  der  Quelle  hinter  die  Ann.  minores  zurück.  Sie  enthalten  seit  1179  nur 
die  Nachrichten  über  den  Wechsel  der  Herrscher  zu  1190  (11S9),  1197,  1:208,  1212;  über 
den  Kinderkreuzzug  (zu  121  Ij  und  zu  1218  über  das  Blutbad  von  Rosheim.  Wenn  wir 
auch  über  den  Wortlaut  schwanken  mögen^),  so  ist  die  Tatsache,  da(>  wir  es  hier  durch- 
weg mit  Notizen  der  Münsterannalen  zu  tun  halten,  durch  ihre  Wiederkehr  in  den  An- 
nales minores  gesichert. 

Einen  Zuwachs  bringen  ilann  die  Einträge  über  den  Tod  des  Grafen  von  Ptirt  (zu 
1197)  wie  über  die  Weihe  Otto's  und  seine  Vertreibung  (1209,  1212).  Das  Aufsehen,  das 
die  Ermordung  des  Grafen  Ulrich  auch  in  Straßburg  erregte,  kommt  durch  die  Reichs- 
annaleu so  deutlich  zum  Ausdruck*),  daß  es  wohl  einleuchtet,  wenn  ihrer  auch  in  den 
Aniiales  monasterii  gedacht  wurde.  Und  daß  diese  —  den  Ereignissen  verhältnismäßig 
gleichzeitig  immer  weiter  geführt  —  die  unbestrittene  Herrschaft  Otto's  IV.  und  seinen  Sturz 
mit  Stillschweigen  übergangen  hätten,  ist  mindestens  unwahrscheinlich-^). 

Es  ist  nicht  anders,  als  daß  bei  der  Lage  der  Überlieferung  manclies  unaufgeklärt 
bleibt;  im  einzelnen  mögen  wir  deshalb  irren,  zumal  von  dem  .Jahre  an,  wo  uns  die  Reichs- 
annalen  im  Stiche  lassen.  Das  Bild  des  Ganzen  bleibt  davon  unberührt;  über  die  Stral5- 
burger  Reichsannalen,  über  die  Jahrbücher  von  Maursmünster  und  die  Ann.  Argentinenses 
minores  führt  die  Forschung  hinaus  zu  den  Annales  monasterii  Argentinensis,  —  zu  der 
Grundlage  der  elsässischen  Annalen  der  Stauferzeit. 

§  3.    Der  Text  der  Auualen  von  1122—1-218. 

Hilfsmittel:  1.  Die  Annales  imperiales  Argentinenses,  aus  der  Cronica  Hohen- 
burgensis  des  Cod.  len.  Bos.  q.  (>  ausgelöst;  in  der  Schulausgabe  der  Mon. 
Germ.  SS.  durch  Corpusdruck  von  1015 — 1200  kenntlich  gemacht.  (Als  Imp. 
bezeichnet). 


')  Von  den  Drucktn,  die  mir  iiitht  alle  zugilnglicli  winden  (vgl.  über  sie  Polthast,  Bibliotlieca 
liiäloricu  I,  C:2l)).  enUiiill  der  iiltesle  von  c.  147(1  dii'  Fortsetzung  nicht,  wohl  aber  die  Spcirer  Ausgabe  von 
|.">s:5.  Sie  enthilll  auch  das  Todesjahr  SI4  für  Karl  den  Großen,  aber  nicht  den  Tag.  und  nicht  zu  loas  den 
Beginn  des  Cistercienserordens. 

»)  Trotzdem  sind  wir,  wie  ich  meine,  vorläufig  berechtigt,  alle  die  Notizen  zu  ll-J-2,  ll7:t,  117+ 
für  die  Münsterannalen  zu  beanspruchen.  Sie  gehen  unzweil'elhaft  auf  eine  zeitgenössische  Quelle  zurück, 
enlspreclii'u  in  .jeder  Uezieliung  dem  Charakter  der  .■\nn.  mon.  .Argcnt.,  abt'r  nicht  den  bisher  bekannten  Forl- 
setzungen der  Iniago  inundi. 

')  Den  Ann.  Maurimon.  fehlen  durchweg  die  Todestage  iler  Fürsten.  —  Zu  IIS'.».  \li2  enthalten 
sie  mehr;  beide  Male  sagen  sie  ,ivit,  iverunl',  das  auch  schon  1174  von  den  ßrabanzonen  gebraucht  war. 
Mit  Rücksicht  auf  die  sorgfaltige  Anlehnung  an  die  Vorlage,  welche  die  Ann.  Maurimonasterienses  vorher 
auszeichnete,  bin  ich  geneigt,  ihre  etwas  ausführliidiere  Fassung  den  .Vnnales  minores  vorzuziehen  und  sie 
in  ille  .Münslerannalcii  einzusetzen.  Doch  verkenne  ich  nicht,  dal^  hier  .jede  Enisciu'idung  eine  gewisse  Will- 
kür mit  >ich  hiingl.   Dal5  die  Daten  zu  liOl».  1-212  in  den  .\nn.  .Maurimonasterienses  zulrelVen.  sprichl  für  sie. 

*)  Vgl.  Schulausgabe  S.  7(1.  )  Wenn  die  Cont.  Godefridi  ivgl.  oben  S.  ICkS  zum  .1.  1211)  die 

Nachricht  über  die  dreijilhrige  Regierung  Ulto's  aus  den  Aim.  minores  enlUhnl  liiltte.  würden  wir  mit 
Sicherlieit  den  Wortlaut  der  Ann.  Maurimonasterienses   in  den   fexl    <Ier  Münsterannalen  einsetzen  dürfen. 


l70 


2.  Die   Annales   Manrinionasterienses    im   Cod.  Vindobon.  9099  toi.  3; 
Schulausgabe  S.  105  11".     (Als  Maur.  bezeichnet). 

3.  Die  Annales  Argentinenses   minores;  aus  ihren  Ableitungen  wieder- 
hergestellt oben  S.  1(>7  ff.     (Als  Mhi.  bezeichnet). 


Anno  Domini  MCXXII.     Bertholdus  dux  de  Zeiringeii^')  Mollesheim  occiditur.     Imp.  Maur. 

»)  ,Ze.r.  occ.  Moll.'  Maur.    —    An  dem  Morde  war  Bischof  Kuno  von  Straßbuig  beteiligi;    vgl. 
Heyck,  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen  S.  24'i. 

Anno  Domini  MCXXV.     [Heinricus  imperator  obiit ;  cui  Lotharius  dux  Saxonum  in  regno  suecessit]''). 
")  In  der  Hohenhurger  Clironik    ist   zwar   das  Datum   erhalten,    aber    der  Wortlaut   der  Ann. 
Imp.  durch  einen  Auszug  aus  den  Gesta  Friderici  des  Ullo  von  Freising  ersetzt;    vgl.  Schulaus- 
gabe S.  41.     Die  Notizen  zu  1133,  1138,  11-52  geben  das  Recht,  auch  diese  einzige  Nachricht  über 
den  Thronwechsel  von  112-5  bereits  für  die  Münsterannaltn  zu  beanspruchen. 

Anno  Domini  MCXXXII.     Comhusta  est  Rodesheim.     Min. 

In  Rosheim    hatte   das  Domstift    umfangreiche   Besitzungen;    vgl.  Straßburger  Urkundenbuch 
IV.  21,  24. 

A.  D.  MCXXXIII.     Lotharius  rex  ab  Innocentio  papa  Rome  in  Lateranensi  monasterio  consecratur 
in  imperatorem.     Inqi. 
Eodem  anno  IUI.     Non.  Augusti  sol  obscuratus  est  VI.  liora  diei ;  et  tenebre  l'acte  sunt.    Imp. 

A.  D.  MCXXXVI.     Facta  est  cedes  magna")  inter  episcopum  Geltehardumi')  et  Fridericum   ducem') 
in  Duncenheim"^).  Mi».;  vgl.  Imp. 

■■>)  .pugna'  Imp.  b)  ,Gebhardum'  Min.;  ,Geb.  Argentinensem  ep.'  Imp.  ')  Dahinter 

,Alemannie'  Imp.  •'!  .apud  Gügenbeim'  Imp.  —  Beide  Orte  liegen  benachbart,   dicht  bei 

einander.     Die  Tradition  besteht,    daß   zum    Gedächtnis    des    Kampfes    die   Laurentiuskapelle   bei 
Gugenheim  errichtet  worden  sei  (vgl.  Grandidier,  Oeuvres  histor.  inedites  II,  372,  N.  3). 

Eodem  anno  conibustum  est  maius  monasterium  Argentinense  primo.     Imp. 

A.  D.  MCXXXVIU.     Lotiiarius  imperator  obiit;    cui    Cünradus    frater  Friderici  ducis  Alemannia  in 

regno  suecessit.     Imp. 
A.  D.  MCXL'^).     Secundo'')  combustum  est  monasterium  Argentinense.     Imp.   Min. 

»)  ,MCXL1I-  Min.,  wo  .secundo'  fehlt;  vgl.  oben  S.  167.    In  Imp.  steht  ,secundo'  jetzt  am  Ende. 

A.  D.  MCXLIII.     Facta  est  liyemps  nivosa  et  dampnosa  vineis  et  arboribus.     Imp. 

A.  D.  MCXLVIII.     Facta  est  expedicio  lerusalem")  secunda  sub  Cünrado  rege  Romanorum''),  Lude- 
wico<^)  rege  Francoruni  Bernhardoque'')  abi)ate  Clarevallensi^).     Imp.  Maur.  Min. 

a)  .Hieroäolimam'  Maur.:  .Iherosolimitana'  Min,    wo  ,secunda'  fehlt.  *>)  fehH  in  Maur., 

Min.  ^)  ,et  Lud.'  Maur.;    ,Lud.  rege  Franc'  fehlt  in  Min.  ''l  ,et  sul)  B.'  Maur.;  ,et 

B.'  Min.  ■-•)  .Clarevallis'  Maur.  —  Vgl.  Chron.  Ebersheini,  c.  29  (SS.  XXllI,  4461. 

A.  I).  MCL.     Combustum  est  monasterium  Argentinense  tercio.     Imp. 

Et  eodem  anno  facta  est  hyemps  magna.     Imp. 

Vgl.  hierzu  Ann.  Monasterienses  (Mon.  Germ.  SS.  III,  1-54):  .Hiems  valida   cum   fame  maxima 
et  inundatione;  et  defcctus  omnium  fructuum  et  ariditas  vinearum  et  nucium  et  peslis  aninialiuni'. 

A.  D.  MCLII.     Cünradus  rex*)  obiit;   Fridericus'')  dux  Alemannie  sibi  in  regno  succedit.  Maur.  Imp. 
a)  ,rex  Teutonicorum'  Maur.  ^)  ,cui  fratris  sui  filius  Fr.  dux  Atem,  in  reg.  suecessit' 

Imp.  —  Vgl.  Chron.  Ebersheim.  c.  2'J  1.  c. 

Et  eodem  anno  facta  est  inundatio  aquarum  nuixima.     Maur. 


177 

A.  D.  M(;LV.     Fridericus")   Home  :il>  Adriiitio  [lajiii  in  iiiii;iri;i  Kdiiianoriim  dissensione'')  üi    iiiipera- 
torem')  consetTiitiir.      Iiiii>.   Manr. 

'■']  ,Fr.  iiDijeiator  lons.  Hoiiil-  in  iiii[).  ab  >la(li-.  piipa  in  iriagna  diss.  Rom.'  Maiir.  i')  Ua- 

hinter    ,et  occisiom'   Iim|i  «)  ,iiiiperator'  Imi). 

A.   1).  M(!L\'III.     Mediülannni   a   l'ridnico   iniperatore  obsidetur.     Jm-p.  Mmir. 
A,  D.  MCLX.     Arnoldus  Magmitinus  arciiiepiscopus  occiditur.     Imp. 
Ipso  anno  Crema  expugnatur.     Imp. 
V.irl.  oben  S.  17iä,  N.  2. 

A.  D.  MCIAII.     Mediolannrn  capitur.     Itnp.  Mnur. 

Horburcli")  a  coinite  llugoiie  de  Tagesi)urcli'')  destmilur.      Imp.   Maur. 

•')  ,Eodem  anno  Horb.'  Iinp.;  ,Hoiburg'  Maur.  '■)  ,Dageslmrc'  Maur.    —    \gl.  Ann.  .Mo- 

nast.  (SS.  III,  155):  .Extidium  Horbuorch',  und  Notitia  Neoburgcnsis  saec.  XIII.  in.  bei  Wiirdlwein, 
Nova  Subsidia  diploni.  IX,  381 :  .Comes  Hugo  castrutn  Horburch  obsoderat,  auxiliante  sibi  Stepliano 
Metensi  episcopo  et  duce  de  Geringen'.  Es  wäre  nicht  undenkbar,  daß  aucli  diese  letzte  Angabe 
auf  die  verlorenen  Münsterannalen  zurückgebt. 

Et  Girbaden  Hugoiii.s  comitis  [castrutn j-')  capitur  ab  iniperatore.     Maur.;  lyl.   Imp. 

•'')  Fehlt  in  Maur.  —  In  den  Ann.  inip.  ist  die  kurze  Nacliricbt  durch  eine  ausl'ührliehere  er- 
setzt worden,  die  dereii  Verfasser  auf  Grund  besonderer  Kenntnis  zu  gehen  vernioclite,  vgl.  oben 
S.  1-1. 

A.  D.  MCLXXIll'^).     Hiems  dura  fiiit  et  liominum  pestilentia  et  fanies  magna  et  siccitas  et  fervor 
niaxinius.     Maur. 

»)  .MCLXXVr  Maur.  Die  Einendatioii  wird  schon  dadurch  nahegelegt,  dalJ  der  Eintrag  vor 
demjenigen  zu  1174  stellt.  Zudem  entsprechen  die  Witterungsverliiiltnisse  genau  denen  des  Jahres 
117:!;  vgl.  Curschmaiin,  Hungersnöte  im  Mittelalter  S.  151  und  Schulausgabe  S.  106,  N.  :2.  —  Aus 
den  .Vmi.  Imp.  ist  uns  in  der  Hohenhurger  Chronik  aus  der  Zeit  von  1163—1175  keine  einzige 
Nacin-ichl  idjerliefert.  Vielleicht  sind  diese  Jahresberichte  bei  der  .Aufnahme  di'r  Reicbsannalen 
in  die  Chronik  oder  hei  der  Abschrift  in  unsern  Codex  ausgefallen. 

A,   D.  MCLXXIIII.     Bral)anciünes  iverunt  per  terrani  istam  versus  Mediolanuni.     Maur. 
Vgl.  Scimlausgabe  S.  106,  N.  3. 

A.  D.  MCLXXVI.     Conibustum  est  monasterium  Argentiiiense  quarto.     Imp. 

A.  D.  MCLXXVIII.  Facta  est  cedes  magna  Lageinheim  iuxta  Columbariam.  Cünone")  de  llorliurch 
et  Egelolfo  de  Ursilingen  inter  se  preliantibus.     Imp.  Maur. 

»)  ,Cänone  —  preliantibus-  fehlt  in  Maur.  —  Vgl.  Ann.  S.  Georgii  (Mon.  Genn.  SS.  XVH,  296): 
,1177.     In  -Msatia  pugna  magna  facta  est'. 

A.  IJ.  MCLXXIX.  Factum  est  concilium  magnunv»)  apud  Lateranum')  sub  Alexandro  pai.a.  in  (pio 
fncruiil  l'erc  (|ningenti  episcopi  ei  aliliab's  a]ii(|ue  religiosi  ininuiierabiles^),  in  (|uo  Hremensis 
arciiiepiscopus,  Hüdolfiis  Argentinensis,  Lüdewicus  Basiliensis  et  Metensis  episcopi  deponun- 
tiir'').      lin/j.   Maur.    Min. 

•')  .Hoiiiaiiunv  Min.  '■\  .aji.  I.al.'   fehlt   Imp.  und  Min.  ■)  .episcopi  el   iniilti  alii'  Maur.. 

wo  alles  folgende   fehlt;  in  Min.  felill   der  Relativsatz  ,in  quo     -    iiinumerahiles-.  '')   In  .Min. 

laiitel  der  Salz:  .iihi  Tlieodericus  Metensis  episcopus  deponitur  et  alii  (piani  plnres'.  —  Die  »r- 
>prüii.i;liche  Fassiinir  der  Ann.  mon.  Argeiit.  ist  nicht  sicher  wiederherzustellen ;  der  Wortlaut  der 
Ann.  Min.  (vi;l.  olieii  S.  t(;7)  ist  unzuverlässig.  Ingewii;  hleilif  auch,  ob  etwa  den  Münslerannaleii 
.in  feil  der  Nachrichlen  der  .\iin.  imp.  von  1180— llSi  angehitrt ;  vgl.  oben  S.  I7"2,  N.  3.  —  Von 
hier  an  sind  die  Ann.  imp.  selbstilndifj-.  Die  dnrilige  Fortsetzung  der  .\nii.  mon.  Ary.  ist  nur 
aus  den  Maur.  und  Min.  herzustellen. 

II.   IM  n  c  li,  U.f  l'^lsür^sisclieii   .\iMial)Mi  tk*r  .Slaulur/.cil,  ^i.j 


178 

A.  D.  MCLXXXVII.     Capta   est  lerusalem  a  Saladino  rege.     Min. 
Vgl.  Ann.  imp.  Arg.  (Schulausgabe  S.  57). 

A.  D.  MCLXXXIX.     Friderieus  Imperator  ivit  cum  exercitu  Cliristianorum  contra  paganos.     Maur. 

Vgl.  Ann.  imp.  Arg.  a.  a.  0.  S.  60. 
A.  D.  MCXC.     Friderieus  Imperator  submersus  est  in  ttumine  Salepli.    Min.;  vgl.  Mmir. 

Die  Ann.  Maur.  fügen  zu  dem  Bericht  von  11S9  nur  hinzu:  ,et  ibi  submersus  est'.  Mit  Rikk- 
sieht  hierauf  und  auf  die  Ann.  imp.  —  die  nicht  das  Tagesdatum  (,1V.  Idus  lunii'  Min.)  geben 
und  nicht  den  Flußnamen  ,Saleph'  bieten  —  muß  es  dahingestellt  bleiben,  in  welcher  Weise 
wir  die  Notiz  der  Min.  zu  1190  in  die  Münsterannalen  einreihen  dürfen. 

A.  D.  MCXCV.     Facta  est  maxima  fames  in  terra.     Min. 

Sollte  hier  vielmelir  die  Hungersnot  gemeint  sein,  von  der  die  Reichsannalen  zu  1197  (a.  a. 
0.  S.  71)  berichten?    Über  sie  vgl.  auch  Chron.  Ebersheim.  c.  34  1.  c.  p.  448. 

A.  D.  MCXCVII.     Heinricus  Imperator  obllt.     Maur.  Min. 

Min.  fügt  den  Todestag  unrichtig  hinzu  (vgl.  oben  S.  167);  Heiiiricli  starb  niclit  am  29.,  son- 
dern am  28.  September. 

Et  Hulricus  comes  occisus  est.     Maw: 

Vgl.  Ann.  imp.  S.  70.  wo  über  die  Ermordung   des  Grafen  Ulrich  von  Pfirt    gesprochen  wird. 

A.  D.  MCXCVIII.     Capta  est  Haldenburc;  et  Molleshelm  destructa  est  a  rege  Phlllppo.     Min. 
Vgl.  die  Ann.  imp.  S.  73  und  oben  Min,  S.  168. 

A.  D.  MCCVI.     Datum  fult  unum  quartale  vinl  pro  11  solldls.     SequentI  ebdomada  dabatur  pro   II 
denarlls  et  vas  vacuum  pro  duabus  librls.     Min. 

A.  D.  MCCVIII.     Phillppus  rex  occisus  est*).     Maur.   Min. 

"■)  Min.  fügt  hinzu :  ,in  festo  s.  Albani  in  Babenberch'. 

Et  Otto  Imperator  sequeiiti  anno  ordlnatur.     Maur. 

Diese  Nachricht  in  die  Münsterannalen  aufzimehmen,  veranlaßt  die  Notiz  der  Fortsetzung  Gott- 
frieds von  Viterbo:  ,Otto  regnavit  tribus  annis'.     Vgl.  oben  S.  17.5,  N.  ö  und  Schulausgabe  S.  115. 

A.  D.  MCCXI.     Pueri  iverunt,  volentes  transire  mare  siccis  pedibus.     Maur.;  vgl.  Min. 

Ob  hier  die  Fassung  der  Ann.  Maur.  oder  die  ganz  verschiedene  der  Ann.  Min.  (vgl.  oben 
S.  168)  aufzunehmen  sei,  bleibt  ganz  dahingestellt.  Zu  .iverunt'  vgl.  oben  1173  und  1189;  daß 
die  folgenden  Worte  auf  Judith  V,  10  beruhen,  hat  Herr  Dr.  Hofmeister  bemerkt.  —  Zur  Sache 
vgl.  die  Additamenta  Neoburg.,  Schulausgabe  S.  82.  und  Chron.  Ebersheim.  c.  36,  1.  c.  p.  450.  Der 
Kinderkreuzzug  fand  erst  im  Jahre  1212  statt. 

A.  ü.  MCCXII.     Friderieus  rex  SlcUiae'')  venit  in  Teuthoniam'')-     Maur.   Min. 

a)  .Ciciliae'  Maur. ;  feldt  in  Min.  ^)  ,in  partes  Alemanie'  Min.,  wo  die  ganze  Nachricht 

irrig  zu   1211  steht. 

Otto  expellitur.     Maur. 

Vgl.  zu  beiden  Notizen  die  Additanienla  Neoburg.  a.  a.  0.  S.  83  und  Chron.  Ebersheim.  c.  36 
a.  a.  0.  —  Die  Meldung  der  Cont.  Godefridi  Vilerb.  über  den  Kreuzzug  gegen  die  Albigenser 
vgl.  oben  S.  168. 

A.  D.  MCCXIIIl.     Occisl  sunt  Lupl  X.  Kai.  Febr.     Min. 
Vgl.  Schulausgabe  S.  116,  N.  1. 

A.  D.  MCCXVIII.     Facta  est  cedes  Galllcoruin  In   Rodeslielm.     Maar.  Min. 

Vgl.  Richerum  Senonensem  III,  c.  22  (SS.  XXV,  29S).  —  Hier  höil  die  Übereinstimmung  der 
Ann,  Muurinion.  und  Ann.  Min.  auf.  Wenn  auch  die  Ann.  mouasterii  Argentinensis  selbst  weiter 
reichten,  »o  könnten  wir  doch  nur  den  Wortlaut  der  Ann.  Minores  wiederholen,  um  sie  wieder- 
herzustellen. 


179 

Schluß. 
Der  ZiisauiniPiiliaiiir  der  kleinen  elsässisehen  Jalirltüeher'). 

Als  im  Stianburgei-  Bistum  ilie  Folgen  des  liivestiturstreits  unter  den  Bischöfen 
(iebhanl  (1131  —  1141)  und  Burcliard  (1141  —  1102)  iibenvunden  waren,  liabeii  Kanoniker 
des  Domstiils  begonnen,  Ereignisse  aus  Stadt  und  Land  kurz  aufzuzeichnen,  vielleicht 
durch  eine  Handsciu-ift  der  Imago  mundi  des  Honorius  Augustodunensis  angeregt^).  Von 
dem  Anteil,  den  ßurchard  an  der  Politik  und  den  italienischen  Rümpfen  Friedrichs  I. 
nahm,  dringt  ein  Widerhall  selbst  bis  in  diese  knappen  Meldungen  der  Aniiales  mo- 
nasterii   Argen tinensis. 

Der  Streit  zwischen  Kaiser  und  Papst  und  die  Waltung  des  Bischofs  Rudolf  (1162 
—  1179),  der  endlich  auf  dem  dritten  Laterankonzil  abgesetzt  wurde,  scheinen  die  Lust 
zur  Erzählung  gehemmt  zu  haben,  so  daß  nur  wenige  Einträge  in  den  siebziger  Jahren 
erfolgten.  Aach  dem  Frieden  von  Venedig,  dem  Sturze  Heinrichs  des  Löwen  und  dem 
Frieden  von  Konstanz  hat  ein  Straßburger  Domherr,  von  dem  allgemeinen  Aufsteigen 
des  Lebens  ergritten,  jene  Aufzeichnungen  seiner  Kirche  benutzt,  um  auf  sie  ein  reichsge- 
schichtliches Werk  zu  gründen,  wie  das  Elsaß  noch  keines  hervorgebracht  hatte. 

Indessen  gerade  die  größere  Leistung  der  Annales  imperiales  Argentinenses 
mag  die  Schuld  daran  tragen,  daß  den  einfachen  Münsterjahrbiichern  nur  noch  geringe 
Teilnahme  geschenkt  wurde;  sie  mußten  sich  mit  wenigen  Einträgen  begnügen,  die  gleich 
Brosamen  von  den  Reichsannalen  ihnen  zufielen').  Der  Thronstreit,  der  selbst  diese  zum 
Schweigen  verurteilte,  vermochte  nicht,  ihnen  neues  Leben  einzuflößen.  Nur  mit  wenigen, 
zum  Teil  rein  lokalen  Nachrichten^)  werden  sie  bescheiden  in  der  Zeit  Oüo's  IV.  und  Fried- 
richs II.  weitergeführt. 

In  dieser  Gestalt  wurden  sie  auf  das  Land  nach  Maursmünster  hinausgetragen. 
Bischof  Heinrich  von  Veringen  und  sein  Nachfolger  Berthold  von  Teck  bemühten  sich, 
dem  ehrwürdigen,  durch  die  Wirren  der  Zeit  schwer  mitgenommenen  Kloster  wieder  auf- 
zuhelfen^); vielleicht  sind  damals  von  den  Benediktinern  Verbindungen  in  Straßburg  an- 
geknüpft worden,  durch  welche  wohl  zwischen  1218  und  1239  eine  Abschrift  der  Münslcr- 
annalen  zu  ihnen  gelangte;  sie  haben  ihr  allmählich  eine  kurze,  für  das  Bellum  Waltlie- 
rianuni  nicht  ganz  unwichtige  Fortsetzung  in  den  Annales  Mauri  monasterienses 
bis  1288  angehängl. 

Zu  Straßburg  selbst  sind  die  Aunales  monasterii  Argentinensis  in  ihrer  ursprüng- 
lichen Gestalt  id)erhaupt  nicht  erhallen  geblieben.  Sie  wurden  durch  einen  Auszug  ver- 
drängt, der  sie,  zumal  für  das  12.  .lahrhundert,  ganz  eiheblich  verkürzte.  Nach  1219  an- 
gefertigt''), heben  die  Annales  Argentinenses  mi  nores  mit  den  Meldungen")  von  dem 
Erfolge  Bischof  ßertholds  bei  Blodelsheim  1228,  von  der  Niederlage  König  Konrads  124t>, 
von  dem  Siege  der  Straßburger  Bürger  über  ihren  Bischof  12(12,  die  Epochentage  der 
elsässisehen   Geschichte   des    13,  .lahrhunderts   hervor:   sie   erinnern    an    den  Aufstiet:   der 


')  Hierzu  vül.  auf  .S.   l.si,   li.ilagc  VJ. 

•■)  Die  Überlieferung  der  Ann.  priores  laßt  dies  lutiglicli  erselieimii.  .Viu  li  der  Ik'f.'iiin  mit  dem 
.1.  ll-ii  würde  ganz  wolil  dazu  stimmen.   Vgl.  über  die  Imago  mumli  in  Slralilmrg  aiieli  oben  ,^.  14(1,   I.VI  l'. 

■')  Vgl.  insbesondere  11H7,  1 1S'.>,  ll<)7,  IlSIS  rnil  der  Seliulausgalie  S.  ;>".  CO.  70,  7:5.  Vgl.  aucli 
oben  S.  17S  zu   IHt.'i. 

*)  12116,  1:214,   l'ilS.     Daneben  nur  1-JOS,   1-201),   1-211,   121-2. 

')  Vgl,  Wördtwein,  Nova  Subsidia  diplonmtica  XIII,  ■2+.".  f.,  '2S<.»  zu   1-2-20  und   1-22.".. 

")  Ob  vor  oder  nach  122S,  ist  gar  nicht  zu  entscheiden. 

')  Vgl,  Schulausgabe  S,   116  IT.,  1^-2. 

ä.1* 


180 

Territorialraaclü  des  Bisturas,  an  den  Sturz  der  staufischen  Herrschaft,  an  den  Beginn  der 
städtischen  Freiheit  im  Elsal>. 

Auch  um  die  Überlieferung  der  Annales  minores  ist  es  schlecht  genug  bestellt,  da 
eine  Abschrift,  die  im  14.  Jahrhundert  nach  Kloster  Altdorf  gebracht  wurde,  durcli  die 
Notae  historicae  Altorf enses  nur  unvollständig  auf  uns  gekommen  zu  sein  scheint. 
Allein  der  Wert  dieser  kleinen  Jahrbücher  beruht  überhaupt  nicht  sowohl  darauf,  daß  sie 
durch  eigene  Nachrichten  unsere  tatsächlichen  Kenntnisse  vermehren,  als  vielmehr  auf 
dem  Umstände,  daH  sie  für  uns  zwischen  den  ursprünglichen  Münsterannalen  und  den 
späteren  elsässischen  Quellen  eine  Brücke  schlagen. 

In  der  Zeit  des  Bischofs  Heinrich  von  Staideck  (1^45  —  li>60),  die  für  Kirche  und 
Stadt  mannigfaltige  Entwickelung  brachte  —  neben  den  Urkunden  zeugen  dafür  die  Con- 
tinuatio  Argentinensi  s  Honorii')  und  das  Münsterlanghaus  —  sind  zwei  Auszüge 
aus  den  Annales  minores  hergestellt  worden,  die  beide  auf  die  Zukunft  hinübergewirkt 
haben.  Wohl  unmittelbar  nach  li246  wurde  eine  Epiio nie  angefertigt,  die  sowohl  an  das 
Pantheon  Gottfrieds  von  Viterbo  wie  an  die  Iraago  mundi  des  Honorius  angeschlossen 
worden  ist.  Mit  dem  letzteren  Werk  verbunden  und  liis  auf  Budolf  von  Habsburg  kurz  er- 
gänzt, ist  sie  in  einer  Abschrift  von  1292  in  den  Codex  Ellenhardi  übergegangen, 
durch  den  der  Pfleger  des  Dombaues  noch  tiefer  als  durch  seine  Stiftiuigen  und  durch  seine 
Fürsorge  für  den  künstlerischen  Schnmck  des  Münsters^)  seinen  Namen  der  Nachwelt  ins 
Gedächtnis  geschrieben  hat. 

Eine  andere  kürzende  Abschrift  der  Annales  minores  hatten  um  1252/3  die  Straß- 
burger Dominikaner  genommen;  aus  ihr  erwuchsen,  durch  Nachrichten  aus  der  Reichsge- 
schichte seit  1240  ergänzt  und  zunächst  bis  1201  fortgesetzt,  die  Anuales  Argenti- 
nenses  fratrum  Praedicatorum.  Auch  von  ihnen  kam  später  Kunde  zu  den  Geist- 
lichen, die.  wohl  Angehörige  des  Domstifts  selbst,  mit  EUenhard  das  Interesse  an  der  Ver- 
gangenheit Straßburgs  und  seiner  bischöflichen  Kirche  teilten.  In  demselben  Kreise,  in 
dem  dort  der  Stoff  für  die  Chronik  Ellenhards  gesammelt  wurde,  sind  die  Jahrbücher  der 
Straßburger  Dominikaner  wohl  durch  einzelne  Zusätze  bis  12S8  erweitert  worden.  Von  dort 
sind  sie  dem  zweiten  Schreiber  der  Ellenhardhandschrift  zugekommen,  der  im  Jahre  1290 
ihre  Nachrichten  in  merkwürdiger  Umordnung  und  Auswahl  der  Chronik  vorangestellt  hat. 

Aus  dem  Straßburger  Ordenshaus  sind  die  Annales  fratrum  Praedicatorum  (bis  1260) 
nach  Colmar  gebracht  worden;  und  dort  hat  sie  der  wißbegierige  Dominikaner,  dem  wir 
so  wertvolle  Schriften  verdanken,  im  Ausgange  des  Jahrhunderts  mit  Auszügen  aus  dem 
letzten  Teile  der  Hohenburg-Neuburger  Chronik  (von  1211—1238)  und  eigenen  Aufzeichnungen 
zu  den  Annales  Colmarienses  minores  verbunden.  Dm-ch  sie  tritt  die  aufblühende 
Colmarer  Geschichtschreibung  den  Werken  nahe,  die  seit  der  Mitte  des  12.  Jahrlmnderts 
in  Straßburg  entstanden  waren.  In  den  kleinen  Colmaier  Jahrbüchern  sind  die  beiden 
Zweige  der  Straßburger  Geschichtschreibung,  die  aus  den  Münsteraimalen  erwachsen  sind 
~  die  reichsgeschichtlichen  Annales  imperiales  mul  die  schlichten  Annales  minores  —  mit 
ihren  letzten  Trieben  ineinander  verschlungen. 


1)  Vgl.  oben  S.  15(1  f. 

-)  Wie  ich  oben  S.  "IS  das  wertvollste  der  Glasgemiilde,  welclie  die  Bischöfe  darstellen,  mit 
EUenhard  selbst  in  Verbindung'  zu  bringen  versuchte,  hat  inzwischen  G.  Dehio  in  einem  Aufsatz  über  die 
Königsbil'der  d(>r  Fenster  auch  ihre  Auswahl  und  Anordnung  auf  EUenhard  zurückgeführt  (Zeitschrift  für 
die  Geschichte  des  Oberrheins  NF.  XXII,  47(5  f.)  und  daraus  ihre  besondere  Bedeutun^i  abgeleitet.  Beide 
Ergebnisse  stützen  sich  natürlich  gegenseitig. 


181 


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Rückblick. 


In  dem  Lügengewebe  der  Annales  Argentinenses  hreves  Grandidiers  war  die  For- 
schung über  die  elsässische  Historiographie  erstickt;  es  ist  zerrissen,  und  statt  der  Fälschung 
sind  der  Stadt  Straßburg  und  ihrem  Münster  die  wahren  Anfänge  ihrer  Geschichtschreibung, 
ist  dem  Elsaß  der  Ursprung  seiner  Annalistik  der  Stauferzeit  in  den  Aniiales  monasterii 
Argentinensis  zurückgewonnen.  Wo  wir  früher  nur  ein  äußerliches  Neben-  und  Nach- 
einander von  .Jahrbüchern  z\i  sehen  und  ihre  unklaren  Beziehungen  nicht  zu  deuten  ver- 
mochten,   da  liegt  jetzt  im  Lichte  der  Erkenntnis  eine   in   sich   geschlossene  Entwickelung 

vor  uns. 

Sie  geht  von  lokalen  Aufzeichnungen  aus,  deren  Umfang  und  Gehalt  eng  begrenzt 
ist,  wie  in  den  ältesten  Münsterjahrbüchern  und  den  Notae  Marbacenses').  Das  wirtschaft- 
liche Aufblühen  des  Landes  und  der  politische  Aufschwung  geben  den  Anstoß  dazu,  mit 
weiterem  Blick  das  Leben  der  Gegenwart  zu  umfassen:  (He  Reichsannalen  des  Straljburger 
Domherrn  entfalten  sich  zu  einer  Geschichte  der  staufischen  Kaiser.  Da  weckt  die  gestei- 
gerte Einsicht  in  die  Zeitereigidsse  —  Mittel  und  Folge  höherer  Bildung  —  das  Verlangen, 
ihren  Zusammenhang  mit  der  Vergangeiüieit  zu  begreifen:  aus  den  zeitgeschichthchen  Jahr- 
büchern ersteht  die  Hohenburger  Chronik  des  Augustinerchorherrn.  In  drei  Stufen  ist 
damit  von  der  Zeit  Konrads  IIL  bis  auf  die  kurze  Herrschaft  Otto's  IV.  innerhalb  dreier 
Generationen  ein  Gipfel  erreicht.  Die  Kenntnis  des  Vergangenen  mid  die  Teilnahme  am 
Gegenwärtigen  haben  ihren  angemessenen  Ausdruck  gefunden. 

Die  Epigonen  beschränken  sich  zunächst  darauf,  das  Werk  fortzusetzen,  wie  wir  es 
bei  den  Neuburger  Cisterciensern  sehen.  Doch  sie  wagen  sich  auch  an  neue  Arbeit.  Ge- 
schichtskundige  werden  die  eine  Überlieferung  mit  anderen  Quellen  vergleichen  und  sie  zu 
ergänzen  suchen;  so  unvollkommen  sie  .scheinen  mag,  immer  ist  es  ein  Anfang  gelehrter 
Leistung,  aus  der  die  Neuburger  Bearbeitung  unserer  Chronik,  die  Glossen  zu  Otto  von 
Freising,  die  Vereinigung  beider  Geschichtswerke  im  Codex  lenensis  hervorgegangen  sind. 
Hier  wird  im  engen  Kreise  versucht,  das  Wissen  zu  vertiefen. 


I)  Neben  den  .Ann.  Monasterienses  (vgl.  oben  S.  i)  werileii  wir  zu  ilinen,  wenn  sie  auch  nicht 
im  Elsaß  sell)st  enlstandeii  sind,  docli  wegen  ihrer  nahen  Beziehungen  hinzurechnen  die  kurzen  annalisti- 
schen Notizen  des  12.  .Jahrhunderts,  die  in  die  Chronik  von  Moyt mnoutier  des  .Tohannes  von  Bayon  auf- 
genommen und,  bisher  unbemerkt,  nur  in  ihr  uns  bewahrt  sind.  Es  ist  erl'reulich,  d«15  dies  Werk  durch 
die  Gesellschaft  für  lothringische  Geschichte  nunmehr  di  ■  notwendige  kritische  Ausgabe  erhalten  wird. 


183 

Daiu-bt'ii  sind  Ge:>cliulilslVemi(le  beiiiüht,  den  ülterliefeitcu  Wisseiissclialz  in  Scheide- 
münze tnr  alliionicine  Bildinig  aiis/npr;igcn.  Die  Kenntnisse  mlissen  veiflaciieii,  um  sich 
liieiter  anszndelnien.  L'nveikeniiliai'  ist  der  Medeigang,  weini  wir  die  i<ieinen  t^ohiiarer 
Anualen  mit  der  Neubinger  Fortsetzung  vergleichen,  \w\\[\  wir  iieobachten,  wie  die  Münster- 
jalMbiU-licr,  zn  den  Annales  minores  verdünnt,  in  die  Notae  Altorl'enses  mid  die  Doniini- 
lianenmnalen  ni)ergehen  und  den  Tiefstand  eireiclien.  in  dem  sie  sich  den  populriren  Dar- 
stellungen eines  Honorius  und  Goltt'rieds  von  Viteibo  stilgeiecht  anschließen. 

.Allein  solche  Arbeit  war  nötig,  um  dem  Verlangen  einer  veränderten  Zeil  entgegen- 
zukonmien.  in  der  untere  Sciiichten  der  Bevölkerung  zum  Anteil  wie  am  wirtscliarilichen 
und  iiolilischen  Leben,  so  auch  an  geistigen  Gütern  emporstrebten.  Diesen  Bedürfnissen 
ist,  häufig  unter  Führung  der  Bettelorden,  die  kirchliche  Geschichtschreibung  in  ihrem  Aus- 
gang angepant  worden.  Der  jungen  bürgerlicliiMi  Gesellschaft  werden  die  Kenntnisse  über- 
liefert, welche  die  kirchliche  Wissenschaft  der  früheren  .lahrhunderte  ge.sanunelt  hatte. 

Wohl  haben  noch  im  Kreise  und  im  Auftrag  EUenliaids  in  der  .Sammelhandschrift 
von  1290/92  Geistliche  die  Feder  geführt  und  in  dem  Latein  der  Kirche  geschrieben;  aber 
sie  standen  doch  in  den  städtischen  Verhältnissen  schon  mitten  inne  und  zeugen  vun  dem 
Selbstbewußtsein  der  erwachten  Laienvvelt.  Auch  Frilsche  Closener  und  .lakub  Twinger 
von  Königshofen  waren  StralJburger  Kleriker,  aber  sie  sammelten  die  älteren  Nachrichten 
der  Überlieferung  und  gaben  ihr  Eigenes  in  deutscher  Sprache  nicht  mehr  für  .gelehrte 
Pfaffen'',  sondern  für  die  „klugen  Laien."  Mögen  ihre  Chroniken  in  der  Form  zurück- 
stehen, ihnen  vor  allem  ist  es  zu  danken,  daß  im  Elsaß  die  historiographische  Arbeit  der 
Stauferzeit.  auf  die  sie  mittelbar  und  —  wie  die  Sammelhandschrift  des  sog.  Albertus  Ar- 
gentinensis  beweist  —  oft  tmmittelbar  sich  stützen,  nicht  fruchtlos  untergegangen  ist.  Sie 
wurde  die  Grundlage  des  hi.storischen  Wissens  und  damit  ein  wesentlicher  Be.standteil  der 
geistigen  Bildung  für  jenes  städtische  Bürgertum,  das  sich  für  seine  erste  weltgeschichtliche 
Aufgabe  rüstete.  Fe.ster  als  wir  gemeinhin  anzunehmen  geneigt  sind,  ruht  auch  die  Ge- 
schichtswissenschaft des  Humanisnnis  aid'  dem  Grunde,  den  das  Mittelalter  gelegt  hat. 

So  gewähren  in  ihrem  Zusammenhange  die  elsässischen  Quellen  seit  dem  12.  Jahr- 
hundert auf  beschränktem  Raum  ein  typisches  Bild  von  dem  Aufsteigen  und  dem  Sinken 
der  staufischen  Geschichtschreibung  und  von  dem  gesicherten  Übergang  ihres  Erbes  auf 
eine  neue,  weltliche  Kultur  der  Folgezeit. 


Wie  einst  unter  den  KaroHngern,  so  steht  auch  jetzt  Slraßburg  im  Mittelpunkte 
der  geistigen  Bewegung.  Nicht,  wie  man  bisher  annehmen  mußte,  seit  dem  .Ausgange  des 
dreizehnten,  sondern  bereits  seit  der  Mitle  des  zwölften  .lalulumdcrls  haben  seine  Geschicht- 
schreiber die  Überlieferung  bestimmt.  Hatten  in  der  Karolingerzeit  die  Benediktiner  von 
Kloster  Murbach  den  Ehrenplatz  an  der  Seite  der  Straßburger  Geistlichkeit  verdient,  so 
tieten  unter  den  Stauten  die  neuen  Orden  der  Augustiner  und  Cistercienser  hervor;  Mar- 
bach,  Hohenburg,  Kloster  Neuburg  haben  ihr  rühndiches  Teil  an  dem  Gedeihen  der  elsässi- 
schen Historiographie. 

Es  wurde  begünstigt  durch  das  Band,  das  die  Staulischen  Herrscher  mit  dem  Elsaß 
verknüpfte.  Wie  vom  Hofe  Karls  d.  (ir.  zu  Aachen,  so  mag  damals  von  der  Pfalz  zu  Hagenau 
stele  Anregung  ausgegangen  sein,  die  zunächst  dem  oberrheinischen  Leben  zugute  kam. 
Hier  auch  wurden  in  der  königlichen  Bücherei   die  Werke»)  aufbewahrt,   die   den  Stauten 


')  Vgl.  (Ibcr  die  Gesta  Friderici  dus  Otto  von  Kreisini;,  die  Vila  Kaioii  ilcs  Einliard  und  die  Le- 
geada ivaroli  ol)en  S.  7!)  f.,  '.)();  über  die  Clironili  Burehards  von  Ui-slierg  S.  ItO:  da>^  I'atillieon  Cotifrieds 
Von  Viterbo  S.  148,  .\.  :{;  die  Chronik  Utto's  unten  S.  19-2. 


184 

überreicht  waren;  von  hier  werden  sie  in  die  Bibliotheken  des  Landes  gedrungen  sein'). 
Alles  dies  wirkte  dahin  zusammen,  daü  die  Zeit,  in  der  am  übi'rrhein  die  Stinnnen  der 
Miimesänger  und  Gottfrieds  von  Straßburg  erklangen,  in  der  auf  den  Vorbergen  der  Vo- 
gesen  Burg  an  Burg  sich  reihte  und  die  gewaltigsten  Kirchen  des  Landes  erwuchsen 
—  wie  der  mächtige  Chorbau  des  Münsters,  der  an  jenem  Dezembertage  des  Jahres  1187 
von  der  Kreuzpredigt  Bischof  Heinrichs  widerhallte  — ,  daß  die  Epoche,  die  noch  heut 
aus  ihren  Denkmälern  eindrucksvoll  zu  uns  spricht  und  dem  Wanderer  das  Bild  der  elsäs- 
sischen  Landschaft  bestimmt,  in  den  Straßburger  Reichsannalen  und  der  Hohenburger 
Chronik  einen  ersten  Höhepunkt  auch  der  Geschichtschreibung  des  Elsasses  zu  gewinnen 
vermocht  hat. 

Über  den  Zufall  der  Überlieferung  hinaus,  frei  von  dem,  was  uns  vorgetäuscht 
wurde,  imd  siegreich  über  das,  was  sie  versagt  hat,  ward  aus  den  vergilbten  Blättern 
des  Codex  lenensis  die  lebensvolle  Geschichte  der  elsässischen  Annalen  der  Stauferzeit 
erschlossen.  Gleichsam  zum  Danke  schenkt  uns  die  Handschrift  in  ihrem  ersten  Teil  mit 
der  Chronik  ütlo's  von  Freising  ein  elsässisches  Denkmal  aus  der  Zeit  Friedrichs  L  und 
ein  Zeugnis  der  Kunst  aus  dem  Kloster  Herrads  von  Landsberg,  aus  dem  wenige  Jahrzehnte 
später  die  Hohenburger  Chronik  hervorgegangen  ist. 


•)  Gern  schließe  ich  iiül  den  Versen,  die  Gottfried  von  Viterbo  in  dein  Speculiini  regnra  (Delisle, 
Litlerature  latine  et  histoire  du  luoyen  age  p.  48)    der  Pfalz    zu  Hageiiiin    und    ihrer  Bildiothek  widmete: 

Finibus  Alsacie  fluvio  cognoniine  Matre, 
Qua  Sacra  silva  iacet,  cervis  plenissima  late, 
Cesaris  aula  patet,  quam  recitare  placet. 

Turribus  orualus  locus  hie  Aginowa  vocatur. 
Planta  fluit(!)  patrum,  nova  res,  qnapropter  aniatur, 
Flumine  giratus  munit  uiruiiKjue  latus. 

Anrea  pictura  Ihalami  laquearia  plura 
Omnia  preterita  recplunt  mostranlque  fulura, 
Cunclorum  regum  signat  ymago  genus. 

Cesaris  authorum  sibi  scrinia  sunt  meliorum, 
Plenaque  sanctorum  sibi  scrinia  sunt  meliorum; 
Si  petis  hyslorias,  conferet  aula  forum. 

Leges  aut  artes  ibi  sunt,  omnisque  poeta. 
Magnus  Aristotiles,  Ypocras,  Galiena  dieta 
Dant  ibi  consilia  digna,  cavenda  vetanl. 

Hie  et  Aquisgrani  didici  qua  scripta  paravi, 
Que  über  iste  cauit,  qui  gesta  vetusta  novavi. 
Germina  cesarea  nostra  caraena  canit. 


Anliaug  1. 

Der  Cod.  lenensis  Bos.  q.  6  und  die  Überlieferung  der  Chronik 

Otto's  von  Freising. 


il.  Uli»  eil,  Die  ElsUäsisulicn  AiiiKik-ii  der  .*^lIlU^l■l•/I■i^, 


§  1.     Die  Beschreibung  der  Handschrift. 

Die  Jenenser  Handschrift  Bos.  q.  6  enthält  die  Chronik  des  Otto  von  Freising  und 
die  früher  sogenannten  Marbacher  Annalen,  die  wir  als  eine  Hohenburg-Neuburger  Chronik 
erkannt  haben. 

Die  Ottochronik  ist  auf  Fol.  1' — 103'  von  Händen  des  12.  Jahrhunderts  eingetragen 
und  führt  hier  bis  in  Buch  VII,  c.  33  zu  den  Worten:  .narrabat  etiam,  quod  ante  non 
multos  annos  lohannes  quidam,  qui  ultra  Persidem  et  Armeniani  in  extremo'.  Auf  Fol.  104 
(nicht  mit  einer  neuen  Lage)  fährt  ein  Schreiber  aus  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  fort: 
.Oriente  habitans  rex  et  sacerdos'  und  fügt  den  Schluß  des  7.  und  das  8.  Buch  der  Chronik 
hinzu.  Derselbe  Schreiber  hat  —  zwar  nicht  die  ganzen  —  so  doch  den  größten  Teil  der 
folgenden  Annalen  eingetragen. 

Aus  diesem  äußern  Befund  ist  die  Entstehungsgeschichte  der  Handschrift  abzuleiten. 
Wir  gehen  dafür  von  einer  eingehenden  Beschreibung  des  Codex  aus'). 

fol.   i  — S'.     Quaternio  I.  39  Zeilen.     Von  fol.   1'  an  Hand  I.  saec.  XII. 

fol.  1.  Von  Hand  A  der  Marbacher  Annalen  17  Zeilen  —  z.  T.  stark  abgerieben  —  über  die 
Wunder  bei  der  Geburt  Christi.  Am  Schluß  vielleicht  von  anderer  Hand  saec.  XIII.:  ,et 
sodomite  inimici  Chi'isti  in  omni  orbe  terrarum  ipsa  nocte  interfecti  sunt'.  Darunter  saec. 
XVII/XVIII.     ,Ottonis  Frisingensis  Chronicon  Libri  VIII    ab  orbe  condito  ad  sua  usque  tem- 

pora'.    Saec.  XVI.:  ,Codex  iste  pertinet  ad  bibliothecam  magistri  Wendalini  Sprengen', 
fol.  1':  .Domino  suo  Friderico  victori  etc.'. 
fol.  2  med.:  ,Item  epistola  eiusdem'. 

fol.  2'  med.:    .Ottonis  episcopi  historia  de  duabus  civitatibus.     lucipit  prologus  libri    primi'. 
fol.  3':    ,octavus    de  Antichristo    resurrectioneque    niortuorum    et  de  fiue    utriusque  civitatis. 
Iiicipiunt  capitula  libri  primi'. 
fol.  9—16'.     Quaternio  II.  39  Zeilen.  Hand  II.  saec.  XÜ. 

fol.  !>'  schließt    das    Inhaltsverzeichnis  mit  Buch  VII,    cap.    35 :    .Catalogus    regum    et    ponti- 
ficum'. 
Am  unteren  Rande  Hand  saec.  XVIII.:    ,capitula   libri  8.  habes  infra  post  finem  libri  7'. 
fol.   10—11'.     Bilder  zu  Buch  I,  c.   1-3,  6,  7,  8,  25,  31. 


')  Die  Angaben  von  Wilmans  im  Archiv  der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche  Geschichtskunde  XI, 
27  ff.  und  119  11".  sowie  in  den  Ausgaben  des  Otto  von  Freising  (MG.  SS.  XX,  105)  und  der  Ann.  Marba- 
censes  (SS.  XVIl,  142)  reichen  uiciit  aus.  Er  hat  übrigens  statt  ,Bos.  q.'  gelesen  ,Bos.  9'  und  citirt  so  die 
Handschrift  verkehrt. 


187 

l'o).    1  r.     Liber  priinus. 

t'ul.   It)'.     Die  letzte  Zeile  scliließt  |l.  c.  21):  ,iii  scolis  tritam'.  Darunter  am  unteren  Rande  ,pro- 
sequi  noii  oportot'. 
fol.   17—32'.     Qiialernio  III   luul   IV.  40  Zeilen.  Hand   III.  suer.  XII. 

fol.  20.  20'.  Bilder  zu  Buch  II,  f.   1.  2.  41.  50. 

fol.  25  (AulSeuMatt  von  (Juat.  IV).  Am  untern  Rande  von  Hand  saec.  XIV.,  die  dem  letzten 
Eintrag  vom  Jahre  1375  auf  fol.  150  ähnlich  ist.  ein  Besifzvermerk,  der  jetzt  durch  Feuch- 
tigkeit fast  ganz  verschwunden  ist.  Wilmans  hat  hier  gelesen:  .iste  liber  est  do- 
•  mini  Heinrici  archipbri  in  Zabernia'.  Vgl.  seine  Beschreibung  der  Handschrift  in  der 
Ausgabe  der  Chronik  Olfo's  (MG.  SS.  XX,  105).  Herr  Dr.  A.  Hofmeister,  der  in  unserm 
gemeinsamen  Interesse  die  Stelle  eingehend  untersucht  hat,  läßt  offen,  ob  nicht  statt 
.Heinr'  eher  .Heim',  also  ,Herimanni'  gestanden  hat;  ,presbyteri  in  (oder  ,de')  Zabernia, 
scheint  uns  beiden  wenigstens  möglieh.  Von  dem  aber,  was  davor  stand  und  was 
Wilmans  als  ,archi'  entziffert  hat,  vermögen  wir  nur  noch  das  .A'  festzustellen, 
fol.  33—94'.  (Juaternio  V— XI  und  Ternio  Xll  (fol.  8!»— 94').  36  Zeilen.  Hand  IV.  saec.  Xll.  Die 
roten  Initialen  durchweg  am  Rande  von  Hand  111.  eingetragen. 

fol.  38'  (untere  Hälfte)  und  39.  Bilder  zu  Budi  III,  c.  3.  6.  45. 

fol.  53'  (unten)  inid  54  (oben).     Bilder  zu  Buch  IV,  c.  30.  32. 

fol.  67'  (unten)  und  68  (oben).     Bilder  zu  Buch  V,  c.  31.  33.  35. 

fol.  78'  (unten)  und  79  (oben).     Bilder  zu  Buch  VI,  c.  24.  34.  36. 

fol.  91'.  Bilder  zu  Buch  VII,  c.  9.  27;  der  oberste  Teil  der  Seite  enthält  Schluß  von 
Buch  VI. 

fol.  94'  schließt  (VII,  c.  8);  ,propria  iam  per  multum',  wo  .muUum'  hinter  der  letzten  Zeile 
auf  dem  Rande  hinzugefügt  ist. 
fol.  95—102'.     Ouaternio  XIII.  36  Zeilen.  Hand  III.  saec.  XII. 

fol.  103—113'.  Lage  XIV;  fol.  103.  103'.  Hand  HI.  saec.  XII.;  fol.  104—113  (Quinio)  Hand  A 
saec.  XIII.  der  sog.  Ann.  Marb.  —  Es  bleiben  36  Zeilen  auf  der  Seite  durch  die 
ganze  Handschrift  hindurch. 

fol.  103'  schließt  Hand  111.  saec.  XII.  (VII,  c.  33):  ,et  Armeniam  in  extremo'. 

fol.   104  beginnt  Schreiber  A  saec.  XIII.:  ,oriente  habitans  rex  et  sacerdos'. 

fol.  105'  med.  in  rubro:  .Explicit  liber  VII.  Debuit  enim  hie  pictura  stare,  sicut  superius 
in  aliis  libris,  de  gloria  celesti  et  penis  inferni.  Sed  hoc  laicorum  est.  et  non  litte- 
ratorum.  Non  fuit  necesse  hunc  laborem  subire,  cum  quasi  in  speculo  de  utraque 
civitate  satis  evidenter  legenti  hie  sit  exaratum  atque  satisfactnm,  sicut  sequentia  de- 
monstrant".  Die  Worte  ,Debuit  —  demonstrant'  sind  erst  nachträglich  von  A  einge- 
schoben. 

,Incipit  prologus  in  librum   VIII.  de  duabus  civitatibus'. 
fol.   106,  I.  3.     ,Explicit  prologus.     Incipiunt  capitula'. 
fol.    106'  med.     .Expliciunt  capitula.     Incipit  liber  VIII'. 
fol.    113:  dahinter  ist  das  Blatt  ausgeschnitten,    das    zu    dem    alten  fol.   103  gehörte.     Doch 

ist  in  dem  jetzigen  Texte  keine  Lücke,  sondern  er  filhrt  ohne  Unterbrechung  fort. 
foL  114—120'.     Lage  XV.  Ternio  mit  eingelegtem  Blatt.     Hand  A  saec.  XIH. 
fol.   119  ist  eingelegt. 
fol.  120'.     , Explicit  liber   VIII.     Ilii    sunt   reges    Italic    ante    urbem  conditam".     Es  folgt  die 

Liste,  die  sonst  am  Schluß  von  Buch  VII  der  Chronik  steht  bis:  .regnaverunt  in  l'rbe. 

Exhinc   fuorunt   consules   per  CCC[C]   annos  usque  ad  imperatores.  quorum   nomina  et 

(|ui    prccipui    et    nominatissimi    inier  eos  fucrint  in  Ymagine  niundi   exaratos  iuvenies". 

Dann    folgt  von  gleicher    Hand  A    saec.  Xlll.,    aber  vielh'icht    erst    nachträglich    einge- 


188 

schoben:    ,et    quid    laudabi[liter    gesserint]    b[re]viter  iliideni  reperitiir,    sed  hie  in  cor- 
pore libri  plenius  omnia  inveniuntiir'. 
,Cathalogus  reguni  et  pontificuui.' 
fol.   120'  schUeßt  die  Liste  mit: 

Xj'xtus  II.  Valeriamis  cum  fiho  Galieno.  VIII.  persecutio. 

fol.  liJl.   1^^2.  Doppelblatt  XVI.  saec.  XII.  hinter  Lage  XV.  eingelegt.     Hand  III.  saec.  XII.  Fort- 
setzung der  Papst-  und  Kaiserliste '). 
fol.   1-2  [   beginnt  : 

Pontifices.  Imperator  es. 

Dionisius. 

Felix  I.  Claudius. 

Die  Liste  geht  in  einem  Zuge  fort  bis  fol.   122  med.: 

Adrianus  [IUI.]  2).  Fredericus. 

Vielleicht  von  Hund  III.  mit  andrer  Feder  und  leinte;  naihDr.  Hofmeister  eher  von'  neuer  Hand  V: 
Alexander  [IlL]. 
Lucius  [III.  Urbanus  III.]. 
Eine  neue  Hand    VI.  saec.  XII.  trug  ein  : 

Gregorius  [VIII.].  [VI] 

Clemens.  Heinricus  post  patrem. 

Alles  folgende,  ausser  dem  Eintrag  über  Philipp,  steht   auf  Basnr.     Hand  VII.  saec.  XII.jXIII. 
schreibt  zu  verschiedenen  Zeiten: 

Celestinus  II.  Phylippus  post  fratrem. 

Innocentius  UL  Otto  IUI.    Hie  Saxo  erat  et  a  regno  expellitur^). 

Honorius  III.  Fridericus,  flhus  Heinrici*). 

Von  Hand  A  saec.  XIII.,  wohl  zu  verschiedenen  Zeiten : 
Gregorius  Villi. 

Celestinus  III.     Bis  hierher  die  Rasur. 
Innocentius  IUI. 
Der  Rest  von  fol.   122  und  fol.   122'    sind  frei  geblieben;    erst    am  unteren    Rande    links 

auf  fol.  122'  trug  Hand  A  saec.  XIII.  in  rubro  ein: 
,Explicit  opusculum  veuerabilis  Ottonis  Frisigensis  episcopi.  Item  aliud  incipit  a  Dago- 
berto  rege  et  aliis  regibus  breviter  quedam  perstringens,  ubi  quedam  inveniuntur  que 
in  alio  opere  non  habentur,  et  ibi  quedam  que  hie  non  inveniuntur.  Unde  prudcns  lector 
de  utroque  coUigat  et  in  armariolo  cordis  recondat,  ut.  cum  necesse  fuerit,  luiiusmodi 
investigantibus  depromere  possit'. 
fol.  123—132'.     Quinio  XVIL  Hand  A  saec.  XIIL 

fol.  123.     ,Anno   al)    incarnatione    Domini    DCXXXl.'      Es    folgen    die   Annales  Marbacenses 
qui  dicuntur. 
fol.  133—142'.     Quinio  XVllL  Hand  A  saec.  XIII. 

fol.  143—151'.  Quinio  XIX.  als  letzte  Lage.  Doch  sind  die  Rückblätter  von  fol.  143,  144,  145 
abgeschnitten  v?orden ;  fol.  150  und  fol.  151  wurden  statt  der  abgesclmitteiien  fol.  143 
und   145  angeklebt;  nur  fol.   144  ist  auch  jetzt  noch  ein  Einzelblatt. 


')  Über  sie  wird  im  einzelnen  Herr  Dr.  Hofmeister  bei  der  Ncunusgabe  der  Chronik  bandehi. 

2)  Alles  eckig  eingeklammerte  ist  von  Hand  A  saec.  XIII.  hinzugefügt. 

ä)  ,Hic  —  expellitur'  in  kleiner  Schrift  eingefügt;  ob  von  gleicher  oder  anderer  Hand,  ist  nichl 
sicher;  jedenfalls  aber  nicht  von  Hand  A.  Die  Worte  slaniraen  vielleiclit  aus  einer  Continuatio  der  Iniago 
niundi  des  Honorius  von  Autun;  vielleicht  der  Vorlage  des  Codex  Ellenhardi.  in  dem  diese  Worte  am 
Schlüsse  seiner  Abschrift  der  Iniago  stehen. 

*)  .filius  Heinrici',  in  kleiner  Schrift  von  gleicher  Hand  wie  der  Zusatz  zu  Otto  IV.,  vgl.  N.  3. 


180 

Hand  A  saec.  XIII.  stlirieb  liis  fol.  145,  I.  4  /u  120S  (Schulausgabe  S.  T'.t.  Z.    1.")):    .glo- 
riose sepelitur.'     Mit  aiidiivr  Tinte  und   etwas   abweichender   Schrift    —  von    uns    als 
Hand  B    saec.    XIII.    bezeichnet')  —  fiiiirl   ein  neuer  Schreiber  fort  mit:    ,Porro  huius 
facti  et  occisionis'  und  schreibt  bis 
fol.   149'  med.,  wo  mit  dem  Jahre   1:238  die  Annales  Marbacenses  qiii  dicmitnr  schließen. 
Es    folgen  F.inträge  von  Hand  C  zu    12(52:    1)    zu    13()S  mense  Augusto:    E    zu    1312    die 
beati  Stephani ;  F  zu   1332;  G  zu   1335. 
lol.    150  (aufgeklebt).     Schritt  H  zu   128«,    12<)8.    13Ü.S,    1313. 
Hand  I  die  ,Versus    de  tempore  caristie'  luid  wohl  auch    1356; 
Hand  K  zu  1363,   1349,   1350.   1365,  1367,   1368. 
Doch  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  Hand  I  und  K  identisch  sind. 
Hand  L  zu  1375. 
fol.  150'  ist  leer, 
fol.   151   (aufgeklebt).     Hand  A  saec  XHI.: 

,Quo  tempore  discessit  Romanum  imperium  a  Romanis  principibus. 

Oportet  nos  memores  esse  quae  de  Romano  imperio  Paulus  apostohis  predixerat 

Ista  omnia  plenius  invenies  in    isto  libro,    si    quaesieris    et  diligenter    investigaveris  in 
libro  quinto  cronicoruni  et  circa  flnem  quarti  libri'. 
Daran  schließt  sich  eine  Übersicht  über    die  ,XII    mundi  regna  priiuipalia'    und  die    acht 
,aetates  mundi',  die  auf  der  Mitte  von  fol.   151'  schließt  mit:  ,octavam  beate  resurrec- 
tionis  etatem,  in  qua  semper  cum  domino  regnent,  expectent'. 


§  2.  Der  Text  der  Chronik  Otto's  von  Freising  aus  dem  12.  JahrJiundert. 

Der  Einblick  in  die  Entstt-hungsverhältnisse  der  Hs.  ist  von  maßgebender  Bedeutung 
für  die  Wertuug.  welche  in  der  Überlieferungsgeschichte  des  Otto  von  Freising  uuserm 
Codex  zukommen  wird.  Abschließeade  Ergebnisse  hierüber  vorzutragen,  bleibt  Herrn  Dr. 
Hofmeister  überlassen,  der  für  die  Schulausgabe  der  Monumenla  Germaniae  eine  neue 
Hearbeitung  der  Chronik  vorbereitet.  Nur  insoweit  muß  ich  darauf  eiugehen,  als  wir  für 
die  sogen.  Ann.  Marbacenses  aus  dem  Zusammenhang  mit  der  Otto-Chroiiik  gewisse  Auf- 
schlüsse erwartfu  und  aus  der  Entstehung  des  Codex  Beiträge  zur  Literargeschichte  des 
Elsasses  erhoffen  dürfen. 

Wir  werden  bei  der  Chronik  schärfer,  als  es  bisher  geschehen,  hervorheben,  daß 
erst  zu  zwei  auseinanderfallenden  Zeiten  das  Gesamtwerk  in  diese  Hs.  eingetragen  wurde. 
Im  12.  .lahrhundert  sind  nur  die  ersten  7  Bücher  in  dem  .Jenenser  Codex  abgeschrieben 
worden.  Die  Vorlage,  aus  der  sie  stammen,  enthielt  allerdings  die  ganze  Chronik;  denn 
auch  unser  Text  schließt  den  Prolog,  iu  dessen  Überschrift  hier  jedoch  Isiugrim  nicht  ge- 
uaimt  ist.  mit  der  knajjpen  Inhaltsangabe  des  8.  Buches:  ,de  Antichristo  resurreclioneque 
mortuorum  et  de  liuc  uiriusque  civitatis.'  Aber  mit  bewußter  Absicht  ist  von  vornherein 
darauf  verzichtet  wortlen,  es  milaufzunchmen;  denn  das  folgende  Kapitelverzeichnis  um- 
faßt nur  die  ersten  7  Bücher  und  lälU  die  Übersicht  über  Buch  VIII  bei  Seite. 

Die  Arbeit  wurde  nach  Quaternionen  an  verschiedene  Schreiber  verloilt;  Lage  I 
und  11  sind  von  zwei  Händen  mundiert,  die  uns  nicht  wieder  begegnen ;  alles  übrige  wurde 
von  den  Schreibern  III  und  IV  hergestellt.  Aber  dieser  letztere  spielt  eine  untergeorduelc 
Holle;  seine  Schrift  ist  zuerst  ganz  unbeholfen  und  bleibt  iuuner  uugescliickl  mal  umegel- 


')  Vgl.  oben  S.  55,  1 18  f. 


190 

mäßig');  die  roten  Initialen  durfte  er  überhaupt  nicht  malen;  sie  sind  von  der  3.  Lage  an 
überall  von  der  dritten  Hand  eingesetzt,  die  ohne  Zweifel  dem  gewandten  Leiter  der  Ab- 
schrift angehört.  Dieser  Schreiber  111  hat  durchweg  —  auch  schon  auf  Quaternio  II  — 
die  Umschriften  zu  den  Bildern  und  die  Eintragungen  der  Namen  in  die  Felder  besorgt^); 
ja,  wenn  die  vollkonniiene  Identität  der  Tinte  nicht  täuscht,  würde  er  auch  für  die  Mehr- 
zahl der  Bilder  selbst  als  Zeichner  zu  gelten  habend). 

Die  Abschrift  des  12.  Jahrhunderts  endete  mit  dem  7.  Buche  und  dem  Papst-  und 
Kaiserkatalog,  der  in  der  Chronik  Otto's  darauf  folgte  und  im  Original  bis  auf  Hadrian  IV. 
und  Friedrich  1.  führte.  Von  ihrem  Schlufj  sind  heut  im  .lenenser  Codex  nur  noch  fol.  103 
(bis  Buch  VII,  c.  33)  und  das  Doppelblatt  fol.  120,  121  mit  dem  Hauptteil  der  Listen  — 
beide  von  der  Hand  III  —  erhalten:  ollenbar  gehörten  sie  beide  zu  demselben  ehemaligen 
Quaternio  *X1V,  mit  dem  ursprünglich  die  Handschrift  endete*);  auf  fol.  103  folgten  da- 
mals zwei  jetzt  beseitigte  Biälter  *104  und  *[()ö,  auf  denen  Buch  VII  beendet  und  der 
Katalog  bis  zu  Sixtus  11.  und  Valerian  geführt  war;  das  vierte  Doppelblatt  —  die  Innen- 
lage des  Quaternio,  also  fol.  10(5  und  107  —  bildeten  die  jetzt  hinter  fol.  120  eingehefteten 
zusammenhängenden  Blätter  120,  121.  Auch  der  ganze  ehemalige  Quaternio  *X1V  rührte 
—  wie  fol.  103  und  120,  121  uns  noch  zeigen  —  von  der  dritten  Hand  her. 

In  dem  hier  beschriebenen  Umfang  ist  der  Codex  schon  vor  dem  .1.  1185  ent- 
standen :  denn  vielleicht  ist  noch  von  Schreiber  III  der  Name  Lucius'  IIL  (1 181  — 1185  Nov.)  in 
der  Liste  eingesetzt;  sein  Nachfolger  Urban  111.  fehlt  indessen:  Gregor  Vlll.  (1187  Okt.)  ist 
bestinmit  von  anderer  Hand  hinzugefügt.  Ob  wir  die  Abschrift  erheblich  früher  hinauf- 
rücken dürfen,  steht  dahin:  ursprünglich  reichte  die  Liste,  wie  im  Original  Otto's,  nur  bis 
zu  Hadrian  IV.  (f  1159)  und  Friedrich  I.;  der  Name  Alexanders  IIL  ist  mit  anderer  Tinte 
hinzugefügt:  aber  —  ob  er- vom  Schreiber  III  oder,  wie  Hofmeister  glaubt,  mit  Lucius  von 
anderer  Hand  herrühre  —  es  mag  zu  kühn  sein,  den  Cod.  lenensis  in  die  Zeit  vor  1177 
und  den  Eintrag  Alexanders  erst  später  nach  Beendigung  des  Schismas  anzusetzen.  Die  Be- 
stimmung „um  1180"  bezeichnet  jedeid'alls  den  spätest  möglichen  Zeitpunkt  der  Entstehung. 

Daß  der  Text  der  .Jenenser  Hs.  — ^  soweit  er  dem  12  .lahrhundert  angehört  —  ein 
vorzüglicher  ist,  hat  schon  Wilmans  bemerkt^).  Um  ihn  zu  würdigen,  ist  von  den  Zusätzen 
des  13.  Jahrhunderts  vollständig  abzusehen^);  so  tritt  die  enge  Verwandtschaft  hervor,  die 
ihn  mit  der  Grazer  und  der  verbrannten  StraCburger,  früher  Niederaltaicher  Handschrift 
verbindet:  Wilmans')  hat  sie  als  Codices  genuini,  integri,  non  interpolati  in  der  Gruppe  B 
seiner  Handschiiften  zusammengefaßt.  Charakteristisch  für  sie  ist  das  Fehlen  jener  bekannten 
Worte  in  Buch  VI,  c.  20,  durch  die  der  Freisinger  Bischof  seinem  Haß  gegen  die  Witteis- 
bacher einen  leidenschaftlichen  Ausdruck  gibt"*). 

Unter  ihnen  nimmt  der  Jenenser  Codex  eine  besondere  Stellung  dadurch  ein,  dajj 
er  gewissermaßen  den  Normaltext  der  ganzen  Gruppe  darstellt.  Die  Niederaltaich-Straß- 
burger  Hs.  stand  in  ihrer  ursprünglichen  Niederschrift  den  Lesarten  der  Klasse  A  näher  und 
ist  erst  durch  Rasuren  und  Korrekturen  umgestaltet  worden'');  der  Grazer  Codex  hat  mit 
ihm  gemeinsam  in  I,  c.  1  einen  geographischen  Excurs,  der  in  dem  Jenenser  wie  in  allen 


')  Vgl.  das  Faksimile  auf  Tafel  VII.  XI.  •')  Vgl,  Tafel  I  ff.  mit  Scliriltprobe  auf  Tafel  VI. 

«)  Vgl.  unten  Anhang  S.  208,  II  von  Polaczek.         <)  Vgl.  die  graphische  Darsleüung  unten  S.  194.  N.  4. 

5)  Archiv  XI,  27.  <•■)  Über  sie  vgl.  unten  S.  193  f. 

")  Vgl.  MG.  SS.  XX,  10.5.  Über  die  Handschrift  Rom.  Casanat.  :?72.  früher  A.  III,  29.  die  er  hierzu 
rechnet,  vgl.  unten  S.  197. 

*)  Es  sind  die  Worte:  ,Ex  huius  origine  cum  multi  bactenus  tyrauni  surre.xerint,  Otto  palatinus 
comes  ....  furtis  et  latrociniis  inservientes  miseram  vitam  mendicando  transigant".  —  Außerdem  fehlen 
in  den  Codd.  Graz,  und  len.  auch  am  Schluß  von  VII,  c.  20  die  Worte  über  Lothar  III.:  .actusque  eius,  nt 
nulla  possent  aboleri  oblivione,  in  plunibeis  laminis  descripti  iuxta  eum  reconduntur". 

'■)  Vgl.  MG.  SS.  XX,  105. 


191 

übrigen  fdilt.  und  biotof  außerdem  weiiifrstcns  cinigo  Stellen,  an  denen  auch  sein  Text 
erst  (iiinh  Korrektur  zu  der  l'ussinig  B  gewandelt  ist  ').  Nur  die  Jenenser  Hand- 
scluitl  bringt  von  vorne  herein  und,  wie  es  scheint,  nahezu  fehlerlos  den  Text  B  zur  Kr- 
scheinung. 

Über  seine  kritische  Bedeutung  ist  Wilmans  nicht  zur  Klarheit  gekommen.  Die 
Schwierigkeit,  den  Wortlaut  der  Chronik  Ütto's  aus  den  zahlreichen  Hss.  herzustellen,  liegt 
niunlich  darin,  dali  zwei  Redaktionen  von  ihr  vorhanden  waren:  die  erste  war  zwischen 
1143  und  114tj  verfalU  und  Isingrim,  wohl  dem  Abt  von  Ottobeuren,  gewidmet  worden; 
doch  scheint  Utto  sie  im  einzelnen  ergänzt,  auch  wohl  hie  imd  da  umgestaltet  zu  haben, 
bis  er  schließlich  für  Friedrich  1.  auf  dessen  Bitte  im  J.  1157  eine  neue  Ausgabe  herstellte 
und  sie  in  einem  Exemplar  an  den  Kaiser  üljersandte-).  Wilmans  hat  —  verführt  durch 
den  Umstand,  daß  alle  vollständigen  Hss.  die  Briefe  ütto's  an  Friedrich  I.  und  Kanzler 
Rainald  aus  dem  .1.  1157  enthalten-^)  —  geglaubt,  dal'.  un.sere  gesamte  L  berlieferung  nur 
die  Ausgabe  von  1157  widerspiegele'),  und  er  hat  deshalb  die  Abweichungen  der  Gruppen 
A  und  B  nicht  zu  nutzen  vermocht.  Die  Korrekturen  in  der  (irazer  und  in  der  Nieder- 
altaicher  Handschrift  sprechen  dafür,  dal)  der  Klasse  A  eine  frühere.  B  eine  spätere  Fas- 
sung des  Werkes  zu  Grunde  liegt.  Diese  Beobachtung  würde  Wilmans  daran  gehindert 
haben,  zu  behaupten,  daß  Otto  jene  sogenannte  Invective  gegen  die  Witteisbacher  (VI,  c.  20) 
erst  in  der  zweiten  für  Friedrich  I.  bestimmten  Redaktion  eingeschaltet  habe^):  sie  ist  in 
dem  Text  der  Gruppe  A  enthalten,  fehlt  aber  in  B. 

Auch  die  inneren  Gründe  führen  zu  dem  gleichen  Schlüsse.  Daß  Otto  sich  von 
seiner  Feindschaft  gegen  den  Pfalzgrafen  Otto  von  Wittelsbach  —  vielleicht  erst  nach  1150 
—  zu  einem  litterarischen  AugrilY  auf  ilas  verhaßte  Geschlecht  hinreißen  ließ,  ist  ebenso 
verständlich  wie  der  Umstand,  daß  er  in  einer  Ausgabe  des  Werks,  die  für  den  Kaiser 
bestimmt  war,  den  Zornesausbruch  beseitigte :  denn  eben  der  davon  betroffene  Pfalzgraf 
Otto  von  Witteisbach  stand  am  Hofe  Friedrichs  1.  in  hohen  Ehren,  war  geradezu  sein 
Freund  und  einer  seiner  vornehmsten  Berater  aus  dem  Kreise  der  Laienfürsten.  Otto  von 
Freising  bewies  den  Takt  einer  guten  Erziehung,  wenn  er  die  Invective  fortließ,  die  über- 
dies bei  ihrer  Verachtmig  des  armseligen,  aller  weltlichen  Ehren  baren  Geschlechts  mit 
dem  Ansehen,  das  der  Pfalzgraf  bei  Friedrich  genoß,  nicht  mehr  vereinbar  war. 

Die  von  Wilmans  ausgeschiedene  Gruppe  B  der  Überlieferung  läßt  uns  in  den 
beiden  Hss.  aus  Graz  und  Niederaltaich  noch  die  Umarbeitung  erkennen,  die  Otto  für  die 
Ausgabe  von  1157  an  seiner  Chronik  vorgenommen  hat;  der  .Jenenser  Codex  in  seiner  Ab- 
schrift um  1180  gibt  ihren  endgiltigen  Wortlaut,  ohne  das  fehlende  achte  Buch,  wieder. 
So  rückt  er  in  die  vordere  Reihe  der  für  die  Textkritik  wichtigen  Hss.  und  seine  Herkunft 
gewinnt  neue  Bedeutung.  Denn  überliefert  und  benutzt  worden  ist  die  Chronik  während 
des  12.  .Jahrhunderts  vorwiegend  im  bairischen  Südosten  des  Reichs:  wie  kam  sie  so  früh 
und  in  einer  besonderen,  wertvollen  Form  ins  Elsaß*)? 


')  Vgl.  Wilmans  im  Aicliiv  XI,  :27,  Herr  ür.  Iloliueistui-  macht  mich  frcuiiillichst  ilarauf  auf- 
merksaiu,  wie  imvollkommuii  die  Angaben  von  Wilmans  über  die  Lesurloii  der  einzelnen  Handsehrifleii 
sind.  So  werden  meine  Beoliachlungen  hier  mit  allein  Voi'hehalt  vorgetragen.  —  C^bcr  die  Klasse  C  zu 
nrteilen,  liegt  außer  meiner  Absichl.  •)  Vgl.  Wallcnbach.  (;e?clnelils(inellen  II".  :27l:  IT. 

-)  Nur   die  Züricher    lland-.(lirin    Bib.  Carol.  sig.  ('..   Xi    und  wie  Dr.  Ilolineisler  mir  sagt  — 

Vind.  '-i'-VM:  sowie  Lond.  Arundel  ;tSU  bringen  sie  nicht. 

*)  MG.  SS.  XX,  102:  .Quarum  prior  omniuo  depi nlila  est;  mnues  eiiim  Codices  (lunnini  notitia 
ad  nos  |iervenit,  secnndae  adnumerandi  sunt  edilioni'. 

■)  SS.  XX,  110:  .tani  veheniens  contra  Witlelsliacliicain  genleni  ira  animum  eins  nn.vil.  nt  se- 
cnndae edilioni  anno  ll.'iCi.  in  lueem  emissae  convicia  lila  insererel".  —  Schon  Wallenbacli  a.  a.  (».  .'S.  ■J7(). 
N.  -2  nahm  an  der  Behanplung  Anstol5. 

")  Nach  Weingarten  brachte  sie  schon   (Vidi  das  Inlercsse  lur  die  Wellen. 


192 

Wir  wissen,  daß  tlie  Hs.  im  13.  Jalirhuiulert  um  1238  im  Cistercienserklostei- Neu- 
burg bei  Hagenau  gewesen  und  dort  so  umgestaltet  worden  ist,  wie  sie  uns  heut  vorliegt'). 
Gerade  deshalb  kann  ihr  älterer  Teil  mit  der  Chronik  aus  dem  12.  .Jahrhundert  nicht  in 
Neuburg  geschrieben  und  vor  allem  nicht  mit  den  Zeichnungen  geschmückt  worden  sein,  die 
jedem  Buche  vorangehen  und  den  lidialt  einzelner  Kapitel  wiedergeben.  Als  der  Neuburger 
Mönch  das  8.  Buch  hiiizulugte,  da  lehnte  er  ausdrücklicii  ab,  ihm  Bilder  voranzustellen^): 
„solches  mögen  Laien  üben,  nicht  Gelehrte."  So  konnte  nur  das  Mitglied  einer  Gemein- 
schaft sich  ausdrücken,  in  der  es  nicht  üblich  war,  die  Bücher  nach  Vermögen  künstlerisch 
auszustatten.  Die  Otto  -  Handschrift  stammt  nicht  aus  Neuburg,  sondern  ist  anderswoher 
dorthin  gebracht  woi'den. 

Sie  enthält  nirgends  eine  Angabe,  die  auf  ilire  Heimat  zu  schließen  erlaubt,  aber 
sie  trägt  in  sich  die  Spuren  ihrer  elsässischen  Herkunft  mit  ihren  Zeichnungen.  Niemand 
wird  sie  betrachten,  ohne  sich  an  die  Bilder  des  kostbaren  „Lustgartens"  der  Herrad  von 
Landsberg  zu  erinnern.  Eben  diesen  kommen  einzelne  Züge,  z.  B.  auf  der  Zeichnung  der 
Sündflut,  besonders  nahe'').  In  Hoheidjurg  auf  dem  Odilienberg  ist  unter  der  Äbtissin 
Herrad  (1167—1196)  der  Hortus  Deliciarum  gemalt  worden;  ihm  sind  die  Illustrationen 
der  Otto-Chronik  schulverwandt.  Aus  Hohenburg  ist  —  das  durften  wir  als  festes  Ergebnis 
unserer  Untersuchungen  betrachten  —  die  dort  verfaßte  Chronik^)  von  1210  nach  Neuburg 
gebracht  worden.  Ist  der  Schluß  zu  gewagt,  daß  auch  die  Hs.  Otto's.  die  spätestens 
um  1180  und  sicherlich  in  der  Zeit  Herrads  geschrieben  ist,  auf  dem  Odilienberg  entstand 
und  wie  jenes  Werk  von  Hohenburg  nach  Neuburg  gelangte? 

Wie  andere  Forsciier  hierüber  denken  mögen  —  eine  letzte  zwingende  Entschei- 
dung zu  fällen,  wird  kaum  gelingen-')  — ,  der  zeichnerische  Stil  und  der  Übergang  nach 
Neuburg  sichern  den  Ursprung  der  Abschrift  des  12.  Jahrhunderts  dem  Unterelsaß.  Und 
hier  war,  wenn  irgendwo,  die  Möglichkeit,  einen  von  der  bairischen  Überlieferung  unab- 
hängigen Text  der  Ottonischen  Chronik  zu  erhalten :  der  Kaiser  hatte  ihre  zweite  Ausgabe 
empfangen;  und  sie  wird  von  ihm  seiner  Bibliothek  zu  Hagenau  eingereiht  worden  sein«). 
So  konnte  man  im  Elsaß  von  der  Handschrift  selbst,  die  Bischof  Otto  1157  an  Kaiser 
Friedrich  gesandt  hatte,  eine  Abschrift  nfehmen;  wenn  wir  den  Jenenser  Codex  als  eine 
solche  betrachten  dürfen,  so  würde  die  Sonderstellung,  die  sein  Text  als  nnvermischte 
reine  Überlieferung  der  zweiten  Redaktion  einnimmt,  vortrefflich  begründet  sein'). 

Ich  lege  diese  Gedanken,  die  der  ältere  Teil  der  Jenenser  Handschrift  in  langer 
vertrauter  Beschäftigung  mir  weckte,  als  eine  Hypothese  vor,  die  wohl  geeignet  erscheint, 
uns  in  die  Entstehung  der  zweiten  Redaktion  der  Chronik  und  ihre  Überlieferung  tiefer 
einblicken  zu  lassen.  Über  ihre  Geltung  im  einzelnen  wird  erst  die  Neuausgabe  auf  Grund 
des  ganzen  Materials  dauernd  entscheiden.    Doch   schon  jetzt  dürfen   wir,   wie  das  Ende, 


')  Vgl.  oben  S.  UOtV. 

=)  ,Sed  hoc  laicoriim  est,  et  noii  litteratorum'.  —  Man  lebte  nocli  nicht  im  Zeitalter  der  illustrier- 
ten Monographien.    Vgl.  auch  unten  S.  äOS  über  die  Cistercienser. 

8)  Falls  etwa  die  Zeichnungen  des  Cod.  len.  älter  wären  als  der  Hortus  Deliciarum,  würden  ein- 
zelne ihrer  Motive  in  diesem  verwandt  worden  sein.  *}  Vgl.  oben  S.  94  ff. 

■•■)  Wenn  nicht  der  Schriflvergleich  sie  noch  einmal  herbeiführt.  Unter  den  Hohenburger  Ur- 
kunden des  13.  Jahrhunderts  im  Bezirksarehiv  zu  Straßburg  ist  wenigstens  eine  Aufzeichnung  aus  der  Zeit 
Herrads,  deren  Scliiift  der  ungeül)len  Hand  IV  dir  Chronik  Otto's  älinlich  ist  (G.  i613[8]). 

")  Vgl.  oben  S.  90,  183.  —  Gottfried  von  Viterbo,  einer  der  wenigen  außerbairischen  Bentitzer 
der  Otto-Chronik,  hat  sie  erst  1185/6  kennen  gelernt;  vgl.  Wattenbach,  Geschichtsquellen  II»,  396. 

')  Zu  beachten  wird  sein,  daß  die  Überlieferungsgeschichte  der  Gesta  Friderici  des  Otto  und 
Rahewins  ganz  ähnliche  Umstände  aufweist :  neben  den  siulostdeulscheu  Codices  der  beiden  früheren  Fas- 
sungen A  und  B  ist  die  letzte  und  endgiltige  C  wiederum  nur  durch  eine  elsässische  Handschrift  des 
12.  Jahrhunderts  auf  uns  gekommen  und  außer  ihr  in  der  Hohmburger  Chronik  benutzt.    Vgl.  oben  S.  81,  N.  2. 


im 

so  auch  den  Anfang  des  Codex  lenensis  als  ein  Erzeugnis  des  Elsasses  aus  staidisc-ber  Zeit 
in  Anspruch  nchnitii. 

Nur  unsere  Handschrift  der  Chronik')  ist  durch  Zeichnungen  verziert^).  Sie  haben 
noch  einen  besondern  Werl.  Denn  nachdem  das  Prachtwerk  Herrads  durch  den  ver- 
hängnisvollen Braml  vom  August  1S70  vernichtet  worden  ist,  sind  diese  Blätter  die  ein- 
zigen Reste,  die  als  Denkmäler  der  llohenburger  Schule')  aus  der  Zeit  Herrads  der  Gegen- 
wart überkommen  sind.  Dank  der  Unterstützung  des  kaiserlichen  Statlhalters  Fürsten  zu 
Hoheidohe-Langenburg  dürfen  wir  sie  verölfentlichen  und  wenigstens  im  Bilde  ihrer  Elsäs- 
sischen  Heimat  zuriickgeben. 


§  3.     Die  Uiugestaltung  der  Handschrift  im  13.  Jahrhundert. 

Um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  ist  die  Handschrift  des  (jtto  von  Freising  in 
Neuburg  durchgreifend  umgestaltet  worden. 

1.  Sie  wurde  von  Mönchen,  unter  denen  wir  auch  den  Schreiber  A  der  Marbacher 
Annalen  bestimmt  crkeimcii '),  aus  andern  Quellen  glossiert.  Vorwiegend  zu  den  Büchern 
11 — \'  sind  eine  Fülle  von  Kandbemerkimgen,  meist  aus  der  Historia  Miscella  des  sogenannten 
LanduHus  vmd  dem  Liber  Pontilicalis,  zusammengetragen^).  Wie  sorgsam  die  Eizählung 
Otto's  durchgenonunen  wurde,  beweisen  zahlreiche  Notizen  am  Rande,  die  entweder  mit 
kurzen  Schlagworten  den  Inhalt  eines  Abschnitts  zusammenfassen  oder  durch  kurze  Hin- 
weise den  Leser  auf  merkwürdige  Stellen  der  Chronik  aufmerksam  machen. 

Wichtiger  als  die  große  Masse  dieser  Zusätze  sind  für   uns  die  wenigen  Verände- 
rungen,  die  am  Texte   selbst  —  auch   sie  wieder  zum  Teil  durch  die  Schreiber  A  oder  B 
—  vorgenojumen  worden  sind.     Schon  Wilmans  hat  sie  zusammengestellt"): 
1.  fol.  19.     Zu  l,  c.  30:  ,Roma  eiiim  constructa  a  duoljus  tVatribus  —  in  volatii  avium  qiiaerehatur'. 
-2.  fol.  23'.     Zu  II.  c.  S  (MG.  SS.  XX,    147.  1.48):  .Alter'  hinter  .credatur'  ausradiert  am  Ende  der 
3.  Zeile.  Dafür  ,Alt'  v   dyale',  und  nun  am  linken  Rande:  ,tice  libros  artis  vel  primus  edidisse 
vel  in  melius  correxisse,   acutissime  ac  disertissime    inde  dispntasse  iuvcnilur.      Qui    etiam'. 
Sodann  folgt  welter  die  alte  Zeile  4:  ,logicani  in  sex  libros  etc.',   der  ursprüngliche  Text. 

3.  fol.  :2S'.     Zu  II,  c.  25:    ,Hic   est    magiuis  Alexander,    a    (|uo    cepit    et    in    quo    desiit  IJrecorum 

monarchia'. 

4.  fol.  32.     Zu  II,  c.  34:    .Nam    in  prioribus    longe   plures    ac   iunumerabiles    ex  Carthaginensibus 

corrnere'. 
'•>.  fol.  <s(j.     Zu  VI,  c.  20  (SS.  XX.  23iS,  1.  '.»):  Mit  Verweisungszeiclien  §  zu  .Skyrensis  conies'')  am 
untern  Rande:     ,Ex  cuius   origine  cinn   muUi  acdenus    lyranni  surrrxerinl    —    transiganl'  (die 
Wittelsbachinvective). 


•')  Von  ihivn  .Vbleitiuifjen  sehen  wir  riatüriicli  hier  ab;  vgl.  iilicr  sie  iuiUmi  S.  19.3  IV. 

-)  Daß  etwa  das  au  Friedrich  übersandte  Exemplar  selion  in  rrei-iiiii;  Hildersclunuck  erhielt,  i<l 
weiiijr  wahrscheinlieli ;  irgend  eine  der  (ihrigen  nnmillellmr  iiiich  Freising:  zurilekfilhrenden  llandsehriften 
wiu'de  sonst   doch  wohl  eiiu'  Spur  davim   li  wahrt  haben. 

ä)  Als  solclic  haben  sii'  zu  f;eUeii,  ancli  wenn  die  llandschrit't  nicht  in  llohenbnr.ü  selbst  geschrieben 
worden  wiire. 

■•)  Andere  Notizen  sind  von  liner  der  Schrift  IJ  sehr  verwandten  Ifaiid  eiiiiretragen ;  vgl.  oben 
S.   11(5. 

■■)  Einzelne  sind  in  den  Mt;.  SS.  .V.\.  abgedruckt.  •-  Nicht  wenige  sind  durch  tlie  Abreibung  des 
l'ergaments  an  den  Rändern  niclil   nulir  leserlich. 

")  Archiv  XI.  ä.S.  :«  IV. 

')  Hierüber  wahrscheinlich   silion   \oii   Hand   IV,  saec.   .\1I.:   .seil,  de   Wilillisbaclc. 
n.   Itl.i«li,  Diu  ICIsIlssiscIlen   Arinalni  .lui    Staijfirz.il,  ^5 


194 

6.  fol.  91.  Zu  VI,  c.   36:  ,Unde  a  (luoilani  ecclesiastico  scriptove  densissimis  tenehris  [Aegypti  .  .  . 

et  niillus  Imperator pontifes  ipse  et  regni  dominaretiir]-.    Die  letzen  Zeilen  sind 

vollkommen  abgerieben. 

7.  fol.  99'.  Zu  Vll,  c.  20:  ,actusque  eins,    iit  nulia  possent  aboleri  olilivione,   in  phmibeis  laminis 

descripti  iuxta  eum  reconduntnr'. 

8.  fol.    100'.  Zu  VII,  c.  23:  über  ,reddidit'  übergeschrieben:  .rnultis  illectus  promissis'. 

9.  Ebenda:  ,Reginaldum  diicem  per  plateas  tralü  iiissit'   über  ,ducem' nachgetragen:  ,et  Brunonem 

archiepiscopum  effossos'. 

Von  ihnen  schieben  die  Zusätze  unter  5  und  7  nur  die  Stellen  ein,  die  in  dei-  Re- 
daktion B  —  wenn  unsere  soeben  vorgetragenen  Anschauungen  als  zutreffend  angesehen 
werden  —  absichtlich  fortgelassen  worden  wären ;  alle  übrigen  sind  Ergänzungen,  die  uns 
auch  in  der  von  Wilmansi)  gebildeten  Gruppe  Ca  der  sogenannten  interpolierten  Hand- 
schriften begegnen.  Allerdings  haben  die  Neuburger  Mönche  darauf  verzichtet,  in  unsei-m 
Jenenser  Codex  die  durchgreifenden  Veränderungen  vorzunehmen,  durch  die  in  der  Fassung 
Ca  die  Feindschaft  Otto's  gegen  die  Weifen  verwischt  und  die  Erzählung  (in  VII,  c.  23.  2ö) 
ihnen  freundlich,  den  Babenbergischen  Gegnern  im  Kampf  um  Bayern  abgeneigt  wurde. 
Wir  haben  die  stauBsche  Gesinnung  der  Neuburger  Cistercienser  kennen  gelernt  ä);  um 
ihretwillen  nahmen  sie  davon  Abstand,  die  Politik  Konrads  111.  gegen  die  Weifen  in  ein 
ungünstiges  Licht  zu  rücken.  Daß  sie  aber  den  welüschen  Text  der  Chronik  vor  Augen 
hatten,  beweisen  die  wenigen  Worte  (oben  nr.  8)  zu  VII,  c.  23:  ,multis  illectus  promissis', 
die  ihm  entlehnt  worden  sind»). 

Demnach  kannten  die  Neuburger  eine  Handschrift  der  Gruppe  Ca  und  fügten  in 
genauer  Vergleichung  einen  großen  Teil  ihrer  Zusätze  dem  Codex  lenensis  ein.  In  ihr 
lasen  sie  überdies  das  achte  Buch  der  Chronik,  das  ihm  fehlte;  der  Schreiber  A  übernahm 
die  Aufgabe,  es  hierin  nachzutragen. 

Seine  Arl)eit  vermögen  wir  liis  ins  einzelne  zu  verfolgen^).  Er  löste  aus  dem  Quater- 
nio  XIV  die  drei  Innendoppelblätter  mit  dem  Schluß  des  VII.  Buches  Otto's  und  dem  Catalogus 

1)  MG.  SS.  XX,  106  ff.  und  Arcliiv  XI,  Sl  ff. 

2)  Vgl.  oben  S.  121  ff. 

■"I  Schon  Wilniaiis,  Archiv  XI,  :57  liat  das  bemerkt. 

*)  Ich  stelle  den  Befund  graphisch  dar,  weil  er  für  das  Verständnis  der  Enlstehungsgescliiehte 
entscheidend  ist.  Dabei  werden  die  verlorenen  Blätter  mit  einem  Stern  *,  die  Blätter  des  13.  Jahrhunderts 
durch  Cursivdruck  bezeichnet.  —  Die  Handschrift  schlol5  also  im  i±  Jaln-Iuuidert  mit  folgendem  Quä- 
ler io  *XIV:  . 

lOG,  jetzt  121  107,  jetzt  122 


J 


|-  jo-j  110,  jetzt  löl  saec.  XIII. 

■  L 1 

Im  13.  Jahrlunulert  ist  die  Lage  XIV.  vom  Schreiber  A  wie  folgt  zusammengestellt  worden: 

lOS  109 


107  110 

I ^1 

IOC  111 

I I 

105  IIa 

I ! 

104  113 

I I 

103 
I (abgeschnitten). 


195 

ivgiim  et  pontificum  hrraus.  Von  dein  Qualeinio  des  12.  Jahrliiindprts  Ijeliielt  er  das  vor- 
dere Aur.eiiblatI  l'ol.  KCi,  auf  dem  der  Sclireibei-  111  den  Text  auf  Fol.  I()3'  bis  in  VII, 
c.  ■V.'t  ,Aiineniain  in  exlronio'  get'iUirl  hatte;  <las  dazu  gcliürige  Rüclveublatt  (tot.  110)  selniitt 
er  ai):  lui.  l(t:5  wurde  dem  Quinio  vorgebeftet.  auf  dem  der  Nenbuiger  A  nunmebr  den 
ScbluC  des  VII.  iJiicIies  abgesciuiebeii  und  sogbMcii  den  Anfang  von  Bucli  VIII  angescbiosseu 
hatte.  Es  wurde  mit  der  15.  Lage  beendet;  ursprünglicb  batte  A  geglaubt,  mit  einem 
Ternio  dafür  zu  reicben;  doch  er  war  gezwungen,  vor  dem  letzten  Blatt  noch  ein  Einzel- 
blatt fol.  119  ehizulegen.  .Jetzt  gelang  ihm,  was  ohne  Zweifel  von  vornherein  beabsichtigt 
war.  Auf  der  letzten  Seite  des  Ternio  endete  o!)en  das  Vll\.  JJucb;  ihm  ließ  A  die  Listen 
folgen,  die  Otto  selbst  schon  hinter  dem  VU.  Buch  eingeschrieben  halte'):  die  , Reges  Italie 
ante  Urbem  conditanr  und  den  ,Catalogus  regum  et  pontificum';  der  Katalog  wurde  am 
Schluß  des  Ternio  genau  so  weit  bis  zu  Sixtus  und  Valerian  geführt,  daß  hinter  ihm 
die  alte  Liste  des  H.  .Jahrhunderts,  vom  Schreiber  111  damals  eingetragen,  auf  dem  iJoppel- 
blatt  fol.  121,  122  unmittelbar  angeschlossen  werden  konnte;  dieses  Doppelblalt  hatte  vor- 
her als  fol.  *106,  *107  zu  dem  letzten  Quaternio  des  12.  Jahrhunderts  gehört. 

II.  Gleichsam  als  ob  die  liier  vorgetragene  Geschichte  des  Jenenser  Codex  einer 
äußeren,  von  ihm  selbst  unalihängigen  Bestätigung  bedürfte,  kam  Ende  1905  zu  den  Monu- 
menta  Germaniae  und  durch  ilire  gütige  Vermittlung  zu  mir  genaue  Kunde  von  einer  schon 
bekannten,  aber  nicht  benutzten  Handschrift  der  Otto -Chronik  aus  dem  13.  .lahrh.  in 
der  Ambrosiana  zu  Mailand -|.  Mir  schien  sie  zunächst  nur  wichtig,  weil  auch  sie  illustriert 
sein  sollte.  Die  genaue  Beschreibung  des  Cod.  Mediol.  Ambros.  F.  129  sup..  die  Herr  Dr. 
Pereis  für  die  MG.  lieferte,  brachte  jedoch  Herrn  Dr.  Hofmeister  und  mir  die  verblüÜende 
Überraschung,  daß.  hier  der  Text  der  Chronik  auf  fol.  118'  bis  in  Buch  Vll,  c.  33  und  zu 
den  Worten  ,Armeniara  in  extremo'  abgeschrieben  ist  —  also  genau  bis  zu  der  Stelle,  wo 
heute  auf  Fol.  103'  des  Cod.  lenensis  die  Hand  111  des  12.  .Jahrhunderts  endet.  Auf  Fol.  US' 
des  Cod.  Ambros.  waren  noch  drei  Zeilen  frei;  sie  blieben  unausgefüllt.  Erst  auf  fol.  119 
folgt  der  Königs-  und  Papstkatalog,  aber  wieder  nicht  von  semen  Anfängen  an,  sondern 
er  beginnt  erst  mit 

Diüiiisiiis. 

Felix  I.  Claudius. 

—  genau  wie  das  alte  Doppeli)Iatt  des  12.  .lahrhunderts^)  vom  dritten  Schreiber  des  Cod. 
lenensis,  das  jetzt  als  fol.  121.  122  hinter  dem  Einschub  der  fol.  104—120  von  Hand  A 
des  13.  .Jahrhunderts  eingelegt  worden  ist. 


Das  Eiiizelblalt   103  de=  ii.  Jalirhunderts   ist    also    mit    einem  Quinio    des  Schreibers  A    zu  einer 
Lage  /.usamniengeheltet  worden. 

Daran  schließt  Lage  XV. : 

110  in 

I I 

llö  118 

I I 

U'.l 


lli                                                                     120 
I I 


Und  es  folgt  das  alle  liineuhlatl    1()C>.   107  der  fiiiliereii  Lage  *X1V.  jel/,1  als  Do|>|>ell.lall : 

IJl  Ml 


')  Vgl.  oben  S.  1!)0. 

")  Ich  verweise  auf  die  Besclireibiinf.',  die  lleir  Dr.   Hofmeister  irelien  «ini. 

')  Vgl  oben  S.  1H8. 

'25* 


196 

Der  Talbestaiul  ist  offenkundig:  in  Neiil)urii  war  beschlossen  worden,  dem  Texte 
Otto's  aus  dem  12.  Jahrhundert  das  VIU.  Buch  hinzuzufügen;  der  Schreiber  A  hatte  seine 
Maljregeln  schon  getroffen  und  den  alten  Quaternio  XIV.  aufgelöst;  nur  fol.  103  und  das 
iimerste  Doppelblatt  mit  dem  Schluß  des  Katalogs  —  die  unverändert  bleüjen  konnten  — 
leo-te  er  dem  Codex  wieder  bei,  um  später  seiner  Abschrift  des  Schlusses  von  Buch  Vll  den 
fol.  103  voranzuheften  und  das  ehemalige  Innendoppelblatt  als  fol.  121, 12  J  hinter  dem  Schluß 
des  von  ihm  kopierten  achten  Buches  einzulegen.  In  diesem  Zustande  der  Verstümmelung 
ist  aus  unserer  .lenenser  Handschrift  der  Cod.  Aml)ros.  F.  129  mit  der  peinlichen  Sorgfalt  ab- 
geschrieben worden,  die  nicht  einmal  den  abgebrochenen  Satz  aus  VII,  c.  33  und  den  An- 
fang des  Katalogs  zu  ergänzen  suchte.  Der  Text  stimmt  genau  mit  der  Redaktion  B  der 
Chronik  überein,  wie  sie  die  Schreiber  des  12.  Jahrhunderts  in  den  Cod.  lenensis  einge- 
tragen hatten:  er  zeigt  noch  keine  Spur  von  den  Glossen  und  Zusätzen  aus  der  Gruppe  Ca, 
durch  die  unsere  Handschrift  im  13.  Jahrhundert  zu  Neuburg  umgestaltet  worden  ist. 

Die  Bilder,  die  Herr  Dr.  Schmeidler  später  mit  dankenswerter  Sorgfalt  für  uns  be- 
schrieben hat.  decken  sich  nach  Inhalt  und  Form,  mit  Umschriften  und  Inschriften  völlig 
mit  denen  des  Cod.  len.,  denen  sie  nacligezeichnet  sind'),  und  würden  dalier  nur  durch  etwaige 
höhere  künstlerische  Qualitäten  eigenes  Interesse  erwecken. 

Der  Papst-  und  Kaiserkatalog  reicht  nicht  so  weit  wie  im  Jenenser  Codex.  Sein 
Schluß  lautet: 

Lucius. 
Gregorius^). 
Clemens.  Heinricns  post  patreni 

Celestiniis.  Philippns  post  fratrem. 

lunocentins  III.  Otto  HU.  Hie  Saxo  erat  et 

a  regno  pellitur^). 
Honorius  III.  Fridericus  filiiis  Heinrici^). 

Hieraus  ergibt  sich,  daß  der  Cod.  Ambrosianus  aus  unserer  Neuburger  Handschrift 
abgeschrieben  worden  ist,  nachdem  Honorius  III.  (1216— 1227)  und  Friedrich  II.  (König  seit 
1213.  Kaiser  seit  1220)  in  den  Katalog  eingetragen  waren.  Aus  dem  Fehlen  Gregors  IX. 
(1227—1241)  etwa  zu  schließen,  daß  die  Abschrift  vor  1227  genommen  wurde,  ist  aller- 
dings nicht  zulässig;  bei  der  Buchstabentreue  des  Kopisten  beweist  vielmehr  sein  Ab- 
brechen mit  Honorius  nur,  dal)  seine  Vorlage  hier  aufhörte. 

In  der  Tat  ist  es  wohl  ausgeschlossen,  daß  im  Cod.  lenensis  der  Name  Gregors  IX. 
schon  1227  vermerkt  wurde;  denn  er  steht  hier  von  der  Hand  des  Schreibers  A,  der  die 
ganze  Umgestaltung  der  Handschrift  bewirkt  hat  und  der  auch  —  ohne  daß  ein  erheb- 
licher Unterschied  in  Schrift  und  Tinte  zu  bemerken  ist  —  Cölestin  IV.  (1241)  und  Inno- 
cenz  IV.  (1243—1254)  einzeichnete.  Nun  ist  es  kehieswegs  notwendig,  anzunehmen,  daß  der 
Schreiber  A  erst  nach  1243  zu  gleicher  Zeit  die  unvollständige  Papstliste  durch  Gregor  IX., 
Coclestin  IV.  und  Innocenz  IV.  ergänzte;  aber  es  ist  ohne  Zweiiel  richtiger,  die  ganze 
Tätigkeit  von  A,  der  wir  den  heutigen  Umfang  der  Jenenser  Handschrift  verdanken,'^ etwa 
in  die  vierziger  Jahre  zu  legen*);  diese  Grenzen  werden  durch  die  Bearbeitung  der  Hohen- 


')  Die  Zeichnungen  zum  4.  Biuh  fclileii  mit  einem  Teile  des  Textes;  die  8.  Lage  des  Cod  ist 
verslümmelt. 

2)  A\icli  hier  feldt  also  Urban  III;  vgl.  oben  S.  191).  Übrigens  haben  die  Piipste  nocli  niclil  die 
Ordnungsnuniniern,  die  erst  der  Schreiber  A  im  Cod.  leu.  eingesetzt  lial. 

=>)  Wie  der  Zusatz  im  Cod.  len. 

■>)  Wer  die  Alischrifl  im  Cod.  Ambios.  in  die  Zeit  von  1:220—1227  verlegen  wollte.  niiilUe  diesen 
.lalircn  auch  die  Umgestaltung  des  Codex  lenensis  zuweist'n  und  so  die  Tätigkeit  des  Schreibers  A  über 
etwa  -2  Jalivzelinte  ausdehnen.     Das  ist  nach  der  ganzen  Sachlage  ausgeschlossen. 


197 

biirgcr  Chronik  gewiesen,  die  den  /weiten  Teil  der  ilandsciirirt  an.sniaclil  und  zum  gröC.ten 
Teile  von  A  geschrieben  isl.  Sic  reicht  bis  l-2:5.S;  ihre  Abschrift  niuT,  also  später  fallen, 
und  sie  zeigt  in  den  Znsätzen,  die  erst  der  Neubnrger  L  berarbeitnng  angehören,  eine  so 
entschieden  stanfische  Gesinnung"),  dali  diese  nicht  nach  der  Exkommunikation  Friedrichs  II. 
von   124")  und  dem  lieginn  des  Bürgerkrieges  in  Deutschland   124»)  vei'falit  sein  werden. 

Uanacli  dürfen  wir  annehmen,  daß  etwa  in  den  .Jahren  zwischen  li240  und  124."j 
auch  der  erste  Teil  des  lenenser  Codex  seine  heutige  Gestall  erhalten  und  daß  eben  bei 
dieser  Gelegenheit  damals  die  Mailänder  Handschrift  hergestellt  worden  ist. 

Wenn  trotzdem  ihre  Papslliste  schon  mit  Honorius  III.  abbricht,  so  ist  zu  vermuten, 
dai;  ihre  Vorlage  —  die  noch  nicht  erweiterte  .Jenaisclie  Handschrift  —  mit  ihm  schloll. 
Hieraus  wäre  zu  folgern,  daß  diese  vor  der  Neuburger  Erweiterung  der  vierziger  Jahre 
zum  letzten  Male  zwischen  1216  luid  1227  —vielleicht  erst  nach  der  Kaiserkrönung  Fried- 
richs II.  1220  und  jedenfalls  vor  der  Erhebung  Gregors  iX.  —  Einträge  erhallen  hat.  Die 
Tätigkeit  an  ihr  ruhte  demnach  wohl  ein  gut  Teil  länger  als  ein  .Jahrzehnt.  Sicherlich 
wird  in  dieser  Zwischenzeit  die  Chronik  von  ihrem  damaligen  Aufenthalt  —  vielleicht  also 
noch  von  Hohenburg-)  —  nach  Nenburg  gebracht  worden  sein.  Erinnern  wir  uns  daran, 
dali  die  üriginalhandschrift  der  llolienburger  Chronik  gleichfalls  erst  nach  122(i  und  wohl 
um  1235  nach  Neuburg  gelangt  ist^),  so  scheint  auch  dieses  zeitliche  Zusammentreffen  für  die 
gleiche  Herkunft  und  das  gleiche  Schicksal  beider  Bücher  zu  sprechen. 

III.  Zu  diesen  Schlüssen  aus  dem  Cod.  Ambrosianus  stimmen  recht  wohl  die  Be- 
obachtungen, die  uns  eine  andere  nächstverwandte  und  gleichfalls  dem  Elsaß  zuzuwei- 
sende Handschrift  vermiitell.  Schon  Wilmans^)  kannte  den  Cod.  Homanus  Casanalensis 
372  (A.  III.  29)  aus  dem  13.  .Jahrb.  nach  Mitteilungen  Bethmaiins,  und  er  stellte  diese  Ab- 
schrift der  Chronik  mit  der  Giazer,  Niederaltaich -  Straßburger  und  der  Jenenser  Hand- 
schrift in  die  Grujipe  B  zusammen.  Die  Untersuchung  des  Cod.  im  Winter  190.j6  durch  Herrn 
Dr.  Pereis  und  im  Sommer  1901)  durch  Herrn  Geheimrat  Dr.  Holder-Eggei-  gibt  uns  das 
Recht,  ihn  in  die  engste  Beziehung  zum  Cod.  lenensis  zu  setzen').  Demi  die  Stichproben, 
die  für  die  charakteristischen  Stellen  entnommen  wurden,  zeigen,  daß  die  römische  Hand- 
schrift den  Wortlaut  enthält,  den  die  Jenaer  in  ihrer  lu-sprünglichen  Gestalt  des  12.  Jahr- 
hunderts darbot'').  Auch  sie  sollte  mit  Zeichnungen  geziert  werden,  aber  ihr  Schreiber 
scheint  künstlerisch  minder  begabt  gewesen  zu  sein;  denn  er  wagte  sich  an  die  Bilder 
nicht  heran,  sondern  begnügte  sich  damit,  die  Plätze  —  genau  wie  sie  in  dem  Jenenser 
Codex  angewiesen  sind  —  frei  zu  lassen  und  durch  Linienschema  die  einzelnen  Felder  zu 
umrahmen:  nur  soweit  ging  er,  in  die  Umrandung  die  Verse  einzuschreiben,  die  auch 
unsern  Bildern  beigegeben  sind,  und  in  die  leeren  Flächen  wenigstens  die  meisten  der 
Namen  einzusetzen,  die  er  in  seiner  Vorlage  fand.  Da  ein  Zeichner  nicht  mehr  zu  Hilfe  ge- 
rufen wurde,  harren  die  Felder  noch  heute  auf  den  Schnniek,  der  ihnen  versprochen  war. 

Auch  der  Cod.  Casanat.  enthält  nur  die  ersten  7  Bücher  der  Chronik:  aber  er  bringt 
das  7.  Buch  vollständig    bis  zum  Ende:    soweit   sich   irgend   btHU-teilen   läßl,   spricht   alles 


')  Über  sie  vgl.  oben  S.  l-H. 

»)  Vgl.  oben  S.   [<H. 

■■<)  Vgl.  oben  S.  US  {.,  1 10  f. 

*)  MG.  SS.  XX,  KHi.     AiK-li  iibir  ibri  wird  Herr  Kr.  Ilorim'lsU-r  ii.kIi  ImikIoIh, 

')  Ktidlicb  hal  aiicb  lli'ir  Dr.  T.  Scbmidcr  iio<li  eine  Rcilii' von  Stclbn  IViundlii  b>t  Idi  nii- k..|- 
bilidnli'i'l. 

")  Vin-  allen  Dingen  gebt  dies  aus  dem  SeliluB  des  7.  Ibiclies  liervor.  tier  im  Cml.  lenensis  jel/.l 
von  dem  iN'cnbnigcT  Selneiber  A  einL:elnigeii  isl.  I'iii-  ibii  bat  die  lüinisclie  llandseliriri  sellisliUidige  Ho- 
dentung. 


198 

(laliir').  daß  er  aus  dem  Cod.  leiionsis   abgeschriebLMi  wurde,   als   dieser   noch   sein   reines 
Gepräge  des  12.  -Jaluhuudeits  trug-). 

Über  die  Zeit,  wann  die  Abschrift  genommen  wurde,  ist  es  nicht  leicht,  volle  Sicher- 
lieit  zu  erlangen.  Der  Katalog,  mit  dem  die  Abschrift  endet,  schafft  keine  befriedigende 
Aufklärung.  Bis  zu  Papst  Lucius  und  Friedrich  1.  stimmt  er  fast  durchweg-^)  mit  der  ur- 
sprünglichen xVufzählung  im  lenensis  iiberein;  darauf  bringt  er  den  Namen  Urbans  III., 
der  im  Cod.  lenensis  des  12.  Jahrhunderts  ausgelassen  war.  Doch  ist  aus  diesem  Zusatz 
keineswegs  zu  folgern,  daß  die  römische  Handschrift  nicht  unmittelbar  aus  ihm  abgeleitet 
sei.     Vollends  nur  Zweifel  und  keine  Lösung  bringt  der  Schluß  der  Liste: 

Urbanus. 

Gregorius.  Henricus  V. 

Clemens. 

Celestinus. 

Innoeentius.  Otto  V.  (!) 

Honoriiis. 

Mit  Minium  geschrieben :      Gregorius. 

Fredericus.    Von  anderer  Hand  hinzuijefiigi. 

Der  ganze  Katalog  ist  nacli  den  Angaben  Holder-Eggers  von  demselben  Manne  bis 
auf  Gregor  IX.  und,  da  dieser  durch  Minium  geehrt  wird,  gewiß  zu  seiner  Zeit  geschrieben 
worden*).  PhiUpp  mag  nicht  aufgenommen  sein,  weil  er  niemals  Kaiser  war.  Weshalb 
jedoch  fehlte  ursprünglich  der  Name  Friedrichs  IL,  der  ja  unzweifelhaft  —  wie  wir  auch 
durch  den  Cod.  Ambrosiauus  wissen  —  in  der  Vorlage  stand?  Stammt  die  Handschrift 
von  einem  entschlossenen  Gegner  des  Kaisers,  einem  Anhänger  des  Papstes,  und  aus  einer 
Zeit,  in  der  zwischen  ihnen  der  Bruch  vollzogen  war?  man  wird  etwa  daran  eriimern,  daß 
um  1229  der  Bischof  von  Straßburg  und  die  Stadt  Straßburg  die  Vorkämpfer  Gregors  IX. 
gegen  die  Staufer  waren  =^);  in  den  Friedenszeiten  nach  dem  Vertrag  von  Ceperano  würde 
dann  der  Name  Friedrichs  II.  nachträglich  dem  Katalog  eingereiht  worden  sein.  Aber  es 
wäre  auch  denkbar,  daß  die  römische  Handschrift  erst  nach  der  Exkommunikation  Fried- 
richs IL  von  1239  und  vor  Gregors  Tode  1241  angefertigt  wurde. 

So  führt  die  Fassung  der  Liste  keine  endgillige  Entscheidung  herbei. 

Jedenfalls  enthielt  der  Jenenser  Codex,  als  er  in  der  Zeit  Gregors  IX.  dem  Schreiber 
des  Cod.  Romanus  vorlag,  die  Chronik  ütto's  von  Freising  noch  in  der  Form,  in  der  ihre 
ersten  7  Bücher  um  1180,  mit  Zeichnungen  geschmückt,  wohl  auf  Hohenburg  aus  dem 
Exemplar  der  staufischen  Bibliothek  zu  Hagenau  eingetragen  worden  waren.  Erst  um  1240  5 
wurde  sie  im  Kloster  Neuburg  umgestaltet  und  —  nachdem  noch  in  ihrem  verstümmelten 
Zustand  eine  im  Codex  Ambrosianus  uns  erhaltene  Abschrift  genommen  war  —  mit  der 
Hohenburg-Neuburger  Chronik  zu  der  Handschrift  verbunden,  deren  Geschichte  und  Inhalt 
uns  tief  in  die  elsässische  Historiographie  der  Stauferzeit  eingeführt  hat. 

')  Auch  einzehie  besondere  palaeograpliische  Merkmale  fallen  ins  Gewicht. 

-■)  Für  die  Annahme,  daß  etwa  die  römische  Handschrift  nicht  auf  den  Cod.  lenensis,  sondern  auf 
eine  mit  ilim  gemeinsame  Vorlage  zurückgehe,  fehlt  es  an  jedem  Anhalt. 

■•')  Einige  kleine  Abweichungen  lassen  möglich  erscheinen,  daß  dem  Casanat.  für  den  Katalog  noch 
eine  Liste  neben  dem  Cod.  len.  vorlag. 

')  Wilmans  dagegen  (SS.  XX,  106)  meinte,  daß  der  Name  Gregors  IX.  von  demselben  Schreiber 
wie  der  Friedrichs  nachgetragen  sei.  —  Auch  mit  der  Angabe  Holder-Eggers  ist  sehr  wohl  vereinbar,  daß 
der  Schreiber  des  Codex  Casanat.  in  seiner  Vorlage,  also  in  dem  Cod.  lenensis,  die  Papstliste  nur  bis  auf 
ilonorius  HI.  fand  und  selbständig  den  Namen  des  herrschenden  Papstes  Gregor  mit  Minium  eintrug. 

'■)  Vgl.  WinUelmann,  Jahrbücher  Friedrichs  II.  II,  75. 


Anhang  IL 
Die  Bilder  des  Cod.  lenensis  Bos.  q.  6. 

Erliiulert  von 
Prof.  Dr.  Ernst  Polaczek. 


Der  Cod.  len.  Bos.  q.  ti  ist  mit  vierzehn  Ijildlicheu  Darstellungen  geschmiickt.  die 
hier  in  Lichtdruekwiedergabeii  in  der  Grölk'  der  Originale  folgen.  Die  ersten  t'ünf  Dar- 
stellungen nehmen  je  eine  ganze  Seite  ein,  während  die  anderen  nur  die  halbe,  zum  Teil 
sogar  nur  ein  Drittel  der  Seite  füllen.  .Jedes  der  ganzseitigen  Bilder  ist  in  zwei  oder  drei 
Streifen  geteilt;  Inschriften  füllen  die  aus  zwei  parallelen  Linien  gebildete  Umrahmung, 
ebenso  auch  die  teilenden  Horizontalbänder.  Zunächst  scheint  eine  ausgiebigere  Illustra- 
tion des  Chronicon  beabsichtigt  gewesen  zu  sein,  wenigstens  ist  in  den  ersten  Büchern  die 
Zahl  dei'  Darstellungen  verhältnismäßig  groß- 

Die  Technik  ist  die  der  einfachen  Federzeichnung  in  brauner  Tinte,  in  sehr  sicherer, 
gelegentlich  etwas  nachlässiger  Strichführung.  Ausführliche  Inschriften  am  Rande  und 
Namensbeischriften  in  den  Bildern  selbst,  von  der  Hand  des  Zeichners  hergestellt,  erklären 
die  Darstellungen. 


Tafel  I  oben.     Erschaffung  Evas.     Vertreibung  aus  dem  Paradies  (Chron.  I.  1 — '2). 

Adam  liegt  auf  einer  (zeichnerisch  nicht  kenntlich  gemachten)  Bodenerhebung.  Eva  steigt 
aus  seiner  geöffneten  Seite  hervor,  Blick  und  Hände  lebhaft  der  aus  den  Wolken  segnenden  Hand 
Gottes  zuwendend.     Der  Garten  Eden  ist  durch  ein  hahiiartiges  Stämmclien  angedeutet. 

Rechts  die  Vertreibung.  Der  Engel,  in  antikisierender  Gewandung,  mit  Nimbus,  steht 
auf  dem  Boden  des  Paradieses  und  schwingt  das  .Schwert  gegen  die  jenseits  der  geöffneten  Türe 
stehenden  Menschen.  Beide  haben  absolut  identische  Haltung.  Die  Beine  im  Dreiviertelprofil,  die 
Oberkörper  in  fast  voller  Vorderansicht,  die  Köpfe  im  gleichen  Winkel  nach  aufwärts  gedreht. 
Die  rechten  Hände  sind  erschreckt  abwehrend  erhoben,  mit  der  linken  halten  sie  Feigenblätter 
über  die  Scham. 

Inschrift:  ,Ecce  patres  primi  .  producti  plasmate  limi  . 
Post  epidas  mortis  .  pelluntur  duicibus  ortis'. 

Weder  Boden,  noch  Raum  sind  dargestellt.  Alles  erscheint,  wie  auf  die  Fläche 
projiciert.  Höchstens  geht  die  Illusionserregüng  bis  zur  Darstellung  eines  ganz  schmalen 
Raumstreifeus.  auf  welchem  ein  Ding  säuberlich  neben  das  andere  gestellt  ist.  Die  Men- 
schen tanzen  in  der  Luft;  sie  stehen  nicht  auf  irgend  einer  Unterlage,  sondern  berühren 
die  Bodenlinie  entweder  gar  nicht  oder  nur  mit  den  Fußspitzen.  Eine  Hintergrundzeich- 
nung  fehlt  völlig.  Der  Garten  Eden  ist  in  der  kümmerlichsten  Weise  angedeutet;  die  durch 
den  Gegenstand  unbedingt  geforderte  Unterscheidung  zwischen  draußen  und  drinnen  ist 
nur  durch  eine  Türe  gegeben. 


Diesi'ui  l'iiiiiitivisiuus  in  der  Ortsdarslelluiig  gefj;eiiüber  scheint  die  Meiisclieiidar- 
sti'llmig  dieser  orslcii  Zciclinuiii;  ziciiilicli  vürgescliiitten  zu  sein.  Eine  allirerneiii«'  Kiirper- 
keiinUiis  ist  vorliaiuloii.  AiiHcr  dem  aligemeinen  ümrir.  gii)t  der  Zeiclmer  aiicii  noch  einiges 
zur  Abgrenzung  der  llauplniuslvulaturen,  er  aceentiiiert  die  Gelenke  sehr  scharf,  sogar  llher- 
triebeii  sdiarf.  Man  belraclile  besonders  die  beiden  nackten  Menschen:  Füll-,  Knie-,  Schulter-. 
Arm-  und  Handgelenke  sind  sehr  sichtbar  gemacht.  Dem  gegenüber  wirkt  die  Gleich- 
lörmigkeil,  in  der  Adam  und  Kva  in  der  Vertreibung  erscheinen,  überraschend:  Eine  fast 
allzusichere  Feder  scheint  mechanisch  Strich  um  Strich  wiederholt  zu  haben.  Mann  und 
Weib  sin()  kaum  dillerenziert,  weder  nach  ihrem  physischen  Habitus,  noch  nach  Bewegung 
und  Emi)lindung.  Die  Handbewegung  und  Kopibewegung,  die  zunächst  lebhaft  erscheint, 
verliert  durch  die  Wiederholung  an  Au.sdruckskrafl.  (ianz  regelmäßig  spreizt  sich  im  Rede- 
gestus  der  Daumen  ab.  Regelmäl5ig  ist  die  Protilstellung  der  Beine  mit  der  Frontstellung 
des  Rumpfes  verbunden:  man  denkt  an  .Ägyptisches.  Wie  dort,  ist  auch  hier  die  Kom- 
bination der  beiden  Stellungen  gewählt,  weil  die  Beine  im  Profil,  der  Rumpf  in  Vorder- 
ansicht leichter  klar  zu  machen  war. 

Schlafen  und  Wachen  sind  in  der  ersten  Scene  deutlich  unterschieden.  Die  Be- 
wegung  des  Engels  ist  natürlich,  das  Gewand  entspricht  den  Bewegungsriclitungen.  -le- 
doch  i.st  das  schwierigere  Problem  der  Bewegung  des  schwerthaltenden  Armes  aus  der 
Fläche  heraus  noch  nicht  gelöst,  der  Gesichtsausdrnck  ist  noch  nicht  individualisiert,  noch 
nicht  der  Handlung  angepaßt. 

Tafel  I  unten.     Arche  Noah  (Chron.  I,  3). 

Die  Arche  hat  tlie  I-'oniien  der  kirchlicheu  Architektur  des  1 2.  .lahrhiinderts.  Sie  ist 
etwa  gestaltet  wie  der  FUigel  eines  Kreuzgangs  mit  einer  daliinterliegenden  Basilika.  Alles  ist 
in  sehr  fläelienhafter  Projektion  gegeben:  die  Dächer  sind,  nm  sie  sichtbar  zn  machen,  gewisser- 
massen  nach  außen  gedreht.  In  den  Bogen  der  Arche  sind  acht  Ivöpfe  —  vier  niänidiche  und 
vier  weibliche  —  in  ganz  schematisch  sich  wiederholenden  Haltungen  zu  sehen;  offenbar  Xoali 
und   seine  Söhne,   alle  mit  ihren  Frauen.     Die  Taube  bringt  den   Olzweiu;. 

Im  Wasser,  dessen  Bewegung  nicht  ungeschickt  durch  Wellenlinien  angedeutet  ist,  schwiunnt 
auf  dem  Bücken  ein  Todter  mit  geschlossenen  Augen  tmd  ein  paar  Fische:  ein  Rahe  —  nur 
durch  die  Inschrift  als  solcher  kenntlich,  aber  der  Taube  völlig  gleichgebildet  —  stößt  ideder  und 
packt  einen  ängstlich  sich  wehrenden  Hasen. 

Inschrift:  ,Sors  fluitat  rerum  .  cadet  orbis  in  orbe  diermn  . 
Primo  fin-ens  unda  .  necat  igne  ruina  secunda'. 

Primitive  und  vorgeschrittene  Formen  sind  hier  vereinigt.  In  .sehr  primitiver  Weise 
sind  Xoah  imd  die  .Seinen  sichtbar  gemacht.  Die  drei  unteren  Paare  sind  kaum  unter- 
schieden. Hingegen  ist  das  Wasser,  der  Todte  und  die  Tiere  darin,  weiter  die  Vögel  mit 
sehr  sicherer  Feder  in  ihrer  Bewegung,  z.  T.  auch  in  ihrer  Form  charakterisiert. 

Tafel  II  oben.     Köniü:  Niiiu.s  als  Kriegsiuiuin.    Abrahams  Gehurt  (Chron.  1,  <>.  7). 

Der  Köing  tin'oul,  in  der  linken  das  Sce|iter.  mit  der  rechten  ein  ^chwerl  schwingend. 
i;iM  Bogenschütze  steht.  Befehle  erwartend,  links;  ein  Lanzenträger  rechts:  ein  zweiter  Schütze 
schießt  einen  Pfeil  nach  rechts  ah.  Dort,  durch  ein  Türmchen  davon  getrennt,  in  sehr  redir/.ierler 
Diirslellunu:  die  Geburt  Abrahams.  Das  Kiiul  liegt  in  einem  Ki'u-bchen.  das  nnl  dem  Gestell 
darunter  kaum  in  /usanunerdiang  gebracht  ist.  Die  Inschrift  bringt  die  beiden  Darslelbuigen  in 
Beziehnnfi': 

.Dum  Nirnis  martem  .  dum   belli   prestrnit  artem  . 

Pacilicus   natus  .   p.itrnm   paler  esl   generalns'. 

n.  ntocli,  nie  KIsOssiMclicit  AnnatiMi  dor  StaiilVivi-il.  ^f} 


202 

Die  gleiche  Bezielitnig  zwischen  Niims  und  Aliraliaui  ist  aiicli  im  Texte  des  Buches 
(1,  cap.  7)  zum  Ausdruck  gebracht. 

König  Ninus  erscheint  hier  mit  den  Attrilmlen  seines  Herrscheramtes  in  äluilicher 
Stellung,  wie  die  deutschen  Kaiser  und  Könige  auf  ihren  Siegeln  seit  dem  11.  Jahrhundert. 
Durch  den  schießenden  Bogenschützen  soll  wohl  der  Gegensatz  zwischen  den  Reichen  des 
Ninus  und  Abrahams  zum  Ausdruck  komnifn. 

Tafel  II  Mitte.    Tod  des  Ninus  (Chroii.  I,  7). 

Belagerung  einer  Stadl,  deren  Name  auch  im  Text  nicht  genannt  wird.  Die  Verteidigung 
geschieht  von  der  Wehrmauer  aus  durch  zwei  Ivrieger  in  der  Rüstung  des  i^2.  .Jahrhunderts.  Der 
eine  schießt  einen  Pfeil  ab,  der  zweite  erhebt  einen  Stein  zum  Wurfe. 

I3er  König,  der  an  der  Spitze  dreier  Krieger  die  Stadt  angegriil'en,  sinkt,  von  einem  Pfeile 
getroffen,  zusammen.     Das  Scliwert  entsinkt  seinen  Händen.     Die  Begleiter  weichen  zurück. 
Inschi'ifl:  .Üccidis  armoruni  .  vi  lator  et  auctor  eorum  . 
Pacem  pro  trisli  .  dans  hello  bella  luisti'. 

Die  ganze  Darstellung  nuitet  kindlich  an:  Belagerung  und  Verteidigung  der  Stadt 
erfolgt  durch  sechs  Menschen.  Die  Stadt  ist  durcli  eine  Mauer  und  zwei  Türme  verdeut- 
licht, die  in  einem  ganz  wirklichkeitswidrigen  Größenverliältnis  zu  den  Menschen  stehen. 
Das  Zusammensinken  des  Königs  ist  zwar  nicht  realistisch  ausgedrückt,  aber  es  kommt 
doch  zum  Ausdruck,  daß  ein  willenloser  Körper  zusanunensinkt.  Belagerer  und  Belagerte 
sind  als  Besiegte  und  Sieger  in  ihren  Bewegungen  gut  charakterisiert. 

Tai'el  II  unten.     Scniirauiis  läßt  Babel  erbauen  ((lirou.  1,  8). 

Die  Königin  thront,  wie  deutsche  Könige  auf  ilu-en  Siegeln.  Ihr  zur  Seite  l)ehaut  ein 
Mann  mit  der  Sj)itzliacke  einen  Stein;  ein  anderer  trägt  auf  der  Schulter  einen  Mörteltrog,  ans 
dem   ein  dritter  mit  einer  Kelle  schöpft. 

hischrift:  .Orbis  onus  feda  .  mulier  gestans  diadema  . 

Omnibus  orba  bonis  .  renovat  muros  babilonis'. 

Über  die  kleine  Bildfläche  sind  die  Dinge  und  Menschen,  die  den  Hauptiidialt  des 
Chron.  I,  cap.  8  verdeutlichen  sollen,  verteilt,  ohne  in  einen  genau  faltbaren  räumlichen 
Zusanmienhang  gebracht  zu  sein.  Die  Arbeiter  sind  in  kleinerem  Maßstabe  als  die  Königin  ; 
iln-e  Tätigkeit  ist  gut  beobachtet  und  wiedergegeben. 

Tafel  III  oben.     Sturm  der  Grrieelien  auf  Troja  (Chrou.  I,  25). 

Die  Griechen  in  der  Rüstung  des  12.  Jahrhunderts  (Schuppenpanzer,  Topfliehne  mit  Naseu- 
schutz)  rücken  gegen  die  Stadt  au,  die,  sehr  altgekürzt,  durch  eine  gezinnte  Maiiei'  mit  einem  ge- 
öffneten Thor  dargestellt  ist;  durch  dieses  werden  zwei  Getötete  sichtbar. 
Inschrift:  ,Est  paris  in  causa  .  quod  multo  milite  clausa  . 
Detur  troja  neci  .  subvertunt  pergama  greci'. 

Die  siegessichere  Stimmung  der  Angreifer  ist  klar  zum  Ausdruck  gebracht. 

Tafel  III.     Mitte  und  unten.     Aus  der  Oeschichtc  Sardauapals  (Chron.  I,  31). 

Die  Geschichte  Sardanapals  in  vier  Scenen.  Das  erste  Bild  zeigt  ihn  als  Herrscher, 
thronend,  zu  seiner  Rechten  einen  Schwert-  luid  Lanzenträger,  zu  seiner  Linken  einen  mit  leb- 
haftem Ausdruck  erzählenden  Diener. 


I 


I 


203 

Diinh  eiiioii  Turm  mit  Kei^eld.uli  ^[etroiint  die  /.weite  Scene:  Der  König  in  Weiberkleidcni 
wickelt  in  Gesellscliaft  zweier  Uirneii  Garn  auf  einen  Ivnäul. 

Insi-iu'ift :  ,Sardanapalliis  iiabet  .   soliuni  .  sed  pcctore   tai)el   . 
Feniineos  actus  .  exercet  femina  factus'. 
In  der  unteren  Reilie  ist  zunärlist  dargestellt,   wie  zwei  Aufriilirer,  deren  erster  durch  eine 
Heischrif't    als  Arbatus    bezeichnet  ist,    den  Ivönig    vom  Throne    zerren.     Die  Krone  bleibt    in  der 
Lull   schwebend,  der  Spinnrocken  entsinkt  seiner  Hand. 

Im  letzten   Dilde  stürzt  sich  der  König,    über    dem   wieder    die  Krone  schwebt,    kopfüber 
in  ein  (nicht  zur  Darstellung  gebrachtes)  Feuer.     S.  igne  creniatnr.  sagt  die  Beischrifl. 
Die  Randunisehrift  lautet: 

,Hunc  fugat  arbatus  .  seeptro  sensuque  fugatus  . 
Igne  facit  fnnus  .  rex  regum  pessimus  unus'. 

In  dieser  Scenenfolge,  in  der  es  sich  üiierwiegeiid  inii  Inncnräunie  handelt,  fällt 
der  Mangel  an  Ortsdarstellung  besonders  auf. 

Tafel  IV.     Komiilus  iiud  Koiiins  gründen  Kom.     Cyrns  zerstört  Babylon. 

(Chrou.  II,  1,  -l). 

Auf  einer  Reihe  von  Schollen,  die  als  mons  palatinus  bezeichnet  sind,  sitzen  Romidus 
und  Renius.  in  Tunica  und  Mantel,  jeder  durch  eine  Krone  alter  Form  ausgezeichnet,  einander 
gegenüber  und  leiten  mit  lebhaften  Geberden  den  in  der  Mitte  sieh  vollziehenden  Mauerbau,  der 
in  ähnlicher  Weise,  wie  auf  Tafel  III,  in  genrehafter  Weise  durch  eine  Gruppe  von  drei  Bauleuten 
veranschaulicht  ist. 

Darunter  die  Zerstörung  Babylons.  Cyrus  führt  seine  in  Rüstungen  des  1-2.  Jahrhunderts 
gekleidete  Schar  auf  die  Stadt  zu.  die  durch  einen  Torbau  dargestellt  ist.  Ein  Verteidiger,  mit 
Schild  luid  Stein  bewelirt,  verteidigt  ihn;  ein  zv^'eiter  ist  heruntergestürzt.  Der  ansgehobene  Tor- 
flügel zeigt,  wohin  sich  der  Sieg  neigt. 

,Romulus  et  Remus  .  ut  tradita  gesta  tenemus  . 
Hec  fratres  geniini  .  fundarunt  menia  primi  . 

Hec  humilis  prinio  .  paulatim  crescit  ab  imo  . 
Omine  surgente  .  surgit  Babylone  ruente'" 

Die  beiden  Darstellungen  sind  im  Anschhii)  an  den  Text  als  Gegensätze  —  Er- 
bauung und  Zerstörung,  Untergang  der  babylonischen,  Aufgang  der  römischen  Macht  — 
gewählt. 

Tafel  V  oben.     Die  Eroberung  Karthagos  durch  die  Römer  ((-hron.  II,  -11). 

Fünf  römische  Krieger,  mit  Bogen,  Lanzen,  Steinen  bewaffnet,  stellen  das  Belagerungs- 
heer dar;  einer  von  ihnen  sucht  mit  einem  brennenden  Bündel,  das  an  einer  Lanze  befestigt  ist. 
die  Stadt  in  Brand  zu  stecken.  Diese  ist  etwas  ausführlicher  geschildert  als  in  den  bisher  be- 
trachteten ähnlichen  Darstellungen.  Einer  der  Verteidiger  stöIU  mit  einer  Lanze  auf  die  Angreifer, 
ein  zweiter  ist  vorn  üiier  die  .\lauer  gestürzt. 

,Hic  perit   in   IhiMinia  .  kartiuiginis  indita   faina   . 
Et  decor  indigui   .  regni  consumitur  igni". 

Tafel  V  unten.     Die  Ermordung  Julius  Cäsars  (Cliroii.  II.  50). 

Eine  lebhaft  bewegte  Scene.  Die  Ermordung  gehl,  dem  Texte  eidsprechend,  in  der  luria 
vor  sicii,  die  freilich   nur  als   uuiniaiirrliT   lliiC  dargestelll   isl.     l!;it>sar.  über  dem  nodi    die   Krone 


204 

scliwebt,    wird    von    den    Aufrührern,    die    ihm    mit    Diptyclien  (Geset/.estalehiV)    imd    doli-liartigen 
WalTcn  (ocUm-    sind  es  GriöelV)  entgegentreten,    an  den  Ilaaren  vom  Throne    gezerrt').      Er  packt 
gleichfalls  einen  seiner  Gegner  am  Schopf  und  kratzt  ihm  das  rechte  Auge  aus. 
Inschrift:  ,Cesar  tot  fatis:  terra  .  pelago  superatis  . 
Patribus  ingratus  .  superatis  est  superatus'. 

Die  merkwürdigen  Einzelheiten  dieser  Uarstelhmg  finden  dnrch  den  gerade  liier 
sehr  knappen  Text  keine  Erklärung.  Was  sind  die  halbkreisförmige  Tafeln,  die  von  den 
Verschworenen  Cäsar  entgegengehalten  werden')?  Etwa  Bittschriften V  Oder  verkörpern  sie 
die  Gesetze,  die  Cäsar  verletzt  habe?  Worin  ist  es  begründet,  daß  Cäsar  sich  gerade  in 
der  liier  dargestellten  Weise  gegen  die  Verschwörer  wehrt 2)? 

Tafel  VI  unten.     Kaiser  Augustus  (Chroii.  111,  3). 

Kv   ist    als  Herrscher    dargestellt,    thronend    mit  Krone    laid  Szepter.     Der  llandumschrift 
entsprechend  erscheint  er  als  Arzt  der  gequälten  Menscheit,  nach  links  und  rechts  Hilfe  spendend. 
Inschrift:  ,Augustus  iulio  .  succedit  numine  die  . 

Ut  medicus  morl)i  .  quassato  iura  dat  orbi'. 

Tafel  VII  oben.     Vei-kündigiing  an  die  Hirteu.     Gteburt  ('liristi  (diron.  111,  (»). 

Im  Texte  ist  die  Geburt  Christi  mit  der  Geburt  Abrahams,  Aiigustns  mit  Nhius  in 
Vergleich  gestellt  (vgl.  T.  II  olien).  Deshalb  wohl  auch  die  Darstellung  der  beiden  Scenen. 
Sie  sind  in  sehr  einfacher  Form  gegeben.  Nicht  alle  Elemente  der  üblichen  Darstellungs- 
weise des  12.  Jahrhunderts  sind  vorhanden.  Man  vergleiche  etwa  das  Salzbnrger  Antiphonar 
(Karl  Lind,  Ein  Antiphonar  mit  Bilderschmuck  im  Stifte  St.  Feter  zu  Salzburg  befindlich 
(Wien  1870)  Tafel  II. 

Inschrift:  ,Fert  contra  morem  retineus  in  matre  pudoiem  . 

Virgo  creatorem  .  Fert  spina  rosam  .  i-osa  ttorem'. 

Tafel  Vll  unten.    Diocletian  und  Maximian  legen  ihre  kaiserliche  Würde  nieder 

(Chron.  III,  45). 

Zwei  Parallel-Scenen  neben  einander,  in  denen  beiden  die  Christeuverfolgung  und  die 
Niedeiiegiuig  der  kaiserUchen  Würde  dargestellt  werden  sollten.  Jedesmal  ein  Häuflein  zerstückelter 
Leiber,  abgehauener  Köpfe,  und  daneben  die  jteiden  Augusti,  deren  Händen  das  Schwert  entfallen 
ist,  während  sie  die  Krone  vom  Haupte  nehmen:  In  der  Chronik  Otto's  heißt  es  ,Igitnr  Diocle- 
tianus  et  Maximianus,  dum  multis  mahs  ecclesiam  Dei  attrivissent  .  .  .  .,  ultrix  Dei  dextera  .... 
in  tantam  eos  amentiam  et  permutationem  tradidit.  ut  uterque  eorum  .  .  .  imperium  deponeret  .  .  .'. 
Inschrift:  ,Hic  bini  augusti  .  quasi  cordis  agone  perusti  . 
Se  sceptris  privant  .  securius  ut  sibi  vivant'. 


')  In  dem  ileideiberijcr  Liber  Scivias  Sal.  X,  16  liüU  die  lu'ilige  Hildegard  auf  lol.  III''  eine 
l)oi)i)eliatel  und  einen  illinlich  geformten  Gegenstand,  der  hier  zweifellos  ein  stilus  ist.  Vgl.  hiezu  A, 
V.  Üeclielhäuser,  Die  Miniaturen  der  L'niversitiUsbibliothek  zu  Heidelberg  I  (1887)  Tafel  XIII. 

=)  Die  Handschriften  des  wälscben  Gastes  enthalten  Darstellungen  der  Ermordung  Cäsars,  je- 
doch durchwegs  von  ganz  einlacher  Form  und  sehr  beschränktem  Figurcnnuparat.  Vgl.  A.  v.  Oecbel- 
liäuser.  De-  Bilderkreis  zum  willschen  Gaste  des  Thoinasin  von  Zerclaere  (Ilfidell)erg  1S90)  S.  :i".»  und 
Tafel  I,  H  und  III. 


205 


TiiM  VIII  oben.     Oiloaktr  erobert  Rom  (Cliroii.  IV,  ;J0). 

Die  Gcrniuiicii,  unter  (hloakers  Fühnnif;,  erstümicii  die  StadI,  die  lediglirli  dunii  einen 
Torhnni  und  die  \auieiisi)eisilirill  dargestellt  ist.  Die  Veiieidigur  ziehen  sic-li  fechtend  diirih 
das  geöttiiete  Tor  zurück,  einige  heben  die  Hände,  lun  Gnade  flehend,  eniijoi-,  indessen  sie  ihre 
Häupter  beugen. 

Inschril'l :  ,Uonndeüs  niums  .  üdiiacei'  inil   ruiluros  . 

Ense  ferens  l'atnni  .  sternit  cum  [)lel)e  senatum'. 

Tafel  VIH  unten.     Die  P'ranken  zieben  in  Gallien  ein  (Chron.  IV,  32). 

Eine  Reiterschar,  lebhaft  und  natürlich  bewegt,  zieht  von  links  nach  rechts,  an  ihi-er 
Spitze  der  König  Pharamundus,  der  sich,  wie  sein  nächster  Begleiter,  ein  die  Fahne  tragender  Reiter, 
zu  seiner  Schar  umwendet. 

Inschrift:  ,Gallia  se  subicit  .  quam  victa  Sicambria  vicit'. 

Jede  Andeutung  der  Örtlichkeit,  ja  selbst  des  Bodens  lelilt.  In  der  figürlichen 
Darstellung  überrascht  es,  daß,  während  jede  örtliche  Individualisierung  fehlt,  ein  ganz 
bestimmt  herausgeliol)ener  zeitlicher  Moment  dargestellt  ist,  wofür  im  Texte  kein  Aulai; 
zu  linden  ist.  Der  Führer  und  sein  Fähnrich  wenden  sich  um;  es  ist  der  Augenblick  einer 
militärischen  Befehlerteilung  gegeben.  Vielleicht  hatte  der  Zeichner  ein  Vorbild  vor  Augen, 
in  dem  dieser  besondere  Zug  motiviert  war. 

Tafel  IK  oben.     Kaiser  Karl  der  Oiroße  (Chron.  V,  31). 

In  ähnlicher  Weise  wie  Kaiser  Augustus  dargestellt.  Karl  der  Grolle  thront  zwischen 
zwei  Scharen  seiner  Untertanen.  Die  Rechte  hält  das  Scepter,  die  Linke  ist  bereit,  aus  den 
Häiulen  eines  Jünglings  das  Reichssehwert  entgegenzunehmen. 

Sub  Karolo  rege  .  regnante  per  omnia  lege  . 
Imperii  nomen  .  Francorum  transtulit  omen. 
Hier  zuerst  Versuche  zur  Darstellung  größerer  Massen. 

Tafel  IX  unten.     Kaiser  Ludwisr,     Kampf  Lothars   gegen  Ludwig  den  Deutsclien  und 

Karl  den  Kahlen  (Chron.  V,  33,  35). 

Ludwig  der  Fromme,  der  Sohn  Karls  des  Großen,  ist  in  der  üblichen  Weise  als  Herrscher 
dargestellt.  Den  weitaus  größten  Raum  ninmit  die  Schilderung  des  Kami)fes  ein.  Jeder  der 
drei  Söhne  —  durch  Namensbeischrill    luid  Krone  gekennzeichnet  —  führt  ein  lläuHein  Bewatlneter. 

,Tres  huius  nati  .  sidieunt  discriniina  fati. 

Post  patris  funus  .  cum  marle  diios  petit  unus'. 

Tafel  X  oben.     Koni«  Otto  unterwirft  Berengar  und  gewinnt  Italien  (Cliron.  VI.  H). 

Berengar  niul   die  Seinen  strecken,   um  Gnade  llehend.  dem   Ihrouemlen   Kaiser  die  Hände 
entgegen;  zu  seiner  Linken  ein  Schwertträger  und  ein  paar  Bewallnete. 
Inschrift:  .Deserit  heredes  .   louliardos   regia   seiles. 
Teutonicos  otio  .  dat  notos  nomine  nolo". 

Die  Darstellung  ist  zu  vergleichen  mit  einer  ähidichcn  Seme  in  der  Heidelberger 
Handschrift  des  HolandsiiedesfW.  Uriuun,  Das  Rolandslied  des  l'falVen  l^ouraL  Göttiugen  1838) 


206 

1111(1  besoiulers  v.  Oeclielliäiiscr.    Dii'  Miiiialiireii   der  üiiiversibilsbibliulliek  zu  Heidelberg  1 
(1877)  S.  58  u.  T.  i(l,  ± 

Tafel  X   unten.     Heiiiricli   IV.   und   Papst  Wibert.     Gregor  VIT.   wird   aus   Rom   ver- 
trieben.    Tod  Gregors  (Cliron.  VI,  31.  36). 

Hpinricli  IV.  und  der  von  ihm  auf  den  päpstlichen  Thron  gesetzte  Erzbischof  Wibert 
von  Ravenua  thronen  nebeneinander,  der  König  mit,  der  Papst  ohne  Scepter.  In  der  nächsten 
Scene  treibt  ein  Bewaffneter  Gregor  durcii  das  Tor.  In  der  unteren  Bildliälfte  berät  sich  Gregor 
—  von  hier  an  bärtig  dargestellt  —  mit  Cierikern  über  die  Mittel  der  kirchlichen  Reform;  dar- 
auf deutet  der  Text.  Als  er  stirbt,  erhebt  sich  laute  Klage  um  ihn. 
Inschrift:  ,En  fidei  scisnia  .  Fit  papa  priore  manente  . 
Devovet   expulsus  .  clerum  cum  rege  fnrente'. 

Die  vier  Darstellungen  sind  ganz  naiv  neben-  und  untereinander  gesetzt.  Die 
Federführung  erscheint  hier  unsicher.  Der  schon  oft  gebrauchte  kleine  Vorrat  an  Gesten 
erscheint  hier  wieder  verwendet. 

Tafel  XI  oben.     Heinrieb  IV.  kämpft  gegen  seinen  Sobn  Heinrich  (Chron.  VII,  9). 

Zwei  Reiterscharen,  die  gegen  einander  ansprengen.  Der  Regentluß,  der  sie  trennt,  ver- 
hindert ein  wirkhches  Zusammentreffen.  Vater  und  Sohn  sind  dnrch  Kronen  und  Namensbei- 
schriften  gekennzeichnet. 

,Fraus  hominum    nuinquani  .  regnique    cupido  quievit  . 
Filius  in  patrem  .  pater  in  sua  viscera  sevit.' 

Hier  überrascht  die  Naivität,  mit  der  der  Fluß  vertikal  gezeichnet  worden  ist.  Es  war 
das  einzige  Mittel,  mit  dessen  Hilfe  der  Zeichner  den  horizontalen  Wasserlauf  in  seiner 
trennenden  Wirkung  klar  zu  machen  vermochte.  Die  Bewegung  der  Pferde  unil  Reiter 
ist  gut  zum  Ausdruck  gebracht.  x 

Tafel  XI  unten.     Innozenz  II.  verhandelt  mit  den  Büruern  Roms  über  die  Erneuerung 

des  Senats  (Chron.  VII,  37). 

Der  Papst  thront.  Auf  der  einen  Seite  die  Bürger,  die  im  Aufruhr  die  Senatsherrschaft 
wiederliergestellt  haben  wollten,  auf  der  anderen  Seite  jenseits  einer  Säule,  die  den  festlichen 
Versammlungsort  andeuten  soll,  der  Senat. 

,Hic  antiquatum  .  vult  Roma  novare  senatum  . 

Consilio  cleri  .  vult  papa  nefas   inhiberi.' 

Die  Geberden  des  Papstes  sind  nach  den  beiden  Richtungen  ditterenziert.  In  der 
Senatsversammlung  ist  lebhafte  Bewegung. 


Es  ist  wahrscheinlich,  daß  die  Zeichnungen  der  -lenenser  Handschrift,  wie  sie  uns 
vorliegen,  wirklich  ganz  vollendet  sind  und  dafj  nicht,  wie  in  anderen  Handschriften  ähn- 
lichen Charakters,  zu  der  Federzeichnung  ergänzend  eine  leichte  Kolorierung  hat  treten 
sollen  1).  Die  Darstellung  ist  mit  wenigen  Ausnahmen  in  flächenbafter  Projektion  und  in 
aufreihender,   die  Einzelheiten   gut  verdeutlichender   Konipositionsweise   gegeben.     Ortlich- 


')  An  üiiiigen  Stellen  tritt  Fiirbe  als  Miltcl  ilei-  Vi  rilcnlliiliung  hüizii.  z.  B.  für  Blut  und  Edelsteine. 


207 

keiteii  werden  nur  andentungsweisc  be/eicluiet,  eine  Stadt  durch  Mauern  und  Turm,  wobei 
die  Inschrift  Karthauu  oder  Ruma  zu  weiterer  [iidividualisieruiiü  iiilll.  Die  curia,  in  der 
Caesar  ermordet  wird.  i>t  ein  ununauertei'  Hof.  üraul'jcn  und  drinnen  wird  —  etwa  in 
der  Vertreibung  aus  dem  Paradie.sc  (Taf.  1)  oder  der  Veitreii)ung  Gregors  (Taf.  X)  — 
durch  eine  Türe  kemitlich  gemacht.  Zur  iiezcichnuug  von  Inneiu'äumen  dienen  sonst  fa4 
allein  Möbel      Der  (larlcn  Eden  ist  durch  ein  kümmerliches  Gewachs  veranschaulicht. 

Der  Boden  wird  in  der  Regel  nicht  dargestellt.  Die  Gestalten  berühren  ihn  gar 
nicht;  höchstens  wenn  sie  ganz  vorn  in  der  ersten  Bildschicht  gedacht  sind,  ist  die  Fuß- 
spitze mit  der  umrahmenden  Linie  in  Verbindung  gebracht:  sonst  dient  die  Kntfernung 
von  dieser  Grundlinie  gelegentlich  dazu,  die  räundiche  Vertiefung,  wenn  nicht  klar  zu 
machen,  so  doch  wenigstens  anzudeuten.  Indessen  bleibt  der  Zeichner  gerade  in  diesem 
Betracht  in  den  Anfängen.  Mehrere  Ivörpcr  hinter  einaider  in  ihicm  räumlichen  Verhältnis 
klar  zu  machen,  gelingt  ihm  nicht;  sie  kleben  aneinander.  Die  gleichen  .Menschentypen, 
ein  bärtiger  und  ein  bartloser,  in  den  gleichen  Gewandungen,  kehren  immer  wieder.  Die- 
selben Stellungen  wiederholen  sich  sehr  häufig,  immer  wieder  scheint  der  Oberkörper  in 
Vorderansicht  nnt  Beinen  in  Seitenansicht  verbunden,  und  auch  die  Geberdensprachc,  die 
vielleicht  zunächst  durch  ihre  Lebhaftigkeit  überrascht,  erweist  sirh  beim  Weiterblättern 
sehr  bald  als  arm.  Die  allzu  grollen  Hände  breiten  sich  immer  wieder  in  der  gleiclien 
Weise  aus. 

Man  könnte  etwa  fragen,  ob  die  historischen  l^ersönlichkeiten.  die  in  den  zum  Teil 
ja  historischen  Szenen  auftreten,  porträtmäßig  gegeben  sind ').  Niuus,  .Julius  Caesar,  Karl 
der  Große,  Otto  IIL,  Berengar  und  andere  Gestalten  er.scheinen  hier,  durch  Beischriften 
bezeichnet,  in  den  Darstellungen;  aber  sie  sind  in  ihren  Physiognomieen  nicht  porlrät- 
mäl'jig  individualisiert.  Ninus  und  I-toniulus,  Sardanapal  und  Augustus,  Karl  der  (iro[5e 
und  Otto  IIL  sehen  euiander  ähnlich  wie  Geschwister,  sie  gehören  alle  dem  gleichen  bärtigen 
Typus,  der  gleichen  Altersstufe  an.  viele  von  ihnen  haben  (was  man  zunächst  als  iiulivi- 
duelles  Merkmal  anzusehen  geneigt  sein  möchte)  ein  unter  der  Krone  auf  die  Stirne  quel- 
lendes Löckchen.  Ihre  Gewandung  ist  entweder  antikisierend  oder  modern;  sie  tragen  auf 
dem  Throne  Tnnica  und  Pallinm  mit  breiten  Borten,  in  der  Schlacht  durchweg  (selbstver- 
ständlich auch  ohne  archäologischen  Realismus)  die  Rüstung  des  12.  .Jahrlumderts.  In  allen 
Striluiigen  oder  Lagen  ist  ihnen  die  Krone  als  Attril)ut  beigegeben,  eidweder  getragen  oder 
frei  in  der  Luft  schwebend.  Im  übrigen  aber  scheint  dei-  Iteigeschriebene  Name  das  ein- 
zige Individualisierungsmittel  zu  sein. 

In  einigen  Fällen  sind  die  Heri'scher  im  Zusammenhange  einer  Ilanilhmg  gegeben, 
in  weitaus  den  meisten  ercheiuen  sie  thronend,  in  Vorderansicht,  mit  gespreizten  Knieen, 
abwärts  gebogenen  Füßen,  in  der  einen  Hand  das  Szepter  haltend,  durch  die  andere  in 
sprechender  oder  deutender  Geberde  meist  mit  <leu  anderen  Gestalten  verbunden.  Es  ist 
du-  Sh'Ihmg,  in  der  der  Herrscher  bereits  in  karolingischen  Bilderhandschriften  erscheint, 
dieselbe  Stellung  aiuh,  wie  sie  sich  seit  dem  11.  Jahrhundert  auf  den  Siegeln  der  deutschen 
Könige  findet.  Auch  die  Schwertträger.  Trabanten  u.  dgl..  viui  denen  sie  in  einigen  Fäih'n 
umgeben  sind,  gehören  zum  überlieferten  Ajjparat. 

Es  ergibt  sich  also,  daß  fiü'  die  Lösung  der  Bildnisaufgabe  konventionelle  Formeln 
angewendet  worden  sind.    Derselbe  K()nvrntit)ualisinus  zeigt  sich  auch  smist.    Es  ist  selbst-  ' 
verständlich,  daß  für  die  häutig  dargestellten  biblischen  Szenen  die  überlieferten  Schemata 
benützt    worden    sind,    teilweise   wie   in   der   Darslelhmg   der    Geburt   Christi,    sogar    mit 
starker  Reduktion.     Ebenso  aber  sind  die  Belagerungsszenen  konventionell    uml  fur  einige 


')  Vgl.  M.   Ki'iiimciuli.   Die  riiilitiiiUrhillc'iliclif   l'ml  inihii:il(iii    in   Dciilsilihiml    Ids  /im-  Milli'  ilc 
XIU.  .hilirlidts.  (1'.I(I7). 


208 

andere  Szenen,  wie  für  Caesars  Ermordung,  den  Einzug  der  Franken  in  Callien,  halien  offen- 
bar Vorbilder  bestimmend  gewirkt,  die  zu  der  hier  vorliegenden  Aufgabe  gar  nicht  i)alUen. 
Man  kann  etwa  die  gleiche  Charakterisierung  auf  Körper-  und  Gewandbildung  an- 
wenden. Die  in  der  Wirklichkeit  vorliegenden  Formen  sind  formelhaft  wiedergegeben. 
Ganz  konventionell  laufen  die  Falten  in  gewissen  Punkten  immer  wieder  zusammen,  an 
anderen  Stellen  führen  sie  —  aller  Wirklichkeit  entgegen  —  aufwärts.  Wie  die  Körper- 
formen durch  das  Gewand  wirken,  ist  ebenfalls  in  ganz  formelhafter  Weise  mit  den  gleichen, 
immer  wiederkehrenden  Strichen  dargestellt.  Es  ist  ein  zeichnerisches  Verfahren,  das  sich 
nicht  immer  von  neuem  an  die  Wirklichkeit  wendet,  sondern  mit  einem  ziemlich  be- 
schränkten Vorrat  von  Wirklichkeitsanschauung  operiert,  der  noch  dazu  bereits  in  zeich- 
nerische Formeln  umgesetzt  ist.  Fraglich  bleibt,  ob  die  ganze  Arbeit  von  einer  Hand  ge- 
leistet worden  ist.  Der  Mehrzahl  der  Blätter,  die  mit  sehr  sicherer  Feder  —  vielleicht  vom 
Schreiber  111  (vgl.  oben  S.  190)  —  gezeichnet  sind,  steht  eine  kleine  Gruppe  mit  unsicherer, 
zaghafter  Strichfiihrung  gegenüber. 


Es  gibt  eine  ziemliche  Anzahl  von  Handschriften,  die  in  ihrer  Ausstattung  dem 
.Jenenser  Codex  verwandt  sind.  Neben  der  Deckfarbeimialerei  war  ja  die  Federzeich- 
nung im  12.  Jahrhundert  eine  sehr  beliebte  zeichnerische  Ausdrucksweise.  Es  liegt 
nahe,  zu  denken,  dalj  die  Consuetudines  der  Cistercienser,  ihre  puritanischen  Bestrebun- 
gen gegen  den  künstlerischen  Luxus  im  Kloste.leben ,  die  einfachere  Darstellungsform 
der  Zeichnung  auch  auijerhalb  des  cisterciensischen  Kreises  begünstigt  haben.  Zwischen 
der  reinen  Federzeichnung  und  der  prunkhaften  Deckfarbenmalerei  gibt  es  ja  verschiedene 
Verbindungsglieder;  im  Hortus  Deliciarum  z.  B.  waren  alle  Stufen  von  der  leicht  ange- 
tuschten Federzeichnung  bis  zur  ausgeführten  Deckfarbenmalerei  vertreten,  was  vielleicht 
mit  dem  kompilatorischen  Charakter  des  ganzen  Werkes  zusannnenhängt.  Meist  aber  findet 
sich  in  einer  Handschrift  nur  eine  Illustrationsweise  angewandt.  Suchen  wir  in  Südwest- 
deutschland nach  Verwandten  des  Jenenser  Codex,  so  stoßen  uns  sogleich  Beziehungen  zu 
einigen  aus  den  großen  schwäbischen  Klöstern  stammenden  Handschriften  auf.  Allgemeiner 
Ai't  nur  ist  die  Ähnlichkeit  in  der  zeichnerischen  Ausdrucksweise  mit  dem  Wernher  von 
Tegernsee  »md  der  Eneidt  des  Heinrich  von  Veldeke,  die  von  der  Berliner  kgl.  Bibliothek 
bewahrt  werden.  Aber  auch  die  jüngeren  Illustrationen  der  Vita  Heinrici  gehören  in  diese 
Richtung,  und  vollends  ist  das  Heidelberger  Rolandslied  dem  Jenenser  Codex  nahe  ver- 
wandt. Zwar  ist  es  nicht  dieselbe  Hand,  die  hier  und  dort  die  Feder  geführt  hat.  Der 
Zeichner  der  Rolandsbilder  ist  der  geringere  von  beiden;  er  ist  derber,  primitiver,  noch 
llächenhafter,  läßt  seinen  Strich  kaum  jemals  an-  und  abschwellen.  Aber  er  hat  doch  an- 
nähernd den  gleichen  Formenvorrat,  den  gleichen  Apparat  an  Gesten,  Bewegungen,  Stel- 
lungen, an  mimischem  und  psychologischem  Ausdruck  zur  Verfügung,  wie  der  Zeichner 
des  Jenenser  Codex,  und  auch  mehrere  Kompositionsschemen  sind  beiden  Zeichnern  ge- 
meinsam. Petershausener  und  Zwifaltener  Handschriften,  die  in  den  Bibliotheken  von 
Heidelberg  und  Stuttgart  bewahrt  werden,  schließen  sich  an.  Die  Zwifaltener  Hand- 
schriften führen  weiter  zu  dem  Liber  Scivias  Sal.  X,  16  der  Heidelberger  Bibliothek:  von 
hier  führt  mehr  als  ein  W^eg  zu  der  Ijerühmten  Handschrift  des  Hortus  Deliciarum,  die  im 
Kloster  auf  dem  Odilienberg  entstanden  ist.  Und  vergleicht  man  dann  den  Jenenser 
Codex  mit  diesem  sehr  viel  größeren  und  umfangreicheren  und  eine  breitere  Kultur  spiegeln- 
den Werke,  so  sind  hundert  verbindende  Fäden  offensichtlich!).  Ich  stelle  einiges  Ver- 
gleichsmaterial zusammen : 

')  Ich  eitlere  die  Ausgalie  iIlt  Gescllscliiift  zur  Eili.iltuiig  der  gescliichtliiheii  ÜenkTiiäUr  di's 
Elsaß  (1873-1902). 


2(»9 

Tafel  I.  [)er  Buuni  in  der  Ersflialluiij:  Kva'^  (I  ölten)  wie  iler  in  der  gleichen  Szene 
des  11.   I).  (T.   7|. 

Der   Tule  in  der  SintHnl   (1   nnten)  wie  der  Herauiile  in  den  Saniariterszenen  (II.  D.  30  ter). 

Der  Hase  ei)enda,   wie  der  Hase  in  der  ErscIialVunfr  der  Tiere  (11    D.  4). 

Desgleichen   die   Darstellung  des    Wassers   und  der  Fische. 

Tafel  II.  Die  Darstellung  der  Bautäligkeit  der  Semiramis  vgl.  mit  dem  lurndian  /.u 
Bal.el  (H.   I).   10). 

Tafel  111.     Die   X'erbrennung  Sardanapals  mit   dem  Sturze  Luzifers  (II.  D.  :2). 

Tafel   IV.      Die   Erbauung   Roms  vgl.   mit   dem  Tmnihau   vun  Dabei   (11.   1).    10). 

T"afel   V.     Die  Eroberung  Karthagos  vgl.  mit   der  Eroberung  in  H.   I).    1 1  ter. 

Die  Ermurdimg  Caesars.    Vgl.  die  KaiunumschlieHung  mit  dem  Segen  .lakobs  (II.  |l,  1  il"). 

Tafel   \'l.     Kaiser  Augustus  zu  vgl.  mit  Erschaffung  der  Engel  (H.  D.   1). 

Tafel  VIII.  Die  Eroberung  Roms.  Vgl.  die  Unterliegenden  mit  den  um  Gnade  Hebenden 
Tugenden  (H.  D.  4S). 

Tafel  XI.  Der  Reiterkampf  zu  vgl.  mit  H.  D.  11  ter;  besonders  aucli  die  hinter  dem 
Schild  sich   Duckenden. 

Ferner  der  in  horizontaler  Projektion  gezeichnete  Fluß  zu  vgl.  mit  dem  ebenso  darge- 
stellten Hrunnen  (H.  D.  33^). 

,Su  zaliireicli  nun  die  Beziehungen,  so  weilgehend  die  Analogien  erscheinen  njögen, 
so  muß  man  sich  doch  hüten,  voreilige  Schlüsse  zu  ziehen.  Darf  man  an  die  Identität 
des  Zeichners  denken?  Sie  ist  keineswegs  notwendig:  denn  den  Ähnlichkeiten  stehen  ikono- 
graphische  Verscliiedenlieiten  schwerwiegender  Art  gegenüber.  Es  ist  geradezu  auffällig, 
daß  —  bei  aller  Ähnlichkeit,  ja  selbst  Gleichheit  in  den  Ansdrucksniitteln  —  das  ikonogra- 
phische  Schema  hier  und  dort  ein  anderes  ist.  So  weichen  z.  B.  die  lieiden  Darstellungen 
der  Ersrhattniig  Eva's,  der  Geburt  Christi  weit  voneinander  ab.  Es  ist  schwer  zu  denken, 
dafj  der  gleiche  Zeichner  gerade  bei  so  geläutigen  Darstellungen  in  jeder  der  Handscin-iften 
ein  anderes  Kompositionsschema  gewäidt  haben  sollte. 

An  Meiitität  dei'  Personen  ist  ans  diesem  Grunde  niciit  zu  denken.  Hingegen  scheint 
mir  die  Zugehörigkeit  zu  der  gleichen  Zeichnergrnppe  wahrscheinlich,  ja  sogar  sicher.  Es 
liegt  nahe,  von  hier  aus  Schlüsse,  wenn  nichl  geradezu  auf  die  Entstehung  der  bt-iden 
Handschriften  am  gleichen  Urte,  so  dodi  auf  irgend  eine  Art  von  Gemeinsamkeit  der  Ent- 
stehungsbedingungen zu  ziehen!)- 


'I  Vsl.  hierzu  oben  S.  19'2flf. ;  S.  III.')  tl.  iiuch  einige  Bemerkungen  Ober  zwei  Handschriften,  deren 
eine  genau  die  gleiche  Ausstattung  mit  Zeichnungen  aufweist;  für  die  andere  war  derselbe  BitderscInnuck 
wenigstens  geplant.  Ül)er  ihr  gegenseiligas  Verhältnis  vermag  icli  aus  eigener  .Vnsehaimng  niilits  aus- 
zusagen. 


U.  niitrh.  I>iu  r;isii^>is('ln'n  .Vnnulcn  lior  .Stiiiifurzeit. 


Tafel 


Erschaffung  der  Menschen.  —  Vertreibung  aus  dem  Paradies. 

Arche  Noah. 


•Cod.  .leiieiis.  Bos.  Ij.  tnl    U).        Oitcmls  Clironloon  I    c.  1—3. 


Tafel 


fk,       :^ tmi ^ 


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~  ^  tS'S'    ^  ^4.ie  *>  4  • 


4)<»nVBv5-    «H-Ba     ßoH^S-- 


König  Ninus. 


Cod.  Jeiieiis.  Bos.  0.  toi.  10  b.  —  Oltonis  Chronicon  I  c.  6.  7.  8. 


Geburt  Abrahams. 


Tod  des  Ninus. 
Semiramis  lässt  Babel  erbauen. 


Tafel  111. 


Fl 


\T^     «"lAVS-A"      "^rTVfl. 


j-r-*«H«v  ^.v  ^v«rArv5'- 


■ 


Sturm  der  Griechen  auf  Troja. 

Sardanapal  thronend.  —  Sardanapal  in  Weiberkleidern  Garn  aufwickelnd. 

Empörung  des  Arbatus  gegen  Sardanapal.  —   Sardanapal  stürzt  sich  ins  Feuer. 


Cod.  Jeneiis   Bos.  6.  (ol.  11.  -  Ottmib  Cliroiilcuii  I  '    2.'i.  31. 


Tafel  IV. 


«"c?rA      r-  e    Pt  c    a?     v  f.       J^  ce   FK-  .' 


!\-r  f~  e  ^   ö'c  «r.  ^  M  s  •  »=v  »^ 


Romulus  und  Remus  gründen  Rom. 
Cyrus  zerstört  Babylon. 


Cod.  Jenens.  Bos.  G.  fol.  20.  -  OttonlH  Chronlcon  II  c.  1.  2. 


Tafel  V. 


Dk'  Eroberung  Karthagos  durch  die  Römer. 
Die  Ermorduna   liihus  Caesars. 


Cod.  Jeneiis.  Bos.  (',.  toi.  '»Ob  —  Oltiinis  Clironicüii  II   c.  41.  50 


Kintt*'.  \n^c  ]ccAui  itorc/ixi/'  Alu*if  f;ifhflii>  rjwali  ttijccvrv*'.  ovub' 


Tafel  VI. 


murAtiUiun  rcnT  crupnAf^tnnfUn^ar.v  A4r]>bmti><M'cm<>llti*c  \c^ 

tnu  Hiu-t  «.CTtA  *pmil^utnrA^iu>lm  •  fi  IwaTT  (Xliu  ma^cfbttr  tm 

«r<>«Air  cvii^ir-  *^*^H  4  lx«tn<^o  iiliwc  M^tiru  alt^^«,  p<vrri*(lu  fx 

V«5|vUmir •    H^  mufn»  ^ oft"  ifv  a^  fiipi^nYf  Hbcm  f^tniTte^aintr. 


Cod.  Jenens   Bos.  6.  fol.  97   —  Ottonis  Frisingensis  Chronicon  VII.  c.  12 


9  «^       i>    ^  o 


"^y^    f       <?7C^1CV$  an     o  ^^\ 


^.^' 


Kaiser  Augustus. 


Cod.  Jenens.  Bus.  C.  fol.  .S8I).  -  Ottonis  Chronicon  III  c.  a 


Tafel  VII. 


^Vf'5'\tS*<^»    9    S**  .yArv^e  p  y^  ojt-«:  «p-^v  tl^g"o    ck£  at  «v-t-g^.  f^cKv 


piiiM  vniilniii  de-HmticijcuJitT.du'eiidi m^n^Vi  Ii^ljin. c{rt/*fr»tnjffamitio-  .iH 

miittdi  dubölomilnatlV  intTMit^.VÜttetitt  pltTtimi^ö-^onfwiitr. 
cfetnliiTittii  ui-haf.c^trr1)orei'^MiniiA  ACcimtA  nwi-^  yet^udu  cVnyin^ 
AdutA  i'^Mt'ei'W.iiMf«^  h<miin>  Airwmic lj<ntftMitv  yburr- -fttr^Airi-tatiC 
.^iVTC-  «*cn4'n3tTrt<.i«4tnnoiitf  tum  mioiviivr-  Tieiwrf  teptkH4if-Vr 
M  def  c«ettt*1^ t-W^ceivr.  MmJfr tut«  i^tbutr:  i^cju  •««(Ä'-tiiA.  t^ei wjf-  w 

Verkiiiidigimg  an  die  Hirten.    -  üelniri  Christi. 
Die  Christenverfolger  Diocietian  und  Maximian  legen  ihre  kaiserliche  Würde  nieder. 


Cod.  Jenen».  Bo8.  G.  fol.  ;!9.  -  Ottonis  Clironlcun  III  c.  i;.  4">. 


Tafel  VIII. 


».vsTvKor 


^t^ge     f^e  K  c    V,   f     fA 


-fv 


Odoaker  erobert  Rom. 


f )  cxtv  p  KVA  ^v>  ^ yr 


Die  Franken  ziehen  in  üallien  ein. 


Cod.  Jenens.  Bu».  G.  fc.l,  .Vtti.  54.  -  Otloiils  Clironlcdti  IV  c.  ;w  :i-.'. 


Tafel  IX. 


Kaiser  Karl  der  Grosse. 


■  t  -^  S'  crt\   VI,  X        j  .\  t-  5 


Jtfgr      y>ATp.^5         f  V   t^    V 


t.  •    cvof 


Kaiser  Ludwig.  —  Kampf  Lothars  gegen  Ludwig  den  Deutschen  iiiul  K.ul  den  Kahlen. 


Cod.  Jeneiis   Bos.  6.  fol.  07  b.  68    -  OttonI»  Chronlcoii  V  t.  .11.  »6. 


Tafel  X. 


König  Otto  unterwirft  Berengar  und  gewinnt  Italien. 


;u  '>H -— r- 


Heinrich  IV  und  Papst  Wibert.  -  Gregor  VII  wird  aus  Rom  veririehon. 
Gregor  VII.  Tod  Gregors. 

Cod.  Jenens.  Bos.  «.  fol.  781).  79.  -  Oltonls  Chroiiicoii  VI    ,•.  24.  M.  ."SO. 


Tafel  XI. 


ÄÖ^.l3t?e2*SS 


f^IVI'»«'        JK     ^Ari«.C«n.pÄ  rOL 


Heinricli  IV.  kämpft  gegen  seinen  Sohn  Heinrich. 
Innocenz  11.  Verhandelt  mit  den  Bürgern  Roms  über  die  Erneuerung  des  Senats. 


Cod.  Jeiicns.  Bo.s.  G.  toi  fllb.  —  Ottonis  Chronlcoii  VII   c.  9.  27, 


Tafel  XII. 


am^uvÄ«nn,.ff^WiCcf «,xrai«,«^Cv,E5^,n.AWu    mAVtt<v«.4mXwxn^  :. 


Coil   Jmciis   H,,s.  G.  feil    144.        Aniiah!»  Marhaci'nsi's  a.l  iiriniim  IIÜM-1'JÜO. 


Tafel  Xlll, 


^1  PiMMm  toü  ^BöRjd^'im 

2ib$mc  ^TO^  warn  ji^iwj  cuyian)  Cr  w^  nvvJ^^  cmwetn  ^< 
J,Tvtywivsr^i'''^w^Ri*utt>. t^uius^      r^'^s  fvinr  \A)»v, 


patt)  t>\t.Y^^,,,  noVtW.ux,w  Yt^wfnittA.t^^ 


.1«^.*/.^/,.  Urkunde  Kaiser  Frieciriehs  I.  für  das  CistereienserUoster  Neubur^ 

(Slumnf.  /fcnhsAarulcr  Rc^.  -t-lm)  im  Urofil,.  S,aa>.anhiv  n,  Darmsla,!,. 


Lichtdruck  von  Jul.  Manlos  u.  Cic.  Siraphurg  i.  E. 


^EGESTEJ» 


DER   BISCHÖFE  VON   STRASSBURi; 

VEKÖFFENTLICHT 

VON  DER 

KOMMISSION  ZUK  HERAUSGABE  ELSÄSSJSCHEK 
GESCHICHTSQUELLEN. 

BAND  I  '' 

ZWEITER  TEIL. 

EEGESTEN  DER  BISCHÖFE  VON  STRASSBÜRG  BIS  ZUM  JAHRE  1202 

VON 

PAUL  WENTZCKE. 


INNSBRUCK. 

VERLAG   DER  WAONER'soukn  UNIVEltölTÄTS- |;i  (  hhaNDLIXC. 

1908. 


üaJESTF- 


DER  BISCHÖFE  VON  STRASSBURG 


BIS  ZUM  JAHltE  Ui)2, 


VON 


PAUL  WENTZCKE. 


INNSHinCK. 

VEHLAd  DKW  W  A ( i  N E U'scukn  UiNlVEHSlTÄTS-ßrCllllANDLUNtJ. 

IU08. 


DBUCK  DEK  WAGNEK'schen  UNIVERSlTÄTS-BÜCHDßUOKEREl. 


Vorwort. 


In  eingelieiider  Weise  ist  anläßlich  der  letzten  Konferenz  von  V'ertretern  landes- 
geschichtlicher  Publikationsinstitiitc  über  Zweck  und  Ziel  der  Regesten  für  die  Gescliichtc 
des  Mittelalters  gesprochen  worden.  Das  V'erlangen  nach  individueller  Behandlung  der- 
artiger Veröffentlichungen  zur  Territorialgeschichte,  das  sich  allenthalben  in  der  historischen 
Literatur  bemerkbar  macht  und  dem  Bearbeiter  größere  Freiheit  in  der  Gestaltung  des 
Stoffes  läßt,  zieht  sich  auch  durch  ihre  Beratungen  hindurch.  Im  allgemeinen  muß  daher 
die  vorliegende  Arbeit  für  sich  selbst  sprechen.  Nur  in  kürzester  Form  sollen  die  Grund- 
sätze, die  bei  Anordnung  und  Ausführung  der  Regesten  maßgebend  waren,  an  dieser  Stelle 
umrissen  werden.  • 

An  den  ülterlieferten  Formen,  die  von  dem  Urknndenrepertorium  Job.  Fr.  Böhmers 
zu  den  umfassenden  kritischen  Quellenzusammenstellungen  der  jüngsten  Veröffentlichungen 
geführt  haben,  ist  festgehalten.  Die  Sonderspalten  für  das  Datum  und  für  die  Ortsbestim- 
mung im  Itinerar  der  Bischöfe  sind,  beide  in  modernen  Formen,  geblieben.  Ortsnamen 
in  unechter  oder  gefälschter  Überlieferung  sind  in  Klammern  eingerückt. 

Was  Knipi)ing  in  der  Einleitung  zum  zweiten  Bande  der  Regesten  der  Erzbischöfe 
von  Köln  als  Ziel  hinstellt,  „größtmögliche  Vollständigkeit  in  der  Sammlung  des  Stoffes 
zu  erreichen,  also  einerseits  aulier  den  Urkunden  und  Briefen  alle  chronikalischen  und 
sonstigen  nichturknndlichen  Nachrichten  heranzuziehen,  andererseits  über  die  gedruckte 
Überlieferung  hinaus  auch  das  noch  unbekannte  Material  zusammenzutragen",  ist  hier  an- 
gestrebt. Andererseits  kann  und  soll  das  Regost  nie  die  vollständige  Urkunde  ersetzi-n. 
Die  „kritische  Formulierung  des  Urkundeninhalts",  wie  sie  Steinacker  fordert,  ist  nur  im- 
stande, auf  seine  Bedeutung  für  die  verschiedenen  Zweige  der  historischen  Wissenschaft 
hinzuweisen  und  zu  seiner  Verwertung  anzuleiten. 

Die  wichtigstcMi  Ausdrücke,  die  für  die  Beurteilung  der  wirtschaftlichen  und  kirch- 
lichen Tätigkeit  der  Bischöfe,  für  Vcrfassungs-  und  Uechtsgesdiichte  sowie  für  das  Ur- 
kundenwesen von  Wert  sein  können.  Amts-  und  Standesbezeichnungeii,  Orts-  und  Per- 
sonennamen sind  in  der  Regel  in  ursprüngliciicr  Fassiuig  angcführl.  Der  Nachweis  der 
modernen  Form  blieb  dem  Register  vorbelialti'u.  Datierung  und  Zeugenreihe  der  Biscliol's- 
urknnden  folgen  dem  Regest  in  voller  Ausführlichkeit;  Siegelung  ist  regelmäßig  angegeben. 
Der  Nachweis,  .ob  das  Original  vom  Empfänger  angefertigt  oder  Ausslellerherstellung  an- 
zunehmen ist,  war  beabsichtig!:  da  aber  dadurch  l  ntersuchungen  erforderlich  wurden,  die 
weit  über  den  lialnnen  der  Regesten  hinausführten,  nuißle  von  diesen  Zusätzen  abgesehen 
werden.  Großes  Gewicht  dagegen  ist  auf  den  Nachweis  des  Fuiulorls  der  Bischofsurkunden 
und  ihri'r  Überlieferung  gelegt. 


XX 

Ein  Verzeichnis  der  Archive  und  Bibliothelten,  die  in  dankenswertister  Weise  ihre 
Schätze  zur  Verfügung  stellten,  folgt  unten.  Die  wenigen  Stücke,  die  ich  ans  änderen 
Gründen  nicht  an  Ort  und  Stelle  oder  durch  Vermittlung  des  hiesigen  Bezirksarchivs  im 
Original  oder  in  photographischer  Nachbildung  einsehen  konnte,  sind  mit  einem  Sternchen 

bezeichnet. 

Bei  den  Kaiser-  und  Papsturkunden  sowie  bei  nichtelsässischen  Privaturkunden  ist 
nur  Aussteller,  Empfänger  und  Hauptinhalt  in  möglichster  Kürze  verzeichnet,  dazu  der 
beste  bezw.  zugänglichste  Druck  und  die  Regesten  des  Kaiserreichs  von  Böhmer  in  ihrer 
Neubearbeitung  bezw.  Stumpfs  Urknndenregister  oder  die  entsprechenden  Weike  von  Jaffe 

und  Potthast. 

Nachrichten  aus  historiographischen  Quellen  sind  ihrem  Inhalte  nach  nur  kurz  zu- 
sammengefaßt und  dafür  die  Belegstellen,  soweit  sie  selbständigen  Wert  beanspruchen, 
vollständig  wiedergegeben. 

Herkunft,  Vorleben,  Charakteristik  sowie  sonstige  Nachrichten,  die  nicht  in  die 
durch  das  Itinerar  bedingte  Ordnung  der  Regesten  hineinpassen,  wurden  im  Anfangsregest 
eines  jeden  Bischofs  zusammengefaßt.  Angaben  über  seine  Tätigkeit  nach  dem  Weggang 
vom  Bischofssitz,  über  Tod,  Begräbnis  und  Verehrung  haben  am  Schluß  seiner  Regierungs- 
zeit ihren  Platz  gefunden. 

Während  bereits  Ficker  und  Redlich  in  ihrer  Rearbeitnng  der  Böhmer'schen  Re- 
gesten von  der  Aufzählung  der  ganzen  Überliefernngsreihe  absahen,  hat  noch  Knipping  „in 
der  Angabe  der  Drucke  und  wichtiger,  bereits  anderweitig  vorliegender  Regesten  für  die 
Bischofsurkunden  Vollständigkeit  erstrebt \  Sicherlich  eine  ideale  Forderung,  die  aber  einer- 
seits nie  wirklich  erfüllt  werden  kann,  andererseits  zn  einer  Häufung  bililiographischer  An- 
gaben führt,  die  selten  ein  klares  Bild  der  Überlieferung  bietet. 

Für  die  vorliegende  Publikation  kommt  hinzu,  daß  Schultes  hartes  Urteil,  daß  „die 
elsässische  Forschung  sich  daran  gewöhnt  hat,  innerhalb  der  von  Schoepflin  und  Grandi- 
dier  erreichten  Ziele  zn  arbeiten,  als  wäre  es  selbst  in  Einzelheiten  unmöglich  über  sie 
hinauszukommen",  auch  heute  noch  zu  Recht  besteht.  Nur  von  der  Straßburger  Univer- 
sität aus  hat  sich  in  den  letzten  dreißig  Jkhren  ein  schmaler  befruchtender  Strom  über 
das  Land  ergossen  und  zn  neuer  Bebauung  des  seit  mehr  denn  einem  Jahrhundert  brach 
liegenden  Bodens  angeregt. 

Alle  diese  Erwägungen  führten  zu  einer  wesentlichen  Beschränkung  der  Literatur- 
angaben. Grundsätzlich  sind  überall  die  vollständigen  Urkundenabdrücke  bei  Schoei)flin 
und  Grandidier  und  im  Straßburger  Urkundenbuch  herangezogen  worden,  wo  diese  Aus- 
gaben versagten,  der  beste  bezw.  zugänglichste  Abdruck.  Für  die  historiographischen  Quellen 
Heferten    fast  durciiweg    die  Monnmenta  Germaniae  historica   die  l)rauchbarsten  Ausgaben. 

Der  kurzen  bibliographischen  Übersicht  folgen  endlich,  auf  das  Notwendigste  be- 
schränkt, die  kritischen  Fingerzeige  und  Hinweise  auf  etwaige  ausführliche  Behandlung  des 
betreffenden  Quellenzeugnisses  in  der  historischen  Literatur. 

Die  Sammlung  des  urkundlichen  Materials  hal)en  die  genannten  elsässischen  Forscher 
in  solch  umfassender  Weise  vorgenommen,  daß  mir  lediglich  eine  recht  bescheidene  Nach- 
lese übrig  blieb.  Nur  zwölf  unveröffentlichte  Urkunden  zur  Geschichte  der  Straßburger 
Bischöfe  im  l±  .Jahrhundert  konnte  ich  in  den  Mitteilungen  des  Instituts  für  Östei'reichische 
Geschichte  Bd.  XXIX  Heft  4  nachweisen.  Die  Kritische  Behandlung  des  überlieferten  Stoffes 
und  seine  Reinigung  von  all  den  Willkürlichkeiten  und  Fälschungen,  die  vor  allem  Gran- 
didier in  die  elsässische  Geschichte  hineingetragen  hat,  war  daher  die  Hauptaufgabe  der 
Regesten. 

Wo  es  gelang,  durch  Zurückgehen  auf  unverfälschte  Überlieferung  über  die  bis- 
herigen Ergebnisse  hinauszukommen,  sind  die  nötigen  Verbesserungen  stillschweigend  unter 


XXI 

nenifiing  anl'  die  Oiielle  vorgonommeii  worden.  Wo  die  Zeugnisse  nur  von  Grandidier 
ül)t'rlicfert  sind,  da  hal  den  llanptleil  diT  kritischen  Arbeit  bereits  Hermann  IJlucli  getan, 
der  die  häßlichsten  Beispiele  l'iir  die  Fälschungen  dieses  berühmtesten  elsässischen  For- 
schers in  seinem  Aufsatz  über  Grandidiers  L'rkundenfälschungen  (Zeilschrift  für  die  Ge- 
schicbte  des  Überrheins  N.  F.  XII)  und  in  der  kritischen  Einleilinig  zu  diesen  Regesten 
vorgeführt  hat.  In  seiner  Arbeit  über  die  Jura  curiae  in  .Mnnchuilare  (Zeitschrift  für 
die  Geschichte  des  Oberrheins  N.  F.  XV)  wieder  hat  Bloch  bereits  die  Sciieidung  zweier 
Gruppen  \oii  SlraHburger  Urkundenfälschungen  des  1:2.  .lahrhnnderts  angedeutet,  nachdem 
schon  Wiegand  vorher  eine  dritte  (iruppe,  die  Fälschungen  für  St.  Stephan  in  Straßljurg 
(ebenda  IX)  nachgewiesen  hatte. 

So  war  der  Boden  für  die  Bearbeitung  der  Strariburger  Bischofsrege.sten  bis  1202 
aufs  trefflichste  bereitet,  als  ich  die  Weiterführung  des  von  Bloch  begoinienen  Werkes 
übernahm.  Von  ihm,  der  mich  vor  acht  Jahren  in  unsere  Wissenschaft  einführte,  über- 
nahm ich  auch  für  die  Behandlung  der  Regesten  selbst  eine  Anzahl  Vorarbeiten,  aus  denen 
ich  die  mannigfachste  Anregung  .schöpfte.  Die  Nr.  436,  Vil  und  443  1.  Teil  dieses  Halb- 
bandes vor  allem  beruhen  fast  wörtlich  auf  seiner  Ausarbeitung. 

Dem  kenntnisreichen  Berater  an  erster  Stelle  meinen  Dank  auszusprecheu,  ist  mir 
eine  angi'iiehme  Pflicht.  Demnächst  seien  Professor  Wiegand,  der  als  Sekretär  der  Kom- 
mission die  \'orarbeiten  leitete,  und  Professor  Breßlau  genannt,  der  in  unermüdlichem,  selbst- 
losem Eifer  die  Korrekturbogen  einer  kritischen  Durchsicht  unterzog.  Aus  der  großen  Zahl 
der  Herren,  die  durch  mancherlei  Mitteilungen  Bearbeitung  und  Drucklegung  des  Werkes 
unterstützten,  will  ich  hier  nur  hervorheben:  Job.  Fickcr,  H.Kaiser  und  H.  Wibel  in  Straß- 
burg, E.  Ilauviller  in  Colmar  und  Fr.  Frankliauser  in  Karlsruhe,  sowie  die  Vorstände  und 
Beamten  der  benutzten  Archive  und  Bibliotheken. 

Die  Wagner'sche  Universitäts- Buchdruckerei  in  Innsbruck  führte  in  anerkennens- 
werter Weise  den   schwierigen  Druck  in   dem   kurzen  Zeiträume   von  ^,4  Jahren  zu  Ende. 

Straßburg,  im  September  1908. 

Paul  Wentzcke. 


Literatur  verzeicliiiis- 


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(Jesehichie,  lu'C.  von  der  allgcm. 
geschiihlstorschenden  Gesell- 
srhaH  der  Schweiz.  Bd.  III  ) 
U:\-.i'\    ISSI. 

Mannigarlnci',  E.  Geschichte  des 
.\i<  hidiaUonals  dei-  oherrhein- 
ischiti  lüst  inner  (KIrchenrechl- 
liehe  Aliliainllungt'n.  her.  von 
L.  Slulz.  lieft  :!'.l).  Sluttgart 
l'.»07. 

Uejiti  Khenaili  Selesladiensis  leruni 
gerinanicaruni  lihri  Ires  .  .  .  a 
.loainie  SInrinio  conscrlpta.  Ar- 
genlorali.      ItilO. 

licUioiiiinc,  II.  Ili-Ioria  .Mcdiani  in 
nn)id(!  V'osago  nionuslerii  ord. 
•-.  Hi'tieilii  Ii.     Aigeidoi-ali   17:24. 

Itcrnliiirili,  W.  I.idliar  von  Su|ip' 
linhiirg  (.lahrhüelier  der  deut- 
schen (Jeschichle).  I.ei|izig  I87'.l- 

itiltliollicca    liiiirioKrHitliicii     hitina 

W  (,  ,1  I  /  ,•  k  .■.    H,.,,'.-<l..ii  d.'i-  UischiWc 


edd.  Sücii  Hollandiani.  Brnxel- 

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Bd.  I.    Erster   l'ell).    Innsbruck 

190S. 
Boeder,   J.    H.     De   rebus  saecidi 

a   Ohristo    iiato    IX    et    X    per 

serieni    Gerinanicornm     caesa- 

runi    <onimentarius.     Argeolo- 

rati   U\m. 
Hode,  G.     Urkundeiibuch  der  Stadt 

(ioslai'    ((Jeschichisiinellen    der 

Provinz    Sachsen.      Bd.    -l'.i  If.). 

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lüiliiiicr,  .1.  Fr.   Fontes  rernm  Grr- 

luanicaiv.ni.     t  Bde.    Stuttgart 

1 843— 08. 
~     -   ,\cta  iinperii    selecta.     Hrsg. 

von  Jul.  Ficker.  Iiuisbruck  1870. 
(Böhmer-Will).    J.  Fr.  Böhmer.  Be- 

gcsta  archie|)isco|)ornni  Magun- 

tinensium,   bearb.  u.  hrsg.  von 

C.    Will.      "2    Bde.       Innsbruck 

1877.  80. 

(Böhmer -Miiliibiielicr).  Die  Re- 
gesten des  Kaiserreichs  unter 
(li'ii  K.irolingeru  7.")l  — 918.  .Nach 
.loli.  Fr.  üidnner  neu  bearbeitet 
V.  Engelliert  .Uilhlliucher.  i.  Auf- 
lage I.  15(1,  .N'acli  .Middbaeiiers 
Tode  vollendet  von  .Job.  Lech- 
ner. Innsbruck  1908. 
Die  Nuiiunom  der  1.  .\ulliigii  "Siiul  in 
Klinninerti    boii^ofü^t. 

(Böliniir-tMtciithal).  Die  Begesten 
des  Kaiserreichs  unter  den  Herr- 
schern aus  dein  Sachsiselu^n 
Hause  91«  10-21,  Nach  Job. 
Fr.  IJOlimer  twn  bearbeitet  von 
E.  von  Ollenthal,  I.  i.ieferg. 
Innsbruck   Is'.Ki. 

( Böhmer  •Fickerl.  Die  llegeslen 
des  Kaiserreiche  nuler  Phili|ip, 
Otto  IV..  Friedrich  II.  n.  s,  w. 
119s  |-_)72.  .Nach  .bdi.  Fr. 
BOhnii'r  neu  berausgi'gi'lien  von 
.Inlius  Ficker  u,  Eduanl  \\  iukel- 

viiii  .StniUhiii-g. 


niaim.  .'>  Abteil,  Innsbruck 
18S1  IV, 

BoiU|iict,  M.  Becucil  des  histo- 
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.Neuer  .\bdriick  bes(iri.'t  von  I,. 
Delisle,     Paris   bstls  ff. 

(Breqiii^n.v-I'ardcssiis).  Diploinata 
etc  ad  res  Gallo  -  Francicas 
spectantia  iirius  collecta  a  de 
Breiiuigny  et  La  Porte  du  Theil, 
nunc  nova  ratione  onlinata  ed. 
.1.  M.  Pardes-us.  Bd.  II.  Lu- 
tetiae  Parisioruui   1S49. 

BreRlaii,  II.  ■lahrlul.h«  r  des  Deut- 
sciu'n  Reichs  unter  Kiunad  II. 
•2  Bde.     Leipzig  1879     84. 

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für  Deutschland  uinl  Italien. 
I.  Bd.     Leipzig  1889. 

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Basiliae   I7.V2, 

Biicliholz,  fJ.  Die  Winzburger Chro- 
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Bulletin  de  la  cornmission  royale 
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de  Bel.ü:i(|ne. 

Cilhil,  ,1.  Münz-  n.  Geldgeschichte 
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Cnimet,  .V.  Ilistoire  ecclesinslicpie 
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Nancy   17.">(i. 

Cilllisii  Lectiones  antiipiae  ed,  .1. 
Basnage.     1  tom.     .Ant.    17-J.">. 

Caesar,  l'li.  Triapostulalns  Sep- 
tentrionis.  Coloniae  .Vurrippinae 
1042. 

Cii!!it.iiii,  ,V.  (Irigines  de  la  com- 
mune de   liesau<;on,     Besnni;on 

1S."|S. 

Celeslino    du    Iteruiamii,    F.      Dtd- 

l'historiadi  üergaiuo.  Kcr^anui 

1017  IV, 
('hroiist,  .1.     Tageno.   .Vnsberl   niul 

die  llistoria  Peivi:rinoruni.  (iraz 

1.802. 

II 


XXIV 


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Delisle,  L.  Inveutaire  des  manu- 
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Denkmäler  der  Elsässischen  Alter- 
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Hrsg.  von  J.  Ficker.     1907. 

Desjardins,  G.  Carlulaire  de  1'  alt- 
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üeutsche  Städtechroniken  (Die 
Clironikeu  der  Deutschen  Städte 
vom  14.  bis  ins  16.  Jahrhun- 
dert). Bd.  8  und  9:  Die  Chro- 
niken d.  oberrheinischen  Städte. 
Straßburg.  Bd.  1  uiul  2  = 
Königshofen :  Chroniken  I  be- 
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Dieckmann,  F.  Gottfried  der  Buck- 
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Gallia  christiana  ed.  Dion.  Sam- 
niarthanns.  vol.  1  If.  Paris  1716«'. 

St.  Gallische  Geschichtsquellen. 
Neu  hrsg.  von  G.  Meyer  von 
Knonau.  III.  Ekkeharti  casus 
s.  Galli.     St.  Gallen   1877. 

Giitrio,  A.  Das  Breuschttuil.  Rix- 
heini  1883. 

Gebweiler  Chronik  der  Serapliim 
Dietler.  hrsg.  von  J.  v.  Schlum- 
berger.     Gebweiler  189S. 

Geny,  J.  Jahrbücher  der  Jesuiten 
zu  Scliletlstadt  u.  Rufach  1615— 
1765(QueIlenschrifleu  der  Elsas- 
sischen  Kirchengeschichte  II). 
2  Bde.     Straßburg  189.5—96. 

—  —     Scblettstadter     Stadtrechte 


(Oberrheinisclie  Stadtrechte. 
.3.  Abteil.  Elsiissische  Rechte). 
Heidelberg  1902. 
Gerbert,  M.  Ilistoria  Nigrae  Sil- 
vae.  3  Bde.  St.  Blasien  1783iV. 
LTrkundenbuch  des 
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Gersdorf,  E.  G. 

Hochslifts 
1864  ff. 
Giesebrecht,  >V. 


V.  Geschichte  der 
Deutschen  Kaiserzeit.  5  Bde. 
4.  bezw.  2.  Aufl.  Braunschweig. 
Leipzig  1881  ff. 

Giraud.  Essay  historique  sur  l'ab- 
bave  de  S.  Barnard.  Lvon 
1856  ff. 

Ginlini,  G.  Memorie  spettante  alla 
storia  di  Milano.  vol.  1  ff.  Mi- 
lano  1760. 

Göttingische  Gelehrte  Anzeigen. 

Grandidier,  Ph.  A.  Histoire  de  1'  6g- 
lise  et  des  eveques-princes  de 
Strasbourg,  depuis  la  fondation 
de  r  eveche  jusqu'  ä  nos  jours. 
2  tom.  Strasbourg  1776—1778. 
(pr.  =  Codex  diplomaticns 
ecclesiae  et  dioccesis  Argenti- 
nensis  seu  pieces  jusliticatives 
pour  servir  de  preuves  ä  I'  hi- 
stoire des  eveques  et  de  1'  eg- 
lise  de  Strasbourg). 

—  —  Histoire  ecclesiastique,  inili- 

taire,  civile  et  litteraire  de  la 
province  d'  Alsace.  tom.  I  suivi 
des  pieces  jusliticatives  (==  pr.) 
Strasbourg  1787.  Von  tom.  II 
nur  erschienen  die  pieces  jusli- 
ficatives  (==  pr.). 

Cssais    historiques    et    topo- 

graphiques  sur  1'  eglise  cathe- 
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bourg 1782. 

Grotefend,  H.  Zeitrechnung  des 
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Leipzig   1898. 

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den  ersten  drei  Jahrhunderten. 
2.  Aufl.     2  Bde.     Leipzig  1906. 

Hanck,  A.  Kircheugesch.  Deutsch- 
lands. 4  Bde.  Leipzig  1887— 
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Bd.  1  tf.  2.  Auflage.  Freiburg 
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XXV 


Herr,  E.  Bfinerkeiiswertc  inittul- 
allcrliclie  SclK-nkuiifrcn  im  El- 
saß (l!»'itrap-f  /ui-  l.aiulrs-  und 
Volkskiinile  von  Klsiil5-l,olli- 
riiigx'n.  .-ii-.  lieft).  Straßbursr 
l'.IOS. 

Hcrrsrott,  M.  «^ncalufjia  diplonia- 
tira  gfiilis  llrtbsburgicai.'.  ;J  Bde. 
Wien   I7.)7. 

lltTtzoy,  B.  Edelsassisühe  Chronik. 
Sti-aßbuiK   l">S)i. 

Heyek,  Ed.  Geschichte  der  Her- 
zog:«' von  Ziihringen.  Ereiburg 
IS'.lt. 

S.  Ililurii  opcra  cd  nion.  Bened. 
l'aris  I6!»3. 

Uilgard,  A.  Urkunden  zur  Ge- 
schichte d.  Stadt  Speyer.  StralS- 
burg  1885. 

Historische  Vierteljahrschrift.  Bd. 
1  ir.     Leipziijr  l,s'.)8  tV. 

Histori>ch  -  Topographisches  Wor- 
te ilmcb  des  Elsaß,  bcarb.  von 
Jos.  M.  B.  Clauß.  Zaberii  IsiW  tV. 

Hiiischins,  P.  Das  Kirclienrecht 
der  Katholiken  und  Protestan- 
ten in  Deutschland.  I.  Kath. 
Kirchenrecht.  Bd.  1  (f.  Berlin 
1SG9  tr. 

Uirseli,  S,  .labrbüclicr  des  Üeut- 
clien  Reichs  unter  Heinrich  IL, 
hrsg.  von  R.  L  siiiger,  H.  Papst 
und  H.  Breßlau.  :?  Bde.  Leipzig 
1S02— 74. 

Hugo,  C.  L.  Sacri  et  canonici  or- 
dinis  Praenionstralensis  anna- 
les.    '2  toiu.     Nancv  17:54  tV. 

Jaffe,  Ph.  Diploniata  quadraginta 
ex  arcbctvpis.     Berlin  1863. 

—  —  Bibliotheca  reruni  Germani- 
caruni.  ti  Bde.  Berlin  1864 
—73. 

(JalTe-Loewenfeld ).  Regesta  pon- 
lilicnni  Romauoruin  ab  con- 
dita  ccclesia  ad  aununi  i)ost 
Cbiistuni  natuin  I  l'.tS  edidit  Ph. 
JalTc.  Editioiieni  -ccundani  cu- 
raverunt  S.  Locweidcld.  F.  Kai- 
leidirunner,  P.  Ewald.  2  Bde. 
Leipzig   188.1-88. 

Jahrbuch  der  Gesellschaft  lilrLoth- 
lingische  Gesclu<lite  und  .Vlter- 
luniskunde.  Bd.  1  11'.  jVletz 
IS8!t  IV. 

Jahr))iich  für  Schweizerische  Ge- 
schichte. Hd.  1  ir.  Zürich  1876  tV. 

Jahrhiiclier  des  Vereins  von  Alter- 
lunisfreundcn  ini  libcinlaud. 
Hell    1  IV.     Bonn    IS4-2  IV 

Illustrierte  IMsässische  Bundschau. 
Bd.    I  IV     Slraßburg  o.  .1. 

•loaiiiiis,  Tabularuni  lilcrariiMii|ue 
vcleruni  spicilegiuMi.  -J  loin. 
Erauklurt    17-24  IV 


Kaisenirkiinden  in  .Mdiiblnngen, ! 
hrsg.  von  IL  v.  Sybel  und  'l'h.  ' 
von  Sic  kcl.    Text,    lierlin  ISitl. 

Kehr,  P.     Die  Erkunden  Otto.-  III. 
Innsbruck   l,8;m. 


Kelletcr,  H.      Urkundenhuch    des 

Stifts  Kaiserswerlh.   Boini  1904. 
Klein,  M.  Das  KIo-Iim- Muri  iniiellen 

z.  Schweizer  Geschichte.  Bil.IIl). 

Basel   1>S3. 
Kindler  von  Kiiohloch,  J.  Der  alle 

Adel  Im  ()bciei<aß.   Berlin  1.S82. 

—  —       ( Iberbailisches      Geschlech- 

terlmch.  Bd.  I  IV  Heidelberg 
1898  IV. 

Knipping,  |{.  Die  Bciicskii  der 
Erzbiscliöfc  von  Köln  im  .Mittel- 
alter. 2.  Bd.  (11(10-1205).  Bonn 
1901. 

Köni^'-shoren,  Ghrouikcri  s.  Deutsche 
Stadleiliroiiiken   VIII   und  IX. 

Kraus,  F.  X.  Kunst  und  .Mtertuiu 
in  Elsaß  -  Lolhriii;;en.  i  Bde. 
Straßburg  ls7C.--92. 

—  —  Die    cbristlicben    Inschriften 

der  RlitMidande.  2  Bde.  Erei- 
bvirg   1890  IV 


Lacouiblet,  Th.  J.  Erkundcnliuch 
für  die  Geschichte  des  Nieder- 
rheins.  4  Bde.  Düsseldorf  1840  IL 

(Ladewig,  P.)  Regesten  zur  Ge- 
schichte der  Bischöfe  von  Kon- 
stanz von  Bubulcus  bis  Thomas 
Berlower  517 — 1496.  hrsg.  von 
d.  Badischen  historischen  Kom- 
mission. I.  Bd.  hearb.  von  Paul 
Ladewig  und  Theodoi-  Müller. 
Innsbruck  1895. 

Lair,  J.  Etudes  critiques  sur  di- 
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les.     2  tom.     Paris  1899. 

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electoralis  Theodoro-palatinae. 
7  vol.     Mannbeinii   1766  IV. 

Leibniz,  (i.  G.  Scriptores  rerum 
Brunsvicensium.  3  Bde.  Han- 
nover 1707  —  11. 

Liber  miraculorum  sanch-  Eidis  p. 
p.  A.  Bouille.     Paris   1897. 

Looshoru,  .Joh.  Das  Bistum  Bam- 
berg von  1139—1305  (des  gan- 
zen Werkes  2.  Bd.  .  .Vlüncbeii 
1889. 

Louis,  F.  Ph.  Histoire  de  la  vie 
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cum  Roniauorum  incditae.  Lciii- 
zig  If^M."). 


Muasseil,  F.  (iescliiclile  der  (Juel- 
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(et   Acberv.    L.).     Acta  Saue- 

lormn  ordiuis  Benedicti,  saecu- 
lum  IV.  pars  |u-iiiia.  Venetis 
1735. 

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veriu-^  ecclcsiasliiorum  aniia- 
liuni   loini  IV.    l.ugduiii    l('>12IV. 


Maiisi,  J.  n.  Sacrorum  concilio- 
runi  nova  et  amplissiiiia  col- 
bctio.  vol.   1  IV    Veiidi^'  17.59 IT. 

Martine,  E.  (et  Durand,  l'.).  CoL 
lectio  vetei'um  srriptoi'um  et 
moninnenloruni  amplissima 
loTii.   1  IV     Paris   1724  IV 

Meister,  A.  Die  Hobenslaufen  im 
Elsaß.     Straßburg'   1890. 

Meyer  von  Knonaii,  (J.  Jahrbücher 
des  Dciilsilien  Rciclws  unter 
Heinrich  I\'.  und  Heinrich  V. 
;  6  Bde.     Leipzig  1.S90     1907. 

(MO.).  Monuiuenia  Germaniae  lii- 
storica.  Hannover  imd  Berlin 
1826  IV 

SS.  =  Scriptores. 

LL.  =  Leges. 

--  —  —  LL.  sect.  II.  Capitiilaria. 

—  -     -     LL.  sect.  III.  Concilia. 

—  —  —  LL.  seet.IV.Constitutiones. 

—  —  —  LL.  sect.  V.  Forinulae. 

—  —  DD.  =  Dii)lomata. 

—  —  Diiilom.  Meroving.  ^  Diplo- 

malum  imi)erii  t.  I.   1872. 

—  —  DD.  Karol.    =    Diplomatum 

Karolinorum  I.  I.  1906. 

—  —  A.\.    ^    Anelores    antiquis- 

simi. 

—  —  SS.  rer.  Meroving.  =^  Scrip- 

tores rerum  Merovingicarum. 

—  —  EE.  =  Epistolae. 

Lihelli   de   Ute  imperatorum 

et  pontificum  saec.  XL  et  XI!. 
conscr. 

—  —    Poetae  latini  aevi. 

Deutsche  Chroniken :  Scrip- 
tores qui  vernacula  lingua  usi 
sunt. 

—  —  Libri  confraternilalum  Sancli 

Galli,  Augiensis,  Eabarieiisis. 

—  —  Necrologia  Germaniae. 
Migne,    J.    P.     Patrologiae    cursus 

completus.  Series  I.atina.  tom. 
1  ff.  Paris  1857  IV 

—  —  Patres  (iraeci. 
Mitteilunsren     der    Antii|uarischen 

Gesellschan  in  Zürich.  Bd.  I  IV. 
Zürich   1841  flf. 

(MIÖU.).  Mitleilungen  des  Insti- 
tuts für  listerreichiscbe  Ge- 
schichtsforschung. Bd.  1  IV.  u. 
Eririinzumisband  I  IV  limsbruck 
1880  IV 

Mitteilunv-en  zur  \aterliliidischen 
Gcscbicble,  hrsg.  vom  histori- 
schen Verein  in  St.  (Jallen. 
Bd.   1  IV.     St.  (lallen   |sc,2  IV 

(Mittelrheiiiisches)  I  rkuMdeubnch 
zur  Geschichte  der  .  .  .  Mitlel- 
rheinischen  Territorien,  biarb. 
von  11.  Bcv.'r.  L.  Ellesler,  A. 
Goerz.  Bd.  1  IV  Coblenz  1860  IT. 

Moiie,  F.  fl.  (Juellens.'immlung  der 
Badi-chen  l.andcsL.'esi'liii'bte. 
Bd.   I  IV     KarKruhe   1818  IV 

Moniinienta  Ridca.  I!d.  I  IV  Mün- 
cluii   1763  IV 

Mossiiiaiin,  II.  Chroniipie  des  Do- 
iiiliiicaiiis  de  Guebwiler.  G. 
1844. 

11* 


XXVI 


Lc  Moyeii  Ajje.  ä^  serie.  vol.  1  ff. 
Paris  1S96  IT. 

Millk-r.  F.  \V.  Die  elsässisclaui 
i.aii<lst,iiule.     Sli-alilmrf;   1907. 

Miiratori,  L.  A.  Anti<iuitales  Ita- 
liae  iihmIü  acvi.  vol.  I  ff.  Mai- 
land 17;i8ir. 

Maseum  Schoeptlini  I.  .Aigentorati 
1773. 


Nadirichteii  von  der  GOttiiiger  Ge- 
sellsiliali  der  Wissenschaften. 
I'jiil.-liislor.  Klasse. 

Neue  Helilelbcrsfer  Jahrbücher. 
Bd.   1  ff.     Heiilelberg. 

Nene  Mitteilungeil  aus  dem  Ge- 
biete liistor.-anti(|uar.Forschun 
gen,  hrsg.  von  dem  thüringisch- 
sächsischen  Geschichtsverein. 
Bd.   1  ff.  Halle  18-U  tr. 

Neues  Archiv  der  Gesellschaft  für 
alt.  Dentsche  Geschichlsknnde. 
Bd.   1  ir.     Hanin)ver  1S7Ü  ff. 

Xeiig'art,  Tr.  Codex  diplomaticus 
Alemanniae  et  Burgundiae 
Transjnranae.  2  Bde.  St.  Bla- 
sien  17'.)1  ff. 

—  —  F,i)iscopatns  Constantiensis. 
Freihnrg  1803. 

Notices  et  extraits  des  mannscrits 
de  hl  hibliotheque  nationale  et 
antres  bihliolhetines,  publies 
|iar  l'institut  national  deFrance, 
t.  VIT.     Paris  an  XIT. 

Notitia  dignitatum  et  administra- 
lionum  in  partihus  Orientis  et 
Occidentis  ed.  O.  Seeck.  Berlin 
1S7(). 

Parisot,  R.  Le  i-oyainiie  de  Lor- 
raine sous  les  GaroUngiens,  84.3 

—9iS.     Paris  1899. 
Peltre,  H.   La  vie  de  Sainte  Odile. 

Strasbourg  1699. 
Petrus,  Fr.      Suevia    ecclesiastica. 

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ris.     Aug.  Vind.  1729. 
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OiliU-.     Paris  1h92. 
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tilicum     Bomanorum     inedita. 

1,  Bd.     Tübingen  1881. 
Potthast,  A.      Begesta    pontificum 

Bomanorum    inde    ah    a.   1198 

ad  a.   1304-.  -2  Bde.  Berlin  1874 

—75. 
Prou,  M.    Les  monnaies  M6rovin- 

giennes  (Catalogue  des  monnaies 

francjaises    de    la   Bibliotheiiue 

Nationale)   1892. 
l'rutz,  H.  Kaiser  Friedrich  L  Bd.  1  ff. 

Dauzig  1871  ff. 


Quellen   zur  Schweizer    Geschichte 
s.  Baumaun  bezw.  Kiein. 


Realencyklopädie  für  jirotestanti- 
sche  Theologie  und  Kirche. 
3.  Aufl.  hrse.  von  A.  Hauck. 
Bd.   1  ff     Leipzig  1896  ff. 

Regest;!  Habshurgica,  hrsg.  vom 
Institut  für  Österreichisi-he  (ie- 
Schichtsforschung  unter  Lei- 
tung von  Oswald  Bedlicb.  1.  Ab- 
teilung. Die  Begesten  der  Gra- 
fen von  Hab.shurg  bis  1281  he- 
arbeit.  von  H.  Steinacker.  Inns- 
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Revue  d'Alsace.  vol.  1  ff.  Colmar 
1850  tr. 

Revue  d'histoire  ecclesiastique  p. 
s.  la  directioii  de  A.  Cauchie  et 
P.  Ladeuze  vol.  I  ff.  Louvaiii 
1900  ff'. 

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et  de  Lonüperier.  Nouvidle  Se- 
rie.    Paris  1856  ff. 

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Rietscbel,  S.  Das  r3urggrafenamt 
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Sclioeptlin,  .1.  1>.  Alsaiia  illustrata. 

2  Bde.     Colmar  1751  ff. 

—  —   Historia    Zaringo  ■  Badensis. 

Bd.   1  ff".     Karlsruhe  1763  ft'. 

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sten    und    Grafen     zu  Erbach. 
Frankfurt    I85S. 
Simson,  15.  Jaln  buche;-  des  Fränki- 
schen Reichs  unter  Ludwig  dem 
Frommen.  2  Bde.    Leipziü  1874 
-76. 
Sitzungsberichte  der  Berliner  Aka- 
demie. 
Sitzungsberichte     der    Müncheuer 

Akademie.     Histor.  Klasse. 
Spach,  L.  Oeuvres  choisies.  tom.  1  ff. 

1866  ff. 
Stiiliu,  Chr.  F.  v.  Wirlemhergisehe 
Geschichte.    Bd.  1  ff.  Tübingen 
1841  ff. 
Steiiiacker  s.  Regesta  Habsburgica. 
Steindorff,  E.  Jahrbücher  des  Deut- 
schen Beichs  unter  Heinrich  III. 
2  Bde.     Leipzig  1874  ff. 
Stettiuer,  R.  Die  illustrierten  Pru- 
dentiushandschriften.        Berlin 
1905. 
Straßburg  und  seine  Bauten.    Hrsg. 
vom  Archilekten-  u.  Ingenieur- 
Verein    für   Elsaß  -  Lothringen. 
Straßbmg  1894. 
(Stumpf)  Stumi)l'-Breutano,    K.  F. 
Die  Reichskauzier  vornelnnlich 
lies  X.,  XI.    und  XII.  Jahrhun- 
derts.   II.  Bd.     Verzeichnis  der 
Kaiserurkunden.  Innsbruck  1865 
—  1883. 
—  —  Acta     imperii     inedita     (Die 
Reichskanzler  Hl).    Innsbruck 
1865—81. 


Tardif,  J.  Momiments  historiiiues. 
cartons   des    rois.     Paris  1863. 

Tardif,  E. — J.  Les  chartes  mero- 
vingiennes.de  I'abbaye  de  Noir- 
moutier  (Etudes  Merovingien- 
nes  L).     Paris  1899. 

Thurgauer  L'rkundenbuch.  Frauen- 
feld 1881. 


XXVII 


Thüriiiirisrli-siichsische  Geschichts- 

liililiollu'k  ri(l.  von  P.  Mit/silike. 

U.l.   1  tV.     (i.itha   isy.»  IV. 
Tritliciiiiiis,    J.      (»|icra    iiistdiira. 

I'niiiciirinti   KUli. 
Troiiillut,  .1.  (1 1  Vaiitrej,  L.)-  Mo- 

iiuiiiciits  dl'  r  aipiicii  e\  iclie  de 

liali'.     loiii.     I    IV.      roirciitiiiv 

l,s:>-2  IV. 
Tschiidi,  A.   CliiiiiiRoii  llilvuliiiiiii 

cd.  .1.  W.  Is.diii.    Basel  17:i4  IV. 


Dshelli,  F.  Ilalia  satia  II.  ed. 
vol.   1  IT.     Venedig  1717  IV. 

riilir/,  K.  .lalirbiUlier  des  Deut- 
schen Heichcs  unter  Otto  II. 
und  Otto  III.  I.  Bd.  Leipzig 
19Ü5. 


VerslaffPH  en  nicdedcelini^en  der 
kon.  Vlaunisclie  Acadcniie  voor 
T.ial-cM  1,1  Itcrkiuidc.  (;cnl  I0(l7. 


Wailz,  G.  1  rknndeu  zur  Deutschen 
Verfassniigsgeschichle.  5.  .Vull. 
licrlin  ISSC. 

Walter,  Tli.  L'rknndenlincii  der 
Pfarrei    Rufacli    (Beiträge    zur 


Geschielite  der  Sladt  liiilacli  I|. 

Hnlach   I!»()n. 
Waltharii    P.iisis  cd.  II.  .MtlioC.    I. 

Leipzig  l.sitil. 
»artniaiin,  II.     Urkundenliueh  der 

Ahtii  M.  UallcM.   i  Bde.  Zürich, 

St.  (;allcn   |sri:{  IV 
Watteiiliaeh,  ».     Deutschlands  Ge- 

sclüchtscpjclicii    ijH    .Millclaltcr 

liis  zur  .\liltc  des  1:5.  Jahrhun- 
derts.   7.  Aufl.    1.  Bd.     Berlin 

l'.IO*. 
Wattcrich,    .1.    M.     Vitae 

cuju  Hiii]iaM(iruni.  i  Bdi 

ISd-i. 
Wenck,  H.  IJ.     Hessische 

geschieh  te.     Bd 

1S0:$. 
Westdeutsche   Zeitschrift    für 

schichte    1111(1   Kunst.     Bd. 

Trier  i^S-2  IV. 
Westfali>clies  Irkundenhuch. 

1  tV.     .Münster   IS47  IV. 
Wieuaiid,  W.      L'rkundenhuch 

Stadt  Stralihuru.     1   und  I\ 

Strasburg  LS7".I  tV. 
Wilinans,  R.     Die  Ivaiserurkunden 

der  Provinz  Westfalen.     1.  Bd. 

Münster   1S<;7. 
Wimpfeliug,  J.    (atalogus  episco- 


puntili- 
.  Leipzig 

Landes- 
■i.    Frankfurt 

(;e- 
1   IV. 

lid. 

der 
1. 


porum  Argentinensiuin.    Resli- 
Init  .1.  M.  Moselierosch.    Argen- 
torali   Itir.l. 
Wirtonihergischcs   rrkundonbucli. 

Bd     I  IV.     Sliittgarl    Ist'.)  IV 
W(dfr,     I'.      Die    Alitcikin  lie     von 

Maurshiünslcr.     Herlin   IS'.IS. 
Wiliidiseh.  Fr.  Führer  durch  Zaheru. 

SlralU)nrg   I'.I07. 
WUnltiveiii,    St.  \.     Dioecesis  Ma- 
guntina.    .Manuheiiuii   17(i'.l  IV. 

—  —   Suhsidia  diplonialica.  l:f  Bde. 

Ileidelherg   1772- SO. 

—  Nova  suhsidia  diplunialica. 
li   ndc.     HeideUierg   1781-!»2. 

Zeitschrift  des  liistoriselien  Ver- 
eines für  llolicnzollern. 

Zcuss,  C  Tradiliones  possessiones- 
(pie  VVizenhiii'irenses.  .'^pirae 
lSl.2. 

(ZGORIi.)  Zeitschrift  für  die  Ge 
schichte  des  Oberrheins.  Bd.  1 
-  :!!».  Karlsruhe  ISöO  —  IHS."). 
Neue  Fidge.  Bd.  1  23.  Ebenda 
1SS6-1908. 

Zimmerische  Chronik ,  hrsg.  von 
K.  A.  Barack  (Bildiothek  des 
Literarisclien  Vereins.  Bd.  'Jl  — 
'.)i).     4  Bde.     Tübingen  1869. 


Archive  und  Bibliotheken. 


Aarnu:  Staatsarehiv. 

Basel  :  Staatsarchiv. 

Kern :  Staatsaicliiv. 

Colniar:  Bezirksaichiv  und  Stadtarchiv. 

Saint- Die:    Arcliivcs  Miuuici|ialcs    uiui   HililiolluMpie 

publiipu'. 
Da rin Stadt :  Hol'-   und  Staatsaicliiv. 
Donaiiescliinncu :  llcifliibliothck. 
lÖpinal:   .\rcliivcs  departenicnlales. 
St.  <;allen:  Slill^hililiothcU. 
Hairenaii :  Sladlliilpliiitliel<  und  Spilalardiiv. 
Karlsruhe:  (iineial-Laudc^arcliiv  und  I  lol  liililiolliclv. 
Lausaune :  Kautoiialarcliiv. 
>liiuclien:  llofhililiotliek  und  Heiclisarclnv. 


Mutzig  :  Stadtareliiv. 

Nancy:  .\reliives  deparleinciitales    unil   liildiolheipu' 

publique. 
Paris:    Bibiiothe(pie    nalioualc    und  .\rchives  uatio- 

ualcs. 
Kemireniout:  Bibliotheiiue  pulilique. 
Kufacli:  Stadlardiiv. 

Schletlstadt:  Stadtarchiv  und  Stadlbibliotliek. 
Straßhurg:  Hczirksarchiv, 'Stadtarchiv  (mit  St.  Thu- 

iiias-    und    llospitalaichiv)    und    L'iiiversitills- 

uiul   l.aiulcsliildicdlu'k. 
Villiuireii : "Stadtareliiv. 
Wolfciibuttcl:  llofhihliothek. 


Amandas  (um  316?). 


(vor34€?) 


an  der  Spitze  des  Biscliofskatalogs.  MG.  SS.  XIII,  321:  Alfa  nitel  digrms 
pater  huius  sedis  Amandus;  in  der  Vita  s.  Deicoli  (10.  Jahrlidt.),  MG. 
SS.  XV,  676,  erscheinen  (offenbar  als  die  verehrten  Gestalten  der  Bi- 
schofsliste) Amandus,  Justinus,  Arbogast  und  Florentius  als  Begründer  des 
wahren  Glaubens  und  Pflanzer  des  göttlichen  W^orts  (verae  fidei  fundatores 
et  divini  verlji  prodigi  seniinatores)  im  Eisali  und  besonders  in  der  StadI 
Straßburg,  die  sie  als  ihre  Schutzpatrone  verehrt.  —  Nachdem  Bloch.  Aii- 
nalen  S.  27  ff.  die  Bischofsliste  der  Annales  Argentinenses  (Grandidier, 
Alsace  II  pr.  63  nr.  433),  die  bisher  die  Forschung  einengte,  als  Frdschung 
ihres  Herausgebers  beseitigt  hat.  bleiben  als  Quelle  für  die  älteste  Straß- 
burger Bischofsreihe  nur  die  Versus  de  episcopis  Argenlinensiiius  (Böhmer, 
Fontes  III,  1  f.).  Der  Überlieferung  folgend  wird  man  sie  in  der  uns  er- 
haltenen Gestalt  unbedenklich  dem  durch  seine  wissenschaftliche  Tätigkeit 
bekannten  Straßburger  Bisciiof  Erchenbald  (965 — 991)  zuschreiben  dürfen. 
Schou  äußerlich  zerfallen  die  Versus,  wie  bereits  Böhmer,  Fontes  111  p.  XII 
bemerkte,  in  zwei  scharf  begrenzte  Teile:  Jeder  der  31  Bischöfe  von  Aman- 
dus bis  Ratold  erhält  einen  leoninischen  Hexameter,  der  ihn  und  seine  Regie- 
rungszeit in  ganz  allgemein  gehaltenen  Ausdrücken  kurz  charakterisieren  soll : 
im  zweiten  Abschnitt,  der  wieder  mit  Ratold  beginnt,  wird  teils  die  Tätig- 
keit der  Bischöfe  bis  Erchenbald  in  8  bis  I6zeiligen  Distichen  geschildert, 
teils  das  Wissenswerte  lun-  in  knapper  Prosa  mitgeteilt.  Jedenfalls  hatte 
der  Verfasser  des  ersten  Abschnittes,  eben  Erchenbald,  einen  älteren  lii- 
schofskatalog,  der  von  Amandus  bis  Ratold  (t  874)  reichte,  vor  sich,  den 
er  ausgestaltete  und  dem  vorher  oder  später  von  ihm  angelegten  ausführ- 
lichen Verzeichnis  der  letzten  Bischöfe  voransetzte.  Zwischen  den  beiden 
Stücken  des  Katalogs  lindet  sich  in  den  meisten  Handschriften  (s.  liloch, 
Annalen  .S.  30)  ein  Grimold  eingeschoben,  lier  vielleicht  als  Verfasser 
des  älteren  Katalogs  in  Anspruch  zu.  nehmen  ist.  Jedentalls  erscheint 
zur  Zeit  der  Bischöfe  Ratold  und  seines  Nachfolgers  Reginhard  unter 
den  Straßburger  Kanonikern,  worauf  mich  Pi-of.  Bloch  briellich  aufmerk- 
sam machte,  ein  Crimoll  (MG.  Liber  confraterii.  p.  249).  Die  Anordnung 
der  unter  Erchenbalds  Namen  überlieferten  Bischofslisle  ist  den  fol- 
genden Hogesten  zu  Grunde  gelegt;  sie  entspricht  der  ältesten  Tradi- 
tion der  Straßburgei-  Kirche  und  beruht  gerade  in  der  Reihenfolge  der 
Bischöfe  auf  wertvoller  Grimdlage.  Alle  sonst  erhaltenen  Nachrichten  vor 
allem  —  ich  führe  aus  der  älteren  Zeil  nur  die  Zeugnisse  für  .Vrbo- 
gast,  Ansoald,  Rotharius  und  Widegern  an  —  passen  vorlrefllicli  in  den 
Rahmen    des  Katalogs.     Allerdings    erscheint    die  Zahl    der    zwischen   .\n- 


Wlmi  t  ir.  0  k  !■,   HfKi:sli'ii  iler  ItiscIliH«;  voll  Stiallbuil,'. 


^ 


'^12 


Amandus. 


(342-346) 


vor  346 

Mai  12 


Mai   1-2 


Köln 


soald  und  Rotharius  und  wieder  zwisclien  diesem  nnd  Widegern  über- 
lieferten Bischöfe,  13  in  etwas  über  100  Jahren,  unwahrscheinlich  groß, 
und  man  ist  geneigt,  hier  Verbesserungen  vorzunehmen.  So  hat  schon 
Friedrich,  Drei  unedierte  Konzilien  S.  ö5.  vermutet,  daß  der  Name  Aldus 
im  Katalog  nur  ein  Nachhall  des  Ansoaldus  sei.  Mit  dem  gleichen  Rechte 
wäre  auf  die  Wiederkehr  der  Namen  Gando  und  Aldus  in  Gundoaldus 
sowie  von  Magnus  und  (Lande)bertus  in  Magnebertus  hinzuweisen.  So 
nahe  solche  Verbesserungen  liegen,  so  habe  ich  doch  auf  ihre  Berück- 
sichtigung verzichtet  und  bringe  die  älteste  Überlieferung  der  Straßhurger 
Bischofsliste  unverkürzt  zum  Abdruck.  —  Über  die  zeitliche  Ansetzung 
des  B.  Amandus  und  über  die  Anfänge  des  Bistums  s.  Reg.  nr.  4.  Jeden- 
falls sind  aber  die  Versuche,  den  Straßburger  Bischof  mit  dem  hl.  Amandus 
von  Mastriclit  (um  648)  gleichzusetzen,  von  vorneherein  abzuweisen.  Die 
Biographen  des  letzteren  wissen  nichts  von  seiner  Tätigkeit  in  der  Straßbur- 
ger Diözese,  und  ebenso  macht  die  Anordnung  der  Straßburger  Bischofsliste 
eine  so  späte  Ansetzung  ganz  unmöglich.  Die  fabelhaften  Erzählungen 
Künigshofens  (Chroniken  II,  627  ff.  und  De  fundacione  s.  Thomae  bei 
Schneegans,  L"  eglise  de  Saint-Thomas  p.  288)  sind  hier  wie  in  den  fol- 
genden Regesten  nicht  ])erücksichtigt.  —  B.  Uto  111.  (9.50—965)  soll,  nacli 
später  Überlieferung,  ein  Leben  des  hl.  Amandus  von  Straßburg  geschrieben 
haben.     Vgl.  Grandidier,  Strasbourg  1,   74.  1 

'AjaavToq  unter  den  gallischen  Bischöfen,  welche  sich  den  Beschlüssen  des 
Konzils  von  Sardica  angeschlossen  haben.  —  Athanasius  von  Alexandria, 
Apologia  contra  Arianos  (Migne,  Patrologia.  Patres  Graeci  XXV,  338).  — 
Monchamps,  Deux  reunions  concihaires  en  Gaule  en  346  (Bulletins  de 
l'academie  royale  de  Belgique.  Classe  des  lettres  1905  p.  638)  sucht 
nachzuweisen,  daß  die  hier  erwähnten  gallischen  Bischöfe  auf  einem  Konzil, 
das  kiu'z  vor  dem  von  Köln  (s.  Reg.  nr.  4)  stattfand  (etwa  in  Trier  Früh- 
jahr 346),  die  Beschlüsse  von  Sardica  bestätigten.  Dieser  Annaiime  ist 
Quentin,  Le  concile  de  Cologne  de  346  (Revue  Benedictine  XXI 11,  477) 
entgegengetreten,  der  seinerseits  vermutet,  daß  eben  auf  der  Kölner  Sy- 
node die  gaUischen  Bischöfe  ihre  Zustimmung  gaben,  und  daß  noch  Atha- 
nasius die  Liste  der  dort  versammelten  Kirchenfürsten  benutzte.  Über 
die  Möglichkeit  einer  Gleichsetzung  des  "Aiiavrot;  mit  dem  gleichnamigen 
Straßburger  Bischof  s.  Reg.  nr.  4.  ? 

gibt  brieflich  seine  Zustimmung  zu  der  von  fünf  Bischöfen  beschlossenen 
Absetzung  des  wegen  Hinneigung  zum  Arianismus  und  wegen  Ketzerei 
angeklagten  B.  Euphrates  von  Köln.  —  Bericht  in  der  Aljstimmung  des 
B.  Amandus  auf  der  Kölner  Synode.     Reg.  nr.  4.  3 

anwesend  auf  der  Synode,  die  unter  Leitung  B.  Maximins  von  Trier  den 
B.  Euphrates  von  Köln  als  Häretiker  absetzt.  —  Synodalakten  bei  Mansi, 
Collect,  coucil.  111,  1372:  Amandus  episcopus  dixit:  Siquidem  in  praesenti, 
quando  Euphrata  a  quinque  episcopis  sentenüam  accepit.  me  inter  ipsos 
fateor  esse  consentaneum,  qui  epistolis  meis  ad  eundem  deponendum  con- 
sensi,  secundum  falsam  doctrinam  ipsius,  qui  Christum  dominum  Deum 
negat,  merito  in  ipsam  sententiam  collatam  esse  constat,  ad  cuius  dam- 
nationem  consentio.  In  der  Teilnehmerliste:  Amandus  Argentinensium. 
(Diese  Form  sicher  erst  spät ;  ein  Bruchstück  der  Vita  s.  Servatii  bei  dem 
ersten  Herausgeber  der  Sydonalakten  (Crabbe,  Concilia  Fol.  189')  bringt 
die  ältere  Form  Amandus  Argentoracensium.)  —  Die  Echtheit  der  Kölner 
Synodalakten  ist  früher  (s.  Rettberg.  Kirchengesch.  Deutschlands  1,  123  ff.) 
vor  allem  im  Hinblick  auf  die  Unmöglichkeit,  ihre  Angaben  mit  dem  auf 
347   datierten  Konzil  von  Sardica  zu  vereinbaren,  bestritten  worden.  Dieser 


Ainaiuliis. 


213 


346 


Grund    fiillf,    nachdem    das  K..iizil    mit   Ije.-tiiiimlli.-it    zu  :{43  4i    angesetzt 
ist  (vgl.   l-Vi.-diiiii.  Kinliengcstii.  D.-iilschlands  I.   -211).     Dag.-gen  sprei-lien 
andere,    innere    wie    änl5eie  Gründe    gegen    die    in    den  Akten    entlialtenen 
Angal)en,  deren  Gewiclit  sich  auch  die  Verteidiger  der  Eclilheit  (zuletzt  Ouentin 
Le  concile  de  Cologne  de  346  in  der  Revue  Heuedictine  XXIK,  477")  nidit 
ganz  entziehen  können.  Für  unsere  Zw.M-ke  ist  vor  allem  die  Frage  nach  der 
Echtheit   der  Unterschritl    des  SlralUjurger  Bischofs    wichtig,    "und  da  ist 
das    ZusaiimientreHen    eines    Amandus    an    der   Spitze    des    spätestens    im 
i).  Jahrli.Midert    (Raluld)    verfaCten    liisclioiskatalogs    mit    einem   "Aumroc 
unter  den  gallischen  Bischöfen  um  34-2— 34(5  und  einem  Amandus  Argen- 
toracensiuni  in  den  Köhier  Synodalakteu.  deren  Vorhandensein  sich  i)is  in 
die    Zeit    König   Pippins    herab    verlulgeii    lä(U.    doch    sehr    überraschend 
belbst  Diichesne.  Le  faux  concile  de  Cologne  (34(;)  (Heviie  d' liistoire  ecde- 
siastKpie  111.    10  ir.),  der  aus  dogmatischen  Gründen  die  Eclilheit  der  Akten 
bekiiiiiplt    und    ihre    Entstehung    mit    der   Reform    der    fränkischen  Kiiche 
unter    den    ersten  Karolingern    in  Verbindung    setzen  will,  gibt  die  Wahr- 
scheinlichkeit zu,  daß  der  Teilnehmerliste  eine  alte  Aufzeichnung,  die  etwa 
die  Namen  der  gallischen  Bischöfe  und  iiirer  Sitze  zum  Jahre  346  enthielt, 
zu  (,runde    hegt.     Andererseits    spridit    nichts    gegen    die    Annahme,    daß 
schon    im    römischen  Argentoratum    eine    christliche    Gemeinde    mit    einem 
Bischof  an  der  Spitze  bestand,  wenn  auch  die  Spuren  römischen  Christen- 
tums in  und  um  Straßburg  verschwindend  gering  sind.     Für  die  Heiknnfl 
dieses    Christentums    aber    sind    die    übeilieferteu   Stücke    um    so    beweis- 
kräftiger: Der  in  der  elsässischen   Allei  Inuissanuübmg  bewahrte  altd. rist- 
liche Glasbedier  (Fundbeiichl  mit  Abbildung  i,ei  Straub,  Le  cimetiere  gallo- 
romaiii  de  Strasbourg    iu  Elsäss.  Mitteil.    2.  Folge  XI,  93  und  Denkmäler 
der  Elsass.  Altertumssammlung,   her.  von  Ficker  S.  VII,   Tafel  1)    stammt 
vom  Niederrhein;  sein  Gegenstück  findet  sich  in  Köln  (vi;l.  Aus-m  Weeith 
Römische  Gläser  in  Jahrbücher  des  Vereins  der  Altertuinsfreunde  im  Rhein- 
land LXIX,  49  ff.),  dessen   „ersten"  Bischof  Maternus  die  Legende  audi  als 
Apostel    des  Elsaß    nennt;    ein   jetzt    verlorenes   Hohlmaß    (Ahhilduiig    bei 
Straub,    Souvenirs    et    restes    d' anciens    monuments    dispanis    en    M^ace 
in  Elsäss.  Mitteil.  ±  Folge  XIV  Tafd  4)    kam  nach  dem  Wortlaut  seiner 
nsdnift    ans    dem    Süden    (vgl.    Kraus.    Cliiisll.    Inschriften     .1er    Rhein- 
lande I,     10  nr.   15).     So    nimmt    auch  A.    Harnack    schon    für    das    Ende 
des  2.  Jahrhunderts  die  Möglichkeit,  daß  ein  Bistum  in  Argentoratum  be- 
stand,   an  (Die  Mission    und  Ausbreitung  des  Christentums    in    den    ersten 
drei   Jahrhunderten  II,    230).     Daß    sich    aus    dieser  Zeit    eine   kleine  Ge- 
meinde   durch    die    Germanenstürme    des  4.  und  5.  Jahrhdts.    (3,j7    Julian- 
schlacht,    406    Zerstörung  Argentorafunis    durch    die    Vaudalen)    unter    die 
tränkische  Herrschaft  hinübergerettet  hat.  ist  immerhin  möglich;    daß    sie 
aber  auch    euien    Katalog    ihrer  Bischöfe    überliefert    hat,    erscheint    recht 
wenig  wahrscheinlich.  Eine  andere  Vermutung,  ohne  doch  über  den  Rahmen 
einer  solchen  hinauszugehen,  scheint  mir  m-ößeren  Wert  zu  besitzen:    \us 
dem  Verzeichnis    der   gallischen  Bischöfe    vom    {-2.  Mai   346.    das    uns    im 
Zusammenhang     mit    den    Kölner    S.rnodalakten    überliefert    ist.     mag    der 
Amandus  Argenloratensium  bei  der  Herstelluiii,'  einer  Straßburirer  Bisdiofs- 
hste  im  8.  (Reformen  des  Bonifatius,  älteste  l  berlieferung  der  Kölner  Svnode) 
oder    im    9.    Jahrhundert    (älteste    Überlieferung    des    Kataloiisl    an 'deren 
Spitze  gestellt  worden  sein.  Für  eine  solche  gelehrte   L  berlietVruu.'  spricht 
auch    dai;  nicht  der  „Begründer"   des  SIraßburger  Bistums,  sondern  spätere 
Bisdiöle  zuerst  als  die  Straßburger  Diözesanheiligen   verehrt  wurden    V-l 


Reg.  nr.  ö  bezw.    13  und   1.") 


Der  umgekehrte  Fall,  daß  der  Fälscher  der 


Synodalakten  jeweils  die  ältesten  Namen  der  «allischen  Bisdudskatalo-. 
mit  dem  der  Zeit  entsprechend.-n  Datum  zusammengestellt  hätte,  ist  sdnvt'v 
auszudenken:  zudem  decken  sich  die  Angaben  der  Bischofssitze  in  den 
Kölner  Synodalakt.Mi  nicht   überall   luil    d,'u    Formen,  die  die  Nolitia  C.iUlia- 


■28* 


214 


Amaiidiis— Maximinus. 


346 


Okt.  m 


rum,  deren  Benutzung  im  8./9.  Jalirhunderl  vorauszusetzen  wäre,  bietet. 
Klarheit  kann  in  dieser  Frage  nur  eine  erneute  Untersuchung  der  ver- 
wickelten Überlieferung  der  Vita  s.  Servatii  und  der  Kölner  Synodalakten 
in  Verbindung  mit  der  der  sämtlichen  gallischen  Bischofslisten  bringen, 
vgl.  Levison  im  Neuen  Archiv  XXXIl,  ö46.  So  kann  für  unsere  Bischofs- 
geschichte vielleicht  ein  Bischof  Amandus  an  der  Spitze  der  christlichen  Ge- 
meinde in  Argentoratum  um  die  Mitte  des  4.  Jahrhdts.  gesichert  werden, 
der  u.  a.  seine  Zustimmung  zu  den  Beschlüssen  des  Konzils  von  Sardica 
gab.  Über  die  Anfänge  des  Bistums  und  über  die  Nachfolger  des  Aman- 
dus bleiben  wir  im  Dunkeln.  Vgl.  Reg.  nr.  10.  4 
Jahrestag.  —  Straßburger  Kalender  seit  Ende  des  11.  Jahrhdts.:  Wolfen- 
büttel cod.  Aug.  84  fol. ;  Donaueschingen  cod.  512;  Herrad-Kalender  (Hegel, 
Städtechroniken  IX,  107C)  und  spätei-:  Amandi  episcopi.  —  Wie  es 
scheint,  erst  durch  Übertragung  der  Feier  des  hl.  Amandus  von  Mastricht 
eingeführt.  Vgl.  Zusammenstellung  bei  Grotefend,  Zeitrechnung  II.  2,  60. 
Eine  Legendenbildung  fehlt  vollständig,  s.  Bibliotheca  hagiographica  lat. 
der  Bollandisten.  Eine  spätere  gelehrte  Einführung  des  Namens  und  Kults 
daher  sehr  wahrsclieinlich.  Vgl.  Reg.  nr.  4.  —  Eine  Verfügung  des  Straß- 
burger Domkapitels  von  1268  Februar  über  die  Feier  des  Festes  des  hl. 
Amandus  bei  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  IV.  1,  152  nr.  250.  —  Die  Ge- 
beine des  Heiligen  1371  November  3  im  Kloster  Rheinau  entdeckt;  Über- 
führung nach  St.  Katharina  in  Straßburg  1398  Mai  22,  nach  Alt-St.  Peter 
1398  Oktober  26:  Grandidier,  Strasbourg  I,  141.  Heute  noch  ein  Reli- 
quienschrein mit  dem  Haupte  des  Heiligen  in  der  katholischen  Alt-St.  Peter- 
kirche zu  Straßburg.  Vgl.  dazu  die  späte  Legende  im  Honauer  Cartular 
Ende  15.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  4348  fol.  41:  Zur  Zeit  König  Dagoberts 
sanctus  Amandus  fuit  eflfectus  primus  Argentinensis  episcopus,  qui  ad  tres 
annos  praesedit  in  episcopatu;  tandem  dedit  se  ad  insulam  ad  monasterium 
Scotorum  usque  ad  finem  vite  et  idem  fuerat  canonizatus.  Cuius  corpus 
et  reliquie  ipsius  hodie  sunt  penes  coUegium  actorum  sanctorum  Petri  et 
Michaelis  Argentinense  in  scriniis  argenteis  et  deauratis.  Et  quum  venit  in 
insulam  Honaugensem,  fuit  circa  annos  incarn.  dorn.  640.  5 

Justiis. 

Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  321:  lustus  iusticiae  post  additur  assecla 
summae.  —  Als  Justinus  in  der  Vita  s.  Deicoli  unter  den  Patronen  der 
Straßburger  Kirche  nächst  Amandus  erwähnt,  s.  Reg.  nr.  1.  —  (Soll  einen 
Kommentar  über  das  Hohe  Lied  geschrieben  haben,  der  sich  nach  Wim- 
pfeling,  Catalogus  p.  9  im  Kloster  Truttenhausen  fand:  Verwechselung  mit 
dem  B.  Justus  von  Urgel  s.  Grandidier,  Strasbourg  I,  144.  Todestag 
(2.  September)  von  den  Bollandisten  mit  dem  des  B.  Justus  von  Lyon 
verwechselt,  s.  Grandidier  a.  a.  0.)  —  Anfang  359  (so  nach  Loofs  in 
Realencyklopädie  für  protest.  Theologie  VII,  (il)  richtet  der  hl.  Hilarius 
sein  Sendschreiben  De  synodis  u.  a.  auch  an  die  Brüder  >md  Mitbischöfe 
der  Provinz  Germania  prima  (S.  Hilarii  opera  (1693)  p.  1149),  die  nach 
der  Notitia  dignitatum  (ed.  Seeck  p.  266)  und  der  Notitia  Galliarum  (MG. 
AA.  IX,  592)  unter  der  metropolis  civitas  Magontiacensium  aucli  die  civitas 
Argentoratensium  einschließt.  Nach  der  Reg.  nr.  4  und  10  erörterten  Mög- 
lichkeit, daß  eine  Christengemeinde  sich  in  Argentoratum  —  wenn  auch  viel- 
leicht nicht  ununterbrochen  —  erhalten  bat,  bleibt  eine  Beziehung  dieses 
Schreibens  zum  Straßburger  Bistum  nicht  vollständig  ausgeschlossen.       6 

Maximinus. 

Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XUI,  32 1 :  Hinc  Maximinus  baculatur  in 
ordine  trinus.  7 


Yaleiitiinis    Arbograst. 


u, 


Yaleiitimis. 

Nur   im    ßiscüofskatalog  MG.  SS.  XIII,  32:2:  Est  Valentiniis  pastor  (ibi)  tum 
benedictus.  ^ 

Solarius. 

Nur    im    Bischofskatalog    MG.    SS.    Xlll.    32:2:    Solarius    tandem    latliedram 
possedit  eandeui.  9 


Arboifast  (2.  Hälfte  6.  Jahrhdts.). 


ßischofskatalog  MG.  SS.  Xlll.  322:  Laus  Arbogasti  iam  irevit  in  arte  re- 
gendi;  als  Patron  Straßburgs  in  der  Vita  s.  Deicoli  MG.  SS.  XV,  676 
genannt,  s.  Reg.  nr.  1.  —  1766  wurden  an  der  Stelle  der  sogenannten 
Grabstätte  des  hl.  Arbogast  (s.  unten  die  Vita),  auf  dem  Micliaelsbülil  vor 
Stral5burg,  neben  Funden  un/weifelliafl  römischer  Herkunft,  u.  a.  einer  Münze 
Vespasians,  Ziegelsteine  mit  dem  Stempel  .Arboastis  eps  ficet'  entdeckt.  Vgl. 
Grandidier,  Strasbourg  I,  223;  Museum  Schoepflini  I,  30  und  l.")0  mit  Abbil- 
dung auf  Tafel  X.  Sieher  ist  hier,  wie  auch  Hauck.  Kirchengesch.  1.  133 
bemerkt,  an  unmittelbare  Anknüpfung  an  römisches  Vorbild  zu  denken.  Daß 
B.  Arbogast  die  Einrichtung  der  staatlichen  Ziegelfabrikation  aus  seiner 
Heimat,  die  jedenfalls  im  fränkischen  Gallien  zu  suchen  ist,  herübernahm, 
ist  kaum  atizunehmen.  Größere  Wahrscheinlichkeit  hat  der  Gedanke  einer 
Übertragung  der  alten  Staatsziegelei  des  alten  Argentoratum.  die  sich  wie 
eine  kleine  Christengemeinde  (s.  Reg.  nr.  4)  durch  die  Stürme  der  Völker- 
wanderung hindurchrettete.  an  die  Kirche.  Daß  Al.imannen  und  Romauen 
in)  4.  und  5.  Jahrbdt.  nebeneinander  in  der  Stadt  gesiedelt  haben,  zeigen 
deutlich  die  Ausgrabungen,  bei  denen  an  der  Mauer  der  alten  lUfeste 
römische  und  germanische  Reste  gefunden  wurden,  in  der  Kalbsgasse 
solche  der  späteren  Völkerwanderungszeit,  in  der  Münstergasse  römische 
Funde  und  daneben  einige  Ziegel  mit  Kreuzstempel  und  altchristlichem 
Monogramm  (s.  Denkmäler  der  Elsäss.  Altertumssanmilung,  her.  von  Ficker 
S.  VIII  Tafel  II),  dessen  Buchstabenformen  sich  auf  merovingischen  Münzen 
wiederfinden  (vgl.  Prou,  Les  monnaies  Merovingiennes  p.  CXVll).  Aus 
der  gleichen  Zeit  stammen  u.  a.  auch  die  aus  Alexandrien  wohl  durch 
gallisclie  Vermittlung  eingeführte  Fibel  mit  der  Darstellung  König  Sa- 
lomos  (von  Ficker  ins  n.  .Jahrhundert  gesetzt,  s.  Westdeutsche  Zeit- 
schrift XX,  300)  und  der  auf  Blech  ausgeprägte  Christuskopf  (s.  Denk- 
mäler a.  a.  0.  und  Henning,  Aus  den  Anfängen  Straßburgs  in  Fest- 
schrift zur  Philologenversammluug  litOl  S.  SO).  Ende  des  6.  .lahr- 
hunderts  wird  Straßburg  zum  erstenmal  seit  der  Zerslönmg  durch  die 
Vandalen  (406)  wieder  erwähnt:  .">«!)  hielt  sich  König  Childebert  11.  hier 
auf  (Gregor  von  Tours  MG.  SS.  rer.  Meroving.  I,  391),  590  wird  B.  Egi- 
dius  von  Reims  nach  Straßburg  verbannt  (a.  a.  0.  1,  433 1.  In  dieselbe 
Zeit  spätestens,  als  überall  im  Fraijkenreiche  sich  der  Besitz  der  Kirche 
festigte  und  mehrte  (s.  Hauck.  Kirchengesch.  I,  133).  ist  die  Regieruni: 
B.  Arbogasts  zu  setzen.  Auch  die  tbei-lieferung  des  liischofskatalogs,  der 
B.  Ansoald  (614  vgl.  Reg.  nr.  17)  zum  zweiten  Na.hfolger  B.  Arbogasts 
macht,  entspricht  dieser  Anset/.ung.  Für  die  Beurteilung  der  Stellung 
Arbogasts    zu  den  vor  ihm  genaimten  Bischöfen  des  Katalogs  liegen  zwei 

Halten  wir  an  der 

gelehrte      Hände, 
wurde. 


Vermutung  fest,  daß  B.  Amaiulus 
an  den  Anfang  der  sonst  nicht 
so    liämen    wir    mit    vier   unmitlel- 


Möglichkeiten  vor 
erst  spät,  din-ch 
unterbrochenen    Liste    gesetzt 

baren  Vorgängern  Arbogasts  in  das  Ende  der  Regierungszeit  Chlodwigs, 
in  die  die  Sage  auch  den  ersten  Münsterbau  verlegt.  Die  Überlieferung 
eines  Straßburger  Bistums  beginnt  s„  /ugleich  mit  der  fränkischen  Herr- 
schaft.    In  dieselbe  Zeit  gelangen  wir,   den  liischofskatalog    als  gute,    un- 


216 


Arbosast. 


6.  Jahrh.l 
'2.  Hälfte.! 


unterbrochene  Überlieferung  vorausgesetzt,    wenn  Amandas  aus  der  Tradi- 
tion   der   Straßburger  Kirche    in    die  Teilneliuierliste    der  Kölner  Synodal- 
akten   gekommen    wäre.     Bestimmtes    läßt    sich  jedenfalls    über    die  Vor- 
gänger B.  Arbogasts  nicht  sagen,  doch  sei  bemerkt,  daß  mit  ihm  die  Reihe 
der   germanischen  Namen    des  Katalogs    beginnt,    die   imr   zweimal   unter- 
brochen   wird.     In    der  Legende    sind  Arbogast   und    sein  Nachfolger  Flo- 
rentius    als    die  tatkräftigen  Erneuerer  des  Bistums  unter  fränkischer  Herr- 
schaft festgehalten.  —  Die  späte  Vita  s.  Arbogasti  (angeblich  von  B.  Uto  III. 
(950 — 965)  verfaßt)   verknüpft  den  Bischof  mit  König  Dagobert,  in  dessen 
Gestalt  sich  die  merowingischen  Erinnerungen  des  elsässischen  Volkes  ver- 
körpert   haben,  und  erzählt:    Zur  Zeit  König  Dagoberts  soll  Arbogast   aus 
Aquitanien    den  Straßburger    Bischofssitz    innegehabt    haben.     Er    erweckt 
den  durch  einen  Eber  getöteten  Sohn  des  Königs  und  empfängt  zum  Dank 
für   seine  der  Mutter  Gottes  geweihte  Kirche  den  Ort  (oppidum)  Rubiacum 
mit  allem  Zubehör.     Bei  der  Rückkehr  nach  Straßburg  legt  Arbogast  das 
von  Dagobert  über  die  Schenkung  ausgestellte  testamentum  in  Gegenwart 
von  Klerus,  Heer  und  Volk    auf  dem  Altar  der   hl.  Maria    nieder.     Gegen 
Ende  seines  Lebens  läßt  sich  der  Bischof  am  Zusammenfluß  der  Briuscha 
und  Alsa    ein    hölzernes    Oratoritmi    bauen,    zu    dessen    Besuch    er    einmal 
trockenen  Fußes  den  Fluß  überschreitet.     Sein  Grab  bereitet    er    sich  auf 
einem  Hügel  vor  der  Stadt,  wo  später  die  Kirclie  des    hl.  Michael  erbaut 
ward.    Die  Reliquien  des  Heiligen  werden  nach  Kloster  Surburg  überführt. 
—  Soweit    die    in    Reimprosa   abgefaßte    Vita.     Literatur    in    Bibliotheca 
hagiogr.    lat.    der  Bollandisten  I,    106    und  11,    1317    unter  nr.    6ö6,    656^ 
und  ^  und    657.  —  Durch  Vermittlung  von  Lektionarien  wohl  die  Angaben 
der  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  2  zu  66!S:    eodem   tempore  beatus  Ar- 
bogastus,  qui  filium  Dagobert!  a  morte  suscitavit,  und  Ann.  Spirenses  MG. 
SS.  XVII,  .Sl:  Cuius  (Dagoberti)  filium  Hildericum  beatus  Arbogastus  epis- 
copus  triduanum  a  mortuis  suscitavit,    ob  cuius  amorem    ecdesiam  Argen- 
tinensem    multis    prediis  dotavit  et  ditavit.     Vgl.  dazu  Reg.  nr.   11.     Eine 
spätere  gelehrte  Gestaltung  der  Legende    gibt  Richer    in  den  Gesta  Seno- 
niensis  eccles.  MG.  SS.  XXV,  260,  wo    der  hl.  Deodat  bei  seiner  Wande- 
rung durch  das  Elsaß'  sich  die  Freundschaft  des  memorandi  viri  Arbogasti 
erwirbt,  qui  de  Scotia  oriundus,    non  multo  ante  tempore    veniens,  Argen- 
tine    de    novo    episcopus    factus.    miraculis    fulgens    erat.     Über    andere 
Fassungen  der  Vita  s.  Deodati    s.    Bibl.    hagiogr.    lat.    der  Bollandisten  I, 
321  f.  nr.  2131—2134.  10 

König  Dagobert  schenkt  der  Straßburger  Kirche  (ad  Argentinensis  eccle- 
sie  monasterium)  drei  Höfe  (cnrtes) :  una  in  pago  Bischovisheim  et  in  comi- 
tatu  Chilcheim,  altera  in  pago  Rubiaca  et  in  comitatu  Uchicha,  tercia  in 
pago  Species  et  in  comitatu  Bargense.  acta  in  Isenburg  4.  non.  April.,  luna 
7,  anno  ab  incarn.  dom.  662,  indict.  5.  regn.  Tageberto  rege,  anno  32 
regni  sui.  —  Schilter,  Königshoven  p.  592  aus  dessen  latein.  Chronik; 
Schoepflin,  Als.  dipl.  1,  25  nr.  22;  Grandidier,  Strasbourg  I  pr.  26 
nr.  17  aus  Kopialb.  von  1357;  MG.  Diplom.  Merowing  L  186  nr.  70; 
Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  L  1  m-.  1.  —  Fälschung  aus  der  1.  Hälfte 
des  12.  Jahrhunderts  zur  Einkleidung  eines  Hof-  und  Dienstrechts  (s.  Waitz- 
Zeumer.  Deutsche  Verfassungsgesch.  V,  342  Anm.  5);  im  Formular  an- 
klingend an  die  unten  zu  871  Reg.  nr.  95  aufgeführte  Fälschung.  — 
Jedenfalls  ist  die  in  der  Vita  s.  Arbogasti  erwähnte  Verleihung  eines 
testamentum  für  die  Straßburger  Kir(-he  Voraussetzung  des  Dienstrechts. 
Die  Überlieferung  über  die  Schenkung  König  Dagoberts  ist  also  älter,  und 
tatsächlich  erscheint  bereits  1070  Oktober  7  der  Ausdruck  ,Dagobertinus 
fiscus'  für  dieVogtei  Bischofsheim,  s.  das  Reg.  zum  angegebenen  Datum.    11 

berät  König  Dagobert  in  der  Urkunde  über  die  Schenkung  eines  Hofes  in 
der   villa   Herleichesheim   im  Gebiet   des   Basler  Bischofs   an    das  Kloster 


<>.  Jalii-Ii. 
-2.  Hälfte. 


Juli   -21 


Arboffast— Floreiitius. 


217 


Ülloiusw.lare  -  Al.schr.  16.  .lahrhdts.  Basel.  Staatsanh.v.  Hatstat  U.  B. 
«;    Abschr.   l.S.  Jahrhdts.    Karlsruhe  G.  L.  A.  KopialLücher  ur.    l:i|„  ...jt 

'      ten     //r(;m~lli     Öm  ""^^t"    '"^'■»^^"'-'^^•'•e    Urkunde    von  Seh ut- 

'       ^"'    /.^/'"'i  '■    "I.  /»'O    aus    angebl.    Or.    (Perg.    1^>.    Jahrhdts.,    „,it  705- 

.ra..d.d,er    Alsaee  1  ,,r.    l:}0    n.-.  '2U0  wohl  aus  diesem.    -    Fülschun.: 

12  Jahrl.d ts   nnt  Hilfe  der  Diplome  Heinrichs  11.  für  Schutteru  MG.  Dl)   lir 

'  rt^nrn-  V/"rnm'\Tt*l:'.'-^*'^''-  ^'g'-  l^'»'''-  di«  Urkundenfälschungen 
Grandidiers  (ZGORh.  NF.  XU,  4ü2,  Anni.  1).  i^ 

Jahrestag.  -  Im  Kalendarium  zuerst  in  Zusätzen  lO./ll.  Jahrhdts.  zu  den 
Martyrologien  Ados  von  Vienne  (Migue,  Patrologia  lat.  123,  428)  und 
Usuards  (a.  a.  0.   124.  283):    sancti  Arbogasti  episcupi  et  confessor  s;    i„ 

I  St.al,bur,er  Kalendar.en  se.l  11.  Jahrhdt.:  Martyrologiun.  pervetustum  ed 
Keck  und  die  Heg.  „r.  .,  angegebenen  des  11./12.  Jahrhdts.  Über  sein  Grab 
vgl.  d.e  V.ta  Reg.  nr.  lü  Reliquien  des  hl.  Arbogast  in,  Kloste;  Su  ! 
bürg,  m  bt  Arbogast  m  btraßburg  (Grar.didier.  Strasbourg  1.  221)  in  der 
Kn-che  ™  Go.v.e  (Notae  Gorzienses  MG.  SS.  XV,  -./ü),  in  der  von  l^ü' 
len,ng  {.Notae  Vuvenmgenses  MG.  SS.  XV,  107,s)  und  in  Wettingen  (Notae 
dedicationum  Wettingenses  MG.  SS.  XV,  12,sß)  verehrt.  13 


!  Floreiitiiis. 

I  Bischofskatalog  MG.  SS.  XJII,  322:  Florens  florigeram  cepit  Florentius  aram- 
als  Patron  der  Stadt  Straßburg    in  der  Vita  1  Deicoli\MG.  SS    XV    S 

I  genannt  s.  Reg.  nr.  1.  -  Seine  Vita  berichtet,  in  offenbarer  Analo<^'ie  zu 
de^^  seines  Vorgängers,  daß  Florentius  aus  edlen,  irischen  (Scotorum  Ge 
schlecht  stanmüe  als  Jüngling  die  Heimat  verließ  und  sich  in  Ha^lach 
mederheß.     D.e    T.ere    des    Waldes    meiden  das    von   ihm    bebaute    Fdd 

£^  Hed-r  '•  u\  '"■'  '.'"^'^  '"  T™"'^  °^-  ^''•'^heim  aufhielt.  Iß 
den  Hedigen  zur  Hednng  semer  blinden  mid  stummen  Tochter  rufen     Di 

MantH  :r"  ^'"'r"  'l"?  "•^"^•-  ^'°'-f^"^'  '^^^^^  Floremiu  einen 
rW  A  l  n  r""  ^"'l"""^'"'"'^'  ""'■•  ^'^  Königstochter  ward  schon  bei 
der  Ankunft  des  Hed.gen  am  Hofe  gesund.  Der  dankbare  König  aW 
berief   den    Lms.edler    nach    dem    Tode    Arbogasts    auf   den    Straßbur^er 

u  ett^^'sS  r3045"^"^i'n";-  yt-  '''■ '''  ^°"-^"^'-  '^^^ 

unter  nr.  rfO4,J-304b.  —  Wohl  durch    Vermittlung  von    Lektionarien    die 
Angabe  n.  Ann.  Ma.-bac.  Schulausgabe  S.  2  (s.  Re.".  nr.    10):   (Arl^'.stüs 
et)  IMorentms,    c,m    filiam    eiusdem    (Dagoberti)    re.Ws   a  den  on  o    vexä  am 
hberavil    Argentme  v.c.ssin.  succedentes  episcopi  claruerunt.     Äusc-estal  e" 
•st  d.e  Legende  .n  R.cl.ers  Gesta  Se..onien.sis   Lccles.  MG.  SS.  i\ V    '   0 
wo    der    hl.    Deodat    auch    Freundschaft    mit    dem    Nachfok^er    Arbö-^Lts 
schheßt,    n.,t    dem    beatus  Florentius.    qui    a    dicla   insula  .4ofia.    sin,  1? 
predecessor  .ps.us     venerat,   qui  et  apud  Hasela  in  inf,-oitn   Hn.sce  vallis 
quan,  p.nus  l.eren.da  ,ncolue.-al.  in  corpore  requioscit,  sancto  Deodato  c     ; 
lempora.,eus  a,no.-,s  v.nculo  asficlus^  fuil.  _  Florentius  soll    für  da^  ö 
lu.,    gegründete  Kloster   Ilaslach    ein    Privileg   König   Dagoberts    eS.al  e 
h  ben,  den.  g.,zen  Wortlaut  nach  vor  "seiner  E.-hebung  ^.f  den  Bis;  o^! 
sitz.     Dat.    (.13  April   lO.    —    Abschr.    von    l.-,.^i  Str.  R-A    G    l-iO".     — 
bchoepflin.    Als.    diplo.u.    1.    2.i    ,u-.  23;    (i,andi.lier.    Sfrasbour-^    l"  m-     3-, 
m-.  2  laus  Pe,-...Absch,..    i;^.'|,;.  Jah.hdfs.   i,.  Haslach.  -  F    Uc  inn^'t 
Grand,d.er.  .sfasbou.g   1.  ,s«.    stimmt  im   Fornmlar  nahezu  wörtlich  über-" 
e,n    nnl    den.    ge  älschten    Diplou.    Dagoberts  für  Weißenbur.^    (Seh oepfll 
Als.  d.ploi...  I    22  nr.  20  als  Fälschung):  nur  die  Schlußformeh    sind    "l l" 
sUind.g.     Rereits    m    der    lalein.  (^h.-onik   Kanigshofens    erwähnt    al      n  p  L 
herae  reg.s   Dagoberl,   magui  super  fundacione  ecciesiae  in  Haselo  (He.l 
Mraßburger  (.l.roiiiken    I.    K;.".).  <^i"  ^ne^tK 


218 


Florentius— Rothariiis. 


Nov. 


614 

Okt.  10 


Paris 


Jahrestag.  —  In  Kalendarien  zuerst  in  Zusätzen  lO./ll.  Jahrhdts.  —  etwas 
später  als  Arbogast  —  zum  Martyrologium  des  Usuard  (Migne,  Patrologia 
lat.  124,  (5(57):  sancti  Florentii  Strazburgensis  episcopi  et  confessoris ; 
Straßburger  Kalendarien  seit  11.  Jahrhdt.  wie  Arbogast  s.  Reg.  nr.  13.  — 
Über  die  (")ffnung  seines  Grabes  durch  B.  Burchard  und  den  Streit  über 
die  Echtheit  der  darin  gefundenen  Reliquien  zwischen  den  Kanonikern  von 
Haslach  und  St.  Thomas  in  Straßburg  s.  Reg.  zu  1143  Oktober  26.  Öff- 
nung des  Grabes  in  Haslach  durch  Kaiser  Karl  IV.  s.  Reg.  zu  1353  No- 
vember 7.  1" 

Ansoald  (um  614). 

Bischofskatalog:  MG.  SS.  XIII,  322:  Comineruit  talem  sie  Ansoaldus  hono- 
rem. —  Über  die  verfehlte  Gleichsetzung  Ansoalds  mit  einem  Abt  Agol- 
dus  von  Münster,  wie  sie  Grandidier,  Strasbourg  I,  241  vornimmt,  und 
über  die  Einschiebung  eines  Justus  II.  und  Maximin  II.  in  die  Bischofs- 
liste, s.  Bloch,  Annalen  S.  30.  16 

anwesend  auf  der  fränkischen  Nationalsynode,  die  vor  allem  das  Wahlrecht 
der  Gemeinden  bei  Besetzung  der  Bistümer  anerkennt:  ex  civitate  Strato- 
burgo  Ansoaldus  episcopus.  —  MG.  LL.  sect.  III.  Concilia  I,  192.  —  Vgl. 
Friedrich,  Drei  unedierte  Konzilien  S.  54.  17 

Biulfus. 

Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  822 :  Tantis  presulibus  sociatur  iure 
Biulfus.  18 

Mae^niis. 

Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Magnorum  Magnus  dominatur 
germine  natus.  x  1«^ 

Aldus. 

Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Cura  laos  subito  posthaec  sub- 
20 


iungitur  Aldo. 


Garoinus. 


Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322 :  Utile  iam  tempus  complevit  in  hoc  Garo- 
inus.  —  Die  Gründungsurkunde  des  Klosters  Ärnulfsau  durch  Graf  Rut- 
hard und  seine  Gemalilin  ist  datiert:  scriptae  et  firmatae  sunt  hae  litterae 
2  id.  Octobr.  anno  G  Pipini  gloriosissimi  regis  ad  annum  ine.  doui.  tem- 
pore Garoini  episcopi  Argent.  —  Karlsruhe  G.  L.  A.  Kopialbücher  in-.  1314 
(1 7 .  Jahrhdt.).   —  Plu  mpe  F  ä  l  s  c  h  u  n  g.  - 1 

Laudbertus. 

Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Tum  stolare  iugum  coepit  Laud- 
bertus ad  usuni.  '-^^ 


ßotharius  (um  665). 


Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:     Ex  gladio  baculum  dux  fert  Rotharius 
istuni.  '"'' 


T?<>tliariiis— Lobioliis. 


219 


um  660 


664-666' 


um  666 


berät  zusammen  mit  (irr  Königin  Fmliilde  König  Cli  ild^-rich  II  bei  einer 
S.-henkung  für  das  Kl-sl-r  Münster  im  G  rego  rien  ta  1.  _  Fragment 
emes  Diploms.  -  .S.i.oepftin,  Als.  diplom.  I,  3  nr.  1;  Grandidier.  .Stra^- 
l'mug  I  pr.  lU  nr.  14  aus  Perg.-Codex  der  Abtei  Münster;  MG.  DD  Mero- 
c«^n'  "*^o"''-  ^^-   ~   °^'""''''''  '•^'•^■'1''""^'  i»  de»  Ann.  Monaslerienses  MC. 

König  Childerich  beurkundet,  daß  er  auf  die  Eingebung  (ad  suggestionem) 
I  der  apostolischen  Väter,  der  Erzbisd.öfe  Chlodolfus  und  ChroH.ariu- 
I  sowie  der  I  er/.öge  Amelricus  und  JJonefaeius,  und  auf  den  Rat  (per  eon- 
silium)  der  Königin  Emliilde  die  Kirche  der  hl.  Maria  zu  Speyer  unter 
Ihrem  H.  Dragobodus  von  jeder  Abgabe  an  den  König  befreit  habe  —  MG 
1)D.  Merov.ng.  I,  27  nr.  28  aus  Abschr.  des  13.  Jahrhdts.  im  Karlsruher 
Oenerallandesarcluv.     Kopialbücher  nr.  44,S.  05 

Erzb.  Numerianus   von  Trier   beurkundet   seinen  Diözesanbischöfen    (epis- 

j      cop.s  comprovincialibus)  Childulfus,  Gisloaldus  und  Ebroinus.  dal!  er  dem 

I      m  der  Einöde  Galilaea    (quod  prius    lunduras  vocabatur    supra    Huvi,.< 

Murthae  et  Kauroba.do)    eibaulen  Kloster  und  dessen  Kirchen  (basilicae) 

i      ?n     rr,''!  '''"'''■    ^"'*''"  '**'"  Unterschriften:  s.  Grotcharii.  -  Abschr 

III.    Jalirhdts.    nach  Vorlage   aus    merovingischer   Zeil.      Saint  •  Die     Arch 

mumc.p    -  Brequigny-Pardessus,  Diplomata  II.  147  nr.  360  als  Fälschuuu^ 

(s  a.  a  0  UyiO.  -  Pfister,  Les  legendes  de  s.  Die  et  de  s.  Hidulphe  (An- 

nales  de  1  Es    III,  377  tf)    verteidigt    die  Echtheil.     Ihm    stimme    ich    im 

wesentlichen  bei ;  vor  allem  halte  ich  die  Unterschritteii  für  echt.  •>6 

ßodobaldus. 

Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIll,  322:    Praesul  in    aula    duif    hinc  Ro- 
dobaldus  m  ista.    -    In  das  Frühjahr  G7!»  versetzt  uns  die  Xachrichl.  dali 
König  Dagobert  II.  dem  angelsächsischen  B.  Wilfrid.  der  den  Koni-  einst   als 
er   aus    deni  Frankenreiche  vertrieben  war.    liebreich    aufgenommen    hatte 
TJT'  /•'"■'■'"■ei^e    na^l'  Rom    das  erledigte    Histum  SlraHburg    ai.bol. 
was  Wilfnd  jedoch  ausschlug.  --  Eddius  Steplianus,  Vita  s.  Wilfridi  episc. 
(Mubillon.  AclabS.Ord.  s.  Benedicti  IV.  1,  649):  rex  beneficiorum  memor  erat 
diligenter    poscens,    ut    in    regno    suo  episcopatum  maximum    ad  civilatem 
Streitburg  pertinentem  susciperet:  et  eum  nolenlem  accipere.  cum  muneri- 
bus  et  doms    magnis    et  cum  Deodato  episcopo    suo  duce  ad  apostolicam 
sedem  emis.t;  Hadr.  Valesii  de  Dagoberto  II  epistola  (Bouquet,  Recueil  H 
t2b):   rex  .  .  .  Wilfrido    postea  Rouiam    peteuti    pro    Eboracensi    dioecesi 
ipsi  erepta,  Argentoratensis  ecdesiae  episcopatum  detulerit.    —    Über  D-i- 
lerung  s.  Tardif,  Charles    de  Noirmoutier  p.   -,2.    der  jedoch  an  der  alten 
Lberheterung  vom  Tode  B.  Arbogasts  zu  678,  Juni  (so!)  21,  feslhäll.     i: 

Magiiebertus. 

Nur  im  Bischofskalalog  MG.  SS.  XIH.  322:  Magneberlus  item  successit  sedi- 
bus  isdem.  .,u 

Lohiolus. 

Nur  im   Mischofskatalog  MG.  SS.  XUI,  322:    Post    quem  Lohiolus    lenel    ar- 
cem  punlilieatus.  09 


Wen  ticke,  Itcgesteii  der  BiHclnife  tun  SlraUliui'i^ 


^ 


220 


(riindoaldus— Wideseni. 


Oimdoaldus. 


728 
Mai   13 


Straßlmrg 


iNiir  im  Bisdiofskatalog  MG.  SS.  Xüf.  322:    Noii   dispar  meritis  Giindoaldiis 
iiingitur  illis.  •>'* 

Grando. 

Nur  im  Bisdiofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322 :  Clarns  in  ingeiiio  siibit   exiii    no- 
mine Gando.  "1 

Widegerii  (um  728). 

Bischofskatalog   MG.  SS.  XIII,  322:    Cuimen  Witgernus  regit  aulae  comiter 
huius.  "'■' 

W.,  gratia  Dei  ecclesieque  sancte  Marie    in  Stratbm-go  dvitate  voeatus  epis- 
copus,  beurkundet,  daß  Ebrochardus,  vir  inluster,  in  einer  Einöde,  genannt 
Vosecus,  im  Elsaßgau  (in  pago  Alsadnse).  in  seinem,  des  Bisdiofs,  Sprengel 
(parrocia),  an  dem  Ort,  der  früher  Maur  ob  accus  hieß,   jetzt  aber  Viva- 
riiis  peregrinorum  genannt  wird,  zu  Ehren  der  hl.  Apostel,  der  hl.  Gottes- 
mutter Maria  und  der  übrigen  Heihgen  mit  Gottes  Hilfe  und  auf  des   Bi- 
schofs Rat  auf  seinem  Eigen    ein  Kloster  erbaut    habe.     Dahin  berief  W. 
den  Bischof  Perminius,  der    dort    einige    seiner  fremden  (perecrini)  Mönche 
mit  Gottes  und  des  Bischofs  Hilfe  nach  (sub)  der  Regel  des  hl.  Benedikt 
einsetzte.     Auf  dessen  Verlangen  sowie  auf  das  seiner  Brüder,    der  Äbte, 
Presbyter,  des  Archidiakons    und    des  ganzen  Klerus    seiner  Kirche  sowie 
auch   der  weltlichen  Großen    (ducis    ac   iudicum)    und    des  Volkes    gibt  B. 
Widegern  ihm  ein  Privileg.    Er  bestätigt  dem  Kloster  seinen  ganzen  Besitz 
mit  allem  Zubehör,  den  ihm  Ebrochardus  oder  andere  geschenkt  oder  zu- 
gewendet haben  (donaverunt  vel  delegaverunt),    sowie  alles,    was  es  sonst 
noch    durch    die  Mildtätigkeit  von  Königen,    Fürsten,    hohen    und    niederen 
Geistlichen  (pontifices,  clerici)  oder  irgend    einem  Menschen  erhalten  wird. 
Nach  eigenem  Recht  dürfen  die  fremden  Mönche  und  ihre  Nachfolger  leben, 
so    daß  weder   der  Bischof   selbst  nodi    seine  Nachfolger  auf  dem  Straß- 
burger Bischofssitz  nodi  auch  Archidiakonen    oder  Steuereintreiber    (exac- 
tores)  noch  sonst  jemand  von  Seiten  der  Hauptkirche  dort  Befehle  geben, 
Abgaben    oder    Geschenke    fordern    darf.     Zur  Vornahme    der    kh-chlichen 
Weihen  (crisma  petire,  altaria  confirmare,  sacros  ordines  benedici,  aliquas 
benedictiones  expetire,    oraturia  in  eorum  loca  edificare)    können    sich  der 
Leiter  (rector)    des  Klosters    oder    die  fi-emden  Mönclie    einen  Bischof  aus 
ilirer  Mitte   oder    einen  auswärtigen  Bischof  wählen.     Niemand    darf   ohne 
den  Wunsch  oder  Willen  der  Mönche  das  Klostergebiet  betreten,  und  selbst 
der  Bischof  muß,    wenn    er   auf  Wunsch    des   Rektors    oder   der   Mönche 
kommt,   nach  dem  Hochamt  (celebrato  officio),  ohne  ein  Geschenk  zu  for- 
dern,   baldmöglichst    umkehren.     Ihren  Abt    können    sich    die  Mönche    aus 
der  eigenen  Mitte  oder  aus  einem  der  andern  Klöster,    die    der  B.  Permi- 
nius   unter  der  Regel    des    hl.    Benedikt    geeint  hat,    wählen.      Sollte    die 
Regel    nicht    innegehalten    werden    oder    Zwietracht    entstehen,    so    mögen 
aus  diesen  andern  Klöstern,  wo    fremde  Mönche  des  Bischofs  sitzen,  Ret- 
tung   und  Rat    kommen.      Als  Strafe    bei   Verletzung    dieser    Bestimmung 
fallen    den    fremden  Mönchen   in  Gemeinschaft   mit   dem  Fiskus    30  Pfund 
Gold  und  50  Pfund  Silber  zu:    et  ut    firmiorem  obteneat  vicorem,    manos 
nostras  subter  scripsemus,  et  qui  subscribserent,    vel  signaverent,    rogavi- 
mus  istipulatione  subnexa.     actum  Istratburgo   civitate  publice,   die  tercio 
decimo  mense  Madio,   in   ascensione   domini,   anno  octavo   regnum  domini 
nostri  Theoderico  rege,  ego  Uuidegernus,   hac   si  indignus  episcopus,  sub- 
scripsi  .  ego  üuolfradus  archidiaconus    consensi    et  subscripsi  .  ego  Libul- 


Wideffern. 


221 


7'2S 


fiis  pre.-liiter  subscripsi    .    e;,'o  llainiullus    diacoinis  suhsoiipsi    .    i-go    Ml- 
inanmis  diacunos  subscripsi    .    si^Mimi.  f  Fuklieii..  t.ibiiuu  in  dei  iiouieii 
ego  Haril)üldus  abba  eonsensi  et  subs.ripsi  .    ego  Hadalricus  co.iseasi    et 
subscripsi    .    ego    in  dei    nomine  Ardabniis    vo.-atns    epistopus  consensi    et 
subscripsi    .    Signum    t    Uuolfoaldo     «.mite    .    .Mag..bardus    ar.hydiaconu- 
sul)scnpsi  .  ego  Ghybi.inus  episn.pus  consensi  et  >ul)scripsi    .    ego  Uuilli- 
bertus  episcopus    subscripsi  .    ego    Hagoaldus    al>bas    subscripsi   .    signun. 
•f  l.eodüfredo  duce  .  ego  Kbroliardus  comis  subscripsi  .  signum  f  Vudachro 
Signum  Nordoldo  .  signum  f  Gundobertiio .  signum  t  Uuilorio .  signum  t  Uui- 
grao  .  ego  Hagino    abbas    subscripsi  .    signum    f  Leodoberto  .    ego    in    dei 
nomine  Wilhbrordus    subscripsi  .    (C.)  Romanus  cleiicus    bunc  Privilegium 
lussus  a    supra  scripto  iscripsi    et  subscripsi.  —   Al,sci.r.  aus   Anlang  de^ 
!l.  Jahrlidfs.  nach  Vorlage  aus  inerovingisclier  Zeit.  Colmar  ll-A.    Murbacli 
Kart.   1    nr.    I    mit  aiifgedr.  Siegel,    das    nicht    vor  der   zweiten  Hälfte  des 
1 1 .  Jahrlidts.  hergestellt  ist.  —  SchoepHin,  Als.  diplom.  I,  10  nr.  10-  Gran- 
didier,  i5tras])ouig  i  pr.  tJ3  nr.  39    .lus  Cartular   15.  Jahrlidts.    -    Die  Ur- 
kunde, von  einem  romanischen  Schreiber  verfertigt,  zweifellos  echt  —  Über 
die  Verbindung  Pirmins  mit  der  Straßburger  Kirche  und  über  die    Vusdeh- 
nuntr  des  bischuHiclien  Sprengeis   über  das  ganze  Elsaß  vgl.  iJloch.  (Jeistes- 
lelien  im  Llsal5  zur  Karolingerzeit  (lllustr.  Elsäss.  Rundschau   III    Itjl  ff) 
—    Baumgartner.    Geschichte  des  Arcliidiakonats  der  oberrheinischen  Bi';- 
tümer  S.  60     glaubt  mindestens  zwei  Straüburger  Archidiakonen  mit  ver- 
schiedenem Rang  und   Recht  ans  der  Urkunde  ers.hließen  zu  können      An 
der  einen  Beweisstelle    sind    aber  die  Archidiakonen  neben    den  Bischöfen 
(den  jetzigen  und  den  zukünftigen)  genannt,  und  der  Archidiakon  Magobar- 
dus  scheint    nach    der  Stellung   seiner  Unterschrift    nicht    der  Straßbur^er 
Kirche  anzugehören.    Die  mehrfache  Anführung  eines  Archidiakoiis  spricht 
vielmehr    dafür,     daß    nur    Wolfrad   Archidiakon    B.    Widegcrns    wir    — 
Bald    darauf,   Juli    12,    wohl    desselben    Jahres,    bestätigte    König   ThJodo- 
nch  I\.  das  Privileg      MG.   Diplom.  Merowing.  I,  85  m.  95.  Vgl.  Levison, 
vvvn  ^^m''^*"    '"    ^'"'"•'"    ^^'^    fränkischen    Geschichte    (Neues    Archiv 

gründet  (de  novo  opere)  ein  Klösterleiii  (monesteriolum)  im  Schwarzwald 
(nigra  Silva)  m  der  Gemarkung  Etinheim  am  Orte,  der  monachorum  cella 
genannt  wird,  am  Fbißchen  Undussa.  weiht  es  zu  Ehren  der  hl.  Jun-frau 
Maria,  .Johannes  des  Täufers,  St.  Peter  des  Apostels  und  der  übrigen'llei- 
hgen.  führ  Mönche  dort  ein  und  stattet  das  Kloster  mit  Einkünften  der 
Marienkirche  in   Straßburg  aus.    —    Bericht    in    der    Urk.  B.  Heddos  76-' 

f '^i^  ?'if^/""-    *f-    Gehört  wohl  zu    den.    wahrscheinlich  Anfang 
des  12.  Jahrhdts.,  gefälschten  Stücken  der  Urkunde.  :i| 

(Ingelheim)  unterschreibt  (ego  Witgernns  Argentinensis  episcopus  subscripsi) 
neben  Erzb.  Karl  von  Mainz  das  Privileg  Kaiser  Ludwigs  des  Fromm;» 
für  Kloslor  Ebersheim  betr.  freie  Wahl  des  Abtes,  der  dem  Kaiser 
präsentiert  und  vor  der  Weihe  durch  den  Slraßbiirger  Bischof  von  ihm 
investiert  werden  muß.  -  Dat.  X^J  .NWmber  .1.  -  Ab.schr.  17.  Jahr- 
hdts.  Str.  B.-A.  G  127/;  H  179.  -  Böhmer.Mühlbacher  nr.  793  (7f.S)  - 
Fälschung  des  12.  Jahrlidts.  ol.n.-  echle  Vorlage  in  unmiüelbarer  Ver- 
hind.ing  mil  Böhmer- Mühlbacher  nr.  792  (767).  Der  Name  des  Kanzlers 
Winilherms  Kaiser  Heinrichs  III.  „nd  Hehirichs  IV..  der  als  Witi;erus  die 
Ebersheimer  Fälschungen  Böhmer -Mühlbacher  nr.  792  (767)  und  «^lumi.f 
nr.  24)S9  recognoscirl.  gab  wohl  Anlaß  zur  Einführung  .los  Bischofs  —  fber 
den  Inhalt  im  Zusammenhang  mil  ,len  übrigen  Ebersheimer  Fäisclmn.'en 
s.  Uopsch,  die  Ebersheimer  Urkundenfälschungen  (MIÖG.  XIX.  597).    '^S:» 

oll  dem  Kh.sler  Ebers  h.nm  ein  Privileg  erleiil    haben.    -    Bericht   in  den 
Urkunden  B.  Widerolds.     Dal.  (991— 999)   und   B.  Wilhelms   I.     Dal     1042. 
b  würdig,  s.  die  genannleii  Hegesien.  ;{<; 


—   U  11  g  1  a  I 


iö* 


ooo 


Wandalfrid— Heddo. 


734 


(um  737) 


741 


743 

Apr.  21 


Wandalfrid  (nach  728-734). 


Bischofskatalog   MG.    SS. 
randum. 


XIII,  322:    His   Waudalfridum  social   deitas    vene- 

37 


Heddo  (734— nach  760). 


Nachfolger  Wandalfrids.  —  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Praefuit 
hinc  populo  meritis  vivacibus  Heddo.  —  Die  noch  von  Hauck,  Kirchen- 
geschichte I,  316  wohl  nach  Grandidier,  Strashourg  I,  264  und  Schoepflin, 
Als.  illustr.  I,  783  als  glaubwürdig  angenommene  Herkunft  aus  dem  „elsäs- 
sischen"  Herzogshause  derEtichonen  hat  Pfister,  Le  duche  merovmgien  d'Al- 
sace  p.  131  ff.  mit  eingehender  Berücksichtigung  der  Überlieferung  als  mo- 
derne Erfindung,  die  auf  den  Nachweis  eines  genealogischen  Zusammenhangs 
mit  den  Habsburgern  hinausläuft,  widerlegt.  —  Die  Ann.  Monaster.  MG.  SS.  III, 
153  zu  745  nehmen  ihn  als  Abt  von  Münster  im  Gregorientale  in  Anspruch: 
Heddo  abbas,  post  Argentinae  episcopus.  Die  Reichenauer  Quellen  da- 
gegen* machen  ihn  zum  Nachfolger  des  Klostergründers  Pirmin.  Herim. 
Aug.  MG.  SS.  V,  98=  Bern,  chron.  MG.  SS.V,  417  zu  734:  Augiae  Eto  abbas 
post  Septem  annos  Kebam  successorem  relinquens,  ipse  Argentinae  aeccle- 
siae  episcopus  a  Karolo  promotus ;  daraus  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  5 
zu  724:  sanctus  Pirminius  in  Augia  insula  .  .  .  cenobialem  vitam  insti- 
tuens  Ethonem  postea  Argentinensem  episcopum  pro  se  abbaten!  consti- 
tuit:  Walahfrid  Strabo,  Visio  Wettini  MG.  Poetae  lat.  aevi  11,304:  Postea 
(nach  Pirmin)  septenis  praesedit  cursibus  Eto;  Reichenauer  Abtskatalog  MG. 
SS.  XIII,  331  nach  Pirmin:  Etho  7  annis.  Mit  einiger  Sicherheit  wird  also 
festzulialten  sein,  daß  Heddo  im  Jahre  727  Nachfolger  Pirmins  als  Abt  von 
Reiehenau  wurde.  Als  solcher  wurde  er  von  dem  Alamannenherzog  Theut- 
bald,  der  schon  Pirmin  belästigt  hatte,  vertrieben  und  mußte  nach  Uri 
flüchten.     Im  seilten  Jahre  jedoch    führte    ihn  bereits  Karl  Martell  wieder 

>  zurück.  Herim.  Aug.  MG.  SS.  V,  98  zu  732:  Eto  Augiae  abbas  a  Theode- 
baldo  ob  odium  Karoli  in  Uraniam  relegatus,  sed  eodem  anno,  pulso  Theo- 
debaldo,  a  Karolo  restitus  est.  Dafür,  daß  Heddo  auch  als  Bischof  die 
unter  B.  Widegern  angeknüpften  Beziehungen  der  Straßburger  Kirche  zur 
Reiehenau  weiter  pflegte,  bieten  die  folgenden  Regesten  Beispiele.  Vgl. 
Bloch,  Geistesleben  im  Elsaß  zur  Karolingerzeit  (Illustr.  Elsäss.  Rundschau  III, 
161  ff.).  38 

Brief  Papst  Gregors  III.  an  die  Bischöfe  Alamanniens  und  Baierns,  darunter 
A  d  d  a.  in  dem  er  befiehlt,  dem  Bonifatius  als  seinem  Vertreter  zu  gehorchen, 
die  vornehmen  Sitten  abzulegen  und  zweimal  jährlich  zu  einer  Synode 
unter  des  Bonifatius  Vorsitz  zusammenzutreten.  —  MG.  EE.  III,  292.  — ■ 
Jaffe-Loewenfeld  nr.  2247.  —   „Catholica  et  sanctorum".  39 

wirkt  mit  bei  der  Gründung  des  Klosters  Altaich,  wohin  Herzog  Odilo  von 
Baiern  Reichenauer  Mönche  berief.  —  Notiz  Abt  Urolfs  aus  dem  Anfang 
des  9.  Jahrhdts.  in  Mon.  Nideraltacensia  (Mon.  Boica  XI,  14):  (Odilo  dux) 
de  Alamannia  duos  denos  monachos  per  comeatum  Pippmi  regis  et  Ed- 
doni  episcopi  donanti  addusit.  —  Dagegen  berichtet  Herrn.  Aug.  MG.  SS.  V, 
88  schon  zu  731:  Tria  coenobia,  id  est  Altaha,  Morbach  et  Favarias,  ex 
Augensibus  fratribus  instructa  sunl,  duodenis  ad  singula  fratribus  depu- 
tatis.  —  Hauck,  Kirchengesch.  I,  464  entscheidet  sich'  im  Ansclduß  an 
die  Altaicher  Annalen  MG.  SS.  XX,  782  füi-  das  Jahr  741.  Jedenfalls 
dürfte  Heddo  wie  mit  der  Gründung  Murbachs  auch  mit  der  der  Abtei 
Pfäfi'ers  wenigstens  als  Straßburger  Bischof  nichts  zu  tun  gehabt  haben.    40 

B.  Eddanus  auf  der  von  Karlmann  berufenen  Synode  fränkischer  Bischöfe, 
auf  der  unter  Teilnahme  des  Bonifatius  Beschlüsse   zur   festeren  Ordnung 


Heddo. 


0.);J 


742 


748 
(Mai  I) 


SepL  27 


757 

Mai  ^23 


759 

nach  No- 
vt;mb.  10 


d«r  histliftfliihen  Verwaltiiiig  gefaßt  wurden.  —  MG.  EF.  111,310;  LL.  secL  II. 
Capitiil.  J.  ^4  nr.  10;  l.L.  sect.  III.  Coiuilia  II,  i.  —  Über  Dalierung  s. 
Hauck,  Kirchengesch.  I,  473  f.  41 

.  .  .  .  Brief  Papst  Zacharias'  an  eine  Anzahl  fränkistlier  Bischöfe,  worunter  B. 
Heddo  von  Slraßburg:  er  lobt  iiire  Eintracht  und  Treue  und  empfiehlt 
ihnen  den  Bonifatius  als  seinen  Legaten.  —  MG.  KE.  IIF.  'M'f2.  —  Jaffe- 
l.ocwenfejd  nr.  :2-2iS7.   —    „Gratias  ago  Deo".  42 

Slraßljurg  bestätigt  nach  dem  wörtlicli  übernommenen  Formular  des  Privilegs  B.  W'ide- 
gerns  für  Murbacli  (Reg.  nr.  33)  die  Gründung  eines  Klosters  auf  der 
Rheininsel  AriiuHoauga  durch  den  Grafen  Rothard.  der  fremde  Mönche 
unter  dem  Abt  Saroard  dazu  berufen  hat.  Eingeschoben  ist  lediglich  die 
Forderung  eines  Gastgeschenkes  (campiitlam  seu  telariis)  für  den  Bischof 
bei  dessen  Besuch  im  Kloster,  actum  Stratburgo  civitate  pnplicae  sub  die 
quinto  ante  kalend.  octubris,  anno  septimo  regni  domiii  noslri  Helderici 
regis.  ego  in  dei  iiomcn  Heddo  peccator  per  misericordiam  dei  vocatus 
episeopus  hunc  Privilegium  a  me  factum  religi  et  subscripsi  .  in  dei  nomen 
Haldobertus  episeopus  subscripsi  .  ego  in  dei  nomine  Dubanus  episeopus 
rogitus  presbiter.  Chrodegangus  peccator  episeopus  subscripsi  .  in  dei 
nomen  Hiddo  peccatur  vocatus  episeopus  subscripsi  .  in  dei  nomine  Lullo 
peccator  episeopus  subscripsi  .  in  dei  nomine  Magingaoz  indignus  epis- 
eopus subscribens  lirmavi  .  in  dei  nomine  Gutiridus  peccatur  episeopus  . 
in  dei  nomen  ego  Nytho  rogitus  a  suprascripto  pontefice  scripsi  et  sub- 
scripsi .  in  dei  nomen  ego  Remedius  peccator  donum  dei  episeopus  sub- 
scripsi .  ego  Hysamnus  peccator  episeopus  subscripsi  .  in  dei  nomen  Jacob 
vocatus  abba  subscripsi  .  in  dei  nomen  Gairoinus  abba  subscripsi  .  in  dei 
nomen  Yppolitus  peccatur  abba.  —  Schoepllin.  Als.  diplom.  I,  17  nr.  IG  mit 
Bruchstück  eines  Faksimile;  Grandidier,  Strasbourg  I  pr.  1-2  nr.  43  aus  Orig. 
des  bischöfl.  Archivs.  —  Über  Datierung  s.  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  ö 
nr.  9.  —  Die  Schrift  des  Faksimile  entspricht  nicht  der  angegebeneu  Zeit, 
sie  weist  vielmehr,  wie  die  des  angebl.  Originals  des  Murbacher  Privi- 
legs (Reg.  nr.  33),  auf  den  Anfang  des  9.  Jahrlidts.  Der  Wortlaut  stimmt, 
wie  schon  bemerkt,  zum  größten  Teil  wörtlicli  mit  der  Urkunde  15.  Wide- 
gerns  füi-  Murbach  überein,  sogar  das  istudeant  des  romanischen  Schreibers 
wird  einmal  übernommen;  das  Datum  ist  zeitgemäß  geändert.  Daß  nicht  alle 
Zeugen  gleichzeitig  unterschriel»en,  bemerkt  schon  Grandidier  a.  a.  0. ;  über 
die  Zulässigkeit  solcher  nachträglichen  Unterschriften  s.  Ficker,  Beiträge 
zur  Urkundenlehre  I,  106.  Der  Schreiber  scheint  den  Charakter  der  ver- 
schiedenen Unterschriften  sorgfältig  nachgeahmt  zu  halten.  Die  Sicherheit 
der  späteren  Überlieferung,  daß  das  Kloster  Schwarzach  durch  Verlegung 
von  Arnulfsau  auf  das  rechte  Rheinnfer  entstanden  sei.  läßt  sich  kaum  ent- 
scheiden. —  Die  Übereinstinmiung  der  bischöflidien  Privilegien  für  .Mur- 
I)ach  und  A)-nulfsau  wiid  sich  am  besten  wohl  dadurch  erklären  lassen, 
daß  das  letztere  nach  der  von  Murbach  der  bisciiöll.  Kanzlei  zur  Bestäti- 
gung eingereichten  Urkunde  hergestellt  wurde.  43 


Compiegne 


B.  Audo  unterzeichnet  nebst  einer  großen  Anzahl  anderer  Bischöfe  ein  Pri- 
vileg B.  Chrodegangs  von  .Metz  für  das  Kloster  Gorze.  —  Minne, 
Patrologia  lat.  SO,  l[-2l.  —  Böhmer-Mfthlbacher  nr.  85»  (N3»).  —  Mühl- 
bacher identifiziert  (?)  Audo  mit  Heddo.  44 

gibt  seine  Zusümmung  (consensii^)  zu  dem  Vertrag  des  B.  Sidonius  von  Kon- 
stanz mit  Abt  .iohann  von  St.  Gallen,  der  das  Verhältnis  des  Klosters 
zum  Bistum  Konstanz  regell. —  Erwähnt  in  der  Bestätigung  König  Karls  des 


224 


Heddo. 


759 


762 

März  13 


Großen  780  März  8. 
bacher  nr.  2'2S  (321). 
gesten  nr.  M. 


MG.  DD.  Karol.  1,   180  nr.  130.  —  Böhmer-Mühl- 
Datum  festgestellt  von  Ladewig.  Konstanzer  Re-, 

45 


Straßliiirg    berielitet,  daß  er  das  von  B.  Wicgeriniis  in  der  Geuiarlvung  Etiulieim    er- 
baute Klösterlein  durch  die  Naclilässiglceit  von  dessen  Nachfolgern  im  Ver- 
fall gefunden  und  mit  Erlaubnis  (per  comnieatum)  König  Pippins  Benedik- 
tiner dort  angesiedelt  habe,  denen  er  den  verehrungswürdigen  Hildolf  zum   - 
Abt  gab.  Dazu  gab  B.  Heddo  mit  Zustimmung  Pippins,  der  Brüder  und  der 
Bürger  des  Bistums  dem  Kloster  die  nachbenannten  Güter  in  pago  Brisga- 
vense,  die  er  vom  Herzog  Ernst    erworben    hatte :  das  Gut,  das  dieser   in 
der  villa  Forcheini  besaß,  das  in  Baldingen,  in  Roswilare,  in  Wellengen,  in 
Riegola  und  was  Ernst  sonst  in  Alamannien  und  in  der  Mortennu  inne  hatte. 
Ferner  schenkte  er  mit  Erlaubnis  (cum  licentia)  König  Pippins  und  mit  Zu- 
stimmung der  Leute  im  Bistum  vom  Gut   der  hl.  Maria  den  Ort  (opiduni) 
Endingen  mit  allem,  was  zum  bischöflichen  Fiskus  geiiört,  sowie  was  er  in 
Biircheim,  in  Gruningen,  in  Mordunova,  in  der  villa  Chipinheini.  in  Schopf  heim    ' 
und  in  Mutherisheim  besaß.    Außerdem  übergab  er  den  Mönchen  in  der  villa 
Rustum,  jenseits  des  Rheins,  auf  dem  Gebiet  zwischen  Rhein  und  Helzaha 
Weide-    und    Mühlenrecht    sowie    das    Fischereirecht   gemeinsam    mit    den 
bischöflichen  Fischern,  dazu  in  derselben  villa  einen  genannten  Sklaven  mit 
Familie,    in    der    bischöflichen    Stadt    Strasburga    einen   Hof  mit  Hörigen, 
die  Thengarius   daselbst  erworben  hatte  imd  als  bischöfliches  Lehen  (bene- 
licium)  besaß,    ferner    vor    der    Stadt    einen    Garten,    sowie    in    der   villa 
Hugesperga    einen    Mansus    zum    Spital,    außerdem    die    Kirche    St.  Maria 
in    Ethenheim    und  die  zu  St.  Peter   in  Rustun,    auf  der  andern  Seite  des 
Rheins    in    der    villa    Hepheka    die    Marienkirche   und    in    Beneveldim    die 
Basilika    der  Heiligen    Sixtus    und    Laurentius    mit    zwei    Hufen    und    dem 
Zehnten.     In    der  Stadt    (oppidum)  Rubiacum    schenkte    der  Bischof   zwei 
Hufen  mit  ihren  Hütten,  Weingärten  und  genannten  Hörigen,  sowie  in  der 
villa  Marsalla  eine  halbe  Salzpfanne,    außerdem    in    der  Landschaft  (regio) 
Argüuwe  alle  dem  Straßburger  Bischof  zustehenden  Basiliken  und  Zehnten, 
nämlich  in  Spietz,  in  Scartilinga,  in  Biberussa  und  sonst.     Die  Schenkung 
ist  auf  den  Rat  König  l'ippins  selbst    sowie  mit  Zustimmung  aller  seiner 
Freunde    und  Vornehmen  (principes)    gemacht    zum  Unterhalt    für    dreißig 
Benediktiner    und    ihre  Diener.     Als  Strafe    für    den    Verletzer    dieser  Be- 
stimmungen   werden    zehn  Pfund    Gold    und    30    Pfund   Silber    festgesetzt, 
die  an  Kloster  und  Fiskus  fallen  .  .  .  Actum  est  hoc   testanientum  in  civitate 
Argentinense    3.    id.    marcii,    anno    1 1    regnante  domino  nostro  Pipino  glo- 
rioso   rege,  et  venerabili  episcopo  Eddone  .  ego   in  dei  nomine  Eddo  pec- 
cator  per  misericordiam  dei  vocatus  ei)iscopus  hoc  testanientum  a  nie  fac- 
tum relegi  et  subscripsi  .  Signum  f  Chrodardi  comitis.  —  Vidimus  von  1457  -^ 
nach    einer  von  dem  Ettenheimer  Abt  Kon^ad  dem  Jüngeren   1121   vorge- 
nommenen   Erneuerung    des    Originals.     Absehr.    17.    Jahrhdts.    Karlsruhe 
G.  L.  A.  Urk.  Abt.  !27^    Ettenheimmünster  Convol.   17.  —  Über    die    nach- 
trägliche  Unterschrift   B.    Remigius'    s.  Reg.    nr.  57.    —    Schoepflin,    Als. 
diplom.  1,  37  nr.  34;  Grandidier,  Strasbourg,  II    pr.  91   nr.  55  aus  Vidimus. 
-~    Regest  bei  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  6  nr.  10.  —  Wiegand  a.  a.  0. 
zweifelt  an  der  „Autlienticität  des  Textes":  Schulte,  Zu  den  Verl>rüderuiigs- 
bücheru    von  St.  Gallen    und  Reichenau  (MIÖG.  XI,    125)    erklärl    die    Ur- 
kunde   für    eine    Fälschung:    Bloch,    Jura    ciiriae    in  Munchwilare  (ZGORh. 
NF.    XV,    407)    hält    sie    „in    der    Hauptsache    sicherlich    für    echt,    doch 
sind  Spuren  von  Überarbeitung  deutlich".     Mir  scheint  ein  echter  Kern  in     \ 
Testamentsform  vorzuliegen,  der  jedoch  im  Anfang  des   12.  Jahrhdts.,  wie 
schon  Bloch    a.    a.    0.    andeutet,    im    Zusammenhang    mit    der    angeblichen 
Urkunde  Herzog  Burchards  von  Alamannien  und  dem  erfolgreichen  Streben 


Heddo. 


•'*2o 


762 


um-) 

762 


773^ 

März  7 


773 

April  18 


der  Etteiiheiiiier  Alöiulie,  von  Kaiser  Heinricli  V.  in  iliren  Resitzungen 
bestäligt  /,u  werden  (Giiilliiiian ,  De  e|iis('<>pis  Arf^ent.  p.  '•2-20) ,  ver- 
fälsclil  und  erweitert  worden  ist.  —  Sicher  wird  jedenfalls  das  Eine 
sein,  daß  li.  Ilcddo  am  angegeliencn  Drte  ein  Kloster  gründi'te  oder 
wieder  herstellte,  das  später  nach  seinem  Namen  genannt  ward.  So  be- 
richtet schon  Herim.  Aug.  MG.  SS.  V,  '.»8  im  .Anschluß  an  die  Erhebung 
Heddos  zum  Bischof:  non  longe  post  sui  nouiinis,  id  est  Ethenheim,  coe- 
noliiuni  constnixit.  - —  Eine  von  Grandidier,  Strasbourg  I,  2Sl  mitgeteilte 
Inscliritt  von  Ettenheimmünster  verlegte  die  Gründung  ins  Jahr  "3i.  das 
wohl  aus  den  Schriftcpiclien  (s.  oben  Heg.  nr.  '.iS)  als  Regierungsjahr 
Heddos  bekannt  war :  Anno  ter  deno  septingentesimo  quarto  Antistes  dau- 
strum  renovando  condidit  Elho.  46 


Attigny  anwesend  auf  der  Synode  der  fränkischen  Geistliihkeit  (pro  causa  religionis 
et  Salute  animarum  congregati).  Eddo  episcopus  civilas  Stradburgo  unter- 
schreibt an  zweiter  Stelle  (zwischen  B.  Chrodegang  von  Metz  und  R.  Lull 
von  Mainz)  den  nach  der  Synode  allgeschlossenen  Totenbund.  —  MG.  LL.  I, 
30;  LL.  sect.  II  Capilul.  I."  :i:2i  nr.  lOti;  .'jecl.  III  Concilia  II,  7^.  —  Zur 
Sache  vgl.  Oelsner,  König  Pipiün  S.  3.")S  ff.  47 


(Diedenhofen)  König  Karl  (der  Große)  bestätigt  auf  Ritten  R.  Eddos  dei 
Straßburger  Kirche  den  seit  langer  Zeit  mit  königlicher  Bestätigung 
besessenen  Ort  Stilla  innerhalb  der  in  lieg.  nr.  t).")  genannten  Grenzen.  — 
Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  106  nr.  <)3  aus  Abschr.  im  biscliöti.  Archiv 
zu  Straßburg.  —  Böhmer- Mühlbacher  nr.  153  (L^iO).  —  Fälschung 
Grandidiers  nach  Reg.  nr.  tJ.') :  Bloch,  Die  Urkiindenfälschunsen  (Jrandidiers 
(ZtJORh.  NF.  Xn.  481).  48 


(Rom)  König  Karl  beriehtel,  daß  sich  an  ihn  B.  Etto  nait  Unterslützung 
seines  (des  Bischofs)  Meisters  (magister),  des  Mainzer  Melropoliten  Lull, 
und  B.  .lohanns  von  Konstanz  wandte  mit  Klagen,  daß  seine  Vorgänger 
mit  ihren  Kanonikern.  Pröpsten,  Dekanen,  Meßnern  (aedilnus).  Kämmerern, 
Kantoren  und  Scliolastikeni  sich  der  Simonie  schuldig  gemacht  hätten- 
Denn  bei  Vergebung  von  Pfründen  forderten  sie  unter  dem  Vorwunde 
fronnner  Spenden  große  Geldsiinnnen,  welche  sie  dann  heimlich  nut  ihren 
Anhängern  teilten.  Da  aber  jegliche  Art  von  Simonie  von  Papst  lladrian 
und  seinen  Vorgängern  verdammt  ist,  so  bestimmt  Karl  mil  Zustinunung 
der  Biscliöfe  Lull.  Etlio  und  Johannes,  daß  die  Präbendeneinpfänger  von 
ihrem  Allod  der  Kirche  ein  Geschenk  machen,  oder,  falls  sie  kein  -Allod  be- 
sitzen, sieben  Pfund  Straßburger  Münze  zahlen  sollen ;  dem  Bischof  und  dem 
Propst  gebüiiren,  weil  sie  die  Herren  und  Meister  (domini  et  magislri)  sind, 
außerdem  drei  Unzen  Gold.  Die  W'ahl  eines  Bischofs  soll,  weim  irgend  mög- 
lich, nur  aus  dem  Schöße  der  Slraßburger  Kirche  erfolgen.  Ferner  sollen  die 
Güter  des  gegenwärtigen  Bischofs  und  seiner  Nachfolger  von  allen  Be- 
sitzungen des  Kapitels  geschieden  werden.  Den  Bischof.  Herzog,  welt- 
lichen iider  geistlichen  Richter,  der  dies  Dekret  verletzt,  trilTt  eine  Strafe 
von  100  Pfuiul  lautersten  Goldes,  die  zur  Hälfte  dem  Fiskus.  30  Pfund 
den»  Mainzer  Archimandriten,  ii)  Pfuiul  der  StraLibmger  Kirche  zufällt. 
Schilter,  Königshoven  S.  4(1."»  nach  der  lalein.  Chronik  Könighofens  f.  'J-2ti: 
Gnmdidier,  Strasbourg  II  pr.  105)  nr.  ().">;  Wiegand.  StralJb.  L'rk.  B.  1. 
7  nr.  \2;  MG.  DD.  Karol.  I,  300  nr.  4-24  aus  Schilter.  —  Böhmer-Mflhl- 
bacher  nr.  \:>1  (löi).  —  Fälschung  aus  dem  Anfang  des  1-2.  Jahrhdts.: 
Lechner,  Schwäbische  Urkundenfälschungen  des  10.  und  1-J.  Jahrhdts.  (MIÖG. 
XXI,   i7).  4«) 


226 


Heddo— Helidulf. 


773 

April  19 


775 

Dezemb. 


(7GO-778) 


(760— 

778) 


(Rom)  Papst  Hadiian  (1.)  J)estätigt  auf  Bitten  B.  Ethos  in  Gegenwart 
König  Karls  folgende  Verordnungen  des  Bischofs:  Zur  Erleichterung  der 
Regierung  hat  dieser  das  Bistum  Straßburg  in  sieben  Archidiakonate  ein- 
geteilt und  an  ihre  Spitze  Archidiakonen  von  untadeligem  Wandel  gesetzt, 
die  mit  ihren  Archipresbytern  durch  Lehre  und  Beispiel  ihre  Untergebenen 
im  Gesetz  Gottes  unterweisen  und  das  bischöfliche  Amt  außer  der  Abso- 
lution (reconciliatio  penitentium)  ausüben  sollen,  indem  sie  Altäre  ein- 
richten, als  Richter  Kirchen  mit  dem  Bischofssiegel  schließen,  die  Kleriker 
von  ihrem  göttlichen  Amte  entfernen  und,  was  sie  selbst  nicht  bessern 
können,  vor  den  Bischof  bringen.  Die  Archidiakonen  selbst  dürfen  nur 
bei   offenbaren  Vergehen    gegen    das    kanonische  Recht    abgesetzt  werden. 

—  Ferner  hat  B.  Etho  eine  Scheidung  vollzogen  zwischen  dem  bischöf- 
lichen Gut  und  den  Pfründen  der  Kanoniker,  zu  deren  Verwaltung  diese 
selbst  einen  ihrer  Standesgenossen  berufen  sollen,  dem  nächst  dem  Bischof 
die  höchsten  Ehren  zufallen,  und  der  die  Verteilung  der  Benefizien  des 
Stifts  außer  der  der  Propsteien  zu  besorgen  hat.  Dem  Bischof  steht  aus 
dieser  Propstei  der  Brüder  kein  Servitium  zu,  a\ißer  bei  kanonischen  Ur- 
teilen, die  er  auf  der  Synode  vertreten  muß.  —  Auf  Bitten  B.  Ethos 
endlich  hat  König  Karl  bestimmt,  daß  bei  einem  Wechsel  in  der  Be- 
setzung der  Ämter,  die  ihm,  dem  Könige,  zustehen,  wie  Münze  und  Zoll, 
sieben  Pfund  erhoben  werden,  drei  für  den  Propst  und  vier  für  die  Ka- 
noniker. —  Diese  Bestimmungen  des  Bischofs  und  des  Königs  bestätigt 
Hadrian.  —  Inseriert  in  Urkunde  B.  Heinrichs  II.  1205.  —  Or.  Str.  B.- 
A.  G  3ti.  —  Schoepflin,  Als.  dipl.  I,  46  nr.  46;  Grandidier,  Strasbourg  II 
pr.  111  nr.  66;  Würdtwein,  Nova  subs.  X.  217  nr.  78;  Wiegand,  Straßb. 
Urk.  B.  I,  8  nr.   13  aus   Or.  B.  Heinrichs  II.    —  Jaffe-Loewenfeld  nr.  2401. 

—  „Convenit  apostolico".  —  Fälschung  aus  Anfang  12.  Jahrhdts. :  Lechner, 
Schwäbische  Urkundenfälschungen  des  10.  u.  12.  Jahrhdts.  (MIÖG.  XXI,  49).  50 


(Schlettstadt)  König  Karl  verleiht  auf  Bitten  B.  Ettos  den  Angehörigen  der 
S  t  r  a  ß  1j  u  r  g  e  r  K  i  r  c  h  e  ein  Zollprivileg  in  der  Reg.  nr.  7 1  angegebenen  Aus- 
dehnung.—  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  116  nr.  68  aus  Abschr.  im  bisch. 
Archiv  in  Straßburg^  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  1.  10  nr.  15  aus  Grandi- 
dier.—  Böhmer-Mühlbacher  nr.  199  (195). —  Fälschung  Grandidiers:  Bloch, 
Die  Urkundenfälschungen  Grandidiers  (ZGORh.  NF.  XII,  484).  51 

soll  die  kanonische  Regel  B.  Chrodegangs  von  Metz  an  der  Straßburger 
Hauptkirche  eingeführt  haben.  —  Grandidier,  Strasbourg  I,  177.  —  Gran- 
didier stützt  sich  dabei  jedoch  nur  auf  die  Tatsache,  daß  die  von  Ama- 
larius  erweiterte  und  auf  dem  Konzil  zu  Aachen  816  vorgelegte  Regel  sich 
in  einer  Handschrift  der  Straßburger  Kirche  aus  dem  12.  Jahrhdt.  findet. 
Vgl.  Grandidier,  Strasbourg  I,   178  N.  p.  und  Alsace  I  pr.  62  nr.  134.     52 

stirbt.  —  Nekrolog  von  Schwarzach:  .Juli  3  nach  Grandidier,  Strasbourg  I, 
296;  Johann  Egon,  De  viris  illustr.  Augiae  divitis  (Pez,  Thesaurus  I.  3, 
63-5):  779  Mai  8;  Necrolog.  Weissenb.  (Böhmer,  Fontes  IV,  310):  Januar  17. 
Hatte  epus.  —  Drei  unsichere  Quellen,  im  Weißenbm-ger  Nekrol.  ist  es 
zudem  sehr  unwahrscheinlich,  daß  der  Straßburger  Heddo  gemeint  ist.  — 
Sein  Grab  soll  B.  Heddo  in  Ettenheinnnünster,  in  absida  versus  sinistram, 
sine  epitaphio,  gefunden  haben.  Wimpfeling,  Catalogus  p.  20.  —  In  confratern. 
Aug.  unter  nomina  defunct.  fratr.  (MG.  Liber  confratern.  p.  160):  Eddo  eps, 
unter  nomina  fratr.  de  Etinlieim  (a.  a.  0.  p.  212):  Domnus  Eddo  eps.         63 

HeUdiüf  (iiacli  760  —  vor  778). 

Nachfolger  Heddos.  —  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Dogmate  prae- 
darus  post  extitit  Aylidulfus.  —  In  confratern.  Aug.  unter  den  Namen  der 


Helidnlf— R(Mnii^ius. 


007 


(760- 

778) 


778 


März  15. 


SIraßliurg 


Brüder  von  Ellenlu'im  (MG.  Lil)er  confratern.  p.  21i>):  Helidulfiis.  —  Als 
Abt  von  Eflenlieimniiinsler  in  der  verfälschten  Gnindiuigburkiinde  seines 
Vorgängers  Heg.  nr.  i±  Über  die  Änderungen  Guilliuians  und  Grandidiers, 
die  Helidulf  vor  Heddo  setzen,  vgl.  Bloch,  Aniialen  S.  30.  54 


Remi^ius 


(vor  778  —  782.  783). 


Nachfolger  Helidulfs.  —  Biscliofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Non  virtutis 
egens  tenuit  Reniigius  has  res.  —  Herkunft:  Auch  Remigius  wurde,  wie  Heddo, 
zum  Enkel  Herzog  Etichos  gemacht:  Grandidier,  Strasbourg  I,  'äO-2  folgt 
dieser  Überlieferung,  während  Schoepfiin,  Als.  illustr.  I,  78.')  ihn  einer  an- 
deren Linie  der  Eticlionen  /uvveist.  Vgl.  wieder  Pfister,  Le  duche  merovingien 
d'Alsace  p.  130.  Die  Annahme,  daß  Remigius  vorher  Abt  von  Münster 
im  Gregoriental  gewesen  sei  nach  Ann.  Monast.  MG.  SS.  III,  l.">3  zu  768: 
Remigius  abbas,  cui  successit  Restwiims  (dieser  erwähnt  7 tut  März  22. 
Böhmer-Miihlbacher  ur.  118  [115]),  verdient  keinen  Glauben.  Ob  die  im 
folgenden  Reg.  erwähnte  Reise  nach  Rom  vor  oder  nach  der  Erhebung  Re- 
migius' anzusetzen  ist.  bleil)t  ungewiß;  nach  dem  Wortlaut  ist  eher  das 
letztere  anzunehmen.  55 

schenkt  durch  das  folgende  in  gesetzmäßiger  Form  abgefaßte  Testament  unter 
Vorbehalt  der  Nutznießung  auf  Lebenszeit  für  sich  sowie  für  seine  Nichte 
Scolastica  und  seinen  Großneffen  (abnepos)  Raderamnus  der  M  a  r  i  e  n  k  i  r  c  b  e 
zu    Straß  bürg  als  Erbin    seines    Besitzes  im    Gau    Elsaß    (pagus    Alsa- 
censis)    die    Insel  Hascgaugia    im    Fluß  lila.     Die  Insel    liegt    in    den    Ge- 
markungen Blabodsaime  und  Quibilisheime    mit  ihrer  Basilika,  die  B.  Re- 
migius selbst  erbaut  und  geweiht  hat.     Seine  Herrin,    die  hl.  Sophia,  hat 
er  dort  eingesetzt  und  ihren  kostbaren  Leib  begraben,  den  Papst  Hadriau  1. 
ihm  gab,  und  den    er  selbst  mit    seinen  Dienern    (ministri)    von  Rom   her 
an  diese  Stätte  brachte.     Auch  die  Kirche,  die  er  dem  hl.  Trophimus  ge- 
weiht hat,    und  worin  die  hl.  Sophia   ruht,    mit  der    Insel    selbst,    die    die 
Religiöse    Roduna    und    die    Äbtissin  Adala    ihm,    dem    Bischof,    und    der 
hl.  Sophia  geschenkt    und    vor  Zeugen  beurkundet  hatten,    übergibt  er  der 
hl.  Maria:    die  Insel  mit  Basiliken,    Häusern,    Gebäulichkeifen,    Höfen    und 
alUem    Zubehör.     In    gleicher  Weise   schenkt   B.  Remigius    der   hl.    Maria 
als    seiner  Erbin    im    Gau    (pagellus)    Aragougensis    das  Klösterchen    (mo- 
nasteriolum)  Werith  im  Flusse  Araris  auf  einer  Insel  im  Gebiet  (tinis)  von 
Grezzinbach.     Das  Kloster  hatte  H.  Hapert  erbaut  und    dem    B.  Remigius 
selbst  vor  Zeugen  per  suum  cultellum  übergeben :  doch  dieser  gab  es  den 
Brüdern     (germani)    Raperls    namens    Erlulf    und    Cundbert    auf   ihr    Ver- 
langen zurück.    Später  aber  vermittelten  gute  Menschen,  und  B.  Remigius 
gab  selbst  den  Brüdern  Raperts    ein  beneticium    durch  Precarie    aus  dem 
Eigengut  Raperts    (ex  allode)    unter  der  Bedingung   jährlicher  Zinszahlung 
zu  ihren  Lebzeiten,    während    es  nach  ihrem  Tode  zur  bischöllichen  Herr- 
schaft zurückfallen  solle.     Dafür  gabeti  sie  das  Klösterchen  dem  Bischof  vor 
Zeugen  zurück,  fertigten  eine  Traditionsurkunde  aus  und  verzichteten  durch 
den  Halm  (per  tVstucam)    vor  Zeugen  auf  das  Kloster,  wie  es  Gesetz  der 
Alamannen    war.     Das    Klösterchen    Werith    also,    das    am    angegebenen 
Platze  zu  Ehren  des  hl.  Märtyrers  Leodegar  errichtet  isl,    schenkt   B.  Re- 
migius   mit    allem   Zubeiiör.    Rechten    und   Besitzungen    der    hl.   Maria    inid 
beiiält    sidi   nur    lür    sich,    seine  Nichte  Scolastica    und   seinen    Großnellen 
Raderamnus    die    Nutznießung    zu    Lebzeiten    vor    als    beneticium    der    hl. 
Maria  gegen  einen  .lahrcszins  von  20  Solidi  in  Silber,  zahlbar  am  Fest  ihrer 
Altarweihe    an    die     Kanoniker,     damit    die    Namen    der    Schenkg.ber    im 
Buch  des  Lebens  geschrieben    seien   und  der  Leib  des  Bischofs  Remigius 
selbst  in  der  Krypta  ruhe,  die  er  selbst  erbaut  hat.  Der  Verlelzer  dieser 


Wtiilzikf.  ni-|fo»tfii  üor  Blscliafu  vimj  SlruDburtt. 


30 


228 


Remiffiiis. 


778 


Bestimmungen  verfällt  außer  den  jenseitigen  Strafen  in  eine  solche  von 
fünf  Pfund  Gold  und  25  Pfund  (pondus)  Silber,  zahlbar  an  die  Marien- 
kirche und  an  den  Fiskus  (sacratissimns  fiscus)  .  .  .  presens  pagina  testa- 
menti  firma  stabilitate  deljeat  permanere  cum  stipulatione  subnixa  .  actum 
Argentina  civitate  .  notavi  diem  et  annum  quem  supra  (sub  die  idus  martii 
anno  10  regni  donini  nostri  gloriossimi  Karoli  regis  am  Eingang).  Ego  in 
dei  nomine  Kemigius  peccator  gratia  dei  episcopus  hoc  testamentum  a  me 
factum  in  amore  sanct«^  Mariae,  quod  ego  ipse  manibus  meis  scripsi  et 
superius  scribere  rogavi,  relegi  .  et  ego  Gislebertus  acsi  peccator  epis- 
copus subscripsi  .  ego  Willibaldus  episcopus  subscripsi  .  signum  Garibaldi 
.  ego  Wiumadus  episcopus  .  ego  in  dei  nomine  Waldericus  vocatus  epis- 
copus suljscripsi  .  ego  VValachus  vocatus  episcopus  subscripsi  .  signum 
Zullino  .  Signum  Lantfridi  .  signum  Ballone  .  signum  Harbaldi  .  signum 
Friderichd  .  signum  Rashiiifridi,  qui  et  ipse  consensit  pro  parte  uxore  sua 
Harilandae  .  in  dei  nomine  Remigius  peccator  episcopus  feci  hoc  testa- 
mentum in  honore  domini  et  sanct^  Marie  Argentoratinse  de  Aschagia, 
que  est  in  Uuibilesheim  marcha  seu  et  in  Bladbotesheime  marcha,  pro 
anime  mei;  remedio  una  cum  ipso  corpore  sancto  sanctae  Sophiae  simi- 
liter  et  in  alio  loco,  qui  dicitur  Werida  monasteriolo,  quod  est  in  marcha 
Grezzinbach,  pro  animae  mc;  remedio  et  pro  anima  Ratberti  episcopi  . 
Signum  Anteneri  .  signum  Licenzio  .  signum  Erineneberti  .  signum  set  Au- 
teneri  .  signum  Raderamno  .  signum  Uualdegysi  .  signum  Uenantie  .  sig- 
num Scolastici;  .  Signum  Erinenegund(^  .  signum  Maurind  .  signum  Agi- 
none  .  signum  Audeberti  .  signum  Widerici  .  signum  Adone  .  signum 
Aribio  .  signum  Anausoni  .  signum  Berngro  .  signum  Alione  .  signum 
Hardrino  .  signum  Rotmundi  .  signum  Apponi  .  signum  Alaholfo  .  signum 
Scaioue  .  signum  Haimone  .  signum  Uuanhaldo  .  signum  Hildi- 
brandi  .  signum  Uuolfgrimo  .  signum  Leoboino  .  signum  Audrico 
Signum  Erhusto  clerico  .  signum  Hilderici  clerici  .  signum  Geruuigo  clerici 
.  Signum  Adalmanno  .  signum  Nanduuigo  clerici  .  signum  Hildimano  . 
Signum  Hildiberti  .  Idus  martii  .  Carla  quam  fecit  Remigius  episcopus  ad 
sanctam  Mariam  de  Aschaugia  et  de  Werida  monasteriolis.  —  Perg.- 
Abschr.  10.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  2  (1).  —  Grandidier,  Strasbourg  II 
pr.  130  nr.  73;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  11  nr.  16  aus  der  gen. 
Abschr.  —  Wiegand  nimmt  noch  eine  spätere  Überarbeitung,  vielleicht 
mit  Ausnahme  der  Zeugenliste  an.  Zeumer  (Götting.  Gelehrte  Anz.  1887 
S.  372)  erklärt  das  Testament  mit  Recht  im  Anschluß  an  eine  Übersiebt 
über  die  uns  aus  dieser  Zeit  erhaltenen  Testamente  für  echt,  während 
Pfister,  Le  duche  merovingien  d' Alsace  p.  130  N.  3  es  kurzweg  als  falsch 
l>ei  Seite  schiebt.  —  Eine  Aufzeichnung  über  Gründung  und  Wiederher- 
stellung des  Klosters  Eschau  gibt  folgende  Ergänzung:  Weihe  zu  Ehren 
der  hl.  Maria,  der  hl.  Sophia  und  ihrer  Töcliter  Fides,  Spes  und  Caritas, 
sowie  des  hl.  Märtyrers  Trophimus;  außer  der  Insel  Hascowia  schenkte 
B.  Remigius  die  Insel  Zuzenowe  mit  ihrem  goldhaltigen  Sande,  in  der 
villa  Corkhe  einen  Hof  mit  dem  Rechte  der  Leihe  (conductus)  der  Kirclie  und 
dem  Servitium  des  liairochialis  sacerdos,  die  villa  Olswilere  mit  Ackern, 
Wiesen,  einer  Mühle  und  Zubehör;  in  Birnheim  drei  Mausen,  in  Doumen- 
heim  einen  Mansus,  in  Kestenholts  den  Herrenhof  mit  Weingärten,  einer 
Wiese  und  1»  Mansen,  in  der  Stadt  Straß  bürg  einen  Hof,  die  Kapelle 
St.  Michael  vor  der  Stadt  Straßiturg,  in  lUekirchen  ".)  zinspflichtige  Mansen. 
in  der  villa  Roubeaca  den  Herrenhot  mit  Weingürten,  Äckern.  Wiesen, 
Mühlen,  24  Hörigen  und  Land  zu  18  Wagenladungen  Getreide,  in  derselben 
villa  7  wöchentliche  Servitien  mit  23  Situlen  Wein  und  die  Kirche  der 
villa  mit  vier  Teilen  ihres  Zehnten,  während  der  Bischof  dem  Pfarrer 
wegen  der  Größe  der  Zehnten  in  der  reichen  nlla  nur  den  fünften  Teil 
zugestand.  Auch  die  Schenkungen  (oblationes),  welche  an  Hinmielfahrt 
und  Maria  Geburt  innerhalb  der  neunten  Höre    des  vorhergehenden  Tages 


Kemiuiiis—  Rarliio. 


229 


778 


(;C2-7S3) 


78-3.  7H-i, 
März  20 


(782 

März   !20 

-7SS 

Okt.  ^) 


und  waliniid  der  leiprliclien  Messe  des  Festtafres  selbst  an  den  Altären 
der  Kirilic  Miilieacensis  niederfjelegt  wurden,  ülierliel)  Keniigius  für  die 
Beleuchtung:  (in  siunptuni  luniinariuni)  dem  Kloster.  -  Aufzeichnung  des 
12.  Jalirhdts.,  in  einem  Znge  geschrithen.  Str.  H.-A.  G  -2  (2).  —  (iran- 
didier,  Alsace  11  pr.  75  nr.  43():  Würdtwein,  Nova  sulis.  VI,  235  nr.  UI2; 
MG.  SS.  XV.  '.Il»5  ans  Auf/.eithn.  —  Eine  Bulle  Papst  Alexanders  111.  für 
die  Abtei  Escliau  IlSfl  Juni  13,  gibt  dazu  folgende  Ergänzungen:  B.  Be- 
niigius  schenkte  ...  in  der  villa  Cordehe  ...  8  Pfinid  Straßbnrger  Münze 
und  einen  Ubulus  von  den  zinspflichtigen  Hörigen,  .  .  .  und  bestimmte,  daß 
der  Konvent  des  Klosters  Eschau  in  jedem  .'Schaltjahr  von  den  vier  Teilen 
der  Rufacher  Zehnten  zum  Servitium  des  Bischofs,  in  dessen  Geiiiet  die 
villa  liegt,  zehn  l'fund  Baseler  Münze  geben  solle.  (Ausgefallen  ist  der 
Hof  in  der  Stadt  Straßburg).  —  Or.  Str.  B.-A.  (i  24  (2).  —  Würdtwein, 
Nova  subs.  X,  ytl  nr.  32  aus  Ür.  —  JatTe-Loewenfeld  nr.  13«64.  —  .Pni- 
dentibus  virginibus".  oH 

unterschreibt  die  Urkunde  B.  H  e  d  d  o  s  für  E 1 1  e  n  h  e  i  m  m  ü  n  s  t  e  r  Reg.  nr.  4(j : 
in  Cliristi  nomine  ego  Remedius  peccator  et  episcopus  facta  prioris  mei  Ed- 
donis  episcopi  relegi  et  consensi  et  subscripsi  .  ego  Einhardus  late  roga- 
tus  scripsi  et  subscripsi.  —  Über  nachträgliche  Subskription  vgl.  Kicker, 
Beiträge  znr  Urkundenlehre  1.  lOd  und  Bresslau.  Urkundenleine  1.  t;47. — 
Wir  werden  die  Unterschrift  des  B.  Remigius  wohl  unter  die  echten  Be- 
standteile des  Testaments  B.  Heddos  rechnen  dürfen.  57 

stirbt.  —  Jahr:  nach  Reg.  nr.  5<l.  —  Tag:  Wimpfeling,  Catalogus  p.  22.  — 
Sein  Grab  soll  er  in  Eschau  gefunden  haben:  Wimpfeling  a.  a.  0.;  die 
Überführung  setzt  Grandidier,  Strasbourg  I,  312  auf  den   18.  Mai.  58 


Rachio  (782.  783— nach  786). 


Nachfolger  des  Remigius.  —  Bischofskatalog  MG.  SS.  Xlll,  322:  Reccho  de- 
hinc  sedem  possedit  pontiticalem.  —  Antritt  der  Regierung  bestimmt  durch 
den  Prolog  eines  von  ihm  der  Straßbnrger  Münsterbibliothek  geschenkten 
codex  canonum:  In  nomine  sancte  et  unique  trinitatis.  in  anno  7.s8,  quo 
dominus  noster  Ihesus  Christus  pro  salute  niundi  nasci  dignatns  est.  et  in 
anno  1!»  regnante  donino  nostro  gloriosissimo  adque  excellentissimo  Karolo 
rege  Francorum  adque  Langobardorum  seu  nmltaruni  geiicium  ac  patricius 
Romanonni).  Ego  itaque  Rachio  humilis  Christi  serviis  servorum  dei  ad- 
que omnium  catholicorum  ac  si  peccator.  gracia  dei  vocatus  episcopus  Ar- 
gentoratensis  urbis  in  anno  5  episcopali  mei ...  —  Grandidier.  Strasbourg  II 
pr.  141  nr.  78;  Koch,  Notice  d'un  Code  de  Canons  (Notices  et  extraits  des 
manuscrits  de  la  bibl.  nat.  VII.  2,  173  mit  Faksimile).  Über  die  Schick- 
sale des  Codex,  der  l>s70  mit  der  Straßbnrger  Stadtbibliothek  verbrannte, 
vgl.  Hagen,  Catalogus  cod.  Bern.  p.  0  und  Schmidt.  Zur  Geschichte  der 
ältesten  Bibliollieken  zu  SIraßburg  S.  2.  Beschreibung  mit  ausITdu-licher 
Inhaltsangabe  bei  Koch  a.  a.  O.  und  bei  Maassen.  Gesch.  der  (Juellen  und 
der  Litteratur  des  kanon.  Rechts  I,  667  und  715.  —  Das  im  Prolog  an- 
gegebene Regierimgsjahr  K.  Karls  entspricht  nicht  dem  Inkarnationsjalir: 
die  l'^[)ociie  beginnt  mit  7(>.s  (»kt,  i> ;  das  lil.  Regierungsjahr  ist  also  786 
Okt.  !t-  787  Okt.  .S.  Die  ungewiihnte  Rechnung  niil  Inkarnationsjahren 
läßt  vernniten,  daß  hier  der  Fehler  liegt.  -  llerkiuil't:  773  Abt  von 
Münster  im  Gregoriental.  Ann.  Monaster.  MG.  SS.  III,  153:  Rachio  abbas 
Monasterii,  postea  Argentinensis  e|)iscopus.  —  .Als  eiller,  aufgel>lasener 
Herr,  der  sich  viel  auf  seine  Heiligkeit  einbildet,  erscheint  B.  Rachio  jn 
einer  kleiru'u  (Jeschichte  des  Mönchs  von  St.  (lallen  MG.  SS.  II.  710.     .V> 


:10» 


230 


Racliio — Adalocli. 


(810?) 
Nov.  7 


(Haslach) 


(78?-8l6) 


soll  den  Leib  des  hl.  Florentius  nach  Haslach  überführt  haben.  —  Inschrift 
einer  Bleitafel,  die  B.  Burdiard  1143  Oktober  26  im  angeblichen  Grabe 
des  hl.  Florentius  in  der  Haslacher  Kirche  fand  (Reg.  zu  1143  Okt.  26):  ego 
Rachio  dei  gratia  Argentinensis  episcopus  Florentiuni  confessorem  et  epis- 
copum  VII  id.  Nov.  in  Avellanum  transtuli  et  hunc  diem  soleninem  banno 
constitui.  —  Die  Erzählung  von  der  Wiederauffindung  der  Reliquien  (s. 
Reg.  a.  a.  0.),  vor  allem  das  Auftreten  des  Kapitels  von  St.  Thomas 
mit  einer  Bleitafel,  die  ihm  das  Grab  des  Heiligen  zuspricht,  macht  es 
wahrscheinlich,  daß  die  Tafel  in  Haslach  ad  hoc,  vielleicht  nicht  ohne  Mit- 
hilfe B.  Burchards,  des  frülieren  Propstes  von  Haslach,  selbst  verfertigt 
wm-de.  Ganz  besonders  auffallend  ist  die  zweimalige  Öffnung  des  Grabes, 
in  dem  erst  l)eini  zweiten  Male  das  entscheidende  Dokument  gefunden  wurde. 
—  Aus  dem  Salbuch  von  St.  Thomas  (niedergeschrieben  nicht  vor  dem  Ende 
des  12.  Jahrhdts.)  bringt  dazu  Grandidier,  Strasbourg  I,  316  N.s  folgende 
Notiz:  An.  dorn.  810  Recho  episcopus  Argentinensis  .  .  .  nitebatur  corpus 
seu  reliquias  S.  Florentii  ad  locuui  Haselo  transferre.  Hoc  percipientes 
ipsi  fratres  S.  Thomae  easdem  reliquias  pro  maiore  parte  clam  inde  de- 
ferentes  alibi  aitsconderunt.  Recho  autem  postea  sepulchrum  aperiens 
illud  quod  invenit  ad  Haselo  deportavit.  credens  et  pretendens  se  reliquias 
S.  Florentii  habere.  Daraus  Königshofen,  De  fundatione  S.  Thomae  (Schnee- 
gans, L'  eglise  de  Saint-Thomas  p.  290).  —  Zweifelsohne  sollte  die  Erzäh- 
lung die  Bedeutung  der  Haslacher  Bleitafel  abschwächen  und  erneut  für 
die  Echtheit  der  Reliquien  in  St.  Thomas  eintreten.  60 

stirbt.  —  Confratern.  Sangall.  (MG.  Liber  confratern.  p.  20) :  Rachio.  —  Als  Todes- 
jahr nimmt  wenig  glaubwürdig  Grandidier,  Strasbourg  I,  317  815  an, 
da  zu  diesem  Jahr  die  Ann.  Monast.  erst  wieder  einen  neuen  Abt  nennen. 
Vgl.  Reg.  nr.  59.  —  Sein  Grab  soll  Rachio  in  der  Kirche  zu  Haslach  ge. 
funden  haben:  Grandidier  a.  a.  0.  p.  318  nach  einer  handschriftlichen  Le- 
gende des  12.  (?)  Jahrhdts.  Im  Chore  noch  jetzt  sein  gotisches  Grabmal 
mit  der  Inschrift:  Per  quem  prelatus  Florencius  ille  beatus  ||  Est  huc  trans- 
latus,  Rachio  iacet  hie  tumulatus.  —  Abbildung  bei  Kraus,  Kunst  und 
Altei-tum  I,  199  und'  bei  Gatrio,  Das  Breuschthal  S.  316/317.  61 


Uto  I.  (nach  786— vor  816). 


Nur  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Cui  successor  fit  Uto  virtutis 
amator.  —  Was  Grandidier  nach  dem  Vorgang  von  Wimpfeling  u.  a.  von 
ihm  berichtet,  ist  lediglich  zur  Ausfüllung  von  Utos  Regierung  erfunden. 
Die  Angabe,  daß  er  819  an  einem  Konzil  zu  Aachen  teilgenommen  habe, 
weist  Grandidier  schon  selbst  zurück,  Grandidier,  Strasbourg  I,  322.  — 
Piper  bezieht  folgende  Eintragungen  in  den  Confratern.  Aug.  auf  diesen 
Ulo:  nomina  fratrum  de  Etinheim  (MG.  Liber  confratern.  p.  212):  Uto  eps 
vel  abba  und  (a.  a.  0.  p.  278):  Uto  eps.  62 


Erlehard  (nacli  786— vor  816). 


Nur  erwähnt  im  Bischofskatalog  MG.  SS.  XUI,  322 :  Huie  Erlehardi  probitas 
non  cessit  honori.  63 


Adaloch  (nach  786— vor  823). 

Nachfolger  Erlehards.  —  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322 :  ülustris  ins  hoc 
post  hos  decorabat  Adalloc.  64 


Adalocli. 


231 


J81^  I 

Aug;.  28       Aachen 


vor  820 

April  27 


820 


(Sept.)         Kiersv 


(820 
Sept.  2—1 
823  Juni)! 


Kaiser  Ludwig  (der  Fromme)  bestätigt  auf  Bitten  B.  Adaloctis  (v.,catus  epi- 
scopus)  der  Straßl.urger  Kirche  das  laut  vorgelegter  Lrknnde  König  Karls 
von  den  Bisciiöfen  seit  langer  Zeit  mit  köni}-lichen  Bestätigungen  besessene 
Ortchen  (locelium)  Stilla  innerhalb  folgender  (irenzen :  per  regia  strata  qu.- 
pergit  super  rivolum,  qui  dicilur  Stilla.  super  casa  Rummaldi,  deinde  ubi 
dicitur  Paphinisnaida.  iiide  lotum  moiilem.  (pii  vocatur  Arlegisbergo  u«que 
ubi  rivulus  surgit  qui  dicitur  Hasla.  deinde  ubi  Uuicliia  surgit,  usq'ue  quo 
in  Brusca  mgreditur,  inde  iterum  per  longa  Brusca,  usque  dum  Stilla  intus 
mgreditur.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  4.  -  Schoepflin,  Als.  diplom.  I.  65  nr  81  • 
Grandidier,  Strasbourg  1!  pr.  165  nr.  91  aus  Or.  -  Böhmer- Mühlbacher 
nr.  62/  (607).  Ortsbeschreibung  mit  Karte  bei  Kramer,  Rectification  des 
erreurs  topographiques  sur  quelques  endroits  de  la  vallee  de  la  Bruche  (El- 
säss.  Mitteil.  2.  Folge  I.  8)  und  Fritz,  Territorium  32^.  66 

Oberitalien  als  Königsbote  zusammen  mit  Graf  Hartmann  in  Italien  zur  Rechtsprechung 
und  zur  Untersuchung  der  Ansprüche  des  Bistums  Piacenza  auf  das  Kloster 
Gravago  (ad  lustitias  faciendas  et  ad  hanc  causam  requirendam),  worüber 
Sie  an  Kaiser  Ludwig  den  Frommen  berichten.  -  Erzählung  in  der  Ur- 
kunde Kaiser  Ludwigs  des  Frommeu  für  Piacenza  820  April  27  —  Miene 
Patiologia  lat.  104,   1095.  —  Böhmer-Mühlbather  nr.  715  (692).  66 

Zeuge  in  einer  Tauschurkunde  zwischen  Graf  Hugo  von  Tours  und  dem  Kloster 
7^/onrif-   -/^"!^'  Tradit.  Wizenb.   74  nr.  69.    -   Böhmer-Mühlbacher 
nr.7:J4(70ü).- Aus  dieser  Erwähnung  ergibt  sich  die  Anwesenheit  B.  Ada- 
loclis  auf  dem  gleiclizeitig  abgehaltenen  Reichstage,  der  sich  vor  allein  mit 
militariscben  Maßnahmen  befaßt.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  722»  (699»).     67 
soll  die  Kirche  St.  Tliomas  erbaut  und  ihr  aus  seinem  väterlichen  Erbe  sechs 
Mansen    in    der  Gemarkung   Guogenheim,    den    vicus    Adelnolieshoven    mit 
Zubehör,  ebenso  Aldorf  und  seclis  vineae  in  der  Molleshemero-Gemarkun" 
geschenkt    haben.      Aus    den    Mitteln     der    genannten     drei    villulae    sollte 
im   Bedarfsfalle    das    Dach   der    Kirche   hergesteUt   werden.     Der  Bischof 
selbst   ruht    in    der  Kirche  St.  Thomas.    -   Aufzeichnung    des    Besitzstan- 
des   von  St.  Thomas  Anfang    des   11.  .Jahrhdts.  Str.  Thom.  A    H    I    nr    1 
—  Schoepflin,    Als.    dipl.  1,    143    nr.    170:    Grandidier,    Alsace  I    pr     158 
nr.  328;  Würdtwein,  Nova  subs.  V,  327   nr.    128;    Wiegand,    Sfraßb.  Urk 
B    I,  48  nr.  52  aus  Or.   -   Nach  Königshofen,    De  fundatione  ecci.  sancU 
Thome  (bchneegans,  L' eglise  de  Saint-Thomas  p.  290)  hat  B.  Adaloch-im 
Jahre  830    die    alte    hölzerne  St.  Thomas-Kirche    der  Schottenmönche    ab- 
reißen und  eine  neue  erbauen  lassen.    In  der  Chronik  (ed.  Hegel.  Deutsche 
Städtechroniken   IX,  72.s)  meldet  Königshofen  dasselbe  zu  83.S-  vorher  (a 
a    0.  S.  643)  i)ringt  er  die  Nachricht,  daß  B.  Adaloch  das  Klöster  in  ein 
Stift  umgewandelt  habe.     Die  Agenda  der  Straßbur-er  Kirche  berichteten 
nach  Grandidier,  Strasbourg  II,   115  die  Wiederherstellung  zu  8-i-i      Der- 
selbe zitiert    aus  einem    alten  Salbuch    von  St.  Thomas  (geschrieben  Ende 
des  12.  Jahrhdts.):  Anno  830  (820)  (dieser  Zusatz  wohl  von  Grandidier)  sub 
Ludoyico  Pio  post  Rechonem  tertius  episcopus  fuit  Adelo.hus.  qui  fratres 
St.   Ihomae  multum  amavil,  et  eorum  Oratorium  seil  ecclesiam  per  Scotos 
ex  hgnis  humihter  constructam    et  nimia  vetustate    ruinosani  funditus  de- 
ponens  in  tota  restauravit.  "     .jo 


stirbt.  -  Über  die  verschiedenen  Angaben  des  Todesjahres  s.  Grandidier 
Strasbourg  11  114.  Begraben  in  der  St.  Thomaskirche  „eben  dem  Hoch- 
altar:  Königsholeu,  De  fundatione  S.  Thome  (Schneegans.  L' eglise  de 
b.  Iho.nas  p.  291)  und  Chn.nik.n  II.  643  bezw.  729.  --  Ein  steinerner 
Sarkophag  mit  der  Inscln-ill:  Adelochus  praesul  ad  dei  laudes  amplifi- 
candas  hanc  aedom  collapsam  instuuiavit  830  noch  jetzt  in  der  St  Thoma-^- 


232 


Adalocli-  Bernold. 


kirche.  —  Skulpturen  und  Scliriftzüge  weisen  den  Sarg  in  das  12.  Jahrhdt. : 
Polaczek  in  „Straßburji  und  seine  Bauten"  S.  241.  Abbildung  ebenda  S.  76 — 77. 
Der  nur  1,63  ni  lange  Sarkophag  wurde  wühl  im  12.  .lahrhdt.  angefertigt  zur 
Aufnahme  der  (angeblichen?)  Gebeine  des  Bischofs.  —  In  tonfratern. Sangall. 
unter  nomina  epist-oporuni  (MG.  Liber  confratern.  p.  35):  Adalloh  eps.      69 


823 


vor  838 


Bernold  (iiacli  820  -vor  840). 


Juni        Frankfurt 


folgtAdaloih.  — Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII.  322:  iTistituit  populum  Bernolt 
bene  providus  istum.  —  Herkunft:  Daß  ß.  Bernold  aus  sächsischem  Ge- 
schlecht war  und  auf  Kaiser  Karls  Veranlassung  seine  gelehrte  Bil- 
dung erhalten  hatte,  —  und  zwar  in  Reichenau,  wie  sein  Epitaph  berichtet 
(s.  Reg.  nr.  78)  —  erzählt  Ermoldus  Nigellus,  der  B.  Bernolds  Obhut  als 
Verbannter  in  Straßburg  unterstellt  war:  Carmina  in  laudem  Pippini  regis  I. 
(MG.  Poetae  latini  aevi  II,  84) :  Hac,  Bernolde,  manes  devotus  in  urbe  sa- 
cerdos,  |1  Conimissae  plebis  fers  pia  vota  deo, ''  Quem  Carolus  sapiens,  quon- 
dam  regnator  in  orbe,  \\  Doctrinae  studiis  imbuit  atque  fide.  ||  Saxona  hie 
equidem  veniens  de  gente  sagaci,  ||  Sensu  atque  ingenio  nunc  bene  doctus 
homo,  II  Vir  humilis,  bonitate  micans,  pietate  coruscans,  ||  Artibus  ingenuis 
insita  corda  gerens;  ||  Sed  gens  atra  nimis,  cui  prae  est  modo  praesul  lio- 
nore.  |j  Divitiis  poUens,  nescit  amare  deuni;  ||  Barbara  lingua  sibi,  scripturae 
nescia  sacrae,  |l  Ni  foret  antestis  ingeniosus  ei;  ||  Hie  populis  noto  scrip- 
turas  frangere  (Traubes  Conjektur  a.  a.  0.  p.  722:  scripturam  clangere) 
verbo  ||  Certat,  et  assiduo  vomere  corda  terit,  ||  Interpres  quoniam  simul 
atque  antestis  habetur:  ||  Sic  monitando  gregem  ducit  ad  astra  suum.     70 

Kaiser  Ludwig  (der  Fromme)  bestätigt  auf  Ansuchen  beider  Parteien  fol- 
genden Tauschvertrag  zwischen  B.  Bernold  und  Graf  Erkingar:  Der 
Bischof  überläßt  dem  Grafen  den  Besitz  der  Straßburger  Kirche  in  villa 
und  Gemarkung  Bodolesvillare  oder  Pleanungovillare  mit  zwölf  genannten 
Hörigen  (mancipia).  Dafür  erhielt  er  für  seine  Kirche  im  selben  Gau  aus 
dem  Eigengut  Erkingars  in  Duminheim  zwei  Grundstücke  (arealea)  mit 
Häusern  (casae)  und  Getieidefeldern  (granea),  von  pflügbarem  Boden  46  ju- 
gera,  von  Wiesen  geiuig  zu  10  Wagenlasten  (ad  carra),  in  der  villa  Liut- 
poteshaim  2  Grundstücke  mit  einem  Haus,  von  pflügbarem  Boden  32  ju- 
gera,  Wiesen  für  2  Wagenlasten,  in  der  villa  Wittinishaim  ein  Grundstück 
Qiit  Herrenhaus  (casa  dominicata)  und  Getreidefeld,  von  pflügbarem  Boden 
75  jugera,  Wiesen  für  zehn  Wagenlasten,  auch  sieben  jugera  Wald  und 
einen  Obstgarten  (pomarium),  bei  Creucheshaim  eine  Hufe,  bei  Platpotes- 
haim  ein  Grundstück  mit  einer  Hütte,  15  jugera  von  pflügbarem  Boden, 
Wiesen  für  vier  Wagenlasten  und  Holzungsrecht  (holzmarcha)  sowie  12  ge- 
nannte Hörige.  Von  dem  Vertrag  werden  zwei  gleichlautende  Ausferti- 
gungen ausgestellt.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  5:  Tagesdatuni  niclit  zu  erkennen. 

—  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  71  nr.  87;  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  174 
nr.  95  aus  Cartular  14.  Jahrhdts.  in  Andlau.  —  Böhmer- Mühlbacher 
nr.  773  (748).  Zur  Lesung  und  Erklärung  der  tironischen  Noten  vgl. 
Tangl,  Die  Tironischen  Noten  in  den  Urkunden  der  Karolinger  (Archiv  für 
Urkundenforschung  I,  114)  und  Breßlau,  Der  Ambasciatorenvermerk  in  den 
Urkunden  der  Karolingei-  (ebenda  I,  176).  71 

(Ferolsfeld)  unterstützt  Abt  M'ido  von  Avnolfesowa  bei  der  Bitte  an  Kaiser 
Ludwig  um  Übertragung  des  Klosters  auf  das  rechte  Rheinufer  unter  dem 
Namen  Swarzaha  und  gibt  seine  Zustimmung  zu  der  kaiserlichen  Verfügung. 

—  Bericht  in  der  Urkunde  Kaiser  Ludwigs  dat.  84."^  —  Schoepflin,  Als. 
diplom.  I.  107  nr.  133;  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  184  nr.  98  aus  lib. 
sal.    der    Abtei    Schwarzach.    —    Böhmer  -  Mühlbaclier  in-.   1013  (981).  — 


Beniold. 


238 


•828 


S29 
.luiii 


Mainz 


Üatirn 


831 

.liiiii   t>       Iiwx'llieiiii 


(831 

.liiiii  6- 
S3-2) 


Hol 


riilstluiiig  mit  IJeiiiitzimg  eines  diiicli  Kaiser  Ludwig  bestätigten  Tausfli- 
vertrages  zwischen  Ahl  Waldo  von  Sc-hwai/.acli  inid  Graf  Eikingar  8^8 
März  II.  nöl.mer-Mrddi.a.-her  nr.  84".)  (.Si>3).  —  Kingereilit  mit  Rücksidil 
auf  das   Dadini   de-   TaiistliMMlragcs.  73 

anwesend  auf  der  Synode  in  claustro   iiasilicae  Aihani  inarlyris,  die  sich  mit 
der  Pradestinationslehre    des    Mönchs  Gotts.halk    h.-faßt.    —    Erwähnt  im 

Brief  des  späteren   Alits   Kalto  von   Fulda  an   Hizl..  Ot^ar    von  Mainz    

MC;    EE.   V,  ä'2'.).  '  73 

als  Künigsliote  zusammen  mit  Abt  Gottfried  von  Münster  im  Gregoriental 
und  Graf  Rotharius  in  Rätien,  um  dort  auf  Befehl  Kaiser  Ludwigs  des 
j  Frommen  die  Ansprüche  des  Bistums  Chur  und  des  Klosters  Pfäffers  auf 
Güter  und  Gerechtsame,  die  ihnen  der  verstorbene  Graf  Roderich  etdrisseu 
iiatle,  zu  untersuchen.  —  Rericht  in  den  Urkunden  Ludwigs  des  Frommen 
für  Kloslei-  Pfäffers  und  für  die  Kirche  von  Chur  831  Juni  11.  —  Schoepflin, 
Als.  dipiom.  L  75  nr.  93  bezw.  68  nr.  84;  Giandidiei-,  Strasbourg  U 
pr.  l<»7  nr.  105,  bezw.  181  nr.  97.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  892  (803) 
bezw.  893  (864).  (Die  Urkunde  für  Chur  bestätigt  durch  Ludwig  den 
Deutschen  849  Juni   i-2.  —  Böhuier-Mühlbacher  nr.   1393  [1352]).  7i 

Kaiser  Ludwig  (der  Fromme)  bestätigt  auf  Bitten  B.  Bernaids  ein  von 
König  Karl  der  Straßburger  Kirche  verliehenes  Privileg,  wonach  ihre 
Leute  überall,  in  Städten  und  Flecken,  Burgen,  Cbergangsplälzen  (trajectus) 
und  Häfen,  ausgenommen  Quentouuico.  Doiestalo  und  die  Clusae.  zu  Wasser 
und  zu  Lande,  mit  Wagen  und  Saumtieren,  zollfrei  Handel  treiben  dürfen.  Auf 
Grund  dessen  befiehlt  der  Kaisei-,  daß  man  von  den  Leuten  der  Straßburger 
Kirche  im  ganzen  Reiche  nulluni  teloneiim  aut  ripaticum  aut  poitaticiim  aut 
pontaticum  aut  salutaticum  aut  cespitaticum  aut  rotaticum  aut  cenaticum 
aut  pastionem  aut  laudaticiim  aut  trabaticiim  aut  pidveraticum  aut  ullum 
occursum  vel  ullum  censum  aut  ullani  reddibitionem  erhebe.  —  Or.  Str. 
B.-A.  G  6.  —  Schoepflin,  Als.  dipiom.  I,  74  nr.  9-2;  Grandidier,  Stras- 
bourg II  pr.  195  nr.  104;  Wiegand,  Slraßb.  Urk.  B.  I,  18  nr.  -23  aus  Or. 
—  Böhmer-Mühlbacher  nr.  890  (861).  —  Über  die  Bedeutung  des  Privi- 
legs und  der  in  ihm  enthaltenen  Namen  hat  sich  nach  und  gesren  Diel. 
Schäfer  („Sciusas"  im  StraBl)urger  Zollprivileg  von  831  in  Sitzungsber.  der 
Berliner  Akademie.  Philos.-hisi.  Klasse  XXVU,  578)  zuletzt  ausgesprochen 
Vanderkindere,  Sciusas,  Clusas  dans  les  diplömes  carolingiens  (Bulletin  de 
la  com.  royale  d' bist,  de  1' acad.  roy.  de  Belgique  75.  1  ff.).  Mit  Recht 
bemerkt  er,  daß  das  Straßburger  Privileg  lediglich  eine  Analogie  zu  einem 
Präzept  Ludwigs  des  Frommen,  erlassen  auf  dem  Reichstag  zu  Aachen 
828,  ist  (MG.  LL.  sect.  V.  Formulae  p.  314   nr.  37).  75 

'  wird  als  Königsbote  mit  B.  Ratold  (von  Verona?)  und  Graf  Gerold  von  Kaiser 
Ludwig  nach  Rom  geschickt,  um  Papst  Gregor  IV.  die  Errichtims,'  eines 
Bistums  in  Nordalbingicn  für  Anskijr  zu  melden  und  seine  Geiielmiiguu" 
einzuholen.  -^  Vita  Anskarii  Schulausgabe  S.  34:  per  niiss..s  suos  vene"^ 
rabil.'s  Bernoidum  et  Ratoldum  episcopos  ac  Geroldum  illustrissimum  eo- 
niiteiii  oiiiiiem  haue  rationem  sanctissimo  papae  Gregorio  inlimari  fecit 
conliimandam;  Bericht  in  der  Bulle  Papst  Gregors  IV.:  per  veuerabiles 
Ratoldum  sive  Bernolduiii  epis.opos  nee  non  et  Geroldum  conntem  vel 
missimi  veiierabilem.  —  Caesar,  Triapostulaliis  Seplentrionis  p.  179.  — 
JalT.-l,,iewenfrl(i  nr.  2574  zu  831.  .'-32.  —  „Omiiium  ndelimn-,  —  Ter- 
minus posi  tpiem  bestimm!  durch  Reg.  nr.  7.5.  —  Ob  es  sich  hier  um 
li.  Ralol.l  von  Soissons  (so  Loewenfeld)  oder  um  B.  Rothard  von  Veroua 
(so  Simson.  Ludwig  der  Fromme  II,  2.S1  uml  nümmler.  Ostfränkisches 
Reich   I,  276)  bandelt,  ist   für  uns  unwesentlich.  7ß 


234 


Bern  old — Ratold. 


832 


(832   840) 


April  17 


(832   840): 


(832-810) 


840 


Juli  29 


Au^st 


Ingelheim 


erhält  von  Bischof  Wolfer  von  Konstanz  einen  Empfehlungsbrief  für  den 
Kleriker  Anno.  —  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  200  nr.  107 ;  MG.  LL. 
sect.  V.  Formulae  p.  560  nr.   17.  "  77 

stirbt.  —  Jahr:  Nur  annähernd  durch  das  erstmalige  Vorkommen  seines 
zweiten  Nachfolgers  zu  bestimmen  (Reg.  nr.  82).  —  Tag:  Necrol.  Aug. 
MG.  Necrol.  1,  275.  —  Confrat.  Aug.  (MG.  Liber  confrat.  p.  160):  Pernolt 
eps;  ebenda  p.  249  unter  den  nomina  canonicorum  de  civitate  Argento- 
rata:  Bernoldus  eps  sowie  p.  262  unter  den  nomina  amicorum.  —  Nach- 
ruf, dem  Walafrid  Strabo  zugeschrieben,  MG.  Poetae  lat.  aevi  II,  420: 
Epitapliium  Bernaldi.  —  Quamvis  magna  piis  meritorum  praemia  resteiit,  "• 
Parva  tarnen  functis  sunt  loca  corporibus.  |1  Mole  sub  hac  terrae  Beriialdi 
praesulis  almi  i|  Membra  iacent  tumulis  insinuata  suis.  |  Saxo  quidem  genere 
et  gremio  nutritus  in  AuuaejjAulica  nmtato  gesta  labore  adiit.jjHinc  honor  ex- 
hibitus,  hinc  digna  potentia  crevit,|Nobileque  ornavit  vita  niodesta  genus.ii  Plena 
viro  fuerat  geminae  prudentia  partis  ||  .  .  .  .  Vgl.  auch  Reg.  nr.   70.       78 


Uto  II.  (nach  832— vor  840). 


an  dieser  Stelle  eingereiht  vom  Bischofskatalog.  MG.  SS.  XIII,  322 :  Alter  in 
hoc  numero  fuit  inde  trigesimus  Uto.  —  Piper  bezieht  folgende  Eintragun- 
gen in  den  eoiifratern.  Aug.  auf  ihn:  nomina  fratrum  de  Etinheim  (MG.  Liber 
confratern.  p.  212):  Uto  eps  vel  abba  und  (a.  a.  Ü.  p.  278):  Uto  eps.  — 
Grandidier  läßt  Uto  II.  stillschweigend  aus,  s.  Bloch,  Annalen  S.  30.      79 


Ratold  (nach  832-874). 


folgt  Uto  II.  —  Bischofskatalog  MG.  SS.  XIII,  322:  Diversis  opibus  loca 
compserat  isla  Ratoldus;  Erchenbaldi  versus  (2.  Teil  s.  Reg.  nr.  1)  Böh- 
mer, Fontes  III,  2:  Cautus  honorandum,  lector,  venerare  Ratoldum.  |  Prae- 
sulis ossa  latent,  sed  sua  facta  patent.  ||  Ecce  locis  istis  subvenit  rebus 
opimis,  11  Mens  quia  praesagi  mira  iubebat  agi.  |1  Gemma  sacerdotum,  gern- 
mas  hie  auxit  et  aurum,  ||  Sunt  ut  adhut  quales  cernere  fecit  opes.  |  Acti- 
bus  exemplis  doctrinis  et  prece  sancta,  ||  Subdidit  ipse  sui  corda  deo  po- 
puli.  II  Undenis  eius  kalendis  carne  decembris  ||  Sumtum  spiramen.  Pace 
quiescat.  Amen.  —  Über  die  Verknüpfung  einer  bis  Ratold  reichenden 
älteren  Bischofshste  mit  der  unter  B.  Erchenbald  aufgestellten  s.  Reg. 
nr.   1.  80 

(Straßburg)  Kaiser  Lothar  bestätigt  der  St  r  aß  bürg  er  Kirche  auf  Bitten 
B.  Ratholds  die  ihr  von  Kaiser  Ludwig  verliehene  Zollfreiheit  (Reg.  nr.  75).  — 
Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  212  nr.  114  aus  Abschr.  des  bischöfl.  Archivs 
zu  Straßburg.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  1070  (1036).—  Fälschung  Gran- 
didiers :  Bloch,  Die  Urkundenfälschungen  Grandidiers  (ZGORh.  NF.  XII,  486).  81 

unterschreibt  als  presbiter  vocatus  episc.  nebst  einer  Anzahl  anderer  Bischöfe 
Lothringens  und  des  angrenzenden  Ostfrankens  die  Verfügung  Kaiser  Lo- 
thars über  die  Wiedereinsetzung  des  Bs.  Ebo  von  Reims.  —  Flodoard. 
Hisl.  Rem.  MG.  SS.  XIH.  473:  MG.  LL.  1,  374;  LL.  sect.  11  Capitularia 
11,  111  nr.  226:  Narratio  cleric.  Rem.  Bouquet  VH,  278;  Apolog.  Ebbonis 
Bouquet  VII,  281.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  1072  (1038),  wo  aucli  über 
Datierung.  — -  Die  Annahme  von  Grandidier,  Strasbourg  II,  151  und  Pa- 
risot,  Royaume  de  Lorraine  p.  130,  daß  der  Ausdruck  presbiter  vocatus 
episc.  auf  eine  erst  kurz  vorher  erfolgte  Erhebung  hindeute,  ist  uicht 
zwingend,  da  die  Bezeichnung   als  vocatus    episc.    auch  sonst  für  zweifei- 


Ratold. 


235 


840 


85G 
März  30    Frankiuil 


(855-858) 


859 


Juni    14  Savomiieres 
l)ei  Tüul 


los  lAiigst  gewL'ilitc  l^iscliöfe  vorkommt.  Vgl.  z.  B.  Ladewig,  Koiistanzer 
Regesten  iir.  00  und  i'rl  und  Friedricii,  Die  vocati  episiopi  in  Sitzungs- 
berichte der  Münchener  Akademie.  Pliil.-hist.  Klasse  l.S8^>  I,  313.  82 

König  Ludwig  (der  Deutsche)  bestätigt  dem  B.  Uutult'us  auf  dessen  Bitten 
die  der  Ötraitburger  Kirclie  von  Kaiser  Ludwig  dem  Frommen  und  dessen 
Vorgängern,  den  Frankenkonigen,  erteilte  Immunität.  —  Abschr.  16.  Jahr- 
hdts.  Str.  B.-A.  (i  37(5.  —  Sclioepflin,  Als.  diplom.  1,  s7  nr.  107  aus  Ab- 
schr. 17.  Jaiirhdts.  (a.  a.  O.  (J-JSIH):  Grandidier,  Stra-siioiirg  II  pr.  213 
nr.  115  aus  Ai)sclir.  n)il  ,s41  ;  VVicgand,  Straßb.  Urk.  B.  I.  -2^  nr.  ^7  aus 
("i  37tj.  —  BöbnuT-Mülilliaclier  nr.  14l()  (1375).  —  Grandidier,  Strasbourg 
11,  165  identifiziert  B.  Hatold  auch  mit  B.  Lanto  (von  Augsluirg),  dessen 
Namen  er  in  Haiilo  umwandelt  und  so  seine  Teilnahme  an  der  Mainzer 
Synode  von  847  üktol)er  1  beweist.  —  Mansi,  Coli,  concil.  XIV,  891».  — 
Böhmer-Mülilbaclier  nr.  13S,S'  (1347«^).  —  Ebenso  ist  Grandidiers  Annahme 
(Strasi)oiirg  11.  17-2),  dat5  der  Straüburger  Bischof  an  der  ostlränkischen 
Reichsversanmilung  und  Synode  teilgenommen  habe,  die  unter  dem  Vor- 
sitz König  Ludwig  des  Deutschen  in  Mainz  84<S  Oktober  1  u.  a.  auch  über 
die  Irrlehre  Gottschalks  (vgl.  Reg.  nr.  73)  entschied,  wenig  wain-scheiniich. 
Eine  Liste  der  anwesenden  Bischöfe  ist  nicht  vorhanden.  —  Bölinier-Miihl- 
bacher  nr.  13.S9'  (1348*^).  —  Die  hier  augeführte  Urkunde  Ludwig  des 
Deutschen  für  den  lothringischen  Bischof  sowie  dessen  Anwesenheit  auf 
der  ostfränkischen  Synode  von  868  (Reg.  nr.  !t4)  ist  leicht  mit  seiner 
Stellung  als  Sutfragan  von  Mainz  und  mit  der  Zugehörigkeit  seiner  rechts- 
rheinischen Besitzungen  zu  Ustfranken  zu  erklären.  Die  Urkunde  Ludwigs 
des  Deutschen  für  St.  Stephan  in  Straßburg  ist  ebenso  wie  die  Kaiser 
Lothars  I.  eine  Fälschung  aus  der  Mitte  des  lä.  .lahrhdts.  —  Böhmer- 
Mühlbacher  nr.   1420  (1379)  bezw.   1120  (1086).  83 


Papst  Benedikt  III.  an  B.  Rataldus:  Ein  Mann  aus  seiner  Diözese  kam 
nach  Rom  und  bezichtigte  sich  des  Vatermordes.  Zur  Strafe  soll  der 
Schuldige  12  Jahre  büßen:  bis  zum  Aiiend  fasten  und  weder  Fleisch  noch 
Wein  und  Fisch  genießen,  außei-  an  Sonn-  und  Feiertagen  und  währenil 
der  Zeit  von  Ostern  bis  Pfingsten.  Fünf  Jahre  darf  er  nicht  in  die  Kirche 
gehen  oder  kommunicieren,  sondern  voi-  der  Kirchentür  muß  er  während 
des  Gottesdienstes  ausharren.  Nach  Ablauf  diesei-  Frist  darf  er  die  Kirche 
wieder  betreten,  aber  erst  im  zehnten  Jahre  ist  er  zur  Teilnahme  am 
Abendmahl  berechtigt.  Sollte  er  ai)er  vor  dieser  Zeit  aufs  Sterbelager 
geworfen  werden,  so  darf  ihm  die  Wegzehrung  (viaticum)  nicht  verweigert 
werden.  —  v.  Pflugk-Harttung,  Acta  pontificum  III,  3  nr.  3.  —  JafTe- 
Loewenfeld  nr.  2671a.  —   „Dum  de  universo".  84 

auf  der  Synode  westfränkisciier.  Inirgundischer  und  lothringischer  Biscjiöfe, 
auf  der  in  Anwesenheit  König  Lotli.'us  IL,  seines  Bruders  Karl  und  König 
Karls  des  Kahlen  ancii  gegen  Krzb.  Wenilo  von  Sens  wegen  seines  .\b- 
falls  von  seinem  König  verhandelt  wurde.  —  Fehlt  in  der  Liste  der  an- 
wesenden Bischöfe  MG.  LL.  sect  II  Capitul.  II,  450  nr.  299:  aufgezählt 
jedoch  an  der  Spitze  des  Synodalschreibens  an  Wenilo.  Mansi.  Coli,  con- 
cil. XV,  529.  —  Böiimer-Mülilbachcr  nr.  12881(1253'^).  Vgl.  llcfeio.  Gunci- 
liengescii."  IV,  206.  —  Im  Schreiben  an  B.  llildegar  von  Mcaux  (Migne.  l'a- 
trologia  7(1.  ir>|  ;  vgl.  auch  llincmar,  De  divorlio  Illotharii  a.  a.  O.  75,627) 
berichtet  Erzb.  Hincmar  von  Reims  später,  daß  einige  Bischöfe  und  Laien, 
die  an  der  Synode  von  Savonniöres  leilgenommen  hatten  (Hincmar,  De  di- 
vorlio a.  a.  ü.  col.  739),  kurz  vor  dem  zweiten  Konzil  zu  .\aclien  (Reg. 
nr.    87)    sich    an    ihti    tun    Auskunll    luul    Rat    gewandt    hatten.      Parisol. 


Wentzck«,  RcKesten  der  Bischöfe  vdii  SIrußburif. 


31 


236 


Ratold. 


859 


860 

Okt.  22 


862 
Apr.  29 


863 

Juni 


nach 
Miii  21 


Rom 


Royaume  de  Lorraine  p.  169  glaubt  ihnen  auch  B.  Ratold  zuzählen  zu 
dürfen.  Dieser  Annahme  widerspriclit  die  ganze  Haltung  des  Straljl)urger 
Bischofs  in  den  Verhandlungen  über  die  Ehescheidung:  auch  der  Wort- 
laut der  von  Hincinar  veröffentlichten  Anfrage  gibt  keinen  Anhalt.  85 

auf  der  Synode  westfränkischer,  lothiingischer  (dieselben,  die  sich  schon  in 
Savonnieres  Reg.  nr.  85  eingefunden  hatten)  und  burgundischer  Bischöfe, 
die  sich  mit  der  Frage  der  Ehescheidung  des  Grafen  Boso  von  Engeltnid 
befaßt.  —  Rataldus  .^tratburgensis  episcopus  subscripsi  unter  den  Unter- 
schriften von  57  Teilnehmern.  —  Mansi,  Coli,  concil.  XV,  561.  —  Vgl. 
Parisot,  Royaume  de  Lorraine  p.    177.  86 

auf  der  lothringischen  Landessynode,  die  von  König  Lothar  II.  berufen,  dessen 
Ehe  mit  Theutberga  für  ungültig  erklärt.  —  Synodalakten  Mansi,  Coli, 
concil.  XV,  611.  —  Böhmer-Mühtbacher  nr.   1296''  (1261'').  87 

auf  einer  Synode  sämtlicher  lothringischer  Bischöfe  —  mit  Ausnahme  B. 
Hungars  von  Utrecht  —  wird  im  Beisein  päpstlicher  Legaten  das  Urteil 
in  der  Eliescheidungssache  König  Lothars  II.  bestätigt.  —  B.  Ratold  selbst 
nicht  genannt,  doch  steht  seine  Teilnahme  wohl  außer  Zweifel.  —  Ann. 
Fuldenses  Schulausgai)e  S.  57 :  In  regno  Hlotharii  pro  eo,  quod  dimissa 
uxore  legitima  alteram  duxit,  syuodus  in  Mettis  coUecta  est  omnium  epi- 
scoporum  eins  praeter  Hungarium  Traiectensem  ....  —  Böhmer-Mühl- 
bacher nr.   1302»  (1267'*).  88 

nimmt  teil  au  einer  Heerfahrt  König  Lothars  II.  gegen  die  Normannen,  die 
mit  schmählicher  Erkaufung  des  Friedens  endete.  —  Mit  Mühlbacher  nehme 
ich  an,  daß  sich  der  Satz  ,expeditionibus  regalis  imperii  occupatus"  im 
Schreiben  B.  Ratolds  an  Papst  Nikolaus  (s.  das  folgende  Reg.)  auf  die  in 
den  Ann.  Bertiniani  (Schulausgabe  S.  67)  und  bei  Hincmar,  Ann.  MG. 
SS.  1,462  erwähnte  Unternehmung  bezieht.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  1302'' 
(1267^).  89 

richtet  ein  Schreiben  an  Papst  Nikolaus  I..  worin  er  wie  andere  loth- 
ringische Bischöfe,  wohl  nach  vorheriger  Verständigung  untereinander 
(vgl.  den  Brief  B.  Adventius'  von  Metz  MG.  EE.  VI,  221:  ceteros  con- 
fratres  nostros  huc  illucque  de  diversis  parlibus  advocans ,  vobiscum 
sentire  unanimiter  et  sapere  hortatus  sum),  sich  dem  Spruch  des  Papstes, 
der  die  Beschlüsse  der  Metzer  Synode  (s.  Reg.  nr.  88)  verworfen  hatte, 
fügt.  —  Bruchstück  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  326  nr.  178;  MG. 
EE.  VI,  217:  Igitur  quibusdam  expeditionibus  regalis  imperii  occupatus, 
immo  obsessionibus  paganorum  nee  minus  perversorum  christianorum  si- 
multatibus  praegravatus,  meae  excusationis  causas  iuxta  decreta  Deo  digni 
aposlolatus  vestri  per  legatum  meum  vestrae  mansuetudini  antea  dirigere 
nou  potui  et  teste  rerum  omnium  conditore  nulla  temeritate  nullaque  arro- 
gantia  retardante  actum  est,  sed  sola  impossibilitate  et  iam  dicta  impor- 
tabili  occupatione  dimissum.  Quocirca,  si  non  corpore  praesens,  mente 
tarnen  quasi  ad  vestra  sacra  vestigia  provolutus.  indulgentiam  peto  ob 
illius  amorem  ....  —  Die  Absendung  des  Briefes  ist  nach  dem  Wort- 
laut sicher  vor  die  Romreise  (s.  das  folgende  Reg.)  zu  setzen:  Parisot, 
Royaume  de  Lorraine  p.  253.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  1304  (1269).      90 

bringt  im  Auftrage  König  Lothars  II.  ein  Schreiben  nach  Rom  an  Papst 
Nikolaus,  das  den  Verkehr  des  Königs  mit  den  gebamiten  und  abgesetzten 
Bischöfen  entschuldigen  und  sein  Verhalten  rechtfertigen  soll.  —  Ann.  Ber- 
tiniani Schulausgabe  S.  7 1 :  Hlotharius  .  .  Ratoldo  Argentoratensis  urbis  epi- 


ßatold. 


237 


SU 


865 

Auiiust  3   Veiirlresse 


(858-807) 


Worms 


871 


Sfopo  cum  scriptis  l'alsa  iiiore  siio  de  sua  exi-usalioiie  i-t  voliiiitaria  cur- 
reetione  loqueiitihus  praemisso  ....  —  Hölimer  -  Mülilliaelier  iir.  1303" 
(1-268^).     Inhalt  des  Briefes  ebenda  iir.   1304  (HüO).  JH 

Nachdem  l'aps!  Nikolaus  f.  Könij;  Lothar  II.  dunh  Briefe  an  ihn  und  an 
seine  Bisihftle  (diesen  s.  Mansi.  (,'oll.  cuncil.  XV,  37'.»)  die  Verhanfinnf:  der 
Exkommunikation  itei  lortü:esel/.ter  Wideisetzhchkeit  '^e'^cn  die  päpstlichen 
Befeiile  betr.  Wiederaul'nahme  der  Tiieutjjerga  anj^edrolit  hatte,  erfolgt 
deren  Zurückführun^j;.  Die  Vertreter  Lothars  sdiwören  in  Gegenwart  von 
acht  lothrinjiisrhen  Bischöfen,  unter  denen  Bathaldus  episcopus  Plratiluir- 
gensis.  dal)  iiir  Herr  Theulhert^a  als  rechtmidjiüe  (jemahlin  wieder  auf- 
nehmen wolle.  —  Ann.  Bertiniaiii  Schulausgabe  S.  77:  MG.  LL.  sect.  II 
Capitul.  11,40«  nr.  307.    —    liöhmer-Mühlbacher  nr.   1307"  (H7:2"J.        y'2 

Papst  Nikolaus  1.  schreib!  dem  Slraliburger  Bischof  B  od  alt,  daß  ein  Mann 
namens  Tholhar  ihm  einen  Brief  des  Bischofs  überbracht  habe,  aus  dem 
er  ersah,  daß  der  Überbringer  ein  Multermörder  war.  Der  Papst  hat  erkannt, 
daß  der  Tiiter  ein  Jahr  lang  die  Kirche  nicht  betreten  dürfe:  danach  kann 
er  eingelassen  werden,  bleibt  aber  von  der  Koninuniiou  ausgescliiosseu, 
der  er  erst  nach  .Milauf  von  3  Jahren  teilliaftig  wild:  fromme  Spenden  (ob- 
lationes)  aber  darf  er  selbst  erst  nach  sieben  weiteren  Jahren  darbringen. 
Der  Genuß  von  Wein  mid  Fleisch  ist  ihm  diese  ganze  Zeit  hindurch  ver- 
boten mit  Ausnahme  von  Sonn-  und  Feiertagen  sowie  der  Zeit  zwischen 
Ostern  und  Pfingsten;  die  Benutzung  eines  Fuhrwerkes  ist  ihm  ebenfalls 
nicht  gestattet  ebensowenig  wie  das  Tragen  von  Wallen,  außer  gegen  die 
Heiden.  Drei  Tage  in  der  Woche  soll  er  bis  zum  Abend  fasten.  Von 
seiner  Gattin  aber  darf  er  nicht  getrennt  werden.  Nur  wenn  er  vor  Ab- 
lauf von  3  Jahren  auf  das  Totenbett  geworfen  wird,  kann  ihm  Leib  und 
Blut  des  Herrn  gegeben  werden.  —  Grandidier,  Strasbourg  II  i)r.  249 
nr.  131  aus  Mansi,  Coli,  concil.  XV,  4,5)»;.  —  Jafte-Loewenfeld  nr.  :28.50. — 
,Dum  de  nniversis".  93 

Ratolfus  episcopus  auf  der  Synode  ostfränkischer  Bischöfe  (anwesend  auch 
König  Ludwig  der  Deutsche),  die  sich  hauptsächlich  mit  Fragen  der  kirch- 
lichen Disciplin  beschäftigt.  —  Aufgezählt  in  der  professio  fidei.  Mansi, 
Coli,  concil.  XV,  867  ;  Archiv  für  alt.  deutsche  Gesch.  X.  4.5!t.  —  Seine 
Unterschrift :  signum  Rutoldi  Argeidoratensis  episcopi,  unter  dem  Privileg 
Erzb.  Luidberts  von  Mainz  und  der  anwesenden  Biscliöfe  und  Äbte  für  das 
Kloster  Neuenheerse.  —  Diekamp.  Westfäl.  Urk.  B.  Supj)!.  S.  3.S  nr.  -275. 
—  Böhmer-Mühlbacher  nr.   1468"  (1425").  94 

(Slraßburg)  schenkt  den  Brüdern  der  Straßburger  Kirclie  zu  gemeinem 
Nutzen  einen  Hof  (curtis)  in  der  villa  Geisbodesheim  mit  allem  Zubeiiör 
zu  demselben  Rechte,  zu  dem  ihn  einst  König  Dagobert  der  Straßburger 
Kirche  gab.  Nur  mit  Zuslinmnnig  der  Kanoniker  darf  dem  Hofe  ein  Vogt 
gesetzt  werden,  der  seinerseits  lediglich  zu  dreimaligem  echtem  Ding  (pla- 
cituni)  dorthin  konnneu  und  Ouartier  .nelimeu  (mansioneni  facere)  darf, 
luißt'r  weini  ihn  etwa  der  Propst  zu  einer  bestimmten  Sache  eiidädt.  .\m 
Winter-  und  Usterding  muß  ihm  der  Propst  dienen  und  zwai-  jedesmal 
mit  einem  Frischling,  zwei  Situlen  Wein,  einem  Malter  Korn  und  zwei 
Maltern  Hafer  klCislerliciieu  iMaßes  (claiislralis  meusurae),  am  dritten,  dem 
Herbslding.  hat  die  faniilia  des  llerrenhofes  das  Gleiche  zu  iUiernehmen. 
Dies  alles  setzt  der  Bischof  fest,  damit  die  familia  weniger  bedrückt  wird 
und  freier  und  leichter  die  lägliciien  Leistungen  für  die  erwähnten  Ka- 
noniker aufbringen  kann  ....  haue  cartulam  inde  conscribi  testescpie 
subscribi    eoruuupie    subscriptione    fecinuis  corroborari.    acta  sunt  haec  in 

31* 


238 


Ratold. 


871 


873 
Juni  1 1 


Aachen 


Juni  12 


Aachen 


civitate  Argentina  anno  dominicae  incarnationis  87 1,  regnante  Ludewico 
pio  ac  serenissinio  imperatore  et  consensum  una  cum  principiljiis  prae- 
bente,  anno  autem  30  regni  eins ;  in  herum  praesentia  testium :  Luttiiardi, 
Ripoldi,  Dietberti,  Regingeri,  Guniperti,  Hugonis,  Joannis,  Walgeri,  Drutt- 
heri,  Lutterici,  Ingoldi,  üdalhardi,  Gonelini,  Hennerammi.  ego  Eberhardus 
cancellarius  ad  vicem  Luttperti  archicaucellarii  recognovi.  —  Abschr.  16.  Jahr- 
hdts.  im  Kopialbuch  des  Domkapitels  Str.  B.-A.  G  3463  Urk.  nr.  99.  — 
Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  25  nr.  30  aus  Alischr.  —  Fälschung  aus 
Anfang  des  12.  Jahrhdts.  im  Zusammenhang  mit  der  Reg.  nr.  11  ange- 
führten Urkunde  König  Dagoberts  und  der  Urkunde  Wisericlis  imd  Az/.os 
vom  Jahre  953  (dahin  weisen  sie  die  Regierungsjahre  König  Ottos  und 
die  Angabe  Liutolfo  duce)  im  Straßb.  Urk.  B.  I,  31  nr.  40:  Bloch,  Jura 
curiae  in  Munchwilare  (ZGORli.  NF.  XV,  411).  95 


König  Ludwig  (der  Deutsche)  bestätigt  dem  B.  Ratald  die  der  Straß- 
burger Kirche  von  Kaiser  Ludwig  dem  Frommen  erteilte  Zollfreiheit.  — 
Inseriert  in  Bestätigung  K.  Karls  IV.  1356.  Abschr.  16."  Jahrhdts.  Str. 
B.-A.  G  4S7.  —  Grandidier,  Strasbourg  11  pr.  256  nr.  138  mit  Juni  12 
aus  Transsumpt  Karls  IV.  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  1495  (1453)  mit 
Jmii  12.  96 


König  Ludwig  (der  Deutsche)  bestätigt  der  Straß  burger  Kirche  auf 
Bitten  B.  Rataids,  da  alle  Urkunden,  die  in  der  Kirche  aufbewahrt  wur- 
den, verbrannt  sind,  alle  ihre  Besitzungen,  Schenkungen  und  Privilegien 
mit  Inquisitionsrecht  und  Immunität.  Als  Strafe  für  die  Verletzung  dieser 
Bestimmung  fallen  der  Kirche  nach  alter  Sitte  30  Pfund  lautersten  Goldes 
zu.  Außerdem  verleiht  der  König  dem  Bischof  und  seinen  Nachfolgern 
das  Recht,  in  jeder  villa  des  Bistums  (episcopium)  eine  Münzstätte  zu  er- 
lichten.  —  Mabillon,  De  re  diploni.  suppl.  app.  97  nr.  12;  Giandidier, 
Strasbonig  II  pr.  257  nr.  139  aus  Or.  des  bischöfl.  Archivs  zu  Zabern; 
Wiegand.  Straßb.  Ürk.  B.  L  26  nr.  32  aus  Mabillon.  —  Bölimer-Mühl- 
bacher  nr.  1496(1454).  —  Verunechtet  unter  Benutzung  eines  Immuni- 
tätsprivilegs, das  unabhängig  von  Reg.  nr.  83  nochmals  das  Privileg  Lud- 
wigs des  Frommen  bestätigt.  Mit  Recht  führt  Mühlbacher  a.  a.  0.  die 
wiederholte  Bestätigung  darauf  zurück,  daß  erst  durch  den  Vertrag  von 
Meerssen  870  Straßburg  dem  Reiche  Ludwigs  des  Deutschen  einverleibt 
war.  Wie  das  Inquisitions-  und  das  Münzrechl  war  wohl  auch  die  Er- 
zählung vom  Brande  des  Münsters  in  der  Vorlage  nicht  enthalten,  wie  die 
Überlieferung  von  früheren  Privilegien  zeigt.  97 


stirbt.  —  Jahr:  Ann.  Alamannici  her.  von  Henking  (Mitt.  zur  Vaterländischen 
Gesch.  NF.  IX,  252).  — Tag:  Necrol.  Weissenburg.  (Böhmer,  Fontes  IV,314): 
XI  kal.  dec.  Radulfus  Argentin.  epus.:  Erchenbald  (Reg.  nr.  80):  Undenis 
Calendis  Decenibris ;  Necrol.  Romaric.  (Böhmer,  Fontes  IV,  463 ;  Ebner  im 
Neuen  Archiv  XIX,  70):  Xll  kal.  dec.  Rataldus  episcopus ;  Berlers  Chronik 
(Elsäss.  Mitteil.  2.  Folge  XVH,  125):  875  Nov.  21.  —  In  confrat.  Aug.  (MG. 
Liber  confratern.  p.  164):  Ratoldus  eps.  und  unter  den  nomina  canonic.  de 
civitate  Argentorata  (a.  a.  0.  p.  249):  Ratolt:  in  coufrat.  Sangall.  (Gran- 
didier, Strasbourg  II  pr.  326  nr.  177)  unter  den  episcopi  conscripti:  Ra- 
toldus episcopus.  —  Pertz  (MG.  SS.  1,  510)  und  Henking  (a.  a.  0.)  be- 
ziehen die  Angabe  der  Ann.  Alaman.  auf  B.  Ratold  von  Verona,  der  je- 
doch schon  847  starb.  S.  dagegen  Ilauck,  Kirchengesch.  II,  724.  —  Über 
den  in  der  Bischofsliste  folgenden  Grimold  s.  Reg.  nr.  1.  98 


874 


(877-8?8) 


(874-888) 


888 
Mai  10 


888 


Regrinliiird 


Baltram. 


?89 


Resrinliard  (874-  SSS). 


Nat-hfolger  Ratol(l>.  —  Knlifii|p;il(li  ver.>^us  (nohiner,  Fontes  111,  ü):  Regin- 
liardo  veiieiandao  imitationis  episcupo,  pace  sanctae  Mariae,  ad  exaiidilii- 
les  sanctos  Cosinani  et  Daniiarium  inartyies  confiigiente,  posleiis  exeiiiplnin 
quo  deprecentm-  praelu'iite.  Dieiii  oliitus  eins  VI  idiis  inaii  et  lofiim  suf- 
fiigli  veneraiiiur.  99 


B.  Salomoii  von  Konstaii/.  sendet  diin-li  Vermittlung  des  Meiers  /.u  Tein^on 
einen  Brief  an  H.  Hegen  liard:  er  will  künftige  Woche  nacli  Stral5liiirg 
kommen  und  hofft,  den  Alil  (liuotiio)  von  fteiiluMiaii  und  (Iraf  Odalrieh 
(vom  Linz-  und  Argengau)  mit/iil)riiigen.  —  MG.  LL.  sett.  V.  Forniulae 
p.  419  m-,  HO.  —  Datum  naili  Zeumer,  Formulae  Salomonis  (Neues  Archiv 
VIII,  5i27).  —  Der  Zweifel  Parisots,  Royaume  de  l.orraine  p.  i-2(>  an  der 
Richtigkeit  der  Beziehung  auf  15.  Reginliard  entfallt  nach  Feststellung  des 
Todesjahrs  B.  Ratolds.  1()0 

Brief  B.  Salonions  von  Konslanz  an  B.  Reginliard  (N.):  Konig  Karl  III. 
(K.)  schicke  ihn,  Salomon,  zum  Kloster  Luxeuil,  B.  Begirdiard  möge  daher 
für  ihn  und  sein  Gefolge  Unterkunft  und  alles  Nötige  im  bischöllichen 
vicus  Ruvacha  besorgen  lassen;  Aufträge  von  Seiten  des  Bischofs  wird  er 
schleunigst  ausführen.  —  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  280  nr.  154;  MG. 
LL.  sect.  V.  Formulae  p.  417  nr.  33.  —  Datum  nach  Zeumer.  Formulae 
Salomonis  (Neues  Archiv  VIII,  5:27).  —  Vgl.  Reg.  nr.    lOü.  101 

schenkt  der  Straßburger  Kirche  12  Säckel  (siclos)  von  Beinenhcüm  und 
10  Solidi  von  Wigeresheim.  —  Wiegand,  Melker  Seelbuch  (ZGORh.  NF. 
III,  97).  100 

stirbt.  —  Jahr;  Anzunehmen  nach  dem  Regierungsantritt  seines  Nachfolgers. 
—  Tag;  Necrol.  Argent.  (Böhmer,  Fontes  IV,  309  =  Wolfenbüttel  cod. 
Aug.  84  fol.);  Regiubalt  epus;  Necrol.  Weissenburg.  (Böhmer,  Fontes  IV, 
311);  Reginhartus  epus  Argentin.;  Wiegand,  Melker  Seelbuch  (ZtiORh. 
NF.  III,  97):  Reinhart  episcopus  obiit;  Erchenbald  s.  Reg.  nr.  !t9.  — 
Parisot,  Royaume  de  Lorraine  p.  489  berichtet  von  zwei  Ülierlieferungen, 
zum  2.  und  zum  10.  Mai  (das  später  angegebene  Datum  des  19.  Mai  ist 
wohl  ein  Druckfehler).  Für  den  erstereaTag  führt  er  das  Kalend.  Argent. 
und  das  Kalend.  Weissenburg.  Böhmer,  Fontes  IV,  309  bezw.  311  an. 
An  beiden  Stellen  steht  Mai  10.  Übrigens  ist  dieses  Weiüenburger  Nekro- 
log identisch  mit  dem  im  Gegensatze  zu  ihm  gesetzten,  das  Moover  im 
Archiv  des  bist.  Vereines  f.  Unterfranken  XIII.  gibt.  —  Confrat.  Aug.  unter 
den  nomiua  canonic.  de  civitate  Argentor.  (MG.  Liber  confratern.  p.  249); 
Reginhart.  l()jj 


Baltram  (888—006). 


Nachfolger  R.ginhards.  —  Erchenbaldi  versus  Böhmer,  Fontes  III,  2:  Sanctae 
sanctorum  Argentinensis  ecclesiae  antistitum  successor,  Noricus  vir  magni- 
ficae  sanctitatis,  ut  fertur  18  annos  oflicium  suuni,  munus  iiuiuam  dei.  lau- 
tissime  administrans,  cui  devote  servivit.  2.  idus  aprilis  ad  dcnm  Baldram- 
mus  perrexil.  —  Aus  der  hier  angegebenen  baierischen  Abstanmiung  lt. 
Baltrams  hat  schon  Grandidier,  Sti'asbourg  II.  243  die  Finsetzung  durch 
König  Arnulf  selbst  bald  na<  h  dem  Tode  Reginhards  geschlossen.  Ihm 
schließt  sich  zuletzt  an  Parisot.  Royaume  de  Lorraiiie  p.  489.  Gran- 
didiei-,  Strasbourg  II    pr  299    nr.    Kii    bringt    eine  Auzahl  Gedichte    eines 


240 


ßaltram. 


888 


889 
Juni  13 


891 


Apr.  !22 


895 


Mai 


Mainz 


Waldrani,  den  er  mit  H.  Haltrani  identifiziert  (aus  der  Sammlung  des  Cani- 
sius:  Thesaurus  monunient.  efclesiast.  II.  3,  :239  if.).  Es  liandelt  sich  liier 
um  einen  MOnch  Waldram,  einen  Freund  R.  Salonions  von  Konstanz,  dessen 
Gedichte  jetzt  von  P.  v.  Winterfeld  MG.  Poetae  tat.  aevi  IV,  :510  tl'.  lier- 
ausgegeben  sind.  Vgl.  Wattenhach.  Geschiciitsquellen^  I,  274.  Über  die 
Änderungen  Grandidiers  vgl.  Dümmler,  St.  Gallische  Denkmale  aus  der 
Karoling.  Zeit  (Mitteil,  der  Antiquar.  Gesellscli.  in  Zürich  XII.  262).         104 

gibt  nebst  einer  größeren  Reihe  anderer  Bischöfe  seine  Zustimmung  und 
Unterschrift  zu  der  Beurkundung  der  Privilegien  der  Klöster  Herford  und 
Corvey  durch  Erzb.  Luidbert  von  Mainz.  -  Westfälisches  Urk.  H.  I.  C,  27 
nr.  34.  —  Über  Datierung  s.  Dümmler.  Ostfränkisches  Reich  II,  306  und 
Wilmans,  Kaiserurkunden  Westfalens  1,  454.  —  Darnach  ist  die  Teil- 
nahme B.  Baltrams    an    der    gleichzeitig    abgehaltenen  Generalsynode    der 

S.  Hauck,  Kirchengesch.  II,  655.      105 


ostfränkischen  Bischöfe  gesichert. 


Regensburg 


Tribur 


(Forchheim)  König  Arnulf  beurkundet,  daß  Abt  Helviricus  von  Ebers  heim 
in  Gegenwart  seiner  Getreuen,  des  Erzb.  Sunderald  von  Mainz  und  des 
B.  Baltram,  sowie  vieler  anderer  Fürsten  ihn  mit  seinen  München  gebeten 
habe,  seine  arg  verwüstete  Abtei  mit  allem  Zubehör  unter  den  Schutz 
B.  Baltrams  zu  steUen.  Der  König  willfahrt  der  Bitte  in  der  Voraus- 
setzung, daß  weder  der  gegenwärtige  Bischof  noch  dessen  Nachfolger 
dem  ihnen  anvertrauten  Gotteshause  irgend  welchen  Schaden  zufügen.  Ihren 
Abt  sollen  die  Brüder,  wenn  möglich,  aus  der  eigenen  Mitte  wählen  und 
nur  im  Notfalle  einen  Auswärtigen  berufen,  der  dann  vom  Straßburger 
Bischof  geweiht  wird.  Eine  Absetzung  des  Abtes  darf  nur  nach  Ver- 
handlung vor  der  bischöflichen  Geneialsynode  zu  Straßburg  stattfinden. 
Den  Verletzer  des  Klostergutes  trifft  eine  Strafe  von  40  Pfund  Gold,  wo- 
von die  Hälfte  dem  königlichen  Fiskus,  10  Pfund  der  Abtei  und  10  der 
Straßliurger  Kirche  zufallen.    —    Abschr.   17.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  1276. 

—  Grandidiei',  Strasbourg  II  pr.  292  nr.  159  aus  Abschr.  —  Böhmer- 
Mühlbacher  nr.  1817  (1768).  —  Die  aus  der  bischöflichen  Kanzlei  stam- 
mende Fälschung  ist  in  die  Zeit  B.  Burchards  (1141  — 1162)  zu  setzen 
und  im  Zusammenhang  mit  den  übrigen  Fälschungen  dieser  Zeit,  die  die 
Rechte  des  Straßl)urger  Bischofs  urkundlich  festlegen  und  erweitern  wollen, 
zu  werten.  Der  vorliegenden  Urkunde  und  den  aus  ihr  abgeleiteten  An- 
sprüchen hat  dann  die  Abtei  Ebersheim  die  in  Reg.  nr.  111  angeführte 
Darstellung  entgegengesetzt,  in  Verbindung  mit  den  übrigen  aus  diesem 
Kloster  bekannten  Fälschungen.  Die  von  Dopscli.  Die  Ebersheimer  Ur- 
kundenfälschungen (MIÖG.  XIX,  603)  angeführten  Wendungen,  die  sich  in 
anderen  Ebersheimer  Königs-  und  Kaiserurkunden  finden,  sind  teils  durch 
direkte  Übernahme  aus  der  bischöflichen  Fälschung,  teils  durch  die  ge- 
meinsame Bearbeitung  durch  denselben  Ebersheimer  Fälscher  zu  er- 
klären. 106 

König  Arnulf  schenkt  auf  Bitten  B.  Baidrams  der  Marienkirche  zu 
Straßburg,  wo  der  Hauptsitz  des  Bistums  ist.  eine  Hufe  mit  allem  Zube- 
hör   in    der  Grafschaft  Eberhards    im  oberen  Argowe    in  dem  Orte  Bach. 

—  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  '.16  nr.  122;  Grandidier,  Strasbourg  II  pr.  21)4 
nr.  160  aus  einem  Perg.-Cart.  der  Stadt  Straßbm-g.  —  ßöhmer-Mühlbacher 
nr.   1859  (1809).  107 

anwesend  auf  der  Synode  und  Reichsversammlung,  die  unter  dem  Vorsitz 
König  Arnulfs  meist  über  Sachen  der  kirchlichen  Disziplin  berät.  —  Akten 
der  Synode  MG.  LL.  sect.  II  Capitul.  11,  210;    Unterschrift  a.  a.  0.  II,  246. 

—  Böhmer-Mühlbacher  nr.   1905''  (1854'').  108 


Baltram. 


•241 


898     I 


(888^9J>) 


(Kegeiisbuig)  (Albrainmiis)  iielisl  einer  grolieii  Aii/.alil  anderer  deubcher 
Bischöfe  als  anwesend  genannt  bei  der  angeldicii  durch  Papst  Fonnosus 
in  Gegenwart  KOnig  Arnuil's  vollzogenen  Weihe  der  Kirche  St.  Eninieran 
in  liegensburg.  —  Notae  S.  Enimerammi  MG.  S."^.  W,  1094.  —  Unglaub- 
wfirdig  s.  Holder-Egger  a.  a.  0.  1()9 

(Straßburg)  anwesend,  als  Abt  llehnericus  von  Ebersheini  König  Arnold  (!) 
um  Bestätigung  der  Hechte  des  Klosters  auf  die  Kirche  zu  Zell  ersucht. 
—   Urknnde  König  Arnolds   dal.  S.S:2,  indict.    I.    pridi.'  non.  April.,  anno   7 

regni.  —  Grandidier,  StrasI rg  11  pr.  -JD-j  nr.    Itil    mit  «iti'   April  4  aus 

angebt.  Or.  im  Ebersiieinier  Archiv  als  Fälschung.  —  Böhiner-Mühlbacher 
Ibi)»  (1S44)  zu  Sit4.  —  Fälschung  ohne  echte  Vorlage,  im  Zusanunen- 
hang  mit  den  übrigen  Ebersheimer  Stücken  hergestellt  .Mitte  des  \-2.  .lahr- 
hunderts,  vgl.   Heg.   nr.    KMi.  Hq 


904 

Mai   15 

(888-906) 

1 

«MMJ 

April  1  -2 

. 

erhält  von  Arnulf  von  Kärnten,  der  seinen  üheini,  Kaiser  Karl,  vertreibt,  die 
Abtei  Ebersheinminnster  und  setzt  au  Stelle  des  widerspenstigen  .\btes 
Hartmann  den  .Mönch  Hebnericus.  Doch  bereits  nach  drei  .lahren  setzt 
Papst  .Jobann.  der  den  Bischof  exkonimiiniciert.  Karl  wieder  ein.  der 
sogleich  die  .\btei  wieder  überniniint.  den  Helniericus  verjagt  und  die 
Selbständigkeit  des  Klosters  in-kundlich  bestätigt.  —  Chron.  Ebersheini. 
MG.  SS.  XXlll.  4S8:  Arnolfus  dux  Noricorum  Karolum  patruuni  snuni  regno 
pepulit  ac  regnum  sibi  ursurpavit,  et  Baltramno  episcopo  Argentinensi  ab- 
baciam  Novientum.  ut  parti  eins  faveret.  promisit.  Is  abbaciani  ingressus, 
onniia  dicioni  sue  subegit  et  Helmericum  quemdam  monachum  abbaten! 
constituit,  quia  Hartniannus  ei  subesse  noluit.  Sed  uon  diu  hac  tyrannide 
potitus  est.  nam  ab  apostolico  .Johanne  degradatus  est  et  cxcomini'inicatus. 
Post  tres  autem  annos  Johannes  papa  cum  |)rincipibiis  Karolum  imperio 
restituit,  qui  et  confestim  abbaciani  recepit  et  Helmericum.  restitnto  Hart- 
manno,  expulit  et  immunitatem  abbacie  cum  omnibiis  pertinenciis  ipsius 
per  Chartas  confirmavit.  —  Über  den  Wert  dieser  Darstellung  s.  Reg. 
nr.   106.  Ijj 

(Straßburg)  König  Ludwig  (das  Kind)  bestätigt  auf  Bitten  B.  Baidrams  die 
den  Leuten  der  Straß  burger  Kirche  verliehene  Zollfreiheit.  —  Gran- 
didier, Strasbourg  H  pr.  317  nr.  170  aus  Abschr.  des  bisciiötl.  Archivs  in 
Straßburg.  —  Böhmer-Mühlbaclier  nr.  :20'20  (l'.lfiti).  —  Fälscii  uii  tr  Gran- 
didiers:  Bloch,   Die  Urkundenfälschungen  Grandidiers  (ZGttRli.  NF.  .\II,4.S9). 

11-2 

Die  verwitwete  Kaiserin  Ricliardis  wendet  sieh  am  Schluß  der  von  ihr  dem 
Kloster  Aiidlan  gegebenen  Staliileu  an  den  Papst  mit  der  Bitte,  die  Abtei 
dem  Diözesaiibiscbof  Baltram  durch  ein  Schreiben  (epistolari  allocutione) 
zu  empfeideii.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  l,  171»  nr.  '231  aus  Gr.  .ge- 
schrieben Ende  des  11.  .Jahrlults."^:  Grandidier.  Strasbourg  II  pr.  304 
nr.  165  aus  Or.  in  Andlau.  —  Zeit  bestimmt  nur  durch  die  Hegierung 
Baltrams,  da  Hich.irdis  den  SSS  .laniiar  I  :J  verstorbenen  Kaiser  Karl  den 
Dicken   lauge   iilicrleble.  ||;^ 

soll  dem  Kloster  Ebersbeim  ein  Pi'ivileg  erteilt  haben.  —  li. 'rieht  in  den 
Urkunden  B.  Widerohls  dal.  (!t!tl  -<»;»!»)  niid  H.Wilhelms  I.  dal.  104-.>. — 
Unglaubwürdig  s.  die  genannleii   Hegesten   und   nr.    111.  IH 

stirbt.   —  .lahr:  Ann.  Sax..  .MG.  SS.   VI,  .")!»! :   Heginoiiis  chron.  Schulausgabe 

S.    1512.  —  Tag:   Erchcnbaldi  versus  s.  Reg.  nr.  lOi;   Necrol.  .Vrgent.  (G^au- 

"     "'^  115 


didier,  Strasbomg  II,  :25y). 


242 


Otbert— Gozfrid. 


906 

Apr.  12- 
Nov.  4 


Otbert  (906—913). 


folgt 

S. 


Okt.-20— 

Nov.  4 


Straßburg 


913 

Aug.  30 


Ratburg 


Ende 
Septemb. 


Baltram.  —  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI.  .■)91;  Reginonis  chron.  Schulausgabe 
153;  Erchenbaldi  versus  Böhmer,  Fontes  111,2:  Quis  qui  non  doleat,  quod 
patrem  grex  abiebat?  ||  Otbertum  dico,  qui  periit  giadio.HEst  Christo  iunctus. 
pastoris  nomine  functus ;  ||  Martyrizatorum  mors  preciosa  fuit.  ||  Ratburg, 
quem  sanctis  occisum  iunxerat  istis,  ||  Sit  tutus  claustro.  sancta  Maria,  tue.  ,1 
Tertia  kalendas  septeml)ris  carne  redemptum  ||  Obtulerat  domino  vivere 
perpetuo.  —  Die  Angabe  der  Gallia  christiana  V.  787  über  die  Abstammung 
Otberts  von  einem  Grafen  Luitfrid  zieht  bereits  Grandidier,  Strasbourg  II, 
273  stark  in  Zweifel:  sie  ist  durch  nichts  beglaubigt.  —  In  dem  Werke 
Nnmismatique  de  l'Alsace  par  Engel  et  Lehr  p.  154  glaubt  der  erstere 
die  Buchstaben  0 — D  bezw.  S  auf  aus  der  Münzstätte  Straßburg  stammen- 
den Münzen  Ludwigs  des  Kindes  und  Karls  des  Einfältigen  auf  B.  Otbert 
deuten  zu  dürfen.  Er  baut  dabei  auf  einer  Hypothese  weiter,  die  Long- 
perier,  Monnaies  episcopales  de  Strasbourg  et  de  Constance  (Revue  nnmis- 
matique, uouv.  ser.  II,  334)  zuerst  aufstellte.  Dieser  wollte  in  einzelnen 
Buchstaben,  die  sich  auf  Straßburger  Münzen  befinden,  Zeichen  der  Bischöfe 
sehen  und  daraus  ein  bischöfliches  Recht  bei  der  Prägung  fast  ein 
Jahrhundert  vor  dem  für  B.  Erchenbald  ausgestellten  Privileg  feststellen. 
Fast  allgemehi  nahm  man  diese  Vermutung  an  —  ich  nenne  nur  Wie- 
gand,  Straßb.  Urk.  B.  1,  27  Anm.  und  Dannenberg,  Deutsche  Münzen  der 
sächsischen  und  fränkischen  Kaiserzeit  I,  346  und  354  —  und  soviel  ich  sehe, 
ist  nur  Cahn,  Münzgesch.  der  Stadt  Straßburg  S.  4  Anm.  ihr  entgegen- 
getreten. Zunächst  sind  aber  die  von  den  Verteidigern  dieser  Theorie 
hervorgehobenen  Buchstaben  ganz  willkürlich  ausgewählt,  ferner  passen 
verschiedene  Buchstaben  auf  keinen  der  uns  bekannten  Bischöfe,  z.  B.  P 
auf  einem  Denar  Karls  des  Einfältigen  (s.  Cahn  a.  a.  0.)  und  VE"  —  B 
auf  einem  solclien  Heinrichs  I.  (?)  (vgl.  Reg.  nr.  133),  und  endlich  finden  wu- 
nirgends  im  fränkischen  und  deutschen  Reiche  eine  ähnliche  Bildung.  Mir 
scheint  danach  die  Unhaltbarkeit  der  von  Longperier  in  die  Welt  gesetzten 
Hypothese  durchaus  festzustehen.  116 

König  Ludwig  das  Kind  schliclitet  auf  der  Durchreise  von  Metz  (Oktober  20) 
nach  Nordliausen  (bei  Erstein)  (Novemb.  4)  einen  Streit  zwischen  Bischof  und 
Volk  von  Straßburg.  —  Regin.  chron.  Schulausg.  S.  152:  Strazburgensem 
urbem  adiit  ibique  episcopum  ac  plebem  inter  se  dissidentem  ad  concordiam 
revocavit.  —  Böhmer-Mühlhacher  nr.  2039"  (1984'').  —  Parisot,  Royaume 
de  Lorraine  p.  571  vermutet  mit  Recht,  daß  dieser  Streit,  unmittelbar 
nach  der  Erhebung  Oti)erts,  mit  dieser  im  Zusammenhang  stehe.  —  Gran- 
didier, Strasbourg  II,  259  verlegt  diese  Zwistigkeit  in  die  Regierung  Bal- 
trams,  verleitet  durch  die  Anordnung  in  Regiuos  Chronik  (Ausgabe  von 
Pistorius).  11' 


wird  von  den  Bürgern  vertrieben  und  auf  der  Rat  bürg  getötet.  —  Erchen- 
baldi versus  s.  Reg.  nr.  116.  —  Jahr:  Ann.  Sangall.  mai.  her.  von  Hen- 
king  (Mitteil,  zur  Vaterland.  Gesch.  NF.  IX.  279);  Contin.  Reginonis  Schul- 
ausgabe S.  155;  Ann.  Einsidl.  MG.  SS.  IH,  141;  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI,  593 
zu  913;  Herim.  Aug.  chron.  MG.  SS.  V,  112  zu  912.  —  Tag:  Erchenbald 
a-    a.    0.;    Necrol.    Aug.    MG.  Necrologia  I,  279.    —    Confrat.    Fabarienses 


(MG.  Liber  confratern. 
(20291^). 


170):  Oprect  (?).  —  Böhmer-Mühlbacher  nr.  2088^^ 

118 


Gozfrid  (913). 


folgt  otbert.  —  Erchenbaldi  versus:  Böhmer,  Fontes  III,  3:  Hie  maiorum  natu 
oriundus,  nuperioris  utique  Karoli  sororis  fihus,  quo  eciam,  ut  deus  iussit, 


Gozfrid — Ricliwiii. 


243 


913 


Nov.   1^ 


iiitcli 
Nov.    1-2 


916 


Sept.  20 


918 


im  Mai 


daiifp.  tum  virtiiti-  tum  oiiire  paucitate  dierum,  octo  septimanis  episcopiuin 
guliciiians.  IV  idus  udvcuiImms  voi'atus  coelum  convolavit  (io/.fridus.  —  Düniiii- 
1er,  Ostfränkisdu'S  lieicli  111 -.  5'.t3  glaubt  den  liier  geuaunteii  Karl  mit 
Karl  dem  Kahlen  oder  Kiul  dem  Kinfiiltigeii  identitiziercn  zu  dürfen  und 
folgert  daraus  eine  unter  westfrankiscliem  Einfluß  erfolgte  IJiscIiofswald ; 
Grandidier.  Strasburg  II.  28t)  denkt  an  Karl  den  Kahlen.  —  Wa.s  Long- 
perier  und  sein  Nachfolger  von  einer  angeblichen  Münze  Gozfrids,  bezeichnet 
durch  die  Buchstaben  G — D,  sagen,  ist  nach  Reg.  nr.   IUI  grundlo.s.      119 

stirbt.  —  Vgl.  Erchenbaldi  versus  Reg.  nr.   ll'.t.  120 


ßichwiii  0)13—933). 

Nachfolger  Gozfrids.  —  Erchenbaldi  versus:  Böhmer,  Fontes  III,  3:  No- 
bilitate  praeelueni,  profunditate  litteraruni  ampliorem,  virtutibiis  illustrem, 
genere  Hlotariensem .  in  iuventute  vividum,  in  senecta  spiritalem,  de- 
cinio  quinto  et  dimidio  ejjiscopalus  sui  anno,  morte,  sibi  votiva  suis  luc- 
tuosa,  praeventuni,  sancta  Maria  intercedente,  celuni  rapientem,  sanctus 
Argentinensis  ecclesiae  clerus  111.  kal.  septembris  deposuit  Richwinum.  — 
Über  seine  unkanonische  Erhebung  sagen  die  Akten  der  Synode  von  All- 
heim :  R.,  qui  contra  sanctorum  canonum  sanetiones  Strazburgensem  eccle- 
siam  invasit.  S.  Reg.  nr.  122.  —  Über  angebliche  Münzen  Richwins 
mit  den  Buchstaben  R — S  s.  Reg.  nr.  116.  —  Schon  bei  der  Erhebung 
B.  Gozfrids  konnten  wir  Spuren  westfränkischen  Einflusses  bemerken;  die 
Einsetzung  des  vornehmen  Lothringers  Richwin  erfolgte  sicher  unter  dem 
Druck  Karls  des  Einfältigen.  Wie  weit  hier  etwa  schon  die  Vertreibung 
B.  Otberts  heranzuziehen  ist,  bleibt  zweifelhaft.  Auf  die  Beweise,  die 
Parisot,  Le  Royaume  de  Lorraine  p.  511.5  aus  angeblichen  Straßburger 
Münzen  des  westfränkischen  Königs  zieht,  kann  wenig  Wert  gelegt  wer- 
den. Aus  all  den  Unklarheiten  aber,  die  die  elsässische  Geschichte  im 
Anfang  des  10.  Jahrhdts.  erfüllen,  ergibt  sich  doch  das  Eine,  daß  Karl 
der  Einfältige  es  verstanden  hat,  das  Straßburger  Bistum  und  wohl  das 
ganze  Elsaß,  wenn  auch  nur  zeitweise  (etwa  zwischen  913  und  922  ['.»LS?]), 
unter  seine  Botmäßigkeit  zu   bringen.  121 

wird  von  der  Synode  zu  Altheim,  a\if  der  er  trotz  Vorladung  nicht  erschienen 
ist,  vor  ein  Konzil,  das  Erzb.  Heriger  von  Mainz  abhalten  soll,  geladen, 
widrigenfalls  er  sich  in  Rom  verantworten  müsse.  —  Acta  sjnodi  Alt- 
heini.  MG.  LL.  sect.  IV  Const  I,  ö  1 8  nr.  433  §  29.  De  Ricquino  clerico. 
Ricquinum,  qui  contra  sanctorum  canoiumi  sanetiones  Strazburgensem  ec- 
clesiam  invasit,  quem  ad  sanctam  synodum  per  litteras  nostras  vocavimus, 
et  venire  contemnens  nee  vicarium  suiim  misit,  auctoritate  saiicti  Petri 
.loliannisque,  vicarii  eins,  domni  pape,  et  precepto  sanctae  presentis  synodi 
iniungendo  vocamus  iterum  et  precipinms,  quatinus  ad  concilinm  Id.  Mai 
Mogontia  indictum  a  metropolitano  episcopo  suo  ad  praesenliam  vcnerabilis 
Herigeii  archiepiscopi  et  confralrnm  siiorum  veniat.  suae  inobedientiae  et 
perversitatis  ibidem  iustani  rationem  redditurus.  Sin  autem  neglegenter 
et  hoc  agere  i)arvipenderit,  abstineat  se  a  proprio  gradu,  donec  Roniam 
veniens  coram  donnio  papa  et  sancta  ecclesia  reddat  rationem.  —  Böhmer- 
Mühlbaciier  nr.  2 HM"  (2(t42'»).  123 

wird  anerkannt.  —  Tatsache  und  Datum  zu  schließen  aus  den  Worten  Erchen- 
balds  (s.  Beg.  nr.  121).  daß  B.  Richwin  nach  1  ;')•;)  .lahren  seiner  Uegie- 
ruug  gestorben  sei.  —  Oder  sollte  ein  Versehen  Erchenbulds  bezw.  der 
uns  vorliegenden  Überlieferung  vorliegen?  V2'.\ 


Weiitzcko,  Regesteu  der  Bischafe  vuii  Slraßburg. 


■.ii 


244 


ßichwiii. 


922 


926 


Nov.  3 


929/930 


Apr.  "21 


9:m 


Koblenz 


Worms 


April  5 


.luiii   1 


(913-933) 


Erfurt 


anwesend  auf  der  Synode,  die  auf  Geheiß  König  Karls  von  Frankreich  und 
König  Heinrichs  I.  zusammentrat,  um  über  verschiedene  kirchliche  Ange- 
legenheiten prinzipieller  Natur  Beschlüsse  zu  fassen.  —  MG.  LL.  secl.  IV. 
Const.  I,  0:27   nr.  434.  —  Böhmer-Üttenthal  nr.  7».  124 

interveniert  zusammen  mit  Erzb.  Heriger  von  Mainz  und  R.  Adalward  von 
Verden  in  der  Urkinide  König  Heinrichs  I.  für  H.  Waldo  von  Chiu-.  dem 
Besitz  im  Churgau  verliehen  wird.  —  MG.  DD.  I.  4S  nr.  11.  — Bohmer- 
Ottenthal  nr.   14;  Stumpf  nr.   \±  125 

(Rom)  unterschreibt  die  Bulle  Papst  Stephans  VII.  für  die  Abtei  Brogne.  — 
Mausi.  Coli,  concil.  XVIII.  38^.  —  Jaffe-Loewenfeld  nr.  3580.  —  „Notum 
cupinms".  —  Fälschung:  Bormans.  Une  fausse  bulle  du  pape  Etieiine 
VIII:    Bulletin  de  I' academie  royaJe  de  Belgique  2.  ser.  47  p.  ^11\.     12(5 

(Aachen)  Zeuge  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  I.  für  das  neugegründete 
Kloster  Brogne.  —    MG.  DD.  I.   77    nr.  43.    —    Böhmer-Ottenthal   nr.  3i): 


Stumpf  nr.  36.  —  Fälschung  entstanden  nach    1131    s.  a.  a.  (). 


VI 


anwesend  auf  der  Synode,  die  im  Beisein  König  Heinrichs  I.  unter  Vorsitz 
des  Erzb.  Hiltibert  von  Mainz  Bestimmungen  über  kirchliche  Feiern,  über 
Abhaltung  von  Gerichten  an  Fast-  und  Festtagen  und  über  das  Gericht 
über  Kleriker  trifft.  —  MG.  LL.  sect.  IV.  Constitut.  I.  3  nr.  2  —  4.  — 
Böhmer-Ottenthal  nr.  41^.  —  Giandidier.  Strasbourg  II,  306  berichtet  auch 
von  einer  Synotle  von  Altheim.  an  der  B.  Richwin  teilgenommen  habe. 
Der  Irrtum  rührt  dalier.  daß  in  der  Dekretaliensanimlung  Burchards  von 
Worms  die  Erfurter  Zeugenunterschriften  auch  unter  Bestimmungen  der 
Synode  von  Altheim  916  (s.  Reg.  nr.  122)  geraten  sind.  Vgl.  Böhmer- 
Ottenthal  a.  a.  0.  128 

erhält  von  Hüc  von  Tettenuuillare  den  Hof  Corclio  zur  Sühne  für  einen  in 
Molsheim  begangenen  Mord  und  übergibt  ihn  den  Brüdern  von  St.  Thomas. 
Ruodolfo  advocato  existente,  cum  testi])us  Manegoldo,  Adalnoho,  Erleuuino 
ceterisque  plurimis.  —  Bericht  in  der  Reg.  nr.  130  erwähnten  Aufzeich- 
nung. 129 

kauft  folgendes,  um  es  den  Brüdern  von  St.  Thomas  zu  überweisen:  Von 
dem  Italiener  Humfrid.  dem  Schwestersohn  Hugos  von  Dettweiler.  die 
Orte  (villae)  Hugesuuilare.  Caroldesbahc  und  Sunthoven  mit  vierzehn  ein- 
halb Mausen  und  der  ganzen  familia  und  in  der  Gemarkung  Sunthoven 
einen  genannten  Sklaven  mit  seinem  ganzen  Erbe ;  von  der  freien  Bevölke- 
rung (liberi  populi)  mit  eigenem  Zins  den  Flecken  (vicus)  Morsuuilare.  der 
14  carradae  Wein  trägt,  und  alles,  was  zu  dieser  Gemarkung  gehört;  vom 
Grafen  Eberhard  in  der  Gemarkung  Illachirecha  sechs  Mausen;  von  Hugo 
de  Tettenuuilare  erhält  er  den  Hof  Chorcho  (s.  Reg.  nr.  H!t).  Von  die- 
sem Hugo  pachtete  Richwin  auch  den  Wald  Munilslaht  und  übergab  ilm 
den  Brüdern.  Von  dem  Grafen  Hugo,  der  zu  Hohenburc  saß  (regnare). 
erwari)  er  im  Flecken  Kippenheim  einen  Hof  und  die  Hälfte  der  Kirche 
sowie  das  Ortchen  (villula)  Langisesuuilare.  Außer  all  diesen  Besitzungen, 
die  der  Bischof  mit  eigenem  Zins  gekauft  hatte,  schenkte  er  St.  Thomas 
noch  die  folgenden,  die  er  auf  andere  Weise  erworlten  halte:  Udenheim, 
superiores  Hugesbergen  und  inferiores  Hugesbergen  mit  ihrem  servitium, 
in  der  Gemarkung  Mollesheim  einen  Mansus  und  in  der  Gemarkung  Muz- 
zeca  einen  Hof  mit  dazugehörigen  Weingärten.  Gottemiesuuilare  mit  seinem 
servitium,  in  der  Gem:u-kung  Argeresheim  das  Wein-  und  Ackerland  und  in 
Altbrunnun  zwei  Mausen.  —  Aufzeichnung  des  Besitzstandes  von  St.  Thomas 


Hieb  will— Kutlianl. 


245 


(913-»33) 


»83 

Aus.  30 


aus  (lern  Anfang  des  11.  .lalirhdfs.  Sir.  Tlionias  A.  H.  I.  nr.  1.  —  .Sfhoepf- 
liii.  Als.  diplom.  I.  143  nr.  17!t;  Wiirdlwt'in.  .Nova  sul)S.  \^  'S-21  iir.  l^S: 
Uiandidier.  Alsac-  1  pr.  1 5.S  nr.  3-J,S;  Wienand.  Sdaßli.  Urk.  H.  1.  43 
nr.  .")!'  aus  Auf/eiclinung.  Vgl.  Königsliofen.  De  fundatione  s.  Tlionme 
(Schneegans.  L' .-glise  de  S.Thomas  p.  ;2!tl).  —  Das  .laiir  !»^0  führt  Gran- 
didier.  Strasbourg  II.  !292  aus  dem  lib.  sal.  von  S(.  Thomas  :in.  dessen 
Enislehung  in  die  /weite  Ilillfte  des    1:2.  .lahrhdts.  zu  setzen  ist.  l:il» 

schenkt  der  Straßburger  Kirche  das  Servitiuni   von  Oiechesheim. —  .Melker 
Seelbuch    mit  Aufzäiilung    der  Abgaben,    die    am    Todestage    li.  lüchwins 
den   HriUlern  gegeben   werden:  Wiegand.  Straßh.    L'rk.   15.  IV.   I.  30       Vgl 
ZGüllh.  NF.  III.  l!i.-,.  13^ 


-tirbt.  —  .lahr:  Necrol.  Fuld.  (Leibniz.  SS.  rer.  Brunsvic.  111.  TöS)  933  Hili- 
win  episcopus.  —  Tag:  Ei(hen])ald  s.  Reg.  nr.  121  ;  Necrol.  Argent.  (Wolfen- 
bültcl)  (lir.limer.  Fontes  IV.  31()|:  Melker  Seeibiich  (Wiegand  in  /(;t»l{|i. 
NF.  111.  l'.lö):  Necrol.  Aug.  MV..  Necrologia  1.  27!»;  Herlers  Chronik  (Elsäss. 
Milleil.  2.  Folge  XVII.  liö):  Necrol.  Merseburg.  (Neue  Mitteil,  des  Ihürini.'.- 
sächs.  Vereins  XI,  240):  :$  kal.  Sept.  Richwinus  episcopus.  13'^ 


ßutliard  (938—950). 


dena  kalendas  I  Extiterat    maias, 
tu  lector.    ab    aelhere    dandam; 
Tagesangabe  nach  Grandidier, 


folgt  Richwin.  —  Erchenbaldi  versus  Böhmer,  Fontes  III,  3:  Praesulis  egregii. 
quo  cernis.  pausat  linmati  Corpus  Ruthardi.  praesulis  egregii.  [  Suevia  (piem 
docuit.  Flens  Argentina  dolebit.  ||  Francia  rure  tegit.  Suevia  quem  docuit. 
Non  fuerat  potior  divinae  legis  amator.  ||  Aut  quisquam  doctor  non   fuerat 
potior.  [  Hunc  obisse  scias.    cum  Septem 
hunc  obisse  scias.  \\  Posee  sibi  veniam. 
Dum  cernis  tunibam.  posce  sibi  veniam. 

Strasbourg  II.  314  (woher?).  —  Der  bei  den  Numismatikern  als  Verwalter 
des  Bistums  auftretende  Propst  —  Dannenberg  u.  a.  machen  ihn  sogar 
zum  Bischof  —  Eberhard  (933  —  934!)  ist  von  Longperier.  Moimaies  (^pi- 
scopales  de  Strasbourg  (Revue  numismati(|ne.  nouv.  ser.  II.  334)  lediglich 
geschaffen,  um  die  auf  der  Straßburger  Münze  eines  Königs  Heinrich  (V) 
stehenden  Buchstaben  VE — B  nacii  seiner  Reg.  nr.  11«  erörterten  Theorie 
zu  erklären.  "  jjg 

schenkt  den  Brüdern  von  St.  Thomas  einen  Hof  in  der  (iemarkung  Ekki- 
boldesheim.  die  Kirche  Sl.  Aurelien  mit  Zehnten  und  andern  Servifien  so- 
wie in  den  Gemarkungen  Duuginisheim  und  Mu/.zeca  vier  Mausen.  *ln  der 
St.  Aurelienkirche  sollen  die  Brüder  jährlich  am  Vorabend  des  Festes  der 
hl.  Aureha  die  Vesper  feiern  und  an  ihrem  Geburtstage  vom  Priester  der 
Kirche  einen  halben  Scheffel  Weizen  und  ein  Schwein  mit  2 '/,  situlae 
alten  Weins  klösterlichen  Malies  (clauslralis  meusurae)  erhallen.  —  Auf- 
zeichnung des  Besitzstandes  von  St., Thomas  aus  dem  Anfang  des  IL-Iahr- 
iumderls.  Str.  Thomas  A.  B.  I.  nr.  1.  —  Die  mit  *  bezeichnete  Be- 
stimniinig  ist  von  einer  wenig  späteren  Hand  in  den  leer  gelassenen  Raum 
eingetragen.  —  S.  Reg.  nr.  130.  —  Die  Datierung  des"  Seelbuchs  von 
St.  Thomas:  940,  bei  Grandidier.  Strasboiug  II.  322  ist  falsch,  da  die 
obige  Aufzeichnung  scharf  das  Verhalten  1!.  Knihards  vor  und  nach  seiner 
Empörung  scheidet.  S.  die  folgenden  Hegesleu.  —  Vgl.  auch  die  .Vngaben 
über  die  Sl.  Aur.'lieukirche  bei  Dacheux.  Fragmenls  de  diverses  vieillcs 
chroniques  (Elsäss.  Mitteil.  2.  Folge  XVIII,  09  f).  —  Königshofen.  De  fun- 
datione s.  Thomae  (Schneegans.  1,'eglise  de  S.-Tlionias  p.  29 1|  berichtet 
noch  von  Beslimnumgen.  die  B.  HutJiard  über  die  Prozession  der  Brüder 
\on  Sl.    Thonuis  zu   Ehren  der   hl,    Aurelia  erlassen   habe.  134 


•a* 


246 


Ruthard— Uto  HI. 


939 


Sept.  22 


Ende 


940 


(940-950) 


950 


Apr.   15 


950 


Aug.  13 


vor  Breisach 


flieht  mit  Erzb.  Friedrich  von  Mainz  aus  König  Ottos  Lager  vor  Breisach; 
Zelte  und  Gepädv  lassen  sie  im  Stich.  Sie  wenden  sich  nach  Metz,  wo 
sie  mit  Hzg.  Giselbert  von  Lotliringen  und  mit  Heinrich,  dem  Bruder  des 
Königs,  zusammentreffen.  Die  Schlacht  bei  Andernach,  die  zehn  Tage 
später  stattfand,  vereitelte  die  Pläne  der  Fürsten.  —  Gontin.  Reginonis 
Schulansgabe  S.  161:  Unde  Fridericus  archiepiscopus  Mognntiensis  et 
Ruodhardus  episcopus  Strazburgensis  fixis  in  ol)sidione  tentoriis  et  relictis 
copiaruni.  quas  detulerant.  sarcinis  nocte  clam  aufugerunt  et  Mittenseni 
virbem  udeuntes  Gisalberto  et  Heinrico  se  occursuros.  ut  coniuraverant. 
speraverunt.  Sed  longe  aliter  eis  contigit,  quoniam  eos  spes  inanissima 
delusit;  Liutprandi  Antapod.  Schulausgabe  S.  98:  (Erzb.  Friedrich) 
decem  ferme  ante  praenominatorum  diebus  interitum  regem  deseruit.  — 
Böhmer-Üttenthal  nr.  78'\  —  Das  genaue  Datum  der  Flucht  bietet  uns, 
zusammen  mit  der  Angabe  Liiitprands,  der  Todestag  Herzog  Giselberts 
im  Nelirolog  der  Abtei  Reniiremont:  Oktober  2.  —  Absdir.  18.  Jaln-hdts. 
Bil)l.  publ.  de  Reniiremont  msc.  nr.  4.  —  Vgl.  Depoin,  La  mort  du  duc 
Gislebert  de  Lorraine  in  Le  Moyen  Age  2.  serie  XI,  82  aus  Handsclir. 
17.  Jahrhdts.  in  der  Bibl.  nationale  zu  Paris.  135 

wird  nach  der  Niederlage  seiner  Verbündeten  bei  Andernach  gefangen  und 
nach  Kloster  Gorvei  verbannt.  —  Contin.  Reginonis  Schulausgabe  S.  161: 
Ruodhardus  Strazburgensis  Corbeiae  monasterio  destinatur;  Widukind 
Schulausgabe  S.  75  =  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI,  604 :  Rothardum  episcopum 
Novam  Corbeiam  direxit.  136 

Nach  kurzer  Zeit  jedoch  verzeiht  ihm  der  König  und  setzt  ihn  in  seine  frü- 
here Würde  wieder  ein.  —  Widnkindi  res  gestae  Schulausgabe  S.  75  ^ 
Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI,  604:  in  brevi  vero  (rex)  clementer  ignoscit,  in  sui 
gratiam  suscipit,  et  honori  pristino  reddidit;  Aufzeichnung  des  Besitzstan- 
des von  St.  Thomas  in  Straßt)urg  s.  Reg.  nr.  134:  postquam  Ruodharttus 
episcopus  deliquendo  contra  gratiam  imperatoris  de  honoris  culmine  segre- 
gatus  pauk)  post  venia  usus  in  episcopatum  redierat.  —  Die  Wiederein- 
setzung wird  spätestens  zu  Ostern  in  Quedlinburg  stattgefunden  haben.  — 
Böhmer-Ottenthal  nr.  79^  137 

gibt  nacli  seiner  Wiedereinsetzung  dem  Ritter  (miles)  Guntram  und  dessen 
Sohne  das  dem  St.  Tliomasstift  gehörige  (s.  Reg.  nr.  180)  Hugesuuilare 
und  Caroldesbahc  als  Lehen  (beneficium).  Ebenso  entzieht  er  den  Brüdern 
von  St.  Thomas  den  Hof  Corcho  (s.  Reg.  nr.  129).  —  Aufzeichnung  des 
Besitzstandes  von  St.  Thomas  Anfang  des  11.  .lahrhdts.  —  S.  Reg. 
nr.  134.  138 

stirbt.  —  .fahr:  Gontin.  Reginonis  Schulausgabe  S.  164;  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI, 
607;  Auctarium  Garstense  SS.  IX,  566.  —  Tag:  Necrol.  der  Straßb.  Kirche: 
Grandidier,  Strasl)ourg  II,  323 ;  Necrol.  Merseburg.  (Neue  MitteiL  des  thüring.- 
sächs.  Geschichtsvereins  XI,  232):  XVII  K.  Maii  Rotuardus  episcopus; 
Erchenbald  s.  Reg.  nr.  133.  —  Begraben  (wohl  auch  gestorben)  in  Franken: 
Erchenbald  a.  a.  0.:  Francia  rure  tegit.  139 


Uto  III.  (950-965). 


folgt  Ruthard.  —  Erchenbaldi  versus  Böhmer,  Fontes  III,  3 :  Utonem  magnum, 
magnorum  filium,  7  kal.  septembris  liominem  exutum,  memoria  episcopum, 
decimo  quinto  praesulatus  sui  anno  necdum  completo,  tredecim  minus  die- 
bus, abhinc  3  non.  septembris  terrae  redditum,  mestus  Argentinensis  eccle- 
siae  clerus  deposuit  carum  sibi  pignus,  spiritum  domino  commendans,  ser- 


uto  in. 


247 


050 


952 

Aug.  7 


953 
Febr.  13 


Augsburg 


(960-954) 


vor  969 


Mainz 


viente  Erclieiibaldo  feriiif  duonini  amiorum  presbyteio,  15  kal.  octobris 
baiulato,  «  kal.  eiusdeni  cotisspcrato  episcopo;  Conliii.  Kcginonis  .Schulaus- 
gabe S.  164  =  Ann.  Saxü  MG.  SS.  VJ,  «07 :  Hüdliardus  Strazburgensis 
episcopus  obiit,  cui  Udo  lilius  Udonis  coniitis  in  episcopatu  suctessit; 
Auctar.  Garstense  MG.  SS.  IX,  Sütl:  U.  .  .  obiit,  pro  qiiu  Wido  eligitur.  — 
üb  der  vom  Coiiliri.  lipf;inonis  zu  itlO  (Schulausgabe  S.  l.")4)  genannte 
Udo,  Bruder  Heruianiis  und  Sohn  des  (irafen  (iebliard,  identisch  ist  mit 
dem  Vater  (h's  Bischofs,  wie  (irandidier,  Strasbourg  II,  325  annimmt, 
ist  zweifelhaft,  üümmler,  Utto  der  (Jroße  (s.  Register)  hült  beide  scharf 
auseinander,  doch  sind  seine  Versuche,  einige  unter  Otto  I.  ^'enannte  Grafen 
Udo  mit  dem  Vater  des  Bischofs  gleichzusetzen,  nichts  weni^ier  als  stich- 
haltig. —  B.  Uto  III.  wird  als  Begründer  der  Strar)i)urger  -Münsterhiblio- 
thek  genannt:  VVimpfeling,  Catalogus  [>.  2it:  preciosum  et  insignem  volu- 
niinuni  thesaurum  .\rgeutinensi  bibliothecae  donavit:  auch  wird  ihm  die 
Abfassung  der  Lebensbeschreibungen  der  Bischöfe  Amandus  und  Arhogast 
zugeschrieben  Reg.  nr.  1  und  nr.  10.  —  Straßburger  .Münzen  König 
Ottos  I.  mit  dem  Namen  Utos  beweisen  einen  gewissen  Kinlluß  des  Bischofs 
auf  die  königliche  Münzstätte.  Caini,  .Münzgesch.  der  Stadt  Straßburg  S.  4 
glaubte  daraus  schbeßen  zu  können,  daß  das  974  B.  Erchenhald  erteilte 
Münzprivileg  nur  die  Erneuerung  eines  B.  Uto  111.  von  Otto  I.  erteilten 
Vorrechts  sei.  Abbildungen  und  Nachweis  der  Münzen  bei  Engel  et  Lehr, 
Nuniismatique  de  1' Alsace  p.  156  und  bei  Danuenberg,  Deutsche  Münzen 
der  sächsischen  Kaiserzeit  I.  354  und  II,  «68.  —  Über  Entziehung  von 
Gütern  des  Klosters  St.  Thomas  s.  Reg.  nr.   Is5.  140 

anwesend  auf  dem  Reichstag  und  der  Synode,  die  sich  außer  mit  Fragen 
der  kirchlichen  Disziplin  mit  den  Abmachungen  mit  König  Berengar  zu 
befassen  hatten.  —  MG.  LL.  sect.  IV^  Const.  l,  18  nr.  '.».  —  Böhmer'^OHen- 
thal  nr.  217i.  m 

(Erstein)  König  Otto  I.  bestätigt  den  Leuten  der  Straßburger  Kirche 
auf  Bitten  B.  ütos  das  von  seinen  Vorgängern  erteilte  Zollprivileg.  — 
Würdtweiu,  Nova  subs.  lU,  365  nr.  »l  aus  Abschr.  des  bischöü.  Archivs 
in  Straßburg;  MG.  DD.  I,  243  nr.  1«2  aus  Würdtweiu.  —  Böhmer-Otten- 
thal  nr.  226;  Stumpf  nr.  220.  —  Fälschung  Grandidiers:  Bloch,  Die 
Urkundenfälschungen  Grandidiers  (ZGORli.  NF.  XII,  490),  H'i 

auf  der  Synode  unter  Vorsitz  des  Erzb.  Friedrich  von  Mainz,  die  über  geist- 
liche Angelegenheiten  und  über  Armenpflege  beriet.  —  Epistolae  Mogun- 
'■ JalTe,  Bibliotheca  Rl,  344  nr.   1«.  14;{ 


tinae: 


(Argentinensis  oeconomos  ovilis)  streitet  sich  mit  B.  (.\dalbero)  von  .Metz 
(avariciae  peste  stinmlati)  lun  den  Besitz  des  Klosters  des  hl.  Baltram, 
das  der  eine  als  Diözesanhischof,  der  andere  durch  Unterwerfung  an  sich 
zu  bringen  strebt.  Als  sie  von  dem  nahen  Ende  des  Abtes  hören,  eilen 
sie  herzu,  um  seinen  Tod  abzuwarten.  Doch  der  Heilige  erholt  sich,  als 
er  von  der  Urs.iche  ihrer  Anwesenheit  hört:  er  verteilt  seine  Habe  an  die 
Armen  und  siedelt  auf  Wunsch  Graf  Hugos  und  seiner  Söhne  nach  dem 
verlassenen  Lüders  über.  —  So  die  bald  darauf  entstandene  Vita  s.  Dei- 
coli  Mi;.  SS.  XV.  ti80.  —  Ein  959  April  H  von  König  Otto  I.  dem  Abt 
Baltram  verliehenes  Diplom  überweist  dagegen  nur  auf  Rat  der  zu  Quedlin- 
burg versannnelten  Bischöfe  luid  Äbte  den  Mönchen,  die  sich  über  die 
ungeeignete  Laj^e  ihres  Klosters  Alanesberg  beklagen,  das  alte  Kloster 
Lüders.  —  Böhuier-Ottenthal  nr.  266.  144 


248 


Uto  III.-Erclieiibald. 


961 


962 

Febr.   13 


965 

Aug.  26 


beurkundet  seine  Schenkungen  an  die  Straß  1)  urger  Kirche:  1!S  Mannen 
mit  allem  Zubehör  in  der  Mortenowa,  nämlich  Badeisbach.  Staden,  Sualj- 
husen,  Owenheira,  Diersheim,  Gameneshurst,  Folmersheim  und  zwei  Mausen 
auf  elsässischem  Roden,  nämlich  Scephelingesheim.  Die  einzelnen  Mansen 
außer  dem  Salland  (salica  terra)  haben  am  Feste  St.  Johannis  des  Täu- 
fers fünf  Solidi  zu  zahlen,  am  Feste  St.  Adelfi  vier  Denare,  vier  junge 
Hühner  (pullos)  und  zehn  Eier,  zu  Weihnachten  zwölf  Brote  eine  Elle  (cu- 
bitum)  lang  und  breit,  acht  Schinken  (swillas  scapulas)  ausgewachsener 
(maturi)  Schweine,  eine  situla  Bier  und  24  Maß  (ymenas)  Hafer,  zu  Ostern 
12  ebensolche  Brote  und  aclit  Hähnciien  (gallinatios).  Ferner  soll  jeder 
Mansus  zwei  jugera  bei  der  Frülilings-  und  bei  der  Herbstbestellung  und 
bei  der  Winter-  und  Sommerernte  je  vier  Schnitter  übernehmen  und  drei- 
mal im  .Jahr  an  den  drei  Gerichtstagen  (placita)  vier  Denare  zahlen.  Vom 
Erträgnis  der  zwei  Mansen  in  Scefelingesheim  werden  am  Anniversar  B. 
Udos  zwei  Malter  Brot(korn)  und  ein  Malter  Gemüse  zum  Nutzen  der 
Armen  verteilt,  von  dem  übrigen  lileibt  der  volle  Ertrag  (servitium)  den 
Brüdern.  Wenn  aber  der  Lehensinliaber  (dominus  benefitii)  wechselt,  so 
hat  der  Mansus  dem  Naclifolger  .5  Solidi  zu  zaiden ;  wenn  der  Besitzer  eines 
Mansus  stirbt,  erhält  der  Herr  das  ßestliaupt  vom  Vieh.  Wer  einen  Man- 
sus erwirbt,  hat  dem  Herren  5  Solidi  zu  geben.  Der  Vogt  darf  den  halben 
Mansus  bei  Suabhus  erhalten,  sonst  übt  er  keine  Gewalt  auf  dem  Besitz 
aus,    nur  wenn    der    Herr  ihn  ruft,    mag    er    mit    sechs  Pferden  kommen, 

und  der  Herr    soll    ihm    ein  Malil  gewähren scribi    et  impres- 

sione  nostri  sigilli  fecimus  insigniri.  acta  sunt  autem  h^c  a  nobis  anno 
ab  incarnatione  domini  nostri  Jesu  Christi  961,  indictione  4,  Ottone  rege 
regnante.  —  Angebt.  Gr.  mit  aufgedr.  Siegel  .Str.  B.-A.  G  2707  (3).  — 
Grandidier,  Alsace  I  pr.  125  nr.  2S3;  Würdtwein.  Nova  subs.  III,  382 
nr.  91)  aus  lib.  sal.  1347;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  32  nr.  41  aus  Or. 
—  Das  schon  von  Wiegand  angezweifelte  Stück  ist  von  Bloch,  Jura  curiae 
in  Munciiwilare  (ZGORli.  NF.  XV,  410)  als  Fälschung  aus  der  Zeit  B. 
Burchards  (1141 — 1162),  das  Siegel  als  Nachbildung  des  Siegels  Burchards 
erkannt.  —  Daß  B.  Udo  das  Servitium  von  Badelesbach  schenkte,  wußte 
der  Fälscher  aus  der  Angalje  im  Nekrolog  zum  26.  September :  Oudo 
episcopus  obiit  de  Badelesbach  plenum  servicium  (Wiegand,  Melker  Seel- 
buch: ZGORh.  NF.  III,  195).  145 


Rom         Zeuge  im  Faktum  Kaiser  Ottos  1.  für  Papst  Johann  XII.  anläßlich  der  Kaiser- 
krönung.   —    MG.  DD.  I,  322    nr.  235;    MG.  LL.    sect.  IV.    Constit.  I,  26 


965 

Sept.   17 


nr.   12.  —  Böhmer-Ottenthal  nr.  311:  Stumpf  nr.  299. 


146 


stirbt.  —  Jahr:  Contin.  Reginonis  Schulausgabe  S.  176;  Ann.  Saxo  MG. 
SS.  VI,  618:  Necrol.  Fuld.  (Böhmer,  Fontes  III,  157).  —  Tag:  Necrol. 
Argent.  (Wolfenbüttel)  (Böhmer,  Fontes  IV,  310);  Melker  Seelbuch  (ZGORh. 
NF.  III,  195);  Necrol.  Merseburg.  (Neue  Mitteil.  d.  thüring.-sächs.  Vereins 
XI,  240):  Erchenbaldi  versus  s.  Reg.  nr.  140:  VII  kal.  Sept.;  Necrol. 
Fuld.  a.  a.  0. :  VI  kal.  Sept.  (in  der  Ausgabe  von  Leibniz,  SS.  rer.  Bruns- 
wic.  III,  764:  VII  kal.  Sept.).  —  Begraben  am  3.  September.  Erchenbaldi 
versus  Reg.  nr.  140.  147 


Ercheiibald  (9(55—991). 


folgt  uto.  —  Jahr:  Contin.  Reginonis  Schulausgabe  S.  176;  Ann.  Saxo  MG. 
SS.  VI,  618.  —  Tag:  Erchenbalds  Nachricht  über  B.  Uto  III.  Reg  nr.  140. 
—  Erchenbaldi  versus  Böhmer,  Fontes  III,  3:  Erchenbaldus  ego  Davidis 
carmina  promo,  ||  In  Domino  perpes  haec  mea  sit  requies.  ||  Non  me  nobi- 


Ercheii])jild. 


249 


965 


litas,  iiici'itiiii),  nee  amica  sopliia.  |j  In  imuiL-ro  proeeium  lei-it  liubere  lucum. 
Ab  grege  secepto  nioiii  terraeque  subacto,  ||  Est  largita  milii  hunc  pietas 
Domini.  !|  In  me  le  cernens,  casus  perpende  futuros.  i|  Pro  nie  funde  preces. 
(|ui  legis  hos  apit-es.  l|  Fontificis  nonien.  sed  opus  cum  nun  liabuisseni. 
Fralres  dilexi  posi  ipiibus  indigin'.  Ad  quos  conf'ugi  velnl  üIi  peccata  pa- 
tronos;  Successor  liabeas  id  tibi  cunsilii.  |  Tu,  qui  te  patri  supplex  in 
morte  dedisti,  j  Do  tibi  quos  dederas;  nos,  pie  Cliriste,  tegas.  ||  Qui  post 
me  maneas  venientes  adde  kalendas.  |'  Prosa  nietrique  pedes  tunc  niichi 
consiniilt's.  -  -  Ansclilieliend  an  den  Hisciiofskabilog  Erclienlialds  Böiinier, 
Fontes  III.  4  finden  sich  \'erse  mit  der  C'berscliril'l:  lü'cherdjaldus  adhuc 
puer  niagistro  suo:  Quid  sini  peccalar  cerne  vialor.  :j  Pulvis  vermicomus 
tuipie  futnrus.  [|  Altrich  dum  fuerani  nonien  habebam,  ||  Jussus  scolares 
coniere  mores.  Presbiler  haut  merilo  nomine  solo,  Sumptus  de  terra  sum 
modo  terra.  ||  Est  nostre  talis  gloria  caniis.  i|  Gare  mea  Halum  carne  fu- 
gatuni  Comnicnda  Doiniiio  siccpie  redito.  Vgl.  auch  nnleii  Reg.  nr.  19:2.  — 
Dal'j  B.  Erciienbald  etwa  zwei  .lahre  vor  seiner  Erhebung  Priester  ge- 
worden war  und  dann  B.  L'lo  bei  der  Verwaltung  des  Bistums  zur  Seite 
stand,  berichtet  der  Bischof  selbst  (Beg.  nr.  140).  .Seine  hervorragende 
literarische  Bildung  beweisen  der  ihm  wohl  mit  Recht  zugeschriebene  poe- 
tische Bischofskatalog  Reg.  nr.  1  If.  und  die  Proben  bei  Winipfeling.  Ca- 
talogus  p.  32:  ein  längeres  Gebet  von  ihm.  ein  Verzeichnis  der  Bischöfe, 
an  deren  Weihen  er  beteiligt  war  (s.  die  folgenden  Regesten),  sowie  Auf- 
zeichnungen in  Prosa  und  Versform,  die  Erchenbald  in  Handschriften  seiner 
Bibliothek  hineinschrieb.  Vgl.  dazu  auch  Reg.  nr.  159,  ItiO,  191.  —  Der 
Bibliothek  der  Stral'iburger  Kirche  schenkte  B.  Erchenbald  eine  Reihe  von 
Büchern,  von  denen  zur  Zeit  Wimpfelings  noch  folgende  vorhanden  waren: 
1.  Ambrosius  super  Saloinonem ;  -2.  Hieronymus  de  concordantiis  (juatuor 
Evangelistarum;  3.  Vita  sancti  Martini;  4.  De  Passionibus  sanctorum  .lu- 
lianae,  Perpetuae  et  Felicitatis,  Modestae,  Hilarii,  Gertrudis.  Castulae, 
Georgii.  Alexandri,  Viti.  Cirici  et  .lulitae  matris  etc. ;  Vigilii.  Terculini,  Fe- 
licitatis, Afrae  et  sociarum:  Firmi  et  Rustici.  Laurentii,  Herinachorae.  For- 
tunati, Felicis,  Cancianoris,  Eiifemiae,  Hemmerammi,  Mariae  et  (Ihrisogoni. 
Die  oben  unter  nr.  1  aufgezählte  Handschrift  des  Ambrosius  geiiörte  noch 
zur  Zeit  Grandidiers  zur  Bibliothek  des  protestantischen  Seminars:  Gran- 
didier,  Oeuvres  bist.  I,  Q.^.  5.  Ein  Evangeliar  mit  Notizen  aus  der  Zeit 
Ercheiibalds  (VVimpfelhig,  Catalogus  p.  37)  jetzt  im  Besitz  der  Industriellen 
Geseüschafl  in  Miilhausen.  Beschreibung  von  de  Dartein.  L'  evangeliaire 
d'Erkanbold  (Revue  d'Alsace  IV.  serie  VI,  ä3(»:  Vll.  Si  tf.).  6.  Eine  Pru- 
dentiushandsclnift.  jetzt  in  der  Berner  Sladtbibliothek.  Vgl.  Stettiner,  Die 
illustrierten  Prudentiushandschriften  S.  70  i\.  Stettiner  vermutet  wie 
schon  Ch.  Schmidt,  Notice  sur  un  manuserit  du  dixieme  siede  (Elsäss. 
Mitteil.  2.  Folge  XII,  34),  daß  die  Handschrift,  wie  wohl  auch  das  erwähnte 
Evangeliar  ans  St.  Gallen  stammt.  7.  Eine  Handschrift,  die  Werke  des 
Paulus  Diakduus  und  des  Sedulius  enthält,  befinde!  sich  in  der  Bremer 
Stadibibliothek:  Neues  Archiv  111,  187.  —  >S.  Um  l(;,5.j  erwarb  Job.  Heinr. 
Boeder  einen  Codex,  der  „actus  apostolicos,  epistolam  Jacobi,  Petri  iitram- 
que,  lies  .lohannis.  ei)isloIam  .liidae,  cum  ledione  evangel.  in  amiunL 
S.  Mariae  et  Bi'dae  expositione,  ilemque  apocalypsin  .lohannis,  atque  in 
eam  ((inmietitariuni  Bedae"  enthiell.  Besciireibung  bei  Boeder,  De  rebus 
sa('(  uli  a  Chi-,  n.  IX  et  X  p.  34:2.  Die  darin  eingezeichneten  Verse:  Erdiati- 
bald  praesul  Francorum  ruribus  exul.  Hoc  iiobis  propius  scribere  iussit  opus 
lassen  die  Auslegung,  dal'i  der  Bischof  die  Handschrift  während  eines  .\uf- 
enthalls  in  Italien  aidVrtigen  liel'.,  durchans  zu.  Zeit  und  N'eranlassung 
ilieser  Reise  lälU  sich  jedoch  nicht  genauer  bestimmen.  \"i;l.  Steltiner. 
Pnidenliushaudsdirii'len  S.  99.  —  Cber  .Milnzen  B.  Erchenbalds  s.  Reg. 
nr.  104.  —  Nach  Wimpfelings  Angabe  jCatalogus  p.  35)  weihte  der  Bischof 
Idd  Kapellen    und  Altäre,    deren  Verzeichnis  s.  Zt.  wohl    noch  vorhanden 


250 


Erchenbald, 


965 


Sept.   ^24 

966 

Aug.  15 


(965 

Sept.   25 
-968 
März  2) 


Worms 


Erfurt 


968 

(April  — 
Sept.) 


Dez.  21 


(967-969) 


Xanten 


(970) 
(März) 


war:  locorum  nonüna,  quia  barbara  et  partim  oblitterata,  liis  inserere  non 
putavi  necessarium  neque  jucundum.  148 

(Rom)  B.  Okkerus  als  anwesend  genannt  neben  Kaiser  Otto  I.,  dessen  Sohn 
und  Gemahlin,  sowie  einer  Reihe  anderer  deutsclier  Bischöfe  in  der  Urkunde 
Papst  Leos  VIII.  für  Kloster  Schuttern.  Dat.  !)64  Nov.  10.  —  Grandidier. 
Alsace  I  pr.  132  nr.  291  aus  Arclüv  in  Schuttern  als  Fälschung.  — 
Jaffe-Loewenfeld  nr.  t3707.  — Böhmer-Ottenthal  nr.  364  als  Nachahmung 
der  folgenden  Urkunde.  —  „Quoniam  vicariam".  149 

(Rom)  als  Petent  genannt  neben  Kaiser  Otto  1.,  dessen  Sohn  und  Gemahlin  so- 
wie einer  Anzahl  anderer  deutscher  Bischöfe  in  der  Urkunde  Papst  Leos  VIII. 
für  Kloster  Einsiedeln  (Engelweihbulle).  Dat.  964  Nov.  11.  —  Grandidier, 
Alsace  1  pr.  134  nr.  292  als  interpoliert;  Ringholz,  Geschichte  von  Ein- 
siedeln I,  656.  —  .Jaffe-Loewenfeld  nr.  t370S.  —  Böhmer-Ottenthal  nr.  364 
als  Fälschung,  für  die  vielleicht  ein  echter  Kern  vorhanden  war.  Die  An- 
wesenheit B.  Erchenbalds  ist  unter  diesem  Datum  ausgeschlossen.  Vgl.  aber 
Brackmaim  in  Nachr.  der  Gott.  Gesell.  Phil.-hist.  Kl.  1904  S.  427^.  — 
„Convenit  apostolico."  150 

wird  von  Erzb.  Wilhelm  von  Mainz  geweiht.  — ■  Wimpfeling,  Catalogus  p.  33. 
—  Tag:  Erchenbalds  Nachricht  von  B.  Uto  Reg.  nr.   140.  151 

weiht  zusammen  mit  Erzb.  Wilhelm  von  Mainz  den  B.  Reginold  von  Eich- 
städt.  —  Wimpfeling,  Catalogus  p.  33.  —  Dümmler,  Otto  1.  S.  409.  dem 
Böhmer-Ottenthal  nr.  431*  zustimmt,  setzt  die  Weihe  auf  den  Reichstag 
in  Worms.  152 


weiht  mit  Erzb.  Wilhelm  (von  Mainz)  den  B.  Dodilo  von  Brandenburg.  — 
Wimpfeling.  Catalogus  p.  34:  cum  Guilhelmo  archiepiscopo  Tutonem 
Schlavensem  episcopum  apud  Erphesfurt.  —  Bereits  von  Breßlau,  Zxa  Chrono- 
logie und  Geschichte  der  ältesten  Bischöfe  von  Brandenbm-g  (Forsch,  zur 
Brandenburg,  und  Preuß.  Gesch.  I,  386)  auf  B.  Dodilo  bezogen.  —  Da- 
tierung bestimmt  durch  Weihe  B.  Erchenbalds  und  Tod  Erzb.  Wilhelms.  153 


weiht  zusammen  mit  R.  Udalrich  von  Augsburg  den  Erzb.  Hatto  II.  von  Mainz. 

—  Wimpfebng,  Catalogus  p.  34.  154 

weiht  zusammen  mit  B.  Udalrich  von  Augsburg  den  B.  Hildeward  von  Halber- 
stadt. —  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  —  Weihedatum :  Gesta  ep.  Halb. 
MG.  SS.  XXm,  85.  155 

weiiit  zusammen  mit  Erzb.  Folcmar  von  Köln  den  B.  Liudolf  von  Osnabrück. 

—  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  —  Liudolf  erscheint  967  Oktober  15 
zum  letzen  Mal  in  der  Kanzlei:  MG.  DD.  IL  21  nr.  14.  Erzb.  Folcmar 
war  nach  der  bisherigen  Annahme  967  Juli  18  bereits  gestorben.  Vgl.  Hauck, 
Kirchengesch.  III,  987  nach  den  Ann.  Colon,  und  Thietmar.  Dagegen  haben 
die  Ann.  necr.  Fuld.  und  Ann.  Colon,  max.  das  Jahr  969.  Mit  ihren  An- 
gaben (vgl.  auch  Wattenbach,  Geschichtsquellen  1',  402  Anm.  3)  läßt  sich 
die  Nachricht  Wimpfehngs  wohl  vereinigen,  und  die  Weihe  B.  Liudolfs 
wäre  967  Ende— 969  Anfang   zu  setzen.  156 

weiht  zusammen  mit  B.  Udalrich  von  Augsburg  den  Erzb.  Rupert  von  Mainz. 

—  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  157 


Krclienbald. 


251 


970     I 

(nach    ' 

Aug.   13) 

(905    971) 


97-^ 


Sept.  17    Ingelheim 


(965-972) 

1 

vor  978 

Juli  4 

(973) 
nach 
Juii  4 

974 

• 

weiht  /usainineii  mit  B.  l'dnlriH.  von  Augsburg  den  M.  Halderith  von  Speyer. 
-  U  luipfeiifig.  Calal.igus  p.  U.  ~  H.  Otgai-,  der  Vorgänger  Haldericlis, 
gestorben  1170  August   13  (Hauck,  Kiicliengesch.  III,  984).  VtH 

beruft  den  Mönch  Viktor  von  St.  GaUcu  nadi  SlraCburg  als  Lehrer  an  die 
nomsdiule.  -  Ekkeiiarti  casus  s.  Galli  ed.  Meyer  von  Knonau  (St.  (Gal- 
lische Gesciuchtsquellen  III,  273):  Argentinensis  quidarn,  Krchinbaidus 
nouinie,  sanguiins  sui  episcopus.  sul.  Hurchardo  abbat.-,  propter  doctrinas 
et  inisenai-  consolationcni,  perniisso  ipsius.  ad  se  liomineni  (Victor!  tra.Kil 
et  urbeni  suani  do.trinis  eins  floridan.  fecit.  -  Meyer  von  Knonau  weist 
a.  a.  i).  mit  Koclit  darauf  hin,  daß  eine  Verwandtschaft  des  adligen  Viktor 
mit  dem  liisciiof  (sanguinis  sui)  ausgeschlossen  erscheint.  „Die  "anze 
Versicherung  Ekkeiiarts  über  Verwandtsciiaft  beruht  wohl  auf  dei^  von 
ihm  erzählten  Beruluiig  Viktors  nach  Straßburg".  -  Datierun-  nach  der 
Kegierungs/eit  Abt  Huicbards  von  St.  Gallen  (958-971),  unter  dem  die 
Berufung  erfolgte.  j-y 

anwesend  auf  der  Synode  zu  Ingelheim,  die  sich  mit  der  unkanonischen  Be- 
slimmung  Adalberos  zum  Nachfolger  B.  Udalrichs  von  Augsbur-  befaßt  — 
Als^utfragan  von  Mainz  aufgezählt  in  der  Teilnel.merUste,  die  der  (unechten) 
Urkunde  Ottos  I.  für  B.  Liudolf  von  Osnabrück  eingefü<^t  i^t  -  MG 
DD.  I,  574  nr.  4-21.  -  Böhmer-Ottentlial  nr.  554;  Stumpf  nr.  517.  -  In 
die  Zeit  vorher,  Frühjahr  bis  Herbst  972,  setzt  Stettiuer,  Prudentiushand- 
schnften  b.  100  einen  Aufenthalt  am  Hofe  des  Kaisers,  der  in  Kom  die 
; !™  X '""?  f^'."?f  S°'.'."es  mit  Theophami  feierte.     Auf  der  Rückreise,  im 

en  und  in  der  Reichenau 


August,  kehrte  Otto  mit  seinem  Gefolge  in  St.  Galt 


aus  der  Reg. 


ein:  in  Italien  mag  nun  B.  Erchenliald.  so  schließt  Stettinei  „..  „o.  „c- 
nr.  14.S  erwähnten  Eintragung,  die  Boedersche  Handschrift,  in  St  Gallen 
die  Prudentiushandschrift  erworben,  in  Reichenau  endUch  seine  und  seiner 
Genossen  Eintragung  in  das  Verbrüderungsbuch  (Reg.  nr.  192)  bewirkt 
haben.  Die  Übereinstimmung  der  hier  auf  B.  Erdienbald  folgenden  Namen 
mit  den  Zeugen  von  Reg.  nr.  183  ist  doch  nur  teilweise  und  kaum  im 
Stande.  Stettineis  Vermutung  zu  stützen.  n^} 


erhält  von  Papst  Johann  XIU.  einen  Brief.    - 
aus  den   „Annales  ecclesiae  Argentineusis". 


Wimpfeliug,    Catalogus  p.  31 
—    ,Nostrum  esse."  IGI 


weiht  zusammen  mit  B.  Udalridi  v.  Augsburg  den  B.  Hiltibold  (Wildebald) 
von  Chur.  ~  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  -  B.  üdalridi  stirbt  973 
Juli  4.  ,g.. 


weiht  B.  Heiniidi  I.  von  .\ugsburg.  -  Wimpfeling,  Catalogus  i).  34. 
Hauck,  Kirchengesch.  111,  979. 


Vgl. 


April   10  0 


Juedhnburg,  Kaiser  Otto  (11.)  schenkt  auf  Intervention  der  Kaiserin-Mutter  .Vdelheid  und 
semer  übrigen  Ratgeber  dem  Bistum  Straßburi;.  an  dessen  Spitze  zur 
Zeit  B.  Erdiambald  steht,  .be  köni-li.h.-  Münz.-  in  der  Sta.lt  Straßbur-' 
Auch  erhalt  B.  Erchambal.i  für  sich  und  seine  Nachfolger  das  Recht  bi' 
jeder  beh.-bigen  villa  des  Bistums  eine  Münze  zu  errichten  -  Absdir 
U;.  Jalirhdts.  Str.  B.-A.  G  4S2.  ^^  Schoepflin.  Als.  diplom.  1,  125  nr  154- 
WQrdtwem,  Nova  subs.  III,  412  nr.  112;  Gran.li.li.-r.  ANace  1  pr  lil' 
nr.  303  aus  Peig.-Cod.  1357:  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I.  34  nr  4-'- 
MG  DD.  11,  ,S8  nr.  72  aus  Abschrift.  -  Stumpf  nr.  G20.  -  Diül  dä-i 
vorhegende  Privileg  nur  eine  Wiederholung  eines  bereits  B.  Uto  von  König 


W e  n  1 2  c  k u ,    Regenlea  der  BiadiOfe  von  Straübuig. 


83 


252 


Erclienbald. 


974 


April    10 


(974) 


975 


Dez.  27 


Dezemb. 
976 


Anfang 
Januar 


Mai 


Juni  8 


Quedlinburg 


Altdorf 


Erstein 


ßrurnatli 


Verden 


Ingelheim 


Otto  I.  verliehenen  sei,  glaubt  Cahn  aus  dem  Vorkommen  von  Straßburger 
Münzen  mit  dem  Namen  Utos  schließen  zu  düifen.  Reg.  nr.  140.  Ob  einige 
Münzen  B.  Erehenbalds  noch  der  Zeit  Kaiser  Ottos  I.  zuzusehreiben  sind, 
darüber  sind  die  Meinungen  geteilt.  Engel  (et  Lehr.  Numismatique  de 
r  Alsace  p.  157)  glaubt  es  bejahen  zu  dürfen,  während  nach  Dannenberg. 
Deutsche  Münzen  der  sächsischen  Kaiserzeit  1,  355  und  II,  668  alle  lie- 
kannten  Stücke  unter  die  Regierung  Kaiser  Ottos  11.  fallen.  Treten  wir 
der  letzteren  iViniahme  bei.  so  liätte  B.  Erclienbald  das  Münzrecht  wohl 
erst  nach  Empfang  des  obigen  Privilegs  ausgeübt.  164 

Kaiser  Otto  (II.)  bestätigt  auf  Bitten  B.  Erchanlialds  das  von  seinen  Vor- 
gängern, Kaisern  und  Königen,  der  Stiaß burger  Kirclie  erteilte  Zoll- 
privileg. Vgl.  Reg.  nr.  75.  —  Absein-.  16.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  376. 
—  Würdtwein,  Nova  subs.  III,  410  nr.  111  aus  Insertion  im  D.  Karls  IV. 
1356  im  bischöfl.  Archiv  zu  Zabern :  MG.  DD.  II,  8it  nr.  73  aus  G  376.  — 
Stumpf  nr.  6:21.  165 

weiht  auf  Bitten  Graf  Hugos,  des  Sohnes  des  Grafen  Eiierhard,  das  von  jenem 
zu  Ehren  des  Apostels  Bartliolomäus  und  des  Papstes  Gregor  erbaute 
Kirchlein  zu  Altdoif  in  Gegenwai-t  des  Abtes  Majolus  von  Cluny  und 
melirerer  anderer  hoher  Geistlicher  (primates).  —  Bericht  in  der  Urkunde 
Papst  Leos  IX.  für  Alfdorf  1049  Noveml)er  S28.  —  Vidimus  von  1462  Str. 
B.-A.  H  1   {"2).    —    Sclioepflin,    Als.    diplom.  1.    164    nr.    208;    Grandidier, 


nr.  407;  MG.  SS.  XV,  993  aus  Vidimus.  —  Jaffe-Loewen- 
„Ad  apostolatus".  —  Entgegen  der  sonst  ülilichen  Datie- 
zu  966  hat  Grandidier,  Oeuvres  I,  16.  dem  Sackui-,  Clu- 
durchaus  zustimmt,  das  Jahr  974  wahrscheinlich  gemacht, 
Majolus    am    kaiserlichen  Hofe,    wohl    zusammen    mit  B. 

Über  die 


Alsace  1  pi'.  255 
feld  nr.  4206.  - 
rung  der  Weihe 
uiacenser  I,  222 
da    damals    Alit 

Erclienbald  (s.  die  vorhergehenden  Regesten),  nachzuweisen  ist. 
Genealogie  des  Eberhardinischen  Geschlechts  s.  Witte, 
sucliungen  zur  Geschichte  Lothringens  (lahrbuch  für  Lotiiringische  Ge- 
schichte V.  2.  ()3),  dessen  Ausführungen  eine  urkundliche,  durch  Regesten 
Geschichte  ^dieses  Hauses  sehr  vermissen  lassen.  166 


Genealogische  Unter- 


belegte 


(Erstein)  interveniert  zusammen  mit  Kaiserin  Theophanu  und  Eivb.  Willigis 
von  Mainz  bei  Kaiser  Otto  II.  für  Kloster  Schuttern.  —  Würdtwein,  Nova 
subs.  in,  417  nr.  115;  Grandidier,  Alsace  I  pr.  144  nr.  307  aus  Abschr. 
des  bischöfl.  Archivs  in  Straßburg;  MG.  DD.  II,  136  nr.  122''  aus  Gran- 
didier. —  Stumpf  nr.  670.  —  Fälschung  Grandidiers  mit  Hilfe  von 
Bruchstücken  des  echten  Diploms  (MG.  DD.  II.  136  nr.  122»),  in  dem 
Erchenbald  nicht  genannt  wird:  Bloch,  Die  Urkundenfälschungen  Grandi- 
diers (ZGORh.  NF.  XII,  460).  167 

weiht  mit  Erzb.  WiUigis  von  Mainz  den  B.  Gaminolf  von  Konstanz.  ^V^mpfe- 
ling.  Catalügus  p.  34.  —  Datierung  liei  Ladewig.  Konstanzer  Regesten 
nr.  382.  168 


weiht  zusanmien  mit  Erzb.  Willigis  von  Mainz  den  B.  Dethmar  von  Prag. 
—  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  —  Datum  festgestellt  von  Ulilirz.  Otto  II. 
S.  71   und  Hauck,  Kirchengesch.  IH.   201.  169 

weiht  zusammen  mit  Erzb.  Willigis  von  Mainz  den  B.  Erp  von  Verden.  — ■ 
Wimpfeling,  Catalogus  p.  34:  cum  Willigiso  archiepiscopo  Maguntino,  Ert- 
furdensein  e|)is(opuni.  apud  Virdunani.  —  Über  die  Verderbnis  des  Textes 
s.  Böhmer- Will,  Mainzer  Regesten   1  S.    120  nr.   15.  170 

Kaiser  Otto  (II.)  schenkt  auf  Bitten  B.  Erehenbalds  der  Straßburger 
Marienkirche  das  Königsgut  (fiscus)  Milcei  mit  allen  Gerechtsamen  so- 


Erfheiibald. 


258 


»7« 


!)77 

April  27 


(um  977)j 


!»7!> 


S>Sl 
vor  Okt. 


982 

J.inuar  (> 


wie  eine  Kapelle  mit  allen  Zehnten  und  Znjx-Iiör  /ui-  :iii.-<ilili<-iili.  Iit-n  Nut/.- 
nieiUni;;  iliinli  die  Ünldcr. —  t  »r.  Str.  |{.-.\.  G  :J7)I7  (4).  mit  a.  inrar.  !t74, 
a.  regni  lö.  inipeiii  8.  —  Scli()ei)llin.  Als.  di|)loni.  I.  \iC>  nr.  löG  zu  '.t7r>; 
Wüidtwein,  Nova  sul)S.  111,  4->^  nr.  11. S;  Wiejjand.  ->-tral51).  Urk.  H.  I.  35 
nr.  44;  MG.  DD.  II,    145  nr.  l-ii)  zu  '.»70  aus  ür.  —  Stumpf  m.  t)7.">.      171 

Hnimalh  interveniert  (Argentine  civitatis  Erkanhaldo  venerando  epistopo  comitel  ntlu-n 
der  Kaiserin  Theopliami  in  der  Urkunde  Kaisei-  Ottos  II..  der  dem  Kloster 
Murliaeh  die  von  Kaiser  Otto  1.  verliehenen  Freiheiten.  Immunität.  Wahl- 
recht und  Zollliefreiung  hestatigt.  —  MG.  DD.  II,  17."j  lu-.  lö.j.  —  Stumpf 
nr.   704.  i;-^ 

iKegenshurg  weiht  zusammen  mit  Erzli.  Friedrich  von  .Salzburg  den   H.  All.inus  von  Sehen. 
I  —   Winipfelin}:.  Calalogus  p.  34.  —  H.  AUiinus  zuerst  erwähnt  ".»77  .Sept.  7 

I  (MG.  DD.   11.   :>l    nr.   14.   —   Stumpf  nr.  71:2).  173 


(982) 
nach 
Juli  13 

(983) 

nach 

Febr.   17 


984 

Nov.  10 


Mainz 


Salerno 


Mains 


Speyer 


Main/ 


Speyer 


weiht    zusammen    mit    Erz!».    Willij^is    von 
Konstanz.    —    VVimpfeling,  Catalogus    p. 
Ladewig,  Konstanzer  Regesten  nr.  384. 


Mainz    den    H.    Gehhard    II.    von 
34.    —    Datum    festgestellt    von 

174 


hat    MIO  Panzerreiter  (loricatos)   dem  Kaiser  Utto  II.  nach  Italien  zu  schicken. 
I       —   Indiculus:  MG.  LL.  sect.  IV.  Const.  1,  633    nr.  43«.    —    Wie  das  fol- 
gende Regest  ergibt,  ist  B.  Erchenbald  selbst  mit  seiner  Mannschaft    aus- 
j      gezogen.     Vgl.  Uhlirz.  Otto  II.  I.  -247.  175 

j  Kaiser  Otto  (II.)  bestätigt  auf  Ritten  R.  Erchenbalds  der  Straliburger 
I  Kirche  das  "Recht  der  ausschlielWiclien  Gerichtsbarkeit  in  der  Stadt 
Straßburg  und  in  der  Vorstadt  (suburbium),  das  ihr  seine  Vortränner,  die 
Kaiser  und  Frankenkönige  verliehen  liaben.  —  Abschr.  10.  Jahrhdts.  Str. 
R.-A.  G  376.  —  Schoeptiin.  Als.  diplom.  I.  131  nr.  162  aus  Strasburg. 
Perg.-Cod.  von  1357;  Grandidier.  Strasbourg  II.  40  aus  lib.  sal.  1347: 
Wiegand.  Straßb.  Urk.  R.  I.  36  nr.  45;  MG.  DD.  II.  310  nr.  267  aus 
G  376.  —   Stumpf  nr.  814.  17); 

weiht  zusammen  mit  Erzb.  Willigis  von  Mainz  den  R.  Eticlio  von  .\ugsburg. 
—  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  —  Vgl.  Hauck.  Kirchengesch.  111,  97!t.   177 


weiht  zusammen  mit  Erzb.  Willigis  von  Mainz  den  R  Rolhar  von  Paderborn. 
—  Winipfehng.  Cataloiius  p.  34.  •  Der  Vorgänger  ii.  lioliiars.  Folcmar, 
war  !>83  Fei.niar    17    gestorben   (Hauck.    Kirchengesch.   III.   '.I>3|.    w.>nach 


sich    die   Datierung; 
981  berichtigt. 


bei  Böhmer-Will,  Maiirzer  Regesten  I  S.    121    nr.  211  zu 

178 


König  Ullo  (111.)  besUltigt  auf  Mitten  H."  Erchanbalds  der  Straliburger 
Kirche  die  von  seinen  Vorgängern,  Kaisern  und  Königen,  erteilte  Zollfrei- 
heil. Vgl.  Reg.  nr.  75.  ^  Abschr.  16.  .lahrhdis.  Str.  H.-A.  G  4,s7.  - 
Würdtweii).  Nova  subs.  111,431  m-.  122  aus  Abschr.  des  bischötl.  Archivs 
in  Zabeni;  MG.  DD.   II,  3!M»  nr.  5  ans  G   487.  ^   Slunii>f  '"'•  ^'''^-       •''* 

gibt  auf  dem  Meichstag  neben  den  Erzbiscliöl'en  Willigi.-  von  Mainz  und  Warin 
von  Köln  seine  Zustininnmg  zu  der  durch  König  (Uto  III.  ausgesprochenen 
Bestätigung  der  Rechte  des  Bistinn-  Toni  auf  die  Abteien  St.  Du-  und 
Moyenmoutier.         Mti.   DI».   II.  31t5  m-.  2;  Nos  i<»llo  III. I  residentes  Spirae 


33» 


254 


Erclienbald. 


984 


988 


Okt.  '21 


(989) 


Mainz 


(905-1)91) 

Januar  i]  Straßburg 


Straßburg 


ad  colloquium,  quia  rata  et  condigna  fideles  nostri  haec  censuerunt.  per 
interventum  genitricis  nostrae  Theophaniae  et  ducum  nostrorum  Henrici 
et  Cononis,  arihiepiscoporum  .  .  .  Erchebaldi  Strasburgensis  episcopi  con- 
Sensum  praebuimus  ...  —  Stumpf  nr.  872.  180 

(Konstanz)  König  Otto  (III.)  bestätigt  auf  Bitten  B.  Erchenbalds  und  auf  In- 
tervention der  Kaiserin-Mutter  Theopliano  sowie  des  Erzb.  VVilligis  von 
Mainz  der  Straß  burger  Kirche  die  ilir  von  seinen  Vorgängern  er- 
teilte Immunität  und  gestattet  dem  Bischof  und  seinen  Nachfolgern,  in 
jeder  belieliigen  villa  des  Bistums  eine  Münze  zu  errichten.  —  Würdtwein. 
Nova  subs.  V.  341  nr.  130;  Grandidier,  Alsace  I  pr.  156  nr.  3^5  aus 
Abschr.  des  bischöfl.  Archivs  in  Straßburg;  MG.  DD.  II,  451  nr.  49  aus 
Grandidier.  —  Stumpf  nr.  91S.  —  Fälschung  Grandidiers  mit  Hilfe  der 
Vorurkunden  Reg.  nr.  164  und  176:  Bloch,  Die  Urkundenfälschungen  Gran- 
didiers (ZGORh.  NF.  XII,  492).  181 

weiht  zusammen  mit  Erzb.  V^^illigis  von  Mainz  den  B.  Liudolf  von  Augsburg. 
—  Wimpfeling,  Catalogus  p.  34.  —  Vgl.  Hauck,  Kirchengesch.  III,  979.    182 

anwesend  nebst  1'.»  andern  genannten  Zeugen,  als  der  Straßburger  Presbyter 
Duodo  den  Brüdern  der  St.  Marienkirche  zu  Straßbm-g  für  den  Fall  seines 
Todes  Güter  im  Ort  und  in  der  Gemarkung  Anisheim  schenkt  mit  Bestim- 
mungen über  eine  Gedächtnisfeier  an  seinem  Todestage.  —  Or.  Str.  B.-A. 
G  2707   (6).  —  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  38  nr.  48  aus  Or.  183 

Irimfrid  überträgt  durch  die  Hand  seines  gesetzmäßigen  Vogts  Burchard 
unter  Vermittlung  des  Vogts  des  Klerus.  Adalbert,  sein  Gut  in  der  Gemarkung 
Forechheim  und  Endingen  im  Gau  Brisichgeve  in  der  Grafschaft  Diethelms 
mit  allem  Zubehör  den  Brüdern  der  Marienkirche  in  Straßburg,  der 
der  B.  Erchanbald  vorsteht.  Bis  zu  seinem  Tode  behält  er  sieh  den  Be- 
sitz vor,  dann  soll  ihn  der  genannte  Bischof  erhalten  unter  der  Bedingung, 
daß  jährlich  am  Todestage  des  Sciienkgebers  den  Brüdern  zwei  Maß  (mo- 
dius)  Getreide,  drei 'Schweine  (frisgingae  porcinae)  und  sechs  situlae  Wein 
gegeben  werden.  Nach  dem  Ableben  des  Bischofs  fällt  das  Gut  unter  der 
gleichen  Bedingung  an  Alderich;  nach  dessen  Tode  endlich  haben  die  Brü- 
der den  Besitzer  zu  bestimmen.  Als  Strafe  für  die  Verletzung  dieser  Bestim- 
mungen werden    drei   Pfund    Gold,    zahlbar    an    das   königliche  Ärar,   und 


30  Pfund  Silber  für  die  Kammer  des  Bischofs  festgesetzt. 


Or.  Str.  B.- 


A.  G  2707  (7).  Von  einer  Hand  aus  dem  Anfang  des  12.  .Jahrhunderts  ist 
die  Besiegelung  angekündigt,  von  der  nur  ein  Siegeleinschnitt  zeugt.  — 
Grandidier,  Alsace  I  pr.  147  nr.  311;  Würdtwein.  Nova  subs.  III.  404 
nr.  107  aus  lib.  sal.  1347;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  38  nr.  49  aus 
Or.  184 

Die  Bischöfe  Uto  III.  und  Erchenbald  entzogen  dem  Kloster  St.  Thomas 
12  Mansen  in  der  Gemarkung  Gottenesuuilare  mit  Ausnahme  des  Sallan- 
des,  2  Mansen  in  der  Gemarkung  Altbrunnun  und  eine  halbe  Mühle  in  der 
Gemarkung  Bei-eheim.  Diese  gab  B.  Erchenbald  als  Lehen  gegen  Zins  dem 
Abt  Friedrich  von  St.  Thomas,  der  sie  seinerseits  seinem  Kriegsmann 
(miles)  Voccozo  vergabte.  —  Aufzeichnung  des  Besitzstandes  von  St.  Tho- 
mas aus  dem  Anfang  des   11.  Jahrhdts.     S.  Reg.  nr.  130.  185 

gibt  einen  dem  St.  Thomasstift  gehörigen  Mansus  in  der  Gemarkung  Molles- 
heim seinem  Diener  (servitor)  Hemmo  zu  Lehen.  —  Aufzeichnung  des  Be- 
sitzstandes von  St.  Thomas  Anfang  des  11.  Jahrhdts.    S.  Reg.  nr.  130.    18() 

entfremdet  der  Kirche  von  Burgheim  sine  generali  consilio  den  Zehnten  von 
Tundelingen.  —  Bericht  in  der  Erzählung  von  der  Kirchweihe  durch  B. 
Wilhelm  1035  Juli  25.  187 


Erclieiibald — Widerold. 


255 


(965   991)] 

.     .     .      Sfliiillern     vveilil  das  Kloster  SrliiilliTii    „vielleiehl  nadi  eiiiciii  liraiide".  —  \\  luipluliii^, 
Calalofi;iis  p.  3"».  188 

.     .     .        Maurs-       weilit  das  diiii   Untergang  nahe  Kloster  Maursmünster.    —    Winipfeling,  Ca- 
I    münster  iaiogiis  p.  3.j.  189 


(973-991) 


991 

Okt.  11 

(JWl    994) 

schenkt  der  Sti'ai)l)urt;er  Kirche  das  Servifiiim  von  Kinzdorf.  —  Melker  See!- 
buch  (Wiegand  ni  ZGURIi.  NF.   III,    1<»S|.  190 

erhält  von  (lerald,  .Mönch  von  St.  tJallcn,  eine  Alisclirift  des  Walthariliedes, 
das  (Jei'alds  Schüler  Ekkehard  I.  verfaßt  hatte.  —  Aus  der  Widmung 
(Wallharii  Poesis  ed.  Althof  I,  64):  Pontificem  summuin  tu  (Gott)  salva 
nunc  et  in  aeviini  ||  Claro  Erchaiuliahlinn  fidfrcntiMn  noniine  dignum,  l|  Oe- 
scat  iit  interins  sancto  spirauiiuc  pli-nus.  Mnllis  iiitictinii  ((uo  sit  niedi- 
canien  in  aevuni.  —  Ulier  die  Literatur,  die  sich  an  die  Autorsciiaft  Geralds 
und  an  den  Einpfanu;er  Erchenhald  knüpft,  s.  Wattenbach,  Deutschlands 
Geschichtsquellen  I  ',  442.  .\nznnehmen  ist,  da(5  Gerald  erst  nach  dem 
Tode  Ekkehards  (f  973|  das  Werk  nach  StraChurR  sandte.  —  Der  kürz- 
lich von  Simons,  Eenige  Vraassfukken  hij  hei  W'allliarius  onderzoek  (\'er- 
slagen  en  inedcdeelingen  der  kon.  Vlacnische  Acadeniie  l!t07  p.  '^H))  wieder 
vorgetragenen  Annahme,  dafj  Erzh.  Erchenbald  von  Mainz  (ItHl — 10:21) 
der  Empfänger  des  von  Ekkehard  IV.  verbesserten  W^erkes  sei,  kann  ich 
nicht  beistimmen.  191 


stirbt.  -  Jaln-:  Ann.  Hildesheim.  MG.  SS.  III.  68;  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI.  636; 
Necrol.  Fuld.  (Böhmer,  Fontes  III,  |.">S)  zu  <><)1:  Ann.  Einsidl.  MG.  SS.  III. 
144  zu  990.  —  Tag:  Melker  Seellmch  (Wiegand  in  ZGOHh.  NF.  111.  19S): 
Necrol.  Argent.  (Wolfenbüttel)  (Böhmer,  Fontes  IV,  310):  Winipfeling,  Ca- 
tologus  p.  36 :  V  id.  Üctobr. ;  Necrol.  Fuld.  a.  a.  O. :  VI  id.  Uctobr.  — 
Confraternitates  Augienses  MG.  Liber  confraternital.  p.  IcSO:  Erchanbaldus 
episcopus.  —  Den  eigenen  Versen  Erchenbalds  in  seinem  Dischofskata- 
log  ist  Folgendes  hinzugefügt:  (Alter  de  ipso)  Idibus  üctobris  ut  obires 
corpore  qiiinis  ||  .Jussa  tuas(jue  preces  scriptis  depingo  .loliannes.  (Item  ite- 
rum  de  Erchanbaldo  episcopo:)  Postrenius  vixi  qui  patrum  nouiina  scripsi. 
Et  quos  dilexi  ante  oculos  posui.  ||  Omnes  hü  Domino  rogo  sanctificentur 
ab  uno,  ||  lUoruraque  sacris  sustinear  meritis.  (Suprascripta  monimenta 
seu  carmina  sive  metra  ab  episcopo  Grinialdo  usque  huc  Erchanbaldus 
fecit,  de  quo  isti  versus  habentur)  Isdeni  ponfificum  descripserat  hoc  mo- 
nimentum  i|  Ipse  memor  proceruni,  sintque  sui  pi'oceres.  (Böhmer,  Fontes 
III,  4).  \"gl.  damit  die  Epitaphien  der  Päpste  (W^atterich,  Vitae  pon- 
tificiuu  1.  S3  ff.).  —  Über  den  Bischof  Baldus,  den  angeblichen  Nachfolger 
B.  Erchenbalds  s.  Bloch,  .Vmialen  S.  30.  ^  IUI 


Widerold  (imi    m)i)). 


folgt  Erchenbald.  —  Bischofskatalog  dos.  [-2.  .lahrhdts. :  Böhmer,  Fontes  III, 
XIII  und  Katalog  des  Ellenhard  MG.  SS.  XVII,  117.  —  Dom  ersten  Teile 
der  versiliziorlen  Bischolslisle  folgte  in  dem  1870  mit  der  Stral?burgor 
]$ibliothi'k  verbrannten  Codex  von  Gregors  Ilomilien  ein  frommes  Lob- 
gedichi  Widcmlds  an  einen  Biller  (milos)  W'illegis,  dem  er  seine  Nichte 
Vncnihla  cniplieiill  (Engelhard  im  .\rchi\  der  Gcsollsch.  für  ältere  ileulsclio 
Geschii  hlskunde  N'l.  161).  —  Eine  grölu-re  Anzahl  Slraliburger  Kaiser- 
niünzen  mit  dem  Namen  B.  Widorolds  bei  Engel  et  Lehr,  Numisliialiipie 
de  r  Alsace  p.  158  und  Dannenberg,  Deutsche  .Münzen  der  sächsischen 
Kaiserzeit  I,  355  und  11,  t'>G9.  193 


256 


Widerold. 


Sept.  52 


995 


Sommer 


99() 


April    n        Pavia 


Nov.  18 


997 


Selz 


Mai  1 


(99(5  Mai 
—999 
Februar) 


999 


Mai 


(Straßl)urg)  Petent  in  der  Urkunde  König  Ottos  III.  für  Kloster  Eberslieim. 
—  Würdtwein,  Nova  subs.  V,  354  nr.  135:  Grandidier,  Alsace  I  pr.  173 
nr.  340  aus  Absihr.  des  bisi-höfl.  Archivs  in  Straßburg;  MG.  DD.  11.886 
nr.  125*  aus  Grandidier.  —  Stumpf  nr.  1014.  —  Fälschung  Grandi- 
diers:  Bloch.  Grandidiers  Urkundenfälschungen  (ZGORh.  NF.  XII,  471).    194 

erhält  von  König  Utto  111.  einen  G2  Fuß  langen  Platz  infra  curteni  et  pala- 
tiuni  Inglinheim  vocatuni.  —  Erwähnt  in  der  Uikunde  König  Ottos  III.  für 
Markgraf  Hugo  von  Tuscien,  der  •.»'.»4  September  22  in  Sollingen  einen 
gleichen  Platz  neben  dem  des  Bischofs  erhält,  ut  ibi  faciat  aedificia  sibi 
congrua  in  quilius  nianere  possit,  <]uotienscunique  imperialis  vel  regalis 
conventus  paschali  aut  alio  tempore  ibi  liabeatur.  —  MG.  DD.  II,  557 
nr.   147.  —  Stumpf  nr.    lOÜI.  195 

Erzb.  Gerbert  von  Reims  berichtet  an  B.  Wild  er  od  auf  dessen  Bitte 
in  ausführlichster  Weise,  wohl  nach  den  Akten  des  Konzils  von  Saint-Basle 
im  Jahre  991.  den  Verlauf  des  Prozesses  gegen  Erzb.  Arnulf  von  Reims. 
Zum  Schlüsse  bittet  Gerbert  Widerold  und  die  Seinen  um  ein  günstiges 
Urteil  über  sein  Verlialten  in  dieser  Angelegenheit  und  um  ihre  Für- 
sprache für  ihn  bei  König  Otto  III.  —  Grandidier,  Alsace  1  pr.  Itj9  nr.  338 
im  Auszug  aus  Cod.  der  Aldei  St.  Mesmin:  Havel,  Lettres  de  Gerbert 
p.  203  nr.  217  aus  Cod.  11.  -lahrhdts.  in  Leyden.  —  Daß  B.  Widerold 
Gerbert  selbst  um  Auskunft  bat,  erzählt  dieser  im  Brief  an  B.  Notger  von 
Lüttich.  Havel  a.  a.  O.  p.  183  nr.  193.  —  Vgl.  über  den  Zusammenhang 
Havel  a.  a.  0.  Einleitung  und  Hefele,  Konziliengesch.  IV^  635  ff.,  ülier 
Datierung  auch  Lair.  Etudes  eritiques  sui-  divers  textes  des  X«  et  XI* 
siecles  I,  351  ff.  365.  196 

Widraldus  episcopus  sancte  Transborgensis  ecdesie  Beisitzer  im  Gericht  des 
Herzogs  und  Konigsboten  Otto  über  das  Eigentumsrecht  des  Klosters  Cielo 
d'  Oro.   —   Ficker,  Forsch,  z.  Reichsgesch.  Italiens  IV,  54  nr.  37.  197 

weiht  in  Gegenwart  Kaiser  Ottos  III.  auf  Geheiß  der  Kaiserin -Großmutter 
.Adelheid  das  von  dieser  gegründete  Kloster  Selz  zu  Ehren  Gottes  und  des 
Apostelfürsten.  —  Odilo,  Vita  Adelheidis  MG.  SS.  IV,  641;  Wimpfeling,  Ca- 
talogus  p.  38  bezw.  p.  9.  198 

(Mainz)  interveniert  in  der  Urkunde  Kaiser  Ottos  III.,  der  dem  Kloster  Ebers- 
heini  die  von  den  Schwestern  Wulfiiilt  und  Heresint  geschenkten  Besitz- 
ungen bestätigt.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  V,  377  nr.  145;  Grandidier, 
Alsace  1  pr.  ISO  nr.  347  aus  Abschr.  des  bischöfl.  Archivs  zu  Straßburg; 
MG.  DD.  II,  693  nr.  274  zu  998  aus  Grandidier.  —  Stumpf  nr.  1111.  — 
Fälschung  Grandidiers:  Bloch,  Die  Urkundenfälschungen  Grandidiers 
(ZGORh.  NF.  XII,  473).  199 


Papst  Gregor  V.  vertraut  das  Kloster  Andlau,  das  unter  den  Raubzügen  der 
Laien  sehr  viel  zu  leiden  hatte,  dem  B.  Widerold  zur  Wiederherstellung 
und  zur  Verteidigung  an.  —  Bericht  im  folgenden  Regest.  200 

Papst  Silvester  II.  bestätigt  die  Verfügung  seines  Vorgängers,  Papst 
Gregors  V.,  der  die  Abtei  Andlau  dem  Schutz  der  Straßburger  Kirche  unter- 
stellt hat.  Als  Anerkennung  der  päpstlichen  Rechte  sind  dafür  jährlich 
drei  Kamislalen  dem  Stuhl  Petri  zu  entrichten.  Wird  die  Zahlung  dieses 
Zinses    viermal    hintereinander    verabsäumt,    so    verliert    die    Straßburger 


99» 


(9919».')) 


WideroM. 


257 


Kirche  jedes  i},.(I,|  auf  di,.  Al.tci.  r.lci.hzeitig  .-iIht  l.eslätigt  der  PajM 
auch  der  Stralibiir-rr  Kinhc  alh-  ihn'  li.-sit/,iiiij;eii  und  Hechte.  —  \hschr 
des  1/.  Jahrhdls.  Sir.  M.-A.  H  üi'H.  -  Scho.-pfliii,  Als.  diplom.  I,  142 
iir.  In  aus  einem  .\iidlaiier  Cartular:  Würdlwein.  Nova  suhs  VI  14:5 
nr  71;  Grandidier.  .Msace  I  pr.  187  nr.  352  aus  Or.  des  bischöll.  Archivs 
in  Straßhuro-  und  aus  C,,,].  \'atican.  nr.  7I>:{.  -  .lalFe-Loewenfeld  nr.  :i<»()4 
—   „Divina   iiohis".  .,(|| 


stell!  das  von  dem  Unj;arnherrsclier  zerslml.'  Kloster  Eschan  wieder  her 
imd  vergabt  ihm  folgende  Güter:  in  Guoudoldesheim  einen  Diii-lioC  mit 
drei  iMaiisen  und  eine  .Mühle,  in  Meienheim  einen  Dinghof  mit  drei  .Mau- 
sen und  eine  .Mühle,  in  Vescenheim  am  Uhein  einen  Hof  mit  mehreren 
Hörigen,  in  Egesheiiii  einen  Hof.  in  VVitt.'nheim  1»  .Mausen  und  die  St  Mar- 
garelh.'Mkapelie.  in  der  villa  Hanne  einen  Mansus  mit  vier  Weingärten,  in 
Lfholt/,  einen  Hof  und  einen  Weinberg  mit  Wiese,  in  Namenesheim  am 
Hhein  sechs  Mausen  mit  den  Höfen,  in  der  villa  Aspach  einen  Hof  mit 
zwei  Mansen,  die  villa  Bedendorf  mit  Wiesen,  Wäldern.  Höri-en  und 
d-2  Mausen,  die  St.  Germanuskapelle  in  Castrum.  im  Straßbur^-er  Mixtum 
die  Kirche  der  villa  Kerzevelf  mit  den  Zehnten  von  LS  Mansen  und  des 
ganzen  Hannes  der  villa  auf  beiden  Seilen  des  Flusses  Scere  —  Aufzeich- 
nung des  12.  Jahrhdt^.  über  Gründung  und  Wiederherstellung  des  Klosters 


Eschau    Str.    B.-A.    G  2  (2).    —    V"-|.  Re 


!g.    nr.  .")«. 


Eine    andere  Auf- 


Zeichnung  bringt  ebenfalls  die  Nachricht  von  der  Zerstörung  und  Wieder 


les    Bischofs 


in 


herstellung    des    Klosters     und    zählt    die    Sdienkun-en    d 
wörtlicher    Wiedergabe    von    Heg.    nr.    .^(i     folgendermaßen    auf:     in    der 
Villa  Hubeaca    einen   Dinghof    mit  Weird.ergen.    .\ckern.    Wiesen.    Mühlen 
24    Hörigen     Hofstätten    zu    HS    Wagenladungen    Getreide,     welche    dem 
]      Hofe    nach  Erbrecht   jährlich    gezahlt  wurden,    und    die    Kirche    derselben 
Villa  mit    dem    ganzen  Zehnten,    ausgenommen    die  Zehnten    des  .SiUandes 
des  bischöflichen  Hofes  (curia),  welche  zur  l'fründe  des  Straßbui-er  Dom- 
kapitels gehörten.    Mil  Rücksicht  auf  den  Reichtum  der  Stadt  und  den  Uni- 
tang  der  Zehnten  ließ  der  Bischof  dem  Pfarrer    nur  den  fünften  Teil  der- 
selben, der  zu  seiner  Notdurft  genügte.     Außerdem  bestimmte  er.  daß  der 
Konvent  des  Klosters  in  jedem  Schaltjahr  von  den  vier  Teilen  der  Zehnten 
zum  Servitium  des  Bischofs,  in  dessen  (iebiet  die  villa  liegt,    zehn  Talente 
Baseler  Münze     geben    solle.     Auch    ,lie  S.henkun-eu  (oblationes).  welche 
au  Himmellahrt    und  Mariägeburt  während    der  neunten  Höre  des  vorher- 
gehenden    Tages  und  während  der  feierlichen  Messe    des  Festtages    selbst 
an    den  Altären    der  Rufacher    Kirche    niedergelegt   wurden,    überließ    der 
Bischot  für  die  Beleuchtung  (in  sumptuni  luminarium)  dem  Kloster.  —  Es 
ülgt    die    Autzählung    der    in    der    vorerwähnten    Aufzeichnung    genannten 
Guter     nur    m   Wittenheim  (1    (statt  9)  Mausen,    in  Ufholc    (statt    LThollz) 
zwei  Weinberge    mit    einer    Wiese,    in    Daune    einen  Weinberg    (vinetnm). 
m  der  y.lla  Ash  (wohl  statt  Aspacli)  drei  Mansen.  in  villa  lieten.lorf  fallen 
die  32  Mausen  fort,   in  Namensheim  «  Mansen  mit  dem  Fähi-eld  (naulum) 
derjenigen,  die  über  den  Hhein  setzen.  —  AulV.eiciinuu-  des  I-'  .lahrhdls 
nach    Schritt    und    Inhalt    wenig    später    als    die    vorerwähnte.      Str    B  -  \" 
G  l.,<.l!t(|).   -    l),e   Kullr   l'apst   Alexanders   Hl.   für  Eschau  1180  gibt  die 
l'.rzahlung    der  Aufz,.ichnung    V.  2  (2)    wieder    und    fügt    am  Schlüsse    nur 
liinzu:  im  Straßburger  Bistum   die  Kirche  von   Kerzevell  mit  den  Zehnten 
von    .  .  .und   von  den    in    derselben   l'farrei  (parrociiia)   v,.rli.-lienen   Allo- 
dien.  —  ür.  Str.  B.-A.  G  24  (2).  —    \  gl.  l{e>;.  „r.  ;-,(;.  .>,>o 

verkündel  in  (iegenwarl  Kaiser  ()tt..s  und  des  Erzb.  Willigis  von  .Mainz  auf 
dem  [■urslenlage  (in  public,  convenlu  priiuipuni)  folgenden  Beschlul',  der 
bischöHichen  Synode  (([u..d  in  praesenlia  spiritualium  episcopatu-  iiosfri 
persoiiarum.  abbatum  videlicet  .'t  praeposiloruni,  cauouicorum    et  sacerdo- 


■258 


Widerold. 


(991-999) 


tum,  nee  non  et  laiconim  synodali  nie  auctoritate  fecisse  constat).    Er  be- 
stätigt dem  Abt  Bauderius  von  E  b  e  r  s  h  e  i  ni  m  ü  n  s  t  e  r,  das  Herzog  Etich 
und  seine  Gemahlin  Berswinda    auf   ihrem  Erbgut  ediauteii,    sowie  seinen 
Nachfolgern  drei  Teile    von    allen  Zehnten  der  Ivirdien    und  Pfarreien  (ba- 
rochia),    die  das  Kloster  innerhalb    des  Slraßbui'ger  Bistums  und  darüber 
hinaus    durch  Schenkung   erhalten   hat,    unter  Vorbehalt    des  vierten  Teils 
für  die  Priester  (sacerdotes)    gemäß  den  kanonischen  Bestimmungen.     Die 
Zehnten  der  Allodien  aber,  die  aus  erster  Hand  (principali  manu)  der  Abtei 
zum  Unterhalt  der  Brüder  geschenkt  wurden,  das  sogenannte  Salelant,  be- 
hält Abt  Bauderius    uneingeschränkt    für    die  Pförtnerei    (ad    portam)    des 
Klosters    zur  Aufnahme    von  Fremdlingen    und  Armen.     Um  jedem  Zwist 
zwischen  den  Äbten  und  den  Priestern  in  Zukunft  vorzubeugen,    zählt  der 
Bischof  die  34  Orte  auf,  in  denen  die  Güter  liegen,  von  denen  das  Kloster 
Zehnten    erheben    darf;    ausgeschlossen    davon    sind    die    oben    erwähnten 
Allodien,  die  der  Abtei  von  weltlichen  Fürsten  sowie  von  den  Vorgängern  des  Bi- 
schofs,   Witgeru    und    Baltram,    gegeben  wurden,    in  Christo    fideliter.  — 
Angebl.  Or.  Schlettstadt.  Stadtarchiv  nr.   194.    —   Schoepflin,    Als.  diplom. 
I,   127   nr.  157;  Würdtwein,  Nova  subs.  V,  352  nr.  134;  Grandidier,  Alsace 
I,   172    nr.    339    aus    dem    Archiv    des    Klosters    Ebersheim.     —     Stumpf 
nr.   1290.   —   Fälschung  aus  der  Mitte  des   12.  Jahrhdts.  im  Zusammen- 
hang   mit    den    übrigen  Eliersheimer  Fälschungen,    vor  allem    mit    der  Be- 
stätigung der  vorliegenden  Urkunde  durch  Kaiser  Otto  Reg.  nr.  206.      Die 
Darstellung  Sdraleks,    Die  Straßburger  Diözesansynoden  S.  2  f.,  der  diese 
Urkunde  wie  die  B.  Werners  I.  für  eine  verhältnismäßig  frtihe  Ansetzung 
der  bischöflichen  Synode  verwerten  will,  fällt  mit  dem  Nachweis  der   Fäl- 
schung. '-''''* 
erhält  beim  Abmarsch  Kaiser  Ottos  1.  (!)  gegen  die  Lombarden   von  diesem 
die  Verwaltung  des  Elsaß  anvertraut,  bestätigt  in  Vertretung  des  Kaisers 
den  von  den  Brüdern  gewählten  Aüt  Baudezius  von  Ebersheimmünster  und 
erteilt  ihm  die  Weihe.   —   Chrou.  Ebersheini.  MG.  SS.  XXIII,  440  zu  939: 
Oddo  .  .  .    administrationeni    tocius  Germanie  Willegiso    Mogontino    archi- 
episcopo  commisit.  pagum  vero  Alsaciensem    cum  monasteriis   et  ecclesiis 
fisci  Widerolfo  Argelitinensi    episcopo    commendavit    ....    Unde   contigit, 
ut    defuncto    Interim    abbate    Novientense    seu    Ebersheimense    Widerolfus 
episcopus    ex    parte   imperatoris  Baudezium    a  fratribus    electum  abbaten! 
constitueret    et    ordinaret.    —    Diese  sowie  die    folgenden  Nachrichten  der 
Ebersheini  er  Chronik  ganz  unglaubwürdig.  204 
stellt  dem   Kaiser  Otto  I.   nach  dessen  Rückkehr  aus  Italien   den  Abt   Baude- 
zius   von  Ebersheimmünster    in    der  Fürstenversamnilung  vor    und  erlangt 
von  ihm  ein  Privileg  über  die  Zehnten  dieses  Klosters.  —    Cliron.  Ebers- 
heim. MG.  SS.  XXllI,  441   zu  946:    Regresso  tandem  post  septem  annos 
imperatore  prefatus  episcopus  Baudezium  abbaten!  ipsi    in    conventu  prin- 
cipum    presentavit    ac   siraul    cum    ipso  Privilegium  de  deeimis  monasterii 
ab  imperatore  impetravit.     (Anschließend  an  Reg.  nr.  204).  205 
(Tribur)  Kaiser  Oddo  bestätigt  auf  Bitten  des  Straßburger  Bischofs  Widerolf 
und  des  Abts  Baudezius  von  E  b  e  r  s  h  e  i  in  m  ü  n  s  t  e  r  und  auf  Intervention 
der  Kaiserin  Adelheid  die  vorhergehende  Urkunde  (Reg.  nr.  203).     Außer- 
dem bestimmt  er,  daß  weder  der  gegenwärtige  B.  Widerolf  noch  seine  Nach- 
folger irgend  welche  rechtliche  Befugnis,  weder  weltliche    noch  geistliche, 
haben,    die  Bestimmungen  dieser  Urkunde  zu  verletzen    oder  umzustoßen. 
Dat.    984    .Januar    1.     —     Folgt    in    der    Fälschung    des    12.    Jahrhdts.    in 
Schlettstadt  unmittelbar  auf  Reg.  nr.  203.   —  Würdtwein,  Nova  subs.  lU, 
408  nr.   HO;  Grandidier,  Alsace  1  pr.  139  nr.  301   aus  der  Fälschung,  da- 
mals in  Ebersheimmünster;  MG.  DD.  1,  618  nr.  456  aus  Schlettstadt.    — 
Fälschung    des    12.  Jahrhdts.    zusammen    mit   der    oben  genannten  Ur- 
kunde. 206 


Widerold— Ala»  ich. 


•oll 


(»»1-999) 

- 

999 

.Iiili1-2(?)    Reiievpiit 


1000 


(•Mainz)  Zeuge  in  der  Urkinide  Kaiser  Ottos,  der  dem  Kloster  Eber-iieini 
die  von  den  St-luvesteru  W'ulfliilt  und  lleresini  geschenkten  Eigengüter 
hestiiligl.  Dal.  !ts7  Mai  I.  -  Absclir.  17.  .lainlidt-.  Str.  M.-.A.  G  1-J77; 
11  17'.>.  —  WünKwein,  Nova  snlis.  V,  ;13(;  in-.  1:!'.»;  (.randidier.  Alsaie  1 
pr.  154  ur.  3^3  aus  angel).  Ür.  der  Al)lei  Eberslieininiünster;  MG.  DD.  II, 
S(iO  nr.  i-m  aus  Graiididier.  —  Slunipf  nr.  !t04.  —  Fälschung  li'.  .lalir- 
hunderts:  Kehr.   Die  Urkunden  Utlus  111.     .'^.  2*)3.  Hr, 

I  erhält  bei  der  Investitur  mit  andern  königlichen  Plätzen  von  Kaüser  Utto  II. 
auch  die  Abtei  Ebershcim  zugewiesen.  Er  überhäuft  das  Kloster  mit 
Ehren  und  Geschenken  und  wird  auf  seinen  Wunsch  dort   auch   begraben. 

-  Chroii.  Ehersheim.  MG.  SS.  XXIll.  441:  \  (juo  (Uddone  secundo)  cum 
W'iderolfus  episcopus  inveslilnram  quorundani  regalium  locorum  inipetras- 
set,  Novientensis  eliani  nionasterii  curani  suscepit  ipsumque  lucum  ob 
honorem  et  patrotinium  sanctorum  Thebeorum  mullis  honoribus  ac  dona- 
riis  adornavit  et  in  tantum  dilexit,  ut  etiam  in  supremis  positus  in  eodeni 
monasterio  se  tuniulari  preciperet;  qiiod  et  factum  est.  '20S 

sucht,  eifersüchtig  auf  den  Zulauf  zu  dem  wundertätigen  Leib  der  hl.  Altala, 
diesen  dem  Kloster  St.  Stephan  zu  entreißen.  Die  Reliquien  wurden  je- 
doch reclitzeitig  geborgen,  und  der  Bischof  bemächtigt  sich  aus  Rache  (1er 
Klostergüter,  schließt  die  Kirche  und  vertreibt  die  Noinien.  Zur  Strafe  wird 
er  bei  lebendigem  Leibe  von   Mäusen  angefallen  und  beichtet  seine  Schuld. 

—  Legenda  s.  Attalae:  Grandidier,  Strasbourg  I  pr.  .Jl  nr.  30  aus  einem 
Perg.-Cod.  —  Schon  Wimpfeling,  Catalogus  p.  38  hat  zur  Erklärung  dar- 
auf hingewiesen,  daß  zu  seiner  Zeit  noch  im  Münster  ein  Hiscliof  um- 
geben von  Mäusen  abgebildet  sei.  Das  Gemälde  solle,  so  meint  Wimpfe- 
ling, wohl  ursprünglich  eine  Legende  ähnlich  der  der  hl.  Gertrud  veran- 
schaulichen. 209 

stirbt.  —  Jahr:  llerini.  Aug.  chron.  MG.  SS.  V,  118  zu  1000:  niortuo  in 
Italia  Widerold  Argentiiiae  ecclesiae  episcopo,  Alawicus  etc.  promovetur; 
Necrol.  Fuld.  (Böhmer,  Fontes  III,  158)  zu  990:  Vidarolt  episcopus.  — 
Tag:  Necrol.  Argent.  (Grandidier.  Oeuvres  1,  74^):  Idus  .Julii  Widerol  epi- 
scopus obiit:  Necrol.  Merseburg.  (Neue  Milteil.  des  tliüringiscli-sächsiscli. 
Vereins  XI,  237):  1111  id.  ,lid.  Wideraliius  episcopus  obiit;  Wimpfeling, 
Catalogus  p.  30:  Obiit  IV  id.  Julii.  —  Daß  00!»  das  Todesjahr  ist,  kann 
als  sicher  gelten;  Juli  1000  befand  sich  der  Kaiser,  in  dessen  Regleitung 
wir  uns  den  Bischof  in  Italien  zu  denken  haben,  in  Deutschland.  So  er- 
hält der  sagenhaft  ausgeschmückte  Bericht,  daß  der  Straßburger  Bischof 
'.ÜIO  sich  in  Htnevent  bei  der  Feier  der  Messe  einer  gröblichen  Störung 
der  heiligen  llaiuliung  schuldig  gemacht  habe,  größeren  Wert.  Ein  Schlag- 
anfall warf  ihn  sofort  aufs  Krankenlager,  von  dem  er  am  viei'zehnlen  Tag 
durch  den  Tod  erlöst  wurde.  Die  Totenfeier  fand  am  8.  Juli  statt.  Be- 
richt Ruperts  in  der  zweiten  Vita  s.  Heriberli.  MG.  SS.  IV,  744.  Vgl.  da- 
mit  das  vorhergeheiide  Regest.  '110 


Aljiwidi  (KKM)— l(M)l). 


Nachfolger  Widerolds.  —  Herim.  Aug.  chron.  .MG.  SS.  V,  ll,s  zu  1000:  Ala- 
wicus Angiensis  abbas  episcopus  ab  inqieratore  promovetur;  Chron.  Ebers- 
heim. -Mti.  SS.  .\XIII,  441  :  .  .  .  successil  in  episcopalu  .\Iewicus  .\ugen- 
sis  abbas.  —  llerkindt;  Idenliscii  mit  dem  .Mönch  Alawich  von  Reichenan, 
dem  973  dkl.  13  Kai>.r  Ollo  II.  das  Kloster  IMalVers  überlrägl  (Mli.  DD. 
II,  73  nr.  03) V  Jedeiilalls  997  von  l'apsl  (iregor  V.  in  Rom  zum  Abt 
von  Reichenan  geweiht.  Herim.  Aug.  chron.  MG.  SS.  V,  118  zu  997 : 
Augiae  Alawicus  abbas  promolus  lioniac  ab  ipso  papa  consecratus  et  pri- 


\V  c  II  t  z  e  k  I* ,    Ufgfrstt'ii  lU'.v  Hischtifc  von  Str.'iUbiii'f;. 


:U 


260 


Alawicli— Werner  I. 


1000 


1001 


(1000 
-1001) 


1001 

Febr.  3 


(1001 
Fei)!-.  3 
—1002 

Jan.  22) 


vilegio  (lonatus  e?l.  Erhall  für  sich  und  sein  Kloster  '.l'.ts  April  22  in 
Rom  ein  Privileg  von  Kaiser  Otto  III.  MG.  DD.  II,  703  nr.  279,  ein  wei- 
teres Diplom  Ottos  III.  für  Abi  .Mawich  o.  O.  und  i.  a.  a.  U.  S.  705 
nr.  280,  eine  unechte  Urkunde  998  April  22  a.  a.  U.  S.  873  nr.  437; 
über  eine  verfälschte  Urkunde,  die  einen  im  Einverständnis  mit  Kaiser 
Otto  II.  zwischen  B.  Gebhard  II.  und  Abt  Alwig  von  Reichenau  erfolgten 
Gütertausch  behandelt,  dat.  983,  s.  Ladewig,  Konstanzer  Regesten  nr.  38(). 
—  Eine  Anzahl  verschiedener  Münzen  mit  seinem  Namen  bei  Engel  et 
Lehr,  Numismalique  del'Alsace  p.  KiO  und  Dannenberg,  Deutsciie  Münzen 
der  sächsischen  Kaiserzeit  I,  357   und  II,  669.  211 

soll  seine  Zustimmung  zur  Stiftiuig  einer  Kapelle  zu  Ehren  des  hl.  Valentin 
und  der  hl.  Maria  in  Rufach  gegeben  haben.  —  Notiz  Maternus  Berlers 
zn  anno  dom.  1001  sub  Othone  III.  augusto  et  Sylveslro  II.  papa  et  Alt- 
wico  episcopo  Argentinensi  ....  consentiente  et  ad  lioc  lucum  (coUem 
arcis  Isenhurgiae)  consignante  Altvico  episcopo  Argentinensi  (Abschr.  im 
Karlsruher  Nachlaß  Grandidiers).  Vgl.  Berlers  Deutsche  Chronik  im  Code 
bist,  de  Strasbourg  II,  13.  —  Die  Übereinstimmung  der  hier  gegebenen  Da- 
tierung mit  dem  Inkarnationsjahr  deutet  auf  alte  Überlieferung,  trotzdem 
man  bisher  die  Nachricht  im  Hinlilick  auf  die  sogen.  Gründungsurkunde  von 
St.  Valentin  vom  Jahre  1183  (s.  Reg.  B.  Heimichs  I.  von  1183)  für  un- 
glaubwürdig hielt,  ^'gl.  Geny,  Jahrbücher  der  Jesuiten  zu  Rufach  II,  588. 
B.  Heinrich  räumt  in  der  genannten  Urkunde  den  Metzer  Mönchen  ledig- 
lich einen  Platz  für  ihr  Kloster  ein,  so  daß  durchaus  Raum  bleibt  für  die 
Überlieferung  Berlers.  212 

bemächtigt  sich  aus  Zorn  über  die  wider  seinen  Willen  erfolgte  Wahl  des 
Abtes  Rudolf  (Rupert)  von  Ebei-sheimniünster  der  Besitzungen  und  Schätze 
dieses  Klosters  und  erwidert  die  Einwendungen  der  Mouche  mit  gottes- 
lästerlichen Reden.  Zur  Strafe  wird  ihm,  als  er  in  den  Mauern  der  Abtei 
übernachtet,  von  Geistern,  dem  hl.  Mauritius  und  seinen  Thebäischen  Sol- 
daten, übel  mitgespielt.  Als  er  dann  nach  Rückgabe  der  geraubten  Güter 
sclileunigst  nach  Straßburg  zurückgekehrt  war,  wird  er  von  Podagra  und 
Cliiragra  heimgesucht  und  nach  Jahresfrist  von  Mäusen  aufgefressen.  — 
Cliron.  Ebersheim.  MG.  SS.  XXIII,  441.  —  Völlig  sagenhafte  Erzählung, 
in  der  eine  teilweise  Übertragung  der  über  den  Tod  seines  Vorgängers 
umlaufenden  Legenden  erkennbar  ist.  213 

stirbt.  —  Necrol.  Weissenburg.  (Böhmer,  Fontes  III.  310):  3  non.  Febr.  Ale- 
wigus  episcopus  Argentinensis;  Necrol.  Fuld.  (Böhmer,  Fontes  III.  158): 
1001  Alewih  episcopus.  —  Die  Angabe  Grandidiers,  Oeuvres  I,  852  (.ia"= 
einem  Manuskript  der  Bibliothek  Zurlaubens"):  Alawicus  obiit  pridie  ca- 
lendas  maii  ist  nicht  glaubwürdig.  211 


Werner  T.  (1001—1028). 


Nachfolger  Alawichs.  —  Bischofsliste  Ellenhards.  Böhmer.  Fontes  III,  6.  — 
Herkunft:  Die  bis  in  die  jüngste  Zeit  geltende  Annahme  von 'der  Ver- 
wandtschaft B.  Werners  I.  mit  den  Habsburgern  ist  durch  die  Untersu- 
chungen Steinackers  über  die  Acta  Murensia  arg  bestritten  worden.  Neben 
dieser  Quelle,  deren  antihabsburgische  Tendenz  Haus  Hirsch  scharf  hervor- 
gehoben hat,  treten  aber  —  allerdings  gefälschte  —  Urkunden  des  Klosters 
hervor,  die  B.  Werner  als  Habsburger  kennen.  Ebenso  steht  für  die  bald 
nach  1160  entstandene  Ebersheimer  Cin-onik  die  Abstammung  des  Bischofs 
von  dem  mächtigen  Geschlechte  der  Habsburger  durchaus  fest.     Für  eine 


Wonier  I. 


201 


iiooi— 


nilliere  Erftrleruiifr    der    Slelliiii^'  Weiner.s    in    der    Halislmr-isflien   Geia-a- 
lo^'io  ist    eine    iilisdiliel'x'nde  IJeiirteiliin^'    der  Knt^teliun^'sverliüllnisse   und 
der  Tendenz   der  Klieislieinier  Ciiionik   nnnniganjilicli,  und   ich  werde  daher 
erst   in  den  Xaditrügen  zu  diesem  bände  ein-ieiiend   darauf  zurQikkoniiucn. 
wenn  die  kritischen  Unlersutimngen  Hermann  liloihs  über  die  Eliersheimer 
Clironik,    deren  Haniiterfjelmisse    der   Verfasser    mir    in    jiehen.swürdigster 
Weise  sclion    im    Viiraiis    mitgeteilt  hat,    aligescidossen    vorliegen.    —    Mit 
König  Heinricli  II.  (-ehoren  !t7S  s.  Hirsili.  Ileinriili  II.  I,  ,S>)  war  B.  Werner 
von  Jugend    auf    helreundel,    wie    das  die   Worte    des  Diploms    von    lü(i:{ 
deutlich  zeigen,  an  deren  Beziehung  auf  den  StraPhurger  Bisdiof  trotz  des 
Einspruchs  von  Hirsch  (Die  Acta  Murensia  etc.  MlÖG.  XXV,   4:.l    Anm.   :J) 
durchaus   festzuhalten   ist  (lieg.  nr.  :J2(t:  vetus  inter    nos    a  pueris    propa- 
gata   famiiiarilas).      Wie  König  Heinrich   mag  auch   B.   Werner  in  der  }Iil- 
desheimer   l»(unscliule  die  treffliche  .Vushildung    und    iilerarische  Schulung 
gefunden  haiieii,  die  wir  vor  allem  in  dem  tütigen  Aushau  der  Straßhurger 
Münsterhihliotliek  erkennen.    Seine  Erhehung  auf  den  StraHhurger  Bischofs- 
sitz verdankte  Werner  noch  Kaiser  Otto  111.    (Reg.    nr.  2i():    venerahilem 
virum  Weriniiariuni  iuge  eins  servitium  et  fidei  hon.;  constantiam  attendens 
divina    dispensante    gratia    sanctae  Argcntoralensi    aecclesiae    ordinavit    et 
perfecit  episcopum).     Danach  wird  das  Datum   der  Einsetzung  B.  Werners 
durch    die    Todestage    B.  Alawichs  und    Kaiser  Uttos  Hl.  bestimmt.      Zm- 
Charakteristik    des  Bischofs    ist    anzuführen  Wipo,    Vita  Chuonradi  Schul- 
ausgabe S.  1» :  Argentinae  civitati  Werinharius  episcopns  praefuit  generosus 
et    in    divinis    et    in    saecularihus    officiis  studiosus;    Vita  .Meinwerki  MG. 
SS.  XI.  l.'il:  inter  episcopos  vitae  merito  eminehant  .  .  .  Werinharius  Ar- 
gentinae civitatis  .  .  .et  alii  quam  plures  pontificii    dignitate  venerabiles, 
sanctitate  incomparabiles,  quorum  meritis    adeo  illo  in  tempore  floruit  ec- 
clesia,    ut    non  sit  hodie  aliqua,    quae    nohis    eins  temporis    iion  portendat 
suorum  meritorum   insignia.    —    Von  den   zahlreichen  Handschriften,  die   B. 
Werner    der    StraKburger  Kirche    schenkte,    befanden    sich    dort    zur  Zeit 
AVimpfelings    noch    folgende  Stücke,    gekennzeichnet  durdi   entsprechenden 
Eintrag    (Catalogus    p.    39):     i.  Origenis    expositio    super  Penthateiichum : 
2.   EsitiusC?)  super  Leviticum  de  sacrifieiis:  3.  Hieronynuis  su|ier  minores 
Prophetas;  4.  Historia  Pauli  Horosii;  5.  Epistolae  Hieronynn'.  Augustini  et 
Hisidori;  (i.  Liber  Gregorii  Turonensis:   7.  Georgii  Elorentini  de  miraculis; 
S.  Textus  quinque  librorum  Moysis  etc.:    it.  Commentarium    in  periherme- 
mas  Aristotelis:   10.  Isidorus  etymologiarum ;    11.  Geometria  ex  graeco  in 
iatinum    a  Boecio    translata;     12.  Proprietates    et    dispositi.)nes    sisnorum 
coeli;   13.  Vita  sancti  Martialis;    14.  Exameron  sancti   Ambrusii:    ir>.   Item 
de  Paradiso:    16.  Item  de  Caym  et  Abel:    17.  item    de  adhortatione  Vir- 
ginitatis:    1.^.   De  perpetua   virginitate  beatae  Mariae:   l'l.  l'assiones  Vitahs 
et    Agricolae;    20.    Expositio    super    Danielen! ;     21.  Aminosius    de    olfidis 
minislrorum:  22.  Periarchon  Origenis:  23.  Quattuor  libri  de  natura  rerum 
et  tcmporum  ratione;   24.  Verba  dieriini  Paralipomenon:  ^5.  Parabolae  Sa- 
lomonis   cum  tribus  saiiienlialibus;   2C..   In.Mnsica:  27.   De   naturis  certorum 
animaiium   et  huminum;    2.S    Item  -ceguiae  Geometriae;     21».   Beda    de  na- 
turis rerum:    30.   Dialedica  Augustini;    31.  De    ratione  calculi:    32.  Expo- 
sitio llieronymi  super  epistolam  ad  Ephesios:    33.  Musica  Boecii:  34.  Liber 
cerenioniarum  ponlilicale.  -    Von  diesen  sind  nachgewiesen:  In  einem  hand- 
schriftlichen  Katalog  der  Slral'burger  Stadtbibliothek   von    1748  ijie  Xr.    I. 
'.t   und    II)   (l'ertz   im   Archiv   lür   alt.   deulMhe   (iesch.   VIII,  4f.2).   von   Graii- 
didier  (Oeuvres  bist.  I.  43!l)  aus  der  Stadtbild,  die  Xr.  I,    10  und  .S  (^  col- 
b'clion  des  livres  de  T  ancien   teslamenl).     In  der  Bibliothek  zu  Bern  (Bih- 
hotheca    Bongarsiana)    stellte  Graudidier    (a.  a.  0.)    fest    die    Nr.    4    (enth, 
Orosii    hisloriae.    brevis    Iradalus    chronoiogicus    und  Eusebii  Caesarien.^^is 
episcopi   histuriae  ecdesiasticae  libei-  priums,  an  welches   früher  angehiingt 
war  Eragmentum   cahndarii   anli<|iii    Komani.    ad    Decemlirem   iiieiisem  per- 


:H» 


262 


Werner  I. 


(1001 
-1002) 


Mai  4 


1002 

Anfang 
Juni 


bei  Worms 
und  Mainz 


MitteJuni 


ünens  und  Fasti  Romani  (Clironograplius  von  854),  heute  nr.  128  und  108 
der  Berner  Bibliotliek:  Hagen.  Catalogus  codie.  Bernens.,  ferner  die  Nr.  11, 
jetzt  nr.  87  in  Bern.  Außer  den  bei  Wimpfeling  aufgezählten  Maiuiskripten 
sind  noch  folgende  mit  der  Widmung  ß.  Werners  I.  nachgewiesen:  im 
Straßl)urger  Katalog  von  1748  (Pertz  a.  a.  O.):  35.  Bedae  Calendarinm; 
36.  Beda  de  ratione  temporum;  von  Grandidier  in  Straßi)urg:  37.  Anitii 
Manlii  Severini  Commentaria:  in  Bern  eine  zweite  Orosiushandschrilt  ent- 
haltend: 38.  Breve  chronicou  alt  Adam  usque  ad  tempora  Herculani  con- 
sulis  und  Capitula  historiarum  ürosii  (jetzt  nr.  KU»  der  Berner  Biltliothek) ; 
39.  In  Lucanum  comnienta  Bernensia  (jetzt  nr.  370);  40.  Prudentii  car- 
mina,  cum  paucis  sclioliis  (jetzt  nr.  ;!(>4);  in  der  Laurentiana  zu  Florenz: 
41.  M.  Tullii  Ciceronis  de  natura  deorum  libri  111  etc.  (Bibl.  von  S.  Marco 
nr.  !257)  und  4:2.  ein  Quinliliaucodex,  nachgewiesen  von  Reift'erscheid, 
Rhein.  Museum  XVII,  2'.)'}  bezw.  XXIII,  143.  —  Eine  Anzahl  der  nr.  35 
— 42  angeführten  Stücke  dürfte  mit  den  von  Wimpfeling  aufgezählten  iden- 
tisch sein;  die  \on  Grandidier,  Alsace  I  pr.  204  nr.  3(5(5  außerdem  auf- 
geführten (Codices  der  Berner  Bibliothek  sind  nicht  als  Schenkungen  B. 
Werners  zu  eikeuuen.  —  Straßburger  Münzen  mit  dem  Namen  B.  Wer- 
ners oder  Wicelin  bei  Engel  et  Lehr,  Numismatique  de  1"  Alsace  p.  1(52; 
Dannenberg,  Deutsche  Münzen  der  sächsischen  Kaiserzeit  I,  358  und  II, 
670.  215 

wird  geweiht.  —  Tagesangalje  bei  Grandidier,  Oeuvres  bist.  I,  422  nach 
einem  Anfang  des  11.  Jahrhdts.  (?)  geschrieb.  Kalendar  der  Straßbuiger 
Kirche.  —  Als  .fahr  der  Weihe  kommt  gleichmäßig  1001  und  1002,  eher 
vielleicht   1001   in  Betracht.  21(5 


tritt  Iteim  Kampf  um  die  Krone,  der  nach  Kaiser  Ottos  III.  Tode  (1002 
Januar  23)  entbrennt,  auf  Seiten  Herzog  Heinrichs  von  Baiern,  in  dessen 
Begleitung  er  bei  dem  Versudi,  den  Rliein  bei  Worms  zu  überschreiten, 
erscheint.  Da  das  linke  Ufer  von  seinem  Gegner,  dem  Herzog  Hermann 
von  Schwalten,  besetzt  ist,  kehrt  Herzog  Heinrich  um,  setzt  bei  Lorsch 
über  den  Fluß  und  wird  in  Mainz  am  6.  oder  7.  Juni  gewählt  und  ge- 
krönt. —  Adalboldi  vita  Heim-.  MG.  SS.  IV,  685  =  Ann.  Saxo  MG.  SS. 
VI,  648  zu  1002:  erant  cum  duce  Heiiu'ico  viri  illustres  et  sapientissimi, 
archiepiscopus  Maguntinus  .  .  .  episiopus  Slrazbnrgensis  ....  cum  bis 
dux  habito  consilio  reditum  in  Bavariam  sinudavit  et  quasi  transitum  de- 
sperans,  Laurislieim  venit:  inde  Mogontiam  festinans,  sine  impediniento 
transivit  .  Ibi  octava  idus  iunii  in  regem  eligitur,  acdamatur,  benedicitnr, 
coronatnr.  —  Daß  B.  Werner  auch  bei  der  Wahl  Heinrichs  beteiligt  war, 
ist  zweifellos;  vgl.  besonders  auch  die  warme  y^nerkennung,  die  ihm  Reg. 
m*.  220    der  König  für  seine  Unterstützung  ausspricht.     Über    das  Datum 

217 


der  Krönung  s.  Hirsch,  Heinrich  II.  I,  215. 

In  Abwesenheit  des  Bischofs,  der  sich  wohl  beim  Heere  des  Königs  auf  dem 
rechten  Rheinufer  befand,  erstiirmt  Herzog  Hermann  von  Schwaben  die 
Stadt  Straßburg,  die  von  den  bischöflichen  Kriegern  nur  lässig  verteidigt 
wird.  Die  Stadt  wird  geplündert,  das  Münster  ausgeraubt  und  ver- 
brannt. ~  Adalboldi  vita  Heinrici  MG.  SS.  IV,  685  zu  10ll2:  At  Heri- 
manus,  dnrae  mentis  et  protervae  cervicis,  iratus  super  episcopum  Stras- 
burgensem,  eo  quod  sapienter  egerit  et  partem  meliorem  elegerit,  iundo 
sibi  Cunone  genero  suo.  Argeutinani  adivit  et  militiitns  episcopi  non  tide- 
liter  resistentibus  muros  civitatis  fregit,  spolia  non  modica  cepit,  ecclesiam 
violenter  intravit  et  inipie  violavit;  Tlnetn)ari  chron.  Schulansgabe  S.  114 
:^  Ami.  Saxo  MG.  SS.  VI,  64!l  zu  1002:  Diix  autem,  nt  andivit  sua  a 
rege  jtredata  nonduni  volens  huniiliari,  sed  pio  dolor!  coiitra  dominum  et 
regem  exaltans    ge  capnt    dueatus  sul,  Argentinam,    que  Strazburg  dicitur, 


Werner  T. 


263 


l(M)-> 


Juli— 

Aun-USt 


quia  episcopus  eiiisdein  iiiliis  W  iceliiiiis  silii  re«isterc  pi-esuiiipseril,  cum 
Conratlo  suiniel  genero  niilik'  pelil  aniiato  niurosque  asceiideiis  iiil  vittis 
reliquid.  Sed  execrata  Aleuiauiioiuin  turba  ad  rapieuduni  piomplissiina, 
insciu  duc-e,  niaioreiii  ecclesiaui  sanilae  Dei  geiiitritis  intrepida  intraiis 
ouuiem  tliesauruiii  diripit.  et  quod  maxiiiuini  erat  faciuus,  igne  douiuni 
Düiiiini  coiisumpsit.  Si  vero  felix  fuissel.  prirui  in-iressus  aceihitate  de- 
territa,  nuiiicjuatii  rnaiora  ajr^:redi  presunieret.  Naui  aiilistitis  iiiilitiJJMS 
Heiiiwardu  auctoic  iniidflilcr  icpiiirnaiitibus.  niaxinia  lii)<tiuni  calerva  ir- 
rueiis,  proprio  porlossa  lioslili  corruit,  vitanique  lianc  diviua  ullioue  niise- 
ral)ilitor  linil.  Haec  llerimanuus  iuviolabili  questus  merore.  discessit,  in- 
idtum(|ui',  (|uia  dcfendit  iiuuierus.  reliquid:  Aiiu.  SaM;,'all.  niai.  her.  von 
llenkiiin  (.\lilteil.  zur  Valerlaiid.  Cescli.  NF.  IX.  ;S(II):  (lleiiiuaunus)  ultioueni 
conalus  in  eos,  (pii  in  Stra/|iiu-i.'  cuui  reii^e  senserant  adversus  se,  irru|)it 
civitatem  et  iu  direptionein  dedit,  pessiuio  quoque  exemplo  sac-ra  prolanavit. 
—  Über  die  spätere  Überlieferung  s.  Hirsch,  Heinrich  II.  I,  218.  '21H 

Breisach  nuill  mit  dem  HischoC  Adalbero  von  Basel  aus  der  Feste  Breisach  vor  den 
Jiuppeu  Herzog  Hermanns,  die  durch  eine  Kriegslist  iu  die  Stadt  einge- 
drungen waren,  fliehen.  —  Tliietmari  chron.  Schulausgabe  S.  lil»  =  Ann. 
Saxo  MG.  SS.  VI,  6.50  zu  lOUiJ:  Fiiere  in  alia  civitate  munitissima,  Bri- 
zach  dicta,  episcopi  duo,  Argentiuensis  et  Basiiiensis,  ad  presidiuni.  quo- 
rum  milites  collidie  ol)  acquirenda  equorum  pabula  armati  exire  solebant. 
Quod  amici  ducis  caute  considerantes,  eo  tempore,  quo  hü  paululum  pre- 
cesseranl,  simili  liabitu  sarcinatisque  equis  ad  urbem  cantautes  pergunl 
et  pro  sociis  a  cuslodibus  iutroniiliuutur.  Proiectis  ilico  oneribus.  magna 
voce  se    hostes    manifestant   episcopisque  vix  elajisis    onmia   diripiunt.  — 


Termmus    ante  quem 
Bruchsal    1.  Oktober 


bestimmt    dnrcli   die  Unterwerfung    des  Herzogs    m 
m-2:  Thietmar  a.  a.  0.  219 


Januar  1.5 


Diedeuhofen  König  Heinrich  (11.)  bericiilet.  dali  sein  Vorganger  Otto  111.  den  ehrwür- 
digen Mann  Werinhar  iu  Erwartung  treuer  Dienste  zum  Bischof  der 
Stral?burger  Kirche  erhob.  Nach  des  Kaisers  Tod  veraidaßte  ihre  von 
Kindesbeinen  au  gepflegte  Freundschaft  und  die  ludie  Verwandtschaft  Hein- 
richs nul  dem  Verstorbenen  den  Bischof  zu  knifti^er  Unterstützung  der 
Waiil  und  Erbfolge  des  Königs.  In  dem  darauf  folgenden  Bürgerkrieg  ward 
der  Sitz  des  Bischofs  angegriffen  und  die  ganze  Stadt  mit  ihren  Kirchen 
geplündert;  bald  darauf  aber  unterwarfen  sich  die  Aufsländigen.  Uamit 
mm  die  große  Stadt  und  die  Kirche  der  hl.  Maria  der  königlichen  Unter- 
sliUzung  zur  Besserung  des  Schadens  nicht  entbehren,  überlräy;!  der  König 
auf  den  Hat  der  Bischöfe  und  Fürsten  und  vor  allem  mit  Zustimmung  des 
Herzogs  Hermann  dem  B.  Werinhar  und  seinen  Nachfolgern  die  Frauen- 
abtei St  Stephan  in  der  Stadt  Strasburg  mit  allem  Zubehör  samt  ihren 
Besitzungen  in  Gauen.  Grafschaften  und  Territorien  in  dem  Sinne,  daß  B. 
Werinhar  und  seine  Nachfolger  den  freien  Besitz  der  Abtei  haben  sollten 
und   das   Bechl.   was  ihnen   belieble,  ^uni  Nutzen  der  Kirche  zu   verwenden. 

—  Or.  Str.  B.-A  G  8.  —  SchoepHin.  Als.  diplom.  I,  145  nr.  l.S-2;  Würdt- 
wein.  Nova  subs.  VI.  l.'>()  lU".  7.">;  Grandidier,  Alsace  I  pr.  l'.tl  nr.  357; 
Wiegand.    Straßb.  Urk.    i{.  I.  M    nr.  50;    MG.  DD.   III.  :}7    nr.  U  aus  Or. 

—  Stmupf  nr.  i:iil.  Die  Schlur.sätze  um  die  Mitte  des  I -_>.  Jahrhdts.  ver- 
fälscht, um  dem  liiscliof  das  Bechl  zur  Einziehung'  enlfreuuleler  Güter  St.  Ste- 
phans zu  u'eben.  S.  Wiegand.  Die  idtesten  Urkunden  für  SI.  Stephan  in 
Stral'.burg  (ZGOBIi.  NF.  IX.  :J8!t)  inul  Straßb.  Urk.  I!.  IV.  1,  -JO«. 
Wiederherslellung  des  echten  Textes  in  MG.  DI),  a.  a.  O.  —  Schon  bei 
seiner  Uuterwerfnu-  in  ltriuh-<al  I0(>_'  Oktober  I  hatte  sich  Ilerzo;;  Her- 
mann inil  dieser  Eulsch;iiliy;ung  des  Discluds  einverstanden  erklärt.  -  Thiel- 
mari  cliron.  Schnl.iusf^abe  S.    !•,.'(»  Ann.  .^axo  .Mt;.  SS.  VI,  Ü5ü  zu  l(IO-J  : 


264 


Werner  I. 


1003 


1005 


(Herimaiinus  dux)  misericorditer  eins  (regis)  gratiain  impetravit  et  in  benc- 
ficio  et  in  onmilnis  iusti  desidcrii  satisfactionem  persolvens,  exeepto  Ar- 
gentinae  danipuo,  quod  idem  iussu  et  coiisilio  regis  de  sua  proprietate  et 
aijjjatiaui  in  eadeni  url)e  sitam  reparavit.  niiles  et  aniicus  eins  tidus  effi- 
citui-;  Adeliioldi  vita  llciin-iii  MG.  SS.  IV,  (JSÜ:  Herniannus  eo  teuore  in 
gratiani  (regis)  recipitur,  ut  Argentinensis  ecdesia  ad  pri&tinum  slatum 
ex  detrimentis  suis  per  illum  refornietur.  Quod  ille  non  renuit,  sed  iussu 
et  consultn  regis  dictae  ecclesiae  ahiialiani  sancti  Stephani  in  reconi- 
pensationeni  detrimenti  a  se  illati  tradidit.  Hac  conditione  firniata  per 
niaiius  et  sacranienta  regis  effieitur.  —  Die  Anwesenheit  B.  Werners  auf 
der  in  Diedenhofen  abgelialtenen  Synode  bezeugt  aiuli  Constant.  vita  Adal- 
beronis  MG.  SS.  IV,  (Jöi;  über  dessen  Datierung  s.  Hirsch,  Heinrich  II. 
I.  244.  --Ü 


Jjeurkundet,  daß  er  nadi  unsäglichen  Mühen,  die  er  für  seine  Kirche  und 
für  den  fränkisclien  Staat  (pro  statu  regui  Francoruni)  und  aus  Liebe  zu 
König  Heinrich  erduldete,  von  diesem  die  Leitung  der  Abtei  St.  Stepiian 
in  Straßburg,  die  vordem  in  weltlichen  Dingen  ganz  unabhängig  war,  eriiielt, 
und  zwar  durch  Vermittlung  des  Herzogs  Hermann,  des  Pfalzgrafen  Ernst 
und  des  Defensor  Berengar.  in  Anwesenheit  Erzh.  Bartos  von  Mainz,  unter 
der  Bedingung,  daß  er  die  Mittel  der  Abtei  verwende  zur  Herstellung  des 
Bischofsitzes,  der  mit  Wohnräumen  und  Klüstergebäudeu  im  Bürgerkrieg, 
der  der  Erliebung  des  Königs  folgte,  zerstört  worden  war.  Als  er  nun 
nach  der  Übergabe  der  Abtei  deren  Privilegien,  Urkunden  (carlae)  und 
Testamente  durchsah,  fand  er  in  den  Schriften  Herzog  Adelberls,  des 
Gründers  des  Klosters,  und  im  Privileg  König  Childericiis  den  Umfang  des 
Besitzes  in  den  angegebenen  Grenzen  (infra  ambitum  veteris  muri  a  media 
porta  meridiana  versus  Bruscham  cum  ipsa  aijua  usque  ad  latam  stratam, 
que  ducit  a  porta  magna  occidentali  usque  ad  portam  iuxla  niagnos  et 
inquadros  lapides  muri)  mit  aUen  Recliten,  mit  dem  eingefriedigten  Kloster, 
den  Häusern  für  vier  Kanoniker  und  dem  linmunitälsbezirk,  ferner  mit 
allem  Zubehör  bis  7-ur  äußersten  Grenze  der  villa  Boteijurn.  in  neuer 
Übertragung  Schiltenciiein,  mit  aller  Nutznießung  vom  Rlieinstrom  bis  zum 
AUod  des  Grafen  Hugo,  Choreka.  und  von  da  Eccliefrydeshein ,  Hitten- 
dorf,  Wolgangeshen.  Rodeshen.  Mulenhusen.  Wulfricheslien.  Regeneshen 
mit  allem  Zubeliür  dieser  Allodien.  Im  Privileg  Kaiser  Lotliars  I.  ist  das 
alles  einzeln  aufgeführt.  Dazu  gab  dieser  noch  Lupoleshen  und  Lumereshen 
zur  Beleuchtung,  Wanga,  Ottenhen,  Nunnewilre.  Gundeswilre,  Wibeleshen, 
Polsenhcin,  Egeshein  zu  sonstigem  Gebrauch.  Auch  die  Kaiserin  Hirmin- 
gardis  gab  eigenhändig  (per  manum  propriam)  und  durch  die  Hand  Kaiser 
Lothars  Munzinga.  Alle  diese  Rechte,  Verpflichtungen  und  Erträge  hat 
B.  Werner  aufschreiben  und  beglaubigen  lassen  (in  veredali  carta)  und 
diese  Aufzeichnung  dem  Vitzthum  des  Ortes,  dem  Kanoniker  Erbo,  und 
der  zweiten  Äbtissin  Linsinda  anvertraut.  Zum  Zeiciien  der  Unterordnung 
hat  er  ein  goldenes  und  silbernes  Kreuz  und  zwei  Kapseln  mit  Reliquien 
außer  den  üiirigen  Gebrauclisgegenständen  in  den  ausgeplünderten  Dom 
übertragen.  Im  übrigen  sollen  alle  Rechte  der  allen  und  ehrwürdigen 
Abtei  unangetastet  bleiben,  ebenso  wie  die  Ehrenstellung  der  Äbtissin  und 
der  Schwestern  ....  hanc  paginam  conscripsinius  et  sigillo  nostro  robo- 
ravinuis  presidente  et  annuente  Lintsiuda  secunda  abbatissa,  Erbone  ca- 
nonico  vicedomino  et  cetera  congregatione,  Brunone  majoris  domus  prepo- 
sito,  Erlone  decano,  Werenliero  cantore  et  custode,  Hezelone  scolastico, 
presente  toto  conventu  .  complevimus  autem  hec  anno  incarnationis  do- 
mini  1005,  indictione  -2.  epacta  26,  concurrente  (5  feliciter  amen.  —  An- 
gebl.  Or.  mit  abgef.  aufgedr.  Siegel  Str.  B.-A.  G  9.  —  Schoepflin,  Als. 
diplom.  L  147  nr.   1X4;    Würdtwein.    Nova  subs.  VL   157   nr.   77;    Grandi- 


Wei'iior  T. 


1005 


1(H)? 


Jan.   17        (Pavial 


1016 

Sept.  29       Erstein 


101 ; 


Mai  9 


Frank  für 
a.M. 


•265 


April  '2 

Nculnnii 
■     a.D. 

Nov.  1 

Frankfurt 
a.  .VI. 

1013 
lOU 

in  StraHl.urs  (ZGüRli   NF.  IX,  3s<t) 


HSnii;  M  ?  i  ^''^r'"  '"  '^"''  Auf^eiclnnu,^  ulM-r  ,las  Urleil  Köni^ 
Hein. ich..  (I  .),  der  den  Klöstern  ö.  Sahalore  anf  d.Mn  Merge  Amiala  nn.l 
b.  Antuuo  dl,.  Zehnten  in  ihren.  Gel.iete  /.nspri.-ht.  —  MG.  DD  III  IV, 
nr.   129.   -     SInmpf  nr.    1441.  .>!,', 

Mnters.iueibt  (Uuerinharins  Argentinensis  epistopns  interfni  et  snbscripsi)  dls 
Ra  nhe.K    .estat.gt.    -    MG.  LL.  sect.  IV  Gon.t.   1,  .-^9  nr.  29:  MG.  DI).  111. 


'''.S  V.r'l'n''''  "'1  "i"",'''  auf  Bitten  der  Königin  Chunegunde  und  anf 
d.e  \o,  Stellungen  des  Lrzh.  Herebert  von  Köln,  des  B.  Hecelo  von  Wür/- 
burg,  des  Bruders  Hereberts,  sowie  seines  eigenen  Bruders  B.  Bruno  von 
Augsburg  und  seiner  übrigen  Getreuen,  endlich  auch  wegen  der  treuen 
Dienste  B  \\  erenhars  von  btraßbnrg  die  Abtei  Schwarzacl.  der  StraK- 
burger _lvirche  -  Abschr.  11.  .Jahrbdts.  Karlsruhe  G.  L.  A.  Selekt  d. 
a.  U.A  ib.  -  Wurdtwein,  Nova  subs.  VI,  168  nr.  80;  MG.  DD.  III,  32<i 
k'""f/'/"n  w  .^     Stumpf  nr.    1590    zu   1014.    -    Breßlau,    Zur 

Kritik  des  Diploms  Heinrichs  II.  über  die  Scheiikun-  der  Abtei  ^cliwarz- 
ach  an  das  Bistum  Straßburg  (ZGORh.  XF.  XIII.  04)  sucht  die  unverein- 
baren Angaben  der  Datierung  und  des  Itinerars  folgendermaßen  zu  erklären- 
Beweist  die  Intervention  Heriberts  von  Köln,  der  Heinrich  nicht  nach 
avia  begleitet  haben  kann,  daß  die  ersten  Versuche  Werners  von  ^tr-iß- 
burg  das  Kloster  Schwarzach  zu  erwerben,  schon  in  Deufscliland  -emachf 
worden  sind  so  kam  die  Angelegenheit  doch  auch  in  Pavia  noch  nicht 
zum  Abschluß:  vielmehr  kann  das  in  den  letzten  Tagen  des  Dezember 
10  3  oder  jn  den  ersten  des  Januar  1014  dem  Könige  vorgelegte  Diplom 
erst  ain  1/.  .lanuar  OKi  (zu  Dortmund)  von  ihm  vollzogen  woi den  sein^ 
^o  Breßlau  in  MG.  DD.  a.  a.  0.  .>.,i 


interveniert    in    der    Urkunde  Kaiser  Heinrichs  II.,    der  dem  unleren    Kloster 
Holienburg  seine  Immunität  bestätigt  und  ihm   Wahlrecht  verleilit.  —  MG. 

J5.    ~   Vgl.  Breßlau. 


,      DD.  111,407    nr.  355.     —    Stumpf   nr.    1(>7()    und   iSSi 
Grandidiers  Urkundenbehandlung  (ZGüRli.  XF.  XIV,  !t). 

Kaise,  Heinrich  (II.)  verleibt  auf  Intervention  der  Kaiserin  Cunigundo.  de< 
B.  Bruno  von  Augsburg  und  des  Abts  Poppo  von  Uor.sch  dem  1{  Weron'- 
her  von  SIraßbnrg  aus  besonderer  Liebe  zur  Mutter  tJottes  Maria  und 
wegen  der  bcredwillig.t  in  weltlichen  und  geistlichen  Sachen  dem  Kaiser 
geleisteten  Dienste  d.^s  Bischofs  den  Wildbann  über  einen  For-t  in  fol- 
gender  Ausdehnung:  de  litore  Keni  contra  Wizuuilare  ad  vadiim  llu-oni^ 
et  de  vado  Hngoms  ad  Sceraunilare  et  de  S.eranuih.re  ad  Dabecheir.lein 
e  de  Dabeciien>tein  ultra  IVüscam  us.p.e  ad  lioraham  riviun.  de  Roraha 
ultra  >.,inan,  lliiMum.  <lein<le  usque  ad  .Malram  tluvium  ad  illum  locum 
qm  dicitnr  I'liallenlionen,  deinceps  per  Matrain  deorsum  usque  nbi  Matri 
inlrat  Rentim  et  deinde  sursum  per  totum  limitem  Reni,  cum  insuli^  om- 
mlnis  adiacenldjus  usque  Wicei ilare.  -    Or.  Sir.  l!.-.\.  G  10.    —   Schoepf- 


266 


Werner  I. 


1017 


1019 

Mai  il 


Herbst 


Okt.  11 


1019- 
Kßü 


1020 

April- 
Mai 


102-3 

Dez.  11 


1023 


Aus.  12 


liii,  xMs.  diplom.  1,  150    nr.   Ife'.t;    WürcUweiii,  Nova  .sub;^.  VI,  176  m:  b'6; 
Grandidier.  Alsace  I  pr.  211   nr.  :?7 1  :  MG.  DD.  III,  4(59  nr.  :567   aus  Or. 

—  Stumpf   nr.    1G85.    —    Zur    GrenzliesÜmmung    vgl.    Herr.    Bemerkens- 
werte mittelalterliche  Schenkungen  im  Elsaß  S.  (3Ü  ff'.  226 

(Bamberg)  als  anwesend  genannt  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  IT.  für 
Kloster  PfafTers.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  VI,  182  nr.  85  mit  Ergänzung 
Grandidier,  Alsace  I  pr.  214  nr.  37:5    aus  Abschr.    —  Stumpf  nr.  *1727. 

—  Späte  Fälschung.  227 

Slratjiiurg  nimmt  neben  einer  Reihe  von  italienischen  geistlichen  und  weltlichen  Großen 
teil  an  der  Reiclisversamniluug,  in  der  Kaiser  Heinrich  (11.)  Reichsgesetze 
über  Erbrecht  der  Gatten,  Verwandtenmoid  und  Treubruch  verkündet.  — 
Grandidier,  Alsace  II  pr.  19  4-  nr.  859  zu  1004  ,luui.  ^  MG.  LL.  sect. 
IV  Const.  I,  63  nr.  32  zu  1019  nach  Sept.  1.  —  Stumpf  nr.  1734  mit 
"1019  Herbst.  22S 

Basel  anwesend  im  Gefolge  Kaiser  Heinrichs  II.  bei  der  Weihe  des  Münsters  durch 
den  Diözesanbischof  Adelbert.  —  Bericht  bei  Nie.  Gerung  gen.  Blawen- 
stein,  Chronica  episcoporum  Basiliensium  (Brucker,  Scriptores  rer.  Basil. 
minores  1,  320).  —  Von  Grandidier  mit  Unrecht  ins  Jahr  1018.  wohl  mit 
Rücksiclit  auf  ind.  2,  gesetzt.  Die  an.  regni  und  iniperii  stimmen  jedoch 
zu  1019.  und  die  gleiclie  ludiktion  findet  sich  in  den  nächsten  Diplomen 
Heinrichs  MG.  DD.' III  nr.  418.  41'.t.  Vgl.  auch  Breßlau  in  Hirsch.  Hein- 
rieh II.  III,  82  Anm.   1.  229 

Burgnnd  1  kämpft  mit  dem  Grafen  Weif  und  schwäbischen  Hilfstruppen  glücklich  gegen 
I  Buigund.  —  Herim.  Aug.  ciiron.  MG.  SS.  V,  119  zu  1020:  Werinharius. 
Argentinae  episcopus,  auxiliantibus  quibusdam  Suevis,  Burguudiones  inva- 
sit  et  conserto  proelio  vicit;  Ann.  August.  MG.  SS.  III.  125  zu  1020:  We- 
renharius.  Argentinae  episcopus.  cum  Weif  coniite  Burguudiones  devicit ; 
Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI.  674  =  Ann.  Mellicenses  MG.  SS.  IX,  497  = 
Chron.  Wirzib.  MG.  5S.  VI,  29  und  Frutolf,  Chroii.  univers.  a.  a.  0.  [).  193: 
Werenharius,  Argentinae  urbis  episcopus,  cum  Alamaunis  contra  Burguu- 
diones  pugnavit  et  vicit:  Königshofen:  Chroniken  11,645.  230 


(Bamberg- 
Fulda) 


Ermschwerd 

b.  Witzeu- 

liausen 


Seligenstadl 


unterschreibt  (ego  Wicilinus  Stratburgensis  episcopus  subscripsi)  neben  einer 
großen  Reihe  anderer,  weltliclier  und  geistlicher  Großen  die  Urkunde  Kaiser 
Heinrichs  II.  für  Papst  Benedikt  VIII.,  durch  die  das  Faktum  Ottos  I.  für 
die  römische  Kirche  erneuert  und  erweitert  wird.  —  MG.  LL.  sect.  IV 
Const.  I,  65  nr.  33;  DD.  111,  542  nr.  427.  —  Stumpf  nr.   1746.  231 


anwesend  im  Gefolge  Kaiser  Heinrichs  11.,  als  B.  Meinwerk  von  Paderborn 
einen  Vertrag  mit  einem  Verwandten  des  Grafen  Dodicho  alischlioßt.  — 
Vita  Meiuwerci  MG.  SS.  XI,  145  zu  1021.  —  Über  Datierung  s.  Hirsch- 
Breßlan,  Heinrich  II.  III,  2552-  232 

anwesend  auf  der  Synode,  die  unter  andern  kirchlichen  Vorschriften,  ange- 
regt durch  den  Streit  Erzb.  Aribos  von  Mainz  mit  dem  Papst  über  die 
Ai)|)ellation  der  Gräfin  Irmgard  von  llanimerstein,  bestinmit,  daß  eine  Appel- 
lation eines  Büßers  an  den  Papst  nur  nach  Vollendung  der  Buße  gestaltet 
sei.  —  Vita  Meinwerci  MG.  SS.  XI,  146;  LL.  sect.  IV  Const.  1,  635 
nr.  437.  -33 


IV 


cm  er 


I. 


•261 


Ka 


iiilcrvenierl  iiclicn  di 
iler  (liT  Al)ttM  .Miir 
stäti-t.   -    MC.   Kl).    III.   (;;{'.    i.r.   497.  —  Stumpf  iir.    |S|:i 


aisenii    (.iiMiguiidf    im    |lj|i|om   Kaiser  Hpiiiiiclis  II.. 
<li   Hosilz,    Immimitiil,    Waiiliviiit    und   /...||fn.ilieit   he- 


uiilei-sclimbt  als  SiillVagan  von  Main/  den  Brief  der  deulsdien  Bischöfe  an 
l'apsl  Benedikt  \1II,  worin  sie  si.h  für  Evy.h.  Aril.o  von  .Main/  verwenden 
—  Epislolae  Mo<;untinae:  Jalle,  Bihl.   III,   'Hi-2  nr.  i'ö.  «>«-) 

ninimt  teil  an  den  Wrhaiidlun-en,  die  zur  Wald  König  Konrads  II.  lüliren 
Seme  hervorragende  SIellmig  unter  den  Fürsten  und  den  EinHuß,  den  er 
l>ald  auf  den  König  gewann,  l.elonl  Wipo.  -  Wipo.  Vita  Cliuonradi  Schul- 
ausgalie  S.  18:  ad  quam  rem  phirimum  valuit  ingenium  Angustensis  epis- 
101)1  Hrnnoms  et  Werinharii  Argentiiiensis  episconi  (diisilinm  V-^l  Ren- 
nr.   tJi:,.  -    .,- 

interveniert  neben  der  Königin  Gisela  und  Er/.li.  Ariho  von  Mainz  in  der  Ur- 
kunde König  Kourads  II.,  der  der  Ahtei  Murbach  Besitz,  Immunität  und 
\V  ah  recht  bestätigt  und  ihr  die  von  Kai.ser  Heinrich  dem  B.  Adalbero  von 
Masel  gegebenen  Besitzungen  wieder  znweiidel.  — 
nr.  :5'.l.  —  Stumpf  nr.   LSflä. 


MG.    Dl).    I\', 


IM 


Sept.  21 


?eligenstadt 


Zur  Zeit  B.  Hermanns  von  Toul  (geweiht  lOtit  Dezember  -'0.  f  lO-'t!  \pril  1) 
bestritten  zwei  Kleriker  die  Hechte  der  Kirche  von  Toul  auf  die'  Kirche 
von  Vypacclla  mit  der  Behauptung,  daß  sie  zum  Bistum  Straßburg  ge- 
höre, und  honten,  durch  diese  Lüge  den  Dank  des  Straßburoer  Bis,.|,ofs 
zu  erwerben.  Nachdem  aber  die  wahre  Sachlage  klar  gestellt  war  wur- 
den sie  vom  Straßburger  Bischof  selbst  exkommuniziert,  bis  sie  der  Kirche 
von  Toul  Genugtuung  geleistet  hätten.  —  Bericht  in  der  Urkunde  Papst 
Leos  IX  für  B.  Udo  von  Toul  dat.  1051  Januar  -20.  -  Kopialbnch  des 
14.  Jahrhdts.  SamtDie.  Bibl.  publ.  ms.  nr.  2»  fol.  lOi».  —  Ualinet  Hist 
de  Lorraine  ^  H  pr.  295.  —  .Jafle-Loewenfeld  nr.  t4252 :  Stumpf  ur   ''515t'' 


„Dominus  noster  Jesus" 
des   13.  Jahrhdts. 


Fälschuim.    verfertigt    vor    dem  Ende 

.J38 


1Q27 

April    4         Rom 

April    (>         liciiii 

San  Zeiio 


Ma 


hei  \'er(ina 


auf  der  Synode,  die  über  die  Gandersheimer  Sache  entscheiden  sollte  B 
Werner  vertritt  die  Sache  Erzb.  Aiilios  von  Mainz.  -  (iod.diardi  \ita  prior 
MG.  SS.  XI,  189:  Werinhero  Argeiitinensi  praesule  c.k  parte  metropoli- 
tani  proseqnente.  Über  die  anderen  Quellen,  die  Daticnintr  n  a  s  Breß- 
laii,  Koiirad   11.   I,  195  f.  ^  "  ''      '».jjj 

interveniert  neben  der  Kaiserin  Gisela,  den  Erzbischöfen  von  Mainz  und  Salz- 
burg und  dem  Kanzler  Hugo  in  derUrkuiide  Kaiser  Konrads  II..  der  dem 
Bischof  von  Fiesole  das  Kloster  Alina  und  die  Erwerbiiu-en  seines 
Vorgängers  bestätigt.        MG.  DI».  IV.    I(i|  m.  Ts.        Slnmiif  nr.  hl-js.     '240 

anwes.Mid    aiit    der  Synod.',    die    unter    dem    Vorsitz   Kaiser   Konrads   II.  und 

l'apsl   Jiihaiins   XIX.   über  das   Patriarchat  Grado  eiils.heid.'l.    ^      MCl.  LI,. 

.     secl.   I\'.  Coiisi.   I.   S-J   ur.  :}.s.  —  Stumpf  nr.    I'.i:{|.  -Hl 

(Uecelinus  Transburgensis)  Beisitzer  im  (lerichle  Kaiser  Koiua.ls  II.  über  die 
Ansprüche  des  Herzogs  Adalberl  v.ui  Kärnten  auf  Besitz  und  Leute  der 
Kirche  von  Acpiileja.  -  M(;.  DD.  I\',  1-25  nr.  9-.>.  —  Stumpf  nr.  I94S. 
—    Über  Datierung  s.  Breßlnu.   Kimrad   II.   I.    IS|.  -»^.j 


Wen  tzckc,    Hegcsleii  ilei'  Itistli.ifc  viii\  Sti'iißlinrB. 


35 


208 


Werner  1. 


(1024 

Sept.  8— 
10-27 

Mär/,  -i« 


1027 


Septem 
ber23-24 


Frankfurt 


(1002- 
102?) 


Urief  Abt  Berii^  von  tteiclieiiau  an  15.  Werner:  Bern  suelil  Hilfe  liei  iinn 
(quüniain  fidi  pectoris  vestri  sanctiiarium  mihi  tutum  seniper  fuit  asyluni), 
der  ihm  erst  neulich  mit  der  Königin  Gisela  und  dem  Erzh.  Ariho  von 
Mainz  am  königlichen  Hofe  lieist;ind,  gegen  Graf  Wolfrat  0.  von  Alts- 
hausen-Veringen.  Dieser  hehauptet,  daß  ihm  genannte  Klosterhöfe  ver- 
sprodien  seien  und  bestürmt  durch  den  Uiözesanbischof  des  Abts  und 
andere  derart  das  Kloster,  daß  Bern  um  Aufschub  (inducias)  bat,  bis  er 
mit  B.  Werner  verhandelt  habe.  Der  Graf  ließ  daraufhin  von  seinen  An- 
grillen ab,  und  der  Abt  erwaitet  nun  von  B.  Werner  (quoniam  vos  intei- 
LX  ex  forlissimis  Israel  Salomonis  nostri  lectulum  ambilis  et  gladium  Spi- 
ritus tenetis  manu  vestra  ad  bellum  doclissiiua)  seine  Verteidigung.  — 
Karlsruhe,  Hofbibl.  cod.  Aug.  146.  —  Holder,  Ein  Brief  des  Abts  Bern 
von  Reichenau  (Neues  Archiv  XIH,  (130)  erblickt  in  dem  Adressaten  W. 
den  B.  Warmann  von  Konstanz;  Schulte.  Die  Urkunde  Walahfrid  Strabos 
von  843  (ZGORh.  NF.  III,  3.J1)  stellt  Datierung  und  Adressat  fest.  Vgl. 
auch  Breßlau  im   Neuen  Archiv  XXVII,  138.  243 

anwesend  auf  dem  Nationalkonzil,  das  unter  Vorsitz  Kaiser  Konrads  vor 
allem  über  den  Gandersheimer  Streit  beriet.  B.  Werner  sitzt  als  ältester 
der  Suffragane  Erzb.  Aribos  von  Mainz  zu  dessen  Rechten  auf  den  Stufen 
des  Hochaltars.  Nachdem  Erzb.  Aribo  vergebens  versucht  hatte,  die  end- 
gültige Entscheidung  hinauszuschieben,  fragte  er  die  Bischöfe  um  ihr  Ur- 
teil. B.  Werner  entschied  zuerst  gegen  seinen  Metropoliten  für  die 
Ansprüche  des  Bischofs  von  Hildesheim.  —  Godehardi  vita  prior  MG. 
SS.  XI,  192  zu  1027:  Fitque  a  Werinhero  praeside  Argeutinensi,  cui  inter 
ceteros  priniatus  gratia  is  honor  debebalur,  decretum  nulluni  ubique  vel 
cleri  vel  populi  testimonium  supergredi  trium  vel  certe  duorum  testimonio 
episcoporum ;  Namen  der  Teilnehmer  MG.  LL.  sect.  IV.  Const.  I,  86 
nr.  41.  --  Zur  Sache  vgl.  Breßlau,  Konrad  II.  I,  227  ff.  bes.  S.  232.     244 

regelt  die  Rechtsverhäitnisse  des  Klosters  Altdorf  und  weist  ihm  die  Zehnten 
aus  den  vom  Stifter  und  dessen  Familie  geschenkten  Gütern  zu.  Der 
Bitte  der  Gräfin  Bertha.  der  Gemahlin  Eberhards,  die  Kirche  nochmals  zu 
weihen,  weigert  er  sich  aber  nachzukommen,  da  gebamite  Menschen  dort 
begraben  seien.  Erst  nachdem  Bertha  der  Kirche  ein  von  Guntram,  dem 
Sohne  Hugos  I.,  gestiftetes  Gut  entzogen  und  es  der  Straßburger  Marien- 
kirche übertragen  hat,  ordnet  der  Bischof  die  regelmäßige  Feier  von  Taufe 
und  Begräbnis  au  und  bestätigt  die  Verfügung  bei  der  Weihe  der  Kirche. 

—  Aufzeichnung  auf  der  Rückseite  der  Urkunde  Papst  Leos  IX.  für  Altdorf. 

—  Vidimus  von  1462  November  5.  Str.  B.-A.  H  1  (2).  —  Grandidier,  Al- 
sace  II  pr.  125  nr.  469;  MG.  SS.  XV,  994  aus  \'idimus.  —  Grandidier  und 
Hülder-Egger  beziehen  die  Aufzeichnung  auf  B.  Werner  IL;  die  Genealogie 
des  elsässischen  Grafengeschlechts  weist  aber  bestimmt  auf  den  Anfang 
des  11.  Jahrhdls.,  und  auch  die  Erwähnung  des  Altars  des  hl.  Cyriacus, 
dessen  Verehiung  erst  Papst  Leo  IX.  nach  Alfdorf  gelu-acht  haben  soll, 
spricht  nur  für  die  spätere  Aufzeichnung,  die  die  päpstliche  Bulle  erläutern 
sollte.  Zur  Genealogie  vgl.  Witte,  Genealogische  Untersuchungen  zur  Ge- 
schichte Lothringens  und  iles  Westrich  (.lahrbucii  für  Lothringische  Ge- 
schichte V.  2,  63).  245 

anwesend  beim  Urteilsspruch,  daß  B.  Eiclienbald  auf  unrechtmäßige  Weise 
s.  ZL  den  Zehnten  von  Tundelingen  der  Kirche  von  Burcheim  entfremdet 
habe.  —  Bericht  in  Reg.  nr.  262.  246 

bestimmt  bei  einem  Besuch  der  Abtei  Ebersheimmünster  den  Archivar,  ihm 
die  Privilegien  des  Klosters  zu  überlassen.     Nachdem  er  sie  erhalten,  eilt 


Werner  I. 


](\u 


(imt— 

1027) 


er  iiiicli  Slral)l)iirg  iiriil  vi'rl)i't'iiiil  die  Urkiiiideii  in  Gegenwiirt  \i>n  MilrKor- 
Sfliiit't  iiiiii  Klt'iiis,  lim  (li'ii  MdiuIioii  die  Uiilerliigi'  für  ein  (iesin-li  iini  In- 
vestihir  diiicli  den  Kaiser  zu  ciit/.ielieii.  Alle  Iininiinitalspiivilegien  und  die 
iihiijien  grundlegenden  Urkunden  aber  waren  von  der  Abtei  dem  Mnrbaclier 
Arcbiv  anvertraut,  so  daß  das  Unterfangen  des  Biscliofs  vergeblich  war. 
—  Cliniii.  Kberslieim.  MG.  SS.  XXHI,  443:  Wereiihaiiiis  j)acifice  numaste- 
rium  ingres.sii«,  (iiieiidam  iiKiiiacliuin  in  eodem  monasterio  reeliiisiim  con- 
venit  et  ab  eo  qiiedam  privilegia  monasterii,  (jiie  a  t'iatribus  proplcr  lute- 
lani  tnstudienda  acceperat,  expetiit:  simnbjue  polliciliis  est  ei,  quod  si 
privilegia  obtinuisset,  statim  eum  abbatem  eonstitiieret.  Que  cum  a  pro- 
ditore  fratriim  liac  ((inditioiKi  accepisset.  statim  eivitatem  ingressns,  cives 
ac  cleriiiii  convorat  ('is(|Me  carlas  demonstrat  et  in  prcsenlia  uinninm  ig- 
neni  copiosuni  fieri  precepit  atqiie  iilas  omnes  i-onscriptioiies  in  ijjso  coii- 
bussit,  ea  scilicet  intentioiie  iil,  si  oninia  privilegia  niüiiaslerii  sublralieret, 
monaclii  investituram  ab  iinperatore  ulterius  nou  e.xpeterent.  Sed  enini 
eins  vccordia  tali  intentioiie  Iriistrata  est:  siqnidem  tminia  iiiiniiinitatis  ac 
fundamenti  et  deciinanini  |)rivilegia  in  Mnorbacensi  arniario  ccmservata 
fiierant.  —  Die  Ur/äiiliing  ist  im  Ziisammeiiliaiiii  mit  der  ganzen  tbersbei- 
nier  Cbrunik  erfunden,  um  die  lortwalirenden  Aiigritle  der  Slraßbuiger 
Bischöfe  auf  den  Besitzstand  des  Klosters  wie  sie  zur  Zeit  des  Chronisten 
durch  B.  Burchard  erneuert  wurden,  zu  veranscliaiiliclien.  Die  Aiisidit 
Dopsclis,  Die  El)erslieimer  Urkundenfälschungen  (MKUJ.  XIX,  599),  daß  der 
Naciiricht    ein    historischer  Kern    zu  (irunde    liegt,    kann    ich    nicht  teilen. 

1.    und 
U7 


Über    die    hier    vorliegende    Verwechslung     der    Bischöfe    Werner 
Werner  II.  s.  Nachtrag  zu  Reg.  nr.  :215. 


fällt  bei  Kaiser  Heinrich,  gegen  den  er  sich  in  eine  Verschwörung  eingelassen 
hatte,  in  Ungnade.  Da  er  deshalb  seine  Absetzung  befürchtete,  wandte  er 
seinem  Bruder,  dem  (irafen  Radeboto  von  Habechesburc.  viele  bisciiötliche 
Höfe  und  Kirchen  als  Lehen  zu.  In  seiner  Maßlosigkeit  ging  er  so  weit, 
auch  Eigengüter  (allodia)  und  Höfe  des  Klosters  Ebersheimniünster  seinem 
Bruder  zu  überlassen.  Der  Abt  brachte  die  Sache  vor  das  Gericht  des 
Kaisers,  der  den  Bischof,  da  er  wegen  der  Größe  seines  Geschlechts  sich 
scheute,  ihn  abzusetzen,  in  Reichsgesciiaften  nach  Konstaiilino|)el  zum 
(iriechenkönig  sandte;  dort  wurde  er  auf  Wunscii  des  Kaisers  beseitigt. 
—  Chron.  Ebersheini.  M(!.  SS.  XXlll,  444:  Werenliarius  episcopus  lleinrico 
imperatori  insidias  cum  quibusdani  conspiratoribus  suis  intendebat.  A 
quo  cum  fortiter  preventus  ac  deprehensus  fiiisset,  omni  post  hec  tempore 
suspectus  fuit.  Uiide  contigit,  quia  expelli  nietiiebat,  ut  fratri  suo  Rade- 
botoni  comiti  de  Habechesburc  curtes  episcopalus  sui  et  ecciesias  multas 
in  beiieticio  concederet.  Deinde  ad  tantani  iusauiam  devenit,  ut  etiam  al- 
lodia et  curtes  quasdani  sancti  Maiiricii  Novienteusis  cenobii  eiden»  Rade- 
botoni  fratri  suo  per  rapinam  concederet,  id  est:  Suiza  cum  pertinenliis 
suis,  Burcheim  cum  a|)peiKli(iis  suis,  Nortuhus  et  Hundenesheim  cum  omni 
ulilitate  siia.  curliin  etiam  inonnstcrii  in  Kgeueslieim  cum  viiieis  et  agris 
et  omni  ulilitate  siia.  Gunupie  abbas  (luerimoniam  de  liac  rapina  coram 
inq)eral(U-e  fccisset,  iniperator  iram  dissimulans  cum  quibusdani  principibiis 
ciinsilium  iiiiit,  queniadinodum  eum  ab  episcopatu  amoveret.  Gonsiderans 
ergo  hoc  sine  gravi  discrimine  propter  niagiiitudiiieni  stirpis  eins  nou  posse 
lieri.  täte  consilium  repperit,  (piod  eum  Gonstaiiliiiopoliin  ad  regem  (ireco- 
riim  pro  negotiis  imperii  Iransmilteret.  Gunupie  assiimptis  comitibus  iler 
arripiiisset.  iniperator  legalos  post  ipsiini  cum  epistola  ad  regem  li-ans- 
misit.  (|iiatenus  ipsiini  insidiatorem  imperii  in  dampnationem  cxilii  desti- 
iiaiel.  Quod  et  lacliim  est.  Nam  in  (|iiaiiilain  iiisulam  trausmissus  ibi- 
<pie   loxi(alii->.    iiii|iiaiii    xilaiii   dinna    iiiorlc   liiii\it.  — -  \"l;1.  Xaclitiag   zu  Reg. 


■2\:, 


HH 


85* 


270 

1T002— 
1027) 


Werner  I. 


soll  die  Burg  Hal)sl3ui 


das  StaminscliloR  seines  Geschlechts,  erbaut  hai)en. 

iir.  :251 :   castri,  quod 
•249 


—    S.  die  Angabe  in  der   gefälschten  Urkunde  Re; 
dicitur  Habesburc,  fundator. 
berät    seine  Sdnvester  Ida,    die    Genialilin    Ratliots  von    Haltsbure-,    bei    der 


seine  Scnwesier  lua,    uie    ueniaunn    lAaumis   \uii    iiiiir.r.i)urg 
Gründung  des  Klosters  Min-i  und  nimmt  die  Weihe  desselben  vor.  —  Acta 
Murensia  (ed.  Kiem:  Quellen  zur  Schweiz.  Gesch.  III,  üt):  lu(|uisivit  (Ita)  con- 
siliuni  a  fratre  suo  Wernhario  episcopo  aperuitque  ei  cogitationes    suas   et 
([uain  decens  et  opportuuus    esset    locus  ad  congregacionein    mouaehorum. 
nie  gavisus  in  Domino  monuit.  ut  in  hac  vuluntate  persisteret  promisitque 
ilii,  se  in  iimnibus,    quibns    ipse  posset.    adiutorem    existere.     Dixit  eliam 
illi,  ut  si  virum  eins  ad  hoc  indinassent,    locum    et  alia  praedia.    que  ad- 
dere  voluisset,  in  manus  alicuius  liberi  potentisque  viri  c(uiiniendaret,    qui 
(iniuia    ad    altare    sancti  Petri  Rome    sub  legitimo    censu  pro    libertate  fir- 
manda  contraderet  atque  ad  hoc  comitem  Choiio,  fratrem  suum  de  niatre, 
patrem    aulem  Rfldolti    regis.    elegerunt.     Hiis  verbis  instructa  nunc  vicis- 
sini  nunc  pariter  comitem  aggressi,    vix  landem   aliquando    elfrenam  atque 
avaram  mentem    ad    hoc  indinare  valuerunt.     Tunc  l'ecerunt    scribi  carlam 
firmitatis.  in  qua  composnerunl.    quot  et  quanta  predia    et  quot    ministros 
vcl  familiam  vel  aliani  suhslautiam   huc  delegassent  et  sie  omnia  in  manu 
comitis  CliüUd    commendaverunt;    eo   pacto,    ut  superius  dictum   est.     Con- 
tirmatis  autem  hiis  pactis  Weinhariiis   e|)isitipus  iussione  Cünradi  impera- 
toris  ad  Constantiuüpulitanam  uiiiem  abiit  ibidemque  defuiictus  ac  sepultus 
est  anno  Domini  1027   dominice  incarnationis,  indict.  10.     Quod  autem  alia 
scriptura    narrat    illum    solum    esse    tinulattirem    huis    loci,    hoc  propterea 
sapientibus  viris  visum  est  melius,  quia  ipse  in  hiis  trihus  personis  potior 
invenlus    est.    ut    eo    tiiniior    ac  validior  sententia  sit.    quam    si    a  femina 
conslructum  esse  diceretur;  a.  a.  S.  i'2:    Qui  autem  ailirmant.    quod  epis- 
copus  Weraharius    construxerit    ecclesiam,    penitus    falhuitnr,    quia    nuUus 
inventus  est,  qui  dixerit,  se  ilhim  in   hoc  loco  unquam  vidisse:  sed  et  alia 
multa  nai'rantur  de  eo.  (lue  falsa  esse  ciuiiprobantur.  —  Vgl.  Nachtrag  zu 

•250 

fundator    beur- 
kundet^ daß  ei-  auf  seinem  Erbe  (patrinionium)  zu  Mure,  im  Gau  Argoia, 
in  der  Grafschaft  Rore.    ein  Kloster    gegründet   und    demselben    durch  die 
Hand  seines  leiblichen  Bruders  (germani  fratris)  Lancelin.  der  als  Laie  zum 
Vogt  des  Erbguts  (utpote  mililie  dngulo  preditus    defensor   patrimonii)  be- 
stellt war,  seine  EigengiUer  mit  allem  Zubehör  übertragen  habe.    Den  nach 
der  Regel  des  hl.  Benedikt  lebenden  Mönchen  gewährt  er  freie   Abtswahl 
aus  der    eigenen  Mitte    oder    aus    einer    andern  Kongregation.     Bei  zwie- 
spältiger Wahl    entscheide    die  pars    sanioris    consilii.     Als    getreuer  Ver- 
walter soll  der  Abt  Kloslergut    nie    zu  Lehen,    sondern    nur    gegen  ange- 
messenen Zins  vergeben.     Jeweils  den  .Ältesten    soll    er    mit    Zustimmung 
der  Brüder  aus  dem  Geschlecht  des  Bischofs,  das  auf  der  Habsburg  sitzt, 
zum  Vogt  des  Klosters  wählen,  der  bei  drückender  Amtsführung  durch  ein 
anderes   Mitglied  des  Geschlechts  ersetzt  werden  kann.    Stirbt  der  Mannes- 
slamm aus,  so  empfängt  der  weibliche  Erbe  der  Habsburg  die  Vogtei.  die 
inu-  vom  Abt    und    nie    als  Lehen,    sondern  nur  als  ehrende   Verpilichtung 
zum  Schutz  des  Klosters  (ut  qiiandam  connnendntionem  et  monasteiii   tiii- 
tiouem)  verliehen  werden  darf.     Weder  von  den  Gütern  des  Klosters  noch 
von  seinen  Hörigen  oder  von   der  Vogtei  selbst  darf  der  Vogt  etwas  weiter 
vergeben.     Die   Ministerialen   des  Ausstellers    dieser  Urkunde    aber    halien 
das  Recht,  in   freier  Verfügung  aus   ihrem   Vermögen   Sclienkungen  an   das 
Kloster    zu    machen.     Die   Hörigen    (minor    famiiia)    des   Klosters    und  die 
Familia  der  Herren,    die  auf  der  Habsburg  sitzen,   sollen    nach  demselben 
Recht  und  Gesetz  gehalten   werden  und  zinsen.     Sigilli  nostri  impressione 
haue  cartam,  ut,  (piod  continel,  ratiun  pernianeat,  signamus.     Anno  ali   iii- 


Reg.  nr.  21ö. 
Strasburgensis  episcopus    et  castri,    quod    dicitur  Habesburc 


Werner  I. 


271 


(1002- 
1027) 


1(«7 


•Reise  bis 

zur  Ungar. 

Grenze 


(10^7- 
102S) 


1028 


Haiein 


Venedig— 

Koiistan- 

liniipei 


Konstan- 
tinopel 


ivoiislan 
tinopel 


cani.  dorn.  1027,  indicl.  10,  regnantc  (loiuadn  iniiteialure  auguslu  scripta 
siinl  hec.  —  *Angebi.  Or.  Aaraii  Staalsarcliiv.  —  Kicni,  Das  Kloster  Muri 
(Quellen  zur  Schweizer  Gesch.  111,  107)  nr.  1  aus  angei)l.  Or.  —  Fälsch- 
ung, angefertigt  bald  nach    II 00.     Vgl.  Nachtrag  zu  Reg.  nr.  :21ö.       "251 

schenkt  der  Stra(51)iirger  Kirche  das  volle  Servilinin  von  Norliuisin,  Hlapa- 
tesheini  und  Wachcnheini.  —  Melker  Seelbuch  (Wiegand  in  ZGORh.  NF. 
III.  I0<)).  ITi-i 

tritt  mit  Graf  Mangold  \(in  Dillingen- Wörtli  (s.  Reg.  nr.  -I')!)  und  zahlreicheni 
Tro(5  auf  lU'l'phl  Kaiser  Konrads  II.  eine  Gesaiidtschafl  nach  KoiislaMtinopel  an, 
um  eine  llcir.-itsverbindung  zwischen  dem  jungen  Heinrich,  dem  ."^uhne  des 
Kaisers,  und  einer  der  Töchter  Kaiser  Konstantins  IX.  zustande  zu  bringen. 
Zunächst  versucht  er  als  Jerusalenipilger  durch  Ungarn  auf  dem  Land- 
wege vorwärts  zu  kommen,  aber  König  Stephan  weist  ihn  an  der  Grenze 
zurück.  —  Wipo,  Vita  (Ihnonradi  Schulausgabe  S.  31  zu  10:27:  Eodem 
tempore  Werinharius,  Argentinae  civitatis  episcopns.  ab  imperaloi'e  lega- 
tus  Constantinopulim  millitur.  (jiii  dum  causa  orationis  llieiosoliniani  per- 
gere  se  tingeiet,  nt  putanuis  iudicio  Domini,  quem  falleie  nemo  valebit, 
mirabiliter  proliibitus  est.  Nam  dum  magnum  comitatnm  honnnuni,  niaio- 
rem  ([iKxjue  mutorum  aninialium.  e({ii(innn.  bonni,  ovium.  porcorum,  m\d- 
tasqiie  delicias  saoculares  ultra  modum  secuni  educeret.  ])erveniens  in  Un- 
gariam,  a  rege  Stephann  cuntiadicia  est  sibi  via,  quod  eo  tempore  nulli 
oratorum  accidit.  203 

leisl  durch  Baiern  /nnick  nach  Italien.  —  Wipo  s.  Reg.  nr.  -l'}'.]:  Inde  re- 
versus  per  Baioariain  cum  (unni  comilalu  suo  pergens  Italiam  intravit.     251 


gelangt   nacii    längerem  Aufenthalt    an    der    Grenze    der    Mark  Verona    nach 
Venedig    und  von    da    in   gefahrvoller  Überfahrt    nach    Konstantinopel.    — 


Wipi 


Res 


2Ö3  und  2.")4:    et   mnltujn    circa  fines   \eronae  moratus, 


tandem  cimi  maximo  laboie  per  Venetiam   maie  Adrialiciun   ingressus,  na- 
vigio  calamitoso  Constantinopolim  pervenit.  255 


Eine  Wallfahrt,  die  er 


wird   von   Kaiser   Konstantin  elirenvuU  aufgenonnnen. 

mit  Hilfe  des  Kaisers  nach  Jerusalem  zu  unternehmen  liolft,  kam  nicht 
zur  Ausführung.  —  Wipo,  s.  Reg.  nr.  2ö."i:  Cumque  ab  imperatore  Grae- 
corum  honorifice  susceptus  esset,  secumqiie  satis  familiariter  conversarelui-, 
desiderare  coepit,  ut  imperatoris  auxilio  Hicrosniimam  adiret,  quo  desi- 
dcrio,  semper  ali(|ua  re  intercedente,  mini(|uam  potiri  valiiil.  —  l  her  die 
politischen  Verliandhnigen.  in  deren  Herichl  (iraf  Mangold  als  Träger  der 
kaisciliclien  Antwort   fast  allein  lici  \  orlrill.   ~.  Hidilaii.   Koniad  II.   I,   :i7in'. 

25(> 

erlVdirl  von  seinem  Begleiter,  dem  (ji'^iifen  .Mangold,  eine  \'ision,  die  diesem 
zu  teil  gewoiden  ist.  Er  verlachl  den  l]rzählei-,  dem  in  der  folgenden 
Nacht  zum  Heweise  der  Wahrheit  der  Vision  der  Tod  des  lüschofs  inner- 
halb dreier  Tage  voransgesagl  wird.  —  lierlholdi  narialio,  ijuiimoilo  porlio 
s.  crucis  Werdeam  peivenerit.  M<i.  S.S.  X\',  770 :  (Jua  visione  ille  (.Mane- 
goldus)  slupefaclus  prediclo  .'^trazpui'gensi  episcopo  \Verinhero,  comiti  suo, 
(piod  videral  insiniiare  cura\il.  Episcopns  auteni  rclalae  sibi  visioni  non 
ci-cdens,  le\italem  vero  lidei  illjns  in  hac  parle  irridens.  vulgari  illi  iocando 
Sermone  respoMilil,  itadicens:  „Si,  in(]uil,  cmn  le  haec  \  idisse  conligil.  se- 
ili'iii  galli  liMMiisses,  inhonestae  ruinae  proxinms  luisses."  Nocie  vero  in- 
-iciila,  cum  sc  .Manegoldns  sopcu'i  dedisset.  audivit  vocem  ilerato  .  .  .  ul 
priiis  se  ammomnlem,  el    ul   vera  se  aslruere  non  dubilarel,    in  arunmen- 


272 


Werner  I.— Wilhelm  I. 


1028 


Okt.  28 


Konslan- 
tinopel 


1028 

Ende 
— 1030 
Febr.  16) 


tum  fidei  hoc  quoque  illi  inferehat:  „Quo  nie  vera  tibi  diceie  iion  ainbigas, 
scito  eum,  (]ui  te  pridem  inisit,  episcopuin  tercia  die  inorituruiu".  lUe 
vero  de  ruina  comitis  sui  amplius  stupefactus.  quaniquain  tristem  de  illius 
iuteritu  nuiuiiim  t'erret.  mahiit  tarnen  eum  premouuisse  quam  inopinatae 
cladi  improvise  suliiacere.  Uude  quod  viderat  modestius  illi  insinuabat. 
Episcopus  autem  sompniorum  fantasiis  non  se  t'acile  illudi  posse  affirmans, 
febre  corripitur  ac  die  tercia,  ut  sibi  predictum  l'uerat.  exspiravit.        257 

stirbt.  —  Jahr:  Wipo  s.  Reg.  nr.  253:  sequenti  vero  tempore  obiit;  Herim. 
Aug.  chniii.  MG.  SS.  V,  121  zu  1027:  Werinharius  Constantinopolim  le- 
gatus  dirigitur,  ibique  insequenti  anno  defunitus;  Ann.  Augustani  MG.  SS. 
III,  125  zu  1028:  Werinliarius  Constantinopolim  legatus  obiit;  Ann.  Marbac. 
Schulausgabe  S.  28  zu  1028:  VVernharius  Argentinensis  episcopus  primus 
obiit;  Lamperti  Ann.  Schulausgal)e  S.  52  =  Ann.  Hildesiieim.  MG.  SS. 
III.  97  =  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI.  677  =  Wolferi  vila  Godehardi  post.  MG. 
SS.  XI,  209  zu  1029:  Wernher  Argentinensis  episcopus  obiit;  Königshol'en: 
Chroniken  11,645;  Wimpfeling,  Catalogus  p.  41  zu  1028.  —  Tag:  Necrol. 
Hermetisvill.  MG.  Necrol.  I,  434;  Melker  Seelbuch  (Wiegand  in  ZGORh. 
NF.  III,  199);  Necrol.  Argent.  (Wolfenbiittel)  (Böhmer,  Fontes  IV,  310); 
Necrol.  monast.  infer.  Ratisbon.  MG.  Necrol.  III.  292;  Necrol.  Fuld.  (Dümmler 
in  Forsch,  z.  Deutsch.  Gesch.  XVI,  176):  V  kal.  Novembr.;  Necrol.  Weissen- 
burg.  (Böhmer,  Fontes  IV,  313):  III  kal.  Novembr.;  Necrol.  Sclieftlar.  MG. 
Necroi  ni,  129:  XVII  kal.  Novembr.  .  Vgl.  auch  das  vorhergehende  Regest. 
—  Die  Übereinstimmung  der  schwäbischen  Nachrichten  sprechen  bestimmt 
für  die  Ansetzung  von  1028  als  Todesjahr;  über  den  Irrtum  der  Hildes- 
heimer  Überlieferung  s.  Breßlau,  Konrad  II.  I,  273.  —  Begraben  in 
stantinopel.  —  Wipo  a.  a.  O.:  et  sepultus  est  in  eadem  urbe. 


Kon- 

358 


Wilhelm  I.  (1029-1047). 


Nachfolger  Werners  I.  —  Zu  1028:  Wipo,  Vita  Cimomadi  Scimlausgabe 
S.  32:  episcopatum  eins  (Werners)  Willihelmus  iVrgentinensis  canonicus 
suscepit;  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  28:  Wiliielmus  succedit;  Herim. 
chron.  MG.  SS.  V,  121:  [Werinharius]  AVillihehnum  successorem  accepit. 
Zu  1029:  Ann.  Hildesheini.  MG.  SS.  111,  27:  Willehaelmus  reginae 
arehicapellanus  subintravit:  Lamperti  Ann.  Schulausgabe  S.  52:  Willi- 
helmus successit;  Wolflieri  vita  Godehardi  post.  MG.  SS.  XI,  209  =  Ann. 
Saxo  MG.  SS.  VI,  677:  Willehelmus  subrogatur.  —  Der  angegebene  Zeitab- 
schnitt für  die  Nachfolge  B.  Wilhelms  ergibt  sich  aus  einer  Datierung,  die 
Schilter,  Koenigshoven  p.  1067  aus  dessen  lateinischer  Chronik  üiierliefert: 
an.  a  nativitate  domini  1035,  ind.  3,  13  kal.  Martii,  regn.  Conrado  inipe- 
ratore  an.  12  (richtig  11),  eiusque  tilio  Henriro  8  (richtig  7),  Wilhelmo  Ar- 
gentin.  sedis  an.  7.  —  Herkunft:  .lüngster  Sohn  Herzog  Ottos  von  Kärnten 
und  der  .biditli,  also  Grossenkel  Kaiser  Ottos  I.;  Wilhelms  ältester  Bru- 
der Heinrich,  vermählt  mit  Adelheid,  der  Schwester  der  elsässischen  Grafen 
Gerhard  und  Adalbert.  starb  nach  989  September  28;  der  zweite  Bruder, 
Bruno,  bestieg  als  Gregor  V.  den  päpsthciien  Stuhl  (996  —  999);  Konrad, 
der  dritte  Bruder,  erbte  Kärnten.  Danach  ist  B.  Wilhelm  der  Oheim  König 
Konrads  II.  Wipo,  Vita  Chuonradi  Schulausgabe  S.  12.  Geboren  ist  der 
Bischof  nach  978  s.  Breßlau.  Konrad  II.  I,  3.  Straßburger  Kanoniker 
(Wipo  s.  oben)  und  Erzkaplan  der  Königin  Gisela  (Hildesheimer  Annalen 
s.  oben).  Diese  nahen  Bezieimugen  zum  Königspaar  werden  Anlass  zum 
häufigen  Aufenthalte  Konrads  II.  in  Straßburg  gegeben  haben,  wo  er  seine 
Gattin  bei  seinen  Kriegszügen  gegen  Biirgund  unter  dem  Schutz  des  Bi- 
schofs ließ.  S.  Hreßlau,  Konrad  II.  Register.  —  Zunächst  hatte  König 
Konrad  II.  nach    dem  Tode  B.  Werners  I.    daran    gedacht,   den  von    ihm 


Wilhelm  T. 


278 


ur.n 


Stral'.l 


Stra(5I)iir{? 


1035 


.luli  25     Burglieiiu 


1038 

Sept.  3 

Nov.  26 


Kehl 
Straßburu- 


Dez.  3       I.iniliiifj 


liodigeschiitzteii  Abt  Popp.,  vi.ii  Slaljl.i  auf  den  Straßbiirgei  Hist-liufsstiilil 
zu  erlieben.  Dieser  weigerte  sicli  jedoiii  liarlnikkig  unter  dem  Verwand, 
er  sei  der  Solui  eines  Klerikers.—  Vita  Popponis  MG.  SS.  .\|,  Mt't.     25!» 

weiht  das   Kloster  St.  Tlionias    in  Straßimrg.  —   Ann.  Marhac.  Scliulausgabe 

S.  2>S:  luiiuasfcri sancli    Thoine  in   Artjenlina  a   Wilhehiio  consecratui- ; 

Königshüfen:  Chroniken  ii,  di.".  l)ezw.  72«  u.  De  fundulione  s.Tlioinae(Sclinee- 
gans,  L'eglisc  de  Saint-Tlionias  p.  292);  Winipfeling.  Catalogus  p.  41.      -HiO 

(■rriciitet  an  Stelle  der  dem  Id.  Cohnnban  geweihten  Pilgerherberge  (xenodo- 
ehiuni,  hospitale)  vor  den  Toren  der  Stadt  Straf5burg  die  Kinhe  .lung-Sl. 
Peter.  —  Ann.  Marbac.  Scliulausgabe  S.  2«:  (nionasterium)  samti  Petri 
al)  eodem  episcopo  (Wilhelmo)  incjioatur;  Königsbofen  :  Cliruniken  II.  ()4.t 
unil  7.">(l:  Aiir/.eiclmuni;  1  .">.  .lalirlidls.  Str.  H.-A.  G  2702  (2");  Wimpfeling, 
Catalogus  p.  41;  Notizen  liei  Daebeux.  Fragments  p.  74  aus  Künast 
baudsLliriltl.  Statuten  von  St.  Peter  IS.  .Jabrhdts.  Str.  B.-A.  G  4711.  — ' 
In  allen  späteren  Berichten  wird  zugleich  die  Errichtung  von  acht  Kano- 
nikaten  dasell)st  durch  B.  Willielm  erwähnt,    ebenso  in  seiner  Grabschrift 


Re 


nr.  :i/o. 


261 


B  u  r  c  li  e  i 
Hermann 


weiht  auf  Bitten  des  (vormaligen)  Er/.li.  Berhtold  (von  Besan(,-on)  und  anderer 
Glaubi;,'en  (per  totam  provinciam  convenientium)  die  Kirche  in  der  villa 
m  und  bestätigt  sie  durdi  Vermittlung  (cum  manu)  seines  Vogts 
in  all  iiiren  Rechten  und  Besitzungen  in  Gegenwart  seiner  Ka- 
pläne  (capellani),  des  Kämmerers  Azo  und  des  Dekans  Dezimannus,  des 
Bernhard,  Ozo,  Hartmaim,  Notker  und  VValtcuono;  anwesend  waren  außer- 
dem noch  als  conprovinciales  2«  genannte  Priester.  Ebenso  bestätigte  der 
Bischof  die  gesamten  Zehnten  der  Kirche  und  fügte  seinerseits  c'iiobach 
hinzu,  mit  Ausnalinie  des  Zehnten  von  Tundelingen,  den  sein  Vorgänger 
Erchenbald  sine  generali  consilio  abgetrennt  hatte.  B.  Wilhelm  bestätigte 
jedoch,  daß  dies  bereits  vor  (in  aspectu)  seinem  Vorgänger  festgestellt 
wurde  und  versicherte,  daß  er  es  auf  der  nächsten  allgemeinen  Versamm- 
lung (in  proximo  suo  generali  concilio)  zurückgeben  werde.  Anwesend 
waren  14  genannte  weltliche  Würdenträger  (optimales  laici).  -  »Gleich- 
zeitige Niederschrift.  St.  Gallen.  Stiftsbiljüothek.  cod.  1394  p.  155.  — 
Wartmann,  Urknndeidiucb  von  St.  Gallen  III,  6<)2  nr.  12;  AViegand,  Straßb. 
Urk.  B.  IV.   1,   I    m-,    1    aus  Wartmann.  "       '        202 

weiht  eine  Kapelle  an  der  Südseite  der  Pfarrkirche  von  Keyle.  -  Wimpfe- 
ling, t'atalogus  p.  41.  "  2(i3 

feiert  den  ersten  Advent,  als  Kaiser  Konrad  II.  bei  der  Üiickkelir  ans  Bur- 
gund  mit  großem  Gefolge  nach  Slraßbiirg  kommt.  K..m-ad  widersetzt  sich 
der  kirchlichen  Feier  und  hält  sie  erst  am  nächsten  .^onntag,  den  3.  De- 
zember, im  Kloster  Limiinrg  ab.  —  S.  das  folgende  Reg.  264 

Auf  einer  zu  diesem  Zwecke  einberufenen  Synode  wird  der  im  vorigen  Reg. 
erwähnte  Streit  über  die  Feier  des  ersten  Advents  durci»  eine  Anzahl  Bi- 
schöfe aus  dem  Gefolge  Kaiser  Kom-ads  dabin  entschieden,  daß  entgegen 
der  Meinung  B.  Williems  dieser  nur  am  Sonntag  zwischen  dem  2G.  No- 
vember und  3.  Dezember  zu  feiern  sei.  —  Ann.  Spirenses  MG.  SS.  XVII, 
81;  Aimo  d<UMinice  incaniacionis  l(»:iS,  ind.  (1,  luna  Id.  regn.  Cinnado  imp. 
anno  15,  disceplalio  de  advenlu  doniini  facta  est.  Nam  cum  prediclus  im- 
perator  cum  tilio  suo  lleimico.  Buigundie  regione  sibi  subjecta,  rediret  et 
Argentinam  die  dominica,  tpie  e.\titit  .">.  Kai.  Decend.ris,  adiret,  episcopus 
eiusdem  loci  nomine  Wilhelmus  cum  omnibus  dericis  suis  celebrabat  ad- 
ventum  domini,  sed  imperator  et  oinnes,    ipii    cum    eo    erant,    expeclabant 


274 


Wilhelm  I. 


1038 


1039 


1011 


iiiKiin  el)dümadani.  Sequenti  aiiteiii  die  donüiiica,  que  e\titit  :i.  Non.  Dec, 
venit  impeiator  ad  Limpurch,  novani  al)batiani  suam,  et  iiiventa  ibi  impe- 
ratrice  Gisela  coniniuiiiler  celebrahant  adventuni  Doinini.  Fiiit  autem  ii)i 
episeopiis  Hazecho  de  Worinatia.  Reginljoldus  episcopu.s  de  Spira,  Wal- 
tlieriis  episcopus  de  Beriia,  Heribeiius  episcopus  de  Exstliediii,  Godeliardus 
(so  statt  Tliielmarus)  episcopus  de  Hildeiislieiiii,  Bezelo  piepositus  de  Mo- 
guiit  a  et  legali  iimltoiuin  episcoporum,  qui  oniiies  coiitradixeniiit  episcopo 
de  Argentiiia  et  pariter  firmaveiuid  adventuni  Doniini  non  esse  celebian- 
dum  nisi  inter  5.  kal.  Dec.  et  3.  non.  eiusdeni  ineusis;  Ann.  VVeissenburg. 
MG.  SS.  111.  70:  üissensio  tacta  est  de  adventn  Doniiili  per  Willilielniuni. 
Argentinenseni  episcopuni  zu  iü3S;  Notiz  im  Piivilegienbucli  des  Bistunis 
Speyer  (VViirdtwein,  Nova  subs.  VI,  196  iir.  89):  sub  (Cunrado)  scisma  de 
celebracione  adventus  Domini  apud  Argentinam  sub  saiicto  Bartlione  ar- 
cliiepiscopo  Mognntiiio  decisnin  est,  et  Limpurch  peractuni .  folgt  der  erste 
Teil  der  Angabe  in  den  Ann.  Spir.:  Laniperti  Hersl'eld.  Ann.  Schulausgabe 
S.  49  zu  1038:  Dissensio  facta  est  de  adventu  Domini  per  doninum  Wil- 
lihehnum  Argentinensium  episcopum.  265 

Es  wird  beurkundet,  daß  Ezzo,  non  intime  nobilitatis  vir,  dem  Kloster  Jung- 
St.  Peter,  das  B.  Willielm  vor  dem  Tore  der  Stadt  Straßburg  errichtet  hat, 
•2  ','2  Mausen  liei  Jutenheim  mit  .">  Hörigen  übertragen  habe  unter  der  Be- 
dingung, daß  der  Bischof  ihm  dagegen  6  Mausen  zu  Lehen  gebe  und  außer- 
dem seinem  noch  sehr  jungen  Sohn  eine  Pfründe  bei  St.  Marien  zusichere. 
Aufzählung  von  34  Zeugen.  Acta  sunt  autem  hec  in  eodem  monasterio  anno 
ab  incarnatione  domini  1039,  indictione  7,  imperante  Chuonrado  secuiido 
et  filio  eins  tercio  Heinrico,  con>ite  Hugone.  Uuicelinus  notarius  presbiter 
indignus  scripsi  et  subcripsi.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  4785  (1).  —  Wiegand, 
Straßb.  Urk.  B.  I.  4-1   nr.  53  aus  Or.  266 


Es  wird  beurkundet,  daß  Wezil  und  Hatto  viri  coiiditionis  ingenuae  vom 
B.  Wilhelm  70  Pfund  Silber  erhielten  und  dafür  auf  seine  Bitte  ihren 
Grundbesitz  zu  Ruochfesheim  und  anderthalb  Mausen  zu  Uuitheresheim  dem 
Kloster  Jung-St.  Peter  übertragen  haben.  Acta  sunt  autem  h^c  in  pago 
Alsatia  ante  portam  Argentine  civitatis  in  eodem  monasterio  sancti  Peti-i, 
in  coniitatu  Hugonis,  anno  ab  incarnatione  domini  1U40,  indictione  8,  sub 
Chuonrado  imperatore  (gestorben  1039!)  et  14.  anno  regni  filii  eins  Heinrici 
tercii.  Aufzählung  von  38  Zeugen.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  47:21  (1).  — 
Schoepilin,  Als.  diplom.  1,  ItiO  nr.  201 ;  Würdtwein,  Nova  subs.  VI,  197 
nr.  90;  Graudidier,  Alsace  I  pr.  237  nr.  392;  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  L 
46  ur.  04  aus  Or.  —  Ob  sich  die  Datierung  nach  der  Regierung  K.  Kon- 
rads auf  die  Handlung  bezieht,  oder  ob  lediglicii  ein  Versehen  vorliegt,  läßt 
sich  nicht  entscheiden.  267 

bestätigt  auf  das  Urteil  der  Chorbischöfe  und  des  ganzen  Klerus  mit  dem 
Banne  der  Synode  die  in  seiner  Anwesenlieit  vollzogene  Schenkung  der 
Bertha  von  Brandenburg  oder  von  Griez  an  das  Kloster  Ebersheim. 
Jussi  etiani  hanc  cartam  describi  et  sigilli  nostri  impressione  conHrmari  . 
Actum  anno  dorn,  incarii.  1041,  regnante  domno  Cunrado  gloriosissimo 
imperatore,  anno  15  regni  eins,  indict.  14.  in  Christi  nomine,  feliciter.  — 
SchoepHin,  Als.  diplom.  1,2 13  nr.  262;  Graudidier.  Alsace  I  pr.  232  nr.  387  aus 
Ebersheimer  Archiv  als  Fälschung.  —  Fälschung  des  12.  Jahrhdis.  auf 
Grundlage  älteren  Besitzstandes  im  Zusammenhang  mit  dem  folgenden  Reg. 
--  Chron.  Ebersheim.  MG.  SS.  XX III,  443  nach  Bericht  über  die  Schenkung 
der  Bertha  de  Biandenbruoch  sive  de  Griez :  horum  omnium  cartam  Ruo- 
pertus  abbas  et  Willehelmus  episcopus    conscribi   fecerunt    et    sigillari,    et 


1041 


(April  14 
—Juni  4) 


W  e  11 1 


Wilhelm  r. 


••piscopus  p,.rp,.tuu    anatlH..nak.    et    l.anno    .piritali  inonastcrio  confirmavit 
M'.e  et,an,   usr,,,,.  l.oclic  ,„  ar.nario  rnonasterii  continetur  °"        ^ßi' 

(Sli-aßburg)  lK.sUUigt  auf  lütt,.,,  Al.l  Huperts  von  Ebersheinunüns ter  der 
sK-h  n„t  s.M„en,  X,^t  ,;.,„,  ,„,  allen  ürolkn  des  B.stums  i  I  '  ;,S 
1  che,.  (.en.Malsynude  »ür  sein  Kloster,  die  Gründnng  Herzo«-  Ktl.i.s  und 
de^en  (...n.ah.n  Berswinda,  verwandte,  „ach  Ve,4u„.  ier  "üi.h^n 
meg.en  und  der  U.knnden  der  His.höfe  Wilh^en,,  Baltra.n  .  ,  1  V.de 
io  dem  Moster  seine  („„..„„i.a,  sowie  alle  seh.e  Besit/.unge..  ,  „erl  all. 
der  <.renzen  de,-  Diözese  k.alt  VoUnia.ht  des  Apostelfü.ste,.  A  s  Leol 
und  der  e,o,nen  Würde.    U„.  jeden.  Zweifel  und  Zwist  vö,-Xu  4      folgen 

ües.tzt    Abt    Küpe, t    für   s.d.    u.id    seine    Naelifolger     zur     \ufnalin.e    de. 
Pdger   und  Anne,,    an  der  Pforte  des  Klosters  .  ego  \V,llehe  l.us    Len 

^rr  '^■^'SnEd'  ^""v'T"^  -'-tan.  describi  et  sigii;:!";::;;^^  si;: 

i.i.iun. roentoimel Actum  A.gentine    ,i  *r,desia    sanctr    dei    -p 

n.t.-.c,s    se.i.pe.que    v„-ginis   Mari,,    an.    dom.    ine.    "kM.»/  re'.a  te    dön.^.o 
Lum-ado  glorios.ss.mo    imperato.-e,    a.ino    15    {„.pei-ü    su  ,     l^  ii  4    '  n 

?adf'sta°ZV    "■'*"•,..-  ^"'r^'"'""^^  ''^''^  ''-   1^^-  J«'"-hd  '  Sct'lett- 
fetadt,    btadta.-Lh.v    nr.   li»o    anschließend    an    die    U.-kunde    H     Wi.J!  n 

U.-kunden.  -  Chron.  Ebersheim.  MG.  SS.  XXIII    44'^-  et.^       WilM    1 
Argentinensis  episcopns  eidem  n.onasterio  c^    ssiots  a        e  I    u     '  r 
•um  de  dec.mis  n.onaste.ü  per  cartarun.  co..scriptio..e,n  ve,    r  J,di    i    ^ 
abbati  et  successonbus  ipsius  ecdesiastico    banno   co.,lirnm,S  et  c«  Job! 
raret,  que  et.am  hactenus  in  armario  rnonasterii  conservantur.  2S 

Hu  nf  red  .IS    non  infimis  ortus  natalibus,   sancte  Argentinensis    ecclesie  ci 
non,anutntus,  setzt  auf  Bitten  B.  Wilhelms   die  Straßbuiler  K  rehe 
zun.  Erben  seines  väte.lichen  Gutes  ein.  das  ihm  seine  Ver«^.ndten  s  ,   i 
Lrd'r'uS't":  endheh  im  Gratenge.-icht  (in  placitis  c^mmaUb.  ^ 

^eej::[  ^i:i  M.z"ue:s'^:um'^:s:;...tS''^ '''-'  r"-  -' '- 

MI-  ,        .       .  ucj,iici     lun.    au\ocato,',a     n.a,.,.     e  irHnwpriun 

J^:";';^:; '"'"eM  f^'''"^""^j-'--i^>^e,.  ^vide.■,■uts  anv't,::.  "^t 

^•^Siyiwllf  ;:'  ^--/-'f^'  /u  ln,bnag,.a.  im  .ian  Dm^l^c^Il  td^ 

(co,.ditio,.es)    zu    teilen    sind    (fiscals     ,a  .d       '  ^  vi  '••    1  '"       "'     '""'"■" 
das  Kloster  u..d  dessen  BesiL.    das  niieHd::    '     rtiurSirT 

■ü'  ;;'':;:  :\nr'''S";ri  ■-t-":;-'-"«  ^-  Marieni;i"he'^;d^, 

11     V  ■  rr'"^"'''    '^'''"   '*'^"^''"*'  """    "»f>    ^-einer   Mutter   die 


zcl^e,  HcgesUii  .lur  Biscliüfe  von  Sliußhuig 


30 


216 


Wilhelm  I.— Hermaiiit. 


1044 
1046 

■      ■" 

(1029— 
1047) 

1047 

Palästina- 
reise 

Nov.  7 

burger  Bischof,  außerdem  an  den  königlichen  Fiskus  10  Pfund,  an  den 
Herzog  5  und  an  den  (!rafen  3  Pfund  (lohl.  Untersciirieben  haben  39  Zeugen 
aus  dem  Thur-  und  Züricligau  und  Reinher  de  Alberichestalan  .  Acta  ad 
Imbriaguani  anno  ab  incarn.  dorn.  1044.  indict.  12,  tertio  Heinrico  regnante 
anno  5,  ordinationis  eins  17,  comite  Berclitoldo.  Wicelinus  notarius  scripsi 
et  subscripsi.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  VI,  190  nr.  91;  Grandidier,  Al- 
sace  I  pr.  246  nr.  400  aus  Abschr.  des  bischöfl.  Archivs  in  Zabern; 
Escher  und  Schweizer,  Züricher  Urk.  B.  I,  125  nr.  233  aus  Grandidier, 
der  jedoch  nicht,  wie  sie  anführen,  aus  dem  libr.  sal.  von  1347  geschöpft 
hat.  —  Zu  der  oben  erwähnten,  verlorenen  Urkunde  Hunfrieds  über  die 
Schenkung  des  Stifts  Embrach  an  die  Straßburger  Kirche  vgl  Berth.  Zwi- 
faltensis  chron.  MG.  SS.  X,  101:  Adelheit  cum  fratre  suo  Hunfrido  Ra- 
vennatensi  episcopo  preposituram  Embirrach  et  villam  Sasbach  Argenti- 
nensi  aecclesiae  contulit,  und  Straßb.  Urk.  B.  I.  47   nr.  .5.").  270 

unterstellt  die  Kirche  von  Embrach  dem  Konstanzer  Bischof.  —  Notiz  in 
Registratur  (aufgestellt  nach  15.59)  Str.  B.-A.  G  426  fol.  334:  Wilhelmus 
episcopus  Argentinensis  subiicit  ecclesiam  Jmbriacensem  episcopo  Consfan- 
tiensi.  —  Vgl.  Reg.  nr.  270.  271 

schenkt  der  Straßburger  Kirche  das  ganze  Servitium  von  Dambach.  —  Melker 
Seelbuch  (Wiegand  in  ZGORh.  NF.  111,  201).  272 

schenkt  dem  Kloster  Eschau:  in  Achenheim  einen  Herrenhof  mit  Bann  und 
Villikation  dieser  villa,  mit  Weingärten,  Wiesen,  Wäldern,  Fischerei,  zwei 
Mühlen  und  27  Mansen,  die  Kirche  Rotenkirchen  mit  der  Pfarrei  (barro- 
chia)  Sciltenkeim,  in  Vendenheini  einen  Mansus ,  in  Alburnen  2  Mansen 
und  sechs  iugera  Weingärten,  in  Diefendale  eine  Wiese.  —  Aufzeiclmung 
aus  Anfang  des  12.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  2  (2).  —  S.  Reg.  nr.  56  und 
nr.  202.  —  Dieselbe  Aufzählung  in  der  Bulle  Papst  Alexanders  III.  für 
Eschau  1180  Juni  13.  -  Or.  Sb-.  B.-A.  G  24  (2).  —  Reg.  nr.  56  und 
nr.  202.  273 

macht  in  Begleitung  des  späteren  B.  Benno  II.  von  Osnabrück  eine  Reise  nach 
Jerusalem,  auf  der  sie  viele  Gefahren  zu  überstehen  haben.  —  Vita  Ben- 
nonis  Schulausgabe  S.  4:  (Benno)  multis  eiusdem  regionis  summis  et  no- 
bilibus  viris  innotescere  coepit,  maximeque  illius  civitatis  episcopo,  cum 
quo  etiam  postea  ilhun  Jherosolymam  petiisse  multaque  in  itinere  illo  pro 
Ghristo  pericula  scimus  fuisse  perpessum.  —  Einzusetzen  wäre  diese  Fahrt 
wohl  in  die  Jahre  1040  bis  1044.  aus  denen  sonst  nichts  von  B.  Wilhelm 
bekannt  ist.  274 

stirbt.  —  Jahr:  Ann.  Marb.  Schulausgabe  S.  28:  W.  Arg.  episcopus  obiit; 
Herim.  Aug.  chron.  MG.  SS.  V,  126:  W^ilhelmo  autumnali  tempore  de- 
functo;  Königshofen  :  Chroniken  II,  645:  WimpfeHng.  Catalogus  p.  42  zu 
1047:  Ann.  Altahenses  Schulausgabe  S.  43  zu  1046.  —  Tag:  Melker 
Seeli)uch  (Wiegand  in  ZGORh.  NF.  III,  201);  Necrol.  Arg.  (Wolfenbüttel) 
(Böhmer,  Fontes  IV,  310);  Necrol.  von  Jung.-St.  Peter  (Grandidier,  Oeuvr.  ined. 
II,  22) ;  WimpfeHng  a.  a.  0.  p.  42 :  VII  id.  Nov. ;  Necrol.  Weissenburg. 
(Böhmer,  Fontes  IV,  313):  II  non.  Nov.  —  Begraben  in  der  .Jung-St.Peter- 
kirclie.  Wimpfeling,  Catalogus  p.  42,  wo  auch  Grabsehrift  (jetzt  versdiwun- 
den):  Mille  quaterdenos  Septem  quoque  viderat  annos  ||  Christus,  Guilhelme 
hoc  dum  te  gerere  solo,  jj  Argentinensis  fueras  qui  praesul,  et  octo  ||  Fra- 
tribus  haue  sedem  doteque  munieras.  275 

Hermann  (1047—1065). 

wird  eingesetzt.  —  Herim.  Aug.  chron.  MG.  SS.  V,  126:  Imperator  (Hein- 
ricus  III.)  constituit  .  .  .  Argentinae  Herrandum,  Spirae  praepositum ;  Ann. 


Hermann. 


o  »*  >*« 


1047 


1(>48 


Juli  9 


1049 


Okt.  19 


1050 


Speyer 


Mainz 


Juli  2 


Dez.  9 


105-1 


Juni  16 


105; 


Marbac.  Sciiulausgalie  S.  28:  Hezel  successit;  Ann.  Augustani  MG.  SS. 
III,  12(5  zu  1(147:  llerrandus  Argenlinae  ordiiiatiir;  Ann.  Altaii.  inaiür. 
Sfluilausgalie  S.  i'i  zu  104();  succedil  llezeliniis.  —  Herkmirt:  I'ropst 
der  Speyrer  Kirciie  s.  ölten.  —  Ich  ziehe  die  Namenslbrni  Hernianii  vor, 
weil  sie  der  Bischof  selbst  gebrauchte,  u.  a.  aucli  in  seinem  Siegel  fQhrte, 
s.  Reg.  nr.  285.  276 

Kaiser  Heinrich  (111.)  hcst.'itiijt  zum  Heil  seiner  eigenen  Seele  sowie  der 
seiner  (^iemahlin,  der  Kaiserin  Agnes,  und  seiner  Ellern  auf  Intervention 
seines  Getreuen,  des  Bischofs  Hermann,  der  Straßburger  Kirche  alle 
Grundstücke  und  Güter,  die  ilir  jemals  von  Körn'fien  oder  Kaisern,  hohen 
und  niedern  Personen,  übergehen  und  geschenkt  wurden,  samt  allem  Zu- 
beiiör.  —  Abschr.  17.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  2.S91.  —  Schoepflin.  Als. 
diplom.  1,  ItJl  nr.  204  aus  Perg.-Cartular  der  Stadt  .Straßbiirg;  Würdl- 
wein,  Nova  subs.  VI,  205  nr.  92;  Grandidier,  Alsaee  1  pr.  250  nr.  403 
aus  lib.  sal.  von   1347.  —  Stumpf  nr.  2352.  277 

anwesend  auf  der  Kirdienversammlung,  die  unter  Leitung  l'apst  Leos  IX. 
und  in  Gegenwart  des  Kaisers  sowie  des  größten  Teils  des  deutschen 
Episkopats  sich  hauptsächlich  mit  Fragen  der  kirchlichen  Disziplin,  Priester- 
ehe und  Simonie,  beschäftigte.  —  MG.  LL.  sect.  IV.  Constit.  I,  97   nr.  51. 

—  Stumpf  nr.  2376;  Jafle-Loewenfeld  nr.  418S.  278 

anwesend  bei  der  Weihe  des  Domes  von  S.  Simon  und  Judas  durch  Erzb. 
Hermann  von  Köln.  —  Monachi  Hamersleb.  narralio  (Leibniz,  SS.  rer. 
Brunsvic.  11,  507)  berichtet  von  der  Weihe  der  Kirche  durch  Papst  Leo  IX. 
in  Anwesenheit  einer  großen  Reihe  italienischer  und  deutscher  Bischöfe, 
darunter  auch  des  von  Straßburg.  Nach  den  Angaben  in  Lamperti  Aim. 
Sdmlausgabe  S.  63  zu  1051  und  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VL  688  zu  1050  voll- 
zog Erzb.  Hermann  die  Weihe  (s.  SteindortF,  Heinrich  III.  11,  116).  luuner- 
hiu  erscheint  die  hier  nicht  bezeugte  Anweseidieit  des  Straßburger  Bischofs 
nicht  ausgeschlossen.  Vgl.  die  Üljerlieferung  in  der  Cin-onik  des  Stifts 
S.  Simon  und  Judas  in  Goslar  MG.  Deutsche  Chroniken  II,  592  u.  605.  279 
(bei  Rufaili)  anwesend  bei  der  Weihe  des  Klosters  St.  Markus  bei  Rufach  durch  Papst 
Leo  IX  .  .    Zugleich    setzt  B.  Hermann  den    ersten  Prior  Johannes  ein.   — 

—  Verlor.  Chronik  des  Maternus  Berler  fol.  393''  ((iraiididier,  Oeuvr.  hisl. 
I,  141  N.  4):  an.  dom.  1049  primo  constructa  est  capella  .'^.  Marci  et  dominica 
seeunda  adventus  domiiii  per  dominum  Leonem  noiuim  pontiticem  maximum 
deo  dicatur,  in  presencia  domini  episcopi  Argentinensis.  qui  constituit  priunmi 
priorem  S.  Marci  nomine  Joannem.  - —  Die  an  und  für  sich  .'chon  zweifel- 
hafte Überlieferung  Berlers  paßt  nicht  zum  angegebenen  Jahre  in  das  Iti- 
nerar  Papst  Leos;  dagegen  ließe  sich  ein  Aufenthalt  in  Rufach  für  1050 
allenfalls  einreihen.  280 


(Goslar) 


Zürich 


Okt. 


Speyer 


Kaiser  Heinrich  (111.)  überträgt  auf  Bitten  und  Intervention  der  Kaiserin 
Agnes  sowie  um  der  Dienste  des  Stral'iuirger  Bischofs  II.  willen  dem 
Kloster  .lung-St.  Peter  den  Grundbesitz  llennos  in  den  villis  Rodes- 
heim  und  llunuidesheim,  im  Gau  Elsaß  und  in  der  Grafschaft  des  Grafen 
Heinrich,  der  von  Rechtswegen  in  die  kaiserliche  Gewalt  kam.  Der  Bischof 
und  seine  Nachfolger  erhalten  Volbnacht,  frei  über  die  Einkünfte  zu  (iunsten 
der  erwähnten  Kirche  zu  verlügen.  —  Bruchstück  bei  Schoepllin.  Als.  di- 
plom.  I,  l().s  nr.  212  aus  den  Papieren  Wenckers.  —  Stumpf  nr.  2426.    2Nl 

anwesend  neben  einer  ganzen  Reihe  anderer  deiilsciier  Bischöfe  hei  tler  In- 
vestitur B.  Gundechars  von  Eich.'^tätl.  —  Cinniiechari  lib.  pontif.  Eichstett. 
MG.  SS.  VII,  246.  282 


278 


Hermann. 


1057 


1059 

Okt.  15 


Speyer 


1061 


Straßbur» 


1064 

um  Mai  2 


erliölit  die  Zahl  der  Kanonikate  von  Jung-St.  Peter  um  sechs.  —  Handschrift!. 
Statuten  18.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G4711  mit  1057;  Necrol.  s.  Petri  iun. 
(Grandidier.  Oeuvres  II,  36)  ohne  .lahr.  —  Ebenso  ohne  Jahr  Königshofen: 
Chroniken  II,  640,  730  und  748;  Derselbe,  De  fundatione  S.  Tliomae 
(Schneegans,  L' eglise  de  Saint-Thomas  p.  21)^);  VVimpfeling,  Catalogus 
p.  42;    Dacheux,    Fragments    de    diverses    clironiques    p.   74    aus  Künast. 

283 

König  Heinrich  (IV.)  schlichtet  auf  Bitten  B.  Hecils  und  auf  Intervention 
der  Kaiserin-Mutter  Agnes  in  Gegenwart  der  Fürsten,  B.  Adalberos  von 
Würzburg.  B.  Arnolds  von  Worms,  B.  Konrads  von  .Speyer,  B.  Cun/os 
von  Eichstütt  sowie  des  Grafen  Ei)erhard  und  anderer  (ietreuen  einen  lang- 
wierigen Streit,  den  der  Bischof  mit  dem  Grafen  Heiiu'ich  (vom  Nordgau) 
ül)er  einen  Wildbann  der  Stra  lil)  urger  Kirche  zu  führen  liatte.  Diesen 
Wildbann,  der  im  Gau  Elsaß  und  in  der  Grafsciiaft  Heinrichs  liegt,  inner- 
halb folgender  Grenzen:  a  villa  Ottonis,  que  dicitur  Ottenrode.  et  per  ri- 
volum  Argeuza,  qui  ipsam  villam  praeterla])itnr,  sursum  es  una  parte  us- 
que  ad  caput  eins,  et  inde  usque  ad  Widenslrout,  inde  autem  per  stratam 
quandam  dextrorsum  in  Floudelen  locum  et  hinc  iternm  sursum  in  mon- 
tem  Miltenwanc,  inde  iterurn  ad  rivolum  quendam  Rotaiia  et  hinc  insuper 
usque  ad  Bruseliam,  dehinc  etiani  uhi  Wichalle  Biuscham  fluvium  alluit. 
ab  dextra  rursum  parte  in  montem,  qui  dicitur  Magenachere.  et  sie  per 
totius  montis  cacumen  usque  ad  Stillebach  Huvium  deorsum,  et  tunc  de- 
mum  per  ipsius  rivuli  declivem  cursum.  usque  in  villam,  que  dicitur  Len- 
zingen (Grandidier:  Dinzingen),  ülterweist  der  König  zu  zwei  Drittel  dem 
Bischof  und  dessen  Nachfolgern,  zu  einem  Drittel  dem  (irafen  Heinrich.  — 
Abschr.  16.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  G  440.  —  Schoepflin.  .\ls.  diploni.  1,  161t 
ni-.  214  aus  den  Papieren  Wenckers;  Würdtwein.  Nova  subs.  \^I,  226 
nr.  '.»It;  (irandidier,  Alsace  II  pr.  116  nr.  461  aus  lib.  sal.  1347.  — 
Stumpf  nr.  2580.  —  Über  die  Grenzbestimmung  s.  Fritz.  Territorium 
S.  33  Anm.  3.  ^  281 


anwesend,  als  Fol  mar  und  seine  Gattin  Heilicha  ihre  Abtei  (nostri  iuris 
abliatia)  Hugeslioven  mit  allem  Zubehör  der  Straßbnrger  Kirche  über- 
tragen unter  der  Bedingung,  daß  kein  Bischof  die  Al)tei  an  RiHer  ver- 
äußern (in  milites  alienare)  oder  die  dort  sitzende  Kongregation  irgendwie 
stören  dürfe.  Acta  sunt  hec  Strazburc  in  monasterio  sanct^  Marie  sub  pre- 
sentia  Heremamii  venerabilis  episcopi  eiusdem  sedis  et  Heinrici  Alsatie 
comitis  anno  incarnationis  dominic^  1061.  indictione  13.  regnante  Heinrico 
(juarto  adhuc  puero,  anno  regni  eins  7,  snl)  ailnotatis  testiims.  quornm 
ista  sunt  nomiua :  Heinrilic  advocatus.  Eberhart  comes,  Cuono  comes  und 
19  andere  genannte  Zeugen.  —  Or.  (Kerbzettel)  Str.  B.-A.  G  13  mit  be- 
schädigt. Siegel  (zu  lesen  noch  annus  di  .  gra  .  eps  t)-  —  Schoepflin,  Als. 
dipliuu.  I.  170  nr.  215  aus  Abschr.:  Würdtwein,  Nova  subs.  VI,  230 
nr.  100;  Grandidier,  Alsace  II  pr.  118  nr.  463;  Wiegand,  Straßl).  Urk.  B.  I, 
48  ur.  57  aus  Or.  —  Das  Siegel  isl  das  älteste  erhaltene  eines  Straß- 
l)urger  Bischofs.  285 


;ibt  auf  die  iirieflich  vorgetragene  Bitte  der  Äbtissin  Judith  von  Andlau.  die 
den  Bischof  gleichzeitig  um  eine  amtliche  Bestätigung  der  Stiftung  er- 
sucht, die  Erlaulmis  zur  Weihe  des  auf  dem  Castellterg  erl)auten  Oratoriums 
durch  Erzb.  Siegfried  von  Mainz.  Die  Weihe  erfolgte  am  2.  Mai  1064.  — 
Bericht  in  der  Urkunde  des  Erbauers,  des  Mönchs  (iottfried.  in  der  B. Hetzelo 
neben  Erzb.  Siegfried,  Markgraf  Otto,  dem  Vogt  Heinrich,  dem  Propst 
Gotzwin   u.  a.  als  Zeuge    aufgeführt    wird.    —    Schoepflin.    Als.    diplom.  1, 


Herniaiiii. 


1064 


(1047— 
1065) 


279 


171  nr    217;  Wa.dUvd,,.  Xova  snks.  VI.  iM   ,„•    101 
11  pr.   122  nr.  4ti6  aus  iil,.  sai.  der  Abtei  Andia,.. 


drandidier.   Alsace 
28« 


"■';^*(r;X,!lf  U./ Wm"''  'Z  ^'^'';'«l'^''-  B-^'«'"!-  d-  von  den  Mönchen 
Ne.tr  ebenen  Al)tUdl..  von  El.ersl.eimmQnster  wieder  ein/.usel/en  und  di,. 
Schuldigen  aus  dem  Kloster   .u  verjagen.     Da    er  aber   die  Schi  c    ^ 

^Jlr  E      '  Mr;";;'^?^;;'  ir^!^'-^"  •^^"'  -^"!  --^  ^'-^  ^•^-'--  - 

,.,.r.,    \.         ."^"'-""■- ^-^- AAJU,  443:  .  .  .  Imperator  n-a  coininotus  enis- 
copo  Argenünens.  per  htteras  mandavil.  ut  quantocius  abbaten.  rest,t,Xet 
br'"aVm  n-.T'''  n.onastorio  expellerä.      Kpisc.pus  ergo,   assum;.. 
siusL.?!,.  ''"''*  .OMS.deransque  nequician.  et  insolentiam   ip- 

sius,  nK..le.aln.>.  quam  mssus  fue.at.  erga  IVatres  agere  studuit  ac  deinde 
IKue  „Uer  .psos  et  abbatem  reformata,  admonere  L  cepit.  quat^'u  5 
nionasterio  et  sibunet  ipsis  providerent  ...  '        quatenu^^^e^t 

^'vn!  F)"  ^''•'""  ^T'''^'  '^'^"  -^"''''''-'  f"'-  'len  entflohenen  Abt  Willo 
von  Lbershe.mn.ünster  eine  Neuwahl  vornehn.en  zu  lassen.  Die  Brü  er 
^.h  en^ara^t  e,nen  ö..h  von  An,orbach  nan.ens  EgelolC  -  Chron.  El"!i' 
l.e.m.  MU.  SS.  XXIII.  443:  nnperator  episcopum  Hezilonem  ro-av,t  ut 
fratres  convennet  .psosque  rogaret.  quatenus  Egelolfun.  quendan^nobilen 

fZZu       T^"''""'T  '"''"•'^^''"■"'  «li^erent.  Ouod  cum  factum  fuis  et.  ide 
Egelolfus  abbas  ordinatus  est.  .,c" 

^''HänSs"'™der  '^r' ^pi^'^"''^'^  ^"^  ""''''  '"  '^^  Urkunde  Kaiier 
nemucns  dei  der  Abtei  Ebersheinmiünster  den  Besitz  von  fünf  be- 
nannten Kapellen  bestätigt.  Unter  den  Unterschriften:  ego  He  ze  " r^n- 
tme„.s  ep.scopus  s„bs«.ipsi.  Dat^  1022  .Januar  4.  -  Absein-.  17.  Jahrhfts. 
r  VA  ^,2";  Hl'3-  -  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  151  nr  l<tl  • 
(.randidier.  A  sace  l  pr.  215  nr.  374  aus  angebt  Or.  des  Ebershe in '.' 
Arduvs.  -  Stumpf  nr.  2489  zu   105«  Januar  4^  -  Fäls  c  lu.n  ^'^  ^ 

ZLTel   ''•  ''^"■""^-  "'  ^-™"-8-    -i'    'len  r.brigen  Eirer^h^i.ner 

2S9 
schenkt    dem    Kloster    Eschau:    einen    Dinghof    (curia)    in    Ve-er.heim    nut 
Bann    und  Villikation    dieser  villa    sowie^  die  Kirche'  mi     zwe    T S    T 
I     ;:S,  "s  R  T  J^'";'-'-'  Senitium  des  Ptarrers.  das  an  Michad^  S 
bclnvem.N  Brote  und  eme  bitula  Wein,    an  Lichtmeß    ein  Schwein  trii-^t 

sXnd"' s'^"""'  „Wf!^--'\,---  Mühle.  Fischerei,  n%  Mause  un 
baland,  13'/,  zmspfl.cht.ge  Mausen.  S  Grundstücke  für  Häuser,  ferner 
.S  Acker  m  Ge.zbodesheim.  die  jährlich  1«  numnu,s  tragen.  -  ufzei  h- 
nnng  a.s  Anfang^  des  12.  ^ahrhdts.  Str.  B.-A.  G  2  (2).  ^  S.  Re^T^, 
Fl"  r,.^  Oie-elbe  Aidzaidung  m  der  Bulle  Papst  Alexandeis  III  für 
Eschau    I  l.so  .|,„H  13.  -  ür.  Str.  B -A.  (;  24  (2).  -  S.  Reg.  a. T  0      i 

nberträgl  dem   I  iebelinus  v.m  Dalheim  einen  Mansus  in  der  Gemarkun-  Dal- 

.e„n  durch    ,lK.  Hand    des  Honau.^  Propstes  Ilezelin  in  (Je.uM...    t\ieh'r 

Großen  (opt.mates)  unter  der  Bedingung,    daß  er  jährlich   y.u  Martini  o\el 

")^h,^''l.,;w  ■'■/'■"''■'''■■  'r  '-"---'-  ^-  Honauer  Brut 
N  S.tukn  alten  \\  eines  (vnn.m  pmbatum)  gebe.  Davon  hat  Liebelin  selbst 
K)  Mtulen  aul  eigenem  (.efährt  einzubringen  und  für  die  Abholer  der  üb- 
rigen  für  .Speise   und   Trank  zu  sorgen.      Bei  Besitzwechsel   hat  der  Nach- 

-'Beri.|.r'i.    ?"',-7'  Y':""  ^""'"i"'"---  M"'-'    i"  Po-tione  zu  zahle  . 

Ben.  hl   ,n  der  I  rknnde  (,uu..s.  des  Sohnes  Liebelins,  von    1102      Re- 

nr.  37:.,  •      ^,^^j- 


wird   durch 
Stral'.bnn 


rmi 

/u 


'   Kischeiniuig    des 
erwcitciii    uiiil    ihr 


hl.   .\rlinu;asl   veranlaßt,    dessen   Kircl 
den   nniiilcii    IVd   der  Einkünfte    des 


e    in 
Bis- 


280 


Hermann— Werner  II. 


(1047— 
106Ö) 


1065 


Januar 12 


März 
Ende 


1067 


Juni-Juli 

Juni- Juli 
1069 


1070 


Okt.  7 


(bei  Mainz) 


Mainz 


Straßl)urg 


tunis  zuzuweisen.  —  Bericht  in  den  Urkunden  B.  Burchards  1143  und  B. 
Heinrichs  II.  Ii2i8.  —  Im  Nekrolog  von  St.  Arbogast  wird  B.  Hermann 
als  fundator  bezeichnet.  292 

schenkt  der  Straßburger  Kirche  das  volle  Servitium  von  Arcenheim,  Scher- 
wilere  und  Elsenheim.  —  Melker  Seelbuch  (Wiegand  in  ZGORh.  NF. 
m,  84).  293 

stirbt.  —  Jahr:  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  29:  Hezil  episcopus  Argen- 
tinensis  obiit;  Lamperti  Hersfeld.  Ann.  Schulausgalie  S.  93  s.  folg.  Reg.: 
Necrol.  Honaug.  Schlettstadt.  Bibl.  nr.  1184;  Königshofen,  Chroniken  II, 
646  zu  1065;  Wimpfeling,  Catalogus  p.  44  zu  1066;  in  der  Aufzeichnung 
der  Bischöfe,  die  zwisciien  10.57  und  1075  gestorben  sind:  Gundechari 
liber  pontif.  Eichstett.  MG.  SS.  VII,  249.  ~  Tag:  Melker  Seelbuch  (Wie- 
gand in  ZGORh.  NF.  III,  84);  Necrol.  s.  Petri  iun.  (Grandidier,  Oeuvres 
II,  36):  2  id.  Jan.;  Necrol.  s.  Arbogasli  (Grandidier  a.  a.  0.  II,  35);  Necrol. 
Honaug.  (a.  a.  0.  —  Mone  in  ZGORh.  IV.  251):  id.  Jan.;  Wimpfeling  a. 
a.  0.:  18  kal.  Febr.  —  Begralien  in  der  Jung-St.  Peterkirche  neben  seinem 
Vorgänger.  Grabschrift  mit  1066  Juni  1  (jetzt  verschwunden):  (Jui  velatus 
erat  Argentinense  thiara  ||  Dum  studet  haue  aedem  magniücare  Dei  ||  Sex 
quoque  praebendis,  abiit  super  aethera  felis.  |i  Hetzelonis  hunio  molliter 
ossa  cul)ent  (Grandidier,  Oeuvres  II.   36;  Wimpfeling  a.  a.  0.).  294 

Werner  II.  (1(K)5— 1077). 

folgt  Hermann.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  29:  cui  (Hezil)  Wernharius 
successit;  Lamperti  Hersfeld.  Ann.  Schulausgabe  S.  93  zu  1065:  Heceloni 
Argentorati  episcopo  paulo  ante  defuncto  successor  substitutus  est  Wern- 
heri,  propinquus  Wernheri  comitis.  —  Wie  aus  der  Stellung  dieser  Notiz 
bei  Lampert  hervorgeht,  erfolgte  die  Erhebung  Werners  auf  dem  Reichs- 
tage zu  Worms  Ostern  1065  (so  auch  Holder-Egger  a.  a.  0.).  —  Herkunft: 
Jüngster  (7.)  Sohn  Graf  Rudolfs  von  Achalm  und  der  Gräfin  Adelheid  von 
Mömpelgard  -  Wülflingen  s.  Bertholdi  Zwifaltensis  chron.  MG.  SS.  X,  101 
und  Ortliebi  Zwifalt.  chron.  a.  a.  0.  p.  71.  Über  Verwandtschaft  s.  Riezler, 
Gesch.  des  Hauses  Fürstenberg  S.  21  IT.  und  Stammtafel  nr.  1.  Der  von 
Lampert  als  Verwandter  des  Bischofs  hervorgehobene  Graf  Werner  ist 
wohl  der  Graf  vom  Hessen-  und  Neckargau,  der  Gemahl  der  Willebirg, 
der  Schwester  des  Bischofs.  Ihn  schildert  der  Chronist  als  Genosse  Erzb. 
Adalberts  von  Bremen,  die  beide  den  jungen  König  Heinrich  zu  schrotfem 
Vorgehen  gegen  die  Reichsabteien  antrieben.  In  der  schon  106t)  erfolgten 
Ermordung  das  Grafen  sieht  Lampert  daher  ein  Gottesgericht.  Vgl.  die 
Belegstellen  bei  Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV.  I,  484  ff.  295 

interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV.,  der  der  Abtei  Lorsch  Markt 
und  Münze  bestätigt.  —  Chron.  Lauresham.  MG.  SS.  XXI,  418.  —  Stumpf 
nr.  2710.  —  Urkunde  als  Fragment  überliefert.  Intervenientenliste  doch 
wohl  gleich  der  von  Reg.  nr.  297,  nicht,  wie  Meyer  von  Knonau.  Heinrich  IV. 
I,  568  will,  gleich  der  von  Stumpf  nr.  2704.  296 

interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV.  für  seinen  Diener  Othnand.  — 
Mon.  Boica  XXIXS   175  nr.  4l4.  —  Stumpf,  nr.  2711.  297 

weiht  Kirche  und  Chor  von  St.  Arbogast.  —  Wimpfeling.  Catalogus  p.  44.    298 

Sigfrid,  vir  militaris,  magna  Francorum  ex  stirpe  progenitus.  überträgt  der 
Straß  burger  Kirche   sein  bestes  Erbgut  Ulmena  und  die  Burg  (castel- 


We 


riier 


II. 


281 


1070 


1071 


Juni  13 


Juli 

30 

Aug 

15 

Nov. 

28 

Dez. 

11 

Dez. 

29 

10- 

"i 

Apr. 

27   ■ 

Halberstadt 


Hersfeld 


Mainz 


Goslar 


Worms 


Aachen 


lum)  gleichen  Namens  im  (iau  iVorlfuowa.  in  der  dralsclialt  Chinziiidorf 
und  Oleniieim  mit  allem  Ziiliehör  auf  gesetzmäßige  Weise,  unter  der 
Bedingung,  dnV,  er  von  H.  Werner  IL,  auf  dessen  Uctrcüjcn  er  dies 
hauptsächlich  getan  iiatle,  Uuiitingen,  Wolfgangesiieim  und  das  darge- 
brachte Gut  als  Lehen  (beneficiario  iure)  auf  Lebenszeit  zurückcrlialte.  jcdocii 
ohne  Verpfliclitung  zum  Kriegsdienst  (absque  militari  servifio).  Aus  den 
Dieiistmaniien  wählte  er  einige  aus.  die  durch  Virwandtschaft  mit  ihm, 
durch  ihr  Geschlecht  oder  iiirc  Tüchtigkeit  die  übrigen  überragten:  diese 
unterstellte  er  dem  Gut  Dagoberts  (Dagobertiuus  hscus).  in  dessen  (ienuß 
in  der  Vogtei  (advocatio)  Miscovesheim  die  ersten  Lehensleute  (optimales) 
sind,  und  sicherte  ilmen  auch  nach  seinem  Tode  volle  Gleichiieit  zu.  Aus 
diesen  Auserwählten  erkor  er  wieder  zwei,  f\lalrich  und  Tanciirad,  mit 
all  ihrem  Gut  und  entließ  sie  aus  iiiren  bisherigen  Vcrpllithtimgeii.  damit 
durch  sie  die  Kirche  und  der  Bischof  niil  dem  Obervogt  (principalis  advo- 
catus)  Heinrich  mit  umso  größerer  Sicherheit  die  erwähnte  Schenkung  be- 
sitze. Der  LT)ergabe  wohnte  unter  gesetzmäßiger  Zustimmung  seiner  be- 
nannten neun  Richter  der  Graf  Luitfrid  bei.  Anno  ab  incarnatione  do- 
mini  uostri  Jeslm  Christi  1070,  indictione  2,  regnante  Heinricho  (piarlo, 
Werinhario  secundo  Argentinensis  tjcclesi^  episcopo,  eiusdenique  t;cclesie' 
Heim-icü  priiici|iali  advocato.  Acta  sunt  htjc  nonas  Octobris,  luna  quartai! 
sub  Luitfrido  predicto  comite,  comitiis  eius  Otenheim  habitis  et  inrefraga- 
biliter  confirmata.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  14.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  174 
nr.  221:  Würdlwein,  Nova  subs.  VL  243  nr.  103:  Grandidier,  Alsace  II 
pr.   127  nr.  471   aus  Or.  099 

mit  König  Heinrich  IV^  anwesend  bei  der  Weihe  des  Domes  durch  B.  Bure- 
hard  von  Halberstadt.  —  Ann.  Saxo  MG.  SS.  VI,  6t»H;  (iesta  episc  Halber- 
stad.  MG.  SS.  XXlü,  '.16.  -^^ 

interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV.  über  eine  Güterschenkung 
an  die  Abtei  Hersfeld.  —  Wenck,  Hessische  Landesgesch.  IIL  Urkundei* 
buch  nr.  60.  —  Stumpf  nr.  2744.  ^qj 

anwesend  auf  der  Synode,  die  unter  Vorsitz  Erzb.  Sigfrids  von  Mainz  in 
Gegenwart  von  Legaten  Papst  Alexanders  H.  und  König  Heinrichs  IV. 
die  Vorgänge  bei  der  Wahl  B.  Karls  von  Konstanz  untersucht.  —  B.  Werner 
genannt  in  den  Acta  synodi  Moguutinae:  Jafte,  Bibl.  V,  70.  S.  Lamperli 
Ann.    Schulausgabe    S.   131.       Vgl.    auch    Ladewig,    Koustanzer    Regesten 

302 


nr.  463. 


interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV.  über  eine  Gütersclienkung 
an  die  St.  Valeriuskirche  zu  Goslar.  —  Bode.  Urkundenbuch  der  Stad't 
Goslar  I,   175    nr.   115.   —    Stumpf  nr.  274!).    —  Fälschung  der  ersten 


Hälfte  des   12.  .lahrhdts.  s.  Bode  a.  a.  O. 


Mn 


interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV.  über  eine  (iütersclienkun" 
an  B.  Benno  von  Meissen.  —  Gersdorf,  Urkundenbuch  des  Hochsüfls  Meis'- 
sen  I,  35  nr.  31.  —  Stumpf  nr.  2756.  ;{()4 

interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV.  über  eine  Gütersclienkung 
an  das  Stift  Kaiscrswerth.  —  Kelleter,  Urkundenbuch  des  Stifts  Kaiser-T- 
werth  S.    12  nr.  <l  (mit    1072).  —  Stumpf  nr.   2751.  305 


mterveniert  in  der  Lrkunde  König  Heinrichs  IV.  über  eine  (iüterschenkunir 
an  das  Marienstift  zu  Aachen.  —  Lacomblet.  Urknndeid)uch  für  die  Gesck 
des  Niederrheins  I,   135»  nr.  215.  —  Stumpf  nr.  2756.  306 


282 


Werner  IL 


(1072 

Mai  — 

1073 

April) 


1073 

Dez.  12 


1074 

Januai' 


(Januar— 
Februar) 


Rom       i  erscheint   allein  von    allen    deutschen  Bischöfen,  die  wegen  fleischlicher  Ver- 
teilen   und    weyen    Befleckung    mit   Simonie    von    Papst  Alexander  II.  zur 


RechtfertigiuiK 


nach  Koni 


jerufen  waren.  Einem  strengen  Urteil  kommt 
er  durch  demütige  Unterwerfung  und  durch  reumütiges  Bekenntnis  seiner 
Sünden  zuvor,  so  daß  ihn  keine    harte  Zurechtweisung    des  Papstes    trifft. 

—  Brief  Papst  Gregors  VII.  au  die  Herzogin  Beatrix  und  ihre  Tochter 
Mathilde  von  1074  Apiil  15  (s.  Reg.  nr.  312):  Guarnerius  Argentinensis 
episcoptis,  postquam  peccatis  facientibus  decorem  sui  ordinis  indigne  trac- 
lavit,  voeatus  ad  correclionem  a  domino  nostro  venerandae  memoriae  Ale- 
xandro  papa,  solus  inter  omnes  Teutonicae  terrae  episcopos,  quorum  multi 
nou  solum  carnali  scelere,  sed  etiam  simoniaca  labe  foedati  itidem  vocati 
sunt,  apostolorum  limina  petiit,  laqueum  iudicii  in  humilitatis  forma  prae- 
venit  et,  veritus  apostolicam  virgam,  anuunciando  et  confitendo  pro  pec- 
catis suis  in  lacieni   procidit.     Apostolica  igitur  tum    censura    correptus , . . 

—  Die  Beziehung  der  letzten  Wendungen  auf  eine  Unterwerfung  B.  Wer- 
ners unter  das  Urteil  Alexanders  II.  erscheint  mir  im  Anschluß  an  Mej'er 
von  Knonau,  Heinrich  IV.  II,  367,  besonders  im  Hinblick  auf  tum  im  Gegen- 
satz zu  dem  folgenden  iam  nunc  (s.  Reg.  nr.  311),  unzweifelhaft.  Ein 
Aufenthalt  des  Bischofs  in  Rom  paßt  nur  in  die  Zeit  vor  1071  (Reg. 
nr.  300)  oder  nach  107:2  April  27.  Gerade  in  diesen  letzten  Monaten,  da 
er  seinem  König  fast  stets  zur  Seite  stand(Reg.  nr.  300  ff.),  mögen  die  ihm 
zur  Last  gelegten  Vergebungen  begangen  sein.  Endlich  steht  damit  im 
Einklang,  daß  wir  nach  1072  April  27  geraume  Zeit  nichts  von  B.  Werner 
hören.  Vielleicht  wird  sich  der  Aufentlialt  in  Rom  auf  die  letzte  Fasten- 
synode Alexanders  II.  1073  Februar  13  —  März  24  festlegen  lassen,  auf 
der  der  Papst  einige  Ratgeber  des  Königs,    wohl    die    nicht    erschienenen 


Bischöfe,  exkommuniziert  (Bonizo  ad  amicuni: 
eine  etwa  auferlegte  Buße  Res 


MG. 


Vgl.  auch  über 


Libelli 
310. 


de  lite 


I,  600). 
307 


Papst  Gregor  VII.  beruft  durch  einen  Brief  an  Erzb.  Sigfrid  von  Mainz 
diesen  nebst  seinen  Suffraganen,  unter  ihnen  B.  Guarnerius  Argentoratensis, 
zur  Fastensynode  nach  Rom.  Der  Erzbischof  soll  sich  eingehend  über  Ein- 
setzung und  Wandel  (introitus  et  conversatio)  der  genannten  Bischöfe  un- 
terrichten und  dem  Papste,  falls  er  selbst  am  Kommen  verhindert  ist.  durch 
Boten  darüber  Bericht  erstatten.  —  Registrum  Gregorii:  Jaffe,  Bibl.  II, 
141.  —  Jaß'e-Loewenfeld  nr.  4811.  —  „Recordari  credimus."  —  Für  die 
Datierung  vgl.  Meyer  von  Knonau.  Heinrich  IV.  II,  304.  308 

soll  König  Heinrich  IV.  die  Heeresfolge  gegen  die  aufständischen  Sachsen  ver- 
weigert haben.  —  Lamperti  Ann.  Schulausgabe  S.  175  zu  1074:  archie- 
piscopus  Mogontinus,  archiepiscopus  Coloniensis,  episcopus  Argentorati 
.  .  .  constanter  ei  (regi)  contradixerunt,  nolle  se  ad  oppressiouem  iimocen- 
tium  arma  ferre,  qui  si  etiam  aliquid,  quod  gladio  vindice  plecti  debeat, 
admissisent,  ad  hoc  eos  gravis  et  facile  excusabilis  necessitas  impuHsset. 
—  Dieckmann,  Gottfried  III.  der  Bucklige  S.  58.  dem  sich  Meyer  von  Knonau, 
Heinrich  IV.  II,  312  anschließt,  erklärt  die  Angabe  Lamperts  mit  Recht 
dahin,  daß  bei  der  Kürze  der  Zeit  der  König  gar  kein  allgemeines  Auf- 
gebot erlassen  habe.  B.  Werner  selbst  war  wohl  schon  durch  die  Vor- 
bereitungen zu  seiner  Romreise  (s.  Reg.  nr.  311)  an  der  Teilnahme  ver- 
hindert. '  309 

Brief  Erzb.  Sigfrids  von  Mainz  an  Papst  Gregor  VII.:  Dem  päpstlichen 
Auftrage  gemäß  hat  er  sich  über  Einsetzung  und  Wandel  der  Reg. 
nr.  308  genannten  Bischöfe  erkundigt.     Der   Kürze    der   Zeit   wegen    aber 


Werner  II. 


283 


1(»74 


März 
9—17 


Koni 


April     Mittelitalien 


Okt.  :>•» 


iiiit  .T  nur  in  Krtalinin-  l.iin-en  können,  was -der  Papst  selbst  schon  wußte. 
nder  was  allgemein  bekannt  war.  Audi  von  der  Bul'e  des  Straßburger 
Fischöls  ki.nn  er  nicht  viel  berichten,  da  er  einerseits  v..rlu-r  gar  iiidils 
V(in  der  Auferle-rung  einer  Sdlch.-n  wnnie.  .-uidererseits  auch  gar  keine  Zeil 
war.  sich  iiber  die  LiiiilialhiM-  der  Huße  zu  unterrichten.  Im  übrigen 
schliest  er  die  lütte  an,  bei  der  Hcurteilung  seiner  -SuHragane  die  ka'no- 
nischen  Strah-n  mit  Milde  zu  verhangen.  —  Cedex  L'dalrici:  Jafle,  Biblin- 
theca  V,  90  nr.  42:  .  .  .  De  penitentia  autern  Strazburgeusis  episcopi  nihil 
certi  possum  vobis  respondere.  Quia  iiec ,  si  ei  iniuncla  esset,  antehac 
scivi;  nee,  si  eam  ..bservet,  propter  lemporis  conipendinm  inquirere  potui. 
"  Ob  die  hier  erwähnte  Hiille  1{.  Werners  ihm  noch  von  Alexander  II. 
(s.  Reg  m-.  307)  auferlegt  war,  <ider  ob  sie  erst  (Jregor  selbst  aus"-e- 
sprochen  hatte,  bleibt  zweifelhaft.  Die  erstere  Möglichkeit  erscheint  mir 
nicht  ausgeschlossen.  •^■l^^ 

kommt  zur  Fastensynode  nach  Rom.  Schun  auf  dem  Hinwege  zeigt  er  durch 
Fasten  und  mühselige  Fußwanderung  seine  Reue  und  Unterwinli^keit.  so 
daß  die  versammelten  Bischöfe  ilin  des  Mitleids  imd  der  Vergebung  für 
würdig  erachteten.  Dennoch  gewährt  Papst  Gregor  ihm  seine  Bitte  um 
U  lederemsetzuim  in  das  bischöfliche  Amt  nicht:  andrerseits  jedoch  entfernt 
er  ihn  nicht  vollständig  von  seinem  Sitz,  da  er  fürditen  mußte,  daß  dieser 
Schritt  bei  den  obwaltenden  Verhältnissen  nur  dazu  dienen  würde,  daß 
ein  anderer  durch  Geld  das  erledigte  Ristuni  gewinnen  werde.  -Brief 
Papst  Gregors  VII.  an  Herzogin  Beatrix  und  iiire  Tochter  (s.  Heg.  nr.  312): 
(Forts,  von  Reg.  nr.  307)  iam  ninic  apostolicam  venit  experiri  clementiam! 
Et  cum  tanta  fatigatione,  sicut  audivimus,  ieiunando  pariter  et  plerunique 
pedes  eundo  coinpunctionem  suam  et  oboedienliam  denionstravit ,  ut  eon- 
fratres  nostri  pro  competentia  horuni  temponmi  miserendum  sibi  fore 
dignum  aestimarent  et  decenierent.  Cui  quanujuam  episcopalis  oflicii  red- 
integrationeni  ad  vota  sua  non  concessimus.  exercere  tarnen  in  illo  rio-o- 
rem  canonicum  hoc  in  tempore,  quid  referret?  cum  fortasse,  hoc  aniolo. 
locum  eins  non  alius  possideret,  nisiqui  plurimum  pecuniae  dare  posset.  311 

scheint  auf  der  Rückreise  von  Rom  nach  Mailand  trotz  päpstlicher  Empfeh- 
lungsbriefe im  Gebiete  der  Herzogin  Beatrix  aufgehalten  zu  sein.  Papst 
Gregor  Vll.  macht  daher  dieser  und  ihrer  Tochter  Vm-würfe  und  ersucht 
sie,  den  Bischof  ehrenvoll  ziehen  zu  lassen   und   ihm   sidieres    (ieleit    zum 

Herrn  Erlendjald  (dem  Führer  der  Pataria)  nach  Miiijand  zu  uewähren.  

Brief  Papst  Gregors  Vll.  an  die  Herzogin  Beatrix  und  ihre^ Tochter  Ma- 
thilde dat.  1074  April  1.5:  (Fortsetz,  von  Reg.  nr.  307  u.  311):  Ceterum, 
quod  vos  fecistis  in  eum,  quam  inhonestum  vobis,  quam  mihi  verecunduni 
quanique  beato  Pctro  et  apostolicae  sedi  conlunieliosum  sit.  quaeso.  cum 
aniniis  vestris  rei)utate:  ut.  in  (piibus  peregrinoruni  bis  in  partibus  tutis- 
sinia  debet  esse  defensio.  inopinata  pericula  lateaut:  et  nostra,  qui  hoc 
aliis  prindpibus  prohibeuius.  in  hac  re  quasi  consentanea  pro  familiaritate 
vestrae  dilectionis  voluntas  arguatur;  praesertim  cum  eundein  fratrem  per 
litteras  nostras  \um  sine  magna  tidiu-ia  vobis  conmiendaverimus.  (Juam  ob 
rem  nobilitatem  vestrani  multum  rogan.uis  et  admoneimis :  ut.  iniurias  eius 
quanlnin  polestis  demulcentes.  cum  omni  benevolentia  et  nianifesta  cari- 
talis  exhiiiilione  einu  abire  dimillatis  et.  sicut  in  supra  menioratis  rogavi- 
nius  litteris,  tutum  sibi  usque  jid  dominum  Erlembaldum  Mediolanensem 
ducatum  praeheatis:  scientes,  eum  per  epistolam  nostram  esse  commoni- 
tum,  ut  nullatemis  super  hac  re  contra  vos  aut  vesln.s  aliquid  moliatur 
adversi.    —     Registr.    (;reg(u-ii:    .lalTe,    Bibl.    II.    ÜC.  .laffe-Loewenfeld 

nr.    iS.'>8.  —    ..dum   |iropheta."  ;j|.) 

Brief  l'ap~l  Gregors  VII.  rui  15.  Werner  und  |{.  Itnicli.ird  von  Basel: 
Bekanrdlidi   halte  Papst  Leo  (IX.)  das  auf  seinem  Erbgut  gegründete  Kloster 


Wentzcke,  Huggslcn  der  HiscIiOfu  vuii  StraBburt;. 


37 


284 


Werner  II. 


1074 


Dez.  7 


Dez.  8 


1075 

Februar 

24  —  28 


Rom 


HeiliR-Kreuz  der  lömisclien  Kirche  unmittelbar  übertragen.  Nun  streiten 
die  beiden  Neffen  Leos,  Hugo  und  Gerhard,  um  die  Vogtei,  plündern  die 
Klostergüter  und  lassen  die  zum  Unterhalte  der  Nonnen  bestimmten  Be- 
sitzungen ihren  Vasallen  (milites)  als  gute  Beute  zufallen.  Deshalb  sollen 
die  beiden  Bischöfe  die  Grafen  zu  einer  Zusan\menkunft  bewegen  und  einen 
Ausgleich  zustande  zu  bringen  suchen,  doch  so,  daß  das  Privileg  Papst 
Leos  in  keiner  Weise  verletzt  oder  überschritten  werde.  Dort  ist  bestimmt, 
daß  jeweils  der  älteste  aus  seinem  Geschlechte  in  der  Burg  (castrum) 
Egenesciiem  die  Vogtei  bekleide,  daher  scheint  sie  jetzt  Gerhard  mit  mehr 
Recht  zuzustellen  als  Hugo,  da  der  erstcre,  soweit  bekannt,  der  ältere  ist. 
Falls  daher  die  Bischöfe  auch  dieser  Ansicht  sind,  so  sollen  sie  Hugo  bei 
Strafe  des  Bannes  jeden  Angriff  auf  die  Güter  und  Rechte  des  Klosters 
verbieten.  Im  übrigen  erwartet  der  Papst  noch  einen  Bericht  darüber, 
was  in  der  Sache  geschehen  ist.  —  Registrum  Gregorii:  .JafTe,  Bibl 
129  nr.  14.  —  Jaflfe-Loewenfeld  nr.  4S.S7.  —  „Non  ignorar 
nach  erkannte  der  Papst  B.  Werner    U.    wieder   vollständig 


schöflichen  Würde  an. 


n. 

vos."  —  Da- 

n    seiner   bi- 

313 


Papst  Gregor  VH.  schreibt  König  Heinrich  IV.,  daß  er  Erzb.  Sigfrid 
zur  Synode  geladen  habe.  In  gleicher  Weise  habe  er  die  Bischöfe  von 
Bamberg,  Straßburg  und  Speyer  berufen,  die  sich  über  ihre  Einsetzung  und 
ihren  Lebenswandel  verantworten  sollen.  Falls  sie  sich  etwa  weigern,  zu 
kommen,  so  möge  der  König  sie  kraft  seiner  königlichen  Gewalt  dazu 
zwingen;  auch  möge  er  Gesandte  mitschicken,  die  dem  Papste  über  den 
Amtsantritt  und  das  Leben  der  Bischöfe  berichten  können.  —  Registrum 
Gregorii:  Jaffe,  Bibl.  H,  143.  —  Jatfe-Loewenfeld  nr.  4903.  —  „Quam- 
quam  tili."  —  Seit  Absendung  des  Reg.  nr.  313  erwähnten  Schreibens  war 
also  die  Stimnumg  in  Rom  für  B.  Werner  wieder  ungünstiger  geworden. 
Vgl.  Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV.  II,  439.  314 

Brief  Papst  Gregors  VIL  an  B.  Werner:  Gregor  erinnert  an  seine  Auf- 
forderung an  den  Erzb.  von  Mainz,  die  päpstlichen  Beschlüsse  gegen  die 
Simonie  durch  eigene  Tätigkeit  wie  durch  die  der  SufTragane  dem  Klerus 
fest  einzuprägen.  Dem  B.  Werner  selbst  lial)e  er  in  dieser  Sache  be- 
sonders geschrieben,  ihn  zum  Gehorsam  gemahnt  und  ihm  die  Austreibung 
der  simonistischen  wollüstigen  Priester  ans  Herz  gelegt.  Trotzdem  aufs 
strengste  den  (ieistlichen  die  Ehe  verboten  ist.  soll  B.  Werner  seinem 
Klerus  die  Zügel  gelockert  und  den  Priestern  die  Gemeinschaft  mit  Frauen 
gestattet  haben.  So  wage  ein  Bischof  die  Gebote  des  apostolischen  Stuhles 
umzustoßen  und  die  Vorschriften  der  hl.  Väter  zu  verachten,  ja  sogar  seine 
Untergebenen  vom  Bischofsstiihle  aus  zu  ihrer  Verletzung  anzuleiten.  Da- 
her lade  er  den  Bischof  zur  Synode  in  der  ersten  Woche  der  Fastenzeit,  da- 
mit er  sich  wegen  dieses  Ungehorsams,  wegen  der  Verachtung  des  apo- 
stolischen Stuhles  und  wegen  aller  übrigen  Anschuldigungen  kanonisch 
verantworte.  —  Grandidier,  Alsace  II  pr.  135  nr.  481  aus  den  von  Koch 
mitgeteilten  Papieren  Schoepflins.  —  „Perlatum  est  ad  nos."  —  In  der 
Einfügung  des  Schreibens  nach  Reg.  nr.  314  schließe  ich  mich  Grandidier 
vollständig  an.  Die  Schärfe  seiner  Anklage  steht  durchaus  im  Widerspruch 
mit  der  Ausdrucksweise,  die  Gregor  in  seinem  Einladungsschreiben  an 
Erzb.  Sigfried  von  Mainz  zur  Fastensynode  von  1074  (Reg.  nr.  308)  an- 
wendete. Ebenso  paßt  die  milde  Strafe,  die  der  Papst  damals  verhängte, 
nicht  zu  den  Vorwürfen  des  vorliegenden  Briefes,  wohl  aber  die  1075  tat- 
sächlich verhängte  Suspension.  315 


wird  auf  der 
pendiert.  - 


Fasteusynode    vom    bischöflichen    und  priesterlichen  Amte  sus- 
De  synodo  Romana.  Registrum  Gregorii :  Jaffe,  Bibl.  II,  170.  316 


Werner  TT. 


285 


1075 

Sept.  3 


107G 

um  Jan. 
^4 


März  -21 


Worms 


Oktober 
Ende 


Oppenheim 
Tribur 


Oktober 
Ende 


Tribi 


Brief  Papst  (Iregors  Ml.  an  Er/h.  Si-frid  von  Mainz:  Der  Papst 
wiinsciit  Auskiinlt  über  die  (ieri'K  lile.  die  liixr  den  Lebenswandel  des  .Stral'- 
burger  Biscliois  teilweise  in  sehr  bestimmter  Form  anitreten.  Vor  allem 
soll  der  Erzbiseliof  beriilileri,  was  an  dem  Vorwuif  der  .Simonie  Wahre.s  ist. 
Denn  wenn  diese  Besihuldigiingen  zulrefFend  sind,  so  muß  die  Kirche 
Christi  von  sokhem  Schnmtze  gereini-t  und  die  Seele  des  Bisein.fs  vor 
dem  Verderben  bewahrt  werden.  Wenn  siih  aber  alles  dies  als  falsch 
herausstellt,  so  müssen  wir  initCctles  Hilfe  dem  Bischöfe  bei  der  Znrück- 
weismig  solch  schmachvoller  Anklage  hellen.  —  Begistruni  Gregorii:  Jafle, 
Bibl.  II,  L>OS.  —  Jaflfe-Loewenfeld  nr.  49Ü4.  —  „Plurimas  in  tuis."  —  Die 
Suspension  B.  Werners  hatte  also  nicht  lange  gedauert;  wieder,  wie  bei 
der  ersten  Verurteilung,  hatte  ihn  der  Papst  als  Bischof  anerkannt,  bis  er- 
neute Nachrichten  über  simonistische  Vergehen  des  .Slraf'burger  Bischofs 
nach  Rom  gelangten.  Tv'acluichten  über  ihre  Natur  besitzen  wir  nicht;  zu 
vermuten  ist  nur,  daß  B.  Werner  sich  wieder  wie  vordem  dem  Könige  eng 
angeschlossen  hatte,  der  bald  darauf.  Weihnachten  1075,  einen  Hoftag  in 
Straßburg  abhielt.  3jj 

anwesend  auf  dem  Reichstag  und  auf  der  unter  Vorsitz  Erzb.  Sigfrieds  von 
Mainz  tagenden  Synode,  auf  der  die  anwesenden  deutschen  Bischöfe  dem 
Papste  (iregor  VII.  den  Gehorsam  aufsagen.  —  Codex  Udalrici :  .lalle  Bibl 
V,  103;  MC.  LL.  11.  44;  LL  sect.  IV.  Constit.  1,  lOti.  —  Vgl.  Meyer  von 
Knonau,  Heinrich  IV.  II,  (314  11".  32g 

(Worms)  interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  IV..  der  der  Abtei 
Cluny  den  Besitz  der  Kirche  zu  Rüggisberg  zur  Gründung  eines  Klosters 
bestätigt. — Fontes  rer.  Bernensium  I.  331  nr.  1 14.  —  Stumpf  nr.  *2788. — 
Fälschung:  Scheßer-Boichorst,  Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des 
Mittelalters  XI  (MKIG.  IX,  189  f.);  dagegen  Kalimann,  Die  Beziehungen 
I  des  Königreichs  Burgund  zu  Kaiser  und  Reicli  von  Heinrich  111.  bis  auf 
]  Friedrich  I.  (Jahrbuch  für  Schweizer  Gesch.  XIV,  100  ff.).  Vgl.  aber 
Hirsch,  Studien  über  die  Privilegien  süddeutscher  Klöster  (MIÖG  Er"--Bd 
VII,  493).  -319 

hält    mit    einigen    anderen    geistlichen    und    weltlichen  (Iroßen    trotz  der  Ex- 

[      komnumikation  treu  beim  Könige  aus,  wird  jedoch  von  diesem,    um  seine 

Verständigung  mit  der  päpstlichen  Partei  zu  ermöglichen,    aus  dem  Lager 

geschickt.    —    Lani]ierti    Ann.    Schidausgabe    S.    2S-2    zu   1076:    Rex 

promptissime  per  oumia  obedientiam  policetur.     Statimque  .  .  .  Strazbur- 

genseni  episcopum,  Basilensem  episc(i])um,  Spirensem  episcopum  caeteros- 

que  excommunicatos,    quorum    antehac    opera    consiliisque    gratissime    ute- 

I       batur,  omnes  castris  egredi  iubet.    —  Die  Exkommunikation    traf  den  Bi- 

I       schof  wie  seine  (ienossen  ohne  besondere  Verfügung    des    Papstes    weo-en 

ihres  Umgangs  mit  dem  gebannten  Könige.     Vgl.  den  Brief  Gregors  VII. 

an    B.  Hermann    von    Metz    107(1    August  ^5    (Registrum  Gregor'ii;    3nSe, 

Bibl.   11,   :241):    Episcopi    naiiKpie.    qui    sint    excomnumicati    sacerdotes  vei 

laici,  mm   est  opus  ut  a  nie   queratis.     (Juia  indubilanler  illi  sunt,  qui  ex- 

communicato  regi  Heinrico    comnumicare  cognoscunlur.    —    Zur  Sache  vgl. 

Meyer  von  Knonau,  Heinrich   IV.  11,   730.  ;{•>() 

wird,  wie  eine  Reihe  anderer  bisheriger  Anhänger  des  Königs,  nach  ihrem 
Übertritt  von  B.  Altmann  von  Passau,  der  die  Vollmaciit  dazu  vom  Papst 
j  erlialten  hatte,  in  den  Scholl  der  Kirche  wieder  aufgenommen.  —  Schwab. 
Ann.  MG.  SS.  V,  -li-Vt  zu  I(I7():  lUuc  sedis  aposlolicae  legafi  lilteris 
liuic  eausae  congruis  allafis  advenerant,  in  quibns  etiam  tunc  (Altmanno) 
Patayionsi  episcopo  vice  sua  a|)ostolica  ji.ipa  iani  diidiim  coiicessa  im- 
posuit,  ut  omnes  ad  satisfaclionem  dignaiiiipie  |)oeiiitenfiaiii  digiie  veuientes 
caiioiiice  recoaciliaret,  illos  vidrlicet,   (pii  deiiiceps    in    parte  s.  Petri    slare 


37 ' 


286 


Werner  II. 


1076 


1077 

Januar 
Ende 


Februar 


Kanossa 


Kanossa 


um  Mai 


voluissent;  ex  qiiibus  .  .  Argentinus  .  .  .  .  Spirensis,  Basiliensis,  Constan- 
tiensis  .  .  .  episcopi  ibidem  reconciliati  sunt  et  in  eommunionem  recepti.  — 
Vgl.  aber  Meyer  von  Knonau,  Heinricii  IV.  II.  887   Anm.  7.  321 

in  Begleitung  König  Heinrichs  IV.  bei  dessen  Zusammenkunft  mit  Gregor  VII., 
der  ihm  wie  den  tibrigen  Getreuen  des  Königs  nach  der  Lösung  vom  Bann 
den  Friedensku(')  gibt.^  —  Sclnviib.  Ann.  MG.  SS.  V,  290.  32'2 

soll  nebst  den  übrigen  Bischöfen,  die  sich  beim  König  befanden,  vom  Papst 
in  den  Kerker  geworfen  sein,  um  zu  einem  harten  Eid  gezwungen  zu  wer- 
den. B.  Werner  entzog  sich  aber  durch  die  Flucht  dieser  Zumutung,  ohne 
vom  Banne  gelöst  zu  sein.  —  Schwab.  Ann.  M(i.  SS.  V,  'dW  zu  1(177: 
episcopos  .  .  .  papa  iussit  illic  incarcerari,  prout  sibi  bene  complacuit.  In- 
snper  pactum  sacramenti  cuiusdam,  quod  a  familiaribus  regis  papae  adhuc 
persolveiidum  restiterat,  ab  eis  fiendem  exigebatur.  Quod  ipsi  contentiosa 
quadam  discordia  longe  aliter  quam  conderelur,  pervertere  conantes  sese 
reatu  periurii  cito  a  pajia  capienJos  dum  metuerant,  ne  omiiino  ipsi  iura- 
rent,  modis  onniibus  caviUosi  ditfugerant.  Ex  quibus  Augustensis  episco- 
pus  absque  licentia  noctu  inde  dandestina  fuga  non  reeonciliatus  evaserat. 
—  Diese  Erzählung  kann  sich  nur  auf  die  kurz  vorher  in  der  Begleitung 
des  Königs  genannten  Bischöfe  beziehen.  Riezler.  Gesch.  des  Hauses  Für- 
stenberg  .S.  23  verbessert  daher  mit  Recht  Augustensis  in  Argentinus. 
Sehr  zweifelhaft  erscheint  aber  die  Riclitigkeit  des  ganzen  Berichtes:  un- 
mitlelhar  vorher  wird  die  Aussöhnung  des  Papstes  mit  den  Bischöfen  er- 
zählt (Reg.  nr.  322);  nach  Lampert  war  der  B.  von  Naumburg  im  Auftrage 
des  Papstes  nach  Reggio  gegangen  (Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV.  II, 
773);  kurz  darauf  neinit  der  Annalist  die  Biscliöfe  von  Straßburg  und 
Basel  „reconciliati"  (Reg.  nr.  32.Ö).  Daß  der  Verfasser  hier  die  frühere 
Einsperrung  der  Bischöfe  von  Toul  und  Speyer  in  Klöster  herangezogen 
hat,  wie  Meyer  von  Knonau  a.  a.  0.  S.  774  vernmtet,  halte  ich  für  zu 
weitgehend.  Ich  schließe  mich  eher  der  Meinung  Mays  an,  daß  der  Bericht 
eine  Erfindung  des  Annalisten  ist,  gestützt  auf  das  spätere  Verhalten  der 
Bischöfe.  323 

soll  Heinricii  IV.  die  Nachricht  von  der  Wahl  des  Gegenkönigs  Rudolf  ge- 
bracht haben  (?).  —  Helmold.  Chron.  Slavorum  MG.  SS.  XXI,  32  zu  1077: 
Surrexit  (juidam  Straceburgensis  episcopus,  amicissimus  regis  Heinrici,  et 
velociter  vadens  Roniam.  diu  (juesitum  regem  invcnit  inter  meniorias  mar- 
tirum  deversanteni.  De  cuius  adventu  rex  letior  efTectus,  cepit  percunc- 
tari  de  statu  regiii,  aut  si  omnia  in  pace  consisterent.  Cui  ille  intimavit, 
novuni  principem  electum,  factuque  opus  esse,  ut  quaiitocius  Tentonicam 
terram  reviseret.  ad  conforlandus  amicorum  animos  et  conatus  hostium 
comprimendos.  Cumque  rex  prctenderet,  nequaqnam  sibi  sine  licentia  sedis 
apostolice  abeundum,  ille  respondit:  Noveris  certe.  onme  hoc  couspirationis 
malum  de  fönte  Romane  pertidie  manasse.  Imo  si  captionem  evadere  vo- 
les,  de  Urbe  tibi  clancnlo  exeunduin  est.  324: 

hält  ebenso  wie  u.  a.  B.  Burchard  von  Basel  fest  auf  Seiten  des  Königs  aus. 
Ihrem  Einfluß  wird  es  zugeschrieben,  daß  die  Briefe  der  päpstlichen  Le- 
gaten an  die  Bevölkerung  des  Ober-  und  Mittelrheins  keinen  Anklang  fan- 
den. —  Schwab.  Ann.  MG.  SS.  V,  21t4:  Basiliensis  et  Argentinus  anti- 
episcopi,  qui  nuper  ab  apostolico  reconciliati  et  in  parte  iustitiae  se  dein- 
ceps  pennaiisuros  professi  sunt  ...  in  onniibus  Heinrico  rcgi  uiia  adiiae- 
serant;  a.  a.  0.  S.  297:  His  postpaschalibns  diebus  (Ostern  April  US)  apo- 
stolicae  anctoritatis  litterae  omnibus  citra  Rhenum  per  Alsatiam  et  Lotha- 
ringiam  et  Theutonicam  Franciain  connniuicntibus,  set  ex  nomine  episcopis 
direclae  sunt,  per  quas  eis  onnies  coniurationes  et  pacis  perturbationes  et 
discordiae,  et  ne  Heinrico  regi,  ut  solet  regi,  oboedirent  aut  servirent,  in- 


Woriior  Tl. 


287 


1077 


.l.ili   1 


(1065-77) 


Mainz 


terdictum  est.     Qiias  prae    eaeteris  Basiliensis  et    Argeiiliiiii.s    atilicpisciiiii 
oiiiniiKi  conteiiiptui   lial)c'iiles,  floi-ci   [)eiidel)ant.  3-5 

kämpft  im  Vereine  mit  anderen  oberrlieinisclieii  iiihI  l)urguiidisi-lien  Hisi-Iiöfen 
mit  Raul)  und  Brand,  mit  hartem  Driu-k  und  Anu;riH'  gef^cn  die  Gemahlin 
des  üegenkünigs  Rudolf,  Adellicid,  um  das  ganze  Land  (Jcr  königlichen 
Partei  /.u  unlerwerferi.  Nicht  uline  gelegeiiHichc  Verluste  und  Niederlagen 
ging  der  Kampf  vor  sich:  zweimal  wurden  hni'gundische  Scharen,  die 
keck  ihre  Plünderuugszüge  auf  alamannisclien  Boden  ausgedehnt  halten, 
von  den  Kriegern  Rudolfs  hesiegt  und  in  die  Flucht  getrieben.  —  Schwab. 
Ann.  MG.  SS.  V,  298:  (Juippe  Basiliensis,  Lausannensis  et  Argentinus 
anliepiscopi  cum  oimiihus.  ijuos  ad  sc  altraxerant,  mox  praedis  incendiis  et 
omnimodis  |)ersuasii>num  et  in[)ugnalioimm  pressuris  cnncla,  (piae  ad  regem 
pertinebant.  studiosissime  devastabant,  (]uous(pie  totam  ferme  illam  patriam 
sibi  regique  suo  subiciebant.  Set  non  abscjue  malo  et  detrimento  suo. 
Bis  quippe  a  militibus  regis  RoudoUi  victi,  caesi  et  fngati  sunt  Burgun- 
dionum  turmae,  quae  partes  Alemannicas  praedaturae  impetu  hostili  super- 
bissime  invaserant.  S'Jtt 

König  Heinrich  (IV.)  schenkt  auf  Intervention  von  Fürsten,  Bischöfen,  Grafen 
und  anderen  Getreuen,  besonders  aber  wegen  der  treuen  Dienste  des  Sti-at'- 
burger  Bischofs  Weruher  der  Straß  burger  Kirche  die  Grafschaft  im 
Gau  Brisgowe,  die  dem  ehemaligen  Herzog  Berlitolf  (von  Zähringen-Küruten) 
durch  gerechten  Urteilsspruch  genommen  ist,  samt  Zubehör.  -  Schoepflin, 
Als.  diploni.  I,  17()  nr.  224  aus  Abschr.  des  bischöfl.  Archivs  in  Zabern; 
SchoepHiii,  Hist.  Zaringo-Badens.  I,  öö  aus  Or.  ebenda:  Würdtwein.  No\a 
subs.  VI,   247   nr.  10");  (irandidier,  Alsace  II   pr.    141   nr.  4S!I   aus  lib.  sal. 


von   1347. —  Stumpf  nr. 
im  Breisgau  S.    IH. 


2805.  -  Vgl.  Fehr 


Entstehung  der  I.andeshuheit 

:«7 


Alteburg     weiht    die    Kapelle    des    hl.  Nikolaus    zu  Alteburg.   —   Berth.  Zwifalt.  chron. 
b.ReulIingen       MG.  SS.  X.  98  über  Schenkungen  des   Grafen   Liutold  von  Aciialm  an  Zwie- 
falten:   capellam  quoque  sancti  Nicholai   in  eodem   loco  (.Mlinburc)   silam,    a 
fratre  suo  Wernhero  Argentineiisi  episcopo,  antequam  in  schisma  caderet, 
consecratam.  ;i"iS 


Straßburg 


1077     j 

Nov.  14  (Pfd 


rzh 


erbaut  auf  Bitten   der   Klausnerin   L'ticha   ein  Oratorium  bei  .lung-St.  Peter. 
Königshtden:  t^lu'oniken  II,  ()46;  Wimpfeling,  (^atalogus  p.  4ö.  3-9 

Der  Kellermeister  Walter  von  Ebersheimmünster  verleumdet  gegen  den  Willen 
der  Bi'üder  und  des  Straßburger  Bischofs  den  Abt  Gerung  bei  Kaiser 
Heinrich  und  erhält  nach  seiner  Vertreibung  die  Abtei.  Gerung  erlangt 
dagegen  vom  päpstlichen  Stuhle  eine  an  den  Bischof  gerichtete  Resti- 
fulionsbulle.  Bei  der  Rückkehr  ins  l'lsaß  aber  wird  er  von  Walter  be- 
seitigt, der  24  .lahre  laug  gegen  den  Willen  des  Straßbui'ger  Bischofs  die 
Abtei  behielt.  —  Cliron.  Ebersheim.  MG.  SS.  XXIII,  444  f.  —  Ohne  der 
chronologischen  Aneinanderreihung  der  Ereignisse  in  der  Ebersheimer 
(ihronik  irgendwelche  Bedeutung  beizulegen,  füge  ich  doch  mit  Rücksicht 
auf  die  weiter  unten  folgende  ausdrückliclie  I'rwähnung  B.  Otto's  ent- 
gegen der  Ansicht  W'eilauds  (a.  a.   O.)   die  EiväldiiUL;-  uider  B.  Werner  ein. 

:{:J0 

stirbt  auf  dem  .Marsche  nach  Baieru  im  königliciieu  Feld I airer,  vielleicht  als 
er  gerade  lieabsicliligle.  sich  gegen  das  Kloster  llirsau  zu  wenden,  in 
traurigem  Zuge  bringen  die  Seinen  die  Leiche  nach  Stra(5burg.  wo  Werner  vor 
dem  Laurentiusaltar  im  Münster  neben  seiner  Mutter,  seinem  Valersbrnder 
l^gino  und  seinen  Brüdern  Egino  und  Rudolf  beigesetzt  wird.  —  Schwab. 
Ami.  MG.  .'^S.   \'.   301    zu    1077:    illic   Argentinus  episcopns,    prae    eaeteris 


288 
Torf 


Werner  11. 


in  huiusmodi  negotiis  incentor  et  auxiliator  illius  tunc  praecipuus,  quadain 
die  more  militari  Ijellicose  loricatus.    et    tot    malorum    et    faiinoram    armi- 
diictor  et  priinicerius,    cum    ad    castra    remearet  regi    suo  nimis  crudeliter 
morigerus,    morte    repeiitina,    cum    se   lecto    coUocaret,    in    momento    prae- 
ventus  est.     Unde  sui    satis    superque    exterriti,    non    parum  obstupuerunt, 
qui  vita  illius  flagitiosa   tantotiens    scandalizati  sunt.     Ipse  nainque  contra 
praeceptum  cantuiicum    concuhina    quadam    vidua    publica    pertiuacia    inpu- 
doratus  abusus  est,  quam  militi  suo  nuptam.    non  modica    ab  eo  peccunia 
et  beneficiis  emptam  abstulerat ;    dehinc    apud    papam  pro  luiiusmodi  aecu- 
satus  (s.  Reg.  31. j),  ipsani  abiuratam  non  devitaverat;  praeterque  haec  ne- 
fandissimi  cuiusdam  inceslus  ipsam  infamem  suspicionem,  nuinquam  ob  id 
sua  abalienavit  t'ornicaria  coitione.    Sic  Dei  contemptor  industrius,  ut  Paulus 
Samosatenus  episcopus  ille  Antiochenus,  qui  feminarum  consortio  delectatus, 
clericis  suis  idem  concessit,    ne    sibi  hoc    ab    eis    crimen    inputari    posset, 
cunctis  suis  canonicis  et    clericis  subparrochianis    nee    non    toti    aecclesiae 
scandalum  non  minimum  effectus,  iram  Dei  promeruit,  aeternae  damnationis 
ri-'ore  feriendus:  vae  quippe   homini.  per  quem  huiusmodi  scandalum  venit. 
Vae  namque  in  diviuis  litteris  pro  aeterno  luctu  scribitur.    Paulus  hereticus 
ille  cum  damnatus  ab  aecdesia  noUet  discedere,  ad  sui  dedecoris  cunmlum 
publica  inde  manu  expellitur:  hie  itidem  ab  apostolica  sanctione  pro  here- 
sibus  suis  et  flagitiis  canonice  iam  damnatus,  superni  iudicis  sententia  ad 
exemplum  cunctis  evidentissimum  est  derepente  ut  a  vita,  sie  a  regno  Dei 
eliminatus;    Vita  Wilühelmi    abb.    Hirsaug.  MG.  SS.  XII,    ^2i^2:    Evidentius 
et  severius  vindictam  dei    experti    sunt,    qui    iussu    regis    Heinrici    Hirsau- 
gienses  exterminare  moliti  sunt  pro  eo,    quod   haeresi    eius    contra  Roma- 
nam  ecclesiam  noluerunt  consentire    nee    aliquatenus    eius    communione    se 
contaminare:    quippe  qui  erat    sceleratissimus    et  omnium,    quos    terra    su- 
slinuit,  tlagitiosissimus.     Ipso    itaque    annitente    quidam    episcopus    Argen- 
tinensis  nomine  Werenherns  militari  manu  aggressus  est  devastare  Hirsau- 
giam,    sed  eadem  die,    qua  tantum    facinus    comniissurus    equuni    loricatus 
ascendit,  sui)itanea  morte,  antequam  loricam  exueret,    praeoccupatus  expi- 
ravit  et  vivens    in    infernum    desiendit.     Vivens,  iuquam,  ut  scriptum  est, 
in    infernum    descendit^  qui    sciens    et    prudens ,     ut    inique    ageret.    labo- 
ravit,     qui      innocentes     Dei     fanmlos     perdere     affectavit:     quod     ipsis 
etiam  militibus,    qui  inviti    ad  auxilium    eius    cogebantur,    adeo    visum    est 
abominabile,  ut  ei  dissuaderent  et  ad  tale  facinus  auxiliari  recusarent.    Hoc 
autem  longe  ante  obitum  viri  Dei  (Williheimi)  contigit;    sed  deinceps  tale 
aliquid  contra  locum    sanctum    et    eius    habitatores    praesumendi    omnibus 
usquequaque    metum    incussit;    Sigebotos    Vita    Paulinae    (Thüring.-sächs. 
Geschichtsbibl.  I,  66) :    Rex  .   .  adversus  eam  (Kloster  Hirsau)  armatam  di- 
rexit    multitudinem,    in    qua    quasi    signifer   et    dux  aliorum  Argentinensis 
ecdesiae  presul  VVerinherus  ceteros  Hirsaugienses  debellaturos  antecedebat. 
qui  ad  oppidum,    quod  Porzheim  dicitur.    veniens  pro  infulis  pontiticalibus 
loricam  prinuis  induit  et  mutato  prepostero  ordine  meiite  et  habitu,  id  est 
ex  derico  factus  tyrannus  in  ipsa  lorica  dicto  cicius  exspiravit  sicque  totius 
impietatis  conatus  confusus  conquievit  et  recessit;  Ann.  necrolog.  Prumiens. 
MG.  SS.  XIII,  22^  zu   1077:    Werinherus  episcopus;    Ann.  Marbac.  Schul- 
ausgabe S.  31    zu   1079:    Wernharius  secundus,  scilicet  Argentinensis  epi- 
scopus, obiit;  Ann.  s.  Vincentii  Metensis  MG.  SS.  III,    15  zu   1079:  Wern- 
harius Argentinensis  obiit;  Königshofen:  Chroniken  II,  646  zu  1079.  — J^^^f- 
Necrol.  Spirens.  (Karlsruhe.  G.  L.A.  Anniversarien  nr.  33.  —  ZGORh    XXVI, 
441):  XVIII  Kai.  Dec.  Wemherus  episcopus  et  frater.  -     Begraben:  Schwab. 
Ann.  a.  a.  O.  p.  302:    Quem    sui  acceptum  mox  ad  sedem  suam  infausto 
itinere    tumulandiim    reportarunt :    Berth.    Zwifalt.    dinm.  MG.  SS.  X,   101: 
Horum  maier  Adelheit  cmu  fratre  suo  Hunfrido  Ravennatensi  episcopo  pre- 
posituram  Embirrach    et  villam  Sahsbach  Argentinensi    aecclesiae    conlulit, 
ubi  et  ipsa    cum  Eginone  Liutoldi    comitis    patruo    et    tiliis    suis  Wernhero 


Werner  IT.     Tlne|)al(l. 


289 


1077 


1078 

Mai   13 


Straßburg 


eiiisdcin  loci  episn^po,  Eginoiie  atipie  Moudolt'o  iuvoiiili  at'late  in  cuiiligui.s 
locis  occiso  in  aecclesia  saiicüie  Maiiai-  ante  altare  sfti  Laurentii  sepulta 
quiesi-it.  llorum  iiümiiia  vel  anniversaria  lil)ris  nostris  ini^eriiinius,  Werii- 
lieri  tarnen  episcopi  et  Kginoiiis  fratris  sui  noniina  tantuninioclo  in  iibris 
nostris  non  notavitnus,  ([iioniam  cum  rege  lleinrico.  qui  peceavit  et  peccare 
i'ecit  Israel,  coninnniicavernnt  et  in  coniiiratioiie  contra  aposlolicuni  in  finein 
usque  perseveraverunt  et  in  tali  heu!  sdiisniate  perierunt.  —  Erst  nacii 
li.  Werners  Tode  fiel  ihm  ein  Anteil  des  llausgutes  zu,  und  zwar  der 
Platz,  wo  bald  darauf  das  Kloster  Zwifalten  erbaut  wurde.  —  Urtlieb. 
Zwifalt.  chron.  MG.  SS.  X,  73:  Iste  locus  in  divisione  praediorum  in 
sortetn  obvenerat  VV'erniiero  fratri  eornm  (Liutolds  und  Cunos).  qui  cum 
esset  .\rgentine  episcopus,  ante  paucos  dies  obieral:  Herth.  Zwifalt.  ciiron. 
MG.  SS.  X,  98:  Aufzüldung  der  (jüter.  Cuncta  haec  fratri  eorum  (s.  oben) 
Wernhero  Argentinensi  episcopo,  qui  nuper  heu  in  schismate,  de  quo 
postea  dicturi  sumus  (s.  oben),  perierat,  sorte  obvenerant.  —  In  der  Wer- 
tung der  Zeugnisse  für  15.  Werners  Todesjahr  folge  ich  Meyer  von  Knonau, 
HeiMri<-li  IV.  111.  71,  der  nach  dem  Schwäbischen  Annalisten,  der  sicli  am  aus- 
führliclislen  über  die  Beteiligung  Werners  an  dem  Bürgerkriege  auslaßt, 
1077  annimmt.  Maßgebend  erscheint  mir  vor  allem,  daß  der  Tod  des 
Biscliofs  sich  1077  ganz  ungezwungen  in  die  Erzählung  der  kriegerischen 
Ereignisse  einfügt,  und  daß  Werner,  der  vielgenannte  Parteigänger  König 
Heinrichs,  von  jetzt  ab  nirgends  mehr  erwähnt  wird.  Die  Erwähnung  des 
antiepiscopus  Argentiuus  zu  1078  beziehe  ich  also  auf  Werners  Nach- 
folger. S.  Reg.  nr.  333.  Anderer  Ansicht  ist  Bloch,  der  sich  auf  das, 
allerdings  gewichtige.  Zeugnis  der  Ann.  Marbac.  stützt.  Doch  ist  darauf 
hinzuweisen,  daß  gerade  an  dieser  Stelle  deren  Chronologie  in  arger  Ver- 

331 


wirrung  ist 


S.  Reg.  nr.  334. 


Thiepald  (1078-1082). 


Sommer 


König  Heinrich  IV.  setzt  den  Konstanzer  Propst  Thiepald,  seinen  Kaplan, 
gegen  den  Willen  des  Domkapitels  und  den  Bann  des  Papstes  zum  Bischof 
ein.  Dagegen  begrüßen  die  Stiftsherren  von  St.  Thomas  die  Erhebung 
Thiepalds  mit  Freuden.  —  Schwab.  Ann.  MG.  SS.  V,  311  zu  1078:  Ibi  (zu 
Straßburg)  diebus  rogatiouum  commorans,  Thiepaldum  Constantiensem  prae- 
positum.  suum  (piutiue  capellanum,  contra  volunlatem  canonicorum  et  do- 
mini  apostolici  bannum  illic  episcopum  incathedravit.  Uli  nauKiue.  (piia. 
ne  aliquem  a  rege  Heinrico  reciperent,  iam  ex  parte  domni  papae  eis 
interdictum  est,  canonice  sibi  quemlibet  eligendum  in  Christo  concorditer 
deliberabant.  Istius  auteni  proniotioni  cum  illi  canonici  d(>  Sancto  Tlioma 
magnopere  assensinn  et  laudameiitum  praebucrinl,  divinam  non  inulto  post 
ultionem  experti  sunt  (Brand  von  Kirche  und  Kloster):  .\ini.  .Marbac. 
Schulausgabe  S.  31  zu  1079  (vgl.  Reg.  nr.  331):  cui  (Wernhario)  Tliebaldus 
successit;  Köuigshofen:  Chroniken  II.  646:  Theobaldus  was  bischof   5  jor. 

—  Der  im  Weingartuoi-  VerzeichnTs  Konstanzer  Bischöfe  (Dünnnler,  Neues 
Archiv  XI,  40.S)  genannte  Thiolbaldus  episcopus.  Thietbahlus  episcopus 
non  ordinalus  ist  sicher  identisch  mit  dem  .Straliburger  Bischof,  der  sich 
als  Koustanzer  Propst  leicht  in  diese  Reihe  verirren  konnte.  Darnach  wäre 
der  Name  aus  der  von  Ladewig  aufgestellten  Liste  Konstanzer  Gegen- 
bischöfc  (ZtiORh.  NF.  I,  -2:24  luid  Konstanzer  Regesten  nr.  664)  zu  streichen. 

—  Über  Münzen  Thiepalds  (V)  vgl.  Dannenberg.  Deulsciie  Münzen  der  sächs. 
und  fränkischen  Kaiserzeit  II,  478.  33» 

Oberrliein  |  nimmt  in  Gemeinschaft  mit  dem  B.  Burchard    von  Basel    den  Kampf  gegen 

die  Anhänger  König  Budolfs  auf.      In  dem    von   Plünderung.    Brandstiftung 

I      und  Kirchenschändung  erfüllten  Kriege  ziehen  die  beiden  Bischöfe  in  einem 


290 


Thiepald— Otto. 


1078 


1082 

Aug.  2 


Treffen  gegen  Markgraf  Berthold,  den  Sohn  des  gleichnamigen  Herzogs, 
den  Kürzeren.  —  Schwab.  Ann.  MG.  SS.  V,  311  zu  1078:  üehinc  per  totam 
aestalem  phu'es  undique  motus  per  Alemanniam,  Alsatiam  et  Auslrifrantiam 
conferl)ueraiit,  et  privatis  bellis  ex  parte  Heinrici  regis  victi,  interfecti  et 
fugati  sunt,  qui  praedas,  incendia  et  sacrilegia  plurima  in  ipsis  aecclesiis 
sacris,  teinerarii  violatores  earum,  exercuerant.  Ex  (juibus  Basiliensis  et 
Argentinus  autiepiscopi  vix  fuga  elapsi  sunt,  niilitibus  illoruni  a  marchione, 
Bertholdi  ducis  tilio,  fortiter  pugna  prostratis  et  captis,  rusticisque  quos 
per  comilatus  sibi  adjuratos  in  auxiliuni  undique  coegerant,  ex  parte  eunu- 
chizatis;  Bern,  chron.  MG.  SS.  V,  435  zu  1078  (August):  Eodem  tempore, 
cum  Alemanni  facto  exercitu  ad  dominum  suum  regem  Roudolfum  prope- 
rarent.  pene  12  milia  coniurati  populi  transitum  Nectarae  fluvii  illis  pro- 
hibentia  partim  occiderunt,  phirimos  autem  misericordius  castigando  eunu- 
chizaverunt.  —  Vgl.  auch  hier  über  das  Mißverständnis,  das  die  Ann. 
Marbac.  mit  Angabe  von  1071»  als  Todesjahr  anrichteten.  Meyer  von  Knonau. 
Heinrich  IV.  III.   13.^.  '^'^'^ 

stirbt.  -  Jahr:  Ann.  Augustani  MG.  SS.  HI,  130  zu  1082:  Ann.  Marbac. 
Schulausgabe  S.  33  zu  1084:  Tlieobaldus  Argentinensis  episcopus  obiit. 
—  Tag:  Necrol.  Spirense  (Karlsruhe.  G.  L.  A.  Anniversarien  nr.  33.  — 
ZGORh.  XXVI,  433)  zu  August  2:  Diebaldus  Argentin.  episcopus  et  frater 
obiit.  —  Begraben  nach  Angabe  Specklins  im  Münster  (handschriftl.  Auf- 
zeichnung Job.  Pfelfingers  Straßb.  Univ.-  u.  Landesbibl.).  —  Da  der  Nach- 
folger Thiepalds  bereits  1084  März  21  in  Rom  erscheint  (s.  Reg.  nr.  33(5), 
so  nehme  ich  mit  Bloch,  Ann.  Marbac.  a.  a.  0.  und  Annalen  S.  68  Anni.  1 
sowie  mit  Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV.  III,  ÖIO  die  Angabe  der  Ann. 
August,  an.  Die  Ann.  Marbac.  setzen  die  schon  Reg.  nr.  331  vermerkte 
Verwirrung  fort  (oder  bezieht  sich  ihre  Jahresangabe  auf  die  Einsetzung 
B.  Ottos?).  Vgl.  auch  die  Notiz  Königshofens  von  der  fünljährigen  Regie- 
rung des  Bischofs  Reg.  nr.  332.  334 


(108-2 

Aug.  bis 

1084 

März) 


Otto  (108284-1100). 


von  Kaiser  Heinrich  IV.  eingesetzt.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  33  zu 
1084:  cui  (Theobaldo)  Otto  scismaticus  successit.  —  Herkunft:  Die  Verwandt- 
schaft mit  den  Staufern  als  Sohn  Friedrichs  von  Büren  und  der  Hilde- 
gard, der  Tochter  Graf  Gerhards  I.  vom  Nordgau  (V).  erhellt  klar  aus  den  Ur- 
kunden der  letzteren  und  ihrer  Söhne  für  St.  Fides  in  Schlettstadt  (Reg. 
nr.  347  ff.).  Die  Herkunft  Hildegards  sucht  Witte,  Der  heilige  Forst  und 
seine  ältesten  Besitzer  (ZGüRh.  NF.  XII,  221)  festzustellen,  wo  auch  Literatur- 
angaben und  kleine  Stammtafel.  Zur  Übersicht  über  den  Familienbesitz 
der  Staufer  im  Elsaß,  der  hauptsächlich  aus  der  Erbschaft  Hildegards  her- 
rührte, vgl.  auch  unten  Reg.  nr.  347  und  352.  —  Die  Erhebung  B.  Otto's. 
des  Bruders  des  tätigsten  Verteidigers  der  königlichen  Sache  in  Süddeutsch- 
land, des  Herzogs  Friedrich  I.  von  Schwaben,  bedeutete  einen  großen  Er- 
folo' Heinrichs  IV..  der  dadurch  in  dem  Straßburger  Bistum  einen  festen 
Stützpunkt  behielt;  vgl.  Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV.  III,  510.  Daß 
auch  den  Zeitgenossen  die  Wichtigkeit  der  Neubesetzung  klar  war,  geht 
aus  der  Äußerung  eines  hartnäckigen  Anhängers  der  päpstlichen  Partei,  des 
Bischofs  Herrand  (Stephan)  von  Halberstadt,  hervor:  dominus  autem  Heu- 
ricus,  quem  regem  dicunt,  episcopatus  et  abbatias  vendidit  .  .  .  Slrasbur- 
gensem  pro  gladio  (Libelli  de  lite  II,  289).  Von  Dümmler  a.  a.  0.  p.  28tJ 
auf  B.  Theobald  bezogen,  trotzdem  er  die  Abfassungszeit  auf  1094—1095 
festsetzt.  —  Über  Datierung  s.  das  vorhergehende  Reg.  335 


Otto. 


•201 


1084 

März  21 


iioii 


1085 


Jau. 


Mai  4 


(Main/) 


I08<i 


nach  Juli 


interveniiTl  /.iisamnipn  mit  der  Kniiiiriii  Mcillia  iiml  amlircii  Kculislürstfii  in 
der  rrJiiiiidc  Köiiiy;  Heiniiciis  IV..  der  drin  !!.  Munliard  von  Masel  das  dul 
JJapliolNleiii  silienlct.  -  Aliiri'tiit.  I{a|i|Mp|lsl('in.  Urk.  M.  1.  5  n.  7.  —  Stiini|)f 
nr.  Jfs:)}..  -  Ans  der  Aiiwesenlieil  ß.  Uttu's  liiiU  sich  auf  dessen  Teil- 
nähme  an  der  glcichzeitij,'  in  Rom  abgfshaltenen  Synode  schließen,  die 
Papst  Gregor  VlI.  ahsi'tzte  und  Clemens  (III.)  auf  den  Stuhl  Fetri  erhöh. 
Ansprechend  erscheint  die  Vernudung  .Meyer  von  Knonaus,  Heim-i«h  IV. 
III,  .")2S,  daß  sich  H.  Otio  damals  zum  ersten  Mal  nach  seiner  F.rhehmii; 
beim   Köniue  einfand.     V^l.   das  vorlierL^eiiende  Redest.  ;i;ji} 


\'i;i.   das  vorlicrgeiiende  Regest. 


Zeu 


3uge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  IV.  über  eine  (Jüterschenkung  an 
das  SlÜt  Neuweiler.  —  Abschr.  17.  Jahrhdts.  Str.  R.-A.  G  rt'.VAä.  — 
SchoepHin,  Als.  diplom.  I.  ilö  nr.  2(54;  (Jrandidier,  Alsace  II  pr.  14!» 
nr.  4!)«  aus  Cartular  von  .Veuweiler.  —  Stumpf  nr.  *2SG(j.  —  Die  Echt- 
heit der  schon  von  Schoeptiiu  stark  angezweifelten  Uikunde  hat  Grandidier 
a.  a.  ü.  noch  verteidigt.  Stimipf  wieder  bestritten.  In  der  vorliegenden 
Fassung  ist  die  Urkunde  sicher  verfälscht,  doch  scheint  der  Inhalt  auf 
eine  echte  Grundlage  zuii'ickzugehen.  3;J7 

gibt,  da  er  selbst  wegen  der  Bedrängnis  seiner  Diözese  nach  Hause  ent- 
lassen war,  durcii  (iesandte  sehie  Zustimmung  zu  den  Ueschlüssen  der 
Mainzer  Synode,  auf  der  Papst  Clemens  (III.)  anerkannt  wird.  —  Liber  de 
unitate  ecdesiae  conservanda  (MG.  Libelli  de  lite  II,  236):  Indicta  est  sy- 
nodus  apud  Moguntiani  secunda  hebdomada  post  pascha  .  .  .  Borcardus 
quoijue  Basiliensis  episcopus  et  Otto  Slrazburgensis  ecclesiae  episcopus  per 
legatos  suos  consensenmt  et  suliscripserunt,  qui  propler  hostes  suos  eru- 
deliter  nimis  immiuentes  domum  dimissi  sunt.  —  Die  Nachricht  von  dem 
Vordringen  der  grimmen  Feinde  im  Elsaß  bezieht  sich  wohl  schon  auf  die 
Kämpfe,  die  B.  Otto  als  Anhänger  des  Kaisers  mit  dem  (Jregoriancr  Graf 
Hugo  von  Egisheim  und  seinen  Verbündeten  zu  führen  luitte;  vgl.  unten 
Reg.  nr.  340.  Daß  es  aucli  unter  der  hohen  Geistlichkeit  Straßburgs  nicht 
an  Anhangern  der  pa|)stliciien  Partei  fehlte,  beweist  der  Brief  Bernolds 
von  St.  Blasien  an  den  Propst  Adalbert  von  Straßburg:  domino  ac  cau- 
tissimo  apostolicae  auctoritatis  astipulatori  Adelberto  Argentinensi  prepo- 
sito,  non  tarn  mente  quam  corpore  super  oll.AS  carnium  Egy[)ti  collocalo 
in  De  lege  exconmamicationis  (MG.  Libelli  de  lite  II.  101) :  Abfassungszeit 
10S4  Dezember  11  bis  lOSI»  Mai  3(t.  vgl.  Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV. 
IV,  108.  —  Die  Nachricht  von  der  Mainzer  Synode  des  Jahres  108()  (Cos- 
mas  Prag.  MG.  SS.  IX,  1)1),  daß  auch  hier  B.  Otto  durch  Gesandle  seine 
Znstinunung  zu  den  Beschlüssen  gegei)en  habe,  fällt  nach  der  Untersuchung 
Spangeid)ergs,  Die  KCMiigskrOnung  Wratisiavs  vmi  Böhnu-n  und  die  angeir. 
liche  .Mainzer  Synode  des  Jahres  10>St)  (MIÖG.  XX,  382).  der  sie  als  iden- 
lisch   erweist   mit  der  des  Jalires    1085.  3;i,S 


wird   grwcilit 
I       oi'dinaliiiiii^ 


—  Datierung  in   Urk.  B.  Ottos  von   10'J5  Juli  23   Reg.  nr.  3.'t2  : 
anno  iiniin.  ;{;{<( 


vorCakibiid 


wild  bei  der  Belagerung  von  Cakibudi.  die  er  bereits  ein  Jahr  lang  eifrig 
belreild,  eines  Morgens  von  Graf  Hugo  von  Egisheim  überfallen;  nach 
vielem  Blutvergießen  führt  der  tJraf  die  meisten  als  Gefangene  fori,  die 
übrigen  jagl  er  halbbekleid(>l  in  die  Fliichl,  nininil  dem  Bisch.d"  seine  In- 
signien  ab  und  treibt  ihn  schmachvoll  lorl.  Chronik  des  Jean  de  Bayon. 
Ka|).  83.  Da  die  mir  zur  Verfügung  sleliendcn  Lesarten:  Nancy.  Bibl. 
pnbl.  ms.  nr.  348  Abschr.  von  ir)4'K  Paris.  Bibl.  nation.  ms.  laiin.  nr.  100|."> 
und  Absrhr.  im  Karlsruher  Nachlaß  Grandidiers,  nichl  ausreichen,  um  einen  . 
sinngemäßen  Text  herzuslellen.  mul^  ich  auf  die  von  der  Kommissi.ui  zm- 
lleiausg.ibe  lolhringischer  (;escliiclils(|uellen  \(ulierpilele  Ausgabe  der 
Chronik    verweisen.    —    Die    von    Grandidi.T    (Karlsruher  Nachlaß)    vorge- 


Wenlzcku,    Ucgesluii  iloi'  lliSL-liüIe  voll  Slraßbiiiy;. 


3S 


292 


Otto. 


1086 


1089 
Mai  30 


Sept. 


Straßburg 


schlagene 


Emeiidation  von  Cakibudi  in  Dagsburg  ist  anspretliend:  diis 
uns  vorliegende  Material  genügt  jedoch  niL'ht,  eine  Entscheidung  trellen  zu 
können.  310 


überträgt  auf  Bitten  seines  Cetreuen  Wanh;ud  sechs  Mausen,  die  dieser  in 
der  Gemarkung  Volkoldesheiiu  als  Lehen  Ijesaß  und  fiir  elf  Unzen  Denare 
aufgegeben  hat,  dem  Straßburger  Donistift.  Wanhard  und  seine 
Nachkommen  erhalten  das  Grundstück  zu  Erbrecht,  und  letztere  haben 
jälirlich  am  Todestage  Wanhards  fünf  sidos  .Shaßinuger  Münze  zu  er- 
legen. Hoc,  quia  nostris  pkuuit  üdeliijus,  hac  qua  praeliiiatum  est  hadi- 
tione  firmavinms  et  sub  advocati  Heinrici  caeterorumtjue  sultscriptoium 
testium  assensu  signavimus :  Burchardus  praepositus,  Hartwig  decanus, 
Hezel  archidiaconus,  Anshebnns  camerarius,  Herold  cantor  caeterique  con- 
fratres;  Friderich  dux,  Cuonrat.  Walthere,  Ludewig,  Hereman,  Otlo.  Cuono, 
Manno.  Acta  sunt  haec  anno  incarn.  dom.  iOS«.».  indict.  [^2.  3  kal.  Innii, 
luna  4.  Manno  notarius  scripsi  et  subscripsi.   —  Würdtwein,  Nova  subs.  VI, 


25-2    nr.   107;     (irandidier,    Alsace  H    pr.   151    nr.  501    aus    Hb. 


sal.    von 

-    Vgl. 

341 


1347:  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  I,  49  nr.  58  aus  Grandidier. 
Reg.  zu  1156  April  14. 
empfängt  den  Grafen  Hugo  von  Egisheim  in  der  Straßburger  Vorstadt  und 
bewirtet  ihn.  Nach  dem  Mahle  wird  der  Graf  im  Schlafgemach  des  Bischofs 
von  dessen  Mundschenk  und  einem  Genossen  aus  Blutrache  mit  einigen 
seiner  Ritter  getötet,  nachdem  die  Mörder  den  Bischof  vorher  hiiiausge- 
trieben  halten.  Die  meisten  hielten  B.  Otto  für  unschuldig  an  der  furcht- 
baren Tat,  während  einige  im  Hinblick  auf  seine  Niederlage  vor  Cakibndi 
(s.  Reg.  nr.  340)  seine  Mitwissenschaft  betonten.  —  Chronik  des  .Jean  de 
Bayon  (Nancy,  Bihl.  publ.  ms.  nr.  348;  Paris,  Bibl.  nation.  ms.  latin. 
nr.  10015:  Karlsruher  Nachlaß  Grandidiers;  Belhonune.  Hist.  Mediani  mo- 
nasterii  III,  205)  Kap.  83:  Denique  cum  in  suburbio  Argentinae,  qnod  ser- 
mone  accolarum  Halleym  vocatur,  is  eonsul  ab  urbis  episeopo  pransum  in- 
vitatus,  coena  etiam  peracta,  post  longa  dispositionum  consilia,  qnihus  plu- 
rimam  noctem  verterant,  thalauuis  ipse  pontificis  dormitum  eos  in  simul 
locasset,  Sigefridus  pincerna,  cuius  collegae  patrem,  sibi  vero  piaefatus 
comes  fratrem  olim  graviter  mortilicaverat,  audacter  ii  duo  ipsam  cnm  ü- 
dissimis  cameram  irrumpentes.  cum  praesulem  ab  intus  propulsassent,  iam 
dictum  Hugonem  somno  qnidem  iam  sopitum  multis  vulnerum  lacerantes 
ictibus  cum  4  vel  5  nobili  genere  pedissequis  interimuiit.  Sed  huius  caedis 
quamqaam  pontificem  insontem  plerique,  aliqui  tamen  non  inexpertem  fore 
arbitrantur;  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  3tj  zu  1089:  Hugo  comes  de 
Egensheim,  indefessus  miles  sancti  Petri,  sed  nimiuni  credulus  Ottoni  Ar- 
gentinensi  pseudoepiscopo,  a  servientibus  eiusdem  episcopi  Haseiahe  occi- 
ditur  in  cubiculo  cum  ipso  ad  dormiendum  collocatus  ^  Bern,  chron.  MG. 
SS.  V.  44!»  außer  „Haseiahe".  Vgl  Bloch,  Annalen  S.  08:  dagegen  Zu- 
satz Bernolds:  „2  Non.  Septembris".  Liber  de  unitate  ecclesiae  M(;.  Li- 
belH  de  lite  II,  203 :  Hug  potentissimus  comes  Alsaciae  post  multa  crudelia. 
quae  fecerat  vel  in  ecclesia  vel  in  re  publica,  occisus  est;  Ann.  OUenbur. 
iMG.  SS.  V,  8  zu  1090:  Hugo  comes  Alsatiae  peremptus  est;  Necrol.  Alt- 
dorf. (Grandidier,  Oeuvres  ined.  IL  144  3):  Nonas  Septembr.  Hugo  comes 
et  cum  illo  quatuor  milites,  Bertolf.  Egelolf  et  duo  Lamberti,  obierunt  anno 
1089.  —  Zum  Verständnis  vgl.  Reg.  nr.  338  und  Reg.  nr.  340.  Der  Wert 
der  von  Johannes  von  Bayon  gebotenen  Erzählung  läßt  sich  erst  nach 
einer  kritischen  Ausgabe  seiner  Chronik  feststellen.  .Jedenfalls  hat  er.  hier 
wie  an  anderen  Stellen  wertvolle  reichsgeschichtliche  Nachrichten  des 
11./12.  .Jaluhdts.  verwertet.  Die  Ortsbezeichnung  Halleym  hat  (kandidier 
(Karlsruher  Nachlaß)  nicht  ungeschickt  als  Allmend  erklärt,  (oder  etwa  der 
spätere  HohvigV).  34'^ 


Otto. 


ImTj 

Sept.  i2  Verona     inf 


1^93 


interveiiicil 
it 
Stiiiii|i 


Sept.  21 1    (Vfidiiii) 


(108C-94) 


•Conques 


.  er   l  iku.Kk-  Kaiser  lleiniidis   IV.,    der    .leii.    Histuii.  JJ.ixei. 

eine  (..atsel.alt  .in   l'uslcTlal  schenkt.    -     M,.n.  Uoica  XXLV,   Hr,  n.    m! 

:m 

inle.veni..,t  in  der  Urknnde  Kaiser  Heinricl.s  IV.,    der   den.    Histu.n    Speyer 

Nahgau    scl.enkt.    -    Reiidin-     Uik.  M.    der   liis-^iiofe 

Stmnpr  nr.   :2!.U4.  '^^± 


genannte  (uiter    im 
zu  Speyer  I,  tw   ni-. 


(>,S. 


Schlettstadt 


1091 


l!,  V  IM  f'''"r?'""'^f'i'''  '^"'"  SchwaLenherzog  Friedrich  nn.l  Konrad. 
enie  Wallfahrt  „ach  den,  Kloster  C„n.,nes.  w.,  es  ihnen  so  j,ut  fjefallt.  -ialJ 
he  Mrudcr.  vor  allen.  R  ()l,,„  cnins  anctoritaten.  cnn.  pmdentia  c^elJw 
fiat.es  plunnmn,  reverehanlnr.  den  Al.t  nach  ihrer  Rückkehr  auffürdern. 
einen  semer  Mönche  zur  Uedienung  der  m  Khren  der  hl.  Fides  auf  ilwvm 
Ligen  erl.anten  Kirche  m  senden.  -  Quallter  sancta  Fides  ad.|nisivit  predinn. 
quod  m  Alamanma  possidet  MG.  SS.  X\-.  ....7  ans  llandschr.  i±  Jahr- 
hdts.  des  Klosters  Muri.  .,V- 


weiht  die  Kirche  St.  Fides  in  Schlettstadt.   -  Bericht  in 


gards  Reg.  nr.  347 


der  Urkunde  Hilde- 


Hildegard 


1095 


Fchr.  4 


mit  ihren  Sühnen.  B.  Otto  von  Straßburg.  Herzog  Friedrich 
von  Schwaben,  Ludwig  AValter  und  Konrad  sowie  mit'ihrer  Tot-hter  A.lel 
he.t  übertragt  die  Kirche  zu  Slezestat,    die  sie  nach  dem  Vorbild  des  hl. 

m  i,V  u,'!:'  Ji'  r"  r  \'"V!'"-«;"  ^'^'''"«'  'le.n  B.  Otto,  hat  weihen  lassen, 
an  die  Abte.  St.  Im  des  .n  Concha.  Dazu  gibt  sie  den  Mönchen,  die  von 
Abt  gesendet  werden  sollen  einen  Hoftür  die  Klostergebäude,  zwei  Mausen 
m  dei  Gemarkung  Umttenkheim  im  Gau  ElsaI5,  einen  Weinbeig  in  Onoltes- 
..uile,e  und  zwei  Hön^e.  Die  Kirche  und  ihren  Bezirk  (atriunO  befreit  sie 
um  jeder  Abgabe    uml  setzt  unter  dem  bischöflichen  Banne  ihres  Sohnes 

est,  daf5  weder  der  Priester  der  Pfarrkirche  (baptis.ualis  eccl.)  noch  ein 
anderer  Ge.stl.chcr  oder  La.e  wegen  Begräbnis  „de,-  unter  sonst  einen. 
Vo.  wände  deuBez.rk  bennrnh.gen  darf.  Acta  auteu.  sunt  haec  et  feliciter  con- 
sm.u..ata    anno    ab    ...ca.-nalione    duii.ini    nostri   Jesu    Ch.isti    I()!I4     indic- 

sZ.  Sof''"''"'"";''"  '"'».",■'■•''»"'■«  q"^'-to;  sab  Otto..e  A,genti„ensi  epi- 
scopo.  Suevo.u.nque  duce  Fr.derico.  ceterisque  subnotafis  teslibus.  Bn.c- 
bardo  maioris  eccles.ae  praeposito,  Herohio  cantore.  Uue.-nhero  ca.ne.a.-io 
cetensqne  t.at,-.bu.s;  de  S. Tl.oma:  Cunone  praeposito.  Ma.„,o..e  celerisq.;; 
de  b.  Pe  .o:  Ilezeb.io  p.aepos.to,  Camberlo.  Joanne  ceterisque  qua.npln.i- 
1 ...  e.us,lem  o,d,n,s  A„sl,el..,o  advocato.  ceterisque  qua...\3luJimis' eins 
o.dms  -  üealus  Bhcnanus,  Re.-.  gennanic.  h  111  p.  2S)4  aus  einer  \bschr 
■n  SC.  ..Ilsh.dl:   \Vü.dlwein.  Nova  snbs.  VI.  25G  L   l,.«,:    (i.'ÜSLiier    t N 

Palast     *"'■  '"'■  "^^    ""'    ^'■-    ''"'    '""'-■'""•    -^••'^''i^^    i">    ^traßbu.ger 

;{47 


Sf.,.P.bm,  |beu,kund..|.  ,laP.  e.-  unter  den   Lehen,    die  er  und  seine  B.-üder    n.il  Zusli.n- 
,       nn.ng  .l.re.-  verstorbene..  Mutter  llildega.d  den.  auf  ih.e.u  llausi^ut  Sleze- 
stat errichteten  Kloster  St.  Fides  geschenkt  habe,  ein   Allod.    das  .je  zu 
Erbrecht  n,  der  Ge..,a.-knng  Unifheuesbein.   bcsafie...  ge^^e..  de.,  Ei..sp,ncl. 
clan.o,.)  e.,.es  gew.ssen  (.otifried    gesichert  habe.      Er^ab    diesen,  nä..,- 

beVil^d^lTi:  ""T"   '"'T'':'"'  ^"•"•^'""■^'■'  ^""'^e  (pe.-n.ssu,.a)  und 

bel..ed.gle  .In.  so  vor  /eugen.  Ada  sunt  hec  A.genline  an,,.,  ab  incan.at. 
domin.  nos  .•.  Jel.su  Lh.-.st.  10».-,.  in.lictione  3,  secun.lo  nonas  I-Vbrua.ü 
Uttone  piefa  o  ep.scopo  hec  p.vscntialilcr  ai;cntc  et  cun,  suis  pah.lini. 
l.nn.at.bus  r.te  co,d...nanl...  Ihnchardo  piin.ipMli  p.vposilo.  C.no'.e  vice- 
' ""•    M=""'""e  "olano,    Ansheln.o    u.bis    p.efecto,    Ottone    ll.esau.a.io. 


33* 


'294 

1095 


Otto. 


Juli  ^l 


Juli  -li 


^  t  TT  inim 


Cuiione  urliani  iuris  villico.  stal)uli  tuniite  Bernliardo.  —  Würdtwein.  Nova 
subs.  VI,  !258  iir.   110;    Giandidier,  Alsace  II  pr.   161    nr.  511   aus  besie- 


gelt. Or.  des  biscliöfl.  Archivs 
luuii;-  a.  a.  0. 


ni  Straßbureer  Palast. 


Siegelbeschrei- 
348 


wild  duicb  ^'e^lllittl^ng  eines  Ritters  Walter  von  seinem  verstorbenen  Bruder 
Konrad  gemahnt,  seine  Seele  dnicb  milde  Stillungen  an  die  Kirrhe  St.  Fides 
zu  erlösen.  Konrad  beritbtet  dem  ^Valter  zwei  Fälle,  die  nur  er  und  B. 
Otto  wissen  könnten,  zum  Beweise  der  Wahrheit  seiner  Erscheinung.  Zu- 
gleich mahnt  er  seine  Brüder  zu  einer  zweijährigen  Wallfahrt  nach  Jeru- 
salem. j\uf  die  Erzählung  Walters  hin  geben  die  überlebenden  Brüder 
Komads  ihre  Besitzungen  in  Scblettstadt  an  St.  Fides.  —  Qualiter  samta 
Fides  ad(jnisivit  predium  quod  in  Alamannia  possidet  Mtj.  SS.  XV.  \)\)S : 
Liber  miraculorum  sancte  Fidis  p.  p.  Bouillet  p.  26'.)  ff.  —  Eingereiht  mit 
Rücksicht  auf  die  Benutzung  dieser  Erzählung  im  folgenden  Regest.     t$-l-9 

schenkt  in  Gemeinschaft  mit  seinem  Bruder,  dem  Herzog  von  Schwallen,  und 
im  Verein  mit  ihrer  Mutter  zum  Seelenheil  aller  ihrer  Verwandten  und 
besonders  ihres  Bruders  Konrad,  der  sie  durch  einen  seiner  Dienstleute, 
den  Ritter  Walter  von  Tubelleslieim,  hatte  mahnen  lassen,  der  hl.  Fides 
sowie  dem  Al)t  Bego  von  Concpies  und  seinen  Mönchen  folgendes:  1.  den 
Ort  Slezstat  (locuni  de  S.)  und  ihren  ganzen  Besitz  daselbst  zu  freiem 
Eigen:  2.  zwei  Teile  des  Zolls  und  des  Bannes  auf  der  Ylla  und  vier 
Fischer:  3.  zwei  Teile  des  Oesterlioltz  auf  der  andern  Seite  des  Flusses 
mit    den    Riedwiesen,    mit    Festsetzung    der  Verpflichtungen    der  Förster; 

4.  ihre  Leute  und  Besitzungen  bei  dei'  villa  Kunegesheim  unter  Festsetz- 
ung ihrer  Verpflichtungen;  5.  die  Kirche  von  Groba  mit  Zehnten.  Gütern 
(dominium)  und  Bann,  wie  sie  B.  Otto  selbst  begabt  hatte,  vom  Bächlein 
Lutenbach  liis  zur  Chera;  6.  die  Forstgerechtigkeit,  —  Bericht  in  der  Ur- 
kunde Herzog  Friedrichs  II.  für  die  Fropstei  St.  Fides  mit  anno  incarn. 
lOilö.  ind.  3.  data  12  kal.  Augusti,  luna  1,  .  .  .  suli  Ottone  Argentinensi 
episcopo  ....  —  Vidimus  von  1304  März  25  Scblettstadt  St.-A.  nr.  122. 
—  Würdtwein.  Nova  subs.  VI,  286  nr.  123;  Grandidier,  Alsace  II  pr.  191) 
nr.  546  mit  1105,  iuA  13  .  .  .  sub  Cuonone  Argent.  episcopo  aus  Vidimus 
um  1235;  Geny.  Schlettstadter  Stadtrechte  1,  253  nr.  201)  aus  Sclilett- 
stadter  Vidimus.  —  Wie  es  scheint,  hat  Grandidier  willkürlich  die  Da- 
tierung 1 105  hergestellt,  um  sie  mit  der  Zeit  des  Urkundenausstellei  s 
sowie  mit  der  Tatsache,  daß  im  Abschnitt  8  der  Urkunde  B.  Otto  als 
gestorben  (beate  recordacionis)  erwähnt  wird,  in  Übereinstinunung  zu  brin- 
gen. Die  Urkunde  selljst,  wie  sie  im  Vidimus  vorliegt,  ist  sicher  eine 
Fälschung  aus  dem  Ende  des  12.  Jain-hdts.,  wie  das  nach  dem  Vorgang 
von  Meister.  Die  Hohenstaufen  im  Elsaß  S.  42  tf.  Geny  a.  a.  0.  ausführ- 
lich nachgewiesen  hat.  Der  besondere  Hinweis  auf  die  Schenkung  der 
Kirche  von  Grube  durch  B.  Otto  allein  sciieint  mir  auf  eine  echte  Bischofs- 
urkunde  hinzuweisen,  die  dann  nach  dem  Fornmlar  von  Reg.  nr.  352  ver- 
laßt wäre.  Aus  dieser  hätte  dann  der  Fälscher  die  Zeugenreihe  und  die 
Datierung  entnommen.  Daß  die  sonst  äußerst  seltene  Datierung  nach  luna 
gerade  bei  B.  Otto  1005  Reg.  nr.  352  und  in  unserer  Urkunde  vorkonunt. 
verstärkt  die  Annahme  einer  verlorenen  Bischofsurkunde,  deren  Inhalt  mit 
Hilfe    der  Angabe  Wimpfelings,    Catalogus    p.  46    wiederherzustellen    ist. 

5.  Reg.  nr.  351.  Die  Erzählung  von  der  Vision  des  Ritters  Walter  ist 
der  Legende  des   12.  Jahrhdts.  entnommen.  350 

schenkt  der  Kirche  zu  Groba  viele  Güter,  die  er  zwischen  dem  Lutenbach 
und  dem  Gewässer  Chera.  das  die  Banngrenze  zwischen  Bilesteen  und 
Sletzstat  bildet,  besaß.  Anno  Christi  10!t5.  XII  kal.  Augusti,  regnante  Hein- 
rico  quarto  Romanornni  imperatore.  —  Wimpfeling,  Catalogus  p.  46,  wo 
auch    eine  Bestätigung    durch    Papst  Paschalis    erwähnt    wird.     Inhaltlich 


Otto. 


Juli   :2:- 


1096 


März  1( 


>       Ton 


rs 


jilcii'li  mit   iir.  .">  der  voilierf^elieiideu  Urkunde. 
H.  Oü.ps   verarlieitet  ist. 


295 


ilic  liif   M-iliiienc   l  ik. 

:i-»l 


itfurkiiiKicl  in  (ienieinselial'l  mit  seinen  linidern.  dem  .Scliwalienlierzu«  Fried- 
rich.   J.ndwifi    nnd   Walter,    daß    sie    die    V(in    ilirer  Mnlter  ins  Werk  ge- 

I  setzte  (Jründung  des  Khtslers  St.  Fides  in  Scldellstadt  nach  deren  Hni- 
sclieiden    nnd    nacii  dem  Tode    ilnes  Bruders  Konrad    lurllnliren    werden. 

j  Daher  nliertraj.a'n  sie  ihr  Frli}>:ut  in  der  villa  Selezestat.  im  (ian  FlsaC. 
nnd  in  der  Cralschall  Kirricheim,  mit  allem  Znhehör  der  hl.  Fides  und 
ülicr-.'iten  es  dem  Aht  von  Conciues.  Die  Vogtei  über  das  (int  erhält 
Jeweils  der  älteste  der  ürüder.  nach  ilerem  Tode  der  .Mit  das  Recht  der 
Vogtwahl  hekonnid.  Ci)er  das  Gut  seihst  hat  der  Aht  imd  seine  Nach- 
lol.üei-  das  freie  Verfüünniisrecht,  nnd  der  He/.irk  der  Kirche  (atrimn)  wird 
y<,n  jeder  DienslIeisliMiii  auch  iL;ey:enüher  dem  Biscli(d'  hel'reit.  Anüerdem 
ist  das  Kloster  bereciiliiit.  füi-  Aufiehörige  der  villa  seihst,  wie  für  die 
der  ganzen  üiü/ese  Beerdiginigen  vorzunehmen.  Signum  Ottoms  Argen- 
tinensis  episcopi,  s.  Friderici  ducis.  s.  Lndcvvici.  s.  Waltari.  s.  Anselmi. 
s.  Ficssonis.  .s.  Conradi.  s.  Henrici,  s.  Bertolfi.  s.  Lutlolfi.  s.  L'tonis.  s. 
Ileremani.  Mauno  .Argentinensis  nofarius  scripsi  et  snhscripsi  et  recoguovi. 
Data  est  1(1  kal.  Aiigusti.  luna  17,  anno  dominice  incarnationis  Hl't."».  in- 
dictione  :5.  anno  ordiuacionis  doniini  Ottonis  Argentinensis  episci.pi  nono. 
regnante  Heinrico  (juarto  Ronuinoruni  imperatore  augnsto.  —  Inseriert  in 
Vidimns  von  1360  August  :2tj.  Str.  B.-A.  C  1660  (1).  —  In  einer  Ur- 
kunde von  130:2  Oktober  1-2  wird  das  aulgedrückte  Siegel  B.  Ottos  als 
nnhescliädigt  erwähnt.  Str.  B.-A.  (i  1660  (2).  —  ^Vürdtwein.  Nova  subs. 
VI.  2.")!»  nr.  111:  (nandidier.  Alsace  II  pr.  142  nr.  .")12  aus  Ferg.-Abschr. 
um  123.1  im  bischofl.  Archiv  im  Straßbnrger  Palast  nnd  aus  Vidimns  von 
1360:  Desjardins.  Uartulaire  de  Conques  p.  40.")  nr.  ."i7.").  352 

erscheint  auf  der  v(ui  Papst  Urban  II.  geleiteten  Synode,  wo  er  absolviert 
wird  unter  der  Bedingung,  daß  er  sich  von  seinen  Vergehen  reinige.  —  Bern. 

I  chron.  M(;  SS.  V,  464:  episcopum  Strazburgensem  de  exccummmicatione  re- 
sipiscentem  (Urban  II.)  recepit  in  communionem.  ita  tamen.  nt  de 
illatis  criminibus  se  expurgaret.  —  Kurz  vorher  schon,  am  Anlang  des 
.lahres   1096  hatte  sich  B.  Emehard  von  \Vürzbnrg.  auch  einer  der  eifrig- 

'  sten  Parteigänger  Heinrichs  IV..  dem  Papst  persönlich  unterw(uten.  Über 
die  Motive,  die  beide,  vor  allem  den  Bruder  Herzog  Friedrichs  von  Schwa- 
ben, zu  diesem  Schritte  vei.iidaßten.  ist  nichts  bekannt.  .Vnzunehmen  ist 
wohl,  daß  die  Kreu/.predigt,  die  ja  nachhaltigen  Wirkung  auf  B.  Otto 
ausgeübt  hat  (s.  Reg.  nr.  358).  ihn  *zur  Versöhnung  mit  der  Kirche  trieb. 
Vgl.  auch  Hinschius,  Kirchenreclit  VI,  148.  —  In  diese  Jahre  hin  ich  geneigt 
auch  den  ersten  elsässischen  Uandfriedcii  zu  setzen,  der  v<ui  Beatns  Rhe- 
nanns,  Rernm  Germanic.  libri  III  p.  1,S3  üiierliefert  ist.  Das  Diktat  erweist 
klar  seine  Fassung  in  der  biscliöll.  Kauzlei  um  die  Wende  des  11.  und 
12..lahrh(its.  Die  Not  der  Zeit,  die  gleichzeitig  in  Schwaben  zu  einer  Land- 
friedeus-Finigmig  Aidaß  gab.  mag  iiuch  im  Elsaß  zu  einer  gleichen  Verein- 
barung geführt  haben.  Vgl.  Waitz.  Urkunden  zur  Deutschen  Verfassnugs- 
gesch.  S.  3:2  nr.  13  und  Müller,  Die  elsässischen  Landstflnde  S.  208  tt.    Sä» 

beurkundet,  daß  sein  Getreuer  Konrad.  ein  Mann  der  Straßburger  Kirche, 
ilen  Besitz  des  hl.  Florentius  zu  Haselana  in  der  (iemarkung  Lampert- 
heim erhielt.  Der  Discliof  selbst  wünschte  die  Übertragung,  Propst  Werner 
war  anwesend,  der  \'ogl  llezelinus  bestätigte  sie  eigenhäiulig.  die  Brüder 
von  Haslach  gaben  freudig  ihre  Zustininuuig  dazu,  daß  Konrad  und  seine 
Erben  das  freie  Verfügungsrecht  zu  ihrem  eigenen  und  zu  der  Kirche 
Nutzen  darüber  erhielten  gegen  einen  .lahreszins  von  einem  Talent.  Außer- 
dem schenkte  Konrad  der  Kirche  des  hl.  Florentius  zn  Haslana  zwei   Kau- 


296 


Otto. 


1096 


1097 

Juli  13 


1098 


(1096- 
1099) 


(1097 
Juli  13 
-1099 

Nov.  9) 


delaber.  .  -  .  .  liuuc  cliaitam  iiuli'  cdiisriihi  lesles([iie  .'^ubiscrild  et  sij;illi 
Uüslri  iiiipressione  feciiuus  iusiguiri.  Hü  ^uiit  testes.  (luorum  praedictae 
rei  praepo]lel)al  auctoritas  :  Otto  episc'upu8,  Biirkaidiis  niaicir  praepusitus. 
Wenilieius  canieiaiius  et  liuius  loci  piaep(  situs.  Hezeliiius  edituus,  Berin- 
garius  decanus,  Wolveiat.  Herolt,  (iciliart.  Maniio  s.  Tlioiiiae  piaepositus 
et  caiioiiicus,  Hezel  eiusdeiii  loci  advocatus  und  33  andere  genannte  Zeu- 
gen, ferner  Adhalbero  eiusdem  loci  decanus,  Cnono  edituus.  Buggo,  Svig- 
ger.  Lenzelin,  Liuthart,  caeterique  canonici  et  laici.  cjuos  enumerare  singil- 
latini  perkinguni  est.  Acta  sunt  liaec  anno  lOlM!,  indictione  4,  regnante 
Heinrico  iinperatore  qnarto.  —  Alisclir.  l.'i.  Jalirlidts.  Str.  Hosp.  A.  nr. 
7383  t'ol.  86".  —  Schilter,  Tliesaur.  antiq.  Teuton.  III,  57^2  aus  Absciir.; 
Grandidier,  Alsace  II  pr.   170  nr.  516  aus  Schiller.  354 

beurkundet,  daß  sein  Getreuer  Liutfrid,  lionio  libere  conditionis.  sein  Gut 
in  der  Gemarkung  Eichhohe,  in  der  Provinz  Elsaß,  in  der  Grafscliaft  des 
Grafen  Gottfried,  am  Flusse  Andelaha,  mit  Zustimmung  seiner  Gemahlin 
und  seiner  übrigen  Freunde  durcii  die  Hand  des  Grafen  Adalbert  als  des 
Vcigts  der  vorerwälmten  villa  dem  Kloster  St.  Cyriacus  liei  Aldorph  auf 
gesetzmäßige  Weise  übertragen  liat.  Dafür  behält  er  und  seine  Gattin 
das  Gut  als  Lelien  und  zahlt  jährlich  vier  Denare  Zins  an  das  Kloster, 
an  das  nacii  ihrem  Tode  der  volle  Besitz  üliergeht.  Liutfrit  selbst  erhält 
von  Al)t  Dietbald  von  Altdorf  sechs  Talente  Straßburger  Münze  und  zwei 
Weinl)erge  auf  Precarie.  .  .  .  hanc  cartam  inde  conscribi  testesque  sul)- 
scrilji  et  sigilli  nostri  impressione  fecimus  insigniri  et  ex  peticione  preno- 
uiinati  abbatis  iussimus  stabiliri.  Hü  sunt  testes  huius  traditionis:  Regen- 
Ijalt  de  Valva.  Burcharl  de  Meisteresheim,  Uuernhere  de  Blaudenesheim, 
Cuono  de  Virdenheim.  Lenzelin,  Hugo,  Heinrich  de  Biscofesheim.  Acta 
sunt  hec  anno  domiuice  incarnalicuns  1097.  indictione  6  (statt  •>),  reg- 
nante Heinrico  quarto  Romanorum  imperatore  angusto.  Data  3  idus  Julii. 
—  Or.  Str.  B.-A.  H  1  (3).  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  17»  nr.  :230 
aus  Or.  355 

soll  die  Mittel  seines  Bistums  und  des  Klosters  Ettenheimmünster  so  frei- 
gebig an  Ritter  und  Herzöge  verteilt  halben,  daß  das  Kloster  statt  wie 
bisher  30  Brüder  im  Jahre  1098  kaum  deren  12  unterhalten  konnte.  — 
Wimpfeling.  Catalogus  p.  4.5:  Anno  dcanini  1098  coenol>ium  in  Ettenheim- 
Münster  coepit  adeo  rei  fanüliaris  inopia  constringi,  ut  locus,  qui  triginta 
fratribus  ei'at  constructus,  vix  videretur  posse  duodecim  sustentare.  Huius 
egefetatis  culpam  transferunt  in  Otlionem;  tani  prodigus  enim  rerum  ecele- 
siasticarnm  fuisse  scribitur.  ut  inq)eratorem  adiuturus  res  episcopatus  et 
monasterü  in  Ettenheim-Münster  nnlitibus  huius  saeculi  et  ducibus  distri- 
bueret:  quoniam  frater  eins  carnalis  Fridericus  Alemannorum  dux  regis 
filiam  neptem  imperatoris  uxorem  duxit.  —  Vgl.  oben  Reg.  nr.  338.     356 


Papst  Urban  II.  an  B.  Otto:  Auf  die  schriftlich  vorgetragene  Bitte  und 
auf  den  Bericht  des  Bischofs  ist  die  Kaiserin  Adelheid  auf  der  Synode 
zu  Rom  heilig  gesprochen  worden.  —  Loewenfeld,  Epistolae  pontificum 
Romanorum  p.  65  nr.  135  aus  ehemals  Weißenburger  Codex.  —  Jaffe- 
Locwenfeld  nr.  5762  mit  1089—1099.  —  „Ex  consideratione".  —  Als 
terminus,  post  quem  ist  die  Synode  von  Tours  anzunehmen.  357 


Kreuzzug   '  nimmt    am    ersten  Kreuzzug   teil.    —    Ann.  Marbac.  Schulausgabe    S.  39  zu 
I      1096:    egregius    quoque  Godefridus    dux    Lothoringie,    Otto    Argentinensis 


Otto. 


1099 

Nov.  9 


1100 


Mainz 


Jan.   (i 


.lan 


10S2— 
1100 


Speyer 


Speyer 


Mai   18  ]      llnnn 


epi.copns.   Moinmn.lns      .  .    «t  alii  nn.lti    prindpes    in.ic  expe.litioni  inler- 
fuorunl:    .\nn.   I-atl.eil.rnn.  (ed.  .Srheller-Iioichorst    .^.    |(»4)    /„     1(»«»7      ,u - 
""■'■;  P-innpnn,    .p,i  pn.tVcti  sunt.  Inerunt  .  .  .  Godefridus  dux  LolhurinKMue 
e     lal,i,.un,ns    Irater    eu.s,    episcopus    Slrazl.nr.^en.is    el   Harln.annus    de 
>ueMa.    arclnep.scopns  P.saiuis  de  Tuscia  et   IJol.anunnndns  p.in.ep«  Mve 
;;^p7'"";      '^'^"""^  a,Thiepis..opns.  Sha.l.M,.,ensi.  episc.pns    etAinn' 
US  Pod.ens.s    ep.sonpns    .nn,    suis  o.n.pat,  iolis    diversis    temporibus  iter 
Je.osoinn.lanun,   a,i;o,vss,   snnt  =   Ann.  .Saxo  MG.  SS.  VI,  730  zu  1097-  Pi- 
sanu.s.  .  .  ..  sin.zi.jn.j.ensis  episc.pus  et  Ainiarus  .  .  cum  suis  con.patri- 
j^sthx^PHs  tempon.usJIierosoli„.itaMun.  iter  aj,j,.-essi  sunt;   Mern.  clirnn. 
MG.  hb.   V.  40(,  /.u    lOitS:    GoteiVidus  dux  .  .  ..    iton,  Uli«  Slra/inu-ensis 
episeopus  et  eon.es  Hartnm.u.us   de  Aien.annia   el   alii  .p.an.plures  cnn  ii' 
nn.ner,,  „,        ,,  ,,,        ;,,„    ,„,,„„  uU-r.^„W>nu,u    tendere'  coepenr 
Ur    .\a,l,rul>l    der  /inunerscl.ea  Glirunik  (ed.  JJarack  I.   cS7).    daß  B    Otto 
IUI     vielen    anderen  ol.erdeutsuhen  Herren    siel.   1096  dem  Zu-e  des  Ere- 
nute,.  I  eter  a..j,e_sc].lossen  habe,    ist   ...it  Meyer  von  Knonau.  Hei..riel.  IV 
ly,  490  Ann,.  4/   anel.  „ad.  Beseitifjunj,^    der  Annales  Arj^entiueuses  (vH 
B  od..  A,.nal..„  .S.  40,  abzuweisen.     Wan..    und    auf  welche.«  Wege  Ibt 
0    o  zum  1  aup.l,ee.o  IKtzo.  .ioMfrids  gestoßen  ist.   u,.d  wie  weither  am 
/u.^e    de     Iv.euzfal.rer  te,]^^e..omn,e..  hat,    läßt  sich  .uit  de..  vc-lieReuden 
Nad..-.cl.:e,.    ...cht    ieststdlen.      Datierunfr    bestin.ml    du.cb  Reu.    .u     S 

T'^!öJS,'T^.  '•"■"'  '''    ^"^^    ^•°"    '-   ^-^^'"'■'^-  '^-^..hrt 

"■  :{5s 


a..wese„d  bei  einem  Tausch  zwischen  H.  .lohanu  I.  vo..  Speyer  .ind  IJ  Cnno 
von  A\o.ms  -  Re...lino.  U,k..a  Uer  Bischöfe  .u  Speyer  I,  68  nr  6«»  - 
Muinpt  nr.  0944a.  ^  Auch  Kaiser  Heinrid.  IV.  war 'äugend  inmiüen 
emer  u.oßen  Anzahl  von  Keichslursten.     Kurz    vorher    wird    B     üuö    .u 


de...  heiligen  Lande  zurückgekehrt  sein. 


359 


als  anlesend  genann    .n  der  Gründa..gsu.ku,.de    der  Abtei  Sinsheim    du.ch 

I      f-fio''"""-«    ^•^"'^P«^'^'--    -  R«'»'i"g-    U>l<-B-    dor    Bischöfe    zu    Spei 
!      I,  69  nr.    /O    -   btun.pf  nr.  094.5.  -  Auch  hier  war  Kaiser  Heinrich    V 
m.t  se.nen  Getreuen  zugegen.  3ßO 

Zeuge  in  der  (Jrkunde  Kaiser  Heinrichs  IV.,  der  das  Bistum  Speyer  in  dem 
JJesitz    der   Abte.  Hornbach  bestätigt.    -    Re.nling.    Urk.   B. \le,    BLscI.öl" 


zu  Sj.eyer  I.  1-2  m: 


Stumpf 


nr.  o<(46. 


3(>1 


weiht  die  Kirche  von  Kloster  llouau.     -  Nofiz  im  Kircheukalender  von  Honau 

ll./l^.   Jal..hdts.    ^   .schleltsladt  SladIMbl.   n.-.    1  hS4.   -  Mo..e  in  ZGORh. 

"■    ■  3ö> 

erleichtert  ein  wenig  das  den  St.aßburger  Bü.-gern  auferlegte  drückende  (Je- 
wohnhensrecht  (ms  consuetudinariuTu)    iu    der  .\bgabe  des   Bannwei,  ^  n- 

Ve.kanl    urstelllen  A\  e.ns    zwei  Situlae  oder    di.e..    Ohm    (m.od  nos  leu 
t.HUce  an.am  vocamus)   für  .len  bischöflichen  Fiskus  einf.u-de  t.   -  Be.-  dt 
m  de,-  L.rkun.le    Kaiser  Heinrichs  V.    von    1119    (s.    unlen).   --   VH     1 
.las  Ma  nf   von  H.uiau   von    1  I04  (s.  Reg.  nr.  :$7.-.).   .las  Propst  Brnnoo" 
l'ar   nach   den.  Vorbild  ,1er  Verfü^unu   M.  Ottos  erlassen   hat.  Ü} 

"slrißb..;!:"  k;;:;:;  '"■  '*n"" "'  '^'''"■""  '■'"•■"  •i'-''^"  •'-■  "••"•'-•  "'-■ 

ZGoKh  Ni'  m.  19^^"""       "■  ""'    ^  "'"""'■  ^'"■"""■''  "'' '"^^ !" 

3(»1 


298 


Otto— Cuiio. 


(1082- 
1100) 


1100 

Aus;.  3 


August 
—Dez. 


UOl 

Dez.    35 


J102^ 

Febr.  11 


Mainz 


Speyer 


schenkt  (leu  dfitten  Teil  der  Zelinten  der  St.  Aurelienkirclie,  der  zum  Unter- 
liult  des  Priesters  dient,  dem  St.  Tlioniasstift,  damit  dies  einen  seiner 
Brüder  mit  diesem  Dienst  betraue  (quod  et  aucloritate  sui  privilegü  con- 
firmavit).  —  Bericht  in  der  Bestätigunj^surkunde  B.  Burdiards  Beg-.  zu 
114.^.  36.) 

raubt  dem  Kloster  Ebersheimmüster  einen  Hof  in  Wizwilre.  —  Ciiron.  Ebers- 
lieim.  MG.  SS.  XXill,  44.5:  Oddo  episcopus  curtim  monasterii  in  Wizwilre 
cum  Omnibus  pertinentiis  suis  rapuit  et  raptoribus  concessit.  3(j(J 

stirbt,  ohne  seine  Stellung  im  Schisma  aufgegeben  zu  haben.  —  Jahr:  Bern, 
cinon.  MG.  SS.  V.  407  ^  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  40  zu  1100:  Otto 
Strazburgensis  scismaticus,  de  Jerosolimitano  itinere  reversus.  set  de  scis- 
mate,  ut  putabatur,  non  emendalus.  diem  clausit  extremum ;  Ann.  Saxo 
MG.  SS.  VI,  733  =  Ann.  Disibodi  MG.  SS.  XVII.  18  =  Ann.  Wircii)urg. 
MG.  SS.  II,  246;  Ann.  Ellwangenses  MG.  SS.  X,  1!»  zu  1100:  Otto  Ar- 
geutinensis  obiit.  --  Tag:  Melker  Seelbuch  (Wiegand  inZ(;oBh.  \F.  III.  Hl2): 
Necrol.  Argent.  (Wolfenbüttel)  (Böhmer,  Fontes  IV,  310);  Wimpfeling 
p.  47.  3(j7 


Balduiii  (1100). 


wirtl  nach  dem  Tode  B.  Ottos  ehigesetzt,  stirbt  aber  schon  nach  seciis  bis 
8  Wochen.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  40  zu  1100:  cui  (Oltoni) 
Baldewinus  VI.  tantum  victurus  ebdomadam  successit;  Ann.  Saxo  M(i. 
SS.  VI,  733  zu  1100:  pro  quo  (Ottone)  Baldewiiuis  constitutus  est.  qui 
vixit  duos  menses  et  mortuus  est  =  Ann.  ^Virzii)urg.  MG.  SS.  II,  246  =^ 
\Vürzburger  Chronik  (Ibichholz,  Die  Würzburger  (Chronik  S.  56):  pro  quo 
(Ottone)  Baldewinns  constituitur,  qui  vixit  menses  duos  et  moritur ;  Ivönigs- 
liofen:  Chroniken  II,  646.  —  Außer  diesen  Nachriciiten  ist  nichts  über  den 
Bischof  bekannt.  Da  er  im  gleichen  Jahre  nodi  einen  Naclifolger  fand  (Reg. 
nr.  360),  so  ist  anzuneiimen.  da(5  Balduin  fast  unmittelbar  nach  dem  Tode 
seines  Vorgängers  erhoben  wurde.  3(>S 


Cimo  (1100-1123  [nach  1125]). 


folgt  Balduin.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  40  zu  1100:  tiui  (Balduino) 
eodem  annt)  Cuono  episcopus  successit.  —  Herkunft:  Sohn  des  Freien 
Werner  im  Uftgau,  Bruder  des  Eberhard  und  AVeriier.  Vgl.  Reg.  nr.  37  3. 
Erzl».  Adalbert  von  Mainz  zälilt  Cuno  zu  den  innigsten  Freunden  Kaiser 
Heinrichs  IV.  (Reg.  nr.  411:  priusquam  ad  ecclesiam  rediret,  inter  primos 
amicos  iniperatoris  habebatur).  Der  Briefwechsel  des  Straßburger  Dom- 
kapitels mit  Papst  Paschalis  II.     Reg.  nr.  378    und  379  spriciit  von  dem 


schmachvollen  Eintritt  und  der  ungiltigen  Weihe  Cunos. 
B.  Cunos  zum  Domkapitel  s.  Reg.  nr.  411. 


Über  die  Sielluui; 
369 


anwesend  in  der  Begleitung  des  Kaisers,  der  hier  das  Weihnachtsfest  feiert. 
—  Die  anwesenden  Fürsten  aufgezäidt  in  Reg.  nr.  371:  die  Feier  des 
Weilmachtsfestes  berichten  die  Ann.  s.  Albaui  (Buchholz,  Die  Würzhurger 
Chronik  S.  68).  370 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Ueinriciis  IN'.,  der  die  iVI)tei  Weißenburg  seines 
Schutzes  versichert.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  1.  181  nr.  232.  —  Stumpf 
nr.  2956.  371 


(\m6. 


•290 


vor  1102| 

Fein-.    15, 


1102 

Febr.    15      Speyer 


llo:i 


März  i 


(1103- 
1104) 


Speyer 


designatus  episcopiis,  stellt  nacli  ileiii  Tode  seines  Vaters  \Venier  ziisaiiiiiieii 
mit  seinen  Hrüdern  Kiierliaril  und  Werner  die  Mnrj;  (castrinii)  .Micliilen- 
bacli  wieder  iier.  Sein  Vater,  der  im  l'H^aii  Er|jy:nter  besaß,  hatte  sie 
iinreelitmälüyer  Weise  auf  dem  (Jrund  und  Buden  der  enria  liotenvelis,  die 
Kaiser  Heinricii  111.  der  Spej'rer  Kirche  geschenkt  halte,  erbaut,  mußte 
sie  al)er  auf  Befeiil  dieses  Herrsehers  auf  eine  Beschwerde  der  .Speyrer 
Kanoniker  iiin  wieder  niederreißen.  —  Berieht  in  der  L'rkunde  Kaiser 
lleinriehs  IV.  ll(»-_'  Februar  l.">.  Kei;.  nr.  ^7:5.  —  Der  Wortlaut  der  Er- 
zähluni;  läßt  nielil  erkeimen.  ob  der  Wiederaufiiau  der  Burg  vor  oder  nach 
der  Erhebung  Cunos  zum  Bischof  gesdiah.  'A7'l 


Kaiser  Heinrich  IV.  beurkundet  nach  dem  Bericht  von  den  Eingriffen,  die 
sicii  B.  Cuno  und  seine  Brüder  gegenüber  der  Speyrer  Kirche  zu  Schul- 
den kouuuen  helfen  (s.  Heg.  in-.  ;il-2).  da(5  er  auf  die  Klaue  B.  .Idlianns 
von  Speyer  B.  Cuno,  dessen  Vogt  und  dessen  Brüder  Elierhard  inid  Werner 
gezwungen  habe,  die  streitige  Burg  (castrum)  Michilenbach  mit  den  zu 
Unrecht  der  Speyrer  Kirche  entzogeuen  Gütern  dem  B.  .loliann  und  dessen 
Vogt  zurückzugeben.  Um  aber  dem  B.  Cuno  und  seiner  Verwandtschaft 
jede  Gelegenheit  zur  Beunruhigung  und  Beraubiuig  der  Speyrer  Kirciie 
zu  nehmen,  habe  er.  der  Kaiser,  alle  ihre  Güter  im  Uffgau  erwtirben.  und 
zwar  die  Besitzungen  in  den  Orten  (villae)  Luitfridiswilri,  Oberenwilri,  Win- 
kele. Eichelhach,  Frierlinde,  Geswendi,  Hirtzbuhel,  Elchisheim,  Merivelt, 
Bukinisheim,  Odinkeim  mit  allem  Zubehör,  B.  Cuno  selbst  übergab  dies 
alles  durch  die  Hand  seines  Vogts  Bruno  zusammen  mit  seinen  Brüdern 
Eberhard  und  Weruer  in  Gegenwart  vieler  Fürsten.  Kaiser  Heinrich  wieder 
gab  die  von  ihm  so  erworbenen  Güter  zum  Heil  seiner  Seele  und  seiner 
genannten  Verwandten  auf  die  Bitte  B.  Johanns  von  Speyer  der  dortigen 
Kirche.  —  Graudidier,  Alsace  II  pr.  186  m-.  532:  Remling,  Urk,  B.  der 
Bischöfe  zu  Speyer  S,  79  nr,  74,  —  Stumpf  nr,  2957,  373 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  IV.,  der  die  vom  Kloster  Forsch 
auf  dem  Heiligenberge  gegründete  Zelle  in  seinen  Schutz  ninnnt,  —  Chron, 
Lauresham,  MG,  SS,  XXI,  425,   —   Stumpf  nr.  29(53.  374 


wird  geweiht.  -  Trotzdem  die  Straßburger  Kanoniker  noch  1  lOtJ  von  ihrem 
„sogenannten  Bischof"  spreciien,  „der  zwar  die  Wurde  eines  solchen  inne- 
hat, aber  nie  das  Amt"  (lieg,  nr.  37s).  so  dürfen  wir  doch  amiehmen. 
daß  B.  Cuno  durch  einen  der  kaiserlichen  Biscliöfe  die  Weilu-  empfangen 
lial.  i  l()2  April  21  datiert  Cuno  von  Dalheim  eine  Urkunde  für  Kloster 
llonau,  die  die  Bestätigung  der  durch  B.  Hermanns  Vermittlung  erfolgten 
Verleihung  von  Klostergut  (Heg.  m-.  29-1)  enthält:  Cunone  deslgnato  epi- 
scüi)o  (gleichzeitige  Auf/.eichnimg  eingeheftet  im  Honauer  Leklionar.  — 
Schlettstadt  Stadtbibl.  nr.  1184.  ---  Went/.cke.  Ungedruckte  Urkunden 
IMIOG.  XXI.\||:  11(1:5  datiert  ebenso  der  Priester  Vocco  in  einer  Ur- 
kunde für  Kloster  Altdorf:  Cunone  pontilice  elocto  nonduni  consecrato  (auf 
tler  Rückseite  der  Urkunde  B.  Ottos  von  1097  Juli  13  Reg.  nr.  355 
von  etwas  späterer  Hand.  —  Sclioepllin.  Als.  diphuu.  I,  182  nr.  223): 
.1104  dagegen  heißt  es  in  der  Urkunde  l'ropst  Brimos  von  llonau  Ober 
den  Weinverkauf  auf  der  Klosterinsel:  episcoiio  Cunone.  Abschr.  14.  Jahr- 
hdts,  Str.  B.-A.  G  1509.  -  Würdtwein.  NoVa  subs.  VI,  283  nr.  121: 
(Jrandidier,  Alsace  II  pr.  190  nr.  543).  Selbst  Papst  I'aschalis  11.  spricht 
in  seinem  Brief  an  Klerus  und  Volk  von  Straßburg  Heg.  nr.  379  von  der 
Weihe  B.  Cunos,  der  er  jetloch  nie  zugestinunl  habe:  netiue  electioni  ne- 
i|ue  consecrationi  eins  assensuni  dedimus,  375 


Weiilzcke,  Ilcgestcii  ilci-  Bischof«;  von  SlraBbuig. 


3'J 


300 


(Juiio. 


1105 


Stiiißliuri; 


11()() 

Januar 


(1106) 


Herbst 


(1107) 

Anfaiiff 


Mainz 


1107 


Mai  2 


(Mainz) 


heurkundot.  dii(')  seine  Getreuen,  die  Laien  Hegenboto,  Sigefrit  und  Ingolt 
auf  Bitten  und  für  das  Seelenheil  des  Presbyters  Hartniann.  eines  andern 
Getreuen  des  Hisriiofs,  10  Mansen  in  der  Gemarkung  Hartliusen  mit  voller 
Nutznießung,  dazu  einen  genannten  Hörigen  und  die  Kirche  St.  Margareten 
in  dem  erwähnten  Orte  dem  Straß  bürge  r  Domstift  in  gesetzmäßiger 
Weise  mit  allem  Zubehör  geschenkt  haben.  Hartmann  selbst  umß  davon 
jährlich  fünf  Solidi  Straßburger  Münze  zahlen,  nach  seinem  Tode  seine 
Nachfolger,  die  er  selbst  wählen  kaim.  B.  Cuno  überträgt  diese  Gerechtig- 
keit dem  Dekan  der  Straßburger  Kirche  und  vertraut  sie  dem  Schutz  seines 
An)tes  (ministeriuni)  an  ...  .  hanc  cartain  inde  conscribi  testesque  snb- 
scribi  et  sigilli  nostri  impressione  fecinius  insigniri.  Hi  sunt  festes  pre- 
script^  traditionis :  Cuono  e])isco|)us,  quo  consentiente  et  cuius  bauno  cou- 
firmante  liec  omnia  facta  sunt,  Brün  maioris  tjcclesie  prepositus,  Uuolverat 
decanns.  Burchait  cantor.  Eberhart  rdituus  cijterique  eorum  confrafres,  Ans- 
helni  advocatus,  Diepolt,  Ingolt.  Reginbolt.  Uuicram.  Sigefrit,  Manne,  Eribo, 
Wignant,  Eribo  cetericpie  eorum  comparitatis  iKuniues,  quos  euumerare 
longum  est.  Acta  sunt  Injc  Argentine  aiuio  llOö.  Heinriclio  imperatore 
qual-to  augusto,  indictione  13.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  -2108  (1)  mit  aufgedr. 
beschädigt.  Siegel.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  VI,  284  nr.  122  aus  hb. 
sal.   1347;  Wiegand,  Straßb.   Urk.  B.  I,  53  nr.  G5  aus  Or.  376 

soll  auf  dem  Reichstag  anwesend  gewesen  sein,  der  Heinrich  V.  als  König 
anerkannte.  —  Die  glaubhafte  Nachricht  nur  Itei  Guillimann,  De  episcopis 
Argent.  p.  217.  —  Nach  dem  Mainzer  Reichstag  begab  sich  der  neue 
König  nach  dem  Elsaß,  zweifellos  doch  in  das  Gebiet  seines  Anhängers, 
des  Straßburger  Bischofs.  In  Rufach  erregte  das  schroffe,  hochmütige 
Gebahren  söiner  Begleitung  so  sehr  den  Unwillen  der  Bürgerschaft,  daß 
sie  sich  gegen  den  König  erhob,  der  unter  Zurücklassung  der  Reichsinsig- 
nien  fliehen  nuißte.  -  Vita  Heinrici  IV  Schulausgabe  S.  20.  Vgl.  Mej^er 
von  Knonau,  Heinrich  IV.  V,  285.  3<7 

Brief  des  Straßburg.er  Domkapitels  au  Papst  Paschalis  11.:  Die 
Brüder  bitten  den  Papst  inständigst,  zu  ihnen  zu  kommen,  denn  schon 
etwa  dreißig  .lahre  lang  irren  sie  umher  wie  Sciiafe  und  kennen  nicht  die 
Stimme  des  Hirten.  Was  sollen  sie  mit  ihrem  Bischöfe  machen,  der  nur 
den  Namen  eines  solchen  trägt,  das  Amt  aber  gar  nicht  ausübt,  über 
dessen  Leben  und  Amtsantritt  man  allenthalben  spricht?  Dringend  er- 
suchen die  Brüder  den  Papst,  ihnen  zu  raten  und  ein  Machtwort  zu  spre- 
chen. -  Codes  Udalrici:  Jaffe,  Bibliotheca  V,  254  nr.  137;  Wiegand. 
Straßb.  Urk.  B.  I,  54  nr.  66.  —  Mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  wird  mau 
aimehmen  können,  daß  der  Brief  den  Papst  während  des  Konzils  zu  Gua- 
stalla  erreicht  liat,  von  wo  aus  sieh  Paschalis  ursprünglich  nach  Deutsch- 
land begeben  wollte.  "*'' 

Brief  Papst  Paschalis'  IL  an  Klerus  und  Volk  von  Straßburg:  Als 
Antwort  auf  den  eingegangenen  Brief  (Reg.  nr.  378)  spridit  er  seine 
Freude  über  ihr  Eintreten  für  die  gerechte  Sache  aus  und  fordert  sie  auf. 
in  ihrem  Widerstände  gegen  den  ihnen  aufgezwungenen  Mann  zu  ver- 
harren, da  er  (der  Papst)  ja  —  Gott  sei  Dank  —  niemals  seiner  Wahl 
und  Weihe  zugestimmt  habe  noch  zustimmen  werde.  —  Codex  Udalrici: 
Jaffe.  Bibliotheca  V.  256  nr.  138;  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  1,  55  nr.  6^7. 
—   Jaffe-Loevvenfeld  nr.  6112.   --    „Perspectis  litteris."  379 

interveniert  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  V.  für  Kloster  St.  Maximin  bei 
Trier.   —   Mittelrheiu.  U.  B.  I.  472  nr.  412  Anm.   —   Stumpf  nr.  3015.— 


Ciiiio. 


301 


1107 


11(>8 

März  19 

110!) 

Sept.    -li 


iUlO 

Aug.  — 
1111 

.luiiil 


1111 

All"-.   7 


All"-.  S 


Au«.  S 


Sc|i(.  4 


(Italien) 


Speyer 


Speyer 


(Speyer) 


Main/. 


„Zweifelliüf'l"  :  l{it'l')l:iii,  Künigs-   und 
deutsi'lie  Zeilbilirill    \',  T)«). 


tnrkundcn   für  Sl.  Maximiu  (W'esl- 


Speyer       Zeuge    in    einer  Urkunde   Kaiser  lleinrielis  V.,    deren  Datierung    luid  Zeugen 
angeluhrt  werden   hei  (iniiliniann.   De  epise.  Argent.  p.  -217.  3M 


beurkundet,  datl  er  auf  liitlen  seiner  (l<'lreuen  Hnrkard.  Hugo.  I'>ertiii)lil  u.a. 
die  Kirch»?  Sl.  Leonhai-d  hei  liirsa  mit  allem  Znlieliör  dem  StralJhurger 
Uomstil'l  ühergehen,  .sowie  die  Eiiniclitung  des  (Jottcsdienstes  daselbst  und 
die  Weihe  durch  U.  He/.ilo  von  llavelherg  gestattet  liahe.  Terner  sichert 
er  die  Stiftung  vor  jedem  LingrilT  fremdei-  (iewalt  und  hefreit  das  gero. 
dete  Land  nni  die  Zelle,  soweit  es  zu  Wein-  und  Ackerhau  henutzl  wiid. 
von  jeglichen  Zelniten.  Nur  der  StralJhurger  Kirche  sind  die  Mönche  da- 
selbst unterworfen  und  zahlen  zur  Erinnerung  an  den  genannten  Ihirkard 
jährlich  ein  (ioldstück  (aureus  nnninius)  an  das  Domkapitel.  Der  Strali- 
burger  Bischof  darf  nach  dein  Tode  des  ersten  Abts  Megingold  nur  nach 
dem  Vorschlag  der  Hiiider  einen  Naclifolger  bestimmen.  Acta  siuit  liaec 
ainio  dominicae  incarnatiouis  1  I ()'.>.  indictione  secuuda.  regnante  lleinrico 
rege  qninto,  1 1  kal.  üctobris.  Privilegii  liuius  tradicioni  fuernnt  testes  as- 
signati  canonici  niaioris  ecdesie  chorepiscopi.  scilicet  Drnuo  praepositus, 
Burckhardus,  Eberhardiis,  Wolveradus,  Kndegerus;  layci  ."^igebertus  conies, 
Anseimus  advocatus,  Diebaldus  vicedominus.  llezel,  Hugo,  lieitiuddus.  (.'on- 
radns,  Warnerus.  Heinricus.  Manno.  Ezelo,  Sigefridus.  Eriio.  Hugo.  Hn- 
pertus  et  turba  civitatis  intilta.  —  Sclioepllin,  Als.  diplom.  I,  187  nr.  i'A\i 
aus  dem  Archiv  von  St.  Leonhard:  \ViMdlwein,  Nova  subs.  Vll.  iO  nr.  II 
aus  Chartniar  von  St.  Leonhard:  (jraudidier,  Alsace  II  pr.  :210  nr.  554 
aus  Or.  des  Hanau-Lichlenhergisclu'n  iVrchivs  in  Duchsweiler.  —  Die  Weihe 
hatte  am  36.  Feiiruar  stattgefunden,  wie  eine  sich  unmittelbar  an  die  Li- 
kinide  auschlieljonde  und  zu  ihr  gehörige  Notiz  über  die  Schenkungen  am 
Weilietage  unil  später  zeigt.  —  Vgl.  Notiz  über  die  Gründung  von  St.  Leon- 
hard Grandidier,  Alsace  II  pr.  267  nr.  610;  MG.  SS.  XV,  1000.  38*2 


soll  König  Heinrich  \ .  auf  seinem  Ronizuge  begleitet  haben.  Die  an  sich 
nicht  unwahrscheinliche  Nachridd  nur  überliefert  von  Guiliimann,  De  e|ii- 
scopis  Argent.  p.  2 IX.  ;{,S;{ 

bittet  mit  zahlreichen  anderen  Fürsten  Kaiser  Heinrich  V.  am  Degräbnistage 
Heinrichs  IV.  um  Hestätigung  der  Privilegien  der  Dürger  von  Speyer.  — 
Dericht    in    der    Uli    August    14    ausgestellten  Urkunde.   —   Hilgard,  Urk. 


zur  (iesch.  der  Stadt  Speyer  S.   17   nr.    14. 
den    Begräbnistag    s.    Meyer    von    Knouau. 
VI,  207. 

anwesend    auf   dem  Hoftag  Kaiser  Heinrichs 
Heinrichs  V.  für  die  Abtei  Weißenburg.   - 
nr.  240.   —   Stumpf,  nr.  3068. 

interveniert  in  der   Urkunde  Kaiser  Heinrichs 


Stumpf  nr.  3071.   —   Über 
Heinrich  IV.    inid    lleimicli  V. 

^^  Bericht  in  der   U 

Sclioepllin,  Als.  diiilom. 


rkuiule 
I,  1>SS 


\'.   für  Kloster  Sl.  Maximin  bei 

Trier.    —    Mittelrhein.  Urk.  B.  I,  483    nr.  423.    —    Stum|)f    m-.  306!».    — 

'  Brel'lau.  Königs-  und   l'apslurkunden    für  das   Kloster  St.   Maximin   (Wesl- 

deulsche  Zeitschrift   V.   .'>."))   lälU   die   Frage  der  Echtheit   noch   olVi'U.      3S(» 

berät  Kaiser  Heinrich  V.  bei  der  Bestätigung  der  Freiheiten  und  tU'silzungen 
des  Kloslers  Allerheiligen  in  Schall'hausen.  Baumaiui.  Das  Kloster  Aller- 
heiligen (Ouelien  zur  Schwei/.er  Gesell.  III.  I)  S.  77  nr.  48.  -  ."^tumpf 
nr.  3076.  3^7 

:W* 


302 


Ouno. 


1111 


Sept.  4 


Okt. 


Ukl. 


Straßburg 


1113 


März  20 


April  6 


(1109- 
1113) 


Worms 


(Worms) 


IIU 

März   18 


xMärz   18 


(Mainz)  Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  lleinriclis  V..  der  die  Freiheiten 
und  Besitzungen  des  Klosters  Allerheiligen  in  Schaffhausen  bestätigt. 
-  Baumann  a.  a.  0.  (s.  Reg.  in-.  387)  S.  79  nr.  49.  -  Stumj)!" 
nr.  "3077.  —  (lefälseht  mit  Benutzung  der  vorhergehenden  Urkunde:  Breß- 
lau  in  Kaiserurkunden  in  Abbildungen  S.  79  (Lieier.  IV.  nr.  23).  Vgl. 
Hirsch,  Studien  über  die  Privilegien  süddeutscher  Klöster  (Ml(t(i.  Er- 
gänzungsband VII,  501).  388 

Zeu^e  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V..  der  das  Kloster  Einsiedeln  in 
Wiederholung  einer  Urkunde  seines  Vaters  in  seinem  Besitz  bestätigt.  — 
Böhmer,  Acta  imperii  selecta  I,  7 1    nr.  7(i.   —   Stumpf  nr.  3079.  389 

(Straßburg)  Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V.  für  Kloster  Elten- 
heini.  —  Grandidier,  Alsace  II  pr.  2 IC  nr.  öüO  aus  Abschr.  —  Stumpf 
nr.  3080.  —  Fälschung  Grandidiers  nach  einer  Notiz  Guiihmanns,  De 
episcopis  Argent.  p.  220:  Bloch,  Die  Urkundenfälschungen  Grandidiers 
(ZGORh.  NF.  XII,  509).  Guiliinumn  berichtet  lediglich,  daß  Kaiser  Hein- 
rich V.  auf  Bitten  der  Ettenheimer  Mönche,  die  über  unrechtmäßigt^  Ent- 
fremdung ihrer  Güter  Klage  führten,  ein  Edikt  erließ,  ne  cui(|uam  liceal 
bona  monachorum  et  canonicorum  habere  aut  in  posterum  usurpare.  Mit 
diesem  Versuch,  den  Besitzstand  des  Klosters  neu  zu  festigen,  mag  die 
Fälschung  der  Urkunde  B.  Heddos  von  762,  die  nur  in  einer  „Erneuerung" 
von  1121   erlialten  ist.  zusammenhängen.     Vgl.  Reg.  nr.  40.  390 

interveniert  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V.,  der  die  Zelle  Miclielstadt 
in  ihrem  Besitz  bestätigt.  —  Simon,  Gesch.  der  Dynasten  zu  Erbadi  III. 
nr.   1;  MG.  SS.  XXI.  434  Anm.  6(5.    —   Stumpf  nr.  3094.  391 

interveniert  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V.  für  Kloster  St.  Maximin  bei 
Trier.  —  Mittelrhein.  Urk.  B.  I,  489  nr.  426.  —  Stumpf  lu-.  3095.  —  Ge- 
fälscht auf  Grund  einer  echten  Intervenientenliste:  Brel'dau,  Königs-  und 
Pansturkundeii  für  das  Kloster  St.  Maximin  (Westdeutsche  Zeitschr.  V,  57). 
^  39'2 

Der  Straßburger  Donipropst  Konrad  schenkt  unter  Kaiser  Heinrich  umi  15. 
Cuno  (temporibus  ....  episcopi  Ciinonis)  zum  Seelenheil  seines  Bruders 
Huoo  und  aller  übrigen  Verwandten  sechs  genannte  Ministerialen  mit  ihren 
Besitzungen  und  faniilia  der  Marienkirche  zu  Straßburg  unter  dem  Vor- 
behalt, daß  die  Ministerialen  zu  seinen  Lebzeiten  noch  ihm  dienen  .  Facta 
est  predicta  donatio  attestantibus  duce  Friderico,  Oudahico  de  Hurningen. 
Ottone  de  Geroltteshegge.  Merbotone  de  Borre,  Sigefrido  huius  civitatis 
advocato,  Sigefrido  burgravio.  Hugone  causidico,  Brunone  preposito,  Ruo- 
degero  preposito  et  aliis  (piani  plurimis.  —  Bericht  in  der  Bestätigimgs- 
urkunde  B.  Burchards  (1141  — 1143),  der  die  beim  Brande  des  Münsters 
verlorene  Urkunde  erneuert,  nachdem  die  Kirche  die  Güter  in  dem  gesetz- 
lich festgelegten  Zeitraum  von  mindestens  dreißig  Jahren  bewahrt  hat. 
Die  von  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1.  68  Anm.  2  gegebene  Datierung  1109 
—  1123  laßt  sich  also  noch  einschränken.  393 


Straßburs 


Straßbur 


Sept.    13 1      Speyer 


Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V.,  der  das  Kloster  Etival  in  seinem 
Besitze  bestätigt.  —  Hugo.  Annal.  Praemonstrat.  II  prob.  539.  —  Stumpf 
nr.  3110.  •^•*^ 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V..  der  das  Kloster  Moyenmoutier 
in  seineui  Besitze  bestätigt.  -  Schoeptlin.  Als.  diplom.  I,  191  in-.  242.^  — 
Stumpf  nr.  3111.  '^^'^ 

interveniert  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V.,  der  dem  Kloster  St.  Maria 
von  Pomposa  Reichsumnittell)arkeit,  Güterbesitz  und  freie  Ai)twahl  liestii- 
tigt.   -   Breßlau,  Neues  Archiv  XX,  225.  39»» 


Ciiiio. 


303 


1115 


(1105- 
1115) 


iiit; 


Strarilimt;'  iK'iiikmidrt.  daß  der  Kanoniker  K'onrad  den  Aiiifustineni  zu  Iteiiwilre  die 
Kapelle  daselhsl  niil  allein  Znlieliür.  sein  Ki^'en  zu  Stolzlieini  mit  der  Ka- 
pelle, Zehnten.  Bann  nnd  l.enlen,  tiinC  Hufen  zu  Eber.sheiiii  und  einen  Teil 
der  Kirche,  fünf  Hufen  zu  Breitenljacli  samt  dem  vierten  Teil  der  Kirche, 
endlich  die  Kirche  zu  Hoizheim  mit  den  Zehnten  und  fünf  Hufen  zu 
Witter.sheiui  durch  die  Hand  seines  Vogtes  Merbollo  gej^ehen  liahe  zum 
Seelenheil  seiner  \()rfahren,  vor  allem  seines  Vaters  Trntlierus,  seiner 
Mutier  Herhta  und  seines  Bruders  Hugo.  Hies  alles  übergab  er  dem  Stift 
Straßburg  unter  der  Bedingmig  der  freien  Propst-  und  Vogtwahl  für  die 
Ittcnweiler  Stiftslierrn.  Außerdem  soll  der  Bischof  die  Stiftsherni  bei 
seinen  Visitafionsbesnclien  nicht  mit  einer  Menge  Begleitung  beläsligeii 
und  den  Vogt  bei  \erlelzung  der  Stiflsgüter.  falls  Abmahnungen  der  Brü- 
der nichts  nutzen,  mit  einem  Pfund  Gold  strafen  und  ihn  seines  Amtes 
entsetzen.  Diese  Ding  sint  geschehen  in  der  stat  zuo  Stroßburg  in  dem 
Jor  do  man  zalt  von  gottcs  geburl  1115  jor  also  die  remesche  zal  ge- 
nant indictiü  was  echtewe  (8).  in  dem  zehende  Jore  des  riclies  keiser  Hein- 
riches,  vor  mir  dem  vorgenannt  bisciiollt  nnd  vor  herzog  Friderich.  der 
auch  zu  gegen  waren  disegezige:  her  Biiuio  [)idbst  und  canceler.  Burkar 
dei-  dechen,  Gerolt,  Hug.  Hesse,  Rudigei-,  Behtult,  Conrat,  Sifrit  der  vogl, 
Manno  der  zoller,  Hetzelin,  Hug,  Hug,  Conrat,  Wernher,  Sifrit,  Walram, 
Humbrecht,  (iebeno,  Burkart.  Behtolt,  Cosbert.  Hertwig,  Büdiger,  ZeizoltV. 
Sifrit.  Heinrich.  Ulrich.  (Der  gen.annte  Kanoniker  gab  noch  die  Frau  eines 
genannten  Getreuen    mit    ihren   Kindern).  Deutsche  Übersetz.    1.5.  .lahr- 

hdts.  Str.  Hosp.  A.  nr.  :54'.»!).  l)ei-  lateinische  Wortlaut  mit  nur  unwesent- 
lichen Auslassungen,  vor  allem  in  der  Zeugenreihe,  in  Bestätigung  B.  (Jeb- 
hards  von  1137.  Vgl.  auch  Wentzcke.  Zur  älteren  Gesch.  des  Auuusliner- 
stiftes  Ittenweiler  (ZGORh.  iNF.  XXIIl).  :j<j7 


bestätigt  die  in  seiner  Anwesenheit  erfolgte  Schenkung  der  Bürger,  die 
alle  Lauben  an  der  Mauer  gegen  das  Sattleitor  hin  sowie  ein  Grundstück 
mit  einem  Zins  von  zwei  Solidi  zwischen  diesem  Tor  und  der  nächsten 
Brücke  dem  Straßburger  Spital  überwiesen,  das  jährlich  vier  L'n/.en 
und  aciit  Denare  daraus  ziehen  solle  .  Facta  sunt  vero  hec  presentibus 
caiionicis:  Brunone  preposito,  Burchardo  cantore,  llessone  scolastico,  Eber- 
hardo  custode,  Bertholfo  cameiario  et  ceteris,  presentibus  etiam  et  asti- 
pulantibus  bonsj  niemoriae  laicis:  advocato  Anshelmo.  Mannone.  Conrado, 
Ezelone.  Harggero.  Sigefrido  burgravio.  Friderico,  Odalrico  el  multis  aliis. 
Facta  sunt  autem  hec  lleiniico  Bonumoruin  imperatore  regnanle,  predicto 
Cnnone  in  Argentinensi   ecdesia  presidente  et  lu;e  legitime  banno  suo  con- 


lirmante.    —   Bericht    in   Bestätigungsurkunde    B.   Burchards  von    1143. 
Über  Datierung  s.  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.   I,  7  t    Anni.    I.  ;{J)S 


Straßburg  bestätigt,  daß  der  edle  Lai.-  Otto  von  Bruchkirche  einen  Mansus  in  der 
villa  Vendenlieim  mit  allen  Beeilten  zum  Heil  seiner  Seele  uiui  aus  l.ieb^' 
zu  seinem  Sohne,  dein  Kanoniker  Ilarlwigiiis.  dem  Straßburger  Domslif' 
gesdienkt  habe  ....  haue  cartani  inde  conscribi  testesque  subscribi  et 
sigilli  episcopi  impressione  l'ecimus  insigniri.  Hü  sunt  festes  prescripte  tra- 
ditionis:  Cüno  episcopiis.  (pio  consenlienle  el  cuius  banno  conlirmante  hrc 
•omnia  facta  sunt.  Üiüii  maior  pivposilus  et  regis  caiicellarius.  Burchart 
decaiiiis.  Kbeihart  edituus,  Hesso  scolariim  magister.  Hüc.  Dietrich. 
Bertolt.  Giimat.  Biideger,  (ierolt.  celeriipie  corum  confratres:  de  lai- 
(ali  ordine  Sigefrit  advocalus.  Diebolt  vicedonnuis,  Sigefrit  urbis  j)re- 
fectiis,  Wernliere.  Illimbrelh  ceteri(|ue  eoruiii  coiiipariialis  lioniiiies,  quos 
euumerare  longiim  esl.  (JiiiciiiMpie  aiileni  lianc  tiailitionein  iiitVjngere  ve 
irritam   facere   sliiduerit,    aiictoiitate    beati    I'etri    aposloli    et   omniiim   saue 


304 


Cuuo. 


1116 


1117 


1118 


toruiii  el  nostra  eum  aiiallieiiiali  suliiiinuis.  Acta  sunt  liec  Argeiitiiie  anno 
dominier  incarnationis  lllti,  Paseiiali  papa  Romau^  ecdesie  prtjsidente, 
Heinrico  imperatoie  quarto  legnante,  concurrente  1,  ^pacta  6,  indictione  9. 
—  Or.  Str.  B.-A.  G  2708  (2)  mit  aufgedr.  Siegel.  —  Würdtwein,  Nova 
siibs.  VII,  10  nr.  5  pus  lil).  sal.;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1,56  in-.  69 
aus  Or.  39!) 

Der  Stra(51iurger  Biscliof  soll  auf  Seite  des  Erzb.  Adalbert  von  Mainz  mit 
Herzog  Friedricli  von  Sdiwalien,  der  die  Sailie  des  Kaisers  walirend  dessen 
Roiirzug  in  Deutscldand  vertrat,  gekämpft  haben.  —  Ann.  Marbac.  Schul- 
ausgabe S.  43:  Igitin-  (Fridericus)  omnibiis  circa  Rhenum  ad  nutnm  siium 
inclinatis.  Geln'hardo  Argentinensi  episcopu  et  Aliierto  Moguntino  archi- 
episcopo  l)(>lluin  indicit,  vastatis  circumquaspie  onniibus.  —  In  wörtlicher 
Anlelinung  aus  Ottonis  Frising.  gesta  Friderici  Schulausgabe  S.  2;i  iilier- 
nommen  unter  Hinzufügung  von  „Gebehardo  Argentinensi  episcopo".  A\'ie 
Blocii  in  seiner  Anm.  a.  a.  0.  richtig  vernmtet,  wird  es  sich  liier  lediglich 
um  eine  Verwechselung  mit  den  Kiimpfen  B.  Gebhards  mit  Herzog  Fried- 
rich aus  dem  Jahre   1136  handeln.  -100 

Es  wird  beurkundet,  daß  die  Gräfin  Helwig.  Tochter  des  Grafen  Gerhard 
von  Burg  (castrum)  Egnsheim,  die  Berhta  mit  ihrem  Erbgut  dem  Straß- 
burger Dom  Stift  vor  ilirer  Hochzeit  geschenkt  habe.  In  Gegenwart  der 
Gräfin  und  auf  ihre  Bitten  ist  unter  Zustimmung  ihres  Vogts,  ihres  ältesten 
Sohnes  Hugo,  und  der  übrigen  Söhne  die  Verptlichtung  liestätigt  worden. 
Zum  Zeugnis  der  Übergabe  ward  die  Gräfin  mit  iliren  beiden  Söhnen,  den 
Laien  Hugo  —  dem  älteren  —  und  Uodalrich  —  dem  jüngeren,  mit  dem 
bischöfl.  Hofe  in  der  villa  Sulzo  am  Fuße  des  Wasgau  (iuxta  Vosagum) 
und  dem  zu  Burcheim  am  Ufer  des  Rheius  (iuxta  Renuni)  belehnt.  Hqc 
vero  traditio  facta  est  Pasciiali  Romano  pontifice  ecdesie  presidente,  re- 
gnante  Heinrico  iniperatore  (]uarto,  anno  incarnationis  domini  lll.s,  con- 
currente prima,  epacta  16,  indictione  nona  presentibns  tam  dericis  ((uam 
laicalis  ordinis  maicribus  civitatis.  Couno  episcopus,  Bruno  maior  prepo- 
sitiis  et  iuiperatoris  cancellarius,  Eberhardus  editnus,  Roudegerus  arclii- 
diaconus,  Burchardus  decanus,  Hesso  scolarum  magister  et  nuilti  alii  ca- 
nonici presentes  fuerunt  et  ürniaverunt ;  de  ordine  laicali  Sigefiidns  advo- 
catus  et  Heinrich  et  Diepoltli  vicedoniinns  et  niulti  alii  interfuerunt.  -  Or. 
Str.  B.-A.  G  10,  aufgedr.  Siegel  abgefallen.  —  Schoepflin.  Als.  diplom.  I, 
193  nr.  244  aus  cod.  menibr.  1357:  Würdtwein,  Nova  subs.  VII,  16  nr.  9; 
Grandidier,  Alsace  II  pr.  232  nr.  579  aus  Or.  —  Die  Angabe  Grandidiers, 
daß  zwei  Originale  im  bischöH.  Archiv  vorhanden  wai-en,  wird  durch  eine 
Notiz  16.  .Jiihrlidts.  bestätigt.  Str.  B.-A.  G  426  fol.   163^  401 

hestätigt  die  Sciienkung  des  Domjiropsts  und  Ileicliskanzlers  Bruno,  der 
durch  die  Hand  seines  Vogts,  des  Grafen  Uueeelu,  dem  Straßburger  D  o  m- 
stift  sein  Gut  in  der  villa  Scerewilre  zum  gemeinsamen  Nutzen  der 
Brüder  übergibt  und  dies  seli)st  beurkundet:  Hec  vero  traditio  facta 
et  a  me  confirmata  est  Pasciiali  Romano  sumiiio  pontifice  universali  ecde- 
sie presidente,  regnante  Heinrico  imperatoie  8,  anno  incarnationis  domini 
1118,  concurrente  1,  epada  6,  indictione  9,  presentibus  tam  dericis  ipiam 
laicalis  ordinis  maioribus  civitatis,  ipse  Cüno  episcopus  prtjsens  fuit  et 
confirinavit.  Burchart  decanus.  Elierhardus  edituiis,  Rfidegerus  archidiaconus, 
Hesso  scolarum  magister.  Gerolt.  Hug,  Dietericli,  Diezman  et  nnilti  alii 
confratres  presentes  fuerunt  et  confirmaverunt.  de  ordine  laicali  Sigefrit 
advocatus,  Diepolt  vicedomiiius,  Hug  exactor.  Uuolfram,  Hergger,  Uiieren- 
here,  Brün  et  nmlti  alii  interfuerunt.  Poenformel.  —  Or.  Str.  B.-A.  (J2708  (3) 
mit  aufgedr.  Siegel.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  VII,   19  nr.  10:  Grandidier, 


Ciiiio. 


IHN 


III!) 


Strii(5liiii-j;- 


Alsa.T  H  pr.  i):{l    „r. 
I,  •"(7   II r.   1^2  aus  Ur. 


.".TN  ans   lili.   sal.    I;!i7:    W  ir^aiiil, 


30? 


Stial'.li.    Irk.   M. 
4()-.> 


'sliiiit;!.     (Ial5    ein    Laie, 
von    l.upiilieiistein    ihre 


(1119) 

Sept.— 
Oktober 


(1119 

Nov.  - 
1120) 


um  1130 


seiu    (letnupv    rüno.   und    dessen  (laltin  JiKÜiila 
Jlfiiige    (de    faniilia    sua)    Megiiiburga     mit    iiirem 
Sohne  durch  die  Hand  des  Vogts  SiglVied  der  Mari  eiik  i  r  c  lie  zu  Slra(5- 
l)urg  sciienkte  mit  der  .\uflage.   daC.  sie  und  ihre  Na(hk..nnnens.hal"t   jahrlich 

an  den  Altar  zwei  «leldstncke  oder  NVachs  im  gleichen  Werte  |n mos  vel 

nnmmalas  cerae)  zahlen  sollte.  .  .  .  hanc  cartam  inde  conscrihi  lestesr|ue 
snhscrilii  et  sigilli  nosiri  impressione  tecinnis  insigniri.  lii  sunt  tcsles  pre- 
scnpli;  tiadicionis:  Cnouo  episcopus.  quo  coiisentiente  et  cuius  Itaiino  eoii- 
lirmante  lit^c  onmia  facta  sunt.  Brün  maioiis  oeclesie  prepositus.  Hurchart 
decanus.  Eberhart  tjdituus,  iltig.  Dielherich.  (ieroit.  Diczeman.  Adelgoz  c- 
tericpie  eorum  confratres:  SigetVit  advocatus.  SigelVil  nrliis  |ireleclus.  NVeriil- 
here  vicedominns,  (luntram  crtericpie  eornm  com|)aritatis  liomines.  (|uos 
ennmerare  longnni  est.  Ouicunupie  autem  haue  Iraditiunem  infringere  vel 
niilam  facere  sluduerit.  anctoritate  heati  l'etri  aposloli  et  omnin'in  saiic- 
lonini  .'t  uostra  eum  analhemati  suhicimus.  Acta  sunt  hec  Argentinc  aium 
dominier  incarnationis  llÜt,  Heinricho  imperatore  qnarto  augusto  re<^uanle 
-    Or.  Str.  B.-A.  (;   iäTON  (4).  aufgedr.  Siegel  aljgvt.  NVürdtwein?  Nova' 

snbs.  VII,  üd    nr.    l:J    ans  lih.  sal.   1347;  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  I,  58 
nr.  7:J  ans  Ür.   —   Protokoll  gleiciilautend  mit  Reg.  m-.  399,  Aren-a  .luch 

n.it  37(5.  -    ^^^.^ 


(Straßburg)  Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V..  der  auf  Kat  und  l)r;ni<;.n  der 
Fürsten  in  Straßburg  das  gvmeine  Recht  (ins  civile  et  omnibns  eonmnnie) 
wieder  herstellt.  Schon  B.  Otto  liatte  das  drückende  ins  consnetu.li- 
nanum  erleichtert  (s.  Reg.  nr.  3G3)  und  der  Kaiser  beschränkt  jetzt  die 
Abgabe  des  Bannweiiis  au  den  bischöflichen  Fiskus  auf  sechs  Woclien  \Vie- 
gand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  59  nr.  74.  -  Stumpf  ur.  3159.  -  J)ie  uncre- 
wöhidichen  Formen  der  Urkund.'.  auf  Grund  deren  Wienand  a.  a.  0.  „die 
AutlK^nticiläl  der  Üherlieferung  beanstandet",  sind  ans  Abfassung  von' Seite 
der  Empfänger  in  Straßburg  zu  erklären.  4.04. 


nnterwirlt  sich  unmittelbar  nach  dem  Konzil  zu  Reims,  das  Papst  Calixl  11 
im  Beisein  u.  a.  von  Erzb.  Adalbert  von  Mainz  und  fünf  seiner  Sullra-ane 
abhielt,  und  erhält  von  einem  Kardinal  die  Absolutitui.  Die  Fol"e  da\on 
ist  eine  völlige  Abkehr  von  der  Partei  des  Kaisers.  Di,-  Straßbur-er 
Kanoniker  dagegen  hallen  trotz  der  Ermahmmgen  Erzb.  Adalberls  u.n 
Mainz  an  der  kaiserliciien  Partei  lest  ,„„1  verweigern  sogar  die  Annahme 
der  von  Erzb.  Adalbert  übermillellen  Botschaft  Papst  Calixts  H.  .  —  Be- 
richt im  Schreiben  Erzb.  Adalberts  von  Mainz  an  den  Papst.-  Epistolae  Mo- 
gimlinae:  Jalle,  Bibliotiieca  III,  39:rnr.  4«.  S.  Reg.  m.  41  1.  -  Zum  \'ei-- 
ständnis  sei  auf  den  Hericiit  des  zum  .Pa])st  neigenden  Straßbur-er  -^cho- 
laster  Messo  (M(;.  Libelli  ,le  lile  III,  :2 1 )  hingewiesen,  der  dem  Kon/il 
selbst  beiwohnte  (vgl.  1  laller.  Die  Verhandlungen  von  Mouzon  in  Neue 
Heidelberger  Jahrbücher  II.  147  (f.).  Nicht  unwahrsclu'inlich  erscheint  es, 
daß)  durch  Ilessos  \'ermittlung  15.  Cuiio  zur  .\udermig  seiner  Slelhni-  .'("-en- 
über  Papst  und  Kaiser  veranlaßt  wurde.  Daneben  aber  wirkte  jedeiihdls 
der  Eiiillnl'.  Erzb.  Adalberls  mit.   -     Vgl.  auch  Rey-.  nr.  411.         '  4o5 


IJerUia.    magistra    el    ancilla    anciliniMMi   iles   Klosters  S  i  n  d  e  1  s  berg.    beur- 
kundet einen  mit  Abt  Adelo  von  .\l  a  n  rs  ni  n  11  s  t  er  abgeschlossenen  Güter- 


1123 

(Januar) 


Cunö, 


tauscli.  Facta  sunt  liec  sub  conditione  sancttj  Romane  ecclesifj  et  liorum 
testiuni  tonfirniatione:  Calixto  presidente  in  sede  sanctsj  Romane  ecclesi?, 
Heinricü  iuiiiore  regnante  imperatore  et  episcopo  Argentinensi  Cunone, 
quonun  auctoritate  et  predictorum  testiuni  conlirmatione  loco  nostro  lianc 
coninuitationem  et  traditioiiem  assignavinnis  et  vinculo  anatliematis  con- 
firmavinius.  —  Eingetragen  auf  dem  Sindelsberger  Polypticlion.  —  ür.  Str. 
R.-A.  H  589  (2).  —  Schoepflin,  Ais.  diploni.  I,  ÜHi  nr.  :247 :  Wiirdtwein, 
Nova  subs.  VII.  44  nr.  18  aus  Gr.;  Spach,  Oeuvres  choisies  III,  87  H'.,  da- 
raus WolfF,  Die  Ableikirche  von  Maursniüuster  mit  Abbildung.  106 

sobenkt  auf  Bitten  der  Rürgerstbaft  den  Platz  von  der  bisdiöfliclien 
Küche  zwisebeii  Mauer  und  Graben  bis  /.um  Tore  gegenüber  vom  Münster 
sowie  den  Hof,  der  vor  der  Stadt  hinter  St.  Peter  liegt,  dem  Spital  zu 
Strasburg  und  ])eurkundet  die  Stiftung  in  gesetzmäßiger  Weise.  —  Berii-iij^ 
in  der  Bestätigungsurkunde  B.  Burchards  von   1143.  407 

bestätigt  (annuente  et  etiam  perpetrante)  unter  Zustimmung  der  Kanoniker 
und  der  Bürger  die  Überweisung  des  zehnten  Teils  der  Gaben,  die  dem 
hl.  Kreuz  zustellen  (oblatio,  qne  offertur  ad  sanctam  Crucem).  an  das 
Spital.  —  Bericlit  in  der  Bestätigungsurkunde  B.  Burchards  von  1 143.      M)S 


im 


gibt  viele  Güter  des  zerrütteten  Klosters  Eltenheim  an  weltlidie  Herren. 
Wimpfeling,  Catalogus  p.  47.     Vgl.  dazu  Reg.  nr.  390. 

setzt  auf  Vorschlag  des  Abts  Stefan  von  Klingenniünster,  Weißenhurg,  Selz 
und  Limburg,  des  Rats  Kaiser  Heinrichs  V.,  den  Mönoli  Konrad  von  Khngen- 
münster  als  Abt  von  Ebersheimniünster  ein.  —  Cliron.  Ebersiieim.  MG. 
SS.  XXIIl.  44.5:  Stephanus  .  .  .  Cuonradum  ad  Cuononem  Argentinensem 
episcopum  destinavit,  quatenus  ipsuni  abbateni  constitueret:  quod  et  sine 
dilatione  factum  est.  ^^^ 

wird  von  Kaiser  Heinrich  V.  abgesetzt.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  41 
zu  11-23:  Cuono  Arg^ntinensis  episcopus  de  sede  pellitur;  Ann.  Saxo  MG. 
SS.  VI,  759:  Cono  Strazburgensis  episcopus  solo  nomine,  quia  in  nece 
Bertoldi  ducis  consensit,  ab  episcopatu  deponitur;  Ann.  s.  Disibodi  MG. 
SS.  XVII,  !23  zu  1122:  Cuno  Argentinensis  episcopus  deponitur;  Königs- 
hofen.  Chroniken  II,  646:  Absetzung  zu  1123.  —  Der  vom  sächsischen 
Annalisten  angegebene  Grund,  daß  B.  Cuno  an  der  Ermordung  des  Herzogs 
Berthold  von  Zähringen  beteiligt  gewesen  sei,  war  sicherlicli  rein  äußer- 
lich. Der  Kaiser  mochte  begierig  danach  greifen,  um  dem  Bischof,  der 
zur  römischen  Partei  abgeschwenkt  war,  zu  beseitigen.  Das  betont  auch 
Erzb.  Adalbert  in  seinem  Briefe  an  Papst  Calixt  II.,  der  genauer  (1123)  zu 
datieren  ist:  B.  Cuno  von  Straßburg  bat  gleidi  nacli  dem  Konzil  von 
Reims  um  Verzeihung  und  empfing  von  einem  Kardinal  die  Absolution. 
Als  er  früher  noch  hartnäckig  auf  der  Seite  des  Königs  stand,  ermahnten 
wir  ihn  oft,  sich  der  Kirche  in  Gehorsam  zu  beugen,  und  schrieben  auch 
den  Kanonikern,  sich  von  seinem  Irrwege  fernzuhalten  und  zum  Frieden 
Christi  zurückzukehren.  Sie  blieben  aber  in  iin-eni  Ungehorsam  und  wei- 
gerten sich  sogar  den  päpstlidien  Brief,  den  wir  ihnen  kürzlich  schickten, 
zu  öffnen  und  zu  lesen.  Nachdem  sich  aber  der  Bischof  vom  Banne  ge- 
löst hatte,  wandte  er  sich  gänzlich  (corde  et  corpore)  vom  Kaiser  ab  und 
blieli  in  treuen  Diensten  der  Kirche  als  hartnäckiger  Verteidiger  der  VValir- 
heit.  Auf  alle  mögliciie  Weise  aber  verfolgen  sie  ihn  und  stellen  ihm 
nach.  Der  Kaiser  ergriff'  diese  Gelegenheit,  ihn  mit  tötlichem  Hasse  zu 
verfolgen,  ihn  auf  jede  Weise  zu  peinigen  und  endlicii  ans  der  Stadt  zu 
vertreiben.  Dies  alles  tat  der  Kaiser  nach  Abscliluß  des  Friedens  (Wormser 
Vertrags)!     Vorher    konnte    er    nichts    gegen    den  Bischof  ausriditen,    bis 


ClIlKK 


'601 


1123 


dieser,  der  l'iiilier  /.ti  seinen  njiclislen  Freunden  /;diUe,  sieli  von  ihm  al.- 
kelnle  und  sich  der  Kireiie  wieder  iinseidor,.  Mil  dein  allem  wollen  wir 
niehl  die  l'niiereehtiy:k<'il  des  lüschols  verli-idiu'en  oder  gar  hilligen,  son- 
dern wir  hringen  die  Sache  deslialli  vor,  weil  ,jet/l,  wenn  dem  Kaiser  nn- 
mnschränkte  Gewalt  /.ngebiiligt  wird,  seine  Wnt  gegen  jeden  heliehigeii 
IJischül'  auszulassen,  auch  üher  die  übrigen  GJäidngen.  die  der  Kirche 
Coltes  treu  blieben,  eine  unerträgliche  Verlolgung  ausbrechen  wird.  Her 
Tapsl  mC.g.'  daher  scharl'  gegen  das  \'orf;elien  des  Kaisers  einschreiten, 
daniil  der  Kirche  die  volle  <  ierichtsbarkeil  über  den  genannten  Mischof  "e- 
wahrl  bleibe.  Kpistolae  Mogunlinae:  Jalle,  Hibliotlieca  III,  393    nr.   4«. 

-  Schon  112:2  (.Ulli),  als  Kaiser  Heinrich  V.  in  StraCburü  die  Dienslmannen 
des  Domstifts  von  Abgaben  an  den  Fiskns  iiefreil  (Abschr.  17.118.  Jahr- 
hdls.  Str.  R.-A.  G  :>.Sfl|.  —  Wiegaud.  Slral5b.  Urk.  H.  I.  CO  nr.  7ö.  - 
Slumi)f  iir.  3180).  fehlt  der  lüschof  unter  den  Zeugen;  1123  .lanuar  23 
und  24  ist  der  Kaiser  wieder  in  Stral')burt;  "nxt  auch  in  den  hier  ausge- 
stellten Urkunden  (Slumi)f  nr.  31,S()  und  31<S7)  lindet  sich.  15.  Cnno  nidit. 
Wir  werden  wohl  kaum  lelilgelien.  wenn  wir  gerade  um  diese  Zeit,  die 
durch  die  .\ngaben  des  säclisisclien  Annalisten  von  der  Krniordunir  Merzo«' 
r.erlhtdds  (1122  De/.endier  S)  und  Er/b.  Adalbeils  gegeben  scheint,  die 
Absetzung  B.  Cnnos  din-ch  den  persönlich  anwesenden  Kaiser  festlegen.  — 
Der  Gegensatz  zwischen  dem  Straßbnrger  Bischof  und  dem  Domkapitel, 
der  sich  schon  1100/07  in  dem  Briefwechsel  mit  Papst  Paschalis  II.  niid 
dann  wieder  in  dem  Bericld  Erzb.  Adalberts  oflenbart.  zeigt  sich  deutlich 
auch  auf  wirtscliaftlichem  Gebiete.  Die  Beg.  ni-.  1 1  und  nr.  <».")  sowie 
Straßb.  Urk.  B.  1.  31  nr.  40  aufgeführten  Urkiuiden  sind  zum  Teil  bereits 
von  Bloch  als  Fälschungen  aus  dem  Anfant;  des  12.  Jahrhunderls  nach- 
gewiesen (Bloch.  Jura  curiae  in  Munchwilarc:  ZGOBh.  NF.  XV.  411).  Die 
Urkunden  Beg.  nr.  11  und  1)5.  die  sich  ausdrücklich  auf  Schenkungen 
König  Daiioberts  bezieiien.  verfolgen  wie  di(>  Urkunde  Wiserichs  und  Azzos 
(Straßb.  Urk.  B.  I.  31  m-,  40)  deutlich  den  Zweck,  den  (iülerbesitz  des 
Domstifts  zu  sichern  und  festzulegen.  Üev  Straßburger  Bischof  tritt  in 
ihnen  durchaus  in  den  Hintergrund.  Sie  berühren  sich  in  diesen  Punkten 
mit  den  Urkunden  für  das  Straßburger  Domstift,  die  in  die  ersten  -lalir- 
zehnte  des  12.  Jahrhunderts  zu  setzen  sind:  Straßb.  Urk.  B.  I.  '>0  m-.  (i2 
(dat.  1097.  angefertigt  nach  1112!).  a.  a.  ().  nr.  03  (dat.  110U)'und  nr.  C.ö 
(dat.  110."»).  Auch  die  Ankündigung  der  Besiegelung  auf  der  Urkunde 
Irimfrids  für  das  Domslift  (Reg.  nr.  184)  mag  in  diese  Zeit  fallen.  Die 
Anfertigung  der  aus  dem  Anfanii  des  12.  .lahrinmderts  datierten  Urkunden 
wie  der  oben  zusammengestellten  Fälschungen  in  der  -leichen  Schieib- 
stnbe,  eben  in  der  des  Domkapitels,  geht  dentiicii  aus  der  Verwainllschaft 
des  Formulars  hervor,  die  bei  Heg.  nr.  tt.")  und  Straßb.  Urk.  B.  I,  31 
nr.  40  durch  die  des  Schriftdiarakters  bestätigt  wird.  Augenscheinlich 
war  das  Domkapitel  bestrebt,  unabhängig  vom  Bischof  seine' Besitzunuen 
urkundlich  sicher  zu  stellen.  Auch  die  aus  dem  zweiten  Jahrzehnt  Tles 
12.  Jahrhnnderts  stammenden  BeurkniKluni;en  von  Schenkniiiren  für  ilas 
Donistitl  lie-  nr.  3!t!).  nr.  401.  nr,  i02  uikI  403  sowie  StralUi.  Urk.  B. 
I.  ÖC,  tu-.  70  (Schenkung  Diezwil.s  von  lllll)  zeigen  mit  der  vorher  ge- 
naimten  Gruppe  deutlich  erkennbare  .Ündichkeit  im  Diktat.  Daß  das  Do'in- 
kapilel  bei  seiner  Stellungnahme  gegen  den  Bischof  mil  der  Straßbnri;er 
Bürgerschaft  Hand  in  (land  ning.  geht  schon  aus  dem  Briefwechsel  Papst 
Paschalis'  II.  mil  „Klerus  und  Volk  von  Straßburn"  hervor.  Oll'eidiar  ist 
auch  d.is  Privilei;  Kaiser  Heinrichs  V.  für  die  StraiUuu-ger  Bürger  (Be-. 
nr.  404)  in  diese  i)oiilische  Gruppierung  einzufügen:  es  war  wohl  schon 
eine  Folge  der  Hinnei^;unt;  B.  Cunos  zur  päpstlichen  Partei.  Deutlich  zeiut 
sich  dann  auch  der  Einlhd'.  des  Domkapitels  aid'  die  Politik  des  Kaiser> 
in  dessen  Privileg  für  die  Dienstmannen  des  Slraßbmger  Domstifts 
1122.    in    dem   Domkaiiild    und    Stadt    zusammenwirkend    erscheinen 


von 
wie 


Wüillz^kr,   Uigisicil  der  liischilfo  vnil  ShnUbcil({. 


40 


808 


Cuno— Bruno. 


11-23 


später  im  .liilire  1  tiil  in  tler  Urkunde  Köiii^-  Lütliais  111.  ITir  die  Strali- 
iMifuer  Hiiriiei-  (s.  Rep;.  lu:  43"2).  Am  sclulrfsteu  zeigen  die  Tendenz,  die 
Rechte  des  Domivapitels  iieiienül)er  den  Ansi)riiclien  des  Biscliofs  abzu- 
grenzen.  die  beiden  F;dscliuniien  auf  den  xN'anien  Karls  des  Großen  und 
Papst  Hadrians  I.  (Reg.  iir.  4'.t  und  ur.  50).  deren  Herkunft  aus  der  Ije- 
kannten  Reiclienauer  Falsclierwerkstiitte  Leeluier.  Scliwäbisclie  Urkunden- 
fälschungen des  10.  und  1-2.  Jalirhiinderts  (MIÖG.  XXI,  51  tf.)  nachge- 
wiesen hat.  Etwa  in  der  Zeit  des  Sturzes  B.  Cunos  werden  sie  iiacii 
Straßliurg  gekommen  sein.     Vgl.  unten  Reg.  nr.  425.  -Hl 

Bnmo  (1123-1 1125J1131). 

wird  als  Nachfolger  Cunos  eingesetzt.  --  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  41 
zu  1123:  cui  (Cuonoiii)  Bruno  episcopus  supcrponitur;  Ann.  Saxo  MG. 
SS.  VI.  751)  zn  1123:  Bruno  Babenbergensis  ecclesie  cauonicus  episcopus 
conslitiiitur;  Ann.  s.  Disibodi  MG.  SS.  XVII.  23  zu  1122:  Brun  consti- 
tuitur.  Die  Einsetzung    wird    unmitteliiar    nach  dem  Sturz  Cunos  durch 

Ileiiuicii   V.  selbst  vollzogen   sein.      1131    bei    seiner   Absetzung  wird    ihm 
noch  ungiiUige  Weihe  vorgeworfen  Reg.  nr.  441.  -  Herkunft:  Seine  Iden- 
titizieruug    mit    dem  kaiserlichen  Kanzler  Bruno  u.  a.  bei  Stumpf.    Reichs- 
kanzler 11.   253  und  Loosliorn.  Gesch.    des    Bistums    Bamberg  II.   1  Ui    isl 
haltlos.     Grandidier,    Oeuvres    bist.    II.  349    läßt  ihn  von    den  tuafen  von 
Hohenberg    abstammen,    gestützt    auf   eine  Notiz    bei  Petri.    Suevia   ecde- 
siastica  p.  233.     Sicher  ist  nur.  daß  er  1145  Sigiboto  von  Tanehusen  und 
Adelbert  von  Hengen,  beide  wohl  in  Mittelfranken  ansässig,  als  seine  Ver- 
wandten   bezeichnet    (Reg.    nr.  443).     Bruno    selbst    war    Kanonikus    des 
Bambevger   Domstifts  (Ann.  Saxo  a.a.O.  und  Reg.  nr.  443).  in  dessen  Urkun- 
den ein  Domherr  Bruno  1  lOS  erscheint  (Loosliorn  a.  a.  0.  S.  (>5).—  Seine  kirch- 
liche Stellung    entsprach    wohl    den    Ansichten  B.  Ottos  von   P.amberg.    an 
dessen  Hof  er  sich  später  zurückzog  (Reg.  nr.  443).     Vgl.  Hauck.  Kirchcn- 
gesdi.  IV.  125.     Gerhoh  von  Reichersberg.  Opusculum  de  gloria  et  lionore 
hlii  hominis  MG.  Libelli  de  lite   111,   3!I7   nennt  ihn  einen   klugen,  sehr  be- 
lesenen Manu  (prud(^ns  vir  valenter  literatus)  vgl.  Reg.  nr.  443.    Herbord. 
Dialogus  de  Oltoue  episc.  Bamlierg.  (Jaffe.  Bihl.  V.  724)  ausgezeichnet  an 
Redegabe    und  Tugend    (eliHiuio    et   moribus  adprime  festivus).    —    In  die 
Zeit  des  Wechsels    auf   dem    Straßburger  Bischofssitz   ist  wohl   auch    die 
verfassungsgeschichtlich  bemerkenswerte  Urkunde  Papst  Calixts  II.  für  die 
Abtei    Hugshofeu  zu    setzen,    in  der    es    u.  a.    heißt:     Da  es  Sitte  in  der 
Provinz  Elsaß  (Alsatiensis  provinciac  mos)  ist.  daß  kein  Angehöriger  (nullns 
ex  familia)  der  Straßburger  Kirche  einer  fremden  (alteri)  Kirche,    die  nicht 
unter    der  Straßburger  Jurisdiktion    steht,    etwas    von    seinen    Eigengütern 
vergeben  darf,    so  verleiht  Papst  Calixt    dem    Kloster  Hugshofeu    das    be- 
sondere Vorrecht,    daß  jeder  Angehörige  der  Straßburger  wie    auch  jeder 
anderen  Kirche  ihr  Zuwendungen  an  Gütern  oder  anderem  Eigentum  machen 
darf.    Die  Wahl  des  Abtes  steht  den  Brüdern  nach  der  Regel  des  hl.  Bene- 
dikt frei;    die    bischöflichen  Weihehandlungen    sind    vom  zuständigen  Diö- 
zesanbischofe  ohne  Entgelt  vorzunehmen,  falls  dieser  vom  päpstlichen  Stuhl 
anerkannt  ist.     Der  Straßburger  Bischof  darf   auch    die  geringsten  Befug- 
nisse   nur    mit  Zustimmung    der  Brüder    mid  des  Abtes  ausüben,  und  nur 
der  Papst  darf   hier  die  Exkomnuuiikation  verhängen.     Vor  allem    ist  das 
Kloster  auch  von  jeder  Aligabe  an  den  Straßbnrger  Bischof  wie  an  andere 
Bischöfe    und    deren  Beamte,    sowie    au  Könige  und  Kaiser.    Herzöge  und 
Grafen  befreit.     Dat.    1120    Mai   14.    —    Abschr.    17.  .lahrhdts.    Str.    B.-A. 
H  2294.    -     Schoepflin,    Als.    diplom.  I.    194    ur.  24«:    Würdtwein,    Nova 
subs.  VII,  3ü  nr.   IG;  Grandidier,  Alsace  II  pr.  237   nr.  584  aus  Andlauer 
Salbuch.    —    Jaffe -Loewenfeld    nr.  7130    mit   1122  —  1124.    -    „Ad  muni- 


mentum" 


41v 


ISniiio. 


300 


1123     I 
.iiini  -21  !  Straßhurg 


1124 

(Mai  — 
Juli) 


Ni'iiliaiiseii 
liei  Worms 


\\, 


Uez.  25 


De/..   HS 


1125 

•lau.   7 


btralilMiri;- 


Stralibur}-- 


StraßliurK 


.!aii.  «      SliaßbtHK 


•lau.  fS      Straßhur}' 


Zeuge  in  dm-  likuiule  Kaiser  Ileinrit'lis  V'.,  der  die  Privilegien  des  Klosters 
Luxeuil  bestätigt.  -  Liniiididier,  Alsaie  II  pr.  ii'J  iir.  .j'.)4.  —  Stumpf 
m-.  315)2.  —  Entgegen  dem  Urteil  Stumpfs  a.  a.  0.  („Kaum  echt")  wird 
sieh  die  Urkunde  \erteidigen  lassen,  jedenlalls  ist  das  Ustluitukoil  nicht  zu 
lieanslanden.  41:5 

anwesend,  als  Abt  Kuslenus  von  St.  Blasien  vor  Kaiser  lleinricii  V.  und  vor 
den  versammelten  Fürsten  wegen  Vergebung  der  Klostervogtei  durch  IJ. 
Uerthold  von  Hasel  Klage  erhebt.  —  Herichl  in  der  Urkunde  Kaiser  Hein- 
richs \'.  11:2.")  Januar  S.  J{eg.  nr.  41  !t.  —  Datierung  gegeben  durch  .-^tunipr 
iir.  IJl'.t.S  -=  Mai  :jO  und  Stumpf  nr.  :51'.t!(  ^  Juli  •2i>:  Belagerung  von 
W'oiins  durch  den   König:  a[)ud  Nuliusen  in  obsidione   Wormatiae.        -114 

nimmt  mit  andern  Dischöfen  an  den  N'erhandlungen  vor  Kaiser  Heinrich  \". 
teil,  in  welchen  beschlossen  wird,  daß  der  Kardinalbischof  Wilhelm  von 
Präneste  in  Würzburg  üiier  die  Rechtmäßigkeit  der  ^Valll  des  Bischofs 
(lebliard  entscheiden  solle.  —  Bericlit  in  dem  Schreiben  B.  Gebhards  von 
AVürzbin'g  nlier  seine  Leiden  und  Verfolgungen.  C.nch'x  l'dairici:  .'äffe,  Bib- 
liotheca  V,  407  nr.  :2:33.  —  Datierung  durch  Stumpf  nr.  Sl'.lll  =^  Juli  25 
gegeben,  wo  Kardinal  Wilhelm  als  Zeuge  genannt  wird.  —  Vielleicht  ist 
damals  Bruno  durch  den  Legaten  als  Bischof  anerkannt  worden:  wenig- 
stens hat  er  sich  später  auf  den  Spruch  der  römischen  Kirche  berufen 
(Reg.  m-,  4:51):  gralia  dei  et  sanctae  Rumanae  ecdesiae  auctoritate  (udinis 
mei  integritatem  et  episcopalis  officii  retinens  plenitudinem.  —  Das  Sdireiben 
eines  Bischofs  B.  an  Heinrich  V.,  das  Grandidier,  Alsace  II  pr.  '2til  nv.  älK) 
und  Oeuvres  bist.  II,  oi>4  für  den  Straßburger  Bischof  verwertete  und  etwa 
in  diese  Zeit  wies,  paßt  seinem  Inhalte  nach  nur  in  die  Jahre,  in  denen 
der  König  um  den  Oberrhein  zu  kämpfen  hatte  und  muß  deshalb  \on  B. 
Bruno  von  Speyer  (JaHe,  Bibliotiieca  V.  3:21  nr.  ÜS.i)  oder  von  B.  Burchard 
von  Worms  (Giesebrecht,  Kaiserzeit  IIF.  12:2S)  etwa  1110— II 18  verfaßt 
sein.  -115 

anwesend  bei  der  Verhandlung  über  den  Streit  zwischen  der  Abtei  St.  Bla- 
sien und  B.  Berthold  von  Basel,  der  im  Auftrage  und  in  Anwesenheit 
Kaiser  Heinrichs  V.  von  B.  Udalrich  von  Konstanz  zu  Gunsten  St.  Blasiens 
entschieden  wird.  Die  anwesenden  Fürsten  stimmen  dem  Spruch  B.  Udal- 
ridis  zu.  —  B.  Bruno  iiiclit  nanindiich  genannt,  doch  scheint  seine  Betei- 
ligung gesichert  durch  die  folgenden  Regesien  und  durch  die  Worte:  assien- 
tibus  aliis  episcopis  caeterisque  principibus  coilaudantibus  idemque  iudi- 
cium  confirmantibus,  im  Bericht  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  V.  Re-r. 
nr.   419.  U(i 

Zeuge  in  der  l'rkunde  Kaiser  Heim'ichs  V.,  der  das  Kloster  Fngelberg  in 
seinen  Schutz  nimmt.  -  Züricher  Urk.  B.  1,  14!t  m\  2(>-">.  —  Stumpf 
nr.  '6'202.  —  Über  die  Fchtheit  s.  Hirsch,  Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten 
Urkmulen  (k-s   Klosters  Muri  (MIÖG.  XXV.  417).  417 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  \'..  der  dem  B.  Udalrich  von  Kon- 
stanz die  Wiedererrichtung  des  Spitals  in  Kreuzlingen  gestattet.  —  Tlmr- 
gauer  Urk.  B.  II,  43  nr.   I'.t.   -   Stntn|)f  m-.  3203."^       "  4lS 

anvvesend,  als  Kaiser  Heinrich  V.  den  Sprmh  B.  Udalrichs  von  Konstanz  im 
Streit  zwischen  St.  Blasien  und  B.  Bertholtl  von  Basel  bestätigt.  Trouil- 
lat,   Monuments  de   Bäle   1,243   uv.    ItiC).  Stumpf  nr.  32(t4.'       Vgl.  Re-. 

nr.  416.  IUI 

gegenwärtig,   als    Kaiser   Heinrich    V.   dem    Kloster   Sl.  I>la>ien   den    Mesilz   de^ 

(iiites  Schlinlisee  bestätigt.        iNeiigai-|,  God.  dipl.  .Menianniae   II,  .">'.'  nr.  S\i\. 

Slinnpf  ur.   3-.>(t.").  120 

10» 


810 


Bruno— Cuiio. 


1125 

Jan.  8" 


Straßburg  j  Zeuge  in  der  Urkunde  K.-xiser  Heinrich«  V.,    der  die  Gründung    des  Klosters 


Lützel    bestätigt.   —   Sclioepflin,    Als.  diplom.  I,    :201    nr.  :2öl. 


Stumpf 


Aug.  20 


Au-    -20 


Sponheini 


Dalt 


Auir.  21 


Herbst 


nach 
Aug.  30 


ur.  3200.  —  In  jüngster  Zeit  von  Hans  Hirsch,  Studien  über  die  Privi- 
legien süddeutscher  Klöster  (MIOG.  Ergänzungsbd.  VII,  473)  als  Fälschung 
erklärt,  jedoch  vorläufig  ohne  näheren  Nachweis.  121 

weiht  auf  Bitten  Erzb.  Adalberts  von  Mainz  den  Altar  vor  dem  Chore  der 
Klosterkirche  zu  Spoidieim  zu  Ehren  des  hl.  Kreuzes.  —  Weihenotiz  im 
Anschluß  an  das  Sponheimer  Urk.  B.  um  1500  (von  der  Hand  des  Tri- 
themius?).  Karlsruhe  G.  L.  A.  Kopialbücher  nr.  1346  fol.  31''.  —  Trithe- 
niins,  Cliron.  Sponheini.  (Opera  II,  242).  i'l'l 

weiht  das  Oratorium  des  hl.  Georg  in  Daleni  zu  Ehren  des  hl.  Georg.  — 
Weihenotiz  s.  Reg.  nr.  422.  —  Trithemius  a.  a.  0.  in  etwas  ausge- 
schmückter Form  (Bitten  des  Erzb.  Adalbert  von  Mainz,  des  Abts  Beru- 
lielni  von  Sponheim  [in  der  Notiz  scllist  nur  sub  B.]  und  des  Grafen  Megin- 
hard  von  Sponheim).  423 

Zeuge  neben  Erzb.  Adalbert  von  Maiirz  in  der  Urkunde  Graf  Meginhards  von 
Sponheim,    der  das  von    ihm  gegründete  Kloster  dem  Erzbischof  übergibt 

Trithemius,  Chron.  Sponheim.  (Opera 

424 


und  die  Vogteigerechtsame  ordnet. 
II,  240). 

von  der  königlichen  und  päpstlichen  Partei  nicht  mehr 


als  Bischof  anerkannt. 

—  Ann.    s.  Disibodi    MG.  SS.  XVII,  24    zu    112!):    quadriennio    expnlsus. 

—  Daß  Bruno  noch  zur  Zeit  der  Wahlversammlung  in  Mainz  mit  Erzb. 
Adalbert,  dem  Leiter  der  Verhandlungen,  im  besten  Einvernehmen  stand, 
ln'weisen  die  vorhergehenden  Regesten  nr.  422  —  424;  wahrsclieinlich  steht 
sogar  seine  Anwesenheit  am  Mittelrhein  damit  in  X'erbindung.  Erzb.  Adal- 
bert hätte  ihn  danach  als  BisL-hof  anerkannt,  um  ihn  für  seinen  Kandi- 
daten, Lothar  von  Supplinburg,  zu  gewinnen.  Dieser  Versuch  scheint  aber 
gescheitert  zu  sein,  da  schon  l)ald  darauf  Erzb.  Adalbert  Bruno  nicht  mehr 
als  Bischof  ansah.  Mit  Reclit  vermutet  daher  schon  (irandidier.  Oeuvres 
bist.  II.  3.")7,  daß  Bruno  in  Mainz  zu  den  Anhängern  Herzog  Friedrichs  II. 
von  Scliwaben  gehövto.  Schon  Weilmachten  1125  war  er  aus  Straßburg 
vertrieben,  da  er  nach  Ausweis  der  Zeugenlisten  Stumpf  nr.  3230  und 
3232  an  dem  Hoftage,  den  König  Lothar  dort  abhielt,  nicht  teilnahm  (vgl. 
Bernhardi,  Lothar  S.  58  Anni.  19).  Bruno  selbst  beschwert  sich  in  seinem 
Schreiben  an  die  Stral5burger  Kirche  Reg.  nr.  431  darüber,  daß  er  durch 
Gewalt  vertrieben  wurde,  oiuie  Geständnis  und  Frteil  (nee  confessns.  nee 
convictus.  violentia  pulsus.  non  sentcntia).  —  Hirsch,  Studien  über  die 
Privilegien  süddeutscher  Klöster  (MIÖG.  Ei'gänzungsbd.  VII,  548)  hat  auf 
den  Einfluß  hingewiesen,  den  die  auf  den  Namen  Karls  des  Großen  in 
Reichenau  verfertigte  Fälschung  für  das  Straßlmrger  Domkapitel  (Reg. 
nr.  411)  auf  das  Diktat  des  in  Straßburg  11 20  Januar  2  ausgefertigten  Diploms 
für  die  Alitei  St.  Blasien  Stumpf  nr.  3232  ausgeübt  hat  (Stumpf  nr.  3231 
ist  Fälschung  s.  Hirsch  a.  a.  O.  S.  554).  Danach  ist  anzunelimen,  daß  ge- 
rade um  die  Zeit  der  Absetzung  B.  Brunos  das  Diplom  Karls  des  Gmßen 
der  kaiscrlictien  Kanzlei  eingereicht  worden  ist:  vielleicht  entnahm  die 
(iegenpartei  ihm   Gründe  und  Watten,  um  den  Bischof  zu  stürzen.         425 


Cimo. 

beurkundet,  daß  er  unter  Zustimmung  und  Mitwirkung  Erzb.  Adalberts  von 
Mainz  und  des  Kardinals  Gerard  in  Bomgarten  eine  Abtei  zu  Ehren  Gottes, 
der  Jungfrau  Maria  und  aller  Heiligen  gegründet  habe.  Der  neuen  (Grün- 
dung gesteht  er  freie  Abtwahl  zu.  \orl)ehaltlich  der  Zustinunung  und  Weihe 
durch    den    Diözesaidiiscliof.      Als    erster    Abi    wird    Fiiedricii    eingesetzt. 


1127 


Febr.  5 


iiacli 
Febr.  5 


(1120- 
112») 


rmio  — Bruno. 


311 


Acta  sunt  anno  doiiiinitc  itiiainalionis  \\-2:>.  iiulictione  veru  terria.  —  In- 
scricrl  in  die  Hestiiliirnn-j;  H.  Uinilianls  1  I  ."•.">  — .")(J  Heg.  nr.  .'».jS,  wo  aiidi 
beiiilitet  wird,  dali  I!.  Cnno  seine  Scliö|)liing  aust;eslaltet  habe'  iiiil  voll- 
ständiger Freiheit  von  Zins  und  Zelmten.  Wahl-  und  Weiderecht  und  freiem 
Durchzug  (scriptoque  sui)nixo  stabihvit).  -  S.  aui-h  Hestäfigung  l{.  (Jeli- 
hards  1133  Reg.  nr.  450.  —  Aus  der  Urkunde  ergibt  sich,  dali  Krzh. 
Adalbert  gegen  den  widerspenstigen  Bruno  den  abgesetzten  Cuno  wieder 
hervorzog,  um  zu  zeigen,  dal5  er  den  Bischof  gar  nicht  anerkenne.  Unter 
dem  Kinfluli  Adaliierts  und  des  päpstlichen  Legaten  wird  KOnig  Lotiiar 
Bruno  seinerseits  zunächst  nicht  anerkannt  haben.  "        pK't 


stirbt 


Neerol.    Spirense.    Karlsruhe.    (J.    L.    A.  .\niu'versarien    nr. 
ZGORh.  XXVI,  427:  Cuno  frater  Argenlinensis  episcopus  ob. 


33.    - 
427 


Eberhard  (1125.  1126-1127). 


eu)gesetzt  um  die  Wende  des  -lahres  1125;-2B.  —  Tatsache  und  Datierung 
nirgends  erwalmt,  jedoch  unzweifelhaft  nach  dem  folg.  Reg.  nr.  4-2!t.  — 
Herkunft:  Wahrscheinlich  der  in  den  Urkunden  B.  Cunos  mehrfach  erwidinte 
Kanoniker  gleichen  Xamens:  1  100  Eherliart  in  Urk.  des  Kanonikers  Burchard 
Wiegand,  Straf51).  Urk.  B.  I.  TA  nr.  ()3:  110.5  Fherhart  edituus  Re". 
nr.  37ti:  1109  Sept.  21  Eherliardus  Reg.  nr.  382;  (1 105— i  1 1.",);  8<.|.s. 
1116  Eberhart  edituus  Reg.  nr.  3'.»".);  1118  Eberliardus  edituus  Reg.  nr  401 
und  nr.  402;  1119  Eberhart  edituus  Reg.  nr.  403.  Seine  W"ah[  erfolgte 
wohl  kaum  einstimmig  durch  das  Domkapitel,  dafür  sind  Zeui,niisse  die 
folgende  Urkunde  Heg.  nr.  42'.»  und  der  Brief  B.  Brunos  an  die  Stral?- 
Reg.  nr.  431.  j..)j^ 


burger  Kirche 


Bruiio  und  Eberhard. 


Da  in  der  Straßburger  Kirche  um  den  Bisciiofssilz  ein  lieftiger  Streit  tidjt 
zwischen  zwei  Bischöfen,  Bnmo  und  Eberhaid.  wird  B.  Ste'jihan  \ün  Metz 
mit  beider  Zustimnumg  herbeigerufen  zur  Weihe  der  Ku-che  St.  Johann 
bei  Zabern.  —  Bericht  in  der  Aufzeichnung  über  die  Schenkung  des  Guts 
Meyenhemswilre,  das  Graf  Peter  von  Lützelburg  dem  Kloster  St.  Georgen 
im  Schwarzwakl  überträgt,  sowie  ülier  die  Weihe  der  Kirche  von  St  "jo- 
hann.  Abschr.  von    Iül7  Mai  !t  Str.  B.-.\.  H  28!» I.   -   Schoepflin,    Als. 

diplom.  1,  204  m-.  253  aus  beglaubigter  Abschr.  von  1377  Febr.  14  im  Archiv 
des  Kh)sters  St.  Johann:  Grandidier,  Alsace  11  pr.  262  nr.  608  aus  alter 
Absciir.  in  St.  Georgen;  MG.  SS.  XVo,  1003  aus  allen  Lesarten.  -  Die 
Nachricht  beweist,  daß  Bruno  niciit  ohne  Kampf  den  Bischofssitz  aufu'aii 
mid  daß  es  Eberhard  nicht  gelang,  die  überhand  zu  gewinnen.  42!» 


Eberhaid. 


stirbt. 


Ann. 


hardiis   .\rgentinensis 


Disibodi   MG.  SS.  X VII,  2 't    m 
.  episcopi. 


tdiieruni 


Eber- 
130 


Bruno. 

Schreiben  an  <len  KI.mus  der  SIraßhnrger  Kirche:  Er  dank!  denen,  deren 
Mitlei.l  lim  m  seinem  Sclimer/  iröslet:  er  xertraul  darauf,  dal',  ein  Getreuer 
unler  ilui.n,   wenn   iii(  lil    bei   d.ui  wellliclien.  s..  doch   bei  dem  liinnnlisclien 


312 


Bruno. 


(1126-29)1 


112i) 

nach 
Jan.  20 


1130 

Febr.  (i 


Hasel 


HeiTsclier  'sicli  verwende,  damit  er  nicht  für  immer  das  ungerechte  Ver- 
damnuingsurteil  ertragen  müsse.  Die  einst  sein  Brot  aßen,  treten  ihn  jetzt 
mit  Füßen  (magnificaverinit  super  nie  supphuitationeni).  Nicht  durch  ge- 
richtliches Urteil,  ohne  (lestäudnis  und  Cbert'ührung,  mit  Gewalt  sei  er 
veitriehen  worden,  und  er  sei  heute  noch  durch  Gottes  Gnade  und  die 
Autorität  der  römischen  Kirche  im  vollen  Besitz  der  bischötlichen  Gewalt, 
da  sie  ihm  am  Tage  seines  Amtsantritts  übergeben  wurde,  und  er  sie  nie  in 
rechtlicher  Weise  verloren  noch  freiwillig  niedergelegt  und  seine  Straßburger 
Kirche  niemals  einem  fremden  Eindringling  (alieiio  pastori  sive  invasori) 
überlassen  habe.  Schmerzlich  empfinde  er  den  Kleinmut  und  die  Ver- 
führung vor  allem  derer,  die  er  selbst  geweiht  habe.  ^Vohl  kennt  er  ihre 
Unterdrückung,  das  ihnen  auferlegte  Joch  Pharaos,  wohl  kennt  er  den 
Bürger  und  Fürsten  Baliylons,  dessen  Druck  sie  aus  sklavischer  Furcht, 
nicht  aus  christlicher  Liebe  ertragen.  Wenn  noch  ein  Funken  freien  Geistes 
in  ihnen  lebe,  wenn  der  Eifer  für  das  Haus  Gottes  sie  verzehre,  so  sollen 
sie  ihm  ein  Zeichen  ihres  guten  Willens  geben.  —  Absclir.  13,  Jahrhdts, 
München,  Hof-  und  Staatsbibl.  cod.  lat,  nr,  19411  p,  270,  —  Pez,  The- 
saurus anecdot,  VP,  311  nr.  91  aus  Alischr.;  Grandidier,  Alsace  II  pr.  261 
nr.  607.  —  Datierung  gegeben  durch  Vertreibung  und  Wiedereinsetzung 
B.  Brunos.  Da  das  Schreiben  sich  in  der  aus  Tegernsee  stammenden 
Handschrift  zwischen  Bruchstücken  einer  Bamberger  Briefsammlung  findet, 
ist  die  ihm  gegebene  Zuweisung  zu  B.  Bruno,  dessen  Beziehungen  zu 
Bamberg  wir  kennen,  ziemlich  sicher.  Ebenso  weist  dieser  Umstand  darauf 
hin,  daß  Bruno  auch  jetzt  schon,  wie  später  wieder,  in  Bamberg  Zulliicht 
suchte,  —  Wie  schon  Reg.  nr.  429.  so  zeigt  auch  der  Inhalt  dieses  Briefes, 
daß  sich  ein  Teil  des  Domkapitels  noch  Sympatliien  für  B.  Bruno  bewahrt 
hatte.  Unter  Pharao  ist  zweifellos  Lothar  zu  verstehen,  wer  jedoch  als  civis 
et  princeps  Babilonis  bezeichnet  wird,  bleibt  völlig  unklar,  jedenfalls  doch 
der  Führer  der  Straßburger  Bürgerschaft.  131 


erlangt  durch  Vermittlung  der  Königin  Richenza  und  der  Bischöfe  die  Gnade 
des  Königs.  —  Ann.  s.  Disibodi  MG.  SS.  XVII,  24  zu  1129:  Bruno  Ar- 
gentinensis  episcopus  interventu  reginae  et  episcoporum  quadriennio  ex- 
pulsus  graciamregis  consequitur;  Catal.  episc.  Arg.  M(i.  SS.XVll,  117:  Bruno; 
iste  fuit  circa  annuin  1 1 30,  —  Da  in  dem  Privileg  Lothars  für  die  Bürger 
von  Straßburg  Januar  20  (Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1,61  nr.  78.  —  Stumpf 
nr.  3239)  unter  den  Zeugen  nel>en  verscliiedenen  Bischöfen  nur  Propst 
Adelgot  mit  den  übrigen  Männern  der  Straßburger  Kirche  erscheint,  so 
wird  die  Einsetzung  Brunos  erst  nach  diesem  Tage  erfolgt  sein.  Ob  dies 
gerade  während  der  Belagerung  von  Speyer  1129  Juli  1.5 — 1130  Januar  3 
geschah,  wie  Bernhard!,  Lothar  S.  2.")2  Anm.  1  meint,  ist  fraglich,  ebenso 
ob  die  Einführung  durch  den  König  im  Januar  1130  erfolgte,  auf  dem 
Marsche  von  Speyer  nach  Basel  (Bernhardi  a.  a,  0.),  —  Das  Privileg 
König  Lothars  war  früher  für  die  Datierung  des  sogen,  ersten  Straßburger 
Stadtrechts  maßgebend.  Neuerdings  hat  jedoch  Rietschel  (zuletzt  in  seinen 
Untersuchungen  über  das  Burggrafenamt  in  den  deutschen  Bischofsstädten 
S.  16  ff.)  seine  Entstehung  in  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts 
wahrscheinlich  gemacht.  Eine  genauere  Datierung  wird  sich  kaum  ermög- 
lichen lassen.  Vgl.  die  Zusamnienslelluug  der  wichtigsten  Literatur  bei 
Dahlmann-Waitz,  Quellenkunde^  nr.  4242,  432 


Petent  in  der  Urkunde  Konig  Lothars,  der  dem  Stifte  St,  Felix  und  Regula 
in  Zürich  seine  Privilegien  bestätigt.  —  Züricher  Urk.  B.  1,  l(i7  nr.  2>S0. 
—   Stumpf  nr,  3248,  433 


IJniiK». 


iiao  I 

Fcl»r.  8  I       Hüscl 


818 


(April) 


(S.-pl.- 
Oktohei) 


Kolli;;     Kiitli;ir.s. 

KlosliT  liiu-.relii 


;ils   li.    Idiiliiili    \„|,  KoiLslaiiz 
mul  der  alten    KiirU,-  dasclli^l 


aiiwosend    imf   dem   llolla^i 
einen   Ver^'leiili    /.wis.licn 

leliiiiai    l.i)    -ewahlleii   IVmsle,   Verl)iiidun"eii    in  i), ,.    .•     ■     i       .      . 

spndit  in  dem  Selireil.en  an  i.öu.ir  vom    S     la   'i.,  j,,   ",  'üll-'tVu 
manigkeit  Anakiels  eintritt  (Haronins.  Annalese;.;,      n^    ^4^  "eb  t  ' 
süiunen  darnl.er  aus,  da(5  der  Koni,   die  Leiden  Papstliriele   nnl  e  u'two.lcl' 
gelassen  habe     von    denen    der    erste    durch    den  Er/b.    von  Jke      7    . 
m.te  durch  eme„  St.af5bnrj,er  Kleriker  an  den  Hof  gesind lü^^;.  'd 

n.,ten  Bne^  AuaklJls  erkem'^ d;:;.iri:  d  m^  ich"  £",.!  ji^l  '^^^^^ 

vi:  ;r'      ""'"'"    *  "■  ^""'""«    ^''^^  '^'■^'^-  -"  'Bremen    JkS    ^  £^ 
J  "m"  '  .';'•";',";;.""■    '^'^'^"— ikat,o„    Komads    von    Staln 
2h  Mai/,  schildert  (Jatle-Locwenlehl   Ue-    nr    S3.S8t-   ill..,-,!!,,.,  ■  i    i 

das  überlietertc   „in  diei.is  u.iii"   nicht  in  da;  liSni  e  ^'h ,i   .l"  ,;':;;'^ 
som^in  „n     ,  ucksichl    auf    den   ürief    des  Adels   v  n     |"  £^"   .. 

s  in      d""„        '"t  ""■;"•   ""■'^^''^•''^*   "='■'«  ''^•'-  Mitte  April  .u     e  besse 

..uumus  II, SU  j)  22.  —  JafTe-Loewenfeld  I{e.^  i,,-  ,s3fs')l  mil  .i^,.v,.ii 
lagesangahe  gehören.  Von  ihm  bemerkt  s.lioii  lutk  1  .  O  i"r 
auf  den  Rat  des  Stral^bur,,.,-  Klerikers  geschiiel  c       d     in  "  ie^'Vn        •"; 

(Straßburg)  schreibt  an   Kiiiiit;  Lothar  (Flu-     R..;    ri»..         a       v 

Hoich  iin.l  KiMie  be,i:;j:  '-l-ehS  ^  .ÄiS™  Irtili.  '^'-  '''l 
«e  en  .agend  und  in  banger  Erwartung  den  Hes'dJ  s;  ' -^  J  1  "?ii;:' 
zur   Hebung  des  Zwiespa  ts  in   der  Kml„.   f..  ■  ....      •    i     '  '"'^'c-""-   »"e  ei 

Treueid    und    durch  SIelluu-    von  r.Mo\u    s.  ■  ■  i,  •••'i''-li«li<'n 

reicht,  verpilichlet.  Auch  di.«  n  ^ "  i,,,;:;'j'  Zr'^r''^',  ^'^T''''' 
riug..^Mühe  fnr  die  Sache  ..es  K.nigl  '  .IhS..',.:;;^:  ..  ,-'  ^I^  ^ 
(..af  N.  versichert  ebenso  wie  er.  der  «ischof.  selbst,  daß  bei  ihi!;.  Leli' 


314 


Bruno. 


1130 


(Sept.  — 
Oktober) 


(Str.ißl)urg; 


Zeiten  die  Stadt  (iiostra  civitas)  und  die  gan/.e  Provinz  in  unwandelbarer 
Treue  im  icönigliciicii  Dionslc  vorliarren  und  niclit  aui'liören  wird,  iiir  die 
Saciie  des  I^eiclies  zu  streiten,  (ileiclizeitig  ijericidet  der  (iraf.  dal',  die 
lietestigung  von  N.,  die  der  Ivönig  bel'oiden  und  deren  Aust'iiiuung  N.  mit 
den  übrigen  königlichen  Ministerialen  gelobt  hatte,  bisher  unterbleiben 
mußte,  weil  es  ihnen  und  den  übrigen  tJetreuen  notwendiger  erschien,  zu- 
nädist  die  Burgen  der  Gegner  zu  zerstören.  Endlich  bittet  der  Bischof 
den  König,  iiuu  und  der  Straßburger  ivirche  auch  fernerhin  seine  Gnade  zu 
Schenken  und,  f;ills  Anseber  Ungünstiges    ül)er  ihn  berichten,    nicht  deren 


Worten,  sondern  den  Taten  des  Bischofs    zu  glauben. 


Codex  Udalriei: 


Jaffe,  Bibliotheca  V.  433  nr.  251.  —  Datierung  gleichzeitig  mit  Reg.  nr.  437. 
—  Die  feierliche  Anerkennung  des  von  (jott  zur  Herrschaft  berufenen 
Lothar  ist  ein  förmlicher  Widerruf  der  früheren  Begiinstigung  des  Staufers 
durch  B.  Bruno  (vgl.  Heg.  nr.  4;2.")).  Für  die  kirchenpolitische  Haltung  des 
Bischofs  ist  mit  Hauck,  Kirchengesch.  IV,  134  zu  betonen,  daß  er  die 
Entscheidung  der  strittigen  Papstwahl  vom  Könige  erwartet.  Die  nur  mit 
Siglen  bezeichneten  Namen  der  Grafen  und  Burgen  im  Elsaß  vermögen 
wir  niciit  näher  zu  bestimmen.  Jedenfalls  ist  die  (jleichsetzung  des  Grafen 
N.  mit  (!raf  Theoderich  von  Elsaß  und  Flandern,  die  Grandidier.  Oeuvres 
bist,  n,  3(j4  versucht,  wenig  wahrscheinlich.  Die  Ereignisse  von  1131 
und  der  Kriegszug  König  Lothars  (Reg.  nr.  443)  beweisen  jedoch,  daß  B. 
Bruno  die  Zustände  im  Elsaß  zu  schön  gefärbt  oder  den  staufischen  Wider- 
stand stark  unterschätzt  hat.  Die  Besorgnis,  daß  der  König  gegen  den 
Bischof  beeinflußt  werden  könne,  war  nicht  unbegründet;  wir  werden  die 
Gegner  im  Kreise  des  Domkapitels  und  der  Bürgerschaft  zu  suchen  haben 
(Reg.  nr.  443).  436 


schreibt  an  die  Königin  Richenza:  Er  dankt  ihr  für  die  Unterstützung,  die 
sie  ihm  mit  mütterlicher  Güte  geliehen,  für  die  Errettung  vor  Verfolgern 
und  Verleumdern  und  für  ihre  Bemühung  um  seine  Wiedereinsetzung.  Ihr 
schuldet  er  nächst  Gott  sein  Dasein,  seine  Würde.  Immer  wird  er  daher 
ihrer  gedenken,  in  allen  Lebenslagen  ihr  Diener  sein.  Auch  für  das  von 
ihr  Herrn  N.  erwiesene  Wohlwollen  spricht  er  seinen  Dank  aus.  durch 
das  sie  sowohl  der  Kirche  wie  dem  Reiche  außerordentlich  genützt  hat. 
Er  fordert  sie  auf,  der  schwer  liedrohten  römischen  Kirche  mit  Bitten  und 
Gaben  mit  allen  Kräften  beizustehen.  Vielleicht  werde  Gott,  der  sie  anf 
den  Königssitz  erhoben  und  aller  Heil  in  die  Hand  einer  Frau  gelegt  hat, 
sie  für  würdig  erachten,  das  Wohl  der  Kirche  und  des  Reiches  durch  ihi-e 
frommen  Tränen  zu  fördern.  Über  die  Bedingungen  der  Übergabe  (qnod 
landatum  et  iuratuni)  des  von  König  Lothar  belagerten  Nürnlierg  bittet  er 
die  Königin  sich  zu  erkundigen  und  ihre  gemeinsame  Sache  in  jenen  lie- 
genden zu  gutem  Ende  zu  führen.  Er,  der  Bischof,  selbst  wohne  unter 
Skorpionen;  dringend  wünsche  er  ihre  Gegenwart.  Doch  mit  Gottes  Hilfe 
vverden  in  Kürze  seine  und  ihre  Skorpionen  und  Gegner  zertreten  und  ver- 
nichtet werden.  Was  aber  Gott  durch  seine  geringe  Person  seit  ihrem 
Weggange  für  das  Reich  bewirkt  hat.  könne  sie  durch  Brief  und  Boten 
erkunden.  Seine  Arbeiten  wie  all  das  Seine  empfiehlt  er  ihrem  Schutz  und 
Schirm.  —  Codex  Udalriei:  Jaffe,  Bibliotheca  V,  432  nr.  250.  —  Die  Ein- 
reihung beider  Schreiben  wird  allein  durch  den  Satz  über  Nürnberg  er- 
möglicht. Die  Nachrichten,  die  Bruno  von  dort  erwartet,  beziehen  sich 
gewiß  auf  diesellien  Ereignisse,  von  denen  die  päpstlichen  Legaten  Erzb. 
Wafter  von  Ravenna  und  B.  Otto  von  Faenza  gehört  haben  (Codex  LTdal- 
rici:  Jafife,  Bibl.  V,  436  nr.  253):  de  castrp  Nurinberc  sinistra  quedam 
audivimus;  unde  miramur  et  satis  dolemus.  Da  die  Boten  des  Papstes 
diese  Mitteilung  in  Würzburg  erhalten  haben,  wo  sie  den  Beginn  des  für 
Mitte  Oktober  angesetzten  Reichstages  erwarteten,  werden  die  Nürnberger 


Hniiio. 


31 


j  I       V'orijäiige  fnilicsteiiö  etwa  im  Aiilaiifi  Seiitomlier  slalttjeriimleii  liaheii.    Da- 

I  mit    werden    aiitli    die    Uriefe    B.    iiiuiios  auf  den  Muiiat    Septemlier  oder 

I  Antanj?  üktül)er    datiert.   -^    Daß    die    Verliandlnngen    vor    oder    in    Nürn- 

l)erg  sicli  nii-lit  etwa  nur  um  die  t'licrgalie  der  Stadt  gedrelit,  sondern 
kirchliche  nnd  politische  Angelegenheiten  heriilnt  liahen.  hat  Schaus,  Ülier 
Driele  au.s  dem  (^od.  Udaliici  aus  der  Zeit  Lothars  111.  (Histor.  Viertcl- 
jahrschrift  I,  •2'-2'.))  ausgeführt.  Die  Nachrichten  darüber  erschienen  den 
Gesandten  Papst  Innocen/,'  II.  unerfreulich  und  haben  sie  scliiner/lich  be- 
wegt; sie  waren  also  ihrem  Herrn  nicht  gün.stig.  H.  Hruno  dagegen  kann 
lioflfen,  daß  die  Königin  aid'  (Irund  dessen,  was  zu  Nürnberg  beschlossen 
sei.  ihre  und  des  Bischofs  gemeinsame  Sache  zum  guien  Knde  fülire:  was 
für  Innocerr/.  II.  ungün?-tig.  davon  eiliollt  Biuno,  der  Anhänger  Pa[)st  Ana- 
klets  (Heg.  m-.  435).  den  glücklichen  Ausgang.  Die  Angelegenheit,  die 
B.  Bruno  und  die  Königin  Hicheir/a  gemeinsam  betrieben,  war  demnach 
die  Anerkennung  Anaklels.  Deshalb  kann  der  Bischof  schreiben:  „ich 
wohne  unter  Skori)i(men"  und  darf  diese  als  seine  und  der  Königin  ge- 
meinsame (iegner  bezeichnen.  Hier  handelt  es  sich  nicht  um  persönliche 
Feindschafteil  mid  hikale  Streitigkeiten,  denn  wenn  es  auch  an  solchen 
niciit  fehlte,  so  konnten  sie  doch  die  Königin  niemals  unmittelbar  berühren. 
Ein  politischer  Konflikt  bestand  zwischen  B.  Bruno  nnd  seinen  .Mitbürgern 
nicht  mehr,  seitdem  er  für  die  von  ihnen  stets  anerkannte  Herrsciiaft 
Lothars  ins  Feld  zog.  Der  tiefste  kirchliciie  Gegensatz  jedoch  trennte  ihn 
j  von  Klerus    und  Volk  Straßburgs,    wenn  er  sich  für  Anaklet,  diese  sich 

für  Innocenz  IL  entschieden  hatten,  und  beim  Sturz  B.  Brunos  (vtri.  Reg. 
ur.  443)  finden  wir  in  der  Tat  Papst  Innocenz  im  Bunde  mit  den  Straß- 
burgern.  4.;^^ 

Nov.       Bickenbach,  weiht  auf  Bitte  Koiirads   von  Bickeubach    und   mit  Eilaubms  des  Erzbischofs 
j  j      Adalbert    von    Mainz    die    Kapelle    auf    der    Hurg    Bickeubach    zu    Ehren 

des  hl.  Bartholomäus.  —  Bericht  in  der  Lrkmide  Er/b.  Adalberts  l\eg. 
nr.  43!>.  4.3S 


Nov.  2U       Lorsch 
Nov.  30       Lorsch 

1 

li:U 

März  du       Lütlich 


(1130- 
1131) 


Zeuge  in  der  Urkunde  Erzb.  Adalberts  von  Mainz  für  die  Schloßkapelle  zu 
Bickeubach.   —   Würdtwein,  Diöc.  Moguut.  I,  467.  4;{!( 

weiht  auf  Wunsch  des  Abts  Diemo  von  Lorsch  in  Gemeinschaft  mit  Er/b. 
Adalbert  von  Mainz  und  den  Bischöfen  Buggo  von  Worms.  L'dalrich  von 
Konstanz.  Kourad  von  Cliur  die  Hau[)lkirche  von  Lorsch.  —  Chron.  Laures- 
ham.  MG.  SS.  XXL  43.j.  —  Über  Datiei  ung  s.  Döhmer-Will,  Mainzer  Reg.  1, 
291  nr.  228  und  Ladewig,  Konstanzer  Heg.  nr.  Ttü».  440 

Zeuge  in  der  Urkiuide  König  Lothars  für  die  Kirche  St.  Maria  und  Martin 
zu  Beuron.  —  Stumpf,  x\cta  imperii  S.  108  nr.  DG:  Zeitschr.  des  bist. 
Vereins  für  Hohenzolleni  XJX  (1.S8."))  mit  Faksimile.  -  Stumpf  nr.  3258 
als  verdächtig.  —  Echtheit  nachgewiesen  durch  Schum.  lieilrag  zur  Diplo- 
malik  Köm'g   Lothars   IIL  (Forsch,  z.  deutsch.  Gesch.  XX.  3311).  In   der 

gleichzeitig  ausgestellten  Urkunde  König  Lotiiars  für  St.  .Ichannes  in  Lüttich 
(Stumpf  nr.  32.")!»)  wird  unter  den  Zeugen  genannt:  Adalbertus  Mognutinus 
lere  cum   omnibus  suis   comprovincialilms.  Zur  selben  Zeit   (März   22^ 

April  Anfang)  findet  in  Lüttich  eine  Zusannnenknnft  zwischen  dem  König 
und  Papst  Innocenz  IL  stall.  Ilauck.  Kirciiengesch.  IV,  142  möchte  in  den 
Lülticiier  iMuderimgen  Lothars,  die  auf  eine  Stärkung  des  königlichen  Ein- 
llusses  bei  den  Bischofswahlen  ausgeiien.  B.  Dcluios  EinHuß  erkennen.     441 


Mompieu- 

iieim 


anwesend    nebsl    Herzog    Friedrich   (11.)    von 
derich    von    Elsal'    unil  Flauiieru   auf  einem 
die  Mutter  Gottfrieds  von  Fleckenstein,  die  Schenkungen   ihres  verstorbenen 
Sohnes    an    das  Kloster  Walbnrg    bestätigt.    —    Schilter.    Thesaurus    ant 


Schwaben    und    Landgraf   Theo- 
„gemeinen   Landtag",  als  Gutta. 


Wunlzuke,  UogestcMi  dur  Bischöfe  vuii  StruQbur^. 


41 


BU) 


Bruno. 


ll:il 


tenlciii.  III.  p.  35:  Granilidier.  Alsaop  II  pr.  275  nr.  615  aus  dem  Flecken- 
steiiier  Holhiu-Ii.  —  Zu  1130  .laiiuar  (>  setzt  Hernlianli,  Lotliar  von  Suiipliii- 
iinrg-  S.  24()  Aiun.  äS  die  in  der  Ui'iiunde  ervviiluite  Bestätiu,iniH'  dni-cli 
Gottfried  selbst  vor  Könijj;  Lotliaf  zu  Speyer.  Der  Todestajj;  (jotH'rieds 
ist  unbekannt,  .ledeufalls  aber  bleibt  es  reclit  unwalirsclieinlit-li,  daß  in 
dieser  Zeit  die  beiden  Parteigänger  König  Lothars  B.  Bruno  und  Graf 
Tlieoderich  mit  dessen  liarlnückigem  Gegner,  dem  Herzog  Fi-iedrich  von 
Schwaben,  zusammenkamen.  442 


(Mai 
.Tinii  cS) 


Mainz  \  wird  in  Gegenwart  König  Lotliars_  auf  einer  Synode  unter  Vorsitz  des  Kar- 
dinallegateu  Matthäus  von  Albano  und  des  Erzb.  (Adalbert)  von  Mainz  so- 
wie unter  Teilnahme  der  Bischöfe  (Hermann)  von  Augsburg,  (Ulrich)  von 
Eichstätt,  (Otto)  von  Bamberg,  (Enibriciio)  von  WnrzbTirg.  (Siegfrid)  von 
Speyer,  (Hurchard)  von  Worms  von  Klerus  und  Volk  wegen  Gewalttat. 
Intrnsion  und  (ungültiger)  W^eihe  angeklagt;  er  resigniert  das  Straßiuirger 
Bistum  in  die  Hände  des  Erzbischofs  und  des  Kardinals.  —  Ann.  s.  Disi- 
bodi  MG.  SS.  XVII,  24  zu  1131:  concilium  Moguntinae  halntum.  praesente 
Lotliario  rege,  praesidente  Matheo  Albanensi  cum  Moguntino  archiepiscopo, 
ubi  Bruno  Argentinensis  episcopus,  praesentibus  Angustense.  Eichstedense. 
Babinbergense,  Wirzeburgense,  Spirense,  Wormatiense  episcopis,  a  clero 
et  pupulo  super  violentia,  inlrusione  et  consecratione  impetitus,  in  manus 
archiepiscopi  et  cardinalis  Argentinensem  reconsignavit  episcopatum;  Ann. 
Saso  MG.  SS.  VI,  767  =  Ann.  Magdeburgenses  MG.  SS.  XVI,  11S4  zu  1131: 
Rex  pascha  Treveris  celebrat  et  pentecosten  in  civitate  Argentina.  et  Bruno 
eiusdem  loci  episcopus  pastoralem  curani  aniisit;  Ann.  Marbac.  Schulaus- 
gabe S.  44  zu  1131:  Argentinensis  episcopus  Bruno  a  sede  pontificali  pel- 
litur.  —  Die  Einreihung  der  Mainzer  Synode  ist  noch  nicht  gesichert.  Zu 
Trier  bestimn)te  Lothar  nacii  Ostern  (11.  April)  den  dortigen  Geistlichen 
einen  Tag  zu  Mainz,  um  über  die  Trierer  Wahl  endgiltig  zu  entscheiden 
(vgl.  Beridiardi,  Lothar  S.  367.  371).  Mag  nun  der  König  am  2.  Mai  zu 
Neuß  gewesen  sein  oder  nicht  (Stumpf  nr.  3263.  3264;  vgl.  Berniiardi, 
Lothar  S.  373  Anm»  60),  jedenfalls  steht  seiner  Anwesenheit  zu  Mainz  Ende 
Mai  oder  Anfang  Juni  nichts  entgegen.  Zu  Pfingsten  (Juni  8)  weilte  Lothar 
schon  in  Straßburg,  und  hier  wurde,  wenn  wir  die  Nachricht  der  sächsi- 
schen Onellen  recht  verstehen,  damals  B.  Gebhard-eingeselzt.  Im  unmittel- 
baren Anschluß)  an  dessen  Ei-hebung  berichtet  dieselbe  Quelle  iiu  Ann. 
Saxü  und  in  den  Ann.  Magdeburgenses  von  dem  Zuge  des  Königs  gegen 
Herzog  Friedrich  IL  von  Schwaben  und  Elsaß:  et  quia  Fridericus  dux  cum 
illis  comprovincialibus  regi  maxinie  conabatur  resistere  .  .  .  plurima  castella 
in  eadem  provincia  ab  ipso  eodeni  tempore  obsessa  et  confracla  sunt.  Die 
Paderborner  Annalen  (ed.  SchetTer-Boichorsl  S.  156;  \gl.  Cln-on.  regia 
Colon.  Schulausgabe  S.  68)  setzen  diesen  Zug  „circa  pentecosten".  Am 
24.  Juni  ist  Lothar  wieder  in  Straßburg  (Stumpf  nr.  3265).  So  stinuiien 
alle  Quellen  zusammen,  sobald  die  Mainzer  Synode  und  Brunos  Verzicht 
vor  die  j^üngstfeier  zu  Straßburg  eingereiht  werden.  —  Die  Anklagen  gegen 
Briuio  sind  von  Klerus  und  Volk  erliobeu  worden :  Demnach  haben  die 
Zwistigkeiten  mit  dem  Domkapitel  und  der  Bürgei'schaft  von  Straßburg 
auch  nach  seiner  Aussöhnung  mit  Lothar  fortgedauert.  Dazu  wird  die  ver- 
schiedene Stellung  zur  römischen  Doppelwahl  (vgl.  Reg.  nr.  435)  ])eigetragen 
haben;  ihre  letzte  Ursache  lag  auf  anderem  Gebiete  (vgl.  unten).  Die  Be- 
schuldigungen richteten  sich  gegen  die  Reciitmäßigkeit  seiner  Einsetzung 
zum  Bischof:  Gewalttat  —  durch  die  V^ertreibung  B.  Cunos;  Intrnsion  — 
durch  die  königliche  Ernennung  statt  kanonischer  Wahl;  ungehörige  Weihe 
—  nichl  durch  den  zuständigen  Erzb.  (?).  Diese  Anklagen  stimmen  gut 
zu  den  Vorwürfen,  die  Erzb.  Adalbert,  der  Vorsitzende  der  gegenwärtigen 
Synode,    1123    nach    der  Absetzung   B.    Cunos    gegen    Heinrich  V.    ausge- 


Bniiio— Oeblianl. 


:ll 


Il:il 


il:il 


sproclicn  halte.  Für  IiiiKicoii/.  If.  ihm]  .^ciiipii  l,cj.'atiMi  Malthäiis,  der  ih'Ijcii 
Adallierl  die  Main/er  Vcisanniiluii-  leilelc,  la;:  iiiindosleiis  kein  Aiilali  vur, 
sich  eines  Bisiliols  an/uiiciinien.  der  heim  Ansltrudi  der  KiiTiienspaltuiig 
in  enge  Verhindnn;;!;  mit  dem  Gejifcnpapste  Anaklet  getreten  war.  Pen  Aus- 
schlaf?  wird  geueiicii  iiahcn,  dal!  l,(ilhar  jcl/t  den  im  Vorjahr  von  ihm 
wieder  eingesetzten  (iinislling  der  Königin  lallen  liel):  t'iir  den  König  war 
Brnno  in  StraÜhurg  am  nnretliten  Plat/.e,  weil  er  iiiilit  vermochte,  mit  der 
Stadt  und  ihren  nOrgern  zu  einem  hetViedigeiiden  Ausgleiche  zu  gelangen. 
Hieran  ist  Bruno  gescheitert.  Bei  der  fortdauernden  Bedrohung  des  El- 
sasses durch  die  Staufcr  (vgl.  Reg.  nr.  43(;)  war  Lothar  auf  die  iinaiiziell.' 
und  militärische  Hilfe  Slrat'limgs  angewiesen.  In  dem  Streite  zwischen 
Bischof  und  Sladt  nuilUe  der  König  diese  unterstützen  und  jenen  i)esei- 
ligen.  Der  voi-auszusehenden  Verurteilung  kam  Brinio  durch  die  Kesig- 
nation  zuvor:  iiir  dankte  er  die   Bewahrung  des  hischöHichen  Titels. 

Zieht  sich  nach  Bamherg  zurück  uiul  ninnnt  seinen  Platz  unter  den  Kanonikern 
des  Ilomstifts  wieder  ein.  —  Als  Bruno  eps.  Zeuge  in  Urkunden  des  Bam- 
herger  Domstifts:  1.  li;{5  Sept.  3(1:  Looshorn,  (iescli.  des  Bistums  Bam- 
herg II,  ()-2:  2.  114-2:  München.  Reichsarcliiv.  Baudjerg.  Uochstift  N  1,3  f.  « 
nr.  3!l'':  3.  1143:  a.  a.  O.  nr.  3!!';  4.  1143:  a.  a.  0.  nr.  30'';  f).  1150 
(nur  „Bruno"):  a.  a.  O.  nr.  44":  «.  11.52  März  27:  a.  a.  ü.  nr.  4-J8; 
7.  (114()  11()2):  a.  a.  0.  nr.  40.  —  114.J  schenkt  Bruno  (licet  imlignus 
dei  tarnen  |)alientia  vocatus  episcopus)  mit  Erlanhnis  König  Konrads  durch 
die  Hand  seiner  Verwandten  und  der  \'ögte  seines  väterlichen  (Juls  (co- 
gnati  et  delegati  patrimonii  mei).  Sigehotos  von  Tauehusen  und  .Vdeljierts 
von  Hengen  dem  Altar  des  hl.  Georg  in  der  Bamberger  Kirche  einen  Mann 
aus  seiner  Familia.  —  Or.  München.  Reichsarchiv  a.  a.  O.  nr.  40.  —  Hänge- 
siegel gut  erhalten  mit  Umschrift:  t  Biuno  dei  gratia  Argenlinensis  epi- 
scopu.s.  —  Am  Hofe  B.  Ottos  von  Bamberg  erscheint  Bnmo  in  der  Anek- 
dote vom  neuen  Pelz  des  Bischofs,  die  Herbord,  Dialogus  de  Ottone  epi- 
scopo  Band)erg.  erzählt  (Jafle.  Bibl.  V.  724).  —  lir)().-)7  selireibt  Bruno 
von  Bamberg  ans  an  Propst  Gerlioh  von  Reichersberg,  nachdem  er  dessen 
oj)usculum  de  novitatibus  Iniius  saeculi  gelesen  hat:  er  wünsche  ihn  kennen 
zu  lernen  und  die  von  ihm  erörterten  Fragen  zu  besprechen  (Gerhohi  oi>u- 
sculnm  de  gloria  et  honore  lilii  hominis  MG.  Fibelli  ile  lile  111.  37«).  — 
Am  Hofe  begegncl  Bruno  zwei  Mal:  113(j  iN'ovember  7  wird  er  als  Bruno 
episcopus  unter  den  Beisitzern  im  llofgericht  der  Königin  Bichenza  zu 
Reggio  genannt,  als  sie  in  einer  Klagesache  zu  Gunsten  N'onantolas  er- 
kennt (Ugiielli.  llalia  sacra  1I,2.SS|;  I  1  iO  (Seplendier)  Nürnb<-rg.  Zeuge 
in  Urkunde  KonrM(l^  III.  über  einen  Güterlau>cli  zwischen  der  Abtei  Prü- 
fening  und  Burggraf  ütlo  von  Rcgciisbuig  (.Mnn.  Bi.ica  X.Wb'.  3".M1. 
Stum|)f  nr.  341.")). 

1162    ,lnli     10.      B.   Bruno    stirbt    in    Bamberg.    —    .lahr    nn<l    Tai,'; 
s.    Michaelis    Bandi.'rg.    (lalTe,    Bibl.    V,    574):     Briui 


llic    dedil    -JO    talenla. 


Tai 


episco|Mis 


IC    uecni    -jo    laienia.     —     laj; 
Bibl.  V,   55!l):  Biuno  episcoiuis 


Necrol.    c 
IValer   iio 


Necrol. 
."^Irazbnr- 
ipil.    s.    Petri 
-ter,   ob.   . 


gensis    1  1  ('>-2    . 
Biibenberg.  (.lall 

Begraben  im  Bandierger  Dom,  reclrts  vom  Allar  der  hl.  Maria  Magda- 
lena. —  Notac  sepulcrales  Babenbergenses  MG.  SS.  XVII,  (i40:  Bruno 
e|)iscopus  Anguslensis,  frater  sancti  lleiniici  imperaloris  sepnllus  est  in 
ia[)itulo  ecclesie  Babenbergensis  iuxta  allare  b.  Mariae  Magdalen:ie  a  la- 
lere  dexiro,  cniiis  anni\ersarius  |)eiagilur  in  die  se|ilem  fralrum  (.Inli  10). 
—  -lalle  a.  a.  ().  Anm.  deiitel  mil  Kcclil  diese  .\ngalien  auf  1!.  Brinio  von 
StralUiurg.  44:{ 


(ieblinnl  (WUMW). 


Nachfolger    li.   Ilnino 
cathcdre   prelicilur 


Ann.   .Marbac.    Schnlausi 
Ann.   Saxo  MG.    SS.   VI,  7C.7 


abe    S.    14:    Gebehardns 
—   .\nn.  Magdeburg.  MG. 


+t» 


318 


Oebliard. 


1131 


113'^ 


1133 

Nov.  8 

(Nov.  8 
-    1 4) 


(vor 

Nov.  14) 

Nov.  14 


(Nov.  14) 


Un> 


Gebvveiler 


SS.  XVI,  li^'4  zu  1131:  Gevehardo  succedente.  -  Herkunft:  Sohn  des 
Grafen  Egino  II.  von  Urach,  seine  Geschwister  Graf  Egino  III..  xMberat, 
Äljtissin  von  Lindau  und  Udiihild,  Gemahlin  Graf  Friedrichs  von  Zollerii : 
Ortliel).  Zwifalt.  cliron.  MG.  SS.  X,  85;  seine  Mutter  Knniguiide.  Giälin 
von  Zollern:  Bertholdi  Zwifalt.  chron.  MG.  SS.  X,  10:5.  —  Staninilafel  hei 
Stalin,  Wirtemherg.  Gesch.  II,  452.  —  (Jher  die  Verliältnisse,  unter  denen 
er  den  Bischofssfnhl  bestieg  s.  Re^.  nr.  443.  Die  Kämpfe  mit  der  stan- 
iisclien  Partei  im  Elsal)  dauerten  noch  die  nächsten  .Iahri>  fort  vgl.  Reg. 
nr.  4.'.8.  IW 

Dompropst  Adelgot  id)ergibt  dem  Ritter  (iniles)  ßurcliard  von  Kuneges- 
hoven  einen  Mansus  im  Gau  Hugesbergeu  zu  Erbrecht  unter  der  Bedin- 
gung, daß  er  oder  sein  Erbe  für  die  St.  Stei)hanskirche  am  Tage  iiires 
Scluil/.heiligeu  an  den  provisor  eine  Unze  zahle  und  au  die  Nonnen  zwei 
Unzen.  Sollte  er  die  Zahlung  an  diesem  wie  auch  am  folgenden  Tage 
unterlassen,  so  wird  er  mit  zwei  Solidi  gebüßt.  Dreimalige  Versäumnis 
des  Termins,  aus  Nachlässigkeit  oder  absiditlich.  zieht  den  Verlust  des 
Erl »rechts  nach  sich.  Außerdem  hat  Adelgot  dem  Hurciiard  noch  zwei 
Gärten  gegeben,  gelegen  in  der  Vorstadt  (suburhium)  neben  dei-  Alt- 
St.  Peterkirche,  wofür  dem  Domi>iopst  jährlich  am  Feste  St.  .foiiannis  des 
Täufers  eine  Unze  zu  zahlen  ist  unter  der  gleiciieu  Bedingung  wie  oben. 
Bischof  Gebhard  bestätigt  die  Schenkung  und  besiegelt  deren  Beurkundung. 
Facta  sunt  hec  anno  ali  incarnatione  domini  1132  in  maiori  monasterio 
presentii>us  tam  sauctimonialibus  (]uam  canonicis  et  utris(pie  pro  sua  parte 
laiidantii)us,  annuente  etiam  (iebehardo  e|)iscopo  et  rogante  et  impressione 
sigiili  sui  contirmante  .  Huius  rei  festes  aderant  advocatus  lleiuricus,  Sige- 
fridus  burgravius,  Odalricus  frater  eins.  Rödolfus  causidicus,  Ilüg  senior, 
Hng  iunior.  Adelbertus.  Burchardus.  Simon  et  alii.  —  Angebliches  Ol',  ans 
dem  Ende  des  12.  Jahrhdts.  mit  abgefall.  Hängesiegel.  Str.  ß.-A.  G  :i709 
(2).   —   Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1,  «3  ur.  80  aus  dieser.  145 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Lothars,  der  die  Stiftung  des  Klosters  Inler- 
lakeu  bestätigt.  —  Schoepflin,  Hist.  Zaring.-Bad.  V.  77  nr.  3(5.  —  Stumpf 
nr.  3287.  11<> 


Baumgarten 
Baumgarten 


(Banm- 
garten) 


weiht  die  Kirche  von  Gebweiler  in  (iegenwart  Graf  Rudolfs  \on 


Leir/.burg  uiul 
seines  Sohnes  Arnold,  Volmars  von  Hnneburg,  Adelberts  von  Habsbiirg 
u.  a.  —  Tschudi,  Chron.  Helvetic.  ed  Iselin  I,  (i4  „wie  das  ein  lateinischer 
Brief  aufweist":  Giiilliuianu,  De  episcopis  Arg.  (1()08)  p.  233  ut  literae 
pslendunt;  derselJje,  Habshurgiaca  (1737)  p.  244  ut  docet  dedicationis  iu- 
struiyentum  mit  1134.  Alle  „Volmar  von  Homberg."  —  Gegen  die  Rich- 
tigkeit der  Nachricht  spricht  der  Umstand,  daß  die  älteste  Kirche  Geb- 
weilers, dem  hl.  Leodegar  geweiht,  sonst  erst  von  1 142  datiert  wird  (Moß- 
mami.  CIn-onik  der  Dominikaner  S.  400).  Dafür  ist  auzufüln-en.  daß  (!eb- 
Weiler  bereits    1135    villa    heißt  (Schoepllin.    Als.  diplom.   I,   210    nr.  2üO|, 


uiul  daß  die  Zeugenliste  vortrefnich  zu  der  Reg.  nr. 


Vgl. 


aucli 
XXVI. 


h    Gebweiler    Chronik    des    Ser.    Dietler 


450  gegeheuen  paßt, 
her.    von    Scidumberger 
147 


weiiit  auf  Wunsch  der  Mönche  sowie  einiger  Äbte  des  Bistums  Straßburg 
das  Kloster  Baumgarten.   —   Bericht  in  Reg.  nr.  450.  44S 

weiht  auf  Bitten  und  in  Anwesenheit  der  im  folgenden  Regest  genannten 
Zeugen  die  Kirclie  des  Klosters  Haumgarten  zu  Ehren  der  Mutter  Gottes 
und  aller  Heiligen  und  weist  ihr  eine  Mitgift  von  dem  Allod  der  beiden 
Laien  Diezelin  und  Friedricii  zu.  Bericht  in  Reg.  nr.  4.")0.  44*.) 

iieurkundet  die  von  ihm  vollzogene  Weihe  von  Kloster  und  Kirche  in  Baum- 
garten (Reg.  nr.  44S   und  ur.   44<.l),    Itestätigt    den  Mönchen    die  Freiheit 


r»('bliard. 


319 


1  im 


SlraKliiirK 


Vüu  Diciislcii    und    Zehnten,    dir    ihnen    sein  Vor-auger    15.    Cuno    gewälirt 
lialle.    nnd    ühcrialU    mit  /iistiinniiin-    der    Mark-fnossen    (paf,'ense.s)    von 
Ephic.  inid   Danihacho.    denen    die  gemeine   Nntzuii',-  an   Wahl    und   Wiese 
früher  zustand,  dem  Kloster  unter  bisL-iiöilieliem  IJann  alle  vorlier  envilhn- 
ten  Uec-Iite:  das  Recht  des  Jlolzsthlags  im  gemeinen  Wald,  der  Ahneinde 
das   Wegerecht,   die   Weide  in  pasenis  puhliealil.us,   tam  in  arl.oreis   ,,„am' 
Ml  gramnieis,  die  Rodung,  die   Freiheit  von   Zehnten  von   Xeidand    und   von 
eigener  Arheil   (iain   de   fetiiins   (piam  de  seniinalihus)  sowie  die  Refreiung 
von    aller  Zinseintreihnng  (eman.-ipatiunem  totius  eensualis  exaccionis).    His 
aulem   rite  peiaelis,  presente  et  cooperanle  preposito  niaioris  domus  Adi-1- 
güto   et  aliis  eauonicis  et  al)batil)us  et  clerieis  seriplo  et  sigilh.  nostio  eon- 
Hrmavimus  .  .  .  Poenforniel.    Acta  sunt  ainio  incarnalionis   dominice    li:}:5, 
mdictione    10.    reguante    Lolhario    imperafore    feliciter    amen.       Egu    Ödal- 
ricus  Lyiithangensis    in   vice    nolarii    scripsi    et  suhscripsi.    Testes"  quoqne 
suhscripli   i)resentes  fnerunt:  Algotus  maioris  domus  prepositus,  Rertolfus 
custos    et    prepositus    saiicti  Thome.    Eberhardus    prepositus    sancti  ['etri 
Heniricus  sacerdos  de  Epfeclie.  qni  concessit  et  assensit.  cpiia   in  parrochiä 
sua    fuit,    Eberhardus    capellamis,    Adelbertus    de    Otelingeu,     Liutwardus 
Erlewnms  et  ceteri  quam  plures  canonici  et  sacerdotes.  a'bbates  quoque  et 
niouacln  eorum:  CImnradus  de  Aprimonasterio  et  sui  monadii,  Meinliardus 
de  Mainimonasterio  et  sui  monachi,  Otto  sancti  Cyriaci,  abbas  sancti  Trnt- 
perli   et  alii  plures.  de  laicis   comes  Rödolfus    de  "Lenzebmn-    et  lilins  eins 
Arnoldns,    comes  Folmanis    de  Hunehurc,    comes   Adelbertus    de  Habeche- 
burg,  comes  Wezelo  de  Heigerlo.   lleinricns  advocatus,  Waltherus  de  llore- 
burg,    Bertolfus    de  Toiojfesheim,    Aushelnuis    de    Ta])ecliesteiu,    Rudolfus 
de  Wnuielse  et  multi  de  Tand)aco  et  multi  de  Epheco  tam  maiores  ,M,am 
mmores;  Walfridus  vicedominus,  Otto  scultetus,  Bruno.  Erchenbrett.  Cunrat. 
Burchart,  Walecho  et  alii  villaui  quam  plurimi  viri  et  mulieres  feliciter  amen. 
—  Or.  Str.  B.-A.  G  18  mit  aufgedr.  .Siegel.  -  Schoeptliu.  AN.  diplom.  1,  -'0:5 
nr.    Ü.r2    aus    Abschr.;    Würdtwein,    Nova    sidjs.  VII,    7>S    m-.  ^It;    Giandi- 
dier,  Alsace  II  pr.  284  nr.  {\'21  aus  ür.   -  Die  Beurkundung  erfolgte,  wie 
die  Zeugenliste  beweist,  unmittelbar    iiacli    der  Weihe,    jedenfalls    noch  in 
Baumgarten,  vielleicht  am  seilten  Tage.   -    Die  Datieru'nu:    „v.  Sept.  ^4" 
o.  0.  bei  Steinacker.  Reg.  llabsi)nrg.  nr.  4:2  ist  mir  unverständlich.  i,V) 

bestätigt  dem  zu  Ehren  der  Apostel  Philippus  und  .lakobus  sowie  der  hl 
Wali)urg  im  heiligen  Forste  gegriin.leten  Kloster  die  durch  König  Hein- 
rich V.  (Stumpf  nr.  300!))  gemachte  Schenkung  des  Grundes  und  Hodens 
dieses  Waldes  sowie  die  Ausnutzung  zu  Hau-  nnd  Hiennliolz  Wasser- 
nntzung  zum  FiscJifang  und  Weiderecht.  Er  beurkundet,  daii  später  llerzo- 
Friedrich  und  sein  Miteriie  in  diesem  Allod,  .1er  Graf  Beter,  den  Platz 
mit  allem  Zubehör  dem  hl.  Petrus  und  seiner  Römischen  Kirche  mit 
einen  Jahreszins  von  einem  Goldsolidns  iihertrageu  und  dem  Abt  die  Wahl 
eines  Vogts  sowie  die  Zehnten  von  Früchten  und  Tieren  überlassen  haben 
was  die  Päpste  Paschalis,  Calixt  und  Ibuiorius  bestätigl.Mi.  Diese  Schen- 
kung haben  nun  die  (iattin  des  Grafen  Peter,  Ita, 
ginald  bestäligl  in  Gegenwarl  des  Hiscl 

Adelgot,  des  Kämmerers  Koniad  und  anderer  (ietreuen'des  Bischofs.  Zeiiiren 
der  Bestätigimg  (conlirinatio):  Godefrit.  ileinrich.  Ernest,  Cöuo,  GunIr.Min 
Rapoto,   Fiiderich.  Mahdolf.    Deiprelil.   Opreht.  Deterich.      Xos  vero  eandem 

.•confirmationem  nostri  sigilli  inpressioiie  iure  iioslro  insi-uimiis  nostris  sci- 
licet  confiatribiis  presenlibiis  siipradicio  Adelgoto  pre|K.sito.  Deizmano  de- 
cano.  Gonrado  cameraiio,  HeiloUlo  cantore.  Bertoldo  archidiac.>iio.  Burcardo 
preposito  et  aliis  quam  plnribns  presentibu.s.  Data  Argentiiir  indictione  II. 
lucarnatiimis  dominier  anno  li:J3.  —  Am  unteren  Rande"  Verbo  domini 
-  Siegel  --  li  lirniati  sunt.  -  Or.  Str.  li.-A.  G  !•).  Wünilwein,  Nova 
sul.s.   MI,  7.".   nr.   l',S;   (iiandidier.  Alsace  II   pr.  ^JiSO   nr.   C.-JS  aus   (»r.      4."»| 


eler,    Ita,    sowie    sein    Sohn  Re- 
clud's  nnd  seiner  priores,  des  Propstes 


320 


Oebhard. 


1131 


1135 

Mai  1 


heurkuiidel,  daß  ilie  Kinlie  St.  Lconliard  zwei  Mausen  in  der  (jeniarkung 
Bersa,  am  Geroltestrut  genannten  Platz,  eiblicli  gegen  einen  Jalireszins  von 
fünf  Solidi  be^^itzt  und  alles  Land  auf  dem  Berge  hinter  dem  Kloster  von 
dem  sogenannten  Genunide  bis  zu  den  Reben  der  Mönche  neben  dem 
Kloster  gegen  einen  Jalireszins  von  8  Situlen  Wein  inid  von  zwei  Winter- 
schuhen (snlitulares  hiemales),  mit  Ausnalime  eines  Mansus.  Weil  aber 
Grund  und  Boden  (fundus)  dem  Domkapitel  geliört,  und  zwar  zum  Hofe 
(curia)  Bersa,  sollten  auch  die  Zehnten  der  Pfründe  dem  Domkapitel  zu- 
fließen. Da  überläßt  nun  B.  Gebhard  auf  Bitten  des  Abts  Erbo,  sowie 
mit  Zustinmmng  und  auf  den  Kai  des  Kapitels,  nämlich  des  Propstes  Adelgot, 
des  Dekans  Dezmann,  des  Kantors  Bertolt',  des  Kustos  Bertolf.  des  Kam- 
merers Konrad,  des  Propstes  Burchard,  des  Propstes  Karl,  des  Propstes  des  oben 
genannten  Hofes,  und  aller  anderen  die  Zehnten  des  erwähnten  Grundstücks 
der  Kirche  St.  Leouhard  zu  Erbrecht  unter  der  Bedingung,  daß  der  Abt 
jährlich  am  St.  Martinstag  dem  Propst  von  Uuiccersheim  und  Bersa  zwanzig 
Pfund  Wachs  zahle.  Zeugen:  Uualfrit  vicedominus,  Ödalricli,  Hartmöt, 
Albretli.  Reginhart.  Ad  hec  etiam,  ut  nostra  supradicta  concessio  esset  lirma 
et  inconvulsa,  hanc  cartam  fecinms  scribi  et  nostri  sigilli  inpressione  in- 
signiri.  Facta  sunt  hec  anno  ab  inearnatione  domini  1134,  indictione  12, 
reunante  Lötario  Romanorum  imperatore  tercio  anno  regni  eius  10  et  im- 
perii  eius  2.  —  ür.  Str.  B.-A.  G  2709  (3)  mit  aufgedr.  Siegel.  —  Würdt- 
wein,  Nova  subs.  VII,  83  nr.  31 ;  Grandidier,  Alsace  II  pr.  287  nr.  629  aus  lib. 
sal.   1347  ;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  64  nr.  S3  aus  Ür.  452 

H.  Gelihard  und  Landgraf  Werner  von  Haseubu^g.  zu  deren  Herrschaft  (do- 
minium) und  A'ogtei  (protectio)  Grund  und  Boden  des  fraglichen  Waldes 
gehört,  stimmen  der  Schenkung  der  Pfarrgenosseu  (paiTOchiani)  von  Sultza 
zu,  die  einen  Teil  ihrer  gemeinen  Mark  (particulam  gcneralitatis)  an  die 
Propstei  Thierenbacl»  geben.  Datum  a.  d.  1135  prima  die  maii.  — 
Abschr.  in  Prozeßakten  18.  .laluiis.  Colmar  B.-A.  Thierenbach.  —  Gran- 
didier, Alsace  II  pr.  289  nr.  362;  Würdtwein,  Nova  subs.  VII,  95  nr.  35 
aus  Charlular  der  Abtei  Cluny  und  nach  einem  Pergament,  angeheftet  an 
dem  Marienaltar  in  der  Kirche  zu  Thierenbach.  --  Vgl.  Steinacker,  Reg. 
Habsburg.  nr.  43.   —   Ob  echt?     Vgl.  Reg.  nr.  477.  453 

bestätigt  in  einer  Sitzung  des  Domkapitels  (ad  conventum  Gebehardi  Arg. 
episcopi  (piod  capitulum  vocant)  die  Entscheidung  in  einem  Rechtsstreit 
zwischen  der  Straßburger  Doinkirdie  und  den  der  Abtei  Peterl  i  n  gen  ge- 
hörigen Einwohnern  von  Hüttenheim.  —  Bericht  iu  einer  durch  den  Bischof 
besiegelten  Notitia  über  den  Streit:  In  der  Villa  Ilittenheim  war  ein  Diug- 
hof  (dominicalis  churtis)  des  Klosters  Peterlingen  mit  Bann,  Kirche  und 
aller  Gerechtigkeit;  eine  zweite  Kirche,  die  Niederkii-che  (inferior  ecclesia), 
gehörte  dem  Straßbnrger  Donistift.  Als  mm  der  Chorbischof  Adelgodus 
ohne  Kenntnis  vom  Recht  der  erslgenaunten  Kirche  die  zu  Peterlingen  ge- 
hörenden Einwohner  (inquilini)  zur  unteren  Kapelle  zum  Gericht  (ad  ins  ad 
raciotinationem  christianitatis)  beruft,  sind  diese  bereit,  durch  das  Gottes- 
urteil des  glühenden  Eisens  ihre  Freiheit  vom  Domstift  zu  beweisen.  Erst 
als  alles  gerüstet  und  das  Eisen  schon  gesegnet  war  (ferro  iam  iguito  et 

I  benedictionibus  consiguito),  stehen  die  Vertreter  des  Domstifts  von  iin-er 
Forderung  al).  Darauf  wird  das  Urteil  gefunden,  daß  die  Fainilia  des 
Peterlinger  Klosters  nur  in  der  eigenen  Kirche  Recht  suchen  und  nehmen 
sollte.  Der  bestätigenden  Sitzung  des  Domkapitels  wohnten  bei  die  per- 
sonae  maiores  eiusdem  ecdesie:  Propst  Adelgot,  Kustos  Bertolf,  Kantor 
Bertolf,  Kämmerer  Konrad  und  aiulere.  Nomina  autem  probabilium  tostium, 
qui  priori  examini  interfueruiil,  subscripta  contiuentur:  Conradus  abbas  (de 
Ebersheim),  duo  presbiteri  Marbacenses  Heinricus  et  Sintramnms,  Otto 
eanonicus  (de  Argentina),  Ludewicus  archipresbiter,  Otto  presbiter  (de  Cher- 


(«ebliani. 


321 


li:i.) 


zevcll),  Hiclinrdns  preshiti'i'  (de  liciicM'll),  riuTiilionis  [irosliitcr  (ile  Clia^cii- 
ln'iiii),  J.iiduvifus  et  ili'iiiricuä  (jiii  liariiiii  i^i-ile.si;irmii  prusliileri  eraiit,  Aiis- 
lu'liims  preshiter  (de  Hilteslieim) :  laii-oruni  aiilein  iiuiiiinu  li>-u  sunt:  Uragc- 
l)oto  villiciis  luiiiis  viivh-,  (lotofiidLis  (de  IJeiit'velt).  Iloidenrictis,  ncreiigcrus 
et  eins  filiiis  l'iiiderinis  (de  (;iier/i'\('ll),  Nilicliiii^iis,  l'^lieiliardiis,  L'iie/.il. 
(^öiiradiis  (de  Kaj;inliejiii)  et  oiiiiies  |)ai'ro('liiaMi  ulriiis([ue  »xclesit;.  Il<;c  ego 
frater  lietiedidus  iiioiiaclius  dili{j;eiiter  ut  res  gesta  est  coiiscribi  in  per- 
petiiaiii  recordatiüiiem  cuiavi.  Est  aiitem  edita  liijc  laitula  anno  dondnic^ 
incarnationis  1135,  indiet.  13,  Lötliario  aiignsto  inipcratore  regnanle.  (lehe- 
liardd  Argentinensis  eedcsitj  episeopo.  Iniius  etiani  est  njunila  sigdlo.  — 
Or.  Lausanne,  Kantoualarclnv  mit  anl'iiedr.  heseli.  Siegel.  —  Sclioepfliii. 
Als.  diplorn.  I,  ;210  ni-.  :2.">!t;  Würdtweiii,  Nova  snl)s.  VII.  .S!»  nr.  33;  (iran- 
didier.  Alsace  II  pr.  !21)i2  nr.  ()3r),  alle  drei  mit  lückenliafter  Zengcnliste 
nach  einer  durch  Zurlauheii  liherniittelten  .Vbsclir.  des  C)r.  im  Herner  Stadt- 
archiv.  —   Das  ölten   Eingeklannnerte  Zusatz  von  späterer  Hand.  454 


Aug.  1(>    Wi'n/.hnrg 


(Aug.)  11t 
f.Angust) 


Wür/Iinrg 


Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Lothars,  der  dem  Histuni  Uamherg  die  ALgalien 
von  vier  slawischen  Provinzen  überweist.  —  Mon.  Doica  XXIX",  ■2ii>>.  — 
Stumpf  nr.  33:24.  4.'>5 

Würzlturg  Zeuge  in  der  Urkinide  Erzb.  Adalberts  von  Mainz,  der  die  Wiederherstellung 
des  Klosters  lIond)urg  durch  Kaiser  Lothar  III.  bestätigt.  —  Förstemann, 
Urk.  13.   von  IIond)urg  S.    12.  —   Stumpf  nr.  3328».         "  45« 

Zeuge  in  der  Urkunde  B.  Embrichos  von  Würzburg,  der  eine  Entscheidung 
Kaiser  Lotiiars  III.  zu  Gunsten  des  Stifts  Neuminisler  zu  Wiirzbuig  be- 
stätigt.—   Stumpf,  Acta  iniperii  S.   11.^  nr.    1()(K  —  Stumpf,  nr.  3328.  4"i7 

riugenheim  kämpft  mit  Herzog  Friedrich  von  Schwaben.  —  Ann.  Marbac  Schulausgabe 
S.  44:  lacta  est  piigna  inter  Gebehaiduni  Arg.  ep.  et  Fridericum  duceni 
Alemaimie  apud  Gugeniieim;  Aim.  prior,  cod.  Elleniiardi  Scliuhuisg.  S.  114: 
facta  est  caedes  magna  inter  episcopuni  Gcrhardum  et  Fridericmu  ducem 
in  Dunzenheim.  —  Über  die  Verwirrung,  die  hier  der  Auetor  incertus  bei 
Urstisius  angerichtet  hat,  vgl.  Bloch,  Annalen  S.  20.  458 

gründet  die  Kapelle  St.  Laurentius  bei  Gugeniieim.  —  Grandidier,  Oeuvres 
ined.  II,  372.J  zu  1131  nach  alter  Überlieferung.  —  Will  man  diese  gelten 
hissen,  so  ist  jedenfalls  das  .Jahr    113()  anzuiielinien,  da  auch  das  TrefTen 


(1131-3G) 


in  diese  Zeit  zu  setzen  ist.     Vgl.  das  vorhergehende  Rejj 


45!» 


erläßt  der  Kirche  zu  Zabern  zum  Heil  seiner  Seele  ihr  revisorium  und 
schenkt  ihr  damit,  was  aus  alter  Gewolmheit  jälirlich  von  den  l'riesterii 
der  KircJic  erhoben  ward.  Ankündigung  der  Besiegelung.  Zeugen:  Adel- 
gotus  prcpositus,  Burchardus  prepositus,  Bertoldus  cuslos,  Bertoldiis  canlor, 
t^arulus  decalituis  (jedenfalls  gleich  decanus).  Conradus  camerarius.  Heber- 
liardiis  coriepiscopus,  Ludewicus  coriepiscopiis,  presbileri  .Meliifiidiis,  Sanxxo, 
F.iigelberlus,  Mangdoldus.  lierenliuJj.  Buicliharl,  ISiuiiiiigus  prociiialor  eiiis- 
dem  ecciesie  et  alii  (|nam  ;iluies  derlei  et  laici.  .\bsclir.  des  Iti.  .lalir- 
hdts.  im  Kopialbuch  des  Domkapitd.<.  Str.  15.-A.  G  3U;(;  fol.  14«.  -  He- 
gest bei  Wiegand,  Straßb.  Urk.  IJ.  IV.  I.,  2  nr.  2.  -  Datierung  durch  Wie- 
gand  nach  den  Zeugen  festgestellt.  4(54) 

iciiikiiiiilil  die  Gründung  des  Augustiner-(!hoilit'ri('nslirts  zu  lllenweiler 
durch  den  Straßburger  I)oiiikanoiiikiis  Konrad  (s.  Heg.  nr.  3117).  ."^ed  ego 
gratia  dei  residens  in  synodo  generali  rupienstpie  ciinda  digne  deo  gesla 
conoborari.  per  anatliematis  viiHiihnii  interdixi  .  .  .  folgt  roenformel.  (Von 
anderi'r  Hand  :)  I"ada  sunt  auleiii  hi;c  anno  incarnationis  doinini  1137.  in- 
didione    1."),   regnanle  Lotario  imperatore,  presentibus  liis  testibus :  Algozo, 


322 


Oel)li.ir(l. 


1137 


Laubenheim 


Straßburg 


Karolo,  Berlitolfü,  ßerlilolfo,  Petro,  Eberhavdo,  Burchardo.  Heinrico.  Har- 
beito.  Wiciaiumo,  Alberlo,  Waltero,  Burchardo.  Gclphrato,  Johanne,  Die- 
Hiero.  Simone,  Hunone,  Bezelino,  Herlione.Conrado.  Or.  Str.  B.-A.  G  1658 
(4)  mit  aufgedr.  Siegel.  —  Wiegand,  Straßl).  Urk.  B.  IV.   1,  2  nr.  3.     4(51 

begleitet  den  jungen  Hngo,  den  Sohn  des  Grafen  Hugo,  und  dessen  Mutter, 
die  Gräfin  Gertrud,  nach  der  Kapelle  nahe  Girbaden  bei  Lobias,  die 
Graf  Hugo  der  Ältere  frülier  der  Kirdie  der  hl.  Maria  und  des  hl.  Deico- 
lus  von  Lulra  und  ihren  Mönchen  zum  Seelenheil  seines  Vaters,  des  Grafen 
Albert,  und  seines  Mutterliruders,  des  Archidiakon  Bruno  von  Toul,  geschenkt 
halte,  und  die  dieser  Bruno  selbst  liatte  erbauen  lassen.  Zunächst  wurde 
die  Weihe  vorgenommen  und  die  früher  gemachte  Schenkung  bestätigt, 
dann  pro  signo  confirmationis  das  Kirdieugut  um  dreißig  jugera  vergrößert, 
und  endlich  Albert  und  seine  beiden  Schwestern  dem  Altar  überwiesen. 
Folgt  Poenformel  des  Bischofs.  Huius  autem  rei  festes  fuerunt  assignati 
presul  ipse  Geliehardus,  Hugo  comes.  Gerdrudis  niater  sua,  Cönradus  de 
Petra  perforata,  Otto  de  Geroldeseiccha,  Berhtolfus  de  Dorolueslieini,  Au- 
selmus  de  Ringelstein,  Cöno  de  Firdenheim,  Reinherus  filius  eius.  Ebroiuus 
de  sancto  Uincentio,  Cöno  de  Phullingin,  comes  Egeno,  Alwic.  Arnolt. 
Facta  sunt  autem  bec  anno  ab  incarnatione  domini  1137,  indictione  15, 
epacta  26,  regnante  Lotario  imperatore,  anno  regni  sui  13.  —  Aufzeich- 
nung nach  1141  -lanuar  11,  da  B.  Gebhard  egregitj  memorit;  vir  genaiuit 
wird,  Str.  B.-A.  I)  ÖO.  Angehängtes  Siegel  abgef.  —  Würdtwein,  Nova 
subs.  VII,  m  nr.  36  aus  Vidimus  von   1484  (Str.  B.-A.  G   1829).  462 

urteilt  auf  die  Klage  Abt  Meinhards  von  Maursniün  st  er  über  die  Kle- 
riker, die  die  Kirchen  des  hl.  Martin  besetzt  halten,  sinodali  iudicio  durch 
folgenden  Spruch,  den  er  durch  das  gegenwärtige  Schriftstück  bestätigt 
und  besiegelt:  .Jeder  Kleriker,  der  eine  Kirche  des  hl.  Martin  behauptet, 
soll  dem  Abt  jährlich  zwei  servicia  Fische  nach  altem  Rechte  erlegen, 
eins  am  Feste  des  hl.  Gründers,  das  andere  an  dem  des  hl.  Martin.  Die 
Abgaben  sollen  sie  selbst  dem  Abt  mit  Ehrerbietung  darbringen,  der  Abt 
sie  mit  Dank  annehmen.  Die  Ministerialen  des  Abts  sollen  darauf  sehen, 
daß  keins  der  Servitien  von  geringerem  Wert  sei,  als  von  zwei  Solid i. 
Außerdem  ist  es  Recht  und  Gewohnheit  aller  Einwohner  der  Mark,  daß 
sie  in  freiem  Willen  sich  die  Stätte  ihres  Grabes  wählen,  sei  es  bei  der 
oberen  Kirche,  sei  es  beim  Kloster,  ohne  daß  der  Pfarrer  Einspruch  er- 
heben darf.  Wer  diese  Vorschrift  übertritt,  verfällt  dem  Bann  des  hl.  Petrus, 
des  Papstes  und  des  Bischofs.  Anno  incarnationis  domini  1137,  indic- 
tione 15,  Innocentio  secundo  papante,  Lothario  IL  feliciter  regnante.  —  Or. 
Str.  B.-A.  H  541  (1)  mit  abgef.  Hängesiegel.  —  Wentzcke,  Ungedruckte 
Urkunden  (MIÖG.  XXIX).  463 

Es  Avird  beurkundet,  daß  der  verstorbene  Eberhard,  Priester  (sacerdos) 
der  oberen  Kirche  zu  Rodesheim,  und  seine  Mitbürger,  in  dem  Wunsche 
ihr  atriuni,  wie  es  ihnen  not  tat,  zu  vergrößern,  der  hl.  Jungfrau  Maria 
in  Anwesenheit  des  Bischofs  zwei  iugera  vinifere  terre  geschenkt  haben  zu 
gemeinem  Nutzen  der  Kanoniker,  die  an  der  Marienkirche  am  Bischofs- 
sitze dienen,  und  zwar  gegen  einen  Teil  (particula)  des  Hofes  des  Dom- 
kapitels, welcher  an  die  obere  Kirche  stößt.  Aufzählung  der  Schenkgeber 
und  ihrer  Gaben.  Factum  est  autem  hoc  concambium  aimo  ab  incarnatione 
domini  1137,  indictione  15,  imperante  Lothario  imperatore  anno  imperii 
sui  ultimo,  in  ipso  monasterio  sancttj  dei  genitricis  Marie,  in  presentia 
domni  Gebehardi  venerabilis  episcopi  et  coram  omnibus  canonicis  eiusdem 
monasterii:  Adelgoto  preposito,  Karolo  decano,  Bertholfo  cantore,  Berlholfo 
custode,  Coiirado  camerario,  Burchardo,  Eberharde,  Petro,  Ludewico,  Hein- 
rico et  c(;teris,  insuper  etiam  laicis  his  astantibus:  Adelberto  causidico, 
Vicrammo,  Ödalrico,  Hugone,    Burchardo,  Walthere,  Johanne.    Interfuerunt 


Gebliard. 


1139 


uiiiApr.S 


(Okt.) 


1140 


(Febr.) 


(1181^0) 

Nov.  5 


Selz 


Selz 


Worms 


Worms 


323 


eli;im  liuic  n.-utio  Himihhhs  lu.slr.;  civitatis  advüi-atus  et  (icclesl^  de  Rodes- 
lieiiii  loiiies  Sigel.ertus.  CoiiMdoraiis  auleni  prefatiis  pr(;sul  alj  .jcciesie 
sui:  fratnbus  j)ossideri  partem  utraiiHiue  coiicaiiihii,  ratm.i  (xTiiianere  vuluil 
et  incoiivulsum  privile-inin.iiic  conliniiatioiiis  super  iioc  üeri  et  sigillo  cor- 
rol.dratioiiis  su-^  preccpil  iiiij)rimi.  l''ul<r(  l'„eirlbniiel.  —  ür.  Str  B -A 
G  :270.S  (;-))  mit  auf-e.lr.  Siegel.  Wiirdtwein,  Nova  subs.  Vif,  98  iir  37 
aus  bb.  sal.   1347:   Wiegaiid.  Straßb.  Urk.  IJ.  I,  Ü5  nr.  85  aus  Or.       404 

ordiniert  den  ihui  von  den  Möndien  vorgeschlagenen  Prior  Sigmar  von  Ebers- 
iieminiüiislcr  zum  Abt.  —  Chron.  Ebersheimense  MG.  SS.  XXIIl  44(5- 
tralrcs  Sigemaruni    ai.batem    clegerunt  et  Gebeliardo  episcopo  ordinaiiduni 

4«ö 


obtulerunt. 


beurkundet,  daß  die  Edlen  von  Castaueto.  Reginhaid  und  Friedrich,  "en   Güter 
dem  Domkapitel  übergeben  haben;  auf  ihren  Wunsch  und  mit  Zustimmung 
des  Kapitels  hat  sie  der  Hisch.d-  .1er  Abtei  Hugshofen  ausgegeben  ge-eu 
erneu  ,bii,res/,ms    von    einem  Solidus.    Fatrata  sunt  h^c  anno  incarnationis 
(louumce   113S.    presulatus  mei  anno  8.   Testes  qui  aderant:  Megenhardus 
abbas  Maurunouasterii,  Utto  Salsensis  abbas.  Otto  abbas  de  Altorf.    Vdel- 
gothus  prepositus  douuis  et  chorepiscopus.  Burchardus  prepositus  et  chor- 
episcopus.    Karolus    decanus    et    chorepiscopus.    HerlhoUus    custos    maioris 
^cclesit^,    qui    in    preseuti  censum  accepit.    Theodericus  comes  provincialis 
Iridencus  coiues^.  Egeuo  comes,    Adelbertus  comes,  Wallridus  vicedoniuus' 
et    traler    ems    Odalricus,    Adell)erlus    causidicus,    Regimarus    dispensator 
Guiitherus    de  Stoufingin    et    aWq   perplures  probabiles  nobilesque  per^oue' 
-   ür    btr.    B.-A.  G  :>708  (6)    mit    aufgedr.  Siegel.   -    Würdtwein.    Nova 
subs    VIT,   103  ur.  30  und  IX,  34^  nr.    177   ans  lib.  sal.    1347;  Wiegand, 
I      Strahl).  Lrk.  B.  I,  5«  nr.  86  aus  Or.  -  Propst  Burchard  ist  in  der  Zeu^en- 
Iiste  bei  Wiegand  ausgefallen.  ^.g^; 

Da  der  Bischof  unter  den  Zeugen  der  von  König  Konrad  III.  auf  dem  Hof- 
tag zu  Straßburg  Mai  28  ausgestellten  Diplome  (Stumpf  nr.  338(5  — 33<|3) 
fehlt,  so  vernmtet  Bernhardi,  Konrad  111.  S.  84  und  155,  seine  Teilnahiue 
an  dem  kurz  vorher  von  Papst  Iimocenz  II.  in  Rom  abgehalteneu  Konzil. 
Ein  sicheres  Zeugnis   ist  nicht  beizubringen.  ^yj 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Koiirads  III.,  der  die  Stiftung  des  Klosters 
Zwettl  bestätig!.  -  Lib.  fimdat.  mon.  Zwetl.  ed.  v.  Fräst  (Fontes  rer  \ustr 
n.  Abt.  III,  32).   —   Stumpf  nr.  3403.  4(j,s' 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  dem  Stift  Neuburg  an  der 
Donau  eine  Kirche  schenkt.  -  Fischer,  Merkwürdige  Schicksale  von  Kloster 
Neuburg  II,    140.   —    Stumpf  nr.  3404.  4(;«> 


e  Konrads  III.    für    das  Kloster  St.  Johann   auf 
e.   —   Sauer,    Nassnuisches    Urk.  B.  I,    134    nr.    HKS.   — 


Zeuge    in    der  Urkunde  Koni 
dem    Bischofsberj 
Stumpf  nr.  3406.  «-/. 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  einen  GiHerlausch  zwischen 
Erz.b.  Adalbert  II.  von  Mainz  und  B.  Sigfried  von  Spever  besläti"l.  - 
Stumpf,   Acta  imi)erii  S.  470  nr.  331.   —   Stumpf  nr.  34Ö7'>.  "  471 


Straßburg     beurkundet    auf  Bittei 


W  u  I 


II  des  I  riors  Philipp  von  Leberau  dieser  Kirche  den 
Besitz,  des  Zehnten  von  liincgoniarcslieim.  den  sie  beinahe  huiiderl  .lalire 
m  Frieden  inuegehahl  halle,  bis  ihn  der  Priester  Alcho  ihr  uiirechlmäßigei- 
Weise  entzog.  Als  dieser  nun  den  Zehnten  drei  Jahre  lang  besessen  hatte, 
fragte  er  im  Bewußtsein  seines  Unrechts  au  einem  Soimlag,  als  der  Propst 

tzcko,    licfetloii  tiiT  Bisciiölc  von  Slraüburg. 


B24 


Gebliard. 


(1131^0) 


(1131-41) 


(1138-41) 


von  Lel)erau  in  der  Kirche  von  Iliiicgoniai'esbeini  die  Messe  angehört  hatte, 
die  vor  der  Kirche  versamniellen  Pfarrgenosseii.  ob  er  den  Zehnten  dem 
lil.  Dionysius  znrückgehen  oder  behalten  solle.  Sie  rieten  ihm  zn  ersterein, 
unter  der  Bedingung,  daß  der  Propst  das  Recht  der  Leberauer  Kirche  auf 
den  Zehnten  durch  sieben  Eideshelfer  beweise.  Dies  geschah,  und  der 
Priester  übergab  dem  Propst  den  Zehnten.  Danach  kamen  beide  vor  die 
bischöfliche  Synode,  und  wie  er  es  bei  Hincgomaresheim  vor  allen  Pfari- 
genossen  getan  hatte,  so  übergab  hier  der  Priester  dem  Propst  den  Zehnten 
mit  dem  offenen  Hekeniitnis  seines  Unrechts.  Hec  quia  vidimus  et  veia 
audivinins  Charta  confirmare  ea  curavimiis,  nostroqne  sigillo  illam  signa- 
vimus,  .  .  .  amen.  Actum  Argentina  civitate,  nonas  novembris.  signnin 
domini  et  venerabilis  Argentine  civitatis  episcopi  Gheberardi.  Signum  domni 
Algothi,  Argentine  civitatis  prepositi.  signum  domni  Cunradi,  abbatis  de 
Avenhaim.  signum  donuii  Rainerii,  arcliipresbiteri  de  Altonis  Villare.  Sig- 
num Lutoldi,  presbiteri  de  Geremer.  signum  Girardi,  presbiteri  de  Bru- 
neriis.  signum  Ottonis,  presbiteri  de  Sancto  Ypelito.  signum  Ingonis, 
presbiteri  item  de  Geremer.  signum  —  prioris  de  Hugoniscurte.  signum 
Bernoldi,  nuiioris  de  Lebraha.  —  *Orig.  Paris.  Nationalarchiv  L  S47  mit 
aufgedr.  besch.  Siegel.  —  Tardif,  Monum.  historiques  p.  :2.51  nr.  463.  — 
Vgl.  auch  Wiegand,  Die  Schenkung  Karls  des  Großen  für  Leberau  (ZGORIi. 


NF.  XX,  538). 


472 


schenkt  der  Abtei  Maursmünster  eine  Partikel  des  hl.  Kreuzes.  —  Bericht 
in  der  Urkunde  des  Kardinallegaten  Theodewin  von  S.  Rufina  von  114i2 
Sept.  14. —  Abschr.  nach  Or.  im  Karlsruher  NachlatS  Grandidiers;  Absclir. 
18.  Jahrhdts.  Str.  B.-A.  H  455.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  2:2^2  nr.  270 
aus  Al)sc]ir.  4<3 

schenkt  unter  allgemeiner  Zustimmung  der  Bürger  dem  Straßburger  Spital 
neben  dem  Kloster  St.  Thomas  einen  Platz  zum  Bau  einer  Mühle.  —  Be- 
richt in  der  Bestäligungsurkunde  B.  Burchards   1143:  Reg.  nr.  493.     474 

Zur  Zeit  (in  tempore)  B.  Gebhards  wird  iiestinunt,  daß  die  Äbtissin  von 
Hohenburg  für  ihr6  eigenen  Leute  einen  Priester  (sacerdos)  zu  besorgen 
hat.  —  Bericht  in  der  Urkunde  B.  Konrads  11.  für  Hohenburg  (lUlO-- 
1202),  s.  unten.  —  Ob  B.  Gebhard  beteiligt  wi\r,  bleibt  sehr  zweifelhaft.  475 

bestätigt  zusannnen  mit  dem  Diözesanb.  Ortlieb  von  Basel  das  Gelübde  der 
ganzen  Einwohnerschaft  der  Stadt  Ruiach,  daß  diese  jährlich  am  Mittwoch 
in  der  Pfingslwoche  (in  hebdomada  sancti  Spiritus)  eine  Prozession  nach 
dem  Mutter  Gottes-Kloster  in  Dierenbach,  das  kürzlich  auf  dem  Eigen 
(in  proprio)  der  Straßburger  Kirche  gegründet  worden,  unternehme,  an  der 
aus  jedem  Hause  ein  erwachsener  Mensch  (honio  adultus)  teilnehmen  und 
der  Himmelskönigin  einen  Denar  zur  Erltauung  der  Kirchengebiiude  dar- 
bringen müsse.  Actum  anno  dom.  1142,  3  id.  uiaii,  feliciter  gubernante 
sanctam  Argentinensem  ecdesiam  domino  Gebehardo,  qui  predictum  no- 
strum  votum  auctoritate  pontificali  confirmavit  et  servandum  in  perpetuum 
mandavit.  —  Abschr.  im  Kopialbuch  15.  Jahrhdts.  *Rufach.  Stadtarchiv. 
AA.  9;  Abschr.  15.  Jahrhdts.  *Paris.  Bibl.  nat.  -- Würdtwein,  Nova  subs. 
VII,  144  nr.  43  aus  Berlers  Chronik  und  aus  einem  am  Marienaltar  der 
Kirche  zu  Thierenbach  angehefteten  Pergament  mit  der  willkürlichen  Ver- 
fälschung des  Datums  in  1139;  Walter,  Urk.  B.  der  Pfarrei  Rufach  S.  2 
nr.  3  aus  Rufacli;  Delisle,  Inventaire  des  nianuscrits  latins  1875  —  91  II, 
038  aus  Paris  als  Fälschung.—  In  der  vorliegenden  Fassung  sichei- ver- 
fälscht. —  Vgl.  auch  Reg.  nr.  453.  476 

Der  (bereits  Reg.  nr.  461  genannte)  Donipropst  Konrad  schenkt  der  Kirche 
der  hl.  Maria  alle  seine  Ministerialen  mit  ihren  Gütern.    Die  Leute  seiner 


(»eblianl— Hurcliard. 


325 


(1138-41) 


1141 

Jan.  1 1 


IUI 

(Jan.  11 
-Apr.  6) 


April  ö 

April  10 

(AiMÜ) 


(nacii  Mai 


Straßliuri' 


Ötraßburg 


Straßbur"; 


fumilia  nberlräs;!  er  der  hl.  .Maria  mit  ihrer  ganzen  Natlikoninien-ciiaft 
unter  der  Hedingung.  daß  sie  nacli  seinem  Tude  nach  Landeshrauch  (se- 
lundum  coiisiieludineni  lern;)  dem  Kämmerer  der  Straßimrger  Kiri-he,  der 
Mann  zwei,  die  Frau  einen  üenar  zahlen.  In  gleiciier  Weise  üherwei.st  er 
seine  Güter  in  (Jriez,  in  Oderatehusen,  in  Adelloheswilre  an  Äckern.  Wiesen, 
Wäldern  und  Gewässern  der  id.  Maria  unter  Voriteiialt  der  i\nlziiie(5nng 
zu  seinen  Lelrzeilen.  Acta  sunt  ht;c  anno  ai)  incarnatione  domini  11..  sub 
rege  Cünrado  et  Gehehardü  Ar-entinensi  episcopo,  nie  (liurchard.  s.  unten) 
quoque  presente.  qui  eo  tempore  fui  prepositus  Avellani,  attestantibns 
etiani  subscriptis  i-eligiosis  personis:  Adelgoto  prepositu,  Karulo  decano, 
Berhtolfo  custode.  Herhtülfo  cantore,  Keginliardo,  Ileinrico  ceterisiine  ca- 
nonicis,  Ileinrico  advocato,  ruaitero,  Adalberlü  causidico,  Uailridij  vice- 
doniino,  Uuicenunmu,  Gotefriih).  (ieüVado,  .Simundo  et  aliis  quam  plunnii.s, 
regnante  doniino  nostro  Jesu  Cliristo.  —  Erneuerung  durch  IJ.  IJurchard 
(1141-1143).  477 


stirbt.  —  Jahr:  Ann.  Marbac.  .Sciiulausgabe  S.  45  zu  1141;  Ann.  Stad.  MG. 
SS.  XVI,  324;  Ann.  s.  Disibodi  MG.  SS.  XVII,  26;  Königsbofen :  Chro- 
niken II,  647  zu  1140.  —  Tag:  Necrol.  Marbac.  und  Necrol.  Gengenbac: 
Grandidier,  Oeuvres  bist.  II,  382  N.  2.  178 


Burchard  (1111—1162). 


Nachfolger  Gebhards.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  45.  —  Herkunft: 
B.  Cuno  sein  Oheim  väterlicherseits,  Reg.  nr.  4«3 ;  Burchard  also  wohl 
Sohn  des  Eberhard  oder  Werner  aus  dem  UfTgau  (s.  Reg.  nr.  36!)).  Unter 
den  Domkanonikern  genannt  als  Propst  1133  Reg.  nr.  451,  1134  Reg. 
nr.  452,  (1131  —  1136)  Reg.  nr.  460;  als  Domherr  1137  Reg.  ur.  46l', 
464;  als  Propst  und  Chorbischof  1138  Reg.  nr.  466.  Später  (1138 — 1141) 
war  er,  wie  er  selbst  sagt,  Propst  zu  Haslacb,  Reg.  nr.  477.  In  dieser  Eigen- 
schaft schenkte  er  der  Kirche  von  Haslacb  die  Zehnten  von  Sulcen,  sechs 
Äcker  vineti  in  Buytenbein)  und  drei  in  Westboven  mit  der  Bestimmung,  daß 
kein  Propst  sie  der  Kirche  entziehen  dürfe:  Erwähnt  in  der  Bulle  "Papst 
Lucius"  III.  für  Ilaslach  1182  Mai  i).  Vgl.  Reg.  nr.  570.  Als  früherer 
Propst  von  Jung-St.  Peter  erscheint  er  in  der  Urkunde  des  Kustos  Zeizolf 
Reg.  nr.  501.  —  Über  die  Wirtschaftspolitik  B.  Burchards  s.  Reg.  m-.  576.    471> 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  der  Abtei  St.  Jakob  in  Lattich 
eine  Güterschenkung  bestätigt.  —  Jaffe.  Diplomata  quadraginta  S.  45.  — 
Stunq)f  in-.  342'i.  ^j^q 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  einen  Vergleich  zwischen  dem 
Bistum  Basel  imd  der  Al>tei  St.  Blasien  bestätigt.  —  Trouillal.  .Monuments 
de  Bäle  1,  282   nr.    |.S6  mit  Aiiril  W.   --   Stumpf  nr.  3425.  4SI 

interveniert  nelien  der  Königin  (jcrtrud.  mid  mehreren  geisUicheii  und  welt- 
lichen Fürsten  in  der  Urkunde  Köm'g  Koiuads  111.,  der  den  Benedikliner- 
nonnen  zu  Remiremont  ihre  Güter  bestätigt.  -  Stumpf,  Ada  imperii  S.  130 
nr.  108.  —  Stumpf  nr.  3426.  48*2 

schließt  sich  nach  dem  Reiclistag  zu  Würzburg  zusamnitn  mit  Kr/.b.  Adal- 
bert  von  Mainz  den  (Jegnern  König  Konrads  an.  —  Ann.  Brunwil.  MG. 
SS.  XVI,  727  zu  1142:  Moguntino  et  Argenlino  primo  occulte  dehinc  aper- 
tius  contra  regem  debachautibus.  —  Vgl.  über  Datierung  Bernhardi.  Kon- 
rad 111.  S.  220.  4,S3 


*^» 


326 


15urcliar(l. 


iiAi 

(Aug.  — 
Sept.) 


ru3 

Milrz  20 


Mäiz  20 


(März) 


.Ulli  8 


Juli   10 


(.luli    10) 


Mainz 

Maiuz 

(Mainz) 

Straßburg 
Straßburg 


Straß  bürg 


(Juli   10) 


(TUl- 
1143) 


(Straßburg) 


1143 


vor  Juli  11 


wird  nach  wechselvoUeni  Kampfe  vom  König  besiegt,  der  einige  Burgen  und 
Straßburg  sellist  einnimmt  und  seine  Gegner  unterwirft.  ^  Ann.  Brunwil. 
MG.  SS.  XVI,  727  zu  1142:  Rex  varia  sorte,  set  forti  dimicationc  plura 
castella  et  munitiones  cum  ipsa  Argentina  ad  deditionem  coegit.  His  sub- 
actis  ...   —   Über  Datierung  vgl.  Bernliardi,   Konrad  III.  S.  230.  484 

Zeuge  in  der  Urkunde  Erzb.  Heinrichs  von  Mainz,  der  die  Abtei  des  hl.  Petrus 
zu  Erfurt  in  seinen  Schutz  nimmt.  —  Schannat,  Vindemiae  literar.  I,  181 
nr.   12.   —   Dobenecker,  Regesta  Thuringiae  1,  nr.    1  i.JS.  4S5 

Zeuge  in  der  Urkunde  Erzb.  Heinrichs  von  Mainz  über  die  Gründung  des 
Klosters  Georgenthal.  —  Rudolphi,  Gotha  diplom.  11,  244.  -  Dobenecker, 
Regesta  Thuringiae  I,  nr.   145').  48() 

Zeuge  in  der  Urkunde  Erzi).  Heimiclis  von  Mainz,  der  auf  der  Generalsynode 
einen  Streit  zwischen  dem  St.  Petersklosler  zu  Erfurt  und  Kloster  Disiboden- 
berg  schlichtet.-  .Toannis,  Spicileg.  p.  119.  —  Dobenecker,  Regesta  Thu- 
ringiae I,  m-.   1400.  487 

Zenge  in  der  Urknnde  König  Konrails  Ilt.,  der  Grenzstreitigkeiten  zwischen 
dem  Kloster  Maria  Einsiedeln  und  den  Bürgern  von  Schwyz  sciilichtet.  — 
Herrgott,  Genealogia  Habsb.  II,    170.   —   Stumpf  nr.  3456.  488 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.  für  Kloster  Selz:  Abt  Walter  von 
Setz  hat  sich  darüber  beschwert,  daß  B.  Bnrchard  den  Umlauf  der  Setzer 
Münze  in  seinem  Bistum  verboten  liabe.  In  der  Reichsversammlung  wird  da- 
her auf  Befehl  des  Königs  das  Privileg  Kaiser  Ottos  III.  (DO  III.  130)  ver- 
lesen, wonach  Selz,  d.is  auf  der  Grenze  der  Diözesen  Straßburg  und  Speyer 
lag  (qni  inter  Argentinensem  et  Spirensein  episcopatum  medius  limes  erat), 
eine  gültige  Münze  schlagen  darf,  soferne  sie  dem  Gepräge  und  Feingehalt 
der  beiden  Städte  entspriclit  (qnae  utriusque  civitatis  imaginem  et  titu- 
luni  sine  ulla  ponderis  et  puritatis  diminutione  praeferret).  Das  alles  wird 
in  Gegenwart  des  Bischofs  und  der  Bevölkerung  seiner  Stadt  rechtsgiltig 
erwiesen  und  vom  König  bestätigt.  —  Or.  Karlsruhe  G.  L.  A.  Selekt  d.  alt. 
Urk.  A  132.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  224  nr.  272  aus  Or.  —  Stumpf 
nr.  3457.  489 

gibt  seine  Zustinuuung  zur  Übergabe  der  Kirche  von  Nerstein  aus  den  Händen 
des  Herzogs  Friedrici»  von  Schwaben  an  König  Konrad  III.,  der  sie  an 
Stelle  der  Kirche  von  Hagenan  dem  Kloster  Selz  übergibt.  —  Bericht  in 
der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  die  Trennung  der  Kirche  von  Hagenau 
von  der  Pfarrkirche  zu  Schweighausen  und  die  Ablösung  des  an  Selz  ge- 
schuldeten Zehnten  bestätigt,  1143  Juli  10.  —  Hanauer,  Cartnlaire  de 
S.  George  de  Haguenau  p.  4  nr.  4.   —   Stumpf  nr.  3458.  490 

gibt  seine  Zustimmung  zur  Ausscheidung  eines  genannten  Gebiets  aus  den 
Zehnten  des  Klosters  Selz  zum  Zwecke  der  Dotierung  der  neugegründeten 
Kirche  von  Hagenau.    —    Bericht    in  der  Urkunde  König  Konrads  III.  für 


diese  Gründung   1143  Juli   10. 


S.  Ret?,  nr.  490. 


491 


weiht  auf  Bitten  der  Armen  Christi  im  Spital  die  zu  diesem  gehörige  Kapelle 
und  erweitert  ihr  Atrium  gegen  die  Breusch  durch  Schenkung  eines  Teils 
des  bischöflichen  Hofes.   —   Bericht  in  Reg.  nr.  493.  492 

beurkundet  folgende  dem  Straß  burger  Spital  gemachte  Schenkungen: 
1.  Schenkung  B.  Cunos,  seines  Oheims,  Reg.  nr.  407 ;  2.  Bestätigung  der 
Urkunde  B.  Cunos  Reg.  nr.  408;  3.  Schenkung  Hirmbreths,  der  ein  Grund- 
stück in  der  Stadt  auf  dem  Markte  neben  dem  Salzhof  mit  einem  Jahres- 


Biirclianl. 


327 


1143 


Juli  11 


Slralilnirg 


vor  Ok- 
tober 25 


(Slriililuii-) 


Okt.  25 


Hasliu-ii 


ziiis  von  zwei  Vieitcl  Kil.soii  und  sci-lis  Nicrl.'l  Wel/.eii  zu  Gun^len  der 
Annen  -al).  /eii-en:  iManno,  ilerlto,  Cnonrat,  K/.eio  el  «luani  plures  alii; 
4.  He;;,  nr.  :5'.l,S.  /in- Zeit  M.  Geiiliards  SL-Iieiikt:  5.  der  IJQr^'er  Oudalricus 
zwei  Grundstücke  außerhalb  des  .Stadttores  ^'eiu'en  St.  Micliael  zum  Nutzen 
des  Spitals,  von  denen  das  eine  vier  Denare  an  St.  Thomas,  das  andere 
zwan/.i-  Denare  an  St.  Marlin  zahlt;  (i.  (;elfrat  einen  .\Iansus  und  eine 
llol'stiilte  in  der  Gemarkung;  Scillencheim.  Zeu^fen :  pn.bahiles  viri  Adel- 
horlus.  Hnuü  und  Uddnuais  llu^'o,  Uodalricus,  Sif^elVidus  n.  a.;  7.  Bucgo  und 
der  Kleriker  Berult'  ehendort  je  zur  Hälfte  einen  Acker  per  manum  Hu- 
gonis  et  Waltheri  sub  honesto  teslinionio;  8.  Cuno  einen  Acker  in  der 
Gemarkunir  Lampcrthem  in  Geirenwart  von  llar;j:gerus,  Sigelridus,  Heim- 
niariis:  ;>.  Kdiirad  einen  Acker  in  der  (iemarkuiiy:  Chuimeshoven  suii  eodem 
lestiiMuiiio:  10.  der  locus  macelloriini  wurde  dem  Spital  unter  Zuslinunung 
aller  liiirger  zugesprochen  und  gesetzmäßig  gesciienkt.  11.  Schenkung 
H.  Gehhards  Reg.  nr.  474.  12.  Manno,  der  Sohn  Maniios,  gab  sterbend 
durch  die  Hand  seines  Hniders  GeltT"rad  eine  Mühle  in  Olherswertli  mit 
dem  halben  Wasserlaut  (dccursus  aqiiae).  Zeugen:  Hudolf,  Adeli)ert,  Udal- 
rich,  Friedrich,  Hugo,  -loliaiiiies,  Hurchard.  Von  dieser  Mühle  erlialteu  die 
Hrüder  von  Sf.  Th(unas  jäiirlicii  2^  Denare.  13.  Schenkung  15.  Hurchards 
selbst  Heg.  nr.  4<»2.  14.  Der  oben  (nr.  12.)  genannte  Gelpiierrad  schenkt 
am  Tage  der  Weihe  der  Spitalkapelle  einen  Hörigen  namens  Adelbert 
und  einen  Mansus;  15.  Eninest  ebenso  durch  die  Hand  seines  Herrn,  des- 
selben Gelferad,  zwei  jugera  in  Honheiniveltli.  Zeugen  (wohl  für  nr.  13—15): 
Adelgotus  prepositus,  Bertholfus  caiitor,  Harlperlhus  scolasticus,  Bertholfus 
custos,  Cönradiis  camerarius,  Heinricus  advocatus,  Walfridus  vicedominus, 
Waltherus  causidicus,  Gelpheradus,  .Johannes  et  alii  quam  plures 
scribi  et  inpressione  sigilli  nostri  curavimus  hec  insigniri.  Gesta  sunt  auteni 
a  iiobis  ht;c  ab  incariiatione  doinini  nostri  Jesu  Ciiristi  anno  1143,  indic- 
tione  (),  regnante  Coniado  rege  anno  regni  eius  5.  —  Or.  Str.  Hosp.  A. 
nr.  21  mit  aufgedr.  beschäd.  Siegel.  —  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  70 
nr.  00  aus  Or.   —   Datierung  gegeben  durch  Reg.  nr.  494.  493 

Petent  (zusammen  mit  der  Königin  Gertrud  sowie  mit  Klerus  und  Volk  von 
Straßburg)  und  Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  HL,  der  das  Straß- 
burger Spital  in  seinem  Besitzstand  bestätigt  und  es  unter  seinen  unmittel- 
baren Scliutz  nimmt.  —  Or.  (Blankett)  Str.  Hosp.  A.  nr.  1.  —  Wiegand, 
Straßli.  L'ik.  B.  I,  75  nr.  1)4  aus  Or.  zu  1144.  —  Stumpf  nr.  3459,'^  der 
die  Datierung  zu  1143  riclitig  stellt.  —  Im  Diktat  enger  Anschluß  an  die 
Urkunde  B.  Burchards  Reg.  nr.  493,  Empfängerhand.  494 

In  einer  von  B.  Burchard  beruCeneii  Versamniluiig  der  .\bte.  Bröpste,  Ka- 
noniker und  anderer  Geistliciien  behaupten  die  Kanoniker  von  Sf.  Thomas, 
daß  die  Überreste  des  hl.  Fliircntiiis  in  ihrer  Kirche  gefunden  seien.  Sie 
stützen  sich  dabei  auf  eine  aiilgefiindene  Bleitafel,  deren  Inhalt  sie  vor- 
lesen, und  verlangen  die  Anerkennung  des  Bischofs.  Auf  der  anderen 
Seite  verteidigen  die  Haslaciier,  gi^sfützt  auf  eine  alte  Tradition,  wonach 
an  einem  7.  November  die  Reliipiien  des  Heiligen  nadi  Haslach  ueljiacht 
seien,  ihre  Ansprüche.  Kiidlich  besl-liließt  der  Bischof,  st'llist  niTt  Geist- 
lichen nach  Haslach  zu  kommen  und  die  Sache  dort  zu  imtersuchen.  Trotz 
dieser  Entscheidung  tragen  die  Kanoniker  von  St.  Thomas  öffentlich  ihre 
Reliquien  herum.  S.  die   folgenden   Hegesteii.  4{)5 

Gemäß  dem  Beschluß  Heg.  nr.  4!I5  läßt  B.  Burchard,  der  Abt  und  Prior  von 
Mauismünsler  dazu  berufen  hat,  das  Grab  des  hl.  Florentius  ölTnen  und 
lindet  dessen  Überreste  in  vasis  lictilibns,  vor  allem  aber  die  Sandalen 
des  Heiligen,  venu  Zahn  der  Zeit  fast  zerstört.  .Mit  Hymnengesang  und 
Glockengeläut  wird   die  Begebenheit  gefeiert  und  dem  Volke  derSchalz  tre- 


328 


Biircliard. 


1143 


Ukl.  -26 


Haslacli 


vor  No- 
vember 


(Maurs- 
müiister) 


(1141— 
1143) 


1U3 


(Eschau) 


zeigt,  die  Gei)eine  aber  zuviickbeiialteii  sowohl  wegen  ilirer  Veiehruug  als 
auch  um  unserer  Unvyürdigkeit  willen.  Bevor  die  Überreste  wieder  nieder- 
gelegt werden,  besiegelt  sie  B.  Burchard.   —   Bericht  Reg.  nr.  497.      496 

läßt  in  (legenwart  des  Abts  und  des  Priors  von  Maursmünster,  des  Abts  von 
Altdorf,  des  Straßi)urger  Schatzmeisters  (thesaurarius)  Berthold,  zugleich 
Propst  von  Haslach,  nnd  vieler  anderer  Geistlichen  und  Laien  das  Grab 
des  hl.  Florentius  von  neuem  ftfl'neii.  Man  findet  eine  Bleitafel,  eine  halbe 
Hand  groß,  unter  den  Gebeinen  des  Heiligen  mit  folgender  Inschrift:  Ego 
Rachio  dei  gratia  Argentinensis  episcopus  Florentium  confessorem  et  epi- 
scopum  Vn  id.  Novembris  in  Avellanum  transtuli,  et  hunc  diem  solenmem 
bnnno  constitui.  amen  (s.  Reg.  nr.  60).  Nach  dieser  erfreulichen  Entdeck- 
ung werden  die  Reliquien  zurückgelegt  und  nochmals  vom  Bischof  be- 
siegelt. Acta  sunt  haec  anno  incarnationis  dominicae  1143,  indictione  (5, 
Innocentio  papante  et  Conrado  regnante.  —  Erwähnt  in  Urk.  B.  Ber- 
tholds  n.  1330  November  22.  Str.  B.-A.  G  5221  (6).  —  Vollständig 
Würdtwein,  Nova  subs.  VII,  124  nr.  48  aus  lib.  sal.  von  St.  Thomas.  — 
Beurkundung  muß  unmittelbar  nach  der  Handlung  vollzogen  sein,  da  Inno- 
cenz  bereits   1143  September  24  starb.  497 

bestätigt  bei  seiner  Anwesenheit  im  Kloster  Maursmünster  diesem  die 
Schenkung  des  Gutes  Loubach  im  heiligen  Forste  (in  sacro  nemore),  die 
Graf  Regenoldus,  der  Sohn  des  Grafen  Petrus  von  Eutzeli)urg,  auf  den  Rat 
seiner  Mutter  und  seines  Bruders,  des  Straßburger  Vogts  (advocatus)  Hein- 
rich, vor  vielen  Zeugen  gemacht  hatte.  —  Otto  huius  loci  advocatus  manu 
propria  susceperit,  Burchardus  sanctae  Argentinensis  ecelesiae  episcopus 
praesentia  corporali  et  banno  episcopali  confirmaverit,  cartulae  insuper  con- 
scriptione  ac  sigilli  sui  impressione  perpetuo  stabilitate  roboraverit.  (Anno 
verbi  caro  facti  1143,  Innocentio  secundo  papante,  Conrado  tertio  regnante, 
Meinhardo  coenobium  Mauri  gubernante.)  —  Abschr.  lö.  Jahrhdts.  eines 
von  Abt  Anshelm  (1146  —  1154)  angefertigten  Chartulars  Str.  B.-A.  H  555. 
—  Schoepflin,  Als.  diploni.  I,  224  nr.  273  aus  Chartular.  —  Papst  Inno- 
cenz  II.  starb   1143  September  24.  498 

beurkundet  die  Schenkungen,  die  der  Propst  Konrad  der  Straßburger 
Kirche  unter  B.  Cuno,  dem  Vatersbruder  B.  Burchards  (Reg.  nr.  3!t3).  und 
unter  B.  Gebliard  (Reg.  nr.  477)  gemacht  hat.  Hoc  Privilegium  fieri  iussimus 
et  sigilli  noslri  impressione  signavimus  ....  ex  auctoritate  beati  Petri 
et  domini  pape  Innoceutii  et  nostra  precipimus.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  2707  (S) 
mit  Häugesiegel.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  VII,  118  nr.  46  aus  lib.  sal. 
1347;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1,67  nr.  88  aus  Or.  —  Für  Datierung 
s.  Reg.  nr.  497   und  498.  499 

beurkundet,  daß  die  Äbtissin  Kunigunde  von  Eschau  mit  seiner  Erlaubnis, 
auf  den  Rat  der  ganzen  Kongregation  und  mit  Zustimnumg  des  Volkes 
von  Eschau  vor  diesem  Ort  nahe  der  Rönierstraße  ein  Spital  zur  Auf- 
nahme und  PHege  der  Pilger  gegründet  und  ihm  die  Zehnten  aller  ihrer 
Einkünfte  und  Auflagen  zugewendet  habe  ....  manuscriptum  hoc  fieri  et 
sigilli  noslri  inpressione  niuuiri  et  consignari  dignum  duximus  .  .  .  Acta 
sunt  autem  hec  anno  incarnationis  doniinicQ  1143,  indictione  6,  regnante 
Chönrado  gloriosissimo  Romanorum  rege  2,  anno  episcopatus  nostri  se- 
cundo, et  anni  regni  Chunradi  sexto,  presentibus  religiosis  sauctimoniali- 
bus  eiusdem  cenobii  Erlinde,  Irmengarde,  Adelheide,  Adelmöelle,  Hereclia, 
Bertha.  Gerdruhl  et  alie  quam  plures;  de  Iratribus  Rudegerus  plebanus, 
Gerimgus  canonicus ;  de  laicis  vero  Anshelnius  et  filius  eins  Fridericus, 
Adelbero.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  20  mit  abgef.  Hängesiegel.  —  Würdtwein, 
Nova  subs.  VII,  128  nr.  49  aus  Or.  —  Auf  Grund  der  Zeugenreihe  ist 
als  Ort  der  Handlung  Eschau  anzunehmen.  500 


Biircliard. 


329 


1U3 


Straßburg 


bestätigt  dinrli  Hcsicgpliiiiu;  ciiic  Urkiiiide  des  Kiistds  Zeizolf  von  Jmig- 
St.  I'eter,  der  mit  Ziistiiinimirg  des  Uiscliols,  der  diimals  Propst  dieses 
Sülles  war,  bestiiiiiiile,  dalJ  alle  bei  Jiegräbuisseii  in  St.  Peter  dem  Meß- 
priester dargebrai-lileii  Spenden  unter  sümtliclie  Kaiionikei-  ganz  gleieli- 
ni;if5ig  verteilt  werden  sollten  ....  ad  coiilirmalinneni  et  corroliorationeni 
einsdeni  rei  haue  eiiartaui  lünscripsi,  et  prei'alus  |)onlifex  liurkliardns,  tuius 
auctoritafe  liijc  res  sulinixa  est.  suo  sigillo  iussil  signari.  IIix  autcni  acta 
sunt  anno  ab  intarnatione  doniini  1143,  indiilioue  G,  regnante  rege  Cön- 
rado,  ecclesiam  vero  .Vrgenfincnseni  regente  Hnrkliardo  veucrabili  cpiscopo, 
testibus  subnotatis  ln;e  aflirniantibns:  Adalgolns  prepositus,  Kamins  de- 
canus,  niagister  Harbertus.  cantor  Hertlicilfus,  cnstcis  Heitlinll'ns,  Omradus 
tainerarins,  lleinricus  portenarius.  lleinriciis  predicle  ecclcsic  advocatus. 
UualtlVidns  \  ieedoniinus,  Uualtlicnis  causiticus,  Johannes,  Ihirkliardns.  Otto. 
Syniundns.  —  Ur.  Str.  B.-A.  G  4707  (1)  mit  abgef.  Siegel.  —  Würdtwein! 
Nova  subs.  VII,  1:23  nr.  47  aus  dem  Statnterdiucli  von  Jung -St.  Peter 
(=  G  4903  fol.  Hä^);  Wiegand,  Straßb.  ürk.  B.  I,  li  nr.  91  aus  Or.     501 

erläßt  dem  Abt  Konrad  von  Scb  war  zach  und  dessen  i\achfolgern  den  Zoll, 
der  von  den  Lebensmitteln  und  Eigengut  der  Mönche  beim  Dm-cligang 
durch  die  Stadt  Slraßburg  erhoben  wurde.  Das  zum  Handel  bestimmte 
Gut  vvird  von  dem  Privileg  nicht  berührt  ....  Privilegium  hoc  conscribi 
et  sigillo  nostro  consignari  fei'inms  ....  Hec  autem  facta  sunt  in  con- 
sistorio  Argeutinensi,  conseutiente  llelpherado  tunc  theloneario,  anno  incar- 
nationis  dominice  1144,  iudictione  6,  epacta  3,  concurrente  4,  presentibus 
Adelgoto  maioris  domus  preposito,  Bertoldo  custode,  Ciiumado  camerario, 
Karulo  decano,  Berloldo  cantore.  Hebehardo  fratre  cnslodis,  lleinrico  por- 
tenario  et  arciiidiacono,  Harperto  scolastico,  Eberhardo  ardiidiacouo,  Rein- 
hardo  ardiidiacouo,  Ludewico  archidiacono  et  ceteris  fratrihus;  de  laycis 
vero  personis:  Heinrico  advocalo,  VValfrido  vieedomino,  Walthero  sculteto, 
Burchardo  Pnero,  Ilugone  dapifeio,  .Johanne.  Hugone  de  [xiita  lapidea.  Ödal- 
rico  longo  et  fratre  suo  Rudollfo,  Symone  quoqne  et  Uiigone,  Gothefrido 
et  Ottoue  et  iterum  Ottone,  AValthero  ministro,  Ansiielmo.  Beiumaro,  Rut- 
hardo,  Burchardo,  Angesele  et  omnibus  melioribus  urbis.  Acta  sunt  autem 
regnante  feliciter  CImnrado  gloriosissimo  rege  Romanorum  secundo  aimo 
regni  sui  4.  Ludewicus  notarius  scripsi.  —  Abschr.  um  1400  im  K(.i>ial- 
budi  von  Sdiwarzadi.  Karlsr.  G.  L.  A.  nr.  733  fol.  IT).  —  Würdtwein, 
Nova  subs.  IX.  34.'.  nr.  178;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  73  nr.  \H  aus 
Abschr.  —  Wiegand  a.  a.  0.  bestimmt  nach  den  Indictions-,  Epacten-  und 
Konkurrentenziffern    sowie    nach  der  Zeugenreihe    die  Datierung  auf  1143. 

5(« 

beurkundet  die  Einführung  der  Angustinerregel  in  St.  Arbogast  bei  Straß- 
burg. Sein  Vorgänger  13.  Hezil  hatte  die  Kirche  erbaut  und  ihr  den  neunten 
Teil  aller  Einkünfte  des  Bistums  zugewaiult  (s.  Reg.  nr.  i'.i-2).  Nach  mul  nach 
aber  ward  das  religiöse  Interesse  in  dem  anfangs  hlüheiulen  Kloster  schwächer, 
und  die  Brüder  riditeten  ans  den  Kinkünfteu  acht  Pfründen  für  Weltgeist- 
liche  ein.  Erst  als  der  Domdekau  Karl  Propst  von  Sl.  Arbogast  wurde, 
bat  er  den  Bischof,  die  alte  Einrichtung  wieder  herzustellen.  Dieser  will- 
fahrte seinem  Wunsch  luid  führte-  mit  Unterstützung  des  Domprojisles 
Adelgot,  des  Dekans  Gotfried,  des  Ardiidiakons  Heinrich,  des  Kanonikers 
Petrus  und  des  Stadtpriesters  (civilalis  presbiler)  Erlewin  das  genu'insame 
Leben  wieder  ein.  Der  edle  und  IVonnne  Karl  selbst  entsagte  den  Gütern 
dieser  Welt,  mn  in  St.  Arbog.ist  sein  Leben  in  IkHdiachlnng  der  Angustiner- 
regel zu  beschließen.  Anno  incarnationis  dominicae  tl43,  iudictione  (1. 
epacta  3,  concurrente  4,  episcopatus  autem  nostri  vero  ^2  cepta  et  perfecta 
sunt  hacc  omnia,  adiuvanle  domino  nostro  Jesu  Chrislo  vivenle  et  regnante 
per  inhuita  secuta  seculornm.  amen.  —  Abschr.  des  I.").  .lahrhdts.  im  l^ri- 
vilegienbuch  von  St.  Arbogast  Str.  B.-A.  G  1700  fol.  Ml't;  Abschr.  eines 


330 


Biircliard. 


1143 


1144 

nach 
März  13 


1145 

(April) 


(April 
—Mai) 


Mainz 


Worms 


Worms 


1146 


Vidimus  von   1295  September   17   el)enda  fol.   16/17.   —  Würdlwein,  Nova 
subs.  Vll,  130  nr.  50;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1,  74  nr.  93  aus  Abschr. 

503 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  dem  Erzb.  Raimund  von  Arles 
seine  Rechte  auf  die  Stadt  Arles  bestätigt.  —  Saxius.  Pontificium  Arela- 
tense  p.  226.  —  Stumpf  nr.  3528.  —  Datum  von  Sternield  gegen  Stumpf 
festgestellt:  Vier  verwandte  Arelatische  Diplome  Konrads  111.  (MlÖG. 
XVfl,  167).  504 

Zeuge  in  der  Urkunde  Erzb.  Heinrichs  von  Mainz,  der  die  Stiftung  des  Klosters 
Otterburg  bestätigt.  —  Lamey,  Hist.  academiae  electoralis  Theodoro  pala- 
tinae  I,  59.  505 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  111.,  der  das  Bistum  Lausaime  in  seinen 
Schutz  nimmt.  —  Schoepflin,  Hist.  Zaringo  -  Badensis  V,  86.  —  Stumpf 
nr.  3491.  506 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III..  der  das  Kloster  Allerheiligen  in 
Schaffhausen  in  seinen  Rechten  und  Besitzungen  bestätigt.  —  Baumann, 
Das  Kloster  Allerheiligen  (Quellen  zur  Schweiz.  Gesch.  111.)  S.  113  nr.  68. 
—  Stumpf  nr.  3493.  507 

bestätigt  den  Brüdern  von  St.  Thomas  den  ihnen  von  B.  Otto  verliehenen 
dritten  Teil  der  Zehnten  von  St.  Aurelien  (s.  Reg.  nr.  365),  nachdem  die 
Traditionsurkunde  auf  der  Synode  vorgelesen  und  allerseits  anerkannt  wor- 
den war.  .  .  .  hoc  manuscriptum  indicium  nostr^  confirmationis  iussimus 
fieri  et  inpressione  sigilli  nostri  insigniri  ....  Adnotata  quoque  sunt  in 
testimonium  huius  rei  noniina  reiigiosorum,  quorum  iudicio  hijc  acta  sunt, 
ut  illorum  etiam  attestatione  nostra  firmetur  auctoritas:  Cönradns  prepo- 
situs  maioris  ^cdesitj,  Gothefridus  decanus,  Bertholfus  ediluus,  Bertholfus 
cantor,  Harbertus  scolasticus,  Heinricus  chorepiscopus.  Cönradus  chorepi- 
scopus,  Regenhardus'  chorepiscopus  et  ceteri  eiusdem  ^cdesitj  canonici; 
Bertholfus  sancti  Thonnj  prepositus,  Gothefridus  decanus,  Otto  edituus, 
Haitwicus,  Gerhardus,  Crafht,  Rudolfus,  Gothefridus  portenarius,  Engel- 
bertus,  Hüg  cellerarius  et  alii  eiusdem  loci  canonici;  Cönradus  sancti  Petri 
prepositus,  Gothefridus,  Heinricus,  Wernherus  abbas  de  Etiienheim,  Cön- 
radus abbas  de  Scuthere,  Gothefridus  abbas  Gengenl)acensis,  Cönradus 
abbas  de  Svarzaha,  Adelhoch  abbas  de  Hugeshoveii,  Otto  abbas  de  Althorf, 
Ödalricus  abbas  de  Niwenburg,  Karolus  prepositus  sancti  Arbogasti  .  Acta 
sunt  hqc  anno  1145,  regnante  Cönrado  Romanorum  rege  secinido,  sub  duce 
Friderico  eiusdem  loci  advocato  et  Heinrico  advocato  Argentinensi.  impe- 
rante  domino  nostro  Jesu  Cliristo.  —  Or.  Str.  Tliom.  A.  B.  VI  nr.  1, 
2  Ausfertig,  mit  Hängesiegel.  —  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I.  78  nr.  97 
aus  Or.  —  Auf  diese  Urkunde  bezieht  sich  wohl  die  Nachridit  Itei  Königs- 
hofen:  Chroniken  11,647,  daß  B.  Burchard  die  Kirdie  St.  Aurelien  den 
Brüdern  von  St.  Thomas  überwiesen  habe.  —  Vgl.  aber  Reg.  nr.  1 34.  — 
S.  Schmidt,  Histoire  de  S.  Thomas  p.  211  ff.  508 

Der  Domkanoniker  Ludwig  schenkt  dem  Doms tift  einen  zu  dessen  Käm- 
merei (ad  ministerium  camerarii)  gehörenden  Hof.  der  vier  Denare  bringt, 
zu  Erbreciit.  Die  Nutzung  sowie  die  Bestimmung  des  Erben  behält  er  sicii 
vor  und  bestimmt,   daß  dieser  am  Jaln-estage  seines  Todes  jedem  Kanoniker 

einen  Denar  zuwende inipressione  sigilli  domni  venerabilis  episcopi  Burc- 

hardi  insigniri  rogavimus.    Facta  sunt  autem  hqe  anno  ab  incarnatione  do- 
mini    nostri  Jesu  Christi   1146,    indictione    9,    epactis  6,    concurrentibus  2, 


.  Kurchard. 


331 


1147 

Januar  4 


(Jiinuar) 


Speyer 


(Speyer) 


(Jamuir)      (Speyer) 


März  13 


Mär/,  i'i 


Cönradu  rege  anno  regni  eins  M,  veneral)ili  e|)isiopo  Ijiucliardo  Argeiiti- 
nensi  episcopatiii  presideiite.  Huiiis  (pKHiiie  rei  testes  infra  sitripti  sunt: 
(liimatliis  |(reposiliis  et  einleiii  tempore  canierarius,  Berlliolfus  i-antor,  Her- 
llioH'iis  ciiJ^tos,  Ludewieus  eorepiscopiis ,  lleinricus  lorepistopiis.  liegen- 
liardus  eorepiscopiis,  lleiuriciis  advocaliis,  Walllienis  eansidiciis.  Jolianues, 
Biircliardiis,  (lui  (■ognoiiiinalur  Piier,  et  alii  quam  plures.  Or.  Str.  H.-A. 
G  :270.S  (7)  mit  bescliädif;!.  aut'gedr.  Siegel.  —  Würdtwein,  Nova  sid)S. 
VII,  i37  nr.  53  aus  lil..  sal.  1347;  Wiegand,  Straf'.l).  Urk.  B.  1,80  nr.  '.)S 
aus  Or.   —    Keib/.etlel  mit  A  — Q  auf  der  Scimitllinie.  ")((.') 

lieurkuiulel  und  hesiegelt  auf  Wunscli  Aht  Meinliards  von  Mainsniün^iter  die 
in  seiner  und  des  Kloslervogls  Anwesenheit  feierlicii  vor  dem  .Mtar  voll- 
zogene Schenkung  des  Gutes  Eschliacli  dureli  (iraf  Heinald  von  Liieelshurg. 
—  Bericht  in  der  Urkunde  Aht  Werners  von  MaursmQnster  von  110(5.  — 
tierbert,  Historia  Nigrae  Silvas  UI,  94;  Meister,  Die  IJohenstaufen  im  ElsaCj 
S.    117   nr.  5.  510 

sciiliciilet  den  langjäiirigen  Streit  /.wischen  dem  Priester  Manegohl  von  -Mein- 
oltesheim  und  Hurchard  von  Betebiu-  um  den  Zehnten  der  kleinen  Kapelle 
(capelhda)  bei  Chnoresheim  auf  Wunsch  und  in  Anwesenheit  des  Abtes 
Anshelm  von  Maursmünster  und  des  Kanonikers  Arnoald,  der  iuve- 
stitores  dieses  Lehens,  dahin,  dal5  je  die  Hälfte  des  ganzen  Zehnten  aus 
der  Gemarkung  Ciinoresheim  gleidimäßig  den  iieiden  Teilen  zufalle,  wie 
schon  vor  Zeiten  je  die  Haltte  des  GruiuJstücks  binden  Kirchen  zugewiesen 
ward.  Cartam  haue  lüde  conscribi  ac  sigilli  nostri  auctorilate  precepinius 
insigniri.  Anno  ab  incarnatione  domini  114G,  indictione  9,  Eugenio  II. 
papante,  Cuonrado  11.  regnante.  —  Or.  Str.  B.-A.  H  610  (I)  mit  abgef. 
Hängesiegel.   —   Wentzcke,  Ungedruckte  Urkunden  (MIÖG.  XXIX).        511 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  111..  durch  die  der  Streit  zwischen 
Erzb.  Albero  von  Trier  und  Graf  Heinrich  von  Namur  um  die  Vogtei  über 
Kloster  St.  Maximin  zu  Trier  geschlichtet  wird.  -  Millelrliein.  U.  H.  I. 
1)00  nr.  543.  —  Stumpf  nr.  35:25.  —  Durch  dies  und  die  folgenden  Re- 
gesten ist  die  Teilualune  B.  Burchai'ds  an  den»  Reichstag  zu  Speyer,  auf 
dem  König  Konrad  III.  mit  einer  großen  Anzahl  von  Reichsfürsten  nach 
der  Predigt  Bernhards  von  Glairveaux'  das  Kreuz  nahm,  erwiesen.  Viel- 
leicht hatte  B.  Burchard  den  Abt,  der  kurz  vor  Weihnachten  im  Straß- 
burger  Münster  mit  großem  Erfolg  gepredigt  halle,  auf  seiner  Weiterfahrt 
nach  Speyer  begleitet.  51- 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  dem  H.  Wilhelm  von  Viviers 
die  Regalien  bestätigt.  —  Böhmer,  Acta  imperii  selecta  I,  84  nr.  90.  — 
Stmupf  nr.  35äB.  —  Über  Datierung  s.  die  xVnmerkung  bei  Böhmer.  Vgl. 
auch  Sternfeld,  Vier  verwandte  Arelatische  Diplome  Konrads  III.  MIÖG. 
XVII.   170.  5i:t 


ZeUH'e  in  der  Urkimde  König  Konrad: 


brun  die  Regalien  verleiht. 
—    Über  Dalieruu''  s.  Rej;;. 


III.,  der  dem  Erzb.  Wilhelm  von  Em- 
Gallia  chrisliana  III,    179.       Stumpf  nr.  35-J7. 
nr.  513.  514 


Frank  luil 


Zeuge  in  der  Urkunde  König  KonraiN  III.,  der  die  Slifluiii;  iles  Piiorats 
Rüggisberg  und  dessen  Scheidiuni;  an  die  Abtei  Chmy  beshiligl.  -  Stumpf. 
Acta  imperii  S.  475  nr.  334.   —  Stmnpf  nr.  353S.  515 

Frankfurt  Zeuge  in  der  Urkinule  König  Konrads  III.,  der  für  die  Einwohner  des  mai' 
ländischeu  Orli^s  Treviglio  (irasso  die  Höhe  des  dem  König  bei  seiner  .\n- 
kunfl  zu  zahlenden  \"('r|)lleii:iuigsgeldes  festsetzt.  —  (liulini,  Meiuorie  spet- 
taule  alla  sliu'ia   di   Mihiiio    V.   587.    —   Stumpf  nr.  3510.  51(» 

Wcntxckc,  Hcgcstcii  der  Hiscliüfu  vuii  SlraUbury  »*^ 


332 


Burchard. 


1147 


März 


Frankfurt 


April  24 


Mai  13 


vor  1147 

Juli  14 


Nürnberg- 


Straßburg 


1147 

Juli  14 


Straßburg 


urteilt  im  Auftrage  König  Koniads  III.  und  der  Reic'.isversaninilung  in  der 
Streitsache  zwischen  den  Nonnenklöstern  Keninade  und  Fisc.hbeck  und  der 
Abtei  Corvei.  —  Chronogr.  Corbeiensis  (Jatfe,  Bibliotheca  I,  58) :  .  .  .  rata 
sancitur,  ut  investigarctur  publice  a  domuo  Burgliardo,  presule  civitatis 
Argentine,  censurae  iudiciarie  .  .  .  ;  assentientibus  universis,  assistentibus 
priinoribus,  domuo  Burgliardo  iudicante  domnoque  Rernhardo  Glarevallensi 
abbate  uiliilominus  suadente  ...  —  Auf  Grund  des  Urteils  B.  Burchards 
(primam  iudicii  sententiam  dedit)  überweist  König  Konrad  III.  die  Klöster 
der  Abtei.  —  Wilmans-Philippi,  Kaiserurkundeu  Westfalens  II,  30i2  nr.  225. 
—  Stumpf  nr.  3544.  —  Vgl.  Ilgen,  Die  Schenkung  von  Keninade  und 
Fiscbbeck  an  Corvey  im  Jahre  1147  (MIÖG.  XII,  002)  und  Kehr,  Die  Ur- 
kunden Konrads  III.  für  Corvei  vom  Jahre   1147   (ebenda  XIII,  626).    517 

Zeuge  i[i  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  die  Gründung  des  Klosters 
Icbtershauseii  bestätigt  und  ihm  freie  Wahl  der  Aljtissin  verleibt.  —  Keg. 
in  Codex  diplom.  Saxoniae  I,  2  nr.  203.  —  Stumpf  nr.  3547.  518 

Papst  Eugen  III.  teilt  dem  Erzb.  Albero  von  Trier,  sowie  den  Bischöfen 
Stephan  von  Metz,  Heinrich  von  Toni,  Albero  von  Verdun,  Burchard 
von  Straßburg  und  Ortlieb  von  Basel  mit,  daß  er  sieh  gezwungen  gesehen 
habe,  die  Exkomnnmikatiou  über  Herzog  Matheus  von  Lothringen  und  seine 
Ministerialen  wieder  zu  verhängen,  da  sie  erneut  das  Kloster  Remiremont 
aufs  ärgste  bedrängen.  —  Absein-,  im  Kopialbucb  18.  Jahrbdts.  Epinal. 
Arch.  depart.  G  869.  —  Annales  de  la  soc.  des  Vosges  XII,  266.  —  Jaffe- 
Loewenfeld  ur.  9045.   —    „Fraternitäten!  vestram  ignorare."  519 

beurkundet,  daß  Heihvic,  die  Tochter  der  Bertha  Argentinensis  familiae,  die 
bei  Otenbeim  ansässig  war,  nach  dem  Tode  ihrer  Mutter  ins  Kloster  Sin- 
deisberg eintrat  und  ihr  Allod,  25  iurnales  in  den  Bannen  von  Otenbeim 
und  Hanshuhesheim,  da  sie  es  nicht  libera  donatione  geben  konnte,  vor 
Klerus  und  V'olk  und  im  Beisein  des  Bischofs  auf  dem  Altar  Maria  in 
Straßburg  dai-bracbte  unter  der  Bedingung,  daß  es  den  Nonnen  von  Sin- 
deisberg gegen  einen  Jahreszins  von  zwei  Denaren,  fällig  an  Maria  Geburt, 
überwiesen  werde.  B.  Burchard  überwies  den  Zins  ad  portam.  —  Bericht 
in  Urk.  B.  Burchards  von   1147  Juli   14  Reg.  nr.  521.  520 

beurkundet  einen  mit  dem  Kloster  Maursmünster  unter  Vermittlung  Abt 
Anshelms  getrotfenen  Vertrag:  1.  Bericht  Reg.  nr.  520;  2.  bald  darauf,  bei 
Beginn  des  zweiten  Kreuzzugs,  verkaufte  der  Bruder  Heilwics,  Burchard,  auch 
sein  Allod,  21  jurnales  in  den  Bannen  Oteiiheim  und  Hanshuhesheim,  den 
Nonnen  für  15  Talente  und  brachte  es  ebenfalls  zu  Straßburg  dar.  Die 
Nonnen  übernahmen  es  von  dem  Bischof  gegen  den  gleichen  Zins,  so  daß 
sie  jetzt  vier  Denare  jährlich  zu  Maria  Geburt  ad  portam  zahlen.  Scriptis 
presentibus  perpetuanius  ac  sigilli  nostri  subter  impressione  roborainus  .  .  . 
anno  verbi  incarnati  1147,  indictione  1(,  Eiigenio  tertio  papaiite,  Cuonrado 
secundo  regnante.  Hi  sunt  festes:  Cuonradus  prepositus,  Berhtolfus  custos, 
Berbtoldus  cantor,  Adelbero  portarius,  Heinricus  de  StüUingen,  Heinricus 
canonicus,  Tlieodericus  epdomedarius,  Waltlierus  caiisidicus,  Simon  inar- 
sbalcus,  Burchardus  Puer,  VVeriiherus  causidicus  de  Virdeiibeim,  Heinricus 
de  Otenbeim,  Regenoldus,  Hugo,  Lantfridus  de  Otenbeim,  Heinricus,  Cwno 
de  Vezenlieim,  Regenoldus  de  Hirtencheim,  Berbtoldus  de  Gugenlieim.  Ex 
beati  Martini  autem  monasterio  Bertholdus  prior,  Rüdolfus  prior  de  ipso 
monte,  cuius  labore  et  industria  universa  ln;c  acta  sunt,  Anshelmus  pre- 
positus, Otto  advocatus,  Reiuherus  causidicus,  Hecel  de  Wangen,  Lant- 
fridus de  Ritanburcb,  Hecel,  Cuoiio  de  Quacenbeim  et  alii  quam  plurimi 
de  utriusque  aecclesiae  familia.  Ego  Ludewicus  assensu  ntriusque  partis 
scripsi  atque  subscripsi.    Signata  qiioque  sunt  hi^c  2  idus  iulii,  Burchardo 


IJurch.ard. 


333 


1U7 


(1148)^ 

(Mai  10) 


1149 

Aug.  21     Frankfurt 


1151 


Sept.  14 


Sept.  16 


Sept. 
Mitte 


Worms 


Worms 


Würziiuig 


episcopo  presidente  et  iudicaiite  in  palatiu  Argentinensium.  —  Or.  Str.  B.- 
A.  G  21  mit  ahgef.  ll.ingesiegel.  Silioepfliii,  Al^;.  diploni.  I.  232  nr.  279; 
Würdtwein,  Nova  sni)s.  Vll,  131»  nr.  54;  Wiegand,  Stralil).  Lrk.  iJ.  I,  80 
nr.  '.I'.l  aus  Ur.  521 

ninniit  fremde  Cisterzieiiser  (iiomines  allerius  nationis  et  ignote  linguae)  voll 
Mitleid  und  Güte  auf  und  fiiliit  sie  nacii  Baumgarlen.  —  Bericht  in  der 
Urkunde  B.  Heinrichs  I.  1187  und  erwüiint  in  der  Urkunde  B.  Burciuuds  selbst 
Reg.  nr.  558.  —  Das  genaue  Datum  der  Chronologie  von  Citeaux  (Man- 
rique.  Cisterciensium  annales  II.  123,  vgl.  (Jrandidier,  Oeuvres  iiist.  11, 
332  N.  6):  anno  114s,  sexlo  idus  Mali,  aithatia  de  Bongard,  gihl  wold  die  Zeil 
der  Klostergründnng  (oder  der  Anssendung  der  Mönrlie?)  an.  Die  Weihe 
durch  B.  Burchard  erfolgte  1153  April  25  factis  luihitaculis  eorum  reli- 
gioni  aptis.     Reg.  m".  534.  5«2 

bemkundet,  daß  der  junge  Kanoniker  Walter,  der  Sohn  Guntrams,  sein  Erbgut 
durch  die  Hand  des  causidicus  \V'alter  inid  des  Signmnd  den  Nonnen  in  Sin- 
deisberg üi)erlrug  und  seine  zwei  Scliwestern  sowie  seine  Großmutter 
(ava)  dort  unterbrachte.  Zu  dem  Gut  gehören:  in  der  Stadt  Straßburg  ein 
Hof  in  Salzhove,  qu'i  dicitur  ze  deme  gewelbe,  und  ein  Hof  in  Stadel- 
gazzen  sowie  sein  Aliod  in  Hertesheim.  Walter  selbst  wurde  in  Maurs- 
münster Mönch.  Et  ut  hec  firnia  pernianerent,  in  manu  nostra.  prepositi 
Coinadi,  decani  Gotefridi,  cnstodis  Bertolfi,  canturis  Bertolfi,  scolastici 
Hartperti  supradicla  hereditas  data  est.  Recepit  (]uo<|ue  eandeni  heredita- 
tem  idem  Waltiierus  et  Simuudus,  qui  donatores  cum  prefato  juvene  Wal- 
tjiero  exstiterunt.  Preterea  advocalus  Heinricus,  vicedominus  Waltfridus, 
Cöno  de  Quazzenheim,  Hugo  de  Uendenheim,  Johannes,  Hugo  albus,  Rö- 
dolfns  de  Rinowe.  Regemar,  Hiltebreht,  hü  omnes  sub  testimonio  fidei 
supramemoratani  hereditatem  susceperunt  predictis  sororibus  inconvulsam 
conservare.  Ut  antem  huius  donatiouis  astipulatio  rata  sit,  instrnmeuliun 
presens  sigillo  nostro  numire  stahiimus  et,  ne  secularis  vel  tjcclesiastica 
persona  innnutare  presumat,  domini  apostolici  et  nostra  auctoritate  in- 
hibemus.  Acta  autem  sunt  hec  anno  1148  ab  incarnatione  domini,  indic- 
tione  11,  sub  rege  Ciun-ado,  duce  Friderico,  regnante  dumino  iu)stro  Jesu 
Christo,  qui  vivit  et  regnat  in  secuia  secnlorum.  —  Ur.  Str.  B.-A.  H  tllO  (2) 
mit  beschädigt.  Hängesiegel.  —  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  82  nr.  lOtt 
aus  Or.  523 

Zeuge  im  Placitum  König  Konrads  III.,  der  auf  Ansuchen  des  Klosters  St.  Re- 
migius  in  Reims  und  in  Ausfülirung  eines  Fürstcnspruches  bestimmt,  daß 
ein  Dienstmann  sicii  auch  vor  dem  außerhalb  Deutschlands  wohnenden 
Lehensherrn  zu  verantworten  habe.  —  MG.  l.L.  11,  5G4;  LL.  scct.  IV.  Const.  1. 
181    ur.    127.   —    Stumpf  nr.  3565.  ö'H 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.,  der  dem  Erzb.  von  Embrmi  das 
1147  veriieiifue  Di|)I(iTu  bcstäiigl  (Reg.  nr.  514).  -  Regest:  Sternfeld.  Ein 
unbekanntes    Diphim   Konrads   111.  (.Mj("»(;.  XVIII.   366).  525 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Konrads  111.  für  Herrn  Silvio  de  Clerieu.  — 
Giraud,  Essay  sur  l'abbaye  de  S.  Barnard  I,  321.  —  Stumpf  nr.  3584.  — 
Vgl.  Sternfeld,  Vier  verwandte  Arelatische  Diplome  Konrads  III.  (MIÖG. 
XVII,   171).  .V.'tJ 

iieschwört  auf  dem  Reichstage  den  Zug  muh  Italien  gegen  Roger  von  Si- 
zilien. —  Brief  Wibalds  von  Stablo  an  den  griechischen  Kaiser:  Wibaldi 
epistolae:  Jafle,  Bibl.  1,  475  nr.  343.  527 

t3* 


tu 


Burcliard. 


1151 


(Sept.)     Würzburg 
115i 


Mai  18 


Merseburg 

Okt.  '20  i  Würzburg 
(114G-52) 


1153 


lau.  27    Holieiiburg 


April   25  Bauiiigarten 


Juni  14 


luiii  14 


Juli    12 


Worms 


Worms 


Erslein 


Straßburg 


Zeu"e  in  der  Urkunde  König  Konrads  III.  für  das  Prämonstratenserstift  Flo- 


reffes 


Hugo,  Anitales  Praemonstral.  I  pr.  54.  —  Stinii|)f  nr.  3585. 


Zeuge  in  der  Urkunde  König  Friedrichs  I.,  der  die  Abtei  Corvei  in  iliron 
Rechten  und  Besitzungen  bestätigt.  —  Wilmans-Philippi,  Kaiserurkunden 
Westfalens  II,  314  nr.  230-  —   Stumpf  nr.  3(>2().  5'29 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Friedriciis  I.,  der  dem  P.  Guntlier  von  Speyer 
die  ßurg  Bcrwarlstein  sclienkt.  —  Rrnding.  Urk.  B.  zur  Gesch.  der  Bischöfe 
zu  Speyer  1,    100  nr.  Ol.   —   Stumpf  nr.  3(;50.  530 

l)annl  den  Grafen  Simon  von  .Saarbrücken,  der  dei'  Ai)tei  Scliwarzach  wider- 
reddlidi  ihren  Hof  in  Svinderatiideslieim  genommen  lialte,  weil  in  seiner 
Diözese  das  Unrecht  geschehen  wai',  nachdem  Papst  Eugen  III.  auf  Bitten 
des  Abts  von  Schwar/ach  und  dessen  üiözesanbischofs  Günther  von  Speyer 
bereits  die  Exkommunikation,  über  den  Grafen  ausgesprochen  hatte.  — 
Bericht  in  der  Absolutionsurkunde  B.  Günthers  von  Speyer  Reg.  nr.  532.  631 

erteilt  dem  B.  Günther  von  Speyer  die  Vollmacht,  den  gebannten  Grafen 
Simon  von  Saarbrücken  (s.  Reg.  m-.  531)  zu  absolvieren.  —  Bericht  in 
der  Urkunde  B.  (iunthers  1152.  —  Or.  mit  aufgedr.  Siegel  des  Speyrer 
Bischofs  Sir.  B.-A.  H  480(2).  —  Würdtwein,  Nova  subs.^VIl,  155  nr.  (JO 
aus  Ür.  63'i 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Friedrichs  L,  der  dem  Kloster  St.  Fides  in 
•Scblettstadt  die  Reg.  nr.  347  erwähnte  Schenkung  B.  Ottos  von  Straß- 
burg und  seiner  Brüder  bestätigt.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  VII.  100 
nr.  02  aus  Perg.-Abschr.  13.  Jahrhdts.  im  bischöfl.  Archiv  zu  Straßburg. 
—  Stumpf  nr.  3058.  —  Nach  dem  Muster  der  Urkunde  Papst  Pasclialis'  II. 
für  St.  Fides,  1106  März  12  (VVürdtwein,  Nova  subs.  VII,  5  nr.  3  aus 
Perg.-Abschr.  13.  Jalirhdts.  im  bischöfl.  Archiv  zu  Straßburg.  —  JalTe- 
Loewenfeld  nr.  6072.   —   „Religiosis  desideriis  dignum.").  533 

weiht  auf  Wunsch  des  Abtes  Drogo  und  der  Seinen  per  septa  et  ambitum 
die  Baulichkeiten  (atria),  Kloster  und  Kirche  zu  Baumgarten  zu  Ehren 
des  hl.  Kreuzes,  der  hl.  Mutter  Gflftes  und  vieler  anderer  Heiligen  und 
liestätigl  dem  Kloster  alle  Rechte.  Anwesend:  Drogo  abbas  eiusdem  loci, 
Allodus  abbas  Hugonis  curie,  ablias  de  Ebersheim.  al)bas  sancti  Leonardi' 
Erluinus  capellanus,  Ingelbertus  capellanus,  VVolfelmus  de  Ahnheim  et  ali 
(piam  plurimi  clerici;  de  laicis  Helferieh  de  Ephico  cum  filio  suo  Thiet- 
maro,  Otto,  Cuono,  Cuonrat  de  villa  eadem  et  alii  villani  quam  plurimi 
viri  et  mulieres.  —  Bericht  in  der  Urkunde  B.  Burchards  Reg.  nr.  558.  53-1 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Friedrichs  I.,  der  dem  Erzb.  Arnold  II.  von 
Köln  auf  Grund  einer  Entscheidung  König  Konrads  III.  die  Uiiveräußer- 
lichkeit  der  erzbischöflicheu  Tafelgüter  bestätigt.  —  MG.  LL.  sect.  IV. 
Const.  I,  204  nr.   146.  —  Stumpf  nr.  3672.  535 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Friedrichs  I..  der  dem  jeweiligen  Dompropst 
von  Köln  den  Besitz  der  Vogtei  über  Worringen  l>estätigt.  —  Lacomblet, 
Niederrbein.  Urk.  B.  I,  259  nr.  376.   —   Stumpf  nr.   3073.  530 


Zeuge 


König  Friedrichs 


in    der  Urkunde 
von  Baden    im  Namen    der  Abtei 
Schoepflin,  Als.  diploin.  I,  240 


I.. 


nr 


der    dem    Markgrafen   Hermann 
Erstein    den  Hof  Besigheim  schenkt.   — 
2!»1.   —   Stumpf  nr.  3675.  537 


weiht  die  Kapelle  des  hl.  Martin    im  Kreuzgang  des  Münsters.   —    Wimpfe- 
ling,  Calalogus  S.  51.  538 


Rurcluird. 


835 


1154 

Februar 


Mai  3 


Worms 


1155 

März  2  t 


April  25 


EUeiiiieim- 
111  iii  ister 


Schultern 


Zcuiic  in  dci'   L'rkiiiidi'  Könii;   rriciliiclis  I..    der   dem   niscliut'  vuii   liascl  darf 

Mimzreclit  hestaligt.         Troiiillat,  AIoii.  du   lialc   I,   :{ä:$   iir.  210.  —  Stumpf 

I      ur.  3683.  ,">:t«> 

Zpugo  in  der  Uikuiidc  Kf'inii;-  Friodriclis  I.,  der  dom  Kloster  St.  Maria  in 
Kassel  eine  Giitersclieiikiing  licslätigt.  ~  Stmnpf,  Acta  impcrii  S.  (»74 
nr.  471».         Stumpf  iir.  3(j«5.  Ö-K» 

jiesiäligt  aiiC  Hiltcn  des  Aids  Konrad  von  Sfli  \v  arzac  li,  da  die  meisten 
riivileiiien  dunli  Aller  oder  durch  l-'euer  vernichtet  worden  sind,  rlem 
Kloster  seinen  Besitz:  einen  Dinghof  in  Stadelhoveu  mit  Kirche,  einen 
solchen  in  Ulmeue  mit  der  Kirche  Slierlesheim.  einen  solchen  in  \'int- 
IxMic,  einen  Hof  in  Suunenesheim  mit  der  Kirche,  einen  l)inj,'iiof  in  Duii- 
deliiisen  mit  Weinüärteu  und  Ackern;  einen  solchen  und  die  Kirche  in 
Dozeuheim.  einen  Hof  in  Dancralesheim  mit  VVeinhergeu  und  Äckern  und 
der  Kirche,  einen  Hof  in  Suinderatesheuu  mit  Zubehör  und  Kirche,  einen 
Dinghof  in  Stuzzesheim  mit  Kapelle,  einen  Hof  in  Cuzilinesheim  mit  Wein- 
bergen. Äckern  und  Mülilen.  einen  Hof  in  üiiiizenheim  mit  Ziiliehör.  einen 
Dinghof  in  Dr'iseiiiieim  mit  der  Kirche.  Ut  auteiii  huius  privilegii  auc- 
loritas  inconvulsa  permanoal,  potestate  domini  papi;  Anaslasii  et  nostra 
sancimus.  Data  est  huius  privilegii  inscriplio  presentibus  prclalis  (;cclesie 
nostrt;  et  consentieiilibus.  Regeuhardo  maioris  i^cclesie  preposito.  Herone 
decano,  Hartperto  stolastico,  Petro  canlore.  Heinrico  caiuerario.  Dertolfo 
cuslode,  Hereinanno  portario,  Egeiione,  C'imado  airiiidiacoiiu,  Alherlo  arclii- 
suhdiacoiio;  laicis  assensum  prebeutihiis :  Anselnio  advocalo,  Dielerico  bnrg- 
lavio,  Rüdolfo  causidico,  Wernhero  rnarescalco.  Acta  sunt  hec  anno  1154, 
iiidictione  2,  tercio  anno  regni  regis  Friderici,  regnante  domino  nostro  Jesu 
Christo.  —  Or.  Karlsruhe  G.  L.  A.  Seleet  d.  ii.  Urk.  C  33  mit  besch. 
Hangesiegel.  ~  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  243  nr.  2<»4:  Wiirdtwein.  Nova 
snbs.  VII,  178  nr.  ()♦»  aus  Ür.  —  Vgl.  damit  die  Urkunde  B.  (.ainlhers 
von  Speyer  für  Schwarzach  dat.  1154.  —  VVürdlwein,  Nova  subs.  VII,  174 
nr.  (37.  5tl 

besiegelt  die  Schenkung  des  Rillers  (miles)  Heinrich,  eines  Straßburger  Bürgers, 
des  Bruders  der  Ritter  Konrad  und  Hugo,  der  ein  Viertel  eines  Mansus 
mit  Wiese,  Hof  und  Zubehör  in  villa  und  Bann  von  Lani|)er(heiiii  der 
Kirche  St.  Arbogasl,  unter  Vorbehalt  der  Nutznießung  bei  Lebzeiten, 
gegen  einen  Jahreszins  von  einem  Deuar,  fällig  am  Feste  St.  Arbogasti. 
lege  donationis  irrefragahili.  überträgl.  Zeugen  (coiigruenti  ordine):  Symon, 
Adelbertus,  W^altherus  et  Fridericus  fralres,  Johannes,  Udalricus  burgenses: 
Arnoldus  prepositus.  Wolfgangus.  Adelgotus,  Bertholdiis.  Adelbertus.  Cun- 
radus  sacerdotes  huius  cenobii:  lleimiciis.  WorUvinus  dyacoiii;  .MetIVidus. 
Cuiiradus,  Welche  layci.  Ada  sunt  anieiii  anno  incarnationis  dymiiii  I  l.")4, 
iridictione  2,  e|)acta  4,  coiuurrente  4,  Fiiderico  rege  Romanorum  feliciter 
imperante,  Burcardo,  qui  sigilli  impressione  obmunivit,  cathedram  Argeu- 
tiuensem  slreuue  giibeinanle,  Hugone  prefecturam  amministiante.  Heinrico 
de  Slulingen  ecdesie  sancte  Marie  canonico  creditore  super  villam  iiiemo- 
ralam    existente    et  predicli  eiusdem  fiatres.   —   Alischr.   l."i.  Jaiirhdls    im 


Kopialbuch  Str.  Hosp.  A.    ur. 
I,  84  nr.   104  aus  Absclir. 


?383.  fol.  5».    -    W='iegand.  Stiai;b.  lik.  I!. 

54-2 


weiht  den  Altar  S.  Mariae  Magdalenae  in  Etlenheinininnster.  —  Absein-, 
„aus  einem  sehr  allen  Evangeliar"  l,'i8i  in  einem  Kopialbuch  von  Etten- 
heimmiinster  mit  iiid.  5.  —  Karlsruhe  (i.  I,.  .\.  Kopialbilclier  ur  507 
fol.   10''.  54 :{ 


weiht  das  vom   Hraiid  zerstörte  Kloster  Scliullein  von  neuem.—  Gal 
sliana  V,  7!(".t. 


ia  chri- 
544 


336 


Burcliard. 


1155 


Aug.  29 


Aug.  30 


Sfliulteni 


Schuttern 


nach  Apr. 


um  1155 


1156 

Jan.  25 


Ebersheim- 
münster 


Ebersheim- 
niünster 

Straß)>urg 


weiht  den  Hochaltar  in  der  Kirche  zu  Scluittern  nebst  dem  HauptschifF  der- 
seli)en.  —  Ciironik  von  Schuttern:  Mone,  QuellensammUnig  S.  92;  Wim- 
pfeling,  Catalogus  p.  51.  —  Nach  Grandidier,  Oeuvres  bist.  I,  116  auch 
in  Maternus  Berlers  Chronik.  5-15 


weiht  die  Seitenkapellen  der  Kirche  zu  Schuttern. 
Mone,  Quellensammluug  S.  92. 


Chronik  von  Schuttern: 
51G 


beurkundet  einen  zwischen  der  Abtei  Maursmünster  und  deren  Abt  Kon- 
rad  einerseits  und  der  Propstei  St.  Peter  und  deren  Propst  Herbert  an- 
dererseits durch  ihre  Vögte  Otto  —  für  Maursmüuster  —  und  Cuno  —  für 
St.  Peter  —  unter  Zustimmung  der  Mönche  und  Kanoniker  und  auf  Bitten 
der  familiae    beider  Kirchen    abgeschlossenen  Tausch:    Ein  Kanoniker  von 
St.  Peter,  Bernhard,  übergab  dem  Kloster  Maursmünster  einen  Hof,  den  er 
nach  Erbrecht  von  St.  Peter  besaß;  auf  dem  Totenbette  nun  nahm  er  mit 
Erlaubnis    seines  Prälaten  und  seiner  Brüder  Mönchskleidung  an  und  ruht 
jetzt  in  Maursmünster.     Als    sich    nach    seinem  Tode  bei  den  Kanonikern 
Klage   über  den  Hof  erhob,    übergab  der  Abt  nach  dem  Rate  der  Seineu 
ihnen  statt    des  Hofes  ein  freies  Allod  seiner  Kirche,    nämlich  ein  Viertel 
Mansus  bei  Onolvesheim,  aus  dem  das  Kloster  jährlich  sechs  Viertel  Ge- 
treide   erhielt.     Dies  Allod    nahmen   der   Propst    und    seine  Kanoniker    an 
und    übergaben    ihrerseits    vor  Zeugen  publica  cambitione    et  festucatione 
den  genannten  Hof.    Außerdem  gestanden  sie  dem  Abt  freien  Zutritt  und 
Zugang    zur    Kirche    durch    den    Nachbarhof   zu    mit  Einwilligung  des  Be- 
sitzers, des  Magisters  Albero.    Dies  alles  wurde  bei  St.  Peter  gesetzmäßig 
erledigt.    Auf  Wunsch  des  Abtes  Konrad  läßt  B.  Burchard  die  Schenkungs- 
urkunde vor  Klerus  und  Volk  verlesen,  ninmit  den  Hof  in  den  Schutz  der 
Straßburger    Kirche    und  bestätigt  ihn  dem  Kloster.     Cartam    haue  confir- 
mationis  causa  inde  couscribi  fecimus,  sigilli  quoque  nostri  impressione  ac 
testium    subscriptione    roboravimus.     Testes  dominus  Reginhardus  praepo- 
situs    maioris    ecclesiae,    domiims  Hartbertus    magister    scholarum  maioris 
ecclesiae  et  praepositus  ecclesiae  beati  Petri,    Lantfridus  cantor,    Henricus 
camerarius,    Conradus  archidiaconus   canonici  maioris  ecclesiae  ;    Rudolfus, 
Wiliielmus  canonici  beati  Thomae ;  Erbolderanus,  Albero  magister,  Henricus 
custos  ecclesiae  beati  Petri  apostoli ;  dominus  Anseimus  advocatus  Argen- 
tinensis,    dominus  Otto    advocatus  Maurimonasterii,    Cuno  de  Quatzenheiui 
advocatus  ecclesiae  beati  Petri,  Waltherus  causidicus,  Dithericus  praefectus 
et    fratres    eius    Sifridus  et  Eberhardus,    Simon    et    nepos  eins  Wernerus, 
Waltherus    iudex,    Hecele    de  Wangen,    Leutfridus,    Renerus  causidicus  et 
ahi  plures.     Anno  ab  incarnatione  domini   1155,  indictione  3,  Adriano  pa- 
pante,  Friderico  regnante.  —  Abschr.   17.  Jahrhdts.    Str.  B.-A.  H  558.   — 
Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  85  nr.  105  aus  Abschr.  547 

Der  vor  Tortona  (erobert  April  18)  gefallene  Udalrich  nobilis  miles  de  Ri- 
nowa,  patruelis  Heinrici  advocati,  wird  auf  seinen  Wunsch  durch  Abt  Sig- 
mar und  B.  Burchard  in  Ebersheimmünster  begraben.  Am  selben  Tage 
überträgt  der  Vogt  des  Klosters,  Anshelm,  ein  Verwandter  des  Verstor- 
benen, das  von  diesem  vermachte  Gut  dem  Kloster  in  Gegenwart  des 
Bischofs  und  vieler  Anderer.  B.  Burchard  selbst  bestätigt  die  Schenkung. 
—  Chron.  Ebersheimense  MG.  SS.  XXIII,  446:  .  .  .  episcopus  monasterio 
banno  ecclesiastico  ac  perpetuo  anathemate  confirmavit.  Actum  an.  domi- 
nice  incarn.  1155.  648 


weiht  die  Kirche  von  Ebersheimmünster. 
XXIII,  446. 


Chron.  Ebersheimense  MG.  SS. 

549 


Petent  und  Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,  der  den  Dienstmannen 
des  Domstifts    die   ihnen   von  Kaiser  Heinrich  V.   verliehene  Freiheit    von 


Kurcliard. 


387 


115() 


Febr.  ÜO 


(Fcbr.-Jl) 


Frankfurt 


April  14 


Juni  17 


Aug.  17 


Würzl)urg 


Culniar 


allen  tiskalisclien  Abgaben  besüititrt  und  die.se  auf  die  Dienstmanneil  von 
St.  Tliüinas  und  St.  Feier  zu  .Slralibin'g  ausdeluit.  -  Wiirdtweiu.  Nova 
.'^ubs.  VII.  18-2  nr.  70  aus  lib.  sal.  1347;  Wiegand,  Straf',!.,  ürk.  li.  I.  N(> 
nr.    lOG.   —   Stumpf  nr.  3735.   —    Vgl.  autli  Heg.  nr.  .560.  550 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,  der  dem  Grafen  Guido  von  Blan- 
drale    seine    Frlvilegien    bestätigt.   —   Böhmer,    Acta  imperii  selecta  1,  !•(( 

551 


i»7.   —   Stumpf  nr.  3736. 


Zeuge  in  der  Urkunde  Friedrichs  I.,  der  die  Gründung  des__Klosters  Neuburg 
im  Elsaß  bestätigt.  —  Scboepflin,  Als.  diplom.  I,  417  nr.  670  aus  Neu- 
burger Cliartular  als  Fälschung.  —  Stumpf  nr.  3738  als  Fälschung.  — 
Scheffer-ßoichorst,  Diplomatische  Forschungen  S.  l.")0  vertritt  die  Echtheit 
der  Urkunde,  die  nach  dem  Fornuüar  der  Fapsturkunde  hergestellt  ist.  552 

beurkundet,  dal'  Wanhard,  beale  Mari».;  et  ^cdesitj  suij  fidelis.  fünf  Mausen 
iu  der  Gemarkung  Uuolcoldesheim  und  einen  in  Uutenlieim,  die  er  von 
B.  Otto  iure  beneficii  militaris  erhalten,  diesem  für  eine  Schenkung  an 
das  Domstift  zurückgab  und  dafür  einem  anderen  Lehen  zu  Gunsten  des 
Bischofs  selbst  entsagte  (s.  Reg.  nr.  341).  Die  sechs  Mausen 'erhielt  Wan- 
hard vom  Domstift  gegen  einen  .lahreszins  von  fünf  Solidi  zu  Erbrecht 
zurück.  —  Jetzt  schenkt  dei-  Sohn  Wanliards,  Johannes,  seine  Rechte  an 
diesen  sechs  Mausen  in  Gegenwart  und  durch  die  Hand  des  Bischofs  und 
der  Beteiligten  ((jui  Interesse  debebant)  dem  Domstift  und  setzt  es  hierin 
zum  Erben  ein.  Dafür  nehmen  die  Kanoniker  ihn  in  communionem  fra- 
terntj  orationis  et  stipendiorum  auf  und  überlassen  ihm  das  Gut  auf  Lebens- 
zeit. Facta  est  autem  a  nobis  et  a  Johanne  (hec  donatio)  anno  incarnatio- 
nis  dominice  1156,  indictione  4,  18  kalendas  mai  sub  presentia  testium, 
qui  subnotati  sunt:  Reginhardus  prepositus,  Petrus  decanus,  Lentfridus 
cantor,  Berhtolt  custos,  Heinricus  camerarius,  Lüdewicus  coriepiscopus, 
Cünradus  coriepiscopus,  Heinricus  portarius,  Egeno  canonicus,  Anshelni 
advocatus.  Dieterich  burgravius,  Uualtherus,  Symunt,  Rudolf,  Uuerenhere 
marscalcus,  Fridericli.  Cüno,  Gotefrit,  Sigefrit,  Uuillelielm.  Burchart,  Eber- 
hart, ego  Herimannus  ebdomodarius  scripsi.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  :2708  (8) 
mit  beschädigt,  aufgedr.  Siegel.  -^  Würdtwein.  Nova  subs.  VU,  186  nr.  72 
aus  hb.  sal.   1347;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  1,88  nr.   107  aus  Or.     553 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Fridrichs  I.,  der  dem  B.  Gerhard  von  Bergamo 
die  Privilegien  seines  Hochstifts  bestätigt.  —  Celestino  da  Bergamo,  Storia 
di  Bergamo  II,  457.   —  Stumpf  nr.  3743.  554- 

Zeuge  in  der  Urkimde  Kaiser  Fridrichs  I.,  der  das  Bistum  Verdun  in  dem 
Besitz  der  Grafschaft  bestätigt.  —  Dumont,  Corps  diplom.  1,  SO.  —  Stumpf 
nr.  3751.  555 

beurkundet  einen  Tausch  zwischen  Abt  Nendinic  von  Neuburg  und  dem 
Straßbnrger  Domstift:  ersterer  erhält  ein  unbebautes  Stück  Land  nebst 
einem  anliegenden  bebauten  Acker  in  der  (Semarkung  Bathenheim  ad  nion- 
tes,  das  I)omka[)itel  pro  fregela  Jrei  .Vcker  in  der  tiemarkuiig  Wickers- 
heim.  Außerdem  nnil)  Kloster  Nenburg  den  Kanonikern  jährlich  eine  situla 
Wein  und  dem  dominus  meusnruralis  administrationis  in  Wickersheini 
einen  Denar  zahlen.  Acta  sunt  hec  nobis  presentibus  et  consentieutibus 
prei)osito  Regenimrdo,  Petro  decano,  llari.erlo  scolastico.  Lentfrido  canlore. 
lltMurii'o  camerario.  Itertholdo  cuslode,  Ghuurado  archidiacoim  eiusdem 
mensiinu'aleni  admiiiislrationeni  in  Wickersheini  leneide.  lleinrico  porlario 
et  aliis  confratribiis,  advocalo  (juoipie  eiusdem  ville  Wickersheini  comite 
Sigeberto  iuniore  assensum  prebenle  et  aliis  laicis  (|uam  pluribus  atteslan- 
tibus,  <|uorum  nomina  adnolare  disposuinnis:  liu(l(d()iio  caiisidico.  Theodo- 
rico  burgravio.  Wernheio  marschalco.  Ol  tone  vicedomiuo,  .^yuunido,  Wal- 
Ihero,  Fridericü,  Johanne.     Facta  sunl   iiec  aimo    1156  ab  incarnatiouc  do- 


838 


Burcliard. 


1158 

März  3 


Mai  4 


Straß  bürg 


Neuburg 


mini,  indictione  4,  regnante  iinperatore  Fritlerico.  Et  ut  hec  rata  perma- 
neant,  preseutem  pagiiiam  sigilli  nostri  irnpressione  signare  curavinius  et 
i)aiino  cuiitinuaviinus.  —  Würdtweiii.  Nova  subs.  IX.  353  nr.  181  (aus 
Cbartular  der  Alitei  Neubm-g  nacli  Grandidiers  Naclilaß) ;  Wiegaud.  Straßii. 
Urk.  B.  I,  89  nr.   108  aus  Würdtwein.  556 

scbeiikt  dem  Abt  Nendung  von  Neulmrg  die  Kapelle  Adelmanneswilre  mit 
ihrer  Ausstattung  sowie  den  Teil  des  anliegenden  Waldes,  den  der  Aiilauf 
zweier  Bäclie  auf  beiden  Seiten  abgrenzt,  gegen  einen  Jalireszins  von  einem 
Denar  lauteren  Goldes.  Dieser  muß  das  Gewicht  von  zwei  Denaren  haben, 
Von  denen  zwanzig  Solidi  eine  Mark  gelten.  Von  den  Neul)rucliländereien, 
den  jetzigen  wie  den  künftigen,  ist  dem  Priester  der  Pfarrkirclie  zu  Stille 
der  Zelinte  zu  zalilen  —  ansgenonunen  bleibt  die  Ausstattungshufe  der 
Kapelle.  .  .  .  carlani  presentis  pagine  sigilli  impressione  signavimus  .  .  . 
Huius  rei  festes  aderant  Reinhardus  prepositus  de  domo,  Petrus  decanus, 
Lentfridus  cantor,  Bertholdus  prepositus  de  Haseiahe,  Baldewinus  sacerdos 
de  Stille;  laici  quoque  Otto  advocatus  de  Gerolteshecke,  Wolfelmus  cau- 
sidicus  de  Stille,  Albertus  de  Muzeche.  Acta  sunt  hec  anno  115G,  indic- 
tione 4,  sub  rege  Friderico,  eodem  duce  Alsatie,  regnantc  domino  nostro 
Jesu  Christo.  —  Würdtwein,  Nova  sulis.  IX,  355  nr.  18:2  aus  dem  Neu- 
burger Cbartular.  —  Neuburger  Nekrolog  von  1648:  Notiz  zu  Oktober  27. 
Str.  B.-A.  H  10(i6.  —  Das  unverständliche  en  cepto  mango  dotali  bei  Würdt- 
wein verbessere  ich  in  excepto  mauso  dotali:  u  und  x  sind  in  Grandidiers 
Handschrift,  die  dem  Druck  zu  Grande  liegt,  außerordentlich  leicht  zu  ver- 
wechseln. •**>* 

bestätigt  dem  Kloster  Baumgarten  die  Privilegien  der  Bischöfe  Cnno  (Reg. 
nr.  426)  und  Gebhard  (Reg.  nr.  450),  berichtet  die  durch  ihn  selbst  voll- 
zogene ^Veihe  der  Kirche  (Reg.  nr.  534)  und  beurkundet  die  danach  voll- 
zogenen Schenkungen  der  convicanei  tarn  in  publicalibus  quam  in  prediis: 
Adelheid  von  Tambacho  gab  zwei  jugera  Weinberg,  Helfericb  von  Ephico 
mit  Frau  und  Tochter  unter  Zustimmung  des  Sohnes  zwei  Acker,  Wolf- 
helm von  Ephico  einen  Acker,  Hugo  von  Zallwillr  mit  Frau  und  seinem 
Sühn  Burchard  einön  halben  Acker  Weinberg  .  .  .  Beurkundungszeugen: 
Rainaldus  prepositus  maioris  ecclesiae,  Petras  decanus,  Lenfridus  cantor, 
Harpertus  scolasticus,  Conradus,  Heinricus  archidiaconi,  Rodulfus  custos 
sancti  Thome  et  ceteri  quam  plures  canonici  et  sacerdotes.  Nidungus  ab- 
bas  de  Novo  Castro,  Bertholdus  abbas  sancti  Cyriaci  cum  monachis  suis. 
Ludowicus  Sueviensis  vice  notarii  scripsit  et  subscripsit.  —  Gallia  christ.  V 
instr.  476  nr.  1!)  aus  Or.;  Schoepflin,  Als.  diploni.  I,  202  nr.  252  (unvoll- 
ständig) aus  einem  Perg.  Codex;  Würdtwein,  Nova  sulis.  VII.  167  nr.  65 
aus  Or.  des  bischöfl.  Archivs  in  Zabern  mit  Siegelbeschreibnug  und  „Hie- 
riensis"  statt  „Sueviensis".  —  Wiegand,  Straß.  Urk.  B.  I.  84  nr.  102 
datiert  die  Urkunde  vom  Tage  der  Weihe.  Dem  widerspricht  ihr  Wort- 
laut und  die  Zusammensetzung  der  Zeugenreihe.  Diese  leitet  vielmehr  auf 
die  Jahre   1155  bis   1156.  558 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  L,  der  den  Nonnen  von  Sindeisberg  eine 
Wasserleitung  bestätigt,  die  ihnen  die  Äbtissin  Mathilde  von  Andlau  und 
deren  Vogt.  Graf  Hugo  von  Dagsburg,  überlassen  haben.  —  Or.  Str.  B.-A. 
H.  580  (3).  —  Scheffer-Boichorst,  Drei  nngedruckte  Urkunden  Friedrichs  I. 
(MIÖG.  X,  299)  aus  Or.  559 

weiht  zusammen  mit  B.  Heinrich  von  Troyes  das  Kloster  Neuburg  auf  dem 
Grund  und  Boden  Graf  Reinolds  von  Lützelburg  zu  Ehren  des  hl.  Kreuzes 
und  der  Jungfrau  Maria,  sub  glorioso  Friderico  imperatore,  anno  imperii 
eins  6.   —   Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  50.  —  S.  Bloch,  Annalen  S.  115. 

,         560 


IJiirclianl. 


839 


(1151)) 


Juli -Dez. 


(1141-ßO) 


Neii-Lddi 


vor  Creiua 


Febr.  15 


Ende 
Februar 


(Slraßl)urg) 


Paviti 


Pavia 


Zeuf>:e  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,   der  dem  15.  Konrad  vuii  Fi.  Iistiitt 
den  Besitz  von   Orl   und   Kiosler  Itebdurl'  beslüli-jl.  —  Mun.   IJuica   XXXl^, 

SGI 


413. 


Sliimi 


:5f>(il 


ninuut  Teil  an  der  Helagerunfj  und  Eroberung  Cremas  durcli  Kaiser  Friedrieii. 
—  Urkunde  Fropsl  Konrads  von  St.  Tlionias  datiert:  a.  115«  ab  incarii. 
dorn.,  iniperalore  Friderico  advocato  einsdem  (jcelesie  et  episropo  Bure- 
hardo  Argenlinensi  tnun  aliis  principibus  in  Lougobardia  Creiuaui  expug- 
nantibus.  —  Wiegand,  SlralJI).  Urk.  R.  I,  89  iir.  109.  —  Vgl.  damit  dte 
Datierung  einer  Urkunde  fui-  Kio.ster  St.  Arbogast  in  Straßburg:  a.  iiuani. 
dorn.  ll.")9,  Ind.  7.  epacta  Iricesima.  concurrente  3,  inip.'ralore  IViderico 
in  Lougobardia  potenter  agcnte,  venerabili  episcopo  Uunlianlo  Argentiuen- 
seui  efclesiam  gnlicrnaiilem  (!).  -  Kopialbncli  15.  .lalirbdts.  von  St.  Arbogast. 
Str.  Hosp.  A.  1U-.  73«l   fol.  MK   —   S.  Blodi,  Annaleu  S.   17-2.  "öß"» 

„Einige  Jalire  vor  1IG2'-  erlangen  die  Pfarrgeuossen  von  Docbendorf  in  der 
biscböflicben  Synode  das  Patronatsreilit  über  ihre  Kirche  gegen  die  An- 
sprüche   des    Al)ts    von  Weißenliurg.    —   Erwähnt    in    der  Notiz    über  die 

Reg.  nr.  5(58.      5(»3 


Schenkung  des  Palrouatsrechts  an  Kloster  Neuburg. 


Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,  der  dem  Patriarchen  von  Acpiileja 
das  Bistum  Belluno  schenkt.  —  Prutz,  Friedrich  1.  I,  43.S  nr.  10.  — 
Stumpf  nr.  3s;t2.  5(jj. 

Die  Encyklika  des  Konzils  zu  Pavia  betr.  Wahl  und  Anerkenmuig  Papst 
Viktors  IV.  unterschreibt  Erzb.  Arnold  von  Mainz:  Ego  cum  u"  suffra- 
ganeis  inlerfui  et  consensi.  —  Kaliewin,  Gesta  Friderici  Schulausg.  S.  267 ; 
MG.  LL.  sect.  IV  Coust.  I,  !2(J9  nr.  190.  565 

beurkundet  den  Verkauf  eines  dem  Kloster  St.  Stephau  zu  Straßburg  gehö- 
rigen Gutes,  das  im  Wormser  Sprengel  in  der  Grafschaft  Enüchos  von 
Leiningen  lag,  durch  die  Äbtissin  Hedwig  an  das  Wormser  Domstift 
gegen  eine  Geldsumme,  die  letzteres  aus  dem  Verkauf  sehies  Gutes  \Videu- 
solus  im  Bistum  Slraßjjiirg  gelost  hatte.  ~  B.  Burchard  bekräftigt  den 
Vertrag  und  üherlrägl  durch  die  Hand  des  Vogts  von  St.  Stephan,  Otto 
von  Geroldseck,  in  Gegenwart  Kaiser  Fiiedrichs  und  unter  Zustinununir  B. 
Konrads  von  Worms  das  Gut,  fünfzehn  Mausen  in  den  Orten  Ginuninslieim. 
Durincheim,  Dininheim.  Ulfersheim.  mit  allem  Zubehör  an  das  Domstift  .... 
haue  cautionem  sigilli  iiiei  impressione  corroborare  curavi.  ~  Testes  liuius 
rei  sunt  hü  canonici  .Argenlinensis  (jcdesiej  de  domo  Heinricus  magister 
sc(darum,  Bertholl'iis  prepositus  sancti  Petri.  Adelbertus  prepositus  Honau- 
gensis,  Egino,  Biüno,  Lüdewicus.  Heinricus,  Uodalricus,  Cunradus;  de  sanclü 
Thonia:  Eigilbertus  decanus,  (iodefridus  ccllerarius:  laici  Hui;o  comes  de 
Dagesburk,  Meribodo  de  Grifenstein,  Otto  de  Geroldeseken,  Waltherus 
dapifer;  Cunradus  Wormatiensis  j^cdesiij  episcopus  et  caiuinici  eiusdem 
(jcdesitj  de  domo:  Cimradus  prepositus  de  domo.  Nibelungus  cuslos,  Hein- 
ricus decanus,  Heriniaunus  magister  scolarum,  Heiiu-icus  cantor.  Heiin-icus 
senior,  Adelbertus,  Burkardus,  Amio,  Gernodus,  Eherliardus  et  imiversa 
congregratio ;  laici  Cunradus  |);dalinus  de  Reno,  Cuiuadus  de  Hohenliarl, 
Reginixido  de  Lobedenburk,  Builiardus,  \Verinlierus,  Adelbertus.  Heinricus 
Laurisliamensis  abbas,  Riididfus  prepositus:  laici  Swiggerus.  Uodalricus, 
Arnoldus,  Gisllherus,  .Megingoz,  llereuuuunis,  Rannmgus.  Acta  sunt  litjc 
anno  dominicQ  incarnationis  11(10.  indictione  5,  regnante  victoriosissinui 
Ronianorum  imperat<M-e  Friderico  anno  imperii  eins  8.  —  Gr.  mit  abi;ef. 
Hilngesiegel.  Karlsruhe  (i.  L.  A.  Selekt  d.  ä.  Urk.  C  43.  —  Würdiwein, 
Nova  subs.   VII,    193  nr.   71;    Wiegand,  Straßb.   Urk.  B.  1.   90   nr.    MO  aus 


Wuii  I /,c  k  e,  Hfgusluii  der  liiscliöfu  vuu  .SlraBburB, 


iV 


340 


Burcliard. 


1160 


1161 

(Juni) 


1162 


Lodi 


Sti'aßburg 


(1141-02) 


Or.  —  Die  Anwesenheit  Kaiser  Friedrichs  L  suwie  die  Zeugen  sprechen, 
wie  schon  Stumpf  nr.  4534  darlegt,  für  die  Verlegung  der  Handhmg  iu 
den  Januar  1156  nach  Straßburg.  Die  Datierung  entspricht  der  Beurkun- 
dung, die  in  Italien  erfolgt  sein  wird.  —  Vgl.  Wiegand,  a.  a.  0.  Anni.      566 


Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,  der  das  Kloster  Wigoldesherg 
bei  üdenheim  in  seinem  Besitzstand  bestätigt.  Datum  Laude  iu  generali 
concilio  ibidem  in  tercia  Mediolanensi  vastatione  congregato.  —  Wirteni- 
bergisches  ürk.  B.  II,.  134  nr.  375.   —   Stumpf  nr.  3913.  567 

Abt  Nendung  von  Neuburg  macht  vor  B.  Bnrchard,  assistentibus  sibi  dom. 
Chunrado  de  Igiusein  tuiic  preposito.  pos!ea  episcopo,  Lentfrido  cantore 
et  dom.  Heinrico  de  Hasenburch  scolastico  poslea  etiam  episcopo,  Hein- 
rico  de  Tanlieke  tuuc  dapifero,  Alberto  seniore  de  Sneckenberch  preposito 
Honerugie  et  aliis  plerisque  canonicis  et  clericis,  Mitteilung,  daß  die  Pfarr- 
genossen (miiversitas  parochianoruni)  von  Tochendortf  das  Patronatsrecht 
ilirer  Kirche  dem  Kloster  Neuburg  üliertragen  haben.  Zur  größeren  Siche- 
rung dieser  Schenkung  überträgt  der  Abt  dieselbe  Kiiclie  Docliendorf  in 
aller  Gegenwart  dem  Kleriker  Reinfried  von  Munfersheim.  Dazu  erinnert 
B.  Burcliard  an  die  Reg.  nr.  563  erwähnte  Tatsache.  —  Aufzeichnung  bei 
Würdtwein,  Nova  suhs.  IX,  381  m-.  194  (nach  Grandidiers  Nachlaß  aus 
dem  Neuburger  Perg.  -  Chartular  fol.  49).  —  Datierung:  Zur  Zeit  des 
ehrwürdigen  ß.  Burcliard,  da  Graf  Hugo  mit  Unterstützung  des'  B.  Stefan 
von  Metz  und  des  Herzogs  von  Zähringen  das  Schloß  Horburg  belagert 
halte.   —   Vgl.  Bloch.  Annalen  S.   177.  568 


Hartmud  von  Geisbotesheini  schloß  mit  den  Kanonikern  von  St.  Arbo  gast 
einen  Taiischvertrag  ab,  wonach  er  seinen  ganzen  Besitz  in  Otenkeln  für 
sechs  Äcker  in  der  vorgenannten  villa  und  1(5  Talente  mit  Zustimmung 
seiner  Söhne  und  Gattin  abtrat.  Der  Herr  Anshelm  von  Ringilnstein  (homo 
ingenuus  de  R.)  aber  versuchte  es,  den  Kanonikern  den  Ort  mit  Gewalt 
zu  entreißen.  Erst  als  B.  Burchard  als  Vermittler  auftrat,  entsagte  er  seinen 
Ansprüchen  mit  Zustimmung  seiner  Gattin,  verzichtete  vor  dem  Bischof 
seljtst  und  dem  Grafen  Sigebert  am  biscliöHichen  Hof  (in  aula  episcopali) 
und  fügte  der  Besitzung  sogar  noch  den  anstoßenden  Kanal  hinzu.  Acta 
sunt  quidom  hec  posterius  relata  anno  concanibii  prinio,  sed  anno  in- 
carnationis  doniini  1163,  indictione  8,  epacta  3,  Friderico  iniperante  coram 
liiis  testibus  et  huius  ecclesie  fratrilius:  Albero  prepositus,  Heiiiricus 
prior,  Egilolfus,  Mehfridus  astiterunt  et  hü  liurgenses  Dietericus  prefectus 
et  omnes  fratres  eins,  Symon,  Wernherus,  Walthcrus,  Albertus.  Rfldolfus, 
W^altlierus  dapifer,  Cüno ,  Gotefrid ,  Nibelunk  atfuerunt  et  [iriores  de 
Ersthem  Hesso  et  frater  eins  Cüno,  Udalricus  et  filins  eins.  Aufzählung 
der  an  die  Kirche  von  Erstein  zu  zahlenden  Zinsen.  Ut  autem  liiis  possit 
fides  accüinodari  digniim  consensuimus  signo  episcopali  roboratum.  —  Ab- 
schr.  15.  Jahrhdts.  mit  Bestätigung  des  Wortlauts  und  des  Siegels  durch 
B.  Heinrich  III.     1258    im  Güterverzeichnis    von  St.  Arbogast   Str.    Hosp. 

A.  nr.  7381  fol.  23  und  nr.  7383  fol.  {M^.  -  Wentzcke,  Ungedruckte  Ur- 
kunden (MIÖG.  XXIX).  569 

schliclitet  auf  den  Rat  des  Domkapitels  einen  langjährigen  Streit  zwischen 
den  Kanonikern   von  Ha  stach:  auf  seine  Veranlassung  ülierläßt  der  Propst 

B.  der  Haslacher  Kirche  die  Weinzelmten  von  Hosthoven  und  Hermoldes- 
heim  und  für  den  Fall  seines  Todes  auch  die  Getreide-  und  sonstigen 
Zehnten,  außerdem  noch  die  Zehnten  von  Humaten  im  Breuschtal.  —  Be- 
riclit  in  der  Urkunde  Papst  Lucius'  III.   1182  Mai  9.   —  Abschr.   18.  Jahr- 


Burcliard. 


341 


(1141-62) 


(1144-02) 

(1152-02) 

U(J2 

Aug.  21 

liilts.  eines  Vidinuis  von  144;5  Sir.  B.-A. 
siil)s.  X,  1:21  iir.  31)  aus  dem  \idimiis.  - 
„ta,  (|iiae  sunt". 


G  0:217.    —    Wünllwein,    Nova 
Jalle-Lücwenfeid  nr.  14030.  — 

570 


beurkiiiidel  eine  von  ihm  fielioffene  Eiitseiieidung  älter  die  Ansl)esserung  der 
Kirciio  von  Haslach:  Der  IVopst  ühernimnil  die  eine,  der  Hiscliof  die 
andere  Hälfte.  iVul'ji'idem  sorgt  der  I'ropst  für  die  Instandlialtnng  des 
gan/cn  Klosters  und  nimmt  sicji  auch  der  ViUTalsräume.  worin  die  Pfrün- 
den di'i-  Kanoniker,  (Jetreide  und  Wein  aiiMiiiwalui  werden,  mit  aller  Sorg- 
falt an;  für  Verdorbenes  ist  er  ersat/pllichtig.  Ohne  vorhergehende  Wald 
der  IJrüder  darf  er  niemand  als  Kanoniker  aufnehmen,  auch  nicht  Dekan, 
Schulmeister,  Kustos,  Pförtner,  Kellermeister  oiler  Bäcker  ernennen.  Für 
die  nötigen  Weinbehäituisse  hat  er  zu  sorgen.  Besitzungen,  die  er  als 
Propst  innehat,  darf  er  nur  mit  Geueliniigung  der  Brüder  vergeben;  auf 
ein  freiwerdendes  Leiten  des  Klosters  hat  er  keinen  Anspruch,  er  darf  es 
vielmehr  dem  ihm  am  Range  nächsten  Kanoniker  auf  dessen  Wunsch  nicht 
verw'eigeru.  Macht  dieser  sein  Anrecht  nicht  geltend,  so  vergibt  der  Propst 
das  Lehen  möglichst  nach  dem  Wunsche  des  Berechtigten.  AuHerdeni 
stehen  dem  Propst  die  Einkünfte  des  Stifts  von  dem  Hofe  Kircheini  zu, 
jährlich  HO  Viertel  Getreide,  ">  carratao  Wein  und  7  Malter  Erbsen,  wo- 
von allerdings  zehn  Vierlei  Getreide  dem  Dekan  und  5  Viertel  an  die 
Almosenpfrüude  zu  geben  sind.  Ferner  verwaltet  der  Propst  die  Kleider- 
kasse, läßt  den  Ofen  von  Martini  bis  Gründonnerstag  täglich  durch  seinen 
Diener  heizen  und  das  Heu  auf  der  Wiese  von  Urmatten  auf  eigene  Kosten 
mähen.  —  Bericht  in  der  Bestätigungsbulle  Papst  Lucius' III.  I  lS-2  .Mai  !». 
S.  Reg.  nr.  570.  ."jJl 

soll  zur  Abwehr  einer  großen  Trockenheit  den  Leib  des  heiligen  Floreutius 
in  feierlicher  Prozession  von  Haslach  nach  der  Straßburger  Hauptkirche 
haben  bringen  lassen.  —  Bericht  in  einer  angeblich  gleichzeitigen  Vita  des 
hl.  Floreutius.   —   I-ouis,  Hist.  de  saint  Florent  p.  bl.  ä7'l 

als  anwesend  genannt    in    der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  IV.    für  die    Herrn 

von  Hattstatt,  dal.    1104  April    1.5.    —    Dumont,    Corps  diplom.  I,    1,  372; 

Auszug  bei  Graudidier,  Alsace  II  pr.    192  nr.  540.    —    Stum[)f  nr.  *21l70. 

—  Plumpe  Fälschung.  5i:i 

verleiht  für  den  Neubau  der  1144  verbramileii  St.  Thoniaskirche  eine  Indnl- 
genz  und  Itefreit  die  zu  diesem  Zwecke  in  die  Stadt  gebrachten  Bau- 
materialien vom  Zoll.  —  Schneegaiis,  L'eglise  de  Saint-Tliomas  p.  42  nach 
Specklins  Papieren  (vol.  I  fol.  07''  nach  Schmidt,  Hist.  de  Saint-Thomas 
p.    198).  ÖU 

hilft  mit  bei  der  \\'iedereiuriclitung  des  Klosters  Hohenburg  durch  die  von 
Kaiser  Friedrich  I.  eingesetzte  .\btissin  Ilelint  und  bei  der  Einführung  der 
Augustinerregel.  —  Bericht  in  der  Bulle  Papst  Lucius*  111.  für  Trullen- 
hausen  11,S5  April  20.  —  Or.  Sü-.  B.-A.  G  28.  —  Schoepllin,  Als.  diplom. 
I,  282  nr.  335.  —  JafTti-Loewenfeld"  m-.    15410.  —  „Totius  ecclesiae".     575 

stirbt.  —  .lahr:  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  50  /n  1102:  Eodem  anno 
Burcliai-(bis  .Vrgeidiuensis  episcopus  obiil;  Neuburuer  .N'i'knilog  von  UtiS 
Str.  B.-A.  II  1000  zu  1101.  Tag:  Melker  .S-elbucii  (Wie-and  in  ZGORIi. 
NF.  III,  194):  XII  kal.  Sept.:  Marbacher  Nekrolog  (Graudidier.  Oeuvres 
hist.  H,  43<»):  Xlll  kal.  Sept.;  Neuburger  Nekrolog  s.  olx-n:  Oktober  27 
(nach  Graudidiers  Abschrift  im  Karlsruher  Nachlaß:  September  27).  — 
Die  Datierung  der  Urkunde  Ritter  Theoderichs    und    seiner  Schwester   für 

44» 


342 


Burchard— Rudolf. 


1162 


(tl6a-64) 


1163 

Juli  8 


(Selz) 


St.  Peter  in  Neiiweiler  (Ur.  Str.  B.-A.  G  534;>  {-2).  —  Sehoeiitliii,  Als.  ili- 
plom.  1,255  nr.  34.S):  1 1(13,  3  kal.  .lulii  .  .  .  presideiite  Stepliaiio  Meteiisi 
ecdesie,  Argeiitiiic  vero  Buicliardü.  kann  nicht  segen  die  Riciitigkeit  der 
Angabe  des  Reielisanualisten  in  den  Ann.  Marliac.  (die  Annalen  von  St.  Leon- 
haixl  in  Basel  [ZGORli.  NF.  XIV.  138]  schöpfen  hier  lediglich  aus  den 
Marbacher  Annalen)  angeführt  werden:  auch  B.  Stephan  von  Metz  starb 
bereits  llß"2  De/ember.  —  Für  die  Beurteilung  der  Wirtschaftspolitik 
B.  Burchards  sind  neben  den  zahlreichen  echten  Urkunden  seiner  Regie- 
rnngszeit  aucJi  die  Fälschungen  heranznzieiien.  deren  Herstellung  vor  allem 
in  die  letzte  Zeit  seines  Lebens  fällt.  So  hat  schon  Bloch.  Jura  cnriae  in 
Munchwilare  (ZUORh.  NF.  XV,  410)  die  Reg.  nr.  145  aufgeführte  Urkunde 
B.  Utes  für  eine  in  der  Kanzlei  Burchards  hergestellte  Fälschung  erklärt; 
dazu  kommt  die  Urkunde  König  Arnulfs  für  Kloster  Ebersheim  (Reg. 
nr.  10t)),  die  aufs  engste  verwandt  ist  mit  den  Diplomen  Kaiser  Lothars  I. 
und  Ludwigs  des  Deutschen  für  die  Abtei  St.  Stephan  in  Straßburg,  die 
ihrerseits  wie  die  Fälschung  auf  den  Namen  B,  Werners  I.  (Reg.  nr.  221) 
und  die  Verfälschung  der  Urkunde  König  Heinrichs  11.  (Reg.  nr.  220) 
wenn  nicht  der  Kanzlei  B.  Burchards  selbst  entstammen,  so  doch  die  von 
ihm  eingeschlagene  Güterpolitik  vertreten.  Vgl.  Wentzcke,  Ungedruckte 
Urkunden  (MIÖG.  XXIX).  öT6 


Rudolf  (116364—1170). 


Nachfolger  B.  Burchards.  —  Herkunft:  Nennt  den  Edlen  Herrn  Bernhard  von 
Rotenwill  seinen  Blutsverwandten,  Reg.  nr.  595,  der  seinerseits  im  Kloster 
Banmgarten  begraben  ward,  und  dessen  Neffe  Anihel  von  Andlau  ist; 
wahrscheinlich  gehört  dieser  Bernhard  zu  dem  Geschlecht,  das  sich  nach 
Rotweil  im  Breisgau  nannte,  und  dessen  Angehörige  als  Dienstleute  der 
Grafen  von  Habsburg  (Acta  Murensia  ed.  Kiem:  Quellen  zur  Schweizer 
Gesch.  in.  91  und  94)  und  der  Zähringer  (Rotidus  Sanpetr.:  Freibnrger 
Diözesanarchiv  XV,  150)  erwäinit  werden.  B.  Rudolf  selbst  ist  wohl  iden- 
tisch mit  dem  Stiftslierrn  Rudolf  von  St.  Thomas,  der  1155  Reg.  nr.  547 
als  Kanoniker,  1155  —  50  Reg.  nr.  558  und  1159  Reg.  nr.  562  als  Kustos. 
1163  als  Propst  erscheint,  und  dem  Kaiser  Friedrich  1.  11<}3  Februar  23 
ein  Privileg  für  seine  Kirche  erteilt.  (Or.  Str.  Thom.  A.  B.  I-  ur.  2.  —  Wie- 
gand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  93  nr.  113.  —  Stumpf  nr.  3975.  Vgl.  Reg.  nr.  583). 
Begütert  zwischen  Baumgarten  und  Andlau,  Reg.  nr.  595.  <>" 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  1.,  der  auf  Bitten  B.  Theoderichs 
von  Metz  das  Kloster  Maursniünster  in  seinen  Schutz  nimmt.  —  Würdt- 
wein,  Nova  subs.  IX,  390  nr.  19t).  —  Stumpf  nr.  3982.  —  Unter  den  Zeugen 
erscheint  außerdem  Herzog  Berthold  von  Zähringen,  dessen  Anwesenheit 
im  Gefolge  des  Kaisers  in  der  angegebenen  Zeit  zum  mindesten  sehr  auf- 
fällig ist.  Vgl.  He.yck.  Gesch.  der  Herzoge  von  Zähringen  S.  381.  Dem- 
gegenüber ist  das  Fehlen  der  Bezeichnung  als  electus  bei  B.  Rudolf  von 
geringerer  Bedeutung.  Jede  Schwierigkeit  aber  würde  sich  lösen,  wenn 
wir  die  Beurkundung  zu  1166  Juli  8  ansetzen,  wozu  auch  das  Itinerar 
Kaiser  Friedrichs  vortrefflich  paßt:  Mai  31  Frankfurt  (Stumpf  nr.  4072); 
Juli  8  Setz;  gleich  darauf  Straßburg  (s.  Scheffer-Boichorst,  Drei  unge- 
druckte Urkunden  Friedrichs  1.  in  MIÖG.  X,  300  Anm.  3);  luli  17  Be- 
san(jon  (Stumpf  nr.  4073).  Erst  1166  mag  also  die  Beurkundung  der 
1163  abgeschlossenen  Handlung  vollzogen  sein.  Ein  sicheres  Urteil  ist 
schwer  zu  fällen.  578 


Rudolf. 


343 


1164 


Nov.  1 


(Ulm) 


Üez.   :$()     Slialilmra 


ai67)  I 

(Antaiig) 


1167 


April  23 
(1163-67) 


llnlien 


Gebiet  von 
Riiiiiiii 


1167 


August  1 


(August) 


Koni 


I'isa 


(1168) 


Ai-jicnlincii^is  oiectus.    Zeui;e    in    ilur  L'ikntulc  Kaiser  IViedridis  1.,    der  das 
Kloster  Weißcnau    in    seinem   Mesitzsiande  lieslätij;!.  \Virlenil)ert;iselies 

Urk.  B.  II,  147   nr.  384.    -    Slnnipf   nr.  4035:    „wenn    nielit    interpoliert, 
Echtheit  unnx'iKlieh."  r^-y 

Argenlinus  elettns,  Zeuge  in  der  l.ikunde  Kaiser  l'riedriehs   I.  für  Kr/.h.  Heri- 
bert von  Besan(;on.  —  Castan,  Origines  de  la  eomnnuie  de  Mesaii«;on  p.    154. 

—  Stumpf  nr.  4038.  '  r^m^ 

wird  geweiht  durch   Papst   Paschalis  (111.)   —   Erwähnt   im  Vertrag  von    1170 
S.  Reg.  nr.  .")'.>!  :  Argeiitiiiensis  episcopns  ordinatus   fiiil   a  Nidone  Cremeusi. 

—  Die  Weihe  fand    also    in  Italien    statt,    wohin    der  Bischof  den  Kaiser 
begleitete.  r^^ 


Zeuge 


der  Urkunde  Kaiser 
-   Muratori,  Ant.  Ital. 


Friedrichs  I.    für  Mark<;raf  Heinrich 
I,  317.   —   Stumpf  nr.  408.-). 


Min 


Tns- 
082 


bestätigt  mit  dem  Klerus  bei  Strafe  des  Verlustes  von  Amt  und  Lehen  (sub  dis- 
crimine  officii  et  beneficii)  ein  Edikt  Kaiser  Friedrichs  1.,  das  dieser  in  der 
Diözese  Straßburg  erlassen  hat  (Stumpf  nr.  31»7r)'').  wona<h  hiidort  die 
Zinspflichtigen  der  Straßburger  Domkirche  ihre  rechlmäßigfii  Ab-aben 
ohne  Widerspruch  zur  festgesetzten  Zeit  an  das  Domkapitel  abzuheferu 
haben.  —  Bericht  in  der  Bulle  Papst  Paschalis'  (111.)  (11(;7)  Juli  31  für 
Propst.  Dekan  und  Kanoniker  der  Domkirche  zu  Straßburg.  (Or.  Str.  B.-A. 
G  2733  (ü).  —  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  25  nr.  9  aus  lib.  sal.  1347; 
Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  I,  95  nr.  114  aus  Or.  —  Jatfe-Loewenfeld 
nr.  14489).  —  Der  Inhalt  wie  vor  allem  die  Straf bestimimmg  deckt  sieh 
fast  ganz  mit  dem  Reg.  nr.  577  erwähnten  Diplom  Friedrichs  J.  für  Propst 
Rudolf  von  St.  Thomas.  Sollte  hier  nur  ein  die  kaiserliche  Verfügung 
verallgemeinernder  Ei-laß  B.  Rudolfs  vorliegen,  den  dieser  gleich  nach  seiner 
Erhebung  veröftentlicht  hätte,  oder  handelt  es  sich  um  ein  besonderes 
Edikt  des  Kaisers  für  das  DomkapitelV  Jedenfalls  wird  man  die  bischöf- 
liche Bestätigung  bald  nach  der  Erhebung  Rudolfs  anzusetzen  haben.  Papst 
Paschalis  (111.)  erließ  die  Bestätigungsbulle  einen  Tag  nach  dem  Einzug 
Kaiser  Friedrichs,  in  dessen  Begleitung  sich  ja  der  Papst  sowohl  wie  der 
Bischof  befaiulen,  in  Rom.  5g3 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  f.,  der  dem  Erzb.  Reinald  von  Köln 
die  Reichshöfe  Andernach  und  Eckenhagen  schenkt.  •  Lacondilet,  Nieder- 
rh.-in.  Urk.  B.  I,  29<)  tu-.  426.   —   Stumpf  nr.  4086.  äsi 

Zeuge  in  der  Uikunde  Kaiser  Friedrichs  I.,  der  das  Kloster  S.  Maria  de  Se- 
rena  in  seinem  Mesil/.staud  bestätigt.  —  Böhmer,  Acta  imperii  seleda  1. 
119  nr.  127.  --  Stumpf  nr.  4090.  —  Über  Datierung  vgl.  Höhmer  a.  a. 
O.  —  Die  Ann.  Isengrimi  mai.  MGv  SS.  XVII,  315  nennen  1$.  Rudolf  neben 
dem  Bischof  von  Basel  fälschlich  als  Opfer  der  Seuche,  die  im  Spät- 
sommer furchtbare  Verheerungen  irii  kaiserlichen  Heere  anrichtete.       585 

beurkundet  einen  Tausch,  den  er  auctoritate  et  consilio  Kaiser  Friedrichs  I. 
zwischen  der  Straßburger  Kirche  und  der  Abtei  Maursmünster  mnl 
deren  Abt  Werner  durch  die  beiderseitigen  Vögle  Anshelm  und  Otto  mit 
Zustimmung  des  Domkapitels  auf  Wunsch  unif  Rat  der  Ministerialen  uiul 
der  familiae  beider  Kirchen  vollzogen  hat :  Der  Burg  (casirnm)  der  hl. 
Maria,  die  Bona  heil'il,  ist  ein  zur  Mefestignng  geeigneter  Fels  an  der 
Südseite  vorgelagert  (adiacel),  der  bis  jetzt  unbebaut  (sine  aediliciis)  blieb. 


344 


Rudolf. 


(1168) 


1172 


1173 

Juli  2 


(1163- 
1174 

Oktober) 


Speyer 


weil  er  zum  Allod  der  Kirche  des  hl.  Martin  gehörte.  Diesen  tauscht 
nun  der  Bischof  ein  gegen  ein  freies  Allod  der  hl.  Maria,  das  er  der  Kirche 
des  hl.  Martin  zu  freiem  Eigen  ühergilit,  nämlich  einen  Mansus  bei  Gundes- 
heim,  der  jährlich  vier  Unzen  zu  zahlen  hat,  zwei  zu  Ostern  und  zwei  zu 
Jolianni,  dazu  ein  servitium  an  Weihnachten,  am  St.  Stephanstage,  nämlich  ein 
Viertel  Hafer,  acht  Brote,  vier  sextaria  Wein  und  vier  Hähne  (gallos  gal- 
linacios).  Will  der  Abt  oder  dessen  Bevollmächtigter  das  servitium  bei 
dem  genannten  Ort  verzehren,  so  soll  er  die  colonos  niansi  dazu  einladen, 
will  er  es  aber  zum  Kloster  bringen  lassen,  so  soll  er  den  dritten  Teil 
den  coloni  lassen.  Da  das  Kloster  der  Metzer  Kirclie  Untertan  ist,  ist  der 
Vertrag  mit  Zustimmung  des  B.  Theodericli  von  Metz  unter  Vermittlung 
seines  Vogtes,  des  Grafen  Hugo,  geschlossen  worden.  Et  ut  rata  liaee  et 
inconvulsa  permaneant,  ea  quae  fecimus,  banno  episcopali  confirmavimns, 
unde  cliartam  quoqne  hanc  conscribi  fecinuis,  sigilli  nostri  impressione  et 
testium  subscriptione  roboravimus.  —  Or.  früher  Str.  B.-A.  H  541  (3  ^''^), 
verloren  wahrscheinlich  um  1870.  Beglaubigte  Abschr.  von  1729  Str.  B.-A. 
H  541.  —  Schoepftin,  Als.  diplom.  1,257  nr.  311;  Wiirdtwein,  Nova  subs. 
X,  20  nr.  1 1  aus  dem  Archiv  von  Maursmünster.  —  Datierung  von  Wie- 
gand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  ÜG^  nach  dem  Vorgang  von  Grandidier  (liei  Würdt- 
wein)  richtig  gestellt.  —  Schoepfiin  und  Grandidier  sowie  Fritz,  Terri- 
torium des  Bistums  Strasburg  S.  10  verstehen,  wie  wohl  auch  noch  Wie- 
gand,  die  Urkunde  dahin,  daß  jetzt  erst  der  Burgberg  Hoh-Barr  an  das 
Bistum  kam.  Dem  steht  entgegen,  daß  bereits  von  einem  castrum  beatae 
Mariae.  quod  dicitur  Borra,  gesprochen  wird.  Ich  bin  daher  der  Ansicht, 
daß  lediglich  der  südliche  Teil  des  Berges  von  Maursmünster  eingetauscht 
wurde,  daß  also  bereits  vorher  der  nördliche  Teil  in  bischöflichem  Besitz 
und  befestigt  war.  So  auch  die  Zaberner  Lokalhistoriker,  zuletzt  Wündisch, 
Führer  durch  Zabern  S.  39.  58') 


beurkundet,  daß  die  Brüder  der  Kirche  des  hl.  Florentius  zu  Haslach  auf 
gemeinen  Ratschluß  und  durch  die  Hand  ihres  Vogts,  des  Herrn  Otto  von 
Geroidesecken,  mit  Ritter  (miles)  Friedrich  von  Hermuotisheim  folgenden 
Tausch  vollzogen  haben :  sie  gaben  dem  Ritler  einen  Hof  in  der  villa  Her- 
muotisheim, von  dem  dieser  bisher  der  Kirche  jährlich  18  Ohm  (amae) 
Wein  zu  zahlen  hatte,  ohne  weitere  Auflage  und  erhielten  dafür  -2  '/ä  Acker 
Weinlands  (vinetum)  von  dem  Besitz  Friedrichs  in  Wegeringe  marcha. 
Actum  sollempniter  anno  incarnat.  dom.  1172,  indict.  8,  regnante  serenis- 
simo  Romanorum  imperatore  Friderico  primo;  et  hü  festes  stipulationis 
subnixij:  Otto  advocatus  et  IValer  eius  Burchardns,  Luodewicus  decanus, 
ßaldewinus  edituus,  Eckehardus  portarius  et  alii  quam  plures,  videlicet  Adel- 
bertus,  Hugo  cellerarius,  Otto  et  Heinricus  canonici,  et  de  laicis  Wolf- 
helmus  causidicus,  Berlholdus  frater  Friderici  praedicti,  Hugo  miles  eius- 
dem  villtj.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  5248  (1),  Hängesiegel  abgef.  —  Würdt- 
wein,  Nova  sub.  X,  39  nr.  14  aus  Or.  mit  ind.  5.  587 


Zeuge    in    der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,    der    den  Mainzer  Klerikern  ge- 
stattet,   über    ihr  Vermögen    frei    zu    verfügen.    —    MG.  LL.  II,   142;    LL. 


sect.  IV.  Constit.  I,  335  nr.  240.  -  Stumpf  nr.  4149. 


588 


Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.,  der  die  Verhältnisse  des  Basler 
Domstifts  regelt.  —  Trouillat,  Monuments  de  Bäle  I,  353  nr.  232.  — 
Stumpf  nr.  4555.  —  Über  Datierung  s.  SchelFer-Boichorst,  Gesammelte 
Schriften  II,  242.  589 


Rudolf. 


845 


1176 


Okt.  :>l 


1177 


Juli  20 


Juli  22 


Broiidolo 
bei  Cliioggia 


Chiuggia 


Juli  24 


(llß:j-79) 


Venedig 


anwesend  Ihm  einem  i'auscii  /.wibclien  IVopsl  Jordanis  von  Leberau  nnd  dem 
Schultheiß  Burchard  von  Hagenan.  —  VViegand,  Slraßb.  Urk.  Ü.  I,  Hü 
nr.   116.  '59I) 

In  Artikel  21  des  Vertrages  von  Anagni  wird  bestimmt,  daC.  die  Angelegen- 
heit der  von  Papst  Pasclialis  (HI.)  geweihten  Bischöfe  von  Straßburg  und 
Basel  einer  Kommisson  von  S  i)is  10  Bischöfen,  die  die  Vrnnitller 
zu  besliinmen  haben,  übergeben  werden  soll.  Deren  Beschluß  unter- 
werfen sich  Kaiser  und  Papst  im  Voraus  —  MG.  LL.  sect.  IV  Constil. 
I,  349:  De  Argentinensi  el  Basiliensi  dietis  episcopis  qui  ordinati  fuerunl 
a  Guidone  Cremensi  in  eodem  regno  a  predictis  mediatoribus  committetnr 
10  vel  8  episcopis  quos  ipsi  elegerint,  (pii  praestito  iuramenlo  firmabunt 
ipiod  illud  concilium  de  ipsis  Romano  poiititlci  el  domino  ini[)eratori  da- 
bunf,  quod  vidcrint  cinonice  se  posso  dare  abscpie  periculo  animae  do- 
mini  papae  el  domini  imperaloris  el  suae,  el  dominus  papa  acquiescet  eo- 
rum  consilio.  —  Vgl.  Giesebrecht,  Gesch.  der  deutschen  Kaiserzeit  V  2 
SOG.  591 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  L,  der  das  Domkapitel  von  Aqui- 
leja  in  seinem  Besitzstand  bestätigt.  —  Dumont,  Corps  diplom.  I,  1,  94.  — 
Stumpf  nr.  4197.  .  jyo 

anwesend  heim  Abschluß  des  Friedensvertrags  zwischen  Kaiser  Friedrich  I. 
und  Papst  Alexander  III.  mit  seinem  Archidiakon,  seinem  Propst  nnd  fünf 
Mannen.  —  Hisl.  ducum  Venelicorum  MG.  SS.  XIV,  85.  —  Im  pactum 
\'enetum  wird  der  die  Bischöfe  von  Straßburg  und  Basel  betrefTende  Ar- 
tikel des  Vertrags  von  Anagni  (Reg.  nr.  591)  wörtlich  wiederiiolt.  —  Vgl. 
Kehr,  Der  Vertrag  von  Anagni  (Neues  Archiv  XIII,  75).  ö^i'i 

schwürt  wie  die  übrigen  von  den  kaiserlichen  Päpsten  eingesetzten  Bischöfe 
seine  falsciie  üboedienz  ab  und  unterwirft  sich  Papst  Alexander  III.  .  — 
Boso,  Vita  Alexandri  III  papae  (Duchesne,  Liber  pontiiicalis  II,  441): 
Absoluto  imperatore,  sequaces  eins  intnisi  et  scisnialici  ad  sinum  inatris 
ecclesie  catervatim  confUienles,  absolvi  humiliter  postulanles,  el  refuta- 
runt  et  anatliematizarinit  super  sacrosancta  evangelia  oninem  heresini  extol- 
lentem  se  adversus  sacrosanctam  Romanam  ecclesiani,  et  precipue  scisma 
et  heresim  Üctaviani  et  Guidonis  Cremensis  atque  Johamns  de  Struma, 
eorumque  ordinationes  irritas  esse  pronuncianles,  fidelitatem  quoque  et 
obedienliam  domno  suo  papae  Alexandro  eiusque  successoribus  catholicis 
proiiiittenles.  De  quorum  numero  famosiores  duxinius  noniinandos : 
Argenlinensem  ....  '  '59^' 

beurkundet  dem  Kloster  Baumgarlen  folgende  Schenkungen:  Graf  Hugo 
von  Metz  und  Dagsburg  gal)  sein  Eigen  in  nionte  de  Burgerith  in  an-^- 
gebenen  Grenzen.  B.  Rudolf  bestätigte  diese  Schenkung,  weil  der  genannte 
Berg  ihm  rechtlich  unterstand,  und  fügte  mit  Zustimmung  des  Don^kapitels 
und  nach  (h'm  Willen  seiner  Leute  von  Ephi  seine  eigenen  Güter  inuer- 
lialb  des  angegebenen  Gebietes  Inlizu.  Außerdem  üiiertrug  der  Edle  Bern- 
hard von  Rotenwill.  ein  lilutsverwandler  (consanguineus)  des  Bischofs,  dem 
Kloster  einen  Wald  seines  freien  Allods  am  Fuße  (sub)  des  Berges  in  an- 
gegebenen Grenzen,  ferner  sein  Allod  mit  allen  Gerechtsamen  bei  Haltam, 
ein  Haus  und  einen  Hof  bei  Gertenwilre.  etwa  zehn  Äcker  in  den  W'ie'sen 
bei  Valva.  zwei  Acker  Wiese  bei  Nidderenehenlieim.  bei  Shdcsheim  zwei 
Wok)  mit  zwei  Häusern,  zwei  Äcker  Wcinland  und  auf  ptlügharem  Land 
etwa  i>00  Äck.-r.  Außerdem  gab  <-r  seinen  Allodialbesitz  beFRuthenheim 
und  100  Schafe,  die  er  selbst  vorlier  von  den  Mönchen  <;ekaun  hatte. 
Huius  donationis  testes  fuerunt:  Hugo  comes  Metensis  et  Wallherinus  miles 
eins,   Wolfelinus  sculletus   in  Dambac...  Ileinricus  pretor,  Thilemarus  castel- 


346 


Rudolf. 


(1163-79) 


1179 

März  bis 
April 


Okt.   15) 


laims  de  Berensleiii  et  alii  quam  plures  fide  digiii.  Später,  als  Bernhard 
in  der  Kirclie  von  Baunigarten  i)eerdigt  wurde,  bestätigte  sein  NelFe  Anihel 
von  Andelü  die  ganze  Schenkung  vor  folgenden  Zeugen:  Guntherus  seul- 
tetus  de  Vienheini  ('?),  Lvidovicus  de  BerL-heymei,  Eliernherus  et  Gerliardus 
de  Andelo  et  alii  quam  plures.  Der  ol)engenannte  Graf  schenkte  dem 
Kloster  auch  den  Hof  von  Hohenwart  mit  allem  Zubehör  und  Grundbesitz 
mit  einem  Zins  von  14  Denaren  und  einem  Obolus  sowie  von  i.if'-j.i  Sextar 
Roggen  und  zwei  Viertel  Hafer,  zahlbar  bis  zum  St.  Mariinstag  auf  dem  Hofe 
zu  Hohenwart,  und  besiegelte  die  darüber  ausgestellte  Urkunde.  Die  Be- 
sitzungen des  Klosters  im  Bann  von  Hohenwart  befreite  er  außerdem  von  allen 
Abgaben  und  iil)erließ  ihnen  Weide  und  Brennholznutzung  im  ganzen  Bann 
von  Hohenwart  und  Danibaco.  .  .  .  Anno  ab  incarnatione  domini  1151.  — 
Abschr.  Ki.  Jahrhdts.  eines  Vidimus  Graf  Alberts  von  Dagsburg  von  111)7. 
Str.  B.-A.  G  1308.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  35  nr.  13  aus  Abschr.  des 
bischöfl.  Archivs  in  Zabern  mit  1171  und  vielfach  anderen  Lesarten.  Bei 
der  UnZuverlässigkeit  Grandidiers  ist  eine  absichtliche  Änderung  der  .lahres- 
zahl  durchaus  möglich.  Hält  man  das  Datum  der  Abschr.  16.  Jahrhdts. 
fest,  so  ist  es  wohl  auf  die  Schenkung  Graf  Hugos  von  Metz  und  Dags- 
burg zu  beziehen,  aus  der  es  der  Schreiber  herübergenommen  hat.      595 

unterstützt  auf  Bitten  der  Äbtissin  Beiiha  die  Nonnen  von  St.  Stephan  in 
Straßburg  bei  Wiedererlangung  der  ihnen  von  B.  Widerold  entrissenen 
Reliquien  der  hl.  Attala.  —  Legenda  s.  Attalae  virginis  (Grandidier,  Stras- 
bourg 1  pr.  51  nr.  30):  .  .  .  Bertha  cum  sororibus  suis  adiit  Rudolfum 
tunc  temporis  episcopum  Argentinensem.  rogans  eum,  ut  adiutorium  ei 
prestaret  pro  reliquiis  sanctis  inveniendis,  (|iii  tideliter  in  hoc  opere  la- 
boravit,  et  fidele  subsidium  ministravit.  —  Vgl.  Wiegand,  Die  ältesten  Ur- 
kunden von  St.  Stephan  (ZGORh.  NF.  IX,  435  f.).  596 


wird  auf  dem  durch  Papst  Alexander  III.  einberufenen  Laierankonzil,  au  dem 
zahlreiche  deutsche  Bischöfe  teilnahmen,  abgesetzt.  —  Ann.  Marbac.  Schul- 
ausgabe S.  51  zu  1179:  Factum  est  concilium  maguum  sub  Alexandro 
papa,  in  quo  fueruht  fere  quingenti  episcopi  et  abbates  aliique  religiosi 
innumerabiles;  in  quo  Bremensis  archiepiscopus,  Ruodolfus  Argentinensis, 
Luodewicus  Basiliensis  et  Metensis  episcopi  deponuntur.  Inchoatur  hoc 
concilium  5  Kai.  Marcii  et  terniinatum  est  circa  tinem  Aprilis;  Contin. 
Claustroneoburg.  tertia  MG.  SS.  IX,  632  zu  1179:  Depositi  sunt  in  eodem 
concilio  Argentinensis  et  Basiliensis.  eo  quod  a  papa  scismatico  consecra- 
cionem  recepissent;  Ciu'on.  pontific.  et  imperat.  Basileense  MG.  SS.  XXIV, 
147  =  Cronica  apostolic.  et  imperat.  Basileensia  MG.  SS.  XXXI,  293: 
Istis  scismaticis  antipapis  adhesit  Rodolfus  episcopus  Argentinensis  et  Lo- 
dowicus  episcopus  Basiliensis,  qui  depositi  fuerunt  et  onines  elerici  ordi- 
nati  ab  eis  sine  spe  restitutionis;  Königshofen :  Chroniken  III,  647;  Winip- 
feling,  Catalogus  p.  52:  (Rudolfus)  ob  symoniacam  pravilatem  ab  episco- 
patu  deiicitur  et  exauctoratur  in  concilio  sub  Alexandro  papa  eelebrato, 
cui  quingenti  episcopi  et  abbates  interfuisse  referuntur 597 

Papst  Alexander  IIL  trägt  den  Bischöfen  von  Straßburg  und  Basel 
(venerabilibus  fratribus  ....  Argentinensi  ....  Basiliensi  episcopis)  so- 
wie der  hohen  und  niederen  Geistlichkeit  ihrer  Diözesen  auf,  allen  ihren 
Untergebenen  (qui  sunt  vestre  iurisdictionis)  kraft  päpstlicher  Machtvoll- 
kommenheit (auctoritate  nostra)  zu  verbieten,  von  dem  Kloster  Pairis  oder 
von  den  andern  Cislerzienserklöstern  dieser  Diözesen  Zehnten  zu  fordern 
von  Neubruchland  (de  novalibus)  oder  von  anderen  Ländereien,  die  sie  mit 
eigenen  Händen  und  Mitteln  bebauen.  Gegen  Übertreter  dieses  Gebots 
haben  die  Bischöfe  mit  Exkommunikation  einzuschreiten.     Datum  Aiiagniae 


Rudolf    Kon  nid  I. 


:54' 


1179 


Dez.  -20 


14  kal.  Ndveiiibris.  —  Or.  mit  Hleisiegel  Colmar.  B.-A.  Pairis.  Cart.  2  iir.  1. 
—  Sc'lioe|)niii,  Als.  iliplom.  11,  -207)  iir.  10.")9:  inseriert  in  der  Urkunde  Kaiser 
Karls  1\'.  von  13.")4  Mai  -20.  —  „Aiidivimns  et  a.idientes."  -  In  das  itinerar 
des  Papstes  palit  die  Urkunde  nur  zu  IHK)  und  I17'.t.  Da  der  Papst  erst 
1177  von  den  Miscliüren  vcm  ."^tral'hur^  und  Hasel  anerkannt  wird,  bleild 
luir  das  Datum  1179  Oktober  l!t.  Für  die  Namen  der  Bisciiöfe  Itliel» 
Raum.  —  Kurz  darauf,  Oktober  22,  erhielt  dieselbe  Abtei  eine  päpslliclie 
nestätignni;  ilirer  Besitzunj^en  und  l'rivileijien  (Neues  .\r(Uiv  II,  213.  — 
.lalVe-Loeweid'eld  ur.  l3i-80.  —  „Heli<ii()sain  vitam  eliLrenlibus")  und  Ok- 
tober 29  die  Bestätigunu;  einer  Sclienkinii;'  des  Straßburger  Propstes  (Or. 
Colmar  a.  a.  ü.   —    „Justis  petentiuin  dcsideriis").  598 


KoiiiJid  I.  (1179—1180). 


zum  Bischof  gewählt.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  52  zu  1179:  Cuoii- 
radus  in  vigilia  Thome  apostoli  Argentinensis  episeopus  eligitur.  —  Die 
Annahme  Wolframs,  Friedrich  I.  und  das  Worniser  Konkordat  S.  74  f.. 
daß  der  Bischof  in  Anwesenheit  des  Kaisers  gewählt  sei,  stützt  sich  nur 
auf  die  drei  Diplome  Stumpf  nr.  429:5  —  429.5,  die  den  Aufenthalt  Fried- 
richs am  Oberrhein  im  Oktober  1179  verbürgen  sollen.  Von  diesen 
Urkunden  ist  nr.  4294  zu  1178  anzusetzen  (s.  Scheffer  -  Boichorst  in 
MlÖG.  IX.  212  Anm.  2);  die  (mindestens  interpolierten)  Stücke  nr.  4293 
und  nr.  4295  dagegen  sind  zu  1180  einzureihen.  —  Herkunft:  11(52  (^Imn- 
radus  de  Iginseim  tunc  prepositiis  postea  episcopus  in  der  Aufzeich- 
nung über  das  Recht  der  Abtei  Neuburg  auf  den  Patronat  der  Kirche 
in  Dauendorf.  Reg.  ur.  568.  —  Zur  Verbesserung  des  unverständlichen 
Iginsein  schlägt  Albrecht,  Rappoltstein.  Urk.  B.  I,  40  die  Fornien  Egin- 
seim  (^  Egisheim)  oder  Elginsheim  (Elsenheini)  vor.  Ilü8  schenkt  nun 
Ulrich  von  Escliibach,  später  Propst  von  Luzern,  Bruder  des  späteren 
(1178  April  18  electus)  Abts  Konrad  von  Murbach,  auf  Bitten  seiner 
Mutter,  der  domina  Adelheid,  und  deren  Bruder  (seines  avnnculus),  des 
Straßbnrger  Propstes  Konrad,  der  Kirche  von  Pairis  zwei  Mausen  in  Bemi- 
wilre,  Mittenwilre  und  Altheim,  sowie  auf  besonderen  Wunsch  seiner  Mutter 
ein  Grundstück  in  Scrotinge.  —  Colmar.  B.-A.  Pairis.  Cart.  4  m-.  29. 
—  Alln-echt,  Rappoltstein."  Urk.  B.  1,  39  nr.  29.  —  Damit  stimmt  der 
Eintrag  im  Nekrolog  von  Pairis  (her.  von  Clauß  in  Elsässisclien  Mitteil. 
2.  Folge  XXII,  74)  zu  Mai  15:  Mem.  D.  Conradi  prepositi  Argentinensis, 
Adelheidis  sororis  eins  et  Udalrici  de  Esehbach,  lilii  dictae  Adelheidis, 
prepositi  Lucernensis,  qui  nobis  bona  in  Rennwihe,  Mittelwilrc  et  Buchs 
contulerc.  Über  eine  etwaige  zweite  Ehe  der  Adelheid  mit  Dietrich  von 
Ilohenack   vgl.  Alinechl.   Rappoltstein.   Urk.   B.   1,  (51    nr.   49.  Die  ange- 

gebenen Besitzungen,  die  wolil  siciier  zum  mütterlichen  Erbe  Ulrichs  von 
Kschenbach  gehörten,  weisen  übereinslunmend  auf  das  Oberelsaß,  auf  die 
Gegend  zwischen  Rap])oItsweiler  und  Colmar.  Die  von  Albrecht  vorge- 
schlagenen Möglichkeiten  einer  Deutung  des  Namens  Iginseim  liegen  also 
durchaus  vor.  In  beiden  Orten,  in  Egisheim  wie  in  Elserdieiiu,  lindet  sich 
niederer  Adel,  der  sich  nach  seinem  Slannnsitz  nennt  (vgl.  Clauß.  llist.- 
Topogr.  Wörl<'rbucli).  (iraudidiers  Annahme  —  nach  Hertzog  und  Bucelin 
— ,  daß  Konrad  dem  Geschlecht  der  Geroldseck  angehörte,  ist  bei  dem  Manirel 
jeglicher  Unterlage  unhaltbar.  Ebenso  wird  sich  die  Gleichselznug  B.  Konrads 
mit  dem  Gründer  <les  Klosters  Itlenweiler  jetzt,  nach  der  Ausetznnu-  dieser 
Stillung  auf  das  .lahr  1115  (Reg.  nr.  397).  niciil  mehr  verteidigen  lassen. 
Ann(!hmbar  ist  folgende  Reihe  von  Erwähnungen  eines  Konrad  im  Dom- 
kapitel: 1  145  chorepiscopus  Reg.  nr.  508;  1 154  archidiaconns  l?eg.  nr.  541 ; 
1155  archidiaconns  Reg.  nr.  547;  1155  —  5(5  archidiacoims  Reg.  nr.  558; 
115(5  ar<'iiidiacouus  niensunn-ahni  adminislratioueiu   in  Wickersheini   ienens 


Weiitzcki.',  Kcgosleii  tl«_T  Hiscliüfu  von  Str;illburi;. 


«ö 


348 


Konrad  1.— Heinrich  I. 


1179 


1180 

Okt.   11 


(IISO) 


(Hageiiau) 


Dez.  17 


(IISO 

Dez.   — 
1181 

Anfang) 


Reg.  nr.  ööd;  llöG  April  14  coriepiscopus  Reg.  nr.  5.^3;  (IKrJ)  preposiUis 
s.  oben;  (1167)  Juli  31  prepositus  in  Urkunde  Papst  Pasclialis'  (III.)  für  das 
Straßburger  Domstift.  —  Ür.  Str.  B.-A.  G  !2733  ((5).  —  Wiegand,  Straßb. 
Urk.  B.  C  !'•'>  nr.  114.  —  „Ininiobili  debet."  ~  Jaffe-Loewenfeld  nr.  14481»; 
1 1C)S  prepositus  s.  oben;  117t>  prepositus  Reg.  nr.  590;  (1179)  Oktol)er  29 
prepositus  in  Urkunde  Papst  Alexanders  III.  für  Pairis.  —  Cobnar.  B.-A. 
Pairis  Gart.  2  nr.   1.     S.  Reg.  nr.  598. 


599 


Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I,  der  das  Verhältnis  des  Klosters 
Etival  zur  Abtei  Andlau  von  neuem  regelt.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I, 
481   nr.  585  mit  1178.    —   Stumpf  nr.  *4293.    —   Mindestens  interpoliert. 

600 

Propst  Eberhard  und  die  Kanoniker  von  Jung- St.  Peter  treffen,  nach- 
dem sie  den  Rat  des  Erwählten  Konrad  und  der  vornehmsten  Mitglieder 
(discretiores  personae)  des  Domkapitels  eingeholt  hatten,  Verfügungen  über 
die  Verwendung  der  Einkünfte  der  augenblicklich  erledigten  Kustodie  ihres 
Stifts.  Auf  Bitten  der  Brüder  bestätigen  die  päpstlichen  Legaten,  Bischof 
Petrus  von  Frascati  und  Kardinalpresbyter  Petrus,  die  Urkunde.  —  Abschr. 
von  15(50  im  Statuteubiicli  von  Jimg-St.  Peter  Str.  B.-A.  G  4903  fol.  21'\  — 
Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  IV.  I,  3  nr.  4  aus  diesem  mit  zeitlicher  Feststel- 
lung. —  (Bestätigung  der  Urkunde  der  Legaten  durch  Papst  Alexander  III. 
1181  Mai  18.  —  Str.  B.-A.  a.  a.  0.  fol.  23^'.  —  Wiegand,  a.  a.  0.  S.  4 
nr.  5).  601 

soll  die  Gründung  eines  Augustinerkonvents  bei  Hagenau  unterstützt  haben. 
—  Grandidier,  Oeuvres  hist.  III,  2  nach  ganz  mißverstandener  Bemerkung 
Hertzogs,  Edelsassische  Chronik  IX.  Buch  S.   158.  002 

stirbt.  —  Jahr:  Ann.  Marbac.  s.  unten;  Königsliofen:  Chroniken  II,  tj47.  — 
Tag  :  Melker  Seelbuch  (Wiegand  in  ZGORh.  NF.  111,  204) :  XVI  kal.  Jan. 
Cunrat  electus  und  Straßb."  Urk.  B.  IV.  I,  19:  curia  prepositi,  de  qua 
1(>  kal.  Jan.  in  anniversario  Cünradi  electi  dantur  unicuique  duo  denarii; 
Nekrolog  von  Neu^urg  (Würdtwein,  Nova  subs.  X,  285) :  XV  kal.  Jan. 
Chuonradus  Argentinensis  episcopus;  Necrol.  Marbac.  (Elsäss.  Mitteil.  2.  Folge 
XX,  220):  XIV  kal.  Jan.  Conradus  presbyter  electus  Argentinensis.  —Be- 
graben Dezember  20.  —  Ann.  Marbac.  S.  52  zu  1179:  .  .  .  (s.  Reg.  nr.  599), 
ipii  proximo  anno  eodem  die  sepelitur;  Wimpfeling,  Catalogus  p.  53.     603 


Heiniicli  I.  (118081—1190). 


Nachfolger  Konrads  L  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  52  zu  1180:  Hein- 
ricus  cathedre  preficitur;  Wimpfebng,  Catalogus  p.  54:  Conrado  surroga- 
tur  anno  1181.  —  Herkunft:  Aus  dem  oberelsässischen  Geschlecht  von 
Hasenburg  nach  der  unten  zu  11«2  angeführten  Belegstelle:  Stammburg 
die  Haseuburg  bei  Wiilisau  (Luzern).  Aus  demseli)en  Hause  die  Bi- 
schöfe Bmchard  (1072—1107)  und  Hugo  (1180)  von  BaseL  S.  Kindler 
von  Knobloch,  Der  alte  Adel  im  Elsaß  S.  34.  der  B.  Heinrich  von  Straß- 
burg nicht  anfülirt.  Dieser  nennt  selbst  Reg.  nr.  (548  den  B.  Heinrich  von 
Basel  (1181  —  1191)  a\is  dem  Geschlecht  von  Horburg  (darüber  s.  Kiudler 
von  Knobloch,  Oberbadisches  Geschlechterbuch  II,  106)  seinen  Blutsver- 
wandten. —  1147  Heinricus  canonicus  Reg.  nr.  521  (?);  1160  Heinricus 
magistei-  scolarum  Reg.  nr.  56« ;  1 1(>2  assistcnte  dom.  Heiinico  de  Hasen- 
burch  scolastico  postea  etiam  episcopo  Reg.  nr.  568;  (1163  —  1174)  Hein- 
ricus Argentinensis  scholarum  niagister  Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser 
Friedrichs  L  für  das  Basler  Domstift.  —  Trouillat.  Mon.  de  Bäle  I,  353 
nr.  232.  —  Stumpf  nr.  4555;  vgl.  Reg.  nr.  624:  dignitas  scholarum,  quam 


Heiiiricil  f. 


349 


(1180-81) 


um 
April  IS 


in  inanii  iiostia  teiicLainiis.  Zur  Cliaiakterislik  s.  Hisl.  de  expeditione 

IVkI.  rici  (Caiiisii  Lectioiio  aiitiiinaf  cd.  HasiiagL'  III.  -2,  ÖOi>):  Argeiiliiiunsis 
vcMcial.ilis  Iloiiiicus  iKimiiie,  vir  nti(iii«-  tarn  diviiiarum  quam  seculariuin 
rcriiin  -iiarus  et  providiis  .  .  .  Tuilianac  j^uadela  facundiae  ciirutoniiii  sil.i 
cüiKiliavit  aiiditum,  und  die  abfidlige  Kritik  der  Li.erslieiiiier  (.lironik  Hef: 
iir.  (jr>L\  -  Cher  Münzen  I!.  Ileinriclis  I.  (?)  s.  t;ngel  et  Lehr,  Numismatl- 
que  de  l'Alsaie  p.    !•).">.  (-^^^ 

(Konstanz)  Zeuge  in  der  frknnde  Herzog  Friedri.-Jis  von  Elsaß,  der  als  Vogt  drr  Ilolicn- 
iiurger  Kiiclie  mit  Zuslininiung  seines  kaiserliclien  Vaters  und  auf  den  Hat 
des  päpslliihen  Legalen  die  Gründung  des  Anguslinerstifls  Truttenliausen 
beslätigL  -  Schoeidlin.  Als.  dipl.  L -275  nr.  3-28.  -  Stumpf  nr  431C. 
-  S.  das  folg.  Reg.  (;„- 

gil)t  seine  Zustinnnuiig  zur  Errielitung  des  Augustinerstifts  Truttenliausen.  — 
Bericht:  „approliatione  Henriri  Argentinensis  episcopi"  in  der  Hülle  Papst 
Lucius'  HL  für  Truttenliausen  iisr.  April  20.  -  Schoepllin.  Als.  diploni.  I 
282  nr.  33.).  -  Jafle-Loeweiifeld  nr.  LH  10.  -  „Apostolicam  l.enediclio- 
ueni."  -  Der  Wortlaut  der  päpstlichen  Hestätigung  legt  die  Vermutung 
nahe,  daß  die  Zustimmung  H.  Heinrichs  etwa  gleichzeitig  mit  der  Beur- 
kundung durch  Herzog  Friedrich  erfolgte.    S.  das  vorhergehende  He^^     6(Ki 


(1182) 


Guillimann,  De  episcopis  Ar- 

f)07 


weiht  das  Augustiuerkloster  Truttenliausen. 
gentiii.  p.  249. 

beurkundet  ein  Synodalurteil    im  Streit    zwischen  Abt  Werner    von  Maurs- 
münster und  Abt  Heinrich  von  Moyenmoutier  über  Güter  bei  St.  (»ui- 
rm:  Der  erstere  weist  durch  ein  Cyrographum  nach,  daß  sein  Vorsjüiiger, 
Abt  Reinhard,    die    streitigen  Güter    gegen  Zahlung    von    70  Solidi  "Iviefzer 
Münze  von  Abt  Milo  von  Moyenmoutier  zu  Erbreciit  erhalten,  daß  er  selbst 
jährlich  zwei  Censiialdenare  bis  jetzt  an  die  curia  Irgesingen  bezahlt    und 
alles  mein-  denn  ÜO  Jahre    in  Ruhe  und  Frieden  besessen  habe.     Die  Sy- 
node   erkennt    den    rechtmäßigen    Besitz    des    Klosters    Maursmünster    an. 
.  .  .  sigilli    mei    inipressione    et    testium    inscriptione    corroborarc    di-rnum 
duxi.     Huiiis    rei    festes    sunt  Bertoldus    cantor  maioris  ecclesiae    et  Frico 
decamis,    Heiiiricus    de  Veriiigen  custos.    Hugo  caiionicus  de  Friburo-    Fri- 
dericiis  praeposilus  de  S.  Thoina,  Heiiiricus  custos  de  S.  Petro,  Hugo'prae- 
positus  S.  Quirini,    Erbo    prior  Maurimonasterii,    Rudgerus    cellerariiis  •  d,. 
laicis  vero  Waltramnus  advocatus  S.  Quirini.  Wernlierus  marschalciis.  l{ii- 
dolfus    de  Rinowe,    Gerhardiis    villicus    S.  Quirini,    Hertwicus,    Heinb'oldus 
scabiones  eiusdeni  loci,  Waltfridus,  Albero  forstarii,  Ludovicus,  Hertwicus^ 
Henzelinus.  Hernardiis  eiusdeni  loci   villani  et  alii  quam   plures.    Acta  sunt 
haec  anno  dominicae  iiicarnatiunis   11«|,  indictione  14,  Alexandro  papante, 
triderico  Homanorum  imi)eratore  feliciter  regnante.  —  Gerbert.  Hist.  Ni-rae 
Silvae  111,    10(>  nr.  67    ans  Archiv    von  Maursmünster;    Würdtweiii.    Nova 
subs.  X,  11«  nr.  37    ohne  Zeugen^    mit  der  Hemerkung.    daß    am  Ör.  das 
Siegel  Abt  Werners  von  Maursmünster  hänge.  (ny^ 

Der  Donikustos  Eberhard   überreicht  dem  Bischof,  dem  Kapitel,  den  Würden- 
trägern  des  Hislums    und    den  vornehmsten   Hüigern    der  Stadt  Straßbur" 
ein  Verzeichnis    aller  Sclmiuckslücke  des  Kirchenschatzes  im  Münster.   — 
Grandidier,  Oeuvres  hist.  III,  32    aus  einem  gleichzeitigen  Codex.   —    Vi;l 
Grandidier,  Essais  sur  l'eglise  cathedrale  p.  31.  (jo;» 


ligt    die 
des   Hezi 
St.  Thomas. 


inuigt    die    111    seiner  Anwesenheit  erfolgte  Sliflung    ein.'r   Kaiicllc    inne 
des   Hezirks  von  St.  Aurelien  und  ihre  Uiilerordniing  unler  die   Kirche 

l^eurkundung  der  Stiftung  dnr.li  Tropst  Friedrich  und  de 


lalb 

Von 

n 


*»• 


350 


Heinrich  I. 


1182 


Juli  25 


Italien 


(Straßburg) 


1183 

Jan.  20  Scherweiler 


März    15 


Ettenlieim- 
münster 


März— 
Mai 


Konvent  von  St.  Thomas:  Acta  sunt  hec  anno  dorn,  incarn.  1182,  ind.  12 
(richtig  15),  Lucio  reverentissinio  sacrosancti^  Ronianfj  ecclesie  presidente, 
regnante  doniino  Friderico  gloriosissinio  liomanoruni  iniperatore  et  seniper 
augusto,  llenrico  venera! >ili  Argentineusis  ecclesit;  electo  presente  et  appro- 
bante,  domino  Fricone  reverendo  ecdesiq  maioris  decano  tunc  vicem  do- 
inini  electi  gerente  ....  —  Or.  Sir.  Thoni.  A.  B.  VI  nr.  2.  —  Wiegand. 
Straßb.  Ur]<.  B.  J,  !)7  nr.  118  aus  Or.  —  Die  eigentümlidie  Datierung  wird 
sich  am  besten  dahin  erklären  lassen,  daß  B.  Heinrich  bei  der  Handlung 
anwesend  war,  die  Beurkundung  aber  in  Abwesenheit  des  Bisciiofs  (s.  das 
folg.  Reg.)    durch    den  Dekan  Fricco.    der    seine  Vertretung    in    Straßburg 


übernalim,  erfolgte. 


Vgl.  dazu  Wentzcke,  Ungedruckte  Urkunden  (MlÖG. 

610 


wird  von  Erzb.  Cliristian  von  Mainz  unter  großen  Schwierigkeiten  geweiht. 
—  Ann.  Mar])ac.  Schulausgabe  S.  52:  Heinricus  Argentineusis  episcopus 
in  Ytalia  a  Christiauo  Maguntino  episcopo  cum  magna  difficultate  conse- 
cratur  in  festo  sancti  Jacobi  apostoli.  611 

W  alter,  d  e  r  d  i  s  p  e  n  s  a  t  o  r  des  Bischofs,  beurkundet  die  durch  ihn  vollzogene 
Gründung  der  St.  Nikolauskapelle  in  Gegenwart  und  mit  Zustimmung 
B.  Heim-ichs.  .  .  .  sigilli  domini  nostri  Heinrici  Argentineusis  episcopi  im- 
pressioue  corroboranuis.  Acta  sunt  hec  anno  dominice  incarnalionis  1182, 
indictione  1  1  (richtig  15),  Lucio  reverentissimo  Romane  sedi  presidente, 
regnante  Friderico  gloriosissinio  Romanorum  imperatore  et  semper  augusto, 
Heinrico  venerabili  Argentinensi  episcopo  presente  et  approbante,  domino 
Friccone  maioris  ecclesie  decano  etiam  presente,  presentiiius  quoque  et 
consentientibus  ac  consulentibus  religiosis  prelatis  et  fratribus  sancti  Tiiome. 
....  —  Gleichzeit.  Niederschr.  Str.  Tliom.  A.  B.  VII  nr.  1.  —  Danach 
Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  i(9  nr.  IH).  —  Vgl.  Grandidier,  Oeuvres 
hist  in,  19,.  612 

beurkundet,  daß  die  ^Äbtissin  Hei-rad  von  Hohenburg  den  Ort  St.  Gorgon 
auf  den  Rat  ihrer  ganzen  Kongregation  uiul  der  Ministerialen  sowie  mit 
Zustimmung  Kaiser  Friedriclis  und  des  päpstlichen  Legaten,  des  Bischofs 
Peter  von  Tusculum,  dem  Abt  Werner  von  E  t  i  v  a  1  und  seinen  Brüdern  über- 
wiesen habe,  mit  den  Rechten  und  Pflichten,  die  in  der  Urkunde  Kaiser 
Friedrichs  l.  (Stumpf  nr.  4294)  aufgezälilt  sind.  Acta  sunt  iiaec  anno  ab 
incarn.  dom.  1183,  ind.  1,  epacta  25,  concurrente  5,  regnante  domino  Fri- 
derico Romanorum  imperatore  gloriosissinio,  anno  regni  eins  32.  imperii 
vero  29,  data  in  Schere willere  13  kal.  Februar,  in  dei  nomine  feliciter 
amen.  —  Nachlaß  Graudidiers  (Karlsruhe  G.  L.  A.)  aus  Or.  des  Archivs 
von  Etival;  Peltre,  Vie  de  Sainte  Odile.  Anii.-ing.  mit  Angabe  der  Besiege- 
lung.  —  Notiz  im  Cartulaire  de  1' abbaye  d' Etival  (18.  Jahrhdts.).  Saint- 
Die.  Bibl.  publ.  fonds  Ed.  Ferry.  <>l:i 

beurkundet,  daß  er  dem  Kloster  Ettenheini  aus  Mitgefühl  für  seine  Ar- 
mut und  im  Vertrauen  auf  seine  Gastfreundscliaft  gegenüber  den  Pilgern 
die  Einkünfte  der  Kirdie  von  Sweigkliusen,  deren  Patronatsrecht  es  schon 
besitzt,  übergeben  liat,  unbeschadet  des  Diözesanrechts.  Datum  in  prae- 
dicto  cenobio  Ettenheini,  idus  Martii,  anno  incarnalionis  domini  1183.  — 
Absein-.  18.  Jalirhdts.  Karlsruiie  G.  L.  A.  Kopialbüclier  nr.  1382  fol.  22. 
—  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  127  nr.  40  aus  Or.  des  Archivs  von  Etten- 
heimmünster.  61* 

wird  von  Kaiser  Friedrich  l.  neiien  einer  Reihe  anderer  geistlicher  und  welt- 
licher Fürsten    im  Vertrag    von  Piacenza    bestimmt,  von    seiner  Seite  den 


Hciiiricli  T. 


351 


1183 


(1183) 


1184 

Mai  22 

1184  (?) 
Juli  8~ 


Mainz 


(Hagenaii) 


Vertrag  mit  den  i-imiharilistlien  Slaillen  /u  hesi-liwidcii.  MC.  LL.  sect. 
IV.  Constit.  I,  i(i;3.  —  Im  förmiiclieii  Frieilerisveiirag;  vdii  Konstanz  (a. 
a.  0.  p.  iHi)  wild  ü.  llciniich  wie  eine  Anzalil  andcriT  oi)en  genannter 
Fürsten  nicht  melir  aul'gelülut.  Er  war  also  wahrsclieinlicli  in  Konstanz 
nicht  anwesend.  015 

henrkundet  die  (inimiung  des  Priorats  St.  Valentin  hei  Rnfach  dnrch 
Mönche  von  Sl.  Maria  de  (^ampis  in  der  Vorstadt  von  Metz.  Auf  ihre 
an  ilin.  den  Hischof,  und  au  das  Domkapitel  gerichtete  Mitte  ward  ihnen 
ein  Hügel  bei  JJufach  zugewi.-sen  als  l'latz  für  Kloster,  Friedhof  und  Wirt- 
schaftsgehäude.  Die  Wahl  des  Priors  soll,  wenn  möglich,  inncriiall)  von 
30  Tagen  auf  den  Rat  des  Metzer  Priors  ans  dei-  Mitte  der  Mrüder  er- 
folgen; bei  Streitigkeiten  entscheiden  der  Straßburger  Bischof  und  der 
Metzer  Prior.  Die  Investitur  erteilt  der  Bischof  von  Straßburg,  der  sich 
gleichzeitig  den  Treueid  leisten  läßt;  in  Ordenssachen  ist  der  Prior  mit 
seinem  Konvent  vom  Metzer  Prior  abhängig.  Für  die  Persnu  des  Herrn 
Priors  Waldericus.  der  von  den  Brüdern  auf  den  Rat  des  .Melzer  Priors 
gewählt  ward,  ist  dies  alles  dem  B.  Heinrich  gegenüber  erfüllt  worden. 
Die  Entfernung  des  Priors  darf  nur  mit  Genehmigung  des  Straßburger 
Bischofs  und  der  ersten  Bürger  (probi  viri)  des  Orts  und  mit  Zustimmuiit; 
des  Metzer  Priors  erfolgen.  All  dies  ist  festgesetzt  unbeschadet  der  Vor- 
rechte und  der  (ierichtsltarkeit  (salvo  honore  et  iustiti.i)  des  Herrn  liischofs 
von  Basel  und  der  alten  Kirche  von  Rufacli,  deren  Gerechtsame  und  Vor- 
rechte die  Mönche  in  keiner  Weise  stören  dürfen,  wie  des  Näheren  fest- 
gesetzt wird  ....  scriptum  iioc  sigilli  nostri  impressione  confirmavinnis. 
Facta  sunt  hec  anno  domiiiice  incarnationis  1  is;},  indict.  1.  epacta  25, 
concurrente  ."),  Lucio  papa  Romane  (jcclesie  [jresidente.  reguaute  Friderico 
invictissimo  imperatore  et  semj)er  augusto.  Iluius  rei  testes  sunt:  Ber- 
toldus  prepositus  niaioris  (jcdesii^,  Fricco  decauus,  Lantfridus  cantor,  Ebi- 
rardus  custos,  Ölricus  prepositus  de  Hasela  et  ceteri  fratres  maioris 
ecdesie,  Anseimus  advocatus,  Wernherus  marscalcus.  Sifridus  burgra\ius, 
Rüdolfus  de  Rinowa,  Rudolfus  scultetus  et  Walthenis  frater  ehis:  de 
Rubiaco  Weruiierus  de  Speculo.  Ciinradus  eausidicus  et  IValres  sni  Teod- 
ricus  et  Algoz,  Hugo  filius  domiui  Rfldolfi  de  Lobegazza,  Therricus  de 
Turre,  Nibilunc  et  fratres  sui  VVeinherus  et  Gerardus,  (jerardus  Tozzo. 
Ortliebus,  Fridericus  de  Wegesode  et  fratres  sui,  Heinriciis  Harte  et  fratres 
sui,  Burcardus  de  Mitiliulieim  et  filii  sui  onmiscpie  Rubiacensis  popidus 
cum  plebano    siu)  Hartungo.  amen,  amen,  amen.  Monogranun.  Or.  Str. 

B.-A.  G  2t;  mit  Ilängesiegel.  --  Würdtwein.  Nova  subs.  X,  131  nr.  42  aus 
Or.  —  Vgl.  Maternus  Berlers  Chronik:  Code  diplom.  de  Strasbourg  H.  17. 
S.  auch  Reg.  nr.  212   und  654.  (;i(; 

beurkundet,  daß  der  Kanonikus  der  Surburger  Kirciie,  Joliannes,  ein 
Gut,  welches  er  in  der  Gemarkung  des  Ortes  Kylendorf  auf  Gnmd  eines 
rechtmäßigen  Besitztilels  (iusto  proprietatis  titulo)  besaß,  zum  Unteriialt 
der  Brüder  den  Patronen  der  genannten  Kirche,  den  Bekeunern  .Martin 
und  Arbogast.  auf  ewige  ZtMleii  geschenkt  habe.  -  Or.  Str.  I!.-A.  (i  5  IdO  (!''). 
—    Wentzcke,   Uligedruckte   Frkniiden   (MIÖG.  X.XIX).  Ausgestellt  wohl 

unmittelbar  nach  der  Schenkungsurkunde  des  .lohannes  selbsr(0r  a  a   O 
G  5100  (1).   —   Wentzcke  a.  a.  0.),  dat.   11,S3.  "    ({17 


anwesend  auf  dem  großen   lloflag.    den  Kaiser  Friedrich 
hielt.    —   (jisleberti    chion.   Ihmoniense  MG.  SS.  XXI, 
brecht,  Gesch.  der  deutschen  Kaiserzeit  VI,  G3  ff. 


I.    zu  Plingsten  ab- 

531).    -    Vu'l.  Giese- 

«IS 


weiht    die   Kirche    St.    Georg.    —    Hagenauer    Franziskaiurclironik    ls.  .lahr- 
hdts.    (Hagenau.  Stadibibliothek)    /u     II, s4    d.>m.   7    posl.  IVnl.;    Gnerber. 


352 


Heinrich  I. 


1184  (?) 


vor  1185 

Februar 


vor 
Februar 


1185 

Februar 


vor  1185 

Nov.  25 


1185 


L'eglise  de  Saint-George  a  Haguenau  (Elsäss.  Mitteil.  2.  Folge  VI.  162)  aus 
Franziskaiierfhroiiik  in  Dachstein  zu   1189.  619 

berät  zusammen  mit  Dekan  und  Kanonikern  von  Straßburg  den  Abt  Konrad 
von  Bellevaux  (oder  vielmehr  von  Lützel)  und  den  Kustos  Eberhard  der 
Straßburger  Kirche  bei  der  Entscheidung  gegen  den  Al)t  von  St.  Georgen, 
der  sich  dem  Urleil  der  von  Papst  Lucius  III.  bestimmten  Schiedsrichter, 
eben  des  Abts  von  Lützel  und  des  Kustos  Eberhard,  nicht  fügt.  —  Bericht 
in  der  Urkunde  Abt  Konrads    und    des  Kustos  Eberhard    s.  Reg.  nr.  G22. 

6-20 

erhält,  wie  auch  Dekan  und  Kustos  der  Straßburger  Kirche  und  Abt  Konrad 
von  Lützel,  ein  Schreiben  Papst  Lucius'  III.,  worin  dieser  das  Reg.  nr.  620 
erwähnte  Urteil  der  Schiedsrichter  gegen  den  Abt  von  St.  Georgen  be- 
stätigt und  den  Empfängern  aufträgt,  bei  weiterer  Widersetzlichkeit  zur 
Exkommunikation  zu  schreiten  —  was  auch  geschieht.  —  Bericht  in  der 
Urkunde  Abt  Konrads  von  Lützel  und  des  Kustos  Eberhard.  S.  Reg. 
nr.  622.  631 

besiegelt  die  Urkunde  des  Abts  von  Lützel  und  des  Straßburger  Kustos 
Eberhard,  die  über  den  Prozeß  zwischen  Tennenl)ach  und  St.  Georgen 
(s.  Reg.  nr.  620  und  nr.  621)  an  den  Papst  Lucius  III.  berichten.  —  Or. 
Villingen  St.-A.  M.  l''.  Von  drei  Hängesiegeln  mir  das  mittlere,  das  des 
Straßburger  Bischofs,  zum  Teil  erhalten.  —  Schulte,  Fürstenljergisches 
Urk.  B.  V,  72  nr.   113  aus  Or.  .  Über  Datierung  s.  ebenda.  622 

Papst  Lucius  III.  überträgt  dem  B.  Heinrich  von  Straßburg,  dem  Abt  C.  von 
Walburg  und  dem  Propst  von  Schlettstadt  den  Rechtsstreit  zwischen  dem 
Abt  von  Murbach  und  dem  Pfarrer  von  Colmar  einerseits,  dem  Grafen  von 
Pfirt  und  dem  Pfarrer  von  Ammerschweier  anderseits  über  die  Kapelle  zu 
Minrewilre  zur  Untersuchung.  Die  Verhandlung  vor  den  genannten  Richtern 
führt  jedoch  nicht  zum  Ziel;  es  kommt  zu  einer  zweiten  Appellation  an 
den  Papst.  Dieser  erläßt  eine  Rechtsbelehrung  an  die  Ricliter  und  ver- 
weist die  Sache  nochmals  vor  sie,  die  jetzt  zu  Gunsten  Murbachs  ent- 
scheiden. Papst  Lucius  bestätigt  diesen  Spruch  und  betraut  den  B.  Hein- 
rich von  Basel  mit  der  Ausführung.  —  Bericht  in  der  Urk.  B.  Heinrichs 
von  Basel  Reg.  nr.  630.  —  Datierung  bestimmt  durch  den  Tod  des  Papstes 
1185  November  25.  623 

beurkundet  die  Verleihung  eines  Grundstückes  in  der  Gemarkung  Areenheim 
an  die  Abtei  Pairis.  Herr  Heinrich  von  Sülze  glaubte  nach  dem  Tode 
des  Herrn  Egeno,  des  Mutterbruders  seiner  Gemahlin,  Erbansprüche  auf 
das  Gut  zu  haben,  während  es  dem  Straßburger  Domkapitel  eigentümlich 
gehörte.  Heinrich  verzichtete  daher  auf  seine  Ansprüche  und  resignierte 
das  Gut  in  die  Hände  des  Bischofs.  Der  übergab  es  teils  in  seiner  Würde 
als  Scholaster,  die  er  noch  inne  hatte,  teils  in  seiner  bischöflichen  Eigenschaft 
als  Procurator  des  jungen  Domkanonikers,  dem  das  Grundstück  nomine 
beneficii  claustralis  zustand,  mit  Zustimmung  von  dessen  Vater,  des  Herrn 
Egelolf  von  Urselingen,  des  jungen  Kanonikers  selbst,  sowie  des  ganzen 
Domkapitels  dem  Abt  Wecelo  und  den  Mönchen  des  Klosters  Pairis  gegen 
einen  Jahreszins  von  10  Straßburger  Solidi.  Abt  und  Mönche  haben  dem 
Herrn  Heinrich  30  Pfund  Baseler  Münze  zu  zahlen.  Facta  est  autem  liec 
donatio  a  nobis  et  capitulo  Argentinensi  al)bati  et  ^cclesifj  Parisiensi  anno 
ab  incarnatione  domini  1185,  regnante  Friderico  imperatore.  Et  ut  hec 
verius  credatur,  presentem  paginam  impressione  sigilli  nostri  munivimus, 
et    quod  veritas    magis    elucescat,    sigillum    capituli  Argentinensis   niaioris 


Heinrich  I, 


353 


1185 


USB 

April  ^221 

(Juni  i22)l 


(Ende 

Aug.  — 

Sept.) 


El.orl)iicli 


Mülhausen 


(11S1-S6) 


1185 

Dez.  1— 
1187 

März  2 


qcdesiq  apponi  l'ecinnis.  lluiiis  (iiwiiuo  l'ucii  leslus  sunt  Huiluliliis  prepo- 
situs  de  Sw;ir/.enl)erc,  Friico  deciianus,  Lentfridus  cantor,  Cunradus  arclii- 
diai-oii  IS  (je  IIiuirhinT,  Elii-riiardiis  cnslus,  El)urliardus  de  .Innginge,  Hurc- 
liardus  anliidiacunus  de  (iivgens,  Werno  canoniiiis,  .Moraudiis  canoiiiius. 
—  Or.  Str.  B.-A.  G  '21  und  Colrnar  H.-A.  Pairis  Lad.  -1  nr.  8,  je  mit 
2  abgef.  I  lilngesiegeln.  -  Wiirdlwein,  Nova  subs.  X,  137  nr.  45;  Wie- 
gand,  Stral51).  Urk.   H.  1,   100  nr.    121  aus  Or.  —  Erw.lhnt  im  Nekrolog  von 


l'airis  s.  Reg.  nr.  ü.jG. 


liU 


anwesend    bei    d(M'  Weihe    des    Klosters  Eiierbacli    durch    Er/b.  Kom-ad  von 

Mainz.    -    Nolae  Eberbacenses  MG.  SS.   XVI,  1  k  '■"    ■  "• '• 

Höhnier-Will,  Mainzer  Kegesten  II,  71    nr.    KU», 
10  kal.  Jnlii  (=  Juni  22)  ersetzen  will. 


-    Über   Datierung  vgl. 
der    10    kal.    Maii    durili 
Üi5 


Zeuge  (in  presentia  et  testinionio)  bei  der  Übergabe  eines  Allods  durch  die 
Graten  von  Lubdenburg  an  Kloster  EusserUial.  —  Bericht  in  der  Bestäti- 
guiigsurkundc    Kaiser    l'^riedrichs  1.    11S(>    November    II.    —    Würdtwein. 


Subs.  diploni.  X,   352.   —   Stumpf  nr.   4469. 

(Straßburg)    besiegelt   neben    dem  Domkapitel    und    dem    Aussteller 
künde  des  Landgrafen  Albert  von   Habsburg  für  St.  Trudpert.    — 
Ur.  Karlsruhe  G.  L.  A.  Sei.  der  alt.  Urk.  C  86.   —  Schüeptlin,   Als. 
I,  100  nr.   128  aus  angebt,  ür.    —    Fälschung    des    13.  Jahrhts. 
acker,  Reg.  Habsburg.  nr.   75. 


die  Ur- 

Angebl. 
diptoni. 
:    Ptein- 


entsclieidet  in  Gegenwart  Kaiser  Friedriclis  mit  anderen  Bischöfen  und  Brü- 
dern im  Beisein  vieler  Barone  über  die  Klage,  die  B.  Roger  von  Lau- 
sanne gegen  den  Kaiser  vorbrachte.  Dieser  hatte  zur  Zeit  von  Rogers  Vor- 
gänger, des  B.  Amadeas ,  dem  Herzog  Berchthold  (von  Zätiringen)  sein 
Reclit  der  Regatienverleilnuig  für  dfis  Bistum  Lausanne  üliertragen.  oline 
den  Biscliof  darüber  zu  l)efragen.  Aul5erdeni  lirachte  B.  Roger  Besclnver- 
den  über  viele  uiigerectite  Bedrückung  des  Herzogs  vor.  Der  Kaiser  gab 
die  Übei'tragung  des  gen.  Rechtes  an  Herzog  Berchtold  zu,  erklärte  jedoch, 
in  dessen  Abwesenheit  keine  Antwort  auf  die  Klage  geben  zu  können.  Auf 
AidVage  des  Kaisers  entscheidet  B.  Heinricli,  dem  der  Erzb.  von  Besancjon 
und  die  Bischöfe  von  Speyer  und  Geid'  Ijeitratcn,  daß  der  Kaiser  auch  in 
Al)wesenlieil  des  Herzogs  dem  Bischof  in  den  Sactien,  welciie  dieser  gegen 
ilin  vorbrachte,  Gereclitigkeit  widerfahren  lassen  müsse,  und  daß  er  nur 
wegen  der  Klagen,  die  sich  gegen  den  Herzog  richfelen,  dessen  Anwesen- 
tieil  nacli  ordiunigsniäßiger  Ladung  aiiwarten  solle.  Indem  aber  der  Basler 
Biscliof  sich  gegen  die  Zustinunung  zii  dem  Si)niche  verwahrte,  urteilte  er, 
daß  der  Kaiser  das  Regalienreclil  iiiclil  liiUte  idiertragen  dürfen.  dal5  aber, 
da  der  Herzog  durch  den  Kaiser  in  den  Besitz  eingesetzt  sei,  dieser  ihm 
nur  in  seiner  Anwesenheit  oderr  bei  unentschuldigtem  .\usbleiben,  durch 
(^ontuniazurtcil  entzogen  werden  dürfe.  Diesem  Urteil  stimmte  die  große 
Menge  der  Laien  zu.  —  Sclioe|)llni,  llist.  Zaringo-Badensis  V,  117  nr.  ä'.t 
aus  ür.,  jetzt  verschollen;  .MG.  LL.  sect.  IV  Const.  1,  387  nr.  281  ans 
Schoepflin  zu  1184.  --  Slinniif  nr.  45Ü4'\  —  Vgl.  lleyck,  Gesch.  der  Her- 
zoge von  Zähringen  S.   404.  ü'2)S 


anwesend  in  der  von  li.  lliunrich  von  Basel  abgehalleneu  Synode,  auf  der 
I  der  letztere  den  Propst  Friedrich  von  St.  Thomas  in  Slraßbm-g,  gleich- 
I      zeitig  Pleban  von  Colniar,  dem  der  .Mit  von  .Murbach  die  Kapelle  von  Minre- 


354 


Heiiiricli  I. 


(1185-87) 


1187 

März  2 


um  März 


(Dez. 
Aiitany,) 


Dezem- 
lier  Auf. 


(Straßburg) 


Straßburg 


wilre  bestininite  lialte,  in  Erlulluiig  de: 
tigten  Sprue-iis  Reg.  nr.  0:23  einsetzte, 
von  Basel  Reg.  nr.  630. 


auil.  von  Papst  Urban   III.  bestä- 
-  Bericlit  in  der  Urlc.  B.  Heinrichs 

639 


Den  Reg.  nr.  6-29  erwähnten  Synodalbescliluß  hatte  der  Pfarrer  von  Amnier- 
SL-h\veier  zunächst  niclit  anerkannt  und  den  Propst  Friedrich  an  der  Nutz- 
nießung der  ilim  zugesprodienen  Kapelle  gehindert.  Erst  auf  erneutes 
Einschreiten  des  B.  Heinrich  von  Basel  verpflichtet  er  sicii  vor  der  Synode 
ilini  und  dem  Bischof  von  Straßburg  gegenüber  zum  Gehorsam.  B.  Hein- 
rich von  Basel  beurkundet  den  ganzen  Verlauf  des  Rechtsstreits:  unter 
den  Anwesenden  an  erster  Stelle  B.  Heinrich  von  Straßburg.  —  Abschr. 
15.  Jaiirhdts.  Colmar  B.-A.  Murbach.  Cartular  nr.  1  fol.  58  — Ol.  —  Wentzcke, 
Ungedrnckte  Urkunden  (MIÖG.  XXIX).  —  11S8  .Juni  S  bestätigt  Papst 
Clemens  111.  dem  Propst  Friedrich  das  Urteil  der  Basler  Synode.  An  eine 
neue  Synode  in  derselben  Angelegenheit,  ebenfalls  im  Beisein  des  Straß- 
burger Bischofs,  dürfte  wohl  kaum  zu  denken  sein.  —  Or.  Str.  Thom. 
A.  B.  I  nr.  2\   —   Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  102  nr.   123  aus  Or.      630 

Zeuge  in  der  Urkunde  des  Grafen  Ludwig  von  Pfirt  für  die  Abtei  Pairis.  — 
Zeugen:  Heinricus  Basiliensls  episcopas,  Heinricus  episcopus  Argentinensis, 
Wecilo  abbas  Lucelensis,  Wernherus  abbas  Parisiensis,  Cuonradus  abbas 
Tennibacensis,  Heinricus  abbas  s.  Gregorii  et  alii  quam  plures  abiiates, 
Wecilo  et  Burcardus  frater  eins,  Karolus  et  filii  eins  Rutliebus  et  Petrus 
de  Eginslieim.  Sifridus  de  Ansolsheim,  Rudigerus  et  Bernherus  de  Vol- 
colsheim  et  alii  multi.  Acta  sunt  anno  incarn.  dom.  11S7,  indict.  5,  pre- 
sidente  sedi  Romane  Urljano  papa  lertio.  iniperante  Friderico  Cesare  Au- 
gusto  anno  iniperii  sui  37  (richtig  35,36).  —  Or.  mit  Hängesiegel  Colmar 
ß.-A.  Pairis  cart.  1  nr.  3.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  X.  142  nr.  47  aus 
Or.  —  Die  Datierung  ergibt  sich  aus  dem  Umstand,  daß  die  geistlichen 
Zeugen  sämtlicli  in  den  Rechtsgeschäften  erscheinen,  die  B.  Heinrich  um 
dieselbe  Zeit  zu  entscheiden  hatte.     Vgl.  das  vorhergehende  Reg.         631 


Zeuge    in    der    Urkunde' Kaiser    Friedrichs 
Schoepflin.  Als.  diplom.  I.  28!)  nr.  341. 
tierung    nach    Scheffer-Boichorst, 
S.    158. 


I.    für    Kloster    Königsbrück.    — 

-  Stumpf  4481   (für  Juli).  —   Da- 

Zur  Gesch.    des    12.    und    13.    Jahrhdts. 

632 


anwesend  auf  dem  Hoftag,  auf  dem  die  Legaten  Papst  Gregors  VIR.  zum 
Kreuzzuge  auffordern.  Erst  die  Rede  B.  Heinrichs  entflammt  die  Gemüter, 
so  daß  viele  Fürsten  und  an  500  Ritter  das  Kreuz  nehmen.  Nur  der 
Kaiser  selbst  verschiebt  seinen  Entschluß.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe 
S.  58  zu  1187:  Dei  voluntate  factum  est,  quod  eodem  tempore  circa  kal. 
Decembris  imperator  Argentinae  curiam  habiturus  erat.  Ad  quam  cum 
predictus  legatus  (cardinalis  episcopus  Albanensis)  venire  vellel  nee  posset, 
premisit  duos  nuncios.  Qui  festinato  cursu  ad  eandem  curiam  venere  et 
presente  imperatore  aliisque  principilius  et  niaxima  multitudine  aliorum 
lacrimabilem  sue  legationis  causam  exponentes,  ad  crucis  susceptionem  tarn 
imperatorem  quam  alios  adhortati  sunt.  Sed  cum  nichil  profecissent,  sta- 
tin! eiusdem  civitatis  episcopus  Heinricus  nomine  sancto  afflatus  spiritu 
tanta  facundia  et  suavitate  peioravit,  quod  fere  onuiiuin  qui  aderant  mentes 
ad  tam  salubre  iter  accendit.  Diu  tarnen  cunctis  hesitantibus  et  nuUo  cru- 
cem  accipiente,  quidam  miles  .  .  .  primus  accessit  et  crucem  ab  episcopo 
sumpsit.  Statim  episcopo  spiritum  sanctum  incepto :  Veni  sancte  Spiritus 
invitante,  tanto  studio  et  frequentia  accesserunt,  quod  episcopus  et  niulti 
alii  derlei  vix  eis  ad  cruces  tribuendas  sufücere  potuerunt.  Quantum  lacri- 
marum  et  geniituuni  ibi  ab  omnibus  qui  aderant  prolatum  sit,  nullus  sermo 


Heinrich  I. 


855 


118? 


(1181-87) 


cxpliciiru  valet,  it;i  (jiuni  iier  ipse  iiiiperatdr  a  lacrimis  se  al)stinere  po- 
liiit.  Qiii  etiain  cadiMii  Imia  iriireni  accepis.set.  si  non  propler  werram 
(juac  iiilcr  ipsimi  et  episcopiiiu  Coloiiiiuiseiii  liiil  iliiiiisisset.  Miilti  ilii  ex 
piimipiliiis  iiiicem  aciepeniiit  et  feie  quiii^^oiiti  iiiilile.s  exi-eptis  aliis;  llist. 
de  exp<ai(ioiie  Frideiici  ed.  Caiiisiiis-Basiiage  III.  i2,  502 :  Ai<,'eiiliiieiisis 
veiierabilis  episcopus  Ileiiriius  lumiine,  vir  utiqiie  tarn  divinariim  quam 
secidarium  reriini  gnanis  et  providus,  videiis  et  dolens  oiniiium  feie  coida 
ad  liuiiis  csliortatioiR'iii  negotii,  de  soinno  ohslinationis  niininie  exiitari, 
tanquani  divinitus  aiidivisset:  Aperi  ostuuni  et  efj:ü  iniplelio  illiid.  naeta 
opportiniilato  loquendi.  Imc  modo  Tullianae  siiadela  t'acundiae  cnnclorum 
silii  couciliavil  auditum:  folgt  die  Rede,  llis  diclis  cunetorum,  quasi  prius 
dorniilans,  excitatur  devolio,  de  cordihus  conq)unctis  erumpuiit  lacrymae 
pielatis:  comites  et  baroncs  pluiimi,  nee  non  et  nudla  milia  tain  eqüilum 
quam  peditum,  ad  suspieienduni  CTUcis  siKnaculum  eateivatiin  aicuriere; 
Ansl)eili  hist.  de  expcditione  IViderici  (l\)iiles  rer.  Austriac.  I.  SS.  V,  12): 
prinio  lul)a  almisonae  transinaiiiiae  praedicationis  apud  Argentinam  civita- 
teni.  qiiae  et  Strasburg  dieitur,  in  curia  solemni  domini  imperatoris  sonore 
concrepuit  per  quendam  apostolicae  sedis  legatum  et  episcopum  Strasbur- 
gensem.  qui  pluriinorum  illustrium  virorum  menles  ad  itcr  Christi  excita- 
vit,  qui  et  alacriler  cnicis  Christi  inibi  insignitus  clinraclere  muUos  sui 
postea  pios  aemulalores  gloriose  praeibat.  -  Über  das  Verhältnis  der 
drei  Berichte  zu  einander  vgl.  Chroust,  Tageno,  Ansbert  und  die  Historia 
Peregrinorum  S.  107.  Die  Angabc  Ansberts,  daß  B.  Ileinrieh  selbst  schon 
auf  dem  Straßburger  Tage  das  Kreuz  nahm,  scheint  auf  einem  V'ersehen 
zu  beruhen.     S.  Reg.  nr.  C40.  633 

Straßburs:  beurkundet  dem  Kloster  Bau  mg  arten,  in  das  B.  Burchard  einst  Cisler- 
zienser  eingeführt  hat  (Reg.  nr.  52:2),  genannte  Schenkurjgen.  die  Walfrid 
von  Bissopsheim.  weil  er  kinderlos  war,  dem  Kloster  zukommen  ließ.  Nach 
gesetzmäßigem  Landesbraucii  gab  er  sie  durch  die  Hand  seiner  nächsten 
ebenbürtigen  (conditione  coequales)  Freunde  und  Verwandten,  die  nament- 
lich aufgezählt  werden.  Walfrid  selbst  zog  sich  ins  Kloster  Baumgarten 
zurück.  Ankündigung  der  ßesiegelung  durch  das  Domkapitel.  Der  liischof 
selbst  bestätigt  die  Schenkung  und  bekräftigt  die  volle  kircliliclie  Freiheit 
und  das  Asylrecht  des  Ivlosters.  Actum  legitime,  publice  recitatuni.  ca- 
nonice  contirinatum  in  capitulo  gloriose  virginis  Marie,  indictione  9  (richtig  ä), 
iucarnationis  dominice  anno  11.S7.  —  Or.  war  nach  einer  Notiz  im  Spacirsdien 
Inventar  G  29  früher  im  Straßburger  B.-A..  soll  aber  nm  ISOO  nach  Paris 
ausgeliefert  worden  sein.  In  der  dortigen  Nationnlbibliothek  wie  im  Na- 
tionalnrchiv  konnte  jedoch  nichts  darüber  festgestellt  werden.  —  Schoe- 
pHin,  Als.  dii)loui.  I,  288  nr.  340;  YVürdtwein,  Nova  subs.  X.  111  nr.  3(1 
aus  Ür.  des  bischöfl.  Archivs  in  Zaherii.  —  Grandidier  „verbessert"  das 
angegebene  Datum  in  1181.  ind.  14,  da  er  Anstoß  daran  nimmt,  daß 
in  der  Urkunde  Papst  Lucius'  III.  von  1182  Dezember  23  (Or.  Str.  B.-A 
G  2ö.  -  Sdioepflin.  Als.  diplom.  I.  27«  nr.  329.  -  JalVe-Loeweufeld 
nr.  1471«.  -  „Rehgiosam  vitam  eligenlibus")  bereits  die  Rede  ist  von 
der  Sch(>nkung  Walfrids  von  Bisehofsheim,  die  dmch  die  Hand  (per  ma- 
num)  des  Straßburger  Bischofs  erfolgte.  Eher  wird  man.  solange  die  Ori- 
ginalurkunde verschollen  ist,  annehmen  dürfen,  daß  der  viu-  ""i  Ks2 
zogeiuMi  Handhnig  erst  1187  die  Beurkundung  durch 
Bischof  folgte,  .ledenfalls  bleibt  ganz  ungewilC  ob  nun  auch  gerade  B 
lleinricli    I.  die  Schenkung  des  bischöllichen  Ministerialen  vermitfeTte.      (;:{4 


voll- 
Hcnukapitel    und 


r)68 

Weiil/cku,    Kijguslcii  diM-  Risrl 


anwesend  in  i>ulpitali  i>lacito,  als  Abt  Hugo  von  Neuhurg  -e-jen  den  Abt 
von  Weißenb.irg  nachweist,  daß  ihm  der  Palronat  der  Kh-cLrvi.n  Doclien- 
dorf  zustehe.  —  Würdlwein,  Nova  subs.  IX,  381  nr.  194  —  V.'l  Hp.r 
nr.  r)68.  "  '' '    It: 


"n  Sti-aßburg. 


IG 


356 


Heiiiricli  1. 


1187 


beurkundet    seine  Entscheidung    in    dem   Reciitsstreit    zwisL-iien    den  Klöstern 
T  e  n  n  e  n  1)  a  c  U  und  S  t.  G  e  o  r  g  e  n :    Nacli  dem  Tode  Wernhers  von  Roggen- 
liadi,  eines  Ministerialen  des  Herzugs  lierchtolf  von  Zähringen,  der  beiden 
Klöstern  Schenkungen  in  genannten  Orten  gemacht  liatte,   entstand  zwischen 
den  Klöstern  Streit  "um  die  Güter,  dessen  Entscheidung  sie  vor  Papst  Lucius  III. 
brachten.       Da    diese    nicht    erfolgte,    so    übertrug    Papst    Urban    III.    die 
Verhandlung  darüber  den  Bischöfen  von  Straßburg  und  von  Konstanz    so- 
wie dem  Ai)t  von  Salem    als  Schiedsrichter,    die    eine  beiden  Parteien  ge- 
nehme, näiier  ausgeführte  Entscheidung  trafen.     Hec  autem  onmia,  ut  pre- 
libavimus,  ex  consensu  ducis  B.  Zaringie,  cuius  ipse  Wr.  niinisterialis  erat, 
terminata  sunt  et  ipsius  ducis  sigiUo  et  venerabilis  Constantiensis  episcopi 
confratris  nostri  Hermanni  confirmata.    Sed  ut  hec  rata  et  inconvulsa   omni 
tempore  perseverent,  presentem  paginam  sigilli  nostri  impressione  ac  per- 
sonarum.  que  huic  facto  praesentes  aderant  subscriptione  roborari  dignum 
duximus.     Huius    autem    nostre    confirinationis    cooperatores    et    festes    hi 
sunt:    Herembrecht    abbas  de  Nuvvenburg,    Berehtoldus    prepositns  maioris 
ecclesie  Argentinensis,  Fricco  decanus.  Berehtoldus  cantor,  Eberhart  custos. 
Morandus  scolasticus,  Heinrich  de  Veringen  camerarius,  Cünradus  de  Ute- 
lenbruggen    archidiaconus,    Burcardus  archidiaconus,    Cünradus    de  Gundol- 
vingen  archidiaconus,    Burcardus    de  Kunringen  plebanus,    Ezelo  de  Ethen- 
heim  plebanus,  Hartmiit  de  Kipenheim  plebanus,    nobilis  quidam  de  Urse- 
lingen   Egelolfus,    comes    Berclitoldas    de    Nuwenburg,    Marchquardus    de 
Ramestein  et  alii  quam  plures  tarn  laici  quam  clerici.  Acta  sunt  hec  anno 
ab  incarn.  dom.  1187.  indictione  5.  —  Or.  mit  Bruchstück  des  Hängesiegels 
Herzog  Bertholds,    die    beiden    anderen  abgefallen.     Villingen.  St.-A.  M.  3. 
Zweite  Ausfertigung  aus  der  bischöfi.  Kanzlei  nur  mit  Hängesiegel  B.  Hein- 
richs, ebenda  M.  4.   —   Ausführliches  Regest  Fürstenberg.    Urk.  B.  V,  75 
nr.   113^.     Vgl.  auch  Reg    nr.  622.  636 

schlichtet,  beraten  vom  Kantor  Berchtold.  einen  Rechtsstreit  zwischen  dem 
Jung-St.  Peterstift  und  dem  Kleriker  Eberhard  um  eine  Mühle.  Das  Kapitel 
zahlt  dem  Eberhard  eine  Entschädigung,  wogegen  dieser  und  sein  Erbe 
auf  ihre  Ansprüche  auf  die  Mühle  verzichten.  —  Bericht  in  der  Urkunde 
Humberts  Reg.  nr.  638.  637 

Zeuge  in  der  Urkunde  des  Arztes  Humbert,  der  sein  Haus  in  Straßburg  und 
seine  Mühle  in  Illkirch  durch  eine  Geldzahlung  von  jeder  Verpflichtung 
gegen  das  Jung-St.  Petersstift  löst,  das  seinerseits  diese  Summe  an  den 
Kleriker  Eberhard  abführt  (s.  Reg.  nr.  636).  —  Or.  Str.  B -A.  G  4226  (1) 
mit  drei  abgef.  Hängesiegelu.  —  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  I.  101  nr.  122 
aus  Or.  638 

gibt  seine  Zustimmung  zu  der  Verleihung  eines  Guts  zu  Aspach  durch  die 
Äbtissin  von  Eschau  an  die  Abtei  Lützel.  Testes  sunt:  Conradus  ple- 
banus de  Escowe,  Vernherus  de  Steinbrunnen.  Vernherus  Chasterel,  Hugo 
de  Mulinhusin,  Balteramus,  Hugo  cellarius  abbatissae,  Sifridus  villicus. 
Igitur  ego  Henricus  Argentinensis  ecclesiae  episcopus  conventionem,  que  inter 
ecclesiam  Luccellensem  et  ecclesiam  sanctimonialium  de  Escowe  presentis 
paginae  atteslatione  nionstratur,  stabili  incommutabilitate  ratam  et  incon- 
vulsam  permanere  decernimus  atque  prescriptorum  teslium  fideli  astipu- 
latione  communimus  sigillique  nostri  et  supradictarum  sanctimonialium 
impressione  apposita  signare  diligentius  curavimus.  Acta  sunt  haec  anno 
ab  incarn.  domini  1187,  regnante  Friderico  Romanorum  imperatore  augusto, 
anno  imperii  eius  36.  (2  Siegel  mit  1.  s.  gemalt).  —  Kopialbuch  17.  Jahr- 
hdts.  Colmar  B.-A.  Lützel.  Gart.  2  nr.  2.  —  Wentzcke,  Ungedruckte  Ur- 
kunden (MIÖG.  XXIX).  -  Späte  Verfälschung  einer  echten  Vor- 
lage. 639 


Heinrich  I. 


857 


iiiiiuiil  auf  iloDi  lliillajic  iiaili  Kaiser  Friedrichs  Vorfiaiij;  nebst  vielen  An- 
deren das  Kreuz  aus  der  Hand  des  päpslliilien  (.egalen,  des  B.  Hein- 
Weil  v(in  Alliano.  —  (;iirün.  S.  IVlri  Krlurd.  (Moniini.  Ij-plicsiurtensia) 
Seliidaiisgal)e  S.  11)5  --  Clirun.  HeinlianIsJirun.  MC.  SS.  XXX,  '>l'i.  ~ 
Vgl.  lieg.  nr.  ()3:5.  040 

beurkundet,  dali  Herr  Kcmiail  \(in  Iladestat  sicii  niM-eihtniälWger  W'rise  den 
üann  im  Be/.iri<  (lerrilorinni)  .\l(irs\vilre  derart  aneignete,  dali  er  Wächter 
iU)er  \Veinlierge,  Äcker  und  Wiesen  bestellte  und  so  bei  der  Weiidese 
und  während  der  Ernte  der  Marbacher  Kirche,  der  von  St.  Tiionias 
wie  den  Pfarrgenosseu  der  genannten  villa  großen  und  unerträglichen 
Schaden  /.nl'iigte,  während  doch  alle  beteiligten  an  der  Auswahl  und  Fin- 
setzung  der  liannerte  mitzuwirken  das  Recht  iiaben.  Erst  auf  vieilälligen 
Zuspruch  seiner  Heichtväter  und  tVunniier  Leute  verstand  er  sich  dazu, 
auf  dem  Totenbette  in  Gegenwart  und  mit  Znstinnnnng  seiner  Söhne  Wern- 
lier,  Konrad  und  Eppo  sowie  von  Marbacher  Kanonikern  als  seinen  Beicht- 
vätern auf  den  Bann  zu  verzichten,  und  zugleich  untersagte  er  seinen  Söhnen, 
wieder  Ans|)riiclie  darauf  zu  erhellen.  Diese  aber  kamen  trotzdem  nacii 
dem  Tode  ihres  \'aters  darauf  zurück,  und  verzichteten  erst,  nachdem  die 
Geschädigten  eine  Geldsumme  erlegt  hatten.  Längere  Zeit  herrschte  so 
Ruhe,  bis  die  Söhne  den  Vertrag  brachen  und  ihr  ungerechtes  Handeln 
wieder  aufnahmen.  Darauf  verklagten  der  Marbacher  Propst,  der  von 
St.  Thomas  imd  die  Pfarrgenossen  von  M(uswilie  die  Brüder  vor  B.  Hein- 
rich, vor  dem  diese  behaupteten,  ihnen  gehöre  der  Bann  nach  Leliensrecht. 
Erst  nadi  langen  Verliaudlungen  vor  den  Ministerialen  der  Straßburger 
Kirche  verzichteten    sie  vor   dem  Bischof  üi  öUentlicher  Sitzung    (consisto- 

riuni)  auf  ihre  augeblichen  Rechte  an  dem  Baime sigilli  nostri  impres- 

sione  .  .  .  communimus.  Acta  sunt  liec  anno  dominice  iucarnationis  11S8, 
regnante  domino  Friderico  gloriosissimo  Romanorum  imperalore  et  lilio 
suo  illnsfri  rege  lleinrico,  presentibus  et  videntibus  Jlorando  magistro  sco- 
larum,  zVdelberto  de  Snecgenburc,  Friderico  de  Entringen,  Bertholdo  eomite 
de  Nuwenburc,  Egelolfo  de  Urselingen,  Wernhere  niarscalco  et  filio  suo 
Wernhero,  Rudolfo  viUico.  Rudolfo  de  Rinowa  et  filio  suo  Eberhardo, 
Hernianno,  Binchardo  tilio  donnni  Willehelmi,  Odalrico  de  Vocelineshoveu, 
Helewic  de  Bühs,  Anshelnio  de  Mütenshein,  Coiu'ado  abbale  de  saucta 
Walbnrga.  Reinnaldo  preposito  de  Itenwilre,  Friderico  preposito  de  Truten- 
husen,  Adelberlo  de  Ehenhein.  —  Or.  Colmar  B.-A.  Marbach  Lade  55 
nr.  7   mit  abgef.  Hängesiegel.  —  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  IV.   1,  G  nr.  <•) 


aus  Or. 


(541 


beurkundet  seine  Entscheidung 
Marbach,  die  nach  (irund- 
dem  Schutz    (ad   lulelam    et 


in  dem  Streit  zwischen  dvn  Kanonikern  von 
und  Territorialrecht  (iure  fundi  et  territorii) 
delensiouem)  der  Slraßbnrger  Kirche  unter- 
stehen, und  den  Rittern  Werniier,  Konrad  und  Eppo  von  Hadistal  um 
den  vierten  Teil  des  Palronats  und  den  achten  Teil  der  Kirchenzehnten 
von  Herlichisheim,  was  die  Marbacher  Kirche  seit  mehr  denn  tiO  .Iah reu 
in  Frieden  besessen  hatte,  während  die  Riller  jetzt  ein  Lehensrecht  d.iran 
behaupteten.  B.  Heinrich  von  Basef  hatte  über  die  Sache  sclnui  melirf.uh 
ergebnislos  verhandelt,  und  endlich,  kam  sie  durch  Appellation  vor  Erzb. 
Theoderich  von  Besancon.  der  sie  dem  Slraßburger  Bisduif  zim'  Entschei- 
dung überwies.  Darnach  hält  B.  Heinrich  im  Straßbnrger  Chor  in  (iegen- 
wart  beider  Parteien,  der  Dondianoniker  und  vieler  anderer  Kleriker  so- 
wie von  Minislerialen  des  Domslifts  eine  Silzmig  ab.  in  der  das  allge- 
meine Urteil  dahin  ging,  daß  die  Marbacher  ohne  Hinderung  ihre  Gereihl- 
sanie  ausüben  sollten,  sobald  sie  ihre  Ansprüche  dinvli  Zeugen  bewiesen 
hiltlen.  Darauf  traten  <ler  Marbacher  Propst  Bernhard,  lieinold  von  Iten- 
wilre, Propst  Friedrich  von  Tiuttenhausen.  Marschall  Werner  und  Schult- 
heiß Walther.    Scliulllieiß  Weiner  von   Plaplinheini.    .\lg(dus    und  Crapho 


40* 


358 


Heinrich  I. 


1188 


vor  (procedeiites  in  niedliim)  und  beschworen,  daß  der  vierte  Teil  der 
Kirchenzelinten  von  Herlieliislieim  der  Marbacliei-  Kirche  gehöre.  Der 
Bischof  hestätigte  darnach  die  Kaiiuniker  in  ihren  Rechten  auf  die  Herlis- 
heiiuer  Kirche  und  benachrichtigte  die  Bischöfe  von  Besan(;on  und  Basel 
von  seinem  Vorgehen.  Diese  bekräftigten  das  Straßburger  Urteil  durch 
Urkunde  und  Siegel  (Urk.  B.  Heinrichs  von  Basel.  —  Or.  Colniar  B.-A. 
Übermundat  ß.  19  1.  1  A  mit  Hangesiegel.  —  Zeugen:  Fricco  dechanns 
maioris  ecclesie,  EI)erhardns  prepositus  sancti  Petri,  Reinoldns  prepositus 
Iteuwilre.  Hugo  prepositus  sancti  Arbogasti,  Wernherus  niarsclialcus  et 
Wernherus  tilius  eins,  Rüdolfus  cansidicus  et  Waltherus  frater  eins,  Rü- 
dolfus  de  Rinüwe  et  filii  eins  Eberhardus  et  Albertus,  Diethericus,  Crapho 
et  frater  eius  Algozus,  Burchardus  et  Wernherus  de  Columbaria,  Wern- 
herus scultetus  de  Phaphenheim  et  alii  quam  plures  tarn  derici  quam 
laici.  —  Urk.  Erzl).  Theoderichs  von  Besanc'on.  —  Or.  Colniar  B.-A.  Mar- 
bach  Lade  51  ur.  3  mit  abgef.  Hängesiegel.  —  Würdtwein,  Nova  subs. 
X,  150  nr.  50  aus  Or.  des  bischöfl.  Archivs  zu  Zabern.  —  Zeugen:  Fricco 
dechanus,  Eberhardus  prepositus  sancti  Petri,  Cünradus  corepiscopus,  Heu- 
ricus  de  Veringe,  Reinoldus  prepositus  Iteinvilre.  marschalcus  Wernherus 
et  filius  eius  Wernlierus,  Rodolfus  causidicus  et  Waltherus  frater  eius, 
Diethericus  et  Algotns,  Craphones,  Rfldolphus  de  Riniive  et  alii  quam 
plures  tam  laici  quam  clerici).  Auch  Papst  Clemens  III.  bestätigte  das 
Urteil  (Bulle  an  Propst  und  Kapitel  von  Marbach.  —  Or.  Colniar  B.-A. 
Obermundat  B.  1<»  1.  1  B  mit  Bleisiegel.  Dat.  1189  Dezember  23.  — 
„luxta  del)ilum."),  wie  es  B.  Heinrich  von  Straßburg  mit  der  gegenwär- 
tigen Urkunde  tut.  Außerdem  beurkundet  dieser  gleichzeitig,  daß  (he  Mar- 
bacher  Kirche  die  Buvematten  genannte  Wiese  seit  ilu-er  Giiindung  be- 
sessen hatte,  die  die  Ritter  von  Hattstatt,  die  den  Lenginberc  von  Herrn 
Cuno  von  Horburc  zu  Lehen  haben,  als  Teil  dieses  Lehens  beanspruchen. 
Auch  dieser  Streit  wurde  mit  Hilfe  des  Bischofs  nach  dem  Rat  der  Mi- 
nisterialen der  Straß])urger  Kirche  und  mit  Untersliitzung  des  Geldes  der 
Kanoniker  geschliciitet.  Die  Ritter  resignierten  einen  bestimmten  Teil 
ihres  Lehens  in  die  Hände  ihres  Herrn  Cuno,  der  es  seinerseits  dem  Bi- 
schof übergab.  Dieser  wieder  überließ  es  durch  die  Hand  seines  Vogts 
Anselm  der  Marbacher  Kirche  und  verlieh  es  durch  deren  Vogt  den  Ministe- 
rialen der  Strußl)urger  Kirche.  Als  Entschädigung  geben  die  Marbacher 
Kanoniker  den  Rittern  25  Mark  geprüften  Silbers  (examinati  argenti). 
Huius  rei  festes  sunt  archiepiscopus  Bis\nitiensis  Tiieodericus  et  episco])us 
Basiliensis  Heinricus,  qui  adfuerunt  et  viderunt,  et  cum  eis  clerus  ipso- 
rum.  Nomina  testium  hec  sunt:  Fricco  decanus,  Eberhardus  custos,  Hein- 
ricus de  Veringe  et  alii  maioris  ecdesitj  canonici.  Anshelmus  advocatus, 
Wernherus  marschalcus  et  iilius  eins,  Rüdolfus  de  Rinovva  et  tilii  eius, 
Riidolfus  scultetus  et  Waltherus  frater  eius,  Wernherus  scultetus  de  Plia- 
phinheim,  Diethericus,  Crapho  et  Algotus  frater  eius,  Wernherus  de  Co- 
Itmibaria,  Reinboldus  de  Phaphinheim  et  alii  plurimi  tam  clerici  quam 
liiici.  Acta  sunt  hec  anno  incarn.  dominice  1188  regnante  gloriosissimo 
Ronuinorum  imperatore  Friderico.  —  Or.  Colmar  B.-A.  Marbach  Lade  51 
nr.  3  mit  abgef.  Hängesiegel.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  145  nr.  49 
aus  Or.  des  bischöfl.  Archivs  zu  Zabern.  —  Vgl.  Maternus  Berlers  Chronik  : 
Code  bist,  de  Strasbourg  II,  18.  643 


beurkundet,  daß  Herr  Wolfhelm  von  Trutersheim,  vir  nioribus  et  gente  con- 
spicuus,  professione  miles,  leiblicher  Bruder  des  Kustos  Albert,  der  Has- 
lachei'  Kirche  für  den  St.  Jakobusaltar  auf  der  linken  Seite  des  Münsters 
zu  Haslach  eine  Pfründe  stiftete,  deren  Besetzung  nach  dem  Tode  der 
beiden  Brüder  dem  Dekan  nach  dem  Rat  der  älteren  und  verständigeren 
Brüder  zusteht.  Demselben  Altar  stiftete  auch  ein  Verwandter  der  ge- 
nannten Schenkgeber,  Herr  Heinrich  von  Dorolvesheini,  einen  halben  Wein- 


Heiiiridi  I. 


359 


1188 


(U85-S9) 


1189 


Hagenau 


berg  in  Altenherg,  wilhn-nd  der  Kustos  All.ert  seiner  eisten  ScheiikuML' 
noch  eine  !,'en.  Wiese  zulTi^^e.  Der  junge  Herr  .SdiuUheiß  in  Mucziche 
en.llK-h  ^al.  ein  steinernes  Hans  in  der  vilia  Ilasela,  worin  der  Priester 
des  Altars  w..luien  solle.  Acta  sunt  liec  anno  al.  incarnatione  domini 
1166,  regnante  Fnderieo  imperatore  sereiiissiino,  indietione  sexta  Testes 
quibus  Iiec  presentibns  acta  sunt,  liii  fuerunl:  Udalricns  tiinc  temnoris' 
prepositns  einsdeni  ecclesie.  Fri(l..riciis  prepositiis  s.  Tl.onie,  Ludewicus 
decanns,  Albertus  custos,  Burclianlus  scolasticus.  Utto  cellarius  et  reliqui 
canonici.  Laici  \ero  testes,  cooperatores  et  collaudatores  lii  fuerunt-  Otto 
de  (.erolteseke  tnnc  temporis  eeclesie  advocatus,  Udalricns  causidicus, 
.otlndns,  llemricus.  (Jerlocli  milites,  VVolfliard,  Eherliaid,  Erineuricli  F-e- 
loll  et  reliqui  villani.  -  Würdtwein,  Nova  sulis.  X,  !:>:>  nr.  51  ans' Ilas- 
lacher  lili.  vitae  von  ir,7-2.  -  Die  Lei  Schoepflin,  Als.  diploni.  I,  ÜUO 
nr.  :  -i-a  zu  1  IfSS  angeliilirle  Urkunde  Papst  Urbans  betr.  Bestäti-uuf.-  der 
(ur.il  den  erwählten  Straßburger  Dischof  verfügten  Vereinigung  der  Klöster 
Alldorf  und  St.  Trinitas  vor  Straßburg  gehCn-t  in  das  Jahr  1^1(53  = 
Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  447  in-.  i\-2-2.   -  Potthast  nr.   16914.  643 

.■mkuiidet  die  Privilegien  seiner  Vorgäimer  Cuno  (Reg  nr.  4-'(i)  (iebhard 
(Reg.  nr.  4.^0)  und  Durchard  (Reg.  nr.  r,.i6)  für  das  Kloster  ß'au  in  gar- 
ten, die  auch  schon  Papst  Lucius  Jll.  bestätigt  hat,  vor  allem  das  Recht 
der  Mouche  aut  Land  und  Weide,  auf  Brenn-  nnd  Bauholz.  Jluius  anteni 
comi.osilionis  testes  et  cooperatores  nobiscuin  fuerunt  multi.  s.  donini 
llennci  Argentinensis  episcopi,  s.  ISertoldi  praepositi,  s.  Friconis  decani 
s.  Bertoldi  cantons,  s.  Mongrandi  scolastici.  s.  Kbrehardi  custodis,  s  llen- 
nci canierarii.  s.  Conradi.  Bnichardi.  item  Conradi  et  alterins  Conradi  cor- 
episcoporuni.  s.  Ariioldi  archidiaconi,  s.  Conradi  archisuhdiaconi,  s  Ulrici 
llugoiHs  et  alterius  iliigonis  presbitenu-uni,  s.  Alberti  niensuniarii.  s  Ul- 
nci  prepusili  de  Ilasela,  iiiagister  Wenierus.  —  ür.  Str  B -A  G  •>!)  mit 
Hängesiegel  des  Bischofs.  -  Schoepflin,  Als.  diplom.  1,  Ü!).^)  nr  347  aus 
ür.   ~   Über  Datierung  s.  Wiegand,  Straßb.   Urk.  B.  L    l(t3  nr    biö     V.r] 


Ret 


«3^ 


«44 


Kaiser  Friedrich  (I.)  beurkundet,  daß  er  seine  (iüter  in  Spehtesbach  nnd 
legerenbarh.  die  er  vim  «hn-  Straßburger  Kirciio  zu  Lehen  hat.  dem  B 
Heinrich  v.ni  Straßburg  resigniert  hat.  unter  der  Bedingung,  daß  dieser 
dieselben  (,uler,  sowie  alles,  was  der  Kaiser  in  Grevenhusen.  Mettenljach. 
Hodenbach  und  sonst  von  der  Straßburger  Kirche  besaß,  den,  Männerkloster 
in  Uzers  al  zu  freien  Besilz  abtrete.  Dafür  erliielt  der  Bischof  die  Güter 
der  Kirche  von  Uzerstal  in  Mulnhov.M.  nml  Rorbadi,  die  der  Kaiser  von 
der  Straßburger  Kirche  zu  Lehen  nimmt.  Würdtwein,  Nova  subs.  XH  116 
nr.  ii8.   —   Stumpf  ur.  4515  und  4(i41.  ^^^- 

beiirkundet  den  auf  Wunsch  Kaiser  Friedrichs  nach  Reg.  nr  «44  vor-c- 
nommenen  Gülertansch  mit  dem  Kh.sfer  Eusserlal.  Formular  teilweise 
wml  ich  nbeivinstininiend  mit  der  Irkim.le  Friedrichs  I.  .  Hnic  contractiii 
in  erfüll  H.  illuslris  Roiiianorum .  re.\  anguslns  et  frater  eins  Otto  na- 
latinus  BurguiKhe.  C.  ,,uoqne  de  Hodenburc  frater  eins,  Johannes 
eciam  imperialis  aule  cancellarins  et  G.  prepositns  sancti  Germani  apud 
bpiream,  L.  prepositns  Argenliiiensis.  Fricco  decauiis  Ar-enlineii'^i-;  H 
cainerarins,  G.  dapifer,  Morandns  scolasticus  cum  muliis  aliis  Argentinensis 
eeclesie  canonicis.  G.  ,pi,„pie  de  Lapide  et  Bmchardus  vicedominns  \y. 
genlinensis.  Testes  eciani  sunt  huius  concambii  F.  comes  de  Linin.'en 
Albertus  comes  de  Dagesbnrc  et  comes  Si^ebertns,  Ib-rmaiinns  Wd-^o' 
Diemarus  de  Leimersheiin,  Udelricns  Weiso.  Wernherus  de  Bonlamlen' 
V\  ernherns    marscalcus  Argentinensis,    Rndolfns    camerarius    de    Sibenccli* 


360 


Heinrich  I. 


1189 


Dez.  13 


Straßliurg 


(1181-90) 


Waltlierus  Argentinensis,  Anshelmus  ailvoratus  Argeiitinensis,  Wecelo  de 
Berge.  H.  de  Daune,  H.  de  Meistersele.  Anküiidigiing  der  Besiegelung. 
Facta  sunt  hec  anno  incarnacionis  doinini  IISD. —  VVürdtwein,  Nova  subs. 
XII,  1^0  nr.  39.   —   S.  Stnnipf  nr.  4(i41.  —  Gleichzeitig  mit  Reg.  nr.  64.Ö. 

()46 
weilit  auf  W'unscli  und  luisten  des  Schultheiß  Radulf  die  Kapelle  St.  Jakob, 
die  dieser  gebaut  und  beschenkt  hatte.  Anno  ab  incaruatione  domini  1189, 
die  13  dei-enibris.  regnante  imperatore  P'riderico  prononiinato  prinio,  Hen- 
rico  Argentiue  episcopo.  —  Graiulidier,  Oeuvres  bist.  111,  20,^  nach  einer 
alten  Inschrift  in  der  Kapelle.  647 

Zeuge  in  der  Urkunde  Rurkards  de  Argentina,  gen.  Wolf,  für  das  Kloster 
Hohenbnrg.  -  Or.  Str.  B.-A.  G  1229  (1<^).  -  >fister,  Le  duche  nierovin- 
gien  d' Alsace  p.   170  aus  Or.  648 

spiicht  dem  B.  Heinrich  von  Basel,  seinem  Blutsverwandten  (consanguineo), 
seine  Freude  und  Dank  ans,  daß  dieser  auf  seine,  des  Schreibers,  sowie 
des  Papstes  Bitten  der  Kirche  von  St.  Ursicius  mit  Rücksicht  auf  ihre 
Arnnit  die  Kirche  von  Bussincort  zu  schenken  beschlossen  hat.  Da  er, 
der  Straßburger  Biscliof,  keine  Hoffnung  hat,  den  Baseler  mündlich  zu 
sprechen,  so  überweist  er  ihm  brieflich  und  durch  den  Magister  Petrus 
diese  Kirche  zum  angegebenen  Zwecke.  In  der  Kapelle  von  Obrendorf, 
die  er  durch  das  Wohlwollen  des  Baseler  Propsts  mit  Zustinunung  der 
Kirche  von  St.  Ursicius  besitzt,  will  er  weiter  vom  Privileg  der  Papste 
Alexander  und  Lucius  Gebrauch  maclien.  Sobald  sich  Gelegeniieit  bietet, 
will  er  die  heutige  briefliche  Resignation  mit  eigener  Hand  vornehmen.  In 
freundschaftlicher  Weise  beklagt  er  sich  endlich,  daß  der  Bischof  von  Basel 
den  Vülmar  von  Merchenseim  absolviert  hal)e,  der  doch  von  ihm.  dem 
Straßburger  Bischof,  mit  Bestätigung  des  Baseler  Bischofs  exkommuniciert 
worden  war.  —  Or.  Bern.  Staatsarchiv  mit  Hiingesiegel.  —  Trouillat,  Mo- 
numents de  Bäle  I,  403  nr.  263  aus  Or.  —  Auf  Grund  einer  Dorsualnotiz, 
wonach  die  Urkunde  die  Schenkung  der  Kirche  von  Habsheini  bestätigt, 
versteht  Trouillat.  und  ihm  folgt  zuletzt  Clauß.  Hist.-topograph.  Wörter- 
buch, unter  Bussincort  den  Ort  Habsheiui  selbst.  Eher  ist  doch  wohl 
an  das  abgegangene  Pfarrdorf  Butenheim  zu  denken,  dem  Habsheim  un- 
mittelbar benachbart  war.  649 

beurkundet  einen  Vergleich  der  Kirche  von  Hystehin  und  des  Tytheerus,  des 
plebanus  von  Romouileir,  mit  den  Brüdern  der  Abtei  Alta  Silva  über 
die  Zehnten.  —  Bericht  in  der  Urk.  B.  Konrads  II.  Reg.  nr.  702.         650 

baut  dem  Kloster  Honau  den  Turm  der  Kirche  und  das  hölzerne  Schiff 
(aula).  —  Necrolog  von  Honau.  Schlettstadt.  Stadtbibl.  nr.  11S4.  —  Mone 
in  ZGORh.  IV,  251.  651 

kommt,  nachdem  er  von  dem  unheilbaren  Siechtum  des  Abts  Egilolfus  von 
Ebersheimmünster  gehurt  hat,  ins  Kloster  und  sucht  den  Kranken  zur 
Abdankung  zu  bewegen.  Der  aber  weist  diese  Zumutung  zurück  und  be- 
ruft den  Bischof  in  Jahresfrist  vor  den  Thron  Christi  zur  Verantwortung 
für  alle  die  ihm  zugefügten  Unbilden.  —  Clu'on.  Eberslieim.  MG.  SS.  XXllI, 
447  f.:  Cum  diutina  intirmitas  sua  (Egilolfi)  delata  fuisset  ad  domnum  Ar- 
gentinensem  episcopuni,  Heinricum  videlicet  dictum  de  Hasenburc,  qui 
semper  propter  quoddam  latens  odium  inclementi  respexerat  eum  vultu, 
locuni  niulto  comitatu  accedit  et  quasi  condolendi  gratia  lectulo  se  dedit 
assessorem  in  quo  decubabat.  Dehinc  inter  multa  consolationis  verba  de 
resignatione  procurationis  eum  commonere  cepit.  Ad  qnod  eger  decum- 
bens  dum  paululum  obticuisset,  tandem  in  baue  vocem  prorupit :  Quia  sepe 
dictis  et  factis  me  lesistis  et  usque  ad  mortem  me  gravare  non  desinitis, 
in    propria    persona    vos    appello    quod    infra  terminum  huius    anni  coram 


Hoiiiricli  T.-^Koiirad  IT. 


361 


(1181-90) 


1190 

März  25 


März 
Ende- 
April  An- 

fans 


summo  iiidice  (loiiiiiin  iiosln.  Jesu  (;iiii>lo  mllii  rc^pipiuiealis.  Ejji^ciipus 
lioc-  aiiilito  inediillitiis  inlV. miiil  cl  loliis  in  la.iyiiii-  |iiul'usus,  gnidiini  ah 
eo  diverlit.  Eleiiiiii  liiics  actcdit  dictLs.  Naiii  aiiiiate  circa  assunii)lioneni 
bealf  dei  genilricis  übeuntu,  subsequiliir  i'pisnipu.s  iiiantca  die  pasciiali 
migrans  de  corpore.  (550 

soll  für  den  Bau  der  St.  Tliuinaskinhe  eine  Indiilgenz  verliehen  haben.  — 
Schnt'cgaiis,  L' eglise  de  .Saint-Tliomas  p.  43  ans  Wenckers  Papieren:  „Aber 
die  noch  stehende  kirch  ist  anno  111(6  (!)  durch  mittel  einer  indulgenz, 
welciio   bischoff  ll(>nri<us   1  ziivolir  ertheilt.   erbawet  worden.".  "«53 

fordert  zu  Beiträgen  für  den  Bau  der  Klosterkirche  des  Priorats  St.  Valentin 
bei  Rufach  auf:  Die  Kirche  der  heiligen  Gottesmutter  Maria,  die  auf 
Wunsch  des  Bischofs  und  im  Namen  des  Bistums  (nostra  voluntate  et 
ad  lilulum  Argeuliucusis  episcopatus)  bei  (ad)  Buhiacum  auf  dem  Berge 
erbaut  wiid,  erbittet,  da  ihre  eigenen  Mittel  iiidit  ausreichen,  unsere  Unter- 
stützung (beneftcium).  B.  Heinrich  ersucht  daher,  die  Überbringer  vor- 
liegenden Schreibens  mitleidig  und  ehrenvoll  aufzunelimcn  sowie  die  Pfarr- 
genossen ([larrodiianos)  zu  Beiträgen  auf/.ulordern  (ut  suae  niisericordiae 
dexterani  extendant).  damit  sie  alle  sicli  mit  zeitlichen  und  vorübergehen- 
den Gaben  (pro  temporalibus  et  transitoriis)  ewigen  Lohn  erwerben.  — 
Abschr.  17.  .Jahrhdts.  Colmar  H.-A.  Obermundat  B.  1-2  1  2.  A.  —  Wentzcke 
Ungedruckte  Urkunden    (MIÖG.    XXIX).     Vgl.  Reg.  nr.  (Jlß.  654 

beurkundet,  daß  der  verstorbene  Propst  Berthold  auf  dem  Krankenbette  vor 
dem  Dekan  und  anderen  Brüdern  den  mons  Ephenberch.  der  seither  von 
der  Kellerei  widerrechtlich  allein  benützt  wurde,  dem  Dom  k  api  t  el  zu 
gemeinem  Nutzen  zurückerstattet  hat.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  270.">  ((>).  — 
Wentzcke,  Ungedruckte  Urkunden  (MIÖG.  XXIX).  —  Die  Urkunde  Prop«t 
Bertholds  selbst  bei  Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  I,  103  nr.  126  aus  Ür  mit 
Datierung  (USö  — 1189).  655 

stirbt.    —    Jahr:    Königshofen,    Chroniken  II,  647.    —    Jahr  und  Tag:    Ann. 
Marbac.  Schulausgabe    S.  61    zu   1190:    Beate    memorie    Ileinricus"  Argen- 
tinensis  episcopus  in  annuntiatione  sancte  iMarie,    die  pascha.    ex  hac  Tuce 
migravit;  Wimpfeling,  Catalogus  p.  .5.">:  obiit  anno    119.S.  alii  scribunt  82, 
kal.  Aprilis.   —   Tag:  Necrol.  llonaug.  (Schieltsladt.  Stadtbibl.  nr.  11.S4   — ' 
Mone  in  ZGORh.  IV,  251);    Necrol.  Marbac.  (lloffmann,  L'abbaye  de  Mar- 
bach  et  le  necrologe  de    1241   in  Elsäss.  Mitteil.  2.  Folge  XX,  191):  8  kal 
April.;  Chron. Ebersheim.  MG.SS.XXIII,  448: inantea  die  paschali  mi- 
grans   de    corpore;    Necrol.    Sdiwarzenthan.    (Karlsruher    Nachlaß    Grandi- 
diers):  7  kal.  April.;  Necrol.  Paris.  (Clauß.  Das  Nekrolog  der  Cister/ienser- 
Abtei  Pairis    in  Elsäss.  Mitleil.    2.  Folge    XXll,  69):    kal.  April,    mem.  re- 
verendi    doin.  Ilenrici    de  Ilasenburg    episcopi  (s.  auch  Reg.    nr.  624).   — 
Begraben    in    der  St.  Andreaskapelle.    —    Grandidier,    Oeuvr.    bist.  111.  31 
aus  Specklins  Collektanecn.          '  Jj^-j^j 


Koiiiad  IT.  (IIJM)— 1202). 


Nachfolgir  B.  Heinrichs  1.  -  WimiilVling.  Catalogus  p.  Sr».  -  llerkinifl: 
1  18.")  (iunradus  archidiaconus  de  Iliuieb\u-c  Reg.  nr.  624;  1188  Conradus 
corepiscopus  in  der  Urkunde  Erzb.  Theoderichs  von  Resani;on  Reg.  nr.  641; 
(1185—1187)  übergibt  er  als  Archidiakon  dem  Abt  Hugo  von  Xeubnrg 
die  Seelsorge  in  der  Kirche  von  Dunnenheim:  Urk.  B.  Heinrichs  11.  1208 
November  6.    —    Würdtwein,    Nova   subs.  X,  235    nr.  84;    (1185—1189) 


362 


Konrad  II. 


1190 


April  4 


(April) 


Worms 


Worms 


(Straßbiirg) 


(signum)  Coiiradi  et  alterius  Coiiradi  corepiscoporum  lieg.  iir.  (»44  (iiher 
die  Gleichselziiiig  von  archidiacomis  und  c-lioriepiscopus  s.  Baumgarlner, 
Ai'ciiidiakoiiat  am  Oberrhein  S.  70);  llh'J  C.  prepositus  Argentinensis  Reg. 
nr.  G47.  —  Aus  der  Bezeiclunmg  de  Huneburc  wie  auili  aus  Reg.  nr.  089 
ergibt  sich  die  Abstammung  B.  Kourads  aus  dem  Gesehleclite  der  Straß- 
burger Marschälle  von  Ilunenburg  (oberhali)  Neuweiler).  Über  sie  vgl. 
Batt,  Eigentum  in  Hagenau  II,  295.  —  Zur  Charakteristik  Konrads  s.  Chron. 
Ebersheim.  MG.  SS.  XXIII,  448  (Reg.  nr.  ÖISS):  episcopus  sicut  erat  stre- 
nuus  et  tyrannicas  seniper  amans  cui'as.  657 

als  electus  Zeuge  in  der  Urkunde  König  Heinrichs  VI.  für  B.  Konrad  II. 
von  AVorms.  —  Monuin.  Boica  XXXP,  439  nr.  230.  —  Stumpf  nr.  4051. 
—  Daraus  ergibt  sich,  daß  die  Wald  B.  Konrads  unmitteli)ar  nach  dem 
Tode  seines  Vorgängers    erfolgte,    und    daß    der  Neugewählte    sich    sofort 


zum  Könige  begab,  um  dessen  Bestätigung  zu  erlangen. 


(J58 


herbeigeführten  Aus- 


ais electus  Zeuge    bei    dem    durch  König  Heinrich  VI. 

gleich  zwischen  Kloster  Setz  und  Kloster  Walburg.  —  Bericht  in  der 
Urkunde  Ai)t  Helwichs  von  Setz.  —  Scheffer-Boichorst,  Kleinere  Forsch- 
ungen zur  Gescliichte  des  Mittelallers  XII  (MIÜG.  IX,  213).  659 

beui'kundet  als  electus  einen  Ausgleich  zwischen  den  Brüdern  von  Hon  au 
und  Ritter  Garsilius  von  Berstett  über  einige  Zehnten  bei  Nüvere,  Ber- 
stete,  Hertesheim  und  Lamberteheim.  Die  Honauer  beanspruchten  die 
Zehnten  für  ihre  Präbende,  während  Garsilius  versicherte,  daß  er  wie  schon 
sein  Vater  sie  von  allen  Pröpsten  der  Honauer  Kirche  zu  Lehensrecht  be- 
sessen habe.  Auf  den  Rat  kluger  Leute  zahlen  die  Kanoniker  dem  Ritter 
sieben  Talente,  wohingegen  dieser  seine  Ansprüche  zu  Gunsten  des  Klosters 
fallen  läßt.  Actum  est  autem  et  publice  promnlgatum  anno  dorn,  incar- 
nat.  1190,  assistentibus  prelatis  et  canonicis  maioris  »^cclesie.  canonieis 
^eclesi^  sancti  Tlionie  et  saucti  Petri  et  laicis  quam  pluriinis  feliciter.  — 
Or.  Str.  B.-A.  G  4226  (2).  Hängesiegel  abgef.  —  Würdtwein,  Nova  subs. 
X,   155  nr.  52  aus  Weißbuch  von  Alt-St.  Peter  (G  434«  fol.   147).       660 

beurkundet  als  electus-  die  Einsetzung  des  Priesters  Heimo  (vice  nostra)  in 
die  bischöfliche  Pfründe  an  der  Kirche  zu  Lautenbach,  wie  es  seine 
Vorgänger  nach  uraltem  Straßliui'ger  Bischofsrecht  bisher  getan  haben. 
Gleichzeitig  erhöht  B.  Konrad  II.  auf  Bitten  des  Propst  Heinrich  und  des 
ganzen  Kapitels  diese  Pfründe  um  die  tägliche  Einnahme  von  zwei  Weiß- 
broten und  setzt  sie  damit  den  übrigen  Kanonikaten  gleich;  nur  ein 
Priester  darf  in  den  Genuß  dieser  Pfründe  eintreten.  H§c  autem  acta 
sunt  ab  incarnatione  domini  1190  anno,  presentibus  canonicis  Argentinensis 
^cclesie  (Eberh)ardo  preposito,  Heiurico  custode,  Alberto  de  Snecgenberc, 
Morando  scolastico,  Burchardo  vicedomino,  Heinrico  preposito  Lutenbacensi, 
Rüdolfo  coucauonico  suo,  Alberto  de  Paphenheim,  Geroldo  decano,  Ingrammo 
c^terisque  confratribus  eiusdem  ^cclesi^  idem  contestantibus.  Ut  autem 
supra  dicta  rata  et  inconvulsa  permaneant  impressione  sygilli  nostri  et 
^eclesi^  nostr^  fecimus  insigniri.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  30.  2  Hängesiegel 
abgef.  —  Grandidier,  Oeuvres  bist.  I.  576  nr.  10;  ZGORh.  XI,  319  nr.  2 
aus  Or.  661 

Die  schismatischen  Mönche  von  Ebersheimmünster  wählen  einen  aus  ihrer 
Mitte.  Friedrich  von  Ebersheim,  zum  Abt,  der  aber  vom  Biscliof  niciit  die 
Investitur  erhält.  Dieser  setzt  vielmehr  einen  Bamberger  namens  Rimun- 
dus,  einen  Mönch  von  Michelsberg,  als  Abt  ein.  —  Chron.  Eberheim.  MG. 
SS.  XXIII,  448  zu  1190:  .  .  .  Electus  ad  episcopum  pro  investitura  mit- 
titur,  sed  obiecta  premisse  cladis  deiectione  non  admiltitur.  Niliilominus 
tamen  ipse  redit  in  possessionem  et,  suljtractis  optimis  ecclesie  privilegiis. 
vi  potitur  vütis.    Sed  durabile  res  hec  non  habet  emolumentum.    Episcopus 


Koiiriul   ir 


803 


lliM) 


1191 


April  in 

Ai.nl  17 
April  17 


beiiiiSoftvon 
Bracciuiio 


bei   Kolli 


zvvibclieii 

Rom  und 

Frascati 


April  19 


hei  Tivoli 


eiiiiii  (luciiuhiui  iioliilciii  oL  proecre  .statine  viriiin  noininis  Rimiiiidum.  qiii 
venerat  de  Habcnberc  et  monac-lius  erat  clanstri  cpiod  dicilur  Miiiiicliebere. 
supeidiicit  cl  iiislituil.  Scliisinaliciis,  visu  qiiod  faelo  puteiili  ivnili  nun 
puleral,  lilciii  (litiiillit   el    veniani  pi'tens  recipitnr,    .seil   privilc^na   nun  sunt 


(Straßl.nrg) 


ecclo.sie   resliliila. 

Zeuge  in  der  Urkunde   Küiiij 
BnUlerii    der    Koiislan/.er 


(><> 


lleinrii-lis  \'l.,    der  in  Genicinscliaft  mit  seinen 


K'iri 


gesta  Hadensia  S.    14'.)  iir.    104. 


eine  Sclieiiknnij;    niaclil. 
Stumpf  nr.  46'.M. 


Dün 


g<^,  Re- 


Zeuge  in  der  Urkunde  König  Heinrielis  VI.,  der  den  Grafen  Kainer 
torio  in  seinen  Scliut/.  nimmt.  —  Stumpf,  Ada  imperii  S.  ^.")!»  nr 
Stumpf  nr.  4t>!l4. 


de   Mull- 
ISO.  — 

im 


Kaiser  Heinrich  (VI.)  üherträgt  für  das  Seelenheil  seines  kaiserliilien  Vaters, 
seiner  Muller  Healrix.  seines  Bruders,  des  Sehwahenlierzogs  Fiiedriili,  und 
aller  seiner  Verwandten,  sowie  aus  Gnade  (favor)  für  seinen  lieben  Kunrad. 
den  Straßhurger  Bischuf,  der  ihm  und  dem  Reielie  treu  und  ergehen 
gedient  hat,  der  Marienkirche  in  Stralihuig  und  dem  Bistum  das 
Kloster  Erisleiii  mit  Ministerialen  und  allem  Zniieliör,  wie  es  bisher  dem 
Reiche  gehörte,  und  sein  Hausgut  (alludium  nustriim  .speciale)  Milzeclie 
im  Bistum  Mel/.  zu  freiem  Eigen;  dazu  zwei  Hofstätten  (areae),  eine  in 
Straßburg,  die  der  Vitztum  Burkard  bebaute  (edilicare).  die  andere  in 
Mollesheim,  die  dem  früheren  Schultheiß  Olto  geliOrle,  mitsamt  den  Bau- 
lichkeiten ...  in  campestrihus  infer  Urbem    et  Tusculaiium.    — ■    Inseriert 


in    der  Urk. 
nr.  469(5. 


Heinrichs  VI.    vuii    1192    März  4.    Re«.  nr. 


670.    —    Stumpf 
065 


Kaiser  Heinrich  (\'I.)  beuikimdet,  daß  sein  Getreuer,  B.  Kon r ad  von 
Straßburg,  im  Fürsteiigericht  fragte,  ob  ein  Bischof  von  den  Gütern,  die 
zu  seiner  Küche  oder  zu  anderen  Ämtern  gehören,  etwas  verlehnen  (in- 
feodare)  oder  auf  andere  Weise  enlfreinden  dürfe,  ferner  ob  jemand  inner- 
halb des  Bezirks  des  bischöflichen  Palastes  (infra  ambihmi  alrii,  ipio  pa- 
latium  eins  ciiigitur)  Gebäude  errichten  dürfe.  Sehr  viele  Fürsten  und 
Große  waren  anwesend  und  fanden  in  Gegenwart  des  Kaisers  den  Spruch, 
daß  kein  Bischof  oder  Reichsabt  etwas  von  den  Küchen-  oder  Amtsgütern 
verlehnen  oder  veräußern  dürfe,  andernfalls  müsse  es  der  Nachfolger  rück- 
gängig machen.  Ebenso  dürfe  dieser,  wenn  einer  im  l'alasi  bezirk  des 
Bischofs  oder  Abis  gebaut  habe,  die  Gebäude  vollständig  niederreißen. 
Dieser  Spruch  erhielt  die  kaiserliche  Bestätigung.  Datum  in  Silva  Tibur- 
tina,  anno  1191.  ind.  9,  13  kal.  Mali,  etc.  —  Abschr.  im  Kopialbuch  des 
Domkapitels  von  1463  Str.  B.-A.  G  27:20  fol.  10.  -  -  Würdtwein,  Nova 
suiis.  X,  160  nr.  .54  aus  üb.  sal.  1347  mit  Ausstellungsorl  Silva  libertina 
(im  Auszug  aus  dem  Register  [Paris.  Bibl.  nation.  ms.  latiii.  10931]  richtig 
Silva  Tibnrliiia);  MG.  EL.  sect.  IV.  Constit.  I,  479  nr.  336  ans  Würdt- 
wein.  ^   Stumpf  nr.  4697.  (><>(> 

beurkundet,  daß  der  Herr  Duinknslos  lleimicli  von  Stral'dMiig  in  seinem  Ge- 
richt, dem  sogenannlen  placitum  cliristianitalis,  bei  llutinheim  die  Parro- 
chianen  fragte,  wer  für  ihn  und  die  Seinen  daselbst  zu  sorgen  (se  et 
suos  procuraie)  habe,  worauf  er  die  Anwort  erhielt,  daß  in  je  zwei  auf- 
einanderfolgenden .laliren  sein  Verwalter  (dispensalor)  hier  dienen  (mi- 
nistraie)  solle,  für  das  Servilinm  des  drillen  .lahres  waren  sie  zweifellian. 
Einige  sagten,  daß  der  Pfarrer  (|)!eliaiius)  der  oberen  Kapelle  im  drillen 
Jahre  zu  dienen  (servire)  veri)nichtet  sei.  Dagegen  appellierte  der  Pfarrer 
dieser  Kapelle,   llarlung.  an  das  bisciiölliclie  Gericht   und  der  Herr  Propst 


Wentzcku,  Hi;|,'.'sUmi  doi-  Uiscliilfc  von  Sli-uUbiu-ij. 


47 


364 


Koiirad  II. 


1191 


1192 

Jan.  13 


Febr.  15 


März  4 


Worms 


Hageuau 


Hagenau 


Aug.  29 

Worms 

1193 

August  7 

Aug.  15 

Worms 

Eljerliard  von  Straßburg,  der  tViiher  als  Kustos  lange  Zeil  die  Kapelle 
inne  gehabt  hatte ,  bestätigte  hier  auf  Befragen  (in  virtute  obqdienti^ 
interrogatus),  daß  weder  er  iioeh  seine  Vorgänger  in  den  letzten  40  ,1aliren, 
auf  die  er  sieh  l)esinnen  kftnne,  von  der  Kapelle  irgendeinem  Archidiakon 
ein  serviliiun  geleistet  habe.  Der  Spruch  fiel  nach  dem  Zeugnis  des 
Propstes  dahin  aus ,  daß  der  Pfarrer  auch  fernerhin  frei  von  diesem 
Dienste  bleiben  solle  ....  hec  adseribi  et  sigilli  nostri  auctoritate  feci- 
mus  corrol)orari.  Acta  sunt  hec  anno  doniinice  incarnationis  1191,  reg- 
nante  Heinrico  imperatore,  presentibns  et  conseutientiiins  cuiifVatribus  nostris 

E.  prepositi).  F.  decano,  Ibu'ando  scolastico,  archidiaconis  B.  de  Granies, 
C.  de  GündolHngen,  H.  de  Altiiewilre,  C.  de  Utelenbrucheu,  H.  de  Frihnrc, 

F.  de  Entringen,  H.  decano  de  Honaugia  cum  omnii)us  fralribus  suis.  — 
Or.  Str.  B.-A.  G  4^09  (1)  mit  3  Hängesiegeln,  von  denen  2  abgefallen,  das 
dritte  verstümmelt.   —    Wiegand,   Straßb.  Urk.  B.  1,   105    nr.   H9  aus  Or. 

667 

entscheidet  auf  die  Anfrage  Kaiser  Heim-ichs  über  die  Rechtmäßigkeit  der 
Lütticher  Doppelwahl  wie  die  Erzbischöfe  von  Mainz,  Köln  und  Trier,  die 
Bischöfe  von  Müustei'.  Jletz,  Toni,  Speyei',  Wiirzburg,  Bamberg,  Basel  und 
die  Ai)te  von  Fulda,  Lorsch  und  Prüm,  daß  die  Besetzung  des  Bistums  dem 
Kaiser  zustehe.   —   Gisleb.  chron.  Ilanun.  MG.  SS.  XXI,  578.  668 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI.  über  die  Einverleibung  der  Graf- 
sciiaft  Cliiavenna  in  das  Herzogtum  Sciiwaben.  —  Schetfer-Boichorst,  Zur 
Gescliichte  des   1:2.  und   13.  Jahrlidts.  S.   120.   —   Stumpf  nr.  4735.       669 

Im  Anschluß  an  das  Reg.  nr.  665  gebrachte  Diplom  beurkundet  Kaiser 
Heinrich  (VT.),  daß  nach  einiger  Zeit  auf  dem  Hoftage  zu  Hagenau  dtu'ch 
Vertrag  des  Kaisers  mit  seinem  Getreuen,  dem  Straß  burger  Bischof, 
und  durch  einen  Fürsteuspruch  bestimmt  wurde,  daß  es  nicht  gestattet 
sei,  Keichsgnt  ohne  Vorteil  imd  Nutzen  für  das  Reich  zn  veräußern.  Da- 
her resignierte  B.  Kourad  die  Aiitei  Ersteiu  mit  allem  Zubehör  in  die 
Hand  des  Kaisers,  der  hingegen  die  früiiere  Schenkung,  soweit  sie  sich 
auf  sein  Hausgut  Milzeciie  und  die  Höfe  in  Slraßjjurg  uiul  Mollesheim  be- 
zog, bestätigt.  Für  die  Verletzung  wird  eine  Strafe  von  1000  Mark  Silber 
gesetzt,  die  zur  Hälfte  dem  kaiserlichen  Fiskus,  zur  Hälfte  dem  jewei- 
ligen Straßburger  Bischof  zufällt.  —  Würdlwein,  Nova  subs.  X,  156  nr.  53 
ans  lib.  sal.  von  1347;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  10(1  nr.  130  aus 
Würdlwein.  —  Stumpf  nr.  4739.  —  Zur  Sache  vgl.  Ficker,  Über  das 
Eigentum  des  Reichs  am  Reichskirchengute  S.  87.  670 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI.,  der  die  Eheschließung  zwischen 
den  Ministerialen  des  Reichs  und  denen  des  Erzslifts  Mainz  gestattet.  — 
Monum.  Boica  XXLV,  464.   —   Stumpf  nr.  4767.  671 

wird  von  einigen  Ministerialen  der  Stadt  Straßburg  gefangen  genommen.  — 
Ann.  Marbac.  Sclmlausgalie  S.  64  zu  1092:  Eodem  anno  Cnonradus  Ar- 
gentinensis  capitur  a  (piibusdam  ministerialibns  eiusdem  civitatis;  Königs- 
hofeii :   Clii-(iniken   II,  648  zu   1192;  Wimpfeliug,  Catalogus  p.  55.  67- 

besiegelt  neben  dem  Straßburger  Dompropst  Eberhard  dessen  Urkunde  über 
die  Verteihmg  von  Getreide  unter  die  Domkanoniker.  —  Or.  Str.  B.-A. 
G  2722  (I)  mit  2  Hängesiegeln,  von  denen  das  des  Bischofs  verstümmelt. 
—  Würdlwein,  Nova  subs.  X,  165  ur.  37  aus  lib.  sal.  1347;  Wiegand, 
Straßb.  Urk.  B.  I,  108  nr.   131   aus  Or.  673 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI.  über  den  Verkauf  der  Burg  Garda 
an  die  Stadt  Verona.  —  Böhmer,  Acta  imperii  I,  171  nr.  184.  —  Stumpf 
nr.  4828.  671 


Koiirad  Tl. 


365 


1193 

An«.  31 


Slra(?l)nr;x 


Sliaßl) 


1194 


Zc.i-e    in    der    Urk.md,.    K;.!-...-    Heinrichs  VI.,    der    das    Histum    Hrescia    in 
seinen   Ueclilen   und  Jie.sil/.ung.-n   bestaligl.  -  LVlielli.   Ualia  sacra  IV   541 
~   Slnnipl'  nr.    icS;}-2.  '   -..-' 

beurkundet,  daß  der  lan-e.   wechselvolle  Streit,  den  seine  Vorgänger  und  er 
seh.sl    nnl    seinem  (.;elrenen    Otto    von    (J  ero  1  tese  cke    um  ihren  Ort 
/al)ernia  iiatten,  unter  Veniiiltlniig  gemeinsamer  Freunde  und  Gel  rener  in 
lo  geuder  Weise  geschlichtet  ist:  Ott.,  .^signierte  in  die  Hand  des  liischofs 
alle  Keclile,  die  er  innerJiail.  Wall   und   Grahen  des  Urle^   halte    mit  .\us- 
nahme    seiner    und    seines   iXellen  (nepns)   Ü.irchar.l    eigenen  Leuten.   "Da- 
gegen sollen  die  v.m  Ullo  und  Ikirchard  Hevogteleu  (advocaticii  homines) 
die  im  Ort  wohnen,  den  Bischöfen  dienen  wie  die  übri-en  Hui-enseu     Die 
eigenen    oder    vogteipfliclitigeu  Leute  Ottos    und    seines    Nellen    aber     die 
augenblicklich    nicht    in  Zaberii  wohnen,    darf    der  HisclKd'  niclit  ohne  Zu- 
Stimmung  der  letztem  aufnehmen.      Wenn   aber    einer  von    den  genannten 
Leuleu    sali    m  Zabern    nied..rhißt,    w.ihrend  Otto    in  der  Provinz  (in  pro- 
vMilia)  is„  und  dieser  benachrichtigt  den  Bischof  innerhalb  sechs  Wochen 
davon   bezw.,  wenn  er  nicht  in  der  Provinz  ist.  seciis  Wochen  nach  seiner 
Huckkunll,  so  dar!  der  Bischof  den  Mann   nicht  in  Zaberu   behalten.      Ver- 
gehen   aber    sedis  Wochen,    ohne  daß    eine  Mahnnut;  erfolgt,    so    ist    der 
Bischof    nicht  geiialten.    den   Einwohner    fortzuschicken.     Gestattet  der  Bi- 
schof einem  Andern,  der  Vogteipflichtige  (advocaticii)  in  Zabern  hat,   diesen 
eine  Autlage  autzulegen,    so  muß  er  es  auch  bei  Otto   und  seinem  NelTen 
gestatten.     Die  drei  Pfund,    die  Otto    vom  Bischof   als  Lehen    im    Sciinll- 
heißenamt  (in  officio  sculteti)    hat,    und    die  zwei  Pfund,    die  er  als  Lehen 
im  Holzins  (in  censu  curiarum)  hat,   werden  erst  frei,  wenn  er  dafür  etwas 
anderes  erhält    das   jährlich    fünf  Pfund    trägt.     Für  seinen  Verzicht  aber 
erhalt  Otto   7:2  Mark  Silber,  von  denen  er  ein  Gut  kaufen  soll,  das  er  vom 
Bistum  zu  Lehen  erhalten  wird;  sobald  der  Bischof  das  Geld  iiergibt    soll 
es  bei  zwei  Getreuen    des  Bischofs    und  Ottos    zur  Aufbewahrung  nieder- 
gelegt werden,  bis  das  Gut  verkäullicli  ist.     Da  der  Bischof  augenblicklich 
das  Geh    noch   mcht  hergibt,  so  überträgt  er  Otto  zur  größeren  Sicherheit 
seinen  Hot  B.sciovisclieim  bei  Straßburg,    bis  er  das  Geld  auszahlt.     So- 
bald aber  das  Geld  bezahlt  ist,  ist  Bischovisheim  frei.     Acta  sunt    Vr-en- 
tnie    anno    dominice    incarnalionis   1193,    indictioue    II.    pivsidenle  roinane 
sedi  (elest.no  IH.,  anno  pontilicatus  eins  secnndo,    legnante  domino  ilein- 
rico  VI.,    gloriosissim..  Romanornm    imperatore    et    seniper  augusto,    anno 
mipen.  e.us  secnndo.    Testes:  Eberhart  maior  prepositus.  Bertolfus  cantor, 
Moraiinus  scolasticus,  Cunradus  et  CÜnradns  archidiaconi.    Fridericus     Ber- 
tolt   Arnolt,   Hernian  canonici.  Bfirchardus  vicedomnns,    Walterus  de'onol- 
vesheim     Herman    de  Eltcndorf,    Sifri.lns    burgravius,    Budollns    scultetu< 
Eberhar     et  Albreht    de   Hinaugia,    Chuo    de  Lupphenstein.  Rudolf  de  Me- 
ginoldeslieim.    Gunral  .je  Kitenburc    et    alii  quam  plnres.     Et  ut    hec  con- 
ventio  hrn.a  perseverel,    tarn    nostro  quam    fratrum  nostronim  sigiUo  mu- 
niri  tecimus.   --  *0r  (Kerbzettel)  Darmsladt  G.  St.  A.  fonds  Hanai^Lichten- 
l«erg  nr.  :2.    Zwei  Hängcsiegel  abgefallen.  Mone  in  ZGOUh    \|V    LSG 

nr.  4  aus  Or.   -   Im  Dunlisclinia  des  Kerbzetlels:  Cyroi,M-aplium       '  Vud 


;  beurkundet  auf  Bitten  Abt  Gottfrieds  von  N  eu  bu  rg  und  seiner 

dem 


■  r      ,  ■  ■      I        ,       ,.,     ,  .,        — "■ "  ■  ö   ■■■"'  ^^-"'t-i    Brüder  einen 

\e.gleich,  «<'M<as  Moser  mit  dem  Planer  Biilung  und  der  bischölliclien 
Ki.che^zn  Ho.htelden  abgesciilossen  lial.  „etc.  etc.":  lerner  den  Tausch 
einer  Wiese,  die  die  Kirche  von  Hochfehlen  neben  der  Abtei  Neuhm-'  be- 
saß, gegen  einen  halben  Maiisns,  ,ier  im  Gebiete  (in  terinino)  der'villa 
Lckendorll  der  Abtei  gehörte.  Acta  sunt  hec  anno  incarn.  dominice  llüt 
concurrente  .^  indiclione  12.  epacia  '2i\.  sub  papa  Celeslin...  imperante  ll' 
dei  gracia  glorios.ssmio  liomanoruni  imperalore.  Ilu-one  quoqiie  fralre 
nostro  abbatiain  Novdlarensem  animinislranl,-,  corani   liis  lestibus  Gernodo 


47« 


366 


Koiirad  II. 


ii9i 


Haslach 


(1190-94) 


1196 

Januar  8 


Apr.   1 


Ilaaenau 


Straßbura- 


et  Yeroiiimo  prioribus,  GodetVido  et  Ihigone  cellerario,  Erl)one,  Rudolfo, 
Burcbardo.  Syimiiido.  Cliuiu;ido.  Gerardo,  Scadegarto,  Hermanno  de  Ru- 
celiibiurli.  Ihigoiie  de  Tniseiibeim  niilililms  de  Hoieldeii,  Leone  scoUeto, 
Foli-maro  de  Schaffliusen,  liernliclnio,  liudegero  de  Portn,  Dieniaro,  Plen- 
kingo,  Rapolone,  Reinbotone,  Hessone  et  ceteris  niultis.  —  Würdtwein, 
Nova  siibs.  X.  169  nr.  59  aus  Perg.-Cliartular  der  Abtei  Neuburg  tbl.  59. 
Wolü  sicher  identisch  mit  der  in  einem  Verzeichnis  des  Chartulars  (Karls- 
rulier  Nacldaß  Graiididiers)  unter  fol.  59  aufgezählten:  ciiarta  Conradi  Ar^- 
gentinensis  episc.  an.   1189.  "" 

Iteurkundet    seinen  Schiedsspruch    in    dem  langwierigen  Streit    zwischen  den 
bischöflichen  Leuten  von  Mollesheim  und  denen  von    Mutzicha    und  aus 
dem  Tale  Haseiahe    über  die  Grenzen  ilu-er  Wälder:    der  Wald    von    den 
Quellen    der    beiden  Bächlein  Sulzebach  und  Eimerbacii  bis  zu  ihrem  Ein- 
fluß in  die  Bruscha  wird  den  bischöflichen  Leuten    von  Mollesheim    außer 
dem    bebauten    Lande    und    den  Wiesen    der    Anwohner    zum    Fällen    von 
Brennholz  zu  demselben  Rechte  überwiesen,  zu  dem  sie  ilm  von  den  Vor- 
gängern B.  Konrads  erhalten  haben.    Die  bischöflichen  Leute  von  Mutzicha 
aber  haben  im  Walde  zwischen  den  genannten  Bächlein  keinerlei  Rechte, 
sie  können    sich  Bauholz    holen  im  Walde  Argowe  bis  Hohenwart,    ober- 
halb des  Weo-es  von  Diekersberg  Ruten  zu  Zäunen  und  Rebstecken,  unter- 
halb dieses  Weges  und  im  Argowe  tyilen  sie  diese  Gerechtigkeit  mit  allen 
Leuten  von  Mollesheim,  ebenso  haben  die  Leute  von  Urematen  dies  Recht 
im  Argowe.     Doch  dürfen    alle  die  Vorgenannten    in  den  erwähnten  Wäl- 
dern weder  Holz  verkaufen  noch  sich  Neubruchland  aneignen,   noch  andere 
Wächter  und  Förster  setzen    als    die  der  Herr  Bischof   oder  dessen  Vitz- 
tum  bestimmt   hat.     Die    übrigen  Leute    können    den    andern  bischöflichen 
Wald  nach  ihrem  Recht  ausnutzen.  .  .  .  presentem  karlulam  sigillo  nostro 
munivimus,  et  nomina  eorum,  qui  presentes  fnerunt,  subscripsimus.  (piorum 
hec  sunt  nomina:  Fridericus  prepositns  sancti  Thome,  Bertoldus  canonicus 
maioris    ecclesie,    vice    dominus  Burchardus,    Albertus  custos  Haselanensis 
ecclesie.  Burchardus  scolasticus,  Fridericus  portarius,  milites  Lodovicus  de 
Huneburc,  Bertoldus  ^de  Dorolveslieim,    Waltherus  scultetus,    Otto  de  Her- 
motesheim,  Bertoldus  frater  eins,  Burchardus  de  Truhtersheim,  Waltherus 
de  Truhtersheim,    Ülricus    de    Scarlera,    Rudegerus    filius    Symonis,    Wolf- 
helmus  scultetus  de  Mollesheim,  Volmarus;  villani  Leo  de  Wenge,  Wern- 
lierus    de  Dorolvesheim,    Otto,  Godefridus  cellerarius.   Hesse  et   alii  quam 
plures  de  valle.     Acta  sunt  hec  in  curia  nostra  Haseiahe,    anno  ab  incar- 
natione  domini  1194,  reguante  glorisissinio  Romanorum  imperatore  semper 
augusto    Heinrico.    —    Inseriert    als  besiegelt    mit  biscliöfl.  Siegel    in    Ur- 
kunde   B.  Bertholds  L  von   1243.  Mutzig.  Stadtarchiv;    Abschr.   von   13G1 
Okt.  30  (auf  Befehl  B.  Joiianns  in  Haslacli  genommen)  Str.  B.-A.  G  5233  (!)• 
—   Würdtwein,  Nova  subs.  X.  167   nr.  58  aus  Mutziger  Urk.  678 

läßt  für  Kloster  Baumgarten  eine  Mühle  errichten.  —  Erwähnt  im  Privileg 
Papst  Cölestins  III.  für  Baumgarten  von  1 195  Januar  28.  —  Or.  Str.  B.-A. 
Q  302.   _   Würdtwein,  Nova  subs.  X.  170  nr.  60  aus  Or.  679 

Zeu"e  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI.,  der  das  Kloster  Herrenalb  in 
seinen  Schutz  nimmt.  -  Mone  in  ZGORli.  1.  109.  -  Stumpf  nr.  4983.     680 

Bericht  B.  Konrads  IL  an  Papst  Coelestin  HL:  Nach  Empfang  des 
päpstlichen  Briefes  hat  er  auf  den  Rat  des  Abts  von  \Vali)urg  und  auf 
Verlangen  des  Abts  von  Setz  den  Alit  von  St,  Lambreclit  vorgeladen,  der 
auch  zum  bestimmten  Termin  erschien.  Hier  aber  legte  er  sofort,  bevor 
noch  der  Abt  von  Salz  gesprochen  hatte,  Berufung  ein  und  entfernte  sich 
wieder  trotz  der  Mahnungen  des  Bischofs.     Auch    bei  dem    neu  angesetz- 


Koiirad  TL 


367 


119Ü 


Juni  25 


Oberelin- 
lieiiii 


Juni  2G 


Juli  H 


Oberehn- 
heini 


Besancon 


tfii  zweiten  Termin  ersdiieii  nin-  der  Sel/.er  Alit,  der.  nailideni  man  lange 
anl'  das  Erselieinen  des  Ahts  von  Sl.  Landtreclil  gewartet  lialle,  seine  Ue- 
weismillel  vorlegte.  Da  war  znnäilist  eine  Urkunde  Kaiser  Ileinritlis  111. 
über  die  Cbergalie  der  Pfarrei  Miindevelt  mit  der  Kai)elle  Friikeiivejl  an 
das  Kloster  Setz,  ferner  traten  genannte  Zeugen  auf,  daC)  die  l'farrei  Mun- 
deveit silion  mehr  denn  40  Jaln-e  die  genannte  Kapelle  besessen  b.'ilte. 
Auf  Gnuid  dieser  Beweise  enlseliied  der  Hiseliof  zu  Gunsten  der  Abtei 
Selz.  Acta  sunt  iiee  anno  dorn,  incarn.  1196  kal.  April,  in  clioro  niaiori 
Argentinensis  ecclesie  sub  presentia  abbatuni,  prepositorum,  deeanorinn  et 
aliornm  honestorum  virornm,  tam  laiiorum  quam  dericonuii,  (pii  ad  hoc 
vocati  eranl,  scilieet  abbas  Novicastri,  abbas  Novillarensis.  abbas  Mauri- 
nionasterii,  abbas  de  Swarzalia,  abbas  de  Alturf.  al)bas  sancli  l.euidiardi, 
abbas  de  Gengenbacli.  abbas  de  Wersheim  (V),  abbas  de  Eltenbeim,  abbas 
Hugouisiurie,  prepositus  maior,  prepositus  sancti  Tlionie,  prepositus  sancli 
Petri,  archidiaconi  tres  et  plures  alii  canonici  maioris  ecclesie,  decanus 
sancti  Tliome  cum  [rnrle  suorum  fralrum,  quornm  consilio  et  aliornm  sa- 
pientum  prenieuu)ratani  seiiteutiam  tulimus.  —  Or.  (V)  Karlsruhe  G.  L.  A. 
Selekt  der  iill.  frkundeii  C  109  mit  abgef.  Hängesiegel,  lückenhaft  erhalten, 
ergänzt  nach  Transsunipt  B.  Friedrichs  von  Speyer  1290.  —  Mone  in' 
ZGORh.  XIV,  188  nr.  5  aus  Or.;  Remling.  Urk.  B.  der  Bischöfe  von 
Speyer  I,  386  nr.  422  aus  Transsunipt.  —  Die  vorgelegte  Urkunde  Kaiser 
Heinrichs  IIl.  (=  Stumpf  nr.  2401)  gefälscht  auf  Grundlage  von  Stumpf 
nr.  2400.  Vgl.  Erben.  Die  Anfänge  des  Klosters  Selz  (ZGORh.  NF.  VII,  33), 
der  auch  gegen  Remling  das  Datum  richtig  stellt.  '  681 

Petent  und  Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI.,  der  nach  dem  Vor- 
gang Heinrichs  V.  und  Friedrichs  I.  wie  die  Dienstmannen  des  Domkapitels 
so  auch  die  der  Stifter  St.  Tiionuis  und  Jung-St.  Peler  in  Straßburg  von 
allen  Verpflichtungen  zu  öffentlichen  Dienstleistungen  befreit.  —  Or"  Str 
B.-A.  G  34.  -  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  109  nr.  134.  —  Stumpf 
nr.  5010.  (^g^ 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI.,  der  den  Streit  zwischen  Bischof 
Otto  von  Speyer  und  seinem  Domkapitel  wegen  derMunzwährung  entscheidet. 

—  Hilgard,    Urk.    zur  Gesch.    der   Stadt  Speyer    S.  24    nr.  20;    MG    LL 
sect.  IV.  Const.  I,  522.  —  Stumpf  nr.  5011.  ({§3 

Zeuge  in  der  Urkunde  Kaiser  Heinrichs  VI,  der  das  Kloster  Neuburg  seines 
Schutzes  versichert    und  ihm    das  Weiderecht    im  Heiligen  Forst  '\erleiht. 

—  Würdtwein,  Nova  subs.  X,   178  nr.  61.   —   Stumpf  nr.  5016.  (J84 

fiilirt  einen  erbitterten  Kampf  mit  dem  Pfalzgrafen  Otto  von  linraund.  der 
vier  Jahre  liindurcb  das  ganze  Elsaß  verwüstete.  —  Ann.  Marbac.  Schul- 
ausgabe S.  69  zu  1096:  Eodem  anno  facta  est  maxima  werra  inter  Gun- 
radum  episcopum  Argentinenseni  et  comitem  Ottonem,  propter  quam  tola 
Alsatia  per  4  continuos  annos  vastata  est.  (JS5 

bemkundet.  daß  Graf  Hermann  von  Froburc,  der  wie  dessen  Vorgänger  den 
Patronat  über  die  Kirche  in  Wilt«nlieim  von  seinen  (des  Bischofs)  Vor- 
gängern und  von  ihm  selbst  bisher  als  Lehen  (in  feodo)  iimeiiatte,  den 
Patronat  zusammen  mit  seinen  SöIukmi  in  seine  (dos  Hiscliofs)  Hände  zu- 
rücklegte (in  manus  rcsignavit).  Dietricus  aber,  ein  Rufacher  Ritter  ((jui- 
dam  miles  Rubiacensis),  behauptete,  daß  er  vom  Grafen  selbst  das  Recht 
auf  den  Patronat  habe,  was  der  Graf  bestritt.  Um  den  Streit  beizulegen, 
gab  der  Bischof  dem  Dietricus  und  seinen  Söhnen  SO  Pfund  Basler  .Münze. 
Damit  kauften  sie  ein  Gut  (predium)  und  nahmen  es  vom  Bischof  zu  Lehen 
(in  feodo  receperunt).  Dann  sdicnkle  es  dieser  zum  Heil  seiner  Seele 
und  dem  seiner  bischönichen  Naciifolger  und  seiner  Eltern  durch  die  Hand 


368 


Koiirad  II. 


1196 


(1190 
-1196?) 


1197 


vor  Aug. 


seines  Vogts    (per    mamini    iiosttain    et  per  maiiuui    advocati  iiostri)  Ans- 
lielin    von  Rinowe    mit  Zustimmung  (consensns)    des  Domkapitels  und  der 
Ministerialen  den  Nonueu  in  S  t  einbacli  (donatione  legitiuia  donaviniiis)  mit 
genannten  l?estinm)ungen  iiln'r  Gaben    an    die  Armen  au  seinem  Todestag 
und  an  seinem  Anniversar.    Auf  den  Rat  (coinmunicato  ronsilin)  der  ganzen 
Straßburger  Kirche  setzte  der  Rischof  zusammen  mit  R.  Lulold  von  Basel, 
in  dessen   Diözese    die    genannte  Kirche    liegt,    fest,    daß   jeder  Prior  der 
Kirche  zu  Öteinbach    mit  Rat    und  Hilfe  seines  Konvents    auch    in  Witen- 
heim  Gottesdienst  abhalten  darf,  sowohl  persönlich  wie  durcli  andere,  die 
dazu  befähigt  sind.     (Auf  Rasur  von    gleichzeitiger  Hand:    curam    qnoque 
ipsius  parrochit^  suscipiente  et  auiministrante  iam  dicto  eiusdem  loci  priore.) 
Huius  rei  testes    sunt  Eberliardus  prepositus  maioris  ecdesiq,   Ulricus  de- 
canus,    Berlholdus  cantor,    Heinricus  custos,    Albertus  archidiaconus,    Cün- 
radus    archidiaconus,    Cünradus    archidiaconus,    Burchardus    archidiaconus, 
Berhtoldus    archidiaconus.    Fridericus    de    Antringe,    Arnoldus    de    Mathes, 
Fridericus  prepositus  sancti  Tlioniij,    Ülricus  decanus,  Riideger  cantor,  Nibe- 
lungus  decanus    sancti  Petri,    Eberhardus  custos,    Willelielnius    cellerarius, 
abbas  sanctc^  Walpurge,    abbas  de  Swarza,    abbas  de  Gengenbach,    abbas 
de  Schuter,    Ludewicus  frater  noster  advocatus  de  Hunburc,   Rüdolfus  ad- 
vocatus  de  Hunsfelt,    Wernherus    marscalcus,    Walterus  de  Argentina.  Rü- 
dolfus scultetus,  Albertus  vicedominus,  Hugo  de  Wolfgang(esheini)  et  Wcrn- 
her  frater  eins.    Acta  sunt  hec  anno  incarn.  doniinictj  ili)6,  indictione   14, 
epacta  18.  concurrente  1.  —  Or.  mit  Siegeleinschnitt  Colmar  B.-A.  Schönen- 
steinbach Lade  7   nr.   1.    —    Dietler's  Chronik    von  Schönensteinbach    her. 
von  Schlumberger  S.  Ol,  vgl.  S.  43.  686 


bestätigt  auf  Bitten  der  Äbtissin  Herrad  von  Hohenburg  die  Statuten  dieses 
Klosters,  die  vom  Gi-ünder  der  Kirche,  dem  hl.  Adalrich,  dem  Vater  der 
hl.  Odilia,  verfaßt  und  bis  jetzt  in  Hoiienburg  iiewahrl  wurden:  Kein 
Weltlicher  darf  auf  dem  Berge  von  Hohenburg  einen  Hof  (curtile)  be- 
sitzen oder  ein  Haus  bauen  außer  mit  besonderer  Erlaubnis  der  Äbtissin, 
da  der  ganze  Berg 'bis  zur  Kapelle  St.  Johannis  des  Evangelisten  nach 
uralter  Ordnung  ein  Totenacker  (ciniiterium  mortuorum)  ist.  Niemand 
darf  innerhalb  der  Heidenmauer  (infra  septa  gentilis  muri)  Äcker  bewirt- 
schaften oder  ein  Haus  bauen,  es  sei  denn  mit  besonderer  Erlaubnis  der 
Äbtissin,  weil  es  Salland  (salica  terra)  ist.  Didier  wird  auch  kein  Pfarr- 
o-eistlicher  auf  dem  Berge  geweiht,  und  keine  Kapelle  dient  dort  als  Pfarr- 
kirche, so  daß  die  Äbtissin  einem  Priester  die  geistliche  Sorge  um  ihre 
Pflegebefohlenen  anvertrauen  muß.  wie  das  zur  Zeit  R.  Gebhards  von 
Straßburg  bestimmt  ward.  Auch  die  Leute  von  Wiler  und  die  übrigen 
aus  dem  Pfarrsprengel  von  Ehenheim  unterstehen  diesem  Priester,  fiir  den 
die  Äbtissin  selbst  sorgt.  Dafür  erhält  sie  die  geringfügigen  Zehnten  von 
Äckern  rings  um  den  Rerg  und  die  von  Wiler.  .  .  .  sigilli  nostri  impres- 
sione  corroboramus.  —  ür.  Str.  R.-A.  G  31  mit  Hängesiegel.  —  Grandi- 
dier,  Oeuvres  ined.  III,  2(50  nr.   161   aus  Or.  687 

Pfalzgraf  Otto  von  Burgund,  der  Bruder  des  Kaisers,  fällt  ins  Elsaß  ein, 
wendet  sich  gegen  den  Bruder  des  Bischofs  nach  Nenweiler  und  gegen 
die  Huneburg,  Itei  deren  Verteidigung  der  Bruder  B.  Konrads  fällt.  Zur 
Vergeltung  greift  der  Bischof  die  königlichen  Städte  an,  die  seinem  Macht- 
liereich  am  nächsten  lagen,  und  verbrennt  sie.  —  Translatio  s.  Adelphi 
MG.  SS.  XV.  29(>:  Eo  tempore,  quo  Henricus  reverendae  memoriac  mma- 
num  rexit  Imperium,  ortum  est  inter  fratrem  praefati  imperatoris  Otiionem 
scilicet  et  Com-adum  Argentinensem  praesulem  impatiens  praelium;  in  quo 
comes  Othd  nndtitudinem  niilitum  eongregavit  ac  adversus  fratrem  episcopi 


Koiirad  Tl. 


369 


1197 


Hill  Aug. 
—  Sept. 


ükltibcr 
—  Nov. 


Dezenib. 


lliiiiel)urg  propcravit.  Cum  vcro  in  pr;i(>soiiti'iii  villani  (Xeiiweilir  mit  der 
Kinlic  Sl.  A(lelplii)  vonisscl  et  liic  multas  opes  repeiisset,  patratuiii  est 
anno  ali  incarnalionf  <loniiiji  HUT:  Cliron.  Kherslieiiii.  MG.  SS.  XXIII,  448: 
Inlerca  IValer  Pliilipiii  Uiitlo  diclus  de  Anelant  p:irtil)us  Al^atie  se'dedit 
invasorem.  et  sine  obstaculo  diinicans  ad  castriini  (piod  dicilur  Munenljurc 
venit,  et  ihi  fratreni  Corn-adi  episcopi  Argenlinensis,  ipii  llenrico  ])ienienio- 
rato  siiccesserat,  lelo  traieilinn  occidit.  l'lpisfopus  ergo,  siciit  erat  stre- 
ninis  et  tyrainiicas  seinper  aniaiis  curas,  in  ultionem  fratris  omnes  civi- 
tates  et  aul.is  regis  sue  dilioiii  viciuas  imipit  et  ini-endio  destni.\it.     OHH 

sclilief^l  einen  _Wafrpnstillstand  mit  Otto  von  Hm-giind.  Ann.  .Vlarhac.  S.lml- 
ansgabe  S.  70  zu  Il'.tT:  Ködern  anno  i-uin  treuge  inter  comiteni  Utloiieui 
et  cpi.stoi)nni  Argentinenseni  eoinmque  fautores  esseiit  date,  Otto  coinitem 
Uoh-ianu  de  Phirrete  .  .  .  pridie  ante  niortoni  imperatoris  (=  Sept.  27) 
ocridit.  —  Der  Hauptsatz  verweist  den  Absriduli  des  Wallenslillstands 
klar  vor  Sept.  ül.  Die  in  den  Ann.  Marbae.  zu  lüKS  erwiUinte  Vermitt- 
lung durcli  Herzog  I'iiilipp  von  Seinvaben  ist  daher  nicht  identiseii  mit 
dem  oben  erwiiimlen  Abscblul5,  sondern  ein  neuer  Versuch  Philipps,  den 
das  staulische  Interesse  schwer  gefaiirdenden  Ivrieg  iieizulegen.  S.  Re" 
nr.  Üd±  •  (5^9 


Die  hinterlistige  Ermordung  Graf  Ulrichs  von  Plirt  (Sept.  -ll)  diircii  Otto 
von  ßurgund  schadete  der  staufischen  Sache  außerordeutlicli.  Auf  die 
Nachricht  vom  Tode  Kaiser  Heinrichs  VI.  versöhnte  sidi  H.  Konrad  mit 
seinem  früiiereu  Gegner,  dem  Grafen  Albert  von  Dagsburg.  .Mit  ihnen 
verbiindeteu  sich  gegen  Pfalzgraf  Otto  Herzog  IJerthold  von  Zahringen,  B. 
Liitold  von  Basel  und  viele  (i raten,  von  denen  nun  die  Lande  Ottos  so- 
wie die  lieichsgütei-  mit  Raul»  und  Brand  verwüstet  wurden.  —  Ann. 
Marbac.  Schulausgabe  S.  70  zu  1097  anschließend  an  Reg.  ()89 :  Comperta 
itaque  iiiorle  imperatoris  (gest.  Sept.  2iS).  episcopus  Argeutinensis  et  Albertus 
conies  de  Tagesburch,  tpii  prius  erant  inimici,  recoi:ciliati  sunt;  et  tarn 
ipsi  quam  dux  Bei  tholdus  de  Zeringen  et  Luotoldus  episcopus  Basiliensis 
et  nudti  comites  contra  euni  conspirationem  tacientes,  iion  tantuni  ipsuin 
et  suos,  sed  etiam  liomines  imperatoris  invadere  et  oninia  incendio  et 
rapinis  devastare  ceperunt.  Inter  multa  etiam  mala,  quae  contra  comitem 
Otlonem  moliti  sunt,  advocatiam  eins  Vallem  Saudi  Gregorii.  que  cpiasi 
inexpugnabilis  esse  videbatur  et  nimquam  ab  aliquo  impuguata,  ab  ipsis 
facillime  est  capta,  ac  distractis  ibi  rebus,  in  Colundtaria,  Slezistat.  Ehen- 
heim,  Rodesheim  et  aliis  multis  villis  et  vicis  tyrannidis  sue  dominium 
exercuerunt.  Homines  vero  ac  possessiones  imi)eratoris,  nnllum  habentes 
defensorem,  in  omnibus  terris  ab  onmilnis  diripiebantur:  (^iiron.  regia  Co- 
loniensis  Schulausgabe  .'^.  lf>4:  ej)iscopus  Argentinae  et  comes  de  Das- 
burg  Suevo  omnia  sua  devastaut  eisque  in  tota  Suevia  cuncta  diripiunt 
usque  ad  urbem  imperialem  quae  Hagenowe  dicitur.  Causa  discordiai^ 
inter  eos  fuit,  quod  Otlo,  frater  ducis  predicli,  ejtiscopi  fratrem  captum 
sus])endio  necavcrat.  Idem  ergo  e'piscopus  et  sui,  cum  diutina  dissensione 
Suevo  reslitissent,  data  landem  civitate,  snb  conditione  satisfecernnt.  -- 
Die  Kölner  Königschronik  hat  liier  die  Ereignisse  \(iii  II '.17  iiis  ll'l't  zu- 
sammengefalit.     Vgl.  Reg.  nr.  701    und   70.").  (}<)(> 

Herzog  Philipp  von  Schwaben  eilt  bei  der  Rückkehr  aus  Italien  ins  Eisali 
und  vermittelt  einen  WalVenslillsland  zwischen  15.  Koiirad  und  seinen  Anhän- 
gern und  Pfalzgraf  Olb).  Den  Bischof  sucht  Philipp  auf  seine  Seite  zu 
ziehen  durch  das  Versprechen,  ihm  alles,  was  dem  Bistum  von  den  Kai- 
.sern  Eriedrich  I.  und  Heinrich  VI.  entzogen  war.  sowie  das  Reichsu'ut  zu 
überlassen.  Er  verlangl  dagegen  seine  Anerkenniiiig  als  VornHiiid  und 
Regriii     für    seinen  jungen   Nellen,    der  bereits   von   fast   allen    Eür-I.'ii   -r- 


370 


Koiirad  II. 


1197 


Ende 
Dez. 


AikIi 


1198 

(Februar) 


März 


wühlt  worden  war.  B.  Konrad  willigt  zunäclist  ein  und  verspriclit  zu 
Weilniacliten  iiatli  Hagenau  zum  Herzog  zu  Icomnien.  —  Ann.  Marbac. 
Sthulausgabe  S.  7  1  zu  lUKS:  Dnx  Suevie  eonlra  o|)inionem  et  etiaui  contra 
nuiltoruni  veuiens  vohnitateni,  cum  maximam  ubi((ue  et  precipne  in  Al- 
satia  werram  invenisset,  treugam  inter  episcopum  et  suos  l'autores  et  inter 
f'ratrem  suum  Ottonem  iecit,  etiam  iam  ad  regnum  aspirans.  Et  cum  epi- 
scopo  Argentinensi  cepit  agere,  (juatinus  sibi  fideliter  assisteret,  promit- 
teus  silji  omnia  a  i)atre  et  fratre  suo  ablata  restituere  et  quicquid  in  suo 
episcopatu  haberet  sue  dispositioni  subicere,  regnum  tamen  non  sil)i,  sed 
filio  fratris  sui,  ipii  etiam  ad  lioc,  sicut  superius  diximus.  a  jjrincipibus 
fere  omnibus  electus  fuerat,  nomine  et  tutete  se  velle  servare.  Quod  cum 
episcopus,  ut  dicebatur,  acceptasset  et  die  statuto  Hagenowe  ad  ducem 
venire  debuisset,  .  .  .;  Cliron.  Ursperg.  MG.  SS.  XXIII,  365  zu  ll'.»7:  Plii- 
lippus  ad  i)arles  Reni  se  contulit  et  natalem  Domini  in  castro  Haginou 
celel)ravit.  Ubi  veneruut  ad  eum  et  oföciales  et  ministeriales.  et  quidam 
de  principibus  et  baroniinis  terrae,  cum  quibus  hai)uit  mysterium  consilii 
sui.  Ubi  etiam  aderat  Conradus  Argentinensis  episcopus,  (jui  etiam  pro- 
misit  favorem  et  auxilium  dari  obtiuendo  imperio.  Die  Nacbriciit  der  Ur- 
spei-ger  Clu-onik  ist  lalsdi,  s.  das  folgende  Reg.  —  Vgl.  Böhmer-Ficker 
nr.   14'=  und  \  <>öl 

folgt,  statt  nach  Hagenau  zu  Herzog  Philipp  von  Schwaben  zu  gehen,  einer 
AulYortlerung  der  Erzliisciiöfe  von  Köln  und  Trier  zu  einer  Fürstenver- 
sammlung, auf  der  Herzog  Beruhard  von  Sachsen  die  ihm  angebotene  Krone 
ablehnt.  Auf  den  1.  März  wird  ein  allgemeiner  Fürstentag  festgesetzt,  zu 
dem  B.  Konrad  den  Herzog  Berthold  von  Zäliringen,  den  man  als  Kan- 
didaten in  Aussicht  nimmt,  mitbringen  soll.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe 
S.  71  zu  109S,  anschließend  an  Reg.  ur.  6!ll:  acceptis  litteris  archiepisco- 
poruni  Coloniensis  et  Treverensis  ...  ad  ipsos  quantocius  festiuavit.  Ad 
quos  cum  venisset,  terminum  in  media  quadragesima  Colonie  de  eligendo 
rege  constitnerunt  postulanles,  quod  Bertoldum  ducem  de  Zeiringen  Ar- 
gentinensis episcopus  secum  adduceret.  Nam  per  famani  iam  de  eo  di- 
vulgatum  erat,  quod'  ipsum  vellet  eligere.  (>9'-' 

Papst  Iniiocenz  III.  erteilt  den  Bischöfen  von  Straßbnrg,  Speyer  und 
Worms  den  Auftrag,  den  Edlen  Wicel  von  Berc,  in  dessen  Gefangenschaft 
sich  der  Erzb.  von  Salerno  behndet,  zur  Freilassung  des  Eingekerkerten 
zu  bewegen,  bei  Nichterfüllung  ihres  Begehrens  aber  mit  der  Exkommuni- 
kation zu  belegen.  —  Epist.  Innocentii  III  ed.  Baluze  I,  12  nr.  24;  Gran- 
didier,  Oeuvres  bist.  HI.  222   nr.  91.   —   Böhmer-Ficker  nr.  5626.  (>!)'3 

Auf  den  Tag  zu  Köln  am  1.  März  (s.  Reg.  692)  wählen  die  anwesenden 
Fürsten,  unter  denen  B.  Konrad  nicht  genannt  wird,  Herzog  Berthold  von 
Zähringen  zum  König  unter  der  Bedingung,  daß  er  den  Erzbischöfeu  von 
Köln  und  Trier  1700  Mark  Silber  zahle.  Anfangs  will  Berthold  nicht 
darauf  eingehen;  endlich  gibt  er  den  Bitten  und  Drohungen  B.  Konrads 
von  Straßburg  und  des  Grafen  von  Dagsburg  nach  und  verpfiichtet  sicli 
zum  anberaumten  Termine  (Ende  März)  zu  erscheinen.  —  Ann.  Marbac. 
Schulausgabe  S.  72  zu  1098:  Die  igitur  statuto  Colonie  convenientes  in- 
feriores prineipes  predictum  ducem  in  regem  elegerunt,  tali  conditione  ad- 
iecta,  quod  prefatis  archiepiscopis  1700  marcas  argenti  dare  deberet.  Quod 
cum  illi  relatum  esset,  recusavit  regnum  accipere  et  pecuniam  dare,  dicens 
se  nolle  regnum  precio  emere.  Tandem  precibus  suorum  et  precipne  mi- 
nis  Argentinensis  episcopi  et  comitis  de  Tagesburc  devictus,  datis  obsidi- 
bus  de  solvenda  pecunia,  promisit  se  certo  die  venturum  et  quod  proini- 
serat   fnctnrum.  "<'* 


Koiirad  II. 


71 


llt)8 

Ende 
März 


Jtiiii   <) 


Juli  12 


Juli  13 


Aug.  y 


Aug.  9 

Sommer 
(vor  Au- 
gust tö) 


K(>Iii 


(Aachen) 
(Aachen) 

Aachen 


Andernach  anwesend  luif  (hin  lieg.  ur.  (JKi  angesagten  Fürstentag,  der  die  Wald  Herzug 
Bcilhülds  von  ZiilMiii^cn  vornehmen  sollte.  Da  dieser  inzwischen  von 
rhilii)|)  von  Schwallen  gewonnen  war.  entscheiden  die  Versammellen  sich 
unter  dem  EinllnC.  Krzh.  Adolfs  von  Köln  und  15.  Konrads  für  die  Wahl  eines 
Welten.  Die  Graten  Alhert  von  Dagshurg  und  Emicli  von  Leiningen  wer- 
den nach  England  gesdiickt,  mn  dem  Graten  Utto  von  I'oitou  die  Krone 
anznhieten.  Ann.   .Marltac.   Schnlansü:ahe    S.   73    zu    tt".),S:  .  .  .    rursus 

principes,  (joi  Uerllnildinn  elegerant,  lilinm  Heinrici  (|nondam  ducis  Saxonie 
et  ex  sorore  Uichardi  regis  Angliae  nomine  Uttuneni,  qui  comes  fuit  Pic- 
tavie,  regem  lecernnt :  Chron.  L'rsperg.  MG.  SS.  XXIII,  3ü7  zu  ll'.»8:  Jani 
tunc  Coloiiienses  et  .Argentinenses  cum  episcopis  .suis  et  alii  quidam  ini- 
qui  cogilavennd  et  machinati  sunt  neqnitiam  misenmlque  nnncius  siios. 
Aliiertinn  videlicet  de  Tagislmrg  et  de  Liningen  coniites  in  .Vuirliam,  ut 
inde  advocarel  et  addnceret  Ultcinem,  pro  eo  quod  superhus  et  stnitus, 
seil  tbrtis  videhatur  virihus  et  statia-a  procerus,  presunientes  nihilomirms 
auxilio  prefati  Richardi  regis  Angliae,  quia  fuit  avunculus  eisdem.  — 
Hühmer-Ficker  nr.    !!)S^  (;;)5 


nimmt  hervorragenden  .\nteil  an  der  unter  Leitung  Erzh.  Adolfs  von  Köln 
slalttiudenden  K'inigswahl  Ottos.  —  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  73 
in  Anschlul5  an  Hv'  nr.  ü'.»."):  Kolonie  enm  in  regem  nnxerunt;  Chron.  Urs- 
[)erg.  MG.  SS.  XXIIL  3tj7  ebenso:  Hnnc  igitur  apud  Coloniam  eleiierunt  in 
regem;  Honorii  chron.  cont.  Weingart.  MG.  SS.  XXL  480  zu  1198:  Colo- 
niensis  archiepiscopus  malignahatur  adversus  eum,  electionemqne  talem 
calumpnians,  cni  nee  Moguntinns  archiepiscopus  seu  palatinns  regalis  aulae 
interfnerint  —  siquidem  in  transmarinis  partibus  morabantnr  — .  conspiran- 
tibus  secmn  episcopo  de  Argentina  cum  universis  episcopis  et  principibus 
Irans  Mosam  Ottunem,  lilinm  Heinrici  ducis  Saxoniae,  Colonie  vocatum 
regem  creant.   —   Böhmer-Ficker  nr.   19»^.  696 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Ottos  IV.,  der  die  Rechte  und  Besitzungen  des 


Erzstifts  Köln    bestätigt    und  wesentlich    erweitert. 
Const.  II,  21   IU-.   17.   —   Böhmer-Ficker  nr.  200. 


MG.  LL.  sect.  IV. 
697 


Zeuge  in  der  Urkunde  König  Ottos  IV.  für  die  Abteikirche  von  Werden.  — 
Lacomblet,  Niederrhein.  Urk.  B.  I,  393  nr.  563.  —  Böhmer-Ficker  m-.  201. 

698 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Ottos  IV.  für  die  Abtei  Corvei.  —  Wilmans- 
Philippi,  Kaiserurkunden  Westfalens  II,  359  nr.  257.  —  Böhmer-Ficker 
nr.  209.  699 

(Aachen)  Zeuge  in  der  Urkunde  König  Ottos  IV.  für  die  Kirche  St.  Jakob 
in  Erfurt.  —  Scheid,  Origines  Guelf.  III.  758.  —  Böhmer-Ficker  nr.  209. 
—   Verunäciit  ung  von  Reg.  nr.  Oiiy.  700 

Rachezug  König  Philipps  in  die  GeJ)iete  B.  Konrads  und  Graf  Alberts  von 
Dagshurg.  —  Ann.  .Marbac.  Schulausgabe  S.  73  zu  ll'.lS:  Interim  Pliy- 
lippus  e.xercilum  ccdligens  Alsaciani  peciit,  omne  frumentum  in  mc^se  pes- 
sumdedit,  Mollesheim  expugiiando  cremavit,  solo  ciudterio  in  deditionem 
recepto,  Haldenburc  presidimn  cepit.  cymiterinm  Epiaci  confregit  onmes- 
que  homines  Argenlinensis  episcopi  et  comitis  de  Tagesburc,  qui  erant 
assentanei  Oltonis  regis.  et  tolam  inferiorem  .\isaciam  incendio  et  rapina 
vastavit;  Chron.  Urs|)erg.  Mt;.  SS.  X.XIII.  3(jS:  (l'liilippus)  adunato  exer- 
citu  Alsatiam  pelivit,  in  qua  provincia  terras  inimicorum  vastavit.  Prinuun 
vero  diverlit  ad  qnoddam  caslnmi  Hahlirdiurc  prope  Argentinam  in  planilie 
terrae  silum,  sed  fossatis  et  aediliciis  valde  munitum.  Quoil  cum  cinvis- 
sct  obsidione,  pauci^  diebus  evolutis  e.xpugnavil  illiid   mann   bellica  et    fun- 


Wuiitzckü,  Rogustcii  der  Bischöfe  von  .SliaCbiirg. 


46 


372 


Koiirad  II. 


11})8 


1199 

März  17 


vor  1199 

April  14 


(lilus  everüt,  deiluceiis  eos  captivos,  qiii  in  illo  cr.iiit.  Pustea  castra  in 
Ruvacli  et  in  Aphich  expugnavit  et  confrcgit.  Vgl.  Re:;;-.  iir.  705.  Notae  Alt- 
dorfenses  Scimlausgabe  S.  121  zu  1198:  capta  esl  Haldenhni'ch  ...  item  Mols- 
liem  a  rege  Pliilippo  destructa  est;  Ann.  Novesienses  (Martiiie,  Collect,  ve- 
terum  scriptoruni  IV,  .560):  Philippus  connregato  numeroso  inilite  Alsa- 
tiam  intravit,  et  ijuia  prupe  niessem  erat,  onine  l'runientuni  in  agris  reper- 
tiim  perdidit;  Winipi'eling,  Catalogus  p.  55:  cum  Fliiiippus  experii-etur  Coii- 
raduni  episcopuni  partes  Othoiiis  sequi  atque  tutari,  esercituin  graudem 
in  Alsaciani,  praecipue  in  terras  episcopatns  Argeiitinensis  movet.  Moljis' 
heim  et  Aj)iacam  vulgo  E]ificli  expugnat,  loca  caetera  igni  consumil  et 
misere  depopulatur.  Vgl.  Bericht  der  Cronica  Reiiihardsln-iinn.  und  des 
Maternus  Berler  Reg.  nr.  (i90,  den  der  Kölner  Könin'sclironik  Reg.  nr.  705; 


Königsliofen :  Clironiken  11,443.     Vgl.  Bloch,  Annalen  S.   131. 


701 


beurkundet,  daß  Burcliard,  niiles  de  Kyrchem  und  seine  Bruderssöhne  Hve- 
linus  und  Muselinus  ibr  Aliud  von  Ramesperch  ohne  Einschränkung  (cum 
ouuii  integritate)  durch  die  Hand  ihrer  cousalemanni,  des  Otto  Puer,  des 
Utto  Mulycii,  Ottos  des  Jüngeren  von  Mollesehiu,  Heinrichs  Vageluibe,  der 
Ritter  (milites)  de  Marlei  (lerung  und  seines  Bruders  Eilwai'd  der  Kirche 
von  Alta  Silva  verkauft  haben.  Nacii  Verzicht  (wirpientibus)  aller 
Erbberechtigten  bekräl'ligt  er  den  Vertrag  durch  Zufügung  seines  Sie- 
gels und  rechtmäßiger  Zeugen  mit  dem  Bemerken,  daß  sein  Vorgänger, 
Bischof  Heinrich,  eine  Verständigung  der  Kirche  von  Hysteliin  und  des 
Tytheerus,  des  plebamis  von  Romovileir.  mit  den  Brüdern  von  Alta  Silva 
ülier  die  Zelmten  veraiilal'jt  und  liekräl'tigl  hat  (Reg.  nr.  ()50).  Et  in  hac 
tali  ac  tauta  et  tain  sollempni  iustitucione  succedunt  testibus  testes:  ßor- 
chardus  de  Granges  archidiaconns,  in  cuius  archidiaconatu  locus  consistit, 
Bertordus  caiitor,  Morandus  magister  scolarum,  Cono  plebanus  de  Herstein, 
Albertus  conies  de  Dasgesborch,  Otto  doniimis  de  Osten  et  tilius  eins 
iuuior  Otto,  Waltrannns  de  Zenachere,  Hesso  causidicus  de  Gezebotestiein 
milites,  Hezelo  prepositus,  Lambertus  villicus  et  ceteri  quam  plurcs.  Actum 
canonice,  publice  recitatum,  legitime  confirmatiim.  Amio  dom.  incaru.  1197, 
epacta  uudecima,  concurrente  tercio,  indiciioue  prima,  anno  pontiticatus 
nostri  iiono.  —  Or.  Mnit  Siegeleinschnitt.  Nancy,  Arch.  depart.  H  633.  — 
Wentzcke,  Ungedruckte  Urkunden  (MIOG.  XXIX).  —  Epakte,  Konkurrente 
und  Indiktioii  weisen  bestinnnt  wie  auch  das  Pontilikatsjalir  auf  1198. 
Ob  die  vom  Empfänger  vorgelegte  Urkunde  überhaupt  die  Besiegelung 
durch  den  Bischof  ei'langte,  bleilit  fraglich.  TO- 

Brief  Papst  Innocenz'  DI.  au  den  Straß  burger  Bischof:  Er  habe  ge- 
hört, daß  in  der  Straßburger  Diözese  entgegen  den  kanonischen  Bestim- 
mungen die  wegen  Brandstiftung  Exkomnuuiizierten  mit  Hilfe  der  Gewalt- 
tätigkeit der  Laien  (per  violentiam  laicalem)  kirciiliches  Begräbnis  erhielten. 
Denen,  die  ferner  derartige  Exkommunizierte  auf  einem  Begräbnisplatz  der 
Kirche  zu  begraben  wagen  sollten,  müsse  der  Bischof  scharf  entgegen 
treten,  nötigenfalls  bis  zur  Exkonununikation  der  Schuldigen  vorgehen.  Der 
betroffene  Kirchhof  solle  dem  Interdikt  verfallen ;  die  schon  Begrabenen 
müßten  ausgegraben  und  aus  dem  christhchen  Begräbnisplatz  entfernt 
werden.  —  Grandidier,  Oeuvres  bist.  111,  226  nr.  97  aus  dem  Vatikan. 
Archiv.  —  Potthast  nr.  627.  —  Anm. :  in  eundem  niodum  archiepiscopis 
et  episcopis  per  Teutoniam  constitutis.   —    „Ad  audientiam  nostram'"   703 

beurkundet  einen  Schiedsspruch,  den  das  Domkapitel  zwischen  dem  Kloster 
St.  Trudpert  und  dessen  Leuten  über  die  Lehenserneuerung  bei  Antritt 
eines  neuen  Abtes  gefällt  hat.  Bestätigung  durch  Bischof  Diethelm  von 
Konstanz  1199  April  14.  —  Or.  Karlsruhe  (i.  L.  A.  Selekt  d.  alt.  Urk. 
C   116.   —   Neugart,  Episcopatus  Const.  II,  60().  701 


Koiirad  IT. 


373 


;Z^^c.e     Kn.  ^;s/ug  Ivöm^  l'l,,|,,.,,s  insLIsall:   Wahrend  IJ.  Konrad  den  Haupt- 
Ol   .ies  ol.eren    luu,lal.,   Itulacl.,  in  Verleidi.nn«sx.nsland  .,,1.  wende.        . 
da.  .sla  .l.s.l,e  Heer  gegen  Straßburg,  dessen  Vurslä.lle  niedergebrannt  we 
de...  As  d.e  Bn.-ger  sehen,  daß  sie  I<..inen  Widerstand  h.i.,en  Irinnen     e"^, 

InH^'d'/«-     r t'":"""^"."   ''"■"'    ""•'   '''"•'•^"-''-"  '^i^-  '"'-'t    ••-"  Kö.S" 

f.".  ifl'lel  T  •  ";/-;•'',  ""'''  ^T  "'  '''  '^"'''S'"^'-'*^"  -^t-dt  selbst  be- 

....  1   -   v.elleKht   .n   Hulach    -.    sehließt    du.-ch   Ve.-mittlung  Heiv....  He,- 

thods  von  /ahrn.gen  und  ande.-er  Fürsten  Frieden  n.il  fhili,,,,:  d.-r  Köni.^ 

gibt  alle  Lel.e..    d.e  sen.  Vater  und  sein  Bruder  von.  Hislun.   '  halb-n  I..; 

frei,  ^vogegen  B.  Ko..rad  ve.'sprichl.  die  slaulisel.e  Sache  n.it  alle,.  Mitt  ■  n" 

m  unlerstutzen.   --   A.n..  Marbae.  Schulausgabe  S.  74  ,u   1199:  Bex  PI '! 

hppns  ,te.-u,.,  collectü    exe.-citu    ten.po.e    inessis  Alsacian.    peciit   et' om.fe 

fr,m,e,,tun.    pessu.nded.t.    adve.sas    do.nos  Ruohaco  conf.-egit.    „.ulla  pr    ' 

sKl.a  A.ge„t.nens,s  episcopi    et  con.itis  Alberti  destruxif    ipsan.qne  c  vil- 

tein  Argent.na,..  obsedit.     Tande,..  ...ediantibns  Berlholdo  duce  de  Zei,     - 

gen  et  ah.s  ...ult.s  pnncipihus  talis  co.nposilio  pacis  inier  .-egen,  et  epis- 

copun.  A,g,.n t.nensen.   (acla  est.  quod  beneticia,  quae  pater  ef  frater  suus 

ab   ep,scop,u   tenuerunt.    on.niu.odis    libe.-a  din.itte,-et,    et    episcopus    ei    ad 

.etine.ula  regn.  guben.acula  p,-o  posse  fave,-et;    Chron.  U,-sperg     MG     S^ 

XXllI   3b.S  z.,  1199:  (I'hilippus)  ad  obsidionen.  A,-genlinensi's  c^vita  is  ,m,: 

pej-av.t.  üb.  suburb.a  prins  incendit    et   te.-.as  civimn   vasla.-e  cepi        T  ,.c 

v.dentes  cves,  se  no..  posse  resiste.-e.   Pl.ilippun.  tai.,,aa...    don.h.u.n  n,-o. 

pnun.  .„   ov.taterecepe.-unt  et  ei  lidelitaten.  iu.-ave,-unl:  episcopus     ucle 

.n  grat.a,,.    .ps.us  (reg.s)  red..t;    Ch.on.  Ebe.-shcin..    MG.  SS.  XXlll    448 

r,,Iiore'  V  .  """"  '«'"'"'  A'-^"^""""  "''s^^'lit-  et  diu  labora.,;  ea...' 
SKb.ge.e  sdn,  et  non  profic.ens,  facta  con.positione  per  inte.-positas  qnorun- 
da...  p,,nc.pu.i.  pe,-s„nas  fiectitu.-.  et  .-ecedit;  B.aunschweigische  Jld  .- 
chromk  MG.  Scr.pto,-.  qui  vernacula  lingua  usi  sunt  II,  524 :  Nu  halte  kev- 

1    I.e  II  an  dhe...  ers  en  sun.ere  dar,.ach ;  ij  dhamite  her  St.azbn.ch  belach, 
dhe  outen  stat  „f  dhe...  R,„e.  ||  Durch  dazse  koninc  Olleline  |,  hulphen  so 

gioz,  II  dhes    .n.  weyn.ch    a.i  „.  vo,-d,-.,z.   ||   sus    cnghete    her    dhe  vesteii  1 

Reinfnrdst  "mG  ".''  vv^ "rf '"'  '.T''^"  «  ""^^•-  '^'"''"-'  1-*-=  ^■ 
Ke.nha.dsb..    MG    SS.  \\\,  obl    zu    1199:    Philippus    ci.cite,-,    ut    aiunl 

t..u...  .n.l.u,.,  collec  a  .n..nanissi..,a  n.ililun.    et  pugnato.u.n    co pia    di  e    it 

A.ge..  .,,a.n,    üb.  ord.nata  obsidione    appücalisqne    n,u,or,n..    tonnentis     i' 

Mtatensen.  cuni  ah.s  co,n,l,bus  et  auxilia.üs  inhvi  n.uros  vallavit  episconu., 

;i".    'Inhpp.    elect.oni    ac,-iter  obslilerat    et  euin  nnn.qua...  futu.'u ,  .v  "l: 

pubbce  deca...averat:  [..-ete.-ea  cedes,  incendia  et  depopulationes  i..  p,-edia 

Ph.l.pp.  eatenusexe.-cue.-at,    ut,    si  de  a.nicis  et  pate.l.is  pecuniis  .,'1',- 

at,one,n  „on  habu.sset.    ad    i,.co,..pa,-abiles  delectus  enn.     den,    epis  o  üs 

deven.re  co.,.pu bsset.    super  hiis  ilaque  I'hilippus  ex  anin.o  per.n't.ts    a^ 

te,nurale  c.v. lahs    cu.n    rorliiu.s    auxiliariis  iuvasit    et  iactatis'  ic„,il,t  Z 

qu.   .n  subn,  n.s  e.ani     occupando  opUnuit    eisque    p,-,.speritati;  eventibus 

w.lganbus  et   l„„,d.s  .nc.edibile,.^  te.To.-en.  int.a  .»..ros  ingessil.  uni  e  i  .n! 

fro,,te  pr.,na  „.  deditione.n  abissent,  si  inviolabilis  episcopi  constantia  no 

ul.st.l.sset.  lande.,,   vero.  t,-actu  ten.po.-is  et    depopulatis  provinciis  ac  per- 

petrat.s  ced.bus  delatigati,    bu.-genses  suggessernni  episcopo.    ut  cun,  Phi- 

hppn  se  con,pone,-el.    asseientes.    e,M„  liquid,,  cunctis  de.„o„st,-asse,    quod 

n.gralan,   nabe.vt   ,„   ,n,pe,-,o  Pi,ilip,,i  sublin.atione,,,.    si  „nive.-sita.    ni-inci- 

l'M,.,  ,n  e.nn  non  co„co.-da.-ent.  denique  sciens  pontifex.  turpen,  ess.'-  omnen. 

pa.-le„,,  s.  suo  u,nve,-s<,  no.,   congrueret.    i„,-i    sno   ,-e,„n,ciavil.    valva.  civi- 

at.s  apennt    cun.  Philippo  con.posnil.  excepliono   lan.en  |.,e,nissa.  ut^  paci- 

hcus  ,nl,-a,el,    ovilalenses   inde.npnes  exisicent  atqne    e.nnnilalibus  eccle- 

s.e   nun.qna.n  postea   „isulla.el.     Sicpie  pontilex  cun,  Philippo  concordans 

Hl  aux,l,u,n   e,  cun,  su,s  concurrit  atque  ei  in  posle.-um  se  sei-vil,,,-,,,,,   (a,n"- 


ts* 


374 


Korirad  IT. 


1199 


quam  iiiiperatorie  maipstali.s  (i]>ifii-i  fuleliter  spospondit ;  Ann.  Novesienses 
(Marlene,  Collectio  veter.  scriptor.  IV,  5(16)  zu  119!):  rex  riiilippus  Argen- 
tiiiam  obsedit,  IJiiliiaciiin  el  niulta  jn-aesidia  episcopi  Argentiiieiisis  et  Adel- 
l)erti  cüuiitis  de  Dageslnugii  conlVingeiis  solo  aequavit;  Aufzeiclinung  Ma- 
ternus  Berlers  (Karlsruher  Nachlaß  Grandidiers)  (niclit  wie  Geny ,  Jahr- 
bik-her  der  Jesuiten  zu  Rutach  II,  589  angibt,  zu  120C):  .  .  .  indignatus 
Pliilippus  se  a  pontifice  spretuni  collecto  exercitu  in  Ottonem  magiias  co- 
j)ias  niovet,  Argentinain  obsidione  cingens:  cum  vero  experiretur  Conradum 
de  Hymenburg  episcopum  Argentinensem  partes  Ottonis  sequi  et  civita- 
tem  Argentinam  tueri,  grandem  exercituni  praecipue  in  terras  episcopatus 
Argentinensis  movet,  Moltzheimb  et  Epfich  oppidulos  expugnat  et  loca 
multa  igni  consumit  et  inisere  depopulatur.  itaque  Conradus  Rubeaci  ob- 
sidionem  timens  coenobium  praedictum  (s.  Valentini)  niaiori  parte  demoliri 
praecepit,  ue  oppidum  et  arx  ex  eo  exitialeni  experiretur  obsidionem ; 
ebenso  Maternus  Berlers  Deutsche  Chronik  (Code  bist,  et  diplom.  de  Stras- 
bourg II,  12  und  14);  Bericht  in  der  Urkunde  B.  Heinrichs  II.  für  St.  Va- 
lentin bei  Rufach  1211  (Würdtwein.  Nova  subs.  X,  261  nr.  95  aus  Or. 
des  bischöfl.  Archivs  im  Straßburg.  Palast;  Notiz  bei  Berler  in  Ceny,  Jahr- 
bücher der  Jesuiten  zu  Riifach  II,  5S9):  Conradus  episcopus  ipsum  castruni 
muniens  vineas  eoruni  muro  ipsius  castri  adiacentes  exstirpavit;  Urkunde 
B.  Johanns  I.  1323  (angef.  von  Grandidier,  Oeuvres  bist.  III,  805):  de  de- 
inolitione  aedificioruni  prioratus  Rubeacensis,  oliiu  iuxta  castrum  Ruliea- 
cense  in  monte  positorum  de  mandato  bonae  memoriae  domini  Conrad!  Ar- 
gentinensis episcopi,  pro  eiusdem  castri  et  totius  districtus  Rubeacensis 
necessaria  conservatione  facta;  Urkunde  B.  Friedrichs  II.  von  1393  (an- 
gef. von  Grandidier  a.  a.  0.):  (prioratus  s.  Valentini)  destructus  fuit  propter 
guerras  ecclesie  nostre  Argentinensi  niotas,  pie  recordationis  Conrado  pro 
tunc  episcopo  Argentinensi,  ac  dictum  castrum  Ruebacense  et  muri  oppidi 
nostri  sanctae  Crucis  cum  lapidiiuis  nionasterii  dicti  prioratus  fuerunt  edi- 
ficati;  Legende  der  hl.  Aurclie  (aus  Stral'b.  Breviar  von  1399  bei  Gran- 
didier, Strasbourg  I  pr.  Iti  nr.  7):  cum  I'liilippus  rex  civitatem  Argen- 
tinensem obsideret,  quidam  tyrannus  eryptam  sancte  Aurelie  introivit  .  .  .; 
Urkunde  B.  Heinrich"B  II.  von  1210  (angef.  vtji  Grandidier,  Oeuvres  bist. 
III,  82) :  ecdesia  s.  Arbogasti  in  suburbio  Argentinensi  constituta  ...  ab 
exercitu  domini  Philippi  regis,  tempore  quo  Argentinam  possederat,  fuu- 
ditus  intus  et  extra  destructa;  vgl.  auch  Hertzog,  Edelsasser  Cronick 
5.  Buch  S.  224.  —  Es  ist  klar,  daß  die  Cron.  Reinliardsbrunn.  und  Ma- 
ternus Berler  die  Kriegsziige  von  1198  und  1199  zusammenwerfen.  Eine 
genauere  Datierung  der  Belagerung  von  Straßbnrg  ermöglicljt  eine  Ur- 
kunde König  Philipps  für  Herzog  Ludwig  von  Baiern  und  Kloster  Ensdorf: 
ante  Argentinain  Juli  10.  —  Mon.  Boica  XXIV,  42  nr.  18.  —  Böhmer- 
Ficker  nr.  29.  —  Über  den  Zug  König  Philipps  s.  Böhmer-Ficker  nr.  28^ 
Vgl.  auch  den  Bericht  der  Kölner  Königschronik.  Reg.  nr.  690;  Königshofen: 
Chroniken  II,  443.  Die  Belagerung  der  Stadt  Straßburg  und  die  Zer- 
störung ihrer  Vorstädte  halte  eine  neue  Befestigung  zur  Folge,  die  die 
sogen,  zweite  Stadterweiterung  einschloß.  An  einem  der  neuen  Tore,  dem 
Speyrer-  oder  Bischofsburgertor,  fand  sich  zu  Ende  des  Mittelalters  das  Bild 
eines  Bischofs  mit  der  Umsdirift :  Conradus  de  Himenburg,  fidelis  Argentinensis 
episcopus.  Beschreibung  des  Tores,  das  1783  abgebrochen  wurde  (vgl. 
Grandidier  im  Almanach  d' Alsace  1784  p.  293),  bei  Silberniann,  Lokal- 
gesch.  Straßburgs  S.  59  und  Wimpfeliug,  Catalogus  p.  56.  —  Die  Stadt- 
erweiterung bot  auch  wohl  den  Anlaß  zu  dem  Beschluß  der  Straßburger 
Bürgerschaft,  von  einem  Teil  der  städtischen  Almende  Zins  zu  erheben : 
acta  temporibus  illustri  principis  Cünradi  de  Hflneburc  Argentinensis  epi- 
scopi. —  Or.  Str.  Hosp.  A.  nr.  5086.  Hängesiegel  abgef.  —  Wiegand, 
Straßb.  Urk.  B.  I,  119  nr.  144  aus  Or.  —  Die  Beurkundung  erfolgte  aller- 
dings wohl  erst  nach  dem  Tode  B.  Konrads.  705 


Koiirad  TL 


375 


Jniiunr  "2       I 


Stüizel- 
)roiin 


April 


April  9 


Slra(51)ursi 


Straßl)urg 


Zeiijje  in  der  Url<iimle  K.itiig  I'liiliiips,  diT  dem  Kr/.i).  Adaliieit  von  Salzlmii,' 
die  Heciite    luid  Hesit/.un<;en    seines   Kizslifts  hesläligt.  Lünig.    lieielis- 

ai-eliiv  X\'I,  ".iC.i.   —   Bölinier-Fitker  nr.  32.  7()(; 

i)euriviindet,  dal!  sein  Maiscliall  Werner  in  der  Kireiie  von  Honau  eine 
Pfründe  von  seinem  Allod  gestiftet  liabe,  damit  ein  vom  gemeinen  Konvent 
erwählter,  vom  Propst  eingesetzter  Priester  in  dieser  Kirche  Gott  niid  dem 
hl.  Michael  diene  nnd  täglich,  anßer  an  Feierlagen,  eine  Messe  liir  das 
.Seelenheil  des  Stifters  und  seiner  Verwandten  lese,  üeslialli  üherlru" 
Werner  den  I5rüdern  sieben  Äcker  Feld  nnd  die  Hälfte  einer  Mühle  in 
Rimigundeheini;  zur  Besoldtuig  des  Priesters  ai)er  gab  er  einen  Hof  in 
Hirtencheim  und  einen  Keller  (cellariuni)  im  Bezirk  (atrium)  der  Kirche, 
il  Äcker  Feld  nnd  .S  Äcker  Weinland  in  Osthovin.  auf  dem  UfTenberc 
und  in  Wigersheim  einen  halben  Mansiis  und  einen  Hof  in  Honauwia.  Da- 
für bedang  sicli  Werner  noch  für  sich  und  seine  Familie  eine  Grabstätte 
mitten  im  Chor  der  Kirche  aus,  falls  sie  im  Bistum  sterben  sollten.  Huius  rei 
testes  sunt:  Eberhardus  maioris  ecclesi^  prepositus,rdalricus  decanus,  Bertol- 
dus  cantor,  Heinricus  custos.  Albertus  Honauwiensis  ecdesitj  prepositns,  Hen- 
denricus  de  Borre.  Fridericus  de  Antringin,  l'dnliicns  de  Honiwilre,  Al- 
bertus decanus  Honauwiensis,  Cnnradiis  custos,  Tdahicus  cantor,  Albero 
scolasticus,  Gerungus,  Bertoldus,  Hugo  diacones,  Kudolfus  diaconus,  Cün- 
radus,  Albertus.  Uietlierus;  ministeriales  Walterus.  Rudojfus  causiticus, 
Albertus  vicedominus,  Burkardns  de  Porta  lapidea.  Bnrkai-dns  Puer,  Cüno 
de  Bischovisheini,  Burkardus  prefectus  et  Theodericus  frater  eius,  Gunt- 
herus,  Humbertus.  Wernherus  de  Wolfganginheini.  Heinricus  pincerna  de 
Bischovisheini.  Heinricus  de  Sulce,  Hugo  Mors,  Eberwin,  Bilgerin,  Kudolfus 
de  Brumat:  Wernherus  Vilnius,  Burkardus  de  Ehinheim.  Fridericus  Dis- 
pensator,  Reginboldus,  Erbo  et  Wernherus  iudices,  Ortlib,  Erbo  de  Bru- 
mat, Hugo,  Sigefridns,  Cunradus  de  Aquis,  Cünradus  de  Ühtingin.  Cun- 
radus  de  Hehingin.  Acta  sunt  hec  anno  incarnalionis  dominice  1191».  — 
Or.  Str.  B.  A.  G  4-209  {-2)  mit  vier  Hängesiegeln,  deren  Legende  unleser- 
lich.  —   Wiegand.  Straßb.  Urk.  B.  I,  112  nr.   137  aus  Or.  707 

Zeuge  in  der  Urkunde  Graf  Alberts  von  Dagsburg.  der  bei  einem  in  Ge- 
meinschaft mit  B.  Konrad  und  andern  Grafen,  Edlen  und  Herren  unter- 
nommenen Besuch  der  Abtei  Stürzelbroun  dieser  eine  ganze  Salzpfanne 
schenkt.   —  Erwähnt  bei  Calmet,  Notice  de  la  Lorraine  H.  540.  «08 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Philipps,  der  die  Abtretung  des  Patronats  zweier 
Kirchen  durch  die  Grafen  von  Dagsburg  nnd  Saarwerden  an  den  Bischof 
Bertram  von  Metz  bestätigt.  —  Böhmer.  Acta  imperii  selecla  I,  195  nr.  214. 
—  Reg.  Böhmer-Ficker  nr.  45,  wo  B.  Konrad  in  der  Zeugenreilie  ausge- 
lassen ist.  7(^9 

anwesend  auf  dem  Hoftage  König  Philipps.  Hier  wird  B.  Konrad  neben 
dem  B.  von  Basel,  Herzog  Berthold  von  Zubringen  u.  a.  als  Vertreter  der 
staufischen  Partei  bestellt,  um  unter  Leitung  des  Erzbischofs  von  Mainz 
am  2.S.  Jnli  zwischen  Andernach  und  Coblenz  mit  den  Vertretern  IHtos 
von  BrauMschwei;;  zu  Ausgleichsverliandlungen  znsammenznkiunmen.  — 
Bericlit  im  Brief  Ottos  an  Innocenz  111.  —  Registr.  Innocentii  HL  de  ne- 
gotio  imperii  ed.  Baluze  I,  094  nr.  20.    —   Böhmer-Ficker  nr.  45».       710 

Graf  Berthold  von  Nimbnrg  verkauft  die  Burg  (urbs)  Xuwenburch  mit  den 
Ministerialen  und  allem  Zubehör  der  Straßburger  Kirche.  —  Aini.  Marbac. 
Schulausgabe  S.  76  zu  1200:  Bertholdus  conies  de  Nuwenburch  in  Bris- 
gawia  .  .  .  urbem  Nuwenburch  cinn  minislerialibns  et  appendiciis  suis  Ar- 
gentinensi  ecdesie    in    proprielalem  dedit,    pecnnia  tarnen   medianle.   —   S. 


aucii  das  folg.  Reg. 


11 


Koiirad  II. 


kauft  vüin  Grafen  Bertliokl  von  Niinburg  Besitzungen  in  den  Vogteien  (ad- 
vocatia)  \'ileniaiescelle  und  Seiden,  in  den  Höfen  (curtis)  Riegol  und  Her- 
boltsheim.  —  Bericlit  in  der  UAunde  König  Fnedriciis  II.  1^214  Nov.  21. 
-  Böhmer-Ficker  nr.  752.  —  Nach  Reg.  nr.  "20  und  nr.  722  befand  sich 
unter  den  Rechten,  die  Graf  Beithold  dem  Biscliof  veikaulle,  auch  das 
Patronatsrecht  über  die  Tvirclien  von  Vihnarzell  und  Seiden.  —  Datier- 
ung Wühl  etwa  gleichzeitig  mit  Reg.  nr.  711   anzunehmen.  712 

beurkundet,  daß  er,  nach  dem  Beispiel  seiner  Vorgänger,  einen  Hof  neben 
dem  bischöflichen  Palast  zu  Straßburg,  der  der  Kirche  gehört,  dem 
Kloster  St.  Fides  in  Slecestat  mit  Zustimmung  und  Frlaiibnis  (consensus 
et  coniventia)  des  Domkapitels  und  unter  dem  Beifall  (favor)  der 
übrigen  Getreuen  übertragen  hat  mit  der  Bestimnumg,  daß  das  Kloster 
den  Straßburger  Bischöfen  jährlich  als  xVnerkeiniungsgebülir  (pro  recogni- 
tione  domini)  sechs  Denare  Straßburger  Münze  am  Martinstage  zahle. 
Haue  traditionem  tarn  nostro  quam  capituli  nostri  sigillis  comnumiri  feci- 
mus  .  .  .  .Testes  antem  et  cooperatores  huius  facti  sunt  hü:  Eberhardns 
maior  prepositus,  ülricus  decanus,  Henricus  custos,  Morandns  scolasticus, 
Burchardus  archidiacouus,  Arnoldus  de  Masche,  Rudolphus  scultetus,  Burc- 
hardus  de  Ehenheim  scultetus,  Hartemannus  de  Cunisberc,  Dietmarus  scul- 
tetus de  Slecestat,  Hartlieb,  Hugo,  Dorfmanims  cum  aliis  quam  pluribus. 
Factum  est  autem  hoc  anno  ab  incarnatione  domini  1200,  regnante  Phi- 
lippo  Romanorum  rege.  —  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  188  nr.  60  aus 
Or.  des  Archivs  im  bischöfl.  Palast  zu  Straßburg;  Wiegand.  Straßb.  Urk. 
B.  I.   113  nr.  138.  ^13 

Domdekan  Ulrich  und  das  ganze  Kapitel  der  Straßburger  Kirdie  beur- 
kunden, daß  Walter  der  Junge  (puer),  der  Sohn  des  ehemaligen  (quondam) 
Schultiieißen  Walter,  nachdem  er  einen  Zehnten  in  Bazendorf  nach  Lehens- 
recht (iure  feodali)  erhalten  hatte,  dem  Abt  Peter  von  Nuwenburc  und 
dessen  Kollegium  wegen  des  Zehnten  des  Hofes  Harthusen  vor  dem  Ge- 
richt B.  Konrads  verklagte  (in  causam  coram  C.  trasit).  Er  behauptete 
da,  daß  der  Hof  von  Anfang  an  dem  Pfarrbezirk  (parrochia)  Berstein  zu- 
oeteilt  war  und  also,  auch  diesem  Zehnten  zu  zahlen  habe.  Demgegenüber 
erklärte  der  Abt,  daß  sie  niemals  Zehnten  von  dem  Hofe  gezahlt  hätten, 
einmal  auf  Grund  päpstlicher  Privilegien,  dann  auch,  weil  die  Zehnten  der 
Hofkapelle  auf  dem  genannten  Grundstücke  gehörten,  die  allerdings  vor 
Alter  zerfallen  sei.  Durch  Graf  Reinald  sei  die  Besitzung  dem  Kloster 
o-egeben  worden  unbeschadet  (non  obstante)  der  früheren  Schenkung  des 
Prfesters  Hartmann  an  die  Straßburger  Kirche,  da  der  Streit  darüber  auf 
der  Straßburger  Synode  (soUempniter  et  publice  in  synodo  Argeutinensi) 
o-eschlichtet  wurde.  Nachdem  Walter  dies  zugestanden  hatte,  verzichtete  er 
mit  seinem  Sohne  Eberhard  vor  der  ganzen  Straßbnrger  Kirche  und  den 
Ministerialen  auf  jeden  Anspruch  auf  den  Zehnten  von  Harthusen.  Ut  hec 
carta  robur  habeat  et  vigorem ,  eam  sygillo  capituli  nostri  et  ipsius 
Uualteri  appensione  decrevinms  muniendam.  Acta  sunt  hec  in  synodo 
Argeutinensi  anno  doniinice  incarn.  1200,  iudict.  3,  venerabis  (sie !)  Cuon- 
radi  Argeutinensis  episcopi  presulatus  tempore.  Testes :  Eberhardus  maior 
prepositus,  Fridericus  cantor,  Morandus  scolasticus,  Ciinradus,  Ci'inradus, 
Burchardus,  Bertoldus,  Albertus  archidiaconi.  Heinricus  custos;  ministe- 
riales:  Uuernherus  marscalcus,  Rüdolfus  scultetus,  Albertus  vicedominus, 
Burchardus  prefectus  et  alii  quam  plures.  —  Or.  Hagenau.  Spitalarchiv. 
3  Hängesiegel  abgef.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  310  nr.  370;  Würdtwein, 
Nova  subs.  X,  198  nr.  70  aus  Neuburger  Charlular  mit  1201.  —  Vgl. 
Reg.  nr.  376,  nr.  724  und  nr.  729.  71-4 

investiert  den  Werner  von  Hattstatt  und  seine  Brüder  mit  den  Gütern,  die 
der  Graf  von  Kyburg  besessen  hatte.  —  Schoepflin,  Als.  illust.  II,  645^. 
—  Die  ohne  jeden  Beleg  gegebene  Nachricht  erscheint  sehr  zweifelhaft.   715 


Koiirnd 


Anfang 


März    1 


Jnni  3 


n<ii-li 
Juli  3 


Hagenau 


(1200-01 
Auglist) 


soll  Utü.  IV  dei-  rheinaufwärts  von  Main,  i.is  Speyer  un.l  Wnüenlung  vor- 
düngt,  gerufen  haben.  -  (.hrun.  L l.ersj.ein..  .M(;.  SS.  XX 111  44S  uacir  den. 
I  .■rui.t  von  ,1er  Belagerung  Slraül.urgs  .Inrel.  Koni,  Phil' ,'  '^^  , '  ^ 
slatun  nns.s.s  n,unns  Uckloni  .  .  .se  cun.plieen.  ollerl.  quo.l  n.unitu.  veni"t 
laeilem  s.b,  m  has  partes  ingressum  fide  prestita  n.inislrare  spondel' 
gandet  .ile,  et  de  tautoris  ope  fidu.ialns  iter  aggreditur.  et  sine  lifli  ^  ! 
täte  donec  ad  c.v.taten,  Wisenl.nr.l.  pn.licis.ens  !  ...  -  Die  Er/äl.ln,"' 
che  n,  ken.er  )Ve.se  /.,,  der  .uns!  I.ekaunlen  Stellung  H.  Konrads  n,  Koni« 
HMhpp  pal.t,  hat  Abel,  Knnig  l'Inlipp  .>..  aö4,  mit  Unordnnn,^  in,  15e,3 
der  Lbershenner  Chronik  erklart;  Winkehnann .  .lahrbücher  l'hilipps  von 
Schwaben  J,  r>0;  hat  angenomn.en,  daß  der  Mis.hot  sidi  trotz,  des  kurz, 
vorher  abgcsch  ossenen  Friedens  mit  l'hilipp  wieder  ,rut  Ollo  eingelassen' 
h  be  und  .tulzl  s.ch  dabe.  auch    auf  den  Brief  .Magi.ler  l'hilipp.s^n  den 

^  ml  JV    r  ^;^    V"""  ^'"■'"""'''"'«  »-■  J*-  weiten  erieheint  narh 

dem  Buefe  Innoeeuz  111.  lieg.  nr.  717  sowie  nach  Reg.  nr.  71S  und  7->i 
in  denen  B  Konrad  im  (letblge  König  Philipps  genannt  wir.l.  ausrä-' 
sehlossen.  Dagegen  mag  seine  Sympathie  für  Otto  IV.  nicht  erlosciren 
sen,.  und  s.e  gab  Anlaß  zu  den  (iernchten.  deren  Xiederschla,^  wir  indem 
Bericht  der  Lbershenner  Chronik  und  in  dem  Brief  Magister  Philipps  ünden. 

71(5 

Briel  Pjipst  Iunocenz;ill   au  B.  Konrad  11.:  Kürzlich  habe  er  aus  sicherer 

Quelle    erlahi^en     daß    der  Bischof   sich    zwar    notgedrungen    dem  He.X 

I  h,l,|.,.    v.M  Schwaben    angeschlossen    habe,    aber    dem  König  Otto,    dein 

gewa  Uten  Uömischeu  Kaiser,    der    auch  ihm,    dem  Papst,    angenehm    sei 

und  den    er  mit  Gottes  Hilfe    noch  krönen  werde,    im  Heizen    noch  zu5 

tan  se,,  dessen  Anhänger  er  ja  auch  von  Anfang  an  gewesen  sei  und  dem 

er  den  Treueid  geleistet  habe.      Er  ersuche  den  Bischof  daher  aufs  drin-.- 

ichsle,  da  er  selbst  n.dit  zwei  Leuten  zur  Erlangung  des  Kaisertums  be- 

lullluh  sein  könne,    und   da    er    die    Person  des  Herzoss    in    dieser  ^iclie 

zurückweisen.  Otto  vielmehr  als  König   annehmen  müsse,    ohne  Rücksicht 

auf  einen  etwa  dem  Herzog  geleisteten  EitI,  den  er.  der  Papst,  .a-lö^t  Inbe 

dem  Könige  öllentlicli    sich    aufs    eifrigste  anzuschließen    und  Ten.;  Partei 

aufs  wärmste  zu  unterstützen.     Aiulernfalls  müsse    er  schärfer  gegen  den 

Bischof  vorgehen.   -   Grandidier,  Oeuvres  III,  -2:10  ,„•.    (0:5  aus  o.d    Vatl- 

caii.  ur.415;  Brequigny  II,   1086  aus  Or.  in  Straßburg.   -    Böhmer-Ficker 

T-^.'**-..7.rT"^'  "'■•  ^-^«-  -  -C'^'-'"  ian.  pridenr.  -  IW;  e  I^ 
gleichem  Wortlaut  an  den  Bischof  von  Basel,  Graf  Albert  von  Dagsburg 
u  id  Graf  Rudolf  von  Habsburg.  -  Keinesfalls  sind  diese  Briefe  des  P-^pstes 
"'"  .'^r';.  '":  .^"'f  "•'»'^  Slellnnguahme  des  Bischofs  zu  werten:  Der 
erwähnte  Lid    ist  der  im  Jahre   11!)8  geleistete.  717 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Philipps,  der  die  Abtei  Neubnrg  in  ihrem  Be- 
sitz bestätigt.  Meister,  Die  Hohenstaufeu  im  Elsaß  Sil!,  „r  G  - 
Böhiner-Ficker  nr.  55.  '     V,o 

<  lo 


als  Anhänger  Komg  Ottos  IV.  geu;mnl.  -  Bericht  des  päpsllicheu  X.dar. 
Magister  Philipps,  an  Innocenz  111.  über  die  Slelbim,^  .l'r  P.nieien  nul 
dem  l'ürstentag  zu  Mastrichl.  w.,  -.l,,-  päpstliche  Le^-at  Guido  von  Pales- 
triiia  die  Anerkeunniig  Olb.s  durch  Innocenz  verkündel  hatte.  -  iU-i-^tr  In- 
nocenln  111.  de  ueg.  iinp.  ed.  Balnze  I,  710  nr.  5;) :  ...  dominu' Ar^-en- 
tineiisis  ac  plures  de  superioribus  nobiscum  siiiil.  -  Böhmer-Ficker  nr  <)«'i7(; 
-    Vgl.  Reg.  nr.   716.  '      71!» 


l'apst    Innocenz   111. 


•Ilt 


f    die    Beschwerde    der    .Mönche 


\i)U    \'ilniar- 


Zell,  daß  B.  Konrad  das   Patronatsrecht    un.l    die   Voi;tei  über  .lie   Klö.ler 
\dn.arzell    und    Seiden  auf  unrechtmäßige  Weise  als  (ieschenk  des  Edlen 


378 


Kourad  II. 


1200- 
1201 


1201 


Sept.  4 


Dez.  5 


Hageiiau 


Slraßburg 


B(ertli(pkl),  Grafen  von  Nimburg,  empfangen  habe  (Reg.  nr.  71:2),  die  Abte 
von  St.  Blasien,  B.  von  Alpirsbacli  und  M.  von  Pairis  znr  Untersuchung 
der  Sache.  Diese  urteilen  zu  Gunsten  der  Münclie  und  legen  dem  Bischof 
auf.  von  seinem  angeljüchen  Patronatsreclit  künftig  zu  schweigen.  —  Be- 
riclit  im  Brief  Papst  Innocenz"  IIL  an  die  Äijte  von  St.  Peter,  St.  Maria 
und  Tenncnbacli  Reg.  nr.   T^iä.  '"-O 

appelliert  durcli  Schreiben  an  die  Äbte  von  St.  Blasien,  Alpirsbach  und 
Pairis  gegen  deren  Urleil  in  seinem  Streit  mit  den  Mönclien  von  Vilmar- 
zell  (Reg.  nr.  730)  an  Papst  Innocenz  111.  -  Bericht  in  dessen  Brief  an 
die  Äbte  von  St.  Peter,  St.  Maria  und  Tenneubacli.     Reg.  nr.  7:2:2.       731 

Brief  Papst  innocenz'  111.  an  die  Älite  von  St.  Peter,  St.  Maria  und 
Teimeubadi:  Bericht  über  den  Verlauf  des  Streits  um  das  Patronatsrecht 
über  die  Kirciien  von  Vilmarzell  und  Seiden  (Reg.  nr.  7:20  und  nr.  721). 
Da  B.  Konrad  zu  dem  zur  Verhandlung  seiner  Appellation  festgesetzten 
Termin  weder  selbst  erschien  noch  einen  Vertreter  sandte,  überträgt  der 
Papst  den  Empfängern  des  Briefes  die  weitere  Untersuclumg.  die  sich  auf 
eine  Bestäli"-img  oder  Verwerfung  des  ersten  Urteils  zu  beschränken  bat. 
Jedenfalls  sind  B.  Konrad  wegen  seines  Nichterscheinens  zur  Appellation 
die  Kosten  aufzubürden.  Sollte  einer  der  drei  Richter  am  Erscheinen  ver- 
hindert sein,  so  sollen  die  beiden  andern  nichtsdestoweniger  das  Urteil 
fällen.  —  Abschr.  Karlsruhe  G.  L.  A.  Kopialbücher  nr.  l!2'.l3  fol.  34.  — 
Abschr.  aus  Or.  des  Archivs  von  St.  Peter  im  Karlsruher  Nachlaß  Gran- 
didiers.  —  Inuocentii  III  diplomata  ed.  Brequigny  11,  108(5.  --  Böhmer- 
Ficker  nr.  5762;  Potthast  nr.   1464.   —    „Dilecti  filii  pauperes."  TC'i 

Zeuge  in  der  Urkunde  König  Philipps,  der  dem  Abt  Friedrich  von  Luxeuil 
und  seiner  Kirche  Besitzungen  und  Freiheiten  bestätigt.  —  Galiia  christi- 
ana  XV,  5S.   —   Böhmer-Ficker  nr.  63.  ''23 

beurkundet  dem  Kloster  Nuvenburc  den  Besitz  der  curia  Harthusen:  Ein 
Priester  Hartmann  aus  der  familia  des  Grafen  Peter  von  Luzzelnburg  be- 
saß nach  seinem  Eintritt  in  den  geistlichen  Stand  und  nach  seiner  Priester- 
weihe (in  clericatum  assumptns  tandemrpie  ad  presbiteratus  ordinem  pro- 
motus)  das  Gut  (prediura)  Harthusen  mit  allem  Zubehör,  nämlich  niit  der 
Hofkapelle  (capella  curialis),  mit  Zehnten,  BaumpHanzungen  (arbustum).  Äckern 
und  Wiesen  in  bestimmter  Abgrenzung  (certis  distinctum  ac  limitatum  ter- 
minis)  lange  Zeit  ungestört.  Als  er  sein  Ende  nahe  fühlte,  übertrug  er 
das  Gut  mit  der  Kapelle  und  allem  Zubehör,  das  nach  alter  Satzung  von 
dem  Pfarrsprengel  losgelöst  war  (ab  omni  iure  parrocbiali  ex  antiqua  in- 
stitutione  absolutum),  dem  Straßburger  Domkapitel.  Auf  die  Anzeige  von 
dieser  Schenkung  erhoben  die  Erben  des  Priesters  sowie  Graf  Peter  Ein- 
spruch (cum  absque  ipsorum  coniventia  hoc  actum  fuisset).  Bei  der  Erb- 
teilung entstanden  aber  derartige  Zwistigkeiten,  daß  das  Gut  bis  zur  Zeit 
des  Grafen  Reiuald  —  nach  dem  Tode  seines  Vaters,  des  Grafen  Peter, 
—  öde  und  unbebaut  blieb,  bis  der  erste  Abt  von  Nuvenburc.  Ulrich,  den 
Reiuald  bat,  ihm  das  herrenlose  Gut  (tamquam  pro  derelicto  habitum)  durch 
die  Hand  seiner  Mutter,  der  Gräfin  Yda,  zu  geben.  Dies  geschah  mit 
Zustimmung  der  Erben  Hartmanns.  Erst  nach  geraumer  Zeit  bestritten 
(questiouem  suscitavit)  der  Dekan  und  die  Straßburger  Kirche  wegen  der 
frühereu  Schenkung  dem  Abt  und  dem  Kloster  den  Besitz  und  begannen 
den  Rechtsstreit  (Htem)  von  neuem.  Auf  den  Rat  kluger  und  guter 
Männer  wurde  folgende  Entscheidung  gefällt:  das  Kloster  Nuvenburc  zahlt 
au  den  Dekan  und  die  Straßburger  Kirche  jährlich  in  der  Woche  nach 
Epiphanias  (in  octava  epyphanie)  5  Solidi  (monete  publice)  als  Anerken- 
Hung  seines  freien  Besitzes  zur  Verteilung  au  (per)  die  Kanoniker,  damit  auch 
diese  die  Rechtmäßigkeit  des  Vertrages  bezeugen.  Dem  Vorgang  der  Päpste 


Koiirad  TT. 


37f> 


1201 


folgend  und  belelirt  dtiicli  iirkiiiidliclie  Sclirirtstüikf  (Homaiioruin  pontiK- 
cuni  in  liuc  negotii)  vestigiis  iiiiicrentes  et  st-riptis  iiutenticis  edocti)  t)e- 
stiüigl  15.  Ivoniad  dem  Kloster  Nuvenburg  die  curia  Harlliusen  mit  ihrem 
ganzen  Gebiet  (lerritorinm)  und  ZubeliOr.  Vi  aiitem  hei-  coirfirnialionis  pagina 
(Irma  pernianeat  et  inconvulsa  sygiiii  nostri  miininiine  cani  iussimus  in- 
signiri  et  legitinionini  inscriptione  testium  sollenipniter  roborari.  Acta 
sunt  liec  in  aula  lutstra  Arfientiuensi  anno  doniiuice  incarnalionis  1:201, 
indicl.  4.  Testes:  ^iricns  maioris  ecciesie  decanus.  Fridericus  cantor, 
Morandus  scolaslicus,  Cünrat  [tdelenbrui'ke|,  Cnnrat  [Gundelvinden],  Her- 
tolt  [de  Lüpfe],  Heinricus  custos,  Albertus  archidiaconi :  niinisteriales : 
Uvernherus  marscalcus.  Riidolfus  scultetus,  Aliiertus  viceduniinus,  liurc- 
hardus  prefectus  et  alii  quam  plures.  -  Unter  der  (ilica  von  der  gleichen 
Hand:  ad  postnlationem  venerabilis  et  karissimi  fratris  nostri  Petri  ab- 
batis.  —  Or.  Hagenau.  Spitalarcliiv.  llängesiegel  abgef.  (Die  [  ]  einge- 
klammerten Worte  von  wenig  späterer  Hand  übergeschrieben).  —  VVent/cke. 
Ungedruckte  Urkunden  (MIÖ(;.  XXIX)  aus  Gr.:  Zeugenregest  Würdtwein, 
I  Nova  subs.  X,  :>01  .Note  f  aus  Nuuburger  Cliarddar.  -  Vgl.  Reg.  nr.  376. 
nr.   714  und  nr.   72it.  704 

bei  Hufach  beurkundet,  daß  er  den  Zins,  den  sein  Dinghof  /u  Rubiacum  aus  Einkünften 
zog,  die  ihm  die  Kirclie  zu  Marbach  von  zwei  Höfen  in  Rubiacum  und 
einem  in  Westliahlen  in  der  Höhe  von  zusammen  etwa  30  Solidi  weniger 
6  Denare  schuldete,  der  Kirche  zu  Marbach  schenkte.  Sein  Todestag 
solle  dafür  jährlich  durch  eine  etwas  reichlichere  Mahlzeit  der  Kanoniker 
gefeiert  werden.  Um  die  Schenkung  für  immer  sicher  zu  stellen,  fragte 
B.  Konrad  die  Ministerialen  der  Straßburger  Kirche,  ob  er  von  den  Gütern 
der  Kirche  etwas  zu  seinem  Jahresgedächtnis  zu  einer  milden  Stiftung 
verwenden  dürfe.  Die  Getreuen  schwuren  darauf,  daß  es  dem  Bischof 
völlig  frei  stehe,  vor  allem,  da  er  ja  das  Bistum  so  außerordentlich  be- 
reichert habe  ....  donationem  sigilli  nostri  testimonio  conlirmamus.  Acta 
sunt  hec  publice  apud  Rubiacum  anno  doniinice  iucaniationis  1201.  — 
Or.  Colmar  B.-A.  Obermundat  B.  19  1.  1.  B.  mit  Siegelschnur.  -  Würdt- 
wein, Nova  sub.  X,  197   nr.  6!»  aus  Or.  725 


Straßbnrg 


beurkundet,  daß  die  langwierige  Zwietracht,  die  ihn  und  seine  Vorgänger  mit 
dem  Grafen  Rudolf  von  Habesburch  und  dessen  Eltern  entzweite, 
auf  den  Rat  des  Domkapitels,  der  bischöflichen  Ministerialen  sowie  der 
Straßburger  Burgensen  durch  folgenden  Frieden  beendet  ward:  1.  Der 
Graf  und  seine  Erben  sollen  fortan  für  immer  freie  Mannen  sein  (de 
cetero  perpetuo  liberi  homines  et  absoluli)  und  bereit  zum  Dienst  für 
das  Bistum  gegen  jedermaim:  dafür  hat  ihm  und  seinen  Erben  auch  der 
Bischof  als  freien  Mannen  die  Treue  zu  halten.  Und  weil  der  Graf  sich 
so  dem  Bistum  veri)lliclitete,  inid  in  Erwägung  der  großen  und  treuen 
Dienste,  die  er  bisher  dem  Bischof  geleistet  hat  und  künftighin  nach  seinem 
Versprechen  mit  seinen  Erben  leisten  wird,  gibt  dieser  ihm  in  vielen 
Streitpunkten  nach.  Er  bestimmt  !2.,  daß,  wo  auch  inmier  das  Bistum 
oder  der  Graf  Leute  oder  Güter,  die  zum  Hofe  Rubiacum  gehören,  be- 
sitze oder  später  bekomme,  vor  allem  die  villa  Gebelischeswilre,  daß  dort 
der  Bischof  allein  die  Bede  (peticio)  .haben  und  dem  Graf  oder  dessen  Boten 
den  dritten  Teil  aller  Einkünfte  zuweisen  solle;  dagegen  müsse  der  Graf  auf 
Verlangen  des  Biscliofs  mit  seinen  Rittern  und  Leuten  beim  Eintreiben  der 
Bede  Hilfe  leisten.  3.  Die  Gericlitsharkeit ,  die  der  Graf  auf  Grurul 
der  ihm  vom  Bischof  verliehenen  Rufacher  Vogtei  ausüben  darf,  soll  er 
nach  Gewohnheit  und  Recht  der  Stadt  Straßburg  handhaben.  4.  In 
der  genannten  Vogtei  darf  der  Graf  nur  nach  AulTorderung  durch  den 
Bischof  zu  dessen  Dienst  Herbergssteuern  (hospicia)  erheben.  .">.  Das 
Allod  zu  Theirynbach,  auf  dem  ein  Haus  errichtet  ist.  läßt  der  (Jraf  dem 
Bistum  auf    und    erhält    dafür    ein  anderes   Allod   vom    Bischof    /u    freiem 


W  1;  II I  /.  c  k  c,  KL'gustvii  der  liiscliül'u  vuii  StruBburg. 


49 


380 


Konrad  II. 


1201 


(1202) 

Mai  31 


Straßbiirg 


1202 


bei  Rufacti 


Eigen.  .  .  .  tarn  iiostro  quam  capituli  nostri  atque  burgensium  iiostrorutn 
iminimine  sigilloruni  ex  parte  iiostra  corroborari  fecimus,  fidelis  quoque 
uoster  cümes  Rüdülfus  proprio  sigillo  stabiliri  precepit.  Acta  sunt  iiec  in 
aula  episeopali  Argentiiiensi  felicit^er  anno  verbi  incarnati  1201,  indictione  4. 
Testes  canonici  niaioris  ecclesi§  Olricus  decanus,  Fridericus  cantor,  Mo- 
randus  scolasticus,  Heinrieus  custos,  Albertus,  Cünradus,  Bertholdus,  Cün- 
radus  choriepiscopi,  Heidenricus,  Deithelnius  presbi^eri,  Arnoldus  diaconus. 
Otto,  Walterus,  Arnoldus,  Lfldewicus,  Hermannus,  Olricus,  Beringerus  sub- 
diaconi;  de  ininisterialibus  Walterus  et  Rudolfus  causidicus  irater  eins, 
Piurchardus  de  Steniburgedor,  Dtheodericus  Stlieleim,  Albertus  Bagyro, 
Guutlierus,  Burcliardus  l)urggravius,  Dtheodericus  frater  eins,  Eberhardus 
lilius  Walteri,  Sigefridus  de  Ofwilre;  de  burgensibus  Burchardus  juvenis, 
Fridericus  Dispensator,  Herl)o  et  Wernherus  iudices,  Rudolfus  Mannelin. 
Algoz,  Burchardus  Rypelin,  Petrus,  Reinbolth  Virnech(orn),  Wernher  Vi- 
tulus,  Gozpertus  de  Spira,  .toliannes  Reizero,  Orthieb,  Heinrieus  Lebelin, 
Fridericus  Hisynmang,  Sigefridus  thelon(earius),  Olricus  Horebarth,  Cüno 
tilius  Deiniari,  Rudolfus  Wavirscarus.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  35  mit  den  vier 
Hängesiegeln.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  309  nr.  368  aus  Abschr.; 
Würdtvvein,  Nova  subs.  X,  194  nr.  68;  Wiegand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  114 
nr.  139  aus  Or.  —  Böhmer-Ficker  nr.  10646.  —  Graf  Rudolf  von  Habs- 
burg befand  sich  in  ahnlicher  Lage  gegenüber  König  Otto  IV.  wie  B. 
Konrad.  Vgl.  Steinacker,  Habsburger  Regesten  nr.  84  und  85.  —  Zum 
rechtlichen  Inhalt  der  Urkunde  vgl.  Ann.  Colmar.  maior.  MG.  SS.  XVll, 
203  zu  1278:  Item  domino  episcopo  Argentinensi  solvit  dominium  suum 
a.  d.  1200  a  Wetilsheim  usque  in  Sülze  inclusive  50  libras  tantuni,  de 
quibus  terciam  partem  dedit  landtgravio  Alsatie;  et  nee  scultetum  nee  ad- 
vocatum  ibidem  habuit.   —   Vgl.  Steinacker  a.  a.  0.  nr.  86.  726 

besiegelt  neben    dem  Domkapitel    die  Urkunde  des  Straßburger  Dompropsts 

Heinrich    über  die  Verwaltung  des  Stiftslehens  Lanqsertheini presi- 

dente  sancte  Romane  sedi  domino  Innocentio  tercio  anno  pontiticatus  ip- 
sins  5,  sub  antistite    nostro    domino  Cfini'ado    anno  episcopatus  ipsius   13. 

—  Or.  Str.  B.-A.  G  2709  (5)  mit  zwei  verstümmelten  Hängesiegeln.  —  Würdt- 
wein,  Nova  subs.  X,  202  nr.  71  aus  lib.  sal.  1347:  Wiegand,  Straßb.  Urk. 
B.  I,  116  nr.  141  aus  Or.  727 

Ijeinkundet,  daß  der  Herr  Propst  Hcinricli,  der  Dekan  Gerold  und  das  ganze 
Lautenbacher  Kapitel  dem  Kloster  Schwartzendan  alle  Frucht-  und 
Viehzehnleu  zwischen  den  beiden  Wegen,  welche  die  Klostergebäude  um- 
schließen, sowie  die  Vieh-,  Garten-  und  Baumzelinten  im  Hofe  Zerzendal 
für  einen  .labreszins  von  einer  halben  Mark  überlassen  liaben  .  .  .  pre- 
sentem  paginani  sigilli  nostri  impressione  confirmamus,  et  sigillum  Argen- 
tinensis  ecclesie  cum  sigillo  chori  Lutenbacensis  apponi  volumus.  Acta 
sunt  hec  publice  apud  Rubiacum  anno  dominice  incarnationis  1202.  Huic 
facto  testimonium  perhibent  Fridericus  cantor  Argentinensis  ecclesie,  Al- 
bertus de  Zabernia  capellanus  episcopi,  Hermannus  clericus,  plebanus  Ru- 
l)iacensis  Albero,  Baldemarus  plebanus  de  Sülze,  Fridericus  prepositus  Mar- 
i)acensis,  Gotfridus  prior  de  Swarcendan,  Burchardus  de  Steini)acli.  Ru- 
dolfus camerarius,  Rudolffus  Coloniensis,  Ulricus  de  Loven,  Ruodolfus 
scultetus  et  frater  eins  Waltherus.  Burcliardus  burggravius,  Herterus,  Al- 
bertus vicedominus,  Albertus  villicus  de  Lambarteim,  Conradus  villicus  de 
Riburg  et  alii  multi.  —  Vidinms  von  1489  Colmar  B.-A.  Lautenbach  nr.  23. 

—  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  206  nr.  72  aus  Vidimus.  728 

Der  Pfarrer  (plebanus)  Bertold  von  Berstein  klagte  (questionem  movit)  auf 
einer   von  B.  Konrad  abgehaltenen  Synode  gegen  Abt  Peter  von  Neuburg 


Konrad  TT. 


381 


1202 


StraßLurg 


(1190- 
1202) 


i'ltT,     /.üg 
nur  durch 


wegen  einiger  Zehnten  der  curia  Harlhausen.  Der  Ueiiauptuii;.'  JJertolds, 
daß  diese  zu  seiner  Kirche  gehören,  iiält  der  Abt  Verjährung  und  die  Ver- 
sicherung lehendei' Zeugen  (lani  prcscriplioneni  (inani  vivorum  testiuni  asser- 
tionem  obitiens)  entgegen.  IJertold  appeUiertc  dagegen  an  den  Melropo- 
htansitz,  tanquain  iudicium  Argentiuensis  ecdesie  suspectuni  haijnret.  Doch 
schon  nacli  wenigen  Tagen  erschien  er  zusaninien  niil  Aht  Pet 
seine  Khige  sowie  die  AppeUation  zurück  und  erkhirle.  daß 
einige  Pfarrkinder  (parrochiani)  zu  der  Forderung  angestiftet  worden  sei. 
Durcli  Besciduß  der  Kirche  (per  sententiani  ecdesie)  wurde  darauf  dem  Aht 
und  dem  Kloster  Neui)urg  die  volle  Berechtigung  auf  den  Zehnten  zuer- 
kannt. Acta  sunt  anno  incarn.  1-202,  epacta  2(5,  Ind.  ö,  conc.  1.  in  pre- 
sentia  Cuonradi  venerabilis  Argentiuensis  episcopi  et  prelaloruni  eiusdeni 
ecdesie.  —  Bei'icht  in  der  Bestätigungsurkunde,  die  das  Dunikapilel  wohl 
auf  Grund  einer  gleichzeitigen  Aufzeichnung  ausstellte,  „da  infolge  des 
Todes  B.  Konrads  und  infolge  der  Kriegsstürme  eine  Beurkundung  des 
Urteils  durch  Untersdirift  oder  Siegel  noch  zwei  Jahre  später  nicht  er- 
folgt sei".  —  Or.  Hagenau.  Spitalarchiv  mit  Siegel  des  Domkapitels.  — 
VVentzcke,  Ungedruckte  Urkunden  (MIÖG.  XXIX)  aus  Or.  —  Vgl.  Heir. 
nr.  376,  nr.  714  und  nr.  724.  729 

beurkundet,  daß  Graf  Hermann  von  Froburg  im  Pfarrbezirk  (parodiia)  Witten- 
heim  zwischen  dem  Steinbach  und  der  villa  Wlurichsheim  von  (de  manu) 
den  Straßbm-ger  Bischöfen  einige  Äcker  als  Ritterlehen  (in  militari  feudo) 
besaß.  Da  sie  dem  Kloster  Steinbac  ganz  nahe  liegen,  bestürmten  die 
Nonnen  den  Grafen,  sie  mit  ihrem  Besitz  zu  vereinigen.  Der  Graf  i^ab 
ihren  Bitten  nach  und  resignierte  die  Äcker  in  die  Hand  des  Straßburger 
Bischofs  unter  der  Bedingung,  daß  sie  von  diesem  dem  Konvent  Steinbach 
überwiesen  würden.  Der  Bischof  erfüllte  den  Wunsch  des  Grafen,  da  ei- 
wohl  wußte,  daß  es  ihm  wie  seinen  Nachfolgern  auf  dem  Bischofssitz  ver- 
dienstlich (vitae  aeternae  meritorium)  sei,  wenn  die  christliche  Gemeinschaft 
(Christi  familia)  durch  Lehen  (stipendia)  der  Straßburger  Kirche  unterstützt 
würde,  und  schenkte  die  Äcker  dem  Konvent  (legitinia  Iraditioiie  donavit) 
mit  dem  Auftrage,  zu  Maria  Geburt  der  Straßburger  Kirche  jährlich  ein 
Pfund  W^achs  zu  zahlen.  Nos  qui  tum  ex  scriptis  ipsius  ecclesiae,  tum 
ex  certa  quonmdam  relatione  in  praesenti  negotio  plenius  instrudi  factum 
episcopi  et  comitis  approbamus,  et  sigilli  nostri  patrocinio  contirniamus, 
et  ad  maiorem  securitatem  sigillum  maioris  ecdesiae  volumus  apponi. 
Acta  sunt  haec  publice  Argentinae  in  daustro  maioris  ecdesiae  aiuio  in- 
carn. dom.  1202.  Testes  sunt:  H.  praepositus  maior  et  ideni  praepo- 
situs  sandi  Thomae  et  E.  decanus,  F.  cantor,  M.  scolasticus,  B.  de  Lulla, 
H.  de  Heremberg,  H.  de  Borre,  l\.  causidicus  et  alii  nudti.  —  Dietler's 
Chronik  von  Schönensteinbach  her.  von  Schlumberger  S.  71.  —  Der  Ver- 
mutung des  Chronisten,  daß  die  Beurkundung  erst  nach  dem  Tode  B.  Kon- 
rads  durch  das  Domkapitel  erfolgte,  wird  man  zustimmen  müssen.       730 


Erlaß  an  die  Geistlichen  der  Diözesef  Wie  kostspielig  und  mühsam  der  Neu- 
bau des  Straßburger  iMünslers  ist,  wissen  alle,  die  die  Stadt  be- 
suchen. Die  Kräfte  der  Einwohner  genügen  daher  nicht,  so  daß  sich  die 
Straßburger  Kirche  als  die  gemeinsame  Mutter  an  alle  ihre  Angehörigen 
mit  der  Bitte  um  Hilfe  wendet.  B.  Kourad  ersucht  daher,  die  Überbringer 
dieses  mit  dem  bischöflichen  Siegel  beglaubigten  Schreibens  freuiidiidi 
aufzunehmen  und  sie  nach  Möglichkeit  zu  uuterstül/.en.  damit  sie  dem  l!i- 
schof  und  den  Städtern  nur  Gutes  von  ilirer  Sendung  beridilen  können. 
Auch  ihre  Untertanen  sollen  die  Empfänger  mahnen,  diese  erste  Bitte  der 
Kirche  wohlwollend  aufzuneliineii  und  freudig  Gaben  und  Geschenke  zur 
Vollendung    des    Hauses    der    hl.  Gottesgebflrerin    darzubringen,    damit  sie 


W» 


382 


Konrad  II. 


(1190— 
1202) 


(119ß— 
1202) 


bei  Meien- 
heim 


ihnen  ein  ewiges  Heim  im  Himmel  bereite.  Alle,  die  durch  Geschenke 
und  Dienste  zur  Förderung  des  Werkes  l)eitragen,  nimmt  der  Bischof  auf 
in  die  Gemeinschaft  der  geistlichen  Güter,  die  es  in  der  Stadt  Straßburg 
gibt.  —  Or.  Str.  B.-A.  G  63  mit  Einschnitt  für  abgef.  Hängesiegel.  —  Wie- 
gand,  Straßb.  Urk.  B.  I,  118  nr.  143  aus  Or.  -  Vgl.  Wentzcke,  Urkunden  und 
Regesten  zur  Baugesch.  des  Straßburger  Münsters  (Straßburger  Münster- 
blatt  IV.   l(i)  mit  Lichtdruck.  731 

Auf  Bitten  B.  Konrads  gab  Härtung,  der  Neffe  und  Rechtsnachfolger  eines 
Ritters,  dem  der  Ritter  (miles)  Berthold  sein  Gut  (curiam  sive  fundum) 
in  Westhusen  verpfändet  hatte,  im  Glauben,  daß  auch  das  Patronatsrecht 
ül)er  die  Kirche  daselbst  auf  ihn  übergegangen  sei,  diese  bei  Erledigung 
der  Pfarre  dem  Straßburger  Kleriker  Bruno,  den  der  Archidiakon  auch 
wirklich  mit  Zustimmung  des  Bischofs  einführte.  Berthold  aber  behauptete 
als  Grundherr  (dominus  fundi),  daß  er  sich  ausdrücklich  das  Patronats- 
recht vorbehalten  habe  und  präsentierte  den  Priester  T.  dem  Biscliof,  der 
sich  weigerte  ihn  zuzulassen.  —  Bericht  im  Schreiben  Papst  Innocenz'  HI. 
an  den  Abt  von  Baumgarten,  den  Propst  von  St.  Arbogast  und  den  Kustos 
von  St.  Thomas  in  Straßburg  ülier  die  Erledigung  des  Streites  1205 
März  15.  —  Schoepflin,  Als.  diplom.  I,  312  nr.  372  aus  Vatikan.  Archiv 
mit  falscher  Empfängerangabe.  —  Potthast  nr.  2446.  —  „Cum  Bertoldus 
miles  .  '•"* 

Die  edle  Dame  Bertradis  von  Nutzdorf  im  Speyrer  Bistum  mit  ihrem  Bruder 
und  ihren  Söhnen  wird  vor  (coram)  B.  Konrad  von  Herrn  Berthold  von 
Scharpfeidierg  angegriffen,  weil  dieser  sie  an  sich  ziehen  wollte  (infestata, 
eo  quod  ipsam  dominam    et  eins  progeniem  iniuste    sibi  vellet  vendicare). 

—  Bericht  in  der  Urkunde  B.  Heinrichs  II.    von   1208  (Würdtwein.    Nova 
subs.  X,  225  nr.  82).  733 

schenkt  den  Brüdern  der  Straßburger  Kirche  den  curia  Ruoti  clerici  ge- 
nannten Hof.   -  Melker  Seelbuch  (VViegand  in  ZGORU.  NF.  III.  19ft).     734 

schenkt  dem  Kloster  Allerheiligen  im  Schwarzwald  ein  Gut  in  Crisebom  mit 
allem  Zubehör.  —  Bericht  im  Privileg  Papst  Innocenz'  III.   1204  Februar  5. 

—  Würdtwein,  Nova  subs.  X,  207  nr.  73.  —  Potthast  nr.  2110.  - 
„Quotiens  a  nobis."  —  Die  Gründungsurkunde  Utas  von  Schauenburg  be- 
grenzt den  Bezirk  des  Klosters  im  Norden  mit  Criseben  und  überweist 
die  Abtei  der  Straßburger  Kirche  und  dem  Bistum.  —  Schoepflin,  Als. 
diplom.  I,  306  nr.  363.  —  Die  Urkunde  B.  Heinrichs  IL  für  Allerheiligen 
1220  erwähnt  die  obige  Schenkung  und  zählt  neben  Uta  und  ihrem  Ge- 
mahl, dem  Herzog  Weif,  auch  B.  Konrad  als  Gründer  des  Klosters  auf.    735 

B.  Lütold  von  Basel  bestätigt  auf  Rat  und  Bitten  (de  maturiori  consilio  et 
praecipue  ad  pelicionem)  B.  Konrads,  durch  dessen  Schenkung  die  Nonnen 
zu  Steinbach  bereits  das  Patronat  der  Kirche  besitzen,  daß  die  Pfarrkirche 
(parrocliialis  ecclesia)  Wittenheim  mit  der  Tochterkirche  (tilia)  Kingershenu 
ihrer  Arnnit  abhelfen  solle.  —  Or.  Colmar  B.-A.  Schönensteinbach  Lad.  7 
nr.  1  mit  Siegeleinschnitt.  Undatiert.  -  Dietlers  Chronik  von  Schönen- 
steinbach her.  von  Schlumberger  S.  69.  -  Bestätigung  durch  Papst  Inno- 
cenz III.  von   1202  a.  a.  0.  S.  75.  736 

anwesend  nebst  Herzog  Berthold  (V.  von  Zähringen)  und  den  übrigen  Grund- 
herren (barones  terre)  im  feierlichen  Landding,  als  Ulrich  (von  Gotenburg) 
einen  Weinberg,  genannt  Lanzenacher,  dem  Landgrafen  Rudolf  übertrug, 
damit  dieser  ihn  der  Kirche  von  Pairis  in  Treuen  bewahre.  —  Etwas 
spätere  Aufzeichnung.  Colmar  Stadt-A.  Pairis  nr.   1.    -   Würdtwein,  Nova 


Koiirad  IT. 


383 


(ii»ß— 

1202) 


1202 

ük(.^'<.t(?) 


sul)s.  X,  184  nr.  fi4  aus  „Or."  im  Archiv  der  Alitei  Pairis;  Albreclil. 
lJu{)i)ultsteiner  Urk.  B.  1,  61  nr.  49  aus  Culmar.  —  Cber  Üalieruiig  s. 
Albredit  a.  a.  0.  737 

stirbt.  —  Jahr:  Ann.  Marbac.  Schulausgabe  S.  7S:  Chuoiiradus  episcopus 
oliiit;  KüiiigBJiüfen:  Cliroiiikeii  11,  (j4H.  -  Tag:  Melker  Seulbuch  (Wie- 
gand  in  ZGORh.  NF.  111,  1!M»)  und  Necrol.  s.  Thomae  (Grarididier,  Oeuvres 
bist.  111,  94  N.  1):  1111  kal.  Nov.;  Necrol.  Neoliurg.  (Grandidier  a.  a.  0.): 
111  iion.  Nov.;  Liber  annivers.  s.  Thomae  (Grandidier  a.  a.  0.  N.  4):  V  kal. 
Nov.  in  secundis  vesperis  compulsari  debent  omnes  campanae  et  poni  in 
L-horo  culcitruni  cum  (iuai)us  candelis,  tam  in  vigiba  quam  in  missa  ad 
agendum  anniversarium  (Ainradi  quundani  Argentinensis  episcopi.  —  Ije- 
graben  in  der  St.  Andreaskapelle  des  Münsters,  (kandidier,  Oeuvres  bist 
III,  94  nach  einer  Notiz  Specklins.  —  Ülier  die  AbbikUmg  H.  Konrads  am 
Bisciiofsburgertor  s.  Reg.  ur.  70.").  Vgl.  Grandidier  im  Almanacb  d'Alsace 
1784  p.  ^93.  738 


Nachträge  und  Bericlitigiingeii. 


Zu  nr.  lU.  In  überraschender  Weise  wird  die  liier  angedeutete  Anschauung,  daß,  gan/.  ent- 
sprechend der  ältesten  Tradition,  die  bischöfliche  Verwaltung  bereits  unter  B.  Arbo- 
gast  inmitten  der  alten  lllleste  testen  Fu(5  gefaßt  liatle,  bestätigt  durch  den  Fund  eines 
Ziegelstempels,  der  nur  geringe  Abweichungen  von  der  Abbildung  bei  SchoepHin  auf- 
weist. Damit  ist  einerseits  eine  unter  Leitung  der  Kirche  stellende  Ziegelfabrikation 
mit  mindestens  zwei  Prägestempeln  gesichert,  andererseits  weist  der  Fundort,  ilie  Xord- 
westecke  des  Münsters,  mit  Sicherheit  auf  Bautätigkeit  unter  der  Regierung  B.  Ar- 
bogasts  inmitten  des  ehemaligen  Argeutoratum.  —  Fuudstücke  vom  Juni  HKKS  in  der 
Elsäss.  Altertumssammluiig. 

Zu  nr.  {'2.  Das  angebliche  Original  der  Urkunde  König  Dagoberts  für  Kloster  Schuttern  befindet 
sich  in  Karlsruhe  G.  L.  A.  Selekt  der  alt.  Urk.     A   1. 

Zu  nr.  3ö.  Nicht  der  Kanzler  Winilherius  Kaiser  Heinrichs  III.  und  Heinrichs  IV.  gab  Anlaß  zur 
Einführung  des  Bischofs  Widegern  als  Wilgernus  in  die  Urkunde  Kaiser  Ludwig  des 
Frommen  für  Kloster  Ebersheim,  sondern  wohl  die  Verschmelzung  Bischof  Widegerns 
mit  Witgerius,  dem  Kanzleivorstand  Kaiser  Lothars  1.,  oder  dem  gleichnamigen  Kanzlei- 
vorstand Ludwigs  des  Deutschen. 

Zu  nr.  G5.     Ortsbeschreibung  auch  bei  Herr,  Bemerkenswerte  mittelalterliche  Schenkungen  S.  40  ff. 

Zu  nr.  215.  Für  die,  liofFentlich  endgültige,  Feststellung  des  Platzes,  den  B.  Werner  I.  in  der 
habsburgisclieii  Genealogie  einnimmt,  kann  ich  mich  kürzer  fassen,  als  ursprünglich 
beabsichtigt  war,  da  H.  Blocli  in  der  ZGORli.  XXIII  Heft  4  einen  besonderen  Aufsatz 
„über  die  Herkunft  des  Bischofs  Werner  I.  von  Straßburg  und  die  Quellen  zur  ältesten 
Geschichte  der  Habsburger"  veröflfentlichen  wird,  dessen  Einsicht  mir  der  Verfasser 
gestattete.  Soweit  seine  Darlegungen  die  vorliegenden  Regesten  berühren,  stimme  ich 
seinen  Ausführungen  durchaus  bei,  so  daß  ich  im  Folgenden  nur  die  Ergebnisse  des 
Aufsatzes  in  kurzen  Sätzen  zusammenfassen  kann.  Die  älteste  Cberlieferung.  die  für 
die  Abstammung  B.  Werners  Fingerzeige  bietet,  die  —  höchstens  interpolierte  —  Ur- 
kunde Kaiser  Heinrichs  V.  für  Kloster  Muri  von  1114  (ed.  Kieni,  Das  Kloster  Muri 
S.  41  in  Quellen  zur  Schweizer.  Gesch.  III.  'i.  —  Stumpf  nr.  :U0(>)  nennt  ihn  einen 
Verwandten  (parens)  des  Grafen  Werner  von  Ilabsburg.  (iegen  die  Reformbestrebiingen 
aber,  die  u.  a.  in  diesem  Diplom  licrvorircten.  wurde  in  den  ersten  .laiirzelmteii  des 
1:2.  Jahrhunderts,  sicherlich  vor  1  llUl,  die  aiigfbliclu' Stiftungsurkundo  .Minis  auf  den  Namen 
B.  Werners,  der  der  Bruder  Lancelins  von  Habsbnrg  und  Erbauer  der  Habsburg  ge- 
nannt wird,  gefälscht  (s.  oben  Heg.  nr.  251).  In  der  Urkunde  Papst  Innocenz'  III.  von 
11:?9,  in  der  die  reformatorische  Kichlung  im  Kloster  Muri  einen  neuen  Anhallspunkl 
liriilel  (ed.  Kiem  S.  III.  -^  .lalVe-Loeweiifeld  nr.  "'.KSi).  erscheint  Graf  Werner  von 
llabsiiuig.  den  wir  sonst  als  Sohn  Ha(li>ols  kennen,  als  NelTe  (nepos)  B.  Werners.  Der 
Anschauung  von  der  Zugehörigkeit  des  Bischofs  zum  .Mannesslamm  des  llabsburgischen 
Geschlechts  treleii  die  Acta  Murensia  und  ihre  V^orarbeit.  die  (ienealogie,  die  beide 
nach  einheitlichem  Plane  zwischen   1140  und   1150  verfaßt  sind,    in  olTenbar  anlihabs- 


386 

burgiseher  Tendenz  entgegen.  Dies  hat  bereits  Hirsch  gegenüber  dem  Aufsatz  Stein- 
ackers (Zur  Herkunft  und  ältesten  Geschiclite  des  Hauses  Habsburg  in  ZGORli.  XIX, 
181  bezw.  35i1)  mit  Recht  stark  betont  (Die  Acta  Murensia  und  die  älteren  Urkunden 
des  Klosters  Muri  in  MIÖG.  XXV,  209 ;  Zur  Kritik  der  ältesten  Urkunde  des  Klosters 
Muri  ebenda  XXVI,  479  und  Zur  Kritik  der  Acta  Murensia  und  der  gefälschten  Stif- 
tungsurkunde des  Klosters  Muri  im  Jahrbuch  für  Schweiz.  Gesch.  XXXI,  69  bezw.  348), 
wenngleich  auch  er  navh  dem  Vorgange  Steinackers  B.  Werner  aus  der  Reihe  der 
Habsburger  streichen  will  (Neues  Archiv  XXX,  208).  In  der  Genealogie  wird  Werner 
als  kinderloses  Mitglied  des  Geschlechts  ganz  ausgeschaltet ;  in  den  Acta  selbst  wird 
er  zum  Bruder  der  Ida.  der  Gemahlin  Graf  Radbots  von  Habsburg,  aus  dem  Geschlecht 
der  älteren  Herzoge  von  Oberlothringen.  Wenig  später  nun  als  die  Acta  Murensia. 
um  1160,  ist  der  erste  Teil  der  Ebersheimer  Chronik  entstanden  (s.  Bloch  demnächst 
im  Neuen  Archiv  XXXIV  Heft  1),  wo  B.  Werner,  der  mit  B.  Werner  II.  zusammen- 
geworfen wird,  als  Bruder  Graf  Radbots  von  Habsburg  bezeichnet  wird  (s.  Reg.  nr.  247 
und  248).  In  dem  elsässischen  Kloster  galt  also,  unabhängig  von  der  Geschichtschrei- 
bung des  Aargauer  Klosters,  um  1 160  Bischof  Werner  I.  von  Straßburg  durchaus,  und 
mit  Recht,  als  Habsburger.  Nur  der  Platz,  der  ihm  innerhalb  dieses  Geschlechts  ge- 
bührt, bleibt  noch  unsicher.  Und  hier  hat  wohl  Bloch  das  Richtige  getroffen,  der 
Werner  als  Sohn  Guntrams  des  Reichen  und  als  Bruder  Lancelins,  des  Vaters  Radbots 
und  Rudolfs  I.,  einreiht.  Damit  erhalten  auch  die  Nachrichten,  die  den  Bischof  als 
Mitstifter  des  Klosters  Muri  und  als  Erbauer  der  Habsburg  nennen  (s.  Reg.  nr.  249 
—  2iM),  größeres  Gewicht,  ohne  daß  wir  jedoch  mit  Bestinmitheit  sagen  künnen,  in 
welchem  Maße  er  an  beiden  Unternehmungen  beteiligt  war.  —  Nach  Abschluß  des 
Druckes  erst  erhalte  ich  durch  die  Güte  des  Herrn  Dr.  Steinacker  die  Aushängebogen 
seines  Aufsatzes  „die  ältesten  Geschichtsquellen  des  habsburgischen  Hausklosters  Muri" 
(ZGORh.  XXIII,  387  ff.),  der  sich  als  Entgegnung  auf  den  Augriff  Hirschs  im  .lahrbucli 
für  Schweiz.  Gesch.  gibt.  Auch  seinen  Ausführungen  gegenüber  nuiß  ich  meine  oben 
ausgesprochene  Ansicht  aufrecht  erhalten.  Die  paläographische  Untersuchung  der  so- 
gen. Gründungsurkunde  von  Kloster  Muri  (Reg.  nr.  251),  die  mir  Herr  Dr.  Hirsch 
durch  freundl.  Ül)ersendung  einer  Photographie  ermöglichte,  ergab  mir  vielmehr  die 
Gewißheit,  daß  auch  aus  äußeren  Gründen  ihre  Fälschung  nicht  vor  dem  dritten,  allen- 
falls noch  dem  zweiten  Jahrzehnt  des  12.  Jahrhunderts  angesetzt  werden  kann.  Da- 
nach ist  m.  E.  unl)edingt  der  Meinung  Hirschs  und  Blochs  beizutreten,  die  die  Her- 
stellung der  Urkunde  in  die  Jahre,  1114  — 1130  verlegen.  Gegen  die  Ansetzung  Stein- 
ackers in  die  Jahre  1082—1086,  „für  die  eine  Bedrohung  seitens  der  Lenzburger 
bezeugt  ist",  vgl.  auch  Caro,  Zur  Urbarforschung  (Histor.  Vierteljahrsschrift  IX,  171  f.). 
Auch  für  die  Frage  der  einheitlichen  Fassung  der  Acta  Murensia  bringt  Steinacker 
keine  neuen  Gesichtspunkte  vor.  die  die  Ausführungen  Hirschs  zu  widerlegen  im  Stande 
sind.  Jedenfalls  vermag  die  Wortstatistik,  wie  Steinacker  selbst  zugii)t,  hier  in  keiner 
Weise  „die  gefühlsmäßige  Erfassung  der  Diktateigentümlichkeiten"  zu  ersetzen. 
Zu  nr.  578.  Gegenüber  der  hier  ausgesprochenen  Vernmtung,  daß  Beurkundung  und  Zeugenliste 
des  Diploms  .Stumpf  nr.  3982  zu  1166  Jidi  8  anzusetzen  sind,  erheben  sich  bei  genauer 
Nachpi-üfung  so  starke  Bedenken,  daß  ich  diese  Annahme  wohl  endgültig  fallen  lassen 
muß.  Vgl.  meine  Bemerkungen:  Zur  Geschichte  Bischof  Theuderichs  111.  von  Metz 
(Jahrbuch  für  Lolliring.  Gesch.  XX). 


Orts-  und  Personenregister. 


Wen  t/.  ukc-,  Ilegcslüii  Ul'I-  Hiscliiife  viiii  .Sli-uUlmrit.  .« 


Yorbemerkunsf. 


Das  vorliogeiule  Register  der  Personen-  und  Ortsnamen  folgt  im  wesentlichen  den  bewährten 
Gnindsiitziii.  die  für  das  J^lraBhiiigei-  Urkundenhuch  miBgebend  waren.  Einzelne  Abweichungen  sind  vor 
alh^m  diireli  den  liesondereii  Charakter  des  Regestenwerks  geboten.  Die  hier  aufgestelUen  Leif,siU/,e  sebließen 
sieh  in  der  Form  eng  an  die  „Grundsatz  ■  für  Anfertigung  des  Registers"  zum  Züriciier  Urkundenhuch 
Bd.  II,  bearbeitet  von  H.  Zeller- WerdmUUer.  au. 

1.  Vermerkt  wurden  die  Nummern  der  Regesten,  Personennamen  mit  der  Jahreszahl  ihres  Vor- 
kommens. Cüatc,  die  einer  uneehteji  Urkunde  oder  einer  historiographischen  Naehrieht.  deren  Unrichtig- 
keit feststeht,  entnommen  sind,  wurden  dnich  Sternchen  kenntlieh  gemacht. 

i.  Für  die  Einreihung  der  Ortsnamen  war  die  heute  gebräuchliche  Schieibung  als  Hauptsehlag- 
wort  maßgebend.  Unter  der  moderneu  Form  wurden  die  wicliligsten  im  Text  vorkommenden  Aliwaud- 
luiigen  zusammengestellt,  die  an  ihrer  alphabetischen  .Stelle  nur  mit  Verweisung  auf  den  Hauptartikel 
zitiert  wurden.  Die  Verweisung  erschien  unnötig,  weim  die  betreffende  Namensform  in  den  drei  ersten 
Buchslaben  mit  dem  Hauptschlagwort  übereinstimmt. 

3.  Das  moderne  .\lphabel  ist  b  ibehaUeii,  nur  C  ist  mit  K  unter  letzterem  Buchstaben  zusammen- 
gezogen. 

4.  Die  Ortsnamen  sind  nach  ihrer  heuligen  politischen  Zugehörigkeit  zu  Verwaltungsbezirken  be- 
stimmt. Dabei  sind  meist  die  im  letzten  Bailde  der  Diplomata  (Monumenla  Germaniae)  gegebenen  Ab- 
kürzungen benutzt:  k.  =  Amt,  abgeg.  —  abgegangener,  Arr.  =  Arrondissemenl,  BA.  =  Bezirksami,  bad. 
=  badisch,  belg.  =  belgisch,  bair.  ^  bairisch,  Bz.  =  Bezirk.  Bz.  H.  =  Bezirkshauptmannschaft,  Dep.  ^  De- 
partement, Dislr.  ^  Distrikt,  eis.  =  elsiissisch.  frz.  ^  französisch,  Gde.-  =  Gemeinde,  gl.  N.  =  gleichen 
Namens,  hess.  =  hessisch,  ital.  =  italienisch,  Kr.  =s  Kreis.  Kl.  =  Kanton,  1.  ^=  links,  linker,  Ldkr.  =  Land- 
kreis, lotlir.  =-  (deutsch)  lothringisch,  Nbb.  =  Nebenbach,  Nbfl.  =  Nebenfluß,  OA.  =  Oberamt,  pr.  = 
preiifiiscb,  Prov.  =  Provinz,  r.  =  rechts,  rechter.  Rgb.  =  Regierungsbezirk,  Sachs.  =  sächsisch,  schw.  = 
schweizerisch,  Stkr.  =  Stadtkreis,  würt.  ^-  württembergisch. 

.5.  Bei  der  im  Laufe  von  über  fünf  Jahrhundertiu  stark  und  meist  willkürlich  wechselnden  Be- 
zeichnung der  Lokalitäten  (wie  villa,  locus,  oppidum,  eivitas)  wurden  diese  im  Register  weggelassen;  d:;- 
gegen  sind  die  Personen  mit  ihrer  jeweiligen  Amts-  oder  Standesbezeiclmung  aufgeführt. 

6.  Bei  bedeutenderen  Orten,  vor  allem  bei  Straßburg,  ist  eine  Gliederung  nach  Lokalitäten,  Be- 
amten, Kirchen  u.  s.  w.  nach  dem  Muster  des  Straßburger  Urkundenbuches  versucht.  Bistümer  u.  dgl., 
die  nach  dem  Ort  benannt  sind,  folgen  mit  eigener  Gliederung  unter  neuem  Schlagwort. 

7.  Personen  wurden,  wenn  ihre  Zugehörigkeit  sicher  nachweisbar  ist,  unter  dem  (ieschlechts- 
namen  bezw.  unter  dem  betretfenden  Ortsnamen  angeführt.  Die  Mitglieder  der  Stifter  sind,  auch  wenn 
sie  Gesclilechlsnamen  führen,  unter  ihrer  Kirche  eingereiht.  In  jedem  Fall  sind  uider  dem  Taut'nameu 
Verweisungen  zu  finden. 

8.  Unter  der  Geschlechts-  oder  .Amisbezeichung  sind  die  Personennann'ii  in  chronologischer,  nielit 
in  alphabetischer  Beihenfolge  angeordnet. 

0.  Verwandtschaftsverhältnisse  wurden  angegeben,  wenn  sie  sich  unmittelbar  aus  den  Regesten 
erg<beu. 

II'.  Heiligennamen  wurden  nur  aufgenomnien,  wo  sie  sich  auf  bestimmte  Personen  beziehen. 
11.  Eigennamen  als  Zitate  (/..  B.  Pharaol  blieben  ausgeschlossen. 


A. 

Aach,  Aguaf-,  würt.  OA.  Frciuicii- 
stadt. 

—  Konrad  von,  Jiy:>:  707. 
Aachen,   pr.    Rf;b.    gl.   N.  5-',  03 

65,  75,85,  87,  06,  97.  «1-27,  306,  697. 
69S,  699.  «700. 

—  Marieiistift  306 

Aar,  Arari.f,  1.  Nbll.  des  Rhuitis  56. 
A  arg  au,  pagiis    Arayungenain,    Ar- 

f/ouire  regio,  Arqoia,  Argowe  schw. 

Landscliaft  46,  50.  251. 

—  Argowe  auperior  107. 

—  Graf  Eberhard  im,  891:  107. 

A  c  li  a  1  m,  würt.  Gdu.  u.  OA.  Reut- 
ÜDgen. 
(i  raten  : 

—  Kudolr  295,  .131. 

—  Adfllieid  von  iMOinjielgard-Wnlf- 
lingen,  Gein.  des  Voriuen  370, 
295,  3-11. 

,  Bruder  Rudolfs  331. 

.^31. 

331. 
.,  .    328,  331. 
"      295. 

'      3 

Werner  II. 


Kinder 
Rudolfs 


Straß. 


I  Adalnianno  778:  56. 
Adalnohus  ('j:3—933):  129. 
A  d  a  1  w  a  r  d    s.  Verden.     Hischöfe. 
-V  d  a  ni  s  w  e  i  I  e  r .     AilflmdiiiiKgirilre 

eis.  Kl.  Llruliiiyen  557. 
Adelbert  s.  Adalbeil. 
A  d  e  I g o  z,  A delgot,  A Igo/.  s.  R nfacli. 
—  s.  Str.ßburg.  Donijuupsle. 
.4dellieid  s.  Achahn. 
Dambach. 

Reic 


Könii 


re. 


(irafeii 
öchwä- 

«iH    9Si>: 


Ad;i 


—  Egino  I  , 

—  Egino  II. 

—  Rudolf 

—  Liutold 

—  Willebirg 

—  Werner 
bürg.    B. 

.\  eil  enb  eim  ,    eis.    Kl.    Schiltip- 

heini  273. 
Adala  s.  Escliau,  .Vbtissin. 
Adalhero,  Adall.erl,  Adelberl 

—  s.  Augsburg.  Coadjntor. 

—  s.  Hasel.  Bischöfe. 

—  s.  Bremen.     Erzbischöfc. 

—  s.  Eichhofen. 

—  s.  Elsaß,  Uer/og  und  (Iraf. 

—  s.  Haiisbing. 

—  s.  Haslacli. 

—  s.  l'engen. 
--  s.  llonau.  [  A 

—  s.  Mauiz.  Erzbiseliflfc.  — 

—  s.  Met/..  Biscliöfe.  [  A 

—  s.  Obei'clinlichn. 
--  s.  Otelingen. 

—  s.  .Straßburg.  Doinpropst.  Dom-    A 
dekan,  Vogte,  Schnitlieiß,  Laien.    - 

—  s.  Worms.  A 

—  s.  Wüivburg.  j  A 

—  conies  1138:  K>6.  |  .\ 

—  Laie  (1141—1113):  500. 


—  s.  Deutsche 

—  s.  Eschau. 

—  s.  Esciibadi. 

—  s.  Staufer. 

—  Schweslei-    der     elsiiss 
Adalberl    und  (;erhai-d 
gerin    B.   Wilhelms    I. 
2.59. 

.\deIhocli  s.  Hugshofeii 
A  d  e  1  ni  a  n  n  e  s  w  i  1  r  e     s. 

weiter. 
Adelraöetle  s.  Eschau. 
Adelo  s.  Maursmünster. 
Adels  hofen,   Adelno/ieii/n/nnt,    ab- 

geg.  Ort,   eis.    Kt.    .^cbilligheim 

68.  =^  Adsllocheswilri'?  477. 
A  done  77^:  56. 
Adria  tisch  es  Meer  255. 
Advent  ins  s.  Metz.  Biscliiife. 
-A  g  i  n  o  n  e   ?  7^  .■  50. 
Agnes  s.  Deulscbc 
A  gold  US  s.   .Miinstei 
A  1  marus  s.  Le  l'uy. 
AI  a  h  o  1  fo   77S'.-  .50." 
A  I  aman  n  i  e  n 

Herzogt  um    und    Laui 

16,  32(i,  333.  3.5S. 
Ilerzi'igc  : 

3S. 


I.'ci.h. 

Äl)le 


chafi    39. 


Tlieulbald   7 3'J : 

■  Burchard  »+6. 
laiu  a  u  ne  u   10,  2311. 
-  Gesetz  der,  56. 
lanesberg     -^     CoIaneshergV, 

eis.    Gde.    Rosleig.     Kl.    I.dtzel- 
stein?  Kloster   lii. 
lawich  s.  Beiclieiuin. 

■  s.  Slraßburg.  Biscliöfe. 
Ibano  s.  Rom.  Kardhiiile. 
Iboral  s.  Lindau. 
Iberichs  talan,    Bcinlier   von 

lOii:    270,    iloch  wnbl   kaum 


dem  sp:iliiiiiAlbrecht.s-(  Weiler-) 
tal? 
A  Ibero  s.  St.  Ouiriu. 

—  s.  Ruladi. 

—  s.  Trier. 

—  s.  Verdun. 
magister  llöu :  517. 

Albert  s.  Bigyro. 

—  s.  Dagsbnrg. 

—  s.  Egisbeim. 

—  s.  Habsburg. 
"  s.  Haslacli. 

—  s.  Lam[)erlh(  im. 

—  s.  Lautenbach. 

—  s.  Mutzig. 

—  s.  Pfallenheiin. 
\  —  s.  Rheinau. 

—  113:  :  4-01. 

—  Höriger  Graf  Hugos    von  Egis- 
beim 1137:  462. 

I  A  1  b  i  n  u  s  s.  Sebenico.  Risclnif. 
[  Albret  h  1134:  i.52. 
.•\  I  b  r  o  n  n  ,    Alhurnen  ,    Althruiiuni, 

abgeg.    Ort.    eis.    Kt.    Molsheim 

130.   185,  27.3. 
X  1  c  b  o.  Brii  ster  (1131—1140):  4-72. 
A  1  d  e  r  i  c  h  (:>G5—991) :  184. 
Aldorf  s.  Altdorf. 
.Vlexander   s.  Rom.  Pilpste. 
Ale.xandria,  älgvpt.  l'rov.  Masr- 

el-Babri   10. 
AI  gotus,  .AlgozMS 

s.  .Adelgoz. 
Ali  na,    ilal.    Disir.  l'isloja,   Prov. 

Florenz.  Kloster.  210. 
A  lio  n  e  77N:  ."»6. 
Allerheiligen,    bad.  Gde.  l.ler- 

bacb,  BA.  Oberkirch,  Klosiir  735. 
.A  1 1  o  d  u  s   s    Hugshofen. 
Alpirsbach,  wilrl.  ÜA.  gl.  N. 

—  Abt  B.  (IWO—l-JOl):  720,  72L 
Alsa  s.  111. 

A  Isatia  s.  Elsaß. 

AI  laich    T^    .Niederalleich.    bair. 

BA.  üeggeudorf,    Hgb.    Nieder- 

baierii. 

—  Kloster  4ü. 

-  Abi   Irolf  ;/;.    Kl. 

A  1  la    S  1  Iva  s.   Il.dd'or.-I. 
.\  1 1  b  ru  n  ne  n  s.  .Mbromi. 
Alldorf.    Mlorfh.    eis.    Kl.  .Mcds- 
lirim. 


60» 


390 


Altdorf— Baiiib  er« . 


Kloster  saiicti  Cyiiaci  68, 166,  245, 

:J55,  375. 
\l)le:  Dietbuld  10<J7:  355. 

Otto  1133:  450.  1138:  1-66.  1113: 

497.  U45:  .jOS. 

—  lh-rlbold(1155— 1156)  :-iöS.  1106 : 

6S1. 
Alleliurg,    würt.    Gde.    ii     OA. 

ReuUingen  328. 
Allcnberg.    Oilliilikeit    liui  Dor- 

lisliciin  643. 
\  U  c  n  vv  e  i  1  e  r,  Altonls  Villare,  ab- 

geg.  Ort,  eis.  Gile.  Dambaeb,  Kt. 

Bari-, 

—  archipresbiter     Haiiici-    (1131  — 
1140):  472. 

—  Hugo  von,  s,  Sli-i\lM)urg.   Arclii- 
iliakon. 

Altheiin   =  HolieiiaUlieini,    bair. 
BA.  Nördliugen,  Rgb.  Scbw.iben. 

—  Synode  von,  91(i:  121.   122,  128. 
Alliieim,    abgeg.    Ort,     el^.;.    Kt. 

Kavserslierg  .599. 
Allni'ann  s.  Pasisau.  Bischof. 
A 1 1  m  a  n  n  u  s  s.  Slnißbiirg.  Diakon. 
AI  trieb     s.     SIraBburg.     Biscbof 

Erelie  bald. 
Altsbausen,  würt.  OA.  Saulgau. 

—  -VerIngen. 
Graf  VVolfrat  II.  {l<>2i  -  J027) ;  243. 

Alwic  1137:  462. 

Amadeus  s.  Lausanne. 

A  ni  al  arius  SKi:  -52. 

Am  and  US  s.  Mastricht.  Bischöfe. 

—  s    Straßbarg.  Bischöfe. 
Amel ricus, Herzog f'e6i-6'66,):  2.5. 
Aniiata,  Berg  im  Subapenin,  ilal. 

Prov.  Florenz,  222. 
Ammerschweier,  eis.  Kt.  Kay- 
sersheig. 
Pfarrer  623,  630. 
A  niorbacb,  bair.  BA.  Millenberg, 
Rgb.  Unterfranken. 
Miinch  Egelolf  *28S  s.  Eitersheim. 
Anagni,     ital.    Dislr.    Frosinoiie, 
Prov.  Rom  ."i98. 

—  Vertrag  von,  117<;:  .591,  .593. 
Anaklet  s.  Rom. 
Anastasius  s    Rom. 
A  nauso  n  n  s  776':  56. 
Andernach,  \n:  Kr.  Miiyen.  Rgb. 

Koblenz  135,  136,  .584,  692,  695, 
710. 
Andlau,  Amldaha,  1.  Nbll.  der  111 

355. 
A  ndlau,  eis.  Kt.  Barr. 

Damenstift  113.  200,  201.  61)11. 
Äbtissin:  Judith  lOCi:  286. 

—  Mathilde  ii5.S.-  559. 
Vogt:  Graf  Hugo  von  Dagsbm-g. 
Einwohner : 

—  Gerhard  (11(13—1179):  595. 

—  Ebeinher  (116—31170):  59.5. 

—  Anihel  von,  (1163-117;)):  577, 
595,  Neffe  Bernhards  von  Rot- 
weil. 

A  n  d  o  1  s h  e  i  ni,  Ansolshi-im,  eis.  Kt. 
gl.  N. 

—  Siegfried  von,  11S7:  631. 
Anihel  s.  An  Hau.  Ministcriale. 
A  n  i  s  h  e  i  m  s.  Enzheim. 
Anno,  Kleriker  83:^:  77. 


Anskar  s.  Nordalbiugieii. 
Anshelm  s.  Dachstein. 

—  s.  Ebersheim.  Vogt. 

—  s.  Hilsenheim. 

—  s.  Maursmünster. 

—  s.  Mietesheini. 

—  s.  Rheinau. 

—  s.  Ringelstein. 

—  s.     Straßburg.    Kümmerer,     bi- 
scholl.  Vögte. 

--  Laie  (1141-1143) :  .500.  sein  Sohn 

Friedrich. 
Ansolsheim  s.  Andolsheim. 
Antenerus    (zwei    verschiedene) 

77S;  .56. 
S.  Antimo,    itül.    Dislr.    u.    Prov. 

Siena. 

Kloster  222. 
A  pp  o  nus  778  ;  .56. 
.\  pri  m  o  nas  t  er  i  u  i:^     s.     Ebers- 

heimmunsler. 
A  [)  u  1  i  e  n 

Herzog    Boimmid    (10)7—1099): 

358. 
A  ((  u  a  e  s.   Aach. 
A(iuileja    öslerr.    Bez.    H.    Gra- 

disca  242. 

—  Patriarch  1160:  56L 

—  Domkapitel  .592. 
Aquitauien,  LandschafI   10. 
Araris,  Argowe  u    ä.  s.  Aar. 
Arbogast  s.  Straßburg.  Bischöfe. 
A  r  c  e  n  h  e  i  m  s.  A r/enheim. 
A  r  d  al  i  n  u  s  vocatus  episcopus  7^8 : 

33. 

Argentinii,  Argenloratum  u.  ii. 
s.  Straßburg. 

A  r  gen  za  s.  Ehn. 

A  r  g  e  r  e  s  h  e  i  ni  s.  Ergersheim. 

Argowe,  Wald  am  1.  Abhang  des 
Breuscbtals  678. 

Ari  b  io  77«:  56. 

Aribo  s.  Mainz. 

A  riegisbergo,  Örll.  am  1.  Ab- 
hang de=  Breuscbtals  65. 

Arles,  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep.  Bon- 
ches-ilu-Rb(")ne  .504. 

—  Erzl.ischof  Rainumd   1144:   504. 
Arnoald  1146:  511. 
Arnold  s.  Lonzburg. 

—  s.  Mainz. 

—  s    Worms. 

—  1156  (URO):  566. 
Arnolt  1137:  462. 
Arnulf.     Arnold     s.    Oslfrauken. 

Könige. 

—  s.  Reims.  Erzbiscliöfe. 
A  r  n  u  1  f  s  a  u,  Ariiolfcsoivu,  Aniiilfu- 

iiuqa 
--  Kloster  21,  43,  72. 
Äbte: 

—  Saroard  749:  43. 

—  Wido  *72. 
A  r  z  e  n  h  e  i  m,    Arceii/iniin.    cl s.    Kt. 

Andolsheim  293,  624. 
Asch  s.  Aspach. 
Aspach,    AsJi,    eis.    Kl.  Altkirch 

202. 
Attigny,  frz.  Arr.  Vouziers,  Dep. 

Ardennes  47. 
A  u  d  a  c  h  r  o  7ü>S :  33. 
Audebert  778:  .56. 


A  ud  r  i  CO  778:  56. 

Auen  heim,    Owmhehn,    bad.  BA. 

Kehl  145. 
Avenhaim.  unbek.  Ortl. 

—  Abt  Konrad  (1131-^1140):  472 
Augsburg,    bair.  Rgb.  Schwaben 

und  Neuburg  141. 
Bischöfe : 

—  Lanto  847:  83. 
^   Udalrich  968:  154,  1.55.  970:  1.57 

158.  972:  160.  vor  073:  162. 

—  Heinrich  1.  073:  163. 

—  Eticho  982:   177. 

—  Liudolf  989:  182. 

—  Bruno  1013.  1014:  224.  1017:  226. 
1024:  236. 

—  Hermann  1131:  4i3. 
Coad.jutor:  Adalbero  972:   160. 

.\ustirrancia  s.  Ostfranken. 
Azzo,  Azo  953:  9.5,  411. 

—  s.  Straßburg.  Kammerer. 


B. 


cliw. 


Bz.  TImn,    Kt.  Bern 
s.  Bohlsbach. 


Bach. 
107. 
Ba  d  elsba  ch, 
Baden 

—  Markgraf  Hermann  1153:  .537. 
Bagyro,  Albert  1201:  726.  Straßb. 

Minist. 
Bahlingen,    Baläingeii,    bad.  BA. 

Emmendingen  46. 
Baiern,  Noricum. 

Herzogtum  104,  254,  331. 
Herzöge: 

—  Odilo  741:  40. 

—  Heinrich.  Brudi  r  König  Ottos  I. 
039:  135. 

—  Heinrich  1002:  217. 

—  Ludwig  1199:  705. 
Bischöfe  von,  um  717:  .39 

Baldemar  s.  Sulz.  Pleban. 
Balderich  s.  Speyer.  Bischöfe. 
Baldcwinus  s.  Flandern. 
Baldingen    s.  Bahlingen. 
B  a  I  d  o  b  e  r  t  u  s  episcopus 
Bald  nin  s.  Flandern. 

—  s.  Haslach. 

—  s.  SüU. 
Ballone  77ö ;  5(i. 
Baltram,  Kloster  d.is  hl. 

—  s.  Ebersheim    Abte. 

—  s.  Straßburg  .  Bischöfe. 

—  s.  Lüders.     Ahle. 

—  1187:  639. 
Bamberg,  bair.  BA.  gl. 

231,  431. 
Bistum  223,  455. 
Bischöfe : 

—  Hermann  1074:  314. 

—  Otto  1123:  412.  1130:  435.  1131: 
443.  iKd-li   1131:  443. 

—  Otto  IL  1192:  668. 
Domkirche : 

—  Altar  des  hl.  (leorg  443. 

—  Altar   der   hl.   Maria  Magdalena 
443. 

Domstift  412,  431,  443. 
Domherren: 


-,40:  43 


114. 


N.    *227, 


IJamberjr— Bläslieiiii. 


891 


—  Rruno  n'W;  il2.  nach  1131:  US. 
S.  auch  StraßburK-  HiscIiiStV. 

burjjensis  comitaliis,  (iraf^cliafl 

im    Aarc{.'tliiet :     JJargeii    <cliw. 

Gde.,   Bz.  Aai'lierjf,    Kl.  Bern  11. 

—  Barle,    Heinrich  s.  Biifach. 

—  Barto  s.  Mainz.  Erzbisciiut'e. 
Basel,   seh«.  Kt.  gl.  N.   -229,  »234, 

237.  i32.  +33.  +3*,  416. 
Bistum:  481,  598. 
Bischöfe:   12. 

—  Adalbero  1002:  219.  101!) :  229. 
10ä5:  237. 

—  Theoderich  *289. 

—  Burchard  von  Hasenburg  1074: 
313.  1076:  320,  321.  7077.-  323, 
325,  326.  107S:  333.  1084:  336. 
1085:  33S.  "  604. 

—  Berthold  1124:  414,  416.  1125 
419. 

—  Ortlieb  *476.  1147:  519.  1154: 
539. 

—  Ludwig  von  Froburg  1167:  585. 
1176:  591.  ii77:593.  117<):  597. 

—  1179:  59S. 

—  Hugo  von  Hasenburg  604. 

—  Heinrich  von  Froburg  7i83.-  616. 
vor  1185:  623.  (1181-1186)  :  6iS. 
(1135— 1187):  G<i9.  ii87;630.631. 
1188:  642.  (1181  —  1190):  649. 
—604. 

—  Lütold  1192:  668.  1196:  686. 
1197:  690.  1200:  710.  1201:  717. 
(1196—1202):  736. 

Domstift  589,  604. 

—  Propst  (1181—1190):  649. 

B  asle,  Saint-,  frz.  Arr.  Reims,  Dep. 
Marne,  Kloster 

—  Konzil  von,  991:  196. 
Bathenheim  s.  Biellenheim  ? 

B  a  u  d  e  r  i  u  s,    Baudezius   s.  Ebers- 

heim.     Alite. 
B  a  11  m  gart  e  n,  liimiiiurti-n,  eis. Gde. 

Bernliardsweiler,  Kt.  Barr, 

—  Kloster  426,  448,  449,  450,  522, 
534,  558,  577,  595,  634,  644,  679. 

Äbte : 

—  Friedrich  1125:  426. 

—  Drogo  1153:  534. 

—  1205:  732. 

B  a  t  z  e  n  d  o  r  f,    Ikizciidurf,    eis.  Kt, 

Hagenau  714. 
Beatrix  s.  Tuscien.  Herzogin. 
B  e  d  e  n  d  o  r  f  s.  Bettendorf. 
Beinheim,    Beiiwnhehn,    eis.    Kt. 

Selz  102. 
Bellevaux.   tVanz    Arr.  Thonon- 

les-Bains,  Dep.  Ilaule-Savoie. 

—  Abt  Konrad  vor  1185:  620. 
Belluiio,  ital.  Prov.  gl.  .\. 

Bistum  564. 
Benedikt 

—  s.  Rom.  Papste. 

—  s.  Peterlingen.  Alilei. 
Benevent,  ilal.  Prov.  gl.  N.  210. 
Benfeld,  üenereldini,    lleiirvelt,  eis. 

Kt.  gl.   N. 

—  Basilika  St.  Sixtus  und  Lauren- 
tius  46. 

—  presbiler  Richardus    11-15:   454. 

—  Gottfried  von,  1135:  454. 
Benno  s,  Meißen. 


—  s.  Osnabrflck. 
Bennweier,    Ilr-ninrilre,    eis.    Kl. 

Kaysersberg  599. 
Benzelin  s.  St.  (Juirin. 
Berengar,  Defensor  »221. 

—  s.  Italii'fi,  Könige. 

Bereu  hob,  ^leMier  (1131— llätij: 

460. 
Bergamo,   ital.  Prov.  gl.  N., 


Bischof  Gerhard  1150:  554. 


Kl. 


Bergbieten,  Bw/len/ieim,  eis, 

VVasselnheim  479. 
Berg,    lierge,    heri;    bair.   BA.  (ier- 

mersheim,  Rgb.  Pfalz 


1189:    644.    1198: 
eis.   Kt. 
595. 


—  Wecelo  von, 
693. 

B  e  r  g  h  e  i  m.    liercheyinei, 
Rappoltsweiler. 

—  Ludwig  von,  (1163—1179): 

—  s.  auch  Mittelbergheim. 
Beringarius  s.  Straßburg.  Dom- 

dekane. 
[Bern  s.  Reichenau.     Ahle. 
B  e  r  na  s.  Verona. 
Berngro   778:  .56. 
Bernhard  s.  Marbach.  Pröpste. 

—  s.  St.  Quirin. 

—  s.  Rottwcil. 

—  s.  Sachsen.  Herzöge. 

—  s.  Straßburg.  Stallgraf. 
--  1035:  262. 

Bernhelm  s.  Sponheini.  Abt. 

—  1194:  677. 

B  e  r  n  h  e  r  s.  Volgelsheim. 
Bernold  s.  St.   Blasien. 
Bernstein,    Bi/renstcin,    eis.  Gde. 
Dambnch,  Kt.  Barr. 

—  Thitmarcastellanus  (1163-1179): 
595. 

Bersa  s.  Börsch. 
Berstett,  Berstete,  eis.  Kt.  Truch- 
tersheim  660. 

—  Garsilius  von,  1190:  660. 
Berstheim.  Berstein,  eis.  Kt.  Ha- 
genau. 

—  parrochia  714. 

—  Pleban  Berlold  1202:  729. 
B  e  r  s  w  i  n  d  a  s.  Eticho. 
Bert  ha  s.  Gries. 

—  s.  Deutsches  Reich. 

—  s.  Egishcim. 

—  s.  Escha\i.     Nonnen. 

—  s.  Sindeisberg.  Magister. 

—  s.  Str;iRburg.   Domherr  Konrad. 

—  Hörige  der  Tlehvig  von  Egis- 
hcim  1118:  401. 

—  Argeiitinensis  familiae,  Muller 
Heilwics  u.  Burchards'  toc  1147: 
.520. 

Berlold.  Bertlioldus  .  -  Bertolf. 
Rerchtold 

—  s.  Alldorf.     .\ble. 

—  s.  Basel.     Bischof.. 

—  s.  Bes.in(;oii.     i;izliir.cIiiilV. 

—  s.  Dorlislieim. 

—  s.  (iiigcnlieim. 

—  s.   lla-lach. 

—  s.  llrrmolslieim. 

—  s.   Maursinünsler. 
-  s.  Niinlivirg. 

—  s.  ScharlVnlierg. 

—  s.  Siraliburg.    Domktistcr. 


—  s-  Straßburg.  Domslngcr. 

—  —  —  Arcliiiiiakon. 

—  —  —    Domherr. 

—  s.  Thurgau.     Grafen. 

—  s.  Zähringen.     Herzöge 

-    miles  Graf  Hugos  von  Egishcim 
1089:  342. 

—  1095:  3.52. 

—  (Laie)  //09.- 382.  Derselbe  V ///J/ 
397. 

—  miles  vor  1202:  Ti-2. 
Bertradis  s.  Nußdorf. 
Bertram  s.  Met/.     Bischöfe. 

B  e  r  w  a  r  I  s  t  e  i  n,  bair.  Gde.  Erlen- 
bach, BA.  Pirmasens,  Rgb.  Pfalz, 
•     530. 

Besanqon,  franz.  Arr.  gl.  X.,  Dep. 
Doubs  -578,  6S4. 
Erzbischöfe: 

—  Berthold  (vormaliger  Erzb.l  1035: 
262. 

—  Heribert  1164:  580. 

—  Theoderich    (1181  —  1186):   628. 
1188:  642. 

B  e  s  i  g  h  e  i  m,  würt.  OA.  gl.  .\.  -537. 
Hetbur,    lietelmr,    abgeg.  Ort,  eis. 
Kt.  Maursmilnster 

—  Burchard  von,   1146:  511. 
Betten<lorf,    Bedendorf,    eis.  Kl. 

Hirsingen  202. 
Beuron,  pr.  O.A.  Hechingen. 

Kirche  St.  Maria  und  Marlin  441. 
Bezelo,  Bezelinus 

—  s.  Mainz.     Propst. 

—  1137:  461. 

B  i  b  e  r  i  s  t ,    Bibe)-iissa ,     schw.    Bz. 

Buchegg-Kriegstetten,  Kt.  Solo- 

thurn  46. 
B  i  c  k  e  n  b  a  c  h,  hess.  Kr.  Benslieim 

—  ScliloBkapelle  438,  439. 

—  Konrad  von,  1130  :  438. 
Bickesheim,    Bu/,-i>iisJieiiii,    bad, 

Gde.  Uurmersheim,  BA,  Raslalt 
373. 
B  i  e  1 1  e  n  h  e  i  m  =  Bathenheim  ?.  eis. 

Kt.  Brumath  556. 
Bilgerin   U99 :  707.    Slraßb.  Mi- 
nist. 
B  i  1 1  u  n  g  s.  Hochfelden. 
Bits  lein,  Bilfutfeii,  eis.  Gde.  Rei- 

chenweier,  Kt,  Kaysersberg  351. 
Birnheim,    abgeg.    Ort,    eis.    Kl. 

.Markolslieim  56. 
Bi  rsa  s.  Börsch. 
B  i  s  c  h  li  e  i  m  ,    Bischovisclieim  ,    t'ls. 

Kt.  Schiltighcim  676. 
15  i  s  c  h  o  f  s  h  e  i  m,  l!i.-!C'tfcsheim,  Bis- 

corishciii,    Bigchoiishciiii,  Bissoi>^- 

hi'im,  eis.  Kt.  Rosheim. 

—  Gau  (pairus)  *11. 

—  Voglei  (advocalio)  11,  299. 

—  Heinrich  von,   1097:  .3.">5. 

—  WallVi.il  von.   Z/^?.-  634. 

—  Heinrich  pincerna  von,  II9:>:~(M. 

—  Cuno  von,  //.''.•';  707. 
Blabodsaime,    Blapalesheim    s. 

Plobsheini. 
Blandrale  =  Biandrale,  ilal.  Dislr. 
u.  Prov.  Novarn 

—  (iraf  Guido   1156:  .■(51. 

B  l  il  sli  e  i  ni.  Blaiidi-nfshnm  t  eis.  Kt. 
(leispolsheim 


392 


St.  Blasieii — Deutsches  ßeicli. 


—  Werner  von,  10i)7 :  ;555. 

Erbo  von,  1199:  707. 

Buten  hei  TU,     Bii^sincort,     abgeg. 

St.  Blasien,  liad.  BA.  pl.  N. 



Rudolf  von,  1199:  707. 

Ort,  eis.  Gde.  Klein-Landau,  Kt. 

-  Kloster  410,  419,  420,  425,  4SI. 

B 

r  u  n  e  r  i  a  s.  Burnei'. 

Habsheim 

Äbte  : 

B 

r  u  n  in  gu  s  s.  Zabern. 

—  Kirche  649. 

—  Rusteuus  1124::  414. 

B 

r  u  n  o 

Buvematten,    unbek.    Örll.    bei 

—  (1200—1201) :  720,  721. 

— 

s.  Augsburg.     Bischöfe. 

Haltstatt- Völklinshofen  642. 

Mönche  : 

— 

s.  Bamberg.     Domherr. 

ßuytenheim  s.  Bergbieten. 

—  Bernold  (lOSi^loSii) :  :i:3js. 

s.  Dambaeh. 

Blaudenesh  eim  s.  Bläshcini  V 

— 

s.  Deutsches  Reich.    Kanzlei. 

B  1  i  e  n  s  c  h w e  il  e  r  ,  Boiloleauuilare, 

— 

s.  Epfig. 

D. 

Plmniiip/oi-illare,  eis,  Kt.  Barr  71. 

— 

s.  Honau.     Propst. 

Bo  (1  0  1  esu  u  i  lar  e     s.     Bliensch- 

s.  Rom.    Päpste:    (iregor  V. 

weiler. 

— 

s.  Speyer.     Bischöfe. 

Dabech  ens  tei  n  s.  Dachsleiu. 

B  ü  li  1  s  1)  a  c  h,  Badelshuch,  bad.  BA . 

— 

s.  Sträßburg.     Bischöfe. 

Dachstein,      Ihdiechenstcin  ,     Ta- 

Oflenburg  145. 

— 

—  —  Dompropst. 

hefheafein,  eis.  Kt.  Molsheim  226. 

Boininiid    s.    Apulien.     Herzoge. 

— 

—  —  bischöfl.  Vogt. 

—  Anshelni  von,  1133:  450. 

Bolanden.    BonJuiKlfii,    bair.  BA. 

— 

Laien. 

Dagobert  s.  Fraukennich. 

Kirchheinibolandcn.    Rgb.  Pfalz 

— 

s.  Toni.    Archidiakon. 

Dagobert  in  US    fiscus     s.    Bi- 

— Werner  von,  HS!):  MG. 

Kleriker  (1190-1202):  732. 

schofsheim. 

B  0 1  s  e  n  h  e  i  in ,  Polsmheim,  eis.  K  t . 

B 

r  u  s  c  h  a  s.  Breusch. 

D  a  g  s  b  u  rg  (=:  Cakibudi  ?)    lothr. 

Erst   in  *221. 

B 

u  c  h  s  h  0  f,  jBh/j.v,  eis.  Gde.  Mittel- 

Kt.  Pfalzburg  340  (V),  342. 

B  0  m  g-  u  r  t  e  n  s.  Baumgarten. 

weier,  Kt.  Kaysersberg 

Grafen : 

B  o  n  i  f  a  t  i  US  s.  Mainz.  Erzbiscliöfe. 

_ 

-  Helwic  VOM,  i:Z.S'.S'.-  641. 

-  Hugo  1158:  559,  Vogt  von  And- 

— Herzog  (i)€4—6(J(Jj:  25. 

B 

u  gge  r  s.  Burchard. 

lau.  1156(1160):  5G6.  1162:  ms. 

B  0  n  1  a  n  d  e  n  s.  Bolanden. 

B 

ukinisheim  s.  Bickeslieim. 

(1163—1179)  oder  1151 :  595.  Graf 

Borsch,  Birsa.  Bfisa,  eis.  Kt.  Ros- 

B 

u  r  c  h  a  r  d,  Buggo 

von  Metz  und  Dagsburg. 

heim  382.  452. 

— 

s.  Alamannien.     Herzöge. 

—  Hugo  1189:  644. 

Boso,  Graf  HtiO:  Sü. 

— 

s.  Basel.     Bischöfe. 

-   Hugo  1197 :&M.  1198:  (,94,69.5, 

Boteburn  s    Schiltigheini. 

— 

s.  Belebur. 

701,  702.    1199:  705.    1200:  70:s, 

Bracciano,    ital.  Dislr.   u.  Prov. 

-- 

s.  Dambach. 

709.    1201:  717. 

Rom  663. 

— 

s.  Epfig. 

—  vgl.  auch  Egislieim. 

Bran  denburg,  pr. Kr.Westliavel- 

— 

s.  St.  G:.llen.     Äbte. 

Dahlem,   Dalein,  pr.  Kr.   Bitburg. 

laud. 

— 

s.  Geroldseck. 

Rgb.  Trier. 

—  Bischof  Dodilo,  Tuto  (963— 'MS): 

s.  Hagenau.     Schultheiß. 

—   Oratorium  423. 

153. 

— 

s.  Haiherstadt.     Bischöfe. 

Dahlenheim,    Dulhiim,    eis.   Kt. 

Breisac'i  =  Altbreisach,  bad.  BA. 

— 

s.  Haslach. 

Wasselidieim  291. 

gl.  N.  135,  219. 

— 

s.  Meistralzheim. 

—  Liebeliuus  \on,(10i7—1065) :  291. 

B  r  e  i  s  g  a  u  ,     imgns     Brisgavensis, 

— 

s.  Oberehnheira. 

—  Cuno  1102:  291,  375. 

Brisichgevi:,    Brisgmve,   Biisguwia, 

— 

s.  Puer. 

Danibach,  Dainhacho,     Tuiiihaclio, 

rechtsrhcin.  Gau  zw.  Albgau  u. 

— 

s.  Rufach. 

eis.  Kt.  Barr.  272,  450. 

Morlenau  46,   184,  327,  711. 



s.  Stoinbach. 

—  pagenses  1133:  450. 

—  Graf  Dielhelni   (!Jü5-<J'JH:    184. 

— 

s.  StraBbu^g.     Bischöfe. 

—  scultetus  Wolfeliu  (1163—1179): 

B  r  e  i  t  e  n  h  a  c  h,  eis.  Kt.  Weiler  397. 

— 

—  —  Dom])ropst. 

595. 

Bremen,   Freie-  und  Ilanscsladt. 

— 

—  —  Donidekau. 

—   Adelheid  von,  (1155—1156):  558. 

Eizbischöfe : 

— 

—  —  Chorbiscliiif. 

D  a  n  g  0  1  s  h  e  i  m,  DancntteshAm,  eis. 

—  Adalbert  um  1065:  295. 



—  —  Laien. 

Kl.   VVasselnheim  541. 

—  Adalbero  IISO :  435. 



s.  Truchtersheim. 

Daune  s.  Thann. 

—  Berlold  1179:  .597. 



s.  Worms.    Bischöfe. 

D  a  u  e  n  d  0  r  f ,  Dochendorf,    Tochen- 

Brescia,  ital.  Prov.  gl.  N. 

— 

s.  Zellweiler. 

dorff,  eis.  Kt.  Hagenau  563,  568, 

Bistum  675. 

— 

Vogt  Irimfrids  (965—9Ü1J:   184. 

599,  635. 

B  r  e  u  s  c  h,  Brittsrhtt,  Jirhisca,  IJnisca, 

— 

presbiter  (1131— 1136;  :  460. 

Deipreht  1133:  451. 

Brucella,  Pn'tsca,  linker  JNbll.  der 



1156  (1160):  566. 

Deodatus  s.  Sl.  Die.  Abt. 

111  10,  14,  65,  «221.  226,  284,  492, 



1187:  631.  Bruder  Wecilos. 

Deterich  s.  Dietrich. 

678. 

_ 

Sohn  des  dominus  Wilhelm  1188 : 

Dethmar  s.  Prag.  Bischöfe. 

Bris-  s.  Breis- 

641. 

Dell  Weiler,    Telteiimu'Uare,    eis. 

B  r  i  u  s  c.  s.  Breusch 

B 

il  r  e  n  s.  Staufer. 

Kt.  Zabern  129. 

Brixen.  Bz.  gl.  i\.,  Tirol. 

B 

lirgeln,  bad.  Gde.  Obcrcggcnen, 

—  Hugo  von,  (913—933):  129,  130, 

Bistum  343. 

BA.  Mullheim. 

*221. 

Brogne  s.  .St.  (Jerard. 

— 

Propst  ei  434. 

Deutsches  Reich  524. 

Brondolo,    ital.  Dislr.    Chioggia, 

B 

1  r  g  e  r  i  l  h,  Berg  zwischen  Baum- 

Könige bezw.  Kaiser : 

Prov.  Venetien  592. 

garten  und  Andlau  595. 

-  Heinrich  I.  116,  124,    125,    *127. 

Bruch  hausen.  Liiitfiidi^irilri,  bad. 

B 

irgheim.    Bnrchcim,    bad.    BA. 

128,  133? 

BA.  Ettlingen,  373. 

Lahr  46,  187,  216,  *248,  262,  401. 

—  Utto  I.  *9.5,    135,    137,  140.  142, 

B  r  u  c  h  k  i  r  c  li  e  n.  unbek.,  bei  \'en- 

B 

1  r  g  u  n  d 

144,   niö,    146,  *149,   *150,    160, 

denheini  ? 

Lanuschaft   85,  86.  230,  259,  264. 

164,  172,  *204,  "205,  231,  259. 

—   Otto   von,    1116:  399. 

265.  326. 

-  Adelheid  161.   198,  *206,  357. 

—  sein  Sohn  Hartwig  s.  Straßburg. 



Pfalzgraf  Otto  1189:  686.  1196: 

-   Otto  IL  *149,  *150,  160,  164,  165, 

Domherr. 

685.  1197:  6S8,  6S9.  690,  691. 

*167,    171,    172,    175,    176,  *207, 

Bruchsal,    bad.  BA.    gl.   N.    219, 

B 

um  er,  Jiritneria,  abge.s.  Ort,  eis. 

208,  211. 

220. 

Kt.  Schlettstadl 

-  Theophanu    160,    167.    172.    180, 

B  r  u  m  a  t  h,  Brumat,  eis.  Kt.  gl.  N. 

— 

presbiter  Girardus  (1131  —  1140): 

181. 

169,  172. 

472. 

—  Otto  111.   179,  ISO,   181.  194,  195, 

Deutsches  Reicli— Eberslieim. 


393 


lor,,  198.  i'.m.  *"2o:?,  *-20i,  *ior,. 

*-Hm,  -201.  210,  -211.  21-2,  215,  217, 
220,  i>i). 

lleiiii-iLli  II.  *12,  215,  217,  218, 
220,  221,  222,  223,  224,  225,  226, 
227,'  228,  22'.»,'  2:1 1!  2:l2!  23*' 2:l7! 
2:{S,  239,  210.  241,  242,  24ti,  214, 
245,  240.  2V7,  *24s.  570. 
Kuiiisunde  224.  226.  234. 
Koiiiad  II.  2:16,  237,  240.  241, 
242,  244,  250,  253.  259,  264,  265, 

266,  267,  '26S,  269. 

Gisela  237.  240,  243,  259,  265. 
Heinrich  III.  25:5,  259,  265,  266, 

267,  270,  276,  277,  278,  281,  Sn, 
681. 

Agnes  277,  281,  284. 
Ileiiiricli  IV.  284.  285,  2S7,  288, 
289,  295,  296,  297,  299,  :iOO,  301, 
302,  393,  :i04.  305,  306,  309,  :U4, 
319.  :i20.  321,  ;322,  :i23,  :>24, 
3;{0.  :«1,  332,  :533,  335, 
:i3s,  Wi,  344,  347,  351, 
354,  :{55,  :J59,  :J60,  mi. 
:ni,  372,  :i7:i.  37:!.  374, 
573. 


317 
325 
336 

352, 


Hlieiiilclden     32), 


:{S0, 

387, 


:j27, 

:«7, 

353, 
369,  370, 
376.  384, 
Bertha  3:?6. 
Rudolf  von 
326,  333. 
Adelheid  :i26. 
Heinrich  V.  46.  :W3.  377. 
381,  :!S2,  :{S3,  384,  3S5.  3S6 
388,  :i89,  390,  391,  392,  393,  394. 
:595.  396,  397,  398,  :!99,  400.  401, 
402.  403.  404.  405,  406,  410. 
412,  41:!,  414.  415,  416,  417. 
419,  420,  421,  443,  451,  550, 
Lolliar  III.  411,  425.  426, 
4:!2.  433,  434,  4:55,  436,  437,  441, 
442.  443,  446,  450,  452,  454.  455, 
456.  457,  461.  462,  46:5,  464. 
Richenza  4:52,  435,  437,  443. 
Konrad  III.  443,  467,  468,  469, 
470.  471.  477,  480,  4SI,  482,  483, 
484,  488,  489,  490,  491,  493,  494. 
497.  498,  500.  501,  502, 
507,  508.  509,511,512, 
515.  516,  517,  518,  521, 
525,  526.  528,  535. 
GtTtnid  482,  494. 
Friedrich  I.  529.  530, 
536,  537,  539.  540.  541, 


411, 
418, 
682. 
431, 


504.  506, 
51:5.  514, 
523,  524, 


5:5:5, 
)42, 


5:55, 

547, 


550,  551,  552,  554,  555,  556,  557, 
559.  560.  561,  562.  564,566,567, 
569.  575,  577,  578,  579,  580.  5sl, 
582,  583,  584,  585,  586,  587,  5SS, 
589,  591,  592,  593,  599,  600,  (iOl, 
60.5.  608,  610.  612.  61:5.  015.  (il6, 
618,  624,  626,  628,  631,632,6:5:5, 
6:5s,  039,  OKI.  Oil.  (;42,  64;i  644, 
6i5.  665,  6S2,  691,  705 
ßealrix  665. 

Heinrich  VI.  640.  644.  658,  659, 
66:5,  664,  665,  666.  667.  668.  669. 
670.  (171.  674.  67."..  676.  677,  67.S. 
680,  682,  6S:5,  6S4,  688,  690,  691, 
705. 

Philipp  von  Schwaben  688,  701, 
705,  700,  709,  710.  71:5,  716,  717, 
718,  72:5.  s.  auch  Schwaben. 
Ollo  IV.  von  Brauiischweif;,  üddo 
de  Aiielant    688,    696,    697,    69,S, 


699,  700,  701,  705,  710,716,717, 
719,  726. 
Kan/lei : 

—  \Viuillierius,\Vitgerus*35,  Nacli- 
tr.  :55. 

—  Hugo  1037:  240. 

—  Bruno   ]T^:i:  '412.     <;icichzeitif; 
SIralH).  Donipropsl. 

-  Joliainies  nti'.i  -.  646. 
Dezi  in  an  US  s.  Diezmann. 

St.  Di  e,  Galiliui,  Jniicturac,  Irz.  Arr. 
,ül.  N..  Dep.  Vcsges 

—  Kloster  26,  180. 

—  Abt  DeodaUis  *10,  »U.  .Mitlcd. 
7,  Jahrhunderts  27. 

D  i  e  1)  o  1  s  h  e  i  in ,    Tubellesheim,    eis. 
Kt.  Markolslieim 

-  niiles  Walter  *349,  «350. 
Diedenhofen.   lolhr.    Kt.    rI.  N. 

<48,  220. 
Diefenlhal,    Dwfeiidah.    eis.   Kt. 

Schlettsladt  27:5. 
Diekersberg,    ()rll.  am   I.  Ufer 
.     des  Breuschtalcs  678. 
Dietnar  s.  Liinersheini. 

—  1194:  677. 

D  i  e  lu  o  s.  Lorsch.     Äbte. 

Dien  heim,    Dninlicim,    hess.  Kr. 

üppcMJieini  566. 
Diersheini.  bad.  HA."  Kehl   145. 
D  i  e  t  b  a  1  d,  Diehahl,   Diejwll 

—  s.  Altdorf.  Ahle. 

—  s.  Straßhurg.   bischöfl.  Vitzliini. 
Dietbert  «95. 

Diethelm    s.    Breisgau       (iralrii. 

—  presbiter  1:^01:  726. 
Dietmar  s.  Schlett-Iadl.    Schult- 

heil5. 
Dietrich  ,    Defcric/i,  lUctlici- 

—  s.  Hohenack. 

—  s.  Rufach. 

^  s.  Straßburg.     Domlicrr. 

—  11S3:  451. 

—  1137:  461. 

—  IISS:  642. 

Diezelin  (Laie)  1133:  449. 
Diezmann,  Iie::imatmu^,  Dfhman- 

niis 

—  s.  Straßhurg.     Domdekan. 

—  —  —  Domherr. 
Diezwib  lllC:  41t. 

Di  1 1  i  n  gc  n  -  VV(")  rt  h  .    l)air.    ligli. 

Schwaben. 
Graf    .MangoliI    10:^7:   25:5.    lü:iS: 

256.  257. 
D  i  n  g  s  h  e  i  ni.  Du  .ijinislieim,  eis.  Kt. 

Truclitersheim  i:54.        ^ 
Dingliugen.  TtiiiilHiii//e)i,  Diiiile- 

Ihuirii,    bad.  I5A.  Lahr  187,    246. 

262,  541. 
Dininheim  s.  Iliciiln'iin. 
D  i  n  s  h  (M  m.  l)iini>iii''n,  (Len:iiiiien)  f, 

eis.  Kl.  .Molsh.  im  284. 
I)  is  iho  d  I'  n  be  rg.  al)geg. (trl.bair. 

15.\.     Kirchheiniliolanden.    Ruh. 

Pfalz 

—  Kloster  487. 

Dodicho  s.  Hessengau.     (\\aK. 
Dodilii  s.  Hraiidenhnrg.   Bischi'll'e. 
I)  o  n  n  c  n  h  I' i  IM.     Dmitini/ieiiii,    eis. 

Kt.  Bruniath  6.".7. 
Dorestado  s.  VVijk-te-Duurslede 


Do  rfmannus  l:dno:  713. 
D  o  r  I  i  s  li  e  i  la,  riirnlrpuheim,  eis.  Kl. 
.\Iolsheim 

—  15crti)ld  von,  1133 :iä».  1137:  Mi. 

—  Ileiinicli  von,  llSS:  643. 
■ —  Wciiier  von,   //.''■/ ;  678. 

—  Bertohl  von.  ll!)! :  678. 

D  o  r  1  in  u  n  d.  pr.  Stdikr.  gl.  N.  224. 
D  o  s  s  c  n  h  e  i  in,  Dozenhelm,  eis.  Kl. 

Truchlersheiin  541. 
Donmenheim  s.  Duinenheiin. 
D  r  a  g  e  b  o  d  n  s 

—  s.  Spe.ver.     Bischöfe. 
s.  Hütfeiiheini. 

Drogo  s.  Baum-ailen.     .■Vbt. 

D  r  u  s  e  n  h  e  i  in.  DrSsenh'im,  eis.  Kt. 

Bischweiler  541. 
D  r  u  1 1  h  e  r  u  s,    Trutliprus,  "95. 

—  Gemahl  der  Hertha.  V^ater  des 
Kanonikers  Koiirad  und  Hugos 
t  1115:  :397. 

D  u  b  a  n  u  s  episcopus  rogilus  pres- 
biter 749:  43. 
D  u  m  e  11  h  e  i  m,  Üotimm/ieim,  abgeg. 

Ort,  eis.  Kt.  Geispolshcim  56, 71. 
Dundelingen  s.  Dingliugen. 
Dun  gi  11  is  heim  s,  Dingsheim. 
Duniienheim  s.  Donueiiheiin. 
Du  uzen  heim,  eis.  Kt.  Hoclifelden 

4-58,  541. 
Duodo  presliyter  f.%5— 9<>7>.-  18:5. 
D  ii  rk  h  e  i  in.  Jiiiriiicheim,  bair.  BA. 

^eu^tadt,  Rbg    Pfalz  566 
Duragowe  s.  Tluirgau. 


E. 

■  Eberbacli.  pr.  Rheiiigaukr.,  Rgb. 

Wi(^'il)adeii  625. 
E  b  e  r  h  a  r  d.    Ebrochardus 

—  s.  .\argau.     Graf 

—  s.  Egisheim.     (i  raten. 

—  s.  Haslach. 

—  s.  Rheinau. 

—  s.  Rosheiiii. 

—  s.  Straßburg,  St.  Peter.  Propst. 
— bischöll.  Kanzlei. 

—  s.  Werner  vom  Uffgau. 

—  comes  lOiil :  285. 

—  capellanus  7/JV).-  4.")0. 

—  Bruder     d<'s    Domkustos     IH3: 
502. 

—  Kleriker  11S7:  6:56.  637. 

—  Sohn  Walters  IJOl:  726.  Straßb. 
Minist. 

V.  bern  he  r  s,  Andlaii. 

K  bersheiin  =Ebersiiiünster, .l/i/-/- 

»loiiasleriiiiii.    Xoiieiiliim,  eis,  Kt. 

Schletlstadi  .397. 

Kloster    *:55.     »:56.    '114.       194. 
199.    207.  ' 20s.  '217.  '248.  '2S9. 

;566.  548.  519.  576.     Nacht r.     :S5. 

*215. 

Kirche  549. 
.\bte: 

Ilaitmann  ^'111. 

—  nelmericus,llelviriciis"'106, "  110. 
"111. 

—  Bauderius,  Biuidezius, '20:5.  *201, 
•205. 


394 


Eberslieim— Erkingar. 


—  Rudolf,  Rupert  *213,  »268,  *269. 

—  WUlo  -287,  "288. 

—  Egelolf  *2'8. 

—  Geruiig  *33Ü. 

—  Walter  *330. 

—  Konrad     (1100  —  1123):     410(?). 
1133:  450.  113f>:  454. 

—  Sigmar  IUI:  465,  vorher  Prior. 
1153:  534.  1U5:  548. 

—  Egilolf  (1181—1190):  652. 

—  Friedrich  ll'JO:  662. 

—  Rimundus    IViO:    662,     vorher 
Mönch  in  Miclielrberg. 

Prior   Sigmar   1137:    465,     dann 
Abt. 
Kellermeister  Walter    "330    dann 
Abt. 
Mönche  1133:  450. 
VogtAnshelm  vonRheinau  1155: 
548. 
Eberwin      miH:      T'".      Straßb. 

Minist. 
Ebo  s.  Reims.    Erzbischöfe. 
Eboracum  s.  York. 
E  b  r  o  i  n  u  s  s.  Toul. 

—  s.  St.  Vincentius. 
Ecchefrydesheim  s.  Eckwers- 

heim. 
Eckboldsheim,    Ekkiboldesheiiii, 

eis.  Kt.  Schiltigheiui  134. 
Cckehard  s.  St.  Gallen.  Mönche. 

—  s.  Haslach. 
Ecken  dorff=-  Alteckendorf,  eis. 

Kt.  HochtVlden  677. 
Eckenhagen,  pr.  Kr.  Waldbröl, 

Rgb.  Köln  584. 
E  c  k  w  e  r  s  h  e  i  m,    EccJiefri/flesJieini, 

eis.  Kt.  Brumath   '221. 
Egelolf 

—  s.  Amqrbach.     Mönch  u.  Ebers- 
lieim.  Äbte. 

—  s.  Haslach. 

—  s.  Irslingen. 

—  miles  Graf  Hugos  von  Egisheim 
1089:  342. 

Egeno,  Egino 

—  s.  Achalm.     Grafen. 

—  s.  Urach.     Grafen. 

—  comes  1137:  462. 

—  Mutterbruder  der  Gem.  Heinrichs 
von  Sulz  f  1185:  624. 

Egidius  s.  Reims.  Bischöfe. 

E  g  i  s  li  e  i  m  ,     Erinshcim  ,    EgfsJ/eiiii, 

Eiimi^slifini,    (/(/insein  ?),   eis.    Kt. 

Winzenheim  202,  '221.  «'248. 

Grafen : 

—  Hugo  I.  f  (1002— 10Ü7):  245. 

—  Guntram  f  (1002—1027):  245. 

—  Eberhard  /  (974) :  166- 

—  Hugo  vor  959:  144. 

—  Hugo,  Sohn  Eberhards,  (ii7i): 
166. 

—  Eberhard  f  (1002—1027):  245. 

—  Hertha,  Gem.  des  Vorigen  (1002 
—1027):  245. 

—  Bruno  s.  Rom.  Papst  Leo  IX. 

—  Gerhard,  Neffe  des  Vorigen,  107-i  -. 
313. 

—  Hugo,  Nefr.3  des  Papstes  Leo, 
i074;  313.  Derselbe?  J085:  338. 
108G:  340.  1089:  342.  . 


—  Gerhard   f  1118:   401,    derselbe 
wie  oben  ? 

—  Bruno,  Sohn  des  Vorigen,  s.Toul. 
Archidiakon. 

—  Hehvig,  Tochter  Gerhards,  1118: 
401. 

Ihre  Söhne  Hugo  und  Udal- 

rieh,  wohl  ebenfalls  Egisheimer 
1118:  401. 

—  Albert  /  1137:    462,   Gera,   der 
Vorigen? 

—  Hugo,    Sohn    des   Vorigen    (f?) 
1137:  462. 

—  Gertrud,  Gera,  des  Vorigen,  1137  -. 
462. 

—  Hugo,  Sohn  der  Vorigen,  1137: 
462. 

—  s.  weiter  Dagsburg. 
Adelsgeschlecht  599. 

—  Karl  von,  11S7:  631. 

—  Rutlieb,  Sohn  des  Vorigen,  i?87.- 
631. 

—  Petrus,  Bruder  des  Vorigen,  1187: 
631. 

E  h  n,  Argenza,  1.  Nhb.  der  111,  284. 
Eichelbach,  abg.  Ort,   bad.  BA. 

Rastatt  373. 
E  i  c li  h  o  f  e  n,  Eichhohe,  eis.  Kt.  Barr 
355. 
Vogt: 

Graf  Adalbert  10'.i7 :  355. 
Eich  s  lädt,  E.cstheäiii,   bair.  Rgb. 
Miltelfrankeii. 
Bischöfe: 

—  Reginold  966:  1.52. 

—  Heribert  1038:  265. 

—  Gundechar  1057:  282. 

—  Cunzo  105i):  284. 

—  Ulrich  1131:  443. 

—  Konrad  1159:  561. 
Eil  ward  s.  Marienheini. 
Eimerbächel,  r.  Nbil.  des  Mühl- 
bach, 1.  Zufluß  der  Bieusch  678. 

Einsiedeln,   schw,   Kt.  Schwyz. 

Kloster  »150,  389,  488. 
Elchesheini,  Elchishcim,  bad.  BA. 

Rastatt  373. 
Elsaß,  pagus  Alsachisia,  Alsatiensis 

prorincia,    Alsatia,    umfaßt    auch 

den  Nordgau 

—  Landschaft  1,  4,  33,  56,  121,  204, 
267,  281,  284,  325,  330,  335.  338, 
347,  352,  355,  377,  412,  436,  443, 
444,  685,  688.  691.  701,   705. 

—  Herzöge:  Liutfried,  Leodofredus 
728:  33. 

—  Friedrieh  1156 :  557,  s.  Schwaben. 
Grafen  im: 

—  Eberhard,  Sohn  Herzog  Liut- 
frids,   728:  33. 

—  Eberhard  (913—933)  :  130 

—  Adalbert  um  .98.y.-  259. 

—  Gerhard  tim  989:  259. 

—  Hugo  1039:  266,  267. 

—  Heinrich  1052:  281.  1059:  284. 
1061:  285. 

—  Gerhard  i-m-  1082?:  335. 

—  Gottfried  1097:  355. 

—  Adalbert  1097:  355. 

—  Landgraf  Theoderich  1130:  436. 
(1130—1131):  442.  1138:  466. 

—  s.  Werd,  Grafen  und  Schwaben, 


Herzöge. 

—  Herzog  Adalbert  *221. 

—  Landfrieden  um  1096:  353. 
Elsenheira,   (Igin!>cin?),   eis.    Kt. 

Markolsheim  293. 

—  Adelsgcschlecht  599. 
E 1  z,  Helzaha,  r.  Nbfl.  des  Rheins  46. 
E m  b  r  a  c  h,    Emhirrach,    Imhriac/iin, 

schw.    A.    Bülach ,     Kt.    Zürich 

270,  271,  331. 
E  m  b  r  i  c  h  o  s.  Würzburg.  Bischöfe. 
Embrun,    frz.  Arr.    gl.    N.,    Dep. 

Ha  Utes- Alpes, 

—  Erzbischof   Wilhelm  1147:  514. 
1151:  525. 

E  m  e  h  a  r  d  s.  Würzburg.  Bischöfe. 

Em  bilde  s.  Frankenreidi. 

Büdingen,    bad.     BA.    Emmen- 
dingen 46,  184. 

Engelberg,  schw. Kt. Unterwaiden 
Kloster  417. 

Engelbert  presbiter  (1131-1136) : 
460. 

E  n  g  e  1 1  r  u  d.  Gem.  des  Grafen  Boso, 
860:  86. 

England,  König  Richard  1198: 
695. 

E  n  s  d  o  r  f,  bair.  BA.  Amberg,  Rgb. 
Oberpfalz 
Kloster  705. 

Entringen,  würt.  OA.  Herrenberg 

—  Friedrich  von,  s.  Straßburg.Dom- 
herren. 

E  n  z  h  e  i  m ,  Anisheim,  eis.  Kt.  Gei- 
spolsheim 183. 

Epfenberch,  Örtl.  bei  Orseh wei- 
ter, eis.  Kt.  Schlettstadt  655. 

£  p  f  i  g,  Hepheka,  Epiaca,  Eplii,  Epf- 
eclie,  Ephicum,  Aphich,  eis.  Kt. 
Barr  364,  450,  595,  701,  705. 

—  Marienkirche  46. 

—  sacerdos  Heinrich  1133:  450. 

pagenses 

—  1133:  450. 

—  1153  (1155  —  1156):  Helferlch, 
Thietmar,  Sohn  des  Vorigen  534 
bezw.  558. 

—  1153:  Otto,  Konrad,  Cuno  534. 

—  (1155—1156):  Wolf  heim  558. 
Eppo  s.  Hattstalt. 
Erbo,  Eribo 

—  s.  St.  Leonhard. 

—  s.  Maursmünster. 

—  s.  Straßburg.     St.  Stephan. 

—  (Laie)  2  versch.  1105:  376. 

—  (Laie)  1109:  382. 
Erbolderanus  1155:  547. 
Ereben  bald     s.    Mainz.      Erzbi- 
schöfe. 

—  s.  Slraßburg.  Bischöfe. 
Erchenbrett  1133:  4.50. 
Erfurt,   pr.  Rgb.  gl.  N.  128,    153. 

—  Kirche  St.  Jakob  «700. 

—  Kloster  St.  Peter  485,  487. 
E  r  g  e  r  s  h  e  i  m,  Argeresheim,  eis.  Kt. 

Molsheim  130. 
Erhustus  clericus  778:  56. 
Eribo  s.  Erbo. 
E  r  i  n  e  n  e  1)  e  r  t  u  s  778:  56. 
E  r  i  n  e  n  e  g  u  n  d  a  7  /  S  ;  56. 
Erkiugar,  Graf  8-^3;  71.  828:  72. 


Erleinbald— FUnloiiluMin. 


8i>r) 


E  rlein  ba  1(1.    riilirer   der    Palaria 

in  Mailaiui   lii7l:  :51i. 
Erluwiiius  (Hi:i--;i22):  1'2'J. 

—  ((K'isllicher)  IISS:  450.  civilatis 
)>i-f>bilcr   INS:  ÖO:?. 

—  l)ersellii'V  Kaplan  1  I5:i :  7,'\\. 
Erliiidt!  s.  Esiliaii.  Religiöse. 
Erlo  s.  StralUmr;;.  Doiniickaii. 
Erlulf,  Bruder  liapcrls  iiiitl  (Mind- 

bcrls,  77X:  56. 
Erincnricli  *.  Hashicli. 
Erinoldus  Nig^dlus  70. 
E  rnist- li  wcrd  ,    pr.    Kr.    Witzen- 

liuusen,  Riili.  Kassel  iWl. 
Ernst,  Herzog  -40. 
-  Pfalzgraf  *ääl. 

—  nSH:  4.>1. 

Erp  s.  Verden.     BiscliOfe. 
Erstein,    Ersthcm,    Eristeiii,    ller- 

steiii,    eis.  Kt.    gl.  .\.     14-2.    108, 

22.5. 

—  Pleban  Cuno   ll;i:i:  702. 
priores : 

—  llii:i:  Hesso,  sein  Bruder  Cuno, 
Udalrich  und  sein  Solin  -jOO. 

Daraenslift  537,  5ö0.  005,  070. 
Esc  bau,  Eitcoive,  eis.  Kt.  (Jeispols- 
beim 

—  .Kloster  50,  58,  202,  273,  290,  500. 
Äbtissinnen : 

—  Adala  778.-  56. 

—  Kunigunde  (1141-1U3J:  500. 
Religiösen : 

—  77«;  Roduna  56. 

—  (1141  —  1143):  Erlindr,  Irmen- 
garde,  .\delbeide,  .Sdclmöetle, 
Hereeba,  Bertba,  (urdrubt  500. 

—  1187:  630. 

Kanoniker      Gerungus      (1141 — 

1143):  500. 
cellarius  Hugo  1187:  630. 
Pleban : 

—  Rudegerus  (1141—1143):  500. 

—  Konrad  1187 :  639. 
Escbbacb,  eis.  Kt.  Wörtb  510. 
Escbbaeh,     Eschihach.     eis.     Kt. 

Münster 

—  Ulricb  von,  1168:  599,  seine 
Mutter  Adelbeid.    Scbwester   B. 

,     Konrads  I. 
E  t  a  ])  1  e  s,  Qiientinvicu,  frz.  Arr.  Mont- 

reuil,  üep.  Pas-dc-Calais  75. 
Etielioncn,    eis.    Gescblechl   38, 
55. 

—  Herzog  Eticbo,  bl.  Adalrich  «203, 
^209,  «687. 

—  Berswinda,  Gem.  des  Vorigen, 
*'203,  "269. 

—  bl.  üdilia,  Tücbter  der  Vorigen, 
*6S7. 

—  s.  Augsburg.     Biscböfe. 
Etival,    frz.     Air.    Sl.-Die,    Dep. 

Vosges 
Kloster  394.  0(»0. 

—  Abt   Werner  //So;  Ü13. 
Etlendorf,    eis.  Kt.  Hoclifelden. 

—  Ilerrnaiiii   von,   ll:i:i:  070. 

E  t  t  e  n  li  e  i  ni  -^  ElterdieinunünsUr, 
Etinheini,  El/itiilieiiii  (^  tiioinielio- 
rniti  cflUi),  bad.  BA.  gl.  N. 

—  Kloster  '34,  46,  53,  57,  62,  356, 
390,  409,  543,  614. 

W  c  11 1  /,  c  k  c,  Rege.steii  der  Biscliäfc 


Aide: 

—  Hildulf  7ii2:  46,  54. 

—  Konrad    der   .liintrere    1121:   4ß. 

—  Werner   ll4r>:  .")0S. 
~  tl'JH:  Osl. 

—  Mai  icnkircbe  40. 

—  Altar  St.  .Vlariä  .Magdalenil  543. 

—  Pleban  Ezelo   I1h7:  030. 
E  u  g  e  n  s.  Rom. 
Eupbrates  s.  Köln.     Biscböfe. 

E  uss  c>rt  b  a  I.    l'zerxtal,    bair.  BA. 

Bcigzabirii.  Rgb.  Pfalz. 
-  Kloster  020,  045.  016. 
Exest  bed  in  s.  Eicbsliltt. 
Ezelo  (Laie)  liu:i ;  382.  Derselbe  ? 

(1105-  11 15):  398. 

—  s.  Ettenlieiin. 

lEzzo,    non  infiine    nobililalis    vir, 
i        lOH'J:  266. 


Faenza,  ital.  Prov.  Ravenna, 

—  Biscbof  Olto   1130:  437. 
Fegerslieiin,    Vri/i'iv/ieini,  eis.  Kt. 

(ieispolsbeim  290. 
F  e  r  o  1  s  f  e  1  d  =  Forstfeld,  eis.  Kt. 

Biscbweiler  ?  ■72. 
F  e  s  s  e  n  b  e  i  m ,    Vescnhcim,    Vezen- 

/leim,  eis.  Kt.  Trucbtersbeim  202. 

—  Heinrieb  von.   1147:  521. 

—  Cuno  von,  1147:  .521. 
St.  Fides  s.  Sebleltstadt. 
Fiesole,  ital.  Prov.  Florenz. 

—  Biscbof  70:^7:  240. 
Firdenbeim  s.  Fürdeubeini. 
Fischbeck,  pr.  Kr.  Rinteln,  Rgb. 

Kassel  517. 
Flandern 
(irafen  : 

—  Balduin  (10'.>7—10Hi)):  .358. 

—  Theodericb  s.  Elsaß.    Landgraf. 
F  1  e  cke  IIS  t  e  i  n  ,    eis.    Gde.   Lera- 

bacli.  Kt.  Weißenburg. 

—  Gottfried  von,  f  1131:  442. 

—  seine  Mutter  Gutta  1131:  442. 
Flo  reffe,     belg.    Arr.     ii.    Prov. 

Namur 

—  Prämoiisiralenserslift  528. 
Flo  reu  lins     s.     StralSburg.     Bi- 
scböfe. 

—  s.  Haslacb. 

Floudelen.  unbek.  Ürll.  2-i4. 
Folcniars.   Köln.     Erzbiscbiile. 

—  s.  Paderborn.     Biscbüfe.^ 

—  s.  ScbatVhausen. 
Folinar  1061:  28.5. 
Folmersbeini   s.    Volniersliai  b.  , 
Forcbeim,  Forechhcii»,    bad.  B.A. 

i:tleiiln'ini   40,   184. 
F  o  r<-  b  b  ei  III,  bair.  BA.  gl.  N.,  Rgb. 

Oberl'raiikeii  *  100. 
Fiirmosuss.   Rom.  Päpste. 
Franken,    l.andscball    133.    139. 

325. 

—  Mittellrankeii  412. 
F  r  a  n  k  e  n  r  e  i  e  b 

Könige  bezw.  Kaiser; 

—  ('lilodwig    Anfdiiij    iles    0.    Ja/ir- 
liuiKlcrts':  10.         "  \ 

von  äh'iißburg. 


—  Childebert  IL  5W;  10. 

—  Dagobert  '5,  '10,  «'II.  M2,  '14, 
*9.5,  «tu.  .Vaeblr.  *12. 

—  Hildericus,  Snbn  des  Vorigen, 
*10. 

—  Cbilderieb  II.  um  i;i!o :  24.  (i:ü4 
—660:  25.  -     '221. 

—  Einbilde,  Gem.  des  Vorigen,  iidi 
660:  24. 

—  Dagobert  H.  67U :  27. 

—  Theodericli  IV.  7:iH:  33. 

—  Cbilderieb  IV.  74!):  4.3. 

—  Pippin  741:  40.  762:  46.-  4.21. 

—  Karlniann  74-J :  41. 

—  Karl  der  Große  77«;  .56.  /SO;  4.5. 
788:  59.  —  65,  70,  75,  «48,  «•49, 
».jO,  '51.  '411.     425. 

—  Ludwig  der  Fromme  um  (816) : 
65.  SVO;  66.  (7H6—H23):  68.  823: 
71.  vor  831  :  74.  831:  75.  («3/— 
832):  76.  —  83,  96,  97.  '"«,'  72, 
«81,  '95. 

—  Hausniaier:  Kall  .Marlell  734::i<: 

—  Vgl.  Lotbringen,  (Jslfraiikni  u. 
Westfrankeii. 

Frankfurt,  pr.  Sldlkr.  gl.  X..  I!üb. 
Wiesbaden  71.  S3,  223.  220.  244, 
515,  516,  517,  .52t.  551.  57.S. 

Fräs  call  s.  Rom.  Kardinäle. 

Frei  bürg,  bad.  B.\.  gl.  N. 

—  Hugo  von,  s.  Straßbiirg.  Dnin- 
berr  u.  .\reliidiakoii. 

F  reck  e  n  fehl,  Frii-kemvll,  bair.  Il.\. 
Gerinersbeim,  Rgb.  Pfalz 

—  Kapelle  Osl. 

Friedrich  s.  Baiiingarten.  .\bte. 

—  s.  Deutsches  Reich.  Könige. 

—  s    Ebirshcini.  Äbte. 

—  s.  Herniolsheiiii. 

—  s.  Colmar.     Pleban. 

—  s.  Liixeuil.  Abt. 

—  s.  Mainz.     ErzbiscbölV. 

—  s.  Marbach. 

—  s.  Rufacli. 

—  s.  Salzburg.     Erzbischöle. 

—  s.  Scliwaben.     Herzöge. 

—  s.  Straßburg.  St.  Thomas.  Propst. 

—  s.  Triittenbauseii.     .Mit. 

—  s.  Zollern. 

—  (Laie)  (1105—1115):  398. 

—  (Laie)  1133:  449. 

—  1133:  451. 

—  comes  1138:  466. 

—  (Laie)  (1141—1143):  500,  Sohn 
.\nsbelms. 

F  r  ied  r  i  ch  d   77s  ;  50. 
Frierlinde,    unbek.    tiill.,    bad. 

BA.  Rastalt  ?  373. 
Froh  bürg,    Fnihurc ,     scliw.    Bz. 

Ollen.  Kt.  Solotburii. 

—  Graf  Hermann  //,''(.';  OSO.  ( t  l:i: 
—120->):  730. 

Fnlcherins  tribiinus  7i'.s;  33. 
Fulda,  pr.  Kr.  gl.  N.,  Rub.  Kassel 
231. 

Äbte: 
Hatio  ST.i:  73. 

—  Il:i-,':  60S. 

F  ü  r d e  n  b  e  i  m,  Eirilfiilnii».  Vinlfn- 
fii'itii,  c's.  Kt.  Trucbtersbeim 
causidieiis  Werner   1147:  .521. 

51 


396 


Fürdenlieiiii— Guastalla. 


—  Ciino  von,  1007:  355.  Derselbe? 
1137:  462. 

—  Reinlier ,     ^^olin     ih'>     Vorigen, 
1137:  4(1-2 


G. 

Cairoinus  ubba  71:):  43. 
Galli  fii  Laiulscliall  ll>. 

—  Bischöfe  2. 
Galilaea  s.  Sl.  Die. 
St.   Gallen,  scliw.  Bz.  n.  Kt.  ^1.  X. 

—  Kloster  1(10. 
Äbte : 

—  Johann  75U :  45. 

—  Burchard  (<Hi:,—:i71) :  löil. 
Mönche: 

—  Viktor  C.)tir,—  '.i71)  :  159,  s.  Straß- 
burg, üomschnle. 

—  Gerald  (:i73-f)!H):  191. 

—  Ekkehard  I.  (!i73-u:il):  191. 

—  EkkehnrdW.  (1011—1021) :  191. 
(iaminolfs.  Konstanz.  Bischöfe, 
(j  ii  m  sli  u  rs  t ,    Gdim-iwahiir^f,    bad. 

BA.  Achern  -145. 
Gandersbeira,    brannschw.    Kr. 

gl.  N. 

—  Kloster  239,  244. 
Gan  do  s.  Stral5bnrg.     Bischöfe. 
G  a  r  d  a,  ital.  Distr.  Bardolino,  Prov. 

Verona 

—  Burg  674. 
Garibaldus  77 H:  56. 
(iarsilius  s.  Berstett. 
(;  e  b  e  r  s  c  h  w  e  i  e  r,    Gehelischemoür, 

eis.  Kt.  Rufach  726. 
Gebhard   s.   Konstanz.     Bischöfe. 

—  s    Würzhurg.  BiscliOfe. 

—  Graf,    Vater   B.  Lies  III.?   910: 
140. 

(Jebweiler,  eis.  Kt.  gl.  N. 

—  Kirche  447. 
Geispols  heim,       Gi'iabudesJieini, 

Geizbodesheim,    Gezeh  .tfstieiii,    eis. 
Kt.  gl.  N.  -gs,  290. 

—  causidicus  Hesse  1198:  702. 

—  Hartmud  von,  IKSi':  569. 
Gelphrat  1137:  461. 
G  e  m  a  r,  Geremet;  eis.  Kt.  Rappolls- 

weiler 
presbiteri : 

—  Ingo  (1131  —  1140):  472. 

—  Lutold  (1131—1140):  472. 
G  e  in  u  n  d  e,  (")rtl.  hei  St.  Leonhard 

452. 
Gengenhach,  bad.  BA.  Offenburg 

—  Abt  Gottfried   1145:  50>^. 

1196:  6S1,  6S6. 

Genf,  schw.  Kt.  gl.  N. 

—  Bischof  (1181- USU):  62S. 
St.  Georgen,  bad.  BA.  Villingen 

—  Kloster  429,  636. 

—  Abt    vor    1185:    (120.   621.    1185: 
622. 

Georgental,  Sachs.-Kohurg 

—  Kloster  4,%. 

Gerald  s.  St.  Gallen.     Mönche. 
St.  Gerard,    Brogne,    belg.  Prov. 

Namur 

—  Kloster  -126,  «127. 


Gerbert   s.  Reims.     Erzbischöfe 
(i  ere  mer  s.  Gemar. 
Gerhard  s.  Andlau. 

—  s.  Bergamo.     Bischof. 

—  s.  Egisheim. 

—  s.  Elsaß. 

—  s.  St.  Quirin. 

—  s.  Rnfach. 

—  s.  Rom.     Kardinale. 

—  Geistlicher  lo:iC :  354. 
erhob  s.  Reichersberg, 
er  loch  s.  Haslach. 
ermanen  als  Yolksstunm  4. 
ermania  prima,   röm.   Prov.  6. 
ernod  s.  Neuburg, 
ero  s.  Köln.     Erzbiscluife. 
er  0  Id  s.  Lautenbach. 

-  Graf  831,  832:  76. 
eroldseck   -^  Groß-,    Geroldes- 

ekcha,  GeroHteshegge,  Geroltesecke, 
eis.  Gde.  Hägen.  Kt.  Maurs- 
münster  599. 

-  Otto  von,  (1109-1113):  393. 

-  Otto  von,  1137:  462. 

-  Otto  von,  1147:  521,  Vogt  von 
Maursmünster.  1156:  557,  Vogt 
von  Still,  1156  (IICO):  566,  Vogt 
von  St.  Stephau  iu  Straßburg. 
1172:  587,  Vogt  von  Haslach. 
ebenso  1188:  643. 

-  Burchard  von,  1172:  -587,  Bru- 
der des  Vorigen. 

-  Otto  von,  1193:  676. 

-  Burchard  von,  1193:  676,  Neffe 
des  Vorigen. 

eroltestrut,  eis.  Gde.  Börsch, 

Kt    Rosheira  452. 
ertweiler,  Gerfen milre,  eis.  Kt. 

Barr  595. 
ertrud  s.  Deutsches  Reich. 

—  s.   EgishXiim. 

—  s.  Eschan. 
Gernng  s.  Ebersheim.     Abte. 

—  s.  Eschau. 

—  s.  Marlenheim. 
G  e  r  u  u  i  g  o  clericus  77« .-  .56. 
Geswendi,  unbek.  (»rtl.,  bad.  BA. 

Rastatt?  373. 
G  h  y  b  u  i  n  u  s  cpiscopus  738  :  33. 
Gießen,    im    unteren    Lauf    auch 

Scheer,  Score,  Chera,  1.  Nbll,  der 

IU  202,  *3.50,  351. 
G  i  m  h  s  h  e  i  m,    Giimiiinsheim,    hess. 

Kr.  Worms  566. 
(lingsheim,  Gniidesheim,  eis.  Kt. 

Ilochfelden  5S6. 
(i  i  r  a  r  d  u  s  s.  Burner. 
(;irbaden,    eis.    Gde.    Mollkirch, 

Kt.  Rosheim  462. 
Giselas.  Deutsches  Reich.  Könige. 
Giselbert    s.    Lothringen.     Her- 
zöge. 
G  i  s  e 1 h  e  r  1156  (1160):  566. 
Gislebertus  peccalor  episcopns 

77«;  56. 
(iisloaldus  s.  Verdun. 
(i  o  c  k  s  w  e  i  1  e  r,  Gottenesuuilare,  eis. 

Kt.  Oberehnheim  1311,   185. 
Godehard  ^  Thicimar,    Bischof 

von  Hildesheini. 
G  o  II  e  1  i  n  u  s  '95. 


St.  G  o  r  g  o  n  (Kolisacker),  eis.  Gde. 
Ottrolt,  Kt.  Rosheim 

—  Priorat  613. 
Gorze,  lolhr.  Kt.  gl.  N. 

—  Kloster  44. 

—  Kirche  13. 
Goslar,  pr.  Kr.  Liehenhurg,  Rgb. 

Hildesheim  279,  «303. 

—  Kirchen  :  St.  Simon  u.  Juda  279. 

—  St.  Valerius  "303. 
Gotenburg    =  Judenburg,    eis. 

Gde.  Diedolsbausen.  Kt.  Schnier- 
lach 

—  Ulrich  von,  (11U6—1202):  737. 
Gottenesuuilare     s.      Gocks- 

weiler. 
Gottfried  s.  Beufeld. 

—  s.  Elsaß.  Grafen. 

—  s.  Fleckenstein. 

—  s.  Gengenbach.     Abi. 

—  s.  Haslach. 
Lothringen.     Herzöge. 
Münster.     Äbte. 
Neuburg. 
Peterlingen. 
Schwarzenthaim. 

Mönch  um  1064 :  286. 

—  1095:  348. 

—  (Geistlicher)  1145:  5ÜS. 

—  cellerarius  1194:  678. 
Gottschalk,     Mönch    829:     73. 

848:  83. 
Gotzwin,  Propst  um  lor,4 :  286. 
Gozfried  s.  Straßburg.  Bischöfe. 
G  r  a  do,  österr.  Bzhauptm.  Gradisca 

—  Patriarchat  241. 
G  r  a  e  f  e  n  h  a  u  s  e  n ,   GreeenJiuseit . 

hess.  Kr.  Großgerau  G45. 
Gravago,    ital,    Distr.    u.    Prov. 
Piacenza 

—  Kloster  66. 
Gregor   s.  Rom.     Päpste. 
G  r  e  i  f  e  n  s  t  e  i  n  ,     Grifenstehi,    eis. 

Gde.  u.  Kt.  Zabern 

—  Merihodo  von,  1156  (1160):  ä6ü. 
G  r  e  t  z  e  n  b  a  c  h,  Crrezzinbacli,  schw. 

Bz.  Olten-Gösgen,  Kt.  Solothurn 
56. 
(;  r  i  e  c  h  e  n  k  ö  n  i  g  *  2t8. 

—  Kaiser  Konstantin  IX.  1027 :  253. 
1028:  2.56. 

Griesheim,  Creuchcshaim,  Crieeli'.s- 
hehti,  eis.  Kt.  Truchtershe'm  71. 
131. 

Gries,  Grlez,  eis.  Kt.  Briiniath  V 
477. 

—  Bertha  von,  *268. 
Griesbaumkopf,  Crise'.tnm,  bad, 

Gde,    Ottenhöfen,    BA.    Achern 
735. 
Grimold   s.   Stral5bnrg.     Angebt. 
Bischöfe. 

—  s.  Straßburg.    Domherrn. 
Groba  s.  Grube. 
Grotcharius    s.    Slraßburg.    Bi- 
schof Rotharius. 

G  ruhe.  Groha,  eis.  Kt.  Weiler  '350, 

351. 
G  runingen,  abgeg.  Ort,  bad.  BA. 

Breisach  46. 
G  u  a  s  t  a  1 1  a,  ital.  Distr.  gl.  N.,  Prov. 

Reggio  nelTEmilia 


Ciuironlu'iin— Heideiiriciis. 


3!»7 


(iiintlcsirilre,    ali- 
BA.  Kehl  'J-il. 
.    Straliburg-.     Bi- 


—  Küii/il   von,  //'";.■  :?7S. 

(i  II  f;  e  II  li  o  i  in,  Ouoiieiilicim,  ols.  Kl. 

TriRliterslieiin  (5S,  4".S.  +5!». 
--  Kapelle  St.  Laiirenliiis  W.l. 

—  Beitold  von.   1147 :  .V2I. 
r;  11  ni  pe  r  t  IIS  •  '.t.^ 

G  II  II  (I I-  c  li  a  r  >.  Eiclistiitt.  Biseliol'. 
G  u  II  il  ('  1  linsen,  (fioidolvinyen,  Imfl. 
BA.  Fieiliurg 

—  Koiirad  von,  s.  Straßbiirer.  Arclii- 
diakoii. 

G  II  n  (1  e  s  w  e  i  e  r 

ge;;.  Orf.  liad. 
(i  u  nd  ()  al  d  II  s   g 

schöl'e. 
G  II II  d  o  1  s  h  e  i  ]n,( •iioniloldes/ieim,cls. 

Kt.  Hulaih  -20-2, 
G  u  II  d  o  I)  e  r  t  h  u  s   /:^s  ;  Xi 
(>  u  II  t  li  e  r  s.  Spej'er. 

—  s.  Vienheini. 

—  119:j  :   707.    1201;   7-2(5.     Straßb. 
Minist. 

Guntrain,  s.  Egislieiiii 

—  s.  Habsburg. 

—  miles  (ViO—i)50):  1:^8. 

—  Vater  des  Doinherni  Waller  52'{. 
Gutl'ridus  episcopiis  li'J:  43. 
(lutla  s.  Fleckenstein. 

(iu/. zo  s.  Ebersheiiu. 


H. 

Ilabsburg,  sclnv.  Bz.  Brugg,  Kt. 
Aargau. 

—  Burg:  *249,  *251.  Naclitr.  215. 
Grafen  : 

—  -3ö,  215,  577.     Naclitr.  215. 

—  Lancelin  *251.  Nachtr.  215. 

—  Giintram  Naclitr.  215. 

—  Radeboto  (1002—1027) :-l%S,'i.^i). 
Naclilr.  215. 

—  Ida,    Gem.    des    Vorigen,    250. 
Natlitr.  215. 

—  Werner    s.  Straßburg.     Bischof 
Werner  I. 

-  Adalbert  1130:  447.  450. 

—  Werner.   Landgraf  von   Hasen- 
burg! /73.'.  .■  4.5:!. 

—  Albert,  Landgraf  '627. 

—  Rudolf  IWI :  717,  7-26.    (tl'Jii— 
12021:  TU. 

Ilabsheiin.  eis.  Kt.  gl.  N. 

—  Kirehe  (■)4".». 

1 1  a  d  a  1  r  i  c  u  s  72H :  Äi. 
Iladrian  s.  Rom.     Pilpste. 
Hagen  au,    ll<i</riiiiire,    eis.    Kt.  gl. 

N.  6(1(1.    610.' 645.  660.  670.  OSO, 

600,  601,  602,  7 IS,  72:^. 

—  Scliiillliciß  Bmcliaid   1170:  590. 

—  Kiivlir  Sl.  Georg  40(»,  401,  619. 

—  Aiigustiiicrkonveiil  M;i)2. 
H  a  IT  i  n  o  abbas  7JH .-  3:!. 

II  agi.a  Ullis  abbas  72.S ;  D-i 
11  a  i  ge  r  1  o  c  li,    Hfii/eiii/,    pr.    Rgb. 
Sigmaringen 

—  Graf  VVeielo   //5.V;  15(1. 
II  a  iiuone  77 S:  5(). 

II  a i  III II 1  f  US  s.  .SlraBbiirg.     Doiii- 

bcrr. 
ll.i  I  be  IS  ladt,  pr.   Kr.  gl.  N. 


—  Dom  .'{00. 
Bisclidl'e: 

-  llildeward  :)ljs :  155. 

-  Buribard  1071:  :JOI). 
SIepliaii     (=    Herrand)     1094— 
1090:  :{:i5. 

Haldenburg.  Ilaldhihurc,  abgeg. 

Schloß,  eis.  Kl.  Scbilliglieim  701. 
Halleym    s.    SIrai'burg.     ("trllich- 

keilen. 
H  a  m  in  e  r  s  t  e  i  n.    pr.    Gde.  Über-, 

Kr.   Neuwied 

—  Gräliii   Irmgard   l<i2:i :  '1X\. 

H  a  n  d  s  c  li  11  h  b  e  i  in  .  llan->/iiilieii- 
lieim,  eis.  Kl.  Truchlersliciin  520. 
521. 

Ha  r  bald  11  s  77>i:  .56. 

Harbert  li:i7:  461. 

Hard  r  i  n  o  778;  56. 

H  a  r  g g e  r.  Hcrgger,  (Slraßbiirger 
Laie).  (1105-1115):  39,S.  Der- 
selbe V   lUH:  402. 

H  a  r  i  1)  o  1  d  u  s  abba  728 ;  33. . 

Harilanda.  Gem.  des  Rashin- 
fridiis,  77.S'.-  .56. 

Hart  b  a  u  s  e  11,  llurlliKneii,  eis.  Gde. 
II.  Kt.  Hageiiaii  .•!76.  711,  724.  729. 

—  St.  Margaretheiikaiielle  :?76. 
Hartlieb  1200:  713. 
Hartmaun    s.  Ebersheim.     .\ble. 

—  s.  Schwaben. 

—  i^reshylcr  f  1105:  376,  714,  724. 

—  Graf  vor  820:  06 

—  1035:  262. 
Hartmut  (Laie)  1134:  45-2. 

—  s.  Geisiiolsbeim 

—  s.  Kippenbeim. 
Härtung,  s.  Hnttenlieim. 
^  s.  Riifach. 

—  s.  St.  Qiiirin. 

—  ('ini0^120-i):  73-2. 
Hartwig,   Hcrlwig.  s.   StralMiiirg. 

Domdekaii. 
--  s.  Straßburg.     Domkaiioiiiker. 

—  (Straßburger  Laie)  ///.").■  397. 
Hascgaugia  s.  Escliau. 
Hasenburff,  schw.  Bz.  rriiiilnit. 

Kt.  Berii."^ 

—  Geschlecht  604. 

—  Heinrich  s.  Straßburg.  Bischof 
Heinricli  I. 

—  s.  auch  Habsburg. 

Hasel,  Iliisla,  1.  Nbb.  der  Breusch 

65. 
Haslach  =  Niederliaslach,   Hase- 

lalie,    IfnseltiiKi,    Avelltiiiii»i,    eis. 

Kt.  Molsheiin  312,  496,  407,  613, 

67S. 

—  Kirclie  470,  196.  197,  571,  572. 
643. 

—  Altar  St.  Jakob  643. 
Seliiiltbeiß,  causidicus 

—  L'dalriih   USS:  643. 
Ritter,  mililes 

Gottfried    IISH:  613. 
Heiiiri<li    USS:  643. 
Gerloch    ll^s:  613. 
Linwobiier,  villani 

—  Woiriiard   IISH:  613. 
Eberhard   IlsS:  6*3. 

—  Ermenricb   //W.-  643. 

-  Egclolf  //N8;  643. 


H 


Benediklinerablei  11.  Kollegialslift 

'II.   1.5.   '60.  61,    354.    195,    .570 

.5S7.  643. 
Propst 

Wer/11  r  10:11;:   351.    gleichzeitig 

Straßb.  Dnnikilnimerer. 

Burchard  fll.M  —  llllj:  60,  177, 

470.  dann  Bischof. 

ßerlhold   lll-l:  497.  gleichzeitig 

SIraßburg.  Scliatzmeisler.     Der- 
selbe? 1151::  557.   (1111—1162): 

570.  571. 

Ulrich    1183:    616,    gleichzeitig 

Straßburg.  Domherr.  1188:  643. 

(1185— UHU):  614. 
Dekan 

Adalbero   lo:i6 :  351. 

Ludwig  1172:  .5S7.  IISH:  643. 
Kustos,  edituus 

Giino  10:16:  354. 

Balduin   1172:  .587. 

Albert  11X8:  643.     irH:  67.S. 
Scholaster.  scolaslicus 

Burchard  //s8.-  (•,!:{.  II94:  078. 
Kellermeister,  cellerariiis 

Hugo   1  nj  :  5S7. 

Otlo  1188:  643. 
Pförtner,  portarius 

Eckeliard  :  1112:  .5S7. 

Friedrich   1194:  678. 
Stillsherren,  canonici,  fratres 

Buggo  1096:  354. 

Swigger  109ii :  354. 

Lenzeliii  1096:  354. 

Liuthart  1096:  354. 

Adelbert  1172:  5S7. 

Otto  1172:  587. 

Heinrich  1172:  587. 
Vogt 

Hezel  1096:  3.54. 

Otto  von  Geroldseck  1172 :  5s7. 
attstatt,  llwlishtl,  eis.  KLRiifach. 
Geschlecht  *573. 

Konrad  von,  f  1188:  041. 

Werner  1188:    641,    642.     1200: 

715?. 

Konrad   1188:  641,  64-2. 

Eppo  USS:  641.  642. 
atto  s.  Fulda.     Äbte. 

s.  Mainz.     Erzbischöfe. 

vir    conditionis    ihgenuae    1040: 

267. 
ausbergen,  Hugespenjo ,  eis.  Kt. 

Scbilliglieim  16. 

Ober  (superiores)  130. 

Nieder  (inferiores)   130. 

Gau  445. 
aule-Seille  s.  Hohforsl. 
avelberg,  pr.  Kr.  Westprignilz 

Bischof  Hezilo   I lo'.t :  3,s-2. 
az  ec  ho  s.  Worms, 
eberhard  s.  Eberhard, 
ecel  s.  Wangen. 

1H7 :  521. 
ecel  o  s.  Würzbiirg. 
cell  in  gen,    llrliiiuiiii .     pr.    0.\. 

gl.  N. 

Koiirad  von,  s.  SIraßburg.    Dom- 

lierrn. 
eddo  s.  Reicbriiaii.     .Vble. 

s.  SIraßburg.     BiscIuM'e. 
eidenriciis  s.  Heinrich. 

51* 


398 


Heifferlo— Holiköniasburg-. 


Ileigcrlo  s.  Haigeiiocli. 
Hoiliclia,    Gem.    Folinars    lOGl: 

385. 
Heiligeiiberg  Ijei  Heidelberg  374. 
Heiliger  Fürst,    Waltl  bei    Ha- 

üenau,  451,  498,  ()84. 
HeUig-Kreu/,,  eis.  KL  Colinar 

—  Klü.ter  313. 
Heilwic,     Toebter     der     BcrÜia, 

Schwester  Biircliards,  lor  1147: 
520. 

—  s.  Egisheiiii. 
lleimo  s.  Lautenbacli. 
Heinrich  s.  Augsburg.    Bischöfe. 

—  s.  Baiern.     Herzöge. 

—  s.  Basel.     Bischöfe. 

—  s.  Bischofsheini. 

—  s.  Deutsches  Reicli.     Könige. 

—  s.  Dorlisheim. 

—  s.  Elsaß.     Grafen. 

—  s.  Epflg. 
--  s.  Haslach. 

—  s.  Hülteiiheini. 

—  s.  Kärnten.     Herzöge. 

—  s.  Lautenbach. 

—  s.  Lorsch. 

—  s.  Lützelburg. 

—  s.  Mainz. 

—  s.  Marbach. 

—  s.  Meistersclc. 

—  s.  Moyenmoulier. 

—  s.  Münster. 

—  s.  Namur. 

—  s.  Rom. 

—  s.  Rufach. 

—  s.  Sachsen. 

—  s.  Straßburg.     Bischöfe. 

Domherren. 

—  bischöfl.  Vögte. 

—  s.  Stühlingeu. 

—  s.  Sulz. 

—  s.  Tannegg. 

—  s.  Toul. 

—  s.  Troyes. 

—  s.  Tuscien. 

—  s.  Uttenheiin. 

—  I(ni5:  352. 

—  (Laie)  HÖH:  382. 

—  (Straßburger  Laie)  JILj  :  3',»7. 

—  (Laie)  lllH:  401. 

—  (Laie)  llo3 :  451. 

—  (Laie)  11S:>:  454. 

—  (Geistlicher)  lUö:  508. 

—  pretor  (lliJä—llT.)) :  595. 

—  (Geistlicher)  VM)!:  720. 
Helidulf  s.  Straßburg.   Bischöfe. 
H  e  I  in  e  r  i  c  u  s,  Helvvericus,  s.  Ebers- 

heiin.     Äbte. 
Hei  wie  s.  Buehshof. 

—  s.  Selz. 
Helzaha  s.  Elz. 

Hern  nie  servitor  (Vij'i—'J'JI):  ISO. 
Il(Migdorf,    Hengen  (?),  bair.  BA. 

Schwabacb,   Rgb.  Mitti  lfraiike:i 

—  Adalbcrt  von,  llii :  412,  443. 
II  e  n  n  e  r  a  m  in  u  s  'HIS. 
Ilenno  lOyA :  281. 
llcpheka  s.  Epfig. 
Ilerbo   Hol :  461. 
H  e  r  b  o  1  z  h  e  i  m,  IhrbotUheim,  bad. 

BA.  Emmendingen  712. 
Herecha  s.  Eschau. 


Heremlireht  s.  Neuburg. 
Heresint.    Schwester   der  WliU- 

hilt  -199,  «207. 
Herford,  pr.  Kr.  gL  N. 

—  Kloster  105. 
Hergger  s.  Hargger. 
Heribert  s.  Besan(^on.  Erzbischöfe. 

—  s.  Eiclistätt.     Bischöfe. 
Heriger  s.  Mainz.     Er/.biscböfe. 
H  e  r  1  i  s  h  e  i  ni.  Beiicklwsheim,  Ihr- 

lich'iheim,   eis.  Kt.  Winzcnheim 
«12 

—  Kirche  041. 
Hermann  s.  Angsliurg.  Bischöfe. 

—  s.  Baden.     Markgraf. 

—  s.  Hochfelden. 

—  s.  Metz.     Bischöfe. 

—  s.  Schwaben.     Herzöge. 

—  s.  Slraßburg.     Bischöfe. 

—  s.  Speyer.     Donipropsl. 

—  s.  Toul.    Bischöfe. 

—  s.  Weise. 

—  Sohn  Graf  Gebhards,  Bruder  B. 
Li  tos  HL?  'JlO:  140. 

—  lOSy:  341. 

—  1095:  352. 

—  1156  (llßO):  566. 

—  1188:  641. 

—  (Geistlicher)  IM-:::  728. 
H  e  r  m  o  1  s  h  e  i  ni  ,      Hernoklesheim , 

Ilennuotisheiin,   Iterm  lexhehi,  eis. 
Gde.  Mutzig,  Kt.  Molsheim  570. 

—  causidicus  Wolf  heim  in'2:  587. 

milites : 

—  1172 :  Friedrich,  sein  Bruder  Ber- 
told,  Hugo  587. 

—  Otto  von,  inii:  678. 

—  Bertold ,    Bruder    des    Vorigen, 
ll'Ji:  678. 

Herolds.  Straßburg.  Domherren. 
11  e  r  r  a  n  d  d.  Halberstadt.  Bischöfe. 
Herrenalb,    würt.    OA.    Neuen- 
bürg 

—  Kloster  680. 
H  e  r  r  1  i  n  g  e  n.  ihn-nlm/m,  würl.  OA. 

Blaulieuren 

—  üdalrirh  von,  (110:i  -1113):  393. 
llersfeld,    pr.    Kr.    gl.    N.,    Rgb. 

Kassel. 

—  Kloster  301. 
Hertesheim,   eis.  Gde.  Berslett, 

Kt.  Truchtersheim  523,  660. 
II  e  s  s  e  n  g  a  u,  Graf  Dodicho  lOH-i : 

232. 
He  SSO  s.  Erstein.     Prior. 

—  s.  Straßburg.     Domscholaster. 

—  1095:  3.52. 

—  ll'Ji:  677,  678. 
Hezel,    Uezelo.   Hezelin,    s.  auch 

Hermann. 

—  s.  llasla.h.     Vögte. 

—  s.  Havelberg.     Bischöfe. 

—  s.  Honan.    Pröpste. 

—  s.  Stral'hurg.     Domküster. 
— Domscholaster. 

—  (Laie)  llOU  :  382.  DerscllieV  1115  : 
397. 

—  prepositus  IV.iH :  702. 
H  i  d  d  o  vocatus  episcopus  7i'J :  43, 
H  i  1  a  r  i  u  s  hl.  359  :  6. 
Hildegard  s.  Staufer. 


H  i  1  d  e  r  i  c  h  s.  Fraukenreich.  König 

Childerich. 
H  i  1  d  e  r  i  c  u  s  clericus  7  78 :  56. 
Hildesheim,  pr.  Stdtkr.  gl.  N. 
Bischof  244. 

—  Thietmar  1038:  265. 

—  Domschule  215. 

Hilde  ward  s.  Halberstadt.  Bi- 
schöfe. 

H  i  1  d  i  b  e  r  t  u  s  778 :  56. 

H  i  1  d  i  b  r  a  n  d  u  s  778 :  56. 

11  i  1  d  i  ni  a  u  n  o  '778 :  .56. 

H  i  1  d  u  1  f  s.  Ettenheim.     Abt. 

Hilsenheim,  Hiltcslieiw,  eis.  Kt. 
Markolsheim. 

—  prerhiter  Anshelnius  1135:  454. 
Hilt  iliert  s.  Mainz. 
Hiltibold  s.  Chur.     Bischöfe. 

H  i  n  c  m  a  r  s.  Reims.     Erzbiscliöfe. 
H  i  u  c  g  o  m  a  r  e  s  h  e  i  m  s.  Ingmars- 

heim. 
Hindisheim,    Jluitäencslieini,    eis. 

Kt.  Erstein  248. 
Hirsau,  würt.  OA.  Calw. 

—  Kloslcr  331. 

Hirsch  buhl.    Hirlzhuhel,    abgeg. 

Or',  bad.  BA.  Rastatt  373. 
Hirt-  s.  Hurt-. 
Hitt-  s.  Hült. 
Hochfelden,  eis.  Kt.  gl.  N. 

—  scultetus  Leo  1194:  677. 

—  Pleban  Billung  1194:  677. 
milites : 

—  Hermann  von  Rucelnburch  1194 : 
677. 

—  Hugo  von  Drusenheim  1194  :  677. 
Hohbarr,  Bovre,  Borm,   eis.  Gde. 

u.  Kt.  Zabern  5S6. 

—  Merbotto  von,  (1109—1113) :  393, 
Vogt  des  DomherrnKonrad. iiJ-J  ; 
397. 

Hoheuack.  eis.  Gde.  Zell,  Kt. 
Schnierlach 

—  Dietrich  von,  um  1179:  599. 
Hohenberg.    Grafen    von   (Ober- 

fianken)  412. 
Hohe  n  b  u  r  g,  eis.  Gde.  Ottrotl,  Kl. 
Rosheim 

—  Kloster  225,  533,  575,  605,  648. 
Äbtissin  475. 

—  Relint  (1152-116:.'):  575. 

—  Herrad  1183:  613.  (1190—1196): 
687. 

Hohenbnrg  (etwa  =  Hachberg, 
bad.  Gde.  Se.xau,  BA.  Emmen- 
dingen?) 

^  Graf  Hugo  zu,  (913-933):    130. 

H  o  h  e  n  b  u  r  aw  e  i  1  e  r,  Wiler,  abgeg. 
Ort,  eis.  Kt.  Rosheim  687. 

Hohenhart,  bad  Gde.  Baiertal 
BA.  Wiesloch 

—  Kourad  von,J156  (1160):  .566. 
Hohen  wart,  Örtl.  im  Breuschtal, 

wohl    1.    Ufer,    oberhalb  Lützcl- 
bausen  678. 
Hohforst  =   Haute-Seille,    Atta 
Silva,    frz.  Arr.  Luneville,  Dep. 
Meurthe-et-Moselle 

—  Kloster  650,  702. 

H  0  h  k  ö  n  i  g  s  b  u  r  g,  '  um'sberc,  eis. 
Gde.  Orschweiler,  KL  Schlett- 
sladL 


Holi  wart—  Jnstiis. 


399 


—  nurtiiiaiiu  von,   1:iOO:  713. 

n  oll  wart,    llfi/iiiitfiirt/i,    eis.   (»de. 

IVtorsholz,  Kl.   Weiler  595. 
Holz  heim,  eis.  Kt.  (ieisiiolsheim 

:{97. 
Homburg,  pr.  (ide.  Thaiiislnilck, 

Kr.  Langensalza,  Hgb.  Krfurt 
Kloster  +.jf>. 

—  s.  Ilnneliiirg. 

Honan.  Hunnuirin,  lloneriK/i«,  bad. 
BA.  Kehl  707. 

—  Kloster  5,  '291,  :«i-2,  375,  660,  707. 

—  Kirche"  651. 
Pröpste : 

—  Hezelin  (1047-1065):  291. 

—  Bruno  1102:  363,  375. 

—  Albert  von  Schneckenberg  tlöd 
(llGUi:  566.  1102:  568. 

—  Albert  lin:):  707. 
Dekan  H.  //.''/;  667. 

H  ö  n  h  e  i  m,    Huitheimcvlth,    eis.  Kt. 

Sehiltiglieim  493. 
Horburg,    llorehury,    eis.  Kl.  An- 
dolsheim. 

—  Schloß  568. 

—  Walter  von.  lUJ:  450 

—  Cuno  von.  ItxS:  611. 

H  o  r  n  b  a  c  li,  bair.  BA,  Zweibriicken, 
Rgb.  Pfalz 

—  Kloster  3t)  1. 

Hugesperga  s.  Hausbergen. 
Hugo   s.  Andlau.     Vogt. 

—  s.  Basel.     Bischöfe. 

—  s.  Dagsburg.     Grafen. 

—  s.  Detlweiler. 

—  s.  Deutsches  Reich.    Kanzlei. 

—  s.  Egisheiin.     Grafen. 

—  s.  Elsaß.     Grafen. 
• —  s.  Esclian. 

—  s.  Haslach. 

—  s.  Hermolsheiin. 

—  s.  Iloclifelden. 

—  s.  Holieiiburg.     Graf. 

—  s.  Iluiieburg. 

—  s.  Metz. 

—  s.  Mors. 

—  s.  Mülbansen. 

—  s.  Neuburg.     Abte. 

—  s.  Neuweiler. 

—  s.  St.  (Juirin. 

—  s.  Rufacb. 

—  s.  Straßburg.    Schultluiß. 
Zoller. 

Laie. 

Domherren. 

—  s.  Tours.    Graf 

—  s.  Tuscien.     .Markgrafen. 
■ —  s.  Uttenheini. 

—  s.  Vendeuheim. 

—  s.  Zellweiler. 

—  «95. 

—  10'.)7:  355. 

—  Bruder    des    Doniherrn    Konrad 
f  (Ilo:i—lllo):  393.    IU:>:  397. 

—  niiles,  Bruder  Heinrichs  u.  Kon- 
rads. lir>i:  542. 

—  (2  Geistliche)  ('ÜW-i—i/«.'';.-  644. 

—  1200:  713. 

—  vaduiii  llugonis  226. 
Hugsbol'cn,    lliiiieshoroi,    nuijonis 

curtis,     llui/aniK   curla,    eis.  Udo. 
St.  Martin,  Kt.  Weiler. 


H 


Kloster  ■!•>',,  412,  466. 
Äbte : 

Adelhoch  lUri:  30S. 

.\llodus    (derselbe    wie    oben?) 

lir,:t:  534. 

IPJd:  6S1. 
Prior 

(IVil-UiO):  472. 
u  g  s  w  e  i  e  r ,     Uuijesuuiltdre ,    bai  I . 

BA.  Lahr  130,   138. 
umbert.  Arzt   //S7:  6:{8. 

IIU!):  707.     Straßburg.  .Minist, 
unibreht,     (Stral^burger     Laie) 

1115:  397.     llKi:  399. 
umfrid  s.  Ravenna.  Erzbischöfe, 

Aclialm,  (irafeii  und  Slraßburg. 

Domherren. 

Italiener,  Schweslersohn  Hugos 

von  Deltweiler,  (<ii:t—:):s3):  130. 
u  n  (1  e  nesh  e  i  ni  s.  Hindishcini 
undsfeld  Ihoisfelt,    abgeg.  Ort, 

bad.  Gde.  Eckarlsweiir,  BA.Kehl. 

Rudolf  advouatus  de,  IV.iG:  6S6. 
üneburg,     llumheni,    eis.    Gde. 

Dossenlieim,  Kt.  Lützelstein  68S. 

Marschiüle  von.  657. 

Volraar  von,  1133:  447,  450. 

Ludwig  von,    11U4:    678.    1196: 

686.    f  tun:  688,  690,   Bruder 

B.  Konra<ls  IL 

Hugo  vo.i,  ll'.i4 :  677,  Bruder  B. 

Konrads  IL 
ungar  s.  Utrecht.     Bischöfe, 
upert  (L;iie)  IIO'J:  382. 
u  r  n  i  n  g  e  n  s.  Herrlingen 
ürtiglieim,  Hirfenchcim  eis.  Kt. 

Truchtersheim  707. 

Regenald  von,  1147 :  521. 
ültendorf.    Hittendirf,   eis.  Kt. 

Hagenau  »221. 
ü  1 1  e  n  h  e  i  m.    Hitlen/ieim,    Ilu'in- 

Jieim.    eis.  Kt.  Benfeid  454.    6<>7. 
presbileri: 

Ludwig  1135:  454. 

Heinrieh  1135:  454. 

Drageboto    villicus   curie    li:)5: 

454.' 

Pleban  der  oberen  Kapelle  Här- 
tung lim  :  667. 
velinus  ll:il:  702. 
vsamnus  episeop  is  7/y.-  43. 
vstehin?  650.  702. 


I. 


.lakob  vocatus  abba  //'';  43. 

le  lilcrs  hausen,   Sachs.-Koburg. 

518. 
Ida   s.  IIa. 
J  e  r  u  s  a  1  e  m  253,  256,  274,  349,  358, 

3(>7. 
.leiten  li  u  r  g,    Utelenbnujgcn,  wiirl. 

OA.  Tüliingen 
-    Konrad  von,  s  Straßburg.  Uoni- 

herren. 
I  ginsein    s.  Egisheini  und  Elsen- 

lieim. 
111,    YlUi,  Alm,  «10,  56,  *3.50. 
1 1 1  k  i  r c  li.    llhhirclifii,    lllai'lii reell (I. 

eis.  Kt.  Geispolslicim  •"»(>,  130,  6:J8. 


i  1 1  z  a  (•  ii.  llriKrini,  eis.  Kl.  Hab.=.heiin 

Grafschaft  »11. 
Imbriagua  s.  Embrarh. 
I  rn  bs  li  e  i  m,  Ibiminlesheim,  eis.  Kl. 

Bu.bsweiler  2Hl. 
Ingelberlus  capellanus  //•i3.-53t. 
Ingelheim,    Jni/Iinhi'ii»,  hess.  Kr. 

Bingen  '35.  75,  82,  16!),  171,  19.5. 
1  n  g  m  a  r  s  h  e  i  m,    llincijomurrxheitii, 

abgeg.  Ort,  eis.  Kt.  Oberehnheim 

172. 
Ingo  s.  Gemar.  presbiter. 
I  ngol  t,  Ingoldus. 

—  s.  Slraßburg.     Laie. 

—  *'9.5. 

Ingrammus  s.  Lautenbaeh. 
Innoeenz  s.  Rom.  Päpste. 
I  nterlaken,  schw.  Bz.  gl.  .\..  Kl. 
Bern. 

—  Kloster  446. 

St.  ,J  o  h  a  n  n  b.  Zabern  (=  Meyen- 
heiinweiler?),  eis.  Kt.  Zabern 
Kloster  429. 

.St.  .1  o  h  a  n  n  auf  dem  Mischofs- 
berg('  =  Joharmisliiig.  pr.  Rhein- 
gaukr.,  Rgb.   Wiesbaden 

—  Kb)ster  470. 
Job  a  n  nes,  Joannes 

—  s.  Deutsches  Reich.    Kanzlei.  " 

—  s.  St.  Gallen. 

—  s.  Konstanz.     Bischöfe. 

—  s.  St.  Markus. 

—  s.  Rom.     Päpste. 

—  s.  Speyer. 

—  s.  Straßburg.     Laien. 

—  s.  Surburg. 
,  —  s.  Trier. 

i  —  nach  um :  192. 
'  —  «95. 

Jordan  es  s.  Lebcrau.     Pröi>ste. 

Irgesingen,  curia,  nnbek.  t)rtl., 
608. 

Irimfrid  0i65—!nil):  181.  411. 

Irm  gar  d  s.  Eschau. 

—  s.  Ilammerstein. 
Irslingen,   Ursclhigen,  wi'ivi.  Gde. 

Epfendorf,   OA.  Oberndorf 
-  Egelolf  von,    11S5;   624.     1187: 

636.     llKti:  641. 
Isenburg,  eis.  Gde.  u.  Kt.  Bufach 

*11,  212. 
Ha,  Ida 

—  s.  Habsburg.     Grafen. 

—  s.  Liilzelburi;.  Grafen. 
Italien  HS.  160.  175.  >20.-.,  210,  251, 

383,  527,  566,  58),  611.  091. 
-  König  Berengar  052:  141. 
(Iberitalien  66. 
Miltelilalien  312. 
Uten  Weiler,    llentrilre,   eis.  Gde. 
Sl.  Peter.  Kt.  Barr 

—  .\ugustinerslift  :i'.t7,  461,  .599. 

—  Propst  Reinald   /V^V-  611.  612. 
Judith,  s.  ;\ndhiu.     .\btissin. 

(ieui.  Iler/.oii  Ottos  von  Kilrnteu. 
Mutler  B.   Wilhelms  1.  25>.t. 

Julian  s.  römischer  Kai-er. 

Jungingen,  wtlrl.  0.\.  l'lni 

Eberhard  von,  s,  Straßburg.  Dom- 
herren. 

Just  US.  .lustimi-.  s.  Lyon.  Bischöfe. 

—  s.  Slraßburg.     Bischöfe. 


400 


Juteiilieiiii— Koiirad. 


—  s.  Urgel.    üischöfe. 

J  u  t  (■  II  li  i'i  m.  ui'liek.  Orll.  iiSd. 


K.  C. 

K  a  i  #  e  r  s  w  e  r  l  li,  pr.  Ldkr.  u.  Rgb. 
Düsseldorf  305. 

Cakibudi  s.  Dagsbiu-g  (?|. 

Ca  1  ixt  s.  ]{oin.     Pä]  sie. 

K  a  111  b  a,  abgeg.  Ort,  licss.  Kr.  Groß- 
gera u  23t). 

Canosa,  ilal.  Distr.  u.  Prov.  Cliieti 
:)ii.  323. 

Karl  s.  Frankeiire.icb. 

—  s.  Lotbriiigen. 

—  s.  Mainz.     Erzbiscböl'e. 

—  s.  üstf'ränkiscbes  Reich. 

—  s.  Stral5biirg.     Doindekaii. 

—  s    StraBliuig.     Doiniiropst. 

—  s.  Westlraiikeii.     Konige. 
Karl  in  all  11  s.  Frankenreich.    Kö- 
nige. 

Carspacli,    Carolilesba/ic,    eis.  Kt. 

Allkiicli   130,  138. 
Kärnten,  Ilerzogluni. 
Herzoge: 

—  Heinrich  :i8-l:  180. 

—  Adalbert  lua7:  242. 

—  Otto,  Vater  B.  Wilhelms  I.  2.59. 

—  Judilli,  Gem.  des  Vorigen  259. 

—  Konrad,  Bruder  B.  Wilhelms  I. 
JUU:.':  218.  -    2.59. 

—  Berhtolf  1U7  7 :  327,  s.  auch  Zäh- 
riugeii. 

Kassel,  pr.  Rgb.  gl.  N. 

—  Kloster  St.  Maria  540. 
Castanetum  s.  Kestenliolz. 
Kastelberg,    eis.    Gde.    Andlau, 

Kt.  Barr  28lj. 

Castrum,  unbek.  ()rtl    202. 

Keba  s.  Reichenau.     Äbte. 

Kehl,  Keyle,  bad.  BA.  gl.  N.  263. 

Kein  na  de,  braunschw.  Kr.  Holz- 
minden 

—  Kloster  517. 

Kerzfeld,  Clu-rzeidt,  eis.  Kt.  Ben- 
feld 202. 

—  presbiter  Ulto  llöö :  454. 
Einwohner : 

—  Heidenricus  llöä:  454. 

—  Berengerus  llüö:  454. 

—  Widericus,  Sohn  des  Vorigen, 
lld-j :  454. 

Kestenliolz,    Kestenhults,    Custa- 
71,'tiim,  eis.  Kt.  Schlettstadt  56. 
iiobiles: 

—  Reginhard  n:i8 :  466. 

—  Friedrich  Ji-i'ä;  466. 
Keyle  s.  Kehl. 
Chagenheim  s.  Kogenheira. 
C  h  a  s  1 6  r  e  1    Werner  11H7 :  639. 
Ch  e  ra  s.  Scheer. 

C  h  e  r  z  V  e  1 1  s.  Kerzfeld. 

Cliiaveiina,  ital.  Distr.  u.  Prov. 
Soiidrio.  Grafschaft  669. 

(^Iiilcheiin  s.  Kircliheiin. 

(Ml  i  1  d  e  b  e  r  l  s.  Frankenreich. 
Könige. 

Childerich,  Hildericus  s.  Fran- 
kenreich.    Könige. 


Childulfus  s.  Metz.     Bischöfe. 
C  b  i  11  z  i  h  d  0  r  f  s.  Kinzigdorf. 
(Miioggia,     ital.    Distr.     gl.     N., 

Prov.  Venetien  592,  593. 
(Miipinheini  s.  Kippenheim. 
C  h  1  o  d  o  1  f  u  s  s.  Metz.     Bischöfe. 
Chlodwig  s.  Frankenreich.  Könige. 
C  li  o  r  c  h  o.  Choreka,  s.  Kork. 
C  liriech  esli  eim  s.  Grieslieim. 
Christian  s.  Mainz.    Erzbiscböfe. 
Chrodardus  coines  /Oi'.-  46. 
Clirodegang  s.  Metz.     Bischöfe. 
(Mirotarius  s.  Rotharius. 
C  h  u  r,  scliw.  Bz.  Plessur,  Kt  Grau- 

bündeii 

—  Bistum  74. 
Bischöfe  : 

—  Waldo  irM:  125. 

—  Hiltibold    (Wildebald)    ror   i>73  : 
162. 

—  Konrad  ll.^O:  440. 
Churgau  125 

Kiburg,   sclivv.  Bz.  Pfäfflkon,  Kt. 

Zürich,  Graf  715?. 
Cielo    d' Oro,    ital.    Gde.    Mailand, 

Prov.  gl.  N.,  Kloster  197. 
Kiersy  =  Quierzy,  frz.  Arr.  Laon, 

Dep.  Aisne  67. 
Kinger  sh  ei  in  ,     eis.     Kt.     Mül- 

hanseii-Nord  736. 
K  i  n  z  h  e  i  in,    Kune  leshe.im,    eis.  Kt. 

Schlettstadt  «350. 
Kinzigdorf,     Kinzdorf,    Cliinzüi- 

dorf,  aufgegangen  in  Otfenburg, 

bad.  BA.  gl.  N.  190. 

—  Grafschaft  Ch.  u.  Otenlieim  299. 

—  Graf  Luitfried  1070:  299. 
Kipjien  heim,    Chipinheim,  Kij^en- 

hcim,  bad.  BA.  Ettenheim  46.  130. 

—  Pleban  Hartraut  11S7 :  636. 
Kippenlieimweiler     =     Lan- 

gisesnuilare?    bad.    BA.    Etten- 
heim 130. 
Kirchheini,  Kin-ic/inm,  Chilcheim, 
Kircheim,  Ki/rcliem,  eis.  Kl.  Was- 
selnheiin  *14,  ö71. 

—  Grafschaft  «11.  352. 

—  miles  Burchard  il98:  702. 
Clairvaiix,     frz.     Gde.    Ville-la- 

Ferte.  Arr.    Bar-sur-Aube,   Dep. 
Aube 

—  Abt  Bernhard  ]J47:  512,  517. 
Clemens  s.  Rom.  Piip-te. 

C 1  e  r  i  e  u  x.  frz.  Arr.  Valence.  Dep. 
Dröiiie 

—  Silvio  de,  .//.^J.-  .526. 
Klingeiimünster.  bair.  BA.  Berg- 
zabern. Rgb.  Pfalz.  Kloster 

—  Abt  Stefan  (1100—1133):  410. 

—  Mömh  Koin-a(\(  1100— 1123) :i:\0. 
C 1  u  n  V.  frz.  Arr.  Mäcoii,  Dep.  Saöne- 

et-Loire  -319,  51.5. 

—  Abt  Majolns  ',i7l  .■  166. 
Clusae  =  Alpenpässe. 
Koblenz,  pr.  Rgb.  gl.  N.  124,  710. 
Ko  gen  heim,    C/iai/i'itJieim,    lüigin- 

hcim,  eis.  Kl.  Benfeld 

—  presbiter  Wernlier   lisr,:  454. 
Einwohner : 

—  ii.yö.-Nibelung,  Eberhard,  VVecil, 
Konrad  454. 

Codes  lin  s.  Rom.     Pilpsle. 


10, 


C  o  1  m  ar,  CdUimhai-ia,  eis.  Kt.  gl.  N. 
555,  599.  690. 

—  Pleban  Friedrich  rorllSö:  623. 
(11S.-J—11S7):  629,  gleichzeitig 
Propst  von  St.  Thomas  in  Stralf. 
bürg. 

—  Burchard  von,  IIHH:  642. 

—  W'erner  von,  i/s's.-  642. 
Köln,    pr.  Ruh.  gl.  N.  2,  3, 

692,  696. 

—  Erzbistum  697. 
Erzbiscböfe: 

—  Maternus  «4. 

—  Enphrates  (?)  34i; :  3,  4. 

—  Folcmar  ('.ni7—<ji:<j) :  1.56. 

—  Warin  y«i;  180. 

—  Herebert  1013:  224. 

—  Hermann  10c,0 :  279. 

—  1074:  309. 

—  Arnold  II.  1153:  .535. 

—  Reinald  lUu  :  584. 

—  Philipp  11S7:  633. 

—  Bruno  ll'J3 :  668. 
:  —  Adolf  11'.I7 :  692.  11;)S: 

696. 

—  Dompropst  536. 
Coloniensis  s.  Rudolf. 

!  C  o  111  p  i  e  g  n  e.  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep. 
I        Üise  44. 

;  K  ü  n  d  r  i  n  g  e  n.  Kimringm,  bad.  B.\. 
'        Emmendingen 

—  Pleban  Burchard  1187 :  636. 

K  ö  11  i  g  s  b  r  ü  c  k.  eis.  Gde.  Leuten- 
heini. Kt.  Bischweiler 

—  Kloster  632. 
Königshofen,  Kuiiegeshofen,  Clniii- 

nes/ioi-eii ,    eis.    Gde.    Straßburg. 
Kt.  West  (extra  inuros)  49:3. 

—  miles  Burchard  113;':  445. 

C  o  n  q  u  e  s,  Conches,  Coiicha,  frz.  Arr. 
Rhodez.  Dep.  Avevron. 

—  Abtei  St.  Fides  345,  347,  3.52. 

—  Abt  Bego  «350. 
Konrad  s.  Belle vaux. 

—  s.  Bickenbach. 

—  s.  Dambach. 

—  s.  Deutsches  Reich.     Könige. 

—  s.  Ebersheim.     Abte. 
Eichstiitt. 


694,  695, 


s.  Epfig. 
s.  Eschau. 
s.  Ettenheim. 
s.  Flaltstatt. 

s. 
s. 

s. 
s. 
s. 
s. 
s. 
s. 


Bischöfe. 


Äbte. 


Hohenhart. 
Lützel.    Äbte. 
Mainz.  Erzbischöfe. 
Maursmünster. 
Münster. 
Rheiiifelden. 
Rufach.     Schultheiß. 
Schuttern.     Äbte. 

—  s.  Schwaben.     Herzöge. 

—  s.  Schwarzach.     Äbte. 

—  s.  Speyer.     Bischöfe. 

—  s.  Staufcr. 

—  s.  Straßburg.    Bischöfe. 

—  —  —  Doiiipröpste. 

—  —  —  Domiierren. 

—  —  —  bischöU.  Kämmerer. 

—  s.  Teimenbacb.     Abt. 

—  s.  Walburg.     Abt. 

—  s.  Worms.    Bischöfe. 


Konstantin  IX.-Lintluiid. 


401 


—  lo'.i:, :  :{.-,ä. 

—  fideÜÄ  U.  Ottos  lOur, :  354.. 
fl.iiic)   1109:    :i82.    (110:1— 171.-,)  ■ 

:!'.»s.     ///.-,;  :«)!». 

—  niiles,     Bruder    Heinrichs     iiikI 
Ililf,'us  lir,4:  r,i-2. 

—  //.iJ;  'A-2. 

Konstantin     IX.,     frriechisclier 
Kaiser  lu,;} .-  -2.5:!.  in-^S.-  :25G. 

K  o  n  s  t  a  n  t  i  n  o  p  e  1 ' äiS,  'ä.id  '»5;{ 
aöö,  "2")6,  2J7.  35S. 

Konstanz,  tiad.  BA.  cl.  N.    '181 
^iS9,  Güö.  ÜI.3. 

—  Bistum  270,  371.  Gß:{. 
Bischöfe  .• 

—  Johann  >H!). 

—  Sidonius  7'>!> .-  4r>. 

—  Weiler  S.Sa;  77. 

—  Salomon    (S77—H7H):    100     101 
-104. 

—  (iaminolf  'J7ö :  168. 
-  Gebhard  II.  .'>;,'/.-  174.  —  «311. 

—  Warmann  ■  24"i. 

—  Karl  1071:  303. 

—  Otto  1070:  331. 
--  Udalrich  IV^'l:  410.     //o-,  .    41^ 

419.  JJ.i(r;.  434,  440. 

—  Hermann  11^7 :  036. 

—  üiethelni  IV.r.i :  704. 
L»ompro|ist    Tliiepald    707V.-  .332, 

s.  Straßbur;;-.     Bischöfe. 
Kork,  Corkke,  Cordehe,  Corcho,  Cho- 

reka,  bad.  BA.  Kehl  56,  129,  130 

1:58,  *23l. 
Kor  V  ei,    Nora    Corhcui.    pr.    Gde.  i 

Höxter,  Rgb.  Minden 

—  Abtei  lO.J,  136,  517,  529.  699. 
Crema,    ilal.  Dislr.    gl.    N.,    Prov. 

Cremona  563. 
Creuchesheim  s.  Griesheim. 
Kreuzungen,    sehw.  Bz.    gl.  N,, 

Kt.  Thurgau 

—  Spital  418. 
Crimolt  s.  Griraold. 
C  r  i  s  e  b  o  m,  Crlseben  s.  Griesbaum- 

koiif. 
K  u  h  b  a  c  h,  Cttobach,  bad.  B  V  Lahr 

363. 
K  ü  li  1  e  n  d  o  r  f,    Kiflendorf,    eis.  Kt 

•Sulz  u.  W.  617, 
Cundbert,  Bruder  Haperts  u.  Er- 
lulfs 77H;  56. 
Kunegesheim  s.  Kinzheim. 
Kuncgeshoven  s.  Kiinigshofen. 
Kuuigunde    s.  Deutsches  Reich. 

—  s.  Eschau. 

—  s.  Zollern. 

Ciinisberc  s.  H(dik(iMig.-,|iiii-g 
Cuno.  Cln'ino,  s.  auch   Konrad. 

—  s.  Dahlcnheim. 

—  s.  l'iudcniieim. 

—  S.  Ilaslacli.     Kustos. 

—  s.  Iliirbiirg. 

—  s.  ITMllin^ien. 

—  S.   Oiial/iMlieim 

—  s.  lihciurihien. 

—  s.  Schwaben. 

—  S.  .Strallbiirg.     Bischöfe. 

—  Vitzlum 

Burf;grafeii. 

—  s.  Worms.     Bisehöfe. 

—  comes   loci  :  285. 


—  lOHV:  341. 

—  fldelis  B.  Cunos  111:1 :  403,  (Jem 
der  Judintlia  von  Lupslein. 

—  Ii:i3:  451. 

K  nur  in  gen  s.  Köndririfren. 
K  uiizo  s.  Eich^iltt.     Bischöfe. 
Cuobach  s    Kuhbaeh. 
K  fi  1 1  o  1  s  h  e  i  m,    ( 'iciliniviiehn,  eis 

Kt.  Truehtersheim  5H. 
St.  Cyriacus  s.  .\ltilorf 


L. 


a  den  bürg,  Lobi-denbwk,  Lohdi;\- 
hiti-y,  bad.  BA.  Mannheim 
Regiid)odo  von  llV!  (lli;o):  5(;c,. 

1 —  Grafen  von,   llsii:  621). 

)  Laiiibert  (zwei  verschiedene),  mi- 
lites  Graf  Hu.'os  von  Egisheim 
10s<):  343. 

j  —  villicus  miH:  702. 
St.  Lambrecht.    bair.    BA    .Neu- 
stadt a.  H.,  Rgb.  Pfalz 

j —   -Vbt  von,  11:j(!:  681. 
L  a  m  p  e  r  t  h  e  i  711,  Lamperthein,  L  m- 
berte/ieim,    LuDibarteim ,    eis.     Kl. 
Schiltigheiiii  354.    493,  542,  661) 
727, 

—  Albert  villicus  liO-i:  728. 
Lancelin  s.  Habsburg,     (aafen. 
Landberlus    s.    Straßbuig.     Bi- 

schöfe. 

Langisesuuilare  s.  Kippeidieim- 

weiler. 
Lant  frid 

—  s.  Reutenburg. 

—  s.  Utteuheim. 

—  77h  :  56. 

Lanto  s.  Augsburg.     Bischöfe. 
Lanzen  ach  er,  eis.  Gde.  Katzen- 
tal, Kt.  Kaysersberg  737. 

Lapide,  C.  de,  77«/:  610. 

L  a  u  b  a  c  h ,  Loubach ,  eis.  K 1    Wo  r  t  h 

49-;. 
La  üben  heim,   Lobiae,    eis.    Gde. 
;        Molikirch,  Kt.  Rosheim  402. 
Laufen,    Loren,   scliw.  Bz.  Andel- 

lingen,  Kt.  Zürich 

—  Ulrich  von,  130;':  728. 
Lautenbach,  eis.  Kt.  Gebweilcr 

—  Ghorhcrrenstifl  661. 

—  Propst  lleiurich  / /.-'O .•  66 1 .  7:^0^  • 
72fS. 

—  Dekan  Gerold  /l:iO:  661.    I.i02- 
728. 

Stiftsherren,  fratres  72S. . 

—  Rudolf  //.'.'(;.•  001. 

—  -Mbert    von     PfatVeidieini     IIDO: 
661. 

—  Ingranimus  t/:iO:  661. 

—  Priester     lleimo,     Inhaber    dei 
bischöll.   Pfrüiidi'    ll:.0:  6(il. 

Lausanne,    schw.  Bz.  gl.  N.    Kl 
Waadt 

—  Bistum  .")0(;. 
Bischöfe: 

—  Jo;7 :  326. 

—  Aniadeus  f  (IDil—llHli) ;  028. 

—  Roger  (Il>*t—11SG):  628. 


Leberau.    L,hnih>i,    i-ls.    Kt.  .Mar- 
kirch 

inaior  Bernold  li:ii-.ij4t).  472^ 
Klo-,|er: 

-  Propst  .lordanis  7/76" .-  590. 

-  Prior  Philipp  f/7.!<7-  7/7^/;. ■  47->. 
I.  e  i  n  i  n  g  e  n,  bair.  BA.  Erankent.i] 

Rgb.  Pfalz 
(Jrafen: 

—  Emiciio  ll',G  (Ht;o):  .">66 

—  F.  7 /s.v.-  6*6. 

—  Emich  77.'yS  .•  695. 

L  e  n  g  e  n  b  e  r  g,  /.e,i>ii,iberc,  eis.  Gde 
Ilatlstalt,  Kt.  Bufach  642. 

Lenzburg,    schw.  Bz.    s;l.   .V.,  Kl. 
.Aarifau. 
Gi-afen : 

—  Rudolf  //.v.J.-  4t7,  4.50. 

—  Arnold,  Sohn  di's  Vorigen  fl33  ■ 
447,  451) 

Lenzelin   1091!:  354.     70.'* 7  •  .355 

—  s.  Haslach. 

Lenzingen  s.  Din.sheim  (?). 
Leo  boi  n  o  /?v.-  .56. 

Leo  s.  Ilochfelden.     Schultheiß. 

—  s.  Rom.     Papste. 

—  s.  Wege. 

L  e  o  d  e  b  e  r  t  u  s  7?S'  .•  33. 
Leodofredus  s.  Elsaß.    Herzog. 
S  t.  L  e  o  n  h  a  r  d.  eis.  Gde.  Uörsch, 
Kt.  Rusheiin 

—  Kloster  382,  452. 
Äbte: 

—  Megingold   JlOfß:  382. 

—  Erbo  77.V7;  452. 

—  llö.-i:  .534. 

—  1196:  681. 

Le    Puy,    frz.    Arr. 
Hautel.oire 

—  Bischof  .Vdhemar  ,.-,,, 
diensis)  (Il97—ll:>9>:  3.58. 

L  i  b  u  1  f  u  s  presbiter  /Vs .■  33. 
Li  ce  nz  i  o  7/s  .■  r>0. 
Liebelin  IIS  s.  Dahlenheim. 
Lim  b  u  rg,  bair.  Gde.  SchilVersladt 
B.\.  Speyer,  Rgb.  Pfalz 

—  Kloster  261,  265. 

—  Abt  Stefan  r //W— 77i'.V>.- 410.  .S. 
auch  Klingeumilnster,  Weißen- 
hurg  unil  Selz. 

I.  i  m  e  r  s  h  e  i  m  ,     LiinitTen/nii,    Lei- 
mersheim,  eis.  Kt.  Ersteiu  *22l. 

—  Diemar  von,   //s/i.-  ot(i. 
Linda  u,  bair.  Stadt 

—  Äbtissin  Alberat  4H. 
Linsin  da  s.  Slraßburi:.     S|.  Ste- 
phan. 

Linz-  und  Argengau 

—  (iraf  Odalrich  (S77~f^7s):  10;). 
L  I  p  s  h  e  i  m,  Lint/ulex/iiiini,  Lupotes- 

li'-n,    eis.    Kl.    Gcispolsheilll    71, 
*221. 
Liudolf   s.    .Vugsburü.     Bischöfe. 

—  s.  Osuabritck.     Bischöfe, 
s.  Scliwabin.     Herzöge. 

Liutfrid  s.  Elsaß.     Herzöge  und 
(trafen. 

—  s.  Orlenau.     Grafen. 

—  (Jraf  ruf  :ioo :  116. 

—  honui    libere    condilioiiis ,     Ge- 
treuer  B.  Ollos  70.''?. •  305. 

Liut  hard  s.  Haslach. 


N'..    Dep. 
(Aimarus  Po- 


402 


Liiitold— St.  Märzen. 


Liutold  s.  Achiilm.     Grafen. 
Liii  t  p  o  tes  ha  i  in  s.  Lipslieira. 
Li  u  f  wa  rd  (Geistlicher)  ÜJJ';  450. 
Lobeden  h  11  rk  s.  Ladenburg. 
L  o  b  eg  a  z  z  a 

—  Rudolf  von,  i/.si;616,  sein  Sohn 
Hugo. 

Lobiae  s.  Laubenlieim. 

Lodi,  ital.  Dislr.  gl.  N.,  Prov.  Mai- 
land 561,  .J67. 

L  o  ni  b  a  r  d  e  n,  Lombardei  *204.  562. 
615. 

Lorsch,  hess.  Kr.  Bensheim. 

—  Kloster   217,  296,  374-.  439,  440. 

—  Haiiptkirchc  440. 
Äbte: 

—  Poppo  1017:  226. 

—  Diemo  ilHO:  440. 

—  Heinrich  115G  (IIGO):  .566. 

—  1W:.\-  66s. 
Lothringen,  Lotharhigien,  Teil  d. 

Frankem-eichs  82,  85.'  86,  87,  88, 
90,  92. 
Kaiser: 

—  Lothar  I.  S:fö.-  82.  —  «81,  *83, 
«221,  «576,  Nachtrag  *35. 

—  Hirmingardis,  Gem.  des  Vorigen, 
»221. 

-  Lothar  IL  .S.W.- 85.  H(J2:S1.  sr,:i .- 
88.  s(!4:  89,  91,  92. 

—  Theutberga,  Gem.  des  Vorigen, 
««•J;  87.  fi(J5:  92. 

—  Kall,  Bruder  Lothars  IT.  S.vi :  85. 

—  Herzogtum  (Landschaft)  121,  325. 
Herzöge : 

—  Giselbert  939:  135. 

—  Gottfried  (1097—1009):  358. 

—  Matheus  1147:  519. 
Lucius  s.  Rom.     Päpste. 
Lüders  s.  Lüre. 
Ludwig  s.  Basel.     Bischöfe. 

—  s.  Bergheim. 

—  s.  Frankenreicli. 

—  s.  Haslach. 

—  s.  Hiineburg. 

—  s.  Hüttenheira. 

—  s.  Ostfranken. 

—  s.  Pfirt. 

—  s.  St.  Quirin. 

—  s.  Staufer. 

—  s.Stral5burg.Arcbidiakone.  Dom- 
herren und  bischöü.  Kanzlei. 

—  Archiprcsbiter  1135:  454. 
Luitl)ert   s.  Mainz.     Eizbischöfe. 
Luitfrid,  Graf  '116. 

—  s.  Kinzigdorf.     Grafschaft. 
Luitfridis vvilri   s.  Bruchhausen. 
Lullo  s.  Mainz.     Erzbischöfe. 
Lumereslien  s.  Limersheim. 
Lupfen,  wiirt.  Gde.  Talheim,  OA. 

Tuttlingen 

—  Bertold  von,  s.  Straßburg.  Archi- 
diakon. 

Lupoteshen  s.  Lipsheim. 
Lupstein,   Lupphenstein,   eis.   Kt. 
Zabern. 

—  Judinta  mr  lll'.i :  403. 

—  Cuno,  Gem.  der  Vorigen  tllU: 
403. 

—  Cuno  1193:  676. 

Lure,  Lüders,  Lutrti,  frz.  Arr.  gl. 
N.,  Dep.  Haule-Saoue  144.  462. 


Lutold,  Lütold  S.Basel.    Bischof. 

—  s.  Gemar.  presbiler. 

L  ü  1 1  e  n  b  a  c  b,    Latenhach,    r.  Nbb. 

des  Gießen  *3.50,  351. 
L  u  t  ra  s.  Lüre. 
L  u  1 1  e  r  i  c  u  s  «95. 
Lutthard  «9.5. 
Lüttich,  belg.   Prov.  gl.  N.  441. 

—  Abtei  St  Jakob  4S0. 

—  St.  Johanneskirche  441. 
Bischöfe : 

—  Notger  um  990:  196. 

—  1192:  668. 

L  u  1 1  o  1  f  109-j  :  3.52. 

Lu  1 1  pertiiss.  Straßburg,  bischöfl. 

Kanzlei. 
Lützel,  eis.  Kt.  Pflrt. 

—  Kloster  421.  639. 
Äbte  : 

—  Konrad  vnr  llsr,:  (MO.  (121.  lis:,: 
622. 

—  Wecilo  i7«7;  631. 

Lützel  bürg,  jotbr.  Kt.  Pfalzburg. 
Grafen : 

—  Peter  1127:  429.  f  1131:  451. 
1143:  498.  1201:  724. 

—  IIa,  Gem.  des  Vorigen  1133:  451. 
1U3:  498.  f  1201:  724. 

—  Reginald.  Sohn  der  Voi'igen, 
1133:  451.  1143:  498.  (1141— 
1141!):  510.  ll-'jS:  .560.  f  12110: 
714.  1201:  724. 

—  Heinrich.  Bruder  des  Vorigen, 
1143:  498,  Vogt  der  Straßburger 
Kirche. 

Luxeuil,  frz..  .^rr.  Lure,  Dep. 
Hautc-Saöne 

—  Kloster  11)1.  413. 

—  Abt  Friedricli  1201:  723. 
Luzerii,  schvv.  Kt,  gl.  N., 

—  Propst  Ulvicli  iKich  llds :  .599. 
Lyon,  frz    Deji.  Rhone, 

—  Bischof  Juslus  «6. 


M. 

M.  s.  Pairis.    Äbte. 

M  a  g  e  n  a  c  h  e  r  e  284. 

Magingaoz  episcopus  749:  43. 

Magnebertus  s.  Straßburg.    Bi- 
schöfe. 

Magnus   s.  Straßbiirg.     Bischöfe. 

Magobardiis  archidiaconus  72'^ 
33. 

Mahdolf  1133:  451. 

Mähren 

—  Markgraf  Otto  10ti4 :  286. 
Main  z,    metropoUs  civifas  Maf/ontii(- 

censiuni,  liess.  Kr.  gl.  N.  6.  73, 
83,  105,  122,  143,  160.  174,  177, 
179,  182,  «199,  "207,  217.  278, 
296.  297.  302.  327,  337,  3:W,  3.59, 
370,  377.  3.S0,  3S7.  425,  443,  485, 
486,  487,  505,  618,  640,  671,  706, 
716. 
Erzbischöfe : 
-  Bonifatius  um  737:  39.  742:  41. 
74S:  42.  —4. 

—  Lull  749:  43.  (7(10— 7(J2):  47.  — 
*49. 


M 


M 


Ol  gar  829:  73. 

Luilbert  HOS:  94.  SSs'.-  105. 

Heriger  910:  122.     920:  125. 

Hillibirl   932:   12,S. 

Friedrich  939:  135.    (9.-,()—<i->4) : 

143. 

Wilhelm    905:    151.     900:    152. 

f()Cr,~90,S):  1,53. 

Hatto  II    908:  154. 

Rupert  970:  1.57. 

WiUigis  9?.J:  167,  168.  970:  169, 

170.  979  :  174.  982:  177.  98o  :  178. 

984:  180.     988:  «181.    989:    Ls2. 

1002:  217.  —  «203,  «204. 

Erchenbald  (1011—1021):  191. 

Aribo  1023 :  233.  1024  :  235.  102--, : 

237.  1020:  239.  1027 :  240.  (1024 

—1027):  243.   1027 :  244. 

Siegfried  1004  :   286.  1071 :  302. 

1073:   308.  1074:   309,  310,  314, 

315.  1075:   317.  1070:   318. 

Adalbert  1117 :   400.  1119:   405. 

1123:   411.  1125:   422,  423,  424, 

425,  426.  1130:  435,  438,  439,  440. 

1131:    441.  44.3.  1130:    456.— 

369. 

Adalbert  IL  1140 :    471.  1141: 

483. 

Heinrich    1143:    485,    486,    487. 

1144:  505. 

Arnold  1100:  565. 

•  Christian  1182:  611. 

■  Konrad    1180:   625.     tl92 :    668. 
1200:  710. 

«Karl  35. 
Sunderald  «106. 
«Barto  221. 

•  Arcliimandrit  «49. 
Propst  Bezelo  1038:  265. 

Kleriker  588. 

ailand,    ital.  Prov.    gl.    N.    312, 

.567. 
ajolus  s.  Cluny.     Äbte, 
anegold  (913—933):  129. 

s.  Männolsheim. 
angdoldus    presbiter    (1131— 

1130):  460. 

ang  old  s.  Dillingen, 
anno     s.     Slraßburg.      bischöfl. 

Kanzlei. 

s.  Straßburg.     St.  Thomas. 

—  —  Zoller. 

1089:  341. 
ä  n  11  o  1  s  h  e  i  m,  Mcinoltcsfieh»,  Mi>- 

ginuldfsheim,  eis.  Kt.  Zabern 

Priester  Manegold  1146:  511. 

Rudolf  von,  1193:  676. 
arbacli,   eis.  Gde.  Obermorsch- 

weier,  Kt.  Winzenheim 

Augustineistift  725. 
Pröpste : 

Bernhard  1188:  641,  642. 

Friedrich  1202:  728. 

presbiteri : 
Heinrich  1135:  454. 

-  Sintram  1135:  4.54. 

■  Vogt  642, 

t.  Märgen,  St.  Maria,    bad.  BA. 
Freiburg 

-  Abt  des  Klosters   (1200—1201): 
720,  721.  1201:  722. 


St.  Markus— Münster. 


403 


Sl.  Markus,  i'ls.  Gde.  Gebersch- 
weier,  Kl.  Ruracli 

—  Kloster  -J8(t. 

—  Fiior  Johannes  lOVl.-  280. 
Marl  (■  II  li  f  i  in,  MurUI,  eis.  Kl.  Was- 

sclnheini 
milites: 

—  Gerung  lUifi :  702. 

—  Eilward,  Bruder  des  Voiiuen, 
It'Jfi:  702. 

iMarquard  s.  Rainslein. 

.M  a  rs  a  1,  Mav^ulla,  lotlir.  Kl.  Vic  46. 

Ma  s  c  ha,"Malhes 

—  Arnold  von,  s.  Slraßburg.  Doui- 
lierrn. 

Mas  tri  oll  l,  niederl.  I'rov.  Lim- 
Imrs  719. 

—  BiscliorAiiiandiis  um  C-IS;  1,  ö,  0'. 
Matern  US  s.   Köln.     Bischöfe. 
Mat  lies  s.  .Mascha. 

M  a  t  li  e  n  s  s.  Lolhriiiijcn.  Herzöge. 

—  ö.  Rom.     Kardinäle. 
Mathilde  s.  Andlau.    Äbtissin. 

—  s.  Tuscien. 
Matra  s.  Moder. 
M  a  u  ri  u  d   778 :  56. 

Ma  Urs  in  uns  t  e  r ,    eis.  Kl.  gl.  X. 

—  Sl.   Mariinskirche  UV-i. 

—  causidicus  Reinlier  1J47 :  521. 
11.JÜ :  547. 

—  Kloster  189,  47:!,  498,  510,  547, 
578,  5S6,  608. 

Äbte: 

—  Adelo  um  II-JO:  406. 

—  Meinhard  1133:  450.  1137:  463. 
1138:  466.  1143:  496,  497,  498. 
(1141—1146):  510. 

—  Anshelm  114G :  511.  1147  (pre- 
positus!):  521. 

—  Konrad  llüö :  547. 

—  Reinhard  vor  tlHl .-  608. 

—  Werner  1166:  510.  (1168):  586. 
1181:  608. 

—  1196:  681. 
Priores  : 

—  1143:  496,  497. 

—  Berlhold   1147:  .521. 

—  Erbo   1181:  ms. 
Kellermeister,  cellerariiis 

—  Rudgerius  llsl:  608. 

—  Mönch  Waller,  Sohn  Giintrains, 
1148:  .52:?. 

—  Vogt  Otto  von  Geroldseck  114.1: 
498.  1147  :  521.  lir,.j  .■  547.  (116s)  .■ 
586. 

Maximinus  s.  Straßburg.  Bi- 
schöfe. 

St.  M  a  X  i  m  i  n  s.  Trier. 

M  (■  a  u  X,  fr/..  Arr.  gl.  N.,  Dep.  Seine- 
et- Marne 

—  Bischof  Ilildegar  S.53.-  85. 
Meers  seil,    niederl.    I'rov.    Lim- 
burg 97. 

Megiiibnrga,  Hörige  Ciiiios  von 

Lupstcia   ///.'';  40:{. 
Megiiigold   s.   St.   Leoiihard. 
M  cgi  Hg  0  7.  11 -V!  (1160):  566. 
M  eg  i  n  lia  rd  s.  Spoiilnim. 
Mehifridus      presbllcr     (1131- 

1136):  460. 
Meicnheiin,    eis.    Kt.    Ensislieim 

202,  7:l7. 

\V  e  II  l  z  c  k  e,  Rogcsten  der  UiscIiOI'c 


Berg- 


19. 


Meinhard  s.  Manrsiiiünster. 
Mein  werk  s.  Paderboin.  Bischöfe 
Meisscn,  säclis.  All.  gl.  .N. 

—  Bischof  Benno   Ui7 1  ■  'Mi. 
Meislersele,     bair.    BA. 

zabern,  Rgb.  l'falz 

—  Il(einricli)  von.  1I8<J:  646. 
M ei  s  t  r.i  t  z  lie i  in,   Mei.ftctexliKim,  eis. 

Kt.  Ubereliidieim 

—  Burchard   von,  li>'.)7 :  ;l.55. 
Merbolo,    MerboUen    s.   (Jrcifen- 

stein. 

—  s.  Hohbarr. 
M  er  eben  sein  (?) 

—  Volmar  von,  (1181  -ll'.iii) :  648. 
Merfeld,  Merivelt,  abgeg.  Ort,  bad. 

BA.  Rastatt  'Mi. 
Merseburt;-,   pr.  Rgl).  gl.  N.  529. 
Metfrid  (Laie)   lir,4:  542. 
M  e  t  ten  bach  —  Meltenlnicher  Hof. 

hess.  Gde.  Graefenliausen  ?  645. 
Metz,  lothr.  StdlUr.  gl  N.   88,  90, 

l:f5,  212. 

—  Kloster  Sl.  Maria  de  Caiiipis616. 

—  Bistum  91),  117,  .586,  66."). 
Bischöfe : 

—  Childulfus.ChlodolfusrfiC^— «Ce;  ; 
25.  um  666:  26. 

—  Chrodegang    749:  4:^.     7.: 
(760)^762:  47.^.52. 

—  Adventius  864:  90. 

—  Adalbero  vor  9.'i9:  144. 

—  Hermann  1076:  320. 

—  Stephan  1127:  429.     114; 
116-3:  568.  576. 

—  Theoderich  1163:  578.  (1168): 
586.  1179:  .597,  Naclitr.  578. 

—  Bertram  1192:  668.   12il(i :  709. 

—  Vogt  Graf  Hugo  (von  Dagsburg) 
(1168):  586. 

Meurthe,  Murlha ,  r.  Nbfl.  der 
Mosel  26. 

M  e  y  (■  n  b  e  i  m  s  w  i  1  e  r  ,  ursprüng- 
licher Name  für  St.  Johann  bei 
Zabern.  S.  d.  (oder  gleich  Egcs- 
heimweiler,  at)i;eg.  Ort  bei  St. 
Jobann?)  429.  ^ 

c  h  a  e  I  s  b  ü  h  1  s.  Slraßburg.  Ort- 
lichk. 

Michelbach.  Michilenbach ,  bad. 
BA.  Rastatt 

—  castrum  :!72,  'XTi. 

Michels berg.  Kloster  bei  Bam- 
berg 

Mönch  Himuiidus  //y(».-662.  .\hl 
von  Ebersheiin. 

Michelstadt,   hess.    Kr.  Erbach 

—  Zelle  :W1. 
M  i  e  l  e  r  s  h  e  i  ni,  Mutlienslmini,  bad. 

BA.  Lahr  46. 
Mielesbeini,  .Mülenuhcin,  eis.   Kt. 
Niederbronn 

—  Anshcini  von.   tiss;  (141. 
M  i  Ice  i  s.  .MuUey. 
Milo   s.  Moveniiioiilier. 
M  i  1 1  e  n  v  a  11  c  2S4. 
M  i  n  f  e  1  d.  Mumievell,  bair.  Ii.\.  Ger- 

inerslieiin,  ligb.  l'falz  6'!. 
M  i  n  re  wi  I  re,  abgeg.  Ort,  eis.  (ide. 
.\ininerschweier.    Kl.    Kaysers- 
berg 

—  Kapelle  62:»,  629.  6:t0. 

voll  SlniBliilri;. 


Orvieto. 


SIraßb. 


M 


'Min  w  e  r  -  h  e  i  ni,  Munfers/ieim,  eis. 
!        Kt.  Hocbfelden 

—  Kleriker  Heinfrie<l  von,  ;/«:?.■  5C»8. 
M  i  1 1  e  1  b  e  r  g  li  e  i  in.  Hen/iehn,  eis. 

I        Kl.  Barr  185. 

'  M  i  t  t  e  1  h  e  i  m ,    Millhiheim,    abgeg. 

'        Ort,  eis.  Kt.  Rufacli 

—  Burchard  von,   I1S3:  616. 
M  i  1 1  e  1  w  e  i  e  r,  Miltinwilre,  eis.  Kl. 

Kavsersberg  .">99. 
M  o  li  ü  i;  Mutia,  1.  Nbll.  des  Rheins 

226. 
M  o  1  s  li  e  i  m  ,     MolUsheim  ,     marclia 

Molleshemero,     Mollese/iin ,     Mull:- 

heimh,  eis.  Kt.  gl.  N.  6S,  1-29.  iriO. 

1.S6,  665,  670,  678,  701,  7(15. 
Schultheißen,  sculleti : 

—  Olto  vor   1191:  665. 

—  Wolf  heim   1194:  678. 

—  Otto  ihr  Jüngere  von, //.'>'i;  702. 
M  o  in  in  e  n  b  e  i  m,  eis.  Kl.  Briimalh 

442. 
Mömpelgard  (Muntbidiard),    frz. 
Arr.  ,gl.  N.,  Dep.  Doiibs 

—  (;r;llin.\didheid  s. Achalm. GiafiTi. 

—  Hunfried.    Bruder   der   Vorigen. 
s,  Straßburg.     Domherrn  u.  Ra- 

\        veiiiia,  Krzbiscbof. 

44.  ]  M  o  II  to  rio,    ital.    Disir. 

Prov.  P(!rugia 

—  Graf  Rainer  1191:  664. 
Mors,    Hugo    1199:    707. 

Minist. 
M  o  r  s  c  b  w  e  i  e  r  ,    MorsuuiUare    = 
Obcrinorscbweier,  eis.  Kt.  Win- 
zenheim   i:50,  641. 

—  Pfarrgenossen  641. 
M  orte  11  a  u  s.  Ortenau. 
Moy  e  nino  u  tier.  frz.  Arr.  St.  Die, 

Dep.  Vosges 

—  Abtei  180,  395,  608. 
Äbte: 

—  Milo  vor  1181:  608. 

—  Heinrich  1181:  608. 
Mühlhofen,  Muhihmcn,  bair. 

Bergzabern,  Rgb.  l'falz  645. 
Mulcey.   Milcei,  Miheclie,  \tt\Ur. 

Dieu'ze  171.  665,  670. 
xVI  ttlha  u  sen,    Mulenhusoi,    Miiliii- 

hitsin,   eis.  Kt.  gl.  N.  »221,    626. 

—  Hugo  von,  11X7:  6:59. 
M  u  1  n  h  o  V  e  n    s.  Mühlhofen. 
.Mulych,  Olto  1198:  702. 
Mnndevelt  s.  Minfeld. 
Municheberc  s.  .Michelsberu. 
Munilslaht    silva.    iinbek.    ('tili. 

i:tO. 
M  ü  11  c  h  h  o  f  =  cintii  Itummaldi'f,  eis. 

(;de.  Still,  Kt.  Molsheiin  6.5. 
Münster,  pr.  Rgb.  gl.  N. 

Bischof  II9>:  66S. 
M  U  n  s  t  e  r,  eis.  Kl.  gl.  N. 

—  advocalia  vallis  s.  Gregorii //JT.- 
690. 

—  Kloster  Sl.  Gregorieu  24,  38. 
Äbte: 

Agoldiis   16. 

—  Remigins  *55. 

—  Reslwinus  769: 

—  Rachbi  ;;.)■;  59. 
v<ni  Slraßburg. 

—  Golll'ried  8:il : 


BA. 

Kl. 


i)0. 
.      Dai 

7t. 


Bischof 


404 


Munziiigen — Otto. 


—  Heinrich  11S7 -.  631. 

Mun/. ingen,   Munzing«,   hail.  BA. 

Freibiirg  *221. 
M  u  r  1)  a  c  li .    Maurohuccux,    (lumrius 

pere(irinorum),  eis.  Kt.  Gebweiler 

—  Kloster  ;?3,  40,  4:!.   I7ä.  2:!4,  237, 
»247. 

—  Abt  Konnid  117>i:  .599. 

—  Derselbe?  vor  11S5:  623.    (J1S5 
—1181):  629. 

Muri,  schw.  Bz.  gl.  N.,    Kt.  Aarau 

—  Abtei  21.5.  2.>{l,  2;-)!,  Nachlr.  215. 
Murtha  s.  Meurtbc. 
iVluselinus,    Bruderssohn  Burch- 

ards  von  Kirclilieini  ll'JH :   7ü2. 
Mii  Iherislieini  s.  Mietersheim. 
M  u  t  /.  i  g.  Muzziuxt,  Miiczeche,  Mutzicha, 

eis.  Kl.  Molsbeim  13U,  134,  67S. 

—  Schultheiß  //.s.S.-  643. 

—  Albert  von,  HOC:  557. 


N. 

N  als  Sigle:  Herr  N.,  Grat'  N.,  cast- 

runi  N.  436,  437. 
Nahegau  344. 
Nambsbeim,    Nameneslieim,    eis. 

Kt.  Neubreisach  202. 
N  a  m  u  r,  belg.  Prov.  gl.  N. 

—  Grat'  Heinrieh  1117 :  512. 
Nandu  uigo  clericus  778:  56. 
Naumburg,  i)r.  Kr.  gl.  N. 

—  Bischof  1077 :  323. 
Neckar,   r.  Nbfl.  des  Rheins  333. 
N  e  n  d  u  n  g  s.  Neuburg. 
Nerstein  s.  Nierstein. 
Neuburg,  Niiivnbmy,    Nonmi  cast- 

rtiiii,  Niiiivnburc,  eis.  Gde.Dauen- 
dorf.  Kl.  Hagenau 

—  Kloster  552,  560.  568,  599,  677, 
6.S4,  718,  724. 

Äbte: 

—  Udalrich  114r, :  508.   --  724. 

—  NendungC/i-5.5— .?.?.56V.-558.  n.-,i; : 
556,  557.  Jiö2;  568. 

—  Hugo  (1181—1187):  635.  (1185 
—1187) :  657. 

—  Herenibrecbt  1187:  636. 

—  Gottfried  IVH:  677. 

—  1191!:  681. 

—  Peter  1200:  714.  1201 :  724.  1202: 
729. 

Priores : 
^  Gernod  ll'Ji:  V>11. 

—  Yeroniiuus  1194:  677. 
Kellermeister,  cellerariu.-. 

—  Hugo  IWi:  677. 

Ne  üb  u  rg  =Kloslerneuburg,(ister. 
Bz.  H.  Tulln,  Niederösterreich 

—  Kloster  469. 

Neu  bürg  a.  D.,  bair.  BA.  gl.  N., 
Rgb.  Scliwaben  222. 

N  e  u  e  n  h  e  e  r  s  e ,  pr.  Kr.  Warburg, 
Hgb.  Minden  94. 

Neuhausen,  hess.  Kr.  Worms 
414. 

Neu  ß,  pr.  Kr.  gl.  N..  Rgb.  Düssel- 
dorf 443. 

Neuweiler,  eis.  Kt.  Lützelstein 
657,  688. 


—  Kirche  St.  Peter  576. 

—  Kloster  337. 

—  Abi  119(i:  6S1. 

—  Hugo  von  Ilünel)urg,  Bruder  B. 
Konrads  IL,  aniniiiiistrans  ab- 
batiam  Novillarensem  1194  :  677. 

Nibelung  s.  Kogenheim. 

—  s.  Rufach. 

Nierstein,  Nerstein,  liess.  Kr. 
Op|ienh('ini 

—  Kirche  490. 

N  i  e  d  e  r  e  h  n  h  e i  m  ,     Nidäerenehen- 

lieiiii,  eis.  Kt.  Uberehnheini  595. 
Nieffern,  Ni'irere    abgeg.  Ort,  eis. 

Kt.  Truchlerslieim  und  Venden- 

heini  660. 
Nikolaus  s.  Rom.     Päpste. 
N  i  m  b  u  r  g ,    Niiwenhiirch,  bad.    BA. 

Emmendingen  711. 

—  Graf  Berchtold  1187:  636.  1188: 
641.  1200:  711,  712,  720. 

Nonantola,  ilal.  Prov.  Modena 

—  Kloster  443. 

N  o  n  n  e  n  w  e  i  e  r ,   Nunneicih-e,  bad. 

BA.  Lahr  «221. 
Norda  Ib  ingie  n  76. 
Nord  g  a  u  s.  Elsaß. 
N  o  r  d  b  a  u  s  e  n.  Nm-lulnis,  Northusin, 

eis.  Kt.  Erstein  117,  «248,  2.52. 
N  o  r  d  o  1  d  u  s  728 :  33. 
N  o  r  i  c  u  m  s.  Baiern. 
Nor  m  a  n  n  e  n  89. 
Notgar  s.  Lüllich.     Bischöfe. 
Nothalten,  ILiltciiii,  eis.  Kt.  Barr 

595. 
N  o  t  k  e  r  1035 :  262. 
Numeri  an  US     s.    Trier.      Erzbi- 

scliöt'e. 
N  u  n  n  e  w  i  1  r  e  s.  Nounenweier. 
Nürnberg,  bair.  BA.  gl.  N.,  Rgb. 

Mittelfrankeu  437,  443,  518. 
Nußdorf,     Xulzdorf,     bair.     B.V. 

Landau,  Rgb.  Pfalz 

—  Bertradis  von,  f//a6—/i'aif>.-  733. 
N  y  t  h  o      s.      Straßburg,     bischöfl. 

Kanzlei. 


0. 

Oberdorf,   abgeg.  Ort,   eis.   Gde. 
u.  Kl.  Habsheim 

—  Kapelle  649. 

0  b  e  r  e  b  n  h  e  i  m  ,    Klioiheim,    Ahn- 
he.im,  682,  683,  6.S7,  690. 

—  scullelus  Burchard  1200:  713. 

—  Wolflielm  von,  1153:  .534. 

—  Adelberl  von,  1188:  640. 

—  Burchard  von  IVJi):  707. 

O  b  e  r  w  e  i  e  r,  Oberenwilri,  bad.  BA. 

Ra-talt  373. 
Odalbardus     95. 
Od  al  rieh  s.  Udalrich. 
0  d  e  n  h  e  i  m,  bad.  BA.  Bruchsal  .567. 
0  de  ratesh  usen   s.  Odratzheim. 
Odilo  s.  Baiern.     Herzöge. 
O  d  i  n  k  e  i  m  s.  Öligheim. 
Odratzheim,    Oderateshusen,    eis. 

Kt.  Wasselnheim  477. 
I  Offon  iswillare   s.  Schutlern. 


0  f  f  w  e  i  1  e  r,  Ofwilre,  eis  Kl.  Nieder- 
bronn 

—  Siegfried  von,  1201 :  726,  Straßb. 
Minist. 

0  1  s  w  i  1  e  r  e  s.  Orschweier. 
Olwisheim,   Onolvesheim,  eis.  Kt. 
Brumath  547. 

—  Waller  von,  1193:  676. 

Ono  1  te  s  wil  ere   s.   Orschweiler. 
ü  p  |i  e  n  li  e  i  m,  hess.  Kr.  al.  N.  320. 
Oprehl  1133:  451. 
Orschweier,  Olswüere,  bad.  BA. 

Lahr  56. 
Orschweiler,    Onolteswihrc,    eis. 

KL  Schiellstadt  347. 
Orten  au.     Mortenau,    Morteiioird. 

46,  *145,  299. 
Ortlieb  s.  Basel.     Bischof 

—  s.  Rufach. 
Osnabrück,  pr.  Stdtkr.  gL  N. 

Bischöfe : 

—  Liudolf  (967—969) :  1,56.  972 :  160. 

—  Benno  II.  (1029—1047):  274,  vor 
-seiner  Erhebung. 

Österholtz  «350. 

0  s  t  f  r  ä  n  k  i  s  c  h  e  s  R  e  i  c  h  (s.  auch 

Frankenreich     und     Deutsches 

Reich)  82,  94,  105. 
Könige  bezw.  Kaiser : 

—  Ludwig  der  Deutsche  849:  74. 
856:  S3.  8118:  94.  873:  96,  97. 
—  »221,   "576,  Nachlr.  *35. 

—  Karl  der  Dicke  (877—s7s):  101. 
888:  113.  —  *11L 

—  Richardis, .  Gem.  des  Vorigen, 
(888—906):  113. 

—  Arnulf  .SS.S;  104.  891:  107.  89.5; 
108.  —  «106.  »109.  (Arnold!) 
»110.  «111.  «576. 

—  Ludwig  das  Kind  906:  117.  — 
116.  «112. 

Ostheim,  Oaleii,  eis.  Kt.  Kaysers- 
berg  oder  abgeg.  Ort,  eis.  Kt. 
Sulz 

—  Otto  von,  1198:  702. 

—  Otto,  Sohn  des  Vorigen,  1198: 
702. 

0  s  t  h  o  f  e  n,  Hoathoven,  Oxtl/npin,  eis. 

Kt.  Trucbtersheiin  570,  707. 
Otbert  s.  Straßburg.     Bischöfe. 
Otelingen.  Adalbert  von,  (Geist- 
licher) 1133:  450. 
Otenkeln,   abgeg.  Ort,   eis.  Gde. 

Straßlnirg,  Kt.  West  (e.\lra  mu- 

ros)  569. 

01  gar  s.  Mainz.     Erzbischöfe. 

—  s.  Speyer.     Bischöfe. 
Otberswertli  s.  Straßburg.  Ört- 

liehkeiten. 

0  Ihn  and.  Diener  König  Hein- 
richs IV.  1067:  297. 

Oligheim,  Odinknini ,  bad.  B.-V. 
Rastatt  373. 

Ottenlieim,  Ofmlieim.  bad.  BA. 
Lahr  «221,  299. 

Otterberg,  bair.  BA.  Kaisers- 
lautern, Rgb.  Pfalz. 

—  Kloster  .505. 
Otto  s.  Altdorf.  Äbte. 

—  s.  Bamberg.  Bischof 

—  s.  Bruchkirchen. 

—  s.  Deutsches  Reich.     Könige. 


Ottrott— Rjivciina. 


A0:> 


s. 
s. 
s. 


Fai'iizii.     Bischof. 

(ieroldseck. 

Ilaslach. 

llei'iuülslieiin. 

MäliiTii. 

Maiirsnninstcr. 

Mdlslit'iin. 

Miilvch. 

U^lli.iiii. 

St.  l'ill. 

l'oitüll. 

Piier. 

—  s.  Regensbiirg. 

—  s.  Selz. 

—  s.  Speyer.    Bischöle. 

—  s.  Slaufer. 

—  s.  Straßburg.    Bichöfe. 

— Domherren. 

Schultheil5. 

—  Herzog-  und  Königsbote  !)U(;:  197, 

—  Jdü'j:  :m. 

—  de  .Vrgentina    lloö :  451. 

—  II'J4:  078. 

0 1 1  r  o  1 1,    Olleiirtxl,;    eis.    Kt.  Res- 

heim  384. 
Oiichtingen  s.  Uttiiigen. 
Oweulieim  s.  Auenlieini. 
0  z  o  1(136  :  262. 


Paderborn,  jir-.  Kr.  gl.  N. 
Bischöfe: 

—  Folcinar  'J8S :  178. 

—  Rothar  y»j';  178. 

—  Meinwerk  lOä-J :  2:52. 

P a i  r  i  s,  eis. Gde.Urbeis,  Kt.Schnier- 

lach 
--  Cisterzienserabtei  598,  599,  C24, 

(•):!1,  7S7. 
Äbte: 

—  Werner     (VVecelo)     llsö :    624. 
JIS7:  631. 

—  M.  (121)1)— l:;oi):  72(1,  721. 
Pap  bi  n  i  sn  aida==Pfalfinlappen- 

IVls    liei    Oberliashieh,    eis.    Kt. 

-Molsheini  ?  tiö. 
Paris,  frz.  Dep.  Seine  17. 
Paschalis  s.  Rom.  Papste. 
Pas  sau,  bair.  Rgh.  Niediu-Iiaiern 

—  Bischof  Altmann  li)7:>:  :V2\. 
Pavia,  ital.  Prov.  gl.  N.  197,  224, 

5I>4,  .")().j. 
Perm  in  ins  s.  Reichenau.     Äbte. 
Pete  r  s.  Egislieim. 

—  s.  Lützelbnrg.     (irafi-n. 

—  s.  Neubiirg.  Älite. 

—  s.  StraHbury.     Domherren. 

—  s.  Rom.     Kardinale. 

—  Eremit  /(/.'/(.' .-  3.JS. 

-  magister  (llsl—ljuil):  049. 
St.  Peter,  bad.  BA.  Freiburg 

—  Ahi (J200— 1201):  720,  721.  1201: 
722. 

Peterlingen,    schw.    Bz.    gl.    N., 
Kl.  Waadt 

—  Kloster  454. 
Mönche: 

—  (ii.ltlricd    //.M:  454. 

—  Benedikt   U3.J:  454. 


Petra  perforata,  wohl  =  l'iirre 
percee  (Langstein|,  frz.  (ide.  AI- 
larmont,  Kl.  Baccarat 

—  Kunrad   von.  11.17:  462. 
Petrus  s.   Peter. 

Pfaffen  heim,  Phaj//iinheiiii,  eis. 
Kt.  Hufach 

—  ScImllheilS  Werner  llHd:  642. 

—  Reinbüld  von,  llss;  042. 

—  Albert  von,  s.  Lanlenbacii. 
Pfa  ffenliofe  n,    I'liulj'cnhoren,  eis. 

Kt.  Buchsweiler  220. 
Pfiiffers.  F.ivarUts,  schw.  Bz.  Sar- 
gans, Kt.  St.  (iatlen 

—  Kloster  40.  74,  211,  *227. 
Pfirt.  eis.  Kt.  gl.  N. 

(Jrafen : 

—  Ludwig  roi-  llHÖ:mX  1  lf<7  :  631. 

—  Ulrich  li:)7  -.  089,  690. 
Pforzheim.    Vorzheim,    bad.    B.\. 

gl.  N.  331. 
P  f  u  1 1  i  n  g  e  n,  P/iu/linijiii,  wiirt.  ÜA. 
Reutlingen 

—  Cuno  von.   ti:i7:  402. 
Philipp  s.  Deutsches  Reich. 

—  s.  Lel)eraM. 

—  s.  Rom. 

—  s.  Schwaben. 
Pb—  s.  Pf--. 

Place nza,  ital.  Prov.  gl.  N. 

—  Bistum  06. 

—  Vertrag  vou,   lisi ;  015. 
Pic  ta  via  s.   I'oitou. 

St.  Pitt.  .S'.  Ypolitiis,  eis.  Kt.  Kap- 
poltsweiler 

—  presbiter  Utto  (1131— llio):  472. 
P  i  p  p  i  n  s.  ?' rankenreich.  Könige. 
Pisa,  ital.  Prov.  gl.  N.  585. 

—  Erzbischof  (1097— Uni9):  358. 

P 1  e  a  n  u  n  g  o  V  i  1 1  a  r  e  s.  Bliensch- 
weiler. 

P 1 e  n  k  i  n  g  u  s  1194 :  677. 

P 1  ü  b  s  li  e  i  m,  Blabodsaime,  Platpotes- 
hüim,  Bhipiiteslieim,  eis.  Kt.  Geis- 
polsheim 56,  71.  252. 

P  o  i  t  o  u,  Picfarid,  Grafschaft 

—  Graf  Otto  119S:  095,  69(i,  s. 
Deutsches  Reich.  Krmig  Otto  IV. 

Polsenheim  s.   Bolsenhejni. 
Pomposa,   ital.  Distr.  Comacchlo, 
Prov.  Ferrara 
-  Kloster  St.  Mariii  396. 
Poppo  s.  Lorsch.     Äbte. 
•—  s.  Stablo.     Äbte. 
Porta.  Rüdiger  de  1194:  077. 
Porzbeim  s.  Pforzheim. 
Prag,  IlptstdI.  von  Böhmen 

—  Bischof  Dellunar  :i;i;r  169. 
Präineste,    K.iidiiialbiscbof   Wil- 
helm s.  Rom.     Kardinäle. 

Prüfen  i  ne  ^^(irolipriilcninu:.  bair. 
BA.  Staiilandi.d-,  Bi;!..  Ml»  ii)falz. 
-   Benediklinerabtei    13,  443. 
Prüm,    pr.  Kr.  gl.  .\..    Hgb.  Trier 
•      .\bt  von.   ll!)J:  668. 
P  r  11  s  c  a  s.  Breusch. 
Puer,  SIrallb.  MinisL: 

—  Burchard  1113:  502.  ///'.':  509. 
1147:  521. 

—  Otto   l/:iS:  702. 

—  Burchard   //.W;  707. 

P  u  1  V  i^  r  s  li  e  i  m,  Walfiidu'Khcii,  Wlu- 


richsheim,  eis.  Kl.  Ijisiälieim  '221. 
730. 
P  II  sler  lal  =  oberes  Tal  der  Drau, 
r.  Nbll.  der  Donau  343. 


Q. 

Q  u  a  I  / (! II  b  e  i  III,  Qiiiion/ieim,  Qiui:- 
zenhelm,  eis.  Kt.  Tnichtersheiiii 

—  Cuno  von,  1147 :  52L  /;is.-  523. 
ll.'>r,:  547,  Vogt  von  St.  Peter 
in  Straßbur;.'. 

O  u  ed  I  i  II  li  urg,  pr.  Kr.  Aschers- 
leben 137,   144.  16L   10.5. 

Quentowico  s.  Elat)les. 

0  ui  bi  1  ish  e  i  m  e    s.  Wibolsbeim. 

St.  Ouirin,  lolli.  Kr.  Lörchingeii 
008. 

—  villicus  Gerhard  ll>il :  098. 
Schöffen,  scabiones 

—  llertwic   llsl :  008. 

—  Reinbold   //s/.-  008. 
Förster,  forstarii 

—  Wallfrid  //>/.•  008. 

—  All.ero   llsl:  0')8. 
Einwohner,  villani 

—  IIHI:  Ludwig,  llertwic,  Benze- 
lin,  Bernard  OOS. 

Kloster 
~  Propst  Hugo  llHI:  008. 

Vogt,  advocalus  Waltrain  llHl: 
008. 


R. 

Rachio  s.  Münster.     Äbte. 

—  s.  Straßburg.     Bischöfe. 
Radeboto  s.  llahsburg.     Grafen. 
R  a  d  c  r  a  m  n  u  s,    GroßnetVe  B.  Be- 

migius',  77iS'  .•  56. 
Raimund  s.  Arles.     Erzbiscliof 
Rainer  s.  Altonis  Villare. 

—  s.  Montorio. 

R a ra  m  e  1  s b  e  r  g.  liiirniv/ific/i,  Urll.. 

eis.  Kt.  MaiMsniünsler  702. 
Rain  st  ein,    Uamtvfi-in,    b;id.  tidi'. 

Katholisch    Teiinenbroiin ,    B.\. 

Tribei'g 

Marcpiard  von,  11S7:  636. 
Rainung  li:i6  dtiiO):  .566. 
Rapert  s.  Schönenwerlli. 
Ra  |io  to  1133 :  151. 

—  1194:  677. 

R  a  p  po  1 1  s  t  e  i  n,   eis.  (Ide.    n.  Kl. 

Bappidlsweih'r  336. 
li  a  ))  p  o  1 1  s  w  e  i  I  e  r,  eis.  Kt .  i;l.  .\. 

.599. 
B  as  h  i  n  f  ri  d  IIS,    Gem.    der    Hari- 

laiida   /  7> .-  .")0. 
Rat  bürg,  unbek.  Ort    110,   11.8. 
Biltieii,  schw.   Landscliafl   71. 
Ratold  s.  Soissoiir..     Bischöfe. 

—  s.  Straßburg.     Bischöfe. 

—  s.  Verona.     Bisidiöfi-. 

R  a  II  ro  ba  cc  i  US    =    Rnbaclie,     t. 

Nbll.  der  M.urlhe  26. 
Raveiiiia,  ital.  Prov.  gl.  N. 
ErzbischötV ; 

5a» 


406 


Rebdorf— Rom. 


437. 
(iile.  Miuiasteiii, 
Kall.    Mittelfran- 


.  Biscliöle. 


Bischöfe. 
L'ls.  Kl. 


—  HunlVied    1041:   :YM.  s.    Sliaßb. 
Doinlierrii. 

—  Walter  //o'f* 
lieb  dort";    bair 

BA.  Eichstiltt 
ken  561. 
Ri'genald   s.  Hürti.üheim 

—  s.  Uttenheim. 
Regenbalt    s.  Wall'. 
Re^ensburg.    bair.    BA.    ul.    N., 

Rgb.  Obcrplal/.  107,  *lü!t,  173. 

—  Kirche  St.  Einineraii  '109. 

—  Burggraf  Otto  114i):  4.i3. 
Reggio,  ilal.  Prov.  gl.  N.,  Region 

Einilia  323,  4i3. 
Regiiiald  s.  Lützelburg. 
Reginbodo  s.  Ladenburg. 
Regln  hold  s.  Speyer.     Bischöfe 
Reginhard  s.Straßbiirj 

—  (Laie)  1134:  i:y2. 
R  c  g  i  n  g  e  r  u  s  *95. 
R  e  g  i  n  o  1  d  s.  Eichstätt, 
R  e  g  i  s  h  e  i  in ,   liegeiteshc», 

Ensisheini  -"IIX. 
R  eichenau,  Am/ia 

—  Kloster  im  Untersee  (Bodensee) 
70,  78,  1()0. 

Äbte : 

—  Perminius  727:  38.    /i's.-  33. 
--  Heddo  727—734:  38. 

—  Keba  734:  38. 

—  RuoUio  {877— 87S):   100. 

—  Alawich  097-1000:  211. 

—  Bern  (1024—1027):  243. 
Mönche:  40. 

—  Alawich  073:  211. 

—  Fillscherwerkstälte  411.  425. 

R  e  i  c  h  e  r  s  b  e  r  g,  österr.  BzH. Ried, 
Oberösterreich. 

—  Propst  Gerholi  lir,G  -1137:  443. 
Reim  s.  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep.  Marne 

Kloster  St.  Remigiiis  524. 
Bischöfe,  Erzbischofe : 

—  Egidius  Ö90:  10. 

—  Ebo  840:  82. 

—  Ilincmar  nac/i  850:  85. 
.\rnulf  .''.'//.-  19(>. 

—  Gerbert  :Ji)r>:   190.  s.  auch  Rom. 
Papst  Silvester  II. 

—  Konzil  zu.  llt'J:  40."),  411. 

R  e  i  n  a  1  d  s.  Rtenweiler.  Propst. 
Rein  hold  s.  I'faffenheim. 

—  s.  St.  Quirin. 
Reinboto  111)4:  677. 
Reinfrid  s.  Minwcrsheini. 
Reinhard  s.  Maursmünster. 
Reinher  s.  Fürdeulieim 

—  s.  Maursmünster. 
Reinward   11102 :  218. 
Remedius  episcopus  740:  43. 
Remigius  s.  Münster.     Äbte. 

—  s.  Straßburg.     Bischöfe. 
Reniiremont.    frz.    ,\rr.    gl.    N., 

Dep.  Vosges 
Kloster  482,  519. 
Restwinus  s.  Münster.     Abte. 
R  (■  u  t  (■  n  b  u  r  g,  lübinbwch,  eis.  Kt. 

Maursmünster 
— ■  Lantfrid  von,  1147:  .521. 
Rhein,    B/imus,   46,  202,  217,  218, 

*221,  226,  325,  333,400,  401,  415, 

425,  .599,  691. 


—  Pfalzgraf,  palatinus  de  Ueno,  Kon- 
rad 1156  (11(10):  566. 

R  i  b  u  r  g,  unbek. 

—  Konrad  villicus  de,  1202:  728. 
R  h  e  i  n  a  u  ,     Hinowe ,     Einoica,    lU- 

naiiffid,  eis.  Kt.  Benfeld 
Kloster  5. 

—  Rudolf  von,  1148:  523. 

—  Udalrich  von,  llö5 :  548. 

—  Rudolf  von.  IISI:  608.  1183:  616. 
118S:  641. 

—  Eberhard ,  Sohn  des  Vorigen 
1188:  641.  642.     1103:  676. 

—  Alberl,  Bruder  des  Vorigen,  1188 : 
642.     1];)3:  676. 

—  Anshelm  110(1:  686,  Vogt  der 
.Straßburger  Kirche. 

Rheinfelden,  schw.  Bz.  gl.  N., 
Kt.  Aargau 

—  Graf  Cuiio  (1002—1027):  »2-50. 

—  Rudolf  s.  Deutsches  Reich.  Kö- 
nige. 

Richardis  s.  0-tfranken. 

R  i  c  h  a  r  d  u  s  s.  Benfeld,  presbiter. 

R  i  c  h  e  n  z  a  s.  Deutsches  Reich.  Kö- 
nige. 

Richwin  s.  Slraßbiirg.    Bisehöfe. 

Riegel,  HieqoUi,  bad.  BA.  Ennnen- 
dingen  46,  712. 

R  imigundeheini,  unbeU.  707. 

Rimini,  ital.  Distr.  gl.  N.,  Prov. 
Forli  .582.  • 

Rimundus  s    Ebersheim. 

Ringelstein,  EiiK/ihistein ,  eis. 
Gde.  Oberhaslach,  Kt.  Molsheim 

—  Anselm  von,  1137:  462. 

—  Derselbe?  Ilii2:  .569. 
R  i  p  o  1  d  u  s  *95. 

Rodenbach,  bair.  BA.  Kaisers- 
lautern, Rgb.  Pfalz  645. 

R  oderich ,  ^Graf    in    Rätien,    ror 

831:  74. 
Rüdes  heim  s.  Rosheim. 
Roduna  s.  Eschau.    Religiöse. 
Roger  s.  Lausanne.     Biscliöle. 
Roggenbach,  bad.  (idc.  VVittle- 

kofen,  BA.  Baundorf 

—  Werner  von,  f  1187:  636. 
Rohr,  ßoi-e,  schw.  Bz.  Aarau,    Kt 

Aargau 

—  Grafschaft  *251. 

Rohr  b  ach,    Rorhacli ,    bair.    BA. 

Kaiserslautern,    Rgb.  Pfalz   645. 
Rohr  b  a  c  h,    lioralui,   r.    Nbfl.    der 

Zorn  226. 
Rom  27,  «49,  »50,  .55,  .56,  76,  84,  90, 

91,  122.  *126,  146.  "149,  «150,  160, 
211,  240,  241,  «2.50,  31)7,  308.  309, 
311,  312,  316,  324,  336,  357,  383, 
435,  467,  .583,  584,  .597,  664,  665, 

—  Römische  Kirche  231,  313,  431, 
437.  451. 

—  Römischer  Adel  4.35. 
Päpste : 

—  Gregor  III.  um  737 :  39. 

—  Zacharias  748:  42. 

—  Hadrian  I.  778;  .56.  —  «49,  '.50, 
«411. 

—  Gregor  IV.  (831—832):  76. 

—  Benedikt  HI.  (arj->^8-i8):  84. 

—  Nikolaus  L  804:  89,  90,91.  8(15: 

92.  (858—867):  93. 


—  (888—006):  113. 

—  .Tohaun  XIL  062:  146. 

—  Johann  Xlll.  (065—072):  161. 

—  (iregor  X.997:  211.  (906—000): 
200,  201,  259. 

—  Silvester  II.  090:  201.  1001:  212. 

—  Benedikt  VIR.  1020:  231.  1023: 
233.     1024:  235. 

—  Johann  XIX.  1027:  241. 

—  Leo  IX.  1049:  166,  278.  1050: 
279.  280.  1051:  238.  —  «238. 
2i.5.  269,  312. 

—  .\lexander  IL  1071:  302.  (1072 
—1073):   307.— 310. 

—  Gregor  VII.  1073:  308.  1074: 
307,  310,  311,  312,  313,  314,31.5. 
1075:  317.  ir)76-;318.  1077:  322, 
323.  325.  10)8:   332.  1084:   336. 

—  Clemens  (III.)  1084:  336.  1085: 
338. 

—  Urbaa  IL  I0O6 :  3.53.  (1006— 
1000):   357. 

—  Piischalis  11.  1106:  369,  378. 
1107:  375,  379,  411.  1116:  399. 
1118:  401,  402.  —  351,  451,  533. 

—  Calixt  II.  1110:  405.  10»  1120: 
406.  1123 :ill.  (1122—1124):  412. 

—  451. 

—  Hoaorius  IL  1130:   435.  —  451. 

—  Anaklet  IL  1130:  435,  437.  — 
443. 

—  Innocenz  IL  1130:  435,437.  1131: 
441,  443.  1137:  463.  1130:  467. 
1143:  497.  498,  499. 

—  Eugen  II.  1146:  511.  1147 :  519. 
521.  (1146-1152):  .531. 

—  Anastasius  IV.   1154:  541. 

—  Hadrian  IV.  1155:  547. 

—  Viktor  (IV.)  1160:  .56.5.  —  .594. 
=  Kardinal  Oktavian. 

—  Calixt  (III.)  .594  =  Johannes  de 
Struma. 

—  Paschalis  (III.)     1167:    581,   583. 

—  591,  594. 

—  Alexander  IIL  1177:  593,  594. 
1170:  ,597,  598,  599.  1180:  273. 
290.     1181:  601.  —  648. 

—  Lucius  III.  118-j:  479,  570,  571, 
610,  612,  634.  1183:  616.  1185: 
575,  606,  620,  621,  622,  623.  vor 
1187:  635.  —  647.  648. 

—  Urban  III.  (1185-1187):  629. 
1187 :  631,  635. 

—  Gregor  VI  IL  1187:  633. 

—  Clemens  III.  1188:  630.  1180: 
641. 

~  Coelestin  IIL  1103:  676.  1104: 
677.  1105:   679.  1106:   681. 

—  Innocenz  IIL  1108:  693.  1100: 
703.  1200:  710.  1201:  716,  717, 
719.  (1200—1201):  720,  721.  1201: 
722.  1202:  727,  736.  1204:  735. 
1205:   732. 

—  Urban  IV.  1263:  642. 

—  Formosus  «109. 

—  Johann  «111. 

—  Stephan  VIT.  «126. 

—  Leo  VIII.  »149,  «150. 
Kardinäle,    päpstliche    Legaten : 

605. 

—  Wilhelm  von  Präneste  1124  :  415. 

—  Gerard  1125:  426. 


Homaneu  -Sclmeckciiborir. 


407 


—  Theodewiu  von  S.  Rufina  Uli: 

—  Coloniensis  Z:^«;.^;  7-28. 

Her/öge : 

473. 

—  camerarius  I/(IJ:  72S. 

-    Bernhard  //.'';.•  602. 

—  Matthiuis  von  Albariü  llHl:  4i3. 

Rufacb,  Jioitbeaca,    Rnhiacum,  Ilu- 

-    Heinrich  f  If.iH:  605,  606. 

—  l'ctcr  vun  TusLiiliiiti  (IIHO):  601. 

idcha,  Riirach,  eis.   Kl.  gl.  .N.  10, 

Sabsbach  s.  Sashacli. 

eor   lis:!:  üVi. 

»11,   4(i.   56,    101,   202,  28»,  377, 

Salem,  bad.  B.V.  Überlingen 

—  Kardiiialpicsbvlci-  Petrus  (JlSd): 

701,  705,  725.  7-28. 

-    Abt  1IH7:  635. 

001. 

Einwohnerschaft  '^476,  (HO. 

Salerno,  ital.  Prov.  gl.  X.  76. 

—  Hfiuricii  von  Albano  JIfi7:  6;{3. 

Schiilllieil5,  causidiciis 

—  Erzbischof  lim:  603. 

;/ss;  OiO. 

-     Küiirad   //s.V;  616. 

Salonion    s.  Konstanz.     Bischöfe. 

—   Giiiiio  von  l'alcslrina   I2il<):  710. 

Bürger : 

S.  Salvatore.  ital.  Prov.  Siena 

[•äpstl.    Notar:    Magister  l'liili].i) 

—  Werner  de  Specuh)  //s.y.-  616. 

Kloster  222. 

l;'Oi):  710,  710. 

-  Theoderichl  Brüder  d..Sehultbeill 

—  Algoz           j  Konrad  //.s.v.-  616. 

Salzburg,  österr.  Kronland  gl.  X. 

Honianen  als  Volksstainm  10. 

Erzbischöfe : 

H  0  ni  a  n  s  w  e  i  1  e  r,    RomoviUir,  eis. 

--  Hugo,  Sohn  Rudolfs  von  Lobe- 

—  Eriedrich  ««i  .'/?;.■   173. 

Kt.  Wassoliilieiin 

gazza,  y/s,i';  616. 

—  1027  :  240. 

—  Pleban  Tvtheerus  (llul—ll'JO): 

—  Therricus  de  Tiirre  llHo:  616. 

S  a  n  .X  .\  o.   presbiter  (IUI  —  1130) : 

650,  liH. 

—  Nibilunc    \ 

—  Werner      J  Brüder  //«.-  616. 

—  Gerard       ) 

460. 

Romanus  s.  Strasburg,   bischöfl. 

Saroard  s.  Arnulfsau.    Abi. 

Kanzlei. 

Sart,   Sardica,   türk.    Vilaj.    Aidin 

R  ö  ni  i  s  c  b  e  Kaiser: 

—  Gerard  Tozzo  ns3:  616. 

(Kleiiiasien) 

—  Julian  357:  4. 

—  Ortlieb  1183:  616. 

Konzil  von,  343—344:  2.  4. 

—  Vespasian  :  Münze  10. 

—  Friedrich    de    Wegesode    11H3: 

Sasbach,      Sahsbacli ,     bad.     H.V. 

Roraha  s.  Rolirbacli. 

616. 

Breisacb  270,  331. 

Rore  s.  Rohr. 

—  Heinrich  Barte  Jlfi3:  616. 

Sa  vonn  ii-r  es,   frz.    Arr.    Tours, 

R  OS  beim,    liodmheim,    eis.  Kt.  ttl. 

—  Biirchard  von  .Mitiliiiheiin  1183: 

Üep.  Indre-et-Loire  85,  86. 

N.  *i-2\,  -281.  404,  600. 

616. 

Scaion  e  7/.V.-  56. 

obere  Kircbe : 

—  miles  Dietrich  n:tO:  686. 

Sc-  s.  Seh-. 

—  Priester  Eberhard  f  llä7:    464. 

alte  Kirche  616. 

Scha  f  f  ha  usen,  schw.  Kt.  gl.  X. 

Vogt   der  Kirche :    Graf  Sigebert 

Pfarrer,  plebanus 

.Vbtei  -Vllerheiligen  387.  ^388,  .507. 

1137:  464,  s.  Werd. 

—  Härtung  //.«/  616. 

Seh  af  f  b  a  u  sen,   Sc/iaffliuxeii,  eis. 

Rüswilare  s.  Rotweil. 

-    Albero  1W2:  728. 

Kt.  Hocbfelden 

Rotaba  s.  Rothaine. 

pagus  *11. 

—  Folcmar  von,  11H4:  677. 

Rotcufels,    liotenvelis,    bad.    BA. 

Vogtei  7-26. 

S  c  li  ä  f  f  o  1  s  b  e  i  in.  Sceplielimieslieim, 

Rastatt  372. 

Kapelle  St.  Valentin   u.   St.  Mariil 

eis.   Kt.  Schiltigheim  *145. 

Ro  tenkirc  h  en,   abgeg.  Ort,  eis. 

bei,  212. 

Scharfe  nberg 

Kt.  Scliiltigheini  273. 

Priorat  St.  Valentin  616,  654,  705. 

—  Bertold  von,  (1190^1202):   733. 

Hothaine,    liidaha,    r.    Nlill.    der 

Prior  Waldericus  //'i'.v.-  616. 

Sc  bar  räch,    Snirhra,    eis.    (ide. 

Breusch  '2S4. 

San  Rufina  s.  Rom.     Kardinäle. 

Scbarrachbergbeim.Kl.Wasseln- 

Rothar    s.  Paderborn.     Bischöfe. 

R  ü  g  g  i  s  b  e  r  g,  schw.  Bz.  Seftigen, 

heim 

Rotbardus  comes  74'.i:  43. 

Kt.  Bern 

—  Ulrich  von,   11114:  678. 

R  0  t  h  a  r  i  u  s,  Graf  c-c  H:n  :  74. 

Kloster  «310,  515. 

Schau  e  nb  u  rg.    bad.    Gdo.   Gais- 

Roth  e  u  b  u  r  g,  Hotenbarc,  bair.  BA. 

R  u  in  m  a  1  d  i,  casa  s.  Münchhof. 

bacli.  BA.  Oberkirch 

gl.  N.,  Rgl).  Mitlelfranken 

R  u  o  c  b  e  s  li  e  i  m  s.  Rüscbheini. 

—  Uta    von,    JIUS:  735,   ihr   Geiii. 

—  Konrad  von,  s.  Staufer. 

Ruofi  clerici,   curia,    unbek.  Ortl, 

Herzog  Weif. 

R  ü  1 111  u  n  d  u  s  77fi :  56. 

734. 

S  c  h  e  e  r.  Sceiv  s.  Gießen. 

R  o  t  w  f  i  1,  Hrmvilare,  Rolniirill,  bad. 

Ruotbo  s.  Reiclienau.     Abte. 

Scher  weil  er,  Scfrauiiilare,  Scerc- 

BA.  Breisach  46. 

Rupert  s.  Ebcr.sheim  Abt. 

icilre,  Scheivwillere,  eis.  Kt.Sclilelt- 

—  Bernhard  von,{J  la'i^jnii):  577, 

—   s.  Mainz.     Erzliischöfc. 

sladt  -226,  203,  402,  613. 

505,  Oheim  .\nib(!ls  von  Andlau. 

Rü  seil  heim,    Kuoclienheim,  uligeg. 

Scherz  he  i  in,  Sliertcs!miii,\yjn\.  \'.\. 

Roub-,  Hub-  s.  Ruf-. 

Ort    auf    lU'r    Stelle     des    heul. 

Kehl  5tl. 

Rudegeriis,   Rüdiger,  Kudgerins 

Rüsleiihart,    eis.   Kt.  Ensislu  im 

Sehe  rzl ige  n,    Sen;7(7/;i(/a,    schw. 

—  s.  Escliau. 

267. 

Bz.  Thun,  Kt.  Bern  46. 

—  s.  Maursiniinster. 

—  s.  Porta. 

—  s.  Volgelsheim. 

R  ust,  Rustiim,  liad.  U.V.  Ettenheim 
46. 
Kirche  St.  Peter  46. 

Schiltigheim,  Scillt-iikrini,  Scliil- 
tencheim  =  Boleburn,    eis.  Kl.  gl. 
N,  *221,  273,  403. 

—  Sohn  Symons  1l:)4:  67S. 

Rüsten  US  s.  St.  Bhisien.     Aid. 

Rudolfs.  Acbalni.     Grafen. 

Riitbard  s.  SlralMiiirg.    Bischöfe, 
(a-af  ^'21. 

Schlettstadt,    SUzestat,    Slezslat, 

—  s.  DiMitscbes  Reich      Könige. 

Selezeslat,  SIezistat,  eis.  Kt.  gl.  N. 

—  s.  Eliersheiin.     .\lite. 

R  u  t  h  e  11  h  c  i  in,  unbek.  595. 

'51,  346,  348,  340.  *350.  351,  3.-.2. 

—  s.  Huiidsfeld. 

R  u  1  lieb  s    Egislieim. 

tiOO. 

—  s.  Laiitenbacb. 

—  Schnltlieil5  Dietmar  l:"ii>:  713. 

—  s.  Li  nzburg. 

—  Pfarrkirche  317. 

■ —  s.  Männolslieini. 

—  Propstei  und  Kirche  St.   Fides: 

—  s.  Rheinau. 

s. 

335.  345,  316.  317.  3kS.  3(0,    3.-.O. 

—  s.  Rbeinfclden. 

352,  .-)33,  713. 

—  s.  Riifacb. 

Propst  623. 

—  s.  Siebeneicben. 

Saarbrücken,  pr.  Rgb.  Trier 

Schluchsee,    bad.  It.\.    M.    lila- 

—  s.  Sindeisberg. 

Gval' Himon  (lila  — IJ.yj):   531, 

sien  420. 

—  s.  Straftburg.     Bischöfe. 

532. 

S  c  b  n  e  c  k  e  n  b  e  r  g,  schw.  B/.  .Var- 

Vögte. 

Saarwerden,   eis.  Kt.  Saarunioii 

bürg,  Kt.  .\argau 

—  s.  Windschlilg. 

(iraf  im):  700. 

.Mbert  von,  s.  Moii.iii.  Kanoniker 

—  villicus   ll.-is:  641. 

Sachse  n 

11.  SlralJburg,  Domkapitel. 

408 


Scliolastica — Staiifer. 


Scholaslica,  Nichte  B.  Remi- 
pius'  von  Straßliiirg  /7S:  56. 

Sei)  <)  II •'  n  w e  r  t  h.  Weril/i, scli w.  Bz. 
Olteii-Gösgeii,  Ivt.  .^ololhuni  56. 

—  Biscliot'  Kapert  mr  77 S';  5(). 

S  c  h  o  p  f  h  e  i  m     =^    Niederscliopf- 

heiin.  had.  BA.  Lahr  46. 
Schotten,  Scott  *14,  ®6S. 
Schottland.  Scotia,  -'lO,  « 1 4. 
S  c  h  r  ö  l  i  n  g:  e  n  ,    Scroti ncie,    abgeg. 

Ort,  eis.  Kt.  Kaysersberg  599. 
Schuttern,  Offoniswillare,  bad.  BA. 
Lahr 
Kloster  «12,  149,  167,  taS.  545,  546. 

Naehtr.  «12. 
Hochaltar  545. 
Seitenkapelleii  546. 

—  AM  Konrad  1145:  508.  JJ:i(): 
68(5. 

Seh  wa  lien,  Siieria, 
Landschaft  133. 
Herzogtum  669. 
Einwohner  230. 
Herzöge : 

—  Cuuo  !I84:  180. 

—  Hennann  li>Oi':  217.  218,  219. 
KID.J:  220.  —  *221. 

—  Friedrich  L  (WH2—108i):  .335. 
10S:i:  341.  (nm  —  lOüi):  34.5. 
imii:  347.  10'J5:  352.  10'J6:Zm. 
vor  loii.S:  356.  —  ■■'350. 

—  FriedriL-h  II.  (110!)— 1113):  393. 
l]ir>:  397.  1117:  400.  7i'^5.-425. 
436.  (imi  —  1131):  ii!±  1131: 
443.  llSti:  4.58.  1143:  490.  —  451. 
*350.  S.  Straßburg.  St.  Thomas. 

—  Friedrich  III.  1U8 :  523.  s.  Deut- 
sches Reich :  Friedrich  I.  und 
Elsaß. 

—  Friedrich  V.  1181:  605,  606. 

—  Philipp  ;i.'/7.-6S9,  691.  692.  Il:i8: 
(i95.     s.  Deutsches  Reich. 

Hartuiaun  de  Suevia  (lo:i7  — 
KV.I'.D:  358. 

S  c  h  w  a  b  h  a  u  s  6  n,  Siiabhusen,  abgeg. 
Ort,  bad.  BA.  Ofleuburg  «145. 

Schwarzen!)  e  r  g,  würt.  OA.  Freu- 
denstadt 

—  Berthold  von,  s.  Straßburg.  Dom- 
kapitel. 

S  c  h  w  a  r  z  e  n  t  h  a  11  M  ,  Schwarteen- 
dan,  Sivarceti(1an,  aligeg.  Ort,  eis. 
(!de.  Thannweiler,  Kl.  Rufacb 

—  Kloster  728. 

—  Prior  Gottfried  1202:  728. 
Schwär  z  a  c  h,    Swarzalia,    Simirza,  \ 

Lad,  BA.  Bühl 
Kloster    (=  Arnulfsau?)    43,    72, 

224,  531,  .541. 
Äbte: 

—  Waldo  838:  72. 

—  Konrad  1143:  502.  1143:  508. 
(114(;-lir,2):  .531,  1134:  541. 

~  11il6:  681,  686. 
Seh  \v  arzwa  1  d,  Xiyra  Silra,    '34. 
S  c  h  w  e  i  g  h  a  u  s  e  n,    eis.    Kt.    Ha- 
genau 

—  Pfarrkirche  490. 

S  c  h  w  e  i  g  h  a  u  s  e  n  ,     Siceighhusen , 
bad.  BA.  Ett-nheim 
Kirche  614. 
Seh  w  i  n  d  r  a  t  z  h  e  i  m  ,   Soimlerath- 


di'sheliii,  eis.  Kt.  Hochfelden  531, 
541. 
Schwyz.  scliw.  Kt.  gl.  N. 

—  Bürger  von,  1143:  488. 
Sehenico.   Sehen,  österr.  Bzh.  gl. 

N..  Dalmatien 

—  Bischof  Albinus  um  :i77 :  173. 
Seligen  Stadt,    hess.    Kr.  Offen- 
bach 233,  2-39. 

Setz,  Stdsensis-,  eis.  Kt.  gl.  N. 
Kloster  198,    468,    4()9,   490,   491, 
578. 
Äbte: 

—  Stefan  (1100—1123):  410. 

—  Otto  1138:  466. 

—  Walter  1143:  489. 

—  Helwich  ll'.io :  659. 

—  II'JG:  6S1. 
Münze  489. 

Sens,  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep.  Yoiine 

—  Erzhischof  Wenilo  Sj.v.-  85. 
Serena,    S.  Maria  de,    ital.  Disir. 

Volterra,  Prov.  Pisa.  Kloster  .585. 
Sidonius  s.  Konstanz.  Bischöfe. 
S  i  e  h  e  n  e  i  c  h  e  11,  Sibenech 

—  Rudolf  camerarius  IIS'J:  646. 
Siegfried  s.  Aiidolsheim. 

—  s.  Mainz.     Erzhiscliöfe. 

—  s.  Offweiler. 

—  s.  Siieyer. 

—  vir  niilitaris  i()70;299. 

—  villicus  1187 :  639. 
Sigebert  s.  Werd. 
Sigeboto  s.  Thannhausen. 
Sigmar  s.  Ebersheim.     Abte  und 

Prior. 
Sigmund  114^:  523. 
Silvester  s.  Rom.     Päpste. 
Simon  s.  Saarbrücken. 

—  s.  Straßburg.     Laien. 

Si  n  delsbevg.   eis.  Gde.  und  Kl. 
Maursmünster 
Kloster  520,  523,  559. 

—  Bertha,  magistra  et  ancilla  aii- 
cillarum  um  1120:  406. 

—  Prior  Rudolf  1147 :  521. 
Sinsheim,  liad.  BA.  gl.  N. 

Kloster  360. 
Sintram  s.  Maibacli. 
Sinzheim,  Sunneneshelm ,  bad.  BA. 

Baden  -541. 
Sizilien,  Roger  von,  1131:  527. 
Slawische  Provinzen  455. 
Soissons,    frz.  Arr.    gl.  N.,    Dep. 

Aisne 

—  Bischof  Ratold  831,  832:  76. 
Sölden,    Seiden,    bad.    BA.    Frei- 
burg 

Kloster  712,  720.  722. 

S  ö  1 1  i  n  g  e  n,  braunschw.  Kr.  Helm- 
stedt 195. 

Sorna  s.  Zorn. 

Spechbach.  Spehtegbach  (?),  bad. 
BA.  Heidelberg  645. 

S  p  e  c  i  e  s  s.  Spiez. 

Speyer,  Sph-a,  bair.  B.\.  gl.  N., 
Rgb.  Pfalz  178.  180,  277.  282, 
284.  360,  361,  371,  37.3,  374,  381, 
384,  385,  386,  396.  432,  442,  512, 
513,  514,  588,  716. 

—  St.  Germanus.  Propst  C.  118'.i : 
646. 


314. 


360, 


—  Domkapitel  6S3. 

—  Propst  Hermann  ror  1047 :  276 

—  Bistum,  Speverer  Kirche  25,  344, 
372,  373,  489,  733. 

Bischöfe : 

—  Dragobodiis  064--6tiiJ:  25. 

—  Otgar  :i7i):  158. 

—  Balderich  y70:  158. 

—  Reginbold  1038:  265. 

—  Konrad    103!):    284.     1074: 
107IJ:  320,  321.  —  323. 

—  .Johann  I.  1o:j:i  :  359.  lioo: 
361.  1102:  373. 

—  Bruno  (1116—1118):  415. 

—  Siegfried  1131:  443.  1140:  471. 

—  Günther  1132:  530.  (1146—1132): 
531,  .532.  1134:  541.  (1181— 
118(i):  628. 

—  Otto  i7;^->;  668.  i;</f;;683.  Il'.i8: 
693. 

Spicz.    Species,    Spietz,    schw.  Bz. 

Niedersimmental,  Kt.  Bern  *11, 

46. 
S  p  i  r  a  s.  Speyer 

—  Gozbert  de'.  1201:  726. 

S  p  o  n  h  e  i  m  .    pr.    Kr.    Kreuznach, 
Rheiiiprovinz 
Klosterkirche  422. 

—  Abt  Beriihelm  1123:  423. 
Graf  Meginhard  1123:  423, 

Stadelhofen    =   Staden?, 
BA.  Oberkirch  »145,  541. 

Stau  f  e  r.  schwäbisches  Geschlecht 
335,  436,  444. 

—  Friedrich  von  Büren  f-  (Um2 — 
1084):  3.3.5. 

—  Hildegard,  Gem.  des  Vorigen, 
(1082— 1084) :Z'iä.  10114:  346,  347. 


424. 
bad. 


f  101)3:  348. 

352.  —  «350. 

—  Otto 

s.  Straßburg.  Bi- 
schöfe. 

—  Friedrich 

I. 

2 

s.  Schwaben. 

5 

Herzöge. 

—  Ludwig 

*^ 

108:i:  :341.  10'J4: 

> 

347.  i(;y.-..-3.52. 

-   Walter 

L. 

I08:i:  341.  10'J4: 

3 

:iil.  lo:)3 :  352. 

—  Konrad 

•^ 

loSH:  341.  (1086 

Jj 

-mi4):    345. 

-S 

10:i4:   Ul.    — 

L^ 

t  «349,  «350, 
352. 

—  Adelheid 

10:i4:  :3i7. 

—  Friedrich 

IL,  Sohn  Friedrichs  1., 

s.  Schwa 

ben.     Herzöge. 

—  Konrad , 

Bruder    des    Vorigen. 

1130:  435.     S.  Deutsches  Reich. 

König  Konrad  III. 

—  Friedrich 

,    Sohn    Friedrichs  IL, 

s.  Deutsc 

ties  Reich.  König  Fried- 

rieh  I. 

Heinrich 

^- 

s.     Deutsches     Reich. 

3 

König   Heinrich    VI. 

Konrad 

-z 

von  Rothenburg  118:j : 

J^ 

646. 

Otto 

rf. 

palatinus      Burgundie 

0) 

7i«.'/;646.  ?i;'(;.-68.'). 

"O 

11H7:   688,   689,  690. 

;:; 

691. 

Philip)) 

o 

s.  Schwaben.    Herzöge 

f. 

i 

1. 1 

)eutsch«s   Reich. 

Stavelot 


Strassbiir^. 


-109 


t  a  V  e  1  o  l,  Slablo,  bel(;.  Prov.  Lüt- 
ticli 

■  Abt  l'oppo  (lii-js^Ki-lo):  2ri»). 
tel'aii.  Stephan  s.  Ilalbcr-tadt. 

-  s.  I.iiiiburs.  l\liiiK<'Miiiiiii^lri-. 
Wi-il5i'iiliur(.'  und  Sei/. 

s.  .Viel/.. 

-  s.  Rom. 

-  s.  l'nparn. 

teiiibach,  Steinhur  =  Schönen- 
steinhach,  eis.  Gde.  Witlenheini, 
Kt.   MnUumsen-Noi-d 

-  Kloster  tisr.,  7:{0,  7:i(). 
Bnieliard  von,   1W2:  728. 

-  Bacli  730. 

t  e  i  n  b  r  u  n  n  =  Nieder.*teinbrunn, 
eis.  Kt.  Landser 

-  Werner  von,  1 IH7 :  C.Iig. 

t  e  i  11  b  11  r  g  e  t  o  r .  Sten  ibut-f/edor, 
portd  Itipidea, 

■  Hugo  lH:i:  502. 

-  Buixhard  //.''•'.■  707.  VJlll :  72(). 
Strasburg.  .Minist. 

theleiin,  Tlieoderich  Vidi:  726. 
StralSb.  Minist. 

tili,  Stillu,  Stilh,  eis.  Kf.  Mols- 
heim -'is,  (5.5. 

Pfarrkirche  .557. 

-  Priester  Balduiii  Jjr<fJ:  557. 

-  Sfhullheili  Woirhelni  lir,G:öäl. 
tot/heim.    Slotesltcim,    eis.    Kt. 

Barr  397,  595. 
tou  f  i  ngin  (=  Stauf'eii,  liad.  B.\. 
gl.  N.?) 

-  Günther  von,  113H:  4(56. 

t  r  a  15  b  u  r  g,  Arffentoratmn ,  Jxlraf- 
hurißtm,  StratöbttiyKiii,  Stiritbiir;/, 
AriiDitorutensis  urhs,  Arjii'iitina,ci- 
n'tus  Ari/entorateiiaiuiii,  'l'ransbor- 
(/ensis  .  .  .,  Strasbiiiya,  eis.  Stdt.- 
'kr.  gl.  N.  I,  4,  10,17,  33,  43,  46, 
.•)6,  '95.  97,  100,  110,  112,  117, 
133,  164,  176,  18.3,  184,  191, 
»194.  2IS,  220,  228,  «247,  259,  260, 
2C1,  264,  265,  «269,  285,  298,  317, 
329,  332,  342,  348,  376,  389,  »390, 
395,  397.  399,  403,  404,  411, 
417,  418,  419,  420.  421.  42."., 
451.  464,  467,  472, 
484,  488,  489,  490, 
.502,  .520,  521,  52.3, 


394, 
H6, 
436, 

480, 
491, 


437.  443, 
481,  4^2, 
494,  495. 
559, 


563,  566,  568,  578, 


538,  5.50 
580.  612.  «627,  632,  633,  634,  643, 
(IIJO,  665.  667.  670.  672,  675.  (i76. 
6S1.  709,  710,  716,  724,726,727, 
7311. 
(Irtlichkeiten : 

—  Vorstadt,    suburliiiini    176,    342, 
445,  705. 

—  Allmende  ^llallevin?  3t2.  705. 

—  Satll.M-tor  39S. 

—  Bischot'sburger-  oder  Spevrertor 
705,  738. 

—  Tor  .gegenüber  dem  Minister  107. 

—  HoUvie  -i  llallevin  V  342. 

—  Otherswertli  493'. 

—  Sal/hol'  193.  .52.3. 

—  Stad.elgasse  .523. 

—  Kalbsgasse  10. 

—  MOnstergasse   10. 

—  Spital  398.    407.    40S.    474.    492, 
493,  494. 


—  bischiifl.  Küche  407. 

—  Micliaelsl)iihl  s.  St.  Michael. 
Klerus  iiikI   Volk    ///V;  494. 
Domhen-en  iinil   Laien: 

—  Ilo'i:  l'eter.  Kberhard,  liurc- 
hard.  Heinrich,  Herbert,  Wie- 
ram.  Albert.  Waller,  Biircharil, 
(ielfrad,  .lohannes.  Dietlier,  Si- 
mon. Hugo,  Bezelin,  llerho,  Koii- 
rad   461, 

Hiirgerscbart  407,  411.  431,  436, 
443,  726. 

Bürger  bezw.  Laien,  soweit  sie 
nicht  durch  Standesbozeichnung 
oder  (icschli'clilsiianuni  beson- 
ders gekemi/.eichnet  sind: 

—  (1100-  ll.iH'\:  Hiiinbretli.  .Maniio, 
Herbo,  Konrad.  E/.elo  et  (|uaiii 
plures  alii:  L'dalrich:  (JeltVad. 
Adall)ert.  Iliiijii,  Hugo,  l'dalrich, 
Siegfri'  d  ;  Bucgo.  Hugo,  Walter; 
Cuno,  Hargger,  Siegfried,  Bei- 
mar;  Koiirad  493. 

—  Uli:,:  Ditiiolt,  In.siolt.  Bcginbolt. 
Wi c IM  111.  Sieg fried..\l anno.  Krilm. 
Wignaiit.  Kribo  citerii|ne  eoruiii 
comparilatis  horaiiies  376. 

—  Iliiii:  Hezel,  Hugo,  Berlhold, 
Konrad,  Warner.  Hcinridi.  Man- 
no,  Ezelo.  Siegfried.  Erbo,  Hugo, 
Hilpert  et  tuib:i  civitatis  multa 
382. 

—  lUö:  Hezel,  Hugo,  Hugo.  Kon- 
rad, Werner,  Siegfried ,  Wal- 
ram, Humhreclit,  Gebeiio.  Burk- 
art. Bechtolt.  Goshert.  Herlwi.i;. 
Büdigei'.  Zeizolf  Siegfried,  Hein, 
rieh.  LI  rieh  397. 

—  (/;o.1— ///i).-  Maniio,  Konrad. 
Ezelo,  Hargger,  Friedrich,  Udal- 
rich  et  miilli  alii  398, 

—  lUG:  Werner,  Humbrecht  ce- 
lerique  eorum  coin|iaritatis  ho- 
mines  399. 

—  lllfi:  Heinrich  et  niulli  alii  4U1. 

—  IIIS:  Wolfrain,  Ilerg,i;er,  Wer- 
ner, Bruii  et  raulti  alii  402. 

—  lll'J :  Guntraiii  cetericiue  eorum 
coraparitatis  liouiines  4II3. 

—  n32:  Udalrich,  BrnderdcsBuig- 
grafen  Siegfried.  Hugo  senior. 
Hugo  iunior,  .\dalheit.  Burcliard, 
Simon  et  alii   445. 

—  ll-iiS:  Godfried,  Heinrich.  Eriisl, 
Cuno,  Gunlraiii.  Bapoto,  Fried- 
rich. Malubdf,  Deipreht,  Opreht. 
Deterich  451V 

_  ir.Si:  Udalrich,  Hartnuil.  Alli- 
relit,  Begiiiharl  4.52. 

—  IIHT:  Wicram.  L'dalrich,"  Hugo, 
Biirchard.  Walter,  .lohannes  461. 

-  ;/.V,s';  Udalrich.  Bruder  des  Vilz- 
lums  Walfrld   V66. 

—  (J/:>s  ~ll  11):  Walter,  Wicram, 
Gottfried,  Gclfrad,  Simiind  et 
alii  (piam  ]iluriMii  477. 

—  (lt.ll-  IUI):  .Maniio.  Sohn  M.iii- 
nos,  (ielfrad.  Hiiider  des  Vo- 
rigen, Kudolf  Adalherl.  Idal- 
lieh,  Friedrich,  Hugo,  .lohannes. 
Biircbard  493. 

—  (1141  — Ui3} :  Gelfrad  (wie  oben). 


Adalherl    und    Ernst,   seine  Hö- 
rigen.   Johannes    el    alii    i|uaiii 
plures  493.- 
•  ///.).•  .lohannes,  Burchard.  Ollo. 
SiinuiKl  .501. 

-    Jolia s.    Udalrich    Longus 

und  sein  Bruder  Rudolf.  Simon, 
Hugo.  Gottfrieil.  Oilo.  Oll".  Ans- 
helni.  Keiinar.  Bnthard,  Burc- 
hard, .\iigesells  et  omnes  meli- 
ores  urliis  502. 

-  1140:  Jidiannes  el  alii  qM.iiii 
plures  509. 

114S:  .lohannes.  Hugo  Albus.Re- 
gemar.  Hiltebreht  523. 

-  ur>4  :  Syiiion.  Adelbert,  die  Brü- 
der Waller  und  Friedrich.  Jo- 
hannes. Udalrich  biirgenses  542. 

-  u:,i:  iiiiles  Heinrich.  Bruder  der 
Ritter  Koiirad  und  Hugo  452. 
//."..", ;  Siegfri(^d  und  Eberhard, 
Brüder  des  Burggrafen  Dietrich. 
Simon  und  sein  Neife  Werner, 
Liulfried  547. 

nr.C:  Waller.  Sigmund.  Rudolf, 
Friedrich.  Guno.  (Gottfried,  .Sieg- 
fried. Wilhelm,  Burchard,  Eber- 
hard 553. 

-  —  Sigmund,  Walter.  Friedrich. 
Johannes  .5.56. 

-  11(;2:  Svmon.  Werner.  Walter, 
Albert.  Rudolf,  Cuno.  (ioUfried. 
Nibeluii.ü  burgenses  .569. 

-  11HH:  Craphones  =  Brüder  .\1- 
gotiis  und  (^rapho  642. 

-  ll'.i:i:  Hugo.  Reginbold.  Ortlieh, 
Siegfried  707. 

-  l-iol:  liurclianlus  juvenis,  Fri- 
ilericus  |)is|ieiisator ,  Riidolfus 
Maiiiielin,  Algoz.  Baichardus  Ry- 
peliii,  Petrus.  Reinholth  Viriie- 
chorii,  WeriKr  Vilnius,  (iozber- 
tus  de  S|)ira,  Johannes  Reizero, 
(Irtlilfli.  Ileinricus  Leiieliii,  Fri- 
dericu^  llisyiiniang,  ( Uricus  Ho- 
ii'barth,  Cuno.  Sohn  Deiraars, 
Rudolfiis  Wavirscarus. 

-  VM-^:  Herterus  728. 
de  .\rgentina : 

(lllo  i/.(.").-  454. 

Burchard.  gen.   Wolf  I IH:> :  648. 
Walter  Hin; :  681). 
.\rniiilineiisis: 

-  Walter   11  s:) :  646. 
Hurggrafen.    urbis  prefecti,    bur- 

i,'ravii : 

.\nslielm  lUUä:  .348.  352  {?). 
Siegfried  (HO'.)— 111.1) :  393.  III.; : 
397.     (lli).->—lll.->):    398.     ///«.• 
39;i.     Ilf.i:  403.     Ii:!>:  445. 
sein   Bruder   Udalrich   Il3.i:    445. 

-  liuuo.prefecluraniainiuinislrans 
llU:  541. 

Dietrich    li:>4:  .541.     //."."..•   547. 

//.■.<;.■  .5.53,  .556.  //(.■■-'.■  .569. 
seine  Brüder  Eberhard  und  Sieg- 
fried  //.".•■,.■  547. 

Siei.'fried  7 /S.V.-  Ol«.  lUtH:  070. 

Burchard   I l'.ni :  707.    120i):  714. 

I.'iil:  724.  720  liOJ:  728. 
sein    Bruder    'riieoderich     ll'.i'i: 

"07.    1-ioi:  720. 


410 


Strassburg. 


ScliulUieißen  ,    causidici .    urbaiii 
iuris  villici: 

—  Ciino   10!).-,. ■  US. 

—  Hugo  (lWii—1113):  :m. 

—  Rudolf  11S2:  445. 

—  Otto  US3:  450?. 

—  Adalbert  1137:  464.  USS:  466. 
(1138—1141):  477. 

—  VViiltW-?743;  41«.  501,502.  114i:: 
509.  1U7:  521.  i74.S.-  .52:5. 

—  Rudolf  1154:  541. 

—  Walter  1155:  547. 

—  Rudolf  115G:  556.  Derselbe? 
yiS.i'.-  616.  lli^s:  642.  J?av;647. 
7i.'«;  676.  iinii:  686.  li:):i:101. 
imt:  713,  714.  y^'Oi;  724.  726. 
/->(;:';  728,  730. 

—  Walter,  Bruder  des  Vorigen, 
;MN.-642.  1V.I4:  678.  1201 :11V,; 
als  chein.  Schultheiß  ii'OO;  714. 

sein  Sohn  Walter  puer. 
Richter  iudices: 

—  Walter  1155:  547. 

—  Erbo  1199:  707.    1201:  726. 

—  Werner  1190:  707.   1201:  726. 
Zoller.  exactores,  theloiiearii : 

—  Manno  1105:  376.  1109:  382. 
i;/.;;  397.     [1105—1115):  398. 

—  Hugo  ./iiS;  402. 

—  Helpherad  1143:  502. 

—  Siegfried  1201:  726. 
Kirchen,  Klöster  und  Stifter 

St.  Arbogasl    13,    292,    298,  503. 
542,  562,  569,  705. 
Propst 

—  Karl  1143:  503.  1145:  .508,  vor- 
her Doiudekan. 

—  Arnold  1154:  .542. 

—  Albero  1102:  569. 

—  Hugo  1188:  642. 

—  1205:  732. 

Prior  Heinrich  im2:  5()9. 
Priester,  sacerdotes: 

—  Wolfgang  1154:  542. 

—  Adelgot  1154:  542. 

—  Bertold  1154:  542. 

—  Adelbert  1154:  542. 

—  Konrad   1154:  542. 
Diakone,  dyaconi : 

—  Heinrich  1154:  542. 

—  Wortwin  1154:  542. 
Brüder,  fratres 

—  Egilolf  llii2:  569. 

—  Mehfried  11G2:  .569. 

St.  Aurelien  134,  .•{65.  508.  610. 

—  crypta  s.  Aurelie  705. 
St.  Katharina  5. 

St.  Marien,  monasteriuni  s.  Ma- 
riae,  monasteriuni  Argentinense. 
ecdesia  s.  Mariae,  Münster  (vgl. 
auch  Bistum  u.  Dond<apitel)  10. 
«11,  «34,  46,  52,  56.  97,  107.  171, 
183,  184,  209,  218,  220,  221,  245, 
266,  270,  285.  331,  334,  393.  403, 
407,  464,  477,  512.  572,  609.  665, 
681,  731. 

Ältiire 

—  s.  Mariae  «10,  .520. 

—  s.  Laurcntii  331. 
Kapellen 

—  s.  Martini  53S. 

—  s.  Andreae  656,  738. 


—  Chor  641. 

—  Münsterbildiothek  140,  148,  215. 

—  Donischule  159. 

Lehrer    Viktor     (:iG5  —  :ai): 

159,  Mönch  von  St.  (iallen. 

—  Kanoniker  s.  Domkapitel. 
St.  Martin  493. 

St.  Michael  10,  .56,  493. 

St.  Nikolauskapelle  612. 

St.  Peter  =  Jung-  oder  All- 
st. Peter?  407.      „ 

Alt-St.  Peter  5,  445. 

Jung-St.  Peter  261,  266,  267,  275. 
281,  283,  294.  329,  -547,  550.036, 
637,  682. 

—  Kapitel  601.  660. 
Propst : 

—  Ilezehn  1094:  347. 

—  Eberhard  1133:  4.50. 

—  Burchard    im;    1141:     479,   501, 
dann  Bischof. 

—  Konrad  1145:  508. 

—  Hartbert  1155:  547,  gleichzeitig 
Domscholaster. 

—  Bertolt  115G  (1100):  .566. 

—  Eberhard  1180:  601.    1188:  642. 
119G:  681. 

Kustos,  edituus 

—  Zeizolf  1143:  502. 

—  Heinrich  1155:  547.    Derselbe? 
1181:  608. 

—  Eberhard  119G:  686. 
Dekan  Nibelnng  119G:  686. 
Kellermeister,    eellerarius    Wil- 
helm 1196:  686. 

Stiftsherren,  canonici,  fratres 

—  Camlierlus  1094:  347. 

—  Joannes  1094:  347. 

—  Bernhard   cor   1155:   547,    dann 
Mönch  in  Maursmünster. 

Vogt,  advocatus : 

—  Cuno    von^  Quatzeiiheim     1155: 
547. 

St.  Stephan  »83,  «209,  220,  «251, 
445,  .566,  576. 
Äbtissin : 

—  Hedwig  1156  (IIGO):  .566. 

—  Hertha  (1163—1179):  .596. 

—  Linsinda  «221. 
provisor  445. 
Vitztum,  vicedominus 

—  Erbo  canonicus  *221. 
Vogt 

—  Otto  von  Geroldseck  1156  (IIGO): 
566. 

St.  Thomas  .      Kloster  ,     Kirche, 

Kapitel    15,  60.  68.  69,  129.  130. 

:        134.  138.  140,  18.5,  186.  260.332, 

i        365,  474,  493,  495,  .50S,  550.574, 

610.  612,  641,  653,  660.  682. 

Propst,  prepositus : 

—  Friedrich  (9G5—991):  185. 

—  Cuno  1094:  347. 

—  Manno    1096:    3.54,    s.  bischöfl. 
Kanzlei. 

—  Bertolt   1133:    4-50,    gleichzeitig 
Domkustos.     1145:  508. 

—  Konrad  1159:  562. 

—  Rudolf  1160  (1156):  .566?.   1163: 
577.  .583.     Dann  Bischof. 

—  Friedrich  1181:  608.    1183:  610. 
(1185-1187):    629.     1187:    630. 


gleichzeitig  Pleban  von  Colraar. 
UH8:  641,  043.  1194:  678.  119G : 
681,  686.  Etwa  gleichzeitig  aucli 
Propst  von  Truttenhauseu  ? 

-  Heinrich  1202:  730.   gleichzeitig 
Dompropst. 

Dekan,  decaims : 
^  Gottfried  1145:  .508. 

-  Eigilbert  115G  (IIGO):  .566. 

-  Ulrich  119G:  681.  686. 
Küster,  eustos.  edituus : 

-  Otto  1145:  508. 

-  Rudolt  (1155— 1156):  5.58.   1159: 
577. 

-  1205:  732. 
Kantor,  cantor 

-  Rüdeger  lloG:  686. 
Pförtner,  portenarius: 

-  Gottfried  1145:  .508. 
Kellermeister,  eellerarius  : 

-  Hugo  1145:  .508. 

-  Gottfried  1156  (IIGO):  566, 

Stiftsherren,  canonici: 

-  Manno  lo:i4:  347,  später  Propst 
und  bischöfl.  Kanzleibeamter. 

-  1145:  Hartwii;,  (Jerliard,  Crafht, 
Rudolf,  Engelbert  50S. 

-  1155:  Rudolf,  Wilhelm  .547. 

Vogt 

-  Herzog  Friedrich  n.  von  Schwa- 
ben  1145:  508. 

St    Trinitas  vor  Straßburg  «643. 

Domkapitel,  Domstilt  5,  «95.  183. 
184,  202,  332,  341,  347,  364,  .369, 
37,5.  376,  378.  382,  397.399,401, 
402,  405,  408,  411,  425,^28,431, 
443,  452.  454,  464,  461),  509,  550. 
553,  .5.56,  570,  583,  586.  595,  601, 
609.  616,  620,  624,  627.  634.  642. 
6.55,  660,  682,  686,  704.  713.  714, 
724.  726,  727,  728,  729,  730. 

Dompropst,  prepositus  maior 

-  Adalbert  (1084—1089):  338. 

-  Burchard  1089:  341.  1094:  347. 
1095:  348.  1096:  354. 

-  Bruno  1105 :  376.  1109 :  382.  (IIOO 
—1113):Sm.  1115:  397.  (1105— 
1115):  S93.  iiJC;399.  1118:  Mi, 
402.  1119:  403.  —  «221.  Gleich- 
zeitig Reichskanzler.  Sein  Vogt 
Graf  Wecelo. 

-  Adelgot  1129:  432.  1132:  445. 
1133:  450,451.  1134:  452.  1135: 
454.  (1131  —  1136).  460.  1137: 
461,  464.  1138 :  466.  (1131—1140) : 
472.  (1138  — 1141):  ¥11.  1143: 
493.  .501,  .502.  .503.  Vgl.  auch 
Domherren  und  Chorbiscliöfe. 

-  Burchard  1133:  451.  1134:  452. 
(1131  —  1136):  460.  1137:  461. 
464.  1138:  466.  (1138  —  1141): 
477.     S.  Archidiakon. 

-  Konrad  (1138—1141):  477.  (1141 
—1143):  499.  1145:  508.  1146: 
.509,  gleicbzeitigKämmerer.  1147 : 
.521.     1148:  523. 

-  Regenhard  iii-i.- 541.  7i.5.5.-547. 
115G:  .553.  5.56,557.  (1155-115G): 
558. 

-  Kourad  von  Iginsein  1162:  568, 
599.  (1167):  599.  11G8 :  599.  1176: 


Strassbiirff. 


411 


Karl 


•  :}S-2. 

•  309. 
Vor- 


üi)'.).  7/77:  593.  C117^):  59S,  599. 
Dann  Bisiliof. 

—  Pertiild  vonScInvarzcnliergl^Scf; 
tUß.  iis:,:  (-,-24.  nm :  03'>.  (llH.'i 
—  Jls:i):  Mi.  (i.j.y 

—  C  (—  Kniii-ail  I  lls:f  .CVr..  S.  Arclii- 
iliakon.     üunn  Riseliof. 

—  Eberhard  von  Jiiiifringuii  lJ:i(): 
Ofil.  ii'.ii:  wü.  iy.v.7 .•(;":{,  67(). 
IVM:  681.  (iS6.  ir.i'.i:  707.  JWd: 
713.  714.  Vorher  Küster.  Vgl. 
Domherren. 

—  HeinridriV'/V.-  7-27,  730.  gleich- 
zeitig Propst  von  St.  Thomas. 

—  Eberhard     133. 

-  Ruodegerns  prepositus  (lliin  — 
1113):  393,  s.  Domherren  und 
Archidiakon. 

—  prepositus  curiae  in  liersa 
1134:  452. 

—  curia  prcposili  ri03. 
Dekan,  decanus: 

—  Deziraanus  1(I3:>:  2()2. 

—  Hartwig  l(is<>:  341. 

—  Beringarius  JanO:  354. 

—  Wolverat  lio:,:  37ß.  IIOH 
S.  Archidiakon. 

—  Burchard  lllö:  397.  1116 
111»:  401.  40i2.  111!):  403. 
her  Sänger. 

—  Diezmannus  1133:  451. 1134 :ih1.. 

—  Karl  (1131-  1136?):  460.  1137: 
461.  464.  ]13>^:  466.  (U3S  — 
IUI):  477.  1143:  501.  502,  503. 
S.  Archidiakon.  Trilt  ins  Klo- 
ster St.  Arhogast. 

—  Gottfried  1143:  503.  114r,:  508. 
114H:  523. 

—  Bero  m4:  .541. 

—  Petrus  1156:  553.  556.  .557.  ('Ji.5.") 
— 1156):  558.     Vorher  Sänger. 

—  Fricco  llSl:  608.  1183:  612. 
vor  1185:  620.  621.  1185:  624. 
1187:  ma.  1188:  6i±  (1185  — 
1189):  644.  118:):  646.  ll:H: 
667. 

—  Ulrich  liriC:  686.  IHj:): 
1-JOi):  713,   714.  1201:  724, 

—  E  (berhard)  l'JOi:  731). 

—  Erlo  *221. 
Sänger,  cantor: 

—  Herold  liisO:  3il.  Ii/Hi :  347. 
}()!I6:  3.54. 

—  Burchard  1105  .376.  (1105—1115): 
3'.»S.  S.  Archidiakon.  Dann  De- 
kan. 

—  Bertolt'  1133:  451.  1134:  452. 
1135:  454.  (1131  —  1136):  4(>0. 
y/.:;?.-  461,  464.  (U3S^114I,: 
477.  ii-i.?;  493,  501.  .502.  //■<.■;.• 
508.  1U6:  .509.  ///7.-.52I.    ///s.- 


707. 
726. 


I'elrus  1154:  541,  daiui  Dekan. 
Lanifrid  1155:   547.     1156:   553. 
5-56.  .557.  (1155— 1156j:  058.  1163: 

.5(;s. 

Bertold   y/si;   608.  tll83:    616.  j 
yiN.J;624.    7/.S/.-  635,  636.  (1185  \  — 
—118:i):iM.     /I:i3:  {jlC.     11H6:' 
«S6.     1198:  702.     //.rv;  707. 
Friedrieh    von    Entringen   r.'oo:    - 
VV  c  II  t  z  c  k  u,  Kegcstuii  der  BUcliOfu  vmi 


714.    1301:  724.  726.    130:':  72s. 
730.  -Vgl.  auch  Domherren. 
Kflster.  edituus,  custos: 

-  Hezeliniis  l(i9(!:  354. 

-  Eberhard  llo5:  .376.  11(19:  .382. 
(1105  —  1115):  3:t8.  1116:  399. 
J7?.S'.-  401.  402.  1119:  403,  dann 
Riseliof.    S.   .\rchidiako:i. 

-  Hertolf  1133:  4.511.  gleichzeitig 
Propst  von  St.  Thomas.  1134: 
4.52.  1135:  454.  (1131—1136): 
460.  jy.V/.-  461,  46*.  113S:  466. 
ai38  —  li41):  477.  7745.-  495, 
.501,  .502.  yy45;  508.  1146:  509. 
yyJ7;  .521.  774«.-  .523.  1154:  541. 
1156:  553,  .5.56.  Vgl.  auch  .Archi- 
diakon. 

-  Heinrich  von  Veringeu  //sj.- 
liOS.     Dann  Kämmerer. 

-  Eberhard  von  .Jnugingcn  1181: 
609.  1183:  616.  -■„,■  1185:  620. 
621.  1185:  622.  624.  iJrtV;  635. 
1188:  642.  (118.;— 1189):  644. 
Dann  Propst. 

-  Heinrich  (von  VeriugenV)  1190: 
661.  H.'//.-  667.  gleichzeitig 
Archidiakon.  1196:  686.  yjf.'>.9.- 
707.  r.'iio:  713.  714.  i^fJi;  724, 
726. 

Kämmerei ,    miuisterium     Came- 
ra ril  509. 
Kämmerer,  cauierarius:  477. 

-  Azo  10.35:  262. 

-  Anshelm  I089 :  341. 

-  Wernher  li)94 :  -^iil.  io.w.-354. 
gleichzeilig  Propst  von  Haslach. 

-  Berthold  ('//(/."j  —  ///.-.^- 39s.  1116: 
399. 

-  Konrad  1133:  451.  1134:  4-52. 
1135:  4.54.  (1131  —  1136):  460. 
i737;  461,  464.  1143:  493,  ,501, 
.502.  1146:  509,  gleichzeitig 
Propst. 

-  Heinrich  1154:  5U.  /7;j.5;  547. 
1156:  553.  5-56. 

-  Heinrich  von  Verinucu  1187: 
635.  7JVN;  642.  i;s!/.'646.  «'ii^■■5 
—1189):  6i4,  vorher  Küster, 
wohl  auch  später. 

Scholaster.  scolasticus.  scolarnm 
magister,  magister: 

-  Hesso    1095:    3,52  (V).      (1105  — 
1115):-^^8.   1116:-M)\).   //7S.- 401.  1 
402.     1119:  4(»5. 

Haripert    //./.V;    493,    .501.    .502.  1 
1145:  ,508.  iitJs.-523.   /y.)J.-  .541. 
Ji.).j.-    .547,    gleichzeitig    Propst 
von  St.  Peter.   U.Vi:  55ir  (1155 
—ll.;6):  55s. 

Heinrich  1160:  566.  /iW.-  .568. 
(1163—1174):  604,  dann  Bischof 
(uleichzeilig  Scholaster  1 1X5 : 
6Jli. 

Moraudus  //s;.-  635.   Ilsti:  641. 
///s.",       //.s.V/.-   64 V.     1189:    646. 
y/.w.-  661.   1191:  667.   //.9,y.-676. 
i/.'«.-  702.   Z.:^"'».- 713,  714.  1301: 
724,  726.     130:':  730. 
Hezelo  *22l. 
Archidiakon      (—     Chorbischof), 
arcliidiaconus.  clioriepisiiipii~  : 
WoUVad   ;.'s.-  33. 
SlruBliiir),'. 


llezel    111^:1 :  .-ill. 

Wolverat    (Chorb.)     lioi:    382. 

gleichzeilig  Domdekan. 

-  Hiirchard  (Chorb.)  1109:  3S2. 
gleichzeitig  Doms  inger. 

-  Eberhard  (Chorb. |  lloy :  3s2. 
gleichzeilig  Do  in  k  Osler. 

-  Rüdiger  (Chorbl  1  lo:i :  382.  1118: 
401.  402.  Vgl.  Domherren  und 
Propst. 

-  Bertolf //.y.V;  451,  s.  Domküsler. 

-  Eberhard  (Chorb.)  (1131— 11H6): 
46(1.  (Chorb.)  i/.v;  .•  461.  1143: 
502. 

Ludwig  (Chorb.)  (1131  —1136): 
460.  1113:  502.  (Chorb.)  1146: 
.509.  (Chorb.)  1156:  .5.53.  Vgl. 
Domherren  u.  bischiifl.  Kanzlei. 

-  Adelgot     (Chorb.)     113s :     466, 
gleichzeilig  l'ropsl. 
Burchard    (Chorb.i    llSs;     4(;(;. 
gleichzeitig  Propst. 

-  Karl  (Choib.i  113f<:  466,  gleich- 
zeitig Dekan. 

-  Reinhard.  Regeuhard  1143:  502. 
(Chorb.)  1145:5m.  (Chorb.)  1146: 
509. 

-  Kom-ad  (Chorb.)  //J."i;50S.  1154: 
.541.  1155:  .547.  (Chorb.)  1156: 
.553.  Ji.v;.-  .5.56.  (11.55- ll.yj): 
5-58. 

Heinrich  1143:  502.  gleichzeitig 
Pförtner.  (Chorb.)  1145:  .508. 
(Chorb.)  1146:  509.  ( 11.-,5—ll.->6): 
558. 

-  i/77;  .593. 

Koiirad  von  Huuenbui'g  1185: 
624.  (Chorb.)  27.S.S.-  642.  (Chorb.) 
(11S5—1189):  644,  dann  Propst 
und  Bischof. 

Burchard  von  tiregens,  Granies 
1185:  624.  1187:  635.  (Chorb.) 
(1185  —  1189):  644.  1191:  667. 
77.%;  686.  77.W.-702.  7^^)  ;  713, 
714. 

Konrad  von  L'telenbruggen  7..'V/; 
63.5.  (Chorb.i  (1185— 11S9):  644. 
77.97;  667.  1193:  676.  779tf.-  686. 
1300:  714.  (Chorb.)  1301:  726. 
Arnold  von  .Malhesf778.) — 1189): 
647.     S.  Domherrn. 

Konrad  voii(!undelfingen(Chorb.) 

(1185—118.1):    641.     77.'/7;    667. 

77.9.V.-  676.   7796;  686.   I3OO:  714. 

(Chorb.)     1301:    726.      S.     Dom- 

herreil. 

Hugo  von  Allluwilre  77.-</;  667. 

Hugo  von  Ereiburg    7797;    667. 

S.  Domherren. 

Friedrich    von  Entringen    7797; 

667.     S.  Domherren. 

Heinrich,  zuu'leich  Küsler  779/; 

647  ?. 

Alberl  von  Schneckenher!;  779(i'; 

686.  ii^(»«;  714.  1301 :  724.  (Chorb.) 

1301:   726.     S.  Domherren    uml 

Honau.  Kanoniker. 

Berlold  von   l.upfeii    77.''(;;   (^6. 

1300:    711.     (Chorb.)    1301:  726. 

S.  Domherren. 

Drei   .\rcbidiakone  77.''(;;  681. 

53 


412 


Strassbui" 


S' 


Arcliisuhdiaknne : 

—  Albert  lir>4:  541. 

—  Konrad  (1183— 1189). ■  (lii. 
Diakone,  diacoiii : 

—  Altmiinnus  7:^8:  :i.3. 

—  Hainuilfus  738:  33. 

—  Arnold  1201:  726. 
Subdiakone,  subdiaconi : 

—  1201 :  Otto,  Walter,  Arnold,  Lud- 
wig, Hermann,  Ulrich,  ßeringer 
726. 

Domherren,  canonici,  fratres; 

—  Crimolt,  Grimold  um  974:  1,98. 

—  Wilhelm  (i-o>-  1028—1030):  259. 
Dann  Bischof. 

—  Huntried  roi-  1044:  270.  Dann 
Erzbischof  von  Ravenna. 

—  Wolverat  1090 :  354.  Dann  Propst 
und  Archidiakon. 

—  Gerhart  1090:  354. 

—  Rüdiger  111-',:  397.  1110:  399. 
S.  Propst  und  Arcliidiakon. 

—  Konrad  (1109  —  1113):  393  als 
Propst!  1115:  397.  1116:  399. 
Dann  Propst.  Seine  MutterBertha 
f  llir,:  397.     S.  Trutheriis. 

—  Hesso  1115:  397.  S.  Scholaster. 

—  Hug  üi.".  .•  397.   IIVS:  399.   1118: 

402.  1119:  403. 

—  Gerolt  1115:  397.  1110:  399. 
1118:  402.     1119:  403. 

—  Bertold  Jli5.-397.  iii6;399.  S. 
Kämmerer. 

—  Dietrich  1110:  399.  1118:  402. 
1119:  40.3. 

—  Hartwig  iiiC-  399.  Sohn  Ottos 
von  Bruchkirchen. 

—  Diezmann  llls:  402.  1119:  mX 
S.  Domdekan. 

—  Adelgoz  1119:  403.  S.  Dom- 
propst. 

—  Eberhard  1137:  461.  464. 

—  Heinrich  1137:  461,  464.  (1138 
—1141):  477. 

—  Peter  1137:  461,  464.  1143:b0<2. 

—  Ludwig  1137:  464.  J?4«.-  509. 
Ji«o.-  ,560.  S.  Archidiakon  und 
bischöfl.  Kanzlei. 

—  Reüinhard  (1138—1141):  477. 

—  Bei-olf  1143:  493. 

—  Heinrich  1147:  521. 

— -  Heinrich  von  Stühlingen  1147: 
521.  1154:  542.  1150  (llfUi): 
566. 

—  Walter  1148:  523. 

—  Egeno  1154:  541.  //-io.-  .5.53. 
2i.iö  (1100):  566. 

—  Bruno  7i.56'  (llOOj:  566. 

—  Udalrich  ii.5(;  (tioii):  566. 

—  Konrad  ii/'-b'  (llOO):  .560. 

—  Hugo  von  Freiburg  1181:  608. 
S.  Archidiakon. 

—  Morandus  ii«.5  .•  624.  Dann  Scho- 
laster. 

—  Werno  1185:  624. 

—  Albert  von  Schneckenberg  1188: 
641.  mensurnarius  (1185—1189): 
644.  1190:  661.    S.  Archidiakon. 

-  Friedrich  von  Entringen  1188 : 
641.  1193:  676  Ji;«; ;  6S6.  1199: 
707.  Dann  Domsänger.  S.  Archi- 
diakon. 


—  Bertold  von  Lupfen  1193:  676. 
1194:  678.  1201:  724.  iSOS; 
730.     S.  Archidiakon. 

—  Arnold  vonMathes(Masche)iW3.- 
676.  1190:  686.  1200:  713.  S. 
Archidiakon- 

—  Hermann  ll:>3:  676. 

—  Konrad  von  Hechingen  1199: 
707. 

—  Heinrich  von  Borre  1199:  707. 
1202:   730. 

~  Udalrich  von  Horaiwilre  1199: 
707. 

—  Konrad  von  (iundelfiiigen  1201: 
724.     S.  Archidiakone. 

—  Konrad  vonUlclenbruggen  1201: 
724.     S.  -Vrchidiakone. 

~  H.  von  Heremberg  1202:  730. 

Truchseß.  dapifer : 

—  C.  11X9:  646. 

—  Heinrich  von  Tannegg  1102  :  568. 
Pförtner,  porlarii,  portenarii : 

—  Heinrich /y^.?.-  501.  .502,  zugleich 
Archidiakon. 

—  Adalbero  1147:  521. 

—  Hermann  1154:  541. 

—  Heinrich  1156:  .553.  556. 
hebdonuidarii : 

—  Theoderich  1147 :  521. 

—  Hermann  1156:  553. 

Bistum,  diocesis,  ecclesia,  epis- 
copatus,  parrochia,  ecclesia  s. 
Mariae.  s.  auch  Kirche  St.  Marien. 
1,  10.  '11,  27,33,65,  71,  75,  *81, 
83.  «9.5,  96,  97,  102,  107,  '112,  140, 
*142,*145,  164,  165,  176, 179,*181, 
190.  201,  202,  '203,  220.  224,  «238. 
252,  *269,  270,  277,  284,  285,  293. 
299,  327.  338,  3,56,  363,  397,  404, 
411,  412.  436,  448,  449,  503,566, 
.583,  .598,  643,  665,  703,  714.734, 
735. 

Bischöfe .- 

—  Amandas,  'AjjLavTci;,  um  340  r'; 
1-5.  6,   10,   140. 

—  Justus,  .Justinus?:  6.  1. 

—  Maximinus?  :   7. 

—  Valenfinus?:  8. 

—  Solarius  ? :  9. 

—  Arbogast  2.  Hälfte  6.  .Jahrhdts. : 
10—13.  Nachtr.  10.  1,  14.  15. 
27,   140,  292,  617. 

~  Florentius  um  UDO?:  14—15.  1, 
10,  60,  61,  3.54,  495,  496,  497,  572. 

—  Ansoald  um  014:    16 — 17.   I,   10. 

—  Biulfus  7.  JahrluU.?  IS. 

—  Magnus  7.  Jalirhdt.V  19.  1. 

—  Aldus  7.  Jahrhdt.y  20.   1. 

—  Garöinus  7.  .lahrhdt.V  21. 

-  Landbertus    7.  Jahrlidt.  V   22.  1. 

—  Rotharius  »m  005  \  23—26.  1. 

—  Rodobaldus  7.  .Jahihdt.  V  27. 

—  Magnebertus7.  Jahrhdt.?:28.  1. 

—  Lobiolus  7.  Jahrhdt.y :  29. 

—  Gundoaldus7./8.  Jalirhdt.?:30.  1. 

—  Gando  7./S.  Jahrhdt.?:  31.  1. 

—  Widegern  um  728:  32-36.  1, 
.38,  43,  46,  203,  269. 

—  Wandalfrid    nach  728—734:    37. 

—  Heddo,  Adda  734— mich  700:  38 
—.53.  54,  55,  57,  390. 


Helidulf  »lOCÄ  700 — rot-  778 :  .54. 55. 

Remigius  ror  778 — 782,  783:  55 

—58.  .59. 

Rachio    782,    783— mich   786:    59 

—61.  68,  497. 

Uto  I.  nach  786— mr  810:  62. 

Erlehard  tiach  786-ror  816 :  G3.  (■>4. 

Adaloch    yinch   7X0 — rnr  S23 :    64 

—69.  70. 

Bernold    nach    820— ror  840:    70 

-78. 

Uto  II.  nach   832—fOf840:';'^.S0. 

Hatold   nach    832—874:    80-98. 

1.  4,  99,  100. 

Reginhard  874-888:  99 -  103.  1, 

104. 

Baltram  888—906 :  10t— 115.  1 16. 

117,  203,  269. 

Otbert  900—913:  116—118.   119, 

121. 

Gozfrid  913:  119-120.  121. 

Richwin  913—933 :  121—132.  133. 

Ruthard  933—950 :  J33  - 139.  140. 

Uto  III.  950—965:    140—147.    1, 

10,   148,   164,  185,  576. 

Erchembald  965—991 :  148—192. 

1,   80,    116,    123.    140,    193,    246. 

262  (als  Altrich  148). 

Widerold    991—999:    193—210. 

36,  114,  211,  269,  596. 

Alawich    1000—1001:    211—214. 

210,  215. 

Werner  I.  looi  -1028:  215—258. 

Nachtr.  215.  203,  259.  262. 

Wilhelm    I.    1029—1047:   259— 

275.  36,  114,  187. 

Hermann,  Hezil  1047— lo65:  276 

—294.  295,  375,  503. 

Werner    II.    1065-1077:    295— 

331.  245,  247,  332. 

Thiepald  1078—1082:   332—334. 

335. 

Üttc 

330. 

Balduin   lloo :  368.  369. 

Cuno    1100-1123    (nach    1125): 

369-411  (427).    »350,    412,    428. 

443.  4,50,  479,  493,  499.  558,647. 

Bruno  1123— (1125)  1131  :  412— 

443.  444. 

Eberhard  1125,  1126—1127:  42S 

—430. 

Gebhard   1131—1141:  444—478. 

397,  400,  426.  443,  479,  493,  499. 

.5.5S.  647,  687. 

Burchard  1141—1162:  479—576. 

15,  60,  106,  145,    247.    292.    365, 

393,  398.  407,  408,  426,  474.477, 

577,  647. 

-  Rudolf iiCji'/6-3—i;/.>/:  .577—598. 
Nachtr.   578. 

Konrad  I.  ir,9—1180:  699—603. 

604. 

Heinrich  I.ii.W/«i—-'^''"-  60*— 

656.  212.  522,  657,  688,  702. 

-  Konrad  II.  //.'^o—ii^o:^.- 657—738. 
475,  6.50. 

■  Heinrich  II.    50.    292,    6-57.    705. 
733,  735. 

Heinrich  III.  569. 
Johann  I.  705. 

■  Friedrich  II.  705. 


to    1082184  —  1100:    335-367. 
0.  368,  375.  404,  .508,  533.553. 


Strassluirir  — Toni. 


418 


Angebliche  Bischöfe: 

-  Justiis   11.    Iti. 

-  Maxiniiii  II.  Iti. 

-  Giiinold   1.  '.»S,   l'.l:2. 

-  lialdus   IM. 
Eberhiiid  VVi. 

^iscliöll.  Kan/.lei: 

-  ÜKinumis  cluricus  7:^«;  :{3. 

-  N.vtlio  ?4:j:  43. 

-  Eiiiliiirdiis  late  rogalus  (763 — 
7^:i):  57. 

-  VViceliniis  uoliU-ius  1044:  270. 

-  Maiiiiii  iiolarius /r*v.'/.- :ii.|.  Ji)!).').- 
:i4S,  :i5-2.  S.  auch  Strasburg. 
St.  Thomas.     Stirisherrfii. 

-  Ldalricus  Lyiithaugensis  in  vice 
iiotarii  //.■)■.).  4.)0. 

-  Ludewicus  notarius  1143:  .502. 
1147:  521.  Sueviensis  (Hicrien- 
sis)  vice  notarii  (ll')5—ll.'iG): 
-558.     S.  Doiiilit'i  reu. 

-  Eberhardus  cancellarius  ad  vi- 
cem  Luttporti  archicaiicellarii 
*95. 

Kapliine,  ca])ellani  1036:  262. 

-  Eberhard  1133:  4.50. 

-  Albert  von  Zabern  iifo^;  728. 
Vögte,  advocati: 

-  Rudolf  (913— 'J33)  ?;   120. 

-  Adalbert  {iXiö—'j'Jl):  184. 

-  Ilciinann  lU3ö:  262. 

-  Heinrich  1061:  285.  1064:  286. 
1070:  299.    108!):  341.   10U4::iil. 

lo',i:>:  :548,  3.52  (?). 

-  Bruno  110-^:  373. 

-  Anselm  lloä:  376.  llo;i :  :582. 
(1105— lll.-)):  39S. 

-  Siegfried  (llo:t—  1113) :  393. 1 1 7.5  .- 
397.  1110:  399.  lUS:  401,  402. 
IIH):   403. 

-  Heinrich,   Graf  von   Lülzelburg 

1131':  44,5.  1133:  4.50.  1137: 
464.  (113H  —  1141):  477.  1143: 
493,  498,  .501,  502.  1145:  .508. 
1140:  .509.     Ulli:  .523. 

-  Anselm  ll'>4:  .541.  lir,ö:  .547. 
ii.lü;  553.     (lUnS):  586. 

-  Derselbe?  llfi3:Gl(>.  118S:  642. 
17N.''.-646.  7.?.'"; .•686,  von  Hbeinau. 

Vitztum.  vicedoniini  : 

-  Cuno  io;i5:  348. 

-  Diepolt  1105:  376.  llo:i:  382. 
;//(;.-  399.     II IS:  401,  402. 

-  Werner  lllH:  403.  S.  auch  Straß- 
burjj.     Laien. 

-  Walfrid  1133:  4.50.  1134:  452. 
ii^7.-  466.  (113H  —  1141):  477. 
i7«.-  493,  501,  502.     lliH:  523. 

-  Otto   1150:  556. 

-  Burchard  IIH'.):  646.  7iy(J;  661. 
ii.'//.-66.5.   1I'J3:  676.  iiai.-  678. 

-  Albert  1100:  686.  7i.'A9;  707. 
lUOO:  714.  rjom'li.  IWJ:  728. 

Marschall,  niarescalci,  conies  sta- 
buli: 

-  Bernhard  1005:  348. 

-  .Simon   1147:  521. 

-  Werner  1154:  541.  ;/.-.«.•  553, 
556.  //iS/.(;(l8.  //«3;  616.  i/N»*.- 
641,  642.     Derselbe?  IISO:  646, 


Sohn   Werner    IIHH: 
686. 


lllfj. 


641, 
707. 


sein 
642. 

—  Derselbe?  1106 
IJOO:  714.     IWl :  724. 

Schatzmeister,  thesaurarius: 

—  Otto  1005:  348. 

—  Berthold   1143:  497. 
Truchseß,  dapifer  : 

—  Hugo  1143:  .502. 

—  Walter  1150  (1160):  56«.     110.i : 
569. 

Verwalter,  dispensator : 

—  Reginiar  113H:  466. 

—  Walter  llH-i:  612. 

—  Friedrich   IIOU:  707. 
Schenk,  pincerna: 

—  Siegfried   iOHO :  .342. 

Heinrich  von  Bischofslieim  1100 : 
707. 
ministeriales  :  u.  a. 

—  s.  Albert. 

—  s.  Bilgerin. 

—  s.  Bischofsheini. 

—  s.  Bruniat. 

—  s.  Burchard. 

—  s.  Dietrich. 

—  s.  Eberwin. 

—  s.  (iuntlier. 

—  s.  Ilumbert. 

—  s.  Mors. 

—  s.  Puer. 

—  s.  Rudolf.     • 

—  s.  Steinburgetor. 

—  s.  Sulz. 

-  s.  \Valter. 

—  s.  Wolfgaiizen. 

bisclion.  Münzen  «97,  *116,  -^119. 
»12(1.  140,  148,  164,  '<I81,  211, 
215.  332,  604. 

—  Zoll    '51,    75, 
179,  .502.  574. 

—  Banrnvein  363. 

—  Erstes     Stadt- 
432. 

S  t  ü  h  1  i  n  g  e  n  ,  StiiUiii()eii,  bad.  BA. 
Bonndorf 

—  Heinrich  von,  s.  Straßburg.  Doni- 
lierren. 

S  t  ü  rze  Ibr  o  n  n,  lothr.   Kl.  Bitscii 

—  Kb>ster  708. 
Stützlieim,    Sluzzeslieiiii,    eis.  Kt. 

Truchlerslieim  541. 
S  n  a  h  h  u  s  e  n  s.  Scliwabhausen. 
Sulz,    Sulzo,  Siiltza,  Sulce,    eis.   Kt. 

gl.  N.  *248,  401,  4.53,  726. 

—  I'lebaii   Baldeniar  1:.'0^:  728. 

—  Heinrich  von,  i7.S,">.'€24.    1100: 
707. 

.Sulz  li  il  c  h  e  1,  Sulzebacli,  r.  Nbb.  des 

Mühlbach,   1.  Nbfl.   der  Breusch 

678. 
Sulz  b  a  d,  Siilcen,  eis.  Kt.  Molsheim 

479. 
S  u  1  z  m  a  1 1 ,     Sulzmala ,     eis.     Kt. 

Rufach  270. 
S  u  n  d  r  w  a  1  d  s.  Mainz.  Erzbischöfe. 
Sundhofen.    Siinl/iorni,    eis.    Kt. 

Andotshc'im   130. 
Sn  p  p  1  i  u  11  u  rg  .     I.olhar    von,     s. 

I)ciitsclns  Reich.     Könige. 
Surhtiri;,  eis.   Kt.  Sulz  ii.  Wald 


112.      142.    16; 


404. 
(Biscliofs-)recht 


-  Kloster  u.  Kollegiatslift  »10,  13, 
617. 

canonieus  Johannes  (11H3):   617. 
Sw  igger  s.  Haslacli 

-  Il5i:  (llOtii:   .566. 


T. 

Tabechensl  e  i  n  s.  Dachstein. 

Tambaco  s.  Dainbach. 

Ta  nchrad,  Uienstmann Siegfrieds, 

1070:  299. 
Tanehusen  s.  Thannhausen. 
T  a  n  n  e  g  g,   Tunhele,  bad.  (ide.  Boll, 

BA.  Bonndorf 

—  Heinrich  s.  Straßburg.  Truchseß 
des  Doinstifts. 

T  e  g  e  r  e  n  b  a  c  h  ,    unbek.    (Pfalz  ?) 

643. 
T  e  i  n  g  o  n  s.  Thengen. 
Tennen  ha  (■  li,  bad.  Gde.  Freiamt, 

MX.  Emmendingen 

—  Kloster  622.   635,    720.  721,  722. 

—  Abt  Konrad  11H7:  631. 
Tettenuuillare  s.  Dettweiler 
Thann,  Danne,  eis.  Kt.  gl.  X.  202. 

—  H.  von,   //x.v;  646. 
Thannhausen,    Tanehusen,  wohl 

bair.    Ii.\.    Gunzenhausen,    Rgb. 
Mittelfranken 

—  Sigeboto  von,  1145:  412.  443. 
Thengarius  70:i:  46. 

T  h  e  n  g  e  n,  7'ei»i^o)i,  bad.  B.\.  Engen 

—  Meier  von,  (S77—H7S):  100. 

T  b  e  o  d  e  r  i  c  b  s.  Basel.     Bischöfi'. 

—  s.  Besan(;on.     Erzbischöfe. 

—  s.  Elsaß.     Landgraf 

—  s.  Frankenreich.     Könige. 

—  s.  Metz.    Bischöfe. 

—  s.  Rufach. 

—  miles  1103:  576. 

—  Vgl.  auch  Dietrich. 
Theodewin  s.  Rom.     Kardinflle. 
Theophauii    s.  Deutsches  Reich. 

Könige. 
Thierenbach.     I'lieiiynliach,    eis. 
Gde.  Jum-'holz.  Kl.  Sulz  726. 

—  Kloster  453.  -470. 

T  h  e  u  l  b  a  1  d  s.  Alamainieii. 
Theiitberga  s.  Lothringen.    Kö- 
nige. 
Thilmar  s.  Bernslein. 

—  s.  Hildesheim.     Bischof 
Thotar  (■•<5s     S(j7):  93. 

T  h  u  r  g  a  u.  Duragoire,   schw.  Land- 
schaft 270. 

—  Graf  Bert  hold  im.   I044:  270. 
Tivoli,  ital.  Prov.  Rom:  si/ni  Ti- 

biiilinti,  666. 
Torolfeshcim  s.  Dorlisheiin. 
Tortona,  ital.  Distr.  gl.  .\'..  l'rov. 

Alessandria  548. 
TouL  frz.  Arr.  gL  N.,  Dep.  Meurlhe- 
et-Moselle 

Bistum  85.  86.  180.  *ä:W.  323. 
Bischöfe  : 
Ebroinus  um  600:  26. 

—  Hennann  (tojo-    lojo):  *-2;{s. 
Udo  1051:  *238. 

—  Heinrich  1147:  519. 

63« 


414 


Tours— Yolaelslieim. 


—  11'.I2:  668. 
Archidiakon 

—  Bruno  f  1137:  4-63   s.  Egisheira 
Tours,  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep.  Indre- 

et-Loire 

—  Synode  von,  i(WO'.-  353,  357. 

—  Graf  Hugo  von,  820:  67. 
Tozzo  s.  Rufaeli. 

Trän  heim.   Tronia,  eis.  Kt.  Was- 

selnheira   ■14. 
Transborgensis   s.   Straßburg. 
Treviglio    Grasso.    ital.   Distr. 

gl.  N.,  Prov.  Bergamo  516. 
Tribur,  hess.  Kr.  GioB-Gerau  108, 

*206,  320,  321. 
Trier,  \n:  Rgb.  gl.  N.  4A3. 
Erzbistum  1,  2,  4. 
Bischöfe,  Erzbischöfe: 

—  Maxiniin  346?:  4,  16. 

—  Nuraeriauus  imi  (J6ü :  26. 

—  Albero  1147:  512,  519. 

—  Johann  1192:  668.  1197:  692. 
IIHH:  694. 

Kloster    St.    Maximin    3S0,     386, 
392,  512. 
Tronia  s.  Tränheiui. 
T  r  o  V  e  s.  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep.  Aube 

—  Bischof  Heinrich  UM:  560. 

T  r  u  c  h  t  e  r  s  h  e  i  m  ,  Truier^hefm, 
Druhtersheim,  eis.  Kt.  gl.  N. 

—  Wolf  heim  von,  IISS:  643. 

—  Burchard  von,  lliH:  678. 

—  Walter  von,  IWi:  678. 

St.  Trudpert.  bad.  (Ide.  über- 
münstertal,  Kt.  Stauten  627,  704. 
Abt  1133:  4.50. 

Trutherus,  Vater  des  Straßbur- 
gcr  Domlierrn  Konrad  und  des- 
sen Bruders  Hugo,  Gem.  der 
Bertlia,  f  1115:  397. 

Truttenhausen,  eis.  Gde.  und 
Kt.  Obereluiheim 

—  Augustinercliorherrenstift  6, 575, 
605,  606,  007. 

—  Propst  Friedrich  iiSS.-  641,642. 
S.  auch  Straßburg.  St.  Thomas?. 

T  u  b  e  1 1  e  s  h  e  i  m  s.  Diebolsheim. 
Tundeliugeu  s.  Dinglingen. 
Turre  s.  Rufach. 
T  u  s  c  i  e  11.   Tuscia,   ital.  Landschaft 
358. 
Markgrafen : 

—  Hugo  !JV4:  195. 

—  Heinrich  1167:  582. 

—  Herzogin  Beatrix  i(>7J:  307,311, 
312. 

—  Matliilde,  Tochter  der  Vorigen, 
1074:  307,  311,  312. 

Tusculanum  s.  Fiascati. 

T  u  s  e  V,  frz.  Arr.  Toni,  Dep.Meurthe- 

et-Moselle  86. 
Tuto  s.  Brandenburg.     Bischöfe. 
T  y  t  h  e  e  r  u  s  s.  Romansweiler.  Ple- 

ban. 


s. 
s. 


U  d  a  l  r  i  c  h , 
Bischöfe. 
—  s.  Erstein. 


u. 


Ulrich    s.    Augsburg- 


Haslach. 

Hermolsheini. 

Laufen. 

Linz-  und  Argengau. 

Luzern. 

—  s.  Neuburg. 

—  s.  Pfirt. 

—  s.  Rheinau. 

—  s.  Slraßburg.     Laien. 

—  s.  Vöklinshofen. 

—  s.  Weiso. 

—  1070:  299. 

—  1156  (1160):  .566. 

—  presbiter  (1185—11^'J):  644. 
Udenheim  s.  Uttenheim. 

Udo,  Uto  s.  Straßburg.    Bischöfe. 
^-  s.  Toul.    Bischöfe. 

—  Graf  140. 

—  10<.)5:  3.52. 

Uffenberc,  unbek.  Örtl.  707. 
Uffgau  369,  372.  S.  auch  Werner. 
Uff  holz,    Uflmltz,  Uf/iolc,   eis.  Kt. 

Sennheim  202. 
U  h  t  i  n  g  e  n  s.  Uttingen. 
Ulfersheim  s.  Waldülversheim. 
LT  1 1  e  n  b  u  r  g,  Uhiiena  castdlum,  bad. 

Gde.  Thiej  garten,  BA.  Oherkirch 

299  s.  Ulm. 
Ulm,  Uhiiena,   bad.  BA.  Oberkirch 

299  s.  UUenh'irg. 
Ulm,   Vlmene,  bad.  BA.  Bülil  541. 
Ulm,  würt.  OA.  gL  N.  .579. 
Ulrich  s.  Eichstätt.     Bisehöfe. 

—  s.  Eschbach. 

—  s.  Haslach. 

St.  Ulrich,  Vilmarzell,  V.'lmares- 
celle,  bad.  BA.  Stauten 

—  Kloster  712,  720,  721,  722. 
Ungarn  202,  2-53. 

—  König  Stephan  1027:  253. 
Urselingen  s.  Irslingen. 
Urach,  würt."  ÜA.  gl.  N. 

Grafen  von, 

—  Egiuo  n.  444. 

—  seine  Gem.  Kunigunde.  Grätin 
von  Zollern  444. 

Kinder  der  Vorigen : 

—  Egino  HL,  Bischof  Gebbard  von 
Straßburg,  Alberat,  Äbtissin  von 
Lindau  und  Udilhild,  Gem.  Graf 
Friedrichs  von  Zollern  444. 

—  Egeno  1137:  462.    113H:  466. 
Urhan  s.  Rom.     Päpste. 
Urgel,  span.  Prov.  Lerida. 

—  Bischof  Justus  ■■6. 

U  r  i,  Urania,  schw.  Kt.  gl.  N.  38. 
U  r  m  a  1 1,   Humaten,    Urmatten,  Vre- 

maten ,    eis.    Kt.    Molsheim    570, 

■571,  678. 
Uta  s.  Schaueaburg. 
U  telenbruggen    s.   Jetleiiburg. 
St.  U r s a n  n  e  ,     ürsicius,    (St.    Ur- 

silz)  schw.  Bz.  Puntrut,  Kt.  Bern 

—  Kirche  648. 

Uticha,  Klausnerin  (1065—1077): 

329. 
Uto  s.  Udo. 
Utrecht,  niederl.  Prov.  gl.  N. 

—  Bischof  Hungar  865.-  &S^ 
Uttenheim,    Ud-iiheim,    Otenheim, 

eis.  Kt.  Ersteiu  130,  .520,  -521,  5.53. 

—  Regenold  1147:  52L 


—  Heinrich  1147:  52L 

—  Hugo  1147:  -521. 

—  Lantfrid  1147:  ,521. 
Uttingen,  Ouhtingen,  abgeg. 

eis.  Kt.  Maursuiünsler  299, 


Ort. 
707, 


V. 

Vagebube,  Heinrich  ll'JO:  702. 
Vandalen,  Volksstamm  4,  10. 
Vegersheim  s.  Fegersheim. 

V  e  n  a  n  t  i  a  778 .-  56. 

V  enden  heim,    eis.    Kt.  Brumatli 

273,  399. 
—  Hugo  von,  114H:  523. 

V  e  n  d  r  e  s  s  e ,    frz.    Arr.    Mözieres, 

Dep.  Ardeunes  92. 

V  e  n  e  d  i  g,    ital.  Prov.    gl.  N.    2-55, 

.595-. 

Kr.  ül.  N.,  Rgb.  Stade 


pr. 


Verden, 
170. 
Bischöfe : 

—  Adalward  'J26 :  125. 

—  Erp  076:  170. 

Verdun,  frz.  Arr.  gl.  N.,  Dep. 
Meuse 

—  Bistum  555. 
Bi?chöfe: 

—  Gisloaldus  niii  666:  26. 

—  Albero  1147:  519. 
Verona,  Berna,    ital.  Prov.  gl.  N. 

242,  343,  344,  674. 
Bischöfe  : 
^  Rothard  S31,  832:  76. 

—  Ratold  S47:  98. 

—  Walter  1038:  265. 
Mark  255. 

Vescenheim  s.  Fessenheim. 
Vespasian    s.    Römische  Kaiser. 

V  i  e  n  h  e  i  m  ?  (r=  Ehenheim  ? )  Schult- 

heiß G\i\\[her  (1163— 1170):  59.5. 

Viktor  s.  Straßburg.  Domschule 
und  St.  Gallin.     Mönch. 

Vilmarzell    s.  St.  Ulrich. 

Villi  husch,  Vintbahc,  bad.  BA. 
Bühl  541. 

St.  V  i  u  c  e  n  t  i  u  s  (?),  vielleicht  Vin- 
cenz,  lothr.  Gde.  und  Kt.  Falken- 
berg V 

—  Ebroiuus  von,  1137 :  462. 

V  i  p  u  c  e  1 1  e ,     Vijpucella  ,    eis.    Gde. 

Vorbruck.  Kt.  Scliirmeck 

—  Kirche  «238. 
Vitulus,  Werner  ll'JO :  707. 
Vivarius    peregrinoruni   s.    Mur- 
bach. 

Viviers,  frz.  Arr.  Privas,  Dep. 
Ardecbe 

—  Bischof  Wilhelm  1147:  513. 
Vocco,  Priester  1103:  37.5. 

V  o  c  c  o  z  o  ,    miles    Abt    Friedrichs 

von  St.  Thomas  (065—001):  185. 
Vogesen  (Wasgau),    Vusecus,    Vo- 

sagus,  33,  401. 
Vöklinshofen,  Vucelineskoren,  eis. 

Kt.  Winzenheim 

—  Udalrich  von,  118h  :  641. 
Volgelshei  in,  VolkoMesheim,  VnJ- 

colshewi,  eis.  Kt.  Neubreisach  341. 
--  Rüdiger  1187:  631. 


y(>lmar    Winkel. 


415 


—  Bernlicr  nf<7:  «31. 
Volinar  s.  Hiiiieburtr. 

—  s.  Mercliensi'im. 

—  Il:i4:  078. 

Vo  liuc  rsbach,     Folmrra/iehii    (?), 
Uinl.  Cile.    Duiliacli,    BA.    OITcn- 

l.lll,!.'    1«. 

Vy  |>  uicl  l;i  s.  Vipucelle. 


W.  (Uu.) 


Stadt,  Vxgh.  IMalz  -2Ö-2. 


\V  a  (•  liL' n  he  i  111 .     bair.    BA.    Neu 

W 

W 


li  11  srvüialiis  ('i)iseopus  77«; 
eis. 


W 


\V 

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w 


w 


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vv 
\v 
w 


a  I  a 

5(i. 

u  I  b  II  r  j;,    saiuta  VValburg; 

Kl.   Wi.rth 

Kloster  44-2,  451,  (i.jO. 

.Mit  Koiirad  rto-  ]lnö  :  öä:i.  118H: 

ü41.     lliKJ:  USl,  686. 

a  Id  egy  sus  77«  .•  .j6. 

aldericus    vocatus    eiiiscoims 

77«.-  56. 

s.  Riilach. 

aldo  s.  Cbur.     Bischöfe. 

s.  Seliwarzaeh.     Abte. 

aldram,  Mrmcli  104. 

a  1  d  ü  1 V  e  r  s  h  e  i  in ,     Ulfern/wim, 

liess.  Kr.  Üppi^iiheim  .")6G. 

aleclio  IISIJ:  450. 

a  1  f,    V'ali'a,  eis.  Kt.  Uherebiiheiin 

595. 

Regenbolt  von,  lo:i7 :  355. 

alfrid  s.  Bisciiotsheim. 

s.  St.  Qiliriii. 

s.  Straßlmi'g.     Vit/.tuiii. 

a  1  g  e  r  *9'). 

all- am  s.  SIraßburg.     Laien. 

altcuono  Jn3.->:  2t)3. 

alter.  Walt  her 

—  s.  Eiiersheiiii. 

—  s.  Dieholsheiiii. 

—  s.  Hurburg. 

—  s.  Maursniüuster. 

—  s.  Ülwisheiiu. 

—  s.  Ravenna. 

—  s.  Sei/.. 

—  s.  Stauler. 

—  s.  Straßburg.     Laien. 

—  s.  Trucbtersheiin. 

—  s.  Verona. 

—  minister  1H3:  502. 

—  niinisterialis  ll:i:i :  "07. 

—  der  Junge,  Soliii  Wallers  l'jot)  : 
714.  sein  Sohn   Kberhard. 

Wa  It  her  i  niis,  miles  tu'af  Hugos 
von  Dagsburg  i //«;.) — 117H):  505. 
Waltrain  s.  St.  (Jiiirin. 

—  s.  Zebiiaeker. 

Wangen,     ]l'(ini/a,    eis.    Kl.   Was- 
seliibciin  '2i1. 

—  Ileeelvon,  1147:  52L  ii.5.{i  .•  547. 
\V'  a  n  li  a  1  d  o  77'i  .•  50. 

Wa  uh  ard, Getreuer  BischüfOltos. 
lOtiU:  :!41.    f  li:,6:  55:1. 

—  sein  Solin  Johann  llöd:  '>')'i. 
Wariii  s.  Köln.     Krzbischöle. 
Warinaiin  s.  Konslanz.  Bisiiiül'e. 
Warner  s.  VVerner. 
Wasgau  s.  Vogeseii. 


Wecelo,  Wecil  s.  Werner. 
Wege,    Wegeringe.    Wenge,    ab- 

geg.  Ort.    eis.  Gde.  .Miilzig.    Kt. 

.Molsbeiin  587. 

Leo  von.  //;.'/.•  678. 
Wegesode.     i'riedrii-h     von,     s. 

Rufacli.     J{(irger. 
Weiso,  Ldalrieh  y/s.i,  (üo. 

—  Hermann   //s'.'/.-  646. 
WeißiMiaii,    «iirt.    OA.    Ravens- 
burg 

—  Kloster  *570. 
Weißenburir,  eis.  Kt.  gl.  N.  716. 

—  Kloster  ^14,  67,  :i71,  :{S5. 
Äbte : 

—  Stefan  (111)0—1123;:  410. 

—  (1141- lim):  568. 

—  (11^1—111^7):  6:^5. 

W  e  i  s  \v  e  i  1  ,     Wzwihc,     Wiztmilare, 

bad.  BA.  ^liiiineiuliniren  226,  366. 
Welclio  Laie  11Ö4:  542. 
Welt'.  C^rai  (l(ilu—li)-M):  230. 
-  Herzog  If.iH:  735,  Gem.  der  Uta 

von  Sebauenbnrg. 
Wellengell  s.  Wölliiigeii. 
Wendila,   Nichte  Bischof  Wide- 

rolds,  {9<Jl—y9yj:  103. 
Wenge  s.  Wege. 
Wenilo  s.  Sens.     Eizbischöfe. 
Werd  =  Wörtb,  eis.  Gde.  .Matzeii- 

lieiiii,   Kt.   Bcnfeld. 
Grafen : 

—  Sigeberl  110!):  382. 

—  Sigebert  //.i'7;  464. 

—  Sigeberl  Junior  ll'iti:  556.  Vogt 
der  villaVVickersheim.  116-^:  'M). 

—  Sigebert  IISH:  646. 
Werden,    pr.    Ldkr.  Essen,    Rgb. 

Düsseldorf 

—  Abteikirche  698. 

Werner,  Warner,  Vuerinhere,  1(7- 
celo,    Wecelo  s.  Berg. 

—  s.  ßlilsheim  [=  Baodenesheini  ?). 

—  s.  Elival. 

—  s.   Ettenheiin. 

—  s.  llabsburg. 

—  s.  llaslach. 

—  s.  Hattstatt. 

—  3.  Hessen-  und  Neckargaii. 

—  s.  Lülzel. 

—  s.  Maursiniiiister. 

—  s.  I'airis. 

—  s.  Pfalfenheim. 

—  s.  Roggeiibach. 

—  s.  Rufacli. 

—  s.  Steiiibiunii. 

—  s.  Straßbiirg.  Bischöfe,  K'linme- 
rer,  Donipropst.  Sünger,  Küster, 
Laien.   Kaii/Ici,   Vilztiiin. 

—  freier  im  l  IVgau.  Vater  Eber- 
hards, Weiiieis  lind  H.  Cunos, 
Großvater  B.  Biiichards  f  Uoj: 
360,  372,  373,  470. 

Sohn  des  Voriuen  Uo-J:  360,  372. 
373,  479. 

—  Graf.VogI  desDoinpropstsBruno 
//;«;  402. 

—  Laie   //5.-<  (llilo):  .566. 

—  JIH):  631,  Bruder  Burcliards. 

—  niagislcr  (lis:>-    Uf^/':  643. 
Wersheiiii,  iinbek.  ("»ill. 

—  Abt  von,   ll'.'O:  6SI. 


Wertli  s.  SchOnenwerlh. 
Westfrankeii    (Frankreich)    85, 

86,  s.  auch  Ost  franken   u.  Fraii- 

kenreich. 

Könige: 

Kart  der  Kahle  s.yj:  85.  —  110. 

Karl  der  EinnUtige  .''i'V;  124.  — 

116,   110,   121. 
W  e  s  t  h  a  1 1  e  II,    iVenl/ialdeii,  eis.  Kl . 

Rufacli  725. 
W  e  s  t  h  a  u  s  e  n,    WesIliK-'eii,  eis.  Kl. 

Ersteiii  oder  Maui-smünsler  732. 
Westhofen,     \]'esl huren,    eis.  Kl. 

Wasselnhcini  470. 
Welt  in  gen.  s.  I,«    B/   Baden,  Kt. 

Aargaii 

—  Kirche   13. 

\N'  e  1 1  ü  1  s  h  e  i  in  .     Wetih/ieiiii ,    eis. 

Kt.  Winzeiiheini  726. 
Wezil,    vir  conditionis  ingenuae, 

1040:  267. 
Wibolsheim,    Quibilishcime,     117- 

heleshrn,    eis.    Gde.    Eschaii,    Kl. 

(ieispolsheiin  56,  >"221. 
Wichahe  s.  Wischhach. 
W  i  c  k  e  r  s  h  e  i  m,  Wiiieres/ieim,  Uidc- 

cersheim ,     Wi(iersheim ,    eis.    Kt. 

Hochfeltlen   102.  452,  .556,  707. 
Wicrain  s.  SIraßburg.     Laien. 
W  i  d  e  g  e  r  n  s.  Straßbiirg.  Bischöfe. 
Widensoleii,  WitlensiilH^,  eis.  Kl. 

,\ndolsheiin  566. 
Widensl  rollt,  unbek.  Uit  284. 
W  i  d  e  r  i  c  ii  s  77>  ;  56. 
W  i  d  e  r  o  1  d  s.  Strasburg.  Bischöfe. 
Wido  s.  .Vrnnifsau.     Äbte. 
Wiesloch.  bad.  BA.  gl.  N.  206. 
Wigeresheim    s.   Wickersheim. 
Wignanl  s.  Straßbiiri;.     Laien. 
W  i  g  o  1  d  e  s  h  e  i  m.  bad.  Gde.  ( »ileii- 

heim,  BA.  Bruchsal 

—  Kloster  567. 
Wigraus  /i'-S'.-  33. 

W  i  j  k  - 1  e  -  D  u  u  r  s  t  e  d  e,   Durestado, 
niederl.  Prov.  L'trecht  75. 

Wihlebald  s.  Cbur.     Bischöfe, 
\V'iler    s.  Hoheiihurgweiler. 
Wilfrid  s.  York.     Bischof. 
Wilgerus  *9.5. 
Wilhelm  s.  Embriiii.  Erzbischof. 

—  s.  Jlainz.     Erzbischöfe. 

—  s.  Rom.  Kardinille. 

—  s.   SIraßburg.     Bischöfe. 

—  s.  Viviers. 

Willebirg  s.  Hessen-  u.  .\eckar- 

gau,  (Iraf  Werner  ii.  .Vchahii. 
Wil  legis  miles  ('.nH—:):i'.)):   103. 

—  s.  Mainz.     Erzbischöfe. 

W  i  I  I  i  li  a  I  d  u  s  episcopus  77>  .-  56. 
W  i  i  I  i  he  il  US  episcopus  7^V;    33. 
\V  i  1  li  hro  rdiis    ;;'>.-  33. 
Willisau,    schw.  Bz.    gl  X.,  Kl. 

Liizern,  604, 
WiUo  s.  Ehersh.ini.     Ahl. 
Wind  seh  lag,    WindeUr.  had.  BA. 

OlTenbnrg 

Rudolf  von,  li:iit:  l.'iO. 
W  i  n  i  t  h  e  r  i  u  s  s.  Denlsuhes  Reich. 

Kaii/Ici. 
Wink.l,  bad.  Gde   Rolenfels.  BA. 

Rastatt  373. 


416 


Wipo— Zwiefalten. 


W  i  p  o,  Biograph  König  Koiirads  II. 

-2:i(). 
VVischbach.  UuicJiia,  Wichahe  = 

Netzeubach,  1.  Nbtl.  rttT  Breuscli 

(i5,  284. 
\Vi seriell  »95,  *411. 
W  i  t  g  e  r  u  s     s.    Deiitsclies    Reich. 

Kan/.li'i. 
W  i  t  0  r  i  u  s  728 :  33. 
Witt  e  u  h  e  i  m,  eis.  Kl.  Miilhausen- 

Nord  202,  730,  736. 

—  Kirtlu'  686. 

—  Kapelle  St.  Margarellien  202. 
VVittisheim,    IVittlnishaim,   Wit- 

henetiheim,  üitittenkheim,  eis.  Kt. 
Markolsheim  71,  347,  348. 

W  i  1 1  c  r  s  h  e  i  m,  Wifliereshnm,  eis. 
Kt.  Hagenau  267,  397? 

Wiiiniadus  episcopiis  77N;  50. 

VV  i  z  w  i  1  a  r  e  s.  Wei  sweil. 

Wlurichsheiin  s.  Pulversheim. 

VVolfelin  s.  Dambaeh.  Schult- 
heiß. 

Wolfer  s.  Konstanz.     Bisclioie. 

W  o  1  f  g  a  n  z  e  n,  Wolfgangeshehn, 
Wolfganginheim,  eis.  Kt.  Neubrei- 
sach'«221,  270,  29;t. 

—  Hugo  von,  riii6:  68(). 

—  Werner,  Bruder  des  Vorigen 
lUti:  686.     ll'J'J:  707. 

Woli'grimo  77H :  56. 
Wolfhard  s.  Haslacli. 
Wolf  heim  s.  Hermolsheiin. 

—  s.  Molsheim. 

—  s.  Oberehnheim. 

—  s.  Still. 

—  s.  Tiuchtersheim. 
Wolfoaldus  comes  7i?N;  33. 

W  o  1  fr  a  d  s.  Altshausen- Veringen. 

—  s.  Straßburg.     Archidiakon. 
Wolfram  s.  Straßburg.     Laien. 
W  ö  1 1  i  n  g  e  n.  nellengm,  abgeg.  Üi-t, 

bad.  BA.  Emmendingen  46. 

W^  o  1 X  h  e  i  m  ,  Uuolcoldesheim,  eis. 
Kt.  Molsheim  5.53. 

Worms,  hess.  Kr.  gl.  N.  94,  125, 
1.52,  217.  295,  305,  318,  319,  391, 
392,  411,  414.  415,  470,  471,506, 
507,  .52.5,  526,  535,  .536,  510,6.58, 
6.59,  668,  671,  674. 

—  Donislift  566. 

—  Propst  Konrad  nöü(  11(10). ■  .566. 

—  Kustos  Nibelungus  llöG  (lltiO): 
566. 

—  Dekan  Heinrich  1156  (116i>):  ,566. 

—  Scholaster  Hermann  1156  (1160) : 
566. 


-^  K-.mUtr  Eeinrich  1156  (!  160)  ■■  -566. 

—  Heinrich  senior  1156  (1160):  .566. 

—  Domherren  Adelbert,  Burehard, 
Anno,  Gernod,  Eberliard  1156 
(1160):  560. 

Bistum  566. 
Bischöfe : 

—  Hazecho  1038:  26.5. 

—  Arnold  1059:  284. 

—  Cuno  1099  :  3.59. 

—  Burehard,  Buggo  (1116-^1118): 
41.5.  1130:  440.  1131:  443.  — 
128. 

—  Konrad  1156(116«):  566. 

—  Konrad  II.  11:)0:(>>S.  Ilu8:(im. 
Wo  rr  in  gen,    pr.    Ldkr.    u.  Rgb. 

Köln  536. 
Wörth  s.  Dillingen- Wörth. 

—  s.  Werd. 

Wulf  hilf,  Schwester  der  Here- 
sint  *199,  '207. 

Wiilflingen  s.  Achalm  u.  Möm- 
pelgard. 

Wiilfrichesheim  s.  Pulvers- 
heim. 

Würzbura,  bair.  BA.  gl.  N.  437, 
455,  456,  457,  483,  527.  528,530, 
554. 

—  Stift  Neumünster  457. 

Bischöfe : 

—  Hecelo  1013.    1014:  224. 

—  Adalbero  105'J :  284. 

—  Emehard  1096:  3.53. 

—  Cuno  1099:  3.59. 
1—  Gebhard  1124:  415. 

I  -    Embricho  1131:  443.  1136:  457. 
'  —  119-J:  668. 


X  a  n  t  e  n,  pr.  Kr.  Mors,  Rgb.  Diissel 
dorf  1.56. 


1163:  578. 
1187:  636. 
692.  1198: 
i  wo  .-710. 

eis.     Kt. 


Y. 

Y  e  r  0  n  i  m  u  s  s.  Neuburg.  Prior. 

Ylla  s.  111. 

York,  Eboracum,  engl.  Grafschaft 

gl.  N. 

—  Bischof  Wilfrid  679 :  27. 

St.  Ypelitus  s.  St.  Pill. 

|Yl)politus  abba  749:  43. 


Zabern.  eis.  Kt.  gl.  N.  676. 

—  Kirche  460. 

—  deren      procurator      Brnningus 
(1131—1136):  460. 

—  A  Ibert  von,  s.  Straßburg,  bischöfl. 
Kapläne. 

Za Chartas  s.  Rom.     Päpste. 
Zähringen,  bad.  BA.  Freiburg 
Herzöge:  577. 

—  Bertold  1077:  327. 

—  Bertold,  Sohn  des  Vorigen,  1078: 
333. 

—  Bertold  1122:  411. 

—  Bertold    1162:    .568. 
(1181  —  1186):   028. 

—  Bertold  V.  1197 :  m\) 
694,  695.  1199:  705. 
(1196^1202):   737. 

Z  e  h  n  a  c  k  e  r,    Zenachere, 

Maursmünster 
1  —  Waltram  von,  1198:  702. 
IZeizolf,     Zeisolf     s.     Straßburg. 
I        Laien. 
IZell,  eis.  Gde.  Nothalten,  Kt.  Barr 

«110. 
Z  e  1 1  w  e  i  1  e  r ,     Zallioilli- ,    eis.    Kt . 
Uberehnheim 

—  Hugo  von,  (115Ö--1156):  558. 

—  Burehard  von,  Sohn  des  Vorigen 
(1155^1156):  5-58. 

Z erzen  dal,      unbek.      Hof     bei 

Schwartzenthanu  728. 
Zollern  =  Holienzollern,  pr.  U.'V. 

Hecliingen,  Rgb.  Sigmaringen 
Grafengeschlecht: 

—  Kunigunde,  Gem.  Graf  Eginos  II. 
von  Urach  444. 

—  Friedrich ,    Gem.     der    Udilhild 
von  Urach  444. 

Z  o  r  n,    Sorna,    1.  Nbll. 

226. 
Z  u  1 1  i  n  o  77« ;  56. 
Zürich,  schw.  Kt.  gl 

—  Kirche  St.  Felix    u. 
Ztlrichgau  270. 
Zuzenowe,   Insel    im  Rhein,    un- 
bek. .56. 

Zwettl,  österr.  Bz.  11.  gl.  N.,  Nie- 
derösterreich 
■  —  Kloster  468. 

Zwiefalten,    wiirl.  HA.  Münsin- 
gen 

—  Kloster  328,  331. 


des  Rheins 


N.  281. 
Regula  433. 


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