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REGESTEN
DER BISCHÖFE VON STRASSBIIRG
VEKÖEFEiNTLtCHT
VON DER
KOMMISSION ZUR HERAUSGABE ELSÄSSISCHER
GESCHICHTSQUELLEN.
ERSTER BAND.
INNSBRUCK.
VERLAG DER WAGNER'schen UNIVERSITÄTS-BUCHHANDLUNG.
1908.
KEIJE^TEN
1 1 1
DER BISCHÖFE A^ON 8TRASSMUR(i
VERüFFENTlAOlIT
VON DER
KOMMISSION ZUR IIEKAUSOABE ELSÄ8SISCHER
UESCHICIITSüU ELLEN.
BAND I
ERSTER TEIL: DIE ELSÄ88LSCHEN ANNALEN DER STAUFERZEIT.
EINE QUELLEN ICRITISCIIE EINLEITUNG
VON
1IER3IANN BLOCH.
ZWEITER TEIL: REOESTEN DER BISGIIÖEE VON STHASSi;UR(J
BIS ZUM JAHRE 12U2
VON
PAUL WENTZCKE.
INNSIJUUCK.
VERLAG I)i:i; \VAGNEK'S('UKN UNIVERSITÄTS- r.IClllfANDLrNG.
1908.
UKÜCK DEE WAGNEK'SCHEN UNlVEßSlTÄTS-BÜCHDKUCKEREI.
I)£R
ßADLSOHEN IIISTOIILSCHEN KOMMISSION
ZUR
FEIER IHRER FÜNFÜNDZWANZIGJÄIIRIGEN WIRKSAMKEIT
IN l'HKUiNDNACHBARLICHER GESINNUNG
ZUGEEIGNET
VON DEH
KOMMISSIOxN ZUK IIEßAUSGABE ELSÄSSISOIIEK GESCElCHTScn'ELLEX.
Inhalt des ersten Bandes.
Erster Teil :
Die Elsässischen Aiinaleii der Stauierzeit von Hermann Blocii. .Mit einem Anhang
von Ernst Pol aczek.
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Text
V
VII
t
Regesten der Bischöfe von Straßbiirg !>
Vorwort .
Literaturverzeichnis
Regesten
Nachtriipc iiiiil BiMiclitiLruiigi'n
Orts- und l'i'rsoiu'iinuisliT .
Zweiter Teil:
s znm Jahre 120:2 von Panl Wenlzeke
XIX
XXIII
■211
.{So
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IIEOESTEN
DER lUSCHÖFK VON 8TRASSF,ril(i
VKHdFFRNTLlCHT
VON DER
KOMMISSION ZUR HERAUSGABE ELSÄSSISCHER
GESCHICHTSaUELLEN.
BAND 1.
ERSTER TEIL.
DIE ELSÄSSISCHEN ANNALEN DER STAÜFERZEIT.
EINE QUELLENKRITISGHE EINLEITUNG
VON
HERMANiN BLOCH.
INNSBRUCK.
VERLAfi |)i;i; W'AGNER'sciiKN UNlVEKSlTÄTS-BrCHHANPlirNG.
DIE
EL8ÄSSIS( HEN ANNALEN DEK STAÜFEEZEIT.
EINE QUELLENKHITISCHE EINLEITUNG
zu DEN
REGESTEN DER BISCHÖFE VON STRASSBFRO
VON
HERMANN BLOCH.
MIT EINEM ANHANri VON ERNST POLACZEK UNI) I:} TAFELN.
INNSBRUCK.
VERLAG DER WAGNER'schen ITNIVERSITÄTS-BÜCHKANDLING.
1908.
DRUCK DEK WAGNER'schen UNIVERSITÄTS - BüCHDRüCKEREL
Vorwort.
Den Freunden am Obeirhein bring ich endlich dies Buch, das ans ilirer Mitte her-
vorging, dankbar für zwölf Jahre gemeinsamer Arbeit und gemeinsamen Lebens.
Als ich den Auftrag ttbernahm. die Regesteii der ßischüie von Straliburg zu be-
arbeiten, war ich von vornherein entschlossen, neben den Urkunden sogleich die alteren
elsässischen Geschichtsquellen systematisch zu prüfen, damit ein fester Boden für die Be-
urteilung ihrer Nachrichten gewonnen werde. Es war nicht angängig, über den Wert ihrer
Meldungen für die früheren .Jahrhunderte von Fall zu Fall zu entscheiden, sondern es kam
darauf an. prinzipiell über die Bedeutung der einzelnen Quellen Klarheit zu gewinnen.
Daß die frühesten Straßburger .Tahrbüclicr. die Annales breves Argentinenses. mit
einer Liste der älteren Bischöfe verbunden waren, die der Forschung des 19. Jahrhunderts
manche Schwierigkeiten bereitet hatte, verstärkte die Notwendigkeit, in der geplanten Rich-
tung vorzugehen. Und nachdem diese Quelle als eine Fälschung Grandidiers nachgewiesen
und hierdurch ihr Bischofskatalog beseitigt war, wurde es unvermeidlich, neue Einsiclit in
die elsässische Annalistik der Stauferzeit zu gewinnen, der Entstehungsgeschichte der wich-
tigen „Marbacher" Jahrbücher und dem offeidmren Zusammenhang verschiedener kleinerer
Aufzeichnungen bis zu festen Ergeitnisseii nachzuforschen.
Die Untersuchung zum Ende zu führen und damit wenigstens die quellenkritische
Grundlage ffir das Regestenwerk zu schaffen, blieb mir auch nach dem Fortgang von Straß-
burg überlassen. Ich lege in dieser Arbeit die theoretische "Lösung vor. Daß sie für iln-
verlorenen, von mir erschlossenen Quellen praktisch nutzbar zu nuiclien ist, wird schon
hier durch deren Wiederiierstellung gezeigt. Für die uns eriiallenen .Jahrbücher wird der
Beweis durch ihre gleichzeilig veröffentlichte Ausgabe in den Scriplores rerum Germani-
carum der Monnmenta (iermaniae hislorica erbracht.
Wenn das gewünschte Ziel erreicht nml darülx'r liinaus einige Erkenntnis für die
Geschichte des Elsasses gewonnen, audi wohl hie und da Ergebnisse für einzelne außer-
halb des Elsasses entstandene Quellen der Stauferzeit wenigstens vorbereitet werdtn knimten.
VI
so gcbiilul (liT Dank dafür vor allem dem Leiter der Großh. Universitätsbibliothek zn Jena,
Herrn Direktor Dr. Brandis, der mir ermöglichte, mich in Straßburg wie in I^ostock mit
der Ilandsclmft der sogenannten Marbacher Annaleu zu beschäftigen, bis ihr Werden offen
vor mir lag. Neben ihm sind dankbar die Vorstände der kgl. Staatsbililiothek zu München,
der kais. Hofbibliothek zu Wien, des (irol^h. Staatsarchivs zu üarmstadt, und der hoch-
würdige Herr Abt von St. Paul in Kärnten zu nennen, die mir gestatteten, ihrer Obhut
anvertraute Handschriften oder Urkunden in Straßburg zu benutzen. Hilfsbereite För-
derung fanden meijie Bitten jederzeit im Großh. Staatsarchiv zu Iv^arlsruhe. Vor allem
aber gedenke ich herzlich der vertrauten Arbeitsstätte, die mir das Straßburger Bezirks-
archiv geboten hat, und aller seiner Beamten, au ihrer Spitze des früheren Direktors,
dessen Unterstützung mir bis zu diesem Augenblicke stets zu Teil geworden ist.
Gütige Auskunft auf einzelne Fragen gewährten 0. Holder -Egger, H. Kaiser, F.
Kiener, G. Leidinger, W. Levison, E. Pereis, A. Poucelet S. I., B. Schmeidler, H. Steiuacker
und der Freimd W. Lenel. H. Bresslau's bewährter Bat ist allen Teilen der Arbeit zu
Gute gekommen. Für das. was die Chronik Otto's von Freisiug und die für uns beide
wichtige .Jenenser Handschrift angeht, war A. Hofmeister mein treuer Gehilfe; aber auch
darüber hinaus hat er mich verpflichtet. Wie er in Berlin, so war in Straßburg P. Wentzcke
unermüdlich, die mir unzugängliclien Bücher und Archivalien einzusehen; ihm lag es
außerdem ob, allen Wünschen, die nur im Elsaß si'lbst zu erfüllen waren, genüge zu
tun, während die Leiter des kaiserl. Bezirksarchivs und des Stadtarchivs ebenso wie die
Verwaltung der kaiserl. Universitäts- und Landesbibliothek in Stiaßburg durch ihre Sen-
dungen dafür sorgten, daß ich die Arbeit auch in der Ferne beenden konnte.
Wertvoll ergänzt wurde ein Teil meiner Ergebnisse durch meinen lieben Straß-
burger Kollegen E. Polaczek, der die Bilder des Codex lenensis behandelte. Mit uns beiden
vereinigt sich die Kommission zur Herausgabe Elsässischer Geschichtsquellen in dem auf-
richtigen Dank an Se. l^urciilaucht den Fürsten zu Holienlohe-Laiigenburg, der als kaiser-
hcher Statthalter in Elsaß-Lothringen gütigst die Mittel uns zur Verfügung stellte, um die
Zeichnungen — die der Hohenburger Schule Herrads von Landsberg nah verwandt sind
— hier in Lichtdrucken von J. Manias-Straßburg zu veröffentlichen.
Rostock, den 21. Dezember 1907.
Hermann Bloch.
Inhalt.
Allgemeine Vorbemerkung.
Seite
Teil I.
Die Annales Argentinenses breves in Grandidiers Histoire d'Alsace.
§ 1. Das Prol)leni.
Die Aimales breves nach AI. Siliiilt«' eine Kompilation. Die auseinanderstrebenden Loiialnotizen.
— Bc/.icliungeii zu «leii Oiielleii der Ann. Mailiac. — Übcreinstiramung mit dem Fragmenlum
historicum des Urstisius 5
§ 2. Das Fragmentum historicnin iiicerti auctoris.
Die letzte Redaktion der Clironik des Mathias von Neuenhnrg. — Ihre Überlieferung 8
§ ;{. Die Aiiiiales breves und das Fragineutuiii liistoricum.
Übereinstimmung der Annalen und des Textes bei Urstisius gegenüber den Ann. Mari)ac. — Das
(ii-ündungsjahr von Kloster Neuburg bei Hagoiiau. - Die Ann. breves jünger als das Fragm.
Urstisii H,
§ 4. Die Annales breves und die Annales Argentinenses de.s Ellcnhard.
Die Annales codicis Ellenbardi als Quelle der Ann. breves ]:!
§ 5. Die Überschüssigen Nachricliteii der Annales breves.
Berührungen mit Hermann von Reiclienau. Bernold, Annalisla und Chronograpbus Saxo. Annah's
S. Disibodi; Ableitung aus deren Ausgalien. — Die ßekanntseiiaft mit dem Codex EUenhardi:
Abfassungszeit 1785/8»; U
§ 6. Die Annales breves und die Histoire de 1' Fglise de Strasbourg.
Citat aus Otto von S. Blasien im Wortlaut einer 1787 noch ungedruckti'ii Anmerkung Crandidiers zur
Bischofsgescbiclite. — Die Ann. breves den Ergebnissen (irandidiers angepaßt und ans seinen
damals ungedruekten Anmerkungen zusammengestellt. Die Berichte von 11:10-11:10. -
Der erste Münstei'hrand und das Gefecht h(>i Gngcnheiin im Jahie ll;l(> 17
§ 7. Der Isüsdici- — (ürandidier.
Die im J. 1779 angeblich verbrannte Handschrift. — Das Aultauehcn der Ann. hrev< s im .lahr,' 17S7
noch zu Lebzeiten (irandidiers. — Die von ihm erkarnile gemeinsame Quille des fragmentum
Ursli^ii und der Annales cod. EUenhardi. Seine Absehrill dc'r „Chronik (nillfrieds von
EnsmlngeM" eine Vorslufe iler .\nn. breves. - Dir l'.il-chuug des Wortlauts zmii .lahre t-iüj. -Jt
VllI
i^ 8. Die Bischofsliste an der Sj)itze der Annales Argeiitinenses l)reves.
Seite
nie Versus Erchenbaldi und der Katalog im Ellenhardcodex. (Die Biscliofsbilder auf den Glasge-
niillden im Straßburger Münster nach Angaben Ellenbards.) — Die Scbutztieiligen des Bis-
tums. — Wimpfeling, Bruscb, Cuillimann. — Die Bischüfsreihe nach Henschen. — Grandidiers
eklelctiscbes Verfahren in der Histoire de l'Eglise de Strasbourg. - Die Liste vor den
Ann. breves entspricht inh iltlich dieser letzten Darstellung und ist formal dem Katalog des
1784 nach Straßhurg gekommenen Codex Ellenhardi nachgebildet 27
4^ 9. Schluß. Die Fälschungen Grandidiers.
Die Urkundenfölschungen ; dort und in den Ann. breves völlig gleicharti jes Vorgehen. — Der
wissenschaftliche Ehrgeiz. — Das Zeitalter der gelehrten Fälschung 32
Beilage I. Die Zusammensetzung der Annales Iireves Argentinenses . . . :^5
Beilage II. Die Straßburger Bischofsliste in der elsässisclien Geschiciit-
schreibung 45
Teil II.
Die sogenannten Annales Marliacenses.
Vorbemerkung. Der Stand der Forschung.
J. Fr. Böhmer: Die Annales Alsatici aus Straßburg oder Neuburg. — B. Wilmans: Die Annales
Marbacenses. — K.Hegel: Die Jahrbücher von S. Trinitas zu Straßburg. — XI. Schulte: Die
Compilatio Annalium Alsaticorura Novocastreusis 51
Kapitel I. Die Überlieferung.
^ I. Die Handschrift.
Der zweite Teil des Cod. len. Bos. q. 6 von zwöi Schreibern A und B. — Originale Niederschrift
der .1. 1199—1308 insbesondere bei Neuburger Lokalnotizen kenntlich (vgl. Tafel XII). — Eine
angebliche Urkunde Friedriclis L für Neuburg (Stumpf Reg. 44S0) von Schreiber A mun-
diert (vgl. Tafel XIll).— Der Nachtrag zu 126:!. — Niederschrift des 2. Teiles und Herkunft
des Codex aus dem Cistercienserkloster -Neuburg bei Hagenau 54
§ 2. Die Benutzer des Werks.
Fritsehe Closener. — Die Kompilation mit Mathias von Neuenburg in der Handschrift des sog. Al-
bertus Argentinensis und die Chroniken Königshofens. — Das Chronicoii Hirsaugiense und
die Annales Hirs. des Johannes Trithemius. — Die Ann. Novesienses des Werner Titian nicht
aus den Ann. Marhac, sondern aus dem Chron. Hirsaugiense. — Belege für Benutzung in
Marbach weder bei Heinrich Ellen noch bei Maternus Berler noch durch den Brief des
Priors Kropenberg. — Die Ann. Colmarienses minores wohl unabhängig vom Cod. lenensis; aus
reicherer Fassung des verloreneu Originals. — Die Chronik nicht aus Marbach überliefert;
in Neuburg abgeschrieben, aber nicht dort verfaßt 57
Kapitel II. Analysis. Die Bestandteile der „Marbacher" Annalen.
§ 1. Die Chronik von 1210 und ihre Fortsetzung von 1213—1238.
ElsSssiscbe Chronik von G^ll— 1212 in welflschem Geist. — Schluß von 121:? an fehlerhaft, später
hinzugefügt Gl
§ 2. Die Annalen von 1015—1200.
In der Chronik gleichzeitige Straßburger Jahrbücher 1180—1200, rückwärts bis lOI.'j zu verfolgen.
— Die Chronik von 1210 als Werk eines elsässischen Augustinerchorherrn; alle Neuburger
Notizen erst Nachlräse 04
IX
Kapitel III. Syiithcsis. Der Aiit'liaii des (icsaiiitAvcrks. Soit«
>^ I . Die Aunales imperiales Argentiiieiises.
I. Uei- Bosland ilu r J alirbUche r: a| von lül5-lir.-2; b| von 115r>— 1 l.s:5; Zusätze zu lls;i
über Heiuritli den I^iiwen, zu 1 183 übur Schisma, Lombardeiikäinpfc Friedrichs I.. Alessandria (17
II. Slraßburger M ü n st c ra ii na le n von 1123—117'.» als Quölle der Ann. irap 7(1
III. üie iileicbzeit ige l>arsl e 11 u ng von etwa 1180-1:200. — Einschnitte zu 1187, 1190, ll'.tV;
seit 119V wohl erst um 1199/l"2()0 einheitlich verfaßt. — Neuburger Zusätze zu 1199. — Die
Zuverllibsiglieil der Cberliclerung 1-
W. Der Verfasser und sein Werk. — Ein Straßburger Domherr aus der Umgebung Bischofs
lleiiiricli von Hasenl)urg. — Interessen am Oberrhein und in Italien. — (Jewährsmänner:
Heicbsministerialen ; kaiserliclie Kapellane (Propst Friedrich von S. Thomas, vgl. SchetVer-
Biiichorst). — Teilnahme für das Kaiserhaus. - Stellunt; im Thronstreit. — Der imperiale Ge-
danke; die Kreuzzüge; Vergleich mit (iuntlier von Pairis 7.5
§ ± Die Hohenburger Chruiiili.
I. Die Q u e 1 1 e n (u. a. Lectionar mit ungedruckter Translatio s. Servatii und Wundern s. Michaelis
in Monte Gargano; über Benutzuni;- der llistoria Miscelia ; über die [vielleicht an Friedrich I.
überreichte] Fassung C der Gesla Friderici) 79
II. Die Fortsetzung der Ann. inip. von 1202/07, 1208—1210, 1212 82
III. Die Nachrichten über den Augustinerorden und Kloster Marbach. — Die
Marbacher Kongregation (Auftauchen der Augustinerregel in Deutschland). -- Die Handschrift
Bernolds aus S. Georgen: Abt Theoger und Propst (jleruiig; die Art der Auszüge und die Zu-
sätze über .\llmann von Passau sowie über S. Georgen an der Traisen. — Die Notae Mar-
bacenses-Swarzendanenses von 1090 — 1130/7 als Quelle der Chronik; ihre Spur im Cod.
Einsidlensis ur. 62S. — Die Chronik nicht aus Marbach-Schwarzentluinn Si
l\'. Die Nachrichten über Hohenburg. — Erzählung ühei- die Etichonrn und die hl. Odilie.
^ Benutzung des Cliron. Ebersheimense und der Gesta Treverorum. — Die Augustinerregel
auf Hohenburg und der Eintritt in die Marbacher Kongregation unter Reliudis. — Die Au-
gustinerpropstei zu Truttenhausen, durch Herrad von Laudsberg begründet. — Die stauiische
Vogtei über Hohenburg. — Die Nachrichten der Chronik zu 6GS. 10S7 über den hl. Nikolaus
und die Verehrung dieses Heiligen auf dem Udilienberg S7
V. Der Verfasser und sein Werk. — Das Interesse an Fraucnklöslern. — Ein Augustiner-
Chorherr, Priester der Basler Diözese, während seines Aufenthalts in Truttenhausen-Hohenburg
als Autor. — Geschickte Sammlung und Verarbeitung der Quellen. — Einheitliche Fassung
um 1210 unter dem Eindruck des Thronstreits; Freude am weifischen Kaisertum. — Sym-
pathie für die Zähringer; Herkunft aus dem Breisgau? — Sagen vom Sarkophag Silvesters
und von Herzog Ernst ivgl. Chron. Ebersheim.). — Die kirchliche Gesinnung. — Die Trans-
latio imperii ; der Kaiser Karl der Legende als Typus des christlichen Herrschers; die Kreuz-
züge 91
5^ 3. Die Neuburger Fortsetzung von 1213—1^238.
I. Die Art des Scli I u lUe i Is. — Entstehung erst 1235— 123S. — Interesse an den Kämpfen
gegen die Lngläubigen; Parteinahme für Friedrich II. gegen Heinrich (Vll.) ; Stillschweigen
über die Konflikte mit (Iregor IX. — Die Fortsetzung zu 123S unmittelbar gleichzeitig, doch
im Cod. lenensis nicht original, sondern .\bschrift. — Znsätze der Neuburger Bearbeitung . . 91-
II. Die Heimat des Fo r tset z ersV — Ein Cistercienser zu Neuburg? — Die Nachträge über
den Augustinerorden im verlorenen Original (die zuverlässige NUchrichl über die Gründung
von S. Trinitas). - Einzelne dieser Nachträge ausgelassen in der Neuburger .Vbschrift ((^od.
lenensis), doch erhallen in den auf das Original zurückgehenden Ann. Colmarienses minores 97
III. StilvergltMchung der Zusätze zur Hohenburger Chronik von 1210 und der Fortsetzung
seit 1213. — A. Diktat der Fortsetzung. — B. Diktat des Schreibers B. — C. Neuburger
Diktat; das Hostienwunder zu 1199; die Sarazenenkämpfe zu 1220. — D. Diktat des Schrei-
bers A. — • E. Vergleich mit der Chronik Otto's von Freising. - F. Vergleich mit den Ur-
kunden von Kloster Neuburg (Üheriiefernng der Grilndungsnoliz im Chartuhir) 100
IV. Die Neuhurger II e rku n ft der Forlsetzung und der Bearbcilung. Die Fortsetzung vom
Schreiber B verfalU und unverbunden au das Original der Hohenburger Chronik angeschlossen.
als ihr ii.icli alle Zusill/e fdilten I 10
II
Seite
§ 'i. Die Ncubmger Bearbeitung der Hohenburger Chronik und ihrer Fortsetzung
im Cod. lenensis.
I. Die beiden H an dscli ri f t e ii der Chronik des Otto von Freising und der Hohenburger
Chronik in Niuburg. — Die Neuburger Glossen zu Olto von Freising. — Nachweis von Glossen
zu der verloreuen Originalhandschrift der Hohenburger Chronik 111
H. Der Eintrag der Hohenburger Chronik in die Handschrift des Otto von Freising. —
Die Abschrift" des 8. Buches Otlo's durch den Schreiber A, den Leiter der Arbeit. — Die Ab-
schrift der Hohenburger Chronik mit ihrer Fortsetzung und den Neuburger Glossen und die
Überarbeituna dos Werks (Scheidung von Glossen zum Original und von Zusätzen bei der
Abschrift). — ^Die Tätigkeit des Schreibers A; die Darstellung der Regierung und des Endes
Philipps von Schwaben. - Die Tätigkeit des Schreibers B; die Zusätze zu 1211 und 1211 -
Das zusammenhängende Werk des Cod. Ten. von 6tU--123S 11<>
III. Die Art der Bearbeitung. — Die mit Otto von Freising zusammenklingende Stimmung
der Resignation. — Sie entspricht der Entslebungszeit um 1243-1245: Kampf zwischen Kaiser
und Papst. — Die stauftsche Gesinnung der Neuburger; der Glaube an die unüberwindliche,
weltbeherrschende Roma. - Die Verehrung für Philipp von Schwaben; das .nobile regnum
Alamannie'. — Abt Albero von Neuburg. Beziehungen des Klosters zu König Philipp und zu
Friedrich II '
120
124
Ergebnisse.
Der Aufbau des Geschichtswerks im Cod. lenensis. - Zusammenhang der Geschichtschreibung mit
den politischen Waudlungen
Beilage III. Die Hohenburg-Neuburger Chronik und die Continuatio
Sanblasiana des Otto von Freising.
Die Entstehung der Fortsetzung um 1210. — Die Verwandtschaft mit den Annales imperiales
Argentinenses. — Die Nachrichten zu 1180 über Heinrich den Löwen und seine
Forderung Goslars, sowie zu 1 183 über Wichmann von Magdeburg in den Neuburger
Zusätzen und bei Otto von S. Blasien aus mündlicher Überlieferung (durch Bischof
Heinrich von Veringen verinitteltx?) 1-"
Beilage IV. Die Hohenburg-Neuburger Chronik und die Chronik des
Burchard von Ursl>erg.
§ 1. Zur Entstehungsgeschichte der Ursberger Chronik 129
§ 2. Die Hohenburger Chronik — keine Quelle der Ursberger Chronik.
Selbständige elsässische Nachrichten Burchards. Beziehung zu den Veringern. - Die Über-
einstimmung beider Quellen zu 1210 untereinander und mit andern Schriften daraus
erklärt, daß sie alle die verlorene Encyclica Innocenz' III. über die Exkommunikation
Otto's IV. benutzten
§ 3. Die Ursberger Chronik als Quelle der Neuburger Zusätze zur Chronik
von Hohenburg.
Die Neuburger Zusätze zu 1201, 1208 aus den entsprechenden Abschnitten bei Burchard
zusammengestellt. - Die parallelen Erzählungen vom Broisachcr Aufstand zu 1212 .
§ 4. War die Ursberger Chronik Quelle der Continuatio Neoburgensis
von hil3— 123»?
Der Naclilrag zu 1220. — Inhalt und Form des Zusatzes zu 1218 über die Schriften vom
."). Kreuzzug vielleicht aus der Ursberger Chronik zu erklären. - Etwaige Bedeutung
des Ergebnisses für die Entstehungsgeschichte der Hohenburg-Neuburger Chronik
und für die Kritik Burchards
130
133
137
XI
Seite
I5eilage V. Die Fuilsetziingen der lloheiibiiig-Neiibuiger Clironik.
eiiliurger Noiiz. Uic Slnil'biirjiiT Xaclitragi'. — Die Ue/.ieliiiiig /.iir Cliruiiik des
Mathias von Neiieiiliiirg. Die Saniinelhaiidsclirift des Allicrtus Ai'genliueiisiä ... lil
Teil III.
Die Aiinales mouasterii Aigeutiiieusis. Eine Wicderlierstelluiij^.
Vorliemerkuiitf.
Der /iisaiuinenliang der llolieiiliuru-Neulnirger ('liiuiük mit den kliiiien elsässisuheii Jalirbüciiem.
Die Aiisiclit Jaffe's 14."»
Kiipitt'l 1. l)i«' Aiiiiales Argeutineuses iiiiiiores.
*;
Die Aiiiiaies priores coiiicis Elieiihardi und die Conlimiatio Argentinensis
des Paiitiieoii Gottfrieds von Vilerl)o.
I. Die lluiidseliritt. — Die Sclieidung ilirer l)eideü annalistisciien Reihen (mit Wiegand) 1+6
II. Die Annales priores am Schlüsse der Iinago mundi eng verwandt einer StralSburger Fortsetzung
von Gottfrieds Pantlieon. Beide beruhen auf derselben aiinalistischen Vorlage (Epitome), die
in der Handschrift des Pantheon z. T. zuverlässiger liewahrt ist 147
III. Der Jahresbericlit von 1:246 in beiden (Juellen und in der sog. Ellenhardclironik des Gottfried
von Ensmingen. — Im ersten Teil der (^lironilc bis 124!» eine selbst ilndige, 1:246/41( verfalle
Fortsetzung der Kaiserliste aus der Iraago inunili des Honorius Auguslodunensis; ihr Wert
für die Zeitgeschichte: Conlinnatio Argentinensis Honorii. — Die gleichzeitige
Niederschrift der drei Berielite zu 1:246. Derselbe Verfasser? 14'.t
^ 2.
Die Aniiales posteriores codicis EUenhardi als Annales Argentinenses
fratrum Praedicatoruni.
1. Die (iruiipierung der Naciiricbten und ihre Herkunft. — .Jahrbücher der StralSburger Domini-
kaner als Quelle l'i'-i
II. Der Einschnitt zu 1251/-53. — Die Notizen von 1132 — 1219 eng verwandt der Epitome, auf die
.\nn. priores und Cent. Godefridi zurückgehen Gemeinsame Quelle der Epitome und der
l'redigerjahiliücher. — Dominikanerannalen bis 1261 (1267, 1275) l->4
111. Die Fortsetzung der l'redigerjiilirbüchei- nach 1275 — ISSS ini Kreise Ellenliards. — .Abschrift
von 12911 in dem Codex Kllenhardi. — Die liistoriographische Tätigkeit der Straßburger Do-
minikaner l'>6
§ 3. Die Notae bistoricae Aitorfenses.
Dir Ibiiidschrift des 1'. Ainandus Trens. — Schulte's Saninilung der darin zerstreuten Notizen. -
Dir Trennung der SIraBburger annalistischen Nachrichten von den Alldorfer iiekrologi-chen
Eintrügen. — Die Notae bistoricae von 11:52—1262 stammen ans StralSburg und beruhen auf
der verloreneu Vorlage i er Epitome und der Dominikanerannalen l'"»^
i? k Die Annaies Colniarienses minores, abgeleitet aus djan .\nnales Argentinenses
tVatruiu Praedicatornni.
Die Ansichl l'absts von der Zusammensetzung der kleinen Colinarer Jahrbücher. - Die Nach-
richten bis 1238, die nicht auf das verlorene Original dei' Ilohenburg-.Neuburger Chronik zu-
rückgehen, meist in Heziebung zu den .\nn. posteriores und den ihnen verwandten Quellen.
Vermittluntr durch die verlorene l'rschrift der Ann. .\rgentin. fratrum l'ra<'dicatorum. ~ Die
Doniinikaneraurialeii niindrstens bis 1260 benutzt. Werl liuzelner .Meldmigiu (Vergleich mit
(^oiit. -Vrgent. llunorii), Kerictil von 1246 ••'1
i? ."). Die Herstellung des Textes.
Die Hilfsmitlel. - Die Rekonstruktion von 1 1:{2 - 12:!.'? 166
11*
XII
Seite
Kapitel 11. Die Äimales uiouaistcrii Argciitiiieiisis.
§ 1. Die Grundlagen.
I. Die Be/.iohungeii der Ami. iinpciiales Arg. zu den Ann. minores 169
II. Die Ann. Maurimo niisler iense s ; von 112:2 — 1179 mit beiden Jaliiltüchcni, liis 1218 mit
den Ann. minores verwandt • 171)
§ 2. Die Art der Wiederlierstellung.
1. Der Grniulslock der verlorenen gemeinsamen Quelle in den Ann. imperiales. — Der Charakter
der Ann. nionast. Arg. — Beginn vor 1122? — Die Bisehofsliste der Ann. irnji - 171
11. Die Beliandhmg der allein stehenden Nachrichten in den Ann. minores und in den Ann. Manri-
monasterienses 17:i
§ 3. Der Text der Annalen von 1122—1218 175
Schluß. Der Zusammen hang- der kleinen elsässisclien Jalirbücher 170
Beilage VI. Übersicht ülier liie Elsässische Annalistik der Stauferzeit. . . isi
Mckblick.
Der .Aufstieg der Elsässischen Geschichtsehreibung der Stauferzeit von lokaler zu rcicbsgescliiclil-
Hoher Annalistik und zu ehronikalischer Darstellung. — Die gelehrte Tätigkeit der Epigonen.
— Die Ausbreitung des Wissens. — Der Übergang von kirchlicher zu bürgerlicher Ge-
schichtschreibung. — Der Zusammenhang mit der Historiographie des Humanismus.
Straßburg und die Klöster der neuen Orden. — Der Eiufl\iß der Staufiu und die Pfalzbibliothek
zu Hagenau (die Verse Gottfrieds von Viterbo). — Die historiograpliisclu' Tätigkeit des 12. und
13. Jahrhunderts im Elsaß und die Kulturentwicklung der olierrheinischen Lande I.s2
Anhang.
1. Der Cod. lencnsis Bos. (j. 6 und die Überlieferung der Cüronik
Otto's von Freising.
§ 1. Die Beschreibung der Handschrift ist;
§ 2. Der Text der Chronik Otto's von Freising aus denj 12. Jahrhundert.
.Notwendigkeit, in der Handschrift den Bestand des 12. von dem des 13. .Jahrhunderts zu scheiden.
Eintrag der ersten 7 Bücher der Chronik, mit Zeichnungen vor jedem Buch, spätestens um
118U. — Der Normaltext der Gruppe B: die für Friedrich 1. bestimmte letzte Fassung von
11.57; daher Fehleu der Wittelsbachinvective. — Der erste Teil saec. XII. des Cod. lenensis
wohl eine Abschrift des Hofexemplars, die (nach .Ausweis der Zeichnungen) von Hohenburger
Schreibern hergestellt zu sein scheint 189
§ 3. Die Umgestaltung der Handschrift im 13. .Jahrhundert.
I. Die Neuburgei' Zusätze zur Chronik Otto's aus einer Handschrift der Grujipe Co. — Die Ab-
schrifl des 8. Buches und die Umstellung des Catalogus regum et poutificiim durch den Neu-
burger Schreiber A um 1240/5 193
II. Der illustrierte Cod. Mediol. Anibros. F. 129 sup. eine Abschrift des Cod. lenensis, um 1240/.5
grade während seiner Umgestaltung angefertigt 195
III. Der Cod. Rom. Casanat. 372 (früher A. III. 29) wohl gleichfalls Abschrift des Cod. lenensis
saec. XII., um 1229 oder t;:39/41 vor der Neuburger Umänderung hergestellt. Die Felder für
die Zeichnungen nicht ausgefüllt. Von selbständiger Bedeutung für den Schluß von Buch VII. 197
xin
II. Die Hilder (h's (od. Iciiciisis Bos. t|. (J.
Kriäulcrf von l'ror. Dr. K. Polaczek.
Die Beschreibiinf; «lor 7-ei(liiiiiri"j;.ii. — Slilislisclu-s. — Ziisainmeiiliäiif.'c 2tm
Tafeln.
.1— XI. I)i(' Zoiclinuiiycn zu Biuli [ - VII dur Climnik UUo's.
XII. Cod. Icn., fol. i4i von Hand A der sog. Aniiale.s Marbacenses.
Xni. Scliiiflprohe aus piner von dem Schreiber A inundicrien atitrelili.lieii L'rkuiide Fiied-
riili- I. für Klosler Neuburu (Sliiiupf. Rei;. M80) im (m'oISIi. .Slaat-arrliiv zu Daniisladt.
yerbesseniiigen.
S. 69, N. 6 lies: Stumpf Reg. 44-80 (statt 4170).
S. 105. Z. IS lüge den Verweis auf Trov. I, 29.
S. HC, N. 1 und S. 131 sind die Angaben über den Schluß der l'apsfliste in der Olto-Cbronik
n.icli S. 1S8 dahin zu ändern, daß der Name Innocenz' IV. wohl nicht ganz gleichzeitig
mit den vorangehenden Eintragungen Gregors IX. und Coelestins IV. eingesetzt ist.
S. 176 zu 1182 ergänze: Vgl. Straßburger Urkundenbuch I, 6.5, nr. 8.5.
S. 178 zu 1211 lies: .Judith V. 12 (statt V. 10).
„Immer war das Elsaß der Scliauplatz bedeutender Ereignisse; allein das Land
kannte den grülUen Teil seiner IVülieren Gescliii-ke nicht: denn es brachte in seiner älteren
Zeil keine, in der mittleren nur wenige und dinltige Gcschiclitschreiber hervor. Unter
seinen Annalisten hat keiner vor dem 13. Jahrhundert geschrieben."
So hat im Jahre 1751 Daniel Schoeptlin in seiner Alsatia ilUistrata') geklagt; und
noch der jüngsten Geschichte der elsässischen Historiographie hat K. Reuss-) diese Worte
vorang(>stellt. Auch ihm beginnt die stattliche Reihe hervoiragender Gescliichtschreiber des
Elsasses — an deren Ende Schüptlin und Grandidier stehen — erst mit dem Straßburger
Ellenhard und den Colmarer Dominikanern gegen Ende des 13. .Jahrhunderts.
In der Tat sind die Murbacher Annalen, durch die zur Zeit Karls d. Gi: in dem
berühmten Benediktinerkloster die Annales Alamannici fortgesetzt wurden, auf Jahrhunderle
hin die letzte elsässische Geschichtsquelle. Wohl wissen wir. daß Bischof Krchenbald (t 9'JI)
einen poetischen Katalog der Stral'jburger Bischöfe verfaßt hat; wohl greift Propst Mane-
gold von Lautenbach mit leidenschaftlichem F'euer in den Investiturstreit ein, schreibt der
Straßburger Scholastikus Hesso einen Bericht über die Verhandlungen zwischen Kaiser und
Papst während des Reimser Konzils von 1119, wohl hat in stautischer Zeit Günther von
Pairis die Taten Friedrichs I. in Italien und die Kreuzzüge besungen; doch nirgends, so
scheint es, wird der Versuch gemacht, die Geschichte des Landes und des Reiches im Zu-
sammenhange zu erzählen.
Für die Jahrhunderte der sächsischen und salischen Kaiser mag dies Schweigen
darin begründet sein, daß das Elsal'j an der Peripherie ihres iMachtgcbietes lag. daPj keiner
von ihnen dem Lande näher stand. Aber die Staufer wurzelten in den obei-rheinischen
Gegenden, sie gehörten durch ihre Stammutter Hildegard einem der vornehmsten Geschlechter
des Elsasses an. In den Tagen Friedrichs I. und llemriclis VL sieht der Uberrhein den
Glanz staufischer Kaisergewalt^) ; und nirgend hätte diese Blüte deutschen Lebens in der
(!e.sclnchtschreibung des Elsasses einen Widerhall gewonnen? keine Quelle gäbe die un-
mittelbare Kunde von dem Geiste, d(>r damals im Lande geweckt war?
Zwar ist geraile im Anfange jener Epoche der erste Teil der Ebersheimer Chronik
geschrieben*); allein er überschreitet kaum die Grenzen einer Klostererzählung, und erst
') I, pi-acf. fol. '2'.
-) De scriplorilm.s iriinii Alsaliciinim liisloricis (1898), p. "i.
') Über die Ucdculiiii}; ilcf Stauler für diese Ccki'ikIoii vgl. den IroIVlicIieii Aiilsal/. von Nil/scIi. Die
oberi-li(!iiiisclie Ticrchene und das Dcnlselu- Reicii im Millelaller (DimiIscIic Studien S. M't IV.).
') Ohne Zweifel iiald naeli IKilt. Ich werde üIkm- die .Mifassnii^JT und (lierlieferinii: der Clireiiik im
Neuen Archiv ITir ältere deulselie (leschichlskiinde X.XXllI auf iM'iind der wertvollen Kollalloii lierieliten, die
ieh iin Nachlaß (u-andidiers /u Karlsruiie vorfand. Sic ist fiU' Sehöpllins nielil ausirefilhrle Saniinlini;.' der
Scrlptores rcruni Alsatiiarnin mit liewmidcrnsworter (lenauigkeit naeii der verlorenen Ori^-Itialhandsehrin
hergestellt worden, und il.i « ir lii-.liir auf die illlcren Drucke hesehrilnkl waren, ist sie für uns von liolieiu
W. I1I.mIi. Ili.- i;|.iiilli-.li.ii AniiMi.ii ,I,T Sliilll'.MVi'il. {
die Fortsetzung, die bald nach 1235 entstand, berührt wiederholt Ereignisse der Reichs-
geschichte. So dürften die Marbacher Annalen als die einzige Quelle den Anspruch darauf
erheben, uns vom Boden des Elsasses aus die Zeit der Staufer zu zeigen ^).
Allerdings läßt die ältere Forschung die Jahrl)ücher, die sie nach dem Augnstiner-
kloster Marhach bei Colmar nennt, nicht vor der Mitte des 13. Jahrhunderts entstehen; doch
sie ist durch die Annales Argentinenses breves ^), die man als ihre Quelle betrachten mußte,
irregeleitet worden ^j. Es wird uns gelingen, aus den Marljacher Annalen, die nur in
einer Jenenser Handschrift überliefert sind, auf ihre verschütteten Quellen zurückzuschließen.
Sie werden uns nach Neuburg, ins Kloster Hohenburg und in das Straßlnu'ger Dorastift
führen^); schlieijlich^) werden die wirren Fäden sich ordnen lassen, die von ihnen zu den
andern kleinen .Jahrbüchern nach Maursmünster, nach Altdorf, nach Colmar nnd zu dem
bekannten Codex des Straßburger Ellenhard sich hinüberziehen. Und hinler all den Schriften
des 13. Jahrhunderts werden nach und nach die elsässischen Geschichtsquellen aus den An-
fängen der Stauferzeit wieder emportauchen, die nicht selbständig erhalten, nur durch ihre
Ableitungen uns überkommen sind.
Das Gesciiichtswerk. das im zweiten Teile des Codex lenensis verborgen ruht, wird
erst jetzt den gel)üluenden Platz erringen. Die ,,Slraßburger Reichsannalen" nähern sich an
reichsgeschichtlichem Wert der Kölner Königschronik und der Chronik Burchards von Urs-
berg"). Für das Elsaß gewinnen sie daneben noch eine besondere Bedeutung: sie lichten das
Dunkel, das über einem Kreise seiner älteren (ieschichtsquellen bisher geruht hat. Ein
.lahriiundert reicher Entwicklung von bescheidenen Anfängen bis zu mannigfaltiger Blüte
wird der Historiographie des Landes zurückgewonnen.
Doch auch die Jenenser Handschrift selbst führt uns mitten hinein in das staufische
Geistesleben am Oberrhein. Vor den Marbacher Jahrbüchern enthält sie die Chronik
Otto's von Freising, abgeleitet w^ohl aus dem Texte, den Otto selbst an Kaiser Friedrich
übersandt hat, abgeschrieben um 1180, zur Zeit der Äbtissin Herrad von Landsberg'): und
in ihr Kloster auf dem Odilienberg weisen uns die Zeichnungen, mit denen Otto's Werk
geziert ist, — ein schlichtes Denkmal der Kunst, die den Hortus deliciarum geschaffen.
Wer den Inhalt des Codex lenensis in solcher Erkenntnis umfaßt, dem umschließt
er mit seinen beiden Teilen aus den Jahren um 1180 und um 1245 Höhe und Ausgang der
Stauferzeit im Elsali.
Wertf, zumal die sdiwierigen Fragen der Überlieferung, die sich an die Chronik knüpften, wesentlich
erhellt werden.
') Die Ann. Monasterienses (Mon. Germ. SS. III, 1.52) enthalten nur wenige über den lokalen
Rahmen hinausreichende Einträge.
2) Grandidier, Histoire d" Alsace II. Preuves justificatives p. LXIII. tit. 433.
4 Hierüber vgl. Teil I.
•>) Der Teil II unserer Arbeit gehört diesen Darlegungen.
^) Vgl. hierüber unten in Teil III.
«) Vgl. Waltenbach, Geschichtsquellen II", 4-jO, wo die Marbacher Annalen als „drille Ilaupt-
([uclle dir Heichsgeschichte" nach jenen beiden genannt werden.
') Vgl. den Anhang und die Ausführungen Polaczeks zu den beigegebenen Tafeln.
Teil I.
Die Aiiuiiles Argcntiiienses breves in Oraudidiers Histoire (l'Alsiice.
^ I.
Das rrohlom.
Als am II. Oktol)cr 17S7 (kr lit'riihiulc Gescliichtsclirciber des Elsasses, .\\)hi- Giaii-
dkii(H', 3.j Jahre alt stall), war soeben der erste IJaiid seiner weit aniielegten „Gescliii-hle
des Elsasses" erschienen. Vom zweiten Bande waren nnr die Beilajien im Druck; sie wur-
den fiir sich allein als ein Bruchstück herausgegeben, ilas immer eine bibliographische
Seltenheit darstellte. Unter den wertvollen Quellen, die Grandidier hier zuerst zugänglich
machte, nehmen die kurzen Straßburger -lahrbücheri) von 673—1207 eine besondere Stel-
lung ein, weil sie nur durch diese Ausgabe auf uns gekommen sind. Schon Grandidier
wies ihnen ihren Platz in der elsiissischen Historiographie an; er gab ihnen den Namen,
der mit Recht zum Ausdruck brachte, daß Stral^burg ihre Heimat sei; er bezeichnete sie
als die Vorlage jenes Werkes, das er bei Urstisius^) als Fragmentuni historicum incerli
auctoris fand, und das seitdem als ein Auszug der sogenannten Marbacher Annalen erkannt
worden ist^). In ihren Ausgaben dieses Werkes nahmen Böhmer') und Wilmans'') seine
Ansicht auf; unbestritten galten die Annales breves Argenünenses als Quelle der Annales
Marbacenses und als „Ausgangspunkt der elsiissischen Annalistik" der Stauferzeit.
Erst AI. Schulte'') erkannte, daij die kurzen .Jahrbücher trotz ihrer Knappheit selbst
schon durch Komi)i]ation entstanden sind, und zerlegte ihre Nachrichten in zwei getrennte
Gruppen. Die eine kleinere gehört mit den Stral5burger Annalen des Ellenhard zusammen,
mn' die andere mit den Marbacher Ainialen. Logisch durchaus einwandfrei schloß des-
halb Schulte auf zwei verlorene Quellen der Annales breves zurück: die eine — von ihm
Ann. Alesatici benannt — wäre noch durch Ellenhard, die andere umfassendere, die er
im Kloster Neuburg entstehen ließ und als Ann. Novocastrenses breves bezeichnete, reich-
licher in den Ann. Marbacenses ausgeschöpft worden"). Nur wenige Nachrichten blieben
danach in den kurzen .lahrbüchern zurück, die Schulte keinem der beiden verlorenen Werke
noch auch irgend einer anderen Quelle zuzuwei.sen vermochte.
') Preuves jiistificativos 11, p. I.XIII, tit. 433.
») Gcnnaiiiiie Ilistoricoruni illustriuin Pars altera (l'raiR'ot'iirili l"iS.")) p. 7V siiq.
^) V).'!. z. I?. llcj;el in diu Cliioiükeii der deutselieii Slildle VIII (Straßlmru'er Clirüiiikeu 1), S. .VJ.
^) Fontes renim (leriuaiiitaniiii III, p. XXII sq(|.
=■) M(;. SS. XVII, IV'2 IV. - Vf.'l. aiuh seinen Aufsatz im .Archiv der Gesellsclialt fUr altere
deutsche (Jeschichtskunde XI, 12i IV.
•■•) Mitteilunf;en des Instituts für üslerr. (ieschichtsforschuni; (MIOC.) V, '>\'> IV.
') Das Schema Schulle's wird durch folgenden Slaninibanin darfjeslellt :
Ann. Alesatici Ann. Novocastr.
Ann. EUcidiardi Ann. hreves Argcul. .\nn. .Marhac.
Vollkommen mit Recht hat Schulte die beiden verschiedenen Bestandteile in den
Ann. breves getrennt. Aber sobald wir den wichtigeren betrachten, der so eng mit den
Ann. Marbacenses zusammenhängt, Ijemerken wir, daß sein Versuch, beider Beziehung durch
eine verlorene (Neuburger) Quelle zu erklären, so wenig befriedigt wie die ältere Annahme,
die in den Ann. breves die unmittelbare Vorlage der Ann. Marbacenses sah.
Schon das kurze Werkchen i) weist die mannigfachen Lokalnachrichten auf, die dem
großen eigentümlich sind. Es führt uns ebenso nach Straliburg-) und ins Münster^) wie
nach Kloster Marbach*) im Oberelsaß, ebenso auf den Odilienberg ^) wie nach Kloster Neu-
l)urg'') im Heiligen Forste. Zwar sind die Marbacher Annalen reichlicher mit solchen lo-
kalen Einträgen ausgestattet; aber schon der Schreiber ihrer Quelle — mögen es die Ann.
breves oder die verlorenen Neuburger Jahrbücher sein — muß daher seinen Blick über die
engste Heimat hinaus auf andere Kirchen im ganzen Elsaß haben schweifen lassen.
Noch mehr. In dem kurzen Werk ist die Geschichte der älteren Zeit mit den-
selben Hilfsmitteln bearbeitet, die in den Marbacher Annalen herangezogen sind. Der Auszug
aus der Geschichte der Etichonen, die zum .Jahre 673 von Leudesius bis auf die hl. Odilie
geführt wird, stimmt wörtlich mit den Ann. Mar])acenses überein. Der Bericht ist aus dem
Liber Historiae Francorum und der Ebersheimer Chronik zusammengestückt'); jenes ist eine
Hauptquelle der Ann. Marl^acenses, auch die Chronik ist in ihnen stärker l)enutzt; in den
Ann. bi-eves hingegen begegnet man beider Spur nur in diesem einzigen Absätze !
Der unmittelbar folgende Bericht zu 724 über den hl. Pirminius ist aus dessen
Vita und aus der Chronik Bernolds zusammengesetzt, die längst als die eigentliche Grund-
lage des ersten Teiles der Marbacher Annalen (bis 1100) erkannt ist. Die Ann. breves
(oder ihre Neuburger Vorlage) stimmen mit Bernold außerdem nur noch zu 887 in den
Erzählungen von der hl. Richardis, von dem Blutregen zu 1091, vom Tode Bischof Otto's
zu 1100 überein — Nachrichten, die in wörtlichem Gleichklang uns in den Marbacher An-
nalen begegnen. Sollen wir glauben, daß der Verfasser der kurzen Jahrbücher Bernolds
Chronik vor Augen gehabt und nur diese dürftigen zufälligen Angaben ihr entnommen hal)e**)?
So stimmen die Ann. breves mehrlach mit den Quellen der Marbacher Jalninicher
überein^), und sie weisen für die Augustiner von Marbach und Hohenburg, für das Straß-
burger Domstift, für die Cisterzienser von Neuburg die gleichen auseinanderstrebenden
Interessen auf wie das Hauptwerk. Auch die Neul)urger Quelle, die Schulte als gemein-
samen Grundstock forderte, müßte schon dieselben Beziehungen gezeigt haben! Indessen
darüber besteht für uns kein Zweifel: so seltsam alle diese überraschenden Merkmale bei der
kurzen Vorlage einer reichen Kompilation wären, als welche Schulte die Marbacher An-
') Ich begnüge mich hier mit den Verweisen auf die Jahresberichte der Ann. breves, deren Zu-
sammensetzung in dem folgenden Abdruck (Beilage I) dargelegt wird.
=) 1031, 1187, 1207. 3) 1015, 11:50, 1140, 1150, 1170.
') 1090. ^) 673. lOiö, 1180, 119!). «) 1128, 1158.
') Vgl. Ann. Marbacenses zu 674 (Schulausgabe S. :} f.)
") W^er sich an die Probleme erinnert, die durch die Verwandschalt der Epitoine Sangallensis
mit der Chronik Hermanns von Reichenau aufgegeben werden, darf solche Möglichkeiten nicht ganz von
der Hand weisen. Darum ist auch der Ausweg, den Schulte gefunden zu haben glatibte, der Theorie nauh
sehr wolü gaugl>ar; er nahm an, daß die Vorlage der kurzen Straßburger und der Marbacher Annalen in
Neuburg um 1207 entstanden sei, und daß elieiidort später mit ihrer Hilfe (und -^ wie ich nun hinzufügen
müßte — mit ausgiebiger Heranziehung ihrer (}uellen) das große „Marbacher" Aiiiialenwerk zusammen-
gesetzt wurde. Allein diesen Möglichkeiten nachzugehen, dürfen wir uns versagen, weil uns der Vergleich
der Ann. breves mit dem Fragiuenlum Urstisii vor eine ganz neue und von allem früheren unal)hängige
Tatsache stellt.
*•) Natürlich handeil es sich durchweg \\\\\ Stellen, in denen die Ann. breves und die Ann. Mar.
baceuses selbst wörtlich gleich lauten.
iialcii erkannt hat, so selbstverstäiullich müßten sie bei jedem Auszüge aus der größeren
llarstollunü; aiilireten.
in der Tal l)esilzeM wir gerade von den Marbacher Annaleii solch eine Ableitnng.
die eilen die in i\ or^ehul)enen Eigentüiidiclikeiten der Ann. l)reves aufweist. Das Frag-
nieniuiii iiisloriiMin im-erli auctoris des l'rslisins ist von ('»Ili bis 1 :2:5s nichis als eine Ivilr-
/ung iler .Jahrbiiclier von .Marbach '). Darum stoßen wir bei ilini natinlieli auf Ab>elini(te,
die mit dem Liber llistoriae. mit der Ebersheimer Cln-onik, mit Bernold ebenso wie
die Ann. Marljacenses idjcreinstimmen. Audi kehren die verseiiiedcnen lokaigeschichllifhen
Einträge wieder, die für Straßbuig und Hohenbing, für Xeul)urg und .Marbach zeugen.
Allerdings hat der Bearbeiter keineswegs alle Notizen seiner Vorlage behalten; denn wäh-
rend er die Nachrichten übernahm, die von den Bischöfen und der Stadt Straßburg handeln,
während er auch die kurzen IIoheid)urger Berichte abschrieb und von dem'u über Neuburg
nur eine einzige beseitigte, hat er umgekehrt von den zahlreichen Meldungen aus Kloster
Marbach nur die einzige über die Gründung zum Jahre 1090 aufbewahrt und alle andern
getilgt. Gewiß ist das Verhalten des Fragmentisten leicht daraus zu rechtfertigen, daß er
— wir wissen es — in Straßbuig arbeitete und dem oberelsässischeu Kloster keine be-
sonderen Sympathien entgegentrug. Aber wie kommt es, daß die einzige Marbacher Notiz
des Fragmentum Urstisii zugleich die einzige ist. die auch in den Ann. breves Argentinenses
des Grandidier das Gedächtnis des angesehenen Augustinerstiftes erneuert? Und schließ-
lich: wie erklären wir, dalj der Eintrag der Ann. breves. wo er in Ivleinigkeiteii von den
Ann. Marbaeenses abweicht, überall mit dem Texte des Urstisius übereinstimmt?
Wir vergleichen :
Fragin. Urstisii (S. 83).
Anno Domini MXC. Fundata
est Ma.rgb(ich ecclesia sancti
Augustini a militari et il-
lustri viro Bureliardo de
Gel)e/srilre, ciiius aditilor
et cooperator fidelissimus ! et coüperalor fidelissimus
magister Manegoldus dejniagister Mauegoldiis de
Lutewbach extitit. !Lute»l)ach extilit.
Manch einer mag es kleinlich finden, auf so geringfügige Berührungen überhaupt
hinzuweisen; mit Unrecht. Denn wer, durch sie aufmerksam gemacht, das Fragmentum
historicum und die Annales breves vergleicht, der bemerkt bald, dal'j die .Ann. Argen-
tinenses Grandidiers ausschließlich solche Nachrichten der Ann. Marbaeenses enthalten, die
auch der Fragmentist in seinem erheblich umfangreicheren Auszug aufgenommen hatte. Die
kurzen Straßburger Annalen stehen offenbar dem Fragmentum Urstisii näher als den Mar-
bacher Annalen.
Um diese Tatsache nach ihrem kritischen Gewichte zu würdigen, müssen wir uns
zunächst über die Überlieferung des Fragments unterrichten.
Ann. Marhifcenses (S. 37).
Eodem anno fundata est Mar-
l)aceiisis ^cclesia sancti Au-
gustini a militari et illuslri viro
Bureliardo de Gebeleswilre, cuius
adiutor et cooperator fidelissi-
mus magister Manegoldus de
Lütinbacli cxtitit^).
Ann. Argent. breves.
Anno Domini MXC. Fun data
est Marbach ecclesia sancti
Augustini a militari et il-
1 u s t r i viro B u r c h a r d o de
G e 1) e/ *■ it' i 1 r e, cuius a d i u t u r
I) Vgl. liierlllxT wnfeii im § 2.
■-) Die gii(!lle der Marlmclier Annalen war die foliiend.- Aufzeic-hnung aus >farli;u'li : .Um» </->-
mini MXC. Fundata e.H Mi(rl)iice>i3i>s (erdesia) sancti Auyn^lini u iiiiUlc It. <lc Gi'lu'listeili'r. (\ j^l. Ann. Maiiia-
censes, Schulausgabe p. :n n. 1).
§ 2.
Das Frasmeutum liistoricum incerti auctoris.
Die beriihnito Chronik des Mathias von Neuenl)urg, deren erste Fassung in der
Berner Handschrift um 1352 niedergeschrieben wurde i), ist in der dritten und letzten Be-
arbeitung nur in Handschriften überliefert, in denen ihr eine Übersicht über die ältere
elsässische Geschichte bis zur Wahl Rudolfs von Halisburg vorangeht. Diese verdrängte die
Bearbeitung des Martin von Troppau, die ursprünglich dem Werke vorangestellt war,
durch einen Auszug aus elsässischen Quellen: von 031—1238 sind die Marbacher Annalen
mit besonderer Rücksicht auf die Landesgeschichte sorgfältig ausgeschrieben, nach
deren Abbrechen folgt der Sammler ebenso getreu bis zur Erhebung Rudolfs der sog.
Chronik des Elleidiard -). Dieser Auszug ist es, den Urstisius am Beginn seiner Handschrift
der Chronik von 1273—1378 fand und den er als Fragmentum liistoricum incerti auctoris
"■edruckl hat s) : wie in dem Ms. ließ er darauf das Werk folgen, das wir heute nach dem
Mathias von Neuenburg nennen, das er indeß wie Cuspinian^) als Chronik des Albert von
Strai3burg bezeichnete.
Die hier beschriebene Kompilation s) vom Jahre 631 an entnahm Urstisius einer
jetzt verlorenen Handschrift (U), über deren Fundort er nichts aussagt«); er verglich sie
mit einer älteren, ebenfalls untergegangenen, die ihm J. Pistorius zugesandt hatte und
deren Herkunft aus Kloster Ebersheiramünster er vermutete^).
Der Handschrift U muß die Vorlage Königshofens sehr nahe gestanden haben, aus
der dieser am Schlüsse seiner mit der alten Straßl)urger Bibliothek verbraunten lateinischen
Chronik einen sehr großen Teil abgeschrieben hatte. Nach der Angabe Engelhards^) ließ
Königshofen (K) auf das Fragmentum liistoricum „auch das ganze Chronicon selbst un-
mittelbar folgen, soweit es sich in Urstisii Ausgabe befindet", also gleichfalls bis zum
Jahre 1378.
') Vgl. über diese Handschrift E. Schröder in den Nachrichten der GtUlinger Gesellschaft, Phil.-
Hist. Klasse, 1S99, S. 4-9 IV. — Anßerdeni über die Handschriften des Mathias die Einleitungen von Sluder
nnd Huber (Bölnner, Fontes IV) zu ihren Ausgaben; Weiland in der Einleitung zu den Gescliichtsihreiheiu
der deutschen Vorzeit. XIV. Jahrhundert. (5. Band; Wenck im Neuen Archiv der Gesellschaft für alten-
deutsche Geschichtskunde IX, 86 ff. über die Gruppe der Handschriften AUK.
s) MG. SS. XVII, 120 1. 04—122 I. 45. — Nur wenige Nachrichten zu 1250, 1252 sind der Mariins-
chronik entnonimea worden.
3) Die Tatsaclie, daß der Auetor incertus bis 12:?8 nichts als ein Auszug ans den Ann. Marbac. ist.
liegt so offen vor Augen, daß jeder besondere Beweis übertliissig ist; einzelne Belege findet der Leser unten
in § 3. Soviel ich sehe, hat nur Schulte dieses Verhältnis nicht beachtet; aus einem (in seiner Darlegung
verstiindlicheii) Irrtum stellt er die Ann. Marhacenses und den Auetor incertus nebeneinander — als Ab-
leitungen aus einer verlorenen Quelle (MIÜG. V, 518). So verzeihlich die Flüchtigkeit ist, der Schulte hier zum
Opfer fiel, so verhängnisvoll wurde sie ihm : wenn er im Anschluß an alle frülieren den Auclor incertus
als Auszug aus den Annales Marbacenses hingenommen hatte, so würde er das ganze Material wohl ge-
sichtet in seiner Hand gehalten haben; und sogleich würde er den Charakter der Anuales breves Argen-
linenses erkannt, die Rätsel der Marbacher Annalen, die sich ihm enthüllen wollten, wirklich gelöst haben.
••) Cuspinian, De consulibus Romanis. Basileae 1553; Anhang S. 667.
') Sie ist früher oft im ganzen als Albertus Argentinensis ciliert worden.
") Urstisius p. 96: ,liber is totus ac integer, quantumvis a reeentiore qiiodam transcriplus'.
•) ,velusto e membranis codice. ([uem (ut reor) bibliotheca caenobii Novientensis .... conservaral'.
Wahrscheinlich schloß Urstisius dies daraus, daß die Handschrift Auszüge aus der Chronik von Ebers-
heim enthielt, wie die Handschrift A.
») Archiv der Gesellschaft für altere deutsche Geschichtskunde VI, 469 ff. — Vgl. auch Hegel.
Straßburger Chroniken I, 164.
Dieser Gruppe der IIss. UK gegenüber steht jene gleichfalls verbrannte Hs. A, die
der Strar,bursor Animcistor Wenckf-r aus dem Nacldasse seines Valcrs 174:5 in die dortige
L'nivcrsiliitsbibiiollick -ciicnkle (.StraHb. Seniinarbii)!. C. V. 15); aiicii sie begann mit dem
Jahre G31, aber sie fi'iiirle die Chronik des Mathias nur bis zum Jahre 1374 fort und schloi;
daran die Biographic des Biscliots Berthulii von Buclieck').
Über den Text der beiden veriiicliteten Hss. Königsliofens (K) und Wenckers (A)
danken wir eine Reilie wertvoller Angaben dem bekannten Mainzer Gelehrten Joannis, der
beide für eine Neuausgabe der xVrbeiten des Urstisius verglichen hat. Sein Handexemplar des
Urslisiiis w-ird in der Münehener Staatsi)ibliüthek (Cod. lat. 70'.», 710) aufbewahrt; in seiner
Einleitung zu dem Fragmentum bleichtet er über seine Bemühungen, den Text zu ver-
bessern^); wirklich geben eingeklebte Zettel häutig Lesarten aus den beiden Manuskripten
Königsliofens -^j und Wenckers an. Ohne daß sie für das Fragmentum historicum oder gar
für die Chronik des Mathias die beiden Handschriften ersetzen können, helfen sie uns doch
zu einem sicheren Urteil über den Text, den Urstisius gedruckt iiat, wenn wir sie mit der
Wiener Handschrift vergleichen, in der allein noch heute das ganze Sammelwerk uns vorliegt.
Die Hs. 578*) der Wiener Hofbibliothek (Un. 238) enthält auf fol. 70—86' das Frag-
mentum historicum erst von 880 an (ed. Urstisius p. 81, 1. 7); daran schließt sich fol. 87
— 1:26' die Chronik des Mathias von Neuenburg, allerdings nur bis zum Jahre l'oöi, mit
Fortsetzungen zu 1353 und 1358. Erst auf fol. 134 — 138 begegnen wir nach anderen Ein-
trägen imter der Überschrift ,Genealogia sancte Odihe' einem Auszug aus dem vorher fort-
gelassenen Anfange des Fragmentum bist, auctoris incerti, der jetzt bis zum Jahre 887 mit
mancherlei Kürzungen^) abgeschrieben wurde. Hieraus geht klar hervor, daß die Vorlage
der Wiener Handschrift (W) genau wie die verlorenen Handschriften des SIraßburgei-s
Wencker (A), des Urstisius (U), des Königsliofen (K) das ganze Fragmentum historicum von
631 an enthalten hat").
Wir sind daher in der Lage, völlig sicher den Text des Fragmentum historicum
aus der Handschrift W, dem Drucke des Urstisius aus U, den Lesarten des Joannis aus .\
und K herzustellen") und hierdurch die Fehler bei Urstisius auszumerzen.
') Die Haiidsdirift A ist buschriebea von Engelhard (Üliei- die Straßbiirgor Ilaadschrifl des
Albertus Argentinensis) im Archiv VI, W.")tl'. ; Ilegcl, StraBburger Chroniken I. 177 IV.; Stiider, Mallhiae
Neoburgensis Chronica p. VII.
') ,Ut hoccuratius nova hac editiouu prodirel, nil suhterfugi operae. Contuli nainque id ipse cum
codice veteri probae admodum notae manu descripto, quem inter alia xeifiiiXia iitteraria amplissimus pos-
sidel Wenckerns mihi(|uc utondum liberuliler praebuit. Dein eundeni virum doclissimuui permovi, ul id
boni publici gratia cum codice Koenigslioviano, quem tabularium serval Argcnliuenso. compouerct. Ex
utroipie postea locu |)iaccipiiM, in quilms ali edilione Urstisiana abeuut, adieci.'
') Auf ihn wird allerdings nur selten verwiesen.
*) Eingehend beschrieben von L. Weiland in den Abliandlungen der Göttiugcr Gesellschaft
der Wissenschaften, Bd. 37 (18i)l). 0.
') Der Auszug beginnt mit Urstisius \<. ':,, 1. H',. Diese Zugehörigkeit der Einträge von
l'ol. i:!i l:l!S zu dem Fragmenhim historicum scheint Weiland a. a. 0. S. '^ ni/ht bemerkt zu haben.
") Die Siglcn A, K, U, W sind in der Kritik des Mathias von .Neuenbürg allgemein für die ent-
sprechenden llandschrirten ilblicli und daher aticli von mir angewandt. - - Im übrigen liegt hier eine Unter-
suchung der Chronik des Mathias noch fern. Ich gehe deshalb auch nicht auf die Frage ein. ob .Mathias
selbst „den auctor incertus mit der Chronik in organische Verbindung setzte" (Weiland. Heilräge zur
littcrarischen Tätigkeit des Mathias von Neuenbürg in Cottiuger Abhandlungen Hii. :17. .">. .'^. N.).
') Die Colmarer llandschrifl l(t. über die Weiland. Ueitr.lge a. a. O. S. -J 11'. unlerrichlet, gehört
zwar zu derselben Gruppe der Handschriften des Mathias, kommt aber für uns nicht in Betradit, weil in
ihr die Auszüge aus dem Auctor incertus an den Jacobus de Voragine anschlielJen und erst mit dem
Jahre 12.51 beginnen.
II. HIoi'li, Diu LlslUSisi.'huii Aiiiiuleii dur Sluiifurzuit. 2
iö
Ich wähle ein überzeugendes Beispiel;
Ursfisins (p. 83, l. äi).
A. D. MXLVII. Willielmus Argentiiicnsis cpi-
scopus obiit; cui Hetzel successit.
A D.
F7-agmcHtuiii historiruin.
MXLVII. WA = U.
A. D. MLXXVII. Bertoldus dux Carinthioriim
qui et Zeriiigen, vir cathdlitiis, obiit.
A. D. MLXXIX. Wernharius Argentinensis epi-
scopus secuiidus obiit, cui Otto scbismaticus
successit. Eodeni tempore in Alemannia tria
monasteria primo instituta egregie pollebant . . .
A. D. MIL. Bruno Tullensis episcopus ab im-
peratore Heinrico electus Romam mittiiur. et
Leo papa nonus vocatur. WA.
A. D. MLXV. Hetzel episcopus Argentinensis
obiit; cui Wernharius successit. WA.
A. D. MLXXVII. WAK = U.
A. D. MLXXIX. Wernharius Argentinensis epi-
scopus secundus obiit; cui Theol)aldus succes-
sit. .4.")
*) Nach Engelhard in Archiv VI, 428, 454-. In
der Handschrift des Joannis fehlt der Zettel, der z u
1079 eingeklebt war. — In W fehlt dies Jahr.
A. D. MLXXXIIII. Theobaldus Argentinensis epi-
scopus obiit ; cui Otto scismaticus successit.
Eodem tempore in Alemannia etc. WA.
Selbstverständlich müssen nach diesem Bilde der Überlieferung die bei Urstisius
fehlenden Berichte zu 1049 und 1065 in das Fragmentuni aufgenommen werden; und auch
der Fehler, durch den in der Vorlage von U') sogleich von dem Anfang des Jahres 1079 auf
das folgende Jahr 1084 hinübergesprungen und Bischof Theobald ausgelassen wurde, ist aus
den Handschriften W und A leicht richtigzustellen -). Der neu gewonnene Text des Frag-
mentum stimmt aufs engste mit der Quelle des Auetor incertus, mit den Annales Marba-
censes^), zusammen: auch hierdurch wird er zum Überfluß gegen den fehlerhaften Wort-
laut des Urstisius als der allein richtige gesichert.
Nachdem wir so die verschiedenen Formen der Überlieferung kennen gelernt und
die Möglichkeit, die ursprüngliche Gestalt des Fragmentum neben und gegen Urstisius zu
erschließen, gezeigt haben, kehren wir zu den Aim. Argentinenses breves des Grandidier zu-
rück; jetzt sind wir hinreichend gerüstet, um nachzuweisen, was wir vorher nur ahnen
mochten ; die Annales breves — soweit sie überhaupt mit den Ann. Marbacenses zusammen-
hängen — sind nicht deren Quelle, sondern nichts als eine Ableitung aus dem Fragmentum
historicum auctoris incerti.
§ 3.
Die Annales breves und das Fragmentum historicum.
Schon früher haben wir bemerkt, daß die Annales breves in dem Teile, der sich
mit den Ann. Marbacenses berührt, nui- Nachrichten enthalten, welche auch in das Frag-
mentum historicum übergegangen sind. Jetzt werden wir zeigen, daß sie durchweg gegen
') Und wahrscheinlich auch von Königshofen. Ob K und U überhaupt unmittelbar auf die gleiche
Handschrift zurückgehen, kann ich hier dahingestellt sein lassen.
2) DdS hier Gesagte würde natürlich sinngemäß auf die Gestaltung des Textes in der dritten Re-
daktion der Mathiaschronik zu übertragen sein.
') Vgl. MG. Schulausgabe S. 28 «.
den Wortlaut der Aniialeu von Mailiach mit der Fassun;^ des Fragiiiciiluni iibtreinstimnien.
Aus diT Fiillo der Belege') hebe iili \veiii;.fes hervor:
Ami. ^[urbiicenses.
MXXXi. Monasti'iiuni saiieti
Tlionie in Argen liiia a Wil-
lu'hno cousecratur.
Fniijmentum hisloricuni.
Monasterium sancti Tliünie apu-
stoli in Argentina a Wiiliehno
consecratur.
MCXCI. Fridericus dux Alenian- Fridoricus dux Aleinanniae, fra-
nie in obsidione Acliaron obiil.
MCCVII. Qui {sdl. Henricus epis-
copns) in pentccoste in Ar-
gentina celelirans ordines
XVI. Kai. lulii fere D clericos
consecravit De nionasterio
vero Novi-castri sub abbate
Petro XII sacerdotes ordinavit
et sex alios inferioris ordinis.
Ip?a die christianissimus rex
Pliyüppus in urbe fuit cum
printipibus multis.
MCCVIII. Cum piissimus rex Pliy-
lippus in procinclu itineris
esset ....
ter imperatoris, in obsi-
dione Acharon obiit.
(jiii in pentecoste in Argentina
celehrans ordines XVI. Kai.
lulii fere quingentos clericos
ordinavit et consecravit...
Ipsa die christianissimus rex
Pliylippus in urbe fuit cum
principibus suis.
Cum piissimus rex Philippus .
Ann. breves.
Wie Fragui. bist.
Fridericus duxAlemannie. I rat er
imperatoris Friderki, in ob-
sidione Acharon obiit.
Henricus episcopus in Argenlina
celebran7 ordines . . XVI. Kai.
lulii, lere ([uingenlos clericos
0 r d i n ans e t cousecraws ....
Ipsa die cbristianissimus H
piissimus rex in urbe fuit cum
principibus suis.
(Damit schließen die kurzen
Straßburger Jahrbücher !)
Überall stehen hier die Ann. breves mit dem Fragmenlum zusammen; zu Il*»l
und 1207 haben erst die Abweichungen des Fragments von den Marbacher Annalen zu
den weiteren Umgestaltungen in den Ann. breves den Grund gelegt. Vor allem lehrreich
ist CS, wie diese — weil sie mit dem Jahre 1207 schließen wollen — doch noch aus dem
Anfange des Jahresberichtes von 1208 das Ireundlich schmückende Beiwort .piissimus' fllr
König Philipp sich anzueignen wissen !
Wenn wir diesen Zusanmienhang der Ann. breves mit dem Auetor incertus beachten,
sind wir in der glücklichen Lage, den Streit über das (iründungsjahr des Klosters Neu-
burg endgiltig zu schlichten. Wir vergleichen:
Ami. Marb.
MCXXXIII. Lotbarius rex ab In-
nocentio papa Rome in Latcra-
neusi nionasterio consecratur
in imperatorem.
Eodem anno IV. Non. Augusti sol
obscuratus est VI. liora diei, et
tcni'hre facte sunt.
Eodem anno coiislriutiuii est
mouasteriiini qiiod vocatur No-
vum-caslrum ....
Fragni. hist.
MCXXVIII. Lotbarius rex ab
Innocentio papa Romae in La-
teraneusi nionasterio conse-
cratur iii imperatorem.
Eodem anno constructum est mo-
nasteriiini (]uod vocatur No-
vuiu-caslrutn ....
Eodem anno IV. Non. Augusti
sol obscuratus est VI. liora diei.
et teuebrae factac sunt.
Ann. breves.
MCXXVIII. Constniclum est
nionasterium cpiod vocatur No-
vum-caslrum ....
') Vgl. unlcM in Kciliigc 1, /.. 1!. zu den Jahren Ü7:!, 8H7, 10:!1. IUI.-., lU'.U). IKtU, lli:i, II'.IO. ll'.»l.
12
Es ist fast l)eschänieiKl, den Spuk aufzudecken, der alle Forscher geäfft hat. Der
Auetor incertus hat die Nachrichten des Annalisten zu 1133 vollständig, wenn auch umge-
stellt, in seinen Auszug übernommen, aber er hat sich verlesen oder verschrieben, indem er
sie alle und damit die Kaiserkrönung Lothars statt zu MCXXXllI z.u MCXXVllI setzte. Die
Ann. breves ließen die übrigen Mitteilungen fort und erzählten mir die Gründung von Neu-
burg; selbstverständlich — denn sie schöpfen nur aus dem Fragmentum — reihen sie das
Ereignis zum Jahre 1128 ein; und da ohne die Meldung von der Kaiserkrönung Lothars
nichts den chronologischen Irrtum verrät, schleppt er sich von Jahrhundert zu Jahrhundert')
als selbständige Nachricht der Ann. Argentinenses fort!
Doch nicht genug damit, dalj wir das Fragmentum historicum als eine oder viel-
mehr die bedeutendste Quelle der Ann. hreves aufgedeckt haben, wir sind sogar berechtigt,
gerade seine Fassung bei Urstisius als die benützte Vorlage zu bezeichnen. Wiederholt
können wir durch den Vergleich der Handschriften WAK mit den Marbacher Annalen
feststellen, daß die Überlieferung des Fragments in U fehlerhaft ist 2); dennoch stehen in
solchen Fehlern die Ann. breves zu U:
Fragm. hist.
W = A. Marh.
Ann. Marbac.
MXV. Monasterium sancte Marie
in Argenlina surgit primo a
fundatione sua.
MC. Eodem anno Cuno episcopus
successit.
MCLXII. Eodem anno Burehar-
dus Argentinensis episcopus
obiit.
MCLXXX. Ipsü anno dedicata est
maior ecclesia . . apud Hohen-
buri'h ... a Mantuano epi-
scopo, apostolice sedis legato.
WA = A. Marh.
W
A. Mi.rh.
WA = A. Marb.
Urstisius ^ Ann, hreves.
Mon. sancte Marie virginis in
Argentina surgit priino a fun-
datione sua.
Eodem anno Cuno successit (wo
episcopus fehlt).
Ipso anno Burehardus Argen-
tinensis episcopus übiit.
Dedicata est maior ecclesia . .
apud Hohenburg . . . a Man-
tuano apostolice sedis legato
[wo episcopo feldf).
Jede etwa noch vorhandene Neigung zum Widerspruch ertötet das letzte Beispiel;
Ann. Marbdc.
MCLXXXVL Eodem anno hyemps
calida, ita quod in Decembri
et lanuario multe arhores flo-
rerent, in quilnis circa Febru-
arium pira cpiantitate in mo-
dum avelJane magna conspi-
ciebantur, corvi quo(pie et pice
alieque huiusmodi aves in la-
nuario fetus produxerant. Sed
proximo sequenti anno . . .
Fragm. hist.
WAK ^ A. Marh.
ürstisitis = Ann. hreves.
. D. MCLXXXVL erat hyems
calida, ita quod in Decembri
et lanuario multe arbores Ho-
rerent, in quibus circa Febru-
arium pyra quantitate in mo-
dum avellane magna conspi-
ciebautur. Sed proxime se-
quenti anno . . . (ivo vor Sed
die Worte corvi — produxerant
fehlen).
Hier besitzen wir ausnahmsweise die Angaben über alle Handschriften des Frag-
ments. Die Wiener, die Stral'.burger A, Königshofen, sie haben gemeinsam einen Text,
der genau mit den Ann. Marbacenses stinnut und deshalb im Original von dem Auetor in-
') Bis in Haucks Kirchengeschichle Deutschlands IV, 952.
ä) Vgl. oben S. 10,
i;;
ccrtiis geschrieben sein muß. Urstisius — iiiiil iiiii- er allein — iiel) einen Salz aus, iiinl
eben dieser Satz fdill in den Aini. breves!
Das Fragment um histoiicum ist für eine Ausgabe der Ciu'onik des Mathias in der
Mitte des 14. .Jahrliunderts zusammengetragen worden. Die Ainiales breves, die auf ihm
beruhen, stammen daher niciit aus (Umu Anlange des 13. .lalnlinnderts — wie uns bis heute
gelehrt wird — , sondern frühestens aus dem Ende des 14. .Jahrhunderts. Vielleicht liel'.e
sich die Zeit ihrer Geburt noch fester begrenzen. — wenn wir wülUen. wie die olfenkun-
dige besondere Beziehung zu der l'assung bei Urstisius zu erklären ist. Haben die Ann.
breves aus ihrer handschriftlichen Vorlage geschöpft oder gar erst aus dem im .lahre 1.085
gedruckten Werke des Urstisius selbst?
Der brave, ehrliche Leser wird micli ul) solch ruchlosen Gedankens als einen sehr
bösen Menschen verdammen. Ich bitte ihn nur um eine Gnadenfrist, damit ich ihm zeigen
darf, wie denn jene andern Jahresberichte der AnnaleU; die mit den Ann. Marbacenses oder
dem Fragmentum historicum o<ler ilem Texte des Urstisius gar nichts zu tun haben, wirk-
lich zu Stande gekommen sind.
§ 4.
Die Aunales breves und die Auuales Arü,entiuenses des Ellenhard.
Aus den kleinen Straßburger Annalen hatte Schulte^) neben den Berichten, die mit
den Ann. Marbacenses verwandt waren, einen Kreis von Meldungen ausgeschieden, die sich
so eng mit den Annalen des Elleidiard^) berührten, daß nur eine verlorene gemeinsame
Quelle beider Ll)erein>timmung vermitteln zu können schien. In der Tat gab es für Schulte
keine andere Lösung; denn von den .Jahrbüchern Ellenhards galt bisher, daß sie erst gegen
Ende des 13. Jahrhunderts zusammengestellt sind, während er, wie alle seine Vorgänger,
die Annales breves als Quelle der Marbacher schon dem Anfange des Jahrhunderts zu-
weisen mußte.
Wir brauchen jetzt nicht mehr zu der gleichen Auskunft zu greifen; denn wir
haben uns überzeugt, dal; die kleinen Jahrbücher nicht vor dem Ende des 14. Jahrhunderts
angefertigt worden sind; nichts steht der Aimahme im Wege, daß für sie wie das Frag-
mentum Urstisii so die Annalen des Ellenhard selbst als Vorlage gedient haben. Alle Nach-
richten, die der Verfasser hier bis zum Jahre 1207 fand, hat er wörtlich in sein Werklein
aufgenommen ä); er ließ nur die beiden zu 1148 über den zweiten Kreuzzug und zu 117'J
über das dritte Lateranensische Konzil') bei Seite, weil er sie ganz entsprechend schon
aus dem Fragmentum historicum abgeschrieben hatte.
Eine besondere i berlieferung des Werkes zu fezeichnen, der vor allem die Amuiles
breves sich näherten, sind wir nicht im Stande. Denn neben" der OriginalhandschritL die
alle durch Ellenhard angei'egten Werke vereinigt ^). kennen wir nur jene einzige Abschrift,
die J. Libliii'') im Jahre 1868 aus <lein Nachlasse Grandidiers herausgeben hat. Ihr sorg-
') MIÖG. X, r,\:,\\.
«) Mon. Genn. SS. XVII, 101 11'.; jetzt auch Scliiilaiisi;;il)e diT .Ann. Marbacenses S. Ilt IT.. IJCif.
') VrI. nnlen die Jahre WM. IVM\, Hil, 1187. 11!M(, il'.l.-,, II'.IS, l-JO«.
') Doch nülzle er diese fllr den Namen des Bischofs Dietrich von Met/..
") l";her den Codex KUciiluirdi v^'l. iiiitcii in Teil III. Ka|iilil I. § t.
") Chroni(iue de (JodclVoi d' Eiisuiinf;en. Strashuiir^ IS(W.
14
fältiger Texfi) weicht bis 1206 nur einmal vom Original ab. und hier allerdings stimmen
die Annales breves nicht mit diesem, sondern zu der Vorlage Liblins:
Ann. hreves:
Haldeiiburg et MoUeslieim destnicta sunt a rege
Philippo. Anuo sequeiiti^') predictus rex
olisedit civitatem Argentiiienseni et miiiime
perfecit.
Ann. FAlcnhardi :
MCIIC. Haldenburg et Mollesheim destriuta sunt
a rege Philippo. Eodem tempore predictus
rex obsedit civitatem Argentincnsem et nii-
nime profecit").
■■<) perfecit Liblin.
Wie es sich auch hiermit verhalte, vollkommen bestätigt hat sich Schulte's Beob-
achtung^), daß die Annales Argentinenses breves „lediglich eine Kompilation" darstellen;
aber wenn er ihnen noch einen Wert zuerkannte, weil sie auf „heute verlorenen Quellen"
beruhen sollten, so sind sie für uns ohne jede Bedeutung, weil sie nichts liefern als eine
Verbindung des Fragmentum historicum mit den Annales Argentinenses des Ellenhard.
Allerdings sind noch einige wenige Nachrichten übrig, die sich in keiner der beiden
Vorlagen finden^); es bleibt die letzte Hoffnung, daß sie der Schrift wenigstens ein be-
scheidenes Plätzchen unter den Quellen der elsässischen Geschichte wahren, — wenn es
nicht gelingt, auch ihre Abkunft zu ermitteln.
§5.
Die überschüssigen Nachricliteu der Aimales breves.
Der Versuch, die Jahresberichte der Straßburger Annalen, welche nicht aus dem
Fragmentum historicum und den Annales EUenhardi stanmien. andern Quellen zuzuweisen,
führt uns zu merkwürdigsten Zusammenhängen, für die in mittelalterlichen Werken kaum
ein Gegenstück zu finden sein dürfte.
Bereits Schulte'^) hat bemerkt, daß die Ann. breves über den hl. Pirminius mehr
berichten, als die Ann. Marbacenses (oder, wie wir jetzt sagen müssen, das Fragmentum
historicum). Wirklich haben sie der Cl^ronik des Hermann von Reichenau einige Zusätze
entnommen :
^■1«». breves.
Fragm. hist.
(p. 70, 1. 2L').
DCCXXIV. Sanctus Pirminius in
Augia insula serpentes fugavit
et cenobialem vitam ibi insti-
tuens Ethonem postea Argen-
tinensem episcopum pro
se abbaten! constituit.
Sanctus Pirminius abbas et
c li 0 r e p i s c o p u s in Augia in-
sula cenobialem vitam instituit.
Anno dein DCCXXVII. ob
odium Karoli a Theo-
baldo Gotifri di du eis fi-
lio ex ea pulsus Etho-
nem postea Aj'gentinensem
episcopum pro se ab-
balem constituit.
Herimannus Angiensis.
(MG. SS. V, 9S).
Sanctus Pirminius abbas et
c h o r e p i s c o p u s ... ad Iva-
rolum ductus Augiaeque in-
sulae ab eo praefectus . . .
DCCXXVII. Sanctus Pirminius
ob odium Karoli a Theo-
debaldo Gotifridi ducis
filio ex Augia pulsus Eto-
nem pro se constituit ab-
baten!.
') Über die Zusal/.e, die nicht im Originakodex stehen, vgl. unten in § 7, S. 25.
-') Diese Änderung des Jahres wurde ohne Zweifel vorgenommen, weil das Fragmentum histori-
cum die Belagerung StraBburgs erst zum Jahre llim berichtet. — Übrigens maclit schon Grandidier in
seiner Ausgabe der Ann. breves unter N. s auf die Stelle bei Urstisius aufmerksam; vgl. unten in Bei-
lage I zu 1198. Für die Art der Zusammensetzung aus beiden Quellen ist die Stelle sehr lehrreich. Vgl.
hierzu auch die Nachrichten über die Briinde des Straßburger Münsters zu 1140 im Fragm. hist. und zu
1142 bei Ellenhard. ») A. a. o. S. 520. *) Schulte a. a. 0. S. 519 f. ließ ihre Herkunft ollen.
') A. a. 0. S. 519.
15
An die Beiiiitzmm Hciinaiuis (lenken wir znnäciiril ancli bei der NaL-liiicId der
Annalcs brevcs iiijer den Krieg iles Uiscliuls Werner gegen Hinginid znin Jalne lOlO.
Allein dort ist der Kanipf erst znni.lalne t(l:!0 und mit andern Worten l)eriflitet; dafür stoßen
wir auf enge Verwandtschaft mit dem säclisiselieii Aimalisten, der liier aus der Chronik
Frutoll's von Michelsberg schöpfte:
Annalista Saxo (MG. SS. VI, 074) = Chrun.
Frutolfi (SS. VI, 193).
Anno d. i. MXIX .... Werinherus Argentinae
episcopus cum Alenuiiinis contra Burgiindiones
pugriavit et vicit').
Ann. breves.
Wernliarius episcopus contra Burgundiones pug-
navit et vicit.
— abgesehen von den Ijnträgen über tlen
Wechsel der Straßbnrger Biscliüfe^) — wieder einem Zusätze zu dem Fragmenlum histori-
cum, wie es bei Urstisius vorliegt. In diesem war über den Aufbrucli der deutscheu
Fürsten zum Kreuzzuge nichts gesagt; der Annalist — von seinem Interesse an den
Bischöfen geleitet — fügte wenige Worte darüber ein, die er aus der Chronik Bernolds
entlehnte:
Erst zum .lahre tOllS begegnen
wn-
Ami. breves.
Otto Argeiitineiisis episcopus cum Godefrido duco
et aliis (luanipluriljus llierusolyniani teiidit.
Bernoldi Chron. (MG. SS. V, 4GG).
Gotefredus dux, . . . item Otto Strazl)urgensis
episcopus et conies Hartmanuus de Alemau-
nia ... et alii quamplures cum innumerabili
multitudine iam dudum lerosolimam tendere
ceperunt.
Sehr auffallend ist, mit welchen Hilfsmitteln zum .lahre 1131 der kurze Bericht
über die Absetzung des Bischofs Bruno zu Stande gekommen ist:
Chronographus Saxo {=^ Ann.
Magdebwgenses, MG.SS.X VI, 184).
Rex . . celebrat petitecosten in
civitate Argentina, et Bruno
eiusdem loci episcopus pasto-
ralem curam amisit, Gevehardo
silii succedente.
Ann. breves.
Hex pentecosten in civitate Ar-
gentina celebravit, et Bruno
eiusdem loci episcopus Ar-
ge n t i n e n s e m r e s i g n a V i t
e p i s c ü p a t u m , Gebehardo
sibi succedente.
,4««. s. Disibodi (MG. SS. Xril,24).
Conciliuin Moguntiae iiabitum ....
ubi Bruno Argentincnsis ejii-
scopus A r g e n t i n e n s e m
reconsignavit episcopa-
tum.
Wer irgend mittelalterliche Quellen kennt, wird mit steigendem Befremden diese
Art der Entlehnungen verfolgt haben: es gibt kein Gegenstück dafür, dalj ein Annalist
für sein kurzes Werk .so verschiedene Schriften ausgezogen, aber einer Jeden nur inuner
einen einzelnen Satz entnommen hätte''), Heimat und Cberheferung der benutzten Schriften
verstärken den Eindruck, daß die Ann. breves überhaupt nicht im Mittelalter, sondern erst
in der Neuzeit entstanden sind, als der Buchdruck die beschränkten Grenzen örtlicher Ver-
breitung beseitigte und jede herausgegebene (Juelle Gemeingut aller Gebikleten wurde.
I) Sehr auflallciid, aber bei dein Verlust (k-r Haiidscluil'l noili iiii-bt zu erklären, ist der l'iustand. daO
die latfiuisclie Chronik IvilniMiofens in di'r IJiscbofslistc zum Jabru 101'.» den Zusatz ciitliiell. daß Werner
„1019 einen Sieg cum .Mamamiis contra HurKundiones erfochten" habe (nach Eiifjelhard im Archiv d, Ge-
seilschart für 'MWh'. deutseliv (JeschiebtskiiiKle VI, IG."»). — FUr uns kouunt dies nicht in Helraihl. weil
für die Ann. breves die Kiitleiiiiuiiu ans d in Aimalista Saxo l'eslslelit : vi;!, uiilen die Au^irabe in Iteilau'e 1
zu toll». ••) /u IOi;.>. 1071», lOSi; (Hier sie Vfjl, unten in Iteilat-'e I.
) über das entsprechende Veriialten gegenüber der Chronik des l»tto vi>n S. Blasien zum
.laiav 11'.».") vgl. unten S. 17.
16
Zwar ist es nicht verwunderlich. daH ein Straßburger etwa die Clironik Hermanns
von Reichenau oder Bernokls von S. Blasien heranzog, al)er schon die Iveinitnis der An-
nalen des pfälzischen Ivlosters Disibodenbergi) erregt Erstaunen; deiui sie sind niu' in einer
einzigen Handschrift überliefert und in dieser unseres Wissens zum ersten Mal am Ende
des 15. Jahrhunderts durch Tritheraius in seinen Hirsauer Annalen benutzt worden. Gerade-
zu ausgeschlossen ist es, daß die beiden niedersächsischen Geschichtswerke des Annalisten
und des Chronographen am Oberrhein gelesen wurden, ehe sie durch den Druck allgemein
zugänglich waren.
Nun haben allerdings die Ainiales s. Disibodi bereits im 16. Jahrhundert ihre editio
princeps erhalten^), der Chronograph jedoch wurde erst durch Leibniz im Jahre IGOS^)
und der Annalista Saxo durch J. G. Eccard 1723+) veröffentlicht. Danach würden die
Annales Argentinenses breves erst im IS. Jaiu'hundert zusannnengestellt worden sein!
Wenn dieser Schluß zuträfe^^), so erwüchse scheinbar solcher Auffassung eine ganz
imvorhergesehene Schwierigkeit aus dem Umstände, daß der „Verfasser" der Annalen als
die eine, nach dem Fragnientuni Urstisii wichtigste Vorlage die Annalen des Ellenhard
sicher l)enutzt hat. Denn ihre Originalhandschrift war zwar im 14. und 15. Jahrhundert
in Straßburg und ist dort z. B. durch Klosener und Königshofen, vielleicht auch noch durch
Wimpfeling, ausgeschrieben worden, aber seitdem blieb sie verschollen, bis sie im Jahre 1777
in Böhmen auftauchte'^). Martin Gerbert, der um die Wissenschaft hochverdiente Abt von
S. Blasien, erwarb sie für die Bibliothek seines Klosters. Dort lernte Grandidier sie im
September 1784 kennen"). Er plante damals, gemeinsam mit Wilhelm Christoph Koch die
von Schöpflin vorbereitete Sannnhmg elsässischer Geschichtscpiellen herauszugeben ; um die
wertvollen Schriften der EUenhardhanilschrift aufnehmen zu können, erwirkte er von Altt
Gerbert die Erlaubnis, daß dessen kostbares Manuskript nach Straßburg übersandt wurde.
Zwei Jahre ist es dort geblieben; erst am 27. Januar 1787 schickte Grandidier den Codex
nach S. Blasien zurück»), nachdem Koch alle seine Teile hatte abschreiben lassen; aus dieser
Abschrift stellte Grandidier den von uns schon erwähnten, zum Drucke bestimmten Text
her, den erst Liblin 1868 herausgegeben hat^).
Der Straßburger Gelehrte, der im 18. Jahrhundert für die Annales Argentinenses
breves die Annalen des Ellenhard heranzog, könnte deshalb sein Werk nur in den Jahren
1785/86 geschaffen haben: bis zum Jahre 1784 waren die Jahrbücher des Ellenhard völlig
unbekaimt, aber schon 1787 sind die mit ihrer Hilfe hergestellten Annales breves von
Grandidier im 2. Bande der tlistoire d'Alsace gedruckt worden!
Unter solchen Umständen würde selbst die kleine, von uns hervorgehobene Lesart,
in der die Ausgabe Liblins und die Annales breves gegen das Original der Jahrbücher
') MG. SS. XVII, 4 ff. (früher nach dem Dodechin benannt).
-) Mariani chronica . . . cum Dodechini coutinuatione. Basileae 1559.
=) Accessiones historicae I. Lipsiae 1698.
*) Corpus historicum medii aevi I. Lipsiae 1723.
^} Ihm widersprechen könnte nur, wer die oben dargelegten Beziehungen zn jenen Quellen als
„zufällige" Anklänge behandeln wollte. Auch diesen Skeptiker malme ich zur Geduld; der nächste Ab-
schnitt macht seinen Widersprucii verstummen.
<■■) Pelzel, Magni Ellenhardi Chronieon (Pragae 1777). Diese Ausgabe enthält noch nicht die Stra(5-
burger Annalen Ellenhards, die also noch ganz unbekannt blieben.
') Vgl. Nouvelles Oeuvres ined. 1. 153. — Bereits 1778 hatte Abt Gerbert ihm die Ausgabe Pelzeis
geliehen. Grandidier bat um seine Vermittlung, um Kenntnis von dem ganzen Inhalt des Ms. zu erhalten.
") Wir sind über diese Tatsachen durch Grandidiers Bericht im Alraanach d"Alsace 1785 p. 298
und durch den Briefwechsel mit Martin Gerbert (A. M. P. Ingold, Les correspondants de Grandidier VIII,
p. 22 if.) imterrichtet.
») Vgl. oben S. 13.
17
Kllciiliards zusamiueiigelieiiM. t'iiu' gewisse nedeiituiig gtuinnci. Dtim sie würde besUi-
figcii. was aus drr (icscliiilile dos Klleidiardcodex erschlossen wni-dc: sfinc diircli fiiaii-
(lidier veninlalUe Alisi-liril'l und die Amialcs breves stehen in engem Zusammenhang
untereinander.
Nur wenige I^eser werden geneigt sein, sich meinen Kulgerimgen i»ereitwillig zu
iteugen: es ist viel von iinion verlangt, zuzugestehen, daß eine Quelle, die wir als ein Werk
i\v.> i)eginnen(lcn IM. .iahrhunderts .schätzten und ehrten, er.st in den .lahren 17^5^0 das
Licht der Welt eri)lickt hallen soll. Sie mögen sich zunächst damit Irästen, daß ja die
Schrift mnjmstöniicli als eine Kompilation wohl bekanider Quellen des 1-2. — lt. .Iahrhunderts
erwiesen wurde, daß sie also jedes selbständigen Wertes bar ist. Die Frage nach ihrer
Entstehungszeit hat deshalb einzig und allein litterarhistorisches Interesse. Die Annalen
sind aus der Reihe der elsässischen Quellen des Mittelalters zu streichen; daran ändert
nichts, ob sie im l.">. 16. oder erst am Ausgange des IS. .Iahrhunderts zusammengetragen
sein mögen.
Indessen sind wir auf jene Schlüsse aus den Werken, die für die Aimales breves
so seltsam herangezogen wurden, keineswegs beschränkt, nm ihre Abfassung in die .lahre
17S5NG zu verlegen; wir können vielmehr nnmiltelhar eiweisen, daß die kurzen Stral'j-
burger Annalen vor dieser Zeit überhaupt nicht vorhanden gewesen sind: die Histoire de
TEglise de Strasbourg. Grandidiers Hauptwerk, gestatlel uns, den Beweis hierfür anzutreten.
^ 6.
Die AnnaIcs breres und die Histoire de l'Eglise de Strasbourg.
Zu den Nachrichten der Annalen, die weder aus dem Fragmentum historicum noch
aus den Annales Elleidiardi entnonmien sind, gesellt sich eine von uns bisher nicht berück-
sichtigte, die — wenn sie selbständig wäre oder einer unbekannten Quelle angehörtc-'l —
unsere Auffassung von dem Unwert der Annalen widerlegen würde. Zum Jahre 1195
hören wir, daß Kaiser Heinrich VI. die Königin Sibylle von Sizilien, die Witwe Tancreds,
mit ihren Töchtern gefangen nehmen und im Kloster Ilohenburg auf dem Odilienberg in
Gewahrsam halten ließ. Wir vermögen den Ursprung der Mitteilung aufzudecken: sie ent-
stammt der Fortsetzung des Otto von Freising, die nach Otto von S. Blasien benannt ist:
Otto lon S. Blasien c. 41 (SS. XX, 326).
AniK» (lominicae iiuarnatioiiis MCXCV. Heinricus
Ann. breves.
Anno Dom. MCXCV. Ilciiiricns iinnerator Sibil-
imperator .... reginauKiue Apulic uxoreni j lam regiiian» Sic ilie. iixorem Taniredi. lilia s-
(jue eins i ii nionastei'i o 1 lolienburg cuslodie
mancipavit.
Taiicredi, Sibiham nomine, filiamquc eins npiul
monastcrium virginum Hoiiinbuic dictum in
Alsatia custodie mancipavit.
Vorlage und Ableitung gehen darin auseinander, daß Otto nur von einer Tochter
tier Königin spricht, die Annalen aber von mehreren. Doch es gib! einen Text Otlo's in
dem — wie in den .laln-bnchern — nicht ,liliam', sondern ,lilias" zu lesen ist. Zwar bietet
keiiu' Handschrift ilie .\bweichung, aber wir linden sie — in jener Anmerkung der Histoire
de l'Eglise de Strasbourg, die (irandidier ans der Chronik Otto's seiner Erzählung von der
Eroberung Siziliens imd der Gefangenschaft Sibyllens beigefügt hat''). Die Königin halle
') Vgl. oben S. 11-, .\. a. .ixificif AM .pn.l'ocif.
') So liat wohl Schulte a. a. O. S. .ViO das Verhältnis aiirtrofaBl.
") Grandidicr, Oeuvres inediles III, 0."> n. "-l: .Utto de s. Bluäio in Chronico apud ^r^lisiunl. Script,
rcr. Gonnanic. pari, 1, p. 2-20, et apud Muratorium in Scriptor. ror. Italic, toin. (5, p. 893; .\n. doni. In-
n. lilijili, Die Elsllssisciluii Annalen iIit Sliinl'iTziil. ;{
18
wirklicli inehrerc Töchter, die mit ilir getangeii waren'); uiul Grandidier spricht im Texte
von ilineii: aus dieser Kenntnis heraus liat er offenbar in seiner Anmerkung den Wort-
laut Ottü's von S. Blasien verbessert. Wie konnnt jedoch der „Verfasser" der Annales
breves in die Lage, in seine Arl)eit einen Satz Otlo's gerade in der Fassung aufzunehmen,
die ihm (kandidier aus bestimmtem Cruiide gegeben hatte, — wenn er nicht die Histoire
de l'Eglise de Strasbourg kannte und benutzte?
Um hierüber zu entsclieiden, müssen wir beide Schriften mit einander vergleiciien.
Wir werden sogleich bemerken, daß niemals imd an keiner einzigen Stelle seiner Ge-
schichte der Straßburger Bischöfe Grandidier die Ann. Argentinenses breves anführt oder
auf sie verweist, während er das Fragmentum historicum nach dem Druck bei Urstisius
regelmäßig erwähnt: es ist kein Zweifel, daß er sie nicht gekannt hat, als er sein Werk
schrieb. Im Gegenteil überzeugt uns der Vergleich, daß .lahr für Jahr die Annales breves
auf die Histoire de TEglise de Strasbourg zurückgehen und sich geradezu die Ergebnisse
der sorgsamen Ouellensammlungen und kritischen Forschungen Grandidiers zu nutze machen !
Er ist es, der zum Jahre 1019 den Annalista Saxo über den Burgundisrhen Zug
Bischofs Werner, zum Jahre 1098 den Bernold über die Teilnehmer am ersten Kreuzzug
anführt; er ist es, der mit seiner bewundernswerten Belesenheit für die Abdankung des
Bischofs Bruno im Jahre 1131 unmittelbar hintereinander die beiden Zitate aus Dodechin
(= Ann. S. Disibodi) und dem Chronographus (= Ann. Magdeburgenses) vorlegt-), die in
den Annales breves zu einer Fassung verschmolzen sind ; er ist es endlich, der in der Ge-
schichte Pirmins zu dem Berichte des Fragmentum Urstisii die Nachrichten ans Hermann
von Reichenan hinzufügt, die von den Annales breves in den Text des Fragments einge-
schoben wurden^). Damals war der rehie und vollständige Text Hermanns noch unge-
druckt; Grandidier dankte seine Kenntnis den Mitteilungen, die ihm sein Freund, der Baron
von Zurlauben, gemacht hatte ; gleichsam ein geistiger Schmarotzer, hat sich der Verfasser
der Annales breves von dem Wissen Grandidiers genährt.
Er scheut sich nirgends, in seinen Jahrbüchern die Ergebiusse von Grandidiers kriti-
scher Arbeit stillschweigend aufzunehmen.^ Das Fragmentum historicum gedachte im Anschluß
an den Tod Otto's 1. zu 973 auch seiner fronnnen Gemahlin Adelheid und ihrer Kloster-
gründung zu Selz, ohne indeß ihr Ende zu berichten. Grandidier^) stellte fest, da(j sie 999
gestorben sei; so melden die Ann. breves ihren Tod und setzen die Worte des Fragmentum
historicum aus Urstisius — die Grandidier mit anführt — unter dem Jahre 999 ein'').
Zu 1001 bestimmte Grandidier") mit vortrefflicher Beweisführung auf Grund der
Fulder Totenannalen den Tod des Bischofs Alawic und die Nachfolge Werners I; und siehe
da. unter dem Jahre 1001 verzeichnen die Ann. breves den Wechsel').
carnat. 1195. Henricus iraperalor . . . reginam Apuliae uxorem Taiicredi, Sibiliam nomine, f i liasq ue apud
inonastei-iura virginuni IToliinlnirch dictum in Alsatia cnstodiae mancipavit'. Weder Urstisius noch Mii-
ratori haljeii jedoch an der entscheidenden Stelle ,filias\
') Toeclie, Jaln-büeher Heinrichs VI. S. 581; vgl. auch Aiui. Marbaceiises, Schulausgabe S. Öö
/um Jahre 1195.
-) Vgl. für dies alles oben S. 15 und Beilage I. Jene Werke sind regelmäßig von ihm benutzt.
s) Vgl. oben S. 14. — Alles Auffallende dieser Stollen schwindet natürlich, soliald sie nicht auf
den Quellen selbst, sondern auf den gelehrten YVnmerkuiigen Grandidiers beruhen, der die Quellen alle
gekannt und genut/.t hat.
■•) Oeuvres ined. I, 379; zahlreiche Belege, aber ohne die Ann. breves.
■■) Die ungeschickte Zusammensetzung wird aus dem Wortlaut der Ami. breves ohne weiteres
klar (vgl. unten in der Beilage).
») Oeuvres ined. 1, S5.
') Ebenso sorgfaltig t^rörtert Grandidier a. a. 0. I, 518 das Todesjahr Werners I. und entscheidet
sich mit andern Quellen und dem Fragmentum historicum für 1028. Auf die Ann. breves hat er sich auch
hier so wenig wie sonst berufen.
I'J
Von Bischof Werner II. eiziilille GraiididitT') nach UeitliohlsGriuuhnigsgeschichte von
ZuiraUen-), dalj er bis zu seinem Tod im Scliisma veiiiairle; (he Ann. breves, ihe sein
Kiide zu 1079 aus dem (von Gramhiher zitierten) Fragnunlum hisloricum Ixrirhlen, lügen
(him entsprechend die Bezeichnung als .vir schisinatieus' seinem Namen liiuzu.
Deutiicii tiilt uns das Verhallen des Annalisleii im Berieht iiher BischnC Tiieobaid
entgegen. Lber ilui Fand er in seinem Texte des Fnigiiientuni histoiicum niciils: Lrslisius
(oder seine Vorlage) w ai' von Werner II. unmittelbar auf Bischof Otto übergesprungen ').
(irandidier') hatte den Irrtum bei Urstisius bemerkt, aber er verbesserte ihn nicht aus den
elsässischeii Darstellungen, die von den Ann. Marbacenses an^) Theobahls Tod zu l(JS4 ver-
zeichneten, sondern er stützte sich auf die Augsburger .lahrbücher"), die ihn zu 108:2 ein-
getragen hatten. So ist es dazu gekommen^ daß die Ann. breves hier von der ursprUng-
licheu Fassung des Fragmentum liistoricum und deshalb auch von den Ann. Marbacenses
aliweiciien; ihr Autor hat die iJicke im Texte des Urstisius durch die Kenntnisse Gran-
didiers ausgefüllt und mit ihm zu 1(18:2 den Wechsel im Straßburger Bischofsamt erzählt!
Ebenso charakteristisch l'iir den Amialisteu wie für die Arbeitsweise Grandiiliers
ist die Angabe über den Tod Kaiser Friedrichs I. Sie lautete in den Annalen des Ellenhard'):
Anno Duinini MCXC. Idus lunii submersus est Fridericus iuiperator in tlumiiie Salef.
Grandidier, der diese Notiz anführt *•), wußte indet5 genau, daß Friedrich I. aui
10. Juni 11 90 ertrunken ist; deshalb stellte er in seinem Zitat stillschweigend die Angabe
Elk'idiards richtig und druckte sie also:
CUroiiicon niss. Godefridi de Ensiiiingea'): An. ll'.tO. Meuse lunio'") submersus est
Fridericus imperator in lluniine Salef.
Flui was lesen wir in den Ann. Argentinenses breves?
A. Dom. MCXC. Mense lunio submersus est
Hier steht es genau so wie zum Jahre 1195 bei dem Eintrag über die Königin Si-
bylle: der Text der Ann. breves beruht nicht auf unmittelbarer Einsicht der Ouelle, son-
dern auf den Amuerkungen Graudidiers zu seiner Histoire de 1" Eglise de Strasbourg und
ist nur aus ihnen zu begreifen.
Erst von dieser Erkenntnis aus gelingt es, in d(>m Wirrwarr der Jahresberichle von
1130 — W.K, der auch manche historische Darstellung zu Irrt iimern verleitet hat"), vollständig
Ordnung zu schaffen.
Das Fragmentum liistoricum hatte, wie wir schon wissen'^), durch ein einfaches Ver-
sehen bei seinem Auszug aus den Marbacher Annalen den Jahresbericht von JltiXXXlII
auf MCXXVIII datiert. Dem ersten Fehler folgte sogleich der zweite. OlVenbar hat auch
der gute Anctor incertus hier einmal geschlafen; sicher würde er sich mehr zusannnenge-
niMumen haben, hätte er das Uidieil geahnt, das seine Nachlässigkeit anrichten würde.
Nachdem er nändich den Bericht zu 1133 mit dem falschen Datum 11:2S, sonst
aller einwandfrei, abgeschrieben hatte, fuhr er sogleich mit dem nächsten Jahresberichl zu
iMC.WXVI fort, wachte jedoch auch hier lücht über sorgsamer. Wiedergabe der Zahl, son-
I) A. a. U. II. 1-M. ■) M(;. SS. X. '.is. KU.
") Sifho oben S. 10. ') .\. a. O. II, ii-2 ii. :!.
') Und auch in den vollslilndiy;L'n llandsLlirilliMi des l'raüniciiliini liislDiiiinn.
") MG. SS. III, 130. — Auch hier ist es selbslverälilndiich, dal5 (irandidier sich auf die .\iiii.
hreves herufen hiill'c, wenn er sie damals gekannt hillte.
-■) MC. Schulausgabe ]). lli. ") A. a. 0. 111. -2'.» n. ±
") So be/.tichuele er (hirihwei; alle Schrillen im Cndex des Ellenhard.
'") Selbstvcr>tündlich Vdii mir gesperrt.
") Vgl. /.. I'.. r.riiiliaidi. .liiliibiicher l.othais S V>\1 u. M. ") Siehe oben S. II.
20
dorn bogniigtc sich mit iiiren erslen Ziffern, so daß im Fragmentiun historicum statt zu
MCXXXVl schon zu MCXXX zu linden war:
Anno Doniini MCXXX. Facta est pugna iiiter Gebehardum Argentinenseni episcopum
et Fridericuni ducem Alemaniiiae apud Gügenheim. Eodem anno combustum est
niaius nionasterium Argentinense prinio.
Mit dieser Notiz mußte sicli Grandidier in seiner Bistumsgeschiciite auseinander-
setzen. Er entnalnu ihr'), dalj der erste Miinsterbrand im Jaln-e 1130 ausgebrochen sei^).
Aber den Kampf bei Gügenheim konnte er unmöglich zmn Jahre 1130 einreihen, weil der
eine der Gegner, Gebhard. erst im Jahre 1131 Straßburger Bischof geworden war. Er half
sich einfach, indem er bei Urstisius einen Überlieferungsfehler annahm und das Gefecht
gleich in das erste Jahr Gebliards, 1131, verlegte. Die notwendige Emendation brachte er
in seiner Anmerkung^) zum Ausdruck:
Fragni. bist Urstisii p. 85: Anno Dom. 1130 (I[ege] 1131) facta est pugna inter
Gebehardum Argentinenseni episcopum et Fridericuni ducem Allemanniae apud
Gügenheim.
Als Grandidier im Jahre 1784 die Annalen des Ellenhard kennen lernte, erfuhr er
aus ihnen, daß zwischen Gebhard und Herzog Friedrich im Jahre 1136 zu Dunzenheim
gek;im{)ft worden sei. Es war für ihn unmöglich einzusehen — was für uns, die wir in
den Ann. Marbacenses die Quelle des Fragra. bist, besitzen, selbstverständlich ist — , daß mit
den Kämpfen von Gügenheim und Dunzenheim ein und dasselbe Gefecht des Jahres 1136*)
gemeint sei. Daher erzählt er^):
L'eveque Gebehard remporta eucore, cincj ans apres, en 1136 .... une seeonde
victoire, et plus triompliante, au village de Dunzenheim.
und liegründet seine Darstellung aus dem
Chron. ms. Godefridi de Ensniingeu: Anno Domini 1136 facta est caedes magna inter
episcopum Gerbardum et Fridericuni ducem in Dunzenheim.
Hier blicken wir in die Werkstatt Grandidiers hinein und beobachten, wie er ver-
sucht, aus den Quellen, die ihm zugänglich werden, auf die einzelnen Tatsachen zurück-
zuschließen und sie miteinander in Verbindung zu setzen. Was er sich aus den verschie-
denen Nachrichten erarbeitet hat, das tritt uns einheitlich und fest ineinander gefügt ent-
gegen — in den Ann. Argentinenses breves:
Anno Dom. MCXXX. Combustum est maius monasteriuni Argentinense primo").
Anno Dom. MCXXXI . . . Bruno . . . Argentinenseni resignavit episcopatum. Gebeliardo
sibi succedente '). Eodem anno**) facta est pugna inter Gebehardum episcopum
et Fridericuni ducem Aleniannie apud Gügenheim.
Anno Dom. MCXXXII. Combusta est Rodesheini ■').
I) A. a. 0. II, 363.
-) So aucli noch Schulte a. a. O. S. 518. — Natiiriich ist nach unsciii Dark'ginigon das Jalu' il3()
der Maibaclier Annalen das einzig beglaubigte Datum fiir den Brand.
^1 A. a. 0. II. 372 n. 4.
*) Denn zu diesem Jalir erzählen die Marliacher Annaleu den (Jiigenheinui' Kauipf. — Scluülc
S. 517 f. hat hier durchaus das Richtige gesehen. Dunzenheim und Gügenheim liegen nächst beieinander.
^) A. a. O. p. 373. — Übrigens hat die gleiche Kombination des Fragm. historicum zu 1130 und
der Ann. Elleuhardi zu 11.3Ö schon Königsliofen vollzogen (ed. Hegel. Straßburger Städlechroniken II, öi7).
'•) Aus dem Fragnientuni hisloricuin im DriK k lici Urstisius.
') Vgl. über diese Nachricht sclion olien S. 15.
") Dil: Notiz bei Urstisius zu li:?0, die (u'andidiers Anmerkung in das Jalir li:!l wies, wird hier
wirklich zum Jahre 1131 eingeordnet!
") Der Beginn der Ann. Ellenhardi. von (uandidier a. a. O. II. 373 n. 1 erwähid,
Jl
Aiiiiü Dom. MCXXXVI. Facta est iiirsus tedes magna inier epistopuni Gebeliaidnin
et Fridericuin duccni in Dunzenlieini ')•
Was wir liier von Satz zu Satz Ivlar vor uns mIkii, das fzill vdii dein ^.-anzen
L'mi'ange der Ann. Arueidinenses breves: wir haben iinien nocii zu viel Ehre erwiesen,
wenn wir sie als eine sell)st;indig(; Koin])ilatiun des Fragnientnni iiistcjriiMun. des F^llenhard
und jener andern Ouellen betracldeten: in Wahrheil sind sie nicht viel mehr als eine Zii-
sannnenstellung von Ouellenbelegen aus Grandidiers llisloirc de 1' Fglise et des eve(|nes-
princes de Strasbourg-).
.letzt ist es ein Leicldes, die Enlstehungszeit der Ann. Argenlinenses siclier und
unwiderleglich zu begrenzen: nicht vor dem Ende des Jahres 17S4 oder Anfang Hn") konnte
Grandidier die ihm bis dahin uni)ekannten Jahrbücher Ellenhards llh' seine StraJlbiu'ger
(ieschichte heranziehen^) und hineinarbeiten; erst nachdem es gescheiien'), aber sehr bald
darauf, ist sein Werk, man darf wohl sagen die eigentliche Grundlage ftlr die Amiales
breves geworden: schon im Sommer I7S7 war Grandidier in der Lage, die Jahrbücher —
die er dem Anfange des 13. Jahrhunderts zuwies — zu veröflentliclu'n.
Was wir vorher erschlossen, ist jetzt bewiesen: die Ann. Argenlinenses breves
stehen nicht am Anfange der Stral^burger Historiogi'a|)hie, sondern an ihrem Ausgange;
sie sind nicht eine Onelle der Marbacher Annalen, sondern ein .\uszug aus Grandidiers
Geschichte der Strallburger Bischöfe; sie stammen niilit aus dem Beginne des 13. Jahr-
hmiderts, sondern aus den Jahren 178586.
^ 7.
Der Fälscher — (irandldicr.
Die Entstehung der x\nn. breves Argenlinenses liegt in ihren äußeren Umrissen
klar vor Augen; allein erst die nackte Tatsache ist festgestellt, daß und wie sie zwischen
1784 und 1787 verfaPjt sind. Noch begreifen wir nicht, wer damals veranlaßt gewesen
sein mag, solch eine Sanaulung älterer und von (irandidicr kritisch gesichteter ^'aclu■ichlen
zu einem Annalenwerk umzugestalten; noch verstehen wir nicht, wie diese nichtige Kom-
pilation bis auf den heutigen Tag als eine Quelle des 13. Jahrhunderts gelten konnte.
Kein Zweifel, das Ansehen ihres ersten Herausgebers Grandidier bat die Ann. breves
bis jetzt geschützt. Halte er doch genau die Vorlage angegeben, in der sie gefunden
waren ^): ein altes Fergamentbuch des Slraßburger Bisturas auf Schloß Zabern. und halte
er doch die Niederschrift auf den Anfang des 13. JaliilHnuh its beslinmit! Wem sollte
ein Bedeidven aufsteigen, wo ein Meister der elsässischen (leschichlskuiule gesprochen halle?
Für uns, die wir wissen, daß Grandidiers Aussage mit den Tatsachen unvereinbar
') .\us Ann. EUcMliiiidi, al)cr mit doni Zusal/i- von .rursiis', der dem .encorc unc socondo
vicloirc' im Texte bei Grandidier entspriclit.
'-) Nachdem icli die wieliti'^sleii SIellcn oben ciii.i.'(dieiid behandelt habe, verweise ieli für den
ganzen Hesi anf meinen Ab<liiiek «h'r .\mwdes breves in iler Heibiüe 1, wo die eiilspri'ehendi'n SleMen lioi
(irandidier dnrchwe^' anffCftcben .sind. — Icli l)emei-ke, dal5 der .\nnalisl die (Jucdlen, ilie Grandidier zitiert,
zuweilen nacbgeselda^en zu Indien schein!. Gelcfientlieh ist sein Text wenigstens liesser al< der henli^'o
Di'nck von (irandidiers Werk.
") Vgl. oben S. 1(>.
•*) Icli verweise insliesondere oben aiil ibe .labii' ll'.MI (S. I'.l) und ll:!ri. I'einer iinlen in der Ans-
gäbe auf das .Jahr 117'.».
=■) Ilisloire d'.Msaee. 11. p. J..V111: ..Vnnales breves .\r);entinenses, eonscripti ineiinle si.iiilo ib -
einio lerllo. E.\ veleri menibrana ciisiri episeopalis Argentiuensis, Tabernis Alsniicis'.
22
ist, kommt alles darauf an, das Rätsel zu lösen. Ist es möglich, dal) der Gelehrte so grob
getäuscht wurde? Er berichtet selbst über die Handschrift'):
Annales meniorati, unde pleraque deprompsit chronographus ille, quem Auctoreni in-
eertiini fragnienti historici nuneiipat Urstisius inter Germaniae historicos illustres
anno 1585 editos, parte secunda, pag. 74 — 93, extabant in niembranaceo saeculi
ineuntis decinii tertii codice. Ille vero codex, qiii antiquuni quoque continebat Necro-
logium ecclesiae Argentinensis, servabatur iu castro Tabernensi, non in ipsa casti'i
bibliotlieca, nee in foniicatis episcopalis Archiv! cameris, sed in peculiari superiori-
que quodam conclavi castri combusti: unde in funesto, quod die octava Septendiris
1779 exortum est, incendio periit menioratus codex cum ipso castro et cum pluribus
aliis ritualibus breviariisque antiquis in eodeni conclavi servatis.
Die kurzen Straßburger Jahrbücher würden demnach in einer Pergamenthand-
schrift des 13. Jahrhunderts gestanden haben, die ein Nekrolog der bischöflichen Kirche
enthielt. Sollte wirklich ein raffinierter Fälscher sein soeben verfertigtes Machwerk mit
Schriftzügen des 13. Jahrhunderts in den ehrwürdigen Codex eingetragen haben? Gern
wüßten wir, ob seine Schrift uns täuschen würde, wie sie Grandidier getäuscht zu haben
scheint. Doch leider, der Mann hatte Glück, wie so manche Betrüger in der wissenschaft-
lichen Welt: seine Handschrift ist ., verbrannt".
Der Straßburger Codex ist nach dem ausdrücklichen Zeugnis Grandidiers bei
der großen Feuersbrunst im Zaberner Schloß am S. September 1779 mit andern litur-
gischen Handschriften untergegangen. Mit dieser Angabe von einem Schlolibrand^) — der
einzigen , die den Tatsachen entsprechen wird — hat sich der Fälscher im geschickt
gespannten Netze schließlich selbst gefangen; denn in einem 1779 verbrannten Codex kann
nun und ninuner eine Ouelle gefunden worden sein, die unbestreitbar erst nach dem Jahre
1784 abgefaßt ist. Die Behauptung Grandidiers, von der die bisherige Forschung ausghig,
ist für uns, die wir den wahren Ursprung der Annales breves kennen, eine offenkundige
Unwahrheit.
Hinter der Lüge verbirgt sich (he Schuld. Wer die Aim. Argentinenses breves
zusammenstellte, war nicht ein harmloser Sammler, sondern ein listenreicher Gelehrter,
der sein eigen Machwerk als eine kostbare Quelle des Mittelalters und des Straßburger
Bistums auf den Markt bringen wollte.
Wir wissen, daß der Übeltäter sich auf den gelehrten Apparat gestützt hat, den
Grandidier für die Geschichte der Straßburger Bischöfe unermüdlich sammelte. A])er wir
fragen uns, wie der Apparat zwischen 17^5 und 17S7 dem ..Auetor incertus" der Ann. breves
zugänglich wurde, da er damals überhaupt noch nicht im Drucke vorlag. Erschienen waren
nur die beiden ersten Bände des Werkes, welche bis auf die Zeit Otto's 1. führten'^).
Die Fortsetzung von Bischof Erchenbald an war zwai' zum guten Teile fertig ausgearbeitet,
aber sie wurde von Grandidier nicht mehr herausgegeben, sondern blieb völlig unliekamit.
') 1. 0. ]). LXVII n. a.
-) Bei diesem Brande sind die Bililiothck und das Archiv unversehrt gel)liel)en ; doch verhrannle
eine Ivainmer, in der vorwiegend liturgisclie Ilaiidsehriflen des Bistums aufbewahrt wurden; deshalb
umßte natiirlicli der Betrüger — wer immer es sei — behaupten, daß die Annalen iu einem der dort auf-
bewalu'ten Codices gestanden hätten, — wenn er sich peinlicher Nachprüfung entzielien wollte.
■') Der Tod des Bischofs Louis Constantin von Rohan, des Gönners Grandidiers, unterbrach 1779
die Ausgabe. Vgl. das Schreiben Grandidiers an Moreau, den Direktor des Cabinet des chartes zu Paris
vom 20. November 1782 (Revue d' Alsace XVI, :i87). — In der Antwort auf die Lettre d" un eure de la
Basse-Alsace sclirieb Grandidier 1780 (Correspondants de Grandidier VIFt, p. 37): „Les deux premiers vo-
lumes ont paru ..... il me reste encore a publier (juatre ou cimj volumes; le troisieme et le. (luatrieme
sont prets ä etre mis sous la presse".
23
bis sie J. Lihlin aus den Papieren seines Nachlasses seit |.S(;5 verolVenllicIil hat'). IJerVei-
fntiiicr der ivurzcn SlraHliurgcr .lalirbiiclici- hal (laii<i- Kinhhck in die .Mariiisi<ii|i((; (Iian-
di(ücrs tun inid ihnn Inhall saclivrrslandig niilzen Ivirniicn; diiin ciieii aid' diu damals iin-
gednu'kten Abschnitten seines Werkes beruhen die Annak;s breves. Der Verdacht, die
I''iilschnng gcscJMnicik't zn haben, wird iuiT(hncii notwendig auf dfn Verfasser und I'jgen-
tüincr jener tiandscinilt gelenkt, auf tirandidier selbst. Von einem Zeugen wird er zum
Angeklagten.
Er hat bis zn seinem plötzlichen frühen Tode an der Geschichte des Bistums ge-
arbfitel: noch nm nsö, als er nach längeren Benuihnngen den Ellenhardcodex endlich
erhielt, hat er ihn sorgfältig verwertet, üoch von den Ann. breves fehlt jede Spur in
dem Manuskript Grandidiers-).
Sie tauchen zum ersten Mal im Jahre I7S7 auf; zusammengestellt ans Grandi-
diers Handschritten und mit entscheidender llücksicht auf seine Forschungen erscheinen sie
unter den Beilagen des zweiten Bandes von Grandidiers letztem Hauptwerke, der Histoire de
la province d'Alsace. Zu Ostern 17S7 wurde der Druck der Pieces justiticatives begonnen,
der bereits auf S. LXIII unter Nr. i'.i'i-^) die Annales breves Argentinenses bringt. Im Juni
hören wir von seinem Fortschreiten, — am 11. Oktober starb Grandidier*). Als ein Torso
kamen die Preuves justificatives lieraus und führten die Ann. breves in die Welt mit der
Lüge ein, daC sie aus dem Beginne des 13. Jahrhunderts und aus einer alten Handschrill
jener Zeit stamnden. Diese Umstände des Entstehens und des Erscheinens deuten schon für
sich allein darauf, dafj Grandidier an dem Betrug unmittelbar Teil gehabt hat^).
Vollends belastend für ihn ist das Geschick, mit dem die kurzen Jahrbücher ber-
gestellt worden sind. Sie sind in ihrer Art eine hervorragende Leistung; ninnnermehr
') Oeuvres historiques inetl. I— IV. — Für die Zeit von 965—1202 besitzen wir die Aus;irl)eilung.
Voll 1202 — 1261 nur lose Aufzeichnungen, erst von 1261 wieder fand Liblin (vgl. seine Vorrede a. a. U. I.
p. IX) im Nachlaß den zusanimenliängenden Text, der bis zum Tode des Biscliof« Ruprecht (147S) reicht;
allerdings trägt dieser letzte Teil den Charakter des Entwurfes und steht weil hinter der (iescliichte des
11. und 12. Jahrhunderts zurück.
') Zum Überfluß immer wieder ein Beweis, daß die Ann. breves — die spätestens 1779 ans der
damals verbrannten Handschrift abgeschrieben sein müßten - (Irandidier selbst 178.)/S6 Hoch unbe-
kannt waren.
■') Die Nr. 1 — 421- umfaßten die Beilagen des 1. Bandes.
^) Es mag dahingestellt bleiben, ob der Druck aller Beilagen bis zum Tode Grandidiers sclion
beendet war. Denn das für uns allein Wichtige steht fest: den Druck der Ann. Argentinenses hat er
selbst noch erlebt. Unter den Urkundenabschril'ten Grandidiers im Nachlasse zu Karlsruhe findet sich zu
dem D. Friedrichs I. für Hugshofen (Stumpf, Reicliskanzler Reg. :!971) von ll(;2 Oktober 24 eine Rand-
benierkung von Grandidiers eigener Hand, die auf das Besitzverzeichins in den l'reuves justificatives ver-
weist: ,ut in nolitia, ijuain edidimus in nostro tomo secundo titulo 46t ji. 120'. — Es stellt demnach fest,
daß im Sommer 17S7 die Ann. Argentinenses im 2. Bande auf p. 63 bereits gedruckt waren.
*) Der Versuch, Grandidier als den Betrogeneu hinzustellen, ist undurchführbar. Der Fälscher
niüßt(> im engsten Kreise seiner Freunde gesucht werden; er müßte wie etwa die bischöflichen Archivare
mit den verschiedenen Aufbewahrungsräumen der Archivalien und Handschriften wohl vertraut gewesen
sein und wie Christuph Willi. Koch die EileMliardluiiidschrifl gekannt, er rnüßtewie seine eigenen Schreiber t;ran-
diiUers Mss. geliabt haben u. s. w. Grandidier sagt ül)erdies nichts davon, daß etwa seine Freunde — wie
er so oft für andere Quellen berichtet — ihm die Ann. breves mitgeteilt hätten. Und wem unter seinen Freun-
den, der ihm 1786 den Text übergeben hätte, würde er den Roman von der 1779 verbrannten Handschrift
geglaubt haben ? Wer in dii^sem Falle Grandidiers Ehrlichkeit retten will, muß ihn für so außergewöhnlich
beschränkt halten, daß er, der grünillichsle Kenner der elsäS'iischeu (ieschichte und ihrer Uuidlen. nichts
von der engsten Beziehung der Ann. breves zu seinem eigenen Werke bemerkte. Ilnn sollte entgangen
sein, daß die Ann. breves die Beweise für seine eigenen kritischen Forschungen lieferten I Hier gilt es, zwi-
schen Wissenschaft uinl I'ersiinlichkeit zu scheiden. Weil wir defi (ielelirlen schätzen, müssen wir den
Menschen verurteilen.
24
hätten sie sonst bis anf die Gegenwart bedetiteiidste kritische Forscher in die h-re geführt').
Sie Illieben nnbeanstandet, weil ihr Schüpt'er den Ergebnissen neuerer Quellenkritik ent-
gegengekuiniiien ist, sie in seijier Art vorweg genonuuen hat.
Die Beschäftigung mit der Chronik des Gottfried \on Ensiuingen^) erötrnete Gran-
didier das Verständnis l'iir das Fraginentuni historicum bei llrstisius. Er hatte es früher
als eine ehdieithctie Schrift betrachtete^; jetzt sah er, daß sein letzter Teil vollständig ans
jener Chronik abgeleitet sei. Er schloß mit gutem Rechte, daß in dem früheren Abschnitte
des Fragments von 631 — 1238 eine andere Quelle enthalten sei, von der jedocli vorläufig
jede weitere Spur fehlte*).
Diese Bemerkung gab Gedanken, die er wohl schon früher erwogen halte, neue
feste Gestalt. Er hatte für seine Geschichte der Bischöfe Straßburgs die Nachrichten, die
sich auf das Elsaß bezogen, aus dem reichsgeschichtlichen Rahmen ausgelöst, in dem das
Fragmentuni historicum sie überlieferte; und gewiß hatte er längst empfunden, daß sie
durch fortlaufende Einträge über die Stadt Straßburg, ihre Kirchen und Bischöfe sich vom
11. bis zum 13. Jahrhundert zu einer gewissen Einheit zusammenschlössen. Er hatte zum
Jahre 1202 bei dem Namen des Bischofs Heinrich von Veringen gefunden:
Hie religiöse cepit vivere et guerreis et prelia decliiiare.
Schien hier nicht ein Zeitgenosse des Bischofs (1202— 1223) zu sprechen? Und sollte nicht
das von ihm vermutete Straßburger Geschichtswerk des beginnenden 13. Jahrhunderts-')
jene Quelle sein, die seit der Entdeckung des Chronicon Ellenhardi für den früheren Teil
des, Fragmentum Urstisii notwendig angenommen werden mußte V
Aus solchen Erwägungen heraus hat Grandidier wirklich einen Auszug aus dem
Fragmentum historicum zusammengesetzt: in seiner Amnerkung'') zu den Ann. Argentinenses
breves bezeichnete er sie ausdrücklich als eine Quelle des Auetor incertus bei Llrstisius!
Indessen die Bekanntschaft mit der Ellenhardhandschrift führte noch weiter. Sie
enthielt als ältesten Bestand eine Reihe von aimalistischen Nachrichten, die teils sachlich,
teils ganz wörtlich mit Einträgen im Fragmentum historicum übereinstimmten'). Grandi-
dier schloß hieraus — wiederum vollkommen zutreffend'*) — auf eine gemeinsame Vor-
lage beider Schriften. Und er brauchte nur in jenen Auszug aus Urslisius, der die Straß-
burger Quelle aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts darstellte, die wenigen Notizen des
Gottfried von Ensmingen einzusetzen, von denen das Fragmentum historicum noch nichts
enthielt''), so war ein Jahrbuch geschalten, aus dem sowohl der Auctor incertus des
Urstisius wie Gottfried von Ensmingen geschöpft haben konnten und — nach Grandidiers
Überzeugung — geschöpft hatten; zugleich war eine Straßburger Geschichtsquelle wieder-
') Allerdings liabt'ii liitibei auch Zul'üUf mitgespielt: so z. B., daß im 17. Bande der Monumenta
Gerraaniae die Ausgabe der Ann. Argentinenses von Jaü'e, die dei- Marbacenses von Wilraans geliefert wurde.
Sicherlich wilrde Jatl'e, sobald er auch die Marbacenses bearbeitet hätte, den Sachverhalt durchschaut haben.
'') Ich erinnere daran, daß Grandidier den Gesaratinhalt der EUeuhardliandschrift so bezeichnete.
■'') Vgl. Grandidier, Alsatia litierata (in den Nouvelles Oeuvres ined. II) p. 23 unter ,Alsaciens
anonymes' und Oeuvres bist. ined. III, 16: „un ecrivain du pays qui ecrivait vers le milieu du 13. siecle".
■•) Wir kennen sie heut als die Ann. Marbacenses.
"■) Grandidier bat hier die Ann. imperiales Argentinenses (vgl. unten Teil II) vorausgeahnt.
") Vgl. oben S. 22.
') Vgl. das Fragm. bist, mit den Ann. cod. Ellenhardi (Schulausgabe der Ann. Marhac. S. 114,
126) zu 1148, 1179, liao, 1197, 1198.
") Hier handelt es sich offenbar um unsere Ann. inonasterii Argentinensis (vgl. unten Teil III).
— (jrandidiers Anmerkungen zu den Ann. breves beweisen auch, daß er die Verwandtschaft zwischen den
Ann. Ellenhardi, den Notae Altorfenses und dem Fragraenlum historicum erkannt hatte.
") Zu 1132, 1142, 1187, 1195, 1200; diese letztere über die Weinpreise trug zudem dazu hei, den
unmittelbar zeitgenössischen Eindruck zu verstärken-
25
gewoiuitni, an die sich im Ausgange des 1:5. Jalirliuiulerts (lOttCricd von IJisniingen mit den
Annalen gleichsam als ihr Fortsetzer anschiül'j.
üaTj wir mit diesen Folgerungen wirklidi (Irandidiers Gedanken gelrollen liahen.
gellt aus der Anmerkung hervor, mit der er seine Ausgahe beendet:
lannales] illos ad .1111111111 iis(|iie I2!tft inntiimavit GodclVidus de Ensmingen, iiotariiis
cnriao t'piscopalis Argentinensis.
iMue Reilu' feiner Beobachtungen und scharfsinniger Kombinationen — die den
begabten Forscher verraten — hat Grandidier dahin get'ilhrt. die Annales breves Argen-
liuenses aus der Verkni'ipi'ung der elsässischen Nachrichten des Fragnientum historicum mit
den Annalen des Gottfried von Ensmingen erstehen zu lassen. Er war überzeugt — und
er traf hier das Rechte — , daß in beiden eine verlorene Stral'bnrger Ouelle enthallen sei:
sie herauszuschälen und sie der Welt wiederzugeben, war sein Stolz.
Es scheint, daß er sein Ziel auf verschiedenen Wegen zu erreichen gesucht hat.
Noch eine andeie lAsung. die verlorene Vorlage herzustellen, blieb in seinem eigeidiiindigcn
Entwürfe bis zum Brande der Stralibnrger Biiiliolliek von 1870 erhalten: es ist die Hand-
schrift, in der Grandidier die Chronik des Gottfried von Ensmingen für den Druck beai'-
beitet hat und die Liblin aus dem Nachlasse verörtenllichtci). In ihr hat er willkürlich
aus den verschiedenen Bestandteilen der Ellcidiardhaiulschrift ein einheitliches Ganze ge-
bildet, indem er alle Notizen chronologisch ordnete-) und so durchgeliende Annalen von
W'^-l — 1299 schuf -^l. Mitten unter ihnen stoßen wir jedoch auf Einträge, für die es in den
Schriften Ellenhards an jeder Unterlage fehlt; Grandidier hat viebnehr aus dem Fi'ag-
mentum historicum die Liste der Straßburger Bischöfe eingeschoben und dadurch zu 1111,
1162, 1179, 1190, 1202 die Annalen erweitert. Solche Zusätze machen aus der Chronik des
Gottfried von Ensmingen das Gegenstück zu den Aimales Argentinenses breves: in diesen
waren die Notizen Ellenhards dem Auszug aus dem Fragmentum Urslisii einverleibt worden,
in jener sind der Ell(>nhardchronik .Jahresberichte des Fragments hinzugesetzt'). Hier wie
dort kam es darauf an, die gemeinsame Grundlage beider Werke zu erschließen. Daß
(Jraiulidier mit eigener Hand den Text der Chronik in dieser Weise nnigeslaltet hat. liefert
den Schlußstein zu dem Beweise, daß niemand anders als (irandidier selbst in gleicher Art
und gleicher Absicht die Ann. breves entstehen ließ.
Es war .ein Tiiumph des Gelehrten^ daß er der Stadt und dem Bist um Slraßburg
die ältesten .lahrbücher zurückzugeben vermochte, die ihnen die Ungunst der iberliefernng
geraubt hatte. So wie er die Ann. Argeidincnses gestaltet hatte, nniljte — dessen mochte
er gewiß sein — die verlorene Ouelle einstmals ausgesehen haben '■). Er erfand sie
') Vgl. oben S. i:!. Der Titel (iiaiidkliers lautete: .Chronicon Codurridi «le Eiismiiigoii. De eis
c|iie acrlderiint in diocesi Argeiitineiisi. coiiipilatuni per Gotl'riduin notariiim ciu-ie Argontiiu-iisis. diclnin
de Fiismiiigcii. ad preces niaf.Mii EUenliardi, proeiiratoris fabiice Ai-gcntiiieiisis. Consciiptiim anno MCCXCIl.
Ex ins. inembranaceo bibliotliecae abbatiae San-Blasianac'.
'') Nur das .nelUiin Wallliei-iainini' wm-dc am Schill!^ als Ganzes <j;t>soiidoi-t ansrefilgt.
") Man wird dahiiigeslellt sein lassen, ob Grandidier <len Text scbließlieb wirklicb so verejl'eilt-
liilil haben würde, wie er in seiner llandscbriri vorlie-.H. Für die Willkür, mit der er die Onellen be-
liandelle, legt sie unter allen Umstünden ein unerl'reiilicbes Zeugnis ab. Kail Hegel bat 1S7II darüber ein
strenges Urleil gefüllt (Stralibnrger Stildteclironiken I, 58 N. 1); er nennt d.'n Auszug, „worin die aus dem
Zusammenhang herausgerissenen mid deshalb zmn Teil auch im Worllaii! verilnderlen llruchsltlcke iu
ebronologisclier Folge zns.ininu'iigestelll . . . sind", „die ganze unkritische und nunmehr vOllig werllos
gewordene Kompilation"
') Das Ergebnis ist natinlieli liir die Zeit von I |:t2— l-JIM". eine nahe (' bereinslimmung der beid< n
von (Irandidier bearbeilelen Muellen. Man vcrglcicln' die .Vnn. breves uiul die .Vnsgabe iler Ellenhard-
annalen bei Liblin für diesen Zeilranm!
■'') Daß er wirklieh in maneln in da^ ISet lil. trat', wenn nn.li seine lieUoM-lruklion als Ganzes
Jl. Illn.'li. Dil' KhltMsiHcliL'ii AnimliMi il.r SlaiilV'iv.i'il. \
nicht, sondern er erriet sie aus den Spuren, die sie, nur dem Forscherblicke sichtbar, in
der Straßburger Gescliichtschreibung zurückgelassen hatten.
Im 19. Jahrhundert haben ähnliche Wiederherstellungen Historikern hohes Lob ver-
schafft. Wer rühmte nicht — um nur die glänzendsten Erfolge zu nennen — Giesebrechts
Altaicher und Scheffer-Boichorsts Padeiborner Aniialeii? war das 18. Jalirhundert noch
nicht reif, Monumentisten vor den Moiuuuenta Gerraaniae zu würdigen? wenigstens Gran-
didier scheint dies gefürchtet zuhaben; denn er verzichtete so vollständig darauf, für seine
geistige Leistung Anerkennung zu fordern, daß er sie vielmehr ängstlich verbarg und da-
für durch ein Netz von Lügen seine Zeitgenossen und die Nachwelt täuschte: was er aus
eigener Kraft geschaffen, sollte ein Werk des 13. .Jahrhunderts sein.
Er scheute nicht vor der herkömmlichen Ausrede der Schwindler zurück, daß seine
Handschrift durch einen Brand vernichtet sei; er vermied jeden Hinweis auf Ühereinstim-
nnuigen mit der Chronik Gottfrieds'): er fälschte schließlich den Wortlaut seiner Vorlagen,
um jeden Zweifel an seinen Behauptungen auszuschließen. Von Bischof Heinrich von Ve-
ringen berichtete das Fragmentum historicum^), daß er ,religiose cepit vivere et guerras et
prelia declinare'. Grandidier wollte noch überzeugender zum Ausdruck bringen, daß hier
ein unmittelbarer Zeitgenosse spreche, und änderte den Satz zu: ,Hic religiöse vivit cepit-
que guerras et prelia declinare'. Und damit über den Sinn dieser wohlüberlegten Worte
kein Zweifel bleibe, erläuterte er sie in der Anmerkuiigä): „Aus diesen Worten erhellt die
Zeit des Schreibers, der die Jahrbücher verfaßte". —
Ein geistreicher Franzose hat es für sein Menschenrecht erklärt d'appeler un chat
un Chat. Die Wissenschaft hat für das Verhalten Grandidiers nur den einen unfreund-
lichen Namen des Betruges. Wir mögen die geistigen Fähigkeiten des Gelehrten, von denen
gerade die Annales Argentinenses zeugen, noch so hoch stellen, durch sein Vorgehen, ihren
modernen Ursprung zu verschleiern und ihnen als einer ältesten Straßburger Geschichts-
quelle entscheidendes Ansehen zu schaffen, sinkt Grandidier als Mensch in die Reihen der
wissenschaftlichen Fälscher zurück, die nachgerade einen besonderen Raum in der modernen
Geistesgeschichte beanspruchen.
Wir haben bisher uns darzidegen bemüht, welche Gründe der Erkenntnis Gran-
didier dazu bewegen konnten, verlorene Annalen des 13. Jahrhunderts wiederherzustellen.
Aber wir dürfen nicht verschweigen, daß er die Auszüge ans dem Fragmentum des Ursti-
sius und die Notizen der Ellenhardhandschrift willkürlich durch andere Nachrichten er-
gänzte, nur um seinem Machwerk einen reicheren Inhalt zu gewähren*); wir dürfen nicht
daran vorübergehen, daß er die Ann. breves dazu benutzte, für seine kritischen Schlüsse
die quellenmäßige Unterlage zu schaffen»).
Wie stark in Grandidier der Ehrgeiz wirkte, seine Darstelhmg der älteren elsässi-
schen Geschichte vor jeder Anfechtung zu sichern und wie ihn dies Verlangen bis zu
Fälschungen hinriß, denen keine Art von wissenschaftlicher Berechtigung zuzugestehen ist,
sondern die ihr Dasein einzig und allein den niedern Motiven der Eitelkeit danken, — da-
vöUig verfehlt ist, lehrt ein VcrKleich mit der unten in Teil III von mir versuclilen Wiederherstellung
der ältesten Straßburger Annalen und mit den in Teil II erschlossenen Aiinales imperiales Argenl. Vgl.
auch oben S. 24.
1) Um statt dessen einige Male auf die Altdorfer Notizen aufmerksam zu machen. — Vermullich
ist hier Grandidier dem peinlichen SchuhlhewulMsein zum Opfer gefallen, daß die EUenliardhaiidschrift
den Anstoß zu seiner Fälschung geboten hatte.
2) Vgl. oben S. 24.
3) Hist. d'Alsace II, p. LXVIII N. t: ,Ex his verbis colligitur aetas scriploris, qui hrevcs hos
annales redegil.'
") Vgl. oben S. 14 ff.
=) Vgl. besonders die .Jahre li:^(l— li:iC. oben S. 19 IV.
27
für lifleiii sclilicl'.licli die Aiiiialos Argeiiliiieiir^es brevcs di'ii traiiri.L'eii Be\vei> tliircli ihre
Kinlcitimy.
Nicht organisch mit iliiuMi vtrbmidea ist den Aiinaleii eine Liste der Strallbuiger
Bisfhüfe voran^esciiiclvt. dic^ vua diMii heiligen Aniandus bis auf IJiscliuf Cebhaid (gestorben
1141) ihre Namen ver/.eiclmel. Sie verdiente Beachtung, so lange die Jaliibiiciier als
eine Ouelle des friihen 13. Jahrhunderts galten, und ihre Besonderheilen neben den andern
Bischofslisten schienen I'rüfung und Krklärung zu fordern, l'ns bleibt heute nur übrig, den
Ursprung aus dem (ieiste Grandidiers nachzuweisen und auch für die (ieschichte dei' älte-
sten Strai;burger Bischöfe das kimsiliche (iebäude niederzureißen, mit dem (kandidier uns
den Ausblick auf die historische Wahrheit zu verdecken gesucht hat.
§8.
Die BischoMiste an der Spitze der Annales Arseutineuscs breves.
Das Mittelalter dankt seine Kenntnis von den Namen und der Folge der ällesten
Slraliburger Bischöfe dem Katalog in Versen, der von Bischof Erciienl)ald (905— 9;M) ab-
gefaßt sein soll')- Auf ihn gehen alle Listen zurück, die uns aus dem Mittelalter über-
liefert sind'*). Auf ihm beruht auch das Verzeichnis, das in die schon besprochene Hand-
schrift des Ellenhard aufgenommen und bis zum Ende des 13. Jahrhunderts fortgesetzt
worden ist: dieses wiederum wm-de die einzige Quelle für die Stral^burger Chronik des
Friedrich Closener-').
Leider hatte der Schreiber des EUenhardcodex einzelne Irrtümer in den Katalog
gebracht*): so tauchte bei ihm — und daher auch bei Closener — hinter dem 19. Bischof
Gando ein Udo auf^): der Name Erchenbalds wurde schrecklich entstellt, so daß sogar aus
dem einen zwei verschiedene Bischöfe wurden: ,Enthenhardus, Baldus'.
Beide Listen Erchenbalds und EUenhards hatte der Schreiber vor Augen, der in
dem untergegangenen Stral'.burger Codex C. V. 15 — der durch Wencker in die Bibliothek
des protestantischen Seminars kam — die Chronik des Mathias von Neuenbürg in ihrer
letzten Fassimg gemeinsam mit dem Fragmentum historicum eintrug (er ist oben") mit
A bezeichnet). Er hat uns fol. Ib—T^" die Liste der Bischöfe von Straf.burg bis auf
Erchenbald aus dessen poetischem Katalog überliefert'): allein auf Erchenbald liel) er den
Baldus folgen, der durch das unglückliche Versehen in dem Codex EUenhardi ein Straß-
burger Kirchenfürst geworden war. Genau in dieser Fassung^) — ohne den falsclien Udo
des Ellenliardkatalogs, aber mit dessen Baldus - hat Königshofen die älteren Straliburger
-"o-
') MG. SS. XIII, ■^n i: — FUr die Regesten der Siraßburger Bischöfe wird in aiiderm Zusaniiueii-
hanjj über den Werl dei- Versus Erchenbaldi zu handeln sein. Hier brauchen wii- nicht zu erörtern,
ol) sie eine einheillichr Schrift darstellen, oh ihnen ein Bischofskatalog des H. Jahihunderts zu Cruiide
liegt u. s. w.
-) Insbesondere gilt dies auch von der Liste in der vcrbrainiten llandschrifl von Gregors Hoinilien
(Böhmer. Fontes III, p. XII N. -2 und MG. SS. Xllb :i-2l), die zu Erchenbald auch den Namen seines Nach-
folgers Widerold hin/.ug('f(igt hat.
') ed. Hegel, Slraliburger Sliidtechroniken I, 7(t f.
*) Von Schreibfehlern wie .Duiilfus- statt .Biulfus'. .Badoldus' statt .Radoldus' sehe ich ganz ab.
') Hierdurch wurde Udo II., der Nachfolger Hernolds, zum dritten (h's Namens und zum :!1. Bi-
schof, wahrend der Vers Erchenbalds ihn als den SO. bezeichnete: .Alter in hoc innmro fuit indc Irige-
simus Uto'.
») S. 0.
') Engelhard im Archiv VI. 453. — Die Ilandschritl wird von ihn\ als Codex des .Vlbcrlu- Ar-
gcntinensis hi'zeiclMiil .
«) Vom den /.usiit/cn bei den cinzehKU Namen abgesehen, die Engelhard a. a. O. S. -WW IT. angibt.
2S
Bischöle in seiner lateinischen und in der deuUciien Ciuonilv verzeicluieti). Nur weicht
er'') insofern von den älteren Listen ab, als er mehrere Bischöfe xniter den Heiligen an-
führt, die bis dahin dieser Auszeichnung entbehrten.
Im 10. Jahrhundert^) werden als besondere Schutzheilige der Straßburger Kirche
crwiihnt: Amandus, lustinus, Arbogast und Florentius. Noch in dei- EUenhardhandschrift
werden diese vier als die einzigen der ganzen Liste heilig genannt*) ; bei Königshofen sind
von den drei Bischöfen, die zwischen Amandus und .Justus auf der einen, Arbogast luid Flo-
rentius auf der andern Seite aufgezählt werden, Maximinus, Valentinus, Solarius. auch die
])eiden ersten als ,sancti' gerechnet; seitdem auch Solarius zu ihnen tritt, gehören die sieben
ersten Bischöfe der Straßburger Kirche dem Kreise der Heiligen an^).
So stand es um das Wissen von den älteren Straßburger Bischöfen, das von den
elsässischen Geschichtschreibern des Mittelalters den Humanisten iiljerliefert wurde"). -Jakob
Wimpfeling schloß sich in seinem Catalogus eiiiscoporum Argentinensium (1508) einer Liste
an, die mit dem Ellenhardcodex genau übereinstimmte').
•) Hegel a. a. 0. II. 6-27 ff., 6il ff.
-) Oder schon der Straßburger Schreiber in der Handschrift des sog. Alberlu^ .U-geiitinensis.
') In der Vita s. Deicoli (MG. SS. XV, 2, (>7ü) : ,civitas Argentina diuoscitur (juae vulgarico vocabulo
Slrazbureh vocatur, quae exceptis reliquiis principalibus proprios se gaudet possidere palronos, (jucs a
Domino suscepit verae fidei fundatores et divini verbi prodigos scminatores, id est Amanduni, lustinum, Ar-
bogastum, Florentium et alios nonnullos, iiuorum uomina in l)eali ordinis albo superna illa regia sine
lide tenet caraxata'.
*) lustiuus wurde mit dem Straßburger Bischof histus identilizierl.
^) Als Quelle für die Straßburger Bischofsliste verdienen ohne Zweifel die Glasgemälde Beach-
tung, die im Straßburger Münster die Kirchenfürslen darstellten. Vgl. über sie Brück, Elsässische Glas-
malerei 11102. Meine früheren Notizen haben meine Freunde W. Lenel und E. Polaczek liilfsbereil ergiüizt.
Zu den liedeutendsten, an künstlerischem Wert ausgezeichneten Fenstern zählen einige der Nordwaiid des
Münsters, die der Wende vom 13. zum 14. Jalirhundert angehören werdi'u. Sie enthalten neben den Gestalten
des dux Aeliacius und des dux Marcus die Bilder der 6 ersten Bischöfe in folgender Anordnung mit In-
schrift (vgl. Tafel 18 des Tafelwerkes):
S. Arbogastus VI. Maximinus 111. S. Amandus
Solarius V. Valentinus IV. Justus Secundus.
Diese Anordnung entspricht der Liste des Codex Elleidiardi (vgl. Mon. Germ. SS. XVII, 117). Wie
dort ist die Reihenfolge ausdrücklieh hervorgehoben worden; und daß nur Amandus und Arliogast als Heilige
genannt werden, slimmt zu der alten Überlieferung. Man möchte versucht sein, EUenhard als Pfleger des
Münslerbaues unmittelbar mit der Stiftung des Gemäldes in Verbindung zu bringen; er ist 13Ü4- gestorben.
Auf der Westseite des südlichen Querhauses sind, etwas später (1. Hälfte des 14. Jahrhunderts),
noch 2 Bischöfe als S. Floreucius und S. Biulfus dargestellt (Brück. S. -5(); Tafel I des Textes).
Viel geringwertiger ist endlich das -5. Fenster der Nordwaud, das gleichfalls der Zeit um 1300
noch angehört (S. .57)- Es enthält (Tafel 24) :
S. Rotharius S. Radoldus S. Otbertus S. Grimoaldus
Sutger S. Ansoaldus S. Solarius S. Lobiolus.
Man sieht, daß die Straßburg. Bischöfe als Heilige bezeichnet werden. Auf die Reihenfolge ist kein
Gewicht gelegt. Daß auch Grimold dargestellt wird, ist aus seinem Erscheinen im Erchenbaldkatalog und
im Ellenhardcodex ohne Weiteres zu erklären. — Unsere Kenntnis wird also durch die Glasgemälde nicht
erweitert; wichtig ist nur, daß das älteste Fenster mit der Liste des Ellenhardcodex übereinstimmt. Wir
werden daher behaupten dürfen, daß diese Liste dem Wissen des 13. Jahrhunderts vollständig entsprach.
•■') Zu den folgenden Ausfrihiungen vgl. die Tabellen in der 2. Beilage, S. 46 f.
') E. Bickel, Wimpfeling als Historiker S. 32. meint, daß Elleidiard und Closeuer dem Wimpfe-
ling nicht bekannt zu sein scheinen, daß vielmehr nur der Katalog Erchenbalds ihm den Stolf für seine
Liste gegeben habe. Indessen geht die falsche Einfügung Udo's I. hinter Gando auf EUenhard oder Clo-
sener zurück. — Die Zuweisung bestimmter Regierungszeiten an die einzelnen Bischöfe ist für das 7. —
9. Jahrhundert wohl von Wimpfeling zuerst durchgeführt worden; wenigstens fehlen die .\ngaben in den
bisher verötTentlichtcii Quellen. Doch wird für das 1.5. Jahrhundert noch mit ungedruckten Schriften zu
rechnen sein.
Als der erste') liat Kaspar Bruscli (1549) an der fberlieferuiif; fierütlelt: er selioh
an ilif S|»itze liiiiler Aniandii.s die vier 15iscliüt'e, die nach den daniaÜL'iii Kenntnissen der Miü<-
des 7. Jalirliunderts zngeliürten; auf sie liell er in den acht Jaluzclnilen von ljS0^7r>ü die
fiinl'zelm Biscliöfe folgen, von denen man nichts als die Namen besali. Mit VVidegerii —
von ilem an die Reihe der Hiscliöte mit geringen Schwankungen feststeht — kehrte er
wieder zn der überlieferten Urchiinig zurück^).
Brnschs System ist in der Hauptsache von Guillimann') angenommen worden: auch
Bucelin»)- schloß sich iiiin an, wenn er auch mit einzelnen Änderungen auf Wimpfeling
zurückging.^).
Einen einschneidenden Wechsel der Anschauungen bahnte erst wieder der Bollaii-
dist llenschen (1G48) an, der für die Acta Sanctorum die Biographieen des hl. Amandus
Ix-ai'beitete"). Bisher hatte man unter dem ersten Straliburger Bischof ausnahmslos den
l'riesenmissionar verstanden, der etwa von 647 — 650 Biscliof von Maastricht gewesen war.
Henschen dagegen wollte in ihm jenen älteren Amandus erkennen, dessen Unterschiifl
die umstrittenen Akten ') der Kölner Synode von 346 aufweisen. Wie wurde durch so
liohfs Alter das Ansehen des Straßijurger Episkopats gesteigert! allein es kam darauf an.
die neue Auflassung mit dem überlieferten Katalog in Einklang zu bringen. Selbstver-
ständlich mußte der Amandus des 4. Jahrhunderts vollständig von den Bischöfen Arbogast
und rionntius, Ansoald und Rothar getrennt wenien, deren Zugehörigkeit zum 7. .laiir-
Innidert unzweifelhaft erscliien. Da lag es nahe, die 15 Bischöfe, von denen man außer
den Namen nicht das Mindeste wußte und die Brusch zwischen Ansoald und Widegern ein-
gesetzt hatte, schon unmittelbar auf Amandus folgen zu lassen*) und sie den bekaimteii
Bischöfen des 7. Jahrhunderts voranzustellen. Durch sie wurde der Zeitraum von li Jaiu'-
lumderten angemessen ausgefüllt.
Henschens geschickte Konstruktion erfreute sich allgemeinen Beifalls '♦), zumal sie
den Straßburger BiscJKifen so ehrwürdige Vergangenheit gewährleistete. — bis Sdioepflin
1751'") die Unsicherheit ihrer Grundlagen aufdeckte und erneut darauf hinwies, daß nicht
vor dem 7. Jahrhundert eine sichere Überlieferung von den Straßburger Bischöfen be-
ginne. Ihm ist (1778) Grandidier") als überzeugter Verteidiger des bollandistischen Systems
') Brusch, De omnibus (iermaniae episcopatibus epitome.
') Er hat später hinter BernoUl den Idritleii) Udo ausgelassen; auch Hatold nur einmal ,genainit :
auf Griniold folgt also bei ihm nicht Hatohl II. sondern Regenhard. Dagegen läßt auch er den Baldus
hinter Krcheiibald bestehen.
') De episcopis Argenlinensibus (1G08). Doch fehlt es nicht an einigen selbständigen Beobacli-
tungen. So wird der seit Ellenhard hinter Cando eingesetzte Udo wieder beseitigt; Ailidulfus wird (als
llildolplius) dem Ileddo vorangeselzt.
') Germania sacra I (1665), 7.
') Kotharius wnr<le aus der Beilie der ersten Bischöfe wieder entfernt; l'do III. und Batold II.
wurden wieder eingefügt.
") Acta Sanctorum BoIIand. Februar. I, 837.
') Vgl. Neues .Vrcliiv für ältere deutsehe Geschichtskunde XXXII. -lUt.
*) Eine Verschiebung innerhalb der von Brusch gebotenen Folge die-er l-"> ist nur dadurch ein-
getreten, daß Aldus zieinlich an ihr Ende gerückt ist. Von ihm nämlich hatte Wimpfeling beliaiiptel, d;d5
er in die Zeit des Kaisers Iler.u-Iius. also in den Anfang des 7. Jahrhunderts geliöre. Ilensclu'u ließ auf
ihn den Gando folgen unil deutete an, daß dieser Name aus .\mandus verderbt sein köiiue. So ließ er
die Möglichkeit otVen, daß auch der Amandus von Maastricht wirklich noch Bischof von Slraßlmrg gewe.-ien
sei! — Ansoald und Rolharius wurden dem Arbogast und P'biretilius voran.ireslelll. so ilaß auf diese als
erster Bischof des i^. .lalirlumderts Widegern folgte.
") Vgl /,. B. I,e Coiiite. Aimales 4>cclesiastici Francorum I. S:t ; Gallia Christiana V. 777; La Guille
lli>loirc de la province d'Alsace I, .")t. '") Alsatia illusirata I, :{iUV. :tl'.».
") Histoire de 1' eglise de Strasbourg I, (>."« IV.. ,Siir l'exislenee di' S. .\mand premier eveipie ile
Strasbourg.
30
entgegengetreten; er hat seine Gesdiichte der Stral^burger Kirclie mit Henschen auf die
Identität ihres ersten Bischofs mit dem Unterzeichner der Kühier Akten gegründet. Wie
die Acta Sanctornm ließ Grandidier auf Amandas die Namen jener 15 sonst unbekannten
Bischöfe folgen, an deren Ende er den Aldus rückte. Ganz selbständig ordnete er die Liste
für das 7. Jahrhundert. An Aldus schlolj er den Maastrichter Bischof als Amandus II.'),
alsdann Rotharius und behielt hinter ihm Arbogast, Florentius und Ansoald in der schon
durch Erchenbald gebotenen Reihe. Daß er im Gegensatz zu allen Vorgängern hinter
Ansoald einen -Justus II. und Maximin II. einschaltete, dazu bestimmte ihn ein Abtskatalog
von Münster im Gregoriental, der Agoald (= Ansoald), Walagio, .Justus, Maximin als Äbte
hintereinander nannte-): mit Widegern kehrte Grandidier zu der herkömmlichen Liste zurück.
Noch ein anderes kam hinzu, um Grandidier zu seinen Zusätzen zu bestimmen: in
den Versen Erchenbalds las man von Bischof Udo IL: , Alter in hoc lunnero fuit inde tri-
gesinms Uto'. Die Zeile galt dem Nachfolger des Bischofs Bernold. Erchenbald hatte nur
einen einzigen gleichnamigen Vorgänger gekannt, der auf Rachio gefolgt war. Allein durch
das uns schon bekannte Versehen im Ellenhardcodex war bereits vor Widegern ein Udo I.
eingetragen^), der Nachfolger Rachio's zum zweiten Udo geworden. Grandidier glaubte sich
also berechtigt, den Vers Erchenbalds auf ihn zu beziehen. Zwar schien hiergegen zu sprechen,
daß dieser Udo nicht als der 30., sondern als der 27. in der Reihe der Kirchenfürsten stand;
indem Amandus IL, Justus IL und Maximin IL vor ihm eingeschoben wurden, erhielt
Udo IL zwischen Rachio und Erlenhard den ihm laut Erchenbald gebührenden 30. Platz.
Allerdings blieb nunmehr für den wirklichen Udo IL, den Nachfolger Bernolds, kein
Hexameter Erchenbalds zur Verfügung; ein Grund mehr für (irandidier, um ihn nach dem
Vorgange Brusch's vollkommen zu tilgen und nach Bernold sogleich Ratoldus zu nennen.
Wie hier, so ist auch sonst Grandidier eklektisch verfahren, um aus den wider-
streitenden Angaben der Quellen und der älteren Forscher die Bischofsliste herzustellen.
Mit Guillimann hat er den Aylidulf dem Bischof Heddo vorangehen lassen^), wie jener und
Brusch hat er sich mit einem einzigen Ratoldus begnügt und mit Recht den Hexameter und
die Distichen Erchenbalds auf den gleichen Bischof bezogen. Nach dem Vorgange des P.
Laguille und der Gallia Christiana nahm Grandidier den Namen Grimolds, der die beiden
Ratolde von einander trennte, überhaupt nicht für einen Straßburger Bischof in Anspruch^).
Seine gesunde kritische Einsicht trat auch darin zu Tage, daß er — auch hier durch die
Gallia Christiana angeregt — in Baldus das traurige Schattenbild Erchenbalds erkannte
und das wesenlose Dasein , das er nur der Flüchtigkeit der Ellenhardhandschrift ver-
dankte, für immer vernichtele'').
Mit Grandidiers Aufstellungen schloß die Forschung über die älteren Straßburger
Bischöfe vorläufig ab'). Sie knüpften zum weitaus größten Teil an frühere Arbeiten an.
') Nicht ohne Erinnerung an Henschen, der Gando's Nainen als Entstellung aus Amandus an-
gesehen hatte.
') Vgl. Schöptlin, Alsatia illustrata I. :!37 und Grandidier. Nouvelles Oeuvres ined. 111, "214.
3) Siehe oben S. 27.
') Vgl. oben S. 29, N. :?.
') Vgl. La Guille 1. c. p. 12(», 127; Gallia Christiana V (17:31). p. 7S(». Es scheint, daß Grandidier
auch durch eine Überlieferung der Verse Erchenbalds hierzu bestimmt wurde, in dir Grimolds Name ge-
f'ehll hätte. Vgl. Grandidier. Histoire de l'eglise de Strasbourg II, 200.
") Zur Ehre Winipfelings sei hervorgehoben, daß auch er schließlich sich davon überzeugt hatte,
daß Erchenbaldus— Baldus eine einzige Persönlichkeit sei. Grandidier selbst luit darauf hingewiesen (Oeu-
vres ined. I, 46 N. 4). — In der Gallia Christiana 1. c. p. 7!l(l heißt es zu Baldus: .fortasse hie episcopus ex
dimidiato superioris nomine abrasa priori parte conflatus est".
') Auf die späteren Untersuchungen in den Kirchengeschichten von Reitberg und Friidrich ein-
zugehen, ist hier für uns nicht mehr nötig.
e
31
ginjion kaum einmal eigene Wege, waren jedocli ülxrall nacli Kräften l)egi'ilndel : so lie-
ferte als Ganzes gcnonnnen die IJischüfslisle der llistuire de l'eglise de Strasbourg einen
umfassenden Versucli, zwischen den WideisprCichen der Quellen und den (iegensätzen der
Forschung zu den Anfängen der StraCburger Kirchengeschichte vorzudringen. —
Wer diese Enlwicklung seil den Tagen Erchenhalds un(l Kllenhards überblickt,
wird kaum einen Zweifel dariiiier hrgiMi, wie in einer elsässischen Out-Ile des 1:2. oder
13. Jahrhunderts ein Katalog der Bischöfe Slrallburgs ausgesehen haben muß. Im ersten
Augenblick wird allerdings seine Selbslgewiniieit arg ersrhütterl werden, wenn er in der
ewonnenen Überzeugung die .Annales breves Argentinenses, conscripli inennte saeculo de-
cimo tertio' in der Histoire d'Alsace anschaut. Denn die , Nomina episcoporum Argenlinen-
siunV, mit denen sie anheben, stehen keineswegs in der Ordnung der Verse Erchenbakls
oder in der Folge des Kllenhardcodex; sie berühren sich auch nicht mit Künigshofen. Sie
stimmen überhaupt nicht zu den .Anfängen unserer Cberlieferung des Bischofskatalogs; da-
lür aber sind sie — so erstaunlich es ist — aufs engste dem Ausgange der kritischen
Forschung verwandt: die Ordnung der Bischöfe in den Ann. Argentinenses breves deckt
sich bis ins einzelne genau') mit der Liste, die erst Grandidier in seiner Geschichte der
Slraliburger Bischöfe festgestellt hatte!
Die ersten tGNamen folgen einander so wie einstHenschen es vorgeschlagen iiatte-):
nur Aldus ist — wie Grandidier (>s vorgezogen — an ihr Ende gerückt. Ihm reihen sich
— wie bei Henschen — die vier Bischöfe Rotharius, Arbogast, Florentius, Ansoald an;
jedoch sind sie — abweichend von dem Bollandisten — genau in der Folge genannt, die Gran-
diflier festgestellt hat. Vor Heddo begegnet uns Aylidulf. wie bei (juillimami und Grandi-
dier; hinter Bernold fehlt der Name L'do's; kein Grimold, kein Ratoid II. wird eiwiilml,
kein Baldus taucht hinter Erchenbald auf. Überall zieht die Bischofsliste der Aimales
breves die Folgerungen aus dem Werke Grandidiers. Dem Unschuldigen aber, der diesen
Zusammenhang nicht ahnt, muß es scheinen, als ob der Katalog der Annales breves glän-
zend belegt, was einst, noch ohne ihn zu kennen, Grandidiers Scharfsinn erschlossen hatte.
So gilt von der Bischofsliste dasselbe Urteil, das wir vorher über die Annales
breves fällen nuißten. -Vuch sie ist ein modernes Machwerk, aus Grandidiers Darstellung
und mit steter Rücksicht auf sie entstanden.
Und wieder ist's klar, daß der Fälscher den unmittelbaren Anstoß zu seiner Tat erst
durch den Ellenhardcodex erhalten hat, der im Herbst 17.S4 nach SIrar.burg kam. Auf
seinem letzten Blatte fanden die Straßliurger Gelehrten jene Bischofsliste, die — bis dahin
unbekannt — ihnen neben dem Gedicht Erchenbalds als wertvollstes Zeugnis gelten mußte-'|.
Sie hub an mit den Worten; ,Hic incipiunt omnia nomina episcoporum Argentineiisium'.
Ihrer hat zum ersten Male Grandidier in einem Nachtrag zu seiner (damals ungedruckten)
Geschichte Erchenbalds gedacht'); und im Jahre 1787 erscheinen dieselben Worte als der
Beginn — eines von ihm entdeckten, aber bereits im Jahre 1779 (!) verbraunleu Bischofs-
katalogs des 13. Jahrhunderts!
') Mit einer ciiiziffcii iirilcii in N. :f zu crörtei-iulon .\usii;ilnni;.
■) Es ist silli.slverstiindlich, <lal^ üucli Miixiniin. Valiiiliii. Solarium — die erst Sfil ili'ni lt. Jahr-
liinidcrl als Heili};i' liezciclinct wiirdiMi — als .Sariill' ficcliil wcidrn.
') Sichei-licli niii Kikksidit auf diese koslliaro Onclle i-t in dem Kalaloi; dci- .Vnii.ilcs luvvfs da-
von Alisliuul genommon worden, die HisciiOle .\inandus II., .hislns 1!.. Maxiinin 11. tVsl/.nliallon. für ili<-
f;randidi(r in der ilisloire de 1' efflise de Strasbourg eingelroten war. Man zog vor. Nanu'U zu lilgon. für
ilie der Kalalog Kllenliards keine (k-währ bot. Dies ist der einzige Unterschied der Hiscliofslisto in den
Annales breves gegeiiiilier (Irandidiers Darstellung.
') Oeuvres ined. 1, i(> N. +: „(iodelVoi d' Knsniingiii . . . lol. ulliuio: llic inciiiiunt unuiia nomina
episcoporuiii .\r;;erilinensium .... Hadcddiis. Uefinliardus tie."
32-
Nicht genug damit: wieder ist der Katalog nicht so sehr dem Original der Ellen-
hardhandschrift verwandt wie der Abschrift, die Grandidier selbst für den Druck daraus
angefertigt hat. Wir erfuhren schon i), daß er in ihr die verschiedenen Bestandteile des
Codex nach der Zeit geordnet hat, mit der frühesten Nachricht zu 1132 beginnend; dem
so geschaffenen annalistischen Werke stellte er voran — den Catalogus episcoporum
Argentinensium: nirgends sonst als in dieser Abschrift Grandidiers steht er an der Spitze
der Annales Ellenhardi 2).
Grandidier hat die um 1785/S6 hergestellte Bearbeitung der Ellenhardhandschrift
nicht verüfl'entlicht; dafür gab er 1787 die Annales breves heraus, deren äußere Gestalt jener
seiner Abschrift nachgebildet ist^). Sie begiiuien mit der Bischofsliste und denselben Worten
wie sie und lassen dem Katalog jene gefälschten Annalen folgen, die Grandidier so kunst-
voll aus dem Fragmentum Urstisii, den Annales Ellenhardi und andern Nachrichten zu-
sammengesetzt hat. Wir besitzen das genaue Gegenstück, ja! die Vorlage für die Anord-
nung der Annales breves nur in der Bearbeitung des Codex Ellenhardi von Grandidiers
eigener Hand. Hiernach muß der letzte Zweifel — wenn irgend er noch gehegt werden
konnte — verstuumien: Grandidier selbst hat wie die ganzen Annales breves, so auch die
Bischofsliste an ihrer Spitze gefälscht*).
Der Catalogus episcoporum Argentinensium der Annales breves ist aus der Reihe der
Straßburger Geschichtsquellen zu löschen. Der Forschung über die ältesten Bischöfe ist
freie Bahn geschaffen, sie hat sich auseinanderzusetzen nur mit den Versus Erchenbaldi,
dem einzigen Straßburger Bischofskatalog des Mittelalters.
§9.
Schluß. Die Fälschungen Orandidiers.
Der peinliche Prozel5 gegen das Andenken des berühmten elsässischen Geschicht-
schreibers ist heute bi'reils zum zweiten Male geführt worden. Vor -lahren forderte die Aus-
gabe der Urkunden Heinrichs II. in den Mönumenta Germaniae, daß merkwürdige Erschei-
nungen in einigen nur durch Grandidier bekannten Diplomen für oberrheinische Kirchen er-
klärt wurden; sie fanden ihre überraschende Deutung durch den Nachweis, daß Grandidier
eine stattliche Reihe Urkunden selbst verfertigt hatte-'). Ohne Rücksicht auf jenes Ergeb-
nis haben wir jetzt vor unbefangenen Lesern das Verfahren wider die Annales Argen-
1) Vgl. oben S. 25.
•) Man vergleiche zu alledem die Ausgabe der Crandidier'schen Abschrift durch Liblin, Clironi-
(|ue de Godefroi d' Ensmingen. 1868.
■') Selbst in der Schreibart der Namen folgt der Katalog der Annales breves dem Ellenhard. Er
enthält auch hinter der Erwähnung des dritten Bischof.^ Maxiinin die Worte: .et sie per ordincm usque
ad finem', die nur in der Ellenhardlisle sich finden und die erst 1781- mit ihr in Straßburg heliannt ge-
worden sind. — Für Grandidiers Verhalten ist ferner bezeichnend, daß seine Abschrift aus Ellenhard die
Liste der Bischöfe mit Konrad von Hüneburg (f 1202) abbricht, während sie im Original ohne Unterbre-
chung bis auf Konrad von Lichtenberg (f 1290) weitergellt. In ileii Aunales breves hört die Liste sogar
schon bei Gebhard (f 1141) auf.
") Wie wenig Grandidier sich gesclieut hat, den Ouelleu zu Gunsten seiner Forscliungsergebnisse
Gewalt anzutun, beweist die Art, wie er den Erchenbahllcatalog behandelt liat. In seiner Untersuclumg
Nouvelles Oeuvres ined. T, 330 ff.) hat er rücksichtslos die Verse für die ersten 31 Bischöfe auseinander-
gerissen und so eingestellt, daß ihre Reihenfolge genau der Histoire de 1' eglise de Strasl)ourg und dalier
auch dem Katalog der Annales breves entspricht.
'•) Zeits'hrifl für die (Jeschichte des Oberrheins NF. XII, i.^.O H". : XIII. 5i3. Ergänzt und l)estätigt
durch H. ßresslau a. a. 0. XIV,9 iX. und durcli A. Dopsch in den Mitteil. tU's Instituts für österr. (iesch.
XIX. 580 ff.
tinenses bievcs ijeleitet; wir nahmen es gleiclizcilig von zwei Seilen anf, für den aiina-
lislisclien Teil nnd liir die Dischofslistc; selbsläiidig fiilirtcn wir es flir beide Absciniitte
bis Zinn Lrleilsspnu lie dnrcii. Immer anl's neue eiUiimpri. ist das Verdikt überall das
gleiclir, unabweisbar fiir jcdni. dem historische Korscliimg vertraut ist. Inuuer anfs neue
erwügeu, um das Anseilen des gepriesenen (lelehrteu über das (irali iiiiiaus zu seiiül/.eu.
nnilj das Urteil doch gelallt werden, um die Wissensclialt vor den Trugwerkeu nichtigen
Ehrgeizes zn bewahren.
Mit hervorragendem (ieschick hat (irandidier Urkunden nnd Annalen gefälschl.
an denen durch mehr als ein Jahrhundert die Nachwelt kein Fehl zn entdecken vermochte.
iNur selten hat er frei erfunden: er ersetzte, was seiner Überzengiuig nach einst vorhan-
den gewesen, was im Laiif dei' .lalulnuiderle untergegangen war. Kr erdichtete Urkunden.
von denen niu' ein Bruchleil erlialleu war, oder deren irgend eine spfilere Best;itigung ge-
dachte. Er stellte Amuilen zusammen, um die verlorenen (Juellen neu zn bilden, die siin
Scharfsinn im Fragmentum Urstisii verborgen fand. Mit dem Stolz eines Künstlers nnd
der Sicherheit eines Gelehrten, der sich seiner Ülierlegeidieit bewußt ist. schuf er die de-
bilde seiner Phantasie und legte sie dem Urteile der .Mitwelt vor.
Doch er legte sie vor, nicht als Zeugnisse seiner kritischen Leistung, sondern als
Itenkmäler der Vergangenheit. Er täuschte und, um die Kundigen zu überlisten, fügte er
zu den Fälschungen Lüge auf Lüge, knüpfte er das Netz, in dem er sich selbst verstrickt
hat wie irgend einer der wissenschaftlichen Betrüger von geringerem Ansehen.
Über die aufgedeckten Tatsachen hinaus drängt es uns zu der Frage, was einen
Mann von seinen Fähigkeiten und von anerkanntem Ruf zu dem lichtscheuen Treiben ver-
fiihrt haben mag. Nicht die Sucht nach schnödem (Jewinn, der so viele erlagen, ril".
ihn hin; nicht das Verlangen, einem Geschlecht oder einer Stadt die glänzende Vergangen-
heit zu schaffen, die ihnen die Geschichte versagt hatte. Nocli auch bedurften es die ernsten
Forschungen, auf denen sein Werk beruhte, durch Fälschungen gestützt zu werden. ILiI
ihn der Ehrgeiz gepackt, im Kreise der gelehrten Genossen als der erste gefeiert zn wer-
den? Urkunden vorzulegen, an denen ein Schöptlin vorübergegangen war? reizte ihn
Eitelkeit, durch die Bischofsliste aus einer später entdeckten Quelle zu belegen, was er.
ohne noch von ihr zu wissen, vorher in kritischer Arbeit gewonnen hatte? wünschte er
seiner Ivirche und sich den Ruhm, ans eigenen Schätzen die ältesten Straßbnrger Jahr-
bücher ans Licht zu ziehen, neben denen das kostbare Geschenk der Ellenhardhandschrift
zurücktrat, das Abt (ierbert aus der Fremde dargeboten?
In das Innerste des Mannes blicken wir nicht hinein: kein Wort verrät ihn. Wie
rühmt er als die Aufgabe des Geschichtschreibers, die Wahrheit aufzudecken! wie fordert
er als .sittliche Pflicht, nur die Wahrheit zu stieben! In ihm aber siegt über die Einsicht
de.ssen. was not tut, die Welt des äuJ^eren Scheins mit l>ug und Trug.
Unheimliche Macht hat diese Welt iiber die Humanisten aller Zeilen besessen: da-
von zeugen die Fälschungen, die immer wachsend an Zahl erkannt und Gelehrten zur Last
gelegt werden. Seit den Anfängen der italienischen Renaissance bis in die Jüngste Gegen-
wart') ist kein Zeitaller frei von solchen Vergehen: im IS. Jahrhundert scheint .gelehrte
Fälschung" geradezu eine Modekrauklieit in der gebildeten Gesellschalt gewesen zn sein-).
') Vgl. L. Triuibe. Aiioiivnius Cortosiaiius (Abliaii(lli]ii};oii diT Miiiiclienur AkiuUiiüo. III- Kl.
24. lid. um).
») Im AllgeiiiciiKMi vir). Wullciibncli. niiitsililands Gesi-liiclils.iiicIU!ii II", S. WS IT.. Hoilairo. Von
den jüngst entdeckten oder iieuhelwiiideUeii l'illselieni des IS. .l.-dirlninderts hebe icli solche hervor, .lie
in einer oder anderer Hezieliiuig mit (irandidiirs Art verwandt sind: Oliver l.egiponi (llpi'ermami in Wesid.
/eitschr. XIX, 271ir.|; llaidliali'r (Tanj;l in den Milteil. des Inslit. IVir .'.slerr. Ceseli. .\IX. I 11'.): Dreyer
(Frensdorir. Dortm 1er Slalnlen S. ii If.. nnd Mantels in Zeilselir. des Ver. lilr l.nbischo Coseb. VI.
n. lilorli. Ili.' l'.UlK^I-.'lli'll .\lMIMlrM iliT Shllll'.'l'/.l'il. 5
34
Darum weiden wii- Giantlidiers Handeln ans den Fehlern seiner Zeit heraus leichter ver-
stehen. Mit vielen andern hat er gleiche Schuld auf sich geladen und wird mit ihnen ver-
urteilt. Unser menschliches Mitgefühl weckt kaum einer wie er; denn fast niemand unter
allen kommt Grandidier an echter wissenschaftlicher Leistung nahe.
Um so herber war die Pflicht, die Fälschungen Graiididiers aufzudecken und nach-
zuweisen, dalj der (jeschichtschreiber, der seiner hohen „Pflichten klar bewulU war und der
berufen schien, sie glänzend zu erfüllen, durch falschen Ehrgeiz weit weg vom Ideal auf
Irrwege geführt worden ist')." —
Wir haben zerstöi't. was Grandidier listig ei'sann. Wir entsühnen ihn, und wir
leinigen uns, wenn wir ülier die Trümmer hin den Weg zu der wahren Erkenntnis suchen,
den sein Trugwerk der elsässischen Geschichtsforschung eigensüchtig verschloß.
•515 ff.) ; Pfaff (Harnack. Die Pfaff'schen Irenaeusfragmciite in Texte und Uiitei-sucliiingtn zur Gesell, der
altcliristl. Literatur NF. V, 3); der Pisaner Domherr und Fiilsclier (Kelir in (Jnellen und Forschungen aus
italienischen Archiven VI, 310 ft'.): Jean Baptiste Guillaume (Delisle, Instructions du coraile des travaux
hisloritiues p. .53 ff. ; vgl. Schetler-Boichorst, Forscliungen zur Geschichte des 12. u. 13. Jahrhunderts S. 123 ff'.) ;
der Holländer Schetfema (Heck. AllfVies. Gerichtsverfassung. S. 413 ff.). — Unter unmittelbarsten Zeiigenossen
Graudidiers ist hinzuweisen auf Scliolt (Wibel im Neuen Archiv XXIX, 6.53 ff.) und auf die beiden Miinner,
mit denen er selbst in Beziehung stand, den Scliweizer B. G. v. Zurlanben (v. Liebenau im Anzeiger für
Schweizer Gesch. N. F. VIII, 2C2 If.) und vor allem F. J. Bodniann (zuletzt H. Meyer in der Savigny-Zcit-
schrift für Rechtsgeschichte NF. XXIV, 309 ff. und Schorbach, Die urkundlichen Nachrichten über Job. Guten-
berg in der Festschrift der Stadt Mainz 1900 S. 10.5). Sie haben sich schwerer Fälschungen schuldig ge-
macht. — Zur Beurteilung vgl. Zeller in der Deutschen Rundschau 74,211 ff.
•) Vgl. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrbeins NF. XII. 5O0.
Beilaiifo I.
&'-'
Die Zusammensetzung der Annales breves Argentinenses.
Text nuc/i Gi-amlidii^- , Ilistoire d' Atsuce. II. Pieces jitutißcativm, p. LXIII, lit. 433: ex viteri mniibruna .vis(»-i
ejnscopalis Argiiitinensüs, Taberiiis Alsaticis. — Daraus wiederholt in den Mim. Germ. SS. XVII, S7.
Dif Zusätze, die Graudidicr seinem Aus/.iige aus dem FragiueiiUim liistoricuin bsi Urslisius. Genuuniue
hiätoiicoruni illuslriiim Pars II. "4 ff. aus audeiu Quelleu eingenij.'t lial. sind gesperrt gesetzt, seine sellist-
stäniliueii Änderungen stehen kursiv.
Hie incipiunt omnia nomiua episeoporum Arg e n t i n en siu lu. Saiu-lus
A in a u d u s p r i m u s e p i s c o p u s. S a n c t u s 1 u .s t u s s e c u ii d u s. S a ii c t u s M a x i ni i ii u s t e r-
ei US et sie per ordineui us([ue ad finein. Saiietus Valentinus. Sanctus So-
larius. Biulfus. Magnus. Garoyiius. Landeliertu s. Ruodibaldus. Magenberlus.
Lobiolus. Gundoaldus. Gaiido. Udo. Aldus. F{ u o th arius. Saiietus Arbogas las.
Sanetus Floren ti US. Ansah! us. Vingernus. \Va ndal fridus. Aulidolfus. Eddo.
Remigius. Raeliio. Udo. Eilehardus. Adallochus. Beriioldus. Kadoldus. Re-
gln liar du s. Waltranuiius. Otbertus. Gozfridus. Rieliwinus. Ruthardus. L'lo.
Eiche «bald US. Viuderoldus. Altwieus. VVcrnliarius. Willielmus. Hezil. Wem-
herus. Tbeobaldus. Otto. Baldewiiius. Cuiio. Bruno. Gel)erhardus.
Aus dem Katalog im Code.\ des EUeiihard ; doch hat Gr.indidier die Heilieufolge der Bischöle
so geändert, daß sie seiner Ordnung in der llistoire de l'eglise de Straslfourg möglichst eutspriclit. Vgl.
olien S. :51. — Wie in den Ann. hreves findet sich die Bischofsliste an der Spitze der Jalirhikher nur in
Grandidiers eigener Bearbeitung des Ellenhardcode.\, die Lildiii. Chrouiiiue de GodelVoi d" Knsmiiigi'U lii'r-
ausgegeben hat.
t. Anno Dom. ÜCLXXIll. Floruil beatus Arbogastus, ([ui liliuui IJagebeiii a inorte suscitavit.
Eodem tempore ex titit Floreiitius, qui filiani eiusdeui regis a deinonio vexalaiii liiteravil.
Ambo Argenline vicissiiii suecedentes episcopi elarueruiit.
Der Text mit nicht erhebliehen Änderungen nach Urslisius II, 74: t'loruil beatus Nicolaus arclii-
cpiscopus . . anno domiuicae iucarnationis DCLXXIII migravit ad Dominum. Eodem tempore beahis
Arliogaslus e x l i t i t, ipii liliuui Dageherti (.\nu. Marb. : Dagobert!) a morte suscitavit : el Florentius. ipil
liiiani riusdeni regis a daciiionio vexalain libeiavit, .\rgentinae vicissim suecedentes episcopi claruerunl.
— Grandidier. Strasbourg I. 'HWt. -217 setzt Aibogasts Erhebung zum Bischof in ilas .lahr r>7:t, aber idnu' in
seiner längeren Untersuchung der .\nnales breves zu gedenken : I, -JOI luul 'J:!ll citiert ei- L'rstis. II, TV.
:2. Eodem quoque tempore Leudesius. ([uein Germaiii l.utliericuni vocant, liliiis Krchiiioldi. ciiiisilio
Leodegarii Augusloduneiisis') episcopi, inaiur doiiius palatii cüiisliluitur. Leudesius duxernt
uxorem de prosapia saneti Sigisiiiuiidi regis Burgundiac geiuiilque ex ea Alhicuui sou Adal-
ricum, tpii patre adliuc superslile et llilderico re;:nante iixorein dnxerai Berswindam iinmiiie.
liliain soniris satu-li l,code;:arii. sonireiii videlii'et rt'u'iue. tili haue «ausaui coiisan;;iiinitalis
a prelato rege diualum (icruiaiuc udeplns est lialMMli|u«- ^edeni in \ill:i regia Klienheini-'l
38
et in lastro quod Ho!ieiil)urii-3) iiomiiiatur. Geiiuit pero AHücm filiani a iiativitate cecam
nomine Udiliam, qua a saiicto Erliarilo^) llatisponensi episcopo et Hidolt'o Treveieiisi Ijapti-
sata in sacro fonie visum recepit.
') Augustudo nensis Urst. ; Augustudensis Marb. ^) = Urst. ; Ehenlicra Marl).
ä) = Urst.; Honburcli Mai-b. *) Heihardo Urst.; ab Horliardo (obne sanct^o) Marb. —
Der ganze Abschnitt ist Auszug aus Urstisius, auf deu von Graudidier I, W^, 34.5 verwiest u wird.
•3. Anno Domini DCCXXIV. Sanctus Pirminius abbas et cliorepiscopus in Augia insula
cenobialem vitam institi«'«. Anno dein DCCXXVII ob odium Karoli a Tlieobaldo
Gotifridi ducis filio ex ea pulsus Etlionem, postea Argentinensem episeopuni, qui
etiam Etlienheim cenobiuni constnixit, pro se abbaten! constituit. Et ipse Alsatiam, Ale-
manniam atque Bavariam alia constructurus cenobia petiit, quoruni nomina liec sunt: Altalie,
Flievers, Murbach, Öclmttere '), Gengenbach. Swarzahe-), Wissenburg 3), Honibach, Mors-
müuster, Nuwilre.
') = Urst.; Scuthere Marb. =) = Urst.; Swarza Marb. ") = Urst.; Wizenburch
Marb. — Der Abschnitt stanomt aus Urstisius. Doch fehlen diesem ebenso wie den Ana. Marbac. die ge-
sperrt gedruckten Zusätze; sie stehen viehnehr wörtlich in der Chronik des Hermann von Reichenau:
72L Sanctus Pirminius abbas et cho rep iscop us ... ad Karolum ductus Augiae([ue insulae prae-
fectus . . . .und 727. Sanctus Pirminius ob odi.im Karoli a Theobaldo Gotifridi ducis filio
ex Augia pulsus Ethonem pro se constit\iit abbatem et ipse Alsatiam. . . Vgl. oben S. 14. — Bei der Ge-
schichte Pirmins beruft sich Grandidier, Strasbourg I. 2.5"2, 267 auf Urstisius II, 7fi und auf die beiden Be-
richte Hermanns von Reichenau : also auf diejenigen Quellen, aus denen die Ann. braves Argent. zusammen-
gesetzt sind. Von der Chronik Hermanns besaß Grandidier eine Abschrift, die ihm L. B. G. von Zurlauben
verschallt hatte.
4. Anno Dom. DCCCLXXXVII. Rieharda imperatrix, Caroli regis uxor, adulterii vitio^) cum Luit-
wardo Vercellensi episcopo incusata, divino iudicio se ab omni-) virorum commixtione in-
tegram et virginem probavit. quamvis iam duodecim annis in coniugio imperatoris apparuit;
moxque ab iniperalore separata in Andelahe-^) cenobinm virginum a se constructum secessit
ibique Deo serviens virgo regina permansil.
') =Urst.; fehlt in Marb. -) = Urst. : o m n i u m Marb. ') =Urst.; Andelahense
Marb. — Völlig aus Urstisius II, .Sl, den Graudidier, Strasbourg II, 233 anführt; für die selbstverstiind-
liche Verbesserung des Druckfehlers uxorum bei Urst. in virorum brauchte Grandidier kaum auf die
ebendort bei ihm citierten Ann. Engelbergenses zurückzugreifen (vgl. auch seine Anmerkung zur Ausgabe
in Ilistoire d'Alsacc II, p. LXVII N. e.).
5. Anno Dom. DGCCCXCIX. Imperatrix Adelheidis obiit. Hec post mortem Üttonis magni
imperatoris, mariti sui^), sancte et religiöse viveiis longo tempore multa contulit ecdesiis de
regab nnniiticentia et ad ultimum super littus-) Rheni fluminis nobile eenobium construxit
dictum nomine Selse») et illud prediis et aliis opibus ditavit, ubi et ipsa postea moriens
quievit.
1) Auuo üomini DCCCCLXXIII. Otto uiagnus imperator subito mortuus ....
Imperatrix vero A de Ih ei d is p os t ipsum sancte et religiöse vi vens beginnt Urstisius.
2)^ Urst.; litus Marb. "iSchlse Urst.: SalsaeMarb. - Die dem Urst. entlehnte Stelle
über Adelheids frommes Lebeu und die Grimdung von Setz wird bei Grandidier, Oeuvres ined. I, 37!» aus
Urst. II, 82 so citiert: imperatrix Adelheidis post Ottonem magnum sancte et religiöse
vivens . . . Dort führt (irandidicr auch die verschiedenen Nekrologe an, aus denen er den Tod Adel-
heids zu 999 erfuhr. - Die Worte .postea moriens quievif stehen im Fragmentum historicum (wie in den
Ann. Marbac.) vollkommen sinngeinäl? zu 973 nach dem Bericht von Ütto's Tod. Sie sind sinnlos in dem
Jahresbericht von »,»99, der überdies mit der Meldung vom Tode der Kaiserin beginnt! Eine der Stellen,
die für sich allein die frühere These von den Ann. breves als Ouelle der Ann. Marbac. zu nichte machen.
IJ. Anno Domini MI. Obiit Altwicus Argent ine nsis episcopus; cui Wcrnharius
successit.
Die Nachricht fehlt bei Urst. und Maib. - Grandidier. Oeuvres in6d. I. S5 hat abweichend
von allen seinen Vorgängern den Tod des Alawih und die Nachfolge Werners richtig zu KMtl he-
39
stimmt: „iious avons place ä l'anm'-e 1(101 la mort il' Alawic sur la foi du m'^crologe ilc Fiilde. pirct aii-
cionne et exactc"*; auf die Ann. Argciilin. Iircvcs winl niilil vorwiesen!
7. Anno Domini Mll. Nains est Leo i)a[)a, <|ni i-t Ifnnio. ile castrd I*'f;onslioiiii.
Aus l'rsl. II, S:{, den (itandidici-. Oeuvres iurd. II. .">0 anrüliii.
iS. Anno Duniiiii MXV. McMiasIcriuni sanclr Marie virgini-') in Ar^entiiia siM-;:il prinio a iinjda-
tione sua.
') ^Urst.: t'olill in .Marli. Aus l'i-sl.. den Grandidier, Oeuvres ined. I. 47'.( anriilirl.
it. Annd Honi. MXIX. W (>r n li a i-i n s opiscopus contra I! u r j; ii n d io ne s pn$;navil et
v i c i t.
Fehlt l)ei L'rsl. uml .Vlarli. Dncli stiinnil der VVcirllaul ;.!(;iiau niil dem .Annalista Saxo iilier-
ein (MG. SS. VI, (174), den Grandidier, Oeuvres ined. I, iS5 aus Eccard, Corp. liisl. med. aevi I, Vti also
anführt: A nn o KM!). Wer in lierus .\r j;e n tin a e epi sco p us cum A le m an nis contra Bu rfiu ii-
diones pugnavif et vicit. - Grandidier ist zu dem Einschub ohne Zweifel durch Königsholeu ver-
aniaßl worden. Nach KngelhardI (Areliiv \'I. 40.5) fügt Kim. in der lateiniselien Chronili zu Bischof Werner I
bei. „dal) er 10111 einen Sieg tum Alauiainiis conira Burgundioues crfoi-btin" ; vgl. seine deulsclie CbroiuU
(Hegel. Straßburgcr SliulteelirdnikeM II. (il.")). Königshofen dürfte liier in letzter Linie auf llermaiiu vmi
Heicbenau zurücligelien.
lü. Anno Dom. MXXVIII. Werniiariu.s Argentinensis episcii|)us jiriinus idiiit : et Willielnins suc-
cessit.
.\us Urst.. der liei (irandidier. Oeuvres ined. I. .jls angeführt wird.
11. Anno Dom. MXXXl. Mona.steriiiui S. Tliome aposloli') in Argenlina a Willieiino consecralur
et sancti Peti'i al) eodem-) iiulKiatnr.
') =- Urst.; fehlt in Marli. -) — Urst.; a li emleni episcupu Marb. .\us l r-l., der
bei (irandidier, Oeuvres in6d. II, Ui augefidirt ist
12. Anno Dom. MXLV. Dedicatum est Monasteriuni Moiienburg in lionore lieate .Marie virginis a
venerabili Hrimone Tullensium') episcopo, postea apostolico.
') Leucoruni, id est Tullensium Urst.; Leucoruin .Marb. — .\us Ur^l.. der bei (Irau-
didier. Oeuvres ined. II, .5.5 angeführt ist.
l;{. Anno Dom. MXfjVII. Wilhelmus Argentineiisis episcopns oliiil; eui lle/il successit.
Aus Urst.. der l)ei (irandidier. Oeuvres ined. II. 22 angefidul winl.
14. Anno Domini MI. XV. llezii .V rgen t i n e nsi s episcopus ohiit: eui >neeessit
Wernharius secnndus.
Fehlt bei Urst., wo durch einen Druckfelder der .Jahresbericht ausgefallen isL In der HaadsclM-ifl
des Albertus Argenlin. war er vorhanden, vgl. Engelhard im Archiv der (iesellscbaft für allere deutsche
Gescliiclitskuiule VI, 42S und oben S. 10. - Ob (iranilidier, der den Albertus .Vrgi'nliu. kannte, lüer dessen
llandscbiill l)euutzle, ist sehr fraglich. Tu den Oeuvres ined. IL 'i't. Sti bericbtel er llezils Tod und
Werners II. Erhebung aus andern (Jnelleu zu 100.5. Der Worllaut des Fragment um in .VW lautete: Iletzel
e p i s c o p u s A r g e n t i n e n s i s o b i i I : i' u i Wernharius s u c c c s s i t, also genau wie in den .\nn. Mar-
bac. Wenn Gi'andidier abweicht, bat er wohl silbsl den Text mit Rücksicht auf den Wortlaut der ver-
wandten Berichte In den Ami. liieves lieri;c~le|ll.
1.") .\iino Dom. MLXXX'II. lierliioldns dux C.arinthionim, ([iii rfe') Zeringen, \ir callndieu- oliiil.
') et Urst. = Marb. — Aus Urst.. ilen Grandidier, Oeuvres ined, 11. 11.5 ritiert.
1(). Ainio Dom. MLXXFX. VVornharins .\rgenliiiensis ('pisco|>ns oliiil, vir sc li i > ina I iens; eui
Tlioo])aldus suc cessit.
In <lir .\usgahe des Ur.stisius II, s:i ist der Text durch DrncklVIder verderbt: A d. M 1. X X I .\.
We r n ha r i US A lg. ep isc. s ec u n d US o b i i t, c n i O I t o s < b i s m a I i c ii s s u c cess M. l'rsl. sprang von
1070 irrlünilicli zu lOSt Ober. Der Satz lautete nach den Ilandscliiifleii des Albertus Argentineiisis richtig
40
(vgl. obcH S. 10) : A n n o D o m. M L X X I X. W f r n li :i r i u s A r g o n t i n o n s i s e p i s c o p u s s e c ii n d u s
obiit; tu i Theobaldus successit. An n o Doin. M LX XXI V. The obal d u s A rgenti neu sis
episcopiis obiit; cui Otto scismaticus successit. — Daß Werner II. Schismatiker war und
unausgesöhnt mit Gregor VII. starb, berichtet Grandidier, Oeuvres. Jn6d. II, 121 aus Berlholdi Liber de
coiistructione mon. Zwifaltensis (Mon. Germ. SS. X. 98). Über die Naclifolge Theobalds vgl (kandidier
1. c. II. 122.
17. Anno Dom. MLXXXII. Theobaldus Argentineiisis episoopus obiit; cui Otto
scliismaticus successit.
Der Tod Theobalds ist bei Urstisius ausgelassen, vgl. vorher zu 1071». Die Handschrift des Allierlus
Argentinensis brachte ihn, wie dieMarb, zu 1()84-. Grandidiei- aber (Oeuvres ined. II, 122) folgte den Ann.
Auguslani, die zu 10S2 erzählen (M(;. SS. TU. l:{()): Dielpoldus praesul S t r a z li u rge n s i s obiit.
Er setzte auch Otto's Nachfolge in das gleiche .Jahre 1082 (1. c. II. W,), ohne die Ann. l)reves Argent. als
Beleg hierfür anzurufen!
tS. Anno Dom. MXC. Fundata est Marbaclii) ccclesia sancti Angustini a militari et ilkistri viro
Biircliardo de Gebelswilre^), cuius adiutor et cooperator fidelissimus niagister Mauegoldiis
de Lutenbacli^) extitit.
') M a r g b a c h Urst. ; M a r b a c e n s i s Marh. '-) = Urst. : G e b e 1 e s w i 1 r c Marb. ■•') = Urst. ;
Lutinbach Marb. — Aus Urst., deu Grandidier, Oeuvres ined. II, 2ß!) und III, 117 anfülirt.
llt. Ann. Dom. MXCI. In Teutonicis parlibus caro cum sanguine pluit, et bufones cum piscibus
celo cecidenmt, et sanguis de panibus fliiere videbatur.
Aus Urs!., den Grandidier, Oeuvres ined. II, 240 anführt.
M. Anno Dom. MXCVIII. Otto Argentinensis episoopus cum Godefrido duce et
aliis (jnam pluril)us Hierosolymam tendit, et in sequenti anno Jerusalem capitur.
Der Aufbruch zum Kreuzzug fehlt bei Urst., während die Einnahme Jerusalems zu 1099 dort aus
den Ann. Marbac. übernommen ist. Grandidier, Oeuvres ined. II, lÜC crziihlt Otto's Teilnahme an der
Kreuzfahrt nach Bernold (Urstisius I, 377) : Godefridus dux ... item Otto S t r asburgensis
episcopus et comes Hardmannus de Alemannia et alii quamplures cum innumera-
bili multidudine iam dudum Hierosolymam tcnderc caeperunt. Die Benützung dieser
Worte für die Ann. Argent. l)reves ist klar. — Für die Einnahme Jerusalems hat Grandidier II, 167 sich
auf Wilhelm von Tyrus l)erulen. — Nach der Beseitigung der Ann. Argentinenses wird von neuem zu
erwägen sein, ob nicht Bischof Otto jeuer eine Bischof gewesen sei, der nach dem Berichte des Ordericus
Peter von Amiens begleitete. Vgl. Meyer von Knonau, Jahrliücher Heinrichs IV. IV, 491 N. 47.
^21. Anno Dom. MC. Facta est fames incomparal)ilis et mortalitas horribilis. Otto quoquo Ar-
gentinensis schismaticus de lerosolymitano itinere reversus. sed de schismate, ut putabatur,
iion emendatus diem clausit extremum. Cui Baklewinus sex tantum victurus hel)domadas suc-
cessit. Huic eodem anno Cuno') successit.
') = Urst.; Cuno episcopus Marb. — Aus Ui-sl. II, 84, der bei Grandidier, Oeuvres med. II,
I7:{ und 216 angeführt wird.
i± Anno Dom. MCXXII. Bertlioldus dux de Zeriugeni) in Mollesheim occiditur.
') — Urst.; Zeiringen Marb. — Aus Urst., den Grandidier, Oeuvres iued, 11, :?20 hierfür an-
fülirt. Zu der Anmerkung (p. LXVII N. g) : potius aiin , 1123 vgl. Grandidiers Erörterung 1. c.
"2ö. Anno Dom. MCXXIIl. Cnno Argentinensis episcopus de sede pellitur; cui Bruno episcopus
supr.'iponitur^).
') = Urst; superponitur Marb. — Aus Urst, auf den sich Grandicher. Oeuvres ined. II, :W0
bei der Entscheidung für 112:? als Jahr der Absetzung Cnno's stützt
24. Anno Dom. MCXXVIII. Constructuin est monasterium quod vocatur Novum castrum iu lundo
Rainaldi comitis de Lutzelnl)nrg cepitg'Me crescere in personis et rebus et religione ad lau-
dem lesn Christi.
Aus Urst; schon die Hs. des Albertus Argentinensis hatte durch den Schreibfehler MC X X V I II
statt MCX XXIII die Nachrichten der Ann. Marljac. 1 1-^."? zu 1128 verschoben. Über diesen für die Kritik
41
diT Ann. Argenlineiises brt'ves wkliligsten IJiiisliind vgl. oben S. II f. - (iraiiiliiiier liat in der Liste der
Neuburger Abte (NouvcUcs Oeuvres iiiid. 111, :t5'.l| 1 1-2S als Griiiiduiigsjabr des Klosters augeiiomiuen.
25. Anno Dom. MCXXX. Conibustuin est maius nionasteriuin Ar^enlineiise primo.
Wie bei Urst. II. S.") — den Craiididier, Oeuvres ined. II, TO:? anCiilirt — wird der Brand des MOusters
zu ll;?0 statt zu dem Jalire ICiCi bericblel. das in den Ann. Marl), riebtig übei liefert ist. Vgl. oben S. II f.
Die Ilamlscbrift des Albertus Argcnlinensis schrieb MCXXX und bat dahinter V I versebentlicb ausge-
lassen. Daher wird auch doit und bei Urst. der Kampf bei Gugenheim zu 11.1(1 statt zu 1130 verzeichnet.
vgl. unten zu li:?l. Schon Königshofen (ed. Hegel, Straßb. Chronikin II. tJl-7) ist diesem Irrtum der Ilaml-
Schrift zum Opfer gefallen.
2(;. Anno Doui. MCXXXI. Rex pentecosten in civilate Argentina celebravit.
et Bruno eiusdem loci episcopiis Ar^en ti nensem resignavit episcopa tum.
Gebeliardo sibi succedente.
Fehlt bei Urst. — Grandidier, Oeuvres ined. II. 30« berichtet über diese Vorgänge im Anschluß
an die Annalcn von Disibodetiberg (= Dodechin) und die Ann. Magdeburgenses (Chronogr. Saxo). Seine
Citat<' lauten: Annales s, Disibodi (jetzt MG. SS. XVII, 24). 1131 . . Conc ili u m Mog un t iae habiluni.
ubi I5runo A rgen ti ne nsis episcopus . .. Ar gen ti ne usem r ec onsig na v i t episcopatum :
und Ann. Magdeb. (SS. XVI, 184): Anno 1131. Rex pentecostem in civilate Argentina cele-
brat, et Bruno eiusdem loci episcopus p a s t o r a 1 e m c u r a m a m i s i t , G e b h a r d o sibi
succedente. Die Ann. Argentin. breves sind aus beiden Quellen zusammengesetzt (vgl. oben S. 15).
Sie entsprechen genau der Erzählung Grandidiers, der zufolge zu Straßburg am Pfingsttage .Brunon renou-
vela la cession de son eveclie."
Kodein anno facta est pugna inter Gebehardum episcopum et Fridericum ducem Alemannie apud
Gugenheim.
Wörtlich aus Urst. zum Jahre 1130. der. wie wir oben Nr. 25 bereits gesehen haben, hier
die Ann. Marbac. von 1130 wiedergibt. Ihn citiert Grandidier, Oeuvres ined. II, 372. setzt aber selbst den
Kampf bei Gugenheim zum Jahre 1131; denn erst in diesem Jalire war Gebhard Bischof geworden : und
so bemerkt er denn auch beim Abdruck von Urst. 85 in seiner Anmerkung 4: Anno Dom in i 1130
(l. 1131) facta est pugna Grandidier also beruft sich nicht etwa auf die Ann. Argentin. breves,
die seine Datierung quellenmäßig sicherstellen wurden, sondern begnügt sich damit, das Fragmcnlum
Urslisii zu verbessern !
27. Anno Dom. MCXXXII. Combusta est Rodesheim.
Fehlt bei Urst. luid Marb. Doch steht die Nachricht wörtlich in diu Ann. cod. Ellenhanli (M(i.
SS. XVn, 101 und Schulausgabe der Ann. Marb. S. 114); und gerade aus ihnci\ übernimmt sie Grandi-
dier, Oeuvres ined. II, 373 (er citiert die Annalen als „chronicon mss. Godfridi de Ensmiiigeu").
28. Anno Dom. MCXXXVI. Facta est rursus cedes magna inter episcopum Gcbo-
h a r d u m et Fridericum ducem in D u n z e n h e i m.
Fehlt bei Urst, ist aber der Sache nach mit der Nachricht über das Gefeclit bei Gugenheim in
den Ann. Marb. 113C (= Urst. 1130) identisch (vgl. oben S. 20); der Wortlaut hingegen stimmt genau mit
den Ann. cod. Ellenbardi 1130. di(> Grandidier, Oeuvres ined. II, 373 anführt. In seiner Darstellung halte er
zum Jalire 1131 von dem Siege bei (;ugenlieini erzahlt: Jetzl schildert er zu 1130 ..nne seconde vicioire et
plus triomphanle-. Daß es sich um einen zweiten Kampf handeil. geht aus dem rursus hervor, das in
die den Ann. cod Elleidi. entlehnte Fassung erst vom Compilator der Ann. Argentin. eingeschoben wnr.le.
Vgl. auch Königshofen (ed. Hegel, Straßburger Siadtechroniken II, 047): dernoih über sechs jor
do stritten t sü aber mittenander (cit. bei Grandidier a. a. O.).
29. Anno Dom. MCXL. Combustuni est monasterium Argentinense secundo.
Aus Urst.. der bei Grandidier, Oeuvres ined. H, 3SI angefOhrl wird. Ebendorl und in seiner Auf-
gabe der Ann. breves, S. LXVII, N. m. verweist er auf das Necrologium abbaliae Allorf. fol. 07 : Ann 1140.
C o m b u s t n m est monasterium in A r g e r\ t i n a.
;{(». Anno Dom. MCXLl. Gebehardus episcopus obiit; cui iiurciiardus succcssil.
Aus Urst., der bei Graiulidirr ebenda S. :182 angeführt winl.
11. Illcirli. Die- KNll^^iisi-hrh Ainiiil'Mi cl'-r SlaiifiT/x'il. ß
42
31. Anno Dom. MCXLII. Combustum est monasterium Argentinense terlio.
Fehlt bei Urst. und Maib ; dagegen wird dieser Münsterbrand von 1142 in den Ann. Ellenhardi
berichtet. Doch hat Grandidler, der Oeuvres ined. II, 381 die Stelle anführt, dort ausdrücklich bemerkt,
daß es sich hier und in der Urkunde Bischof Burchards von c. 1142 (Straßli. ÜB. I, 67) um denselben Brand
handele, den Urst. richtig zu 1140 verzeichnet. — Damals kannte also Grandidier otlVnbar die Ann. Ar-
gentinenses selbst noch nicht, die — abweichend von Urst. und den Marb. Annalen — den Brand von 1142
als den dritten aufzählen. In seiner Ausgabe der Ann. breves, S. LXVIII, N. n. bezieht Grandidier die
Worte Burchards : Privilegium.... ([uod in destructione ecclesie Argentinensis ultimo
incendio consumptum est auf das .Jahr 1142, hat also seine frühere richtige Ansicht aufgegeben.
(Übrigens ist statt ultimo vielmehr divina ultione in der Urkunde zu lesen.)
32. Anno Dom. MCXLVIII. Facta est expedieio Ilierosolimitana sub Cuonrado rege Romanorum,
Ludovico rege Franeorum Bernhardoque abliate Claravallensi.
Aus Urst. II. S.5.
33. Anno Dom. MGL. Combustum est monasterium Argentinense qiiaiio^).
') tertio Urst. — Marb. — Aus Urst., der bei Grandidier, Oeuvres ined. 11, 414 angeführt wird.
34. Anno Dom. MCLVIII. Monasterium in Novo castro consecratur, in predio Reinaldi comitis de
Lutzeinburg, quarto nonas Mali, a reverendis episcopis Burehardo Argentinensi et Henrico
Trecensi in honore sancte crucis et beate Marie virginis.
Aus Urst., eil. bei Grandidier. Oeuvres ined. II, 424. — Daß Reinald ein Graf von Lützelburg war,
ging schon aus der Gründungsnotiz (oben Nr. 24 zu 1128) hervor.
35. Anno Dom. MCLXII. Horburg a comite Hugoue de Dagesburg') destruitur. Ipso anno Bur-
chardus Argentinensis episcopus obiit, cui Ruodolfus successit.
')^Urst.: Tagesburch Marb. - ."Vus l'rst., der Grandidier, Oeuvres ined. II. V:W ange-
führt wird,
36. Anno Dom. MCLXXVI. Combustum est monasterium Argentinense qiiinto ').
') quarto Urst. = Marb. — Aus Urst., den Grandidier, Oeuvres ined. II, iC3 anführt.
37. Anno Dom. MCLXXVII. Facta est cedes magna in ') Lagelniieim iuxta Columbariam, Cunone
de Horburg-) et Egelolfo de Urseliugen^) inter se preliantibus.
1) = Urst; in fehlt in Marb. '') = Urst.; Horburch Marb. ^) = Urst.;
Urs Hingen Marb. — Aus Urst., der (Jraudidier, Oeuvres ined. II, 454 benutzt ist, aber dort wie in Marb. zu
117S. Ob es sich bei der Ansetzung zu 1177 in den Ann. Argentin. nur um einen Druckfehler handelt,
ist nicht sicher. Denn die Annales S. Georgii — die zum Teil von Martin Gerbert in der Historia Nigrae
Silvae 1783 herausgegeben und daher i;randidier bekannt waren — berichten zu 1177: In .Vlsatia pugna
magna facta est (Mon. Germ. SS. XVII, 296).
38. Anno Dom. MCLXXIX. Factum est concilium magnum sub Alexandro papa, in quo l'ueruut fere
quingenti episcopi et abbates abique religiosi innumerabiles : in eo Bremensis arcliiepiseopus
Bertholdus, Argentinensis Rudolphus, Basiliensis Ludovicus et The oder icus Metensis
episcopi deponuntui-. Inclioabatur hoc concilium quinto calendas Martii et terminatum est circa
linem Aprilis.
Aus Urst., der Grandidier, Oeuvres ined. II. 467, 46H angeführt wird. In seiner Darstellung gibt
dieser die Namen der Bischöfe von Bremen und Metz, Berlhold und Theodrricb, die er beide im Chron.
Mettense bei Calmet, Histoire de Lorraiiie pr. I, p. 66 fand. Der Name Dietrichs wird auch in den Ann.
cod. Ellenhardi (Schulausgabe S. 126) genannt.
Anno eodem in vigilia Thomei) apostoli Argentinensis episcopus eligitur Cuonradus. qui proximo
anno MCLXXX sepelitur, et Heiurieus calhedre preticitur.
') Eodem anno Cunrad US in vig. ThomeUrst. =Marb. ; aber genau die gleiche Stellung
wie die Ann. Argentin. in Grandidiers Abschrift der Ann. Ellenhardi. vgl. Liblin, Chronique de Godefroi
d' Ensmingen p. 5. Dort ist auch die Notiz über das Laterankonzil mit Rücksicht auf den Wortlaut des
Fragm. Urstisii umgestaltet. — Aus Urst., den Grandidier, Oeuvres ined. III, 1 anführt.
4;i
31). AiiiK) Dom. M(^l.XXX. Dedicata est iiiaior ecilesia iiifeiioris iiionaslerii apud Holieiiburg') in
lioiiore saiittc dui jjcuitricis Marie a Mantuaiio^) apostolice seilis lu|j;atu.
') = Urst. ; Hohenburcli Marl). -) = Urst. ; a Man tu an o t'jiisto|io Maili. - Aur-
Urst.. diT l)t'i Grandidier, Oeuvres ini'd. VI. I:U aiifrefühil wird.
40. Anno Dom. MCLXXXV. Castiiim Biisaciie a rege Hemito initiatur.
Aus Urst. 11. Sd. d,i'n,(;raiidiilitT, Ouuvrts ined. III. S zum .lalnt- IlsC anruhrt.
41. Anno Dom. MCI.XXXVI. Kral liyems calida. ila (juüd in Decemini td lanuario mnll.' ailiores
tlorerent. in (]uilius circa Foliniarium pyra ijuantilate in modnm avidianc magna conspicie-
bantur'). Sed proxime sequenti anno circa Martinm magna acris indemcntia et asperitas
algoris veniens fcre nsqne ad calendas lunii duravil, ita (piod in pcnteeoste, videlicel in me-
dio Maio, nix magna cecidit et fere omnia poma perieruut.
i) -•= Urst. ; die Ann. Marl), fügen hinzu: corvi «luixiue et pice uli(i|ue liuiusniüdi aves
in lanuario Cetus produxerant. Üa dieselben Worte in den Hiindsehril'ti'n de^ .\Uiertu- Argen-
linensis stehen, nur bei Lrst. ausgefallen sind, so müssen die Ann. breves Argenlinenses auf dessen Vorlage
oder Druck beruhen. Vgl. oben S. 1'2. — Aus Urst . der bei Grandidier, Oeuvres iiied. III. IC angeführt wird.
4:2. Anno Dom. MCLXXXVII. Argentina in mense Maio') ex magna parle incendio vastata est.
') in mense predicto Urst. — Marb. — Aus Urst., den Grandidier, Oeuvres ini-d. III. IS so
anführt: Eodem anno (11.S7) Argentina in mense predicto (Maio) ex magna parte incen-
dio vastata est.
Eodem anno capta est Iherusalem a Saladino rege.
Fehlt bei Urst. -= Marb. — Aus Ann. cod. Ellenhardi, die Grandidier, Oeuvres ined. III, •2."> anlühil,
43. Anno Dom. MCXI). Mense luniu^) submersus est Fridericus Imperator in flu-
ni i n e Säle f.
') Idus lunii Ann. cod. Ell. Fehlt bei Urst. = Marb. Aus den Ann. cod. Ellenhardi, die
Grandidier, Oeuvres ined. 111,21} gi'uau mit den obigen Worten der Ann. Argentin. wiedergibt: An. II9Ü
mense lunio submersus est . . . Übrigens wußte Grandidier 1. c, dal5 Friedrich I. am 10. Juin
(IV. Iilns lunii) gestorben war. daß also die Angabe der Ann. Elleidiardi Idus lunii nicht zutraf.
Kodem anno MCXC. Heinricns') Argentinensis episcopus in anmnicialione sancte Marie virginis die
Fasclic ex hac Ince migravit: cui (^Imonradus successit.
') Davor fehlt beate memorie. das Urst. und Marb. haben; e-; fehlt indeß aucli in der Fas-
sung, die Grandidier zu UDO den Ann. Ellerdiardi eingefügt hat: vgl. Eiblin. Chroiiicpie de Godefroi d" Ens-
niiugen p. •">. — Aus Urst., der bei (Jrauilidier, Oe;ivres 111, .'il angelulirt wird (hier auch beatae m e-
ni o r i a e).
44. Anno Dom. MCXCI. Fridericus dnx Alemaimie, frater Heinrici imperatoris '), in obsidione
Acharon obiit et in domo Tentonicornm scjMdtiis est-): |)ro (pm Cnnradns frater eins dn<atum
Suevie accepit.
') frater i in |ic r at o r i s hat erst Urst. zu den Ann. Marbac. hinzugefügt. ') -^ Urst.,
fehlt Marb. — Aus Urst.
'">. Anno Dom. MCXCIJ. Ulmonradns Argentinensis episcopus') capitm- a (piibnsdam nunislerialibns
eiusdem civitatis.
') — Urst.: fehlt Marb. — Aus Urst., der bei Grandidier 111,07 angeführt wird. Heide berichli n
die Gefangennahme fldschlicli zu 11!»:?, Dal? sie 111)2 erfolgte, berichten gemilß den Ann. Marbac. die lland-
schrift(;n des Albertus Argentin. (Archiv VI, t.V>) und die Chronik Köuigshol'eiis (eil. Hegel. Slralib. (Chroniken
II. (>tS). In den Ann. breves ist also aus lini'Ui vom ihiien der Urslisius verbessert.
4(>. Anno Dom. M(JX(;V. tieiiiricus Imperator Sibillam reginam Sirilir. uxorem
Tancredi, filiasque eius in nionasterio ilolienbnrg cuslodie inanoipavil.
Fehlt bei Urst. und Marb. — Der Satz sliniint nahezu witrllich mit dem Bericht des Otto von
S. Blasien (Oltoiiis Frisingensis l'hi'oiiiroii id. Wilinan- p. t7l| c. II: Anno dominice i n c :i r n a-
44
tionis lli)5. Heiiiricus Imperator. .. . rt'S in am que Apulie uxorem Tancredi, Sibi-
liam nomine, filiamque eins apud mouasterium virginum Hohinl)urc dictum in A 1-
satia custodia mancipavit. Grandidier (Oeuvres ined. 111,05) führt diese Nacliriclit des Otto von
6. blasicn an, druckt aber filiasque, weil er melirere Töchter kennt, und erzälilt im Text, daß zwei
Töcliter Tancreds in Hohenburg gefangen waren. Dieses falsche filiasque kelirt in unsern Ann. breves
Argenlin. wieder! Vgl. oljen S. 17.
Eodeiii anno facta est maxinia fames in terra.
Fehlt bei Urst. =: Marb.; stimmt mit den Ann. cod. EUenhardi zu 1195. — Daß jetzt für eine
Reihe von Naclirichten die Belege aus der Erzählung Grandidiers nicht raelir geliefert werden können,
hängt damit zusammen, daß Grandidiers Ms. für diese Jahre noch unvollständig war. Von 1202 an sind
uns nur seine Notizen erhalten.
47. Anno Dom. MCXCVIII. Haldenburg et Mollesheim destructa sunt a rege
Philippe. Anno sequenü predictus rex oJjsedit civitatem Argenlin eiiseni et
min im e perfecit^).
') = Grandidiers Absclirift bei Liblin, Godefroi d' Ensmingen p. 5; die Ann. Ellenh. liaben p ro-
te c it. — Aus Ann. cod. EUenhardi, die Grandidier, Oeuvres in6d. 111,77 anführt. Sie lierichlen allerdings
die Belagerung Straßburgs eodem tempore; Grandidier hat dies durch anno se(iuenti ersetzt, weil
er aus dem Urstisius (s. Oeuvres ined. 111,811) wußte, daß Philipp erst 119!) vor Stral5burg lag. — Grandi-
dier (p. LXVIII. N. r. der Ausgabe) erwähnt das Necrolog. Altorfinum zu 119S: Civitas Molshemensis
a Philippo rege penitus destructa est.
48. Anno Dom. MCXCIX. Ante nativitatem Doniini combustum est monasterium Hohenburg.
Aus Urst. II, 87.
49. Anno Dom. MCC. Otto comes, Irater Philippi regis^), in bona confessione et longa egritu-
dine apud Bisuntium defungitur.
') frater Phil. reg. = Urst., aber fehlt in Marb. — Aus Urst.
.50. Anno Dom. MCCH. Obiit Chuonradus Argentinensis^) episcopus ; cui Henrieus de Veringen
successit. Hie religiöse vivit^) cepitque guerras-) et prelia decliuare. Et cum sedes Mogun-
tinensis^) esset in errore, vix a Doiyino apostolico licentiam ordinationis sue impetravit.
Tandem, ut Senonensis archiepiscopus ipsum consecraret, vix obtinuit anno Dom. MCCVII.
1) = Urst., fehlt in Marb. -) cepit vivere et guerras Ursl. ^ Marb. ') = Urst.;
Moguutina Marb. — Aus Urst.. der von Grandidier, Oeuvres ia6d. 111,94 für den Tod Konrads ange-
führt wird. Zu den Worten hie religiöse vivit bemerkt Grandidier in seiner Ausgabe N. t. : „ex bis
verbis coUigitur aetas scriptoris qui breves hos annales redegit. lUos ad annum usque 1299 continuavit
Godefridus de Ensmingen, notarius curiae episcopalis Argentinensis". Doch ist dies Praesens vivit erst
aus ceplt vivere des Urst. umgebildet worden; vgl. hierüber oben S. 2(>.
51. Anno Dom. MCCVI. Datum fuit in Argentina unum quartale vini pro duobus
solid is. Sequenti ebdomada dabatur pro duoljus denariis, et vas vacuum
pro duabus libris.
Fehlt bei Urst. = Marb. Wörtlich gleich den Ann. cod. EUenhardi. Vgl. Schulausgabe S. 127.
.02. Anno Dom. MCCVII. Henrieus episcopus in Argentina celebravit ') ordines, XVI. calendas
lulii, lere quingentos clericos ordinans et consecrans-). Summa vero sacerdotum centuui et
quatuor extitit^). Ipsa die christianissimus et piissimus*) rex in urbe fuit cum prin-
cipibus suis.
I) celebrans Urst. = Marb. -) ordiuavit et consecravit Urst.; Marb. nur con-
secravit. ') Dahinter allein in Marb.: De monasterio vero Novi-ca«tri sub abbate
Petro XII sacerdotes ordinavit et sex alios inferioris ordinis; der Satz fehlt in Urst.
^= .\im. Argenlin. breves; aber ordinavit ist aus den Marb. in das Fragm. Urst. und von da in die
Ann. breves übergegangen. Vgl. Anm. 2. <) e t p iissimus fehlt bei Urst. = Marb. Die Worte sind
ohne Zweifel dem bei Urst. unmittelbar folgenden Jahresbericht entnommen, der beginnt ; Anno Do-
mini MCC VI II. Cum piissimus rex Philippus
Beilage IL
Die Strassburger Bischofsliste in der elsässischen Geschiclitschreibung.
46
Versus Ercheiibaldl.
(saec. X.)
Wimpfeliny (löOS).
lieihenfolge ^= Elhn-
hardlcatuloii.
Uiuisih (Jörn.
V(jl. mit ^yilllJlfelilll/.
GutUiiiiUHii (160^).
Vi/l. mit Bnisrh.
1. Am and US.
~2. Juslus.
3. Maximiiius.
4. Valentinus.
5. Solarius.
('). Arbügastus.
7. Flürenlius.
8. Ansoaldus.
0. Biulfus.
10. Magnus.
11. Aldus.
12. Garoinus.
13. Laiidbertus.
14. Rotharius.
15. Rodobaklus.
16. Magnebertus.
17. Lobiolus.
18. Guiuloaldus.
19. Gando.
20. Witgerniis.
21. Waiidalfridus.
22. Heddo.
2.3. Ailidulfus.
24. Remigius.
25. Recclio.
26. Uto.
27. Erlehardiis.
28. Adalloch.
29. Bernolt.
30. Uto.
31. Raloldus.
32. Grimoldus.
33. Ratoldiis.
34. Reginhardus.
1. S. Aniandiis.
2. S. Justiis.
3. S. Maxiiniiius.
4. S. Valeulinus.
.5. S. Solarius.
6. S. Arbogastus.
7. S. Florenliiis.
19. Gando.
20. Uto.
21. Vicgerniis.
22. Wandelfridus.
23. Heddo.
1. S. Amandus.
2.S. Arbogastus.
3. Rod tliarius.
4. S. Floreiitius.
5. Ausoaldus.
6. S. Justiis.
7. S. Maxiinus.
S. S. Valentinus.
9. S. Solarius.
U). Biulfus.
11. Magnus.
12. Aldus.
13. Gaorinns.
14. Landebeitus.
1.5. Rodobaldus.
16. Magnebertus.
17. Ulüolns.
18. Gundoaldus.
19. Gando.
20. Ulbo.
21. Wiggerus.
22. Wandi'irridus.
23. Otho.
24. Aulidiilphus.
2.5. Remigius.
26. Ratho.
27. Utho.
28. Erlenbardus.
29. Adeloclms.
30. B e r n o 1 d u s.
31. Ratbold US.
32. Grimoldus.
33. Regenliardus.
1. S. Amandus.
2. S. Arbogaslus.
3. S. Florcntius.
4. Ansolialdus
Post S. Florentium
multi nominantur,
de quibus praeter
nomeu vix alia.
Biulfus
Gando.
Wiege inus.
Wandelfridus
H i 1 (1 o 1 p b u !
Heddo.
Remedius.
Regenliardus.
35. Regenhardus.
47
Hellsehen (1648. Adii
SS. Fehl-.), vgl. mit
Versuii Eicheiihuhli
und Brui>ch.
1. S. Ainandiis.
•2. Jiistus.
:?. Maxiniiiiiis.
" 4. Valentiniis.
5. Sohiriiis.
6. Biulfus.
7. MajLjnus.
S. Garoiims.
9. Laiidc'beilu».
10. Roilobaklus.
11. Magneberlus.
\-2. Labiolus.
13. (iiiiuloaUlus.
14. Aldus.
15. Gando.l'ortasse
S. Amandus
Traiecteiisis.
16. Utho.
17. A n s o a 1 d u s.
18. Ro tbarius.
19. Arbo gast.
20. F 1 o r e n t i u s.
21. Wigernus.
22. Wandidfrid
2-3. Heddo.
Graiididier (Hi'st. de
Stranbourg IITH), vgl.
u. 1—27 inilllensclieii;
dann mit Jiriinrh —
Guillimann.
1. .^. Amaiidus.
2. S. Justus.
:). S. Maximinus.
4. S. Valenlinus.
.5. S. Solariiis.
0. Biulfus.
7. Magnus.
5. (Jaroiniis.
".I. Landcl)ertus.
10. Rodobaldus.
11. Magnel)ertus.
12. Labiolus.
13. (Jundoaldus.
14. G ando.
15. U t o I.
10. Aldus.
17. A man d us 11.
18. Rotbarius.
19. S. Arbognstus.
20. S. Florentius.
21. Ansoald.
22. Justus II.
23. Max im in II.
24. Widegcrn.
25. Wandelfrid.
2ö. Aylidulf.
27. Heddo.
28. Remigius.
29. Racliio.
30. Utliü II.
31. Kiieliard.
32. Adaloili.
33. IkTiiold.
3 i. R a t ol d u s.
■'^>. Rcgiribard.
A mittles breres.
(lli&toire d'AUace II.
17H7J, vgl. mit Oran-
didievK llist. de .Strun-
bnurg.
1. 1^. Amandus.
2. S. Justus.
3. S. .Maxiniinus.
4. S. Valenlinus.
5. S. Solarius.
C. Biulfus.
7. Magnus.
S. Garoynus.
9. Laiidc'bi'ilns.
10. Ruodibaldus.
11. Magenl)ertus.
12. Lobiolus.
13. Gundualdus.
14. (iandu.
1.-.. l'do.
16. Aldus.
17. Ruotluirius.
18. S. Arbogaslus.
19. S. Florentius.
20. Ansaidus.
21. Viagernus.
22. Waiidalfridus.
23. Aulidolfus.
24. Eddo.
25. Remigius.
26. Racliio.
27. Udo.
28. Erleliardiis.
29. Adallocbus.
30. BiTUoldus.
31. Radoblus.
32. Reiriidiardus.
Teil II.
Die sogoiiaiinten Aiinales Marbaceiisos.
H. |{ I " I- li , l)i)* KkÜrtsi-;(.'ln')i Atmiilni iln- ShiiirtT/i-il.
Vorbeuierkuim.
Der Stand der Forschiiug.
Die Aiinalos Argciitiiioiiscs bieves sind aus der elsässisclicu llistoriograpliit- di«
Mittelalters getilgt Jetzt gilt es, die Irrwege zu verlassen und auf neuen l'laden den
Quellen der Staul'erzeit fni Elsaß nachzuspüren. Von den Marhacher Annalen aus lialien
die Forscher, die (irandidier gelauscht hatte, zu den Anlangen der stautischen Geschicht-
schreibung des Landes vorzudringc^n gesucht; auch wir nilissen von ihnen als dem ersten
Hauptwerk der elsässischen Annalistik ausgehen, um neuen Boden tur das Verständnis ihrer
Entwicklung zu gewinnen.
Die „iMarbacher" Annalen sind in einer einzigen Handschrift überliefert Sie bilden
den Schluß des Cod. lenensis Bosianus q. 6, dessen umfangreicher erster Teil die Chronik
Otto's von Freising enthält'}. In die Universitätslnbliothek zu Jena kam der Codex nach
tü74 mit dem Nachlaß des Professors Job. Andr. Böse; frühere Einträge unterrichten unr-,
da[j er vorher im 1(5. Jahrhundert einem Magister Wendelin Sprenger gehörte: im 14./i5. Jahr-
hundert soll nach einer jetzt nicht mehr lesbaren Notiz') ein Erzpriester Heinrich in
Zabern ihr Be.sitzer gewesen .sein; schon diese Nachricht würde uns zum Oberrhein in die
(jegenden führen, in denen die Ainialen verfaßt worden sind
Dem Umstände, daß die Wanderjahre der Handschrift zu Jena ihren Abschluß fanden,
danken es die Monuineida Germaniae, dal) sie Goethe zu ihren freiwilligen Mitarlieilern zählen
dürfen; er hat bald nach ihrer Begründung im Jahre 18:20 die Aufmerksamkeit auf den
Codex gelenkt-^), (i(>r ihn um der Chronik Otto's und um des Bilderschmucks willen fesselte.
Sein (Jehilfe und Zeichner Compter wies auf den zweiten Teil hin, den er als lias Frag-
meidum his'oricum incerti auctoris bei Urstisius ansah*).
Erst nach drei Jahizelmten trug die Anregung Frucht. Fast gleichzeitig hai)en um
IS.'jO J. Fr. Böhmer und R. Wilmans sicli eingeiiend mit den Annalen in unserer llanti-
sclirift beschäftigt. Wälneiid Hühmer-') sich darauf beschränkte, bis zmn Jahre lldO (he
') Vgl. die Hcsrlircihiinp der Iliituisclirin im .\iilmnir I, »5 ••
«) Am uiiloni Rande von Ibl. '2^,. Wilmans (M(i. SS. XX, t(t.">) will noch (.vlosen halten: .i#l<' liluT
osl doinini Henrici arehiprcshiteri in Zabi-rnia"; doi;h vgl. iinlcn im Anlinng I die Mitleiluniren von A.
Hofmeister.
3) Archiv der Gesellschall l(lr illt.ie deutsche Gesi-hichlskimd. 11, :I01 11".: 111, -JCtl IT,
^) Wohl diii-,li cImc Notiz de- 17. .lalnlmiiderts in cIit llandschrifl irre.L'cleilel : vgl. Hnhnier.
Fontes III. p. XXIll.
') Fontes iir. (Jcriri. III, (lil IV,
7»
52
ol)(UTheiiiisclieii Nachrichten aiiszuholicii und erst von da an den ganzen Text zu gehen.
Meierte Wihuans den einzigen vollständigen, musterhaft sorgfältigen Druck i) der „Annales
Marbacenses", Die kritischen Forschungen beider Gelehrten'-) kamen darin ülierein, dalj
ihu'ch die Schrift dii' umfangreiche und wertvolle Vorlage des Auctor incertiis liei Urstisins
gewonnen sei; beide bemerkten, daß die Cluonik liernolds von S. Blasien und ütto's Gesta
Friderici den Grundstock der älteren Nachrichten geliefert hatten ; beide muliten allerdings
auch die Annales braves Argentinenses Grandidiers von 673 — 1207 als eine ältere Quelle
anerkennen, und deshalb schieden sie einen älteren, um 1208 zusammengestellten Teil —
der schon seit 1162 und häufiger seit 11S3 zu selbständigen Berichten gelangte — von der
folgenden Erzählung^), die von 120S „gleichmäßig bis zum Ende (1238) fortläuft."
Über den Charakter und die Hi'rkunft der Jenenser Handschrift gehen allerdings
beide Beurteiler weit auseinander. Böhmer läßt ungewilj, ob sie das Original des Werkes
enthalte, ob er von einem Verfas.ser, einem Kompilator oder Überarbeiter reden solle; Wil-
mans*) erkannte zwar den kompilatorischen Charakter der Quelle, trat aber lebhaft dafür
ein, .,daß wir in dem Jenaischen Codex die Urschrift des Verfassers besitzen". Mit der-
selben Entschiedenheit bezeichnete er das oberelsässische Kloster Marbach liei Colmar in
der Baseler Diöcese als seine Heimat und wählte dem Werke recht unglücklich den Namen
der „Marbacher" Annalen Böhmer, ungleich vorsichtiger, blieb der l'edenken liewuCt,
die bei den auseinanderstrebenden Beziehungen der Quelle zu Marbach, Slraßjburg, Kloster
Neuburg bei Hagenau jeder lokalen Zuweisung erwachsen. Wohl nannte er sie „Annales
Argentinenses pleniores", aber er schwankte, ob man sie nicht besser Annales Alsatienses
taufe, weil sie mehr dem Elsaß als der Stadt Straßburg gehörten; früher") hatte er wohl
geradezu in einem Neuburger Mönch den Verfasser erblickt; jetzt betonte er'') Wilmans
gegenüber mit glücklichem Instinkt, „daß der Verfasser oder Kompilator in der Nähe von
Neuburg, etwa zu Hagenau, in der Mitte zwischen Straßburg und dem Trifels, wohnte, daß
er die BüchervoiTäte Neuburgs bemitzte, aber auch mit Marbach irgend welche persön-
liche Relationen hatte."
Als K. Hegel im .Jahre 1869 seiner berühmten Ausgabe der Straßburger Chroniken
eine Übersicht der älteren städ[ischen (jeschichtschreibung vorausschickte, wies er darin')
auch den „Marl)achei'" Annalen einen Platz an. Mit Böhmer schloß er ihren Marbacher
Ursprung gänzlich aus, aber auch der Neuburger war ihm nicht hinreichend begründet; zu
viel schien ihm für einen StraT.burger Autor zu sprechen'^). Er möchte den Verfasser des
Werks im Augustinerkloster der hl. Dreifaltigkeit zu Straßburg suchen, von dessen Grün-
dung der Annalist zum Jahre 1226 erzählt.
Unausgeglichen standen die Ansichten nebeneinander, als A. Schulte") 18ts4 begann,
den Grundlagen und Verzweigungen der elsässischen Aimalistik in staufisidier Zeit nach-
zuforschen und hierbei die verwickelte Entstehungsgeschichte der Marbacher Jahrlnicher auf-
zudecken suchte. Seine Arbeit, die wohl den Andeutungen Böhmers nachgegangen ist, brachte
') MG. SS. XVn, 142 ir.
-) Böhmer in der Vorrede \i. XXII fl'.; Wilinims in Jena Aul'salze im Arcliiv iler Gosellsclialt für
ältere deutsche Geschichtskiinde XI, 11.5 iV.
') Böhmer \k XXVI.
■'] Archiv XI, 121. — Seine Beobachtungen sind im einzelnen riclitig und oft wertvoll, olnn' dal5
er die komplizierte Entstehungsgeschichte im ganzen zu überschauen vermag. Böhmer sieht die Scliwierig-
keilen deutlicher, allerdings ohne sie zu lösen ; aher seine Unbestimmtheit kommt der Wahrheit viel näher.
•n Regesta imperii (18i7) p. 8;{, 2i4; (1849) p. LXIX.
'■■) Fontes III. p. XXVllI.
•) Ch'-oniken der Deutschen Städte VIII. .50 If.
") Auch hier liegt trctl'ende Beobachtung zu Grunde.
^) Milteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung V, 513 ff.
53
einen oder ni'litij,'er den cnlsclifidcnden niethodisclicii l'ortscliiilt dunli die Jükcnntiiis. duli
dir AnnaliMi wiiklich, wie Wilniinis sciioii Ijcliauplet iiaüc. nidil als (■inlicitiiciif» Wi-ik.
sondfiii als Künipilatiun /u Ixintcilcn seien. Allein bei dem V'eisiulie, die tlieoretisclie Ijn-
sifhl praktiseli zn niilzm und die .Jahibiiclier in ihre Elenu^nte zu zerlegen, ist er gesclu-ileit.
Kr kam zu dem llruelmis, dai: wdld in Nenhin^ ,in der Mitte des 1:5. .laln-lnniderls. etwa
I;2i2()--l:2:{5, dit> Kompilalioii, wcIcIh' uns in der Jenenser ilandsclirilt crliaUen ist. aus vier
heute verlorenen Hauptipiellen kompiliert" sei:
1. Aus den Ann. Novocastrenses breves bis 1207; „erhalten auch in den Ann. Ar-
. irentin. breves" Grandidiers.
2. Aus Annales Marbacenses breves bis 122(5.
3. Aus einer Neuburger Chronik, „abge.schlossen 1210 vielleicht vom ,\bt l'cler,
mindestens seit 1100 gleichzeitig, inhaltlich sehr weitvoU".
4. Aus ihrer Fortsetzung von 1208 — 1238, „inhaltlich weniger bedeutend".
Der Neuburger Einschlag erschien ihm so stark, dali er die Quelle „in Zukmd't am
besten als Compilatio annalium Alsaticorum Novocastrensis bezeichnet" wissen wollte.
Die eine Voransselzung, von der Schulte ausgehen muC.le, die gemein.sanu; Vorlage
der Marbacher und der kuizen Slraliburger Jahrbücher, ist in sich zusammengestürzt. .\ber
nicht durch sie allein ist er zum Irrtum verleitet worden; vielmehr hat er zu mechanisch
die einzelnen Bestandteile der Schrift von einander lösen wollen') und nicht an die Men-
schen gedacht, die das Gesamtwerk und schon seine Vorlagen geschaffen haben-)
Die bestechende Klarheit der Grundgedanken hat Schulte's Aufsatz allgemeine \u-
erkemmng verschafft^). Tiotzdem gibt die Beseitigung der Ann. Argentiiienses bieves mir
das Recht, selbständig meinen Weg zn suchen, ohne mich mit seinen Ansichten auseinander-
zusetzen. Auch von Schulte gilt indessen, was schon von uiisern gemeinsamen Vorgän-
gern Böhmer, Wilmans und Hegel zu sagen ist, dal', man das Endergebnis zwar ablehnen,
aber von einer grolie i Reihe scharfsinniger Beobachtungen*) dankbar lernen nnd an sie
anknüpfen wird.
Von denen, die nach mir sich über die gleichen Probleme unterrichten, erhoffe ich
das nmgekehrte Urteil, daß sie den Aufbau der sogenannten Jahrbücher von Marbach au<
den StralUnu'ger Reichsannalen, der Hohenburger Chronik, der Neuburger Fortsetzung uiul
Bearbeitung als dauernden Gewinn der elsässischen Ge.schichtsforschnng buchen, wenn sie
auch im einzelnen nicht immer mit mir einverstanden sind. Welchem Zeitpunkte diese oder
jene Nachricht ihr Dasein verdankt, ob sie den Reichsannalen oder der Chroidk. dieser oder
erst der i berariieilung zuzuweisen ist, das wird in manchen Fällen schlechterdings nur bis
zu einem gewissen Grade von Wahrscheiidichkeit zu bestimmen sein: ich selb.st habe hie
I) Iili .yiaulic, il;il5 Scliiill«' liei di'iu ersten Versucli, die .Ann. M.irlKiceiises wirkikli in jeue vier
ll:nipli|iiulleii iiul/uleilen, sich voll der Urivollliominenlieit seiner im l'rin/.ip ricliliyen Liisiiiiu' iilier/.eiii;!
Iialii II würde.
■) Nur der l'er.süniielikeit des .\Hs Pclor von Neulmrfr L'edailit«- er. Irre ich Miirb. «enn ieli in
dem uiihewußt schlurninftriiden. aber doch die Gedanken beeiidliisscnden Wunsi-Iie. in dem trelTlielien Maiui
auch einen tiichliijeii Gcscliiclitsclireilier /.u erkennen, eine der FeliU-rqucllen Tür Schulte erblicke V
) Vgl. Waltenliach, (;escliiclils,iiiclleii II'', l.")l tV. : Ueuss. De Scriptorihns reruiu .Msalicaruni
historicis p. IS f.; eine fiewisse Zin-iicklialluiif;- wird alleriKiigs von beiden beobachlel.
*) Wie in der Uiitersiichuiig (Hier ilie .\nn. Argeiiliiiens s breves (vgl oben S. (>, .s, i:t) ist Stbulte
wiederholt auch hier den letzten Schlilssen nahe gekommen ; es fehlt nur iioeli eine Folgerung, — da
wendet er sich ab. "Die .lenenser Ilandschrifl bal er nicht eingesehen: l'rtr das l'arergon. das sein Aiifsal»
war, erschien dies iiiihl notwendig und war es viellei"hl wirklich nicht. Denn sie spricht Ol>erzeugcni!
erst /.n dem, der bereits die kritischen Fi-gebnisse aus dem Text gewomien bat. Im Can/en bleibt
es für Wilmaiis und .Schulte docli am meisten /.n bedauern, i\M (irandidicrs Trugwerk /.wischen ihnen und
der historischen Frkeniilnis stand.
54
und da nur deshalb entschieden, weil die Technik der Ausgalie, die ich gleichzeitig für die
Moiiunienta Gernianiae unternahm'), gebieterisch zu einem Kntschlusse zwang. Wenn deshalb
bei einigen, sachlich meist unerheblicheren Nachrichten dem Einzelermessen ein Spielraum
bleibt, so wird dadurch der Kern der Aufstellungen nicht berührt. Der Text der ,Annales
fjui dicebantur Marbacenses', der auf den folgenden Untersuchungen beruht, liefert das be-
weiskräftige Gegenstück zu ihnen: er mag davon ülierzengen, daii, was Kritik am grünen
Tisch erschloß, wirklich in die Stätten historischer Arbeit im Elsaß der Stauferzeit hin-
einleuchtet und das organische Wachsen seines bedeutendsten Geschichtswerkes ver-
stehen lehrt.
Kapitel 1.
Die Überlieferung.
§ 1. Die Handschrift.
Der Codex lenensis enthielt ursprünglich imr die ersten 7 Bücher der Chronik Otto's
von Freising, die um das Jahr 1180 darin eingetragen worden sind-). Erst nach 1238,
und wohl erst nm 11244/1245, wurde ihr das achte Bnch hinzugefügt; damals sind die Mar-
bacher Annalen gewissermallen als eine Ergänzung ihr angeschlossen worden Ein und
derselbe Mann hat ihren größten Teil und hat das letzte Buch iler Chronik geschrieben.
Er versuchte sogar beide in eine innere Verbindung zu setzen und vermittelte den Über-
gang»):
Explicit opusculuni veuerabilis Ottonis Frisingensis episcopi. Item aliud incipit a Dago-
berto rege et aliis regibus breWter quedani perstriiigeiis, iibi quedani iuveniuiitur qiie
in alio opere non liabentur, et ibi quedam que iiic non inveniuntur. Uiide prudens
lector de utroque colligat et in arniariülo cordis recondat, at, luni necesse fuerit, Imius-
inodi iiivestigantibus depromere possit.
Von vornherein erscheinen hier die Annalen in der Jenenser Handschrift nicht
als eine Urschrift ihres Verfassers, sondern als die Abschrift eines fremden Werkes, das
der Schreiber gern der Chronik Otto's an die Seite stellt. In der Tat trägt ihr Text, mit
einer bemerkenswerten Ausnal)me, nirgends die Spuren originaler Aufzeichnung.
Die Annalen sind von einer Hand A des 13. .Jahrhunderts in einem Zuge von 631
bis in den Jahresbericht von 1199 hinein geschrieben worden. Erst der folgende Abschnitt
auf fol. 144/144' deutet durch Rasuren, Korrekturen, Nachträge. Tintenvvechsel auf eine Unter-
brechung und unregelmäßigere Arbeit des gleichen Schreibers^). Auf fol. 14.5, Z. 4 tritt zu
1208 mit den Worten: ,Porro huius facti' ein schroffer Wechsel ein^); die Tinte, bisher
bräunlich, wird schwärzlicher; eine neue Feder läßt schärfer als früher Grund- und Haar-
striche scheiden. Wieder bewahrt von hier an bis zum Schluß im Jahre 1238 die Schritt
') SS. rerum Gevmaniearum in usuni scholarnni Voji mir in Zukunft als „Schulausgabo" citiert.
'-) Die Belege für alles Folüenile im .\nliiing I.
") Fol. 12"2'.
■•) Vg'. (las Faksimile von fol. 144 auf Tuftl 13, die aiuh der Schulausgabe beigelegt werden
soll, und die Ausgabe S. 74, Z. "l'i IX.
5) Schulausgabe S. 79, Z. 1(5.
55
so stetig ilireii Charakter, clali der ganze Abschnitt ohne irgend sichtbare Störung einheit-
lich niedergeschrieben zu sein scheint.
Die Huchstabenlornien des Schhisses sind denen der Hand A — besonders in dem
sorgfältiger gescliriebenen achten Buch üttu's — so ähnlich. dal5 es nicht unjjedingt not-
wendig wäre, an einen Wechsel des Schreibers zu denken. Dennoch isl diese Annahme
vorzuziehen. Denn A hat durchwi-g die Uberschälte der ersten Zeile nach Art der Lr-
kundenschrit't verläng(>rt') und gelegentlich verziert, häufig auch in den Unterlängen der
letzten Zeile z. B ein ,g' der Urkunden angewandt. Davon konuiit von l'ol. 14.')' an bis
zuletzt nicht das mindeste mehr vor; auch oberste und unterste Zeile zeigen die reine
Bikherschrift. Dem palaeographischen Unterschied reiht sich ein anderer an: bis 1:20S be-
ginnen die Jahresberichte stets-) mit ,Anno Domini'; von li209 bis 12:i(S ebenso ausnahms-
los mit .Anno' allein. .Mit Rücksicht hierauf weise ich den Schlul^> von fol. I4."j. Z. 4 an
einer neuen, der ersten iiui- schulverwanilten Hand B zu^).
Der äußere Befund weckt den Eindruck, dar> der Text der Annalen in zwei ver-
schiedenen, aber in sich gleichartigen Abschnitten von (131 bis ins .lahr lllht und von 1:2().S
bis 123S eingeschrieben wurde: beide sind nahezu fehlerlos, bedurften kaum einer Ver-
besserung, sie tragen durchaus den Charakter einer Abschrift').
Ganz anders die zwei Seiten, welche die beiden Teile trennen und die Berichte
mitten aus dem .Jahre 1199 bis Milte 120S enthalten-'), liier verraten Schrift und Tinte,
daß in verschiedenen Absätzen gearbeitet wurde. Rasuren und starke V'erbesserungen.
wie sonst nirgend, begegnen hier; nur bei diesen Berichten würden wir daran denken
dürfen, dal') der Schreilier A zugleich ihr Verfasser sei. Die Vernnitung wird zur (iewiß-
heit für die kurze Nachricht über die Translation der hl. Kunigunde und den Bamberger
Reichstag vom .Jahre 1^01, die unter dem Jahre 1199 auf fol. 144 eingeschaltet ist"). Hier
sehen wir durch mannigfache Rasuien, Nachträge über der Zeile, eingeklemmte Worte
innerhalb des früheren Textes vor unseren Augen den neuen und endgiltigeu Wortlaut ent-
stehen; wir bücken mitten in die Arbeit des Schreibers und Verfassers hinein. Er erzählt,
daß die Gebeine der durch Iimocenz III. heilig gesprochenen Kaiserin Kunigunde zu Bam-
berg erhoben worden sind; von den J'arlikeln der Relicpiien wurde eine Anzahl verteilt:
einige erhielt der ehrwürdige Abt Peter von Neuburg und brachte sie seinen .Mönchen in's
Elsaß; dort werden sie bis jetzt bei ihnen aufbewahrt! So lautet die Notiz, die der
Schreiber A verfaßt hat. Jetzt erkennen wir in ihm einen Cisterciensei' der Abtei Neu-
burg; nirgend anders als dort konnte solche Aufzeichnung geschehen. Und indem wir
noch einmal auf die bedeutungsvolle Schrift schauen, erkennen wir. dalj bei den letzten
Worten ,et apud eos actenus recondite' das ,e' in .eos' auf Rasur steht und daf) hier vorher
ein ,n' geschrieben war'): .et apud nos actenus recondite". Dem Zusannnenhange nach sichert
auch dies, daß der Schreiber A in Neuburg lebte. Der Jenenser Codex ist im 13. .I.itn-
') Vgl. die Seliril'lprobu.
5) Im Anfang gelefreiitlicli auch .Aiiiio doininki' iiKanialionis-. -Nur zu lO'Jd liiidel siili i'iii ein-
ziges Mal: .Anno MXC" IStluilaustüabe S. ■il. Z. 1).
I) Die Treuniiiig der liiiilen Silireiber .\ luid I! wird dadiircli vollkonunen fttsiiliert. dal5 aucli
ihr Stil 7.11 scheiden ist ; vgl. unleii im Kap. III. § :i.
') Dabei mag vuililuUg ganz olVen Ideilien, ob iliese Ahselirifl die Reinschrift eines eigenen Kon-
zei)les oder die Kopie eines fremden Werkes isl.
'■) Fol. 14*. Z. H-14.5, Z. +: vgl. Schulansgabe S. 7*. Z. -2:1— 7!t. Z. l.V
") Zum F'olgendeii vgl. die Sehriftiirobe und Schulausgabe S. 74, N. i'. tV.
') Auch auf der Scliril'lprobe noch sichtl)ar. — VVeslialb die Rasur vcirgenoumven wurdi'. I>lcilil
dahingestellt. Wenn iler Sclireilicr A sellisl gelin<lerl hal — um! ni.lits spricht dagegen -, folgte er dir
Gewohnheit, nach der er an allen audcru Slellcii v Kloster in .Icr drillen l'cr-on gi-sproilnii li.itl.'.
56
Inindert von Neuburger Cisterciensern durch das achte Buch Otto's von Freising erweitert
und mit den „Marbacher" Annalen bereichert worden.
Unerwartete Bestätigung bringt die Enttlecl<ung, da(> uns noch heut eine Urkunde
aus Neuburg erhalten ist, die von dem Schreiber A der Annalen mundiert wurde'). Unter
den wenigen Pergamenten der Abtei, die aus der Zeit vor 1250 noch vorliegen^), ist eine
Urkunde auf ilen Namen Ivaiser Friedrichs I. für die Mönche, die unverkennbar von seiner
Hand herrühris). Das Stück, das neuerdings für „unzweifelhaft echt, aber in der Form sehr
auifallend" galt^), wird zum 12. Juli 1187 gestellt, behandelt eine kaiserliche Verfügung
von 1174/5 — und ist geschrieben von einem Neuburger Mönch, den wir aus der Zeit um
1245 kennen! Trotz ihres Siegels ist die Urkunde kein Original^), aber darum für uns
nicht minder kostbar. Kein echtes Diplom Friedrichs 1. hätte als Schwurzeuge für die
Neuburger Heimat der Jenaischen Handschrift auftreten können.
Sie ist dort in ihrem zweiten Teil entstanden und ist zunächst auch im Kloster ge-
blieben, sie war nicht etwa für einen fremden Empfänger bestimmt. Ein sorgsamer Leser
hat durch wenige Randbemerkungen, die von einer den Ann. Marbacenses gleichzeitigen Hand
und daher gewiß sehr bald nach deren Abschluß ihnen beigefügt sind, auf einige iinii
besonders wichtige Stellen aufmerksam gemacht: dabei verbessert er den Irrtum, durch
den die Begründung des Cistercienserordens zu 1099 statt zu 1098 berichtet war''), und
macht zu 1133 auf die Stiftung von Neuburg aufmerksam"). Endlich stoßen wir zum
Jahre 1262 auf den ersten Nachtrag zu den Annalen; er zeichnet den Tod eines Eremiten
Richard zu Alt - Pfaffenbronn auf'*), das damals ein Hof im Besitze des Klosters war.
Schulte-') hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dies Ereignis nur einem Neuburger Schreiber
gedenkensvvert eischienen sein wird.
Die Neuburger Herkunft der Handschrift des 13. Jahrhunderts ist endgiltig festge-
stellt; allein sie spricht so wenig für den Neuburger Ursprung der „Marbacher'' Amialen,
daß sie eher gegen ihn angeführt werden muß. Wir sahen ja, daß der ganze Text von
den beiden Schreibern sauber wie eine Abschrift eingetragen worden i.st; nur jene Er-
zählung über die hl. Kunigunde. die Neyburg so unmittelbar angeht, ist von dem Schi-ei-
ber A selbst verfaßt worden und hebt sich schon äußerlich als Einschub in eine sonst ab-
geschlossene Erzählung heraus'"). Sollte nicht, was hier zufälhg so deutlich zu Tage tritt,
auch von den wenigen übrigen kurzen Nachrichten gelten, denen lokale Beziehimg auf
Nenburg innewohnt?-') Wirklich ist keine von ihnen dem Gefüge der Annalen enger ver-
knüpft; einzelne erweisen sich sogleich als Zusätze. Die Weihenotiz zu 1158 ist nicht mit dem
') Die Identität ist sicher, vgl. Tafel 12 und Vi, und wird noch durch innere Gründe gestützt;
vgl. die Slilvergleichung unten Kap. III, § :i.
-) Ich sah alle, die im kaiserl. Bi'zirksarchiv zu Straßburg beruhen; auch das Original der Urkunde
Al)t Albero's von 1244- Febr. (StraBburger Urkundenhuch 1, 218 n " 28(1), das im dortigen Stadtarchiv liegt.
ä) Stumpf, Reichskanzler Reg. 4480, gedruckt von Mone in Zeitschrift für die Gesch. des Über-
rheins XI, 14. Das Pergament befindet sich im Großh. Staatsarchiv zu Darmstadt, dessen Vorstand ich
für die gütige Übersendung der Urkunde zu aufrichtigem Danke verpflichtet bin.
<) Vgl. Schulte a. a. 0. V, .532, N. 2 ; VII. 468, N. 2.
■^) Ich sehe hier davon ab. die Prüfung der Urkunde fortzusetzen, da sie gemeinsam mit anderen
Neuburger Urkunden des i2./13. Jahrhunderts untersucht werden muß.
«) Schulausgabe S. 39, N. c. d. ') A. a. 0. S. 44, N. d.
») A. a. 0. S. 100. — Der Ort liegt im Kauton und Kreis Weißeuburg im Unterelsaß.
'•) Milleil. des Instituts für Österreich. Geschichtsforsch. V, .538.
1") Vgl. oben ö. 55. — Über die Jahresberichte 1201 — 120S wird im Kap. 111, §4 gehandelt werden.
") Wir stellen sie hier zusammen: 1098/99 die Gründung des Cistercienserordens; 1133 die Grün,
düng Nenburgs; 1158 die Kirchweihe; 1207 die Priesterweihe von Neuburger Mönclien zu SIraßburg: 1218
die „Geschichte des 5. Kreuzzuges" in der Neuburger Bibliothek Hierzu hat schon Sch\ilte a. a. 0. V, 532
tue Erzählung zu 1183 von der Belagerung Alessandria's (Schulausgabe S. 54) hinzugezählt.
57
Eintrag über die Belagerung Mailands im gleichen Jahre verbunden'); die Schilderung der
Vorgänge zu Alessandna unter dem Jahr 118H ist chronologisch völlig unbestiniint, schwebt
in der Luft Wir werden uns daher mit der Möglichkeit vertraut machen müssen, wir
halten es sogar für wahrscheinlich, daß die Neuburger Nachrichten den „Marbacher" An-
nalcn ursprünglich gefehlt haben, daß sie ihnen erst als eine letzte Zutat bei der Abschrid
in den Codex lenensis eingeschaltet worden sind.
Die Herkunft des Werkes ist unabhängig von der Neuburger Heimat der Hand-
schrift; noch liegt sie völlig im Dunkel; ihr nachzuforschen ist unsere wichtigste Aufgabe.
§ 2. Die Benutzer des Werkes.
Die handschriftliche Überlieferung der „Marbacher" Annalen leitet uns ins Unter-
elsaß; aber sie ruht nur auf einer Abschrift, und sie gewährt über die Entstehung des Originals
keinen Aufschluß. Vielleicht schaflen uns etwaige Benutzer des Werkes Ersatz und führen
uns in das Kloster oder das Stift, dem die Urschrift entstammt. Wilmans hatte die Hoff-
nung gehegt und auf diese Weise den Marbacher Ursprung zu sichern geglaubt. Er hat
sich getäuscht, und wir werden den Weg als ungangbar erkennen.
Zum ersten Mal im Unterelsaß ^j sind die Annales qui dicebantur Marbacenses von
dem bekannten Straßburger Priester Pritsche Closener für die deutsche Chronik benutzt
worden, die er 136i2 vollendete^). Er entnahm ihnen*) nur etwa ein Dutzend kurzer anuali-
stischer Notizen von 1045 — 1229. Niemand wird es verwundern, daß wir daraus über die
benutzte Handschrift nichts ersehen. Jedoch der Umstand, daß der Neuburgei- Codex sicher
damals in Straßburg war, läßt zu der Annahme neigen, daß Closener keinen andern als
ihn in Händen gehabt hat^).
') Vgl. Schulausgabe S. 49 f. :
,Anno Domini MCLVII ....
Sequenli <anno Mediolanum . . . obsidetur.
Anno Domini MCLVIIl. Monnsterium in Novo-castro consecratui".
Offenbar hat der Neuburger das vorangehende ,Sequenti anno' übersehen und beliielt deshalb die Jahres-
angäbe der Weihenotiz, die ihm vorlag, bei. Vgl. noch unten in Kap. III, § 4-.
') Über die einzige zeitlich frühere Benutzung in Colmar vgl. unten S. ßO.
ä) Ich stelle die Citate Hegels in den Straßburger Stildtechroniken I (Chroniken der Deutschen
Städte VIII) richtig, weil er auf die Aunales Argenlinenses breves verwies. Die Anu. Marbacenses hat
Closener benutzt: ed. Hegel S. 102 zu 1122, 1148, 1162, 117cS, 1188. 1229; S. 132: zu 1090, 1091. 1122. 1091;
S. i:i4 zu 1197 (von Hegel als selbständig behandelt); S. 1.3.5 zu 1045 (doch der Tag und die Weihe zu
Ehren des hl. Nikolaus sind Zusatz); S. 142 zu 119,S „und Hüfach". — Auf S. 96, 100, 101. l;}4. 111 siiul
die Verweise auf die Anu. Argenlinenses durch solche auf die Ann. cod. Ellenhardi zu ersetzen
■•) Closener hat noch nicht etwa das bei Urstisius gedruckte Fragmenlum historicum gehabt. Denn
in diesem finden sich die Einträge zu 1094, 1188. 1197, 1229 ilberhaupl nicht.
■') Nur um andere von kühnen Kombiiuitionen zurück/nlialten, teih' ich eine waghalsige Hypo-
these mit: Closener bringt k(Mue der Neuburger Notizen (Argumentum ex sileutio '.); er Uoinite also au>
dem Original der „Marbacher" Ainialen geschöpll haben, das, wie wir sehen werden (vgl. unten S. 901"). in
llohenluu-g entstand. Gerade die Hohenburger Notiz zu 1045 ist nun bei Closener S. 1;15 durcli das Datiun
und die Erwähnung des hl. Nikolaus vollständiger; ja! es folgt auf S. l:U> eine Notiz über einen Holieu-
bui'ger Brand im Jahre 1218, der sonst nirgend berichtet wird. Sollte der ausfOhrlicIicrc Eintrag
zu lOl.'i im Hoheninnger Original der Marliacher Annalen gestanden haben unil in diesem ilie Notiz
zu 1248 hinzugefügt, beide aber hieraus zu Klosener gelangt sein? — Dieser Zusanimeiiliang würde all
unsere Ergebnisse glänzend bestätigen. Aber so unsichere Voraussetzungen hallen gegenüber den sclilicliti-n
Erwägungen nicht stand, dal5 der Codex lenensis im 14. Jahrhunderl in StraBluirg war und ilat^ Milli'iluii-
gen aus llohenburg hier leicht zu erhalten waren.
II. Ulucli, Diu Klsltüaiüclioii Aniiuluri der Staiircrzeit. '^
58
Daß die Jenaische Handschrift ans Nenburg nach Straßbnrg gekommen ist, hat
zuerst Hegel 1) aus den Nachträgen bis 1375 geschlossen, „welche ohne allen Zweifel in
Straßburg geschrieben sind". Der Bericht von 1308, der unmittelbar auf die 1 esprochene
Notiz über den Eremiten Richard folgt, handelt von dem Aufstande der Handwerker in
Straßburg, und einer der letzten zu 1365 gibt den Tag der Ankunft der „Engländer" vor
den Thoren der Stadt an-); daß beide Noüzen anderwärts niedergeschrieben seien, ist
wenig wahrscheinlich und braucht um so weniger erwogen zu werden, als die Handschrift
imr in Straßburg selbst für die Kompilation mit den Chroniken EUenhards und des Mathias
von Neuenburg benutzt worden ist.
Diese schon früher^) von mir geschilderte Kompilation, in der die letzte Bearbei-
tung der Mathias-Chronik mit Auszügen aus den Annales „Marbacenses" und der Chronik
EUenhards verbunden ist, hat sicher aus unserm Neuburger Codex geschöpft. Sie setzte
der Chronik des Mathias, die ursprünglich 1350 endete, und ihrer Fortsetzung bis 1355 noch
zeitgeschichtliche Notizen von 1356, 1365—1374 (in der Straßburger Hs. A des Arameisters
Wencker) und bis 1378 (in den Hss. des Urstisius und Königshofens) hinzu. Nun stin.men
die Nachträge in dem Neuburger Codex*) zu den .Jahren 1356, 1365, 1367, 1368 meist mit
jenen nahezu wörtlich überein, so daß nächste Beziehung zwischen ihnen obwaltet. Ihr
Verhältnis aufzuklären, wird erst der neuen Ausgabe des Mathias gelingen, die wir von
den Monunienta Germaniae erhoffen. Für uns genügt es, festzustellen, daß die Handschrift
der „Marbacher" Annalen aus Neuburg im 14. Jahrhundert nach Straßburg gelangte, daß
sie hier zu dem sog. Fragmenlum historicum verkürzt und mit den Chroniken EUenhards
und des Mathias verbunden wurde, daß sie endlich in Straßburg ihren letzten Abschluß
durch Nachrichten erhielt, die uns fast wörtlich, aber ausführlicher in jener Kompilation
des sogenannten Albertus Argentinensis begegnen»).
Das Sammelwerk wurde eine Hauptgrundlage für Jakob Twinger von Königshofen,
der es in seine vor 1382 verfaßte lateinische Chronik aufnahm und es reichlich für seine
berühmte deutsche „Croniken von keisern, bebesten und vil anderen dingen" nutzte.
Daß er daneben noch unmittelbar auf die Ann Marbacenses zurückgegriffen habe, ist nicht
so klar wie bisher geglaubt wurde"). Nicht nachzuweisen ist in dem Fragmentum histori-
cum der Kompilation nur die Nachricht von dem großen Wind zu 1335, die mit dem
Nachtrag in den Annalen übereinstimmt') ; wenn überhaupt, so würde Königshofen sie
allerdings gerade dem Jenenser Codex entlehnt haben.
Um ein Jahrhundert später — inzwischen waren die Jahrbücher jenem Geist-
lichen ,in Zabernia' zugekommen — hat Johaimes Trithemius sie kennen gelernt und für
I) Stiaßburger Chroniken I, 51. Vgl. jedoch Schulte a. a. 0. V, 538.
"■) Doch beachte den Zusammenhang der Notiz mit der Fortsetzung des Mathias von Neuenburg.
') Oben S. 8. ") Vgl. die Schulausgabe S. iOi f. und Urstisius II, 164 f.
5) Daß die Nachträge in dem Codex lenensis aus den Fortsetzungen des Mathias entlehnt seien,
scheint eher möglich als das umgekehrte Verhältnis. Oder hat derselbe Mann in beide Handschriften
verwandte Notizen eingetragen? Vielleicht führt einmal ein Zufall im Straßburger Stadiarchiv auf seine
Spur. — Vgl. auch unten Beilage V.
") Wie die von Hegel angemerkten Citate aus den Annales Argeulinenses, so sind auch die aus
den Ann. Marbacenses meist durch den Verweis auf die Kompilation, also auf das Fragmentum histori-
cum incerti auctoris zu ersetzen. So auf S. 406, 408, 414, 421, 441-445, 633-635, 64.5—651, 706 f., 715,
722, 723, 729 -731. 750, 771, 788. Unsicher ist S. 771 zu 1095 die Herkunft der Nachricht über die Hungersnot.
') Wohl nur durch ein Versehen hat Hegel, Straßburger Chroniken H, 864 nicht auf die Ann.
Marbacenses hingewiesen; die Übereinstimmung hat da schon Wilmans, MG. SS. XVII. 179, N. 20 be-
merkt. — Wenn Wilmans im Archiv XI, 136 auch die Aufzeichnungen Koni- shofens zu 1.308, 1349, 1367, „die
Albert verschraihte" (der sogen. Albertus Argentinensis), aus den Ann. Marbacenses ableitete, so irrte er;
schon Hegel hat sie auf andere Quellen zurückgeführt. — Auf den Ann. Marbacenses beruht wohl die
Melduu" Königshofens S. 646 über die Alisetzung des Bischofs von Basel zu 1123.
59
seine Geschichtswerke verwertet; mit umfassenden Auszügen vom Jahre 119H an lülUe
er seine Erzähhmg in dem zu Beginn des 16. Jahrhunderts al)gobrochenen Chronicon Hir-
sangiense, das die Vorarbeit fiir die ir)14 beendeten Annales Hirsaiigienses bihJete. Kr
liat zum Jahre iiiii den Tod des Eremiten Ricliard von l^fafTenbrorin erw.'ihnt, für uns das
sichere Keiinzeiclieii, daß ihm die aus Neubnrg stammende Ilandschiitt ') vorgeh'gen iiat-
Abermals nach liuiidert Jahren treffen wir Erzählungen, die wörtlich mit den Mar-
bacher Annalen übereinstimmen, in den Annales Novesienses, der Geschichte der Stadt
Neuß, die der Propst Werner Titian von Neuss zu Beginn des 17. Jahrininderts verfaßt
hat*). Da Titian von 1582—1585 in Marbach selbst Prior gewesen war, lag der (Jedanke
sehr nahe, daß er dort unsere Quelle kennen gelernt habe; und Wilnians'^) sah hierin eine
erfreuliche Bestätigung für den Marbacher Ursprung unserer Jahrbücher. Allein diese,
wenn alles zuträfe, beachlenwerte Stütze bricht in nichts zusammen, weil Titian die An-
nalen trotz seiner Tätigkeit in .Marbach überhaupt nicht gekannt, sondern alle die in
letzter Linie allerdings auf sie zurückgehenden Nachrichten — aus dem Chronicon Hirsau-
giense des Tritheniius übernommen hat*)!
Damit fällt der einzige Beleg dafür fort, daß die „.Marbacher" Jahrbücher nach dem
13. Jahrhundert in dem Kloster, von dem sie den Namen (ragen, beruht haben und be-
kannt geblieben sind. Sein Prior Heinrich Elten schrieb 1502 eine nicht mehr erhaltene
Erzählung über die Anfänge von Marbach nieder, die — soweit wir aus den Angalien Gian-
didiers") urteilen können — wohl zu ßernolds Chronik gewisse Beziehungen haben mag,
kern 'sfalls aber zu den Annalen. In der Nachbarschaft beschäftigte sich ungefähr gleich-
zeitig zwischen 1510—1530 Maternus Berler. Pfarrer in Geberschweier, mit einer Chionik
von Rufach"); ihm wurden in Marbach wichtige Urkunden, Weihenotizen und andere Auf-
zeichnungen zugänglich; von den „Marbacher" Annalen erfuhr und erhielt er nichts.
Nicht als ob es den Marbacher Chorherren an historischem Sinn gefehlt hätte; im
17. Jahrhundert wußte man sogar von einer förmhchen Klosterchronik zu sprechen. Als
der Augustiner Franciscus Petrus für seuie Geschichte des Ordens') sich nach Marbach um
Auskunft wandte, antwortete ihm der Prior Kropenberg (1646— lt>80): „Das Kloster habe
bis 1633 eine ausgezeichnete Chronik besessen, die von den Chorherren seit 400 Jahren
sorgfältig geführt worden sei**); außer andern Eintragungen wäre in ihr der wundersame
•) Oder eine Ableitung aus ihr. Auch den Nachtrag zu i:?:!"» hat Trithemins darin gefunden.
•) Ausgabe durch Martene et Dmand, Aniplissinia Collectio IV. -rli IV.
3) MG. SS. XVII, 143; vgl. Schulte a. a. 0. S. 538. — Man sieht, wie scheinbar woblbegründele
Schlüsse zum Irrtum leiten, und wird bescheiden.
*) Die Chronik ist 1559 ersclüenen und von M. Freher in den Opera historica Trithemii 1001
neu herausgegeben worden. Der Sachv(!rhalt Ist so klar, daß icli auf jede weitere Erörterung verzichti'.
Man vergleiche beide Werke (Chron. Ilirsa\ig. S. :21() IT., Ann. .\oves. S. .".G(> If.) zu den .lalucii ll'.IS. U'.l'.t,
\H\\. I-2IIS. 1-214, 1-210, 121!), 13:29, 12:51, 12:W, 1237, 123S. — Die früheren Forscher haben den Zusamnien-
liaug nur deshalb nicht erkannt, weil sie einzig auf die Annales Ilirsaugienses dis Tritheniius. niihl auf
das Chronicon achteteü, das sich viel enger an die Ann. Marbaeenses anschließt.
') Oeuvres bist, in/'d. III, 118 ff.
") -Auszüge daraus sind erhalten durch Schneegans, Code historique et diplomatique de la villo ile
Strasbourg II, 71 IT. und Dachcux in den .Mitteilungen der Gesellschaft zur Erhaltung der historischen Denk-
niüler im Elsaß XVII, 144 IT. — Über Elten und Berler hal auch Schulte a. a. 0. V, 528 f. in dem Sinne
ges))rochi'n, daß sie unsere Annalen nicht kannten. Die Beziehungen Berlers zu ihnen erkl.'lreu sich aus
der Benutzung desselben Materials, diu- Chronik Bernolds und der urkundlichen Noli/.en, dir Schulte her-
vorgehoben bat. Die Notae Marbaeenses bis c. 113(1, die es gegeben hat (vgl. unten S. SO), sahen aller-
dings anders aus als die von Schulte nach richtigem Grundgedanken postulierten .\nn. Marbaeenses
breves bis 1 226.
') Gedruckt bei Kuen, Collectio scriplorum rerum historico-monastieo-ecdesiaslicorum V, pars I u. II.
") Kuen a. a. 0. V, pars II, 38: .No-*tro decurrente saeeulo usqne ad a. 1033 superfuil apud nos
iusigne quoddam et inaestimabiic elu'onicon ab antiquis cauonicis Marbacensibus ab iulegris quatuor siie-
60
Wechsel der Dinge und Zeiten, sowie die Veränderungen der Orden, Provinzen, Klöster
genau verzeichnet worden". So wertvoll die Marbacher Handschrift gewesen sein mag,
die von den Gelehrten viel beachtet sein soll, es ist unmöglich, eine durch vier Jahrhun-
derte bis 1633 fortgesetzte Chronik mit den „Marbacher" Annalen der Neuburger Hand-
schrift zusammenzubringen, die mit dem Jahre 1238 jäh abbrechen').
So würde, wie die Überliefei'ung, auch die Benutzung der , Marbacher" Annalen
uns nur in das nördliche Elsaß führen, und ihre Kenntnis würde ausschließlich durch die
Neuburger Handschrift, unsern Codex lenensis, vermittelt worden sein, — wenn nicht eine
einzige Spur uns noch in das Oberelsaß leitete und die Möglichkeit darböte, daß durch
sie eine selbständige Fassung erhalten sei.
Sie findet sich in den kleinen Colmarer Annalen, die mit einem knappen Auszug
aus den „Marbacher" Jahrbüchern von 1211 an beginnen^).
Der Colmarer Dominikaner, der am Ende seines Lebens vor 1300 seinen bedeuten-
deren Schriften eine kurze Zusammenstellung aus den Ereignissen des 13. Jahrhunderts
folgen ließ, war 1221 geboren und trat 1238 in den Predigerorden ein; ungefähr mit dieser
Zeit wird er begonnen haben, die Dinge der Welt, denen er ein so eigentümliches Interesse
entgegenbringt, selbständig zu betrachten^*). Für die vorangehenden Jahre bedurfte er
schriftlicher Hilfsmittel: er fand sie in den „Marbacher" Annalen und in Straßburger Jahr-
büchern, die mit der zweiten Gruppe der Annales cod. Ellenhardi sich berühren*) und
ihm durch die dortigen Dominikaner vermittelt wurden. Der Text der Jahrbücher von
„Marbach" ist von ihm auf eine kürzeste Form gebracht worden ; doch lag er ihm, soweit
sich irgend danach urteilen läßt, von 1211 bis 1238 fast genau in der Fassung vor, die
allein auch wir Ijesitzen^). Nur das eine fällt auf, daß der Dominikaner zu den Jahren
1214 und 1221 zwei Meldungen bringt, die in unsern Jahrbüchern nicht enthalten sind
und doch in ihren Rahmen aufs allerbeste sich einordnen würden: zu 1214 die Weihe des
Chores in Schwarzenthann, dem Frauenstift des Augustinerordens bei Marbach, und zu
1221 den Tod des Abtes Falco, dessen Einsetzung unsere Annalen zu 1216 berichten. Daß
culis magna sano sediilitate conscriptiim, in quo praeter diversa notata mirabilis quoque renim ac tein-
poriim metamorphosis, mutatioues ilein statuum, oidiiuim, provincianim ac monastt'rioruin accurate fueriint
aimotata. Huius proin liliri raritas et praestantia quam plurimos patriae nostrae magnates, vires doctos
imo et doctissimos, istliuc Marbacum attraxit, qui uon tarn animi relaxandi causa, quam ob hauriendam tarn
certam et evidentem periliam pluribus diebus isthic sese detinebant, legebant seque cum maxima mentis
oblectatione diverlebant. Verum huiusmodi chronicon poslmodum tempore belli Suecici. . . . Brisacura
f'uit translatum, ubi tandem iure belli ad manus Bernardi Wenmariensis dueis Saxoniae generalem, uti vo-
cant, auditorem Georgium Walclc patria Norinbergensem acatholicum deveait et sie haud sine gravissima
iniuria a nobis ablatum periil'. — Das Verdienst, den interessanten Brief herangezogen zu haben, gebührt
Schulte a. a. 0. S. 530.
') Willkürliche Konstruktion wäre die Annahme, daß die Originalhandschrift der „Marbacher"
Annalen in Marbach gelegen habe und dort in der von Kropenberg beschriebenen Weise fortgesetzt
worden sei.
») MG. SS. XVII, 189 ff. — Der Anfang ist nicht, wie Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen I, 18
meinte, durch die Ankunft König Friedrichs II. in Deutschland, sondern durch den Beginn des Domini-
kanerordens bestimmt.
ä) Zu 1235 berichtet er über Friedrichs II. Ankunft iu Cohnar und gedenkt der Kamele, die der
Hof mit sich führte.
*] Hierüber vgl. unten Teil 111, Kap. I, § 4.
^) Die Notiz zu 1215: ,Eretici comburuntur' ist nur als flüchtiger Auszug aus den Ann. Marba-
ceuses zu erklären (vgl. Schulausgabe .S. 86). — Vgl. insbesondere auch die Jahre 1216, 1219, 1229, 1233,
1236. — Über die klägliche Überlieferung der Werke des Colmarer Dominikaner^ die . zahlreiche Fehler
verschuldet, vgl. Jaffi!i's Von-ede zu seiner Ausgabe (MG. SS. XVII, 183 ff.). - • . ; ' , •■.
61
(liT Domiiiikanef, der fast nieiiials in seinen Schriften von den Marliarlicr Äbten') oder
von Scliwarzentliann spricht, diese lieiden Notizen seli)ständig anfgeiioninien hätte, wenn
sie nicht eine seiner Vorhigen entiiielt, ist ausgeschlossen. In der StraCbnrger Quelle ist
für sie kein Raum. Daher muß erwogen werden, ob nicht dii- „Marbacher" Annalen iliiien
Unterkunft gewälu't iiabeii. Zwar feiilen sie in dem Ncnburger Codex : aber wir ghmljen,
bewiesen zu haben, tialj dieser nur eine Abschi'ift darstellt. Wir werden damit reclmen
müssen, daß der originale Wortlaut der Annales Marbacenses ein wenig reichhaltiger war"):
denn immerhin mag ein Cistercienser im Unterelsaß -• so sorgsam er sonst seine Aul-
gabe erfüllte — Stellen bei Seite gelassen haben, die nur oberelsässische Stifter der Au-
gustiner angingen.
Wenn wir deshalb die Möglichkeit, daß der Colmarer Dominikaner unabhängig
von unserer einzigen Handschrift auf das Original der „Marbacher" Annalen zurückgeht,
zugeben werden-'), so ist damit unser Wissen von der Heimat des Werkes selbst nicht ge-
fördert: sie allein um deswillen ins Oberelsaß zu verlegen, wäre unbillig. Denn wie die
Straßburger Quelle, köimte er doch auch eine Abschrift der Jahrbücher einem Ordens-
genossen zu Straßburg verdanken^).
So führt auch dieser letzte Ausblick auf das untergegangene Original nicht zu dem
erwünschten Ziele. Die Geschichte der Neuburger Handschrift und die Übersicht über die
Benutzer der Annalen haben wohl mit früheren Irrtümern aufgeräumt, die Bedeutung des
.lenenser Codex ins Licht gerückt und vielleicht mit dem starken Hinweis auf das Unter-
elsaß unsern Gedanken eine bestimmte Richtung gegeben. Aber wir haben aus all diesen
äußeren Umständen nicht das Geringste über die Heimat und die Abfassung der Annalen
selbst erfahren — außer dem Einen, daß nicht in Neuburg ihre Wiege gestanden hat. .letzt
bleibt uns nur der Versuch übrig, aus dem Inhalt des Werkes selbst seine Schicksale
zu erschließen.
Kapitel U.
Aiialysis. Die Bestandteile der „Marbacher" Annalen.
§ 1. Die Chronik voii 1210 und ihre Fortsetzung von 1213—1238.
Das Geschichtswerk, das in der Neuburger Abschrift auf die Chronik Otto's von
Freising folgt, umfaßt die Zeit vom .Jahre 631 — 1238''). Mit dem Frankenkönig Dagobert
hebt es an, mit dem Siege Friedrichs 11. bei Cortenuova und der Belagerung von Brescia
') Die Marbaclier Kirche hat er in der Erzälilnng ,De rebus .\lsaticis saec. Xlll. in." v. il hoäihriebon
(MG. SS. XVII, 230). — Die einzige auf Marbath bezügliclie Nachriolil seiner .\nnalen (.Ann. Basilienses.
MG. SS. XVII, 19G) belrilVt zu 1274 die Kinziebung der Besitzungen durch den Bischof Kourad von Straß-
bürg. Schwai-zentbaun kommt niemals in seinen Werken vor. Danach kann man nicht wolil mit Scluiltc
(MIÜG. V, .5:}6) sagen, daß den Klöstern Marbach und Schwarzenthann die andern Colmarer Quellen mehr-
lach ihr Interesse widmen, und gewiß nicht daraus auf die Selbständigkeit der Zusätze zu 121V, 1221
in den \nn. Colmar. min. schliefen.
■-) Dies hat schon JalVe (Mi;. SS. XVII, ISi) angenommen.
'■') Will man dies nicht zugestehen und die beiden Notizen zu 1214, 1221 für selbslandi,« erachten,
so muß man auch die Colmarer Annaleu auf die Neuburger Hs. zurllckfnhren. Dem sl'inde nichts im Wege ;
deim sie könnte am Ende des 1.3. Jahrhuiultits schon in SIraßburg gewesen und von hier dem Dominikaner
bekannt geworden sein.
*) Ebenso wohl könnten sie ihm aber auch anderswoher zugckiuiitncu sein. Wir wi-sen ein-
fach iiiihts darüber.
■■) Von den Zusiltzcai von 12(12— l:J75 sehe ich hier natürlich ab.
6:J
bricht es ab. Vom Anfang bis zum Ende erzählt es von den deulschen Herrschern»). Aber
schon im Beginn wird zu 6682) jer heiligen Biscliöfe Straßburgs, eines Arbogast und eines
Fiorentius, zu 6743) der Gründung Hohenburgs gedacht; und die letzten Einträge^) zu 1238
sprechen vom Bischofswechsel in Basel, zu dessen Diöcese das Oberelsaß gehörte, vom
Tode des unterelsässischen Landgrafen Heinrich und von seinem nachgebornen Knäblein
Heinrich Sigebert. Vom Boden des Elsasses aus blicken wir auf die Geschicke des römi-
schen Reichs deutscher Nation.
Der Verfasser hat über die früheren Jahrhunderte in bewährten Quellen^) Aus-
kunft gesucht. Bis zum Jahre 1100 lieferte die Chronik Bernolds von S. Blasien, des er-
bitterten Gegners Heinrichs IV., ihm das chronologische Gefüge und eine wachsende Fülle
von Nachrichten; von 1125—1152 brachten ihm die Gesta Friderici des Otto von Freising
die Hauptmasse des Stoffs. Mit dem Eintrag«) über die Kaiserkrönung Friedrichs I. zu
1155 schien die Reihe der selbständigen Berichte zu beginnen, welche die Geschichte der
Staufen bis zum Jahre 1238 begleiten. Damit stellt sich uns das Werk der Neuburger Hand-
schrift als eine elsässische Chronik aus staufischer Zeit dar.
Sie gibt über die Zeit ihrer Abfassung überraschend genauen Aufschluß. Unter
dem Jahre 1152 endigt der Schriftsteller seine Ausztige aus den Gesta Friderici mit den
berühmten Sätzen, in denen Otto von Freising die beiden zum Herrschen geborenen Ge-
schlechter der Staufen und Weifen nebeneinander stellt'). Otto freilich preist freudig, wie
durch Friedrich I. beide Geschlechter, in dem einen Sprossen vereinigt, zur Herrschaft ge-
langen; unser Chronist dagegen führt uns mitten hinein in die Zeit, in der WaibHnger und
Weifen sich wieder im Kampfe gegenüberstanden. Die Kinder Friedrichs 1. und Heinrichs des
Löwen haben um die Königskrone gekämpft; Philipp, der mit Otto IV. um das Reich ge-
rungen, ward von seinen Feinden getötet»). Otto wurde durch Gottes Gnade Kaiser der
Römer 3).
Dem ermordeten Bruder Heinrichs VI. wird der königliche Titel verweigert; der
Weife heißt Kaiser von Gottes Gnaden. So vermochte ein elsässischer Geschichtschreiber
ihn nur in den wenigen Jahren zu nennen, innerhalb deren sich Otto der allgemeinen An-
erkennung in Deutschland erfreute. Im November 1208 war er nach Philipps Tode durch
wiederholte Wahl von allen Fürsten des Reichs anerkannt worden ; im Oktober 1209 wurde
er zu Rom von Innocenz III. zum Kaiser gekrönt. Doch schon im folgenden Jahre trieb
die italienische Politik zum Bruche zwischen Kaiser und Papst. Im November 1210 wurde
Otto IV. gebannt; im Sommer 1211 kam es zum Einverständnis zwischen Innocenz IIL und
einem Teil der deutschen Fürsten, die den Staufer Friedrich II. zum Könige wünschten.
Mit päpstlicher Zustimmung wurde Friedrich IL aus Sizilien gerufen, um das väterliche Erbe
in Deutschland zu übernehmen. Im Sommer 1212 betrat er Schwaben, im September ward
er zu Basel vom Straßburger Bischof Heinrich von Veringen empfangeni»); auf dem Zuge
durchs Elsaß fiel das ganze Land dem jungen Staufen zu. Otto IV. mußte aus Breisach
1) Die Franken erscheinen hier nur als die Vorfahren der .Teutonid'.
2) Schulausgabe S. 2. ") A. ,a. 0. S. 4. -) A. a. 0. S. 101).
£■) Ich beschränke niicli hier auf das bei der ersten Betrachtung Deutliche. Im Einzelnen wird
unten S. 7911'. über die Quellen gehandelt.
«) Schulausgab^- S. 49. Bis hierher halte Wilmans in den MG. SS. XVII. 100 die Annalen
Petit drucken lassen.
') A. a. 0. S. 46.
8) A. a. 0. S. 49: ,cuni Ottone iinperatore pro regno dimicans ab inimicis suis est inlerfectus*.
") A. a. 0. S. 43: ,nutu Dei factus est Romanorum Imperator-. — Beide Stellen hat Wilmans,
Archiv XI, 123 zutreflend verwertet.
'0) Chrou. Urspergense (MG. SS. XXDI, 377).
63
nach Sachsen fliehen und kehrte nie wieder nach Süddeutscliland zurück. Im Jalire 1213
ist im Elsaß wie im ganzen Süden Friedricli II. als rechtmäßiger Herrscher anerkannt.
Eine für Otto günstige Geschichtsdarstellung kann im Elsaß nur zwischen dem Ende
des Jahres 1:208 und dem Herbste des Jahres 1212 geschriiben sein'); diis freudige Be-
kenntnis zum welfisclien Kaisertum leitet uns nahezu bestimmt auf das Jahr 1210. In der
Zeit der höchsten Macht Otto's und vor snner Exkommunikation wird die elsässisciie Ciuonik
entworfen worden sein. Der Bericht über die Ereignisse dieses Jahres 1210 verrät in den
Schlußworten noch das WolüwoUen, von dem der Verfasser ursprünglich für Otto IV. er-
füllt war2)..
Er erzählt uns weiter zum Anfang des Jahres 12127die Rückkehr des Kaisers aus
Italien und die sommerlichen Kämpfe gegen Landgraf Hermann von Thüringen, vielleicht
sogar noch die Ankunft Friedrichs in Deutschland und Otto's schmähliche Flucht aus
Breisach'); aber schon der letzte Satz des Jahresberichtes') führt uns in das Jahr 1220
und khrt, daß wir es nicht mehr mit euier gleichzeitigen Aufzeichnung zu tun haben.
Die Überzeugung hiervon wird verstärkt, sobald wir den tiefen Riß bemerken, der
die folgenden Nachrichten von den zeitgenössischen Notizen der Chronik zu 120",t -1212
trennt: sie sind mit Ungenauigkeiten und groben Verstößen durchsetzt''). Sogleich der Aachener
Reichstag und die Krönung Friedrichs gehören nicht zu 1213, sondern zum .luli 1215; der
Kreuzprediger Konrad, dessen Erhebung zum Bischof hierbei erwähnt wird, wurde erst 1221
zum Bischof von Hildesheim gewählt. Erst geraume Zeit nach dem Tode Otto's IV. im
Jahre 1218 wird möglich gewesen sein, daß er zum Jahre 1216, dem Ende des Papstes Inno-
cenz gleichzeitig, gesetzt wurde"). Zum Jahre 1220') hören wir gar schon von Ereignissen, die
1225 und 1227 stattfanden; selbst König Konrads wird gedacht, der 1228 geboren und erst
1237 erwählt wurde!
Wie auch dieser letzte Abschnitt der Annalen entstanden sein mag*), wir haben
das Recht, ihn mit dem Jahre 1213 von dem übrigen Werke zu lösen. Die Clironik hat
ursprünglich nur bis zum Jahre 1212 gereicht; erst nach so geraumer Zeit ist sie wieder
aufgenommen worden, daß erhebliche Irrtümer ihre Fortsetzung entstellen.
Die beiden Ergebnisse, daß die Chronik um 1210 verfaßt worden ist und daß die
gleichzeitigen Berichte des weifisch gesinnten Verfassers mit dem Jahre 1212 abbrechen,
stützen einander gegenseitig. Das elsässische Gesamtvverk zerfällt uns nunmehr in seine
beiden Bestandteile: eine Chronik bis 1212 und eine Fortsetzung von 1213 — 1238.
') Daß sie erst nach dem Tode Wilhelms von LUneburp, des Sohnes Heinrichs des Löwen, also
nach dem Dezember 1213 verfaßt worden sei, ist aus den Worten: .Wilhehnuin (|ii0(iiic. qui repehat ultra
All)eriam fluviura Ölavos' nicht zu folgern (vgl. Schulausgahe S. 48, N. 9).
*) A. a. 0. S. 81. Den Einfall in Apulieu unternahm er ,pravü usus consilio, quia, si statim posl coro
nationem rejialriasset, omnia in prosperinn sihi cessissent'. — Wie leliluift die Svmpatliieen für Otto IV. im
Elsaß waren, beweist das Verhalten der Marbacher Chorherrn, die ihren (allerdings auch sonst unlieb-
samen) Propst Rudolf verhinderten, den Bann gegen Otto IV. zu verlesen. Vgl. HofTmann in den Mit.
teiluiigen der Gesellschaft zur Erhaltung der Denkmäler im Elsaß NE. XX, 78 ff. und Hampo in der Zeit-
schrift für die Gesch. des Oberrheins. Jieue Eolgo XX. i:i IT. nach dem Brief im Reg. Innocenlii 111.. XVI.
24. Rom 121:? April ll (MIgiie, l'atrol. Lal. 210, 812).
ä) tjber die Zusaminenselzuiig des Jaliresberichtcs von 1212 vgl. unten S. 8:t und in Kap. III, *» I,
') S. 84; hier wird Heinrich (VII.) Küuig genannt; seine Wahl fand erst 122(1 stall.
') Vgl. die Anmerkungen der A\isgabe; ich hebe hier nur besonders (^harakterislischea hervor.
") Vgl. a. ä. 0. S. 87. ■) A. a. O. S. Sil.
") Auch Schulte a. a. O. V, S. .">:!.'> hat schon diesen „allgemeinen IMiarakter der (Juelle, ilie in den
rillercii .lahrg/iiigeii au Entstellungen, Eehlern u. s. w. nicht arm ist", erkannt. Nur dadurcli. daß er dm
Unterschied der Berichte von 120'.( -1212 von den sp.UcnMi niclil -ali uuil die Cilsur wir Hiiliuier /ii IJns
anuahm, verschloß er sich den Weg.
64^
§ 2. Die Aimaleii von 1015—1200.
Wir übei'sciiauen die Ciuoiiik in iluer Einheit von 631 -1212. Sie scheint das
Werk weniger Jahre, die Leistung eines Mannes, der sie um 1210 zusammenstellte. Wir
kennen die Hilfsmittel, aus denen er ihren umfangreichen ersten Teil geschöpft hat; aber
nur bis zum Jahre 1155 vermochten wir sie anzugeben. Von hier an beginnen die selb-
ständigen annalislischen Nachrichten, auf die das Ansehen der Quelle sich gründet. Stammen
sie von dem Chronisten selbst, und hat er sie als Erzeugnis eigener Arbeit der vorangehen-
den Kompilation angehängt? oder bestanden die Annalen, die wir jetzt nur in der Ver-
bindung mit der Chronik besitzen, einmal gesondert als selbständiges Werk, und hat der
Chronist sie etwa wie die Schriften Bernolds und Otto's von Freising in seine Darstellung
übernommen?
Diese Frage aufzuwerfen und ihre Lösung zu suchen, zwingen die vortrefflichen
Beobachtungen unserer Vorgänger über den Charakter, den die Jahrbücher etwa seit 1180
tragen. „Von diesem Jahre an bis 1201 darf man sie unzweifelhaft zu den besten und
schönsten rechnen, die wir über diese Zeit besitzen"; sie zeigen „im allgemeinen das Ge-
präge gleichzeitiger Aufzeichnung" ') „Ihr Verfasser scheint gegenwärtig gewesen zu sein,
als 1187 zu Straßburg das Kreuz gepredigt wurde, und aN 1194 am 12. Mai Heinrich VL
aus der Burg Trifels auszog, um Apulien und Sizilien zu erobern" 2). „Es beginnt ferner
mit 1181 eine fortlaufende Reihe von Preis- und Wetternachrichten ä), die . . . unmöglich
nur im Gedächtnisse festgehalten worden sind . . . Ebenso war der Verfasser bei dem
Aufbruch des Heeres von Hagenau 1189 April 16 zugegen"*). So kommen alle darin überein,
daß die Annalen — die von 1155 an auf den Auszug der Gesta Friderici folgen — etwa
seit 1181 ungefähr gleichzeitig mit den Ereignissen entstanden sind. Wir werden behaup-
ten dürfen, daß die Worte zu 1189 unmittelbar unter dem Eindruck der Kreuzzugsbewe-
gung geschrieben sind=): „am 15. April begannen die Unsern den glückseligsten Zug, und
der Kaiser brach von Hagenau auf; mit ihm die folgenden Fürsten, soweit wir sie
kennen". „Den glückseligsten Zug" — so vermochte niemand die dritte Kreuzfahrt zu
nennen, der den Tod Kaiser Friedrichs am 10. Juni 1190 und das traurige Schicksal des
deutschen Heeres erfahren hatte. Vor 1191 ist dieser Teil der Annalen bereits verfaßt,
indeß die Chronik erst um 1210 angelegt wurde!
Demnach haben die Annalen als eine besondere Quelle ihr Dasein genossen, lang
ehe sie um 1210 in die Chronik aufgenommen worden sind. „Ich möchte diese Gruppe
von Nachrichten" (von 1180 an) „für eine verlorene elsässische Quelle halten, die unser
. . Chronist fast vollständig in sein Werk aufgenommen hat. . . . Für die Zeit von 1180
— 1202 besitzen wir in unserm Chronisten nur einen Kompilator, der, wie er für die Irühere
Zeit die Legenda Caroli mit Einhard, den Bernold mit Otto von Freising verarbeitet hat,
so auch hier jenen verloren gegangenen Schriftsteller, der die Ereignisse des endentlen
zwölften Jahrhunderts aus unmittelbarer Anschauung niedergeschrieben haben muß", uns
wiedergibt*^).
') Wilinans, Archiv XI, 12.5. •') Bölimer, Fontes III, p. XXVI.
■•"j Zu 1181. 1182, 11S4., 1186, 1187. ■•) Schulte a. a. O. V, 531.
■■) Schulausgalie S. 60: .nostrates illud felicissimum iter arripuerunt.'
' ) W^ilmans im Archiv XI, lü.5 f. Diese Bemerkung gehört mit zu dem Besten, was über die „Mar-
bacher" Annalen gesagt worden ist, und macht dem Scharfblick von Wilmans hohe Ehre. — Ich habe hier
und schon vorher die guten Darlegungen der früheren Forscher im Wortlaut gegeben, damit' jedermann
sehe, wie sie langst im stände gewesen wären, das Problem der Annales Marbacenses zu lösen, — wenn
sie nicht Grandidicrs Machwerk betrogen hätte !
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Mit aller wünschenswerten Klarheit liegen in der Chronik schon seit 1155 diese
selbständigen Jahrbücher vor uns, — bis sie mit dem Jahre 1200 jäh abbreclien'). Der
Bericht zu 1:201 ist eine wirre Übersicht über die Regierung König l'hilipps, die erst nach
12:20 zusammengefalit wurde'); die Schilderung zum Jahre 120.H ist zwar sachlich wertvoll,
zeigt aber durch die Hinweise auf Kn-ignisse von 1211 und 1213 iinx- spätere Niederschrift-').
Erst mit 1209 beginiil wieder die knappe Fassung eines zeitgenössischen Annalisten: des
Mannes, der am 1210 die Chronik zusammengestellt und sie bis 1212 fortgesetzt hat Durch
die Erzählung über die Wahl Heinrichs von Veringen zum Straljburger Bischof im Jahre 1202
und seine Weihe im Jahre 1207 hat der Chronist künstlich über die Lücke zwischen den
Jahren 1200 und 1208*), also über die Zeit Phihpps von. Schwaben, liinweggeführt.
Wie wir von der Chronik bis 1212 die Fortsetzung trennten, so dürfen wir jetzt
inneihalb des Werkes eine annalistische Quelle auslösen, die zunächst von 1155 an zu
Tage liegt und die etwa von 1181 bis zum Jahre 1200 ungefähr gleiciizeitig den Ereig-
nissen folgt.
Gewiß werden jetzt nachdenkliche Leser fragen, ob denn die verlorenen, in
der Chronik untergetauchten Annalen nicht etwa ein früheres W^erk und das geistige Eigen-
tum des Chronisten seien, der seine zeitgeschichtliche Arbeit um 1210 in der Chronik ver-
wertete. Ich mache sie darauf aufmerksam, daß der Annalist ein treuer Anhänger der
Staufer war, der sogar im letzten Kampfe Friedrichs I. mit der Kurie scharf gegen l'apsl
Urban Stellung genommen hat'^), daß er im Thronstreite sich zurückhielt und nach den
Krönungen beiden Fürsten den Königstitel gewährte^); der Chronist hingegen ist weifisch
gesinnt, weigert Philipp selbst nach dem Tode die königlichen Ehren'), steht im Zwange
der kirchlichen Anschauungen und erkennt das Recht des Papstes an, Otto IV. zu bannen"*).
Ebenso entschieden wie der politische^) ist der Gegensatz der lokalen Interessen, in denen
die beiden Persönliclikeiten aufgewachsen sind.
Wir erinnern uns hier an die Schwierigkeiten '"), welche die auseinanderstrebenden
Nachrichten des Werkes bereitet haben. Durcli seine Zergliederung werden sie beseitigt \
denn jetzt wird es klar, daß unter den verschiedenen Verfassern der eine diesen, der an-
dere jenen Kirchen seine Teilnahme zugewendet hat; indem wir die Stätten sondern, zu
denen wir in buntem Wechsel geführt werden, lösen wir zugleich die einzelnen Bestand-
teile des Werkes.
Schon früher haben uns äußere Kriterien das Recht gegeben, alle auf Neubin-g
weisenden Nachrichten als Zusätze letzter Hand in unserm Jenenser Codex auszuscheiden")-
Die Chronik von 1210 enthält nichts von ihnen; sie hat mit Neuburg und den Cisterciensirn
nicht das mindeste zu schaffen. Wohl aber sind in ihr die Berichte vereinigt, die uns
einerseits zum Orden des hl. Augustin nach Marbach, Schwarzenthann, llohenburg und in
die Basler Diöcese weisen, andererseits die Bischöfe und das Münster zu Straßburg in den
') Vgl. Scliulausgabe S. 76. — Über die Abgrenzungen im einzelnen wird unten S. 7:Jf. gi-hiindell.
— Von den Neuburger Zusiltzen m 1109 und 1207 (vgl. oben S. !>ä f.) ist nätürlicb ganz abzusehen.
') Vgl. S. 77, N. 7. ^ ' "
5) Vgl. S. 78, N. 7; S. 79, N. 6; .S. 80, Z. 18 d'.
') Uenn in dem jetzigen Jahresbericbt zu 1208 stecken I'u-ste einer kui-zen annalistischon Noiiz
des Chronisten, der den Tod Tliilipps und die Neuwahl Ütto's aul'genoniinen halle. Vgl. Sehnlausgal)e S. 78.
N. a und S. 80, N. a sowie unten S. 82. ') Schulausgabe S. r»!, Z. 18 IV. zu 118(5.
") S. 73 f. zu 1198, 1199. ') Vgl. oben S. 62.
") S. 81 zu 1210: ,et ob hoc nieritani excommunicationis sententiani ineurril".
») Etwa niil feiner jisychologisclier Molivierung den Wainlel der .•\nsehauuugen in dem einen
Manne zu erklären, — davor warnt das Heispiel der EkkohardforsilMing. «o alle Kuiisl iler Si eleiikitnder
durch die Entdeckung Eruloll's von Michelsberg zu nichte geworden i-l.
'») Vgl. oben S. 52 f. ' ') Vgl. oben S. 56 f.
II. H I n <; ti , Diu CIsHsHiscIiuii AnuukM der .Staurei-/.uil. <)
66
Vordergrund rücken. Schnell überzeugen wir uns, daß dem Verfasser der Chronik die
Neigung zu den Augustinerstiftern die Feder geführt hat. Aufmerksam hat er aus Bernoki
diejenigen Nachrichten ausgezogen, deren Gedächtnis den Augustinern teuer war, und sie
aus seiner Kenntnis ergänzt •).
So würden wir der Reichsgeschichte aus der letzten Zeit Friedrichs I. und Hein-
richs VI., in der wir die kostbarste zeitgenössische Quelle der Chronik aufdeckten, als ihr
Eigengut alle die Berichte zusprechen, die von den Bischöfen und Kirchen Straßburgs han-
deln. Straßburg würde die Heimat der Jahrbücher bis 1200 sein^).
Auch für die Quellenkritik gibt es Wahrheiten, die — so lange sie vorher unbe-
achtet blieben — einmal bemerkt, sich sogleich sieghaft in uns durchsetzen. Die Wahr-
nehmung, daß der Chronik von 1210 Straßburger Reichsannalen bis 1200 zu Grunde liegen,
erhellt das Dunkel, das über den Anfängen des Werkes liegt. Sofort hebt sich uns deut-
lich das Eigentum der Annalen von dem Hintergrunde der Chronik ab; und wir begreifen
überrascht, daß sie keineswegs erst zu 1155 an die Auszüge aus den Gesta Friderici an-
schließen, sondern daß sie längst mit ihnen und schon vorher mit der Chronik Bernolds
zu einheitlicher Erzählung verschmolzen waren. Indem wir sie über das .Jahr 1155 zurück-
verfolgen, stoßen wir auf annalistische Notizen, die sich scharf gegen die andern in diesem
Teil der Chronik abgeschriebenen Quellen s) abgrenzen und durch ihre gemeinsame Be-
ziehung auf Straßburg zur Einheit zusammenschließen. Der Wechsel der Bischöfe'), ein-
zelne Ereignisse, an denen sie Anteil hatten'*), die wiederholten Brände des Münsters^),
leiten uns bis zum Beginne des 12. Jahrhunderts zurück, wo jetzt zum Jahr 1100 in der
Chronik die letzten Worte Bernolds über den Tod Bischof Otto's eng an den Bericht der
verlorenen Annalen über die Nachfolge Balduins geknüpft sind. Für das 11. Jahrhundert
heben sich nur noch die Einträge über die Bischofswechsel in stereotyp gleicher Fassung,
heraus'), bis wir an den Anfang der ganzen Reihe annaUstischer Nachrichten — die nicht
aus Bernold oder andern uns bekannten Quellen entlelmt sind — zu jenem Satze gelangen,
der charakteristisch die verlorene Schrift eröffnet hat:
Anno Domini MXV. Monasteriuip sauete Marie in Argentina surgit prinio a fiinda-
tione sua.
Soweit wir zurückblicken, die vorangehenden Abschnitte der Chronik von 1210
enthalten in dem ganzen Zeitraum von 631—1014 überhaupt keine einzige selbständige an-
nalistische Notiz»). Erst mit dem Jahre 1015 und einem für die Straßburger Kirche denk-
würdigen Datum heben sie an; erst von hier beginnt, zuerst mit dem Jahre 1028, der
regelmäßige Bericht über die Folge der Bischöfe. Unmittelbar darauf wird zu 1031 die
Weihe von S. Thomas und die Gründung von S. Peter in der elsässischen Hauptstadt ein-
gezeichnet; wir athmen Straßburger Luft.
I) Vgl. Schulausgabe S. 37 zu 1090 über Manegold ; zu 1092 über Ulrich von Passau; S. 38 zu
1094 über Marbaeh; S. 39 zu 1096 über die Synode von Tours (hierüber schon Wilmans im Archiv XI, 130).
ä) Hiermit kommen die Vermutungen Böhmers (Fontes 11, S. XIV) und Hegels (Straßburger Chro-
niken I, 5-2) wieder zu einem gewissen Recht. — Auch Grandidiers FälsJiung hat hierin — wenn auch
nicht ilire Rechtfertigung — so doch ihre wissenschaftliche Begründung. (Vgl. oben S. 24 f.)
3) Die Chronik Bernolds, die Gesta Friderici, die Marbacher und die Hohenburger Notizen, die
Neuburger Zusätze.
') Zu 1123, 1131, 1141. ') Zu 1122, 1136.
«) Zu 1136, 1140, 1150. — Der 4. Brand Ist zu 1176 mit gleichen Worten eingetragen.
') Zu 1028, 1047, 106.5, 1079, 1084.
«) Die Einträge zu 673 (Schulausgabe S. 2) über Arbogast und Florenlius weichen schon durch
ihre Fassung ab und sind — wie andere Sätze der Chronik von 1210 — Lektionen über das Lehen der
Heiligen entnommen; die beiden heiligen Straßburger Bischöfe wurden in der ganzen Diöcese verehrt.
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Wir stehen am Ende der Aufgabe, die uns zunächst gegeben war: das GeschichLs-
w(Mk der Jenonser Handscliril't Hegt in seinen Bestandteilen vor uns. .Mit ihrer Neuburger
Herkunft schieden alle iN'euburger Nachrichten für unser Urteil aus; wir lösten von seinem
Kerne die Fortsetzung von H 13 — 1238 ab; es stellte sich uns dar als eine Chronik von
631 — 1212, die um 1210 von einem Augustinerciiorlierrn des Elsasses verfaßt wurde.
Indessen nicht ihr gehören die zeitgenössischen Annalen zu eigen, die ihr für die Geschichte
Friedrichs 1. und Heinrichs VI. den Wert verleihen: in die Chronik sind, verbunden mit
ihren anderen uns bekannten Quellen, Straßburger .lahrbücher von 1015-1200 aufgenom-
men und nur durch sie uns überliefert.
Wir sind die Stufen der Entwickelung zurückgeschritten, und von den sogenannten
Annales Marbacenses des Codex lenensis sind wir bis zu ihrer zeitgeschichtlichen Grund-
lage gedrungen. Jetzt heißt es, die Erkenntnis, die aus den hervorstechenden Merkmalen
abgeleitet wurde, zu begründen und zu sichern; es kommt darauf an. den Umfang der von
uns erschlossenen Quellen gegen einander zu begrenzen und den Ursprung jeder einzelnen
zu erklären; es wird gelten, aus seinen Elementen das Gesamtwerk in seinem allmählichen
Werden vor unsern Augen wieder erstehen zu lassen.
Kapitel III.
Syntliesis. Der Aufbau des Gesamtwerks.
§ 1. Die Aunales imperiales Argeutiuenses.
Den Straßburger Reichsannalen gebührt die Ehre, als die bedeutendste Erzählung
staufischer Zeitgeschichte im Elsaß gerühmt zu werden.
I. Wir versuchen, den Bestand der Jahrbücher aus der Chronik herauszuschälen,
die allein sie uns bewahrt hat. Mit dem Jahre 1181 beginnen, wie wir sahen i). die Zeichen,
aus denen wir gewohnt sind, in mittelalterlichen Schriften auf zeitgenössische Abfassung
zu schließen. Doch erst seit dem Jahre 1184 tragen die Berichte in der Chronik den gleich-
artigen, durch nichts gestörten Charakter fortlaufender Annalen und bewahren ihn bis zum
Jahre 1199. Wie war der Zustand der Jahrbücher für die Zeit von 1015—1183?
Um eine sichere Antwort zu gewinnen, wenden wir uns zweckmäßig zunächst nur
zu dem älteren Teile von 1015 — 11522), der in der Chronik von 1210 mit Bernold und den
Gesta Friderici zusammengearbeitet wurde. Wir lassen natürlich alle Berichte bei Seite,
die auf diese beiden zurückgehen 3); wir sehen ab von den zahlreichen Notizen von 1090 bis
1 1 37, die offenkundig aus einem der oberelsässischen Augustinerstifter Marbach, Schwarzen-
thann oder aus Hohenburg herstammen; wir sammeln nur, was nach all diesen notwen-
digen Abzügen aus der Chronik von 1210 an annalistischen Nachrichten übrig bleibt*).
Bis zum Ende des 11. Jaluhmiderts beschränken sie sich auf die schon bespro-
chenen Einträge^) zu 1015 und 1031 über die Straßburger Kirchen und auf den Wechsel der
') Vgl. oben S. 6*.
•) Wilnians hiirtc liior mit dorn Pclitdiiak auf; V(:l. olicn S. (W. N C. Ich sehe auch den Bericht
zu 1159 als Kntluiinuiip aus den Gesta an; vjil. unten S. 70.
') Als ausgeschieden sind von vornherein die Neuburger Zusiltze zu 1000, 1I:W anzusehen.
*) Sie sind in der Schulausgabe durch Corpusdruck hervorgehoben. Die-er bringt also von lOl.'i
bis 1200 den Text der Annales imperiales Argenlinenses zum Ausdruck. Die Corpus gedruckten. alKT
in eckige Klammer fin dieser Weisel eingeschlossenen Stellen lie/iichiien die Neuburger Zusätze.
") Vgl. oben S. 615 und N. 7.
68
Bischöfe seit 1028 1); aber im 12. Jahrhundert wachsen sie beträchtlich an. Die Bischofs-
liste wird nacli dem gleichen knappen Schema fortgesetzt, ein jeder Brand des Münsters
verzeichnet^). Wir erfahren von dem Kampfe Bischof Gebhards mit Herzog Friedrich II.
von Schwaben zu 1136 und von der Ermordung Bertholds II. von Zähringen, an der Bischof
Cuno nicht unbeteiligt war^). Wenn zu 1150 mit der Notiz über den Münsterbrand eine
Meldung über den kalten Winter verknüpft wird, so nimmt uns auch der Wetterbericht zu
1143 nicht Wunder, und das Nebeneinander der Sonnenfinsternis von 1133 und der Kaiser-
krönung Lothars zeigt, daß die Annalen schon hier und bei dem Tode der Herrscher zu
1138 und 1152 wenigstens die wichtigsten äußeren Ereignisse der Reichsgeschichte berück-
sichtigt haben. Wir möchten deshalb sogar vermuten, daß sie mit der gleichen Kürze zu
1106 und 1125 über das Ende Heinrichs IV. und seines Sohnes berichteten*), — wenn nicht
üljerhaupt schon seit 1015 die Reihe der Herrscher in den Reichsannalen eingetragen war:
jetzt wären diese Notizen überall durch die Auszüge aus Bernold und Otto verdrängt; nur
noch die Jahreszahlen zu 1106 und 1125, die der Chronist in den Gesta Friderici nicht
fand, werden hier aus den Annales imperiales Argentinenses entnommen sein. Auch sonst
werden solche Verschiebungen stattgefunden haben=). Ich wüßte kaum, woher der Chronist
von 1210 den Ort Haslach, an dem Graf Hugo von Egisheim durch Knechte des Bischofs
Otto im Jahre 1089 getötet wurde, kennen gelernt haf^), wenn nicht aus den Straßburger
Jahrbüchern'). Schließlich legt die Erwähnung des zweiten Kreuzzugs zu 1148 den Gedanken
nahe, daß der Annalist auch schon der ersten Kreuzfahrt gedachte; da die Chronik«) zu
den Jahren 1095 und 1099 nicht wie sonst wörtlich aus Bernold abgeschrieben, sondern
andere Mitteilungen über den Kreuzzug mit seiner Erzählung verbunden hat, trage ich
kein Bedenken, auch diese kurzen Sätze ^) über die Teilnehmer an der Kreuzfahrt zu 1096
und die Einnahme Jerusalems zu 1099 für die Reichsannalen'") in Anspruch zu nehmen").
Die strengst annalistische Form, welche die Jahrbücher von 1184 an bewahren,
eignet auch ihren Anfängen von 1015 — 1152. Wir werden sie deshalb auch für die da-
zwischenliegenden Berichte von 1155 — 1183 postulieren, und wirklich ist sie überall streng
innegehalten; nur zu 1180 und 1183 fallen zwei Erzählungen vollständig aus dem Rahmen
heraus.
Unter dem Jahre 1180 gibt die Heerfahrt Friedrichs I. gegen Heinrich den Löwen
Veranlassung, über die Ursachen des Zuges zu berichten '-). Wir hören, daß der Kaiser
einstmals den Herzog um Hilfstruppen in Italien gebeten habe; Heinrich, der früheren
') Der Tod Bischof Theobalds ist sicher verlielirt zu 1084 eingetragen (vgl. Schulausgabe S. 33).
Voran gehen Auszüge aus Bernolds Bericht zu 1084. Es folgen andere aus seinem Bericht zu 1083. Mög-
lich ist daher ein Irrtum des Chronisten, der eine Nachricht der Ann. Argentinenses zu 1083 falsch durch
,Eodem anno' unter 1084 eingereiht hatte.
») Vgl. oben S. 6G, N. 6.
') Zu 1122. — Vgl. Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen S. 243.
■•) Vgl. Schulausgabe S. 40 f.
■'■) Wo der Chronist Bernold oder den Gesta Friderici folgte und die Reichsannalen bei Seite ließ,
ist ihre Spur ganz verloren.
") Die Angabe (Schulausgabe S. 3C) ist vi'egen des Petitdruckes in den MG. SS. XVII (der aucli
sonst manche Versäumnis verschuldet hat) nie beachtet worden.
') Man wird den Eintrag von 1122 zum Vergleich heranziehen.
«) Schulausgabe S. 38 f.
°) Ihre Fassung ist mit dieser Zuweisung durchaus vereinbar.
'<>) Deren besonderes Interesse für die Kreuzzüge wir (vgl. unt. .S .78) noch kennen lernen werden.
") Die Notiz über die Translation des heil. Nikolaus zu 1087 (S. 3-5) gehört sicher erst der Ciironik
an, die schon zu 668 über sein Leben gesprochen hat. Zweifel bleiben nur über die Zuweisung der Einträge
über die Hungersnot zu 1100 und das Erdbeben zu 1107 (Schulausgabe S. 40, N. 1). Vgl. darüber S. 187.
'-) Schulausgabe S. .52: ,Causa belli huius hec fuit. Imperatore aliquando in Ytalia niauente . . . '.
69
Verluste eingedenk, die er vor Cremu und Mailand (1 159— 1 Uil) erlitt, forderte zum Lohne
Goslar — das ihm Friedrich I. entzogen hatte') — zu Lehen und weigerte, als es der
Kaiser ihm versagte, die llille. Darum überzog ihn Friedrich mit Krieg und gab das iier-
zogtuni Baiern an Otto von VVittelsbach und Sachsen an Graf Bernhard von Anhalt^). —
Offenbar hat der Berichterstatter von den Vorgängen nur eine sehr unbestimmte Vorstel-
lung; insbesondere ist ihm die Zeit der italienischen Kämpfe, für die man der Hilfe Hein-
richs bedurfte, sehr unklar. Es ist ausgeschlossen, dali der Annalist, der schon zu 1179
über das Laterankonzil, zu 1180 selbst über den im August unternommenen Zug so be-
stinnnte Angaben macht, dem man schon von llSl an nnmiltelbar zeitgenössische Auf-
zeichnungen zuschreiben will, sich über die lombardisclun Kriege der .lahre 1174 — 1170
wie über eine ferne Vergangenheit so unsicher äußert, daß seine Erzühlung völlig zeit-
los erscheint. Nirgends ist das seine Art. Wir sprechen deshalb den Stral'jburger
.lahrbüchern den Bericht ab; wer ihn einschob, ahmte sicherlich erst das Beispiel des
Chronisten nach, der mit ganz ahnlichen Wendungen^) größere zusammenfassende Ab-
schnitte einleitet.
Das Gleiche gilt von den merkwürdigen Erzählungen über das Schisma, die Lom-
bardenkämpfe Friedrichs I. und die Belagerung von Alessandria, die zu 1183 eingeschaltet
sind^). Sie wurden veranlaßt durch die Nachricht der Reichsannalen, daß Friedrich 1. zu
Konstanz für die Anerkennung priesterlicher Weihen während des Schismas eingetreten sei
und gleichzeitig dort mit den Lombarden verhandelte. Die Schuld am Kampfe zwischen
Kaisertum und Papsttum wird gewissen Bischöfen aufgebürdet, die dem Kaiser einredeten,
daß ihm die Entscheidung bei der Papstwahl zustehe. Darauf hin habe er einen Papst
ernannt und die deutschen Bischöfe gezwungen, ihm den Treueid zu leisten, den nur
wenige weigerten. Endlich sei vor allem durch die Bemühungen eines sächsischen Bischofs
Wichmann^) der Friede mit der Kirche wiederhergestellt worden. So werden Vorgänge
aus den .Jahren 1159, 1165. 1177 und phantastische Motive hier in eins verschmolzen.
Unverbunden und ohne irgend chronologische Bestimmung folgt ein ganz allge-
mein gehaltener Satz über die Kriege Friedrichs I. in der Lombardei, der, so wenig wie
das Vorangehende, dem Tatsachensinn des Annalisten entspricht. Er ist nur eingefügt,
um von einer Episode der Belagerung von Alessandria erzählen zu können. Nun sind
wir darüber unterrichtet, daß Boten der Neuburger Cistercienser Friedrich I. im Winter
1174/5 vor Alessandria aufgesucht haben"'); und daß die Erinnerung daran in Neuburg
lebendig blieb; wir wissen sogar, daß der Schreiber A der Neuburger Handschrift in der
von ihm mundirten Fälschung auf den Namen Friedrichs 1.') mit jenem Bittgesuch die
kaiserliche Entscheidung begründet: ,Cura essemus in Lombardia in obsidione Alexandrine
civitatis', so heißt es im Context. Niemand wird daher zögern, den Bericht über die Zerstö-
rung des Belagerungsinstruments und den Ausfall vor Alessandria einem Neuburger Mönche
zuzuschreiben; und sehr wahrscheinlich werden die gleichartigen Zusätze zu USÜ über
') Giesebrecht, Goschicliti; «Ici- dciilschen Kaiserzeil V, 777.
•) Bekanntlich stimmt der Inhalt dicsrr Erziihlinig. besonders soweit sie Goslar betrifft, mit der
Fortsetzung der Chronik Otto's von Freisinn aus S. Blasien überein (cf. Contiiuiatio Sanblasiaiia c. -2:1. Mtl.
SS. XX, :{I5 und c. -ii, S. 'Mf>). Vgl. hierzu auch initen Beilage III.
') Vgl. 1125 (Schulausgabe S. i'3, Z. 7): ,Quod Lothario regno datum l'uit . . .. liec causa fuif;
1152 (S. 46. Z. 11): ,Quod unaniniitcr principes Fridericum . . elegerunt, hec causa l'uit-.
*) A. a. 0. S. i)'-i: ,Huius execrabilis et horrende (I) scismatis causa hcc fuit".
') Auch seiner gedenkt die Coiitinuatio Sanblasiana c. 2.'t (MG. ."^S. XX, :llfi).
«) Diese Tatsache ist der gefillscliteu Urkunde von 11S7 Juli \i (Stumpf Reg. H70) unbedeuklieli
zu entnehmen. Schulte, der das Diplom noch für echt liiilt, hat auf den Zusammenhang der Urkunde mit
dem Bericht von 1183 aufmerksam gemacht (a. a. 0. V, 5:12).
') Vgl. oben S. 56.
70
Heinrich den Löwen und zu liS3 über das Schisma, die unter keinen Umständen dem
Annalisten angehören, gleichlalls besser erst als Nenburger Nacliträge denn als Einschub
des Chronisten betrachtet^).
Auch nachdem die Abschnitte, die sich dem Gefüge der Annalen nicht anpaßten,
daraus entfernt sind, bleiben für denselben Zeitraum von 1155 — 1183 einige Notizen der
Chronik übrig^), die wir nicht wohl den Straßburger Jahrbüchern einordnen werden. Wir
tilgen 1180 die Meldung über die Weihe von Niedermünster; wir streichen zu 1183 die Er-
wähnung des Anteils, den die Marbacher und ihr Propst Bernhard an dem Konstanzer Ab-
kommen über die Weihen hatten 3).
Von dem Tod des Bischofs Olto von Freising*) und der Nachfolge Alberts wußte
der Straßburger Annalist gewiß nichts Bestimmtes; daß der Chronist ihn aus den Gesta
Friderici, die er so eifrig benutzte, einschaltete, ist erklärlich; gewiß entnahm er ihnen
gleichzeitig die Meldung vom Tode Hadrians IV. und der Erhebung Alexanders 111.=) Endlich
möchte ich die Notiz über den Basler Bischofswechsel unter dem .Jahre 1162 aus den An-
nalen hinausweisen, weil Ortlieb erst 1164 starb"); zudem folgt ihr zu 1170 unmittelbar
die andere über das Martyrium des hl. Thomas, die gewiß auch erst dem Chronisten gehört').
Erst jetzt ist der Teil von 1155—1183 von allen Zutaten gesäubert, die Brücke
zwischen dem Anfang und dem Ende der Jahrbücher ist geschlagen, und wir übersehen
die Annalen in ihrer ganzen Ausdehnung und in voller Reinheit^) von 1015 bis zu ihrem
Abbrechen im Jalire 1200.
II. Wir haben bisher uns darauf beschränkt, im Anschluß an frühere Forscher
auf die zeitgenössischen Berichte von etwa 1181 an aufmerksam zu machen. Immerhin
rühren schon die genauen Daten über das 3. Laterankonzil'') von einem Manne her, der
') Daß die drei oben besprochenen Abschnitte nicht verschieden zu behandeln, sondern alle drei
gemeinsam einem Manne — das kann alsdann nnr ein Neuburger sein — zuzuweisen sind, wird auch die
Stilvergleichung beweisen. Vgl. hierüber unten § 3.
2) Wieder scheidet von vornherein die Neuburger Weihenotiz von II.IS aus, die sich schon außer-
lieh als Einschub Ijennzeichnet, vgl. oben S. 57, N. 1.
■') Hier schwankte ich lange. Schließlich entschied für mich der ausgesprochen Straßburgische
Ch.irakter der Reichsaunalen ; da aber die Marbacher dort erst 1226 ein Kloster erhielten (vgl. unten S. 99),
so erscheint es mir einfaciier. den Satz — der von einem Augustiner herrühren muß — der Chronik von 1210
zu geben.
') Zu 1159; vgl. Schulausgabe S. .50, N. 2.
*) Daher wird der folgende Satz : .factum est scisma inter regnum et sacerdotium' sicherlich schon
dem Annalisten angehören, ebenso wie der entsprechende Eintrag zu 1177: .facta est concordia inter reg-
num et sacerdotium'; dagegen möchte ich die anschließenden etwa synonymen Worte: ,et scisma, quod
XVni annis steterat, finem accepit' für den Chronisten beanspruchen, der nach dem Tod Heinrichs IV. zu
1100 (Schulausgabe S. 40, Z. 14) den Gesta Friderici zufügte: ,et diutunium scisma finem accepit'. — Die
farblose Redensart .factum est' ist diesem Teil der Annalen geläufig: vgl. 1136, 1143, 1148, 11.50, 1162,
1178, 1179. — Doch hier überall sind abweichende Meinungen möglich.
') Vgl. Schulausgabe S. 51, N. 1.
') Daß er an dem hl. Thomas Anteil nahm, beweist die uneiwartete Nenimng bei der Vermählung
Heinrichs des Löwen mit der Tochter König Heinrichs 11. ,a quo beatus Thomas Cantuariensis passus est'
(zu 1152, Schulausgabe S. 48, Z. 4). — Zu 1170 heißt es: , Beatus Thomas Cantuariensis episcopus marty-
rium est passus'. Die anschließenden Worle über die Wunder und seine Legende hat erst der Neuburger
zugefügt; vgl. unten § 4 und über die ähnliche Stelle im Chron. Urspergense in Beilage IV.
") Über wenige Zusätze in ihren letzten Jahren und über ihren Schluß vgl. unten S. 74. Darüber,
daß die Annalen ursprünglich vollständiger gewesen sein können, als sie in der Chronik erhalten sind, habe
ich vorher (S. CS) gesprochen.
^) Schulausgabe S. 51 : .luchoatur hoc concilium V. Kai. Marcii et lerminatum est circa finem
Aprilis'. Vgl. auch 1180: ,circa Augustum'.
71
den Ereignissen zeitlich nirlit fern stand; nnd das gewaltige Anwachsen des Stoffes mit
dem Jahre 1184 gegeuüber den kiuzeii. üit nur wenige Worte entiialtenden früheren
Notizen') berechtigt, etwa in diesen Jahren den Verfasser der Jahrbücher an sein Werk
gehen zu lassen.
Während wir hiermit an ältere Meinungen aiiknüpfoii-), wird erst für uns, die wir
die Straßburger Annalen seit 1015 wiedergewonnen haben, die Frage möglich, woher denn
der Annalist die trefflichen Nachrichten aus den früheren Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts
genommen hat. Die Wetterberichte von 1150 und 1143 oder die nach Tag und Stunde
aufgezeichnete Sonnenfinsternis von 1133 deuten doch auf eine schriftliche Vorlage. Wer
schärfer zusieht, bemerkt vielleicht schon, daß etwa mit dem Jahre 11S4 nicht nur der
Umfang, sondern auch der Interessenkreis der Annalen sich geweitet hat: bis dahin
überwiegen vollständig die Notizen, die Straßburg und das Elsaß angehen, gegenüber der
Reichsgeschichte.
Für den Abschnitt von 1122 — 1152 haben wir diesen lokalen Charakter bereits
festgestellt^*) ; er ist auch dem folgenden bis 1179 so durchaus eigen, daß die elsässischen
Notizen von 1122 — 1179, mit wenigen allgemein geschichtlichen gemischt, eine geschlossene
Reihe bilden*). Wie die Kaiserkrönung Lothars 1133, so wird hier zu 1155 die Erhebung
Friedrichs 1.; wie der 2. Kreuzzug zu 1148, so 1179 das Konzil; wie 1136 der Kampf zu
Gugenheim, so werden 1162 die Zerstörung Horburgs und 1176 das Gefecht bei Logelheim
aufgezeichnet; den drei Münsterbränden zu 1136, 1140, 1150 tritt die vierte Feuersbrunst
zu 1176 an die Seite^j. Die Nachrichten über die Belagerungen Mailands und Crema's
finden in dieser Umgebung ihren zureichenden Grund darin, daß Bischof Burchard von
Straßburg") selbst vor beiden Städten mit dem Kaiser gelegen hat'). Alles leitet darauf
hin, daß der Verfasser der reichsgeschichtlichen Jahrbücher bereits eine ältere lokale Quelle
des 12. Jahrhunderts in Straßburg vorfand und sie mit seinem größeren Werke fortsetzte.
Diese unerwartete neue Quelle, die in den reicheren Annalen versteckt ruhte, führt
uns endlich zu dem wahren Ursprung der Straßburger Geschichtschreibung zurück. Sie ist
uns zwar nicht vollkommen erhalten, aber doch auch nicht verloren. Denn indem wir ihre
Nachrichten zusammenstellen, erkennen wir, daß ein großer Teil uns längst anderweit ver-
traut ist, und daß unser Auszug aus der Chronik gerade die Meldungen von 1122 — 1179
darbietet, die einerseits mit den Annalengruppen im Codex des EUcnhard, andererseits mit den
Annales Maurimonasterienses verwandt sind! Die Jahrbücher des unterelsässischen Bene-
diktinerklosters Maursmünster bei Zabern stellen sich für die Jahre 1122 — 1179 in der
Hauptsache als eine verkürzte Überlieferung eben der Quelle dar, welche nach unsern
Forschungen den verborgensten Keim der sogenannten Annales Marbacenses ausmacht").
') Erst niiclKlcin wir die Ziisütze 7.u 1180 und 1183 ausgeschaltet haben, wird dieser Sachverhalt
deutlich. Man beachte aucl\ die Lücke zwischen den Jahren IIOS und 117C; erst seitdem hat jedes Jahr
einen Eintrag erhalten. Doch vgl. Teil III, Kap. II, § 2 ülier die Jahre 117:!, 1174.
') Sie galten allerdings für das Gesamtwerk der Annnies MarbaCenses.
») Vgl. oben S. GC. N. i-«.
*) Die Jahre IISO — US:? bilden eine Art Übergang zu der spilleren mehr rciclisgeschichlliehen
Darstellung.
') Überall sind auch die Ausdrücke gleich oder ganz ilhnlich.
") Vgl. Sch(li)nin, Alsalia diplomatica 1, 248 f., nr. 20!», :in2.
') Hierzu kbnimt noch die Nachricht über die Ermordung des Erzbischofs von Mainz zu llfiO. —
Von dem Würzburger Heiclislag zu 11")7 und dem Ivaniid' um Girbaden zu 11(12 spreche ich absichtlich
hier nicht. Vgl. über sie unten S. 72 und N. 4, •"».
") Diese Tatsache ist ein neuer Hcdeg. daß die Zergliederung der .\nii. .Marbaeeiises uns nicht zu
l'li.iiitasiegebilden, sondern zu echliui, bislier verschfltleb'n (Jucllen geleitet lial.
7a^
Den größeren Straßburger Jahrbüchern, die wir aus der Chronik von 1210 er-
schlossen, den Annalen von Maursmünster und denen der Ellenhardhandschrift liegt ge-
meinsam bis 1179 dasselbe kurzgefaßte annalistische Schriflchen zu Grunde'). Die Einträge
über die Brände des Münsters lassen den Schreiber im Straßburger Domstift suchen. Seine
lokale Bedeutung gegenüber den reichsgeschichtlichen Annalen bis 1200 bringen wir zum
Ausdruck, wenn wir ihm den Namen der Straßburger Münsterannalen, Annales monasterii
Argentinensis, beilegen ^j.
III. Aus den Straßburger Münsterannalen und einem Katalog der Straßburger
Bischöfe^) ist um 1180—1183 der Anfang der größeren Jahrbücher komponiert worden. Nach
eigener Kenntnis erweiterte der Verfasser seine Vorlagen schon zu 1157 über den Würz-
burger Reichstag*), zu 1162 über die Einnahme Horburgs und den Kampf um Girbaden^).
Wahrscheinlich fügte er den Münsterannalen, die damals wohl 1179 mit einem kurzen Satz
über das Konzil schlössen«), die weiteren Notizen zu diesem Jahr und die Berichte von
1180—1183 hinzu'), ehe er um 1184 mit seinen gleichzeitigen Aufzeichnungen begann.
Allerdings sind die Vorgänge nicht regelmäßig Jahr für Jahr von dem Annalisten
gebucht, sondern zuweilen sind nach kürzerer Unterbrechung mehrere Jahre mit einander
eingetragen worden. Zu 1185 hören wir von einer Weihe des Trierer Erzbischofs »), die
im folgenden Jahre staltfand, der Wormser Reichstag vom August 1187 erscheint bereits
unter dem Bericht zu 1186^).
Nach dem dritten Kreuzzuge mag eine längere Pause eingetreten sein. Denn wäh-
rend uns der Verfasser von der Kreuzpredigt zu Straßburg im Dezember 1187, von den
Vorbereitungen des Kaisers, von dem Aufbruch aus Hagenau am 15. April 1189 unmittel-
bar unter dem Eindruck der eigenen Erlebnisse erzählti"), während auch 1190 noch die
Tatsachen, wie sie bekannt wurden, eingetragen zu sein scheinen, so zeigen die folgenden
Jahre unverkennbar Spuren späterer Niederschrift. Zu 1191 lesen wir von der Ermordung
des Lütticher Bischofs Albert 'i) im November 1192 und von der 1193 erfolgten Wahl des
Kölner Ei-zbischofs Adolf '^); das Schicksal König Richards wird von der Einnahme Accons
im Juli 1191 bis zur Gefangennahme durch Herzog Leopold (Dezember 1192) und zur Frei-
lassung im Februar 1194 zusammengefaßt ^ 3). Unter dem Jahre 1192 wird der Tod Ber-
tholds von der Hohkönigsburg'*), des berühmten staufischen Reichsrainisterialen, gemeldet,
1) Bei Ellenhard und in den Ann. Mauriinonasterienses ist es weit über das Jahr 1179 zu ver-
folgen; — Icli setze hier durchweg die Annales cod. Ellenhardi für die ganze Gruppe, zu der die Con-
liniiatio Argentinensis des Gottfried von Vilerbo und die Notae Altorfeiises gehören.
2) vVas oben nur angedeutet werden konnte, um nicht den Zusammenhang zu zerreißen, das ist
unten in Teil III ausführlich behandelt worden. Dort lege ich auch den Versuch vor, die Straßburger
Münsterannalen wiederiierzustellen.
• a) iiire Liste war nicht mit den Münsterannalen verbunden; vgl. unten Teil III, Kap. II, § 2.
■«) Die Fassung entspricht den späteren Reichsannalen; vgl. 1157 ,apud Herbipolim curiam cele-
brans'; 11H3 ,apud Constantiam curiam celebrans'; vgl. im Register der Schulausgabe unter ,curia'.
<•) Zu beachten die Konstruktion der Sätze, die Partikeln, die gehäuften Participia. — Die ur-
sprüngliche Form der Ann. monasterii Arg. vgl. unten In Teil III. — Die nähere Kenntnis wird dem An-
nalisten aus der Umgebung des Grafen von Dagsburg zugekommen sein.
") Vgl. unten in Teil III, Kap. 11.
') Ausgeschlossen ist allerdings nicht, daß z. B. die Preisangaben von 1181, 1182 bereits den
Annales monasterii Argentinensis angehörten.
") Schulausgabe S. 56. ") A. a. 0. S. 57. N. 1.
'») Vgl. Schulausgabe S. 53 ff. und oben S. 64. ") Schulausgabe S. 62, N. 6.
'■-') S. 62, N. 5. '=) S. 63, N. 4.
1^) S. 63, N. 5 habe ich die Belege zusammengestellt, daß Bertholdus de Künegesberch nicht,
wie Wilmans (SS.'xVII, 165, N. 23) mit Abel, König Philipp S. 24 meinte, aus dem Geschlecht der Grafen
73
diT 1193 in Apulieii fiel. Zum /weilen Mal ist falsch erst zu 1193 vom Ende des Bischofs
Albert von Bral);int die Rede; und der Fiirstcnvcisch\v(iiini.i,' von 1 IIKJ wiid in seiir allge-
meinen Wendungen eisl IIIH gedaclil') Auch die Dürnigkeit der heiden Jahresberichte zu
1192, 1193 wird dadurch erklärt, daß im Jahre 1190 die Annalen unterbrochen und erst
nach einigen Jahren fortgesetzt worden sind.
Mit der Eroberung Siziliens durch Heinrich VI., zu der er im Mai 1194 vom Tri-
fels aufbrach, beginnt wieder die eingehendere Erzählung des Annalisten; wohlgiordnet
folgen bis zum Tode Heinrichs VI., zur Doppelwahl von 1198 und bis zum zweiten Zuge
Philipps nach dem Niederrhein im Sommer 1199 die Berichte aufeinander.
Dennoch ist sciiwer darüber zu entscheiden, ob die letzten Jahre nach und nacli
aufgezeichnet sind, sobald die Tatsachen dem Annalisten bekaimt wurden, oder ob sie erst
später, etwa um 1199, einheitlich verfaßt worden sind. Zum Jahre 119.5 sind die Ergeb-
nisse der Gesandtschaft nach Cypern, die im Mai 119() zurückkehrte, vorweggenonnnen'');
über die Kriege, die das plötzliche Ende Heinrichs VI. in seinem Reiche hervorrief, würde
vor den .Fahren 1198i99 und den traurigen Folgen der Doppehvahl kaum eine so ernste
Klage erschollen sein^). Für eine spätere Abfassung fallen vor allem zwei Momente ins
Gewicht: unter den Fürsten, die im Winter 1195 das Kreuz genommen haben, wird der
Markgraf von Meissen genannt'). Gemeint ist Graf Dietrich von Weissenfeis. der nach seines
Bruders Albrecht Tode 1195 gegen den Willen des Kaisers vergebliche Ansprüche auf die
Markgrafschaft erhob, aber erst im Sonmier 1198 von König Philipp die Belehnuug zu er-
halten vermochte: nicht vorher hat er den Titel geführt. Dazu konnnt, daß zum Jahre 1196
von dem Kampfe zwischen Bischof Konrad von Straßburg und dem Pfalzgrafen Otto von
Burgund sogleich gesagt wird, daß durch ihn das ganze Elsaß vier .Jahre hindurch ver-
wüstet wurde*). Nach alledem ist der Gedanke nicht abzuweisen, daß der letzte Ali-
schnitt der Jahrbücher erst um 1199 in einem Zuge seine überlieferte Gestalt gewonnen
hat"). Ihr Verfasser würde seine genauen Kenntnisse hierfür aus eigenen gleichzeitigen
Notizen oder aus den Mitteilungen wohlunterrichteter Zeitgenossen gewonnen haben.
Mitten im Jahresbericht zu 1199 wird der ruhige Fluß der Darstellung jäh unter-
brochen'). Soeben noch hörten wir von dem Frieden König Philipps mit dem Bischof
von Straßburg und von seinem Zug über die Mosel, — da springt die Quelle zu dem l!am-
berger Reichstag von 1201 über, zu jenem Eintrag über die Translation der hl. Kimi-
von Künsbcrp stammt, sondern dem elsassischen Geschlecht angehört, dem Ficker (Forschungen zur Reichs-
und Rechtsgeschichte Italiens II, HS, 219) ihn zuwies.
') Vgl. Schulausgabe S. 64, N. 2.
-) Schulausgabe S. 67, N. 10.
5) Vgl. a. a. 0. S. 70, Z. 17: ,mulla mala et gwerre surrexeiunt'. Über die tolgenden Worte
vgl. unten S. 74, N. 5.
*) A. a. 0. S. 66, Z. 26. Vgl. VV'oiick, Ein meißnischer Erbfolg.krieg am Ende des 12. .lahrliunderls
(Zeitschrift für Thüring. Geschichte NF. X, IS.J IT.).
'•) S('lmlausgabe S. 60, Z. 7 : ,tota Alsalia per qualuor continuos jinnos vaslata est". Zum Sprach-
gcluaucli des Annalisten vgl. 1162 (S. .")!, Z. 2) : .totani Alsatiam iam devastaveraf ; HOS (S, 7:t, Z. 2,S): .to.
lain iid'eriorem .Alsaciam . . . vastavil'.
") Wer lieber behauptet, daß drr .marchio Missensis' zu HO.") und die Worte .per i|uatuor aii-
nos continuos' zu 1196 der ersten Niedersihrift der .Vnnalen noch fehlten und erst 1199 von dem Verfasser
giäiiderl oder eingeschaltet sind, d.il? also die .labresberichte ItO'i— 1199 urnnl(leli>ar gleich/eilig den Er-
eignissen nieilergescbrieben seien, der ist kaum zwingend zu widerlegen. Doch der .\usw<g i>l wenig-
stens liinsichllicb des ,M)arelii() Missensis' reilil Uunsüich. leb zieh«' die obige Aniialuue schon deshalb
vor, weil sie die Dürftigkeil der Jahresberichte zu 1192, II0:| versüludlich macht ; auch war si-hon vorher für
die Zeil VOM mindestens 118.5 bis Ende 1IS7 ein vollst.'lndiges Ruhen der .\rbeil und spiltere Wiederauf-
nahme zu erkennen.
■) Schulausgabe S. 7i, Z. 2:}.
n. Hl och, Dir Elitässi-tchfii Aniialci) i\vi- Stiiiifer/A-it. Id
74
gunde, der uns die Neuburger Herkunft des Jenenser Codex erkennen lehrte'). Daran schließt
sich die Wundergeschichte von einer verwandelten Hostie, deren Fassung den späteren
Einscliub anzeigt^) und die wir unbedenklich dem Neuburger Bearbeiter zuweisen^).
Wohl kehrt mit den Nachlichten über Erzbischof Konrad von Mainz und zu 1200
über den Tod des Pfalzgrafen von Burgund noch einmal der sachliche Ton des Annalisten wie-
der, der treu aufzeichnet, Avas ihm des Gedächtnisses wert erscheint. Allein der verworrene
Sammelbericht von 1201 überzeugt uns schnell, daß wir jetzt endgiltig den zuverlässigen
Führer verloren haben; im Jahre 1200 mit dem Hinweis auf die Kreuzzugsbewegung am
Oberrhein brechen die Straßburger Jahrbücher ab*).
Ihr Text ist, soweit wir nach dem Abzug der Neuburger Nachträge^) urteilen können,
in der Chronik von 1210 überraschend sorgfältig behandelt worden; seit die Gesta Friderici
nicht mehr herangezogen wurden, liegt von 1155—1158 und von 1160—1200 in der Chronik
von 1210 der Wortlaut der Straßburger Jahrbücher nahezu unverändert vor uns"); nur
wenige Notizen scheiden als Ergänzungen des Chronisten aus. Von den Einträgen über
den Bischofswechsel in Basel zu 1162, über das Martyrium des hl. Thomas zu 1170, über
die Weihe der Kirche von Niedermünster im .lahre 1180 und über die Beteiligung der Mar-
bacher an den Konstanzer Verhandlungen 1183 haben wir schon gesprochen'). Erst in den
letzten Jahresberichten der Annalen stoßen wir wieder auf die Spuren von Zutaten. So
stand selbstverständlich der Brand von Hohenburg 1199 noch nicht in der Straßburger
Quelle. Für ganz unwahrscheinlich halte ich auch im Eintrag zu 1198, daß der Annalist
bereits um 1200 von dem Tode der Kaiserin Konstanze hätte schreiben und hinzufügen
können, daß ihr Sohn Friedrich nach vielen Anstrengungen in Sizilien zu herrschen ange-
fangen habe^). Und wenn diesen beiden Notizen, die — nach chronologischer Folge mit
Recht — am Schluß der entsprechenden Jahre eingeschaltet wurden, die letzte Meldung
des .Jahres 1197, über den Tod Coeleslins III., in dem ungewöhnlichen Eingang'): ,In eodem
anno' entspricht, so wird auch für sie die Möglichkeit der Nachtragung offen bleiben. Im
übrigen jedoch haben wir nirgend einen Anhalt dafür gefunden, daß die Annalen von dem
Chronisten umgestaltet worden sind. Allerdings ist nicht zu ermessen, wie viel ihrer Nach-
richten von 1015—1152 der Vereinigung mit der Chronik Bernolds und den Gesta Friderici
zum Opfer fielen"); auch später mögen Auslassungen vorgekommen sein, von denen keine
Spur zurückblieb 11): mit diesen Einschränkungen dürfen wir behaupten, in der Chronik
') Vgl. oben S. 55 f.
'') A. a. 0. S. 75: .contigit eo tempore res miranda et nostris teniporibus valde inaudita'.
») Vgl. unten § 4.
■•) Schulausgabe S. 76. — Unten S. 8-2 habe ich begründet, weshalb ich die Meldung über die Priester-
weihe in Basel erst dein Chronisten von 1210 zusprechen möchte.
^) Zu ihnen rechne ich außer den Zusätzen zu 1158, 1180, 1183, 1199 noch wenige Worte, die der
Klage über den Tod Heinrichs VI. angefügt sind (Schulausgabe S. 70, Z. 18): bei seinem Tode wurde der
ganze Erdkreis erschüttert, weil viele Übel und Kriege sich erhoben, ,quae postea longo tempore dura-
verunl'. Die letzten Worte sind natürlich nicht von einem Zeitgenossen und sicher noch nicht um 1'200
geschrieben. Im Zweifel, ob sie dem Chronisten von 1210 oder erst dem Neuburger Bearbeiter angehören,
ziehe ich die Entscheidung für den Neuburger schon deshalb vor, weil wir ähnliche Ausdrücke bei ihm
nachweisen können. Vgl. unten S. 102.
") Zur Erklärung dieses Sachverhalts vgl. unten S. 81 f.
') Vgl. oben S. 70.
*) Wirklichen .Sinn geben die Worte (S. 7i, Z. 7) nur, wenn sie niedergeschrieben wurden, nach-
dem Innocenz III. 120S die Vormundschaft über den jungen König niedergelegt hatte.
") Er kommt in dem ganzen Werke nur an diesen drei Stellen vor; zu HOS allerdings: ,Iii
ipso tempore'.
">) Vgl. oben S. 6S.
") Vgl. unten in Teil III, Kap. II, § 2 und den Text der Ann. monast. Argent. zu 117;{, 117i.
75
vuii \-2\i) iiodi ilcii vullstäiuligeii Text dor SlraCburger Aimalen von 101.') — li'(KI zu
besitzen.
Ich iiicine, daß sie in verschiedenen Absätzen entstanden sind. Um 1184 ist der
Plan gefalU und mit ilille der Annales monasterii Argentinensis ins Werk gesetzt worden.
Um riS.s;S«) sind die Berichte fortgeführt und bis lU.IO/Ol gleichzeitig ergänzt worden ; der
Schluß bis 12UÜ wird erst um ll'JS;y9 die vorliegende Gestalt erhalten haben. Doch überall
spricht aus der Fülle zutreffender liinzelheiten der millebende Schriftsteller, der vieles selbst
gesehen, mehr von seinen Freunden erfahren, alles für seine spätere Darstellung sorglich
gesammelt hat. Von einem Geist ist die ganze Erzählung getragen').
IV. Die .Jahrbücher führen uns in das Elsaß, nach Straßburg und in die Kreise
der bischöflichen Kirche. Zum iMai 1187 erfahren wir den großen Brand zu Stral'.burg-') ;
im Dezember hat der Erzähler dit; Kreuzpredigt des Bischofs Heinrich im Münster gehört,
er schildert den gewaltigen Eindruck, den sie auf den Kaiser selbst und auf alle Anwesen-
den ausgeübt hat. Von Ilagenau läßt er 1189 Friedrich 1. auf die Kreuzfahrt, vom Trifels 1194
und von Oberehnheim') 1196 Heinrich VI. nach Italien ziehen. Bei den Einfällen König
Philipps werden 1 198 aus der Umgebung Straßburgs die llaldenbuig, Mulsheim, der Kirch-
hof von Epfig, 1199 Rufach in der oberen Mundat genannt*). Graf Albert von Dagsburg
und sein Ritter Siegfried, der als der erste 1 187 im Münster sich das Kreuz anheften ließ,
sind ihm bekannt^); der elsässische Reichsministeriale Berthold von (Hob-) Königsbnrg '•)
wird ohne irgend eine Bezeichnung nur mit Namen angeführt; Schreiber und Leser wissen,
welcher Persönlichkeit gedacht wird.
Die Sympathie des Verfassers gilt dem Bischof Heinrich von Hasenburg. Seine Weihe
berichtet er 1183, von seiner Predigt war er tief ergriffen; unter allen, deren Tod er auf-
zeichnet, ist nur dem Namen des Bischofs ein pietätvolles ,beatae memoriae' hinzugesetzt").
Mit dem Walten seines kriegerischen Nachfolgers, Konrads IL von Hüneburg, ist er offen-
bar nicht recht einverstanden. Die langwierigen Kämpfe mit dem Pfalzgrafen Otto sieht
er nicht gern«); es ist ihm nicht willkommen, daß Konrad nach dem Tode Heinrichs VI.
bei den Gegnern Philipps eine Rolle spielt'^); und er freut sich, daß Berthold von Zähringen,
der Thronkandidat Konrads, keine Spaltung des Reiches veranlassen will'"). iMan möchte
glauben, daß er nach alter Weise in den Bischöfen die Geistlichen und die Fürsten des
Reiches ehrt, daß er der neuen Entwicklung, die sie zu weltlichen Herren ihrer Territorien
machen wird, fremd gegenübersteht").
') Dieser Umstand föUt gegen die Vermutung ins Gewicht, daß etwa die verscliiedenen Abschnitte
von verschiedenen Verfassern herrührten. Auch der Stil der Annalcn ist bis zum Ende unverändert der
gleiche.
2) Vgl. Schulausgabe S. 57. Auch reclniet der Verlasser nach Straßburger Denaren (IIS-2) ; das
,burcvirleil' Korns, das 1197 eine Mark Silber liosteto (Wilraans las irrig, SS. XVII, 108: .burevirleil). war
gewiß ein städtisches Maß.
s) Denn auf diesc'U Ort ist die Tagesangabe der Annalen (vgl. S. 68, N. 4.) gut zu beziehen.
<) Schulausgabe S. 73, Z. 2:J; S. 71-, Z. II.
') Vgl. 1187, 1197 (S. 70, Z. 26), 1198 (S. 7-2, Z. 17; S. 7:t, Z. -27), 1199 (S. 71. Z. l-2(.
") Vgl. oben S. 72, N. 14. ') Schulausgabc S. 61 /.u 119(1.
") 1197 (S. 7(1, Z. 33): .Inter niulta mala, quae contra comitem Ottonem moliti sunt'.
") Der Verfasser beinilht sich, in seiner Erzilhlung objektiv zu berlciiten; allein es bricht ilurcli.
daß seine eigenen ^leiguugcu den Slauferii gehOreu. Vgl. S. 73. Z. 10 nach der Wahl Philipps: .Mullis
ergo letantibus et paceni sperantibus'.
1») 1198 (S. 72, Z. 19): .peuitentia ductus . . . nunijuani per eum scisnia in regno l'ore oriunduni*.
") Der Gegensatz des Annalisten zu Bischof Konrad wdrde noch stärker hervorzuheben sein, wem»
— was ich nicht glaube — die Charakteristik seines Nachfolgers Heinrich von Veringen zu l-2(»2 (S. 7S)
von ihm niedergeschrieben wUre: ,hic religiöse cepit vivere et werras et prelia dediiuire'.
Kl«
76
Unter den Straßburger Kanonikern der Hauptkirche dürfen wir den Verfasser suchen:
mit dem Neubau des Münsters liebt 1015 sein Werk an, mit der Schenkung des Grafen
von Niml)urgi) an die Straßburger Kirche schließt es. Das Treiben der Welt-) blieb ihm
nicht fern; den kaiserlichen Hof und gar manche der Fürsten ä) hat er gesehen, wenn er
auch an politischen Geschäften keinen Teil genommen hat*).
Sein Gesichtskreis ist auf das Elsaß beschränkt und reicht nur etwa hinüber zu den
oberrheinischen Fürsten &), dem Herzoge von Zähringen, dem Bischof von Konstanz. Über
die Vorgänge im Osten des Rheins bringen die Annalen nur wenige und allgemein ge-
haltene Nachrichten ; nur mit den Herrschern betreten wir gelegentlich die mitteldeutschen
Lande''); der Süden wie der Norden Germaniens sind dem Annalisten gleich fremd. Rhein-
abwärts gehen seine Blicke wohl einmal zu den Leitern der Erzdiöcese nach Mainz oder
zu den mächtigen Kölner Erzbischöfen. Aber die Ereignisse in Deutschland berühren ihn
wenig. Die Reichstage von Mainz und Erfurt zu 1184 sind nicht wegen ihrer politischen
Bedeutung, sondern wegen der bekannten Unglücksfälle aufgenommen. Über den Trierer
Wahlstreit und den Gegensatz Philipps von Köln zu Kaiser Friedrich, über die Fürsten-
empörung von 1193 erfahren wir kaum das Notdürftigste. Weim die Wirren nach dem
Tode Heinrichs VI. eingehender dargestellt werden, so lileiben wir doch fast ganz auf dein
Boden des Elsasses und hören Genaueres nur dort, wo der Straßburger Bischof be-
teihgt war^).
Näher als der Osten des Reiches liegt dem Elsässer Italien. Er gedenkt der An-
wesenheit Friedrichs I. in der Lombardei 1184 und 1185, und 1186 des Aufenthalls Hein-
richs VL; die Verhandlungen mit den Päpsten werden erwähnt, wenngleich über ihren In-
halt nichts gesagt wird. Wir erfahren 1191 von der Krönungsfahrt Heim-ichs VI. und
von dem ersten unglücklichen Kampf um Neapel. Einen Höhepunkt des Werks bilden
Heinrichs zweiter Zug nach Sizilien, die Eroberung des Königreichs**), die Empörung von
1197 und die letzte Krankheit des Kaisers. Hier verfügt unser Weltgeistlicher über Mit-
teihmgen von Männern, die Heuu'ich VI. nach Sizilien gefolgt sind und zu seiner näheren
Umgebung gehören. Wir mögen an jejie staufischen Ministerialen der oberrheinischen
Ebene denken, die wie Berthold so eng mit der italienischen Politik der Kaiser verbunden
sind. War einer von ihnen an der Seite Markwards von Anweiler und Heinrichs von
Kalden, als sie Heinrich VI. zu Messina vor dem gefährlichsten Aufstande schützten'')?
1) Vgl. zum Jahr 1200 (S. 76, N. 1).
-) Daß der Autor Weltguistlicher, nicht Mönch war, ist offenkundig. Niemals ist in den Annalen
ein Kloster genannt. Neben dem Münster werden nur die beiden andern Stifter Straßburgs, S. Thomas
und S. Peter, einmal (1031) erwähnt. Oft hatten die Domherren auch dort Pfründen inne.
3) 118'.( (S. 60. Z. 12): .Cum quo hü quos solos iiovimus priiicipes .... (folgt die Aufzählung)
iveruüL'. *) Hierüber wird im Folgenden gesprochen.
'') Vgl. hier und für das Folgende das Register der Schulausgalie.
") 1180, USi (Erfurt), 119.5 (Gelnhausen).
') Lehrreich für die Fehler, denen dnrch mangelhafte Berichte auch die schätzbarste „gleichzeitige"
Geschichtschreibung ausgesetzt ist. sind die Irrtümer des Annalisten über die Erhebung der beiden Gegen-
könige zu 1198. Er verlegt die Krönung Otto's nach Köln und läßt in Aachen nur die Thronerliebung
gescliehen (Schulausgabe S. 73, N. 4, 6). Er bezeichnet verkehrt Frankfurt als den Wahliirt Philiiips
(S. 7.3, Z. 8); hier ein Versehen der Überlieferung anzunehmen und etwa ,Erpesfurl' (vgl. die Chronica regia
Colon, ed Waitz p. 162) zu verbessern, scheint mir mit Rücksicht auf den analogen Irrtum für die Krönung
Otto's nicht zulässig (vgl. auch S. 5.5, Z. 20: ,Erphurdiani').
") Böinner (Fontes 111. 88) bat das Datum der Einnahme Palermo's (S. 6.5, Z. 8) nach dem Meß-
eingang ,Dicit Dominus: ego cogito' auf den letzten Sonntag vor A<lvent liczogen, also auf den 20. Nov.
1194. Dies könnte nach Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters I, 45 zutreffen; doch sind der
22. oder 23. Sonntag nach Trinitatis (also der 6. oder 13. November) nicht ausgeschlossen.
") 1197, S. 69.
77
iiiid war er im kaiserlichen Gd'olge bei der Ja^itl in ilcm kühlen Tai des Nisi. wo lleinricli
in (k'i- SoniiiiL'riiil/.c sicli den Ttideskcini Jiolte? i^ieher .sncliten wir den Milleisniann nnler
einem der Geistlichen am Ivaiscrhole, der — wie etwa Propst [""riedrich von S. Thomas')
— zugleich der Sfrar.bnrgcr Kirche nahestand. Auf ein Mitglied der kaiserlichen Kapelle
geht doch schlier.lich die Nachricht zurück, daß in lielem Geheimnis Heinrich VI. zu Hari.
März 119"). in Gegenwart von drei Kapellanen das Kreuz genommen habe').
Wie wir uns entscheiden wollen, immer steht lest, dal) der Stral'burger Annalist
von den Kenntnissen und der Zuverlässigkeit seiner Gewährsmänner abhängt, dali seine
Aufzeichnungen nur zum kleinen Teil eigene Erlebnisse wiederspiegeln, daß sie vielmehr
gerade da. wo sie uns am tiefsten in die Zeitgeschichte und in das bedeutendere Wellge-
Iriebe einzuführen scheinen, am wenigsten selbständig sind und — so wertvoll sie bleiben
• — uns nur den Niederschlag fremder Nachrichten übermitteln^).
Durch alle Berichte hindurch spüren wir, wie lebhaften Anteil der Erzähler am
Kaiserhause nimmt. Nur deshalb, nicht um ihrer selbst willen verfolgt er die Vorgänge in
Sizilien. Aufmerksam verzeichnet er die Ereignisse in der Herrschelfamilie, die Schwert-
leite Heinrichs und Friedrichs, den Tod der Kaiserin Beatrix und ihrer Tochter'), die Ver-
lobung und Hochzeit Heinrichs VI.-'), die Verlobung Philipps''), den Tod des „gottseligen"
Kaisers Friedrich"), der Herzöge Friedrich") und Konrad von Schwaben"); er fühlt, wie das
jähe Ende Heinrichs VI. die Welt erschüttert'"). Obwohl er den Mord des Grafen Ulrich
von Pfirt mißbilligt"), den Pfalzgraf Otto von Burgund verübt hat, steht er in dem Kampfe
mit dem Bischof von Straßburg und dessen Verbündelen auf seiner Seite '^), weil der Prinz
die kaiserlichen Rechte und Besitzunge.i gegen die Aufrührer verteidigt; und bei Otto's
') Zu den Berichten von liSi, 1185 hat Scheffer-Boichorst, Friedrichs I. letzter Streit mit der
Kurie S. 86, Auni. 2 bemerkt: „Vielleicht empfing der eis ässi sehe Verfasser, de^ssen Werk die
Annales Marbacenses ausschrieben, seine Nachrichten von dem lange am Kaiserhol'e weiU-nden
Propste Friedrich von Straßbnrg". Icli war erfreut, in dieser (natürlich erst von mir gesperrten) ge-
legentlichen Äußerung des verehrten Lehrers aus dem Jahre ISOG die woiil durcli Wilmaiis (vgl. oben
S. 64-) bestimmte Anschauung wiederzuerkennen, die sich mir als die rechte erwiesen hat. — Wie ge-
eignet Propst Friedrich war, den Vermittler zwischen dem Kaiserliof und Straßburg zu spicleu, lehren die
Lebensdateu, die Wiegand im Straßburgcr Urkimdenbuch I, 97. Anm. 3 über ihn zusaiiuneiigetragen hat.
Wir begegnen ihm von 1182—1200. Ich eryiinze sie durch den Hinweis, daß König Philipp Propst Fried-
rich als seinen Kapellan bezeichnet (Böhmer-Ficker, Regesta iniperii V, nr. 28). Demnach ist es sehr wohl
möglich, daß er auch schon Kapellan Heinrichs VI. war. Wirklich begegnet in der Urkunde des Pfalzgrafen
Otto von 1196 Juli 1 (Stumpf, Reichskanzler Reg. 5014; Chevalier, Memoires hisloriques de Poligny I, :{32)
ein ,Fridericus imperialis aulae capellanus' im Gefolge des Kaisers, der damals anf dem Wege nach Italien
zwischen Luxeuil und Vesoul mit seinem Bruder Otto zusammentraf. Da wir Propst Friedrich imiiiittel-
bar vorher zu Oberehnheim und nachher zu Besan^on bei Heim-Ich VI. finden (.Stumpf, Reg. 5010, 5011,
5017), ist seine Identilill mit dem Kapellan Friedrich sehr wahrscheinlich. — Wir sehen — wenn ',wir uns
dazu noch an den Straßburger Vitzluni Burchard erinnern (vgl. SchelVer-Boiehorst, Gesammelle .Schriflen II,
285 ff.), der 1175 von Friedrich I. an Saladin geschickt wurde und den wir bis 1104 in seinem Amte nach-
weisen können — , daß es in Straßimrg nicht an manuigfaclien Bczii-huiigen fehlte, um wichtige Nach-
richten zu erhalten. Sie sind dem Annalisten reichlich zu Gute gckonnnen : aber wie geringen Kinblick
er in die wirklichen Verhandlungen hatte, zeigen die Berichte zu IISt/S5 ebenso deutlich wie etwa sein
Schweigen über die Botschaft Philipps an Innocerrz III,, an der Proi)st Friedrich 1190 teilnahm.
*) Schulausgabe S. 6"..
■>) Die Nachrichten der Stral'liMi-iirr Mcichsarmalen id)er den FrbUaiserplan Hc-inrlclis \l. werde
ich besonders behand<-ln.
*) Zu 1181. (Schulausgabe S. 51- f.) ■) Zu HS.",, S. .56.
") Zu 1194, S. 64. ') 1189, S. 61: ,divus iniperalor Fridcri(-u- obill'.
«) 1191, S. 62. ") 1106, S. 68.
'») 1197, S. 70: ,lotus orbis in morle ipslus conturhalus fuitv ") 1197 a. a. (•.
'n Vgl. oben S. 75, N. 8.
78
Tode findet er freundliche Worte für den tatkräftigen Schützer seiner burgundischen
Untertaneni).
Im Thronstreite nach Heinrichs Tode beschränlit sicli der Annalist .scheinbar anf
eine einfache Erzählung der Ereignisse, aber schon daraus, daß er Philipps Erfolge berichtet
und über die Verwüstungen hinweggeht, die sein Heer sich bei den Einfällen ins Elsaß
und bei der Belagerung Straßburgs zu Schulden kommen ließ, werden wir auf seine
stautischen Sympathien schließen. Er wird zu dem Teile der Straßburger Bürgerschaft
gehört haben, der mit der Haltung des Bischofs unzufrieden war^), und er wird wie andere
StraJjburger Geistliche — unter ihnen wiederum Propst Friedrich von St. Thomas^) — den
Sieg und die allgemeine Anerkennung Philipps gewünscht haben. Hatte er doch seine
Wahl freudig als eine Gewähr des Friedens begrüßt*).
In den Stauten sieht unser Geschichtschreiber das weltbeherrschende Kaisertum
verkörpert. Der Kaiser ist dazu bestimmt, der Herr der Welt zu sein. Zum größten Heile
werden Apuhen, Sizihen und Calabrien ihm gewonnen^); seiner Oberlehensherrschaft unter-
wirft sich Richard Löwenherz'^) ; dem Imperium Romanum ordnen die Fürsten von Antio-
chien'), Armenien^) und Cypern^) sich wUlig ein. Selbst dem Papste gegenüber tritt der
Annalist für die Ehre des Reiches ein. „Gott hat den schlimmen Plan des Papstes, Fried-
rich lind Heinrich zu bannen, durch seinen Tod zu Schanden werden lassen^")".
Wer die Politik der Staufer und Heinrichs VI. Pläne würdigen will, muß auf diese
Stimmen der Zeitgenossen achten. Noch gilt das Kaisertum als das gottgewollte Reich
der gesamten Christenheit. Noch lebt der Staatsgedanke der Karolingerzeit, der dem einen
christlichen Staate den Kampf gegen die Heiden als seine große religiöse Aufgabe stellte.
Nach dem Wunsche unseres Erzählers hat der Kaiser an der Spitze des Abendlandes
auszuziehen, um das heilige Land aus den Händen der Ungläubigen zu befreien. Mit Freuden
erfüllt ihn die Heilsfahrt Friedrichs 1.^^); in seinem Werk erscheint der Kreuzzug recht als
die große Tat des Kaisers, und wenn wir ihm glauben, so hat nach der Eroberung Siziliens
die neue Kreuzfahrt im Mittelpunkte derPolitik Heinrichs VI. gestandeni^). Trotz des Scheiterns
Friedrichs I., trotz des Todes Heinrichs VI- gibt der Annalist sein leidenschaftliches Hoffen
nicht auf; als er über den Thronstreit schweigt, der sich zu Ungunsten des Staufers wendet,
da erzählt er zu 1199 noch von der Rückkehr des Mainzer Erzbischofs i^) und seinem neuen
Kreuzzugsgelübde; und zu 1;200 klingt das Gesehichtswerk des Straßburger Weltgeistlichen
mit dem Bericht aus, daß Graf Berthold von Nimburg mit seinem Sohne seinen Besitz an
die Straßburger Kirche verkauft und das Kreuz genommen habe. „Seinem Beispiele folgten
') 1200, S. 75: ,ab incolis . . . propter bonam defensionem deploratur'.
^) Vgl. Winkehuann, Philipp von Schwaben, S. 14.5.
3) Er ist 1199 einer der Gesandten Philipps an lunocenz III.; vgl. Winkelmann a. a. O. S. 178
(fälschlich erst zu 1200); unsere Jahrbücher berichten nichts darüber.
*) 1198, S. 73; vgl. oben S. 75, N. 9.
°) 119.5, S. 65: ,cuni summa prosperitale ... in suam iurisdictionem redacla'.
«) Zu 1191, S. 6;?: ,abs(iue omni coactione'. ') 1190, S. 61. ») 1194. S. 64.
") 119.5, S. 67.
'") 1187, S. 57: ,Deus autem malignura ipsius consilium dissipavit. Nam eodeni anno mortuus est'.
— Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 308: „Selbst ein Mann, der so entschieden kirchlich gesinnt
war, . . . tadelte Urbans Verfahren als Empörung", ist insofern umzugestalten, als der StraBburger Reichs-
annalist nicht mehr als Vertreter kirchlicher Gesinnung gelten kann.
") 1189, S. 6(1; .nostrates illud felicissimum iter arripuerunt'.
'-') Von 1187 — 1191 wird fast ausschließlich von den Vorbereitungen und dem Ausgange des
dritten Kreuzzugs berichtet. Zu 1184, 1194, 1195 hören wir von den Gesandtschaften aus dem Orient. Zu
1195 werden die Sendung der päpstlichen Legaten als Kreuzprediger, die Reichstage, die mit ihnen ge-
halten wurden, die Namen der Kreuzfahrer verzeichnet. ") S. 75.
79
viele Edle mit Weib und Kind; sie verkauften ihre Güter und weihten sich für immer dem
Dienste des heiligen Gralu's'".
Es würde uns ein harmonisclier Ausgang scheinen, wenn der Verfasser selbst, in
Trauer über die Zerrissenheit des Reiches und den Niedergang der staufischen Macht, das
Kreuz genommen hätte und mit den Käm))fern des vierten Kreuz/.uges gen Osten auf-
gebrochen wäre. Doch wir wissen hierüber so wenig wie sonst von seinem Geschick. Sein
Werk hört auf, und mit ihm verschwindet für uns der namenlose Mann.
Ich gestehe, daß auch ich nicht frei von der Versuchung geblieben bin, die unbe-
nannte Schrift bekannten und angesehenen Männern zuzuweisen. Allein mehr Werl als
ein Name ist der Einblick in Arbeitsweise und Gedankenweit des Schriftstellers.
Die Jahrbücher des Straßburger Domherrn führen uns iiiclil unmittelbar zu den
großen Weltereignissen. Wir erfahren nur, wie sie in einem Sohne des Elsasses sich spie-
gelten. Selten hat iler Erzähler mit eigenen Augen gesehen, was er berichtet; aber getreu
verzeichnet er, was ihm an Nachrichten zufließt; so wird er ein zuverlässiger, zuweilen
unersetzlicher Führer durch die äul5ere Welt der Tatsachen. In seiner Hingabe an die stauü-
schen Herrscher \md an das Kaisertum, in seiner Begeisterung für die Kreuzzüge gemahnt
er an jenen Günther von Pairis, der gleichzeitig mit ihm im Elsaß lebte und seine Werke
den ersten Taten Kaiser Friedrichs in Italien, dem ersten und dem vierten Kreuzzuge ge-
widmet hat. Neben Günther wird uns der Straßburger Annalist zu einem treuen Zeugen
des staufischen Elsasses.
Sein Werk tritt für dies Gebiet der kostbaren Reichsgeschichte des Niederrheins
zur Seite. Wenn jener einst der Name der Chronica regia Coloniensis beigelegt wurde, um
neben der lokalen Herkunft sogleich den reichsgeschichtlichen Charakter der Quelle zu
bezeichnen, so mögen wir die Jahrbücher von 1015—1200, die aus der Chronik in der
Jenenser Handschrift der Forschung wiedergewonnen sind, mit Fug Annales imperiales
Argentinenses, Straßburger Reichsannalen, nennen.
§ 2. Die Holienburger Chronik.
Die Chronik von 1210 steht als litterarische Leistung unter <len staufischen Ge-
schichtsquellen des Elsasses voran. Sie erweitert die Straßburger Jahrbücher zu einer
Geschichte des Reiches seit den Tagen des Königs Dagobert.
I. Der Chronist legte seinem Werke wohlbekannte ältere Darstellungen zu
Grunde. Bis zu ihrem Ende im Jahre 1100 lieferte ihm die Chronik des Bernold von
S. Blasien das chronologische Gerippe und einen großen Teil der Nachrichten. Sie wurde
für die Merowingerzeit aus dem Liber Ilistoriae Francormn ergäir/.t»), für die Geschichte
Karls des Großen durch die Vita Karoli des Einhard'^) und die 11(50 verfaßte Aachener
Karlslegende-*) geradezu ersetzt. Wahrscheinlich hat dieselbe Handschrift, die diese beiden
Schriften — und vielleicht schon den Liber Historiae — enthielt, auch die Kenntnis der
') Und zwar aus einer llaiidscluilt .Icr (iiuppe A :? ß ■>.* ß=: v^l. Sclmlanspalu- S. -i. Z. '27 .l'ii.pin..
duce' mit SS. rer. Merov. II, :{15 N. n; S. :{, Z. 0: ,<)fTcnnif mit II, Mi; N. r nn.l v: S. I. Z. I!»: .Tlnwicrioo
antiiicnlc mit II, 33:? N. c.
•) üit' hcmilzlc IlaiMK.lirift d.T Vita war olVcTibar nahezu (Vlilerlos. In der Si-lmlaus)rabe S. 7.
Z. Kl ,1'arisius'; S. II, Z. 7 .l.ellnni'; Z. U .maximo': Z. IS ..pu.d maxininnC (wo ..|uasi> IVhll) klimmt unsere
Chronik mit dem Codex C-'. hat indessen nirpen.l seine h-ehl.T. S. 1-2. Z. 17 hat sie .n.c" mit \<: S. l.V
Z. +1 ,ei' mit B«.
■>) Benut/.l ist eine Ilands.Oirill der Gruppe A' A' V ; vf.-!. SilMiIaus(;ahe >. 11. \. e. \k1. >• H.
Z. aö .universis' mit der Lebende Karls d. Cr. ed. Häuschen S. 71, N. i : II. Z. :t-2 ,pn«nandi' n.it L.if.S. 7:J. N. c-
80.
Hisloria Karoli Magni des Turpin') und der Vita Hludovici des Thegan^) vermittelt, aus
denen wenige Sätze entlelint sind. Überrascliender ist, daß für den Liebesroman Lothars IL
und daneben für zwei einzelne Wendungen die Gesta Trevirorum benutzt worden sind^).
Der Abschnitt über die Vorfahren der hl. Odilie*) stimmt vielfacli mit der Ebers-
heimer Chronik überein, die sie selbst angehenden Sätze werden aus einem kurzen Lebens-
abriß der Heiligen entnommen sein.
Die Einträge über die liL Pirminius'>), Ulrich") und Adelheid') gehen zwar in letzter
Linie auf die Biographien der Heiligen zurück, aber gewiß hat der Chronist sie alle nur
den Auszügen in einem Lektionar seiner Kirche entnommen. Hier wird ihm auch die
besondere Fassung der Translatio s. Servatii bekannt geworden sein, aus der er wiederholt
geschöpft hat»); und wahrscheinlich dankt er demselben Lektionar das Wunder des hl. Michael,
dessen Kaiser Otto bei seinem Besuch auf dem Monte Gargano gewürdigt sein soll'').
Ich liabe in dieser Übersicht der Quellen noch nicht der Historia Miscella des
sogenannten Landulfus Sagaxi») gedacht. Sie hat zum Jahre 631, gleich nach dem Beginn
des Werkes, die Kaiserliste von Heraclius bis auf Irene geliefert, ihr dankte man die
Nachrichten von der Gründung Bomsi'), von dem persischen Tribut des Nikephorosi^l. von
der Auffindung des Leichnams unter Konstantin und Irene i»); vor allem aber gab die Historia
Miscella den Stoff und die Form zu der Erzählung von den fünf Belagerungen und Ein-
nahmen der Stadt Rom, die aus Anlaß der sechsten Eroberung durch Otto I. zu 964 ein-
geschoben ist. Der Gedanke würde sehr nahe liegen, daß alle diese Entlehnungen aus
der Historia Miscella der Chronik von 1210 noch gefehlt hätten und ihr erst in der Jenenser
Hs. zu Neuburg hinzugefügt worden wären. Denn hier in Neiiburg ist, wie wir wissen'^),
der er.ste Teil des Codex, die Chronik Otto's von Freising, durch umfassende Auszüge aus
der Historia Miscella glossiert worden. Indessen, so einfach die Lösung sein würde,
die Glossen zur Otto -Chronik und die Zusätze aus der Historia Miscella zur Chronik
von 1210 demselben Nenburger Gelehrten zuzuschreiben, wir müssen sie ablehnen. Denn
in der Chronik von 1210 sind in die Abschnitte der Historia einzelne Daten und Satzteile
aus Bernolds Chronik genau so eingeschoben! =), wie sonst etwa diese mit dem Liber Historiae
Francorum oder der Vita Karoli des Einhard fest ineinander verschränkt ist. Zudem
schließt der Exkurs über die Belagerungen Boras mit einem Satze aus der Translatio
s. Servatii, die wir schon als eine der Quellen der Chronik von 1210 kennen gelernt haben.
Danach steht es fest, daß schon ihrem Sammler neben seinen andern Hilfsmitteln auch
die Historia Miscella zur Verfügung stand.
Als ihn Bernold mit dem Jahre 1100 im Stiche ließ, war der Chronist für den
chronologischen Aufbau auf die Annales imperiales Argentinenses angewiesen, die er schon
1) S. 15. ') Zu 768, S. 7; 810, S. 17; 814, S. 18.
■") 863, S. 19; 719, S. 5; 801, S. 9.
^) Zu 673, S. 2 ff. 5) 724, S. 5.
'') 9.52, 9.55, S. 22. ') 973, S. 26.
') 918, 936, S. 21; 962, S. 22; 964, S. 2.5. Sie ist verzeichnet in dei- Bil)liotheca hasriographica
Latina iir. 7621, 7625. 7636. Für eine Kollation der entscheidenden Stellen des ungedriukten Textes hin
ich Herrn A. Poncelet, S. J., zu Brüssel zu herzlichem Danke veriifliclitet.
=') 981, S. 26. — Diese Sage, die gewiß auf Otto III. (über seine Wallfahrt vgl. auch Eh. Gothein,
Kulturentwicklung Süditaliens S. 100) und nicht mit dem Chronisten auf Utto II. zu beziehen ist, Ijüeb
bisher vollständig unbeachtet, weil sie durch den verkehrt angewandten Petitdrutk in der Folioausgabe
der MG. SS. XVII, 154 den Augen der Gelehrten ebenso entzogen wurde, wie etwa die sogleich folgende
über das Wunder am Sarkophag Silvesters II. (zu 1000, S. 27).
'") Offenbar ist eine Handschrift benutzt, die den Vulgatatext bot.
") Schulausgabe S. 9. '^ A. a. O. S. 15. •') S. 17.
n) Vgl. den Anhang I. § 3. '=■) Vgl. Schulausgabe S. 24 f.
81
seit ihrem Beginne zu 1015 in die Auszüge aus Bernold eingeschaltet liatte'); er erweiterte
ihren dürftigen Inlialt von llOG — U")!) aus den lieiden ersten Biiciiern der Gesta Friderici
des Otto von l-"reising-X zu denen er scliun frülier') neben Beruüld nur gelegentlich gegrilTen
hatte; die beiden letzten Bücher, die Hahewin verfafUe, hat der Sammler zwar gekannt, aber
er hat sie nur an wenigen Stellen herangezogen'). Offenbar hat er seine konipilatorische
Arbeit dadurcii abgeschlossen, daß er zu dem kurzen Bericht der Stral'jbiu'ger Heiclisan-
nalen von tir>2 aus dem zweiten Buchi? der Gesta eine i'bersicht über die Anfänge Fried-
richs I. bis 1156 bot; danach hat er sich nahezu vollständig mit dem Inhalte der Jahrbücher
von 1155 an begnügt. Nur noch einmal zu 1159 hat er den Tod des Bischdfs Otto von
Freising und vielleicht auch den Iladrians IV. aus den Gesta Friderici des llahewin einge-
schaltet, dann aus eigenem Wissen zu 1162 den Bischofsw'echsel in Basel, 1170 das Mar-
tyrium des Thomas Becket, 1177 das iMide des Schismas verzeichnet und endlich 1180 eine
Notiz über die Weihe von Niedermünster, 1183 über den Anteil des l'ropstes Bernhard von
Marbach an den Verhandlungen zu Konstanz eingefügt^). Vom Jahre 1184 an ist der
Wortlaut der Reichsannalen, so weit wir beurteilen können, vollkommen unverändert in
die Chronik von HIO übergegangen.
Die Auffassung, daß der Chronist mit dem Einschub zum Jalirc 1152 seine eigent-
liche Tätigkeit beendete, wird dadm-ch gestützt, daß er hier die Erzählung dramalisch auf
den Gegensatz der beiden Fürstengeschlechter der Weifen und Stauten zuspitzte und den
') Ich habe schoa oben S. (iS auseinandergesetzt, daß bei dieser Kompilation einige Nolizen der
Straßburger Reiclisannalen, z. B. über die Folge der Herrscher zu 10"2i, 1039. lO.")« untergegangen, andere
zu 10S9 (über den Tod Hugo's von Egisheini), 1096, 1099 (über den ersten Kreuzzug) verdrünfit ^;ein
mögen. Vgl. auch zu 1106, 112.5.
') Es unterliegt keinem Zweifel, daß eine Handschrift der Klasse C zu Grunde gelegen hat: 1. üie
Hohenburger Chronik stimmt mit B C gegen die Klasse A zusammen: S. 40, Z. 12 ,miro et' — B C; fehlt
in A. — S. 46, Z. 14 .altera' . . .altera' = B C ; .una' . . .altera' A. — S. 47, Z. 10 .id est' = B C ; fehlt iu A.
— S. 47, Z. 33 .iuniori' = B C; .miiiori' A. — S. 48, Z. 22 ,Burgundiorum' B C: ,Burgundionnra' A. 2. Di«'
Chronik stimmt mit A C gegen B: S. 35, Z. 5 ,consocios' = A C; ,et socios' B. - S. 47, Z. 2-5 ,utros<iue
duces' A C; ,utrumque' B. — S. 49, Z. 13 ,ex nimia lenitate remissus' = A C; ,ex lenitale sua nimia rem' B.
3. Die Chronik steht mit C allein gegenüber A B: S. 47, Z. 32 .per VH vexilla resignavit- = C; ,V1I per
vexilla imperatori resignavit' A B.
Dem zwingenden Schlüsse scheinen nur zu widersprechen : S. 29, Z. 39 .toUigens', wo B und C
, cogens' bieten; AI .colligens' corr. ex .cogens'; .\ 2 ,colligens'. Hier haben offenbar verschiedene Hand-
schriften selbständig das von Otto geschriebene ,cogens' geändert.— S. 49, Z. 10 .dum adviveret' -- A B 3;
,dum adhuc viveret' B 1, 2, C, die auch hier das ungewöhnliche Wort jede selbständig venlnderl haben. —
Übrigens beweist die letzte Variante schon für sich allein, daß die Hohenburger Chronik nicht aus der ein-
zigen uns überlieferten Handsihrifl der KlasH' C stammt, nämlich nicht ans dem Cod. l'arisiensis 1840^ saec. XH.
der dein Augustinerkloster zu Marbach gehört hat! Denn di.ser bietet wie der Druck Cuspinians. durch
den allein wir außerdem diese Klasse kennen, das verbesserte: ,dum adluic viveret'. Der Marbacher Codex des
12. Jahrhunderts und die Hohenburger Chronik werden daher auf ein und ilieselbe Vorlage zuriK kgelien.
die wir als das Urexeraplar der Klasse C ansprechen dürfen. Ihre handschriftliche (berliefening filln t
uns also durchaus in das Elsaß: der Vergleich mit der Überlieferungsgeschichte der Chronik titlo's (vgl.
.\nhang 1) gestaltet den Schluß, daß wir jenes Urexeniplar in der staufischen Bibliothek zn Hagenau zu
suchen haben. C würde demnach die Fassung der Cesla dai-stellen, die Friedrich I. flherrei.hl worden ist.
Wie vortrefflich es hierzu stinnnt, daß (lunll er von Fairis im I.igurinus sicher diese Redaktion C bcnnlzle.
bedarf keiner AusfVihnmg (vgl. üUonis et Rahewini Gesta ed. Wailz. 188t, p. XXVI). Auch darauf darf
ich hinweisen, daß Hohenburg unii Marbach hier nebeneinander erscheinen: Ober ilire Beziehungen im
12. .Jahrhunilert vgj. unten S. 89. Meine Angaben über den Text des Cod. Parisiensis weichen wieder-
holt von den nicht zuverlässigen L(sarlen in der Ausgabe ab; ich danke die Verbesserungen meinem lielM<n
Slraßbiirger Kollegen Kiener. der dl.' Handsciuifl an einigen Stellen für mich eingesehen lial.
») Zu 1065, S. 29 f.; 1081), S. 31 f.; 1081, Kl-'.-., S. 32 ff.
') Zu 112.5. S. 42: IV. c. 14. 46; zu 113S. S. 4.5: IV. c. 46: 1159, S. .511: IV. .. (4, 16,
') Vgl. hierüber schon oben S. 70.
U. Ulli eil. Die ElsUssiscliun Aiiniili'ii ilii- .Sluiircneil. 11
82,
Triumph Kaiser Otto's feierte'), Vielleicht hat er seine Arbeit mit diesem charakteristischen
Schluß den Reichsannalen derart vorangestellt, daß vom Jahre 1 155 an auf seine Kompilation
eine Abschrift, wenn nicht gar das Original der Straßburger Jahrbücher — von ihm nur
durch wenige Nachträge ergänzt — unmittelbar gefolgt ist. Von 1184—1196 haben wir
nicht das Recht, auch nur einen einzigen Satz des überlieferten Textes für den Chronisten
zu beanspruchen.
Erst gegen Ende der Annales imperiales scheinen am Schlüsse der Jahresberichte
zu 1197. 1198 knappste Einträge über den Tod Coelestins III. und der Kaiserin Konstanze,
sowie sicherlich zu 1199 über den Brand von Hohenburg gemacht worden zu sein-), als der
Chronist die Jahrbücher bis auf seine Zeit fortzusetzen wünschte.
II. Die Aufgabe, die Straßburger Reichsannalen, die nur bis 1200 reichten, fort-
zusetzen, bot einem Schreiber, de.5sen welfische Gesinnung so entschieden durchbrach s),
manche Schwierigkeiten. Über den Thronstreit mochte er nicht sprechen, denn außer einer
kurzen Zeit des Glückes war nichts Erfreuliches für Otto davon zu berichten, bis ihn die
Ermordung Philipps unerwartet an das Ziel seiner Wünsche braclite. So führt uns der
Clironist gewandt über die Jahre des Niederganges hinweg, indem er von der Reichsge-
schichte vollkommen schweigt und nur einige lokale Nachrichten bringt. Er beginnt noch
zum Jahre 1200 mit der Priesterweihe zu Basel und der Kreuznahme des Bischofs LutoUP).
Unmittelbar darauf") verzeichnete er zu 1202 den Tod des Straßburger Bischofs Konrad und
fügte freundliche Worte über den friedlichen Anfang der Waltung Heinrichs von Veringen
hinzu. Die Verzögerung seiner Weihe gestattete, auf das Jahr 1207 überzugehen, in dem
Heinrich endlich konsekriert wurde"). Sogleich schloß daran ein kurzer Jahresbericht zu
1208, der — so weit sich vermuten läßt — nur den Tod Philipps') und Otto's Neuwahl
auf dem Frankfurter Reichstag erwähnte. Jene Notiz ist jetzt durch die eingehende Er-
zählung des Neuburger Bearbeiters verdrängt worden; den ursprünglichen Eintrag über
die Vorgänge in Frankfurt vermögen wir noch herauszulösen'*) und damit die Verbindung
') Vgl. oben S. 62 und Schulausgabe S. 48 und 49.
2) Vgl. oben S. 74. ») Vgl. oben S. m.
*) Diese Angaben dem Straßburger Annalisten abzusprechen und dem Chronisten zuzuweisen, dazu
bestimmen mich zunächst zwei stilistische Gründe : Lutold beißt .eiusdem urbis episcopo', während dtT
Annahst nur ,civitäs', niemals ,urbs' im Sinne von „Stadt" gebraucht; die Wendung ,cum multorum religio-
sonim virornm comitatu' hat der Chronist schon einmal in der Geschichte Karls des Gr (S. 13, Z. 34)
benutzt.
') Der jetzt folgende Jahresbericht zu läül ist erst zu Neuburg verfaßt und in dem Cod. lenensis
der Chronik eingefügt; vgl. oben S. 65 und unten S. ilS. Der äußere Befand bestätigt dies: ursprünglich
war , Anno Domini MCCII' geschrieben; die letzte Ziffer ist ausradiert. Unter der Rasur, die bis zum Ende
der Zeile geht, glaubte ich noch die Worte über den Tod Konrads enizilfern zu können. Vgl. Schulaus-
gabe S. 76, N. d, e.
") Der Eintrag zu 1202/7 kann nicht mehr von dem Straßlmrger Annalisten herrühren: dieser
Anhänger der Stauten hätte /.. B. Philipps Erfolge seit 1205 oder den Tod des Mainzer Erzbischofs Konrad
zu 1201) niclit verschwiegen; auch nennt er niemals den Papst .dominus apostolicus', wie es hingegen in
der Chronik nach dem Vorbild der Legenda Karoli mehrfach geschieht (vgl. z. B. S. 9, Z. 27. 34, 35). —
Ein idinliclier Übergang über mehrere Jahre hinweg ist in der Chronik z. B. 66S/673 (S. 2) zu finden.
') Etwa in einem Wortlaut, der dem Schlüsse des Jahresberichts zu 1152 (S. 49) nachgebildet
wäre: .Philippus cum Ottone rege pro regno dimicans ab inimicis suis interfectus est'.
*) Vgl. Schulausgabe S. 80. — Der ganze Jahresbericht zu 120S rührt in der vorliegenden Ge-
stalt von dem Neuburger Bearbeiter her; vgl. oben S. 65 und unten S. 100 ff., 118 ff. Nur der Eintrag
über den Frankfurter Tag trägt annalislischen Charakter: nur hier führt Otto den Königstitel, den der
Bearbeiter ihm in seinen Erzählungen zu 1201, 1208 niemals gegeben hat. Auch den Ausdruck .celebravit
curiani' hat der Chronist 1212 wieder gebrauchl, während der Nenburger 1199, 1201 (S. 74, Z. 23: S. 77,
Z. 11) von dem anagnus conventus principum' spricht.
83
zu (Ich Jahren 1^09. I-Jlo iind 1212 herzustellen, in denen der Chronist, jetzt als glt-ich-
zeitiger Berichterstalter. von dem Ronizug Ollo's IV., dem Koiiliikl mit Innozenz II!. d.r
Kxkomnuiiiikation Otto's und seinem Kintall in Apulien. endlich von >ein( r Rllckkchr nacii
üeuLschiand und dem Zug gegen Landgraf Heiniaim von TliiiringeM handeil').
Nur bis hierher geleitet uns der Clironisl. Uli möchte glauben, daß er sein Werk
zmiäclist mit dem Jahre liMO lieendel hatte; die Trauer über das um-echte Vorgehen Otlo'sIV^
gegen den Ivirch(>nstaat und Sizilien bildete einen windigen Abschluß; ..wenn er soglefch
nach der Krönung heimgekehrt wäre, so würde ihm alles zum Glück ausgeschlagen sein."
Nach Ottos Heimkehr sind mir noch seine Thüringischen Kämpfe aufgezeichnet. —
Was in dem -faliresbericht zu 1212 jetzt noch folgt, gehörte der Chronik nicht mehr an.
Schon die Bemerkmig über die neue Kriegsmaschine, den Dreibock, der auf dem Thürin-
gischen Feldzuge Otto's zum ersten Male gebraucht sein soll-'), verrät das militärische Interesse
des Neuburgers, der zu 1183 über die Belagerung von Alessandria und die „Lbenhöhe"
berichtete^).
Die aiiscluuiliche Schilderung des Kinderkreuzzuges und der Kintrag über den Zug
Herzog Leopolds gegen din Albigenser stehen dem Stile der Neuburgi-r Bearbeitimg so viel
näher, daß wir sie nicht meiir für den Chronisten iieanspruchen dürfen^).
Ihnen reiht sich die Erzählung von Friedrichs Ankunft in Deutschland und von
den Ereignissen in Breisach, die mit dem Rückzug Utto's IV. nach Sachsen endigten, schon
deshalb an, weil auch hier wieder wie zu 1201, 1208 und 1211 Otto keines Titels gewürdigt
wird. Der Verfasser ist überdies von den Umständen, die zu Friedrichs Erhebung geführt
haben, so wenig unterrichtet, daß er sie ausschließlich der päpstlichen Initiative zuweist.
Dagegen sind allerdings die Breisacher Vorgänge mit guter Kenntnis geschildert. Wenn
auch hier wieder die Fassung bestimmt auf einen Neuburger Schreiber führt^), so wird
dennoch mit der Möglichkeit zu rechnen sein, daß am Schlüsse der Chronik von 1210 die
Rückkehr (Jtlo's aus Thüringen und die Erhebung der Breisacher Bürger gegen ihn
■ursprünglich auch aufgezeichnet war, aber jetzt durch einen ausführlicheren Neuburger
Bericht bei Seite geschoben worden ist").
Über das Jahr 1212 hinaus die Tätigkeit des Clironisten sicher zu verfolgen, siml
wir nicht im Stande; selbst wenn er noch vereinzelte Nachrichten hinzugefügt haben sollte"),
so wurde ihm durch die Erfolge Friedrichs IL und das ruhmlose Sinken des weifischen
Kaisertums Stillstand geboten. Die frohe Stimmung, aus der heraus nach Otto's Kaiser-
krünnng um 1210 die Chronik geboren ist, war dahin; und sie entsprach zu sehr der
') Der Bericht zu 1:211 geliört iiiclil dein Clironisten an, sondern ist erst von dem .Neubuij.'er lie-
arbeiter eingeschoben worden. Wie 1201, 1208 und am Schlüsse von 1212 wird liier Otto jeder Tilel ver-
weigert: der Chronist dagegen nennt ihn 1203, 1209 .rex', 1210, 1212 Anfall'.' ,iin[>eralor'. Deulscliland
heilU 1211 .Alemannia'; so wird indessen in der Chronik ausnahmslos nur Schwaben genannt (vgl. das
Register der Sctnilausgabe). Der Chronist hat sogar aus Otto's Gesla 1, ,e. S die Worte wiederholl, die
ausdrücklich die Be/.iehung auf üeutscliland aidi'hiieu (Schulausgabe S. 42). Dagegen wurde in Neiiburg
.nobile regnuin Alemannie' (1235, S. 97) u. s. w. für Deutschland gesagt: vgl. unten S. 102.
') S. 82: ,Ibi tunc primo cepit haberi usus instriiineiiti hellici . . . •.
ä) Vgl. oben S. «9.
') Vgl. z.B. S, 82, Z. 8: ,per totaiii Aleniaiinianr und S. S 1. Z. II: .inandante . . |iapa Innocenlio'
Uli! 1211 (.S. 81, Z. 10). Im übrigen vgl. unten S. i02 und S. 110 f.
■'■) Vgl. unlen S. 102 IV. 119.
') Vgl. hierüber auch in Beilage IV die Beziehung zur l'rsberger Chronik.
') Sehr nahe liegt diese Vermutung für die Noiiz Ober die Befestigung Quedlinburgs zu 121:1, und
nichl ausgeschlossen wenigstens wiire. daß über den Zug Ollo's gcyeii Philipp Aiigu-I im .lalire 121V einige
Siltzu aufgezeichnet waren, die von dem Forlsetzer verarbeitet sein würden.
11*
84
waliieii Gesiniiiiiig des Geschichtschri^ibeis, als daß er vermocht hätte, sich leichten Her-
zens dem neilaufsteigenden staiifisclien Gestirne zuzuwenden.
in. Wir haben den Umfang der Chronik festgestellt und ihre Grenzen gegenüber
der Fortsetzung von 1213 in der Neuburger Bearbeitung abgesteckt *); so daß wir die Arbeit
des xVutors von 631 — 1212 kennen gelernt haben; auch sind die anderweit bekannten Quellen
nachgewiesen, aus denen er die Geschichte der älteren Zeit bis 1152 zusammengetragen
hat, ehe er sich völlig den Reichsannalen überließ. Es bleibt nns übrig, nach der Heimat
des Werkes zu forschen, um die Umstände seines Entstehens zu erkennen.
Schon früher konnten wir beobachten s), daß der Verfasser zu einem der elsässi-
schen Angustinerstifter in Beziehung gestanden hat. Allein die lokalen Nachrichten, die
über die Chronik verstreut sind, führen uns einerseits nach Marbach und Schwarzenthann,
andererseits auf den Odilienberg und nach Kloster Hohenburg: scheinbar wird hierdurch
eine sichere und einwandfreie Bestimmung über die Herkunft ausgeschlossen. Die Forschung
hat sich bisher fast ausnahmslos mit den Marbaeher Notizen beschäftigt; um ihretwillen gab
Wilmans dem ganzen Werke den Namen. Schulte^) bemerkte zwar, daß in dem Gesamt-
werke neben Straßburg, Marbach, Neuburg auch das Kloster „Hohenburg (respektive Nieder-
münster) besonders bevorzugt und genannt" wurde, aber als Heimat einer Geschichtsquelle
schien ihm — der seinen Aufsatz zu einer Zeit schrieb, als die Frauenbewegung sich
erst in bescheidenen Anfängen vorbereitete — „an das Kloster Hohenburg, als an ein
Frauenkloster, wohl am wenigsten zu denken " Uns ist die Aufgabe gewiesen, zwischen
den auseinandergehenden lokalen Interessen die Verbindung zu suchen.
Zu Marbach im Oberelsaß war im Jahre 1090 durch den Ritter Burchard von Gebersch-
weier ein Kloster begründet worden^), das Manegold von Lautenbach, der bekannte Gelehrte
und Vorkämpfer der Gregorianer*), als ein Stift regulierter Chorherrn einrichtete. Dem
heil. Augustin ward im Jahre 1105 die Kirche geweiht. Die Regel, die gegen Ende des
11. Jahrhunderts unter seinem Namen bekannt geworden war«), galt in dem Kloster.
') Nicht besprochen sind Insher die Zusätze zu der Chronik, die sich mit der Salbung der Herr-
scher, mit dem Übergang des Kaisertums von Valentiuian auf Karl d. Gr. und die Deutschen (beide zu
801, S. 8), mit der Herrschaft Konstantinopels (S. 24, Z. .34) und mit der Unbezwiugbarkeil Roms (zu 964,
S. 2.5) beschäftigen. Auch der Hinweis auf Dietrich von Bern (S. 25) gehört noch nicht der Cln-onik von
1210 an. Vgl. darüber unten S. 122 ff
■') Vgl. oben S. 66. ") Mitteil, des Instit. für österr. Gesch. V. .521.
■•) Zur Geschichte des Klosters vgl. Hoffmann, L'abbaye de Marbach in den Mitteilungen der Ge-
sellschaft zur Erhaltung der historischen Denkmäler im Elsaß NF. XX, 67 ff.; über die Gründung auch die
Er/.iihlung in dem D. Rudolfs für Marbach, Böhmer-Redlich. Reg. iraperii VI, nr. 417.
') Die Identität des Pariser Gelehrten Manegold mit dem Propst von Lautenbach hat neuerdings
Eudres im liistor. Jalnlmch der Görresgesellschaft XXV, 16S If. nachgewiesen.
") Hauck, Kirchengescliiclite IV, 340 erklärt, daß der Dekan Liutolf von Toul (wohl 109.5) zuerst
diese Regel innerhalb der deutschen Grenzen eingeführt habe. Allerdings bemerkt er selbst, daß Bernolds
Chronicon schon zu 1091 (MG. SS. V, 4-52) beim Tode Bis-hof Altraanns berichtet: ,iria cenobia clericorum
iu.\ta regulam s. Augustini communiter viventium instituit'. Aber Hauck sucht ihre Beweiskraft für das
Jahr 1091 dadurch zu schwächen, daß er meint, Bernold liabe „vor 1100" (offenbar meint er: kurz
vor 1100) geschrieben. Indesse:) ist die Entstehungsgeschichte der Chronik Bernolds noch keineswegs
völlig aufgeklärt; sicher sind mit Hilfe der Originalhandschrift und ihrer Korrekturen noch neue Auf-
schlüsse darüber zu gewinnen. Die angezogenen Worte sind auch in die Weltchronik von Muri überge-
gangen, die „von 1080 — 1091 den Text Bernolds bisweilen wohl in ursprünglicherer Gestalt als die vielfach
korrigierte Originalhandschrilt bringt" (Bresslau im Neuen Archiv XXVII, i:52). Sie können sehr bald nach
1091 nieilergeschrieben sein. — Demnacli würde nicht ausgeschlossen sein, daß Manegold schon etwa 1094 in
Marbach die Augustinerregel einführte (anders Hauck a. a. 0. S. .347, Anm. 9); daß Urbau II. sie 1096
nicht ausdrücklich nennt, braucht nicht den Ausschlag zu geben, da auch CalL^t II. in dem Privileg von
1119 Okt. 30 (Jaff6-Löwenfeld, Reg. nr. 6763) nicht von ihr spricht.
85
Im Laule des \-2. Jahiliuiiderts gewann Maibacli liesfjnders im schwäbisch-i-lsäs-
si.srlic'ii Herzogtum ciiio An/.alil von Toclilerklüstri'n. so da(i es zum Haupt einer ange-
sehenen Kongregation im Augnslinerorden ward, die durch die „Marljacher Gewohnlieilen"
zusammengehalten wurde.
Schon die Art, in der die (iinonik Hernohls von unserm Sanmiler ausgezogen worden
ist, läßt auf seinen Anteil an Marhach luid den Angustinerchorherren schließen. Er hat,
wenn ich mich nicht täusche, den Tod Augustins erwähnt'), und r.v hat zum Jaiire 723 seine
Translation aufgenommen'''); er hat die Wirksamkeit Maiiegolds gesclülderl^) und die Synode
Lirhans II. zu Tours 1090 mn- w(;gt'n des päpstlichen Privilegs angcfCdnt, das jener dort
erwirkte; der Satz über die freie Propst wähl, die den Marbachern gewährt ist, wird sogar
wörtlich in unsere Chronik eingerückt*). Einem Augustiner stand es an, nach Bernold über
Bischof Altmann von Passau, den (Iründer der ältesten Chorherrenstil'ter in SiUlwestdeutsch-
land, zu berichten^) und ein Wort über die Wunder an seinem Grabe hinzuzufügen; ihm
lag es nahe, auch seinen Nachfolger Ulrich zu nennen, um — als einziger von allen Ge-
schichtschreibern — des von ihm gegründeten Chorherrenstiftes S.Georgen an derTraisen im
fernen Niederösterreich zu gedenken °). Wenn außerdem Bernolds Mitteilungen über
Schwabens blühendste Abteien zu S. Blasien, Hirsau, SchalYhausen und über die Grün-
dungen des reformeifrigen Hirsauer Abtes Wilhelm zu S. Georgen bei Villingen, Zwifalten,
Kamburg und Petershausen getreu wiederholt werden, so erinnert dies daran, daß mit
ihnen allen Marbach und wohl die ganze Kongregation in Gebetsverbrüderung stand').
Ich glaube sogar, daß für sich allein die Tatsache, daß Bernold benutzt wurde,
auf einen Zusammenhang des Chronisten mit Marbach deutet. Denn das Werk des leiden-
schaftlichen Gegners Heinrichs IV. hat keine weite Verbreitung gefunden; seine Hand-
schriften führen auf den engen Kreis der Klöster S. Blasien''), Schairiiausen'-'), Gengenbach
und S. Georgen bei Villingen. Daß jedoch auch in Marbach eine ßernoldhandschritl beruhte,
zeigt die Chronik des Maternus Berler aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts, der aus
ihr Auszüge entnahm'"). Auf ebendenselben Codex mag bereits der Chronist von 1:210
mittelbar oder unmittelbar zurückgehen Ich finde diese Vermutung dadmxh bestätigt,
daß seine Auszüge die Lesarten der Handschrift von S. Georgen wiedergeben"); denn
es ist höchst wahrscheinlich, daß gerade aus S. Georgen die Marbacher verlorene Hand-
schrift stammte. Zwischen beiden Klöstern bestanden besondere Beziehungen. In S. Ge-
orgen war seit 1088 Abt jener Theoger, der 1118 zum Bischof von .Metz erhoben wurde.
Er war ein Schüler Manegolds, und Gerung, der spätt^re Propst von Marbach, hatte einst
den jmigen Theoger zum Abte Wilhelm von Hirsau gesandt. Daher war es für die
Marbacher und Gerung ein Festtag, als sie den Bischof auf seinem Wege nach Metz im Kloster
') Schulausgabe S. 8, N. 6, vgl. unten S. 11:?, Nr. ± ') .V. a. O. S. 5, Z. III. ') S. :{7 IT.
«) Dies liat sclion Wilmans im Archiv XI, 130 hervorgehoben.
') Schulausgabe S. 37, Z. 10.
") A. a. O. Vgl. das Privileg Ulrichs von 111"2 und die Klosteruikuniien im .Vrcbiv liir KuikK'
österreichischer Geschichts(iuellen l.\, 2:59 iV.
') Vgl. lue Aufzeichnung: im Marbacher Nekrolog bei llotTmann in den Elsüssischen Mittoiluiigen
NF. X.\, 177.
") Von hier kam es in die Weltchronik von Muri -Engelberg, vgl. Bresslau im Neuen .Xrchiv
.\XV11, i:j(i ir.
') V'on hier stanunt das Aulograi)h Uernolds auf der Münclieuer Slaalsbibliolhek.
">} Elsilss. Mitteilungen NF. XVII, IV."): ,haec ex hisloria llerlholdi (!) moiuulii s. Itlasii depiila
suiil, i|ui prosecutus est historiam llermanni Conlracli", was sieh vielnielif auf Hernold be/iehl.
") Besonders bezeichnend ist unter dein Jahre 1(1117 der Zusatz, dal^ Handierg dem hl. (ieorg
geweiht wurde, der sich nur in dem Bermddcodex von S. (ieurgeu und in der Clir.mik von 15ti» (Schul-
ausgabe S. 28) lindel.
86
empfangen durfteni). So kann leicht durch Theogers Vermittlung eine Abschrift des Bernold-
codex von S. Georgen nach Marbach gelangt sein.
Den Entlehnungen aus Bernold, die dem Anteil an dem Augustinerorden entspringen,
steht eine Anzahl selbständiger Notizen zur Seite, die meist über die Anfänge Marbachs
und des für die Stiftsdamen des (Jrdens begründeten Schwarzenthann handeln, aber auch
über die Basler Diücesanbischöfe unterrichten, und die von 1090 — 1130 eine fest in sich
geschlossene Reihe bilden-). Sie hebt zu 1090 mit der Gründung Marbachs durch Burchard
an; zu 1091 folgen die Gründung der Stadt Freiburg im Breisgau durch Berthold IL von
Zähringen; zu 1096 die Übersendung der Reliquien des hl. Irenaeus von Lyon nach Mar-
bach, 1 105 die Kirchweihe und 1115 eine Altarweihe daselbst, 1117 der Erwerb von Schwarzen-
thann durch Marbacher Stiftsdamen, 1120 der Tod Burchards, 1122 vielleicht der Tod
des Basler Bischofs Rudolf, 1124 die Weihe des alten Bethauses zu Schwarzenthann durch
Bischof Berthold von Basel, dessen Verzicht und Eintritt in das Cistercienserkloster Lützel
hierbei erzählt wird; zu 1130 endlich der Tod Gerungs und die Nachfolge des Propstes
Arnold zu Marbach. Es scheint ungewiß, ob wir ihnen die Meldungen über den Tod Ber-
tholds zu 1136 und Bischof Albero's zu 1137 noch anschließen^); jedenfalls hören darnach
die Marbacher Lokalnotizen vollständig auf; schon der Tod des Propstes Arnold ist zum
Jahre 1144 nicht mehr verzeichnet. In der ganzen Chronik finden wir bis zu ihrem Ab-
schluß im Jahre 1212 nur noch einen einzigen Hinweis auf die Marbacher Kongregation:
der Chronist hat hinter der Erzählung der Straßburger Reichsannalen über den Konstanzer
Reichstag von 1183 angemerkt, daß vor allem die Marbacher mit ihrem Propste Bernhard
bei den Maliregeln über die schisniatischen Weihen mitgewirkt hätten^).
Wer sich diese Daten vergegenwärtigt, sieht schnell, daß wir unmöglich dem tlhro-
nisten von 1210 die Sammlung der eng aneinander schließenden Marbacli-Schwarzenthanner
Nachrichten zumuten können. Für ihn wäre es unbegreiflich, daß er sie nur bis in die
30er Jahre des 12. Jahrhunderts zusammengetragen, aber nicht eine einzige Bemerkung
etwa über die Pröpste seiner Zeit gemacht hätte. Überdies enthält der einzige umfassende
Bericht zum Jahre 1124 über das Leben ^ des Bischofs Berthold von Basel so genaue An-
gaben, dal) er gewiß nicht erst im 13, Jahrhundert, sondern schon bald nach dessen Tode
im Jahre 1136 von einem Zeitgenossen niedergeschrieben wurde^).
Der Sachverhalt wird aufs leichteste erklärt, wenn wir annehmen dürfen, daß der
Chronist bereits jene Reihe annalistischer Notizen von 1090—1130/7 als eine besondere
lokalgeschichtliche Quelle aus Marbach-Schwarzenthann vorgefunden und sie in seinem
Werke wie irgend eine andere seiner Vorlagen nur verwertet hat. Und wirklich ist noch
eine Spur davon erhalten, daß einmal solche Notae Marbacenses - Swarzendanenses, wie
wir sie als eine Quelle der Chronik von 1210 aus ihr herausgehoben haben, ein selbstän-
diges Dasein geführt haben. Der Codex Einsidlensis nr. 628 mit der Erfurter Cronica Minor
enthält neben einer Anzahl von Randbemerkungen des 14. Jahrhunderts, die dem Martin
von Troppau und der Legenda Aurea entlehnt sind, auf fol. 15 einige wenige annalistische
1) Vgl. Vita s. Theogeri Lib. 11, c. 23 (MG. SS. XII, 47C).
■') Vgl. Schulausgabe S. 37, .39-41, 44
•'') Denn es ist nicht recht wahrscheinlich, daß derselbe Schreiber, der zu 11'24 die Geschiclite
Bischof Berlholds er/.iihlt hatte, unter dem Jahre 1137 von ihin gleichsam als von einem UnbeUiinnten
gesprochen hiltte. Auch der Bischofswechsel zu 1122 ist vielleicht erst Zusatz des Chronisten.
*) Schulausgabe S. .53. — Die Reihe der Basler Bischöfe hatte seit 1179 schon der Straßburger
Annalist berücksichtigt; der unrichtig datierte Eintrag über den Tod Ortliebs zu 1162 rührt wohl erst von
dem Chronisten von 1210 lier; vgl. oben S. 70.
^) Die Weihe des Oratoriums in Schwarzenthann durch Berthold im Jahre 112t gab den Anlaß
hierzu. Der Bericht ist erst nach 11.36 verfaßt, weil darin schon gesagt ist, daß ßertbold .usque ad fiiiem
vite sue' Mönch in Lützel blieb.
8?
Notizen'). Die beiflen ersten zu 1090 über die Gründung von M;irb;irli nnd zu 1091 (iber
den Ursprung von Freibnrg im Breisgau — decicen sicii genau mit den entsprerhenden
Nafinichten der Chronik von li>iO-'); aber sie sind nicht etwa aus iln- abgesehrieben 3),
sondern sie gehen auf ihre Quelle zurück und iiahcn uns wenigstens lür die Marbacher
(iründungsnotiz den besseren und ursprünglichen Worihinl erhallen';
Die breves Nolae von 1090 — 1130,7 sind wohl zwischen IDiü und I14t zu Marbach
oder Schwarzenthann in der Weise zusammengestellt worden, wie sie dem Chronisten von
1210 vorgelegen haben''). Vielleicht lieferten sie einen Anhang zu der Abschrift der Ber-
nokl-Chronik, die nach Marbach gekommen war. Und wenn wir schon solche Nachliäge
vernniten. so dürfen wir vielleicht zu iiiiien auch die beiden Angaben über die liimger.s-
not vom Jahre 1100 und über das Erdbeben von 1107 zählen, die wir in der Chronik von
1210 finden, die aber schwerlich aus ihrer andern Hauptquelle, den Straßburger Reichs-
aiinalen, stammen können'').
Allein nicht darauf kommt es an, ob der Chronist die Marbach-Schwarzenlhanner
Notizen aus seiner Bernoldhandschrift entnahm oder ob sie ihm vollkommen selbständig
zugekonunen sind; das Wesentliche bleibt immer, daß alle jene Nachrichten von 1090—
113(1/7 ihm nicht eigentündich sind. Nicht er ist ihr Verfasser, sondern er fand sie bereits
vor und hat sie gleich seinen andern Quellen genutzt.
Damit hört jede Notwendigkeit auf, die Chronik von 1210 selbst nach Marbach oder
Scliwarzenthann zu verlegen. Sie kann vielmehr überall da entstanden sein, wo beson-
deres Interesse an dem Augustinerorden vorhanden und die Verbindung zu jenen beiden
Klöstern eng genug war, um einen litterarischen Verkehr herbeizuführen. Beide Voraus-
setzungen treffen für Kloster Hohenburg zu, das jetzt allein als Heimat der Chronik noch
in Betracht kommt.
IV. Nicht durch ihre Zahl fallen die Nachrichten der Chronik ins Gewicht, die uns
auf den Odilienberg hinaufführen: zu 1045 hören wir von einer Weihe auf Hohenburg dmch
') Als ich Herrn Gelieimrat Holder -Egger von ineinen Ergebnissen bericlitete, erinnerte er sich
dieser Notizen, die er in der Praefatio zur Cronica Minor (Moniiineiita Erphesfurtensia S. 517) verülTent-
lieht halte. Ilini gebührt daher l)esonderer Dank für die unerwartete Bestätigung, die er den Sehlii-^on
verschafft liat.
») Vgl. die Schulaiis.Kahe S. .37.
") Holder-Egger mufite allerdings a. a. (». nach de n damaligen Stand der Forschung dies an-
nehmen; aber es leuchtet jetzt ein, wie unwahrscheinlich solch ein Zusamraeiiliang wäre.
») Es fehlt der Zusatz über die Xlitwirl^uiig Manegolds, den der Chrouist von lälü einfügte, um
die Notiz von 1090 und Bernolds Bericht zu 1094- (vgl. Schulausgabe S. 38) in Einklang zu bringen. Und stall
der Worte : ,a militari et illustri viro Burcliardo' bietet der cod. Einsidl. sicher richtig; ,a milile B.'. Vgl.
das Epitai)liium Burchards (Grandidier, Oeuvres iued. Hl. 12.5): .Anno Domiiii .MC XX, XI. Ival. Martii, oliiil
bonae memoriae ßurchardus miles de Gebliswiller, fundator huius loci'. - Daß 1090 wirklich das Grün-
dungsjahr von Marbach ist, beweist übrige:is die Einleitung der prächtigen (ailaliaiidsclirifl , die ich
zu meiner Freude in der Bibliothek des Straßburger Prieslerseminars einselien durfte. Sie berechnet
zum Jahre il.5i-: ,auno se.tagcsimo quinto, ex iju) fuiidatum est Marbacense cenobium' (Würdlwein. Nova
Subsidia VH, 178).
') So kommt „die Existenz Miirbaclier Klosteraunalen' zu Elireii. die Schulte a. a. O. S. .VU( .als
gewiß galt". Nur reichten sie niclil iiis 122(1. sondern brachen spätestens il."t(j/7 ab. — Berler. mit dessen
Hilfe SchuUe S. ,j29 den Text der (Chronik zu 111.") glücklich enu'udierle (vgl. Schulausgabe S. M. N. a), gehl
nicht auf die Notae Marbacenccs zurück, sondern auf die umfangreiche ^Veillenoliz selbst, ans der die
Notae nur den Anfang ausgeschrieben haben.
") Wir haben keinen .Anhaltspunkt dafür, daß schon im .Anfang des 12. Jahrhunderts gleichzeitige
Aufzciilnuingen in Straßburg stattgefunden lialn^u (vgl. obi'ii S. 71). Deshalb scheint es mir vorsichtiger,
die biudeu Nachrichten als Fortsetzuiigeu Bernolds — sei es aus S. Georgen oder aus Marharh — anzu-
sehen. Vielleicht fand der Chronist auch die Notiz zu 1092 über die (Iründnui; von S, (borgen an der Trai-i-n
schon jIs eine Glosse i:i der Bernoldhandschrift.
"88
den späteren Papst Leo, dessen Geburt im Jahre 1002 — wohl aus diesem Anlaß — ver-
zeichnet ist; zu 1180 ist die Weihe von Niederniüfister, zu 1199 der Brand von Hohenljurg
den Straßburger Reichsannalen zugesetzt wordei;i'). Ihre Bedeutung für uns beruht darin,
daß sie — nachdem die Marbach-Schwarzenthannei' Notizen auf eine schriftliche Quelle zurück-
geführt sind — die einzigen bleiben, die den Chronisten seibat zu einem einzelnen Kloster
in Beziehung setzen, und daß unter ihnen die einzigen aus seiner eigenen Lebenszeit sich
finden. Gewiß, es sind nur wenige Angaben; aber sie sind um so wertvoller, als der
Chronist seine Aufmerksamkeit durchaus auf die Geschichte des Reichs gerichtet hat; die
Berichte, die, vom Einflüsse alier Vorlagen frei, seine Art am klarsten wiederspiegeln,
die von ihm verfaßten Annalen von 1208 — 1212, sprechen ausschließUch nur von den
Taten Otto's IV.
Die hier zusammengestellten Einträge sind ihrer Form nach nur locker der Chronik
eingeordnet. Wir könnten sie streichen — wie wir früher die Neuburger Zusätze getilgt
haben — , ohne daß eine Spur von ihnen büebe. So könnte ein Skeptiker wohl daran
denken, die Hohenburger Notizen als Nachträge zu der Chronik zu betrachten und die
Beziehung der Chronik zum Odilienberge ganz zu leugnen. Ihm halten wir aus dem Beginne
des Werkes die Erzählung über das Geschlecht der Etichonen und die hl. Odihe entgegen,
die in dem Fundament der Chronik so fest verankert ist, daß sie allein schon dazu veran-
lassen könnte, deren Herkunft auf Hohenburg zu suchen.
Ans dem Liber Historiae Francorum, den er für die Geschichte der Merowinger viel
benutzte, und aus einigen Kapiteln der Chronik von Ebersheimmünster hat der Verfasser
die Geschichte des Leudesins^) zusammengesetzt und daran die Mitteilungen der letzteren
über den Herzog Adalrich-Attich geschlossen, um endlich aus der Legende von dem Wunder
an dessen blindgeborner und durch die Taufe sehend gewordener Tochter Odilia zu be-
richten^). Die ganze Erzählung bis zum Jahre 673 ist so angeordnet, daß sie die Abkunft
Odiliens aus vornehmen Häusern, denen Könige und Heilige zuzählen, gebührend hervor-
hebt. Die Chronik setzt zum Jaln-e 631 mit der Regierung des Königs Dagobert ein, unter
dem Erchinold, der Vater des Leudesius und angeblich Großvater des Adalrich-Attich, zum
Hausmeier erhoben wurde.
Wohl empfahlen auch noch andere Gründe den Beginn des Werkes gerade mit
Dagobert. Sein Gedächtnis lebte im Volke weiter, das beide Herrscher dieses Namens mit
einander vermischte und nur den einen König Dagobert als Schutzherrn der Kirche und als
Schöpfer gesetzlicher Ordnungen pries*). Unter ihm, dessen Wallung von den Geschichts-
schreibern etwa von 631 — 674 datiert wurde, sollten die beiden Straßburger Bischöfe Arbo-
gast und Florentius gelebt haben, die das Elsaß als seine besonderen Schutzheiligen verehrte ;
zu seiner Zeit sollte mit Arnulf von Metz und dem ersten Pippin der Aufstieg der Karo-
linger beginnen, die in ihrem großen Kaiser zu feiern dem Chronisten vor allem am Herzen
') Der Gedanke, daß elwa die losen annalistischen Notizen schon den Reiclisannalen angehört
hatten, so daß diese nicht sowohl in Straßburg, sondern — in der Zeit Herrads — auf Hohenburg cnt-
standen wären, würde schon wegen der allgemeinen Haltung der Annalen, die ausschließlich auf Slraß-
burg weisen, abzulehnen sein; er wird dadurch ad absurdum geführt, daß der Annalist zu 119.5 (S. 65) zwar
von der Gefangenschaft der Gattin und der Kinder Tancreds spricht, aber nichts darüber sagt, daß die
Königin Sibylle mit den Töchtern nach Hohenburg gebracht worden ist (vgl. oben S. 17). Der Annalist
läßt vielmehr den Sohn — der von ihnen getrennt wurde — gemeinsam mit seinen Schwestern in die Ge-
fangenschaft gehen: ,filiuni . . . Tancredi cum tribus sororibus suis captivum abduxit'.
'■') Die Identification des Hausmeiers Leudesius mit dem Liuthericus, dem Vater Adalrichs, ist be-
reits in der Legende der hl. Odilie saec. X. ex. vollzogen.
■'') Vgl. Schulausgabe S. 3 f.
*) Vgl. Tardif. Charles de Noirmouticr p. :t:!.
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lag. Aber neben diisen veräcbiedenen Momenten') war e» ihm gewiß erwllnscht. mit
K(inig Dagobert in (Vu- Zeit zniück zn gelangen, in dcc das Geschiecbt der bl. Udilie seine
angesehene Stellung gewonnen baben sollte.
Daß für diesen Teil die Cbronik von EbersbeimmCmster bei Scblettstadt benutzt
wurde, könnte aulTaiien, weil sie, so viel wir wissen, sonst außerhalb des Klosters nicht be-
kaiHit geworden ist. Aliein daß sie aus EbersheimmlinsttT nach Ilulicnbnr.i: kam. hat nichts
( ix-naschendes; denn beide Abteien standen bis nach der Mille des 1l'. .Jahrhunderts in regel-
mäßigem Verkehr. Nach alten Verträgen''), die man auf die hl. Odilie selbst zuriickzuführen
liebte, celebrierten Priester des Ebersheimer Klosters an den hohen Festtagen die Messe auf
dem Odüienberg; erst auf Veranlassung der Äbtissin Ilerrad von Landsberg ließen sich in
größerer Nähe des Klosters aridere Mönche nieder, denen die priesterlichen Funktionen iiber-
tiagen wurden. Es ist sehr wohl denkbar, daß liebenswürdige Benediktiner den Stills-
damen auf Hohenburg die Chronik von Ebersheiminanster, deren erster Teil spätestens nach
11 ()7 abgeschlossen war 3). mitgeteilt oder mindestens den lUr das Kloster der hl. Odilia
so interessanten Abschnitt über die Geschichte des Etichonengeschlechtes ihnen übermittelt
iiaben^). So stützt ihre Benutzung'^) noch die Annahme, zu der uns die selbständigen anna-
listischen Zusätze des Chronisten eben,so wie seine Erzählung von den Etichonen und der
lii. Odilia geführt haben: daß die Chronik von 1210 in Hohenburg entstanden sei.
Allein um diese Behauptung zum überzeugenden Beweise zu erheben, liegt uns noch ob.
zu zeigen, daß zwischen der Marbacher Augustinerkongregation und Hohenburg Beziehungen
geknüpft sind, vor allen andern geeignet, das Interesse eines Hohenburger Chronisten an
dem Orden der regulierten Chorherrn und seinem elsässischen Mutterkloster zu erklären.
Nach einer Zeit des Niedergangs hatte Friedrich I. dem Kloster Hohenburg, das
der Vogtei der Stauten unterstand, Relindis als Äbtissin gesetzt, die mit Hülfe des Bischofs
Burchard von Straßburg das Stift reformierte und die kanonische Regel des hl. Augustin
dort einführte«). Sie begab sich selbst nach Marbach und erwirkte, daß die Hohenburger
Schwestern dort in die Gebetsgemeinschaft aufgenonnuen wurden').
Noch hielt Relindis die alte Übereinkunft mit den Benediktinern zu Ebei-slieim
aufrecht"*). Erst ihre berühmte Schülerin und Nachfolgerin Herrad von Landsberg errichtete
') Daran erinnert mag noch werden, daß die Chronik des Freehulf von Lisieux, die anf Iloluii-
burg vorlag und im Text des Hortus Deliciarum benutzt wurde, his zum Ende des 6. Jahrlmnderts und
gerade bis auf Kaiser Phocas reicht. Mit dem Namen seines Nachfolgers Heraclius beginnt die Kaiserliste
in unserer Chronik von lälü.
') Vgl. Cliron. Ebersheim. e. i:} (MG. SS. XXIII, 4:57 f.).
') Und nicht späiter überarbeitet ist. Es steht mit ihrem Text ungleich besser als SteinacktT,
Zur Herkunft des Hauses Habsburg (Zeitschr. für die Gesch. des Oi)errheins NF. .\IX. :!('.:! IV.), und Regesla
Habsburgica 1, nr. 119 angeuommen hat.
*) Es Ware möglich, daß in Hohenburg selbst die Vita der hl. Odilie durch eine aus dem Liber
Hist, Francorum geschöpfte Geschichte ihrer Vorfahren erweitert worden wäre und dal5 aus dieser erwei-
terten Vita sowohl der Ebersheimer Chronist des 12. Jalirbuiidcrts wie unser Clir.inist von 1210 geschöpft
hinten. Aber da — nach gütiger Mitteilung von Herrn rrivaldocenten Ur. Levison, der die Vila für dii' MCi.
bearbeitet — nirgends Spuren einer solchen Fassung auftauchen, so scheint mir diese Hypolliese nicht liallliar.
') Auch die Bekanntschaft mit den Gesta Trevirorum (vgl. oi)en S. SO) kann durcli Ebcrsheimmftnsler
vermittelt sein; denn die Gesta sind, übrigens ebenso wie die Hist. Miscella, für den ältesten Teil der Ebei-s-
heimer Chronik benutz!. Doch ist auch aus Mnrhacli eine Hs. erhallen: vgl. MG. SS. VIII. IJ."> (unter B :t|.
"I Vgl. die lirzihlung des I'apstes Lucius' III. in dem Privileg für Trutlenliansen von I IS."i .\|iril 20
(.lalVe-Löwenfeld, Heg. ponlilicum nr. l.'illO).
') Vgl. die •Bemerkung im Necrologium Marbac. von 1241 (Elsilssisclie Mitteilungen NF. .\.\. ISO);
.V'enerabilis abbatissa Rilindis, que canonice religionis ordinem in Ilohenburc reslituit. ad nos venions hoc
fideliter impetravif, ul in orationil)us et in celeris obseiiiiiis lalia pro sanctimonialibus defunclis Ilolien-
burgciisibus sullVaLMa faciamus, sicul pro nostris sororibus facere solemus'.
") Zu ihrer Zeil ist der oben (X. 2) erwilluite Veitrag noch in die damals verfuBle Eborslieinu-r
Chronik eingesetzt worden.
n. niocli, Die ElsOSäiscIicii Aniiulcii der Sfaurciveil. JJ
1178 für die Praemonstratenser aus Etival ein Priorat zu S. Gorgoii am Fuße des Odilien-
berges') und verpflichtete sie zu gottesdienstliclier Fürsorge im Kloster. Bald darauf be-
gründete sie in Truttenhausen bei Barr eine Propstei der Augustiner für 12 Kanoniker,
an deren Spitze ein Marbacher Chorherr Volcmar gestellt wurde; das neue Kloster ward
der Marbacher Kongregation angeschlossen und ihren Gewohnlieiten unterworfen. Zwei
Kanonilier sollten regelmäßig nach Hohenburg abgeordnet werden und dort als Hebdoraa-
darii für Gottesdienst und Beichte sorgen; immer hatte der Propst das Recht, an be-
sonders bestiunnten Feiertagen die Pflicht, auf dem Berge die Messe zu feiern^). Durch
diese Maßregeln wurde das klösterliche Leben und die kirchliche Ordnung auf Hohenburg
dem Brauche der Marbaclier Kongregation des Augustinerordens angepaßt. Truttenhausen
aber erfreute sich später so hohen Ansehens, daß sein Propst Falco nach Marbach gerufen
wurde, um nach schwersten Wirren wieder Ordnung zu schaffen, und dort im -lahre 1210
als erster die Würde eines Abtes erhielt.
Auf Grund der mannigfachen Zusammenhänge, die jetzt offen vor uns liegen, ist
es leicht, das bunte Gewirr der Nachrichten in der Chronik von 1210 sauber zu ordnen.
Die Fäden, die von Straßburg, von Ebersheimraünster, vom Augustinerorden ausgehen,
sie alle führen uns hinauf zum Odilienberg; die Straßburger Reichsannalen^), die Chronik
von Ebersheim und die Gesta Trevirorum, Bernold und die Marbacher Notizen, sie
konnten gerade auf Hohenburg in ein und derselben Bibliothek zusammeiikonnnen.
Hier auch waren die Beziehungen zum Kaiserhauses dem der Vogt der Kirche angehörte,
in den Zeiten der Relindis und Herrads enge genügt), daß die Bücherei durch Abschriften
aus der staufischen Kaiserbibliothek zu Hagenau vermehrt werden durfte^): die Auszüge
der Gesta Friderici in unserer Chronik geben die Fassang des Werkes wieder, die Friedrich I.
überreicht zu sein scheint^). Und wenn nirgends im Mittelalter die Aachener Legende Karls
des Großen so ausgiebig wie in der Chronik von 1210 benutzt ist, wie mochte ihre Kenntnis
dem Elsaß leichter vermittelt werden, als durch die Staufer selbst? Hing doch ihre
Abfassung mit der glänzenden Feier der Kanonisation Karls zusammen, die Friedrich 1. im
Januar 1166 zu Aachen begehen ließ'), x
Das Werk, das allein uns die Straßburger Reichsannalen erhalten hat, darf endlich
den Namen der Heimat annehmen, die ihm bis heute verschlossen war, und als die „Hohen-
burger Chronik" dem Kloster der hl. Odilie die verdiente Anerkennung seiner historiogra-
phischen Fürsorge schaffen.
Einer Hohenburger Quelle ziemte wie keiner andern, das Gedächtnis des Heiligen
zu achten, dem die Chronik von 1210 besondere Rücksicht widmet: unter dem Jahre 668
erzälilt sie von dem Wirken des hl. Nikolaus und von seinem Tode zu Myra; zu 1087 wird
seine Translation nach Bari aufgezeichnet. Dem hl. Nikolaus ist nun auf dem Odilienberge
höchste Verehrung zu Teil geworden. Der Jungfrau Maria und dem Erzbischof von Myra
hatte 1045 Bischof Bruno von Toul die Kirche auf Hohenburg selbst geweiht*); ihm ward im
') Vgl. die Urkunden bei Würdtwein, Nova Subsidia dipl. X, 84 ff.
*) Die Urkunden Herzog Friedricbs V. von 1181 und Papst Lucius' 111. von 118.5 l)ei Scboepflin.
Alsatia diploniatica I, 27.5, 282. — Hauck, Kirchengesi:hiclite IV, 958 hat offenbar Truttenhausen und S. Gorgon
verwechselt. Seine Angaben über die Klöster der Diöcese Straßburg bedürfen zahlreicher Verbesserungen.
*) Die enge Beziehung der Straßburger Kirche zu Hohenburg braucht ni^ht erst besonders be-
gründet zu werden.
") Vgl. Meister. Die Hohenstaufen im Elsaß S. 46 ff.
'') Vgl. hierüber auch unten im Anhang I.
'■) Die Redaktion C; vgl. oben S. 81.
') Vgl. Rauschen, Die Legende Karls d. Gr. (Publikationen der Gesellschaft für rhein. Geschichts-
kunde vni).
') Vgl. das Privileg Leos IX. für Hohenburg von 10-50 Dez. 17 (Jaff6-Löwenfeld, Reg. nr. 4244).
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12. JalirliiiiKlcil ii('l)eii dem HeiuciiktiiierklosU'r Nicdermiiiister auf dem Bt;rgeshang eine
eigene Kapelle gewidmet'); und als Herrad, di<! Äbtissin von Holienburg, für die Augustiner
der Marbacher Kongregation llNl am Fuße der Hölie eine Fropstei begründete, da errichtete
sie ihnen dort in Truttenhausen ihre Kirche zu Ehren des hl. Nikolaus^^)!
V. Auf llohenhnrg und aus dem Bestände seiner Bibliothek ist die Chronik von
1210 zusammengesetzt. Dem Ursprung in einem Frauenstift entspricht die Teilnahme, die sie
andern Franenklöstern entgegenbringt; sie berichtet mit Bernolds Worten über die Kaiserin
liichardis und Andlau'*), sie erzählt von der Kaiserin Adeliieid und ihrer Stiftung in Selz'j;
aus der translatio s. Servatii ist sogar die Gründung der Abtei zu (Juedlinburg über-
nommen'^); und die Nachrichten über die Augustinerinnen zu Schwarzenthann sind in der
Darstellung bewahrt«). Trotzdem zögere ich, eine der Hohenburger Damen als die Verfasserin
der Chronik anzusprei-hen. Nicht als ob ich den Schülerinnen der Herrad eine solche
Leistung nicht zutrauen würde. Allein mich dünkt, dall die Art des Auszuges aus Ber-
iiold und die Verwertung der Notae Marbacenses die volle Zugehörigkeit zur Marbacher
Kongregation voraussetzen lassen').
Ein Marbacher Chorherr, der nach Truttenhausen gesandt war und der durch län-
gere Zeit hindurch die Seelsorge auf Hohenburg ausübte, hat während des Aufenthaltes
im Kloster seine Muße genutzt, um für tlie Stiftsdamen die Geschichte des Reiches von den
Tagen Dagoberts bis auf Kaiser Otto IV. zusammenhängend niederzuschreiben. So wird,
wie mir scheint, am besten eiklärt, wie aus den Straßburger Reichsannalen die Hohen-
burger Chronik geworden ist.
Über die Persönlichkeit des Verfassers bleiben wir im Dunkel. Nur die einzige
Nachricht über die Basler Ordination läßt mit großer Wahrscheinlichkeit den Schluß zu, daß
er am 4. März 1200 durch Bischof Lutold von Basel zum Priester geweiht worden sei^*).
Seinen Fähigkeiten stellt die Chronik ein sehr günstiges Zeugnis aus. Wenn er
auch die Ungleichartigkeit seiner Quellen nicht vollständig überwinden konnte, so gewährt
docii die Erzählung vom Jahre 631—1155 eine Übersicht über die äußere Geschichte des
fränkischen und des deutschen Reiches, die den Vergleich mit Compendien der letzten .Tahr-
lumderte oder mit manchen älteren Schullehrbüchern kaum zu scheuen hätte. Die Geschichte
Karls des Großen ist in trefflicher Anordnung und mit sicherem Blick für das Wesentliche
aus den verschiedenen Quellen, die dem Autor zur Verfügung standen, zusanuuengesetzt
worden. Und die Auszüge aus den Gesta Friderici, durch die etwa zu 1125') die Gründe
der Erhebung Lothars, zu 1138 den Gegensatz Konrads zu den Weifen, zu 1152 die Wahl
Friedrichs I. und der Streit zwischen Weifen und Babenbergern zusammenfassend erzählt
werden, zeigen klares Verständnis für die Ereignisse.
I) Vgl. Wolff, Diu Kloskikirclic S. Maria zu NiedtM-münsler, S. 50.
■■') Vgl. Schoepdiii, Alsatia dipl. 1, 282.
') Zu 887, S. 20. ■") Zu 973, S. 26.
■'') Zu 918, S. 21. — Vgl. aucli die Mflduuf; übur die Befestigung des Klosters diireli Üllo IV. iui
.lalii-e 1213, S. 8t und oben S. HS, N. 7.
') Vielleicht siud die Notae Marbacenses von 1090 — 1130/37 in eiiu'i- AulV.eiiliiiuiig aus Schwaiv.en-
lliauM nach llohenburg gekommen.
') Hier ist die letzte Sicherheit wohl nicht zu gewinnen. Ich trage vor. was mir Alles in .Mleni
wahrscheinlicher erscheint. Man wird auch mit der Miigliclikeit rechnen mUsscn, daß bei der Neubnrger
Alischrifl im Cod. leiiensis einzelne Iokalgeschichtlich(' Kinlrüge — mögen es Hohenburger oder Mar-
bach-Schwarziiithannef sein — ausgelassen sind, .\lmliches hat z ß. SchelTer-noichorst bei der Ciironik
des Alberich von Trois-Fonlaines nachgewiesen, die aus Neufmoustier überliefert ist.
•) Schulausgabe S. 76.
") Schulausgabe S. 43,
12»
92
Wir haben lange Zeit in der Freude über unsern Zuwachs an Kenntnissen die
mittelalterlichen Geschichtsquellen wesentlich daraufhin angesehen, was sie uns Neues lehrten.
Aber für eine Geschichte der geistigen Entwickelung im Mittelalter und die eigentliche
historiographische Würdigung sind die Sammelwerke, auch wenn sie für ihre eigene Zeit
wenig oder nichts Neues bieten, ungleich wichtiger. Wir müssen uns hüten, die gelehrte Arbeit
zu unterschätzen, die in den umfassenden, wenn auch wörtlichen Auszügen oft steckfi).
Die Hohenburger Chronik trägt in ihrem Inhalt die Spuren einer einheitlichen
Auffassung. Sie spiegelt die Ereignisse des Thronstreits wieder, unter dessen Eindruck sie
entstanden ist. Wir haben schon erfahren, wie der Gegensatz der beiden um die Krone
ringenden Geschlechter und die Freude an dem weifischen Kaisertum in ihr Ausdruck
finden^). Von der Zeit Heinrichs IV. an verfolgen wir das Aufsteigen der Weifen^), die
im Kampfe gegen die Salier und ihre Staufischen Erben ihre Macht gewonnen haben.
Die Wahl Lothars, des Großvaters Heinrichs des Löwen*), wird begründet, nicht unberechtigt
e.scheint der Widerspruch Heinrichs des Stolzen gegen Konrad III. ^); Heinrich der Löwe
bleibt trotz seiner Absetzung dem Chronisten der Herzog von Sachsen und Baiern«).
Neben Staufen und Weifen tritt in der Erzählung das Haus Zähringen in den Vor-
dergrund. Herzog Berthold V. war im .Jahre 1198 der Thronkandidat, auf den die Gegner
der staufischen Herrschaft in erster Linie zählten, und er nahm am Oberrhein eine be-
deutende Stellung ein'). Der Chronist rühmt Herzog Berthold I. von Kärnthen als katholi-
schen Fürsten«) und scheint irgend eine besondere Kunde von seinem Anteil an den Kämpfen
Heinrichs IV. in Sachsen besessen zu haben-'); er entnimmt seinen Vorlagen die Übertragung
des Herzogtums Schwaben an Berthold ll.^% die Gründung von Freiburg") und von S. Peter
im Schwarzwald» 2) durch ihn, den Vergleich der Zähringer mit denStaufeni«) und den Vertrag
über ihre Stellung in Burgund'*). Ich möchte glauben, daß auch persönliche Gründe den
Verfasser getrieben haben, alle diese Nachrichten zu sammeln. War er im Breisgau zu
Hause, so daß Liebe zur Heimat und zu ihren Herren ihm die Feder geführt hat?
Solche menschlicheren Empfindungen spüren wir selten. Nur ausnahmsweise
dringt in die nüchterne Erzählung ein Ton, der das Kind seiner Zeit verrät, wie etwa
in der Sage von dem Sarkophage Silvesters, der Feuchtigkeit ausschwitzt, wenn das Ende
eines Kaisers oder eines Papstes bevorsteht i^). Auch stor)en wir auf eine interessante Spur
der Sage von Herzog Ernst"^). Wenn allerdings der Chronist mit Otto von Freising der
') Der Petildruck ist ein unentbehiliches Hilfsmittel der Forschung geworden. Aber er darf uns
nicht im Urleil über den literarischen Wert der verschiedenen Abschnitte einer Quelle bestimmen.
^) Vgl. oben S. 02. ') Vgl. lOSÖ, S. 3.5; 1ÜS9, S. 36; iO'J3, S. 38.
*) Vgl. 1125, S. 43. ') Vgl. 1138, S. 45. «) Vgl. S. 47 f.
') Vgl. Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen S. 445 fl'.
8) 1078, S.31. ») Vgl. unter 1065, S. 30, N. 1.
10) Zu 1092, S. 37. ") Vgl. oben S. 86 f. '«) 1093, S. 38.
") Unter 1125, S. 41 f. '*) Unter 1152, S. 48 f. ''■') 1000, S. 27.
'") Zu 9.52, S. 22. — In der Ebersheimer Chronik Kap. 19, S. 440 — also zwischen 1160— 1 170 - wird
Ernst als Sohn eines Herzogs Hermann von Schwaben genannt; und weil man ihn als Stiefsohn ütto's I.
aus der Sage kannte, mußte Otto's Gemahlin Adelheid aus einer früheren Ehe mit Herzog Hermann die
Mutter Ernsts geworden sein. Der Name Hermanns ist dadurch hineingekommen, daß Gisela, die rechte
Mutter Ernsts, die Tochter Hermanns II. von Schwaben gewesen ist und daß Ernst einen Bruder, Her-
maua IV., hatte. — Vielleicht mag dazu, daß die Sage den Stiefsohn Konrads II. mit Otto's I. Sohu Ludolf
vermischte, der Umstand erheblich mitgewirkt haben, daß Gisela aus ihrer ersten Ehe mit dem Grafen
Bruno von Wcrla einen Sohu Ludolf hatte, der also ein Stiefbruder Ernsts von Schwaben war. So zeigen
uns die Ebersheimer und die Hohenburger Chronik eine Entwicklungsstufe der Sage, in der dem be-
kannten Herzog Ludolf, dem Sohne Otto's. ein Stiefbruder Ernst gegeben wird. Allerdings scheint die
Hohenburger Chronik, über Adelheid besser unterrichtet, diesen als Sohn aus ihrer ersten Ehe mit König
Lothar von Italien anzusehen. ^
93
Ijiirriliriiiig der Seidenweberei in Sizilien gedenkt, so entsprach er vielleicht mehr als den
eigoiieii den Interessen der Damen von Hoheid)urg').
Von so vereinzelten Gelegenheiten abgesehen, bleiben wir durchaus im vertrauten
Anschauungskreise des Geistlichen. Er führt die Heiligen und ihre Wunder aii^); er m-teilt
über die Fürsten nach ihrer Stellung zinn Papsttum. Der IlaH Bernolds wird von neuem auf
Heinrich IV. und auf seinen Papst Wiberl gehäuft. Der König ist der verbrecherische Aufruhrer
gegen die von Gregor VII. geleitete Kirche. Die Gegenkönige Rudolf und Hermann, die der
Papst l)estätigt liat. sind die rechtniäljigen deutschen Herrscher»). E'ne Anmaßung war es, daß
einst der Kaiser die römischi n Bischöfe eingesetzt'): hingegen steht es dem Papste zu, die
Herrscher, die seinem Willen zuwider handeln, mit dem- Banne zu strafen. Das mulUen
einst Lothar 11.'^) wie Heinrich IV. fidilen; jetzt wird auch Kaiser Otto von dem verdienten
Urteil ereilt"). Die weifischen Sympathien lassen den Verfasser doch nicht seine kirchliche
i'berzeugung verleugnen.
Der Aufruhr der Marbacher Kanoniker, die ihren Propst Rudolf daran hinderten,
die Exkommunikation Otto's IV. zu verkündigen'), bestätigt uns zwar, daß die Augustiner,
mindestens im Elsaß, auf der Seite des Weifen gestanden haben, aber wir dürfen keines-
wegs glauben, daß di(> Bewegung etwa gegen das Recht des Papstes sich gewendet hätte:
sie hatte ohne Zweifel starke persönliche Gründe gegen den unbeliebten Propst. Wenn
noch der Straßburger Annalist in den Tagen Friedrichs 1. und Heinrichs VI. das Kaisertum
unabhängig neben das Papsttum gestellt hatte, so hatte seitdem das Zeitalter Innocenz' III.
die Menschen gelehrt, daß mit allen weltlichen Herrschern auch der Kaiser sich dem Papste
beugen müsse.
Dadurch wird nach der Überzeugung, die unser Chronist teilt, das Ansehen des
Kaisertums nicht geschmälert. Vielmehr erfüllt es im Dienste der Kirche seine religiöse
xVufgabe. Die Chronik wird von diesem Grundgedanken zusammengehalten. Die ältere
fränkische Zeit — so wichtig es dem Verfasser ist; von ihr zu erzählen») — bildet im Ge-
füge des Ganzui doch nur den Auftakt für die Geschichte Karls den Großen"). Unter ihm
ist das Imperium Romanum von den Römern an die Franken gekommen'"), von denen es
mit dem Besitze Roms an die Deutschen übergehen wird'i). Karl erscheint in der Gestalt
der Legende als der Idealtypus des christlichen Kaisers; er ist der Schutzherr der Chii-
stenheit, ihr Vorkämpfer gegen die Ungläul)igen in Si)anien und im Orient, das Haupt der
Welt als vornehmster Diener der Kirche. Auf diese Ptlichten begründete auch das Zeitalter
I) Unter 1143, S. 45.
') Er erwilhiü (meistens aus Bernold): Oswald, Gertrud, die Ewalde, VVillibiord. Bonifatius mit
Burcliard und Willibald, Augustiii, Piriniii, ütlimar, Marcus, (Jenesius, Megiarad. Udalricli. Koiirad, den
Erzengel Michael, König Stephan, AKmann. — Er seihst hat eingefügt: Nikolaus, Dagobert. Florcntius.
(Jesproehen wird von Richardis, Adelheid, Kunigunde, aber sie werden niclil als Heilige genannt. — Die
meisten der hier angeführten sind in den elsässisclien Kalendern des Mittelalters verzeichnet.
1) Vgl. Schulausgabe S. :50 11".
«) A. a. 0. S. 31, Z. ;«). •) Zu SOi, S. 19.
") 1210, S. 81: ,aieritam excommunicalionis seutentiani excurrit'. — Vgl. dagegen die Reichs-
annalen zu 1187 (auch oben S. 78, N. 10).
') Vgl. oben S. O:«, N. ±
») Vgl. oben S. 88.
") Sogleich zu 631 sind die Kaiser von Dagobert bis auf die Ziil Kails aus der llist. Miseella
zusammengestellt, und zu Giö wird die Genealogie der Arnulfinger bis auf ihn liinabgel'ührt.
"■) S. 1. i. 24.
") Zu 004, S. 25, Z. :!0. — Die amiuandergereihten Erzilblungen von den Belagerungen und Ein-
nahmen Roms — zu denen Otto von Kreising in der Chronik IV, c. 31 ein Seitenslück bietet -• zeigen
zum Überlluß, wie die Geschichte der kaiserlichen Stadt von ihren Anfilngen über allen Wechsel der Völker
hinweg als Einheit angeschaut wird.
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eines Iniiocenz' III. das natürliche und göltliche Reolit der kaiserlichen Gewalt. Und so
weit der Hohenburger Chronist in seiner Auffassung des Staates von dem Straljburger
Reichsannalisten entfernt war, — dessen Jahrbücher ließen sich im ganzen unschwer der
Chronik einordnen, weil auch sie ihrem Hauptinhalte nach Friedrich I. und Heinrich VI. in
ihren Bemühungen um die Kreuzfahrt und die Befreiung des heiligen Landes zeigten, so
recht als die Nachfolger des Kaisers Karl der Legende.
Tiefer als es Urkunden irgend vermöchten, führt uns die Hohenburger Chronik von
1210 in das geistige Treiben hinein, das im beginnenden 13. Jahrhundert auf dem Odilien-
berg herrschte. Wir erkennen zum ersten Male, daß die Anregungen, die von Reiindis
und Herrad ausgegangen sind, über ihre Zeit hinaus Frucht getragen haben. Das Werk
des Augustinerchorherrn, das er auf Hohenburg verfaßt hat, zeigt mit seinen Quellen das
Kloster im Mittelpunkt eines regen litterarischen Verkehrs, der Norden und Süden des
Landes miteinander verknüpfte.
Die Herkunft des trefflich komponierten Werkes blieb bisher verschleiert; denn
.seine Überlieferung, hat es von Hohenburg gelöst und die Chronik des Augustiners vom
üdilienberg hinüber in den Heiligenforst zu den Cistercieiisern von Neuburg getragen ;
von ihnen erst haben wir mit den Straßburger Reichsannalen — die in sie aufgegangen
waren — die Hohenburger Chronik empfangen.
§ 3. Die Neuburgcr Fortsctzuiis: von 1213—1238.
I. Die Hohenburger Chronik hat erst nach mehr als zwei Jahrzehnten die Fort-
setzung erhalten, mit der sie heute verbunden ist. Sie endigte ursprünglich zum Jahre
1212, wohl mit den Thüringischen Kämpfen Otto's IV.; nur einzelne Nachrichten etwa über
seine Flucht aus Breisach, vielleicht über die Befestigung Quedlinburgs im Jahre 1213,
kaum noch über den Kampf gegen Philipp August könnte der Chronist selbst später an-
gefügt habend).
Wir lassen vorläufig dahingestellt, ob die Chronik seitdem wirklich unberührt ge-
blieben ist, bis sie nach geraumer Zeit die Fortsetzung erhielt, oder ob sie nicht dodi von
Zeit zu Zeit durch einzelne Einträge vermehrt wurde. Denn wenn wirklich auch ältere
Notizen in den überlieferten Schluß von 1213—1238 übergegangen sind, so wurden die
meisten Spuren durch seine einheitliche Abfassung verwischt.
Die groben Irrtümer, die in den Jahresberichten von 1213—1220 begegnen"'^), er-
weisen, daß sie erheblich später niedergeschrieben sind. Schon unter dem Jahre 1213
wird ferner auf die Bischofserhebung des Dekans Konrad hingewiesen, die erst 1221
stattfand, während zu 1215 von den Straßburger Ketzerverfolgungen die Rede ist, die „un-
gefähr vor drei Jahren" ausgebrochen waren^).
Von 1220 an sind die Annalen im ganzen von Fehlern frei*); indessen sind sie
nicht etwa seitdem Jahr für Jahr geführL Zu 1223 wird von der mehr als drei Jahre
währenden Seuche^), und zu 1228 von dem dreijährigen Kampfe des Straßburger Bischofs
') Vgl. oben S. 83, N. 7.
-) Vgl. schon oben S. 03. — Zu 1313 die Krönung Friedrichs II. zu Aachen, die erst 121-5 er-
folgte; der Tod Otto's IV. zu 1216 statt zu 1218; Friedrichs Kaiserkrönung zu 1219 statt zu 122Ü. An-
dererseits hat der Einfall Theobaldä von Lothringen ins Elsaß nicht erst 1219, sondern schon 1218 statt-
gefunden.
') 121.5, S. 86: .Ante teinpura hiiius concilii fere triennio'.
■>) Nur Ungciiauigkeiten, die auch in gleichzeitigen Aufzeichnungen vorkommen, shid vorhanden.
') S. 90: .duravit amplius quam per triennium'.
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Beiihüld iiiit den Pfirter Grafen') gesprochen. Die Cliaraktorislik des Bischofs Beiihold
von Teck, die bei seinem Regierun^'sanlrill zu 1:223 seine gh'in/cmhMi Erlbige rühmt, ent-
spricht erst den Tatsaclieii des Jalirzeimtes nadi 1230, in dem ihm die Friiciile seiner
Territorialpolitik zufielen") und er zumal nach dem Ausgleich mit Friedrich II. im .Jahre
1236 wirklich als der erfolgreichste Mehrer der .SlraCburger Kirche i'rschien.
Notizen eines iMitlebenden, wie über die Mondlinsternis zu 1223 oder das Erdbeben
zu 1225, bleiben vereinzelt; erst zu 1232 und 1234 begegnen sehr genaue Wittermigsan-
gaben, am Ende der Berichte zu 1236 und 1237 die Preise des Weines. Zum Jahre 1230
wird der Friede, der nach bösen Kriegsjahren wiederkehrte, so gerühmt, dali die Erinne-
rung an sie offenbar noch lebendig im Herzen des Verfassers wirkte. Danach scheint
es, daß die Fortsetzung in den dreißiger Jahren verfaßt worden ist.
In der Tat ist ihr Inhalt bis etwa 1230 dürftig genug. Von Friedrich II. und seinem
Sohn Heinrich erfahren wir nur ausnahmsweise^) und auch von den I'äpsten kaum mehr
als die Namen^). In den Vordergrund tritt allein wieder der Kampf gegen die Ungläu-
bigen. Über den Beginn der fünften Kreuzfahrt und die ersten Erfolge vor Damiette"'), über
den Kreuzzug Fiiedrichs II.') wird zutreffend berichtet; das Auftreten der Tartaren") und
Friedrichs Siege über die sizilischen Sarazenen*) erregten die Aufmerksamkeit ebenso wie
das Auftauchen und die verdiente Bestrafung der Ketzer in der Heimat").
Selbst für das Elsaß ist die Ausbeute dieser Jahre nur gering'"). Von den Kämjjfen
des Bischofs Berthold werden nur die Einnahme der Burg Bernstein zu 1227 und —
gewiß nach dem Bericht eines Teilnehmers — der Sieg bei Blodelsheira 1228 erzählt.
Doch nichts verlautet von dem Anteil König Heinrichs an dem Kriege, nichts von dem
Eingreifen des päpstlichen Kardinallegaten Otto von S. Nikolaus, noch von der Belagerung
Straßburgs").
Erst mit den Berichten der dreißiger Jahre weitet sich der Blick; wir hören
von Ereignissen im Reich '2), mit dem Aufstand Heinrichs VII. und dem Erscheinen Fried-
richs II. in Deutschland steigt die Darstellung mächtig an. Der Kaiser kommt als ein
Befreier von dem tyrannischen Druck, den der junge König ausgeübt; schroff nimmt der
Verfasser gegen ihn für Friedrich II. seine Stellung' 3).
') S. 92: ,tota fere provincia usque ad tneiiniuin .... afflicta est*.
2) Vgl. Frilz, Das Territorium des Bistums Straßburg S. 4f) IT., 74 ff. ~ Die aliuliclie Cliarukterislik
in ilcr Eberslieimer Clironik e. 40 (MG. SS. XXIII, 4-5:2) gelioit gloiclifalls den dieiBigci- Jalueii an.
') Zu 1213 und 1219/20. Zu beachten ist. daß die Ausführungen zur Geschichte Heinrici)s (N'II.I in
dem Bericlit von 1220, S. 89, der Fortsetzung gefehlt haben und erst in unserer Handsclirift nachgetragen
sind; vgl. unten S. 119, N. 7.
*) Von Iiinocenz III. die Absetzung des Bischofs Walter von Basel 1215, den bekannten Auszug
aus dem Protokoll des Laterankonzils und seinen Tod 1216; von Honorius III. nur RegierungsanIriU I21C
und seinen Anteil an der Krönung Friedrichs II. (unter dem Jahre 1219). Von Gregor IX. enlhält die
ganze Fortsetzung imr die Nachricht von seiner Erbebung zu 1227; der AngritV auf das Königreich Si-
zilien 1229 wird seinen Freunden zugeschrieben.
"■) 1217/8, S. 87. «) 1227-122'.), S. 91 IT.
') 1222, S. 89.
') Unter dem .). 1220, S. S8; doch vgl. über die etwaige Nachlragung unten S. lo:{
») Unter 1215, S. HO; 12:il, S. 9.3.
i») Ganz unzulünglich ist die Notiz Ober den Fiiif.ill des Herzogs Theobald von Lothringen im Jahre
1218. die unter dem Jahre 1219, S. 88 eingetragen ist.
") Vgl. VVinkelinann, Jalirbiulur Friedrich's 11. II, 74 IT. — Das Schweigen ist wohl absichllich,
vgl. .S. 91). Doch selbst untei' dieser Voraussetzung scbeini es mir die Entstehung der Forlsetzung in
Straßburg selbst auszuschließen.
") Unter dem Jahre 12:52 Reichstag in Ravenna und .\nuileja; 1233 Zug Ileiiu'ichs nach Baiern;
1234 Fahrt des Markgrafen Ilcrnianii von Ba<Ien zu Friedrich II. nach Italii'ti.
") 123.>, S. 97.
96
So entscheidet der ganze Inlialt der Fortsetzung dafür, daß sie erst um die Mitte
der dreißiger Jahre niedergeschrieben und bis 1238 weitergeführt worden ist'). Für die
Ereignisse in Deutschland von 1235 bis zur Wahl König Konrads 1237 und in Italien bis
zur Belageiung Brescia's im Herbste 1238 gehören ihre annalistischen Berichte zu unsern
wertvollsten Quellen.
Die Annalen gehen bis zur Niederlage Friedrichs II. vor Brescia im Oktober 1238
und zu der Rückkehr des jungen Konrad nach Deutschland. Sicherlich ist der Verfasser
durch den offenen Ausbruch des Kampfes zwischen Friedrich II. und der Kurie seit dem
Jahre 1239 bewogen worden, die Erzählung nicht weiter fortzusetzen. Seine staufische
Gesinnung-) und seine religiöse Überzeugung gerieten durch den Streit zwischen Kaiser
und Papst in einen Kuiiflikt, der ihn zum Schweigen verurteilte^), wie er die Exkommuni-
kation Friedrichs II. im Jahre 1227 und die antistaufische Tätigkeit des päpstlichen Legaten
in Deutschland 1229 durch Stillschweigen aus seiner Welt auszuschließen versuchte. Gewiß
ist es bemerkenswert, daß unsere drei Geschichtschreiber, der Straßburger Annalist, der
Hohenburger Chronist und nun wieder der Fortsetzer der Annalen, die Feder aus der
Hand gelegt haben, sobald Zustände eintraten, die ihnen den freudigen inneren Anteil an
der politischen Entwickelung verboten.
Wie unmittelbar nach ihrem Eintreffen die Nachrichten im letzten Abschnitt auf-
gezeichnet wurden, lehrt der Eintrag, mit dem die Annalen abbrechen. Der unterelsäs-
sische Landgraf Heinrich von Werd starb nach dem Juli 1238, ohne einen Erben zu hinter-
lassen^); erst danach gebar vor dem Februar 1239 seine Gattin, wie es scheint, ein
Zwillingspaar von Knaben''), von denen indeß nur einer, Heinrich Sigebert. aufwuchs.
Die Annalen haben den kinderlosen Tod des Landgrafen und den Heimfall seiner Lehen
an das Reich und das Bistum berichtet ; erst ein Zusatz«) ergänzt, daß kurz darauf noch
ein Sohn und Erbe geboren wurde').
Allerdings ist in unserer Jenenser Handschrift äußerlich von einer solchen Nach-
tragung nicht das Mindeste zu sehen. Überhaupt enthält sie nicht das geringste Merkmal,
daß etwa von 1234/5 an die einzelnen Nachrichten oder doch die verschiedenen Jahresberichte
nach und nach eingeschrieben worden seien. Vielmehr ist der ganze letzte Teil der Chronik
schon von der Mitte des Jahresberichtes zu 1208«) bis zum letzten Worte von 1238 nicht
nur von gleicher Hand und Tinte, sondern auch fast ohne Fehler oder Verbesserungen
und ohne irgend sichtbaren Absatz in einem Zuge niedergeschrieben. Selbst das Schluß-
sätzchen über den nachgebornen Sohn des Landgrafen von Werd ist in dem Jenenser
Codex schon gleichzeitig mit allem Vorangehenden — also auch mit der Nachricht vom
') So uucli Schulte a. a. 0. V, 53.5. ') Vgl. Schulte S. 534.
3) Schulte a. a. 0. sagt richtig, daß er über die „für ihn peinliehe Frage lieber schweigen wollte".
Aber daß „wohl eher ehi Tadel als ein Lob Friedrichs in diesem Schweigen liegt", vermag ich so wenig
zuzugestehen, daß ich vielmehr die Starke der stauüschen Sympathien hieraus ableiten würde.
^) Noch im Juli 1238 hat er zu Gunsten seiner Gemahlin eine Verfügung getroffen (Senckeoberg
in Parerga sive accessiones Gottingensia I, lib. 2, p. 105).
6) ,A. 1238. in crastino b. Mathie apostoli', das ist nach der üblichen Lotliringer Jahreszälilung am
25. Februar 1239, übertragt Herzog Mathaeus von Lothringen an Elisabeth und die .parvi a dicto H. comite
et ab ipsa E. procreati' die lothringischen Lehen des verstorbenen Landgrafen Heinrich (Senckenberg a. a. 0.).
«) 1238. S. 100 ; ,quae (seil, uxor eins) pauco tempore post elapso enixa est filium'.
') Der Knabe ist vor dem 25. Februar 1239 geboren, vgl. oben N. 5. Die Belagerung Brescia's
die jetzt am Beginn des Jahresberichtes steht, ist aber erst am 9. Oktober aufgehoben, und nicht vor Ende
November kam König Konrad nach Deutschland zurück (vgl. Böhmcr-Ficker, Reg. nr. 4392 e. 4393 ff.). Daß
die Nachrichten über die Familie des Landgrafen im Elsaß schnell bekannt geworden sind, ist recht wahr-
scheinlich. Daher wird anzunehmen sein, daß die Geburt des Knaben und Erben erst im Dezember 1238
oder Januar 1239 staltfand.
«) Vgl. Schulausgabe S. 79, N. b und oben S. 55.
97
Tode des kinderlosen Landgrafen — eingetragen worden. Dieser äußere Befund zwingt
zu der Folgerung, dar. wir nicht einmal die Jahrbücher von 1213 — 1238 im Original be-
sitzen, sondern dal! auch sie in die .lenenser Handschrift nur abgeschrieben worden sind.
Zu demselben Entscheid führt noch eine andere Erwägung. Zinn Jahre 1220 isl
dem Bericht üi)er die Königswahl Heinrichs (VII ) eini- Reihe von Angaben über seine Ver-
mählung und seine beiden Söhne, über die Aachener Feier von 1227'), über die zweite
Ehe Friedrichs II. und die Geburt seines Sohnes Konrad angefügt, ja! Konrad, der erst im
Februar 1237 gewählt worden ist, wird schon König genannt. Dieser ganze Abschnitt
weicht vollständig von dem streng annalistischen Charakter ab, den die Fortsetzung der
Chronik — wie diese selbst mindestens in dem Teile von 1155 — 1212-) — rein bewahrt
hat; vielmehr entspricht er durchaus den Zusätzen zur Hohenburgcir Chronik etwa zu 12III-*)
oder am Schlüsse von 1212'), hi denen gleichfalls eine Reihe von Notizen, die das slau-
fische Geschlecht angehen, zusanunenfassend vorweggenommen sind. Wir sehen daher,
dal) auch der letzte Teil von 1213—1238 der Bearbeitung unterlegen hat, deren Spuren
wir in der Jenenser Handschrift schon wiederholt beobachteten^).
Wie die Hohenburger Chronik selbst, so ist auch die Fortsetzung in unserm Codex
nur eine Abschrift, die in Neuburg hergestellt und durch einige Ergänzungen erweitert
worden ist.
II, Über den Ort ihrer Entstehung geben die lokalen Hinweise der Fortsetzung
keine emdeutige Auskunft. Sie ist an die Hohenburger Chronik angeschlossen, die ein
Augustiner der Marbacher Kongregation verfaßte, und sie ist in einer Handschrift aus
Kloster Neuburg überliefert. Nach beiden Seiten weisen einzelne ihrer Angaben; mit der
Ernennung des Abtes Falco zu 1216 und der Gründung von S. Trinitas in Straßburg zu
1226 bezieht sie*sich auf Vorgänge im Augustinerorden; hingegen wird für eine Geschichte
des fünften Kreuzzuges auf eine Handschrift der Neuburger Bibliothek aufmerksam gemacht").
Es läge nahe, auch an dieser Stelle — wie wir es in der Chronik mit Erfolg ver-
mochten — den Neuburger Zusatz als einen Nachtrag der Jenenser Handschrift von dem
ursprünglichen Texte abzulösen. Aber hier würde das Verfahren nicht eiuwandfrei sein.
Denn der logische Fehler, durch den infolge falscher Interpunktion der Handschrift zwei
Sätze verkehrt von einander geti-ennt sind '), läßt es mindestens möglich erscheüien, dai;
schon in der Vorlage des Schreibers der zweite auf Neubnrg bezügliche Satz — sei es
auch vielleicht nur als Nachtrag — auf den vorangehenden über den \'erlust Daniiette's
folgte.
1) Schiilaii.sgalie S. 89. Die damalige Feier galt indessen nur der Kriinunfi- Margareta's, der Caltiii
Heinrichs, nicht ihm sellist, wie fälschlich berichtet ist.
2) Es ist wiinschcnswert, dal5 sich der Leser diesen dnrc'li Ziisiitze noch niclit entstellten Cliu-
niUlcr der Chronik von 1:210 und ihrer Fortsetzung gegenwärtig halte.
••»l Vgl. Schulausg;?he S. 77, Z. 11 ll'. und oben S. ß5.
*) Vgl. S. 84. Z. 17 und oben S. 6.S.
») Vgl. oben S. rtö ff.. (JS tf.. s-2 ff. Über andere Nachtrage zur Fortsetzung vgl. unten S. 1 15, N. '.»,
in», .\. 7.
') 1-218, S. 88: .sicut in arniario Novi-castri diligens leetor invenire polerit'.
') Die Handschrift bietet: ,sicut bystoria refcrt. Huius rei geste alias et per alios. qualiter hoc
evenerit, plenitcr exaratum est, sicut in armario Novi-castri diligens Icctor invenlri- (lolerit'. Selbstver-
stilndllch ist zu trennen: .sicut hysloria refeil liuius rei geste. .\lias et per alios . . . '. Das große 11 in
.diilus' isl —wie die Satzanfinge des ganzen htzlcn Teils und schon von fol. IVl' an — ilnrcli Minium aus-
j;(Zcichnet. Anders wäre der Fehler iuich durch Nachlruguiig in eiin-r V'orlage zu erklären, die wirklich
schloß: .sicut hystoria referl'. Vgl. unten in Heilage IV. — Er ließe sich endlich auf Diklal zuriUklilhnii.
bei dem der Schreiber sich leiclil über den Schluß eines Salzes läuschen kaim. Für uns konnni e~ hi<r
zunächst nur darauf an, fesiziistellen, daß die Worte keinen einwandlVcicii Schluß geslatlen.
n. Ul>iel>, Ulf lillsfLsiiiscIit'ii Aiiiiuluti tlci- StuulVi7.i-it. ll\
1)8
Daher liegt uns oh, aus dem übrigen Inhalt der Fortsetzung die wünschenswerte
Aufklärung zu suchen. Durch sein Interesse an der unterelsässischen Landgrafschai't'),
durch seine Bekanntschaft mit Gottfried PuUer-), dem Heerführer Friedrichs II. 3), verrät der
Verfasser seüie Heimat im Norden des Elsasses. Von ihr zeugt auch sein Anteil an der
Person und den Unternehmungen Bischof Bertholds. Während aus Basel nur der Wechsel
der Bischöfe erwähnt Avird*), erhält Berthold von Straßburg reiches und ausdrücklich
begründetes Lob. Besonders nahe kommen dem Autor die Vorgänge in Hagenau; er ver-
zeichnet den dortigen Wiiiteraufenthalt Friedrichs II. und seiner jungen Gemahlin''); er
weiß mit den Verhandlungen über den Ritualmord bei den .Juden Bescheid, die dort statt-
fanden ß), und die Absetzung des Hagenauer Schultheißen Wölflin als Strafe für seine Er-
pressungen wird verzeichnet').
Der Verfasser war Mönch, nicht ein Weltgeistlicher. Er rühmt an Bischof Berthold,
daß er die Klöster begünstigt; er beklagt die Leiden, die ihnen durch Friedensbrecher und
die Gewalttaten der Mächtigen widerfahren**). Aus den Meldungen über die Viehseuchen,
die Witterung, die Weinpreise"), aus der Rücksicht auf die Kolonen*") mag man auf die
wirtschaftliche Tätigkeit seiner Kirche schließen.
Sobald wir uns die einzelnen Beobachtungen im Zusammenhang vergegenwärtigen,
sehen wir ein, daß die verschiedenen ^Merkmale, die aus dem Iidialte der Fortsetzung
gewonnen wurden, weder zu dem Kloster Hohenburg noch zu dem jungen Straßburger
Augustinerstift der hl. Dreifaltigkeit recht stinuuen wollen; sie passen jedoch trefflich auf
die Cistercienserabtei Neuburg bei Hagenau.
Wenn indeß wirklich den Neuburger Mönchen die Fortsetzung zugewiesen werden
soll, so bedürfen die oben erwähnten Marbacher Meldungen, die dem Schlüsse geraden-
wegs entgegenzustehen scheinen, der Erklärung. Ich finde sie darin, daI5 zu der Hohen-
bnrger Chronik von einem Augustiner nach dem Jahre 121:2/3 gelegentlich einzelne Nach-
träge gemacht worden wären; der Neuburger Fortsetzer hätte sie gleichsam als Quelle
benutzt '1) und in seine Annalen übernommen.
Die Möglichkeit dafür wäre gegeben; noch 1226 kann die Chronik in der Hand eines
Chorherrn gewesen sein, der die Nachriclit über S. Trinitas zufügte; ei'st mit den dreißiger
Jahren setzen, wie wir sahen, die ungefähr gleichzeitigen Berichte ein, die uns aus Neuburg
herzurühren scheinen. Unter diesen Umständen würden wir sogar fragen, ob nicht der Fort-
setzer überhaupt einen Teil seiner Nachrichten bis etwa 1227 bereits als Nachträge zu
der Hohenburger Chronik vorfand und sie für seine umfassendere Arbeit beimtzte. Allein
es fehlt an jedem kritischen Hilfsmittel, um aus der einheitlich in den dreißiger Jahren abge-
faßten Fortsetzung auf eine etwaige kurze annalistische Vorlage zu schließen; einzig und allein
I) Vgl. oben S. 96.
') Aus dem unterelsässischen Gesclilechte, das sich später Puller von Hohenburg nannte.
ä) 1236, S. 98.
«) 12i:{, 1215, S. 8.5; 1238, S. 100.
s) 1235, S. 97. ") 1236. S. 98.
') A. a. 0. Unten .S. 119, N. 7 wird darauf hingewiesen, daß der Absatz möglicher Weise nach-
getragen ist.
ä) 1223, S. 90: .raonasteria in suo episcopio sita satis humane et sine magno gravamine jirotexit
et fovit'; 12.30, S. 93: ,coloni terre, ecilesiae et maxime ceuobia nullam paceni habebant'; 123.5, S. 97 : .rex
Heinricus . . . viros religiosos et monasteria per tyrannidem oppriniebat'.
«) 1223. 1232, 123i, 1236, 1237.
'") Vgl oben N. 8 und von WöUlin zu 1236, S. 9S: .colonos et hominessuos . . . plurimum vexasset'.
") Eine andere Quelle der Fortsetzung könnte man etwa in drm 1223 verfalUen Dialogus MIracu-
loruin III. c. 17 des Cistereiensers Caesarius von Heislirbach vermutiMi. Oder gehen dessen und die Neu-
burger Kr/.;'llilung zu 1215 über die Straßbnrger Ketzer von 1211 auf einen und denselben Bericlit über das
Ereignis zurück ?
(Ji(! wenigen Nacliiichten. die den Ani;nstinerorden angehen, liefern nns eine Ilandiiabe,
sie auf eine besoiKlerc Quelle zuriickzufüluen.
Die Jenenser Handschrift tiilliält nur zwei derartige Notizen. Nach der furclitharen
Schandtat der Marbather Chorhcrrn, die ihren Propst Rudolf — wie wir neuerdings erfuhren')
— ermordet haben, dankte es der Orden nur der päpstlichen Gnade, daC. er das Kloster
behielt: es wurde neu besetzt, und sein Vorsteher durch Privileg llonorius' 111. zum Abt
erhoben^). Als erster bekleidete Abt Falco die neue Würde. Wenn es zutrifft, daß er vor-
her Propst von Trnttenhausen war^). ist es uns erst recht verständlich, daß man auf dem
Udilieiiberg dieses Ereignis nicht vergessen liefj.
Die andere Nachricht, zu 1226, daß Marschall Werner Probus das Kloster S. Tri-
nitas in Straßburg griindetei;, stammt sicher nicht aus diesem Kloster selbst^); deim ihr
Schreiber war mit den Kosten keineswegs einverstanden, welche das neue Still der Mar-
bachcr Kongregation auferlegte'').
Neben diesen beiden Angaben könnte das verlorene Original der Fortsetzung noch
mehr Hohenburg-Trutteidiausener Nachrichten aufgenonnnen haben, die nur für den Augu-
stinerorden Interesse hatten und deshalb in unserer Jenenser Abschrift fortgelassen worden
wären. Wir erinnern uns daran, daß die kleinen Colmarer Annalen, die von 1211—1238
sich an unsere Chronik und ihre Fortsetzung anschließen'), in diesem Teil zwei Mitteilungen
bieten, die den Augustinerorden betreffen und schwerlich von den Colmarer Domini-
kanern selbständig eingesetzt sind. Sie handeln von der Weihe des Chors zu Schwarzen-
lliann im Jahre 1214 und unter dem Jahre 1221 vom Tode des Abtes Falco»). Beide ent-
sprechen sehr wohl dem Interessenki'eis, der ims vom Odilienberg her vertraut ist; sie
mögen darum mit den beiden andern Notizen zu 121G und 1220 in der Ilohenburger Chronik
nachgetragen und mi^ ihnen gemeinsam in die Neuburger Fortsetzung von 1213—1238
übergegangen sein; der Schreiber der Jenenser Handschrift allerdings hätte zwei von ihnen
der Aufbewahrung nicht für wert erachtet.
Die Colmarer Annalen würdi-n alsdann wiiklich, wie wir es mit Jaffe früher als
möglich zugestanden»), die Jahrbücher von 1211—1238 nicht aus der Abschrift im Jenenser
Codex, sondern aus der verlorenen Urschrift entlehnt haben. Die Versuchung köimte an
ims herantreten, den Text der Jenenser Handschrift und die Auszüge der Annales Colma-
I) Vgl. Hampe in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins NF. XX. 8 fl.
•■) r.raiididier, Oeuvres ined. III, 139 nach einer Handschrift des Priors Heiuriili Ellen. Er nennt
sie in seinen Papieren zu Karlsruhe .Libellum de reli(jiiiis et indulgentiis inonasterii .Marpachiensis e.\ alio
liliro i|ui repertiis fiierit Colunibariae .... anno lilO^'.
') Hoilmann in den Elsüssischeu MiUeilungeu NF. XX, 81.
*) Unsere Annalen sind die einzige zuverlässige Überlieferung, die wir über die .Vnitinge von
S. Triuitas besitzen. Die späte deutsche Inschrift, auf die sich Sclioepflin (.\lsaüa illiisirata II, t?'.)«) und
Graiulidier (Oeuvres ined. 111,21) stützten, als sie die Grüuduu- sclion auf das Jahr 11.50 datierten, kommt
neben unserer Meldung nicht in Betracht. — .\lierdings steht sie hier zum Jahre 12-26, wiünend schon 1225
ein Prior von S. Triuitas urlvundlicb naciiweisbar ist (Wiegand, StraBburger U.-B. 1, Uli, nr. U)9); der Fort-
Setzer, dessen inizulängliehe chronologische Fähigkeiten uns schon wiederholt beschäftigt haben (vgl. oben
S. 09. 94), mag bei der Übernahinc der Meldung in seine Annalen sich im .lahresdaluni geirrt haben. .Man
wird mangels andm-weiligcr .N'aclirichlen sich darauf l)eschiänkeu, die Gründung von S. Triuitas etwa
auf 1 22:!— 1225 anzusetzen; in <ler obigen Urkunde von 1225 komm! der Name zum ersten Male vor.
) Hegel, Chroniken der .Stadt StiaBburg I, 52 hat mit Unrecht gerade aus ihr auf die Abfassung
der Aun ilcn in dem Straßburger Augustinerkloster schliefen wollen.
") 122(), S. 91 : ,fuudata est . . . non sine graudi impensa Marbacensium' (hier der Schluß auf Rasur).
') Vgl. oben S. 6(1.
") Das Datum der Colmarer Atmabii (MG. SS. XVII, 1S9) ist falsch. Na.li d.'ui Marbaclier Ne-
krolog — das aus Schwarzenthaun beslätlL:! wird — starb Falco 1222 (Elsäss. Mitteilungen XF. .\X, 81).
») Vgl. oben S. 61.
13*
100
lienses miteinander zn vergleichen, um aus ihnen den Inhalt des Originals festzustellen und
ihn gegen die Zusätze der uns i"il)erliel'erten Abschrift abzugrenzen. Allein ganz abgesehen
davon, daß eben mu- die Möglichkeit gegeben ist, die Colmarer][Quelle auf das verlorene
Original zurückzuführen, so ist der Textzustand, in dem sie vorliegt, so ungünstig und ihr
Auszug aus unserer Chronik so kurz gefaßt, daß icli es nicht für zulässig halte, irgend
welche Schlüsse daraus zu ziehen i).
Wie wir uns bescheiden mußten, daß wir in der Fortsetzung von 1213— 1238 nicht
mehr die Nachrichten bestimmen können, die etwa schon den Chroniknachträgen eines Chor-
herrn aus Truttenhausen angehören'^), so wird es auch nicht gelingen, in ihrer überlieferten
Fassung den ursprünglichen Umfang des Originals von etwaigen späteren Zusätzen») sicher
zu trennen. Denn das einzige Hilfsmittel, das uns zu Gebote stünde, die Stilvergleichung,
reicht in dieser Beziehung nicht aus, — grade weil es in anderer Hinsicht eine wertvolle
Entscheidung bringt: das Diktat der Fortsetzung und die Fassung der späteren Bearbeitung
der ganzen Chronik sind so eng miteinander verwandt, daß sie beide, wenn auch nicht
vom gleichen Verfasser, so doch aus demselben Kloster herstammen müssen.
So wird die Stilvergleichung — nachdem jetzt die sachlichen Bedenken zurückgedrängt
sind — schließlich den Beweis liefern, daß die Fortsetzung der Hohenburger Chronik im
Cistercienserkloster Neuburg verfaßt wurde.
in. Ich stelle das Diktat der Fortsetzung von 1213—1238, deren Herkunft erforscht
werden soll, den von uns ausgeschiedenen Zusätzen zur Hohenburger Chronik an die Seite,
von denen mindestens zum Teil durch den Inhalt oder den äußeren Befund des Jenenser
Codex von vornherein der Neuburger Ursprung bekannt ist. Er steht fest^) für die Nach-
träge zu 1099, 1133. 1158, 1183, 1199 (über den Bamberger Tag), zu 1201, 1207 und 1208^);
wir haben ihn bisher vorausgesetzt") für die Berichte von 1180, zu 1199 über das Hustien-
wundei', für 1211 und den größten Teil von 1212. Ihre stilistische Verwandtschaft unter-
einander und mit der Fortsetzung sichert für alle die gemeinsame Heimat.
Ich werde jedoch in den Vergleichslisten Rücksicht darauf nehmen, daß imierhalb
der Zusätze mitten im Jahresbericht zu 1208 die Schrift wechselt. Hier hat der Neuburger
Geistliche A, den wir auch als Schreiber einer Neuburger Urkunde kennen'), seine Tätig-
keit seinem Genossen B überlassen, der von da bis zum Schlüsse des Werkes die Rein-
schrift besorgt hat. Wir werden bemerken, daß mit der Schrift auch der Stil sich ein
wenig geändert hat, so daß die von B eingetragenen Zusätze zum Schluß von 1208, zu 121 1
und 1212 der von ihm abgeschriebenen Fortsetzung näher stehen als die von A einge-
setzten Nachträge. Ich beschränke mich hier auf den Hinweis, daß dieser Umstand den
Gedanken nahe legt, die beiden Mönche auch als die Verfasser der von ihnen geschrie-
benen Abschnitte zu betrachten.
') Man wild nicht einmal ans den Ann. Cohnarienses folgern dürfen, daß die Fortsetzung die
Einliiige nnscier Clironik zu HU über die Exkommunikation Olto's IV. und zn 1212 iil)cr drn Kind( ikreuz-
zng l>ereils ursprünglich enthielt. Denn wer sagt uns, dal5 sie nicht zn den Nacliti'ägen gehören, deren
wir in der Originalhandschrift verschiedene anzunehmen haben; vgl. unten S. US», N. 5.
n Vgl. oben S. 9S.
') Doch vgl. außer dem Nachtrag zn 1220 (oben S. 97) unten S. 115, N. 9. — Man sieht, daß es lun die
kritische Erkenntnis für die Fortsetzung bis 1238 übel genug steht. Zum Glück kommt für die Wertung
der Naclirichten kaum etwas darauf an. Nur literargeschichtlich sind die oben behandelten Plagen von
Bedeutung, insofern ihre Entscheidung für oder gegen den hochaufgeschichteten Bau unseres gesamten
Beweises sprechen könnte. Zu meiner Freude hat eine Erwägung nach der andern schließlich doch
nur l>eigetragen, ihn sicherer zu begründen und fester zu gestalten, wenn auch einzelnes immer unge-
wiß bleiben wird. ^) Vgl. oben S. .55 ff. 09 f. S2 f.
*) Denn die Erzählung zu 1208 setzt die Nachrichten, die im Bericht von 1201 enthalten sind,
voraus. «) Vgl. oben S. 68 f 74. 83 f. ') Vgl. oben S. .50.
101
A. Diktat der Foitselziiiig von 1:213— 1:2:?n. Ich bcLMiiiic mit einer l.iste, die
geeignet ist naelizuweisen, daß die Fortsetznng von HUi— i:*3S, znnächst olme die etwa
herauszuhebenden Znsätze'), in sich das gleiche Diktat aufweist^).
de conseiisu priiuipuin 1:21:5, 1:220; de voluntale vel consensu H19; de cousilio priii-
cipum 1::23').
presidium niilituiu 1213, 1237.
interfector . .. poslea coinpreiieiisus 1213, 1225, 1231; vgl, iniuriatores 1219, auxilia-
tores 1229.
.ut dicehatur«) 1213, 1223, 1231,
facta congressione 1214, 1228.
disponente Deo qiii venis est agricola 1215; operaiite Providentia Dei qui Ventilat et
emundat aream suani 1231 ; aniiuente niisnricürdia Dei 1230.
viriliter expugnando 1217, 1229; viriliter se defendit 1235; expiignando 1218, 1220.
civitates et casalia 1220; civitatem sanctam et quedam casalia 1229.
dominio imperatoris subiecit 1220, 1229, 1237; ad dominium . . sunt revocata 1238.
cuius tutele deputatus fuerat 1220; cuius tutete commisit 1238.
reversi ad propria 1222, 1229.
incipiens ab Ungaria 1223; incipiens a Basilea 1235.
coUecto exercitu 1228, 1233,
coloni terre 1230; colonos 1236,
mabgni homines 1230, 1233.
venit ad deditionem 1233, 1236.
B. Diktat des Schreibers B, Die Fortsetzung hat einzehie ihr eigentüm-
liche Wendungen, die nur in den von B geschriebenen Nachträgen zur Chronik zu den
Jahren 1:220 (von mir als 1220 13 bezeichnet), 1211, 1212 und in dem von ihm eingetra-
genen Schluf) des .Jahresberichtes zu 1208 (von mir als 1208 13 bezeichnet) wiederkehren:
sie ergeben also (zusammen mit Liste A) das besondere Diktat dieses Mannes.
cruce signatus 1213, 1227, 1228; 1212 (S. 83, Z. 6).
fere triennio 121."); per triennium 1223; ad triennium*) 1228; per decennium 1229;
per quinquennium 1208 13 (S. 80, Z. 18),
mortua uxore sua 1214; 1220 13,
de ulroque sexu 1215; 1212 (S. 82, Z. 6),
in brevi 1217, 1222, 1236: 1212 (S, 84, Z, 15).
quibusdam pereuntibus 121 S; quibusdam occisis 1220; quibiisdam captivatis 1233;
quibusdam vulneratis et mutilatis 1212 (S. 84, Z. lö).
aliquanto tempore 1218; aliquuntuliim temporis 1235; 1208|3 (S. 79, Z. 21).
iterato 1218, 1229; 1208|3 (S. 80, Z. 19).
orta est pestilentia 1223; orta est dissensio 1228; orto clamore 1233; ortus est
tumultuB 1236; orta est persecutio 1208 ß (S. 79, Z. 28).
barones^') 1225, 1227, 1233, 1235; vgl, terre barones 1212 (S. 83, Z, 7),
obtinuit (castrum) 12:27; obtiuuit civitatem 1229; obtinuit terram 1212 (S. 84, /. 16).
') Vgl. oben S. 97 und unten S. lo:i (iibor l"2:2i>a).
') Bei den folgenden Listen sind — wo nicht aiisdi-ik-klicli anderes bemerkt ist — nnr solcbc
Wcndunfren ziisanimcngtstcUl, die sicii weilcr in den Sli-aliliniger Ueichsannalen noch in den selbstiindigen
Teilen der lliiheidnnpei- (,'hionik finden. Wesentlich hierdurcli wohnl ihnen lie«ei..kral'l iinie.
■■'I So frelegentlich anch schon in den Reichsainialen,
*) Vgl. auch ilcn Aus/.ug des Schreibers A auf t'ol. 1.">1 (siehe iilier ihn Anhing U; intra liieMniunC.
») Frtiher nur einmal in den SlralUuirger Reichsannalen 1181 (S. ">.">, Z. :il).
102
regalium civitatum 122<S; prediis regalibus 1235; regalium villarum 120S|3 (S. 79,
Z. 2<S); vgl. regium oppidum 1212 (S. 84, Z. 1).
plures imitilati et vulnerati, plurimi captivati 1228; plurimis . . . captivatis 1237; vul-
iieratis et mutilatis 1212 (S. 84, Z. 11).
adhuc tarnen 1230; 1212 (S. 83, Z. 28; vgl. S. 84, Z. 14).
et maxime 1230; 1208 ß (S. 79, Z. 27; S. SO, Z. 12).
nuUam pacem habebant 1230; nulla pax erat 1235; tanta pax esse potuit, summa pax
et securltas') 1211.
in hoc seculo 1231; gloria huius seculi 1208 ß (S. 80, Z. 15).
Sycilia (statt Apulia) 1234; 1211.
Alemannia -= Dentschland^) 1234, 1235; nobile regnum Alemannie integrum 1235;
per totmn regnum Alemannie 1211; per totam Alemanniam 1211, 1212 (S. 82, Z. 8);
episcopis Alemannie 1183; vgl. Alemannorum consiliis 1229.
infinitam pecuniam coacervasset 1236; infinita pecunia coaeervaverant 1208 13 (S. 80,
Z. 10).
prevalere non posset 1238; 1212 (S. 83, Z. 27).
seeessit inde 1238; secedens inde 1212 (S. 84, Z. 11).
Hierzu kommen Ausdrücke, bei denen nur die Zusätze des Schreibers B unter sich
übereinstimmen :
duxit usoreni, de qua suseepit filium nomine Cunradum postea regem 1220 13; duxerat
uxorem, de qua genuit filium nomine Heinricum postea regem 1212 (S. 84, Z. 17).
copulata sibi uxore 1220 ß (S. 89, Z. 4), 1208 ß (S. 80, Z. 6); vgl. copulavit sibi in
matrimonium 1214.
faiti sunt in direptionem 1208 ß (S. 79, Z. 29); facti sunt in derisum 1212 (S. 83 Z. 4).
in isto principe 1208 ß (S. 80. Z. 17); perturbato principe 1212 (S. 84, Z. 9).
mandante papa 1211; mandante . . et agente papa 1212 (S. 83, Z. 11).
transire per terras 1212 (S. 83, Z. 2); transeunti per terras 1212 (S. 83, Z. 22); vgl.
per provincias transiens 1223.
quibusdam terra baronibus 1212 (S. 83, Z. 7) ; universis terre principibus 1212 (S. 83,
Z. 19); quibusdam terre nobilibus 1212 (S. 84, Z. 12).
C. Neuburger Diktat. Wendungen, die in der Fortsetzung, den Zusätzen von
der Hand des Schreibers B, aber auch in den von A geschriebenen Nachträgen zur Clnonik
begegnen, also den verschiedenen zur Hoheuburger Chronik zugefügten Abschnitten ge-
meinsam sind.
que etiam duravit ampUus 1223; per lauuarium duravit 1234; que postea longo
tempore^) duraverunt 1197 (S. 70, Z. 18); et sie longo tempore perdurans 1201
(S. 77, Z. 21).
longo tempore 1236 (S. 98, Z. 3, 29); 1208 ß (S. SO, Z. 7); 1197 (S. 70, Z. 18), 1201
(S. 77, Z. 21).
tola provincia*) 1228; 1201 (S. 76, Z. 14), 1208a (S. 79, Z. 1); vgl. provincia zu
1222, 1223, 1235; 1099, 1199 a 5) (S. 75, Z. 1).
') Vgl. ,pax et securitas" Otto VIII, c. 8.
8) So in den Reichsannalen scheinbar auch 110.5 (S. 6-5, Z. 29; .'^. 66, Z. 13).
ä) Vgl. oben S. 74, N. 5.
*) Nur einmal komrat am Schluß der Reichsannalen zu 1200 über Otto von Biugund vor: ,al)
incolis illius prnvincle propter bonara defensionem deploratur'.
<■) Mit 1199 a bezeichne ich den von A beim Eintrag in unsMC Handschrift verfaßten Bericht über
die Translation der hl. Kunigunde.
103
iina cum 1-235, b236; 12^20|3 (S. 98, Z. 7), 1208(3 (S. 80, Z. hJ); I l»»a (S. 74, Z. 25),
1201 (S. 7(), Z. 16; S. 77, Z. 8).
auxilio el favore 1228, 1235; vgl. consilio et auxilio 122;i. 1238; 1201 (S. 77, Z. 3).
(liiüil iiulitfiic tulit rex 1234; quod ille fereiis iiidigne 1201 (S. 77, Z. 23).
cüinpaciciile miseriis 1230; ipsi (-(impacientes 1 208 a (S. 7".^ Z. 2).
post niodicuiii 1232; per modlcuiii tempus 12ü8a (S. 7!t, Z. Ii5); ino<licü tempore 1208|3
(S. 7'.». Z. 19).
sub eodem tempore 1213; sub ipso tempore 1225; vgl. sul) eodem Constaiitino 6(58;
sub tempore Zeiionis, Auszug auf fol. 151 von Hand A.
sano semper uteiis consilio') 1223; saniori usi consilio 1183; quibus erat mens
sanior 1212 (S. 82, Z. 19).
alia inaudita-) 1229; res... inaudita 1199^^); inauditis miracnlis 1170.
ad augmentum sue ecdesiae 1223; vgl. Neuburger Glosse fol. 57' des Cod. It-nensis
zu Ottonis Cliron. V, c. 5 : Nota augmentum sancte ecclesie et imperii detrimentum.
tanti ingenii et litlerature 1225; viros litteratos 1230; vgl. den Übergang des Scbrei-
bers A zu Buch Vlll des Cliron. Oltoiiis (Cod. leu. fol. 105'): sed hoc laicorum est
et non litteratorum.
Besondere Beachtung verdienen zwei Berichte, bei denen der Stil den Znsammen-
iianii der l)eiden von A und B geschriebenen Teile klar erkennen läßt. Die Erzählung vom
Ilostienwunder zu 1199 rührt noch vom Schreiber A her; sie enthält aber Wendungen, die
nur in dem Diktat von B wiederkehren:
de longinquis parlibus terre 1199; vgl.de diversis partibus terrarum 1217; (^x diversis
partibus Theutonie 1235; ex diversis partibus 1236: ad alias partes terrarum re-
motas 1212 (S. 82, Z. 31).
accedere ad 1199; 1217, 1218, 1232, 1235.
valde inaudita 1199; valde munitam 1218; maguus valde 1222.
nescio quid 1199; 1222.
ad cuius rei novitatem 1199; sicut ad tales novitates 1212 (S. 82, Z. 14).
Mit Zusätzen von A stimmen die ersten Worte:
contigit eo tempore res miranda 1199; vgl. non ita contigit 964 (S. 25, Z. 34), und
Auszug auf fol. 151 von Hand A: contigit sub tempore; miranduni est 964 (S. 25,
Z. 32); vgl. ut omnes mirarentur 1211.
Hier war ein Wunderbericht, der im Kern ein selbständiges Diktat darbietet, woiil
von Schreiber B am Rande des Originals zugesetzt; jetzt ist er in dem Codex lenensis
zumJahrell99 von Ain den Text eingeschaltet und durch wenige Worte eingeführt worden').
Umgekehrt begegnet in dem von B mundierteii Schluloteil zu Beginn des Jahres
1220 die Erzählung von den Sarazenenkämpfen Friedrichs IL, die last mit den gleiclien
(z.T. aus Olto's Chronik entlehnten) Worten beginnt wie der Bericht über Alessandria zu 1 183,
der von Schreiber A herrührt. Vielleiciit hatte dieser .sie im ( )rigiiial der Fortsetzung hinzugetan ■').
') tfbernoramen aus der HolRiiburi,'ef Chronik 1210 (S. 8t. Z. i. Vi). Die Neuburger sind ihren
rinflüsscti wie denen des Stils Otto's Iciclit ziifi.inirliili ; vni. oben S. «il iilicr 1180, lt,s:5 und initcii S. tl7, N. 4.
Vgl, auch .postca penilcnüu d icta" ll'J!) (S. 7-5, Z, 11) mit 1108 (.S. 72, Z. 19); ,lalis compositiü' 1201 (S. 77,
Z. 3) mit 1109 (S. 7t, Z. 15); .in urbe- 1207 mit 1200 (S. 76, Z. 8); ,per dominum apostolieiim' 120S (S. 80.
Z. 7) mit 1202 (S. 78, Z. 4); unter 1219 KaiserkrOnuac; Frii-dridis scnau wii' die Krönung OltoV zu 1209,
■•') ,ln:iiiditura' auch in den Rcichsaiuialen.
') Mit 1199 |3 hczcichiu' ich den Zusatz iUicr die Vcrwandlun'j: der Hostie; vj.'l. auch Hcilauc IV.
*) .\ni Rande des Originals stand wohl nur: ,Rcs valde inaudita apud Retiam Auguslani accidil'.
So wtirdc die jetzige ung(^schickte Fassung erkl.'lrl.
■'■) Doch sind hier auch andere Möglichkeiten denkbar, die darzidegen sich erllbrigt. Immer bleib!
die Identität de.s Diktats für die beiden Reiichle bestehen. Ich bezeichne diesen ersten .Vbschnitt mit tiJOa.
104
Friderico imperatore remanente in Sycilia vel In Lonbardia vero clara et fortia bella gerens
Apiilia, magna et fortia gessit expngnando Sar- cum maximu labore et sudore et strage siio-
racenos . . . multo labore et sudore tarn arte rum eos ad deditionem coegit 1183;
quam sapientia ad deditionem coegit 12;20a. vgl. auch 11 SO: Imperatore aliquando in Ytalia
manente . . .
U. Diktat des Schreibers A. Redensarten, die nur in den von A mundierten
Abschnitten vorkommen:
clarissimus princeps ') 1183; preclarlssimus princeps 1201; pius princeps 1208 a
(S. 7'.», Z. 3).
christianissimus rex 1207; piissimus rex 1208 a (S. 78, Z. 14).
a Theutonicis principibus 801 (S. 8, Z. 23); vgl. Auszug auf fol. 151 von Hand A: a
Romanis principibus.
magnum conventum principum^) 1199, 1201.
ad deditionem coegit 1188, 1201; Auszug auf fol. 151; 1220a.
et sie 1183 (S. 54, Z. 13), 1201 (S. 77, Z. 21), 1208a (S. 7!), Z. 13); Auszug auf
fol. 151: nur einmal auch von B zu 1231 gebraucht,
et sie vindictam cum victoria deportavit 1183; et sie vitam cum fetu finivit 1208 a
(S. 711, Z. 13); beachte hier auch die Allitteration, wie prospere ad propria rediit
1201 (S. 76, Z. 1(5); diu dolum in corde conceperat 1208 a (S. 78, Z. 21).
plurimo tempore revoluto 1183; revoluto tempore 1208 a (S. 78, Z. 25).
cepit eoruscare miraculis 1170: pluriniis miracuhs choruscaverant 1199 (S. 74, Z. 27).
Diese Übersiclit ergibt, daß dem Stile der Fortsetzung und allen Zusätzen Merkmale
gemeinsam sind, welche die gleiche Herkunft verbürgen ^j; doch gestattet sie auch, zwischen
den beiden von A und B mundierten Teilen gt-wisse Unterschiede festzulegen, wonach die
Schreiber im allgemeinen zugleich die Verfasser der von ihnen eingetragenen Abschnitte
sein dürften. Wir werden das gleiche feststellen, wemi wir nunmehr daran gehen, das
besondere Verhältnis des Diktats beider zur Chronik Otto's von Freising zu prüfen.
E. Vergleich mit der Chronik Otto's^).
a) Fortsetzung und Zusätze des Schreibers B zu 1208 ß, 1211, 1212.
victoria . . cessit Philippo 1214. Caesari victoria cessit II, c. 49; cf. V, c. 35.
susceptus est . . . cum ingenti tripudio 1214. cum magno tripudio suscipitur IV, c. 1; vgl. VII,
c. 14.
in brevi 1217 (vgl. Liste B). z. B. Prologus in Librum IV.
viriliter expuguaiido 1217 (vgl. Liste A). viriliter pugnando II, c. 26.
civitatem opulentissimam Damiatam 1218. Carthago urbs opulentissima II, c. 32.
per compendium mortis 1218. compendio mortis VII, c. 29.
') Vgl. zu .princeps' —- Herrscher auch noch oben S. 102 am Schluß von Liste B.
2) Dieser Ausdruck für „Reielisversainmlung" im ganzen Werke nur an diesen beiden von A bei
dem Eintrag in den Jencnser Codex verfaßten Stellen.
") Zu beachten ist auch der Gebrauch biblischer Redensarten.
<) Sicher wird die Liste zu ergänzen sein. Aber da jede Vermehrung nur zur Unterstützung
meines Beweises dienen kann, darf ich mich mit dieser Zusammenstellung l)egTiügen. Das Einzelne ist
zuweilen geringfügig; bei solcher Vergleichung fallt die Zahl mit ins Gevviclit. Wieder handelt es sich \nn
Ausdrücke, die nur in Forlsetzung und Zusiitzen, niemals bereits in der llohcnbuiger (:hr<jnik begegnen.
Für Hinweis auf einige Wendungen bin ich auch liiei- Heiiii Dr. A. Hofmeister verplHchtet.
105
adinodum puer l!2^0.
prosperis siu'ce.ssihus polleixil l'■2•2'^.
suis rebus contentus 1:2:23; divitiis iion coiiteii-
tus 1235.
prestolantes adventuiu 1227. vgl. prestolari
volens eventum 1212 (S. S4, Z. 1).
tota provincia 1228 (vgl. Liste C).
magis ac niagis 1228.
siue sanguinis cflusiüne 1229.
multitudo iatit.ijjat 1231.
post niulta virtutum suaruin insignia oliiil 1231.
post modicum 1232 (vgl. Liste C).
non Valens sustinere 1233; sedare iion valens
123G.
mala puUulabant in terra 1234.
siiii ascisuere aniic'itias principum 1235.
iusto Dei iudicio 1235.
provincia attenuata 1235.
ex regali prosapia oriundum 1235.
longo tempore 1236 (vgl. Liste C).
ortus est tumultus 1236 (vgL Liiste B).
et nota 1237.
pauco tempore post elapso 1238.
res miranda 1 1 99.
porro 120S|3.
ubique terrarnm 1208 13.
paulatini 1208 ß.
desistens al) impugnatione 1212 (S. 83. Z. 24).
cedere t-ompulsus est 1212 (Z. 26).
armata marui 1212 (S. 84, Z. 9).
b) Zusätze des
cepit coruscare 1170.
darissimus princeps 1183 (vgl. Liste D).
pius princeps 1208 a.
piissimus rex 1 208 a.
christianissimus rex 1207.
causa belli liuius bec fnit IlsO: buius scisiiiatis
causa liec fuil 1 1 83.
strages 1180, 1183.
pax ecdesie redditur i I S3.
densissimis tunebris iinis iuil inipi)>ilus 1183.
II. Bloch, Dil: ElsassiMclicii AiinalciL ilir Sliiiirfivuil.
z. B. VI. c. 26, 34.
prosperis usus successibus V, c. 32.
victu contentus V, e. 24; tenninis non contcidus II.
c. 25; vgl. VI, c. 5; VII, c. 35.
adventuni praestolante VII, c. 8, 14.
z. B. VI, c. 35.
z. B. VII. c. 9.
z. B. non sine magna effusione sanguinis IV^ c. 1.
latitantes populos IV, c. 3; latitanlibiis incolis
terrae VI, c. 33.
post multa virtutis suae opera obiit VI, c. 19.
z. B. VII, c. 9.
z. B. sustentare non valens VI. c. 33; celare
non Valens VII, c. 10.
mala in vicinis regnis pullulnre VII. c. 21.
ascitis sibi principibus 111, c. n.
z. B. VII, c. 9, 17, 21 (vgl. Piov. 1. 29).
regnum attenuatum VII, c. 18.
z. B. ex nobili prosapia oriundus VI, c. 33.
z. B. VII, c. 27.
z. B. tumultu orto VII. c. 14; aucb sonst äiin-
liebe Wendungen,
z. B. Vn, e. 4. 9.
z. B. VI, c. 4: non niulto post elapso tempore
IL c. 14.
Von Otto selir bäufig gebraucbte Partikel,
z. B. IV, c. 3. ^
z. B. IV, c. 31.
ab impugnatione desistat VU, c. 28.
z. B. cedere compellitur VII, c. 9.
z. B. VI, c. 34.
Schreibers A.
z. B. IV, c. 3.
Praefatio adFriderieum: Vos auteiu, princeps da-
rissime; princeps darissimus VI, c. 15; über-
haupt princeps = „Herrscher" hautig.
a piissimo principe V, c. 4.
piissimi imperatoris IV, c. 18.
z. B. christianissimus princeps IV, c. II.
causa autein erroris bec fuit IV. c. 6; occasio
autem buius sceleris bec Iuil VII, c. 14.
z. B. VI, c. 33.
pax . . redditur ecdesie IV, c. 3.
horribili scismali lamqiiam densissimis Aegypii
tenebris lincin iiuposuil VII, c. 7: vgl. cod.
len. fol. 91 Glosse zu VI. c. ;{."i : uiide a cpio-
dani ecdesiastico scriplore deiisissiiuis Aeir.vpli
lenebrisciiiu[)aralur: uiul Prologiis ad libr. \lll :
H
106
deusissimis tenebris fiiiis l'uit impositus 1183.
Clara et fortia bella gerens 1183; magna et
fortia gessit li2!20.
cum niasimo labore et sudore 1183; inulto la-
bore et sudore 1:2^0.
tarn arte quam sapientia 1220.
cum pactione infinite pecunie eos ad doditio-
nem coegit 1183 (vgl. Liste D).
et sie 1183 (vgl. Liste D).
pbn-imos perdidit 1183.
quosdam cepit, alios occidit 1183.
milicia ) 183.
magnum conventum priiicipum 1109 (vgl. Liste D).
negocia pacis . . traclantur 1201 (S. 70, Z. 17).
preventus immatura morte 1201.
indignus consors regie excellentie 1201.
in procinctu itineris 1208.
diu dolum in corde conceperat 1208.
audita vero morte regis tota provincia roiuu-
titur 1208.
tantus et tarn pius princeps tali modo occubuis-
set 1208.
de ictu illo vitam finivit; vitam cum fetu finivit
1208.
ad monasterium Loriche deportatur et ibi glqri-
ose sepelitur 1208.
posl densissimas persecutionum tenebras.
fortia bella gessit V, c. 16; tarn fortia . . gessit
Vll, c. 19.
cum multo sudore 11, c. 50.
tarn vivtute quam arte II, c. 30.
multae pecuniae pactione accepta ad deditionem
coegit VII, c. 13: inlinitae pactione pecuniae
vn, c. 16.
z. B. VII, c. 20.
VL c. 31.
quosdam mutavit, alios perdidit II, c. 25.
z. B. VII, c. 19.
z. B. maximo couventu principum VII, c. 11. 1 6.
VII, c, 12.
VII, c. 7.
Epist. ad Fridericum: quanto* regie excellentie
convenieutius . . Vgl. auctoritate regalis excel-
lentie VI, c. 33.
z. B. in ipso procinctu VII, c. 28.
conceptam diu corde malitiam VI, c. 34.
unius inorte totus nmndus concutitur II, c. 25.
talis tantusque extinguitur II. c. 25; saxo ictus
occubuit 11, c. 31.
vitam finire z. B. II, c. 24; VH, c. 31.
ad monasterium Luter deportatus honorifice se-
pelitur vn, c. 20 : vgl. z. B. VI. c. 31 : VII. c 16.
Offenbar ist der Wortschatz der Fortsetzung und der Zusätze aus der Chronik Otto's
wesentlich bereichert. Die beiden verschiedenen Verfasser, auf die wir aus dem Diktat
geschlossen hatten, hal)en jeder nach seiner Art daraus geschöpft. Für die Zusätze über-
rascht uns dieser Zusammenhang nicht; denn wir hielten dafür, daß die meisten erst
bei dem Eintrag in die Jenenser Handschrift des Otto von Freising verfaßt worden sind.
V\^enn er jetzt schon aus dem Stil der Fortsetzung uns entgegentritt, so ist dies ein neues
Zeichen dafür, daß sie unter den gleichen Einflüssen und am gleichen Orte wie jene Erwei-
terungen — im Kloster Neuburg entstanden ist.
Ergänzt wird der Nachweis durch die Neuburger Urkunden aus der Zeit des Abtes
Albero (1213—1245), die zum Teil mit den Zusätzen, zum Teil auch schon mit der Forl-
setzung sich nahe genug berühren, um zu zeigen, da(5 deren besondere Ausdrücke dem
Sprachgebrauch der klösterlichen Schreibstube enispreclien; durch die Gründungsnotiz und
die Urkunden über Seihofen scheinen die Mönche, die an der Hohenburger Chronik gear-
beitet haben, sie fortzusetzen und zu erweitern, umiiiltelbar beinttußt zu sein.
F. Vergleich mit den Urkunden von Kloster Neuburg.
1099. Ipso anno inclioatur Cysterciensis ordo, et Notitia fundationisi)(Würdt\vein VII, 149, nr. 57):
per multas provincias mundi dilatatur ad lau- facta est ipsa donms ad laudem et gloriam
') In firaniiidkfs Nachlaß zu Karlsruhe (Codex diploniaticus. Carlen I) liegt hei dem Jahre IUI
eingeordnet eine Ahschrift ex charlul. uienil)runaeoo niedio saeculo XIII. conscripto fol. 1. Ein Schreiber
1(17
ilfiii i't liioriam doniini nostri Icmi ("lirisii et
fcpit irescere in virtulibiis et relij^ioiic, sicuti
actenus ecriiitur in omni gente et natione.
I 133. Eodeni anno constriictum est monasterinni
... et cepit crcscere in personis et reiiiis et
religione ail laudeni Iliesu Ciiristi.
onuiipottMitis dei et eoepit aniplifieare et cre-
scere in religione sacrue conviTsatiünis et af-
lluentia cxterormn veneraliiliimsqne personis,
(pioiuni iiuinerns liucusque seinper augnien-
latur et piolicil ac devota in dis(-ipiina regu-
iari subsistit.
Vgl. dazu') Otto IV, c. 4: error crcscere cepit
"... Cum vero Dominus civitatem suam di-
latare vellet et . . in onnies gentos diil'undi:
VII, c.i): rigor etiani tani in nionastiio (juani
in clericali ordine ex hinc usque in praesentem
diem aniplius cepit crescere, ut insto Dei in-
dicio .... cives sui ad snmniani virtutein . . .
magis ac niagis proficiant; VI, c. 27: sicut
liodie cernitur.
Vuii illiiiliohui- Bodeiitiiiig wie diese Griindniigsiiotiz sind für uns die beiden Aul-
zeichn\ingen id;er Selliolen, von denen die eine aus dein Neuburger Cbartular iV»l. ;i7 (bei
Schoe})llin, Alsatia di[)l. I. 261), die andere auf den Namen Friedrichs 1. aus dem angeblichen
Original (bei Mone in der Zeitschrift für die Gesch. des ül»errheins XI, 14) gedruckt ist.
Wir wissen schon — es war für uns die wertvollste Entdeck\mg — , dal) diese vorgebliche
Urschrift von der Hand des Schreibers A der Hoheaburger Chronik stammt; die Notitia
ist gleichzeitig mit ihr abgefal!l und kann wohl als die Vorlage für die gefälschte Kaiser-
urktnide gelten. Wir stellen aus beiden die Wendungen zusammen, die mit der Bearbei-
lung der Hohenburger Giironik verwandt sind.
Schoepßin I, 261, nr. 317:
vgl. Otto VII, c. 21: vir ad secnluiii priidens et imperator cum esset prudens et potens.
potens.
universa predia . . qnae divi iinperatorcs . . in divorsa predia propter inditam eius prolem in
unum .. coacervaverant I:J0!S|3. unum aggregaret^).
de tantillo puero 1:225. istiid tantilluni predinm
cautione quam oportuit 1233; sicut oportuit 1237 ; opurtehat nos istud acceptare.
Auszug auf fol. 1 •") 1 : oportet eos memores
esse.
Porro 1208 |3. Porro') cum Imperator cum exercitu Lonbardiam
In Lonbardia vero . . . bella gerens llcSS. fuisset ingressus
grangiam quandam 1208 a. ac nos grangiam modicam ibidem
liat sie bis zu den Worten .scripta inveniuntur' gescliriel)en. Das Folgende ist von Graiididier selbst hinzu-
gefüfit, wie er in der AnmcrkMiig gg) sagt, aus anderer Quelle: .([iiae seqiiunlur, descripta sunt ex alio
chartulario receatiore'. Damit fallen alle Bedenken, die Srluilte in Mitteil. V, ö-2t. .\inn. i gegen die .\b-
lassimg der Notiz mit Recht ilußerte, fort: sie bizicheii sich inii' auf dgn spÄleroii Teil. Die oben /um
ersten Mal liervorgeholiene llbeieiiislimmung beweist, dalJ das Cbartular und die Abschrill der Hohen-
burger Clironik mit einander /.usammeuhüngen. Aus dem Inhalt des Chartulars — über das mit Rück-
sicht auf die Regesten eiinnal besonders zu Iiandeln sein wird. — geht hervor, daß es vielleicht in den
zwanziger, wenn nicht erst iu den dreißiger Jahren des i:i. .Jahrhunderts angelegt und )iis etwa 12:5s
geführt worilen ist. Von diesem Zeitpunkte au sciuinen nur vereinzelte l^rkundcn zu 1211. I2t.">. I2"il
noch eiiigi'lragen worden zu sein.
') Ich füge auch hier die entsprechenden Stellen aus der Chronik ütto's hinzu. Mau erkouut
sogleich, wie die Nenburger unter dem Einfluß ihres Stils stehen.
'-') Auf diese Übereinstimmung ist Schulte (vgl. a. a. (). VII, 168) bereits von Scbetlej-Roichoi-st
aufmerksam gemai'bt worden.
') In lien iNeuburger Urkunden ist, wie bei Otto von Freising, diese Partikel sehr beliebt.
14»
108
cum maximo lal)ore et sudore 1 1 83 (vgl. Liste E).
apud Alexaiulriam lt83.
per proviiicias adiacentes 122!2; per proviiu-ias
interiacentes 1223.
sicut actenus cernitur iO!K).
aliis de terra illa translatis 1218.
iterato 1218 (vgl. oben Liste B).
diutina lis oritur 1208 a.
in loco localis 1220.
terram excolentes 1220.
funi maximo labere construxissemus
in obsidione civitatis Alexandrine ipsum inve-
nientes
de villis circum adiaccntibus
sicut adhuc cernitur
fratres iterato se . . transtulerunt
ue . . lis oriretur
edificia ibidem locaverunt atque
arboribus et vinetis ac agris excoluerunt
in loco prius inhabitabili 1220.
nimium credulus et plus quam delmit ira suc
census 1183.
accedentes ad 1217 (vgl. oben Liste C).
usui eorum necessaria 1220.
Dazu bei Friedrich 1. (Mone XI, 1 4) :
a silvestri loco quem ipsi quodam modo liabi-
labilem fecerant
nimio furore succensi
maligni homines 1230, 1233
accederent ad locum
usibus suis aptaverant^).
propter nialiciam honiinum.
Beide Stücke berühren sich unverkennbar mit den Abschnitten über die Belagerung
von Alessandria zu 1183 und über die Sarazenenkämple zu 1-J20; einzelnen Ausdrücken
begegnen wir auch im Jahresbericht von 120S. Mit der Fortsetzung von 1^13 — 1238
sind beiden Urkunden nur wenige einzelne — wenn auch nicht immer gewöhnliche
Wendungen 2) — geraeinsam.
Wir prüfen, ob etwa noch andere Urkunden des Klosters 3) aus der Zeit des Abtes
Albero uns gestatten, die Verbindung mit Neuburg fester zu knüpfen.
divi imperatores 1208 ß (S. 80, Z. 9).
monasteria in suo episcopio protexit et fovit 1223.
quem prius in omnibus foverat 1212 (S. S3,
Z. 14).
Ottonem dilexit 1201 (S. 77, Z. 2)
vgl. pax oben in Liste B zu 1211 und die beiden
unmittelbar folgenden Stellen.
1219 Friedrich 11. (Würdtwein, Nova Subs.
Xm, 23fl):
sicut antiqui dive memorie venerabiles et glori-
osi progenitores nostri usque ad tempora
nostra nionasterium . . . dUexerunt, fovenint
et carum habuerunt
prospere et in liabundantia pacis degere desi-
deramus; vgl. 1220 paci, saluti et utilitati in-
tendanius.
1220 Friedrich II. (Würdtwein XIII, 251):
coloni terre, ecclesiae et maxime cenobia nullam ecclesias, monasteria et personas religiosas
])acem habebant 1230. defensare studeamus
') Vgl. 1220 (Würdtwein. Nova Subs. XIII, 2.52): ,tisilms aptos'.
^) Z. B. ,tanlillus' ; , iterato'.
") leb berücksichtige alle Urkuinlen. die das Kloster einpfangen hat. ohne zwischen Diktat
des Ausstellers oder des Eiiipraugei-s zu unterscheiden. Die Sauimhuig im Charlular hat auch den Einlliiß
des fremden Diktats und Irühcier Zeit vermittelt. — Selbstverständlich küimeu bei der Verschiedenheit
des Stoffes in Urkunden und Chronik die Berührungen nur geringe sein.
1
109
1235 viros religiosos et iiioiiiistcria . . oppriine-
bat . ., (juod iiiiUa pax cial.
vgl. paraverunt se ad resisteiiiluiii 1228; cogereiit quod aiimuMite Duo iiaralissimi siiinus ad luui-
ad i-oiiiitendiim 1231. pleiiduiu
annucnte misericordia Dei 1230.
oblinuit tcrram 1212 (S. iS4, Z. HS). iit IVatrcis . . . terraiii suaiii nhüiiereiit
de tonseus'u z. B. 1213, 1220.
siciit olini mos i'iiil ll>3.
scieuduin est; notaiKlmii eliain SOI.
1229 Landgraf Heinrirh (ScUoepfliii'). \U.
dipl. 1, 3«4):
de nostro . . cousensu
sieut mos est.
seieiidum qiioque
vgl. 1230 illud etiam scieiidum.
variis exaotionihus pluriiniim vexassct 123)).
lionestos viros coiilempsit 1235.
super (feodo) longo tempore conteiHio vertebatur
1236.
et alii magnates 1235.
reruni amissionem non forentes 1228.
multos viros potentes, magnos et litteratos convo-
caiis 1236.
traiisaeta curia 1235.
aliquante tempore 1218 (vgl. oben Liste li).
viros religiosos . . . oppriniel)at 1235.
in ipsis feudis nidiil iuris liabebat 1238.
nialigni homines 1230. 1233.
prout sententiatum luerat 1208 (S. 7!», Z. 24).
compaciente miseriis homirium 1230.
consors regie excellentie vgl. 1201 (S. 77) (vgl.
Liste E).
vgl. persuasu ... fratris I{[ertlioUli | 1235.
de vohmtate vel e-onsensu 1211).
1230 Äbtissin von Atidlaii (Sehoepfliii 1, 365):
multis exactionibus gravant et inoiestaiit
aliis
hoiiestis viris; vgl. 1236* viris iiobi-
libus et honestis.
1236^ Landgraf Heinrirh (Schoepilin I, 377):
super villa . . controversia diu verterelur
praesentibus . . aliis niagnatibus
vexationem . . non t'erens
magnis et potentibus viris inductus
transacto aliquanto tempore
viris religiosis . . eavere voleiis
nie nihil iuris umquani hal)uisse in banno.
1236^ Markgraf Hermann von Baden
(Schoepflin 1. 378):
i-uui propter instanliani perverse malignitatis
prout dignum creditur
iniuriis et violentiis nionasterii Nuwenburgonsis
compatiendo.
1238 König Konrad (Sciioepflin 1, 380):
tytulos extollimus imperialis et regalis exiollea-
tie: vgl. 1236" sicut sanxit imperialis ox-
collontia
de cousensu et voluntale l'ralris licrllioliii di-
Tannenrode
') Hier S. :i:!l lin .Neuburgcr Diplom Friciiriclis IL von l-JI(i, ilas erwirkt ist .luediante diloclo
cancillario nostro' und liczeufit mit .dominu episcopo Metcnse el Spircnse vi canicllario Cuonrado'. Vsrl.
hicivii 1-208 (S. SO, Z. 2) .inedianto canccilario scilicet Spireusi episcopo (|ui re^calia tiuic teniporis observabal'.
Doch wäre es zu kühn, um deswillen die Worte dem Hohenhnrfrcr Chroniät(>n ab/.nsprechen vuid sie den
110
feixla plurima (lue tfiiebal ah impei'io j;23S. feodum (iiiod al» imperio tenuerunt
de coiisilio principum 1:235. de coiisilio iideliuin.
1241 Graf Dietrich von Rixingeii (Schocpüm 1,385):
communicato coiisilio cum priiicipibus 11S3. coniniunicato coiisilio.
IV. Jetzt endlich dürfen wir uns des gelungenen Beweises freuen. Die Fortsetzung
der Holienburger Chronik ist in ihrer ganzen Ausdehnung') von demselben Manne verfant^);
ihr Diktat stimmt häufig mit den Nachträgen, die sicher in Nenburg entstanden sind^), und
lehnt sich oft an Ausdrücke aus der Chronik des Otto von Freising an*), der in Neuburg
besondere Fürsorge zugewendet wurde: ihre Fassung ist den Urkunden des Neubnrger
Klosters verwandt, so daß insbesondere die Bericlite von 1235 — 123S sich mit den Urkunden
dieser Zeit berühren"). Danach werden wir annehmen, daß die Holienburger Chronik bis
1212, die vor dem Jahre 1235 nach Neuburg gekommen war, dort fortgesetzt und in den
Jahren 1235 l)is 123S den Ereignissen gleichzeitig weitergeführt worden ist.
Der Stilvergleich hat außerdem gezeigt, daß die Fortsetzimg von 1213—1238 und
die Nachträge der Hohenburger Chronik am Schlüsse des Jahresberichtes von 1208, zu
1211 und zu 1212 den gleichen Verfasser in dem Schreiber B haben, der sie alle in die
Jenenser Handschrift eingetragen hat''). Aber er hat uns zugleich davon überzeugt, daß die
Nachträge seit 1208 und die Fortsetzung von 1213 keineswegs in der chronologischen Folge
entstanden sind, in der wir sie heute im Codex lenensis lesen. Der Stil beweist vielmehr,
wie mir scheint, unwiderleglich, daß B zuerst die Fortsetzung verfaßt hatte; erst nach
ihrem Abschluß hat er — wie wir sehen werden, geraume Zeit später — die Zusätze zur
Hohenburger Chronik eingeschoben.
Wir bemerken, daß zwischen den Nachträgen und den früheren Meldungen der
Fortsetzung etwa von 1213—1220 nur geringfügigere stilistische Beziehungen vorhegen ; die
späteren Jahresberichte etwa seit 1225 hingegen kommen durch einzelne Ausdrücke den
Erzählungen zu 1208, 1211, 1212 immer näher«). Dieser Sachverhalt wäi*e höchst auifallend,
wenn die Jahrgänge seit 1213 unmittelbar nach den Zusätzen 1208—1212 geschrieben
wären; er ist natürlich, wenn umgekehrt diese Zusätze erst nach den letzten Berichten
von 1235 — 1238, also erst nach dem Abschluß der Fortsetzung, verfaßt worden sind. Daß
eben dies wirklich der Fall war, wird durch einige andere Beobachtungen bestätigt.
Wir begegnen zu den Jahren 1211 und 1212 einigen Wendungen die in der Fort-
setzung niemals gebraucht sind'); so ist imr zu 1212 wiederholt von „Landesfürsten" und
„Landesedeln" die Rede: ,principes terre', ,barones terre', ,nobiles terre'. Da ist es wahr-
scheinlich, daß dieser Ausdruck dem Verfasser noch fremd war, als er die Fortsetzung
schrieb, und ihm erst geläufig wurde, als er später seine Zusätze einfügte.
Offen erhellt der Zusammenhang aus den Bezeichnungen für Otto IV. Der weifische
Chronist auf Hohenburg hatte ihn stets König und seit 1209 regelmäßig Kaiser
genannt; diesen Titel erhielt er auch in der Fortsetzung ■*). Dagegen wird ihm in den Nach-
Neuburgern zuzuweisen; iimnerliiii verdient, aucli ilire Beiiilinuig mit Bureluird von Ursberg Beachtung (vgl.
liierüber Beilage IV).
') Von dem Zusatz zu 12:21)« abgesehen (vgl. oben S. 10:i I'.), aber mit 1220ß ; vgl. unten S. 11(1, N. 2.
") Vgl. oben Liste A. Gelegentlich hat er ältere auf den Augiistinerorden bezügliche Nachrichten
verwertet, vgl. oben S. 98 f.
•'') Vgl. Liste C. *) Vgl. Liste E. ■■) Vgl. Liste F. ") Vgl. Liste B.
') Vgl. hierzu auch am Schluß von Liste B: .facti sunt in' . . ; .mandante papa.'
") 12i:J, 1214 (doch fehlt bei der zweiten Erwähnung für Otto ebenso wie für König Philipp Au-
gust der Titel), 1216, 1235 ,quondara Imperator'.
s
ili
trägen zu 1211 und 1212 jede Wdide versagt, Otto wird nur mit seinem Namen angeführt');
zweimal jedoch wird seiner als eines .princeps' gedacht. Der Verfasser und Schreiher B folgte
damit gewiß erst dem Vorltilde, das — hei dem Eintrag in die Jenenser Handschrift — ihm
sein Neuburger Genosse A gegeben halte: auch dieser hatte Otto einfach mit seinem
Namen ohne jeden Titel erwähnt-), und ei' war es. der den (ü-brauch des Otto von Freising,
den Herrscher .princeps' zu nemien, in Neuhurg eingeführt hattc^).
Alle unsere Beobachtungen lassen auf ein und denselben Tatbestand zurückschließen.
Als in den dreißiger .lahren die Holieid)urger Chronik nach Neuburg kam, hat der Cister-
cienser B sie von 1213 bis zum Jahre 1238 fortgesetzt So blieb das Werk liegen, bis die
Mönche auf den Einfall kamen, es mit der vollständigen Chronik des Otto von Frt ising
in einem Codex zu vereinigen. Der Neuburger A, der schon der Ottochronik das achte
13iich zugefügt hatte, begann die Abschrift und führte sie mit mancherlei Zusätzen bis
in das Jahr 1208; hier trat B wieder in Tätigkeit, um die Arbeit mit der früher von
ihm verfaßten Fortsetzung bis 1238 zu Ende zu bringen. Erst jetzt hat er im Anschluß
an die Zusätze, die A zu 1199, 1201, 1207, 1208 eingeschaltet hatte, auch seinerseits de.i
ursprünglichen Text zum Ende von 1208, zu 1211 und 1212 ergänzt.
Hiermit haben wir uns bereits dem letzten Abschnitt in der Geschichte der Hohen-
burger Chronik genähert: ihrer Überarbeitung und ihrem Eintrag in die Neuburger Hand-
schrift.
§. 4. Die Neuburgor Bearbeitung der Hoheiiburger Chronik und ihrer
Fortsetzung im Codex Icnensis. *
Nachdem wir die Hohenburger Chronik und ihre Fortsetzung von den Anfängen
mit König Dagobert bis auf Kaiser Friedrich II. bloßgelegt haben, erhält auch die Bear-
beitung des Werkes ihr eigenes Recht; und mit ihr kehren wir nach mühevoller Wan-
derung zu unserem Ausgangspunkte zurück, zur Geschichte des Cod. len. Bos. q. O.
Jetzt kommt es darauf an, zu überzeugen, daß eine Chronik, wie wir sie ent-
stehen zu sehen glaubten, wirklich durch Neuburger Bearbeiter, die sie mit einer Hand-
schrift des Otto von Freising verknüpften, gerade die Znsätze erhalten konide, die wir bis-
her aus unserer Chronik ausgeschieden haben, und daß die im Codex lenensis überlieferte
Geschichtsquelle sinngemäß aus der Hohenburger Chronik entwickelt ist, wie diese aus
den Straßburger Reichsannalen emporwuchs.
1. In der Bibliothek des Klosters Neuburg bei Hagenau lagen in den dreißiger
Jahren des 13. Jahrhunderts zwei Handschriften zusammen, die beide aus der Fremde
dorthin geführt worden waren. Die eine enthielt die Chronik des Otto von Freising in
ihren ersten 7 Büchern, um 11811 geschrieben und mit Zeichnungen geschmückt, die leb-
I) /.u 1:>I1 (lici M;il; zu l-JI-J sc.lis Mal. — Es ist selhstvcrsl iiullicli, iliil5, wer liier so koiiseciuoiil
voi<rins', nicht in der Fortsetzung Otto als „Kaiser" bezeichnet liillte. Doch wird der Sachverhalt einloueh-
ttnd, wenn die Fortsetzung abgeschlo.sscn war, als die N'achlräy:c mit ihrer Svuipatliie für die Stauten
(vgl. unten S. 1-21 f.) verfallt wurden.
I VlM. zu 1;>()I. Nur als er seine Ehe mit Philipp-. Idehter er/.iihlt, fügt er wenigstens hinzu:
.po-lea iiiiperatori' (S. 77, /. 1:5)
') Vgl. oben S. 104 f. Liste D und F. Der Ve; fasser B hat allerdings den Ausdruck nicht in gleicher
Weise gebraucht, aber sicher ist er erst durch das Muster, das A gegeben hatte, überhaiiiit dazu ver-
anlaßt worden, das Wort — das die Forlsetzung niemals im Singular versvendet - hii'.r auf/uiiehmen.
112
liaft an die Bilder der Henad von Landsberg erinnern^); die andere brachte die Clironik
Ton 1:210. die ein Menschenalter später auf liohenbnrg verfaßt worden war^). Ein und
dasselbe Geschick mag beide Wei'ke vom Odilienberg nach Neubnrg verschlagen haben.
Hier gaben sie dem geschichtlichen Sinn fleißiger Cistercienser fruchtbare Anregung.
Für die ältere Zeit arbeiteten sie eifrig die Chronik Otto's durch; sie hoben durch
zahlreiche Randbemerkungen hervor, was ihnen besonders wissenswert schien, und machten
auf die Betrachtungen, die ihnen vor andern zu Herzen gingen, durch Hinweise auf-
merksam. Sie ergänzten dabei das Werk aus den Erzähhing(>n der Historia Bomana^) — die
wir als die Historia Miscella bezeichnen — und den Gesta pontificum Romanorum^); zuweilen
sind die Ränder der Seiten ganz und gar mit Auszügen bedeckt"). Offenbar haben sich
die Neuburger Geschichtsbeflissenen aufs eingehendste mit dem bilialt der Ottonischen Welt-
chronik vertraut gemacht. Auf dem letzten Blatte der Handschrift'"') wurde durch A ein
Auszug aus dem 4. und 5. Buch zusammengestellt: .Quo tempore discessit Romanum
Imperium a Romanis principibus'.
Daß der Hohenburger Chronik die gleiche liebevolle Sorgfalt gewidmet wurde,
davon können wir freilich uns nicht mehr durch den Augenschein überzeugen; denn ihr
Original ist nie bekannt geworden. Aber wir haben soeben erfahren'), daß ein Neuburger
Mönch ihr um 1235 eine zeitgeschichtliche Fortsetzung hinzugefügt hat. Und es fehlt nicht
an Anzeichen dafür, daß außerdem auch die Chronik selbst ~ genau wie das Werk Otto's
— mit eigenen Zusätzen versehen worden ist. Denn wenn jetzt die Abschrift des
Jenenser Codex mitten im Text Einschiebsel bringt, die fast wörtlich Glossen zu Otto von
Freising entsprechen, so wird der Sachverhalt am einfachsten dahin gedeutet, daß ein und
derselbe Neuburger Glossator an den entsprechenden Stellen beider Chroniken gleiche oder
ähnliche Randbemerkungen hinzugesetzt hat, die bei dem Eintrag in die .Jenenser Hand-
schrift unmittelbar in die Erzählung eingeschaltet wurden. Ich lasse die wenigen Sätze,
die wir auf diese Weise leicht zu erklären vermögen, folgen:
Cod. len.fol. 73, am untern Bande zu Otto V, c. 12 aus
a) Cronica Hohenhurgensis S. 2 : ^ ^;^^^,..^, j^.^.^_ YA7, c. U, 15 (Eyssenhardt, p. 473):
Anno Domiiii DCLXVIII. In orientis partibus Con- Anno IUI. Constantini apparuit yris in celo niense
stantinus huius Hominis IUI. imperator Roma- Marcio et tremiiit omnis caro, ita ut omnes
nis imperat; ciiius temporibus fConstantino- dicerent, quod consummatum est. Eodem tem-
polis septennio obsessa nee tarnen est capta. pore Constantinopolis obsessa fuit VII annis
Sub eodem Constantinol floruit beatus Nicholaus a quodam Stolo et non capta"*).
archiepiscopus, qui postea apud Myream . . .
') Über die Handschrift des Otto von Freisin.s vgl. die Beschreibung im Anhang I; über die
Bilder die Darlegung Polaczeks im Anhang II.
2) Ich bezeichne in Zukunft diese verlorene Handschrift, welche die Fortsetzung von 1213 -123S
erhielt, als das Original der Chronik, weiß aber natürlich, daß sie für die Hohenburger Chronik l)is 1212
nur eine Abschrift darzustellen brauchte.
2) Cod. len. fol. 72; .Legitur tarnen in Historia Romaua . . .' Es folgt die Geschichte des Chos-
roes, Hist. Miscella XX, c. 49 (ed. Eyssenhardt, p. 4.51).
■■) Fol. 56': ,ut in gestis pontificum Romanorum invenitur'. Welche Überlieferung des Liber pon-
lificalis benutzt ist. vermochte ich um so weniger festzustellen, als die meisten dieser Einträge sehr stark
abgerieben, zum Teil ganz verschwunden sind.
=) .außerdem sind auch noch Bemerkungen über einzelne Heilige hinzugefügt. Mit dem 0. Buche
nimmt die Zahl der Glossen erheblich ab. Doch finden wir hier Nachträge aus einer andern Otto-Hand-
schrift zu VI, c. 20, 34; VII, c. 20, 23; vgl. über sie im Anhang I.
") Fol. 151 von Hand A ; vgl. unten im Anhang I.
') Vgl. oben S. 110.
») Dieser letzte Satz ist nicht wörtlich aus der Hist. Miscella entnommen, sondern faßt kurz den
Inhalt zweier Kapitel zusammen. Daher ist die wortliche Übereinstimmung mit der Cronica Hohenbur-
113
fol. (15' am untern Runde zu Otto IV, v. ÜH.
Iste Valeiiliiiiarius iiovisi^iinus auguslonim^) fuil
in urbe Huma. l'ost quem Korne nemo crea-
tus est augustus usque ad Karolnm Magimm
F'rancorum regem. Post quem Honianum Im-
perium fis mare Francorum regii)us ammini-
strandimi cum cesaris imperaloris augusli
nomine'') lommissum est uon irrationabiliter.
qnia Romani et Franci de eodem fönte Tro-
iani sanguinis emersenmt.
b) Cronictt Hohenhurg. ad a. 801, S. 8 :
fNotandnni') etiam, (|uod liuius nominis tercius
V'alenlinianus, suii (|Uo beatus Augustinus
Yponensis doctor obiit, novissimus augustorum
f'uit in urbe Roma; post ([uem Hesperium
ceeidil regnum, et nemo i-reatus est Rome
augustus per annos circiter CCCXLVIII usque
ad Karolum Magnum.1 Ipse enim primus Ipost
Valentiniauuml Rome imperator augustus ex-
titil. It^ost quem liomanuni inqierium eis mare
Francorum regibus administranduiii cum ce-
saris imperatoris augusti nomine conimissum
est, usque quo detlciente in Francia et laces-
sente regio stemate Romanum imperiuni a
Tiieutonicis principibus amministratum est usque
in iiodieruum dieml-).
Vf/l. auch ad a. 964, S. 24. Z. 15: Valen-
tinianus buius nominis [III], qui novissimus
in urbe Roma usque ad Karolum Magnum
augustus appellatus est.
Hier ist die Erklärung unabweisbar, daß eine Glosse zur Hohenburger Chronik, die
ganz iihnlich derjenigen auf fol. 6.')' lautete, in der .Jenenser Handschrift durch den Schreiber
mit dem Text der Chronik zusannnengearbeitet worden ist'). Wahrscheinlich ist überhaupt
der Irrtum, daß die Reihe der weströmischen Kaiser schon mit Vulentinian III. aufhürte,
») Vgl. .novissiniiini Karolornnr Otto VI. c. 10:
novissiini proplictarum' II, c. 1(5. — Audi .inifrustus'
im Sinne von .imperiiloi" liäiifij; bei Otto.
'') Vgl. Otto VI. c. 1 : .Italiau) cum iioiiiinc iiii|ii'
ratoris tradens'.
gensis entscheidend dafür, daß diese niclii etwa selbständig die Hist. Miscella hier benutzt hat. Auch das
Versehen, .stolos' (Flotte) der Hist. Mise, auf einen Feldherrn zu beziehen, spricht für die Priorität der
Glosse fol. 73.
') Die Glosse des fol. CV ist In der llolieuburger Chronik ei-\veiterl durch a) die Zählung Valen-
Uniaiis, die dem Brauche der Chronik entspricht (vgl. S. t. Z. 12; S. 17, Z. 2.">; S. 21, Z. H) ; b) den Zu-
satz über den Tod des hl. Augustin, — der in der Hohenburger Chronik des Augustiners nicht gefehlt bähen
dürlle und, wie mir niö-lich scheint, bei der einzigen Erwähnung Valentinians unter dem J. 9G+. S. 24, Z. 15,
vielleieht stand. Er wäre durch den Schreiber der Jenenser Handschrift sinngeraäl5 an die erste Stelle gesetzt
worden, an der jetzt, S. S, Valentinian genannt ist. Dafür wäre unter dem J. ilGi aus der Glosse der Hin-
weis wiederholt, daß Valentinian der letzte Kaiser vor Karl d. Gr. war. Daß hier wirklich bei der Ahschrilt
in dem Jenenser Codex etwas verändert wurde, geht daraus hervor, daß einer der wenigen Fehler, durch
die sie entstellt ist, gerade hier S. 24 begegnet : die Ordnungszahl III für Valentinian ist bei dem Einschieben
des neuen Satzes ausgefallen', c) Die Worte ,per annos chcitcr CCCXLVIIb, die entsprechend der Zählung
am Anfang der Chronik zu 031, S. 1. Z. 2(1 die Jahre seit Valentinian berechnen, dl Den Satz .Ipse enini —
augustus extitit-, der aus der Legenda Karoll, der (Juclle der Hohenburger Chronik, slaninit. e) Durch den
Satz vom Übergang des Reichs an die Deutschen, in den wieder Worte aus Bernold i»ll oder der Chronik
selbst S. 21 .detlciente . . . regio stemuiate- verknüpft sind. — Der Glosse auf fol. 05' fehlen also ausnahmslos
alle Bestandteile der Erzählung in der Hohenburger Chronik zu .SOI, die zii dieser selbst oder ihren (Quellen
eine Beziehung aufweisen. Daher kann die Glosse nicht eine .\bhlluug der HohenbuiLier Chronik, sondern
mir die Vorlage l'ür den Eiuschub sein, der in diese vorgenonnnen wurde. Zu lieac liten ist eiidllcli. »laß die
(;iosse In sich einheitlich nur den Übergang der Herrschaft von den Bi'imern auf die Franken begründet '.
2( ,us(pie in hodiernum diene z. B. Otlonls Chron. V, c. 5
') Der Schluß des Textes: .Riunaiium Imperium a Theutonicis |)rinci)iibus anuninislratum est- enl-
spricht V(dlkomriieii der Übers(;hril'l des Auszugs aus Otto von Frel^nig. mit dcLU der Schreiber .\ auf
fol. 151 die Handschrlfl beschb)ssen hat: .(Juo tempore discessit Bomauuni imperiuni a Bomanis priii-
cipibiis'. Ich habe schon darauf aufmerksam gemacht, daß es die Eigeiiliimlichkeil des Neuhiiiger Bear-
beiters ist. .princeps- im Sinne von „Herrscher" mit ,rex' oder .imperator- ühlchbedeuleiid zu gebrauclieii :
vgl. oben S. 104, 111. — Vgl. auch Otto VI, c. 17.
n. Hlui'li, Ui.' |-.NIWsisclicil Aim;llcn der Stuiir.T/.iMl. l.->
114
durch das Werk Otto's von Freising erst hervorgerufen worden. Bernold und ihe Historia
Miscella nannten noch seine Nachfolger ; aber (he Kaiserliste, mit der die Chronik in un-
serer Handschrift nach dem siebenten Buche schloß, nannte^) Valentinian III. als letzten
Herrscher Westroms.
Wie wir hier zum ersten Mal eine Wirkung der Otto-Chronik auf die Hohenburger
Quelle durch die Glossen vermittelt sehen, so tritt sie uns verstärkt in einem andern Zu-
sätze entgegen, für den wir eine gleichlautende Glosse zu Otto von Freising zwar nicht
nachweisen, dafür aber verwandte Anschauungen und ähnliche Ausdrücke in anderen Glossen
wie im Texte Otto's selbst heranziehen können.
c) Cronica Hohenburgensis 964, S. 25.
Mirandum est, eandeni civitateni tociens captam
nee tarnen deletam nee Servitut! ullatenus
addietam; quod in suuiniis et precipuis regnis
non ita contigit. Nam Ninniven et Babylon et
Alesandria et Persypolis, qiiae gentibus ali-
quando numerosissimis iniperabant, postea
tributa pendebant. Roma, etsi interdiiin ir-
rupta, semper tarnen libera, sl plerunique
humiliata, semper tarnen domina.
Vgl. Otto II, c. 34: Karthaginenses . . . malen-
tes in liberlate mori quam servituti addieti
male . . . vivere.
II, c. 36: Igitur nobilem Karthagineusium urbeni
urgebat. ijuod, qnae antea imperare terris,
insiilis tributa exigere consueverat, iam Roma-
norum imperio subiaeere, iam ipsis tributa
dare eogeretur.
II, c. 45 : Mithridates rex . . . antea non solum
gentibus. sed et regibus imperando; vgl. VII.
c. 33: gentibus imperans.
Zu den Weltreichen vgl. I, c. 6 Ninive; e. S
Babylon; 11, c. :25 Alexandria und Persepolis.
(Zu beaehten die liistoriseh nnzutreflfende
Reihenfolge, die — in der Erzählung Otto's
begründet — in den Zusatz der Hohenburger
Chronik übergegangen ist.)
\ Glossen, fol. 53 zu III, e. i-2 aus Eist. Mise. X,
c. 44/5 (Eyssenhardt, p. :23'.l): post triumphuni
inclitum, quem Rome ex numerosis gentibus
[egerant].
fol. (50 zu IV, c. 14: nota etiam multos et pre-
cipuos imperatores.
fol. 6G (vgl. Schulausgabe S. Hi, N. 1) naeh dem
Tribut an Attila: ut, quu fuit domina, facta est
ancilla per pecunie pactionem.
fol. 74' zu V, c. 18: Constantinopolis, ex quo
id nomen in sede Roniani imperii translata
suscepit, plerumque obsessa et impugnata, sed
numquam eapta fuit, quia virgo gloriosa Maria
liane nuniivit cum abis sanctis.
Auszug auf fol. 151 von Schreiber A: quis enim
neseiat Romanos olim rerum dominos fuisse?
und fol. 151': Karthago tocius Affriee domina.
Das Ergebnis der Gegenüberstellungen ist deutlich zu erfassen. Die Hohenburger
Chronik enthält mitten in der Erzählung zu den .Tahren G68, 801, 904 Betrachtungen, die
I) In allen Handsclirit'tcn der Ottncliioiiik ; vgl. MC. SS. XX, 370. Ebenso übrigens auch schon
die Imago muruli des Iloiioi-iiis .\ugustoiliiii.
115
sicii tluicli liihall iiml Form scliarf von ilner Umirebiing ablifheii, aber mit tlcin Texl OUu's
vnn riTisiiiy iiiid den (Jlossfii in der .Itiu-nsei' Ilaiidsolirirt sieb iiäciist bcifdireii. Alle (bese
Abschiiitk' iiiiisseii dalier ursprüngbcb der Cbroiiik gelehll babeii. Sie sind iiir er.st in Ni'\i-
biirg — ziuiäcbst gleirbfalls vvoiil als Hantlglusseii ziiiu Original — liinzngel'Ugt worden.
Nacbdeni bierdnrch mit aller Sicbcrheit Nenburgcr .Xacbträge znr llubeni)nrger
Cbronik festgestellt sind, dürfen wir als solcbe in denselben iieiden .Jabresboriebten zn Sül
nnd '.((>4 nocii einige andere Hetraebtungen in Ansprncb nebnien, die für sieb aliein kaum
genug Beweisniaterial darbieten würden. Wir rechnen liierzu den Abscbnitt über die Salbung
der Könige nnd Kaiser zn 801 1). den Hinweis auf Dietricb von Bern'''), vielleicbl amii den
Salz von dem Übergang des Imperium Romanum von Uom auf Konstantinupul zu *Jt)4*|.
Ihnen mögen etwa noch die Worte über die .lungfräulicbkeit der Kaiserin Kunigunde unter
dem Jaiire 10:24 angeboren '|.
Auch einige der folgenden sachlichen Ergänzungen') der llobenburger Chronik bin
ich geneigt, als Glossen zu ihrer Originalhandschrift anzusprechen, die erst bei der Ab-
schrift in den Text eingerückt worden sind. So diinkt es mich wahrscheinlich, dali die
Notiz über die Gründung des Cistercienserordens von dem Neuburger richtig zu lOflS am
Rande verzeichnet war und nur bei der Abschrift zum falschen Jahr übertragen wurde''),
und dal', die Neuburger Weihenotiz zu 1158 mit ihrem Datinn vom Rande des Originals
kopiert, statt mit ,Eodem anno' an die Nachricht von der Belagerung Mailands angeknüplt
worden ist'). Außerdem werden wir wohl nur noch die Nachricht von der Gründung
Neuburgs zu 1133 nnd die Wundergeschichte zu 1199^) mit einiger Sicherheit als Glossen
zur Chronik von 1210 aufzufassen haben").
I) 801, S. 8; eiagoleitel mit .Sciendum est', wie der folgende Einschul) mit ,Notandutn etiam' und
9lH. S. 25: .Mirandum est'. Vgl. in dem Auszuge fol. 151: ,Et notandum, quod . . .' und oben S. 109.
Ui-kunde von 1229.
■-) 964, S. 25: ,lste est Theoderitiis, de quo Theutonica extant carmina. filius Diethmari. de quo
etiam (jregorius in Dialogo scribit". Durch den Hinweis mit ,Iste' beginnen sehr viele der Glossen zu
Oilo von Fieising; vgl. fol. 36' zu II, c. 45: ,Iste XX duarum gentium Unguis locutus'; fol. <)5' zu
IV', c. 2S: ,l3ta fuit Eudo.xia, que . . .'; fol. 71 zu V, c. 6: ,Iste circa pauperes liberalissimus"; fol. 95, vgl.
auch oben S. 11.3: ,Iste Valentinianus'. Daß Dietrich der Sohn des Dielniar war und daß Gregor in dem
Dialogus (IV, c. -30) von ihm sprach, ersah der Glossator schon aus Otto's Chronik IV. c. 29 und V, c. 3.
') 961. S. 24, Z. 34 nach der Absetzung des Augustulus: .Exinde res Romane et oinnis iinperii
Status apud Conslantinopolim solunimodo esse cepit, Hesjieria fere onuii et Lybia l.arbaris addicta'. Vgl. die
(blosse fol. 6(5 zu Otto IV, c. 30: ,Nota, quia civiles discordie pessumdederunt statum tocius iinperii bar-
baris oecasione data invadendi provineias' und oben S. 114 aus Otto II, c. 34: ,servituti addicti"; Auszug
auf fol. 151: ,Hinc Romana res publica iam nuUa esse ceperal'; Glosse auf fol. (10 zu IV, c. 14: ,postqiiam
l)enes uiiuin cepit esse et arinoruni cura et reginien civium' (aus Hist. Mise. V'II, c. 11, p. 171). — In der
SchiilaiisLralio a. a. ü. habe ich diese Stelle noch als Zubehör der Ilohenburger Clironik angesehen (wesent-
lich im Hinblick auf den Gebraucli von .Hesperia' und ,Lybia', der schon der Hist. Miscella entspricht).
Doch scheint es mit Rücksicht auf die obigen stilistischen Beziehimgen richtiger, sie als Nenburgcr
Nachtrag auszuscheiden, zumal auch im Zusatz zu 801 (S. 8, Z. 14) ,IIesi)erium cecidit regnum' steht.
') In der Schulausgabe S. 28, Z. 11 noch nicht als Nachtrag bezeichnet. Doch vgl. den Wortlaut
der (;iosse fol. 87' .-benda N. 2.
-■) Denen entsprechende (Ilossen zur üttochronik nicht zur Seite stehen.
") Vgl. oben S. 56 und N. 6. ') Vgl. oben S. .57, N. 1.
') Die von dem Schreiber li \ erfaßt sclieint; vgl. oben S. 103. Die /.eitliche Unbcsliiinullu'it ist
bei eiiiri- Glosse leicht zu erklären.
") .\uch in der Fortsetzung wird man aus dem Texte der .leiu'user Handschrift außer dem Nachtrag zu
1220^ über Heinrieh (VH.) noch einige Sätze ausscheiden, die ursprilnglicli dem Original der Fortsetzung als
Glossen binzugefiigl waren. So etwa den Satz zu 1218, S. 8S über die ..Kreuzzugsgesiliicbte" in der Neuburger
Bibliothek, dessen objektive Fassung (vgl. Schulte a. a. O. V, .535) damit alles .VulTallende verlieren würde:
daim vielleicht den V'ervveis zu 1229, S. 93. auf die Prophi'Z.ciuug di'S Magister Toletanus von 1185: vgl.
über diese beiden Stellen, die der Schreiber .\ am Hände der Forlselzunu: hinzugefügt haben kfinnte, unten
S. 116, N. 2. Dieselbe Moglichkeil für die Erzillilung der SarazeuenkUmpfe |-22(la ist oben S. 103 f. erwogen.
15'»
116
So nilitcii die beiden Ilaiulschriften des Otto von Fri'ising und der Chronik von
liohenbuig nebeneinander in der Nenlturger Bibliotliek und wurden eifrig l)enutzt. Der
einen entnahmen die Cistercienser die Kenntnisse der älteren Geschichte, der andern we-
sentlich die der Ereignisse der Stauferzeit ; jene erweiterten sie für die früheren Jahrhun-
derte, diese für die Geschichte der Gegenwart.
II. Nach einiger Zeit, wohl im Beginne der vierziger Jahre'), sind Neuburger Ge-
schichtsforscher auf den Gedanken gekommen, die beiden \V\'rke, die einander so gut er-
gänzten, in einem einzigen Codex zu vereinigen. Regte Zweckmäßigkeit den Wunsch an
oder sollte die Hohenburger Chronik wieder fortgegeben werden, — wir wissen es nicht.
Zwei Neuburger Schreiber, die wir mit A und B bezeichneten, haben sich in die
Arlieit geteilt. Beide hatten schon ^u der Chronik Otto's zahlreiche Glossen zugefügt; wir
dürfen daher vernmten, dafj sie beide es waren, die aucii zu der Hohenburger Chronik
Randben.erkungen hinzugetan hatten; B hatte überdies ihre Fortsetzung verfaßt.
Bei der Umgestaltung wurde die Clu'onik Otto's durch das achte Buch, das der
Handschrift bisher fehlte, erweitert; die Liste der Päpste und Kaiser ward vom Ende des
siebenten hinter das achte Buch geschoben und bis auf Innocenz IV. geführt. Aus der
Hohenburger Chronik mit ihrer Fortsetzung und den Neuburger Glossen entstand jetzt in
der Abschrift eine Geschichtsquelle, die wenigstens äußerlich ein einheitliches Ganzes von
03 1 bis zum .Jahre 1238 ausmachte.
In dem Schreiber A wird man vielleicht den Urheber des Planes erblicken, die
Hohenburger Chronik dem vollständigen Werk Otto's anzuschlieljen; er hat den größten
Teil der Arbeit selbst ausgeführt. Er ist es auch, der dem achten Buche der Chronik Olto's
einige Worte vorangestellt und nach seinem Schlüsse zu den Listen der Kaiser und Päpste
übergeleitet hat, der ferner aus dem 4. und 5. Buch einen Auszug anfertigte, um den Ober-
gang des römischen Reiches von den Römern auf die Franken zu erklären:
fol. 10.5'. Explicit Über VII. Debuit enim hie pictiira sture, sicut superiiis in aliis libris.
de glo7-ia celesti et penis inferni. Sed lioc laitoriim est et noii litteratorum. Non
fuit necesse hunc laborem subire, cum quasi in speeulo de ulraque civitate satis
evidenter legenti hoc sit exaratum atque satisfactum, sicut sequentia demoustrant.
fol. 120'. Explicit liber VIII. . . Exhinc fuerunt consules per CCC . . . anuos usque ad ini-
peratores, quorum nomina et qui precipui et noniinatissimi inter eos fuerint, in
Ymagine mundi exaratos invenies et aliquid laudabilium actorum breviter ibidem
reperitur; sed hie in corpore libri plenius omuia inveiiiuntur. — Catbalogus regum
et poutificum.
fol. 151. Oqp tem])ore discessit Romanum inqierium a Ronianis principibus Ista
omnia plenius invenies in isto libro, si quaesieris et diligenter investigaveris, in
libro (piinto cronicorum et circa finem quarti libri ^).
') V^gl. darüber auch unten im Anhang I, § 3. — Der Schreiber A, der die Arbeit geleitet zu
haben scheint, liat in die l'apstliste fol. i"2-2 die Namen Gregors IX., Coelestins (1:241) und rnnocenz" IV.
(1343 — l2-")t) i'ing<s< lirieben, soweit sicli erlvcniien lälU. niiteiiiandei'. Jedenfalls ist ein längi^rer Zwisclieiirauui
zwischen den einzelnen Einträgen hei der vollkommenen (ileichheit der Tinle unwahrscheinlich. Auderei-
seits ist — wie wir unten sehen werden — die Abschrift Icauni nach 1245 erfolgt.
^) Diese von A verfaßten Abschnitte geben ein Recht, nunmehr einige Salze aus der Hohenburger
Chronik bestimmt als seine Zutaten herauszuheben: 101)9, S. 39 ,et multa laiidabilia, sicut liber expcdicionis
eorum narrat, ibidem peraguutur': 1170, S. -51: ,et inaudilis cepit coruscare miraculis (vgl. 1199), sicut in
legenda plenius invcniuulur'. Ebenso aus der Fortsetzung: läls, S. 88 .Alias et per alios, (lualiter hoc
evenerit, pleniter exaratum est, sicut in armario Novi-castri diligens lector invenire poterit' ; 1229, S, 93:
,Hoc idem vaticinium plenius scriptum reperies in hiis eisdem cronicis, si retro perquiras ante annos
forme XLIIII'.
I
117
A hat sogar veisuclit, die Vereinigung der beiden Chroniken in einer Handschrift aus
saciilidien (Iriinden zu reciitl'ertigen. l-^he er mit einer neuen Lage die Ai)scliritt der ilolien-
l)urger Chronii< begann, schrielt er auf dem unteren [{ande der vorangelieiideu leeren Seite
das .Explicit', durcii Minium ausgezeichnet, das zu dem zweiten Werke iiiuüberführen sollte'):
fül. [-2-2'. Kxplicil (ipiij^ciilum vcnerabilis Ottoiiis Frisingeiisis episcopi. Item aliud
iiicipit a Dagobertü rege et aliis regiLus l)reviter ijuedaiii perstriiigeiis, ubi qiiedam
inveniunlur que in alio opere nun habentur et ibi quedam (|ue hie non invenimitiir.
Uiule pnidens leitor de utroque coUigat et in arniariolo cordis recondat, ut, cum
necesse fuorit, huiusinodi investigantibus depromore possit.
Bei der Abschrift der Hoheidiuiger Chronik sind die Randbemerkungen des Origi-
nals an den geeigneten Stellen in den Text eingeschoben worden-). Doch haben beide
Schreiber während der Arbeit uuch aus Eigenem liinzugetanä).
Aui'ier den beiden kurzen Bemerkungen, mit denen A auf eine Geschichte des ersten
Kreuzzuges zu lOUll und zu 1170 auf die Legende des hl. Thomas von Canterbury auf-
merksam gemachl hat. scheint er sich für die Zeit Kaiser Friedrichs L und Heinrichs VI.
darauf beschränkt zu haben, zum .Jahre 1180 von den Ursachen des Zuges gegen Heinrich
den Löwen, zu I 18H aus Anlaß des Konstanzer Reichstages vom Ausbruch des Kirchen-
streites und von einer Episode im Kampfe um Alessandria zu erzählen'). Die Erinnenmg
an den Erfolg Friedrichs I., von degi hierbei gesprochen wird, war, wie wir wissen''), in
') Das Muster j;al) l'iii- ilerlei Wenduiiiien Otlo's Clironik. \'gl. z. ß. Prolügus in Libruin VI.: .Iiaec
OMiuia prudens k-clor in liuius historiae strie invenire polerit'; VIII, c. 21 : .([ualiter autem . . . sentiant, si
quis scire cupit, in Augnstiuo . . . iilenius inveniet'; ,curiosius non est investigandiim'; aus den Neuburprcr
Glossen zu Otto vgl. z. B. fol. 24: .Nota lector, quanliim castitas operabatui- oliur.
-) Als solche (;i()ssen werden gelten dürfen (vgl. oben S. 114 f.); zu 66s die Belagerungen Konstan-
tinopels, SOI die Salbung, und der Übergang des Reichs auf Franken und Deutsidie ; 064 Untergang West-
ronis; Dietrich von Bern ; der Triumph der weltbeherrschenden Roma; 1024 .Jungfräulichkeil Kunigundens:
1099, 1133, U.iS Cistercienserordeu und Neuburg; 1199 ß Verwandlung der Hostie; 1218 die „Geschichte des
.">. Kreuzzugs"; 1229 Verweis auf die Prophezeiung von 11 -.j; endlich auch noch 1220 a die Sarazenenkäinpfe.
") Die Scheidung zwischen Glossen, die wohl in der verlorenen Urschrift der Hohenburger Chronik
standen, und Zusätzen, die erst in der .Jenenser H;indschrift eingesetzt, also in ihr original sind, ist
schwierig. Nur einige Stellen, wie zu 1199 et, 1201 sind durch den äulleren Befund im Cod. len. als üriginal-
einträge kenntlich; andere wieder (vgl, oben S. 1 12 ff.) sind als Glossen am besten zu begreifen. Für die
übrigen wird eine sichere Entscheidung schwer zu erzielen sein. Ich gebe daher meine Meinung (vgl. N. 2).
ohne sie als die einzig denkbare zu verleidigen. Das Wesentliche ist, überhaupt die verschiedeneu Arten
der Betätigung in Neuburg zu beachten.
*) Schulausgabe S. .52 li". — Beide Abschnitte enthalten Wendungen, die aus vorangehenden Er-
zählungen der Hohenburger Chronik entlehnt sind. S. .52, Z. 1.3 : ,aliter amminiculari non posse' vgl. S. 33,
Z. 34; S. 34, Z. 21. — S. 52: ,His et aliis causis niraium exacerbatus' = S. 45, Z. S. — S. 5.3. Z. 19: .princeps
nimium credulus' = S. 36, Z. 18: ,comes nimium credulus'. Die Nenburger haben sicii auch sonst leichl in
ihrem Slil beeinflussen lassen (vgl. namenllicli oben S. 104 IV. in Liste K die .Vbbängigkeit von der Chnuiik
Utio's). — Der Anschluß an .{ene nicht tunuittelbiir vorangehenden Wendungen aus der Hohenburger Chronik
ist wohl dadurch herbeigeführt, daß der Schreiber A die Ausdrücke, die er vorher abgeschrieben halle, noch
im Gedächtnis bewahrte. Die ganze Form des Einschubs ist von der Ilobenbnrger Chronik zu 1125 (S. 43.
Z. 7| und 1152 (S. 46, Z. 12) mit .hec causa fnit' veranlaßt, doch ist der'unmillelbare Wortlaut Otto nach-
gebildet (vgl. oben S. 105 unler b). .Jedenfalls berechligeii die liezicbungen. die Znsälzi' zu 11S0 und I1S:| als
Originalstücke der Jenenser llandschriri zu betrachlen ; auch sind wenigslens in dem Abschnill von IIS:t einige
Verbesserungen in der Ibinilschriri vorgenommen, die diese Annalune stützen. - Die berichteten Talsachen
gehen /.. T. ohne Zweifel auf mündliche Überlieferung zurück (üb.r die .Vnkl.iiige an die Chronik des Otto von
S. Blasien vgl. unten in der Beilage III.) Die Begründung des Schismas von 1159 deckt sieb mit einer Angabe
Olto's von Freising VI, c. 34 über das Schisma unter Gri'gor VII.: .F.xhiiic scisma gravissimum. eo quod
abscpie consensu regis per electioiieui coiistitulus fuerat. orilur". Vgl, auch den Hallenser l'rote>t der
.Anhänger l'liili]iiis von 1202 (MG. Constitutiones II, (>. Z. S| : ,In Roinanorum .. eleclimie pontißcum hoc
erat imperiali diadeinati reservatuni, ut eani Boinanoruni imperaloris auctoiitali' non accommodala ulla-
lenus fieri non beeret'. ') Vgl. olien S. 119.
»
118
Ni^ulnirn lebendig, weil damals Boten der Abtei im kaiserlichen Lager vor der Stadt ge-
weilt hatten.
Die wirkliche Aufgabe des Bearbeiters begann erst, als er sich der Zeit König
Philipps näherte'). Denn hier galt es, seiner Herrschaft, über die der welfische Chronist anf
Hohenburg gewandt hinweggeglitten war, in der Darstellung Raum zu schaffen. Der man-
,'elliafte Sinn des Schreibers für die zeitliche Folge der Ereignisse — der sich schon in
den Zusätzen zu llSn und 1183 verriet — erleichterte ihm jetzt seine Pflicht. Unbeküm-
mert sprach er schon zu 1199 von dem Bamberger Reichstag des Jahres 1201. der den
Neuburgern wichtig war, weil von dort Abt Petrus ihnen Teile von Reliquien der hl. Kuni-
gunde heimgebracht hatte^), und unter dem Jahre 1201^) trug er alles zusammen, was er
über die Erfolge Philipps und über dessen Familie zu sagen wünschte*).
Unter dem Jahre 1202 wiederholte A aus der Hohenburger Chronik die Meldung
über Bischof Heinrich von Veringen und seine Konsekration zu 1207; die zugefügten ge-
nauen Angaben über die Ordinationen, die Heinrich zu Pfingsten 1207 in Anwesenheit des
Königs vornahm, danken wir gewiß dem Umstände, daß der Schreiber sich in der Zahl
der damals geweihten Neuburger Mönche befand").
Der Schreiber A beendete seine Tätigkeit zu 1208 mit einer wertvollen Erzählung
über die Ermordung Philipps und ihre nächsten Folgen; seine letzten Worte galten dem
Tode der Königin Irene und ihrer Bestattung zu Lorch.
Sein Genosse B hat den Rest der Arbeit getan*'); er leitete zur Hohenburger Fortsetz-
ung über ^) und entnahm aus ihr die Meldung von der neuen Wahl Otto's zu Frankfurt.
') Zu 1197 (6. 70, Z. 18) wurde eine Bemerkung ül)er die lange Dauer der Wirren na-ch dem Tode
Heinrichs VI. eingesclialtet {vgl. ol)en S. 74, N. 5).
2) Daran schloß A das Wunder der Hostie an, das woid von dem Schreiber B am Rande des
Originals nachgetragen war ; vgl. oben S. 10:5.
'') Über die Rasur an dieser Stelle, in der zuerst aus der Hohenburger Chronik der Bericht zu
1203 eingetragen wurde, vgl. oben S. 82, N. :>.
■*) Daß er hier die Enkelkinder Philippe erwähnt, von denen er si);iter mehr erziililen würde.
,>icut postea melius declarabitur' iS. 77, Z. 1.5), 1 eweist, daß im Jenenser Codex die Erzählung nicht mil
1238 abbrechen, sondern weiter fortgesetzt werden sollte. Nur mit allem Vorbehalt sei als einzige Tat-
sache, die bis 1245 — denn später ist die Jenenser Handschril'l kaum geschrieben — ein staufisch ge-
sinnter Annalist erwähnen mochte, die E'ie der Beatrix von Brabant mit Heiuricli Raspe im Jahre 1241
vermutet; vgl. Rölimer-Ficker Reg. 4860". Beatrix war die Tochter Heinrichs II. von Brabant und
Maria's, der Tochter Philipps. Landgraf Heinricli von Tluiringen war 1241/2 vom Kaiser zum Reichsver-
weser ernannt worden.
') Den Anstoß zu dieser Notiz erhielt der Neuburger walirsclieinlicli dadurcli, daß der Hohen-
burger Chronist zu 1200 von der Baseler Prieslerweihe gesprochen hatte.
«) Von fol. 14.5, Z. 4 an: ,P()rro huius facti' (Schulausgabe S. 79, Z. 16). Ob zufällige äußere
Umstände oder ein sachlicher Grund den Wechsel gerade an dieser Stelle herbeigeführt haben, vermögen
wir nicht mehr festzustellen. Man nuig denken, daß der Schreiber A seine eigentliche Arbeit mit der
Geschichte Philipps als vollzogen ansah und den Rest, der in der Hauptsache nur der Abschrift der Hohen-
burger Forlsetzung der Chronik 121)8-1212 und ihrer von B selbst verfaßten Fortsetzung seit 12l:i galt,
ruhig diesem überließ. Über die etwaigen Beziehungen zur Chronik Burchards von Ursberg — die hier
mithineinspielen könnten — vgl. unten in Reilage IV.
') Mit den von B geschriebenen Worten: ,Comperta morte regis, sicut iam diximns, ul)i<iue ter-
rarum insurgel)ant bella' (S. 79, Z. 26) bezieht er sich auf die vorangeliende. von A gescliriebene Schil-
derung der Folgen des Todes Philipps. Bei dem engen Zusammenliange der Tätigkeit beider Mäuner
wäre es nicht durchaus notwendig, aus dem ,sicul iam diximus' zu folgern, daß hier derselbe Verfasser
spreche wie vorher; da die ganze Arbeit als Einheit angesehen wurde, hätte wohl auch B so fort-
fahren können, falls er nicht nach Diktat von A den Jalnesbericht von 1208 zu Ende geschrieben hätte.
Indessen liegt wohl näher zu vermuteu, daß B — wie mir am wahrscheinlichsten dünkt — einen Entwurf
von A überarbeitet habe. Daß uiil dem Wechsel der Hände zugleich gewisse Stileigenheiten wechseln,
ist durch die Vergleichung aus den Listen erwiesen (vgl. S. 103 f., 106).
119
Der Gegensatz der allgemeinen Anerkennung des Weifen zu seinem baldigen jähen Sturze
legte ihm (Jedanken über die \ ergiingliclikeit iidischen Uuhnies nahe, die recht aus dem
Geist und den Worten Otto's von Kreising geschöpl't wurden'). Indem er am Schluij auf
das staufische Königtum Friedrichs II. hinwies, ging B an die Aulgabe, zwischen der Chronik
von 1:210 und der schon früher von ihm geschriebenen Fortsetzung seit 1213 zu vermitteln.
Zwischen beiden Aufzeichnungen verschiedener Zeiten und Verfasser hatte ursprüng-
lich eine sachliche Verbindung nicht bestanden. Der Hohenburger Chronist hatte vielleicht
von der .Ankunft Friedrichs in Deutschland zu 1212 nichts mehr, höchstens einige Worte
über den Breisacher Vorfall gesagt-); von dem Erfolge der stautischen Partei schwieg er
vollkommen. Dagegen hatte die Fortsetzung seit 1213 den Sieg Friedrichs II. vorausge-
setzt und mit dem Aachener Reichstag von 1215 begonnen, bei dem Friedrichs zweite
Krönung und Thronsetzung gefeiert wurde-^). B schob jetzt zum Jahre 121 1. das in der Chronik
ganz üiiergangen scheint, die Meldung ein. daß der Bann gegen Otto in ganz Deutschland
verkündet wurde; zu 1212 berichtete ir von der Entscheidung des Papstes*), der sich von
Otto abgekehrt und Friedrich zum Aufbruch nach Deutschland entboten habe'^). Eingehend
erzählte er von dem Breisacher Aufstand gegen (>tto IV., der so lang im Gedächtnis des
Elsasses haftete''), und bündig in einem Satze faßte er die Einnahme Hagenau's und der
übrigen Städte durch Friedrich II. zusammen: ..in kurzem fiel alles Land ihm zu-. So
wurde notdürftig die Brücke zu den Sreignissen geschlagen, von denen B in seiner Fort-
setzung ausgegangen war; es blieb ihm nur übrig, diese — mit den wenigen Zusätzen, die
sie empfangen hatte') — bis zu ihrem Ende im Jahre 1238 abzuschreiben*).
Auf diese Weise ist durch die vereinte Arbeit der beiden Neuburger Cistercienser
die Hohenburger Chronik mit der Fortsetzung bis 123S und den verschiedenartigen Nach-
trägen zu dem einheitlichen Werke der .Jenenser Handschrift verschmolzen worden.
') Vgl. Wilmans im Archiv XI, 121 und unten S. 120. ■■) Vgl. ol)on S. S:?. '.»t.
') la der Fortsetzung- irrig zu 1213, S. 8i.
*) Was hierül)er gesagt wird, ist ganz unzuliinglieli und l)e\veisl die spate Abfassung durch einen
Mann, der von dem Anteil der deut-^ehen Fürsten nichts mehr weiß.
') Voran gehen, nacli dem Scliluß der llolieuburger Chronik, eine Glosse ül)er die Benutzung des
„Dreihocks" vor Weißensee und Langensalza, ein wertvoller Bericht über den Kinderkreuzzug und eine
Meldung üher die Kreuzfahrt des Herzogs Leopold von Österreich „gegen die Albigenser". — Die gesamten
Zusiitze zu 1211 und 1212 zeigen in der Jenenser Handschrift nirgends eine Spur von Rasur oder Ver-
besserungen, so daß sie nicht, wie die verlier besprochenen .Xachtrüge zu 11S3. 1109a, 12(tl, 120S als Ori-
ginaleinlräge in unserm Codex kenntlicli sincL Daher ist es wahrscheinlicher, daß sie, mindestens zu
einem Teil, hier nur Abschrift aus dem verlorenen Original der Hohenbiu'ger Chronik sind ; ein leerer
Raum, der etwa zwischen der Chronik und der Fortsetzung frei geblieben wäre, oder ein eingelegtes Blatt
mögen den notwendigen I'latz für die ausführlichen Naciiträge zu 1212 geboten haben. So würde noch
deutliclier (vgl. oben S. 118), weslialb die Al)schril't der Hohenliurger Chronik von 12IIS/!) ah dem Schreil)er H
überlassen blieb, der diese Nachträge in ihr eingesetzt hatte. — Bei dieser .Aiuiahme würde auch die
Schwierigkeit behoben werden, daß die Colmarer Annalen, trotzdem sie auf die verlorene Originalhand-
sclirift und nicht auf den Cod. leueiisis zurückzugehen scheinen (vgl. oben S. (50, !)2 f.), dennoch zu 1211 die
Verkündigung des Bannes und zu 1212 den Kinderkreuzzug schon vorgefunden haben.
") Vgl. die Ebersheimer Chronik c. :tü (MG, SS. X.XIII, 4.">0) und Richer von Senoncs Hl. c. i:t
(SS. XXV, 2'.I3|.
') Vgl. olxm S. 103 f. ül)er die etwaigen Nachtr;ige von A zu 122(l'i und S. 116, N. 2 zu I2IS und
1229. — B hat wohl erst bei der Abschrift neu hinzugefügt den Nachtrag zu 1220-5 üju^r die Khe Hein-
richs (VH.) und die zweite Vermählung Frii-drichs II, .Jedenfalls wurde auch damals zu 123« der Satz über
da-^ Sciiicksal de-; Schultheißen Wölllin von Ilagenau (Schulausgabe S. 9S f) eingesibobeii, der vielleicht am
Rande des Originals hiu/UL;e^elzl war; denn er geriet erst nach dem Sommer 1237 in die Gcfangei\scliaft,
in der er „lange Zeil gchalli n" wur<le (vgl. S. 99. N. (i).
") einige Noii/.en aus dem Auguslinerorden, die .jetzt noch zu I2lt niul 1221 In den Colmarer
.Annalen erhalten sind, müssen bei der Abschrill fortgefallen sein : vgl. cdi -u S. 99. Eine kleiiu' Veränderung
120
Bis dahin hatten die vei'schiedenen Schichten der Straßbiirger Reichsannalen von
1015 bis 1200, der Hohenburger Chronik von 631 — 1213 und der Neuburger Fortsetzung von
1213 — 1238 noch unverbunden nebeneinander zu Tage gelegen; die Neuburger Bearbeitung
hat (hu'ch die Zusätze zu 1201 und 1208, zu 1211 und 1212 die Risse zu überdecken gesucht^)
und dadurch in dem Jenenser Codex nach ihrem Vermögen eine zusammenhängende Darstel-
lung von der Zeit Dagoberts bis auf Friedrich II. zu Stande gebracht. So erschien die Schrift
würdig, der Chronik des Otto von Freising in derselben Handschrift zur Seite zu stehen.
III. Der Schreiber A hatte zwischen den beiden Werken durch seine einleitenden
Worte eine gewisse \"erbindung schaffen wollen. Uns gehören sie enger zusammen durch
die Grundstimmung, die aus den Zusätzen wie aus der Chronik Otto's zu uns spricht. Die
Neuburger waren „so sehr von der Betrachtungsweise" Otto's „erfüllt, daß sie sich von dem
EinfluI5 seiner geschichtlichen Anschauungs- und Ausdrucksweise nicht ganz frei halten konn-
ten" 2). Wir haben gesehen, wie die Fortsetzung und die Zusätze durch ihren Stil Kunde
von der lebhaften Beschäftigung mit Otto's Chronik geben^), von der noch die Handschrift
selbst mit ihren zahlreichen Glossen daf. wichtigste Zeugnis ablegt. DieResignation, aus
der heraus Otto einst in den Tagen des zweiten Kreuzzugs sein Werk schrieb, tritt uns hier
in dem eigentlichen Hauptteil der Bearbeitung, in der Geschichte Philipps, wieder entgegen.
Seine Tochter Beatrix, die junge Gemahlin Otto's IV , starb, um nicht das Elend
der Welt zu sehen :
1201, S. 77: imiiiatura morte, ne videret miseriani mundi, deeessit.
Nach Philipps Tode ziehen sich viele Edle aus dem unstäten irdischen Treiben in
das Kloster zurück:
1208, S. 70: Multi riobiles instabilitatem mundi considerantes et universa esse trans-
itoria et caduca. seculum relinquunt et vitam religiosam, ut Deo servirent, sibi
assumpserunt.
An die Vergänglichkeit alles Erdenruhmes werden wir in der bedeutendsten Apo-
strophe an den Leser gemahnt, mit der die Bearbeiter zu 1208 ihre eigenste Tätigkeit wohl
beendet haben; man mag diese Sätze als ihre Abschiedsworte lesen:
1208, S. SO: Considera, o lector. voliibilitateni mundi et quam breve festum gloria
huius seculi, quomodo universa transitoria et labentia et diu stare non possunt,
sicut plenius consideralur in isto principe et multis aliis antecessoribus suis: qui
vix tantam gloriam per quinquennium tenuit. et iterato ad legittimum heredem Fri-
dericum, filium Heinrici, sunt revoluta, et libere omnia sua possedit, sicut postea
perpendere poteris.
Überall klingen hier Otto's eigene Worte an, die sich den Neuburgern tief einge-
prägt haben :
Chron. V, c. 36*): Considerare Dei iudicia mundique volubilitatem etiam nolentes com-
pellimur-^) .... quocunque se verteriut, nicbil stabilitatis habentes ... Ex bis ergo
gegenüber der originalen Fassung hat auch der Eintrag über die Gründung von S. Trinitas zum Jahre 1226
crfaluon : denn die Rasur am Schhiß (vgl. Schulausgabo S. '.)1, N. a) ist gewiß nicht ohne Bedeutung.
') Auch die Nachlräge zu IISO und ils:> waren sehr erwünscht, um den Abschnitt zwisclien 1155,
wo der Hohenburger Clu'onist seine Hauptarlieil abgeschlossen hatte, und 1184, wo erst die größere Fülle
der Straßburgcr Reichsannalen begann, etwas auszugestalten und der Umgebung ebenbürtig zu machen.
Inwieweit etwa die Chronik ßurchards von L'rsljerg die Erweiterung besonders für die (lescbichte König
l'bilip])s angeregt haben könnte, habe ich in der Beilage IV erörtert.
-) Gern übernehme ich hier Worte von Wilmans (Archiv XI. 12-2), die eine voUkommcJi zulrel'-
l'inile Beobachtung enthalten. ^) Vgl. oben S. 100.
^1 Schon von VViluiaus a. a. O. S. 121 bemerkt, wo auch auf VII, c. 2i hingewiesen wird.
^) Hierzu Neuburger Glosse aul' l'ol. 78: ,Nota verba auctoris'.
121
li(juet iiuUam i-aducis relms (iilini lialuiidaiii iicc in se labeiiteui alimn (|uetnliltet sibi
iiiniti Vülenteiii siisteiilaie |)ossc . . . Ouomodo ciiiin te sustentahit. niii slare nun
polest V
Cliron. II, c. 14: Quid ad iiaec difeiniis, qui iiuiuiln iniiaeiere voliiinus palpan-
etiatn quam niisera sit inorlaliuni ronditio possumus, et ipsis tauicu caducis ac
traiisitoriis tanquain robiistis ac peniiauentibus adliaerenius.
VI. [)rol. : niundi instabiles . . i-ircuitus contenipians.
IV, c. '2i: Augustinus, . . . iie excidiuni uibis .suae videret, . . uiigravit ad Doniiiiuni.
VI, f. !>: ad dctlinandam inuiidi miseriani vcianupn' vitani appetendam nos provocart-
posset.
Den Eindiiick, den die weltverneinenden Äiilieruugen ütto's bei den Mönciien iiinlii-
ließen, geben versc-iiiedene Glossen wieder:
fül. 29' zu II, c. :25 bei: U niortaliuni conditio, o menles niiseras et caeeas! die Glosse:
Nota miseiiain mundi, quam brevis et caduea.
Ebenda zu: Nos vero hoc ipsum non adtendinius, (]ui luundum diligimus, qui ipsi lam-
quam aeternae rei ac permanenti inbaeiere vüliiniii-. am Rande: Nota t)ptimL' dictum,
fol. ."jö' zu IV, c. 4: Nota pulclieirimum sermonem de civitate Cliiisti.
fol. 73' zu V. c. 14: Nota, ijuam volubile sit imperium.
fol. S-2' zu VI, c. 9: Note desolationem regni et volubilem statum mundi.
Anlaß, sulcli ernsten Betrachtungen naclizusinnen, bot den Neuburgcrn die Gegen-
wart nur zu viel. Die Bearbeitung fiihrf uns in die Jahre 1243—1245. Dal', sie nach dem
Cüiicil von Lyon gesclu'ielicn w;ire, und naclidem Innueenz IV. den leidenschaftlichen Kampf
gegen das staufische von der Kirche verworfene Geschlecht durch den Bannfluch vom
17. Juli 124.J erneuert hatte, wird niemand glauben, der die Stimmung des Werks auf sich
wirken lälU. Andererseits hat sein Schreiber A in der Papstliste der Otto-Chi'onik — viel-
leicht sogar gleichzeitig mit den Namen tiregors IX. und Coelestins IV. — noch Innöcenz l\.
eingetragen, der im Juni 1243 gewählt worden war.
Damals konnte man wohl in Deutschland für kurze Zeit die Hoffnung auf Frieden
zwischen Kaiser und Papst hegen.
Der Tod Gregors IX. und Coelestins IV. bedeutete eine Ruhepause in dem Konflikte,
der unter Gregor ausgebrochen war. wenn auch die kirchliche Partei nicht nachließ, gegen
die Stauten in Italien und Deutschland zu wühlen; nach der Wahl Imiocenz" IV. (Juni 1243)
schien noch einmal die Aussicht auf die ersehnte V^ersöhnung aufzuleuchten, aber die Flucht
desPap.stes nach Genua und Lyon im Juni 1244 zerstörte jede lloftnung, daß Staat und Kirche
der Friede wiedergegeben und Freude der ganzen Welt widerfahren werde'). Jetzt hingen
die dunkelsten Wolken über (h^n Kaisertum, das sein reclitm;ir,iger Krbe Friedrich 11.-')
zu neuem Glänze geführt hatte. Würde auch er jetzt erfahren, wie so viele seiner Vor-
gänger, daß alles irdische Wesen nichtig, daß. alle Frdengrüße schwindet')?
Gewitterschwüle lag über dem deutschen Volke. Aus den Neuburger Worten tönen
die Sorgen der Zeit zu uns hinüber. Noch lebte der Stolz aiif das Kaisertum, das den
Flanken überkommen war und das von ihren Nachf(dgern, den deutschen Herrschern, bis
auf die gegenwärtige Stunde verwaltet wurdet: noch war unerscliüttert der Glaube an das
') Zusatz von A zu lls:i. S. ."»:! iihci- den l'iicilcii von Vciicdiii: .pax ecciesio reilditiii- . . et lilaliir
iniivcrsiiH iiiuikIus, ((iiod densissiniis tciicbiis l'iiiis fiiit impositiis-.
■) l-2(»S, .S. 8(1: ,ad legitliiniiin licicdfui Fi-idoricinn liliinn llcinrici sunt rovoliil.c.
') Vgl. oben S. 120 aus \'20H a. a. (). : ,quam brevc f'cstum irloria huius si-culi' ili'.
') Zusalz zu Slll. S. 8 (vj.'!. olii'n S Ißti: .a Tliculoiiiiis iiriMui|>iluis aniinini-ilf.iluiii ol us(|U(' In
lioilici iiiini dii-rri'.
H. liliicli. Die Kl'^iW-'i'.i'lh'ri Aiiiiali'H ilir- Sliiiiriiviil. iii
m
oft gefälirdete, nie besiegte. weltbeheiTSclieiidc römische Reich!') Doch dem stanfischeii
Kaisergesclileclit liatte die Papstkirche den Krieg erkliirt. Schwer war es für die Cister-
cienser, hier Partei zu nehmen; darum umgingen sie es jetzt, von dem Konflikt zu spre-
chen^), und die Annalen Heß man unvollendet bei dem Jahre 1238 liegen, mit dem schon
die Fortsetzung abgebrochen hatte, — vielleicht in der stillen Hoffnung, sie fortzusetzen^),
wenn der Friede zwischen Kaiser und Papst geschlossen werden sollte. Die Verfasser ver-
mieden es, für die Gegenwart ihre Gesinnung auszusprechen, aber für die Vergangenheit
ihren staufischen Sympathien Ausdruck zu geben scheuten sie nicht. Mit ehrenden Beiworten,
die gegen die nüchternen Titel aller andern Herrscher auffallend abstechen, wird König
Philipp in den Zusätzen der Neuburger als der ..vortrefflichste Fürst", der „fromme" und
„christlichste Herrscher" geehrt^).
Zwar sind durch die gelreue Abschrift in dem Jenenser Codex die weifischen Nei-
gungen der Hohenburger Chronik nicht verdunkelt worden; und die Neuburger selbst waren
gerecht genug, die Wohltaten des Friedens dankbar anzuerkennen, die fast unerwartet
die Regierung Otto's den Deutschen in den ersten Jahren nach dem Tode Philipps gebracht
hatte^). Wie das ganze Werk erfüllt ist von der Liebe zu dem .nobile regnum Alemannie"'),
so bricht in der Fortsetzung und in der Bearbeitung der Cistercienser aus Kloster Neuburg
die Treue des Elsasses zum staufischen Kaisergeschlecht wieder durch, die einst tlem Straß-
burger Reichsannalisten die Feder geführt hatte. Sie hat um die Teile der Hohenburg-
Neuburger Chronik ein Band geschlungen, das die verschiedenen Elemente zusammenhält.
Die Neuburger Cistercienser treten mit ihren Leistungen neben den Straßburger
Weltgeistlichen, dem wir die Reichsannalen, und den Augustiner der Marbacher Kongre-
gation, dem wir die Hohenburger Chronik verdanken.
Litterarische Thätigkeit in Neuburg gepflegt zu haben, werden wir Albero zur Ehre
rechnen dürfen, der dem Abte Peter') seit 1213 gefolgt war. Peter hatte „Neubnrg eine
Stellung verschafft, die es als eines der reichsten Klöster des unteren Elsasses erscheinen
ließ"«); Abt Albero hat offenbar mit hohem Erfolge daran gearbeitet, die wirtschaftliche
Blüte zu erhalten; aus der Anlage der Urkundensammhmg'^) wird auf seine Fürsorge für
eine regelrechte Verwaltung zu schließen sein. Zahlreiche Schenkungen Friedrichs H. lassen
') Zusatz zu 96i, S. 26 (vgl. oben S. lli): .Roma, elsi interdum irrupta, scraiicr tarnen liliei-a. si
pkTuraque liurailiata, seniper tarnen domina'.
-■) Vgl. oben S. 96.
^) Vgl. oben S. 1 tS, N. 4 über das .sicul postea melius detlarabitur zu 1301.
*) Vgl. Schulausgabe S. 76 IT. Außerdem in den ZusiUzen zu 1183 nocli Friedrich I. .darissimus prin-
ceps' imd zu lü!08. .S. 80, Z. 9: .divi imperatores Fridericus et Heinricus'. — In den Straßburgcr Reichs-
annalen wird wenigstens bei der Mekhing seines Todes 1190 (S. 61, Z. 2.5) Friedrich I. ebenso ,divus im-
))eratnr' genannt.
^) Vgl. Zusatz zu 1211. S. 81 : .per toluui regnum Alemannie summa pax et secnritas fuit, ita ut
omnes mirarentur. . .' . Neuburg lial verschiedene Bestäligungen durch Utto IV. erhalten. Böhiner-Ficker
Reg. nr. 282, 283.
") 1235 (S. 97, Z. 13).
■) Über ihn vgl. L. Pllegcr in der Cisterc>enser-Chronik XVI (1904-). S. 129 ff. Seine Angaben
ül)er die Notilia fundationis (S. 130, Aiim. 4) sind nach unserer MitteiUiiig oben S. 106, N. 1 richtigzustell<'n.
— Jetzt verliert natürlich Peter jeden Anspruch auf eine Mitwirkung an der Holieiiburg-Neiil)urger Chronik,
wUlirend Schulte a. a. 0. V, öSHl'.. VII, 468 ff. ihm den bedeutendsten Anteil zuwies.
») Pfleger a. a. O. S. 136.
") Unter ihm ist das verlorene Neubnrger Cartular angelegt worden, dem die meisten Urkunden
durch Schoepflin und (Jrandidier entnommen sind. ^ Er ist auch für die Fälschung des D. F. I., Stumpf
Reg. 4480, ver; ntwortlich. während die l)eiden Nolitiae über Hartluiusen iWurdtwcin, Subsidia dijd. VII.
81) und über Dauendorf (VVürdlwein IX, 381) hereits unter Abt Peter, vor den Bestätigungen von 1209, ver-
faßt worden sind; über die Streitigkeiten vgl. Pfleger S. 137 f.
123
diesen als den „eigentlichen Wolillätef des Klosters' erscheinen»); Abt Alhero nnd seine
Klosterbrüder durften sich seinei' ix'Sdiulcren (iiinst ridiiuen-). Alberu ist \l-2\ vom Kaiser
mit dem Alite Hugo von Murbach und dem Lautigrat'en Sigebert von Wirt! /um Schieds-
richter im Zwist um die staufischen Kirchenlehen des Bistums Slraßhuig ernannt worden').
Er hatte schon die Zeiten des Tlironstreites gesehen: (hnch ihn wird das Ced.'ichtnis an
König Philipp und sein trauriges Schicksal in Neul)urg ebenso lebendig geblieben sein wie
die Erinnerung an die Unterstützung, die er der (Ulterpoiilij^ des Abtes Peter hatte ange-
deihen lassen*). Darum überrascht es uns nicht, daß noch in den vierziger Jahren der
Name Philipps zu Neuburg in so hohen Ehren stand, wie die IJearbeitung der llohen-
burger Clironik sie i)ezeugt.
Albero begegnet in den Urkunden /.um letzten Mal am 35. Februar 1^44^). Um diese
Zeit etwa und vieMeicht noch untei- seinen Augen hat die Neuburger Handschrift die Ge-
stalt erhalten, in der sie noch heute vorliegt. — die Gestalt, von der wir ausgegangen waren,
um die Entstehungsgeschichte der .Marbacher Amialen" im Jenenser Codex aufzudecken.
') Meister, Die Holieiistaulen im Elrsaß S. 71; Bölimei-Fitker Rep. iir.r,s7. S-Jl. lO.V), l(l.-.7, lüS7. 14-3.5;
alle, außer der ersten, für Albero von ISKi— 1222. — Heinrich (VIT.) lial nur einmal, I22:t, für das Kloster g.-ur.
kündet, nni das Privileg seines Vaters zu bestätigen. Möluni-r-Fitker Heg. nr. :is<.H/2. Conrad IV..
liohmer-Ficker Heg. nr. «89, 44!}l), 4.".li/.5. — Vgl. aucli Grandidier, Oeuvres ined. III, 1(>2 f. über die Neu-
bnrger Urkunden jener Z'it; doch ist die Liste von Vollständigkeit weil entfernt.
-) Böluner-Ficker Reg. nr. 142.5: .considerantes honestatem venerabilis Alberonis abbatis Nuwenbur-
geusis in Alsatia suoriimque confratrum, (jui quadara speciaü prerogativa optime eonversalionis acteuus
excellentic nostre familiäres extitemnl atque accepti". In Bfthmer-Fieker Reg. nr. 8.">t sichert Friedrich
dem Kloster das gleiche Wohlwollen zu, da.s seine Vorfaluen ihm erwiesen haben. In der Schenkung
a. a. 0. Reg. nr. 1(»."..". lieilU es: Sicut autiqui dive memorie venerabiles et gloriosi progenitores nostri
usque ad tempora noslra monasterium . . . dile.\erunt, foverunt et carum haberunt'. Die Worte behalten
ihre Beweiskraft für uns. auch wenn das Diktat der Urkunden im Kloster selbst verfaßt ist.
•'1 Vgl. Fritz. Territorium des Bistums Straßburg S. 6Stf.; Sclioupflin, Als. dipl. I. :U7.
•■) Vgl. die Regfsten l)ei Pfleger a. a. ü., S. 140 f. — Friedrich II., Böhmer-Ficker Reg. nr. CS7 sagt
darüber: .aniinadverti lites gratiani dilectionis et faniiliaritatis, quam ipsi suis fidelibus ohsec[uiis et con-
liiiuis i)ratioiiil)us apud illustrem patruum nostrum bone memorie Philippum Romanorura regem suis pro-
merueruut teniporibus'.
^) Straßburger U.-B. I, 218, nr. 286. Daher ist die Angalie Grandidiers, Nouvelles Oeuvres ineil. III.
:$70, daß Alhero 1242 gestorben sei, sicher falsch. Auch sein Todestag ist ungewiß. Nach dem Neuburger
Nekrolog des 17. Jalnli. (vgl. Schulte a. a. 0. V, -522) wäre es der 23. Dezember: in einem älteren Nekrolog
heißt es: ,1X. Kai. Oct. Obiit dominus Albero, ([uintus ahbas Novi-castri' (Würdtwein Nova Subs. X, 28.5).
Ergebnisse.
Der Codex lenensis ist uns zu einem Denkmal des staufisclien Jalnlumderts im
Elsaß geworden. Sein erster Teil hat um 1 180 die Clu'onik des Otto von Freising wohl in
der Fassung aufgenommen, die einst Friedrich I. überreicht worden war, und nach Art
von Herrads Lustgarten ist er mit Zeichnungen ausgestattet worden; in der Chronik,
die bewußt mit ihr verknüpft wurde, ist uns ein wertvoller Teil elsässischer Historio-
graphie allein überkommen.
Die Straßburger Reichsannalen von 1015— HOO haben das letzte Jahrzehnt Fried-
richs I., die Regierung Heinrichs VI. und den Beginn des Throustreits mit gleichzeitigen Auf-
zeichnungen eines Straßburger Weltgeistlichen begleitet. Fast unverändert sind sie in die
Hohenburger Chronik von 631 bis 1212 übergegangen, die ein Augustinerchorherr der Mar-
bacher Congregation um 1210 auf dem Odilienberge zusammengestellt hat: ihm lagen neben
andern allgemeingeschichtlichen Quellen auch jene Marbach-Schwarzenthanner Lokalnotizen
von 1090— c. 1137 vor, die früher dazu geführt halten, das Werk als Marbacher Annalen zu
bezeichnen. Zu Neuburg ward etwa seit 1235 die Chronik bis 1238 fortgesetzt; hier ist
sie ebenso wie die Chronik Otto's von Freising mit Zusätzen versehen und endlich um
1243 — 1245, wenig umgearbeitet, mit ihr n in einer Handschrift vereinigt worden.
Zu Straßburg hat die gebietende Stellung Friedrichs 1. und seines Sohnes, der
Triumph Otto's IV. hat auf Hohenbiu-g, die kaiserliche Macht Friedrichs II. in Neuburg den
Anstoß zu geschichtlichen Aufzeichnungen gegeben; in den Wirren nach Heinrichs VI. Tode,
bei der Niederlage des Weifen, im hoffnungslosen Kampfe zwischen Kaiser und Papst sind
die Erzähler immer wieder verstummt. So sichtbar wird die elsässische Geschichtschreib-
ung — gleich aller über das Nächste hinausdringenden Historiographie — von den Wand-
lungen des politischen Lebens bedingt.
Die Entwickelung, die wir von den Annales imperiales Argentinenses bis zur
Hohenburger Chronik und zu ihrer Neuburger Henrbeitung vor unseien Augen haben
vorüberziehen lassen, erklärt den äußeren Befund der Jenaischen Handschrift und trägt
dadurch in sich die Cewähr, daß unsere Forschungen der Wahrheit nahegekommen sind.
Sie gewinnen noch eine letzte, stärkste Stütze; denn indem wir die erschlossenen Reichs-
annalen — die Grundlage unserer Chronik — jetzt mit den übrigen kleineren elsässischen
Jahrbüchern vergleichen, werden wir erkennen, wie nunmehr ihre mannigfachen Be-
ziehungen sich schlicht deuten und zurückführen lassen auf ein einziges verlorenes Ge-
schichtswerk, die ältesten Annalen der Stauferzeit im Elsaß. Mit ihnen gibt die Geschichts-
wissenschaft freudig der Stadt Straliburg und ihrem Münster Ersatz für das. was sie ihnen
durch die Zerstörung der Annales Argentinenses breves Grandidiers geraubt hat.
Beilagen.
III. Die Hohenburg-IMeuburger Chronik und die Continuatio Sanblasiana
des Otto von Freising.
IV Die Hohenburg- Neuburger Chronik und die Chronik des Burchard
von Ursberg.
V. Die Fortsetzungen der Hohenburg-Neuburger Chronik von 1262 — 1375.
Beilage 111.
Die Holienburii-Neuburi-er Chronik und die Continuatio Ssinblasiana
des Otto von Freisini».
Der Aufbau des Hohenburg-Neuburger Geschiclitswerkes liat liei dem Vergleich mit an-
dern Quellen des 13. Jahrhunderts, die sich mit einzelnen seiner Abschnitte berühren, die Probe
zu bestehen.
Seit langer Zeit ist beobachtet worden, daß die sogenannten Annales Marbacenses und
die Fortsetzung der Chronik Otto's von Freising, die herkömmlich dem Otto von S. Blasien zu-
geschrieben wird, mehrfach mit einander übereinstimmen. Thomae^) glaubte, zum .lahre 1198 eine
„jetzt verlorene Straßburger resp. Elsässer Quelle" für beide nachweisen zu können; Graef-) erwei-
terte, durch Schulte's Aufsatz angeregt, die Behauptung dahin: „Der Absclmitt der großen Neu-
burger Chronik von 1146 — 1201 in der Compilatio Annaliuni Alsaticorum Novocastrensis (bisher
Ann. Marbacenses genannt) ist auch von Otto von S. Blasien benutzt worden." Auf die von uns
früher gewonnenen Ergebnisse übertragen, müßte die These Thomae-Graef dahin lauten, daß die
Annales imperiales Argentinenses — als die zeitgeschichtliche Grundlage der Compilation — von
Otto von S. Blasien ausgeschrieben worden seien.
Die äußere Möglichkeit hierfür ist gegeben, da die Straßburger Reichsaimalen liereits im
Jahre 1200 abgeschlossen waren. Denn erst um I20!t/10 ist die Continuatio Sanblasiana ent-
standen. Sie reicht bis zum Oktober 1209 und bricht unmittelbar nach Otto's Kaiserkrönung ab.
Nirgends führt irgend ein Hinweis über diesen Zeitpunkt hinaus; die Ereignisse in Deutschland
und Italien sind etwa von 1207 an im ganzen so zutreffend geschildert, daß einzelne Ungenauig-
keiten nicht gegen gleichzeitige Niederschrift zu sprechen vermögen. Mit Wattenbach^) nehme ich
deshalb an, daß die Fortsetzung damals verfaßt, aber mit dem Jahre 1210 abgebrochen wurde,
„weil der Verfasser die neuen Verwicklungen und Wirren darzustellen sich scheute" +). Allein
gerade wenn wir diese Entstehiuigszeit annehmen, ist es keineswegs notwendig, die Übereinstim-
mungen zwischen den Ann. imperiales Argentinenses und der Chronik von S. Blasien durch irgend
ein Abhängigkeitsverhältnis beider von einander zu erklären.
') Die Chronik des Otto von S. Blasien, Leipzig. Diss. 1877, S. 16. — Von Horst Kohl (Gescliicht-
sclueiber der d.utschen Vorzeit. "2. Gesamtausgalx'. i'2. Jahrhundert. Bd. X, S. IX) wird der Beweis als
nicht ausreichend erachtet.
2) Die Gründung Alessandria's. Berliner Diss. 1887. Thesen.
') Geschichtsquellen II^ "285.
*) Vgl. oben S. 83 f. über den Abschluß der Hohen!. urger Chronik zu 1212. — Alles, was die Fort-
Setzung Otto's von S. Blasien angeht, wird erst in der neuen, von A. Hofmeister für die Mon. Germ, vor-
bereiteten Ausgabe gekliirt werden; ich beschränke mich deshalb hier auf das Nötigste.
127
Erst mit dein limiliiiitfii Mainzer Feste von 1184 setzen die Bericlite ein, in denen beide
Gescliiciitsoliieiljer sich saiiilirli einander nähern. Zwar enthalten einzelne Naihrichten aus der
Zeit Heinrichs VI. wörtliche Ankläns^e, aher nirgends ist die Fassung vülliy; gleicli'): und die Li>er-
einstininiung gehl kaum irgendwo ülier die Grenze hinaus, die notwendig erreicht wiid. wenn zwei
Schriftsteller einer Zeit und eines Kreises ülx-r dieselben Dinge sprechen-). Heide Männer haben
das letzte Jahrzeiuil Friedrichs 1. und die Tage Heiiu-iciis VI. miterlebt: beide schöpfen aus den
Nachrichten, die zum übcrrliein durch Briefe, durch mündliche Erzälilung, durch das Gerücht ge-
drungen waren: ein jeder fügt Besonderes aus eigenem Erlebnis oder gestützt auf eigene Ge-
währsmänner hinzu. Die Verwandtschaft beider Quellen scheint mir nicht Entlehnung zu beweisen '),
sondern das Wissen der oberrheinischen Gesellschaft von den Zeilereignissen darzustellen.
') Hervorgchol)cn niull allcitliiiKs wcrdfii. ilaß (»tlo von .S. Blasicn sidi auch an die ausgiebig von
ihm hcnutzteu Gesla Friderici OUo's und Halicwins niclit wortlicli angeschlossen liat.
») Am nächsten stehen sich :
Ann. iiiijieriales Ar;/.
1 192. Imperator exertitiiin ciiiii Bcitliolili) de Kuneges-
bercli in .Apuliain misit, ulii iiilerfcclus est.
llOk Iliiic [filio Taiicredi] desponsala fuii filia Con-
staiitiiiopolilaiii iiiii)ei-atoris : quam postea apiid
l'alcrmum invciitani Heiiiiiciis ijiipcrator fratri suo
l'hvlippo uxorcm tiadidit.
1197. regem presente imperatrice et videiite coro-
nain clavis ferreis capili eius affigi iiissit.
1198. acceptis litteris archiepiscoponun Coloniensis
et Treverensis, quorum unius iuris est regem in-
ungere. alterius vero, id est Treverensis, eum Aqiiis-
graiii in sedem regui locare.
Die igitur slafulo Coloiiic conveniente^ inferiores
priiicipes predicium ducem in regem clegenml. ..
datis ül);idilms de solvciida pecuiiia, promisit se
certi) die venlurum et (|iiod promiserat faclurum.
1(1
Continuatio Sanblasiana.
(Schulausgabe des Otto von Freising.)
c. :H p. 409. Imperator . . . exercitum egregie sti-
pendiatum prefectis sihi ducibus Marquardo dapi-
fero de Annewiler et Bertoldo de Cunisberc misit
in .\puliam . . . ibique HertoJdus iactu lialiste per-
cnssus iiiteriit.
c. 43. p. 478. [Grecorum] ceci regis fdiam libo Tan-
credi . . . desponsatam imperator Heinricus apud
Palermum repertam I'lülippo fratri suo desponsa-
verat.
c. :W, p. 471. quendam vero regni aspiraritem coio-
nari coronainque per lempora clavis lencis traiis-
tigi precepit.
c. 46, p. 483. Otto . . . a Coloniensi episcopo, coope-
rante Treverensi. (]ui ad hoc specialiter privile-
giati sunt, in regem imctus.
c. 46, p. 481. .\rchiepiscopus Culiiiiieiisis et Treveren-
sis .. . cum aliis baroiiilms illarum regionum aggre-
gati . . . vocaverunt ducem lierloldum de Zaringin,
ipsum in regem eligere volentes. Qui cum ad
diem condictam Coloiiiam venisset, .... promisil
se de bis deliberaUinim. Regressus est igitur ab
eis datis obsidibus, die constituto reversurum se
prominens.
bereits angeführt. Außerdem wäre wohl auf die
Die letzte Stelle hat Thomae a. a. O
parallele Folge der Erziihlungeu in den Aniiales imperiales zu 1191, 1193 und in der Coul. Sarddasiaua
c. 37, 33, p. 467 ff. hinzuweisen, die mit der wirklielieu F(dge der Ereignisse niclit übereinstimmt. Doch
ist gerade die Cliroiiolouie in der Continuatio Sauldasiaiia so iinvollUoiimien. daß besser nichts aus ihr
geschlossen wird.
') Eine Anzahl eliroiioloyisclicr und sachlicher Ungenauigkeiten "der Contirmatio Sanblasiana wären
sehr aufTalleud, wenn ilir eine so wohlgeordrieli' Quelle wie die Ileiclisauualen vorgelegen hätte. Sie er-
klären sich lei<lit aus miiiidlicher llierliet'eiuiig : man vergleiche z. 15., wie die beiden si/.ilianischen Ver-
schwörungen ineinander verwirrt sind (OtleiidorlV, Die Uegieniugder lelzleu lieiden .Viirmamieiikönige, S. 04 IV.).
Es ist daliei sehr wohl möglich, daß der Schreiber längst den StotV gesammelt hatte, den er erst l-209/l(l
verarbeitete. — Wer trotz allem an einer schriftlichen Quelle für die Zeit lleim-ichs VI. festhalten will,
wird immerhin zugeben müssen, dal? Iiflchsteiis die .Ann. impi^riales .Vrgentinenses, wie wir sie ans der
llohenliurger Clu-onil; iierausgelöst lialieii, als solche in Ueliaelil koiiinieii könnten. Inwieweit übiT iliis
bisher [{(kannte hinaus etwa aucb andere Oindleii in der Continuatio Suidilasiana enthalten sind, hb'ibt
der .Veiiausgabi' zu entscheiden überlassen; der .\ufkllrimg bedürfte /.. U. die Uerillirung mit den
VVeIngartener Schrillen.
128
Es bleibt übrig, unsere Aufmerksamkeit tiuf einige andere, beiden Werken gemeinsame
Nachrichten aus der früheren Zeit Friedrichs 1. zu lenken, die vielleicht vor den übrigen für Graef
bestimmend waren, „die Neuburger Clironik von 114(i — 1201" als Quelle Otto's von S. Blasien
zu bezeichnen. Wir haben ihrer l)isher niclit gedacht, weil sie dem Bestände der Straßburger
Reichsannalen niclit angehörten, sondern erst den nach 1:238 eingefügten Neuburger Zusätzen zu
der Hühenburger Chronik entstammen. In Neuburg wie in S. Blasien wurde aufgezeichnet, daß
Heinrich der Löwe um den Preis der Belehnung mit Goslar bereit gewesen wäre, Friedrich I. im
Jahre 117(j zu unterstützen'); hier wie dort wird der Anteil Wichmanns von Magdeburg am Frieden
von Venedig 1177 hervorgehoben-). Da im übrigen den beiden (Juellen zu 117(i und 1177 jede
nähere Übereinstimmung fehlt, würde für das Urteil gar nichts durch die Annahme gewonnen,
daß die Neuburger Zusätze aus Otto von S. Blasien geschöpft hätten. Die Meldung über Goslar
steht ganz allein: ihr Inhalt entspricht den Interessen des Weifenherzogs und der Geschichte der
Stadt in der Regierungszeit Friedrichs I. zu gut, als daß sie allein deshalb verworfen werden
dürfte, weil sie nur in oberrheinischen Quellen und erst in den Jahren 1209/10 und um 1240
aufgezeichnet wurde. Die Kenntnis der Vorgänge, die zum Bruch zwischen Friedrich I. und Hein-
rich dem Löwen führten, konnte sehr wohl den Geistlichen zu Neuburg und in S. Blasien durch
den Straßburger Bischof Heinrich von Veringen (1202 — 1223) vermittelt worden sein. Denn das
Geschlecht der Veringer Grafen, dem Heinrich entstammte, war lieim Ausbruch des Kampfes im
Jahre 117S dem Weifen gegen den Kaiser verbunden^). Und daß man in S. Blasien zu Bischof
Heiin'icli Beziehungen besaß, geht aus dem Brief an ihn, den früheren Gustos der Straßburger
Kirche, hervor, dessen in der Continuatio gedacht wird*).
Auch hier bedeutet es keinen Fortschritt der Erkenntnis, wenn wir die Verwandtschaft
beider Quellen aus unmittelbarer Entlehnung und daraus ableiten wollten, daß die Neuburger Zu-
sätze aus der Continuatio Sanblasiana schöpften^). Vielmeln- geben sie beide den Niederschlag
dessen wieder, was am Oberrhein in den Kreisen der Geistlichkeit und der Ritterschaft erzählt
worden ist. Nicht das geschriebene, sondern das gesprochene Wort ist die gemeinsame Quelle
für alles, was in der Continuatio Sanblasiana mit den Straßburger Reichsannalen oder den Neu-
burger Zusätzen zur Chronik von Hohenburg übereinstimmt.
') Contin Sanblasiana c. 23, p. 44i>; Addit. Neoli. ziii- Cron. Holieiib. zum J. 1180, S. 52. Lucas. Zwei
kritische Untersuchungen zur Geschichte Friedrichs I., S. 4 liat sicli die Heseitigung der Nachricht in den
sogenannten Ann. RLirb. zu leicht gemacht.
-■) Contin. Sanblas. c. 2.3. p. 4.j0; Addit. Ntoli. zur Cron. Hoheiib. zum J. 1183. S. 53. Daß beide
auch übei' die Vergabung der beiden Herzogtümer Heinrichs d. L. mit ähnlichen Worten berichten, ist
nicht auHallerKl. Hier stimmen sie mit zahlreiclien anderen Quellen. — Nachtriiglich höre ich von Heirn
Dr. Hofmeister, dal5 dci' Name Wichmanns in der Cont. Sanblasiana ursprünglicli sogar gefeldt hat.
') Chron. Ursperg. (Mon. (Jerni. SS. XXIH, 3.")7 : Sclndiuisgabe .S. 53).
") Cont. c. 47, p. 483.
*) Sehr nahe stehen beide einander auch nocli zum J. 120S bei der Erzählung über die letzten
Verhandlungen der Gegenkönige, über die Ermordung Philipps von Scliwaben und ihre Folgen: Cont.
Saublas. c. 48. 5(1. p. 485. 488: Addit. Neob. zur Cron. Hohenburg. zum J. 121)1, S. 77; 12(»8, S. 78 {f. Doch
ist liier noch enger die Berülnung mit der Ursberger Cliiouik. so daß erst in der fcdgendcn Heilage
darüber gehandelt werden wird.
Beilage IV.
Die Holieiili)«irg-Neu})iir;?er Clironik und die Chioiük
des Burcliard von Ursberg').
{^ i. Zur EntsteliHns?sgeschichte der ürsberger Chronik.
Die Chronik des Propstes Burcliard von Ursberg, die früheren Jahrhunderlen als eines der
hervorragendsten Werke der mittelalterliehen Geschichtschreibung galt, hat seitdem an Wertschätzung
mehr und mehr verloren. Zunächst wurde ihr der umfangreiche erste Teil als Wiederholung der
Chronik des Frutolf-Ekkehard abgenommen; dann wurden nach und nach ihre Quellen bis auf die
Zeit Heinrichs VI. nachgewiesen, und nur soweit sie verlorene Schriften, wie die des Johannes von
Cremona, erhalten hat. genießt sie für die ältere Stauferzeit noch das alte Ansehen.
Über die Ausgabe in den Monumenta Germaniae'') hinaus haben W. v. Giesebrecht^) und
Th. Lindner*) die Kenntnis der benutzten Quellen gefördert; jener wies nach. dalUlie Weingartner Con-
tinuationes Historiae Welforum") und die größeren Jahrbücher von Zwifalten benutzt seien, dieser
behandelte besonders die Papst- und Kaiserkataloge, von denen auch nach den neueren Ergeb-
nissen Holder-Eggers'5) die Chronik Burchards abhängt. Danach steht fest, daß die selbstän-
digen Nachrichten der Chronik erst seit der Doppel walil von llflS in größerem Umfang einsetzen').
') Die folgende Beilage entstand erst, naelulein der Druck der Schulausgabe beendet war: vor-
her hatte ich selbst das AulVallende der liisher vollkommen unbeacliteteii Beziehungen der sog. Marbacher
Annalen zu dem Ürsberger Werke nicht bemerkt. Für die Ausgabe hatte dies die Folge, daß die Hin-
weise auf Burchards Werk nicht gegeben werden konnten. Für den ganzen Beweis ist es dagegen ein
Vorteil, daß nunmehr ein jeder an der Hand Burcliards unser Vorgehen beim Ausscheiden der Neuburger
Zusätze aus der Ilohenbiuger Chronik koiürollieren kann. Man wird nämlich sehen, daß nur die Zusätze,
nicht die Cliroidk selbst, sich mit dem ürsberger (ieschichtswerk beridiren.
2) Aus dem Nachlaß Abels von Weiland besorgt in Mon. Germ. SS. XXHl, XYi ff. und danach
von Pertz in der (durchweg von mir citierten) Scliulansgabe der SS. rer. Cerm. Vgl. Archiv der Gesell-
scliaft für ältere deutsche Gescliichtskunde XI, S. 7G ff.
s) Münchener Sit/ungsberic hte. Phil.-IIist. Klasse 1881. I, S. '2(11 IV.
') Neues Archiv XVI, 117 IV.
■) Fih- ilie Conlimiiil. Weingartenses ist der Beweis nodi zu ergänzen : vgl. unten S. i:ll. N. :{. '.•:
S. V.i-l N. 1.
") Vgl. die Ausgabe in Mon. Germ. SS. XXXI für die Cronica Tiburtina und die Cronica Basilien-
sis, sowie Neues Archiv XXVI, 4-St IV. — Zu S. i^^S. Aiun. 1 bemerke ich, daß in der Ürsberger Clu-oiiiU
ll!)-2. S. ()7. wohl Katalog und eigene Nachricht verknüpft wurden.
') Aus dem älteren Teile sind bisher auf schrifl liehe Vorlagen noch iiiclil zurückgeführt vor
allem die Mitteilungen über die Kämpfe um Alessandria sowie über die Kmpörung und Verurteilung Hein-
richs des Lüwen. Namentlich jene weisen einen gewissen Anklang an die Chronik Otlo's von S. Blasien
auf, an die auch einzelne andere Stellen eriimern. Ob sie aus gleicher mündlicher Überlieferung —
auf die sich Burcliard S. 'ti für die Kärni)l'e in Sachsen benitl - hinreichend zu erklären ist. bleibe du-
hingestellt. In die Unlersucliuiig. die das (Jefüge beider Werke zu berücksichtigen halle, mflßlen auch die
VVeingarlener Quellen einbezogen werden.
II. Bli)cli, Die Kisllsswclieii Aiinnlcn der Stniifer/iit. |"
130
Daß dem Propst Biircbard von Ursberg das ganze Werk zugehört, hat mit Lindner G.
Gronau') übei'zeugend dargetau. Die überlieferte Fassung ist unzweifelliaft erst im Ausgange der
zwanziger Jalire hergestellt worden; sie führt bis zum Frühjahr 1339. Wahrseiieinlich hat der
Tod dem Verfasser die Feder aus der Hand genommen; Burchard scheint am 11. Januar 1330 ge-
storben zu sein-).
Allein gerade wenn uns die späte Niederschrift völlig gesichert ist, tritt uns klar ent-
gegen, daß der Propst vom Ende des 13. Jahrhunderts etwa von 1196/97 an bis zum Siege
Friedrichs II. im Herbste 1312 Aufzeichnungen über die Reichsgeschichte vor sich gehabt bat,
die über die Doppel wähl von 1 198 und die ersten Kämpfe, für die Ausgleichs Verhandlungen seit
1306, die Ermordung Philipps und die Regierung Otto's IV., für die Wahl Friedrichs II. und
seinen Zug nach Deutschland außerordentliches Ansehen verdienen. Wer diese Abschnitte im Zu-
sammenhange liest und sie dem Schlüsse des Werkes von 1313 — 1339^) gegenüberstellt, wird
sich unschwer davon überzeugen, daß hier ältere Notizen für die spätere Ausarbeitung zu Grunde
gelegt worden sind. Burchard beruft sich nun für die Erzählungen von 1196 — 1313 häutig auf
mündliche Mitteilungen^); wiederholt können wir — auch wo er bestimmte Gewährsmänner nicht
nennt — sein Wissen auf sie zurückführen; es unterliegt keinem Zweifel, daß er selbst den Stoff
für die Geschichte jener Jahre sogleich zusammentrug und aufzeichnete, geraume Zeit bevor er
um 1339 seine Chronik in die überlieferte Form gebracht hat').
§ 2. Die Holicubiu'ger Chronik — keine (Quelle der Ursberger Chronik.
In ihrem ersten selbständigen Teil etwa von I 197/98 bis 1313, dessen Wert wir soeben
hervorgehoben haben, stimmt die Darstellung Burchards wiedei'holt mit der Hohenburg-Neubiirger
Chronik eng genug überein, so daß die Frage nach einem gewissen Zusammenhange beider Werke
aufgeworfen werden muß. Sie könnte auf zwei verschiedene Weisen befriedigend gelöst werden:
') Die Ursperger Chronik und ilir Verfasser, Berliner Diss. 1890.
') Vgl. Gronau a. a. 0. S. 87.
') Nur für die Jahre 1227 — 1229 kommt er jenen an Wert gleich; für dii' Zeit seit 1217 ruht
das Hauptinteresse auf den Kreuzfahrten. Für den Kreuz/.ug von Damiette ist eine der umlaiifendu:! Dar-
stellungen benutzt.
*) Lindner hat a. a. 0. S. 126 das Material gesammelt. Ganz allgemein sagt Burchard 1193, S. 73: ,au-
divi eo tempore'; — 1196 (Schulausgabe S. 69) : 1197, S. 70; 1202,3.81: ,mulli asserebant'; il9S .S. 74 ,asserunt
quidam'; 1206, S. 83 ,ut retulerunt nobis viri veridici'. — Bestimnile Gewährsinäinier erkennen wir 1197,
S. 71 ,niini3terialis de Tanne'; 119S, S. 77 ; .Heinricus dapifer de Walpurc : 1209, S. 91: .Heinriciiä de Bo-
biiigen ministerialis' ; — 1197, S. 70, Konrad, rroi)st von Weissenau (1203 — 1217) und Alit vonPreujontre (1220 —
1232), ,in Camera iniperatoris [seil. Heinrici] familiarissimus'. — Auf Burchards eigenen Aufentlialt zu Rom
weisen 1198/99, S. 73, und 1211/12, S. 93. — Daß er selbst in Kloster Pairis war. wird aus 1201-/5, S. 82,
nicht geschlossen werden dürfen, aucli wenn zwischen Burkhard und der Continuatio Sanblasiana eine Be-
ziehung nicht besteht (vgl. Cout. Sanlil. c. 49, p. 4S7). — Für den letzten Abäcluiitt seit 1213 finden wir
nur zu 1214, S. 102 über die Schlacht l)ei Bouvines: ,sicut quorundaui religiosoram viroruin didicinuis rela-
tione'; 1217, S. 106 ,predicatores asserebant': 1222, S. 112 und 1228, S. 116: ,ut alunf ; 1226, S. 113 ,ut
multi credunt'; 1228, S. 116 und 1229, S. 117: ,ut asserebant'; solche Wendungen also erst wieder häuiiger
seit 1226, wo wieder zeitgenössische Erzählung vorliegt. Auf die ministerialischen Gewährsmänner führt
auch deutlich 1221, S. 107.
^) Lindner hat zwar vollkommen recht, wenn er a. a. O. S. 119 zu 1217, S. 106 die Worte Burchards :
,sicut nos ipsi annotaviniu=' unmittelbar nur auf den astronomischen Bericht bezieht, in dessen Mitte sie
stehen. Trotzdem aber ist Waltenbachs Urteil wohlbegründet (Geschichtsquellen 11", 448), daß Burchard
.wie Lambert und andere seiner Vorgänger frühzeitig Materialien für sein Gescbichlswerk gesammelt"
habe. Offen bleibt, ob er ihnen schon um 1212/13 irgend eine Form der Ausarbeitung hat angcdeihen
lassen. — Ich beschränke mich auch hier auf das für meine Zwecke Notwendige, da Holder - Eggers Neu
ausgäbe der Ursberger Chronik zu erwarten ist.
I
entwed.T liat Burcliard für die Gescliielite des Tliroiistieils die ilolieiil.uiger Cliroiiik hemit/t, die
bereits 1-_>|J ahgesehlosseii war, oder linrcliards vor dem Jahre i-2:in Iteendeles Werk ist später
in Nenljurn für die dortige Bearlieituiig der Huheiil.iirger Chronik lu'rangezogeii worden. Die Enl-
seheidung, ob die eine oder andere dieser Lösungen zutrill't. wird ziigleicli zum Probestück für die
li^'il'^tei gsgesclüclite der sugenai ton Arinales Marbacenses').
Daß I3nrcliard die llolienburger Chronik bis l-2i-2 gekannt liabe, lialte icii für ausge-
selilossen. Wer, wie er, die Gerüihle über die Vergiftung Heiinitlis VI. mit dem Zeugnis Konrads,
des späteren Abtes von Premontre, zurückweist i^), ohne der ausgezeichneten Erzählung der StratJ-
i)urger J{eiciisannalen zu gedenken, die in die Hoheni)uri;cr Chronik übergegangen ist, liat diese
sicherlich niciit vor Augen geliabt. Wenn er trotzdem für die (Jesciiiciite der Doppelwahi und die
ersten Kämpfe Philipps der Chronik — die hier die Aunales imperiales wiedergibt — naliegekommen
ist3), so wird die Erklärung darin liegen, daß auch Burcbard unniitlelbar aus Straßburg trefHicIie
Meldungen erliielt. Darum ist er auch in der Lage, wiedeiholt noch eingehender als die llolien-
burger Chronik über elsässisciie Ereignisse zu berichten *) oder Nacbriciiten zu bringen, die ihr
ganz felilen-'). Wieder werden wir, wie für die Continuatio Sanblasiana'), in die Umgebung des
Bischofs Heinrich von Veringen geführt, aus der Burcliard seine Kenntnisse erhalten haben mag").
Noch ein anderes Moment fiiiirt dazu, die Benutzung der llohenbiu-ger Chiunik durch
Burcliard auszuschließen. Es wäre nicht zu erklären, wenn er sie zur Hand gehabt und trotzdem
nicht einmal da, wo ihn seine anderen Ouelleii im Stiche ließen«), herangezogen hätte. Zwar stimmen
beide Chroniken in den Abschnitten, in denen sie unselbständig sind, zuweilen überein, doch nur
bei den verschiedenen Stammliäumen der Staufen und Weifen''): wenn Burcbard nicht, wie der
M Wenn Burcbard die Hohenburger Chronik Ijenutzl hätte, dürften die Neiiburger Fortsetzungen
und Zusätze keine Beziehung zur Clironik von ürsberg aufweisen. Hat man dagegen in Neubuig das
Werk ßurchards herangezogen, so müßte die Hohenl)urger Chronik bis 1212 keine Spuren der Verwandt-
schaft mit ihm tragen. Ich darf die nur tlieoreüsch gegebene Möglichkeit aulSer Acht hissen, daß erst
Burcliard 1221» die Clironik von Hohciilnug, dann nach 123S die Neuburger die Chronik von Ursberg aus-
geschrieben liätten.
•) Chron. Ursperg. zu 1198, S. 70.
^) Vgl. z. B.:
Croii. Ho/inihiiiy. Chron. Uispenjense.
1198, S. 73: cyiniteriura p:i)iaci conlregil S. 78: castra in Uuvacli et in Aphicb e.\pugnavit el
confregit.
1199, S. 7i: adversas doiiius Rubaco confregit.
[Philippus] Mosellam fluviuin transiit, sed inde in- S. 87: Eodem anno super Mosellani Ollonem fuga-
fecto negotio rcdiit, obstantibus sibi Ottone rege vit et suos, cetenim sedeiu regni iion obtiniiit.
et fautoribus suis.
Man vergleiche die Meldiiiigeii über die Wahl Friedrichs II. von ll'.Ki l)ei Burcbard S. 7(1 mit Cron.
Holienbuigensis S. 67 If. Überhaupt ist eine gewisse Gleichartigkeit in der Geschichte Heinrichs Vi. un-
verkennbar: doch geht Burcliard hier ohne Zweifel auf die Weingartiier Fortseizungen zurück.
') Z. B. S. 71 über den VVeihnachtsuufenthalt Philipps in Ilageiuiu; S. 78 über die Einnahme der
Haldenburg und über die Verbrennung der Vorstädte Straßburgs.
') S. 78 zu 1201: ,Otlo ((uo(pie iina vice eiiiii exercitu ascendit iisipie ad Spiiam ; sed coinpidsiis
rediit ad inferiores iiartes'. Vgl. Chron. l'.bersheini. c. :i.". (SS. .X.Xill, iw): .doncc ad civitaleni Wisen-
Imrcli proficiscens .... inlecto negotio revertitui-. Man wird sich hierbei erinnern, daß Burcliard — wohl
vor 1213 (vgl. Linduer a. a. ü. S. 124-) - Speier besucht hat.
") Vgl. oben S. 128.
') Vgl. zu 1212, S. 101 die Meldung, daß Bischof lleinriih Kfiiilg Friedrich H. geleitete. Burcbard
(S. 5:t) ist es auch, der (vgl. oben S. 128) über den .\nleil der V.ringer an der KnipAnuig lleiiniehs des
Löwen berichtet.
-| .Also /.. H. liir die (■escbichle I.dlbars und Konrads 111. oder liU- das letzte .lahrzelinl der Ge-
schichte Friedrichs l.
'•) In Betracht kommen die folgenden genealogischen .Votizen: über die Kinder ller/og Fried
rielis 1. (Cron. llohenburg. S. 41, /.. 2.»; S. 12, Z. 17; Ursperg. S. 8); Heinrichs des Stolzen (llolienlmrg.
17*
132
Hohenburger Chronist, zumeist unmittelimr auf die Gesla Friderici des Otto von Freising zurück-
geht, so schöpft er doch aus einer daraus entnommenen Genealogie, deren Dasein schon Linduer
vermutete').
Trotz manclier Ähnlichkeit würde daher kein Anlal5 vorliegen, die Cronica Hohenburgensis
unter die Quellen Burchards einzureihen, wenn nicht in beiden eine Meldung enthalten wäre, die
einen Zusammenhang nahezulegen scheint. Sie Ijerichten von der Exkommunikation Utto's IV. im
Jahre 1210 mit nah verv^'andten Ausdi'ücken:
Cron. Hohenb. S. 81. Chron. Ursperg. S. 91.
Otto . . . rupit fedus iuramenti, quod fecerat Imperator . . . contra iuramentum, quod fecerat
cum papa et Romanis, occupando et vendi- domno pape, manu hostili cepit invadere ter-
cando sibi bona sancti Petri contra pactum. ras sancti Petri ad ecclesiam Romauam perti-
Unde a papa sepius ammonitus et correptus nentes. Preterea iuramenta, quae fecerat de
desistere contempsit et ob hoc meritam ex- reformanda pace cum Philippo rege Franciae
communicationis sententiam incurrit. Eodem et Friderico rege Siciliae, ut super bis staret man-
anno Otto . . . transiit in Apuliam, ut ter- datis domni pape, quotiens ecclesia tota non
ras illas quas hereditario iure possidebat Fri- perturbaretur, omnino respuit observare, quin
dericus . . . sibi subiugaret, ipsumque Pride- immo manu hostili Apuliam intravit et multas
ricum persequi et exterminare intendebat, pravo civitates ad regem Siciliae pertinentes in suam
usus consilio . . . potestatem redegit et principatum Capuae cum
palatio eiusdem civitatis accepit et in eodem
permanere cepit. Cumque super his ad resipi-
scendum frequenter admonitus a papa fuisset
tandeni contumax et rebellis existens ab eo
fuit excommunicatus et ubique denunciatus.
Allein sobald wir andere Quellen über dieselben Vorgänge heranziehen, bemerken wir,
daß auch sie jenen beiden Darstellungen nahe kommen, und zwar bald der einen, bald der an-
deren verwandt sind. So heißt es in zwei weiteren oberrheinischen Berichten:
Chron. Ebersheim. c. 36 (SS. XXIII, 4.50):
Oddo Imperator contra iuramentum quod fecerat terras quasdam Romane sedi tributarias
usüjus suis vendicat. 0)j lioc vinculo anathematis innodatur et per totum imperium
hec sententia confirmari imperatur. Ipse tarnen contumax et inobediens in Teu-
thoniam revertitur.
Cronica BaHliensis (SS. XXXI, 295):
Otto filius Henrici, . . . violenter auferens pape Innocentio post iuramenta, que fecerat
in coronatione, multa bona et castella, que papa in sua possessione diu hai)uerat.
contra voluntatem pape intravit regnum Apulie, aufferens illud Friderico regi Sieibe.
quem papa habuit in sua protectione . . . Propter hec et alia et propter contuma-
tiam excommunicatus est a papa ... et ab omnibus episcopis Alemannie.
S. 42, Z. 41; Ursp. a. a. 0.); die Babenberger (Hohenb. S. 42, Z. 21; ürsp. S. 2:3); die Al)künHnlingo Herzog
Friedrichs II. (Holienbmg. S. 43, Z. 37; Ursp. S. 23; die vorangehende Nachricht über den Ausgleich zwi-
schen Weifen und Babenbergeni, mit Hohenb. S. 47 verwandt, stammt wohl aus der Continualio Hugonis
Weingartensis, Mon. Welforum S. 48).
') A. a. 0. S. 128. — Nicht in den Gesta Friderici stehen naUirÜLli die Aiigal)en über die Kinder
Friedrichs I. (Holieid). S. 49; Ursp. S. .5.5) und Heinrichs des Löwen (Hohenb. S. 48; Ursp. S. 4(i). Allein
die Namen jener hat ßurchard vielleicht aus der Weingartner Fortsetzung entnommen (Mou. Welforum
S. 57), wenn überhaupt eine Vorlage liierfür zu vermuten wäre; und anzunehmen, daß Burchard gerade
nur die Namen der weifischen Prinzen — für die wir eine schriftliche Vorlage nicht nachweisen können
— aus der Hohenburger Chronik entlehnt hätte, würde lächerlich sein.
133
Aber auch in den iititcritalisclieii Aiinalen von Monte (^assino linden wir (SS. XIX. 3:20):
Dictus inipcnilur roiilia iiiranieiiluni. (|uod fcccial doniino pape Jnnoccnlio. regnuni intravil
et Capuani, iiropter ([uod dominus jiapa i[)suni in octuva s. .Martini excomuiunicavit.
Den Erzählungen treten einige Briefe Papst Innoienz' 111. aus dem .laiue HIO an die Seite,
in diMii'u er sein Verfahren gegen den Kaiser darlegt:
a) Der Brief an König Philipi) August (Böluner-Ficker, lieg. nr. 008:2) :
Otto . . . ad oecupanduni regnuui Sic-iliae nianus extendit . . Pro nihilo ducit, saepe
nionitus ac rogatus a nobis, ne maiorem perturbationem ducat in setulo, quod cius
iiaftenus occasione valdc extiiit perturhatum . . . Cum viva voce super pacem inter
te et ipsuni reformauda euni convenimus . . . (juod id facienduni iusta nostrae arbi-
triuni voluntatis tarn iuraniento quam Scripte sit adstrictus ... Ab ea [perse-
cutione] omnino desislens satisfaciat de olTensis.
b) der Brief an die deutsclien Fürsten (Böhmer-Ficker, Keg. nr. 00!»9) :
Nos jnultimodo laboravimus eum a suo iniquo proposito revocare; sed omnino iucorri-
gibilem vidiuius . . . post diligentes ammonitiones et dilationes frequentes excoui-
municavinius et anathematisavinius ipsum . . . pro eo quo(i . . . persequihir prefatum
regem Sicilie orplianum et pupillum, ai)üstolice protectioni relictum, nequiter inva-
dendo regnum ipsius et Romane ecclesie Patrimonium contra sacramenta et scripta
sua ... Ad impugnandum vel oecupanduni regnum Sicilie vel aliud Romane ecclesie
Patrimonium . . . luiputet ergo sibi, si intentione perversa istam commiserit pravitatem
. . . tam gravem et arduam videlicet persecutionem adversus Romanam ecelesiam
et regimm Siciliae . . . incepit.
c) ein Schreiben an Bischof Sicard von Cremona, das vielfacli dem vorangehenden gleich-
laulet (Böhmer-Ficker, Reg. ju-. 6112):
contra iuramenta et scripta sua .... Claves regni celoruni eontempsit . . . postquam
excommunicationis sententiani a nobis pro^atam incurrit . . . Porro nisi a tali et
tanto resipuerit errore, nos eum hereticum . . . decernemus.
Der Vergleich aller dieser Stellen lehrt, daß die erzählenden Quellen mannigfach mit den
Briefen des Papstes sich berühren ; der Schluß drängt sich auf, daß jene alle, eine jede für sich,
aus einem Schreiben Innocenz' 111. über die Exkommunikation ütto's gesciiö[)ft haben. Sie geben.
jede auf ihre Weise, die verlorene Encydica wieder, in der Innocenz den clnisllichen Völkern die
Exkommunikation Otto's IV. kund tat und wohl zugleich die Bischöfe zur Verkündung des Bannes
aufforderte ^).
Nur insoweit stimmen zum Jahre 12 tu die Holienburger Chronik und die Darslellung
Burchards überein, als sie beide sich dem Wortlaut des päpsilichen Rundschreibens angeschlossen
haben. Mit dieser Einsiclit ist unser letztes Bedenken beseitigt; beide Werke stehen unabhängig
nebeneinander.
§ 3. Die Ursbcrgor Chronik als ({iielle der Neubiiruer Zusätze zur Cliruiiik von
Uohenburi!'.
W^ir haben Itisher nur diejenigen .Abschnitte der Chronik Hurchards betracidet, die mit
der Chronik von llohenburg sich zu berühren schienen, und etwaige Schlüsse zurückgewiesen, die
daraus auf eine besondere Verwandtschaft gezogen werden könnten. Anders ist das Verhältnis
der Ursberger Chronik zu den Neuburger Zusäizen. die zwischen I2;KS und l2+4|,i der Cronica
lloheni)urgensis angefügt wurden, liier ü;i'ht die Uebereinslimniuug zu weil, als daß sie anlier
') D.aß der erste Teil de-^ .M.iiidals au Siciuil joncr Eiicyclica cnlspiii lil, hat licicil^ Wiiikcluiann.
.JaiMl)iali(r Otto's IV. S. :257, .N. I. l)emcrkt.
134
Acht gelassen werden dürfie. Man wird iininerhin mit der MOsüclikeit rechnen müssen, daß
die Cistercienser Gescliiclitsloisclier das Werk Burcliards in Neuburg l)esessen und für ihre Er-
zählung verwertet haben.
Indem wir das Beweismaterial hierfür vorlegen, müssen wir uns daran erinnern, daß die
Sprache der Additanienta Neoburgensia durch die Hohenburger Chronik und besonders durch Utlo
von Freising bestimmt worden ist: nur in geringem Umfange dürfen wir daher von vornherein
wörtlichen Anschluß an Burchards Sprache erwarten. Wir müssen ferner damit rechnen, daß in
Neuburg die Erinnerung au die Zeiten des Thronstreits lebendig geblieben war, wohl durch Abt
Albero selbst vermittelt'); deshalb dürfte es nicht auffallen, wenn die Ursberger Vorlage in Neu-
burg aus eigener Kenntnis erweitert worden wäre. Trotz dieser notwendigen Einschränkungen
wird, wie mir scheint, der Schluß schon dadurch nahegelegt, daß fast alle Nachrichten der Neu-
l)urger Zusätze, die unter dem .lahre 1301, und der größte Teil der Einträge, die zu 130S mosaik-
artig zusammengefaßt sind, in der Ursberger Cin-onik an der gehörigen Stelle begegnen.
Die Kämpfe au der Mosel und um Köln, die Krönung in Aachen hatte Byrchard erzählt^)
in Neuburg wußte man allerdings aucii von der Einnahme Kölns imd der Gefangennahme des
Erzbisciiofs Bruno, — aber man heß die Ereignisse in der irrigen Folge stehen, wie sie aus
Burchard hervorzugehen schien.^)
Die Verhandlungen zwischen Philipp und Otto, die 1207 durch die päpstliclien Legaten
geführt wurden, ohne zum Abschlüsse zu gelangen, hat Burchard berichtet, als ob sie geglückt seien ;
ihm folgt darin der Neuburger:
Chron. Ursp. S. 83. Äddit. Neoh. S. 77.
Taxala est forma compositionis . . ., quod etiam Erat enim talis compositio, ut Otto duceret filiam
poslea conipletum fuit, videlicet ut Otto filiam eins per dispensationem*).
Piiilippi accipiat uxoreni . . . tieretque dispen-
satio per sedem apostolicam.
Der Neuburger — in seinem genealogischen Interesse — spricht dabei von der Verlobung
Philipps mit der griechischen Prinzessin, von der späteren Vermählung in Schwaben, von den vier
Töchtern dieser Ehe; es sind drei Notizen Burcluirds, sinngemäß aneinandergereiht.'') In der Urs-
berger Chronik wird nur von der Verlobung zweier Töchter mit Prinzen berichtet«), die noch nicht
zur Herrschaft gelangt sind: alles hat der Neul)urger sachgemäß verändert. Er schließt unmittel-
bar daran die Erzählung von der aufgelösten Verlobung Otto's von Witteisbach ; sie steht wiederum
den Angaben Burchards nahe:
Ursp. S. 84. . Neoh. S. 77.
Fuit autem occi-sus . . . bac sola causa, quia, desponsata fuerat palatino de Witilisbach. Sed
cum desponsasset unam de filiabus suis pre- ipse . . . homicida multorum nobilium per
>) Vgl. oben S. 123.
•-) Ursp. S. 78, 79; vgl. S. 88.
s) Vgl. insbesondere S. 88. Tatsächlich hat Burchard nicht geirrt, weil er nichts von «1er Er-
oberung Kölns sagt. — Die Aachener Krönung erzählt er rur von Philipp. So schrieb zunächst auch der-
Neutnirger; erst nachträglich iilier der Zeile ist ,una cum regina' hinzugefügt: vgl. Schvdausgabe S. 76, N. f.
") Er berichict vorher selbständig über den HuB des Papstes gegen Philipp und seine Zuneigung
zu Ullo, und er fügt eine andere Bestimmung hinzu.
5) Die Verlobung mit Irene hatte schon früher der Reichsannalist zu I19i berichtet; der N'en-
bnrgir weicht ab, indem er den Griechenherrscher ,rex' nennt — wie Burcliard S. 68 — und gleich diesem
die Prinzessin gefunden werden läßt ,in palacio Panormitano'. Die Hochzeit vgl. Chron. Ursp. S. 70; die
Töchter aus der Ehe S. 80.
") Ursp. S. 80. — Die Verlobung der Biatrix mit Otto IV. wird später erzählt; daß iudeß der
12"20 erfolgten Vermählung der 'K Tochter mit König Ferdinand von Castilien überhaupt nicht ge<lacht
wird. Itönnte neben anderm angifnlirt werden, um für diese Nachrichten der Chronit; Burchards auf eine
fruliere erste Niedersclirift zu schließen.
I3r
fato sceleroso, idcni fjiiendatn liheniin taniili-
arem diicis BawariaL' perlide iiiteilVcil ; df c|ua
perfidia eoram priiu-ipilms iiotaliis i'iiit. et ideo
rex tiliam suani silii tradere deiiesjavit.
. . iudiciuiii fiiit pro.sciiptus et . . a priiiiipilni!-
taiulem diiudicatiir. id filiain siiain rex de-
lieret n'lial)ere . . . (Juod ille l'erens iiidigiie
cepil oieidte Iractare de ipsius ofci.sione.
So iiiidel in der Tat zum Jahre 1:2(11 jeder Neiilpiiiyer Kinlrag sein Seitenstück in einer
Aufzeiclmuni; Hureliards von Ursberg. Das gleiciie Verhältnis gibt der Ant'anj; des Jahresl)erichtes
zu 1208. Zwar inöciite ich für die Erzählung vom Morde Philipps eine selbständige Überliefermig
annehmen.') Aber in Ursberg uud in Neuburg wird sogleich die Beisetzung des Königs zu Barn-
iierg und die spätere Übertragung in die Kaisergruft zu Speier verzeichnet:
Ursp. S. 85. Xroh. S. 78.
Corpus . . primum humatum fuit aiuid Babiii- Corpus ibidiiu hunialiir; sed postea . . a Fride-
berc. Sane postmoduni. cum Fridericus II. im- rico rege Spiream ad sepulturani regiani ossa
perator regnum accepiset, . . fecit illud doportanlur ac gloriose ibi tumulanlur.
extunudatum in Spiram deferri et de consilio
Helnrici'^) de Scarphinberc. episcopi Spirensis
et cancellarii imperialis aulae. ii)idem sepeliri
cum progenitoribus suis.
Beide endlich berichten, daß Heiuridi von Caiden den Mörder auf einem Vorwerk^) erniill'
und tötete, sowie daß auf den Markgrafen von Andechs und den Bisciiof von Bamberg der Verdaciit
der Mitschuld fiel.^)
Daß die annalistische Meldung von dem Frankfurter Reichstag Otto's zu IrJOS und von
seiner Neuwahl bei Burchard kein Gegenstück findet^), ist eine Bestätigung unserer Kritik; denn
wir beanspruchten den Satz zu Gunsten der Hoheuburger Chronik uud wollten ihn nicht den
Neuburger Zusätzen (iberlassen. Was diesen wieder angehört''), die Verlobung mit Beatrix, der
Gewinn des staufischen Erbes, die Überlassung der Regalien auf der Burg Trifels, — alles lesen
wir schon in der Ursberger Clironik'):
Ursp. S. 89.
filiam Philippi tamquam dominam omuium rerum.
quae ad generationem illam spectabant, acce-
pit uxorem . . .
S. flO.
favorem maximum a popularibus . . acquisivit.
S. 89.
Heinricus-) vero de Scarpliiuberg, Spirensis epi-
scopus, qui eratprothonolarius in curia Fliili[)pi,
Neob. S. 80.
Copulatasilii uxore filia'regisPhyllippi . . universa
predia . . quae . . . divi imperatores l'ridericus
et Heinricus . coacervaverant'*), in ipsius diti-
onem cesseruut et etiam favorem onuiium prin-
cipum et maxime Suevorum una cum regalibus
et Castro Trievels obtiunit.
mediante cancellario scilicef Spirensi episcopo,
qui regalia tunc temporis observabat.'')
') Sie steht in el.i/.elnen Angaben und Wendungen l)ald der Chronik von Ursherg, bild der Coii-
liniialiii Sanl)lasiana näher, weicht vor alU-ni in der Bemerkung-: .siiata extracia ([uasi iociilator IikIiiiii
simulaiis' von l)eideii ab; ich fuide die Tatsache wieder in der Conliiiualio Weingartcnsis Honorii (Mmi.
VVelforura, Schulausgabe S. 63): ,velut iocaiido'.
-) Falsch; statt .Coiuad'.
') Neol). S.7S: .apiid i|iiaiulain L:iMngiain a|iU(l Daiii.biinu silanT; Ursp. S. S."» : .in i|ii>idaui gruiisia
nnii longe a Ratispona'.
••) Neob. S.,7'.(, ,Z. 1(1; 1 isp. S. 8i. - ri),i- die Fliiclil des Uambeiger- enUiiill die Cbronik vmi
L'rsberg so wenig wie vom TimIc der ivönigin Irene. — Über beides herichleleu die Neuburger sein- an\.
Vgl. Miicli unten S. 14(1, N. :{. -) Vgl. Ursp. S. 85).
") .Allerdings vom Neul)urger in seinem Slil vm-gelragen; vgl. eben S lol 1'.
■) .\ur iVn' i'ber^'alie der Hin-g sell)sl ist hier nichl an-drilcklii-b benierkl.
'*) Vielleicht ist auch dii-se Talsache ans den Krz ihhuigen Uin-chards enlnonunea; vgl, dort .'>. W. S.">.
") Diese Worte, die icli in der .Vusgabe nach langem Schwanken der llolienburger Clirnnik
beliiil, werden nun doch eudgillig ans ilir /u eiiHernen und der Neid)nrger Erweilerniig /n-zaweisen sein.
Vgl. ancli oben S. KM), .N. 1 und zum Titel die soebiii angeführte Stelle ans Ursp. S. So.
136
in p'olestate habebat in c-astro Trivels coroiiain
et crucein et iusignia regalia, quae nee etiaiii
restituere voluit, nisi fieret cancellarius impe-
rialis aulae; quod et factum est.
Auch für den Jahresbericht von 1208') wird gelten, daß Parallelen, die so weit durchge-
führt werden können, kaum noch auf Zufall beruhen, sondern eher für Entlehnung sprechen.
In der Hohenburg-Neuburger Chronik haben wir zwischen 1209 und 1212 den Eintrag zu
1211 als Nachtrag des Neuburgers bezeichnet^) und ilin aus der ursprünglichen Fassung ausge-
schieden. .Jetzt finden wir auch hier^):
Ursp. S. 92. Neob. S. 81.
Otto excommunicatus denunciatur. Moguntiims etiam episcopus . . . denuntiavit ip-
sum Ottonem excommunicatum.
Von den Zusätzen zu 1212 über den Kinderkreuzzug und die Kreuzfahrt gegen die Albi-
genser enthält Burciiards Chronik nichts. Er erzählt auch nichts von den päpstlichen Briefen, die
dem „Kinde von Apulien" sicheres Geleit nach Deutschland schaffen sollten und erwirkt haben*).
Dagegen treffen beide Quellen in der Schilderung des Breisacher Aufstands, der Otto's Niederlage be-
siegelte, ganz in der Weise zusammen, wie früher in den verwandten Berichten aus der Zeit König
Philipps^). Der Neuburger hat manches fortgelassen, anderes nacli eigenem Wissen ergänzt, das
gleiche oft mit seinen besonderen Wendungen erzählt; trotzdem bleibt ein Bodensatz auch stili-
stischen Anschlusses an die Vorlage kenntlich:
Ursp. S. 101. Neob. S. 82.
Audito vero adventu ipsius, Otto imperator . . Comperiens Otto Friderici adventum, . . . pro-
venerat de Turingia, volens comprehendere aut liciscitur obviam adversario.
interficere adversarium suum . . .; sed a mul- Otto cum suis cedere compnlsus est . ., quia pro
tis derelictuH non poterat occurrere . . ad pugnam. tenacitate*"') sua multi eum relinquebant.
. . . Otto vero nichilomiims attemptans, si pos- Descendit Renum usijue Brisache regium oppidum
set resistere, ex altera parte Reni desceildit prestolari volens eventum rei, si quo modo
venitque ad quoddam castrum nomine Bri- posset habere copiam resistendi. Ubi dum
sacum, quod in potestate sua habebat; ubi cum nioratur . . . Unde') multitudo populi com-
maueret, cives . . nescio qua occasione com- mota . . . Ottonem cum suis omnibus eiece-
') Vgl. auch Neoli. S. SO, Z. 19: ,ad legiUiinuin hertdeni Fridericuiu' mit Ursp. S. 89: ,veros do-
iiiinos, nativos dominoä' von den Staufen.
-) Über 1210 vgl. oben S. 132 f. Hier fanden wir das Rundschreiben des Papstes als Quelle.
■') Für sich allein würde natürlich diese Stelle nichls l)eweisen können.
^) Vgl. die Stellen bei Wiiikelmann, Otto IV. S. :?2-2 If. und insbesondere z. B. loliannis Codag-
nelli Anuales ed. Holder-Egger zu 1212, \\ :?9 U. ; Croii. Sicardi (Mou. Germ. SS. XXXI, ISO): Richeri Senoa.
Chron. III, c. 19 (SS. XXV, 297). Auf i>äpstliclie Mandate wird in der Neuburger Bearbeitung liiugewiesen
zu 1211 über die Verkündung der Exkommunikation (Schulausgabe S. 81, Z. 16); für den Albigenser-
kreuzzug (S. 83, Z. 11) und hier für das Gelelt (S. 83, Z. 20). Trotzdem wird man daran festlialten müssen,
daß die iiäpstliclie Eiicyclica zu 1210 nicht etwa erst von dem Ncuburgev, sondern bereits in der Holien-
burger Chronik benutzt ist.
'■') Der Übergang .Neob. S. 83: .Redeanms nunc ad hystoriani de Ottoue' — nicht aus Otto von
Freising — erinnert an die Wendungen Burciiards: .nunc redeamus ad propositum', Ursp. S. 82 und äiui-
liche ; vgl. Gronau a. a. 0. S. 12.
''I Auch gerade für diese Behauptung gibt Burchard den Stoff; vgl. S. 90: ,Fuerat auteni consue-
tudo principuin, ut hilariter et prompte beneflcia seu ecclesias conferroul primis peloutibus; (piod ip-e neijua-
(piani facere voluit'. Friedrich dagegen, sobald er nach Dcutscliland kam, ,preilia iiniierii et i)aterna large
distribuit et obligavit' (S. 101, in der oben augeführten Stelle).
') Hier ist vorher der Grund angegeben.
137
iiidti . . . iiisuiTCxenini. ulii ((nidani viiliie- niiit. ({iiihiisdam il)i viilneralis et nuitilatis.
rali et interfecti sunt ipsequc . . vix reeessit Oui seeedens iiide reversus est in Saxoniani.
ab eis . . . in Saxoniam rediit.
Wer beaclitct. dal5 liier wiederlidll die Aiisdrucksweise Burcliards diircli Itedensarten er-
setzt ist, die wir als das Spratligul der Neubiirger aiiselieii dürfen'), wird erst recht würdigen, wie
sich ihre Reariieituiit;- auf die von i5urciiard ülierinittelten Tatsachen gestützt iiat.
Aliein ich bin niii- wohl bewulU, dal'i bei jeder Einzelstelle immer wieder das Bedenken
aufsteigen mag, ob die Vergleichsmomente ausreichen, ob nicht docii eine andere Lösung mög-
lich sei. Um eine Eidscheidinig zu begründen, müssen wir den Mlick auf das (iesamterfiebnis
richten, das. Schi'itt für Schritt aus einzelnen Möglichkeiten immer wieder erwogen und gewonnen.
im ganzen einen nicht geringen (irad der Wahrscheinlichkeit beanspruchen darf.
Wir fassen in der Holienburg-Nenburger Chronik und in dem Werke Mui'chards den ganzen
Abschnitt ins Auge, der uns vom Tode Heinrichs V"I. 1197 bis zmn Siege Friedrichs II. im .lalire
121:2 unterrichtet. Wir bemerken, daß beide nur in den Berichten wirklich eng zusammengehen,
die nach dem Jahre 1238 zu Neuburg der Hohenburger Chronik hinzugefügt worden sind-), und
stellen fest, daß der RohstofI' dieser Znsätze, insoweit er die Keiciisgeschichte der Zeil anfleht,
fast vollständig in der Ursberger Chronik niedergelegt war. An zahlreichen Stellen, zumal unter
1201 und 1208, spricht schon die Zusammensetzung des Nachtrags dafür, daß er aus der .Schrift
Burcliards stamme; hierzukommt, daß durch alle .Jahre hindurch, zu 1201 und 1208 wie zu 1211
und 1212, selbst in der umgestalteten Neulinrger Fassung der Wortlaut der L'rsberger Chronik an-
zuklingen scheint.
Ich vermag keine angemessenere Lösung zu finden, als daß die Chronik Burcliards von
Ursberg den Neuburger Schreibern als (hielle für die Naciitiäge zur Geschichte Philipps und Oüo's
gedient habe^).
§ 4. War die Ursberaer Chronik (Quelle <ler Contiuiiatio Ncoltiirffoiisis von l'ilS— 1238':*
Wir haben bisher nur die Neuburger Zusätze von 1201 — 1212 ins Auge gefaßt und als
wahrscheinlich anerkannt, daß sie aus der (Chronik Burcliards von Ursberg ihren Inhalt entinunmen
haben könnten. Sind deren Spuren etwa noch in andern Abschnitten sichtiiar. die erst in Neu-
burg zu der Hohenburger Chronik hinzugefügt wurden, sei es in anderen Nachträgen oder in
der Fortsetzung von 1213—1238?
Unter den Zusätzen scheiden von vornherein alle diejenigen aus, welche sich auf Neuburg
beziehen oder aus der dort benutzten Historia Miscella stammen; aber auch die andern über die
Empörung und den Sturz Heinrichs des Löwen zu 1180, über das Schisma und die Käiii|)fe um
Alessandria zu 1183 liai)en mit den entsprecliendeii Erzählungen Hurchards nichts gemein').
') Vgl. oben S. Ui-2 i\, lltö.
•) Über die Übereinstimmung mit ilci' llcihciiliiiriici- Clirmiik zu l:2l(t vi.'l. olieu S. \'i-l (.
) Der Gedanke, unser (ieliäuile uiii/uliaiieii uiul zu jirüfeii, oli etwa die .\l)scliiii' te von l.il'.l
t)ls zinii lireisnclier .Aufstand von 121:2 als gleiiii/iltiKB AufV.eicIiiuingen des Holienbni'fier (llironisten zu lie-
zeicimcii wineii. um hieraus die Üliereiiistininninj;' mit der Irslierser Chronik zu litt. 1512 zu i-rlvl;lren.
liilft iiictit weiter, weil daiui iinnier noch die unnteiih l)edeutiingsvollereu Hericlile zu 1201. 12(IS lileilieii
würden, für die jr<ler .'IhMlicIic Ausweg unniöglicli ist. Zudem stieße man auch für li'tl. 1212 auf er-
lielilictie stilistische iicdeukeii (vfrl. olieu S. \{M, l(l.">). weil fferade dii' Weiidunucii. die au Otto vnn
Preisiim anl<liiigeii. in llrslx'ig beseitigt worden w.'lreu.
') Man iniilUe schon anuehuieu. «lall die Neuburger durch die l'rslierger (^hi-oiiik angeregt wor-
den wären, itu' Wissen über jene I'lreigni-ise kund zu tun. Uagegeu würde es vielleicht inöglicli sein,
an zwei uiierheldichen Slcllcii, die ich in der lliilu'iiburg(>r Chronik Iieliel5, einen /nsamiuenhaii); iiiil der
Chriinik liurcliards zu vermuten. Heide würden dann aus der Crmiica llolienhurg. auszuscheiden und als
Neul)ui'gcr Zusätze zu kennzeichnen sein: a) Schulausgabe S. tli. Z. ;{!> Ihidet ~icli der Name der ersten
II. IM.K^h, Dl- KisIWsi-i'lioii Aliii.il.Mi «liT S'iiiifi-r/.iMl. 18
138
Schwieriger liegt die Entscheidung bei dem Vergleich der Neuburger Fortsetzung mit der
Ursberger Chronik. Denn wenn beide auch seit dem Jahresbericht von 1222 offenbar nichts
miteinander zu tun hal)en. so sehen sie doch für die meist dürftigen Berichte von 1213 — 1220 ein-
ander ähnlich genügt). Allein da beide mit ihren Mitteilungen über diesell)en Ereignisse keineswegs
ganz übereinstimmen und als Zeitgenossen darülier selbst zu berichten vermocliten, ist es nicht
zulässig, liier auf einen quellenmäßigen Zusammeniiang zu schließen^).
Wieder sind es, wie für den Abschnitt von 1201 — 1212, nur die Nachträge zu dem ur-
sprünglichen Texte ^), die bestimmter auf die Ursberger Chronik hinweisen*).
Ursp. S. 109. Cont. Neob. S. 88.
Aiuio Domini MCCXXII. et annis sequeiitibus Anno MCCXX. Friderico imperatore renianente
Fridericus imperator in Sicilia et Calabria et in Sycilia vel Apulia magna et fortia gessit
Apulia pugnavit contra Sarracenos et alios expi'gnando Sarracenos ... et dominio impera-
silji rebelles et ipsos suae ditioni viriliter sub- toris sunt subiecti^).
iugavit.
Die Naciiricht ist bei Burchard, dessen Anteil an den Vorgängen in Italien überall her-
vortritt, an ihrer Stelle; um so überraschender'') in der Neuburger Fortsetzung, die vor dem .Jahre
1237 der italienischen Ereignisse kaum mit einem Worte gedenkt.^) Wenn deshall) um des In-
Gemahliii Friedrichs I., Adela von Vohlnirg. den die üesla Friderici Otto's von Freising nicht enthalten;
er muß in Hohenburg oder in Neubiirg zugcl'iigt sein : in letzterem Falle könnte er aus dem Chron. Ur.-p.
S. 24 stammen. — 1)) Merkwürdiger wäre die zweite Stelle. Beide Chroniken (Hohenb. S. 48; Ursp. S. 46)
berichten von der zweiten Ehe Heinrichs des Löwen mit Mathilde, der Tochter Heinrichs II. von England
und ihren Kindern; beide erwähnen bei der Nennung König Heinrichs IL, daß durch ihn Thomas von
Canterbury den Märtyrertod erlitt. Dies Ereignis hat allerdings solch Aufsehen erregt und hinterlassen,
daß recht wohl zwei verschiedene Schriftsteller selbständig sich daran erinnert haben werden, als sie des
Königs gedachten. Immerhin wäre es nicht unmöglich, daß die Worte (Ilohenb. S. 48, Z. 4): ,a quo
beatus Thomas Cantuariensis passus est' erst zu Neuburg der Holienburger Chronik nach dem Vorbilde
Burchards eingeschoben wären. Selbstverständlich müßten dann auch die entsprechenden Worte im An-
fang des Jahresberichtes von 1170 (S. .jl) als Neuburger Nachtrag gelten — und dies ist um deswillen
nicht unwahrscheinlich, weil der folgende Satz wirklich, wie wir schon in unserer Ausgabe bemerkten,
erst in Neuburg verfaßt und hinzugesetzt worden ist; vgl. auch oben S. 11(5, N. "2.
') Die Tatsachen, die beide erzählen, sind: 1314 Schlacht bei Bouvines; 1215 Lateraiikonzil (nach
dem bekannten Auszug aus dem Protokoll): 1216 Tod Innocenz' ILL; 1217 der fünfte Kreuzzug; 1218 Tod
Otto's IV.; 1220 Kaiserkrönung Friedrichs IL und Erhebung Heinrichs fVII.). Der Neuburger bietet —
von Elsässer Notizen abgesehen — nur zu 1213 Reichhaltigeres, weicht aber in einigen Daten ab; vgl. fol-
gende Anmerkung. — Der Auszug aus dem Konzilsprotokoll war so verbreitet, daß er ebenso in Ursberg
wie in Neuburg vorhanden gewesen sein wird.
'-) Immerhin würde auch bei sachlicher Selbständigkeit des Neuburgers möglich sein, daß er in
der Datierung durch Burchard beeinflußt worden wäre. Wenigstens würden sich dann zwei chronolo-
gische Irrtümer ziemlich leicht erklären: die Ansetzung der Aachener Krönung zu 121:5 (Cont. Neob. S. 84 ;
Ursp. S. 102) und des Ronizugs Friedrichs IL zu 121!» (Cont. Neob. S. S8: Ursp. S. I06|.
■'') Den Nachtrag zu 1220 ß (Cont. Neob. .S. SSI) über die Eben Heinrichs (VII.) und Friedrichs II. ziehe
ich nicht heran.
*) Die beiden im Folgenden besprochenen Stellen sind noch nicht in der Ausgabe, doch oben
S. 103 f , 116, N. 2, als Zusätze bezeichnet worden.
'■) Auch hier wieder entspricht, was im Wortlaut geändert ist, der besonderen Art der Neuburger.
Vgl. oben S. 101. 104.
") Was in Neubnrg zu den Angaben Burchards hinzugefügt ist, beruht ganz auf Hörensagen: vgl.
Winkelniiinn, Friedrich IL, I, 537.
') Nur die Rückkehr Friedrichs II. vom Kreuzzuge nach Unteritalien könnte hier erwähnt wer-
den (1229, S. 93). Bei den Reichstagen zu Ravenna und Aquileia (1232, S. 94) handelt es sich für den
Neuburger nur um die Angelegenheit Heinrichs (VIL). — Daß von dem Kampfe zwischen Friedlich IL und
Gregor IX. niclits gesagt wird, habe ich schon früher hervorgehoben (vgl. oben S. 96). Daraus ließe sich
erklären, weshalb die Neuburger die wertvollen Nachrichten der Ursberger Chronik zu 1220-1229 mit
Stillschweigen übergangen hätten, selbst wenn sie in ihrer Vorlage schon standen.
I
139
lialts willen Kiill.^liiiiing aus tieiii Urslierj,'er Werke iiiögluli wird, su sliiiiiiit es aufs lieste dazu,
daß der Sld diesen Ahsi-hnitt als Xatlitiag zu der Neuburger Fortsetzung keinitlicli fieinaclit liat.
Von entsclieidendeni Gewicht für die ganze Uutersu.liung winde endlicii jeuer schon
früher') gewürdigte Zusatz sein, der auf Schriften über den fünften Kreuzzug im Arcliiv der Abtei
Neuburg hinweist. — wenn ei- einwnndl'iei zu deuten wäre, l'iiter dem .lalire 1:>18 wird die Ein-
nahme von Damiette erzählt, die l::!i'.i erfolgte, und sogleich daran da» traurige Ende der Kreuz-
fahrt geschlossen, als nändich (im Jahre 1-iäl) ,die^) Stadt bald darauf durch einen unglücklichen
Zufall wieder verloren wurde, wie man in der Geschichte dieses Ereignisses berichtet. Anderwärts
haben noch andere ausführlich erzählt, wie dies gescliah: liariiber kann der eifriire Leser in der
Bibliothek von Neuburg Aufschluß finden."
Otfenbar werden wir hier auf verschiedene Darstellungen Ober den Kreuzzug von Damiette
aufmerksam uemacht. Die eine .historia' iiat ihn selbst zum (;egenstand: es ist unzweifelhaft die
llistoria Damiatina des Oliver. Daß außenlem in Neui)urg noch andere auslührliciie Erzählungen
über den fünften Kreuzzug vorhanden waren, wiiil nicht gesagt; nur darüber — so scheint mir
die Interpretation zulässig — koinite man sich aus andern Neuburger Codices belehren lassen, daß
noch mehrere Schriftsteller über dieselben Ereignisse ausführlich berichtet halten.
Nun hat Burchard in seiner Chronik nicht zu den .Jahren 1219—1-2^1, sondern nachträglich
zwischen den Berichten zu 1222 und 1223 eine zusammenbängende Erzählung über den fünften
Kreuzzug eingeschoben. Mitten darin beruft er sich für eine Einzelepisode auf „die Schriften eines
Mannes, welcher ausfühilich jene Kämpfe um Datniette beschrieb" S).
Mit Rücksicht hierauf ließe sich der Nachtrag zur Neuburger Fortsetzung vortrefflich
erklären. Der Fortsetzer hatte das Schicksal von Damiette berichtet, ,sicut hystoria refert'. Danach
erhielten die Neuburger eine Abschrift der Chronik Hurchards: hier fanden sie eine abweichende
Erzählung von der Kreuzfahrt und zugleich einen Hinweis auf weitere eingehendere Schriften
darüber. Einer der Schreiber, die sich, wie wir wissen, um Otto von Freising und die Hohenburg-
Neuburger Chronik bemühten, hätte in dem Original am Rand oder über der Zeile darauf aufmerk-
sam gemacht^), und der Zusatz wäre bei der Abschrift in den Jenenser Codex dem Text eingefügt
worden.
Auch hier ist, wie bei jenem Nachtrag über die Sarazenen Siziliens, über Vermutungen
niclit iiinauszukommen. Doch wieder würde es unserii ganzen Beweis unterstützen, daß eben nur
die Zusätze zur Neuburger Fortsetzung der Ursberger Chronik verwandt scheinen, wie vorher
allein die Nachträge zur Chronik von Hoheuburg.
Sollte es gelungen sein, in dem Werke Burchards das liierarische Hilfsmittel wiederzu-
finden, durch das die Neuburger befähigt wurden, die Risse uiul Spalten in der Hohenburger
Chronik bis 1212 zu verdecken und sie mit ihrer eigenen Fortsetzung von 1213 — I23S zu ver-
schmelzen V
') Vgl. oben S. 97, 116, N. 2.
■-') Cont. Neob. S. 88: .ileralo |ienliderunl casu lameiilabili, sicul hystoria rolerl liuiiis rei gesle.
Alias et per alios, (|ualiter hoc eveneril, plciiiter exaratuni est, siciil in anuario Novi-castri diligcas lector
nivciiire poterit*.
■) Ursp. S. 1 10 : .Ffeforam unmn, cpiod leiri in ticriplis ciiiusdam eas puguas prolixlus descri-
hcntis'. — liiirchard schließt, S. 113, seinen Einschnb mit den Worten: ,uos vero ad texeiiduin d n-
texendum rennn gestanun historiain proporahinnis'. Sollte niclit hieraus der in der Holienliurg-Neidnirger
Chronik sonst nie vorkoinineiide Aiisihuck .hystoria huiiis rei gesle- slaiunien, der zu l:Jls liogegiiel (vgl.
vorige AnnicrUiing) ?
*) Kl- konnte dabei zu «liiii ursprünglichen Texte: .siciil hystoria refcrl' ilie W.ule .liuius rei
geste' hinzugefügt haben, durch die SchliiBworte Burchards (vgl. vorige .Anmerkung) veranlalU. So würde
selbst die ungeschickte Interpunktion in unserer llandsclirifl (vgl. Schulaiisgiihe S. SS. N. h) aus dem
äußeren Hcfunil der Vorlage irkl.'lrlich werden.
»8*
140
Was für die Kritik der Holienburg-Neuljurger Clirouik den ScliluRsteiii liefern würde,
iiiüßle für die Ursjjerger Chronik den Ausgangspunkt zu neuer Forschung bedeuten. Denn wenig
günstig steht es um ihre Überlieferung. Sie ruht — soweit bisher bekannt — auf zwei Hand-
schriften des 15. Jahrhunderts, die nicht auf das Original, sondern auf dieselbe Abschrift zurück-
leiten'); bisher scheint auch noch kein mittelalterlicher Benutzer des Werkes nachgewiesen zu
sein. Es wäre daher von besonderem Interesse, wenn die Schrift wirklich bald nach 1238 am
überrliein zu finden und den Neuburgern zugänglich gewesen wäre.
Es läge gewil') am nächsten, daß auch hier — wie für die Schriften ütto's von Freisiug^)
— die staufische Bibliothek zu Hageuau die Kenntnis vermittelt hätte. Hat Jjurchard selbst zu
irgend einem Zeitpunkt eine Reinschrift hergestellt, die dann vielleicht hie und da von unserer
Überlieferung abwich? ist erst nach seinem Tode seine Chronik an den Überrhein gekommen?
enthielt sie mehr, als uns die bisher bekannte Überlieferung bewahrt hat? und gehen einzelne
Nachrichten der Neuburger Zusätze — die in der Chronik Burchards sich heute nicht finden —
auf jenes Exemplar zurück, das man am Oberrhein besaß ?^)
Doch ich halte inne mit den Fragen, die aufgeworfen werden müßten, wenn unser Hinweis
darauf zu Recht bestehen bliebe, daß die Neuburger Cistercicnser einen großen Teil des Stoffes
für ihre Zusätze zur Hoheuburger Chronik und ihrer Fortsetzung aus der Chronik des Burchard
von Ursberg entnommen haben könnten.
') Vgl. v. Giesebrecht, Münclieiier Sitzuiigsbevichtt' ISSI. I. 218 ff.
2) Vgl. oben S. 90 und unten im Anhang I, S. U>-2.
■•) So könnte man denken, daß Burchard zu 1203 den Tod iiiul die Bestaltung der Königin Maria
zu Lorcli (in der Augsburger Diözese) berichtet hätte, von der wir heut in den Neuburger Zusätzen (S. 7i»)
lesen. Er, der wiederholt auf Urkunden hinweist und der um 1213 die Register Innoccnz' III. lingesehen
bat, könnte recht wohl die päpstlichen Mandate gegen Otto IV. (1211. S. 81), gegen die Alliigenser (1212,
S. 83), die t;eleitsbriefe für Friedrich II. (a. a. 0.) Iienutzt baljen, — von denen die Übi i-Iieferung der Urs-
berger Chronik jetzt nichts weilJ. Und einleuchtend genug möchte es scheinen, «hiß durch eine Hand-
sclirift aus Ursberg in der Augsburger Diöcese nach Neuburg die Erziihlung von dem Hoslieiiwunder zu
Augsburg gelang! wäre, die lieut zwischen den Neiiburger Zusäl/en (S. 75) verehisamt steht. Docli alles
dies sind Hypothesen, die vorläufig höchstens beunistisclien Werl haben, und die von dem ausge/,eichneteu
Bearbeiter der Neuausgalie ihr Urteil erwarten. Ich liabe deshalb meine Darlegungen über die söge
nannten Anuales Marbacenses völlig frei von ilmeu gehalten und den etwaigen Zusanimenliang zwischen
Burchard und den Neuburger Zusätzen nirgends im Beweisgange verwertet. — Darum mag auch nur hier
darauf hingewiesen werden, daß vielleicht die Bezielmiig zu Burcliard von Ursberg eine Erklärung dafür
ergibt, wcsliall) der Schreiber A seine Alischritt der Hob nburger Chronik bis ins J. 120.S fortsetzte und sie
erst mitten in diesem Berieht dem Neuburger B überließ (vgl. oben S. US, N. 6). Er sellist niimlicli liätte
seine Tätigkeit nur soweit ausgedehnt, wie der erweiterte Text aus den zerstreuten Stellen Burchards neu
zusammenzusetzen war; als die Aufgabe einfacher wurde und nur jeweils ein Abscimitt Burchards zu be-
rücksichtigen blieb, da erst hätte er — indem er sich die Aufsicht zunächst noch vorbehielt — den Ge-
nossen an seine Stelle treten lassen, der schon früher die Neuhurger Fortsetzung verfaßt hatte. x
Urilai:.' V.
Die Foi'tsotzuHiieii der Holieiilmrü-Neubiirner Olironlk.
Dem Schlüsse der Neuliurger P'ortsetzung folgen aul' Fol. 149', löO eine Heiiie anna-
Jistisclier Notizen von 1:26:2 — 1375, die wir 8—9 verschiedenen Händen zuweisen köinien'). Nnr
der erste Eintrag über den Eremiten Richard von Platlenbronn gehört nocli nach Kloster Neuburg-).
Schon der nüchsle zu I30S über den Aufstand zu Straßl)urg maclit wahrscheinlich, daf5
er in der Stadt seihst niedergeschrieben worden sei: spätestens zu Beginn des 14. Jahrhunderts
dürfte daher unsere Handschrift nach S'raßburg gekommen sein^).
Unter den Witterungsberichten, die — jede von anderui Schreiber — zu 1311, 13:$!.
1335 auf der unteren Hälfte von Fol. 149' eingetragen sind, würde die letzte uns dazu liclfen,
den Ort der Niederschrift genau zu bestimmen, — werni wir wüßten, von welcliem Kircliturm
damals Kreuz und Hahn hinabgestürzt wären*).
Die folgend»' Seite. Fol. 150. enthält zunäclist die Todestage der Könige Rudolf, Adolf
Albrecht, Heinricli: von einer Hand, also nach 1313, jedenfalls vor dem Tode Ludwigs 1347
geschrieben.
Alle diese Einträge werden an quellenkritischer Bedeutung durch die nächstfolgenden
Obertrotfen, die mit Notizen in der Clironik des Mathias von Neuenbürg zusammenhängen. Aller-
dings ist es nicht ganz sichev, daß die beiden voranstehenden Meldungen') zu 1315 und i35ü
von dem gleichen Schreiber herrühren, wie die anschheßenden zu 1363, 1349. 1350. 1365, 1367.
136.S: ihre Beziehungen besonders zu der F(M-tsetzung des Mathias gestatten uns indessen, sie
liier gemeinsam zu betracliten. Die Nachrichten iilier das Erdbeben zu 1356. über den Engländer-
einfall zu 1365. den Kampf um Freiburg 1367 und die Rückkehr ürlimis VI. nach Rom 1368
stimmen meist wörtlicli mit entsprechenden Abscluiitten am Schlüsse der Mathiaschrouik überein.
die allerdings fast durchweg uocli ertieblicli melir ülier (hescll)en Vorgänge bringt. Die Sätze
über den Judenmord und die Geisselfalirl von 1349 und über die Feier des .hibeljalires von 1350
sind zu kurz, als daß man auch sie zu demselben Werk in unmittelbare Beziehung setzen dürfte:
iinr die Möglichkeit, daß sie daraus entiiouinien wurden, heut vor.
') Vgl. die Besciireihuiig iltr llaiidscluirt uatiii im .Aiijiarig I, S. 1>C> 11"
=) Vgl. o!)en S. 56.
') Vgl. Hepel, CtirDiiikcn der (IimjIscIii'ii Sliidtc VIII, -M iiiul .iberi S. .".S.
') Scliuliuisiiahc S. KU: .de mislni piiniacido sru (Miii|i!inill ciccll criicrin cum ~uo ,Lr;illiciiiio'.
VrI. Wilniiiiis Im Archiv XI. \'A'2.
') Übrigens ist nicht aiiagesclilosscii. ilal! diese luldcii .N.pII/.cii in den l"ii'ig(lill<licneii H;nim auf
IdI. l.'.n irst eingetrag.il sind, nachdem die lolgendeii liereifs geschrlelien waren.
142
Man würde iiicht zögern, die Notizen des ('.»d. lenensis als einen einfachen Auszng aus
der Fortsetzung- des Mathias von Neuenburg anzusehen'), wenn niehl auch sie diesen gesenül>er
einen kleinen Überschuß l)öten. Uie Merkverse über die Hungersnot von 1315 und das Erdbel>en
von 1350 kouimen allerdings hierfür nicht in Betracht^), wohl aber die kurzen Angaben über den
Ta-lohn der Reitarbeiter von 1363 und das Unwetter von 13(J5, die beide auf einen gleichzeitigen
Berichterstatter weisen.
Um den Tatbestand zu erklären, müssen wir uns daran erinnern, daß zwischen dem
Geschichtswerk des Cod. lenensis und der Chronik des Mathias im 14. Jahrhundert wirklich eine
enge Verbindung hergestellt worden ist: die Hohenburg - Neuburger Chronik und die sogenannte
Chronik Elleuhards sind mit der letzten Redaktion der Clu-onik des Mathias von Neuenburg zu einem
Sammelwerk vereinigt worden, das gemeinhin unter dem Namen des Albertus Argentinensis be-
zeichnet wird 3). Die Jenenser Handschrift und die Mathiaschronik müssen daher um die Mitte
des 14. Jahrhunderts demselben Manne vorgelegen haben.
Beide Fortsetzungen stimmen bis 136S überein, gehen jedoch von hier an auseinander:
weder zu 1373, 1374*), noch zu 137(1. 1377. 137S=) hat der Jenenser Codex die Nachträge zu
Mathias von Neuenburg; dagegen enthält er nach dem Jahre 1368 wieder von anderer Hand über
Enguerrand de Coucy zu 1375 noch eine vereinzelte Notiz, die ihrerseits in der Mathias-Fortsetzung
fehlt, nur mit der Darstellung Königshofens verwandt ist. Daher müßte die Sammelhandschrift
des Albertus Argentinensis spätestens vor 1373 entstanden sein, — von hier aus sind Cod.
lenensis und Mathiaschronik getrennt: wahrscheinlich lag sie schon um die Mitte der 60er Jahre vor.
Es könnte nun zwar sein, daß der Fortsetzer des Cod. lenensis bald nach 1368 die Nach-
richten von 1356-1368 aus der Handschrift des Albertus Argentinensis entnommen und sie aus
eigenem Wissen um die Notizen zu 1363, 1365 vermehrt hätte. Aber es wäre auch möglich, daß
vor 1363 die Sammlung bereits fertig gestellt war und daß ein und derselbe Mann — sei es
Mathias oder jeuer unbekannte Albertus? — nebeneinander die verwandten Fortsetzungen bis 1368
zur Mathiaschronik und zur Hohenburg-Neuburger Chronik in die beiden ihm vorliegenden Codices
eingetragen hätte.
Wie uns die Urgeschichte der Chronik von Hohenburg zu den Anfängen der Straßburger
GeschicMschreibung zurückleitet, so führen ihre Ausläufer zu den letzten Höhepunkten und er-
öirueii die Aussicht auf die Werke des Mathias von Neuenburg und Jakob Twingers von Königs-
hofen, dessen verlorene lateinische Chronik zum großen Teil auf jenem Sammelwerke des „Alber-
tus Argentinensis" beruhte.
i) Die Meinung von Huber iu Böhmer, Fontes IV, p. XXXVIll. dal5 /.., der Fortselzung des Ma-
Ullas von Neuenburg für die Jahre 1356, 136-5, 1308 die Notizen des Cod. lenensis lieiiutzt seien, ist dem
VVorllaut beider gegenüber unhaltbar. u ,:.,,., m . i <-i t • t
=1 Dr Hofmeister macht n.icli /u dem, was in der Schulausgabe b. 102, N, 1, i angeführt ist,
„och auf die Sanimlungon Oeslerley's in den Forscliungen zur Deutschen Geschichte XVllI, 27 und die
H.'inerkungen Königs, cbendort S. 574 ff. aufmerksam.
3) Vgl. oben S. 58; Hegel a. a. 0. S. 177. Wir l<eii„eu davon die Handschriften A, K, W , U (vgl.
olieii S. S f.).
*) So weit reichte die Handschrift A,
») So weit Urstisius und Ivönigshofen.
Teil
Die Aniiales moiiasterii Argentiiiensis.
Eine Wiederlierstelliinj?.
Es gilt, die letzte Aufgabe 7.11 lösen: den Zusammenhang der Hohenburg-Neubiuger
Chronik des Jenenser Codex mit den kleinen elsässischen Jahrbüchern zu erklären.
Das Problem, das durcli iiire Verwandtschaft der Forsciiiing liestellt wird, ist längst
erkannt. Bereits Philipp .Jafte') iiat mit seinem uutrügliclien Scharfblick gesehen, dal» die
Chronik und die kurzen Annalen von Maursmünster auf eine gemeinsame Quelle zurück-
gehen, und als der einzige hat er darauf hingewiesen, wie aus der Benutzung dieser selben
Quelle die Beziehung der Jahrbücher von Maursmünster zu den .\nnalen des berühmten
Eileidiardcodex zu deuten sei. Für Schulte wurde der glückliche Fund der Notae historicae
Altorfenses^) zum Anlaß, all diesen Fragen erneut nachzugehen; allein Jaflfe und er stießen
überall auf das Hindernis der Grandidier-Annalen und mußten sich vor allem mi( iluien
abzulinden suchen.
Wir sind heute für die gleiche Arbeit in einer erheblich günstigeren Lage. Die
Annales breves Argentinenses täuschen niemanden mehr; und wir haben es zudem für
den Vergleich mit den kleineren Geschichtsquellen des Elsasses nicht mein- mit der ganzen
Chronik zu tun. sondern einzig mit ihrem zeitgeschichtlichen Kerne, den .Vnnales imperiales
Argentinenses. Niemals mit den übrigen Bestandteilen der Chronik, sondern nur mit den
Reichsannalen stinmien die Aufzeichnungen aus Maursmünster und Altdorf, die Nachrichten
des Codex Elleidiardi und die Straßburger Fortsetzung des Pantheon Gottfrieds von Viterbo,
die gleichfalls in diesen Zusammenhang gehört^). Es wird uns gelingcin, nachzuweisen.
da(> ihnen allen ein verlorenes Geschichtswerk zu (irunde liegt, gering an Umfang, doch
wertvoll als der Ausgangspunkt elsässischer Aimalistik drr Slauferzeit und ehrwürdig durch
seine Geburtstätte, das Straßburger Münster.
Allein ehe wir ans Werk gehen, diese verlorene Urquelle aus ihren Ableitungen
wieder zu gewinnen, müssen wir die kleinen Jahrbücher, die hierfür in Frage kommen,
sichten und unter ihnen selbst erst ürdinmg schallen. So werden wir festen Grund er-
halten, den letzten Schluß) unwiderleglich zu ziehen.
') Mon. Germ. SS. XVII, SC. Scliwltc hat in (l.n Mitt. des öslerreicli. liist. V, .".-JO I'. .hillö'- .\ii-
sii'lit uiirithüg wicdergefreheii. weil er sich an dieser Stelle nur auf die Vorbeinerkunfr zu dessen .\«si;.ibe
der Maursm'unsterer Annali'n slülzle (SS. XVII, 181) und den dort gebraueilten Ausdruek Annales
Argentinenses fillschlieli auf den Text der Grandidier-.'Vnnalen bezog. .TalTe versteht vielmehr darunti^r
..ilie gerncinschaniiclii' Ouellc der Annales Marhaeenses, der .\iin. Ari;i iitineusi- ((HandidiersI und der .Arm.
MaMrinionaslfririises", wie Schulte sie in seinem Autsalz S. .■)-2() IV. sueht : indem .lalle aber auch die Ellen-
liaidannalcu auf dieselbe (Juelle zurnckfühi-te miil diese in SlralSburg entstanden wissen wollte, ist er der
Wahrlieil so luilie gekommen, wie es den (ielehrten irgend mOglieh war, solange sie mit dem Werke (iran-
didiers reebnen mußten. Es hat eben «neb für diese Eragrii verhängnisvoll gewirkt.
■) Mitt. des öslerreieh. Inst. IV. 0(19 (T.
^) Vgl. darüber unten S. IlS.
II. lUui'h, Diu LlMlissi-cIluii .Vnimli'ii dcl- Sl aiilVivoil. 1>|
146
Kapitel I.
Die Annales Aigentinenses minores.
Den Straßburger Reichsannalen und den Jahrlnichern von Maursniünster stellt gegen-
über eine Gruppe kleiner Aufzt^ichnuiigeu, die, unter sich mannigfach verknüpft, üftenhar
auf gemeinsame Wurzel zurückzuleiten sind. Sie ordnen sich um die beiden Annalenreihen
im Codex Ellenliardi als um ihren Mittelpimkt; zu di'r einen schlügt sich die SlraHburger
Fortsetzung des Gottfried von Viterbo, mit der andern werden wir eine Quelle der kleinen
Colmarer Annalen in Verbindung setzen dürfen; die Beziehungen beider Gruppen zu ein-
ander zu klären, helfen die Notae historicae Altorfenses, da sie uns den verhältnismäßig
reinsten Auszug ihrer verlorenen Quelle liefern'). Erst wenn wir diese als Aunales Argen-
tinenses minores wiederhergestellt haben, sind wir im Stande, durch ihre Vermittlung die
Nachrichten der ganzen Gruppe nutzbar zu machen, um sie mit den Einträgen der An-
nales imperiales Argentinenses und der Annales Maurimonasterienses zu vergleichen. Ich
bitte daher um Geduld für diesen Hilfsl)au. der uns später bei der eigentlichen Aufgabe
außerordentlich entlasten wird.
§ 1. Die Annales priores codicis Eilenhardi und die C'ontinuatio Arnentinensis
des Pantheon Gottfrieds von Yiterbo.
1. Der Weg, über die früheren Ergebnisse vorzudringen, wird durch die Einsicht
frei gemacht, daß die beiden Reihen annalistischer Einträge des EUenhardcodex nicht —
wie es in den Ausgaben 13öhmers-) und Jaffe's^) geschehen — zu (üuem Werke zu ver-
schmelzen, sondern getrennt zu l)ehandeln sind*).
Die kostbare Handschrift nämlich, ,die der große EUenhard vor dem Münster, Plleger
des Domwerks, in den neunziger .lahren des 13. .Jahrhunderts zu Stral^burg anlegen
ließ'^), enthält an zwei verschiedenen Stellen und von verschiedenen Händen die Notizen,
die wir als ,Annales Eilenhardi' zu bezeichnen gewohnt sind. Im ersten Teile der Hand-
schrift, im Jahre 1392 geschrieben, folgen unmittelbar auf den Schluß der Imago mundi
des Honorius Augustodunensis und von gleicher Hand auf fol. 36 Annalen«) von 1132—
1273 (1291); wir wollen sie Annales priores cod. Eilenhardi nennen.
') Für alle diese kleinen Annalen beziehe icli niioh avif die Texte, die im Anhang znr Sehiilaus-
t'ahe der .4nnales Marhaeenses qui dicuntur veröffentlicht sind. Nur die kleinen Colmarer Annalen, die ihrem
Haiiiilinhalt nach in den ganz andern Zusammenhang der Colmarer Gesehichtschreihung gehören, fehlen
dort. Sie sind von Jaffe in den Mon. (;erm. SS. XVII, 189 ff. herausgegeben. — Zum leichteren Verständ-
nis vgl. unten S. 181, Beilage VI.
») Böhmer, Fontes 111, p. 113 ff. ■) Mon. Germ. SS. XVII. lül.
«) Es ist mir eine besondere Genugtuung, hierdurch einem Gedanken Anerkennung zu schaffen, den
W. Wiegand gelegentlich geäuHert hat (Bellum Waltherianuni S. 11, Anm.): auf historiographische Taligkeil
der Dominikaner weise „der größere Teil der von der zweiten Hand in den Codex EUenhards eingetragenen
Annalen, die Jafle, alle eigentümlichen Merkmale verwischend, mit den Notae historicae der ersten Hand
zu den sogenannten Elltnhard'schen Annalen zusammengeschweißt hat."
5) Der Codex ruht heut nach bewegten Schicksalen im Schutze der Benediktinerabtei von S. Paul
in Kärntheii. Der Güte des hochw. Herrn Abtes danke ich es. daß ich ihn auf dem Bezirksarchiv zu Straß-
burg benutzen konnte. Von anderer Hand soll der Codex eingehend in der Zeitschr. für die Gesch. des Uber-
rheins beschrieb?n werden; icli be.scliräuke mich daher auf das für meine Zwecke dringend Notwendige
\md verweise im Übrigen vorläufig auf die ausführlichen Darlegungen bei Jatle a. a. O. S. 9.5 If.
"■•) Nicht streng chronologisch geordnet.
147
Dir jct/ige zweite Teil <Ies Codex beginnt auf fol. 48 mit einer anderen (Iruppc
aiinalistisclier Einträiie: ,llic iiicipil pars cronice de eis (|nr- acridennil in dvocesi Ar-
gentiiu-nsi-. Aul' fol. 50 sclilielU sicli daran die sugenannlc Chronik des Eilenliard, die
bis fol. 65' von derselben zweiten Hand gescbrieben ist; sie unifalU nach der Einleitung')
(bis zum Itdcrrcuiunn) die Cesta liiidoifi bis zum Mai 1290 und >fldielU auf fol. <i.")' mit
der bekannten Mel(huig, dai; die Er/.äidung bis zu diesem Zeitpunkt auf Anordinmg
Ellenhards durch (Jottfried von Ensmingen, den Notar der Slrai.burger Kurie, zusammen-
getragen worden sei^). Derselbe .Mann hat auf fol. i)!— 97' im Jahre 1^90 die Miracnia s.
Mariae vom .lahre l::iSO. über die (Jottfried einen Bericht verfaßt hatte»), und auf fol. 9N
einen Katalog der Strar)burger Bischöfe bis auf die Wahl Kourads von Lichtenberg 1273
eingeschrieben'). -Talfe hat. wie es scheint mit gutem Hecht, angenommen, dal', der zweite
Schreiber'') seine Tätigkeit bereits im .Jahre 1290 ausgeübt hat. Sein „Auszug aus einer
Chronik über Ereignisse der StraDburger Diöcese" — den wir vorläufig als Annales poste-
riores cod. Ellenhardi anführen werden — ist also früher niedergeschrieben als die Jahi--
büclier des jetzt voran gebundeneu, erst 1292 entstandenen Teils.
Die ur.sprüugliche Niederschrift der Anuales posteriores") brachte als zeitlicb späteste
Meldung einen Wetter- und Erntebericht zu 1288; doch erhielten sie auf der freigebliel)e-
nen Seite') fol. 49' einen Naclitrag von anderer Hand mit Berichten zu den Jahren 1292.
1293, 1294: schließlich hat. wie mir möglich scheint, derselbe Schreiber mit anderer Tinte»)
noch zum Jahre 1297 etwas über die reiche Weinernte zugefügt-').
Schon der äußere Befund berechtigt dazu, jede der beiden Gruppen, wie sie in
ganz verschiedener Umgebung auf uns gekommen sind, für sich gesondert zu betrachten,
iberdies werden sie von vornherein inhaltlich dadurch geschieden, daß allein die Aimales
posteriores mit den Aufzeichnungen der Straßburger Dominikaner vermischt sind, die bis-
her fälschlich als ursprünglicher Bestandteil des ganzen Werkes angesehen wurden'»). Nur
mittelbar gehen beide Auszüge des Codex Ellenhardi auf dieselbe verlorene Stral)bm-ger Ge-
schichtsquelle zurück; auf sie leiten, in jeder von ihnen selbständig, die Berichte zurück,
die uns jetzt in beiden Teilen der Handschrift übereinstimmend begegnen.
II. Die Annales priores codicis Ellenhardi bringen zwar ihre einzelnen knapjien
Jahresberichte nicht in zeitlicher Folge, aber sie lassen doch — wenn wir die Schreibfehler
') Über sie vgl. noch unten S. 150 f.
-') SS. XVII, i:?3: ,A tempore Hifliardi regis usque ad hnnt- loiuni coinpilatuni est ix luandatü
Ellunliardi, prociiratoris fabrice ecciesie Argentineusis, per Gotfriduin notariuin curia Argeiitinensis de Ens-
mingen'. Vgl. den entsprechenden Eintrag zum .). 12.57 auf fol. 5:?' (SS. XVII. 12'2).
ä) SS. XVII, 114: .A. I). 1290 rescrij.ta sunt inIVa scripta signa et prodigia, (|ue crealor oniniuni
rciiiin DeuÄ dignatns est oj.erari — et per (iotfridiini notariuin iiirie Argintinensis ad preces Ellen-
hanll magiii procuratoris fabrice ecclesii^ .Vrgentinensis rcdacta sunt sult tonore infra scripto.'
<) Der Schreiber beginnt fol. 04 die Wunder der li. Maria mit: .Hie incipiunt sigtia et pro-
digia .. .', den Katalog fol. 98: .Hie incipiunt omnia noinina', wie fol. 48 die .\nnalen mit: .Hie incipil
pars cronice'. fol. 50 die Chronik : .Incipiunt omnia nomina regnin ab incar'natioue doraini'. Es ist also eine
Eigenheit des 2. Schreibers des Codex, die (irandidier (vgl. oben S. :{') in diri Heginn seiner Arm. Argen-
linenses lircves ilbernonimen hat.
') Ich /.aide wie Jalle nach der licilieiifolge. in der die llilnde in dem vivIUnil.tcii Codix auftreten.
") Über ihre nicht chroiiülogische Ordnung vgl. unten S. I5:f.
') Also vor der Chronik, die fol. 50 beginnt.
») .laiTi a. a. 0. S. 104 sagt all.-rdings ,alia mami'.
") Wenn aus der Fassung der Aiinalen zu 1292 .comparavimus organas' liestimndc Scblnsse ge-
zogen werden dürften, wilnle llllcrdiard selbst iwie HiWmier. Fontes III, p. XXIX und Hegel. Hentsche
Stildtechroniken VIII, 51 lilr die Aunaleu vorgeschlagen haben) als Schreiber dieser Naclilrttge der :l. Ilanil
anzusprechen sciul '") Nur VViegand (vgl. oben S. 146. N. 4) hat das Rechte erkannt.
148
in den Jahreszahlen verhessern — die annalistische Oidnunu der Vorlage erkennen^). Ihre
18 Einträge umfassen die Zeit von 113:2— l:27o: die beiden letzten Nachrichten iiber das
Auftreten des Dietrich Holzschuh und die achtzehnjährige Regierung König Rudolfs fallen
aus dem annalistischen Rahmen heraus und gehören sicherlich nur dem Schreiber an, der
['i\)'2 in dem ersten Teil der Handschrift die Annales priores mit der Imago mundi des
Honorius eintrug. Daß sie im iibrigen keineswegs nur in dem Ellenhardcodex ihr Dasein
führen, sondern unabhängig von ihm bestanden, geht aus ihrem Anftauchen in dem Cod.
Mon. lat. 21259 deutlich hervor.
Diese einst Ulmer Handschrift^), die in ihrem späteren Teile die Chronik Heinrichs
von Diessenhofen enthält, bringt von einer Hand, die übereinstimmend noch dem 13. Jahr-
hundert zugewiesen wird, allerdings dessen Ende anzugehören scheint, auf fol. 57 — 232 das
Pantheon des Gottfried von Viterbo und die ,Historia de ortu Pilati''^). In Gottfrieds Werk
schlieljt an den kurzen Katalog der Päpste und Kaiser eine kleine Zahl von zehn Notizen*)
der Jahre 1148 — 1246, von denen sechs wörtlich den Annales priores gleichlauten, die beiden
letzten ihnen sachlich genau entsprechen*). Mit Rücksicht darauf hat Waitz sie als Con-
tinuatio Argentinensis Godeti'idi Viterbiensis herausgegeben").
Die Angaben über das Alter der Handschrift machen es von vornherein unwahr-
sclu'inlich. daß die annahstischen Einträge aus dem Ellenhardcodex entnommen sein
können: immerhin ist die Frage zu wichtig, als dafj wir die Prüfung bei Seite schieben
dürfen. Innere Gründe lassen dahin entscheiden, daß die Continuatio Argentinensis nicht
aus den Annales priores selbst geschöpft ist.
Wir stützen den Beweis auf den Unterschied zwischen den Jahreslterichten beider
Handschriften zu 1228.
Annales priores. Continuatio Godefridi.
1228. Argentinenses obtinuerunt triumphum con- Bcrtlioldus episopus et civitas Argentinensis ha-
tra quatuor civltates sub episcopo Bertoldo huerunt triumphiuu apud villani Bladolvesheim
et primicerio coniite Allterto de Habethburcli. loiitra XIIII clvitates regis festo Medardi.
Acfidit liec cedes apud Bladolzheim VI. Idus
liinii.
Den Tatsachen entspricht, daß der Sieg bei Blodelsheim von Bischof Berthold, den
seine Strafiburger unterstützten, erfochten wurde'). So erzählt denn auch die Continuatio
Godefridi. Die Annales priores dagegen stempeln den Kampf zu einem Triumph der
Bürger; der Bischof und Graf Albrecht von Habsburg sind gleichsam nur Führer des
städtischen Aufgebots. — wie Graf Rudolf 1261 in dem Freiheitskampfe Straliburgs als
') Die Ordnung in der Hs. ist folgende: 1148 (1140 Hs.). 1143, 1136 (1126 Hs.), 1132. i| lls7, 1191),
1197 (1097 Hs.). 119S (1098 Hs.), 120S. 1211. 1219, || 1218, 1214, || 122S, 1246, 1262, 1273 (1270 Hs.).
-) Vgl. iilier sie Mon. (ierm. SS. XXII. 14 unter C 3 und Böhmer, Fontes IV, p. XVII. Meine zum
Teil allweichenden Angalx'n beruhen auf freundlichen Mitteilungen des Herrn Dr. Leidinger, der sich der
Mühe unterzog, den Codex einzusehen.
') Die Fassung soll nach SS. XXII, 17 nächst verwandt sein der Pariser Hs. 482.5 saec. XIV.; diese
wird auf das Exemplar des Pantheon zurückgeführt, das Gottfried an Friedrich I. und Heinrich VI. über-
reichte. Dadurch rüclvt auch die Ulnier Hs., deren Herkunft aus Straßburg oder deren Ableitung aus einer
Stiaßhurger Handscinift gewiß ist, in den Kreis der Werke, die auf die Bil)liothek der Staufer zu Hagenau
zurückweisen. Vgl. darüber oben S. 91», 140 und unten S. 183, N. 1.
*) 1148 (1140 Hs.), 1190, 1208, 1209, 1212 (3 Nachrichten), 1219 (1218 Hs.), 1228, 1246.
'') Vgl. die Schulausgabe S. 11.5. Man beachte auch den Anfang mit dem gemeinsamen verkeln'ten
Datum 1140.
") Inde'^sen ist dei' Zusammeidiang, den Waitz, SS. XXll, 341 riclitig erkannt liat, von den
Forschern über die Straßbnrger Gescliichtsquelleu liislier unbeachtet gehissen worden.
') Vgl. Winkelmann. Jahrliücber Friedriclis II.. I. .514 f Von Quellen sind hervorzuheben die (^ont.
149
Kricgsobeist in seine Dienste tnit'l- Mit'i' wird die VerganireiilKMt im [Jciite späterer Er-
eignisse geseht-n. — genau in der Weise, wie es in der Cluunik (julllVieds von Eiismingen
bei der Erwähnung des Grafen All)recht gescliieht-'). Die AulTassung der Annales priores
ist erst nacli dem Siege von Hausbergcn miiglicii. vielleiclit gar von dem ersten Sclireiber
des Codex Ellcnhardi bei der Abschrift in seine V^rhigc iiiiieingotragen. Kommt ilazu
nocli, dal) der Worlhuit der (ionlinuatio mit einzelnen Wendungen uniiediiigt den Vor-
zug verdient^), so scheint mir aul'.er Zweifel, daß sie uns hier die ursprüngliche, der
EUenhardcodex nur die verändei'le Gestalt des Eintrags i)ewahrt hat.
Hiernach müssen die Annales priores und die Continuatio Godefridi aus einer ver-
lorenen Vorlage stammen. Dem Umfange nach ist sie allerdings in den Annalen ge-
treuer bewahrt*); aber wie die Handschrift des Pantheon zu 1228 den Wortlaut zuverlässiger
erhallen hat, so müssen wir mindestens mit der Möglichkeit rechnen, daC die beiden
Nachrichten, durch die sie zu 12(11) und 1212 den Ellenhai dcodex übertrißp), wirklich schon
der Vorlage zugehörten.
III. Durch den Vergleich der Jahresberichte zu 1246 wird das Urteil gefestigt, aber
darüber hinaus Einblick in die Entstehung der beiden Aufzeichnungen gewonnen. Jal die
Verwandtschaft der Einträge über Heinrich Raspe mit der Darslellung in der Chronik Gott-
frieds von Ensmingen'') führt uns bis an die Anfänge einer Kritik dieses Werkes selbst
heran.
Annales priores. Continuatio Argentinensis Godefridi.
124G. Factus est conflictm iiiler diios reges in campo Rex Ileiiii-icus de Duringia et episcopi celericpie
Fnuik-enfurt, videhcet Cfiradum filiuni Fride- fautores ecclesie lialuierunt victoriani apud
rici iinperatoris et Heinriciim serenissiiiium") a Fraiikenfurt contra Cuonraduni filiuni Friderici
sede apostolica et i)er archiepiscopos Alema- excommunicati iniperatoris festo üswaldi.
nie et episcopos in rei/em proniotunv). Cui
lleinrico Dominus dedit victoriani in festo saneti
Oswaldi regis.
») ita emend. laiTe; fen rissi in u m c.
Neob\n'gensis (Schulausgabe S. 92) und die Cliroiiik von Eberslifiiii c M) (Moii. Genn. SS. XXIII, 4.V2(. die
beide vom Siege des Bischofs sprechen.
i| Vgl. Redlich. Rudolf von Habsburg S. 91.
-I Vgl. Chron. Ellenhardi iSS. XVll. Ii:?|: .erat dux milicie et vector vexilli civitatis Argentiaensis
.... et niulta coinoda et victorias cuiillicluuui civilas Argentinensis .... ist consciinta per eundeni . . . Mor-
luo auleni patre ipsius domini Ruodolfi ipse dominus Ruodolfus successit in locuni patris et factus fuit si-
militer dux milicie civitatis Argentinensis'.
") Die Ausdrücke .v i 1 la Bladolvt^sliciin- und .civitates regis' fehlen den Ann. priores und sind in der
Continuatio den zeitgenössischen Rericlilen vollkommen entsprechend (vgl. Conl. Neobnrg. und Chion. Kbers-
heini. 1. c). üeshulb ist die Angabe von H besiegten Städten die glaubwürdigere. .Auch hierfür siu-ichl das
Chronicon Ebersheim. I. c. : ,episcopns viriliter contra nititur, civitatibus enini regis a nioutibus alpinis et
comitibus sibi contignis usiiue ad liiis lerniinos adversus enm siniul conglomeratis.' .\ul5erdein zeigt auch
die Versammlung, die König Heinrich im Seplend)er l"2-27 im Elsaß abhielt, daß die Vierzahl der Städte,
von diT die .\nn. piiores berichten, zu niedrig angesetzt ist (Bohmer-l'icker. Reg. 4US9). Zu beachleii
ist. daß Closener (ed. Hegel. Shidtechroniken VIII. UM] zwar die Notiz der Ann. priores übersetzt, aber die
Zahl der besiegten .Stildte aus .vier' in .vierzehn' unigewandell hat.
*) Zumal für das 12. Jahrhundert. Auch sind, außer der einen zu l-JJs, alle elsässischen lokalen
Notizen in der Continuatio jetzt getilgt.
■') Über die Regierung Ollo's imuI den Aibigeuserkreuzzug: vgl. die Schulausgabe S. II."«.
") Sie wird meist Chronicon Ellenhardi geiiaiuil.
') Zu du'.sem Satz vgl. die .Viisili'ücke im Chron. Elleidiardi: .l'iidericns . . . . promotu> est in
regnuni' (S. 120, Z. -"«S): .Wilhelm Inunio pape et episcopis Alenianie presentavil. Ouem episcopi ele-
gerunt in regenn' (S. 121. Z. 4(1).
150
Chron. EUenhardi ('^ Continuutio Argentinensis Honorii. SS. XVII, 121).
rriiuipcs Alemanic, scilicet arcliiepiscopns Moguiilinus , Coloiiiensis, Trevereiisis cum
ceteris cpiscopis Argeiitinensi, Spyrensi, Metensi et aliis elegerunt . . . Heinrk-um
lantgraviuni Turyiigie in regem . . . Cum autem Fridericus depositus Imperator fi-
liiim haberet in Aleniania, qui rex Conradus dicebatur, ille . . . venit ad campos
apud Frankenfurl. Heinricus autem rex. qui curiam prefixit cum episcopis et fautori-
bus ecclesie, coUegit magnum exercitum et insequebatur Conradimi regem usque ad
eosdem campos; ibique facta est pugna et maximus cotiflictus inter predictos duos
reges in festo beati Oswnhli ; et Deus dedit ricforiam ecclesie et regi Heinrko.
Die wöiiliche Übereinstimmung zwischen den Annales priores und der Chronik
springt in die Augen. Es läge nahe, mit Rücksicht auf den Tatbestand, den wir für 1228
aufgedeckt haben, zu vermuten, daß die Conünualio Godefridi die ursprüngliche Form der
verlorenen Quelle bewahrt und dalj der Schreiber der Annales priores im .Jahre 1292 ihren
Bericht zinn .lahrc 124G umgestaltet habe, als er die bereits 1290 niedergcschrieljene Ellen-
hardchronik kennen lernte. Indessen diese Deutung scheitert an inneren und äußeren
Gründen: der Text der Annales priores zu I24() kann nicht von deren Schreiber verfallt,
sondern muß schon aus einer Vorlage entnommen sein.
Nur ein CopisU nie der Verfasser, konnte den königlichen Ehrentitel ,serenissimum'
zu dem unsinnigen ,fenrissimum' entstellen'); und ist es überhaupt denkbar, daß ein Ge-
schichtschreiber noch im .Jahre 1292 so entschieden gegen Konrad für Heinrich Raspe Partei
ergriffen^) und seinen Sieg als göttliche Gnade gepriesen hättet)? aus diesen Worten spricht
doch vielmehr ein mitlebender Anhänger des LandgratVn von Thüringen; ihm trauen ^vir
auch am leichtesten die gute Kenntnis des Anteils zu, den Papst Innocenz IV. an der
Königswahl von 1246 hatte^). Genug, wenn nicht alles trügt, so hat der Bericht der An-
nales priores als gleichzeitig zu gelten; ihr Schreiber von 1292 fand ihn bereits in seiner
unmittelbaren Vorlage.
Dami bedarf erst recht die Verwandtschaft mit der Ellenhardchronik einer Er-
klänmg^). Sie ergibt sich mir aus dem umstände, daßj deren Verfasser Gottfried von Ens-
mingen für den ersten Teil eine Darstellung benutzte, die schon in der Zeit Heinrichs von
Thüringen entstanden ist.
Die Tatsache, daß Gottfried von Ensmingen ausdrücklich angibt, seine eigene Er-
zählung mit der Doppel wähl von 1257 begonnen zu haben, hat immer dazu geführt, den
vorangehenden Abschnitt als Einleitung zu dem Hauptwerke, das auf Wunsch EUenhards
entstand, von ihm abzulösen. Aber im Schatten der größeren Leistung ist sie zu selb-
ständiger Würdigung noch nicht gekommen^').
Der Arbeit Gottfrieds geht ein Auszug der Kaiserliste des Honorius Augustodu-
nensis voran; er ist für die- ältere Zeit durch wenige Zusätze erweitert und l)is zum Tode
König \Vilhelms 125») fortgesetzt worden Die Nachrichten über die stautischen Könige
bleiben zunächst durchaus in dem engen Rahmen, der durch die Image mundi gegeben ist.
Die Erhebung und Kaiserkrönung Friedrichs, die Wahl seines Sohnes Heinrich, dessen Em-
') Vgl. in der Ausgabe S. 116 aucli iindero Fehler des Sclireibers.
») Das Beiwort .seronissiuius' fliulel sich in der ElkMihiirdclu-onik Gottfrieds von Ensmingen nicht.
») Diese Worte l)leil>en für die Annaleii auffallend, trotzdem sie sclion in der Ellenhardchronik
stehen. Sie wären in den kurzen Auszug nicht anfgenoniuien. wenn sie nicht der Gesinnung des Ver-
fassers entsprochen hätten.
*) ,a sede aposlolica promolum'. Die Ellenhardchronik berichlcl nichts davon.
■■■) Drnn <ler nieciianische Versuch, jetzt die Henutzung des Annulenherichts von 1246 für die
Chronik anzuneinneii, hüll gegenüber dem Wortlaut dei- Chronik nicht Stand.
") Wenn auch die I reiflichen Nachrichten der Einleitung stets benutzt worden sind.
151
pöriiiig, Sturz uiid Kiidc \vi nicii iiucli kurz verzeicliiict : (hiini jcdocli IiclmiiuI nach einem
scluiellen Überblit-k ültcr die Irsaclicn des Kampfes zwisclieii [''ricdrich ii. und den I'äpsteii
eine Darstellung, die uns üljcr die Krcignisse seit der Flucid Innocenz' IV. aus Kom, über
das Konzil von Lyon, insbesoiulere aber über das Gegenkunigtum Heinrichs Raspe und
die Kämpfe in Schwaben und Klsai; bis zu seinem Tode (l'ebruar 1247) treffiicii unter-
richtet. Danach eriiaiten wir noch einige knappe, wertvolle Mitteilungen über die An-
fänge Wiihehns von Holland: sie fühicn bis in das Früiijain- 1:24'.M). um liier vollständig
abzubrechen. Kin diirftiger Nachtrag id)er den Tod Friedrichs II. und Konrads iV., über
die (ieburl. Konradins und die Ermordung König Wilhelms leitet zu der Arbeit Gottfrieds
hinüber; und dieser selbst begnügt sich mit wenigen Sätzen über die Doppel wähl von
1257-) und das Ende Konradins-'), um zu seinem Helden, König Rudolf, zu gelangen.
So liegt eine tiefe Kluft zwischen der Erzählung von den Anfängen des Throu-
streits unter Heinrich Raspe und den Gesta Rudoili. Ihr Verfasser (Jottlried hat - viel-
leicht auf Ellenhards, seines Auftraggebers, Wunsch - die eigene Darstellung von Rudolfs
königlicher Herrschaft an eine ältere Schrift angeschlossen, die einem Auszug aus der Imago
mundi des Honorius eine Fortsetzung bis aid' König Wilhelm zufügte; und er hat kunstlos
genug seine eigene Leistung mit der früheren Arbeit eines Vorgängers verknüpft, der wir
jetzt die verlorene Selbständigkeit zurückgeben.
Der Herrscherkatalog der Imago nunidi^) hat seine Fortsetzung bis 1249 in Straß-
burg erhalten; bei i\en Erfolgen Bischof Heinrichs von Stahleck verweilt der Verfasser gern;
nüt ihm steht er auf der Seite des Gegenkönigs Heinricii; er gedenkt des Anteils, den
der Bischof an der Wahl von 124G besitzt, und er lobt, daß die Stadt Straßburg sich auf
der Seite der Kirche inul des von ihr erhobenen Königs Wilhelm gehalten hat. Von einem
wühluiiterricliteten Strar.burger Geistlichen ist in den .lahren 1246—1249 die Continuatio
Argentinensis Honorii. als die wir die Einleitung der sogen. Elleidiardchronik betrachten =*),
niedergeschrieben worden.
.letzt liegt es nahe, die Verwandtschaft iler Continuatio Honorii bis 1249 mit der
kurzen zeitgenössischen Notiz zu 1240 in den Amiales priores zu deuten. Beide stimmen
in Stil'') und Auffassung überein, ohne daß die eine aus der andern schlechthin geschöpft
haben kann; so rühren beide von demsellien Manne her. Der Verfasser der Continuatio
Honorii hat in der Vorlage iler Annaies priores codicis Ellenhardi den Bericht über den Sieg
Heinrichs von Thüringen bei Frankfurt eingesetzt.
Hat damals bald nach 124(i derselbe xMann, der die Kaiserliste des Honorius bis
zur Erhebung Wilhelms fortgeführt hat, auch dessen Imago mundi mit ein(>m Annalenauszug
von 1132—1228 so verbunden, wie beide heute in der Abschrift im Ellenliardcodex vereint
vor uns liegen')? Sicherheit ist hierüber so wenig zu gewinnen wie über die Entsteluuigs-
') Die Einiiiihiiic von lii.m>llii'iin am l'alinsoiuitag 1:24!» ist die letzte Tatsaclie. die heiielitel wird.
^) Das hier Berichtete ist üheraus darl'tifr. Ich habe unten S. HJK N. '.» die Miiululikeit in Betracht
ffezoseii. daß diese wenigen Nachlichten idier den Tod Friedrichs. Konrads. Wilhelms und die Doppel
wähl in die Ell nhardchronilv ans der Vorlage der Aimales posteriores eidnonimen seien.
•') Die wörtliclie (JlKTeiii-limnoniü inil den Ann, poslciiorcs cod. Elleidiardi ist /u hcachten : vgl
unten S. l.')7.
••) Das Material, das liir die historischen Schrillen des Honorius hisher zugänglich ist. reicht nicht
ans. um sie nach ihrer Verhreiinng und mit iliren l'orlsd/.ungen /.u heurleilen. Ich sehe daher davon ah.
auf die Zusaminensel/nni;- des ersic'n Teils des Katalogs his l'JI:2 einzugehen.
■■) (iottlricd si lii'iid die Coatiuualio auch llir die Sprache der Chronik zum ilnsicr genommen zu
habiii, Daß alier der Conlinuatio geradi' die spe/ilischen Merkmale des Stils (Jolllrieds noch l'ehlcn. will
i(h dcshalh ausdriicklich hervorheben. 'I Vgl. oben den Kursivih'uek und S. 1*9, N. 7.
■) Die Antwort daranl" mllßte unbedingt bejahend lauten, wenn einwandlVei nachzuweisen w;irc,
daß die Fassung der Imago mundi mil deren Abschril't der Codex lOlleidiardi beginni die (Hundlage l'ilr
152
geschichte der dritten Überlieferung, die wii' bisher für den Kampf bei Frankfurt im Jahre
1246 auJier Acht gelassen haben.
Auch die Continuatiu Argentinensis des Gottfried von Viterbo bringt eine Notiz zu
1246, die ihren eigenen Wert neben den l)eiden andern Zeugnissen besitzt. Ihre Aus-
sage, (lar> König Heinrich der Thüringer seinen Sieg durch die Bischöfe und die Freimde
der Kirche gewann ') , trifft vollkommen zu , so daß sie als zeitgenössische Nachricht
gelten darf.
In der Tat lehrt, wie schon zu 1228, der Vergleich mit den Annales priores, daß
selbst deren gleichzeitiger Aufzeichnung bereits der Wortlaut der Continuatio Godefridi Viterb.
als der frühere vorgelegen haben könnte-); andererseits aber zeigt dieser auch einigen An-
klang an den Bericht in der Einleitung des Chronicon EUenhardiS). Daher mag der Ver-
fasser der vor 1249 entstandenen Einleitung den Annalentext, den jetzt nur noch die
Handschrift des Gottfried von Viterbo rein bewahrt, sowohl für seine Continuatio Ho-
norii als auch für den Bericht in den Annales priores, den wir ihm zuweisen wollen, ver-
wandt haben*). Hier kommen wir über Vermutungen nicht hinaus.
Das Pantheon Gottfrieds hat jedenfalls wie die Imago nuindi des Honorius und wohl
vor dieser zu den kürzeren Annalen. die beiden von 1148 — 1228 gemeinsam waren^), einen
Zusatz zu 1246 erhalten. Beide Werke liegen uns heute nur in Abschriften gegen Ende
des .Jahrhunderts vor. Wir sind deshalb nicht mehr in der Lage uns durch Schriftver-
gleich davon zu überzeugen, ob etwa ein Mann beide Notizen in den verschiedenen Co-
dices geschrieben hat; am liebsten würden wir vielleicht glauben, daß derselbe geschichts-
kundige Geistliche, dem wir die Continuatio Argentinensis Honorii verdanken, zu beiden
Werken die in ihnen so eng verwandten, wenn nicht urspriinglieh übereinstinnnenden,
Annalen eingelragen'') und sie dabei in der Handsclu'ift der Imago numdi aus seiner eigenen
Kenntnis über die Ereignisse von 1246 erweitert habe. Allein wieder schweift die Phantasie
schon in das Reich unbegrenzter Möglichkeiten hinül»er.
W^ir bescheiden uns mit den Ergelinissen, die als sicherer Gewinn der Forschung
zu buchen sind. Die Annales priores codicis Ellenhardi und die Continuatio Argentinensis
zum Pantheon Godefridi Viterbiensis sind Abschrifteu eines nur durch beide überlieferten
Annalenauszuges bis 1228 oder 1246, der in der Fortsetzung Gottfrieds z. T. reiner er-
ilie Einleitung des Clironicon Ellenhardi geliefiTt hat. ~ Wie dem auch sei, der äußere Befund der Ellen-
hardhs. liißt es mir als höchst wahrseheinlicii erscheinen, daß nicht erst der Schreiber des ersten Teils
die Vereinigung der Imago muiidi mit den Annales priores vornahm, daß er vielmehr schon beide aus
seiner Vorlage abgeschrieben hat. Unbestimmt bliebe also nur, ob der Verfasser der Continuatio Argen-
tinensis Honorii einer Hs. der Imago muudi die Annales priores von 1133 an zugefügt hat, oder ob er in
den schon mit einander verbundenen Quellen allein das Jahr l-2i6 nachtrug.
I) Vgl. oben S. 149.
■) Man beachte immerhin die Reihenfolge in beiden Notizen: Frankeufurt, Cuonradum filiiim Fii-
derlei imperatoris, festo Oswaldi (am Schluß!), die von der Continuatio Honorii abweicht.
'I .Epi-copi ceteri(iue fautores' vgl. .cum episcopis et fautoribus ecclesie' Cliron. Ellenhardi
p. Hi. Z. 17, 31 und oben S. 150.
*) Oder sollte auch die Fassung in der Fortsetzung des Gottfried von Viterlio als die früheste
von demselben Straßburger Geistlichen herrühren?
^) Die jetzige Fassung der Ann priores zu 1228 ist erst nachträglich ver.indert: vgl. oben S. 148 f.
") Er selbst würde dann diese Epitome aus den Ann. Argeiitinenses minores hergestellt haben, vgl.
unten S. 180. Aber es ist doch el)euso gut möglich, daß der Contiuualor Honorii die lieiden Codices d»u-
Imago und des Pantheon bereits mit den Annaleu bis 1228 vorfand, seinerseits al)er sich darauf bo
schränkte, überall den Bericht über den Kampf bei Frankfurt hinzuzufügen. Würde er diesen Zusatz
etwa schon in den Ann. Argentiuenses minores eingetragen haben, so wäre damit die Verwandtschaft mit
den Ami. Colinar. min. zu 12415 zu erklären, vgl. unten S. 10.^.
153
halteiiM. in dbMi Aiiualcs priores ein wenig vcräiidoit und bis auf Rud(jir vun Habsburg
fortgesetzt worden ist.
(bor diese für den i'ortgang unserer Ari)cit iiolweudige Feststellung hinaus tülul
der Nachweis, dal", schon 1246—1249 ein Straßbnrger Geistlicher die wichtige Coutinuatio
Argeidinensis lluiiorii verlalUe. au die ungefähr nach vier Jahrzeiinten Gottfried von
Ensmingen seine lj-/.;ihiinig anknüpfte. Sie legt mit den llandschrirten der Iniago nnuidi
und des Pantheon, mit denen sie in gewisser Verbinihmg steht. Zeugnis davon ab. dal', die
Zeit Bischof Heinrichs von Stahleck mit ihrem lebendigen politischen Treiben auch geschicht-
liche Aufzeichnungen in Straßburg wieder hervorgerufen hat.
§ 2. Die Aniiales posteriores codicis EUenhardi als Annales Argentiiieiises fratriiiu
Praedieatoruni.
Ehe wir die Quelle der Annales priores des Ellenhardcodex, die aufzuweisen uns
niijglich war. mit der späteren (irnjiiie von der Hand des zweiten Schreibers vergleichen,
müssen wir nach deren Art und Herkunft forschen.
1. Der zweite, 1290 niedergeschriebene Teil der Handschrift Elleuhards lieginni
auf füi. 48 mit einem Auszug'^) aus Nachrichten, die Ereignisse in der Stral'.burger Diözese
betreffen. Merkwürdig gemischt folgen die Jahresberichte auf einandi^r-^):
(I.) 113^, I13(>. 1187. 1197, 1214, 1219, 1240, 125;3<).
(II.) Il7'.t (1279*) Hs.), 121! (D.)'O, 1224 (D.), 1251 (D.).
(Itl.) I2IG(D.). 1221 (D.), 1224 (D.), 122.-> (D.), 1241, 12.-)! (I).).
*l\.l. 4S'. (IV.) 124.'., 12:)0, ■M24.S'). 1251.
(V.) 1252 (D.), 1253(0.), 1254 (D.), 1255 ([).), 12«0 (D.). 1201. 12(57 (D.). 1208.
1275 (D.).
(VI.) 1258/9 8), 1288»), 1279«),
(VII.) 1232, 1228, 1208, 1198.
*lol. 40. (VIII.) *I218 (1219 Hb.), 1212. 1190, 1142.
(IX.) 12288). 119.5S), 1^33, 1^06^).
(X.) 1257. 1259 (DV)^), 1282.
Danach stehen von anderer Hand die Einträge zu 1292 — 1297").
Daß hinter der scheinbaren Unordnung der Zahlenreihen eine gewisse Regelmär.ig-
kisit verborgen ist, wird schon aus der vorstehenden Übersicht klar. Die Notizen umfassen
die .lahre 1132 — 1288; otfenkundig lagen deni Schreiber Annalen für diesen Zeiti'aum vor.
die er nach bestimmten Gesichtspunkten ausgezogen hal. Aber sein System bis ins Kiu-
') Dieser S(liliil5 «in! clurili ilie Erwägungen pestill/t. ilic uiilcn in ^ 1. S. 10") .ins tlein Veiirloicli
mit ileii .\rin. roIiiiaTicMScs gewoiuifii wenlcii.
-) So wird (liu ÜluTscIirill .ii:ii-^ cioiiici'' wohl am lii'stcn wiedcrtri'iitlpiMi.
^) Selbstverständlich riihit die ricnniing der CnipiJen von uiiiandcr von mir lifr.
') Preisangaben.
■'•) Der Schreiber liat selir liilnlig erst .MCC' gesetzt, allerdings in allen übrigen Filller) das /.weile ,C-
ausradiert, dies nur bei dc>m ersten Male versiluml.
") (D.) soll brilScn : Dinnlnikanernoliz.
') Diese drei Heri.bl. viui \Hö—V2äi) belrellen Friedrich II.
") Alles Wetterberichte.
») Vgl. die Sclmlausgabe S. VM IT.
II. Hln.h, lli,; [OMWsiselii'M Aiiimli',1 cIit Slanrriv.c'il.
■1(1
154
zelne aufzudecken und dadui'cli auf den Zustand der Vorlage i) hellstes Licht zu werfen,
muß ich gewandteren Zahlenkünstlern ülierlassen ; hier bedarf ich der Nachsicht, daß ich
mich auf die Beobachtungen beschränke, die ich für den Zusammenhang unserer Unter-
suchung für unerläßlich halte.
Da scheint mir zunächst gewiß, dal'j den Schreiber bei seiner Auslese gewisse
sachliche Beweggründe geleilet haben. In drei Gruppen (11, 111, V) stehen alle Dominikaner-
notizen zusammen^), nur mit wenigen anderen Meldungen untermischt; sie werden durcli
eine Reihe (IV) getrennt, die nur allgemeingeschichtliche Nachrichten enthält, elienso wie drei
andere Gruppen (1, bis 1240''); VII, VIH) ausschließlich aus solchen gebildet sind. Endlich ver-
raten die Gruppen VI und IX, daß auch die Wetterberichte nebeneinander gestellt wurden^).
Wir haben es also mit einem Prinzip unsers Schreibers zu tun, sachlich Verwandtes an-
einanderzureihen. Damit hätte er die chronologische Ordnung der von uns vorausgesetzten
Vorlage bewußt durchbrochen: wir aber iiaben die Pflicht, die Nachrichten der verschie-
denen sachlichen Gruppen auseinanderzulegen und sie nach der zeillichen Folge wieder
zusammenzusetzen, — wie sie die Quelle des Codex Ellenhardi enthielt').
Diese Erkenntnis der Arbeitsweise des zweiten Schreibers raubt jeden Aidal'j, nimmt
sogar jedes Recht, die Dominikanernotizen aus der Vorlage auszuscheiden^') und sie (?twa
einer besonderen Quelle zuzusprechen''). Auch die politischen und die Witterungsnach-
richten sind in den Annales posteriores codicis Ellenhardi sachlich getrennt: doch besitzen
wir in den Notae Altorfenses**) zum Glück noch ein Zeugnis, das über die ursprüngliche
chronologische Folge beider Arten von Meldungen belehrt. Selbst wenn ein gleiches Be-
weismittel für die Dominikanernotizen nicht erhalten wäre-'), würden uns die dargelegten
Gründe zwingen, sie den übrigen Berichten gleichzustellen und sie mit ihnen in der Vor-
lage der Annales posteriores zu vereinigen. Danach dürfen wir jetzt als die Quelle, auf
welche die ,pars cronice' im zweiten Teil des Ellenhardcodex zurückgehl, .lahrbücher der
Straßburger Dominikaner vermuten.
II. So klar wir erkennen, dal) für die Gruppierung der Annales posteriores sachliche
Momente in Frage kamen, dürfen wir doch nicht übersehen, daß innerhalb der Reihen
die Zeitfolge ihre Rolle spielt. Prüfen wir hierauf zunächst die sechs ersten Gruppen, so
erhellt, daß für sie die Jahre 1251/3 von irgend welchem Belang sein mü&.sen: die Gruppen
1— IV führen je von 1132, 1179. 1216, 1245'") zu ihnen hin; V und VI dagegen über-
schreiten diese Grenze, leiten in V streng zeitlich von 1252 zu 1275 und setzen in VI die
Wetternachrichten zu 1258/9, 1288, 1279 ein.
Hiermit war für unsern Schreiber die erste Durchsicht seiner Vorlage wohl
beendet"); denn was er in Gruppe VII — X einsetzte, sind offenbar Nachträge, die er bei
') Oder sogar der Vorlagen ?
-) Vielleicht gehört zu ihnen auch 12.59 in (;ru|)pe X (vgl. .Schulausgabe S. i:i(l, N. 4). .\ljer
entspricht der Nachtrag nicht vielmehr dem Interesse an dein Domherrn?
') Erst die letzte, von mir noch zur ersten Gruppe gezogene Notiz von 12.">3 bringt eine Preis-
angabe. Um das Schema zu vervollkommnen, könnte man die Jalire lio'i und 1179 (das sachlich nicht der
2. Gruppe entspricht) in hesondeie Reihe stellen.
■*) So sind nur die drei Preisangaben auf Gruppe I, IX. X versprengt.
^) Dies ist in der Schulausgal)e S. 121) If. geschelien.
") Ganz davon al)gesehen, dalS wenigstens einige andere Notizen mit ihnen vermischt sind.
') Von der Wiederholung der Nachrichten über 1224, 1251 spreche ich unten S. 1.56, N. 3.
») Vgl. unten S. 158 ff. und die Schulansgabe S. 120 ff.
") Vgl. nuten § 4, S. 162 ft'., über die Ann. Colmarienses minores.
'") Nur hier in IV unterln-iclit die Stellung von 1250 vor 124S die genaue chronologische Ordnung.
") Vielleicht war sie allein zuerst beabsichtigt, und auf sie nur würde sich das .pars cronice' der
Überschrift beziehen. Man wird es mil Rücksicht auf die Nachträge deshalb nicht zu stark betonen dürfen.
155
einer Revision ilaraiis ciitiKnuincii lial. Die Reilieii VII jinit der AltfoL'e 1:2:52 -IIDS)
1111(1 VIII (mit 1218 — I li2) beweisen. (Iar> er jel/.l seine Ouelie von ri'ickwärls her dnrcli-
gegangen ist'), um das Wissenswerte lieranszuliel)en. Aber wiedernni sind — ents|>recliend
dem ersten Abschnitt l bis VI — die Nachrichten von 1142-1233 in den Gruppen VII — IX
von den Notizen zu 1257 — 1282 in X getrennt. Wir dinfen demnach znsannnenlassen
die Reihen 1— IV mit VII— IX als Einträge von 1132— I2.j3, die Reihen V. Vi mit X als
•Fain-esbeiichte von 1252 — 1288.
Niemand wird geneigt sein, den hier geschilderten Sachverhalt tin- einen leeren
Zufall zu lialten-'); wenn aber die Reihen vor und nach l2."tl/3 von dem Abschreiber he-
wui't auseinandei'geiialtt'n worden sind, dann uiuIj der Trennung beider Teile zu dieser
Zeit eine gewisse Bedeutung innewohnen, und in der Vorlage des Ellenhardcodex, also
schon in den angenommenen Annales tratrnm Praedicatorum, müssen die beiden Al)sclinitte
in irgend welcher Weise äur)erlich geschieden gewesen sein. Hierüber kann allerdings
nicht mehr die Zahlentabelle, sondern — bei dem Verlust der Originalhand.schritt — höch-
stens der Inhalt der Jahrbücher noch einen Aulschlur) gewähren^*).
Wir überblicken sie nach ihrem ganzen Umfange, so wie wir sie durch die Um-
ordnung des überlieferten Textes im Ellenhardcodex wiedergewoimen haben'). Sofurt fällt
uns auf), wie sie von 1132 — 1219. vielleicht sogar bis 1228 zahlreiche Nachrichten, wenn
auch zuweilen gekürzt, mit den Ann. priores'^) gemeinsam bringen. Offen liegt die lo-
kale Quelle am Tage, auf die beide zurückgehen'); unl)edenklich weisen wir ihr auch den
Eintrag über die Weinernte von 1228 und von 1233 über den Tod des Marschalls von
Straliburg zu: von hier an aber läßt sie uns vollkommen im Stich. Die Berichte von 124(1
— 1251 betreffen einige Vorgänge der allgemeinen Geschichte und sind durchaus unpersön-
1) Dazu sliinral auch IX mit seinem Doppclschlag 1238/1105, l-2.T?/iänC.
^] Eine Möglichkeit., die zunächst nicht ganz ohne Reiz scheint, mag erw.ilnit werden, damit sie
mir nicht entgegengestellt werde. Man l)etrachle nur Gruppe I — VI als Doniinikiineiannalen. die mit di'u
Notizen von 1133—1219 in Grupiie I und 117'.) in (Jruppe I[ mit den übrigen StralSburger Annale» verwandt
sind: man würde als ihre Vorlage die (inn den Bericht von 117!) zu erweiternde) Quelle der Ann. priores
und der Cont. (JodelVidi ansehen müssen (vgl. § 1). Gruppe VII —IX dagegen würden niclit aus den Do-
niinikaneranualen stammen, sondern aus den Ann. Argentinenses minores liis 12:!:J, die wir sdion wegen
der Notae Altort'enses als gemeinsame Quelle für sie, die Ann. priores \md mindestens diesen Teil
der Annales posteiiores rekonstruieren müssen (vgl. unten S. I-Mt). Diese Lösung, die durch eine ge-
wisse äußere Sauberkeit empfohlen scheint, hiilt ernstem Durchdenken nicht Stand: I. Schon in Gruppe
1— VI sind die Dominikaneniotizen von den übrigen gelöst; es ist (hiher methodisch unzulässig, aus ihrem
Kehlen in VIl— IX irgend besondere Schlüsse zu ziehen. 2. Die Hypothese leistet für die wirklichen
Schwierigkeiten, welche die .\nn. (losterioies bereiten, z. H. wegen des Abschnitti'S zu 12.5I;.5:! nicht mehr als
unsere obige iVnnabme; für die Ann. Argentinenses minoi'(!s würde sie eine Lösung geradezu erschweren.
:5. Wenn der Schreiber des Ellenhardcodex seine alte Vorlage wieder vornahm, ist es ganz begreillicli.
d.ilS er sie jetzt wiederholt von rückwärts durchging, um Erg:inznngen zu machen; weshalb er eine neue
•Juelle nicht chronologisch von AnfaTig an ausgezogen hätte, ist nicht einzusehen.
Durch alles dies werden wir in der Ül)erzeugung von unsei'm guten Hecht bestärkt, die ganzen Ann.
posteriores (—127"), vgl. unten S. l.")7) auf die Ami. fralrinn l'raedicaloruni zurück/iifiibren. Imnu'rliin darf die
Möglichkeit nicht ganz aiisgeschbtssen werden. dal5 neben ihnen dem Schreiber des Codex Ellenhardi .luch
zugleich die Quelb; der .\niiales priores und vielleicht sogar die Annales Argentinenses minores vorlagen.
^) Vgl. hierzu Schulausgabe S. 126 IV.
') Dabei ilarf allerdings nicht vergessen werden. dal5 1. sowohl der Text der ein/einen Noiizen
durcli unsern Abschreiber ver.linlerl. als auch 2. eine Reihe anderer Jahresberichte von ihm ganz wegge-
lassen sein kann.
<*) Ich lasse vorläufig alle Doniinikanernotizen bei Seile.
") Ich behalte der Einfachheil halber diesen Namen bei. bitte aber, dabei immer an ilie viTloreno,
inil der ronlimialio (lodelVidi genn'insanie Quelle, die wir als die Epitouii' ln/eichmn. zu denken.
'I Vgl. \mten S. ICiT.
20*
156
lieh, bozieliiiiigslos gefaßt. Mit dem Jahre \ibi hegiiiiil die Reihe der Notizen, welche den
StraClinrger Dominikanern zugehören. Dnrch genauere Daten ausgezeichnet und mit Wetter-
oder Preisangaben gemischt'), rühren sie von gleichzeitigen Berichterstattern her, deren
Interesse ganz durch sie ausgefidlt ist, deren Einträge von 1252—1261 kaum irgendv^o
über den Orden und Straßburg hinausreichen.
Allerdings fehlt es ja schon dem früheren Teile nicht an Meldungen, die entweder
die ßettelorden im ganzen^) oder die Straßburger Dominikaner^*) angehen; doch leicht
heben wir sie als Zusätze heraus. Sie sind mit der verlorenen StraCburger Quelle erst
damals verbunden worden, als sie um 1252 in die Hand der Dominikaner kam. Vielleicht
haben die Mönche zugleich die allgemeingeschichtlichen Nachrichten seit 1240 eingeschoben,
imi den Anschluß an die Gegenwart zu gewinnen und ihre eigene Fortsetzung Jahr für
Jahr daran anzuschheßen.
Für die Annalen der Straljburger Dominikaner bedeutet deshalb die Zeit um 1252/3
den entscheidenden Abschnitt: bis dahin geben sie ältere Quellen und Einzelnachrichten,
ergänzt und erweitert, wieder, sind sie in der Hauptsache unselbständig; von hier an lie-
ginnt ihre eigene Arbeit. Äußerlich trat der Gegensatz beider Teile in der Originalhand-
schrift, wie wir vorsichtigst vermuten mögen, vielleicht hervor: der Anfang etwa um 1253
gleichmäßig in einem Zuge eingetragen — wenn nicht gar eine ältere Abschrift der ver-
lorenen Straljburger Quelle mit Zusätzen der Dominikaner, die sich deutlich abhoben
— , die Fortsetzung in Absätzen mit wechselnder Thite, etwa von verschiedenen Händen ge-
schrieben.
Wer so die Entstehung der Annales Argentinenses fratrum Praedicatorum erwägt,
wird mindestens die Möglichkeit zugeben, daß der äußere Befimil des Originals, der sie
widerspiegeln mußte, den Schreiber des EUenhardcodex veranlaßt haben kann, bei seiner
Gruppierung zwischen den .lahresberichten vor und nach 1252/3 zu unterscheiden. Wir sind
nicht im Stande, mehr als den Versuch einer Erklärung zu liefern, die den äußeren Be-
fund der Überlieferung mit der inneren Geschichte des Werkes in einen denk! aren Ein-
klang bringt.
111. Ein letztes Bedenken ist zu zerstreuen, um den Charakter der Annales poste-
riores als Jahrbücher der Dominikaner zu sichern. Ihr Schluß hat nichts mehr mit den
Predigerbrüdern zu tun.
') Nur 1257 der Kaiiiiit' um Selz — wenn er nicht erst den Zusätzen des Ellenhardkreises ange-
hört — und 1261 die Geisselfalnl kommen hinzu.
-') 1211, 1216, 1221, 1225.
^) 1224, 1251. Beide Notizen hegegnen in den Ann. posteriores in doppelter Fassung (vgl. ohen
S. 15:? Gruppe II und III). Von ihnen stimmen die Einträge in Gruppe II sowohl üher die Ankunft der
Dominikaner zu Straßburg im Jahre 1224 wie zu 1251 über die Libersiedlung auf den Bartholomaeushof
innerhalb der Stadt eng mit entsprechenden Bemerkungen iu dem Bischofskatalog des Codex Ellenliardi
(MG. SS. XVII, 117 f.) überein, der vom gleichen Schreiber eingetragen ist. Deshalb darf angenommen
werden, daß diese Fassung der beiden Nachrichten den Ann. fratrum Praedicatorum gefehlt hat und, viel-
leicht erst in unserer Haiulschrift, ihnen zugefügt worden ist. — Die Dominikaner werden noch unter Bischof
Heinrich, vor 1224, nacli .StraBburg gekommen sein, wo ihrer 1225 gedacht wird (Straßl). LB. I, 160, nr. 197).
Im Jahre 1224 dürfte , circa quadragesimam' der Bau ihrer Kirche , ultra Bruscam' begonnen sein. Der
ursprünglichen Aufzeichnung hierüber ist, vielleicht erst im Codex Ellenhardi. der irrige Zusatz .sub do-
miuo Heinrico episcopo de Veringen' angeschlossen worden; Bischof Heinrich war bereits im März 1223 ge-
storben. — Auch die Meldung der Doniinikanerannalen über den Einzug des Straßburger Konvents in sein
neues Eigentum innerhalb der Stadt zum Jahre 1251 ist vielleicht in der Überlieferung des Cod. Ellenhardi
schon umgestaltet; hier mögen die kleinen Colmarer Annalen auf den älteren Text zurückgehin. Vgl.
Schulausgabe S. 128. N. c u. 5. Doch handelt es sich hier überall nur um Möglichlieiten, denen gegen-
über andere Erklärungen zulässig sind.
157
Siliuii 1:2611) hört die geschlossene Reilie der Berichte auf-). Doch bleiben zu I207
über die Translation des lii. Doniiniciis und wohl aiicii zu 1:270 ülter das Verbot der Sac-
cilen und anderer lieltclorden, das zu Gunsten der iJoniiiiikaner und Franziskaner erging,
zwei Meldmigen, die von den Predigern stammen werden. Danach versciiwindet ihre .Spur.
Hingegen (icntcl die Fassung der Meldiuigen zu 1:279, 12.S2, 12.S8 auf die Lingebiuig
Kllenhards^): genaue Tagesbestinnnimgen zeigen, daü sie auf gleichzeitige Notizeii zurück-
gehen. Der Einschub zu l:2üS ülier das Ende Konradins kehrt fasl wörtlich in dem aus-
fiduli'.heren Bericht Gottfrieds von Ensmingen wieder*).
Die Annales Argentinenses fratrnm Praedicatoruni hätten daiier spätestens zu 1275
ihr Ende gefunden. So kamen sie in den Kreis Eilenhards und der Geistlichen, die von
ihm zu geschichtlichen Aufzeichnungen angeregt wurden^), und lieferten hier die Haupt-
masse des Stott's'^) für die Annales posteriores cod. Ellenhardi. Ihr Schreiber fügte am
Schlüsse (Gruppe VI, X) jedes der beiden Abschnitte, die wir in seiner Anordnung zu scheiden
vermochten, einige Nachrichten aus den Annalen hinzu, die wohl unter Eilenhards Eintluli
— vielleicht als deren Fortsetzung — für die Zeit König Rudolfs in Straßburg geführt wor-
den sind. Schließlich hat eine andere Hand — vielleicht sind sogar mehrere zu scheiden
— einige Notizen von 1292—1:297 nach und nach eingetragen.
Ich hülle, dal'j meine Darlegungen auch andern Forschern wahrscheinlich genug er-
scheinen, um den .lahrbücliern der StraP,! urger Dominikaner von 1132 — 1275 ihren festen
l'latz in der elsässischen Geschiclitsclireibung zu sichern. Was ihnen hier als ihr Eigen zuge-
sprochen wurde, gewährt allerdings erheblich weniger als die unbestimmten Äußerungen,
die den Predigerbrüdern der Hauptstadt eine ähnliche Stellung zuweisen, wie sie in
Colmar ihnen gebührt'). Ihr selbständiger Anteil an den Annalen beschränkt sich doch
') Von der Geisselfalirt schreibt ein Augenzeuge; sie könnte daher selir wolil von den Dominikanern
crzMlilt und von hier aus in das Bellum Walthoriaiium (vgl. SS. XVII, 10.5) gekommen sein. Hier raiißte
Closener (Städtechroniken VIII. 7:!) sie nocli vollständig vorgefunden haben, wenn Wiegands Annahme,
daß er eine ältere Fassung benutzt habe als die des Cod. Ellenhardi, wirklich Sticli hiilte. Vgl. Wiegand,
Bellum Waltherianum S. 18 tt'.
■) Über den Bischofskrieg und den Tag von Hausbergen ist in unserer Abschrift niciits enthalten.
Haben die Dominikaner nichts darül)er notiert? oder hat der Schreiber die Meldung fortgelassen, weil
für diu Elleuhardcodex die große Erzäiiluug des Bellum Waltherianum bestimmt war?
^1 Der Wortlaut zu \-2Si entspricht genau der Notiz zu i-2'H (vgl. Schulansgabe S. 181). Zu der
Preisangabe von 1-288 vgl. die Chronik Gottfrieds zu 1-278 (SS. XVII, 1-2-5. Z. 3). Über diese stilistischen
Fragen wird endgiltig nur im Zusammenhang für alle Quellen des Elleuhardcodex zu urteilen sein.
*) Vgl. die Chronik a. a. O. S. 1-2-2, Z. -2011'. — Der Erwägung bleibe anheimgestellt, ob nicht ein gutes
Teil der offenbar gleichzeitigen Angaben, die jetzt in die Chronik Gotifrieds aufgenommen siiul. denselben
Annalen entstammt, deren Reste in diesen Notizen erhalteu sind. Mit RUcksiclit darauf, daß die übrigen
in die Clii-onik übergingen, hätte der Schreilier sie in den Ann. i)ost(,'rior. bei Seite gelassen. — Sollten die Do-
minikanerjahrbücher selbst im Kreise Eilenhards für die Zeit Rudolfs fortgesetzt worden sein? aus der so
erwachsenen reicheren Quelle, aus der dann die Ellenhardchronik geschöpft hätte, würden die -Vnn. poste-
riores beruhen; so würde auch die Überschrift ,pars cronice' versländlicher.
'^) Vielleicht, als die Dominikaner I-2S7 ans Straßbnrg vertrieben wurden? Vgl. Notae historicae
Argentinenses bei Böhmer, Fontes 111. 117. Die falsche .Jahreszahl 1-277 dieser Notiz ist auch in Königs-
hofen (Städtechrouiken l.\. 7:U| üliergcgangen. Über den Streit der Stadt mit den Dominikanern vgl.
Straßburger ÜB. II, 70 nr. 1 1 i- IV. uu.l Schinidl iii den Bulletins lU- la societe pour la eonservatiou des
monuiiienls 2. Ser. IX, 2, 17s.
") Ich betone nochmals (vgl. oben S. 1.5.">, N. 2) die Möglichkeil. daß man daneben auch auf <lie Vorlage
der Annales priores und vielleicht sogar auf die .Vunales .\rgenl. minores hat zurückgreifen können, so daß
die eine oder andere Xoliz von 11:12 — 12:{;{ von ihnen übernommen sein mag. in der Hauptsache wird iladnrch
das Ergebnis niclit berührt. — Über die Qin'llen der Doppelnoti/.en zu 1-221, 12.51 vgl. oben S. 1.5(>, N. :{,
') Zuerst wohl Il(!gel, Städlechroniken \'lll. .51. Zu weil gehl Wiegand. wenn er (Billum Wal.
therianuin S. II) auf eine „(Ihronik der SIraßburger Dominikaner" deutet. Die Überein>limniung zwi^cllen
158
etwa auf das .lahr/A'liiit von 1251 — 1-201'). Nicht bei iliiien stand die Wiege der Straß-
burger Geschiclitschreibung, sondern dort, wo unser Sinn am liejjsten sie sucht: in den
Gewölben des Straliburger Münsters.
Allerdings hat die Tätigkeit der Dominikaner ein großes Vei-dienst daran, daß uns
die älteren Jahrbücher Straljbnrgs nicht untergegangen sind. Denn die x\bschrift, die sie
um 1252 ihren eigenen Annalen zu Grunde legten, hat sie uns zum großen Teil bewahrt.
Aus der Überlieferung im zweiten Teil des Codex Ellenhardi herausgestellt, gestatten uns
die Annales Argentinenses fratrum Praedicatorum, auf jene Straßbnrger Quelle zurnckzu-
schließen, die auch aus den Annales priores und der Continuatio Godefridi zu uns spricht-).
Die Notwendigkeit, eine solche Grundlage der verschiedeneu Jahrbücher vorauszu-
setzen, wird durch die jüngst entdeckten Aufzeichnungen aus Kloster Alldorf in rechtes
Licht gerückt. Ihre Notizen sind zum Teil mit den Annales priores, zum andern Teil mit
der Dominikanerquelle verwandt; sie liefern uns deshalb den SchluiSstein für den Wieder-
gewinn der verlorenen Schrift.
ö'
§ 3. Die Xotae historicac Altorfeiises.
Einem glücklichen Funde Schulte's verdanken wir diese Quelle^).
Im Jahre 1748 verfaßte P. Aniandus Trens eine Geschichte des Benediktinerklosters
des hl. Cyriakus zu Altdorf im Kreise Molsheim. Hierbei leistete ihm gute Dienste eine
Handschrift, die um 1200 der Altdorfer Abt Konrad angelegt hatte, wahrscheinlich als Er-
neuerung eines älteren Nekrologs. Darin wurden seitdem außer den Todestagen und Anni-
versarien auch die Besitzrechte des Klosters „und anderes Bemerkenswertes" verzeichnet^).
Wahrscheinlich aus derselben Handschrift — so werden wir mit Schulte amiehmen
— stammen annalistische Naclirichteu seit 1132, die Trens als Anmerkungen auf die Ge-
schichte der einzelnen Äbte verstreut hat^). Schulte suchte ihnen die ursprüngliche Zu-
sammengehörigkeit zurückzugehen und schloß aus den lokalen Bemerkungen zu 1254 und
Richer Seiion. uiiil Wiinpfelini;- ist, wenn nuht durcli eine Einzelnoliz. vielleirhl diircli eine Inschrift am
Isesten zu erlilären. Reuss, De scriploribus reruiu Alsaticafum liistoricis ji. '.)i spriclit als geltende die
Anschauung aus, ,hac in urhe in Praedicatorum t'ratnim (inocjue monaslerio quaerenda esse Argentinensis
historiographiae cunabnla'.
') Dies Ergebnis dürt'lc für die Bemteilung der Quellen des EUenhanleodes zu beachten sein. Ob
sie an der Überlieferung des Bischofskatalogs besonderen Anteil haben, ist mindestens ungewiß: doch
vgl. oben S. löO. N. :{.
•') Die Annales posteriores (vgl. die Schulausgabe) sind reicher als die Ann. priores durch Ein-
träge zu 1179 und 12U (Datum), sowie die Erntenachrichten zu 1195, 1206. ii'lS. Dagegen fehlen ihnen
Notizen von 1148 und iH± Ihr \Vortlaul ist offenbar gekürzt zu 1190, 1197, 1198, 1208, 1218, Daher
scheint es mir ganz unbedenklich, auch für den Text von 1228 in den Ann. posteriores Kürzung der Vor-
lage anzunehmen. — Die Zusätze zu UÜO und 1198 gehen gewilS nicht auf die verlorene Uuelle zurück;
vgl. unten S. 167 f. die Ann. minores. — Die Doniinikanernotizen sind hier natürlich nicht berücksichtigt.
3) Vgl. Mitteilungen des Inst, für Österreich. Gesch. IV, 209 ff. ; ich entnehme die meisten der fol-
genden Angaben über die Hs. dem Aufsatz Schulte's. — Den Text vgl. jelzl in der Schulausgabe S. 121) ff.
") Trens sagt (fol. :^0) : .Anno 1201) renovavit bic abbas anatologion Alldorffensis monasterii seu.
ut vocant, mortuarium librum scilicet etiam nunc hoc anno 174S existentem et ex foliis pergamenicis fac-
tum formae quadratae: in quo libro denotati sunt dies obitus quorumlam huius asceterii abbatum, ])riorum
et monacborum, ([uin et anniversaria antiqua multaque alia notatu digna et iura quae hocce monasterium
possidebat variis in locis'. — Aus dieser Handschrift stammt auch das von Schulte a. a. 0. und in den
Mon. (ierm. SS. XV. 992 berausgegebime Reliquienverzeichnis, in dem die Gaben des .magnus marescallus
Wernerus de Argenlina qui construxil nionasteriiini in (irienenwerde' (<1. i. S. Trinitas) erwähnt sind.
■') In de- Ausgabe der Ann. Argentinenses lireves gibt (irandidier zwei Citate (nach dem Nekro-
logium abb.itiae Altdorfeiisis), die ein wenig von dem Texte bei Trens abweichen; vgl. Schulausgabe S. 120,
N. c; 121. N. e.
151»
1280, die er mit ihnen zusaiumenstellte, auf die Altdoifer Ilerkunll. Er sali aucli schon
ein, daT) eine „verlorene Grundlage der Annales Kllenhardi und lici- Xotae liisturicae Alt-
dorfenses" vorhanden gewesen sei^).
Die von Scinilte auf diese Weise gewonnenen Notae historicae Altoifenses bestellen
mit iiu-en ältesten l:{ Jahresherichten von 113-2 bis 1-23:5 vollständig aus Meldungen, die ent-
weder in ilen Ann. priores oder in den Ann. posleriorfs der Elienliardhs. erhalten sind^).
Ihr Wortlaut ist mehrfach besser') oder vollständiger*) als jene beiden ; sie sind ganz frei
von den Dorainikanernotizen: alles Zeichen dafür, dafj sie unmittelbar auf jene Quelle zu-
rückgehen, aus der die Annales priores und die .lahrbüclier der Predigerbrüder abgeleitet sind.
Die Libereinstimmung reicht denilich') bis zum Jahre 1233; docii gehen die Notizen
mit wenigen trefflichen Einträgen bis zum Jahre I i262 weiter, so dal) bis dahin nirgend
eine längere Unterbrechung oder gar ein Wechsel des Entstehungsortes zu spüren ist"}.
Gewif) liegt es am nächsten, den Anteil an den Marschällen des .Strallburger Bistums, der
in den Todesnachrichten zu 1233 und 1251') zum Ausdruck kommt bei den Geistlichen
derselben Kirche zu vernniten. Und wemi schon diese l]inträge die Gedanken auf die Um-
gebung des Bischofs lenken, so stinnnt dazu recht wohl die Nennung von Hönheim, das
ein bischötliches Dorf war'^). Überdies sind die bündigen, doch sehr sorgsamen Nachrichten
über den Krieg mit der Stadt Straliburg durchaus vom Standpunkte des Bischofs aus ge-
schrieben. Endlich sei daran erinnert, daß zum Jahre 1 2(')2 die Gefangennahme eines Herrn
von Steinbrunn, des Schultlieissen von Mülhausen und Bruders des Abtes Berthold von
Murbach, erwähnt wird. Si ine Mutter war Vaterschwester des Bischofs Walther von Ge-
roldseck"). Zu demselben Geschlechte gehörte, vielleicht als dritter Bruder, der Domherr
Albert von Steinbronn, seit 1257 nachweisbar'"). Demnach beruhen die Notae historicae
Altorfenses bis 1262 — das scheint mir gewiß — auf Aufzeichnungen von Stral^burger
Weltgeistlichen, die dem bischöflichen Hofe, vielleicht dem Domstift i'), angehörten.
Nach der Umwälzung, die dem Tag von Hausbergen folgte, scheinen die Aufzeich-
nungen nicht fortgesetzt worden zu sein. Denn sie enthalten nur noch wenige vereinzelte
') A. u. 0. V, 520 und ■>'■)(>: „Es fjab im Elsaß iiocli eine füiiite Quelle: Aiinales Alsalici, wolclu'
benutzt sind in den Argentinenses. den Ann. Ellcnhardi und Altorfenses. Sie begannen 1130 und wurden
bis in die 20er Jahre des 1:5. Jalirlmiiderts fortgesetzt". Man streiche die gefillscliten Ann. .\rgentinenses;
— so lialle auch hier Scliulte die Lösuuj; mit den Ann. Arjeiit. minores von ll.'{2 — l-23:i in der Hand!
-) Zu den Ann. priores sliinmen: 1147, 1187. U'.IO. ll',)7. 12üS: zu den .\nn. posteriores: 119.5,
1211, I2-2S. 12:52. 12:55; 11:52, 1142 passen zu beiden; der Wortlaut von 119S hat mit beiden Beziehung.—
Wir liaben natürlich gar keine Gewähr, daß Trens alle Nachrichten der Altorfenses in seine Geschiilite
der Abte eingetragen hat, so dal5 deren ursprüngliche Gestalt den l)eiden andern Schriften uocii crheldich
ähnlicher gewesen sein mag. .letzt fehlen bis 1211 nur :5 Notizen der beiden andern Quellen zu li:5ü. 1179,
120G. Dagegen von hier an: 1212 (Ankunft Friedrichs), 1211-, 121S. 1219. 1-2-28 (Blodelsheim).
»I 1147, ll'.Kt, Ulis.
<) 1208. 12.'52.
') Die Bewegung der l'aslorellen voji 12.51 ist zwar in den .\otae .Mtorf. und in den .Ann. fralr.
Praedicatoruni erwähnt, aber da der Wortlaut in beiden verschieden ist) darf die gemeinsame Quidle hier
idcht mehr als sieher angeno:nnien werden. Unmiiglieh wäre es ja niclil. daß sie bis hierher reichte, ila
die Dominikaner ihre .Mischrifl aus der Vorlage erst um 1-2.52 ."i't genoiQnien haben. Vgl. oben S. 1.5().
") Ich bitte, zunächst einmal von der .Vltdorfer Notiz zu 1-254 (Schulausgabe .S. 1-22, N. a) abzusehen.
') Vgl. Schulausgabe S. 121, N. 7.
») Zu 1247. — Vgl. Fritz, Territorium des Bistums Straßburg S. 95.
") Vgl. Bellum Waltheriaimm c. 1 (SS. .Wll. 10.5) niul c. 1:5 (S. 108).
I") SIraßb. L'15. IV. 118. nr. 212; l-2ri9 Archidiakon (III, (>, nr. {'^) — 12S.S Ihesnirariu- (11, 97.
nr. 140).
") Das Seelbuch des Stifts verzeichnet unter dein :t. ,Iuli den Tod des SehnItlieißen imd .Mar-^clialls
Wallher, <ler ihm schon zu Li'bzeiten eine Schenkung gemacbl halte (Straßli. ITi. IV. 12:|, N. I).
160
Nachrichten') zu 1334 über Frost und Weinernte'-), zu {'i'A]^) über das Erdbeben zu
Basel. Beide begegnen uns in anderen Straljburger Aufzeichnungen, die letzte sogar in
einer recht ähnlichen Fassung. Mag trotzdem die Vermutung zu weit gehen, daß diese
beiden letzten Notizen selbst noch aus Straljburg stammen. — irgend einen Grund, dafj
sie gerade in Altdorf niedergeschrieben seien, bieten sie in sich selbst nicht.
Nachgerade muß ich nun aufklären, weshalb ich mit unerschütterlicher Nicht-
achtung an den Altdoi-fer Lokalnachrichten vorbeigehe, an denen von rechtswegen meine
Ausfi'dirungen scheitern müßten. Weil es mit ihnen eine eigene Bewandnis hat: so köst-
lich „gleidizeitig" und sachlich einwandfrei sie nämlich sein mögen, das eine steht leider
gar nicht fest, ob sie wirklich jemals den Notae historicae Altorfenses angehört haben.
Wir müssen uns an die Überlieferung der Quelle erinnern. In der Handschrift
von 1748 hat Trens meist am untern Rande der .Seite, vom übrigen Texte schon äußerlich
zieralicii sichtbar losgelöst, kurze Notizen eingetragen, die durchaus annalistischen Charakter
zeigen. Schulte, der die Verwandtschaft aller älteren Nachrichten bis 1233 mit andern
elsässischen Jahrbüchern beachtete, ging davon aus, daß alle so merkbar abgesonderten
Meldungen von Trens einer Quelle entnommen seien. Er schrieb sie zusammen und gewann
so seine Notae historicae von 1132—1334^). Dabei entging ihm, daß schon auf den nächsten
Seiten Notizen folgen, die mit Rücksicht auf jene äufjeren Merkmale unbedingt zu den
frülieren Notae hinzugesetzt werden müssen:
1343. Quarto Nonas Aug. Obiit hie D. abljas^).
1345. Hoc anno Id. Imi. obiit in Domino liic ipse reverendissinius Dominus abbas
Wolphelmus natus de Hochvelden.
1351. Obiit Franciscus saeerdos et monachus iuiius loci, qui legavit pro fratribus in
refectorio annuuni censuni duoruni solidorum.
Diese Einträge entsprechen durchaus den drei Altdorfer Lokalnachrichten des 13.
.Jahrb. zu 12.')4, 1280 und 1283«), so daß ihre Zahl bis zum Jahre 1356 auf 6 anwächst.
Von ihnen betreffen vier Todesfälle, je eine spricht von einer Altarweihe zu 1283 und zn 1280
von Wundern des hl. Cyriacus. Sie alle haben von Haus aus mit historischen Annalen
recht wenig zu tun, tragen dagegen den Charakter nekrologischer und liturgischer Notizen,
wie sie einem „Thanatologion" sehr wohl anstellen. P. Trens stützte sich nun nach seiner
klaren Aussage gerade auf solch eine Handschrift'), die von Al)t Konrad um 1200 ange-
legt und in Altdorf fortgesetzt worden war. Trens — der doch moderne Rekonstruktions-
versuche nicht vorausahnen konnte — wird mit harmlosem Gemüt und gutem Recht einige
Notizen des Nekrologs oder seines Anhangs genau so behandelt haben wie die Annalen,
die er an einer Stelle derselben Handschrift fein säulierlich bei einander fand, und er wird
sie mit den Jahresangaben der Vorlage von seinen übrigen Sammlungen losgelöst im
') Imimr noch von tlen Altdorfirn abgcselicii !
") Hierüber vgl. Nolae liistoricae Argontin. bei Böhmer. Fontes III. ll'.l nnd Köiiigsbofen. Städte-
Chroniken IX, 8fi!).
») Bei Trens steht allerdings i:?Ofi. Doch genügt ein Blieii auf die Continnatio Mathiae Nuwen-
burg. (ed. liölimer, Fontes IV, 292| oder Closener iStlidteclironilven VIII. l-'iC), nni zu überzeugen, dal5 hier
das Ereignis von 1:3-50 gemeint ist. Vgl. Schulausgabe S. 12:5.
*) Denn er bemerkte nicht, daß die Notiz zu VMW, vielnielir in das Jahr 1:550 gehört.
=) Heinricus de Camperten.
") Vgl. Scinilansgabe S. Hi, N. a und 12:3, Z. 12 IV. Die letzte zu I2S.'? hatte Selinlle in seiner
Ausgabe liei Seite gelassen.
') Beachte oben S. 158, N. 4: ,dies obitns . . i|iiin el anniversaiia anli(ina niultaiiue alia no-
tatn digna . . '.
Worllaut der Quelle genau wie jene auualislischen Notizen in seiner Epliemeris Alldoriensis
niedergeschrielK'u lialirn ')■
Wie mau im ciu/eliieu auch entscheiden mag, lest steht, daß die Notae historicae
von UM — 1:262 von den AUdorl'er Lokalnotiziu zu lösen sind. daf. sie mil Altdorf gar
nichts zu tun liai)cn. Wir mügen zu Ehren ihi-es Kntdeikers den Namen hewalux-u, den
Ol- ihnen gegejjen, und uns daran eriimern. daß durch ihn die ÜJjerliei'erung der (Juelle ein-
wandfrei ausgedruckt wird. Ihre Kntslehung aber führt uns hinein nacli Slraliburg, in
die Pfalz des Bischofs, zu den Geisllichen des Munsters, das eben damals, um die Mitte
des 13. .Jahrluuulerts. mit seinem stattlichen Langhaus von Stradburgs Wachsen Kunde gab.
i^ 4. Die Annales Colniarlenses minores, abgeleitet aus den Annales Argentinenscs
fratnim Praedicatorum.
Nach der Einsicht in das Wesen der Notae Altorfenses sind wir im Stande, aus
ihnen und den beiden Annalengruppen der Ellcnhardhs. endlich die überall erkannte ge-
meinsame Quelle ins Leben zurückzurufen. In ruhigem Vertrauen auf den Erfolg halten
wir vor dem Ziele noch einmal inne, um alle Kräfte für die Entscheidung zu sammeln.
Wir haben noch Unterstützung zu erwarten aus jenen kleinen Colmarer Jahrbüchern-'), die
uns schon früher einmal bei dem Urteil über die Überlieferung der IIohenburg-Neuburger
Chronik-') wertvolle Hülfe geleistet haben.
Der vortretniche Hermann Pabst hat bereits im .lahre 1867 die Beobachtung ge-
macht*), dar. in den kleineren Jahrbüchern von Colmar Auszüge aus den sogen. Marbacher
Annalen von 1211—1238 mit „Stücken der uns verlorenen Annalen der Straliburger Prediger-
mönche^) (bis 1262/3) verbunden sind." Sie zu prüfen und nutzbar zu machen, liegt uns
') Nacli dem Eintrag zu 13.51 liegogiicn wir erst wieder für das l.'). Jalirluindort Noii/.eii, die mit
RiK-lisielit auf den üußci'en Befund mit jenen früheren zusaramenziistellen sind, und deren Herkunft aus
dem Tlianatologion dcähalb anzunehmen wäre. Unter ihnen verzeichnen einzelne (fol. 83', 93) nur Todes-
tage und Legate. Von den an<lern liehe ich hervor:
fol. 83'. 1415. III. Nou. Decemb. captus est vencrabilis dominus Wilhelmus episcopus Argentinensis
in Molsluni a domino Hugone de Vinstingen decano et conse([uenter a civilate Argeu-
tina et specialiter Tilemanno diclo Kierpfenig. — Der Bürger hieß, wie Herr Direktor
Dr. Kaiser mir bemerkt, vielmehr Rulmann Barpfennig.
fol. 120. 1.564. Quidani dictus Gerlach hospes in Bofzen prope Rhinovium Alsaticum interccssione
s. Cyriaci a daeinonio fuil liberalus. Vide Aiiat/iol. Alldorf, fol l'7. — Zu dem Wortlaut
vgl. a. liso. Schulausgal..' S. 1:23, N. *.
fol. 125'. 1">76. Vineae in tota Alsatia altera die Mail prai' niniio frigore perierunl. - Vgl. den
Wortlaut zum Jahre 1334, a. a. 0. S. 123.
Der Ilerkunftsvermerk. den Trens der Notiz zu 1564 biigcuelieii lial. paßt zu unserer Annahme, ilaß
wir die lokalen, auf Altdorf bezüglichen Nachrichten von den .\nnalen zu scheiden liabiMi. Trens fand
beide au veischiedenen Stellen seiner Vorlage. Sie als eine einzige einheitliche (juelle aus seinen .Vus/.ügen
zusauiinrnzufassen - wie es Schulte versuchte — ist unzulässig; das Verdii iist, die aniialistischen Notizen
aus der /ersplilterung hei Trens zusammengestellt zu haben, bleibt trotzdem für ihn bestehen.
■•■) Mon. Germ. SS. .WII. 18!) If. ') Vgl. oben S. 60, 9'.».
■•) In der Übersetzung der Annalen und (Ihronik von Colmar für die (Josi-hiclitsehreiber der
Deutschen Vorzeit (/weite Gesammtansgabe. 13. .lalirli. VII. Bd. Vorrede, S. Villi. Die Benierkniig ist
vnlll(oiinm'n unbeachlet gi'blieben. l'herliaupt scheint es mir gerecht, einmal ausdrücklich darauf liin/u-
weisen, welch ernste Arbeit bei vielen dieser Übersetzungen in Einleitung und .Vnmerkungen. heut m<isl
unberücksichtigt, verborgen ist.
'-) Pabst versteht darunter, wie .lalVe (SS. XVII, 98), eiiir (Juille .hr (als Einheit betrachteten) Ann.
KIti'nhardi. koinml aber mit seinen Kinzelbeobachlungen über .lalfe hinaus (insbesondere S. VIII. n. 4|. so
daß icli nur seine Erkenntnis den bisherigen Ijgehnissen anzupassen brauche.
U. H I ij c h , Diu KlsU9si«clleii AiimmIlii dir Sliinri'i/.i;il. -J 1
1()2
um so dringender ob, als wir ja glauben, die Annales Argentinenses fratruni Praedica-
toi'um wiedergefunden zu haben.
Mit den übiigen Werken der Colniarer Dominikaner sind die Ann. minores nur in
der Stuttgarter Handschrift nr. 145 des 16. Jahrhunderts erhalten, von drei verschiedenen
Händen nach und nach eingeschrieben»). Sie reichen von 1211—1298, hal)en die über-
lieferte Fassung erst spät in der Zeit Rudolfs erhalten-'). Indessen stoßen wir schon zum
Jahre 1235 auf eine Meldung aus Colmar, die irgendwie auf Augenzeugen zurückführt^).
Im Jahre 1238 ist der 1221 geborene Verfasser in den Predigerorden eingetreten; von 1239
an wird einzelner Naturerscheimnigen gedacht: wohl seitdem führte der Mönch regelmäßige
Aufzeichnungen^j, die er später zu den Annales Colmarienses minores zusannuengestellt zu
haben scheint.
Wir fassen vorerst einmal nur den ersten Abschnitt der Annalen ins Auge, aus
dem die etwaigen Vorlagen des Dominikaners am leichtesten zu erschließen sind. Was
er für die Zeit von 1211 i)is ca. 1238 berichtet, muß er in der Hauptsache aus anderen
Quellen entnommen haben; mit 1239/40 beginnt die Zeit, aus der seine eigenen Erlebnisse
und Erinnerungen stammen^) und, wenn wirklich schriftliche Vorlagen von ihm weiter
genutzt wurden, mit ihnen sich mischen.
Darüber herrscht seit Jaffe's Ausgabe kein Zweifel, daß die sogenannten Annales
Marbacenses von 1211—1238 für die Colmarer Annalen den Grundstock geliefert haben.
Wir sind mit neuer Kraft für seine Behauptung eingetreten, daß den letzteren eine rei-
chere Fassung vorgelegen habe, und versuchten, sie in dem verlorenen Original der Hohen-
burg-Neuburger Chronik nachzuweisen*'). Neben den Auszügen, die auf sie zurückgehen,
bleiben nur wenige Nachrichten übrig: und siehe da! wir finden sie alle in unseren ver-
schiedenen Straßburger Quellen wieder'). Voran stehen die Meldungen, die den Bettel-
') Vgl. Jaffe (SS. XVII. ISi). Von deiN zweiten Hand liilu-en nur sehr wenige (5) Zusätze her.
die für uns nicht in Betracht kommen. Der dritte Schreiher soll neben dem Original der Colmarer An-
nalen noch andere „Quellen" herangezogen liahen. Ich stelle zur Erwägung, oh er nicht neben dem Uri-
ginal nur das Konzept, d. h. die seit langem geführten Tagebücher des Verfassers benutzt hat. Man
beachte, daß Zusätze der dritten Hand zuerst 123i, 1233, 124-0 ohne Belang begegnen, sehr leicht Ergän-
zungen aus dem Original; die erste sachliche Notiz zu 12i2; schon 12i:j heißt es bei dem Ritterschlag
Rudolfs: ,Idcm habetur in actis quotidianis'. Zu 1246, 1248 wieder vereinzelte Nachträge aus Original oder
Konzept. Von 12.51 an regelmäßige Zusätze der dritten Hand, stetig anwachsend bis 1205, um danach —
also in dem Augenblick, wo neben ihnen die Ann. Basilienses einsetzen — sogleich bis auf wenige zu ver-
schwinden ! — Dies alles sei nur anheimgegeben. Doch genügt es, um zu begründen, daß wir für unsern
Zweck die Nachrichten der Stuttgarter Abschrift gleichmäßig behandeln dürfen.
°) Vgl 1218: ,Rex Ruodolphus nascitur' und die zahlreichen Versehen in spätem Jahresberichten,
z. B. noch 1269.
■') .Fridiricus Imperator venit in Colnmhariam in multitudine camelorum'. — Die Nachrichten über
Klöster in Colmar und Basel kommen nicht in Betracht, weil sie natürlich jederzeit später eingesetzt
sein können.
*) Also gewiß gerade die Acta ([uotidiana, die im Nachtrag zu 1243 erwähnt werden; vgl.
oben N. 1.
5) Von allem früheren konnte dem Virrzchnjährigen oder sonst einem Colmarer etwa der Be-
such des Kaisers — und der Kamele in Colmar deutlich im Gedächtnis haften; vgl. oben N. .3.
") Vgl. oben S. 99 f. Außer den beiden Marbach-Schwarzentlianner Notizen zu 1214, 1221 — die
nur dem Original angehört haben — dürfte vielleicht noch die Meldung über den Tartareneinfall von 1221
durch die Continuatio Neoburgensis zu 1222 veranlaßt sein.
') Selbstverständlich außer den spezifisch Colmarer Lokalhcrichten. vgl. oben N. 3. Man vgl. die
Schidausgabe der Ann. Argentinenses fratrum Praedicatorum, S. 127 f. und unten (S. 168 f.) die Rekonstruk-
tion der Annalcs Argent. minores mit den Ann. Colmar. min.
ordfii angehen, zu I212'|. I^IC), 1221 und 1233'^); aiil'.erdcm zu 1214 Xachricliten über die
Ankunft Friedrichs 11. in Deutschland^). I22S übpi- den Kampf hei Hhidclsheiin und die Ernte,
122*.»') üiier die Verbrennung des Strar.i)urger Ketzers (iuldin. iJucli nierkwi'irdig: nictiL
so sehr mit der Abschrift der Straljburger Dominikanerannalen in den Ann. posteriores
cod. Kilenhardi sind die letzten Notizen verwandt als vielmehr mit den übrigen Onellen,
die wir iinien an die Seite gestellt habend). Das Erscheinen Friedrichs 11. wird fast genau
wie in den Ann. priores und der Cont. Godefridi zu 1211 erzählt; die Worte über den
Kampf bei Blodelsheim stehen der Continuatio (Jodefridi am näciisten"); von dem Ketzer-
tod CJuldins') sprechen allein die Notae Altorfenses. So bleibt einzig die Erntenachricht
von 1228. die — auch iüer nicht der Fassung nach — an die Predigerannalen erinnert:
nur in ihrer Abschrift im EUenhardcodex stehen heul noch der Kampf bei Blodelsheim und
die frühe Weinernte für 1228 verzeichnet**).
Diese verschlungenen, scheinbar ganz wirren Beziehungen klären sich in gefälligster
Weise aut; sobald wir hierfür die Ergebnisse unserer bisherigen Forschung über die Straß-
burger Amialen nutzen. Von ihnen zu den Meldungen des Colmarer Predigerbruders —
das leuchtet ohne weiteres ein — kann die Brücke nur durch das Original der Annales
Argentinenses fratrinn Praedicatorum geschlagen werden.
Allerdings fehlen diesen-') heut in der AJjschrift des EUenhardcodex, in der allein
wir sie als die Annales posteriores besitzen, die Einträge zu 1212 (1214) über Friedrich IL
und 1232 (1229) über Guldin ganz und gar, und die Fassung zu I22S über das (iefecht
bei Blodelsheim gestattet nicht, aus ihr den Text der .\nn. Colmarienses abzuleiten. Aber
incht das Geringste hindert, alle diese Berichte in das verlorene Original der Straßburger
Dominikanerannalen einzusetzen; wir sehen auch sonst, wie die Fassung der Ann. poste-
riores im Vergleich zu den anderen Quellen gekürzt ist"'), hie und da sogar verändert sein
'I .Ami. Colin. 1-212: .Ordines Theutonitorum, Miiioriiiii. Praedicatorum oriuntnr'. In der origi-
lulluii kkiiieii Schrift dessflboii Vi'rfassers über den Zustand dus Elsasses im Jahre 1200 (SS. XVII, 2:!5)
ist das Datum wie in den Stranburger Anualen mit 1211 gegeben: .Minores et Praedicaloies et domini de
domo Thootonica nondum fuerunt, sed ad liicem post annos undecim pi-odierunf. Di«- .Annilning des
Deutschordeus hat der Colmarer Dominikaner vorgenommen.
■■) Wenigstens nehme ich kein Bedenken, auch diese Notiz über die erste Translation des heil. Do-
minicas für die Straßburg(!r I'rcdiger-Annaleu 7.u beanspruchen, welche die zweite zu 1267 bringen.
') Statt 7,u 1212. Die Daten der Colmarer Annalen lassen viel zu wünschen übrig.
') Statt zu 1232.
^) Zum Folgenden vgl. die betrefifenden Stelkui in de* Schulausgabe und unten S. lüS f. In den
Ann. Arg. minores.
") Voran steht in beiden Bischof Berlhold; die Niederlage trifft nach beiden die staufische Partei.
Der Wortlaut deckt sich iiiclit (vgl. S. 1(>S), kann aber schwerlich aus der Cont. Neoburgonsis (Schul-
ausgabe S. 02) stammen.
') Die Krläuterung: ,fuit unus de ditioribus . .• rührt selbstverstäiullich erst von dem Colmarer lier.
") Ich fürchte, daß man mich bei diesen Folgerungen für recht leichtsinnig hall, weil ich i's
wage, solche Nachrichten, die wörtlich gar nicht aneinander anklinireu. sieh nur sachlich enlr-preclun.
mit einander in Verbindung zu setzen. Ich selbst würde der Kritik nicht Liirecht geben, wenn nicht
zu meiner Rettung der Colmarer auch die Holienburg-Neuburger Chronik ausgeschriebt'n und hier uns
bewiesen iiiltte, daß es ihm auf den lidialt, nicht auf den Wortlaut di-r Nachrichten angekommen ist.
Gewiß, er hat nicht selten nur sorglich abgeschrieben: die Jahre 121t>. 1217—1210. 122.'>, 1227. 1220. I2:!l
lassen nichts zu wünschen übriL;. Aber dageyeii stelle man I2t:t. 121."). 1220, 12:?2 (über die llil/e). I2.!l (den
Winler), 12:t5 -12:t7, und mau wird mir zutiebeu. daß der tudelnle eine wörtliche Ab.-chrifl gar iiielil beab-
sichtigt, sondern sachlich seineu Stoff gesammelt und behandelt hat.
") Noch außer der Doniinikanermitiz zu 12.'i:t.
'») Vgl. oben S. 15«, N. 2.
21*
null')'). Wir sind deshalb iHTcclitigt, geueniiber ihrer Alischvifl in den Annales posteriores
die Ainialen der Straliburger Dominikaner um (he hier beliandelten Notizen der Cohnarer
Quelle zu bereichern.
Was bisher nur für die Zeit bis 1238 erwogen wurde, läßt sich noch an Nach-
richten der beiden folgenden Jahrzehnte prüfen. Zu 1251, 1252, 1253 und noch einmal zu
1200 linden wir in den Aim. Colmarienses minores Mitteilungen aus dem Dominikanerleben ^),
die dem Werke der fttraßburger Ordensbrüder entsprechen; der Bericht von 1251 über die
erste Messe, die auf dem neuerworbenen Grundstücke der Straljbnrger Domiinkani-r gehalten
worden ist^), läßt dazu neigen, die späte farjjlose Notiz der Ann. posteriores zu l)eseitigen
und ihn an ihre Stelle in der ersten Geschichtsqnelle der Predigerbrüder Straßburgs ein-
zusetzen. Trotzdem würde ich zögern, dies vorzusehlagen''), wenn nicht zu eJjendemselben
Jahre 1251 in den Annales posteriores und in den Ann. Colmarienses von dem Zug der
Pastorellen in Fraidvreich wörtlich das gleiche zu lesen wäre.^)
Die Straßburger Dominikaner haben um 1252/3 ihre Schrift verfaßt') und sie bis 1261
regelmäßig fortgesetzt. Von ihrem Beginn bis zu diesen Jahren") stimmen die Annales
Colmarienses minores bald mit der einzigen Abschrift, die von ihr im EUenhardcodex
erhalten ist, bald mit andern Straßburger Annalen überein, die selbst unmöglich benutzt
sein können, die aber sämtlich auf dieselbe Quelle zurückgehen wie die Jahrbücher der Stra(5-
burger Prediger. Daraus folgt, daß tier originale Text dieser Annales Argentinenses fra-
trum Praedicatorum in Colmar gedient und alle diese Beziehungen vermittelt haben muß.
Ob und inwieweit uns auch außerhalb der besprochenen Nachrichten'*) das Straß-
burger Geschichtswerk für die Zeit von 1233 — 1260 ans Colmar besser überliefert wird
als in dem Codex EUenhardi, braucht von uns im einzelnen nicht erwogen zu werden'').
') Vgl. unten S. 167 f. zu 117!», 1190, 1198.
") Zu 1251, 1260 über die Ötraßbuigor Dorainikaiierkirclio. — Daiiacli erst wieder zu 1287.
■■') A. a. O. 7.U 1251 : ,Frater Hugo cardiiialis legatus cautavit priiuam niissani in area Praedica-
torum in Argentina'. Vgl. aucli oben S. 156, N. 3.
') Denn für Nacbricbten, die den eigenen Orden angehen, hätte der initlebendc Klosterliruder der
seliriftlielien Vorlage niclit bedurft.
^) Und zwar nicht in einfach selbstverstiindlicher Form : .Multitudo pastoruni in Francia congre-
gatur'. (Von Hand III iu der Stuttgarter Hs. ; etwa au> dem Konzept, das streng den Wortlaut der
Vorlage wahrte?)
*) Dies muß ausdrücklieb in Betracht gezogen werden: die Straßburger Predigerannalen gab es
überhaupt nur in einer Fassung, die mindestens bis 1251 reichte; man muß sie also mindestens bis zu
dieser Zeit in der Cohnarer Quelle nacliweisen. Der Beweis scheint mir hinreichend geglückt. Wer ilm
für unzulänglich hält, muß die Benutzung ier Straßburger Schrift vollkommen ablelmen. Sie etwa bis
123B anzuerkennen und für die Folgezeit zu leugnen, ist unzulässig.
') Unzweifelhaft (vgl. vorige Note) bis 1251; dann aber die verwandten Nachrichten bis I26'f an-
ders zu erklären, dazu liegt nicht der mindeste (irund vor. Zu 1258 kann vielleicht der verderbte Wort-
laut der Colmarienses ,ai)i)roria' aus der SlralJliurger Quelle zu .ac sportis' emendiert werden; vgl. Schul-
ausgabe S. 130. Über die Nacln-icbten zu 125i, 1256, 1257 vgl. unten N. 9. Die Dominikanernotiz
der Straßburgcr Ann. zu 1267 findet sich in den Ann. Colmarienses niclit. Folgerung: Die Ann. Argentinenses
fr. Praed. sind in einer Abschrift, die zwischen 1260 und 1267 aus dem Original genommen wurde, unserm
(^olmarer bekannt geworden. Die Eiidräge zu 1261—1263 sind zu dürftig, als dal5 über ihre etwaige Ent-
lehnung aus der verlorenen Quelle etwas ausgesagt werden könnte.
«) 1211 (1212), 1212(1214), 1216, 1221, 1228, 1232(1229), 1233, 1251, 1252, 1253, 1260; vgl. auch die
vorige Note und über 1246 unten S. 165.
") Das Wenige, was überhaupt in Betracht kommen kann, habe ich in den Anmerkungen zur Schul-
ausgabe S. 128 herangezogen. Es ist für unsere allgemeine Kenntnis unerheblich. — Nur auf eine quellen-
kritische Frage, die auch für die Geschichte des Chronicon F.Uenhardi nicht ganz ohne Belang ist (vgl.
oben S. 150 f.), gehe ich hier ein. Da zu 1250 in den Ann. Argent fratr. Praed. der Tod Friedrichs II. be-
i'icbtel war, ist es durchaus denkbar, daß in der gbichzeitigen Quelle darin zu 1254- der Tod Konrads IV.,
zu 12.56 der Tod Wilhelms verzeichnet wurde. Und eine Nachriebt zu 12-57 iib»'r den in Slraßbm-g selbst
165
Im Ziisammt'iiliaiig tmscrer Furscliungcii kommt es nur auf tue Tatsache sellist an. dali
die Ann. Colmarienses minores niciit auf deuTcxt des (^odcx Klleuluudi, woIjI aber auf die
luspiimgliche Fassung der Stralllunger Üominii<aner(iuelle znrlickgehen mögen.
Nocli eine einzelne Meldung könnte uns hierülier Aufklärung gewähren: es sind
wenige Worte ühcr den Frankfurter Kampf von l:24(). die der dritte Schreiber der ."^tutt-
garler Handschrift in die Colmarcr Annalen eingesetzt hat'). An die Xotiz ,1'ugna fuil in
Frauckiurt' fügt er an :
Die Uswaldi Coiiradus rex Thetonie victus ab episcopis.
Unter den verschiedt'nen Nachrichten der Straßburger Annalen über dies Freignis
ist es nur die eine der Contiiuiatio Godefridi, aus der allein der Satz des Colmarers abzu-
leiten wäre-). Dassell)e Verhältnis hatten wir schon für den Kampfbericht von 1228 festge-
stellt.-^) Gerade der Text aber der Continuatio Argentinensis des Pantheon Gottfrieds hat
für die Notizen zu 12:2S und 124() die ursprüngliclie Gestalt der gemeinsamen Vorlage aller
Straßbiirger Quellen bewahrt. So würden die Ann. Colmarienses minores durch die Ver-
mittlung der Dominikaner Straßburgs auf dies verlorene Werk wieder hinführen.
Ihre Zusammensetzung liefert eine neue, von dem bisherigen Beweise völlig unab-
hängige Stütze für sein Dasein: enger und durchsichtiger wird nunmehr das Verhältnis der
Ann. Argentinenses fratrum l'raedicatorum zu der (juelle der Annales priores und der
Coiit. Godefridi, zu den Notae Altorfenses, zu all diesen Ableitungen derselben unterge-
gangenen Schrift.
Auf der anderen Seite tritt die Arbeitsweise unser» Colmarer Geschichtsfreundes
klar hervor. Ihm sind zwei Werke aus dem Unterelsaß, beide vielleicht aus Straßburg*),
zugekommen, die er in der Zeit König Rudolfs ') mit seinen älteren Aufzeichnungen verband.
Das eine, die Neubm-ger Fortsetzung der Chronik von llolienburg, bot ihm eine Darstellung
der allgemeinen Geschichte bis 1238; das andere, die Annales Argentinenses fratrum Prae-
dicatorum, eine Übersicht vorwiegend über elsässische Ereignisse") und Angaben über die Ent-
bciri-iißtcn neugewählleii König Richard wäre durchaus zu erwarten. Alle drei Angaben finden sieh als die
einzigen reichsgeschichtlichen seit 1-250 in den Ann. Colmaricnsi's und auch im Chron. Ellenhardi da. wo
nach der Continuatio Argentinensis Honorii (vgl. oben S. 1.51) der Übergang zu diT Arbeit Gottfrieds müh.
selig augebahnt wird.
Chron. Elhnhardi (SS. XVJI, 121). Ann. Volnuir. min. (SS. XVII. 190).
Willielmus re.x a Frisonibus occisus est. l-2.5(i. Willihelmus rex a Frisonibus interficilui.
Episcopus Coloniensis ... et e.piscopus Magiintinus 1257. liichardus fraltr regis Angliae donis regnum
elcgeruut (sc Ricliardum) in regem. Quibus dedit obtiiiuit Romanonini.
multam pecuniam et celeris episco])is Alemanie
et nobililius lerre.
Danach scheint mir — so wenig tJewichl auf den Worthuil /.u legen ist — wenigstens möglich, daß
die Ann. Colmarienses und der Schiciber der Chronik hier beide auf den Straßburger Predigerauualen
bcrulu'ii. In deren Abschrift (.\nnales posteriores) hätte der Schreiber — wie zu 1210 — die Notizen fort-
gelassen, die in der Chronik benutzt wurden. Hängt etwa mit dieser Frage, was nämlich von den Pre-
digerannalen in der Chronik aufgenommen werden sollte und was nicIit, zusammen, daß zunächsl nur ein
erster Auszug (vgl. oben S. 15:$. (irnppc I- VI) hergtstilll. dann siiilter ' nach Kintrag der Chronik? —
der zw. ite (Gruppe VII -.\) zugefügt wurde? Über 1268, das allein noch in den Aiui. posler. und der
Chronik hegi gnet, vgl. oben S. 157.
I) Voran gehen Notizen über die Wald König Heinrichs Raspe iiml ülur das Gelechl bei Feldkirch.
-) Vgl. oben S. 14-!>. — VVetni man die Verwandlseliat'l der .Ann. C.dmar. mit der Cont. (JodelVidi
(Schulausgabe S. 117) anerki mien würde, so gäbe man das üeclil. die Notiz von l2Hi in das Original der
l*i( iligeramialeii Straßburgs einzuschalten. In den Ann. posteriores würde sie mit Rücksicht auf die aus-
führliche Contirnialio Honorii hei ."Seile gelassen worden sein. Vgl. oben S. 1.52. .\. (>.
ä) Vgl. oben S. 10:J. N. ü. ■'i Vgl. für die Hohenburg-Neiiburger Chronik oben S. '.t'.l f.
') Auf die Zeil genauer einzugeben, ist liier nicht der Ort.
") Aber geradi^ für die Zeil seit 12i<t einige Daten für di.' Ueielisgescbichle.
166
wickluiijn- seines Ordens mindestens bis 1260. Sie ergänzten gliiclvlicli seine eigenen Notizen,
die vorwiegend auf das Oberelsaß und dessen Nachbarschaft beschränkt blielicn.
An Bedeutung für unsere Kenntnis des Geschehens stehen die kleinen Cohnarer
Annalen weit hinter den großen Jahrbüchern des eifrigen Gelehrten zurück ; sie überragen
sie, wenn wir uns nicht täuschen, an Wert für die Geschichte der elsässischen Historio-
graphie.
Beide Quellen aus Hohenburg-Neuburg und Straßburg lagen dem Colmarer Domi-
nikaner in vortrelflicher Überlieferung vor; wir blicken in den Zusammenhang der Geschicht-
schreibung des Landes liinein.
§ 5. Die Herstellung- des Textes.
Nichts bleibt übrig, als durch die Tat den Beweis zu ergänzen, daß die Quelle,
nach deren Spuren wir geforscht, wirklich einst vorhanden gewesen sei, und sie aus den
verschiedenen Ableitungen wiederherzustellen, die in drei Gruppen gesondert') auf uns
gekommen sind:
I. Der Auszug (Epitome), erlialten durch
a) die Annales priores cod. Elleidiardi fol. 30 (von mir als E I bezeichnet);
b) die Continuatio Argentinensis Godefridi Viterbiensis in der Handschrift saec.
XIII. des Pantheon, cod. lat. Mon. 21259 fol. 223 (mit U angeführt).
II. 1 ) i e A n n a 1 e s A r g e n t i n e n s e s f r a t r u m P r a e d i c a t o r u m, überliefert durch
die Auszüge der
a) Annales posteriores codicis Elleidiardi fol. 48 (als E II bezeichnet);
b) Annales Colmarienses minores (aus Mon. Gem. SS. XVII, 189 ff. herangezogen).
III. Die Notae historicae Altorfenses in dem Straßburger cod. H 4 der Alt-
dorfer Abtsgeschichte des P. Amandus Trens (als A bezeichnet).
Unsere Aufgabe beschränken wir auf den Zeitraum von 1132—1233. Bis zu diesem
Jahre ist der Inhalt der gemeinsamen Quelle mit annähernder Gewißheit festzustellen. So
sicher wir glauben, daß sie weiter gereicht hat-), so unbestimmt bleiben Umfang und
Wortlaut für die folgenden Jahre. Am reinsten dürften die Altdorfer Notizen (A) über 1233
hinaus bis 1262 uns die Vorlage erhalten haben. Um 1246 ist daraus wohl die Epitome
abgezweigt, die durch die Ann. priores cod. EUenhardi {E I) und die Cont Godefridi (G) über-
liefert ist^). EndHch um 1252/3 gingen aus ihr die Straßburger Prediger annalen hervor, die
wohl schon von 1240 an auch durch andere als Dominikanernotizen ergänzt wurden.^)
Der Inhalt der verlorenen Quelle und die Art ihrer Cberheferung lehrt, daß sie in
I) Man wird sich den ZusaniHienliaiig zwoekinäßig mit Hilfe der Tafel vergegenwarligcu, die unten
S. 181 als Beilage VI beigegeben ist, und auch die Schulausgabe heranziehen.
■•) Vgl. oben S. 159.
3) Die Notiz der Ann. Colmar. min. zu 12i6 (vgl. oben S. 16.5, N. 2) verleitet zu dieser .\niiahnie.
Andernfalls würde man den Auszug schon bald nach 122S anzusetzen haben.
*) Vgl. oben S. 1.56. — Die Nacliriclit über die Pastorellen zu 125t gehörte wohl den Dominikaner-
aiinalen an, vgl. oben S. 164, N. 5. Offen muß hingegen bleiben, ob sie schon aus der gemeinsamen Quelle
stammt; möglich wäre durchaus, daß in den Notae bist, Altorfenses (vgl. Sclinhuisgabe S. 122) und bei
den Dominikanern die Meldung über den Aufsehen erregenden Vorgang selbständig aufgezeichnet wurde.
IC.7
Strafiburg entstand nnd wolil cint'ni (icistliclien am biscliölliclien Ilol'e das Dasein ilankl.
Sie von den anderen .ialMiiiiciiern zn sclieiden, l)czeicinien wir sie als
Aniiales Ar}j«ntiii«Mist's minores.
Die Grundsätze der Wiederherstellung ergehen sich meist ohne Weiteres aus dem Vergleich
der Ableitungen. Wo eine Notiz nur in einer von ihnen überliefert war, mußte sie dennoch für
die ^'orlage lieansprucht werden, wenn entweder ihr Inhalt auf frühere Äufzeichnumj hinwies oder
sobald sie mit den Ann. imperiales Argentinenses oder den Ann. Maurimonasterienses verwandt war.
Denn nur _durch die Ann. minores selbst kann die Beziehung zwischen deren Ableitungen und jenen
beiden M'erken vermittelt worden sein; vgl. darüber Kapitel II. — Nur in den Anmrrkungen habe
ich die Ann. Colmar, minores herangezogen.
Aiino Dominik) MCXXXIT. Combusta est Rodeslieim. E I. E II. Ä.
") Fehlt übt'iall /.u allen .hilircn, auBur in E II. wo es regelmäßig steht.
Anno Doniini MCXXXVI. Facta est cedes magna'') inter episcopum Gebhaiduui'') et Fridericuni
duceni in Duufenlieim'). E I. E IL
") E II; fVhlt in E I. '■) ,Gei-liiii-diiin' ELEU. «) E I ; .Dun/.eiilieim' E II.
Anno Doniini MCXLII'^). Combustum est monasterium Argentinense'')- E I. E II. A.
'') So alle; sicher entstellt aus ,MCXL. Secundo combustum est'; vgl. Ami. inip. Argcntin.
(Schulausgabe S. 45). Nach Granilitlier, Hist. d'Alsace II, p. LXVII, N. m hätte in dem Necrol.
abbatiae Altorf. fol. 67 gestanden: ,.Aimo 1140. Coniljustum est monasterium in Argnntina'. '') EI
;= Ann. imp.; ,iii Argentina- E II; .conibiista est ecclesia cathedralis Argentinensis' A.
Anno Domini MCXLVIII*). Facta est expedicio iherosolimitana sub'') Gonrado rege'=) et Bernhardo'')
abbate Cläre vallis"). E I. G. A.
») ,Anno verbi incarnati MCXL' E I, G; ,1147' A. >.) A; .a' E I. G. •^) Fehlt EI;
,imperatore' A; in G steht nur ,a Bernhardo abbate*. '') davor »sancto' in A. "^ A:
feiilt E I, G.
Anno Doniini MCLXXIX. [Factum est]'') conciliuni Rouianum sub Alexandra papa*'), ubi Tlieo-
dericus"^) Metensis episcopus deponitur et alii quam plures. E II.
») Fehlt in Ell; doch vgl. Ann. iuip. (Schulausgabe S. '>[). '') Daliinlor .tercio lemporibus
Friderici imperatoris' ; sicher nur Zusatz von E II. •=) Daiiingestelll bleibe, ob das be-
sondere Interesse für den Metzer Bischof dem Schreihcr der .\im. Argent. minores oder erst
dem Koiüsten in E II eignete.
Anno Domini MCLXXXVII. Capta est llierusalem") a Saladino*») rege'). E I. E IL .1.
••') Davor .urhs' in A. i') .Saldino' F. I; .Salalino' E II. c) EH; IVlilt in V. I, A.
Anno Domini MCXC. IV.'') Idus liniii Fridericus imperator submersus est'') in llumiiie^) Salepii'').
E L G. E IL A.
") ,ll".t4. Idus Iniiii' .V, aus .MCXC. IV. Idus lunii'; das Tagesdatuin l'ihll in G, Ell; nur
.MCXC. Idws lunii' EI. i') .siil.m. est Frid. imp.' E I, G. '^) .lluvio' A. •') .Salef-
EI; ,in fl. Sal.' fehlt Ell. Dafür folgt nur hier: ,Iste destruxit muros Mediolauenses, et Ires
reges inde ablati Iraiislati sunt in Coloiilam'; dies halte ich für einen -päteren Zusatz..
Anno Dt)mini MCXdV. Facta est maxima l'ani(;s') in terra. E IL .1.
•') .fames niaxinia' A. wo ,in terra' fehlt.
Amio Domini MCXCVU. Ileinricus") imperator inorlinis est in'') fcSto Micliaiielis'). EL EIL A.
") ,ll( luh iis' A. '•) ,a' E I ; das Datum filill in V. II: sieh! voran in A. >) ,s. Michaelis' A.
168
Anno Domini MCXCVlil. Capta est'') Haldeulnirc'') ; el'^) Mollesheini'') destructa est«) a rege Piii-
lippo. E I. E IL A.
») ,Capta est' fehlt in E II. '') .Haldenburg' E II, .Haldeiibiircli' A. c) ,item' A.
d) E II, ,Molsheim' EI: ,Molsliera' A. '^) .sunt' E II; .est - Phil.' fehlt iu E I: ,a reg. Phil,
destr. est' A. Nach (irandidier, Hist. d' Alsace II, p. LXVIII, N. r stand im Necrolog. Altorf.:
,Civitas Molsheniensis a Philippo rege penitus destructa est'. — In E II folgt : ,Eodein tempore
prediclus rex obsedil civitateni Argeutinensein et niinime profecit elc' Hier Ivönnte /um ersten
Male zweifelhaft sein, oh die Nachricht den Annales minores zugehört oder — was mir wahr-
scheinlicher — einen späteren Zusatz darstellt. Die Belagerung fand erst 1199 statt. Vgl. Schul-
ausgabe S. 126. N. 2.
Aiino Domini MCCVI. Datum fuit unum quartale vini pro II solidis. Sequenti ebdomada dabatur
pro II denariis et vas vacuum pro duabus libris. E IL
Diese Nachricht muß ilu-es Inhalts wegen bereits in den Ann. minores gestanden haben.
Aimo Domiiii MCCVIII. Philippus =") rex occisus est*») iu festo s. All)aui'=) iu Babenberch<=). E I.
G. EIL Ä.
n) .rex Pliilippus' E I, A. b) ,occiditur' E II, wo das folgende fehlt. "^j ,a festo
Albani' E I. .festo Alb.' G : in beiden fehlt der nur in A überlieferte Ortsname.
Anno Doniiui MCCXI. Fridericus rex veuit iu partes Alemanie"). E I. G.
») ,Eodem tempore venit Fridericus rex in Alemanniam' ü, wo eine Notiz über die Regierung
Otto's vorangeht: ,Olto regnavit tribus annis'. — Die Übereinstimmung mit den Ann. Mauri-
nionasterienses (vgl. Schulausgabe S. 106) einerseits, mit den Ann. Colmar. andererseits (Mon.
Germ. SS. XVII. p. 189: 1214. ,Fiidiricus rex venit ad partes Ahiinanic) stellt sicliei-. dat5 wir den
Eintrag für die Ann. Arg. minores beanspruchen dürfen. Er gehört wie der folgende riclitig zum
Jahre 1212, doch dürfte mit Rücksicht auf die folgende Notiz, die aucli in A und in den Ann.
Maiirimon. zu 1211 gebracht wird, das falsche Jahr bereits in den Ann. Arg. minores gestanden
haben und nicht erst der Epitome zur Last fallen, aus der E I und G schöpften. Voran gingen
wahrscheinlich Meldungen über die Erhebung und die Vertreibung Kaiser Ottos, ähnlicli wie in
den Ann. Maurimonast. a. a. 0.
Eodem anno^) constituta est^') expeditio'=) puerorum"^). E L G. E IL A.
•1) ,1211' .\; .A. D. MCCXII' Ell richtig, wohl durch selbständige Besserung. i') .fuit-
EI, G ; ,facta est' Catal. Altorf. (Scliulausgabe S. 121. N. f.) : fehlt in E II. '^) ,iter [.stul-
torum' E I] puer.' E I, G. '^) In G folgt : ,et expeditio super Tiereticos ad civitalem
Dolosam'.
Anno Domini MCCXIITI. Occisi^^) sunt Lupi X.") Kai.») Febr.''). E L E IL
») Fehlt in E I.
Anno Domiui MCCXVill. Facta est") cedes Gallicorum'O in Rodesbeim. E I. E IL
-') .Facta est' fehlt in E II, wo auch ,MCCXIX'. i') Feldt in E 1.
Anno Domiui MCCXIX*). Capta est urbsi') Damiat'). E L G. E IL
a) .MCCXVIir. G. i') Fehlt in E 1, E II. <:) ,Darmat' E I.
Anno Domini MCCXXVIII. Berhtoldus episcopus et civitas Argentinensis habueruut triumpluim
apud villam Bladolvesheim contra XIIIl civitates regis lesto Medardi''). (?; vgl. E IL E 1.
i>) Ell hat eine gekürzte Fassung: , facta est cedes in Bladolzlieim sub domino Bertoldo Ar-
gentinensi episcopo diclo de Tecke'. — Den überarbeiteten Wortlaut in E I vgl. oben S. 148. —
Vgl. auch Ann. Colmar. min. 1. c. und Scludausgabe S. 127. N. li: .Bertholdus episcopus Ar-
gentinensis in Bladulsheim lioinines imperatoris devicil'. — Z\n- Saclie vgl. Cent. Neoburgen-
sis S. 92.
Vinee llonieruid in Aprili; et niature uve habebantur iu festo beati lohannis baptiste''). E IL A.
») ,et in fine lunii erant maturae' A. — V.gl. Ann. Ci.lnuir. min. 1. c. : .Messis terminata fuit
ante festum s. lohannis liapliste-.
ir.'.i
Anno Domiiii MCCXXXII. Magna fuit in Alleniannia exorta») liereticurum perseculio •'). in qua
exnsli sunt Ilenricus Aunnis, Fridcric-us Rex. cives Argenlinenses. A ; ryl. E II.
») In E II nur .facta esf. '•) Alles Folgontlc fehlt in E II. — Vpl. Ann. Coliuar. min.
1. f. und Schulausgabe S. 121, N. ;{: ,In Argentina Gultlin cromatur . . .(.wann' c.) herelicus esse
prohatur: luit unus de ditioribus et potcntioribus Argeiitinensis civitatis'. — Zur Sache vgl Cont
Neoburgensis zu 1231, S. 93.
Anno Domini MCCXXXIIJ. Wernherus Probus niarschalcus obiit»). E II; viß. A.
") ,et setpienti anno mareschalcus Argentinensis' A.
Kapitel II.
Die Aniiales monasterii Argentinensis.
§ 1. Di«; Grrundlageii.
I. Von dem Verputz in der Jenenser Handsclirift nnd der Umrahmung in der
Hohenbnrger Clu-onik hallen wir da.s reichsgeschichtliche Werk, das sie uns verdeckten,
befreit und es in seiner reinen Gestalt erneut. Aus den Bruchstücken, die in den kleinen
elsässischen Jahrbüchern verstreut lagen, haben wir eine lokale Geschichtsquelle zusannnen-
gesetzt und in ihr die jenen gemeinsamen Nachrichten zu einer Einheit zusammengefalU.
Beiden Annalen gaben wir mit Fug und Recht ihren Namen nach derselben Stadt, in
der sie beide entstanden sind.
Unendlich verschieden an Umfang und Gehalt sin.l die Annales imperiales Argen-
tinenses von den Annales Argentinenses minores. Und dennoch muß ein enges Band beide
umschließen. Eine leise Erinnerung an die Verwandtschaft mit der glänzenderen Darstellung
aus den Tagen Friedrichs I. und Heinrichs VI. ist in den kleinen -Jahrbüchern, gleichsam
ein Zeichen der edlen Herkunft, zurückgeblieben; unter ihren fünf ältesten Berichten bis
1179 stimmen die meisten ziemlich wörtlich mit den entsprechenden Einträgen der Reichs-
aimalen überein M; eine einzige steht allein. Die Talsache bedarf der zureichenden Erklärung.
Wn- finden sie darin, daß beide Annalen unmittelbar aus gleicher Wurzel entsprossen sind.
Beide Werke, die — jedes für sich — Ausgangspunkte reicher und breiter Entwickelung
geworden snid, stammen aus einem Urquell; hier nahen wir uns wirklich dem Anfange
der StraCburger Geschichtschreibung.
Schon als wir der Entstehung der Straßburger Reichsannalen nachforschten, haben
wir darauf aufmerksam gemacht^), daß sie erst etwa vom Jahre 1180 an gleichzeitig ver-
faßt sind, daC. ihnen für die frühere Zeit des 12. .Jahrhunderts ältere Annalen vor-elegen
haben. Eben diese müssen es sein, auf die auch die Annales minores zurückivehen: denn
wie wir soeben hörten, reicht gerade bis zum Jahre 117^ die Verwandtschaft beider
Jahrbücher.
Vielleicht, würde manch einem — mit Unrecht: — die Grmullage für solchen
Schlui', zu schmal, die Folgerung zu kühn erscheinen; da treten die Annalen von Maurs-
münster recht als Eidhcjfer uns zur .Seite. Sie schaffen ein festes Mittelglied zwischen
lien reicheren Annales imperiales und den kurzen Annales minores Argentinenses.
I) ll3r,, IU-2 (Ann iuip. MIO) und I I tS fast genau; 117!» ahnlirh Nur 1 1 ;■.• iVlilt in dm Ann.
iiuperiales v(illig.
•■') Vgl. oben S. 71 f.
II. lil.jcli, Dil' i;i>ll-Hi.;cluii Aiinuli'ii ili'i- Sl:iiirci/..-il.
170
IL Die Wiener Papier-Handschrift 9099 (früher hist. prof. 229)') enthält auf fol. 1.2
von Hmnanistenhand des 15./ 16. Jahrhunderts eine Erzählung „De murte Florencii cumitisHol-
landiac". Auf fol. 3 — 4 folgt in einer Schrift des 16. Jahrhunderts als einziger weiterer
Bestand ein annalistisches Werkchen, auf dessen Herkunft wir durch den Randvermerk ,Mau-
rismnnstre' hingewiesen werden. Wirklich gehören dem alten Benediktinerkloster — dessen
wuchtiger Kirchenbau aus dem 12. Jahrhundert noch immer sein Ansehen aufrecht hält
— die beiden Äbte Gottfried (f 1253) und Johannes (f 1288) an, deren Tod die Annalen
zum gehörigen Jahr verzeichnen; auch Birckenwald, dessen Pfarrer zum Jahre 1239 genannt
wird^), liegt in der Nachbarschaft der Abtei.
Die Jahrbücher beginnen bereits zu 814 mit dem Tode Karls; allein diese Nach-
i'icht steht ebenso isoliert wie die folgende zu 1098 über die Gründung des Cistercienser-
ordens. Erst mit 1122 beginnt eine kleine in sich zusammenhängende Reihe kurzer No-
tizen, die durch das 12. und 13. Jahrhundert bis 1288 reichen. „Ob wir aber hier eine
vollständige Abschrift oder nur einen Auszug vor uns haben, den sich irgend ein Gelehrter
für seine Privatzwecke machte, bleibt zweifelhaft" 3). Die späte Überlieferung, die Unkenntnis
über Art und Zweck der Abschrift erschweren das Urteil.
Die Lokalnotizen zu 1239, 1253. 1288 gestatten die Annahme, daü der durch diese
Zeitgrenzen bestimmte Abschnitt mit einzelnen reichsgeschichtlichen und einigen elsässischen
Nachrichten, unter denen iler Bischofskrieg hervorsticht*), in Maursmünster selbst im Laufe
des 13. Jahrhunderts entstanden ist.
Dem früheren Teile fehlen lokale Hinweise; ihm zu entnehmen wäre luu', daß er
aus dem Elsaß hervorgegangen ist. Doch wir bi'auchen nicht weiter zu grülieln; denn der
Abschnitt ist hier nicht Original, er ist Abschrift und Auszug einer umfassenderen Vorlage,
über deren Herkunft kein Zweifel möglich ist. Zu 1122, von 1148 — 1162, dann wieder zu
1178 und 1179 lauten fast sämtliche Nachrichten mit den Straßburger Reichsannalen nahezu
wörtlich gleich^).
Unter ihnen sind wieder jene beiden Angaben zu 1148 über die zweite Kreuzfahrt
und zu 1179 über das dritte Laterankonzil, die uns schon in den Ann. minores begegneten«).
Die Annales Maurimonasterienses scheiuen demnach aus derselben Quelle zu entspringen,
aus der auch die beiden Straßburger Jahrbücher hervorgegangen sind. Dieselbe Vorlage
wäre ihnen nicht nur mit den Reichsannalen, sondern auch mit den Ann. Argentinenses
minores gemeinsam. Zwar beschränkt sich die Harmonie mit diesen auf zwei Notizen;
die Zahl ist gering, aber sie gewinnt ihr rechtes Gewicht, sobald wir erwägen, daß sie
die einzigen allgemeingeschichtlichen Inhalts ausmachen, die sich in den Ann. minores bis
1179 überhaupt finden; die letzteren haben außerdem die Straßburg näher angehenden
Berichte aufgenommen, an denen die Jahrbücher von Maursmünster fast überall vorbei-
gegangen sind.
Den Ausschlag für diese Lösung gibt der Umstand, daß die Übereinstimmung
zwischen den Annales Maurimonasterienses und den Ann. minores durchaus nicht mit dem
Jahre 1179 aufhört, während beide mit den Reichsannalen seitdem nichts mehr zu tun
'I Vgl. Jaff6 in Mon. Genn. SS. XVll, 181; Schulte in Milteihingen des Inst, liir Österreich. Ge-
schichtsf. V, -D^O f. Siehe auch die Schulausgabe S. 104 f.
-) Das überlieferte ,Biecke' ist gewiß in .üircke' zu eniencliereii und dann wie oben /.u deuten:
sein Begleiter Hugo .plebanus hu ins loci' darf also in Maursmünster gesucht werden.
s) Böhmer, Fontes III, p. XVI.
■") Die Angaben sind denen des Bellum Waltluriauum nah verwandt.
*) Vgl. unten S. 170 f. bei den einzelnen Jaln-eu. Die Verwandtschaft hat zuerst -lalfe (SS. XVII, 86)
hervorgehoben, vgl. oben S. 145.
") Vgl. oben S. 167.
171
liabi'ii. Schon mil den geiiaiion Daten iiber Anfang niid Schlnl) des Laterankonzils gelien
die Annalos iniperialts ihren eigenen Weg. Sie trennt;n sich somit an der gleichen Stelle
von den iieiden andern Jahiblirhern, die noch eine geraume Strecke iiebeneinaudeiher eine
Straße ziehen. Dal) beide den Tod Friedrichs I., Heinrichs VI. imd Philipps melden, würde
natiirlicli niciits beweisen: dal') jedoch zu 1212 die Ankunft Friedrichs II. in Deutschland
annäliernd und gar zu 1218 der Überfall der Welschen in Kosheini vollständig mit gleichen
Worten erzählt wird'), ist allerdings ein voilgiltiger Beleg, dali die Ann. Maurimonasterienses
und die Ann. Argentinenses minores mindestens noch bis 1218 der gleichen Vorlage gefolgt
sind, von der sich bereits 1179 die StraHburger Reichsannalen abgelöst haben.
Auf den drei geschwisterlich verbundenen .Jahibüchern als auf den Pfeilern eines
sicher gefügten Fundaments ruhen die ältesten elsässischen Amialen der Stauferzeit, die
wiederherzustellen uns schließlich ol)liegt.
§ 2. Die Art der Wiederherstellung.
1. Für die Aufgabe, aus den beiden bereits gewonnenen Slraßburger Jahrbüchern
und den überlieferten Annalen von Maursmttnster die verlorene Vorlage zu erneuen, ver-
trauen wir uns l)is zum Jahre 1 1 79 der Führung des ausgezeichneten Reichsannalisten an.
Fr hat, getreu den Interessen, die ihn bei seinem selbständigen Werke leiteten, der älteren
Quelle entnommen, was sie an allgemeingeschichtlichen, aber auch was sie an straJiburgischen
und elsässischen Nachrichten bot. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, daß er selbst
die eine oder die andere bei Seite gelassen hat; und vor allem müssen wir mit der Mög-
lichkeit rechnen, daß der Hohenburger Chronist bei der bedeutenden Arbeit, durch die er
ältere Quellen geschickt mit den Reichsannalen zur Einheit verknüpfte, manche ilun minder
wichtige oder dem Gefüge des Ganzen widerstrebende Notiz überging-|.
Zwei Fragen sind daher aufzuwerfen: welchen Teil der Annales imperiales dürfen
wir für die ältesten Jahrbücher in Anspruch nehmen? Darf der aus ihnen entnommene
Bestand aus vereinzelten Meldungen jeder der beiden anderen Ableitungen erweitert
werden 'i
\Venu wir deshalb luiser Augenmerk zunächst auf die Straßburger Reichsannalen
richten, so vergessen wir doch nicht das Hilfsmittel, das uns die Überlieferung gütig an
die Hand gegeben hat; sie gestattet, sofort als Eigentum der älteren Quelle auszuscheiden,
was den Reichsannalen mit den Jahrbüchern von Maursmünster oder den Ann. minores
gemeinsam ist'^). Die mechanische Auslese, die so geübt wird, genügt vollauf, um uns
über Inhalt, Umfang und Form des Werkes zu unterrichten.
Schon für die Zeit seit 1122 gehören ihm Nachrichten an, die sowohl das Hislum
Straßburg') nnd das Elsali^) wie die Reichsgeschichte") betreifen. Oll'enhar gehen tlie In-
teressen der Annalen bereits nach beiden Richtungen. Knappster sachlicher Ausdruck
eignet ihnei\'j; sie gebrauchen fast nui' kurze Hauptsätze").
') Vgl. Schulausgabe S. I(i(i 1'. iiiid unten S. 17S.
>) Vgl. oben S. 68, 81. ,
3) Wir gewinnen damit sosjltich die Notizen zu 112-2, 11.3(5. Ilttt. Ills, 1152, ll.j.'., 1I.".S. 1102,
1178, 1179. l'iir das Einzelne Vfil. unten S. HC) IT. den Text und die Aninerkungen.
^1 1122, 11 :!(-., IltO. ■•) I1Ü2, U7S.
") UiS. 11.V2, ll.j.-), 115S, 11G2. 117!».
') Man bemerke die Prilsenzformen: 1122. ll.V>, ll.js, 11(12; sonst , facta i~l-: li:lC.. Ills. 117S,
init, dem .combustuni est" 1110 zur Seile stellt.
") Kine Ausnidinic macht erst 117!).
17^2
Aiif Grund dor ennitlellen Kennzeichen lälU sich leicht eine Reihe von Meldungen,
die nur in den Reichsannalen erhalten sind, auf ihre Quelle zurückführen. Neben dem
Münsterbrande von 1140 waren unzweifelhaft schon in ihr die Feuersbrünste zu 1136. 1150,
1176 vermerkt. Und die Aufmerksamkeit, mit der hier das Schicksal der bischöflichen
Hauptkirche verfolgt wird, giebt uns das Recht, unter ihren Geistlichen den Verfasser zn
suchen; als ein Jahrbuch des Straßburger Münsters, Aimales monasterii ArgentinensiSj tritt
das wiedergewonnene Werk unter die elsässischen Geschichtsquellen ein.
Für die Vorgänge im Reiche stehen den Eintragungen über die Thronfolge Frie-
drichs 1. und seine Kaiserkrönung die Angaben über die Weihe Lothars III. im Lateran
und die Erhebung Konrads III. zur Seite'). Ihnen gesellen wir nur noch den Jahresbericht
von 1160, den die Münsterannalen zu 1158 und 1162 einrahmen. Den Anteil, den der
Kampf um Crenia in Straßburg weckte, spiegelt noch die Datierung damals ausgestellter
Urkunden lebhaft wieder^).
Mit zweien der hier für die Quelle angesprochenen Einträge sind überdies zu 1152
und 1150 Hinweise auf Sonnenfinsternis und Witterung verbunden; für sie braucht so
wenig wie für den Wetterbericht von 1143 die gleichzeitige Entstehung besonders be-
gründet zu werden.
Wir erkennen, wie getreu die Reichsannalen sich an ihre Vorlage angeschlossen
haben; deuthch heben sich für die Zeit von 1122 — 1179 die wenigen Zusätze von ihr ab').
Zu ihnen rechne ich vor allem die Daten, durch die regelmäßig der Bischofswechsel in
Slraßbui'g notiert worden ist.
Das Urteil hierüber hängt eng damit zusammen, ob wir im Stande sind, in den
Annales imperiales die Quelle über das Jahr 1122 zurück zu verfolgen. Die Liste der Bi-
schöfe setzt darin bereits mit dem Jahre 1028 ein^). Da die Annales Argentinenses minores
erst mit 1132 beginnen, die Jahrbücher von Maursmünster mit den beiden vor 1122 ge-
brachten Notizen nicht in Betracht kommen-'), sind wir für die Entscheidung allein auf die
') Vgl. 1152, 1155, 1133, 1138; nur die letzte Nachricht ist nicht unbedingt sicher für die Quelle
zu beanspruclien. ^
«) Aus dem Jahre 1159 (Straßhurger Urkundenbuch I, 89 nr. 1(»9) : .imperalore Friderico advocato
eiusdem ecclesiae et episcopo Burchardo Argentinensi cum aliis prineipihus in Longobardia Cremam ex-
pugnantibus'. Vgl. nr. HO (Urkunde Bischof Burchards) von 1160: .regnante victoriosissimo Romanorum
imi)eratore'. — Nach Mitteilung von Herrn Dr. Wentzcke enthält auch das Straßburger Hospitalarchiv
eine Urkunde des Klosters S. Arbogast von 1159 mit dem Datum: .imperatore Friderico in Longobardia
potenter agente'.
") Es handelt sich zunächst um den Würzburger Reichstag von 1157 und um die Eiiuiahme (Jir-
badens 1162 (Schulausgabe S. 49 f.), deren Fassung dem Reichsannalisten entspricht. Zudem ist die letztere
Nachricht in den Annalen von Maursmünstcr gerade in der einfachen Form erhalten, die für die Münster-
annalen charakteristisch ist: der Reichsannalist hat sie auf Grund besonderer Kenntnis umgestaltet. Vgl.
oben S. 72. — Auch darüber ist wohl liein Zweifel möglich, daß die beiden entsprechenden Notizen über
Anfang und Endo des Streites zwischen Friedrich I. und den Päpsten zu 1159 und 1177 erst nach dem
Frieden, also wohl in den Annales imperiales, eingetragen sind. — In der Fassung zeigen noch einige
Einträge von 1180—1182 Verwandtschaft mildem Stil der Münsterannalen, so daß man geneigt sein könnte,
sie ihnen zuzuweisen. Da indessen hier ein Einfluß der Quelle auf den Reichsannalisten sehr leicht
stattgefunden haben mag, scheint es mir vorsichtiger, ihre Benutzung nur bis 1179 anzunehmen. Vgl.
oben S. 72, N. 7. <) Vgl. oben S. 67 f.
5) Auf die Gründungsnotiz des Cistercienserordens in den Ann. Manrimonast. 1098 darf man sich
m. E. nicht stützen. Zu viel sind der Wege, durch die sie und die Meldung vom Tode Karls des Gr. bis
zum 16. Jahrhundert in die Verbindung mit den übrigen annalistischen Notizen gebracht sein können.
Eine Übereinstimmung mit dem Eintrag in die Hohenburg-Neuburger Chronik über den Beginn des Ordens
würde nicht ohne Gewaltsamkeit zu konstruieren sein: die jetzige Fassung zu 1099 rührt erst von dem
Neuburger her (vgl. Schulausgabe S. 39 und oben S. 56, 115). Nehmen wir selbst an, daß die llohenburger
Chronik richtig zu 1098 die kurze Nachricht enthielt : ,iniciatur Cysterciensis ordo' — die am Rande in
Neuburg gleichzeitig zugesetzt ist — , so fehlt es doch an jedem Anhaltspunkte zu dem Schlüsse, daß die-
173
Reiclisaniialc» angewiesen. Indessen audi um unsere Kenntnis von ihnen sieht es für die
Zeit vor 11^2 recht st-hloi-ht. Aus (h'i' lli)heiihurf:er Ciu-onik herauszulösen verniothlcii
wir fast nur ihre Anfänge mit den Melduujien üixr Slral'.burgs Kirciien zu 101") und lO.'U
sowie die BischofsUste seit 10:28; von andern gesciiiclilhcheM Nachrichten noch einige über
den ersten Kreuzzug') zu 1095. 109^» und liöchstens über das Ende des Grafen von Egis-
lu'ini zu 1089-). Wenn die Reichsannaleii wirklich reichhaltiger gewesen sein sollten, so
hat der Uohenl)Uiger Cin-onist sie in ihrem ältesten Teil den undangreichen Darstellungen
Beriiolds und der Gesta Friderici sowie den Notae Marbacenses geopfert»). Was erhallen
ist, zeugt Jiirgends von älteren gleichzeiligen Aufzeiclinuiigen'), sondern läßt sich unschwer
aus dem Wunsche erklären, zwischen den Kirchenbaumeldungen von 101."> und 1031. mit
denen er zu beginnen wünschte^), und den Münsterannalen, die erst 1122 einsetzten, eine
bescheidene Verbindinig zu schaffen.
Für das höhere Recht dieser nüchternen Auffassung spricht nun entscheidend die
Bischofslisle. Schon die seelenlose Gleichmäßigkeit des Ausdrucks"") macht wahrscheinlich,
daß erst der Verfasser der Annales imperiales sie mit den Münsterannalen verbunden hat:
vollends die Ruhe, mit der von den Abseizungen der Bischöfe Kuno und Bruno gesprochen
wini'). verrät den Epigonen, dem die Bewegung jener Tage innerlich schon ferne stt.'hl«).
Die Annales imperiales Argentinenses gestatten nicht, für ihre Anfänge von 1015
bis 1122 eine ältere Quelle zu vermuten; wohl aber überzeugen sie uns davon, daß in
ihnen von 11-22—1179 .Jahrbücher vortrefflich erhallen snid. die wohl von Geistlichen des
Domstifls geführt wurden. Nach und nach sind in jenen .Jahrzehnten die Annales mo-
nasterii Argentinensis entstanden.
II. Die Antwort auf die zweite Frage, die wir aufgeworfen haben, wird durch
unsere Gesamtauffassimg der Annales minores und der .Jahrbücher von Maursraiinster be-
selben Worte schon in den Straßburger Reichsannalen (die nirgends mit deni Cistercienserorden zu tun
liaben) und nun gar bereits in den Münsterannalen gestanden biUten. Audi liier scheint mir Vorsielit das
bessere Teil der Kritik. ') Vgl. Scliulausgabe S. 3S f.
») Vgl. ebenda S. 36. Übrigens verzeichnet P. Ainandus Trens in seiner Altdorfer Eplie.meris fol. 7'
(vgl. oben S. 1.58) unter andern Daten, olTenbar aus einem Nekrolog: .Hugo conies obiit N'onas Sept. l()-<!>.
et dicitur una cum 4 aliis nobilibus seu militibus'.
ä) Vgl. oben S. 74. — Selbst wenn icli kiiliiRr sein wollte als ich in der Ausgabe für /.ulil^sig hielt,
würden nur wenige Notizen bleiben, bei denen der Ursprung aus den Reichsannalen auch nur vermutet
werden dürfte. Etwa unter 1065 (S. 30, N. 1) die Meldung über Berlhold von Zahringen, zu 1080 Erhebung
Bertbolds, des Sohnes Rudolfs von Rlieinfelden, zum Herzog von Schwaben (S. 31, Z. 29) und der Kampf
in Sachsen (S. 3:2, Z. 1-2). Hingegen sind mit hoher Wahrsclieinlirhkeit Einträge über den Thronwechsel
zu 1106, 112.5, vielleicht auch /u 1024, 103!) und l(t.">6 zu vermuten. Vgl. oben S. BS; Schulausgabe S. 40.
N. 3; S. 41, N. 3.
«) Eine Ausnahme würden nur die beiden Meldungen über die Hungersnot vom Jahre 1100 und
das Erdbeben von 1107 machen (vgl. Schulausgabe S. 40. N. 1). Selbst wenn man Bedenken trüge, sie mit
den Notae Marbacenses zu verbinden, wie ich a. a, O. vorschlug, bliebe die andere Möglichkeit, sie als
Nachtrag zur Chronili Beriiolds zu begreifen (vgl. oben S. ,S7). Beides scheint mir bosser als um ihret-
willen die .Ann. nioii. Argentinenses schon früher beginnen zu lassen und sich damit in die Notwendigkeit
zu bringen, das Fehlen aller früheren Nachrichten vor 1122/32 in den .\riii. Maurimonasterienses und den
Ann. minores zu erjclüren.
••) Für sie lagen natürlich Notitiae oder Inschriften vor.
") Von 1028—1162 nur bei den Abselzuiigeu von 1123 uiiil 1131 notgedrungen geändert. Zum
Jahre 1100 mußte die kurze Waltuiig Balduins erwiilmt werden, um zu irkliiren. tlaW noch im selben Jahr
ein neuer Bischof erscheint. — Man vergleiche daneben 117'.I.S0, ll'.IO (Silnilau-gabe S. .52, 61).
') Zu 1123, 1131. Den .\usdruck ,catliedre preficitur' von 1131 hat übrigens der Reichsannalisl
selbst zu 1180 gebraucht. — Eberhard wird überhaupt nicht genannt.
«) Die Daten der lilscliofsliste l'estzuslelleii. war iiatiirliih für jeden StiMß|iuri;er Ceistlichen
ein Leichtes.
174
dingt. Wir sollen prüfen, ob wir bis zum Jahre 1179 aus Mitteilungen, die in einer von
l)eiden allein stehen und nicht in den Reichsannalen wiederkehren, neuen Stoff für die
Annales inonasterii Aigentinenses entnehmen düifen. Dabei werden wir uns jedoch so-
gleich bewußt werden, daß beide Quellen nicht nur bis 1179, sondern bis 1218 auf die Vor;
läge znrückgeheu; unser Urteil über den früheren Abschnitt nuiR deshalli die Grundlage
für die Wertung der späteren Teile bilden, durch die allein in beiden Jahrbüchern von
1179 — 1218 uns die Münsterannalen gerettet sind.
Über die Annales Argentinenses minores ist leicht Klarheit zu gewinnen. Wir
haben schon früher^ hervorgehoben, daß sie von 113^—1179 mu" mit einer einzigen An-
gabe die Reichsannaleu übertrcilen. Der kurze Satz über den Brand von Rosheim — wo
die bischöfliche Kirche Besitzungen hatte^) — paßt nach Inhalt und Form durchaus zu den
Münsterannalen. so dalj er unbedenklich ihnen einz.ureihen sein wird. Demnach erscheinen
die Annales minores von 1132—1179 als ein kurzer Auszug der reicheren Quelle, die ihnen
den Stoft' vollständig dargeboten hat. Es ist ei'laubt anzunehmen, daß sie auch bis 1218
dem Inhalt der Vorlage getreulich gefolgt sind.
Gehaltvoller als sie treten uns mit der doppelten Zahl von Einträgen die Jahrbücher
von Maursmünster von 1122—1179 entgegen; Vertrauen weckt auch ihr Wortlaut, der —
nur hie und da gekürzt^) — meist genau den Reichsannalen entspricht^), hie und da ihrer
ursprünglichen Fassung näher kommt''). Verstärkt wird unsere gute Meinung dadurch,
daß zu 1152 nach dem Thronwechsel eine Überschwemmung genau in der Weise er-
wähnt wird, wie zu 1150 in den Ann. imperiales der kalte Winter nach dem Münsterbrand.
Kein Zweifel, daß beide Nachrichten denselben Jahrbüchern entlehnt sind, daß wir also
sehr wohl in der Lage sind, ans den Ann. Manrimonasterienses die Münsterannalen zu
erweitern. Gern nutzen wir diese Erkenntnis, lun die Lücke, die vorläufig noch zwischen
den Jahren 1162 und 1176 klaffte, ein wenig auszufüllen und durch die guten Meldungen
über die Witterung in den Jahren 1173/4 und den Durchzug der brabantischen Söldner
die Annales monasterii zu bereichern'').
Eine einzige Nachricht bereitet Schwierigkeiten. Zu 1148 berichten die Ann. Mauri-
monasterieuses den zweiten Kreuzzug wie die Reichsannalen und die Annales minores, so
daß die Herkunft der Meldung aus der gemeinsamen Quelle feststeht. Indessen schon
zum vorangehenden Jahre 1 147 findet man über dieselbe Kreuzfahrt zu Maursmünster be-
i-eits eingetragen :
Conradus et Ludovicus reges perguiit Hierosolymani.
Der doppelte Bericht läßt nach bekanntem Muster auf die zwei Quellen schliel5en,
die hier „nicht sehr geschickt zusammengefaßt" sein würden. Wirklich begegnet uns der-
selbe Satz wörtlich gleichlautend in einer schwäbischen Fortsetzung der Imago mundi des
Honorius Augustoduuensis'). Wir brauchten nicht einmal anzunehmen, daß im 13. Jahr-
hundert zu Maursmünster die Notiz aus einer Handschrift des verbreiteten Werkes ent-
1) Vgl. oben S. 169.
8) Straßl). ÜB. IV, 21, -2i; Fritz, Territorium dos Bistums Straßbiirg, S. 28.
■■') Z. B. 1178, 1179. ") 1122, 114S, 1155, 1158.
=') 1152 (,succedit'). 1162 (Einnahme Girbadens) vgl. oben S. 172, N. 3. Der Ansicht von Schulte
a. a. 0. V. 521, daß die Ann. Maurimonasterienses 1162 „offenbar einen Auszug aus dem weitläufigen Berichte"
der Reichsannalen geben, vermag ich um ihrer Fassung willen durchaus nicht beizustimmen.
'') Ich möchte annehmen, daß beide Nachrichten in die Reichsannalen übergegangen waren, daß
sie jedoch fortgefallen sind in der Hohenburgcr Chronik oder in unserer Neuburger Bearbeitung, sei es
als zu 1162 der Bischofswechsel in Basel oder als zu 1170 der Märtyiertod des Thomas von Cantirbmy
eingeselzt wurde.
') Continuatio VI. in der Ausgabe der Moii. Germ. SS. X, VM.
175
nominell wäiT; denn es wäre sehr wulil iH(iL'Iicli. <Ial' erst der SchreilKT des 10. .lahrlinnderts
sie ans einem der damals i)ereits vorliej;enden Urncke der imago') in seiner Absclnilt der
Ann. Araurinionaslerieuses eingerlkkt hat. Immerhin stehen wir hier an einem toten Punkte
der Untersuchung. Inwieweit die Jahrbücher von Manrsmünster ausschheßhch, wie die
Ann. minores, die Ann. mon. Argentinensis wiedergeben oder etwa noch auP.er dem Eintrag
zu 1147 Notizen aus einer andern Quelle enthalten, läCl sich nicht mit voller liestimmtheit
entscheiden^).
Weniger als zu befürchten wäre, hemmt diese Unklarheit den Heweisgang. Denn
für den Ab.srhnitt von 1179 — 1218 treten die Ann. Maurimonasterienses an Wert für den
Wiederaulliau der Quelle hinter die Ann. minores zurück. Sie enthalten seit 1179 nur
die Nachrichten über den Wechsel der Herrscher zu 1190 (11S9), 1197, 1:208, 1212; über
den Kinderkreuzzug (zu 121 Ij und zu 1218 über das Blutbad von Rosheim. Wenn wir
auch über den Wortlaut schwanken mögen^), so ist die Tatsache, da(> wir es hier durch-
weg mit Notizen der Münsterannalen zu tun halten, durch ihre Wiederkehr in den An-
nales minores gesichert.
Einen Zuwachs bringen ilann die Einträge über den Tod des Grafen von Ptirt (zu
1197) wie über die Weihe Otto's und seine Vertreibung (1209, 1212). Das Aufsehen, das
die Ermordung des Grafen Ulrich auch in Straßburg erregte, kommt durch die Reichs-
annaleu so deutlich zum Ausdruck*), daß es wohl einleuchtet, wenn ihrer auch in den
Aniiales monasterii gedacht wurde. Und daß diese — den Ereignissen verhältnismäßig
gleichzeitig immer weiter geführt — die unbestrittene Herrschaft Otto's IV. und seinen Sturz
mit Stillschweigen übergangen hätten, ist mindestens unwahrscheinlich-^).
Es ist nicht anders, als daß bei der Lage der Überlieferung manclies unaufgeklärt
bleibt; im einzelnen mögen wir deshalb irren, zumal von dem .Jahre an, wo uns die Reichs-
annalen im Stiche lassen. Das Bild des Ganzen bleibt davon unberührt; über die Stral5-
burger Reichsannalen, über die Jahrbücher von Maursmünster und die Ann. Argentinenses
minores führt die Forschung hinaus zu den Annales monasterii Argentinensis, — zu der
Grundlage der elsässischen Annalen der Stauferzeit.
§ 3. Der Text der Auualen von 1122—1-218.
Hilfsmittel: 1. Die Annales imperiales Argentinenses, aus der Cronica Hohen-
burgensis des Cod. len. Bos. q. (> ausgelöst; in der Schulausgabe der Mon.
Germ. SS. durch Corpusdruck von 1015 — 1200 kenntlich gemacht. (Als Imp.
bezeichnet).
') Von den Drucktn, die mir iiitht alle zugilnglicli winden (vgl. über sie Polthast, Bibliotlieca
liiäloricu I, C:2l)). enUiiill der iiltesle von c. 147(1 dii' Fortsetzung nicht, wohl aber die Spcirer Ausgabe von
|.">s:5. Sie enthilll auch das Todesjahr SI4 für Karl den Großen, aber nicht den Tag. und nicht zu loas den
Beginn des Cistercienserordens.
») Trotzdem sind wir, wie ich meine, vorläufig berechtigt, alle die Notizen zu ll-J-2, ll7:t, 117+
für die Münsterannalen zu beanspruchen. Sie gehen unzweil'elhaft auf eine zeitgenössische Quelle zurück,
enlspreclii'u in .jeder Uezieliung dem Charakter der .■\nn. mon. .Argcnt., abt'r nicht den bisher bekannten Forl-
setzungen der Iniago inundi.
') Den Ann. Maurimon. fehlen durchweg die Todestage iler Fürsten. — Zu IIS'.». \li2 enthalten
sie mehr; beide Male sagen sie ,ivit, iverunl', das auch schon 1174 von den ßrabanzonen gebraucht war.
Mit Rücksicht auf die sorgfaltige Anlehnung an die Vorlage, welche die Ann. Maurimonasterienses vorher
auszeichnete, bin ich geneigt, ihre etwas ausführliidiere Fassung den .Vnnales minores vorzuziehen und sie
in ille .Münslerannalcii einzusetzen. Doch verkenne ich nicht, dal^ hier .jede Enisciu'idung eine gewisse Will-
kür mit >ich hiingl. Dal5 die Daten zu liOl». 1-212 in den .\nn. .Maurimonasterienses zulrelVen. sprichl für sie.
*) Vgl. Schulausgabe S. 7(1. ) Wenn die Cont. Godefridi ivgl. oben S. ICkS zum .1. 1211) die
Nachricht über die dreijilhrige Regierung Ulto's aus den Aim. minores enlUhnl liiltte. würden wir mit
Sicherlieit den Wortlaut der Ann. Maurimonasterienses in den fexl <Ier Münsterannalen einsetzen dürfen.
l70
2. Die Annales Manrinionasterienses im Cod. Vindobon. 9099 toi. 3;
Schulausgabe S. 105 11". (Als Maur. bezeichnet).
3. Die Annales Argentinenses minores; aus ihren Ableitungen wieder-
hergestellt oben S. 1(>7 ff. (Als Mhi. bezeichnet).
Anno Domini MCXXII. Bertholdus dux de Zeiringeii^') Mollesheim occiditur. Imp. Maur.
») ,Ze.r. occ. Moll.' Maur. — An dem Morde war Bischof Kuno von Straßbuig beteiligi; vgl.
Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen S. 24'i.
Anno Domini MCXXV. [Heinricus imperator obiit ; cui Lotharius dux Saxonum in regno suecessit]'').
") In der Hohenhurger Clironik ist zwar das Datum erhalten, aber der Wortlaut der Ann.
Imp. durch einen Auszug aus den Gesta Friderici des Ullo von Freising ersetzt; vgl. Schulaus-
gabe S. 41. Die Notizen zu 1133, 1138, 11-52 geben das Recht, auch diese einzige Nachricht über
den Thronwechsel von 112-5 bereits für die Münsterannaltn zu beanspruchen.
Anno Domini MCXXXII. Comhusta est Rodesheim. Min.
In Rosheim hatte das Domstift umfangreiche Besitzungen; vgl. Straßburger Urkundenbuch
IV. 21, 24.
A. D. MCXXXIII. Lotharius rex ab Innocentio papa Rome in Lateranensi monasterio consecratur
in imperatorem. Inqi.
Eodem anno IUI. Non. Augusti sol obscuratus est VI. liora diei ; et tenebre l'acte sunt. Imp.
A. D. MCXXXVI. Facta est cedes magna") inter episcopum Geltehardumi') et Fridericum ducem')
in Duncenheim"^). Mi».; vgl. Imp.
■■>) .pugna' Imp. b) ,Gebhardum' Min.; ,Geb. Argentinensem ep.' Imp. ') Dahinter
,Alemannie' Imp. •'! .apud Gügenbeim' Imp. — Beide Orte liegen benachbart, dicht bei
einander. Die Tradition besteht, daß zum Gedächtnis des Kampfes die Laurentiuskapelle bei
Gugenheim errichtet worden sei (vgl. Grandidier, Oeuvres histor. inedites II, 372, N. 3).
Eodem anno conibustum est maius monasterium Argentinense primo. Imp.
A. D. MCXXXVIU. Lotiiarius imperator obiit; cui Cünradus frater Friderici ducis Alemannia in
regno suecessit. Imp.
A. D. MCXL'^). Secundo'') combustum est monasterium Argentinense. Imp. Min.
») ,MCXL1I- Min., wo .secundo' fehlt; vgl. oben S. 167. In Imp. steht ,secundo' jetzt am Ende.
A. D. MCXLIII. Facta est liyemps nivosa et dampnosa vineis et arboribus. Imp.
A. D. MCXLVIII. Facta est expedicio lerusalem") secunda sub Cünrado rege Romanorum''), Lude-
wico<^) rege Francoruni Bernhardoque'') abi)ate Clarevallensi^). Imp. Maur. Min.
a) .Hieroäolimam' Maur.: .Iherosolimitana' Min, wo ,secunda' fehlt. *>) fehH in Maur.,
Min. ^) ,et Lud.' Maur.; ,Lud. rege Franc' fehlt in Min. ''l ,et sul) B.' Maur.; ,et
B.' Min. ■-•) .Clarevallis' Maur. — Vgl. Chron. Ebersheini, c. 29 (SS. XXllI, 4461.
A. I). MCL. Combustum est monasterium Argentinense tercio. Imp.
Et eodem anno facta est hyemps magna. Imp.
Vgl. hierzu Ann. Monasterienses (Mon. Germ. SS. III, 1-54): .Hiems valida cum fame maxima
et inundatione; et defcctus omnium fructuum et ariditas vinearum et nucium et peslis aninialiuni'.
A. D. MCLII. Cünradus rex*) obiit; Fridericus'') dux Alemannie sibi in regno succedit. Maur. Imp.
a) ,rex Teutonicorum' Maur. ^) ,cui fratris sui filius Fr. dux Atem, in reg. suecessit'
Imp. — Vgl. Chron. Ebersheim. c. 2'J 1. c.
Et eodem anno facta est inundatio aquarum nuixima. Maur.
177
A. D. M(;LV. Fridericus") Home :il> Adriiitio [lajiii in iiiii;iri;i Kdiiianoriim dissensione'') üi iiiipera-
torem') consetTiitiir. Iiiii>. Manr.
'■'] ,Fr. iiDijeiator lons. Hoiiil- in iiii[). ab >la(li-. piipa in iriagna diss. Rom.' Maiir. i') Ua-
hinter ,et occisiom' Iim|i «) ,iiiiperator' Imi).
A. 1). M(!L\'III. Mediülannni a l'ridnico iniperatore obsidetur. Jm-p. Mmir.
A, D. MCLX. Arnoldus Magmitinus arciiiepiscopus occiditur. Imp.
Ipso anno Crema expugnatur. Imp.
V.irl. oben S. 17iä, N. 2.
A. D. MCIAII. Mediolannrn capitur. Itnp. Mnur.
Horburcli") a coinite llugoiie de Tagesi)urcli'') destmilur. Imp. Maur.
•') ,Eodem anno Horb.' Iinp.; ,Hoiburg' Maur. '■) ,Dageslmrc' Maur. — \gl. Ann. .Mo-
nast. (SS. III, 155): .Extidium Horbuorch', und Notitia Neoburgcnsis saec. XIII. in. bei Wiirdlwein,
Nova Subsidia diploni. IX, 381 : .Comes Hugo castrutn Horburch obsoderat, auxiliante sibi Stepliano
Metensi episcopo et duce de Geringen'. Es wäre nicht undenkbar, daß aucli diese letzte Angabe
auf die verlorenen Münsterannalen zurückgebt.
Et Girbaden Hugoiii.s comitis [castrutn j-') capitur ab iniperatore. Maur.; lyl. Imp.
•'') Fehlt in Maur. — In den Ann. inip. ist die kurze Nacliricbt durch eine ausl'ührliehere er-
setzt worden, die dereii Verfasser auf Grund besonderer Kenntnis zu gehen vernioclite, vgl. oben
S. 1-1.
A. D. MCLXXIll'^). Hiems dura fiiit et liominum pestilentia et fanies magna et siccitas et fervor
niaxinius. Maur.
») .MCLXXVr Maur. Die Einendatioii wird schon dadurch nahegelegt, dalJ der Eintrag vor
demjenigen zu 1174 stellt. Zudem entsprechen die Witterungsverliiiltnisse genau denen des Jahres
117:!; vgl. Curschmaiin, Hungersnöte im Mittelalter S. 151 und Schulausgabe S. 106, N. :2. — Aus
den .Vmi. Imp. ist uns in der Hohenhurger Chronik aus der Zeit von 1163—1175 keine einzige
Nacin-ichl idjerliefert. Vielleicht sind diese Jahresberichte bei der .Aufnahme di'r Reicbsannalen
in die Chronik oder hei der Abschrift in unsern Codex ausgefallen.
A, D. MCLXXIIII. Bral)anciünes iverunt per terrani istam versus Mediolanuni. Maur.
Vgl. Scimlausgabe S. 106, N. 3.
A. D. MCLXXVI. Conibustum est monasterium Argentiiiense quarto. Imp.
A. D. MCLXXVIII. Facta est cedes magna Lageinheim iuxta Columbariam. Cünone") de llorliurch
et Egelolfo de Ursilingen inter se preliantibus. Imp. Maur.
») ,Cänone — preliantibus- fehlt in Maur. — Vgl. Ann. S. Georgii (Mon. Genn. SS. XVH, 296):
,1177. In -Msatia pugna magna facta est'.
A. IJ. MCLXXIX. Factum est concilium magnunv») apud Lateranum') sub Alexandro pai.a. in (pio
fncruiil l'erc (|ningenti episcopi ei aliliab's a]ii(|ue religiosi ininuiierabiles^), in (|uo Hremensis
arciiiepiscopus, Hüdolfiis Argentinensis, Lüdewicus Basiliensis et Metensis episcopi deponun-
tiir''). lin/j. Maur. Min.
•') .Hoiiiaiiunv Min. '■\ .aji. I.al.' fehlt Imp. und Min. ■) .episcopi el iniilti alii' Maur..
wo alles folgende fehlt; in Min. felill der Relativsatz ,in quo - iiinumerahiles-. '') In .Min.
laiitel der Salz: .iihi Tlieodericus Metensis episcopus deponitur et alii (piani plnres'. — Die »r-
>prüii.i;liche Fassiinir der Ann. mon. Argeiit. ist nicht sicher wiederherzustellen ; der Wortlaut der
Ann. Min. (vi;l. olieii S. t(;7) ist unzuverlässig. Ingewii; hleilif auch, ob etwa den Münslerannaleii
.in feil der Nachrichlen der .\iin. imp. von 1180— llSi angehitrt ; vgl. oben S. I7"2, N. 3. — Von
hier an sind die Ann. imp. selbstilndifj-. Die dnrilige Fortsetzung der .\nii. mon. Ary. ist nur
aus den Maur. und Min. herzustellen.
II. IM n c li, U.f l'^lsür^sisclieii .\iMial)Mi tk*r .Slaulur/.cil, ^i.j
178
A. D. MCLXXXVII. Capta est lerusalem a Saladino rege. Min.
Vgl. Ann. imp. Arg. (Schulausgabe S. 57).
A. D. MCLXXXIX. Friderieus Imperator ivit cum exercitu Cliristianorum contra paganos. Maur.
Vgl. Ann. imp. Arg. a. a. 0. S. 60.
A. D. MCXC. Friderieus Imperator submersus est in ttumine Salepli. Min.; vgl. Mmir.
Die Ann. Maur. fügen zu dem Bericht von 11S9 nur hinzu: ,et ibi submersus est'. Mit Rikk-
sieht hierauf und auf die Ann. imp. — die nicht das Tagesdatum (,1V. Idus lunii' Min.) geben
und nicht den Flußnamen ,Saleph' bieten — muß es dahingestellt bleiben, in welcher Weise
wir die Notiz der Min. zu 1190 in die Münsterannalen einreihen dürfen.
A. D. MCXCV. Facta est maxima fames in terra. Min.
Sollte hier vielmelir die Hungersnot gemeint sein, von der die Reichsannalen zu 1197 (a. a.
0. S. 71) berichten? Über sie vgl. auch Chron. Ebersheim. c. 34 1. c. p. 448.
A. D. MCXCVII. Heinricus Imperator obllt. Maur. Min.
Min. fügt den Todestag unrichtig hinzu (vgl. oben S. 167); Heiiiricli starb niclit am 29., son-
dern am 28. September.
Et Hulricus comes occisus est. Maw:
Vgl. Ann. imp. S. 70. wo über die Ermordung des Grafen Ulrich von Pfirt gesprochen wird.
A. D. MCXCVIII. Capta est Haldenburc; et Molleshelm destructa est a rege Phlllppo. Min.
Vgl. die Ann. imp. S. 73 und oben Min, S. 168.
A. D. MCCVI. Datum fult unum quartale vinl pro 11 solldls. SequentI ebdomada dabatur pro II
denarlls et vas vacuum pro duabus librls. Min.
A. D. MCCVIII. Phillppus rex occisus est*). Maur. Min.
"■) Min. fügt hinzu : ,in festo s. Albani in Babenberch'.
Et Otto Imperator sequeiiti anno ordlnatur. Maur.
Diese Nachricht in die Münsterannalen aufzimehmen, veranlaßt die Notiz der Fortsetzung Gott-
frieds von Viterbo: ,Otto regnavit tribus annis'. Vgl. oben S. 17.5, N. ö und Schulausgabe S. 115.
A. D. MCCXI. Pueri iverunt, volentes transire mare siccis pedibus. Maur.; vgl. Min.
Ob hier die Fassung der Ann. Maur. oder die ganz verschiedene der Ann. Min. (vgl. oben
S. 168) aufzunehmen sei, bleibt ganz dahingestellt. Zu .iverunt' vgl. oben 1173 und 1189; daß
die folgenden Worte auf Judith V, 10 beruhen, hat Herr Dr. Hofmeister bemerkt. — Zur Sache
vgl. die Additamenta Neoburg., Schulausgabe S. 82. und Chron. Ebersheim. c. 36, 1. c. p. 450. Der
Kinderkreuzzug fand erst im Jahre 1212 statt.
A. ü. MCCXII. Friderieus rex SlcUiae'') venit in Teuthoniam'')- Maur. Min.
a) .Ciciliae' Maur. ; feldt in Min. ^) ,in partes Alemanie' Min., wo die ganze Nachricht
irrig zu 1211 steht.
Otto expellitur. Maur.
Vgl. zu beiden Notizen die Additanienla Neoburg. a. a. 0. S. 83 und Chron. Ebersheim. c. 36
a. a. 0. — Die Meldung der Cont. Godefridi Vilerb. über den Kreuzzug gegen die Albigenser
vgl. oben S. 168.
A. D. MCCXIIIl. Occisl sunt Lupl X. Kai. Febr. Min.
Vgl. Schulausgabe S. 116, N. 1.
A. D. MCCXVIII. Facta est cedes Galllcoruin In Rodeslielm. Maar. Min.
Vgl. Richerum Senonensem III, c. 22 (SS. XXV, 29S). — Hier höil die Übereinstimmung der
Ann, Muurinion. und Ann. Min. auf. Wenn auch die Ann. mouasterii Argentinensis selbst weiter
reichten, »o könnten wir doch nur den Wortlaut der Ann. Minores wiederholen, um sie wieder-
herzustellen.
179
Schluß.
Der ZiisauiniPiiliaiiir der kleinen elsässisehen Jalirltüeher').
Als im Stianburgei- Bistum ilie Folgen des liivestiturstreits unter den Bischöfen
(iebhanl (1131 — 1141) und Burcliard (1141 — 1102) iibenvunden waren, liabeii Kanoniker
des Domstiils begonnen, Ereignisse aus Stadt und Land kurz aufzuzeichnen, vielleicht
durch eine Handsciu-ift der Imago mundi des Honorius Augustodunensis angeregt^). Von
dem Anteil, den ßurchard an der Politik und den italienischen Rümpfen Friedrichs I.
nahm, dringt ein Widerhall selbst bis in diese knappen Meldungen der Aniiales mo-
nasterii Argen tinensis.
Der Streit zwischen Kaiser und Papst und die Waltung des Bischofs Rudolf (1162
— 1179), der endlich auf dem dritten Laterankonzil abgesetzt wurde, scheinen die Lust
zur Erzählung gehemmt zu haben, so daß nur wenige Einträge in den siebziger Jahren
erfolgten. Aach dem Frieden von Venedig, dem Sturze Heinrichs des Löwen und dem
Frieden von Konstanz hat ein Straßburger Domherr, von dem allgemeinen Aufsteigen
des Lebens ergritten, jene Aufzeichnungen seiner Kirche benutzt, um auf sie ein reichsge-
schichtliches Werk zu gründen, wie das Elsaß noch keines hervorgebracht hatte.
Indessen gerade die größere Leistung der Annales imperiales Argentinenses
mag die Schuld daran tragen, daß den einfachen Münsterjahrbiichern nur noch geringe
Teilnahme geschenkt wurde; sie mußten sich mit wenigen Einträgen begnügen, die gleich
Brosamen von den Reichsannalen ihnen zufielen'). Der Thronstreit, der selbst diese zum
Schweigen verurteilte, vermochte nicht, ihnen neues Leben einzuflößen. Nur mit wenigen,
zum Teil rein lokalen Nachrichten^) werden sie bescheiden in der Zeit Oüo's IV. und Fried-
richs II. weitergeführt.
In dieser Gestalt wurden sie auf das Land nach Maursmünster hinausgetragen.
Bischof Heinrich von Veringen und sein Nachfolger Berthold von Teck bemühten sich,
dem ehrwürdigen, durch die Wirren der Zeit schwer mitgenommenen Kloster wieder auf-
zuhelfen^); vielleicht sind damals von den Benediktinern Verbindungen in Straßburg an-
geknüpft worden, durch welche wohl zwischen 1218 und 1239 eine Abschrift der Münslcr-
annalen zu ihnen gelangte; sie haben ihr allmählich eine kurze, für das Bellum Waltlie-
rianuni nicht ganz unwichtige Fortsetzung in den Annales Mauri monasterienses
bis 1288 angehängl.
Zu Straßburg selbst sind die Aunales monasterii Argentinensis in ihrer ursprüng-
lichen Gestalt id)erhaupt nicht erhallen geblieben. Sie wurden durch einen Auszug ver-
drängt, der sie, zumal für das 12. .lahrhundert, ganz eiheblich verkürzte. Nach 1219 an-
gefertigt''), heben die Annales Argentinenses mi nores mit den Meldungen") von dem
Erfolge Bischof ßertholds bei Blodelsheim 1228, von der Niederlage König Konrads 124t>,
von dem Siege der Straßburger Bürger über ihren Bischof 12(12, die Epochentage der
elsässisehen Geschichte des 13, .lahrhunderts hervor: sie erinnern an den Aufstiet: der
') Hierzu vül. auf .S. l.si, li.ilagc VJ.
•■) Die Überlieferung der Ann. priores laßt dies lutiglicli erselieimii. .Viu li der Ik'f.'iiin mit dem
.1. ll-ii würde ganz wolil dazu stimmen. Vgl. über die Imago mumli in Slralilmrg aiieli oben ,^. 14(1, I.VI l'.
■') Vgl. insbesondere 11H7, 1 1S'.>, ll<)7, IlSIS rnil der Seliulausgalie S. ;>". CO. 70, 7:5. Vgl. aucli
oben S. 17S zu IHt.'i.
*) 12116, 1:214, l'ilS. Daneben nur 1-JOS, 1-201), 1-211, 121-2.
') Vgl, Wördtwein, Nova Subsidia diplonmtica XIII, ■2+.". f., '2S<.» zu 1-2-20 und 1-22."..
") Ob vor oder nach 122S, ist gar nicht zu entscheiden.
') Vgl, Schulausgabe S, 116 IT., 1^-2.
ä.1*
180
Territorialraaclü des Bisturas, an den Sturz der staufischen Herrschaft, an den Beginn der
städtischen Freiheit im Elsal>.
Auch um die Überlieferung der Annales minores ist es schlecht genug bestellt, da
eine Abschrift, die im 14. Jahrhundert nach Kloster Altdorf gebracht wurde, durcli die
Notae historicae Altorf enses nur unvollständig auf uns gekommen zu sein scheint.
Allein der Wert dieser kleinen Jahrbücher beruht überhaupt nicht sowohl darauf, daß sie
durch eigene Nachrichten unsere tatsächlichen Kenntnisse vermehren, als vielmehr auf
dem Umstände, daH sie für uns zwischen den ursprünglichen Münsterannalen und den
späteren elsässischen Quellen eine Brücke schlagen.
In der Zeit des Bischofs Heinrich von Staideck (1^45 — li>60), die für Kirche und
Stadt mannigfaltige Entwickelung brachte — neben den Urkunden zeugen dafür die Con-
tinuatio Argentinensi s Honorii') und das Münsterlanghaus — sind zwei Auszüge
aus den Annales minores hergestellt worden, die beide auf die Zukunft hinübergewirkt
haben. Wohl unmittelbar nach li246 wurde eine Epiio nie angefertigt, die sowohl an das
Pantheon Gottfrieds von Viterbo wie an die Iraago mundi des Honorius angeschlossen
worden ist. Mit dem letzteren Werk verbunden und liis auf Budolf von Habsburg kurz er-
gänzt, ist sie in einer Abschrift von 1292 in den Codex Ellenhardi übergegangen,
durch den der Pfleger des Dombaues noch tiefer als durch seine Stiftiuigen und durch seine
Fürsorge für den künstlerischen Schnmck des Münsters^) seinen Namen der Nachwelt ins
Gedächtnis geschrieben hat.
Eine andere kürzende Abschrift der Annales minores hatten um 1252/3 die Straß-
burger Dominikaner genommen; aus ihr erwuchsen, durch Nachrichten aus der Reichsge-
schichte seit 1240 ergänzt und zunächst bis 1201 fortgesetzt, die Anuales Argenti-
nenses fratrum Praedicatorum. Auch von ihnen kam später Kunde zu den Geist-
lichen, die. wohl Angehörige des Domstifts selbst, mit EUenhard das Interesse an der Ver-
gangenheit Straßburgs und seiner bischöflichen Kirche teilten. In demselben Kreise, in
dem dort der Stoff für die Chronik Ellenhards gesammelt wurde, sind die Jahrbücher der
Straßburger Dominikaner wohl durch einzelne Zusätze bis 12S8 erweitert worden. Von dort
sind sie dem zweiten Schreiber der Ellenhardhandschrift zugekommen, der im Jahre 1290
ihre Nachrichten in merkwürdiger Umordnung und Auswahl der Chronik vorangestellt hat.
Aus dem Straßburger Ordenshaus sind die Annales fratrum Praedicatorum (bis 1260)
nach Colmar gebracht worden; und dort hat sie der wißbegierige Dominikaner, dem wir
so wertvolle Schriften verdanken, im Ausgange des Jahrhunderts mit Auszügen aus dem
letzten Teile der Hohenburg-Neuburger Chronik (von 1211—1238) und eigenen Aufzeichnungen
zu den Annales Colmarienses minores verbunden. Dm-ch sie tritt die aufblühende
Colmarer Geschichtschreibung den Werken nahe, die seit der Mitte des 12. Jahrlmnderts
in Straßburg entstanden waren. In den kleinen Colmaier Jahrbüchern sind die beiden
Zweige der Straßburger Geschichtschreibung, die aus den Münsteraimalen erwachsen sind
~ die reichsgeschichtlichen Annales imperiales mul die schlichten Annales minores — mit
ihren letzten Trieben ineinander verschlungen.
1) Vgl. oben S. 15(1 f.
-) Wie ich oben S. "IS das wertvollste der Glasgemiilde, welclie die Bischöfe darstellen, mit
EUenhard selbst in Verbindung' zu bringen versuchte, hat inzwischen G. Dehio in einem Aufsatz über die
Königsbil'der d(>r Fenster auch ihre Auswahl und Anordnung auf EUenhard zurückgeführt (Zeitschrift für
die Geschichte des Oberrheins NF. XXII, 47(5 f.) und daraus ihre besondere Bedeutun^i abgeleitet. Beide
Ergebnisse stützen sich natürlich gegenseitig.
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Rückblick.
In dem Lügengewebe der Annales Argentinenses hreves Grandidiers war die For-
schung über die elsässische Historiographie erstickt; es ist zerrissen, und statt der Fälschung
sind der Stadt Straßburg und ihrem Münster die wahren Anfänge ihrer Geschichtschreibung,
ist dem Elsaß der Ursprung seiner Annalistik der Stauferzeit in den Aniiales monasterii
Argentinensis zurückgewonnen. Wo wir früher nur ein äußerliches Neben- und Nach-
einander von .Jahrbüchern z\i sehen und ihre unklaren Beziehungen nicht zu deuten ver-
mochten, da liegt jetzt im Lichte der Erkenntnis eine in sich geschlossene Entwickelung
vor uns.
Sie geht von lokalen Aufzeichnungen aus, deren Umfang und Gehalt eng begrenzt
ist, wie in den ältesten Münsterjahrbüchern und den Notae Marbacenses'). Das wirtschaft-
liche Aufblühen des Landes und der politische Aufschwung geben den Anstoß dazu, mit
weiterem Blick das Leben der Gegenwart zu umfassen: (He Reichsannalen des Straljburger
Domherrn entfalten sich zu einer Geschichte der staufischen Kaiser. Da weckt die gestei-
gerte Einsicht in die Zeitereigidsse — Mittel und Folge höherer Bildung — das Verlangen,
ihren Zusammenhang mit der Vergangeiüieit zu begreifen: aus den zeitgeschichthchen Jahr-
büchern ersteht die Hohenburger Chronik des Augustinerchorherrn. In drei Stufen ist
damit von der Zeit Konrads IIL bis auf die kurze Herrschaft Otto's IV. innerhalb dreier
Generationen ein Gipfel erreicht. Die Kenntnis des Vergangenen mid die Teilnahme am
Gegenwärtigen haben ihren angemessenen Ausdruck gefunden.
Die Epigonen beschränken sich zunächst darauf, das Werk fortzusetzen, wie wir es
bei den Neuburger Cisterciensern sehen. Doch sie wagen sich auch an neue Arbeit. Ge-
schichtskundige werden die eine Überlieferung mit anderen Quellen vergleichen und sie zu
ergänzen suchen; so unvollkommen sie .scheinen mag, immer ist es ein Anfang gelehrter
Leistung, aus der die Neuburger Bearbeitung unserer Chronik, die Glossen zu Otto von
Freising, die Vereinigung beider Geschichtswerke im Codex lenensis hervorgegangen sind.
Hier wird im engen Kreise versucht, das Wissen zu vertiefen.
I) Neben den .Ann. Monasterienses (vgl. oben S. i) werileii wir zu ilinen, wenn sie auch nicht
im Elsaß sell)st enlstandeii sind, docli wegen ihrer nahen Beziehungen hinzurechnen die kurzen annalisti-
schen Notizen des 12. .Jahrhunderts, die in die Chronik von Moyt mnoutier des .Tohannes von Bayon auf-
genommen und, bisher unbemerkt, nur in ihr uns bewahrt sind. Es ist erl'reulich, d«15 dies Werk durch
die Gesellschaft für lothringische Geschichte nunmehr di ■ notwendige kritische Ausgabe erhalten wird.
183
Daiu-bt'ii sind Ge:>cliulilslVemi(le beiiiüht, den ülterliefeitcu Wisseiissclialz in Scheide-
münze tnr alliionicine Bildinig aiis/npr;igcn. Die Kenntnisse mlissen veiflaciieii, um sich
liieiter anszndelnien. L'nveikeniiliai' ist der Medeigang, weini wir die i<ieinen t^ohiiarer
Anualen mit der Neubinger Fortsetzung vergleichen, \w\\[\ wir iieobachten, wie die Münster-
jalMbiU-licr, zn den Annales minores verdünnt, in die Notae Altorl'enses mid die Doniini-
lianenmnalen ni)ergehen und den Tiefstand eireiclien. in dem sie sich den populriren Dar-
stellungen eines Honorius und Goltt'rieds von Viteibo stilgeiecht anschließen.
.Allein solche Arbeit war nötig, um dem Verlangen einer veränderten Zeil entgegen-
zukonmien. in der untere Sciiichten der Bevölkerung zum Anteil wie am wirtscliarilichen
und iiolilischen Leben, so auch an geistigen Gütern emporstrebten. Diesen Bedürfnissen
ist, häufig unter Führung der Bettelorden, die kirchliche Geschichtschreibung in ihrem Aus-
gang angepant worden. Der jungen bürgerlicliiMi Gesellschaft werden die Kenntnisse über-
liefert, welche die kirchliche Wissenschaft der früheren .lahrhunderte ge.sanunelt hatte.
Wohl haben noch im Kreise und im Auftrag EUenliaids in der .Sammelhandschrift
von 1290/92 Geistliche die Feder geführt und in dem Latein der Kirche geschrieben; aber
sie standen doch in den städtischen Verhältnissen schon mitten inne und zeugen vun dem
Selbstbewußtsein der erwachten Laienvvelt. Auch Frilsche Closener und .lakub Twinger
von Königshofen waren StralJburger Kleriker, aber sie sammelten die älteren Nachrichten
der Überlieferung und gaben ihr Eigenes in deutscher Sprache nicht mehr für .gelehrte
Pfaffen'', sondern für die „klugen Laien." Mögen ihre Chroniken in der Form zurück-
stehen, ihnen vor allem ist es zu danken, daß im Elsaß die historiographische Arbeit der
Stauferzeit. auf die sie mittelbar und — wie die Sammelhandschrift des sog. Albertus Ar-
gentinensis beweist — oft tmmittelbar sich stützen, nicht fruchtlos untergegangen ist. Sie
wurde die Grundlage des hi.storischen Wissens und damit ein wesentlicher Be.standteil der
geistigen Bildung für jenes städtische Bürgertum, das sich für seine erste weltgeschichtliche
Aufgabe rüstete. Fe.ster als wir gemeinhin anzunehmen geneigt sind, ruht auch die Ge-
schichtswissenschaft des Humanisnnis aid' dem Grunde, den das Mittelalter gelegt hat.
So gewähren in ihrem Zusammenhange die elsässischen Quellen seit dem 12. Jahr-
hundert auf beschränktem Raum ein typisches Bild von dem Aufsteigen und dem Sinken
der staufischen Geschichtschreibung und von dem gesicherten Übergang ihres Erbes auf
eine neue, weltliche Kultur der Folgezeit.
Wie einst unter den KaroHngern, so steht auch jetzt Slraßburg im Mittelpunkte
der geistigen Bewegung. Nicht, wie man bisher annehmen mußte, seit dem .Ausgange des
dreizehnten, sondern bereits seit der Mitle des zwölften .lalulumdcrls haben seine Geschicht-
schreiber die Überlieferung bestimmt. Hatten in der Karolingerzeit die Benediktiner von
Kloster Murbach den Ehrenplatz an der Seite der Straßburger Geistlichkeit verdient, so
tieten unter den Stauten die neuen Orden der Augustiner und Cistercienser hervor; Mar-
bach, Hohenburg, Kloster Neuburg haben ihr rühndiches Teil an dem Gedeihen der elsässi-
schen Historiographie.
Es wurde begünstigt durch das Band, das die Staulischen Herrscher mit dem Elsaß
verknüpfte. Wie vom Hofe Karls d. (ir. zu Aachen, so mag damals von der Pfalz zu Hagenau
stele Anregung ausgegangen sein, die zunächst dem oberrheinischen Leben zugute kam.
Hier auch wurden in der königlichen Bücherei die Werke») aufbewahrt, die den Stauten
') Vgl. (Ibcr die Gesta Friderici dus Otto von Kreisini;, die Vila Kaioii ilcs Einliard und die Le-
geada ivaroli ol)en S. 7!) f., '.)(); über die Clironili Burehards von Ui-slierg S. ItO: da>^ I'atillieon Cotifrieds
Von Viterbo S. 148, .\. :{; die Chronik Utto's unten S. 19-2.
184
überreicht waren; von hier werden sie in die Bibliotheken des Landes gedrungen sein').
Alles dies wirkte dahin zusammen, daü die Zeit, in der am übi'rrhein die Stinnnen der
Miimesänger und Gottfrieds von Straßburg erklangen, in der auf den Vorbergen der Vo-
gesen Burg an Burg sich reihte und die gewaltigsten Kirchen des Landes erwuchsen
— wie der mächtige Chorbau des Münsters, der an jenem Dezembertage des Jahres 1187
von der Kreuzpredigt Bischof Heinrichs widerhallte — , daß die Epoche, die noch heut
aus ihren Denkmälern eindrucksvoll zu uns spricht und dem Wanderer das Bild der elsäs-
sischen Landschaft bestimmt, in den Straßburger Reichsannalen und der Hohenburger
Chronik einen ersten Höhepunkt auch der Geschichtschreibung des Elsasses zu gewinnen
vermocht hat.
Über den Zufall der Überlieferung hinaus, frei von dem, was uns vorgetäuscht
wurde, imd siegreich über das, was sie versagt hat, ward aus den vergilbten Blättern
des Codex lenensis die lebensvolle Geschichte der elsässischen Annalen der Stauferzeit
erschlossen. Gleichsam zum Danke schenkt uns die Handschrift in ihrem ersten Teil mit
der Chronik ütlo's von Freising ein elsässisches Denkmal aus der Zeit Friedrichs L und
ein Zeugnis der Kunst aus dem Kloster Herrads von Landsberg, aus dem wenige Jahrzehnte
später die Hohenburger Chronik hervorgegangen ist.
•) Gern schließe ich iiül den Versen, die Gottfried von Viterbo in dein Speculiini regnra (Delisle,
Litlerature latine et histoire du luoyen age p. 48) der Pfalz zu Hageiiiin und ihrer Bildiothek widmete:
Finibus Alsacie fluvio cognoniine Matre,
Qua Sacra silva iacet, cervis plenissima late,
Cesaris aula patet, quam recitare placet.
Turribus orualus locus hie Aginowa vocatur.
Planta fluit(!) patrum, nova res, qnapropter aniatur,
Flumine giratus munit uiruiiKjue latus.
Anrea pictura Ihalami laquearia plura
Omnia preterita recplunt mostranlque fulura,
Cunclorum regum signat ymago genus.
Cesaris authorum sibi scrinia sunt meliorum,
Plenaque sanctorum sibi scrinia sunt meliorum;
Si petis hyslorias, conferet aula forum.
Leges aut artes ibi sunt, omnisque poeta.
Magnus Aristotiles, Ypocras, Galiena dieta
Dant ibi consilia digna, cavenda vetanl.
Hie et Aquisgrani didici qua scripta paravi,
Que über iste cauit, qui gesta vetusta novavi.
Germina cesarea nostra caraena canit.
Anliaug 1.
Der Cod. lenensis Bos. q. 6 und die Überlieferung der Chronik
Otto's von Freising.
il. Uli» eil, Die ElsUäsisulicn AiiiKik-ii der .*^lIlU^l■l•/I■i^,
§ 1. Die Beschreibung der Handschrift.
Die Jenenser Handschrift Bos. q. 6 enthält die Chronik des Otto von Freising und
die früher sogenannten Marbacher Annalen, die wir als eine Hohenburg-Neuburger Chronik
erkannt haben.
Die Ottochronik ist auf Fol. 1' — 103' von Händen des 12. Jahrhunderts eingetragen
und führt hier bis in Buch VII, c. 33 zu den Worten: .narrabat etiam, quod ante non
multos annos lohannes quidam, qui ultra Persidem et Armeniani in extremo'. Auf Fol. 104
(nicht mit einer neuen Lage) fährt ein Schreiber aus der Mitte des 13. Jahrhunderts fort:
.Oriente habitans rex et sacerdos' und fügt den Schluß des 7. und das 8. Buch der Chronik
hinzu. Derselbe Schreiber hat — zwar nicht die ganzen — so doch den größten Teil der
folgenden Annalen eingetragen.
Aus diesem äußern Befund ist die Entstehungsgeschichte der Handschrift abzuleiten.
Wir gehen dafür von einer eingehenden Beschreibung des Codex aus').
fol. i — S'. Quaternio I. 39 Zeilen. Von fol. 1' an Hand I. saec. XII.
fol. 1. Von Hand A der Marbacher Annalen 17 Zeilen — z. T. stark abgerieben — über die
Wunder bei der Geburt Christi. Am Schluß vielleicht von anderer Hand saec. XIII.: ,et
sodomite inimici Chi'isti in omni orbe terrarum ipsa nocte interfecti sunt'. Darunter saec.
XVII/XVIII. ,Ottonis Frisingensis Chronicon Libri VIII ab orbe condito ad sua usque tem-
pora'. Saec. XVI.: ,Codex iste pertinet ad bibliothecam magistri Wendalini Sprengen',
fol. 1': .Domino suo Friderico victori etc.'.
fol. 2 med.: ,Item epistola eiusdem'.
fol. 2' med.: .Ottonis episcopi historia de duabus civitatibus. lucipit prologus libri primi'.
fol. 3': ,octavus de Antichristo resurrectioneque niortuorum et de fiue utriusque civitatis.
Iiicipiunt capitula libri primi'.
fol. 9—16'. Quaternio II. 39 Zeilen. Hand II. saec. XÜ.
fol. !>' schließt das Inhaltsverzeichnis mit Buch VII, cap. 35 : .Catalogus regum et ponti-
ficum'.
Am unteren Rande Hand saec. XVIII.: ,capitula libri 8. habes infra post finem libri 7'.
fol. 10—11'. Bilder zu Buch I, c. 1-3, 6, 7, 8, 25, 31.
') Die Angaben von Wilmans im Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde XI,
27 ff. und 119 11". sowie in den Ausgaben des Otto von Freising (MG. SS. XX, 105) und der Ann. Marba-
censes (SS. XVIl, 142) reichen uiciit aus. Er hat übrigens statt ,Bos. q.' gelesen ,Bos. 9' und citirt so die
Handschrift verkehrt.
187
l'o). 1 r. Liber priinus.
t'ul. It)'. Die letzte Zeile scliließt |l. c. 21): ,iii scolis tritam'. Darunter am unteren Rande ,pro-
sequi noii oportot'.
fol. 17—32'. Qiialernio III luul IV. 40 Zeilen. Hand III. suer. XII.
fol. 20. 20'. Bilder zu Buch II, f. 1. 2. 41. 50.
fol. 25 (AulSeuMatt von (Juat. IV). Am untern Rande von Hand saec. XIV., die dem letzten
Eintrag vom Jahre 1375 auf fol. 150 ähnlich ist. ein Besifzvermerk, der jetzt durch Feuch-
tigkeit fast ganz verschwunden ist. Wilmans hat hier gelesen: .iste liber est do-
• mini Heinrici archipbri in Zabernia'. Vgl. seine Beschreibung der Handschrift in der
Ausgabe der Chronik Olfo's (MG. SS. XX, 105). Herr Dr. A. Hofmeister, der in unserm
gemeinsamen Interesse die Stelle eingehend untersucht hat, läßt offen, ob nicht statt
.Heinr' eher .Heim', also ,Herimanni' gestanden hat; ,presbyteri in (oder ,de') Zabernia,
scheint uns beiden wenigstens möglieh. Von dem aber, was davor stand und was
Wilmans als ,archi' entziffert hat, vermögen wir nur noch das .A' festzustellen,
fol. 33—94'. (Juaternio V— XI und Ternio Xll (fol. 8!»— 94'). 36 Zeilen. Hand IV. saec. Xll. Die
roten Initialen durchweg am Rande von Hand 111. eingetragen.
fol. 38' (untere Hälfte) und 39. Bilder zu Budi III, c. 3. 6. 45.
fol. 53' (unten) inid 54 (oben). Bilder zu Buch IV, c. 30. 32.
fol. 67' (unten) und 68 (oben). Bilder zu Buch V, c. 31. 33. 35.
fol. 78' (unten) und 79 (oben). Bilder zu Buch VI, c. 24. 34. 36.
fol. 91'. Bilder zu Buch VII, c. 9. 27; der oberste Teil der Seite enthält Schluß von
Buch VI.
fol. 94' schließt (VII, c. 8); ,propria iam per multum', wo .muUum' hinter der letzten Zeile
auf dem Rande hinzugefügt ist.
fol. 95—102'. Ouaternio XIII. 36 Zeilen. Hand III. saec. XII.
fol. 103—113'. Lage XIV; fol. 103. 103'. Hand HI. saec. XII.; fol. 104—113 (Quinio) Hand A
saec. XIII. der sog. Ann. Marb. — Es bleiben 36 Zeilen auf der Seite durch die
ganze Handschrift hindurch.
fol. 103' schließt Hand 111. saec. XII. (VII, c. 33): ,et Armeniam in extremo'.
fol. 104 beginnt Schreiber A saec. XIII.: ,oriente habitans rex et sacerdos'.
fol. 105' med. in rubro: .Explicit liber VII. Debuit enim hie pictura stare, sicut superius
in aliis libris, de gloria celesti et penis inferni. Sed hoc laicorum est. et non litte-
ratorum. Non fuit necesse hunc laborem subire, cum quasi in speculo de utraque
civitate satis evidenter legenti hie sit exaratum atque satisfactnm, sicut sequentia de-
monstrant". Die Worte ,Debuit — demonstrant' sind erst nachträglich von A einge-
schoben.
,Incipit prologus in librum VIII. de duabus civitatibus'.
fol. 106, I. 3. ,Explicit prologus. Incipiunt capitula'.
fol. 106' med. .Expliciunt capitula. Incipit liber VIII'.
fol. 113: dahinter ist das Blatt ausgeschnitten, das zu dem alten fol. 103 gehörte. Doch
ist in dem jetzigen Texte keine Lücke, sondern er filhrt ohne Unterbrechung fort.
foL 114—120'. Lage XV. Ternio mit eingelegtem Blatt. Hand A saec. XIH.
fol. 119 ist eingelegt.
fol. 120'. , Explicit liber VIII. Ilii sunt reges Italic ante urbem conditam". Es folgt die
Liste, die sonst am Schluß von Buch VII der Chronik steht bis: .regnaverunt in l'rbe.
Exhinc fuorunt consules per CCC[C] annos usque ad imperatores. quorum nomina et
(|ui prccipui et nominatissimi inier eos fucrint in Ymagine niundi exaratos iuvenies".
Dann folgt von gleicher Hand A saec. Xlll., aber vielh'icht erst nachträglich einge-
188
schoben: ,et quid laudabi[liter gesserint] b[re]viter iliideni reperitiir, sed hie in cor-
pore libri plenius omnia inveniuntiir'.
,Cathalogus reguni et pontificuui.'
fol. 120' schUeßt die Liste mit:
Xj'xtus II. Valeriamis cum fiho Galieno. VIII. persecutio.
fol. liJl. 1^^2. Doppelblatt XVI. saec. XII. hinter Lage XV. eingelegt. Hand III. saec. XII. Fort-
setzung der Papst- und Kaiserliste ').
fol. 1-2 [ beginnt :
Pontifices. Imperator es.
Dionisius.
Felix I. Claudius.
Die Liste geht in einem Zuge fort bis fol. 122 med.:
Adrianus [IUI.] 2). Fredericus.
Vielleicht von Hund III. mit andrer Feder und leinte; naihDr. Hofmeister eher von' neuer Hand V:
Alexander [IlL].
Lucius [III. Urbanus III.].
Eine neue Hand VI. saec. XII. trug ein :
Gregorius [VIII.]. [VI]
Clemens. Heinricus post patrem.
Alles folgende, ausser dem Eintrag über Philipp, steht auf Basnr. Hand VII. saec. XII.jXIII.
schreibt zu verschiedenen Zeiten:
Celestinus II. Phylippus post fratrem.
Innocentius UL Otto IUI. Hie Saxo erat et a regno expellitur^).
Honorius III. Fridericus, flhus Heinrici*).
Von Hand A saec. XIII., wohl zu verschiedenen Zeiten :
Gregorius Villi.
Celestinus III. Bis hierher die Rasur.
Innocentius IUI.
Der Rest von fol. 122 und fol. 122' sind frei geblieben; erst am unteren Rande links
auf fol. 122' trug Hand A saec. XIII. in rubro ein:
,Explicit opusculum veuerabilis Ottonis Frisigensis episcopi. Item aliud incipit a Dago-
berto rege et aliis regibus breviter quedam perstringens, ubi quedam inveniuntur que
in alio opere non habentur, et ibi quedam que hie non inveniuntur. Unde prudcns lector
de utroque coUigat et in armariolo cordis recondat, ut. cum necesse fuerit, luiiusmodi
investigantibus depromere possit'.
fol. 123—132'. Quinio XVIL Hand A saec. XIIL
fol. 123. ,Anno al) incarnatione Domini DCXXXl.' Es folgen die Annales Marbacenses
qui dicuntur.
fol. 133—142'. Quinio XVllL Hand A saec. XIII.
fol. 143—151'. Quinio XIX. als letzte Lage. Doch sind die Rückblätter von fol. 143, 144, 145
abgeschnitten v?orden ; fol. 150 und fol. 151 wurden statt der abgesclmitteiien fol. 143
und 145 angeklebt; nur fol. 144 ist auch jetzt noch ein Einzelblatt.
') Über sie wird im einzelnen Herr Dr. Hofmeister bei der Ncunusgabe der Chronik bandehi.
2) Alles eckig eingeklammerte ist von Hand A saec. XIII. hinzugefügt.
ä) ,Hic — expellitur' in kleiner Schrift eingefügt; ob von gleicher oder anderer Hand, ist nichl
sicher; jedenfalls aber nicht von Hand A. Die Worte slaniraen vielleiclit aus einer Continuatio der Iniago
niundi des Honorius von Autun; vielleicht der Vorlage des Codex Ellenhardi. in dem diese Worte am
Schlüsse seiner Abschrift der Iniago stehen.
*) .filius Heinrici', in kleiner Schrift von gleicher Hand wie der Zusatz zu Otto IV., vgl. N. 3.
180
Hand A saec. XIII. stlirieb liis fol. 145, I. 4 /u 120S (Schulausgabe S. T'.t. Z. 1.")): .glo-
riose sepelitur.' Mit aiidiivr Tinte und etwas abweichender Schrift — von uns als
Hand B saec. XIII. bezeichnet') — fiiiirl ein neuer Schreiber fort mit: ,Porro huius
facti et occisionis' und schreibt bis
fol. 149' med., wo mit dem Jahre 1:238 die Annales Marbacenses qiii dicmitnr schließen.
Es folgen F.inträge von Hand C zu 12(52: 1) zu 13()S mense Augusto: E zu 1312 die
beati Stephani ; F zu 1332; G zu 1335.
lol. 150 (aufgeklebt). Schritt H zu 128«, 12<)8. 13Ü.S, 1313.
Hand I die ,Versus de tempore caristie' luid wohl auch 1356;
Hand K zu 1363, 1349, 1350. 1365, 1367, 1368.
Doch ist nicht ausgeschlossen, daß Hand I und K identisch sind.
Hand L zu 1375.
fol. 150' ist leer,
fol. 151 (aufgeklebt). Hand A saec XHI.:
,Quo tempore discessit Romanum imperium a Romanis principibus.
Oportet nos memores esse quae de Romano imperio Paulus apostohis predixerat
Ista omnia plenius invenies in isto libro, si quaesieris et diligenter investigaveris in
libro quinto cronicoruni et circa flnem quarti libri'.
Daran schließt sich eine Übersicht über die ,XII mundi regna priiuipalia' und die acht
,aetates mundi', die auf der Mitte von fol. 151' schließt mit: ,octavam beate resurrec-
tionis etatem, in qua semper cum domino regnent, expectent'.
§ 2. Der Text der Chronik Otto's von Freising aus dem 12. JahrJiundert.
Der Einblick in die Entstt-hungsverhältnisse der Hs. ist von maßgebender Bedeutung
für die Wertuug. welche in der Überlieferungsgeschichte des Otto von Freising uuserm
Codex zukommen wird. Abschließeade Ergebnisse hierüber vorzutragen, bleibt Herrn Dr.
Hofmeister überlassen, der für die Schulausgabe der Monumenla Germaniae eine neue
Hearbeitung der Chronik vorbereitet. Nur insoweit muß ich darauf eiugehen, als wir für
die sogen. Ann. Marbacenses aus dem Zusammenhang mit der Otto-Chroiiik gewisse Auf-
schlüsse erwartfu und aus der Entstehung des Codex Beiträge zur Literargeschichte des
Elsasses erhoffen dürfen.
Wir werden bei der Chronik schärfer, als es bisher geschehen, hervorheben, daß
erst zu zwei auseinanderfallenden Zeiten das Gesamtwerk in diese Hs. eingetragen wurde.
Im 12. .lahrhundert sind nur die ersten 7 Bücher in dem .Jenenser Codex abgeschrieben
worden. Die Vorlage, aus der sie stammen, enthielt allerdings die ganze Chronik; denn
auch unser Text schließt den Prolog, iu dessen Überschrift hier jedoch Isiugrim nicht ge-
uaimt ist. mit der knajjpen Inhaltsangabe des 8. Buches: ,de Antichristo resurreclioneque
mortuorum et de liuc uiriusque civitatis.' Aber mit bewußter Absicht ist von vornherein
darauf verzichtet wortlen, es milaufzunchmen; denn das folgende Kapitelverzeichnis um-
faßt nur die ersten 7 Bücher und lälU die Übersicht über Buch VIII bei Seite.
Die Arbeit wurde nach Quaternionen an verschiedene Schreiber verloilt; Lage I
und 11 sind von zwei Händen mundiert, die uns nicht wieder begegnen ; alles übrige wurde
von den Schreibern III und IV hergestellt. Aber dieser letztere spielt eine untergeorduelc
Holle; seine Schrift ist zuerst ganz unbeholfen und bleibt iuuner uugescliickl mal umegel-
') Vgl. oben S. 55, 1 18 f.
190
mäßig'); die roten Initialen durfte er überhaupt nicht malen; sie sind von der 3. Lage an
überall von der dritten Hand eingesetzt, die ohne Zweifel dem gewandten Leiter der Ab-
schrift angehört. Dieser Schreiber 111 hat durchweg — auch schon auf Quaternio II —
die Umschriften zu den Bildern und die Eintragungen der Namen in die Felder besorgt^);
ja, wenn die vollkonniiene Identität der Tinte nicht täuscht, würde er auch für die Mehr-
zahl der Bilder selbst als Zeichner zu gelten habend).
Die Abschrift des 12. Jahrhunderts endete mit dem 7. Buche und dem Papst- und
Kaiserkatalog, der in der Chronik Otto's darauf folgte und im Original bis auf Hadrian IV.
und Friedrich 1. führte. Von ihrem Schlufj sind heut im .lenenser Codex nur noch fol. 103
(bis Buch VII, c. 33) und das Doppelblatt fol. 120, 121 mit dem Hauptteil der Listen —
beide von der Hand III — erhalten: ollenbar gehörten sie beide zu demselben ehemaligen
Quaternio *X1V, mit dem ursprünglich die Handschrift endete*); auf fol. 103 folgten da-
mals zwei jetzt beseitigte Biälter *104 und *[()ö, auf denen Buch VII beendet und der
Katalog bis zu Sixtus 11. und Valerian geführt war; das vierte Doppelblatt — die Innen-
lage des Quaternio, also fol. 10(5 und 107 — bildeten die jetzt hinter fol. 120 eingehefteten
zusammenhängenden Blätter 120, 121. Auch der ganze ehemalige Quaternio *X1V rührte
— wie fol. 103 und 120, 121 uns noch zeigen — von der dritten Hand her.
In dem hier beschriebenen Umfang ist der Codex schon vor dem .1. 1185 ent-
standen : denn vielleicht ist noch von Schreiber III der Name Lucius' IIL (1 181 — 1185 Nov.) in
der Liste eingesetzt; sein Nachfolger Urban 111. fehlt indessen: Gregor Vlll. (1187 Okt.) ist
bestinmit von anderer Hand hinzugefügt. Ob wir die Abschrift erheblich früher hinauf-
rücken dürfen, steht dahin: ursprünglich reichte die Liste, wie im Original Otto's, nur bis
zu Hadrian IV. (f 1159) und Friedrich I.; der Name Alexanders IIL ist mit anderer Tinte
hinzugefügt: aber — ob er- vom Schreiber III oder, wie Hofmeister glaubt, mit Lucius von
anderer Hand herrühre — es mag zu kühn sein, den Cod. lenensis in die Zeit vor 1177
und den Eintrag Alexanders erst später nach Beendigung des Schismas anzusetzen. Die Be-
stimmung „um 1180" bezeichnet jedeid'alls den spätest möglichen Zeitpunkt der Entstehung.
Daß der Text der .Jenenser Hs. — ^ soweit er dem 12 .lahrhundert angehört — ein
vorzüglicher ist, hat schon Wilmans bemerkt^). Um ihn zu würdigen, ist von den Zusätzen
des 13. Jahrhunderts vollständig abzusehen^); so tritt die enge Verwandtschaft hervor, die
ihn mit der Grazer und der verbrannten StraCburger, früher Niederaltaicher Handschrift
verbindet: Wilmans') hat sie als Codices genuini, integri, non interpolati in der Gruppe B
seiner Handschiiften zusammengefaßt. Charakteristisch für sie ist das Fehlen jener bekannten
Worte in Buch VI, c. 20, durch die der Freisinger Bischof seinem Haß gegen die Witteis-
bacher einen leidenschaftlichen Ausdruck gibt"*).
Unter ihnen nimmt der Jenenser Codex eine besondere Stellung dadurch ein, dajj
er gewissermaßen den Normaltext der ganzen Gruppe darstellt. Die Niederaltaich-Straß-
burger Hs. stand in ihrer ursprünglichen Niederschrift den Lesarten der Klasse A näher und
ist erst durch Rasuren und Korrekturen umgestaltet worden''); der Grazer Codex hat mit
ihm gemeinsam in I, c. 1 einen geographischen Excurs, der in dem Jenenser wie in allen
') Vgl. das Faksimile auf Tafel VII. XI. •') Vgl, Tafel I ff. mit Scliriltprobe auf Tafel VI.
«) Vgl. unten Anhang S. 208, II von Polaczek. <) Vgl. die graphische Darsleüung unten S. 194. N. 4.
5) Archiv XI, 27. <•■) Über sie vgl. unten S. 193 f.
") Vgl. MG. SS. XX, 10.5. Über die Handschrift Rom. Casanat. :?72. früher A. III, 29. die er hierzu
rechnet, vgl. unten S. 197.
*) Es sind die Worte: ,Ex huius origine cum multi bactenus tyrauni surre.xerint, Otto palatinus
comes .... furtis et latrociniis inservientes miseram vitam mendicando transigant". — Außerdem fehlen
in den Codd. Graz, und len. auch am Schluß von VII, c. 20 die Worte über Lothar III.: .actusque eius, nt
nulla possent aboleri oblivione, in plunibeis laminis descripti iuxta eum reconduntur".
'■) Vgl. MG. SS. XX, 105.
191
übrigen fdilt. und biotof außerdem weiiifrstcns cinigo Stellen, an denen auch sein Text
erst (iiinh Korrektur zu der l'ussinig B gewandelt ist '). Nur die Jenenser Hand-
scluitl bringt von vorne herein und, wie es scheint, nahezu fehlerlos den Text B zur Kr-
scheinung.
Über seine kritische Bedeutung ist Wilmans nicht zur Klarheit gekommen. Die
Schwierigkeit, den Wortlaut der Chronik Ütto's aus den zahlreichen Hss. herzustellen, liegt
niunlich darin, dali zwei Redaktionen von ihr vorhanden waren: die erste war zwischen
1143 und 114tj verfalU und Isingrim, wohl dem Abt von Ottobeuren, gewidmet worden;
doch scheint Utto sie im einzelnen ergänzt, auch wohl hie imd da umgestaltet zu haben,
bis er schließlich für Friedrich 1. auf dessen Bitte im J. 1157 eine neue Ausgabe herstellte
und sie in einem Exemplar an den Kaiser üljersandte-). Wilmans hat — verführt durch
den Umstand, daß alle vollständigen Hss. die Briefe ütto's an Friedrich I. und Kanzler
Rainald aus dem .1. 1157 enthalten-^) — geglaubt, dal'. un.sere gesamte L berlieferung nur
die Ausgabe von 1157 widerspiegele'), und er hat deshalb die Abweichungen der Gruppen
A und B nicht zu nutzen vermocht. Die Korrekturen in der (irazer und in der Nieder-
altaicher Handschrift sprechen dafür, dal) der Klasse A eine frühere. B eine spätere Fas-
sung des Werkes zu Grunde liegt. Diese Beobachtung würde Wilmans daran gehindert
haben, zu behaupten, daß Otto jene sogenannte Invective gegen die Witteisbacher (VI, c. 20)
erst in der zweiten für Friedrich I. bestimmten Redaktion eingeschaltet habe^): sie ist in
dem Text der Gruppe A enthalten, fehlt aber in B.
Auch die inneren Gründe führen zu dem gleichen Schlüsse. Daß Otto sich von
seiner Feindschaft gegen den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach — vielleicht erst nach 1150
— zu einem litterarischen AugrilY auf ilas verhaßte Geschlecht hinreißen ließ, ist ebenso
verständlich wie der Umstand, daß er in einer Ausgabe des Werks, die für den Kaiser
bestimmt war, den Zornesausbruch beseitigte : denn eben der davon betroffene Pfalzgraf
Otto von Witteisbach stand am Hofe Friedrichs 1. in hohen Ehren, war geradezu sein
Freund und einer seiner vornehmsten Berater aus dem Kreise der Laienfürsten. Otto von
Freising bewies den Takt einer guten Erziehung, wenn er die Invective fortließ, die über-
dies bei ihrer Verachtmig des armseligen, aller weltlichen Ehren baren Geschlechts mit
dem Ansehen, das der Pfalzgraf bei Friedrich genoß, nicht mehr vereinbar war.
Die von Wilmans ausgeschiedene Gruppe B der Überlieferung läßt uns in den
beiden Hss. aus Graz und Niederaltaich noch die Umarbeitung erkennen, die Otto für die
Ausgabe von 1157 an seiner Chronik vorgenommen hat; der .Jenenser Codex in seiner Ab-
schrift um 1180 gibt ihren endgiltigen Wortlaut, ohne das fehlende achte Buch, wieder.
So rückt er in die vordere Reihe der für die Textkritik wichtigen Hss. und seine Herkunft
gewinnt neue Bedeutung. Denn überliefert und benutzt worden ist die Chronik während
des 12. .Jahrhunderts vorwiegend im bairischen Südosten des Reichs: wie kam sie so früh
und in einer besonderen, wertvollen Form ins Elsaß*)?
') Vgl. Wilmans im Aicliiv XI, :27, Herr ür. Iloliueistui- macht mich frcuiiillichst ilarauf auf-
merksaiu, wie imvollkommuii die Angaben von Wilmans über die Lesurloii der einzelnen Handsehrifleii
sind. So werden meine Beoliachlungen hier mit allein Voi'hehalt vorgetragen. — C^bcr die Klasse C zu
nrteilen, liegt außer meiner Absichl. •) Vgl. Wallcnbach. (;e?clnelils(inellen II". :27l: IT.
-) Nur die Züricher lland-.(lirin Bib. Carol. sig. ('.. Xi und wie Dr. Ilolineisler mir sagt —
Vind. '-i'-VM: sowie Lond. Arundel ;tSU bringen sie nicht.
*) MG. SS. XX, 102: .Quarum prior omniuo depi nlila est; mnues eiiim Codices (lunnini notitia
ad nos |iervenit, secnndae adnumerandi sunt edilioni'.
■) SS. XX, 110: .tani veheniens contra Witlelsliacliicain genleni ira animum eins nn.vil. nt se-
cnndae edilioni anno ll.'iCi. in lueem emissae convicia lila insererel". — Schon Wallenbacli a. a. (». .'S. ■J7().
N. -2 nahm an der Behanplung Anstol5.
") Nach Weingarten brachte sie schon (Vidi das Inlercsse lur die Wellen.
192
Wir wissen, daß tlie Hs. im 13. Jalirhuiulert um 1238 im Cistercienserklostei- Neu-
burg bei Hagenau gewesen und dort so umgestaltet worden ist, wie sie uns heut vorliegt').
Gerade deshalb kann ihr älterer Teil mit der Chronik aus dem 12. .Jahrhundert nicht in
Neuburg geschrieben und vor allem nicht mit den Zeichnungen geschmückt worden sein, die
jedem Buche vorangehen und den lidialt einzelner Kapitel wiedergeben. Als der Neuburger
Mönch das 8. Buch hiiizulugte, da lehnte er ausdrücklicii ab, ihm Bilder voranzustellen^):
„solches mögen Laien üben, nicht Gelehrte." So konnte nur das Mitglied einer Gemein-
schaft sich ausdrücken, in der es nicht üblich war, die Bücher nach Vermögen künstlerisch
auszustatten. Die Otto - Handschrift stammt nicht aus Neuburg, sondern ist anderswoher
dorthin gebracht woi'den.
Sie enthält nirgends eine Angabe, die auf ilire Heimat zu schließen erlaubt, aber
sie trägt in sich die Spuren ihrer elsässischen Herkunft mit ihren Zeichnungen. Niemand
wird sie betrachten, ohne sich an die Bilder des kostbaren „Lustgartens" der Herrad von
Landsberg zu erinnern. Eben diesen kommen einzelne Züge, z. B. auf der Zeichnung der
Sündflut, besonders nahe''). In Hoheidjurg auf dem Odilienberg ist unter der Äbtissin
Herrad (1167—1196) der Hortus Deliciarum gemalt worden; ihm sind die Illustrationen
der Otto-Chronik schulverwandt. Aus Hohenburg ist — das durften wir als festes Ergebnis
unserer Untersuchungen betrachten — die dort verfaßte Chronik^) von 1210 nach Neuburg
gebracht worden. Ist der Schluß zu gewagt, daß auch die Hs. Otto's. die spätestens
um 1180 und sicherlich in der Zeit Herrads geschrieben ist, auf dem Odilienberg entstand
und wie jenes Werk von Hohenburg nach Neuburg gelangte?
Wie andere Forsciier hierüber denken mögen — eine letzte zwingende Entschei-
dung zu fällen, wird kaum gelingen-') — , der zeichnerische Stil und der Übergang nach
Neuburg sichern den Ursprung der Abschrift des 12. Jahrhunderts dem Unterelsaß. Und
hier war, wenn irgendwo, die Möglichkeit, einen von der bairischen Überlieferung unab-
hängigen Text der Ottonischen Chronik zu erhalten : der Kaiser hatte ihre zweite Ausgabe
empfangen; und sie wird von ihm seiner Bibliothek zu Hagenau eingereiht worden sein«).
So konnte man im Elsaß von der Handschrift selbst, die Bischof Otto 1157 an Kaiser
Friedrich gesandt hatte, eine Abschrift nfehmen; wenn wir den Jenenser Codex als eine
solche betrachten dürfen, so würde die Sonderstellung, die sein Text als nnvermischte
reine Überlieferung der zweiten Redaktion einnimmt, vortrefflich begründet sein').
Ich lege diese Gedanken, die der ältere Teil der Jenenser Handschrift in langer
vertrauter Beschäftigung mir weckte, als eine Hypothese vor, die wohl geeignet erscheint,
uns in die Entstehung der zweiten Redaktion der Chronik und ihre Überlieferung tiefer
einblicken zu lassen. Über ihre Geltung im einzelnen wird erst die Neuausgabe auf Grund
des ganzen Materials dauernd entscheiden. Doch schon jetzt dürfen wir, wie das Ende,
') Vgl. oben S. UOtV.
=) ,Sed hoc laicoriim est, et noii litteratorum'. — Man lebte nocli nicht im Zeitalter der illustrier-
ten Monographien. Vgl. auch unten S. äOS über die Cistercienser.
8) Falls etwa die Zeichnungen des Cod. len. älter wären als der Hortus Deliciarum, würden ein-
zelne ihrer Motive in diesem verwandt worden sein. *} Vgl. oben S. 94 ff.
■•■) Wenn nicht der Schriflvergleich sie noch einmal herbeiführt. Unter den Hohenburger Ur-
kunden des 13. Jahrhunderts im Bezirksarehiv zu Straßburg ist wenigstens eine Aufzeichnung aus der Zeit
Herrads, deren Scliiift der ungeül)len Hand IV dir Chronik Otto's älinlich ist (G. i613[8]).
") Vgl. oben S. 90, 183. — Gottfried von Viterbo, einer der wenigen außerbairischen Bentitzer
der Otto-Chronik, hat sie erst 1185/6 kennen gelernt; vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen II», 396.
') Zu beachten wird sein, daß die Überlieferungsgeschichte der Gesta Friderici des Otto und
Rahewins ganz ähnliche Umstände aufweist : neben den siulostdeulscheu Codices der beiden früheren Fas-
sungen A und B ist die letzte und endgiltige C wiederum nur durch eine elsässische Handschrift des
12. Jahrhunderts auf uns gekommen und außer ihr in der Hohmburger Chronik benutzt. Vgl. oben S. 81, N. 2.
im
so auch den Anfang des Codex lenensis als ein Erzeugnis des Elsasses aus staidisc-ber Zeit
in Anspruch nchnitii.
Nur unsere Handschrift der Chronik') ist durch Zeichnungen verziert^). Sie haben
noch einen besondern Werl. Denn nachdem das Prachtwerk Herrads durch den ver-
hängnisvollen Braml vom August 1S70 vernichtet worden ist, sind diese Blätter die ein-
zigen Reste, die als Denkmäler der llohenburger Schule') aus der Zeit Herrads der Gegen-
wart überkommen sind. Dank der Unterstützung des kaiserlichen Statlhalters Fürsten zu
Hoheidohe-Langenburg dürfen wir sie verölfentlichen und wenigstens im Bilde ihrer Elsäs-
sischen Heimat zuriickgeben.
§ 3. Die Uiugestaltung der Handschrift im 13. Jahrhundert.
Um die Mitte des 13. Jahrhunderts ist die Handschrift des (jtto von Freising in
Neuburg durchgreifend umgestaltet worden.
1. Sie wurde von Mönchen, unter denen wir auch den Schreiber A der Marbacher
Annalen bestimmt crkeimcii '), aus andern Quellen glossiert. Vorwiegend zu den Büchern
11 — \' sind eine Fülle von Kandbemerkimgen, meist aus der Historia Miscella des sogenannten
LanduHus vmd dem Liber Pontilicalis, zusammengetragen^). Wie sorgsam die Eizählung
Otto's durchgenonunen wurde, beweisen zahlreiche Notizen am Rande, die entweder mit
kurzen Schlagworten den Inhalt eines Abschnitts zusammenfassen oder durch kurze Hin-
weise den Leser auf merkwürdige Stellen der Chronik aufmerksam machen.
Wichtiger als die große Masse dieser Zusätze sind für uns die wenigen Verände-
rungen, die am Texte selbst — auch sie wieder zum Teil durch die Schreiber A oder B
— vorgenojumen worden sind. Schon Wilmans hat sie zusammengestellt"):
1. fol. 19. Zu l, c. 30: ,Roma eiiim constructa a duoljus tVatribus — in volatii avium qiiaerehatur'.
-2. fol. 23'. Zu II. c. S (MG. SS. XX, 147. 1.48): .Alter' hinter .credatur' ausradiert am Ende der
3. Zeile. Dafür ,Alt' v dyale', und nun am linken Rande: ,tice libros artis vel primus edidisse
vel in melius correxisse, acutissime ac disertissime inde dispntasse iuvcnilur. Qui etiam'.
Sodann folgt welter die alte Zeile 4: ,logicani in sex libros etc.', der ursprüngliche Text.
3. fol. :2S'. Zu II, c. 25: ,Hic est magiuis Alexander, a (|uo cepit et in quo desiit IJrecorum
monarchia'.
4. fol. 32. Zu II, c. 34: .Nam in prioribus longe plures ac iunumerabiles ex Carthaginensibus
corrnere'.
'•>. fol. <s(j. Zu VI, c. 20 (SS. XX. 23iS, 1. '.»): Mit Verweisungszeiclien § zu .Skyrensis conies'') am
untern Rande: ,Ex cuius origine cinn muUi acdenus lyranni surrrxerinl — transiganl' (die
Wittelsbachinvective).
•') Von ihivn .Vbleitiuifjen sehen wir riatüriicli hier ab; vgl. iilicr sie iuiUmi S. 19.3 IV.
-) Daß etwa das au Friedrich übersandte Exemplar selion in rrei-iiiii; Hildersclunuck erhielt, i<l
weiiijr wahrscheinlieli ; irgend eine der (ihrigen nnmillellmr iiiich Freising: zurilekfilhrenden llandsehriften
wiu'de sonst doch wohl eiiu' Spur davim li wahrt haben.
ä) Als solclic haben sii' zu f;eUeii, ancli wenn die llandschrit't nicht in llohenbnr.ü selbst geschrieben
worden wiire.
■•) Andere Notizen sind von liner der Schrift IJ sehr verwandten Ifaiid eiiiiretragen ; vgl. oben
S. 11(5.
■■) Einzelne sind in den Mt;. SS. .V.\. abgedruckt. •- Nicht wenige sind durch tlie Abreibung des
l'ergaments an den Rändern niclil nulir leserlich.
") Archiv XI. ä.S. :« IV.
') Hierüber wahrscheinlich silion \oii Hand IV, saec. .\1I.: .seil, de Wilillisbaclc.
n. Itl.i«li, Diu ICIsIlssiscIlen Arinalni .lui Staijfirz.il, ^5
194
6. fol. 91. Zu VI, c. 36: ,Unde a (luoilani ecclesiastico scriptove densissimis tenehris [Aegypti . . .
et niillus Imperator pontifes ipse et regni dominaretiir]-. Die letzen Zeilen sind
vollkommen abgerieben.
7. fol. 99'. Zu Vll, c. 20: ,actusque eins, iit nulia possent aboleri olilivione, in phmibeis laminis
descripti iuxta eum reconduntnr'.
8. fol. 100'. Zu VII, c. 23: über ,reddidit' übergeschrieben: .rnultis illectus promissis'.
9. Ebenda: ,Reginaldum diicem per plateas tralü iiissit' über ,ducem' nachgetragen: ,et Brunonem
archiepiscopum effossos'.
Von ihnen schieben die Zusätze unter 5 und 7 nur die Stellen ein, die in dei- Re-
daktion B — wenn unsere soeben vorgetragenen Anschauungen als zutreffend angesehen
werden — absichtlich fortgelassen worden wären ; alle übrigen sind Ergänzungen, die uns
auch in der von Wilmansi) gebildeten Gruppe Ca der sogenannten interpolierten Hand-
schriften begegnen. Allerdings haben die Neuburger Mönche darauf verzichtet, in unsei-m
Jenenser Codex die durchgreifenden Veränderungen vorzunehmen, durch die in der Fassung
Ca die Feindschaft Otto's gegen die Weifen verwischt und die Erzählung (in VII, c. 23. 2ö)
ihnen freundlich, den Babenbergischen Gegnern im Kampf um Bayern abgeneigt wurde.
Wir haben die stauBsche Gesinnung der Neuburger Cistercienser kennen gelernt ä); um
ihretwillen nahmen sie davon Abstand, die Politik Konrads 111. gegen die Weifen in ein
ungünstiges Licht zu rücken. Daß sie aber den welüschen Text der Chronik vor Augen
hatten, beweisen die wenigen Worte (oben nr. 8) zu VII, c. 23: ,multis illectus promissis',
die ihm entlehnt worden sind»).
Demnach kannten die Neuburger eine Handschrift der Gruppe Ca und fügten in
genauer Vergleichung einen großen Teil ihrer Zusätze dem Codex lenensis ein. In ihr
lasen sie überdies das achte Buch der Chronik, das ihm fehlte; der Schreiber A übernahm
die Aufgabe, es hierin nachzutragen.
Seine Arl)eit vermögen wir liis ins einzelne zu verfolgen^). Er löste aus dem Quater-
nio XIV die drei Innendoppelblätter mit dem Schluß des VII. Buches Otto's und dem Catalogus
1) MG. SS. XX, 106 ff. und Arcliiv XI, Sl ff.
2) Vgl. oben S. 121 ff.
■"I Schon Wilniaiis, Archiv XI, :57 liat das bemerkt.
*) Ich stelle den Befund graphisch dar, weil er für das Verständnis der Enlstehungsgescliiehte
entscheidend ist. Dabei werden die verlorenen Blätter mit einem Stern *, die Blätter des 13. Jahrhunderts
durch Cursivdruck bezeichnet. — Die Handschrift schlol5 also im i± Jaln-Iuuidert mit folgendem Quä-
ler io *XIV: .
lOG, jetzt 121 107, jetzt 122
J
|- jo-j 110, jetzt löl saec. XIII.
■ L 1
Im 13. Jahrlunulert ist die Lage XIV. vom Schreiber A wie folgt zusammengestellt worden:
lOS 109
107 110
I ^1
IOC 111
I I
105 IIa
I !
104 113
I I
103
I (abgeschnitten).
195
ivgiim et pontificum hrraus. Von dein Qualeinio des 12. Jahrliiindprts Ijeliielt er das vor-
dere Aur.eiiblatI l'ol. KCi, auf dem der Sclireibei- 111 den Text auf Fol. I()3' bis in VII,
c. ■V.'t ,Aiineniain in exlronio' get'iUirl hatte; <las dazu gcliürige Rüclveublatt (tot. 110) selniitt
er ai): lui. l(t:5 wurde dem Quinio vorgebeftet. auf dem der Nenbuiger A nunmebr den
ScbluC des VII. iJiicIies abgesciuiebeii und sogbMcii den Anfang von Bucli VIII angescbiosseu
hatte. Es wurde mit der 15. Lage beendet; ursprünglicb batte A geglaubt, mit einem
Ternio dafür zu reicben; doch er war gezwungen, vor dem letzten Blatt noch ein Einzel-
blatt fol. 119 ehizulegen. .Jetzt gelang ihm, was ohne Zweifel von vornherein beabsichtigt
war. Auf der letzten Seite des Ternio endete o!)en das Vll\. JJucb; ihm ließ A die Listen
folgen, die Otto selbst schon hinter dem VU. Buch eingeschrieben halte'): die , Reges Italie
ante Urbem conditanr und den ,Catalogus regum et pontificum'; der Katalog wurde am
Schluß des Ternio genau so weit bis zu Sixtus und Valerian geführt, daß hinter ihm
die alte Liste des H. .Jahrhunderts, vom Schreiber 111 damals eingetragen, auf dem iJoppel-
blatt fol. 121, 122 unmittelbar angeschlossen werden konnte; dieses Doppelblalt hatte vor-
her als fol. *106, *107 zu dem letzten Quaternio des 12. Jahrhunderts gehört.
II. Gleichsam als ob die liier vorgetragene Geschichte des Jenenser Codex einer
äußeren, von ihm selbst unalihängigen Bestätigung bedürfte, kam Ende 1905 zu den Monu-
menta Germaniae und durch ilire gütige Vermittlung zu mir genaue Kunde von einer schon
bekannten, aber nicht benutzten Handschrift der Otto -Chronik aus dem 13. .lahrh. in
der Ambrosiana zu Mailand -|. Mir schien sie zunächst nur wichtig, weil auch sie illustriert
sein sollte. Die genaue Beschreibung des Cod. Mediol. Ambros. F. 129 sup.. die Herr Dr.
Pereis für die MG. lieferte, brachte jedoch Herrn Dr. Hofmeister und mir die verblüÜende
Überraschung, daß. hier der Text der Chronik auf fol. 118' bis in Buch Vll, c. 33 und zu
den Worten ,Armeniara in extremo' abgeschrieben ist — also genau bis zu der Stelle, wo
heute auf Fol. 103' des Cod. lenensis die Hand 111 des 12. .Jahrhunderts endet. Auf Fol. US'
des Cod. Ambros. waren noch drei Zeilen frei; sie blieben unausgefüllt. Erst auf fol. 119
folgt der Königs- und Papstkatalog, aber wieder nicht von semen Anfängen an, sondern
er beginnt erst mit
Diüiiisiiis.
Felix I. Claudius.
— genau wie das alte Doppeli)Iatt des 12. .lahrhunderts^) vom dritten Schreiber des Cod.
lenensis, das jetzt als fol. 121. 122 hinter dem Einschub der fol. 104—120 von Hand A
des 13. .Jahrhunderts eingelegt worden ist.
Das Eiiizelblalt 103 de= ii. Jalirhunderts ist also mit einem Quinio des Schreibers A zu einer
Lage /.usamniengeheltet worden.
Daran schließt Lage XV. :
110 in
I I
llö 118
I I
U'.l
lli 120
I I
Und es folgt das alle liineuhlatl 1()C>. 107 der fiiiliereii Lage *X1V. jel/,1 als Do|>|>ell.lall :
IJl Ml
') Vgl. oben S. 1!)0.
") Ich verweise auf die Besclireibiinf.', die lleir Dr. Hofmeister irelien «ini.
') Vgl oben S. 1H8.
'25*
196
Der Talbestaiul ist offenkundig: in Neiil)urii war beschlossen worden, dem Texte
Otto's aus dem 12. Jahrhundert das VIU. Buch hinzuzufügen; der Schreiber A hatte seine
Maljregeln schon getroffen und den alten Quaternio XIV. aufgelöst; nur fol. 103 und das
iimerste Doppelblatt mit dem Schluß des Katalogs — die unverändert bleüjen konnten —
leo-te er dem Codex wieder bei, um später seiner Abschrift des Schlusses von Buch Vll den
fol. 103 voranzuheften und das ehemalige Innendoppelblatt als fol. 121, 12 J hinter dem Schluß
des von ihm kopierten achten Buches einzulegen. In diesem Zustande der Verstümmelung
ist aus unserer .lenenser Handschrift der Cod. Aml)ros. F. 129 mit der peinlichen Sorgfalt ab-
geschrieben worden, die nicht einmal den abgebrochenen Satz aus VII, c. 33 und den An-
fang des Katalogs zu ergänzen suchte. Der Text stimmt genau mit der Redaktion B der
Chronik überein, wie sie die Schreiber des 12. Jahrhunderts in den Cod. lenensis einge-
tragen hatten: er zeigt noch keine Spur von den Glossen und Zusätzen aus der Gruppe Ca,
durch die unsere Handschrift im 13. Jahrhundert zu Neuburg umgestaltet worden ist.
Die Bilder, die Herr Dr. Schmeidler später mit dankenswerter Sorgfalt für uns be-
schrieben hat. decken sich nach Inhalt und Form, mit Umschriften und Inschriften völlig
mit denen des Cod. len., denen sie nacligezeichnet sind'), und würden dalier nur durch etwaige
höhere künstlerische Qualitäten eigenes Interesse erwecken.
Der Papst- und Kaiserkatalog reicht nicht so weit wie im Jenenser Codex. Sein
Schluß lautet:
Lucius.
Gregorius^).
Clemens. Heinricns post patreni
Celestiniis. Philippns post fratrem.
lunocentins III. Otto HU. Hie Saxo erat et
a regno pellitur^).
Honorius III. Fridericus filiiis Heinrici^).
Hieraus ergibt sich, daß der Cod. Ambrosianus aus unserer Neuburger Handschrift
abgeschrieben worden ist, nachdem Honorius III. (1216— 1227) und Friedrich II. (König seit
1213. Kaiser seit 1220) in den Katalog eingetragen waren. Aus dem Fehlen Gregors IX.
(1227—1241) etwa zu schließen, daß die Abschrift vor 1227 genommen wurde, ist aller-
dings nicht zulässig; bei der Buchstabentreue des Kopisten beweist vielmehr sein Ab-
brechen mit Honorius nur, dal) seine Vorlage hier aufhörte.
In der Tat ist es wohl ausgeschlossen, daß im Cod. lenensis der Name Gregors IX.
schon 1227 vermerkt wurde; denn er steht hier von der Hand des Schreibers A, der die
ganze Umgestaltung der Handschrift bewirkt hat und der auch — ohne daß ein erheb-
licher Unterschied in Schrift und Tinte zu bemerken ist — Cölestin IV. (1241) und Inno-
cenz IV. (1243—1254) einzeichnete. Nun ist es kehieswegs notwendig, anzunehmen, daß der
Schreiber A erst nach 1243 zu gleicher Zeit die unvollständige Papstliste durch Gregor IX.,
Coclestin IV. und Innocenz IV. ergänzte; aber es ist ohne Zweiiel richtiger, die ganze
Tätigkeit von A, der wir den heutigen Umfang der Jenenser Handschrift verdanken,'^ etwa
in die vierziger Jahre zu legen*); diese Grenzen werden durch die Bearbeitung der Hohen-
') Die Zeichnungen zum 4. Biuh fclileii mit einem Teile des Textes; die 8. Lage des Cod ist
verslümmelt.
2) A\icli hier feldt also Urban III; vgl. oben S. 191). Übrigens haben die Piipste nocli niclil die
Ordnungsnuniniern, die erst der Schreiber A im Cod. leu. eingesetzt lial.
=>) Wie der Zusatz im Cod. len.
■>) Wer die Alischrifl im Cod. Ambios. in die Zeit von 1:220—1227 verlegen wollte. niiilUe diesen
.lalircn auch die Umgestaltung des Codex lenensis zuweist'n und so die Tätigkeit des Schreibers A über
etwa -2 Jalivzelinte ausdehnen. Das ist nach der ganzen Sachlage ausgeschlossen.
197
biirgcr Chronik gewiesen, die den /weiten Teil der ilandsciirirt an.sniaclil und zum gröC.ten
Teile von A geschrieben isl. Sic reicht bis l-2:5.S; ihre Abschrift niuT, also später fallen,
und sie zeigt in den Znsätzen, die erst der Neubnrger L berarbeitnng angehören, eine so
entschieden stanfische Gesinnung"), dali diese nicht nach der Exkommunikation Friedrichs II.
von 124") und dem lieginn des Bürgerkrieges in Deutschland 124») vei'falit sein werden.
Uanacli dürfen wir annehmen, daß etwa in den .Jahren zwischen li240 und 124."j
auch der erste Teil des lenenser Codex seine heutige Gestall erhalten und daß eben bei
dieser Gelegenheit damals die Mailänder Handschrift hergestellt worden ist.
Wenn trotzdem ihre Papslliste schon mit Honorius III. abbricht, so ist zu vermuten,
dai; ihre Vorlage — die noch nicht erweiterte .Jenaisclie Handschrift — mit ihm schloll.
Hieraus wäre zu folgern, daß diese vor der Neuburger Erweiterung der vierziger Jahre
zum letzten Male zwischen 1216 luid 1227 —vielleicht erst nach der Kaiserkrönung Fried-
richs II. 1220 und jedenfalls vor der Erhebung Gregors iX. — Einträge erhallen hat. Die
Tätigkeit an ihr ruhte demnach wohl ein gut Teil länger als ein .Jahrzehnt. Sicherlich
wird in dieser Zwischenzeit die Chronik von ihrem damaligen Aufenthalt — vielleicht also
noch von Hohenburg-) — nach Nenburg gebracht worden sein. Erinnern wir uns daran,
dali die üriginalhandschrift der llolienburger Chronik gleichfalls erst nach 122(i und wohl
um 1235 nach Neuburg gelangt ist^), so scheint auch dieses zeitliche Zusammentreffen für die
gleiche Herkunft und das gleiche Schicksal beider Bücher zu sprechen.
III. Zu diesen Schlüssen aus dem Cod. Ambrosianus stimmen recht wohl die Be-
obachtungen, die uns eine andere nächstverwandte und gleichfalls dem Elsaß zuzuwei-
sende Handschrift vermiitell. Schon Wilmans^) kannte den Cod. Homanus Casanalensis
372 (A. III. 29) aus dem 13. .Jahrb. nach Mitteilungen Bethmaiins, und er stellte diese Ab-
schrift der Chronik mit der Giazer, Niederaltaich - Straßburger und der Jenenser Hand-
schrift in die Grujipe B zusammen. Die Untersuchung des Cod. im Winter 190.j6 durch Herrn
Dr. Pereis und im Sommer 1901) durch Herrn Geheimrat Dr. Holder-Eggei- gibt uns das
Recht, ihn in die engste Beziehung zum Cod. lenensis zu setzen'). Demi die Stichproben,
die für die charakteristischen Stellen entnommen wurden, zeigen, daß die römische Hand-
schrift den Wortlaut enthält, den die Jenaer in ihrer lu-sprünglichen Gestalt des 12. Jahr-
hunderts darbot''). Auch sie sollte mit Zeichnungen geziert werden, aber ihr Schreiber
scheint künstlerisch minder begabt gewesen zu sein; denn er wagte sich an die Bilder
nicht heran, sondern begnügte sich damit, die Plätze — genau wie sie in dem Jenenser
Codex angewiesen sind — frei zu lassen und durch Linienschema die einzelnen Felder zu
umrahmen: nur soweit ging er, in die Umrandung die Verse einzuschreiben, die auch
unsern Bildern beigegeben sind, und in die leeren Flächen wenigstens die meisten der
Namen einzusetzen, die er in seiner Vorlage fand. Da ein Zeichner nicht mehr zu Hilfe ge-
rufen wurde, harren die Felder noch heute auf den Schnniek, der ihnen versprochen war.
Auch der Cod. Casanat. enthält nur die ersten 7 Bücher der Chronik: aber er bringt
das 7. Buch vollständig bis zum Ende: soweit sich irgend btHU-teilen läßl, spricht alles
') Über sie vgl. oben S. l-H.
») Vgl. oben S. [<H.
■■<) Vgl. oben S. US {., 1 10 f.
*) MG. SS. XX, KHi. AiK-li iibir ibri wird Herr Kr. Ilorim'lsU-r ii.kIi ImikIoIh,
') Ktidlicb hal aiicb lli'ir Dr. T. Scbmidcr iio<li eine Rcilii' von Stclbn IViundlii b>t Idi nii- k..|-
bilidnli'i'l.
") Vin- allen Dingen gebt dies aus dem SeliluB des 7. Ibiclies liervor. tier im Cml. lenensis jel/.l
von dem iN'cnbnigcT Selneiber A einL:elnigeii isl. I'iii- ibii bat die lüinisclie llandseliriri sellisliUidige Ho-
dentung.
198
(laliir'). daß er aus dem Cod. leiionsis abgeschriebLMi wurde, als dieser noch sein reines
Gepräge des 12. -Jaluhuudeits trug-).
Über die Zeit, wann die Abschrift genommen wurde, ist es nicht leicht, volle Sicher-
lieit zu erlangen. Der Katalog, mit dem die Abschrift endet, schafft keine befriedigende
Aufklärung. Bis zu Papst Lucius und Friedrich 1. stimmt er fast durchweg-^) mit der ur-
sprünglichen xVufzählung im lenensis iiberein; darauf bringt er den Namen Urbans III.,
der im Cod. lenensis des 12. Jahrhunderts ausgelassen war. Doch ist aus diesem Zusatz
keineswegs zu folgern, daß die römische Handschrift nicht unmittelbar aus ihm abgeleitet
sei. Vollends nur Zweifel und keine Lösung bringt der Schluß der Liste:
Urbanus.
Gregorius. Henricus V.
Clemens.
Celestinus.
Innoeentius. Otto V. (!)
Honoriiis.
Mit Minium geschrieben : Gregorius.
Fredericus. Von anderer Hand hinzuijefiigi.
Der ganze Katalog ist nacli den Angaben Holder-Eggers von demselben Manne bis
auf Gregor IX. und, da dieser durch Minium geehrt wird, gewiß zu seiner Zeit geschrieben
worden*). PhiUpp mag nicht aufgenommen sein, weil er niemals Kaiser war. Weshalb
jedoch fehlte ursprünglich der Name Friedrichs IL, der ja unzweifelhaft — wie wir auch
durch den Cod. Ambrosiauus wissen — in der Vorlage stand? Stammt die Handschrift
von einem entschlossenen Gegner des Kaisers, einem Anhänger des Papstes, und aus einer
Zeit, in der zwischen ihnen der Bruch vollzogen war? man wird etwa daran eriimern, daß
um 1229 der Bischof von Straßburg und die Stadt Straßburg die Vorkämpfer Gregors IX.
gegen die Staufer waren =^); in den Friedenszeiten nach dem Vertrag von Ceperano würde
dann der Name Friedrichs II. nachträglich dem Katalog eingereiht worden sein. Aber es
wäre auch denkbar, daß die römische Handschrift erst nach der Exkommunikation Fried-
richs IL von 1239 und vor Gregors Tode 1241 angefertigt wurde.
So führt die Fassung der Liste keine endgillige Entscheidung herbei.
Jedenfalls enthielt der Jenenser Codex, als er in der Zeit Gregors IX. dem Schreiber
des Cod. Romanus vorlag, die Chronik ütto's von Freising noch in der Form, in der ihre
ersten 7 Bücher um 1180, mit Zeichnungen geschmückt, wohl auf Hohenburg aus dem
Exemplar der staufischen Bibliothek zu Hagenau eingetragen worden waren. Erst um 1240 5
wurde sie im Kloster Neuburg umgestaltet und — nachdem noch in ihrem verstümmelten
Zustand eine im Codex Ambrosianus uns erhaltene Abschrift genommen war — mit der
Hohenburg-Neuburger Chronik zu der Handschrift verbunden, deren Geschichte und Inhalt
uns tief in die elsässische Historiographie der Stauferzeit eingeführt hat.
') Auch einzehie besondere palaeograpliische Merkmale fallen ins Gewicht.
-■) Für die Annahme, daß etwa die römische Handschrift nicht auf den Cod. lenensis, sondern auf
eine mit ilim gemeinsame Vorlage zurückgehe, fehlt es an jedem Anhalt.
■•') Einige kleine Abweichungen lassen möglich erscheinen, daß dem Casanat. für den Katalog noch
eine Liste neben dem Cod. len. vorlag.
') Wilmans dagegen (SS. XX, 106) meinte, daß der Name Gregors IX. von demselben Schreiber
wie der Friedrichs nachgetragen sei. — Auch mit der Angabe Holder-Eggers ist sehr wohl vereinbar, daß
der Schreiber des Codex Casanat. in seiner Vorlage, also in dem Cod. lenensis, die Papstliste nur bis auf
ilonorius HI. fand und selbständig den Namen des herrschenden Papstes Gregor mit Minium eintrug.
'■) Vgl. WinUelmann, Jahrbücher Friedrichs II. II, 75.
Anhang IL
Die Bilder des Cod. lenensis Bos. q. 6.
Erliiulert von
Prof. Dr. Ernst Polaczek.
Der Cod. len. Bos. q. ti ist mit vierzehn Ijildlicheu Darstellungen geschmiickt. die
hier in Lichtdruekwiedergabeii in der Grölk' der Originale folgen. Die ersten t'ünf Dar-
stellungen nehmen je eine ganze Seite ein, während die anderen nur die halbe, zum Teil
sogar nur ein Drittel der Seite füllen. .Jedes der ganzseitigen Bilder ist in zwei oder drei
Streifen geteilt; Inschriften füllen die aus zwei parallelen Linien gebildete Umrahmung,
ebenso auch die teilenden Horizontalbänder. Zunächst scheint eine ausgiebigere Illustra-
tion des Chronicon beabsichtigt gewesen zu sein, wenigstens ist in den ersten Büchern die
Zahl dei' Darstellungen verhältnismäßig groß-
Die Technik ist die der einfachen Federzeichnung in brauner Tinte, in sehr sicherer,
gelegentlich etwas nachlässiger Strichführung. Ausführliche Inschriften am Rande und
Namensbeischriften in den Bildern selbst, von der Hand des Zeichners hergestellt, erklären
die Darstellungen.
Tafel I oben. Erschaffung Evas. Vertreibung aus dem Paradies (Chron. I. 1 — '2).
Adam liegt auf einer (zeichnerisch nicht kenntlich gemachten) Bodenerhebung. Eva steigt
aus seiner geöffneten Seite hervor, Blick und Hände lebhaft der aus den Wolken segnenden Hand
Gottes zuwendend. Der Garten Eden ist durch ein hahiiartiges Stämmclien angedeutet.
Rechts die Vertreibung. Der Engel, in antikisierender Gewandung, mit Nimbus, steht
auf dem Boden des Paradieses und schwingt das .Schwert gegen die jenseits der geöffneten Türe
stehenden Menschen. Beide haben absolut identische Haltung. Die Beine im Dreiviertelprofil, die
Oberkörper in fast voller Vorderansicht, die Köpfe im gleichen Winkel nach aufwärts gedreht.
Die rechten Hände sind erschreckt abwehrend erhoben, mit der linken halten sie Feigenblätter
über die Scham.
Inschrift: ,Ecce patres primi . producti plasmate limi .
Post epidas mortis . pelluntur duicibus ortis'.
Weder Boden, noch Raum sind dargestellt. Alles erscheint, wie auf die Fläche
projiciert. Höchstens geht die Illusionserregüng bis zur Darstellung eines ganz schmalen
Raumstreifeus. auf welchem ein Ding säuberlich neben das andere gestellt ist. Die Men-
schen tanzen in der Luft; sie stehen nicht auf irgend einer Unterlage, sondern berühren
die Bodenlinie entweder gar nicht oder nur mit den Fußspitzen. Eine Hintergrundzeich-
nung fehlt völlig. Der Garten Eden ist in der kümmerlichsten Weise angedeutet; die durch
den Gegenstand unbedingt geforderte Unterscheidung zwischen draußen und drinnen ist
nur durch eine Türe gegeben.
Diesi'ui l'iiiiiitivisiuus in der Ortsdarslelluiig gefj;eiiüber scheint die Meiisclieiidar-
sti'llmig dieser orslcii Zciclinuiii; ziciiilicli vürgescliiitten zu sein. Eine allirerneiii«' Kiirper-
keiinUiis ist vorliaiuloii. AiiHcr dem aligemeinen ümrir. gii)t der Zeiclmer aiicii noch einiges
zur Abgrenzung der llauplniuslvulaturen, er aceentiiiert die Gelenke sehr scharf, sogar llher-
triebeii sdiarf. Man belraclile besonders die beiden nackten Menschen: Füll-, Knie-, Schulter-.
Arm- und Handgelenke sind sehr sichtbar gemacht. Dem gegenüber wirkt die Gleich-
lörmigkeil, in der Adam und Kva in der Vertreibung erscheinen, überraschend: Eine fast
allzusichere Feder scheint mechanisch Strich um Strich wiederholt zu haben. Mann und
Weib sin() kaum dillerenziert, weder nach ihrem physischen Habitus, noch nach Bewegung
und Emi)lindung. Die Handbewegung und Kopibewegung, die zunächst lebhaft erscheint,
verliert durch die Wiederholung an Au.sdruckskrafl. (ianz regelmäßig spreizt sich im Rede-
gestus der Daumen ab. Regelmäl5ig ist die Protilstellung der Beine mit der Frontstellung
des Rumpfes verbunden: man denkt an .Ägyptisches. Wie dort, ist auch hier die Kom-
bination der beiden Stellungen gewählt, weil die Beine im Profil, der Rumpf in Vorder-
ansicht leichter klar zu machen war.
Schlafen und Wachen sind in der ersten Scene deutlich unterschieden. Die Be-
wegung des Engels ist natürlich, das Gewand entspricht den Bewegungsriclitungen. -le-
doch i.st das schwierigere Problem der Bewegung des schwerthaltenden Armes aus der
Fläche heraus noch nicht gelöst, der Gesichtsausdrnck ist noch nicht individualisiert, noch
nicht der Handlung angepaßt.
Tafel I unten. Arche Noah (Chron. I, 3).
Die Arche hat tlie I-'oniien der kirchlicheu Architektur des 1 2. .lahrhiinderts. Sie ist
etwa gestaltet wie der FUigel eines Kreuzgangs mit einer daliinterliegenden Basilika. Alles ist
in sehr fläelienhafter Projektion gegeben: die Dächer sind, nm sie sichtbar zn machen, gewisser-
massen nach außen gedreht. In den Bogen der Arche sind acht Ivöpfe — vier niänidiche und
vier weibliche — in ganz schematisch sich wiederholenden Haltungen zu sehen; offenbar Xoali
und seine Söhne, alle mit ihren Frauen. Die Taube bringt den Olzweiu;.
Im Wasser, dessen Bewegung nicht ungeschickt durch Wellenlinien angedeutet ist, schwiunnt
auf dem Bücken ein Todter mit geschlossenen Augen tmd ein paar Fische: ein Rahe — nur
durch die Inschrift als solcher kenntlich, aber der Taube völlig gleichgebildet — stößt ideder und
packt einen ängstlich sich wehrenden Hasen.
Inschrift: ,Sors fluitat rerum . cadet orbis in orbe diermn .
Primo fin-ens unda . necat igne ruina secunda'.
Primitive und vorgeschrittene Formen sind hier vereinigt. In .sehr primitiver Weise
sind Xoah imd die .Seinen sichtbar gemacht. Die drei unteren Paare sind kaum unter-
schieden. Hingegen ist das Wasser, der Todte und die Tiere darin, weiter die Vögel mit
sehr sicherer Feder in ihrer Bewegung, z. T. auch in ihrer Form charakterisiert.
Tafel II oben. Köniü: Niiiu.s als Kriegsiuiuin. Abrahams Gehurt (Chron. 1, <>. 7).
Der Köing tin'oul, in der linken das Sce|iter. mit der rechten ein ^chwerl schwingend.
i;iM Bogenschütze steht. Befehle erwartend, links; ein Lanzenträger rechts: ein zweiter Schütze
schießt einen Pfeil nach rechts ah. Dort, durch ein Türmchen davon getrennt, in sehr redir/.ierler
Diirslellunu: die Geburt Abrahams. Das Kiiul liegt in einem Ki'u-bchen. das nnl dem Gestell
darunter kaum in /usanunerdiang gebracht ist. Die Inschrift bringt die beiden Darslelbuigen in
Beziehnnfi':
.Dum Nirnis martem . dum belli prestrnit artem .
Pacilicus natus . p.itrnm paler esl generalns'.
n. ntocli, nie KIsOssiMclicit AnnatiMi dor StaiilVivi-il. ^f}
202
Die gleiche Bezielitnig zwischen Niims und Aliraliaui ist aiicli im Texte des Buches
(1, cap. 7) zum Ausdruck gebracht.
König Ninus erscheint hier mit den Attrilmlen seines Herrscheramtes in äluilicher
Stellung, wie die deutschen Kaiser und Könige auf ihren Siegeln seit dem 11. Jahrhundert.
Durch den schießenden Bogenschützen soll wohl der Gegensatz zwischen den Reichen des
Ninus und Abrahams zum Ausdruck komnifn.
Tafel II Mitte. Tod des Ninus (Chroii. I, 7).
Belagerung einer Stadl, deren Name auch im Text nicht genannt wird. Die Verteidigung
geschieht von der Wehrmauer aus durch zwei Ivrieger in der Rüstung des i^2. .Jahrhunderts. Der
eine schießt einen Pfeil ab, der zweite erhebt einen Stein zum Wurfe.
I3er König, der an der Spitze dreier Krieger die Stadt angegriil'en, sinkt, von einem Pfeile
getroffen, zusammen. Das Scliwert entsinkt seinen Händen. Die Begleiter weichen zurück.
Inschi'ifl: .Üccidis armoruni . vi lator et auctor eorum .
Pacem pro trisli . dans hello bella luisti'.
Die ganze Darstellung nuitet kindlich an: Belagerung und Verteidigung der Stadt
erfolgt durch sechs Menschen. Die Stadt ist durcli eine Mauer und zwei Türme verdeut-
licht, die in einem ganz wirklichkeitswidrigen Größenverliältnis zu den Menschen stehen.
Das Zusammensinken des Königs ist zwar nicht realistisch ausgedrückt, aber es kommt
doch zum Ausdruck, daß ein willenloser Körper zusanunensinkt. Belagerer und Belagerte
sind als Besiegte und Sieger in ihren Bewegungen gut charakterisiert.
Tai'el II unten. Scniirauiis läßt Babel erbauen ((lirou. 1, 8).
Die Königin thront, wie deutsche Könige auf ilu-en Siegeln. Ihr zur Seite l)ehaut ein
Mann mit der Sj)itzliacke einen Stein; ein anderer trägt auf der Schulter einen Mörteltrog, ans
dem ein dritter mit einer Kelle schöpft.
hischrift: .Orbis onus feda . mulier gestans diadema .
Omnibus orba bonis . renovat muros babilonis'.
Über die kleine Bildfläche sind die Dinge und Menschen, die den Hauptiidialt des
Chron. I, cap. 8 verdeutlichen sollen, verteilt, ohne in einen genau faltbaren räumlichen
Zusanmienhang gebracht zu sein. Die Arbeiter sind in kleinerem Maßstabe als die Königin ;
iln-e Tätigkeit ist gut beobachtet und wiedergegeben.
Tafel III oben. Sturm der Grrieelien auf Troja (Chrou. I, 25).
Die Griechen in der Rüstung des 12. Jahrhunderts (Schuppenpanzer, Topfliehne mit Naseu-
schutz) rücken gegen die Stadt au, die, sehr altgekürzt, durch eine gezinnte Maiiei' mit einem ge-
öffneten Thor dargestellt ist; durch dieses werden zwei Getötete sichtbar.
Inschrift: ,Est paris in causa . quod multo milite clausa .
Detur troja neci . subvertunt pergama greci'.
Die siegessichere Stimmung der Angreifer ist klar zum Ausdruck gebracht.
Tafel III. Mitte und unten. Aus der Oeschichtc Sardauapals (Chron. I, 31).
Die Geschichte Sardanapals in vier Scenen. Das erste Bild zeigt ihn als Herrscher,
thronend, zu seiner Rechten einen Schwert- luid Lanzenträger, zu seiner Linken einen mit leb-
haftem Ausdruck erzählenden Diener.
I
I
203
Diinh eiiioii Turm mit Kei^eld.uli ^[etroiint die /.weite Scene: Der König in Weiberkleidcni
wickelt in Gesellscliaft zweier Uirneii Garn auf einen Ivnäul.
Insi-iu'ift : ,Sardanapalliis iiabet . soliuni . sed pcctore tai)el .
Feniineos actus . exercet femina factus'.
In der unteren Reilie ist zunärlist dargestellt, wie zwei Aufriilirer, deren erster durch eine
Heischrif't als Arbatus bezeichnet ist, den Ivönig vom Throne zerren. Die Krone bleibt in der
Lull schwebend, der Spinnrocken entsinkt seiner Hand.
Im letzten Dilde stürzt sich der König, über dem wieder die Krone schwebt, kopfüber
in ein (nicht zur Darstellung gebrachtes) Feuer. S. igne creniatnr. sagt die Beischrifl.
Die Randunisehrift lautet:
,Hunc fugat arbatus . seeptro sensuque fugatus .
Igne facit fnnus . rex regum pessimus unus'.
In dieser Scenenfolge, in der es sich üiierwiegeiid inii Inncnräunie handelt, fällt
der Mangel an Ortsdarstellung besonders auf.
Tafel IV. Komiilus iiud Koiiins gründen Kom. Cyrns zerstört Babylon.
(Chrou. II, 1, -l).
Auf einer Reihe von Schollen, die als mons palatinus bezeichnet sind, sitzen Romidus
und Renius. in Tunica und Mantel, jeder durch eine Krone alter Form ausgezeichnet, einander
gegenüber und leiten mit lebhaften Geberden den in der Mitte sieh vollziehenden Mauerbau, der
in ähnlicher Weise, wie auf Tafel III, in genrehafter Weise durch eine Gruppe von drei Bauleuten
veranschaulicht ist.
Darunter die Zerstörung Babylons. Cyrus führt seine in Rüstungen des 1-2. Jahrhunderts
gekleidete Schar auf die Stadt zu. die durch einen Torbau dargestellt ist. Ein Verteidiger, mit
Schild luid Stein bewelirt, verteidigt ihn; ein zv^'eiter ist heruntergestürzt. Der ansgehobene Tor-
flügel zeigt, wohin sich der Sieg neigt.
,Romulus et Remus . ut tradita gesta tenemus .
Hec fratres geniini . fundarunt menia primi .
Hec humilis prinio . paulatim crescit ab imo .
Omine surgente . surgit Babylone ruente'"
Die beiden Darstellungen sind im Anschhii) an den Text als Gegensätze — Er-
bauung und Zerstörung, Untergang der babylonischen, Aufgang der römischen Macht —
gewählt.
Tafel V oben. Die Eroberung Karthagos durch die Römer ((-hron. II, -11).
Fünf römische Krieger, mit Bogen, Lanzen, Steinen bewaffnet, stellen das Belagerungs-
heer dar; einer von ihnen sucht mit einem brennenden Bündel, das an einer Lanze befestigt ist.
die Stadt in Brand zu stecken. Diese ist etwas ausführlicher geschildert als in den bisher be-
trachteten ähnlichen Darstellungen. Einer der Verteidiger stöIU mit einer Lanze auf die Angreifer,
ein zweiter ist vorn üiier die .\lauer gestürzt.
,Hic perit in IhiMinia . kartiuiginis indita faina .
Et decor indigui . regni consumitur igni".
Tafel V unten. Die Ermordung Julius Cäsars (Cliroii. II. 50).
Eine lebhaft bewegte Scene. Die Ermordung gehl, dem Texte eidsprechend, in der luria
vor sicii, die freilich nur als uuiniaiirrliT lliiC dargestelll isl. l!;it>sar. über dem nodi die Krone
204
scliwebt, wird von den Aufrührern, die ihm mit Diptyclien (Geset/.estalehiV) imd doli-liartigen
WalTcn (ocUm- sind es GriöelV) entgegentreten, an den Ilaaren vom Throne gezerrt'). Er packt
gleichfalls einen seiner Gegner am Schopf und kratzt ihm das rechte Auge aus.
Inschrift: ,Cesar tot fatis: terra . pelago superatis .
Patribus ingratus . superatis est superatus'.
Die merkwürdigen Einzelheiten dieser Uarstelhmg finden dnrch den gerade liier
sehr knappen Text keine Erklärung. Was sind die halbkreisförmige Tafeln, die von den
Verschworenen Cäsar entgegengehalten werden')? Etwa Bittschriften V Oder verkörpern sie
die Gesetze, die Cäsar verletzt habe? Worin ist es begründet, daß Cäsar sich gerade in
der liier dargestellten Weise gegen die Verschwörer wehrt 2)?
Tafel VI unten. Kaiser Augustus (Chroii. 111, 3).
Kv ist als Herrscher dargestellt, thronend mit Krone laid Szepter. Der llandumschrift
entsprechend erscheint er als Arzt der gequälten Menscheit, nach links und rechts Hilfe spendend.
Inschrift: ,Augustus iulio . succedit numine die .
Ut medicus morl)i . quassato iura dat orbi'.
Tafel VII oben. Vei-kündigiing an die Hirteu. Gteburt ('liristi (diron. 111, (»).
Im Texte ist die Geburt Christi mit der Geburt Abrahams, Aiigustns mit Nhius in
Vergleich gestellt (vgl. T. II olien). Deshalb wohl auch die Darstellung der beiden Scenen.
Sie sind in sehr einfacher Form gegeben. Nicht alle Elemente der üblichen Darstellungs-
weise des 12. Jahrhunderts sind vorhanden. Man vergleiche etwa das Salzbnrger Antiphonar
(Karl Lind, Ein Antiphonar mit Bilderschmuck im Stifte St. Feter zu Salzburg befindlich
(Wien 1870) Tafel II.
Inschrift: ,Fert contra morem retineus in matre pudoiem .
Virgo creatorem . Fert spina rosam . i-osa ttorem'.
Tafel Vll unten. Diocletian und Maximian legen ihre kaiserliche Würde nieder
(Chron. III, 45).
Zwei Parallel-Scenen neben einander, in denen beiden die Christeuverfolgung und die
Niedeiiegiuig der kaiserUchen Würde dargestellt werden sollten. Jedesmal ein Häuflein zerstückelter
Leiber, abgehauener Köpfe, und daneben die jteiden Augusti, deren Händen das Schwert entfallen
ist, während sie die Krone vom Haupte nehmen: In der Chronik Otto's heißt es ,Igitnr Diocle-
tianus et Maximianus, dum multis mahs ecclesiam Dei attrivissent . . . ., ultrix Dei dextera ....
in tantam eos amentiam et permutationem tradidit. ut uterque eorum . . . imperium deponeret . . .'.
Inschrift: ,Hic bini augusti . quasi cordis agone perusti .
Se sceptris privant . securius ut sibi vivant'.
') In dem ileideiberijcr Liber Scivias Sal. X, 16 liüU die lu'ilige Hildegard auf lol. III'' eine
l)oi)i)eliatel und einen illinlich geformten Gegenstand, der hier zweifellos ein stilus ist. Vgl. hiezu A,
V. Üeclielhäuser, Die Miniaturen der L'niversitiUsbibliothek zu Heidelberg I (1887) Tafel XIII.
=) Die Handschriften des wälscben Gastes enthalten Darstellungen der Ermordung Cäsars, je-
doch durchwegs von ganz einlacher Form und sehr beschränktem Figurcnnuparat. Vgl. A. v. Oecbel-
liäuser. De- Bilderkreis zum willschen Gaste des Thoinasin von Zerclaere (Ilfidell)erg 1S90) S. :i".» und
Tafel I, H und III.
205
TiiM VIII oben. Oiloaktr erobert Rom (Cliroii. IV, ;J0).
Die Gcrniuiicii, unter (hloakers Fühnnif;, erstümicii die StadI, die lediglirli dunii einen
Torhnni und die \auieiisi)eisilirill dargestellt ist. Die Veiieidigur ziehen sic-li fechtend diirih
das geöttiiete Tor zurück, einige heben die Hände, lun Gnade flehend, eniijoi-, indessen sie ihre
Häupter beugen.
Inschril'l : ,Uonndeüs niums . üdiiacei' inil ruiluros .
Ense ferens l'atnni . sternit cum [)lel)e senatum'.
Tafel VIH unten. Die P'ranken zieben in Gallien ein (Chron. IV, 32).
Eine Reiterschar, lebhaft und natürlich bewegt, zieht von links nach rechts, an ihi-er
Spitze der König Pharamundus, der sich, wie sein nächster Begleiter, ein die Fahne tragender Reiter,
zu seiner Schar umwendet.
Inschrift: ,Gallia se subicit . quam victa Sicambria vicit'.
Jede Andeutung der Örtlichkeit, ja selbst des Bodens lelilt. In der figürlichen
Darstellung überrascht es, daß, während jede örtliche Individualisierung fehlt, ein ganz
bestimmt herausgeliol)ener zeitlicher Moment dargestellt ist, wofür im Texte kein Aulai;
zu linden ist. Der Führer und sein Fähnrich wenden sich um; es ist der Augenblick einer
militärischen Befehlerteilung gegeben. Vielleicht hatte der Zeichner ein Vorbild vor Augen,
in dem dieser besondere Zug motiviert war.
Tafel IK oben. Kaiser Karl der Oiroße (Chron. V, 31).
In ähnlicher Weise wie Kaiser Augustus dargestellt. Karl der Grolle thront zwischen
zwei Scharen seiner Untertanen. Die Rechte hält das Scepter, die Linke ist bereit, aus den
Häiulen eines Jünglings das Reichssehwert entgegenzunehmen.
Sub Karolo rege . regnante per omnia lege .
Imperii nomen . Francorum transtulit omen.
Hier zuerst Versuche zur Darstellung größerer Massen.
Tafel IX unten. Kaiser Ludwisr, Kampf Lothars gegen Ludwig den Deutsclien und
Karl den Kahlen (Chron. V, 33, 35).
Ludwig der Fromme, der Sohn Karls des Großen, ist in der üblichen Weise als Herrscher
dargestellt. Den weitaus größten Raum ninmit die Schilderung des Kami)fes ein. Jeder der
drei Söhne — durch Namensbeischrill luid Krone gekennzeichnet — führt ein lläuHein Bewatlneter.
,Tres huius nati . sidieunt discriniina fati.
Post patris funus . cum marle diios petit unus'.
Tafel X oben. Koni« Otto unterwirft Berengar und gewinnt Italien (Cliron. VI. H).
Berengar niul die Seinen strecken, um Gnade llehend. dem Ihrouemlen Kaiser die Hände
entgegen; zu seiner Linken ein Schwertträger und ein paar Bewallnete.
Inschrift: .Deserit heredes . louliardos regia seiles.
Teutonicos otio . dat notos nomine nolo".
Die Darstellung ist zu vergleichen mit einer ähidichcn Seme in der Heidelberger
Handschrift des HolandsiiedesfW. Uriuun, Das Rolandslied des l'falVen l^ouraL Göttiugen 1838)
206
1111(1 besoiulers v. Oeclielliäiiscr. Dii' Miiiialiireii der üiiiversibilsbibliulliek zu Heidelberg 1
(1877) S. 58 u. T. i(l, ±
Tafel X unten. Heiiiricli IV. und Papst Wibert. Gregor VIT. wird aus Rom ver-
trieben. Tod Gregors (Cliron. VI, 31. 36).
Hpinricli IV. und der von ihm auf den päpstlichen Thron gesetzte Erzbischof Wibert
von Ravenua thronen nebeneinander, der König mit, der Papst ohne Scepter. In der nächsten
Scene treibt ein Bewaffneter Gregor durcii das Tor. In der unteren Bildliälfte berät sich Gregor
— von hier an bärtig dargestellt — mit Cierikern über die Mittel der kirchlichen Reform; dar-
auf deutet der Text. Als er stirbt, erhebt sich laute Klage um ihn.
Inschrift: ,En fidei scisnia . Fit papa priore manente .
Devovet expulsus . clerum cum rege fnrente'.
Die vier Darstellungen sind ganz naiv neben- und untereinander gesetzt. Die
Federführung erscheint hier unsicher. Der schon oft gebrauchte kleine Vorrat an Gesten
erscheint hier wieder verwendet.
Tafel XI oben. Heinrieb IV. kämpft gegen seinen Sobn Heinrich (Chron. VII, 9).
Zwei Reiterscharen, die gegen einander ansprengen. Der Regentluß, der sie trennt, ver-
hindert ein wirkhches Zusammentreffen. Vater und Sohn sind dnrch Kronen und Namensbei-
schriften gekennzeichnet.
,Fraus hominum nuinquani . regnique cupido quievit .
Filius in patrem . pater in sua viscera sevit.'
Hier überrascht die Naivität, mit der der Fluß vertikal gezeichnet worden ist. Es war
das einzige Mittel, mit dessen Hilfe der Zeichner den horizontalen Wasserlauf in seiner
trennenden Wirkung klar zu machen vermochte. Die Bewegung der Pferde unil Reiter
ist gut zum Ausdruck gebracht. x
Tafel XI unten. Innozenz II. verhandelt mit den Büruern Roms über die Erneuerung
des Senats (Chron. VII, 37).
Der Papst thront. Auf der einen Seite die Bürger, die im Aufruhr die Senatsherrschaft
wiederliergestellt haben wollten, auf der anderen Seite jenseits einer Säule, die den festlichen
Versammlungsort andeuten soll, der Senat.
,Hic antiquatum . vult Roma novare senatum .
Consilio cleri . vult papa nefas inhiberi.'
Die Geberden des Papstes sind nach den beiden Richtungen ditterenziert. In der
Senatsversammlung ist lebhafte Bewegung.
Es ist wahrscheinlich, daß die Zeichnungen der -lenenser Handschrift, wie sie uns
vorliegen, wirklich ganz vollendet sind und dafj nicht, wie in anderen Handschriften ähn-
lichen Charakters, zu der Federzeichnung ergänzend eine leichte Kolorierung hat treten
sollen 1). Die Darstellung ist mit wenigen Ausnahmen in flächenbafter Projektion und in
aufreihender, die Einzelheiten gut verdeutlichender Konipositionsweise gegeben. Ortlich-
') An üiiiigen Stellen tritt Fiirbe als Miltcl ilei- Vi rilcnlliiliung hüizii. z. B. für Blut und Edelsteine.
207
keiteii werden nur andentungsweisc be/eicluiet, eine Stadt durch Mauern und Turm, wobei
die Inschrift Karthauu oder Ruma zu weiterer [iidividualisieruiiü iiilll. Die curia, in der
Caesar ermordet wird. i>t ein ununauertei' Hof. üraul'jcn und drinnen wird — etwa in
der Vertreibung aus dem Paradie.sc (Taf. 1) oder der Veitreii)ung Gregors (Taf. X) —
durch eine Türe kemitlich gemacht. Zur iiezcichnuug von Inneiu'äumen dienen sonst fa4
allein Möbel Der (larlcn Eden ist durch ein kümmerliches Gewachs veranschaulicht.
Der Boden wird in der Regel nicht dargestellt. Die Gestalten berühren ihn gar
nicht; höchstens wenn sie ganz vorn in der ersten Bildschicht gedacht sind, ist die Fuß-
spitze mit der umrahmenden Linie in Verbindung gebracht: sonst dient die Kntfernung
von dieser Grundlinie gelegentlich dazu, die räundiche Vertiefung, wenn nicht klar zu
machen, so doch wenigstens anzudeuten. Indessen bleibt der Zeichner gerade in diesem
Betracht in den Anfängen. Mehrere Ivörpcr hinter einaider in ihicm räumlichen Verhältnis
klar zu machen, gelingt ihm nicht; sie kleben aneinander. Die gleichen .Menschentypen,
ein bärtiger und ein bartloser, in den gleichen Gewandungen, kehren immer wieder. Die-
selben Stellungen wiederholen sich sehr häufig, immer wieder scheint der Oberkörper in
Vorderansicht nnt Beinen in Seitenansicht verbunden, und auch die Geberdensprachc, die
vielleicht zunächst durch ihre Lebhaftigkeit überrascht, erweist sirh beim Weiterblättern
sehr bald als arm. Die allzu grollen Hände breiten sich immer wieder in der gleiclien
Weise aus.
Man könnte etwa fragen, ob die historischen l^ersönlichkeiten. die in den zum Teil
ja historischen Szenen auftreten, porträtmäßig gegeben sind '). Niuus, .Julius Caesar, Karl
der Große, Otto IIL, Berengar und andere Gestalten er.scheinen hier, durch Beischriften
bezeichnet, in den Darstellungen; aber sie sind in ihren Physiognomieen nicht porlrät-
mäl'jig individualisiert. Ninus und I-toniulus, Sardanapal und Augustus, Karl der (iro[5e
und Otto IIL sehen euiander ähnlich wie Geschwister, sie gehören alle dem gleichen bärtigen
Typus, der gleichen Altersstufe an. viele von ihnen haben (was man zunächst als iiulivi-
duelles Merkmal anzusehen geneigt sein möchte) ein unter der Krone auf die Stirne quel-
lendes Löckchen. Ihre Gewandung ist entweder antikisierend oder modern; sie tragen auf
dem Throne Tnnica und Pallinm mit breiten Borten, in der Schlacht durchweg (selbstver-
ständlich auch ohne archäologischen Realismus) die Rüstung des 12. .Jahrlumderts. In allen
Striluiigen oder Lagen ist ihnen die Krone als Attril)ut beigegeben, eidweder getragen oder
frei in der Luft schwebend. Im übrigen aber scheint dei- Iteigeschriebene Name das ein-
zige Individualisierungsmittel zu sein.
In einigen Fällen sind die Heri'scher im Zusammenhange einer Ilanilhmg gegeben,
in weitaus den meisten ercheiuen sie thronend, in Vorderansicht, mit gespreizten Knieen,
abwärts gebogenen Füßen, in der einen Hand das Szepter haltend, durch die andere in
sprechender oder deutender Geberde meist mit <leu anderen Gestalten verbunden. Es ist
du- Sh'Ihmg, in der der Herrscher bereits in karolingischen Bilderhandschriften erscheint,
dieselbe Stellung aiuh, wie sie sich seit dem 11. Jahrhundert auf den Siegeln der deutschen
Könige findet. Auch die Schwertträger. Trabanten u. dgl.. viui denen sie in einigen Fäih'n
umgeben sind, gehören zum überlieferten Ajjparat.
Es ergibt sich also, daß fiü' die Lösung der Bildnisaufgabe konventionelle Formeln
angewendet worden sind. Derselbe K()nvrntit)ualisinus zeigt sich auch smist. Es ist selbst- '
verständlich, daß für die häutig dargestellten biblischen Szenen die überlieferten Schemata
benützt worden sind, teilweise wie in der Darslelhmg der Geburt Christi, sogar mit
starker Reduktion. Ebenso aber sind die Belagerungsszenen konventionell uml fur einige
') Vgl. M. Ki'iiimciuli. Die riiilitiiiUrhillc'iliclif l'ml inihii:il(iii in Dciilsilihiml Ids /im- Milli' ilc
XIU. .hilirlidts. (1'.I(I7).
208
andere Szenen, wie für Caesars Ermordung, den Einzug der Franken in Callien, halien offen-
bar Vorbilder bestimmend gewirkt, die zu der hier vorliegenden Aufgabe gar nicht i)alUen.
Man kann etwa die gleiche Charakterisierung auf Körper- und Gewandbildung an-
wenden. Die in der Wirklichkeit vorliegenden Formen sind formelhaft wiedergegeben.
Ganz konventionell laufen die Falten in gewissen Punkten immer wieder zusammen, an
anderen Stellen führen sie — aller Wirklichkeit entgegen — aufwärts. Wie die Körper-
formen durch das Gewand wirken, ist ebenfalls in ganz formelhafter Weise mit den gleichen,
immer wiederkehrenden Strichen dargestellt. Es ist ein zeichnerisches Verfahren, das sich
nicht immer von neuem an die Wirklichkeit wendet, sondern mit einem ziemlich be-
schränkten Vorrat von Wirklichkeitsanschauung operiert, der noch dazu bereits in zeich-
nerische Formeln umgesetzt ist. Fraglich bleibt, ob die ganze Arbeit von einer Hand ge-
leistet worden ist. Der Mehrzahl der Blätter, die mit sehr sicherer Feder — vielleicht vom
Schreiber 111 (vgl. oben S. 190) — gezeichnet sind, steht eine kleine Gruppe mit unsicherer,
zaghafter Strichfiihrung gegenüber.
Es gibt eine ziemliche Anzahl von Handschriften, die in ihrer Ausstattung dem
.Jenenser Codex verwandt sind. Neben der Deckfarbeimialerei war ja die Federzeich-
nung im 12. Jahrhundert eine sehr beliebte zeichnerische Ausdrucksweise. Es liegt
nahe, zu denken, dalj die Consuetudines der Cistercienser, ihre puritanischen Bestrebun-
gen gegen den künstlerischen Luxus im Kloste.leben , die einfachere Darstellungsform
der Zeichnung auch auijerhalb des cisterciensischen Kreises begünstigt haben. Zwischen
der reinen Federzeichnung und der prunkhaften Deckfarbenmalerei gibt es ja verschiedene
Verbindungsglieder; im Hortus Deliciarum z. B. waren alle Stufen von der leicht ange-
tuschten Federzeichnung bis zur ausgeführten Deckfarbenmalerei vertreten, was vielleicht
mit dem kompilatorischen Charakter des ganzen Werkes zusannnenhängt. Meist aber findet
sich in einer Handschrift nur eine Illustrationsweise angewandt. Suchen wir in Südwest-
deutschland nach Verwandten des Jenenser Codex, so stoßen uns sogleich Beziehungen zu
einigen aus den großen schwäbischen Klöstern stammenden Handschriften auf. Allgemeiner
Ai't nur ist die Ähnlichkeit in der zeichnerischen Ausdrucksweise mit dem Wernher von
Tegernsee »md der Eneidt des Heinrich von Veldeke, die von der Berliner kgl. Bibliothek
bewahrt werden. Aber auch die jüngeren Illustrationen der Vita Heinrici gehören in diese
Richtung, und vollends ist das Heidelberger Rolandslied dem Jenenser Codex nahe ver-
wandt. Zwar ist es nicht dieselbe Hand, die hier und dort die Feder geführt hat. Der
Zeichner der Rolandsbilder ist der geringere von beiden; er ist derber, primitiver, noch
llächenhafter, läßt seinen Strich kaum jemals an- und abschwellen. Aber er hat doch an-
nähernd den gleichen Formenvorrat, den gleichen Apparat an Gesten, Bewegungen, Stel-
lungen, an mimischem und psychologischem Ausdruck zur Verfügung, wie der Zeichner
des Jenenser Codex, und auch mehrere Kompositionsschemen sind beiden Zeichnern ge-
meinsam. Petershausener und Zwifaltener Handschriften, die in den Bibliotheken von
Heidelberg und Stuttgart bewahrt werden, schließen sich an. Die Zwifaltener Hand-
schriften führen weiter zu dem Liber Scivias Sal. X, 16 der Heidelberger Bibliothek: von
hier führt mehr als ein W^eg zu der Ijerühmten Handschrift des Hortus Deliciarum, die im
Kloster auf dem Odilienberg entstanden ist. Und vergleicht man dann den Jenenser
Codex mit diesem sehr viel größeren und umfangreicheren und eine breitere Kultur spiegeln-
den Werke, so sind hundert verbindende Fäden offensichtlich!). Ich stelle einiges Ver-
gleichsmaterial zusammen :
') Ich eitlere die Ausgalie iIlt Gescllscliiift zur Eili.iltuiig der gescliichtliiheii ÜenkTiiäUr di's
Elsaß (1873-1902).
2(»9
Tafel I. [)er Buuni in der Ersflialluiij: Kva'^ (I ölten) wie iler in der gleichen Szene
des 11. I). (T. 7|.
Der Tule in der SintHnl (1 nnten) wie der Herauiile in den Saniariterszenen (II. D. 30 ter).
Der Hase ei)enda, wie der Hase in der ErscIialVunfr der Tiere (11 D. 4).
Desgleichen die Darstellung des Wassers und der Fische.
Tafel II. Die Darstellung der Bautäligkeit der Semiramis vgl. mit dem lurndian /.u
Bal.el (H. I). 10).
Tafel 111. Die X'erbrennung Sardanapals mit dem Sturze Luzifers (II. D. :2).
Tafel IV. Die Erbauung Roms vgl. mit dem Tmnihau vun Dabei (11. 1). 10).
T"afel V. Die Eroberung Karthagos vgl. mit der Eroberung in H. I). 1 1 ter.
Die Ermurdimg Caesars. Vgl. die KaiunumschlieHung mit dem Segen .lakobs (II. |l, 1 il").
Tafel \'l. Kaiser Augustus zu vgl. mit Erschaffung der Engel (H. D. 1).
Tafel VIII. Die Eroberung Roms. Vgl. die Unterliegenden mit den um Gnade Hebenden
Tugenden (H. D. 4S).
Tafel XI. Der Reiterkampf zu vgl. mit H. D. 11 ter; besonders aucli die hinter dem
Schild sich Duckenden.
Ferner der in horizontaler Projektion gezeichnete Fluß zu vgl. mit dem ebenso darge-
stellten Hrunnen (H. D. 33^).
,Su zaliireicli nun die Beziehungen, so weilgehend die Analogien erscheinen njögen,
so muß man sich doch hüten, voreilige Schlüsse zu ziehen. Darf man an die Identität
des Zeichners denken? Sie ist keineswegs notwendig: denn den Ähnlichkeiten stehen ikono-
graphische Verscliiedenlieiten schwerwiegender Art gegenüber. Es ist geradezu auffällig,
daß — bei aller Ähnlichkeit, ja selbst Gleichheit in den Ansdrucksniitteln — das ikonogra-
phische Schema hier und dort ein anderes ist. So weichen z. B. die lieiden Darstellungen
der Ersrhattniig Eva's, der Geburt Christi weit voneinander ab. Es ist schwer zu denken,
dafj der gleiche Zeichner gerade bei so geläutigen Darstellungen in jeder der Handscin-iften
ein anderes Kompositionsschema gewäidt haben sollte.
An Meiitität dei' Personen ist ans diesem Grunde niciit zu denken. Hingegen scheint
mir die Zugehörigkeit zu der gleichen Zeichnergrnppe wahrscheinlich, ja sogar sicher. Es
liegt nahe, von hier aus Schlüsse, wenn nichl geradezu auf die Entstehung der bt-iden
Handschriften am gleichen Urte, so dodi auf irgend eine Art von Gemeinsamkeit der Ent-
stehungsbedingungen zu ziehen!)-
'I Vsl. hierzu oben S. 19'2flf. ; S. III.') tl. iiuch einige Bemerkungen Ober zwei Handschriften, deren
eine genau die gleiche Ausstattung mit Zeichnungen aufweist; für die andere war derselbe BitderscInnuck
wenigstens geplant. Ül)er ihr gegenseiligas Verhältnis vermag icli aus eigener .Vnsehaimng niilits aus-
zusagen.
U. niitrh. I>iu r;isii^>is('ln'n .Vnnulcn lior .Stiiiifurzeit.
Tafel
Erschaffung der Menschen. — Vertreibung aus dem Paradies.
Arche Noah.
•Cod. .leiieiis. Bos. Ij. tnl U). Oitcmls Clironloon I c. 1—3.
Tafel
fk, :^ tmi ^
%
A •*
-V-
,i_l^jULXji
~ ^ tS'S' ^ ^4.ie *> 4 •
4)<»nVBv5- «H-Ba ßoH^S--
König Ninus.
Cod. Jeiieiis. Bos. 0. toi. 10 b. — Oltonis Chronicon I c. 6. 7. 8.
Geburt Abrahams.
Tod des Ninus.
Semiramis lässt Babel erbauen.
Tafel 111.
Fl
\T^ «"lAVS-A" "^rTVfl.
j-r-*«H«v ^.v ^v«rArv5'-
■
Sturm der Griechen auf Troja.
Sardanapal thronend. — Sardanapal in Weiberkleidern Garn aufwickelnd.
Empörung des Arbatus gegen Sardanapal. — Sardanapal stürzt sich ins Feuer.
Cod. Jeneiis Bos. 6. (ol. 11. - Ottmib Cliroiilcuii I ' 2.'i. 31.
Tafel IV.
«"c?rA r- e Pt c a? v f. J^ ce FK- .'
!\-r f~ e ^ ö'c «r. ^ M s • »=v »^
Romulus und Remus gründen Rom.
Cyrus zerstört Babylon.
Cod. Jenens. Bos. G. fol. 20. - OttonlH Chronlcon II c. 1. 2.
Tafel V.
Dk' Eroberung Karthagos durch die Römer.
Die Ermorduna liihus Caesars.
Cod. Jeneiis. Bos. (',. toi. '»Ob — Oltiinis Clironicüii II c. 41. 50
Kintt*'. \n^c ]ccAui itorc/ixi/' Alu*if f;ifhflii> rjwali ttijccvrv*'. ovub'
Tafel VI.
murAtiUiun rcnT crupnAf^tnnfUn^ar.v A4r]>bmti><M'cm<>llti*c \c^
tnu Hiu-t «.CTtA *pmil^utnrA^iu>lm • fi IwaTT (Xliu ma^cfbttr tm
«r<>«Air cvii^ir- *^*^H 4 lx«tn<^o iiliwc M^tiru alt^^«, p<vrri*(lu fx
V«5|vUmir • H^ mufn» ^ oft" ifv a^ fiipi^nYf Hbcm f^tniTte^aintr.
Cod. Jenens Bos. 6. fol. 97 — Ottonis Frisingensis Chronicon VII. c. 12
9 «^ i> ^ o
"^y^ f <?7C^1CV$ an o ^^\
^.^'
Kaiser Augustus.
Cod. Jenens. Bus. C. fol. .S8I). - Ottonis Chronicon III c. a
Tafel VII.
^Vf'5'\tS*<^» 9 S** .yArv^e p y^ ojt-«: «p-^v tl^g"o ck£ at «v-t-g^. f^cKv
piiiM vniilniii de-HmticijcuJitT.du'eiidi m^n^Vi Ii^ljin. c{rt/*fr»tnjffamitio- .iH
miittdi dubölomilnatlV intTMit^.VÜttetitt pltTtimi^ö-^onfwiitr.
cfetnliiTittii ui-haf.c^trr1)orei'^MiniiA ACcimtA nwi-^ yet^udu cVnyin^
AdutA i'^Mt'ei'W.iiMf«^ h<miin> Airwmic lj<ntftMitv yburr- -fttr^Airi-tatiC
.^iVTC- «*cn4'n3tTrt<.i«4tnnoiitf tum mioiviivr- Tieiwrf teptkH4if-Vr
M def c«ettt*1^ t-W^ceivr. MmJfr tut« i^tbutr: i^cju •««(Ä'-tiiA. t^ei wjf- w
Verkiiiidigimg an die Hirten. - üelniri Christi.
Die Christenverfolger Diocietian und Maximian legen ihre kaiserliche Würde nieder.
Cod. Jenen». Bo8. G. fol. ;!9. - Ottonis Clironlcun III c. i;. 4">.
Tafel VIII.
».vsTvKor
^t^ge f^e K c V, f fA
-fv
Odoaker erobert Rom.
f ) cxtv p KVA ^v> ^ yr
Die Franken ziehen in üallien ein.
Cod. Jenens. Bu». G. fc.l, .Vtti. 54. - Otloiils Clironlcdti IV c. ;w :i-.'.
Tafel IX.
Kaiser Karl der Grosse.
■ t -^ S' crt\ VI, X j .\ t- 5
Jtfgr y>ATp.^5 f V t^ V
t. • cvof
Kaiser Ludwig. — Kampf Lothars gegen Ludwig den Deutschen iiiul K.ul den Kahlen.
Cod. Jeneiis Bos. 6. fol. 07 b. 68 - OttonI» Chronlcoii V t. .11. »6.
Tafel X.
König Otto unterwirft Berengar und gewinnt Italien.
;u '>H -— r-
Heinrich IV und Papst Wibert. - Gregor VII wird aus Rom veririehon.
Gregor VII. Tod Gregors.
Cod. Jenens. Bos. «. fol. 781). 79. - Oltonls Chroiiicoii VI ,•. 24. M. ."SO.
Tafel XI.
ÄÖ^.l3t?e2*SS
f^IVI'»«' JK ^Ari«.C«n.pÄ rOL
Heinricli IV. kämpft gegen seinen Sohn Heinrich.
Innocenz 11. Verhandelt mit den Bürgern Roms über die Erneuerung des Senats.
Cod. Jeiicns. Bo.s. G. toi fllb. — Ottonis Chronlcoii VII c. 9. 27,
Tafel XII.
am^uvÄ«nn,.ff^WiCcf «,xrai«,«^Cv,E5^,n.AWu mAVtt<v«.4mXwxn^ :.
Coil Jmciis H,,s. G. feil 144. Aniiah!» Marhaci'nsi's a.l iiriniim IIÜM-1'JÜO.
Tafel Xlll,
^1 PiMMm toü ^BöRjd^'im
2ib$mc ^TO^ warn ji^iwj cuyian) Cr w^ nvvJ^^ cmwetn ^<
J,Tvtywivsr^i'''^w^Ri*utt>. t^uius^ r^'^s fvinr \A)»v,
patt) t>\t.Y^^,,, noVtW.ux,w Yt^wfnittA.t^^
.1«^.*/.^/,. Urkunde Kaiser Frieciriehs I. für das CistereienserUoster Neubur^
(Slumnf. /fcnhsAarulcr Rc^. -t-lm) im Urofil,. S,aa>.anhiv n, Darmsla,!,.
Lichtdruck von Jul. Manlos u. Cic. Siraphurg i. E.
^EGESTEJ»
DER BISCHÖFE VON STRASSBURi;
VEKÖFFENTLICHT
VON DER
KOMMISSION ZUK HERAUSGABE ELSÄSSJSCHEK
GESCHICHTSQUELLEN.
BAND I ''
ZWEITER TEIL.
EEGESTEN DER BISCHÖFE VON STRASSBÜRG BIS ZUM JAHRE 1202
VON
PAUL WENTZCKE.
INNSBRUCK.
VERLAG DER WAONER'soukn UNIVEltölTÄTS- |;i ( hhaNDLIXC.
1908.
üaJESTF-
DER BISCHÖFE VON STRASSBURG
BIS ZUM JAHltE Ui)2,
VON
PAUL WENTZCKE.
INNSHinCK.
VEHLAd DKW W A ( i N E U'scukn UiNlVEHSlTÄTS-ßrCllllANDLUNtJ.
IU08.
DBUCK DEK WAGNEK'schen UNIVERSlTÄTS-BÜCHDßUOKEREl.
Vorwort.
In eingelieiider Weise ist anläßlich der letzten Konferenz von V'ertretern landes-
geschichtlicher Publikationsinstitiitc über Zweck und Ziel der Regesten für die Gescliichtc
des Mittelalters gesprochen worden. Das V'erlangen nach individueller Behandlung der-
artiger Veröffentlichungen zur Territorialgeschichte, das sich allenthalben in der historischen
Literatur bemerkbar macht und dem Bearbeiter größere Freiheit in der Gestaltung des
Stoffes läßt, zieht sich auch durch ihre Beratungen hindurch. Im allgemeinen muß daher
die vorliegende Arbeit für sich selbst sprechen. Nur in kürzester Form sollen die Grund-
sätze, die bei Anordnung und Ausführung der Regesten maßgebend waren, an dieser Stelle
umrissen werden. •
An den ülterlieferten Formen, die von dem Urknndenrepertorium Job. Fr. Böhmers
zu den umfassenden kritischen Quellenzusammenstellungen der jüngsten Veröffentlichungen
geführt haben, ist festgehalten. Die Sonderspalten für das Datum und für die Ortsbestim-
mung im Itinerar der Bischöfe sind, beide in modernen Formen, geblieben. Ortsnamen
in unechter oder gefälschter Überlieferung sind in Klammern eingerückt.
Was Knipi)ing in der Einleitung zum zweiten Bande der Regesten der Erzbischöfe
von Köln als Ziel hinstellt, „größtmögliche Vollständigkeit in der Sammlung des Stoffes
zu erreichen, also einerseits aulier den Urkunden und Briefen alle chronikalischen und
sonstigen nichturknndlichen Nachrichten heranzuziehen, andererseits über die gedruckte
Überlieferung hinaus auch das noch unbekannte Material zusammenzutragen", ist hier an-
gestrebt. Andererseits kann und soll das Regost nie die vollständige Urkunde ersetzi-n.
Die „kritische Formulierung des Urkundeninhalts", wie sie Steinacker fordert, ist nur im-
stande, auf seine Bedeutung für die verschiedenen Zweige der historischen Wissenschaft
hinzuweisen und zu seiner Verwertung anzuleiten.
Die wichtigstcMi Ausdrücke, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen und kirch-
lichen Tätigkeit der Bischöfe, für Vcrfassungs- und Uechtsgesdiichte sowie für das Ur-
kundenwesen von Wert sein können. Amts- und Standesbezeichnungeii, Orts- und Per-
sonennamen sind in der Regel in ursprüngliciicr Fassiuig angcführl. Der Nachweis der
modernen Form blieb dem Register vorbelialti'u. Datierung und Zeugenreihe der Biscliol's-
urknnden folgen dem Regest in voller Ausführlichkeit; Siegelung ist regelmäßig angegeben.
Der Nachweis, .ob das Original vom Empfänger angefertigt oder Ausslellerherstellung an-
zunehmen ist, war beabsichtig!: da aber dadurch l ntersuchungen erforderlich wurden, die
weit über den lialnnen der Regesten hinausführten, nuißle von diesen Zusätzen abgesehen
werden. Großes Gewicht dagegen ist auf den Nachweis des Fuiulorls der Bischofsurkunden
und ihri'r Überlieferung gelegt.
XX
Ein Verzeichnis der Archive und Bibliothelten, die in dankenswertister Weise ihre
Schätze zur Verfügung stellten, folgt unten. Die wenigen Stücke, die ich ans änderen
Gründen nicht an Ort und Stelle oder durch Vermittlung des hiesigen Bezirksarchivs im
Original oder in photographischer Nachbildung einsehen konnte, sind mit einem Sternchen
bezeichnet.
Bei den Kaiser- und Papsturkunden sowie bei nichtelsässischen Privaturkunden ist
nur Aussteller, Empfänger und Hauptinhalt in möglichster Kürze verzeichnet, dazu der
beste bezw. zugänglichste Druck und die Regesten des Kaiserreichs von Böhmer in ihrer
Neubearbeitung bezw. Stumpfs Urknndenregister oder die entsprechenden Weike von Jaffe
und Potthast.
Nachrichten aus historiographischen Quellen sind ihrem Inhalte nach nur kurz zu-
sammengefaßt und dafür die Belegstellen, soweit sie selbständigen Wert beanspruchen,
vollständig wiedergegeben.
Herkunft, Vorleben, Charakteristik sowie sonstige Nachrichten, die nicht in die
durch das Itinerar bedingte Ordnung der Regesten hineinpassen, wurden im Anfangsregest
eines jeden Bischofs zusammengefaßt. Angaben über seine Tätigkeit nach dem Weggang
vom Bischofssitz, über Tod, Begräbnis und Verehrung haben am Schluß seiner Regierungs-
zeit ihren Platz gefunden.
Während bereits Ficker und Redlich in ihrer Rearbeitnng der Böhmer'schen Re-
gesten von der Aufzählung der ganzen Überliefernngsreihe absahen, hat noch Knipping „in
der Angabe der Drucke und wichtiger, bereits anderweitig vorliegender Regesten für die
Bischofsurkunden Vollständigkeit erstrebt \ Sicherlich eine ideale Forderung, die aber einer-
seits nie wirklich erfüllt werden kann, andererseits zn einer Häufung bililiographischer An-
gaben führt, die selten ein klares Bild der Überlieferung bietet.
Für die vorliegende Publikation kommt hinzu, daß Schultes hartes Urteil, daß „die
elsässische Forschung sich daran gewöhnt hat, innerhalb der von Schoepflin und Grandi-
dier erreichten Ziele zn arbeiten, als wäre es selbst in Einzelheiten unmöglich über sie
hinauszukommen", auch heute noch zu Recht besteht. Nur von der Straßburger Univer-
sität aus hat sich in den letzten dreißig Jkhren ein schmaler befruchtender Strom über
das Land ergossen und zn neuer Bebauung des seit mehr denn einem Jahrhundert brach
liegenden Bodens angeregt.
Alle diese Erwägungen führten zu einer wesentlichen Beschränkung der Literatur-
angaben. Grundsätzlich sind überall die vollständigen Urkundenabdrücke bei Schoei)flin
und Grandidier und im Straßburger Urkundenbuch herangezogen worden, wo diese Aus-
gaben versagten, der beste bezw. zugänglichste Abdruck. Für die historiographischen Quellen
Heferten fast durciiweg die Monnmenta Germaniae historica die l)rauchbarsten Ausgaben.
Der kurzen bibliographischen Übersicht folgen endlich, auf das Notwendigste be-
schränkt, die kritischen Fingerzeige und Hinweise auf etwaige ausführliche Behandlung des
betreffenden Quellenzeugnisses in der historischen Literatur.
Die Sammlung des urkundlichen Materials hal)en die genannten elsässischen Forscher
in solch umfassender Weise vorgenommen, daß mir lediglich eine recht bescheidene Nach-
lese übrig blieb. Nur zwölf unveröffentlichte Urkunden zur Geschichte der Straßburger
Bischöfe im l± .Jahrhundert konnte ich in den Mitteilungen des Instituts für Östei'reichische
Geschichte Bd. XXIX Heft 4 nachweisen. Die Kritische Behandlung des überlieferten Stoffes
und seine Reinigung von all den Willkürlichkeiten und Fälschungen, die vor allem Gran-
didier in die elsässische Geschichte hineingetragen hat, war daher die Hauptaufgabe der
Regesten.
Wo es gelang, durch Zurückgehen auf unverfälschte Überlieferung über die bis-
herigen Ergebnisse hinauszukommen, sind die nötigen Verbesserungen stillschweigend unter
XXI
nenifiing anl' die Oiielle vorgonommeii worden. Wo die Zeugnisse nur von Grandidier
ül)t'rlicfert sind, da hal den llanptleil diT kritischen Arbeit bereits Hermann IJlucli getan,
der die häßlichsten Beispiele l'iir die Fälschungen dieses berühmtesten elsässischen For-
schers in seinem Aufsatz über Grandidiers L'rkundenfälschungen (Zeilschrift für die Ge-
schicbte des Überrheins N. F. XII) und in der kritischen Einleilinig zu diesen Regesten
vorgeführt hat. In seiner Arbeit über die Jura curiae in .Mnnchuilare (Zeitschrift für
die Geschichte des Oberrheins N. F. XV) wieder hat Bloch bereits die Sciieidung zweier
Gruppen \oii SlraHburger Urkundenfälschungen des 1:2. .lahrhnnderts angedeutet, nachdem
schon Wiegand vorher eine dritte (iruppe, die Fälschungen für St. Stephan in Straßljurg
(ebenda IX) nachgewiesen hatte.
So war der Boden für die Bearbeitung der Strariburger Bischofsrege.sten bis 1202
aufs trefflichste bereitet, als ich die Weiterführung des von Bloch begoinienen Werkes
übernahm. Von ihm, der mich vor acht Jahren in unsere Wissenschaft einführte, über-
nahm ich auch für die Behandlung der Regesten selbst eine Anzahl Vorarbeiten, aus denen
ich die mannigfachste Anregung .schöpfte. Die Nr. 436, Vil und 443 1. Teil dieses Halb-
bandes vor allem beruhen fast wörtlich auf seiner Ausarbeitung.
Dem kenntnisreichen Berater an erster Stelle meinen Dank auszusprecheu, ist mir
eine angi'iiehme Pflicht. Demnächst seien Professor Wiegand, der als Sekretär der Kom-
mission die \'orarbeiten leitete, und Professor Breßlau genannt, der in unermüdlichem, selbst-
losem Eifer die Korrekturbogen einer kritischen Durchsicht unterzog. Aus der großen Zahl
der Herren, die durch mancherlei Mitteilungen Bearbeitung und Drucklegung des Werkes
unterstützten, will ich hier nur hervorheben: Job. Fickcr, H.Kaiser und H. Wibel in Straß-
burg, E. Ilauviller in Colmar und Fr. Frankliauser in Karlsruhe, sowie die Vorstände und
Beamten der benutzten Archive und Bibliotheken.
Die Wagner'sche Universitäts- Buchdruckerei in Innsbruck führte in anerkennens-
werter Weise den schwierigen Druck in dem kurzen Zeiträume von ^,4 Jahren zu Ende.
Straßburg, im September 1908.
Paul Wentzcke.
Literatur verzeicliiiis-
Albrcclit , K. liiipiiollstoinisches
Ij'i1<iiii(1iiiIiii(Ii. 5 Bde. Colniar
IS'.IO— '.»8.
Auiiiilcs <U' la socirlc- d' iMmilatioii
•In (lupartt'iiieiit des Vosges.
v,)l. 1 ir. Epinal ls:il ir.
Aliiiiilcs de l'Esl. vol. I IT. Nancy
issT ir.
Aiiiiales l'atherltruiiiieiises, wieder-
liergestelll von P. Sclietl'er-
lioiehorst. Iiiiisbnick 1870.
Archiv der Cesellsehaft f'i'n- iilleie
deutsche (iesi liichtskde. 12 Bde.
I'iaukfurt iSiO— 23. Hannover
lS-2i- ff.
Archiv des historischen Vereins
von UnlerlranUen u. Aschatien-
hurg. Bd. 1 ff. VViir/.burgl83.}ff.
Archiv für Urkundenforschnng, her.
von Braudi, Breßlau nnd Tangl.
IM. 1. Lei])/,ig 1907 1'.
Batt, Fr. ÜasEigenlnni /ii llagenan
im Elsaß, ä Bde. Colinar 187! f.
Haroiiins, ('. Annales e<-clesiastici.
Boniae 1.588 ff. und (»fter.
Kaiimanii, F. L. Das Kloster Aller-
heiligen (Quellen zur Schweizer
(Jesehichie, lu'C. von der allgcm.
geschiihlstorschenden Gesell-
srhaH der Schweiz. Bd. III )
U:\-.i'\ ISSI.
Mannigarlnci', E. Geschichte des
.\i< hidiaUonals dei- oherrhein-
ischiti lüst inner (KIrchenrechl-
liehe Aliliainllungt'n. her. von
L. Slulz. lieft :!'.l). Sluttgart
l'.»07.
Uejiti Khenaili Selesladiensis leruni
gerinanicaruni lihri Ires . . . a
.loainie SInrinio conscrlpta. Ar-
genlorali. ItilO.
licUioiiiinc, II. Ili-Ioria .Mcdiani in
nn)id(! V'osago nionuslerii ord.
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(MIÖU.). Mitleilungen des Insti-
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schichtsforschung. Bd. 1 IV. u.
Eririinzumisband I IV limsbruck
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Mitteilunv-en zur \aterliliidischen
Gcscbicble, hrsg. vom histori-
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(Mittelrheiiiisches) I rkuMdeubnch
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Moiie, F. fl. (Juellens.'immlung der
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Stadt Stralihuru. 1 und I\
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W(dfr, I'. Die Alitcikin lie von
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publiipu'.
Da rin Stadt : Hol'- und Staatsaicliiv.
Donaiiescliinncu : llcifliibliothck.
lÖpinal: .\rcliivcs departenicnlales.
St. <;allen: Slill^hililiothcU.
Hairenaii : Sladlliilpliiitliel< und Spilalardiiv.
Karlsruhe: (iineial-Laudc^arcliiv und I lol liililiolliclv.
Lausaune : Kautoiialarcliiv.
>liiuclien: llofhililiotliek und Heiclisarclnv.
Mutzig : Stadtareliiv.
Nancy: .\reliives deparleinciitales unil liildiolheipu'
publique.
Paris: Bibiiothe(pie nalioualc und .\rchives uatio-
ualcs.
Kemireniout: Bibliotheiiue pulilique.
Kufacli: Stadlardiiv.
Schletlstadt: Stadtarchiv und Stadlbibliotliek.
Straßhurg: Hczirksarchiv, 'Stadtarchiv (mit St. Thu-
iiias- und llospitalaichiv) und L'iiiversitills-
uiul l.aiulcsliildicdlu'k.
Villiuireii : "Stadtareliiv.
Wolfciibuttcl: llofhihliothek.
Amandas (um 316?).
(vor34€?)
an der Spitze des Biscliofskatalogs. MG. SS. XIII, 321: Alfa nitel digrms
pater huius sedis Amandus; in der Vita s. Deicoli (10. Jahrlidt.), MG.
SS. XV, 676, erscheinen (offenbar als die verehrten Gestalten der Bi-
schofsliste) Amandus, Justinus, Arbogast und Florentius als Begründer des
wahren Glaubens und Pflanzer des göttlichen W^orts (verae fidei fundatores
et divini verlji prodigi seniinatores) im Eisali und besonders in der StadI
Straßburg, die sie als ihre Schutzpatrone verehrt. — Nachdem Bloch. Aii-
nalen S. 27 ff. die Bischofsliste der Annales Argentinenses (Grandidier,
Alsace II pr. 63 nr. 433), die bisher die Forschung einengte, als Frdschung
ihres Herausgebers beseitigt hat. bleiben als Quelle für die älteste Straß-
burger Bischofsreihe nur die Versus de episcopis Argenlinensiiius (Böhmer,
Fontes III, 1 f.). Der Überlieferung folgend wird man sie in der uns er-
haltenen Gestalt unbedenklich dem durch seine wissenschaftliche Tätigkeit
bekannten Straßburger Bisciiof Erchenbald (965 — 991) zuschreiben dürfen.
Schou äußerlich zerfallen die Versus, wie bereits Böhmer, Fontes 111 p. XII
bemerkte, in zwei scharf begrenzte Teile: Jeder der 31 Bischöfe von Aman-
dus bis Ratold erhält einen leoninischen Hexameter, der ihn und seine Regie-
rungszeit in ganz allgemein gehaltenen Ausdrücken kurz charakterisieren soll :
im zweiten Abschnitt, der wieder mit Ratold beginnt, wird teils die Tätig-
keit der Bischöfe bis Erchenbald in 8 bis I6zeiligen Distichen geschildert,
teils das Wissenswerte lun- in knapper Prosa mitgeteilt. Jedenfalls hatte
der Verfasser des ersten Abschnittes, eben Erchenbald, einen älteren lii-
schofskatalog, der von Amandus bis Ratold (t 874) reichte, vor sich, den
er ausgestaltete und dem vorher oder später von ihm angelegten ausführ-
lichen Verzeichnis der letzten Bischöfe voransetzte. Zwischen den beiden
Stücken des Katalogs lindet sich in den meisten Handschriften (s. liloch,
Annalen .S. 30) ein Grimold eingeschoben, lier vielleicht als Verfasser
des älteren Katalogs in Anspruch zu. nehmen ist. Jedentalls erscheint
zur Zeit der Bischöfe Ratold und seines Nachfolgers Reginhard unter
den Straßburger Kanonikern, worauf mich Pi-of. Bloch briellich aufmerk-
sam machte, ein Crimoll (MG. Liber confraterii. p. 249). Die Anordnung
der unter Erchenbalds Namen überlieferten Bischofslisle ist den fol-
genden Hogesten zu Grunde gelegt; sie entspricht der ältesten Tradi-
tion der Straßburgei- Kirche und beruht gerade in der Reihenfolge der
Bischöfe auf wertvoller Grimdlage. Alle sonst erhaltenen Nachrichten vor
allem — ich führe aus der älteren Zeil nur die Zeugnisse für .Vrbo-
gast, Ansoald, Rotharius und Widegern an — passen vorlrefllicli in den
Rahmen des Katalogs. Allerdings erscheint die Zahl der zwischen .\n-
Wlmi t ir. 0 k !■, HfKi:sli'ii iler ItiscIliH«; voll Stiallbuil,'.
^
'^12
Amandus.
(342-346)
vor 346
Mai 12
Mai 1-2
Köln
soald und Rotharius und wieder zwisclien diesem nnd Widegern über-
lieferten Bischöfe, 13 in etwas über 100 Jahren, unwahrscheinlich groß,
und man ist geneigt, hier Verbesserungen vorzunehmen. So hat schon
Friedrich, Drei unedierte Konzilien S. ö5. vermutet, daß der Name Aldus
im Katalog nur ein Nachhall des Ansoaldus sei. Mit dem gleichen Rechte
wäre auf die Wiederkehr der Namen Gando und Aldus in Gundoaldus
sowie von Magnus und (Lande)bertus in Magnebertus hinzuweisen. So
nahe solche Verbesserungen liegen, so habe ich doch auf ihre Berück-
sichtigung verzichtet und bringe die älteste Überlieferung der Straßhurger
Bischofsliste unverkürzt zum Abdruck. — Über die zeitliche Ansetzung
des B. Amandus und über die Anfänge des Bistums s. Reg. nr. 4. Jeden-
falls sind aber die Versuche, den Straßburger Bischof mit dem hl. Amandus
von Mastriclit (um 648) gleichzusetzen, von vorneherein abzuweisen. Die
Biographen des letzteren wissen nichts von seiner Tätigkeit in der Straßbur-
ger Diözese, und ebenso macht die Anordnung der Straßburger Bischofsliste
eine so späte Ansetzung ganz unmöglich. Die fabelhaften Erzählungen
Künigshofens (Chroniken II, 627 ff. und De fundacione s. Thomae bei
Schneegans, L" eglise de Saint-Thomas p. 288) sind hier wie in den fol-
genden Regesten nicht ])erücksichtigt. — B. Uto 111. (9.50—965) soll, nacli
später Überlieferung, ein Leben des hl. Amandus von Straßburg geschrieben
haben. Vgl. Grandidier, Strasbourg 1, 74. 1
'AjaavToq unter den gallischen Bischöfen, welche sich den Beschlüssen des
Konzils von Sardica angeschlossen haben. — Athanasius von Alexandria,
Apologia contra Arianos (Migne, Patrologia. Patres Graeci XXV, 338). —
Monchamps, Deux reunions concihaires en Gaule en 346 (Bulletins de
l'academie royale de Belgique. Classe des lettres 1905 p. 638) sucht
nachzuweisen, daß die hier erwähnten gallischen Bischöfe auf einem Konzil,
das kiu'z vor dem von Köln (s. Reg. nr. 4) stattfand (etwa in Trier Früh-
jahr 346), die Beschlüsse von Sardica bestätigten. Dieser Annaiime ist
Quentin, Le concile de Cologne de 346 (Revue Benedictine XXI 11, 477)
entgegengetreten, der seinerseits vermutet, daß eben auf der Kölner Sy-
node die gaUischen Bischöfe ihre Zustimmung gaben, und daß noch Atha-
nasius die Liste der dort versammelten Kirchenfürsten benutzte. Über
die Möglichkeit einer Gleichsetzung des "Aiiavrot; mit dem gleichnamigen
Straßburger Bischof s. Reg. nr. 4. ?
gibt brieflich seine Zustimmung zu der von fünf Bischöfen beschlossenen
Absetzung des wegen Hinneigung zum Arianismus und wegen Ketzerei
angeklagten B. Euphrates von Köln. — Bericht in der Aljstimmung des
B. Amandus auf der Kölner Synode. Reg. nr. 4. 3
anwesend auf der Synode, die unter Leitung B. Maximins von Trier den
B. Euphrates von Köln als Häretiker absetzt. — Synodalakten bei Mansi,
Collect, coucil. 111, 1372: Amandus episcopus dixit: Siquidem in praesenti,
quando Euphrata a quinque episcopis sentenüam accepit. me inter ipsos
fateor esse consentaneum, qui epistolis meis ad eundem deponendum con-
sensi, secundum falsam doctrinam ipsius, qui Christum dominum Deum
negat, merito in ipsam sententiam collatam esse constat, ad cuius dam-
nationem consentio. In der Teilnehmerliste: Amandus Argentinensium.
(Diese Form sicher erst spät ; ein Bruchstück der Vita s. Servatii bei dem
ersten Herausgeber der Sydonalakten (Crabbe, Concilia Fol. 189') bringt
die ältere Form Amandus Argentoracensium.) — Die Echtheit der Kölner
Synodalakten ist früher (s. Rettberg. Kirchengesch. Deutschlands 1, 123 ff.)
vor allem im Hinblick auf die Unmöglichkeit, ihre Angaben mit dem auf
347 datierten Konzil von Sardica zu vereinbaren, bestritten worden. Dieser
Ainaiuliis.
213
346
Grund fiillf, nachdem das K..iizil mit Ije.-tiiiimlli.-it zu :{43 4i angesetzt
ist (vgl. l-Vi.-diiiii. Kinliengcstii. D.-iilschlands I. -211). Dag.-gen sprei-lien
andere, innere wie änl5eie Gründe gegen die in den Akten entlialtenen
Angal)en, deren Gewiclit sich auch die Verteidiger der Eclilheit (zuletzt Ouentin
Le concile de Cologne de 346 in der Revue Heuedictine XXIK, 477") nidit
ganz entziehen können. Für unsere Zw.M-ke ist vor allem die Frage nach der
Echtheit der Unterschritl des SlralUjurger Bischofs wichtig, "und da ist
das ZusaiimientreHen eines Amandus an der Spitze des spätestens im
i). Jahrli.Midert (Raluld) verfaCten liisclioiskatalogs mit einem "Aumroc
unter den gallischen Bischöfen um 34-2— 34(5 und einem Amandus Argen-
toracensiuni in den Köhier Synodalakteu. deren Vorhandensein sich i)is in
die Zeit König Pippins herab verlulgeii lä(U. doch sehr überraschend
belbst Diichesne. Le faux concile de Cologne (34(;) (Heviie d' liistoire ecde-
siastKpie 111. 10 ir.), der aus dogmatischen Gründen die Eclilheit der Akten
bekiiiiiplt und ihre Entstehung mit der Reform der fränkischen Kiiche
unter den ersten Karolingern in Verbindung setzen will, gibt die Wahr-
scheinlichkeit zu, daß der Teilnehmerliste eine alte Aufzeichnung, die etwa
die Namen der gallischen Bischöfe und iiirer Sitze zum Jahre 346 enthielt,
zu (,runde hegt. Andererseits spridit nichts gegen die Annahme, daß
schon im römischen Argentoratum eine christliche Gemeinde mit einem
Bischof an der Spitze bestand, wenn auch die Spuren römischen Christen-
tums in und um Straßburg verschwindend gering sind. Für die Heiknnfl
dieses Christentums aber sind die übeilieferteu Stücke um so beweis-
kräftiger: Der in der elsässischen Allei Inuissanuübmg bewahrte altd. rist-
liche Glasbedier (Fundbeiichl mit Abbildung i,ei Straub, Le cimetiere gallo-
romaiii de Strasbourg iu Elsäss. Mitteil. 2. Folge XI, 93 und Denkmäler
der Elsass. Altertumssammlung, her. von Ficker S. VII, Tafel 1) stammt
vom Niederrhein; sein Gegenstück findet sich in Köln (vi;l. Aus-m Weeith
Römische Gläser in Jahrbücher des Vereins der Altertuinsfreunde im Rhein-
land LXIX, 49 ff.), dessen „ersten" Bischof Maternus die Legende audi als
Apostel des Elsaß nennt; ein jetzt verlorenes Hohlmaß (Ahhilduiig bei
Straub, Souvenirs et restes d' anciens monuments dispanis en M^ace
in Elsäss. Mitteil. ± Folge XIV Tafd 4) kam nach dem Wortlaut seiner
nsdnift ans dem Süden (vgl. Kraus. Cliiisll. Inschriften .1er Rhein-
lande I, 10 nr. 15). So nimmt auch A. Harnack schon für das Ende
des 2. Jahrhunderts die Möglichkeit, daß ein Bistum in Argentoratum be-
stand, an (Die Mission und Ausbreitung des Christentums in den ersten
drei Jahrhunderten II, 230). Daß sich aus dieser Zeit eine kleine Ge-
meinde durch die Germanenstürme des 4. und 5. Jahrhdts. (3,j7 Julian-
schlacht, 406 Zerstörung Argentorafunis durch die Vaudalen) unter die
tränkische Herrschaft hinübergerettet hat. ist immerhin möglich; daß sie
aber auch euien Katalog ihrer Bischöfe überliefert hat, erscheint recht
wenig wahrscheinlich. Eine andere Vermutung, ohne doch über den Rahmen
einer solchen hinauszugehen, scheint mir m-ößeren Wert zu besitzen: \us
dem Verzeichnis der gallischen Bischöfe vom {-2. Mai 346. das uns im
Zusammenhang mit den Kölner S.rnodalakten überliefert ist. mag der
Amandus Argenloratensium bei der Herstelluiii,' einer Straßburirer Bisdiofs-
hste im 8. (Reformen des Bonifatius, älteste l berlieferung der Kölner Svnode)
oder im 9. Jahrhundert (älteste Überlieferung des Kataloiisl an 'deren
Spitze gestellt worden sein. Für eine solche gelehrte L berlietVruu.' spricht
auch dai; nicht der „Begründer" des SIraßburger Bistums, sondern spätere
Bisdiöle zuerst als die Straßburger Diözesanheiligen verehrt wurden V-l
Reg. nr. ö bezw. 13 und 1.")
Der umgekehrte Fall, daß der Fälscher der
Synodalakten jeweils die ältesten Namen der «allischen Bisdudskatalo-.
mit dem der Zeit entsprechend.-n Datum zusammengestellt hätte, ist sdnvt'v
auszudenken: zudem decken sich die Angaben der Bischofssitze in den
Kölner Synodalakt.Mi nicht überall luil d,'u Formen, die die Nolitia C.iUlia-
■28*
214
Amaiidiis— Maximinus.
346
Okt. m
rum, deren Benutzung im 8./9. Jalirhunderl vorauszusetzen wäre, bietet.
Klarheit kann in dieser Frage nur eine erneute Untersuchung der ver-
wickelten Überlieferung der Vita s. Servatii und der Kölner Synodalakten
in Verbindung mit der der sämtlichen gallischen Bischofslisten bringen,
vgl. Levison im Neuen Archiv XXXIl, ö46. So kann für unsere Bischofs-
geschichte vielleicht ein Bischof Amandus an der Spitze der christlichen Ge-
meinde in Argentoratum um die Mitte des 4. Jahrhdts. gesichert werden,
der u. a. seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Konzils von Sardica
gab. Über die Anfänge des Bistums und über die Nachfolger des Aman-
dus bleiben wir im Dunkeln. Vgl. Reg. nr. 10. 4
Jahrestag. — Straßburger Kalender seit Ende des 11. Jahrhdts.: Wolfen-
büttel cod. Aug. 84 fol. ; Donaueschingen cod. 512; Herrad-Kalender (Hegel,
Städtechroniken IX, 107C) und spätei-: Amandi episcopi. — Wie es
scheint, erst durch Übertragung der Feier des hl. Amandus von Mastricht
eingeführt. Vgl. Zusammenstellung bei Grotefend, Zeitrechnung II. 2, 60.
Eine Legendenbildung fehlt vollständig, s. Bibliotheca hagiographica lat.
der Bollandisten. Eine spätere gelehrte Einführung des Namens und Kults
daher sehr wahrsclieinlich. Vgl. Reg. nr. 4. — Eine Verfügung des Straß-
burger Domkapitels von 1268 Februar über die Feier des Festes des hl.
Amandus bei Wiegand, Straßb. Urk. B. IV. 1, 152 nr. 250. — Die Ge-
beine des Heiligen 1371 November 3 im Kloster Rheinau entdeckt; Über-
führung nach St. Katharina in Straßburg 1398 Mai 22, nach Alt-St. Peter
1398 Oktober 26: Grandidier, Strasbourg I, 141. Heute noch ein Reli-
quienschrein mit dem Haupte des Heiligen in der katholischen Alt-St. Peter-
kirche zu Straßburg. Vgl. dazu die späte Legende im Honauer Cartular
Ende 15. Jahrhdts. Str. B.-A. G 4348 fol. 41: Zur Zeit König Dagoberts
sanctus Amandus fuit eflfectus primus Argentinensis episcopus, qui ad tres
annos praesedit in episcopatu; tandem dedit se ad insulam ad monasterium
Scotorum usque ad finem vite et idem fuerat canonizatus. Cuius corpus
et reliquie ipsius hodie sunt penes coUegium actorum sanctorum Petri et
Michaelis Argentinense in scriniis argenteis et deauratis. Et quum venit in
insulam Honaugensem, fuit circa annos incarn. dorn. 640. 5
Justiis.
Bischofskatalog MG. SS. XIII, 321: lustus iusticiae post additur assecla
summae. — Als Justinus in der Vita s. Deicoli unter den Patronen der
Straßburger Kirche nächst Amandus erwähnt, s. Reg. nr. 1. — (Soll einen
Kommentar über das Hohe Lied geschrieben haben, der sich nach Wim-
pfeling, Catalogus p. 9 im Kloster Truttenhausen fand: Verwechselung mit
dem B. Justus von Urgel s. Grandidier, Strasbourg I, 144. Todestag
(2. September) von den Bollandisten mit dem des B. Justus von Lyon
verwechselt, s. Grandidier a. a. 0.) — Anfang 359 (so nach Loofs in
Realencyklopädie für protest. Theologie VII, (il) richtet der hl. Hilarius
sein Sendschreiben De synodis u. a. auch an die Brüder >md Mitbischöfe
der Provinz Germania prima (S. Hilarii opera (1693) p. 1149), die nach
der Notitia dignitatum (ed. Seeck p. 266) und der Notitia Galliarum (MG.
AA. IX, 592) unter der metropolis civitas Magontiacensium aucli die civitas
Argentoratensium einschließt. Nach der Reg. nr. 4 und 10 erörterten Mög-
lichkeit, daß eine Christengemeinde sich in Argentoratum — wenn auch viel-
leicht nicht ununterbrochen — erhalten bat, bleibt eine Beziehung dieses
Schreibens zum Straßburger Bistum nicht vollständig ausgeschlossen. 6
Maximinus.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XUI, 32 1 : Hinc Maximinus baculatur in
ordine trinus. 7
Yaleiitiinis Arbograst.
u,
Yaleiitimis.
Nur im ßiscüofskatalog MG. SS. XIII, 32:2: Est Valentiniis pastor (ibi) tum
benedictus. ^
Solarius.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. Xlll. 32:2: Solarius tandem latliedram
possedit eandeui. 9
Arboifast (2. Hälfte 6. Jahrhdts.).
ßischofskatalog MG. SS. Xlll. 322: Laus Arbogasti iam irevit in arte re-
gendi; als Patron Straßburgs in der Vita s. Deicoli MG. SS. XV, 676
genannt, s. Reg. nr. 1. — 1766 wurden an der Stelle der sogenannten
Grabstätte des hl. Arbogast (s. unten die Vita), auf dem Micliaelsbülil vor
Stral5burg, neben Funden un/weifelliafl römischer Herkunft, u. a. einer Münze
Vespasians, Ziegelsteine mit dem Stempel .Arboastis eps ficet' entdeckt. Vgl.
Grandidier, Strasbourg I, 223; Museum Schoepflini I, 30 und l.")0 mit Abbil-
dung auf Tafel X. Sieher ist hier, wie auch Hauck. Kirchengesch. 1. 133
bemerkt, an unmittelbare Anknüpfung an römisches Vorbild zu denken. Daß
B. Arbogast die Einrichtung der staatlichen Ziegelfabrikation aus seiner
Heimat, die jedenfalls im fränkischen Gallien zu suchen ist, herübernahm,
ist kaum atizunehmen. Größere Wahrscheinlichkeit hat der Gedanke einer
Übertragung der alten Staatsziegelei des alten Argentoratum. die sich wie
eine kleine Christengemeinde (s. Reg. nr. 4) durch die Stürme der Völker-
wanderung hindurchrettete. an die Kirche. Daß Al.imannen und Romauen
in) 4. und 5. Jahrbdt. nebeneinander in der Stadt gesiedelt haben, zeigen
deutlich die Ausgrabungen, bei denen an der Mauer der alten lUfeste
römische und germanische Reste gefunden wurden, in der Kalbsgasse
solche der späteren Völkerwanderungszeit, in der Münstergasse römische
Funde und daneben einige Ziegel mit Kreuzstempel und altchristlichem
Monogramm (s. Denkmäler der Elsäss. Altertumssanmilung, her. von Ficker
S. VIII Tafel II), dessen Buchstabenformen sich auf merovingischen Münzen
wiederfinden (vgl. Prou, Les monnaies Merovingiennes p. CXVll). Aus
der gleichen Zeit stammen u. a. auch die aus Alexandrien wohl durch
gallisclie Vermittlung eingeführte Fibel mit der Darstellung König Sa-
lomos (von Ficker ins n. .Jahrhundert gesetzt, s. Westdeutsche Zeit-
schrift XX, 300) und der auf Blech ausgeprägte Christuskopf (s. Denk-
mäler a. a. 0. und Henning, Aus den Anfängen Straßburgs in Fest-
schrift zur Philologenversammluug litOl S. SO). Ende des 6. .lahr-
hunderts wird Straßburg zum erstenmal seit der Zerslönmg durch die
Vandalen (406) wieder erwähnt: .">«!) hielt sich König Childebert 11. hier
auf (Gregor von Tours MG. SS. rer. Meroving. I, 391), 590 wird B. Egi-
dius von Reims nach Straßburg verbannt (a. a. 0. 1, 433 1. In dieselbe
Zeit spätestens, als überall im Fraijkenreiche sich der Besitz der Kirche
festigte und mehrte (s. Hauck. Kirchengesch. I, 133). ist die Regieruni:
B. Arbogasts zu setzen. Auch die tbei-lieferung des liischofskatalogs, der
B. Ansoald (614 vgl. Reg. nr. 17) zum zweiten Na.hfolger B. Arbogasts
macht, entspricht dieser Anset/.ung. Für die Beurteilung der Stellung
Arbogasts zu den vor ihm genaimten Bischöfen des Katalogs liegen zwei
Halten wir an der
gelehrte Hände,
wurde.
Vermutung fest, daß B. Amaiulus
an den Anfang der sonst nicht
so liämen wir mit vier unmitlel-
Möglichkeiten vor
erst spät, din-ch
unterbrochenen Liste gesetzt
baren Vorgängern Arbogasts in das Ende der Regierungszeit Chlodwigs,
in die die Sage auch den ersten Münsterbau verlegt. Die Überlieferung
eines Straßburger Bistums beginnt s„ /ugleich mit der fränkischen Herr-
schaft. In dieselbe Zeit gelangen wir, den liischofskatalog als gute, un-
216
Arbosast.
6. Jahrh.l
'2. Hälfte.!
unterbrochene Überlieferung vorausgesetzt, wenn Amandas aus der Tradi-
tion der Straßburger Kirche in die Teilneliuierliste der Kölner Synodal-
akten gekommen wäre. Bestimmtes läßt sich jedenfalls über die Vor-
gänger B. Arbogasts nicht sagen, doch sei bemerkt, daß mit ihm die Reihe
der germanischen Namen des Katalogs beginnt, die imr zweimal unter-
brochen wird. In der Legende sind Arbogast und sein Nachfolger Flo-
rentius als die tatkräftigen Erneuerer des Bistums unter fränkischer Herr-
schaft festgehalten. — Die späte Vita s. Arbogasti (angeblich von B. Uto III.
(950 — 965) verfaßt) verknüpft den Bischof mit König Dagobert, in dessen
Gestalt sich die merowingischen Erinnerungen des elsässischen Volkes ver-
körpert haben, und erzählt: Zur Zeit König Dagoberts soll Arbogast aus
Aquitanien den Straßburger Bischofssitz innegehabt haben. Er erweckt
den durch einen Eber getöteten Sohn des Königs und empfängt zum Dank
für seine der Mutter Gottes geweihte Kirche den Ort (oppidum) Rubiacum
mit allem Zubehör. Bei der Rückkehr nach Straßburg legt Arbogast das
von Dagobert über die Schenkung ausgestellte testamentum in Gegenwart
von Klerus, Heer und Volk auf dem Altar der hl. Maria nieder. Gegen
Ende seines Lebens läßt sich der Bischof am Zusammenfluß der Briuscha
und Alsa ein hölzernes Oratoritmi bauen, zu dessen Besuch er einmal
trockenen Fußes den Fluß überschreitet. Sein Grab bereitet er sich auf
einem Hügel vor der Stadt, wo später die Kirclie des hl. Michael erbaut
ward. Die Reliquien des Heiligen werden nach Kloster Surburg überführt.
— Soweit die in Reimprosa abgefaßte Vita. Literatur in Bibliotheca
hagiogr. lat. der Bollandisten I, 106 und 11, 1317 unter nr. 6ö6, 656^
und ^ und 657. — Durch Vermittlung von Lektionarien wohl die Angaben
der Ann. Marbac. Schulausgabe S. 2 zu 66!S: eodem tempore beatus Ar-
bogastus, qui filium Dagobert! a morte suscitavit, und Ann. Spirenses MG.
SS. XVII, .Sl: Cuius (Dagoberti) filium Hildericum beatus Arbogastus epis-
copus triduanum a mortuis suscitavit, ob cuius amorem ecdesiam Argen-
tinensem multis prediis dotavit et ditavit. Vgl. dazu Reg. nr. 11. Eine
spätere gelehrte Gestaltung der Legende gibt Richer in den Gesta Seno-
niensis eccles. MG. SS. XXV, 260, wo der hl. Deodat bei seiner Wande-
rung durch das Elsaß' sich die Freundschaft des memorandi viri Arbogasti
erwirbt, qui de Scotia oriundus, non multo ante tempore veniens, Argen-
tine de novo episcopus factus. miraculis fulgens erat. Über andere
Fassungen der Vita s. Deodati s. Bibl. hagiogr. lat. der Bollandisten I,
321 f. nr. 2131—2134. 10
König Dagobert schenkt der Straßburger Kirche (ad Argentinensis eccle-
sie monasterium) drei Höfe (cnrtes) : una in pago Bischovisheim et in comi-
tatu Chilcheim, altera in pago Rubiaca et in comitatu Uchicha, tercia in
pago Species et in comitatu Bargense. acta in Isenburg 4. non. April., luna
7, anno ab incarn. dom. 662, indict. 5. regn. Tageberto rege, anno 32
regni sui. — Schilter, Königshoven p. 592 aus dessen latein. Chronik;
Schoepflin, Als. dipl. 1, 25 nr. 22; Grandidier, Strasbourg I pr. 26
nr. 17 aus Kopialb. von 1357; MG. Diplom. Merowing L 186 nr. 70;
Wiegand, Straßb. Urk. B. L 1 m-. 1. — Fälschung aus der 1. Hälfte
des 12. Jahrhunderts zur Einkleidung eines Hof- und Dienstrechts (s. Waitz-
Zeumer. Deutsche Verfassungsgesch. V, 342 Anm. 5); im Formular an-
klingend an die unten zu 871 Reg. nr. 95 aufgeführte Fälschung. —
Jedenfalls ist die in der Vita s. Arbogasti erwähnte Verleihung eines
testamentum für die Straßburger Kir(-he Voraussetzung des Dienstrechts.
Die Überlieferung über die Schenkung König Dagoberts ist also älter, und
tatsächlich erscheint bereits 1070 Oktober 7 der Ausdruck ,Dagobertinus
fiscus' für dieVogtei Bischofsheim, s. das Reg. zum angegebenen Datum. 11
berät König Dagobert in der Urkunde über die Schenkung eines Hofes in
der villa Herleichesheim im Gebiet des Basler Bischofs an das Kloster
<>. Jalii-Ii.
-2. Hälfte.
Juli -21
Arboffast— Floreiitius.
217
Ülloiusw.lare - Al.schr. 16. .lahrhdts. Basel. Staatsanh.v. Hatstat U. B.
«; Abschr. l.S. Jahrhdts. Karlsruhe G. L. A. KopialLücher ur. l:i|„ ...jt
' ten //r(;m~lli Öm ""^^t" '"^'■»^^"'-'^^•'•e Urkunde von Seh ut-
' ^"' /.^/'"'i '■ "I. /»'O aus angebl. Or. (Perg. 1^>. Jahrhdts., „,it 705-
.ra..d.d,er Alsaee 1 ,,r. l:}0 n.-. '2U0 wohl aus diesem. - Fülschun.:
12 Jahrl.d ts nnt Hilfe der Diplome Heinrichs 11. für Schutteru MG. Dl) lir
' rt^nrn- V/"rnm'\Tt*l:'.'-^*'^''- ^'g'- l^'»'''- di« Urkundenfälschungen
Grandidiers (ZGORh. NF. XU, 4ü2, Anni. 1). i^
Jahrestag. - Im Kalendarium zuerst in Zusätzen lO./ll. Jahrhdts. zu den
Martyrologien Ados von Vienne (Migue, Patrologia lat. 123, 428) und
Usuards (a. a. 0. 124. 283): sancti Arbogasti episcupi et confessor s; i„
I St.al,bur,er Kalendar.en se.l 11. Jahrhdt.: Martyrologiun. pervetustum ed
Keck und die Heg. „r. ., angegebenen des 11./12. Jahrhdts. Über sein Grab
vgl. d.e V.ta Reg. nr. lü Reliquien des hl. Arbogast in, Kloste; Su !
bürg, m bt Arbogast m btraßburg (Grar.didier. Strasbourg 1. 221) in der
Kn-che ™ Go.v.e (Notae Gorzienses MG. SS. XV, -./ü), in der von l^ü'
len,ng {.Notae Vuvenmgenses MG. SS. XV, 107,s) und in Wettingen (Notae
dedicationum Wettingenses MG. SS. XV, 12,sß) verehrt. 13
! Floreiitiiis.
I Bischofskatalog MG. SS. XJII, 322: Florens florigeram cepit Florentius aram-
als Patron der Stadt Straßburg in der Vita 1 Deicoli\MG. SS XV S
I genannt s. Reg. nr. 1. - Seine Vita berichtet, in offenbarer Analo<^'ie zu
de^^ seines Vorgängers, daß Florentius aus edlen, irischen (Scotorum Ge
schlecht stanmüe als Jüngling die Heimat verließ und sich in Ha^lach
mederheß. D.e T.ere des Waldes meiden das von ihm bebaute Fdd
£^ Hed-r '• u\ '"■' '.'"^'^ '" T™"'^ °^- ^''•'^heim aufhielt. Iß
den Hedigen zur Hednng semer blinden mid stummen Tochter rufen Di
MantH :r" ^'"'r" 'l"? "•^"^•- ^'°'-f^"^' '^^^^^ Floremiu einen
rW A l n r"" ^"'l"""^'"'"'^' ""'■• ^'^ Königstochter ward schon bei
der Ankunft des Hed.gen am Hofe gesund. Der dankbare König aW
berief den Lms.edler nach dem Tode Arbogasts auf den Straßbur^er
u ett^^'sS r3045"^"^i'n";- yt- '''■ ''' ^°"-^"^'- '^^^
unter nr. rfO4,J-304b. — Wohl durch Vermittlung von Lektionarien die
Angabe n. Ann. Ma.-bac. Schulausgabe S. 2 (s. Re.". nr. 10): (Arl^'.stüs
et) IMorentms, c,m filiam eiusdem (Dagoberti) re.Ws a den on o vexä am
hberavil Argentme v.c.ssin. succedentes episcopi claruerunt. Äusc-estal e"
•st d.e Legende .n R.cl.ers Gesta Se..onien.sis Lccles. MG. SS. i\ V ' 0
wo der hl. Deodat auch Freundschaft mit dem Nachfok^er Arbö-^Lts
schheßt, n.,t dem beatus Florentius. qui a dicla insula .4ofia. sin, 1?
predecessor .ps.us venerat, qui et apud Hasela in inf,-oitn Hn.sce vallis
quan, p.nus l.eren.da ,ncolue.-al. in corpore requioscit, sancto Deodato c ;
lempora.,eus a,no.-,s v.nculo asficlus^ fuil. _ Florentius soll für da^ ö
lu., gegründete Kloster Ilaslach ein Privileg König Dagoberts eS.al e
h ben, den. g.,zen Wortlaut nach vor "seiner E.-hebung ^.f den Bis; o^!
sitz. Dat. (.13 April lO. — Abschr. von l.-,.^i Str. R-A G l-iO". —
bchoepflin. Als. diplo.u. 1. 2.i ,u-. 23; (i,andi.lier. Sfrasbour-^ l" m- 3-,
m-. 2 laus Pe,-...Absch,.. i;^.'|,;. Jah.hdfs. i,. Haslach. - F Uc inn^'t
Grand,d.er. .sfasbou.g 1. ,s«. stimmt im Fornmlar nahezu wörtlich über-"
e,n nnl den. ge älschten Diplou. Dagoberts für Weißenbur.^ (Seh oepfll
Als. d.ploi... I 22 nr. 20 als Fälschung): nur die Schlußformeh sind "l l"
sUind.g. Rereits m der lalein. (^h.-onik Kanigshofens erwähnt al n p L
herae reg.s Dagoberl, magui super fundacione ecciesiae in Haselo (He.l
Mraßburger (.l.roiiiken I. K;.".). <^i" ^ne^tK
218
Florentius— Rothariiis.
Nov.
614
Okt. 10
Paris
Jahrestag. — In Kalendarien zuerst in Zusätzen lO./ll. Jahrhdts. — etwas
später als Arbogast — zum Martyrologium des Usuard (Migne, Patrologia
lat. 124, (5(57): sancti Florentii Strazburgensis episcopi et confessoris ;
Straßburger Kalendarien seit 11. Jahrhdt. wie Arbogast s. Reg. nr. 13. —
Über die (")ffnung seines Grabes durch B. Burchard und den Streit über
die Echtheit der darin gefundenen Reliquien zwischen den Kanonikern von
Haslach und St. Thomas in Straßburg s. Reg. zu 1143 Oktober 26. Öff-
nung des Grabes in Haslach durch Kaiser Karl IV. s. Reg. zu 1353 No-
vember 7. 1"
Ansoald (um 614).
Bischofskatalog: MG. SS. XIII, 322: Comineruit talem sie Ansoaldus hono-
rem. — Über die verfehlte Gleichsetzung Ansoalds mit einem Abt Agol-
dus von Münster, wie sie Grandidier, Strasbourg I, 241 vornimmt, und
über die Einschiebung eines Justus II. und Maximin II. in die Bischofs-
liste, s. Bloch, Annalen S. 30. 16
anwesend auf der fränkischen Nationalsynode, die vor allem das Wahlrecht
der Gemeinden bei Besetzung der Bistümer anerkennt: ex civitate Strato-
burgo Ansoaldus episcopus. — MG. LL. sect. III. Concilia I, 192. — Vgl.
Friedrich, Drei unedierte Konzilien S. 54. 17
Biulfus.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XIII, 822 : Tantis presulibus sociatur iure
Biulfus. 18
Mae^niis.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Magnorum Magnus dominatur
germine natus. x 1«^
Aldus.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Cura laos subito posthaec sub-
20
iungitur Aldo.
Garoinus.
Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322 : Utile iam tempus complevit in hoc Garo-
inus. — Die Gründungsurkunde des Klosters Ärnulfsau durch Graf Rut-
hard und seine Gemalilin ist datiert: scriptae et firmatae sunt hae litterae
2 id. Octobr. anno G Pipini gloriosissimi regis ad annum ine. doui. tem-
pore Garoini episcopi Argent. — Karlsruhe G. L. A. Kopialbücher in-. 1314
(1 7 . Jahrhdt.). — Plu mpe F ä l s c h u n g. - 1
Laudbertus.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Tum stolare iugum coepit Laud-
bertus ad usuni. '-^^
ßotharius (um 665).
Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Ex gladio baculum dux fert Rotharius
istuni. '"''
T?<>tliariiis— Lobioliis.
219
um 660
664-666'
um 666
berät zusammen mit (irr Königin Fmliilde König Cli ild^-rich II bei einer
S.-henkung für das Kl-sl-r Münster im G rego rien ta 1. _ Fragment
emes Diploms. - .S.i.oepftin, Als. diplom. I, 3 nr. 1; Grandidier. .Stra^-
l'mug I pr. lU nr. 14 aus Perg.-Codex der Abtei Münster; MG. DD Mero-
c«^n' "*^o"''- ^^- ~ °^'""'''''' '•^'•^■'1''""^' i» de» Ann. Monaslerienses MC.
König Childerich beurkundet, daß er auf die Eingebung (ad suggestionem)
I der apostolischen Väter, der Erzbisd.öfe Chlodolfus und ChroH.ariu-
I sowie der I er/.öge Amelricus und JJonefaeius, und auf den Rat (per eon-
silium) der Königin Emliilde die Kirche der hl. Maria zu Speyer unter
Ihrem H. Dragobodus von jeder Abgabe an den König befreit habe — MG
1)D. Merov.ng. I, 27 nr. 28 aus Abschr. des 13. Jahrhdts. im Karlsruher
Oenerallandesarcluv. Kopialbücher nr. 44,S. 05
Erzb. Numerianus von Trier beurkundet seinen Diözesanbischöfen (epis-
j cop.s comprovincialibus) Childulfus, Gisloaldus und Ebroinus. dal! er dem
I m der Einöde Galilaea (quod prius lunduras vocabatur supra Huvi,.<
Murthae et Kauroba.do) eibaulen Kloster und dessen Kirchen (basilicae)
i ?n rr,''! '''"'''■ ^"'*''" '**'" Unterschriften: s. Grotcharii. - Abschr
III. Jalirhdts. nach Vorlage aus merovingischer Zeil. Saint • Die Arch
mumc.p - Brequigny-Pardessus, Diplomata II. 147 nr. 360 als Fälschuuu^
(s a. a 0 UyiO. - Pfister, Les legendes de s. Die et de s. Hidulphe (An-
nales de 1 Es III, 377 tf) verteidigt die Echtheil. Ihm stimme ich im
wesentlichen bei ; vor allem halte ich die Unterschritteii für echt. •>6
ßodobaldus.
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XIll, 322: Praesul in aula duif hinc Ro-
dobaldus m ista. - In das Frühjahr G7!» versetzt uns die Xachrichl. dali
König Dagobert II. dem angelsächsischen B. Wilfrid. der den Koni- einst als
er aus deni Frankenreiche vertrieben war. liebreich aufgenommen hatte
TJT' /•'"■'■'"■ei^e na^l' Rom das erledigte Histum SlraHburg ai.bol.
was Wilfnd jedoch ausschlug. -- Eddius Steplianus, Vita s. Wilfridi episc.
(Mubillon. AclabS.Ord. s. Benedicti IV. 1, 649): rex beneficiorum memor erat
diligenter poscens, ut in regno suo episcopatum maximum ad civilatem
Streitburg pertinentem susciperet: et eum nolenlem accipere. cum muneri-
bus et doms magnis et cum Deodato episcopo suo duce ad apostolicam
sedem emis.t; Hadr. Valesii de Dagoberto II epistola (Bouquet, Recueil H
t2b): rex . . . Wilfrido postea Rouiam peteuti pro Eboracensi dioecesi
ipsi erepta, Argentoratensis ecdesiae episcopatum detulerit. — Über D-i-
lerung s. Tardif, Charles de Noirmoutier p. -,2. der jedoch an der alten
Lberheterung vom Tode B. Arbogasts zu 678, Juni (so!) 21, feslhäll. i:
Magiiebertus.
Nur im Bischofskalalog MG. SS. XIH. 322: Magneberlus item successit sedi-
bus isdem. .,u
Lohiolus.
Nur im Mischofskatalog MG. SS. XUI, 322: Post quem Lohiolus lenel ar-
cem punlilieatus. 09
Wen ticke, Itcgesteii der BiHclnife tun SlraUliui'i^
^
220
(riindoaldus— Wideseni.
Oimdoaldus.
728
Mai 13
Straßlmrg
iNiir im Bisdiofskatalog MG. SS. Xüf. 322: Noii dispar meritis Giindoaldiis
iiingitur illis. •>'*
Grando.
Nur im Bisdiofskatalog MG. SS. XIII, 322 : Clarns in ingeiiio siibit exiii no-
mine Gando. "1
Widegerii (um 728).
Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Cuimen Witgernus regit aulae comiter
huius. "'■'
W., gratia Dei ecclesieque sancte Marie in Stratbm-go dvitate voeatus epis-
copus, beurkundet, daß Ebrochardus, vir inluster, in einer Einöde, genannt
Vosecus, im Elsaßgau (in pago Alsadnse). in seinem, des Bisdiofs, Sprengel
(parrocia), an dem Ort, der früher Maur ob accus hieß, jetzt aber Viva-
riiis peregrinorum genannt wird, zu Ehren der hl. Apostel, der hl. Gottes-
mutter Maria und der übrigen Heihgen mit Gottes Hilfe und auf des Bi-
schofs Rat auf seinem Eigen ein Kloster erbaut habe. Dahin berief W.
den Bischof Perminius, der dort einige seiner fremden (perecrini) Mönche
mit Gottes und des Bischofs Hilfe nach (sub) der Regel des hl. Benedikt
einsetzte. Auf dessen Verlangen sowie auf das seiner Brüder, der Äbte,
Presbyter, des Archidiakons und des ganzen Klerus seiner Kirche sowie
auch der weltlichen Großen (ducis ac iudicum) und des Volkes gibt B.
Widegern ihm ein Privileg. Er bestätigt dem Kloster seinen ganzen Besitz
mit allem Zubehör, den ihm Ebrochardus oder andere geschenkt oder zu-
gewendet haben (donaverunt vel delegaverunt), sowie alles, was es sonst
noch durch die Mildtätigkeit von Königen, Fürsten, hohen und niederen
Geistlichen (pontifices, clerici) oder irgend einem Menschen erhalten wird.
Nach eigenem Recht dürfen die fremden Mönche und ihre Nachfolger leben,
so daß weder der Bischof selbst nodi seine Nachfolger auf dem Straß-
burger Bischofssitz nodi auch Archidiakonen oder Steuereintreiber (exac-
tores) noch sonst jemand von Seiten der Hauptkirche dort Befehle geben,
Abgaben oder Geschenke fordern darf. Zur Vornahme der kh-chlichen
Weihen (crisma petire, altaria confirmare, sacros ordines benedici, aliquas
benedictiones expetire, oraturia in eorum loca edificare) können sich der
Leiter (rector) des Klosters oder die fi-emden Mönclie einen Bischof aus
ilirer Mitte oder einen auswärtigen Bischof wählen. Niemand darf ohne
den Wunsch oder Willen der Mönche das Klostergebiet betreten, und selbst
der Bischof muß, wenn er auf Wunsch des Rektors oder der Mönche
kommt, nach dem Hochamt (celebrato officio), ohne ein Geschenk zu for-
dern, baldmöglichst umkehren. Ihren Abt können sich die Mönche aus
der eigenen Mitte oder aus einem der andern Klöster, die der B. Permi-
nius unter der Regel des hl. Benedikt geeint hat, wählen. Sollte die
Regel nicht innegehalten werden oder Zwietracht entstehen, so mögen
aus diesen andern Klöstern, wo fremde Mönche des Bischofs sitzen, Ret-
tung und Rat kommen. Als Strafe bei Verletzung dieser Bestimmung
fallen den fremden Mönchen in Gemeinschaft mit dem Fiskus 30 Pfund
Gold und 50 Pfund Silber zu: et ut firmiorem obteneat vicorem, manos
nostras subter scripsemus, et qui subscribserent, vel signaverent, rogavi-
mus istipulatione subnexa. actum Istratburgo civitate publice, die tercio
decimo mense Madio, in ascensione domini, anno octavo regnum domini
nostri Theoderico rege, ego Uuidegernus, hac si indignus episcopus, sub-
scripsi . ego üuolfradus archidiaconus consensi et subscripsi . ego Libul-
Wideffern.
221
7'2S
fiis pre.-liiter subscripsi . e;,'o llainiullus diacoinis suhsoiipsi . i-go Ml-
inanmis diacunos subscripsi . si^Mimi. f Fuklieii.. t.ibiiuu in dei iiouieii
ego Haril)üldus abba eonsensi et subs.ripsi . ego Hadalricus co.iseasi et
subscripsi . ego in dei nomine Ardabniis vo.-atns epistopus consensi et
subscripsi . Signum t Uuolfoaldo «.mite . .Mag..bardus ar.hydiaconu-
sul)scnpsi . ego Ghybi.inus episn.pus consensi et >ul)scripsi . ego Uuilli-
bertus episcopus subscripsi . ego Hagoaldus al>bas subscripsi . signun.
•f l.eodüfredo duce . ego Kbroliardus comis subscripsi . signum f Vudachro
Signum Nordoldo . signum f Gundobertiio . signum t Uuilorio . signum t Uui-
grao . ego Hagino abbas subscripsi . signum f Leodoberto . ego in dei
nomine Wilhbrordus subscripsi . (C.) Romanus cleiicus bunc Privilegium
lussus a supra scripto iscripsi et subscripsi. — Al,sci.r. aus Anlang de^
!l. Jahrlidfs. nach Vorlage aus inerovingisclier Zeit. Colmar ll-A. Murbacli
Kart. 1 nr. I mit aiifgedr. Siegel, das nicht vor der zweiten Hälfte des
1 1 . Jahrlidts. hergestellt ist. — SchoepHin, Als. diplom. I, 10 nr. 10- Gran-
didier, i5tras])ouig i pr. tJ3 nr. 39 .lus Cartular 15. Jahrlidts. - Die Ur-
kunde, von einem romanischen Schreiber verfertigt, zweifellos echt — Über
die Verbindung Pirmins mit der Straßburger Kirche und über die Vusdeh-
nuntr des bischuHiclien Sprengeis über das ganze Elsaß vgl. iJloch. (Jeistes-
lelien im Llsal5 zur Karolingerzeit (lllustr. Elsäss. Rundschau III Itjl ff)
— Baumgartner. Geschichte des Arcliidiakonats der oberrheinischen Bi';-
tümer S. 60 glaubt mindestens zwei Straüburger Archidiakonen mit ver-
schiedenem Rang und Recht ans der Urkunde ers.hließen zu können An
der einen Beweisstelle sind aber die Archidiakonen neben den Bischöfen
(den jetzigen und den zukünftigen) genannt, und der Archidiakon Magobar-
dus scheint nach der Stellung seiner Unterschrift nicht der Straßbur^er
Kirche anzugehören. Die mehrfache Anführung eines Archidiakoiis spricht
vielmehr dafür, daß nur Wolfrad Archidiakon B. Widegcrns wir —
Bald darauf, Juli 12, wohl desselben Jahres, bestätigte König ThJodo-
nch I\. das Privileg MG. Diplom. Merowing. I, 85 m. 95. Vgl. Levison,
vvvn ^^m''^*" '" ^'"'"•'" ^^'^ fränkischen Geschichte (Neues Archiv
gründet (de novo opere) ein Klösterleiii (monesteriolum) im Schwarzwald
(nigra Silva) m der Gemarkung Etinheim am Orte, der monachorum cella
genannt wird, am Fbißchen Undussa. weiht es zu Ehren der hl. Jun-frau
Maria, .Johannes des Täufers, St. Peter des Apostels und der übrigen'llei-
hgen. führ Mönche dort ein und stattet das Kloster mit Einkünften der
Marienkirche in Straßburg aus. — Bericht in der Urk. B. Heddos 76-'
f '^i^ ?'if^/""- *f- Gehört wohl zu den. wahrscheinlich Anfang
des 12. Jahrhdts., gefälschten Stücken der Urkunde. :i|
(Ingelheim) unterschreibt (ego Witgernns Argentinensis episcopus subscripsi)
neben Erzb. Karl von Mainz das Privileg Kaiser Ludwigs des Fromm;»
für Kloslor Ebersheim betr. freie Wahl des Abtes, der dem Kaiser
präsentiert und vor der Weihe durch den Slraßbiirger Bischof von ihm
investiert werden muß. - Dat. X^J .NWmber .1. - Ab.schr. 17. Jahr-
hdts. Str. B.-A. G 127/; H 179. - Böhmer.Mühlbacher nr. 793 (7f.S) -
Fälschung des 12. Jahrlidts. ol.n.- echle Vorlage in unmiüelbarer Ver-
hind.ing mil Böhmer- Mühlbacher nr. 792 (767). Der Name des Kanzlers
Winilherms Kaiser Heinrichs III. „nd Hehirichs IV.. der als Witi;erus die
Ebersheimer Fälschungen Böhmer -Mühlbacher nr. 792 (767) und «^lumi.f
nr. 24)S9 recognoscirl. gab wohl Anlaß zur Einführung .los Bischofs — fber
den Inhalt im Zusammenhang mil ,len übrigen Ebersheimer Fäisclmn.'en
s. Uopsch, die Ebersheimer Urkundenfälschungen (MIÖG. XIX. 597). '^S:»
oll dem Kh.sler Ebers h.nm ein Privileg erleiil haben. - Bericht in den
Urkunden B. Widerolds. Dal. (991— 999) und B. Wilhelms I. Dal 1042.
b würdig, s. die genannleii Hegesien. ;{<;
— U 11 g 1 a I
iö*
ooo
Wandalfrid— Heddo.
734
(um 737)
741
743
Apr. 21
Wandalfrid (nach 728-734).
Bischofskatalog MG. SS.
randum.
XIII, 322: His Waudalfridum social deitas vene-
37
Heddo (734— nach 760).
Nachfolger Wandalfrids. — Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Praefuit
hinc populo meritis vivacibus Heddo. — Die noch von Hauck, Kirchen-
geschichte I, 316 wohl nach Grandidier, Strashourg I, 264 und Schoepflin,
Als. illustr. I, 783 als glaubwürdig angenommene Herkunft aus dem „elsäs-
sischen" Herzogshause derEtichonen hat Pfister, Le duche merovmgien d'Al-
sace p. 131 ff. mit eingehender Berücksichtigung der Überlieferung als mo-
derne Erfindung, die auf den Nachweis eines genealogischen Zusammenhangs
mit den Habsburgern hinausläuft, widerlegt. — Die Ann. Monaster. MG. SS. III,
153 zu 745 nehmen ihn als Abt von Münster im Gregorientale in Anspruch:
Heddo abbas, post Argentinae episcopus. Die Reichenauer Quellen da-
gegen* machen ihn zum Nachfolger des Klostergründers Pirmin. Herim.
Aug. MG. SS. V, 98= Bern, chron. MG. SS.V, 417 zu 734: Augiae Eto abbas
post Septem annos Kebam successorem relinquens, ipse Argentinae aeccle-
siae episcopus a Karolo promotus ; daraus Ann. Marbac. Schulausgabe S. 5
zu 724: sanctus Pirminius in Augia insula . . . cenobialem vitam insti-
tuens Ethonem postea Argentinensem episcopum pro se abbaten! consti-
tuit: Walahfrid Strabo, Visio Wettini MG. Poetae lat. aevi 11,304: Postea
(nach Pirmin) septenis praesedit cursibus Eto; Reichenauer Abtskatalog MG.
SS. XIII, 331 nach Pirmin: Etho 7 annis. Mit einiger Sicherheit wird also
festzulialten sein, daß Heddo im Jahre 727 Nachfolger Pirmins als Abt von
Reiehenau wurde. Als solcher wurde er von dem Alamannenherzog Theut-
bald, der schon Pirmin belästigt hatte, vertrieben und mußte nach Uri
flüchten. Im seilten Jahre jedoch führte ihn bereits Karl Martell wieder
> zurück. Herim. Aug. MG. SS. V, 98 zu 732: Eto Augiae abbas a Theode-
baldo ob odium Karoli in Uraniam relegatus, sed eodem anno, pulso Theo-
debaldo, a Karolo restitus est. Dafür, daß Heddo auch als Bischof die
unter B. Widegern angeknüpften Beziehungen der Straßburger Kirche zur
Reiehenau weiter pflegte, bieten die folgenden Regesten Beispiele. Vgl.
Bloch, Geistesleben im Elsaß zur Karolingerzeit (Illustr. Elsäss. Rundschau III,
161 ff.). 38
Brief Papst Gregors III. an die Bischöfe Alamanniens und Baierns, darunter
A d d a. in dem er befiehlt, dem Bonifatius als seinem Vertreter zu gehorchen,
die vornehmen Sitten abzulegen und zweimal jährlich zu einer Synode
unter des Bonifatius Vorsitz zusammenzutreten. — MG. EE. III, 292. — ■
Jaffe-Loewenfeld nr. 2247. — „Catholica et sanctorum". 39
wirkt mit bei der Gründung des Klosters Altaich, wohin Herzog Odilo von
Baiern Reichenauer Mönche berief. — Notiz Abt Urolfs aus dem Anfang
des 9. Jahrhdts. in Mon. Nideraltacensia (Mon. Boica XI, 14): (Odilo dux)
de Alamannia duos denos monachos per comeatum Pippmi regis et Ed-
doni episcopi donanti addusit. — Dagegen berichtet Herrn. Aug. MG. SS. V,
88 schon zu 731: Tria coenobia, id est Altaha, Morbach et Favarias, ex
Augensibus fratribus instructa sunl, duodenis ad singula fratribus depu-
tatis. — Hauck, Kirchengesch. I, 464 entscheidet sich' im Ansclduß an
die Altaicher Annalen MG. SS. XX, 782 füi- das Jahr 741. Jedenfalls
dürfte Heddo wie mit der Gründung Murbachs auch mit der der Abtei
Pfäfi'ers wenigstens als Straßburger Bischof nichts zu tun gehabt haben. 40
B. Eddanus auf der von Karlmann berufenen Synode fränkischer Bischöfe,
auf der unter Teilnahme des Bonifatius Beschlüsse zur festeren Ordnung
Heddo.
0.);J
742
748
(Mai I)
SepL 27
757
Mai ^23
759
nach No-
vt;mb. 10
d«r histliftfliihen Verwaltiiiig gefaßt wurden. — MG. EF. 111,310; LL. secL II.
Capitiil. J. ^4 nr. 10; l.L. sect. III. Coiuilia II, i. — Über Dalierung s.
Hauck, Kirchengesch. I, 473 f. 41
. . . . Brief Papst Zacharias' an eine Anzahl fränkistlier Bischöfe, worunter B.
Heddo von Slraßburg: er lobt iiire Eintracht und Treue und empfiehlt
ihnen den Bonifatius als seinen Legaten. — MG. KE. IIF. 'M'f2. — Jaffe-
l.ocwenfejd nr. :2-2iS7. — „Gratias ago Deo". 42
Slraßljurg bestätigt nach dem wörtlicli übernommenen Formular des Privilegs B. W'ide-
gerns für Murbacli (Reg. nr. 33) die Gründung eines Klosters auf der
Rheininsel AriiuHoauga durch den Grafen Rothard. der fremde Mönche
unter dem Abt Saroard dazu berufen hat. Eingeschoben ist lediglich die
Forderung eines Gastgeschenkes (campiitlam seu telariis) für den Bischof
bei dessen Besuch im Kloster, actum Stratburgo civitate pnplicae sub die
quinto ante kalend. octubris, anno septimo regni domiii noslri Helderici
regis. ego in dei iiomcn Heddo peccator per misericordiam dei vocatus
episeopus hunc Privilegium a me factum religi et subscripsi . in dei nomen
Haldobertus episeopus subscripsi . ego in dei nomine Dubanus episeopus
rogitus presbiter. Chrodegangus peccator episeopus subscripsi . in dei
nomen Hiddo peccatur vocatus episeopus subscripsi . in dei nomine Lullo
peccator episeopus subscripsi . in dei nomine Magingaoz indignus epis-
eopus subscribens lirmavi . in dei nomine Gutiridus peccatur episeopus .
in dei nomen ego Nytho rogitus a suprascripto pontefice scripsi et sub-
scripsi . in dei nomen ego Remedius peccator donum dei episeopus sub-
scripsi . ego Hysamnus peccator episeopus subscripsi . in dei nomen Jacob
vocatus abba subscripsi . in dei nomen Gairoinus abba subscripsi . in dei
nomen Yppolitus peccatur abba. — Schoepllin. Als. diplom. I, 17 nr. IG mit
Bruchstück eines Faksimile; Grandidier, Strasbourg I pr. 1-2 nr. 43 aus Orig.
des bischöfl. Archivs. — Über Datierung s. Wiegand, Straßb. Urk. B. I, ö
nr. 9. — Die Schrift des Faksimile entspricht nicht der angegebeneu Zeit,
sie weist vielmehr, wie die des angebl. Originals des Murbacher Privi-
legs (Reg. nr. 33), auf den Anfang des 9. Jahrlidts. Der Wortlaut stimmt,
wie schon bemerkt, zum größten Teil wörtlicli mit der Urkunde 15. Wide-
gerns füi- Murbach überein, sogar das istudeant des romanischen Schreibers
wird einmal übernommen; das Datum ist zeitgemäß geändert. Daß nicht alle
Zeugen gleichzeitig unterschriel»en, bemerkt schon Grandidier a. a. 0. ; über
die Zulässigkeit solcher nachträglichen Unterschriften s. Ficker, Beiträge
zur Urkundenlehre I, 106. Der Schreiber scheint den Charakter der ver-
schiedenen Unterschriften sorgfältig nachgeahmt zu halten. Die Sicherheit
der späteren Überlieferung, daß das Kloster Schwarzach durch Verlegung
von Arnulfsau auf das rechte Rheinnfer entstanden sei. läßt sich kaum ent-
scheiden. — Die Übereinstinmiung der bischöflidien Privilegien für .Mur-
I)ach und A)-nulfsau wiid sich am besten wohl dadurch erklären lassen,
daß das letztere nach der von Murbach der bisciiöll. Kanzlei zur Bestäti-
gung eingereichten Urkunde hergestellt wurde. 43
Compiegne
B. Audo unterzeichnet nebst einer großen Anzahl anderer Bischöfe ein Pri-
vileg B. Chrodegangs von .Metz für das Kloster Gorze. — Minne,
Patrologia lat. SO, l[-2l. — Böhmer-Mfthlbacher nr. 85» (N3»). — Mühl-
bacher identifiziert (?) Audo mit Heddo. 44
gibt seine Zusümmung (consensii^) zu dem Vertrag des B. Sidonius von Kon-
stanz mit Abt .iohann von St. Gallen, der das Verhältnis des Klosters
zum Bistum Konstanz regell. — Erwähnt in der Bestätigung König Karls des
224
Heddo.
759
762
März 13
Großen 780 März 8.
bacher nr. 2'2S (321).
gesten nr. M.
MG. DD. Karol. 1, 180 nr. 130. — Böhmer-Mühl-
Datum festgestellt von Ladewig. Konstanzer Re-,
45
Straßliiirg berielitet, daß er das von B. Wicgeriniis in der Geuiarlvung Etiulieim er-
baute Klösterlein durch die Naclilässiglceit von dessen Nachfolgern im Ver-
fall gefunden und mit Erlaubnis (per comnieatum) König Pippins Benedik-
tiner dort angesiedelt habe, denen er den verehrungswürdigen Hildolf zum -
Abt gab. Dazu gab B. Heddo mit Zustimmung Pippins, der Brüder und der
Bürger des Bistums dem Kloster die nachbenannten Güter in pago Brisga-
vense, die er vom Herzog Ernst erworben hatte : das Gut, das dieser in
der villa Forcheini besaß, das in Baldingen, in Roswilare, in Wellengen, in
Riegola und was Ernst sonst in Alamannien und in der Mortennu inne hatte.
Ferner schenkte er mit Erlaubnis (cum licentia) König Pippins und mit Zu-
stimmung der Leute im Bistum vom Gut der hl. Maria den Ort (opiduni)
Endingen mit allem, was zum bischöflichen Fiskus geiiört, sowie was er in
Biircheim, in Gruningen, in Mordunova, in der villa Chipinheini. in Schopf heim '
und in Mutherisheim besaß. Außerdem übergab er den Mönchen in der villa
Rustum, jenseits des Rheins, auf dem Gebiet zwischen Rhein und Helzaha
Weide- und Mühlenrecht sowie das Fischereirecht gemeinsam mit den
bischöflichen Fischern, dazu in derselben villa einen genannten Sklaven mit
Familie, in der bischöflichen Stadt Strasburga einen Hof mit Hörigen,
die Thengarius daselbst erworben hatte imd als bischöfliches Lehen (bene-
licium) besaß, ferner vor der Stadt einen Garten, sowie in der villa
Hugesperga einen Mansus zum Spital, außerdem die Kirche St. Maria
in Ethenheim und die zu St. Peter in Rustun, auf der andern Seite des
Rheins in der villa Hepheka die Marienkirche und in Beneveldim die
Basilika der Heiligen Sixtus und Laurentius mit zwei Hufen und dem
Zehnten. In der Stadt (oppidum) Rubiacum schenkte der Bischof zwei
Hufen mit ihren Hütten, Weingärten und genannten Hörigen, sowie in der
villa Marsalla eine halbe Salzpfanne, außerdem in der Landschaft (regio)
Argüuwe alle dem Straßburger Bischof zustehenden Basiliken und Zehnten,
nämlich in Spietz, in Scartilinga, in Biberussa und sonst. Die Schenkung
ist auf den Rat König l'ippins selbst sowie mit Zustimmung aller seiner
Freunde und Vornehmen (principes) gemacht zum Unterhalt für dreißig
Benediktiner und ihre Diener. Als Strafe für den Verletzer dieser Be-
stimmungen werden zehn Pfund Gold und 30 Pfund Silber festgesetzt,
die an Kloster und Fiskus fallen . . . Actum est hoc testanientum in civitate
Argentinense 3. id. marcii, anno 1 1 regnante domino nostro Pipino glo-
rioso rege, et venerabili episcopo Eddone . ego in dei nomine Eddo pec-
cator per misericordiam dei vocatus ei)iscopus hoc testanientum a nie fac-
tum relegi et subscripsi . Signum f Chrodardi comitis. — Vidimus von 1457 -^
nach einer von dem Ettenheimer Abt Kon^ad dem Jüngeren 1121 vorge-
nommenen Erneuerung des Originals. Absehr. 17. Jahrhdts. Karlsruhe
G. L. A. Urk. Abt. !27^ Ettenheimmünster Convol. 17. — Über die nach-
trägliche Unterschrift B. Remigius' s. Reg. nr. 57. — Schoepflin, Als.
diplom. 1, 37 nr. 34; Grandidier, Strasbourg, II pr. 91 nr. 55 aus Vidimus.
-~ Regest bei Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 6 nr. 10. — Wiegand a. a. 0.
zweifelt an der „Autlienticität des Textes": Schulte, Zu den Verl>rüderuiigs-
bücheru von St. Gallen und Reichenau (MIÖG. XI, 125) erklärl die Ur-
kunde für eine Fälschung: Bloch, Jura ciiriae in Munchwilare (ZGORh.
NF. XV, 407) hält sie „in der Hauptsache sicherlich für echt, doch
sind Spuren von Überarbeitung deutlich". Mir scheint ein echter Kern in \
Testamentsform vorzuliegen, der jedoch im Anfang des 12. Jahrhdts., wie
schon Bloch a. a. 0. andeutet, im Zusammenhang mit der angeblichen
Urkunde Herzog Burchards von Alamannien und dem erfolgreichen Streben
Heddo.
•'*2o
762
um-)
762
773^
März 7
773
April 18
der Etteiiheiiiier Alöiulie, von Kaiser Heinricli V. in iliren Resitzungen
bestäligt /,u werden (Giiilliiiian , De e|iis('<>pis Arf^ent. p. '•2-20) , ver-
fälsclil und erweitert worden ist. — Sicher wird jedenfalls das Eine
sein, daß li. Ilcddo am angegeliencn Drte ein Kloster gründi'te oder
wieder herstellte, das später nach seinem Namen genannt ward. So be-
richtet schon Herim. Aug. MG. SS. V, '.»8 im .Anschluß an die Erhebung
Heddos zum Bischof: non longe post sui nouiinis, id est Ethenheim, coe-
noliiuni constnixit. - — Eine von Grandidier, Strasbourg I, 2Sl mitgeteilte
Inscliritt von Ettenheimmünster verlegte die Gründung ins Jahr "3i. das
wohl aus den Schriftcpiclien (s. oben Heg. nr. '.iS) als Regierungsjahr
Heddos bekannt war : Anno ter deno septingentesimo quarto Antistes dau-
strum renovando condidit Elho. 46
Attigny anwesend auf der Synode der fränkischen Geistliihkeit (pro causa religionis
et Salute animarum congregati). Eddo episcopus civilas Stradburgo unter-
schreibt an zweiter Stelle (zwischen B. Chrodegang von Metz und R. Lull
von Mainz) den nach der Synode allgeschlossenen Totenbund. — MG. LL. I,
30; LL. sect. II Capilul. I." :i:2i nr. lOti; .'jecl. III Concilia II, 7^. — Zur
Sache vgl. Oelsner, König Pipiün S. 3.")S ff. 47
(Diedenhofen) König Karl (der Große) bestätigt auf Ritten R. Eddos dei
Straßburger Kirche den seit langer Zeit mit königlicher Bestätigung
besessenen Ort Stilla innerhalb der in lieg. nr. t).") genannten Grenzen. —
Grandidier, Strasbourg II pr. 106 nr. <)3 aus Abschr. im biscliöti. Archiv
zu Straßburg. — Böhmer- Mühlbacher nr. 153 (L^iO). — Fälschung
Grandidiers nach Reg. nr. tJ.') : Bloch, Die Urkiindenfälschunsen (Jrandidiers
(ZtJORh. NF. Xn. 481). 48
(Rom) König Karl beriehtel, daß sich an ihn B. Etto nait Unterslützung
seines (des Bischofs) Meisters (magister), des Mainzer Melropoliten Lull,
und B. .lohanns von Konstanz wandte mit Klagen, daß seine Vorgänger
mit ihren Kanonikern. Pröpsten, Dekanen, Meßnern (aedilnus). Kämmerern,
Kantoren und Scliolastikeni sich der Simonie schuldig gemacht hätten-
Denn bei Vergebung von Pfründen forderten sie unter dem Vorwunde
fronnner Spenden große Geldsiinnnen, welche sie dann heimlich nut ihren
Anhängern teilten. Da aber jegliche Art von Simonie von Papst lladrian
und seinen Vorgängern verdammt ist, so bestimmt Karl mil Zustinunung
der Biscliöfe Lull. Etlio und Johannes, daß die Präbendeneinpfänger von
ihrem Allod der Kirche ein Geschenk machen, oder, falls sie kein -Allod be-
sitzen, sieben Pfund Straßburger Münze zahlen sollen ; dem Bischof und dem
Propst gebüiiren, weil sie die Herren und Meister (domini et magislri) sind,
außerdem drei Unzen Gold. Die W'ahl eines Bischofs soll, weim irgend mög-
lich, nur aus dem Schöße der Slraßburger Kirche erfolgen. Ferner sollen die
Güter des gegenwärtigen Bischofs und seiner Nachfolger von allen Be-
sitzungen des Kapitels geschieden werden. Den Bischof. Herzog, welt-
lichen iider geistlichen Richter, der dies Dekret verletzt, trilTt eine Strafe
von 100 Pfuiul lautersten Goldes, die zur Hälfte dem Fiskus. 30 Pfund
den» Mainzer Archimandriten, ii) Pfuiul der StraLibmger Kirche zufällt.
Schilter, Königshoven S. 4(1."» nach der lalein. Chronik Könighofens f. 'J-2ti:
Gnmdidier, Strasbourg II pr. 105) nr. ().">; Wiegand. StralJb. L'rk. B. 1.
7 nr. \2; MG. DD. Karol. I, 300 nr. 4-24 aus Schilter. — Böhmer-Mflhl-
bacher nr. \:>1 (löi). — Fälschung aus dem Anfang des 1-2. Jahrhdts.:
Lechner, Schwäbische Urkundenfälschungen des 10. und 1-J. Jahrhdts. (MIÖG.
XXI, i7). 4«)
226
Heddo— Helidulf.
773
April 19
775
Dezemb.
(7GO-778)
(760—
778)
(Rom) Papst Hadiian (1.) J)estätigt auf Bitten B. Ethos in Gegenwart
König Karls folgende Verordnungen des Bischofs: Zur Erleichterung der
Regierung hat dieser das Bistum Straßburg in sieben Archidiakonate ein-
geteilt und an ihre Spitze Archidiakonen von untadeligem Wandel gesetzt,
die mit ihren Archipresbytern durch Lehre und Beispiel ihre Untergebenen
im Gesetz Gottes unterweisen und das bischöfliche Amt außer der Abso-
lution (reconciliatio penitentium) ausüben sollen, indem sie Altäre ein-
richten, als Richter Kirchen mit dem Bischofssiegel schließen, die Kleriker
von ihrem göttlichen Amte entfernen und, was sie selbst nicht bessern
können, vor den Bischof bringen. Die Archidiakonen selbst dürfen nur
bei offenbaren Vergehen gegen das kanonische Recht abgesetzt werden.
— Ferner hat B. Etho eine Scheidung vollzogen zwischen dem bischöf-
lichen Gut und den Pfründen der Kanoniker, zu deren Verwaltung diese
selbst einen ihrer Standesgenossen berufen sollen, dem nächst dem Bischof
die höchsten Ehren zufallen, und der die Verteilung der Benefizien des
Stifts außer der der Propsteien zu besorgen hat. Dem Bischof steht aus
dieser Propstei der Brüder kein Servitium zu, a\ißer bei kanonischen Ur-
teilen, die er auf der Synode vertreten muß. — Auf Bitten B. Ethos
endlich hat König Karl bestimmt, daß bei einem Wechsel in der Be-
setzung der Ämter, die ihm, dem Könige, zustehen, wie Münze und Zoll,
sieben Pfund erhoben werden, drei für den Propst und vier für die Ka-
noniker. — Diese Bestimmungen des Bischofs und des Königs bestätigt
Hadrian. — Inseriert in Urkunde B. Heinrichs II. 1205. — Or. Str. B.-
A. G 3ti. — Schoepflin, Als. dipl. I, 46 nr. 46; Grandidier, Strasbourg II
pr. 111 nr. 66; Würdtwein, Nova subs. X. 217 nr. 78; Wiegand, Straßb.
Urk. B. I, 8 nr. 13 aus Or. B. Heinrichs II. — Jaffe-Loewenfeld nr. 2401.
— „Convenit apostolico". — Fälschung aus Anfang 12. Jahrhdts. : Lechner,
Schwäbische Urkundenfälschungen des 10. u. 12. Jahrhdts. (MIÖG. XXI, 49). 50
(Schlettstadt) König Karl verleiht auf Bitten B. Ettos den Angehörigen der
S t r a ß 1j u r g e r K i r c h e ein Zollprivileg in der Reg. nr. 7 1 angegebenen Aus-
dehnung.— Grandidier, Strasbourg II pr. 116 nr. 68 aus Abschr. im bisch.
Archiv in Straßburg^ Wiegand. Straßb. Urk. B. 1. 10 nr. 15 aus Grandi-
dier.— Böhmer-Mühlbacher nr. 199 (195). — Fälschung Grandidiers: Bloch,
Die Urkundenfälschungen Grandidiers (ZGORh. NF. XII, 484). 51
soll die kanonische Regel B. Chrodegangs von Metz an der Straßburger
Hauptkirche eingeführt haben. — Grandidier, Strasbourg I, 177. — Gran-
didier stützt sich dabei jedoch nur auf die Tatsache, daß die von Ama-
larius erweiterte und auf dem Konzil zu Aachen 816 vorgelegte Regel sich
in einer Handschrift der Straßburger Kirche aus dem 12. Jahrhdt. findet.
Vgl. Grandidier, Strasbourg I, 178 N. p. und Alsace I pr. 62 nr. 134. 52
stirbt. — Nekrolog von Schwarzach: .Juli 3 nach Grandidier, Strasbourg I,
296; Johann Egon, De viris illustr. Augiae divitis (Pez, Thesaurus I. 3,
63-5): 779 Mai 8; Necrolog. Weissenb. (Böhmer, Fontes IV, 310): Januar 17.
Hatte epus. — Drei unsichere Quellen, im Weißenbm-ger Nekrol. ist es
zudem sehr unwahrscheinlich, daß der Straßburger Heddo gemeint ist. —
Sein Grab soll B. Heddo in Ettenheinnnünster, in absida versus sinistram,
sine epitaphio, gefunden haben. Wimpfeling, Catalogus p. 20. — In confratern.
Aug. unter nomina defunct. fratr. (MG. Liber confratern. p. 160): Eddo eps,
unter nomina fratr. de Etinlieim (a. a. 0. p. 212): Domnus Eddo eps. 63
HeUdiüf (iiacli 760 — vor 778).
Nachfolger Heddos. — Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Dogmate prae-
darus post extitit Aylidulfus. — In confratern. Aug. unter den Namen der
Helidnlf— R(Mnii^ius.
007
(760-
778)
778
März 15.
SIraßliurg
Brüder von Ellenlu'im (MG. Lil)er confratern. p. 21i>): Helidulfiis. — Als
Abt von Eflenlieimniiinsler in der verfälschten Gnindiuigburkiinde seines
Vorgängers Heg. nr. i± Über die Änderungen Guilliuians und Grandidiers,
die Helidulf vor Heddo setzen, vgl. Bloch, Aniialen S. 30. 54
Remi^ius
(vor 778 — 782. 783).
Nachfolger Helidulfs. — Biscliofskatalog MG. SS. XIII, 322: Non virtutis
egens tenuit Reniigius has res. — Herkunft: Auch Remigius wurde, wie Heddo,
zum Enkel Herzog Etichos gemacht: Grandidier, Strasbourg I, 'äO-2 folgt
dieser Überlieferung, während Schoepfiin, Als. illustr. I, 78.') ihn einer an-
deren Linie der Eticlionen /uvveist. Vgl. wieder Pfister, Le duche merovingien
d'Alsace p. 130. Die Annahme, daß Remigius vorher Abt von Münster
im Gregoriental gewesen sei nach Ann. Monast. MG. SS. III, l.">3 zu 768:
Remigius abbas, cui successit Restwiims (dieser erwähnt 7 tut März 22.
Böhmer-Miihlbacher ur. 118 [115]), verdient keinen Glauben. Ob die im
folgenden Reg. erwähnte Reise nach Rom vor oder nach der Erhebung Re-
migius' anzusetzen ist. bleil)t ungewiß; nach dem Wortlaut ist eher das
letztere anzunehmen. 55
schenkt durch das folgende in gesetzmäßiger Form abgefaßte Testament unter
Vorbehalt der Nutznießung auf Lebenszeit für sich sowie für seine Nichte
Scolastica und seinen Großneffen (abnepos) Raderamnus der M a r i e n k i r c b e
zu Straß bürg als Erbin seines Besitzes im Gau Elsaß (pagus Alsa-
censis) die Insel Hascgaugia im Fluß lila. Die Insel liegt in den Ge-
markungen Blabodsaime und Quibilisheime mit ihrer Basilika, die B. Re-
migius selbst erbaut und geweiht hat. Seine Herrin, die hl. Sophia, hat
er dort eingesetzt und ihren kostbaren Leib begraben, den Papst Hadriau 1.
ihm gab, und den er selbst mit seinen Dienern (ministri) von Rom her
an diese Stätte brachte. Auch die Kirche, die er dem hl. Trophimus ge-
weiht hat, und worin die hl. Sophia ruht, mit der Insel selbst, die die
Religiöse Roduna und die Äbtissin Adala ihm, dem Bischof, und der
hl. Sophia geschenkt und vor Zeugen beurkundet hatten, übergibt er der
hl. Maria: die Insel mit Basiliken, Häusern, Gebäulichkeifen, Höfen und
alUem Zubehör. In gleicher Weise schenkt B. Remigius der hl. Maria
als seiner Erbin im Gau (pagellus) Aragougensis das Klösterchen (mo-
nasteriolum) Werith im Flusse Araris auf einer Insel im Gebiet (tinis) von
Grezzinbach. Das Kloster hatte H. Hapert erbaut und dem B. Remigius
selbst vor Zeugen per suum cultellum übergeben : doch dieser gab es den
Brüdern (germani) Raperls namens Erlulf und Cundbert auf ihr Ver-
langen zurück. Später aber vermittelten gute Menschen, und B. Remigius
gab selbst den Brüdern Raperts ein beneticium durch Precarie aus dem
Eigengut Raperts (ex allode) unter der Bedingung jährlicher Zinszahlung
zu ihren Lebzeiten, während es nach ihrem Tode zur bischöllichen Herr-
schaft zurückfallen solle. Dafür gabeti sie das Klösterchen dem Bischof vor
Zeugen zurück, fertigten eine Traditionsurkunde aus und verzichteten durch
den Halm (per tVstucam) vor Zeugen auf das Kloster, wie es Gesetz der
Alamannen war. Das Klösterchen Werith also, das am angegebenen
Platze zu Ehren des hl. Märtyrers Leodegar errichtet isl, schenkt B. Re-
migius mit allem Zubeiiör. Rechten und Besitzungen der hl. Maria inid
beiiält sidi nur lür sich, seine Nichte Scolastica und seinen Großnellen
Raderamnus die Nutznießung zu Lebzeiten vor als beneticium der hl.
Maria gegen einen .lahrcszins von 20 Solidi in Silber, zahlbar am Fest ihrer
Altarweihe an die Kanoniker, damit die Namen der Schenkg.ber im
Buch des Lebens geschrieben seien und der Leib des Bischofs Remigius
selbst in der Krypta ruhe, die er selbst erbaut hat. Der Verlelzer dieser
Wtiilzikf. ni-|fo»tfii üor Blscliafu vimj SlruDburtt.
30
228
Remiffiiis.
778
Bestimmungen verfällt außer den jenseitigen Strafen in eine solche von
fünf Pfund Gold und 25 Pfund (pondus) Silber, zahlbar an die Marien-
kirche und an den Fiskus (sacratissimns fiscus) . . . presens pagina testa-
menti firma stabilitate deljeat permanere cum stipulatione subnixa . actum
Argentina civitate . notavi diem et annum quem supra (sub die idus martii
anno 10 regni donini nostri gloriossimi Karoli regis am Eingang). Ego in
dei nomine Kemigius peccator gratia dei episcopus hoc testamentum a me
factum in amore sanct«^ Mariae, quod ego ipse manibus meis scripsi et
superius scribere rogavi, relegi . et ego Gislebertus acsi peccator epis-
copus subscripsi . ego Willibaldus episcopus subscripsi . signum Garibaldi
. ego Wiumadus episcopus . ego in dei nomine Waldericus vocatus epis-
copus suljscripsi . ego VValachus vocatus episcopus subscripsi . signum
Zullino . Signum Lantfridi . signum Ballone . signum Harbaldi . signum
Friderichd . signum Rashiiifridi, qui et ipse consensit pro parte uxore sua
Harilandae . in dei nomine Remigius peccator episcopus feci hoc testa-
mentum in honore domini et sanct^ Marie Argentoratinse de Aschagia,
que est in Uuibilesheim marcha seu et in Bladbotesheime marcha, pro
anime mei; remedio una cum ipso corpore sancto sanctae Sophiae simi-
liter et in alio loco, qui dicitur Werida monasteriolo, quod est in marcha
Grezzinbach, pro animae mc; remedio et pro anima Ratberti episcopi .
Signum Anteneri . signum Licenzio . signum Erineneberti . signum set Au-
teneri . signum Raderamno . signum Uualdegysi . signum Uenantie . sig-
num Scolastici; . Signum Erinenegund(^ . signum Maurind . signum Agi-
none . signum Audeberti . signum Widerici . signum Adone . signum
Aribio . signum Anausoni . signum Berngro . signum Alione . signum
Hardrino . signum Rotmundi . signum Apponi . signum Alaholfo . signum
Scaioue . signum Haimone . signum Uuanhaldo . signum Hildi-
brandi . signum Uuolfgrimo . signum Leoboino . signum Audrico
Signum Erhusto clerico . signum Hilderici clerici . signum Geruuigo clerici
. Signum Adalmanno . signum Nanduuigo clerici . signum Hildimano .
Signum Hildiberti . Idus martii . Carla quam fecit Remigius episcopus ad
sanctam Mariam de Aschaugia et de Werida monasteriolis. — Perg.-
Abschr. 10. Jahrhdts. Str. B.-A. G 2 (1). — Grandidier, Strasbourg II
pr. 130 nr. 73; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 11 nr. 16 aus der gen.
Abschr. — Wiegand nimmt noch eine spätere Überarbeitung, vielleicht
mit Ausnahme der Zeugenliste an. Zeumer (Götting. Gelehrte Anz. 1887
S. 372) erklärt das Testament mit Recht im Anschluß an eine Übersiebt
über die uns aus dieser Zeit erhaltenen Testamente für echt, während
Pfister, Le duche merovingien d' Alsace p. 130 N. 3 es kurzweg als falsch
l>ei Seite schiebt. — Eine Aufzeichnung über Gründung und Wiederher-
stellung des Klosters Eschau gibt folgende Ergänzung: Weihe zu Ehren
der hl. Maria, der hl. Sophia und ihrer Töcliter Fides, Spes und Caritas,
sowie des hl. Märtyrers Trophimus; außer der Insel Hascowia schenkte
B. Remigius die Insel Zuzenowe mit ihrem goldhaltigen Sande, in der
villa Corkhe einen Hof mit dem Rechte der Leihe (conductus) der Kirclie und
dem Servitium des liairochialis sacerdos, die villa Olswilere mit Ackern,
Wiesen, einer Mühle und Zubehör; in Birnheim drei Mausen, in Doumen-
heim einen Mansus, in Kestenholts den Herrenhof mit Weingärten, einer
Wiese und 1» Mansen, in der Stadt Straß bürg einen Hof, die Kapelle
St. Michael vor der Stadt Straßiturg, in lUekirchen ".) zinspflichtige Mansen.
in der villa Roubeaca den Herrenhot mit Weingürten, Äckern. Wiesen,
Mühlen, 24 Hörigen und Land zu 18 Wagenladungen Getreide, in derselben
villa 7 wöchentliche Servitien mit 23 Situlen Wein und die Kirche der
villa mit vier Teilen ihres Zehnten, während der Bischof dem Pfarrer
wegen der Größe der Zehnten in der reichen nlla nur den fünften Teil
zugestand. Auch die Schenkungen (oblationes), welche an Hinmielfahrt
und Maria Geburt innerhalb der neunten Höre des vorhergehenden Tages
Kemiuiiis— Rarliio.
229
778
(;C2-7S3)
78-3. 7H-i,
März 20
(782
März !20
-7SS
Okt. ^)
und waliniid der leiprliclien Messe des Festtafres selbst an den Altären
der Kirilic Miilieacensis niederfjelegt wurden, ülierliel) Keniigius für die
Beleuchtung: (in siunptuni luniinariuni) dem Kloster. - Aufzeichnung des
12. Jalirhdts., in einem Znge geschrithen. Str. H.-A. G -2 (2). — (iran-
didier, Alsace 11 pr. 75 nr. 43(): Würdtwein, Nova sulis. VI, 235 nr. UI2;
MG. SS. XV. '.Il»5 ans Auf/.eithn. — Eine Bulle Papst Alexanders 111. für
die Abtei Escliau IlSfl Juni 13, gibt dazu folgende Ergänzungen: B. Be-
niigius schenkte ... in der villa Cordehe ... 8 Pfinid Straßbnrger Münze
und einen Ubulus von den zinspflichtigen Hörigen, . . . und bestimmte, daß
der Konvent des Klosters Eschau in jedem .'Schaltjahr von den vier Teilen
der Rufacher Zehnten zum Servitium des Bischofs, in dessen Geiiiet die
villa liegt, zehn l'fund Baseler Münze geben solle. (Ausgefallen ist der
Hof in der Stadt Straßburg). — Or. Str. B.-A. (i 24 (2). — Würdtwein,
Nova subs. X, ytl nr. 32 aus Ür. — JatTe-Loewenfeld nr. 13«64. — .Pni-
dentibus virginibus". oH
unterschreibt die Urkunde B. H e d d o s für E 1 1 e n h e i m m ü n s t e r Reg. nr. 4(j :
in Cliristi nomine ego Remedius peccator et episcopus facta prioris mei Ed-
donis episcopi relegi et consensi et subscripsi . ego Einhardus late roga-
tus scripsi et subscripsi. — Über nachträgliche Subskription vgl. Kicker,
Beiträge znr Urkundenlehre 1. lOd und Bresslau. Urkundenleine 1. t;47. —
Wir werden die Unterschrift des B. Remigius wohl unter die echten Be-
standteile des Testaments B. Heddos rechnen dürfen. 57
stirbt. — Jahr: nach Reg. nr. 5<l. — Tag: Wimpfeling, Catalogus p. 22. —
Sein Grab soll er in Eschau gefunden haben: Wimpfeling a. a. 0.; die
Überführung setzt Grandidier, Strasbourg I, 312 auf den 18. Mai. 58
Rachio (782. 783— nach 786).
Nachfolger des Remigius. — Bischofskatalog MG. SS. Xlll, 322: Reccho de-
hinc sedem possedit pontiticalem. — Antritt der Regierung bestimmt durch
den Prolog eines von ihm der Straßbnrger Münsterbibliothek geschenkten
codex canonum: In nomine sancte et unique trinitatis. in anno 7.s8, quo
dominus noster Ihesus Christus pro salute niundi nasci dignatns est. et in
anno 1!» regnante donino nostro gloriosissimo adque excellentissimo Karolo
rege Francorum adque Langobardorum seu nmltaruni geiicium ac patricius
Romanonni). Ego itaque Rachio humilis Christi serviis servorum dei ad-
que omnium catholicorum ac si peccator. gracia dei vocatus episcopus Ar-
gentoratensis urbis in anno 5 episcopali mei ... — Grandidier. Strasbourg II
pr. 141 nr. 78; Koch, Notice d'un Code de Canons (Notices et extraits des
manuscrits de la bibl. nat. VII. 2, 173 mit Faksimile). Über die Schick-
sale des Codex, der l>s70 mit der Straßbnrger Stadtbibliothek verbrannte,
vgl. Hagen, Catalogus cod. Bern. p. 0 und Schmidt. Zur Geschichte der
ältesten Bibliollieken zu SIraßburg S. 2. Beschreibung mit ausITdu-licher
Inhaltsangabe bei Koch a. a. O. und bei Maassen. Gesch. der (Juellen und
der Litteratur des kanon. Rechts I, 667 und 715. — Das im Prolog an-
gegebene Regierimgsjahr K. Karls entspricht nicht dem Inkarnationsjalir:
die l'^[)ociie beginnt mit 7(>.s (»kt, i> ; das lil. Regierungsjahr ist also 786
Okt. !t- 787 Okt. .S. Die ungewiihnte Rechnung niil Inkarnationsjahren
läßt vernniten, daß hier der Fehler liegt. - llerkiuil't: 773 Abt von
Münster im Gregoriental. Ann. Monaster. MG. SS. III, 153: Rachio abbas
Monasterii, postea Argentinensis e|)iscopus. — .Als eiller, aufgel>lasener
Herr, der sich viel auf seine Heiligkeit einbildet, erscheint B. Rachio jn
einer kleiru'u (Jeschichte des Mönchs von St. (lallen MG. SS. II. 710. .V>
:10»
230
Racliio — Adalocli.
(810?)
Nov. 7
(Haslach)
(78?-8l6)
soll den Leib des hl. Florentius nach Haslach überführt haben. — Inschrift
einer Bleitafel, die B. Burdiard 1143 Oktober 26 im angeblichen Grabe
des hl. Florentius in der Haslacher Kirche fand (Reg. zu 1143 Okt. 26): ego
Rachio dei gratia Argentinensis episcopus Florentiuni confessorem et epis-
copum VII id. Nov. in Avellanum transtuli et hunc diem soleninem banno
constitui. — Die Erzählung von der Wiederauffindung der Reliquien (s.
Reg. a. a. 0.), vor allem das Auftreten des Kapitels von St. Thomas
mit einer Bleitafel, die ihm das Grab des Heiligen zuspricht, macht es
wahrscheinlich, daß die Tafel in Haslach ad hoc, vielleicht nicht ohne Mit-
hilfe B. Burchards, des frülieren Propstes von Haslach, selbst verfertigt
wm-de. Ganz besonders auffallend ist die zweimalige Öffnung des Grabes,
in dem erst l)eini zweiten Male das entscheidende Dokument gefunden wurde.
— Aus dem Salbuch von St. Thomas (niedergeschrieben nicht vor dem Ende
des 12. Jahrhdts.) bringt dazu Grandidier, Strasbourg I, 316 N.s folgende
Notiz: An. dorn. 810 Recho episcopus Argentinensis . . . nitebatur corpus
seu reliquias S. Florentii ad locuui Haselo transferre. Hoc percipientes
ipsi fratres S. Thomae easdem reliquias pro maiore parte clam inde de-
ferentes alibi aitsconderunt. Recho autem postea sepulchrum aperiens
illud quod invenit ad Haselo deportavit. credens et pretendens se reliquias
S. Florentii habere. Daraus Königshofen, De fundatione S. Thomae (Schnee-
gans, L' eglise de Saint-Thomas p. 290). — Zweifelsohne sollte die Erzäh-
lung die Bedeutung der Haslacher Bleitafel abschwächen und erneut für
die Echtheit der Reliquien in St. Thomas eintreten. 60
stirbt. — Confratern. Sangall. (MG. Liber confratern. p. 20) : Rachio. — Als Todes-
jahr nimmt wenig glaubwürdig Grandidier, Strasbourg I, 317 815 an,
da zu diesem Jahr die Ann. Monast. erst wieder einen neuen Abt nennen.
Vgl. Reg. nr. 59. — Sein Grab soll Rachio in der Kirche zu Haslach ge.
funden haben: Grandidier a. a. 0. p. 318 nach einer handschriftlichen Le-
gende des 12. (?) Jahrhdts. Im Chore noch jetzt sein gotisches Grabmal
mit der Inschrift: Per quem prelatus Florencius ille beatus || Est huc trans-
latus, Rachio iacet hie tumulatus. — Abbildung bei Kraus, Kunst und
Altei-tum I, 199 und' bei Gatrio, Das Breuschthal S. 316/317. 61
Uto I. (nach 786— vor 816).
Nur im Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Cui successor fit Uto virtutis
amator. — Was Grandidier nach dem Vorgang von Wimpfeling u. a. von
ihm berichtet, ist lediglich zur Ausfüllung von Utos Regierung erfunden.
Die Angabe, daß er 819 an einem Konzil zu Aachen teilgenommen habe,
weist Grandidier schon selbst zurück, Grandidier, Strasbourg I, 322. —
Piper bezieht folgende Eintragungen in den Confratern. Aug. auf diesen
Ulo: nomina fratrum de Etinheim (MG. Liber confratern. p. 212): Uto eps
vel abba und (a. a. 0. p. 278): Uto eps. 62
Erlehard (nacli 786— vor 816).
Nur erwähnt im Bischofskatalog MG. SS. XUI, 322 : Huie Erlehardi probitas
non cessit honori. 63
Adaloch (nach 786— vor 823).
Nachfolger Erlehards. — Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322 : ülustris ins hoc
post hos decorabat Adalloc. 64
Adalocli.
231
J81^ I
Aug;. 28 Aachen
vor 820
April 27
820
(Sept.) Kiersv
(820
Sept. 2—1
823 Juni)!
Kaiser Ludwig (der Fromme) bestätigt auf Bitten B. Adaloctis (v.,catus epi-
scopus) der Straßl.urger Kirche das laut vorgelegter Lrknnde König Karls
von den Bisciiöfen seit langer Zeit mit köni}-lichen Bestätigungen besessene
Ortchen (locelium) Stilla innerhalb folgender (irenzen : per regia strata qu.-
pergit super rivolum, qui dicilur Stilla. super casa Rummaldi, deinde ubi
dicitur Paphinisnaida. iiide lotum moiilem. (pii vocatur Arlegisbergo u«que
ubi rivulus surgit qui dicitur Hasla. deinde ubi Uuicliia surgit, usq'ue quo
in Brusca mgreditur, inde iterum per longa Brusca, usque dum Stilla intus
mgreditur. — Or. Str. B.-A. G 4. - Schoepflin, Als. diplom. I. 65 nr 81 •
Grandidier, Strasbourg 1! pr. 165 nr. 91 aus Or. - Böhmer- Mühlbacher
nr. 62/ (607). Ortsbeschreibung mit Karte bei Kramer, Rectification des
erreurs topographiques sur quelques endroits de la vallee de la Bruche (El-
säss. Mitteil. 2. Folge I. 8) und Fritz, Territorium 32^. 66
Oberitalien als Königsbote zusammen mit Graf Hartmann in Italien zur Rechtsprechung
und zur Untersuchung der Ansprüche des Bistums Piacenza auf das Kloster
Gravago (ad lustitias faciendas et ad hanc causam requirendam), worüber
Sie an Kaiser Ludwig den Frommen berichten. - Erzählung in der Ur-
kunde Kaiser Ludwigs des Frommeu für Piacenza 820 April 27 — Miene
Patiologia lat. 104, 1095. — Böhmer-Mühlbather nr. 715 (692). 66
Zeuge in einer Tauschurkunde zwischen Graf Hugo von Tours und dem Kloster
7^/onrif- -/^"!^' Tradit. Wizenb. 74 nr. 69. - Böhmer-Mühlbacher
nr.7:J4(70ü).- Aus dieser Erwähnung ergibt sich die Anwesenheit B. Ada-
loclis auf dem gleiclizeitig abgehaltenen Reichstage, der sich vor allein mit
militariscben Maßnahmen befaßt. — Böhmer-Mühlbacher nr. 722» (699»). 67
soll die Kirche St. Tliomas erbaut und ihr aus seinem väterlichen Erbe sechs
Mansen in der Gemarkung Guogenheim, den vicus Adelnolieshoven mit
Zubehör, ebenso Aldorf und seclis vineae in der Molleshemero-Gemarkun"
geschenkt haben. Aus den Mitteln der genannten drei villulae sollte
im Bedarfsfalle das Dach der Kirche hergesteUt werden. Der Bischof
selbst ruht in der Kirche St. Thomas. - Aufzeichnung des Besitzstan-
des von St. Thomas Anfang des 11. .Jahrhdts. Str. Thom. A H I nr 1
— Schoepflin, Als. dipl. 1, 143 nr. 170: Grandidier, Alsace I pr 158
nr. 328; Würdtwein, Nova subs. V, 327 nr. 128; Wiegand, Sfraßb. Urk
B I, 48 nr. 52 aus Or. - Nach Königshofen, De fundatione ecci. sancU
Thome (bchneegans, L' eglise de Saint-Thomas p. 290) hat B. Adaloch-im
Jahre 830 die alte hölzerne St. Thomas-Kirche der Schottenmönche ab-
reißen und eine neue erbauen lassen. In der Chronik (ed. Hegel. Deutsche
Städtechroniken IX, 72.s) meldet Königshofen dasselbe zu 83.S- vorher (a
a 0. S. 643) i)ringt er die Nachricht, daß B. Adaloch das Klöster in ein
Stift umgewandelt habe. Die Agenda der Straßbur-er Kirche berichteten
nach Grandidier, Strasbourg II, 115 die Wiederherstellung zu 8-i-i Der-
selbe zitiert aus einem alten Salbuch von St. Thomas (geschrieben Ende
des 12. Jahrhdts.): Anno 830 (820) (dieser Zusatz wohl von Grandidier) sub
Ludoyico Pio post Rechonem tertius episcopus fuit Adelo.hus. qui fratres
St. Ihomae multum amavil, et eorum Oratorium seil ecclesiam per Scotos
ex hgnis humihter constructam et nimia vetustate ruinosani funditus de-
ponens in tota restauravit. " .jo
stirbt. - Über die verschiedenen Angaben des Todesjahres s. Grandidier
Strasbourg 11 114. Begraben in der St. Thomaskirche „eben dem Hoch-
altar: Königsholeu, De fundatione S. Thome (Schneegans. L' eglise de
b. Iho.nas p. 291) und Chn.nik.n II. 643 bezw. 729. -- Ein steinerner
Sarkophag mit der Inscln-ill: Adelochus praesul ad dei laudes amplifi-
candas hanc aedom collapsam instuuiavit 830 noch jetzt in der St Thoma-^-
232
Adalocli- Bernold.
kirche. — Skulpturen und Scliriftzüge weisen den Sarg in das 12. Jahrhdt. :
Polaczek in „Straßburji und seine Bauten" S. 241. Abbildung ebenda S. 76 — 77.
Der nur 1,63 ni lange Sarkophag wurde wühl im 12. .lahrhdt. angefertigt zur
Aufnahme der (angeblichen?) Gebeine des Bischofs. — In tonfratern. Sangall.
unter nomina epist-oporuni (MG. Liber confratern. p. 35): Adalloh eps. 69
823
vor 838
Bernold (iiacli 820 -vor 840).
Juni Frankfurt
folgtAdaloih. — Bischofskatalog MG. SS. XIII. 322: iTistituit populum Bernolt
bene providus istum. — Herkunft: Daß ß. Bernold aus sächsischem Ge-
schlecht war und auf Kaiser Karls Veranlassung seine gelehrte Bil-
dung erhalten hatte, — und zwar in Reichenau, wie sein Epitaph berichtet
(s. Reg. nr. 78) — erzählt Ermoldus Nigellus, der B. Bernolds Obhut als
Verbannter in Straßburg unterstellt war: Carmina in laudem Pippini regis I.
(MG. Poetae latini aevi II, 84) : Hac, Bernolde, manes devotus in urbe sa-
cerdos, |1 Conimissae plebis fers pia vota deo, '' Quem Carolus sapiens, quon-
dam regnator in orbe, \\ Doctrinae studiis imbuit atque fide. || Saxona hie
equidem veniens de gente sagaci, || Sensu atque ingenio nunc bene doctus
homo, II Vir humilis, bonitate micans, pietate coruscans, || Artibus ingenuis
insita corda gerens; || Sed gens atra nimis, cui prae est modo praesul lio-
nore. |j Divitiis poUens, nescit amare deuni; || Barbara lingua sibi, scripturae
nescia sacrae, |l Ni foret antestis ingeniosus ei; || Hie populis noto scrip-
turas frangere (Traubes Conjektur a. a. 0. p. 722: scripturam clangere)
verbo || Certat, et assiduo vomere corda terit, || Interpres quoniam simul
atque antestis habetur: || Sic monitando gregem ducit ad astra suum. 70
Kaiser Ludwig (der Fromme) bestätigt auf Ansuchen beider Parteien fol-
genden Tauschvertrag zwischen B. Bernold und Graf Erkingar: Der
Bischof überläßt dem Grafen den Besitz der Straßburger Kirche in villa
und Gemarkung Bodolesvillare oder Pleanungovillare mit zwölf genannten
Hörigen (mancipia). Dafür erhielt er für seine Kirche im selben Gau aus
dem Eigengut Erkingars in Duminheim zwei Grundstücke (arealea) mit
Häusern (casae) und Getieidefeldern (granea), von pflügbarem Boden 46 ju-
gera, von Wiesen geiuig zu 10 Wagenlasten (ad carra), in der villa Liut-
poteshaim 2 Grundstücke mit einem Haus, von pflügbarem Boden 32 ju-
gera, Wiesen für 2 Wagenlasten, in der villa Wittinishaim ein Grundstück
Qiit Herrenhaus (casa dominicata) und Getreidefeld, von pflügbarem Boden
75 jugera, Wiesen für zehn Wagenlasten, auch sieben jugera Wald und
einen Obstgarten (pomarium), bei Creucheshaim eine Hufe, bei Platpotes-
haim ein Grundstück mit einer Hütte, 15 jugera von pflügbarem Boden,
Wiesen für vier Wagenlasten und Holzungsrecht (holzmarcha) sowie 12 ge-
nannte Hörige. Von dem Vertrag werden zwei gleichlautende Ausferti-
gungen ausgestellt. — Or. Str. B.-A. G 5: Tagesdatuni niclit zu erkennen.
— Schoepflin, Als. diplom. I, 71 nr. 87; Grandidier, Strasbourg II pr. 174
nr. 95 aus Cartular 14. Jahrhdts. in Andlau. — Böhmer- Mühlbacher
nr. 773 (748). Zur Lesung und Erklärung der tironischen Noten vgl.
Tangl, Die Tironischen Noten in den Urkunden der Karolinger (Archiv für
Urkundenforschung I, 114) und Breßlau, Der Ambasciatorenvermerk in den
Urkunden der Karolingei- (ebenda I, 176). 71
(Ferolsfeld) unterstützt Abt M'ido von Avnolfesowa bei der Bitte an Kaiser
Ludwig um Übertragung des Klosters auf das rechte Rheinufer unter dem
Namen Swarzaha und gibt seine Zustimmung zu der kaiserlichen Verfügung.
— Bericht in der Urkunde Kaiser Ludwigs dat. 84."^ — Schoepflin, Als.
diplom. I. 107 nr. 133; Grandidier, Strasbourg II pr. 184 nr. 98 aus lib.
sal. der Abtei Schwarzach. — Böhmer - Mühlbaclier in-. 1013 (981). —
Beniold.
238
•828
S29
.luiii
Mainz
Üatirn
831
.liiiii t> Iiwx'llieiiii
(831
.liiiii 6-
S3-2)
Hol
riilstluiiig mit IJeiiiitzimg eines diiicli Kaiser Ludwig bestätigten Tausfli-
vertrages zwischen Ahl Waldo von Sc-hwai/.acli inid Graf Eikingar 8^8
März II. nöl.mer-Mrddi.a.-her nr. 84".) (.Si>3). — Kingereilit mit Rücksidil
auf das Dadini de- TaiistliMMlragcs. 73
anwesend auf der Synode in claustro iiasilicae Aihani inarlyris, die sich mit
der Pradestinationslehre des Mönchs Gotts.halk h.-faßt. — Erwähnt im
Brief des späteren Alits Kalto von Fulda an Hizl.. Ot^ar von Mainz
MC; EE. V, ä'2'.). ' 73
als Künigsliote zusammen mit Abt Gottfried von Münster im Gregoriental
und Graf Rotharius in Rätien, um dort auf Befehl Kaiser Ludwigs des
j Frommen die Ansprüche des Bistums Chur und des Klosters Pfäffers auf
Güter und Gerechtsame, die ihnen der verstorbene Graf Roderich etdrisseu
iiatle, zu untersuchen. — Rericht in den Urkunden Ludwigs des Frommen
für Kloslei- Pfäffers und für die Kirche von Chur 831 Juni 11. — Schoepflin,
Als. dipiom. L 75 nr. 93 bezw. 68 nr. 84; Giandidiei-, Strasbourg U
pr. l<»7 nr. 105, bezw. 181 nr. 97. — Böhmer-Mühlbacher nr. 892 (803)
bezw. 893 (864). (Die Urkunde für Chur bestätigt durch Ludwig den
Deutschen 849 Juni i-2. — Böhuier-Mühlbacher nr. 1393 [1352]). 7i
Kaiser Ludwig (der Fromme) bestätigt auf Bitten B. Bernaids ein von
König Karl der Straßburger Kirche verliehenes Privileg, wonach ihre
Leute überall, in Städten und Flecken, Burgen, Cbergangsplälzen (trajectus)
und Häfen, ausgenommen Quentouuico. Doiestalo und die Clusae. zu Wasser
und zu Lande, mit Wagen und Saumtieren, zollfrei Handel treiben dürfen. Auf
Grund dessen befiehlt der Kaisei-, daß man von den Leuten der Straßburger
Kirche im ganzen Reiche nulluni teloneiim aut ripaticum aut poitaticiim aut
pontaticum aut salutaticum aut cespitaticum aut rotaticum aut cenaticum
aut pastionem aut laudaticiim aut trabaticiim aut pidveraticum aut ullum
occursum vel ullum censum aut ullani reddibitionem erhebe. — Or. Str.
B.-A. G 6. — Schoepflin, Als. dipiom. I, 74 nr. 9-2; Grandidier, Stras-
bourg II pr. 195 nr. 104; Wiegand, Slraßb. Urk. B. I, 18 nr. -23 aus Or.
— Böhmer-Mühlbacher nr. 890 (861). — Über die Bedeutung des Privi-
legs und der in ihm enthaltenen Namen hat sich nach und gesren Diel.
Schäfer („Sciusas" im StraBl)urger Zollprivileg von 831 in Sitzungsber. der
Berliner Akademie. Philos.-hisi. Klasse XXVU, 578) zuletzt ausgesprochen
Vanderkindere, Sciusas, Clusas dans les diplömes carolingiens (Bulletin de
la com. royale d' bist, de 1' acad. roy. de Belgique 75. 1 ff.). Mit Recht
bemerkt er, daß das Straßburger Privileg lediglich eine Analogie zu einem
Präzept Ludwigs des Frommen, erlassen auf dem Reichstag zu Aachen
828, ist (MG. LL. sect. V. Formulae p. 314 nr. 37). 75
' wird als Königsbote mit B. Ratold (von Verona?) und Graf Gerold von Kaiser
Ludwig nach Rom geschickt, um Papst Gregor IV. die Errichtims,' eines
Bistums in Nordalbingicn für Anskijr zu melden und seine Geiielmiiguu"
einzuholen. -^ Vita Anskarii Schulausgabe S. 34: per niiss..s suos vene"^
rabil.'s Bernoidum et Ratoldum episcopos ac Geroldum illustrissimum eo-
niiteiii oiiiiiem haue rationem sanctissimo papae Gregorio inlimari fecit
conliimandam; Bericht in der Bulle Papst Gregors IV.: per veuerabiles
Ratoldum sive Bernolduiii epis.opos nee non et Geroldum conntem vel
missimi veiierabilem. — Caesar, Triapostulaliis Seplentrionis p. 179. —
JalT.-l,,iewenfrl(i nr. 2574 zu 831. .'-32. — „Omiiium ndelimn-, — Ter-
minus posi tpiem bestimm! durch Reg. nr. 7.5. — Ob es sich hier um
li. Ralol.l von Soissons (so Loewenfeld) oder um B. Rothard von Veroua
(so Simson. Ludwig der Fromme II, 2.S1 uml nümmler. Ostfränkisches
Reich I, 276) bandelt, ist für uns unwesentlich. 7ß
234
Bern old — Ratold.
832
(832 840)
April 17
(832 840):
(832-810)
840
Juli 29
Au^st
Ingelheim
erhält von Bischof Wolfer von Konstanz einen Empfehlungsbrief für den
Kleriker Anno. — Grandidier, Strasbourg II pr. 200 nr. 107 ; MG. LL.
sect. V. Formulae p. 560 nr. 17. " 77
stirbt. — Jahr: Nur annähernd durch das erstmalige Vorkommen seines
zweiten Nachfolgers zu bestimmen (Reg. nr. 82). — Tag: Necrol. Aug.
MG. Necrol. 1, 275. — Confrat. Aug. (MG. Liber confrat. p. 160): Pernolt
eps; ebenda p. 249 unter den nomina canonicorum de civitate Argento-
rata: Bernoldus eps sowie p. 262 unter den nomina amicorum. — Nach-
ruf, dem Walafrid Strabo zugeschrieben, MG. Poetae lat. aevi II, 420:
Epitapliium Bernaldi. — Quamvis magna piis meritorum praemia resteiit, "•
Parva tarnen functis sunt loca corporibus. |1 Mole sub hac terrae Beriialdi
praesulis almi i| Membra iacent tumulis insinuata suis. | Saxo quidem genere
et gremio nutritus in AuuaejjAulica nmtato gesta labore adiit.jjHinc honor ex-
hibitus, hinc digna potentia crevit,|Nobileque ornavit vita niodesta genus.ii Plena
viro fuerat geminae prudentia partis || . . . . Vgl. auch Reg. nr. 70. 78
Uto II. (nach 832— vor 840).
an dieser Stelle eingereiht vom Bischofskatalog. MG. SS. XIII, 322 : Alter in
hoc numero fuit inde trigesimus Uto. — Piper bezieht folgende Eintragun-
gen in den eoiifratern. Aug. auf ihn: nomina fratrum de Etinheim (MG. Liber
confratern. p. 212): Uto eps vel abba und (a. a. Ü. p. 278): Uto eps. —
Grandidier läßt Uto II. stillschweigend aus, s. Bloch, Annalen S. 30. 79
Ratold (nach 832-874).
folgt Uto II. — Bischofskatalog MG. SS. XIII, 322: Diversis opibus loca
compserat isla Ratoldus; Erchenbaldi versus (2. Teil s. Reg. nr. 1) Böh-
mer, Fontes III, 2: Cautus honorandum, lector, venerare Ratoldum. | Prae-
sulis ossa latent, sed sua facta patent. || Ecce locis istis subvenit rebus
opimis, 11 Mens quia praesagi mira iubebat agi. |1 Gemma sacerdotum, gern-
mas hie auxit et aurum, || Sunt ut adhut quales cernere fecit opes. | Acti-
bus exemplis doctrinis et prece sancta, || Subdidit ipse sui corda deo po-
puli. II Undenis eius kalendis carne decembris || Sumtum spiramen. Pace
quiescat. Amen. — Über die Verknüpfung einer bis Ratold reichenden
älteren Bischofshste mit der unter B. Erchenbald aufgestellten s. Reg.
nr. 1. 80
(Straßburg) Kaiser Lothar bestätigt der St r aß bürg er Kirche auf Bitten
B. Ratholds die ihr von Kaiser Ludwig verliehene Zollfreiheit (Reg. nr. 75). —
Grandidier, Strasbourg II pr. 212 nr. 114 aus Abschr. des bischöfl. Archivs
zu Straßburg. — Böhmer-Mühlbacher nr. 1070 (1036).— Fälschung Gran-
didiers : Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandidiers (ZGORh. NF. XII, 486). 81
unterschreibt als presbiter vocatus episc. nebst einer Anzahl anderer Bischöfe
Lothringens und des angrenzenden Ostfrankens die Verfügung Kaiser Lo-
thars über die Wiedereinsetzung des Bs. Ebo von Reims. — Flodoard.
Hisl. Rem. MG. SS. XIH. 473: MG. LL. 1, 374; LL. sect. 11 Capitularia
11, 111 nr. 226: Narratio cleric. Rem. Bouquet VH, 278; Apolog. Ebbonis
Bouquet VII, 281. — Böhmer-Mühlbacher nr. 1072 (1038), wo aucli über
Datierung. — - Die Annahme von Grandidier, Strasbourg II, 151 und Pa-
risot, Royaume de Lorraine p. 130, daß der Ausdruck presbiter vocatus
episc. auf eine erst kurz vorher erfolgte Erhebung hindeute, ist uicht
zwingend, da die Bezeichnung als vocatus episc. auch sonst für zweifei-
Ratold.
235
840
85G
März 30 Frankiuil
(855-858)
859
Juni 14 Savomiieres
l)ei Tüul
los lAiigst gewL'ilitc l^iscliöfe vorkommt. Vgl. z. B. Ladewig, Koiistanzer
Regesten iir. 00 und i'rl und Friedricii, Die vocati episiopi in Sitzungs-
berichte der Münchener Akademie. Pliil.-hist. Klasse l.S8^> I, 313. 82
König Ludwig (der Deutsche) bestätigt dem B. Uutult'us auf dessen Bitten
die der Ötraitburger Kirclie von Kaiser Ludwig dem Frommen und dessen
Vorgängern, den Frankenkonigen, erteilte Immunität. — Abschr. 16. Jahr-
hdts. Str. B.-A. (i 37(5. — Sclioepflin, Als. diplom. 1, s7 nr. 107 aus Ab-
schr. 17. Jaiirhdts. (a. a. O. (J-JSIH): Grandidier, Stra-siioiirg II pr. 213
nr. 115 aus Ai)sclir. n)il ,s41 ; VVicgand, Straßb. Urk. B. I. -2^ nr. ^7 aus
("i 37tj. — BöbnuT-Mülilliaclier nr. 14l() (1375). — Grandidier, Strasbourg
11, 165 identifiziert B. Hatold auch mit B. Lanto (von Augsluirg), dessen
Namen er in Haiilo umwandelt und so seine Teilnahme an der Mainzer
Synode von 847 üktol)er 1 beweist. — Mansi, Coli, concil. XIV, 891». —
Böhmer-Mülilbaclier nr. 13S,S' (1347«^). — Ebenso ist Grandidiers Annahme
(Strasi)oiirg 11. 17-2), dat5 der Straüburger Bischof an der ostlränkischen
Reichsversanmilung und Synode teilgenommen habe, die unter dem Vor-
sitz König Ludwig des Deutschen in Mainz 84<S Oktober 1 u. a. auch über
die Irrlehre Gottschalks (vgl. Reg. nr. 73) entschied, wenig wain-scheiniich.
Eine Liste der anwesenden Bischöfe ist nicht vorhanden. — Bölinier-Miihl-
bacher nr. 13.S9' (1348*^). — Die hier augeführte Urkunde Ludwig des
Deutschen für den lothringischen Bischof sowie dessen Anwesenheit auf
der ostfränkischen Synode von 868 (Reg. nr. !t4) ist leicht mit seiner
Stellung als Sutfragan von Mainz und mit der Zugehörigkeit seiner rechts-
rheinischen Besitzungen zu Ustfranken zu erklären. Die Urkunde Ludwigs
des Deutschen für St. Stephan in Straßburg ist ebenso wie die Kaiser
Lothars I. eine Fälschung aus der Mitte des lä. .lahrhdts. — Böhmer-
Mühlbacher nr. 1420 (1379) bezw. 1120 (1086). 83
Papst Benedikt III. an B. Rataldus: Ein Mann aus seiner Diözese kam
nach Rom und bezichtigte sich des Vatermordes. Zur Strafe soll der
Schuldige 12 Jahre büßen: bis zum Aiiend fasten und weder Fleisch noch
Wein und Fisch genießen, außei- an Sonn- und Feiertagen und währenil
der Zeit von Ostern bis Pfingsten. Fünf Jahre darf er nicht in die Kirche
gehen oder kommunicieren, sondern voi- der Kirchentür muß er während
des Gottesdienstes ausharren. Nach Ablauf diesei- Frist darf er die Kirche
wieder betreten, aber erst im zehnten Jahre ist er zur Teilnahme am
Abendmahl berechtigt. Sollte er ai)er vor dieser Zeit aufs Sterbelager
geworfen werden, so darf ihm die Wegzehrung (viaticum) nicht verweigert
werden. — v. Pflugk-Harttung, Acta pontificum III, 3 nr. 3. — JafTe-
Loewenfeld nr. 2671a. — „Dum de universo". 84
auf der Synode westfränkisciier. Inirgundischer und lothringischer Biscjiöfe,
auf der in Anwesenheit König Lotli.'us IL, seines Bruders Karl und König
Karls des Kahlen ancii gegen Krzb. Wenilo von Sens wegen seines .\b-
falls von seinem König verhandelt wurde. — Fehlt in der Liste der an-
wesenden Bischöfe MG. LL. sect II Capitul. II, 450 nr. 299: aufgezählt
jedoch an der Spitze des Synodalschreibens an Wenilo. Mansi. Coli, con-
cil. XV, 529. — Böiimer-Mülilbachcr nr. 12881(1253'^). Vgl. llcfeio. Gunci-
liengescii." IV, 206. — Im Schreiben an B. llildegar von Mcaux (Migne. l'a-
trologia 7(1. ir>| ; vgl. auch llincmar, De divorlio Illotharii a. a. O. 75,627)
berichtet Erzb. Hincmar von Reims später, daß einige Bischöfe und Laien,
die an der Synode von Savonniöres leilgenommen hatten (Hincmar, De di-
vorlio a. a. ü. col. 739), kurz vor dem zweiten Konzil zu .\aclien (Reg.
nr. 87) sich an ihti tun Auskunll luul Rat gewandt hatten. Parisol.
Wentzck«, RcKesten der Bischöfe vdii SIrußburif.
31
236
Ratold.
859
860
Okt. 22
862
Apr. 29
863
Juni
nach
Miii 21
Rom
Royaume de Lorraine p. 169 glaubt ihnen auch B. Ratold zuzählen zu
dürfen. Dieser Annahme widerspriclit die ganze Haltung des Straljl)urger
Bischofs in den Verhandlungen über die Ehescheidung: auch der Wort-
laut der von Hincinar veröffentlichten Anfrage gibt keinen Anhalt. 85
auf der Synode westfränkischer, lothiingischer (dieselben, die sich schon in
Savonnieres Reg. nr. 85 eingefunden hatten) und burgundischer Bischöfe,
die sich mit der Frage der Ehescheidung des Grafen Boso von Engeltnid
befaßt. — Rataldus .^tratburgensis episcopus subscripsi unter den Unter-
schriften von 57 Teilnehmern. — Mansi, Coli, concil. XV, 561. — Vgl.
Parisot, Royaume de Lorraine p. 177. 86
auf der lothringischen Landessynode, die von König Lothar II. berufen, dessen
Ehe mit Theutberga für ungültig erklärt. — Synodalakten Mansi, Coli,
concil. XV, 611. — Böhmer-Mühtbacher nr. 1296'' (1261''). 87
auf einer Synode sämtlicher lothringischer Bischöfe — mit Ausnahme B.
Hungars von Utrecht — wird im Beisein päpstlicher Legaten das Urteil
in der Eliescheidungssache König Lothars II. bestätigt. — B. Ratold selbst
nicht genannt, doch steht seine Teilnahme wohl außer Zweifel. — Ann.
Fuldenses Schulausgai)e S. 57 : In regno Hlotharii pro eo, quod dimissa
uxore legitima alteram duxit, syuodus in Mettis coUecta est omnium epi-
scoporum eins praeter Hungarium Traiectensem .... — Böhmer-Mühl-
bacher nr. 1302» (1267'*). 88
nimmt teil au einer Heerfahrt König Lothars II. gegen die Normannen, die
mit schmählicher Erkaufung des Friedens endete. — Mit Mühlbacher nehme
ich an, daß sich der Satz ,expeditionibus regalis imperii occupatus" im
Schreiben B. Ratolds an Papst Nikolaus (s. das folgende Reg.) auf die in
den Ann. Bertiniani (Schulausgabe S. 67) und bei Hincmar, Ann. MG.
SS. 1,462 erwähnte Unternehmung bezieht. — Böhmer-Mühlbacher nr. 1302''
(1267^). 89
richtet ein Schreiben an Papst Nikolaus I.. worin er wie andere loth-
ringische Bischöfe, wohl nach vorheriger Verständigung untereinander
(vgl. den Brief B. Adventius' von Metz MG. EE. VI, 221: ceteros con-
fratres nostros huc illucque de diversis parlibus advocans , vobiscum
sentire unanimiter et sapere hortatus sum), sich dem Spruch des Papstes,
der die Beschlüsse der Metzer Synode (s. Reg. nr. 88) verworfen hatte,
fügt. — Bruchstück Grandidier, Strasbourg II pr. 326 nr. 178; MG.
EE. VI, 217: Igitur quibusdam expeditionibus regalis imperii occupatus,
immo obsessionibus paganorum nee minus perversorum christianorum si-
multatibus praegravatus, meae excusationis causas iuxta decreta Deo digni
aposlolatus vestri per legatum meum vestrae mansuetudini antea dirigere
nou potui et teste rerum omnium conditore nulla temeritate nullaque arro-
gantia retardante actum est, sed sola impossibilitate et iam dicta impor-
tabili occupatione dimissum. Quocirca, si non corpore praesens, mente
tarnen quasi ad vestra sacra vestigia provolutus. indulgentiam peto ob
illius amorem .... — Die Absendung des Briefes ist nach dem Wort-
laut sicher vor die Romreise (s. das folgende Reg.) zu setzen: Parisot,
Royaume de Lorraine p. 253. — Böhmer-Mühlbacher nr. 1304 (1269). 90
bringt im Auftrage König Lothars II. ein Schreiben nach Rom an Papst
Nikolaus, das den Verkehr des Königs mit den gebamiten und abgesetzten
Bischöfen entschuldigen und sein Verhalten rechtfertigen soll. — Ann. Ber-
tiniani Schulausgabe S. 7 1 : Hlotharius . . Ratoldo Argentoratensis urbis epi-
ßatold.
237
SU
865
Auiiust 3 Veiirlresse
(858-807)
Worms
871
Sfopo cum scriptis l'alsa iiiore siio de sua exi-usalioiie i-t voliiiitaria cur-
reetione loqueiitihus praemisso .... — Hölimer - Mülilliaelier iir. 1303"
(1-268^). Inhalt des Briefes ebenda iir. 1304 (HüO). JH
Nachdem l'aps! Nikolaus f. Könij; Lothar II. dunh Briefe an ihn und an
seine Bisihftle (diesen s. Mansi. (,'oll. cuncil. XV, 37'.») die Verhanfinnf: der
Exkommunikation itei lortü:esel/.ter Wideisetzhchkeit '^e'^cn die päpstlichen
Befeiile betr. Wiederaul'nahme der Tiieutjjerga anj^edrolit hatte, erfolgt
deren Zurückführun^j;. Die Vertreter Lothars sdiwören in Gegenwart von
acht lothrinjiisrhen Bischöfen, unter denen Bathaldus episcopus Plratiluir-
gensis. dal) iiir Herr Theulhert^a als rechtmidjiüe (jemahlin wieder auf-
nehmen wolle. — Ann. Bertiniaiii Schulausgabe S. 77: MG. LL. sect. II
Capitul. 11,40« nr. 307. — liöhmer-Mühlbacher nr. 1307" (H7:2"J. y'2
Papst Nikolaus 1. schreib! dem Slraliburger Bischof B od alt, daß ein Mann
namens Tholhar ihm einen Brief des Bischofs überbracht habe, aus dem
er ersah, daß der Überbringer ein Multermörder war. Der Papst hat erkannt,
daß der Tiiter ein Jahr lang die Kirche nicht betreten dürfe: danach kann
er eingelassen werden, bleibt aber von der Koninuniiou ausgescliiosseu,
der er erst nach .Milauf von 3 Jahren teilliaftig wild: fromme Spenden (ob-
lationes) aber darf er selbst erst nach sieben weiteren Jahren darbringen.
Der Genuß von Wein mid Fleisch ist ihm diese ganze Zeit hindurch ver-
boten mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen sowie der Zeit zwischen
Ostern und Pfingsten; die Benutzung eines Fuhrwerkes ist ihm ebenfalls
nicht gestattet ebensowenig wie das Tragen von Wallen, außer gegen die
Heiden. Drei Tage in der Woche soll er bis zum Abend fasten. Von
seiner Gattin aber darf er nicht getrennt werden. Nur wenn er vor Ab-
lauf von 3 Jahren auf das Totenbett geworfen wird, kann ihm Leib und
Blut des Herrn gegeben werden. — Grandidier, Strasbourg II i)r. 249
nr. 131 aus Mansi, Coli, concil. XV, 4,5)»;. — Jafte-Loewenfeld nr. :28.50. —
,Dum de nniversis". 93
Ratolfus episcopus auf der Synode ostfränkischer Bischöfe (anwesend auch
König Ludwig der Deutsche), die sich hauptsächlich mit Fragen der kirch-
lichen Disciplin beschäftigt. — Aufgezählt in der professio fidei. Mansi,
Coli, concil. XV, 867 ; Archiv für alt. deutsche Gesch. X. 4.5!t. — Seine
Unterschrift : signum Rutoldi Argeidoratensis episcopi, unter dem Privileg
Erzb. Luidberts von Mainz und der anwesenden Biscliöfe und Äbte für das
Kloster Neuenheerse. — Diekamp. Westfäl. Urk. B. Supj)!. S. 3.S nr. -275.
— Böhmer-Mühlbacher nr. 1468" (1425"). 94
(Slraßburg) schenkt den Brüdern der Straßburger Kirclie zu gemeinem
Nutzen einen Hof (curtis) in der villa Geisbodesheim mit allem Zubeiiör
zu demselben Rechte, zu dem ihn einst König Dagobert der Straßburger
Kirche gab. Nur mit Zuslinmnnig der Kanoniker darf dem Hofe ein Vogt
gesetzt werden, der seinerseits lediglich zu dreimaligem echtem Ding (pla-
cituni) dorthin konnneu und Ouartier .nelimeu (mansioneni facere) darf,
luißt'r weini ihn etwa der Propst zu einer bestimmten Sache eiidädt. .\m
Winter- und Usterding muß ihm der Propst dienen und zwai- jedesmal
mit einem Frischling, zwei Situlen Wein, einem Malter Korn und zwei
Maltern Hafer klCislerliciieu iMaßes (claiislralis meusurae), am dritten, dem
Herbslding. hat die faniilia des llerrenhofes das Gleiche zu iUiernehmen.
Dies alles setzt der Bischof fest, damit die familia weniger bedrückt wird
und freier und leichter die lägliciien Leistungen für die erwähnten Ka-
noniker aufbringen kann .... haue cartulam inde conscribi testescpie
subscribi eoruuupie subscriptione fecinuis corroborari. acta sunt haec in
31*
238
Ratold.
871
873
Juni 1 1
Aachen
Juni 12
Aachen
civitate Argentina anno dominicae incarnationis 87 1, regnante Ludewico
pio ac serenissinio imperatore et consensum una cum principiljiis prae-
bente, anno autem 30 regni eins ; in herum praesentia testium : Luttiiardi,
Ripoldi, Dietberti, Regingeri, Guniperti, Hugonis, Joannis, Walgeri, Drutt-
heri, Lutterici, Ingoldi, üdalhardi, Gonelini, Hennerammi. ego Eberhardus
cancellarius ad vicem Luttperti archicaucellarii recognovi. — Abschr. 16. Jahr-
hdts. im Kopialbuch des Domkapitels Str. B.-A. G 3463 Urk. nr. 99. —
Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 25 nr. 30 aus Alischr. — Fälschung aus
Anfang des 12. Jahrhdts. im Zusammenhang mit der Reg. nr. 11 ange-
führten Urkunde König Dagoberts und der Urkunde Wisericlis imd Az/.os
vom Jahre 953 (dahin weisen sie die Regierungsjahre König Ottos und
die Angabe Liutolfo duce) im Straßb. Urk. B. I, 31 nr. 40: Bloch, Jura
curiae in Munchwilare (ZGORli. NF. XV, 411). 95
König Ludwig (der Deutsche) bestätigt dem B. Ratald die der Straß-
burger Kirche von Kaiser Ludwig dem Frommen erteilte Zollfreiheit. —
Inseriert in Bestätigung K. Karls IV. 1356. Abschr. 16." Jahrhdts. Str.
B.-A. G 4S7. — Grandidier, Strasbourg 11 pr. 256 nr. 138 mit Juni 12
aus Transsumpt Karls IV. — Böhmer-Mühlbacher nr. 1495 (1453) mit
Jmii 12. 96
König Ludwig (der Deutsche) bestätigt der Straß burger Kirche auf
Bitten B. Rataids, da alle Urkunden, die in der Kirche aufbewahrt wur-
den, verbrannt sind, alle ihre Besitzungen, Schenkungen und Privilegien
mit Inquisitionsrecht und Immunität. Als Strafe für die Verletzung dieser
Bestimmung fallen der Kirche nach alter Sitte 30 Pfund lautersten Goldes
zu. Außerdem verleiht der König dem Bischof und seinen Nachfolgern
das Recht, in jeder villa des Bistums (episcopium) eine Münzstätte zu er-
lichten. — Mabillon, De re diploni. suppl. app. 97 nr. 12; Giandidier,
Strasbonig II pr. 257 nr. 139 aus Or. des bischöfl. Archivs zu Zabern;
Wiegand. Straßb. Ürk. B. L 26 nr. 32 aus Mabillon. — Bölimer-Mühl-
bacher nr. 1496(1454). — Verunechtet unter Benutzung eines Immuni-
tätsprivilegs, das unabhängig von Reg. nr. 83 nochmals das Privileg Lud-
wigs des Frommen bestätigt. Mit Recht führt Mühlbacher a. a. 0. die
wiederholte Bestätigung darauf zurück, daß erst durch den Vertrag von
Meerssen 870 Straßburg dem Reiche Ludwigs des Deutschen einverleibt
war. Wie das Inquisitions- und das Münzrechl war wohl auch die Er-
zählung vom Brande des Münsters in der Vorlage nicht enthalten, wie die
Überlieferung von früheren Privilegien zeigt. 97
stirbt. — Jahr: Ann. Alamannici her. von Henking (Mitt. zur Vaterländischen
Gesch. NF. IX, 252). — Tag: Necrol. Weissenburg. (Böhmer, Fontes IV,314):
XI kal. dec. Radulfus Argentin. epus.: Erchenbald (Reg. nr. 80): Undenis
Calendis Decenibris ; Necrol. Romaric. (Böhmer, Fontes IV, 463 ; Ebner im
Neuen Archiv XIX, 70): Xll kal. dec. Rataldus episcopus ; Berlers Chronik
(Elsäss. Mitteil. 2. Folge XVH, 125): 875 Nov. 21. — In confrat. Aug. (MG.
Liber confratern. p. 164): Ratoldus eps. und unter den nomina canonic. de
civitate Argentorata (a. a. 0. p. 249): Ratolt: in coufrat. Sangall. (Gran-
didier, Strasbourg II pr. 326 nr. 177) unter den episcopi conscripti: Ra-
toldus episcopus. — Pertz (MG. SS. 1, 510) und Henking (a. a. 0.) be-
ziehen die Angabe der Ann. Alaman. auf B. Ratold von Verona, der je-
doch schon 847 starb. S. dagegen Ilauck, Kirchengesch. II, 724. — Über
den in der Bischofsliste folgenden Grimold s. Reg. nr. 1. 98
874
(877-8?8)
(874-888)
888
Mai 10
888
Regrinliiird
Baltram.
?89
Resrinliard (874- SSS).
Nat-hfolger Ratol(l>. — Knlifii|p;il(li ver.>^us (nohiner, Fontes 111, ü): Regin-
liardo veiieiandao imitationis episcupo, pace sanctae Mariae, ad exaiidilii-
les sanctos Cosinani et Daniiarium inartyies confiigiente, posleiis exeiiiplnin
quo deprecentm- praelu'iite. Dieiii oliitus eins VI idiis inaii et lofiim suf-
fiigli veneraiiiur. 99
B. Salomoii von Konstaii/. sendet diin-li Vermittlung des Meiers /.u Tein^on
einen Brief an H. Hegen liard: er will künftige Woche nacli Stral5liiirg
kommen und hofft, den Alil (liuotiio) von fteiiluMiaii und (Iraf Odalrieh
(vom Linz- und Argengau) mit/iil)riiigen. — MG. LL. sett. V. Forniulae
p. 419 m-, HO. — Datum naili Zeumer, Formulae Salomonis (Neues Archiv
VIII, 5i27). — Der Zweifel Parisots, Royaume de l.orraine p. i-2(> an der
Richtigkeit der Beziehung auf 15. Reginliard entfallt nach Feststellung des
Todesjahrs B. Ratolds. 1()0
Brief B. Salonions von Konslanz an B. Reginliard (N.): Konig Karl III.
(K.) schicke ihn, Salomon, zum Kloster Luxeuil, B. Begirdiard möge daher
für ihn und sein Gefolge Unterkunft und alles Nötige im bischöllichen
vicus Ruvacha besorgen lassen; Aufträge von Seiten des Bischofs wird er
schleunigst ausführen. — Grandidier, Strasbourg II pr. 280 nr. 154; MG.
LL. sect. V. Formulae p. 417 nr. 33. — Datum nach Zeumer. Formulae
Salomonis (Neues Archiv VIII, 5:27). — Vgl. Reg. nr. lOü. 101
schenkt der Straßburger Kirche 12 Säckel (siclos) von Beinenhcüm und
10 Solidi von Wigeresheim. — Wiegand, Melker Seelbuch (ZGORh. NF.
III, 97). 100
stirbt. — Jahr; Anzunehmen nach dem Regierungsantritt seines Nachfolgers.
— Tag; Necrol. Argent. (Böhmer, Fontes IV, 309 = Wolfenbüttel cod.
Aug. 84 fol.); Regiubalt epus; Necrol. Weissenburg. (Böhmer, Fontes IV,
311); Reginhartus epus Argentin.; Wiegand, Melker Seelbuch (ZtiORh.
NF. III, 97): Reinhart episcopus obiit; Erchenbald s. Reg. nr. !t9. —
Parisot, Royaume de Lorraine p. 489 berichtet von zwei Ülierlieferungen,
zum 2. und zum 10. Mai (das später angegebene Datum des 19. Mai ist
wohl ein Druckfehler). Für den erstereaTag führt er das Kalend. Argent.
und das Kalend. Weissenburg. Böhmer, Fontes IV, 309 bezw. 311 an.
An beiden Stellen steht Mai 10. Übrigens ist dieses Weiüenburger Nekro-
log identisch mit dem im Gegensatze zu ihm gesetzten, das Moover im
Archiv des bist. Vereines f. Unterfranken XIII. gibt. — Confrat. Aug. unter
den nomiua canonic. de civitate Argentor. (MG. Liber confratern. p. 249);
Reginhart. l()jj
Baltram (888—006).
Nachfolger R.ginhards. — Erchenbaldi versus Böhmer, Fontes III, 2: Sanctae
sanctorum Argentinensis ecclesiae antistitum successor, Noricus vir magni-
ficae sanctitatis, ut fertur 18 annos oflicium suuni, munus iiuiuam dei. lau-
tissime administrans, cui devote servivit. 2. idus aprilis ad dcnm Baldram-
mus perrexil. — Aus der hier angegebenen baierischen Abstanmiung lt.
Baltrams hat schon Grandidier, Sti'asbourg II. 243 die Finsetzung durch
König Arnulf selbst bald na< h dem Tode Reginhards geschlossen. Ihm
schließt sich zuletzt an Parisot. Royaume de Lorraiiie p. 489. Gran-
didiei-, Strasbourg II pr 299 nr. Kii bringt eine Auzahl Gedichte eines
240
ßaltram.
888
889
Juni 13
891
Apr. !22
895
Mai
Mainz
Waldrani, den er mit H. Haltrani identifiziert (aus der Sammlung des Cani-
sius: Thesaurus monunient. efclesiast. II. 3, :239 if.). Es liandelt sich liier
um einen MOnch Waldram, einen Freund R. Salonions von Konstanz, dessen
Gedichte jetzt von P. v. Winterfeld MG. Poetae tat. aevi IV, :510 tl'. lier-
ausgegeben sind. Vgl. Wattenhach. Geschiciitsquellen^ I, 274. Über die
Änderungen Grandidiers vgl. Dümmler, St. Gallische Denkmale aus der
Karoling. Zeit (Mitteil, der Antiquar. Gesellscli. in Zürich XII. 262). 104
gibt nebst einer größeren Reihe anderer Bischöfe seine Zustimmung und
Unterschrift zu der Beurkundung der Privilegien der Klöster Herford und
Corvey durch Erzb. Luidbert von Mainz. - Westfälisches Urk. H. I. C, 27
nr. 34. — Über Datierung s. Dümmler. Ostfränkisches Reich II, 306 und
Wilmans, Kaiserurkunden Westfalens 1, 454. — Darnach ist die Teil-
nahme B. Baltrams an der gleichzeitig abgehaltenen Generalsynode der
S. Hauck, Kirchengesch. II, 655. 105
ostfränkischen Bischöfe gesichert.
Regensburg
Tribur
(Forchheim) König Arnulf beurkundet, daß Abt Helviricus von Ebers heim
in Gegenwart seiner Getreuen, des Erzb. Sunderald von Mainz und des
B. Baltram, sowie vieler anderer Fürsten ihn mit seinen München gebeten
habe, seine arg verwüstete Abtei mit allem Zubehör unter den Schutz
B. Baltrams zu steUen. Der König willfahrt der Bitte in der Voraus-
setzung, daß weder der gegenwärtige Bischof noch dessen Nachfolger
dem ihnen anvertrauten Gotteshause irgend welchen Schaden zufügen. Ihren
Abt sollen die Brüder, wenn möglich, aus der eigenen Mitte wählen und
nur im Notfalle einen Auswärtigen berufen, der dann vom Straßburger
Bischof geweiht wird. Eine Absetzung des Abtes darf nur nach Ver-
handlung vor der bischöflichen Geneialsynode zu Straßburg stattfinden.
Den Verletzer des Klostergutes trifft eine Strafe von 40 Pfund Gold, wo-
von die Hälfte dem königlichen Fiskus, 10 Pfund der Abtei und 10 der
Straßliurger Kirche zufallen. — Abschr. 17. Jahrhdts. Str. B.-A. G 1276.
— Grandidiei', Strasbourg II pr. 292 nr. 159 aus Abschr. — Böhmer-
Mühlbacher nr. 1817 (1768). — Die aus der bischöflichen Kanzlei stam-
mende Fälschung ist in die Zeit B. Burchards (1141 — 1162) zu setzen
und im Zusammenhang mit den übrigen Fälschungen dieser Zeit, die die
Rechte des Straßl)urger Bischofs urkundlich festlegen und erweitern wollen,
zu werten. Der vorliegenden Urkunde und den aus ihr abgeleiteten An-
sprüchen hat dann die Abtei Ebersheim die in Reg. nr. 111 angeführte
Darstellung entgegengesetzt, in Verbindung mit den übrigen aus diesem
Kloster bekannten Fälschungen. Die von Dopscli. Die Ebersheimer Ur-
kundenfälschungen (MIÖG. XIX, 603) angeführten Wendungen, die sich in
anderen Ebersheimer Königs- und Kaiserurkunden finden, sind teils durch
direkte Übernahme aus der bischöflichen Fälschung, teils durch die ge-
meinsame Bearbeitung durch denselben Ebersheimer Fälscher zu er-
klären. 106
König Arnulf schenkt auf Bitten B. Baidrams der Marienkirche zu
Straßburg, wo der Hauptsitz des Bistums ist. eine Hufe mit allem Zube-
hör in der Grafschaft Eberhards im oberen Argowe in dem Orte Bach.
— Schoepflin, Als. diplom. I, '.16 nr. 122; Grandidier, Strasbourg II pr. 21)4
nr. 160 aus einem Perg.-Cart. der Stadt Straßbm-g. — ßöhmer-Mühlbacher
nr. 1859 (1809). 107
anwesend auf der Synode und Reichsversammlung, die unter dem Vorsitz
König Arnulfs meist über Sachen der kirchlichen Disziplin berät. — Akten
der Synode MG. LL. sect. II Capitul. 11, 210; Unterschrift a. a. 0. II, 246.
— Böhmer-Mühlbacher nr. 1905'' (1854''). 108
Baltram.
•241
898 I
(888^9J>)
(Kegeiisbuig) (Albrainmiis) iielisl einer grolieii Aii/.alil anderer deubcher
Bischöfe als anwesend genannt bei der angeldicii durch Papst Fonnosus
in Gegenwart KOnig Arnuil's vollzogenen Weihe der Kirche St. Eninieran
in liegensburg. — Notae S. Enimerammi MG. S."^. W, 1094. — Unglaub-
wfirdig s. Holder-Egger a. a. 0. 1()9
(Straßburg) anwesend, als Abt llehnericus von Ebersheini König Arnold (!)
um Bestätigung der Hechte des Klosters auf die Kirche zu Zell ersucht.
— Urknnde König Arnolds dal. S.S:2, indict. I. pridi.' non. April., anno 7
regni. — Grandidier, StrasI rg 11 pr. -JD-j nr. Itil mit «iti' April 4 aus
angebt. Or. im Ebersiieinier Archiv als Fälschung. — Böhiner-Mühlbacher
Ibi)» (1S44) zu Sit4. — Fälschung ohne echte Vorlage, im Zusanunen-
hang mit den übrigen Ebersheimer Stücken hergestellt .Mitte des \-2. .lahr-
hunderts, vgl. Heg. nr. KMi. Hq
904
Mai 15
(888-906)
1
«MMJ
April 1 -2
.
erhält von Arnulf von Kärnten, der seinen üheini, Kaiser Karl, vertreibt, die
Abtei Ebersheinminnster und setzt au Stelle des widerspenstigen .\btes
Hartmann den .Mönch Hebnericus. Doch bereits nach drei .lahren setzt
Papst .Jobann. der den Bischof exkonimiiniciert. Karl wieder ein. der
sogleich die .\btei wieder überniniint. den Helniericus verjagt und die
Selbständigkeit des Klosters in-kundlich bestätigt. — Chron. Ebersheini.
MG. SS. XXlll. 4S8: Arnolfus dux Noricorum Karolum patruuni snuni regno
pepulit ac regnum sibi ursurpavit, et Baltramno episcopo Argentinensi ab-
baciam Novientum. ut parti eins faveret. promisit. Is abbaciani ingressus,
onniia dicioni sue subegit et Helmericum quemdam monachum abbaten!
constituit, quia Hartniannus ei subesse noluit. Sed uon diu hac tyrannide
potitus est. nam ab apostolico .Johanne degradatus est et cxcomini'inicatus.
Post tres autem annos Johannes papa cum |)rincipibiis Karolum imperio
restituit, qui et confestim abbaciani recepit et Helmericum. restitnto Hart-
manno, expulit et immunitatem abbacie cum omnibiis pertinenciis ipsius
per Chartas confirmavit. — Über den Wert dieser Darstellung s. Reg.
nr. 106. Ijj
(Straßburg) König Ludwig (das Kind) bestätigt auf Bitten B. Baidrams die
den Leuten der Straß burger Kirche verliehene Zollfreiheit. — Gran-
didier, Strasbourg H pr. 317 nr. 170 aus Abschr. des bisciiötl. Archivs in
Straßburg. — Böhmer-Mühlbaclier nr. :20'20 (l'.lfiti). — Fälscii uii tr Gran-
didiers: Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandidiers (ZGttRli. NF. .\II,4.S9).
11-2
Die verwitwete Kaiserin Ricliardis wendet sieh am Schluß der von ihr dem
Kloster Aiidlan gegebenen Staliileu an den Papst mit der Bitte, die Abtei
dem Diözesaiibiscbof Baltram durch ein Schreiben (epistolari allocutione)
zu empfeideii. — Schoepflin, Als. diplom. l, 171» nr. '231 aus Gr. .ge-
schrieben Ende des 11. .Jahrlults."^: Grandidier. Strasbourg II pr. 304
nr. 165 aus Or. in Andlau. — Zeit bestimmt nur durch die Hegierung
Baltrams, da Hich.irdis den SSS .laniiar I :J verstorbenen Kaiser Karl den
Dicken lauge iilicrleble. ||;^
soll dem Kloster Ebersbeim ein Pi'ivileg erteilt haben. — li. 'rieht in den
Urkunden B. Widerohls dal. (!t!tl -<»;»!») niid H.Wilhelms I. dal. 104-.>. —
Unglaubwürdig s. die genannleii Hegesten und nr. 111. IH
stirbt. — .lahr: Ann. Sax.. .MG. SS. VI, .")!»! : Heginoiiis chron. Schulausgabe
S. 1512. — Tag: Erchcnbaldi versus s. Reg. nr. lOi; Necrol. .Vrgent. (G^au-
" "'^ 115
didier, Strasbomg II, :25y).
242
Otbert— Gozfrid.
906
Apr. 12-
Nov. 4
Otbert (906—913).
folgt
S.
Okt.-20—
Nov. 4
Straßburg
913
Aug. 30
Ratburg
Ende
Septemb.
Baltram. — Ann. Saxo MG. SS. VI. .■)91; Reginonis chron. Schulausgabe
153; Erchenbaldi versus Böhmer, Fontes 111,2: Quis qui non doleat, quod
patrem grex abiebat? || Otbertum dico, qui periit giadio.HEst Christo iunctus.
pastoris nomine functus ; || Martyrizatorum mors preciosa fuit. || Ratburg,
quem sanctis occisum iunxerat istis, || Sit tutus claustro. sancta Maria, tue. ,1
Tertia kalendas septeml)ris carne redemptum || Obtulerat domino vivere
perpetuo. — Die Angabe der Gallia christiana V. 787 über die Abstammung
Otberts von einem Grafen Luitfrid zieht bereits Grandidier, Strasbourg II,
273 stark in Zweifel: sie ist durch nichts beglaubigt. — In dem Werke
Nnmismatique de l'Alsace par Engel et Lehr p. 154 glaubt der erstere
die Buchstaben 0 — D bezw. S auf aus der Münzstätte Straßburg stammen-
den Münzen Ludwigs des Kindes und Karls des Einfältigen auf B. Otbert
deuten zu dürfen. Er baut dabei auf einer Hypothese weiter, die Long-
perier, Monnaies episcopales de Strasbourg et de Constance (Revue nnmis-
matique, uouv. ser. II, 334) zuerst aufstellte. Dieser wollte in einzelnen
Buchstaben, die sich auf Straßburger Münzen befinden, Zeichen der Bischöfe
sehen und daraus ein bischöfliches Recht bei der Prägung fast ein
Jahrhundert vor dem für B. Erchenbald ausgestellten Privileg feststellen.
Fast allgemehi nahm man diese Vermutung an — ich nenne nur Wie-
gand, Straßb. Urk. B. 1, 27 Anm. und Dannenberg, Deutsche Münzen der
sächsischen und fränkischen Kaiserzeit I, 346 und 354 — und soviel ich sehe,
ist nur Cahn, Münzgesch. der Stadt Straßburg S. 4 Anm. ihr entgegen-
getreten. Zunächst sind aber die von den Verteidigern dieser Theorie
hervorgehobenen Buchstaben ganz willkürlich ausgewählt, ferner passen
verschiedene Buchstaben auf keinen der uns bekannten Bischöfe, z. B. P
auf einem Denar Karls des Einfältigen (s. Cahn a. a. 0.) und VE" — B
auf einem solclien Heinrichs I. (?) (vgl. Reg. nr. 133), und endlich finden wu-
nirgends im fränkischen und deutschen Reiche eine ähnliche Bildung. Mir
scheint danach die Unhaltbarkeit der von Longperier in die Welt gesetzten
Hypothese durchaus festzustehen. 116
König Ludwig das Kind schliclitet auf der Durchreise von Metz (Oktober 20)
nach Nordliausen (bei Erstein) (Novemb. 4) einen Streit zwischen Bischof und
Volk von Straßburg. — Regin. chron. Schulausg. S. 152: Strazburgensem
urbem adiit ibique episcopum ac plebem inter se dissidentem ad concordiam
revocavit. — Böhmer-Mühlhacher nr. 2039" (1984''). — Parisot, Royaume
de Lorraine p. 571 vermutet mit Recht, daß dieser Streit, unmittelbar
nach der Erhebung Oti)erts, mit dieser im Zusammenhang stehe. — Gran-
didier, Strasbourg II, 259 verlegt diese Zwistigkeit in die Regierung Bal-
trams, verleitet durch die Anordnung in Regiuos Chronik (Ausgabe von
Pistorius). 11'
wird von den Bürgern vertrieben und auf der Rat bürg getötet. — Erchen-
baldi versus s. Reg. nr. 116. — Jahr: Ann. Sangall. mai. her. von Hen-
king (Mitteil, zur Vaterland. Gesch. NF. IX. 279); Contin. Reginonis Schul-
ausgabe S. 155; Ann. Einsidl. MG. SS. IH, 141; Ann. Saxo MG. SS. VI, 593
zu 913; Herim. Aug. chron. MG. SS. V, 112 zu 912. — Tag: Erchenbald
a- a. 0.; Necrol. Aug. MG. Necrologia I, 279. — Confrat. Fabarienses
(MG. Liber confratern.
(20291^).
170): Oprect (?). — Böhmer-Mühlbacher nr. 2088^^
118
Gozfrid (913).
folgt otbert. — Erchenbaldi versus: Böhmer, Fontes III, 3: Hie maiorum natu
oriundus, nuperioris utique Karoli sororis fihus, quo eciam, ut deus iussit,
Gozfrid — Ricliwiii.
243
913
Nov. 1^
iiitcli
Nov. 1-2
916
Sept. 20
918
im Mai
daiifp. tum virtiiti- tum oiiire paucitate dierum, octo septimanis episcopiuin
guliciiians. IV idus udvcuiImms voi'atus coelum convolavit (io/.fridus. — Düniiii-
1er, Ostfränkisdu'S lieicli 111 -. 5'.t3 glaubt den liier geuaunteii Karl mit
Karl dem Kahlen oder Kiul dem Kinfiiltigeii identitiziercn zu dürfen und
folgert daraus eine unter westfrankiscliem Einfluß erfolgte IJiscIiofswald ;
Grandidier. Strasburg II. 28t) denkt an Karl den Kahlen. — Wa.s Long-
perier und sein Nachfolger von einer angeblichen Münze Gozfrids, bezeichnet
durch die Buchstaben G — D, sagen, ist nach Reg. nr. IUI grundlo.s. 119
stirbt. — Vgl. Erchenbaldi versus Reg. nr. ll'.t. 120
ßichwiii 0)13—933).
Nachfolger Gozfrids. — Erchenbaldi versus: Böhmer, Fontes III, 3: No-
bilitate praeelueni, profunditate litteraruni ampliorem, virtutibiis illustrem,
genere Hlotariensem . in iuventute vividum, in senecta spiritalem, de-
cinio quinto et dimidio ejjiscopalus sui anno, morte, sibi votiva suis luc-
tuosa, praeventuni, sancta Maria intercedente, celuni rapientem, sanctus
Argentinensis ecclesiae clerus 111. kal. septembris deposuit Richwinum. —
Über seine unkanonische Erhebung sagen die Akten der Synode von All-
heim : R., qui contra sanctorum canonum sanetiones Strazburgensem eccle-
siam invasit. S. Reg. nr. 122. — Über angebliche Münzen Richwins
mit den Buchstaben R — S s. Reg. nr. 116. — Schon bei der Erhebung
B. Gozfrids konnten wir Spuren westfränkischen Einflusses bemerken; die
Einsetzung des vornehmen Lothringers Richwin erfolgte sicher unter dem
Druck Karls des Einfältigen. Wie weit hier etwa schon die Vertreibung
B. Otberts heranzuziehen ist, bleibt zweifelhaft. Auf die Beweise, die
Parisot, Le Royaume de Lorraine p. 511.5 aus angeblichen Straßburger
Münzen des westfränkischen Königs zieht, kann wenig Wert gelegt wer-
den. Aus all den Unklarheiten aber, die die elsässische Geschichte im
Anfang des 10. Jahrhdts. erfüllen, ergibt sich doch das Eine, daß Karl
der Einfältige es verstanden hat, das Straßburger Bistum und wohl das
ganze Elsaß, wenn auch nur zeitweise (etwa zwischen 913 und 922 ['.»LS?]),
unter seine Botmäßigkeit zu bringen. 121
wird von der Synode zu Altheim, a\if der er trotz Vorladung nicht erschienen
ist, vor ein Konzil, das Erzb. Heriger von Mainz abhalten soll, geladen,
widrigenfalls er sich in Rom verantworten müsse. — Acta sjnodi Alt-
heini. MG. LL. sect. IV Const I, ö 1 8 nr. 433 § 29. De Ricquino clerico.
Ricquinum, qui contra sanctorum canoiumi sanetiones Strazburgensem ec-
clesiam invasit, quem ad sanctam synodum per litteras nostras vocavimus,
et venire contemnens nee vicarium suiim misit, auctoritate saiicti Petri
.loliannisque, vicarii eins, domni pape, et precepto sanctae presentis synodi
iniungendo vocamus iterum et precipinms, quatinus ad concilinm Id. Mai
Mogontia indictum a metropolitano episcopo suo ad praesenliam vcnerabilis
Herigeii archiepiscopi et confralrnm siiorum veniat. suae inobedientiae et
perversitatis ibidem iustani rationem redditurus. Sin autem neglegenter
et hoc agere i)arvipenderit, abstineat se a proprio gradu, donec Roniam
veniens coram donnio papa et sancta ecclesia reddat rationem. — Böhmer-
Mühlbaciier nr. 2 HM" (2(t42'»). 123
wird anerkannt. — Tatsache und Datum zu schließen aus den Worten Erchen-
balds (s. Beg. nr. 121). daß B. Richwin nach 1 ;')•;) .lahren seiner Uegie-
ruug gestorben sei. — Oder sollte ein Versehen Erchenbulds bezw. der
uns vorliegenden Überlieferung vorliegen? V2'.\
Weiitzcko, Regesteu der Bischafe vuii Slraßburg.
■.ii
244
ßichwiii.
922
926
Nov. 3
929/930
Apr. "21
9:m
Koblenz
Worms
April 5
.luiii 1
(913-933)
Erfurt
anwesend auf der Synode, die auf Geheiß König Karls von Frankreich und
König Heinrichs I. zusammentrat, um über verschiedene kirchliche Ange-
legenheiten prinzipieller Natur Beschlüsse zu fassen. — MG. LL. secl. IV.
Const. I, 0:27 nr. 434. — Böhmer-Üttenthal nr. 7». 124
interveniert zusammen mit Erzb. Heriger von Mainz und R. Adalward von
Verden in der Urkinide König Heinrichs I. für H. Waldo von Chiu-. dem
Besitz im Churgau verliehen wird. — MG. DD. I. 4S nr. 11. — Bohmer-
Ottenthal nr. 14; Stumpf nr. \± 125
(Rom) unterschreibt die Bulle Papst Stephans VII. für die Abtei Brogne. —
Mausi. Coli, concil. XVIII. 38^. — Jaffe-Loewenfeld nr. 3580. — „Notum
cupinms". — Fälschung: Bormans. Une fausse bulle du pape Etieiine
VIII: Bulletin de I' academie royaJe de Belgique 2. ser. 47 p. ^11\. 12(5
(Aachen) Zeuge in der Urkunde König Heinrichs I. für das neugegründete
Kloster Brogne. — MG. DD. I. 77 nr. 43. — Böhmer-Ottenthal nr. 3i):
Stumpf nr. 36. — Fälschung entstanden nach 1131 s. a. a. ().
VI
anwesend auf der Synode, die im Beisein König Heinrichs I. unter Vorsitz
des Erzb. Hiltibert von Mainz Bestimmungen über kirchliche Feiern, über
Abhaltung von Gerichten an Fast- und Festtagen und über das Gericht
über Kleriker trifft. — MG. LL. sect. IV. Constitut. I. 3 nr. 2 — 4. —
Böhmer-Ottenthal nr. 41^. — Giandidier. Strasbourg II, 306 berichtet auch
von einer Synotle von Altheim. an der B. Richwin teilgenommen habe.
Der Irrtum rührt dalier. daß in der Dekretaliensanimlung Burchards von
Worms die Erfurter Zeugenunterschriften auch unter Bestimmungen der
Synode von Altheim 916 (s. Reg. nr. 122) geraten sind. Vgl. Böhmer-
Ottenthal a. a. 0. 128
erhält von Hüc von Tettenuuillare den Hof Corclio zur Sühne für einen in
Molsheim begangenen Mord und übergibt ihn den Brüdern von St. Thomas.
Ruodolfo advocato existente, cum testi])us Manegoldo, Adalnoho, Erleuuino
ceterisque plurimis. — Bericht in der Reg. nr. 130 erwähnten Aufzeich-
nung. 129
kauft folgendes, um es den Brüdern von St. Thomas zu überweisen: Von
dem Italiener Humfrid. dem Schwestersohn Hugos von Dettweiler. die
Orte (villae) Hugesuuilare. Caroldesbahc und Sunthoven mit vierzehn ein-
halb Mausen und der ganzen familia und in der Gemarkung Sunthoven
einen genannten Sklaven mit seinem ganzen Erbe ; von der freien Bevölke-
rung (liberi populi) mit eigenem Zins den Flecken (vicus) Morsuuilare. der
14 carradae Wein trägt, und alles, was zu dieser Gemarkung gehört; vom
Grafen Eberhard in der Gemarkung Illachirecha sechs Mausen; von Hugo
de Tettenuuilare erhält er den Hof Chorcho (s. Reg. nr. H!t). Von die-
sem Hugo pachtete Richwin auch den Wald Munilslaht und übergab ilm
den Brüdern. Von dem Grafen Hugo, der zu Hohenburc saß (regnare).
erwari) er im Flecken Kippenheim einen Hof und die Hälfte der Kirche
sowie das Ortchen (villula) Langisesuuilare. Außer all diesen Besitzungen,
die der Bischof mit eigenem Zins gekauft hatte, schenkte er St. Thomas
noch die folgenden, die er auf andere Weise erworlten halte: Udenheim,
superiores Hugesbergen und inferiores Hugesbergen mit ihrem servitium,
in der Gemarkung Mollesheim einen Mansus und in der Gemarkung Muz-
zeca einen Hof mit dazugehörigen Weingärten. Gottemiesuuilare mit seinem
servitium, in der Gem:u-kung Argeresheim das Wein- und Ackerland und in
Altbrunnun zwei Mausen. — Aufzeichnung des Besitzstandes von St. Thomas
Hieb will— Kutlianl.
245
(913-»33)
»83
Aus. 30
aus (lern Anfang des 11. .lalirhdfs. Sir. Tlionias A. H. I. nr. 1. — .Sfhoepf-
liii. Als. diplom. I. 143 nr. 17!t; Wiirdlwt'in. .Nova sul)S. \^ 'S-21 iir. l^S:
Uiandidier. Alsac- 1 pr. 1 5.S nr. 3-J,S; Wienand. Sdaßli. Urk. H. 1. 43
nr. .")!' aus Auf/eiclinung. Vgl. Königsliofen. De fundatione s. Tlionme
(Schneegans. L' .-glise de S.Thomas p. ;2!tl). — Das .laiir !»^0 führt Gran-
didier. Strasbourg II. !292 aus dem lib. sal. von S(. Thomas :in. dessen
Enislehung in die /weite Ilillfte des 1:2. .lahrhdts. zu setzen ist. l:il»
schenkt der Straßburger Kirche das Servitiuni von Oiechesheim. — .Melker
Seelbuch mit Aufzäiilung der Abgaben, die am Todestage li. lüchwins
den HriUlern gegeben werden: Wiegand. Straßh. L'rk. 15. IV. I. 30 Vgl
ZGüllh. NF. III. l!i.-,. 13^
-tirbt. — .lahr: Necrol. Fuld. (Leibniz. SS. rer. Brunsvic. 111. TöS) 933 Hili-
win episcopus. — Tag: Ei(hen])ald s. Reg. nr. 121 ; Necrol. Argent. (Wolfen-
bültcl) (lir.limer. Fontes IV. 31()|: Melker Seeibiich (Wiegand in /(;t»l{|i.
NF. 111. l'.lö): Necrol. Aug. MV.. Necrologia 1. 27!»; Herlers Chronik (Elsäss.
Milleil. 2. Folge XVII. liö): Necrol. Merseburg. (Neue Mitteil, des Ihürini.'.-
sächs. Vereins XI, 240): :$ kal. Sept. Richwinus episcopus. 13'^
ßutliard (938—950).
dena kalendas I Extiterat maias,
tu lector. ab aelhere dandam;
Tagesangabe nach Grandidier,
folgt Richwin. — Erchenbaldi versus Böhmer, Fontes III, 3: Praesulis egregii.
quo cernis. pausat linmati Corpus Ruthardi. praesulis egregii. [ Suevia (piem
docuit. Flens Argentina dolebit. || Francia rure tegit. Suevia quem docuit.
Non fuerat potior divinae legis amator. || Aut quisquam doctor non fuerat
potior. [ Hunc obisse scias. cum Septem
hunc obisse scias. \\ Posee sibi veniam.
Dum cernis tunibam. posce sibi veniam.
Strasbourg II. 314 (woher?). — Der bei den Numismatikern als Verwalter
des Bistums auftretende Propst — Dannenberg u. a. machen ihn sogar
zum Bischof — Eberhard (933 — 934!) ist von Longperier. Moimaies (^pi-
scopales de Strasbourg (Revue numismati(|ne. nouv. ser. II. 334) lediglich
geschaffen, um die auf der Straßburger Münze eines Königs Heinrich (V)
stehenden Buchstaben VE — B nacii seiner Reg. nr. 11« erörterten Theorie
zu erklären. " jjg
schenkt den Brüdern von St. Thomas einen Hof in der (iemarkung Ekki-
boldesheim. die Kirche Sl. Aurelien mit Zehnten und andern Servifien so-
wie in den Gemarkungen Duuginisheim und Mu/.zeca vier Mausen. *ln der
St. Aurelienkirche sollen die Brüder jährlich am Vorabend des Festes der
hl. Aureha die Vesper feiern und an ihrem Geburtstage vom Priester der
Kirche einen halben Scheffel Weizen und ein Schwein mit 2 '/, situlae
alten Weins klösterlichen Malies (clauslralis meusurae) erhallen. — Auf-
zeichnung des Besitzstandes von St., Thomas aus dem Anfang des IL-Iahr-
iumderls. Str. Thomas A. B. I. nr. 1. — Die mit * bezeichnete Be-
stimniinig ist von einer wenig späteren Hand in den leer gelassenen Raum
eingetragen. — S. Reg. nr. 130. — Die Datierung des" Seelbuchs von
St. Thomas: 940, bei Grandidier. Strasboiug II. 322 ist falsch, da die
obige Aufzeichnung scharf das Verhalten 1!. Knihards vor und nach seiner
Empörung scheidet. S. die folgenden Hegesleu. — Vgl. auch die .Vngaben
über die Sl. Aur.'lieukirche bei Dacheux. Fragmenls de diverses vieillcs
chroniques (Elsäss. Mitteil. 2. Folge XVIII, 09 f). — Königshofen. De fun-
datione s. Thomae (Schneegans. 1,'eglise de S.-Tlionias p. 29 1| berichtet
noch von Beslimnumgen. die B. HutJiard über die Prozession der Brüder
\on Sl. Thonuis zu Ehren der hl, Aurelia erlassen habe. 134
•a*
246
Ruthard— Uto HI.
939
Sept. 22
Ende
940
(940-950)
950
Apr. 15
950
Aug. 13
vor Breisach
flieht mit Erzb. Friedrich von Mainz aus König Ottos Lager vor Breisach;
Zelte und Gepädv lassen sie im Stich. Sie wenden sich nach Metz, wo
sie mit Hzg. Giselbert von Lotliringen und mit Heinrich, dem Bruder des
Königs, zusammentreffen. Die Schlacht bei Andernach, die zehn Tage
später stattfand, vereitelte die Pläne der Fürsten. — Gontin. Reginonis
Schulansgabe S. 161: Unde Fridericus archiepiscopus Mognntiensis et
Ruodhardus episcopus Strazburgensis fixis in ol)sidione tentoriis et relictis
copiaruni. quas detulerant. sarcinis nocte clam aufugerunt et Mittenseni
virbem udeuntes Gisalberto et Heinrico se occursuros. ut coniuraverant.
speraverunt. Sed longe aliter eis contigit, quoniam eos spes inanissima
delusit; Liutprandi Antapod. Schulausgabe S. 98: (Erzb. Friedrich)
decem ferme ante praenominatorum diebus interitum regem deseruit. —
Böhmer-Üttenthal nr. 78'\ — Das genaue Datum der Flucht bietet uns,
zusammen mit der Angabe Liiitprands, der Todestag Herzog Giselberts
im Nelirolog der Abtei Reniiremont: Oktober 2. — Absdir. 18. Jaln-hdts.
Bil)l. publ. de Reniiremont msc. nr. 4. — Vgl. Depoin, La mort du duc
Gislebert de Lorraine in Le Moyen Age 2. serie XI, 82 aus Handsclir.
17. Jahrhdts. in der Bibl. nationale zu Paris. 135
wird nach der Niederlage seiner Verbündeten bei Andernach gefangen und
nach Kloster Gorvei verbannt. — Contin. Reginonis Schulausgabe S. 161:
Ruodhardus Strazburgensis Corbeiae monasterio destinatur; Widukind
Schulausgabe S. 75 = Ann. Saxo MG. SS. VI, 604 : Rothardum episcopum
Novam Corbeiam direxit. 136
Nach kurzer Zeit jedoch verzeiht ihm der König und setzt ihn in seine frü-
here Würde wieder ein. — Widnkindi res gestae Schulausgabe S. 75 ^
Ann. Saxo MG. SS. VI, 604: in brevi vero (rex) clementer ignoscit, in sui
gratiam suscipit, et honori pristino reddidit; Aufzeichnung des Besitzstan-
des von St. Thomas in Straßt)urg s. Reg. nr. 134: postquam Ruodharttus
episcopus deliquendo contra gratiam imperatoris de honoris culmine segre-
gatus pauk) post venia usus in episcopatum redierat. — Die Wiederein-
setzung wird spätestens zu Ostern in Quedlinburg stattgefunden haben. —
Böhmer-Ottenthal nr. 79^ 137
gibt nacli seiner Wiedereinsetzung dem Ritter (miles) Guntram und dessen
Sohne das dem St. Tliomasstift gehörige (s. Reg. nr. 180) Hugesuuilare
und Caroldesbahc als Lehen (beneficium). Ebenso entzieht er den Brüdern
von St. Thomas den Hof Corcho (s. Reg. nr. 129). — Aufzeichnung des
Besitzstandes von St. Thomas Anfang des 11. .lahrhdts. — S. Reg.
nr. 134. 138
stirbt. — .fahr: Gontin. Reginonis Schulausgabe S. 164; Ann. Saxo MG. SS. VI,
607; Auctarium Garstense SS. IX, 566. — Tag: Necrol. der Straßb. Kirche:
Grandidier, Strasl)ourg II, 323 ; Necrol. Merseburg. (Neue MitteiL des thüring.-
sächs. Geschichtsvereins XI, 232): XVII K. Maii Rotuardus episcopus;
Erchenbald s. Reg. nr. 133. — Begraben (wohl auch gestorben) in Franken:
Erchenbald a. a. 0.: Francia rure tegit. 139
Uto III. (950-965).
folgt Ruthard. — Erchenbaldi versus Böhmer, Fontes III, 3 : Utonem magnum,
magnorum filium, 7 kal. septembris liominem exutum, memoria episcopum,
decimo quinto praesulatus sui anno necdum completo, tredecim minus die-
bus, abhinc 3 non. septembris terrae redditum, mestus Argentinensis eccle-
siae clerus deposuit carum sibi pignus, spiritum domino commendans, ser-
uto in.
247
050
952
Aug. 7
953
Febr. 13
Augsburg
(960-954)
vor 969
Mainz
viente Erclieiibaldo feriiif duonini amiorum presbyteio, 15 kal. octobris
baiulato, « kal. eiusdeni cotisspcrato episcopo; Conliii. Kcginonis .Schulaus-
gabe S. 164 = Ann. Saxü MG. SS. VJ, «07 : Hüdliardus Strazburgensis
episcopus obiit, cui Udo lilius Udonis coniitis in episcopatu suctessit;
Auctar. Garstense MG. SS. IX, Sütl: U. . . obiit, pro qiiu Wido eligitur. —
üb der vom Coiiliri. lipf;inonis zu itlO (Schulausgabe S. l.")4) genannte
Udo, Bruder Heruianiis und Sohn des (irafen (iebliard, identisch ist mit
dem Vater (h's Bischofs, wie (irandidier, Strasbourg II, 325 annimmt,
ist zweifelhaft, üümmler, Utto der (Jroße (s. Register) hült beide scharf
auseinander, doch sind seine Versuche, einige unter Otto I. ^'enannte Grafen
Udo mit dem Vater des Bischofs gleichzusetzen, nichts weni^ier als stich-
haltig. — B. Uto III. wird als Begründer der Strar)i)urger -Münsterhiblio-
thek genannt: VVimpfeling, Catalogus [>. 2it: preciosum et insignem volu-
niinuni thesaurum .\rgeutinensi bibliothecae donavit: auch wird ihm die
Abfassung der Lebensbeschreibungen der Bischöfe Amandus und Arhogast
zugeschrieben Reg. nr. 1 und nr. 10. — Straßburger .Münzen König
Ottos I. mit dem Namen Utos beweisen einen gewissen Kinlluß des Bischofs
auf die königliche Münzstätte. Caini, .Münzgesch. der Stadt Straßburg S. 4
glaubte daraus schbeßen zu können, daß das 974 B. Erchenhald erteilte
Münzprivileg nur die Erneuerung eines B. Uto 111. von Otto I. erteilten
Vorrechts sei. Abbildungen und Nachweis der Münzen bei Engel et Lehr,
Nuniismatique de 1' Alsace p. 156 und bei Danuenberg, Deutsche Münzen
der sächsischen Kaiserzeit I. 354 und II, «68. — Über Entziehung von
Gütern des Klosters St. Thomas s. Reg. nr. Is5. 140
anwesend auf dem Reichstag und der Synode, die sich außer mit Fragen
der kirchlichen Disziplin mit den Abmachungen mit König Berengar zu
befassen hatten. — MG. LL. sect. IV^ Const. l, 18 nr. '.». — Böhmer'^OHen-
thal nr. 217i. m
(Erstein) König Otto I. bestätigt den Leuten der Straßburger Kirche
auf Bitten B. ütos das von seinen Vorgängern erteilte Zollprivileg. —
Würdtweiu, Nova subs. lU, 365 nr. »l aus Abschr. des bischöü. Archivs
in Straßburg; MG. DD. I, 243 nr. 1«2 aus Würdtweiu. — Böhmer-Otten-
thal nr. 226; Stumpf nr. 220. — Fälschung Grandidiers: Bloch, Die
Urkundenfälschungen Grandidiers (ZGORli. NF. XII, 490), H'i
auf der Synode unter Vorsitz des Erzb. Friedrich von Mainz, die über geist-
liche Angelegenheiten und über Armenpflege beriet. — Epistolae Mogun-
'■ JalTe, Bibliotheca Rl, 344 nr. 1«. 14;{
tinae:
(Argentinensis oeconomos ovilis) streitet sich mit B. (.\dalbero) von .Metz
(avariciae peste stinmlati) lun den Besitz des Klosters des hl. Baltram,
das der eine als Diözesanhischof, der andere durch Unterwerfung an sich
zu bringen strebt. Als sie von dem nahen Ende des Abtes hören, eilen
sie herzu, um seinen Tod abzuwarten. Doch der Heilige erholt sich, als
er von der Urs.iche ihrer Anwesenheit hört: er verteilt seine Habe an die
Armen und siedelt auf Wunsch Graf Hugos und seiner Söhne nach dem
verlassenen Lüders über. — So die bald darauf entstandene Vita s. Dei-
coli Mi;. SS. XV. ti80. — Ein 959 April H von König Otto I. dem Abt
Baltram verliehenes Diplom überweist dagegen nur auf Rat der zu Quedlin-
burg versannnelten Bischöfe luid Äbte den Mönchen, die sich über die
ungeeignete Laj^e ihres Klosters Alanesberg beklagen, das alte Kloster
Lüders. — Böhuier-Ottenthal nr. 266. 144
248
Uto III.-Erclieiibald.
961
962
Febr. 13
965
Aug. 26
beurkundet seine Schenkungen an die Straß 1) urger Kirche: 1!S Mannen
mit allem Zubehör in der Mortenowa, nämlich Badeisbach. Staden, Sualj-
husen, Owenheira, Diersheim, Gameneshurst, Folmersheim und zwei Mausen
auf elsässischem Roden, nämlich Scephelingesheim. Die einzelnen Mansen
außer dem Salland (salica terra) haben am Feste St. Johannis des Täu-
fers fünf Solidi zu zahlen, am Feste St. Adelfi vier Denare, vier junge
Hühner (pullos) und zehn Eier, zu Weihnachten zwölf Brote eine Elle (cu-
bitum) lang und breit, acht Schinken (swillas scapulas) ausgewachsener
(maturi) Schweine, eine situla Bier und 24 Maß (ymenas) Hafer, zu Ostern
12 ebensolche Brote und aclit Hähnciien (gallinatios). Ferner soll jeder
Mansus zwei jugera bei der Frülilings- und bei der Herbstbestellung und
bei der Winter- und Sommerernte je vier Schnitter übernehmen und drei-
mal im .Jahr an den drei Gerichtstagen (placita) vier Denare zahlen. Vom
Erträgnis der zwei Mansen in Scefelingesheim werden am Anniversar B.
Udos zwei Malter Brot(korn) und ein Malter Gemüse zum Nutzen der
Armen verteilt, von dem übrigen lileibt der volle Ertrag (servitium) den
Brüdern. Wenn aber der Lehensinliaber (dominus benefitii) wechselt, so
hat der Mansus dem Naclifolger .5 Solidi zu zaiden ; wenn der Besitzer eines
Mansus stirbt, erhält der Herr das ßestliaupt vom Vieh. Wer einen Man-
sus erwirbt, hat dem Herren 5 Solidi zu geben. Der Vogt darf den halben
Mansus bei Suabhus erhalten, sonst übt er keine Gewalt auf dem Besitz
aus, nur wenn der Herr ihn ruft, mag er mit sechs Pferden kommen,
und der Herr soll ihm ein Malil gewähren scribi et impres-
sione nostri sigilli fecimus insigniri. acta sunt autem h^c a nobis anno
ab incarnatione domini nostri Jesu Christi 961, indictione 4, Ottone rege
regnante. — Angebt. Gr. mit aufgedr. Siegel .Str. B.-A. G 2707 (3). —
Grandidier, Alsace I pr. 125 nr. 2S3; Würdtwein. Nova subs. III, 382
nr. 91) aus lib. sal. 1347; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 32 nr. 41 aus Or.
— Das schon von Wiegand angezweifelte Stück ist von Bloch, Jura curiae
in Munciiwilare (ZGORli. NF. XV, 410) als Fälschung aus der Zeit B.
Burchards (1141 — 1162), das Siegel als Nachbildung des Siegels Burchards
erkannt. — Daß B. Udo das Servitium von Badelesbach schenkte, wußte
der Fälscher aus der Angalje im Nekrolog zum 26. September : Oudo
episcopus obiit de Badelesbach plenum servicium (Wiegand, Melker Seel-
buch: ZGORh. NF. III, 195). 145
Rom Zeuge im Faktum Kaiser Ottos 1. für Papst Johann XII. anläßlich der Kaiser-
krönung. — MG. DD. I, 322 nr. 235; MG. LL. sect. IV. Constit. I, 26
965
Sept. 17
nr. 12. — Böhmer-Ottenthal nr. 311: Stumpf nr. 299.
146
stirbt. — Jahr: Contin. Reginonis Schulausgabe S. 176; Ann. Saxo MG.
SS. VI, 618: Necrol. Fuld. (Böhmer, Fontes III, 157). — Tag: Necrol.
Argent. (Wolfenbüttel) (Böhmer, Fontes IV, 310); Melker Seelbuch (ZGORh.
NF. III, 195); Necrol. Merseburg. (Neue Mitteil. d. thüring.-sächs. Vereins
XI, 240): Erchenbaldi versus s. Reg. nr. 140: VII kal. Sept.; Necrol.
Fuld. a. a. 0. : VI kal. Sept. (in der Ausgabe von Leibniz, SS. rer. Bruns-
wic. III, 764: VII kal. Sept.). — Begraben am 3. September. Erchenbaldi
versus Reg. nr. 140. 147
Ercheiibald (9(55—991).
folgt uto. — Jahr: Contin. Reginonis Schulausgabe S. 176; Ann. Saxo MG.
SS. VI, 618. — Tag: Erchenbalds Nachricht über B. Uto III. Reg nr. 140.
— Erchenbaldi versus Böhmer, Fontes III, 3: Erchenbaldus ego Davidis
carmina promo, || In Domino perpes haec mea sit requies. || Non me nobi-
Ercheii])jild.
249
965
litas, iiici'itiiii), nee amica sopliia. |j In imuiL-ro proeeium lei-it liubere lucum.
Ab grege secepto nioiii terraeque subacto, || Est largita milii hunc pietas
Domini. !| In me le cernens, casus perpende futuros. i| Pro nie funde preces.
(|ui legis hos apit-es. l| Fontificis nonien. sed opus cum nun liabuisseni.
Fralres dilexi posi ipiibus indigin'. Ad quos conf'ugi velnl üIi peccata pa-
tronos; Successor liabeas id tibi cunsilii. | Tu, qui te patri supplex in
morte dedisti, j Do tibi quos dederas; nos, pie Cliriste, tegas. || Qui post
me maneas venientes adde kalendas. |' Prosa nietrique pedes tunc niichi
consiniilt's. - - Ansclilieliend an den Hisciiofskabilog Erclienlialds Böiinier,
Fontes III. 4 finden sich \'erse mit der C'berscliril'l: lü'cherdjaldus adhuc
puer niagistro suo: Quid sini peccalar cerne vialor. :j Pulvis vermicomus
tuipie futnrus. [| Altrich dum fuerani nonien habebam, || Jussus scolares
coniere mores. Presbiler haut merilo nomine solo, Sumptus de terra sum
modo terra. || Est nostre talis gloria caniis. i| Gare mea Halum carne fu-
gatuni Comnicnda Doiniiio siccpie redito. Vgl. auch nnleii Reg. nr. 19:2. —
Dal'j B. Erciienbald etwa zwei .lahre vor seiner Erhebung Priester ge-
worden war und dann B. L'lo bei der Verwaltung des Bistums zur Seite
stand, berichtet der Bischof selbst (Beg. nr. 140). .Seine hervorragende
literarische Bildung beweisen der ihm wohl mit Recht zugeschriebene poe-
tische Bischofskatalog Reg. nr. 1 If. und die Proben bei Winipfeling. Ca-
talogus p. 32: ein längeres Gebet von ihm. ein Verzeichnis der Bischöfe,
an deren Weihen er beteiligt war (s. die folgenden Regesten), sowie Auf-
zeichnungen in Prosa und Versform, die Erchenbald in Handschriften seiner
Bibliothek hineinschrieb. Vgl. dazu auch Reg. nr. 159, ItiO, 191. — Der
Bibliothek der Stral'iburger Kirche schenkte B. Erchenbald eine Reihe von
Büchern, von denen zur Zeit Wimpfelings noch folgende vorhanden waren:
1. Ambrosius super Saloinonem ; -2. Hieronymus de concordantiis (juatuor
Evangelistarum; 3. Vita sancti Martini; 4. De Passionibus sanctorum .lu-
lianae, Perpetuae et Felicitatis, Modestae, Hilarii, Gertrudis. Castulae,
Georgii. Alexandri, Viti. Cirici et .lulitae matris etc. ; Vigilii. Terculini, Fe-
licitatis, Afrae et sociarum: Firmi et Rustici. Laurentii, Herinachorae. For-
tunati, Felicis, Cancianoris, Eiifemiae, Hemmerammi, Mariae et (Ihrisogoni.
Die oben unter nr. 1 aufgezählte Handschrift des Ambrosius geiiörte noch
zur Zeit Grandidiers zur Bibliothek des protestantischen Seminars: Gran-
didier, Oeuvres bist. I, Q.^. 5. Ein Evangeliar mit Notizen aus der Zeit
Ercheiibalds (VVimpfelhig, Catalogus p. 37) jetzt im Besitz der Industriellen
Geseüschafl in Miilhausen. Beschreibung von de Dartein. L' evangeliaire
d'Erkanbold (Revue d'Alsace IV. serie VI, ä3(»: Vll. Si tf.). 6. Eine Pru-
dentiushandsclnift. jetzt in der Berner Sladtbibliothek. Vgl. Stettiner, Die
illustrierten Prudentiushandschriften S. 70 i\. Stettiner vermutet wie
schon Ch. Schmidt, Notice sur un manuserit du dixieme siede (Elsäss.
Mitteil. 2. Folge XII, 34), daß die Handschrift, wie wohl auch das erwähnte
Evangeliar ans St. Gallen stammt. 7. Eine Handschrift, die Werke des
Paulus Diakduus und des Sedulius enthält, befinde! sich in der Bremer
Stadibibliothek: Neues Archiv 111, 187. — >S. Um l(;,5.j erwarb Job. Heinr.
Boeder einen Codex, der „actus apostolicos, epistolam Jacobi, Petri iitram-
que, lies .lohannis. ei)isloIam .liidae, cum ledione evangel. in amiunL
S. Mariae et Bi'dae expositione, ilemque apocalypsin .lohannis, atque in
eam ((inmietitariuni Bedae" enthiell. Besciireibung bei Boeder, De rebus
sa('( uli a Chi-, n. IX et X p. 34:2. Die darin eingezeichneten Verse: Erdiati-
bald praesul Francorum ruribus exul. Hoc iiobis propius scribere iussit opus
lassen die Auslegung, dal'i der Bischof die Handschrift während eines .\uf-
enthalls in Italien aidVrtigen liel'., durchans zu. Zeit und N'eranlassung
ilieser Reise lälU sich jedoch nicht genauer bestimmen. \"i;l. Steltiner.
Pnidenliushaudsdirii'len S. 99. — Cber .Milnzen B. Erchenbalds s. Reg.
nr. 104. — Nach Wimpfelings Angabe jCatalogus p. 35) weihte der Bischof
Idd Kapellen und Altäre, deren Verzeichnis s. Zt. wohl noch vorhanden
250
Erchenbald,
965
Sept. ^24
966
Aug. 15
(965
Sept. 25
-968
März 2)
Worms
Erfurt
968
(April —
Sept.)
Dez. 21
(967-969)
Xanten
(970)
(März)
war: locorum nonüna, quia barbara et partim oblitterata, liis inserere non
putavi necessarium neque jucundum. 148
(Rom) B. Okkerus als anwesend genannt neben Kaiser Otto I., dessen Sohn
und Gemahlin, sowie einer Reihe anderer deutsclier Bischöfe in der Urkunde
Papst Leos VIII. für Kloster Schuttern. Dat. !)64 Nov. 10. — Grandidier.
Alsace I pr. 132 nr. 291 aus Arclüv in Schuttern als Fälschung. —
Jaffe-Loewenfeld nr. t3707. — Böhmer-Ottenthal nr. 364 als Nachahmung
der folgenden Urkunde. — „Quoniam vicariam". 149
(Rom) als Petent genannt neben Kaiser Otto 1., dessen Sohn und Gemahlin so-
wie einer Anzahl anderer deutscher Bischöfe in der Urkunde Papst Leos VIII.
für Kloster Einsiedeln (Engelweihbulle). Dat. 964 Nov. 11. — Grandidier,
Alsace 1 pr. 134 nr. 292 als interpoliert; Ringholz, Geschichte von Ein-
siedeln I, 656. — .Jaffe-Loewenfeld nr. t370S. — Böhmer-Ottenthal nr. 364
als Fälschung, für die vielleicht ein echter Kern vorhanden war. Die An-
wesenheit B. Erchenbalds ist unter diesem Datum ausgeschlossen. Vgl. aber
Brackmaim in Nachr. der Gott. Gesell. Phil.-hist. Kl. 1904 S. 427^. —
„Convenit apostolico." 150
wird von Erzb. Wilhelm von Mainz geweiht. — ■ Wimpfeling, Catalogus p. 33.
— Tag: Erchenbalds Nachricht von B. Uto Reg. nr. 140. 151
weiht zusammen mit Erzb. Wilhelm von Mainz den B. Reginold von Eich-
städt. — Wimpfeling, Catalogus p. 33. — Dümmler, Otto 1. S. 409. dem
Böhmer-Ottenthal nr. 431* zustimmt, setzt die Weihe auf den Reichstag
in Worms. 152
weiht mit Erzb. Wilhelm (von Mainz) den B. Dodilo von Brandenburg. —
Wimpfeling. Catalogus p. 34: cum Guilhelmo archiepiscopo Tutonem
Schlavensem episcopum apud Erphesfurt. — Bereits von Breßlau, Zxa Chrono-
logie und Geschichte der ältesten Bischöfe von Brandenbm-g (Forsch, zur
Brandenburg, und Preuß. Gesch. I, 386) auf B. Dodilo bezogen. — Da-
tierung bestimmt durch Weihe B. Erchenbalds und Tod Erzb. Wilhelms. 153
weiht zusammen mit R. Udalrich von Augsburg den Erzb. Hatto II. von Mainz.
— Wimpfebng, Catalogus p. 34. 154
weiht zusammen mit B. Udalrich von Augsburg den B. Hildeward von Halber-
stadt. — Wimpfeling, Catalogus p. 34. — Weihedatum : Gesta ep. Halb.
MG. SS. XXm, 85. 155
weiiit zusammen mit Erzb. Folcmar von Köln den B. Liudolf von Osnabrück.
— Wimpfeling, Catalogus p. 34. — Liudolf erscheint 967 Oktober 15
zum letzen Mal in der Kanzlei: MG. DD. IL 21 nr. 14. Erzb. Folcmar
war nach der bisherigen Annahme 967 Juli 18 bereits gestorben. Vgl. Hauck,
Kirchengesch. III, 987 nach den Ann. Colon, und Thietmar. Dagegen haben
die Ann. necr. Fuld. und Ann. Colon, max. das Jahr 969. Mit ihren An-
gaben (vgl. auch Wattenbach, Geschichtsquellen 1', 402 Anm. 3) läßt sich
die Nachricht Wimpfehngs wohl vereinigen, und die Weihe B. Liudolfs
wäre 967 Ende— 969 Anfang zu setzen. 156
weiht zusammen mit B. Udalrich von Augsburg den Erzb. Rupert von Mainz.
— Wimpfeling, Catalogus p. 34. 157
Krclienbald.
251
970 I
(nach '
Aug. 13)
(905 971)
97-^
Sept. 17 Ingelheim
(965-972)
1
vor 978
Juli 4
(973)
nach
Juii 4
974
•
weiht /usainineii mit B. l'dnlriH. von Augsburg den M. Halderith von Speyer.
- U luipfeiifig. Calal.igus p. U. ~ H. Otgai-, der Vorgänger Haldericlis,
gestorben 1170 August 13 (Hauck, Kiicliengesch. III, 984). VtH
beruft den Mönch Viktor von St. GaUcu nadi SlraCburg als Lehrer an die
nomsdiule. - Ekkeiiarti casus s. Galli ed. Meyer von Knonau (St. (Gal-
lische Gesciuchtsquellen III, 273): Argentinensis quidarn, Krchinbaidus
nouinie, sanguiins sui episcopus. sul. Hurchardo abbat.-, propter doctrinas
et inisenai- consolationcni, perniisso ipsius. ad se liomineni (Victor! tra.Kil
et urbeni suani do.trinis eins floridan. fecit. - Meyer von Knonau weist
a. a. i). mit Koclit darauf hin, daß eine Verwandtschaft des adligen Viktor
mit dem liisciiof (sanguinis sui) ausgeschlossen erscheint. „Die "anze
Versicherung Ekkeiiarts über Verwandtsciiaft beruht wohl auf dei^ von
ihm erzählten Beruluiig Viktors nach Straßburg". - Datierun- nach der
Kegierungs/eit Abt Huicbards von St. Gallen (958-971), unter dem die
Berufung erfolgte. j-y
anwesend auf der Synode zu Ingelheim, die sich mit der unkanonischen Be-
slimmung Adalberos zum Nachfolger B. Udalrichs von Augsbur- befaßt —
Als^utfragan von Mainz aufgezählt in der Teilnel.merUste, die der (unechten)
Urkunde Ottos I. für B. Liudolf von Osnabrück eingefü<^t i^t - MG
DD. I, 574 nr. 4-21. - Böhmer-Ottentlial nr. 554; Stumpf nr. 517. - In
die Zeit vorher, Frühjahr bis Herbst 972, setzt Stettiuer, Prudentiushand-
schnften b. 100 einen Aufenthalt am Hofe des Kaisers, der in Kom die
; !™ X '""? f^'."?f S°'.'."es mit Theophami feierte. Auf der Rückreise, im
en und in der Reichenau
August, kehrte Otto mit seinem Gefolge in St. Galt
aus der Reg.
ein: in Italien mag nun B. Erchenliald. so schließt Stettinei „.. „o. „c-
nr. 14.S erwähnten Eintragung, die Boedersche Handschrift, in St Gallen
die Prudentiushandschrift erworben, in Reichenau endUch seine und seiner
Genossen Eintragung in das Verbrüderungsbuch (Reg. nr. 192) bewirkt
haben. Die Übereinstimmung der hier auf B. Erdienbald folgenden Namen
mit den Zeugen von Reg. nr. 183 ist doch nur teilweise und kaum im
Stande. Stettineis Vermutung zu stützen. n^}
erhält von Papst Johann XIU. einen Brief. -
aus den „Annales ecclesiae Argentineusis".
Wimpfeliug, Catalogus p. 31
— ,Nostrum esse." IGI
weiht zusammen mit B. Udalridi v. Augsburg den B. Hiltibold (Wildebald)
von Chur. ~ Wimpfeling, Catalogus p. 34. - B. üdalridi stirbt 973
Juli 4. ,g..
weiht B. Heiniidi I. von .\ugsburg. - Wimpfeling, Catalogus i). 34.
Hauck, Kirchengesch. 111, 979.
Vgl.
April 10 0
Juedhnburg, Kaiser Otto (11.) schenkt auf Intervention der Kaiserin-Mutter .Vdelheid und
semer übrigen Ratgeber dem Bistum Straßburi;. an dessen Spitze zur
Zeit B. Erdiambald steht, .be köni-li.h.- Münz.- in der Sta.lt Straßbur-'
Auch erhalt B. Erchambal.i für sich und seine Nachfolger das Recht bi'
jeder beh.-bigen villa des Bistums eine Münze zu errichten - Absdir
U;. Jalirhdts. Str. B.-A. G 4S2. ^^ Schoepflin. Als. diplom. 1, 125 nr 154-
WQrdtwem, Nova subs. III, 412 nr. 112; Gran.li.li.-r. ANace 1 pr lil'
nr. 303 aus Peig.-Cod. 1357: Wiegand, Straßb. Urk. B. I. 34 nr 4-'-
MG DD. 11, ,S8 nr. 72 aus Abschrift. - Stumpf nr. G20. - Diül dä-i
vorhegende Privileg nur eine Wiederholung eines bereits B. Uto von König
W e n 1 2 c k u , Regenlea der BiadiOfe von Straübuig.
83
252
Erclienbald.
974
April 10
(974)
975
Dez. 27
Dezemb.
976
Anfang
Januar
Mai
Juni 8
Quedlinburg
Altdorf
Erstein
ßrurnatli
Verden
Ingelheim
Otto I. verliehenen sei, glaubt Cahn aus dem Vorkommen von Straßburger
Münzen mit dem Namen Utos schließen zu düifen. Reg. nr. 140. Ob einige
Münzen B. Erehenbalds noch der Zeit Kaiser Ottos I. zuzusehreiben sind,
darüber sind die Meinungen geteilt. Engel (et Lehr. Numismatique de
r Alsace p. 157) glaubt es bejahen zu dürfen, während nach Dannenberg.
Deutsche Münzen der sächsischen Kaiserzeit 1, 355 und II, 668 alle lie-
kannten Stücke unter die Regierung Kaiser Ottos 11. fallen. Treten wir
der letzteren iViniahme bei. so liätte B. Erclienbald das Münzrecht wohl
erst nach Empfang des obigen Privilegs ausgeübt. 164
Kaiser Otto (II.) bestätigt auf Bitten B. Erchanlialds das von seinen Vor-
gängern, Kaisern und Königen, der Stiaß burger Kirclie erteilte Zoll-
privileg. Vgl. Reg. nr. 75. — Absein-. 16. Jahrhdts. Str. B.-A. G 376.
— Würdtwein, Nova subs. III, 410 nr. 111 aus Insertion im D. Karls IV.
1356 im bischöfl. Archiv zu Zabern : MG. DD. II, 8it nr. 73 aus G 376. —
Stumpf nr. 6:21. 165
weiht auf Bitten Graf Hugos, des Sohnes des Grafen Eiierhard, das von jenem
zu Ehren des Apostels Bartliolomäus und des Papstes Gregor erbaute
Kirchlein zu Altdoif in Gegenwai-t des Abtes Majolus von Cluny und
melirerer anderer hoher Geistlicher (primates). — Bericht in der Urkunde
Papst Leos IX. für Alfdorf 1049 Noveml)er S28. — Vidimus von 1462 Str.
B.-A. H 1 {"2). — Sclioepflin, Als. diplom. 1. 164 nr. 208; Grandidier,
nr. 407; MG. SS. XV, 993 aus Vidimus. — Jaffe-Loewen-
„Ad apostolatus". — Entgegen der sonst ülilichen Datie-
zu 966 hat Grandidier, Oeuvres I, 16. dem Sackui-, Clu-
durchaus zustimmt, das Jahr 974 wahrscheinlich gemacht,
Majolus am kaiserlichen Hofe, wohl zusammen mit B.
Über die
Alsace 1 pi'. 255
feld nr. 4206. -
rung der Weihe
uiacenser I, 222
da damals Alit
Erclienbald (s. die vorhergehenden Regesten), nachzuweisen ist.
Genealogie des Eberhardinischen Geschlechts s. Witte,
sucliungen zur Geschichte Lothringens (lahrbuch für Lotiiringische Ge-
schichte V. 2. ()3), dessen Ausführungen eine urkundliche, durch Regesten
Geschichte ^dieses Hauses sehr vermissen lassen. 166
Genealogische Unter-
belegte
(Erstein) interveniert zusammen mit Kaiserin Theophanu und Eivb. Willigis
von Mainz bei Kaiser Otto II. für Kloster Schuttern. — Würdtwein, Nova
subs. in, 417 nr. 115; Grandidier, Alsace I pr. 144 nr. 307 aus Abschr.
des bischöfl. Archivs in Straßburg; MG. DD. II, 136 nr. 122'' aus Gran-
didier. — Stumpf nr. 670. — Fälschung Grandidiers mit Hilfe von
Bruchstücken des echten Diploms (MG. DD. II. 136 nr. 122»), in dem
Erchenbald nicht genannt wird: Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandi-
diers (ZGORh. NF. XII, 460). 167
weiht mit Erzb. WiUigis von Mainz den B. Gaminolf von Konstanz. ^V^mpfe-
ling. Catalügus p. 34. — Datierung liei Ladewig. Konstanzer Regesten
nr. 382. 168
weiht zusanmien mit Erzb. Willigis von Mainz den B. Dethmar von Prag.
— Wimpfeling, Catalogus p. 34. — Datum festgestellt von Ulilirz. Otto II.
S. 71 und Hauck, Kirchengesch. IH. 201. 169
weiht zusammen mit Erzb. Willigis von Mainz den B. Erp von Verden. — ■
Wimpfeling, Catalogus p. 34: cum Willigiso archiepiscopo Maguntino, Ert-
furdensein e|)is(opuni. apud Virdunani. — Über die Verderbnis des Textes
s. Böhmer- Will, Mainzer Regesten 1 S. 120 nr. 15. 170
Kaiser Otto (II.) schenkt auf Bitten B. Erehenbalds der Straßburger
Marienkirche das Königsgut (fiscus) Milcei mit allen Gerechtsamen so-
Erfheiibald.
258
»7«
!)77
April 27
(um 977)j
!»7!>
S>Sl
vor Okt.
982
J.inuar (>
wie eine Kapelle mit allen Zehnten und Znjx-Iiör /ui- :iii.-<ilili<-iili. Iit-n Nut/.-
nieiUni;; iliinli die Ünldcr. — t »r. Str. |{.-.\. G :J7)I7 (4). mit a. inrar. !t74,
a. regni lö. inipeiii 8. — Scli()ei)llin. Als. di|)loni. I. \iC> nr. löG zu '.t7r>;
Wüidtwein, Nova sul)S. 111, 4->^ nr. 11. S; Wiejjand. ->-tral51). Urk. H. I. 35
nr. 44; MG. DD. II, 145 nr. l-ii) zu '.»70 aus ür. — Stumpf m. t)7.">. 171
Hnimalh interveniert (Argentine civitatis Erkanhaldo venerando epistopo comitel ntlu-n
der Kaiserin Theopliami in der Urkunde Kaisei- Ottos II.. der dem Kloster
Murliaeh die von Kaiser Otto 1. verliehenen Freiheiten. Immunität. Wahl-
recht und Zollliefreiung hestatigt. — MG. DD. II, 17."j lu-. lö.j. — Stumpf
nr. 704. i;-^
iKegenshurg weiht zusammen mit Erzli. Friedrich von .Salzburg den H. All.inus von Sehen.
I — Winipfelin}:. Calalogus p. 34. — H. AUiinus zuerst erwähnt ".»77 .Sept. 7
I (MG. DD. 11. :>l nr. 14. — Stumpf nr. 71:2). 173
(982)
nach
Juli 13
(983)
nach
Febr. 17
984
Nov. 10
Mainz
Salerno
Mains
Speyer
Main/
Speyer
weiht zusammen mit Erz!». Willij^is von
Konstanz. — VVimpfeling, Catalogus p.
Ladewig, Konstanzer Regesten nr. 384.
Mainz den H. Gehhard II. von
34. — Datum festgestellt von
174
hat MIO Panzerreiter (loricatos) dem Kaiser Utto II. nach Italien zu schicken.
I — Indiculus: MG. LL. sect. IV. Const. 1, 633 nr. 43«. — Wie das fol-
gende Regest ergibt, ist B. Erchenbald selbst mit seiner Mannschaft aus-
j gezogen. Vgl. Uhlirz. Otto II. I. -247. 175
j Kaiser Otto (II.) bestätigt auf Ritten R. Erchenbalds der Straliburger
I Kirche das "Recht der ausschlielWiclien Gerichtsbarkeit in der Stadt
Straßburg und in der Vorstadt (suburbium), das ihr seine Vortränner, die
Kaiser und Frankenkönige verliehen liaben. — Abschr. 10. Jahrhdts. Str.
R.-A. G 376. — Schoeptiin. Als. diplom. I. 131 nr. 162 aus Strasburg.
Perg.-Cod. von 1357; Grandidier. Strasbourg II. 40 aus lib. sal. 1347:
Wiegand. Straßb. Urk. R. I. 36 nr. 45; MG. DD. II. 310 nr. 267 aus
G 376. — Stumpf nr. 814. 17);
weiht zusammen mit Erzb. Willigis von Mainz den R. Eticlio von .\ugsburg.
— Wimpfeling, Catalogus p. 34. — Vgl. Hauck. Kirchengesch. 111, 97!t. 177
weiht zusammen mit Erzb. Willigis von Mainz den R Rolhar von Paderborn.
— Winipfehng. Cataloiius p. 34. • Der Vorgänger ii. lioliiars. Folcmar,
war !>83 Fei.niar 17 gestorben (Hauck. Kirchengesch. III. '.I>3|. w.>nach
sich die Datierung;
981 berichtigt.
bei Böhmer-Will, Maiirzer Regesten I S. 121 nr. 211 zu
178
König Ullo (111.) besUltigt auf Mitten H." Erchanbalds der Straliburger
Kirche die von seinen Vorgängern, Kaisern und Königen, erteilte Zollfrei-
heil. Vgl. Reg. nr. 75. ^ Abschr. 16. .lahrhdis. Str. H.-A. G 4,s7. -
Würdtweii). Nova subs. 111,431 m-. 122 aus Abschr. des bischötl. Archivs
in Zabeni; MG. DD. II, 3!M» nr. 5 ans G 487. ^ Slunii>f '"'• ^'''^- •''*
gibt auf dem Meichstag neben den Erzbiscliöl'en Willigi.- von Mainz und Warin
von Köln seine Zustininnmg zu der durch König (Uto III. ausgesprochenen
Bestätigung der Rechte des Bistinn- Toni auf die Abteien St. Du- und
Moyenmoutier. Mti. DI». II. 31t5 m-. 2; Nos i<»llo III. I residentes Spirae
33»
254
Erclienbald.
984
988
Okt. '21
(989)
Mainz
(905-1)91)
Januar i] Straßburg
Straßburg
ad colloquium, quia rata et condigna fideles nostri haec censuerunt. per
interventum genitricis nostrae Theophaniae et ducum nostrorum Henrici
et Cononis, arihiepiscoporum . . . Erchebaldi Strasburgensis episcopi con-
Sensum praebuimus ... — Stumpf nr. 872. 180
(Konstanz) König Otto (III.) bestätigt auf Bitten B. Erchenbalds und auf In-
tervention der Kaiserin-Mutter Theopliano sowie des Erzb. VVilligis von
Mainz der Straß burger Kirche die ilir von seinen Vorgängern er-
teilte Immunität und gestattet dem Bischof und seinen Nachfolgern, in
jeder belieliigen villa des Bistums eine Münze zu errichten. — Würdtwein.
Nova subs. V. 341 nr. 130; Grandidier, Alsace I pr. 156 nr. 3^5 aus
Abschr. des bischöfl. Archivs in Straßburg; MG. DD. II, 451 nr. 49 aus
Grandidier. — Stumpf nr. 91S. — Fälschung Grandidiers mit Hilfe der
Vorurkunden Reg. nr. 164 und 176: Bloch, Die Urkundenfälschungen Gran-
didiers (ZGORh. NF. XII, 492). 181
weiht zusammen mit Erzb. V^^illigis von Mainz den B. Liudolf von Augsburg.
— Wimpfeling, Catalogus p. 34. — Vgl. Hauck, Kirchengesch. III, 979. 182
anwesend nebst 1'.» andern genannten Zeugen, als der Straßburger Presbyter
Duodo den Brüdern der St. Marienkirche zu Straßbm-g für den Fall seines
Todes Güter im Ort und in der Gemarkung Anisheim schenkt mit Bestim-
mungen über eine Gedächtnisfeier an seinem Todestage. — Or. Str. B.-A.
G 2707 (6). — Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 38 nr. 48 aus Or. 183
Irimfrid überträgt durch die Hand seines gesetzmäßigen Vogts Burchard
unter Vermittlung des Vogts des Klerus. Adalbert, sein Gut in der Gemarkung
Forechheim und Endingen im Gau Brisichgeve in der Grafschaft Diethelms
mit allem Zubehör den Brüdern der Marienkirche in Straßburg, der
der B. Erchanbald vorsteht. Bis zu seinem Tode behält er sieh den Be-
sitz vor, dann soll ihn der genannte Bischof erhalten unter der Bedingung,
daß jährlich am Todestage des Sciienkgebers den Brüdern zwei Maß (mo-
dius) Getreide, drei 'Schweine (frisgingae porcinae) und sechs situlae Wein
gegeben werden. Nach dem Ableben des Bischofs fällt das Gut unter der
gleichen Bedingung an Alderich; nach dessen Tode endlich haben die Brü-
der den Besitzer zu bestimmen. Als Strafe für die Verletzung dieser Bestim-
mungen werden drei Pfund Gold, zahlbar an das königliche Ärar, und
30 Pfund Silber für die Kammer des Bischofs festgesetzt.
Or. Str. B.-
A. G 2707 (7). Von einer Hand aus dem Anfang des 12. .Jahrhunderts ist
die Besiegelung angekündigt, von der nur ein Siegeleinschnitt zeugt. —
Grandidier, Alsace I pr. 147 nr. 311; Würdtwein. Nova subs. III. 404
nr. 107 aus lib. sal. 1347; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 38 nr. 49 aus
Or. 184
Die Bischöfe Uto III. und Erchenbald entzogen dem Kloster St. Thomas
12 Mansen in der Gemarkung Gottenesuuilare mit Ausnahme des Sallan-
des, 2 Mansen in der Gemarkung Altbrunnun und eine halbe Mühle in der
Gemarkung Bei-eheim. Diese gab B. Erchenbald als Lehen gegen Zins dem
Abt Friedrich von St. Thomas, der sie seinerseits seinem Kriegsmann
(miles) Voccozo vergabte. — Aufzeichnung des Besitzstandes von St. Tho-
mas aus dem Anfang des 11. Jahrhdts. S. Reg. nr. 130. 185
gibt einen dem St. Thomasstift gehörigen Mansus in der Gemarkung Molles-
heim seinem Diener (servitor) Hemmo zu Lehen. — Aufzeichnung des Be-
sitzstandes von St. Thomas Anfang des 11. Jahrhdts. S. Reg. nr. 130. 18()
entfremdet der Kirche von Burgheim sine generali consilio den Zehnten von
Tundelingen. — Bericht in der Erzählung von der Kirchweihe durch B.
Wilhelm 1035 Juli 25. 187
Erclieiibald — Widerold.
255
(965 991)]
. . . Sfliiillern vveilil das Kloster SrliiilliTii „vielleiehl nadi eiiiciii liraiide". — \\ luipluliii^,
Calalofi;iis p. 3"». 188
. . . Maurs- weilit das diiii Untergang nahe Kloster Maursmünster. — Winipfeling, Ca-
I münster iaiogiis p. 3.j. 189
(973-991)
991
Okt. 11
(JWl 994)
schenkt der Sti'ai)l)urt;er Kirche das Servifiiim von Kinzdorf. — Melker See!-
buch (Wiegand ni ZGURIi. NF. III, 1<»S|. 190
erhält von (lerald, .Mönch von St. tJallcn, eine Alisclirift des Walthariliedes,
das (Jei'alds Schüler Ekkehard I. verfaßt hatte. — Aus der Widmung
(Wallharii Poesis ed. Althof I, 64): Pontificem summuin tu (Gott) salva
nunc et in aeviini || Claro Erchaiuliahlinn fidfrcntiMn noniine dignum, l| Oe-
scat iit interins sancto spirauiiuc pli-nus. Mnllis iiitictinii ((uo sit niedi-
canien in aevuni. — Ulier die Literatur, die sich an die Autorsciiaft Geralds
und an den Einpfanu;er Erchenhald knüpft, s. Wattenbach, Deutschlands
Geschichtsquellen I ', 442. .\nznnehmen ist, da(5 Gerald erst nach dem
Tode Ekkehards (f 973| das Werk nach StraChurR sandte. — Der kürz-
lich von Simons, Eenige Vraassfukken hij hei W'allliarius onderzoek (\'er-
slagen en inedcdeelingen der kon. Vlacnische Acadeniie l!t07 p. '^H)) wieder
vorgetragenen Annahme, dafj Erzh. Erchenbald von Mainz (ItHl — 10:21)
der Empfänger des von Ekkehard IV. verbesserten W^erkes sei, kann ich
nicht beistimmen. 191
stirbt. - Jaln-: Ann. Hildesheim. MG. SS. III. 68; Ann. Saxo MG. SS. VI. 636;
Necrol. Fuld. (Böhmer, Fontes III, |.">S) zu <><)1: Ann. Einsidl. MG. SS. III.
144 zu 990. — Tag: Melker Seellmch (Wiegand in ZGOHh. NF. 111. 19S):
Necrol. Argent. (Wolfenbüttel) (Böhmer, Fontes IV, 310): Winipfeling, Ca-
tologus p. 36 : V id. Üctobr. ; Necrol. Fuld. a. a. O. : VI id. Uctobr. —
Confraternitates Augienses MG. Liber confraternital. p. IcSO: Erchanbaldus
episcopus. — Den eigenen Versen Erchenbalds in seinem Dischofskata-
log ist Folgendes hinzugefügt: (Alter de ipso) Idibus üctobris ut obires
corpore qiiinis || .Jussa tuas(jue preces scriptis depingo .loliannes. (Item ite-
rum de Erchanbaldo episcopo:) Postrenius vixi qui patrum nouiina scripsi.
Et quos dilexi ante oculos posui. || Omnes hü Domino rogo sanctificentur
ab uno, || lUoruraque sacris sustinear meritis. (Suprascripta monimenta
seu carmina sive metra ab episcopo Grinialdo usque huc Erchanbaldus
fecit, de quo isti versus habentur) Isdeni ponfificum descripserat hoc mo-
nimentum i| Ipse memor proceruni, sintque sui pi'oceres. (Böhmer, Fontes
III, 4). \"gl. damit die Epitaphien der Päpste (W^atterich, Vitae pon-
tificiuu 1. S3 ff.). — Über den Bischof Baldus, den angeblichen Nachfolger
B. Erchenbalds s. Bloch, .Vmialen S. 30. ^ IUI
Widerold (imi m)i)).
folgt Erchenbald. — Bischofskatalog dos. [-2. .lahrhdts. : Böhmer, Fontes III,
XIII und Katalog des Ellenhard MG. SS. XVII, 117. — Dom ersten Teile
der versiliziorlen Bischolslisle folgte in dem 1870 mit der Stral?burgor
]$ibliothi'k verbrannten Codex von Gregors Ilomilien ein frommes Lob-
gedichi Widcmlds an einen Biller (milos) W'illegis, dem er seine Nichte
Vncnihla cniplieiill (Engelhard im .\rchi\ der Gcsollsch. für ältere ileulsclio
Geschii hlskunde N'l. 161). — Eine grölu-re Anzahl Slraliburger Kaiser-
niünzen mit dem Namen B. Widorolds bei Engel et Lehr, Numisliialiipie
de r Alsace p. 158 und Dannenberg, Deutsche .Münzen der sächsischen
Kaiserzeit I, 355 und 11, t'>G9. 193
256
Widerold.
Sept. 52
995
Sommer
99()
April n Pavia
Nov. 18
997
Selz
Mai 1
(99(5 Mai
—999
Februar)
999
Mai
(Straßl)urg) Petent in der Urkunde König Ottos III. für Kloster Eberslieim.
— Würdtwein, Nova subs. V, 354 nr. 135: Grandidier, Alsace I pr. 173
nr. 340 aus Absihr. des bisi-höfl. Archivs in Straßburg; MG. DD. 11.886
nr. 125* aus Grandidier. — Stumpf nr. 1014. — Fälschung Grandi-
diers: Bloch. Grandidiers Urkundenfälschungen (ZGORh. NF. XII, 471). 194
erhält von König Utto 111. einen G2 Fuß langen Platz infra curteni et pala-
tiuni Inglinheim vocatuni. — Erwähnt in der Uikunde König Ottos III. für
Markgraf Hugo von Tuscien, der •.»'.»4 September 22 in Sollingen einen
gleichen Platz neben dem des Bischofs erhält, ut ibi faciat aedificia sibi
congrua in quilius nianere possit, <]uotienscunique imperialis vel regalis
conventus paschali aut alio tempore ibi liabeatur. — MG. DD. II, 557
nr. 147. — Stumpf nr. lOÜI. 195
Erzb. Gerbert von Reims berichtet an B. Wild er od auf dessen Bitte
in ausführlichster Weise, wohl nach den Akten des Konzils von Saint-Basle
im Jahre 991. den Verlauf des Prozesses gegen Erzb. Arnulf von Reims.
Zum Schlüsse bittet Gerbert Widerold und die Seinen um ein günstiges
Urteil über sein Verlialten in dieser Angelegenheit und um ihre Für-
sprache für ihn bei König Otto III. — Grandidier, Alsace 1 pr. Itj9 nr. 338
im Auszug aus Cod. der Aldei St. Mesmin: Havel, Lettres de Gerbert
p. 203 nr. 217 aus Cod. 11. -lahrhdts. in Leyden. — Daß B. Widerold
Gerbert selbst um Auskunft bat, erzählt dieser im Brief an B. Notger von
Lüttich. Havel a. a. O. p. 183 nr. 193. — Vgl. über den Zusammenhang
Havel a. a. 0. Einleitung und Hefele, Konziliengesch. IV^ 635 ff., ülier
Datierung auch Lair. Etudes eritiques sui- divers textes des X« et XI*
siecles I, 351 ff. 365. 196
Widraldus episcopus sancte Transborgensis ecdesie Beisitzer im Gericht des
Herzogs und Konigsboten Otto über das Eigentumsrecht des Klosters Cielo
d' Oro. — Ficker, Forsch, z. Reichsgesch. Italiens IV, 54 nr. 37. 197
weiht in Gegenwart Kaiser Ottos III. auf Geheiß der Kaiserin -Großmutter
.Adelheid das von dieser gegründete Kloster Selz zu Ehren Gottes und des
Apostelfürsten. — Odilo, Vita Adelheidis MG. SS. IV, 641; Wimpfeling, Ca-
talogus p. 38 bezw. p. 9. 198
(Mainz) interveniert in der Urkunde Kaiser Ottos III., der dem Kloster Ebers-
heini die von den Schwestern Wulfiiilt und Heresint geschenkten Besitz-
ungen bestätigt. — Würdtwein, Nova subs. V, 377 nr. 145; Grandidier,
Alsace 1 pr. ISO nr. 347 aus Abschr. des bischöfl. Archivs zu Straßburg;
MG. DD. II, 693 nr. 274 zu 998 aus Grandidier. — Stumpf nr. 1111. —
Fälschung Grandidiers: Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandidiers
(ZGORh. NF. XII, 473). 199
Papst Gregor V. vertraut das Kloster Andlau, das unter den Raubzügen der
Laien sehr viel zu leiden hatte, dem B. Widerold zur Wiederherstellung
und zur Verteidigung an. — Bericht im folgenden Regest. 200
Papst Silvester II. bestätigt die Verfügung seines Vorgängers, Papst
Gregors V., der die Abtei Andlau dem Schutz der Straßburger Kirche unter-
stellt hat. Als Anerkennung der päpstlichen Rechte sind dafür jährlich
drei Kamislalen dem Stuhl Petri zu entrichten. Wird die Zahlung dieses
Zinses viermal hintereinander verabsäumt, so verliert die Straßburger
99»
(9919».'))
WideroM.
257
Kirche jedes i},.(I,| auf di,. Al.tci. r.lci.hzeitig .-iIht l.eslätigt der PajM
auch der Stralibiir-rr Kinhc alh- ihn' li.-sit/,iiiij;eii und Hechte. — \hschr
des 1/. Jahrhdls. Sir. M.-A. H üi'H. - Scho.-pfliii, Als. diplom. I, 142
iir. In aus einem .\iidlaiier Cartular: Würdlwein. Nova suhs VI 14:5
nr 71; Grandidier. .Msace I pr. 187 nr. 352 aus Or. des bischöll. Archivs
in Straßhuro- und aus C,,,]. \'atican. nr. 7I>:{. - .lalFe-Loewenfeld nr. :i<»()4
— „Divina iiohis". .,(||
stell! das von dem Unj;arnherrsclier zerslml.' Kloster Eschan wieder her
imd vergabt ihm folgende Güter: in Guoudoldesheim einen Diii-lioC mit
drei iMaiisen und eine .Mühle, in Meienheim einen Dinghof mit drei .Mau-
sen und eine .Mühle, in Vescenheim am Uhein einen Hof mit mehreren
Hörigen, in Egesheiiii einen Hof. in VVitt.'nheim 1» .Mausen und die St Mar-
garelh.'Mkapelie. in der villa Hanne einen Mansus mit vier Weingärten, in
Lfholt/, einen Hof und einen Weinberg mit Wiese, in Namenesheim am
Hhein sechs Mausen mit den Höfen, in der villa Aspach einen Hof mit
zwei Mansen, die villa Bedendorf mit Wiesen, Wäldern. Höri-en und
d-2 Mausen, die St. Germanuskapelle in Castrum. im Straßbur^-er Mixtum
die Kirche der villa Kerzevelf mit den Zehnten von LS Mansen und des
ganzen Hannes der villa auf beiden Seilen des Flusses Scere — Aufzeich-
nung des 12. Jahrhdt^. über Gründung und Wiederherstellung des Klosters
Eschau Str. B.-A. G 2 (2). — V"-|. Re
!g. nr. .")«.
Eine andere Auf-
Zeichnung bringt ebenfalls die Nachricht von der Zerstörung und Wieder
les Bischofs
in
herstellung des Klosters und zählt die Sdienkun-en d
wörtlicher Wiedergabe von Heg. nr. .^(i folgendermaßen auf: in der
Villa Hubeaca einen Dinghof mit Weird.ergen. .\ckern. Wiesen. Mühlen
24 Hörigen Hofstätten zu HS Wagenladungen Getreide, welche dem
] Hofe nach Erbrecht jährlich gezahlt wurden, und die Kirche derselben
Villa mit dem ganzen Zehnten, ausgenommen die Zehnten des .SiUandes
des bischöflichen Hofes (curia), welche zur l'fründe des Straßbui-er Dom-
kapitels gehörten. Mil Rücksicht auf den Reichtum der Stadt und den Uni-
tang der Zehnten ließ der Bischof dem Pfarrer nur den fünften Teil der-
selben, der zu seiner Notdurft genügte. Außerdem bestimmte er. daß der
Konvent des Klosters in jedem Schaltjahr von den vier Teilen der Zehnten
zum Servitium des Bischofs, in dessen (iebiet die villa liegt, zehn Talente
Baseler Münze geben solle. Auch ,lie S.henkun-eu (oblationes). welche
au Himmellahrt und Mariägeburt während der neunten Höre des vorher-
gehenden Tages und während der feierlichen Messe des Festtages selbst
an den Altären der Rufacher Kirche niedergelegt wurden, überließ der
Bischot für die Beleuchtung (in sumptuni luminarium) dem Kloster. — Es
ülgt die Autzählung der in der vorerwähnten Aufzeichnung genannten
Guter nur m Wittenheim (1 (statt 9) Mausen, in Ufholc (statt LThollz)
zwei Weinberge mit einer Wiese, in Daune einen Weinberg (vinetnm).
m der y.lla Ash (wohl statt Aspacli) drei Mansen. in villa lieten.lorf fallen
die 32 Mausen fort, in Namensheim « Mansen mit dem Fähi-eld (naulum)
derjenigen, die über den Hhein setzen. — AulV.eiciinuu- des I-' .lahrhdls
nach Schritt und Inhalt wenig später als die vorerwähnte. Str B - \"
G l.,<.l!t(|). - l),e Kullr l'apst Alexanders Hl. für Eschau 1180 gibt die
l'.rzahlung der Aufz,.ichnung V. 2 (2) wieder und fügt am Schlüsse nur
liinzu: im Straßburger Bistum die Kirche von Kerzevell mit den Zehnten
von . . .und von den in derselben l'farrei (parrociiia) v,.rli.-lienen Allo-
dien. — ür. Str. B.-A. G 24 (2). — \ gl. l{e>;. „r. ;-,(;. .>,>o
verkündel in (iegenwarl Kaiser ()tt..s und des Erzb. Willigis von .Mainz auf
dem [■urslenlage (in public, convenlu priiuipuni) folgenden Beschlul', der
bischöHichen Synode (([u..d in praesenlia spiritualium episcopatu- iiosfri
persoiiarum. abbatum videlicet .'t praeposiloruni, cauouicorum et sacerdo-
■258
Widerold.
(991-999)
tum, nee non et laiconim synodali nie auctoritate fecisse constat). Er be-
stätigt dem Abt Bauderius von E b e r s h e i ni m ü n s t e r, das Herzog Etich
und seine Gemahlin Berswinda auf ihrem Erbgut ediauteii, sowie seinen
Nachfolgern drei Teile von allen Zehnten der Ivirdien und Pfarreien (ba-
rochia), die das Kloster innerhalb des Slraßbui'ger Bistums und darüber
hinaus durch Schenkung erhalten hat, unter Vorbehalt des vierten Teils
für die Priester (sacerdotes) gemäß den kanonischen Bestimmungen. Die
Zehnten der Allodien aber, die aus erster Hand (principali manu) der Abtei
zum Unterhalt der Brüder geschenkt wurden, das sogenannte Salelant, be-
hält Abt Bauderius uneingeschränkt für die Pförtnerei (ad portam) des
Klosters zur Aufnahme von Fremdlingen und Armen. Um jedem Zwist
zwischen den Äbten und den Priestern in Zukunft vorzubeugen, zählt der
Bischof die 34 Orte auf, in denen die Güter liegen, von denen das Kloster
Zehnten erheben darf; ausgeschlossen davon sind die oben erwähnten
Allodien, die der Abtei von weltlichen Fürsten sowie von den Vorgängern des Bi-
schofs, Witgeru und Baltram, gegeben wurden, in Christo fideliter. —
Angebl. Or. Schlettstadt. Stadtarchiv nr. 194. — Schoepflin, Als. diplom.
I, 127 nr. 157; Würdtwein, Nova subs. V, 352 nr. 134; Grandidier, Alsace
I, 172 nr. 339 aus dem Archiv des Klosters Ebersheim. — Stumpf
nr. 1290. — Fälschung aus der Mitte des 12. Jahrhdts. im Zusammen-
hang mit den übrigen Eliersheimer Fälschungen, vor allem mit der Be-
stätigung der vorliegenden Urkunde durch Kaiser Otto Reg. nr. 206. Die
Darstellung Sdraleks, Die Straßburger Diözesansynoden S. 2 f., der diese
Urkunde wie die B. Werners I. für eine verhältnismäßig frtihe Ansetzung
der bischöflichen Synode verwerten will, fällt mit dem Nachweis der Fäl-
schung. '-''''*
erhält beim Abmarsch Kaiser Ottos 1. (!) gegen die Lombarden von diesem
die Verwaltung des Elsaß anvertraut, bestätigt in Vertretung des Kaisers
den von den Brüdern gewählten Aüt Baudezius von Ebersheimmünster und
erteilt ihm die Weihe. — Chrou. Ebersheini. MG. SS. XXIII, 440 zu 939:
Oddo . . . administrationeni tocius Germanie Willegiso Mogontino archi-
episcopo commisit. pagum vero Alsaciensem cum monasteriis et ecclesiis
fisci Widerolfo Argelitinensi episcopo commendavit .... Unde contigit,
ut defuncto Interim abbate Novientense seu Ebersheimense Widerolfus
episcopus ex parte imperatoris Baudezium a fratribus electum abbaten!
constitueret et ordinaret. — Diese sowie die folgenden Nachrichten der
Ebersheini er Chronik ganz unglaubwürdig. 204
stellt dem Kaiser Otto I. nach dessen Rückkehr aus Italien den Abt Baude-
zius von Ebersheimmünster in der Fürstenversamnilung vor und erlangt
von ihm ein Privileg über die Zehnten dieses Klosters. — Cliron. Ebers-
heim. MG. SS. XXllI, 441 zu 946: Regresso tandem post septem annos
imperatore prefatus episcopus Baudezium abbaten! ipsi in conventu prin-
cipum presentavit ac siraul cum ipso Privilegium de deeimis monasterii
ab imperatore impetravit. (Anschließend an Reg. nr. 204). 205
(Tribur) Kaiser Oddo bestätigt auf Bitten des Straßburger Bischofs Widerolf
und des Abts Baudezius von E b e r s h e i in m ü n s t e r und auf Intervention
der Kaiserin Adelheid die vorhergehende Urkunde (Reg. nr. 203). Außer-
dem bestimmt er, daß weder der gegenwärtige B. Widerolf noch seine Nach-
folger irgend welche rechtliche Befugnis, weder weltliche noch geistliche,
haben, die Bestimmungen dieser Urkunde zu verletzen oder umzustoßen.
Dat. 984 .Januar 1. — Folgt in der Fälschung des 12. Jahrhdts. in
Schlettstadt unmittelbar auf Reg. nr. 203. — Würdtwein, Nova subs. lU,
408 nr. HO; Grandidier, Alsace 1 pr. 139 nr. 301 aus der Fälschung, da-
mals in Ebersheimmünster; MG. DD. 1, 618 nr. 456 aus Schlettstadt. —
Fälschung des 12. Jahrhdts. zusammen mit der oben genannten Ur-
kunde. 206
Widerold— Ala» ich.
•oll
(»»1-999)
-
999
.Iiili1-2(?) Reiievpiit
1000
(•Mainz) Zeuge in der Urkinide Kaiser Ottos, der dem Kloster Eber-iieini
die von den St-luvesteru W'ulfliilt und lleresini geschenkten Eigengüter
hestiiligl. Dal. !ts7 Mai I. - Absclir. 17. .lainlidt-. Str. M.-.A. G 1-J77;
11 17'.>. — WünKwein, Nova snlis. V, ;13(; in-. 1:!'.»; (.randidier. Alsaie 1
pr. 154 ur. 3^3 aus angel). Ür. der Al)lei Eberslieininiünster; MG. DD. II,
S(iO nr. i-m aus Graiididier. — Slunipf nr. !t04. — Fälschung li'. .lalir-
hunderts: Kehr. Die Urkunden Utlus 111. .'^. 2*)3. Hr,
I erhält bei der Investitur mit andern königlichen Plätzen von Kaüser Utto II.
auch die Abtei Ebershcim zugewiesen. Er überhäuft das Kloster mit
Ehren und Geschenken und wird auf seinen Wunsch dort auch begraben.
- Chroii. Ehersheim. MG. SS. XXIll. 441: \ (juo (Uddone secundo) cum
W'iderolfus episcopus inveslilnram quorundani regalium locorum inipetras-
set, Novientensis eliani nionasterii curani suscepit ipsumque lucum ob
honorem et patrotinium sanctorum Thebeorum mullis honoribus ac dona-
riis adornavit et in tantum dilexit, ut etiam in supremis positus in eodeni
monasterio se tuniulari preciperet; qiiod et factum est. '20S
sucht, eifersüchtig auf den Zulauf zu dem wundertätigen Leib der hl. Altala,
diesen dem Kloster St. Stephan zu entreißen. Die Reliquien wurden je-
doch reclitzeitig geborgen, und der Bischof bemächtigt sich aus Rache (1er
Klostergüter, schließt die Kirche und vertreibt die Noinien. Zur Strafe wird
er bei lebendigem Leibe von Mäusen angefallen und beichtet seine Schuld.
— Legenda s. Attalae: Grandidier, Strasbourg I pr. .Jl nr. 30 aus einem
Perg.-Cod. — Schon Wimpfeling, Catalogus p. 38 hat zur Erklärung dar-
auf hingewiesen, daß zu seiner Zeit noch im Münster ein Hiscliof um-
geben von Mäusen abgebildet sei. Das Gemälde solle, so meint Wimpfe-
ling, wohl ursprünglich eine Legende ähnlich der der hl. Gertrud veran-
schaulichen. 209
stirbt. — Jahr: llerini. Aug. chron. MG. SS. V, 118 zu 1000: niortuo in
Italia Widerold Argentiiiae ecclesiae episcopo, Alawicus etc. promovetur;
Necrol. Fuld. (Böhmer, Fontes III, 158) zu 990: Vidarolt episcopus. —
Tag: Necrol. Argent. (Grandidier. Oeuvres 1, 74^): Idus .Julii Widerol epi-
scopus obiit: Necrol. Merseburg. (Neue Milteil. des tliüringiscli-sächsiscli.
Vereins XI, 237): 1111 id. ,lid. Wideraliius episcopus obiit; Wimpfeling,
Catalogus p. 30: Obiit IV id. Julii. — Daß 00!» das Todesjahr ist, kann
als sicher gelten; Juli 1000 befand sich der Kaiser, in dessen Regleitung
wir uns den Bischof in Italien zu denken haben, in Deutschland. So er-
hält der sagenhaft ausgeschmückte Bericht, daß der Straßburger Bischof
'.ÜIO sich in Htnevent bei der Feier der Messe einer gröblichen Störung
der heiligen llaiuliung schuldig gemacht habe, größeren Wert. Ein Schlag-
anfall warf ihn sofort aufs Krankenlager, von dem er am viei'zehnlen Tag
durch den Tod erlöst wurde. Die Totenfeier fand am 8. Juli statt. Be-
richt Ruperts in der zweiten Vita s. Heriberli. MG. SS. IV, 744. Vgl. da-
mit das vorhergeheiide Regest. '110
Aljiwidi (KKM)— l(M)l).
Nachfolger Widerolds. — Herim. Aug. chron. .MG. SS. V, ll,s zu 1000: Ala-
wicus Angiensis abbas episcopus ab inqieratore promovetur; Chron. Ebers-
heim. -Mti. SS. .\XIII, 441 : . . . successil in episcopalu .\Iewicus .\ugen-
sis abbas. — llerkindt; Idenliscii mit dem .Mönch Alawich von Reichenan,
dem 973 dkl. 13 Kai>.r Ollo II. das Kloster IMalVers überlrägl (Mli. DD.
II, 73 nr. 03) V Jedeiilalls 997 von l'apsl (iregor V. in Rom zum Abt
von Reichenan geweiht. Herim. Aug. chron. MG. SS. V, 118 zu 997 :
Augiae Alawicus abbas promolus lioniac ab ipso papa consecratus et pri-
\V c II t z e k I* , Ufgfrstt'ii lU'.v Hischtifc von Str.'iUbiii'f;.
:U
260
Alawicli— Werner I.
1000
1001
(1000
-1001)
1001
Febr. 3
(1001
Fei)!-. 3
—1002
Jan. 22)
vilegio (lonatus e?l. Erhall für sich und sein Kloster '.l'.ts April 22 in
Rom ein Privileg von Kaiser Otto III. MG. DD. II, 703 nr. 279, ein wei-
teres Diplom Ottos III. für Abi .Mawich o. O. und i. a. a. U. S. 705
nr. 280, eine unechte Urkunde 998 April 22 a. a. U. S. 873 nr. 437;
über eine verfälschte Urkunde, die einen im Einverständnis mit Kaiser
Otto II. zwischen B. Gebhard II. und Abt Alwig von Reichenau erfolgten
Gütertausch behandelt, dat. 983, s. Ladewig, Konstanzer Regesten nr. 38().
— Eine Anzahl verschiedener Münzen mit seinem Namen bei Engel et
Lehr, Numismalique del'Alsace p. KiO und Dannenberg, Deutsciie Münzen
der sächsischen Kaiserzeit I, 357 und II, 669. 211
soll seine Zustimmung zur Stiftiuig einer Kapelle zu Ehren des hl. Valentin
und der hl. Maria in Rufach gegeben haben. — Notiz Maternus Berlers
zn anno dom. 1001 sub Othone III. augusto et Sylveslro II. papa et Alt-
wico episcopo Argentinensi .... consentiente et ad lioc lucum (coUem
arcis Isenhurgiae) consignante Altvico episcopo Argentinensi (Abschr. im
Karlsruher Nachlaß Grandidiers). Vgl. Berlers Deutsche Chronik im Code
bist, de Strasbourg II, 13. — Die Übereinstimmung der hier gegebenen Da-
tierung mit dem Inkarnationsjahr deutet auf alte Überlieferung, trotzdem
man bisher die Nachricht im Hinlilick auf die sogen. Gründungsurkunde von
St. Valentin vom Jahre 1183 (s. Reg. B. Heimichs I. von 1183) für un-
glaubwürdig hielt, ^'gl. Geny, Jahrbücher der Jesuiten zu Rufach II, 588.
B. Heinrich räumt in der genannten Urkunde den Metzer Mönchen ledig-
lich einen Platz für ihr Kloster ein, so daß durchaus Raum bleibt für die
Überlieferung Berlers. 212
bemächtigt sich aus Zorn über die wider seinen Willen erfolgte Wahl des
Abtes Rudolf (Rupert) von Ebei-sheimniünster der Besitzungen und Schätze
dieses Klosters und erwidert die Einwendungen der Mouche mit gottes-
lästerlichen Reden. Zur Strafe wird ihm, als er in den Mauern der Abtei
übernachtet, von Geistern, dem hl. Mauritius und seinen Thebäischen Sol-
daten, übel mitgespielt. Als er dann nach Rückgabe der geraubten Güter
sclileunigst nach Straßburg zurückgekehrt war, wird er von Podagra und
Cliiragra heimgesucht und nach Jahresfrist von Mäusen aufgefressen. —
Cliron. Ebersheim. MG. SS. XXIII, 441. — Völlig sagenhafte Erzählung,
in der eine teilweise Übertragung der über den Tod seines Vorgängers
umlaufenden Legenden erkennbar ist. 213
stirbt. — Necrol. Weissenburg. (Böhmer, Fontes III. 310): 3 non. Febr. Ale-
wigus episcopus Argentinensis; Necrol. Fuld. (Böhmer, Fontes III. 158):
1001 Alewih episcopus. — Die Angabe Grandidiers, Oeuvres I, 852 (.ia"=
einem Manuskript der Bibliothek Zurlaubens"): Alawicus obiit pridie ca-
lendas maii ist nicht glaubwürdig. 211
Werner T. (1001—1028).
Nachfolger Alawichs. — Bischofsliste Ellenhards. Böhmer. Fontes III, 6. —
Herkunft: Die bis in die jüngste Zeit geltende Annahme von 'der Ver-
wandtschaft B. Werners I. mit den Habsburgern ist durch die Untersu-
chungen Steinackers über die Acta Murensia arg bestritten worden. Neben
dieser Quelle, deren antihabsburgische Tendenz Haus Hirsch scharf hervor-
gehoben hat, treten aber — allerdings gefälschte — Urkunden des Klosters
hervor, die B. Werner als Habsburger kennen. Ebenso steht für die bald
nach 1160 entstandene Ebersheimer Cin-onik die Abstammung des Bischofs
von dem mächtigen Geschlechte der Habsburger durchaus fest. Für eine
Wonier I.
201
iiooi—
nilliere Erftrleruiifr der Slelliiii^' Weiner.s in der Halislmr-isflien Geia-a-
lo^'io ist eine iilisdiliel'x'nde IJeiirteiliin^' der Knt^teliun^'sverliüllnisse und
der Tendenz der Klieislieinier Ciiionik nnnniganjilicli, und ich werde daher
erst in den Xaditrügen zu diesem bände ein-ieiiend darauf zurQikkoniiucn.
wenn die kritischen Unlersutimngen Hermann liloihs über die Eliersheimer
Clironik, deren Haniiterfjelmisse der Verfasser mir in jiehen.swürdigster
Weise sclion im Viiraiis mitgeteilt hat, aligescidossen vorliegen. — Mit
König Heinricli II. (-ehoren !t7S s. Hirsili. Ileinriili II. I, ,S>) war B. Werner
von Jugend auf helreundel, wie das die Worte des Diploms von lü(i:{
deutlich zeigen, an deren Beziehung auf den StraPhurger Bisdiof trotz des
Einspruchs von Hirsch (Die Acta Murensia etc. MlÖG. XXV, 4:.l Anm. :J)
durchaus festzuhalten ist (lieg. nr. :J2(t: vetus inter nos a pueris propa-
gata famiiiarilas). Wie König Heinrich mag auch B. Werner in der }Iil-
desheimer l»(unscliule die treffliche .Vushildung und iilerarische Schulung
gefunden haiieii, die wir vor allem in dem tütigen Aushau der Straßhurger
Münsterhihliotliek erkennen. Seine Erhehung auf den StraHhurger Bischofs-
sitz verdankte Werner noch Kaiser Otto 111. (Reg. nr. 2i(): venerahilem
virum Weriniiariuni iuge eins servitium et fidei hon.; constantiam attendens
divina dispensante gratia sanctae Argcntoralensi aecclesiae ordinavit et
perfecit episcopum). Danach wird das Datum der Einsetzung B. Werners
durch die Todestage B. Alawichs und Kaiser Uttos Hl. bestimmt. Zm-
Charakteristik des Bischofs ist anzuführen Wipo, Vita Chuonradi Schul-
ausgabe S. 1» : Argentinae civitati Werinharius episcopns praefuit generosus
et in divinis et in saecularihus officiis studiosus; Vita .Meinwerki MG.
SS. XI. l.'il: inter episcopos vitae merito eminehant . . . Werinharius Ar-
gentinae civitatis . . .et alii quam plures pontificii dignitate venerabiles,
sanctitate incomparabiles, quorum meritis adeo illo in tempore floruit ec-
clesia, ut non sit hodie aliqua, quae nohis eins temporis iion portendat
suorum meritorum insignia. — Von den zahlreichen Handschriften, die B.
Werner der StraKburger Kirche schenkte, befanden sich dort zur Zeit
AVimpfelings noch folgende Stücke, gekennzeichnet durdi entsprechenden
Eintrag (Catalogus p. 39): i. Origenis expositio super Penthateiichum :
2. EsitiusC?) super Leviticum de sacrifieiis: 3. Hieronynuis su|ier minores
Prophetas; 4. Historia Pauli Horosii; 5. Epistolae Hieronynn'. Augustini et
Hisidori; (i. Liber Gregorii Turonensis: 7. Georgii Elorentini de miraculis;
S. Textus quinque librorum Moysis etc.: it. Commentarium in periherme-
mas Aristotelis: 10. Isidorus etymologiarum ; 11. Geometria ex graeco in
iatinum a Boecio translata; 12. Proprietates et dispositi.)nes sisnorum
coeli; 13. Vita sancti Martialis; 14. Exameron sancti Ambrusii: ir>. Item
de Paradiso: 16. Item de Caym et Abel: 17. item de adhortatione Vir-
ginitatis: 1.^. De perpetua virginitate beatae Mariae: l'l. l'assiones Vitahs
et Agricolae; 20. Expositio super Danielen! ; 21. Aminosius de olfidis
minislrorum: 22. Periarchon Origenis: 23. Quattuor libri de natura rerum
et tcmporum ratione; 24. Verba dieriini Paralipomenon: ^5. Parabolae Sa-
lomonis cum tribus saiiienlialibus; 2C.. In.Mnsica: 27. De naturis certorum
animaiium et huminum; 2.S Item -ceguiae Geometriae; 21». Beda de na-
turis rerum: 30. Dialedica Augustini; 31. De ratione calculi: 32. Expo-
sitio llieronymi super epistolam ad Ephesios: 33. Musica Boecii: 34. Liber
cerenioniarum ponlilicale. - Von diesen sind nachgewiesen: In einem hand-
schriftlichen Katalog der Slral'burger Stadtbibliothek von 1748 ijie Xr. I.
'.t und II) (l'ertz im Archiv lür alt. deulMhe (iesch. VIII, 4f.2). von Graii-
didier (Oeuvres bist. I. 43!l) aus der Stadtbild, die Xr. I, 10 und .S (^ col-
b'clion des livres de T ancien teslamenl). In der Bibliothek zu Bern (Bih-
hotheca Bongarsiana) stellte Graudidier (a. a. 0.) fest die Nr. 4 (enth,
Orosii hisloriae. brevis Iradalus chronoiogicus und Eusebii Caesarien.^^is
episcopi histuriae ecdesiasticae libei- priums, an welches früher angehiingt
war Eragmentum cahndarii anli<|iii Komani. ad Decemlirem iiieiisem per-
:H»
262
Werner I.
(1001
-1002)
Mai 4
1002
Anfang
Juni
bei Worms
und Mainz
MitteJuni
ünens und Fasti Romani (Clironograplius von 854), heute nr. 128 und 108
der Berner Bibliotliek: Hagen. Catalogus codie. Bernens., ferner die Nr. 11,
jetzt nr. 87 in Bern. Außer den bei Wimpfeling aufgezählten Maiuiskripten
sind noch folgende mit der Widmung ß. Werners I. nachgewiesen: im
Straßl)urger Katalog von 1748 (Pertz a. a. O.): 35. Bedae Calendarinm;
36. Beda de ratione temporum; von Grandidier in Straßi)urg: 37. Anitii
Manlii Severini Commentaria: in Bern eine zweite Orosiushandschrilt ent-
haltend: 38. Breve chronicou alt Adam usque ad tempora Herculani con-
sulis und Capitula historiarum ürosii (jetzt nr. KU» der Berner Biltliothek) ;
39. In Lucanum comnienta Bernensia (jetzt nr. 370); 40. Prudentii car-
mina, cum paucis sclioliis (jetzt nr. ;!(>4); in der Laurentiana zu Florenz:
41. M. Tullii Ciceronis de natura deorum libri 111 etc. (Bibl. von S. Marco
nr. !257) und 4:2. ein Quinliliaucodex, nachgewiesen von Reift'erscheid,
Rhein. Museum XVII, 2'.)'} bezw. XXIII, 143. — Eine Anzahl der nr. 35
— 42 angeführten Stücke dürfte mit den von Wimpfeling aufgezählten iden-
tisch sein; die \on Grandidier, Alsace I pr. 204 nr. 3(5(5 außerdem auf-
geführten (Codices der Berner Bibliothek sind nicht als Schenkungen B.
Werners zu eikeuuen. — Straßburger Münzen mit dem Namen B. Wer-
ners oder Wicelin bei Engel et Lehr, Numismatique de 1" Alsace p. 1(52;
Dannenberg, Deutsche Münzen der sächsischen Kaiserzeit I, 358 und II,
670. 215
wird geweiht. — Tagesangalje bei Grandidier, Oeuvres bist. I, 422 nach
einem Anfang des 11. Jahrhdts. (?) geschrieb. Kalendar der Straßbuiger
Kirche. — Als .fahr der Weihe kommt gleichmäßig 1001 und 1002, eher
vielleicht 1001 in Betracht. 21(5
tritt Iteim Kampf um die Krone, der nach Kaiser Ottos III. Tode (1002
Januar 23) entbrennt, auf Seiten Herzog Heinrichs von Baiern, in dessen
Begleitung er bei dem Versudi, den Rliein bei Worms zu überschreiten,
erscheint. Da das linke Ufer von seinem Gegner, dem Herzog Hermann
von Schwalten, besetzt ist, kehrt Herzog Heinrich um, setzt bei Lorsch
über den Fluß und wird in Mainz am 6. oder 7. Juni gewählt und ge-
krönt. — Adalboldi vita Heim-. MG. SS. IV, 685 = Ann. Saxo MG. SS.
VI, 648 zu 1002: erant cum duce Heiiu'ico viri illustres et sapientissimi,
archiepiscopus Maguntinus . . . episiopus Slrazbnrgensis .... cum bis
dux habito consilio reditum in Bavariam sinudavit et quasi transitum de-
sperans, Laurislieim venit: inde Mogontiam festinans, sine impediniento
transivit . Ibi octava idus iunii in regem eligitur, acdamatur, benedicitnr,
coronatnr. — Daß B. Werner auch bei der Wahl Heinrichs beteiligt war,
ist zweifellos; vgl. besonders auch die warme y^nerkennung, die ihm Reg.
m*. 220 der König für seine Unterstützung ausspricht. Über das Datum
217
der Krönung s. Hirsch, Heinrich II. I, 215.
In Abwesenheit des Bischofs, der sich wohl beim Heere des Königs auf dem
rechten Rheinufer befand, erstiirmt Herzog Hermann von Schwaben die
Stadt Straßburg, die von den bischöflichen Kriegern nur lässig verteidigt
wird. Die Stadt wird geplündert, das Münster ausgeraubt und ver-
brannt. ~ Adalboldi vita Heinrici MG. SS. IV, 685 zu 10ll2: At Heri-
manus, dnrae mentis et protervae cervicis, iratus super episcopum Stras-
burgensem, eo quod sapienter egerit et partem meliorem elegerit, iundo
sibi Cunone genero suo. Argeutinani adivit et militiitns episcopi non tide-
liter resistentibus muros civitatis fregit, spolia non modica cepit, ecclesiam
violenter intravit et inipie violavit; Tlnetn)ari chron. Schulansgabe S. 114
:^ Ami. Saxo MG. SS. VI, 64!l zu 1002: Diix autem, nt andivit sua a
rege jtredata nonduni volens huniiliari, sed pio dolor! coiitra dominum et
regem exaltans ge capnt dueatus sul, Argentinam, que Strazburg dicitur,
Werner T.
263
l(M)->
Juli—
Aun-USt
quia episcopus eiiisdein iiiliis W iceliiiiis silii re«isterc pi-esuiiipseril, cum
Conratlo suiniel genero niilik' pelil aniiato niurosque asceiideiis iiil vittis
reliquid. Sed execrata Aleuiauiioiuin turba ad rapieuduni piomplissiina,
insciu duc-e, niaioreiii ecclesiaui sanilae Dei geiiitritis intrepida intraiis
ouuiem tliesauruiii diripit. et quod maxiiiuini erat faciuus, igne douiuni
Düiiiini coiisumpsit. Si vero felix fuissel. prirui in-iressus aceihitate de-
territa, nuiiicjuatii rnaiora ajr^:redi presunieret. Naui aiilistitis iiiilitiJJMS
Heiiiwardu auctoic iniidflilcr icpiiirnaiitibus. niaxinia lii)<tiuni calerva ir-
rueiis, proprio porlossa lioslili corruit, vitanique lianc diviua ullioue niise-
ral)ilitor linil. Haec llerimanuus iuviolabili questus merore. discessit, in-
idtum(|ui', (|uia dcfendit iiuuierus. reliquid: Aiiu. SaM;,'all. niai. her. von
llenkiiin (.\lilteil. zur Valerlaiid. Cescli. NF. IX. ;S(II): (lleiiiuaunus) ultioueni
conalus in eos, (pii in Stra/|iiu-i.' cuui reii^e senserant adversus se, irru|)it
civitatem et iu direptionein dedit, pessiuio quoque exemplo sac-ra prolanavit.
— Über die spätere Überlieferung s. Hirsch, Heinrich II. I, 218. '21H
Breisach nuill mit dem HischoC Adalbero von Basel aus der Feste Breisach vor den
Jiuppeu Herzog Hermanns, die durch eine Kriegslist iu die Stadt einge-
drungen waren, fliehen. — Tliietmari chron. Schulausgabe S. lil» = Ann.
Saxo MG. SS. VI, 6.50 zu lOUiJ: Fiiere in alia civitate munitissima, Bri-
zach dicta, episcopi duo, Argentiuensis et Basiiiensis, ad presidiuni. quo-
rum milites collidie ol) acquirenda equorum pabula armati exire solebant.
Quod amici ducis caute considerantes, eo tempore, quo hü paululum pre-
cesseranl, simili liabitu sarcinatisque equis ad urbem cantautes pergunl
et pro sociis a cuslodibus iutroniiliuutur. Proiectis ilico oneribus. magna
voce se hostes manifestant episcopisque vix elajisis onmia diripiunt. —
Termmus ante quem
Bruchsal 1. Oktober
bestimmt dnrcli die Unterwerfung des Herzogs m
m-2: Thietmar a. a. 0. 219
Januar 1.5
Diedeuhofen König Heinrich (11.) bericiilet. dali sein Vorganger Otto 111. den ehrwür-
digen Mann Werinhar iu Erwartung treuer Dienste zum Bischof der
Stral?burger Kirche erhob. Nach des Kaisers Tod veraidaßte ihre von
Kindesbeinen au gepflegte Freundschaft und die ludie Verwandtschaft Hein-
richs nul dem Verstorbenen den Bischof zu knifti^er Unterstützung der
Waiil und Erbfolge des Königs. In dem darauf folgenden Bürgerkrieg ward
der Sitz des Bischofs angegriffen und die ganze Stadt mit ihren Kirchen
geplündert; bald darauf aber unterwarfen sich die Aufsländigen. Uamit
mm die große Stadt und die Kirche der hl. Maria der königlichen Unter-
sliUzung zur Besserung des Schadens nicht entbehren, überlräy;! der König
auf den Hat der Bischöfe und Fürsten und vor allem mit Zustimmung des
Herzogs Hermann dem B. Werinhar und seinen Nachfolgern die Frauen-
abtei St Stephan in der Stadt Strasburg mit allem Zubehör samt ihren
Besitzungen in Gauen. Grafschaften und Territorien in dem Sinne, daß B.
Werinhar und seine Nachfolger den freien Besitz der Abtei haben sollten
und das Bechl. was ihnen belieble, ^uni Nutzen der Kirche zu verwenden.
— Or. Str. B.-A G 8. — SchoepHin. Als. diplom. I, 145 nr. l.S-2; Würdt-
wein. Nova subs. VI. l.'>() lU". 7.">; Grandidier, Alsace I pr. l'.tl nr. 357;
Wiegand. Straßb. Urk. i{. I. M nr. 50; MG. DD. III. :}7 nr. U aus Or.
— Stmupf nr. i:iil. Die Schlur.sätze um die Mitte des I -_>. Jahrhdts. ver-
fälscht, um dem liiscliof das Bechl zur Einziehung' enlfreuuleler Güter St. Ste-
phans zu u'eben. S. Wiegand. Die idtesten Urkunden für SI. Stephan in
Stral'.burg (ZGOBIi. NF. IX. :J8!t) inul Straßb. Urk. I!. IV. 1, -JO«.
Wiederherslellung des echten Textes in MG. DI), a. a. O. — Schon bei
seiner Uuterwerfnu- in ltriuh-<al I0(>_' Oktober I hatte sich Ilerzo;; Her-
mann inil dieser Eulsch;iiliy;ung des Discluds einverstanden erklärt. - Thiel-
mari cliron. Schnl.iusf^abe S. !•,.'(» Ann. .^axo .Mt;. SS. VI, Ü5ü zu l(IO-J :
264
Werner I.
1003
1005
(Herimaiinus dux) misericorditer eins (regis) gratiain impetravit et in benc-
ficio et in onmilnis iusti desidcrii satisfactionem persolvens, exeepto Ar-
gentinae danipuo, quod idem iussu et coiisilio regis de sua proprietate et
aijjjatiaui in eadeni url)e sitam reparavit. niiles et aniicus eins tidus effi-
citui-; Adeliioldi vita llciin-iii MG. SS. IV, (JSÜ: Herniannus eo teuore in
gratiani (regis) recipitur, ut Argentinensis ecdesia ad pri&tinum slatum
ex detrimentis suis per illum refornietur. Quod ille non renuit, sed iussu
et consultn regis dictae ecclesiae ahiialiani sancti Stephani in reconi-
pensationeni detrimenti a se illati tradidit. Hac conditione firniata per
niaiius et sacranienta regis effieitur. — Die Anwesenheit B. Werners auf
der in Diedenhofen abgelialtenen Synode bezeugt aiuli Constant. vita Adal-
beronis MG. SS. IV, (Jöi; über dessen Datierung s. Hirsch, Heinrich II.
I. 244. --Ü
Jjeurkundet, daß er nadi unsäglichen Mühen, die er für seine Kirche und
für den fränkisclien Staat (pro statu regui Francoruni) und aus Liebe zu
König Heinrich erduldete, von diesem die Leitung der Abtei St. Stepiian
in Straßburg, die vordem in weltlichen Dingen ganz unabhängig war, eriiielt,
und zwar durch Vermittlung des Herzogs Hermann, des Pfalzgrafen Ernst
und des Defensor Berengar. in Anwesenheit Erzh. Bartos von Mainz, unter
der Bedingung, daß er die Mittel der Abtei verwende zur Herstellung des
Bischofsitzes, der mit Wohnräumen und Klüstergebäudeu im Bürgerkrieg,
der der Erliebung des Königs folgte, zerstört worden war. Als er nun
nach der Übergabe der Abtei deren Privilegien, Urkunden (carlae) und
Testamente durchsah, fand er in den Schriften Herzog Adelberls, des
Gründers des Klosters, und im Privileg König Childericiis den Umfang des
Besitzes in den angegebenen Grenzen (infra ambitum veteris muri a media
porta meridiana versus Bruscham cum ipsa aijua usque ad latam stratam,
que ducit a porta magna occidentali usque ad portam iuxla niagnos et
inquadros lapides muri) mit aUen Recliten, mit dem eingefriedigten Kloster,
den Häusern für vier Kanoniker und dem linmunitälsbezirk, ferner mit
allem Zubehör bis 7-ur äußersten Grenze der villa Boteijurn. in neuer
Übertragung Schiltenciiein, mit aller Nutznießung vom Rlieinstrom bis zum
AUod des Grafen Hugo, Choreka. und von da Eccliefrydeshein , Hitten-
dorf, Wolgangeshen. Rodeshen. Mulenhusen. Wulfricheslien. Regeneshen
mit allem Zubeliür dieser Allodien. Im Privileg Kaiser Lotliars I. ist das
alles einzeln aufgeführt. Dazu gab dieser noch Lupoleshen und Lumereshen
zur Beleuchtung, Wanga, Ottenhen, Nunnewilre. Gundeswilre, Wibeleshen,
Polsenhcin, Egeshein zu sonstigem Gebrauch. Auch die Kaiserin Hirmin-
gardis gab eigenhändig (per manum propriam) und durch die Hand Kaiser
Lothars Munzinga. Alle diese Rechte, Verpflichtungen und Erträge hat
B. Werner aufschreiben und beglaubigen lassen (in veredali carta) und
diese Aufzeichnung dem Vitzthum des Ortes, dem Kanoniker Erbo, und
der zweiten Äbtissin Linsinda anvertraut. Zum Zeiciien der Unterordnung
hat er ein goldenes und silbernes Kreuz und zwei Kapseln mit Reliquien
außer den üiirigen Gebrauclisgegenständen in den ausgeplünderten Dom
übertragen. Im übrigen sollen alle Rechte der allen und ehrwürdigen
Abtei unangetastet bleiben, ebenso wie die Ehrenstellung der Äbtissin und
der Schwestern .... hanc paginam conscripsinius et sigillo nostro robo-
ravinuis presidente et annuente Lintsiuda secunda abbatissa, Erbone ca-
nonico vicedomino et cetera congregatione, Brunone majoris domus prepo-
sito, Erlone decano, Werenliero cantore et custode, Hezelone scolastico,
presente toto conventu . complevimus autem hec anno incarnationis do-
mini 1005, indictione -2. epacta 26, concurrente (5 feliciter amen. — An-
gebl. Or. mit abgef. aufgedr. Siegel Str. B.-A. G 9. — Schoepflin, Als.
diplom. L 147 nr. 1X4; Würdtwein. Nova subs. VL 157 nr. 77; Grandi-
Wei'iior T.
1005
1(H)?
Jan. 17 (Pavial
1016
Sept. 29 Erstein
101 ;
Mai 9
Frank für
a.M.
•265
April '2
Nculnnii
■ a.D.
Nov. 1
Frankfurt
a. .VI.
1013
lOU
in StraHl.urs (ZGüRli NF. IX, 3s<t)
HSnii; M ? i ^''^r'" '" '^"'' Auf^eiclnnu,^ ulM-r ,las Urleil Köni^
Hein. ich.. (I .), der den Klöstern ö. Sahalore anf d.Mn Merge Amiala nn.l
b. Antuuo dl,. Zehnten in ihren. Gel.iete /.nspri.-ht. — MG. DD III IV,
nr. 129. - SInmpf nr. 1441. .>!,',
Mnters.iueibt (Uuerinharins Argentinensis epistopns interfni et snbscripsi) dls
Ra nhe.K .estat.gt. - MG. LL. sect. IV Gon.t. 1, .-^9 nr. 29: MG. DI). 111.
'''.S V.r'l'n'''' "'1 "i"",''' auf Bitten der Königin Chunegunde und anf
d.e \o, Stellungen des Lrzh. Herebert von Köln, des B. Hecelo von Wür/-
burg, des Bruders Hereberts, sowie seines eigenen Bruders B. Bruno von
Augsburg und seiner übrigen Getreuen, endlich auch wegen der treuen
Dienste B \\ erenhars von btraßbnrg die Abtei Schwarzacl. der StraK-
burger _lvirche - Abschr. 11. .Jahrbdts. Karlsruhe G. L. A. Selekt d.
a. U.A ib. - Wurdtwein, Nova subs. VI, 168 nr. 80; MG. DD. III, 32<i
k'""f/'/"n w .^ Stumpf nr. 1590 zu 1014. - Breßlau, Zur
Kritik des Diploms Heinrichs II. über die Scheiikun- der Abtei ^cliwarz-
ach an das Bistum Straßburg (ZGORh. XF. XIII. 04) sucht die unverein-
baren Angaben der Datierung und des Itinerars folgendermaßen zu erklären-
Beweist die Intervention Heriberts von Köln, der Heinrich nicht nach
avia begleitet haben kann, daß die ersten Versuche Werners von ^tr-iß-
burg das Kloster Schwarzach zu erwerben, schon in Deufscliland -emachf
worden sind so kam die Angelegenheit doch auch in Pavia noch nicht
zum Abschluß: vielmehr kann das in den letzten Tagen des Dezember
10 3 oder jn den ersten des Januar 1014 dem Könige vorgelegte Diplom
erst ain 1/. .lanuar OKi (zu Dortmund) von ihm vollzogen woi den sein^
^o Breßlau in MG. DD. a. a. 0. .>.,i
interveniert in der Urkunde Kaiser Heinrichs II., der dem unleren Kloster
Holienburg seine Immunität bestätigt und ihm Wahlrecht verleilit. — MG.
J5. ~ Vgl. Breßlau.
, DD. 111,407 nr. 355. — Stumpf nr. 1(>7() und iSSi
Grandidiers Urkundenbehandlung (ZGüRli. XF. XIV, !t).
Kaise, Heinrich (II.) verleibt auf Intervention der Kaiserin Cunigundo. de<
B. Bruno von Augsburg und des Abts Poppo von Uor.sch dem 1{ Weron'-
her von SIraßbnrg aus besonderer Liebe zur Mutter tJottes Maria und
wegen der bcredwillig.t in weltlichen und geistlichen Sachen dem Kaiser
geleisteten Dienste d.^s Bischofs den Wildbann über einen For-t in fol-
gender Ausdehnung: de litore Keni contra Wizuuilare ad vadiim llu-oni^
et de vado Hngoms ad Sceraunilare et de S.eranuih.re ad Dabecheir.lein
e de Dabeciien>tein ultra IVüscam us.p.e ad lioraham riviun. de Roraha
ultra >.,inan, lliiMum. <lein<le usque ad .Malram tluvium ad illum locum
qm dicitnr I'liallenlionen, deinceps per Matrain deorsum usque nbi Matri
inlrat Rentim et deinde sursum per totum limitem Reni, cum insuli^ om-
mlnis adiacenldjus usque Wicei ilare. - Or. Sir. l!.-.\. G 10. — Schoepf-
266
Werner I.
1017
1019
Mai il
Herbst
Okt. 11
1019-
Kßü
1020
April-
Mai
102-3
Dez. 11
1023
Aus. 12
liii, xMs. diplom. 1, 150 nr. Ife'.t; WürcUweiii, Nova .sub;^. VI, 176 m: b'6;
Grandidier. Alsace I pr. 211 nr. :?7 1 : MG. DD. III, 4(59 nr. :567 aus Or.
— Stumpf nr. 1G85. — Zur GrenzliesÜmmung vgl. Herr. Bemerkens-
werte mittelalterliche Schenkungen im Elsaß S. (3Ü ff'. 226
(Bamberg) als anwesend genannt in der Urkunde Kaiser Heinrichs IT. für
Kloster PfafTers. — Würdtwein, Nova subs. VI, 182 nr. 85 mit Ergänzung
Grandidier, Alsace I pr. 214 nr. 37:5 aus Abschr. — Stumpf nr. *1727.
— Späte Fälschung. 227
Slratjiiurg nimmt neben einer Reihe von italienischen geistlichen und weltlichen Großen
teil an der Reiclisversamniluug, in der Kaiser Heinrich (11.) Reichsgesetze
über Erbrecht der Gatten, Verwandtenmoid und Treubruch verkündet. —
Grandidier, Alsace II pr. 19 4- nr. 859 zu 1004 ,luui. ^ MG. LL. sect.
IV Const. I, 63 nr. 32 zu 1019 nach Sept. 1. — Stumpf nr. 1734 mit
"1019 Herbst. 22S
Basel anwesend im Gefolge Kaiser Heinrichs II. bei der Weihe des Münsters durch
den Diözesanbischof Adelbert. — Bericht bei Nie. Gerung gen. Blawen-
stein, Chronica episcoporum Basiliensium (Brucker, Scriptores rer. Basil.
minores 1, 320). — Von Grandidier mit Unrecht ins Jahr 1018. wohl mit
Rücksiclit auf ind. 2, gesetzt. Die an. regni und iniperii stimmen jedoch
zu 1019. und die gleiclie ludiktion findet sich in den nächsten Diplomen
Heinrichs MG. DD.' III nr. 418. 41'.t. Vgl. auch Breßlau in Hirsch. Hein-
rieh II. III, 82 Anm. 1. 229
Burgnnd 1 kämpft mit dem Grafen Weif und schwäbischen Hilfstruppen glücklich gegen
I Buigund. — Herim. Aug. ciiron. MG. SS. V, 119 zu 1020: Werinharius.
Argentinae episcopus, auxiliantibus quibusdam Suevis, Burguudiones inva-
sit et conserto proelio vicit; Ann. August. MG. SS. III. 125 zu 1020: We-
renharius. Argentinae episcopus. cum Weif coniite Burguudiones devicit ;
Ann. Saxo MG. SS. VI. 674 = Ann. Mellicenses MG. SS. IX, 497 =
Chron. Wirzib. MG. 5S. VI, 29 und Frutolf, Chroii. univers. a. a. 0. [). 193:
Werenharius, Argentinae urbis episcopus, cum Alamaunis contra Burguu-
diones pugnavit et vicit: Königshofen: Chroniken 11,645. 230
(Bamberg-
Fulda)
Ermschwerd
b. Witzeu-
liausen
Seligenstadl
unterschreibt (ego Wicilinus Stratburgensis episcopus subscripsi) neben einer
großen Reihe anderer, weltliclier und geistlicher Großen die Urkunde Kaiser
Heinrichs II. für Papst Benedikt VIII., durch die das Faktum Ottos I. für
die römische Kirche erneuert und erweitert wird. — MG. LL. sect. IV
Const. I, 65 nr. 33; DD. 111, 542 nr. 427. — Stumpf nr. 1746. 231
anwesend im Gefolge Kaiser Heinrichs 11., als B. Meinwerk von Paderborn
einen Vertrag mit einem Verwandten des Grafen Dodicho alischlioßt. —
Vita Meiuwerci MG. SS. XI, 145 zu 1021. — Über Datierung s. Hirsch-
Breßlan, Heinrich II. III, 2552- 232
anwesend auf der Synode, die unter andern kirchlichen Vorschriften, ange-
regt durch den Streit Erzb. Aribos von Mainz mit dem Papst über die
Ai)|)ellation der Gräfin Irmgard von llanimerstein, bestinmit, daß eine Appel-
lation eines Büßers an den Papst nur nach Vollendung der Buße gestaltet
sei. — Vita Meinwerci MG. SS. XI, 146; LL. sect. IV Const. 1, 635
nr. 437. -33
IV
cm er
I.
•261
Ka
iiilcrvenierl iiclicn di
iler (liT Al)ttM .Miir
stäti-t. - MC. Kl). III. (;;{'. i.r. 497. — Stumpf iir. |S|:i
aisenii (.iiMiguiidf im |lj|i|om Kaiser Hpiiiiiclis II..
<li Hosilz, Immimitiil, Waiiliviiit und /...||fn.ilieit he-
uiilei-sclimbt als SiillVagan von Main/ den Brief der deulsdien Bischöfe an
l'apsl Benedikt \1II, worin sie si.h für Evy.h. Aril.o von .Main/ verwenden
— Epislolae Mo<;untinae: Jalle, Bihl. III, 'Hi-2 nr. i'ö. «>«-)
ninimt teil an den Wrhaiidlun-en, die zur Wald König Konrads II. lüliren
Seme hervorragende SIellmig unter den Fürsten und den EinHuß, den er
l>ald auf den König gewann, l.elonl Wipo. - Wipo. Vita Cliuonradi Schul-
ausgalie S. 18: ad quam rem phirimum valuit ingenium Angustensis epis-
101)1 Hrnnoms et Werinharii Argentiiiensis episconi (diisilinm V-^l Ren-
nr. tJi:,. - .,-
interveniert neben der Königin Gisela und Er/.li. Ariho von Mainz in der Ur-
kunde König Kourads II., der der Ahtei Murbach Besitz, Immunität und
\V ah recht bestätigt und ihr die von Kai.ser Heinrich dem B. Adalbero von
Masel gegebenen Besitzungen wieder znweiidel. —
nr. :5'.l. — Stumpf nr. LSflä.
MG. Dl). I\',
IM
Sept. 21
?eligenstadt
Zur Zeit B. Hermanns von Toul (geweiht lOtit Dezember -'0. f lO-'t! \pril 1)
bestritten zwei Kleriker die Hechte der Kirche von Toul auf die' Kirche
von Vypacclla mit der Behauptung, daß sie zum Bistum Straßburg ge-
höre, und honten, durch diese Lüge den Dank des Straßburoer Bis,.|,ofs
zu erwerben. Nachdem aber die wahre Sachlage klar gestellt war wur-
den sie vom Straßburger Bischof selbst exkommuniziert, bis sie der Kirche
von Toul Genugtuung geleistet hätten. — Bericht in der Urkunde Papst
Leos IX für B. Udo von Toul dat. 1051 Januar -20. - Kopialbnch des
14. Jahrhdts. SamtDie. Bibl. publ. ms. nr. 2» fol. lOi». — Ualinet Hist
de Lorraine ^ H pr. 295. — .Jafle-Loewenfeld nr. t4252 : Stumpf ur ''515t''
„Dominus noster Jesus"
des 13. Jahrhdts.
Fälschuim. verfertigt vor dem Ende
.J38
1Q27
April 4 Rom
April (> liciiii
San Zeiio
Ma
hei \'er(ina
auf der Synode, die über die Gandersheimer Sache entscheiden sollte B
Werner vertritt die Sache Erzb. Aiilios von Mainz. - (iod.diardi \ita prior
MG. SS. XI, 189: Werinhero Argeiitinensi praesule c.k parte metropoli-
tani proseqnente. Über die anderen Quellen, die Daticnintr n a s Breß-
laii, Koiirad 11. I, 195 f. ^ " '' '».jjj
interveniert neben der Kaiserin Gisela, den Erzbischöfen von Mainz und Salz-
burg und dem Kanzler Hugo in derUrkuiide Kaiser Konrads II.. der dem
Bischof von Fiesole das Kloster Alina und die Erwerbiiu-en seines
Vorgängers bestätigt. MG. DI». IV. I(i| m. Ts. Slnmiif nr. hl-js. '240
anwes.Mid aiit der Synod.', die unter dem Vorsitz Kaiser Konrads II. und
l'apsl Jiihaiins XIX. über das Patriarchat Grado eiils.heid.'l. ^ MCl. LI,.
. secl. I\'. Coiisi. I. S-J ur. :}.s. — Stumpf nr. I'.i:{|. -Hl
(Uecelinus Transburgensis) Beisitzer im (lerichle Kaiser Koiua.ls II. über die
Ansprüche des Herzogs Adalberl v.ui Kärnten auf Besitz und Leute der
Kirche von Acpiileja. - M(;. DD. I\', 1-25 nr. 9-.>. — Stumpf nr. I94S.
— Über Datierung s. Breßlnu. Kimrad II. I. IS|. -»^.j
Wen tzckc, Hegcsleii ilei' Itistli.ifc viii\ Sti'iißlinrB.
35
208
Werner 1.
(1024
Sept. 8—
10-27
Mär/, -i«
1027
Septem
ber23-24
Frankfurt
(1002-
102?)
Urief Abt Berii^ von tteiclieiiau an 15. Werner: Bern suelil Hilfe liei iinn
(quüniain fidi pectoris vestri sanctiiarium mihi tutum seniper fuit asyluni),
der ihm erst neulich mit der Königin Gisela und dem Erzh. Ariho von
Mainz am königlichen Hofe lieist;ind, gegen Graf Wolfrat 0. von Alts-
hausen-Veringen. Dieser hehauptet, daß ihm genannte Klosterhöfe ver-
sprodien seien und bestürmt durch den Uiözesanbischof des Abts und
andere derart das Kloster, daß Bern um Aufschub (inducias) bat, bis er
mit B. Werner verhandelt habe. Der Graf ließ daraufhin von seinen An-
grillen ab, und der Abt erwaitet nun von B. Werner (quoniam vos intei-
LX ex forlissimis Israel Salomonis nostri lectulum ambilis et gladium Spi-
ritus tenetis manu vestra ad bellum doclissiiua) seine Verteidigung. —
Karlsruhe, Hofbibl. cod. Aug. 146. — Holder, Ein Brief des Abts Bern
von Reichenau (Neues Archiv XIH, (130) erblickt in dem Adressaten W.
den B. Warmann von Konstanz; Schulte. Die Urkunde Walahfrid Strabos
von 843 (ZGORh. NF. III, 3.J1) stellt Datierung und Adressat fest. Vgl.
auch Breßlau im Neuen Archiv XXVII, 138. 243
anwesend auf dem Nationalkonzil, das unter Vorsitz Kaiser Konrads vor
allem über den Gandersheimer Streit beriet. B. Werner sitzt als ältester
der Suffragane Erzb. Aribos von Mainz zu dessen Rechten auf den Stufen
des Hochaltars. Nachdem Erzb. Aribo vergebens versucht hatte, die end-
gültige Entscheidung hinauszuschieben, fragte er die Bischöfe um ihr Ur-
teil. B. Werner entschied zuerst gegen seinen Metropoliten für die
Ansprüche des Bischofs von Hildesheim. — Godehardi vita prior MG.
SS. XI, 192 zu 1027: Fitque a Werinhero praeside Argeutinensi, cui inter
ceteros priniatus gratia is honor debebalur, decretum nulluni ubique vel
cleri vel populi testimonium supergredi trium vel certe duorum testimonio
episcoporum ; Namen der Teilnehmer MG. LL. sect. IV. Const. I, 86
nr. 41. -- Zur Sache vgl. Breßlau, Konrad II. I, 227 ff. bes. S. 232. 244
regelt die Rechtsverhäitnisse des Klosters Altdorf und weist ihm die Zehnten
aus den vom Stifter und dessen Familie geschenkten Gütern zu. Der
Bitte der Gräfin Bertha. der Gemahlin Eberhards, die Kirche nochmals zu
weihen, weigert er sich aber nachzukommen, da gebamite Menschen dort
begraben seien. Erst nachdem Bertha der Kirche ein von Guntram, dem
Sohne Hugos I., gestiftetes Gut entzogen und es der Straßburger Marien-
kirche übertragen hat, ordnet der Bischof die regelmäßige Feier von Taufe
und Begräbnis au und bestätigt die Verfügung bei der Weihe der Kirche.
— Aufzeichnung auf der Rückseite der Urkunde Papst Leos IX. für Altdorf.
— Vidimus von 1462 November 5. Str. B.-A. H 1 (2). — Grandidier, Al-
sace II pr. 125 nr. 469; MG. SS. XV, 994 aus \'idimus. — Grandidier und
Hülder-Egger beziehen die Aufzeichnung auf B. Werner IL; die Genealogie
des elsässischen Grafengeschlechts weist aber bestimmt auf den Anfang
des 11. Jahrhdls., und auch die Erwähnung des Altars des hl. Cyriacus,
dessen Verehiung erst Papst Leo IX. nach Alfdorf gelu-acht haben soll,
spricht nur für die spätere Aufzeichnung, die die päpstliche Bulle erläutern
sollte. Zur Genealogie vgl. Witte, Genealogische Untersuchungen zur Ge-
schichte Lothringens und iles Westrich (.lahrbucii für Lothringische Ge-
schichte V. 2, 63). 245
anwesend beim Urteilsspruch, daß B. Eiclienbald auf unrechtmäßige Weise
s. ZL den Zehnten von Tundelingen der Kirche von Burcheim entfremdet
habe. — Bericht in Reg. nr. 262. 246
bestimmt bei einem Besuch der Abtei Ebersheimmünster den Archivar, ihm
die Privilegien des Klosters zu überlassen. Nachdem er sie erhalten, eilt
Werner I.
](\u
(imt—
1027)
er iiiicli Slral)l)iirg iiriil vi'rl)i't'iiiil die Urkiiiideii in Gegenwiirt \i>n MilrKor-
Sfliiit't iiiiii Klt'iiis, lim (li'ii MdiuIioii die Uiilerliigi' für ein (iesin-li iini In-
vestihir diiicli den Kaiser zu ciit/.ielieii. Alle Iininiinitalspiivilegien und die
iihiijien grundlegenden Urkunden aber waren von der Abtei dem Mnrbaclier
Arcbiv anvertraut, so daß das Unterfangen des Biscliofs vergeblich war.
— Cliniii. Kberslieim. MG. SS. XXHI, 443: Wereiihaiiiis j)acifice numaste-
rium ingres.sii«, (iiieiidam iiKiiiacliuin in eodem monasterio reeliiisiim con-
venit et ab eo qiiedam privilegia monasterii, (jiie a t'iatribus proplcr lute-
lani tnstudienda acceperat, expetiit: simnbjue polliciliis est ei, quod si
privilegia obtinuisset, statim eum abbatem eonstitiieret. Que cum a pro-
ditore fratriim liac ((inditioiKi accepisset. statim eivitatem ingressns, cives
ac cleriiiii convorat ('is(|Me carlas demonstrat et in prcsenlia uinninm ig-
neni copiosuni fieri precepit atqiie iilas omnes i-onscriptioiies in ijjso coii-
bussit, ea scilicet intentioiie iil, si oninia privilegia niüiiaslerii sublralieret,
monaclii investituram ab iinperatore ulterius nou e.xpeterent. Sed enini
eins vccordia tali intentioiie Iriistrata est: siqnidem tminia iiiiniiinitatis ac
fundamenti et deciinanini |)rivilegia in Mnorbacensi arniario ccmservata
fiierant. — Die Ur/äiiliing ist im Ziisammeiiliaiiii mit der ganzen tbersbei-
nier Cbrunik erfunden, um die lortwalirenden Aiigritle der Slraßbuiger
Bischöfe auf den Besitzstand des Klosters wie sie zur Zeit des Chronisten
durch B. Burchard erneuert wurden, zu veranscliaiiliclien. Die Aiisidit
Dopsclis, Die El)erslieimer Urkundenfälschungen (MKUJ. XIX, 599), daß der
Naciiricht ein historischer Kern zu (irunde liegt, kann ich nicht teilen.
1. und
U7
Über die hier vorliegende Verwechslung der Bischöfe Werner
Werner II. s. Nachtrag zu Reg. nr. :215.
fällt bei Kaiser Heinrich, gegen den er sich in eine Verschwörung eingelassen
hatte, in Ungnade. Da er deshalb seine Absetzung befürchtete, wandte er
seinem Bruder, dem (irafen Radeboto von Habechesburc. viele bisciiötliche
Höfe und Kirchen als Lehen zu. In seiner Maßlosigkeit ging er so weit,
auch Eigengüter (allodia) und Höfe des Klosters Ebersheimniünster seinem
Bruder zu überlassen. Der Abt brachte die Sache vor das Gericht des
Kaisers, der den Bischof, da er wegen der Größe seines Geschlechts sich
scheute, ihn abzusetzen, in Reichsgesciiaften nach Konstaiilino|)el zum
(iriechenkönig sandte; dort wurde er auf Wunscii des Kaisers beseitigt.
— Chron. Ebersheini. M(!. SS. XXlll, 444: Werenliarius episcopus lleinrico
imperatori insidias cum quibusdani conspiratoribus suis intendebat. A
quo cum fortiter preventus ac deprehensus fiiisset, omni post hec tempore
suspectus fuit. Uiide contigit, quia expelli nietiiebat, ut fratri suo Rade-
botoni comiti de Habechesburc curtes episcopalus sui et ecciesias multas
in beiieticio concederet. Deinde ad tantani iusauiam devenit, ut etiam al-
lodia et curtes quasdani sancti Maiiricii Novienteusis cenobii eiden» Rade-
botoni fratri suo per rapinam concederet, id est: Suiza cum pertinenliis
suis, Burcheim cum a|)peiKli(iis suis, Nortuhus et Hundenesheim cum omni
ulilitate siia. curliin etiam inonnstcrii in Kgeueslieim cum viiieis et agris
et omni ulilitate siia. Gunupie abbas (luerimoniam de liac rapina coram
inq)eral(U-e fccisset, iniperator iram dissimulans cum quibusdani principibiis
ciinsilium iiiiit, queniadinodum eum ab episcopatu amoveret. Gonsiderans
ergo hoc sine gravi discrimine propter niagiiitudiiieni stirpis eins nou posse
lieri. täte consilium repperit, (piod eum Gonstaiiliiiopoliin ad regem (ireco-
riim pro negotiis imperii Iransmilteret. Gunupie assiimptis comitibus iler
arripiiisset. iniperator legalos post ipsiini cum epistola ad regem li-ans-
misit. (|iiatenus ipsiini insidiatorem imperii in dampnationem cxilii desti-
iiaiel. Quod et lacliim est. Nam in (|iiaiiilain iiisulam trausmissus ibi-
<pie loxi(alii->. iiii|iiaiii xilaiii dinna iiiorlc liiii\it. — - \"l;1. Xaclitiag zu Reg.
■2\:,
HH
85*
270
1T002—
1027)
Werner I.
soll die Burg Hal)sl3ui
das StaminscliloR seines Geschlechts, erbaut hai)en.
iir. :251 : castri, quod
•249
— S. die Angabe in der gefälschten Urkunde Re;
dicitur Habesburc, fundator.
berät seine Sdnvester Ida, die Genialilin Ratliots von Haltsbure-, bei der
seine Scnwesier lua, uie ueniaunn lAaumis \uii iiiiir.r.i)urg
Gründung des Klosters Min-i und nimmt die Weihe desselben vor. — Acta
Murensia (ed. Kiem: Quellen zur Schweiz. Gesch. III, üt): lu(|uisivit (Ita) con-
siliuni a fratre suo Wernhario episcopo aperuitque ei cogitationes suas et
([uain decens et opportuuus esset locus ad congregacionein mouaehorum.
nie gavisus in Domino monuit. ut in hac vuluntate persisteret promisitque
ilii, se in iimnibus, quibns ipse posset. adiutorem existere. Dixit eliam
illi, ut si virum eins ad hoc indinassent, locum et alia praedia. que ad-
dere voluisset, in manus alicuius liberi potentisque viri c(uiiniendaret, qui
(iniuia ad altare sancti Petri Rome sub legitimo censu pro libertate fir-
manda contraderet atque ad hoc comitem Choiio, fratrem suum de niatre,
patrem aulem Rfldolti regis. elegerunt. Hiis verbis instructa nunc vicis-
sini nunc pariter comitem aggressi, vix landem aliquando elfrenam atque
avaram mentem ad hoc indinare valuerunt. Tunc l'ecerunt scribi carlam
firmitatis. in qua composnerunl. quot et quanta predia et quot ministros
vcl familiam vel aliani suhslautiam huc delegassent et sie omnia in manu
comitis CliüUd commendaverunt; eo pacto, ut superius dictum est. Con-
tirmatis autem hiis pactis Weinhariiis e|)isitipus iussione Cünradi impera-
toris ad Constantiuüpulitanam uiiiem abiit ibidemque defuiictus ac sepultus
est anno Domini 1027 dominice incarnationis, indict. 10. Quod autem alia
scriptura narrat illum solum esse tinulattirem huis loci, hoc propterea
sapientibus viris visum est melius, quia ipse in hiis trihus personis potior
invenlus est. ut eo tiiniior ac validior sententia sit. quam si a femina
conslructum esse diceretur; a. a. S. i'2: Qui autem ailirmant. quod epis-
copus Weraharius construxerit ecclesiam, penitus falhuitnr, quia nuUus
inventus est, qui dixerit, se ilhim in hoc loco unquam vidisse: sed et alia
multa nai'rantur de eo. (lue falsa esse ciuiiprobantur. — Vgl. Nachtrag zu
•250
fundator beur-
kundet^ daß ei- auf seinem Erbe (patrinionium) zu Mure, im Gau Argoia,
in der Grafschaft Rore. ein Kloster gegründet und demselben durch die
Hand seines leiblichen Bruders (germani fratris) Lancelin. der als Laie zum
Vogt des Erbguts (utpote mililie dngulo preditus defensor patrimonii) be-
stellt war, seine EigengiUer mit allem Zubehör übertragen habe. Den nach
der Regel des hl. Benedikt lebenden Mönchen gewährt er freie Abtswahl
aus der eigenen Mitte oder aus einer andern Kongregation. Bei zwie-
spältiger Wahl entscheide die pars sanioris consilii. Als getreuer Ver-
walter soll der Abt Kloslergut nie zu Lehen, sondern nur gegen ange-
messenen Zins vergeben. Jeweils den .Ältesten soll er mit Zustimmung
der Brüder aus dem Geschlecht des Bischofs, das auf der Habsburg sitzt,
zum Vogt des Klosters wählen, der bei drückender Amtsführung durch ein
anderes Mitglied des Geschlechts ersetzt werden kann. Stirbt der Mannes-
slamm aus, so empfängt der weibliche Erbe der Habsburg die Vogtei. die
inu- vom Abt und nie als Lehen, sondern nur als ehrende Verpilichtung
zum Schutz des Klosters (ut qiiandam connnendntionem et monasteiii tiii-
tiouem) verliehen werden darf. Weder von den Gütern des Klosters noch
von seinen Hörigen oder von der Vogtei selbst darf der Vogt etwas weiter
vergeben. Die Ministerialen des Ausstellers dieser Urkunde aber halien
das Recht, in freier Verfügung aus ihrem Vermögen Sclienkungen an das
Kloster zu machen. Die Hörigen (minor famiiia) des Klosters und die
Familia der Herren, die auf der Habsburg sitzen, sollen nach demselben
Recht und Gesetz gehalten werden und zinsen. Sigilli nostri impressione
haue cartam, ut, (piod continel, ratiun pernianeat, signamus. Anno ali iii-
Reg. nr. 21ö.
Strasburgensis episcopus et castri, quod dicitur Habesburc
Werner I.
271
(1002-
1027)
1(«7
•Reise bis
zur Ungar.
Grenze
(10^7-
102S)
1028
Haiein
Venedig—
Koiistan-
liniipei
Konstan-
tinopel
ivoiislan
tinopel
cani. dorn. 1027, indicl. 10, regnantc (loiuadn iniiteialure auguslu scripta
siinl hec. — *Angebi. Or. Aaraii Staalsarcliiv. — Kicni, Das Kloster Muri
(Quellen zur Schweizer Gesch. 111, 107) nr. 1 aus angei)l. Or. — Fälsch-
ung, angefertigt bald nach II 00. Vgl. Nachtrag zu Reg. nr. :21ö. "251
schenkt der Stra(51)iirger Kirche das volle Servilinin von Norliuisin, Hlapa-
tesheini und Wachcnheini. — Melker Seelbuch (Wiegand in ZGORh. NF.
III. I0<)). ITi-i
tritt mit Graf Mangold \(in Dillingen- Wörtli (s. Reg. nr. -I')!) und zahlreicheni
Tro(5 auf lU'l'phl Kaiser Konrads II. eine Gesaiidtschafl nach KoiislaMtinopel an,
um eine llcir.-itsverbindung zwischen dem jungen Heinrich, dem ."^uhne des
Kaisers, und einer der Töchter Kaiser Konstantins IX. zustande zu bringen.
Zunächst versucht er als Jerusalenipilger durch Ungarn auf dem Land-
wege vorwärts zu kommen, aber König Stephan weist ihn an der Grenze
zurück. — Wipo, Vita (Ihnonradi Schulausgabe S. 31 zu 10:27: Eodem
tempore Werinharius, Argentinae civitatis episcopns. ab imperaloi'e lega-
tus Constantinopulim millitur. (jiii dum causa orationis llieiosoliniani per-
gere se tingeiet, nt putanuis iudicio Domini, quem falleie nemo valebit,
mirabiliter proliibitus est. Nam dum magnum comitatnm honnnuni, niaio-
rem ([iKxjue mutorum aninialium. e({ii(innn. bonni, ovium. porcorum, m\d-
tasqiie delicias saoculares ultra modum secuni educeret. ])erveniens in Un-
gariam, a rege Stephann cuntiadicia est sibi via, quod eo tempore nulli
oratorum accidit. 203
leisl durch Baiern /nnick nach Italien. — Wipo s. Reg. nr. -l'}'.]: Inde re-
versus per Baioariain cum (unni comilalu suo pergens Italiam intravit. 251
gelangt nacii längerem Aufenthalt an der Grenze der Mark Verona nach
Venedig und von da in gefahrvoller Überfahrt nach Konstantinopel. —
Wipi
Res
2Ö3 und 2.")4: et mnltujn circa fines \eronae moratus,
tandem cimi maximo laboie per Venetiam maie Adrialiciun ingressus, na-
vigio calamitoso Constantinopolim pervenit. 255
Eine Wallfahrt, die er
wird von Kaiser Konstantin elirenvuU aufgenonnnen.
mit Hilfe des Kaisers nach Jerusalem zu unternehmen liolft, kam nicht
zur Ausführung. — Wipo, s. Reg. nr. 2ö."i: Cumque ab imperatore Grae-
corum honorifice susceptus esset, secumqiie satis familiariter conversarelui-,
desiderare coepit, ut imperatoris auxilio Hicrosniimam adiret, quo desi-
dcrio, semper ali(|ua re intercedente, mini(|uam potiri valiiil. — l her die
politischen Verliandhnigen. in deren Herichl (iraf Mangold als Träger der
kaisciliclien Antwort fast allein lici \ orlrill. ~. Hidilaii. Koniad II. I, :i7in'.
25(>
erlVdirl von seinem Begleiter, dem (ji'^iifen .Mangold, eine \'ision, die diesem
zu teil gewoiden ist. Er verlachl den l]rzählei-, dem in der folgenden
Nacht zum Heweise der Wahrheit der Vision der Tod des lüschofs inner-
halb dreier Tage voransgesagl wird. — lierlholdi narialio, ijuiimoilo porlio
s. crucis Werdeam peivenerit. M<i. S.S. X\', 770 : (Jua visione ille (.Mane-
goldus) slupefaclus prediclo .'^trazpui'gensi episcopo \Verinhero, comiti suo,
(piod videral insiniiare cura\il. Episcopns auteni rclalae sibi visioni non
ci-cdens, le\italem vero lidei illjns in hac parle irridens. vulgari illi iocando
Sermone respoMilil, itadicens: „Si, in(]uil, cmn le haec \ idisse conligil. se-
ili'iii galli liMMiisses, inhonestae ruinae proxinms luisses." Nocie vero in-
-iciila, cum sc .Manegoldns sopcu'i dedisset. audivit vocem ilerato . . . ul
priiis se ammomnlem, el ul vera se aslruere non dubilarel, in arunmen-
272
Werner I.— Wilhelm I.
1028
Okt. 28
Konslan-
tinopel
1028
Ende
— 1030
Febr. 16)
tum fidei hoc quoque illi inferehat: „Quo nie vera tibi diceie iion ainbigas,
scito eum, (]ui te pridem inisit, episcopuin tercia die inorituruiu". lUe
vero de ruina comitis sui amplius stupefactus. quaniquain tristem de illius
iuteritu nuiuiiim t'erret. mahiit tarnen eum premouuisse quam inopinatae
cladi improvise suliiacere. Uude quod viderat modestius illi insinuabat.
Episcopus autem sompniorum fantasiis non se t'acile illudi posse affirmans,
febre corripitur ac die tercia, ut sibi predictum l'uerat. exspiravit. 257
stirbt. — Jahr: Wipo s. Reg. nr. 253: sequenti vero tempore obiit; Herim.
Aug. chniii. MG. SS. V, 121 zu 1027: Werinharius Constantinopolim le-
gatus dirigitur, ibique insequenti anno defunitus; Ann. Augustani MG. SS.
III, 125 zu 1028: Werinliarius Constantinopolim legatus obiit; Ann. Marbac.
Schulausgabe S. 28 zu 1028: VVernharius Argentinensis episcopus primus
obiit; Lamperti Ann. Schulausgal)e S. 52 = Ann. Hildesiieim. MG. SS.
III. 97 = Ann. Saxo MG. SS. VI. 677 = Wolferi vila Godehardi post. MG.
SS. XI, 209 zu 1029: Wernher Argentinensis episcopus obiit; Königshol'en:
Chroniken 11,645; Wimpfeling, Catalogus p. 41 zu 1028. — Tag: Necrol.
Hermetisvill. MG. Necrol. I, 434; Melker Seelbuch (Wiegand in ZGORh.
NF. III, 199); Necrol. Argent. (Wolfenbiittel) (Böhmer, Fontes IV, 310);
Necrol. monast. infer. Ratisbon. MG. Necrol. III. 292; Necrol. Fuld. (Dümmler
in Forsch, z. Deutsch. Gesch. XVI, 176): V kal. Novembr.; Necrol. Weissen-
burg. (Böhmer, Fontes IV, 313): III kal. Novembr.; Necrol. Sclieftlar. MG.
Necroi ni, 129: XVII kal. Novembr. . Vgl. auch das vorhergehende Regest.
— Die Übereinstimmung der schwäbischen Nachrichten sprechen bestimmt
für die Ansetzung von 1028 als Todesjahr; über den Irrtum der Hildes-
heimer Überlieferung s. Breßlau, Konrad II. I, 273. — Begraben in
stantinopel. — Wipo a. a. O.: et sepultus est in eadem urbe.
Kon-
358
Wilhelm I. (1029-1047).
Nachfolger Werners I. — Zu 1028: Wipo, Vita Cimomadi Scimlausgabe
S. 32: episcopatum eins (Werners) Willihelmus iVrgentinensis canonicus
suscepit; Ann. Marbac. Schulausgabe S. 28: Wiliielmus succedit; Herim.
chron. MG. SS. V, 121: [Werinharius] AVillihehnum successorem accepit.
Zu 1029: Ann. Hildesheini. MG. SS. 111, 27: Willehaelmus reginae
arehicapellanus subintravit: Lamperti Ann. Schulausgabe S. 52: Willi-
helmus successit; Wolflieri vita Godehardi post. MG. SS. XI, 209 = Ann.
Saxo MG. SS. VI, 677: Willehelmus subrogatur. — Der angegebene Zeitab-
schnitt für die Nachfolge B. Wilhelms ergibt sich aus einer Datierung, die
Schilter, Koenigshoven p. 1067 aus dessen lateinischer Chronik üiierliefert:
an. a nativitate domini 1035, ind. 3, 13 kal. Martii, regn. Conrado inipe-
ratore an. 12 (richtig 11), eiusque tilio Henriro 8 (richtig 7), Wilhelmo Ar-
gentin. sedis an. 7. — Herkunft: .lüngster Sohn Herzog Ottos von Kärnten
und der .biditli, also Grossenkel Kaiser Ottos I.; Wilhelms ältester Bru-
der Heinrich, vermählt mit Adelheid, der Schwester der elsässischen Grafen
Gerhard und Adalbert. starb nach 989 September 28; der zweite Bruder,
Bruno, bestieg als Gregor V. den päpsthciien Stuhl (996 — 999); Konrad,
der dritte Bruder, erbte Kärnten. Danach ist B. Wilhelm der Oheim König
Konrads II. Wipo, Vita Chuonradi Schulausgabe S. 12. Geboren ist der
Bischof nach 978 s. Breßlau. Konrad II. I, 3. Straßburger Kanoniker
(Wipo s. oben) und Erzkaplan der Königin Gisela (Hildesheimer Annalen
s. oben). Diese nahen Bezieimugen zum Königspaar werden Anlass zum
häufigen Aufenthalte Konrads II. in Straßburg gegeben haben, wo er seine
Gattin bei seinen Kriegszügen gegen Biirgund unter dem Schutz des Bi-
schofs ließ. S. Hreßlau, Konrad II. Register. — Zunächst hatte König
Konrad II. nach dem Tode B. Werners I. daran gedacht, den von ihm
Wilhelm T.
278
ur.n
Stral'.l
Stra(5I)iir{?
1035
.luli 25 Burglieiiu
1038
Sept. 3
Nov. 26
Kehl
Straßburu-
Dez. 3 I.iniliiifj
liodigeschiitzteii Abt Popp., vi.ii Slaljl.i auf den Straßbiirgei Hist-liufsstiilil
zu erlieben. Dieser weigerte sicli jedoiii liarlnikkig unter dem Verwand,
er sei der Solui eines Klerikers.— Vita Popponis MG. SS. .\|, Mt't. 25!»
weiht das Kloster St. Tlionias in Straßimrg. — Ann. Marhac. Scliulausgabe
S. 2>S: luiiuasfcri sancli Thoine in Artjenlina a Wilhehiio consecratui- ;
Königshüfen: Chroniken ii, di.". l)ezw. 72« u. De fundulione s.Tlioinae(Sclinee-
gans, L'eglisc de Saint-Tlionias p. 292); Winipfeling. Catalogus p. 41. -HiO
(■rriciitet an Stelle der dem Id. Cohnnban geweihten Pilgerherberge (xenodo-
ehiuni, hospitale) vor den Toren der Stadt Straf5burg die Kinhe .lung-Sl.
Peter. — Ann. Marbac. Scliulausgabe S. 2«: (nionasterium) samti Petri
al) eodem episcopo (Wilhelmo) incjioatur; Königsbofen : Cliruniken II. ()4.t
unil 7.">(l: Aiir/.eiclmuni; 1 .">. .lalirlidls. Str. H.-A. G 2702 (2"); Wimpfeling,
Catalogus p. 41; Notizen liei Daebeux. Fragments p. 74 aus Künast
baudsLliriltl. Statuten von St. Peter IS. .Jabrhdts. Str. B.-A. G 4711. — '
In allen späteren Berichten wird zugleich die Errichtung von acht Kano-
nikaten dasell)st durch B. Willielm erwähnt, ebenso in seiner Grabschrift
Re
nr. :i/o.
261
B u r c li e i
Hermann
weiht auf Bitten des (vormaligen) Er/.li. Berhtold (von Besan(,-on) und anderer
Glaubi;,'en (per totam provinciam convenientium) die Kirche in der villa
m und bestätigt sie durdi Vermittlung (cum manu) seines Vogts
in all iiiren Rechten und Besitzungen in Gegenwart seiner Ka-
pläne (capellani), des Kämmerers Azo und des Dekans Dezimannus, des
Bernhard, Ozo, Hartmaim, Notker und VValtcuono; anwesend waren außer-
dem noch als conprovinciales 2« genannte Priester. Ebenso bestätigte der
Bischof die gesamten Zehnten der Kirche und fügte seinerseits c'iiobach
hinzu, mit Ausnalinie des Zehnten von Tundelingen, den sein Vorgänger
Erchenbald sine generali consilio abgetrennt hatte. B. Wilhelm bestätigte
jedoch, daß dies bereits vor (in aspectu) seinem Vorgänger festgestellt
wurde und versicherte, daß er es auf der nächsten allgemeinen Versamm-
lung (in proximo suo generali concilio) zurückgeben werde. Anwesend
waren 14 genannte weltliche Würdenträger (optimales laici). - »Gleich-
zeitige Niederschrift. St. Gallen. Stiftsbiljüothek. cod. 1394 p. 155. —
Wartmann, Urknndeidiucb von St. Gallen III, 6<)2 nr. 12; AViegand, Straßb.
Urk. B. IV. 1, I m-, 1 aus Wartmann. " ' 202
weiht eine Kapelle an der Südseite der Pfarrkirche von Keyle. - Wimpfe-
ling, t'atalogus p. 41. " 2(i3
feiert den ersten Advent, als Kaiser Konrad II. bei der Üiickkelir ans Bur-
gund mit großem Gefolge nach Slraßbiirg kommt. K..m-ad widersetzt sich
der kirchlichen Feier und hält sie erst am nächsten .^onntag, den 3. De-
zember, im Kloster Limiinrg ab. — S. das folgende Reg. 264
Auf einer zu diesem Zwecke einberufenen Synode wird der im vorigen Reg.
erwähnte Streit über die Feier des ersten Advents durci» eine Anzahl Bi-
schöfe aus dem Gefolge Kaiser Kom-ads dabin entschieden, daß entgegen
der Meinung B. Williems dieser nur am Sonntag zwischen dem 2G. No-
vember und 3. Dezember zu feiern sei. — Ann. Spirenses MG. SS. XVII,
81; Aimo d<UMinice incaniacionis l(»:iS, ind. (1, luna Id. regn. Cinnado imp.
anno 15, disceplalio de advenlu doniini facta est. Nam cum prediclus im-
perator cum tilio suo lleimico. Buigundie regione sibi subjecta, rediret et
Argentinam die dominica, tpie e.\titit .">. Kai. Decend.ris, adiret, episcopus
eiusdem loci nomine Wilhelmus cum omnibus dericis suis celebrabat ad-
ventum domini, sed imperator et oinnes, ipii cum eo erant, expeclabant
274
Wilhelm I.
1038
1039
1011
iiiKiin el)dümadani. Sequenti aiiteiii die donüiiica, que e\titit :i. Non. Dec,
venit impeiator ad Limpurch, novani al)batiani suam, et iiiventa ibi impe-
ratrice Gisela coniniuiiiler celebrahant adventuni Doinini. Fiiit autem ii)i
episeopiis Hazecho de Worinatia. Reginljoldus episcopu.s de Spira, Wal-
tlieriis episcopus de Beriia, Heribeiius episcopus de Exstliediii, Godeliardus
(so statt Tliielmarus) episcopus de Hildeiislieiiii, Bezelo piepositus de Mo-
guiit a et legali iimltoiuin episcoporum, qui oniiies coiitradixeniiit episcopo
de Argentiiia et pariter firmaveiuid adventuni Doniini non esse celebian-
dum nisi inter 5. kal. Dec. et 3. non. eiusdeni ineusis; Ann. VVeissenburg.
MG. SS. 111. 70: üissensio tacta est de adventn Doniiili per Willilielniuni.
Argentinenseni episcopuni zu iü3S; Notiz im Piivilegienbucli des Bistunis
Speyer (VViirdtwein, Nova subs. VI, 196 iir. 89): sub (Cunrado) scisma de
celebracione adventus Domini apud Argentinam sub saiicto Bartlione ar-
cliiepiscopo Mognntiiio decisnin est, et Limpurch peractuni . folgt der erste
Teil der Angabe in den Ann. Spir.: Laniperti Hersl'eld. Ann. Schulausgabe
S. 49 zu 1038: Dissensio facta est de adventu Domini per doninum Wil-
lihehnum Argentinensium episcopum. 265
Es wird beurkundet, daß Ezzo, non intime nobilitatis vir, dem Kloster Jung-
St. Peter, das B. Willielm vor dem Tore der Stadt Straßburg errichtet hat,
•2 ','2 Mausen liei Jutenheim mit ."> Hörigen übertragen habe unter der Be-
dingung, daß der Bischof ihm dagegen 6 Mausen zu Lehen gebe und außer-
dem seinem noch sehr jungen Sohn eine Pfründe bei St. Marien zusichere.
Aufzählung von 34 Zeugen. Acta sunt autem hec in eodem monasterio anno
ab incarnatione domini 1039, indictione 7, imperante Chuonrado secuiido
et filio eins tercio Heinrico, con>ite Hugone. Uuicelinus notarius presbiter
indignus scripsi et subcripsi. — Or. Str. B.-A. G 4785 (1). — Wiegand,
Straßb. Urk. B. I. 4-1 nr. 53 aus Or. 266
Es wird beurkundet, daß Wezil und Hatto viri coiiditionis ingenuae vom
B. Wilhelm 70 Pfund Silber erhielten und dafür auf seine Bitte ihren
Grundbesitz zu Ruochfesheim und anderthalb Mausen zu Uuitheresheim dem
Kloster Jung-St. Peter übertragen haben. Acta sunt autem h^c in pago
Alsatia ante portam Argentine civitatis in eodem monasterio sancti Peti-i,
in coniitatu Hugonis, anno ab incarnatione domini 1U40, indictione 8, sub
Chuonrado imperatore (gestorben 1039!) et 14. anno regni filii eins Heinrici
tercii. Aufzählung von 38 Zeugen. — Or. Str. B.-A. G 47:21 (1). —
Schoepilin, Als. diplom. 1, ItiO nr. 201 ; Würdtwein, Nova subs. VI, 197
nr. 90; Graudidier, Alsace I pr. 237 nr. 392; Wiegand. Straßb. Urk. B. L
46 ur. 04 aus Or. — Ob sich die Datierung nach der Regierung K. Kon-
rads auf die Handlung bezieht, oder ob lediglicii ein Versehen vorliegt, läßt
sich nicht entscheiden. 267
bestätigt auf das Urteil der Chorbischöfe und des ganzen Klerus mit dem
Banne der Synode die in seiner Anwesenlieit vollzogene Schenkung der
Bertha von Brandenburg oder von Griez an das Kloster Ebersheim.
Jussi etiani hanc cartam describi et sigilli nostri impressione conHrmari .
Actum anno dorn, incarii. 1041, regnante domno Cunrado gloriosissimo
imperatore, anno 15 regni eins, indict. 14. in Christi nomine, feliciter. —
SchoepHin, Als. diplom. 1,2 13 nr. 262; Graudidier. Alsace I pr. 232 nr. 387 aus
Ebersheimer Archiv als Fälschung. — Fälschung des 12. Jahrhdis. auf
Grundlage älteren Besitzstandes im Zusammenhang mit dem folgenden Reg.
-- Chron. Ebersheim. MG. SS. XX III, 443 nach Bericht über die Schenkung
der Bertha de Biandenbruoch sive de Griez : horum omnium cartam Ruo-
pertus abbas et Willehelmus episcopus conscribi fecerunt et sigillari, et
1041
(April 14
—Juni 4)
W e 11 1
Wilhelm r.
••piscopus p,.rp,.tuu anatlH..nak. et l.anno .piritali inonastcrio confirmavit
M'.e et,an, usr,,,,. l.oclic ,„ ar.nario rnonasterii continetur °" ^ßi'
(Sli-aßburg) lK.sUUigt auf lütt,.,, Al.l Huperts von Ebersheinunüns ter der
sK-h n„t s.M„en, X,^t ,;.,„, ,„, allen ürolkn des B.stums i I ' ;,S
1 che,. (.en.Malsynude »ür sein Kloster, die Gründnng Herzo«- Ktl.i.s und
de^en (...n.ah.n Berswinda, verwandte, „ach Ve,4u„. ier "üi.h^n
meg.en und der U.knnden der His.höfe Wilh^en,, Baltra.n . , 1 V.de
io dem Moster seine („„..„„i.a, sowie alle seh.e Besit/.unge.. , „erl all.
der <.renzen de,- Diözese k.alt VoUnia.ht des Apostelfü.ste,. A s Leol
und der e,o,nen Würde. U„. jeden. Zweifel und Zwist vö,-Xu 4 folgen
ües.tzt Abt Küpe, t für s.d. u.id seine Naelifolger zur \ufnalin.e de.
Pdger und Anne,, an der Pforte des Klosters . ego \V,llehe l.us Len
^rr '^■^'SnEd' ^""v'T"^ -'-tan. describi et sigii;:!";::;;^^ si;:
i.i.iun. roentoimel Actum A.gentine ,i *r,desia sanctr dei -p
n.t.-.c,s se.i.pe.que v„-ginis Mari,, an. dom. ine. "kM.»/ re'.a te dön.^.o
Lum-ado glorios.ss.mo imperato.-e, a.ino 15 {„.pei-ü su , l^ ii 4 ' n
?adf'sta°ZV "■'*"•,..- ^"'r^'"'""^^ ''^''^ ''- 1^^- J«'"-hd ' Sct'lett-
fetadt, btadta.-Lh.v nr. li»o anschließend an die U.-kunde H Wi.J! n
U.-kunden. - Chron. Ebersheim. MG. SS. XXIII 44'^- et.^ WilM 1
Argentinensis episcopns eidem n.onasterio c^ ssiots a e I u ' r
•um de dec.mis n.onaste.ü per cartarun. co..scriptio..e,n ve, r J,di i ^
abbati et successonbus ipsius ecdesiastico banno co.,lirnm,S et c« Job!
raret, que et.am hactenus in armario rnonasterii conservantur. 2S
Hu nf red .IS non infimis ortus natalibus, sancte Argentinensis ecclesie ci
non,anutntus, setzt auf Bitten B. Wilhelms die Straßbuiler K rehe
zun. Erben seines väte.lichen Gutes ein. das ihm seine Ver«^.ndten s , i
Lrd'r'uS't": endheh im Gratenge.-icht (in placitis c^mmaUb. ^
^eej::[ ^i:i M.z"ue:s'^:um'^:s:;...tS''^ '''-' r"- -' '-
MI- , . . ucj,iici lun. au\ocato,',a n.a,.,. e irHnwpriun
J^:";';^:; '"'"eM f^'''"^""^j-'--i^>^e,. ^vide.■,■uts anv't,::. "^t
^•^Siyiwllf ;:' ^--/-'f^' /u ln,bnag,.a. im .ian Dm^l^c^Il td^
(co,.ditio,.es) zu teilen sind (fiscals ,a .d ' ^ vi '•• 1 '" "' '""'"■"
das Kloster u..d dessen BesiL. das niieHd:: ' rtiurSirT
■ü' ;;'':;: :\nr'''S";ri ■-t-":;-'-"« ^- Marieni;i"he'^;d^,
11 V ■ rr'"^"''' '^'''" '*'^"^''"*' """ "»f> ^-einer Mutter die
zcl^e, HcgesUii .lur Biscliüfe von Sliußhuig
30
216
Wilhelm I.— Hermaiiit.
1044
1046
■ ■"
(1029—
1047)
1047
Palästina-
reise
Nov. 7
burger Bischof, außerdem an den königlichen Fiskus 10 Pfund, an den
Herzog 5 und an den (!rafen 3 Pfund (lohl. Untersciirieben haben 39 Zeugen
aus dem Thur- und Züricligau und Reinher de Alberichestalan . Acta ad
Imbriaguani anno ab incarn. dorn. 1044. indict. 12, tertio Heinrico regnante
anno 5, ordinationis eins 17, comite Berclitoldo. Wicelinus notarius scripsi
et subscripsi. — Würdtwein, Nova subs. VI, 190 nr. 91; Grandidier, Al-
sace I pr. 246 nr. 400 aus Abschr. des bischöfl. Archivs in Zabern;
Escher und Schweizer, Züricher Urk. B. I, 125 nr. 233 aus Grandidier,
der jedoch nicht, wie sie anführen, aus dem libr. sal. von 1347 geschöpft
hat. — Zu der oben erwähnten, verlorenen Urkunde Hunfrieds über die
Schenkung des Stifts Embrach an die Straßburger Kirche vgl Berth. Zwi-
faltensis chron. MG. SS. X, 101: Adelheit cum fratre suo Hunfrido Ra-
vennatensi episcopo preposituram Embirrach et villam Sasbach Argenti-
nensi aecclesiae contulit, und Straßb. Urk. B. I. 47 nr. .5."). 270
unterstellt die Kirche von Embrach dem Konstanzer Bischof. — Notiz in
Registratur (aufgestellt nach 15.59) Str. B.-A. G 426 fol. 334: Wilhelmus
episcopus Argentinensis subiicit ecclesiam Jmbriacensem episcopo Consfan-
tiensi. — Vgl. Reg. nr. 270. 271
schenkt der Straßburger Kirche das ganze Servitium von Dambach. — Melker
Seelbuch (Wiegand in ZGORh. NF. 111, 201). 272
schenkt dem Kloster Eschau: in Achenheim einen Herrenhof mit Bann und
Villikation dieser villa, mit Weingärten, Wiesen, Wäldern, Fischerei, zwei
Mühlen und 27 Mansen, die Kirche Rotenkirchen mit der Pfarrei (barro-
chia) Sciltenkeim, in Vendenheini einen Mansus , in Alburnen 2 Mansen
und sechs iugera Weingärten, in Diefendale eine Wiese. — Aufzeiclmung
aus Anfang des 12. Jahrhdts. Str. B.-A. G 2 (2). — S. Reg. nr. 56 und
nr. 202. — Dieselbe Aufzählung in der Bulle Papst Alexanders III. für
Eschau 1180 Juni 13. - Or. Sb-. B.-A. G 24 (2). — Reg. nr. 56 und
nr. 202. 273
macht in Begleitung des späteren B. Benno II. von Osnabrück eine Reise nach
Jerusalem, auf der sie viele Gefahren zu überstehen haben. — Vita Ben-
nonis Schulausgabe S. 4: (Benno) multis eiusdem regionis summis et no-
bilibus viris innotescere coepit, maximeque illius civitatis episcopo, cum
quo etiam postea ilhun Jherosolymam petiisse multaque in itinere illo pro
Ghristo pericula scimus fuisse perpessum. — Einzusetzen wäre diese Fahrt
wohl in die Jahre 1040 bis 1044. aus denen sonst nichts von B. Wilhelm
bekannt ist. 274
stirbt. — Jahr: Ann. Marb. Schulausgabe S. 28: W. Arg. episcopus obiit;
Herim. Aug. chron. MG. SS. V, 126: W^ilhelmo autumnali tempore de-
functo; Königshofen : Chroniken II, 645: WimpfeHng. Catalogus p. 42 zu
1047: Ann. Altahenses Schulausgabe S. 43 zu 1046. — Tag: Melker
Seeli)uch (Wiegand in ZGORh. NF. III, 201); Necrol. Arg. (Wolfenbüttel)
(Böhmer, Fontes IV, 310); Necrol. von Jung.-St. Peter (Grandidier, Oeuvr. ined.
II, 22) ; WimpfeHng a. a. 0. p. 42 : VII id. Nov. ; Necrol. Weissenburg.
(Böhmer, Fontes IV, 313): II non. Nov. — Begraben in der .Jung-St.Peter-
kirclie. Wimpfeling, Catalogus p. 42, wo auch Grabsehrift (jetzt versdiwun-
den): Mille quaterdenos Septem quoque viderat annos || Christus, Guilhelme
hoc dum te gerere solo, jj Argentinensis fueras qui praesul, et octo || Fra-
tribus haue sedem doteque munieras. 275
Hermann (1047—1065).
wird eingesetzt. — Herim. Aug. chron. MG. SS. V, 126: Imperator (Hein-
ricus III.) constituit . . . Argentinae Herrandum, Spirae praepositum ; Ann.
Hermann.
o »* >*«
1047
1(>48
Juli 9
1049
Okt. 19
1050
Speyer
Mainz
Juli 2
Dez. 9
105-1
Juni 16
105;
Marbac. Sciiulausgalie S. 28: Hezel successit; Ann. Augustani MG. SS.
III, 12(5 zu 1(147: llerrandus Argenlinae ordiiiatiir; Ann. Altaii. inaiür.
Sfluilausgalie S. i'i zu 104(); succedil llezeliniis. — Herkmirt: I'ropst
der Speyrer Kirciie s. ölten. — Ich ziehe die Namenslbrni Hernianii vor,
weil sie der Bischof selbst gebrauchte, u. a. aucli in seinem Siegel fQhrte,
s. Reg. nr. 285. 276
Kaiser Heinrich (111.) hcst.'itiijt zum Heil seiner eigenen Seele sowie der
seiner (^iemahlin, der Kaiserin Agnes, und seiner Ellern auf Intervention
seines Getreuen, des Bischofs Hermann, der Straßburger Kirche alle
Grundstücke und Güter, die ilir jemals von Körn'fien oder Kaisern, hohen
und niedern Personen, übergehen und geschenkt wurden, samt allem Zu-
beiiör. — Abschr. 17. Jahrhdts. Str. B.-A. G 2.S91. — Schoepflin. Als.
diplom. 1, ItJl nr. 204 aus Perg.-Cartular der Stadt .Straßbiirg; Würdl-
wein, Nova subs. VI, 205 nr. 92; Grandidier, Alsaee 1 pr. 250 nr. 403
aus lib. sal. von 1347. — Stumpf nr. 2352. 277
anwesend auf der Kirdienversammlung, die unter Leitung l'apst Leos IX.
und in Gegenwart des Kaisers sowie des größten Teils des deutschen
Episkopats sich hauptsächlich mit Fragen der kirchlichen Disziplin, Priester-
ehe und Simonie, beschäftigte. — MG. LL. sect. IV. Constit. I, 97 nr. 51.
— Stumpf nr. 2376; Jafle-Loewenfeld nr. 418S. 278
anwesend bei der Weihe des Domes von S. Simon und Judas durch Erzb.
Hermann von Köln. — Monachi Hamersleb. narralio (Leibniz, SS. rer.
Brunsvic. 11, 507) berichtet von der Weihe der Kirche durch Papst Leo IX.
in Anwesenheit einer großen Reihe italienischer und deutscher Bischöfe,
darunter auch des von Straßburg. Nach den Angaben in Lamperti Aim.
Sdmlausgabe S. 63 zu 1051 und Ann. Saxo MG. SS. VL 688 zu 1050 voll-
zog Erzb. Hermann die Weihe (s. SteindortF, Heinrich III. 11, 116). luuner-
hiu erscheint die hier nicht bezeugte Anweseidieit des Straßburger Bischofs
nicht ausgeschlossen. Vgl. die Üljerlieferung in der Cin-onik des Stifts
S. Simon und Judas in Goslar MG. Deutsche Chroniken II, 592 u. 605. 279
(bei Rufaili) anwesend bei der Weihe des Klosters St. Markus bei Rufach durch Papst
Leo IX . . Zugleich setzt B. Hermann den ersten Prior Johannes ein. —
— Verlor. Chronik des Maternus Berler fol. 393'' ((iraiididier, Oeuvr. hisl.
I, 141 N. 4): an. dom. 1049 primo constructa est capella .'^. Marci et dominica
seeunda adventus domiiii per dominum Leonem noiuim pontiticem maximum
deo dicatur, in presencia domini episcopi Argentinensis. qui constituit priunmi
priorem S. Marci nomine Joannem. - — Die an und für sich .'chon zweifel-
hafte Überlieferung Berlers paßt nicht zum angegebenen Jahre in das Iti-
nerar Papst Leos; dagegen ließe sich ein Aufenthalt in Rufach für 1050
allenfalls einreihen. 280
(Goslar)
Zürich
Okt.
Speyer
Kaiser Heinrich (111.) überträgt auf Bitten und Intervention der Kaiserin
Agnes sowie um der Dienste des Stral'iuirger Bischofs II. willen dem
Kloster .lung-St. Peter den Grundbesitz llennos in den villis Rodes-
heim und llunuidesheim, im Gau Elsaß und in der Grafschaft des Grafen
Heinrich, der von Rechtswegen in die kaiserliche Gewalt kam. Der Bischof
und seine Nachfolger erhalten Volbnacht, frei über die Einkünfte zu (iunsten
der erwähnten Kirche zu verlügen. — Bruchstück bei Schoepllin. Als. di-
plom. I, l().s nr. 212 aus den Papieren Wenckers. — Stumpf nr. 2426. 2Nl
anwesend neben einer ganzen Reihe anderer deiilsciier Bischöfe hei tler In-
vestitur B. Gundechars von Eich.'^tätl. — Cinniiechari lib. pontif. Eichstett.
MG. SS. VII, 246. 282
278
Hermann.
1057
1059
Okt. 15
Speyer
1061
Straßbur»
1064
um Mai 2
erliölit die Zahl der Kanonikate von Jung-St. Peter um sechs. — Handschrift!.
Statuten 18. Jahrhdts. Str. B.-A. G4711 mit 1057; Necrol. s. Petri iun.
(Grandidier. Oeuvres II, 36) ohne .lahr. — Ebenso ohne Jahr Königshofen:
Chroniken II, 640, 730 und 748; Derselbe, De fundatione S. Tliomae
(Schneegans, L' eglise de Saint-Thomas p. 21)^); VVimpfeling, Catalogus
p. 42; Dacheux, Fragments de diverses clironiques p. 74 aus Künast.
283
König Heinrich (IV.) schlichtet auf Bitten B. Hecils und auf Intervention
der Kaiserin-Mutter Agnes in Gegenwart der Fürsten, B. Adalberos von
Würzburg. B. Arnolds von Worms, B. Konrads von .Speyer, B. Cun/os
von Eichstütt sowie des Grafen Ei)erhard und anderer (ietreuen einen lang-
wierigen Streit, den der Bischof mit dem Grafen Heiiu'ich (vom Nordgau)
ül)er einen Wildbann der Stra lil) urger Kirche zu führen liatte. Diesen
Wildbann, der im Gau Elsaß und in der Grafsciiaft Heinrichs liegt, inner-
halb folgender Grenzen: a villa Ottonis, que dicitur Ottenrode. et per ri-
volum Argeuza, qui ipsam villam praeterla])itnr, sursum es una parte us-
que ad caput eins, et inde usque ad Widenslrout, inde autem per stratam
quandam dextrorsum in Floudelen locum et hinc iternm sursum in mon-
tem Miltenwanc, inde iterurn ad rivolum quendam Rotaiia et hinc insuper
usque ad Bruseliam, dehinc etiani uhi Wichalle Biuscham fluvium alluit.
ab dextra rursum parte in montem, qui dicitur Magenachere. et sie per
totius montis cacumen usque ad Stillebach Huvium deorsum, et tunc de-
mum per ipsius rivuli declivem cursum. usque in villam, que dicitur Len-
zingen (Grandidier: Dinzingen), ülterweist der König zu zwei Drittel dem
Bischof und dessen Nachfolgern, zu einem Drittel dem (irafen Heinrich. —
Abschr. 16. Jahrhdts. Str. B.-A. G 440. — Schoepflin. .\ls. diploni. 1, 161t
ni-. 214 aus den Papieren Wenckers; Würdtwein. Nova subs. \^I, 226
nr. '.»It; (irandidier, Alsace II pr. 116 nr. 461 aus lib. sal. 1347. —
Stumpf nr. 2580. — Über die Grenzbestimmung s. Fritz. Territorium
S. 33 Anm. 3. ^ 281
anwesend, als Fol mar und seine Gattin Heilicha ihre Abtei (nostri iuris
abliatia) Hugeslioven mit allem Zubehör der Straßbnrger Kirche über-
tragen unter der Bedingung, daß kein Bischof die Al)tei an RiHer ver-
äußern (in milites alienare) oder die dort sitzende Kongregation irgendwie
stören dürfe. Acta sunt hec Strazburc in monasterio sanct^ Marie sub pre-
sentia Heremamii venerabilis episcopi eiusdem sedis et Heinrici Alsatie
comitis anno incarnationis dominic^ 1061. indictione 13. regnante Heinrico
(juarto adhuc puero, anno regni eins 7, snl) ailnotatis testiims. quornm
ista sunt nomiua : Heinrilic advocatus. Eberhart comes, Cuono comes und
19 andere genannte Zeugen. — Or. (Kerbzettel) Str. B.-A. G 13 mit be-
schädigt. Siegel (zu lesen noch annus di . gra . eps t)- — Schoepflin, Als.
dipliuu. I. 170 nr. 215 aus Abschr.: Würdtwein, Nova subs. VI, 230
nr. 100; Grandidier, Alsace II pr. 118 nr. 463; Wiegand, Straßl). Urk. B. I,
48 ur. 57 aus Or. — Das Siegel isl das älteste erhaltene eines Straß-
l)urger Bischofs. 285
;ibt auf die iirieflich vorgetragene Bitte der Äbtissin Judith von Andlau. die
den Bischof gleichzeitig um eine amtliche Bestätigung der Stiftung er-
sucht, die Erlaulmis zur Weihe des auf dem Castellterg erl)auten Oratoriums
durch Erzb. Siegfried von Mainz. Die Weihe erfolgte am 2. Mai 1064. —
Bericht in der Urkunde des Erbauers, des Mönchs (iottfried. in der B. Hetzelo
neben Erzb. Siegfried, Markgraf Otto, dem Vogt Heinrich, dem Propst
Gotzwin u. a. als Zeuge aufgeführt wird. — Schoepflin. Als. diplom. 1,
Herniaiiii.
1064
(1047—
1065)
279
171 nr 217; Wa.dUvd,,. Xova snks. VI. iM ,„• 101
11 pr. 122 nr. 4ti6 aus iil,. sai. der Abtei Andia,..
drandidier. Alsace
28«
"■';^*(r;X,!lf U./ Wm"'' 'Z ^'^'';'«l'^''- B-^'«'"!- d- von den Mönchen
Ne.tr ebenen Al)tUdl.. von El.ersl.eimmQnster wieder ein/.usel/en und di,.
Schuldigen aus dem Kloster .u verjagen. Da er aber die Schi c ^
^Jlr E ' Mr;";;'^?^;;' ir^!^'-^" •^^"' -^"! --^ ^'-^ ^•^-'-- -
,.,.r., \. ."^"'-""■- ^-^- AAJU, 443: . . . Imperator n-a coininotus enis-
copo Argenünens. per htteras mandavil. ut quantocius abbaten. rest,t,Xet
br'"aVm n-.T''' n.onastorio expellerä. Kpisc.pus ergo, assum;..
siusL.?!,. ''"''* .OMS.deransque nequician. et insolentiam ip-
sius, nK..le.aln.>. quam mssus fue.at. erga IVatres agere studuit ac deinde
IKue „Uer .psos et abbatem reformata, admonere L cepit. quat^'u 5
nionasterio et sibunet ipsis providerent ... ' quatenu^^^e^t
^'vn! F)" ^''•'"" ^T'''^' '^'^" -^"''''''-' f"'- 'len entflohenen Abt Willo
von Lbershe.mn.ünster eine Neuwahl vornehn.en zu lassen. Die Brü er
^.h en^ara^t e,nen ö..h von An,orbach nan.ens EgelolC - Chron. El"!i'
l.e.m. MU. SS. XXIII. 443: nnperator episcopum Hezilonem ro-av,t ut
fratres convennet .psosque rogaret. quatenus Egelolfun. quendan^nobilen
fZZu T^"''""'T '"''"•'^^''"■"' «li^erent. Ouod cum factum fuis et. ide
Egelolfus abbas ordinatus est. .,c"
^''HänSs"'™der '^r' ^pi^'^"''^'^ ^"^ ""'''' '" '^^ Urkunde Kaiier
nemucns dei der Abtei Ebersheinmiünster den Besitz von fünf be-
nannten Kapellen bestätigt. Unter den Unterschriften: ego He ze " r^n-
tme„.s ep.scopus s„bs«.ipsi. Dat^ 1022 .Januar 4. - Absein-. 17. Jahrhfts.
r VA ^,2"; Hl'3- - Schoepflin, Als. diplom. I, 151 nr l<tl •
(.randidier. A sace l pr. 215 nr. 374 aus angebt Or. des Ebershe in '.'
Arduvs. - Stumpf nr. 2489 zu 105« Januar 4^ - Fäls c lu.n ^'^ ^
ZLTel ''• ''^"■""^- "' ^-™"-8- -i' 'len r.brigen Eirer^h^i.ner
2S9
schenkt dem Kloster Eschau: einen Dinghof (curia) in Ve-er.heim nut
Bann und Villikation dieser villa sowie^ die Kirche' mi zwe T S T
I ;:S, "s R T J^'";'-'-' Senitium des Ptarrers. das an Michad^ S
bclnvem.N Brote und eme bitula Wein, an Lichtmeß ein Schwein trii-^t
sXnd"' s'^"""' „Wf!^--'\,--- Mühle. Fischerei, n% Mause un
baland, 13'/, zmspfl.cht.ge Mausen. S Grundstücke für Häuser, ferner
.S Acker m Ge.zbodesheim. die jährlich 1« numnu,s tragen. - ufzei h-
nnng a.s Anfang^ des 12. ^ahrhdts. Str. B.-A. G 2 (2). ^ S. Re^T^,
Fl" r,.^ Oie-elbe Aidzaidung m der Bulle Papst Alexandeis III für
Eschau I l.so .|,„H 13. - ür. Str. B -A. (; 24 (2). - S. Reg. a. T 0 i
nberträgl dem I iebelinus v.m Dalheim einen Mansus in der Gemarkun- Dal-
.e„n durch ,lK. Hand des Honau.^ Propstes Ilezelin in (Je.uM... t\ieh'r
Großen (opt.mates) unter der Bedingung, daß er jährlich y.u Martini o\el
")^h,^''l.,;w ■'■/'■"''■'''■■ 'r '-"---'- ^- Honauer Brut
N S.tukn alten \\ eines (vnn.m pmbatum) gebe. Davon hat Liebelin selbst
K) Mtulen aul eigenem (.efährt einzubringen und für die Abholer der üb-
rigen für .Speise und Trank zu sorgen. Bei Besitzwechsel hat der Nach-
-'Beri.|.r'i. ?"',-7' Y':"" ^""'"i"'"--- M"'-' i" Po-tione zu zahle .
Ben. hl ,n der I rknnde (,uu..s. des Sohnes Liebelins, von 1102 Re-
nr. 37:., • ^,^^j-
wird durch
Stral'.bnn
rmi
/u
' Kischeiniuig des
erwcitciii uiiil ihr
hl. .\rlinu;asl veranlaßt, dessen Kircl
den nniiilcii IVd der Einkünfte des
e in
Bis-
280
Hermann— Werner II.
(1047—
106Ö)
1065
Januar 12
März
Ende
1067
Juni-Juli
Juni- Juli
1069
1070
Okt. 7
(bei Mainz)
Mainz
Straßl)urg
tunis zuzuweisen. — Bericht in den Urkunden B. Burchards 1143 und B.
Heinrichs II. Ii2i8. — Im Nekrolog von St. Arbogast wird B. Hermann
als fundator bezeichnet. 292
schenkt der Straßburger Kirche das volle Servitium von Arcenheim, Scher-
wilere und Elsenheim. — Melker Seelbuch (Wiegand in ZGORh. NF.
m, 84). 293
stirbt. — Jahr: Ann. Marbac. Schulausgabe S. 29: Hezil episcopus Argen-
tinensis obiit; Lamperti Hersfeld. Ann. Schulausgalie S. 93 s. folg. Reg.:
Necrol. Honaug. Schlettstadt. Bibl. nr. 1184; Königshofen, Chroniken II,
646 zu 1065; Wimpfeling, Catalogus p. 44 zu 1066; in der Aufzeichnung
der Bischöfe, die zwisciien 10.57 und 1075 gestorben sind: Gundechari
liber pontif. Eichstett. MG. SS. VII, 249. ~ Tag: Melker Seelbuch (Wie-
gand in ZGORh. NF. III, 84); Necrol. s. Petri iun. (Grandidier, Oeuvres
II, 36): 2 id. Jan.; Necrol. s. Arbogasli (Grandidier a. a. 0. II, 35); Necrol.
Honaug. (a. a. 0. — Mone in ZGORh. IV. 251): id. Jan.; Wimpfeling a.
a. 0.: 18 kal. Febr. — Begralien in der Jung-St. Peterkirche neben seinem
Vorgänger. Grabschrift mit 1066 Juni 1 (jetzt verschwunden): (Jui velatus
erat Argentinense thiara || Dum studet haue aedem magniücare Dei || Sex
quoque praebendis, abiit super aethera felis. |i Hetzelonis hunio molliter
ossa cul)ent (Grandidier, Oeuvres II. 36; Wimpfeling a. a. 0.). 294
Werner II. (1(K)5— 1077).
folgt Hermann. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 29: cui (Hezil) Wernharius
successit; Lamperti Hersfeld. Ann. Schulausgabe S. 93 zu 1065: Heceloni
Argentorati episcopo paulo ante defuncto successor substitutus est Wern-
heri, propinquus Wernheri comitis. — Wie aus der Stellung dieser Notiz
bei Lampert hervorgeht, erfolgte die Erhebung Werners auf dem Reichs-
tage zu Worms Ostern 1065 (so auch Holder-Egger a. a. 0.). — Herkunft:
Jüngster (7.) Sohn Graf Rudolfs von Achalm und der Gräfin Adelheid von
Mömpelgard - Wülflingen s. Bertholdi Zwifaltensis chron. MG. SS. X, 101
und Ortliebi Zwifalt. chron. a. a. 0. p. 71. Über Verwandtschaft s. Riezler,
Gesch. des Hauses Fürstenberg S. 21 IT. und Stammtafel nr. 1. Der von
Lampert als Verwandter des Bischofs hervorgehobene Graf Werner ist
wohl der Graf vom Hessen- und Neckargau, der Gemahl der Willebirg,
der Schwester des Bischofs. Ihn schildert der Chronist als Genosse Erzb.
Adalberts von Bremen, die beide den jungen König Heinrich zu schrotfem
Vorgehen gegen die Reichsabteien antrieben. In der schon 106t) erfolgten
Ermordung das Grafen sieht Lampert daher ein Gottesgericht. Vgl. die
Belegstellen bei Meyer von Knonau, Heinrich IV. I, 484 ff. 295
interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV., der der Abtei Lorsch Markt
und Münze bestätigt. — Chron. Lauresham. MG. SS. XXI, 418. — Stumpf
nr. 2710. — Urkunde als Fragment überliefert. Intervenientenliste doch
wohl gleich der von Reg. nr. 297, nicht, wie Meyer von Knonau. Heinrich IV.
I, 568 will, gleich der von Stumpf nr. 2704. 296
interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV. für seinen Diener Othnand. —
Mon. Boica XXIXS 175 nr. 4l4. — Stumpf, nr. 2711. 297
weiht Kirche und Chor von St. Arbogast. — Wimpfeling. Catalogus p. 44. 298
Sigfrid, vir militaris, magna Francorum ex stirpe progenitus. überträgt der
Straß burger Kirche sein bestes Erbgut Ulmena und die Burg (castel-
We
riier
II.
281
1070
1071
Juni 13
Juli
30
Aug
15
Nov.
28
Dez.
11
Dez.
29
10-
"i
Apr.
27 ■
Halberstadt
Hersfeld
Mainz
Goslar
Worms
Aachen
lum) gleichen Namens im (iau iVorlfuowa. in der dralsclialt Chinziiidorf
und Oleniieim mit allem Ziiliehör auf gesetzmäßige Weise, unter der
Bedingung, dnV, er von H. Werner IL, auf dessen Uctrcüjcn er dies
hauptsächlich getan iiatle, Uuiitingen, Wolfgangesiieim und das darge-
brachte Gut als Lehen (beneficiario iure) auf Lebenszeit zurückcrlialte. jcdocii
ohne Verpfliclitung zum Kriegsdienst (absque militari servifio). Aus den
Dieiistmaniien wählte er einige aus. die durch Virwandtschaft mit ihm,
durch ihr Geschlecht oder iiirc Tüchtigkeit die übrigen überragten: diese
unterstellte er dem Gut Dagoberts (Dagobertiuus hscus). in dessen (ienuß
in der Vogtei (advocatio) Miscovesheim die ersten Lehensleute (optimales)
sind, und sicherte ilmen auch nach seinem Tode volle Gleichiieit zu. Aus
diesen Auserwählten erkor er wieder zwei, f\lalrich und Tanciirad, mit
all ihrem Gut und entließ sie aus iiiren bisherigen Vcrpllithtimgeii. damit
durch sie die Kirche und der Bischof niil dem Obervogt (principalis advo-
catus) Heinrich mit umso größerer Sicherheit die erwähnte Schenkung be-
sitze. Der LT)ergabe wohnte unter gesetzmäßiger Zustimmung seiner be-
nannten neun Richter der Graf Luitfrid bei. Anno ab incarnatione do-
mini uostri Jeslm Christi 1070, indictione 2, regnante Heinricho (piarlo,
Werinhario secundo Argentinensis tjcclesi^ episcopo, eiusdenique t;cclesie'
Heim-icü priiici|iali advocato. Acta sunt htjc nonas Octobris, luna quartai!
sub Luitfrido predicto comite, comitiis eius Otenheim habitis et inrefraga-
biliter confirmata. — Or. Str. B.-A. G 14. — Schoepflin, Als. diplom. I, 174
nr. 221: Würdlwein, Nova subs. VL 243 nr. 103: Grandidier, Alsace II
pr. 127 nr. 471 aus Or. 099
mit König Heinrich IV^ anwesend bei der Weihe des Domes durch B. Bure-
hard von Halberstadt. — Ann. Saxo MG. SS. VI, 6t»H; (iesta episc Halber-
stad. MG. SS. XXlü, '.16. -^^
interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV. über eine Güterschenkung
an die Abtei Hersfeld. — Wenck, Hessische Landesgesch. IIL Urkundei*
buch nr. 60. — Stumpf nr. 2744. ^qj
anwesend auf der Synode, die unter Vorsitz Erzb. Sigfrids von Mainz in
Gegenwart von Legaten Papst Alexanders H. und König Heinrichs IV.
die Vorgänge bei der Wahl B. Karls von Konstanz untersucht. — B. Werner
genannt in den Acta synodi Moguutinae: Jafte, Bibl. V, 70. S. Lamperli
Ann. Schulausgabe S. 131. Vgl. auch Ladewig, Koustanzer Regesten
302
nr. 463.
interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV. über eine Gütersclienkung
an die St. Valeriuskirche zu Goslar. — Bode. Urkundenbuch der Stad't
Goslar I, 175 nr. 115. — Stumpf nr. 274!). — Fälschung der ersten
Hälfte des 12. .lahrhdts. s. Bode a. a. O.
Mn
interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV. über eine (iütersclienkun"
an B. Benno von Meissen. — Gersdorf, Urkundenbuch des Hochsüfls Meis'-
sen I, 35 nr. 31. — Stumpf nr. 2756. ;{()4
interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV. über eine Gütersclienkung
an das Stift Kaiscrswerth. — Kelleter, Urkundenbuch des Stifts Kaiser-T-
werth S. 12 nr. <l (mit 1072). — Stumpf nr. 2751. 305
mterveniert in der Lrkunde König Heinrichs IV. über eine (iüterschenkunir
an das Marienstift zu Aachen. — Lacomblet. Urknndeid)uch für die Gesck
des Niederrheins I, 135» nr. 215. — Stumpf nr. 2756. 306
282
Werner IL
(1072
Mai —
1073
April)
1073
Dez. 12
1074
Januai'
(Januar—
Februar)
Rom i erscheint allein von allen deutschen Bischöfen, die wegen fleischlicher Ver-
teilen und weyen Befleckung mit Simonie von Papst Alexander II. zur
RechtfertigiuiK
nach Koni
jerufen waren. Einem strengen Urteil kommt
er durch demütige Unterwerfung und durch reumütiges Bekenntnis seiner
Sünden zuvor, so daß ihn keine harte Zurechtweisung des Papstes trifft.
— Brief Papst Gregors VII. au die Herzogin Beatrix und ihre Tochter
Mathilde von 1074 Apiil 15 (s. Reg. nr. 312): Guarnerius Argentinensis
episcoptis, postquam peccatis facientibus decorem sui ordinis indigne trac-
lavit, voeatus ad correclionem a domino nostro venerandae memoriae Ale-
xandro papa, solus inter omnes Teutonicae terrae episcopos, quorum multi
nou solum carnali scelere, sed etiam simoniaca labe foedati itidem vocati
sunt, apostolorum limina petiit, laqueum iudicii in humilitatis forma prae-
venit et, veritus apostolicam virgam, anuunciando et confitendo pro pec-
catis suis in lacieni procidit. Apostolica igitur tum censura correptus , . .
— Die Beziehung der letzten Wendungen auf eine Unterwerfung B. Wer-
ners unter das Urteil Alexanders II. erscheint mir im Anschluß an Mej'er
von Knonau, Heinrich IV. II, 367, besonders im Hinblick auf tum im Gegen-
satz zu dem folgenden iam nunc (s. Reg. nr. 311), unzweifelhaft. Ein
Aufenthalt des Bischofs in Rom paßt nur in die Zeit vor 1071 (Reg.
nr. 300) oder nach 107:2 April 27. Gerade in diesen letzten Monaten, da
er seinem König fast stets zur Seite stand(Reg. nr. 300 ff.), mögen die ihm
zur Last gelegten Vergebungen begangen sein. Endlich steht damit im
Einklang, daß wir nach 1072 April 27 geraume Zeit nichts von B. Werner
hören. Vielleicht wird sich der Aufentlialt in Rom auf die letzte Fasten-
synode Alexanders II. 1073 Februar 13 — März 24 festlegen lassen, auf
der der Papst einige Ratgeber des Königs, wohl die nicht erschienenen
Bischöfe, exkommuniziert (Bonizo ad amicuni:
eine etwa auferlegte Buße Res
MG.
Vgl. auch über
Libelli
310.
de lite
I, 600).
307
Papst Gregor VII. beruft durch einen Brief an Erzb. Sigfrid von Mainz
diesen nebst seinen Suffraganen, unter ihnen B. Guarnerius Argentoratensis,
zur Fastensynode nach Rom. Der Erzbischof soll sich eingehend über Ein-
setzung und Wandel (introitus et conversatio) der genannten Bischöfe un-
terrichten und dem Papste, falls er selbst am Kommen verhindert ist. durch
Boten darüber Bericht erstatten. — Registrum Gregorii: Jaffe, Bibl. II,
141. — Jaß'e-Loewenfeld nr. 4811. — „Recordari credimus." — Für die
Datierung vgl. Meyer von Knonau. Heinrich IV. II, 304. 308
soll König Heinrich IV. die Heeresfolge gegen die aufständischen Sachsen ver-
weigert haben. — Lamperti Ann. Schulausgabe S. 175 zu 1074: archie-
piscopus Mogontinus, archiepiscopus Coloniensis, episcopus Argentorati
. . . constanter ei (regi) contradixerunt, nolle se ad oppressiouem iimocen-
tium arma ferre, qui si etiam aliquid, quod gladio vindice plecti debeat,
admissisent, ad hoc eos gravis et facile excusabilis necessitas impuHsset.
— Dieckmann, Gottfried III. der Bucklige S. 58. dem sich Meyer von Knonau,
Heinrich IV. II, 312 anschließt, erklärt die Angabe Lamperts mit Recht
dahin, daß bei der Kürze der Zeit der König gar kein allgemeines Auf-
gebot erlassen habe. B. Werner selbst war wohl schon durch die Vor-
bereitungen zu seiner Romreise (s. Reg. nr. 311) an der Teilnahme ver-
hindert. ' 309
Brief Erzb. Sigfrids von Mainz an Papst Gregor VII.: Dem päpstlichen
Auftrage gemäß hat er sich über Einsetzung und Wandel der Reg.
nr. 308 genannten Bischöfe erkundigt. Der Kürze der Zeit wegen aber
Werner II.
283
1(»74
März
9—17
Koni
April Mittelitalien
Okt. :>•»
iiiit .T nur in Krtalinin- l.iin-en können, was -der Papst selbst schon wußte.
nder was allgemein bekannt war. Audi von der Bul'e des Straßburger
Fischöls ki.nn er nicht viel berichten, da er einerseits v..rlu-r gar iiidils
V(in der Auferle-rung einer Sdlch.-n wnnie. .-uidererseits auch gar keine Zeil
war. sich iiber die LiiiilialhiM- der Huße zu unterrichten. Im übrigen
schliest er die lütte an, bei der Hcurteilung seiner -SuHragane die ka'no-
nischen Strah-n mit Milde zu verhangen. — Cedex L'dalrici: Jafle, Biblin-
theca V, 90 nr. 42: . . . De penitentia autern Strazburgeusis episcopi nihil
certi possum vobis respondere. Quia iiec , si ei iniuncla esset, antehac
scivi; nee, si eam ..bservet, propter lemporis conipendinm inquirere potui.
" Ob die hier erwähnte Hiille 1{. Werners ihm noch von Alexander II.
(s. Reg m-. 307) auferlegt war, <ider ob sie erst (Jregor selbst aus"-e-
sprochen hatte, bleibt zweifelhaft. Die erstere Möglichkeit erscheint mir
nicht ausgeschlossen. •^■l^^
kommt zur Fastensynode nach Rom. Schun auf dem Hinwege zeigt er durch
Fasten und mühselige Fußwanderung seine Reue und Unterwinli^keit. so
daß die versammelten Bischöfe ilin des Mitleids imd der Vergebung für
würdig erachteten. Dennoch gewährt Papst Gregor ihm seine Bitte um
U lederemsetzuim in das bischöfliche Amt nicht: andrerseits jedoch entfernt
er ihn nicht vollständig von seinem Sitz, da er fürditen mußte, daß dieser
Schritt bei den obwaltenden Verhältnissen nur dazu dienen würde, daß
ein anderer durch Geld das erledigte Ristuni gewinnen werde. -Brief
Papst Gregors VII. an Herzogin Beatrix und iiire Tochter (s. Heg. nr. 312):
(Forts, von Reg. nr. 307) iam ninic apostolicam venit experiri clementiam!
Et cum tanta fatigatione, sicut audivimus, ieiunando pariter et plerunique
pedes eundo coinpunctionem suam et oboedienliam denionstravit , ut eon-
fratres nostri pro competentia horuni temponmi miserendum sibi fore
dignum aestimarent et decenierent. Cui quanujuam episcopalis oflicii red-
integrationeni ad vota sua non concessimus. exercere tarnen in illo rio-o-
rem canonicum hoc in tempore, quid referret? cum fortasse, hoc aniolo.
locum eins non alius possideret, nisiqui plurimum pecuniae dare posset. 311
scheint auf der Rückreise von Rom nach Mailand trotz päpstlicher Empfeh-
lungsbriefe im Gebiete der Herzogin Beatrix aufgehalten zu sein. Papst
Gregor Vll. macht daher dieser und ihrer Tochter Vm-würfe und ersucht
sie, den Bischof ehrenvoll ziehen zu lassen und ihm sidieres (ieleit zum
Herrn Erlendjald (dem Führer der Pataria) nach Miiijand zu uewähren.
Brief Papst Gregors Vll. an die Herzogin Beatrix und ihre^ Tochter Ma-
thilde dat. 1074 April 1.5: (Fortsetz, von Reg. nr. 307 u. 311): Ceterum,
quod vos fecistis in eum, quam inhonestum vobis, quam mihi verecunduni
quanique beato Pctro et apostolicae sedi conlunieliosum sit. quaeso. cum
aniniis vestris rei)utate: ut. in (piibus peregrinoruni bis in partibus tutis-
sinia debet esse defensio. inopinata pericula lateaut: et nostra, qui hoc
aliis prindpibus prohibeuius. in hac re quasi consentanea pro familiaritate
vestrae dilectionis voluntas arguatur; praesertim cum eundein fratrem per
litteras nostras \um sine magna tidiu-ia vobis conmiendaverimus. (Juam ob
rem nobilitatem vestrani multum rogan.uis et admoneimis : ut. iniurias eius
quanlnin polestis demulcentes. cum omni benevolentia et nianifesta cari-
talis exhiiiilione einu abire dimillatis et. sicut in supra menioratis rogavi-
nius litteris, tutum sibi usque jid dominum Erlembaldum Mediolanensem
ducatum praeheatis: scientes, eum per epistolam nostram esse commoni-
tum, ut nullatemis super hac re contra vos aut vesln.s aliquid moliatur
adversi. — Registr. (;reg(u-ii: .lalTe, Bibl. II. ÜC. .laffe-Loewenfeld
nr. iS.'>8. — ..dum |iropheta." ;j|.)
Brief l'ap~l Gregors VII. rui 15. Werner und |{. Itnicli.ird von Basel:
Bekanrdlidi halte Papst Leo (IX.) das auf seinem Erbgut gegründete Kloster
Wentzcke, Huggslcn der HiscIiOfu vuii StraBburt;.
37
284
Werner II.
1074
Dez. 7
Dez. 8
1075
Februar
24 — 28
Rom
HeiliR-Kreuz der lömisclien Kirche unmittelbar übertragen. Nun streiten
die beiden Neffen Leos, Hugo und Gerhard, um die Vogtei, plündern die
Klostergüter und lassen die zum Unterhalte der Nonnen bestimmten Be-
sitzungen ihren Vasallen (milites) als gute Beute zufallen. Deshalb sollen
die beiden Bischöfe die Grafen zu einer Zusan\menkunft bewegen und einen
Ausgleich zustande zu bringen suchen, doch so, daß das Privileg Papst
Leos in keiner Weise verletzt oder überschritten werde. Dort ist bestimmt,
daß jeweils der älteste aus seinem Geschlechte in der Burg (castrum)
Egenesciiem die Vogtei bekleide, daher scheint sie jetzt Gerhard mit mehr
Recht zuzustellen als Hugo, da der erstcre, soweit bekannt, der ältere ist.
Falls daher die Bischöfe auch dieser Ansicht sind, so sollen sie Hugo bei
Strafe des Bannes jeden Angriff auf die Güter und Rechte des Klosters
verbieten. Im übrigen erwartet der Papst noch einen Bericht darüber,
was in der Sache geschehen ist. — Registrum Gregorii: .JafTe, Bibl
129 nr. 14. — Jaflfe-Loewenfeld nr. 4S.S7. — „Non ignorar
nach erkannte der Papst B. Werner U. wieder vollständig
schöflichen Würde an.
n.
vos." — Da-
n seiner bi-
313
Papst Gregor VH. schreibt König Heinrich IV., daß er Erzb. Sigfrid
zur Synode geladen habe. In gleicher Weise habe er die Bischöfe von
Bamberg, Straßburg und Speyer berufen, die sich über ihre Einsetzung und
ihren Lebenswandel verantworten sollen. Falls sie sich etwa weigern, zu
kommen, so möge der König sie kraft seiner königlichen Gewalt dazu
zwingen; auch möge er Gesandte mitschicken, die dem Papste über den
Amtsantritt und das Leben der Bischöfe berichten können. — Registrum
Gregorii: Jaffe, Bibl. H, 143. — Jatfe-Loewenfeld nr. 4903. — „Quam-
quam tili." — Seit Absendung des Reg. nr. 313 erwähnten Schreibens war
also die Stimnumg in Rom für B. Werner wieder ungünstiger geworden.
Vgl. Meyer von Knonau, Heinrich IV. II, 439. 314
Brief Papst Gregors VIL an B. Werner: Gregor erinnert an seine Auf-
forderung an den Erzb. von Mainz, die päpstlichen Beschlüsse gegen die
Simonie durch eigene Tätigkeit wie durch die der SufTragane dem Klerus
fest einzuprägen. Dem B. Werner selbst lial)e er in dieser Sache be-
sonders geschrieben, ihn zum Gehorsam gemahnt und ihm die Austreibung
der simonistischen wollüstigen Priester ans Herz gelegt. Trotzdem aufs
strengste den (ieistlichen die Ehe verboten ist. soll B. Werner seinem
Klerus die Zügel gelockert und den Priestern die Gemeinschaft mit Frauen
gestattet haben. So wage ein Bischof die Gebote des apostolischen Stuhles
umzustoßen und die Vorschriften der hl. Väter zu verachten, ja sogar seine
Untergebenen vom Bischofsstiihle aus zu ihrer Verletzung anzuleiten. Da-
her lade er den Bischof zur Synode in der ersten Woche der Fastenzeit, da-
mit er sich wegen dieses Ungehorsams, wegen der Verachtung des apo-
stolischen Stuhles und wegen aller übrigen Anschuldigungen kanonisch
verantworte. — Grandidier, Alsace II pr. 135 nr. 481 aus den von Koch
mitgeteilten Papieren Schoepflins. — „Perlatum est ad nos." — In der
Einfügung des Schreibens nach Reg. nr. 314 schließe ich mich Grandidier
vollständig an. Die Schärfe seiner Anklage steht durchaus im Widerspruch
mit der Ausdrucksweise, die Gregor in seinem Einladungsschreiben an
Erzb. Sigfried von Mainz zur Fastensynode von 1074 (Reg. nr. 308) an-
wendete. Ebenso paßt die milde Strafe, die der Papst damals verhängte,
nicht zu den Vorwürfen des vorliegenden Briefes, wohl aber die 1075 tat-
sächlich verhängte Suspension. 315
wird auf der
pendiert. -
Fasteusynode vom bischöflichen und priesterlichen Amte sus-
De synodo Romana. Registrum Gregorii : Jaffe, Bibl. II, 170. 316
Werner TT.
285
1075
Sept. 3
107G
um Jan.
^4
März -21
Worms
Oktober
Ende
Oppenheim
Tribur
Oktober
Ende
Tribi
Brief Papst (Iregors Ml. an Er/h. Si-frid von Mainz: Der Papst
wiinsciit Auskiinlt über die (ieri'K lile. die liixr den Lebenswandel des .Stral'-
burger Biscliois teilweise in sehr bestimmter Form anitreten. Vor allem
soll der Erzbiseliof beriilileri, was an dem Vorwuif der .Simonie Wahre.s ist.
Denn wenn diese Besihuldigiingen zulrefFend sind, so muß die Kirche
Christi von sokhem Schnmtze gereini-t und die Seele des Bisein.fs vor
dem Verderben bewahrt werden. Wenn siih aber alles dies als falsch
herausstellt, so müssen wir initCctles Hilfe dem Bischöfe bei der Znrück-
weismig solch schmachvoller Anklage hellen. — Begistruni Gregorii: Jafle,
Bibl. II, L>OS. — Jaflfe-Loewenfeld nr. 49Ü4. — „Plurimas in tuis." — Die
Suspension B. Werners hatte also nicht lange gedauert; wieder, wie bei
der ersten Verurteilung, hatte ihn der Papst als Bischof anerkannt, bis er-
neute Nachrichten über simonistische Vergehen des .Slraf'burger Bischofs
nach Rom gelangten. Tv'acluichten über ihre Natur besitzen wir nicht; zu
vermuten ist nur, daß B. Werner sich wieder wie vordem dem Könige eng
angeschlossen hatte, der bald darauf. Weihnachten 1075, einen Hoftag in
Straßburg abhielt. 3jj
anwesend auf dem Reichstag und auf der unter Vorsitz Erzb. Sigfrieds von
Mainz tagenden Synode, auf der die anwesenden deutschen Bischöfe dem
Papste (iregor VII. den Gehorsam aufsagen. — Codex Udalrici : .lalle Bibl
V, 103; MC. LL. 11. 44; LL sect. IV. Constit. 1, lOti. — Vgl. Meyer von
Knonau, Heinrich IV. II, (314 11". 32g
(Worms) interveniert in der Urkunde König Heinrichs IV.. der der Abtei
Cluny den Besitz der Kirche zu Rüggisberg zur Gründung eines Klosters
bestätigt. — Fontes rer. Bernensium I. 331 nr. 1 14. — Stumpf nr. *2788. —
Fälschung: Scheßer-Boichorst, Kleinere Forschungen zur Geschichte des
Mittelalters XI (MKIG. IX, 189 f.); dagegen Kalimann, Die Beziehungen
I des Königreichs Burgund zu Kaiser und Reicli von Heinrich 111. bis auf
] Friedrich I. (Jahrbuch für Schweizer Gesch. XIV, 100 ff.). Vgl. aber
Hirsch, Studien über die Privilegien süddeutscher Klöster (MIÖG Er"--Bd
VII, 493). -319
hält mit einigen anderen geistlichen und weltlichen (Iroßen trotz der Ex-
[ komnumikation treu beim Könige aus, wird jedoch von diesem, um seine
Verständigung mit der päpstlichen Partei zu ermöglichen, aus dem Lager
geschickt. — Lani]ierti Ann. Schidausgabe S. 2S-2 zu 1076: Rex
promptissime per oumia obedientiam policetur. Statimque . . . Strazbur-
genseni episcopum, Basilensem episc(i])um, Spirensem episcopum caeteros-
que excommunicatos, quorum antehac opera consiliisque gratissime ute-
I batur, omnes castris egredi iubet. — Die Exkommunikation traf den Bi-
I schof wie seine (ienossen ohne besondere Verfügung des Papstes weo-en
ihres Umgangs mit dem gebannten Könige. Vgl. den Brief Gregors VII.
an B. Hermann von Metz 107(1 August ^5 (Registrum Gregor'ii; 3nSe,
Bibl. 11, :241): Episcopi naiiKpie. qui sint excomnumicati sacerdotes vei
laici, mm est opus ut a nie queratis. (Juia indubilanler illi sunt, qui ex-
communicato regi Heinrico comnumicare cognoscunlur. — Zur Sache vgl.
Meyer von Knonau, Heinrich IV. 11, 730. ;{•>()
wird, wie eine Reihe anderer bisheriger Anhänger des Königs, nach ihrem
Übertritt von B. Altmann von Passau, der die Vollmaciit dazu vom Papst
j erlialten hatte, in den Scholl der Kirche wieder aufgenommen. — Schwab.
Ann. MG. SS. V, -li-Vt zu I(I7(): lUuc sedis aposlolicae legafi lilteris
liuic eausae congruis allafis advenerant, in quibns etiam tunc (Altmanno)
Patayionsi episcopo vice sua a|)ostolica ji.ipa iani diidiim coiicessa im-
posuit, ut omnes ad satisfaclionem dignaiiiipie |)oeiiitenfiaiii digiie veuientes
caiioiiice recoaciliaret, illos vidrlicet, (pii deiiiceps in parte s. Petri slare
37 '
286
Werner II.
1076
1077
Januar
Ende
Februar
Kanossa
Kanossa
um Mai
voluissent; ex qiiibus . . Argentinus . . . . Spirensis, Basiliensis, Constan-
tiensis . . . episcopi ibidem reconciliati sunt et in eommunionem recepti. —
Vgl. aber Meyer von Knonau, Heinricii IV. II. 887 Anm. 7. 321
in Begleitung König Heinrichs IV. bei dessen Zusammenkunft mit Gregor VII.,
der ihm wie den tibrigen Getreuen des Königs nach der Lösung vom Bann
den Friedensku(') gibt.^ — Sclnviib. Ann. MG. SS. V, 290. 32'2
soll nebst den übrigen Bischöfen, die sich beim König befanden, vom Papst
in den Kerker geworfen sein, um zu einem harten Eid gezwungen zu wer-
den. B. Werner entzog sich aber durch die Flucht dieser Zumutung, ohne
vom Banne gelöst zu sein. — Schwab. Ann. M(i. SS. V, 'dW zu 1(177:
episcopos . . . papa iussit illic incarcerari, prout sibi bene complacuit. In-
snper pactum sacramenti cuiusdam, quod a familiaribus regis papae adhuc
persolveiidum restiterat, ab eis fiendem exigebatur. Quod ipsi contentiosa
quadam discordia longe aliter quam conderelur, pervertere conantes sese
reatu periurii cito a pajia capienJos dum metuerant, ne omiiino ipsi iura-
rent, modis onniibus caviUosi ditfugerant. Ex quibus Augustensis episco-
pus absque licentia noctu inde dandestina fuga non reeonciliatus evaserat.
— Diese Erzählung kann sich nur auf die kurz vorher in der Begleitung
des Königs genannten Bischöfe beziehen. Riezler. Gesch. des Hauses Für-
stenberg .S. 23 verbessert daher mit Recht Augustensis in Argentinus.
Sehr zweifelhaft erscheint aber die Riclitigkeit des ganzen Berichtes: un-
mitlelhar vorher wird die Aussöhnung des Papstes mit den Bischöfen er-
zählt (Reg. nr. 322); nach Lampert war der B. von Naumburg im Auftrage
des Papstes nach Reggio gegangen (Meyer von Knonau, Heinrich IV. II,
773); kurz darauf neinit der Annalist die Biscliöfe von Straßburg und
Basel „reconciliati" (Reg. nr. 32.Ö). Daß der Verfasser hier die frühere
Einsperrung der Bischöfe von Toul und Speyer in Klöster herangezogen
hat, wie Meyer von Knonau a. a. 0. S. 774 vernmtet, halte ich für zu
weitgehend. Ich schließe mich eher der Meinung Mays an, daß der Bericht
eine Erfindung des Annalisten ist, gestützt auf das spätere Verhalten der
Bischöfe. 323
soll Heinricii IV. die Nachricht von der Wahl des Gegenkönigs Rudolf ge-
bracht haben (?). — Helmold. Chron. Slavorum MG. SS. XXI, 32 zu 1077:
Surrexit (juidam Straceburgensis episcopus, amicissimus regis Heinrici, et
velociter vadens Roniam. diu (juesitum regem invcnit inter meniorias mar-
tirum deversanteni. De cuius adventu rex letior efTectus, cepit percunc-
tari de statu regiii, aut si omnia in pace consisterent. Cui ille intimavit,
novuni principem electum, factuque opus esse, ut quaiitocius Tentonicam
terram reviseret. ad conforlandus amicorum animos et conatus hostium
comprimendos. Cumque rex prctenderet, nequaqnam sibi sine licentia sedis
apostolice abeundum, ille respondit: Noveris certe. onme hoc couspirationis
malum de fönte Romane pertidie manasse. Imo si captionem evadere vo-
les, de Urbe tibi clancnlo exeunduin est. 324:
hält ebenso wie u. a. B. Burchard von Basel fest auf Seiten des Königs aus.
Ihrem Einfluß wird es zugeschrieben, daß die Briefe der päpstlichen Le-
gaten an die Bevölkerung des Ober- und Mittelrheins keinen Anklang fan-
den. — Schwab. Ann. MG. SS. V, 21t4: Basiliensis et Argentinus anti-
episcopi, qui nuper ab apostolico reconciliati et in parte iustitiae se dein-
ceps pennaiisuros professi sunt ... in onniibus Heinrico rcgi uiia adiiae-
serant; a. a. 0. S. 297: His postpaschalibns diebus (Ostern April US) apo-
stolicae anctoritatis litterae omnibus citra Rhenum per Alsatiam et Lotha-
ringiam et Theutonicam Franciain connniuicntibus, set ex nomine episcopis
direclae sunt, per quas eis onnies coniurationes et pacis perturbationes et
discordiae, et ne Heinrico regi, ut solet regi, oboedirent aut servirent, in-
Woriior Tl.
287
1077
.l.ili 1
(1065-77)
Mainz
terdictum est. Qiias prae eaeteris Basiliensis et Argeiiliiiii.s atilicpisciiiii
oiiiniiKi conteiiiptui lial)c'iiles, floi-ci [)eiidel)ant. 3-5
kämpft im Vereine mit anderen oberrlieinisclieii iiihI l)urguiidisi-lien Hisi-Iiöfen
mit Raul) und Brand, mit hartem Driu-k und Anu;riH' gef^cn die Gemahlin
des üegenkünigs Rudolf, Adellicid, um das ganze Land (Jcr königlichen
Partei /.u unlerwerferi. Nicht uline gelegeiiHichc Verluste und Niederlagen
ging der Kampf vor sich: zweimal wurden hni'gundische Scharen, die
keck ihre Plünderuugszüge auf alamannisclien Boden ausgedehnt halten,
von den Kriegern Rudolfs hesiegt und in die Flucht getrieben. — Schwab.
Ann. MG. SS. V, 298: (Juippe Basiliensis, Lausannensis et Argentinus
anliepiscopi cum oimiihus. ijuos ad sc altraxerant, mox praedis incendiis et
omnimodis |)ersuasii>num et in[)ugnalioimm pressuris cnncla, (piae ad regem
pertinebant. studiosissime devastabant, (]uous(pie totam ferme illam patriam
sibi regique suo subiciebant. Set non abscjue malo et detrimento suo.
Bis quippe a militibus regis RoudoUi victi, caesi et fngati sunt Burgun-
dionum turmae, quae partes Alemannicas praedaturae impetu hostili super-
bissime invaserant. S'Jtt
König Heinrich (IV.) schenkt auf Intervention von Fürsten, Bischöfen, Grafen
und anderen Getreuen, besonders aber wegen der treuen Dienste des Sti-at'-
burger Bischofs Weruher der Straß burger Kirche die Grafschaft im
Gau Brisgowe, die dem ehemaligen Herzog Berlitolf (von Zähringen-Küruten)
durch gerechten Urteilsspruch genommen ist, samt Zubehör. - Schoepflin,
Als. diploni. I, 17() nr. 224 aus Abschr. des bischöfl. Archivs in Zabern;
SchoepHiii, Hist. Zaringo-Badens. I, öö aus Or. ebenda: Würdtwein. No\a
subs. VI, 247 nr. 10"); (irandidier, Alsace II pr. 141 nr. 4S!I aus lib. sal.
von 1347. — Stumpf nr.
im Breisgau S. IH.
2805. - Vgl. Fehr
Entstehung der I.andeshuheit
:«7
Alteburg weiht die Kapelle des hl. Nikolaus zu Alteburg. — Berth. Zwifalt. chron.
b.ReulIingen MG. SS. X. 98 über Schenkungen des Grafen Liutold von Aciialm an Zwie-
falten: capellam quoque sancti Nicholai in eodem loco (.Mlinburc) silam, a
fratre suo Wernhero Argentineiisi episcopo, antequam in schisma caderet,
consecratam. ;i"iS
Straßburg
1077 j
Nov. 14 (Pfd
rzh
erbaut auf Bitten der Klausnerin L'ticha ein Oratorium bei .lung-St. Peter.
Königshtden: t^lu'oniken II, ()46; Wimpfeling, (^atalogus p. 4ö. 3-9
Der Kellermeister Walter von Ebersheimmünster verleumdet gegen den Willen
der Bi'üder und des Straßburger Bischofs den Abt Gerung bei Kaiser
Heinrich und erhält nach seiner Vertreibung die Abtei. Gerung erlangt
dagegen vom päpstlichen Stuhle eine an den Bischof gerichtete Resti-
fulionsbulle. Bei der Rückkehr ins l'lsaß aber wird er von Walter be-
seitigt, der 24 .lahre laug gegen den Willen des Straßbui'ger Bischofs die
Abtei behielt. — Cliron. Ebersheim. MG. SS. XXIII, 444 f. — Ohne der
chronologischen Aneinanderreihung der Ereignisse in der Ebersheimer
(ihronik irgendwelche Bedeutung beizulegen, füge ich doch mit Rücksicht
auf die weiter unten folgende ausdrückliclie I'rwähnung B. Otto's ent-
gegen der Ansicht W'eilauds (a. a. O.) die EiväldiiUL;- uider B. Werner ein.
:{:J0
stirbt auf dem .Marsche nach Baieru im königliciieu Feld I airer, vielleicht als
er gerade lieabsicliligle. sich gegen das Kloster llirsau zu wenden, in
traurigem Zuge bringen die Seinen die Leiche nach Stra(5burg. wo Werner vor
dem Laurentiusaltar im Münster neben seiner Mutter, seinem Valersbrnder
l^gino und seinen Brüdern Egino und Rudolf beigesetzt wird. — Schwab.
Ami. MG. .'^S. \'. 301 zu 1077: illic Argentinus episcopns, prae eaeteris
288
Torf
Werner 11.
in huiusmodi negotiis incentor et auxiliator illius tunc praecipuus, quadain
die more militari Ijellicose loricatus. et tot malorum et faiinoram armi-
diictor et priinicerius, cum ad castra remearet regi suo nimis crudeliter
morigerus, morte repeiitina, cum se lecto coUocaret, in momento prae-
ventus est. Unde sui satis superque exterriti, non parum obstupuerunt,
qui vita illius flagitiosa tantotiens scandalizati sunt. Ipse nainque contra
praeceptum cantuiicum concuhina quadam vidua publica pertiuacia inpu-
doratus abusus est, quam militi suo nuptam. non modica ab eo peccunia
et beneficiis emptam abstulerat ; dehinc apud papam pro luiiusmodi aecu-
satus (s. Reg. 31. j), ipsani abiuratam non devitaverat; praeterque haec ne-
fandissimi cuiusdam inceslus ipsam infamem suspicionem, nuinquam ob id
sua abalienavit t'ornicaria coitione. Sic Dei contemptor industrius, ut Paulus
Samosatenus episcopus ille Antiochenus, qui feminarum consortio delectatus,
clericis suis idem concessit, ne sibi hoc ab eis crimen inputari posset,
cunctis suis canonicis et clericis subparrochianis nee non toti aecclesiae
scandalum non minimum effectus, iram Dei promeruit, aeternae damnationis
ri-'ore feriendus: vae quippe homini. per quem huiusmodi scandalum venit.
Vae namque in diviuis litteris pro aeterno luctu scribitur. Paulus hereticus
ille cum damnatus ab aecdesia noUet discedere, ad sui dedecoris cunmlum
publica inde manu expellitur: hie itidem ab apostolica sanctione pro here-
sibus suis et flagitiis canonice iam damnatus, superni iudicis sententia ad
exemplum cunctis evidentissimum est derepente ut a vita, sie a regno Dei
eliminatus; Vita Wilühelmi abb. Hirsaug. MG. SS. XII, ^2i^2: Evidentius
et severius vindictam dei experti sunt, qui iussu regis Heinrici Hirsau-
gienses exterminare moliti sunt pro eo, quod haeresi eius contra Roma-
nam ecclesiam noluerunt consentire nee aliquatenus eius communione se
contaminare: quippe qui erat sceleratissimus et omnium, quos terra su-
slinuit, tlagitiosissimus. Ipso itaque annitente quidam episcopus Argen-
tinensis nomine Werenherns militari manu aggressus est devastare Hirsau-
giam, sed eadem die, qua tantum facinus comniissurus equuni loricatus
ascendit, sui)itanea morte, antequam loricam exueret, praeoccupatus expi-
ravit et vivens in infernum desiendit. Vivens, iuquam, ut scriptum est,
in infernum descendit^ qui sciens et prudens , ut inique ageret. labo-
ravit, qui innocentes Dei fanmlos perdere affectavit: quod ipsis
etiam militibus, qui inviti ad auxilium eius cogebantur, adeo visum est
abominabile, ut ei dissuaderent et ad tale facinus auxiliari recusarent. Hoc
autem longe ante obitum viri Dei (Williheimi) contigit; sed deinceps tale
aliquid contra locum sanctum et eius habitatores praesumendi omnibus
usquequaque metum incussit; Sigebotos Vita Paulinae (Thüring.-sächs.
Geschichtsbibl. I, 66) : Rex . . adversus eam (Kloster Hirsau) armatam di-
rexit multitudinem, in qua quasi signifer et dux aliorum Argentinensis
ecdesiae presul VVerinherus ceteros Hirsaugienses debellaturos antecedebat.
qui ad oppidum, quod Porzheim dicitur. veniens pro infulis pontiticalibus
loricam prinuis induit et mutato prepostero ordine meiite et habitu, id est
ex derico factus tyrannus in ipsa lorica dicto cicius exspiravit sicque totius
impietatis conatus confusus conquievit et recessit; Ann. necrolog. Prumiens.
MG. SS. XIII, 22^ zu 1077: Werinherus episcopus; Ann. Marbac. Schul-
ausgabe S. 31 zu 1079: Wernharius secundus, scilicet Argentinensis epi-
scopus, obiit; Ann. s. Vincentii Metensis MG. SS. III, 15 zu 1079: Wern-
harius Argentinensis obiit; Königshofen: Chroniken II, 646 zu 1079. — J^^^f-
Necrol. Spirens. (Karlsruhe. G. L.A. Anniversarien nr. 33. — ZGORh XXVI,
441): XVIII Kai. Dec. Wemherus episcopus et frater. - Begraben: Schwab.
Ann. a. a. O. p. 302: Quem sui acceptum mox ad sedem suam infausto
itinere tumulandiim reportarunt : Berth. Zwifalt. dinm. MG. SS. X, 101:
Horum maier Adelheit cmu fratre suo Hunfrido Ravennatensi episcopo pre-
posituram Embirrach et villam Sahsbach Argentinensi aecclesiae conlulit,
ubi et ipsa cum Eginone Liutoldi comitis patruo et tiliis suis Wernhero
Werner IT. Tlne|)al(l.
289
1077
1078
Mai 13
Straßburg
eiiisdcin loci episn^po, Eginoiie atipie Moudolt'o iuvoiiili at'late in cuiiligui.s
locis occiso in aecclesia saiicüie Maiiai- ante altare sfti Laurentii sepulta
quiesi-it. llorum iiümiiia vel anniversaria lil)ris nostris ini^eriiinius, Werii-
lieri tarnen episcopi et Kginoiiis fratris sui noniina tantuninioclo in iibris
nostris non notavitnus, ([iioniam cum rege lleinrico. qui peceavit et peccare
i'ecit Israel, coninnniicavernnt et in coniiiratioiie contra aposlolicuni in finein
usque perseveraverunt et in tali heu! sdiisniate perierunt. — Erst nacii
li. Werners Tode fiel ihm ein Anteil des llausgutes zu, und zwar der
Platz, wo bald darauf das Kloster Zwifalten erbaut wurde. — Urtlieb.
Zwifalt. chron. MG. SS. X, 73: Iste locus in divisione praediorum in
sortetn obvenerat VV'erniiero fratri eornm (Liutolds und Cunos). qui cum
esset .\rgentine episcopus, ante paucos dies obieral: Herth. Zwifalt. ciiron.
MG. SS. X, 98: Aufzüldung der (jüter. Cuncta haec fratri eorum (s. oben)
Wernhero Argentinensi episcopo, qui nuper heu in schismate, de quo
postea dicturi sumus (s. oben), perierat, sorte obvenerant. — In der Wer-
tung der Zeugnisse für 15. Werners Todesjahr folge ich Meyer von Knonau,
HeiMri<-li IV. 111. 71, der nach dem Schwäbischen Annalisten, der sicli am aus-
führliclislen über die Beteiligung Werners an dem Bürgerkriege auslaßt,
1077 annimmt. Maßgebend erscheint mir vor allem, daß der Tod des
Biscliofs sich 1077 ganz ungezwungen in die Erzählung der kriegerischen
Ereignisse einfügt, und daß Werner, der vielgenannte Parteigänger König
Heinrichs, von jetzt ab nirgends mehr erwähnt wird. Die Erwähnung des
antiepiscopus Argentiuus zu 1078 beziehe ich also auf Werners Nach-
folger. S. Reg. nr. 333. Anderer Ansicht ist Bloch, der sich auf das,
allerdings gewichtige. Zeugnis der Ann. Marbac. stützt. Doch ist darauf
hinzuweisen, daß gerade an dieser Stelle deren Chronologie in arger Ver-
331
wirrung ist
S. Reg. nr. 334.
Thiepald (1078-1082).
Sommer
König Heinrich IV. setzt den Konstanzer Propst Thiepald, seinen Kaplan,
gegen den Willen des Domkapitels und den Bann des Papstes zum Bischof
ein. Dagegen begrüßen die Stiftsherren von St. Thomas die Erhebung
Thiepalds mit Freuden. — Schwab. Ann. MG. SS. V, 311 zu 1078: Ibi (zu
Straßburg) diebus rogatiouum commorans, Thiepaldum Constantiensem prae-
positum. suum (piutiue capellanum, contra volunlatem canonicorum et do-
mini apostolici bannum illic episcopum incathedravit. Uli nauKiue. (piia.
ne aliquem a rege Heinrico reciperent, iam ex parte domni papae eis
interdictum est, canonice sibi quemlibet eligendum in Christo concorditer
deliberabant. Istius auteni proniotioni cum illi canonici d(> Sancto Tlioma
magnopere assensinn et laudameiitum praebucrinl, divinam non inulto post
ultionem experti sunt (Brand von Kirche und Kloster): .\ini. .Marbac.
Schulausgabe S. 31 zu 1079 (vgl. Reg. nr. 331): cui (Wernhario) Tliebaldus
successit; Köuigshofen: Chroniken II. 646: Theobaldus was bischof 5 jor.
— Der im Weingartuoi- VerzeichnTs Konstanzer Bischöfe (Dünnnler, Neues
Archiv XI, 40.S) genannte Thiolbaldus episcopus. Thietbahlus episcopus
non ordinalus ist sicher identisch mit dem .Straliburger Bischof, der sich
als Koustanzer Propst leicht in diese Reihe verirren konnte. Darnach wäre
der Name aus der von Ladewig aufgestellten Liste Konstanzer Gegen-
bischöfc (ZtiORh. NF. I, -2:24 luid Konstanzer Regesten nr. 664) zu streichen.
— Über Münzen Thiepalds (V) vgl. Dannenberg. Deulsciie Münzen der sächs.
und fränkischen Kaiserzeit II, 478. 33»
Oberrliein | nimmt in Gemeinschaft mit dem B. Burchard von Basel den Kampf gegen
die Anhänger König Budolfs auf. In dem von Plünderung. Brandstiftung
I und Kirchenschändung erfüllten Kriege ziehen die beiden Bischöfe in einem
290
Thiepald— Otto.
1078
1082
Aug. 2
Treffen gegen Markgraf Berthold, den Sohn des gleichnamigen Herzogs,
den Kürzeren. — Schwab. Ann. MG. SS. V, 311 zu 1078: üehinc per totam
aestalem phu'es undique motus per Alemanniam, Alsatiam et Auslrifrantiam
conferl)ueraiit, et privatis bellis ex parte Heinrici regis victi, interfecti et
fugati sunt, qui praedas, incendia et sacrilegia plurima in ipsis aecclesiis
sacris, teinerarii violatores earum, exercuerant. Ex (juibus Basiliensis et
Argentinus autiepiscopi vix fuga elapsi sunt, niilitibus illoruni a marchione,
Bertholdi ducis tilio, fortiter pugna prostratis et captis, rusticisque quos
per comilatus sibi adjuratos in auxiliuni undique coegerant, ex parte eunu-
chizatis; Bern, chron. MG. SS. V, 435 zu 1078 (August): Eodem tempore,
cum Alemanni facto exercitu ad dominum suum regem Roudolfum prope-
rarent. pene 12 milia coniurati populi transitum Nectarae fluvii illis pro-
hibentia partim occiderunt, phirimos autem misericordius castigando eunu-
chizaverunt. — Vgl. auch hier über das Mißverständnis, das die Ann.
Marbac. mit Angabe von 1071» als Todesjahr anrichteten. Meyer von Knonau.
Heinrich IV. III. 13.^. '^'^'^
stirbt. - Jahr: Ann. Augustani MG. SS. HI, 130 zu 1082: Ann. Marbac.
Schulausgabe S. 33 zu 1084: Tlieobaldus Argentinensis episcopus obiit.
— Tag: Necrol. Spirense (Karlsruhe. G. L. A. Anniversarien nr. 33. —
ZGORh. XXVI, 433) zu August 2: Diebaldus Argentin. episcopus et frater
obiit. — Begraben nach Angabe Specklins im Münster (handschriftl. Auf-
zeichnung Job. Pfelfingers Straßb. Univ.- u. Landesbibl.). — Da der Nach-
folger Thiepalds bereits 1084 März 21 in Rom erscheint (s. Reg. nr. 33(5),
so nehme ich mit Bloch, Ann. Marbac. a. a. 0. und Annalen S. 68 Anni. 1
sowie mit Meyer von Knonau, Heinrich IV. III, ÖIO die Angabe der Ann.
August, an. Die Ann. Marbac. setzen die schon Reg. nr. 331 vermerkte
Verwirrung fort (oder bezieht sich ihre Jahresangabe auf die Einsetzung
B. Ottos?). Vgl. auch die Notiz Königshofens von der fünljährigen Regie-
rung des Bischofs Reg. nr. 332. 334
(108-2
Aug. bis
1084
März)
Otto (108284-1100).
von Kaiser Heinrich IV. eingesetzt. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 33 zu
1084: cui (Theobaldo) Otto scismaticus successit. — Herkunft: Die Verwandt-
schaft mit den Staufern als Sohn Friedrichs von Büren und der Hilde-
gard, der Tochter Graf Gerhards I. vom Nordgau (V). erhellt klar aus den Ur-
kunden der letzteren und ihrer Söhne für St. Fides in Schlettstadt (Reg.
nr. 347 ff.). Die Herkunft Hildegards sucht Witte, Der heilige Forst und
seine ältesten Besitzer (ZGüRh. NF. XII, 221) festzustellen, wo auch Literatur-
angaben und kleine Stammtafel. Zur Übersicht über den Familienbesitz
der Staufer im Elsaß, der hauptsächlich aus der Erbschaft Hildegards her-
rührte, vgl. auch unten Reg. nr. 347 und 352. — Die Erhebung B. Otto's.
des Bruders des tätigsten Verteidigers der königlichen Sache in Süddeutsch-
land, des Herzogs Friedrich I. von Schwaben, bedeutete einen großen Er-
folo' Heinrichs IV.. der dadurch in dem Straßburger Bistum einen festen
Stützpunkt behielt; vgl. Meyer von Knonau, Heinrich IV. III, 510. Daß
auch den Zeitgenossen die Wichtigkeit der Neubesetzung klar war, geht
aus der Äußerung eines hartnäckigen Anhängers der päpstlichen Partei, des
Bischofs Herrand (Stephan) von Halberstadt, hervor: dominus autem Heu-
ricus, quem regem dicunt, episcopatus et abbatias vendidit . . . Slrasbur-
gensem pro gladio (Libelli de lite II, 289). Von Dümmler a. a. 0. p. 28tJ
auf B. Theobald bezogen, trotzdem er die Abfassungszeit auf 1094—1095
festsetzt. — Über Datierung s. das vorhergehende Reg. 335
Otto.
•201
1084
März 21
iioii
1085
Jau.
Mai 4
(Main/)
I08<i
nach Juli
interveniiTl /.iisamnipn mit der Kniiiiriii Mcillia iiml amlircii Kculislürstfii in
der rrJiiiiidc Köiiiy; Heiniiciis IV.. der drin !!. Munliard von Masel das dul
JJapliolNleiii silienlct. - Aliiri'tiit. I{a|i|Mp|lsl('in. Urk. M. 1. 5 n. 7. — Stiini|)f
nr. Jfs:)}.. - Ans der Aiiwesenlieil ß. Uttu's liiiU sich auf dessen Teil-
nähme an der glcichzeitij,' in Rom abgfshaltenen Synode schließen, die
Papst Gregor VlI. ahsi'tzte und Clemens (III.) auf den Stuhl Fetri erhöh.
Ansprechend erscheint die Vernudung .Meyer von Knonaus, Heim-i«h IV.
III, .")2S, daß sich H. Otio damals zum ersten Mal nach seiner F.rhehmii;
beim Köniue einfand. V^l. das vorlierL^eiiende Redest. ;i;ji}
\'i;i. das vorlicrgeiiende Regest.
Zeu
3uge in der Urkunde Kaiser Heinrichs IV. über eine (Jüterschenkung an
das SlÜt Neuweiler. — Abschr. 17. Jahrhdts. Str. R.-A. G rt'.VAä. —
SchoepHin, Als. diplom. I. ilö nr. 2(54; (Jrandidier, Alsace II pr. 14!»
nr. 4!)« aus Cartular von .Veuweiler. — Stumpf nr. *2SG(j. — Die Echt-
heit der schon von Schoeptiiu stark angezweifelten Uikunde hat Grandidier
a. a. ü. noch verteidigt. Stimipf wieder bestritten. In der vorliegenden
Fassung ist die Urkunde sicher verfälscht, doch scheint der Inhalt auf
eine echte Grundlage zuii'ickzugehen. 3;J7
gibt, da er selbst wegen der Bedrängnis seiner Diözese nach Hause ent-
lassen war, durcii (iesandte sehie Zustimmung zu den Ueschlüssen der
Mainzer Synode, auf der Papst Clemens (III.) anerkannt wird. — Liber de
unitate ecdesiae conservanda (MG. Libelli de lite II, 236): Indicta est sy-
nodus apud Moguntiani secunda hebdomada post pascha . . . Borcardus
quoijue Basiliensis episcopus et Otto Slrazburgensis ecclesiae episcopus per
legatos suos consensenmt et suliscripserunt, qui propler hostes suos eru-
deliter nimis immiuentes domum dimissi sunt. — Die Nachricht von dem
Vordringen der grimmen Feinde im Elsaß bezieht sich wohl schon auf die
Kämpfe, die B. Otto als Anhänger des Kaisers mit dem (Jregoriancr Graf
Hugo von Egisheim und seinen Verbündeten zu führen luitte; vgl. unten
Reg. nr. 340. Daß es aucli unter der hohen Geistlichkeit Straßburgs nicht
an Anhangern der pa|)stliciien Partei fehlte, beweist der Brief Bernolds
von St. Blasien an den Propst Adalbert von Straßburg: domino ac cau-
tissimo apostolicae auctoritatis astipulatori Adelberto Argentinensi prepo-
sito, non tarn mente quam corpore super oll.AS carnium Egy[)ti collocalo
in De lege exconmamicationis (MG. Libelli de lite II. 101) : Abfassungszeit
10S4 Dezember 11 bis lOSI» Mai 3(t. vgl. Meyer von Knonau, Heinrich IV.
IV, 108. — Die Nachricht von der Mainzer Synode des Jahres 108() (Cos-
mas Prag. MG. SS. IX, 1)1), daß auch hier B. Otto durch Gesandle seine
Znstinunung zu den Beschlüssen gegei)en habe, fällt nach der Untersuchung
Spangeid)ergs, Die KCMiigskrOnung Wratisiavs vmi Böhnu-n und die angeir.
liche .Mainzer Synode des Jahres 10>St) (MIÖG. XX, 382). der sie als iden-
lisch erweist mit der des Jalires 1085. 3;i,S
wird grwcilit
I oi'dinaliiiiii^
— Datierung in Urk. B. Ottos von 10'J5 Juli 23 Reg. nr. 3.'t2 :
anno iiniin. ;{;{<(
vorCakibiid
wild bei der Belagerung von Cakibudi. die er bereits ein Jahr lang eifrig
belreild, eines Morgens von Graf Hugo von Egisheim überfallen; nach
vielem Blutvergießen führt der tJraf die meisten als Gefangene fori, die
übrigen jagl er halbbekleid(>l in die Fliichl, nininil dem Bisch.d" seine In-
signien ab und treibt ihn schmachvoll lorl. Chronik des Jean de Bayon.
Ka|). 83. Da die mir zur Verfügung sleliendcn Lesarten: Nancy. Bibl.
pnbl. ms. nr. 348 Abschr. von ir)4'K Paris. Bibl. nation. ms. laiin. nr. 100|.">
und Absrhr. im Karlsruher Nachlaß Grandidiers, nichl ausreichen, um einen .
sinngemäßen Text herzuslellen. mul^ ich auf die von der Kommissi.ui zm-
lleiausg.ibe lolhringischer (;escliiclils(|uellen \(ulierpilele Ausgabe der
Chronik verweisen. — Die von Grandidi.T (Karlsruher Nachlaß) vorge-
Wenlzcku, Ucgesluii iloi' lliSL-liüIe voll Slraßbiiiy;.
3S
292
Otto.
1086
1089
Mai 30
Sept.
Straßburg
schlagene
Emeiidation von Cakibudi in Dagsburg ist anspretliend: diis
uns vorliegende Material genügt jedoch niL'ht, eine Entscheidung trellen zu
können. 310
überträgt auf Bitten seines Cetreuen Wanh;ud sechs Mausen, die dieser in
der Gemarkung Volkoldesheiiu als Lehen Ijesaß und fiir elf Unzen Denare
aufgegeben hat, dem Straßburger Donistift. Wanhard und seine
Nachkommen erhalten das Grundstück zu Erbrecht, und letztere haben
jälirlich am Todestage Wanhards fünf sidos .Shaßinuger Münze zu er-
legen. Hoc, quia nostris pkuuit üdeliijus, hac qua praeliiiatum est hadi-
tione firmavinms et sub advocati Heinrici caeterorumtjue sultscriptoium
testium assensu signavimus : Burchardus praepositus, Hartwig decanus,
Hezel archidiaconus, Anshebnns camerarius, Herold cantor caeterique con-
fratres; Friderich dux, Cuonrat. Walthere, Ludewig, Hereman, Otlo. Cuono,
Manno. Acta sunt haec anno incarn. dom. iOS«.». indict. [^2. 3 kal. Innii,
luna 4. Manno notarius scripsi et subscripsi. — Würdtwein, Nova subs. VI,
25-2 nr. 107; (irandidier, Alsace H pr. 151 nr. 501 aus Hb.
sal. von
- Vgl.
341
1347: Wiegand. Straßb. Urk. B. I, 49 nr. 58 aus Grandidier.
Reg. zu 1156 April 14.
empfängt den Grafen Hugo von Egisheim in der Straßburger Vorstadt und
bewirtet ihn. Nach dem Mahle wird der Graf im Schlafgemach des Bischofs
von dessen Mundschenk und einem Genossen aus Blutrache mit einigen
seiner Ritter getötet, nachdem die Mörder den Bischof vorher hiiiausge-
trieben halten. Die meisten hielten B. Otto für unschuldig an der furcht-
baren Tat, während einige im Hinblick auf seine Niederlage vor Cakibndi
(s. Reg. nr. 340) seine Mitwissenschaft betonten. — Chronik des .Jean de
Bayon (Nancy, Bihl. publ. ms. nr. 348; Paris, Bibl. nation. ms. latin.
nr. 10015: Karlsruher Nachlaß Grandidiers; Belhonune. Hist. Mediani mo-
nasterii III, 205) Kap. 83: Denique cum in suburbio Argentinae, qnod ser-
mone accolarum Halleym vocatur, is eonsul ab urbis episeopo pransum in-
vitatus, coena etiam peracta, post longa dispositionum consilia, qnihus plu-
rimam noctem verterant, thalauuis ipse pontificis dormitum eos in simul
locasset, Sigefridus pincerna, cuius collegae patrem, sibi vero piaefatus
comes fratrem olim graviter mortilicaverat, audacter ii duo ipsam cnm ü-
dissimis cameram irrumpentes. cum praesulem ab intus propulsassent, iam
dictum Hugonem somno qnidem iam sopitum multis vulnerum lacerantes
ictibus cum 4 vel 5 nobili genere pedissequis interimuiit. Sed huius caedis
quamqaam pontificem insontem plerique, aliqui tamen non inexpertem fore
arbitrantur; Ann. Marbac. Schulausgabe S. 3tj zu 1089: Hugo comes de
Egensheim, indefessus miles sancti Petri, sed nimiuni credulus Ottoni Ar-
gentinensi pseudoepiscopo, a servientibus eiusdem episcopi Haseiahe occi-
ditur in cubiculo cum ipso ad dormiendum collocatus ^ Bern, chron. MG.
SS. V. 44!» außer „Haseiahe". Vgl Bloch, Annalen S. 08: dagegen Zu-
satz Bernolds: „2 Non. Septembris". Liber de unitate ecclesiae M(;. Li-
belH de lite II, 203 : Hug potentissimus comes Alsaciae post multa crudelia.
quae fecerat vel in ecclesia vel in re publica, occisus est; Ann. OUenbur.
iMG. SS. V, 8 zu 1090: Hugo comes Alsatiae peremptus est; Necrol. Alt-
dorf. (Grandidier, Oeuvres ined. IL 144 3): Nonas Septembr. Hugo comes
et cum illo quatuor milites, Bertolf. Egelolf et duo Lamberti, obierunt anno
1089. — Zum Verständnis vgl. Reg. nr. 338 und Reg. nr. 340. Der Wert
der von Johannes von Bayon gebotenen Erzählung läßt sich erst nach
einer kritischen Ausgabe seiner Chronik feststellen. .Jedenfalls hat er. hier
wie an anderen Stellen wertvolle reichsgeschichtliche Nachrichten des
11./12. .Jaluhdts. verwertet. Die Ortsbezeichnung Halleym hat (kandidier
(Karlsruher Nachlaß) nicht ungeschickt als Allmend erklärt, (oder etwa der
spätere HohvigV). 34'^
Otto.
ImTj
Sept. i2 Verona inf
1^93
interveiiicil
it
Stiiiii|i
Sept. 21 1 (Vfidiiii)
(108C-94)
•Conques
. er l iku.Kk- Kaiser lleiniidis IV., der .leii. Histuii. JJ.ixei.
eine (..atsel.alt .in l'uslcTlal schenkt. - M,.n. Uoica XXLV, Hr, n. m!
:m
inle.veni..,t in der Urknnde Kaiser Heinricl.s IV., der den. Histu.n Speyer
Nahgau scl.enkt. - Reiidin- Uik. M. der liis-^iiofe
Stmnpr nr. :2!.U4. '^^±
genannte (uiter im
zu Speyer I, tw ni-.
(>,S.
Schlettstadt
1091
l!, V IM f'''"r?'""'^f'i''' '^"'" SchwaLenherzog Friedrich nn.l Konrad.
enie Wallfahrt „ach den, Kloster C„n.,nes. w., es ihnen so j,ut fjefallt. -ialJ
he Mrudcr. vor allen. R ()l,,„ cnins anctoritaten. cnn. pmdentia c^elJw
fiat.es plunnmn, reverehanlnr. den Al.t nach ihrer Rückkehr auffürdern.
einen semer Mönche zur Uedienung der m Khren der hl. Fides auf ilwvm
Ligen erl.anten Kirche m senden. - Quallter sancta Fides ad.|nisivit predinn.
quod m Alamanma possidet MG. SS. X\-. ....7 ans llandschr. i± Jahr-
hdts. des Klosters Muri. .,V-
weiht die Kirche St. Fides in Schlettstadt. - Bericht in
gards Reg. nr. 347
der Urkunde Hilde-
Hildegard
1095
Fchr. 4
mit ihren Sühnen. B. Otto von Straßburg. Herzog Friedrich
von Schwaben, Ludwig AValter und Konrad sowie mit'ihrer Tot-hter A.lel
he.t übertragt die Kirche zu Slezestat, die sie nach dem Vorbild des hl.
m i,V u,'!:' Ji' r" r \'"V!'"-«;" ^'^'''"«' 'le.n B. Otto, hat weihen lassen,
an die Abte. St. Im des .n Concha. Dazu gibt sie den Mönchen, die von
Abt gesendet werden sollen einen Hoftür die Klostergebäude, zwei Mausen
m dei Gemarkung Umttenkheim im Gau ElsaI5, einen Weinbeig in Onoltes-
..uile,e und zwei Hön^e. Die Kirche und ihren Bezirk (atriunO befreit sie
um jeder Abgabe uml setzt unter dem bischöflichen Banne ihres Sohnes
est, daf5 weder der Priester der Pfarrkirche (baptis.ualis eccl.) noch ein
anderer Ge.stl.chcr oder La.e wegen Begräbnis „de,- unter sonst einen.
Vo. wände deuBez.rk bennrnh.gen darf. Acta auteu. sunt haec et feliciter con-
sm.u..ata anno ab ...ca.-nalione duii.ini nostri Jesu Ch.isti I()!I4 indic-
sZ. Sof''"''"'"";''" '"'».",■'■•''»"'■« q"^'-to; sab Otto..e A,genti„ensi epi-
scopo. Suevo.u.nque duce Fr.derico. ceterisque subnotafis teslibus. Bn.c-
bardo maioris eccles.ae praeposito, Herohio cantore. Uue.-nhero ca.ne.a.-io
cetensqne t.at,-.bu.s; de S. Tl.oma: Cunone praeposito. Ma.„,o..e celerisq.;;
de b. Pe .o: Ilezeb.io p.aepos.to, Camberlo. Joanne ceterisque qua.npln.i-
1 ... e.us,lem o,d,n,s A„sl,el..,o advocato. ceterisque qua...\3luJimis' eins
o.dms - üealus Bhcnanus, Re.-. gennanic. h 111 p. 2S)4 aus einer \bschr
■n SC. ..Ilsh.dl: \Vü.dlwein. Nova snbs. VI. 25G L l,.«,: (i.'ÜSLiier t N
Palast *"'■ '"'■ "^^ ""' ^'■- ''"' '""'-■'""• -^••'^''i^^ i"> ^traßbu.ger
;{47
Sf.,.P.bm, |beu,kund..|. ,laP. e.- unter den Lehen, die er und seine B.-üder n.il Zusli.n-
, nn.ng .l.re.- verstorbene.. Mutter llildega.d den. auf ih.e.u llausi^ut Sleze-
stat errichteten Kloster St. Fides geschenkt habe, ein Allod. das .je zu
Erbrecht n, der Ge..,a.-knng Unifheuesbein. bcsafie... ge^^e.. de., Ei..sp,ncl.
clan.o,.) e.,.es gew.ssen (.otifried gesichert habe. Er^ab diesen, nä..,-
beVil^d^lTi: ""T" '"'T'':'"' ^"•"•^'""■^'■' ^""'^e (pe.-n.ssu,.a) und
bel..ed.gle .In. so vor /eugen. Ada sunt hec A.genline an,,., ab incan.at.
domin. nos .•. Jel.su Lh.-.st. 10».-,. in.lictione 3, secun.lo nonas I-Vbrua.ü
Uttone piefa o ep.scopo hec p.vscntialilcr ai;cntc et cun, suis pah.lini.
l.nn.at.bus r.te co,d...nanl... Ihnchardo piin.ipMli p.vposilo. C.no'.e vice-
' ""• M=""'""e "olano, Ansheln.o u.bis p.efecto, Ottone ll.esau.a.io.
33*
'294
1095
Otto.
Juli ^l
Juli -li
^ t TT inim
Cuiione urliani iuris villico. stal)uli tuniite Bernliardo. — Würdtwein. Nova
subs. VI, !258 iir. 110; Giandidier, Alsace II pr. 161 nr. 511 aus besie-
gelt. Or. des biscliöfl. Archivs
luuii;- a. a. 0.
ni Straßbureer Palast.
Siegelbeschrei-
348
wild duicb ^'e^lllittl^ng eines Ritters Walter von seinem verstorbenen Bruder
Konrad gemahnt, seine Seele dnicb milde Stillungen an die Kirrhe St. Fides
zu erlösen. Konrad beritbtet dem ^Valter zwei Fälle, die nur er und B.
Otto wissen könnten, zum Beweise der Wahrheit seiner Erscheinung. Zu-
gleich mahnt er seine Brüder zu einer zweijährigen Wallfahrt nach Jeru-
salem. j\uf die Erzählung Walters hin geben die überlebenden Brüder
Komads ihre Besitzungen in Scblettstadt an St. Fides. — Qualiter samta
Fides ad(jnisivit predium quod in Alamannia possidet Mtj. SS. XV. \)\)S :
Liber miraculorum sancte Fidis p. p. Bouillet p. 26'.) ff. — Eingereiht mit
Rücksicht auf die Benutzung dieser Erzählung im folgenden Regest. t$-l-9
schenkt in Gemeinschaft mit seinem Bruder, dem Herzog von Schwallen, und
im Verein mit ihrer Mutter zum Seelenheil aller ihrer Verwandten und
besonders ihres Bruders Konrad, der sie durch einen seiner Dienstleute,
den Ritter Walter von Tubelleslieim, hatte mahnen lassen, der hl. Fides
sowie dem Al)t Bego von Concpies und seinen Mönchen folgendes: 1. den
Ort Slezstat (locuni de S.) und ihren ganzen Besitz daselbst zu freiem
Eigen: 2. zwei Teile des Zolls und des Bannes auf der Ylla und vier
Fischer: 3. zwei Teile des Oesterlioltz auf der andern Seite des Flusses
mit den Riedwiesen, mit Festsetzung der Verpflichtungen der Förster;
4. ihre Leute und Besitzungen bei dei' villa Kunegesheim unter Festsetz-
ung ihrer Verpflichtungen; 5. die Kirche von Groba mit Zehnten. Gütern
(dominium) und Bann, wie sie B. Otto selbst begabt hatte, vom Bächlein
Lutenbach liis zur Chera; 6. die Forstgerechtigkeit, — Bericht in der Ur-
kunde Herzog Friedrichs II. für die Fropstei St. Fides mit anno incarn.
lOilö. ind. 3. data 12 kal. Augusti, luna 1, . . . suli Ottone Argentinensi
episcopo .... — Vidimus von 1304 März 25 Scblettstadt St.-A. nr. 122.
— Würdtwein. Nova subs. VI, 286 nr. 123; Grandidier, Alsace II pr. 191)
nr. 546 mit 1105, iuA 13 . . . sub Cuonone Argent. episcopo aus Vidimus
um 1235; Geny. Schlettstadter Stadtrechte 1, 253 nr. 201) aus Sclilett-
stadter Vidimus. — Wie es scheint, hat Grandidier willkürlich die Da-
tierung 1 105 hergestellt, um sie mit der Zeit des Urkundenausstellei s
sowie mit der Tatsache, daß im Abschnitt 8 der Urkunde B. Otto als
gestorben (beate recordacionis) erwähnt wird, in Übereinstinunung zu brin-
gen. Die Urkunde selljst, wie sie im Vidimus vorliegt, ist sicher eine
Fälschung aus dem Ende des 12. Jain-hdts., wie das nach dem Vorgang
von Meister. Die Hohenstaufen im Elsaß S. 42 tf. Geny a. a. 0. ausführ-
lich nachgewiesen hat. Der besondere Hinweis auf die Schenkung der
Kirche von Grube durch B. Otto allein sciieint mir auf eine echte Bischofs-
urkunde hinzuweisen, die dann nach dem Fornmlar von Reg. nr. 352 ver-
laßt wäre. Aus dieser hätte dann der Fälscher die Zeugenreihe und die
Datierung entnommen. Daß die sonst äußerst seltene Datierung nach luna
gerade bei B. Otto 1005 Reg. nr. 352 und in unserer Urkunde vorkonunt.
verstärkt die Annahme einer verlorenen Bischofsurkunde, deren Inhalt mit
Hilfe der Angabe Wimpfelings, Catalogus p. 46 wiederherzustellen ist.
5. Reg. nr. 351. Die Erzählung von der Vision des Ritters Walter ist
der Legende des 12. Jahrhdts. entnommen. 350
schenkt der Kirche zu Groba viele Güter, die er zwischen dem Lutenbach
und dem Gewässer Chera. das die Banngrenze zwischen Bilesteen und
Sletzstat bildet, besaß. Anno Christi 10!t5. XII kal. Augusti, regnante Hein-
rico quarto Romanornni imperatore. — Wimpfeling, Catalogus p. 46, wo
auch eine Bestätigung durch Papst Paschalis erwähnt wird. Inhaltlich
Otto.
Juli :2:-
1096
März 1(
> Ton
rs
jilcii'li mit iir. ."> der voilierf^elieiideu Urkunde.
H. Oü.ps verarlieitet ist.
295
ilic liif M-iliiienc l ik.
:i-»l
itfurkiiiKicl in (ienieinselial'l mit seinen linidern. dem .Scliwalienlierzu« Fried-
rich. J.ndwifi nnd Walter, daß sie die V(in ilirer Mnlter ins Werk ge-
I setzte (Jründung des Khtslers St. Fides in Scldellstadt nach deren Hni-
sclieiden nnd nacii dem Tode ilnes Bruders Konrad lurllnliren werden.
j Daher nliertraj.a'n sie ihr Frli}>:ut in der villa Selezestat. im (ian FlsaC.
nnd in der Cralschall Kirricheim, mit allem Znhehör der hl. Fides und
ülicr-.'iten es dem Aht von Conciues. Die Vogtei über das (int erhält
Jeweils der älteste der ürüder. nach ilerem Tode der .Mit das Recht der
Vogtwahl hekonnid. Ci)er das Gut seihst hat der Aht imd seine Nach-
lol.üei- das freie Verfüünniisrecht, nnd der He/.irk der Kirche (atrimn) wird
y<,n jeder DienslIeisliMiii auch iL;ey:enüher dem Biscli(d' hel'reit. Anüerdem
ist das Kloster bereciiliiit. füi- Aufiehörige der villa seihst, wie für die
der ganzen üiü/ese Beerdiginigen vorzunehmen. Signum Ottoms Argen-
tinensis episcopi, s. Friderici ducis. s. Lndcvvici. s. Waltari. s. Anselmi.
s. Ficssonis. .s. Conradi. s. Henrici, s. Bertolfi. s. Lutlolfi. s. L'tonis. s.
Ileremani. Mauno .Argentinensis nofarius scripsi et snhscripsi et recoguovi.
Data est 1(1 kal. Aiigusti. luna 17, anno dominice incarnationis Hl't."». in-
dictione :5. anno ordiuacionis doniini Ottonis Argentinensis episci.pi nono.
regnante Heinrico (juarto Ronuinoruni imperatore augnsto. — Inseriert in
Vidimns von 1360 August :2tj. Str. B.-A. C 1660 (1). — In einer Ur-
kunde von 130:2 Oktober 1-2 wird das aulgedrückte Siegel B. Ottos als
nnhescliädigt erwähnt. Str. B.-A. (i 1660 (2). — ^Vürdtwein. Nova subs.
VI. 2.")!» nr. 111: (nandidier. Alsace II pr. 142 nr. .")12 aus Ferg.-Abschr.
um 123.1 im bischofl. Archiv im Straßbnrger Palast nnd aus Vidimns von
1360: Desjardins. Uartulaire de Conques p. 40.") nr. ."i7."). 352
erscheint auf der v(ui Papst Urban II. geleiteten Synode, wo er absolviert
wird unter der Bedingung, daß er sich von seinen Vergehen reinige. — Bern.
I chron. M(; SS. V, 464: episcopum Strazburgensem de exccummmicatione re-
sipiscentem (Urban II.) recepit in communionem. ita tamen. nt de
illatis criminibus se expurgaret. — Kurz vorher schon, am Anlang des
.lahres 1096 hatte sich B. Emehard von \Vürzbnrg. auch einer der eifrig-
' sten Parteigänger Heinrichs IV.. dem Papst persönlich unterw(uten. Über
die Motive, die beide, vor allem den Bruder Herzog Friedrichs von Schwa-
ben, zu diesem Schritte vei.iidaßten. ist nichts bekannt. .Vnzunehmen ist
wohl, daß die Kreu/.predigt, die ja nachhaltigen Wirkung auf B. Otto
ausgeübt hat (s. Reg. nr. 358). ihn *zur Versöhnung mit der Kirche trieb.
Vgl. auch Hinschius, Kirchenreclit VI, 148. — In diese Jahre hin ich geneigt
auch den ersten elsässischen Uandfriedcii zu setzen, der v<ui Beatns Rhe-
nanns, Rernm Germanic. libri III p. 1,S3 üiierliefert ist. Das Diktat erweist
klar seine Fassung in der biscliöll. Kauzlei um die Wende des 11. und
12..lahrh(its. Die Not der Zeit, die gleichzeitig in Schwaben zu einer Land-
friedeus-Finigmig Aidaß gab. mag iiuch im Elsaß zu einer gleichen Verein-
barung geführt haben. Vgl. Waitz. Urkunden zur Deutschen Verfassnugs-
gesch. S. 3:2 nr. 13 und Müller, Die elsässischen Landstflnde S. 208 tt. Sä»
beurkundet, daß sein Getreuer Konrad. ein Mann der Straßburger Kirche,
ilen Besitz des hl. Florentius zu Haselana in der (iemarkung Lampert-
heim erhielt. Der Discliof selbst wünschte die Übertragung, Propst Werner
war anwesend, der \'ogl llezelinus bestätigte sie eigenhäiulig. die Brüder
von Haslach gaben freudig ihre Zustininuuig dazu, daß Konrad und seine
Erben das freie Verfügungsrecht zu ihrem eigenen und zu der Kirche
Nutzen darüber erhielten gegen einen .lahreszins von einem Talent. Außer-
dem schenkte Konrad der Kirche des hl. Florentius zn Haslana zwei Kau-
296
Otto.
1096
1097
Juli 13
1098
(1096-
1099)
(1097
Juli 13
-1099
Nov. 9)
delaber. . - . . liuuc cliaitam iiuli' cdiisriihi lesles([iie .'^ubiscrild et sij;illi
Uüslri iiiipressione feciiuus iusiguiri. Hü ^uiit testes. (luorum praedictae
rei praepo]lel)al auctoritas : Otto episc'upu8, Biirkaidiis niaicir praepusitus.
Wenilieius canieiaiius et liuius loci piaep( situs. Hezeliiius edituus, Berin-
garius decanus, Wolveiat. Herolt, (iciliart. Maniio s. Tlioiiiae piaepositus
et caiioiiicus, Hezel eiusdeiii loci advocatus und 33 andere genannte Zeu-
gen, ferner Adhalbero eiusdem loci decanus, Cnono edituus. Buggo, Svig-
ger. Lenzelin, Liuthart, caeterique canonici et laici. cjuos enumerare singil-
latini perkinguni est. Acta sunt liaec anno lOlM!, indictione 4, regnante
Heinrico iinperatore qnarto. — Alisclir. l.'i. Jalirlidts. Str. Hosp. A. nr.
7383 t'ol. 86". — Schilter, Tliesaur. antiq. Teuton. III, 57^2 aus Absciir.;
Grandidier, Alsace II pr. 170 nr. 516 aus Schiller. 354
beurkundet, daß sein Getreuer Liutfrid, lionio libere conditionis. sein Gut
in der Gemarkung Eichhohe, in der Provinz Elsaß, in der Grafscliaft des
Grafen Gottfried, am Flusse Andelaha, mit Zustimmung seiner Gemahlin
und seiner übrigen Freunde durcii die Hand des Grafen Adalbert als des
Vcigts der vorerwälmten villa dem Kloster St. Cyriacus liei Aldorph auf
gesetzmäßige Weise übertragen liat. Dafür behält er und seine Gattin
das Gut als Lelien und zahlt jährlich vier Denare Zins an das Kloster,
an das nacii ihrem Tode der volle Besitz üliergeht. Liutfrit selbst erhält
von Al)t Dietbald von Altdorf sechs Talente Straßburger Münze und zwei
Weinl)erge auf Precarie. . . . hanc cartam inde conscribi testesque sul)-
scrilji et sigilli nostri impressione fecimus insigniri et ex peticione preno-
uiinati abbatis iussimus stabiliri. Hü sunt testes huius traditionis: Regen-
Ijalt de Valva. Burcharl de Meisteresheim, Uuernhere de Blaudenesheim,
Cuono de Virdenheim. Lenzelin, Hugo, Heinrich de Biscofesheim. Acta
sunt hec anno domiuice incarnalicuns 1097. indictione 6 (statt •>), reg-
nante Heinrico quarto Romanorum imperatore angusto. Data 3 idus Julii.
— Or. Str. B.-A. H 1 (3). — Schoepflin, Als. diplom. I, 17» nr. :230
aus Or. 355
soll die Mittel seines Bistums und des Klosters Ettenheimmünster so frei-
gebig an Ritter und Herzöge verteilt halben, daß das Kloster statt wie
bisher 30 Brüder im Jahre 1098 kaum deren 12 unterhalten konnte. —
Wimpfeling. Catalogus p. 4.5: Anno dcanini 1098 coenol>ium in Ettenheim-
Münster coepit adeo rei fanüliaris inopia constringi, ut locus, qui triginta
fratribus ei'at constructus, vix videretur posse duodecim sustentare. Huius
egefetatis culpam transferunt in Otlionem; tani prodigus enim rerum ecele-
siasticarnm fuisse scribitur. ut inq)eratorem adiuturus res episcopatus et
monasterü in Ettenheim-Münster nnlitibus huius saeculi et ducibus distri-
bueret: quoniam frater eins carnalis Fridericus Alemannorum dux regis
filiam neptem imperatoris uxorem duxit. — Vgl. oben Reg. nr. 338. 356
Papst Urban II. an B. Otto: Auf die schriftlich vorgetragene Bitte und
auf den Bericht des Bischofs ist die Kaiserin Adelheid auf der Synode
zu Rom heilig gesprochen worden. — Loewenfeld, Epistolae pontificum
Romanorum p. 65 nr. 135 aus ehemals Weißenburger Codex. — Jaffe-
Locwenfeld nr. 5762 mit 1089—1099. — „Ex consideratione". — Als
terminus, post quem ist die Synode von Tours anzunehmen. 357
Kreuzzug ' nimmt am ersten Kreuzzug teil. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 39 zu
I 1096: egregius quoque Godefridus dux Lothoringie, Otto Argentinensis
Otto.
1099
Nov. 9
1100
Mainz
Jan. (i
.lan
10S2—
1100
Speyer
Speyer
Mai 18 ] llnnn
epi.copns. Moinmn.lns . . «t alii nn.lti prindpes in.ic expe.litioni inler-
fuorunl: .\nn. I-atl.eil.rnn. (ed. .Srheller-Iioichorst .^. |(»4) /„ 1(»«»7 ,u -
""■'■; P-innpnn, .p,i pn.tVcti sunt. Inerunt . . . Godefridus dux LolhurinKMue
e lal,i,.un,ns Irater eu.s, episcopus Slrazl.nr.^en.is el Harln.annus de
>ueMa. arclnep.scopns P.saiuis de Tuscia et IJol.anunnndns p.in.ep« Mve
;;^p7'""; '^'^"""^ a,Thiepis..opns. Sha.l.M,.,ensi. episc.pns etAinn'
US Pod.ens.s ep.sonpns .nn, suis o.n.pat, iolis diversis temporibus iter
Je.osoinn.lanun, a,i;o,vss, snnt = Ann. .Saxo MG. SS. VI, 730 zu 1097- Pi-
sanu.s. . . .. sin.zi.jn.j.ensis episc.pus et Ainiarus . . cum suis con.patri-
j^sthx^PHs tempon.usJIierosoli„.itaMun. iter aj,j,.-essi sunt; Mern. clirnn.
MG. hb. V. 40(, /.u lOitS: GoteiVidus dux . . .. iton, Uli« Slra/inu-ensis
episeopus et eon.es Hartnm.u.us de Aien.annia el alii .p.an.plures cnn ii'
nn.ner,, „, ,, ,,, ;,,„ ,„,,„„ uU-r.^„W>nu,u tendere' coepenr
Ur .\a,l,rul>l der /inunerscl.ea Glirunik (ed. JJarack I. cS7). daß B Otto
IUI vielen anderen ol.erdeutsuhen Herren siel. 1096 dem Zu-e des Ere-
nute,. I eter a..j,e_sc].lossen habe, ist ...it Meyer von Knonau. Hei..riel. IV
ly, 490 Ann,. 4/ anel. „ad. Beseitifjunj,^ der Annales Arj^entiueuses (vH
B od.. A,.nal..„ .S. 40, abzuweisen. Wan.. und auf welche.« Wege Ibt
0 o zum 1 aup.l,ee.o IKtzo. .ioMfrids gestoßen ist. u,.d wie weither am
/u.^e de Iv.euzfal.rer te,]^^e..omn,e.. hat, läßt sich .uit de.. vc-lieReuden
Nad..-.cl.:e,. ...cht ieststdlen. Datierunfr bestin.ml du.cb Reu. .u S
T'^!öJS,'T^. '•"■"' ''' ^"^^ ^•°" '- ^-^^'"'■'^- '^-^..hrt
"■ :{5s
a..wese„d bei einem Tausch zwischen H. .lohanu I. vo.. Speyer .ind IJ Cnno
von A\o.ms - Re...lino. U,k..a Uer Bischöfe .u Speyer I, 68 nr 6«» -
Muinpt nr. 0944a. ^ Auch Kaiser Heinrid. IV. war 'äugend inmiüen
emer u.oßen Anzahl von Keichslursten. Kurz vorher wird B üuö .u
de... heiligen Lande zurückgekehrt sein.
359
als anlesend genann .n der Gründa..gsu.ku,.de der Abtei Sinsheim du.ch
I f-fio''"""-« ^•^"'^P«^'^'-- - R«'»'i"g- U>l<-B- dor Bischöfe zu Spei
! I, 69 nr. /O - btun.pf nr. 094.5. - Auch hier war Kaiser Heinrich V
m.t se.nen Getreuen zugegen. 3ßO
Zeuge in der (Jrkunde Kaiser Heinrichs IV., der das Bistum Speyer in dem
JJesitz der Abte. Hornbach bestätigt. - Re.nling. Urk. B. \le, BLscI.öl"
zu Sj.eyer I. 1-2 m:
Stumpf
nr. o<(46.
3(>1
weiht die Kirche von Kloster llouau. - Nofiz im Kircheukalender von Honau
ll./l^. Jal..hdts. ^ .schleltsladt SladIMbl. n.-. 1 hS4. - Mo..e in ZGORh.
"■ ■ 3ö>
erleichtert ein wenig das den St.aßburger Bü.-gern auferlegte drückende (Je-
wohnhensrecht (ms consuetudinariuTu) iu der .\bgabe des Bannwei, ^ n-
Ve.kanl urstelllen A\ e.ns zwei Situlae oder di.e.. Ohm (m.od nos leu
t.HUce an.am vocamus) für .len bischöflichen Fiskus einf.u-de t. - Be.- dt
m de,- L.rkun.le Kaiser Heinrichs V. von 1119 (s. unlen). -- VH 1
.las Ma nf von H.uiau von 1 I04 (s. Reg. nr. :$7.-.). .las Propst Brnnoo"
l'ar nach den. Vorbild ,1er Verfü^unu M. Ottos erlassen hat. Ü}
"slrißb..;!:" k;;:;:; '"■ '*n"" "' '^'''"■"" '■'"•■" •i'-''^" •'-■ "••"•'-• "'-■
ZGoKh Ni' m. 19^^""" "■ ""' ^ "'"""'■ ^'"■"""■'' "'' '"^^ !"
3(»1
298
Otto— Cuiio.
(1082-
1100)
1100
Aus;. 3
August
—Dez.
UOl
Dez. 35
J102^
Febr. 11
Mainz
Speyer
schenkt (leu dfitten Teil der Zelinten der St. Aurelienkirclie, der zum Unter-
liult des Priesters dient, dem St. Tlioniasstift, damit dies einen seiner
Brüder mit diesem Dienst betraue (quod et aucloritate sui privilegü con-
firmavit). — Bericht in der Bestätigunj^surkunde B. Burdiards Beg-. zu
114.^. 36.)
raubt dem Kloster Ebersheimmüster einen Hof in Wizwilre. — Ciiron. Ebers-
lieim. MG. SS. XXill, 44.5: Oddo episcopus curtim monasterii in Wizwilre
cum Omnibus pertinentiis suis rapuit et raptoribus concessit. 3(j(J
stirbt, ohne seine Stellung im Schisma aufgegeben zu haben. — Jahr: Bern,
cinon. MG. SS. V. 407 ^ Ann. Marbac. Schulausgabe S. 40 zu 1100: Otto
Strazburgensis scismaticus, de Jerosolimitano itinere reversus. set de scis-
mate, ut putabatur, non emendalus. diem clausit extremum ; Ann. Saxo
MG. SS. VI, 733 = Ann. Disibodi MG. SS. XVII. 18 = Ann. Wircii)urg.
MG. SS. II, 246; Ann. Ellwangenses MG. SS. X, 1!» zu 1100: Otto Ar-
geutinensis obiit. -- Tag: Melker Seelbuch (Wiegand inZ(;oBh. \F. III. Hl2):
Necrol. Argent. (Wolfenbüttel) (Böhmer, Fontes IV, 310); Wimpfeling
p. 47. 3(j7
Balduiii (1100).
wirtl nach dem Tode B. Ottos ehigesetzt, stirbt aber schon nach seciis bis
8 Wochen. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 40 zu 1100: cui (Oltoni)
Baldewinus VI. tantum victurus ebdomadam successit; Ann. Saxo M(i.
SS. VI, 733 zu 1100: pro quo (Ottone) Baldewiiuis constitutus est. qui
vixit duos menses et mortuus est = Ann. ^Virzii)urg. MG. SS. II, 246 =^
\Vürzburger Chronik (Ibichholz, Die Würzburger (Chronik S. 56): pro quo
(Ottone) Baldewinns constituitur, qui vixit menses duos et moritur ; Ivönigs-
liofen: Chroniken II, 646. — Außer diesen Nachriciiten ist nichts über den
Bischof bekannt. Da er im gleichen Jahre nodi einen Naclifolger fand (Reg.
nr. 360), so ist anzuneiimen. da(5 Balduin fast unmittelbar nach dem Tode
seines Vorgängers erhoben wurde. 3(>S
Cimo (1100-1123 [nach 1125]).
folgt Balduin. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 40 zu 1100: tiui (Balduino)
eodem annt) Cuono episcopus successit. — Herkunft: Sohn des Freien
Werner im Uftgau, Bruder des Eberhard und AVeriier. Vgl. Reg. nr. 37 3.
Erzl». Adalbert von Mainz zälilt Cuno zu den innigsten Freunden Kaiser
Heinrichs IV. (Reg. nr. 411: priusquam ad ecclesiam rediret, inter primos
amicos iniperatoris habebatur). Der Briefwechsel des Straßburger Dom-
kapitels mit Papst Paschalis II. Reg. nr. 378 und 379 spriciit von dem
schmachvollen Eintritt und der ungiltigen Weihe Cunos.
B. Cunos zum Domkapitel s. Reg. nr. 411.
Über die Sielluui;
369
anwesend in der Begleitung des Kaisers, der hier das Weihnachtsfest feiert.
— Die anwesenden Fürsten aufgezäidt in Reg. nr. 371: die Feier des
Weilmachtsfestes berichten die Ann. s. Albaui (Buchholz, Die Würzhurger
Chronik S. 68). 370
Zeuge in der Urkunde Kaiser Ueinriciis IN'., der die iVI)tei Weißenburg seines
Schutzes versichert. — Schoepflin, Als. diplom. 1. 181 nr. 232. — Stumpf
nr. 2956. 371
(\m6.
•290
vor 1102|
Fein-. 15,
1102
Febr. 15 Speyer
llo:i
März i
(1103-
1104)
Speyer
designatus episcopiis, stellt nacli ileiii Tode seines Vaters \Venier ziisaiiiiiieii
mit seinen Hrüdern Kiierliaril und Werner die Mnrj; (castrinii) .Micliilen-
bacli wieder iier. Sein Vater, der im l'H^aii Er|jy:nter besaß, hatte sie
iinreelitmälüyer Weise auf dem (Jrund und Buden der enria liotenvelis, die
Kaiser Heinricii 111. der Spej'rer Kirche geschenkt halte, erbaut, mußte
sie al)er auf Befeiil dieses Herrsehers auf eine Beschwerde der .Speyrer
Kanoniker iiin wieder niederreißen. — Berieht in der L'rkunde Kaiser
lleinriehs IV. ll(»-_' Februar l.">. Kei;. nr. ^7:5. — Der Wortlaut der Er-
zähluni; läßt nielil erkeimen. ob der Wiederaufiiau der Burg vor oder nach
der Erhebung Cunos zum Bischof gesdiah. 'A7'l
Kaiser Heinrich IV. beurkundet nach dem Bericht von den Eingriffen, die
sicii B. Cuno und seine Brüder gegenüber der Speyrer Kirche zu Schul-
den kouuuen helfen (s. Heg. in-. ;il-2). da(5 er auf die Klaue B. .Idlianns
von Speyer B. Cuno, dessen Vogt und dessen Brüder Elierhard inid Werner
gezwungen habe, die streitige Burg (castrum) Michilenbach mit den zu
Unrecht der Speyrer Kirche entzogeuen Gütern dem B. .loliann und dessen
Vogt zurückzugeben. Um aber dem B. Cuno und seiner Verwandtschaft
jede Gelegenheit zur Beunruhigung und Beraubiuig der Speyrer Kirciie
zu nehmen, habe er. der Kaiser, alle ihre Güter im Uffgau erwtirben. und
zwar die Besitzungen in den Orten (villae) Luitfridiswilri, Oberenwilri, Win-
kele. Eichelhach, Frierlinde, Geswendi, Hirtzbuhel, Elchisheim, Merivelt,
Bukinisheim, Odinkeim mit allem Zubehör, B. Cuno selbst übergab dies
alles durch die Hand seines Vogts Bruno zusammen mit seinen Brüdern
Eberhard und Weruer in Gegenwart vieler Fürsten. Kaiser Heinrich wieder
gab die von ihm so erworbenen Güter zum Heil seiner Seele und seiner
genannten Verwandten auf die Bitte B. Johanns von Speyer der dortigen
Kirche. — Graudidier, Alsace II pr. 186 m-. 532: Remling, Urk, B. der
Bischöfe zu Speyer S, 79 nr, 74, — Stumpf nr, 2957, 373
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs IV., der die vom Kloster Forsch
auf dem Heiligenberge gegründete Zelle in seinen Schutz ninnnt, — Chron,
Lauresham, MG, SS, XXI, 425, — Stumpf nr. 29(53. 374
wird geweiht. - Trotzdem die Straßburger Kanoniker noch 1 lOtJ von ihrem
„sogenannten Bischof" spreciien, „der zwar die Wurde eines solchen inne-
hat, aber nie das Amt" (lieg, nr. 37s). so dürfen wir doch amiehmen.
daß B. Cuno durch einen der kaiserlichen Biscliöfe die Weilu- empfangen
lial. i l()2 April 21 datiert Cuno von Dalheim eine Urkunde für Kloster
llonau, die die Bestätigung der durch B. Hermanns Vermittlung erfolgten
Verleihung von Klostergut (Heg. m-. 29-1) enthält: Cunone deslgnato epi-
scüi)o (gleichzeitige Auf/.eichnimg eingeheftet im Honauer Leklionar. —
Schlettstadt Stadtbibl. nr. 1184. --- Went/.cke. Ungedruckte Urkunden
IMIOG. XXI.\||: 11(1:5 datiert ebenso der Priester Vocco in einer Ur-
kunde für Kloster Altdorf: Cunone pontilice elocto nonduni consecrato (auf
tler Rückseite der Urkunde B. Ottos von 1097 Juli 13 Reg. nr. 355
von etwas späterer Hand. — Sclioepllin. Als. diphuu. I, 182 nr. 223):
.1104 dagegen heißt es in der Urkunde l'ropst Brimos von llonau Ober
den Weinverkauf auf der Klosterinsel: episcoiio Cunone. Abschr. 14. Jahr-
hdts, Str. B.-A. G 1509. - Würdtwein. NoVa subs. VI, 283 nr. 121:
(Jrandidier, Alsace II pr. 190 nr. 543). Selbst Papst I'aschalis 11. spricht
in seinem Brief an Klerus und Volk von Straßburg Heg. nr. 379 von der
Weihe B. Cunos, der er jetloch nie zugestinunl habe: netiue electioni ne-
i|ue consecrationi eins assensuni dedimus, 375
Weiilzcke, Ilcgestcii ilci- Bischof«; von SlraBbuig.
3'J
300
(Juiio.
1105
Stiiißliuri;
11()()
Januar
(1106)
Herbst
(1107)
Anfaiiff
Mainz
1107
Mai 2
(Mainz)
heurkundot. dii(') seine Getreuen, die Laien Hegenboto, Sigefrit und Ingolt
auf Bitten und für das Seelenheil des Presbyters Hartniann. eines andern
Getreuen des Hisriiofs, 10 Mansen in der Gemarkung Hartliusen mit voller
Nutznießung, dazu einen genannten Hörigen und die Kirche St. Margareten
in dem erwähnten Orte dem Straß bürge r Domstift in gesetzmäßiger
Weise mit allem Zubehör geschenkt haben. Hartmann selbst umß davon
jährlich fünf Solidi Straßburger Münze zahlen, nach seinem Tode seine
Nachfolger, die er selbst wählen kaim. B. Cuno überträgt diese Gerechtig-
keit dem Dekan der Straßburger Kirche und vertraut sie dem Schutz seines
An)tes (ministeriuni) an ... . hanc cartain inde conscribi testesque snb-
scribi et sigilli nostri impressione fecinius insigniri. Hi sunt festes pre-
script^ traditionis : Cuono e])isco|)us, quo consentiente et cuius bauno cou-
firmante liec omnia facta sunt, Brün maioris tjcclesie prepositus, Uuolverat
decanns. Burchait cantor. Eberhart rdituus cijterique eorum confrafres, Ans-
helni advocatus, Diepolt, Ingolt. Reginbolt. Uuicram. Sigefrit, Manne, Eribo,
Wignant, Eribo cetericpie eorum comparitatis iKuniues, quos euumerare
longum est. Acta sunt Injc Argentine aiuio llOö. Heinriclio imperatore
qual-to augusto, indictione 13. — Or. Str. B.-A. G -2108 (1) mit aufgedr.
beschädigt. Siegel. — Würdtwein, Nova subs. VI, 284 nr. 122 aus hb.
sal. 1347; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 53 nr. G5 aus Or. 376
soll auf dem Reichstag anwesend gewesen sein, der Heinrich V. als König
anerkannte. — Die glaubhafte Nachricht nur Itei Guillimann, De episcopis
Argent. p. 217. — Nach dem Mainzer Reichstag begab sich der neue
König nach dem Elsaß, zweifellos doch in das Gebiet seines Anhängers,
des Straßburger Bischofs. In Rufach erregte das schroffe, hochmütige
Gebahren söiner Begleitung so sehr den Unwillen der Bürgerschaft, daß
sie sich gegen den König erhob, der unter Zurücklassung der Reichsinsig-
nien fliehen nuißte. - Vita Heinrici IV Schulausgabe S. 20. Vgl. Mej^er
von Knonau, Heinrich IV. V, 285. 3<7
Brief des Straßburg.er Domkapitels au Papst Paschalis 11.: Die
Brüder bitten den Papst inständigst, zu ihnen zu kommen, denn schon
etwa dreißig .lahre lang irren sie umher wie Sciiafe und kennen nicht die
Stimme des Hirten. Was sollen sie mit ihrem Bischöfe machen, der nur
den Namen eines solchen trägt, das Amt aber gar nicht ausübt, über
dessen Leben und Amtsantritt man allenthalben spricht? Dringend er-
suchen die Brüder den Papst, ihnen zu raten und ein Machtwort zu spre-
chen. - Codes Udalrici: Jaffe, Bibliotheca V, 254 nr. 137; Wiegand.
Straßb. Urk. B. I, 54 nr. 66. — Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird mau
aimehmen können, daß der Brief den Papst während des Konzils zu Gua-
stalla erreicht liat, von wo aus sieh Paschalis ursprünglich nach Deutsch-
land begeben wollte. "*''
Brief Papst Paschalis' IL an Klerus und Volk von Straßburg: Als
Antwort auf den eingegangenen Brief (Reg. nr. 378) spridit er seine
Freude über ihr Eintreten für die gerechte Sache aus und fordert sie auf.
in ihrem Widerstände gegen den ihnen aufgezwungenen Mann zu ver-
harren, da er (der Papst) ja — Gott sei Dank — niemals seiner Wahl
und Weihe zugestimmt habe noch zustimmen werde. — Codex Udalrici:
Jaffe. Bibliotheca V. 256 nr. 138; Wiegand. Straßb. Urk. B. 1, 55 nr. 6^7.
— Jaffe-Loevvenfeld nr. 6112. -- „Perspectis litteris." 379
interveniert in der Urkunde König Heinrichs V. für Kloster St. Maximin bei
Trier. — Mittelrheiu. U. B. I. 472 nr. 412 Anm. — Stumpf nr. 3015.—
Ciiiio.
301
1107
11(>8
März 19
110!)
Sept. -li
iUlO
Aug. —
1111
.luiiil
1111
All"-. 7
All"-. S
Au«. S
Sc|i(. 4
(Italien)
Speyer
Speyer
(Speyer)
Main/.
„Zweifelliüf'l" : l{it'l')l:iii, Künigs- und
deutsi'lie Zeilbilirill \', T)«).
tnrkundcn für Sl. Maximiu (W'esl-
Speyer Zeuge in einer Urkunde Kaiser lleinrielis V., deren Datierung luid Zeugen
angeluhrt werden hei (iniiliniann. De epise. Argent. p. -217. 3M
beurkundet, datl er auf liitlen seiner (l<'lreuen Hnrkard. Hugo. I'>ertiii)lil u.a.
die Kirch»? Sl. Leonhai-d hei liirsa mit allem Znlieliör dem StralJhurger
Uomstil'l ühergehen, .sowie die Eiiniclitung des (Jottcsdienstes daselbst und
die Weihe durch U. He/.ilo von llavelherg gestattet liahe. Terner sichert
er die Stiftung vor jedem LingrilT fremdei- (iewalt und hefreit das gero.
dete Land nni die Zelle, soweit es zu Wein- und Ackerhau henutzl wiid.
von jeglichen Zelniten. Nur der StralJhurger Kirche sind die Mönche da-
selbst unterworfen und zahlen zur Erinnerung an den genannten Ihirkard
jährlich ein (ioldstück (aureus nnninius) an das Domkapitel. Der Strali-
burger Bischof darf nach dein Tode des ersten Abts Megingold nur nach
dem Vorschlag der Hiiider einen Naclifolger bestimmen. Acta siuit liaec
ainio dominicae incarnatiouis 1 I ()'.>. indictione secuuda. regnante lleinrico
rege qninto, 1 1 kal. üctobris. Privilegii liuius tradicioni fuernnt testes as-
signati canonici niaioris ecdesie chorepiscopi. scilicet Drnuo praepositus,
Burckhardus, Eberhardiis, Wolveradus, Kndegerus; layci ."^igebertus conies,
Anseimus advocatus, Diebaldus vicedominus. llezel, Hugo, lieitiuddus. (.'on-
radns, Warnerus. Heinricus. Manno. Ezelo, Sigefridus. Eriio. Hugo. Hn-
pertus et turba civitatis intilta. — Sclioepllin, Als. diplom. I, 187 nr. i'A\i
aus dem Archiv von St. Leonhard: \ViMdlwein, Nova subs. Vll. iO nr. II
aus Chartniar von St. Leonhard: (jraudidier, Alsace II pr. :210 nr. 554
aus Or. des Hanau-Lichlenhergisclu'n iVrchivs in Duchsweiler. — Die Weihe
hatte am 36. Feiiruar stattgefunden, wie eine sich unmittelbar an die Li-
kinide auschlieljonde und zu ihr gehörige Notiz über die Schenkungen am
Weilietage unil später zeigt. — Vgl. Notiz über die Gründung von St. Leon-
hard Grandidier, Alsace II pr. 267 nr. 610; MG. SS. XV, 1000. 38*2
soll König Heinrich \ . auf seinem Ronizuge begleitet haben. Die an sich
nicht unwahrscheinliche Nachridd nur überliefert von Guiliimann, De e|ii-
scopis Argent. p. 2 IX. ;{,S;{
bittet mit zahlreichen anderen Fürsten Kaiser Heinrich V. am Degräbnistage
Heinrichs IV. um Hestätigung der Privilegien der Dürger von Speyer. —
Dericht in der Uli August 14 ausgestellten Urkunde. — Hilgard, Urk.
zur (iesch. der Stadt Speyer S. 17 nr. 14.
den Begräbnistag s. Meyer von Knouau.
VI, 207.
anwesend auf dem Hoftag Kaiser Heinrichs
Heinrichs V. für die Abtei Weißenburg. -
nr. 240. — Stumpf, nr. 3068.
interveniert in der Urkunde Kaiser Heinrichs
Stumpf nr. 3071. — Über
Heinrich IV. inid lleimicli V.
^^ Bericht in der U
Sclioepllin, Als. diiilom.
rkuiule
I, 1>SS
\'. für Kloster Sl. Maximin bei
Trier. — Mittelrhein. Urk. B. I, 483 nr. 423. — Stum|)f m-. 306!». —
' Brel'lau. Königs- und l'apslurkunden für das Kloster St. Maximin (Wesl-
deulsche Zeitschrift V. .'>.")) lälU die Frage der Echtheit noch olVi'U. 3S(»
berät Kaiser Heinrich V. bei der Bestätigung der Freiheiten und tU'silzungen
des Kloslers Allerheiligen in Schall'hausen. Baumaiui. Das Kloster Aller-
heiligen (Ouelien zur Schwei/.er Gesell. III. I) S. 77 nr. 48. - ."^tumpf
nr. 3076. 3^7
:W*
302
Ouno.
1111
Sept. 4
Okt.
Ukl.
Straßburg
1113
März 20
April 6
(1109-
1113)
Worms
(Worms)
IIU
März 18
xMärz 18
(Mainz) Zeuge in der Urkunde Kaiser lleinriclis V.. der die Freiheiten
und Besitzungen des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen bestätigt.
- Baumann a. a. 0. (s. Reg. in-. 387) S. 79 nr. 49. - Stumj)!"
nr. "3077. — (lefälseht mit Benutzung der vorhergehenden Urkunde: Breß-
lau in Kaiserurkunden in Abbildungen S. 79 (Lieier. IV. nr. 23). Vgl.
Hirsch, Studien über die Privilegien süddeutscher Klöster (Ml(t(i. Er-
gänzungsband VII, 501). 388
Zeu^e in der Urkunde Kaiser Heinrichs V.. der das Kloster Einsiedeln in
Wiederholung einer Urkunde seines Vaters in seinem Besitz bestätigt. —
Böhmer, Acta imperii selecta I, 7 1 nr. 7(i. — Stumpf nr. 3079. 389
(Straßburg) Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs V. für Kloster Elten-
heini. — Grandidier, Alsace II pr. 2 IC nr. öüO aus Abschr. — Stumpf
nr. 3080. — Fälschung Grandidiers nach einer Notiz Guiihmanns, De
episcopis Argent. p. 220: Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandidiers
(ZGORh. NF. XII, 509). Guiliinumn berichtet lediglich, daß Kaiser Hein-
rich V. auf Bitten der Ettenheimer Mönche, die über unrechtmäßigt^ Ent-
fremdung ihrer Güter Klage führten, ein Edikt erließ, ne cui(|uam liceal
bona monachorum et canonicorum habere aut in posterum usurpare. Mit
diesem Versuch, den Besitzstand des Klosters neu zu festigen, mag die
Fälschung der Urkunde B. Heddos von 762, die nur in einer „Erneuerung"
von 1121 erlialten ist. zusammenhängen. Vgl. Reg. nr. 40. 390
interveniert in der Urkunde Kaiser Heinrichs V., der die Zelle Miclielstadt
in ihrem Besitz bestätigt. — Simon, Gesch. der Dynasten zu Erbadi III.
nr. 1; MG. SS. XXI. 434 Anm. 6(5. — Stumpf nr. 3094. 391
interveniert in der Urkunde Kaiser Heinrichs V. für Kloster St. Maximin bei
Trier. — Mittelrhein. Urk. B. I, 489 nr. 426. — Stumpf lu-. 3095. — Ge-
fälscht auf Grund einer echten Intervenientenliste: Brel'dau, Königs- und
Pansturkundeii für das Kloster St. Maximin (Westdeutsche Zeitschr. V, 57).
^ 39'2
Der Straßburger Donipropst Konrad schenkt unter Kaiser Heinrich umi 15.
Cuno (temporibus .... episcopi Ciinonis) zum Seelenheil seines Bruders
Huoo und aller übrigen Verwandten sechs genannte Ministerialen mit ihren
Besitzungen und faniilia der Marienkirche zu Straßburg unter dem Vor-
behalt, daß die Ministerialen zu seinen Lebzeiten noch ihm dienen . Facta
est predicta donatio attestantibus duce Friderico, Oudahico de Hurningen.
Ottone de Geroltteshegge. Merbotone de Borre, Sigefrido huius civitatis
advocato, Sigefrido burgravio. Hugone causidico, Brunone preposito, Ruo-
degero preposito et aliis (piani plurimis. — Bericht in der Bestätigimgs-
urkunde B. Burchards (1141 — 1143), der die beim Brande des Münsters
verlorene Urkunde erneuert, nachdem die Kirche die Güter in dem gesetz-
lich festgelegten Zeitraum von mindestens dreißig Jahren bewahrt hat.
Die von Wiegand, Straßb. Urk. B. 1. 68 Anm. 2 gegebene Datierung 1109
— 1123 laßt sich also noch einschränken. 393
Straßburs
Straßbur
Sept. 13 1 Speyer
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs V., der das Kloster Etival in seinem
Besitze bestätigt. — Hugo. Annal. Praemonstrat. II prob. 539. — Stumpf
nr. 3110. •^•*^
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs V.. der das Kloster Moyenmoutier
in seineui Besitze bestätigt. - Schoeptlin. Als. diplom. I, 191 in-. 242.^ —
Stumpf nr. 3111. '^^'^
interveniert in der Urkunde Kaiser Heinrichs V., der dem Kloster St. Maria
von Pomposa Reichsumnittell)arkeit, Güterbesitz und freie Ai)twahl liestii-
tigt. - Breßlau, Neues Archiv XX, 225. 39»»
Ciiiio.
303
1115
(1105-
1115)
iiit;
Strarilimt;' iK'iiikmidrt. daß der Kanoniker K'onrad den Aiiifustineni zu Iteiiwilre die
Kapelle daselhsl niil allein Znlieliür. sein Ki^'en zu Stolzlieini mit der Ka-
pelle, Zehnten. Bann nnd l.enlen, tiinC Hufen zu Eber.sheiiii und einen Teil
der Kirche, fünf Hufen zu Breitenljacli samt dem vierten Teil der Kirche,
endlich die Kirche zu Hoizheim mit den Zehnten und fünf Hufen zu
Witter.sheiui durch die Hand seines Vogtes Merbollo gej^ehen liahe zum
Seelenheil seiner \()rfahren, vor allem seines Vaters Trntlierus, seiner
Mutier Herhta und seines Bruders Hugo. Hies alles übergab er dem Stift
Straßburg unter der Bedingmig der freien Propst- und Vogtwahl für die
Ittcnweiler Stiftslierrn. Außerdem soll der Bischof die Stiftsherni bei
seinen Visitafionsbesnclien nicht mit einer Menge Begleitung beläsligeii
und den Vogt bei \erlelzung der Stiflsgüter. falls Abmahnungen der Brü-
der nichts nutzen, mit einem Pfund Gold strafen und ihn seines Amtes
entsetzen. Diese Ding sint geschehen in der stat zuo Stroßburg in dem
Jor do man zalt von gottcs geburl 1115 jor also die remesche zal ge-
nant indictiü was echtewe (8). in dem zehende Jore des riclies keiser Hein-
riches, vor mir dem vorgenannt bisciiollt nnd vor herzog Friderich. der
auch zu gegen waren disegezige: her Biiuio [)idbst und canceler. Burkar
dei- dechen, Gerolt, Hug. Hesse, Rudigei-, Behtult, Conrat, Sifrit der vogl,
Manno der zoller, Hetzelin, Hug, Hug, Conrat, Wernher, Sifrit, Walram,
Humbrecht, (iebeno, Burkart. Behtolt, Cosbert. Hertwig, Büdiger, ZeizoltV.
Sifrit. Heinrich. Ulrich. (Der gen.annte Kanoniker gab noch die Frau eines
genannten Getreuen mit ihren Kindern). Deutsche Übersetz. 1.5. .lahr-
hdts. Str. Hosp. A. nr. :54'.»!). l)ei- lateinische Wortlaut mit nur unwesent-
lichen Auslassungen, vor allem in der Zeugenreihe, in Bestätigung B. (Jeb-
hards von 1137. Vgl. auch Wentzcke. Zur älteren Gesch. des Auuusliner-
stiftes Ittenweiler (ZGORh. iNF. XXIIl). :j<j7
bestätigt die in seiner Anwesenheit erfolgte Schenkung der Bürger, die
alle Lauben an der Mauer gegen das Sattleitor hin sowie ein Grundstück
mit einem Zins von zwei Solidi zwischen diesem Tor und der nächsten
Brücke dem Straßburger Spital überwiesen, das jährlich vier L'n/.en
und aciit Denare daraus ziehen solle . Facta sunt vero hec presentibus
caiionicis: Brunone preposito, Burchardo cantore, llessone scolastico, Eber-
hardo custode, Bertholfo cameiario et ceteris, presentibus etiam et asti-
pulantibus bonsj niemoriae laicis: advocato Anshelmo. Mannone. Conrado,
Ezelone. Harggero. Sigefrido burgravio. Friderico, Odalrico el multis aliis.
Facta sunt autem hec lleiniico Bonumoruin imperatore regnanle, predicto
Cnnone in Argentinensi ecdesia presidente et lu;e legitime banno suo con-
lirmante. — Bericht in Bestätigungsurkunde B. Burchards von 1143.
Über Datierung s. Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 7 t Anni. I. ;{J)S
Straßburg bestätigt, daß der edle Lai.- Otto von Bruchkirche einen Mansus in der
villa Vendenlieim mit allen Beeilten zum Heil seiner Seele uiui aus l.ieb^'
zu seinem Sohne, dein Kanoniker Ilarlwigiiis. dem Straßburger Domslif'
gesdienkt habe .... haue cartani inde conscribi testesque subscribi et
sigilli episcopi impressione l'ecimus insigniri. Hü sunt festes prescripte tra-
ditionis: Cüno episcopiis. (pio consenlienle el cuius banno conlirmante hrc
•omnia facta sunt. Üiüii maior pivposilus et regis caiicellarius. Burchart
decaiiiis. Kbeihart edituus, Hesso scolariim magister. Hüc. Dietrich.
Bertolt. Giimat. Biideger, (ierolt. celeriipie corum confratres: de lai-
(ali ordine Sigefrit advocalus. Diebolt vicedonnuis, Sigefrit urbis j)re-
fectiis, Wernliere. Illimbrelh ceteri(|ue eoruiii coiiipariialis lioniiiies, quos
euumerare longiim esl. (JiiiciiiMpie aiileni lianc tiailitionein iiitVjngere ve
irritam facere sliiduerit, aiictoiitate beati I'etri aposloli et omniiim saue
304
Cuuo.
1116
1117
1118
toruiii el nostra eum aiiallieiiiali suliiiinuis. Acta sunt liec Argeiitiiie anno
dominier incarnationis lllti, Paseiiali papa Romau^ ecdesie prtjsidente,
Heinrico imperatoie quarto legnante, concurrente 1, ^pacta 6, indictione 9.
— Or. Str. B.-A. G 2708 (2) mit aufgedr. Siegel. — Würdtwein, Nova
siibs. VII, 10 nr. 5 pus lil). sal.; Wiegand, Straßb. Urk. B. 1,56 in-. 69
aus Or. 39!)
Der Stra(51iurger Biscliof soll auf Seite des Erzb. Adalbert von Mainz mit
Herzog Friedricli von Sdiwalien, der die Sailie des Kaisers walirend dessen
Roiirzug in Deutscldand vertrat, gekämpft haben. — Ann. Marbac. Schul-
ausgabe S. 43: Igitin- (Fridericus) omnibiis circa Rhenum ad nutnm siium
inclinatis. Geln'hardo Argentinensi episcopu et Aliierto Moguntino archi-
episcopo l)(>lluin indicit, vastatis circumquaspie onniibus. — In wörtlicher
Anlelinung aus Ottonis Frising. gesta Friderici Schulausgabe S. 2;i iilier-
nommen unter Hinzufügung von „Gebehardo Argentinensi episcopo". A\'ie
Blocii in seiner Anm. a. a. 0. richtig vernmtet, wird es sich liier lediglich
um eine Verwechselung mit den Kiimpfen B. Gebhards mit Herzog Fried-
rich aus dem Jahre 1136 handeln. -100
Es wird beurkundet, daß die Gräfin Helwig. Tochter des Grafen Gerhard
von Burg (castrum) Egnsheim, die Berhta mit ihrem Erbgut dem Straß-
burger Dom Stift vor ilirer Hochzeit geschenkt habe. In Gegenwart der
Gräfin und auf ihre Bitten ist unter Zustimmung ihres Vogts, ihres ältesten
Sohnes Hugo, und der übrigen Söhne die Verptlichtung liestätigt worden.
Zum Zeugnis der Übergabe ward die Gräfin mit iliren beiden Söhnen, den
Laien Hugo — dem älteren — und Uodalrich — dem jüngeren, mit dem
bischöfl. Hofe in der villa Sulzo am Fuße des Wasgau (iuxta Vosagum)
und dem zu Burcheim am Ufer des Rheius (iuxta Renuni) belehnt. Hqc
vero traditio facta est Pasciiali Romano pontifice ecdesie presidente, re-
gnante Heinrico iniperatore (]uarto, anno incarnationis domini lll.s, con-
currente prima, epacta 16, indictione nona presentibns tam dericis ((uam
laicalis ordinis maicribus civitatis. Couno episcopus, Bruno maior prepo-
sitiis et iuiperatoris cancellarius, Eberhardus editnus, Roudegerus arclii-
diaconus, Burchardus decanus, Hesso scolarum magister et nuilti alii ca-
nonici presentes fuerunt et ürniaverunt ; de ordine laicali Sigefiidns advo-
catus et Heinrich et Diepoltli vicedoniinns et niulti alii interfuerunt. - Or.
Str. B.-A. G 10, aufgedr. Siegel abgefallen. — Schoepflin. Als. diplom. I,
193 nr. 244 aus cod. menibr. 1357: Würdtwein, Nova subs. VII, 16 nr. 9;
Grandidier, Alsace II pr. 232 nr. 579 aus Or. — Die Angabe Grandidiers,
daß zwei Originale im bischöH. Archiv vorhanden wai-en, wird durch eine
Notiz 16. .Jiihrlidts. bestätigt. Str. B.-A. G 426 fol. 163^ 401
hestätigt die Sciienkung des Domjiropsts und Ileicliskanzlers Bruno, der
durch die Hand seines Vogts, des Grafen Uueeelu, dem Straßburger D o m-
stift sein Gut in der villa Scerewilre zum gemeinsamen Nutzen der
Brüder übergibt und dies seli)st beurkundet: Hec vero traditio facta
et a me confirmata est Pasciiali Romano sumiiio pontifice universali ecde-
sie presidente, regnante Heinrico imperatoie 8, anno incarnationis domini
1118, concurrente 1, epada 6, indictione 9, presentibus tam dericis ipiam
laicalis ordinis maioribus civitatis, ipse Cüno episcopus prtjsens fuit et
confirinavit. Burchart decanus. Elierhardus edituiis, Rfidegerus archidiaconus,
Hesso scolarum magister. Gerolt. Hug, Dietericli, Diezman et nnilti alii
confratres presentes fuerunt et confirmaverunt. de ordine laicali Sigefrit
advocatus, Diepolt vicedomiiius, Hug exactor. Uuolfram, Hergger, Uiieren-
here, Brün et nmlti alii interfuerunt. Poenformel. — Or. Str. B.-A. (J2708 (3)
mit aufgedr. Siegel. — Würdtwein, Nova subs. VII, 19 nr. 10: Grandidier,
Ciiiio.
IHN
III!)
Strii(5liiii-j;-
Alsa.T H pr. i):{l „r.
I, •"(7 II r. 1^2 aus Ur.
.".TN ans lili. sal. I;!i7: W ir^aiiil,
30?
Stial'.li. Irk. M.
4()-.>
'sliiiit;!. (Ial5 ein Laie,
von l.upiilieiistein ihre
(1119)
Sept.—
Oktober
(1119
Nov. -
1120)
um 1130
seiu (letnupv rüno. und dessen (laltin JiKÜiila
Jlfiiige (de faniilia sua) Megiiiburga mit iiirem
Sohne durch die Hand des Vogts SiglVied der Mari eiik i r c lie zu Slra(5-
l)urg sciienkte mit der .\uflage. daC. sie und ihre Na(hk..nnnens.hal"t jahrlich
an den Altar zwei «leldstncke oder NVachs im gleichen Werte |n mos vel
nnmmalas cerae) zahlen sollte. . . . hanc cartam inde conscrihi lestesr|ue
snhscrilii et sigilli nosiri impressione tecinnis insigniri. lii sunt tcsles pre-
scnpli; tiadicionis: Cnouo episcopus. quo coiisentiente et cuius Itaiino eoii-
lirmante lit^c onmia facta sunt. Brün maioiis oeclesie prepositus. Hurchart
decanus. Eberhart tjdituus, iltig. Dielherich. (ieroit. Diczeman. Adelgoz c-
tericpie eorum confratres: SigetVit advocatus. SigelVil nrliis |ireleclus. NVeriil-
here vicedominns, (luntram crtericpie eornm com|)aritatis liomines. (|uos
ennmerare longnni est. Ouicunupie autem haue Iraditiunem infringere vel
niilam facere sluduerit. anctoritate heati l'etri aposloli et omnin'in saiic-
lonini .'t uostra eum analhemati suhicimus. Acta sunt hec Argentinc aium
dominier incarnationis llÜt, Heinricho imperatore qnarto augusto re<^uanle
- Or. Str. B.-A. (; iäTON (4). aufgedr. Siegel aljgvt. NVürdtwein? Nova'
snbs. VII, üd nr. l:J ans lih. sal. 1347; Wiegand. Straßb. Urk. B. I, 58
nr. 7:J ans Ür. — Protokoll gleiciilautend mit Reg. m-. 399, Aren-a .luch
n.it 37(5. - ^^^.^
(Straßburg) Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs V.. der auf Kat und l)r;ni<;.n der
Fürsten in Straßburg das gvmeine Recht (ins civile et omnibns eonmnnie)
wieder herstellt. Schon B. Otto liatte das drückende ins consnetu.li-
nanum erleichtert (s. Reg. nr. 3G3) und der Kaiser beschränkt jetzt die
Abgabe des Bannweiiis au den bischöflichen Fiskus auf sechs Woclien \Vie-
gand, Straßb. Urk. B. I, 59 nr. 74. - Stumpf ur. 3159. - J)ie uncre-
wöhidichen Formen der Urkund.'. auf Grund deren Wienand a. a. 0. „die
AutlK^nticiläl der Üherlieferung beanstandet", sind ans Abfassung von' Seite
der Empfänger in Straßburg zu erklären. 4.04.
nnterwirlt sich unmittelbar nach dem Konzil zu Reims, das Papst Calixl 11
im Beisein u. a. von Erzb. Adalbert von Mainz und fünf seiner Sullra-ane
abhielt, und erhält von einem Kardinal die Absolutitui. Die Fol"e da\on
ist eine völlige Abkehr von der Partei des Kaisers. Di,- Straßbur-er
Kanoniker dagegen hallen trotz der Ermahmmgen Erzb. Adalberls u.n
Mainz an der kaiserliciien Partei lest ,„„1 verweigern sogar die Annahme
der von Erzb. Adalbert übermillellen Botschaft Papst Calixts H. . — Be-
richt im Schreiben Erzb. Adalberts von Mainz an den Papst.- Epistolae Mo-
gimlinae: Jalle, Bibliotiieca III, 39:rnr. 4«. S. Reg. m. 41 1. - Zum \'ei--
ständnis sei auf den Hericiit des zum .Pa])st neigenden Straßbur-er -^cho-
laster Messo (M(;. Libelli ,le lile III, :2 1 ) hingewiesen, der dem Kon/il
selbst beiwohnte (vgl. 1 laller. Die Verhandlungen von Mouzon in Neue
Heidelberger Jahrbücher II. 147 (f.). Nicht unwahrsclu'inlich erscheint es,
daß) durch Ilessos \'ermittlung 15. Cuiio zur .\udermig seiner Slelhni- .'("-en-
über Papst und Kaiser veranlaßt wurde. Daneben aber wirkte jedeiihdls
der Eiiillnl'. Erzb. Adalberls mit. - Vgl. auch Rey-. nr. 411. ' 4o5
IJerUia. magistra el ancilla anciliniMMi iles Klosters S i n d e 1 s berg. beur-
kundet einen mit Abt Adelo von .\l a n rs ni n 11 s t er abgeschlossenen Güter-
1123
(Januar)
Cunö,
tauscli. Facta sunt liec sub conditione sancttj Romane ecclesifj et liorum
testiuni tonfirniatione: Calixto presidente in sede sanctsj Romane ecclesi?,
Heinricü iuiiiore regnante imperatore et episcopo Argentinensi Cunone,
quonun auctoritate et predictorum testiuni conlirmatione loco nostro lianc
coninuitationem et traditioiiem assignavinnis et vinculo anatliematis con-
firmavinius. — Eingetragen auf dem Sindelsberger Polypticlion. — ür. Str.
R.-A. H 589 (2). — Schoepflin, Ais. diploni. I, ÜHi nr. :247 : Wiirdtwein,
Nova subs. VII. 44 nr. 18 aus Gr.; Spach, Oeuvres choisies III, 87 H'., da-
raus WolfF, Die Ableikirche von Maursniüuster mit Abbildung. 106
sobenkt auf Bitten der Rürgerstbaft den Platz von der bisdiöfliclien
Küche zwisebeii Mauer und Graben bis /.um Tore gegenüber vom Münster
sowie den Hof, der vor der Stadt hinter St. Peter liegt, dem Spital zu
Strasburg und ])eurkundet die Stiftung in gesetzmäßiger Weise. — Berii-iij^
in der Bestätigungsurkunde B. Burchards von 1143. 407
bestätigt (annuente et etiam perpetrante) unter Zustimmung der Kanoniker
und der Bürger die Überweisung des zehnten Teils der Gaben, die dem
hl. Kreuz zustellen (oblatio, qne offertur ad sanctam Crucem). an das
Spital. — Bericlit in der Bestätigungsurkunde B. Burchards von 1 143. M)S
im
gibt viele Güter des zerrütteten Klosters Eltenheim an weltlidie Herren.
Wimpfeling, Catalogus p. 47. Vgl. dazu Reg. nr. 390.
setzt auf Vorschlag des Abts Stefan von Klingenniünster, Weißenhurg, Selz
und Limburg, des Rats Kaiser Heinrichs V., den Mönoli Konrad von Khngen-
münster als Abt von Ebersheimniünster ein. — Cliron. Ebersiieim. MG.
SS. XXIIl. 44.5: Stephanus . . . Cuonradum ad Cuononem Argentinensem
episcopum destinavit, quatenus ipsuni abbateni constitueret: quod et sine
dilatione factum est. ^^^
wird von Kaiser Heinrich V. abgesetzt. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 41
zu 11-23: Cuono Arg^ntinensis episcopus de sede pellitur; Ann. Saxo MG.
SS. VI, 759: Cono Strazburgensis episcopus solo nomine, quia in nece
Bertoldi ducis consensit, ab episcopatu deponitur; Ann. s. Disibodi MG.
SS. XVII, !23 zu 1122: Cuno Argentinensis episcopus deponitur; Königs-
hofen. Chroniken II, 646: Absetzung zu 1123. — Der vom sächsischen
Annalisten angegebene Grund, daß B. Cuno an der Ermordung des Herzogs
Berthold von Zähringen beteiligt gewesen sei, war sicherlicli rein äußer-
lich. Der Kaiser mochte begierig danach greifen, um dem Bischof, der
zur römischen Partei abgeschwenkt war, zu beseitigen. Das betont auch
Erzb. Adalbert in seinem Briefe an Papst Calixt II., der genauer (1123) zu
datieren ist: B. Cuno von Straßburg bat gleidi nacli dem Konzil von
Reims um Verzeihung und empfing von einem Kardinal die Absolution.
Als er früher noch hartnäckig auf der Seite des Königs stand, ermahnten
wir ihn oft, sich der Kirche in Gehorsam zu beugen, und schrieben auch
den Kanonikern, sich von seinem Irrwege fernzuhalten und zum Frieden
Christi zurückzukehren. Sie blieben aber in iin-eni Ungehorsam und wei-
gerten sich sogar den päpstlidien Brief, den wir ihnen kürzlich schickten,
zu öffnen und zu lesen. Nachdem sich aber der Bischof vom Banne ge-
löst hatte, wandte er sich gänzlich (corde et corpore) vom Kaiser ab und
blieli in treuen Diensten der Kirche als hartnäckiger Verteidiger der VValir-
heit. Auf alle mögliciie Weise aber verfolgen sie ihn und stellen ihm
nach. Der Kaiser ergriff' diese Gelegenheit, ihn mit tötlichem Hasse zu
verfolgen, ihn auf jede Weise zu peinigen und endlicii ans der Stadt zu
vertreiben. Dies alles tat der Kaiser nach Abscliluß des Friedens (Wormser
Vertrags)! Vorher konnte er nichts gegen den Bischof ausriditen, bis
ClIlKK
'601
1123
dieser, der l'iiilier /.ti seinen njiclislen Freunden /;diUe, sieli von ihm al.-
kelnle und sich der Kireiie wieder iinseidor,. Mil dein allem wollen wir
niehl die l'niiereehtiy:k<'il des lüschols verli-idiu'en oder gar hilligen, son-
dern wir hringen die Sache deslialli vor, weil ,jet/l, wenn dem Kaiser nn-
mnschränkte Gewalt /.ngebiiligt wird, seine Wnt gegen jeden heliehigeii
IJischül' auszulassen, auch üher die übrigen GJäidngen. die der Kirche
Coltes treu blieben, eine unerträgliche Verlolgung ausbrechen wird. Her
Tapsl mC.g.' daher scharl' gegen das \'orf;elien des Kaisers einschreiten,
daniil der Kirche die volle < ierichtsbarkeil über den genannten Mischof "e-
wahrl bleibe. Kpistolae Mogunlinae: Jalle, Hibliotlieca III, 393 nr. 4«.
- Schon 112:2 (.Ulli), als Kaiser Heinrich V. in StraCburü die Dienslmannen
des Domstifts von Abgaben an den Fiskns iiefreil (Abschr. 17.118. Jahr-
hdls. Str. R.-A. G :>.Sfl|. — Wiegaud. Slral5b. Urk. H. I. CO nr. 7ö. -
Slumi)f iir. 3180). fehlt der lüschof unter den Zeugen; 1123 .lanuar 23
und 24 ist der Kaiser wieder in Stral')burt; "nxt auch in den hier ausge-
stellten Urkunden (Slumi)f nr. 31,S() und 31<S7) lindet sich. 15. Cnno nidit.
Wir werden wohl kaum lelilgelien. wenn wir gerade um diese Zeit, die
durch die .\ngaben des säclisisclien Annalisten von der Krniordunir Merzo«'
r.erlhtdds (1122 De/.endier S) und Er/b. Adalbeils gegeben scheint, die
Absetzung B. Cnnos din-ch den persönlich anwesenden Kaiser festlegen. —
Der Gegensatz zwischen dem Straßbnrger Bischof und dem Domkapitel,
der sich schon 1100/07 in dem Briefwechsel mit Papst Paschalis II. niid
dann wieder in dem Bericld Erzb. Adalberts oflenbart. zeigt sich deutlich
auch auf wirtscliaftlichem Gebiete. Die Beg. ni-. 1 1 und nr. <».") sowie
Straßb. Urk. B. 1. 31 nr. 40 aufgeführten Urkiuiden sind zum Teil bereits
von Bloch als Fälschungen aus dem Anfant; des 12. Jahrhunderls nach-
gewiesen (Bloch. Jura curiae in Munchwilarc: ZGOBh. NF. XV. 411). Die
Urkunden Beg. nr. 11 und 1)5. die sich ausdrücklich auf Schenkungen
König Daiioberts bezieiien. verfolgen wie di(> Urkunde Wiserichs und Azzos
(Straßb. Urk. B. I. 31 m-, 40) deutlich den Zweck, den (iülerbesitz des
Domstifts zu sichern und festzulegen. Üev Straßburger Bischof tritt in
ihnen durchaus in den Hintergrund. Sie berühren sich in diesen Punkten
mit den Urkunden für das Straßburger Domstift, die in die ersten -lalir-
zehnte des 12. Jahrhunderts zu setzen sind: Straßb. Urk. B. I. '>0 m-. (i2
(dat. 1097. angefertigt nach 1112!). a. a. (). nr. 03 (dat. 110U)'und nr. C.ö
(dat. 110."»). Auch die Ankündigung der Besiegelung auf der Urkunde
Irimfrids für das Domslift (Reg. nr. 184) mag in diese Zeit fallen. Die
Anfertigung der aus dem Anfanii des 12. .lahrinmderts datierten Urkunden
wie der oben zusammengestellten Fälschungen in der -leichen Schieib-
stnbe, eben in der des Domkapitels, geht dentiicii aus der Verwainllschaft
des Formulars hervor, die bei Heg. nr. tt.") und Straßb. Urk. B. I, 31
nr. 40 durch die des Schriftdiarakters bestätigt wird. Augenscheinlich
war das Domkapitel bestrebt, unabhängig vom Bischof seine' Besitzunuen
urkundlich sicher zu stellen. Auch die aus dem zweiten Jahrzehnt Tles
12. Jahrhnnderts stammenden BeurkniKluni;en von Schenkniiiren für ilas
Donistitl lie- nr. 3!t!). nr. 401. nr, i02 uikI 403 sowie StralUi. Urk. B.
I. ÖC, tu-. 70 (Schenkung Diezwil.s von lllll) zeigen mit der vorher ge-
naimten Gruppe deutlich erkennbare .Ündichkeit im Diktat. Daß das Do'in-
kapilel bei seiner Stellungnahme gegen den Bischof mil der Straßbnri;er
Bürgerschaft Hand in (land ning. geht schon aus dem Briefwechsel Papst
Paschalis' II. mil „Klerus und Volk von Straßburn" hervor. Oll'eidiar ist
auch d.is Privilei; Kaiser Heinrichs V. für die StraiUuu-ger Bürger (Be-.
nr. 404) in diese i)oiilische Gruppierung einzufügen: es war wohl schon
eine Folge der Hinnei^;unt; B. Cunos zur päpstlichen Partei. Deutlich zeiut
sich dann auch der Einlhd'. des Domkapitels aid' die Politik des Kaiser>
in dessen Privileg für die Dienstmannen des Slraßbmger Domstifts
1122. in dem Domkaiiild und Stadt zusammenwirkend erscheinen
von
wie
Wüillz^kr, Uigisicil der liischilfo vnil ShnUbcil({.
40
808
Cuno— Bruno.
11-23
später im .liilire 1 tiil in tler Urkunde Köiii^- Lütliais 111. ITir die Strali-
iMifuer Hiiriiei- (s. Rep;. lu: 43"2). Am sclulrfsteu zeigen die Tendenz, die
Rechte des Domivapitels iieiienül)er den Ansi)riiclien des Biscliofs abzu-
grenzen. die beiden F;dscliuniien auf den xN'anien Karls des Großen und
Papst Hadrians I. (Reg. iir. 4'.t und ur. 50). deren Herkunft aus der Ije-
kannten Reiclienauer Falsclierwerkstiitte Leeluier. Scliwäbisclie Urkunden-
fälschungen des 10. und 1-2. Jalirhiinderts (MIÖG. XXI, 51 tf.) nachge-
wiesen hat. Etwa in der Zeit des Sturzes B. Cunos werden sie iiacii
Straßliurg gekommen sein. Vgl. unten Reg. nr. 425. -Hl
Bnmo (1123-1 1125J1131).
wird als Nachfolger Cunos eingesetzt. -- Ann. Marbac. Schulausgabe S. 41
zu 1123: cui (Cuonoiii) Bruno episcopus supcrponitur; Ann. Saxo MG.
SS. VI. 751) zn 1123: Bruno Babenbergensis ecclesie cauonicus episcopus
conslitiiitur; Ann. s. Disibodi MG. SS. XVII. 23 zu 1122: Brun consti-
tuitur. Die Einsetzung wird unmitteliiar nach dem Sturz Cunos durch
Ileiiuicii V. selbst vollzogen sein. 1131 bei seiner Absetzung wird ihm
noch ungiiUige Weihe vorgeworfen Reg. nr. 441. - Herkunft: Seine Iden-
titizieruug mit dem kaiserlichen Kanzler Bruno u. a. bei Stumpf. Reichs-
kanzler 11. 253 und Loosliorn. Gesch. des Bistums Bamberg II. 1 Ui isl
haltlos. Grandidier, Oeuvres bist. II. 349 läßt ihn von den tuafen von
Hohenberg abstammen, gestützt auf eine Notiz bei Petri. Suevia ecde-
siastica p. 233. Sicher ist nur. daß er 1145 Sigiboto von Tanehusen und
Adelbert von Hengen, beide wohl in Mittelfranken ansässig, als seine Ver-
wandten bezeichnet (Reg. nr. 443). Bruno selbst war Kanonikus des
Bambevger Domstifts (Ann. Saxo a.a.O. und Reg. nr. 443). in dessen Urkun-
den ein Domherr Bruno 1 lOS erscheint (Loosliorn a. a. 0. S. (>5).— Seine kirch-
liche Stellung entsprach wohl den Ansichten B. Ottos von P.amberg. an
dessen Hof er sich später zurückzog (Reg. nr. 443). Vgl. Hauck. Kirchcn-
gesdi. IV. 125. Gerhoh von Reichersberg. Opusculum de gloria et lionore
hlii hominis MG. Libelli de lite 111, 3!I7 nennt ihn einen klugen, sehr be-
lesenen Manu (prud(^ns vir valenter literatus) vgl. Reg. nr. 443. Herbord.
Dialogus de Oltoue episc. Bamlierg. (Jaffe. Bihl. V. 724) ausgezeichnet an
Redegabe und Tugend (eliHiuio et moribus adprime festivus). — In die
Zeit des Wechsels auf dem Straßburger Bischofssitz ist wohl auch die
verfassungsgeschichtlich bemerkenswerte Urkunde Papst Calixts II. für die
Abtei Hugshofeu zu setzen, in der es u. a. heißt: Da es Sitte in der
Provinz Elsaß (Alsatiensis provinciac mos) ist. daß kein Angehöriger (nullns
ex familia) der Straßburger Kirche einer fremden (alteri) Kirche, die nicht
unter der Straßburger Jurisdiktion steht, etwas von seinen Eigengütern
vergeben darf, so verleiht Papst Calixt dem Kloster Hugshofeu das be-
sondere Vorrecht, daß jeder Angehörige der Straßburger wie auch jeder
anderen Kirche ihr Zuwendungen an Gütern oder anderem Eigentum machen
darf. Die Wahl des Abtes steht den Brüdern nach der Regel des hl. Bene-
dikt frei; die bischöflichen Weihehandlungen sind vom zuständigen Diö-
zesanbischofe ohne Entgelt vorzunehmen, falls dieser vom päpstlichen Stuhl
anerkannt ist. Der Straßburger Bischof darf auch die geringsten Befug-
nisse nur mit Zustimmung der Brüder mid des Abtes ausüben, und nur
der Papst darf hier die Exkomnuuiikation verhängen. Vor allem ist das
Kloster auch von jeder Aligabe an den Straßbnrger Bischof wie an andere
Bischöfe und deren Beamte, sowie au Könige und Kaiser. Herzöge und
Grafen befreit. Dat. 1120 Mai 14. — Abschr. 17. .lahrhdts. Str. B.-A.
H 2294. - Schoepflin, Als. diplom. I. 194 ur. 24«: Würdtwein, Nova
subs. VII, 3ü nr. IG; Grandidier, Alsace II pr. 237 nr. 584 aus Andlauer
Salbuch. — Jaffe -Loewenfeld nr. 7130 mit 1122 — 1124. - „Ad muni-
mentum"
41v
ISniiio.
300
1123 I
.iiini -21 ! Straßhurg
1124
(Mai —
Juli)
Ni'iiliaiiseii
liei Worms
\\,
Uez. 25
De/.. HS
1125
•lau. 7
btralilMiri;-
Stralibur}--
StraßliurK
.!aii. « SliaßbtHK
•lau. fS Straßhur}'
Zeuge in dm- likuiule Kaiser Ileinrit'lis V'., der die Privilegien des Klosters
Luxeuil bestätigt. - Liniiididier, Alsaie II pr. ii'J iir. .j'.)4. — Stumpf
m-. 315)2. — Entgegen dem Urteil Stumpfs a. a. 0. („Kaum echt") wird
sieh die Urkunde \erteidigen lassen, jedenlalls ist das Ustluitukoil nicht zu
lieanslanden. 41:5
anwesend, als Abt Kuslenus von St. Blasien vor Kaiser lleinricii V. und vor
den versammelten Fürsten wegen Vergebung der Klostervogtei durch IJ.
Uerthold von Hasel Klage erhebt. — Herichl in der Urkunde Kaiser Hein-
richs \'. 11:2.") Januar S. J{eg. nr. 41 !t. — Datierung gegeben durch .-^tunipr
iir. IJl'.t.S -= Mai :jO und Stumpf nr. :51'.t!( ^ Juli •2i>: Belagerung von
W'oiins durch den König: a[)ud Nuliusen in obsidione Wormatiae. -114
nimmt mit andern Dischöfen an den N'erhandlungen vor Kaiser Heinrich \".
teil, in welchen beschlossen wird, daß der Kardinalbischof Wilhelm von
Präneste in Würzburg üiier die Rechtmäßigkeit der ^Valll des Bischofs
(lebliard entscheiden solle. — Bericlit in dem Schreiben B. Gebhards von
AVürzbin'g nlier seine Leiden und Verfolgungen. C.nch'x l'dairici: .'äffe, Bib-
liotheca V, 407 nr. :2:33. — Datierung durch Stumpf nr. Sl'.lll =^ Juli 25
gegeben, wo Kardinal Wilhelm als Zeuge genannt wird. — Vielleicht ist
damals Bruno durch den Legaten als Bischof anerkannt worden: wenig-
stens hat er sich später auf den Spruch der römischen Kirche berufen
(Reg. m-, 4:51): gralia dei et sanctae Rumanae ecdesiae auctoritate (udinis
mei integritatem et episcopalis officii retinens plenitudinem. — Das Sdireiben
eines Bischofs B. an Heinrich V., das Grandidier, Alsace II pr. '2til nv. älK)
und Oeuvres bist. II, oi>4 für den Straßburger Bischof verwertete und etwa
in diese Zeit wies, paßt seinem Inhalte nach nur in die Jahre, in denen
der König um den Oberrhein zu kämpfen hatte und muß deshalb \on B.
Bruno von Speyer (JaHe, Bibliotiieca V. 3:21 nr. ÜS.i) oder von B. Burchard
von Worms (Giesebrecht, Kaiserzeit IIF. 12:2S) etwa 1110— II 18 verfaßt
sein. -115
anwesend bei der Verhandlung über den Streit zwischen der Abtei St. Bla-
sien und B. Berthold von Basel, der im Auftrage und in Anwesenheit
Kaiser Heinrichs V. von B. Udalrich von Konstanz zu Gunsten St. Blasiens
entschieden wird. Die anwesenden Fürsten stimmen dem Spruch B. Udal-
ridis zu. — B. Bruno iiiclit nanindiich genannt, doch scheint seine Betei-
ligung gesichert durch die folgenden Regesien und durch die Worte: assien-
tibus aliis episcopis caeterisque principibus coilaudantibus idemque iudi-
cium confirmantibus, im Bericht der Urkunde Kaiser Heinrichs V. Re-r.
nr. 419. U(i
Zeuge in der l'rkunde Kaiser Heim'ichs V., der das Kloster Fngelberg in
seinen Schutz nimmt. - Züricher Urk. B. 1, 14!t m\ 2(>-">. — Stumpf
nr. '6'202. — Über die Fchtheit s. Hirsch, Die Acta Murensia und die ältesten
Urkmulen (k-s Klosters Muri (MIÖG. XXV. 417). 417
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs \'.. der dem B. Udalrich von Kon-
stanz die Wiedererrichtung des Spitals in Kreuzlingen gestattet. — Tlmr-
gauer Urk. B. II, 43 nr. I'.t. - Stntn|)f m-. 3203."^ " 4lS
anvvesend, als Kaiser Heinrich V. den Sprmh B. Udalrichs von Konstanz im
Streit zwischen St. Blasien und B. Bertholtl von Basel bestätigt. Trouil-
lat, Monuments de Bäle 1,243 uv. ItiC). Stumpf nr. 32(t4.' Vgl. Re-.
nr. 416. IUI
gegenwärtig, als Kaiser Heinrich V. dem Kloster Sl. I>la>ien den Mesilz de^
(iiites Schlinlisee bestätigt. iNeiigai-|, God. dipl. .Menianniae II, .">'.' nr. S\i\.
Slinnpf ur. 3-.>(t."). 120
10»
810
Bruno— Cuiio.
1125
Jan. 8"
Straßburg j Zeuge in der Urkunde K.-xiser Heinrich« V., der die Gründung des Klosters
Lützel bestätigt. — Sclioepflin, Als. diplom. I, :201 nr. :2öl.
Stumpf
Aug. 20
Au- -20
Sponheini
Dalt
Auir. 21
Herbst
nach
Aug. 30
ur. 3200. — In jüngster Zeit von Hans Hirsch, Studien über die Privi-
legien süddeutscher Klöster (MIOG. Ergänzungsbd. VII, 473) als Fälschung
erklärt, jedoch vorläufig ohne näheren Nachweis. 121
weiht auf Bitten Erzb. Adalberts von Mainz den Altar vor dem Chore der
Klosterkirche zu Spoidieim zu Ehren des hl. Kreuzes. — Weihenotiz im
Anschluß an das Sponheimer Urk. B. um 1500 (von der Hand des Tri-
themius?). Karlsruhe G. L. A. Kopialbücher nr. 1346 fol. 31''. — Trithe-
niins, Cliron. Sponheini. (Opera II, 242). i'l'l
weiht das Oratorium des hl. Georg in Daleni zu Ehren des hl. Georg. —
Weihenotiz s. Reg. nr. 422. — Trithemius a. a. 0. in etwas ausge-
schmückter Form (Bitten des Erzb. Adalbert von Mainz, des Abts Beru-
lielni von Sponheim [in der Notiz scllist nur sub B.] und des Grafen Megin-
hard von Sponheim). 423
Zeuge neben Erzb. Adalbert von Maiirz in der Urkunde Graf Meginhards von
Sponheim, der das von ihm gegründete Kloster dem Erzbischof übergibt
Trithemius, Chron. Sponheim. (Opera
424
und die Vogteigerechtsame ordnet.
II, 240).
von der königlichen und päpstlichen Partei nicht mehr
als Bischof anerkannt.
— Ann. s. Disibodi MG. SS. XVII, 24 zu 112!): quadriennio expnlsus.
— Daß Bruno noch zur Zeit der Wahlversammlung in Mainz mit Erzb.
Adalbert, dem Leiter der Verhandlungen, im besten Einvernehmen stand,
ln'weisen die vorhergehenden Regesten nr. 422 — 424; wahrsclieinlich steht
sogar seine Anwesenheit am Mittelrhein damit in X'erbindung. Erzb. Adal-
bert hätte ihn danach als BisL-hof anerkannt, um ihn für seinen Kandi-
daten, Lothar von Supplinburg, zu gewinnen. Dieser Versuch scheint aber
gescheitert zu sein, da schon l)ald darauf Erzb. Adalbert Bruno nicht mehr
als Bischof ansah. Mit Reclit vermutet daher schon (irandidier. Oeuvres
bist. II. 3.")7, daß Bruno in Mainz zu den Anhängern Herzog Friedrichs II.
von Scliwaben gehövto. Schon Weilmachten 1125 war er aus Straßburg
vertrieben, da er nach Ausweis der Zeugenlisten Stumpf nr. 3230 und
3232 an dem Hoftage, den König Lothar dort abhielt, nicht teilnahm (vgl.
Bernhardi, Lothar S. 58 Anni. 19). Bruno selbst beschwert sich in seinem
Schreiben an die Stral5burger Kirche Reg. nr. 431 darüber, daß er durch
Gewalt vertrieben wurde, oiuie Geständnis und Frteil (nee confessns. nee
convictus. violentia pulsus. non sentcntia). — Hirsch, Studien über die
Privilegien süddeutscher Klöster (MIÖG. Ei'gänzungsbd. VII, 548) hat auf
den Einfluß hingewiesen, den die auf den Namen Karls des Großen in
Reichenau verfertigte Fälschung für das Straßlmrger Domkapitel (Reg.
nr. 411) auf das Diktat des in Straßburg 11 20 Januar 2 ausgefertigten Diploms
für die Alitei St. Blasien Stumpf nr. 3232 ausgeübt hat (Stumpf nr. 3231
ist Fälschung s. Hirsch a. a. O. S. 554). Danach ist anzunelimen, daß ge-
rade um die Zeit der Absetzung B. Brunos das Diplom Karls des Gmßen
der kaiscrlictien Kanzlei eingereicht worden ist: vielleicht entnahm die
(iegenpartei ihm Gründe und Watten, um den Bischof zu stürzen. 425
Cimo.
beurkundet, daß er unter Zustimmung und Mitwirkung Erzb. Adalberts von
Mainz und des Kardinals Gerard in Bomgarten eine Abtei zu Ehren Gottes,
der Jungfrau Maria und aller Heiligen gegründet habe. Der neuen (Grün-
dung gesteht er freie Abtwahl zu. \orl)ehaltlich der Zustinunung und Weihe
durch den Diözesaidiiscliof. Als erster Abi wird Fiiedricii eingesetzt.
1127
Febr. 5
iiacli
Febr. 5
(1120-
112»)
rmio — Bruno.
311
Acta sunt anno doiiiinitc itiiainalionis \\-2:>. iiulictione veru terria. — In-
scricrl in die Hestiiliirnn-j; H. Uinilianls 1 I ."•."> — .")(J Heg. nr. .'».jS, wo aiidi
beiiilitet wird, dali I!. Cnno seine Scliö|)liing aust;eslaltet habe' iiiil voll-
ständiger Freiheit von Zins und Zelmten. Wahl- und Weiderecht und freiem
Durchzug (scriptoque sui)nixo stabihvit). - S. aui-h Hestäfigung l{. (Jeli-
hards 1133 Reg. nr. 450. — Aus der Urkunde ergibt sich, dali Krzh.
Adalbert gegen den widerspenstigen Bruno den abgesetzten Cuno wieder
hervorzog, um zu zeigen, dal5 er den Bischof gar nicht anerkenne. Unter
dem Kinfluli Adaliierts und des päpstlichen Legaten wird KOnig Lotiiar
Bruno seinerseits zunächst nicht anerkannt haben. " pK't
stirbt
Neerol. Spirense. Karlsruhe. (J. L. A. .\niu'versarien nr.
ZGORh. XXVI, 427: Cuno frater Argenlinensis episcopus ob.
33. -
427
Eberhard (1125. 1126-1127).
eu)gesetzt um die Wende des -lahres 1125;-2B. — Tatsache und Datierung
nirgends erwalmt, jedoch unzweifelhaft nach dem folg. Reg. nr. 4-2!t. —
Herkunft: Wahrscheinlich der in den Urkunden B. Cunos mehrfach erwidinte
Kanoniker gleichen Xamens: 1 100 Eherliart in Urk. des Kanonikers Burchard
Wiegand, Straf51). Urk. B. I. TA nr. ()3: 110.5 Fherhart edituus Re".
nr. 37ti: 1109 Sept. 21 Eherliardus Reg. nr. 382; (1 105— i 1 1.",); 8<.|.s.
1116 Eberhart edituus Reg. nr. 3'.»".); 1118 Eberliardus edituus Reg. nr 401
und nr. 402; 1119 Eberhart edituus Reg. nr. 403. Seine W"ah[ erfolgte
wohl kaum einstimmig durch das Domkapitel, dafür sind Zeui,niisse die
folgende Urkunde Heg. nr. 42'.» und der Brief B. Brunos an die Stral?-
Reg. nr. 431. j..)j^
burger Kirche
Bruiio und Eberhard.
Da in der Straßburger Kirche um den Bisciiofssilz ein lieftiger Streit tidjt
zwischen zwei Bischöfen, Bnmo und Eberhaid. wird B. Ste'jihan \ün Metz
mit beider Zustimnumg herbeigerufen zur Weihe der Ku-che St. Johann
bei Zabern. — Bericht in der Aufzeichnung über die Schenkung des Guts
Meyenhemswilre, das Graf Peter von Lützelburg dem Kloster St. Georgen
im Schwarzwakl überträgt, sowie ülier die Weihe der Kirche von St "jo-
hann. Abschr. von Iül7 Mai !t Str. B.-.\. H 28!» I. - Schoepflin, Als.
diplom. 1, 204 m-. 253 aus beglaubigter Abschr. von 1377 Febr. 14 im Archiv
des Kh)sters St. Johann: Grandidier, Alsace 11 pr. 262 nr. 608 aus alter
Absciir. in St. Georgen; MG. SS. XVo, 1003 aus allen Lesarten. - Die
Nachricht beweist, daß Bruno niciit ohne Kampf den Bischofssitz aufu'aii
mid daß es Eberhard nicht gelang, die überhand zu gewinnen. 42!»
Eberhaid.
stirbt.
Ann.
hardiis .\rgentinensis
Disibodi MG. SS. X VII, 2 't m
. episcopi.
tdiieruni
Eber-
130
Bruno.
Schreiben an <len KI.mus der SIraßhnrger Kirche: Er dank! denen, deren
Mitlei.l lim m seinem Sclimer/ iröslet: er xertraul darauf, dal', ein Getreuer
unler ilui.n, wenn iii( lil bei d.ui wellliclien. s.. doch bei dem liinnnlisclien
312
Bruno.
(1126-29)1
112i)
nach
Jan. 20
1130
Febr. (i
Hasel
HeiTsclier 'sicli verwende, damit er nicht für immer das ungerechte Ver-
damnuingsurteil ertragen müsse. Die einst sein Brot aßen, treten ihn jetzt
mit Füßen (magnificaverinit super nie supphuitationeni). Nicht durch ge-
richtliches Urteil, ohne (lestäudnis und Cbert'ührung, mit Gewalt sei er
veitriehen worden, und er sei heute noch durch Gottes Gnade und die
Autorität der römischen Kirche im vollen Besitz der bischötlichen Gewalt,
da sie ihm am Tage seines Amtsantritts übergeben wurde, und er sie nie in
rechtlicher Weise verloren noch freiwillig niedergelegt und seine Straßburger
Kirche niemals einem fremden Eindringling (alieiio pastori sive invasori)
überlassen habe. Schmerzlich empfinde er den Kleinmut und die Ver-
führung vor allem derer, die er selbst geweiht habe. ^Vohl kennt er ihre
Unterdrückung, das ihnen auferlegte Joch Pharaos, wohl kennt er den
Bürger und Fürsten Baliylons, dessen Druck sie aus sklavischer Furcht,
nicht aus christlicher Liebe ertragen. Wenn noch ein Funken freien Geistes
in ihnen lebe, wenn der Eifer für das Haus Gottes sie verzehre, so sollen
sie ihm ein Zeichen ihres guten Willens geben. — Absclir. 13, Jahrhdts,
München, Hof- und Staatsbibl. cod. lat, nr, 19411 p, 270, — Pez, The-
saurus anecdot, VP, 311 nr. 91 aus Alischr.; Grandidier, Alsace II pr. 261
nr. 607. — Datierung gegeben durch Vertreibung und Wiedereinsetzung
B. Brunos. Da das Schreiben sich in der aus Tegernsee stammenden
Handschrift zwischen Bruchstücken einer Bamberger Briefsammlung findet,
ist die ihm gegebene Zuweisung zu B. Bruno, dessen Beziehungen zu
Bamberg wir kennen, ziemlich sicher. Ebenso weist dieser Umstand darauf
hin, daß Bruno auch jetzt schon, wie später wieder, in Bamberg Zulliicht
suchte, — Wie schon Reg. nr. 429. so zeigt auch der Inhalt dieses Briefes,
daß sich ein Teil des Domkapitels noch Sympatliien für B. Bruno bewahrt
hatte. Unter Pharao ist zweifellos Lothar zu verstehen, wer jedoch als civis
et princeps Babilonis bezeichnet wird, bleibt völlig unklar, jedenfalls doch
der Führer der Straßburger Bürgerschaft. 131
erlangt durch Vermittlung der Königin Richenza und der Bischöfe die Gnade
des Königs. — Ann. s. Disibodi MG. SS. XVII, 24 zu 1129: Bruno Ar-
gentinensis episcopus interventu reginae et episcoporum quadriennio ex-
pulsus graciamregis consequitur; Catal. episc. Arg. M(i. SS.XVll, 117: Bruno;
iste fuit circa annuin 1 1 30, — Da in dem Privileg Lothars für die Bürger
von Straßburg Januar 20 (Wiegand, Straßb. Urk. B. 1,61 nr. 78. — Stumpf
nr. 3239) unter den Zeugen nel>en verscliiedenen Bischöfen nur Propst
Adelgot mit den übrigen Männern der Straßburger Kirche erscheint, so
wird die Einsetzung Brunos erst nach diesem Tage erfolgt sein. Ob dies
gerade während der Belagerung von Speyer 1129 Juli 1.5 — 1130 Januar 3
geschah, wie Bernhard!, Lothar S. 2.")2 Anm. 1 meint, ist fraglich, ebenso
ob die Einführung durch den König im Januar 1130 erfolgte, auf dem
Marsche von Speyer nach Basel (Bernhardi a. a, 0.), — Das Privileg
König Lothars war früher für die Datierung des sogen, ersten Straßburger
Stadtrechts maßgebend. Neuerdings hat jedoch Rietschel (zuletzt in seinen
Untersuchungen über das Burggrafenamt in den deutschen Bischofsstädten
S. 16 ff.) seine Entstehung in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
wahrscheinlich gemacht. Eine genauere Datierung wird sich kaum ermög-
lichen lassen. Vgl. die Zusamnienslelluug der wichtigsten Literatur bei
Dahlmann-Waitz, Quellenkunde^ nr. 4242, 432
Petent in der Urkunde Konig Lothars, der dem Stifte St, Felix und Regula
in Zürich seine Privilegien bestätigt. — Züricher Urk. B. 1, l(i7 nr. 2>S0.
— Stumpf nr, 3248, 433
IJniiK».
iiao I
Fcl»r. 8 I Hüscl
818
(April)
(S.-pl.-
Oktohei)
Kolli;; Kiitli;ir.s.
KlosliT liiu-.relii
;ils li. Idiiliiili \„|, KoiLslaiiz
mul der alten KiirU,- dasclli^l
aiiwosend imf dem llolla^i
einen Ver^'leiili /.wis.licn
leliiiiai l.i) -ewahlleii IVmsle, Verl)iiidun"eii in i), ,. .• ■ i . .
spndit in dem Selireil.en an i.öu.ir vom S la 'i., j,, ", 'üll-'tVu
manigkeit Anakiels eintritt (Haronins. Annalese;.;, n^ ^4^ "eb t '
süiunen darnl.er aus, da(5 der Koni, die Leiden Papstliriele nnl e u'two.lcl'
gelassen habe von denen der erste durch den Er/b. von Jke 7 .
m.te durch eme„ St.af5bnrj,er Kleriker an den Hof gesind lü^^;. 'd
n.,ten Bne^ AuaklJls erkem'^ d;:;.iri: d m^ ich" £",.! ji^l '^^^^^
vi: ;r' ""'"'" * "■ ^""'""« ^''^^ '^'■^'^- -" 'Bremen JkS ^ £^
J "m" ' .';'•";',";;.""■ '^'^'^"— ikat,o„ Komads von Staln
2h Mai/, schildert (Jatle-Locwenlehl Ue- nr S3.S8t- ill..,-,!!,,., ■ i i
das überlietertc „in diei.is u.iii" nicht in da; liSni e ^'h ,i .l" ,;':;;'^
som^in „n , ucksichl auf den ürief des Adels v n |" £^" ..
s in d""„ '"t ""■;"• ""■'^^''^•''^* "='■'« ''^•'- Mitte April .u e besse
..uumus II, SU j) 22. — JafTe-Loewenfeld I{e.^ i,,- ,s3fs')l mil .i^,.v,.ii
lagesangahe gehören. Von ihm bemerkt s.lioii lutk 1 . O i"r
auf den Rat des Stral^bur,,.,- Klerikers geschiiel c d in " ie^'Vn •";
(Straßburg) schreibt an Kiiiiit; Lothar (Flu- R..; ri».. a v
Hoich iin.l KiMie be,i:;j: '-l-ehS ^ .ÄiS™ Irtili. '^'- '''l
«e en .agend und in banger Erwartung den Hes'dJ s; ' -^ J 1 "?ii;:'
zur Hebung des Zwiespa ts in der Kml„. f.. ■ .... • i ' '"'^'c-""- »"e ei
Treueid und durch SIelluu- von r.Mo\u s. ■ ■ i, •••'i''-li«li<'n
reicht, verpilichlet. Auch di.« n ^ " i,,,;:;'j' Zr'^r''^', ^'^T'''''
riug..^Mühe fnr die Sache ..es K.nigl ' .IhS..',.:;;^: .. ,-' ^I^ ^
(..af N. versichert ebenso wie er. der «ischof. selbst, daß bei ihi!;. Leli'
314
Bruno.
1130
(Sept. —
Oktober)
(Str.ißl)urg;
Zeiten die Stadt (iiostra civitas) und die gan/.e Provinz in unwandelbarer
Treue im icönigliciicii Dionslc vorliarren und niclit aui'liören wird, iiir die
Saciie des I^eiclies zu streiten, (ileiclizeitig ijericidet der (iraf. dal', die
lietestigung von N., die der Ivönig bel'oiden und deren Aust'iiiuung N. mit
den übrigen königlichen Ministerialen gelobt hatte, bisher unterbleiben
mußte, weil es ihnen und den übrigen tJetreuen notwendiger erschien, zu-
nädist die Burgen der Gegner zu zerstören. Endlich bittet der Bischof
den König, iiuu und der Straßburger ivirche auch fernerhin seine Gnade zu
Schenken und, f;ills Anseber Ungünstiges ül)er ihn berichten, nicht deren
Worten, sondern den Taten des Bischofs zu glauben.
Codex Udalriei:
Jaffe, Bibliotheca V. 433 nr. 251. — Datierung gleichzeitig mit Reg. nr. 437.
— Die feierliche Anerkennung des von (jott zur Herrschaft berufenen
Lothar ist ein förmlicher Widerruf der früheren Begiinstigung des Staufers
durch B. Bruno (vgl. Heg. nr. 4;2.")). Für die kirchenpolitische Haltung des
Bischofs ist mit Hauck, Kirchengesch. IV, 134 zu betonen, daß er die
Entscheidung der strittigen Papstwahl vom Könige erwartet. Die nur mit
Siglen bezeichneten Namen der Grafen und Burgen im Elsaß vermögen
wir niciit näher zu bestimmen. Jedenfalls ist die (jleichsetzung des Grafen
N. mit (!raf Theoderich von Elsaß und Flandern, die Grandidier. Oeuvres
bist, n, 3(j4 versucht, wenig wahrscheinlich. Die Ereignisse von 1131
und der Kriegszug König Lothars (Reg. nr. 443) beweisen jedoch, daß B.
Bruno die Zustände im Elsaß zu schön gefärbt oder den staufischen Wider-
stand stark unterschätzt hat. Die Besorgnis, daß der König gegen den
Bischof beeinflußt werden könne, war nicht unbegründet; wir werden die
Gegner im Kreise des Domkapitels und der Bürgerschaft zu suchen haben
(Reg. nr. 443). 436
schreibt an die Königin Richenza: Er dankt ihr für die Unterstützung, die
sie ihm mit mütterlicher Güte geliehen, für die Errettung vor Verfolgern
und Verleumdern und für ihre Bemühung um seine Wiedereinsetzung. Ihr
schuldet er nächst Gott sein Dasein, seine Würde. Immer wird er daher
ihrer gedenken, in allen Lebenslagen ihr Diener sein. Auch für das von
ihr Herrn N. erwiesene Wohlwollen spricht er seinen Dank aus. durch
das sie sowohl der Kirche wie dem Reiche außerordentlich genützt hat.
Er fordert sie auf, der schwer liedrohten römischen Kirche mit Bitten und
Gaben mit allen Kräften beizustehen. Vielleicht werde Gott, der sie anf
den Königssitz erhoben und aller Heil in die Hand einer Frau gelegt hat,
sie für würdig erachten, das Wohl der Kirche und des Reiches durch ihi-e
frommen Tränen zu fördern. Über die Bedingungen der Übergabe (qnod
landatum et iuratuni) des von König Lothar belagerten Nürnlierg bittet er
die Königin sich zu erkundigen und ihre gemeinsame Sache in jenen lie-
genden zu gutem Ende zu führen. Er, der Bischof, selbst wohne unter
Skorpionen; dringend wünsche er ihre Gegenwart. Doch mit Gottes Hilfe
vverden in Kürze seine und ihre Skorpionen und Gegner zertreten und ver-
nichtet werden. Was aber Gott durch seine geringe Person seit ihrem
Weggange für das Reich bewirkt hat. könne sie durch Brief und Boten
erkunden. Seine Arbeiten wie all das Seine empfiehlt er ihrem Schutz und
Schirm. — Codex Udalriei: Jaffe, Bibliotheca V, 432 nr. 250. — Die Ein-
reihung beider Schreiben wird allein durch den Satz über Nürnberg er-
möglicht. Die Nachrichten, die Bruno von dort erwartet, beziehen sich
gewiß auf diesellien Ereignisse, von denen die päpstlichen Legaten Erzb.
Wafter von Ravenna und B. Otto von Faenza gehört haben (Codex LTdal-
rici: Jafife, Bibl. V, 436 nr. 253): de castrp Nurinberc sinistra quedam
audivimus; unde miramur et satis dolemus. Da die Boten des Papstes
diese Mitteilung in Würzburg erhalten haben, wo sie den Beginn des für
Mitte Oktober angesetzten Reichstages erwarteten, werden die Nürnberger
Hniiio.
31
j I V'orijäiige fnilicsteiiö etwa im Aiilaiifi Seiitomlier slalttjeriimleii liaheii. Da-
I mit werden aiitli die Uriefe B. iiiuiios auf den Muiiat Septemlier oder
I Antanj? üktül)er datiert. -^ Daß die Verliandlnngen vor oder in Nürn-
l)erg sicli nii-lit etwa nur um die t'licrgalie der Stadt gedrelit, sondern
kirchliche nnd politische Angelegenheiten heriilnt liahen. hat Schaus, Ülier
Driele au.s dem (^od. Udaliici aus der Zeit Lothars 111. (Histor. Viertcl-
jahrschrift I, •2'-2'.)) ausgeführt. Die Nachrichten darüber erschienen den
Gesandten Papst Innocen/,' II. unerfreulich und haben sie scliiner/lich be-
wegt; sie waren also ihrem Herrn nicht gün.stig. H. Hruno dagegen kann
lioflfen, daß die Königin aid' (Irund dessen, was zu Nürnberg beschlossen
sei. ihre und des Bischofs gemeinsame Sache zum guien Knde fülire: was
für Innocerr/. II. ungün?-tig. davon eiliollt Biuno, der Anhänger Pa[)st Ana-
klets (Heg. m-. 435). den glücklichen Ausgang. Die Angelegenheit, die
B. Bruno und die Königin Hicheir/a gemeinsam betrieben, war demnach
die Anerkennung Anaklels. Deshalb kann der Bischof schreiben: „ich
wohne unter Skori)i(men" und darf diese als seine und der Königin ge-
meinsame (iegner bezeichnen. Hier handelt es sich nicht um persönliche
Feindschafteil mid hikale Streitigkeiten, denn wenn es auch an solchen
niciit fehlte, so konnten sie doch die Königin niemals unmittelbar berühren.
Ein politischer Konflikt bestand zwischen B. Bruno nnd seinen .Mitbürgern
nicht mehr, seitdem er für die von ihnen stets anerkannte Herrsciiaft
Lothars ins Feld zog. Der tiefste kirchliciie Gegensatz jedoch trennte ihn
j von Klerus und Volk Straßburgs, wenn er sich für Anaklet, diese sich
für Innocenz IL entschieden hatten, und beim Sturz B. Brunos (vtri. Reg.
ur. 443) finden wir in der Tat Papst Innocenz im Bunde mit den Straß-
burgern. 4.;^^
Nov. Bickenbach, weiht auf Bitte Koiirads von Bickeubach und mit Eilaubms des Erzbischofs
j j Adalbert von Mainz die Kapelle auf der Hurg Bickeubach zu Ehren
des hl. Bartholomäus. — Bericht in der Lrkmide Er/b. Adalberts l\eg.
nr. 43!>. 4.3S
Nov. 2U Lorsch
Nov. 30 Lorsch
1
li:U
März du Lütlich
(1130-
1131)
Zeuge in der Urkunde Erzb. Adalberts von Mainz für die Schloßkapelle zu
Bickeubach. — Würdtwein, Diöc. Moguut. I, 467. 4;{!(
weiht auf Wunsch des Abts Diemo von Lorsch in Gemeinschaft mit Er/b.
Adalbert von Mainz und den Bischöfen Buggo von Worms. L'dalrich von
Konstanz. Kourad von Cliur die Hau[)lkirche von Lorsch. — Chron. Laures-
ham. MG. SS. XXL 43.j. — Über Datiei ung s. Döhmer-Will, Mainzer Reg. 1,
291 nr. 228 und Ladewig, Konstanzer Heg. nr. Ttü». 440
Zeuge in der Urkiuide König Lothars für die Kirche St. Maria und Martin
zu Beuron. — Stumpf, x\cta imperii S. 108 nr. DG: Zeitschr. des bist.
Vereins für Hohenzolleni XJX (1.S8.")) mit Faksimile. - Stumpf nr. 3258
als verdächtig. — Echtheit nachgewiesen durch Schum. lieilrag zur Diplo-
malik Köm'g Lothars IIL (Forsch, z. deutsch. Gesch. XX. 3311). In der
gleichzeitig ausgestellten Urkunde König Lotiiars für St. .Ichannes in Lüttich
(Stumpf nr. 32.")!») wird unter den Zeugen genannt: Adalbertus Mognutinus
lere cum omnibus suis comprovincialilms. Zur selben Zeit (März 22^
April Anfang) findet in Lüttich eine Zusannnenknnft zwischen dem König
und Papst Innocenz IL stall. Ilauck. Kirciiengesch. IV, 142 möchte in den
Lülticiier iMuderimgen Lothars, die auf eine Stärkung des königlichen Ein-
llusses bei den Bischofswahlen ausgeiien. B. Dcluios EinHuß erkennen. 441
Mompieu-
iieim
anwesend nebsl Herzog Friedrich (11.) von
derich von Elsal' unil Flauiieru auf einem
die Mutter Gottfrieds von Fleckenstein, die Schenkungen ihres verstorbenen
Sohnes an das Kloster Walbnrg bestätigt. — Schilter. Thesaurus ant
Schwaben und Landgraf Theo-
„gemeinen Landtag", als Gutta.
Wunlzuke, UogestcMi dur Bischöfe vuii StruQbur^.
41
BU)
Bruno.
ll:il
tenlciii. III. p. 35: Granilidier. Alsaop II pr. 275 nr. 615 aus dem Flecken-
steiiier Holhiu-Ii. — Zu 1130 .laiiuar (> setzt Hernlianli, Lotliar von Suiipliii-
iinrg- S. 24() Aiun. äS die in der Ui'iiunde ervviiluite Bestätiu,iniH' dni-cli
Gottfried selbst vor Könijj; Lotliaf zu Speyer. Der Todestajj; (jotH'rieds
ist unbekannt, .ledeufalls aber bleibt es reclit unwalirsclieinlit-li, daß in
dieser Zeit die beiden Parteigänger König Lothars B. Bruno und Graf
Tlieoderich mit dessen liarlnückigem Gegner, dem Herzog Fi-iedrich von
Schwaben, zusammenkamen. 442
(Mai
.Tinii cS)
Mainz \ wird in Gegenwart König Lotliars_ auf einer Synode unter Vorsitz des Kar-
dinallegateu Matthäus von Albano und des Erzb. (Adalbert) von Mainz so-
wie unter Teilnahme der Bischöfe (Hermann) von Augsburg, (Ulrich) von
Eichstätt, (Otto) von Bamberg, (Enibriciio) von WnrzbTirg. (Siegfrid) von
Speyer, (Hurchard) von Worms von Klerus und Volk wegen Gewalttat.
Intrnsion und (ungültiger) W^eihe angeklagt; er resigniert das Straßiuirger
Bistum in die Hände des Erzbischofs und des Kardinals. — Ann. s. Disi-
bodi MG. SS. XVII, 24 zu 1131: concilium Moguntinae halntum. praesente
Lotliario rege, praesidente Matheo Albanensi cum Moguntino archiepiscopo,
ubi Bruno Argentinensis episcopus, praesentibus Angustense. Eichstedense.
Babinbergense, Wirzeburgense, Spirense, Wormatiense episcopis, a clero
et pupulo super violentia, inlrusione et consecratione impetitus, in manus
archiepiscopi et cardinalis Argentinensem reconsignavit episcopatum; Ann.
Saso MG. SS. VI, 767 = Ann. Magdeburgenses MG. SS. XVI, 11S4 zu 1131:
Rex pascha Treveris celebrat et pentecosten in civitate Argentina. et Bruno
eiusdem loci episcopus pastoralem curani aniisit; Ann. Marbac. Schulaus-
gabe S. 44 zu 1131: Argentinensis episcopus Bruno a sede pontificali pel-
litur. — Die Einreihung der Mainzer Synode ist noch nicht gesichert. Zu
Trier bestimn)te Lothar nacii Ostern (11. April) den dortigen Geistlichen
einen Tag zu Mainz, um über die Trierer Wahl endgiltig zu entscheiden
(vgl. Beridiardi, Lothar S. 367. 371). Mag nun der König am 2. Mai zu
Neuß gewesen sein oder nicht (Stumpf nr. 3263. 3264; vgl. Berniiardi,
Lothar S. 373 Anm» 60), jedenfalls steht seiner Anwesenheit zu Mainz Ende
Mai oder Anfang Juni nichts entgegen. Zu Pfingsten (Juni 8) weilte Lothar
schon in Straßburg, und hier wurde, wenn wir die Nachricht der sächsi-
schen Onellen recht verstehen, damals B. Gebhard-eingeselzt. Im unmittel-
baren Anschluß) an dessen Ei-hebung berichtet dieselbe Quelle iiu Ann.
Saxü und in den Ann. Magdeburgenses von dem Zuge des Königs gegen
Herzog Friedrich IL von Schwaben und Elsaß: et quia Fridericus dux cum
illis comprovincialibus regi maxinie conabatur resistere . . . plurima castella
in eadem provincia ab ipso eodeni tempore obsessa et confracla sunt. Die
Paderborner Annalen (ed. SchetTer-Boichorsl S. 156; \gl. Cln-on. regia
Colon. Schulausgabe S. 68) setzen diesen Zug „circa pentecosten". Am
24. Juni ist Lothar wieder in Straßburg (Stumpf nr. 3265). So stinuiien
alle Quellen zusammen, sobald die Mainzer Synode und Brunos Verzicht
vor die j^üngstfeier zu Straßburg eingereiht werden. — Die Anklagen gegen
Briuio sind von Klerus und Volk erliobeu worden : Demnach haben die
Zwistigkeiten mit dem Domkapitel und der Bürgei'schaft von Straßburg
auch nach seiner Aussöhnung mit Lothar fortgedauert. Dazu wird die ver-
schiedene Stellung zur römischen Doppelwahl (vgl. Reg. nr. 435) ])eigetragen
haben; ihre letzte Ursache lag auf anderem Gebiete (vgl. unten). Die Be-
schuldigungen richteten sich gegen die Reciitmäßigkeit seiner Einsetzung
zum Bischof: Gewalttat — durch die V^ertreibung B. Cunos; Intrnsion —
durch die königliche Ernennung statt kanonischer Wahl; ungehörige Weihe
— nichl durch den zuständigen Erzb. (?). Diese Anklagen stimmen gut
zu den Vorwürfen, die Erzb. Adalbert, der Vorsitzende der gegenwärtigen
Synode, 1123 nach der Absetzung B. Cunos gegen Heinrich V. ausge-
Bniiio— Oeblianl.
:ll
Il:il
il:il
sproclicn halte. Für IiiiKicoii/. If. ihm] .^ciiipii l,cj.'atiMi Malthäiis, der ih'Ijcii
Adallierl die Main/er Vcisanniiluii- leilelc, la;: iiiindosleiis kein Aiilali vur,
sich eines Bisiliols an/uiiciinien. der heim Ansltrudi der KiiTiienspaltuiig
in enge Verhindnn;;!; mit dem Gejifcnpapste Anaklet getreten war. Pen Aus-
schlaf? wird geueiicii iiahcn, dal! l,(ilhar jcl/t den im Vorjahr von ihm
wieder eingesetzten (iinislling der Königin lallen liel): t'iir den König war
Brnno in StraÜhurg am nnretliten Plat/.e, weil er iiiilit vermochte, mit der
Stadt und ihren nOrgern zu einem hetViedigeiiden Ausgleiche zu gelangen.
Hieran ist Bruno gescheitert. Bei der fortdauernden Bedrohung des El-
sasses durch die Staufcr (vgl. Reg. nr. 43(;) war Lothar auf die iinaiiziell.'
und militärische Hilfe Slrat'limgs angewiesen. In dem Streite zwischen
Bischof und Sladt nuilUe der König diese unterstützen und jenen i)esei-
ligen. Der voi-auszusehenden Verurteilung kam Brinio durch die Kesig-
nation zuvor: iiir dankte er die Bewahrung des hischöHichen Titels.
Zieht sich nach Bamherg zurück uiul ninnnt seinen Platz unter den Kanonikern
des Ilomstifts wieder ein. — Als Bruno eps. Zeuge in Urkunden des Bam-
herger Domstifts: 1. li;{5 Sept. 3(1: Looshorn, (iescli. des Bistums Bam-
herg II, ()-2: 2. 114-2: München. Reichsarcliiv. Baudjerg. Uochstift N 1,3 f. «
nr. 3!l'': 3. 1143: a. a. O. nr. 3!!'; 4. 1143: a. a. 0. nr. 30''; f). 1150
(nur „Bruno"): a. a. O. nr. 44": «. 11.52 März 27: a. a. ü. nr. 4-J8;
7. (114() 11()2): a. a. 0. nr. 40. — 114.J schenkt Bruno (licet imlignus
dei tarnen |)alientia vocatus episcopus) mit Erlanhnis König Konrads durch
die Hand seiner Verwandten und der \'ögte seines väterlichen (Juls (co-
gnati et delegati patrimonii mei). Sigehotos von Tauehusen und .Vdeljierts
von Hengen dem Altar des hl. Georg in der Bamberger Kirche einen Mann
aus seiner Familia. — Or. München. Reichsarchiv a. a. O. nr. 40. — Hänge-
siegel gut erhalten mit Umschrift: t Biuno dei gratia Argenlinensis epi-
scopu.s. — Am Hofe B. Ottos von Bamberg erscheint Bnmo in der Anek-
dote vom neuen Pelz des Bischofs, die Herbord, Dialogus de Ottone epi-
scopo Band)erg. erzählt (Jafle. Bibl. V. 724). — lir)().-)7 selireibt Bruno
von Bamberg ans an Propst Gerlioh von Reichersberg, nachdem er dessen
oj)usculum de novitatibus Iniius saeculi gelesen hat: er wünsche ihn kennen
zu lernen und die von ihm erörterten Fragen zu besprechen (Gerhohi oi>u-
sculnm de gloria et honore lilii hominis MG. Fibelli ile lile 111. 37«). —
Am Hofe begegncl Bruno zwei Mal: 113(j iN'ovember 7 wird er als Bruno
episcopus unter den Beisitzern im llofgericht der Königin Bichenza zu
Reggio genannt, als sie in einer Klagesache zu Gunsten N'onantolas er-
kennt (Ugiielli. llalia sacra 1I,2.SS|; I 1 iO (Seplendier) Nürnb<-rg. Zeuge
in Urkunde KonrM(l^ III. über einen Güterlau>cli zwischen der Abtei Prü-
fening und Burggraf ütlo von Rcgciisbuig (.Mnn. Bi.ica X.Wb'. 3".M1.
Stum|)f nr. 341.")).
1162 ,lnli 10. B. Bruno stirbt in Bamberg. — .lahr nn<l Tai,';
s. Michaelis Bandi.'rg. (lalTe, Bibl. V, 574): Briui
llic dedil -JO talenla.
Tai
episco|Mis
IC uecni -jo laienia. — laj;
Bibl. V, 55!l): Biuno episcoiuis
Necrol. c
IValer iio
Necrol.
."^Irazbnr-
ipil. s. Petri
-ter, ob. .
gensis 1 1 ('>-2 .
Biibenberg. (.lall
Begraben im Bandierger Dom, reclrts vom Allar der hl. Maria Magda-
lena. — Notac sepulcrales Babenbergenses MG. SS. XVII, (i40: Bruno
e|)iscopus Anguslensis, frater sancti lleiniici imperaloris sepnllus est in
ia[)itulo ecclesie Babenbergensis iuxta allare b. Mariae Magdalen:ie a la-
lere dexiro, cniiis anni\ersarius |)eiagilur in die se|ilem fralrum (.Inli 10).
— -lalle a. a. (). Anm. deiitel mil Kcclil diese .\ngalien auf 1!. Brinio von
StralUiurg. 44:{
(ieblinnl (WUMW).
Nachfolger li. Ilnino
cathcdre prelicilur
Ann. .Marbac. Schnlausi
Ann. Saxo MG. SS. VI, 7C.7
abe S. 14: Gebehardns
— .\nn. Magdeburg. MG.
+t»
318
Oebliard.
1131
113'^
1133
Nov. 8
(Nov. 8
- 1 4)
(vor
Nov. 14)
Nov. 14
(Nov. 14)
Un>
Gebvveiler
SS. XVI, li^'4 zu 1131: Gevehardo succedente. - Herkunft: Sohn des
Grafen Egino II. von Urach, seine Geschwister Graf Egino III.. xMberat,
Äljtissin von Lindau und Udiihild, Gemahlin Graf Friedrichs von Zollerii :
Ortliel). Zwifalt. cliron. MG. SS. X, 85; seine Mutter Knniguiide. Giälin
von Zollern: Bertholdi Zwifalt. chron. MG. SS. X, 10:5. — Staninilafel hei
Stalin, Wirtemherg. Gesch. II, 452. — (Jher die Verliältnisse, unter denen
er den Bischofssfnhl bestieg s. Re^. nr. 443. Die Kämpfe mit der stan-
iisclien Partei im Elsal) dauerten noch die nächsten .Iahri> fort vgl. Reg.
nr. 4.'.8. IW
Dompropst Adelgot id)ergibt dem Ritter (iniles) ßurcliard von Kuneges-
hoven einen Mansus im Gau Hugesbergeu zu Erbrecht unter der Bedin-
gung, daß er oder sein Erbe für die St. Stei)hanskirche am Tage iiires
Scluil/.heiligeu an den provisor eine Unze zahle und au die Nonnen zwei
Unzen. Sollte er die Zahlung an diesem wie auch am folgenden Tage
unterlassen, so wird er mit zwei Solidi gebüßt. Dreimalige Versäumnis
des Termins, aus Nachlässigkeit oder absiditlich. zieht den Verlust des
Erl »rechts nach sich. Außerdem hat Adelgot dem Hurciiard noch zwei
Gärten gegeben, gelegen in der Vorstadt (suburhium) neben dei- Alt-
St. Peterkirche, wofür dem Domi>iopst jährlich am Feste St. .foiiannis des
Täufers eine Unze zu zahlen ist unter der gleiciieu Bedingung wie oben.
Bischof Gebhard bestätigt die Schenkung und besiegelt deren Beurkundung.
Facta sunt hec anno ali incarnatione domini 1132 in maiori monasterio
presentii>us tam sauctimonialibus (]uam canonicis et utris(pie pro sua parte
laiidantii)us, annuente etiam (iebehardo e|)iscopo et rogante et impressione
sigiili sui contirmante . Huius rei festes aderant advocatus lleiuricus, Sige-
fridus burgravius, Odalricus frater eins. Rödolfus causidicus, Ilüg senior,
Hng iunior. Adelbertus. Burchardus. Simon et alii. — Angebliches Ol', ans
dem Ende des 12. Jahrhdts. mit abgefall. Hängesiegel. Str. ß.-A. G :i709
(2). — Wiegand, Straßb. Urk. B. 1, «3 ur. 80 aus dieser. 145
Zeuge in der Urkunde König Lothars, der die Stiftung des Klosters Inler-
lakeu bestätigt. — Schoepflin, Hist. Zaring.-Bad. V. 77 nr. 3(5. — Stumpf
nr. 3287. 11<>
Baumgarten
Baumgarten
(Banm-
garten)
weiht die Kirche von Gebweiler in (iegenwart Graf Rudolfs \on
Leir/.burg uiul
seines Sohnes Arnold, Volmars von Hnneburg, Adelberts von Habsbiirg
u. a. — Tschudi, Chron. Helvetic. ed Iselin I, (i4 „wie das ein lateinischer
Brief aufweist": Giiilliuianu, De episcopis Arg. (1()08) p. 233 ut literae
pslendunt; derselJje, Habshurgiaca (1737) p. 244 ut docet dedicationis iu-
struiyentum mit 1134. Alle „Volmar von Homberg." — Gegen die Rich-
tigkeit der Nachricht spricht der Umstand, daß die älteste Kirche Geb-
weilers, dem hl. Leodegar geweiht, sonst erst von 1 142 datiert wird (Moß-
mami. CIn-onik der Dominikaner S. 400). Dafür ist auzufüln-en. daß (!eb-
Weiler bereits 1135 villa heißt (Schoepllin. Als. diplom. I, 210 nr. 2üO|,
uiul daß die Zeugenliste vortrefnich zu der Reg. nr.
Vgl.
aucli
XXVI.
h Gebweiler Chronik des Ser. Dietler
450 gegeheuen paßt,
her. von Scidumberger
147
weiiit auf Wunsch der Mönche sowie einiger Äbte des Bistums Straßburg
das Kloster Baumgarten. — Bericht in Reg. nr. 450. 44S
weiht auf Bitten und in Anwesenheit der im folgenden Regest genannten
Zeugen die Kirclie des Klosters Haumgarten zu Ehren der Mutter Gottes
und aller Heiligen und weist ihr eine Mitgift von dem Allod der beiden
Laien Diezelin und Friedricii zu. Bericht in Reg. nr. 4.")0. 44*.)
iieurkundet die von ihm vollzogene Weihe von Kloster und Kirche in Baum-
garten (Reg. nr. 44S und ur. 44<.l), Itestätigt den Mönchen die Freiheit
r»('bliard.
319
1 im
SlraKliiirK
Vüu Diciislcii und Zehnten, dir ihnen sein Vor-auger 15. Cuno gewälirt
lialle. nnd ühcrialU mit /iistiinniiin- der Mark-fnossen (paf,'ense.s) von
Ephic. inid Danihacho. denen die gemeine Nntzuii',- an Wahl und Wiese
früher zustand, dem Kloster unter bisL-iiöilieliem IJann alle vorlier envilhn-
ten Uec-Iite: das Recht des Jlolzsthlags im gemeinen Wald, der Ahneinde
das Wegerecht, die Weide in pasenis puhliealil.us, tam in arl.oreis ,,„am'
Ml gramnieis, die Rodung, die Freiheit von Zehnten von Xeidand und von
eigener Arheil (iain de fetiiins (piam de seniinalihus) sowie die Refreiung
von aller Zinseintreihnng (eman.-ipatiunem totius eensualis exaccionis). His
aulem rite peiaelis, presente et cooperanle preposito niaioris domus Adi-1-
güto et aliis eauonicis et al)batil)us et clerieis seriplo et sigilh. nostio eon-
Hrmavimus . . . Poenforniel. Acta sunt ainio incarnalionis dominice li:}:5,
mdictione 10. reguante Lolhario imperafore feliciter amen. Egu Ödal-
ricus Lyiithangensis in vice nolarii scripsi et suhscripsi. Testes" quoqne
suhscripli i)resentes fnerunt: Algotus maioris domus prepositus, Rertolfus
custos et prepositus saiicti Thome. Eberhardus prepositus sancti ['etri
Heniricus sacerdos de Epfeclie. qni concessit et assensit. cpiia in parrochiä
sua fuit, Eberhardus capellamis, Adelbertus de Otelingeu, Liutwardus
Erlewnms et ceteri quam plures canonici et sacerdotes. a'bbates quoque et
niouacln eorum: CImnradus de Aprimonasterio et sui monadii, Meinliardus
de Mainimonasterio et sui monachi, Otto sancti Cyriaci, abbas sancti Trnt-
perli et alii plures. de laicis comes Rödolfus de "Lenzebmn- et lilins eins
Arnoldns, comes Folmanis de Hunehurc, comes Adelbertus de Habeche-
burg, comes Wezelo de Heigerlo. lleinricns advocatus, Waltherus de llore-
burg, Bertolfus de Toiojfesheim, Aushelnuis de Ta])ecliesteiu, Rudolfus
de Wnuielse et multi de Tand)aco et multi de Epheco tam maiores ,M,am
mmores; Walfridus vicedominus, Otto scultetus, Bruno. Erchenbrett. Cunrat.
Burchart, Walecho et alii villaui quam plurimi viri et mulieres feliciter amen.
— Or. Str. B.-A. G 18 mit aufgedr. .Siegel. - Schoeptliu. AN. diplom. 1, -'0:5
nr. Ü.r2 aus Abschr.; Würdtwein, Nova sidjs. VII, 7>S m-. ^It; Giandi-
dier, Alsace II pr. 284 nr. {\'21 aus ür. - Die Beurkundung erfolgte, wie
die Zeugenliste beweist, unmittelbar iiacli der Weihe, jedenfalls noch in
Baumgarten, vielleicht am seilten Tage. - Die Datieru'nu: „v. Sept. ^4"
o. 0. bei Steinacker. Reg. llabsi)nrg. nr. 4:2 ist mir unverständlich. i,V)
bestätigt dem zu Ehren der Apostel Philippus und .lakobus sowie der hl
Wali)urg im heiligen Forste gegriin.leten Kloster die durch König Hein-
rich V. (Stumpf nr. 300!)) gemachte Schenkung des Grundes und Hodens
dieses Waldes sowie die Ausnutzung zu Hau- nnd Hiennliolz Wasser-
nntzung zum FiscJifang und Weiderecht. Er beurkundet, daii später llerzo-
Friedrich und sein Miteriie in diesem Allod, .1er Graf Beter, den Platz
mit allem Zubehör dem hl. Petrus und seiner Römischen Kirche mit
einen Jahreszins von einem Goldsolidns iihertrageu und dem Abt die Wahl
eines Vogts sowie die Zehnten von Früchten und Tieren überlassen haben
was die Päpste Paschalis, Calixt und Ibuiorius bestätigl.Mi. Diese Schen-
kung haben nun die (iattin des Grafen Peter, Ita,
ginald bestäligl in Gegenwarl des Hiscl
Adelgot, des Kämmerers Koniad und anderer (ietreuen'des Bischofs. Zeiiiren
der Bestätigimg (conlirinatio): Godefrit. ileinrich. Ernest, Cöuo, GunIr.Min
Rapoto, Fiiderich. Mahdolf. Deiprelil. Opreht. Deterich. Xos vero eandem
.•confirmationem nostri sigilli inpressioiie iure iioslro insi-uimiis nostris sci-
licet confiatribiis presenlibiis siipradicio Adelgoto pre|K.sito. Deizmano de-
cano. Gonrado cameraiio, HeiloUlo cantore. Bertoldo archidiac.>iio. Burcardo
preposito et aliis quam plnribns presentibu.s. Data Argentiiir indictione II.
lucarnatiimis dominier anno li:J3. — Am unteren Rande" Verbo domini
- Siegel -- li lirniati sunt. - Or. Str. li.-A. G !•). Wünilwein, Nova
sul.s. MI, 7.". nr. l',S; (iiandidier. Alsace II pr. ^JiSO nr. C.-JS aus (»r. 4."»|
eler, Ita, sowie sein Sohn Re-
clud's nnd seiner priores, des Propstes
320
Oebhard.
1131
1135
Mai 1
heurkuiidel, daß ilie Kinlie St. Lconliard zwei Mausen in der (jeniarkung
Bersa, am Geroltestrut genannten Platz, eiblicli gegen einen Jalireszins von
fünf Solidi be^^itzt und alles Land auf dem Berge hinter dem Kloster von
dem sogenannten Genunide bis zu den Reben der Mönche neben dem
Kloster gegen einen Jalireszins von 8 Situlen Wein inid von zwei Winter-
schuhen (snlitulares hiemales), mit Ausnalime eines Mansus. Weil aber
Grund und Boden (fundus) dem Domkapitel geliört, und zwar zum Hofe
(curia) Bersa, sollten auch die Zehnten der Pfründe dem Domkapitel zu-
fließen. Da überläßt nun B. Gebhard auf Bitten des Abts Erbo, sowie
mit Zustinmmng und auf den Kai des Kapitels, nämlich des Propstes Adelgot,
des Dekans Dezmann, des Kantors Bertolt', des Kustos Bertolf. des Kam-
merers Konrad, des Propstes Burchard, des Propstes Karl, des Propstes des oben
genannten Hofes, und aller anderen die Zehnten des erwähnten Grundstücks
der Kirche St. Leouhard zu Erbrecht unter der Bedingung, daß der Abt
jährlich am St. Martinstag dem Propst von Uuiccersheim und Bersa zwanzig
Pfund Wachs zahle. Zeugen: Uualfrit vicedominus, Ödalricli, Hartmöt,
Albretli. Reginhart. Ad hec etiam, ut nostra supradicta concessio esset lirma
et inconvulsa, hanc cartam fecinms scribi et nostri sigilli inpressione in-
signiri. Facta sunt hec anno ab inearnatione domini 1134, indictione 12,
reunante Lötario Romanorum imperatore tercio anno regni eius 10 et im-
perii eius 2. — ür. Str. B.-A. G 2709 (3) mit aufgedr. Siegel. — Würdt-
wein, Nova subs. VII, 83 nr. 31 ; Grandidier, Alsace II pr. 287 nr. 629 aus lib.
sal. 1347 ; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 64 nr. S3 aus Ür. 452
H. Gelihard und Landgraf Werner von Haseubu^g. zu deren Herrschaft (do-
minium) und A'ogtei (protectio) Grund und Boden des fraglichen Waldes
gehört, stimmen der Schenkung der Pfarrgenosseu (paiTOchiani) von Sultza
zu, die einen Teil ihrer gemeinen Mark (particulam gcneralitatis) an die
Propstei Thierenbacl» geben. Datum a. d. 1135 prima die maii. —
Abschr. in Prozeßakten 18. .laluiis. Colmar B.-A. Thierenbach. — Gran-
didier, Alsace II pr. 289 nr. 362; Würdtwein, Nova subs. VII, 95 nr. 35
aus Charlular der Abtei Cluny und nach einem Pergament, angeheftet an
dem Marienaltar in der Kirche zu Thierenbach. -- Vgl. Steinacker, Reg.
Habsburg. nr. 43. — Ob echt? Vgl. Reg. nr. 477. 453
bestätigt in einer Sitzung des Domkapitels (ad conventum Gebehardi Arg.
episcopi (piod capitulum vocant) die Entscheidung in einem Rechtsstreit
zwischen der Straßburger Doinkirdie und den der Abtei Peterl i n gen ge-
hörigen Einwohnern von Hüttenheim. — Bericht iu einer durch den Bischof
besiegelten Notitia über den Streit: In der Villa Ilittenheim war ein Diug-
hof (dominicalis churtis) des Klosters Peterlingen mit Bann, Kirche und
aller Gerechtigkeit; eine zweite Kirche, die Niederkii-che (inferior ecclesia),
gehörte dem Straßbnrger Donistift. Als mm der Chorbischof Adelgodus
ohne Kenntnis vom Recht der erslgenaunten Kirche die zu Peterlingen ge-
hörenden Einwohner (inquilini) zur unteren Kapelle zum Gericht (ad ins ad
raciotinationem christianitatis) beruft, sind diese bereit, durch das Gottes-
urteil des glühenden Eisens ihre Freiheit vom Domstift zu beweisen. Erst
als alles gerüstet und das Eisen schon gesegnet war (ferro iam iguito et
I benedictionibus consiguito), stehen die Vertreter des Domstifts von iin-er
Forderung al). Darauf wird das Urteil gefunden, daß die Fainilia des
Peterlinger Klosters nur in der eigenen Kirche Recht suchen und nehmen
sollte. Der bestätigenden Sitzung des Domkapitels wohnten bei die per-
sonae maiores eiusdem ecdesie: Propst Adelgot, Kustos Bertolf, Kantor
Bertolf, Kämmerer Konrad und aiulere. Nomina autem probabilium tostium,
qui priori examini interfueruiil, subscripta contiuentur: Conradus abbas (de
Ebersheim), duo presbiteri Marbacenses Heinricus et Sintramnms, Otto
eanonicus (de Argentina), Ludewicus archipresbiter, Otto presbiter (de Cher-
(«ebliani.
321
li:i.)
zevcll), Hiclinrdns preshiti'i' (de liciicM'll), riuTiilionis [irosliitcr (ile Clia^cii-
ln'iiii), J.iiduvifus et ili'iiiricuä (jiii liariiiii i^i-ile.si;irmii prusliileri eraiit, Aiis-
lu'liims preshiter (de Hilteslieim) : laii-oruni aiilein iiuiiiinu li>-u sunt: Uragc-
l)oto villiciis luiiiis viivh-, (lotofiidLis (de IJeiit'velt). Iloidenrictis, ncreiigcrus
et eins filiiis l'iiiderinis (de (;iier/i'\('ll), Nilicliiii^iis, l'^lieiliardiis, L'iie/.il.
(^öiiradiis (de Kaj;inliejiii) et oiiiiies |)ai'ro('liiaMi ulriiis([ue »xclesit;. Il<;c ego
frater lietiedidus iiioiiaclius dili{j;eiiter ut res gesta est coiiscribi in per-
petiiaiii recordatiüiiem cuiavi. Est aiitem edita liijc laitula anno dondnic^
incarnationis 1135, indiet. 13, Lötliario aiignsto inipcratore regnanle. (lehe-
liardd Argentinensis eedcsitj episeopo. Iniius etiani est njunila sigdlo. —
Or. Lausanne, Kantoualarclnv mit anl'iiedr. heseli. Siegel. — Sclioepfliii.
Als. diplorn. I, ;210 ni-. :2.">!t; Würdtweiii, Nova snl)s. VII. .S!» nr. 33; (iran-
didier. Alsace II pr. !21)i2 nr. ()3r), alle drei mit lückenliafter Zengcnliste
nach einer durch Zurlauheii liherniittelten .Vbsclir. des C)r. im Herner Stadt-
archiv. — Das ölten Eingeklannnerte Zusatz von späterer Hand. 454
Aug. 1(> Wi'n/.hnrg
(Aug.) 11t
f.Angust)
Wür/Iinrg
Zeuge in der Urkunde Kaiser Lothars, der dem Histuni Uamherg die ALgalien
von vier slawischen Provinzen überweist. — Mon. Doica XXIX", ■2ii>>. —
Stumpf nr. 33:24. 4.'>5
Würzlturg Zeuge in der Urkinide Erzb. Adalberts von Mainz, der die Wiederherstellung
des Klosters lIond)urg durch Kaiser Lothar III. bestätigt. — Förstemann,
Urk. 13. von IIond)urg S. 12. — Stumpf nr. 3328». " 45«
Zeuge in der Urkunde B. Embrichos von Würzburg, der eine Entscheidung
Kaiser Lotiiars III. zu Gunsten des Stifts Neuminisler zu Wiirzbuig be-
stätigt.— Stumpf, Acta iniperii S. 11.^ nr. 1()(K — Stumpf, nr. 3328. 4"i7
riugenheim kämpft mit Herzog Friedrich von Schwaben. — Ann. Marbac Schulausgabe
S. 44: lacta est piigna inter Gebehaiduni Arg. ep. et Fridericum duceni
Alemaimie apud Gugeniieim; Aim. prior, cod. Elleniiardi Scliuhuisg. S. 114:
facta est caedes magna inter episcopuni Gcrhardum et Fridericmu ducem
in Dunzenheim. — Über die Verwirrung, die hier der Auetor incertus bei
Urstisius angerichtet hat, vgl. Bloch, Annalen S. 20. 458
gründet die Kapelle St. Laurentius bei Gugeniieim. — Grandidier, Oeuvres
ined. II, 372.J zu 1131 nach alter Überlieferung. — Will man diese gelten
hissen, so ist jedenfalls das .Jahr 113() anzuiielinien, da auch das TrefTen
(1131-3G)
in diese Zeit zu setzen ist. Vgl. das vorhergehende Rejj
45!»
erläßt der Kirche zu Zabern zum Heil seiner Seele ihr revisorium und
schenkt ihr damit, was aus alter Gewolmheit jälirlich von den l'riesterii
der KircJic erhoben ward. Ankündigung der Besiegelung. Zeugen: Adel-
gotus prcpositus, Burchardus prepositus, Bertoldus cuslos, Bertoldiis canlor,
t^arulus decalituis (jedenfalls gleich decanus). Conradus camerarius. Heber-
liardiis coriepiscopus, Ludewicus coriepiscopiis, presbileri .Meliifiidiis, Sanxxo,
F.iigelberlus, Mangdoldus. lierenliuJj. Buicliharl, ISiuiiiiigus prociiialor eiiis-
dem ecciesie et alii (|nam ;iluies derlei et laici. .\bsclir. des Iti. .lalir-
hdts. im Kopialbuch des Domkapitd.<. Str. 15.-A. G 3U;(; fol. 14«. - He-
gest bei Wiegand, Straßb. Urk. IJ. IV. I., 2 nr. 2. - Datierung durch Wie-
gand nach den Zeugen festgestellt. 4(54)
iciiikiiiiilil die Gründung des Augustiner-(!hoilit'ri('nslirts zu lllenweiler
durch den Straßburger I)oiiikanoiiikiis Konrad (s. Heg. nr. 3117). ."^ed ego
gratia dei residens in synodo generali rupienstpie ciinda digne deo gesla
conoborari. per anatliematis viiHiihnii interdixi . . . folgt roenformel. (Von
anderi'r Hand :) I"ada sunt auleiii hi;c anno incarnationis doinini 1137. in-
didione 1."), regnanle Lotario imperatore, presentibus liis testibus : Algozo,
322
Oel)li.ir(l.
1137
Laubenheim
Straßburg
Karolo, Berlitolfü, ßerlilolfo, Petro, Eberhavdo, Burchardo. Heinrico. Har-
beito. Wiciaiumo, Alberlo, Waltero, Burchardo. Gclphrato, Johanne, Die-
Hiero. Simone, Hunone, Bezelino, Herlione.Conrado. Or. Str. B.-A. G 1658
(4) mit aufgedr. Siegel. — Wiegand, Straßl). Urk. B. IV. 1, 2 nr. 3. 4(51
begleitet den jungen Hngo, den Sohn des Grafen Hugo, und dessen Mutter,
die Gräfin Gertrud, nach der Kapelle nahe Girbaden bei Lobias, die
Graf Hugo der Ältere frülier der Kirdie der hl. Maria und des hl. Deico-
lus von Lulra und ihren Mönchen zum Seelenheil seines Vaters, des Grafen
Albert, und seines Mutterliruders, des Archidiakon Bruno von Toul, geschenkt
halte, und die dieser Bruno selbst liatte erbauen lassen. Zunächst wurde
die Weihe vorgenommen und die früher gemachte Schenkung bestätigt,
dann pro signo confirmationis das Kirdieugut um dreißig jugera vergrößert,
und endlich Albert und seine beiden Schwestern dem Altar überwiesen.
Folgt Poenformel des Bischofs. Huius autem rei festes fuerunt assignati
presul ipse Geliehardus, Hugo comes. Gerdrudis niater sua, Cönradus de
Petra perforata, Otto de Geroldeseiccha, Berhtolfus de Dorolueslieini, Au-
selmus de Ringelstein, Cöno de Firdenheim, Reinherus filius eius. Ebroiuus
de sancto Uincentio, Cöno de Phullingin, comes Egeno, Alwic. Arnolt.
Facta sunt autem bec anno ab incarnatione domini 1137, indictione 15,
epacta 26, regnante Lotario imperatore, anno regni sui 13. — Aufzeich-
nung nach 1141 -lanuar 11, da B. Gebhard egregitj memorit; vir genaiuit
wird, Str. B.-A. I) ÖO. Angehängtes Siegel abgef. — Würdtwein, Nova
subs. VII, m nr. 36 aus Vidimus von 1484 (Str. B.-A. G 1829). 462
urteilt auf die Klage Abt Meinhards von Maursniün st er über die Kle-
riker, die die Kirchen des hl. Martin besetzt halten, sinodali iudicio durch
folgenden Spruch, den er durch das gegenwärtige Schriftstück bestätigt
und besiegelt: .Jeder Kleriker, der eine Kirche des hl. Martin behauptet,
soll dem Abt jährlich zwei servicia Fische nach altem Rechte erlegen,
eins am Feste des hl. Gründers, das andere an dem des hl. Martin. Die
Abgaben sollen sie selbst dem Abt mit Ehrerbietung darbringen, der Abt
sie mit Dank annehmen. Die Ministerialen des Abts sollen darauf sehen,
daß keins der Servitien von geringerem Wert sei, als von zwei Solid i.
Außerdem ist es Recht und Gewohnheit aller Einwohner der Mark, daß
sie in freiem Willen sich die Stätte ihres Grabes wählen, sei es bei der
oberen Kirche, sei es beim Kloster, ohne daß der Pfarrer Einspruch er-
heben darf. Wer diese Vorschrift übertritt, verfällt dem Bann des hl. Petrus,
des Papstes und des Bischofs. Anno incarnationis domini 1137, indic-
tione 15, Innocentio secundo papante, Lothario IL feliciter regnante. — Or.
Str. B.-A. H 541 (1) mit abgef. Hängesiegel. — Wentzcke, Ungedruckte
Urkunden (MIÖG. XXIX). 463
Es Avird beurkundet, daß der verstorbene Eberhard, Priester (sacerdos)
der oberen Kirche zu Rodesheim, und seine Mitbürger, in dem Wunsche
ihr atriuni, wie es ihnen not tat, zu vergrößern, der hl. Jungfrau Maria
in Anwesenheit des Bischofs zwei iugera vinifere terre geschenkt haben zu
gemeinem Nutzen der Kanoniker, die an der Marienkirche am Bischofs-
sitze dienen, und zwar gegen einen Teil (particula) des Hofes des Dom-
kapitels, welcher an die obere Kirche stößt. Aufzählung der Schenkgeber
und ihrer Gaben. Factum est autem hoc concambium aimo ab incarnatione
domini 1137, indictione 15, imperante Lothario imperatore anno imperii
sui ultimo, in ipso monasterio sancttj dei genitricis Marie, in presentia
domni Gebehardi venerabilis episcopi et coram omnibus canonicis eiusdem
monasterii: Adelgoto preposito, Karolo decano, Bertholfo cantore, Berlholfo
custode, Coiirado camerario, Burchardo, Eberharde, Petro, Ludewico, Hein-
rico et c(;teris, insuper etiam laicis his astantibus: Adelberto causidico,
Vicrammo, Ödalrico, Hugone, Burchardo, Walthere, Johanne. Interfuerunt
Gebliard.
1139
uiiiApr.S
(Okt.)
1140
(Febr.)
(1181^0)
Nov. 5
Selz
Selz
Worms
Worms
323
eli;im liuic n.-utio Himihhhs lu.slr.; civitatis advüi-atus et (icclesl^ de Rodes-
lieiiii loiiies Sigel.ertus. CoiiMdoraiis auleni prefatiis pr(;sul alj .jcciesie
sui: fratnbus j)ossideri partem utraiiHiue coiicaiiihii, ratm.i (xTiiianere vuluil
et incoiivulsum privile-inin.iiic conliniiatioiiis super iioc üeri et sigillo cor-
rol.dratioiiis su-^ preccpil iiiij)rimi. l''ul<r( l'„eirlbniiel. — ür. Str B -A
G :270.S (;-)) mit auf-e.lr. Siegel. Wiirdtwein, Nova subs. Vif, 98 iir 37
aus bb. sal. 1347: Wiegaiid. Straßb. Urk. IJ. I, Ü5 nr. 85 aus Or. 404
ordiniert den ihui von den Möndien vorgeschlagenen Prior Sigmar von Ebers-
iieminiüiislcr zum Abt. — Chron. Ebersheimense MG. SS. XXIIl 44(5-
tralrcs Sigemaruni ai.batem clegerunt et Gebeliardo episcopo ordinaiiduni
4«ö
obtulerunt.
beurkundet, daß die Edlen von Castaueto. Reginhaid und Friedrich, "en Güter
dem Domkapitel übergeben haben; auf ihren Wunsch und mit Zustimmung
des Kapitels hat sie der Hisch.d- .1er Abtei Hugshofen ausgegeben ge-eu
erneu ,bii,res/,ms von einem Solidus. Fatrata sunt h^c anno incarnationis
(louumce 113S. presulatus mei anno 8. Testes qui aderant: Megenhardus
abbas Maurunouasterii, Utto Salsensis abbas. Otto abbas de Altorf. Vdel-
gothus prepositus douuis et chorepiscopus. Burchardus prepositus et chor-
episcopus. Karolus decanus et chorepiscopus. HerlhoUus custos maioris
^cclesit^, qui in preseuti censum accepit. Theodericus comes provincialis
Iridencus coiues^. Egeuo comes, Adelbertus comes, Wallridus vicedoniuus'
et traler ems Odalricus, Adell)erlus causidicus, Regimarus dispensator
Guiitherus de Stoufingin et aWq perplures probabiles nobilesque per^oue'
- ür btr. B.-A. G :>708 (6) mit aufgedr. Siegel. - Würdtwein. Nova
subs VIT, 103 ur. 30 und IX, 34^ nr. 177 ans lib. sal. 1347; Wiegand,
I Strahl). Lrk. B. I, 5« nr. 86 aus Or. - Propst Burchard ist in der Zeu^en-
Iiste bei Wiegand ausgefallen. ^.g^;
Da der Bischof unter den Zeugen der von König Konrad III. auf dem Hof-
tag zu Straßburg Mai 28 ausgestellten Diplome (Stumpf nr. 338(5 — 33<|3)
fehlt, so vernmtet Bernhardi, Konrad 111. S. 84 und 155, seine Teilnahiue
an dem kurz vorher von Papst Iimocenz II. in Rom abgehalteneu Konzil.
Ein sicheres Zeugnis ist nicht beizubringen. ^yj
Zeuge in der Urkunde König Koiirads III., der die Stiftung des Klosters
Zwettl bestätig!. - Lib. fimdat. mon. Zwetl. ed. v. Fräst (Fontes rer \ustr
n. Abt. III, 32). — Stumpf nr. 3403. 4(j,s'
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der dem Stift Neuburg an der
Donau eine Kirche schenkt. - Fischer, Merkwürdige Schicksale von Kloster
Neuburg II, 140. — Stumpf nr. 3404. 4(;«>
e Konrads III. für das Kloster St. Johann auf
e. — Sauer, Nassnuisches Urk. B. I, 134 nr. HKS. —
Zeuge in der Urkunde Koni
dem Bischofsberj
Stumpf nr. 3406. «-/.
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der einen GiHerlausch zwischen
Erz.b. Adalbert II. von Mainz und B. Sigfried von Spever besläti"l. -
Stumpf, Acta imi)erii S. 470 nr. 331. — Stumpf nr. 34Ö7'>. " 471
Straßburg beurkundet auf Bittei
W u I
II des I riors Philipp von Leberau dieser Kirche den
Besitz, des Zehnten von liincgoniarcslieim. den sie beinahe huiiderl .lalire
m Frieden inuegehahl halle, bis ihn der Priester Alcho ihr uiirechlmäßigei-
Weise entzog. Als dieser nun den Zehnten drei Jahre lang besessen hatte,
fragte er im Bewußtsein seines Unrechts au einem Soimlag, als der Propst
tzcko, licfetloii tiiT Bisciiölc von Slraüburg.
B24
Gebliard.
(1131^0)
(1131-41)
(1138-41)
von Lel)erau in der Kirche von Iliiicgoniai'esbeini die Messe angehört hatte,
die vor der Kirche versamniellen Pfarrgenosseii. ob er den Zehnten dem
lil. Dionysius znrückgehen oder behalten solle. Sie rieten ihm zn ersterein,
unter der Bedingung, daß der Propst das Recht der Leberauer Kirche auf
den Zehnten durch sieben Eideshelfer beweise. Dies geschah, und der
Priester übergab dem Propst den Zehnten. Danach kamen beide vor die
bischöfliche Synode, und wie er es bei Hincgomaresheim vor allen Pfari-
genossen getan hatte, so übergab hier der Priester dem Propst den Zehnten
mit dem offenen Hekeniitnis seines Unrechts. Hec quia vidimus et veia
audivinins Charta confirmare ea curavimiis, nostroqne sigillo illam signa-
vimus, . . . amen. Actum Argentina civitate, nonas novembris. signnin
domini et venerabilis Argentine civitatis episcopi Gheberardi. Signum domni
Algothi, Argentine civitatis prepositi. signum domni Cunradi, abbatis de
Avenhaim. signum donuii Rainerii, arcliipresbiteri de Altonis Villare. Sig-
num Lutoldi, presbiteri de Geremer. signum Girardi, presbiteri de Bru-
neriis. signum Ottonis, presbiteri de Sancto Ypelito. signum Ingonis,
presbiteri item de Geremer. signum — prioris de Hugoniscurte. signum
Bernoldi, nuiioris de Lebraha. — *Orig. Paris. Nationalarchiv L S47 mit
aufgedr. besch. Siegel. — Tardif, Monum. historiques p. :2.51 nr. 463. —
Vgl. auch Wiegand, Die Schenkung Karls des Großen für Leberau (ZGORIi.
NF. XX, 538).
472
schenkt der Abtei Maursmünster eine Partikel des hl. Kreuzes. — Bericht
in der Urkunde des Kardinallegaten Theodewin von S. Rufina von 114i2
Sept. 14. — Abschr. nach Or. im Karlsruher NachlatS Grandidiers; Absclir.
18. Jahrhdts. Str. B.-A. H 455. — Schoepflin, Als. diplom. I, 2:2^2 nr. 270
aus Al)sc]ir. 4<3
schenkt unter allgemeiner Zustimmung der Bürger dem Straßburger Spital
neben dem Kloster St. Thomas einen Platz zum Bau einer Mühle. — Be-
richt in der Bestäligungsurkunde B. Burchards 1143: Reg. nr. 493. 474
Zur Zeit (in tempore) B. Gebhards wird iiestinunt, daß die Äbtissin von
Hohenburg für ihr6 eigenen Leute einen Priester (sacerdos) zu besorgen
hat. — Bericht in der Urkunde B. Konrads 11. für Hohenburg (lUlO--
1202), s. unten. — Ob B. Gebhard beteiligt wi\r, bleibt sehr zweifelhaft. 475
bestätigt zusannnen mit dem Diözesanb. Ortlieb von Basel das Gelübde der
ganzen Einwohnerschaft der Stadt Ruiach, daß diese jährlich am Mittwoch
in der Pfingslwoche (in hebdomada sancti Spiritus) eine Prozession nach
dem Mutter Gottes-Kloster in Dierenbach, das kürzlich auf dem Eigen
(in proprio) der Straßburger Kirche gegründet worden, unternehme, an der
aus jedem Hause ein erwachsener Mensch (honio adultus) teilnehmen und
der Himmelskönigin einen Denar zur Erltauung der Kirchengebiiude dar-
bringen müsse. Actum anno dom. 1142, 3 id. uiaii, feliciter gubernante
sanctam Argentinensem ecdesiam domino Gebehardo, qui predictum no-
strum votum auctoritate pontificali confirmavit et servandum in perpetuum
mandavit. — Abschr. im Kopialbuch 15. Jahrhdts. *Rufach. Stadtarchiv.
AA. 9; Abschr. 15. Jahrhdts. *Paris. Bibl. nat. -- Würdtwein, Nova subs.
VII, 144 nr. 43 aus Berlers Chronik und aus einem am Marienaltar der
Kirche zu Thierenbach angehefteten Pergament mit der willkürlichen Ver-
fälschung des Datums in 1139; Walter, Urk. B. der Pfarrei Rufach S. 2
nr. 3 aus Rufacli; Delisle, Inventaire des nianuscrits latins 1875 — 91 II,
038 aus Paris als Fälschung.— In der vorliegenden Fassung sichei- ver-
fälscht. — Vgl. auch Reg. nr. 453. 476
Der (bereits Reg. nr. 461 genannte) Donipropst Konrad schenkt der Kirche
der hl. Maria alle seine Ministerialen mit ihren Gütern. Die Leute seiner
(»eblianl— Hurcliard.
325
(1138-41)
1141
Jan. 1 1
IUI
(Jan. 11
-Apr. 6)
April ö
April 10
(AiMÜ)
(nacii Mai
Straßliuri'
Ötraßburg
Straßbur";
fumilia nberlräs;! er der hl. .Maria mit ihrer ganzen Natlikoninien-ciiaft
unter der Hedingung. daß sie nacli seinem Tude nach Landeshrauch (se-
lundum coiisiieludineni lern;) dem Kämmerer der Straßimrger Kiri-he, der
Mann zwei, die Frau einen üenar zahlen. In gleiciier Weise üherwei.st er
seine Güter in (Jriez, in Oderatehusen, in Adelloheswilre an Äckern. Wiesen,
Wäldern und Gewässern der id. Maria unter Voriteiialt der i\nlziiie(5nng
zu seinen Lelrzeilen. Acta sunt ht;c anno ai) incarnatione domini 11.. sub
rege Cünrado et Gehehardü Ar-entinensi episcopo, nie (liurchard. s. unten)
quoque presente. qui eo tempore fui prepositus Avellani, attestantibns
etiani subscriptis i-eligiosis personis: Adelgoto prepositu, Karulo decano,
Berhtolfo custode. Herhtülfo cantore, Keginliardo, Ileinrico ceterisiine ca-
nonicis, Ileinrico advocato, ruaitero, Adalberlü causidico, Uailridij vice-
doniino, Uuicenunmu, Gotefriih). (ieüVado, .Simundo et aliis quam plunnii.s,
regnante doniino nostro Jesu Cliristo. — Erneuerung durch IJ. IJurchard
(1141-1143). 477
stirbt. — Jahr: Ann. Marbac. .Sciiulausgabe S. 45 zu 1141; Ann. Stad. MG.
SS. XVI, 324; Ann. s. Disibodi MG. SS. XVII, 26; Königsbofen : Chro-
niken II, 647 zu 1140. — Tag: Necrol. Marbac. und Necrol. Gengenbac:
Grandidier, Oeuvres bist. II, 382 N. 2. 178
Burchard (1111—1162).
Nachfolger Gebhards. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 45. — Herkunft:
B. Cuno sein Oheim väterlicherseits, Reg. nr. 4«3 ; Burchard also wohl
Sohn des Eberhard oder Werner aus dem UfTgau (s. Reg. nr. 36!)). Unter
den Domkanonikern genannt als Propst 1133 Reg. nr. 451, 1134 Reg.
nr. 452, (1131 — 1136) Reg. nr. 460; als Domherr 1137 Reg. ur. 46l',
464; als Propst und Chorbischof 1138 Reg. nr. 466. Später (1138 — 1141)
war er, wie er selbst sagt, Propst zu Haslacb, Reg. nr. 477. In dieser Eigen-
schaft schenkte er der Kirche von Haslacb die Zehnten von Sulcen, sechs
Äcker vineti in Buytenbein) und drei in Westboven mit der Bestimmung, daß
kein Propst sie der Kirche entziehen dürfe: Erwähnt in der Bulle "Papst
Lucius" III. für Ilaslach 1182 Mai i). Vgl. Reg. nr. 570. Als früherer
Propst von Jung-St. Peter erscheint er in der Urkunde des Kustos Zeizolf
Reg. nr. 501. — Über die Wirtschaftspolitik B. Burchards s. Reg. m-. 576. 471>
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der der Abtei St. Jakob in Lattich
eine Güterschenkung bestätigt. — Jaffe. Diplomata quadraginta S. 45. —
Stunq)f in-. 342'i. ^j^q
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der einen Vergleich zwischen dem
Bistum Basel imd der Al>tei St. Blasien bestätigt. — Trouillal. .Monuments
de Bäle 1, 282 nr. |.S6 mit Aiiril W. -- Stumpf nr. 3425. 4SI
interveniert nelien der Königin (jcrtrud. mid mehreren geisUicheii und welt-
lichen Fürsten in der Urkunde Köm'g Koiuads 111., der den Benedikliner-
nonnen zu Remiremont ihre Güter bestätigt. - Stumpf, Ada imperii S. 130
nr. 108. — Stumpf nr. 3426. 48*2
schließt sich nach dem Reiclistag zu Würzburg zusamnitn mit Kr/.b. Adal-
bert von Mainz den (Jegnern König Konrads an. — Ann. Brunwil. MG.
SS. XVI, 727 zu 1142: Moguntino et Argenlino primo occulte dehinc aper-
tius contra regem debachautibus. — Vgl. über Datierung Bernhardi. Kon-
rad 111. S. 220. 4,S3
*^»
326
15urcliar(l.
iiAi
(Aug. —
Sept.)
ru3
Milrz 20
Mäiz 20
(März)
.Ulli 8
Juli 10
(.luli 10)
Mainz
Maiuz
(Mainz)
Straßburg
Straßburg
Straß bürg
(Juli 10)
(TUl-
1143)
(Straßburg)
1143
vor Juli 11
wird nach wechselvoUeni Kampfe vom König besiegt, der einige Burgen und
Straßburg sellist einnimmt und seine Gegner unterwirft. ^ Ann. Brunwil.
MG. SS. XVI, 727 zu 1142: Rex varia sorte, set forti dimicationc plura
castella et munitiones cum ipsa Argentina ad deditionem coegit. His sub-
actis ... — Über Datierung vgl. Bernliardi, Konrad III. S. 230. 484
Zeuge in der Urkunde Erzb. Heinrichs von Mainz, der die Abtei des hl. Petrus
zu Erfurt in seinen Schutz nimmt. — Schannat, Vindemiae literar. I, 181
nr. 12. — Dobenecker, Regesta Thuringiae 1, nr. 1 i.JS. 4S5
Zeuge in der Urkunde Erzb. Heinrichs von Mainz über die Gründung des
Klosters Georgenthal. — Rudolphi, Gotha diplom. 11, 244. - Dobenecker,
Regesta Thuringiae I, nr. 145'). 48()
Zeuge in der Urkunde Erzi). Heimiclis von Mainz, der auf der Generalsynode
einen Streit zwischen dem St. Petersklosler zu Erfurt und Kloster Disiboden-
berg schlichtet.- .Toannis, Spicileg. p. 119. — Dobenecker, Regesta Thu-
ringiae I, m-. 1400. 487
Zenge in der Urknnde König Konrails Ilt., der Grenzstreitigkeiten zwischen
dem Kloster Maria Einsiedeln und den Bürgern von Schwyz sciilichtet. —
Herrgott, Genealogia Habsb. II, 170. — Stumpf nr. 3456. 488
Zeuge in der Urkunde König Konrads III. für Kloster Selz: Abt Walter von
Setz hat sich darüber beschwert, daß B. Bnrchard den Umlauf der Setzer
Münze in seinem Bistum verboten liabe. In der Reichsversammlung wird da-
her auf Befehl des Königs das Privileg Kaiser Ottos III. (DO III. 130) ver-
lesen, wonach Selz, d.is auf der Grenze der Diözesen Straßburg und Speyer
lag (qni inter Argentinensem et Spirensein episcopatum medius limes erat),
eine gültige Münze schlagen darf, soferne sie dem Gepräge und Feingehalt
der beiden Städte entspriclit (qnae utriusque civitatis imaginem et titu-
luni sine ulla ponderis et puritatis diminutione praeferret). Das alles wird
in Gegenwart des Bischofs und der Bevölkerung seiner Stadt rechtsgiltig
erwiesen und vom König bestätigt. — Or. Karlsruhe G. L. A. Selekt d. alt.
Urk. A 132. — Schoepflin, Als. diplom. I, 224 nr. 272 aus Or. — Stumpf
nr. 3457. 489
gibt seine Zustinuuung zur Übergabe der Kirche von Nerstein aus den Händen
des Herzogs Friedrici» von Schwaben an König Konrad III., der sie an
Stelle der Kirche von Hagenan dem Kloster Selz übergibt. — Bericht in
der Urkunde König Konrads III., der die Trennung der Kirche von Hagenau
von der Pfarrkirche zu Schweighausen und die Ablösung des an Selz ge-
schuldeten Zehnten bestätigt, 1143 Juli 10. — Hanauer, Cartnlaire de
S. George de Haguenau p. 4 nr. 4. — Stumpf nr. 3458. 490
gibt seine Zustimmung zur Ausscheidung eines genannten Gebiets aus den
Zehnten des Klosters Selz zum Zwecke der Dotierung der neugegründeten
Kirche von Hagenau. — Bericht in der Urkunde König Konrads III. für
diese Gründung 1143 Juli 10.
S. Ret?, nr. 490.
491
weiht auf Bitten der Armen Christi im Spital die zu diesem gehörige Kapelle
und erweitert ihr Atrium gegen die Breusch durch Schenkung eines Teils
des bischöflichen Hofes. — Bericht in Reg. nr. 493. 492
beurkundet folgende dem Straß burger Spital gemachte Schenkungen:
1. Schenkung B. Cunos, seines Oheims, Reg. nr. 407 ; 2. Bestätigung der
Urkunde B. Cunos Reg. nr. 408; 3. Schenkung Hirmbreths, der ein Grund-
stück in der Stadt auf dem Markte neben dem Salzhof mit einem Jahres-
Biirclianl.
327
1143
Juli 11
Slralilnirg
vor Ok-
tober 25
(Slriililuii-)
Okt. 25
Hasliu-ii
ziiis von zwei Vieitcl Kil.soii und sci-lis Nicrl.'l Wel/.eii zu Gun^len der
Annen -al). /eii-en: iManno, ilerlto, Cnonrat, K/.eio el «luani plures alii;
4. He;;, nr. :5'.l,S. /in- Zeit M. Geiiliards SL-Iieiikt: 5. der IJQr^'er Oudalricus
zwei Grundstücke außerhalb des .Stadttores ^'eiu'en St. Micliael zum Nutzen
des Spitals, von denen das eine vier Denare an St. Thomas, das andere
zwan/.i- Denare an St. Marlin zahlt; (i. (;elfrat einen .\Iansus und eine
llol'stiilte in der Gemarkung; Scillencheim. Zeu^fen : pn.bahiles viri Adel-
horlus. Hnuü und Uddnuais llu^'o, Uodalricus, Sif^elVidus n. a.; 7. Bucgo und
der Kleriker Berult' ehendort je zur Hälfte einen Acker per manum Hu-
gonis et Waltheri sub honesto teslinionio; 8. Cuno einen Acker in der
Gemarkunir Lampcrthem in Geirenwart von llar;j:gerus, Sigelridus, Heim-
niariis: ;>. Kdiirad einen Acker in der (iemarkuiiy: Chuimeshoven suii eodem
lestiiMuiiio: 10. der locus macelloriini wurde dem Spital unter Zuslinunung
aller liiirger zugesprochen und gesetzmäßig gesciienkt. 11. Schenkung
H. Gehhards Reg. nr. 474. 12. Manno, der Sohn Maniios, gab sterbend
durch die Hand seines Hniders GeltT"rad eine Mühle in Olherswertli mit
dem halben Wasserlaut (dccursus aqiiae). Zeugen: Hudolf, Adeli)ert, Udal-
rich, Friedrich, Hugo, -loliaiiiies, Hurchard. Von dieser Mühle erlialteu die
Hrüder von Sf. Th(unas jäiirlicii 2^ Denare. 13. Schenkung 15. Hurchards
selbst Heg. nr. 4<»2. 14. Der oben (nr. 12.) genannte Gelpiierrad schenkt
am Tage der Weihe der Spitalkapelle einen Hörigen namens Adelbert
und einen Mansus; 15. Eninest ebenso durch die Hand seines Herrn, des-
selben Gelferad, zwei jugera in Honheiniveltli. Zeugen (wohl für nr. 13—15):
Adelgotus prepositus, Bertholfus caiitor, Harlperlhus scolasticus, Bertholfus
custos, Cönradiis camerarius, Heinricus advocatus, Walfridus vicedominus,
Waltherus causidicus, Gelpheradus, .Johannes et alii quam plures
scribi et inpressione sigilli nostri curavimus hec insigniri. Gesta sunt auteni
a iiobis ht;c ab incariiatione doinini nostri Jesu Ciiristi anno 1143, indic-
tione (), regnante Coniado rege anno regni eius 5. — Or. Str. Hosp. A.
nr. 21 mit aufgedr. beschäd. Siegel. — Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 70
nr. 00 aus Or. — Datierung gegeben durch Reg. nr. 494. 493
Petent (zusammen mit der Königin Gertrud sowie mit Klerus und Volk von
Straßburg) und Zeuge in der Urkunde König Konrads HL, der das Straß-
burger Spital in seinem Besitzstand bestätigt und es unter seinen unmittel-
baren Scliutz nimmt. — Or. (Blankett) Str. Hosp. A. nr. 1. — Wiegand,
Straßli. L'ik. B. I, 75 nr. 1)4 aus Or. zu 1144. — Stumpf nr. 3459,'^ der
die Datierung zu 1143 riclitig stellt. — Im Diktat enger Anschluß an die
Urkunde B. Burchards Reg. nr. 493, Empfängerhand. 494
In einer von B. Burchard beruCeneii Versamniluiig der .\bte. Bröpste, Ka-
noniker und anderer Geistliciien behaupten die Kanoniker von Sf. Thomas,
daß die Überreste des hl. Fliircntiiis in ihrer Kirche gefunden seien. Sie
stützen sich dabei auf eine aiilgefiindene Bleitafel, deren Inhalt sie vor-
lesen, und verlangen die Anerkennung des Bischofs. Auf der anderen
Seite verteidigen die Haslaciier, gi^sfützt auf eine alte Tradition, wonach
an einem 7. November die Reliipiien des Heiligen nadi Haslach ueljiacht
seien, ihre Ansprüche. Kiidlich besl-liließt der Bischof, st'llist niTt Geist-
lichen nach Haslach zu kommen und die Sache dort zu imtersuchen. Trotz
dieser Entscheidung tragen die Kanoniker von St. Thomas öffentlich ihre
Reliquien herum. S. die folgenden Hegesteii. 4{)5
Gemäß dem Beschluß Heg. nr. 4!I5 läßt B. Burchard, der Abt und Prior von
Mauismünsler dazu berufen hat, das Grab des hl. Florentius ölTnen und
lindet dessen Überreste in vasis lictilibns, vor allem aber die Sandalen
des Heiligen, venu Zahn der Zeit fast zerstört. .Mit Hymnengesang und
Glockengeläut wird die Begebenheit gefeiert und dem Volke derSchalz tre-
328
Biircliard.
1143
Ukl. -26
Haslacli
vor No-
vember
(Maurs-
müiister)
(1141—
1143)
1U3
(Eschau)
zeigt, die Gei)eine aber zuviickbeiialteii sowohl wegen ilirer Veiehruug als
auch um unserer Unvyürdigkeit willen. Bevor die Überreste wieder nieder-
gelegt werden, besiegelt sie B. Burchard. — Bericht Reg. nr. 497. 496
läßt in (legenwart des Abts und des Priors von Maursmünster, des Abts von
Altdorf, des Straßi)urger Schatzmeisters (thesaurarius) Berthold, zugleich
Propst von Haslach, nnd vieler anderer Geistlichen und Laien das Grab
des hl. Florentius von neuem ftfl'neii. Man findet eine Bleitafel, eine halbe
Hand groß, unter den Gebeinen des Heiligen mit folgender Inschrift: Ego
Rachio dei gratia Argentinensis episcopus Florentium confessorem et epi-
scopum Vn id. Novembris in Avellanum transtuli, et hunc diem solenmem
bnnno constitui. amen (s. Reg. nr. 60). Nach dieser erfreulichen Entdeck-
ung werden die Reliquien zurückgelegt und nochmals vom Bischof be-
siegelt. Acta sunt haec anno incarnationis dominicae 1143, indictione (5,
Innocentio papante et Conrado regnante. — Erwähnt in Urk. B. Ber-
tholds n. 1330 November 22. Str. B.-A. G 5221 (6). — Vollständig
Würdtwein, Nova subs. VII, 124 nr. 48 aus lib. sal. von St. Thomas. —
Beurkundung muß unmittelbar nach der Handlung vollzogen sein, da Inno-
cenz bereits 1143 September 24 starb. 497
bestätigt bei seiner Anwesenheit im Kloster Maursmünster diesem die
Schenkung des Gutes Loubach im heiligen Forste (in sacro nemore), die
Graf Regenoldus, der Sohn des Grafen Petrus von Eutzeli)urg, auf den Rat
seiner Mutter und seines Bruders, des Straßburger Vogts (advocatus) Hein-
rich, vor vielen Zeugen gemacht hatte. — Otto huius loci advocatus manu
propria susceperit, Burchardus sanctae Argentinensis ecelesiae episcopus
praesentia corporali et banno episcopali confirmaverit, cartulae insuper con-
scriptione ac sigilli sui impressione perpetuo stabilitate roboraverit. (Anno
verbi caro facti 1143, Innocentio secundo papante, Conrado tertio regnante,
Meinhardo coenobium Mauri gubernante.) — Abschr. lö. Jahrhdts. eines
von Abt Anshelm (1146 — 1154) angefertigten Chartulars Str. B.-A. H 555.
— Schoepflin, Als. diploni. I, 224 nr. 273 aus Chartular. — Papst Inno-
cenz II. starb 1143 September 24. 498
beurkundet die Schenkungen, die der Propst Konrad der Straßburger
Kirche unter B. Cuno, dem Vatersbruder B. Burchards (Reg. nr. 3!t3). und
unter B. Gebliard (Reg. nr. 477) gemacht hat. Hoc Privilegium fieri iussimus
et sigilli noslri impressione signavimus .... ex auctoritate beati Petri
et domini pape Innoceutii et nostra precipimus. — Or. Str. B.-A. G 2707 (S)
mit Häugesiegel. — Würdtwein, Nova subs. VII, 118 nr. 46 aus lib. sal.
1347; Wiegand, Straßb. Urk. B. 1,67 nr. 88 aus Or. — Für Datierung
s. Reg. nr. 497 und 498. 499
beurkundet, daß die Äbtissin Kunigunde von Eschau mit seiner Erlaubnis,
auf den Rat der ganzen Kongregation und mit Zustimnumg des Volkes
von Eschau vor diesem Ort nahe der Rönierstraße ein Spital zur Auf-
nahme und PHege der Pilger gegründet und ihm die Zehnten aller ihrer
Einkünfte und Auflagen zugewendet habe .... manuscriptum hoc fieri et
sigilli noslri inpressione niuuiri et consignari dignum duximus . . . Acta
sunt autem hec anno incarnationis doniinicQ 1143, indictione 6, regnante
Chönrado gloriosissimo Romanorum rege 2, anno episcopatus nostri se-
cundo, et anni regni Chunradi sexto, presentibus religiosis sauctimoniali-
bus eiusdem cenobii Erlinde, Irmengarde, Adelheide, Adelmöelle, Hereclia,
Bertha. Gerdruhl et alie quam plures; de Iratribus Rudegerus plebanus,
Gerimgus canonicus ; de laicis vero Anshelnius et filius eins Fridericus,
Adelbero. — Or. Str. B.-A. G 20 mit abgef. Hängesiegel. — Würdtwein,
Nova subs. VII, 128 nr. 49 aus Or. — Auf Grund der Zeugenreihe ist
als Ort der Handlung Eschau anzunehmen. 500
Biircliard.
329
1U3
Straßburg
bestätigt dinrli Hcsicgpliiiiu; ciiic Urkiiiide des Kiistds Zeizolf von Jmig-
St. I'eter, der mit Ziistiiinimirg des Uiscliols, der diimals Propst dieses
Sülles war, bestiiiiiiile, dalJ alle bei Jiegräbuisseii in St. Peter dem Meß-
priester dargebrai-lileii Spenden unter sümtliclie Kaiionikei- ganz gleieli-
ni;if5ig verteilt werden sollten .... ad coiilirmalinneni et corroliorationeni
einsdeni rei haue eiiartaui lünscripsi, et prei'alus |)onlifex liurkliardns, tuius
auctoritafe liijc res sulinixa est. suo sigillo iussil signari. IIix autcni acta
sunt anno ab intarnatione doniini 1143, indiilioue G, regnante rege Cön-
rado, ecclesiam vero .Vrgenfincnseni regente Hnrkliardo veucrabili cpiscopo,
testibus subnotatis ln;e aflirniantibns: Adalgolns prepositus, Kamins de-
canus, niagister Harbertus. cantor Hertlicilfus, cnstcis Heitlinll'ns, Omradus
tainerarins, lleinricus portenarius. lleinriciis predicle ecclcsic advocatus.
UualtlVidns \ ieedoniinus, Uualtlicnis causiticus, Johannes, Ihirkliardns. Otto.
Syniundns. — Ur. Str. B.-A. G 4707 (1) mit abgef. Siegel. — Würdtwein!
Nova subs. VII, 1:23 nr. 47 aus dem Statnterdiucli von Jung -St. Peter
(= G 4903 fol. Hä^); Wiegand, Straßb. ürk. B. I, li nr. 91 aus Or. 501
erläßt dem Abt Konrad von Scb war zach und dessen i\achfolgern den Zoll,
der von den Lebensmitteln und Eigengut der Mönche beim Dm-cligang
durch die Stadt Slraßburg erhoben wurde. Das zum Handel bestimmte
Gut vvird von dem Privileg nicht berührt .... Privilegium hoc conscribi
et sigillo nostro consignari fei'inms .... Hec autem facta sunt in con-
sistorio Argeutinensi, conseutiente llelpherado tunc theloneario, anno incar-
nationis dominice 1144, iudictione 6, epacta 3, concurrente 4, presentibus
Adelgoto maioris domus preposito, Bertoldo custode, Ciiumado camerario,
Karulo decano, Berloldo cantore. Hebehardo fratre cnslodis, lleinrico por-
tenario et arciiidiacono, Harperto scolastico, Eberhardo ardiidiacouo, Rein-
hardo ardiidiacouo, Ludewico archidiacono et ceteris fratrihus; de laycis
vero personis: Heinrico advocalo, VValfrido vieedomino, Walthero sculteto,
Burchardo Pnero, Ilugone dapifeio, .Johanne. Hugone de [xiita lapidea. Ödal-
rico longo et fratre suo Rudollfo, Symone quoqne et Uiigone, Gothefrido
et Ottoue et iterum Ottone, AValthero ministro, Ansiielmo. Beiumaro, Rut-
hardo, Burchardo, Angesele et omnibus melioribus urbis. Acta sunt autem
regnante feliciter CImnrado gloriosissimo rege Romanorum secundo aimo
regni sui 4. Ludewicus notarius scripsi. — Abschr. um 1400 im K(.i>ial-
budi von Sdiwarzadi. Karlsr. G. L. A. nr. 733 fol. IT). — Würdtwein,
Nova subs. IX. 34.'. nr. 178; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 73 nr. \H aus
Abschr. — Wiegand a. a. 0. bestimmt nach den Indictions-, Epacten- und
Konkurrentenziffern sowie nach der Zeugenreihe die Datierung auf 1143.
5(«
beurkundet die Einführung der Angustinerregel in St. Arbogast bei Straß-
burg. Sein Vorgänger 13. Hezil hatte die Kirche erbaut und ihr den neunten
Teil aller Einkünfte des Bistums zugewaiult (s. Reg. nr. i'.i-2). Nach mul nach
aber ward das religiöse Interesse in dem anfangs hlüheiulen Kloster schwächer,
und die Brüder riditeten ans den Kinkünfteu acht Pfründen für Weltgeist-
liche ein. Erst als der Domdekau Karl Propst von Sl. Arbogast wurde,
bat er den Bischof, die alte Einrichtung wieder herzustellen. Dieser will-
fahrte seinem Wunsch luid führte- mit Unterstützung des Domprojisles
Adelgot, des Dekans Gotfried, des Ardiidiakons Heinrich, des Kanonikers
Petrus und des Stadtpriesters (civilalis presbiler) Erlewin das genu'insame
Leben wieder ein. Der edle und IVonnne Karl selbst entsagte den Gütern
dieser Welt, mn in St. Arbog.ist sein Leben in IkHdiachlnng der Angustiner-
regel zu beschließen. Anno incarnationis dominicae tl43, iudictione (1.
epacta 3, concurrente 4, episcopatus autem nostri vero ^2 cepta et perfecta
sunt hacc omnia, adiuvanle domino nostro Jesu Chrislo vivenle et regnante
per inhuita secuta seculornm. amen. — Abschr. des I."). .lahrhdts. im l^ri-
vilegienbuch von St. Arbogast Str. B.-A. G 1700 fol. Ml't; Abschr. eines
330
Biircliard.
1143
1144
nach
März 13
1145
(April)
(April
—Mai)
Mainz
Worms
Worms
1146
Vidimus von 1295 September 17 el)enda fol. 16/17. — Würdlwein, Nova
subs. Vll, 130 nr. 50; Wiegand, Straßb. Urk. B. 1, 74 nr. 93 aus Abschr.
503
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der dem Erzb. Raimund von Arles
seine Rechte auf die Stadt Arles bestätigt. — Saxius. Pontificium Arela-
tense p. 226. — Stumpf nr. 3528. — Datum von Sternield gegen Stumpf
festgestellt: Vier verwandte Arelatische Diplome Konrads 111. (MlÖG.
XVfl, 167). 504
Zeuge in der Urkunde Erzb. Heinrichs von Mainz, der die Stiftung des Klosters
Otterburg bestätigt. — Lamey, Hist. academiae electoralis Theodoro pala-
tinae I, 59. 505
Zeuge in der Urkunde König Konrads 111., der das Bistum Lausaime in seinen
Schutz nimmt. — Schoepflin, Hist. Zaringo - Badensis V, 86. — Stumpf
nr. 3491. 506
Zeuge in der Urkunde König Konrads III.. der das Kloster Allerheiligen in
Schaffhausen in seinen Rechten und Besitzungen bestätigt. — Baumann,
Das Kloster Allerheiligen (Quellen zur Schweiz. Gesch. 111.) S. 113 nr. 68.
— Stumpf nr. 3493. 507
bestätigt den Brüdern von St. Thomas den ihnen von B. Otto verliehenen
dritten Teil der Zehnten von St. Aurelien (s. Reg. nr. 365), nachdem die
Traditionsurkunde auf der Synode vorgelesen und allerseits anerkannt wor-
den war. . . . hoc manuscriptum indicium nostr^ confirmationis iussimus
fieri et inpressione sigilli nostri insigniri .... Adnotata quoque sunt in
testimonium huius rei noniina reiigiosorum, quorum iudicio hijc acta sunt,
ut illorum etiam attestatione nostra firmetur auctoritas: Cönradns prepo-
situs maioris ^cdesitj, Gothefridus decanus, Bertholfus ediluus, Bertholfus
cantor, Harbertus scolasticus, Heinricus chorepiscopus. Cönradus chorepi-
scopus, Regenhardus' chorepiscopus et ceteri eiusdem ^cdesitj canonici;
Bertholfus sancti Thonnj prepositus, Gothefridus decanus, Otto edituus,
Haitwicus, Gerhardus, Crafht, Rudolfus, Gothefridus portenarius, Engel-
bertus, Hüg cellerarius et alii eiusdem loci canonici; Cönradus sancti Petri
prepositus, Gothefridus, Heinricus, Wernherus abbas de Etiienheim, Cön-
radus abbas de Scuthere, Gothefridus abbas Gengenl)acensis, Cönradus
abbas de Svarzaha, Adelhoch abbas de Hugeshoveii, Otto abbas de Althorf,
Ödalricus abbas de Niwenburg, Karolus prepositus sancti Arbogasti . Acta
sunt hqc anno 1145, regnante Cönrado Romanorum rege secinido, sub duce
Friderico eiusdem loci advocato et Heinrico advocato Argentinensi. impe-
rante domino nostro Jesu Cliristo. — Or. Str. Tliom. A. B. VI nr. 1,
2 Ausfertig, mit Hängesiegel. — Wiegand, Straßb. Urk. B. I. 78 nr. 97
aus Or. — Auf diese Urkunde bezieht sich wohl die Nachridit Itei Königs-
hofen: Chroniken 11,647, daß B. Burchard die Kirdie St. Aurelien den
Brüdern von St. Thomas überwiesen habe. — Vgl. aber Reg. nr. 1 34. —
S. Schmidt, Histoire de S. Thomas p. 211 ff. 508
Der Domkanoniker Ludwig schenkt dem Doms tift einen zu dessen Käm-
merei (ad ministerium camerarii) gehörenden Hof. der vier Denare bringt,
zu Erbreciit. Die Nutzung sowie die Bestimmung des Erben behält er sicii
vor und bestimmt, daß dieser am Jaln-estage seines Todes jedem Kanoniker
einen Denar zuwende inipressione sigilli domni venerabilis episcopi Burc-
hardi insigniri rogavimus. Facta sunt autem hqe anno ab incarnatione do-
mini nostri Jesu Christi 1146, indictione 9, epactis 6, concurrentibus 2,
. Kurchard.
331
1147
Januar 4
(Jiinuar)
Speyer
(Speyer)
(Jamuir) (Speyer)
März 13
Mär/, i'i
Cönradu rege anno regni eins M, veneral)ili e|)isiopo Ijiucliardo Argeiiti-
nensi episcopatiii presideiite. Huiiis (pKHiiie rei testes infra sitripti sunt:
(liimatliis |(reposiliis et einleiii tempore canierarius, Berlliolfus i-antor, Her-
llioH'iis ciiJ^tos, Ludewieus eorepiscopiis , lleinricus lorepistopiis. liegen-
liardus eorepiscopiis, lleiuriciis advocaliis, Walllienis eansidiciis. Jolianues,
Biircliardiis, (lui (■ognoiiiinalur Piier, et alii quam plures. Or. Str. H.-A.
G :270.S (7) mit bescliädif;!. aut'gedr. Siegel. — Würdtwein, Nova sid)S.
VII, i37 nr. 53 aus lil.. sal. 1347; Wiegand, Straf'.l). Urk. B. 1,80 nr. '.)S
aus Or. — Keib/.etlel mit A — Q auf der Scimitllinie. ")((.')
lieurkuiulel und hesiegelt auf Wunscli Aht Meinliards von Mainsniün^iter die
in seiner und des Kloslervogls Anwesenheit feierlicii vor dem .Mtar voll-
zogene Schenkung des Gutes Eschliacli dureli (iraf Heinald von Liieelshurg.
— Bericht in der Urkunde Aht Werners von MaursmQnster von 110(5. —
tierbert, Historia Nigrae Silvas UI, 94; Meister, Die IJohenstaufen im ElsaCj
S. 117 nr. 5. 510
sciiliciilet den langjäiirigen Streit /.wischen dem Priester Manegohl von -Mein-
oltesheim und Hurchard von Betebiu- um den Zehnten der kleinen Kapelle
(capelhda) bei Chnoresheim auf Wunsch und in Anwesenheit des Abtes
Anshelm von Maursmünster und des Kanonikers Arnoald, der iuve-
stitores dieses Lehens, dahin, dal5 je die Hälfte des ganzen Zehnten aus
der Gemarkung Ciinoresheim gleidimäßig den iieiden Teilen zufalle, wie
schon vor Zeiten je die Haltte des GruiuJstücks binden Kirchen zugewiesen
ward. Cartam haue lüde conscribi ac sigilli nostri auctorilate precepinius
insigniri. Anno ab incarnatione domini 114G, indictione 9, Eugenio II.
papante, Cuonrado 11. regnante. — Or. Str. B.-A. H 610 (I) mit abgef.
Hängesiegel. — Wentzcke, Ungedruckte Urkunden (MIÖG. XXIX). 511
Zeuge in der Urkunde König Konrads 111.. durch die der Streit zwischen
Erzb. Albero von Trier und Graf Heinrich von Namur um die Vogtei über
Kloster St. Maximin zu Trier geschlichtet wird. - Millelrliein. U. H. I.
1)00 nr. 543. — Stumpf nr. 35:25. — Durch dies und die folgenden Re-
gesten ist die Teilualune B. Burchai'ds an den» Reichstag zu Speyer, auf
dem König Konrad III. mit einer großen Anzahl von Reichsfürsten nach
der Predigt Bernhards von Glairveaux' das Kreuz nahm, erwiesen. Viel-
leicht hatte B. Burchard den Abt, der kurz vor Weihnachten im Straß-
burger Münster mit großem Erfolg gepredigt halle, auf seiner Weiterfahrt
nach Speyer begleitet. 51-
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der dem H. Wilhelm von Viviers
die Regalien bestätigt. — Böhmer, Acta imperii selecta I, 84 nr. 90. —
Stmupf nr. 35äB. — Über Datierung s. die xVnmerkung bei Böhmer. Vgl.
auch Sternfeld, Vier verwandte Arelatische Diplome Konrads III. MIÖG.
XVII. 170. 5i:t
ZeUH'e in der Urkimde König Konrad:
brun die Regalien verleiht.
— Über Dalieruu'' s. Rej;;.
III., der dem Erzb. Wilhelm von Em-
Gallia chrisliana III, 179. Stumpf nr. 35-J7.
nr. 513. 514
Frank luil
Zeuge in der Urkunde König KonraiN III., der die Slifluiii; iles Piiorats
Rüggisberg und dessen Scheidiuni; an die Abtei Chmy beshiligl. - Stumpf.
Acta imperii S. 475 nr. 334. — Stmnpf nr. 353S. 515
Frankfurt Zeuge in der Urkinule König Konrads III., der für die Einwohner des mai'
ländischeu Orli^s Treviglio (irasso die Höhe des dem König bei seiner .\n-
kunfl zu zahlenden \"('r|)lleii:iuigsgeldes festsetzt. — (liulini, Meiuorie spet-
taule alla sliu'ia di Mihiiio V. 587. — Stumpf nr. 3510. 51(»
Wcntxckc, Hcgcstcii der Hiscliüfu vuii SlraUbury »*^
332
Burchard.
1147
März
Frankfurt
April 24
Mai 13
vor 1147
Juli 14
Nürnberg-
Straßburg
1147
Juli 14
Straßburg
urteilt im Auftrage König Koniads III. und der Reic'.isversaninilung in der
Streitsache zwischen den Nonnenklöstern Keninade und Fisc.hbeck und der
Abtei Corvei. — Chronogr. Corbeiensis (Jatfe, Bibliotheca I, 58) : . . . rata
sancitur, ut investigarctur publice a domuo Burgliardo, presule civitatis
Argentine, censurae iudiciarie . . . ; assentientibus universis, assistentibus
priinoribus, domuo Burgliardo iudicante domnoque Rernhardo Glarevallensi
abbate uiliilominus suadente ... — Auf Grund des Urteils B. Burchards
(primam iudicii sententiam dedit) überweist König Konrad III. die Klöster
der Abtei. — Wilmans-Philippi, Kaiserurkundeu Westfalens II, 30i2 nr. 225.
— Stumpf nr. 3544. — Vgl. Ilgen, Die Schenkung von Keninade und
Fiscbbeck an Corvey im Jahre 1147 (MIÖG. XII, 002) und Kehr, Die Ur-
kunden Konrads III. für Corvei vom Jahre 1147 (ebenda XIII, 626). 517
Zeuge i[i der Urkunde König Konrads III., der die Gründung des Klosters
Icbtershauseii bestätigt und ihm freie Wahl der Aljtissin verleibt. — Keg.
in Codex diplom. Saxoniae I, 2 nr. 203. — Stumpf nr. 3547. 518
Papst Eugen III. teilt dem Erzb. Albero von Trier, sowie den Bischöfen
Stephan von Metz, Heinrich von Toni, Albero von Verdun, Burchard
von Straßburg und Ortlieb von Basel mit, daß er sieh gezwungen gesehen
habe, die Exkomnnmikatiou über Herzog Matheus von Lothringen und seine
Ministerialen wieder zu verhängen, da sie erneut das Kloster Remiremont
aufs ärgste bedrängen. — Absein-, im Kopialbucb 18. Jahrbdts. Epinal.
Arch. depart. G 869. — Annales de la soc. des Vosges XII, 266. — Jaffe-
Loewenfeld ur. 9045. — „Fraternitäten! vestram ignorare." 519
beurkundet, daß Heihvic, die Tochter der Bertha Argentinensis familiae, die
bei Otenbeim ansässig war, nach dem Tode ihrer Mutter ins Kloster Sin-
deisberg eintrat und ihr Allod, 25 iurnales in den Bannen von Otenbeim
und Hanshuhesheim, da sie es nicht libera donatione geben konnte, vor
Klerus und V'olk und im Beisein des Bischofs auf dem Altar Maria in
Straßburg dai-bracbte unter der Bedingung, daß es den Nonnen von Sin-
deisberg gegen einen Jahreszins von zwei Denaren, fällig an Maria Geburt,
überwiesen werde. B. Burchard überwies den Zins ad portam. — Bericht
in Urk. B. Burchards von 1147 Juli 14 Reg. nr. 521. 520
beurkundet einen mit dem Kloster Maursmünster unter Vermittlung Abt
Anshelms getrotfenen Vertrag: 1. Bericht Reg. nr. 520; 2. bald darauf, bei
Beginn des zweiten Kreuzzugs, verkaufte der Bruder Heilwics, Burchard, auch
sein Allod, 21 jurnales in den Bannen Oteiiheim und Hanshuhesheim, den
Nonnen für 15 Talente und brachte es ebenfalls zu Straßburg dar. Die
Nonnen übernahmen es von dem Bischof gegen den gleichen Zins, so daß
sie jetzt vier Denare jährlich zu Maria Geburt ad portam zahlen. Scriptis
presentibus perpetuanius ac sigilli nostri subter impressione roborainus . . .
anno verbi incarnati 1147, indictione 1(, Eiigenio tertio papaiite, Cuonrado
secundo regnante. Hi sunt festes: Cuonradus prepositus, Berhtolfus custos,
Berbtoldus cantor, Adelbero portarius, Heinricus de StüUingen, Heinricus
canonicus, Tlieodericus epdomedarius, Waltlierus caiisidicus, Simon inar-
sbalcus, Burchardus Puer, VVeriiherus causidicus de Virdeiibeim, Heinricus
de Otenbeim, Regenoldus, Hugo, Lantfridus de Otenbeim, Heinricus, Cwno
de Vezenlieim, Regenoldus de Hirtencheim, Berbtoldus de Gugenlieim. Ex
beati Martini autem monasterio Bertholdus prior, Rüdolfus prior de ipso
monte, cuius labore et industria universa ln;c acta sunt, Anshelmus pre-
positus, Otto advocatus, Reiuherus causidicus, Hecel de Wangen, Lant-
fridus de Ritanburcb, Hecel, Cuoiio de Quacenbeim et alii quam plurimi
de utriusque aecclesiae familia. Ego Ludewicus assensu ntriusque partis
scripsi atque subscripsi. Signata qiioque sunt hi^c 2 idus iulii, Burchardo
IJurch.ard.
333
1U7
(1148)^
(Mai 10)
1149
Aug. 21 Frankfurt
1151
Sept. 14
Sept. 16
Sept.
Mitte
Worms
Worms
Würziiuig
episcopo presidente et iudicaiite in palatiu Argentinensium. — Or. Str. B.-
A. G 21 mit ahgef. ll.ingesiegel. Silioepfliii, Al^;. diploni. I. 232 nr. 279;
Würdtwein, Nova sni)s. Vll, 131» nr. 54; Wiegand, Stralil). Lrk. iJ. I, 80
nr. '.I'.l aus Ur. 521
ninniit fremde Cisterzieiiser (iiomines allerius nationis et ignote linguae) voll
Mitleid und Güte auf und fiiliit sie nacii Baumgarlen. — Bericht in der
Urkunde B. Heinrichs I. 1187 und erwüiint in der Urkunde B. Burciuuds selbst
Reg. nr. 558. — Das genaue Datum der Chronologie von Citeaux (Man-
rique. Cisterciensium annales II. 123, vgl. (Jrandidier, Oeuvres iiist. 11,
332 N. 6): anno 114s, sexlo idus Mali, aithatia de Bongard, gihl wold die Zeil
der Klostergründnng (oder der Anssendung der Mönrlie?) an. Die Weihe
durch B. Burchard erfolgte 1153 April 25 factis luihitaculis eorum reli-
gioni aptis. Reg. m". 534. 5«2
bemkundet, daß der junge Kanoniker Walter, der Sohn Guntrams, sein Erbgut
durch die Hand des causidicus \V'alter inid des Signmnd den Nonnen in Sin-
deisberg üi)erlrug und seine zwei Scliwestern sowie seine Großmutter
(ava) dort unterbrachte. Zu dem Gut gehören: in der Stadt Straßburg ein
Hof in Salzhove, qu'i dicitur ze deme gewelbe, und ein Hof in Stadel-
gazzen sowie sein Aliod in Hertesheim. Walter selbst wurde in Maurs-
münster Mönch. Et ut hec firnia pernianerent, in manu nostra. prepositi
Coinadi, decani Gotefridi, cnstodis Bertolfi, canturis Bertolfi, scolastici
Hartperti supradicla hereditas data est. Recepit (]uo<|ue eandeni heredita-
tem idem Waltiierus et Simuudus, qui donatores cum prefato juvene Wal-
tjiero exstiterunt. Preterea advocalus Heinricus, vicedominus Waltfridus,
Cöno de Quazzenheim, Hugo de Uendenheim, Johannes, Hugo albus, Rö-
dolfns de Rinowe. Regemar, Hiltebreht, hü omnes sub testimonio fidei
supramemoratani hereditatem susceperunt predictis sororibus inconvulsam
conservare. Ut antem huius donatiouis astipulatio rata sit, instrnmeuliun
presens sigillo nostro numire stahiimus et, ne secularis vel tjcclesiastica
persona innnutare presumat, domini apostolici et nostra auctoritate in-
hibemus. Acta autem sunt hec anno 1148 ab incarnatione domini, indic-
tione 11, sub rege Ciun-ado, duce Friderico, regnante dumino iu)stro Jesu
Christo, qui vivit et regnat in secuia secnlorum. — Ur. Str. B.-A. H tllO (2)
mit beschädigt. Hängesiegel. — Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 82 nr. lOtt
aus Or. 523
Zeuge im Placitum König Konrads III., der auf Ansuchen des Klosters St. Re-
migius in Reims und in Ausfülirung eines Fürstcnspruches bestimmt, daß
ein Dienstmann sicii auch vor dem außerhalb Deutschlands wohnenden
Lehensherrn zu verantworten habe. — MG. l.L. 11, 5G4; LL. scct. IV. Const. 1.
181 ur. 127. — Stumpf nr. 3565. ö'H
Zeuge in der Urkunde König Konrads III., der dem Erzb. von Embrmi das
1147 veriieiifue Di|)I(iTu bcstäiigl (Reg. nr. 514). - Regest: Sternfeld. Ein
unbekanntes Diphim Konrads 111. (.Mj("»(;. XVIII. 366). 525
Zeuge in der Urkunde König Konrads 111. für Herrn Silvio de Clerieu. —
Giraud, Essay sur l'abbaye de S. Barnard I, 321. — Stumpf nr. 3584. —
Vgl. Sternfeld, Vier verwandte Arelatische Diplome Konrads III. (MIÖG.
XVII, 171). .V.'tJ
iieschwört auf dem Reichstage den Zug muh Italien gegen Roger von Si-
zilien. — Brief Wibalds von Stablo an den griechischen Kaiser: Wibaldi
epistolae: Jafle, Bibl. 1, 475 nr. 343. 527
t3*
tu
Burcliard.
1151
(Sept.) Würzburg
115i
Mai 18
Merseburg
Okt. '20 i Würzburg
(114G-52)
1153
lau. 27 Holieiiburg
April 25 Bauiiigarten
Juni 14
luiii 14
Juli 12
Worms
Worms
Erslein
Straßburg
Zeu"e in der Urkunde König Konrads III. für das Prämonstratenserstift Flo-
reffes
Hugo, Anitales Praemonstral. I pr. 54. — Stinii|)f nr. 3585.
Zeuge in der Urkunde König Friedrichs I., der die Abtei Corvei in iliron
Rechten und Besitzungen bestätigt. — Wilmans-Philippi, Kaiserurkunden
Westfalens II, 314 nr. 230- — Stumpf nr. 3(>2(). 5'29
Zeuge in der Urkunde König Friedriciis I., der dem P. Guntlier von Speyer
die ßurg Bcrwarlstein sclienkt. — Rrnding. Urk. B. zur Gesch. der Bischöfe
zu Speyer 1, 100 nr. Ol. — Stumpf nr. 3(;50. 530
l)annl den Grafen Simon von .Saarbrücken, der dei' Ai)tei Scliwarzach wider-
reddlidi ihren Hof in Svinderatiideslieim genommen lialte, weil in seiner
Diözese das Unrecht geschehen wai', nachdem Papst Eugen III. auf Bitten
des Abts von Schwar/ach und dessen üiözesanbischofs Günther von Speyer
bereits die Exkommunikation, über den Grafen ausgesprochen hatte. —
Bericht in der Absolutionsurkunde B. Günthers von Speyer Reg. nr. 532. 631
erteilt dem B. Günther von Speyer die Vollmacht, den gebannten Grafen
Simon von Saarbrücken (s. Reg. m-. 531) zu absolvieren. — Bericht in
der Urkunde B. (iunthers 1152. — Or. mit aufgedr. Siegel des Speyrer
Bischofs Sir. B.-A. H 480(2). — Würdtwein, Nova subs.^VIl, 155 nr. (JO
aus Ür. 63'i
Zeuge in der Urkunde König Friedrichs L, der dem Kloster St. Fides in
•Scblettstadt die Reg. nr. 347 erwähnte Schenkung B. Ottos von Straß-
burg und seiner Brüder bestätigt. — Würdtwein, Nova subs. VII. 100
nr. 02 aus Perg.-Abschr. 13. Jahrhdts. im bischöfl. Archiv zu Straßburg.
— Stumpf nr. 3058. — Nach dem Muster der Urkunde Papst Pasclialis' II.
für St. Fides, 1106 März 12 (VVürdtwein, Nova subs. VII, 5 nr. 3 aus
Perg.-Abschr. 13. Jalirhdts. im bischöfl. Archiv zu Straßburg. — JalTe-
Loewenfeld nr. 6072. — „Religiosis desideriis dignum."). 533
weiht auf Wunsch des Abtes Drogo und der Seinen per septa et ambitum
die Baulichkeiten (atria), Kloster und Kirche zu Baumgarten zu Ehren
des hl. Kreuzes, der hl. Mutter Gflftes und vieler anderer Heiligen und
liestätigl dem Kloster alle Rechte. Anwesend: Drogo abbas eiusdem loci,
Allodus abbas Hugonis curie, ablias de Ebersheim. al)bas sancti Leonardi'
Erluinus capellanus, Ingelbertus capellanus, VVolfelmus de Ahnheim et ali
(piam plurimi clerici; de laicis Helferieh de Ephico cum filio suo Thiet-
maro, Otto, Cuono, Cuonrat de villa eadem et alii villani quam plurimi
viri et mulieres. — Bericht in der Urkunde B. Burchards Reg. nr. 558. 53-1
Zeuge in der Urkunde König Friedrichs I., der dem Erzb. Arnold II. von
Köln auf Grund einer Entscheidung König Konrads III. die Uiiveräußer-
lichkeit der erzbischöflicheu Tafelgüter bestätigt. — MG. LL. sect. IV.
Const. I, 204 nr. 146. — Stumpf nr. 3672. 535
Zeuge in der Urkunde König Friedrichs I.. der dem jeweiligen Dompropst
von Köln den Besitz der Vogtei über Worringen l>estätigt. — Lacomblet,
Niederrbein. Urk. B. I, 259 nr. 376. — Stumpf nr. 3073. 530
Zeuge
König Friedrichs
in der Urkunde
von Baden im Namen der Abtei
Schoepflin, Als. diploin. I, 240
I..
nr
der dem Markgrafen Hermann
Erstein den Hof Besigheim schenkt. —
2!»1. — Stumpf nr. 3675. 537
weiht die Kapelle des hl. Martin im Kreuzgang des Münsters. — Wimpfe-
ling, Calalogus S. 51. 538
Rurcluird.
835
1154
Februar
Mai 3
Worms
1155
März 2 t
April 25
EUeiiiieim-
111 iii ister
Schultern
Zcuiic in dci' L'rkiiiidi' Könii; rriciliiclis I.. der dem niscliut' vuii liascl darf
Mimzreclit hestaligt. Troiiillat, AIoii. du lialc I, :{ä:$ iir. 210. — Stumpf
I ur. 3683. ,">:t«>
Zpugo in der Uikuiidc Kf'inii;- Friodriclis I., der dom Kloster St. Maria in
Kassel eine Giitersclieiikiing licslätigt. ~ Stmnpf, Acta impcrii S. (»74
nr. 471». Stumpf iir. 3(j«5. Ö-K»
jiesiäligt aiiC Hiltcn des Aids Konrad von Sfli \v arzac li, da die meisten
riivileiiien dunli Aller oder durch l-'euer vernichtet worden sind, rlem
Kloster seinen Besitz: einen Dinghof in Stadelhoveu mit Kirche, einen
solchen in Ulmeue mit der Kirche Slierlesheim. einen solchen in \'int-
IxMic, einen Hof in Suunenesheim mit der Kirche, einen l)inj,'iiof in Duii-
deliiisen mit Weinüärteu und Ackern; einen solchen und die Kirche in
Dozeuheim. einen Hof in Dancralesheim mit VVeinhergeu und Äckern und
der Kirche, einen Hof in Suinderatesheuu mit Zubehör und Kirche, einen
Dinghof in Stuzzesheim mit Kapelle, einen Hof in Cuzilinesheim mit Wein-
bergen. Äckern und Mülilen. einen Hof in üiiiizenheim mit Ziiliehör. einen
Dinghof in Dr'iseiiiieim mit der Kirche. Ut auteiii huius privilegii auc-
loritas inconvulsa permanoal, potestate domini papi; Anaslasii et nostra
sancimus. Data est huius privilegii inscriplio presentibus prclalis (;cclesie
nostrt; et consentieiilibus. Regeuhardo maioris i^cclesie preposito. Herone
decano, Hartperto stolastico, Petro canlore. Heinrico caiuerario. Dertolfo
cuslode, Hereinanno portario, Egeiione, C'imado airiiidiacoiiu, Alherlo arclii-
suhdiacoiio; laicis assensum prebeutihiis : Anselnio advocalo, Dielerico bnrg-
lavio, Rüdolfo causidico, Wernhero rnarescalco. Acta sunt hec anno 1154,
iiidictione 2, tercio anno regni regis Friderici, regnante domino nostro Jesu
Christo. — Or. Karlsruhe G. L. A. Seleet d. ii. Urk. C 33 mit besch.
Hangesiegel. ~ Schoepflin, Als. diplom. I, 243 nr. 2<»4: Wiirdtwein. Nova
snbs. VII, 178 nr. ()♦» aus Ür. — Vgl. damit die Urkunde B. (.ainlhers
von Speyer für Schwarzach dat. 1154. — VVürdlwein, Nova subs. VII, 174
nr. (37. 5tl
besiegelt die Schenkung des Rillers (miles) Heinrich, eines Straßburger Bürgers,
des Bruders der Ritter Konrad und Hugo, der ein Viertel eines Mansus
mit Wiese, Hof und Zubehör in villa und Bann von Lani|)er(heiiii der
Kirche St. Arbogasl, unter Vorbehalt der Nutznießung bei Lebzeiten,
gegen einen Jahreszins von einem Deuar, fällig am Feste St. Arbogasti.
lege donationis irrefragahili. überträgl. Zeugen (coiigruenti ordine): Symon,
Adelbertus, W^altherus et Fridericus fralres, Johannes, Udalricus burgenses:
Arnoldus prepositus. Wolfgangus. Adelgotus, Bertholdiis. Adelbertus. Cun-
radus sacerdotes huius cenobii: lleimiciis. WorUvinus dyacoiii; .MetIVidus.
Cuiiradus, Welche layci. Ada sunt anieiii anno incarnationis dymiiii I l.")4,
iridictione 2, e|)acta 4, coiuurrente 4, Fiiderico rege Romanorum feliciter
imperante, Burcardo, qui sigilli impressione obmunivit, cathedram Argeu-
tiuensem slreuue giibeinanle, Hugone prefecturam amministiante. Heinrico
de Slulingen ecdesie sancte Marie canonico creditore super villam iiiemo-
ralam existente et predicli eiusdem fiatres. — Alischr. l."i. Jaiirhdls im
Kopialbuch Str. Hosp. A. ur.
I, 84 nr. 104 aus Absclir.
?383. fol. 5». - W='iegand. Stiai;b. lik. I!.
54-2
weiht den Altar S. Mariae Magdalenae in Etlenheinininnster. — Absein-,
„aus einem sehr allen Evangeliar" l,'i8i in einem Kopialbuch von Etten-
heimmiinster mit iiid. 5. — Karlsruhe (i. I,. .\. Kopialbilclier ur 507
fol. 10''. 54 :{
weiht das vom Hraiid zerstörte Kloster Scliullein von neuem.— Gal
sliana V, 7!(".t.
ia chri-
544
336
Burcliard.
1155
Aug. 29
Aug. 30
Sfliulteni
Schuttern
nach Apr.
um 1155
1156
Jan. 25
Ebersheim-
münster
Ebersheim-
niünster
Straß)>urg
weiht den Hochaltar in der Kirche zu Scluittern nebst dem HauptschifF der-
seli)en. — Ciironik von Schuttern: Mone, QuellensammUnig S. 92; Wim-
pfeling, Catalogus p. 51. — Nach Grandidier, Oeuvres bist. I, 116 auch
in Maternus Berlers Chronik. 5-15
weiht die Seitenkapellen der Kirche zu Schuttern.
Mone, Quellensammluug S. 92.
Chronik von Schuttern:
51G
beurkundet einen zwischen der Abtei Maursmünster und deren Abt Kon-
rad einerseits und der Propstei St. Peter und deren Propst Herbert an-
dererseits durch ihre Vögte Otto — für Maursmüuster — und Cuno — für
St. Peter — unter Zustimmung der Mönche und Kanoniker und auf Bitten
der familiae beider Kirchen abgeschlossenen Tausch: Ein Kanoniker von
St. Peter, Bernhard, übergab dem Kloster Maursmünster einen Hof, den er
nach Erbrecht von St. Peter besaß; auf dem Totenbette nun nahm er mit
Erlaubnis seines Prälaten und seiner Brüder Mönchskleidung an und ruht
jetzt in Maursmünster. Als sich nach seinem Tode bei den Kanonikern
Klage über den Hof erhob, übergab der Abt nach dem Rate der Seineu
ihnen statt des Hofes ein freies Allod seiner Kirche, nämlich ein Viertel
Mansus bei Onolvesheim, aus dem das Kloster jährlich sechs Viertel Ge-
treide erhielt. Dies Allod nahmen der Propst und seine Kanoniker an
und übergaben ihrerseits vor Zeugen publica cambitione et festucatione
den genannten Hof. Außerdem gestanden sie dem Abt freien Zutritt und
Zugang zur Kirche durch den Nachbarhof zu mit Einwilligung des Be-
sitzers, des Magisters Albero. Dies alles wurde bei St. Peter gesetzmäßig
erledigt. Auf Wunsch des Abtes Konrad läßt B. Burchard die Schenkungs-
urkunde vor Klerus und Volk verlesen, ninmit den Hof in den Schutz der
Straßburger Kirche und bestätigt ihn dem Kloster. Cartam haue confir-
mationis causa inde couscribi fecimus, sigilli quoque nostri impressione ac
testium subscriptione roboravimus. Testes dominus Reginhardus praepo-
situs maioris ecclesiae, domiims Hartbertus magister scholarum maioris
ecclesiae et praepositus ecclesiae beati Petri, Lantfridus cantor, Henricus
camerarius, Conradus archidiaconus canonici maioris ecclesiae ; Rudolfus,
Wiliielmus canonici beati Thomae ; Erbolderanus, Albero magister, Henricus
custos ecclesiae beati Petri apostoli ; dominus Anseimus advocatus Argen-
tinensis, dominus Otto advocatus Maurimonasterii, Cuno de Quatzenheiui
advocatus ecclesiae beati Petri, Waltherus causidicus, Dithericus praefectus
et fratres eius Sifridus et Eberhardus, Simon et nepos eins Wernerus,
Waltherus iudex, Hecele de Wangen, Leutfridus, Renerus causidicus et
ahi plures. Anno ab incarnatione domini 1155, indictione 3, Adriano pa-
pante, Friderico regnante. — Abschr. 17. Jahrhdts. Str. B.-A. H 558. —
Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 85 nr. 105 aus Abschr. 547
Der vor Tortona (erobert April 18) gefallene Udalrich nobilis miles de Ri-
nowa, patruelis Heinrici advocati, wird auf seinen Wunsch durch Abt Sig-
mar und B. Burchard in Ebersheimmünster begraben. Am selben Tage
überträgt der Vogt des Klosters, Anshelm, ein Verwandter des Verstor-
benen, das von diesem vermachte Gut dem Kloster in Gegenwart des
Bischofs und vieler Anderer. B. Burchard selbst bestätigt die Schenkung.
— Chron. Ebersheimense MG. SS. XXIII, 446: . . . episcopus monasterio
banno ecclesiastico ac perpetuo anathemate confirmavit. Actum an. domi-
nice incarn. 1155. 648
weiht die Kirche von Ebersheimmünster.
XXIII, 446.
Chron. Ebersheimense MG. SS.
549
Petent und Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der den Dienstmannen
des Domstifts die ihnen von Kaiser Heinrich V. verliehene Freiheit von
Kurcliard.
387
115()
Febr. ÜO
(Fcbr.-Jl)
Frankfurt
April 14
Juni 17
Aug. 17
Würzl)urg
Culniar
allen tiskalisclien Abgaben besüititrt und die.se auf die Dienstmanneil von
St. Tliüinas und St. Feier zu .Slralibin'g ausdeluit. - Wiirdtweiu. Nova
.'^ubs. VII. 18-2 nr. 70 aus lib. sal. 1347; Wiegand, Straf',!., ürk. li. I. N(>
nr. lOG. — Stumpf nr. 3735. — Vgl. autli Heg. nr. .560. 550
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der dem Grafen Guido von Blan-
drale seine Frlvilegien bestätigt. — Böhmer, Acta imperii selecta 1, !•((
551
i»7. — Stumpf nr. 3736.
Zeuge in der Urkunde Friedrichs I., der die Gründung des__Klosters Neuburg
im Elsaß bestätigt. — Scboepflin, Als. diplom. I, 417 nr. 670 aus Neu-
burger Cliartular als Fälschung. — Stumpf nr. 3738 als Fälschung. —
Scheffer-ßoichorst, Diplomatische Forschungen S. l.")0 vertritt die Echtheit
der Urkunde, die nach dem Fornuüar der Fapsturkunde hergestellt ist. 552
beurkundet, dal' Wanhard, beale Mari».; et ^cdesitj suij fidelis. fünf Mausen
iu der Gemarkung Uuolcoldesheim und einen in Uutenlieim, die er von
B. Otto iure beneficii militaris erhalten, diesem für eine Schenkung an
das Domstift zurückgab und dafür einem anderen Lehen zu Gunsten des
Bischofs selbst entsagte (s. Reg. nr. 341). Die sechs Mausen 'erhielt Wan-
hard vom Domstift gegen einen .lahreszins von fünf Solidi zu Erbrecht
zurück. — Jetzt schenkt dei- Sohn Wanliards, Johannes, seine Rechte an
diesen sechs Mausen in Gegenwart und durch die Hand des Bischofs und
der Beteiligten ((jui Interesse debebant) dem Domstift und setzt es hierin
zum Erben ein. Dafür nehmen die Kanoniker ihn in communionem fra-
terntj orationis et stipendiorum auf und überlassen ihm das Gut auf Lebens-
zeit. Facta est autem a nobis et a Johanne (hec donatio) anno incarnatio-
nis dominice 1156, indictione 4, 18 kalendas mai sub presentia testium,
qui subnotati sunt: Reginhardus prepositus, Petrus decanus, Lentfridus
cantor, Berhtolt custos, Heinricus camerarius, Lüdewicus coriepiscopus,
Cünradus coriepiscopus, Heinricus portarius, Egeno canonicus, Anshelni
advocatus. Dieterich burgravius, Uualtherus, Symunt, Rudolf, Uuerenhere
marscalcus, Fridericli. Cüno, Gotefrit, Sigefrit, Uuillelielm. Burchart, Eber-
hart, ego Herimannus ebdomodarius scripsi. — Or. Str. B.-A. G :2708 (8)
mit beschädigt, aufgedr. Siegel. -^ Würdtwein. Nova subs. VU, 186 nr. 72
aus hb. sal. 1347; Wiegand, Straßb. Urk. B. 1,88 nr. 107 aus Or. 553
Zeuge in der Urkunde Kaiser Fridrichs I., der dem B. Gerhard von Bergamo
die Privilegien seines Hochstifts bestätigt. — Celestino da Bergamo, Storia
di Bergamo II, 457. — Stumpf nr. 3743. 554-
Zeuge in der Urkimde Kaiser Fridrichs I., der das Bistum Verdun in dem
Besitz der Grafschaft bestätigt. — Dumont, Corps diplom. 1, SO. — Stumpf
nr. 3751. 555
beurkundet einen Tausch zwischen Abt Nendinic von Neuburg und dem
Straßbnrger Domstift: ersterer erhält ein unbebautes Stück Land nebst
einem anliegenden bebauten Acker in der (Semarkung Bathenheim ad nion-
tes, das I)omka[)itel pro fregela Jrei .Vcker in der tiemarkuiig Wickers-
heim. Außerdem nnil) Kloster Nenburg den Kanonikern jährlich eine situla
Wein und dem dominus meusnruralis administrationis in Wickersheini
einen Denar zahlen. Acta sunt hec nobis presentibus et consentieutibus
prei)osito Regenimrdo, Petro decano, llari.erlo scolastico. Lentfrido canlore.
lltMurii'o camerario. Itertholdo cuslode, Ghuurado archidiacoim eiusdem
mensiinu'aleni admiiiislrationeni in Wickersheini leneide. lleinrico porlario
et aliis confratribiis, advocalo (juoipie eiusdem ville Wickersheini comite
Sigeberto iuniore assensum prebenle et aliis laicis (|uam pluribus atteslan-
tibus, <|uorum nomina adnolare disposuinnis: liu(l(d()iio caiisidico. Theodo-
rico burgravio. Wernheio marschalco. Ol tone vicedomiuo, .^yuunido, Wal-
Ihero, Fridericü, Johanne. Facta sunl iiec aimo 1156 ab incarnatiouc do-
838
Burcliard.
1158
März 3
Mai 4
Straß bürg
Neuburg
mini, indictione 4, regnante iinperatore Fritlerico. Et ut hec rata perma-
neant, preseutem pagiiiam sigilli nostri irnpressione signare curavinius et
i)aiino cuiitinuaviinus. — Würdtweiii. Nova subs. IX. 353 nr. 181 (aus
Cbartular der Alitei Neubm-g nacli Grandidiers Naclilaß) ; Wiegaud. Straßii.
Urk. B. I, 89 nr. 108 aus Würdtwein. 556
scbeiikt dem Abt Nendung von Neulmrg die Kapelle Adelmanneswilre mit
ihrer Ausstattung sowie den Teil des anliegenden Waldes, den der Aiilauf
zweier Bäclie auf beiden Seiten abgrenzt, gegen einen Jalireszins von einem
Denar lauteren Goldes. Dieser muß das Gewicht von zwei Denaren haben,
Von denen zwanzig Solidi eine Mark gelten. Von den Neul)rucliländereien,
den jetzigen wie den künftigen, ist dem Priester der Pfarrkirclie zu Stille
der Zelinte zu zalilen — ansgenonunen bleibt die Ausstattungshufe der
Kapelle. . . . carlani presentis pagine sigilli impressione signavimus . . .
Huius rei festes aderant Reinhardus prepositus de domo, Petrus decanus,
Lentfridus cantor, Bertholdus prepositus de Haseiahe, Baldewinus sacerdos
de Stille; laici quoque Otto advocatus de Gerolteshecke, Wolfelmus cau-
sidicus de Stille, Albertus de Muzeche. Acta sunt hec anno 115G, indic-
tione 4, sub rege Friderico, eodem duce Alsatie, regnantc domino nostro
Jesu Christo. — Würdtwein, Nova sulis. IX, 355 nr. 18:2 aus dem Neu-
burger Cbartular. — Neuburger Nekrolog von 1648: Notiz zu Oktober 27.
Str. B.-A. H 10(i6. — Das unverständliche en cepto mango dotali bei Würdt-
wein verbessere ich in excepto mauso dotali: u und x sind in Grandidiers
Handschrift, die dem Druck zu Grande liegt, außerordentlich leicht zu ver-
wechseln. •**>*
bestätigt dem Kloster Baumgarten die Privilegien der Bischöfe Cnno (Reg.
nr. 426) und Gebhard (Reg. nr. 450), berichtet die durch ihn selbst voll-
zogene ^Veihe der Kirche (Reg. nr. 534) und beurkundet die danach voll-
zogenen Schenkungen der convicanei tarn in publicalibus quam in prediis:
Adelheid von Tambacho gab zwei jugera Weinberg, Helfericb von Ephico
mit Frau und Tochter unter Zustimmung des Sohnes zwei Acker, Wolf-
helm von Ephico einen Acker, Hugo von Zallwillr mit Frau und seinem
Sühn Burchard einön halben Acker Weinberg . . . Beurkundungszeugen:
Rainaldus prepositus maioris ecclesiae, Petras decanus, Lenfridus cantor,
Harpertus scolasticus, Conradus, Heinricus archidiaconi, Rodulfus custos
sancti Thome et ceteri quam plures canonici et sacerdotes. Nidungus ab-
bas de Novo Castro, Bertholdus abbas sancti Cyriaci cum monachis suis.
Ludowicus Sueviensis vice notarii scripsit et subscripsit. — Gallia christ. V
instr. 476 nr. 1!) aus Or.; Schoepflin, Als. diploni. I, 202 nr. 252 (unvoll-
ständig) aus einem Perg. Codex; Würdtwein, Nova sulis. VII. 167 nr. 65
aus Or. des bischöfl. Archivs in Zabern mit Siegelbeschreibnug und „Hie-
riensis" statt „Sueviensis". — Wiegand, Straß. Urk. B. I. 84 nr. 102
datiert die Urkunde vom Tage der Weihe. Dem widerspricht ihr Wort-
laut und die Zusammensetzung der Zeugenreihe. Diese leitet vielmehr auf
die Jahre 1155 bis 1156. 558
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs L, der den Nonnen von Sindeisberg eine
Wasserleitung bestätigt, die ihnen die Äbtissin Mathilde von Andlau und
deren Vogt. Graf Hugo von Dagsburg, überlassen haben. — Or. Str. B.-A.
H. 580 (3). — Scheffer-Boichorst, Drei nngedruckte Urkunden Friedrichs I.
(MIÖG. X, 299) aus Or. 559
weiht zusammen mit B. Heinrich von Troyes das Kloster Neuburg auf dem
Grund und Boden Graf Reinolds von Lützelburg zu Ehren des hl. Kreuzes
und der Jungfrau Maria, sub glorioso Friderico imperatore, anno imperii
eins 6. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 50. — S. Bloch, Annalen S. 115.
, 560
IJiirclianl.
839
(1151))
Juli -Dez.
(1141-ßO)
Neii-Lddi
vor Creiua
Febr. 15
Ende
Februar
(Slraßl)urg)
Paviti
Pavia
Zeuf>:e in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der dem 15. Konrad vuii Fi. Iistiitt
den Besitz von Orl und Kiosler Itebdurl' beslüli-jl. — Mun. IJuica XXXl^,
SGI
413.
Sliimi
:5f>(il
ninuut Teil an der Helagerunfj und Eroberung Cremas durcli Kaiser Friedrieii.
— Urkunde Fropsl Konrads von St. Tlionias datiert: a. 115« ab incarii.
dorn., iniperalore Friderico advocato einsdem (jcelesie et episropo Bure-
hardo Argenlinensi tnun aliis principibus in Lougobardia Creiuaui expug-
nantibus. — Wiegand, SlralJI). Urk. R. I, 89 iir. 109. — Vgl. damit dte
Datierung einer Urkunde fui- Kio.ster St. Arbogast in Straßburg: a. iiuani.
dorn. ll.")9, Ind. 7. epacta Iricesima. concurrente 3, inip.'ralore IViderico
in Lougobardia potenter agcnte, venerabili episcopo Uunlianlo Argentiuen-
seui efclesiam gnlicrnaiilem (!). - Kopialbncli 15. .lalirbdts. von St. Arbogast.
Str. Hosp. A. 1U-. 73«l fol. MK — S. Blodi, Annaleu S. 17-2. "öß"»
„Einige Jalire vor 1IG2'- erlangen die Pfarrgeuossen von Docbendorf in der
biscböflicben Synode das Patronatsreilit über ihre Kirche gegen die An-
sprüche des Al)ts von Weißenliurg. — Erwähnt in der Notiz über die
Reg. nr. 5(58. 5(»3
Schenkung des Palrouatsrechts an Kloster Neuburg.
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der dem Patriarchen von Acpiileja
das Bistum Belluno schenkt. — Prutz, Friedrich 1. I, 43.S nr. 10. —
Stumpf nr. 3s;t2. 5(jj.
Die Encyklika des Konzils zu Pavia betr. Wahl und Anerkenmuig Papst
Viktors IV. unterschreibt Erzb. Arnold von Mainz: Ego cum u" suffra-
ganeis inlerfui et consensi. — Kaliewin, Gesta Friderici Schulausg. S. 267 ;
MG. LL. sect. IV Coust. I, !2(J9 nr. 190. 565
beurkundet den Verkauf eines dem Kloster St. Stephau zu Straßburg gehö-
rigen Gutes, das im Wormser Sprengel in der Grafschaft Enüchos von
Leiningen lag, durch die Äbtissin Hedwig an das Wormser Domstift
gegen eine Geldsumme, die letzteres aus dem Verkauf sehies Gutes \Videu-
solus im Bistum Slraßjjiirg gelost hatte. ~ B. Burchard bekräftigt den
Vertrag und üherlrägl durch die Hand des Vogts von St. Stephan, Otto
von Geroldseck, in Gegenwart Kaiser Fiiedrichs und unter Zustinununir B.
Konrads von Worms das Gut, fünfzehn Mausen in den Orten Ginuninslieim.
Durincheim, Dininheim. Ulfersheim. mit allem Zubehör an das Domstift ....
haue cautionem sigilli iiiei impressione corroborare curavi. ~ Testes liuius
rei sunt hü canonici .Argenlinensis (jcdesiej de domo Heinricus magister
sc(darum, Bertholl'iis prepositus sancti Petri. Adelbertus prepositus Honau-
gensis, Egino, Biüno, Lüdewicus. Heinricus, Uodalricus, Cunradus; de sanclü
Thonia: Eigilbertus decanus, (iodefridus ccllerarius: laici Hui;o comes de
Dagesburk, Meribodo de Grifenstein, Otto de Geroldeseken, Waltherus
dapifer; Cunradus Wormatiensis j^cdesiij episcopus et caiuinici eiusdem
(jcdesitj de domo: Cimradus prepositus de domo. Nibelungus cuslos, Hein-
ricus decanus, Heriniaunus magister scolarum, Heiiu-icus cantor. Heiin-icus
senior, Adelbertus, Burkardus, Amio, Gernodus, Eherliardus et imiversa
congregratio ; laici Cunradus |);dalinus de Reno, Cuiuadus de Hohenliarl,
Reginixido de Lobedenburk, Builiardus, \Verinlierus, Adelbertus. Heinricus
Laurisliamensis abbas, Riididfus prepositus: laici Swiggerus. Uodalricus,
Arnoldus, Gisllherus, .Megingoz, llereuuuunis, Rannmgus. Acta sunt litjc
anno dominicQ incarnationis 11(10. indictione 5, regnante victoriosissinui
Ronianorum imperat<M-e Friderico anno imperii eins 8. — Gr. mit abi;ef.
Hilngesiegel. Karlsruhe (i. L. A. Selekt d. ä. Urk. C 43. — Würdiwein,
Nova subs. VII, 193 nr. 71; Wiegand, Straßb. Urk. B. 1. 90 nr. MO aus
Wuii I /,c k e, Hfgusluii der liiscliöfu vuu .SlraBburB,
iV
340
Burcliard.
1160
1161
(Juni)
1162
Lodi
Sti'aßburg
(1141-02)
Or. — Die Anwesenheit Kaiser Friedrichs L suwie die Zeugen sprechen,
wie schon Stumpf nr. 4534 darlegt, für die Verlegung der Handhmg iu
den Januar 1156 nach Straßburg. Die Datierung entspricht der Beurkun-
dung, die in Italien erfolgt sein wird. — Vgl. Wiegand, a. a. 0. Anni. 566
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der das Kloster Wigoldesherg
bei üdenheim in seinem Besitzstand bestätigt. Datum Laude iu generali
concilio ibidem in tercia Mediolanensi vastatione congregato. — Wirteni-
bergisches ürk. B. II,. 134 nr. 375. — Stumpf nr. 3913. 567
Abt Nendung von Neuburg macht vor B. Bnrchard, assistentibus sibi dom.
Chunrado de Igiusein tuiic preposito. pos!ea episcopo, Lentfrido cantore
et dom. Heinrico de Hasenburch scolastico poslea etiam episcopo, Hein-
rico de Tanlieke tuuc dapifero, Alberto seniore de Sneckenberch preposito
Honerugie et aliis plerisque canonicis et clericis, Mitteilung, daß die Pfarr-
genossen (miiversitas parochianoruni) von Tochendortf das Patronatsrecht
ilirer Kirche dem Kloster Neuburg üliertragen haben. Zur größeren Siche-
rung dieser Schenkung überträgt der Abt dieselbe Kiiclie Docliendorf in
aller Gegenwart dem Kleriker Reinfried von Munfersheim. Dazu erinnert
B. Burcliard an die Reg. nr. 563 erwähnte Tatsache. — Aufzeichnung bei
Würdtwein, Nova suhs. IX, 381 m-. 194 (nach Grandidiers Nachlaß aus
dem Neuburger Perg. - Chartular fol. 49). — Datierung: Zur Zeit des
ehrwürdigen ß. Burcliard, da Graf Hugo mit Unterstützung des' B. Stefan
von Metz und des Herzogs von Zähringen das Schloß Horburg belagert
halte. — Vgl. Bloch. Annalen S. 177. 568
Hartmud von Geisbotesheini schloß mit den Kanonikern von St. Arbo gast
einen Taiischvertrag ab, wonach er seinen ganzen Besitz in Otenkeln für
sechs Äcker in der vorgenannten villa und 1(5 Talente mit Zustimmung
seiner Söhne und Gattin abtrat. Der Herr Anshelm von Ringilnstein (homo
ingenuus de R.) aber versuchte es, den Kanonikern den Ort mit Gewalt
zu entreißen. Erst als B. Burchard als Vermittler auftrat, entsagte er seinen
Ansprüchen mit Zustimmung seiner Gattin, verzichtete vor dem Bischof
seljtst und dem Grafen Sigebert am biscliöHichen Hof (in aula episcopali)
und fügte der Besitzung sogar noch den anstoßenden Kanal hinzu. Acta
sunt quidom hec posterius relata anno concanibii prinio, sed anno in-
carnationis doniini 1163, indictione 8, epacta 3, Friderico iniperante coram
liiis testibus et huius ecclesie fratrilius: Albero prepositus, Heiiiricus
prior, Egilolfus, Mehfridus astiterunt et hü liurgenses Dietericus prefectus
et omnes fratres eins, Symon, Wernherus, Walthcrus, Albertus. Rfldolfus,
W^altlierus dapifer, Cüno , Gotefrid , Nibelunk atfuerunt et [iriores de
Ersthem Hesso et frater eins Cüno, Udalricus et filins eins. Aufzählung
der an die Kirche von Erstein zu zahlenden Zinsen. Ut autem liiis possit
fides accüinodari digniim consensuimus signo episcopali roboratum. — Ab-
schr. 15. Jahrhdts. mit Bestätigung des Wortlauts und des Siegels durch
B. Heinrich III. 1258 im Güterverzeichnis von St. Arbogast Str. Hosp.
A. nr. 7381 fol. 23 und nr. 7383 fol. {M^. - Wentzcke, Ungedruckte Ur-
kunden (MIÖG. XXIX). 569
schliclitet auf den Rat des Domkapitels einen langjährigen Streit zwischen
den Kanonikern von Ha stach: auf seine Veranlassung ülierläßt der Propst
B. der Haslacher Kirche die Weinzelmten von Hosthoven und Hermoldes-
heim und für den Fall seines Todes auch die Getreide- und sonstigen
Zehnten, außerdem noch die Zehnten von Humaten im Breuschtal. — Be-
riclit in der Urkunde Papst Lucius' III. 1182 Mai 9. — Abschr. 18. Jahr-
Burcliard.
341
(1141-62)
(1144-02)
(1152-02)
U(J2
Aug. 21
liilts. eines Vidinuis von 144;5 Sir. B.-A.
siil)s. X, 1:21 iir. 31) aus dem \idimiis. -
„ta, (|iiae sunt".
G 0:217. — Wünllwein, Nova
Jalle-Lücwenfeid nr. 14030. —
570
beurkiiiidel eine von ihm fielioffene Eiitseiieidung älter die Ansl)esserung der
Kirciio von Haslach: Der IVopst ühernimnil die eine, der Hiscliof die
andere Hälfte. iVul'ji'idem sorgt der I'ropst für die Instandlialtnng des
gan/cn Klosters und nimmt sicji auch der ViUTalsräume. worin die Pfrün-
den di'i- Kanoniker, (Jetreide und Wein aiiMiiiwalui werden, mit aller Sorg-
falt an; für Verdorbenes ist er ersat/pllichtig. Ohne vorhergehende Wald
der IJrüder darf er niemand als Kanoniker aufnehmen, auch nicht Dekan,
Schulmeister, Kustos, Pförtner, Kellermeister oiler Bäcker ernennen. Für
die nötigen Weinbehäituisse hat er zu sorgen. Besitzungen, die er als
Propst innehat, darf er nur mit Geueliniigung der Brüder vergeben; auf
ein freiwerdendes Leiten des Klosters hat er keinen Anspruch, er darf es
vielmehr dem ihm am Range nächsten Kanoniker auf dessen Wunsch nicht
verw'eigeru. Macht dieser sein Anrecht nicht geltend, so vergibt der Propst
das Lehen möglichst nach dem Wunsche des Berechtigten. AuHerdeni
stehen dem Propst die Einkünfte des Stifts von dem Hofe Kircheini zu,
jährlich HO Viertel Getreide, "> carratao Wein und 7 Malter Erbsen, wo-
von allerdings zehn Vierlei Getreide dem Dekan und 5 Viertel an die
Almosenpfrüude zu geben sind. Ferner verwaltet der Propst die Kleider-
kasse, läßt den Ofen von Martini bis Gründonnerstag täglich durch seinen
Diener heizen und das Heu auf der Wiese von Urmatten auf eigene Kosten
mähen. — Bericht in der Bestätigungsbulle Papst Lucius' III. I lS-2 .Mai !».
S. Reg. nr. 570. ."jJl
soll zur Abwehr einer großen Trockenheit den Leib des heiligen Floreutius
in feierlicher Prozession von Haslach nach der Straßburger Hauptkirche
haben bringen lassen. — Bericht in einer angeblich gleichzeitigen Vita des
hl. Floreutius. — I-ouis, Hist. de saint Florent p. bl. ä7'l
als anwesend genannt in der Urkunde Kaiser Heinrichs IV. für die Herrn
von Hattstatt, dal. 1104 April 1.5. — Dumont, Corps diplom. I, 1, 372;
Auszug bei Graudidier, Alsace II pr. 192 nr. 540. — Stum[)f nr. *21l70.
— Plumpe Fälschung. 5i:i
verleiht für den Neubau der 1144 verbramileii St. Thoniaskirche eine Indnl-
genz und Itefreit die zu diesem Zwecke in die Stadt gebrachten Bau-
materialien vom Zoll. — Schneegaiis, L'eglise de Saint-Tliomas p. 42 nach
Specklins Papieren (vol. I fol. 07'' nach Schmidt, Hist. de Saint-Thomas
p. 198). ÖU
hilft mit bei der \\'iedereiuriclitung des Klosters Hohenburg durch die von
Kaiser Friedrich I. eingesetzte .\btissin Ilelint und bei der Einführung der
Augustinerregel. — Bericht in der Bulle Papst Lucius* 111. für Trullen-
hausen 11,S5 April 20. — Or. Sü-. B.-A. G 28. — Schoepllin, Als. diplom.
I, 282 nr. 335. — JafTti-Loewenfeld" m-. 15410. — „Totius ecclesiae". 575
stirbt. — .lahr: Ann. Marbac. Schulausgabe S. 50 /n 1102: Eodem anno
Burcliai-(bis .Vrgeidiuensis episcopus obiil; Neuburuer .N'i'knilog von UtiS
Str. B.-A. II 1000 zu 1101. Tag: Melker .S-elbucii (Wie-and in ZGORIi.
NF. III, 194): XII kal. Sept.: Marbacher Nekrolog (Graudidier. Oeuvres
hist. H, 43<»): Xlll kal. Sept.; Neuburger Nekrolog s. olx-n: Oktober 27
(nach Graudidiers Abschrift im Karlsruher Nachlaß: September 27). —
Die Datierung der Urkunde Ritter Theoderichs und seiner Schwester für
44»
342
Burchard— Rudolf.
1162
(tl6a-64)
1163
Juli 8
(Selz)
St. Peter in Neiiweiler (Ur. Str. B.-A. G 534;> {-2). — Sehoeiitliii, Als. ili-
plom. 1,255 nr. 34.S): 1 1(13, 3 kal. .lulii . . . presideiite Stepliaiio Meteiisi
ecdesie, Argeiitiiic vero Buicliardü. kann nicht segen die Riciitigkeit der
Angabe des Reielisanualisten in den Ann. Marliac. (die Annalen von St. Leon-
haixl in Basel [ZGORli. NF. XIV. 138] schöpfen hier lediglich aus den
Marbacher Annalen) angeführt werden: auch B. Stephan von Metz starb
bereits llß"2 De/ember. — Für die Beurteilung der Wirtschaftspolitik
B. Burchards sind neben den zahlreichen echten Urkunden seiner Regie-
rnngszeit aucJi die Fälschungen heranznzieiien. deren Herstellung vor allem
in die letzte Zeit seines Lebens fällt. So hat schon Bloch. Jura cnriae in
Munchwilare (ZUORh. NF. XV, 410) die Reg. nr. 145 aufgeführte Urkunde
B. Utes für eine in der Kanzlei Burchards hergestellte Fälschung erklärt;
dazu kommt die Urkunde König Arnulfs für Kloster Ebersheim (Reg.
nr. 10t)), die aufs engste verwandt ist mit den Diplomen Kaiser Lothars I.
und Ludwigs des Deutschen für die Abtei St. Stephan in Straßburg, die
ihrerseits wie die Fälschung auf den Namen B, Werners I. (Reg. nr. 221)
und die Verfälschung der Urkunde König Heinrichs 11. (Reg. nr. 220)
wenn nicht der Kanzlei B. Burchards selbst entstammen, so doch die von
ihm eingeschlagene Güterpolitik vertreten. Vgl. Wentzcke, Ungedruckte
Urkunden (MIÖG. XXIX). öT6
Rudolf (116364—1170).
Nachfolger B. Burchards. — Herkunft: Nennt den Edlen Herrn Bernhard von
Rotenwill seinen Blutsverwandten, Reg. nr. 595, der seinerseits im Kloster
Banmgarten begraben ward, und dessen Neffe Anihel von Andlau ist;
wahrscheinlich gehört dieser Bernhard zu dem Geschlecht, das sich nach
Rotweil im Breisgau nannte, und dessen Angehörige als Dienstleute der
Grafen von Habsburg (Acta Murensia ed. Kiem: Quellen zur Schweizer
Gesch. in. 91 und 94) und der Zähringer (Rotidus Sanpetr.: Freibnrger
Diözesanarchiv XV, 150) erwäinit werden. B. Rudolf selbst ist wohl iden-
tisch mit dem Stiftslierrn Rudolf von St. Thomas, der 1155 Reg. nr. 547
als Kanoniker, 1155 — 50 Reg. nr. 558 und 1159 Reg. nr. 562 als Kustos.
1163 als Propst erscheint, und dem Kaiser Friedrich 1. 11<}3 Februar 23
ein Privileg für seine Kirche erteilt. (Or. Str. Thom. A. B. I- ur. 2. — Wie-
gand, Straßb. Urk. B. I, 93 nr. 113. — Stumpf nr. 3975. Vgl. Reg. nr. 583).
Begütert zwischen Baumgarten und Andlau, Reg. nr. 595. <>"
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs 1., der auf Bitten B. Theoderichs
von Metz das Kloster Maursniünster in seinen Schutz nimmt. — Würdt-
wein, Nova subs. IX, 390 nr. 19t). — Stumpf nr. 3982. — Unter den Zeugen
erscheint außerdem Herzog Berthold von Zähringen, dessen Anwesenheit
im Gefolge des Kaisers in der angegebenen Zeit zum mindesten sehr auf-
fällig ist. Vgl. He.yck. Gesch. der Herzoge von Zähringen S. 381. Dem-
gegenüber ist das Fehlen der Bezeichnung als electus bei B. Rudolf von
geringerer Bedeutung. Jede Schwierigkeit aber würde sich lösen, wenn
wir die Beurkundung zu 1166 Juli 8 ansetzen, wozu auch das Itinerar
Kaiser Friedrichs vortrefflich paßt: Mai 31 Frankfurt (Stumpf nr. 4072);
Juli 8 Setz; gleich darauf Straßburg (s. Scheffer-Boichorst, Drei unge-
druckte Urkunden Friedrichs 1. in MIÖG. X, 300 Anm. 3); luli 17 Be-
san(jon (Stumpf nr. 4073). Erst 1166 mag also die Beurkundung der
1163 abgeschlossenen Handlung vollzogen sein. Ein sicheres Urteil ist
schwer zu fällen. 578
Rudolf.
343
1164
Nov. 1
(Ulm)
Üez. :$() Slialilmra
ai67) I
(Antaiig)
1167
April 23
(1163-67)
llnlien
Gebiet von
Riiiiiiii
1167
August 1
(August)
Koni
I'isa
(1168)
Ai-jicnlincii^is oiectus. Zeui;e in ilur L'ikntulc Kaiser IViedridis 1., der das
Kloster Weißcnau in seinem Mesitzsiande lieslätij;!. \Virlenil)ert;iselies
Urk. B. II, 147 nr. 384. - Slnnipf nr. 4035: „wenn nielit interpoliert,
Echtheit unnx'iKlieh." r^-y
Argenlinus elettns, Zeuge in der l.ikunde Kaiser l'riedriehs I. für Kr/.h. Heri-
bert von Besan(;on. — Castan, Origines de la eomnnuie de Mesaii«;on p. 154.
— Stumpf nr. 4038. ' r^m^
wird geweiht durch Papst Paschalis (111.) — Erwähnt im Vertrag von 1170
S. Reg. nr. .")'.>! : Argeiitiiiensis episcopns ordinatus fiiil a Nidone Cremeusi.
— Die Weihe fand also in Italien statt, wohin der Bischof den Kaiser
begleitete. r^^
Zeuge
der Urkunde Kaiser
- Muratori, Ant. Ital.
Friedrichs I. für Mark<;raf Heinrich
I, 317. — Stumpf nr. 408.-).
Min
Tns-
082
bestätigt mit dem Klerus bei Strafe des Verlustes von Amt und Lehen (sub dis-
crimine officii et beneficii) ein Edikt Kaiser Friedrichs 1., das dieser in der
Diözese Straßburg erlassen hat (Stumpf nr. 31»7r)''). wona<h hiidort die
Zinspflichtigen der Straßburger Domkirche ihre rechlmäßigfii Ab-aben
ohne Widerspruch zur festgesetzten Zeit an das Domkapitel abzuheferu
haben. — Bericht in der Bulle Papst Paschalis' (111.) (11(;7) Juli 31 für
Propst. Dekan und Kanoniker der Domkirche zu Straßburg. (Or. Str. B.-A.
G 2733 (ü). — Würdtwein, Nova subs. X, 25 nr. 9 aus lib. sal. 1347;
Wiegand. Straßb. Urk. B. I, 95 nr. 114 aus Or. — Jatfe-Loewenfeld
nr. 14489). — Der Inhalt wie vor allem die Straf bestimimmg deckt sieh
fast ganz mit dem Reg. nr. 577 erwähnten Diplom Friedrichs J. für Propst
Rudolf von St. Thomas. Sollte hier nur ein die kaiserliche Verfügung
verallgemeinernder Ei-laß B. Rudolfs vorliegen, den dieser gleich nach seiner
Erhebung veröftentlicht hätte, oder handelt es sich um ein besonderes
Edikt des Kaisers für das DomkapitelV Jedenfalls wird man die bischöf-
liche Bestätigung bald nach der Erhebung Rudolfs anzusetzen haben. Papst
Paschalis (111.) erließ die Bestätigungsbulle einen Tag nach dem Einzug
Kaiser Friedrichs, in dessen Begleitung sich ja der Papst sowohl wie der
Bischof befaiulen, in Rom. 5g3
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs f., der dem Erzb. Reinald von Köln
die Reichshöfe Andernach und Eckenhagen schenkt. • Lacondilet, Nieder-
rh.-in. Urk. B. I, 29<) tu-. 426. — Stumpf nr. 4086. äsi
Zeuge in der Uikunde Kaiser Friedrichs I., der das Kloster S. Maria de Se-
rena in seinem Mesil/.staud bestätigt. — Böhmer, Acta imperii seleda 1.
119 nr. 127. -- Stumpf nr. 4090. — Über Datierung vgl. Höhmer a. a.
O. — Die Ann. Isengrimi mai. MGv SS. XVII, 315 nennen 1$. Rudolf neben
dem Bischof von Basel fälschlich als Opfer der Seuche, die im Spät-
sommer furchtbare Verheerungen irii kaiserlichen Heere anrichtete. 585
beurkundet einen Tausch, den er auctoritate et consilio Kaiser Friedrichs I.
zwischen der Straßburger Kirche und der Abtei Maursmünster mnl
deren Abt Werner durch die beiderseitigen Vögle Anshelm und Otto mit
Zustimmung des Domkapitels auf Wunsch unif Rat der Ministerialen uiul
der familiae beider Kirchen vollzogen hat : Der Burg (casirnm) der hl.
Maria, die Bona heil'il, ist ein zur Mefestignng geeigneter Fels an der
Südseite vorgelagert (adiacel), der bis jetzt unbebaut (sine aediliciis) blieb.
344
Rudolf.
(1168)
1172
1173
Juli 2
(1163-
1174
Oktober)
Speyer
weil er zum Allod der Kirche des hl. Martin gehörte. Diesen tauscht
nun der Bischof ein gegen ein freies Allod der hl. Maria, das er der Kirche
des hl. Martin zu freiem Eigen ühergilit, nämlich einen Mansus bei Gundes-
heim, der jährlich vier Unzen zu zahlen hat, zwei zu Ostern und zwei zu
Jolianni, dazu ein servitium an Weihnachten, am St. Stephanstage, nämlich ein
Viertel Hafer, acht Brote, vier sextaria Wein und vier Hähne (gallos gal-
linacios). Will der Abt oder dessen Bevollmächtigter das servitium bei
dem genannten Ort verzehren, so soll er die colonos niansi dazu einladen,
will er es aber zum Kloster bringen lassen, so soll er den dritten Teil
den coloni lassen. Da das Kloster der Metzer Kirclie Untertan ist, ist der
Vertrag mit Zustimmung des B. Theodericli von Metz unter Vermittlung
seines Vogtes, des Grafen Hugo, geschlossen worden. Et ut rata liaee et
inconvulsa permaneant, ea quae fecimus, banno episcopali confirmavimns,
unde cliartam quoqne hanc conscribi fecinuis, sigilli nostri impressione et
testium subscriptione roboravimus. — Or. früher Str. B.-A. H 541 (3 ^''^),
verloren wahrscheinlich um 1870. Beglaubigte Abschr. von 1729 Str. B.-A.
H 541. — Schoepftin, Als. diplom. 1,257 nr. 311; Wiirdtwein, Nova subs.
X, 20 nr. 1 1 aus dem Archiv von Maursmünster. — Datierung von Wie-
gand, Straßb. Urk. B. I, ÜG^ nach dem Vorgang von Grandidier (liei Würdt-
wein) richtig gestellt. — Schoepfiin und Grandidier sowie Fritz, Terri-
torium des Bistums Strasburg S. 10 verstehen, wie wohl auch noch Wie-
gand, die Urkunde dahin, daß jetzt erst der Burgberg Hoh-Barr an das
Bistum kam. Dem steht entgegen, daß bereits von einem castrum beatae
Mariae. quod dicitur Borra, gesprochen wird. Ich bin daher der Ansicht,
daß lediglich der südliche Teil des Berges von Maursmünster eingetauscht
wurde, daß also bereits vorher der nördliche Teil in bischöflichem Besitz
und befestigt war. So auch die Zaberner Lokalhistoriker, zuletzt Wündisch,
Führer durch Zabern S. 39. 58')
beurkundet, daß die Brüder der Kirche des hl. Florentius zu Haslach auf
gemeinen Ratschluß und durch die Hand ihres Vogts, des Herrn Otto von
Geroidesecken, mit Ritter (miles) Friedrich von Hermuotisheim folgenden
Tausch vollzogen haben : sie gaben dem Ritler einen Hof in der villa Her-
muotisheim, von dem dieser bisher der Kirche jährlich 18 Ohm (amae)
Wein zu zahlen hatte, ohne weitere Auflage und erhielten dafür -2 '/ä Acker
Weinlands (vinetum) von dem Besitz Friedrichs in Wegeringe marcha.
Actum sollempniter anno incarnat. dom. 1172, indict. 8, regnante serenis-
simo Romanorum imperatore Friderico primo; et hü festes stipulationis
subnixij: Otto advocatus et IValer eius Burchardns, Luodewicus decanus,
ßaldewinus edituus, Eckehardus portarius et alii quam plures, videlicet Adel-
bertus, Hugo cellerarius, Otto et Heinricus canonici, et de laicis Wolf-
helmus causidicus, Berlholdus frater Friderici praedicti, Hugo miles eius-
dem villtj. — Or. Str. B.-A. G 5248 (1), Hängesiegel abgef. — Würdt-
wein, Nova sub. X, 39 nr. 14 aus Or. mit ind. 5. 587
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der den Mainzer Klerikern ge-
stattet, über ihr Vermögen frei zu verfügen. — MG. LL. II, 142; LL.
sect. IV. Constit. I, 335 nr. 240. - Stumpf nr. 4149.
588
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I., der die Verhältnisse des Basler
Domstifts regelt. — Trouillat, Monuments de Bäle I, 353 nr. 232. —
Stumpf nr. 4555. — Über Datierung s. SchelFer-Boichorst, Gesammelte
Schriften II, 242. 589
Rudolf.
845
1176
Okt. :>l
1177
Juli 20
Juli 22
Broiidolo
bei Cliioggia
Chiuggia
Juli 24
(llß:j-79)
Venedig
anwesend Ihm einem i'auscii /.wibclien IVopsl Jordanis von Leberau nnd dem
Schultheiß Burchard von Hagenan. — VViegand, Slraßb. Urk. Ü. I, Hü
nr. 116. '59I)
In Artikel 21 des Vertrages von Anagni wird bestimmt, daC. die Angelegen-
heit der von Papst Pasclialis (HI.) geweihten Bischöfe von Straßburg und
Basel einer Kommisson von S i)is 10 Bischöfen, die die Vrnnitller
zu besliinmen haben, übergeben werden soll. Deren Beschluß unter-
werfen sich Kaiser und Papst im Voraus — MG. LL. sect. IV Constil.
I, 349: De Argentinensi el Basiliensi dietis episcopis qui ordinati fuerunl
a Guidone Cremensi in eodem regno a predictis mediatoribus committetnr
10 vel 8 episcopis quos ipsi elegerint, (pii praestito iuramenlo firmabunt
ipiod illud concilium de ipsis Romano poiititlci el domino ini[)eratori da-
bunf, quod vidcrint cinonice se posso dare abscpie periculo animae do-
mini papae el domini imperaloris el suae, el dominus papa acquiescet eo-
rum consilio. — Vgl. Giesebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit V 2
SOG. 591
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs L, der das Domkapitel von Aqui-
leja in seinem Besitzstand bestätigt. — Dumont, Corps diplom. I, 1, 94. —
Stumpf nr. 4197. . jyo
anwesend heim Abschluß des Friedensvertrags zwischen Kaiser Friedrich I.
und Papst Alexander III. mit seinem Archidiakon, seinem Propst nnd fünf
Mannen. — Hisl. ducum Venelicorum MG. SS. XIV, 85. — Im pactum
\'enetum wird der die Bischöfe von Straßburg und Basel betrefTende Ar-
tikel des Vertrags von Anagni (Reg. nr. 591) wörtlich wiederiiolt. — Vgl.
Kehr, Der Vertrag von Anagni (Neues Archiv XIII, 75). ö^i'i
schwürt wie die übrigen von den kaiserlichen Päpsten eingesetzten Bischöfe
seine falsciie üboedienz ab und unterwirft sich Papst Alexander III. . —
Boso, Vita Alexandri III papae (Duchesne, Liber pontiiicalis II, 441):
Absoluto imperatore, sequaces eins intnisi et scisnialici ad sinum inatris
ecclesie catervatim confUienles, absolvi humiliter postulanles, el refuta-
runt et anatliematizarinit super sacrosancta evangelia oninem heresini extol-
lentem se adversus sacrosanctam Romanam ecclesiani, et precipue scisma
et heresim Üctaviani et Guidonis Cremensis atque Johamns de Struma,
eorumque ordinationes irritas esse pronuncianles, fidelitatem quoque et
obedienliam domno suo papae Alexandro eiusque successoribus catholicis
proiiiittenles. De quorum numero famosiores duxinius noniinandos :
Argenlinensem .... ' '59^'
beurkundet dem Kloster Baumgarlen folgende Schenkungen: Graf Hugo
von Metz und Dagsburg gal) sein Eigen in nionte de Burgerith in an-^-
gebenen Grenzen. B. Rudolf bestätigte diese Schenkung, weil der genannte
Berg ihm rechtlich unterstand, und fügte mit Zustimmung des Don^kapitels
und nach (h'm Willen seiner Leute von Ephi seine eigenen Güter inuer-
lialb des angegebenen Gebietes Inlizu. Außerdem üiiertrug der Edle Bern-
hard von Rotenwill. ein lilutsverwandler (consanguineus) des Bischofs, dem
Kloster einen Wald seines freien Allods am Fuße (sub) des Berges in an-
gegebenen Grenzen, ferner sein Allod mit allen Gerechtsamen bei Haltam,
ein Haus und einen Hof bei Gertenwilre. etwa zehn Äcker in den W'ie'sen
bei Valva. zwei Acker Wiese bei Nidderenehenlieim. bei Shdcsheim zwei
Wok) mit zwei Häusern, zwei Äcker Wcinland und auf ptlügharem Land
etwa i>00 Äck.-r. Außerdem gab <-r seinen Allodialbesitz beFRuthenheim
und 100 Schafe, die er selbst vorlier von den Mönchen <;ekaun hatte.
Huius donationis testes fuerunt: Hugo comes Metensis et Wallherinus miles
eins, Wolfelinus sculletus in Dambac... Ileinricus pretor, Thilemarus castel-
346
Rudolf.
(1163-79)
1179
März bis
April
Okt. 15)
laims de Berensleiii et alii quam plures fide digiii. Später, als Bernhard
in der Kirclie von Baunigarten i)eerdigt wurde, bestätigte sein NelFe Anihel
von Andelü die ganze Schenkung vor folgenden Zeugen: Guntherus seul-
tetus de Vienheini ('?), Lvidovicus de BerL-heymei, Eliernherus et Gerliardus
de Andelo et alii quam plures. Der ol)engenannte Graf schenkte dem
Kloster auch den Hof von Hohenwart mit allem Zubehör und Grundbesitz
mit einem Zins von 14 Denaren und einem Obolus sowie von i.if'-j.i Sextar
Roggen und zwei Viertel Hafer, zahlbar bis zum St. Mariinstag auf dem Hofe
zu Hohenwart, und besiegelte die darüber ausgestellte Urkunde. Die Be-
sitzungen des Klosters im Bann von Hohenwart befreite er außerdem von allen
Abgaben und iil)erließ ihnen Weide und Brennholznutzung im ganzen Bann
von Hohenwart und Danibaco. . . . Anno ab incarnatione domini 1151. —
Abschr. Ki. Jahrhdts. eines Vidimus Graf Alberts von Dagsburg von 111)7.
Str. B.-A. G 1308. — Würdtwein, Nova subs. X, 35 nr. 13 aus Abschr. des
bischöfl. Archivs in Zabern mit 1171 und vielfach anderen Lesarten. Bei
der UnZuverlässigkeit Grandidiers ist eine absichtliche Änderung der .lahres-
zahl durchaus möglich. Hält man das Datum der Abschr. 16. Jahrhdts.
fest, so ist es wohl auf die Schenkung Graf Hugos von Metz und Dags-
burg zu beziehen, aus der es der Schreiber herübergenommen hat. 595
unterstützt auf Bitten der Äbtissin Beiiha die Nonnen von St. Stephan in
Straßburg bei Wiedererlangung der ihnen von B. Widerold entrissenen
Reliquien der hl. Attala. — Legenda s. Attalae virginis (Grandidier, Stras-
bourg 1 pr. 51 nr. 30): . . . Bertha cum sororibus suis adiit Rudolfum
tunc temporis episcopum Argentinensem. rogans eum, ut adiutorium ei
prestaret pro reliquiis sanctis inveniendis, (|iii tideliter in hoc opere la-
boravit, et fidele subsidium ministravit. — Vgl. Wiegand, Die ältesten Ur-
kunden von St. Stephan (ZGORh. NF. IX, 435 f.). 596
wird auf dem durch Papst Alexander III. einberufenen Laierankonzil, au dem
zahlreiche deutsche Bischöfe teilnahmen, abgesetzt. — Ann. Marbac. Schul-
ausgabe S. 51 zu 1179: Factum est concilium maguum sub Alexandro
papa, in quo fueruht fere quingenti episcopi et abbates aliique religiosi
innumerabiles; in quo Bremensis archiepiscopus, Ruodolfus Argentinensis,
Luodewicus Basiliensis et Metensis episcopi deponuntur. Inchoatur hoc
concilium 5 Kai. Marcii et terniinatum est circa tinem Aprilis; Contin.
Claustroneoburg. tertia MG. SS. IX, 632 zu 1179: Depositi sunt in eodem
concilio Argentinensis et Basiliensis. eo quod a papa scismatico consecra-
cionem recepissent; Ciu'on. pontific. et imperat. Basileense MG. SS. XXIV,
147 = Cronica apostolic. et imperat. Basileensia MG. SS. XXXI, 293:
Istis scismaticis antipapis adhesit Rodolfus episcopus Argentinensis et Lo-
dowicus episcopus Basiliensis, qui depositi fuerunt et onines elerici ordi-
nati ab eis sine spe restitutionis; Königshofen : Chroniken III, 647; Winip-
feling, Catalogus p. 52: (Rudolfus) ob symoniacam pravilatem ab episco-
patu deiicitur et exauctoratur in concilio sub Alexandro papa eelebrato,
cui quingenti episcopi et abbates interfuisse referuntur 597
Papst Alexander IIL trägt den Bischöfen von Straßburg und Basel
(venerabilibus fratribus .... Argentinensi .... Basiliensi episcopis) so-
wie der hohen und niederen Geistlichkeit ihrer Diözesen auf, allen ihren
Untergebenen (qui sunt vestre iurisdictionis) kraft päpstlicher Machtvoll-
kommenheit (auctoritate nostra) zu verbieten, von dem Kloster Pairis oder
von den andern Cislerzienserklöstern dieser Diözesen Zehnten zu fordern
von Neubruchland (de novalibus) oder von anderen Ländereien, die sie mit
eigenen Händen und Mitteln bebauen. Gegen Übertreter dieses Gebots
haben die Bischöfe mit Exkommunikation einzuschreiten. Datum Aiiagniae
Rudolf Kon nid I.
:54'
1179
Dez. -20
14 kal. Ndveiiibris. — Or. mit Hleisiegel Colmar. B.-A. Pairis. Cart. 2 iir. 1.
— Sc'lioe|)niii, Als. iliplom. 11, -207) iir. 10.")9: inseriert in der Urkunde Kaiser
Karls 1\'. von 13.")4 Mai -20. — „Aiidivimns et a.idientes." - In das itinerar
des Papstes palit die Urkunde nur zu IHK) und I17'.t. Da der Papst erst
1177 von den Miscliüren vcm ."^tral'hur^ und Hasel anerkannt wird, bleild
luir das Datum 1179 Oktober l!t. Für die Namen der Bisciiöfe Itliel»
Raum. — Kurz darauf, Oktober 22, erhielt dieselbe Abtei eine päpslliclie
nestätignni; ilirer Besitzunj^en und l'rivileijien (Neues .\r(Uiv II, 213. —
.lalVe-Loeweid'eld ur. l3i-80. — „Heli<ii()sain vitam eliLrenlibus") und Ok-
tober 29 die Bestätigunu; einer Sclienkinii;' des Straßburger Propstes (Or.
Colmar a. a. ü. — „Justis petentiuin dcsideriis"). 598
KoiiiJid I. (1179—1180).
zum Bischof gewählt. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 52 zu 1179: Cuoii-
radus in vigilia Thome apostoli Argentinensis episeopus eligitur. — Die
Annahme Wolframs, Friedrich I. und das Worniser Konkordat S. 74 f..
daß der Bischof in Anwesenheit des Kaisers gewählt sei, stützt sich nur
auf die drei Diplome Stumpf nr. 429:5 — 429.5, die den Aufenthalt Fried-
richs am Oberrhein im Oktober 1179 verbürgen sollen. Von diesen
Urkunden ist nr. 4294 zu 1178 anzusetzen (s. Scheffer - Boichorst in
MlÖG. IX. 212 Anm. 2); die (mindestens interpolierten) Stücke nr. 4293
und nr. 4295 dagegen sind zu 1180 einzureihen. — Herkunft: 11(52 (^Imn-
radus de Iginseim tunc prepositiis postea episcopus in der Aufzeich-
nung über das Recht der Abtei Neuburg auf den Patronat der Kirche
in Dauendorf. Reg. ur. 568. — Zur Verbesserung des unverständlichen
Iginsein schlägt Albrecht, Rappoltstein. Urk. B. I, 40 die Fornien Egin-
seim (^ Egisheim) oder Elginsheim (Elsenheini) vor. Ilü8 schenkt nun
Ulrich von Escliibach, später Propst von Luzern, Bruder des späteren
(1178 April 18 electus) Abts Konrad von Murbach, auf Bitten seiner
Mutter, der domina Adelheid, und deren Bruder (seines avnnculus), des
Straßbnrger Propstes Konrad, der Kirche von Pairis zwei Mausen in Bemi-
wilre, Mittenwilre und Altheim, sowie auf besonderen Wunsch seiner Mutter
ein Grundstück in Scrotinge. — Colmar. B.-A. Pairis. Cart. 4 m-. 29.
— Alln-echt, Rappoltstein." Urk. B. 1, 39 nr. 29. — Damit stimmt der
Eintrag im Nekrolog von Pairis (her. von Clauß in Elsässisclien Mitteil.
2. Folge XXII, 74) zu Mai 15: Mem. D. Conradi prepositi Argentinensis,
Adelheidis sororis eins et Udalrici de Esehbach, lilii dictae Adelheidis,
prepositi Lucernensis, qui nobis bona in Rennwihe, Mittelwilrc et Buchs
contulerc. Über eine etwaige zweite Ehe der Adelheid mit Dietrich von
Ilohenack vgl. Alinechl. Rappoltstein. Urk. B. 1, (51 nr. 49. Die ange-
gebenen Besitzungen, die wolil siciier zum mütterlichen Erbe Ulrichs von
Kschenbach gehörten, weisen übereinslunmend auf das Oberelsaß, auf die
Gegend zwischen Rap])oItsweiler und Colmar. Die von Albrecht vorge-
schlagenen Möglichkeiten einer Deutung des Namens Iginseim liegen also
durchaus vor. In beiden Orten, in Egisheim wie in Elserdieiiu, lindet sich
niederer Adel, der sich nach seinem Slannnsitz nennt (vgl. Clauß. llist.-
Topogr. Wörl<'rbucli). (iraudidiers Annahme — nach Hertzog und Bucelin
— , daß Konrad dem Geschlecht der Geroldseck angehörte, ist bei dem Manirel
jeglicher Unterlage unhaltbar. Ebenso wird sich die Gleichselznug B. Konrads
mit dem Gründer <les Klosters Itlenweiler jetzt, nach der Ausetznnu- dieser
Stillung auf das .lahr 1115 (Reg. nr. 397). niciil mehr verteidigen lassen.
Ann(!hmbar ist folgende Reihe von Erwähnungen eines Konrad im Dom-
kapitel: 1 145 chorepiscopus Reg. nr. 508; 1 154 archidiaconns l?eg. nr. 541 ;
1155 archidiaconns Reg. nr. 547; 1155 — 5(5 archidiacoims Reg. nr. 558;
115(5 ar<'iiidiacouus niensunn-ahni adminislratioueiu in Wickersheini ienens
Weiitzcki.', Kcgosleii tl«_T Hiscliüfu von Str;illburi;.
«ö
348
Konrad 1.— Heinrich I.
1179
1180
Okt. 11
(IISO)
(Hageiiau)
Dez. 17
(IISO
Dez. —
1181
Anfang)
Reg. nr. ööd; llöG April 14 coriepiscopus Reg. nr. 5.^3; (IKrJ) preposiUis
s. oben; (1167) Juli 31 prepositus in Urkunde Papst Pasclialis' (III.) für das
Straßburger Domstift. — Ür. Str. B.-A. G !2733 ((5). — Wiegand, Straßb.
Urk. B. C !'•'> nr. 114. — „Ininiobili debet." ~ Jaffe-Loewenfeld nr. 14481»;
1 1C)S prepositus s. oben; 117t> prepositus Reg. nr. 590; (1179) Oktol)er 29
prepositus in Urkunde Papst Alexanders III. für Pairis. — Cobnar. B.-A.
Pairis Gart. 2 nr. 1. S. Reg. nr. 598.
599
Zeuge in der Urkunde Kaiser Friedrichs I, der das Verhältnis des Klosters
Etival zur Abtei Andlau von neuem regelt. — Schoepflin, Als. diplom. I,
481 nr. 585 mit 1178. — Stumpf nr. *4293. — Mindestens interpoliert.
600
Propst Eberhard und die Kanoniker von Jung- St. Peter treffen, nach-
dem sie den Rat des Erwählten Konrad und der vornehmsten Mitglieder
(discretiores personae) des Domkapitels eingeholt hatten, Verfügungen über
die Verwendung der Einkünfte der augenblicklich erledigten Kustodie ihres
Stifts. Auf Bitten der Brüder bestätigen die päpstlichen Legaten, Bischof
Petrus von Frascati und Kardinalpresbyter Petrus, die Urkunde. — Abschr.
von 15(50 im Statuteubiicli von Jimg-St. Peter Str. B.-A. G 4903 fol. 21'\ —
Wiegand, Straßb. Urk. B. IV. I, 3 nr. 4 aus diesem mit zeitlicher Feststel-
lung. — (Bestätigung der Urkunde der Legaten durch Papst Alexander III.
1181 Mai 18. — Str. B.-A. a. a. 0. fol. 23^'. — Wiegand, a. a. 0. S. 4
nr. 5). 601
soll die Gründung eines Augustinerkonvents bei Hagenau unterstützt haben.
— Grandidier, Oeuvres hist. III, 2 nach ganz mißverstandener Bemerkung
Hertzogs, Edelsassische Chronik IX. Buch S. 158. 002
stirbt. — Jahr: Ann. Marbac. s. unten; Königsliofen: Chroniken II, tj47. —
Tag : Melker Seelbuch (Wiegand in ZGORh. NF. 111, 204) : XVI kal. Jan.
Cunrat electus und Straßb." Urk. B. IV. I, 19: curia prepositi, de qua
1(> kal. Jan. in anniversario Cünradi electi dantur unicuique duo denarii;
Nekrolog von Neu^urg (Würdtwein, Nova subs. X, 285) : XV kal. Jan.
Chuonradus Argentinensis episcopus; Necrol. Marbac. (Elsäss. Mitteil. 2. Folge
XX, 220): XIV kal. Jan. Conradus presbyter electus Argentinensis. —Be-
graben Dezember 20. — Ann. Marbac. S. 52 zu 1179: . . . (s. Reg. nr. 599),
ipii proximo anno eodem die sepelitur; Wimpfeling, Catalogus p. 53. 603
Heiniicli I. (118081—1190).
Nachfolger Konrads L — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 52 zu 1180: Hein-
ricus cathedre preficitur; Wimpfebng, Catalogus p. 54: Conrado surroga-
tur anno 1181. — Herkunft: Aus dem oberelsässischen Geschlecht von
Hasenburg nach der unten zu 11«2 angeführten Belegstelle: Stammburg
die Haseuburg bei Wiilisau (Luzern). Aus demseli)en Hause die Bi-
schöfe Bmchard (1072—1107) und Hugo (1180) von BaseL S. Kindler
von Knobloch, Der alte Adel im Elsaß S. 34. der B. Heinrich von Straß-
burg nicht anfülirt. Dieser nennt selbst Reg. nr. (548 den B. Heinrich von
Basel (1181 — 1191) a\is dem Geschlecht von Horburg (darüber s. Kiudler
von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch II, 106) seinen Blutsver-
wandten. — 1147 Heinricus canonicus Reg. nr. 521 (?); 1160 Heinricus
magistei- scolarum Reg. nr. 56« ; 1 1(>2 assistcnte dom. Heiinico de Hasen-
burch scolastico postea etiam episcopo Reg. nr. 568; (1163 — 1174) Hein-
ricus Argentinensis scholarum niagister Zeuge in der Urkunde Kaiser
Friedrichs L für das Basler Domstift. — Trouillat. Mon. de Bäle I, 353
nr. 232. — Stumpf nr. 4555; vgl. Reg. nr. 624: dignitas scholarum, quam
Heiiiricil f.
349
(1180-81)
um
April IS
in inanii iiostia teiicLainiis. Zur Cliaiakterislik s. Hisl. de expeditione
IVkI. rici (Caiiisii Lectioiio aiitiiinaf cd. HasiiagL' III. -2, ÖOi>): Argeiiliiiunsis
vcMcial.ilis Iloiiiicus iKimiiie, vir nti(iii«- tarn diviiiarum quam seculariuin
rcriiin -iiarus et providiis . . . Tuilianac j^uadela facundiae ciirutoniiii sil.i
cüiKiliavit aiiditum, und die abfidlige Kritik der Li.erslieiiiier (.lironik Hef:
iir. (jr>L\ - Cher Münzen I!. Ileinriclis I. (?) s. t;ngel et Lehr, Numismatl-
que de l'Alsaie p. !•).">. (-^^^
(Konstanz) Zeuge in der frknnde Herzog Friedri.-Jis von Elsaß, der als Vogt drr Ilolicn-
iiurger Kiiclie mit Zuslininiung seines kaiserliclien Vaters und auf den Hat
des päpslliihen Legalen die Gründung des Anguslinerstifls Truttenliausen
beslätigL - Schoeidlin. Als. dipl. L -275 nr. 3-28. - Stumpf nr 431C.
- S. das folg. Reg. (;„-
gil)t seine Zustinnnuiig zur Errielitung des Augustinerstifts Truttenliausen. —
Bericht: „approliatione Henriri Argentinensis episcopi" in der Hülle Papst
Lucius' HL für Truttenliausen iisr. April 20. - Schoepllin. Als. diploni. I
282 nr. 33.). - Jafle-Loeweiifeld nr. LH 10. - „Apostolicam l.enediclio-
ueni." - Der Wortlaut der päpstlichen Hestätigung legt die Vermutung
nahe, daß die Zustimmung H. Heinrichs etwa gleichzeitig mit der Beur-
kundung durch Herzog Friedrich erfolgte. S. das vorhergehende He^^ 6(Ki
(1182)
Guillimann, De episcopis Ar-
f)07
weiht das Augustiuerkloster Truttenliausen.
gentiii. p. 249.
beurkundet ein Synodalurteil im Streit zwischen Abt Werner von Maurs-
münster und Abt Heinrich von Moyenmoutier über Güter bei St. (»ui-
rm: Der erstere weist durch ein Cyrographum nach, daß sein Vorsjüiiger,
Abt Reinhard, die streitigen Güter gegen Zahlung von 70 Solidi "Iviefzer
Münze von Abt Milo von Moyenmoutier zu Erbreciit erhalten, daß er selbst
jährlich zwei Censiialdenare bis jetzt an die curia Irgesingen bezahlt und
alles mein- denn ÜO Jahre in Ruhe und Frieden besessen habe. Die Sy-
node erkennt den rechtmäßigen Besitz des Klosters Maursmünster an.
. . . sigilli mei inipressione et testium inscriptione corroborarc di-rnum
duxi. Huiiis rei festes sunt Bertoldus cantor maioris ecclesiae et Frico
decamis, Heiiiricus de Veriiigen custos. Hugo caiionicus de Friburo- Fri-
dericiis praeposilus de S. Thoina, Heiiiricus custos de S. Petro, Hugo'prae-
positus S. Quirini, Erbo prior Maurimonasterii, Rudgerus cellerariiis • d,.
laicis vero Waltramnus advocatus S. Quirini. Wernlierus marschalciis. l{ii-
dolfus de Rinowe, Gerhardiis villicus S. Quirini, Hertwicus, Heinb'oldus
scabiones eiusdeni loci, Waltfridus, Albero forstarii, Ludovicus, Hertwicus^
Henzelinus. Hernardiis eiusdeni loci villani et alii quam plures. Acta sunt
haec anno dominicae iiicarnatiunis 11«|, indictione 14, Alexandro papante,
triderico Homanorum imi)eratore feliciter regnante. — Gerbert. Hist. Ni-rae
Silvae 111, 10(> nr. 67 ans Archiv von Maursmünster; Würdtweiii. Nova
subs. X, 11« nr. 37 ohne Zeugen^ mit der Hemerkung. daß am Ör. das
Siegel Abt Werners von Maursmünster hänge. (ny^
Der Donikustos Eberhard überreicht dem Bischof, dem Kapitel, den Würden-
trägern des Hislums und den vornehmsten Hüigern der Stadt Straßbur"
ein Verzeichnis aller Sclmiuckslücke des Kirchenschatzes im Münster. —
Grandidier, Oeuvres hist. III, 32 aus einem gleichzeitigen Codex. — Vi;l
Grandidier, Essais sur l'eglise cathedrale p. 31. (jo;»
ligt die
des Hezi
St. Thomas.
inuigt die 111 seiner Anwesenheit erfolgte Sliflung ein.'r Kaiicllc inne
des Hezirks von St. Aurelien und ihre Uiilerordniing unler die Kirche
l^eurkundung der Stiftung dnr.li Tropst Friedrich und de
lalb
Von
n
*»•
350
Heinrich I.
1182
Juli 25
Italien
(Straßburg)
1183
Jan. 20 Scherweiler
März 15
Ettenlieim-
münster
März—
Mai
Konvent von St. Thomas: Acta sunt hec anno dorn, incarn. 1182, ind. 12
(richtig 15), Lucio reverentissinio sacrosancti^ Ronianfj ecclesie presidente,
regnante doniino Friderico gloriosissinio liomanoruni iniperatore et seniper
augusto, llenrico venera! >ili Argentineusis ecclesit; electo presente et appro-
bante, domino Fricone reverendo ecdesiq maioris decano tunc vicem do-
inini electi gerente .... — Or. Sir. Thoni. A. B. VI nr. 2. — Wiegand.
Straßb. Ur]<. B. J, !)7 nr. 118 aus Or. — Die eigentümlidie Datierung wird
sich am besten dahin erklären lassen, daß B. Heinrich bei der Handlung
anwesend war, die Beurkundung aber in Abwesenheit des Bisciiofs (s. das
folg. Reg.) durch den Dekan Fricco. der seine Vertretung in Straßburg
übernalim, erfolgte.
Vgl. dazu Wentzcke, Ungedruckte Urkunden (MlÖG.
610
wird von Erzb. Cliristian von Mainz unter großen Schwierigkeiten geweiht.
— Ann. Mar])ac. Schulausgabe S. 52: Heinricus Argentineusis episcopus
in Ytalia a Christiauo Maguntino episcopo cum magna difficultate conse-
cratur in festo sancti Jacobi apostoli. 611
W alter, d e r d i s p e n s a t o r des Bischofs, beurkundet die durch ihn vollzogene
Gründung der St. Nikolauskapelle in Gegenwart und mit Zustimmung
B. Heim-ichs. . . . sigilli domini nostri Heinrici Argentineusis episcopi im-
pressioue corroboranuis. Acta sunt hec anno dominice incarnalionis 1182,
indictione 1 1 (richtig 15), Lucio reverentissimo Romane sedi presidente,
regnante Friderico gloriosissinio Romanorum imperatore et semper augusto,
Heinrico venerabili Argentinensi episcopo presente et approbante, domino
Friccone maioris ecclesie decano etiam presente, presentiiius quoque et
consentientibus ac consulentibus religiosis prelatis et fratribus sancti Tiiome.
.... — Gleichzeit. Niederschr. Str. Tliom. A. B. VII nr. 1. — Danach
Wiegand, Straßb. Urk. B. I, i(9 nr. IH). — Vgl. Grandidier, Oeuvres
hist in, 19,. 612
beurkundet, daß die ^Äbtissin Hei-rad von Hohenburg den Ort St. Gorgon
auf den Rat ihrer ganzen Kongregation uiul der Ministerialen sowie mit
Zustimmung Kaiser Friedriclis und des päpstlichen Legaten, des Bischofs
Peter von Tusculum, dem Abt Werner von E t i v a 1 und seinen Brüdern über-
wiesen habe, mit den Rechten und Pflichten, die in der Urkunde Kaiser
Friedrichs l. (Stumpf nr. 4294) aufgezälilt sind. Acta sunt iiaec anno ab
incarn. dom. 1183, ind. 1, epacta 25, concurrente 5, regnante domino Fri-
derico Romanorum imperatore gloriosissinio, anno regni eins 32. imperii
vero 29, data in Schere willere 13 kal. Februar, in dei nomine feliciter
amen. — Nachlaß Graudidiers (Karlsruhe G. L. A.) aus Or. des Archivs
von Etival; Peltre, Vie de Sainte Odile. Anii.-ing. mit Angabe der Besiege-
lung. — Notiz im Cartulaire de 1' abbaye d' Etival (18. Jahrhdts.). Saint-
Die. Bibl. publ. fonds Ed. Ferry. <>l:i
beurkundet, daß er dem Kloster Ettenheini aus Mitgefühl für seine Ar-
mut und im Vertrauen auf seine Gastfreundscliaft gegenüber den Pilgern
die Einkünfte der Kirdie von Sweigkliusen, deren Patronatsrecht es schon
besitzt, übergeben liat, unbeschadet des Diözesanrechts. Datum in prae-
dicto cenobio Ettenheini, idus Martii, anno incarnalionis domini 1183. —
Absein-. 18. Jalirhdts. Karlsruiie G. L. A. Kopialbüclier nr. 1382 fol. 22.
— Würdtwein, Nova subs. X, 127 nr. 40 aus Or. des Archivs von Etten-
heimmünster. 61*
wird von Kaiser Friedrich l. neiien einer Reihe anderer geistlicher und welt-
licher Fürsten im Vertrag von Piacenza bestimmt, von seiner Seite den
Hciiiricli T.
351
1183
(1183)
1184
Mai 22
1184 (?)
Juli 8~
Mainz
(Hagenaii)
Vertrag mit den i-imiharilistlien Slaillen /u hesi-liwidcii. MC. LL. sect.
IV. Constit. I, i(i;3. — Im förmiiclieii Frieilerisveiirag; vdii Konstanz (a.
a. 0. p. iHi) wild ü. llciniich wie eine Anzalil andcriT oi)en genannter
Fürsten nicht melir aul'gelülut. Er war also wahrsclieinlicli in Konstanz
nicht anwesend. 015
henrkundet die (inimiung des Priorats St. Valentin hei Rnfach dnrch
Mönche von Sl. Maria de (^ampis in der Vorstadt von Metz. Auf ihre
an ilin. den Hischof, und au das Domkapitel gerichtete Mitte ward ihnen
ein Hügel bei JJufach zugewi.-sen als l'latz für Kloster, Friedhof und Wirt-
schaftsgehäude. Die Wahl des Priors soll, wenn möglich, inncriiall) von
30 Tagen auf den Rat des Metzer Priors ans dei- Mitte der Mrüder er-
folgen; bei Streitigkeiten entscheiden der Straßburger Bischof und der
Metzer Prior. Die Investitur erteilt der Bischof von Straßburg, der sich
gleichzeitig den Treueid leisten läßt; in Ordenssachen ist der Prior mit
seinem Konvent vom Metzer Prior abhängig. Für die Persnu des Herrn
Priors Waldericus. der von den Brüdern auf den Rat des .Melzer Priors
gewählt ward, ist dies alles dem B. Heinrich gegenüber erfüllt worden.
Die Entfernung des Priors darf nur mit Genehmigung des Straßburger
Bischofs und der ersten Bürger (probi viri) des Orts und mit Zustimmuiit;
des Metzer Priors erfolgen. All dies ist festgesetzt unbeschadet der Vor-
rechte und der (ierichtsltarkeit (salvo honore et iustiti.i) des Herrn liischofs
von Basel und der alten Kirche von Rufacli, deren Gerechtsame und Vor-
rechte die Mönche in keiner Weise stören dürfen, wie des Näheren fest-
gesetzt wird .... scriptum iioc sigilli nostri impressione confirmavinnis.
Facta sunt hec anno domiiiice incarnationis 1 is;}, indict. 1. epacta 25,
concurrente ."), Lucio papa Romane (jcclesie [jresidente. reguaute Friderico
invictissimo imperatore et semj)er augusto. Iluius rei testes sunt: Ber-
toldus prepositus niaioris (jcdesii^, Fricco decauus, Lantfridus cantor, Ebi-
rardus custos, Ölricus prepositus de Hasela et ceteri fratres maioris
ecdesie, Anseimus advocatus, Wernherus marscalcus. Sifridus burgra\ius,
Rüdolfus de Rinowa, Rudolfus scultetus et Walthenis frater ehis: de
Rubiaco Weruiierus de Speculo. Ciinradus eausidicus et IValres sni Teod-
ricus et Algoz, Hugo filius domiui Rfldolfi de Lobegazza, Therricus de
Turre, Nibilunc et fratres sui VVeinherus et Gerardus, (jerardus Tozzo.
Ortliebus, Fridericus de Wegesode et fratres sui, Heinriciis Harte et fratres
sui, Burcardus de Mitiliulieim et filii sui onmiscpie Rubiacensis popidus
cum plebano siu) Hartungo. amen, amen, amen. Monogranun. Or. Str.
B.-A. G 2t; mit Ilängesiegel. -- Würdtwein. Nova subs. X, 131 nr. 42 aus
Or. — Vgl. Maternus Berlers Chronik: Code diplom. de Strasbourg H. 17.
S. auch Reg. nr. 212 und 654. (;i(;
beurkundet, daß der Kanonikus der Surburger Kirciie, Joliannes, ein
Gut, welches er in der Gemarkung des Ortes Kylendorf auf Gnmd eines
rechtmäßigen Besitztilels (iusto proprietatis titulo) besaß, zum Unteriialt
der Brüder den Patronen der genannten Kirche, den Bekeunern .Martin
und Arbogast. auf ewige ZtMleii geschenkt habe. - Or. Str. I!.-A. (i 5 IdO (!'').
— Wentzcke, Uligedruckte Frkniiden (MIÖG. X.XIX). Ausgestellt wohl
unmittelbar nach der Schenkungsurkunde des .lohannes selbsr(0r a a O
G 5100 (1). — Wentzcke a. a. 0.), dat. 11,S3. " ({17
anwesend auf dem großen lloflag. den Kaiser Friedrich
hielt. — (jisleberti chion. Ihmoniense MG. SS. XXI,
brecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit VI, G3 ff.
I. zu Plingsten ab-
531). - Vu'l. Giese-
«IS
weiht die Kirche St. Georg. — Hagenauer Franziskaiurclironik ls. .lahr-
hdts. (Hagenau. Stadibibliothek) /u II, s4 d.>m. 7 posl. IVnl.; Gnerber.
352
Heinrich I.
1184 (?)
vor 1185
Februar
vor
Februar
1185
Februar
vor 1185
Nov. 25
1185
L'eglise de Saint-George a Haguenau (Elsäss. Mitteil. 2. Folge VI. 162) aus
Franziskaiierfhroiiik in Dachstein zu 1189. 619
berät zusammen mit Dekan und Kanonikern von Straßburg den Abt Konrad
von Bellevaux (oder vielmehr von Lützel) und den Kustos Eberhard der
Straßburger Kirche bei der Entscheidung gegen den Al)t von St. Georgen,
der sich dem Urleil der von Papst Lucius III. bestimmten Schiedsrichter,
eben des Abts von Lützel und des Kustos Eberhard, nicht fügt. — Bericht
in der Urkunde Abt Konrads und des Kustos Eberhard s. Reg. nr. G22.
6-20
erhält, wie auch Dekan und Kustos der Straßburger Kirche und Abt Konrad
von Lützel, ein Schreiben Papst Lucius' III., worin dieser das Reg. nr. 620
erwähnte Urteil der Schiedsrichter gegen den Abt von St. Georgen be-
stätigt und den Empfängern aufträgt, bei weiterer Widersetzlichkeit zur
Exkommunikation zu schreiten — was auch geschieht. — Bericht in der
Urkunde Abt Konrads von Lützel und des Kustos Eberhard. S. Reg.
nr. 622. 631
besiegelt die Urkunde des Abts von Lützel und des Straßburger Kustos
Eberhard, die über den Prozeß zwischen Tennenl)ach und St. Georgen
(s. Reg. nr. 620 und nr. 621) an den Papst Lucius III. berichten. — Or.
Villingen St.-A. M. l''. Von drei Hängesiegeln mir das mittlere, das des
Straßburger Bischofs, zum Teil erhalten. — Schulte, Fürstenljergisches
Urk. B. V, 72 nr. 113 aus Or. . Über Datierung s. ebenda. 622
Papst Lucius III. überträgt dem B. Heinrich von Straßburg, dem Abt C. von
Walburg und dem Propst von Schlettstadt den Rechtsstreit zwischen dem
Abt von Murbach und dem Pfarrer von Colmar einerseits, dem Grafen von
Pfirt und dem Pfarrer von Ammerschweier anderseits über die Kapelle zu
Minrewilre zur Untersuchung. Die Verhandlung vor den genannten Richtern
führt jedoch nicht zum Ziel; es kommt zu einer zweiten Appellation an
den Papst. Dieser erläßt eine Rechtsbelehrung an die Ricliter und ver-
weist die Sache nochmals vor sie, die jetzt zu Gunsten Murbachs ent-
scheiden. Papst Lucius bestätigt diesen Spruch und betraut den B. Hein-
rich von Basel mit der Ausführung. — Bericht in der Urk. B. Heinrichs
von Basel Reg. nr. 630. — Datierung bestimmt durch den Tod des Papstes
1185 November 25. 623
beurkundet die Verleihung eines Grundstückes in der Gemarkung Areenheim
an die Abtei Pairis. Herr Heinrich von Sülze glaubte nach dem Tode
des Herrn Egeno, des Mutterbruders seiner Gemahlin, Erbansprüche auf
das Gut zu haben, während es dem Straßburger Domkapitel eigentümlich
gehörte. Heinrich verzichtete daher auf seine Ansprüche und resignierte
das Gut in die Hände des Bischofs. Der übergab es teils in seiner Würde
als Scholaster, die er noch inne hatte, teils in seiner bischöflichen Eigenschaft
als Procurator des jungen Domkanonikers, dem das Grundstück nomine
beneficii claustralis zustand, mit Zustimmung von dessen Vater, des Herrn
Egelolf von Urselingen, des jungen Kanonikers selbst, sowie des ganzen
Domkapitels dem Abt Wecelo und den Mönchen des Klosters Pairis gegen
einen Jahreszins von 10 Straßburger Solidi. Abt und Mönche haben dem
Herrn Heinrich 30 Pfund Baseler Münze zu zahlen. Facta est autem liec
donatio a nobis et capitulo Argentinensi al)bati et ^cclesifj Parisiensi anno
ab incarnatione domini 1185, regnante Friderico imperatore. Et ut hec
verius credatur, presentem paginam impressione sigilli nostri munivimus,
et quod veritas magis elucescat, sigillum capituli Argentinensis niaioris
Heinrich I,
353
1185
USB
April ^221
(Juni i22)l
(Ende
Aug. —
Sept.)
El.orl)iicli
Mülhausen
(11S1-S6)
1185
Dez. 1—
1187
März 2
qcdesiq apponi l'ecinnis. lluiiis (iiwiiuo l'ucii leslus sunt Huiluliliis prepo-
situs de Sw;ir/.enl)erc, Friico deciianus, Lentfridus cantor, Cunradus arclii-
diai-oii IS (je IIiuirhinT, Elii-riiardiis cnslus, El)urliardus de .Innginge, Hurc-
liardus anliidiacunus de (iivgens, Werno canoniiiis, .Moraudiis canoiiiius.
— Or. Str. B.-A. G '21 und Colrnar H.-A. Pairis Lad. -1 nr. 8, je mit
2 abgef. I lilngesiegeln. - Wiirdlwein, Nova subs. X, 137 nr. 45; Wie-
gand, Stral51). Urk. H. 1, 100 nr. 121 aus Or. — Erw.lhnt im Nekrolog von
l'airis s. Reg. nr. ü.jG.
liU
anwesend bei d(M' Weihe des Klosters Eiierbacli durch Er/b. Kom-ad von
Mainz. - Nolae Eberbacenses MG. SS. XVI, 1 k '■" ■ "• '•
Höhnier-Will, Mainzer Kegesten II, 71 nr. KU»,
10 kal. Jnlii (= Juni 22) ersetzen will.
- Über Datierung vgl.
der 10 kal. Maii durili
Üi5
Zeuge (in presentia et testinionio) bei der Übergabe eines Allods durch die
Graten von Lubdenburg an Kloster EusserUial. — Bericht in der Bestäti-
guiigsurkundc Kaiser l'^riedrichs 1. 11S(> November II. — Würdtwein.
Subs. diploni. X, 352. — Stumpf nr. 4469.
(Straßburg) besiegelt neben dem Domkapitel und dem Aussteller
künde des Landgrafen Albert von Habsburg für St. Trudpert. —
Ur. Karlsruhe G. L. A. Sei. der alt. Urk. C 86. — Schüeptlin, Als.
I, 100 nr. 128 aus angebt, ür. — Fälschung des 13. Jahrhts.
acker, Reg. Habsburg. nr. 75.
die Ur-
Angebl.
diptoni.
: Ptein-
entsclieidet in Gegenwart Kaiser Friedriclis mit anderen Bischöfen und Brü-
dern im Beisein vieler Barone über die Klage, die B. Roger von Lau-
sanne gegen den Kaiser vorbrachte. Dieser hatte zur Zeit von Rogers Vor-
gänger, des B. Amadeas , dem Herzog Berchthold (von Zätiringen) sein
Reclit der Regatienverleilnuig für dfis Bistum Lausanne üliertragen. oline
den Biscliof darüber zu l)efragen. Aul5erdeni lirachte B. Roger Besclnver-
den über viele uiigerectite Bedrückung des Herzogs vor. Der Kaiser gab
die Übei'tragung des gen. Rechtes an Herzog Berchtold zu, erklärte jedoch,
in dessen Abwesenheit keine Antwort auf die Klage geben zu können. Auf
AidVage des Kaisers entscheidet B. Heinricli, dem der Erzb. von Besancjon
und die Bischöfe von Speyer und Geid' Ijeitratcn, daß der Kaiser auch in
Al)wesenlieil des Herzogs dem Bischof in den Sactien, welciie dieser gegen
ilin vorbrachte, Gereclitigkeit widerfahren lassen müsse, und daß er nur
wegen der Klagen, die sich gegen den Herzog richfelen, dessen Anwesen-
tieil nacli ordiunigsniäßiger Ladung aiiwarten solle. Indem aber der Basler
Biscliof sich gegen die Zustinunung zii dem Si)niche verwahrte, urteilte er,
daß der Kaiser das Regalienreclil iiiclil liiUte idiertragen dürfen. dal5 aber,
da der Herzog durch den Kaiser in den Besitz eingesetzt sei, dieser ihm
nur in seiner Anwesenheit oderr bei unentschuldigtem .\usbleiben, durch
(^ontuniazurtcil entzogen werden dürfe. Diesem Urteil stimmte die große
Menge der Laien zu. — Sclioe|)llni, llist. Zaringo-Badensis V, 117 nr. ä'.t
aus ür., jetzt verschollen; .MG. LL. sect. IV Const. 1, 387 nr. 281 ans
Schoepflin zu 1184. -- Slinniif nr. 45Ü4'\ — Vgl. lleyck, Gesch. der Her-
zoge von Zähringen S. 404. ü'2)S
anwesend in der von li. lliunrich von Basel abgehalleneu Synode, auf der
I der letztere den Propst Friedrich von St. Thomas in Slraßbm-g, gleich-
I zeitig Pleban von Colniar, dem der .Mit von .Murbach die Kapelle von Minre-
354
Heiiiricli I.
(1185-87)
1187
März 2
um März
(Dez.
Aiitany,)
Dezem-
lier Auf.
(Straßburg)
Straßburg
wilre bestininite lialte, in Erlulluiig de:
tigten Sprue-iis Reg. nr. 0:23 einsetzte,
von Basel Reg. nr. 630.
auil. von Papst Urban III. bestä-
- Bericlit in der Urlc. B. Heinrichs
639
Den Reg. nr. 6-29 erwähnten Synodalbescliluß hatte der Pfarrer von Amnier-
SL-h\veier zunächst niclit anerkannt und den Propst Friedrich an der Nutz-
nießung der ilim zugesprodienen Kapelle gehindert. Erst auf erneutes
Einschreiten des B. Heinrich von Basel verpflichtet er sicii vor der Synode
ilini und dem Bischof von Straßburg gegenüber zum Gehorsam. B. Hein-
rich von Basel beurkundet den ganzen Verlauf des Rechtsstreits: unter
den Anwesenden an erster Stelle B. Heinrich von Straßburg. — Abschr.
15. Jaiirhdts. Colmar B.-A. Murbach. Cartular nr. 1 fol. 58 — Ol. — Wentzcke,
Ungedrnckte Urkunden (MIÖG. XXIX). — 11S8 .Juni S bestätigt Papst
Clemens 111. dem Propst Friedrich das Urteil der Basler Synode. An eine
neue Synode in derselben Angelegenheit, ebenfalls im Beisein des Straß-
burger Bischofs, dürfte wohl kaum zu denken sein. — Or. Str. Thom.
A. B. I nr. 2\ — Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 102 nr. 123 aus Or. 630
Zeuge in der Urkunde des Grafen Ludwig von Pfirt für die Abtei Pairis. —
Zeugen: Heinricus Basiliensls episcopas, Heinricus episcopus Argentinensis,
Wecilo abbas Lucelensis, Wernherus abbas Parisiensis, Cuonradus abbas
Tennibacensis, Heinricus abbas s. Gregorii et alii quam plures abiiates,
Wecilo et Burcardus frater eins, Karolus et filii eins Rutliebus et Petrus
de Eginslieim. Sifridus de Ansolsheim, Rudigerus et Bernherus de Vol-
colsheim et alii multi. Acta sunt anno incarn. dom. 11S7, indict. 5, pre-
sidente sedi Romane Urljano papa lertio. iniperante Friderico Cesare Au-
gusto anno iniperii sui 37 (richtig 35,36). — Or. mit Hängesiegel Colmar
ß.-A. Pairis cart. 1 nr. 3. — Würdtwein, Nova subs. X. 142 nr. 47 aus
Or. — Die Datierung ergibt sich aus dem Umstand, daß die geistlichen
Zeugen sämtlicli in den Rechtsgeschäften erscheinen, die B. Heinrich um
dieselbe Zeit zu entscheiden hatte. Vgl. das vorhergehende Reg. 631
Zeuge in der Urkunde' Kaiser Friedrichs
Schoepflin. Als. diplom. I. 28!) nr. 341.
tierung nach Scheffer-Boichorst,
S. 158.
I. für Kloster Königsbrück. —
- Stumpf 4481 (für Juli). — Da-
Zur Gesch. des 12. und 13. Jahrhdts.
632
anwesend auf dem Hoftag, auf dem die Legaten Papst Gregors VIR. zum
Kreuzzuge auffordern. Erst die Rede B. Heinrichs entflammt die Gemüter,
so daß viele Fürsten und an 500 Ritter das Kreuz nehmen. Nur der
Kaiser selbst verschiebt seinen Entschluß. — Ann. Marbac. Schulausgabe
S. 58 zu 1187: Dei voluntate factum est, quod eodem tempore circa kal.
Decembris imperator Argentinae curiam habiturus erat. Ad quam cum
predictus legatus (cardinalis episcopus Albanensis) venire vellel nee posset,
premisit duos nuncios. Qui festinato cursu ad eandem curiam venere et
presente imperatore aliisque principilius et niaxima multitudine aliorum
lacrimabilem sue legationis causam exponentes, ad crucis susceptionem tarn
imperatorem quam alios adhortati sunt. Sed cum nichil profecissent, sta-
tin! eiusdem civitatis episcopus Heinricus nomine sancto afflatus spiritu
tanta facundia et suavitate peioravit, quod fere onuiiuin qui aderant mentes
ad tam salubre iter accendit. Diu tarnen cunctis hesitantibus et nuUo cru-
cem accipiente, quidam miles . . . primus accessit et crucem ab episcopo
sumpsit. Statim episcopo spiritum sanctum incepto : Veni sancte Spiritus
invitante, tanto studio et frequentia accesserunt, quod episcopus et niulti
alii derlei vix eis ad cruces tribuendas sufücere potuerunt. Quantum lacri-
marum et geniituuni ibi ab omnibus qui aderant prolatum sit, nullus sermo
Heinrich I.
855
118?
(1181-87)
cxpliciiru valet, it;i (jiuni iier ipse iiiiperatdr a lacrimis se al)stinere po-
liiit. Qiii etiain cadiMii Imia iriireni accepis.set. si non propler werram
(juac iiilcr ipsimi et episcopiiiu Coloiiiiuiseiii liiil iliiiiisisset. Miilti ilii ex
piimipiliiis iiiicem aciepeniiit et feie quiii^^oiiti iiiilile.s exi-eptis aliis; llist.
de exp<ai(ioiie Frideiici ed. Caiiisiiis-Basiiage III. i2, 502 : Ai<,'eiiliiieiisis
veiierabilis episcopus Ileiiriius lumiine, vir utiqiie tarn divinariim quam
secidarium reriini gnanis et providus, videiis et dolens oiniiium feie coida
ad liuiiis csliortatioiR'iii negotii, de soinno ohslinationis niininie exiitari,
tanquani divinitus aiidivisset: Aperi ostuuni et efj:ü iniplelio illiid. naeta
opportiniilato loquendi. Imc modo Tullianae siiadela t'acundiae cnnclorum
silii couciliavil auditum: folgt die Rede, llis diclis cunetorum, quasi prius
dorniilans, excitatur devolio, de cordihus conq)unctis erumpuiit lacrymae
pielatis: comites et baroncs pluiimi, nee non et nudla milia tain eqüilum
quam peditum, ad suspieienduni CTUcis siKnaculum eateivatiin aicuriere;
Ansl)eili hist. de expcditione IViderici (l\)iiles rer. Austriac. I. SS. V, 12):
prinio lul)a almisonae transinaiiiiae praedicationis apud Argentinam civita-
teni. qiiae et Strasburg dieitur, in curia solemni domini imperatoris sonore
concrepuit per quendam apostolicae sedis legatum et episcopum Strasbur-
gensem. qui pluriinorum illustrium virorum menles ad itcr Christi excita-
vit, qui et alacriler cnicis Christi inibi insignitus clinraclere muUos sui
postea pios aemulalores gloriose praeibat. - Über das Verhältnis der
drei Berichte zu einander vgl. Chroust, Tageno, Ansbert und die Historia
Peregrinorum S. 107. Die Angabc Ansberts, daß B. Ileinrieh selbst schon
auf dem Straßburger Tage das Kreuz nahm, scheint auf einem V'ersehen
zu beruhen. S. Reg. nr. C40. 633
Straßburs: beurkundet dem Kloster Bau mg arten, in das B. Burchard einst Cisler-
zienser eingeführt hat (Reg. nr. 52:2), genannte Schenkurjgen. die Walfrid
von Bissopsheim. weil er kinderlos war, dem Kloster zukommen ließ. Nach
gesetzmäßigem Landesbraucii gab er sie durch die Hand seiner nächsten
ebenbürtigen (conditione coequales) Freunde und Verwandten, die nament-
lich aufgezählt werden. Walfrid selbst zog sich ins Kloster Baumgarten
zurück. Ankündigung der ßesiegelung durch das Domkapitel. Der liischof
selbst bestätigt die Schenkung und bekräftigt die volle kircliliclie Freiheit
und das Asylrecht des Ivlosters. Actum legitime, publice recitatuni. ca-
nonice contirinatum in capitulo gloriose virginis Marie, indictione 9 (richtig ä),
iucarnationis dominice anno 11.S7. — Or. war nach einer Notiz im Spacirsdien
Inventar G 29 früher im Straßburger B.-A.. soll aber nm ISOO nach Paris
ausgeliefert worden sein. In der dortigen Nationnlbibliothek wie im Na-
tionalnrchiv konnte jedoch nichts darüber festgestellt werden. — Schoe-
pHin, Als. dii)loui. I, 288 nr. 340; YVürdtwein, Nova subs. X. 111 nr. 3(1
aus Ür. des bischöfl. Archivs in Zaherii. — Grandidier „verbessert" das
angegebene Datum in 1181. ind. 14, da er Anstoß daran nimmt, daß
in der Urkunde Papst Lucius' III. von 1182 Dezember 23 (Or. Str. B.-A
G 2ö. - Sdioepflin. Als. diplom. I. 27« nr. 329. - JalVe-Loeweufeld
nr. 1471«. - „Rehgiosam vitam eligenlibus") bereits die Rede ist von
der Sch(>nkung Walfrids von Bisehofsheim, die dmch die Hand (per ma-
num) des Straßburger Bischofs erfolgte. Eher wird man. solange die Ori-
ginalurkunde verschollen ist, annehmen dürfen, daß der viu- ""i Ks2
zogeiuMi Handhnig erst 1187 die Beurkundung durch
Bischof folgte, .ledenfalls bleibt ganz ungewilC ob nun auch gerade B
lleinricli I. die Schenkung des bischöllichen Ministerialen vermitfeTte. (;:{4
voll-
Hcnukapitel und
r)68
Weiil/cku, Kijguslcii diM- Risrl
anwesend in i>ulpitali i>lacito, als Abt Hugo von Neuhurg -e-jen den Abt
von Weißenb.irg nachweist, daß ihm der Palronat der Kh-cLrvi.n Doclien-
dorf zustehe. — Würdlwein, Nova subs. IX, 381 nr. 194 — V.'l Hp.r
nr. r)68. " '' ' It:
"n Sti-aßburg.
IG
356
Heiiiricli 1.
1187
beurkundet seine Entscheidung in dem Reciitsstreit zwisL-iien den Klöstern
T e n n e n 1) a c U und S t. G e o r g e n : Nacli dem Tode Wernhers von Roggen-
liadi, eines Ministerialen des Herzugs lierchtolf von Zähringen, der beiden
Klöstern Schenkungen in genannten Orten gemacht liatte, entstand zwischen
den Klöstern Streit "um die Güter, dessen Entscheidung sie vor Papst Lucius III.
brachten. Da diese nicht erfolgte, so übertrug Papst Urban III. die
Verhandlung darüber den Bischöfen von Straßburg und von Konstanz so-
wie dem Ai)t von Salem als Schiedsrichter, die eine beiden Parteien ge-
nehme, näiier ausgeführte Entscheidung trafen. Hec autem onmia, ut pre-
libavimus, ex consensu ducis B. Zaringie, cuius ipse Wr. niinisterialis erat,
terminata sunt et ipsius ducis sigiUo et venerabilis Constantiensis episcopi
confratris nostri Hermanni confirmata. Sed ut hec rata et inconvulsa omni
tempore perseverent, presentem paginam sigilli nostri impressione ac per-
sonarum. que huic facto praesentes aderant subscriptione roborari dignum
duximus. Huius autem nostre confirinationis cooperatores et festes hi
sunt: Herembrecht abbas de Nuvvenburg, Berehtoldus prepositns maioris
ecclesie Argentinensis, Fricco decanus. Berehtoldus cantor, Eberhart custos.
Morandus scolasticus, Heinrich de Veringen camerarius, Cünradus de Ute-
lenbruggen archidiaconus, Burcardus archidiaconus, Cünradus de Gundol-
vingen archidiaconus, Burcardus de Kunringen plebanus, Ezelo de Ethen-
heim plebanus, Hartmiit de Kipenheim plebanus, nobilis quidam de Urse-
lingen Egelolfus, comes Berclitoldas de Nuwenburg, Marchquardus de
Ramestein et alii quam plures tarn laici quam clerici. Acta sunt hec anno
ab incarn. dom. 1187. indictione 5. — Or. mit Bruchstück des Hängesiegels
Herzog Bertholds, die beiden anderen abgefallen. Villingen. St.-A. M. 3.
Zweite Ausfertigung aus der bischöfi. Kanzlei nur mit Hängesiegel B. Hein-
richs, ebenda M. 4. — Ausführliches Regest Fürstenberg. Urk. B. V, 75
nr. 113^. Vgl. auch Reg nr. 622. 636
schlichtet, beraten vom Kantor Berchtold. einen Rechtsstreit zwischen dem
Jung-St. Peterstift und dem Kleriker Eberhard um eine Mühle. Das Kapitel
zahlt dem Eberhard eine Entschädigung, wogegen dieser und sein Erbe
auf ihre Ansprüche auf die Mühle verzichten. — Bericht in der Urkunde
Humberts Reg. nr. 638. 637
Zeuge in der Urkunde des Arztes Humbert, der sein Haus in Straßburg und
seine Mühle in Illkirch durch eine Geldzahlung von jeder Verpflichtung
gegen das Jung-St. Petersstift löst, das seinerseits diese Summe an den
Kleriker Eberhard abführt (s. Reg. nr. 636). — Or. Str. B -A. G 4226 (1)
mit drei abgef. Hängesiegelu. — Wiegand. Straßb. Urk. B. I. 101 nr. 122
aus Or. 638
gibt seine Zustimmung zu der Verleihung eines Guts zu Aspach durch die
Äbtissin von Eschau an die Abtei Lützel. Testes sunt: Conradus ple-
banus de Escowe, Vernherus de Steinbrunnen. Vernherus Chasterel, Hugo
de Mulinhusin, Balteramus, Hugo cellarius abbatissae, Sifridus villicus.
Igitur ego Henricus Argentinensis ecclesiae episcopus conventionem, que inter
ecclesiam Luccellensem et ecclesiam sanctimonialium de Escowe presentis
paginae atteslatione nionstratur, stabili incommutabilitate ratam et incon-
vulsam permanere decernimus atque prescriptorum teslium fideli astipu-
latione communimus sigillique nostri et supradictarum sanctimonialium
impressione apposita signare diligentius curavimus. Acta sunt haec anno
ab incarn. domini 1187, regnante Friderico Romanorum imperatore augusto,
anno imperii eius 36. (2 Siegel mit 1. s. gemalt). — Kopialbuch 17. Jahr-
hdts. Colmar B.-A. Lützel. Gart. 2 nr. 2. — Wentzcke, Ungedruckte Ur-
kunden (MIÖG. XXIX). - Späte Verfälschung einer echten Vor-
lage. 639
Heinrich I.
857
iiiiiuiil auf iloDi lliillajic iiaili Kaiser Friedrichs Vorfiaiij; nebst vielen An-
deren das Kreuz aus der Hand des päpslliilien (.egalen, des B. Hein-
Weil v(in Alliano. — (;iirün. S. IVlri Krlurd. (Moniini. Ij-plicsiurtensia)
Seliidaiisgal)e S. 11)5 -- Clirun. HeinlianIsJirun. MC. SS. XXX, '>l'i. ~
Vgl. lieg. nr. ()3:5. 040
beurkundet, dali Herr Kcmiail \(in Iladestat sicii niM-eihtniälWger W'rise den
üann im Be/.iri< (lerrilorinni) .\l(irs\vilre derart aneignete, dali er Wächter
iU)er \Veinlierge, Äcker und Wiesen bestellte und so bei der Weiidese
und während der Ernte der Marbacher Kirche, der von St. Tiionias
wie den Pfarrgenosseu der genannten villa großen und unerträglichen
Schaden /.nl'iigte, während doch alle beteiligten an der Auswahl und Fin-
setzung der liannerte mitzuwirken das Recht iiaben. Erst auf vieilälligen
Zuspruch seiner Heichtväter und tVunniier Leute verstand er sich dazu,
auf dem Totenbette in Gegenwart und mit Znstinnnnng seiner Söhne Wern-
lier, Konrad und Eppo sowie von Marbacher Kanonikern als seinen Beicht-
vätern auf den Bann zu verzichten, und zugleich untersagte er seinen Söhnen,
wieder Ans|)riiclie darauf zu erhellen. Diese aber kamen trotzdem nacii
dem Tode ihres \'aters darauf zurück, und verzichteten erst, nachdem die
Geschädigten eine Geldsumme erlegt hatten. Längere Zeit herrschte so
Ruhe, bis die Söhne den Vertrag brachen und ihr ungerechtes Handeln
wieder aufnahmen. Darauf verklagten der Marbacher Propst, der von
St. Thomas imd die Pfarrgenossen von M(uswilie die Brüder vor B. Hein-
rich, vor dem diese behaupteten, ihnen gehöre der Bann nach Leliensrecht.
Erst nadi langen Verliaudlungen vor den Ministerialen der Straßburger
Kirche verzichteten sie vor dem Bischof üi öUentlicher Sitzung (consisto-
riuni) auf ihre augeblichen Rechte an dem Baime sigilli nostri impres-
sione . . . communimus. Acta sunt liec anno dominice iucarnationis 11S8,
regnante domino Friderico gloriosissimo Romanorum imperalore et lilio
suo illnsfri rege lleinrico, presentibus et videntibus Jlorando magistro sco-
larum, zVdelberto de Snecgenburc, Friderico de Entringen, Bertholdo eomite
de Nuwenburc, Egelolfo de Urselingen, Wernhere niarscalco et filio suo
Wernhero, Rudolfo viUico. Rudolfo de Rinowa et filio suo Eberhardo,
Hernianno, Binchardo tilio donnni Willehelmi, Odalrico de Vocelineshoveu,
Helewic de Bühs, Anshelnio de Mütenshein, Coiu'ado abbale de saucta
Walbnrga. Reinnaldo preposito de Itenwilre, Friderico preposito de Truten-
husen, Adelberlo de Ehenhein. — Or. Colmar B.-A. Marbach Lade 55
nr. 7 mit abgef. Hängesiegel. — Wiegand, Straßb. Urk. B. IV. 1, G nr. <•)
aus Or.
(541
beurkundet seine Entscheidung
Marbach, die nach (irund-
dem Schutz (ad lulelam et
in dem Streit zwischen dvn Kanonikern von
und Territorialrecht (iure fundi et territorii)
delensiouem) der Slraßbnrger Kirche unter-
stehen, und den Rittern Werniier, Konrad und Eppo von Hadistal um
den vierten Teil des Palronats und den achten Teil der Kirchenzehnten
von Herlichisheim, was die Marbacher Kirche seit mehr denn tiO .Iah reu
in Frieden besessen hatte, während die Riller jetzt ein Lehensrecht d.iran
behaupteten. B. Heinrich von Basef hatte über die Sache sclnui melirf.uh
ergebnislos verhandelt, und endlich, kam sie durch Appellation vor Erzb.
Theoderich von Besancon. der sie dem Slraßburger Bisduif zim' Entschei-
dung überwies. Darnach hält B. Heinrich im Straßbnrger Chor in (iegen-
wart beider Parteien, der Dondianoniker und vieler anderer Kleriker so-
wie von Minislerialen des Domslifts eine Silzmig ab. in der das allge-
meine Urteil dahin ging, daß die Marbacher ohne Hinderung ihre Gereihl-
sanie ausüben sollten, sobald sie ihre Ansprüche dinvli Zeugen bewiesen
hiltlen. Darauf traten <ler Marbacher Propst Bernhard, lieinold von Iten-
wilre, Propst Friedrich von Tiuttenhausen. Marschall Werner und Schult-
heiß Walther. Scliulllieiß Weiner von Plaplinheini. .\lg(dus und Crapho
40*
358
Heinrich I.
1188
vor (procedeiites in niedliim) und beschworen, daß der vierte Teil der
Kirchenzelinten von Herlieliislieim der Marbacliei- Kirche gehöre. Der
Bischof hestätigte darnach die Kaiiuniker in ihren Rechten auf die Herlis-
heiiuer Kirche und benachrichtigte die Bischöfe von Besan(;on und Basel
von seinem Vorgehen. Diese bekräftigten das Straßburger Urteil durch
Urkunde und Siegel (Urk. B. Heinrichs von Basel. — Or. Colniar B.-A.
Übermundat ß. 19 1. 1 A mit Hangesiegel. — Zeugen: Fricco dechanns
maioris ecclesie, EI)erhardns prepositus sancti Petri, Reinoldns prepositus
Iteuwilre. Hugo prepositus sancti Arbogasti, Wernherus niarsclialcus et
Wernherus tilius eins, Rüdolfus cansidicus et Waltherus frater eins, Rü-
dolfus de Rinüwe et filii eins Eberhardus et Albertus, Diethericus, Crapho
et frater eius Algozus, Burchardus et Wernherus de Columbaria, Wern-
herus scultetus de Phaphenheim et alii quam plures tarn derici quam
laici. — Urk. Erzl). Theoderichs von Besanc'on. — Or. Colniar B.-A. Mar-
bach Lade 51 ur. 3 mit abgef. Hängesiegel. — Würdtwein, Nova subs.
X, 150 nr. 50 aus Or. des bischöfl. Archivs zu Zabern. — Zeugen: Fricco
dechanus, Eberhardus prepositus sancti Petri, Cünradus corepiscopus, Heu-
ricus de Veringe, Reinoldus prepositus Iteinvilre. marschalcus Wernherus
et filius eius Wernlierus, Rodolfus causidicus et Waltherus frater eius,
Diethericus et Algotns, Craphones, Rfldolphus de Riniive et alii quam
plures tam laici quam clerici). Auch Papst Clemens III. bestätigte das
Urteil (Bulle an Propst und Kapitel von Marbach. — Or. Colniar B.-A.
Obermundat B. 1<» 1. 1 B mit Bleisiegel. Dat. 1189 Dezember 23. —
„luxta del)ilum."), wie es B. Heinrich von Straßburg mit der gegenwär-
tigen Urkunde tut. Außerdem beurkundet dieser gleichzeitig, daß (he Mar-
bacher Kirche die Buvematten genannte Wiese seit ilu-er Giiindung be-
sessen hatte, die die Ritter von Hattstatt, die den Lenginberc von Herrn
Cuno von Horburc zu Lehen haben, als Teil dieses Lehens beanspruchen.
Auch dieser Streit wurde mit Hilfe des Bischofs nach dem Rat der Mi-
nisterialen der Straß])urger Kirche und mit Untersliitzung des Geldes der
Kanoniker geschliciitet. Die Ritter resignierten einen bestimmten Teil
ihres Lehens in die Hände ihres Herrn Cuno, der es seinerseits dem Bi-
schof übergab. Dieser wieder überließ es durch die Hand seines Vogts
Anselm der Marbacher Kirche und verlieh es durch deren Vogt den Ministe-
rialen der Strußl)urger Kirche. Als Entschädigung geben die Marbacher
Kanoniker den Rittern 25 Mark geprüften Silbers (examinati argenti).
Huius rei festes sunt archiepiscopus Bis\nitiensis Tiieodericus et episco])us
Basiliensis Heinricus, qui adfuerunt et viderunt, et cum eis clerus ipso-
rum. Nomina testium hec sunt: Fricco decanus, Eberhardus custos, Hein-
ricus de Veringe et alii maioris ecdesitj canonici. Anshelmus advocatus,
Wernherus marschalcus et iilius eins, Rüdolfus de Rinovva et tilii eius,
Riidolfus scultetus et Waltherus frater eius, Wernherus scultetus de Plia-
phinheim, Diethericus, Crapho et Algotus frater eius, Wernherus de Co-
Itmibaria, Reinboldus de Phaphinheim et alii plurimi tam clerici quam
liiici. Acta sunt hec anno incarn. dominice 1188 regnante gloriosissimo
Ronuinorum imperatore Friderico. — Or. Colmar B.-A. Marbach Lade 51
nr. 3 mit abgef. Hängesiegel. — Würdtwein, Nova subs. X, 145 nr. 49
aus Or. des bischöfl. Archivs zu Zabern. — Vgl. Maternus Berlers Chronik :
Code bist, de Strasbourg II, 18. 643
beurkundet, daß Herr Wolfhelm von Trutersheim, vir nioribus et gente con-
spicuus, professione miles, leiblicher Bruder des Kustos Albert, der Has-
lachei' Kirche für den St. Jakobusaltar auf der linken Seite des Münsters
zu Haslach eine Pfründe stiftete, deren Besetzung nach dem Tode der
beiden Brüder dem Dekan nach dem Rat der älteren und verständigeren
Brüder zusteht. Demselben Altar stiftete auch ein Verwandter der ge-
nannten Schenkgeber, Herr Heinrich von Dorolvesheini, einen halben Wein-
Heiiiridi I.
359
1188
(U85-S9)
1189
Hagenau
berg in Altenherg, wilhn-nd der Kustos All.ert seiner eisten ScheiikuML'
noch eine !,'en. Wiese zulTi^^e. Der junge Herr .SdiuUheiß in Mucziche
en.llK-h ^al. ein steinernes Hans in der vilia Ilasela, worin der Priester
des Altars w..luien solle. Acta sunt liec anno al. incarnatione domini
1166, regnante Fnderieo imperatore sereiiissiino, indietione sexta Testes
quibus Iiec presentibns acta sunt, liii fuerunl: Udalricns tiinc temnoris'
prepositns einsdeni ecclesie. Fri(l..riciis prepositiis s. Tl.onie, Ludewicus
decanns, Albertus custos, Burclianlus scolasticus. Utto cellarius et reliqui
canonici. Laici \ero testes, cooperatores et collaudatores lii fuerunt- Otto
de (.erolteseke tnnc temporis eeclesie advocatus, Udalricns causidicus,
.otlndns, llemricus. (Jerlocli milites, VVolfliard, Eherliaid, Erineuricli F-e-
loll et reliqui villani. - Würdtwein, Nova sulis. X, !:>:> nr. 51 ans' Ilas-
lacher lili. vitae von ir,7-2. - Die Lei Schoepflin, Als. diploni. I, ÜUO
nr. : -i-a zu 1 IfSS angeliilirle Urkunde Papst Urbans betr. Bestäti-uuf.- der
(ur.il den erwählten Straßburger Dischof verfügten Vereinigung der Klöster
Alldorf und St. Trinitas vor Straßburg gehCn-t in das Jahr 1^1(53 =
Schoepflin, Als. diplom. I, 447 in-. i\-2-2. - Potthast nr. 16914. 643
.■mkuiidet die Privilegien seiner Vorgäimer Cuno (Reg nr. 4-'(i) (iebhard
(Reg. nr. 4.^0) und Durchard (Reg. nr. r,.i6) für das Kloster ß'au in gar-
ten, die auch schon Papst Lucius Jll. bestätigt hat, vor allem das Recht
der Mouche aut Land und Weide, auf Brenn- nnd Bauholz. Jluius anteni
comi.osilionis testes et cooperatores nobiscuin fuerunt multi. s. donini
llennci Argentinensis episcopi, s. ISertoldi praepositi, s. Friconis decani
s. Bertoldi cantons, s. Mongrandi scolastici. s. Kbrehardi custodis, s llen-
nci canierarii. s. Conradi. Bnichardi. item Conradi et alterins Conradi cor-
episcoporuni. s. Ariioldi archidiaconi, s. Conradi archisuhdiaconi, s Ulrici
llugoiHs et alterius iliigonis presbitenu-uni, s. Alberti niensuniarii. s Ul-
nci prepusili de Ilasela, iiiagister Wenierus. — ür. Str B -A G •>!) mit
Hängesiegel des Bischofs. - Schoepflin, Als. diplom. 1, Ü!).^) nr 347 aus
ür. ~ Über Datierung s. Wiegand, Straßb. Urk. B. L l(t3 nr biö V.r]
Ret
«3^
«44
Kaiser Friedrich (I.) beurkundet, daß er seine (iüter in Spehtesbach nnd
legerenbarh. die er vim «hn- Straßburger Kirciio zu Lehen hat. dem B
Heinrich v.ni Straßburg resigniert hat. unter der Bedingung, daß dieser
dieselben (,uler, sowie alles, was der Kaiser in Grevenhusen. Mettenljach.
Hodenbach und sonst von der Straßburger Kirche besaß, den, Männerkloster
in Uzers al zu freien Besilz abtrete. Dafür erliielt der Bischof die Güter
der Kirche von Uzerstal in Mulnhov.M. nml Rorbadi, die der Kaiser von
der Straßburger Kirche zu Lehen nimmt. Würdtwein, Nova subs. XH 116
nr. ii8. — Stumpf ur. 4515 und 4(i41. ^^^-
beiirkundet den auf Wunsch Kaiser Friedrichs nach Reg. nr «44 vor-c-
nommenen Gülertansch mit dem Kh.sfer Eusserlal. Formular teilweise
wml ich nbeivinstininiend mit der Irkim.le Friedrichs I. . Hnic contractiii
in erfüll H. illuslris Roiiianorum . re.\ anguslns et frater eins Otto na-
latinus BurguiKhe. C. ,,uoqne de Hodenburc frater eins, Johannes
eciam imperialis aule cancellarins et G. prepositns sancti Germani apud
bpiream, L. prepositns Argenliiiensis. Fricco decauiis Ar-enlineii'^i-; H
cainerarins, G. dapifer, Morandns scolasticus cum muliis aliis Argentinensis
eeclesie canonicis. G. ,pi,„pie de Lapide et Bmchardus vicedominns \y.
genlinensis. Testes eciani sunt huius concambii F. comes de Linin.'en
Albertus comes de Dagesbnrc et comes Si^ebertns, Ib-rmaiinns Wd-^o'
Diemarus de Leimersheiin, Udelricns Weiso. Wernherus de Bonlamlen'
V\ ernherns marscalcus Argentinensis, Rndolfns camerarius de Sibenccli*
360
Heinrich I.
1189
Dez. 13
Straßliurg
(1181-90)
Waltlierus Argentinensis, Anshelmus ailvoratus Argeiitinensis, Wecelo de
Berge. H. de Daune, H. de Meistersele. Anküiidigiing der Besiegelung.
Facta sunt hec anno incarnacionis doinini IISD. — VVürdtwein, Nova subs.
XII, 1^0 nr. 39. — S. Stnnipf nr. 4(i41. — Gleichzeitig mit Reg. nr. 64.Ö.
()46
weilit auf W'unscli und luisten des Schultheiß Radulf die Kapelle St. Jakob,
die dieser gebaut und beschenkt hatte. Anno ab incaruatione domini 1189,
die 13 dei-enibris. regnante imperatore P'riderico prononiinato prinio, Hen-
rico Argentiue episcopo. — Graiulidier, Oeuvres bist. 111, 20,^ nach einer
alten Inschrift in der Kapelle. 647
Zeuge in der Urkunde Rurkards de Argentina, gen. Wolf, für das Kloster
Hohenbnrg. - Or. Str. B.-A. G 1229 (1<^). - >fister, Le duche nierovin-
gien d' Alsace p. 170 aus Or. 648
spiicht dem B. Heinrich von Basel, seinem Blutsverwandten (consanguineo),
seine Freude und Dank ans, daß dieser auf seine, des Schreibers, sowie
des Papstes Bitten der Kirche von St. Ursicius mit Rücksicht auf ihre
Arnnit die Kirche von Bussincort zu schenken beschlossen hat. Da er,
der Straßburger Biscliof, keine Hoffnung hat, den Baseler mündlich zu
sprechen, so überweist er ihm brieflich und durch den Magister Petrus
diese Kirche zum angegebenen Zwecke. In der Kapelle von Obrendorf,
die er durch das Wohlwollen des Baseler Propsts mit Zustinunung der
Kirche von St. Ursicius besitzt, will er weiter vom Privileg der Papste
Alexander und Lucius Gebrauch maclien. Sobald sich Gelegeniieit bietet,
will er die heutige briefliche Resignation mit eigener Hand vornehmen. In
freundschaftlicher Weise beklagt er sich endlich, daß der Bischof von Basel
den Vülmar von Merchenseim absolviert hal)e, der doch von ihm. dem
Straßburger Bischof, mit Bestätigung des Baseler Bischofs exkommuniciert
worden war. — Or. Bern. Staatsarchiv mit Hiingesiegel. — Trouillat, Mo-
numents de Bäle I, 403 nr. 263 aus Or. — Auf Grund einer Dorsualnotiz,
wonach die Urkunde die Schenkung der Kirche von Habsheini bestätigt,
versteht Trouillat. und ihm folgt zuletzt Clauß. Hist.-topograph. Wörter-
buch, unter Bussincort den Ort Habsheiui selbst. Eher ist doch wohl
an das abgegangene Pfarrdorf Butenheim zu denken, dem Habsheim un-
mittelbar benachbart war. 649
beurkundet einen Vergleich der Kirche von Hystehin und des Tytheerus, des
plebanus von Romouileir, mit den Brüdern der Abtei Alta Silva über
die Zehnten. — Bericht in der Urk. B. Konrads II. Reg. nr. 702. 650
baut dem Kloster Honau den Turm der Kirche und das hölzerne Schiff
(aula). — Necrolog von Honau. Schlettstadt. Stadtbibl. nr. 11S4. — Mone
in ZGORh. IV, 251. 651
kommt, nachdem er von dem unheilbaren Siechtum des Abts Egilolfus von
Ebersheimmünster gehurt hat, ins Kloster und sucht den Kranken zur
Abdankung zu bewegen. Der aber weist diese Zumutung zurück und be-
ruft den Bischof in Jahresfrist vor den Thron Christi zur Verantwortung
für alle die ihm zugefügten Unbilden. — Clu'on. Eberslieim. MG. SS. XXllI,
447 f.: Cum diutina intirmitas sua (Egilolfi) delata fuisset ad domnum Ar-
gentinensem episcopuni, Heinricum videlicet dictum de Hasenburc, qui
semper propter quoddam latens odium inclementi respexerat eum vultu,
locuni niulto comitatu accedit et quasi condolendi gratia lectulo se dedit
assessorem in quo decubabat. Dehinc inter multa consolationis verba de
resignatione procurationis eum commonere cepit. Ad qnod eger decum-
bens dum paululum obticuisset, tandem in baue vocem prorupit : Quia sepe
dictis et factis me lesistis et usque ad mortem me gravare non desinitis,
in propria persona vos appello quod infra terminum huius anni coram
Hoiiiricli T.-^Koiirad IT.
361
(1181-90)
1190
März 25
März
Ende-
April An-
fans
summo iiidice (loiiiiiin iiosln. Jesu (;iiii>lo mllii rc^pipiuiealis. Ejji^ciipus
lioc- aiiilito inediillitiis inlV. miiil cl loliis in la.iyiiii- |iiul'usus, gnidiini ah
eo diverlit. Eleiiiiii liiics actcdit dictLs. Naiii aiiiiate circa assunii)lioneni
bealf dei genilricis übeuntu, subsequiliir i'pisnipu.s iiiantca die pasciiali
migrans de corpore. (550
soll für den Bau der St. Tliuinaskinhe eine Indiilgenz verliehen haben. —
Schnt'cgaiis, L' eglise de .Saint-Tliomas p. 43 ans Wenckers Papieren: „Aber
die noch stehende kirch ist anno 111(6 (!) durch mittel einer indulgenz,
welciio bischoff ll(>nri<us 1 ziivolir ertheilt. erbawet worden.". "«53
fordert zu Beiträgen für den Bau der Klosterkirche des Priorats St. Valentin
bei Rufach auf: Die Kirche der heiligen Gottesmutter Maria, die auf
Wunsch des Bischofs und im Namen des Bistums (nostra voluntate et
ad lilulum Argeuliucusis episcopatus) bei (ad) Buhiacum auf dem Berge
erbaut wiid, erbittet, da ihre eigenen Mittel iiidit ausreichen, unsere Unter-
stützung (beneftcium). B. Heinrich ersucht daher, die Überbringer vor-
liegenden Schreibens mitleidig und ehrenvoll aufzunelimcn sowie die Pfarr-
genossen ([larrodiianos) zu Beiträgen auf/.ulordern (ut suae niisericordiae
dexterani extendant). damit sie alle sicli mit zeitlichen und vorübergehen-
den Gaben (pro temporalibus et transitoriis) ewigen Lohn erwerben. —
Abschr. 17. .Jahrhdts. Colmar H.-A. Obermundat B. 1-2 1 2. A. — Wentzcke
Ungedruckte Urkunden (MIÖG. XXIX). Vgl. Reg. nr. (Jlß. 654
beurkundet, daß der verstorbene Propst Berthold auf dem Krankenbette vor
dem Dekan und anderen Brüdern den mons Ephenberch. der seither von
der Kellerei widerrechtlich allein benützt wurde, dem Dom k api t el zu
gemeinem Nutzen zurückerstattet hat. — Or. Str. B.-A. G 270."> ((>). —
Wentzcke, Ungedruckte Urkunden (MIÖG. XXIX). — Die Urkunde Prop«t
Bertholds selbst bei Wiegand. Straßb. Urk. B. I, 103 nr. 126 aus Ür mit
Datierung (USö — 1189). 655
stirbt. — Jahr: Königshofen, Chroniken II, 647. — Jahr und Tag: Ann.
Marbac. Schulausgabe S. 61 zu 1190: Beate memorie Ileinricus" Argen-
tinensis episcopus in annuntiatione sancte iMarie, die pascha. ex hac Tuce
migravit; Wimpfeling, Catalogus p. .5.">: obiit anno 119.S. alii scribunt 82,
kal. Aprilis. — Tag: Necrol. llonaug. (Schieltsladt. Stadtbibl. nr. 11.S4 — '
Mone in ZGORh. IV, 251); Necrol. Marbac. (lloffmann, L'abbaye de Mar-
bach et le necrologe de 1241 in Elsäss. Mitteil. 2. Folge XX, 191): 8 kal
April.; Chron. Ebersheim. MG.SS.XXIII, 448: inantea die paschali mi-
grans de corpore; Necrol. Sdiwarzenthan. (Karlsruher Nachlaß Grandi-
diers): 7 kal. April.; Necrol. Paris. (Clauß. Das Nekrolog der Cister/ienser-
Abtei Pairis in Elsäss. Mitleil. 2. Folge XXll, 69): kal. April, mem. re-
verendi doin. Ilenrici de Ilasenburg episcopi (s. auch Reg. nr. 624). —
Begraben in der St. Andreaskapelle. — Grandidier, Oeuvr. bist. 111. 31
aus Specklins Collektanecn. ' Jj^-j^j
Koiiiad IT. (IIJM)— 1202).
Nachfolgir B. Heinrichs 1. - WimiilVling. Catalogus p. Sr». - llerkinifl:
1 18.") (iunradus archidiaconus de Iliuieb\u-c Reg. nr. 624; 1188 Conradus
corepiscopus in der Urkunde Erzb. Theoderichs von Resani;on Reg. nr. 641;
(1185—1187) übergibt er als Archidiakon dem Abt Hugo von Xeubnrg
die Seelsorge in der Kirche von Dunnenheim: Urk. B. Heinrichs 11. 1208
November 6. — Würdtwein, Nova subs. X, 235 nr. 84; (1185—1189)
362
Konrad II.
1190
April 4
(April)
Worms
Worms
(Straßbiirg)
(signum) Coiiradi et alterius Coiiradi corepiscoporum lieg. iir. (»44 (iiher
die Gleichselziiiig von archidiacomis und c-lioriepiscopus s. Baumgarlner,
Ai'ciiidiakoiiat am Oberrhein S. 70); llh'J C. prepositus Argentinensis Reg.
nr. G47. — Aus der Bezeiclunmg de Huneburc wie auili aus Reg. nr. 089
ergibt sich die Abstammung B. Kourads aus dem Gesehleclite der Straß-
burger Marschälle von Ilunenburg (oberhali) Neuweiler). Über sie vgl.
Batt, Eigentum in Hagenau II, 295. — Zur Charakteristik Konrads s. Chron.
Ebersheim. MG. SS. XXIII, 448 (Reg. nr. ÖISS): episcopus sicut erat stre-
nuus et tyrannicas seniper amans cui'as. 657
als electus Zeuge in der Urkunde König Heinrichs VI. für B. Konrad II.
von AVorms. — Monuin. Boica XXXP, 439 nr. 230. — Stumpf nr. 4051.
— Daraus ergibt sich, daß die Wald B. Konrads unmitteli)ar nach dem
Tode seines Vorgängers erfolgte, und daß der Neugewählte sich sofort
zum Könige begab, um dessen Bestätigung zu erlangen.
(J58
herbeigeführten Aus-
ais electus Zeuge bei dem durch König Heinrich VI.
gleich zwischen Kloster Setz und Kloster Walburg. — Bericht in der
Urkunde Ai)t Helwichs von Setz. — Scheffer-Boichorst, Kleinere Forsch-
ungen zur Gescliichte des Mittelallers XII (MIÜG. IX, 213). 659
beui'kundet als electus einen Ausgleich zwischen den Brüdern von Hon au
und Ritter Garsilius von Berstett über einige Zehnten bei Nüvere, Ber-
stete, Hertesheim und Lamberteheim. Die Honauer beanspruchten die
Zehnten für ihre Präbende, während Garsilius versicherte, daß er wie schon
sein Vater sie von allen Pröpsten der Honauer Kirche zu Lehensrecht be-
sessen habe. Auf den Rat kluger Leute zahlen die Kanoniker dem Ritter
sieben Talente, wohingegen dieser seine Ansprüche zu Gunsten des Klosters
fallen läßt. Actum est autem et publice promnlgatum anno dorn, incar-
nat. 1190, assistentibus prelatis et canonicis maioris »^cclesie. canonieis
^eclesi^ sancti Tlionie et saucti Petri et laicis quam pluriinis feliciter. —
Or. Str. B.-A. G 4226 (2). Hängesiegel abgef. — Würdtwein, Nova subs.
X, 155 nr. 52 aus Weißbuch von Alt-St. Peter (G 434« fol. 147). 660
beurkundet als electus- die Einsetzung des Priesters Heimo (vice nostra) in
die bischöfliche Pfründe an der Kirche zu Lautenbach, wie es seine
Vorgänger nach uraltem Straßliui'ger Bischofsrecht bisher getan haben.
Gleichzeitig erhöht B. Konrad II. auf Bitten des Propst Heinrich und des
ganzen Kapitels diese Pfründe um die tägliche Einnahme von zwei Weiß-
broten und setzt sie damit den übrigen Kanonikaten gleich; nur ein
Priester darf in den Genuß dieser Pfründe eintreten. H§c autem acta
sunt ab incarnatione domini 1190 anno, presentibus canonicis Argentinensis
^cclesie (Eberh)ardo preposito, Heiurico custode, Alberto de Snecgenberc,
Morando scolastico, Burchardo vicedomino, Heinrico preposito Lutenbacensi,
Rüdolfo coucauonico suo, Alberto de Paphenheim, Geroldo decano, Ingrammo
c^terisque confratribus eiusdem ^cclesi^ idem contestantibus. Ut autem
supra dicta rata et inconvulsa permaneant impressione sygilli nostri et
^eclesi^ nostr^ fecimus insigniri. — Or. Str. B.-A. G 30. 2 Hängesiegel
abgef. — Grandidier, Oeuvres bist. I. 576 nr. 10; ZGORh. XI, 319 nr. 2
aus Or. 661
Die schismatischen Mönche von Ebersheimmünster wählen einen aus ihrer
Mitte. Friedrich von Ebersheim, zum Abt, der aber vom Biscliof niciit die
Investitur erhält. Dieser setzt vielmehr einen Bamberger namens Rimun-
dus, einen Mönch von Michelsberg, als Abt ein. — Chron. Eberheim. MG.
SS. XXIII, 448 zu 1190: . . . Electus ad episcopum pro investitura mit-
titur, sed obiecta premisse cladis deiectione non admiltitur. Niliilominus
tamen ipse redit in possessionem et, suljtractis optimis ecclesie privilegiis.
vi potitur vütis. Sed durabile res hec non habet emolumentum. Episcopus
Koiiriul ir
803
lliM)
1191
April in
Ai.nl 17
April 17
beiiiiSoftvon
Bracciuiio
bei Kolli
zvvibclieii
Rom und
Frascati
April 19
hei Tivoli
eiiiiii (luciiuhiui iioliilciii oL proecre .statine viriiin noininis Rimiiiidum. qiii
venerat de Habcnberc et monac-lius erat clanstri cpiod dicilur Miiiiicliebere.
supeidiicit cl iiislituil. Scliisinaliciis, visu qiiod faelo puteiili ivnili nun
puleral, lilciii (litiiillit el veniani pi'tens recipitnr, .seil privilc^na nun sunt
(Straßl.nrg)
ecclo.sie resliliila.
Zeuge in der Urkunde Küiiij
BnUlerii der Koiislan/.er
(><>
lleinrii-lis \'l., der in Genicinscliaft mit seinen
K'iri
gesta Hadensia S. 14'.) iir. 104.
eine Sclieiiknnij; niaclil.
Stumpf nr. 46'.M.
Dün
g<^, Re-
Zeuge in der Urkunde König Heinrielis VI., der den Grafen Kainer
torio in seinen Scliut/. nimmt. — Stumpf, Ada imperii S. ^.")!» nr
Stumpf nr. 4t>!l4.
de Mull-
ISO. —
im
Kaiser Heinrich (VI.) üherträgt für das Seelenheil seines kaiserliilien Vaters,
seiner Muller Healrix. seines Bruders, des Sehwahenlierzogs Fiiedriili, und
aller seiner Verwandten, sowie aus Gnade (favor) für seinen lieben Kunrad.
den Straßhurger Bischuf, der ihm und dem Reielie treu und ergehen
gedient hat, der Marienkirche in Stralihuig und dem Bistum das
Kloster Erisleiii mit Ministerialen und allem Zniieliör, wie es bisher dem
Reiche gehörte, und sein Hausgut (alludium nustriim .speciale) Milzeclie
im Bistum Mel/. zu freiem Eigen; dazu zwei Hofstätten (areae), eine in
Straßburg, die der Vitztum Burkard bebaute (edilicare). die andere in
Mollesheim, die dem früheren Schultheiß Olto geliOrle, mitsamt den Bau-
lichkeiten ... in campestrihus infer Urbem et Tusculaiium. — ■ Inseriert
in der Urk.
nr. 469(5.
Heinrichs VI. vuii 1192 März 4. Re«. nr.
670. — Stumpf
065
Kaiser Heinrich (\'I.) beuikimdet, daß sein Getreuer, B. Kon r ad von
Straßburg, im Fürsteiigericht fragte, ob ein Bischof von den Gütern, die
zu seiner Küche oder zu anderen Ämtern gehören, etwas verlehnen (in-
feodare) oder auf andere Weise enlfreinden dürfe, ferner ob jemand inner-
halb des Bezirks des bischöflichen Palastes (infra ambihmi alrii, ipio pa-
latium eins ciiigitur) Gebäude errichten dürfe. Sehr viele Fürsten und
Große waren anwesend und fanden in Gegenwart des Kaisers den Spruch,
daß kein Bischof oder Reichsabt etwas von den Küchen- oder Amtsgütern
verlehnen oder veräußern dürfe, andernfalls müsse es der Nachfolger rück-
gängig machen. Ebenso dürfe dieser, wenn einer im l'alasi bezirk des
Bischofs oder Abis gebaut habe, die Gebäude vollständig niederreißen.
Dieser Spruch erhielt die kaiserliche Bestätigung. Datum in Silva Tibur-
tina, anno 1191. ind. 9, 13 kal. Mali, etc. — Abschr. im Kopialbuch des
Domkapitels von 1463 Str. B.-A. G 27:20 fol. 10. - - Würdtwein, Nova
suiis. X, 160 nr. .54 aus üb. sal. 1347 mit Ausstellungsorl Silva libertina
(im Auszug aus dem Register [Paris. Bibl. nation. ms. latiii. 10931] richtig
Silva Tibnrliiia); MG. EL. sect. IV. Constit. I, 479 nr. 336 ans Würdt-
wein. ^ Stumpf nr. 4697. (><>(>
beurkundet, daß der Herr Duinknslos lleimicli von Stral'dMiig in seinem Ge-
richt, dem sogenannlen placitum cliristianitalis, bei llutinheim die Parro-
chianen fragte, wer für ihn und die Seinen daselbst zu sorgen (se et
suos procuraie) habe, worauf er die Anwort erhielt, daß in je zwei auf-
einanderfolgenden .laliren sein Verwalter (dispensalor) hier dienen (mi-
nistraie) solle, für das Servilinm des drillen .lahres waren sie zweifellian.
Einige sagten, daß der Pfarrer (|)!eliaiius) der oberen Kapelle im drillen
Jahre zu dienen (servire) veri)nichtet sei. Dagegen appellierte der Pfarrer
dieser Kapelle, llarlung. an das bisciiölliclie Gericht und der Herr Propst
Wentzcku, Hi;|,'.'sUmi doi- Uiscliilfc von Sli-uUbiu-ij.
47
364
Koiirad II.
1191
1192
Jan. 13
Febr. 15
März 4
Worms
Hageuau
Hagenau
Aug. 29
Worms
1193
August 7
Aug. 15
Worms
Eljerliard von Straßburg, der tViiher als Kustos lange Zeil die Kapelle
inne gehabt hatte , bestätigte hier auf Befragen (in virtute obqdienti^
interrogatus), daß weder er iioeh seine Vorgänger in den letzten 40 ,1aliren,
auf die er sieh l)esinnen kftnne, von der Kapelle irgendeinem Archidiakon
ein serviliiun geleistet habe. Der Spruch fiel nach dem Zeugnis des
Propstes dahin aus , daß der Pfarrer auch fernerhin frei von diesem
Dienste bleiben solle .... hec adseribi et sigilli nostri auctoritate feci-
mus corrol)orari. Acta sunt hec anno doniinice incarnationis 1191, reg-
nante Heinrico imperatore, presentibns et conseutientiiins cuiifVatribus nostris
E. prepositi). F. decano, Ibu'ando scolastico, archidiaconis B. de Granies,
C. de GündolHngen, H. de Altiiewilre, C. de Utelenbrucheu, H. de Frihnrc,
F. de Entringen, H. decano de Honaugia cum omnii)us fralribus suis. —
Or. Str. B.-A. G 4^09 (1) mit 3 Hängesiegeln, von denen 2 abgefallen, das
dritte verstümmelt. — Wiegand, Straßb. Urk. B. 1, 105 nr. H9 aus Or.
667
entscheidet auf die Anfrage Kaiser Heim-ichs über die Rechtmäßigkeit der
Lütticher Doppelwahl wie die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die
Bischöfe von Müustei'. Jletz, Toni, Speyei', Wiirzburg, Bamberg, Basel und
die Ai)te von Fulda, Lorsch und Prüm, daß die Besetzung des Bistums dem
Kaiser zustehe. — Gisleb. chron. Ilanun. MG. SS. XXI, 578. 668
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI. über die Einverleibung der Graf-
sciiaft Cliiavenna in das Herzogtum Sciiwaben. — Schetfer-Boichorst, Zur
Gescliichte des 1:2. und 13. Jahrlidts. S. 120. — Stumpf nr. 4735. 669
Im Anschluß an das Reg. nr. 665 gebrachte Diplom beurkundet Kaiser
Heinrich (VT.), daß nach einiger Zeit auf dem Hoftage zu Hagenau dtu'ch
Vertrag des Kaisers mit seinem Getreuen, dem Straß burger Bischof,
und durch einen Fürsteuspruch bestimmt wurde, daß es nicht gestattet
sei, Keichsgnt ohne Vorteil imd Nutzen für das Reich zn veräußern. Da-
her resignierte B. Kourad die Aiitei Ersteiu mit allem Zubehör in die
Hand des Kaisers, der hingegen die früiiere Schenkung, soweit sie sich
auf sein Hausgut Milzeciie und die Höfe in Slraßjjurg uiul Mollesheim be-
zog, bestätigt. Für die Verletzung wird eine Strafe von 1000 Mark Silber
gesetzt, die zur Hälfte dem kaiserlichen Fiskus, zur Hälfte dem jewei-
ligen Straßburger Bischof zufällt. — Würdlwein, Nova subs. X, 156 nr. 53
ans lib. sal. von 1347; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 10(1 nr. 130 aus
Würdlwein. — Stumpf nr. 4739. — Zur Sache vgl. Ficker, Über das
Eigentum des Reichs am Reichskirchengute S. 87. 670
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI., der die Eheschließung zwischen
den Ministerialen des Reichs und denen des Erzslifts Mainz gestattet. —
Monum. Boica XXLV, 464. — Stumpf nr. 4767. 671
wird von einigen Ministerialen der Stadt Straßburg gefangen genommen. —
Ann. Marbac. Sclmlausgalie S. 64 zu 1092: Eodem anno Cnonradus Ar-
gentinensis capitur a (piibusdam ministerialibns eiusdem civitatis; Königs-
hofeii : Clii-(iniken II, 648 zu 1192; Wimpfeliug, Catalogus p. 55. 67-
besiegelt neben dem Straßburger Dompropst Eberhard dessen Urkunde über
die Verteihmg von Getreide unter die Domkanoniker. — Or. Str. B.-A.
G 2722 (I) mit 2 Hängesiegeln, von denen das des Bischofs verstümmelt.
— Würdlwein, Nova subs. X, 165 ur. 37 aus lib. sal. 1347; Wiegand,
Straßb. Urk. B. I, 108 nr. 131 aus Or. 673
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI. über den Verkauf der Burg Garda
an die Stadt Verona. — Böhmer, Acta imperii I, 171 nr. 184. — Stumpf
nr. 4828. 671
Koiirad Tl.
365
1193
An«. 31
Slra(?l)nr;x
Sliaßl)
1194
Zc.i-e in der Urk.md,. K;.!-...- Heinrichs VI., der das Histum Hrescia in
seinen Ueclilen und Jie.sil/.ung.-n bestaligl. - LVlielli. Ualia sacra IV 541
~ Slnnipl' nr. icS;}-2. ' -..-'
beurkundet, daß der lan-e. wechselvolle Streit, den seine Vorgänger und er
seh.sl nnl seinem (.;elrenen Otto von (J ero 1 tese cke um ihren Ort
/al)ernia iiatten, unter Veniiiltlniig gemeinsamer Freunde und Gel rener in
lo geuder Weise geschlichtet ist: Ott., .^signierte in die Hand des liischofs
alle Keclile, die er innerJiail. Wall und Grahen des Urle^ halte mit .\us-
nahme seiner und seines iXellen (nepns) Ü.irchar.l eigenen Leuten. "Da-
gegen sollen die v.m Ullo und Ikirchard Hevogteleu (advocaticii homines)
die im Ort wohnen, den Bischöfen dienen wie die übri-en Hui-enseu Die
eigenen oder vogteipfliclitigeu Leute Ottos und seines Nellen aber die
augenblicklich nicht in Zaberii wohnen, darf der HisclKd' niclit ohne Zu-
Stimmung der letztem aufnehmen. Wenn aber einer von den genannten
Leuleu sali m Zabern nied..rhißt, w.ihrend Otto in der Provinz (in pro-
vMilia) is„ und dieser benachrichtigt den Bischof innerhalb sechs Wochen
davon bezw., wenn er nicht in der Provinz ist. seciis Wochen nach seiner
Huckkunll, so dar! der Bischof den Mann nicht in Zaberu behalten. Ver-
gehen aber sedis Wochen, ohne daß eine Mahnnut; erfolgt, so ist der
Bischof nicht geiialten. den Einwohner fortzuschicken. Gestattet der Bi-
schof einem Andern, der Vogteipflichtige (advocaticii) in Zabern hat, diesen
eine Autlage autzulegen, so muß er es auch bei Otto und seinem NelTen
gestatten. Die drei Pfund, die Otto vom Bischof als Lehen im Sciinll-
heißenamt (in officio sculteti) hat, und die zwei Pfund, die er als Lehen
im Holzins (in censu curiarum) hat, werden erst frei, wenn er dafür etwas
anderes erhält das jährlich fünf Pfund trägt. Für seinen Verzicht aber
erhalt Otto 7:2 Mark Silber, von denen er ein Gut kaufen soll, das er vom
Bistum zu Lehen erhalten wird; sobald der Bischof das Geld iiergibt soll
es bei zwei Getreuen des Bischofs und Ottos zur Aufbewahrung nieder-
gelegt werden, bis das Gut verkäullicli ist. Da der Bischof augenblicklich
das Geh noch mcht hergibt, so überträgt er Otto zur größeren Sicherheit
seinen Hot B.sciovisclieim bei Straßburg, bis er das Geld auszahlt. So-
bald aber das Geld bezahlt ist, ist Bischovisheim frei. Acta sunt Vr-en-
tnie anno dominice incarnalionis 1193, indictioue II. pivsidenle roinane
sedi (elest.no IH., anno pontilicatus eins secnndo, legnante domino ilein-
rico VI., gloriosissim.. Romanornm imperatore et seniper augusto, anno
mipen. e.us secnndo. Testes: Eberhart maior prepositus. Bertolfus cantor,
Moraiinus scolasticus, Cunradus et CÜnradns archidiaconi. Fridericus Ber-
tolt Arnolt, Hernian canonici. Bfirchardus vicedomnns, Walterus de'onol-
vesheim Herman de Eltcndorf, Sifri.lns burgravius, Budollns scultetu<
Eberhar et Albreht de Hinaugia, Chuo de Lupphenstein. Rudolf de Me-
ginoldeslieim. Gunral .je Kitenburc et alii quam plnres. Et ut hec con-
ventio hrn.a perseverel, tarn nostro quam fratrum nostronim sigiUo mu-
niri tecimus. -- *0r (Kerbzettel) Darmsladt G. St. A. fonds Hanai^Lichten-
l«erg nr. :2. Zwei Hängcsiegel abgefallen. Mone in ZGOUh \|V LSG
nr. 4 aus Or. - Im Dunlisclinia des Kerbzetlels: Cyroi,M-aplium ' Vud
; beurkundet auf Bitten Abt Gottfrieds von N eu bu rg und seiner
dem
■ r , ■ ■ I , ,., , ., — "■ " ■ ö ■■■"' ^^-"'t-i Brüder einen
\e.gleich, «<'M<as Moser mit dem Planer Biilung und der bischölliclien
Ki.che^zn Ho.htelden abgesciilossen lial. „etc. etc.": lerner den Tausch
einer Wiese, die die Kirche von Hochfehlen neben der Abtei Neuhm-' be-
saß, gegen einen halben Maiisns, ,ier im Gebiete (in terinino) der'villa
Lckendorll der Abtei gehörte. Acta sunt hec anno incarn. dominice llüt
concurrente .^ indiclione 12. epacia '2i\. sub papa Celeslin... imperante ll'
dei gracia glorios.ssmio liomanoruni imperalore. Ilu-one quoqiie fralre
nostro abbatiain Novdlarensem animinislranl,-, corani liis lestibus Gernodo
47«
366
Koiirad II.
ii9i
Haslach
(1190-94)
1196
Januar 8
Apr. 1
Ilaaenau
Straßbura-
et Yeroiiimo prioribus, GodetVido et Ihigone cellerario, Erl)one, Rudolfo,
Burcbardo. Syimiiido. Cliuiu;ido. Gerardo, Scadegarto, Hermanno de Ru-
celiibiurli. Ihigoiie de Tniseiibeim niilililms de Hoieldeii, Leone scoUeto,
Foli-maro de Schaffliusen, liernliclnio, liudegero de Portn, Dieniaro, Plen-
kingo, Rapolone, Reinbotone, Hessone et ceteris niultis. — Würdtwein,
Nova siibs. X. 169 nr. 59 aus Perg.-Cliartular der Abtei Neuburg tbl. 59.
Wolü sicher identisch mit der in einem Verzeichnis des Chartulars (Karls-
rulier Nacldaß Graiididiers) unter fol. 59 aufgezählten: ciiarta Conradi Ar^-
gentinensis episc. an. 1189. ""
Iteurkundet seinen Schiedsspruch in dem langwierigen Streit zwischen den
bischöflichen Leuten von Mollesheim und denen von Mutzicha und aus
dem Tale Haseiahe über die Grenzen ilu-er Wälder: der Wald von den
Quellen der beiden Bächlein Sulzebach und Eimerbacii bis zu ihrem Ein-
fluß in die Bruscha wird den bischöflichen Leuten von Mollesheim außer
dem bebauten Lande und den Wiesen der Anwohner zum Fällen von
Brennholz zu demselben Rechte überwiesen, zu dem sie ilm von den Vor-
gängern B. Konrads erhalten haben. Die bischöflichen Leute von Mutzicha
aber haben im Walde zwischen den genannten Bächlein keinerlei Rechte,
sie können sich Bauholz holen im Walde Argowe bis Hohenwart, ober-
halb des Weo-es von Diekersberg Ruten zu Zäunen und Rebstecken, unter-
halb dieses Weges und im Argowe tyilen sie diese Gerechtigkeit mit allen
Leuten von Mollesheim, ebenso haben die Leute von Urematen dies Recht
im Argowe. Doch dürfen alle die Vorgenannten in den erwähnten Wäl-
dern weder Holz verkaufen noch sich Neubruchland aneignen, noch andere
Wächter und Förster setzen als die der Herr Bischof oder dessen Vitz-
tum bestimmt hat. Die übrigen Leute können den andern bischöflichen
Wald nach ihrem Recht ausnutzen. . . . presentem karlulam sigillo nostro
munivimus, et nomina eorum, qui presentes fnerunt, subscripsimus. (piorum
hec sunt nomina: Fridericus prepositns sancti Thome, Bertoldus canonicus
maioris ecclesie, vice dominus Burchardus, Albertus custos Haselanensis
ecclesie. Burchardus scolasticus, Fridericus portarius, milites Lodovicus de
Huneburc, Bertoldus ^de Dorolveslieim, Waltherus scultetus, Otto de Her-
motesheim, Bertoldus frater eins, Burchardus de Truhtersheim, Waltherus
de Truhtersheim, Ülricus de Scarlera, Rudegerus filius Symonis, Wolf-
helmus scultetus de Mollesheim, Volmarus; villani Leo de Wenge, Wern-
lierus de Dorolvesheim, Otto, Godefridus cellerarius. Hesse et alii quam
plures de valle. Acta sunt hec in curia nostra Haseiahe, anno ab incar-
natione domini 1194, reguante glorisissinio Romanorum imperatore semper
augusto Heinrico. — Inseriert als besiegelt mit biscliöfl. Siegel in Ur-
kunde B. Bertholds L von 1243. Mutzig. Stadtarchiv; Abschr. von 13G1
Okt. 30 (auf Befehl B. Joiianns in Haslacli genommen) Str. B.-A. G 5233 (!)•
— Würdtwein, Nova subs. X. 167 nr. 58 aus Mutziger Urk. 678
läßt für Kloster Baumgarten eine Mühle errichten. — Erwähnt im Privileg
Papst Cölestins III. für Baumgarten von 1 195 Januar 28. — Or. Str. B.-A.
Q 302. _ Würdtwein, Nova subs. X. 170 nr. 60 aus Or. 679
Zeu"e in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI., der das Kloster Herrenalb in
seinen Schutz nimmt. - Mone in ZGORli. 1. 109. - Stumpf nr. 4983. 680
Bericht B. Konrads IL an Papst Coelestin HL: Nach Empfang des
päpstlichen Briefes hat er auf den Rat des Abts von \Vali)urg und auf
Verlangen des Abts von Setz den Alit von St, Lambreclit vorgeladen, der
auch zum bestimmten Termin erschien. Hier aber legte er sofort, bevor
noch der Abt von Salz gesprochen hatte, Berufung ein und entfernte sich
wieder trotz der Mahnungen des Bischofs. Auch bei dem neu angesetz-
Koiirad TL
367
119Ü
Juni 25
Oberelin-
lieiiii
Juni 2G
Juli H
Oberehn-
heini
Besancon
tfii zweiten Termin ersdiieii nin- der Sel/.er Alit, der. nailideni man lange
anl' das Erselieinen des Ahts von Sl. Landtreclil gewartet lialle, seine Ue-
weismillel vorlegte. Da war znnäilist eine Urkunde Kaiser Ileinritlis 111.
über die Cbergalie der Pfarrei Miindevelt mit der Kai)elle Friikeiivejl an
das Kloster Setz, ferner traten genannte Zeugen auf, daC) die l'farrei Mun-
deveit silion mehr denn 40 Jaln-e die genannte Kapelle besessen b.'ilte.
Auf Gnuid dieser Beweise enlseliied der Hiseliof zu Gunsten der Abtei
Selz. Acta sunt iiee anno dorn, incarn. 1196 kal. April, in clioro niaiori
Argentinensis ecclesie sub presentia abbatuni, prepositorum, deeanorinn et
aliornm honestorum virornm, tam laiiorum quam dericonuii, (pii ad hoc
vocati eranl, scilieet abbas Novicastri, abbas Novillarensis. abbas Mauri-
nionasterii, abbas de Swarzalia, abbas de Alturf. al)bas sancli l.euidiardi,
abbas de Gengenbacli. abbas de Wersheim (V), abbas de Eltenbeim, abbas
Hugouisiurie, prepositus maior, prepositus sancti Tlionie, prepositus sancli
Petri, archidiaconi tres et plures alii canonici maioris ecclesie, decanus
sancti Tliome cum [rnrle suorum fralrum, quornm consilio et aliornm sa-
pientum prenieuu)ratani seiiteutiam tulimus. — Or. (V) Karlsruhe G. L. A.
Selekt der iill. frkundeii C 109 mit abgef. Hängesiegel, lückenhaft erhalten,
ergänzt nach Transsunipt B. Friedrichs von Speyer 1290. — Mone in'
ZGORh. XIV, 188 nr. 5 aus Or.; Remling. Urk. B. der Bischöfe von
Speyer I, 386 nr. 422 aus Transsunipt. — Die vorgelegte Urkunde Kaiser
Heinrichs IIl. (= Stumpf nr. 2401) gefälscht auf Grundlage von Stumpf
nr. 2400. Vgl. Erben. Die Anfänge des Klosters Selz (ZGORh. NF. VII, 33),
der auch gegen Remling das Datum richtig stellt. ' 681
Petent und Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI., der nach dem Vor-
gang Heinrichs V. und Friedrichs I. wie die Dienstmannen des Domkapitels
so auch die der Stifter St. Tiionuis und Jung-St. Peler in Straßburg von
allen Verpflichtungen zu öffentlichen Dienstleistungen befreit. — Or" Str
B.-A. G 34. - Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 109 nr. 134. — Stumpf
nr. 5010. (^g^
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI., der den Streit zwischen Bischof
Otto von Speyer und seinem Domkapitel wegen derMunzwährung entscheidet.
— Hilgard, Urk. zur Gesch. der Stadt Speyer S. 24 nr. 20; MG LL
sect. IV. Const. I, 522. — Stumpf nr. 5011. ({§3
Zeuge in der Urkunde Kaiser Heinrichs VI, der das Kloster Neuburg seines
Schutzes versichert und ihm das Weiderecht im Heiligen Forst '\erleiht.
— Würdtwein, Nova subs. X, 178 nr. 61. — Stumpf nr. 5016. (J84
fiilirt einen erbitterten Kampf mit dem Pfalzgrafen Otto von linraund. der
vier Jahre liindurcb das ganze Elsaß verwüstete. — Ann. Marbac. Schul-
ausgabe S. 69 zu 1096: Eodem anno facta est maxima werra inter Gun-
radum episcopum Argentinenseni et comitem Ottonem, propter quam tola
Alsatia per 4 continuos annos vastata est. (JS5
bemkundet. daß Graf Hermann von Froburc, der wie dessen Vorgänger den
Patronat über die Kirche in Wilt«nlieim von seinen (des Bischofs) Vor-
gängern und von ihm selbst bisher als Lehen (in feodo) iimeiiatte, den
Patronat zusammen mit seinen SöIukmi in seine (dos Hiscliofs) Hände zu-
rücklegte (in manus rcsignavit). Dietricus aber, ein Rufacher Ritter ((jui-
dam miles Rubiacensis), behauptete, daß er vom Grafen selbst das Recht
auf den Patronat habe, was der Graf bestritt. Um den Streit beizulegen,
gab der Bischof dem Dietricus und seinen Söhnen SO Pfund Basler .Münze.
Damit kauften sie ein Gut (predium) und nahmen es vom Bischof zu Lehen
(in feodo receperunt). Dann sdicnkle es dieser zum Heil seiner Seele
und dem seiner bischönichen Naciifolger und seiner Eltern durch die Hand
368
Koiirad II.
1196
(1190
-1196?)
1197
vor Aug.
seines Vogts (per mamini iiosttain et per maiiuui advocati iiostri) Ans-
lielin von Rinowe mit Zustimmung (consensns) des Domkapitels und der
Ministerialen den Nonueu in S t einbacli (donatione legitiuia donaviniiis) mit
genannten l?estinm)ungen iiln'r Gaben an die Armen au seinem Todestag
und an seinem Anniversar. Auf den Rat (coinmunicato ronsilin) der ganzen
Straßburger Kirche setzte der Rischof zusammen mit R. Lulold von Basel,
in dessen Diözese die genannte Kirche liegt, fest, daß jeder Prior der
Kirche zu Öteinbach mit Rat und Hilfe seines Konvents auch in Witen-
heim Gottesdienst abhalten darf, sowohl persönlich wie durcli andere, die
dazu befähigt sind. (Auf Rasur von gleichzeitiger Hand: curam qnoque
ipsius parrochit^ suscipiente et auiministrante iam dicto eiusdem loci priore.)
Huius rei testes sunt Eberliardus prepositus maioris ecdesiq, Ulricus de-
canus, Berlholdus cantor, Heinricus custos, Albertus archidiaconus, Cün-
radus archidiaconus, Cünradus archidiaconus, Burchardus archidiaconus,
Berhtoldus archidiaconus. Fridericus de Antringe, Arnoldus de Mathes,
Fridericus prepositus sancti Tlioniij, Ülricus decanus, Riideger cantor, Nibe-
lungus decanus sancti Petri, Eberhardus custos, Willelielnius cellerarius,
abbas sanctc^ Walpurge, abbas de Swarza, abbas de Gengenbach, abbas
de Schuter, Ludewicus frater noster advocatus de Hunburc, Rüdolfus ad-
vocatus de Hunsfelt, Wernherus marscalcus, Walterus de Argentina. Rü-
dolfus scultetus, Albertus vicedominus, Hugo de Wolfgang(esheini) et Wcrn-
her frater eins. Acta sunt hec anno incarn. doniinictj ili)6, indictione 14,
epacta 18. concurrente 1. — Or. mit Siegeleinschnitt Colmar B.-A. Schönen-
steinbach Lade 7 nr. 1. — Dietler's Chronik von Schönensteinbach her.
von Schlumberger S. Ol, vgl. S. 43. 686
bestätigt auf Bitten der Äbtissin Herrad von Hohenburg die Statuten dieses
Klosters, die vom Gi-ünder der Kirche, dem hl. Adalrich, dem Vater der
hl. Odilia, verfaßt und bis jetzt in Hoiienburg iiewahrl wurden: Kein
Weltlicher darf auf dem Berge von Hohenburg einen Hof (curtile) be-
sitzen oder ein Haus bauen außer mit besonderer Erlaubnis der Äbtissin,
da der ganze Berg 'bis zur Kapelle St. Johannis des Evangelisten nach
uralter Ordnung ein Totenacker (ciniiterium mortuorum) ist. Niemand
darf innerhalb der Heidenmauer (infra septa gentilis muri) Äcker bewirt-
schaften oder ein Haus bauen, es sei denn mit besonderer Erlaubnis der
Äbtissin, weil es Salland (salica terra) ist. Didier wird auch kein Pfarr-
o-eistlicher auf dem Berge geweiht, und keine Kapelle dient dort als Pfarr-
kirche, so daß die Äbtissin einem Priester die geistliche Sorge um ihre
Pflegebefohlenen anvertrauen muß. wie das zur Zeit R. Gebhards von
Straßburg bestimmt ward. Auch die Leute von Wiler und die übrigen
aus dem Pfarrsprengel von Ehenheim unterstehen diesem Priester, fiir den
die Äbtissin selbst sorgt. Dafür erhält sie die geringfügigen Zehnten von
Äckern rings um den Rerg und die von Wiler. . . . sigilli nostri impres-
sione corroboramus. — ür. Str. R.-A. G 31 mit Hängesiegel. — Grandi-
dier, Oeuvres ined. III, 2(50 nr. 161 aus Or. 687
Pfalzgraf Otto von Burgund, der Bruder des Kaisers, fällt ins Elsaß ein,
wendet sich gegen den Bruder des Bischofs nach Nenweiler und gegen
die Huneburg, Itei deren Verteidigung der Bruder B. Konrads fällt. Zur
Vergeltung greift der Bischof die königlichen Städte an, die seinem Macht-
liereich am nächsten lagen, und verbrennt sie. — Translatio s. Adelphi
MG. SS. XV. 29(>: Eo tempore, quo Henricus reverendae memoriac mma-
num rexit Imperium, ortum est inter fratrem praefati imperatoris Otiionem
scilicet et Com-adum Argentinensem praesulem impatiens praelium; in quo
comes Othd nndtitudinem niilitum eongregavit ac adversus fratrem episcopi
Koiirad Tl.
369
1197
Hill Aug.
— Sept.
ükltibcr
— Nov.
Dezenib.
lliiiiel)urg propcravit. Cum vcro in pr;i(>soiiti'iii villani (Xeiiweilir mit der
Kinlic Sl. A(lelplii) vonisscl et liic multas opes repeiisset, patratuiii est
anno ali incarnalionf <loniiiji HUT: Cliron. Kherslieiiii. MG. SS. XXIII, 448:
Inlerca IValer Pliilipiii Uiitlo diclus de Anelant p:irtil)us Al^atie se'dedit
invasorem. et sine obstaculo diinicans ad castriini (piod dicilur Munenljurc
venit, et ihi fratreni Corn-adi episcopi Argenlinensis, ipii llenrico ])ienienio-
rato siiccesserat, lelo traieilinn occidit. l'lpisfopus ergo, siciit erat stre-
ninis et tyrainiicas seinper aniaiis curas, in ultionem fratris omnes civi-
tates et aul.is regis sue dilioiii viciuas imipit et ini-endio destni.\it. OHH
sclilief^l einen _Wafrpnstillstand mit Otto von Hm-giind. Ann. .Vlarhac. S.lml-
ansgabe S. 70 zu Il'.tT: Ködern anno i-uin treuge inter comiteni Utloiieui
et cpi.stoi)nni Argentinenseni eoinmque fautores esseiit date, Otto coinitem
Uoh-ianu de Phirrete . . . pridie ante niortoni imperatoris (= Sept. 27)
ocridit. — Der Hauptsatz verweist den Absriduli des Wallenslillstands
klar vor Sept. ül. Die in den Ann. Marbae. zu lüKS erwiUinte Vermitt-
lung durcli Herzog I'iiilipp von Seinvaben ist daher nicht identiseii mit
dem oben erwiiimlen Abscblul5, sondern ein neuer Versuch Philipps, den
das staulische Interesse schwer gefaiirdenden Ivrieg iieizulegen. S. Re"
nr. Üd± • (5^9
Die hinterlistige Ermordung Graf Ulrichs von Plirt (Sept. -ll) diircii Otto
von ßurgund schadete der staufischen Sache außerordeutlicli. Auf die
Nachricht vom Tode Kaiser Heinrichs VI. versöhnte sidi H. Konrad mit
seinem früiiereu Gegner, dem Grafen Albert von Dagsburg. .Mit ihnen
verbiindeteu sich gegen Pfalzgraf Otto Herzog IJerthold von Zahringen, B.
Liitold von Basel und viele (i raten, von denen nun die Lande Ottos so-
wie die lieichsgütei- mit Raul» und Brand verwüstet wurden. — Ann.
Marbac. Schulausgabe S. 70 zu 1097 anschließend an Reg. ()89 : Comperta
itaque iiiorle imperatoris (gest. Sept. 2iS). episcopus Argeutinensis et Albertus
conies de Tagesburch, tpii prius erant inimici, recoi:ciliati sunt; et tarn
ipsi quam dux Bei tholdus de Zeringen et Luotoldus episcopus Basiliensis
et nudti comites contra euni conspirationem tacientes, iion tantuni ipsuin
et suos, sed etiam liomines imperatoris invadere et oninia incendio et
rapinis devastare ceperunt. Inter multa etiam mala, quae contra comitem
Otlonem moliti sunt, advocatiam eins Vallem Saudi Gregorii. que cpiasi
inexpugnabilis esse videbatur et nimquam ab aliquo impuguata, ab ipsis
facillime est capta, ac distractis ibi rebus, in Colundtaria, Slezistat. Ehen-
heim, Rodesheim et aliis multis villis et vicis tyrannidis sue dominium
exercuerunt. Homines vero ac possessiones imi)eratoris, nnllum habentes
defensorem, in omnibus terris ab onmilnis diripiebantur: (^iiron. regia Co-
loniensis Schulausgabe .'^. lf>4: ej)iscopus Argentinae et comes de Das-
burg Suevo omnia sua devastaut eisque in tota Suevia cuncta diripiunt
usque ad urbem imperialem quae Hagenowe dicitur. Causa discordiai^
inter eos fuit, quod Otlo, frater ducis predicli, ejtiscopi fratrem captum
sus])endio necavcrat. Idem ergo e'piscopus et sui, cum diutina dissensione
Suevo reslitissent, data landem civitate, snb conditione satisfecernnt. --
Die Kölner Königschronik hat liier die Ereignisse \(iii II '.17 iiis ll'l't zu-
sammengefalit. Vgl. Reg. nr. 701 und 70."). (}<)(>
Herzog Philipp von Schwaben eilt bei der Rückkehr aus Italien ins Eisali
und vermittelt einen WalVenslillsland zwischen 15. Koiirad und seinen Anhän-
gern und Pfalzgraf Olb). Den Bischof sucht Philipp auf seine Seite zu
ziehen durch das Versprechen, ihm alles, was dem Bistum von den Kai-
.sern Eriedrich I. und Heinrich VI. entzogen war. sowie das Reichsu'ut zu
überlassen. Er verlangl dagegen seine Anerkenniiiig als VornHiiid und
Regriii für seinen jungen Nellen, der bereits von fast allen Eür-I.'ii -r-
370
Koiirad II.
1197
Ende
Dez.
AikIi
1198
(Februar)
März
wühlt worden war. B. Konrad willigt zunäclist ein und verspriclit zu
Weilniacliten iiatli Hagenau zum Herzog zu Icomnien. — Ann. Marbac.
Sthulausgabe S. 7 1 zu lUKS: Dnx Suevie eonlra o|)inionem et etiaui contra
nuiltoruni veuiens vohnitateni, cum maximam ubi((ue et precipne in Al-
satia werram invenisset, treugam inter episcopum et suos l'autores et inter
f'ratrem suum Ottonem iecit, etiam iam ad regnum aspirans. Et cum epi-
scopo Argentinensi cepit agere, (juatinus sibi fideliter assisteret, promit-
teus silji omnia a i)atre et fratre suo ablata restituere et quicquid in suo
episcopatu haberet sue dispositioni subicere, regnum tamen non sil)i, sed
filio fratris sui, ipii etiam ad lioc, sicut superius diximus. a jjrincipibus
fere omnibus electus fuerat, nomine et tutete se velle servare. Quod cum
episcopus, ut dicebatur, acceptasset et die statuto Hagenowe ad ducem
venire debuisset, . . .; Cliron. Ursperg. MG. SS. XXIII, 365 zu ll'.»7: Plii-
lippus ad i)arles Reni se contulit et natalem Domini in castro Haginou
celel)ravit. Ubi veneruut ad eum et oföciales et ministeriales. et quidam
de principibus et baroniinis terrae, cum quibus hai)uit mysterium consilii
sui. Ubi etiam aderat Conradus Argentinensis episcopus, (jui etiam pro-
misit favorem et auxilium dari obtiuendo imperio. Die Nacbriciit der Ur-
spei-ger Clu-onik ist lalsdi, s. das folgende Reg. — Vgl. Böhmer-Ficker
nr. 14'= und \ <>öl
folgt, statt nach Hagenau zu Herzog Philipp von Schwaben zu gehen, einer
AulYortlerung der Erzliisciiöfe von Köln und Trier zu einer Fürstenver-
sammlung, auf der Herzog Beruhard von Sachsen die ihm angebotene Krone
ablehnt. Auf den 1. März wird ein allgemeiner Fürstentag festgesetzt, zu
dem B. Konrad den Herzog Berthold von Zäliringen, den man als Kan-
didaten in Aussicht nimmt, mitbringen soll. — Ann. Marbac. Schulausgabe
S. 71 zu 109S, anschließend an Reg. ur. 6!ll: acceptis litteris archiepisco-
poruni Coloniensis et Treverensis ... ad ipsos quantocius festiuavit. Ad
quos cum venisset, terminum in media quadragesima Colonie de eligendo
rege constitnerunt postulanles, quod Bertoldum ducem de Zeiringen Ar-
gentinensis episcopus secum adduceret. Nam per famani iam de eo di-
vulgatum erat, quod' ipsum vellet eligere. (>9'-'
Papst Iniiocenz III. erteilt den Bischöfen von Straßbnrg, Speyer und
Worms den Auftrag, den Edlen Wicel von Berc, in dessen Gefangenschaft
sich der Erzb. von Salerno behndet, zur Freilassung des Eingekerkerten
zu bewegen, bei Nichterfüllung ihres Begehrens aber mit der Exkommuni-
kation zu belegen. — Epist. Innocentii III ed. Baluze I, 12 nr. 24; Gran-
didier, Oeuvres bist. HI. 222 nr. 91. — Böhmer-Ficker nr. 5626. (>!)'3
Auf den Tag zu Köln am 1. März (s. Reg. 692) wählen die anwesenden
Fürsten, unter denen B. Konrad nicht genannt wird, Herzog Berthold von
Zähringen zum König unter der Bedingung, daß er den Erzbischöfeu von
Köln und Trier 1700 Mark Silber zahle. Anfangs will Berthold nicht
darauf eingehen; endlich gibt er den Bitten und Drohungen B. Konrads
von Straßburg und des Grafen von Dagsburg nach und verpfiichtet sicli
zum anberaumten Termine (Ende März) zu erscheinen. — Ann. Marbac.
Schulausgabe S. 72 zu 1098: Die igitur statuto Colonie convenientes in-
feriores prineipes predictum ducem in regem elegerunt, tali conditione ad-
iecta, quod prefatis archiepiscopis 1700 marcas argenti dare deberet. Quod
cum illi relatum esset, recusavit regnum accipere et pecuniam dare, dicens
se nolle regnum precio emere. Tandem precibus suorum et precipne mi-
nis Argentinensis episcopi et comitis de Tagesburc devictus, datis obsidi-
bus de solvenda pecunia, promisit se certo die venturum et quod proini-
serat fnctnrum. "<'*
Koiirad II.
71
llt)8
Ende
März
Jtiiii <)
Juli 12
Juli 13
Aug. y
Aug. 9
Sommer
(vor Au-
gust tö)
K(>Iii
(Aachen)
(Aachen)
Aachen
Andernach anwesend luif (hin lieg. ur. (JKi angesagten Fürstentag, der die Wald Herzug
Bcilhülds von ZiilMiii^cn vornehmen sollte. Da dieser inzwischen von
rhilii)|) von Schwallen gewonnen war. entscheiden die Versammellen sich
unter dem EinllnC. Krzh. Adolfs von Köln und 15. Konrads für die Wahl eines
Welten. Die Graten Alhert von Dagshurg und Emicli von Leiningen wer-
den nach England gesdiickt, mn dem Graten Utto von I'oitou die Krone
anznhieten. Ann. .Marltac. Schnlansü:ahe S. 73 zu tt".),S: . . . rursus
principes, (joi Uerllnildinn elegerant, lilinm Heinrici (|nondam ducis Saxonie
et ex sorore Uichardi regis Angliae nomine Uttuneni, qui comes fuit Pic-
tavie, regem lecernnt : Chron. L'rsperg. MG. SS. XXIII, 3ü7 zu ll'.»8: Jani
tunc Coloiiienses et .Argentinenses cum episcopis .suis et alii quidam ini-
qui cogilavennd et machinati sunt neqnitiam misenmlque nnncius siios.
Aliiertinn videlicet de Tagislmrg et de Liningen coniites in .Vuirliam, ut
inde advocarel et addnceret Ultcinem, pro eo quod superhus et stnitus,
seil tbrtis videhatur virihus et statia-a procerus, presunientes nihilomirms
auxilio prefati Richardi regis Angliae, quia fuit avunculus eisdem. —
Hühmer-Ficker nr. !!)S^ (;;)5
nimmt hervorragenden .\nteil an der unter Leitung Erzh. Adolfs von Köln
slalttiudenden K'inigswahl Ottos. — Ann. Marbac. Schulausgabe S. 73
in Anschlul5 an Hv' nr. ü'.»."): Kolonie enm in regem nnxerunt; Chron. Urs-
[)erg. MG. SS. XXIIL 3tj7 ebenso: Hnnc igitur apud Coloniam eleiierunt in
regem; Honorii chron. cont. Weingart. MG. SS. XXL 480 zu 1198: Colo-
niensis archiepiscopus malignahatur adversus eum, electionemqne talem
calumpnians, cni nee Moguntinns archiepiscopus seu palatinns regalis aulae
interfnerint — siquidem in transmarinis partibus morabantnr — . conspiran-
tibus secmn episcopo de Argentina cum universis episcopis et principibus
Irans Mosam Ottunem, lilinm Heinrici ducis Saxoniae, Colonie vocatum
regem creant. — Böhmer-Ficker nr. 19»^. 696
Zeuge in der Urkunde König Ottos IV., der die Rechte und Besitzungen des
Erzstifts Köln bestätigt und wesentlich erweitert.
Const. II, 21 IU-. 17. — Böhmer-Ficker nr. 200.
MG. LL. sect. IV.
697
Zeuge in der Urkunde König Ottos IV. für die Abteikirche von Werden. —
Lacomblet, Niederrhein. Urk. B. I, 393 nr. 563. — Böhmer-Ficker m-. 201.
698
Zeuge in der Urkunde König Ottos IV. für die Abtei Corvei. — Wilmans-
Philippi, Kaiserurkunden Westfalens II, 359 nr. 257. — Böhmer-Ficker
nr. 209. 699
(Aachen) Zeuge in der Urkunde König Ottos IV. für die Kirche St. Jakob
in Erfurt. — Scheid, Origines Guelf. III. 758. — Böhmer-Ficker nr. 209.
— Verunäciit ung von Reg. nr. Oiiy. 700
Rachezug König Philipps in die GeJ)iete B. Konrads und Graf Alberts von
Dagshurg. — Ann. .Marbac. Schulausgabe S. 73 zu ll'.lS: Interim Pliy-
lippus e.xercilum ccdligens Alsaciani peciit, omne frumentum in mc^se pes-
sumdedit, Mollesheim expugiiando cremavit, solo ciudterio in deditionem
recepto, Haldenburc presidimn cepit. cymiterinm Epiaci confregit onmes-
que homines Argenlinensis episcopi et comitis de Tagesburc, qui erant
assentanei Oltonis regis. et tolam inferiorem .\isaciam incendio et rapina
vastavit; Chron. Urs|)erg. Mt;. SS. X.XIII. 3(jS: (l'liilippus) adunato exer-
citu Alsatiam pelivit, in qua provincia terras inimicorum vastavit. Prinuun
vero diverlit ad qnoddam caslnmi Hahlirdiurc prope Argentinam in planilie
terrae silum, sed fossatis et aediliciis valde munitum. Quoil cum cinvis-
sct obsidione, pauci^ diebus evolutis e.xpugnavil illiid mann bellica et fun-
Wuiitzckü, Rogustcii der Bischöfe von .SliaCbiirg.
46
372
Koiirad II.
11})8
1199
März 17
vor 1199
April 14
(lilus everüt, deiluceiis eos captivos, qiii in illo cr.iiit. Pustea castra in
Ruvacli et in Aphich expugnavit et confrcgit. Vgl. Re:;;-. iir. 705. Notae Alt-
dorfenses Scimlausgabe S. 121 zu 1198: capta esl Haldenhni'ch ... item Mols-
liem a rege Pliilippo destructa est; Ann. Novesienses (Martiiie, Collect, ve-
terum scriptoruni IV, .560): Philippus connregato numeroso inilite Alsa-
tiam intravit, et ijuia prupe niessem erat, onine l'runientuni in agris reper-
tiim perdidit; Winipi'eling, Catalogus p. 55: cum Fliiiippus experii-etur Coii-
raduni episcopuni partes Othoiiis sequi atque tutari, esercituin graudem
in Alsaciani, praecipue in terras episcopatns Argeiitinensis movet. Moljis'
heim et Aj)iacam vulgo E]ificli expugnat, loca caetera igni consumil et
misere depopulatur. Vgl. Bericht der Cronica Reiiihardsln-iinn. und des
Maternus Berler Reg. nr. (i90, den der Kölner Könin'sclironik Reg. nr. 705;
Königsliofen : Clironiken 11,443. Vgl. Bloch, Annalen S. 131.
701
beurkundet, daß Burcliard, niiles de Kyrchem und seine Bruderssöhne Hve-
linus und Muselinus ibr Aliud von Ramesperch ohne Einschränkung (cum
ouuii integritate) durch die Hand ihrer cousalemanni, des Otto Puer, des
Utto Mulycii, Ottos des Jüngeren von Mollesehiu, Heinrichs Vageluibe, der
Ritter (milites) de Marlei (lerung und seines Bruders Eilwai'd der Kirche
von Alta Silva verkauft haben. Nacii Verzicht (wirpientibus) aller
Erbberechtigten bekräl'ligt er den Vertrag durch Zufügung seines Sie-
gels und rechtmäßiger Zeugen mit dem Bemerken, daß sein Vorgänger,
Bischof Heinrich, eine Verständigung der Kirche von Hysteliin und des
Tytheerus, des plebamis von Romovileir. mit den Brüdern von Alta Silva
ülier die Zelmten veraiilal'jt und liekräl'tigl hat (Reg. nr. ()50). Et in hac
tali ac tauta et tain sollempni iustitucione succedunt testibus testes: ßor-
chardus de Granges archidiaconns, in cuius archidiaconatu locus consistit,
Bertordus caiitor, Morandus magister scolarum, Cono plebanus de Herstein,
Albertus conies de Dasgesborch, Otto doniimis de Osten et tilius eins
iuuior Otto, Waltrannns de Zenachere, Hesso causidicus de Gezebotestiein
milites, Hezelo prepositus, Lambertus villicus et ceteri quam plurcs. Actum
canonice, publice recitatum, legitime confirmatiim. Amio dom. incaru. 1197,
epacta uudecima, concurrente tercio, indiciioue prima, anno pontiticatus
nostri iiono. — Or. Mnit Siegeleinschnitt. Nancy, Arch. depart. H 633. —
Wentzcke, Ungedruckte Urkunden (MIOG. XXIX). — Epakte, Konkurrente
und Indiktioii weisen bestinnnt wie auch das Pontilikatsjalir auf 1198.
Ob die vom Empfänger vorgelegte Urkunde überhaupt die Besiegelung
durch den Bischof ei'langte, bleilit fraglich. TO-
Brief Papst Innocenz' DI. au den Straß burger Bischof: Er habe ge-
hört, daß in der Straßburger Diözese entgegen den kanonischen Bestim-
mungen die wegen Brandstiftung Exkomnuuiizierten mit Hilfe der Gewalt-
tätigkeit der Laien (per violentiam laicalem) kirciiliches Begräbnis erhielten.
Denen, die ferner derartige Exkommunizierte auf einem Begräbnisplatz der
Kirche zu begraben wagen sollten, müsse der Bischof scharf entgegen
treten, nötigenfalls bis zur Exkonununikation der Schuldigen vorgehen. Der
betroffene Kirchhof solle dem Interdikt verfallen ; die schon Begrabenen
müßten ausgegraben und aus dem christhchen Begräbnisplatz entfernt
werden. — Grandidier, Oeuvres bist. 111, 226 nr. 97 aus dem Vatikan.
Archiv. — Potthast nr. 627. — Anm. : in eundem niodum archiepiscopis
et episcopis per Teutoniam constitutis. — „Ad audientiam nostram'" 703
beurkundet einen Schiedsspruch, den das Domkapitel zwischen dem Kloster
St. Trudpert und dessen Leuten über die Lehenserneuerung bei Antritt
eines neuen Abtes gefällt hat. Bestätigung durch Bischof Diethelm von
Konstanz 1199 April 14. — Or. Karlsruhe (i. L. A. Selekt d. alt. Urk.
C 116. — Neugart, Episcopatus Const. II, 60(). 701
Koiirad IT.
373
;Z^^c.e Kn. ^;s/ug Ivöm^ l'l,,|,,.,,s insLIsall: Wahrend IJ. Konrad den Haupt-
Ol .ies ol.eren luu,lal., Itulacl., in Verleidi.nn«sx.nsland .,,1. wende. .
da. .sla .l.s.l,e Heer gegen Straßburg, dessen Vurslä.lle niedergebrannt we
de... As d.e Bn.-ger sehen, daß sie I<..inen Widerstand h.i.,en Irinnen e"^,
InH^'d'/«- r t'":"""^"." ''"■"' ""•' '''"•'•^"-''-" '^i^- '"'-'t ••-" Kö.S"
f.". ifl'lel T • ";/-;•'', ""''' ^T "' ''' '^"'''S'"^'-'*^" -^t-dt selbst be-
.... 1 - v.elleKht .n Hulach -. sehließt du.-ch Ve.-mittlung Heiv.... He,-
thods von /ahrn.gen und ande.-er Fürsten Frieden n.il fhili,,,,: d.-r Köni.^
gibt alle Lel.e.. d.e sen. Vater und sein Bruder von. Hislun. ' halb-n I..;
frei, ^vogegen B. Ko..rad ve.'sprichl. die slaulisel.e Sache n.it alle,. Mitt ■ n"
m unlerstutzen. -- A.n.. Marbae. Schulausgabe S. 74 ,u 1199: Bex PI '!
hppns ,te.-u,., collectü exe.-citu ten.po.e inessis Alsacian. peciit et' om.fe
fr,m,e,,tun. pessu.nded.t. adve.sas do.nos Ruohaco conf.-egit. „.ulla pr '
sKl.a A.ge„t.nens,s episcopi et con.itis Alberti destruxif ipsan.qne c vil-
tein Argent.na,.. obsedit. Tande,.. ...ediantibns Berlholdo duce de Zei, -
gen et ah.s ...ult.s pnncipihus talis co.nposilio pacis inier .-egen, et epis-
copun. A,g,.n t.nensen. (acla est. quod beneticia, quae pater ef frater suus
ab ep,scop,u tenuerunt. on.niu.odis libe.-a din.itte,-et, et episcopus ei ad
.etine.ula regn. guben.acula p,-o posse fave,-et; Chron. U,-sperg MG S^
XXllI 3b.S z., 1199: (I'hilippus) ad obsidionen. A,-genlinensi's c^vita is ,m,:
pej-av.t. üb. suburb.a prins incendit et te.-.as civimn vasla.-e cepi T ,.c
v.dentes cves, se no.. posse resiste.-e. Pl.ilippun. tai.,,aa... don.h.u.n n,-o.
pnun. .„ ov.taterecepe.-unt et ei lidelitaten. iu.-ave,-unl: episcopus ucle
.n grat.a,,. .ps.us (reg.s) red..t; Ch.on. Ebe.-shcin.. MG. SS. XXlll 448
r,,Iiore' V . """" '«'"'"' A'-^"^"""" "''s^^'lit- et diu labora.,; ea...'
SKb.ge.e sdn, et non profic.ens, facta con.positione per inte.-positas qnorun-
da... p,,nc.pu.i. pe,-s„nas fiectitu.-. et .-ecedit; B.aunschweigische Jld .-
chromk MG. Scr.pto,-. qui vernacula lingua usi sunt II, 524 : Nu halte kev-
1 I.e II an dhe... ers en sun.ere dar,.ach ; ij dhamite her St.azbn.ch belach,
dhe outen stat „f dhe... R,„e. || Durch dazse koninc Olleline |, hulphen so
gioz, II dhes .n. weyn.ch a.i „. vo,-d,-.,z. || sus cnghete her dhe vesteii 1
Reinfnrdst "mG ".'' vv^ "rf '"' '.T''^" « ""^^•- '^'"''"-' 1-*-= ^■
Ke.nha.dsb.. MG SS. \\\, obl zu 1199: Philippus ci.cite,-, ut aiunl
t..u... .n.l.u,., collec a .n..nanissi..,a n.ililun. et pugnato.u.n co pia di e it
A.ge.. .,,a.n, üb. ord.nata obsidione appücalisqne n,u,or,n.. tonnentis i'
Mtatensen. cuni ah.s co,n,l,bus et auxilia.üs inhvi n.uros vallavit episconu.,
;i". 'Inhpp. elect.oni ac,-iter obslilerat et euin nnn.qua... futu.'u , .v "l:
pubbce deca...averat: [..-ete.-ea cedes, incendia et depopulationes i.. p,-edia
Ph.l.pp. eatenusexe.-cue.-at, ut, si de a.nicis et pate.l.is pecuniis .,'1',-
at,one,n „on habu.sset. ad i,.co,..pa,-abiles delectus enn. den, epis o üs
deven.re co.,.pu bsset. super hiis ilaque I'hilippus ex anin.o per.n't.ts a^
te,nurale c.v. lahs cu.n rorliiu.s auxiliariis iuvasit et iactatis' ic„,il,t Z
qu. .n subn, n.s e.ani occupando opUnuit eisque p,-,.speritati; eventibus
w.lganbus et l„„,d.s .nc.edibile,.^ te.To.-en. int.a .»..ros ingessil. uni e i .n!
fro,,te pr.,na „. deditione.n abissent, si inviolabilis episcopi constantia no
ul.st.l.sset. lande.,, vero. t,-actu ten.po.-is et depopulatis provinciis ac per-
petrat.s ced.bus delatigati, bu.-genses suggessernni episcopo. ut cun, Phi-
hppn se con,pone,-el. asseientes. e,M„ liquid,, cunctis de.„o„st,-asse, quod
n.gralan, nabe.vt ,„ ,n,pe,-,o Pi,ilip,,i sublin.atione,,,. si „nive.-sita. ni-inci-
l'M,., ,n e.nn non co„co.-da.-ent. denique sciens pontifex. turpen, ess.'- omnen.
pa.-le„,, s. suo u,nve,-s<, no., congrueret. i„,-i sno ,-e,„n,ciavil. valva. civi-
at.s apennt cun. Philippo con.posnil. excepliono lan.en |.,e,nissa. ut^ paci-
hcus ,nl,-a,el, ovilalenses inde.npnes exisicent atqne e.nnnilalibus eccle-
s.e nun.qna.n postea „isulla.el. Sicpie pontilex cun, Philippo concordans
Hl aux,l,u,n e, cun, su,s concurrit atque ei in posle.-um se sei-vil,,,-,,,,, (a,n"-
ts*
374
Korirad IT.
1199
quam iiiiperatorie maipstali.s (i]>ifii-i fuleliter spospondit ; Ann. Novesienses
(Marlene, Collectio veter. scriptor. IV, 5(16) zu 119!): rex riiilippus Argen-
tiiiam obsedit, IJiiliiaciiin el niulta jn-aesidia episcopi Argentiiieiisis et Adel-
l)erti cüuiitis de Dageslnugii conlVingeiis solo aequavit; Aufzeiclinung Ma-
ternus Berlers (Karlsruher Nachlaß Grandidiers) (niclit wie Geny , Jahr-
bik-her der Jesuiten zu Rutach II, 589 angibt, zu 120C): . . . indignatus
Pliilippus se a pontifice spretuni collecto exercitu in Ottonem magiias co-
j)ias niovet, Argentinain obsidione cingens: cum vero experiretur Conradum
de Hymenburg episcopum Argentinensem partes Ottonis sequi et civita-
tem Argentinam tueri, grandem exercituni praecipue in terras episcopatus
Argentinensis movet, Moltzheimb et Epfich oppidulos expugnat et loca
multa igni consumit et inisere depopulatur. itaque Conradus Rubeaci ob-
sidionem timens coenobium praedictum (s. Valentini) niaiori parte demoliri
praecepit, ue oppidum et arx ex eo exitialeni experiretur obsidionem ;
ebenso Maternus Berlers Deutsche Chronik (Code bist, et diplom. de Stras-
bourg II, 12 und 14); Bericht in der Urkunde B. Heinrichs II. für St. Va-
lentin bei Rufach 1211 (Würdtwein. Nova subs. X, 261 nr. 95 aus Or.
des bischöfl. Archivs im Straßburg. Palast; Notiz bei Berler in Ceny, Jahr-
bücher der Jesuiten zu Riifach II, 5S9): Conradus episcopus ipsum castruni
muniens vineas eoruni muro ipsius castri adiacentes exstirpavit; Urkunde
B. Johanns I. 1323 (angef. von Grandidier, Oeuvres bist. III, 805): de de-
inolitione aedificioruni prioratus Rubeacensis, oliiu iuxta castrum Ruliea-
cense in monte positorum de mandato bonae memoriae domini Conrad! Ar-
gentinensis episcopi, pro eiusdem castri et totius districtus Rubeacensis
necessaria conservatione facta; Urkunde B. Friedrichs II. von 1393 (an-
gef. von Grandidier a. a. 0.): (prioratus s. Valentini) destructus fuit propter
guerras ecclesie nostre Argentinensi niotas, pie recordationis Conrado pro
tunc episcopo Argentinensi, ac dictum castrum Ruebacense et muri oppidi
nostri sanctae Crucis cum lapidiiuis nionasterii dicti prioratus fuerunt edi-
ficati; Legende der hl. Aurclie (aus Stral'b. Breviar von 1399 bei Gran-
didier, Strasbourg I pr. Iti nr. 7): cum I'liilippus rex civitatem Argen-
tinensem obsideret, quidam tyrannus eryptam sancte Aurelie introivit . . .;
Urkunde B. Heinrich"B II. von 1210 (angef. vtji Grandidier, Oeuvres bist.
III, 82) : ecdesia s. Arbogasti in suburbio Argentinensi constituta ... ab
exercitu domini Philippi regis, tempore quo Argentinam possederat, fuu-
ditus intus et extra destructa; vgl. auch Hertzog, Edelsasser Cronick
5. Buch S. 224. — Es ist klar, daß die Cron. Reinliardsbrunn. und Ma-
ternus Berler die Kriegsziige von 1198 und 1199 zusammenwerfen. Eine
genauere Datierung der Belagerung von Straßbnrg ermöglicljt eine Ur-
kunde König Philipps für Herzog Ludwig von Baiern und Kloster Ensdorf:
ante Argentinain Juli 10. — Mon. Boica XXIV, 42 nr. 18. — Böhmer-
Ficker nr. 29. — Über den Zug König Philipps s. Böhmer-Ficker nr. 28^
Vgl. auch den Bericht der Kölner Königschronik. Reg. nr. 690; Königshofen:
Chroniken II, 443. Die Belagerung der Stadt Straßburg und die Zer-
störung ihrer Vorstädte halte eine neue Befestigung zur Folge, die die
sogen, zweite Stadterweiterung einschloß. An einem der neuen Tore, dem
Speyrer- oder Bischofsburgertor, fand sich zu Ende des Mittelalters das Bild
eines Bischofs mit der Umsdirift : Conradus de Himenburg, fidelis Argentinensis
episcopus. Beschreibung des Tores, das 1783 abgebrochen wurde (vgl.
Grandidier im Almanach d' Alsace 1784 p. 293), bei Silberniann, Lokal-
gesch. Straßburgs S. 59 und Wimpfeliug, Catalogus p. 56. — Die Stadt-
erweiterung bot auch wohl den Anlaß zu dem Beschluß der Straßburger
Bürgerschaft, von einem Teil der städtischen Almende Zins zu erheben :
acta temporibus illustri principis Cünradi de Hflneburc Argentinensis epi-
scopi. — Or. Str. Hosp. A. nr. 5086. Hängesiegel abgef. — Wiegand,
Straßb. Urk. B. I, 119 nr. 144 aus Or. — Die Beurkundung erfolgte aller-
dings wohl erst nach dem Tode B. Konrads. 705
Koiirad TL
375
Jniiunr "2 I
Stüizel-
)roiin
April
April 9
Slra(51)ursi
Straßl)urg
Zeiijje in der Url<iimle K.itiig I'liiliiips, diT dem Kr/.i). Adaliieit von Salzlmii,'
die Heciite luid Hesit/.un<;en seines Kizslifts hesläligt. Lünig. lieielis-
ai-eliiv X\'I, ".iC.i. — Bölinier-Fitker nr. 32. 7()(;
i)euriviindet, dal! sein Maiscliall Werner in der Kireiie von Honau eine
Pfründe von seinem Allod gestiftet liabe, damit ein vom gemeinen Konvent
erwählter, vom Propst eingesetzter Priester in dieser Kirche Gott niid dem
hl. Michael diene nnd täglich, anßer an Feierlagen, eine Messe liir das
.Seelenheil des Stifters und seiner Verwandten lese, üeslialli üherlru"
Werner den I5rüdern sieben Äcker Feld nnd die Hälfte einer Mühle in
Rimigundeheini; zur Besoldtuig des Priesters ai)er gab er einen Hof in
Hirtencheim und einen Keller (cellariuni) im Bezirk (atrium) der Kirche,
il Äcker Feld nnd .S Äcker Weinland in Osthovin. auf dem UfTenberc
und in Wigersheim einen halben Mansiis und einen Hof in Honauwia. Da-
für bedang sicli Werner noch für sich und seine Familie eine Grabstätte
mitten im Chor der Kirche aus, falls sie im Bistum sterben sollten. Huius rei
testes sunt: Eberhardus maioris ecclesi^ prepositus,rdalricus decanus, Bertol-
dus cantor, Heinricus custos. Albertus Honauwiensis ecdesitj prepositns, Hen-
denricus de Borre. Fridericus de Antringin, l'dnliicns de Honiwilre, Al-
bertus decanus Honauwiensis, Cnnradiis custos, Tdahicus cantor, Albero
scolasticus, Gerungus, Bertoldus, Hugo diacones, Kudolfus diaconus, Cün-
radus, Albertus. Uietlierus; ministeriales Walterus. Rudojfus causiticus,
Albertus vicedominus, Burkardns de Porta lapidea. Bnrkai-dns Puer, Cüno
de Bischovisheini, Burkardus prefectus et Theodericus frater eius, Gunt-
herus, Humbertus. Wernherus de Wolfganginheini. Heinricus pincerna de
Bischovisheini. Heinricus de Sulce, Hugo Mors, Eberwin, Bilgerin, Kudolfus
de Brumat: Wernherus Vilnius, Burkardus de Ehinheim. Fridericus Dis-
pensator, Reginboldus, Erbo et Wernherus iudices, Ortlib, Erbo de Bru-
mat, Hugo, Sigefridns, Cunradus de Aquis, Cünradus de Ühtingin. Cun-
radus de Hehingin. Acta sunt hec anno incarnalionis dominice 1191». —
Or. Str. B. A. G 4-209 {-2) mit vier Hängesiegeln, deren Legende unleser-
lich. — Wiegand. Straßb. Urk. B. I, 112 nr. 137 aus Or. 707
Zeuge in der Urkunde Graf Alberts von Dagsburg. der bei einem in Ge-
meinschaft mit B. Konrad und andern Grafen, Edlen und Herren unter-
nommenen Besuch der Abtei Stürzelbroun dieser eine ganze Salzpfanne
schenkt. — Erwähnt bei Calmet, Notice de la Lorraine H. 540. «08
Zeuge in der Urkunde König Philipps, der die Abtretung des Patronats zweier
Kirchen durch die Grafen von Dagsburg nnd Saarwerden an den Bischof
Bertram von Metz bestätigt. — Böhmer. Acta imperii selecla I, 195 nr. 214.
— Reg. Böhmer-Ficker nr. 45, wo B. Konrad in der Zeugenreilie ausge-
lassen ist. 7(^9
anwesend auf dem Hoftage König Philipps. Hier wird B. Konrad neben
dem B. von Basel, Herzog Berthold von Zubringen u. a. als Vertreter der
staufischen Partei bestellt, um unter Leitung des Erzbischofs von Mainz
am 2.S. Jnli zwischen Andernach und Coblenz mit den Vertretern IHtos
von BrauMschwei;; zu Ausgleichsverliandlungen znsammenznkiunmen. —
Bericlit im Brief Ottos an Innocenz 111. — Registr. Innocentii HL de ne-
gotio imperii ed. Baluze I, 094 nr. 20. — Böhmer-Ficker nr. 45». 710
Graf Berthold von Nimbnrg verkauft die Burg (urbs) Xuwenburch mit den
Ministerialen und allem Zubehör der Straßburger Kirche. — Aini. Marbac.
Schulausgabe S. 76 zu 1200: Bertholdus conies de Nuwenburch in Bris-
gawia . . . urbem Nuwenburch cinn minislerialibns et appendiciis suis Ar-
gentinensi ecdesie in proprielalem dedit, pecnnia tarnen medianle. — S.
aucii das folg. Reg.
11
Koiirad II.
kauft vüin Grafen Bertliokl von Niinburg Besitzungen in den Vogteien (ad-
vocatia) \'ileniaiescelle und Seiden, in den Höfen (curtis) Riegol und Her-
boltsheim. — Bericlit in der UAunde König Fnedriciis II. 1^214 Nov. 21.
- Böhmer-Ficker nr. 752. — Nach Reg. nr. "20 und nr. 722 befand sich
unter den Rechten, die Graf Beithold dem Biscliof veikaulle, auch das
Patronatsrecht über die Tvirclien von Vihnarzell und Seiden. — Datier-
ung Wühl etwa gleichzeitig mit Reg. nr. 711 anzunehmen. 712
beurkundet, daß er, nach dem Beispiel seiner Vorgänger, einen Hof neben
dem bischöflichen Palast zu Straßburg, der der Kirche gehört, dem
Kloster St. Fides in Slecestat mit Zustimmung und Frlaiibnis (consensus
et coniventia) des Domkapitels und unter dem Beifall (favor) der
übrigen Getreuen übertragen hat mit der Bestimnumg, daß das Kloster
den Straßburger Bischöfen jährlich als xVnerkeiniungsgebülir (pro recogni-
tione domini) sechs Denare Straßburger Münze am Martinstage zahle.
Haue traditionem tarn nostro quam capituli nostri sigillis comnumiri feci-
mus . . . .Testes antem et cooperatores huius facti sunt hü: Eberhardns
maior prepositus, ülricus decanus, Henricus custos, Morandns scolasticus,
Burchardus archidiacouus, Arnoldus de Masche, Rudolphus scultetus, Burc-
hardus de Ehenheim scultetus, Hartemannus de Cunisberc, Dietmarus scul-
tetus de Slecestat, Hartlieb, Hugo, Dorfmanims cum aliis quam pluribus.
Factum est autem hoc anno ab incarnatione domini 1200, regnante Phi-
lippo Romanorum rege. — Würdtwein, Nova subs. X, 188 nr. 60 aus
Or. des Archivs im bischöfl. Palast zu Straßburg; Wiegand. Straßb. Urk.
B. I. 113 nr. 138. ^13
Domdekan Ulrich und das ganze Kapitel der Straßburger Kirdie beur-
kunden, daß Walter der Junge (puer), der Sohn des ehemaligen (quondam)
Schultiieißen Walter, nachdem er einen Zehnten in Bazendorf nach Lehens-
recht (iure feodali) erhalten hatte, dem Abt Peter von Nuwenburc und
dessen Kollegium wegen des Zehnten des Hofes Harthusen vor dem Ge-
richt B. Konrads verklagte (in causam coram C. trasit). Er behauptete
da, daß der Hof von Anfang an dem Pfarrbezirk (parrochia) Berstein zu-
oeteilt war und also, auch diesem Zehnten zu zahlen habe. Demgegenüber
erklärte der Abt, daß sie niemals Zehnten von dem Hofe gezahlt hätten,
einmal auf Grund päpstlicher Privilegien, dann auch, weil die Zehnten der
Hofkapelle auf dem genannten Grundstücke gehörten, die allerdings vor
Alter zerfallen sei. Durch Graf Reinald sei die Besitzung dem Kloster
o-egeben worden unbeschadet (non obstante) der früheren Schenkung des
Prfesters Hartmann an die Straßburger Kirche, da der Streit darüber auf
der Straßburger Synode (soUempniter et publice in synodo Argeutinensi)
o-eschlichtet wurde. Nachdem Walter dies zugestanden hatte, verzichtete er
mit seinem Sohne Eberhard vor der ganzen Straßbnrger Kirche und den
Ministerialen auf jeden Anspruch auf den Zehnten von Harthusen. Ut hec
carta robur habeat et vigorem , eam sygillo capituli nostri et ipsius
Uualteri appensione decrevinms muniendam. Acta sunt hec in synodo
Argeutinensi anno doniinice incarn. 1200, iudict. 3, venerabis (sie !) Cuon-
radi Argeutinensis episcopi presulatus tempore. Testes : Eberhardus maior
prepositus, Fridericus cantor, Morandus scolasticus, Ciinradus, Ci'inradus,
Burchardus, Bertoldus, Albertus archidiaconi. Heinricus custos; ministe-
riales: Uuernherus marscalcus, Rüdolfus scultetus, Albertus vicedominus,
Burchardus prefectus et alii quam plures. — Or. Hagenau. Spitalarchiv.
3 Hängesiegel abgef. — Schoepflin, Als. diplom. I, 310 nr. 370; Würdtwein,
Nova subs. X, 198 nr. 70 aus Neuburger Charlular mit 1201. — Vgl.
Reg. nr. 376, nr. 724 und nr. 729. 71-4
investiert den Werner von Hattstatt und seine Brüder mit den Gütern, die
der Graf von Kyburg besessen hatte. — Schoepflin, Als. illust. II, 645^.
— Die ohne jeden Beleg gegebene Nachricht erscheint sehr zweifelhaft. 715
Koiirnd
Anfang
März 1
Jnni 3
n<ii-li
Juli 3
Hagenau
(1200-01
Auglist)
soll Utü. IV dei- rheinaufwärts von Main, i.is Speyer un.l Wnüenlung vor-
düngt, gerufen haben. - (.hrun. L l.ersj.ein.. .M(;. SS. XX 111 44S uacir den.
I .■rui.t von ,1er Belagerung Slraül.urgs .Inrel. Koni, Phil' ,' '^^ , ' ^
slatun nns.s.s n,unns Uckloni . . .se cun.plieen. ollerl. quo.l n.unitu. veni"t
laeilem s.b, m has partes ingressum fide prestita n.inislrare spondel'
gandet .ile, et de tautoris ope fidu.ialns iter aggreditur. et sine lifli ^ !
täte donec ad c.v.taten, Wisenl.nr.l. pn.licis.ens ! ... - Die Er/äl.ln,"'
che n, ken.er )Ve.se /.,, der .uns! I.ekaunlen Stellung H. Konrads n, Koni«
HMhpp pal.t, hat Abel, Knnig l'Inlipp .>.. aö4, mit Unordnnn,^ in, 15e,3
der Lbershenner Chronik erklart; Winkehnann . .lahrbücher l'hilipps von
Schwaben J, r>0; hat angenomn.en, daß der Mis.hot sidi trotz, des kurz,
vorher abgcsch ossenen Friedens mit l'hilipp wieder ,rut Ollo eingelassen'
h be und .tulzl s.ch dabe. auch auf den Brief .Magi.ler l'hilipp.s^n den
^ ml JV r ^;^ V""" ^'"■'"""'''"'« »-■ J*- weiten erieheint narh
dem Buefe Innoeeuz 111. lieg. nr. 717 sowie nach Reg. nr. 71S und 7->i
in denen B Konrad im (letblge König Philipps genannt wir.l. ausrä-'
sehlossen. Dagegen mag seine Sympathie für Otto IV. nicht erlosciren
sen,. und s.e gab Anlaß zu den (iernchten. deren Xiederschla,^ wir indem
Bericht der Lbershenner Chronik und in dem Brief Magister Philipps ünden.
71(5
Briel Pjipst Iunocenz;ill au B. Konrad 11.: Kürzlich habe er aus sicherer
Quelle erlahi^en daß der Bischof sich zwar notgedrungen dem He.X
I h,l,|.,. v.M Schwaben angeschlossen habe, aber dem König Otto, dein
gewa Uten Uömischeu Kaiser, der auch ihm, dem Papst, angenehm sei
und den er mit Gottes Hilfe noch krönen werde, im Heizen noch zu5
tan se,, dessen Anhänger er ja auch von Anfang an gewesen sei und dem
er den Treueid geleistet habe. Er ersuche den Bischof daher aufs drin-.-
ichsle, da er selbst n.dit zwei Leuten zur Erlangung des Kaisertums be-
lullluh sein könne, und da er die Person des Herzoss in dieser ^iclie
zurückweisen. Otto vielmehr als König annehmen müsse, ohne Rücksicht
auf einen etwa dem Herzog geleisteten EitI, den er. der Papst, .a-lö^t Inbe
dem Könige öllentlicli sich aufs eifrigste anzuschließen und Ten.; Partei
aufs wärmste zu unterstützen. Aiulernfalls müsse er schärfer gegen den
Bischof vorgehen. - Grandidier, Oeuvres III, -2:10 ,„•. (0:5 aus o.d Vatl-
caii. ur.415; Brequigny II, 1086 aus Or. in Straßburg. - Böhmer-Ficker
T-^.'**-..7.rT"^' "'■• ^-^«- - -C'^'-'" ian. pridenr. - IW; e I^
gleichem Wortlaut an den Bischof von Basel, Graf Albert von Dagsburg
u id Graf Rudolf von Habsburg. - Keinesfalls sind diese Briefe des P-^pstes
"'" .'^r';. '": .^"'f "•'»'^ Slellnnguahme des Bischofs zu werten: Der
erwähnte Lid ist der im Jahre 11!)8 geleistete. 717
Zeuge in der Urkunde König Philipps, der die Abtei Neubnrg in ihrem Be-
sitz bestätigt. Meister, Die Hohenstaufeu im Elsaß Sil!, „r G -
Böhiner-Ficker nr. 55. ' V,o
< lo
als Anhänger Komg Ottos IV. geu;mnl. - Bericht des päpsllicheu X.dar.
Magister Philipps, an Innocenz 111. über die Slelbim,^ .l'r P.nieien nul
dem l'ürstentag zu Mastrichl. w., -.l,,- päpstliche Le^-at Guido von Pales-
triiia die Anerkeunniig Olb.s durch Innocenz verkündel hatte. - iU-i-^tr In-
nocenln 111. de ueg. iinp. ed. Balnze I, 710 nr. 5;) : ... dominu' Ar^-en-
tineiisis ac plures de superioribus nobiscum siiiil. - Böhmer-Ficker nr <)«'i7(;
- Vgl. Reg. nr. 716. ' 71!»
l'apst Innocenz 111.
•Ilt
f die Beschwerde der .Mönche
\i)U \'ilniar-
Zell, daß B. Konrad das Patronatsrecht un.l die Voi;tei über .lie Klö.ler
\dn.arzell und Seiden auf unrechtmäßige Weise als (ieschenk des Edlen
378
Kourad II.
1200-
1201
1201
Sept. 4
Dez. 5
Hageiiau
Slraßburg
B(ertli(pkl), Grafen von Nimburg, empfangen habe (Reg. nr. 71:2), die Abte
von St. Blasien, B. von Alpirsbacli und M. von Pairis znr Untersuchung
der Sache. Diese urteilen zu Gunsten der Münclie und legen dem Bischof
auf. von seinem angeljüchen Patronatsreclit künftig zu schweigen. — Be-
riclit im Brief Papst Innocenz" IIL an die Äijte von St. Peter, St. Maria
und Tenncnbacli Reg. nr. T^iä. '"-O
appelliert durcli Schreiben an die Äbte von St. Blasien, Alpirsbach und
Pairis gegen deren Urleil in seinem Streit mit den Mönclien von Vilmar-
zell (Reg. nr. 730) an Papst Innocenz 111. - Bericht in dessen Brief an
die Äbte von St. Peter, St. Maria und Tenneubacli. Reg. nr. 7:2:2. 731
Brief Papst innocenz' 111. an die Älite von St. Peter, St. Maria und
Teimeubadi: Bericht über den Verlauf des Streits um das Patronatsrecht
über die Kirciien von Vilmarzell und Seiden (Reg. nr. 7:20 und nr. 721).
Da B. Konrad zu dem zur Verhandlung seiner Appellation festgesetzten
Termin weder selbst erschien noch einen Vertreter sandte, überträgt der
Papst den Empfängern des Briefes die weitere Untersuclumg. die sich auf
eine Bestäli"-img oder Verwerfung des ersten Urteils zu beschränken bat.
Jedenfalls sind B. Konrad wegen seines Nichterscheinens zur Appellation
die Kosten aufzubürden. Sollte einer der drei Richter am Erscheinen ver-
hindert sein, so sollen die beiden andern nichtsdestoweniger das Urteil
fällen. — Abschr. Karlsruhe G. L. A. Kopialbücher nr. l!2'.l3 fol. 34. —
Abschr. aus Or. des Archivs von St. Peter im Karlsruher Nachlaß Gran-
didiers. — Inuocentii III diplomata ed. Brequigny 11, 108(5. -- Böhmer-
Ficker nr. 5762; Potthast nr. 1464. — „Dilecti filii pauperes." TC'i
Zeuge in der Urkunde König Philipps, der dem Abt Friedrich von Luxeuil
und seiner Kirche Besitzungen und Freiheiten bestätigt. — Galiia christi-
ana XV, 5S. — Böhmer-Ficker nr. 63. ''23
beurkundet dem Kloster Nuvenburc den Besitz der curia Harthusen: Ein
Priester Hartmann aus der familia des Grafen Peter von Luzzelnburg be-
saß nach seinem Eintritt in den geistlichen Stand und nach seiner Priester-
weihe (in clericatum assumptns tandemrpie ad presbiteratus ordinem pro-
motus) das Gut (prediura) Harthusen mit allem Zubehör, nämlich niit der
Hofkapelle (capella curialis), mit Zehnten, BaumpHanzungen (arbustum). Äckern
und Wiesen in bestimmter Abgrenzung (certis distinctum ac limitatum ter-
minis) lange Zeit ungestört. Als er sein Ende nahe fühlte, übertrug er
das Gut mit der Kapelle und allem Zubehör, das nach alter Satzung von
dem Pfarrsprengel losgelöst war (ab omni iure parrocbiali ex antiqua in-
stitutione absolutum), dem Straßburger Domkapitel. Auf die Anzeige von
dieser Schenkung erhoben die Erben des Priesters sowie Graf Peter Ein-
spruch (cum absque ipsorum coniventia hoc actum fuisset). Bei der Erb-
teilung entstanden aber derartige Zwistigkeiten, daß das Gut bis zur Zeit
des Grafen Reiuald — nach dem Tode seines Vaters, des Grafen Peter,
— öde und unbebaut blieb, bis der erste Abt von Nuvenburc. Ulrich, den
Reiuald bat, ihm das herrenlose Gut (tamquam pro derelicto habitum) durch
die Hand seiner Mutter, der Gräfin Yda, zu geben. Dies geschah mit
Zustimmung der Erben Hartmanns. Erst nach geraumer Zeit bestritten
(questiouem suscitavit) der Dekan und die Straßburger Kirche wegen der
frühereu Schenkung dem Abt und dem Kloster den Besitz und begannen
den Rechtsstreit (Htem) von neuem. Auf den Rat kluger und guter
Männer wurde folgende Entscheidung gefällt: das Kloster Nuvenburc zahlt
au den Dekan und die Straßburger Kirche jährlich in der Woche nach
Epiphanias (in octava epyphanie) 5 Solidi (monete publice) als Anerken-
Hung seines freien Besitzes zur Verteilung au (per) die Kanoniker, damit auch
diese die Rechtmäßigkeit des Vertrages bezeugen. Dem Vorgang der Päpste
Koiirad TT.
37f>
1201
folgend und belelirt dtiicli iirkiiiidliclie Sclirirtstüikf (Homaiioruin pontiK-
cuni in liuc negotii) vestigiis iiiiicrentes et st-riptis iiutenticis edocti) t)e-
stiüigl 15. Ivoniad dem Kloster Nuvenburg die curia Harlliusen mit ihrem
ganzen Gebiet (lerritorinm) und ZubeliOr. Vi aiitem hei- coirfirnialionis pagina
(Irma pernianeat et inconvulsa sygiiii nostri miininiine cani iussimus in-
signiri et legitinionini inscriptione testium sollenipniter roborari. Acta
sunt liec in aula lutstra Arfientiuensi anno doniiuice incarnalionis 1:201,
indicl. 4. Testes: ^iricns maioris ecciesie decanus. Fridericus cantor,
Morandus scolaslicus, Cünrat [tdelenbrui'ke|, Cnnrat [Gundelvinden], Her-
tolt [de Lüpfe], Heinricus custos, Albertus archidiaconi : niinisteriales :
Uvernherus marscalcus. Riidolfus scultetus, Aliiertus viceduniinus, liurc-
hardus prefectus et alii quam plures. - Unter der (ilica von der gleichen
Hand: ad postnlationem venerabilis et karissimi fratris nostri Petri ab-
batis. — Or. Hagenau. Spitalarcliiv. llängesiegel abgef. (Die [ ] einge-
klammerten Worte von wenig späterer Hand übergeschrieben). — VVent/cke.
Ungedruckte Urkunden (MIÖ(;. XXIX) aus Gr.: Zeugenregest Würdtwein,
I Nova subs. X, :>01 .Note f aus Nuuburger Cliarddar. - Vgl. Reg. nr. 376.
nr. 714 und nr. 72it. 704
bei Hufach beurkundet, daß er den Zins, den sein Dinghof /u Rubiacum aus Einkünften
zog, die ihm die Kirclie zu Marbach von zwei Höfen in Rubiacum und
einem in Westliahlen in der Höhe von zusammen etwa 30 Solidi weniger
6 Denare schuldete, der Kirche zu Marbach schenkte. Sein Todestag
solle dafür jährlich durch eine etwas reichlichere Mahlzeit der Kanoniker
gefeiert werden. Um die Schenkung für immer sicher zu stellen, fragte
B. Konrad die Ministerialen der Straßburger Kirche, ob er von den Gütern
der Kirche etwas zu seinem Jahresgedächtnis zu einer milden Stiftung
verwenden dürfe. Die Getreuen schwuren darauf, daß es dem Bischof
völlig frei stehe, vor allem, da er ja das Bistum so außerordentlich be-
reichert habe .... donationem sigilli nostri testimonio conlirmamus. Acta
sunt hec publice apud Rubiacum anno doniinice iucaniationis 1201. —
Or. Colmar B.-A. Obermundat B. 19 1. 1. B. mit Siegelschnur. - Würdt-
wein, Nova sub. X, 197 nr. 6!» aus Or. 725
Straßbnrg
beurkundet, daß die langwierige Zwietracht, die ihn und seine Vorgänger mit
dem Grafen Rudolf von Habesburch und dessen Eltern entzweite,
auf den Rat des Domkapitels, der bischöflichen Ministerialen sowie der
Straßburger Burgensen durch folgenden Frieden beendet ward: 1. Der
Graf und seine Erben sollen fortan für immer freie Mannen sein (de
cetero perpetuo liberi homines et absoluli) und bereit zum Dienst für
das Bistum gegen jedermaim: dafür hat ihm und seinen Erben auch der
Bischof als freien Mannen die Treue zu halten. Und weil der Graf sich
so dem Bistum veri)lliclitete, inid in Erwägung der großen und treuen
Dienste, die er bisher dem Bischof geleistet hat und künftighin nach seinem
Versprechen mit seinen Erben leisten wird, gibt dieser ihm in vielen
Streitpunkten nach. Er bestimmt !2., daß, wo auch inmier das Bistum
oder der Graf Leute oder Güter, die zum Hofe Rubiacum gehören, be-
sitze oder später bekomme, vor allem die villa Gebelischeswilre, daß dort
der Bischof allein die Bede (peticio) .haben und dem Graf oder dessen Boten
den dritten Teil aller Einkünfte zuweisen solle; dagegen müsse der Graf auf
Verlangen des Biscliofs mit seinen Rittern und Leuten beim Eintreiben der
Bede Hilfe leisten. 3. Die Gericlitsharkeit , die der Graf auf Grurul
der ihm vom Bischof verliehenen Rufacher Vogtei ausüben darf, soll er
nach Gewohnheit und Recht der Stadt Straßburg handhaben. 4. In
der genannten Vogtei darf der Graf nur nach AulTorderung durch den
Bischof zu dessen Dienst Herbergssteuern (hospicia) erheben. .">. Das
Allod zu Theirynbach, auf dem ein Haus errichtet ist. läßt der (Jraf dem
Bistum auf und erhält dafür ein anderes Allod vom Bischof /u freiem
W 1; II I /. c k c, KL'gustvii der liiscliül'u vuii StruBburg.
49
380
Konrad II.
1201
(1202)
Mai 31
Straßbiirg
1202
bei Rufacti
Eigen. . . . tarn iiostro quam capituli nostri atque burgensium iiostrorutn
iminimine sigilloruni ex parte iiostra corroborari fecimus, fidelis quoque
uoster cümes Rüdülfus proprio sigillo stabiliri precepit. Acta sunt iiec in
aula episeopali Argentiiiensi felicit^er anno verbi incarnati 1201, indictione 4.
Testes canonici niaioris ecclesi§ Olricus decanus, Fridericus cantor, Mo-
randus scolasticus, Heinrieus custos, Albertus, Cünradus, Bertholdus, Cün-
radus choriepiscopi, Heidenricus, Deithelnius presbi^eri, Arnoldus diaconus.
Otto, Walterus, Arnoldus, Lfldewicus, Hermannus, Olricus, Beringerus sub-
diaconi; de ininisterialibus Walterus et Rudolfus causidicus irater eins,
Piurchardus de Steniburgedor, Dtheodericus Stlieleim, Albertus Bagyro,
Guutlierus, Burcliardus l)urggravius, Dtheodericus frater eins, Eberhardus
lilius Walteri, Sigefridus de Ofwilre; de burgensibus Burchardus juvenis,
Fridericus Dispensator, Herl)o et Wernherus iudices, Rudolfus Mannelin.
Algoz, Burchardus Rypelin, Petrus, Reinbolth Virnech(orn), Wernher Vi-
tulus, Gozpertus de Spira, .toliannes Reizero, Orthieb, Heinrieus Lebelin,
Fridericus Hisynmang, Sigefridus thelon(earius), Olricus Horebarth, Cüno
tilius Deiniari, Rudolfus Wavirscarus. — Or. Str. B.-A. G 35 mit den vier
Hängesiegeln. — Schoepflin, Als. diplom. I, 309 nr. 368 aus Abschr.;
Würdtvvein, Nova subs. X, 194 nr. 68; Wiegand, Straßb. Urk. B. I, 114
nr. 139 aus Or. — Böhmer-Ficker nr. 10646. — Graf Rudolf von Habs-
burg befand sich in ahnlicher Lage gegenüber König Otto IV. wie B.
Konrad. Vgl. Steinacker, Habsburger Regesten nr. 84 und 85. — Zum
rechtlichen Inhalt der Urkunde vgl. Ann. Colmar. maior. MG. SS. XVll,
203 zu 1278: Item domino episcopo Argentinensi solvit dominium suum
a. d. 1200 a Wetilsheim usque in Sülze inclusive 50 libras tantuni, de
quibus terciam partem dedit landtgravio Alsatie; et nee scultetum nee ad-
vocatum ibidem habuit. — Vgl. Steinacker a. a. 0. nr. 86. 726
besiegelt neben dem Domkapitel die Urkunde des Straßburger Dompropsts
Heinrich über die Verwaltung des Stiftslehens Lanqsertheini presi-
dente sancte Romane sedi domino Innocentio tercio anno pontiticatus ip-
sins 5, sub antistite nostro domino Cfini'ado anno episcopatus ipsius 13.
— Or. Str. B.-A. G 2709 (5) mit zwei verstümmelten Hängesiegeln. — Würdt-
wein, Nova subs. X, 202 nr. 71 aus lib. sal. 1347: Wiegand, Straßb. Urk.
B. I, 116 nr. 141 aus Or. 727
Ijeinkundet, daß der Herr Propst Hcinricli, der Dekan Gerold und das ganze
Lautenbacher Kapitel dem Kloster Schwartzendan alle Frucht- und
Viehzehnleu zwischen den beiden Wegen, welche die Klostergebäude um-
schließen, sowie die Vieh-, Garten- und Baumzelinten im Hofe Zerzendal
für einen .labreszins von einer halben Mark überlassen liaben . . . pre-
sentem paginani sigilli nostri impressione confirmamus, et sigillum Argen-
tinensis ecclesie cum sigillo chori Lutenbacensis apponi volumus. Acta
sunt hec publice apud Rubiacum anno dominice incarnationis 1202. Huic
facto testimonium perhibent Fridericus cantor Argentinensis ecclesie, Al-
bertus de Zabernia capellanus episcopi, Hermannus clericus, plebanus Ru-
l)iacensis Albero, Baldemarus plebanus de Sülze, Fridericus prepositus Mar-
i)acensis, Gotfridus prior de Swarcendan, Burchardus de Steini)acli. Ru-
dolfus camerarius, Rudolffus Coloniensis, Ulricus de Loven, Ruodolfus
scultetus et frater eins Waltherus. Burcliardus burggravius, Herterus, Al-
bertus vicedominus, Albertus villicus de Lambarteim, Conradus villicus de
Riburg et alii multi. — Vidinms von 1489 Colmar B.-A. Lautenbach nr. 23.
— Würdtwein, Nova subs. X, 206 nr. 72 aus Vidimus. 728
Der Pfarrer (plebanus) Bertold von Berstein klagte (questionem movit) auf
einer von B. Konrad abgehaltenen Synode gegen Abt Peter von Neuburg
Konrad TT.
381
1202
StraßLurg
(1190-
1202)
i'ltT, /.üg
nur durch
wegen einiger Zehnten der curia Harlhausen. Der Ueiiauptuii;.' JJertolds,
daß diese zu seiner Kirche gehören, iiält der Abt Verjährung und die Ver-
sicherung lehendei' Zeugen (lani prcscriplioneni (inani vivorum testiuni asser-
tionem obitiens) entgegen. IJertold appeUiertc dagegen an den Melropo-
htansitz, tanquain iudicium Argentiuensis ecdesie suspectuni haijnret. Doch
schon nacli wenigen Tagen erschien er zusaninien niil Aht Pet
seine Khige sowie die AppeUation zurück und erkhirle. daß
einige Pfarrkinder (parrochiani) zu der Forderung angestiftet worden sei.
Durcli Besciduß der Kirche (per sententiani ecdesie) wurde darauf dem Aht
und dem Kloster Neui)urg die volle Berechtigung auf den Zehnten zuer-
kannt. Acta sunt anno incarn. 1-202, epacta 2(5, Ind. ö, conc. 1. in pre-
sentia Cuonradi venerabilis Argentiuensis episcopi et prelaloruni eiusdeni
ecdesie. — Bei'icht in der Bestätigungsurkunde, die das Dunikapilel wohl
auf Grund einer gleichzeitigen Aufzeichnung ausstellte, „da infolge des
Todes B. Konrads und infolge der Kriegsstürme eine Beurkundung des
Urteils durch Untersdirift oder Siegel noch zwei Jahre später nicht er-
folgt sei". — Or. Hagenau. Spitalarchiv mit Siegel des Domkapitels. —
VVentzcke, Ungedruckte Urkunden (MIÖG. XXIX) aus Or. — Vgl. Heir.
nr. 376, nr. 714 und nr. 724. 729
beurkundet, daß Graf Hermann von Froburg im Pfarrbezirk (parodiia) Witten-
heim zwischen dem Steinbach und der villa Wlurichsheim von (de manu)
den Straßbm-ger Bischöfen einige Äcker als Ritterlehen (in militari feudo)
besaß. Da sie dem Kloster Steinbac ganz nahe liegen, bestürmten die
Nonnen den Grafen, sie mit ihrem Besitz zu vereinigen. Der Graf i^ab
ihren Bitten nach und resignierte die Äcker in die Hand des Straßburger
Bischofs unter der Bedingung, daß sie von diesem dem Konvent Steinbach
überwiesen würden. Der Bischof erfüllte den Wunsch des Grafen, da ei-
wohl wußte, daß es ihm wie seinen Nachfolgern auf dem Bischofssitz ver-
dienstlich (vitae aeternae meritorium) sei, wenn die christliche Gemeinschaft
(Christi familia) durch Lehen (stipendia) der Straßburger Kirche unterstützt
würde, und schenkte die Äcker dem Konvent (legitinia Iraditioiie donavit)
mit dem Auftrage, zu Maria Geburt der Straßburger Kirche jährlich ein
Pfund W^achs zu zahlen. Nos qui tum ex scriptis ipsius ecclesiae, tum
ex certa quonmdam relatione in praesenti negotio plenius instrudi factum
episcopi et comitis approbamus, et sigilli nostri patrocinio contirniamus,
et ad maiorem securitatem sigillum maioris ecdesiae volumus apponi.
Acta sunt haec publice Argentinae in daustro maioris ecdesiae aiuio in-
carn. dom. 1202. Testes sunt: H. praepositus maior et ideni praepo-
situs sandi Thomae et E. decanus, F. cantor, M. scolasticus, B. de Lulla,
H. de Heremberg, H. de Borre, l\. causidicus et alii nudti. — Dietler's
Chronik von Schönensteinbach her. von Schlumberger S. 71. — Der Ver-
mutung des Chronisten, daß die Beurkundung erst nach dem Tode B. Kon-
rads durch das Domkapitel erfolgte, wird man zustimmen müssen. 730
Erlaß an die Geistlichen der Diözesef Wie kostspielig und mühsam der Neu-
bau des Straßburger iMünslers ist, wissen alle, die die Stadt be-
suchen. Die Kräfte der Einwohner genügen daher nicht, so daß sich die
Straßburger Kirche als die gemeinsame Mutter an alle ihre Angehörigen
mit der Bitte um Hilfe wendet. B. Kourad ersucht daher, die Überbringer
dieses mit dem bischöflichen Siegel beglaubigten Schreibens freuiidiidi
aufzunehmen und sie nach Möglichkeit zu uuterstül/.en. damit sie dem l!i-
schof und den Städtern nur Gutes von ilirer Sendung beridilen können.
Auch ihre Untertanen sollen die Empfänger mahnen, diese erste Bitte der
Kirche wohlwollend aufzuneliineii und freudig Gaben und Geschenke zur
Vollendung des Hauses der hl. Gottesgebflrerin darzubringen, damit sie
W»
382
Konrad II.
(1190—
1202)
(119ß—
1202)
bei Meien-
heim
ihnen ein ewiges Heim im Himmel bereite. Alle, die durch Geschenke
und Dienste zur Förderung des Werkes l)eitragen, nimmt der Bischof auf
in die Gemeinschaft der geistlichen Güter, die es in der Stadt Straßburg
gibt. — Or. Str. B.-A. G 63 mit Einschnitt für abgef. Hängesiegel. — Wie-
gand, Straßb. Urk. B. I, 118 nr. 143 aus Or. - Vgl. Wentzcke, Urkunden und
Regesten zur Baugesch. des Straßburger Münsters (Straßburger Münster-
blatt IV. l(i) mit Lichtdruck. 731
Auf Bitten B. Konrads gab Härtung, der Neffe und Rechtsnachfolger eines
Ritters, dem der Ritter (miles) Berthold sein Gut (curiam sive fundum)
in Westhusen verpfändet hatte, im Glauben, daß auch das Patronatsrecht
ül)er die Kirche daselbst auf ihn übergegangen sei, diese bei Erledigung
der Pfarre dem Straßburger Kleriker Bruno, den der Archidiakon auch
wirklich mit Zustimmung des Bischofs einführte. Berthold aber behauptete
als Grundherr (dominus fundi), daß er sich ausdrücklich das Patronats-
recht vorbehalten habe und präsentierte den Priester T. dem Biscliof, der
sich weigerte ihn zuzulassen. — Bericht im Schreiben Papst Innocenz' HI.
an den Abt von Baumgarten, den Propst von St. Arbogast und den Kustos
von St. Thomas in Straßburg ülier die Erledigung des Streites 1205
März 15. — Schoepflin, Als. diplom. I, 312 nr. 372 aus Vatikan. Archiv
mit falscher Empfängerangabe. — Potthast nr. 2446. — „Cum Bertoldus
miles . '•"*
Die edle Dame Bertradis von Nutzdorf im Speyrer Bistum mit ihrem Bruder
und ihren Söhnen wird vor (coram) B. Konrad von Herrn Berthold von
Scharpfeidierg angegriffen, weil dieser sie an sich ziehen wollte (infestata,
eo quod ipsam dominam et eins progeniem iniuste sibi vellet vendicare).
— Bericht in der Urkunde B. Heinrichs II. von 1208 (Würdtwein. Nova
subs. X, 225 nr. 82). 733
schenkt den Brüdern der Straßburger Kirche den curia Ruoti clerici ge-
nannten Hof. - Melker Seelbuch (VViegand in ZGORU. NF. III. 19ft). 734
schenkt dem Kloster Allerheiligen im Schwarzwald ein Gut in Crisebom mit
allem Zubehör. — Bericht im Privileg Papst Innocenz' III. 1204 Februar 5.
— Würdtwein, Nova subs. X, 207 nr. 73. — Potthast nr. 2110. -
„Quotiens a nobis." — Die Gründungsurkunde Utas von Schauenburg be-
grenzt den Bezirk des Klosters im Norden mit Criseben und überweist
die Abtei der Straßburger Kirche und dem Bistum. — Schoepflin, Als.
diplom. I, 306 nr. 363. — Die Urkunde B. Heinrichs IL für Allerheiligen
1220 erwähnt die obige Schenkung und zählt neben Uta und ihrem Ge-
mahl, dem Herzog Weif, auch B. Konrad als Gründer des Klosters auf. 735
B. Lütold von Basel bestätigt auf Rat und Bitten (de maturiori consilio et
praecipue ad pelicionem) B. Konrads, durch dessen Schenkung die Nonnen
zu Steinbach bereits das Patronat der Kirche besitzen, daß die Pfarrkirche
(parrocliialis ecclesia) Wittenheim mit der Tochterkirche (tilia) Kingershenu
ihrer Arnnit abhelfen solle. — Or. Colmar B.-A. Schönensteinbach Lad. 7
nr. 1 mit Siegeleinschnitt. Undatiert. - Dietlers Chronik von Schönen-
steinbach her. von Schlumberger S. 69. - Bestätigung durch Papst Inno-
cenz III. von 1202 a. a. 0. S. 75. 736
anwesend nebst Herzog Berthold (V. von Zähringen) und den übrigen Grund-
herren (barones terre) im feierlichen Landding, als Ulrich (von Gotenburg)
einen Weinberg, genannt Lanzenacher, dem Landgrafen Rudolf übertrug,
damit dieser ihn der Kirche von Pairis in Treuen bewahre. — Etwas
spätere Aufzeichnung. Colmar Stadt-A. Pairis nr. 1. - Würdtwein, Nova
Koiirad IT.
383
(ii»ß—
1202)
1202
ük(.^'<.t(?)
sul)s. X, 184 nr. fi4 aus „Or." im Archiv der Alitei Pairis; Albreclil.
lJu{)i)ultsteiner Urk. B. 1, 61 nr. 49 aus Culmar. — Cber Üalieruiig s.
Albredit a. a. 0. 737
stirbt. — Jahr: Ann. Marbac. Schulausgabe S. 7S: Chuoiiradus episcopus
oliiit; KüiiigBJiüfen: Cliroiiikeii 11, (j4H. - Tag: Melker Seulbuch (Wie-
gand in ZGORh. NF. 111, 1!M») und Necrol. s. Thomae (Grarididier, Oeuvres
bist. 111, 94 N. 1): 1111 kal. Nov.; Necrol. Neoliurg. (Grandidier a. a. 0.):
111 iion. Nov.; Liber annivers. s. Thomae (Grandidier a. a. 0. N. 4): V kal.
Nov. in secundis vesperis compulsari debent omnes campanae et poni in
L-horo culcitruni cum (iuai)us candelis, tam in vigiba quam in missa ad
agendum anniversarium (Ainradi quundani Argentinensis episcopi. — Ije-
graben in der St. Andreaskapelle des Münsters, (kandidier, Oeuvres bist
III, 94 nach einer Notiz Specklins. — Ülier die AbbikUmg H. Konrads am
Bisciiofsburgertor s. Reg. ur. 70."). Vgl. Grandidier im Almanacb d'Alsace
1784 p. ^93. 738
Nachträge und Bericlitigiingeii.
Zu nr. lU. In überraschender Weise wird die liier angedeutete Anschauung, daß, gan/. ent-
sprechend der ältesten Tradition, die bischöfliche Verwaltung bereits unter B. Arbo-
gast inmitten der alten lllleste testen Fu(5 gefaßt liatle, bestätigt durch den Fund eines
Ziegelstempels, der nur geringe Abweichungen von der Abbildung bei SchoepHin auf-
weist. Damit ist einerseits eine unter Leitung der Kirche stellende Ziegelfabrikation
mit mindestens zwei Prägestempeln gesichert, andererseits weist der Fundort, ilie Xord-
westecke des Münsters, mit Sicherheit auf Bautätigkeit unter der Regierung B. Ar-
bogasts inmitten des ehemaligen Argeutoratum. — Fuudstücke vom Juni HKKS in der
Elsäss. Altertumssammluiig.
Zu nr. {'2. Das angebliche Original der Urkunde König Dagoberts für Kloster Schuttern befindet
sich in Karlsruhe G. L. A. Selekt der alt. Urk. A 1.
Zu nr. 3ö. Nicht der Kanzler Winilherius Kaiser Heinrichs III. und Heinrichs IV. gab Anlaß zur
Einführung des Bischofs Widegern als Wilgernus in die Urkunde Kaiser Ludwig des
Frommen für Kloster Ebersheim, sondern wohl die Verschmelzung Bischof Widegerns
mit Witgerius, dem Kanzleivorstand Kaiser Lothars 1., oder dem gleichnamigen Kanzlei-
vorstand Ludwigs des Deutschen.
Zu nr. G5. Ortsbeschreibung auch bei Herr, Bemerkenswerte mittelalterliche Schenkungen S. 40 ff.
Zu nr. 215. Für die, liofFentlich endgültige, Feststellung des Platzes, den B. Werner I. in der
habsburgisclieii Genealogie einnimmt, kann ich mich kürzer fassen, als ursprünglich
beabsichtigt war, da H. Blocli in der ZGORli. XXIII Heft 4 einen besonderen Aufsatz
„über die Herkunft des Bischofs Werner I. von Straßburg und die Quellen zur ältesten
Geschichte der Habsburger" veröflfentlichen wird, dessen Einsicht mir der Verfasser
gestattete. Soweit seine Darlegungen die vorliegenden Regesten berühren, stimme ich
seinen Ausführungen durchaus bei, so daß ich im Folgenden nur die Ergebnisse des
Aufsatzes in kurzen Sätzen zusammenfassen kann. Die älteste Cberlieferung. die für
die Abstammung B. Werners Fingerzeige bietet, die — höchstens interpolierte — Ur-
kunde Kaiser Heinrichs V. für Kloster Muri von 1114 (ed. Kieni, Das Kloster Muri
S. 41 in Quellen zur Schweizer. Gesch. III. 'i. — Stumpf nr. :U0(>) nennt ihn einen
Verwandten (parens) des Grafen Werner von Ilabsburg. (iegen die Reformbestrebiingen
aber, die u. a. in diesem Diplom licrvorircten. wurde in den ersten .laiirzelmteii des
1:2. Jahrhunderts, sicherlich vor 1 llUl, die aiigfbliclu' Stiftungsurkundo .Minis auf den Namen
B. Werners, der der Bruder Lancelins von Habsbnrg und Erbauer der Habsburg ge-
nannt wird, gefälscht (s. oben Heg. nr. 251). In der Urkunde Papst Innocenz' III. von
11:?9, in der die reformatorische Kichlung im Kloster Muri einen neuen Anhallspunkl
liriilel (ed. Kiem S. III. -^ .lalVe-Loeweiifeld nr. "'.KSi). erscheint Graf Werner von
llabsiiuig. den wir sonst als Sohn Ha(li>ols kennen, als NelTe (nepos) B. Werners. Der
Anschauung von der Zugehörigkeit des Bischofs zum .Mannesslamm des llabsburgischen
Geschlechts treleii die Acta Murensia und ihre V^orarbeit. die (ienealogie, die beide
nach einheitlichem Plane zwischen 1140 und 1150 verfaßt sind, in olTenbar anlihabs-
386
burgiseher Tendenz entgegen. Dies hat bereits Hirsch gegenüber dem Aufsatz Stein-
ackers (Zur Herkunft und ältesten Geschiclite des Hauses Habsburg in ZGORli. XIX,
181 bezw. 35i1) mit Recht stark betont (Die Acta Murensia und die älteren Urkunden
des Klosters Muri in MIÖG. XXV, 209 ; Zur Kritik der ältesten Urkunde des Klosters
Muri ebenda XXVI, 479 und Zur Kritik der Acta Murensia und der gefälschten Stif-
tungsurkunde des Klosters Muri im Jahrbuch für Schweiz. Gesch. XXXI, 69 bezw. 348),
wenngleich auch er navh dem Vorgange Steinackers B. Werner aus der Reihe der
Habsburger streichen will (Neues Archiv XXX, 208). In der Genealogie wird Werner
als kinderloses Mitglied des Geschlechts ganz ausgeschaltet ; in den Acta selbst wird
er zum Bruder der Ida. der Gemahlin Graf Radbots von Habsburg, aus dem Geschlecht
der älteren Herzoge von Oberlothringen. Wenig später nun als die Acta Murensia.
um 1160, ist der erste Teil der Ebersheimer Chronik entstanden (s. Bloch demnächst
im Neuen Archiv XXXIV Heft 1), wo B. Werner, der mit B. Werner II. zusammen-
geworfen wird, als Bruder Graf Radbots von Habsburg bezeichnet wird (s. Reg. nr. 247
und 248). In dem elsässischen Kloster galt also, unabhängig von der Geschichtschrei-
bung des Aargauer Klosters, um 1 160 Bischof Werner I. von Straßburg durchaus, und
mit Recht, als Habsburger. Nur der Platz, der ihm innerhalb dieses Geschlechts ge-
bührt, bleibt noch unsicher. Und hier hat wohl Bloch das Richtige getroffen, der
Werner als Sohn Guntrams des Reichen und als Bruder Lancelins, des Vaters Radbots
und Rudolfs I., einreiht. Damit erhalten auch die Nachrichten, die den Bischof als
Mitstifter des Klosters Muri und als Erbauer der Habsburg nennen (s. Reg. nr. 249
— 2iM), größeres Gewicht, ohne daß wir jedoch mit Bestinmitheit sagen künnen, in
welchem Maße er an beiden Unternehmungen beteiligt war. — Nach Abschluß des
Druckes erst erhalte ich durch die Güte des Herrn Dr. Steinacker die Aushängebogen
seines Aufsatzes „die ältesten Geschichtsquellen des habsburgischen Hausklosters Muri"
(ZGORh. XXIII, 387 ff.), der sich als Entgegnung auf den Augriff Hirschs im .lahrbucli
für Schweiz. Gesch. gibt. Auch seinen Ausführungen gegenüber nuiß ich meine oben
ausgesprochene Ansicht aufrecht erhalten. Die paläographische Untersuchung der so-
gen. Gründungsurkunde von Kloster Muri (Reg. nr. 251), die mir Herr Dr. Hirsch
durch freundl. Ül)ersendung einer Photographie ermöglichte, ergab mir vielmehr die
Gewißheit, daß auch aus äußeren Gründen ihre Fälschung nicht vor dem dritten, allen-
falls noch dem zweiten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts angesetzt werden kann. Da-
nach ist m. E. unl)edingt der Meinung Hirschs und Blochs beizutreten, die die Her-
stellung der Urkunde in die Jahre, 1114 — 1130 verlegen. Gegen die Ansetzung Stein-
ackers in die Jahre 1082—1086, „für die eine Bedrohung seitens der Lenzburger
bezeugt ist", vgl. auch Caro, Zur Urbarforschung (Histor. Vierteljahrsschrift IX, 171 f.).
Auch für die Frage der einheitlichen Fassung der Acta Murensia bringt Steinacker
keine neuen Gesichtspunkte vor. die die Ausführungen Hirschs zu widerlegen im Stande
sind. Jedenfalls vermag die Wortstatistik, wie Steinacker selbst zugii)t, hier in keiner
Weise „die gefühlsmäßige Erfassung der Diktateigentümlichkeiten" zu ersetzen.
Zu nr. 578. Gegenüber der hier ausgesprochenen Vernmtung, daß Beurkundung und Zeugenliste
des Diploms .Stumpf nr. 3982 zu 1166 Jidi 8 anzusetzen sind, erheben sich bei genauer
Nachpi-üfung so starke Bedenken, daß ich diese Annahme wohl endgültig fallen lassen
muß. Vgl. meine Bemerkungen: Zur Geschichte Bischof Theuderichs 111. von Metz
(Jahrbuch für Lolliring. Gesch. XX).
Orts- und Personenregister.
Wen t/. ukc-, Ilegcslüii Ul'I- Hiscliiife viiii .Sli-uUlmrit. .«
Yorbemerkunsf.
Das vorliogeiule Register der Personen- und Ortsnamen folgt im wesentlichen den bewährten
Gnindsiitziii. die für das J^lraBhiiigei- Urkundenhuch miBgebend waren. Einzelne Abweichungen sind vor
alh^m diireli den liesondereii Charakter des Regestenwerks geboten. Die hier aufgestelUen Leif,siU/,e sebließen
sieh in der Form eng an die „Grundsatz ■ für Anfertigung des Registers" zum Züriciier Urkundenhuch
Bd. II, bearbeitet von H. Zeller- WerdmUUer. au.
1. Vermerkt wurden die Nummern der Regesten, Personennamen mit der Jahreszahl ihres Vor-
kommens. Cüatc, die einer uneehteji Urkunde oder einer historiographischen Naehrieht. deren Unrichtig-
keit feststeht, entnommen sind, wurden dnich Sternchen kenntlieh gemacht.
i. Für die Einreihung der Ortsnamen war die heute gebräuchliche Schieibung als Hauptsehlag-
wort maßgebend. Unter der moderneu Form wurden die wicliligsten im Text vorkommenden Aliwaud-
luiigen zusammengestellt, die an ihrer alphabetischen .Stelle nur mit Verweisung auf den Hauptartikel
zitiert wurden. Die Verweisung erschien unnötig, weim die betreffende Namensform in den drei ersten
Buchslaben mit dem Hauptschlagwort übereinstimmt.
3. Das moderne .\lphabel ist b ibehaUeii, nur C ist mit K unter letzterem Buchstaben zusammen-
gezogen.
4. Die Ortsnamen sind nach ihrer heuligen politischen Zugehörigkeit zu Verwaltungsbezirken be-
stimmt. Dabei sind meist die im letzten Bailde der Diplomata (Monumenla Germaniae) gegebenen Ab-
kürzungen benutzt: k. = Amt, abgeg. — abgegangener, Arr. = Arrondissemenl, BA. = Bezirksami, bad.
= badisch, belg. = belgisch, bair. ^ bairisch, Bz. = Bezirk. Bz. H. = Bezirkshauptmannschaft, Dep. ^ De-
partement, Dislr. ^ Distrikt, eis. = elsiissisch. frz. ^ französisch, Gde.- = Gemeinde, gl. N. = gleichen
Namens, hess. = hessisch, ital. = italienisch, Kr. =s Kreis. Kl. = Kanton, 1. ^= links, linker, Ldkr. = Land-
kreis, lotlir. =- (deutsch) lothringisch, Nbb. = Nebenbach, Nbfl. = Nebenfluß, OA. = Oberamt, pr. =
preiifiiscb, Prov. = Provinz, r. = rechts, rechter. Rgb. = Regierungsbezirk, Sachs. = sächsisch, schw. =
schweizerisch, Stkr. = Stadtkreis, würt. ^- württembergisch.
.5. Bei der im Laufe von über fünf Jahrhundertiu stark und meist willkürlich wechselnden Be-
zeichnung der Lokalitäten (wie villa, locus, oppidum, eivitas) wurden diese im Register weggelassen; d:;-
gegen sind die Personen mit ihrer jeweiligen Amts- oder Standesbezeiclmung aufgeführt.
6. Bei bedeutenderen Orten, vor allem bei Straßburg, ist eine Gliederung nach Lokalitäten, Be-
amten, Kirchen u. s. w. nach dem Muster des Straßburger Urkundenbuches versucht. Bistümer u. dgl.,
die nach dem Ort benannt sind, folgen mit eigener Gliederung unter neuem Schlagwort.
7. Personen wurden, wenn ihre Zugehörigkeit sicher nachweisbar ist, unter dem (ieschlechts-
namen bezw. unter dem betretfenden Ortsnamen angeführt. Die Mitglieder der Stifter sind, auch wenn
sie Gesclilechlsnamen führen, unter ihrer Kirche eingereiht. In jedem Fall sind uider dem Taut'nameu
Verweisungen zu finden.
8. Unter der Geschlechts- oder .Amisbezeichung sind die Personennann'ii in chronologischer, nielit
in alphabetischer Beihenfolge angeordnet.
0. Verwandtschaftsverhältnisse wurden angegeben, wenn sie sich unmittelbar aus den Regesten
erg<beu.
II'. Heiligennamen wurden nur aufgenomnien, wo sie sich auf bestimmte Personen beziehen.
11. Eigennamen als Zitate (/.. B. Pharaol blieben ausgeschlossen.
A.
Aach, Aguaf-, würt. OA. Frciuicii-
stadt.
— Konrad von, Jiy:>: 707.
Aachen, pr. Rf;b. gl. N. 5-', 03
65, 75,85, 87, 06, 97. «1-27, 306, 697.
69S, 699. «700.
— Marieiistift 306
Aar, Arari.f, 1. Nbll. des Rhuitis 56.
A arg au, pagiis Arayungenain, Ar-
f/ouire regio, Arqoia, Argowe schw.
Landscliaft 46, 50. 251.
— Argowe auperior 107.
— Graf Eberhard im, 891: 107.
A c li a 1 m, würt. Gdu. u. OA. Reut-
ÜDgen.
(i raten :
— Kudolr 295, .131.
— Adfllieid von iMOinjielgard-Wnlf-
lingen, Gein. des Voriuen 370,
295, 3-11.
, Bruder Rudolfs 331.
.^31.
331.
., . 328, 331.
" 295.
' 3
Werner II.
Kinder
Rudolfs
Straß.
I Adalnianno 778: 56.
Adalnohus ('j:3—933): 129.
A d a 1 w a r d s. Verden. Hischöfe.
-V d a ni s w e i I e r . AilflmdiiiiKgirilre
eis. Kl. Llruliiiyen 557.
Adelbert s. Adalbeil.
A d e I g o z, A delgot, A Igo/. s. R nfacli.
— s. Str.ßburg. Donijuupsle.
.4dellieid s. Achahn.
Dambach.
Reic
Könii
re.
(irafeii
öchwä-
«iH 9Si>:
Ad;i
— Egino I ,
— Egino II.
— Rudolf
— Liutold
— Willebirg
— Werner
bürg. B.
.\ eil enb eim , eis. Kl. Schiltip-
heini 273.
Adala s. Escliau, .Vbtissin.
Adalhero, Adall.erl, Adelberl
— s. Augsburg. Coadjntor.
— s. Hasel. Bischöfe.
— s. Bremen. Erzbischöfc.
— s. Eichhofen.
— s. Elsaß, Uer/og und (Iraf.
— s. Haiisbing.
— s. Haslacli.
— s. l'engen.
-- s. llonau. [ A
— s. Mauiz. Erzbiseliflfc. —
— s. Met/.. Biscliöfe. [ A
— s. Obei'clinlichn.
-- s. Otelingen.
— s. .Straßburg. Doinpropst. Dom- A
dekan, Vogte, Schnitlieiß, Laien. -
— s. Worms. A
— s. Wüivburg. j A
— conies 1138: K>6. | .\
— Laie (1141—1113): 500.
— s. Deutsche
— s. Eschau.
— s. Esciibadi.
— s. Staufer.
— Schweslei- der elsiiss
Adalberl und (;erhai-d
gerin B. Wilhelms I.
2.59.
.\deIhocli s. Hugshofeii
A d e 1 ni a n n e s w i 1 r e s.
weiter.
Adelraöetle s. Eschau.
Adelo s. Maursmünster.
Adels hofen, Adelno/ieii/n/nnt, ab-
geg. Ort, eis. Kt. .^cbilligheim
68. =^ Adsllocheswilri'? 477.
A done 77^: 56.
Adria tisch es Meer 255.
Advent ins s. Metz. Biscliiife.
-A g i n o n e ? 7^ .■ 50.
Agnes s. Deulscbc
A gold US s. .Miinstei
A 1 marus s. Le l'uy.
AI a h o 1 fo 77S'.- .50."
A I aman n i e n
Herzogt um und Laui
16, 32(i, 333. 3.5S.
Ilerzi'igc :
3S.
I.'ci.h.
Äl)le
chafi 39.
Tlieulbald 7 3'J :
■ Burchard »+6.
laiu a u ne u 10, 2311.
- Gesetz der, 56.
lanesberg -^ CoIaneshergV,
eis. Gde. Rosleig. Kl. I.dtzel-
stein? Kloster lii.
lawich s. Beiclieiuin.
■ s. Slraßburg. Biscliöfe.
Ibano s. Rom. Kardhiiile.
Iboral s. Lindau.
Iberichs talan, Bcinlier von
lOii: 270, iloch wnbl kaum
dem sp:iliiiiiAlbrecht.s-( Weiler-)
tal?
A Ibero s. St. Ouiriu.
— s. Ruladi.
— s. Trier.
— s. Verdun.
magister llöu : 517.
Albert s. Bigyro.
— s. Dagsbnrg.
— s. Egisbeim.
— s. Habsburg.
" s. Haslacli.
— s. Lam[)erlh( im.
— s. Lautenbach.
— s. Mutzig.
— s. Pfallenheiin.
\ — s. Rheinau.
— 113: : 4-01.
— Höriger Graf Hugos von Egis-
beim 1137: 462.
I A 1 b i n u s s. Sebenico. Risclnif.
[ Albret h 1134: i.52.
.•\ I b r o n n , Alhurnen , Althruiiuni,
abgeg. Ort. eis. Kt. Molsheim
130. 185, 27.3.
X 1 c b o. Brii ster (1131—1140): 4-72.
A 1 d e r i c h (:>G5—991) : 184.
Aldorf s. Altdorf.
.Vlexander s. Rom. Pilpste.
Ale.xandria, älgvpt. l'rov. Masr-
el-Babri 10.
AI gotus, .AlgozMS
s. .Adelgoz.
Ali na, ilal. Disir. l'isloja, Prov.
Florenz. Kloster. 210.
A lio n e 77N: ."»6.
Allerheiligen, bad. Gde. l.ler-
bacb, BA. Oberkirch, Klosiir 735.
.A 1 1 o d u s s Hugshofen.
Alpirsbach, wilrl. ÜA. gl. N.
— Abt B. (IWO—l-JOl): 720, 72L
Alsa s. 111.
A Isatia s. Elsaß.
AI laich T^ .Niederalleich. bair.
BA. üeggeudorf, Hgb. Nieder-
baierii.
— Kloster 4ü.
- Abi Irolf ;/;. Kl.
A 1 la S 1 Iva s. Il.dd'or.-I.
.\ 1 1 b ru n ne n s. .Mbromi.
Alldorf. Mlorfh. eis. Kl. .Mcds-
lirim.
60»
390
Altdorf— Baiiib er« .
Kloster saiicti Cyiiaci 68, 166, 245,
:J55, 375.
\l)le: Dietbuld 10<J7: 355.
Otto 1133: 450. 1138: 1-66. 1113:
497. U45: .jOS.
— lh-rlbold(1155— 1156) :-iöS. 1106 :
6S1.
Alleliurg, würt. Gde. ii OA.
ReuUingen 328.
Allcnberg. Oilliilikeit liui Dor-
lisliciin 643.
\ U c n vv e i 1 e r, Altonls Villare, ab-
geg. Ort, eis. Gile. Dambaeb, Kt.
Bari-,
— archipresbiter Haiiici- (1131 —
1140): 472.
— Hugo von, s, Sli-i\lM)urg. Arclii-
iliakon.
Altheiin = HolieiiaUlieini, bair.
BA. Nördliugen, Rgb. Scbw.iben.
— Synode von, 91(i: 121. 122, 128.
Alliieim, abgeg. Ort, el^.;. Kt.
Kavserslierg .599.
Allni'ann s. Pasisau. Bischof.
A 1 1 m a n n u s s. Slnißbiirg. Diakon.
AI trieb s. SIraBburg. Biscbof
Erelie bald.
Altsbausen, würt. OA. Saulgau.
— -VerIngen.
Graf VVolfrat II. {l<>2i - J027) ; 243.
Alwic 1137: 462.
Amadeus s. Lausanne.
A ni al arius SKi: -52.
Am and US s. Mastricht. Bischöfe.
— s Straßbarg. Bischöfe.
Amel ricus, Herzog f'e6i-6'66,): 2.5.
Aniiata, Berg im Subapenin, ilal.
Prov. Florenz, 222.
Ammerschweier, eis. Kt. Kay-
sersheig.
Pfarrer 623, 630.
A niorbacb, bair. BA. Millenberg,
Rgb. Unterfranken.
Miinch Egelolf *28S s. Eitersheim.
Anagni, ital. Dislr. Frosinoiie,
Prov. Rom ."i98.
— Vertrag von, 117<;: .591, .593.
Anaklet s. Rom.
Anastasius s Rom.
A nauso n n s 776': 56.
Andernach, \n: Kr. Miiyen. Rgb.
Koblenz 135, 136, .584, 692, 695,
710.
Andlau, Amldaha, 1. Nbll. der 111
355.
A ndlau, eis. Kt. Barr.
Damenstift 113. 200, 201. 61)11.
Äbtissin: Judith lOCi: 286.
— Mathilde ii5.S.- 559.
Vogt: Graf Hugo von Dagsbm-g.
Einwohner :
— Gerhard (11(13—1179): 595.
— Ebeinher (116—31170): 59.5.
— Anihel von, (1163-117;)): 577,
595, Neffe Bernhards von Rot-
weil.
A n d o 1 s h e i ni, Ansolshi-im, eis. Kt.
gl. N.
— Siegfried von, 11S7: 631.
Anihel s. An Hau. Ministcriale.
A n i s h e i m s. Enzheim.
Anno, Kleriker 83:^: 77.
Anskar s. Nordalbiugieii.
Anshelm s. Dachstein.
— s. Ebersheim. Vogt.
— s. Hilsenheim.
— s. Maursmünster.
— s. Mietesheini.
— s. Rheinau.
— s. Ringelstein.
— s. Straßburg. Kümmerer, bi-
scholl. Vögte.
-- Laie (1141-1143) : .500. sein Sohn
Friedrich.
Ansolsheim s. Andolsheim.
Antenerus (zwei verschiedene)
77S; .56.
S. Antimo, itül. Dislr. u. Prov.
Siena.
Kloster 222.
A pp o nus 778 ; .56.
.\ pri m o nas t er i u i:^ s. Ebers-
heimmunsler.
A [) u 1 i e n
Herzog Boimmid (10)7—1099):
358.
A (( u a e s. Aach.
A(iuileja öslerr. Bez. H. Gra-
disca 242.
— Patriarch 1160: 56L
— Domkapitel .592.
Aquitauien, LandschafI 10.
Araris, Argowe u ä. s. Aar.
Arbogast s. Straßburg. Bischöfe.
A r c e n h e i m s. A r/enheim.
A r d al i n u s vocatus episcopus 7^8 :
33.
Argentinii, Argenloratum u. ii.
s. Straßburg.
A r gen za s. Ehn.
A r g e r e s h e i ni s. Ergersheim.
Argowe, Wald am 1. Abhang des
Breuscbtals 678.
Ari b io 77«: 56.
Aribo s. Mainz.
A riegisbergo, Örll. am 1. Ab-
hang de= Breuscbtals 65.
Arles, frz. Arr. gl. N., Dep. Bon-
ches-ilu-Rb(")ne .504.
— Erzl.ischof Rainumd 1144: 504.
Arnoald 1146: 511.
Arnold s. Lonzburg.
— s. Mainz.
— s Worms.
— 1156 (URO): 566.
Arnolt 1137: 462.
Arnulf. Arnold s. Oslfrauken.
Könige.
— s. Reims. Erzbiscliöfe.
A r n u 1 f s a u, Ariiolfcsoivu, Aniiilfu-
iiuqa
-- Kloster 21, 43, 72.
Äbte:
— Saroard 749: 43.
— Wido *72.
A r z e n h e i m, Arceii/iniin. cl s. Kt.
Andolsheim 293, 624.
Asch s. Aspach.
Aspach, AsJi, eis. Kl. Altkirch
202.
Attigny, frz. Arr. Vouziers, Dep.
Ardennes 47.
A u d a c h r o 7ü>S : 33.
Audebert 778: .56.
A ud r i CO 778: 56.
Auen heim, Owmhehn, bad. BA.
Kehl 145.
Avenhaim. unbek. Ortl.
— Abt Konrad (1131-^1140): 472
Augsburg, bair. Rgb. Schwaben
und Neuburg 141.
Bischöfe :
— Lanto 847: 83.
^ Udalrich 968: 154, 1.55. 970: 1.57
158. 972: 160. vor 073: 162.
— Heinrich 1. 073: 163.
— Eticho 982: 177.
— Liudolf 989: 182.
— Bruno 1013. 1014: 224. 1017: 226.
1024: 236.
— Hermann 1131: 4i3.
Coad.jutor: Adalbero 972: 160.
.\ustirrancia s. Ostfranken.
Azzo, Azo 953: 9.5, 411.
— s. Straßburg. Kammerer.
B.
cliw.
Bz. TImn, Kt. Bern
s. Bohlsbach.
Bach.
107.
Ba d elsba ch,
Baden
— Markgraf Hermann 1153: .537.
Bagyro, Albert 1201: 726. Straßb.
Minist.
Bahlingen, Baläingeii, bad. BA.
Emmendingen 46.
Baiern, Noricum.
Herzogtum 104, 254, 331.
Herzöge:
— Odilo 741: 40.
— Heinrich. Brudi r König Ottos I.
039: 135.
— Heinrich 1002: 217.
— Ludwig 1199: 705.
Bischöfe von, um 717: .39
Baldemar s. Sulz. Pleban.
Balderich s. Speyer. Bischöfe.
Baldcwinus s. Flandern.
Baldingen s. Bahlingen.
B a I d o b e r t u s episcopus
Bald nin s. Flandern.
— s. Haslach.
— s. SüU.
Ballone 77ö ; 5(i.
Baltram, Kloster d.is hl.
— s. Ebersheim Abte.
— s. Straßburg . Bischöfe.
— s. Lüders. Ahle.
— 1187: 639.
Bamberg, bair. BA. gl.
231, 431.
Bistum 223, 455.
Bischöfe :
— Hermann 1074: 314.
— Otto 1123: 412. 1130: 435. 1131:
443. iKd-li 1131: 443.
— Otto IL 1192: 668.
Domkirche :
— Altar des hl. (leorg 443.
— Altar der hl. Maria Magdalena
443.
Domstift 412, 431, 443.
Domherren:
-,40: 43
114.
N. *227,
IJamberjr— Bläslieiiii.
891
— Rruno n'W; il2. nach 1131: US.
S. auch StraßburK- HiscIiiStV.
burjjensis comitaliis, (iraf^cliafl
im Aarc{.'tliiet : JJargeii <cliw.
Gde., Bz. Aai'lierjf, Kl. Bern 11.
— Barle, Heinrich s. Biifach.
— Barto s. Mainz. Erzbisciiut'e.
Basel, seh«. Kt. gl. N. -229, »234,
237. i32. +33. +3*, 416.
Bistum: 481, 598.
Bischöfe: 12.
— Adalbero 1002: 219. 101!) : 229.
10ä5: 237.
— Theoderich *289.
— Burchard von Hasenburg 1074:
313. 1076: 320, 321. 7077.- 323,
325, 326. 107S: 333. 1084: 336.
1085: 33S. " 604.
— Berthold 1124: 414, 416. 1125
419.
— Ortlieb *476. 1147: 519. 1154:
539.
— Ludwig von Froburg 1167: 585.
1176: 591. ii77:593. 117<): 597.
— 1179: 59S.
— Hugo von Hasenburg 604.
— Heinrich von Froburg 7i83.- 616.
vor 1185: 623. (1181-1186) : 6iS.
(1135— 1187): G<i9. ii87;630.631.
1188: 642. (1181 — 1190): 649.
—604.
— Lütold 1192: 668. 1196: 686.
1197: 690. 1200: 710. 1201: 717.
(1196—1202): 736.
Domstift 589, 604.
— Propst (1181—1190): 649.
B asle, Saint-, frz. Arr. Reims, Dep.
Marne, Kloster
— Konzil von, 991: 196.
Bathenheim s. Biellenheim ?
B a u d e r i u s, Baudezius s. Ebers-
heim. Alite.
B a 11 m gart e n, liimiiiurti-n, eis. Gde.
Bernliardsweiler, Kt. Barr,
— Kloster 426, 448, 449, 450, 522,
534, 558, 577, 595, 634, 644, 679.
Äbte :
— Friedrich 1125: 426.
— Drogo 1153: 534.
— 1205: 732.
B a t z e n d o r f, Ikizciidurf, eis. Kt,
Hagenau 714.
Beatrix s. Tuscien. Herzogin.
B e d e n d o r f s. Bettendorf.
Beinheim, Beiiwnhehn, eis. Kt.
Selz 102.
Bellevaux. tVanz Arr. Thonon-
les-Bains, Dep. Ilaule-Savoie.
— Abt Konrad vor 1185: 620.
Belluiio, ital. Prov. gl. .\.
Bistum 564.
Benedikt
— s. Rom. Papste.
— s. Peterlingen. Alilei.
Benevent, ilal. Prov. gl. N. 210.
Benfeld, üenereldini, lleiirvelt, eis.
Kt. gl. N.
— Basilika St. Sixtus und Lauren-
tius 46.
— presbiler Richardus 11-15: 454.
— Gottfried von, 1135: 454.
Benno s, Meißen.
— s. Osnabrflck.
Bennweier, Ilr-ninrilre, eis. Kl.
Kaysersberg 599.
Benzelin s. St. (Juirin.
Berengar, Defensor »221.
— s. Italii'fi, Könige.
Bereu hob, ^leMier (1131— llätij:
460.
Bergamo, ital. Prov. gl. N.,
Bischof Gerhard 1150: 554.
Kl.
Bergbieten, Bw/len/ieim, eis,
VVasselnheim 479.
Berg, lierge, heri; bair. BA. (ier-
mersheim, Rgb. Pfalz
1189: 644. 1198:
eis. Kt.
595.
— Wecelo von,
693.
B e r g h e i m. liercheyinei,
Rappoltsweiler.
— Ludwig von, (1163—1179):
— s. auch Mittelbergheim.
Beringarius s. Straßburg. Dom-
dekane.
[Bern s. Reichenau. Ahle.
B e r na s. Verona.
Berngro 778: .56.
Bernhard s. Marbach. Pröpste.
— s. St. Quirin.
— s. Rottwcil.
— s. Sachsen. Herzöge.
— s. Straßburg. Stallgraf.
-- 1035: 262.
Bernhelm s. Sponheini. Abt.
— 1194: 677.
B e r n h e r s. Volgelsheim.
Bernold s. St. Blasien.
Bernstein, Bi/renstcin, eis. Gde.
Dambnch, Kt. Barr.
— Thitmarcastellanus (1163-1179):
595.
Bersa s. Börsch.
Berstett, Berstete, eis. Kt. Truch-
tersheim 660.
— Garsilius von, 1190: 660.
Berstheim. Berstein, eis. Kt. Ha-
genau.
— parrochia 714.
— Pleban Berlold 1202: 729.
B e r s w i n d a s. Eticho.
Bert ha s. Gries.
— s. Deutsches Reich.
— s. Egishcim.
— s. Escha\i. Nonnen.
— s. Sindeisberg. Magister.
— s. Str;iRburg. Domherr Konrad.
— Hörige der Tlehvig von Egis-
hcim 1118: 401.
— Argeiitinensis familiae, Muller
Heilwics u. Burchards' toc 1147:
.520.
Berlold. Bertlioldus . - Bertolf.
Rerchtold
— s. Alldorf. .\ble.
— s. Basel. Bischof..
— s. Bes.in(;oii. i;izliir.cIiiilV.
— s. Dorlislieim.
— s. (iiigcnlieim.
— s. lla-lach.
— s. llrrmolslieim.
— s. Maursinünsler.
- s. Niinlivirg.
— s. ScharlVnlierg.
— s. Siraliburg. Domktistcr.
— s- Straßburg. Domslngcr.
— — — Arcliiiiiakon.
— — — Domherr.
— s. Thurgau. Grafen.
— s. Zähringen. Herzöge
- miles Graf Hugos von Egishcim
1089: 342.
— 1095: 3.52.
— (Laie) //09.- 382. Derselbe V ///J/
397.
— miles vor 1202: Ti-2.
Bertradis s. Nußdorf.
Bertram s. Met/. Bischöfe.
B e r w a r I s t e i n, bair. Gde. Erlen-
bach, BA. Pirmasens, Rgb. Pfalz,
• 530.
Besanqon, franz. Arr. gl. X., Dep.
Doubs -578, 6S4.
Erzbischöfe:
— Berthold (vormaliger Erzb.l 1035:
262.
— Heribert 1164: 580.
— Theoderich (1181 — 1186): 628.
1188: 642.
B e s i g h e i m, würt. OA. gl. .\. -537.
Hetbur, lietelmr, abgeg. Ort, eis.
Kt. Maursmilnster
— Burchard von, 1146: 511.
Betten<lorf, Bedendorf, eis. Kl.
Hirsingen 202.
Beuron, pr. O.A. Hechingen.
Kirche St. Maria und Marlin 441.
Bezelo, Bezelinus
— s. Mainz. Propst.
— 1137: 461.
B i b e r i s t , Bibe)-iissa , schw. Bz.
Buchegg-Kriegstetten, Kt. Solo-
thurn 46.
B i c k e n b a c h, hess. Kr. Benslieim
— ScliloBkapelle 438, 439.
— Konrad von, 1130 : 438.
Bickesheim, Bu/,-i>iisJieiiii, bad,
Gde. Uurmersheim, BA, Raslalt
373.
B i e 1 1 e n h e i m = Bathenheim ?. eis.
Kt. Brumath 556.
Bilgerin U99 : 707. Slraßb. Mi-
nist.
B i 1 1 u n g s. Hochfelden.
Bits lein, Bilfutfeii, eis. Gde. Rei-
chenweier, Kt, Kaysersberg 351.
Birnheim, abgeg. Ort, eis. Kl.
.Markolslieim 56.
Bi rsa s. Börsch.
B i s c h li e i m , Bischovisclieim , t'ls.
Kt. Schiltighcim 676.
15 i s c h o f s h e i m, l!i.-!C'tfcsheim, Bis-
corishciii, Bigchoiishciiii, Bissoi>^-
hi'im, eis. Kt. Rosheim.
— Gau (pairus) *11.
— Voglei (advocalio) 11, 299.
— Heinrich von, 1097: .3.">5.
— WallVi.il von. Z/^?.- 634.
— Heinrich pincerna von, II9:>:~(M.
— Cuno von, //.''.•'; 707.
Blabodsaime, Blapalesheim s.
Plobsheini.
Blandrale = Biandrale, ilal. Dislr.
u. Prov. Novarn
— (iraf Guido 1156: .■(51.
B l il sli e i ni. Blaiidi-nfshnm t eis. Kt.
(leispolsheim
392
St. Blasieii — Deutsches ßeicli.
— Werner von, 10i)7 : ;555.
Erbo von, 1199: 707.
Buten hei TU, Bii^sincort, abgeg.
St. Blasien, liad. BA. pl. N.
Rudolf von, 1199: 707.
Ort, eis. Gde. Klein-Landau, Kt.
- Kloster 410, 419, 420, 425, 4SI.
B
r u n e r i a s. Burnei'.
Habsheim
Äbte :
B
r u n in gu s s. Zabern.
— Kirche 649.
— Rusteuus 1124:: 414.
B
r u n o
Buvematten, unbek. Örll. bei
— (1200—1201) : 720, 721.
—
s. Augsburg. Bischöfe.
Haltstatt- Völklinshofen 642.
Mönche :
—
s. Bamberg. Domherr.
ßuytenheim s. Bergbieten.
— Bernold (lOSi^loSii) : :i:3js.
s. Dambaeh.
Blaudenesh eim s. Bläshcini V
—
s. Deutsches Reich. Kanzlei.
B 1 i e n s c h w e il e r , Boiloleauuilare,
—
s. Epfig.
D.
Plmniiip/oi-illare, eis, Kt. Barr 71.
—
s. Honau. Propst.
Bo (1 0 1 esu u i lar e s. Bliensch-
s. Rom. Päpste: (iregor V.
weiler.
—
s. Speyer. Bischöfe.
Dabech ens tei n s. Dachsleiu.
B ü li 1 s 1) a c h, Badelshuch, bad. BA .
—
s. Sträßburg. Bischöfe.
Dachstein, Ihdiechenstcin , Ta-
Oflenburg 145.
—
— — Dompropst.
hefheafein, eis. Kt. Molsheim 226.
Boininiid s. Apulien. Herzoge.
—
— — bischöfl. Vogt.
— Anshelni von, 1133: 450.
Bolanden. BonJuiKlfii, bair. BA.
—
Laien.
Dagobert s. Fraukennich.
Kirchheinibolandcn. Rgb. Pfalz
—
s. Toni. Archidiakon.
Dagobert in US fiscus s. Bi-
— Werner von, HS!): MG.
Kleriker (1190-1202): 732.
schofsheim.
B 0 1 s e n h e i in , Polsmheim, eis. K t .
B
r u s c h a s. Breusch.
D a g s b u rg (=: Cakibudi ?) lothr.
Erst in *221.
B
u c h s h 0 f, jBh/j.v, eis. Gde. Mittel-
Kt. Pfalzburg 340 (V), 342.
B 0 m g- u r t e n s. Baumgarten.
weier, Kt. Kaysersberg
Grafen :
B o n i f a t i US s. Mainz. Erzbiscliöfe.
_
- Helwic VOM, i:Z.S'.S'.- 641.
- Hugo 1158: 559, Vogt von And-
— Herzog (i)€4—6(J(Jj: 25.
B
u gge r s. Burchard.
lau. 1156(1160): 5G6. 1162: ms.
B 0 n 1 a n d e n s. Bolanden.
B
ukinisheim s. Bickeslieim.
(1163—1179) oder 1151 : 595. Graf
Borsch, Birsa. Bfisa, eis. Kt. Ros-
B
u r c h a r d, Buggo
von Metz und Dagsburg.
heim 382. 452.
—
s. Alamannien. Herzöge.
— Hugo 1189: 644.
Boso, Graf HtiO: Sü.
—
s. Basel. Bischöfe.
- Hugo 1197 :&M. 1198: (,94,69.5,
Boteburn s Schiltigheini.
—
s. Belebur.
701, 702. 1199: 705. 1200: 70:s,
Bracciano, ital. Dislr. u. Prov.
--
s. Dambach.
709. 1201: 717.
Rom 663.
—
s. Epfig.
— vgl. auch Egislieim.
Bran denburg, pr. Kr.Westliavel-
—
s. St. G:.llen. Äbte.
Dahlem, Dalein, pr. Kr. Bitburg.
laud.
—
s. Geroldseck.
Rgb. Trier.
— Bischof Dodilo, Tuto (963— 'MS):
s. Hagenau. Schultheiß.
— Oratorium 423.
153.
—
s. Haiherstadt. Bischöfe.
Dahlenheim, Dulhiim, eis. Kt.
Breisac'i = Altbreisach, bad. BA.
—
s. Haslach.
Wasselidieim 291.
gl. N. 135, 219.
—
s. Meistralzheim.
— Liebeliuus \on,(10i7—1065) : 291.
B r e i s g a u , imgns Brisgavensis,
—
s. Oberehnheira.
— Cuno 1102: 291, 375.
Brisichgevi:, Brisgmve, Biisguwia,
—
s. Puer.
Danibach, Dainhacho, Tuiiihaclio,
rechtsrhcin. Gau zw. Albgau u.
—
s. Rufach.
eis. Kt. Barr. 272, 450.
Morlenau 46, 184, 327, 711.
s. Stoinbach.
— pagenses 1133: 450.
— Graf Dielhelni (!Jü5-<J'JH: 184.
—
s. StraBbu^g. Bischöfe.
— scultetus Wolfeliu (1163—1179):
B r e i t e n h a c h, eis. Kt. Weiler 397.
—
— — Dom])ropst.
595.
Bremen, Freie- und Ilanscsladt.
—
— — Donidekau.
— Adelheid von, (1155—1156): 558.
Eizbischöfe :
—
— — Chorbiscliiif.
D a n g 0 1 s h e i m, DancntteshAm, eis.
— Adalbert um 1065: 295.
— — Laien.
Kl. VVasselnheim 541.
— Adalbero IISO : 435.
s. Truchtersheim.
Daune s. Thann.
— Berlold 1179: .597.
s. Worms. Bischöfe.
D a u e n d 0 r f , Dochendorf, Tochen-
Brescia, ital. Prov. gl. N.
—
s. Zellweiler.
dorff, eis. Kt. Hagenau 563, 568,
Bistum 675.
—
Vogt Irimfrids (965—9Ü1J: 184.
599, 635.
B r e u s c h, Brittsrhtt, Jirhisca, IJnisca,
—
presbiter (1131— 1136; : 460.
Deipreht 1133: 451.
Brucella, Pn'tsca, linker JNbll. der
1156 (1160): 566.
Deodatus s. Sl. Die. Abt.
111 10, 14, 65, «221. 226, 284, 492,
1187: 631. Bruder Wecilos.
Deterich s. Dietrich.
678.
_
Sohn des dominus Wilhelm 1188 :
Dethmar s. Prag. Bischöfe.
Bris- s. Breis-
641.
Dell Weiler, Telteiimu'Uare, eis.
B r i u s c. s. Breusch
B
il r e n s. Staufer.
Kt. Zabern 129.
Brixen. Bz. gl. i\., Tirol.
B
lirgeln, bad. Gde. Obcrcggcnen,
— Hugo von, (913—933): 129, 130,
Bistum 343.
BA. Mullheim.
*221.
Brogne s. .St. (Jerard.
—
Propst ei 434.
Deutsches Reich 524.
Brondolo, ital. Dislr. Chioggia,
B
1 r g e r i l h, Berg zwischen Baum-
Könige bezw. Kaiser :
Prov. Venetien 592.
garten und Andlau 595.
- Heinrich I. 116, 124, 125, *127.
Bruch hausen. Liiitfiidi^irilri, bad.
B
irgheim. Bnrchcim, bad. BA.
128, 133?
BA. Ettlingen, 373.
Lahr 46, 187, 216, *248, 262, 401.
— Utto I. *9.5, 135, 137, 140. 142,
B r u c h k i r c li e n. unbek., bei \'en-
B
1 r g u n d
144, niö, 146, *149, *150, 160,
denheini ?
Lanuschaft 85, 86. 230, 259, 264.
164, 172, *204, "205, 231, 259.
— Otto von, 1116: 399.
265. 326.
- Adelheid 161. 198, *206, 357.
— sein Sohn Hartwig s. Straßburg.
Pfalzgraf Otto 1189: 686. 1196:
- Otto IL *149, *150, 160, 164, 165,
Domherr.
685. 1197: 6S8, 6S9. 690, 691.
*167, 171, 172, 175, 176, *207,
Bruchsal, bad. BA. gl. N. 219,
B
um er, Jiritneria, abge.s. Ort, eis.
208, 211.
220.
Kt. Schlettstadl
- Theophanu 160, 167. 172. 180,
B r u m a t h, Brumat, eis. Kt. gl. N.
—
presbiter Girardus (1131 — 1140):
181.
169, 172.
472.
— Otto 111. 179, ISO, 181. 194, 195,
Deutsches Reicli— Eberslieim.
393
lor,, 198. i'.m. *"2o:?, *-20i, *ior,.
*-Hm, -201. 210, -211. 21-2, 215, 217,
220, i>i).
lleiiii-iLli II. *12, 215, 217, 218,
220, 221, 222, 223, 224, 225, 226,
227,' 228, 22'.»,' 2:1 1! 2:l2! 23*' 2:l7!
2:{S, 239, 210. 241, 242, 24ti, 214,
245, 240. 2V7, *24s. 570.
Kuiiisunde 224. 226. 234.
Koiiiad II. 2:16, 237, 240. 241,
242, 244, 250, 253. 259, 264, 265,
266, 267, '26S, 269.
Gisela 237. 240, 243, 259, 265.
Heinrich III. 25:5, 259, 265, 266,
267, 270, 276, 277, 278, 281, Sn,
681.
Agnes 277, 281, 284.
Ileiiiricli IV. 284. 285, 2S7, 288,
289, 295, 296, 297, 299, :iOO, 301,
302, 393, :i04. 305, 306, 309, :U4,
319. :i20. 321, ;322, :i23, :>24,
3;{0. :«1, 332, :533, 335,
:i3s, Wi, 344, 347, 351,
354, :{55, :J59, :J60, mi.
:ni, 372, :i7:i. 37:!. 374,
573.
317
325
336
352,
Hlieiiilclden 32),
:{S0,
387,
:j27,
:«7,
353,
369, 370,
376. 384,
Bertha 3:?6.
Rudolf von
326, 333.
Adelheid :i26.
Heinrich V. 46. :W3. 377.
381, :!S2, :{S3, 384, 3S5. 3S6
388, :i89, 390, 391, 392, 393, 394.
:595. 396, 397, 398, :!99, 400. 401,
402. 403. 404. 405, 406, 410.
412, 41:!, 414. 415, 416, 417.
419, 420, 421, 443, 451, 550,
Lolliar III. 411, 425. 426,
4:!2. 433, 434, 4:55, 436, 437, 441,
442. 443, 446, 450, 452, 454. 455,
456. 457, 461. 462, 46:5, 464.
Richenza 4:52, 435, 437, 443.
Konrad III. 443, 467, 468, 469,
470. 471. 477, 480, 4SI, 482, 483,
484, 488, 489, 490, 491, 493, 494.
497. 498, 500. 501, 502,
507, 508. 509,511,512,
515. 516, 517, 518, 521,
525, 526. 528, 535.
GtTtnid 482, 494.
Friedrich I. 529. 530,
536, 537, 539. 540. 541,
411,
418,
682.
431,
504. 506,
51:5. 514,
523, 524,
5:5:5,
)42,
5:55,
547,
550, 551, 552, 554, 555, 556, 557,
559. 560. 561, 562. 564,566,567,
569. 575, 577, 578, 579, 580. 5sl,
582, 583, 584, 585, 586, 587, 5SS,
589, 591, 592, 593, 599, 600, (iOl,
60.5. 608, 610. 612. 61:5. 015. (il6,
618, 624, 626, 628, 631,632,6:5:5,
6:5s, 039, OKI. Oil. (;42, 64;i 644,
6i5. 665, 6S2, 691, 705
ßealrix 665.
Heinrich VI. 640. 644. 658, 659,
66:5, 664, 665, 666. 667. 668. 669.
670. (171. 674. 67.".. 676. 677, 67.S.
680, 682, 6S:5, 6S4, 688, 690, 691,
705.
Philipp von Schwaben 688, 701,
705, 700, 709, 710. 71:5, 716, 717,
718, 72:5. s. auch Schwaben.
Ollo IV. von Brauiischweif;, üddo
de Aiielant 688, 696, 697, 69,S,
699, 700, 701, 705, 710,716,717,
719, 726.
Kan/lei :
— \Viuillierius,\Vitgerus*35, Nacli-
tr. :55.
— Hugo 1037: 240.
— Bruno ]T^:i: '412. <;icichzeitif;
SIralH). Donipropsl.
- Joliainies nti'.i -. 646.
Dezi in an US s. Diezmann.
St. Di e, Galiliui, Jniicturac, Irz. Arr.
,ül. N.. Dep. Vcsges
— Kloster 26, 180.
— Abt DeodaUis *10, »U. .Mitlcd.
7, Jahrhunderts 27.
D i e 1) o 1 s h e i in , Tubellesheim, eis.
Kt. Markolslieim
- niiles Walter *349, «350.
Diedenhofen. lolhr. Kt. rI. N.
<48, 220.
Diefenlhal, Dwfeiidah. eis. Kt.
Schlettsladt 27:5.
Diekersberg, ()rll. am I. Ufer
. des Breuschtalcs 678.
Dietnar s. Liinersheini.
— 1194: 677.
D i e lu o s. Lorsch. Äbte.
Dien heim, Dninlicim, hess. Kr.
üppcMJieini 566.
Diersheini. bad. HA." Kehl 145.
D i e t b a 1 d, Diehahl, Diejwll
— s. Altdorf. Ahle.
— s. Straßhurg. bischöfl. Vitzliini.
Dietbert «95.
Diethelm s. Breisgau (iralrii.
— presbiter 1:^01: 726.
Dietmar s. Schlett-Iadl. Schult-
heil5.
Dietrich , Defcric/i, lUctlici-
— s. Hohenack.
— s. Rufach.
^ s. Straßburg. Domlicrr.
— 11S3: 451.
— 1137: 461.
— IISS: 642.
Diezelin (Laie) 1133: 449.
Diezmann, Iie::imatmu^, Dfhman-
niis
— s. Straßhurg. Domdekan.
— — — Domherr.
Diezwib lllC: 41t.
Di 1 1 i n gc n - VV(") rt h . l)air. ligli.
Schwaben.
Graf .MangoliI 10:^7: 25:5. lü:iS:
256. 257.
D i n g s h e i ni. Du .ijinislieim, eis. Kt.
Truclitersheim i:54. ^
Dingliugen. TtiiiilHiii//e)i, Diiiile-
Ihuirii, bad. I5A. Lahr 187, 246.
262, 541.
Dininheim s. Iliciiln'iin.
D i n s h (M m. l)iini>iii''n, (Len:iiiiien) f,
eis. Kl. .Molsh. im 284.
I) is iho d I' n be rg. al)geg. (trl.bair.
15.\. Kirchheiniliolanden. Ruh.
Pfalz
— Kloster 487.
Dodicho s. Hessengau. (\\aK.
Dodilii s. Hraiidenhnrg. Bischi'll'e.
I) o n n c n h I' i IM. Dmitini/ieiiii, eis.
Kt. Bruniath 6.".7.
Dorestado s. VVijk-te-Duurslede
Do rfmannus l:dno: 713.
D o r I i s li e i la, riirnlrpuheim, eis. Kl.
.\Iolsheim
— 15crti)ld von, 1133 :iä». 1137: Mi.
— Ileiinicli von, llSS: 643.
■ — Wciiier von, //.''■/ ; 678.
— Bertohl von. ll!)! : 678.
D o r 1 in u n d. pr. Stdikr. gl. N. 224.
D o s s c n h e i in, Dozenhelm, eis. Kl.
Truchlersheiin 541.
Donmenheim s. Duinenheiin.
D r a g e b o d n s
— s. Spe.ver. Bischöfe.
s. Hütfeiiheini.
Drogo s. Baum-ailen. .■Vbt.
D r u s e n h e i in. DrSsenh'im, eis. Kt.
Bischweiler 541.
D r u 1 1 h e r u s, Trutliprus, "95.
— Gemahl der Hertha. V^ater des
Kanonikers Koiirad und Hugos
t 1115: :397.
D u b a n u s episcopus rogilus pres-
biter 749: 43.
D u m e 11 h e i m, Üotimm/ieim, abgeg.
Ort, eis. Kt. Geispolshcim 56, 71.
Dundelingen s. Dingliugen.
Dun gi 11 is heim s, Dingsheim.
Duniienheim s. Donueiiheiin.
Du uzen heim, eis. Kt. Hoclifelden
4-58, 541.
Duodo presliyter f.%5— 9<>7>.- 18:5.
D ii rk h e i in. Jiiiriiicheim, bair. BA.
^eu^tadt, Rbg Pfalz 566
Duragowe s. Tluirgau.
E.
■ Eberbacli. pr. Rheiiigaukr., Rgb.
Wi(^'il)adeii 625.
E b e r h a r d. Ebrochardus
— s. .\argau. Graf
— s. Egisheim. (i raten.
— s. Haslach.
— s. Rheinau.
— s. Rosheiiii.
— s. Straßburg, St. Peter. Propst.
— bischöll. Kanzlei.
— s. Werner vom Uffgau.
— comes lOiil : 285.
— capellanus 7/JV).- 4.")0.
— Bruder d<'s Domkustos IH3:
502.
— Kleriker 11S7: 6:56. 637.
— Sohn Walters IJOl: 726. Straßb.
Minist.
V. bern he r s, Andlaii.
K bersheiin =Ebersiiiünster, .l/i/-/-
»loiiasleriiiiii. Xoiieiiliim, eis, Kt.
Schletlstadi .397.
Kloster *:55. »:56. '114. 194.
199. 207. ' 20s. '217. '248. '2S9.
;566. 548. 519. 576. Nacht r. :S5.
*215.
Kirche 549.
.\bte:
Ilaitmann ^'111.
— nelmericus,llelviriciis"'106, " 110.
"111.
— Bauderius, Biuidezius, '20:5. *201,
•205.
394
Eberslieim— Erkingar.
— Rudolf, Rupert *213, »268, *269.
— WUlo -287, "288.
— Egelolf *2'8.
— Geruiig *33Ü.
— Walter *330.
— Konrad (1100 — 1123): 410(?).
1133: 450. 113f>: 454.
— Sigmar IUI: 465, vorher Prior.
1153: 534. 1U5: 548.
— Egilolf (1181—1190): 652.
— Friedrich ll'JO: 662.
— Rimundus IViO: 662, vorher
Mönch in Miclielrberg.
Prior Sigmar 1137: 465, dann
Abt.
Kellermeister Walter "330 dann
Abt.
Mönche 1133: 450.
VogtAnshelm vonRheinau 1155:
548.
Eberwin miH: T'". Straßb.
Minist.
Ebo s. Reims. Erzbischöfe.
Eboracum s. York.
E b r o i n u s s. Toul.
— s. St. Vincentius.
Ecchefrydesheim s. Eckwers-
heim.
Eckboldsheim, Ekkiboldesheiiii,
eis. Kt. Schiltigheiui 134.
Cckehard s. St. Gallen. Mönche.
— s. Haslach.
Ecken dorff=- Alteckendorf, eis.
Kt. HochtVlden 677.
Eckenhagen, pr. Kr. Waldbröl,
Rgb. Köln 584.
E c k w e r s h e i m, EccJiefri/flesJieini,
eis. Kt. Brumath '221.
Egelolf
— s. Amqrbach. Mönch u. Ebers-
lieim. Äbte.
— s. Haslach.
— s. Irslingen.
— miles Graf Hugos von Egisheim
1089: 342.
Egeno, Egino
— s. Achalm. Grafen.
— s. Urach. Grafen.
— comes 1137: 462.
— Mutterbruder der Gem. Heinrichs
von Sulz f 1185: 624.
Egidius s. Reims. Bischöfe.
E g i s li e i m , Erinshcim , EgfsJ/eiiii,
Eiimi^slifini, (/(/insein ?), eis. Kt.
Winzenheim 202, '221. «'248.
Grafen :
— Hugo I. f (1002— 10Ü7): 245.
— Guntram f (1002—1027): 245.
— Eberhard / (974) : 166-
— Hugo vor 959: 144.
— Hugo, Sohn Eberhards, (ii7i):
166.
— Eberhard f (1002—1027): 245.
— Hertha, Gem. des Vorigen (1002
—1027): 245.
— Bruno s. Rom. Papst Leo IX.
— Gerhard, Neffe des Vorigen, 107-i -.
313.
— Hugo, Nefr.3 des Papstes Leo,
i074; 313. Derselbe? J085: 338.
108G: 340. 1089: 342. .
— Gerhard f 1118: 401, derselbe
wie oben ?
— Bruno, Sohn des Vorigen, s.Toul.
Archidiakon.
— Hehvig, Tochter Gerhards, 1118:
401.
Ihre Söhne Hugo und Udal-
rieh, wohl ebenfalls Egisheimer
1118: 401.
— Albert / 1137: 462, Gera, der
Vorigen?
— Hugo, Sohn des Vorigen (f?)
1137: 462.
— Gertrud, Gera, des Vorigen, 1137 -.
462.
— Hugo, Sohn der Vorigen, 1137:
462.
— s. weiter Dagsburg.
Adelsgeschlecht 599.
— Karl von, 11S7: 631.
— Rutlieb, Sohn des Vorigen, i?87.-
631.
— Petrus, Bruder des Vorigen, 1187:
631.
E h n, Argenza, 1. Nhb. der 111, 284.
Eichelbach, abg. Ort, bad. BA.
Rastatt 373.
E i c li h o f e n, Eichhohe, eis. Kt. Barr
355.
Vogt:
Graf Adalbert 10'.i7 : 355.
Eich s lädt, E.cstheäiii, bair. Rgb.
Miltelfrankeii.
Bischöfe:
— Reginold 966: 1.52.
— Heribert 1038: 265.
— Gundechar 1057: 282.
— Cunzo 105i): 284.
— Ulrich 1131: 443.
— Konrad 1159: 561.
Eil ward s. Marienheini.
Eimerbächel, r. Nbil. des Mühl-
bach, 1. Zufluß der Bieusch 678.
Einsiedeln, schw, Kt. Schwyz.
Kloster »150, 389, 488.
Elchesheini, Elchishcim, bad. BA.
Rastatt 373.
Elsaß, pagus Alsachisia, Alsatiensis
prorincia, Alsatia, umfaßt auch
den Nordgau
— Landschaft 1, 4, 33, 56, 121, 204,
267, 281, 284, 325, 330, 335. 338,
347, 352, 355, 377, 412, 436, 443,
444, 685, 688. 691. 701, 705.
— Herzöge: Liutfried, Leodofredus
728: 33.
— Friedrieh 1156 : 557, s. Schwaben.
Grafen im:
— Eberhard, Sohn Herzog Liut-
frids, 728: 33.
— Eberhard (913—933) : 130
— Adalbert um .98.y.- 259.
— Gerhard tim 989: 259.
— Hugo 1039: 266, 267.
— Heinrich 1052: 281. 1059: 284.
1061: 285.
— Gerhard i-m- 1082?: 335.
— Gottfried 1097: 355.
— Adalbert 1097: 355.
— Landgraf Theoderich 1130: 436.
(1130—1131): 442. 1138: 466.
— s. Werd, Grafen und Schwaben,
Herzöge.
— Herzog Adalbert *221.
— Landfrieden um 1096: 353.
Elsenheira, (Igin!>cin?), eis. Kt.
Markolsheim 293.
— Adelsgcschlecht 599.
E 1 z, Helzaha, r. Nbfl. des Rheins 46.
E m b r a c h, Emhirrach, Imhriac/iin,
schw. A. Bülach , Kt. Zürich
270, 271, 331.
E m b r i c h o s. Würzburg. Bischöfe.
Embrun, frz. Arr. gl. N., Dep.
Ha Utes- Alpes,
— Erzbischof Wilhelm 1147: 514.
1151: 525.
E m e h a r d s. Würzburg. Bischöfe.
Em bilde s. Frankenreidi.
Büdingen, bad. BA. Emmen-
dingen 46, 184.
Engelberg, schw. Kt. Unterwaiden
Kloster 417.
Engelbert presbiter (1131-1136) :
460.
E n g e 1 1 r u d. Gem. des Grafen Boso,
860: 86.
England, König Richard 1198:
695.
E n s d o r f, bair. BA. Amberg, Rgb.
Oberpfalz
Kloster 705.
Entringen, würt. OA. Herrenberg
— Friedrich von, s. Straßburg.Dom-
herren.
E n z h e i m , Anisheim, eis. Kt. Gei-
spolsheim 183.
Epfenberch, Örtl. bei Orseh wei-
ter, eis. Kt. Schlettstadt 655.
£ p f i g, Hepheka, Epiaca, Eplii, Epf-
eclie, Ephicum, Aphich, eis. Kt.
Barr 364, 450, 595, 701, 705.
— Marienkirche 46.
— sacerdos Heinrich 1133: 450.
pagenses
— 1133: 450.
— 1153 (1155 — 1156): Helferlch,
Thietmar, Sohn des Vorigen 534
bezw. 558.
— 1153: Otto, Konrad, Cuno 534.
— (1155—1156): Wolf heim 558.
Eppo s. Hattstalt.
Erbo, Eribo
— s. St. Leonhard.
— s. Maursmünster.
— s. Straßburg. St. Stephan.
— (Laie) 2 versch. 1105: 376.
— (Laie) 1109: 382.
Erbolderanus 1155: 547.
Ereben bald s. Mainz. Erzbi-
schöfe.
— s. Slraßburg. Bischöfe.
Erchenbrett 1133: 4.50.
Erfurt, pr. Rgb. gl. N. 128, 153.
— Kirche St. Jakob «700.
— Kloster St. Peter 485, 487.
E r g e r s h e i m, Argeresheim, eis. Kt.
Molsheim 130.
Erhustus clericus 778: 56.
Eribo s. Erbo.
E r i n e n e 1) e r t u s 778: 56.
E r i n e n e g u n d a 7 / S ; 56.
Erkiugar, Graf 8-^3; 71. 828: 72.
Erleinbald— FUnloiiluMin.
8i>r)
E rlein ba 1(1. riilirer der Palaria
in Mailaiui lii7l: :51i.
Erluwiiius (Hi:i--;i22): 1'2'J.
— ((K'isllicher) IISS: 450. civilatis
)>i-f>bilcr INS: ÖO:?.
— l)ersellii'V Kaplan 1 I5:i : 7,'\\.
Erliiidt! s. Esiliaii. Religiöse.
Erlo s. StralUmr;;. Doiniickaii.
Erlulf, Bruder liapcrls iiiitl (Mind-
bcrls, 77X: 56.
Erincnricli *. Hashicli.
Erinoldus Nig^dlus 70.
E rnist- li wcrd , pr. Kr. Witzen-
liuusen, Riili. Kassel iWl.
Ernst, Herzog -40.
- Pfalzgraf *ääl.
— nSH: 4.>1.
Erp s. Verden. BiscliOfe.
Erstein, Ersthcm, Eristeiii, ller-
steiii, eis. Kt. gl. .\. 14-2. 108,
22.5.
— Pleban Cuno ll;i:i: 702.
priores :
— llii:i: Hesso, sein Bruder Cuno,
Udalrich und sein Solin -jOO.
Daraenslift 537, 5ö0. 005, 070.
Esc bau, Eitcoive, eis. Kt. (Jeispols-
beim
— .Kloster 50, 58, 202, 273, 290, 500.
Äbtissinnen :
— Adala 778.- 56.
— Kunigunde (1141-1U3J: 500.
Religiösen :
— 77«; Roduna 56.
— (1141 — 1143): Erlindr, Irmen-
garde, .\delbeide, .Sdclmöetle,
Hereeba, Bertba, (urdrubt 500.
— 1187: 630.
Kanoniker Gerungus (1141 —
1143): 500.
cellarius Hugo 1187: 630.
Pleban :
— Rudegerus (1141—1143): 500.
— Konrad 1187 : 639.
Escbbacb, eis. Kt. Wörtb 510.
Escbbaeh, Eschihach. eis. Kt.
Münster
— Ulricb von, 1168: 599, seine
Mutter Adelbeid. Scbwester B.
, Konrads I.
E t a ]) 1 e s, Qiientinvicu, frz. Arr. Mont-
reuil, üep. Pas-dc-Calais 75.
Etielioncn, eis. Gescblechl 38,
55.
— Herzog Eticbo, bl. Adalrich «203,
^209, «687.
— Berswinda, Gem. des Vorigen,
*'203, "269.
— bl. üdilia, Tücbter der Vorigen,
*6S7.
— s. Augsburg. Biscböfe.
Etival, frz. Air. Sl.-Die, Dep.
Vosges
Kloster 394. 0(»0.
— Abt Werner //So; Ü13.
Etlendorf, eis. Kt. Hoclifelden.
— Ilerrnaiiii von, ll:i:i: 070.
E t t e n li e i ni -^ ElterdieinunünsUr,
Etinheini, El/itiilieiiii (^ tiioinielio-
rniti cflUi), bad. BA. gl. N.
— Kloster '34, 46, 53, 57, 62, 356,
390, 409, 543, 614.
W c 11 1 /, c k c, Rege.steii der Biscliäfc
Aide:
— Hildulf 7ii2: 46, 54.
— Konrad der .liintrere 1121: 4ß.
— Werner ll4r>: .")0S.
~ tl'JH: Osl.
— Mai icnkircbe 40.
— Altar St. .Vlariä .Magdalenil 543.
— Pleban Ezelo I1h7: 030.
E u g e n s. Rom.
Eupbrates s. Köln. Biscböfe.
E uss c>rt b a I. l'zerxtal, bair. BA.
Bcigzabirii. Rgb. Pfalz.
- Kloster 020, 045. 016.
Exest bed in s. Eicbsliltt.
Ezelo (Laie) liu:i ; 382. Derselbe ?
(1105- 11 15): 398.
— s. Ettenlieiin.
lEzzo, non infiine nobililalis vir,
i lOH'J: 266.
Faenza, ital. Prov. Ravenna,
— Biscbof Olto 1130: 437.
Fegerslieiin, Vri/i'iv/ieini, eis. Kt.
(ieispolsbeim 290.
F e r o 1 s f e 1 d = Forstfeld, eis. Kt.
Biscbweiler ? ■72.
F e s s e n b e i m , Vescnhcim, Vezen-
/leim, eis. Kt. Trucbtersbeim 202.
— Heinrieb von. 1147: 521.
— Cuno von, 1147: .521.
St. Fides s. Sebleltstadt.
Fiesole, ital. Prov. Florenz.
— Biscbof 70:^7: 240.
Firdenbeim s. Fürdeubeini.
Fischbeck, pr. Kr. Rinteln, Rgb.
Kassel 517.
Flandern
(irafen :
— Balduin (10'.>7—10Hi)): .358.
— Theodericb s. Elsaß. Landgraf.
F 1 e cke IIS t e i n , eis. Gde. Lera-
bacli. Kt. Weißenburg.
— Gottfried von, f 1131: 442.
— seine Mutter Gutta 1131: 442.
Flo reffe, belg. Arr. ii. Prov.
Namur
— Prämoiisiralenserslift 528.
Flo reu lins s. StralSburg. Bi-
scböfe.
— s. Haslacb.
Floudelen. unbek. Ürll. 2-i4.
Folcniars. Köln. Erzbiscbiile.
— s. Paderborn. Biscbüfe.^
— s. ScbatVhausen.
Folinar 1061: 28.5.
Folmersbeini s. Volniersliai b. ,
Forcbeim, Forechhcii», bad. B.A.
i:tleiiln'ini 40, 184.
F o r<- b b ei III, bair. BA. gl. N., Rgb.
Oberl'raiikeii * 100.
Fiirmosuss. Rom. Päpste.
Franken, l.andscball 133. 139.
325.
— Mittellrankeii 412.
F r a n k e n r e i e b
Könige bezw. Kaiser;
— ('lilodwig Anfdiiij iles 0. Ja/ir-
liuiKlcrts': 10. " \
von äh'iißburg.
— Childebert IL 5W; 10.
— Dagobert '5, '10, «'II. M2, '14,
*9.5, «tu. .Vaeblr. *12.
— Hildericus, Snbn des Vorigen,
*10.
— Cbilderieb II. um i;i!o : 24. (i:ü4
—660: 25. - '221.
— Einbilde, Gem. des Vorigen, iidi
660: 24.
— Dagobert H. 67U : 27.
— Theodericli IV. 7:iH: 33.
— Cbilderieb IV. 74!): 4.3.
— Pippin 741: 40. 762: 46.- 4.21.
— Karlniann 74-J : 41.
— Karl der Große 77«; .56. /SO; 4.5.
788: 59. — 65, 70, 75, «48, «•49,
».jO, '51. '411. 425.
— Ludwig der Fromme um (816) :
65. SVO; 66. (7H6—H23): 68. 823:
71. vor 831 : 74. 831: 75. («3/—
832): 76. — 83, 96, 97. '"«,' 72,
«81, '95.
— Hausniaier: Kall .Marlell 734::i<:
— Vgl. Lotbringen, (Jslfraiikni u.
Westfrankeii.
Frankfurt, pr. Sldlkr. gl. X.. I!üb.
Wiesbaden 71. S3, 223. 220. 244,
515, 516, 517, .52t. 551. 57.S.
Fräs call s. Rom. Kardinäle.
Frei bürg, bad. B.\. gl. N.
— Hugo von, s. Straßbiirg. Dnin-
berr u. .\reliidiakoii.
F reck e n fehl, Frii-kemvll, bair. Il.\.
Gerinersbeim, Rgb. Pfalz
— Kapelle Osl.
Friedrich s. Baiiingarten. .\bte.
— s. Deutsches Reich. Könige.
— s Ebirshcini. Äbte.
— s. Herniolsheiiii.
— s. Colmar. Pleban.
— s. Liixeuil. Abt.
— s. Mainz. ErzbiscbölV.
— s. Marbach.
— s. Rufacli.
— s. Salzburg. Erzbischöle.
— s. Scliwaben. Herzöge.
— s. Straßburg. St. Thomas. Propst.
— s. Triittenbauseii. .Mit.
— s. Zollern.
— (Laie) (1105—1115): 398.
— (Laie) 1133: 449.
— 1133: 451.
— comes 1138: 466.
— (Laie) (1141—1143): 500, Sohn
.\nsbelms.
F r ied r i ch d 77s ; 50.
Frierlinde, unbek. tiill., bad.
BA. Rastalt ? 373.
Froh bürg, Fnihurc , scliw. Bz.
Ollen. Kt. Solotburii.
— Graf Hermann //,''(.'; OSO. ( t l:i:
—120->): 730.
Fnlcherins tribiinus 7i'.s; 33.
Fulda, pr. Kr. gl. N., Rub. Kassel
231.
Äbte:
Hatio ST.i: 73.
— Il:i-,': 60S.
F ü r d e n b e i m, Eirilfiilnii». Vinlfn-
fii'itii, c's. Kt. Trucbtersbeim
causidieiis Werner 1147: .521.
51
396
Fürdenlieiiii— Guastalla.
— Ciino von, 1007: 355. Derselbe?
1137: 462.
— Reinlier , ^^olin ih'> Vorigen,
1137: 4(1-2
G.
Cairoinus ubba 71:): 43.
Galli fii Laiulscliall ll>.
— Bischöfe 2.
Galilaea s. Sl. Die.
St. Gallen, scliw. Bz. n. Kt. ^1. X.
— Kloster 1(10.
Äbte :
— Johann 75U : 45.
— Burchard (<Hi:,—:i71) : löil.
Mönche:
— Viktor C.)tir,— '.i71) : 159, s. Straß-
burg, üomschnle.
— Gerald (:i73-f)!H): 191.
— Ekkehard I. (!i73-u:il): 191.
— EkkehnrdW. (1011—1021) : 191.
(iaminolfs. Konstanz. Bischöfe,
(j ii m sli u rs t , Gdim-iwahiir^f, bad.
BA. Achern -145.
Gandersbeira, brannschw. Kr.
gl. N.
— Kloster 239, 244.
Gan do s. Stral5bnrg. Bischöfe.
G a r d a, ital. Distr. Bardolino, Prov.
Verona
— Burg 674.
Garibaldus 77 H: 56.
(iarsilius s. Berstett.
(; e b e r s c h w e i e r, Gehelischemoür,
eis. Kt. Rufach 726.
Gebhard s. Konstanz. Bischöfe.
— s Würzhurg. BiscliOfe.
— Graf, Vater B. Lies III.? 910:
140.
(Jebweiler, eis. Kt. gl. N.
— Kirche 447.
Geispols heim, Gi'iabudesJieini,
Geizbodesheim, Gezeh .tfstieiii, eis.
Kt. gl. N. -gs, 290.
— causidicus Hesse 1198: 702.
— Hartmud von, IKSi': 569.
Gelphrat 1137: 461.
G e m a r, Geremet; eis. Kt. Rappolls-
weiler
presbiteri :
— Ingo (1131 — 1140): 472.
— Lutold (1131—1140): 472.
G e in u n d e, (")rtl. hei St. Leonhard
452.
Gengenhach, bad. BA. Offenburg
— Abt Gottfried 1145: 50>^.
1196: 6S1, 6S6.
Genf, schw. Kt. gl. N.
— Bischof (1181- USU): 62S.
St. Georgen, bad. BA. Villingen
— Kloster 429, 636.
— Abt vor 1185: (120. 621. 1185:
622.
Georgental, Sachs.-Kohurg
— Kloster 4,%.
Gerald s. St. Gallen. Mönche.
St. Gerard, Brogne, belg. Prov.
Namur
— Kloster -126, «127.
Gerbert s. Reims. Erzbischöfe
(i ere mer s. Gemar.
Gerhard s. Andlau.
— s. Bergamo. Bischof.
— s. Egisheim.
— s. Elsaß.
— s. St. Quirin.
— s. Rnfach.
— s. Rom. Kardinale.
— Geistlicher lo:iC : 354.
erhob s. Reichersberg,
er loch s. Haslach.
ermanen als Yolksstunm 4.
ermania prima, röm. Prov. 6.
ernod s. Neuburg,
ero s. Köln. Erzbiscluife.
er 0 Id s. Lautenbach.
- Graf 831, 832: 76.
eroldseck -^ Groß-, Geroldes-
ekcha, GeroHteshegge, Geroltesecke,
eis. Gde. Hägen. Kt. Maurs-
münster 599.
- Otto von, (1109-1113): 393.
- Otto von, 1137: 462.
- Otto von, 1147: 521, Vogt von
Maursmünster. 1156: 557, Vogt
von Still, 1156 (IICO): 566, Vogt
von St. Stephau iu Straßburg.
1172: 587, Vogt von Haslach.
ebenso 1188: 643.
- Burchard von, 1172: -587, Bru-
der des Vorigen.
- Otto von, 1193: 676.
- Burchard von, 1193: 676, Neffe
des Vorigen.
eroltestrut, eis. Gde. Börsch,
Kt Rosheira 452.
ertweiler, Gerfen milre, eis. Kt.
Barr 595.
ertrud s. Deutsches Reich.
— s. EgishXiim.
— s. Eschan.
Gernng s. Ebersheim. Abte.
— s. Eschau.
— s. Marlenheim.
G e r u u i g o clericus 77« .- .56.
Geswendi, unbek. (»rtl., bad. BA.
Rastatt? 373.
G h y b u i n u s cpiscopus 738 : 33.
Gießen, im unteren Lauf auch
Scheer, Score, Chera, 1. Nbll, der
IU 202, *3.50, 351.
G i m h s h e i m, Giimiiinsheim, hess.
Kr. Worms 566.
(lingsheim, Gniidesheim, eis. Kt.
Ilochfelden 5S6.
(i i r a r d u s s. Burner.
(;irbaden, eis. Gde. Mollkirch,
Kt. Rosheim 462.
Giselas. Deutsches Reich. Könige.
Giselbert s. Lothringen. Her-
zöge.
G i s e 1 h e r 1156 (1160): 566.
Gislebertus peccalor episcopns
77«; 56.
(iisloaldus s. Verdun.
(i o c k s w e i 1 e r, Gottenesuuilare, eis.
Kt. Oberehnheim 1311, 185.
Godehard ^ Thicimar, Bischof
von Hildesheini.
G o II e 1 i n u s '95.
St. G o r g o n (Kolisacker), eis. Gde.
Ottrolt, Kt. Rosheim
— Priorat 613.
Gorze, lolhr. Kt. gl. N.
— Kloster 44.
— Kirche 13.
Goslar, pr. Kr. Liehenhurg, Rgb.
Hildesheim 279, «303.
— Kirchen : St. Simon u. Juda 279.
— St. Valerius "303.
Gotenburg = Judenburg, eis.
Gde. Diedolsbausen. Kt. Schnier-
lach
— Ulrich von, (11U6—1202): 737.
Gottenesuuilare s. Gocks-
weiler.
Gottfried s. Beufeld.
— s. Elsaß. Grafen.
— s. Fleckenstein.
— s. Gengenbach. Abi.
— s. Haslach.
Lothringen. Herzöge.
Münster. Äbte.
Neuburg.
Peterlingen.
Schwarzenthaim.
Mönch um 1064 : 286.
— 1095: 348.
— (Geistlicher) 1145: 5ÜS.
— cellerarius 1194: 678.
Gottschalk, Mönch 829: 73.
848: 83.
Gotzwin, Propst um lor,4 : 286.
Gozfried s. Straßburg. Bischöfe.
G r a do, österr. Bzhauptm. Gradisca
— Patriarchat 241.
G r a e f e n h a u s e n , GreeenJiuseit .
hess. Kr. Großgerau G45.
Gravago, ital, Distr. u. Prov.
Piacenza
— Kloster 66.
Gregor s. Rom. Päpste.
G r e i f e n s t e i n , Grifenstehi, eis.
Gde. u. Kt. Zabern
— Merihodo von, 1156 (1160): ä6ü.
G r e t z e n b a c h, Crrezzinbacli, schw.
Bz. Olten-Gösgen, Kt. Solothurn
56.
(; r i e c h e n k ö n i g * 2t8.
— Kaiser Konstantin IX. 1027 : 253.
1028: 2.56.
Griesheim, Creuchcshaim, Crieeli'.s-
hehti, eis. Kt. Truchtershe'm 71.
131.
Gries, Grlez, eis. Kt. Briiniath V
477.
— Bertha von, *268.
Griesbaumkopf, Crise'.tnm, bad,
Gde, Ottenhöfen, BA. Achern
735.
Grimold s. Stral5bnrg. Angebt.
Bischöfe.
— s. Straßburg. Domherrn.
Groba s. Grube.
Grotcharius s. Slraßburg. Bi-
schof Rotharius.
G ruhe. Groha, eis. Kt. Weiler '350,
351.
G runingen, abgeg. Ort, bad. BA.
Breisach 46.
G u a s t a 1 1 a, ital. Distr. gl. N., Prov.
Reggio nelTEmilia
Ciuironlu'iin— Heideiiriciis.
3!»7
(iiintlcsirilre, ali-
BA. Kehl 'J-il.
. Straliburg-. Bi-
— Küii/il von, //'";.■ :?7S.
(i II f; e II li o i in, Ouoiieiilicim, ols. Kl.
TriRliterslieiin (5S, 4".S. +5!».
-- Kapelle St. Laiirenliiis W.l.
— Beitold von. 1147 : .V2I.
r; 11 ni pe r t IIS • '.t.^
G II II (I I- c li a r >. Eiclistiitt. Biseliol'.
G u II il (' 1 linsen, (fioidolvinyen, Imfl.
BA. Fieiliurg
— Koiirad von, s. Straßbiirer. Arclii-
diakoii.
G II n (1 e s w e i e r
ge;;. Orf. liad.
(i u nd () al d II s g
schöl'e.
G II II d o 1 s h e i ]n,( •iioniloldes/ieim,cls.
Kt. Hulaih -20-2,
G u II d o I) e r t h u s /:^s ; Xi
(> u II t li e r s. Spej'er.
— s. Vienheini.
— 119:j : 707. 1201; 7-2(5. Straßb.
Minist.
Guntrain, s. Egislieiiii
— s. Habsburg.
— miles (ViO—i)50): 1:^8.
— Vater des Doinherni Waller 52'{.
Gutl'ridus episcopiis li'J: 43.
(lutla s. Fleckenstein.
(iu/. zo s. Ebersheiiu.
H.
Ilabsburg, sclnv. Bz. Brugg, Kt.
Aargau.
— Burg: *249, *251. Naclitr. 215.
Grafen :
— -3ö, 215, 577. Naclitr. 215.
— Lancelin *251. Nachtr. 215.
— Giintram Naclitr. 215.
— Radeboto (1002—1027) :-l%S,'i.^i).
Naclilr. 215.
— Ida, Gem. des Vorigen, 250.
Natlitr. 215.
— Werner s. Straßburg. Bischof
Werner I.
- Adalbert 1130: 447. 450.
— Werner. Landgraf von Hasen-
burg! /73.'. .■ 4.5:!.
— Albert, Landgraf '627.
— Rudolf IWI : 717, 7-26. (tl'Jii—
12021: TU.
Ilabsheiin. eis. Kt. gl. N.
— Kirehe (■)4".».
1 1 a d a 1 r i c u s 72H : Äi.
Iladrian s. Rom. Pilpste.
Hagen au, ll<i</riiiiire, eis. Kt. gl.
N. 6(1(1. 610.' 645. 660. 670. OSO,
600, 601, 602, 7 IS, 72:^.
— Scliiillliciß Bmcliaid 1170: 590.
— Kiivlir Sl. Georg 40(», 401, 619.
— Aiigustiiicrkonveiil M;i)2.
H a IT i n o abbas 7JH .- 3:!.
II agi.a Ullis abbas 72.S ; D-i
11 a i ge r 1 o c li, Hfii/eiii/, pr. Rgb.
Sigmaringen
— Graf VVeielo //5.V; 15(1.
II a iiuone 77 S: 5().
II a i III II 1 f US s. .SlraBbiirg. Doiii-
bcrr.
ll.i I be IS ladt, pr. Kr. gl. N.
— Dom .'{00.
Bisclidl'e:
- llildeward :)ljs : 155.
- Buribard 1071: :JOI).
SIepliaii (= Herrand) 1094—
1090: :{:i5.
Haldenburg. Ilaldhihurc, abgeg.
Schloß, eis. Kl. Scbilliglieim 701.
Halleym s. SIrai'burg. ("trllich-
keilen.
H a m in e r s t e i n. pr. Gde. Über-,
Kr. Neuwied
— Gräliii Irmgard l<i2:i : '1X\.
H a n d s c li 11 h b e i in . llan->/iiilieii-
lieim, eis. Kl. Truchlersliciin 520.
521.
Ha r bald 11 s 77>i: .56.
Harbert li:i7: 461.
Hard r i n o 778; 56.
H a r g g e r. Hcrgger, (Slraßbiirger
Laie). (1105-1115): 39,S. Der-
selbe V lUH: 402.
H a r i 1) o 1 d u s abba 728 ; 33. .
Harilanda. Gem. des Rashin-
fridiis, 77.S'.- .56.
Hart b a u s e 11, llurlliKneii, eis. Gde.
II. Kt. Hageiiaii .•!76. 711, 724. 729.
— St. Margaretheiikaiielle :?76.
Hartlieb 1200: 713.
Hartmaun s. Ebersheim. .\ble.
— s. Schwaben.
— i^reshylcr f 1105: 376, 714, 724.
— Graf vor 820: 06
— 1035: 262.
Hartmut (Laie) 1134: 45-2.
— s. Geisiiolsbeim
— s. Kippenbeim.
Härtung, s. Hnttenlieim.
^ s. Riifach.
— s. St. Qiiirin.
— ('ini0^120-i): 73-2.
Hartwig, Hcrlwig. s. StralMiiirg.
Domdekaii.
-- s. Straßburg. Domkaiioiiiker.
— (Straßburger Laie) ///.").■ 397.
Hascgaugia s. Escliau.
Hasenburff, schw. Bz. rriiiilnit.
Kt. Berii."^
— Geschlecht 604.
— Heinrich s. Straßburg. Bischof
Heinricli I.
— s. auch Habsburg.
Hasel, Iliisla, 1. Nbb. der Breusch
65.
Haslach = Niederliaslach, Hase-
lalie, IfnseltiiKi, Avelltiiiii»i, eis.
Kt. Molsheiin 312, 496, 407, 613,
67S.
— Kirclie 470, 196. 197, 571, 572.
643.
— Altar St. Jakob 643.
Seliiiltbeiß, causidicus
— L'dalriih USS: 643.
Ritter, mililes
Gottfried IISH: 613.
Heiiiri<li USS: 643.
Gerloch ll^s: 613.
Linwobiier, villani
— Woiriiard IISH: 613.
Eberhard IlsS: 6*3.
— Ermenricb //W.- 643.
- Egclolf //N8; 643.
H
Benediklinerablei 11. Kollegialslift
'II. 1.5. '60. 61, 354. 195, .570
.5S7. 643.
Propst
Wer/11 r 10:11;: 351. gleichzeitig
Straßb. Dnnikilnimerer.
Burchard fll.M — llllj: 60, 177,
470. dann Bischof.
ßerlhold lll-l: 497. gleichzeitig
SIraßburg. Scliatzmeisler. Der-
selbe? 1151:: 557. (1111—1162):
570. 571.
Ulrich 1183: 616, gleichzeitig
Straßburg. Domherr. 1188: 643.
(1185— UHU): 614.
Dekan
Adalbero lo:i6 : 351.
Ludwig 1172: .5S7. IISH: 643.
Kustos, edituus
Giino 10:16: 354.
Balduin 1172: .587.
Albert 11X8: 643. irH: 67.S.
Scholaster. scolaslicus
Burchard //s8.- (•,!:{. II94: 078.
Kellermeister, cellerariiis
Hugo 1 nj : 5S7.
Otlo 1188: 643.
Pförtner, portarius
Eckeliard : 1112: .5S7.
Friedrich 1194: 678.
Stillsherren, canonici, fratres
Buggo 1096: 354.
Swigger 109ii : 354.
Lenzeliii 1096: 354.
Liuthart 1096: 354.
Adelbert 1172: 5S7.
Otto 1172: 587.
Heinrich 1172: 587.
Vogt
Hezel 1096: 3.54.
Otto von Geroldseck 1172 : 5s7.
attstatt, llwlishtl, eis. KLRiifach.
Geschlecht *573.
Konrad von, f 1188: 041.
Werner 1188: 641, 642. 1200:
715?.
Konrad 1188: 641, 64-2.
Eppo USS: 641. 642.
atto s. Fulda. Äbte.
s. Mainz. Erzbischöfe.
vir conditionis ihgenuae 1040:
267.
ausbergen, Hugespenjo , eis. Kt.
Scbilliglieim 16.
Ober (superiores) 130.
Nieder (inferiores) 130.
Gau 445.
aule-Seille s. Hohforsl.
avelberg, pr. Kr. Westprignilz
Bischof Hezilo I lo'.t : 3,s-2.
az ec ho s. Worms,
eberhard s. Eberhard,
ecel s. Wangen.
1H7 : 521.
ecel o s. Würzbiirg.
cell in gen, llrliiiuiiii . pr. 0.\.
gl. N.
Koiirad von, s. SIraßburg. Dom-
lierrn.
eddo s. Reicbriiaii. .Vble.
s. SIraßburg. BiscIuM'e.
eidenriciis s. Heinrich.
51*
398
Heifferlo— Holiköniasburg-.
Ileigcrlo s. Haigeiiocli.
Hoiliclia, Gem. Folinars lOGl:
385.
Heiligeiiberg Ijei Heidelberg 374.
Heiliger Fürst, Waltl bei Ha-
üenau, 451, 498, ()84.
HeUig-Kreu/,, eis. KL Colinar
— Klü.ter 313.
Heilwic, Toebter der BcrÜia,
Schwester Biircliards, lor 1147:
520.
— s. Egisheiiii.
lleimo s. Lautenbacli.
Heinrich s. Augsburg. Bischöfe.
— s. Baiern. Herzöge.
— s. Basel. Bischöfe.
— s. Bischofsheini.
— s. Deutsches Reicli. Könige.
— s. Dorlisheim.
— s. Elsaß. Grafen.
— s. Epflg.
-- s. Haslach.
— s. Hülteiiheini.
— s. Kärnten. Herzöge.
— s. Lautenbach.
— s. Lorsch.
— s. Lützelburg.
— s. Mainz.
— s. Marbach.
— s. Meistersclc.
— s. Moyenmoulier.
— s. Münster.
— s. Namur.
— s. Rom.
— s. Rufach.
— s. Sachsen.
— s. Straßburg. Bischöfe.
Domherren.
— bischöfl. Vögte.
— s. Stühlingeu.
— s. Sulz.
— s. Tannegg.
— s. Toul.
— s. Troyes.
— s. Tuscien.
— s. Uttenheiin.
— I(ni5: 352.
— (Laie) HÖH: 382.
— (Straßburger Laie) JILj : 3',»7.
— (Laie) lllH: 401.
— (Laie) llo3 : 451.
— (Laie) 11S:>: 454.
— (Geistlicher) lUö: 508.
— pretor (lliJä—llT.)) : 595.
— (Geistlicher) VM)!: 720.
Helidulf s. Straßburg. Bischöfe.
H e I in e r i c u s, Helvvericus, s. Ebers-
heiin. Äbte.
Hei wie s. Buehshof.
— s. Selz.
Helzaha s. Elz.
Hern nie servitor (Vij'i—'J'JI): ISO.
Il(Migdorf, Hengen (?), bair. BA.
Schwabacb, Rgb. Mitti lfraiike:i
— Adalbcrt von, llii : 412, 443.
II e n n e r a m in u s 'HIS.
Ilenno lOyA : 281.
llcpheka s. Epfig.
Ilerbo Hol : 461.
H e r b o 1 z h e i m, IhrbotUheim, bad.
BA. Emmendingen 712.
Herecha s. Eschau.
Heremlireht s. Neuburg.
Heresint. Schwester der WliU-
hilt -199, «207.
Herford, pr. Kr. gL N.
— Kloster 105.
Hergger s. Hargger.
Heribert s. Besan(^on. Erzbischöfe.
— s. Eiclistätt. Bischöfe.
Heriger s. Mainz. Er/.biscböfe.
H e r 1 i s h e i ni. Beiicklwsheim, Ihr-
lich'iheim, eis. Kt. Winzcnheim
«12
— Kirche 041.
Hermann s. Angsliurg. Bischöfe.
— s. Baden. Markgraf.
— s. Hochfelden.
— s. Metz. Bischöfe.
— s. Schwaben. Herzöge.
— s. Slraßburg. Bischöfe.
— s. Speyer. Donipropsl.
— s. Toul. Bischöfe.
— s. Weise.
— Sohn Graf Gebhards, Bruder B.
Li tos HL? 'JlO: 140.
— lOSy: 341.
— 1095: 352.
— 1156 (llßO): 566.
— 1188: 641.
— (Geistlicher) IM-::: 728.
H e r m o 1 s h e i ni , Hernoklesheim ,
Ilennuotisheiin, Iterm lexhehi, eis.
Gde. Mutzig, Kt. Molsheim 570.
— causidicus Wolf heim in'2: 587.
milites :
— 1172 : Friedrich, sein Bruder Ber-
told, Hugo 587.
— Otto von, inii: 678.
— Bertold , Bruder des Vorigen,
ll'Ji: 678.
Herolds. Straßburg. Domherren.
11 e r r a n d d. Halberstadt. Bischöfe.
Herrenalb, würt. OA. Neuen-
bürg
— Kloster 680.
H e r r 1 i n g e n. ihn-nlm/m, würl. OA.
Blaulieuren
— üdalrirh von, (110:i -1113): 393.
llersfeld, pr. Kr. gl. N., Rgb.
Kassel.
— Kloster 301.
Hertesheim, eis. Gde. Berslett,
Kt. Truchtersheim 523, 660.
II e s s e n g a u, Graf Dodicho lOH-i :
232.
He SSO s. Erstein. Prior.
— s. Straßburg. Domscholaster.
— 1095: 3.52.
— ll'Ji: 677, 678.
Hezel, Uezelo. Hezelin, s. auch
Hermann.
— s. llasla.h. Vögte.
— s. Havelberg. Bischöfe.
— s. Honan. Pröpste.
— s. Stral'hurg. Domküster.
— Domscholaster.
— (Laie) llOU : 382. DerscllieV 1115 :
397.
— prepositus IV.iH : 702.
H i d d o vocatus episcopus 7i'J : 43,
H i 1 a r i u s hl. 359 : 6.
Hildegard s. Staufer.
H i 1 d e r i c h s. Fraukenreich. König
Childerich.
H i 1 d e r i c u s clericus 7 78 : 56.
Hildesheim, pr. Stdtkr. gl. N.
Bischof 244.
— Thietmar 1038: 265.
— Domschule 215.
Hilde ward s. Halberstadt. Bi-
schöfe.
H i 1 d i b e r t u s 778 : 56.
H i 1 d i b r a n d u s 778 : 56.
11 i 1 d i ni a u n o '778 : .56.
H i 1 d u 1 f s. Ettenheim. Abt.
Hilsenheim, Hiltcslieiw, eis. Kt.
Markolsheim.
— prerhiter Anshelnius 1135: 454.
Hilt iliert s. Mainz.
Hiltibold s. Chur. Bischöfe.
H i n c m a r s. Reims. Erzbiscliöfe.
H i u c g o m a r e s h e i m s. Ingmars-
heim.
Hindisheim, Jluitäencslieini, eis.
Kt. Erstein 248.
Hirsau, würt. OA. Calw.
— Kloslcr 331.
Hirsch buhl. Hirlzhuhel, abgeg.
Or', bad. BA. Rastatt 373.
Hirt- s. Hurt-.
Hitt- s. Hült.
Hochfelden, eis. Kt. gl. N.
— scultetus Leo 1194: 677.
— Pleban Billung 1194: 677.
milites :
— Hermann von Rucelnburch 1194 :
677.
— Hugo von Drusenheim 1194 : 677.
Hohbarr, Bovre, Borm, eis. Gde.
u. Kt. Zabern 5S6.
— Merbotto von, (1109—1113) : 393,
Vogt des DomherrnKonrad. iiJ-J ;
397.
Hoheuack. eis. Gde. Zell, Kt.
Schnierlach
— Dietrich von, um 1179: 599.
Hohenberg. Grafen von (Ober-
fianken) 412.
Hohe n b u r g, eis. Gde. Ottrotl, Kl.
Rosheim
— Kloster 225, 533, 575, 605, 648.
Äbtissin 475.
— Relint (1152-116:.'): 575.
— Herrad 1183: 613. (1190—1196):
687.
Hohenbnrg (etwa = Hachberg,
bad. Gde. Se.xau, BA. Emmen-
dingen?)
^ Graf Hugo zu, (913-933): 130.
H o h e n b u r aw e i 1 e r, Wiler, abgeg.
Ort, eis. Kt. Rosheim 687.
Hohenhart, bad Gde. Baiertal
BA. Wiesloch
— Kourad von,J156 (1160): .566.
Hohen wart, Örtl. im Breuschtal,
wohl 1. Ufer, oberhalb Lützcl-
bausen 678.
Hohforst = Haute-Seille, Atta
Silva, frz. Arr. Luneville, Dep.
Meurthe-et-Moselle
— Kloster 650, 702.
H 0 h k ö n i g s b u r g, ' um'sberc, eis.
Gde. Orschweiler, KL Schlett-
sladL
Holi wart— Jnstiis.
399
— nurtiiiaiiu von, 1:iOO: 713.
n oll wart, llfi/iiiitfiirt/i, eis. (»de.
IVtorsholz, Kl. Weiler 595.
Holz heim, eis. Kt. (ieisiiolsheim
:{97.
Homburg, pr. (ide. Thaiiislnilck,
Kr. Langensalza, Hgb. Krfurt
Kloster +.jf>.
— s. Ilnneliiirg.
Honan. Hunnuirin, lloneriK/i«, bad.
BA. Kehl 707.
— Kloster 5, '291, :«i-2, 375, 660, 707.
— Kirche" 651.
Pröpste :
— Hezelin (1047-1065): 291.
— Bruno 1102: 363, 375.
— Albert von Schneckenberg tlöd
(llGUi: 566. 1102: 568.
— Albert lin:): 707.
Dekan H. //.''/; 667.
H ö n h e i m, Huitheimcvlth, eis. Kt.
Sehiltiglieim 493.
Horburg, llorehury, eis. Kl. An-
dolsheim.
— Schloß 568.
— Walter von. lUJ: 450
— Cuno von. ItxS: 611.
H o r n b a c li, bair. BA, Zweibriicken,
Rgb. Pfalz
— Kloster 3t) 1.
Hugesperga s. Hausbergen.
Hugo s. Andlau. Vogt.
— s. Basel. Bischöfe.
— s. Dagsburg. Grafen.
— s. Detlweiler.
— s. Deutsches Reich. Kanzlei.
— s. Egisheiin. Grafen.
— s. Elsaß. Grafen.
• — s. Esclian.
— s. Haslach.
— s. Hermolsheiin.
— s. Iloclifelden.
— s. Holieiiburg. Graf.
— s. Iluiieburg.
— s. Metz.
— s. Mors.
— s. Mülbansen.
— s. Neuburg. Abte.
— s. Neuweiler.
— s. St. (Juirin.
— s. Rufacb.
— s. Straßburg. Schultluiß.
Zoller.
Laie.
Domherren.
— s. Tours. Graf
— s. Tuscien. .Markgrafen.
■ — s. Uttenheini.
— s. Vendeuheim.
— s. Zellweiler.
— «95.
— 10'.)7: 355.
— Bruder des Doniherrn Konrad
f (Ilo:i—lllo): 393. IU:>: 397.
— niiles, Bruder Heinrichs u. Kon-
rads. lir>i: 542.
— (2 Geistliche) ('ÜW-i—i/«.'';.- 644.
— 1200: 713.
— vaduiii llugonis 226.
Hugsbol'cn, lliiiieshoroi, nuijonis
curtis, llui/aniK curla, eis. Udo.
St. Martin, Kt. Weiler.
H
Kloster ■!•>',, 412, 466.
Äbte :
Adelhoch lUri: 30S.
.\llodus (derselbe wie oben?)
lir,:t: 534.
IPJd: 6S1.
Prior
(IVil-UiO): 472.
u g s w e i e r , Uuijesuuiltdre , bai I .
BA. Lahr 130, 138.
umbert. Arzt //S7: 6:{8.
IIU!): 707. Straßburg. .Minist,
unibreht, (Stral^burger Laie)
1115: 397. llKi: 399.
umfrid s. Ravenna. Erzbischöfe,
Aclialm, (irafeii und Slraßburg.
Domherren.
Italiener, Schweslersohn Hugos
von Deltweiler, (<ii:t—:):s3): 130.
u n (1 e nesh e i ni s. Hindishcini
undsfeld Ihoisfelt, abgeg. Ort,
bad. Gde. Eckarlsweiir, BA.Kehl.
Rudolf advouatus de, IV.iG: 6S6.
üneburg, llumheni, eis. Gde.
Dossenlieim, Kt. Lützelstein 68S.
Marschiüle von. 657.
Volraar von, 1133: 447, 450.
Ludwig von, 11U4: 678. 1196:
686. f tun: 688, 690, Bruder
B. Konra<ls IL
Hugo vo.i, ll'.i4 : 677, Bruder B.
Konrads IL
ungar s. Utrecht. Bischöfe,
upert (L;iie) IIO'J: 382.
u r n i n g e n s. Herrlingen
ürtiglieim, Hirfenchcim eis. Kt.
Truchtersheim 707.
Regenald von, 1147 : 521.
ültendorf. Hittendirf, eis. Kt.
Hagenau »221.
ü 1 1 e n h e i m. Hitlen/ieim, Ilu'in-
Jieim. eis. Kt. Benfeid 454. 6<>7.
presbileri:
Ludwig 1135: 454.
Heinrieh 1135: 454.
Drageboto villicus curie li:)5:
454.'
Pleban der oberen Kapelle Här-
tung lim : 667.
velinus ll:il: 702.
vsamnus episeop is 7/y.- 43.
vstehin? 650. 702.
I.
.lakob vocatus abba //''; 43.
le lilcrs hausen, Sachs.-Koburg.
518.
Ida s. IIa.
J e r u s a 1 e m 253, 256, 274, 349, 358,
3(>7.
.leiten li u r g, Utelenbnujgcn, wiirl.
OA. Tüliingen
- Konrad von, s Straßburg. Uoni-
herren.
I ginsein s. Egisheini und Elsen-
lieim.
111, YlUi, Alm, «10, 56, *3.50.
1 1 1 k i r c li. llhhirclifii, lllai'lii reell (I.
eis. Kt. Geispolslicim •"»(>, 130, 6:J8.
i 1 1 z a (• ii. llriKrini, eis. Kl. Hab.=.heiin
Grafschaft »11.
Imbriagua s. Embrarh.
I rn bs li e i m, Ibiminlesheim, eis. Kl.
Bu.bsweiler 2Hl.
Ingelberlus capellanus //•i3.-53t.
Ingelheim, Jni/Iinhi'ii», hess. Kr.
Bingen '35. 75, 82, 16!), 171, 19.5.
1 n g m a r s h e i m, llincijomurrxheitii,
abgeg. Ort, eis. Kt. Oberehnheim
172.
Ingo s. Gemar. presbiter.
I ngol t, Ingoldus.
— s. Slraßburg. Laie.
— *'9.5.
Ingrammus s. Lautenbaeh.
Innoeenz s. Rom. Päpste.
I nterlaken, schw. Bz. gl. .\.. Kl.
Bern.
— Kloster 446.
St. ,J o h a n n b. Zabern (= Meyen-
heiinweiler?), eis. Kt. Zabern
Kloster 429.
.St. .1 o h a n n auf dem Mischofs-
berg(' = Joharmisliiig. pr. Rhein-
gaukr., Rgb. Wiesbaden
— Kb)ster 470.
Job a n nes, Joannes
— s. Deutsches Reich. Kanzlei. "
— s. St. Gallen.
— s. Konstanz. Bischöfe.
— s. St. Markus.
— s. Rom. Päpste.
— s. Speyer.
— s. Straßburg. Laien.
— s. Surburg.
, — s. Trier.
i — nach um : 192.
' — «95.
Jordan es s. Lebcrau. Pröi>ste.
Irgesingen, curia, nnbek. t)rtl.,
608.
Irimfrid 0i65—!nil): 181. 411.
Irm gar d s. Eschau.
— s. Ilammerstein.
Irslingen, Ursclhigen, wi'ivi. Gde.
Epfendorf, OA. Oberndorf
- Egelolf von, 11S5; 624. 1187:
636. llKti: 641.
Isenburg, eis. Gde. u. Kt. Bufach
*11, 212.
Ha, Ida
— s. Habsburg. Grafen.
— s. Liilzelburi;. Grafen.
Italien HS. 160. 175. >20.-., 210, 251,
383, 527, 566, 58), 611. 091.
- König Berengar 052: 141.
(Iberitalien 66.
Miltelilalien 312.
Uten Weiler, llentrilre, eis. Gde.
Sl. Peter. Kt. Barr
— .\ugustinerslift :i'.t7, 461, .599.
— Propst Reinald /V^V- 611. 612.
Judith, s. ;\ndhiu. .\btissin.
(ieui. Iler/.oii Ottos von Kilrnteu.
Mutler B. Wilhelms 1. 25>.t.
Julian s. römischer Kai-er.
Jungingen, wtlrl. 0.\. l'lni
Eberhard von, s, Straßburg. Dom-
herren.
Just US. .lustimi-. s. Lyon. Bischöfe.
— s. Slraßburg. Bischöfe.
400
Juteiilieiiii— Koiirad.
— s. Urgel. üischöfe.
J u t (■ II li i'i m. ui'liek. Orll. iiSd.
K. C.
K a i # e r s w e r l li, pr. Ldkr. u. Rgb.
Düsseldorf 305.
Cakibudi s. Dagsbiu-g (?|.
Ca 1 ixt s. ]{oin. Pä] sie.
K a 111 b a, abgeg. Ort, licss. Kr. Groß-
gera u 23t).
Canosa, ilal. Distr. u. Prov. Cliieti
:)ii. 323.
Karl s. Frankeiire.icb.
— s. Lotbriiigen.
— s. Mainz. Erzbiscböl'e.
— s. üstf'ränkiscbes Reich.
— s. Stral5biirg. Doindekaii.
— s StraBliuig. Doiniiropst.
— s. Westlraiikeii. Konige.
Karl in all 11 s. Frankenreich. Kö-
nige.
Carspacli, Carolilesba/ic, eis. Kt.
Allkiicli 130, 138.
Kärnten, Ilerzogluni.
Herzoge:
— Heinrich :i8-l: 180.
— Adalbert lua7: 242.
— Otto, Vater B. Wilhelms I. 2.59.
— Judilli, Gem. des Vorigen 259.
— Konrad, Bruder B. Wilhelms I.
JUU:.': 218. - 2.59.
— Berhtolf 1U7 7 : 327, s. auch Zäh-
riugeii.
Kassel, pr. Rgb. gl. N.
— Kloster St. Maria 540.
Castanetum s. Kestenliolz.
Kastelberg, eis. Gde. Andlau,
Kt. Barr 28lj.
Castrum, unbek. ()rtl 202.
Keba s. Reichenau. Äbte.
Kehl, Keyle, bad. BA. gl. N. 263.
Kein na de, braunschw. Kr. Holz-
minden
— Kloster 517.
Kerzfeld, Clu-rzeidt, eis. Kt. Ben-
feld 202.
— presbiter Ulto llöö : 454.
Einwohner :
— Heidenricus llöä: 454.
— Berengerus llüö: 454.
— Widericus, Sohn des Vorigen,
lld-j : 454.
Kestenliolz, Kestenhults, Custa-
71,'tiim, eis. Kt. Schlettstadt 56.
iiobiles:
— Reginhard n:i8 : 466.
— Friedrich Ji-i'ä; 466.
Keyle s. Kehl.
Chagenheim s. Kogenheira.
C h a s 1 6 r e 1 Werner 11H7 : 639.
Ch e ra s. Scheer.
C h e r z V e 1 1 s. Kerzfeld.
Cliiaveiina, ital. Distr. u. Prov.
Soiidrio. Grafschaft 669.
(^Iiilcheiin s. Kircliheiin.
(Ml i 1 d e b e r l s. Frankenreich.
Könige.
Childerich, Hildericus s. Fran-
kenreich. Könige.
Childulfus s. Metz. Bischöfe.
C b i 11 z i h d 0 r f s. Kinzigdorf.
(Miioggia, ital. Distr. gl. N.,
Prov. Venetien 592, 593.
(Miipinheini s. Kippenheim.
C h 1 o d o 1 f u s s. Metz. Bischöfe.
Chlodwig s. Frankenreich. Könige.
C li o r c h o. Choreka, s. Kork.
C liriech esli eim s. Grieslieim.
Christian s. Mainz. Erzbiscböfe.
Chrodardus coines /Oi'.- 46.
Clirodegang s. Metz. Bischöfe.
(Mirotarius s. Rotharius.
C h u r, scliw. Bz. Plessur, Kt Grau-
bündeii
— Bistum 74.
Bischöfe :
— Waldo irM: 125.
— Hiltibold (Wildebald) ror i>73 :
162.
— Konrad ll.^O: 440.
Churgau 125
Kiburg, sclivv. Bz. Pfäfflkon, Kt.
Zürich, Graf 715?.
Cielo d' Oro, ital. Gde. Mailand,
Prov. gl. N., Kloster 197.
Kiersy = Quierzy, frz. Arr. Laon,
Dep. Aisne 67.
Kinger sh ei in , eis. Kt. Mül-
hanseii-Nord 736.
K i n z h e i in, Kune leshe.im, eis. Kt.
Schlettstadt «350.
Kinzigdorf, Kinzdorf, Cliinzüi-
dorf, aufgegangen in Otfenburg,
bad. BA. gl. N. 190.
— Grafschaft Ch. u. Otenlieim 299.
— Graf Luitfried 1070: 299.
Kipjien heim, Chipinheim, Kij^en-
hcim, bad. BA. Ettenheim 46. 130.
— Pleban Hartraut 11S7 : 636.
Kippenlieimweiler = Lan-
gisesnuilare? bad. BA. Etten-
heim 130.
Kirchheini, Kin-ic/inm, Chilcheim,
Kircheim, Ki/rcliem, eis. Kl. Was-
selnheiin *14, ö71.
— Grafschaft «11. 352.
— miles Burchard il98: 702.
Clairvaiix, frz. Gde. Ville-la-
Ferte. Arr. Bar-sur-Aube, Dep.
Aube
— Abt Bernhard ]J47: 512, 517.
Clemens s. Rom. Piip-te.
C 1 e r i e u x. frz. Arr. Valence. Dep.
Dröiiie
— Silvio de, .//.^J.- .526.
Klingeiimünster. bair. BA. Berg-
zabern. Rgb. Pfalz. Kloster
— Abt Stefan (1100—1133): 410.
— Mömh Koin-a(\( 1100— 1123) :i:\0.
C 1 u n V. frz. Arr. Mäcoii, Dep. Saöne-
et-Loire -319, 51.5.
— Abt Majolns ',i7l .■ 166.
Clusae = Alpenpässe.
Koblenz, pr. Rgb. gl. N. 124, 710.
Ko gen heim, C/iai/i'itJieim, lüigin-
hcim, eis. Kl. Benfeld
— presbiter Wernlier lisr,: 454.
Einwohner :
— ii.yö.-Nibelung, Eberhard, VVecil,
Konrad 454.
Codes lin s. Rom. Pilpsle.
10,
C o 1 m ar, CdUimhai-ia, eis. Kt. gl. N.
555, 599. 690.
— Pleban Friedrich rorllSö: 623.
(11S.-J—11S7): 629, gleichzeitig
Propst von St. Thomas in Stralf.
bürg.
— Burchard von, IIHH: 642.
— W'erner von, i/s's.- 642.
Köln, pr. Ruh. gl. N. 2, 3,
692, 696.
— Erzbistum 697.
Erzbiscböfe:
— Maternus «4.
— Enphrates (?) 34i; : 3, 4.
— Folcmar ('.ni7—<ji:<j) : 1.56.
— Warin y«i; 180.
— Herebert 1013: 224.
— Hermann 10c,0 : 279.
— 1074: 309.
— Arnold II. 1153: .535.
— Reinald lUu : 584.
— Philipp 11S7: 633.
— Bruno ll'J3 : 668.
: — Adolf 11'.I7 : 692. 11;)S:
696.
— Dompropst 536.
Coloniensis s. Rudolf.
! C o 111 p i e g n e. frz. Arr. gl. N., Dep.
I Üise 44.
; K ü n d r i n g e n. Kimringm, bad. B.\.
' Emmendingen
— Pleban Burchard 1187 : 636.
K ö 11 i g s b r ü c k. eis. Gde. Leuten-
heini. Kt. Bischweiler
— Kloster 632.
Königshofen, Kuiiegeshofen, Clniii-
nes/ioi-eii , eis. Gde. Straßburg.
Kt. West (extra inuros) 49:3.
— miles Burchard 113;': 445.
C o n q u e s, Conches, Coiicha, frz. Arr.
Rhodez. Dep. Avevron.
— Abtei St. Fides 345, 347, 3.52.
— Abt Bego «350.
Konrad s. Belle vaux.
— s. Bickenbach.
— s. Dambach.
— s. Deutsches Reich. Könige.
— s. Ebersheim. Abte.
Eichstiitt.
694, 695,
s. Epfig.
s. Eschau.
s. Ettenheim.
s. Flaltstatt.
s.
s.
s.
s.
s.
s.
s.
s.
Bischöfe.
Äbte.
Hohenhart.
Lützel. Äbte.
Mainz. Erzbischöfe.
Maursmünster.
Münster.
Rheiiifelden.
Rufach. Schultheiß.
Schuttern. Äbte.
— s. Schwaben. Herzöge.
— s. Schwarzach. Äbte.
— s. Speyer. Bischöfe.
— s. Staufcr.
— s. Straßburg. Bischöfe.
— — — Doiiipröpste.
— — — Domiierren.
— — — bischöU. Kämmerer.
— s. Teimenbacb. Abt.
— s. Walburg. Abt.
— s. Worms. Bischöfe.
Konstantin IX.-Lintluiid.
401
— lo'.i:, : :{.-,ä.
— fideÜÄ U. Ottos lOur, : 354..
fl.iiic) 1109: :i82. (110:1— 171.-,) ■
:!'.»s. ///.-,; :«)!».
— niiles, Bruder Heinrichs iiikI
Ililf,'us lir,4: r,i-2.
— //.iJ; 'A-2.
Konstantin IX., frriechisclier
Kaiser lu,;} .- -2.5:!. in-^S.- :25G.
K o n s t a n t i n o p e 1 ' äiS, 'ä.id '»5;{
aöö, "2")6, 2J7. 35S.
Konstanz, tiad. BA. cl. N. '181
^iS9, Güö. ÜI.3.
— Bistum 270, 371. Gß:{.
Bischöfe .•
— Johann >H!).
— Sidonius 7'>!> .- 4r>.
— Weiler S.Sa; 77.
— Salomon (S77—H7H): 100 101
-104.
— (iaminolf 'J7ö : 168.
- Gebhard II. .'>;,'/.- 174. — «311.
— Warmann ■ 24"i.
— Karl 1071: 303.
— Otto 1070: 331.
-- Udalrich IV^'l: 410. //o-, . 41^
419. JJ.i(r;. 434, 440.
— Hermann 11^7 : 036.
— üiethelni IV.r.i : 704.
L»ompro|ist Tliiepald 707V.- .332,
s. Straßbur;;-. Bischöfe.
Kork, Corkke, Cordehe, Corcho, Cho-
reka, bad. BA. Kehl 56, 129, 130
1:58, *23l.
Kor V ei, Nora Corhcui. pr. Gde. i
Höxter, Rgb. Minden
— Abtei lO.J, 136, 517, 529. 699.
Crema, ilal. Dislr. gl. N., Prov.
Cremona 563.
Creuchesheim s. Griesheim.
Kreuzungen, sehw. Bz. gl. N,,
Kt. Thurgau
— Spital 418.
Crimolt s. Griraold.
C r i s e b o m, Crlseben s. Griesbaum-
koiif.
K u h b a c h, Cttobach, bad. B V Lahr
363.
K ü li 1 e n d o r f, Kiflendorf, eis. Kt
•Sulz u. W. 617,
Cundbert, Bruder Haperts u. Er-
lulfs 77H; 56.
Kunegesheim s. Kinzheim.
Kuncgeshoven s. Kiinigshofen.
Kuuigunde s. Deutsches Reich.
— s. Eschau.
— s. Zollern.
Ciinisberc s. H(dik(iMig.-,|iiii-g
Cuno. Cln'ino, s. auch Konrad.
— s. Dahlcnheim.
— s. l'iudcniieim.
— S. Ilaslacli. Kustos.
— s. Iliirbiirg.
— s. ITMllin^ien.
— S. Oiial/iMlieim
— s. lihciurihien.
— s. Schwaben.
— S. .Strallbiirg. Bischöfe.
— Vitzlum
Burf;grafeii.
— s. Worms. Bisehöfe.
— comes loci : 285.
— lOHV: 341.
— fldelis B. Cunos 111:1 : 403, (Jem
der Judintlia von Lupslein.
— Ii:i3: 451.
K nur in gen s. Köndririfren.
K uiizo s. Eich^iltt. Bischöfe.
Cuobach s Kuhbaeh.
K fi 1 1 o 1 s h e i m, ( 'iciliniviiehn, eis
Kt. Truehtersheim 5H.
St. Cyriacus s. .\ltilorf
L.
a den bürg, Lobi-denbwk, Lohdi;\-
hiti-y, bad. BA. Mannheim
Regiid)odo von llV! (lli;o): 5(;c,.
1 — Grafen von, llsii: 621).
) Laiiibert (zwei verschiedene), mi-
lites Graf Hu.'os von Egisheim
10s<): 343.
j — villicus miH: 702.
St. Lambrecht. bair. BA .Neu-
stadt a. H., Rgb. Pfalz
j — -Vbt von, 11:j(!: 681.
L a m p e r t h e i 711, Lamperthein, L m-
berte/ieim, LuDibarteim , eis. Kl.
Schiltigheiiii 354. 493, 542, 661)
727,
— Albert villicus liO-i: 728.
Lancelin s. Habsburg, (aafen.
Landberlus s. Straßbuig. Bi-
schöfe.
Langisesuuilare s. Kippeidieim-
weiler.
Lant frid
— s. Reutenburg.
— s. Utteuheim.
— 77h : 56.
Lanto s. Augsburg. Bischöfe.
Lanzen ach er, eis. Gde. Katzen-
tal, Kt. Kaysersberg 737.
Lapide, C. de, 77«/: 610.
L a u b a c h , Loubach , eis. K 1 Wo r t h
49-;.
La üben heim, Lobiae, eis. Gde.
; Molikirch, Kt. Rosheim 402.
Laufen, Loren, scliw. Bz. Andel-
lingen, Kt. Zürich
— Ulrich von, 130;': 728.
Lautenbach, eis. Kt. Gebweilcr
— Ghorhcrrenstifl 661.
— Propst lleiurich / /.-'O .• 66 1 . 7:^0^ •
72fS.
— Dekan Gerold /l:iO: 661. I.i02-
728.
Stiftsherren, fratres 72S. .
— Rudolf //.'.'(;.• 001.
— -Mbert von PfatVeidieini IIDO:
661.
— Ingranimus t/:iO: 661.
— Priester lleimo, Inhaber dei
bischöll. Pfrüiidi' ll:.0: 6(il.
Lausanne, schw. Bz. gl. N. Kl
Waadt
— Bistum .")0(;.
Bischöfe:
— Jo;7 : 326.
— Aniadeus f (IDil—llHli) ; 028.
— Roger (Il>*t—11SG): 628.
Leberau. L,hnih>i, i-ls. Kt. .Mar-
kirch
inaior Bernold li:ii-.ij4t). 472^
Klo-,|er:
- Propst .lordanis 7/76" .- 590.
- Prior Philipp f/7.!<7- 7/7^/;. ■ 47->.
I. e i n i n g e n, bair. BA. Erankent.i]
Rgb. Pfalz
(Jrafen:
— Emiciio ll',G (Ht;o): .">66
— F. 7 /s.v.- 6*6.
— Emich 77.'yS .• 695.
L e n g e n b e r g, /.e,i>ii,iberc, eis. Gde
Ilatlstalt, Kt. Bufach 642.
Lenzburg, schw. Bz. s;l. .V., Kl.
.Aarifau.
Gi-afen :
— Rudolf //.v.J.- 4t7, 4.50.
— Arnold, Sohn di's Vorigen fl33 ■
447, 451)
Lenzelin 1091!: 354. 70.'* 7 • .355
— s. Haslach.
Lenzingen s. Din.sheim (?).
Leo boi n o /?v.- .56.
Leo s. Ilochfelden. Schultheiß.
— s. Rom. Papste.
— s. Wege.
L e o d e b e r t u s 7?S' .• 33.
Leodofredus s. Elsaß. Herzog.
S t. L e o n h a r d. eis. Gde. Uörsch,
Kt. Rusheiin
— Kloster 382, 452.
Äbte:
— Megingold JlOfß: 382.
— Erbo 77.V7; 452.
— llö.-i: .534.
— 1196: 681.
Le Puy, frz. Arr.
Hautel.oire
— Bischof .Vdhemar ,.-,,,
diensis) (Il97—ll:>9>: 3.58.
L i b u 1 f u s presbiter /Vs .■ 33.
Li ce nz i o 7/s .■ r>0.
Liebelin IIS s. Dahlenheim.
Lim b u rg, bair. Gde. SchilVersladt
B.\. Speyer, Rgb. Pfalz
— Kloster 261, 265.
— Abt Stefan r //W— 77i'.V>.- 410. .S.
auch Klingeumilnster, Weißen-
hurg unil Selz.
I. i m e r s h e i m , LiinitTen/nii, Lei-
mersheim, eis. Kt. Ersteiu *22l.
— Diemar von, //s/i.- ot(i.
Linda u, bair. Stadt
— Äbtissin Alberat 4H.
Linsin da s. Slraßburi:. S|. Ste-
phan.
Linz- und Argengau
— (iraf Odalrich (S77~f^7s): 10;).
L I p s h e i m, Lint/ulex/iiiini, Lupotes-
li'-n, eis. Kl. Gcispolsheilll 71,
*221.
Liudolf s. .Vugsburü. Bischöfe.
— s. Osuabritck. Bischöfe,
s. Scliwabin. Herzöge.
Liutfrid s. Elsaß. Herzöge und
(trafen.
— s. Orlenau. Grafen.
— (Jraf ruf :ioo : 116.
— honui libere condilioiiis , Ge-
treuer B. Ollos 70.''?. • 305.
Liut hard s. Haslach.
N'.. Dep.
(Aimarus Po-
402
Liiitold— St. Märzen.
Liutold s. Achiilm. Grafen.
Liii t p o tes ha i in s. Lipslieira.
Li u f wa rd (Geistlicher) ÜJJ'; 450.
Lobeden h 11 rk s. Ladenburg.
L o b eg a z z a
— Rudolf von, i/.si;616, sein Sohn
Hugo.
Lobiae s. Laubenlieim.
Lodi, ital. Dislr. gl. N., Prov. Mai-
land 561, .J67.
L o ni b a r d e n, Lombardei *204. 562.
615.
Lorsch, hess. Kr. Bensheim.
— Kloster 217, 296, 374-. 439, 440.
— Haiiptkirchc 440.
Äbte:
— Poppo 1017: 226.
— Diemo ilHO: 440.
— Heinrich 115G (IIGO): .566.
— 1W:.\- 66s.
Lothringen, Lotharhigien, Teil d.
Frankem-eichs 82, 85.' 86, 87, 88,
90, 92.
Kaiser:
— Lothar I. S:fö.- 82. — «81, *83,
«221, «576, Nachtrag *35.
— Hirmingardis, Gem. des Vorigen,
»221.
- Lothar IL .S.W.- 85. H(J2:S1. sr,:i .-
88. s(!4: 89, 91, 92.
— Theutberga, Gem. des Vorigen,
««•J; 87. fi(J5: 92.
— Kall, Bruder Lothars IT. S.vi : 85.
— Herzogtum (Landschaft) 121, 325.
Herzöge :
— Giselbert 939: 135.
— Gottfried (1097—1009): 358.
— Matheus 1147: 519.
Lucius s. Rom. Päpste.
Lüders s. Lüre.
Ludwig s. Basel. Bischöfe.
— s. Bergheim.
— s. Frankenreicli.
— s. Haslach.
— s. Hiineburg.
— s. Hüttenheira.
— s. Ostfranken.
— s. Pfirt.
— s. St. Quirin.
— s. Staufer.
— s.Stral5burg.Arcbidiakone. Dom-
herren und bischöü. Kanzlei.
— Archiprcsbiter 1135: 454.
Luitl)ert s. Mainz. Eizbischöfe.
Luitfrid, Graf '116.
— s. Kinzigdorf. Grafschaft.
Luitfridis vvilri s. Bruchhausen.
Lullo s. Mainz. Erzbischöfe.
Lumereslien s. Limersheim.
Lupfen, wiirt. Gde. Talheim, OA.
Tuttlingen
— Bertold von, s. Straßburg. Archi-
diakon.
Lupoteshen s. Lipsheim.
Lupstein, Lupphenstein, eis. Kt.
Zabern.
— Judinta mr lll'.i : 403.
— Cuno, Gem. der Vorigen tllU:
403.
— Cuno 1193: 676.
Lure, Lüders, Lutrti, frz. Arr. gl.
N., Dep. Haule-Saoue 144. 462.
Lutold, Lütold S.Basel. Bischof.
— s. Gemar. presbiler.
L ü 1 1 e n b a c b, Latenhach, r. Nbb.
des Gießen *3.50, 351.
L u t ra s. Lüre.
L u 1 1 e r i c u s «95.
Lutthard «9.5.
Lüttich, belg. Prov. gl. N. 441.
— Abtei St Jakob 4S0.
— St. Johanneskirche 441.
Bischöfe :
— Notger um 990: 196.
— 1192: 668.
L u 1 1 o 1 f 109-j : 3.52.
Lu 1 1 pertiiss. Straßburg, bischöfl.
Kanzlei.
Lützel, eis. Kt. Pflrt.
— Kloster 421. 639.
Äbte :
— Konrad vnr llsr,: (MO. (121. lis:,:
622.
— Wecilo i7«7; 631.
Lützel bürg, jotbr. Kt. Pfalzburg.
Grafen :
— Peter 1127: 429. f 1131: 451.
1143: 498. 1201: 724.
— IIa, Gem. des Vorigen 1133: 451.
1U3: 498. f 1201: 724.
— Reginald. Sohn der Voi'igen,
1133: 451. 1143: 498. (1141—
1141!): 510. ll-'jS: .560. f 12110:
714. 1201: 724.
— Heinrich. Bruder des Vorigen,
1143: 498, Vogt der Straßburger
Kirche.
Luxeuil, frz.. .^rr. Lure, Dep.
Hautc-Saöne
— Kloster 11)1. 413.
— Abt Friedricli 1201: 723.
Luzerii, schvv. Kt, gl. N.,
— Propst Ulvicli iKich llds : .599.
Lyon, frz Deji. Rhone,
— Bischof Juslus «6.
M.
M. s. Pairis. Äbte.
M a g e n a c h e r e 284.
Magingaoz episcopus 749: 43.
Magnebertus s. Straßburg. Bi-
schöfe.
Magnus s. Straßbiirg. Bischöfe.
Magobardiis archidiaconus 72'^
33.
Mahdolf 1133: 451.
Mähren
— Markgraf Otto 10ti4 : 286.
Main z, metropoUs civifas Maf/ontii(-
censiuni, liess. Kr. gl. N. 6. 73,
83, 105, 122, 143, 160. 174, 177,
179, 182, «199, "207, 217. 278,
296. 297. 302. 327, 337, 3:W, 3.59,
370, 377. 3.S0, 3S7. 425, 443, 485,
486, 487, 505, 618, 640, 671, 706,
716.
Erzbischöfe :
- Bonifatius um 737: 39. 742: 41.
74S: 42. —4.
— Lull 749: 43. (7(10— 7(J2): 47. —
*49.
M
M
Ol gar 829: 73.
Luilbert HOS: 94. SSs'.- 105.
Heriger 910: 122. 920: 125.
Hillibirl 932: 12,S.
Friedrich 939: 135. (9.-,()—<i->4) :
143.
Wilhelm 905: 151. 900: 152.
f()Cr,~90,S): 1,53.
Hatto II 908: 154.
Rupert 970: 1.57.
WiUigis 9?.J: 167, 168. 970: 169,
170. 979 : 174. 982: 177. 98o : 178.
984: 180. 988: «181. 989: Ls2.
1002: 217. — «203, «204.
Erchenbald (1011—1021): 191.
Aribo 1023 : 233. 1024 : 235. 102--, :
237. 1020: 239. 1027 : 240. (1024
—1027): 243. 1027 : 244.
Siegfried 1004 : 286. 1071 : 302.
1073: 308. 1074: 309, 310, 314,
315. 1075: 317. 1070: 318.
Adalbert 1117 : 400. 1119: 405.
1123: 411. 1125: 422, 423, 424,
425, 426. 1130: 435, 438, 439, 440.
1131: 441. 44.3. 1130: 456.—
369.
Adalbert IL 1140 : 471. 1141:
483.
Heinrich 1143: 485, 486, 487.
1144: 505.
Arnold 1100: 565.
• Christian 1182: 611.
■ Konrad 1180: 625. tl92 : 668.
1200: 710.
«Karl 35.
Sunderald «106.
«Barto 221.
• Arcliimandrit «49.
Propst Bezelo 1038: 265.
Kleriker 588.
ailand, ital. Prov. gl. N. 312,
.567.
ajolus s. Cluny. Äbte,
anegold (913—933): 129.
s. Männolsheim.
angdoldus presbiter (1131—
1130): 460.
ang old s. Dillingen,
anno s. Slraßburg. bischöfl.
Kanzlei.
s. Straßburg. St. Thomas.
— — Zoller.
1089: 341.
ä n 11 o 1 s h e i m, Mcinoltcsfieh», Mi>-
ginuldfsheim, eis. Kt. Zabern
Priester Manegold 1146: 511.
Rudolf von, 1193: 676.
arbacli, eis. Gde. Obermorsch-
weier, Kt. Winzenheim
Augustineistift 725.
Pröpste :
Bernhard 1188: 641, 642.
Friedrich 1202: 728.
presbiteri :
Heinrich 1135: 454.
- Sintram 1135: 4.54.
■ Vogt 642,
t. Märgen, St. Maria, bad. BA.
Freiburg
- Abt des Klosters (1200—1201):
720, 721. 1201: 722.
St. Markus— Münster.
403
Sl. Markus, i'ls. Gde. Gebersch-
weier, Kl. Ruracli
— Kloster -J8(t.
— Fiior Johannes lOVl.- 280.
Marl (■ II li f i in, MurUI, eis. Kl. Was-
sclnheini
milites:
— Gerung lUifi : 702.
— Eilward, Bruder des Voiiuen,
It'Jfi: 702.
iMarquard s. Rainslein.
.M a rs a 1, Mav^ulla, lotlir. Kl. Vic 46.
Ma s c ha,"Malhes
— Arnold von, s. Slraßburg. Doui-
lierrn.
Mas tri oll l, niederl. I'rov. Lim-
Imrs 719.
— BiscliorAiiiandiis um C-IS; 1, ö, 0'.
Matern US s. Köln. Bischöfe.
Mat lies s. .Mascha.
M a t li e n s s. Lolhriiiijcn. Herzöge.
— ö. Rom. Kardinäle.
Mathilde s. Andlau. Äbtissin.
— s. Tuscien.
Matra s. Moder.
M a u ri u d 778 : 56.
Ma Urs in uns t e r , eis. Kl. gl. X.
— Sl. Mariinskirche UV-i.
— causidicus Reinlier 1J47 : 521.
11.JÜ : 547.
— Kloster 189, 47:!, 498, 510, 547,
578, 5S6, 608.
Äbte:
— Adelo um II-JO: 406.
— Meinhard 1133: 450. 1137: 463.
1138: 466. 1143: 496, 497, 498.
(1141—1146): 510.
— Anshelm 114G : 511. 1147 (pre-
positus!): 521.
— Konrad llüö : 547.
— Reinhard vor tlHl .- 608.
— Werner 1166: 510. (1168): 586.
1181: 608.
— 1196: 681.
Priores :
— 1143: 496, 497.
— Berlhold 1147: .521.
— Erbo 1181: ms.
Kellermeister, cellerariiis
— Rudgerius llsl: 608.
— Mönch Waller, Sohn Giintrains,
1148: .52:?.
— Vogt Otto von Geroldseck 114.1:
498. 1147 : 521. lir,.j .■ 547. (116s) .■
586.
Maximinus s. Straßburg. Bi-
schöfe.
St. M a X i m i n s. Trier.
M (■ a u X, fr/.. Arr. gl. N., Dep. Seine-
et- Marne
— Bischof Ilildegar S.53.- 85.
Meers seil, niederl. I'rov. Lim-
burg 97.
Megiiibnrga, Hörige Ciiiios von
Lupstcia ///.''; 40:{.
Megiiigold s. St. Leoiihard.
M cgi Hg 0 7. 11 -V! (1160): 566.
M eg i n lia rd s. Spoiilnim.
Mehifridus presbllcr (1131-
1136): 460.
Meicnheiin, eis. Kt. Ensislieim
202, 7:l7.
\V e II l z c k e, Rogcsten der UiscIiOI'c
Berg-
19.
Meinhard s. Manrsiiiünster.
Mein werk s. Paderboin. Bischöfe
Meisscn, säclis. All. gl. .N.
— Bischof Benno Ui7 1 ■ 'Mi.
Meislersele, bair. BA.
zabern, Rgb. l'falz
— Il(einricli) von. 1I8<J: 646.
M ei s t r.i t z lie i in, Mei.ftctexliKim, eis.
Kt. Ubereliidieim
— Burchard von, li>'.)7 : ;l.55.
Merbolo, MerboUen s. (Jrcifen-
stein.
— s. Hohbarr.
M er eben sein (?)
— Volmar von, (1181 -ll'.iii) : 648.
Merfeld, Merivelt, abgeg. Ort, bad.
BA. Rastatt 'Mi.
Merseburt;-, pr. Rgl). gl. N. 529.
Metfrid (Laie) lir,4: 542.
M e t ten bach — Meltenlnicher Hof.
hess. Gde. Graefenliausen ? 645.
Metz, lothr. StdlUr. gl N. 88, 90,
l:f5, 212.
— Kloster Sl. Maria de Caiiipis616.
— Bistum 91), 117, .586, 66.").
Bischöfe :
— Childulfus.ChlodolfusrfiC^— «Ce; ;
25. um 666: 26.
— Chrodegang 749: 4:^. 7.:
(760)^762: 47.^.52.
— Adventius 864: 90.
— Adalbero vor 9.'i9: 144.
— Hermann 1076: 320.
— Stephan 1127: 429. 114;
116-3: 568. 576.
— Theoderich 1163: 578. (1168):
586. 1179: .597, Naclitr. 578.
— Bertram 1192: 668. 12il(i : 709.
— Vogt Graf Hugo (von Dagsburg)
(1168): 586.
Meurthe, Murlha , r. Nbfl. der
Mosel 26.
M e y (■ n b e i m s w i 1 e r , ursprüng-
licher Name für St. Johann bei
Zabern. S. d. (oder gleich Egcs-
heimweiler, at)i;eg. Ort bei St.
Jobann?) 429. ^
c h a e I s b ü h 1 s. Slraßburg. Ort-
lichk.
Michelbach. Michilenbach , bad.
BA. Rastatt
— castrum :!72, 'XTi.
Michels berg. Kloster bei Bam-
berg
Mönch Himuiidus //y(».-662. .\hl
von Ebersheiin.
Michelstadt, hess. Kr. Erbach
— Zelle :W1.
M i e l e r s h e i ni, Mutlienslmini, bad.
BA. Lahr 46.
Mielesbeini, .Mülenuhcin, eis. Kt.
Niederbronn
— Anshcini von. tiss; (141.
M i Ice i s. .MuUey.
Milo s. Moveniiioiilier.
M i 1 1 e n v a 11 c 2S4.
M i n f e 1 d. Mumievell, bair. Ii.\. Ger-
inerslieiin, ligb. l'falz 6'!.
M i n re wi I re, abgeg. Ort, eis. (ide.
.\ininerschweier. Kl. Kaysers-
berg
— Kapelle 62:», 629. 6:t0.
voll SlniBliilri;.
Orvieto.
SIraßb.
M
'Min w e r - h e i ni, Munfers/ieim, eis.
! Kt. Hocbfelden
— Kleriker Heinfrie<l von, ;/«:?.■ 5C»8.
M i 1 1 e 1 b e r g li e i in. Hen/iehn, eis.
I Kl. Barr 185.
' M i t t e 1 h e i m , Millhiheim, abgeg.
' Ort, eis. Kt. Rufacli
— Burchard von, I1S3: 616.
M i 1 1 e 1 w e i e r, Miltinwilre, eis. Kl.
Kavsersberg .">99.
M o li ü i; Mutia, 1. Nbll. des Rheins
226.
M o 1 s li e i m , MolUsheim , marclia
Molleshemero, Mollese/iin , Mull:-
heimh, eis. Kt. gl. N. 6S, 1-29. iriO.
1.S6, 665, 670, 678, 701, 7(15.
Schultheißen, sculleti :
— Olto vor 1191: 665.
— Wolf heim 1194: 678.
— Otto ihr Jüngere von, //.'>'i; 702.
M o in in e n b e i m, eis. Kl. Briimalh
442.
Mömpelgard (Muntbidiard), frz.
Arr. ,gl. N., Dep. Doiibs
— (;r;llin.\didheid s. Achalm. GiafiTi.
— Hunfried. Bruder der Vorigen.
s, Straßburg. Domherrn u. Ra-
\ veiiiia, Krzbiscbof.
44. ] M o II to rio, ital. Disir.
Prov. P(!rugia
— Graf Rainer 1191: 664.
Mors, Hugo 1199: 707.
Minist.
M o r s c b w e i e r , MorsuuiUare =
Obcrinorscbweier, eis. Kt. Win-
zenheim i:50, 641.
— Pfarrgenossen 641.
M orte 11 a u s. Ortenau.
Moy e nino u tier. frz. Arr. St. Die,
Dep. Vosges
— Abtei 180, 395, 608.
Äbte:
— Milo vor 1181: 608.
— Heinrich 1181: 608.
Mühlhofen, Muhihmcn, bair.
Bergzabern, Rgb. l'falz 645.
Mulcey. Milcei, Miheclie, \tt\Ur.
Dieu'ze 171. 665, 670.
xVI ttlha u sen, Mulenhusoi, Miiliii-
hitsin, eis. Kt. gl. N. »221, 626.
— Hugo von, 11X7: 6:59.
M u 1 n h o V e n s. Mühlhofen.
.Mulych, Olto 1198: 702.
Mnndevelt s. Minfeld.
Municheberc s. .Michelsberu.
Munilslaht silva. iinbek. ('tili.
i:tO.
M ü 11 c h h o f = cintii Itummaldi'f, eis.
(;de. Still, Kt. Molsheiin 6.5.
Münster, pr. Rgb. gl. N.
Bischof II9>: 66S.
M U n s t e r, eis. Kl. gl. N.
— advocalia vallis s. Gregorii //JT.-
690.
— Kloster Sl. Gregorieu 24, 38.
Äbte:
Agoldiis 16.
— Remigins *55.
— Reslwinus 769:
— Rachbi ;;.)■; 59.
v<ni Slraßburg.
— Golll'ried 8:il :
BA.
Kl.
i)0.
. Dai
7t.
Bischof
404
Munziiigen — Otto.
— Heinrich 11S7 -. 631.
Mun/. ingen, Munzing«, hail. BA.
Freibiirg *221.
M u r 1) a c li . Maurohuccux, (lumrius
pere(irinorum), eis. Kt. Gebweiler
— Kloster ;?3, 40, 4:!. I7ä. 2:!4, 237,
»247.
— Abt Konnid 117>i: .599.
— Derselbe? vor 11S5: 623. (J1S5
—1181): 629.
Muri, schw. Bz. gl. N., Kt. Aarau
— Abtei 21.5. 2.>{l, 2;-)!, Nachlr. 215.
Murtha s. Meurtbc.
iVluselinus, Bruderssohn Burch-
ards von Kirclilieini ll'JH : 7ü2.
Mii Iherislieini s. Mietersheim.
M u t /. i g. Muzziuxt, Miiczeche, Mutzicha,
eis. Kl. Molsbeim 13U, 134, 67S.
— Schultheiß //.s.S.- 643.
— Albert von, HOC: 557.
N.
N als Sigle: Herr N., Grat' N., cast-
runi N. 436, 437.
Nahegau 344.
Nambsbeim, Nameneslieim, eis.
Kt. Neubreisach 202.
N a m u r, belg. Prov. gl. N.
— Grat' Heinrieh 1117 : 512.
Nandu uigo clericus 778: 56.
Naumburg, i)r. Kr. gl. N.
— Bischof 1077 : 323.
Neckar, r. Nbfl. des Rheins 333.
N e n d u n g s. Neuburg.
Nerstein s. Nierstein.
Neuburg, Niiivnbmy, Nonmi cast-
rtiiii, Niiiivnburc, eis. Gde.Dauen-
dorf. Kl. Hagenau
— Kloster 552, 560. 568, 599, 677,
6.S4, 718, 724.
Äbte:
— Udalrich 114r, : 508. -- 724.
— NendungC/i-5.5— .?.?.56V.-558. n.-,i; :
556, 557. Jiö2; 568.
— Hugo (1181—1187): 635. (1185
—1187) : 657.
— Herenibrecbt 1187: 636.
— Gottfried IVH: 677.
— 1191!: 681.
— Peter 1200: 714. 1201 : 724. 1202:
729.
Priores :
^ Gernod ll'Ji: V>11.
— Yeroniiuus 1194: 677.
Kellermeister, cellerariu.-.
— Hugo IWi: 677.
Ne üb u rg =Kloslerneuburg,(ister.
Bz. H. Tulln, Niederösterreich
— Kloster 469.
Neu bürg a. D., bair. BA. gl. N.,
Rgb. Scliwaben 222.
N e u e n h e e r s e , pr. Kr. Warburg,
Hgb. Minden 94.
Neuhausen, hess. Kr. Worms
414.
Neu ß, pr. Kr. gl. N.. Rgb. Düssel-
dorf 443.
Neuweiler, eis. Kt. Lützelstein
657, 688.
— Kirche St. Peter 576.
— Kloster 337.
— Abi 119(i: 6S1.
— Hugo von Ilünel)urg, Bruder B.
Konrads IL, aniniiiiistrans ab-
batiam Novillarensem 1194 : 677.
Nibelung s. Kogenheim.
— s. Rufach.
Nierstein, Nerstein, liess. Kr.
Op|ienh('ini
— Kirche 490.
N i e d e r e h n h e i m , Nidäerenehen-
lieiiii, eis. Kt. Uberehnheini 595.
Nieffern, Ni'irere abgeg. Ort, eis.
Kt. Truchlerslieim und Venden-
heini 660.
Nikolaus s. Rom. Päpste.
N i m b u r g , Niiwenhiirch, bad. BA.
Emmendingen 711.
— Graf Berchtold 1187: 636. 1188:
641. 1200: 711, 712, 720.
Nonantola, ilal. Prov. Modena
— Kloster 443.
N o n n e n w e i e r , Nunneicih-e, bad.
BA. Lahr «221.
Norda Ib ingie n 76.
Nord g a u s. Elsaß.
N o r d b a u s e n. Nm-lulnis, Northusin,
eis. Kt. Erstein 117, «248, 2.52.
N o r d o 1 d u s 728 : 33.
N o r i c u m s. Baiern.
Nor m a n n e n 89.
Notgar s. Lüllich. Bischöfe.
Nothalten, ILiltciiii, eis. Kt. Barr
595.
N o t k e r 1035 : 262.
Numeri an US s. Trier. Erzbi-
scliöt'e.
N u n n e w i 1 r e s. Nounenweier.
Nürnberg, bair. BA. gl. N., Rgb.
Mittelfrankeu 437, 443, 518.
Nußdorf, Xulzdorf, bair. B.V.
Landau, Rgb. Pfalz
— Bertradis von, f//a6—/i'aif>.- 733.
N y t h o s. Straßburg, bischöfl.
Kanzlei.
0.
Oberdorf, abgeg. Ort, eis. Gde.
u. Kl. Habsheim
— Kapelle 649.
0 b e r e b n h e i m , Klioiheim, Ahn-
he.im, 682, 683, 6.S7, 690.
— scullelus Burchard 1200: 713.
— Wolflielm von, 1153: .534.
— Adelberl von, 1188: 640.
— Burchard von IVJi): 707.
O b e r w e i e r, Oberenwilri, bad. BA.
Ra-talt 373.
Odalbardus 95.
Od al rieh s. Udalrich.
0 d e n h e i m, bad. BA. Bruchsal .567.
0 de ratesh usen s. Odratzheim.
Odilo s. Baiern. Herzöge.
O d i n k e i m s. Öligheim.
Odratzheim, Oderateshusen, eis.
Kt. Wasselnheim 477.
I Offon iswillare s. Schutlern.
0 f f w e i 1 e r, Ofwilre, eis Kl. Nieder-
bronn
— Siegfried von, 1201 : 726, Straßb.
Minist.
0 1 s w i 1 e r e s. Orschweier.
Olwisheim, Onolvesheim, eis. Kt.
Brumath 547.
— Waller von, 1193: 676.
Ono 1 te s wil ere s. Orschweiler.
ü p |i e n li e i m, hess. Kr. al. N. 320.
Oprehl 1133: 451.
Orschweier, Olswüere, bad. BA.
Lahr 56.
Orschweiler, Onolteswihrc, eis.
KL Schiellstadt 347.
Orten au. Mortenau, Morteiioird.
46, *145, 299.
Ortlieb s. Basel. Bischof
— s. Rufach.
Osnabrück, pr. Stdtkr. gL N.
Bischöfe :
— Liudolf (967—969) : 1,56. 972 : 160.
— Benno II. (1029—1047): 274, vor
-seiner Erhebung.
Österholtz «350.
0 s t f r ä n k i s c h e s R e i c h (s. auch
Frankenreich und Deutsches
Reich) 82, 94, 105.
Könige bezw. Kaiser :
— Ludwig der Deutsche 849: 74.
856: S3. 8118: 94. 873: 96, 97.
— »221, "576, Nachlr. *35.
— Karl der Dicke (877—s7s): 101.
888: 113. — *11L
— Richardis, . Gem. des Vorigen,
(888—906): 113.
— Arnulf .SS.S; 104. 891: 107. 89.5;
108. — «106. »109. (Arnold!)
»110. «111. «576.
— Ludwig das Kind 906: 117. —
116. «112.
Ostheim, Oaleii, eis. Kt. Kaysers-
berg oder abgeg. Ort, eis. Kt.
Sulz
— Otto von, 1198: 702.
— Otto, Sohn des Vorigen, 1198:
702.
0 s t h o f e n, Hoathoven, Oxtl/npin, eis.
Kt. Trucbtersheiin 570, 707.
Otbert s. Straßburg. Bischöfe.
Otelingen. Adalbert von, (Geist-
licher) 1133: 450.
Otenkeln, abgeg. Ort, eis. Gde.
Straßlnirg, Kt. West (e.\lra mu-
ros) 569.
01 gar s. Mainz. Erzbischöfe.
— s. Speyer. Bischöfe.
Otberswertli s. Straßburg. Ört-
liehkeiten.
0 Ihn and. Diener König Hein-
richs IV. 1067: 297.
Oligheim, Odinknini , bad. B.-V.
Rastatt 373.
Ottenlieim, Ofmlieim. bad. BA.
Lahr «221, 299.
Otterberg, bair. BA. Kaisers-
lautern, Rgb. Pfalz.
— Kloster .505.
Otto s. Altdorf. Äbte.
— s. Bamberg. Bischof
— s. Bruchkirchen.
— s. Deutsches Reich. Könige.
Ottrott— Rjivciina.
A0:>
s.
s.
s.
Fai'iizii. Bischof.
(ieroldseck.
Ilaslach.
llei'iuülslieiin.
MäliiTii.
Maiirsnninstcr.
Mdlslit'iin.
Miilvch.
U^lli.iiii.
St. l'ill.
l'oitüll.
Piier.
— s. Regensbiirg.
— s. Selz.
— s. Speyer. Bischöle.
— s. Slaufer.
— s. Straßburg. Bichöfe.
— Domherren.
Schultheil5.
— Herzog- und Königsbote !)U(;: 197,
— Jdü'j: :m.
— de .Vrgentina lloö : 451.
— II'J4: 078.
0 1 1 r o 1 1, Olleiirtxl,; eis. Kt. Res-
heim 384.
Oiichtingen s. Uttiiigen.
Oweulieim s. Auenlieini.
0 z o 1(136 : 262.
Paderborn, jir-. Kr. gl. N.
Bischöfe:
— Folcinar 'J8S : 178.
— Rothar y»j'; 178.
— Meinwerk lOä-J : 2:52.
P a i r i s, eis. Gde.Urbeis, Kt.Schnier-
lach
-- Cisterzienserabtei 598, 599, C24,
(•):!1, 7S7.
Äbte:
— Werner (VVecelo) llsö : 624.
JIS7: 631.
— M. (121)1)— l:;oi): 72(1, 721.
Pap bi n i sn aida==Pfalfinlappen-
IVls liei Oberliashieh, eis. Kt.
-Molsheini ? tiö.
Paris, frz. Dep. Seine 17.
Paschalis s. Rom. Papste.
Pas sau, bair. Rgh. Niediu-Iiaiern
— Bischof Altmann li)7:>: :V2\.
Pavia, ital. Prov. gl. N. 197, 224,
5I>4, .")().j.
Perm in ins s. Reichenau. Äbte.
Pete r s. Egislieim.
— s. Lützelbnrg. (irafi-n.
— s. Neubiirg. Älite.
— s. StraHbury. Domherren.
— s. Rom. Kardinale.
— Eremit /(/.'/(.' .- 3.JS.
- magister (llsl—ljuil): 049.
St. Peter, bad. BA. Freiburg
— Ahi (J200— 1201): 720, 721. 1201:
722.
Peterlingen, schw. Bz. gl. N.,
Kl. Waadt
— Kloster 454.
Mönche:
— (ii.ltlricd //.M: 454.
— Benedikt U3.J: 454.
Petra perforata, wohl = l'iirre
percee (Langstein|, frz. (ide. AI-
larmont, Kl. Baccarat
— Kunrad von. 11.17: 462.
Petrus s. Peter.
Pfaffen heim, Phaj//iinheiiii, eis.
Kt. Hufach
— ScImllheilS Werner llHd: 642.
— Reinbüld von, llss; 042.
— Albert von, s. Lanlenbacii.
Pfa ffenliofe n, I'liulj'cnhoren, eis.
Kt. Buchsweiler 220.
Pfiiffers. F.ivarUts, schw. Bz. Sar-
gans, Kt. St. (iatlen
— Kloster 40. 74, 211, *227.
Pfirt. eis. Kt. gl. N.
(Jrafen :
— Ludwig roi- llHÖ:mX 1 lf<7 : 631.
— Ulrich li:)7 -. 089, 690.
Pforzheim. Vorzheim, bad. B.\.
gl. N. 331.
P f u 1 1 i n g e n, P/iu/linijiii, wiirt. ÜA.
Reutlingen
— Cuno von. ti:i7: 402.
Philipp s. Deutsches Reich.
— s. Lel)eraM.
— s. Rom.
— s. Schwaben.
Pb— s. Pf--.
Place nza, ital. Prov. gl. N.
— Bistum 06.
— Vertrag vou, lisi ; 015.
Pic ta via s. I'oitou.
St. Pitt. .S'. Ypolitiis, eis. Kt. Kap-
poltsweiler
— presbiter Utto (1131— llio): 472.
P i p p i n s. ?' rankenreich. Könige.
Pisa, ital. Prov. gl. N. 585.
— Erzbischof (1097— Uni9): 358.
P 1 e a n u n g o V i 1 1 a r e s. Bliensch-
weiler.
P 1 e n k i n g u s 1194 : 677.
P 1 ü b s li e i m, Blabodsaime, Platpotes-
hüim, Bhipiiteslieim, eis. Kt. Geis-
polsheim 56, 71. 252.
P o i t o u, Picfarid, Grafschaft
— Graf Otto 119S: 095, 69(i, s.
Deutsches Reich. Krmig Otto IV.
Polsenheim s. Bolsenhejni.
Pomposa, ital. Distr. Comacchlo,
Prov. Ferrara
- Kloster St. Mariii 396.
Poppo s. Lorsch. Äbte.
•— s. Stablo. Äbte.
Porta. Rüdiger de 1194: 077.
Porzbeim s. Pforzheim.
Prag, IlptstdI. von Böhmen
— Bischof Dellunar :i;i;r 169.
Präineste, K.iidiiialbiscbof Wil-
helm s. Rom. Kardinäle.
Prüfen i ne ^^(irolipriilcninu:. bair.
BA. Staiilandi.d-, Bi;!.. Ml» ii)falz.
- Benediklinerabtei 13, 443.
Prüm, pr. Kr. gl. .\.. Hgb. Trier
• .\bt von. ll!)J: 668.
P r 11 s c a s. Breusch.
Puer, SIrallb. MinisL:
— Burchard 1113: 502. ///'.': 509.
1147: 521.
— Otto l/:iS: 702.
— Burchard //.W; 707.
P u 1 V i^ r s li e i m, Walfiidu'Khcii, Wlu-
richsheim, eis. Kl. Ijisiälieim '221.
730.
P II sler lal = oberes Tal der Drau,
r. Nbll. der Donau 343.
Q.
Q u a I / (! II b e i III, Qiiiion/ieim, Qiui:-
zenhelm, eis. Kt. Tnichtersheiiii
— Cuno von, 1147 : 52L /;is.- 523.
ll.'>r,: 547, Vogt von St. Peter
in Straßbur;.'.
O u ed I i II li urg, pr. Kr. Aschers-
leben 137, 144. 16L 10.5.
Quentowico s. Elat)les.
0 ui bi 1 ish e i m e s. Wibolsbeim.
St. Ouirin, lolli. Kr. Lörchingeii
008.
— villicus Gerhard ll>il : 098.
Schöffen, scabiones
— llertwic llsl : 008.
— Reinbold //s/.- 008.
Förster, forstarii
— Wallfrid //>/.• 008.
— All.ero llsl: 0')8.
Einwohner, villani
— IIHI: Ludwig, llertwic, Benze-
lin, Bernard OOS.
Kloster
~ Propst Hugo llHI: 008.
Vogt, advocalus Waltrain llHl:
008.
R.
Rachio s. Münster. Äbte.
— s. Straßburg. Bischöfe.
Radeboto s. llahsburg. Grafen.
R a d c r a m n u s, GroßnetVe B. Be-
migius', 77iS' .• 56.
Raimund s. Arles. Erzbiscliof
Rainer s. Altonis Villare.
— s. Montorio.
R a ra m e 1 s b e r g. liiirniv/ific/i, Urll..
eis. Kt. MaiMsniünsler 702.
Rain st ein, Uamtvfi-in, b;id. tidi'.
Katholisch Teiinenbroiin , B.\.
Tribei'g
Marcpiard von, 11S7: 636.
Rainung li:i6 dtiiO): .566.
Rapert s. Schönenwerlli.
Ra |io to 1133 : 151.
— 1194: 677.
R a p po 1 1 s t e i n, eis. (Ide. n. Kl.
Bappidlsweih'r 336.
li a )) p o 1 1 s w e i I e r, eis. Kt . i;l. .\.
.599.
B as h i n f ri d IIS, Gem. der Hari-
laiida / 7> .- .")0.
Rat bürg, unbek. Ort 110, 11.8.
Biltieii, schw. Landscliafl 71.
Ratold s. Soissoiir.. Bischöfe.
— s. Straßburg. Bischöfe.
— s. Verona. Bisidiöfi-.
R a II ro ba cc i US = Rnbaclie, t.
Nbll. der M.urlhe 26.
Raveiiiia, ital. Prov. gl. N.
ErzbischötV ;
5a»
406
Rebdorf— Rom.
437.
(iile. Miuiasteiii,
Kall. Mittelfran-
. Biscliöle.
Bischöfe.
L'ls. Kl.
— HunlVied 1041: :YM. s. Sliaßb.
Doinlierrii.
— Walter //o'f*
lieb dort"; bair
BA. Eichstiltt
ken 561.
Ri'genald s. Hürti.üheim
— s. Uttenheim.
Regenbalt s. Wall'.
Re^ensburg. bair. BA. ul. N.,
Rgb. Obcrplal/. 107, *lü!t, 173.
— Kirche St. Einineraii '109.
— Burggraf Otto 114i): 4.i3.
Reggio, ilal. Prov. gl. N., Region
Einilia 323, 4i3.
Regiiiald s. Lützelburg.
Reginbodo s. Ladenburg.
Regln hold s. Speyer. Bischöfe
Reginhard s.Straßbiirj
— (Laie) 1134: i:y2.
R c g i n g e r u s *95.
R e g i n o 1 d s. Eichstätt,
R e g i s h e i in , liegeiteshc»,
Ensisheini -"IIX.
R eichenau, Am/ia
— Kloster im Untersee (Bodensee)
70, 78, 1()0.
Äbte :
— Perminius 727: 38. /i's.- 33.
-- Heddo 727—734: 38.
— Keba 734: 38.
— RuoUio {877— 87S): 100.
— Alawich 097-1000: 211.
— Bern (1024—1027): 243.
Mönche: 40.
— Alawich 073: 211.
— Fillscherwerkstälte 411. 425.
R e i c h e r s b e r g, österr. BzH. Ried,
Oberösterreich.
— Propst Gerholi lir,G -1137: 443.
Reim s. frz. Arr. gl. N., Dep. Marne
Kloster St. Remigiiis 524.
Bischöfe, Erzbischofe :
— Egidius Ö90: 10.
— Ebo 840: 82.
— Ilincmar nac/i 850: 85.
.\rnulf .''.'//.- 19(>.
— Gerbert :Ji)r>: 190. s. auch Rom.
Papst Silvester II.
— Konzil zu. llt'J: 40."), 411.
R e i n a 1 d s. Rtenweiler. Propst.
Rein hold s. I'faffenheim.
— s. St. Quirin.
Reinboto 111)4: 677.
Reinfrid s. Minwcrsheini.
Reinhard s. Maursmünster.
Reinher s. Fürdeulieim
— s. Maursmünster.
Reinward 11102 : 218.
Remedius episcopus 740: 43.
Remigius s. Münster. Äbte.
— s. Straßburg. Bischöfe.
Reniiremont. frz. ,\rr. gl. N.,
Dep. Vosges
Kloster 482, 519.
Restwinus s. Münster. Abte.
R (■ u t (■ n b u r g, lübinbwch, eis. Kt.
Maursmünster
— ■ Lantfrid von, 1147: .521.
Rhein, B/imus, 46, 202, 217, 218,
*221, 226, 325, 333,400, 401, 415,
425, .599, 691.
— Pfalzgraf, palatinus de Ueno, Kon-
rad 1156 (11(10): 566.
R i b u r g, unbek.
— Konrad villicus de, 1202: 728.
R h e i n a u , Hinowe , Einoica, lU-
naiiffid, eis. Kt. Benfeld
Kloster 5.
— Rudolf von, 1148: 523.
— Udalrich von, llö5 : 548.
— Rudolf von. IISI: 608. 1183: 616.
118S: 641.
— Eberhard , Sohn des Vorigen
1188: 641. 642. 1103: 676.
— Alberl, Bruder des Vorigen, 1188 :
642. 1];)3: 676.
— Anshelm 110(1: 686, Vogt der
.Straßburger Kirche.
Rheinfelden, schw. Bz. gl. N.,
Kt. Aargau
— Graf Cuiio (1002—1027): »2-50.
— Rudolf s. Deutsches Reich. Kö-
nige.
Richardis s. 0-tfranken.
R i c h a r d u s s. Benfeld, presbiter.
R i c h e n z a s. Deutsches Reich. Kö-
nige.
Richwin s. Slraßbiirg. Bisehöfe.
Riegel, HieqoUi, bad. BA. Ennnen-
dingen 46, 712.
R imigundeheini, unbeU. 707.
Rimini, ital. Distr. gl. N., Prov.
Forli .582. •
Rimundus s Ebersheim.
Ringelstein, EiiK/ihistein , eis.
Gde. Oberhaslach, Kt. Molsheim
— Anselm von, 1137: 462.
— Derselbe? Ilii2: .569.
R i p o 1 d u s *95.
Rodenbach, bair. BA. Kaisers-
lautern, Rgb. Pfalz 645.
R oderich , ^Graf in Rätien, ror
831: 74.
Rüdes heim s. Rosheim.
Roduna s. Eschau. Religiöse.
Roger s. Lausanne. Biscliöle.
Roggenbach, bad. (idc. VVittle-
kofen, BA. Baundorf
— Werner von, f 1187: 636.
Rohr, ßoi-e, schw. Bz. Aarau, Kt
Aargau
— Grafschaft *251.
Rohr b ach, Rorhacli , bair. BA.
Kaiserslautern, Rgb. Pfalz 645.
Rohr b a c h, lioralui, r. Nbfl. der
Zorn 226.
Rom 27, «49, »50, .55, .56, 76, 84, 90,
91, 122. *126, 146. "149, «150, 160,
211, 240, 241, «2.50, 31)7, 308. 309,
311, 312, 316, 324, 336, 357, 383,
435, 467, .583, 584, .597, 664, 665,
— Römische Kirche 231, 313, 431,
437. 451.
— Römischer Adel 4.35.
Päpste :
— Gregor III. um 737 : 39.
— Zacharias 748: 42.
— Hadrian I. 778; .56. — «49, '.50,
«411.
— Gregor IV. (831—832): 76.
— Benedikt HI. (arj->^8-i8): 84.
— Nikolaus L 804: 89, 90,91. 8(15:
92. (858—867): 93.
— (888—006): 113.
— .Tohaun XIL 062: 146.
— Johann Xlll. (065—072): 161.
— (iregor X.997: 211. (906—000):
200, 201, 259.
— Silvester II. 090: 201. 1001: 212.
— Benedikt VIR. 1020: 231. 1023:
233. 1024: 235.
— Johann XIX. 1027: 241.
— Leo IX. 1049: 166, 278. 1050:
279. 280. 1051: 238. — «238.
2i.5. 269, 312.
— .\lexander IL 1071: 302. (1072
—1073): 307.— 310.
— Gregor VII. 1073: 308. 1074:
307, 310, 311, 312, 313, 314,31.5.
1075: 317. ir)76-;318. 1077: 322,
323. 325. 10)8: 332. 1084: 336.
— Clemens (III.) 1084: 336. 1085:
338.
— Urbaa IL I0O6 : 3.53. (1006—
1000): 357.
— Piischalis 11. 1106: 369, 378.
1107: 375, 379, 411. 1116: 399.
1118: 401, 402. — 351, 451, 533.
— Calixt II. 1110: 405. 10» 1120:
406. 1123 :ill. (1122—1124): 412.
— 451.
— Hoaorius IL 1130: 435. — 451.
— Anaklet IL 1130: 435, 437. —
443.
— Innocenz IL 1130: 435,437. 1131:
441, 443. 1137: 463. 1130: 467.
1143: 497. 498, 499.
— Eugen II. 1146: 511. 1147 : 519.
521. (1146-1152): .531.
— Anastasius IV. 1154: 541.
— Hadrian IV. 1155: 547.
— Viktor (IV.) 1160: .56.5. — .594.
= Kardinal Oktavian.
— Calixt (III.) .594 = Johannes de
Struma.
— Paschalis (III.) 1167: 581, 583.
— 591, 594.
— Alexander IIL 1177: 593, 594.
1170: ,597, 598, 599. 1180: 273.
290. 1181: 601. — 648.
— Lucius III. 118-j: 479, 570, 571,
610, 612, 634. 1183: 616. 1185:
575, 606, 620, 621, 622, 623. vor
1187: 635. — 647. 648.
— Urban III. (1185-1187): 629.
1187 : 631, 635.
— Gregor VI IL 1187: 633.
— Clemens III. 1188: 630. 1180:
641.
~ Coelestin IIL 1103: 676. 1104:
677. 1105: 679. 1106: 681.
— Innocenz IIL 1108: 693. 1100:
703. 1200: 710. 1201: 716, 717,
719. (1200—1201): 720, 721. 1201:
722. 1202: 727, 736. 1204: 735.
1205: 732.
— Urban IV. 1263: 642.
— Formosus «109.
— Johann «111.
— Stephan VIT. «126.
— Leo VIII. »149, «150.
Kardinäle, päpstliche Legaten :
605.
— Wilhelm von Präneste 1124 : 415.
— Gerard 1125: 426.
Homaneu -Sclmeckciiborir.
407
— Theodewiu von S. Rufina Uli:
— Coloniensis Z:^«;.^; 7-28.
Her/öge :
473.
— camerarius I/(IJ: 72S.
- Bernhard //.'';.• 602.
— Matthiuis von Albariü llHl: 4i3.
Rufacb, Jioitbeaca, Rnhiacum, Ilu-
- Heinrich f If.iH: 605, 606.
— l'ctcr vun TusLiiliiiti (IIHO): 601.
idcha, Riirach, eis. Kl. gl. .N. 10,
Sabsbach s. Sashacli.
eor lis:!: üVi.
»11, 4(i. 56, 101, 202, 28», 377,
Salem, bad. B.V. Überlingen
— Kardiiialpicsbvlci- Petrus (JlSd):
701, 705, 725. 7-28.
- Abt 1IH7: 635.
001.
Einwohnerschaft '^476, (HO.
Salerno, ital. Prov. gl. X. 76.
— Hfiuricii von Albano JIfi7: 6;{3.
Schiilllieil5, causidiciis
— Erzbischof lim: 603.
;/ss; OiO.
- Küiirad //s.V; 616.
Salonion s. Konstanz. Bischöfe.
— Giiiiio von l'alcslrina I2il<): 710.
Bürger :
S. Salvatore. ital. Prov. Siena
[•äpstl. Notar: Magister l'liili].i)
— Werner de Specuh) //s.y.- 616.
Kloster 222.
l;'Oi): 710, 710.
- Theoderichl Brüder d..Sehultbeill
— Algoz j Konrad //.s.v.- 616.
Salzburg, österr. Kronland gl. X.
Honianen als Volksstainm 10.
Erzbischöfe :
H 0 ni a n s w e i 1 e r, RomoviUir, eis.
-- Hugo, Sohn Rudolfs von Lobe-
— Eriedrich ««i .'/?;.■ 173.
Kt. Wassoliilieiin
gazza, y/s,i'; 616.
— 1027 : 240.
— Pleban Tvtheerus (llul—ll'JO):
— Therricus de Tiirre llHo: 616.
S a n .X .\ o. presbiter (IUI — 1130) :
650, liH.
— Nibilunc \
— Werner J Brüder //«.- 616.
— Gerard )
460.
Romanus s. Strasburg, bischöfl.
Saroard s. Arnulfsau. Abi.
Kanzlei.
Sart, Sardica, türk. Vilaj. Aidin
R ö ni i s c b e Kaiser:
— Gerard Tozzo ns3: 616.
(Kleiiiasien)
— Julian 357: 4.
— Ortlieb 1183: 616.
Konzil von, 343—344: 2. 4.
— Vespasian : Münze 10.
— Friedrich de Wegesode 11H3:
Sasbach, Sahsbacli , bad. H.V.
Roraha s. Rolirbacli.
616.
Breisacb 270, 331.
Rore s. Rohr.
— Heinrich Barte Jlfi3: 616.
Sa vonn ii-r es, frz. Arr. Tours,
R OS beim, liodmheim, eis. Kt. ttl.
— Biirchard von .Mitiliiiheiin 1183:
Üep. Indre-et-Loire 85, 86.
N. *i-2\, -281. 404, 600.
616.
Scaion e 7/.V.- 56.
obere Kircbe :
— miles Dietrich n:tO: 686.
Sc- s. Seh-.
— Priester Eberhard f llä7: 464.
alte Kirche 616.
Scha f f ha usen, schw. Kt. gl. X.
Vogt der Kirche : Graf Sigebert
Pfarrer, plebanus
.Vbtei -Vllerheiligen 387. ^388, .507.
1137: 464, s. Werd.
— Härtung //.«/ 616.
Seh af f b a u sen, Sc/iaffliuxeii, eis.
Rüswilare s. Rotweil.
- Albero 1W2: 728.
Kt. Hocbfelden
Rotaba s. Rothaine.
pagus *11.
— Folcmar von, 11H4: 677.
Rotcufels, liotenvelis, bad. BA.
Vogtei 7-26.
S c li ä f f o 1 s b e i in. Sceplielimieslieim,
Rastatt 372.
Kapelle St. Valentin u. St. Mariil
eis. Kt. Schiltigheim *145.
Ro tenkirc h en, abgeg. Ort, eis.
bei, 212.
Scharfe nberg
Kt. Scliiltigheini 273.
Priorat St. Valentin 616, 654, 705.
— Bertold von, (1190^1202): 733.
Hothaine, liidaha, r. Nlill. der
Prior Waldericus //'i'.v.- 616.
Sc bar räch, Snirhra, eis. (ide.
Breusch '2S4.
San Rufina s. Rom. Kardinäle.
Scbarrachbergbeim.Kl.Wasseln-
Rothar s. Paderborn. Bischöfe.
R ü g g i s b e r g, schw. Bz. Seftigen,
heim
Rotbardus comes 74'.i: 43.
Kt. Bern
— Ulrich von, 11114: 678.
R 0 t h a r i u s, Graf c-c H:n : 74.
Kloster «310, 515.
Schau e nb u rg. bad. Gdo. Gais-
Roth e u b u r g, Hotenbarc, bair. BA.
R u in m a 1 d i, casa s. Münchhof.
bacli. BA. Oberkirch
gl. N., Rgl). Mitlelfranken
R u o c b e s li e i m s. Rüscbheini.
— Uta von, JIUS: 735, ihr Geiii.
— Konrad von, s. Staufer.
Ruofi clerici, curia, unbek. Ortl,
Herzog Weif.
R ü 1 111 u n d u s 77fi : 56.
734.
S c h e e r. Sceiv s. Gießen.
R o t w f i 1, Hrmvilare, Rolniirill, bad.
Ruotbo s. Reiclienau. Abte.
Scher weil er, Scfrauiiilare, Scerc-
BA. Breisach 46.
Rupert s. Ebcr.sheim Abt.
icilre, Scheivwillere, eis. Kt.Sclilelt-
— Bernhard von,{J la'i^jnii): 577,
— s. Mainz. Erzliischöfc.
sladt -226, 203, 402, 613.
505, Oheim .\nib(!ls von Andlau.
Rü seil heim, Kuoclienheim, uligeg.
Scherz he i in, Sliertcs!miii,\yjn\. \'.\.
Roub-, Hub- s. Ruf-.
Ort auf lU'r Stelle des heul.
Kehl 5tl.
Rudegeriis, Rüdiger, Kudgerins
Rüsleiihart, eis. Kt. Ensislu im
Sehe rzl ige n, Sen;7(7/;i(/a, schw.
— s. Escliau.
267.
Bz. Thun, Kt. Bern 46.
— s. Maursiniinster.
— s. Porta.
— s. Volgelsheim.
R ust, Rustiim, liad. U.V. Ettenheim
46.
Kirche St. Peter 46.
Schiltigheim, Scillt-iikrini, Scliil-
tencheim = Boleburn, eis. Kl. gl.
N, *221, 273, 403.
— Sohn Symons 1l:)4: 67S.
Rüsten US s. St. Bhisien. Aid.
Rudolfs. Acbalni. Grafen.
Riitbard s. SlralMiiirg. Bischöfe,
(a-af ^'21.
Schlettstadt, SUzestat, Slezslat,
— s. DiMitscbes Reich Könige.
Selezeslat, SIezistat, eis. Kt. gl. N.
— s. Eliersheiin. .\lite.
R u t h e 11 h c i in, unbek. 595.
'51, 346, 348, 340. *350. 351, 3.-.2.
— s. Huiidsfeld.
R u 1 lieb s Egislieim.
tiOO.
— s. Laiitenbacb.
— Schnltlieil5 Dietmar l:"ii>: 713.
— s. Li nzburg.
— Pfarrkirche 317.
■ — s. Männolslieini.
— Propstei und Kirche St. Fides:
— s. Rheinau.
s.
335. 345, 316. 317. 3kS. 3(0, 3.-.O.
— s. Rbeinfclden.
352, .-)33, 713.
— s. Riifacb.
Propst 623.
— s. Siebeneicben.
Saarbrücken, pr. Rgb. Trier
Schluchsee, bad. It.\. M. lila-
— s. Sindeisberg.
Gval' Himon (lila — IJ.yj): 531,
sien 420.
— s. Straftburg. Bischöfe.
532.
S c b n e c k e n b e r g, schw. B/. .Var-
Vögte.
Saarwerden, eis. Kt. Saarunioii
bürg, Kt. .\argau
— s. Windschlilg.
(iraf im): 700.
.Mbert von, s. Moii.iii. Kanoniker
— villicus ll.-is: 641.
Sachse n
11. SlralJburg, Domkapitel.
408
Scliolastica — Staiifer.
Scholaslica, Nichte B. Remi-
pius' von Straßliiirg /7S: 56.
Sei) <) II •' n w e r t h. Weril/i, scli w. Bz.
Olteii-Gösgeii, Ivt. .^ololhuni 56.
— Biscliot' Kapert mr 77 S'; 5().
S c h o p f h e i m =^ Niederscliopf-
heiin. had. BA. Lahr 46.
Schotten, Scott *14, ®6S.
Schottland. Scotia, -'lO, « 1 4.
S c h r ö l i n g: e n , Scroti ncie, abgeg.
Ort, eis. Kt. Kaysersberg 599.
Schuttern, Offoniswillare, bad. BA.
Lahr
Kloster «12, 149, 167, taS. 545, 546.
Naehtr. «12.
Hochaltar 545.
Seitenkapelleii 546.
— AM Konrad 1145: 508. JJ:i():
68(5.
Seh wa lien, Siieria,
Landschaft 133.
Herzogtum 669.
Einwohner 230.
Herzöge :
— Cuuo !I84: 180.
— Hennann li>Oi': 217. 218, 219.
KID.J: 220. — *221.
— Friedrich L (WH2—108i): .335.
10S:i: 341. (nm — lOüi): 34.5.
imii: 347. 10'J5: 352. 10'J6:Zm.
vor loii.S: 356. — ■■'350.
— FriedriL-h II. (110!)— 1113): 393.
l]ir>: 397. 1117: 400. 7i'^5.-425.
436. (imi — 1131): ii!± 1131:
443. llSti: 4.58. 1143: 490. — 451.
*350. S. Straßburg. St. Thomas.
— Friedrich III. 1U8 : 523. s. Deut-
sches Reich : Friedrich I. und
Elsaß.
— Friedrich V. 1181: 605, 606.
— Philipp ;i.'/7.-6S9, 691. 692. Il:i8:
(i95. s. Deutsches Reich.
Hartuiaun de Suevia (lo:i7 —
KV.I'.D: 358.
S c h w a b h a u s 6 n, Siiabhusen, abgeg.
Ort, bad. BA. Ofleuburg «145.
Schwarzen!) e r g, würt. OA. Freu-
denstadt
— Berthold von, s. Straßburg. Dom-
kapitel.
S c h w a r z e n t h a 11 M , Schwarteen-
dan, Sivarceti(1an, aligeg. Ort, eis.
(!de. Thannweiler, Kl. Rufacb
— Kloster 728.
— Prior Gottfried 1202: 728.
Schwär z a c h, Swarzalia, Simirza, \
Lad, BA. Bühl
Kloster (= Arnulfsau?) 43, 72,
224, 531, .541.
Äbte:
— Waldo 838: 72.
— Konrad 1143: 502. 1143: 508.
(114(;-lir,2): .531, 1134: 541.
~ 11il6: 681, 686.
Seh \v arzwa 1 d, Xiyra Silra, '34.
S c h w e i g h a u s e n, eis. Kt. Ha-
genau
— Pfarrkirche 490.
S c h w e i g h a u s e n , Siceighhusen ,
bad. BA. Ett-nheim
Kirche 614.
Seh w i n d r a t z h e i m , Soimlerath-
di'sheliii, eis. Kt. Hochfelden 531,
541.
Schwyz. scliw. Kt. gl. N.
— Bürger von, 1143: 488.
Sehenico. Sehen, österr. Bzh. gl.
N.. Dalmatien
— Bischof Albinus um :i77 : 173.
Seligen Stadt, hess. Kr. Offen-
bach 233, 2-39.
Setz, Stdsensis-, eis. Kt. gl. N.
Kloster 198, 468, 4()9, 490, 491,
578.
Äbte:
— Stefan (1100—1123): 410.
— Otto 1138: 466.
— Walter 1143: 489.
— Helwich ll'.io : 659.
— II'JG: 6S1.
Münze 489.
Sens, frz. Arr. gl. N., Dep. Yoiine
— Erzhischof Wenilo Sj.v.- 85.
Serena, S. Maria de, ital. Disir.
Volterra, Prov. Pisa. Kloster .585.
Sidonius s. Konstanz. Bischöfe.
S i e h e n e i c h e 11, Sibenech
— Rudolf camerarius IIS'J: 646.
Siegfried s. Aiidolsheim.
— s. Mainz. Erzhiscliöfe.
— s. Offweiler.
— s. Siieyer.
— vir niilitaris i()70;299.
— villicus 1187 : 639.
Sigebert s. Werd.
Sigeboto s. Thannhausen.
Sigmar s. Ebersheim. Abte und
Prior.
Sigmund 114^: 523.
Silvester s. Rom. Päpste.
Simon s. Saarbrücken.
— s. Straßburg. Laien.
Si n delsbevg. eis. Gde. und Kl.
Maursmünster
Kloster 520, 523, 559.
— Bertha, magistra et ancilla aii-
cillarum um 1120: 406.
— Prior Rudolf 1147 : 521.
Sinsheim, liad. BA. gl. N.
Kloster 360.
Sintram s. Maibacli.
Sinzheim, Sunneneshelm , bad. BA.
Baden -541.
Sizilien, Roger von, 1131: 527.
Slawische Provinzen 455.
Soissons, frz. Arr. gl. N., Dep.
Aisne
— Bischof Ratold 831, 832: 76.
Sölden, Seiden, bad. BA. Frei-
burg
Kloster 712, 720. 722.
S ö 1 1 i n g e n, braunschw. Kr. Helm-
stedt 195.
Sorna s. Zorn.
Spechbach. Spehtegbach (?), bad.
BA. Heidelberg 645.
S p e c i e s s. Spiez.
Speyer, Sph-a, bair. B.\. gl. N.,
Rgb. Pfalz 178. 180, 277. 282,
284. 360, 361, 371, 37.3, 374, 381,
384, 385, 386, 396. 432, 442, 512,
513, 514, 588, 716.
— St. Germanus. Propst C. 118'.i :
646.
314.
360,
— Domkapitel 6S3.
— Propst Hermann ror 1047 : 276
— Bistum, Speverer Kirche 25, 344,
372, 373, 489, 733.
Bischöfe :
— Dragobodiis 064--6tiiJ: 25.
— Otgar :i7i): 158.
— Balderich y70: 158.
— Reginbold 1038: 265.
— Konrad 103!): 284. 1074:
107IJ: 320, 321. — 323.
— .Johann I. 1o:j:i : 359. lioo:
361. 1102: 373.
— Bruno (1116—1118): 415.
— Siegfried 1131: 443. 1140: 471.
— Günther 1132: 530. (1146—1132):
531, .532. 1134: 541. (1181—
118(i): 628.
— Otto i7;^->; 668. i;</f;;683. Il'.i8:
693.
Spicz. Species, Spietz, schw. Bz.
Niedersimmental, Kt. Bern *11,
46.
S p i r a s. Speyer
— Gozbert de'. 1201: 726.
S p o n h e i m . pr. Kr. Kreuznach,
Rheiiiprovinz
Klosterkirche 422.
— Abt Beriihelm 1123: 423.
Graf Meginhard 1123: 423,
Stadelhofen = Staden?,
BA. Oberkirch »145, 541.
Stau f e r. schwäbisches Geschlecht
335, 436, 444.
— Friedrich von Büren f- (Um2 —
1084): 3.3.5.
— Hildegard, Gem. des Vorigen,
(1082— 1084) :Z'iä. 10114: 346, 347.
424.
bad.
f 101)3: 348.
352. — «350.
— Otto
s. Straßburg. Bi-
schöfe.
— Friedrich
I.
2
s. Schwaben.
5
Herzöge.
— Ludwig
*^
108:i: :341. 10'J4:
>
347. i(;y.-..-3.52.
- Walter
L.
I08:i: 341. 10'J4:
3
:iil. lo:)3 : 352.
— Konrad
•^
loSH: 341. (1086
Jj
-mi4): 345.
-S
10:i4: Ul. —
L^
t «349, «350,
352.
— Adelheid
10:i4: :3i7.
— Friedrich
IL, Sohn Friedrichs 1.,
s. Schwa
ben. Herzöge.
— Konrad ,
Bruder des Vorigen.
1130: 435. S. Deutsches Reich.
König Konrad III.
— Friedrich
, Sohn Friedrichs IL,
s. Deutsc
ties Reich. König Fried-
rieh I.
Heinrich
^-
s. Deutsches Reich.
3
König Heinrich VI.
Konrad
-z
von Rothenburg 118:j :
J^
646.
Otto
rf.
palatinus Burgundie
0)
7i«.'/;646. ?i;'(;.-68.').
"O
11H7: 688, 689, 690.
;:;
691.
Philip))
o
s. Schwaben. Herzöge
f.
i
1. 1
)eutsch«s Reich.
Stavelot
Strassbiir^.
-109
t a V e 1 o l, Slablo, bel(;. Prov. Lüt-
ticli
■ Abt l'oppo (lii-js^Ki-lo): 2ri»).
tel'aii. Stephan s. Ilalbcr-tadt.
- s. I.iiiiburs. l\liiiK<'Miiiiiii^lri-.
Wi-il5i'iiliur(.' und Sei/.
s. .Viel/..
- s. Rom.
- s. l'nparn.
teiiibach, Steinhur = Schönen-
steinhach, eis. Gde. Witlenheini,
Kt. MnUumsen-Noi-d
- Kloster tisr., 7:{0, 7:i().
Bnieliard von, 1W2: 728.
- Bacli 730.
t e i n b r u n n = Nieder.*teinbrunn,
eis. Kt. Landser
- Werner von, 1 IH7 : C.Iig.
t e i 11 b 11 r g e t o r . Sten ibut-f/edor,
portd Itipidea,
■ Hugo lH:i: 502.
- Buixhard //.''•'.■ 707. VJlll : 72().
Strasburg. .Minist.
theleiin, Tlieoderich Vidi: 726.
StralSb. Minist.
tili, Stillu, Stilh, eis. Kf. Mols-
heim -'is, (5.5.
Pfarrkirche .557.
- Priester Balduiii Jjr<fJ: 557.
- Sfhullheili Woirhelni lir,G:öäl.
tot/heim. Slotesltcim, eis. Kt.
Barr 397, 595.
tou f i ngin (= Stauf'eii, liad. B.\.
gl. N.?)
- Günther von, 113H: 4(56.
t r a 15 b u r g, Arffentoratmn , Jxlraf-
hurißtm, StratöbttiyKiii, Stiritbiir;/,
AriiDitorutensis urhs, Arjii'iitina,ci-
n'tus Ari/entorateiiaiuiii, 'l'ransbor-
(/ensis . . ., Strasbiiiya, eis. Stdt.-
'kr. gl. N. I, 4, 10,17, 33, 43, 46,
.•)6, '95. 97, 100, 110, 112, 117,
133, 164, 176, 18.3, 184, 191,
»194. 2IS, 220, 228, «247, 259, 260,
2C1, 264, 265, «269, 285, 298, 317,
329, 332, 342, 348, 376, 389, »390,
395, 397. 399, 403, 404, 411,
417, 418, 419, 420. 421. 42.".,
451. 464, 467, 472,
484, 488, 489, 490,
.502, .520, 521, 52.3,
394,
H6,
436,
480,
491,
437. 443,
481, 4^2,
494, 495.
559,
563, 566, 568, 578,
538, 5.50
580. 612. «627, 632, 633, 634, 643,
(IIJO, 665. 667. 670. 672, 675. (i76.
6S1. 709, 710, 716, 724,726,727,
7311.
(Irtlichkeiten :
— Vorstadt, suburliiiini 176, 342,
445, 705.
— Allmende ^llallevin? 3t2. 705.
— Satll.M-tor 39S.
— Bischot'sburger- oder Spevrertor
705, 738.
— Tor .gegenüber dem Minister 107.
— HoUvie -i llallevin V 342.
— Otherswertli 493'.
— Sal/hol' 193. .52.3.
— Stad.elgasse .523.
— Kalbsgasse 10.
— MOnstergasse 10.
— Spital 398. 407. 40S. 474. 492,
493, 494.
— bischiifl. Küche 407.
— Micliaelsl)iihl s. St. Michael.
Klerus iiikI Volk ///V; 494.
Domhen-en iinil Laien:
— Ilo'i: l'eter. Kberhard, liurc-
hard. Heinrich, Herbert, Wie-
ram. Albert. Waller, Biircharil,
(ielfrad, .lohannes. Dietlier, Si-
mon. Hugo, Bezelin, llerho, Koii-
rad 461,
Hiirgerscbart 407, 411. 431, 436,
443, 726.
Bürger bezw. Laien, soweit sie
nicht durch Standesbozeichnung
oder (icschli'clilsiianuni beson-
ders gekemi/.eichnet sind:
— (1100- ll.iH'\: Hiiinbretli. .Maniio,
Herbo, Konrad. E/.elo et (|uaiii
plures alii: L'dalrich: (JeltVad.
Adall)ert. Iliiijii, Hugo, l'dalrich,
Siegfri' d ; Bucgo. Hugo, Walter;
Cuno, Hargger, Siegfried, Bei-
mar; Koiirad 493.
— Uli:,: Ditiiolt, In.siolt. Bcginbolt.
Wi c IM 111. Sieg fried..\l anno. Krilm.
Wignaiit. Kribo citerii|ne eoruiii
comparilatis horaiiies 376.
— Iliiii: Hezel, Hugo, Berlhold,
Konrad, Warner. Hcinridi. Man-
no, Ezelo. Siegfried. Erbo, Hugo,
Hilpert et tuib:i civitatis multa
382.
— lUö: Hezel, Hugo, Hugo. Kon-
rad, Werner, Siegfried , Wal-
ram, Humhreclit, Gebeiio. Burk-
art. Bechtolt. Goshert. Herlwi.i;.
Büdigei'. Zeizolf Siegfried, Hein,
rieh. LI rieh 397.
— (/;o.1— ///i).- Maniio, Konrad.
Ezelo, Hargger, Friedrich, Udal-
rich et miilli alii 398,
— lUG: Werner, Humbrecht ce-
lerique eorum coin|iaritatis ho-
mines 399.
— lllfi: Heinrich et niulli alii 4U1.
— IIIS: Wolfrain, Ilerg,i;er, Wer-
ner, Bruii et raulti alii 402.
— lll'J : Guntraiii cetericiue eorum
coraparitatis liouiines 4II3.
— n32: Udalrich, BrnderdcsBuig-
grafen Siegfried. Hugo senior.
Hugo iunior, .\dalheit. Burcliard,
Simon et alii 445.
— ll-iiS: Godfried, Heinrich. Eriisl,
Cuno, Gunlraiii. Bapoto, Fried-
rich. Malubdf, Deipreht, Opreht.
Deterich 451V
_ ir.Si: Udalrich, Hartnuil. Alli-
relit, Begiiiharl 4.52.
— IIHT: Wicram. L'dalrich," Hugo,
Biirchard. Walter, .lohannes 461.
- ;/.V,s'; Udalrich. Bruder des Vilz-
lums Walfrld V66.
— (J/:>s ~ll 11): Walter, Wicram,
Gottfried, Gclfrad, Simiind et
alii (piam ]iluriMii 477.
— (lt.ll- IUI): .Maniio. Sohn M.iii-
nos, (ielfrad. Hiiider des Vo-
rigen, Kudolf Adalherl. Idal-
lieh, Friedrich, Hugo, .lohannes.
Biircbard 493.
— (1141 — Ui3} : Gelfrad (wie oben).
Adalherl und Ernst, seine Hö-
rigen. Johannes el alii i|uaiii
plures 493.-
• ///.).• .lohannes, Burchard. Ollo.
SiinuiKl .501.
- Jolia s. Udalrich Longus
und sein Bruder Rudolf. Simon,
Hugo. Gottfrieil. Oilo. Oll". Ans-
helni. Keiinar. Bnthard, Burc-
hard, .\iigesells et omnes meli-
ores urliis 502.
- 1140: Jidiannes el alii qM.iiii
plures 509.
114S: .lohannes. Hugo Albus.Re-
gemar. Hiltebreht 523.
- ur>4 : Syiiion. Adelbert, die Brü-
der Waller und Friedrich. Jo-
hannes. Udalrich biirgenses 542.
- u:,i: iiiiles Heinrich. Bruder der
Ritter Koiirad und Hugo 452.
//."..", ; Siegfri(^d und Eberhard,
Brüder des Burggrafen Dietrich.
Simon und sein Neife Werner,
Liulfried 547.
nr.C: Waller. Sigmund. Rudolf,
Friedrich. Guno. (Gottfried, .Sieg-
fried. Wilhelm, Burchard, Eber-
hard 553.
- — Sigmund, Walter. Friedrich.
Johannes .5.56.
- 11(;2: Svmon. Werner. Walter,
Albert. Rudolf, Cuno. (ioUfried.
Nibeluii.ü burgenses .569.
- 11HH: Craphones = Brüder .\1-
gotiis und (^rapho 642.
- ll'.i:i: Hugo. Reginbold. Ortlieh,
Siegfried 707.
- l-iol: liurclianlus juvenis, Fri-
ilericus |)is|ieiisator , Riidolfus
Maiiiielin, Algoz. Baichardus Ry-
peliii, Petrus. Reinholth Viriie-
chorii, WeriKr Vilnius, (iozber-
tus de S|)ira, Johannes Reizero,
(Irtlilfli. Ileinricus Leiieliii, Fri-
dericu^ llisyiiniang, ( Uricus Ho-
ii'barth, Cuno. Sohn Deiraars,
Rudolfiis Wavirscarus.
- VM-^: Herterus 728.
de .\rgentina :
(lllo i/.(.").- 454.
Burchard. gen. Wolf I IH:> : 648.
Walter Hin; : 681).
.\rniiilineiisis:
- Walter 11 s:) : 646.
Hurggrafen. urbis prefecti, bur-
i,'ravii :
.\nslielm lUUä: .348. 352 {?).
Siegfried (HO'.)— 111.1) : 393. III.; :
397. (lli).->—lll.->): 398. ///«.•
39;i. Ilf.i: 403. Ii:!>: 445.
sein Bruder Udalrich Il3.i: 445.
- liuuo.prefecluraniainiuinislrans
llU: 541.
Dietrich li:>4: .541. //."."..• 547.
//.■.<;.■ .5.53, .556. //(.■■-'.■ .569.
seine Brüder Eberhard und Sieg-
fried //.".•■,.■ 547.
Siei.'fried 7 /S.V.- Ol«. lUtH: 070.
Burchard I l'.ni : 707. 120i): 714.
I.'iil: 724. 720 liOJ: 728.
sein Bruder 'riieoderich ll'.i'i:
"07. 1-ioi: 720.
410
Strassburg.
ScliulUieißen , causidici . urbaiii
iuris villici:
— Ciino 10!).-,. ■ US.
— Hugo (lWii—1113): :m.
— Rudolf 11S2: 445.
— Otto US3: 450?.
— Adalbert 1137: 464. USS: 466.
(1138—1141): 477.
— VViiltW-?743; 41«. 501,502. 114i::
509. 1U7: 521. i74.S.- .52:5.
— Rudolf 1154: 541.
— Walter 1155: 547.
— Rudolf 115G: 556. Derselbe?
yiS.i'.- 616. lli^s: 642. J?av;647.
7i.'«; 676. iinii: 686. li:):i:101.
imt: 713, 714. y^'Oi; 724. 726.
/->(;:'; 728, 730.
— Walter, Bruder des Vorigen,
;MN.-642. 1V.I4: 678. 1201 :11V,;
als chein. Schultheiß ii'OO; 714.
sein Sohn Walter puer.
Richter iudices:
— Walter 1155: 547.
— Erbo 1199: 707. 1201: 726.
— Werner 1190: 707. 1201: 726.
Zoller. exactores, theloiiearii :
— Manno 1105: 376. 1109: 382.
i;/.;; 397. [1105—1115): 398.
— Hugo ./iiS; 402.
— Helpherad 1143: 502.
— Siegfried 1201: 726.
Kirchen, Klöster und Stifter
St. Arbogasl 13, 292, 298, 503.
542, 562, 569, 705.
Propst
— Karl 1143: 503. 1145: .508, vor-
her Doiudekan.
— Arnold 1154: .542.
— Albero 1102: 569.
— Hugo 1188: 642.
— 1205: 732.
Prior Heinrich im2: 5()9.
Priester, sacerdotes:
— Wolfgang 1154: 542.
— Adelgot 1154: 542.
— Bertold 1154: 542.
— Adelbert 1154: 542.
— Konrad 1154: 542.
Diakone, dyaconi :
— Heinrich 1154: 542.
— Wortwin 1154: 542.
Brüder, fratres
— Egilolf llii2: 569.
— Mehfried 11G2: .569.
St. Aurelien 134, .•{65. 508. 610.
— crypta s. Aurelie 705.
St. Katharina 5.
St. Marien, monasteriuni s. Ma-
riae, monasteriuni Argentinense.
ecdesia s. Mariae, Münster (vgl.
auch Bistum u. Dond<apitel) 10.
«11, «34, 46, 52, 56. 97, 107. 171,
183, 184, 209, 218, 220, 221, 245,
266, 270, 285. 331, 334, 393. 403,
407, 464, 477, 512. 572, 609. 665,
681, 731.
Ältiire
— s. Mariae «10, .520.
— s. Laurcntii 331.
Kapellen
— s. Martini 53S.
— s. Andreae 656, 738.
— Chor 641.
— Münsterbildiothek 140, 148, 215.
— Donischule 159.
Lehrer Viktor (:iG5 — :ai):
159, Mönch von St. (iallen.
— Kanoniker s. Domkapitel.
St. Martin 493.
St. Michael 10, .56, 493.
St. Nikolauskapelle 612.
St. Peter = Jung- oder All-
st. Peter? 407. „
Alt-St. Peter 5, 445.
Jung-St. Peter 261, 266, 267, 275.
281, 283, 294. 329, -547, 550.036,
637, 682.
— Kapitel 601. 660.
Propst :
— Ilezehn 1094: 347.
— Eberhard 1133: 4.50.
— Burchard im; 1141: 479, 501,
dann Bischof.
— Konrad 1145: 508.
— Hartbert 1155: 547, gleichzeitig
Domscholaster.
— Bertolt 115G (1100): .566.
— Eberhard 1180: 601. 1188: 642.
119G: 681.
Kustos, edituus
— Zeizolf 1143: 502.
— Heinrich 1155: 547. Derselbe?
1181: 608.
— Eberhard 119G: 686.
Dekan Nibelnng 119G: 686.
Kellermeister, eellerarius Wil-
helm 1196: 686.
Stiftsherren, canonici, fratres
— Camlierlus 1094: 347.
— Joannes 1094: 347.
— Bernhard cor 1155: 547, dann
Mönch in Maursmünster.
Vogt, advocatus :
— Cuno von^ Quatzeiiheim 1155:
547.
St. Stephan »83, «209, 220, «251,
445, .566, 576.
Äbtissin :
— Hedwig 1156 (IIGO): .566.
— Hertha (1163—1179): .596.
— Linsinda «221.
provisor 445.
Vitztum, vicedominus
— Erbo canonicus *221.
Vogt
— Otto von Geroldseck 1156 (IIGO):
566.
St. Thomas . Kloster , Kirche,
Kapitel 15, 60. 68. 69, 129. 130.
: 134. 138. 140, 18.5, 186. 260.332,
i 365, 474, 493, 495, .50S, 550.574,
610. 612, 641, 653, 660. 682.
Propst, prepositus :
— Friedrich (9G5—991): 185.
— Cuno 1094: 347.
— Manno 1096: 3.54, s. bischöfl.
Kanzlei.
— Bertolt 1133: 4-50, gleichzeitig
Domkustos. 1145: 508.
— Konrad 1159: 562.
— Rudolf 1160 (1156): .566?. 1163:
577. .583. Dann Bischof.
— Friedrich 1181: 608. 1183: 610.
(1185-1187): 629. 1187: 630.
gleichzeitig Pleban von Colraar.
UH8: 641, 043. 1194: 678. 119G :
681, 686. Etwa gleichzeitig aucli
Propst von Truttenhauseu ?
- Heinrich 1202: 730. gleichzeitig
Dompropst.
Dekan, decaims :
^ Gottfried 1145: .508.
- Eigilbert 115G (IIGO): .566.
- Ulrich 119G: 681. 686.
Küster, eustos. edituus :
- Otto 1145: 508.
- Rudolt (1155— 1156): 5.58. 1159:
577.
- 1205: 732.
Kantor, cantor
- Rüdeger lloG: 686.
Pförtner, portenarius:
- Gottfried 1145: .508.
Kellermeister, eellerarius :
- Hugo 1145: .508.
- Gottfried 1156 (IIGO): 566,
Stiftsherren, canonici:
- Manno lo:i4: 347, später Propst
und bischöfl. Kanzleibeamter.
- 1145: Hartwii;, (Jerliard, Crafht,
Rudolf, Engelbert 50S.
- 1155: Rudolf, Wilhelm .547.
Vogt
- Herzog Friedrich n. von Schwa-
ben 1145: 508.
St Trinitas vor Straßburg «643.
Domkapitel, Domstilt 5, «95. 183.
184, 202, 332, 341, 347, 364, .369,
37,5. 376, 378. 382, 397.399,401,
402, 405, 408, 411, 425,^28,431,
443, 452. 454, 464, 461), 509, 550.
553, .5.56, 570, 583, 586. 595, 601,
609. 616, 620, 624, 627. 634. 642.
6.55, 660, 682, 686, 704. 713. 714,
724. 726, 727, 728, 729, 730.
Dompropst, prepositus maior
- Adalbert (1084—1089): 338.
- Burchard 1089: 341. 1094: 347.
1095: 348. 1096: 354.
- Bruno 1105 : 376. 1109 : 382. (IIOO
—1113):Sm. 1115: 397. (1105—
1115): S93. iiJC;399. 1118: Mi,
402. 1119: 403. — «221. Gleich-
zeitig Reichskanzler. Sein Vogt
Graf Wecelo.
- Adelgot 1129: 432. 1132: 445.
1133: 450,451. 1134: 452. 1135:
454. (1131 — 1136). 460. 1137:
461, 464. 1138 : 466. (1131—1140) :
472. (1138 — 1141): ¥11. 1143:
493. .501, .502. .503. Vgl. auch
Domherren und Chorbiscliöfe.
- Burchard 1133: 451. 1134: 452.
(1131 — 1136): 460. 1137: 461.
464. 1138: 466. (1138 — 1141):
477. S. Archidiakon.
- Konrad (1138—1141): 477. (1141
—1143): 499. 1145: 508. 1146:
.509, gleicbzeitigKämmerer. 1147 :
.521. 1148: 523.
- Regenhard iii-i.- 541. 7i.5.5.-547.
115G: .553. 5.56,557. (1155-115G):
558.
- Kourad von Iginsein 1162: 568,
599. (1167): 599. 11G8 : 599. 1176:
Strassbiirff.
411
Karl
• :}S-2.
• 309.
Vor-
üi)'.). 7/77: 593. C117^): 59S, 599.
Dann Bisiliof.
— Pertiild vonScInvarzcnliergl^Scf;
tUß. iis:,: (-,-24. nm : 03'>. (llH.'i
— Jls:i): Mi. (i.j.y
— C (— Kniii-ail I lls:f .CVr.. S. Arclii-
iliakon. üunn Riseliof.
— Eberhard von Jiiiifringuii lJ:i():
Ofil. ii'.ii: wü. iy.v.7 .•(;":{, 67().
IVM: 681. (iS6. ir.i'.i: 707. JWd:
713. 714. Vorher Küster. Vgl.
Domherren.
— HeinridriV'/V.- 7-27, 730. gleich-
zeitig Propst von St. Thomas.
— Eberhard 133.
- Ruodegerns prepositus (lliin —
1113): 393, s. Domherren und
Archidiakon.
— prepositus curiae in liersa
1134: 452.
— curia prcposili ri03.
Dekan, decanus:
— Deziraanus 1(I3:>: 2()2.
— Hartwig l(is<>: 341.
— Beringarius JanO: 354.
— Wolverat lio:,: 37ß. IIOH
S. Archidiakon.
— Burchard lllö: 397. 1116
111»: 401. 40i2. 111!): 403.
her Sänger.
— Diezmannus 1133: 451. 1134 :ih1..
— Karl (1131- 1136?): 460. 1137:
461. 464. ]13>^: 466. (U3S —
IUI): 477. 1143: 501. 502, 503.
S. Archidiakon. Trilt ins Klo-
ster St. Arhogast.
— Gottfried 1143: 503. 114r,: 508.
114H: 523.
— Bero m4: .541.
— Petrus 1156: 553. 556. .557. ('Ji.5.")
— 1156): 558. Vorher Sänger.
— Fricco llSl: 608. 1183: 612.
vor 1185: 620. 621. 1185: 624.
1187: ma. 1188: 6i± (1185 —
1189): 644. 118:): 646. ll:H:
667.
— Ulrich liriC: 686. IHj:):
1-JOi): 713, 714. 1201: 724,
— E (berhard) l'JOi: 731).
— Erlo *221.
Sänger, cantor:
— Herold liisO: 3il. Ii/Hi : 347.
}()!I6: 3.54.
— Burchard 1105 .376. (1105—1115):
3'.»S. S. Archidiakon. Dann De-
kan.
— Bertolt' 1133: 451. 1134: 452.
1135: 454. (1131 — 1136): 4(>0.
y/.:;?.- 461, 464. (U3S^114I,:
477. ii-i.?; 493, 501. .502. //■<.■;.•
508. 1U6: .509. ///7.-.52I. ///s.-
707.
726.
I'elrus 1154: 541, daiui Dekan.
Lanifrid 1155: 547. 1156: 553.
5-56. .557. (1155— 1156j: 058. 1163:
.5(;s.
Bertold y/si; 608. tll83: 616. j
yiN.J;624. 7/.S/.- 635, 636. (1185 \ —
—118:i):iM. /I:i3: {jlC. 11H6:'
«S6. 1198: 702. //.rv; 707.
Friedrieh von Entringen r.'oo: -
VV c II t z c k u, Kegcstuii der BUcliOfu vmi
714. 1301: 724. 726. 130:': 72s.
730. -Vgl. auch Domherren.
Kflster. edituus, custos:
- Hezeliniis l(i9(!: 354.
- Eberhard llo5: .376. 11(19: .382.
(1105 — 1115): 3:t8. 1116: 399.
J7?.S'.- 401. 402. 1119: 403, dann
Riseliof. S. .\rchidiako:i.
- Hertolf 1133: 4.511. gleichzeitig
Propst von St. Thomas. 1134:
4.52. 1135: 454. (1131—1136):
460. jy.V/.- 461, 46*. 113S: 466.
ai38 — li41): 477. 7745.- 495,
.501, .502. yy45; 508. 1146: 509.
yyJ7; .521. 774«.- .523. 1154: 541.
1156: 553, .5.56. Vgl. auch .Archi-
diakon.
- Heinrich von Veringeu //sj.-
liOS. Dann Kämmerer.
- Eberhard von .Jnugingcn 1181:
609. 1183: 616. -■„,■ 1185: 620.
621. 1185: 622. 624. iJrtV; 635.
1188: 642. (118.;— 1189): 644.
Dann Propst.
- Heinrich (von VeriugenV) 1190:
661. H.'//.- 667. gleichzeitig
Archidiakon. 1196: 686. yjf.'>.9.-
707. r.'iio: 713. 714. i^fJi; 724,
726.
Kämmerei , miuisterium Came-
ra ril 509.
Kämmerer, cauierarius: 477.
- Azo 10.35: 262.
- Anshelm I089 : 341.
- Wernher li)94 : -^iil. io.w.-354.
gleichzeilig Propst von Haslach.
- Berthold ('//(/."j — ///.-.^- 39s. 1116:
399.
- Konrad 1133: 451. 1134: 4-52.
1135: 4.54. (1131 — 1136): 460.
i737; 461, 464. 1143: 493, ,501,
.502. 1146: 509, gleichzeitig
Propst.
- Heinrich 1154: 5U. /7;j.5; 547.
1156: 553. 5-56.
- Heinrich von Verinucu 1187:
635. 7JVN; 642. i;s!/.'646. «'ii^■■5
—1189): 6i4, vorher Küster,
wohl auch später.
Scholaster. scolasticus. scolarnm
magister, magister:
- Hesso 1095: 3,52 (V). (1105 —
1115):-^^8. 1116:-M)\). //7S.- 401. 1
402. 1119: 4(»5.
Haripert //./.V; 493, .501. .502. 1
1145: ,508. iitJs.-523. /y.)J.- .541.
Ji.).j.- .547, gleichzeitig Propst
von St. Peter. U.Vi: 55ir (1155
—ll.;6): 55s.
Heinrich 1160: 566. /iW.- .568.
(1163—1174): 604, dann Bischof
(uleichzeilig Scholaster 1 1X5 :
6Jli.
Moraudus //s;.- 635. Ilsti: 641.
///s.", //.s.V/.- 64 V. 1189: 646.
y/.w.- 661. 1191: 667. //.9,y.-676.
i/.'«.- 702. Z.:^"'».- 713, 714. 1301:
724, 726. 130:': 730.
Hezelo *22l.
Archidiakon (— Chorbischof),
arcliidiaconus. clioriepisiiipii~ :
WoUVad ;.'s.- 33.
SlruBliiir),'.
llezel 111^:1 : .-ill.
Wolverat (Chorb.) lioi: 382.
gleichzeilig Domdekan.
- Hiirchard (Chorb.) 1109: 3S2.
gleichzeitig Doms inger.
- Eberhard (Chorb. | lloy : 3s2.
gleichzeilig Do in k Osler.
- Rüdiger (Chorbl 1 lo:i : 382. 1118:
401. 402. Vgl. Domherren und
Propst.
- Bertolf //.y.V; 451, s. Domküsler.
- Eberhard (Chorb.) (1131— 11H6):
46(1. (Chorb.) i/.v; .• 461. 1143:
502.
Ludwig (Chorb.) (1131 —1136):
460. 1113: 502. (Chorb.) 1146:
.509. (Chorb.) 1156: .5.53. Vgl.
Domherren u. bischiifl. Kanzlei.
- Adelgot (Chorb.) 113s : 466,
gleichzeilig l'ropsl.
Burchard (Chorb.i llSs; 4(;(;.
gleichzeitig Propst.
- Karl (Choib.i 113f<: 466, gleich-
zeitig Dekan.
- Reinhard. Regeuhard 1143: 502.
(Chorb.) 1145:5m. (Chorb.) 1146:
509.
- Kom-ad (Chorb.) //J."i;50S. 1154:
.541. 1155: .547. (Chorb.) 1156:
.553. Ji.v;.- .5.56. (11.55- ll.yj):
5-58.
Heinrich 1143: 502. gleichzeitig
Pförtner. (Chorb.) 1145: .508.
(Chorb.) 1146: 509. ( 11.-,5—ll.->6):
558.
- i/77; .593.
Koiirad von Huuenbui'g 1185:
624. (Chorb.) 27.S.S.- 642. (Chorb.)
(11S5—1189): 644, dann Propst
und Bischof.
Burchard von tiregens, Granies
1185: 624. 1187: 635. (Chorb.)
(1185 — 1189): 644. 1191: 667.
77.%; 686. 77.W.-702. 7^^) ; 713,
714.
Konrad von L'telenbruggen 7..'V/;
63.5. (Chorb.i (1185— 11S9): 644.
77.97; 667. 1193: 676. 779tf.- 686.
1300: 714. (Chorb.) 1301: 726.
Arnold von .Malhesf778.) — 1189):
647. S. Domherrn.
Konrad voii(!undelfingen(Chorb.)
(1185—118.1): 641. 77.'/7; 667.
77.9.V.- 676. 7796; 686. I3OO: 714.
(Chorb.) 1301: 726. S. Dom-
herreil.
Hugo von Allluwilre 77.-</; 667.
Hugo von Ereiburg 7797; 667.
S. Domherren.
Friedrich von Entringen 7797;
667. S. Domherren.
Heinrich, zuu'leich Küsler 779/;
647 ?.
Alberl von Schneckenher!; 779(i';
686. ii^(»«; 714. 1301 : 724. (Chorb.)
1301: 726. S. Domherren uml
Honau. Kanoniker.
Berlold von l.upfeii 77.''(;; (^6.
1300: 711. (Chorb.) 1301: 726.
S. Domherren.
Drei .\rcbidiakone 77.''(;; 681.
53
412
Strassbui"
S'
Arcliisuhdiaknne :
— Albert lir>4: 541.
— Konrad (1183— 1189). ■ (lii.
Diakone, diacoiii :
— Altmiinnus 7:^8: :i.3.
— Hainuilfus 738: 33.
— Arnold 1201: 726.
Subdiakone, subdiaconi :
— 1201 : Otto, Walter, Arnold, Lud-
wig, Hermann, Ulrich, ßeringer
726.
Domherren, canonici, fratres;
— Crimolt, Grimold um 974: 1,98.
— Wilhelm (i-o>- 1028—1030): 259.
Dann Bischof.
— Huntried roi- 1044: 270. Dann
Erzbischof von Ravenna.
— Wolverat 1090 : 354. Dann Propst
und Archidiakon.
— Gerhart 1090: 354.
— Rüdiger 111-',: 397. 1110: 399.
S. Propst und Arcliidiakon.
— Konrad (1109 — 1113): 393 als
Propst! 1115: 397. 1116: 399.
Dann Propst. Seine MutterBertha
f llir,: 397. S. Trutheriis.
— Hesso 1115: 397. S. Scholaster.
— Hug üi.". .• 397. IIVS: 399. 1118:
402. 1119: 403.
— Gerolt 1115: 397. 1110: 399.
1118: 402. 1119: 403.
— Bertold Jli5.-397. iii6;399. S.
Kämmerer.
— Dietrich 1110: 399. 1118: 402.
1119: 40.3.
— Hartwig iiiC- 399. Sohn Ottos
von Bruchkirchen.
— Diezmann llls: 402. 1119: mX
S. Domdekan.
— Adelgoz 1119: 403. S. Dom-
propst.
— Eberhard 1137: 461. 464.
— Heinrich 1137: 461, 464. (1138
—1141): 477.
— Peter 1137: 461, 464. 1143:b0<2.
— Ludwig 1137: 464. J?4«.- 509.
Ji«o.- ,560. S. Archidiakon und
bischöfl. Kanzlei.
— Reüinhard (1138—1141): 477.
— Bei-olf 1143: 493.
— Heinrich 1147: 521.
— - Heinrich von Stühlingen 1147:
521. 1154: 542. 1150 (llfUi):
566.
— Walter 1148: 523.
— Egeno 1154: 541. //-io.- .5.53.
2i.iö (1100): 566.
— Bruno 7i.56' (llOOj: 566.
— Udalrich ii.5(; (tioii): 566.
— Konrad ii/'-b' (llOO): .560.
— Hugo von Freiburg 1181: 608.
S. Archidiakon.
— Morandus ii«.5 .• 624. Dann Scho-
laster.
— Werno 1185: 624.
— Albert von Schneckenberg 1188:
641. mensurnarius (1185—1189):
644. 1190: 661. S. Archidiakon.
- Friedrich von Entringen 1188 :
641. 1193: 676 Ji;«; ; 6S6. 1199:
707. Dann Domsänger. S. Archi-
diakon.
— Bertold von Lupfen 1193: 676.
1194: 678. 1201: 724. iSOS;
730. S. Archidiakon.
— Arnold vonMathes(Masche)iW3.-
676. 1190: 686. 1200: 713. S.
Archidiakon-
— Hermann ll:>3: 676.
— Konrad von Hechingen 1199:
707.
— Heinrich von Borre 1199: 707.
1202: 730.
~ Udalrich von Horaiwilre 1199:
707.
— Konrad von (iundelfiiigen 1201:
724. S. Archidiakone.
— Konrad vonUlclenbruggen 1201:
724. S. -Vrchidiakone.
~ H. von Heremberg 1202: 730.
Truchseß. dapifer :
— C. 11X9: 646.
— Heinrich von Tannegg 1102 : 568.
Pförtner, porlarii, portenarii :
— Heinrich /y^.?.- 501. .502, zugleich
Archidiakon.
— Adalbero 1147: 521.
— Hermann 1154: 541.
— Heinrich 1156: .553. 556.
hebdonuidarii :
— Theoderich 1147 : 521.
— Hermann 1156: 553.
Bistum, diocesis, ecclesia, epis-
copatus, parrochia, ecclesia s.
Mariae. s. auch Kirche St. Marien.
1, 10. '11, 27,33,65, 71, 75, *81,
83. «9.5, 96, 97, 102, 107, '112, 140,
*142,*145, 164, 165, 176, 179,*181,
190. 201, 202, '203, 220. 224, «238.
252, *269, 270, 277, 284, 285, 293.
299, 327. 338, 3,56, 363, 397, 404,
411, 412. 436, 448, 449, 503,566,
.583, .598, 643, 665, 703, 714.734,
735.
Bischöfe .-
— Amandas, 'AjjLavTci;, um 340 r';
1-5. 6, 10, 140.
— Justus, .Justinus?: 6. 1.
— Maximinus? : 7.
— Valenfinus?: 8.
— Solarius ? : 9.
— Arbogast 2. Hälfte 6. .Jahrhdts. :
10—13. Nachtr. 10. 1, 14. 15.
27, 140, 292, 617.
~ Florentius um UDO?: 14—15. 1,
10, 60, 61, 3.54, 495, 496, 497, 572.
— Ansoald um 014: 16 — 17. I, 10.
— Biulfus 7. JahrluU.? IS.
— Magnus 7. Jalirhdt.V 19. 1.
— Aldus 7. Jahrhdt.y 20. 1.
— Garöinus 7. .lahrhdt.V 21.
- Landbertus 7. Jahrlidt. V 22. 1.
— Rotharius »m 005 \ 23—26. 1.
— Rodobaldus 7. .Jahihdt. V 27.
— Magnebertus7. Jahrhdt.?:28. 1.
— Lobiolus 7. Jahrhdt.y : 29.
— Gundoaldus7./8. Jalirhdt.?:30. 1.
— Gando 7./S. Jahrhdt.?: 31. 1.
— Widegern um 728: 32-36. 1,
.38, 43, 46, 203, 269.
— Wandalfrid nach 728—734: 37.
— Heddo, Adda 734— mich 700: 38
—.53. 54, 55, 57, 390.
Helidulf »lOCÄ 700 — rot- 778 : .54. 55.
Remigius ror 778 — 782, 783: 55
—58. .59.
Rachio 782, 783— mich 786: 59
—61. 68, 497.
Uto I. nach 786— mr 810: 62.
Erlehard tiach 786-ror 816 : G3. (■>4.
Adaloch yinch 7X0 — rnr S23 : 64
—69. 70.
Bernold nach 820— ror 840: 70
-78.
Uto II. nach 832—fOf840:';'^.S0.
Hatold nach 832—874: 80-98.
1. 4, 99, 100.
Reginhard 874-888: 99 - 103. 1,
104.
Baltram 888—906 : 10t— 115. 1 16.
117, 203, 269.
Otbert 900—913: 116—118. 119,
121.
Gozfrid 913: 119-120. 121.
Richwin 913—933 : 121—132. 133.
Ruthard 933—950 : J33 - 139. 140.
Uto III. 950—965: 140—147. 1,
10, 148, 164, 185, 576.
Erchembald 965—991 : 148—192.
1, 80, 116, 123. 140, 193, 246.
262 (als Altrich 148).
Widerold 991—999: 193—210.
36, 114, 211, 269, 596.
Alawich 1000—1001: 211—214.
210, 215.
Werner I. looi -1028: 215—258.
Nachtr. 215. 203, 259. 262.
Wilhelm I. 1029—1047: 259—
275. 36, 114, 187.
Hermann, Hezil 1047— lo65: 276
—294. 295, 375, 503.
Werner II. 1065-1077: 295—
331. 245, 247, 332.
Thiepald 1078—1082: 332—334.
335.
Üttc
330.
Balduin lloo : 368. 369.
Cuno 1100-1123 (nach 1125):
369-411 (427). »350, 412, 428.
443. 4,50, 479, 493, 499. 558,647.
Bruno 1123— (1125) 1131 : 412—
443. 444.
Eberhard 1125, 1126—1127: 42S
—430.
Gebhard 1131—1141: 444—478.
397, 400, 426. 443, 479, 493, 499.
.5.5S. 647, 687.
Burchard 1141—1162: 479—576.
15, 60, 106, 145, 247. 292. 365,
393, 398. 407, 408, 426, 474.477,
577, 647.
- Rudolf iiCji'/6-3—i;/.>/: .577—598.
Nachtr. 578.
Konrad I. ir,9—1180: 699—603.
604.
Heinrich I.ii.W/«i—-'^''"- 60*—
656. 212. 522, 657, 688, 702.
- Konrad II. //.'^o—ii^o:^.- 657—738.
475, 6.50.
■ Heinrich II. 50. 292, 6-57. 705.
733, 735.
Heinrich III. 569.
Johann I. 705.
■ Friedrich II. 705.
to 1082184 — 1100: 335-367.
0. 368, 375. 404, .508, 533.553.
Strassluirir — Toni.
418
Angebliche Bischöfe:
- Justiis 11. Iti.
- Maxiniiii II. Iti.
- Giiinold 1. '.»S, l'.l:2.
- lialdus IM.
Eberhiiid VVi.
^iscliöll. Kan/.lei:
- ÜKinumis cluricus 7:^«; :{3.
- N.vtlio ?4:j: 43.
- Eiiiliiirdiis late rogalus (763 —
7^:i): 57.
- VViceliniis uoliU-ius 1044: 270.
- Maiiiiii iiolarius /r*v.'/.- :ii.|. Ji)!).').-
:i4S, :i5-2. S. auch Strasburg.
St. Thomas. Stirisherrfii.
- Ldalricus Lyiithaugensis in vice
iiotarii //.■)■.). 4.)0.
- Ludewicus notarius 1143: .502.
1147: 521. Sueviensis (Hicrien-
sis) vice notarii (ll')5—ll.'iG):
-558. S. Doiiilit'i reu.
- Eberhardus cancellarius ad vi-
cem Luttporti archicaiicellarii
*95.
Kapliine, ca])ellani 1036: 262.
- Eberhard 1133: 4.50.
- Albert von Zabern iifo^; 728.
Vögte, advocati:
- Rudolf (913— 'J33) ?; 120.
- Adalbert {iXiö—'j'Jl): 184.
- Ilciinann lU3ö: 262.
- Heinrich 1061: 285. 1064: 286.
1070: 299. 108!): 341. 10U4::iil.
lo',i:>: :548, 3.52 (?).
- Bruno 110-^: 373.
- Anselm lloä: 376. llo;i : :582.
(1105— lll.-)): 39S.
- Siegfried (llo:t— 1113) : 393. 1 1 7.5 .-
397. 1110: 399. lUS: 401, 402.
IIH): 403.
- Heinrich, Graf von Lülzelburg
1131': 44,5. 1133: 4.50. 1137:
464. (113H — 1141): 477. 1143:
493, 498, .501, 502. 1145: .508.
1140: .509. Ulli: .523.
- Anselm ll'>4: .541. lir,ö: .547.
ii.lü; 553. (lUnS): 586.
- Derselbe? llfi3:Gl(>. 118S: 642.
17N.''.-646. 7.?.'"; .•686, von Hbeinau.
Vitztum. vicedoniini :
- Cuno io;i5: 348.
- Diepolt 1105: 376. llo:i: 382.
;//(;.- 399. II IS: 401, 402.
- Werner lllH: 403. S. auch Straß-
burjj. Laien.
- Walfrid 1133: 4.50. 1134: 452.
ii^7.- 466. (113H — 1141): 477.
i7«.- 493, 501, 502. lliH: 523.
- Otto 1150: 556.
- Burchard IIH'.): 646. 7iy(J; 661.
ii.'//.-66.5. 1I'J3: 676. iiai.- 678.
- Albert 1100: 686. 7i.'A9; 707.
lUOO: 714. rjom'li. IWJ: 728.
Marschall, niarescalci, conies sta-
buli:
- Bernhard 1005: 348.
- .Simon 1147: 521.
- Werner 1154: 541. ;/.-.«.• 553,
556. //iS/.(;(l8. //«3; 616. i/N»*.-
641, 642. Derselbe? IISO: 646,
Sohn Werner IIHH:
686.
lllfj.
641,
707.
sein
642.
— Derselbe? 1106
IJOO: 714. IWl : 724.
Schatzmeister, thesaurarius:
— Otto 1005: 348.
— Berthold 1143: 497.
Truchseß, dapifer :
— Hugo 1143: .502.
— Walter 1150 (1160): 56«. 110.i :
569.
Verwalter, dispensator :
— Reginiar 113H: 466.
— Walter llH-i: 612.
— Friedrich IIOU: 707.
Schenk, pincerna:
— Siegfried iOHO : .342.
Heinrich von Bischofslieim 1100 :
707.
ministeriales : u. a.
— s. Albert.
— s. Bilgerin.
— s. Bischofsheini.
— s. Bruniat.
— s. Burchard.
— s. Dietrich.
— s. Eberwin.
— s. (iuntlier.
— s. Ilumbert.
— s. Mors.
— s. Puer.
— s. Rudolf. •
— s. Steinburgetor.
— s. Sulz.
- s. \Valter.
— s. Wolfgaiizen.
bisclion. Münzen «97, *116, -^119.
»12(1. 140, 148, 164, '<I81, 211,
215. 332, 604.
— Zoll '51, 75,
179, .502. 574.
— Banrnvein 363.
— Erstes Stadt-
432.
S t ü h 1 i n g e n , StiiUiii()eii, bad. BA.
Bonndorf
— Heinrich von, s. Straßburg. Doni-
lierren.
S t ü rze Ibr o n n, lothr. Kl. Bitscii
— Kb>ster 708.
Stützlieim, Sluzzeslieiiii, eis. Kt.
Truchlerslieim 541.
S n a h h u s e n s. Scliwabhausen.
Sulz, Sulzo, Siiltza, Sulce, eis. Kt.
gl. N. *248, 401, 4.53, 726.
— I'lebaii Baldeniar 1:.'0^: 728.
— Heinrich von, i7.S,">.'€24. 1100:
707.
.Sulz li il c h e 1, Sulzebacli, r. Nbb. des
Mühlbach, 1. Nbfl. der Breusch
678.
Sulz b a d, Siilcen, eis. Kt. Molsheim
479.
S u 1 z m a 1 1 , Sulzmala , eis. Kt.
Rufach 270.
S u n d r w a 1 d s. Mainz. Erzbischöfe.
Sundhofen. Siinl/iorni, eis. Kt.
Andotshc'im 130.
Sn p p 1 i u 11 u rg . I.olhar von, s.
I)ciitsclns Reich. Könige.
Surhtiri;, eis. Kt. Sulz ii. Wald
112. 142. 16;
404.
(Biscliofs-)recht
- Kloster u. Kollegiatslift »10, 13,
617.
canonieus Johannes (11H3): 617.
Sw igger s. Haslacli
- Il5i: (llOtii: .566.
T.
Tabechensl e i n s. Dachstein.
Tambaco s. Dainbach.
Ta nchrad, Uienstmann Siegfrieds,
1070: 299.
Tanehusen s. Thannhausen.
T a n n e g g, Tunhele, bad. (ide. Boll,
BA. Bonndorf
— Heinrich s. Straßburg. Truchseß
des Doinstifts.
T e g e r e n b a c h , unbek. (Pfalz ?)
643.
T e i n g o n s. Thengen.
Tennen ha (■ li, bad. Gde. Freiamt,
MX. Emmendingen
— Kloster 622. 635, 720. 721, 722.
— Abt Konrad 11H7: 631.
Tettenuuillare s. Dettweiler
Thann, Danne, eis. Kt. gl. X. 202.
— H. von, //x.v; 646.
Thannhausen, Tanehusen, wohl
bair. Ii.\. Gunzenhausen, Rgb.
Mittelfranken
— Sigeboto von, 1145: 412. 443.
Thengarius 70:i: 46.
T h e n g e n, 7'ei»i^o)i, bad. B.\. Engen
— Meier von, (S77—H7S): 100.
T b e o d e r i c b s. Basel. Bischöfi'.
— s. Besan(;on. Erzbischöfe.
— s. Elsaß. Landgraf
— s. Frankenreich. Könige.
— s. Metz. Bischöfe.
— s. Rufach.
— miles 1103: 576.
— Vgl. auch Dietrich.
Theodewin s. Rom. Kardinflle.
Theophauii s. Deutsches Reich.
Könige.
Thierenbach. I'lieiiynliach, eis.
Gde. Jum-'holz. Kl. Sulz 726.
— Kloster 453. -470.
T h e u l b a 1 d s. Alamainieii.
Theiitberga s. Lothringen. Kö-
nige.
Thilmar s. Bernslein.
— s. Hildesheim. Bischof
Thotar (■•<5s S(j7): 93.
T h u r g a u. Duragoire, schw. Land-
schaft 270.
— Graf Bert hold im. I044: 270.
Tivoli, ital. Prov. Rom: si/ni Ti-
biiilinti, 666.
Torolfeshcim s. Dorlisheiin.
Tortona, ital. Distr. gl. .\'.. l'rov.
Alessandria 548.
TouL frz. Arr. gL N., Dep. Meurlhe-
et-Moselle
Bistum 85. 86. 180. *ä:W. 323.
Bischöfe :
Ebroinus um 600: 26.
— Hennann (tojo- lojo): *-2;{s.
Udo 1051: *238.
— Heinrich 1147: 519.
63«
414
Tours— Yolaelslieim.
— 11'.I2: 668.
Archidiakon
— Bruno f 1137: 4-63 s. Egisheira
Tours, frz. Arr. gl. N., Dep. Indre-
et-Loire
— Synode von, i(WO'.- 353, 357.
— Graf Hugo von, 820: 67.
Tozzo s. Rufaeli.
Trän heim. Tronia, eis. Kt. Was-
selnheira ■14.
Transborgensis s. Straßburg.
Treviglio Grasso. ital. Distr.
gl. N., Prov. Bergamo 516.
Tribur, hess. Kr. GioB-Gerau 108,
*206, 320, 321.
Trier, \n: Rgb. gl. N. 4A3.
Erzbistum 1, 2, 4.
Bischöfe, Erzbischöfe:
— Maxiniin 346?: 4, 16.
— Nuraeriauus imi (J6ü : 26.
— Albero 1147: 512, 519.
— Johann 1192: 668. 1197: 692.
IIHH: 694.
Kloster St. Maximin 3S0, 386,
392, 512.
Tronia s. Tränheiui.
T r o V e s. frz. Arr. gl. N., Dep. Aube
— Bischof Heinrich UM: 560.
T r u c h t e r s h e i m , Truier^hefm,
Druhtersheim, eis. Kt. gl. N.
— Wolf heim von, IISS: 643.
— Burchard von, lliH: 678.
— Walter von, IWi: 678.
St. Trudpert. bad. (Ide. über-
münstertal, Kt. Stauten 627, 704.
Abt 1133: 4.50.
Trutherus, Vater des Straßbur-
gcr Domlierrn Konrad und des-
sen Bruders Hugo, Gem. der
Bertlia, f 1115: 397.
Truttenhausen, eis. Gde. und
Kt. Obereluiheim
— Augustinercliorherrenstift 6, 575,
605, 606, 007.
— Propst Friedrich iiSS.- 641,642.
S. auch Straßburg. St. Thomas?.
T u b e 1 1 e s h e i m s. Diebolsheim.
Tundeliugeu s. Dinglingen.
Turre s. Rufach.
T u s c i e 11. Tuscia, ital. Landschaft
358.
Markgrafen :
— Hugo !JV4: 195.
— Heinrich 1167: 582.
— Herzogin Beatrix i(>7J: 307,311,
312.
— Matliilde, Tochter der Vorigen,
1074: 307, 311, 312.
Tusculanum s. Fiascati.
T u s e V, frz. Arr. Toni, Dep.Meurthe-
et-Moselle 86.
Tuto s. Brandenburg. Bischöfe.
T y t h e e r u s s. Romansweiler. Ple-
ban.
s.
s.
U d a l r i c h ,
Bischöfe.
— s. Erstein.
u.
Ulrich s. Augsburg-
Haslach.
Hermolsheini.
Laufen.
Linz- und Argengau.
Luzern.
— s. Neuburg.
— s. Pfirt.
— s. Rheinau.
— s. Slraßburg. Laien.
— s. Vöklinshofen.
— s. Weiso.
— 1070: 299.
— 1156 (1160): .566.
— presbiter (1185—11^'J): 644.
Udenheim s. Uttenheim.
Udo, Uto s. Straßburg. Bischöfe.
^- s. Toul. Bischöfe.
— Graf 140.
— 10<.)5: 3.52.
Uffenberc, unbek. Örtl. 707.
Uffgau 369, 372. S. auch Werner.
Uff holz, Uflmltz, Uf/iolc, eis. Kt.
Sennheim 202.
U h t i n g e n s. Uttingen.
Ulfersheim s. Waldülversheim.
LT 1 1 e n b u r g, Uhiiena castdlum, bad.
Gde. Thiej garten, BA. Oherkirch
299 s. Ulm.
Ulm, Uhiiena, bad. BA. Oberkirch
299 s. UUenh'irg.
Ulm, Vlmene, bad. BA. Bülil 541.
Ulm, würt. OA. gL N. .579.
Ulrich s. Eichstätt. Bisehöfe.
— s. Eschbach.
— s. Haslach.
St. Ulrich, Vilmarzell, V.'lmares-
celle, bad. BA. Stauten
— Kloster 712, 720, 721, 722.
Ungarn 202, 2-53.
— König Stephan 1027: 253.
Urselingen s. Irslingen.
Urach, würt." ÜA. gl. N.
Grafen von,
— Egiuo n. 444.
— seine Gem. Kunigunde. Grätin
von Zollern 444.
Kinder der Vorigen :
— Egino HL, Bischof Gebbard von
Straßburg, Alberat, Äbtissin von
Lindau und Udilhild, Gem. Graf
Friedrichs von Zollern 444.
— Egeno 1137: 462. 113H: 466.
Urhan s. Rom. Päpste.
Urgel, span. Prov. Lerida.
— Bischof Justus ■■6.
U r i, Urania, schw. Kt. gl. N. 38.
U r m a 1 1, Humaten, Urmatten, Vre-
maten , eis. Kt. Molsheim 570,
■571, 678.
Uta s. Schaueaburg.
U telenbruggen s. Jetleiiburg.
St. U r s a n n e , ürsicius, (St. Ur-
silz) schw. Bz. Puntrut, Kt. Bern
— Kirche 648.
Uticha, Klausnerin (1065—1077):
329.
Uto s. Udo.
Utrecht, niederl. Prov. gl. N.
— Bischof Hungar 865.- &S^
Uttenheim, Ud-iiheim, Otenheim,
eis. Kt. Ersteiu 130, .520, -521, 5.53.
— Regenold 1147: 52L
— Heinrich 1147: 52L
— Hugo 1147: -521.
— Lantfrid 1147: ,521.
Uttingen, Ouhtingen, abgeg.
eis. Kt. Maursuiünsler 299,
Ort.
707,
V.
Vagebube, Heinrich ll'JO: 702.
Vandalen, Volksstamm 4, 10.
Vegersheim s. Fegersheim.
V e n a n t i a 778 .- 56.
V enden heim, eis. Kt. Brumatli
273, 399.
— Hugo von, 114H: 523.
V e n d r e s s e , frz. Arr. Mözieres,
Dep. Ardeunes 92.
V e n e d i g, ital. Prov. gl. N. 2-55,
.595-.
Kr. ül. N., Rgb. Stade
pr.
Verden,
170.
Bischöfe :
— Adalward 'J26 : 125.
— Erp 076: 170.
Verdun, frz. Arr. gl. N., Dep.
Meuse
— Bistum 555.
Bi?chöfe:
— Gisloaldus niii 666: 26.
— Albero 1147: 519.
Verona, Berna, ital. Prov. gl. N.
242, 343, 344, 674.
Bischöfe :
^ Rothard S31, 832: 76.
— Ratold S47: 98.
— Walter 1038: 265.
Mark 255.
Vescenheim s. Fessenheim.
Vespasian s. Römische Kaiser.
V i e n h e i m ? (r= Ehenheim ? ) Schult-
heiß G\i\\[her (1163— 1170): 59.5.
Viktor s. Straßburg. Domschule
und St. Gallin. Mönch.
Vilmarzell s. St. Ulrich.
Villi husch, Vintbahc, bad. BA.
Bühl 541.
St. V i u c e n t i u s (?), vielleicht Vin-
cenz, lothr. Gde. und Kt. Falken-
berg V
— Ebroiuus von, 1137 : 462.
V i p u c e 1 1 e , Vijpucella , eis. Gde.
Vorbruck. Kt. Scliirmeck
— Kirche «238.
Vitulus, Werner ll'JO : 707.
Vivarius peregrinoruni s. Mur-
bach.
Viviers, frz. Arr. Privas, Dep.
Ardecbe
— Bischof Wilhelm 1147: 513.
Vocco, Priester 1103: 37.5.
V o c c o z o , miles Abt Friedrichs
von St. Thomas (065—001): 185.
Vogesen (Wasgau), Vusecus, Vo-
sagus, 33, 401.
Vöklinshofen, Vucelineskoren, eis.
Kt. Winzenheim
— Udalrich von, 118h : 641.
Volgelshei in, VolkoMesheim, VnJ-
colshewi, eis. Kt. Neubreisach 341.
-- Rüdiger 1187: 631.
y(>lmar Winkel.
415
— Bernlicr nf<7: «31.
Volinar s. Hiiiieburtr.
— s. Mercliensi'im.
— Il:i4: 078.
Vo liuc rsbach, Folmrra/iehii (?),
Uinl. Cile. Duiliacli, BA. OITcn-
l.lll,!.' 1«.
Vy |> uicl l;i s. Vipucelle.
W. (Uu.)
Stadt, Vxgh. IMalz -2Ö-2.
\V a (• liL' n he i 111 . bair. BA. Neu
W
W
li 11 srvüialiis ('i)iseopus 77«;
eis.
W
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a I a
5(i.
u I b II r j;, saiuta VValburg;
Kl. Wi.rth
Kloster 44-2, 451, (i.jO.
.Mit Koiirad rto- ]lnö : öä:i. 118H:
ü41. lliKJ: USl, 686.
a Id egy sus 77« .• .j6.
aldericus vocatus eiiiscoims
77«.- 56.
s. Riilach.
aldo s. Cbur. Bischöfe.
s. Seliwarzaeh. Abte.
aldram, Mrmcli 104.
a 1 d ü 1 V e r s h e i in , Ulfern/wim,
liess. Kr. Üppi^iiheim .")6G.
aleclio IISIJ: 450.
a 1 f, V'ali'a, eis. Kt. Uherebiiheiin
595.
Regenbolt von, lo:i7 : 355.
alfrid s. Bisciiotsheim.
s. St. Qiliriii.
s. Straßlmi'g. Vit/.tuiii.
a 1 g e r *9').
all- am s. SIraßburg. Laien.
altcuono Jn3.->: 2t)3.
alter. Walt her
— s. Eiiersheiiii.
— s. Dieholsheiiii.
— s. Hurburg.
— s. Maursniüuster.
— s. Ülwisheiiu.
— s. Ravenna.
— s. Sei/..
— s. Stauler.
— s. Straßburg. Laien.
— s. Trucbtersheiin.
— s. Verona.
— minister 1H3: 502.
— niinisterialis ll:i:i : "07.
— der Junge, Soliii Wallers l'jot) :
714. sein Sohn Kberhard.
Wa It her i niis, miles tu'af Hugos
von Dagsburg i //«;.) — 117H): 505.
Waltrain s. St. (Jiiirin.
— s. Zebiiaeker.
Wangen, ]l'(ini/a, eis. Kl. Was-
seliibciin '2i1.
— Ileeelvon, 1147: 52L ii.5.{i .• 547.
\V' a n li a 1 d o 77'i .• 50.
Wa uh ard, Getreuer BischüfOltos.
lOtiU: :!41. f li:,6: 55:1.
— sein Solin Johann llöd: '>')'i.
Wariii s. Köln. Krzbischöle.
Warinaiin s. Konslanz. Bisiiiül'e.
Warner s. VVerner.
Wasgau s. Vogeseii.
Wecelo, Wecil s. Werner.
Wege, Wegeringe. Wenge, ab-
geg. Ort. eis. Gde. .Miilzig. Kt.
.Molsbeiin 587.
Leo von. //;.'/.• 678.
Wegesode. i'riedrii-h von, s.
Rufacli. J{(irger.
Weiso, Ldalrieh y/s.i, (üo.
— Hermann //s'.'/.- 646.
WeißiMiaii, «iirt. OA. Ravens-
burg
— Kloster *570.
Weißenburir, eis. Kt. gl. N. 716.
— Kloster ^14, 67, :i71, :{S5.
Äbte :
— Stefan (111)0—1123;: 410.
— (1141- lim): 568.
— (11^1—111^7): 6:^5.
W e i s \v e i 1 , Wzwihc, Wiztmilare,
bad. BA. ^liiiineiuliniren 226, 366.
Welclio Laie 11Ö4: 542.
Welt'. C^rai (l(ilu—li)-M): 230.
- Herzog If.iH: 735, Gem. der Uta
von Sebauenbnrg.
Wellengell s. Wölliiigeii.
Wendila, Nichte Bischof Wide-
rolds, {9<Jl—y9yj: 103.
Wenge s. Wege.
Wenilo s. Sens. Eizbischöfe.
Werd = Wörtb, eis. Gde. .Matzeii-
lieiiii, Kt. Bcnfeld.
Grafen :
— Sigeberl 110!): 382.
— Sigebert //.i'7; 464.
— Sigeberl Junior ll'iti: 556. Vogt
der villaVVickersheim. 116-^: 'M).
— Sigebert IISH: 646.
Werden, pr. Ldkr. Essen, Rgb.
Düsseldorf
— Abteikirche 698.
Werner, Warner, Vuerinhere, 1(7-
celo, Wecelo s. Berg.
— s. ßlilsheim [= Baodenesheini ?).
— s. Elival.
— s. Ettenheiin.
— s. llabsburg.
— s. llaslach.
— s. Hattstatt.
— 3. Hessen- und Neckargaii.
— s. Lülzel.
— s. Maursiniiiister.
— s. I'airis.
— s. Pfalfenheim.
— s. Roggeiibach.
— s. Rufacli.
— s. Steiiibiunii.
— s. Straßbiirg. Bischöfe, K'linme-
rer, Donipropst. Sünger, Küster,
Laien. Kaii/Ici, Vilztiiin.
— freier im l IVgau. Vater Eber-
hards, Weiiieis lind H. Cunos,
Großvater B. Biiichards f Uoj:
360, 372, 373, 470.
Sohn des Voriuen Uo-J: 360, 372.
373, 479.
— Graf.VogI desDoinpropstsBruno
//;«; 402.
— Laie //5.-< (llilo): .566.
— JIH): 631, Bruder Burcliards.
— niagislcr (lis:>- Uf^/': 643.
Wersheiiii, iinbek. ("»ill.
— Abt von, ll'.'O: 6SI.
Wertli s. SchOnenwerlh.
Westfrankeii (Frankreich) 85,
86, s. auch Ost franken u. Fraii-
kenreich.
Könige:
Kart der Kahle s.yj: 85. — 110.
Karl der EinnUtige .''i'V; 124. —
116, 110, 121.
W e s t h a 1 1 e II, iVenl/ialdeii, eis. Kl .
Rufacli 725.
W e s t h a u s e n, WesIliK-'eii, eis. Kl.
Ersteiii oder Maui-smünsler 732.
Westhofen, \]'esl huren, eis. Kl.
Wasselnhcini 470.
Welt in gen. s. I,« B/ Baden, Kt.
Aargaii
— Kirche 13.
\N' e 1 1 ü 1 s h e i in . Wetih/ieiiii , eis.
Kt. Winzeiiheini 726.
Wezil, vir conditionis ingenuae,
1040: 267.
Wibolsheim, Quibilishcime, 117-
heleshrn, eis. Gde. Eschaii, Kl.
(ieispolsheiin 56, >"221.
Wichahe s. Wischhach.
W i c k e r s h e i m, Wiiieres/ieim, Uidc-
cersheim , Wi(iersheim , eis. Kt.
Hochfeltlen 102. 452, .556, 707.
Wicrain s. SIraßburg. Laien.
W i d e g e r n s. Straßbiirg. Bischöfe.
Widensoleii, WitlensiilH^, eis. Kl.
,\ndolsheiin 566.
Widensl rollt, unbek. Uit 284.
W i d e r i c ii s 77> ; 56.
W i d e r o 1 d s. Strasburg. Bischöfe.
Wido s. .Vrnnifsau. Äbte.
Wiesloch. bad. BA. gl. N. 206.
Wigeresheim s. Wickersheim.
Wignanl s. Straßbiiri;. Laien.
W i g o 1 d e s h e i m. bad. Gde. ( »ileii-
heim, BA. Bruchsal
— Kloster 567.
Wigraus /i'-S'.- 33.
W i j k - 1 e - D u u r s t e d e, Durestado,
niederl. Prov. L'trecht 75.
Wihlebald s. Cbur. Bischöfe,
\V'iler s. Hoheiihurgweiler.
Wilfrid s. York. Bischof.
Wilgerus *9.5.
Wilhelm s. Embriiii. Erzbischof.
— s. Jlainz. Erzbischöfe.
— s. Rom. Kardinille.
— s. SIraßburg. Bischöfe.
— s. Viviers.
Willebirg s. Hessen- u. .\eckar-
gau, (Iraf Werner ii. .Vchahii.
Wil legis miles ('.nH—:):i'.)): 103.
— s. Mainz. Erzbischöfe.
W i I I i li a I d u s episcopus 77> .- 56.
W i i I i he il US episcopus 7^V; 33.
\V i 1 li hro rdiis ;;'>.- 33.
Willisau, schw. Bz. gl X., Kl.
Liizern, 604,
WiUo s. Ehersh.ini. Ahl.
Wind seh lag, WindeUr. had. BA.
OlTenbnrg
Rudolf von, li:iit: l.'iO.
W i n i t h e r i u s s. Denlsuhes Reich.
Kaii/Ici.
Wink.l, bad. Gde Rolenfels. BA.
Rastatt 373.
416
Wipo— Zwiefalten.
W i p o, Biograph König Koiirads II.
-2:i().
VVischbach. UuicJiia, Wichahe =
Netzeubach, 1. Nbtl. rttT Breuscli
(i5, 284.
\Vi seriell »95, *411.
W i t g e r u s s. Deiitsclies Reich.
Kan/.li'i.
W i t 0 r i u s 728 : 33.
Witt e u h e i m, eis. Kl. Miilhausen-
Nord 202, 730, 736.
— Kirtlu' 686.
— Kapelle St. Margarellien 202.
VVittisheim, IVittlnishaim, Wit-
henetiheim, üitittenkheim, eis. Kt.
Markolsheim 71, 347, 348.
W i 1 1 c r s h e i m, Wifliereshnm, eis.
Kt. Hagenau 267, 397?
Wiiiniadus episcopiis 77N; 50.
VV i z w i 1 a r e s. Wei sweil.
Wlurichsheiin s. Pulversheim.
VVolfelin s. Dambaeh. Schult-
heiß.
Wolfer s. Konstanz. Bisclioie.
W o 1 f g a n z e n, Wolfgangeshehn,
Wolfganginheim, eis. Kt. Neubrei-
sach'«221, 270, 29;t.
— Hugo von, riii6: 68().
— Werner, Bruder des Vorigen
lUti: 686. ll'J'J: 707.
Woli'grimo 77H : 56.
Wolfhard s. Haslacli.
Wolf heim s. Hermolsheiin.
— s. Molsheim.
— s. Oberehnheim.
— s. Still.
— s. Tiuchtersheim.
Wolfoaldus comes 7i?N; 33.
W o 1 fr a d s. Altshausen- Veringen.
— s. Straßburg. Archidiakon.
Wolfram s. Straßburg. Laien.
W ö 1 1 i n g e n. nellengm, abgeg. Üi-t,
bad. BA. Emmendingen 46.
W^ o 1 X h e i m , Uuolcoldesheim, eis.
Kt. Molsheim 5.53.
Worms, hess. Kr. gl. N. 94, 125,
1.52, 217. 295, 305, 318, 319, 391,
392, 411, 414. 415, 470, 471,506,
507, .52.5, 526, 535, .536, 510,6.58,
6.59, 668, 671, 674.
— Donislift 566.
— Propst Konrad nöü( 11(10). ■ .566.
— Kustos Nibelungus llöG (lltiO):
566.
— Dekan Heinrich 1156 (116i>): ,566.
— Scholaster Hermann 1156 (1160) :
566.
-^ K-.mUtr Eeinrich 1156 (! 160) ■■ -566.
— Heinrich senior 1156 (1160): .566.
— Domherren Adelbert, Burehard,
Anno, Gernod, Eberliard 1156
(1160): 560.
Bistum 566.
Bischöfe :
— Hazecho 1038: 26.5.
— Arnold 1059: 284.
— Cuno 1099 : 3.59.
— Burehard, Buggo (1116-^1118):
41.5. 1130: 440. 1131: 443. —
128.
— Konrad 1156(116«): 566.
— Konrad II. 11:)0:(>>S. Ilu8:(im.
Wo rr in gen, pr. Ldkr. u. Rgb.
Köln 536.
Wörth s. Dillingen- Wörth.
— s. Werd.
Wulf hilf, Schwester der Here-
sint *199, '207.
Wiilflingen s. Achalm u. Möm-
pelgard.
Wiilfrichesheim s. Pulvers-
heim.
Würzbura, bair. BA. gl. N. 437,
455, 456, 457, 483, 527. 528,530,
554.
— Stift Neumünster 457.
Bischöfe :
— Hecelo 1013. 1014: 224.
— Adalbero 105'J : 284.
— Emehard 1096: 3.53.
— Cuno 1099: 3.59.
1— Gebhard 1124: 415.
I - Embricho 1131: 443. 1136: 457.
' — 119-J: 668.
X a n t e n, pr. Kr. Mors, Rgb. Diissel
dorf 1.56.
1163: 578.
1187: 636.
692. 1198:
i wo .-710.
eis. Kt.
Y.
Y e r 0 n i m u s s. Neuburg. Prior.
Ylla s. 111.
York, Eboracum, engl. Grafschaft
gl. N.
— Bischof Wilfrid 679 : 27.
St. Ypelitus s. St. Pill.
|Yl)politus abba 749: 43.
Zabern. eis. Kt. gl. N. 676.
— Kirche 460.
— deren procurator Brnningus
(1131—1136): 460.
— A Ibert von, s. Straßburg, bischöfl.
Kapläne.
Za Chartas s. Rom. Päpste.
Zähringen, bad. BA. Freiburg
Herzöge: 577.
— Bertold 1077: 327.
— Bertold, Sohn des Vorigen, 1078:
333.
— Bertold 1122: 411.
— Bertold 1162: .568.
(1181 — 1186): 028.
— Bertold V. 1197 : m\)
694, 695. 1199: 705.
(1196^1202): 737.
Z e h n a c k e r, Zenachere,
Maursmünster
1 — Waltram von, 1198: 702.
IZeizolf, Zeisolf s. Straßburg.
I Laien.
IZell, eis. Gde. Nothalten, Kt. Barr
«110.
Z e 1 1 w e i 1 e r , Zallioilli- , eis. Kt .
Uberehnheim
— Hugo von, (115Ö--1156): 558.
— Burehard von, Sohn des Vorigen
(1155^1156): 5-58.
Z erzen dal, unbek. Hof bei
Schwartzenthanu 728.
Zollern = Holienzollern, pr. U.'V.
Hecliingen, Rgb. Sigmaringen
Grafengeschlecht:
— Kunigunde, Gem. Graf Eginos II.
von Urach 444.
— Friedrich , Gem. der Udilhild
von Urach 444.
Z o r n, Sorna, 1. Nbll.
226.
Z u 1 1 i n o 77« ; 56.
Zürich, schw. Kt. gl
— Kirche St. Felix u.
Ztlrichgau 270.
Zuzenowe, Insel im Rhein, un-
bek. .56.
Zwettl, österr. Bz. 11. gl. N., Nie-
derösterreich
■ — Kloster 468.
Zwiefalten, wiirl. HA. Münsin-
gen
— Kloster 328, 331.
des Rheins
N. 281.
Regula 433.
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