Full text of "Serbien"
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/
i !)
Serbien
von
Anton Tuma,
k. n. k. Ctoneral-Major.
HannoTer
Helwing'sche Verlag sbuchh an dlang.
1894.
Sein»'
Mit Vorbehalt aller Rechte.
u
^^^ SS vr
Vorwort
Es ist unzweifelhaft, dass die politischen Ereignisse,
welche sich in den denkwĂĽrdigen Tagen von 21. bis 24.
Jänner 1894 in Belgrad mit überstürzter Hast abspielten
und die sofortige Demission des radikalen Ministeriums
Sava Gruitsch, — nebst der Vertagung der Skuptschina
auf unbestimmte Zeit herbeigefĂĽhrt haben, einen Staats-
streich von grosser Tragweite bedeuten , dessen Conse-
quenzen nicht nur in Serbien selbst, sondern auch im
ĂĽbrigen Europa fĂĽhlbar werden dĂĽrften.
Gewiss war die unerwartete RĂĽckkehr des freiwillig
exilirten früheren Königs Milan und dessen überraschendes
Erfassen der Zügel der Regierung, welche seinem könig-
lichen Sohne zu entschlĂĽpfen drohten, kein verfassungs-
mässiger Akt, was die diplomatischen Vertreter Russlands
und Frankreichs durch die Nichtabgabe ihrer Karten beim
Vater des Königs auch deutlich manifestirten; während die
Gesandten der anderen Mächte und voran jener Oesterreich-
Ungarns, diesem Akte diplomatischer Höflichkeit sofort
entsprochen hatten.
Unzweifelhaft wird dieses Benehmen des russischen
und französischen Gesandten zur Ermuthigung der radi-
kalen Partei dienen und sie in ihrem Widerstände gegen
die nun wiederhergestellte königliche Gewalt bestärken.
Zahlreich und von eminentester Wichtigkeit waren
— IV -
die GrĂĽnde, welche dieses rasche und entschiedene Ein-
treten Milan's, sowohl für die Sache seines königlichen
Sohnes, als fĂĽr das Wohl seines Vaterlandes und fĂĽr das
Sein oder Nichtsein der Dynastie Obrenowitsch, nothwendig
machten.
Die radikale Herrschaft, welche die konstitutionelle
Freiheit zu niedriger Parteisucht und zu eigener Be-
reicherung missbrauchte, konnte nicht anders, als durch
ein Gewaltmittel aus der politischen Arena gedrängt
werden. Hiezu war aber der jugendliche König, welcher
zwar vor kaum einem Jahre den Muth gefunden hatte,
die Vormundschaft der Regenten von sich abzuschĂĽtteln,
doch nicht stark genug. Er berief daher seinen Vater
zu sich, damit er ihn aus den Händen der radikalen Partei
befreie, welche dem König nicht einmal mehr die Freiheit
des Verkehrs mit allen BĂĽrgern des Staates lassen wollten ;
sich selbst aber das Recht anmassten, die radikalen Wähler
durch Steuemachlässe bei guter Laune zu erhalten.
Das vom Könige Alexander und seinem Vater Milan
gebildete neue Ministerium, an dessen Spitze der bisherige
Gesandte am Wiener Hofe Simitsch berufen wurde, steht
ausserhalb der Parteien und hat einzig die Aufgabe, den
inneren und äusseren Frieden zu erb alten.
Zur Erreichung dieses Zweckes appellirte Simitsch in
der am 24. Jänner 1894 Nachmittags abgehaltenen Skupt-
schina-Sitzung an alle Patrioten, sie mögen ihn an diesem
Unternehmen unterstĂĽtzen.
Aber die Abgeordneten hörten nicht und wollten
nicht hören; die massvolle Rede des Minister-Präsidenten
wurde ĂĽbertobt durch einen Tumult, welcher selbst in den
parlamentarischen Annalen des Königreichs Serbien einzig
dasteht, welchen aber der Vorsitzende selbst ruhig duldete,
ohne einzuschreiten.
— V —
Hierauf folgte die Vertagung der Skuptschina und
noch am selben Abende sollen die bäuerlichen Deputirten
vom Stadtpräfekten die Weisung erhalten haben, binnen
24 Stunden Belgrad zu verlassen. —
Es ist nicht zu leugnen, dass die königliche Q-ewalt
mit sehr energischen Mitteln arbeitet, um ihr Prestige zu
bewahren und den inneren Frieden zu erhalten.
Ob dies aber gelingen und ob der jĂĽngste Staats-
streich ohne bedenkliche Wirren im Innern des Landes
bleiben wird, das ist die Frage, welche bezĂĽglich eines
Landes, wo jeder BĂĽrger, jeder Bauer, ja sogar jeder
Soldat politisirt und wo Jedermann stolz auf seine parla-
mentarische Freiheit ist, so ohne weiteres im gĂĽnstigen
Sinne nicht beantwortet werden kann.
Vielmehr dürften uns schon die nächsten Wochen
Nachrichten bringen ĂĽber geheime Versammlungen, ĂĽber
Zusammenrottungen von bewaflFneten Banden und endlich
von blutigen Zusammenstössen mit den ßegierungs-Truppen.
Diese sind aber verhältnismässig sehr schwach , weil
momentan doch nur die 1 5 Bataillone des stehenden Heeres
thatsächlich der ßegierungsgewalt zur Verfügung stehen,
während die grosse Masse des Milizheeres in die Heimat
beurlaubt ist und überdies grösstentheils ihre WaflFen und
KxiegsausrĂĽstung bei sich zu Hause hat.
Unter solchen Umständen ist es klar, dass eine Volks-
erhebung in Serbien zu grossen Calamitäten führen könnte,
welche von den ĂĽbrigen Staaten und insbesondere in den
angrenzenden Ländern eine empfindliche Beunruhigung
hervorrufen mĂĽssten.
Nachdem die obgeschilderten Vorgänge in Belgrad
und die noch zu erwartenden Ereignisse die vollste Aut-
merksamkeit aller Politiker und aller friedliebenden Völker
Europa^s auf sich zu lenken geeignet sind; so möge fol-
— VI —
gende, — vielfach auf persönliche Anschauung gegründete,
— Beschreibung des jüngsten Königsreiches denjenigen
Lesern zur Orientirung dienen, welche sich in diesem
kritischen Momente ĂĽber die Hilfsquellen des Landes und
ĂĽber die ziemlieh klar zu Tage liegenden Bestrebungen
des Volkes von Serbien Klarheit verschaffen wollen.
Das von der Natur reich bedachte Serbien ist ĂĽber-
haupt ein ganz merkwĂĽrdiges und hochinteressantes Land!
Zahlreich waren die von mir erlebten ĂĽeberraschungen,
als ich mich vor zwanzig Jahren im Innern des damals
noch der Pforte tributpflichtigen FĂĽrstentums Serbien,
während eines Zeitraumes von mehreren Monaten, aufhielt.
Das Erstaunen ĂĽber das dort Erlebte, war ebenso gross,
als die Verwunderung darĂĽber, dass man in West-Europa
die riesigen zivilisatorischen Fortschritte dieses an der
Schwelle des apathischen Orientes gelegenen Ländchens
damals gar so wenig kannte.
Ist es etwa nicht staunenswerth, dass in diesem jungen
Staate die Volks-Schullehrer nicht Angestellte der Dorf-
gemeinden, sondern thatsächliche Beamte des Staates mit
sehr ansehnlichem, fixen Gehalte und mit dem AnsprĂĽche
auf eine gesetzlich festgesetzte Alters- Versorgung sind?
dass ferner die Schulen auf dem Lande insgesamt vom
Staate erbaut sind, sowie dass dieselben, nebst den Lehr-
zimmern und der geräumigen Lehrers-Wohnung, in vielen
Fällen auch noch Räumlichkeiten enthalten, für eine Art
von Pensionat, welches fĂĽr jene Schulkinder bestimmt ist,
die wegen zu grosser Entfernung ihrer elterlichen Woh-
nungen, oder wegen der dahin fĂĽhrenden schwierigen
Wege, wie dies bei den aus einzelnen Gehöften bestehenden
Dorfgemeinden im Gebirge sehr häufig der Fall ist, —
nicht täglich zur Schule kommen könnten?! —
Dass hiedurcb das Budget für Volks- Auf klärung ein
- VII -
so hohes geworden ist, dass es nun schon nahezu den
zehnten Theil der gesamten Ausgaben das Staates beträgt,
kann nach dem VorangefĂĽhrten wohl Niemanden wundern.
Einzig ist im Lande auch der absolute Mangel von
grossen Grundbesitzern und Adeligen, wesshalb Serbien that-
sächlich ein vollkommen „demokratischer Staat" ist.
Ist es ferner nicht höchst interessant, zu hören, dass
man schon vor zwanzig Jahren wohlhabende Bauern in
der ^Schupa", einem furchtbaren^T^ftndfit .rifi h j=IĂśdlich YQH.
Kruschewatz, antreflfen konnte, welche zwei Belgrader
" r:03IH9m>tiMHl*i- Mvvik^*^,n^«<
Tageblätter abonnirten?
Die vollste Bewunderung verdient jedoch die That-
sache , dass der Wirth des Strassen - Wirthshauses in
Arilje, bei meiner Ankunft in seiner Veranda bei der
Lektüre einer serbischen Uebersetzung der „Taktik von
Perizonius" ĂĽberrascht wurde! Allerdings stellte sich
dieser Mann alsbald als Hauptmann und Batterie-Comman-
dant der Miliz-Artillerie vor.
Ausser diesen Erlebnissen, muss noch manches Andere
in diesem äusserst interessanten Lande unser vollstes Er-
staunen hervorrufen.
Es scheint fast unglaublich, aber dennoch ist es nur
zu gewiss, dass all' diese Thatsachen selbst den gebildeten
Kreisen unserer westeuropäischen Gesellschaft nur zum
allergeringsten Theile bekannt sind.
Darum muss noch einmal wiederholt werden, dass es
nicht nur für Staatsmänner, Militärs und Gelehrte ; sondern
fĂĽr jeden Gebildeten ĂĽberhaupt, der sich um die euro-
päische Staaten-Politik nur einigermassen interessirt, ge-
radezu ein Gebot der Nothwendigkeit ist, sich ĂĽber die
Verhältnisse des fortgeschrittensten der jungen Balkan-
Staaten eingehender zu orientiren.
///^
Einleitung.
Es wäre ungereclit ein Land darum ungünstig zu be-
urtheilen und zum mindesten sehr voreilig, ĂĽber dessen
Zukunft deshalb den Stab zu brechen, weil es durch innere
Parteikämpfe zeitweilig beunruhigt wird oder weil einige
ehrgeizige Streber die Aufinerksamkeit der gebildeten Welt
auf sich lenken wollen.
Derlei innere Krisen sind gewissermassen nur die
Kinderkrankheiten, welche jeder junge Staat ausnahmslos
durchmachen muss. "Wenn nur das Lebensmark des Staats-
körpers, nämlich der Kern des Volkes gesund ist, dann
werden^ diese Krisen gewiss, ohne bleibende Schädigung
des Organismus, vorübergehen und ebenso heilsam, kräf-
tigend und reinigend wirken, wie die Gewitter die von
Miasmen geschwängerte atmosphärische Luft reinigen.
Das Land Serbien ist reich, — sehr reich an Natur-
schätzen aller Art und die grosse Masse der Bevölkerung
ist physisch, geistig und moralisch gesund, — ja kern-
gesund und lebt in ausgezeichneten materiellen Verhält-
nissen.
Somit sind alle Grundbedingungen vorhanden fĂĽr ein
solid basirtes und glĂĽckliches Staatsleben.
Die Summe der geistigen, moralischen und materieUen
Reichthümer, des durch den Einfluss westeuropäischer
Sitten noch wenig veränderten serbischen Volkes garantirt
dem jungen Königreiche eine gesicherte Zukunft.
Anton Tnma, Serbien« 1
— 2 —
In seiner vollsten EigenthĂĽmlichkeit lernen wir den
Serben, trotz der sichtlich fortschreitenden allgemeinen
Bildung, in den inneren Theilen des Landes zwischen den
Bergen und Wäldern kennen.
Die Bewohner der Städte haben sich , durch den
doppelten Einfluss, ehemals der tĂĽrkischen Sitten und jetzt
des westeuropäischen Luxus, sichtbar verändert. Nur die
Bewohner des Linem und insbesondere jene der von der
Donau und der Eisenbahn entfernteren Gebirgsthäler haben
den Typus der serbischen Nationalität in vollster Reinheit
erhalten.
Der Grundzug des serbischen Volkes ist eine geradezu
exaltirte Liebe zur Unabhängigkeit, weshalb die Serben
des Königreiches, welche keinen Adel und keine Grund-
herrschaft kennen, mit gutem Grund die demokratischeste
Nation des Orients und vielleicht ganz Europa's genannt
werden können. Jeder Beisende, der die politischen Ver-
hältnisse und das soziale Leben in Serbien aufmerksam
betrachtet, bekommt unwillkĂĽrlich den Eindruck, dass
dieser Staat eine rein demokratische Republik sei, an
dessen Spitze sich jedoch statt eines Präsidenten, ein König
befindet.
Diese Republik unterscheidet sich jedoch von der
europäischen Demokratie wesentlich dadurch, dass sich der
Serbe freiwillig dem Oberhaupte jener Familie unterordnet
welcher er angehört, ein Umstand, welcher die Organisation
von grösseren Gemeinden wesentlich erleichtert und solid
begrĂĽndet.
Die so eifersĂĽchtig gehĂĽtete Gleichheit aller BĂĽrger
des Staates manifestirt sich aber nicht darin, dass sich die
Serben alle fĂĽrjjfgeringwerthig oder unedel halten ; sondern
sie glauben vielmehr, dass sie alle Edelleute in gewissem
Sinne sind. Deshalb lehnten sich auch die Serben gegen
jedes Joch, das ihnen je aufgezwungen wurde, stets auf
und wurden Rebellen.
— 3 —
Die Energie des Serben erwacht nicht plötzlich; viel-
mehr vollfĂĽhrt er die schwierigsten Unternehmungen ohne
äusserlich besonders wahrnehmbare Gemüthsbewegung und
scheinbar mit dem grössten Gleichmuthe.
Die Serben sind eher gross als klein, breitschultrig,
selten beleibt, deren Augen zumeist ausdrucksvoll, die
Nase und ĂĽberhaupt das Gesichtsprofil scharf geschnitten,
die Haare sind meist braun, oft auch blond, aber nur
selten vollkommen schwarz. Die serbischen Land- und
Gebirgsbewohner tragen nur Schnurrbäjrte , wogegen die
griechisch-orientalische Geistlichkeit nur Vollbarte trägt.
Sowohl Männer als Frauen tragen als Kopfbedeckung
den rothen Fez, wovon natürlich die Bewohner der Städte
eine Ausnahme machen, weil dort schon die europäischen
Trachten nach und nach Eingang finden.
Auf dem Lande wĂĽrde vor zwanzig Jahren ein Jeder
ausgelacht und verspottet worden sein, wenn er es gewagt
hätte einen „Soheschir" (Hut) aufzusetzen.
Die Serben sind ein sehr aufgewecktes und intelligentes
Volk von rascher Auffassung, weshalb auch die Hebung
der allgemeinen Bildung im Lande rasche Fortschritte
macht.
Die kriegerischen Tugenden der Serben, insbesondere
der Gebirgsbewohner sind bekannt und wurden selbst von
den Byzantinern gerĂĽhmt, welche die Slaven immer sehr
strenge beurtheilten. Bei den Bewohnern der Städte und
bei den besonders gutsituirten Landleuten in den frucht-
baren Ebenen macht sich allerdings eine gewisse Ver-
weichlichung bemerkbar; auch kann von einer strammen
Disziplin im Heere im westeuropäischen Sinne wohl nicht
die Rede sein, bei einem Volke von Demokraten, wo sich
alle StaatsbĂĽrger fĂĽr absolut gleich halten.
Die grosse Masse der noch unverfälschten Serben ist
aber im weitesten Sinne des Wortes vollkommen kriegs-
tĂĽchtig.
Der Serbe ist massig, ausdauernd in Ertragung von
1*
^
— 4 —
Strapazen jeglicher Art, muthig und unerschrocken; dabei
beseelt von einer schwärmerischen Liebe zu seinem Vater-
lande und erfĂĽllt vom glĂĽhendsten Hasse gegen die TĂĽrken,
die grausamen BedrĂĽcker seiner Voreltern. Der Ausdruck
„Turek" (Türke) gilt als ein stärkeres Schimpfwort als das
Wort „Haiduk" (Räuber) ; während der Ausdruck „Schwaba"
(Deutscher) nur eine gewisse Missachtung, vereint mit
I geringschätzendem Bedauern für die damit bezeichnete
Person bedeutet.
Der Krieg bringt dem unverfälschten Serben des Ge-
birges in seiner gewohnten Lebensweise fast gar keine
Veränderung, denn sein Alltagsleben gleicht ohnehin schon
jenem eines Kriegers im Felde. Er trägt stets seine kurzen
Waffen (Handschar und Pistolen) im Q-ĂĽrtel; hingegen auf
längeren Beisen — und in den an die Türkei grenzenden
Landstrichen nimmt er selbst bei Kirchengängen sein ge-
ladenes Gewehr zu sich. Er lebt von der einfachsten Kost
und schläft im Sommer und im Winter auf der Erde oder
am Fussboden seiner „Kutscha" (Behausung), den er mit
einer Strohmatte, oder im besten Falle mit einem Teppiche
belegt.
Aus solchem Materiale lassen sich leicht gute Soldaten
machen; nur muss die Disziplin mit ganz anderen Mitteln
gehandhabt werden, als dies in den grossen europäischen
Heeren der Fall ist. Aus diesem Grunde verstehen sich
auch fremdländische Offiziere und Truppenführer nur in
den seltensten Fällen die nöthige Autorität, am aller-
wenigsten aber Beliebtheit zu verschaffen.
Der demokratische Sinn ist selbst im Milizheere
Serbiens so stark ausgebildet, dass der gemeine Soldat sich
von seinem Offizier nur sehr ungern als Bursche verwenden
lässt. Vor zwanzig Jahren war es den Offizieren der
stehenden Armee, geradezu verboten, sich von einem ihrer
Soldaten bedienen zu lassen; sie mussten sich vielmehr
von dem hiefür eigens zugewiesenen Geldbetrage, — einen
— 5 —
CivĂĽ-Diener halten, was dann in der Eegel zwei bis drei
Offiziere gemeinsam thaten.
Es ist leicht begreiflich, dass in einem so veranlagten
Volke der Radikalismus wohl tiefe Wurzeln fassen konnte.
Obwohl, nach alter orientalischer Sitte sehr gast-
freundlich, ist der Serbe doch sehr sparsam und auf seinen I /
Vortheil immer bedacht. r
Dass der serbische Bauer jenem Skupschtina-Candidaten
lieber seine Stimme giebt, der ihm eine grössere Gemeinde-
Autonomie und insbesondere eine bedeutende Verminderung
der Steuern verspricht, als einem anderen, ist wohl selbst-
verständlich. Mit diesen Mitteln arbeitete aber bisher und
zwar mit recht gutem Erfolge, die, nunmehr vom Staats-
ruder entfernte, radikale Partei.
Nachdem aber der Radikalismus, welcher solche Vor-
theile in Aussicht stellte, bei dem seine Paras (Heller)
sorgsam zusammenhaltenden Landvolke Serbien's begreif-
licher Weise sehr viel Anklang gefunden haben dĂĽrfte ; so
ist es nicht unwahrscheinlich , dass sich der grösste Theil
desselben nach dem jetzigen Staatsstreiche , in dem der
königlichen Eegienmg feindlichen Lager der Radikalen be-
finden dĂĽrfte.
Dagegen könnte nur eine Aufklärung der Massen und
eine weise Mässigung seitens der Regierung helfen, um
dem sonst drohenden Ausbruche blutiger Wirren im Lineren
des Landes vorzubeugen.
Sollten aber die Letzteren nicht vermieden werden
können, dann würde dies für die Dynastie Obrenovich
leicht eine Existenzfrage bedeuten.
Die Sitten und Gebräuche der Serben erinnern in
vielen Punkten an das , was uns über das häusliche und
gesellschaftliche Leben im klassischen Griechenland ĂĽber-
liefert worden ist.
Auch diese findet man in den Gebirgsthälern, weit ab
von den grossen Pulsadern des Verkehres, primitiver und
- 6 —
reiner erhalten, als in den Städten längs der Eisenbahn
und an der Donau.
Wir sagten schon, dass eine der schönsten Sitten
aller SĂĽdslaven die im ganzen Oriente geĂĽbte Gastfreund-
schaft ist.
In Serbien bietet der Hausherr dem Fremden den
Ehrenplatz an seinem Heerde an, er fragt ihn ĂĽber Dieses
und Jenes um Rath und bleibt seinem Graste vollkommen
zur VerfĂĽgung.
Alsbald nach der ersten Bewillkommnung wird dem
Gaste in einem mehr oder weniger werthvollen Kristall-
Gefasse das „Slatko" (eingekochte Früchte) und ein Glas
Wasser zur Erfrischung gereicht ; kurze Zeit später folgt
schwarzer, auf orientalische Art bereiteter, Kaflfee und ein
Gläschen „Slivowitza" (Pflaumen- Branntwein). In der
Eegel reicht diese Erfrischungen die Hausfrau persönlich
herum und will häufig genug, — nach hergebrachter morgen-
ländischer Sitte, — dem Gaste ihres Gatten bei der ersten
BegrĂĽssung die Hand kĂĽssen.
Diese Volkssitte und der weitere Umstand, dass die
Frau an dem Gespräche der Männer nicht theiLnehmen
darf, sondern sich nach der erwähnten ersten Bewirthung
des Gastes wieder aus dem Gemache entfernen muss ; dies
Alles berührt den Westeuropäer sehr peinlich.
Die Kinder hingegen dürfen sich dem Fremden nähern
und sind sehr zutraulich.
Im scharfen Gegensatze zu dieser Behandlung der
Frauen steht das Benehmen des Serben gegenĂĽber den-
jenigen Personen, die bei ihm Dienste leisten; wobei aber
wie schon fiüher erwähnt, — bemerkt werden muss, dass
I die einheimischen Serben sich in der Hegel nie als Knechte
'\[oder sonstige Diener verdingen.
Beinahe alle Dienstleute der Städtebewohner, Hotels
u. dgl. sind ungarische oder auch österreichische Staats-
angehörige.
Der Orientale — und die Masse des serbischen Volkes
— 7 —
ist nooli stark orientaliscli — nennt unsere Art die Dienst-
leute zu behandeln y Tyrannei und kann absolut unsere
Theilung in Gesellschaftsklassen nicht begreifen.
Thatsächlich ist in diesem Lande, wo jeder Bauer mit
dem Minister auf dem Fusse voller Gleichheit verkehrt^
diese patriarchalische Einrichtung ganz am Platze.
Die Mahlzeiten werden dem Gaste in der Ăźegel auch
nur in Gegenwart der männlichen Mitglieder der Familie
(Zadruga) aufgetragen; wobei noch häufig die Schüsseln
auf einer etwa fĂĽnfzehn Oentimeter hohen Tischplatte auf
den Fussboden gestellt werden, worauf sich die Tischge-
nossen rings um dieselbe mit unterschlagenen Beinen
niederlassen.
Getrunken wird nur vor der „Kissela tschorba** (Eine
stark mit rothem Pfeflfer versetzte dicke Rahm -Suppe,
welche Stücke von Schaf- und Ziegenfleisch enthält) und
zwar ein Gläschen Sliwowitza und sodann am Schluss der
Mahlzeit, wo meist feuriger serbischer "Wein (rother aus
der Gegend von Njegotin oder aus der Zuppa, sĂĽdlich
Kruschewatz) kredenzt wird. — Während des Essens trinkt
der Serbe nicht.
Betten findet der Fremde beim Landbewohner nicht;
dagegen haben aber die Meisten eine Art Prunkgemach
mit einem längs den Wänden fortlaufenden Divan, auf
welchem sich der Gast zur Buhe niederlegt.
Wenn man auf seiner Beise die vom Staate erhaltenen
Chausseen nicht verlässt, so findet man in den auf je
6 bis 8 Kilometer von einander entfernten „Me hauen**
(Strassen- Wirthshäusern), welche bezüglich ihrer Reinlich-
keit und der behördlich festgesetzten Tarife streng über-
wacht sind, ein reinliches Bett nach abendländischer Art
und eine Table d'höte, bei welcher in der Regel der Wirth
selbst den Vorsitz fĂĽhrt.
Man kann in solchen Mehanen nach drei Klassen
wohnen und sich verpflegen. Vor zwanzig Jahren kostete / u> ^u
eine solche Pension per Tag und Nacht etwa 10 bis 12 "^
— 8 —
^Grusolii** (tĂĽrkisohe Piaster zu 10 Kreuzer Oe. W.)i somit
beiläufig 1 bis l^^ Gulden oder rund 2 Mark, beziehungs-
weise 3 Franken.
Damals waren wohl noch sehr billige Zeiten; aber
selbst wenn sich die Preise seither verdoppelt haben sollten,
so wäre das Beisen im Innern des Landes noch immer aus-
nehmend billig zu nennen.
Die Sitten und Gebräuche sind in der Eegel im
innigsten Zusammenhange mit der Religion des Volkes;
häufig aber — und dies gut insbesondere von den so lange
von der civilisirten Welt abgeschlossenen Südslaven —
findet man noch zahlreiche TJeberreste altslavischer und
altgriechischer Gebräuche bei denselben.
Im Allgemeinen haben die dem Naturzustande des
Menschen noch viel näher als andere europäische Völker
gebliebenen Gräko-Slaven in ihren Sitten noch viele Spuren
des antiken Lebens behalten; desgleichen besitzen sie viel
primitive Poesie und huldigen sehr dem Aberglauben.
Der Glaube an den Talisman ist ein fast allgemeiner.
j Die Slaven tragen häufig in ihren Taschen rothen
\ Pfeffer, um sich vor dem „bösen Blick" zu bewahren. Aus
diesem Grunde soll es ehemals den Gyaurs (Christen) in
den tĂĽrkischen Provinzen auch verboten gewesen sein, die
ottomanischen Fahnen und Standarten zu betrachten.
Es ist selbstverständlich, dafs im theokratischen Oriente,
wo die Religion noch immer die Basis der Sitten geblieben
ist, alle Nationalfeste zugleich kirchliche Feste sind. Die
grössten dieser Festtage sind das Weihnachts-, das Wasser-
weihe- oder Jordans- und das Oster- oder Auferstehungs-
Fest.
Während der sogenannten heiligen Woche hören alle
Feindseligkeiten auf.
Am Dienstag nach Ostern begeben sich alle Gläubigen
auf die Begräbnissstätten. Man beleuchtet die Gräber mit
Kerzen und Lämpchen und der Tag vergeht mit Trauer-
gebeten, welche mit laut klagender Stimme gesprochen
— 9 —
werden. — Abwechselnd mit den Gebeten werden den
Verstorbenen oft sehr exaltirte Lobreden gehalten; indem
man Alles, was sie bei Lebzeiten gethan haben, laut an-
preist — und um ihr edles Blut fortzupflanzen, sucht man
dementsprechende eheliche Verbindungen anzuknĂĽpfen.
Zum Schlüsse werden thatsächlich zahlreiche Heirathen
und sogenannte „Probratstwo's (Brüderlichkeiten) be-
schlossen.
Diese letztere Gepflogenheit, welche in ganz Europa
nur die christlichen Slaven und Griechen der Balkanhalb-
insel beibehalten haben, besteht darin, dass man jene
Person, fĂĽr die man eine besondere freundschaftliche Zu-
neigung fĂĽhlt, bei solch* feierlichem Anlasse vor Zeugen
als Bruder oder Schwester gewissermassen adoptirt. "Während
der hierbei stattfindenden Ceremonie, bei welcher der Priester
ähnlich wie bei einem Ehebündnisse den Segen spendet,
reichen sich die beiden Freunde, ĂĽber dem Grabe des Vaters
eines der Beiden, die Hände und schmücken sich das ent-
blöfste Haupt mit einem Kranz aus frischen Blättern.
Nach beendeter Ceremonie besiegeln Beide das freiwillig
geschlossene BĂĽndniss mit einem Kusse ; wodurch nun der
Eine dem Andern: „Pobratim" — etwa Adoptiv- oder
Wahl-Bruder wird, während die Eltern des anderen Theiles :
„Pootschim" und „Pomaika" — Adoptiv- Vater und -Mutter
werden.
Die so vor Gott und den Menschen verbundenen
„Pobrati" sind verpflichtet, sich mit all' ihren Mitteln und
Kräften bei jeder Gelegenheit zu helfen und beizustehen,
und zwar fĂĽr die Dauer eines Jahres; wonach dasselbe
Freundschaftsband emeueiii wird; falls man es dann nicht
vorzieht, der Adoptiv-Bruder eines Anderen zu werden.
Dieses freiwillig geknĂĽpfte Freundschaftsband ist dem
Serben so geheiligt, dass er beispielsweise zur Bekräftigung
irgend einer Aussage nicht höher zu schwören weiss, als
auf seinen Adoptiv-Bruder und auf die Freundschaft und
Liebe, die er fĂĽr ihn hegt.
s
— 10 -
In verschiedenen Gegenden Griechenlands hat diese
Institution der Adoptiv-Bruderschaft (Syn-adelphotis) einen
noch viel ritterlicheren Charakter und verbindet die Beiden
auf Leben und Tod. Sie garantiren einer dem Anderen
unter allen umständen Gut und Leben und werden unzer-
trennlich, wie einst Orestes und Pylades.
Der Aberglaube ist im serbischen Volke noch sehr
stark verbreitet. Zahlreiche Legenden existiren von Seelen,
welche verdammt sein sollen nach dem Tode noch auf der
Erde umher zu irren, um ihre SĂĽnden abzubĂĽssen und dass
sich diese irrenden Seelen zeitweise wieder begraben
lassen, um dann als „Vukodlak" (eine Art Vampir) im
Grabe weiter zu leben. — Der „Vukodlak** soll in seinem
Grabe mit offenen Augen schlafen, den Blick nach einem
Punkte j&xiert; wobei ihm die Nägel und die Haare wachsen
imd heisses Blut seine Adern durchströmt.
Während der Vollmondsnächte verläfst der Vukodlak
sein Grab und saugt den Lebenden das Blut aus.
Sobald ein Verstorbener im Verdachte steht, in dieser
Weise sein Grab zu verlassen, so wird er feierlich exhumirt.
Wenn an dem Leichname die Fäulniss sichtbar ist, so
begnĂĽgt sich der Pope, ihn mit Weihwasser zu bespritzen,
wenn er dagegen roth oder gar blutig ist, wird er be-
schworen und abermals oegraben. . Damit er seinen Sarg
aber nicht wieder verlassen könne, wird ihm ein Pfahl
oder grofser Nagel durch die Brust geschlagen.
In älteren Zeiten durchlöcherten die Serben einem
solchen Todten den Schädel mit Flintenkugeln und ver-
brannten häufig auch noch Jessen Leichnam. Heutzutage
hat man im Allgemeinen auf diese grausame Brache ver-
zichtet; auch ist sie vom Gesetze streng untersagt. Nichts-
destoweniger lebt aber der Glaube — oder vielmehr Aber-
glaube — vom Vukodrak nicht nur im Landvolke, sondern
auch in manchen Städten fort.
So sahen wir in der Stadt Valjevo an einem schönen
Maitage des Jahres 1874 das Leichenbegängniss eines er-
— 11 —
wachsenen, hübscilen Mädchens an unseren Fenstern vor-
beiziehen. Voran schritten vier Leidtragende, welche den
abgehobenen Sargdeckel tragen, während weiter rückwärts
im Zuge die Leiche im offenen Sarge, und zwar derart
tief gesenkt getragen wurde, dafs deren wachsbleiche
regelmässigen Gesichtszüge von Jedermann gesehen werden
konnten. Auf unsere Frage, warum man den Sarg nicht
verschlossen zum Friedhof trage, antwortete uns ein
hochgestellter Würdenträger, dass dies zur Beruhigung der
Bevölkerung geschehe ; damit sie sehe, dass die Verstorbene i
thatsächlich todt sei und nicht mehr auferstehen könne. |
— Es seien zwar die Begräbnisse bei offenem Sarge schon
gesetzlich untersagt ; man dulde aber diese althergebrachte
Sitte noch in manchen Gegenden, um das Volk nicht zu
irritiren, welches noch immer an die Existenz des „Vuko-
drak** (Vampyr) glaubt.
Ein sehr populäres Fest ist jenes des heiligen Georg,
gegen Ende April. Dieser Heilige gilt als der Schutzpatron
aller slavischen Stämme und als Beschützer der Boden-
kultur.
Am Vorabende des Georgfestes pflücken die verhei«
ratheteÄ Frauen Frühlingskräuter und werfen sie in das
"Wasser, welches sie unter dem Eade einer Mühle geschöpft
haben, weil sie das Bad als Symbol des vollendeten
GlĂĽckes betrachten.
Am nächsten Tage waschen sie sich bei Anbruch der
Morgenröthe mit diesem Wasser, dann befestigen sie sich
frische Bouquets im GĂĽrtel und einzelne BlĂĽthen hinter
den Ohren. So geziert begeben sie sich in die Kirche.
Am Morgen des Georgfestes läfst auch jeder Familien-
vater vor seiner HausthĂĽre das Blut eines frischgeschlach-
teten Lammes fliessen, worauf das im Ganzen am Spiesse
gebratene Lamm beim feierlichen Mittagsmahle gemeinsam
verzehrt wird.
Von diesem Tage an^ pflegt der serbische Landmann
in der B>egel nur mehr vor seinem Hause, entweder unter
-nI
— 12 —
seiner Veranda (Tschardak) oder auch ganz unter freiem
Himmel zu schlafen.
In seinen Augen istif^der vom heiligen Bitter Georg
getödtete Drache thatsächHch der nunmehr überwundene
dĂĽstere und eisige Winter.
Auch finden am Georgsfeste Volksfeste im Freien statt
und in frĂĽherer Zeit wurden an diesem Tage bei den freien
slavischen Stämmen der Türkei die grossen Nationalver-
sammlungen abgehalten.
Man versammelt sich in der Kegel bei einem besonders
berĂĽhmten Kloster oder auch nur bei einer Kirche. Oft
strömt das Volk, insbesondere die Händler, aus einer Ent-
fernung von 50 bis 60 Wegstunden herbei.
Der erste Tag ist .dem Festgottesdienste gewidmet;
der Anfang und das Ende der feierlichen Handlung wird
durch Gewehrsalven verkĂĽndet. Man bringt die Nacht im
Freien rings um das Kloster zu; man betet, beratschlagt
sich mit den „Komschia's" (Nachbarn) aus der Feme, die
Jugend tanzt und ausserdem besingt das Volk zwei Dinge,
welche sich der Orientale nicht von einander getrennt zu
denken vermag, nämlich: „Gott und das Vaterland."
Allerdings geht auch die Sliwowitz-Flasche fleissig
von Hand zu Hand ; auch werden ganze Schafe oder Ziegen
im Freien am Spiesse gebraten und von der auf dem Ăźasen
sitzenden Gesellschaft verzehrt. Die meist in der Nähe
befindlichen Friedhöfe werden stellenweise mit kleinen
Fähnchen oder auch nur mit farbigen Tüchern geschmückt;
und um gleichsam die trauernden Manen zu erfreuen,
führt man über ihren Gräbern verschiedene Spiele auf.
Unterdessen diskutieren die Greise ĂĽber Politik und
verschiedene andere Dinge. Das TanzvergnĂĽgen besteht
hauptsächlich in der Auflftihrung des „Kolo"-Tanzes (Kreis-
Tanz), wobei die Tänzer ihren Nachbarn vorne beim Gürtel
halten und bei der Fortbewegung des Kreises immer mehr
Tänzer und Tänzerinnen mit sich fortreissen. Der Kolo-
— 13 —
Tanz soll ein nur wenig veränderter National-Tanz der
alten Athener sein.
An einer anderen Stelle sitzt in irgend einer Mauer-
Ecke oder an einem Baume ein alter Sänger von Helden-
Liedern, welcher seinen Gesang durch die monotonen
Klänge seiner „Gusla" (eine Art Geige mit meist nur einer
Saite) begleitet.
Diese Gesänge verherrlichen am häufigsten die Helden-
thaten des Kraljewitsch Marko (Königssohn Markus) oder
sie handeln von den Erlebnissen irgend eines Haiduken.
Die Haiduken sind dasselbe, was die Klephten in
Griechenland sind. Eigentlich !Bäuber, sind sie aber doch
bei ihren eigenen Landsleuten sehr populär, weil sie zur
Zeit der TĂĽrkenherrschaft die BedrĂĽckten gegen ihre oft
sehr grausamen Zwingherren in Schutz nahmen und zimi
Zweck ihres Lebensunterhaltes meist nur die TĂĽrken oder
fremde Bicisende ausplĂĽnderten.
Aus diesem Grunde war es der osmanischen Polizei
selten möglich, der Haiduken habhaft zu werden, weil diese
im eigenen Landvolke stets Helfershelfer und Kund-
schafter fanden, die sie rechtzeitig vor der Gefahr warnten.
Noch heutzutage finden sich in den felsigen Schlupf-
winkeln des sĂĽdwestlichen Grenzgebietes, wo sich das viel-
besungene, herrliche Alpen-Plateau des „Zlatibor" aus-
dehnt, einzelne Haiduken vor, welche — auf ihre Popu-
larität beim Landvolke bauend — mitunter sich direkt an
den König wenden, um in den Kreis ihrer Mitbürger
wieder frei und ungehindert zurĂĽckkehren zu dĂĽrfen. Ein
ähnHcher Fall widerfuhr vor nicht langer Zeit dem jungen
Könige Alexander, als er die Gegenden des „Zlatibor"
bereiste; indem ein bis an die Zähne bewaffneter Mann
plötzlich an seinen Wagen trat, sich als „Haiduk^ zu er-
kennen gab und um die königliche Bewilligung zur freien
ItĂĽckkehr in sein Heimathsdorf bat.
I. Kapitel.
Knrzgefasste, gesehichtllclie Uebersicht, — Befreiung Tom
Tflrkenjoche^ — Fürst Milosch, — Earagjorgjerics, —
Mihail, — Milan nnd Alexander.
Zu Anfang unserer Zeitrechnung bildete das heutige
Serbien die kurz vor Christi Geburt unterworfene Provinz
Moesia superior. Es entstanden schon damals mehrere
Städte längs dem Donaustrome und dem Morawaflus&e,
welche bald zu Wohlstand gelangten.
"Während der Völkerwanderung überzogen nacheinander
die Hunnen, Ostgoten und Longobarden das Land.
Im Jahre 550 gelangte es unter die Herrschaft des
byzantinischen Kaisers Justinian; worauf bald die Avaren
das Land verwüstend durchzogen und es zu einer Einöde
machten.
Die heutigen Serben wanderten in diesen ganz ver-
wĂĽsteten Laudstrich erst um das Jahr 638 ein und von
ihnen erhielt dieses Gebiet den Namen Serbien, welches
damals auch Bosnien, Hercegovina, Montenegro und Alt-
serbien in sich begriff.
Die Serben erkannten die Oberhoheit der oströmischen
Kaiser an und bekehrten sich schon im achten Jahrhunderte
zum Christenthum. Ihr Oberhaupt hiess Ober- oder Gross-
Zupan, später Zar imd längere Zeit auch Kral (König)
Gegen Ende des neimten Jahrhunderts bemächtigten
— 16 —
sich mehrere Male die Bulgaren der Herrschaft in Serbien,
wurden aber stets wieder vertrieben.
Die zeitweise errungene Selbständigkeit Serbiens wurde
im Jahre 934 durch die Oströmer wieder gebrochen, worauf
das Land abermals den byzantinischen Kaisern gehorchte;
bis ,, Stephan Dobroslaw** im Jahre 1043 die Unabhängig-
keit des Landes errang und auch die anderen Zupane
unterwarf.
Sein Sohn Michael (regierte von 1050 bis 1080) nahm
den Titel eines Krals (Königs) von Serbien an und liess
sich denselben vom Papste Gregor VII. bestätigen.
Kriege mit Byzanz und innere Streitigkeiten ver-
nichteten darauf das blĂĽhende Land bis sich im Jahre 1165
„Stephan Nemanja/ nach abermaliger Befreiung vom
byzantinischen Joche, zum FĂĽrsten der Serben aufschwang.
Derselbe begründete die Dynastie der „Njmaniden," welche
das damals Gross-Zupanie „ßascia'' und erst später ^ Ser-
bien" genannte Reich durch zwei Jahrhunderte zu grosser
Macht und Ansehen brachte.
„Stephan Duschan" (1331 — 1335) war nicht nur der
grösste Herrscher dieser Dynastie, sondern der berühmteste
aller serbischen Herrscher ĂĽberhaupt. Ihm gehorchten
auch Makedonien, Albanien, Thessalien, Nordgriechenland
^nd Bulgarien.
„Stephan Duschan" nahm 1346 den Titel eines „Zar*
(Kaiser) an, liess sich als solcher krönen und gab seinem
B>eich eine vortreffliche Organisation. Er sicherte in seinem
1349 erlassenen Gesetzbuche Freiheit, Leben und Eigen-
thum der Einwohner und begĂĽnstigte die Wissenschaft
und den Handel.
"Während er sein grosses Reich in Statthalterschaften
abtheilte, die er den Mächtigsten unter seinem Volke an-
vertraute , vertheilte sein schwächerer Sohn Urosch V
förmlich das Land unter die Fürsten, welche sich bald
ganz unabhängig machten ; wodurch die Macht des Serben-
— 17 —
Eeiolies gebrochen wurde. Auf diese Art verlor Serbien
die Herzegowina im Jahre 1362. —
In Serbien hört man sehr viel von dem grossen Kaiser
„Duschan" sprechen. Ueber diesen wichtigen Abschnitt
der serbischen Q-eschichte hat Borchgrave vor Kurzem
eine Studie geschrieben, der wir folgendes entnehmen.
„Stephan Duschan," der neunte Herrscher aus der x^
Dynastie der Niemaniden, wurde 1308 in Skutari ge-
boren. Sein Vater war der König Stephan Detschanski
und seine Mutter Smilia die Tochter des Königs von
Bulgarien. Noch als Prinz im Alter von 22 Jahren griflf
Stephan Duschan im Jahre 1330 seinen nahen Verwandten,
den König Michael von Bulgarien an und besiegte ihn
vollständig ; weil dieser seine Frau Anna, Duschan's Tante,
Verstössen hatte, um die Schwester des byzantinischen
Kaisers Andronikus IIL Paläologus heirathen zu können.
Seinem eigenen Vater Stephan Detschanski warf er
vor, dass er sich zu sehr um die Q-unst des byzantinischen
Hofes bewerbe; weshalb ihn Duschan entthronte.
Bald darauf wurde der in einem festen Platze ge-
fangen gehaltene Vater meuchlings ermordet, jedoch
soll dies ohne Wissen seines Sohnes Duschan geschehen
sein, während eine andere Partei wieder behauptete, dieser
habe den Befehl hierzu gegeben.
Am 8. September 1331 wurde Stephan Duschan ge-
krönt und nun begann er das von seinem Grossvater Militun
Nemanja geträumte Ideal zu verwirklichen, nämlich die
verschiedenen Völkerschaften der Balkanhalbinsel imter
seinem Scepter zu vereinigen, um hierauf die griechischen
Kaiser zu verjagen und sich sodann selbst die Krone des
neuen morgenländischen Bleiches in Byzanz aufzusetzen.
Er hatte schon alle von Serben bewohnten Q-ebiete, —
mit Ausnahme von Bosnien, — in seinem Besitze.
Er bildete die Centralgewalt, die Ordnung und Sicher-
heit ermöglichten in seinem Staate eine Entwicklung, die
der gleichzeitigen des Abendlandes kaum nachstand.
Anton Tama, Serbien. 2
"^
N
— 18 —
Die Schwester des neuen Königs von Bulgarien Helene,
t wurde die Frau Duschan's und mit ihr erwarb er sich die
bulgarische Bundesgenossenschaft, welche während seiner
25 jährigen Regierung nur einmal getrübt wurde.
Nun wendete er sich mit bewaffneter Hand gegen
das byzantinische Reich, welches zu jener Zeit ungeiähr
nur das umfasste, was der heutigen TĂĽrkei seit dem Berliner
Frieden (1878) auf dem Festlande Europa's verblieben ist.
Er besiegte die griechischen Heere und zwang 1334
im Frieden von Saloniki den Kaiser Andronikos, die ganze
f Westhälfte von Makedonien mit den Städten Ochrida, Prilep,
Kastoria, Strumnitza, Zelesnitsa, (Dornihissar), Wodena und
Tschemren abzutreten.
Im Jahre 1336 bemächtigte sich Duschan Albaniens
bis Durazzo, 1357 eroberte er die Stadt Avlona, schliess-
lich erwarb er 1340 fast das ganze unabhängige Albanien
bis nach Janina; so dass er nun auch einen Theil des
adriatischen KĂĽstengebietes besass.
Im Besitze der MeereskĂĽste ging sein Streben dahin,
freundschaftliche Beziehungen mit Venedig zu unterhalten,
da dieses die wichtigsten Städte und Inseln Dalmatiens
besass und trachtete womöglich mit demselben ein Bünd^-
niss abzuschliessen.
f BegĂĽnstigt durch die Wirren zwischen dem byzanti-
J nischen Reichsverweser Cantacuzenius und dem jungen
' Kaiser Johann Palaeologus erlangte Duschan auch bald das
östliche Makedonien, jedoch mit Ausnahme der beiden
wichtigsten Städte Seres und Saloniki.
Die tĂĽrkischen Schaaren unter Omur, welche Can-
tacuzenius gegen ihn ins I'eld geschickt hatte, besiegte er
aber dennoch und konnte hierauf, nach einer 18 monat-
lichen Belagerung, — im Jahre 1345 als Sieger in Seres
einziehen. Hier liess er sich zum Kaiser ausrufen und
sandte alsbald seine Vertreter nach Venedig, um daselbst
ein BĂĽndniss gegen Konstantinopel anzubahnen. Die klug
berechnende Republik fĂĽrchtete jedoch die wachsende Macht
— 19 —
eines solchen Bundesgenossen und lehnte den Antrag vor-
sichtiger Weise ab.
Am 13. April 1346 Hess sich Duschan zu UeskĂĽb, ^^U^fJU'41
seiner gewöhnlichen Residenzstadt, feierlich zum Kaiser
krönen und ernannte gleichzeitig den Erzbischof zu Ypek,
Johann, zum ersten serbischen Patriarchen, das heisst
zum Haupte der unabhängigen serbischen Kirche. Zur
Krönungsfeierlichkeit waren, ausser den Statthaltern und
HeerfĂĽhrern auch der bulgarische Patriarch von Timowo,
die hohe Geistlichkeit aus den eroberten Provinzen und
jene vom Berge Athos erschienen.
In Byzanz fĂĽhlte man sich nun zu schwach, um den
Serben allein Widerstand zu leisten; deshalb verheirathete
der im Jahre 1347 zum Kaiser ausgerufene Cantacuzenius
seine Tochter an den Emir Urkhan, welcher ihm ein Hilfs-
heer von 10.000 TĂĽrken zufĂĽhrte.
Duschan wagte sich noch nicht an Konstantinopel selbst
heran und eroberte zunächst ganz Thessalien und den süd-
lichen Theil des Epirus. Nur Saloniki widerstand ihm, obwohl
er sich doch selbst den Titel gegeben hatte: „Stephanuö,
von Gottes Gnaden griechischer Kaiser."
Da trat ganz unverhofft ein neuer Gegner Duschan's
auf. Stephan Krotomantitsch, der Banus von Bosnien liess
sich durch den König von Ungarn dazu bestimmen, den
Kaiser Duschan anzugreifen; wurde jedoch von diesem be-
siegt. Duschan verwĂĽstete nun Bosnien, verleibte es theil-
weise seinem Reiche ein und die schöne Residenz des
Banus (Statthalters) ging in Flammen auf.
Um mit Hilfe der TĂĽrken Konstantinopel erobern zu
können, bot Duschan im Jahre 1351 seine Tochter dem
Emir Urkhan als Gemahlin für einen seiner Söhne an. —
Allein Kaiser Cantacuzenius von Byzanz wusste dieses
BĂĽndniss zu hintertreiben und Duschans Heer wurde von
den türkischen Hilfstruppen der Griechen nächst Demotika
vollständig geschlagen.
Diesen Zeitpunkt benutzte der König von Ungarn
— 20 —
Ludwig, um seinen Schwiegervater, den Banus von Bosnien
an Duschan zu rächen und fiel verwüstend in Serbien ein.
Aber Duschan kam bald aus den Wäldern, in die er
sich zurĂĽckgezogen hatte, hervor und trieb die Ungarn
wieder ĂĽber die Donau zurĂĽck.
Nun sandte er eine Gesandtschaft zu dem in der Ver-
bannung lebenden Pabste Innocenz VI. nach Avignon, um
ilim zu erklären, dass er, — das Haupt der morgen-
ländischen Christenheit, — sich dem Pabste, als dem
Haupte der abendländischen Kirche, freiwillig unterwerfe.
Innocenz VI. verlieh Duschan dafür den Titel eines „Be-
kämpfers der Türken zum Schutze der ganzen
riste nheit."
eneJlig hatte ihm schliesslich, gegen Ueberlassung
einiger Küstenstädte am adriatischen Meere auch ein festes
BĂĽndniss angeboten.
Als er nun an dem lange und sehnlichst ersehnten
Ziele, nach 25 jährigem Bingen, angelangt war, rafift;e ihn
der Tod hinweg.
Duschan starb am 20. December 1855 an einem bös-
artigen Fieber zu Jamboli in Thrakien, als er an der
Spitze eines mächtigen Heeres sich gerade auf Konstanti-
nopel werfen wollte.
Es ist zweifelhaft, ob ihm dies gelungen wäre; weil
die mit den Byzantinern verbĂĽndeten TĂĽrken die Halb-
insel Gallipoli besetzt hielten, somit in seiner rechten
Flanke gestanden hätten.
Welche Aehnlichkeit mit der strategischen Situation
während des letzten russisch-türkischen Krieges im Januar
1878; wo die TĂĽrken Konstantinopel und Gallipoli besetzt
hielten, die englische Panzerflotte im Marmara-Meer ankerte
und ein englisch*indisches Contingent auf Gallipoli landen
sollte.
Um die verschiedenartigen Bestandtheile seines grossen
Beiches zusammenzuhalten, hätte es entweder einer klug
durchdachten und noch bei Lebzeiten Duschan's durchge-
— 21 —
fĂĽhrten, Centralisation bedurft, oder einer nachfolgenden
Ileihe kraftvoller und begabter Herrscher.
Der Sohn Duschan's, Urosch V. war aber, wie schon
erwähnt wurde, ein Schwächling unter welchem das mächtige
Keich zerfiel. Er wurde nach 14jähriger Regierung im
Jahre 1369 ermordet und mit ihm erlosch die Dynastie
der Njemaniden.
Innere Wirren und BĂĽrgerkrieg nagten nun an dem
Marke der Serben, bis sie nach weiteren zwanzig Jahren
am 15. Juni 1889 in der Schlacht am Eossowo-Polje
(Amselfeld), nach heldenmĂĽthigem Kampfe gegen die TĂĽrken^
erlagen.
Nach der Ermordung Urosch' V. bestieg vorerst der
Wojwode Vukaschin den serbischen Thron; er kämpfte als
VerbĂĽndeter der Q-riechen gegen die TĂĽrken und eroberte
Saloniki, verlor abe r 1374 g egen den tĂĽrkischen Sultan
Murad I. an der Maritza n ahe bei Adrianopel Schlacht und
Leben. Sein Sohn Marko Kraljevic unterwarf sich den
Siegern.
Nun bestieg der Enez (FĂĽrst) Lazar den Thron. Ein-
sehend, dass er allein mit den TĂĽrken nicht fertig werden
könne, beeilte er sich möglichst schnell mit Ungarn und
mit Bulgarien ein BĂĽndniss abzuschliessen. Sultan Murad I.
bekam jedoch durch Verrath hievon Kenntniss und liess
den Serben keine Zeit hiezu.
Er brach sofort mit einem starken Heere gegen sie
auf, eroberte gleichsam im Fluge Philippopel, Sophia und
Nisoh*); wendete sich hierauf sĂĽdlich gegen Alt-Serbien,
dem Mittelpunkte des alten serbischen Kaiserreiches, wo-
selbst Lazar thatsächlich seine Streitkräfte sammelte.
*) Emil von Laveleye behauptet in seinem Werke „Die Bal-
kanländer, Leipzig 1888", dass Murad auch Elruschewatz vorher ein-
genommen hätte; dagegen aber sprechen wichtige strategische
GrĂĽnde, die man mit einem Blicke auf die Karte erkennt, und
weiters versichern andere Historiker, dass Lazar vor der Schlacht
am Amselfelde, seine HeerfĂĽhrer in Kruschevatz versammelt hatte.
— 22 —
Auf der weiten Ebene des Kossowo polje (Amselfeld)
standen sich die beiden gewaltigen Heere gegenĂĽber. Zu
den Serben waren nur 20.000 Bosnier unter Vlatko Hranitsch
gestossen; während auf türkischer Seite auch verschiedene
christliche Heerführer — theils Serben, theils Bulgaren —
als Vasallen des Sultans, sodann auch die Söhne des vorigen
Beherrschers von Serbien Vukaschin selbst, nebst mehreren
Anderen fĂĽr die Sache des Halbmondes fochten.
Leider haben sowohl die Kaiser von Byzanz, als auch
die serbischen Herrscher in ihren gegenseitigen Kriegen
niemals gezögert, abwechselnd mit den Türken Beziehungen
zu unterhalten; wodurch ein folgenschweres Beispiel ge-
geben wurde.
Selbst in diesem Augenblicke, der die Zukunft Serbiens
entscheiden sollte, gab es im serbischen Lager Verräther
und Lazar wusste nur nicht sicher, welcher von seinen
beiden Schwiegersöhnen — ob Müosch Obiütsch oder Vuk
Brankowitsch — der Verräther und Abtrünnige sei.
Die TĂĽrken verbrachten betend die dem Schlachttage
vorhergehende Nacht. — Ein mohammedanischer Geschichts-
schreiber berichtet, dass der Sultan lange* und inbrĂĽnstig
gebetet habe, Allah möge ihn der Gnade würdigen, für den
Islam sterben zu dĂĽrfen.
Die christlichen Gegner dagegen sollen die ganze
Nacht getrunken und Stricke gedreht haben fĂĽr ihre
kĂĽnftigen Gefangenen.
Während am frühen Morgen des 15. Juni 1389 die
beiderseitigen Heere gegeneinander zum Kampfe vorrĂĽckten,
verlangten drei der vornehmsten Serben (drei Pobratim's
oder Adoptivbrüder), — unter ihnen Milosch Obilitsch,
Lazars Schwiegersohn, — vor den Sultan geführt zu
werden.
Dieser empfing sie, trotz der schon begonnenen Schlacht,
mit besonderer Auszeichnung, weil er vielleicht meinte, sie
wollten zu ihm ĂĽbertreten. Milosch that, als ob er dem
Sultan den Fuss kĂĽssen wollte und als sich Murad ĂĽber
— 23 —
ihn beugte, stiess er ilun einen Dolch in den Leib. Als
sich nun die Begleiter des Grossherm auf ihn warfen und
ihn fesseln wollten, setzte ihnen Milosch einen verzweifelten
Widerstand entgegen und wurde erst, nachdem er Wunder
der Tapferkeit vollfĂĽhrt hatte, zum Gefangenen gemacht.
— Murad I. lebte noch bis zum Abende dieses Tages.
Der Sieg schien während der ersten Hälfte des Tages
den Serben zufallen zu wollen; gegen Mittag jedoch ver-
liess der zweite Schwiegersohn Lazar's der verrätherische
Vuk Brankovics mit seinen 12000 Kriegern das Schlacht-
feld ; wodurch die TĂĽrken Herren desselben wurden. Lazar
hielt mit den ihm treu gebliebenen Kriegern noch bis
zum letzten Augenblicke mit unbeugsamem Muthe und
unerschĂĽtterlicher Tapferkeit aus. Da stĂĽrzte Lazar im
Kampfge wĂĽhle sammt seinem Pferde unversehens in eine
Grube und wurde gefangen genommen.
Noch am Abende wurden im Angesichte des sterben-
den Sultans, sowohl Lazar, als sein heldenmĂĽthiger Schwieger-
sohn Milosch und die angesehensten der gefangenen Serben,
enthauptet.
Auf dem Amselfelde wurde die serbische Unabhängig-
keit fĂĽr vier lange Jahrhunderte vernichtet; denn der
Nachfolger Murad's I. , Sultan Bajesid theilte das Land
zwischen Lazar's Sohn Stephan und dem Verräther Vuk
Brankovics, welche beide den TĂĽrken Tribut zahlen und
Heeresfolge leisten mussten. Letzterem folgte 1425 sein
Neffe Georg Brankovics in der Herrschaft, welcher mit
den Ungarn ein BĂĽndnis schloss, um das tĂĽrkische Joch
abzuschĂĽtteln. Vom folgenden Sultan Murad H. besiegt
und vertrieben, erhielt er jedoch durch die Siege Johann
Hunyadi^s (bei den Serben noch jetzt „Janko" genannt), in
dem zu Szegedin 1444 geschlossenen Frieden, sein Land
wieder zurĂĽck.
Im Jahre 1458 ĂĽberschwemmte Sultan Mohammed H.
das Serbenland neuerdings und machte der Herrschaft der
serbischen FĂĽrsten ein grausames Ende. Eine Menge der
— 24 —
angesehensten Familien wurde völlig ausgerottet, andere
flĂĽchteten nach Ungarn und gegen 200000 Menschen wurden
in die Sklaverei geschleppt und das Land in eine „türkische
Provinz'* verwandelt.
Da jedoch die Türken das Land hauptsächlich nur
militärisch besetzt hielten, hingegen aber kein Landbesitz-
thum in Anspruch nahmen ; so vermochten die Serben die
EigenthĂĽmlichkeiten ihres National-Charakters, ihre Sprache
und Sitten zu retten und bewahrten auch ihre Beligion
sowie die stets frisch erhaltene Erinnerung an ihre
Heldenzeit.
Erst 260 Jahre später geschieht der Serben in der
"Weltgeschichte wieder Erwähnung. Durch den Frieden
von Poscharewatz (21. Juli 1718) kam nämlich Serbien,
mit dem Banat und dem grössten Theile von Bosnien, an
Oesterreich. Jedoch vermochte sich das österreichische
Regime bei den Serben keine Sympathien zu erringen und
in dem fĂĽr Kaiser Karl VL so unglĂĽcklichen Kriege 1738
bis 1739 trugen sogar die Serben selbst wesentlich zur
Wiederherstellung der tĂĽrkischen Herrschaft bei.
Diese lohnte aber die serbische Anhänglichkeit durch
die Ghrausamkeiten aufrĂĽhrerischer Janitscharen so sohlecht,
dass sich die Serben zur Zeit des von Joseph IL und
Katharina U. (1788 — 1790) unternommenen Türkenkrieges
wieder zu Gimsten Oesterreichs erhoben.
Im Jahre 1801 bemächtigten sich die Dahis, — An-
führer der Janitscharen, — der Regierung undT liessen die
Gemeindeoberhäupter, sowie die angesehensten Bewohner
Serbien's ermorden.
In Folge dessen brach 1804 ein allgemeiner Aufstand
aus, der seinen Hauptherd in dem Waldgebiete um
Krgujevatz, in der sogenannten „Schumadia/' hatte.
An die Spitze der Bewegung stellte sich Georg Petro-
vitsch, auch der „Schwarze" Georg (türkisch: „Kara Djordje")
genannt.
Eine Reihe glĂĽcklicher Gefechte befreite das Land von
— 25 —
den Janitscliaren, so unter anderen der Sieg bei Tschupria
im September 1804, und am 23. Februar 1807 wurde sogar
Belgrad erstĂĽrmt.
Nun wurde der erste Senat zusammenberufen; aber
schon beginnt der Parteihader das Land zu durchwĂĽhlen.
Insbesondere sind die Zwistigkeiten zwischen Kara Djordje
und dem Senatspräsidenten Mladen für das Wohl des
Landes äusserst schädlich geworden.
Die Partei des Letzteren will sich unter den Schutz
Busslands stellen, die anderen wollen dies jedoch nicht,
um in kein neues Abhängigkeits-Verhältniss zu gerathen
In Folge dessen tritt auch Russland im FriedensschlĂĽsse
mit der TĂĽrkei (1806) fĂĽr die Sicherheit des jungen Staates
nicht genĂĽgend in die Schranken. Es schĂĽrt vielmehr
zwischen den beiden Parteien, um sich unentbehrlich zu
machen.
Die von Seite Eusslands unter der Bedingung ange-
botene militärische und diplolnatisohe Hilfe, dass Serbien
dessen Oberhoheit anerkennen solle, verweigerte das
freiheitsliebende Volk und schlug in den FeldzĂĽgen 1809
und 1810 die neuerdings in das Land eingerĂĽckten otto-
manischen Truppen, — fast ohne russische Unterstützung,
— zurück.
In dem am 28. Mai 1812 zu Bukarest abgeschlossenen
Frieden ist es hauptsächlich dem russischen Einflüsse zu-
zuschreiben, dass den Serben nur nichtssagende BegĂĽnsti-
gungen gewährt wurden ; als : allgemeine Amnestie, eigene
innere Verwaltung, dagegen sollte das Land tributpflichtig
bleiben und die Festungen wieder an die ottomanischen
Truppen ĂĽbergeben werden.
Thatsächlich gewährten jedoch die Türken, statt der
Amnestie nur die Auswanderung aller MissvergnĂĽgten und
forderten mit der RĂĽckgabe der Festungen gleichzeitig
auch die Ausfolgung aller Waffen und Kriegsvorräthe.
Ueberdies verlangten die TĂĽrken die Aufnahme der ver-
- 26 —
triebenen Osmanen und Wiedereinsetzung derselben in ihre
alten BesitzthĂĽmer.
Um diesen Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen,
rĂĽckten die TĂĽrken im Jahre 1813 unter Chursohid Pascha
von drei Seiten in das Land ein, nämlich über die Donau
(von der Wallachei aus), längs der Morawa und über die
Drina (aus Bosnien). Kara Djordje liess sich verleiten, seine
Kräfte zu theilen und so wurden sie dann nacheinander
von den TĂĽrken aufgerieben.
Der Uebertritt Kara Djordje's auf österreichisches
Gebiet (15. Oktober 1813) hatte die völlige Auflösung
der serbischen Streitmacht zur Folge.
Nun sammelte Milosch Obrenovitsch einige Tausend
Streiter um sich und erfocht im Jahre 1815 mit seiner
kleinen Schaar auf der Ebene der „Matschwa" (östlich der
MĂĽndung der Drina in die Save) ĂĽber den aus Bosnien
eingedrungenen Reschid Pascha einen blutigen Sieg und
verjagte den von SĂĽden anrĂĽckenden Ali Pascha, wodurch
das Land vom Türkenjoche abermals erlöst wurde.
Kara Djordje kehrte nun wieder in sein Heimathland
zurĂĽck, bĂĽsste aber bald sein Leben durch Meuchelmord im
Hause des Wuitza, BĂĽrgermeisters von Smederwo, ein. Auf
wessen Veranlassung dies geschehen ist, darüber lässt die
Geschichte Serbiens höchstens Vermuthungen zu. Milosch
soll daran unschuldig sein.
Nun wurde „Milosch Obrenovitsch" am 6. November
1817 zu Belgrad in einer Versammlung von Vertrauens-
männern aus dem Volke und den vornehmsten kirchlichen
Würdenträgern zum „Fürsten von Serbien" ausgerufen
und von der hohen Pforte als solcher anerkannt. Dies ge-
schah durch den Ferman vom Jahre 1820 und wurde noch
weiters durch den Frieden von Adrianopel vom 14. Sep-
tember 1829 bestätigt.
Hiedurch wurde den Serben das Eecht zugestanden,
ihren Fürsten selbst zu wählen, ihr Land frei zu verwalten,
die Gerechtigkeitspflege auszuĂĽben und eigene Steuern zu
— 27 —
erheben. DafĂĽr musste sich aber Serbien verpflichten an
die Pforte einen fest bestimmten Jahres-Tribut zu ent-
richten.
Nun wurden Dankschreiben an den Zar, — den „gross-
herzigen BeschĂĽtzer Serbiens" und an den Sultan abge-
sandt. — Jedoch die Machenschaften russischer Sendlinge
arbeiteten den friedlichen Bestrebungen des Volkes ent-
gegen und wiegelten den Senat gegen Milosch auf. Mittler-
weile hatte sich Milosch am 31. August 1830 (Manche
sagen : durch Bestechung ?) einen Berat (Lehnsbrief) in
Konstantinopel verschaflft, welcher ihn als „erbliche n"
Fürsten von Serbien bestätigte.
Die letzten mit der Pforte noch obschwebenden Diffe-
renzen wurden durch die Hattischerifs vom 6. Juni und
4. Dezember 1834 erledigt; womit die TĂĽrken die sechs
von Serbien losgerissenen Distrikte zurĂĽckgaben, den Aufent-
halt der Türken auf Belgrad beschränkten und den an die
Pforte zu zahlenden jährlichen Tribut endgiltig festsetzten.
Fürst Milosch regierte nun mit Hilfe seiner 'Anhänger,
wie die Einen sagten: mit h eilsame r Strenge: — während
seine Gegner behaupteten: mit grausamer WillkĂĽr.
Durch fremde Agenten aufgestachelt, dringt die gegne-
rische Partei darauf, dass ĂĽber eine konstitutionelle Ver-
fassung abgestimmt werden möge; worauf Milosch einzu-
gehen nicht gesonnen war.
In Folge dessen brach Anfangs 1835 unter der FĂĽhrung
zweier angesehener Serben, Avram Petroniewitsch und
Thomas Wuitschitsch ein Aufstand aus, bei welcher Ge-
legenheit sich auf der einen Seite russische und auf der
anderen englische EinflĂĽsse geltend gemacht haben sollen. /
(Wie immer die beiden Hauptinteressenten in orientalischen =
Angelegenheiten !)
Milosch sah sich schliesslich gezwungen am 8. Fe-
bruar 1835 die ihm vom Senate vorgelegte Verfassung
anzuerkennen.
Der Divan ersetzte dieselbe jedoch durch das söge-
— 28 -
nannte „organische Statut" (Ustav) vom Jahre 1838,
welches weder die WĂĽnsche des Volkes, noch den FĂĽrsten
befriedigte. An Stelle der Volksversammlong (Skuptsohina)
trat jetzt ein Senat mit ausgedehnten Bechten.
Milosch beschwor zwar diese Verfassung, jedoch hielt
er sie nicht in allen Theilen ein und als der Senat von
ihm die Rechnungslegung ĂĽber die von ihm verwendeten
Landesgelder verlangte, schickte er seine Garde nach
Belgrad in den Sitzungssaal (er residirte in seinem be-
scheidenen Konak, oder Wohnhause, zu Topschider). Seine
Getreuen mussten jedoch beim Kloster Bakowitsch nächst
Belgrad vor den Anhängern des Wuitschitsch die Waflfen
strecken.
Nun dankte nothgedrungen FĂĽrst Milosch am 13. Juni
1839 zu Gunsten seines Sohnes Milan ab und verliess am
15. Juni mit seinem zweiten Sohne Michael seine Heimath.
Da Milan schon nach etwa drei Wochen am 8. Juli
1839 starb, so ernannte die Pforte seinen jĂĽngeren Bruder
Michael zu dessen Nachfolger und sMzte ihm eine Begent-
schafb zur Seite.
Aber auch dieser FĂĽrst war der Partei der Wuitschitsch
und Petronijewitsch nicht recht; nach Andern soll er
sich auch unfähig und tyrannisch gezeigt haben. An-
lässlich der Einfährung einer Steuer auf die Eichelmast,
welche der hauptsächlich Schweinezucht treibenden Be-
völkerung höchst ungelegen kam, brach eine Volkserhebung
aus, worauf FĂĽrst Michael am 7. September 1842 nach
Oesterreich flĂĽchtete.
JBine am 11. September 1842 einberufene grosse Volks-
versammlung wählte hierauf den Sohn des Eara Djordje's,
„Alexander Kar adjordje witsch^ einstimmig zum
FĂĽrsten von Serbien, welche Wahl am 14. November 1842
von der hohen Pforte bestätigt wurde. Bei dieser Ge-
legenheit gab ihm die Pforte aber nur den Titel eines
Basch-Beg, d. h. Oberherrn und legte ihm mehrere mit
den früheren Verträgen im Widerspruche stehende Be-
— 29 —
sehränkungen auf. unter der Begierong Alexanders
wurde eine Reihe von Reformen eingefĂĽhrt; jedoch
machte sich der FĂĽrst bei seinem Volke und bei Bussland
nach und nach dadurch unbeliebt, dass er zu Oesterreich
hinneigte.
Dessen Feinde stellten in der Skuptschina-Sitzung
vom 21. Dezember 1858 geradezu das Verlangen, er solle
abdanken und der Senat drang am 22. Dezember 1858
ebenfalls in ihn, er möge dem Wunsche des Volkes nach-
geben. Als sich nun FĂĽrst Alezander in die von den
TĂĽrken besetzte Festung Belgrad begab und sich hier
unter den Schutz der Pforte stellte, erklärte ihn die Skupt-
schina als FlĂĽchtling fĂĽr abgesetzt und berief den schon
80jährigen „Milosch Obrenowitsch" auf den ser-
bischen Thron. Auch der Senat, welcher zwar anfänglich
protestirte, stimmte schliesslich diesem Schritte bei.
Alexander erklärte sich hierauf am 2. Jänner 1859
zur Abdankung bereit.
Milosch ergriff von der Herrschaft Besitz und wurde
hierin von der Pforte am 12. Jänner 1859 bestätigt. Er
starb jedoch schon am 26. September 1860 und sein Sohn
folgte ihm als Michael III. , welcher den Wahlspruch
hatte: „In Serbien entscheidet das Q-esetz." —
Die im August 1861 nach Krujagewatz einberufene
National- Versammlung nahm ein ihr vorgelegtes neues
Skuptschina-Gesetz, dann eine Reorganisation des Senates
und des Heeres, femer eine SteuerreguUerung an, zu
welchen Gesetzvorlagen auch der Senat seine Zustimmung
ertheilte.
Die Organisation des Volksheeres wurde trotz des
Einspruches, welchen ausser der TĂĽrkei noch mehrere
Grossmächte erhoben hatten, im Jahre 1862 durchgeföhrt.
Auch traten jetzt die Bestrebungen der Serben nach voller
Unabhängigkeit von Konstantinopel immer offener hervor
und wurde das Yerhältniss zwischen den noch im Lande
lebenden TĂĽrken und den Serben immer gespannter.
— 30 —
Am 15. Juni 1862 gab ein bei einem öffentliclien Brunnen
in Belgrad stattgehabten Zwist zwischen einem tĂĽrkischen
Soldaten und einem serbischen Knaben zu einem blutigen
Auflauf Anlass. — In Folge dessen wurden die türkischen
Thorwachen in die Festung zurückgedrängt, worauf deren
Commandant am 17. Juni die Stadt bombardirte, ohne
jedoch dieselbe namhaft zu beschädigen. — Am 18. Juni
wurde durch Vermittelung der fremden Consuln, — welche
gegen die Beschiefsung Verwahrung eingelegt hatten, —
ein Waffenstillstand geschlossen. — Nun wurde die Be-
waffnung und AusrĂĽstung des schon in Organisation
begriffenen Nationalheeres noch rascher betrieben, als
bisher.
Der Streit wurde jedoch von den europäischen Mächten
durch das Protokoll vom 4. September 1862 so geschlichtet,
dass die TĂĽrken alle Festungen, mit Ausnahme von Belgrad,
Schabatz und Smederevo, räumten.
Damit waren die Serben bei ihrem glĂĽhenden TĂĽrken-
hasse und infolge ihrer grossserbischen Bestrebungen nicht
zufrieden.
Am 5. Oktober 1866 richtete FĂĽrst Michael nach Kon-
stantinopel das Ansuchen, um Bäumung sämmtlicher
Festungen in Serbien, indem er diese Massregel als das
einzige Mittel bezeichnete, wodurch das Misstrauen und
die Aufregung im Lande gebannt werden könne.
Die türkische Begierung zögerte lange in ihrem Ent-
schlĂĽsse und wollte Belgrad nicht aufgeben. Erst am
S.März 1867 verstand sie sich, auf Anrathen Oessterreichs
zur Räumung der serbischen Festungen und machte nur
den einzigen Vorbehalt, dass auch in Zukunft auf der
Citadelle in Belgrad die ottomanische Fahne neben der
serbischen wehen sollte. Ende März 1867 begab sich nun
der FĂĽrst Michael nach Konstantinopel, um die Frage der
Festungs-Uebergabe endgiltig zu erwirken. Am 18. April
1867 erfolgte die feierliche Uebergabe der vollständig
armirten Festung Belgrad an Serbien und bis 6. Mai 1867
— 31 —
hatten die letzten tĂĽrkischen Truppen den serbischen
Boden verlassen.
Trotz dieser Erfolge bildete sich gegen die Herrschaft
der Dynastie Obrenovitsph eine Verschwörung, welche von
der Familie Karadjordjewitsch angezettelt wurde und der
sich einige heissblĂĽtige, fĂĽr ein grosses serbisches Eeich
schwärmende Patrioten anschlössen.
Am 28. Mai 1867 a. St. (10. Juni neuer Zeitrechnung)
ging FĂĽrst Michael in Begleitung seiner Tante Frau Anka
Konstantinovitsch und deren Tochter Katharina (die nach-
herige Frau Michael Bogitschevitsch) im Park seiner
Sommer-Residenz Topschider bei prachtvollem Wetter
spaziren.
Plötzlich drangen aus einem Dickicht mit Pistolen be-
waffnete Männer hervor und zielten aus nächster Nähe auf
die kleine Gesellschaft.
Der FĂĽrst und seine Tante Anka Konstantinovitsch
wurden sofort getödtet, während des Fürsten Cousine
Katharina erst beim zweiten auf sie abgegebenen Schusse
in das Schulterblatt getroffen wurde, von wo die Kugel in
den Hals eindrang und dort stecken blieb.*)
Den Besuchern von Topschider zeigt man die Stelle,
wo das Mordattentat stattgefunden hatte, die fĂĽrstliche Gre-
sellschaft promenirte auf einer Waldwiese längs des B«andes
eines mit GestrĂĽpp und Unterholz dicht verwachsenen Ge-
hölzes, wodurch es möglich war, dass die Mörder ganz
plötzlich erscheinen und ihre Schüsse aus der allernächsten
Nähe abfeuern konnten. An der Unglücksstelle im Top-
schider-Parke soll ein Denkmal errichtet werden. Vor-
läufig haben die Serben dem Fürsten Michael ein Reiter-
standbild auf dem Belgrader Theaterplatze gesetzt.
*) Nach der seitens Frau Katharina Bogitschevitsch dem Herrn
Emil von Laveleye gemachten persönlichen Schilderung, welche
die einzige überlebende Zeugin jenes Fürstenmordes ist. — Siehe
„Die Balkanländer von Emil von Laveleye", deutsch von E. Jacobi-
Leipzig bei Carl Beissner 1888.
— 32 ~
Nach der Ermordung des kinderlosen FĂĽrsten Michael,
welcher eine Gräfin Hunyadi zur Frau gehabt hatte, war
es nothwendig vor allem die grosse Nationalversammlung,
-bezüglich der "Wahl eines Nachfolgers zu hören. Minister
-^Bistitsch, welcher den geschickten und fähigen Garashanin
zur Seite hatte, bewirkte sofort die Einsetzung einer pro-
visorischen Begierung, liess in Serbien den Exiegszustand
proklamiren und die Armee mobilisiren.
Das Volk war von der höchsten Erbitterung gegen die
Mörder und deren Anstifter erfüllt; die an diesem Morde
Verdächtigen konnten bei ihrer Verhaftung nur mit grosser
MĂĽhe vor der Lynchjustiz des Volkes geschĂĽtzt werden.
Gerade dieser gewaltsame Versuch die Dynastie
Obrenowitsch, zu Gunsten der Familie Karadjordjewitsch,
zu verdrängen, steigerte die Anhänglichkeit des serbischen
Volkes fĂĽr dieses Haus in hohem Grade; so dass die grosse
Skuptschina den einzigen noch lebenden Obrenowitsch,
den 14jährigen Milan (Neffen des ermordeten Michael) als
Milan IV. zum Nachfolger des FĂĽrsten Michael ausrief.
Die Pforte sowohl als auch die übrigen Grossmächte
stimmten dieser Wahl bei.
Der Minister des Innern Miloikowitsch ĂĽbernahm mit
dem Justizminister die Vormundschaft ĂĽber den jungen
FĂĽrsten, der sich zu seiner Ausbildung in Paris befand.
Die Regentschaft bestand aus Blaznavatz, Bistitsch
und dem Senator Gawilowitsch. Doch war die Macht der
Begierung gering, die Parteien bekämpften sich hartnäckig
in der Skuptschina und in der Presse; auch wechselten
fortwährend die Ministerien, selbst dann noch als Fürst
Milan IV. im Jahre 1871 die Regierung ĂĽbernahm.
Nachdem die Fortsetzung der Heeresorganisation, die
Gewährung einer freisinnigen Verfassung, sowie die Ge-
setze über die Pressfreiheit und den öffentlichen Unter-
«
rieht, den Beifall Busslands nicht geftinden hatten ; so be-
gab sich Milan in die Krim zum russischen Kaiser, um
die guten Beziehungen zu erneuern.
— Sa-
lm Jahre 1874 unternahm FĂĽrst Milan auch eine
Reise nach Konstantinopel um vom Sultan die Abtretung
der auf serbischem Gebiete liegenden Feste Klein Zwomik
zu erlangen, damit kĂĽnftighin nur das Flussbett der Drina
die Grenze zwischen der tĂĽrkischen Provinz Bosnien und
dem serbischen FĂĽrstenthume bilden solle. Milan konnte
jedoch kein Zugeständniss erhalten. —
Als im Spätherbste 1874 die christlichen Bewohner
der Herzegowina sich erhoben und die Insurrektion im
Jahre 1875 immer mehr Terrain gewann, da glaubte FĂĽrst
Milan die Gelegenheit gekommen, um das seinem Volke
gelegentlich seiner Thronbesteigung gegebene Versprechen:
„Bosnien, die Herzegowina und Alt-Serbien
müssen wir bekommen!" — realisiren zu können.
Gleichzeitig mit dem Aufstande in der Herzegowina
begann auch die Omladina wieder ihre Agitationen, zu
Gunsten eines grossserbischen Reiches, mit durchschlagen-
dem Erfolge ; gewann auch den Minister Ristitsch fĂĽr ihre
Sache und erlangte schliesslich die Zusicherung russischer
Hilfe.
Daraufhin eröffnete Serbien am 1. Juli 1876 den Krieg
gegen die TĂĽrkei, welcher ihm Bosnien mit der Herzego-
wina und Alt-Serbien (Paschalik Novibazar und das Kossowo
polje oder Amselfeld) einbringen und Milan die Königs-
krone verschaffen sollte.
Die Operationen sollten im Einklänge stehen mit jenen
der Montenegriner gegen die Herzegowina und gegen
Novibazar; ausserdem sollten auch die Bulgaren insurgirt
werden.
FĂĽrst Milan ĂĽbertrug dem verabschiedeten russischen
Generale Tschernajeff das Commando ĂĽber die mobilisirte
Armee und Hess die aus Russland angekommenen zahl-
reichen Freiwilligen, deren höchste Ziffer bis Anfangs
Oktober auf rund 5000 Mann angewachsen sein soll, in
die verschiedenen Truppenkörper vertheilen.
Anfangs Juli stand das serbische Heer in der Gesammt-
Anton Tuma, Serbien. 3
^
— 34 —
iBtärke von circa 95,000 Mann an folgenden Grenzpunkten
operationsbereit :
An der Drina bei Loznitza unter General Alimpitsch
18,000 Mann, zur Yertheidigung der Westgrenze.
Am Javor unter General Zach (einem gebĂĽrtigen
Oesterreicher) 12,000 Mann, zunächst zur Yertheidigung
der Südwestgrenze und womöglich zur Herstellung der
Verbindung mit Montenegro ĂĽber das Gebiet von Novi-
bazar.
An der SĂĽdostgrenze unter General Tschernajeflf im
Ganzen etwa 48,000 Mann, wovon circa 30,000 Mann bei
Alexinatz-Deligrad und 18,000 Mann unter General Horva-
tovitsch (ehemaliger österreichischer Offizier) bei Knjazevatz.
Am Timok standen unter Oberst Ljeschanin 15,000
Mann an der Ostgrenze. Montenegro hatte 24,000 Mann
an seiner Nord- und Süd-Grenze aufgestellt. Die „Türkei'*
hatte in Bosnien unter Sulejmann Pascha 25,000 Mann,
sodann unter Mukhtar Pascha 18,000 Mann in der Her-
zegowina, sowie bei Sjenica und Novavarosch im Paschalik
Novibazar, weiter noch bei der Stadt Novibazar unter
Mehmed Ali Pascha, 18,000 Mann; femer unter dem 71
Jahre alten Muschir Achmed Eyub Pascha 35,000 Mann
um Nisch und Pirot an der serbischen SĂĽdgrenze ; daselbst
wurden noch 25,000 Mann Verstärkungen erwartet. End-
lich waren noch um Widdin 15,000 Mann unter Osman
Pascha (dem späteren Vertheidiger von Plewna) operations-
bereit.
Die tĂĽrkische Operationsannee hatte somit, gegenĂĽber
den etwa 118,000 Mann Serben und Montenegriner, im
Ganzen: 101,000 Mann, zu welchen binnen Kurzem noch
25,000 Mann Verstärkungen stossen sollten, welche that-
sächlich auch eingetrofien sind.
Der von Tschemajeff von Kjnazewatz gegen Ak-
Palanka und Pirot unternommene Offensivstoss kam schon
am 8. und 9. Juli zum Stehen. Als sich die TĂĽrken ver-
stärkten und der erwartete Bulgaren-Aufstand ausblieb.
— 35 —
trat Tschemajeff am 18. Juli den RĂĽckzug in die Linie
Banja-Alexinatz an. Nur die Division Horvatowitsch blieb
bei Knjazevatz stehen.
Die TĂĽrken ĂĽberschritten am 29. Juli bei Q-ramada
und Pandiralo die Grenze und griffen am 3. und 4. August
die Schanzen bei Knjazevatz vergeblich an.
Die TĂĽrken zogen sich nun ĂĽber das Gebirge in west-
licher Richtung gegen Alexinatz heran, wohin auch Hor-
vatovitsch abmarschierte um sich mit Tschemajeff zu ver-
einigen.
Am 20. August war der taktische Aufmarsch der
TĂĽrken gegenĂĽber der mit 19 Schanzen befestigten ser-
bischen Stellung vorwärts von Alexinatz vollzogen.
Ein Angriff der TĂĽrken gegen die drei Hauptwerke
wurde am 23. August unter grossen Verlusten zurĂĽck-
geschlagen und nachdem auch der rechte tĂĽrkische FlĂĽgel
durch die bei Banja stehende Division Horvatovitsch be-
droht war; so entschloss sich Achmed Eyub Pascha auf
das linke Morawa-Ufer ĂĽbergehen. Bei diesem am 27. und
28. August vorgenommenen Uferwechsel erlitt die tĂĽr-
kische Arriöregarde durch Horvatovitsch bedeutende Ver-
luste.
Mit den nun am linken Morawa-Ufer vereinigten
fĂĽnf tĂĽrkischen Divisionen wurde am 1. und 2. September
die serbische Hauptmacht in die Linie Deligrad-Djunis
zurückgedrängt, wo sie sich neuerdings festsetzte.
Während sich die Türken zum neuen Angriffe gegen
die serbischen Positionen vorbereiteten, gelang es dem
Oberstlieutenant Tsoholak-Antitsch durch den Grenzpass
Jankova-Klissura mit etwa 5000 Serben in das Paschalik
Novibazar vorzudringen und sich bei Vukanja im RĂĽcken
der TĂĽrken festzusetzen.
Hierauf wurde am 16. September ein 14tägiger Waffen-
stillstand abgeschlossen, der dann bis zum 2. Oktober ver-
längert wurde.
Mittlerweile hatten am Timok zwischen den Truppen
3*
— 36 —
Ljeschanin^s und Osman Pascha's verschiedene Kämpfe
stattgefunden, bei welchen auf beiden Seiten tapfer ge-
stritten wurde ; die jedoch auf das Endresultat des Ejrieges
keinen Einfluss auszuĂĽben vermochten.
Während der bis zum 2. Oktober dauernden WaflFea-
ruhe waren die bei Deligrad-Djunis stehenden serbischen
Streitkräfte, durch Zuzüge aus dem eigenen Lande und
von Russland, auf 60000 Mann gebracht worden.
GegenĂĽber standen 65000 TĂĽrken und hatten noch
eine Reserve von 24000 Mann bei Nisch.
Trotzdem die Serben schon am 28. und 29. September
die Waffenruhe gebrochen hatten, griff Abdul Kerim Pascha
dennoch erst am 19. Oktober, und zwar in Folge Drängens
von Konstantinopel, an.
Die Kämpfe dauerten ununterbrochen am 19., 20. und
21. Oktober und nach einem verhältnissmässig ruhigen
Tage entbrannten sie am 23. Oktober von Neuem, welcher
Tag der blutigste des ganzen Krieges war.
Die ununterbrochenen heftigen Kämpfe, der einge-
tretene Landregen und das im höchsten Grade gespannte
Verhältniss zwischen den serbischen und russischen Offi-
zieren, sowie schliesslich der bedeutend niedergedrĂĽckte
Muth der serbischen Milizen ; all dieses machte den Serben
eine Fortsetzung des nunmehr aussichtslos gewordenen
Kampfes unmöglich.
In diesem Momente forderte Russland die TĂĽrkei auf,
die Feindseligkeiten einzustellen, was am 31. Oktober 1876
geschah.
In dem hierauf am 1. März 1877 abgeschlossenen
Frieden wurde den Serben von der TĂĽrkei der status quo
ante zugestanden.
Zu einer thätigen Cooperation der serbischen und
montenegrinischen Streitkräfte war es nicht gekommen.
Beim Ausbruche des russisch-tĂĽrkischen Krieges im
April 1877 traf Serbien sofort wieder Anstalten zum neuer-
lichen Beginn des Krieges. Mit der Kriegserklärung
— 37 —
wartete Serbien jedoch kluger Weise so lajige, bis der
minder gĂĽnstige Verlauf der russischen Operationen im
Sommer durch den Fall von Plewna (10. December 1877)
in ein besseres Geleise gebracht war.
Als nun die Russen mitten im strengen Winter mit
ganzer Macht den Balkan zu ĂĽberschreiten begannen, da
erklärte auch Serbien der Türkei den Krieg.
Die serbische Armee fiel in Bulgarien ein, eroberte
im Januar 1878 Nisch, Ak-Palanka und Pirot, nebst einigen
anderen Örtlichkeiten, welche von regulären ottomanisohen
Truppen nahezu ganz entblösst waren; worauf der Prä-
liminar-Friede von San Stefano abgeschlossen wurde.
Im Frieden von San Stefano erlangte Serbien nicht
blos die Anerkennung seiner Unabhängigkeit, sondern auch
eine beträchtliche Gebietserweiterung, welche durch den
Berliner Congress, auf dem Serbien durch Ristitsch ver-
treten war, noch vergrössert wurde. Es erhielt die Ge-
biete von Nisch, Pirot und Leskowatz. DafĂĽr musste es
allen Konfessionen unbedingte Gleichheit zugestehen, ferner
einen Theil der tĂĽrkischen Staatsschuld ĂĽbernehmen und
dieselben Verpflichtungen auf sich nehmen, welche die
Pforte bezĂĽglich des Baues der Orientbahnen gegenĂĽber
Oesterreich eingegangen war.
Am 1. August 1878 wurde die serbische Unabhängigkeit
proklamirt und Milan nahm als souveräner Fürst den Titel
„H o h e i t" an.
Dieser glänzende — mit den militärischen Leistungen
Serbien^s nicht ganz im Einklänge stehende — Erfolg,
steigerte das Ansehen und den Einfluss der von Ristitsch
geleiteten russenfreundlichen Partei. Dass Oesterreich-
Ungarn Bosnien besetzte und sogar in Novibazar einrĂĽcken
durfte, dies reizte die Partei nur zu grösserer Feindseligkeit
gegen den nachbarlichen Grossstaat auf.
Ristitsch verschleppte die AusfĂĽhrung des mit Oester- v/^
reich-Ungarn in Berlin im Jahre 1878 abgeschlossenen
Vertrages, bezĂĽglich des zugesagten Baues der Eisenbahnen
/
— 38 —
in Serbien und weigerte sich, bei den Verhandlungen ĂĽber
einen neuen Handelsvertrag, Oesterreich-Ăśngam das Beoht
einer meistbegĂĽnstigten Nation zuzuerkennen.
Dagegen wurde in aller Eile eine Armee-Keorganisation
durchgefĂĽhrt, welche Serbiens Heer im Kriegsfalle auf vier
Armee -Corps erhöhte, und Kistitsch mit seiner Partei
zeigten die Absicht, unter dem Schutze Bussland's und
England's, im Bund mit Bulgarien und Montenegro gegen
die Stellung Oesterreich-Ungarns auf der Balkanhalbinsel
agressiv vorzugehen.
Auf eine am 17. Oktober 1880 von Oesterreich-Ungam
nach Belgrad gerichtete energische Note sah sich jedoch
Bistitsch bewogen, seine Entlassung zu nehmen.
Das neue fortschrittliche Ministerium Pirotschanatz,
das auch durch Neuwahlen in der Skuptschina die Majorität
erlangt hatte, brachte im Jahre 1881 den Handelsvertrag
mit Oesterreich-Ungam zum Abschluss und traf mit einer
französischen Bank ein Abkommen, wegen der Lieferung
des Geldes fĂĽr die serbischen Eisenbahnbauten.
DafĂĽr gab Oesterreich-Ungam seine Zustimmung dazu,
dass Fürst Milan am 6. März 1882 als „Milan I.^ den
Königstitel annahm und Serbien zum „Königreich**
proklamirt wurde.
Eine Erhebung der Radikalen (sog. Topola-Aufstand)
wurde im Oktober 1883 mit blutiger Strenge unterdrĂĽckt;
einer der Hauptfiihrer der radikalen Empörer Paschitsch
entkam jedoch über die Q-renze und durfte später unbe-
helligt heimkehren.
Als im Februar 1884 Pirotschanaz zurĂĽcktrat, folgte
ihm der ebenfalls fortschrittlich gesinnte Garaschanin.
Dieser glaubte einen grossen Erfolg zu erzielen^ indem
er die Verlegenheit Bulgarien's benĂĽtzte, welches nach
seiner Vereinigung mit Ostrumelien durch die TĂĽrken be-
droht und von Bussland im Stiche gelassen war, und dem-
selben den Kriege erklärte. Serbien berief sich dabei auf
— 39 —
den Berliner Vertrag und hauptsächlich auf das gestörte
Gleichgewicht unter den Balkanstaaten.
Dieser fĂĽr das Ansehen Serbiens bei den Balkanstaaten
sehr nachtheilige Krieg wurde seitens der serbischen Re-
gierung am 13. November 1885 erklärt und dauerte nur
vierzehn Tage.
Serbien konnte wegen fĂĽhlbarem Mangel an Munition
fĂĽr das seit 1882 in der Einfuhrung begriflfene ganz vor-
zĂĽgliche Koka-Mauser-Q-ewehr nur etwa zwei Drittel seiner
Infanterie des I. Aufgebotes mobilisiren, während das
II. Aufgebot nur theilweise in den an Bulgarien grenzenden
Distrikten aufgeboten wurde und das IH. Aufgebot vollends
zu Hause blieb.
So kam es, dass schliesslich die unter König Milan's
Commando operir ende Haupt -od er Nischava- Armee nur einen
Gefechtstand von etwa 34,000 Mann (Verpflegsstand bei
40,000 Mann) imd das gegen Widdin vorrĂĽckende Timok-
Corps unter General Ljeschanin einen Gefechtsstand von
rund 11,000 Mann bei einem Verpflegsstande von etwas
ĂĽber 13,000 Mann, aufwies.
Die Bulgaren hatten sich durch ZuzĂĽge nach und nach
soweit verstärkt, dass sie in den, am 17., 18. und 19. No-
vember bei Slivnitza stattgehabten Entscheidungs-Kämpfen
der kaum noch 25,000 thatsächliche Kämpfer zählenden
serbischen Hauptarmee eine ziemlich dicht massirte und
fĂĽr ihren FĂĽrsten begeisterte Armee von ĂĽber 30,000 Streit-
baren entgegenstellen konnten.
Der Sieg, welchen FĂĽrst Alexander bei Slivnitza ĂĽber
die Serben errang, war ein entscheidender und kam es
auch noch auf dem RĂĽckzĂĽge der von den Bulgaren
auf dem Fusse verfolgten Serben zu mehreren blutigen
Kämpfen, so bei Dragoila (Aragoilj) am 22., bei Caribrod
am 23., 24. und 25. und bei Pirot am 26. und 27. No-
vember 1885.
Fürst Alexander hätte mit seiner Armee unbedingt
die serbische Grenze überschritten und wäre gegebeneu
— 40 —
[Falls bis Belgrad vorgedrungen, wenn ihm nicht Oester-
reich-TJngam, durch den schleunigst in das bulgarische
Hauptquartier entsendeten Belgrader Gesandten Grat
Khevenhüller, ein gebieterisches „Halt*^ zugerufen hätte.
Nun wurde am 21. Dezember 1885 ein Waflfenstillstand
geschlossen und am 8. März 1886 der Friede zu Bukarest,
welcher den Status quo ante wiederherstellte.
Sowohl dieser militärische Misseriolg, als auch die
unter dem Ministerium Garaschanin immer drĂĽckender ge-
wordene Finanzlage Serbiens, war die Ursache des am
13. Juni 1887 erfolgten Sturzes Garaschanins.
Hierauf bildete Ristitsch ein liberal-radikales Ministe-
rium und als dieses sich mit der radikalen Mehrheit der
der Skuptschina absolut nicht verständigen konnte, so trat
schon nach wenigen Monaten ein rein radikales Kabinet
unter dem General Sava Gruitsch, Ende 1887, an dessen
Stelle.
Da aber dieses neue Kabinet nicht verhinderte, dass
die Skuptschina eine beträchtliche Verminderung des
Heeres und neue Eingangszölle beschloss, welche dem mit
Oesterreich-Ungam abgeschlossenen Handelsvertrage ent-
gegen waren, so wurde auch das Kabinet Gruitsch schon
im April 1888 entlassen und Christitsch zum Präsidenten
eines energischen Beamtenministeriums ernannt.
Die unaufhörlichen Wühlereien der ehrgeizigen Par-
teifĂĽhrer im Innern des Landes erhielten neue Nahrung
durch den ehelichen Zwist König Milans mit seiner Ge-
mahlin Natalie, welche als geborene Russin die serbische
Politik zu Gunsten des Zarenreiches beeinflusst haben soll.
Nachdem die königliche Ehe am 24. Oktober 1888
durch den Metropoliten getrennt worden war, berief
Milan, — um die Stellung seiner Dynastie zu befestigen, —
einen aus allen Parteien des Landes gebildeten National-
Ausschuss, welcher eine neue Verfassung ausarbeitete.
Darauf wurde die grosse Skuptschina einberufen, welche
— trotzdem sie weit überwiegend aus Radikalen bestand,
— 41 —
dennoch am 22. Dezember 1888 die neue Verfassung an-
nahm, welche nun verkĂĽndet wurde.
Dieselbe räumte dem Volke wichtige Rechte ein, be-
stimmte aber auch die Stellung und Machtbefugnisse der
Krone genauer.
Nachdem dies geregelt war, überraschte König Milan
sein Land am 6. März 1889, am 7. Jahrestage nach der
Erhebung Serbiens zum Königreiche, mit seiner Abdankung,
indem er gleichzeitig seinen einzigen Sohn als Alexander I.
zum König proklamirte,
Theils der Oeberdruss an dem unfruchtbaren Partei-
getriebe in Serbien, theils seine zerrĂĽtteten Familien- und
Privatverhältnisse, hatten den überdies nervös überreizten
König Milan zu diesem Entschlüsse veranlasst.
Da der am 14. August 1876 geborene König Alexander
noch unmündig war, so ernannte Milan eine „Regent-
schaft", die aus Eistitsch, Protitsch und Belimarkovitsch
bestand. Diese beauftragte den FĂĽhrer der Radikalen,
Tauschanovitsch mit der Bildung eines Kabinets, welches
vorwiegend aus Radikalen bestand, und stellte sich die
Versöhnung der Parteien, die Regelung der Finanzen und
die Förderung des Wohles des Volkes zur Aufgabe. Auch
versprach die Regentschaft die vom König Milan befolgte
auswärtige Politik nicht zu ändern.
Hierauf verreiste Milan in's Ausland und legte später
sogar die serbische StaatsbĂĽrgerschaft ab.
Der Regent Protitsch starb bald darauf, wodurch der
energische und ehrgeizige Ristitsch gewissermassen zum
Alleinherrscher Serbiens wurde, da der altersschwache
Belimarkovitsch nur den Namen hergab. Wegen der
Wahl eines dritten Regenten konnten sich die Parteien
nicht einigen.
Der aufgeweckte und thatendurstige König Alexander
mochte sich durch seine Bevormundung sehr beengt gefĂĽhlt
haben und hätte je eher, desto lieber, die lästigen Fesseln
abgeschĂĽttelt. Sein einziger Vertrauter war sein Erzieher
— 42 —
und Freund der Profssoer Dokitsch, welcher den jungen
König im Sommer 1892 zum Besuche Milans nach Paris
begleitete.
Dort soll zwischen Milan, Alexander, Dokitsch, Niko-
litsch und dem Fortschrittler Guraschanin beschlossen
worden sein: Nachdem es den Anschein habe, dass Bistitsch
die Dynastie Obrenovich unmöglich machen wolle, — die
Regenten bei Seite zu schaffen.
Der junge König soll sich aber ausdrücklich vorbe-
halten haben, die AusfĂĽhrung des Planes ganz nach eigenem
Ermessen zu bewirken.
Man beschuldigte unter Anderem auch die Begenten
und ihr radikales Ministerium, fĂĽr Wahlzwecke zwei Mil-
lionen Franks verschwendet zu haben.
Die Ereignisse in Belgrad vollzogen sich nun laut
den zur Zeit in den Tagesblättem veröffentlichten offiziellen
Telegrammen folgend ermassen:
König Alexander lud sämmtliche Begenten und
Minister fĂĽr den 13. (1.) April 1893 um 8 ĂĽhr Abends zum
Diner ein; ebenso den Belgrader Divisions-Commandanten
Ostojitsch imd den Stadtpräfekten Denitsch.
Während des Diners besetzte Major Christitsch mit
Kavallerie sämmtliche Ministerien, sowie die Häuser der
Begenten und Minister, während Major Basitsch mit einem
Bataillon Infanterie von der Präfektur Besitz nahm und die
Wache beim königlichen Palais verstärkte. Ebenso stellte
der Gendarmerie-Commandant seine Truppe zur VerfĂĽgung
des Königs. Alle diese Commandanten erhielten ihre Be-
fehle direkt vom Könige.
Nachdem all' diese Vorbereitungen getroffen waren,
erklärte beim dritten Gange König Alexander, dass er die
Eegierung selbst in die Hand nehme und den Begenten
für ihre geleisteten Dienste danke ; sie möchten daher ihre
Demission unterschreiben.
Die Begenten erklärten dies für unmöglich, worauf
der König die Thüren öffnen liess und das im Nebensaale
— 43 —
versammelte Offizier-Corps in den Euf: „Hoch der König!"
ausbrach.
Hierauf entfernte sich König Alexander und überliess
es seinem Adjutanten Tschiritsch seines Amtes zu walten.
Letzterer forderte die Regenten und Minister auf, sich als
Gefangene in ein anderes Zimmer zu begeben. Die Be-
genten. mit General Belimarkovitsch voran, wendeten sich
— ihre Autorität geltend machend — dem Ausgange zu.
Auf Oommando des königlichen Adjutanten hielten
jedoch die an der ThĂĽre postierten Soldaten die Bajonnete
vor, während Tschiritsch die Begenten und Minister auf-
merksam machte, dass die Situation ernst sei und die
Soldaten ihre Pflicht erfĂĽllen wĂĽrden; worauf jene sich
gefangen gaben.
Indessen hatte der, mittelst königlichem ükas zum
Gommandanten der Belgrader Division ernannte Oberst
Koka Milovanovitsch in sämmtlichen Kasernen und in der
Festung Belgrad den Truppen den Regierungsantritt des
Königs kundgemacht, welche diese Mittheilung begeistert
aufnahmen.
Nach der ßückkehr Milovanovitsch' in das Palais be-
auftragte der König seinen bisherigen Gouverneur Dokitsch
mit der Bildung des Ministeriums, die sich in einer halben
Stunde vollzog.
Nun erst fuhr der König in Begleitung des Obersten
Milovanovitsch zu seinen Truppen, von denen er begeistert
begrĂĽsst wurde und hielt an sie eine Ansprache.
Nach Mittemacht war der Staatsstreich vollzogen.
Die Verhafteten blieben so lange in Hafb in ihren
eigenen Wohnungen unter militärischer Bewachung, bis
sie ihre Demissions-Urkunde unterschrieben hatten; worauf
sie Belgrad verlassen konnten.
Der im Spätherbste 1893 in Abazzia verstorbene
Dokitsch hatte wenige Tage nach den vorgeschilderten Er-
eignissen in einer mündlichen Auseinandersetzung erklärt,
dass die Ursachen des Staatsstreiches in der fĂĽr alle Welt
— 44 —
ungeklärten, gefahrvollen Situation gelegen wären, welche
durch die ungesetzliche und verfassungswidrige Haltung
der Regentschaft und des Ministeriums Avakumovitsch
hervorgerufen worden ist.
Das Ministerium Dokitsch stellte sich zur Haupt-
autgabe, das Land im Innern zu konsolidiren und nach
Aussen hin mit allen Staaten gate Verhältnisse zu pflegen.
Sämmtliche Regierungen hatten den Regierungsantritt
König Alexanders I. sympathisch zur Kenntniss ge-
nommen.
Was seither in Serbien vorging, ist leider darnach
angethan die Vorhersage eines jener Machthaber, welche
am 13. April 1893 im königlichen Palais verhaftet wurden,
als richtig anzuerkennen.
Er sagte nämlich, dass es in Serbien für den politischen
Entwicklungsgang keinen Mittelweg gebe; hier heisse es,
entweder stramme Ordnung halten oder Anarchie
walten lassen.
Die Radikalen traten auch im Jahre 1893 in den
Wahlversammlungen und in der Skuptschina immer kĂĽhner
auf und bereiteten der Regierung des jungen Königs viele
Sorgen. Dazu kam noch, dass sein ehemaliger Erzieher
und treuester Berather, der Ministerpräsident Dokitsch aus
dem Leben schied, was dem Könige sehr nahe ging.
Er berief Sava Q-ruitsoh um ein Ministerium zu bilden,
welcher im Jahre 1888 unter seinem Vater durch etwa
vier Monate Ministerpräsident eines radikalen Kabinets ge-
wesen war.
Selbstverständlich gewann nun die radikale Partei in
der Skuptschina wieder die ĂĽberwiegende Mehrheit und
bewerkstelligte sogar die Versetzung des frĂĽheren Mini-
steriums in den Anklagezustand, deren Präsident doch
der verstorbene Dokitsch, der Freund und treue Vertraute
des Königs Alexander gewesen und nach dessen Tode
wieder Avakumowitsch Ministerpräsident geworden war.
Dies musste den König daher sehr nahe berühren.
— 45 —
Kurz der TJebermuth der Radikalen wurde immer un-
erträglicher und König Alexander hatte sich in patrio-
tischer Erkenntniss der unhaltbaren Situation entschlossen,
dem Wirrsal ein Ende zu machen, um das Einreissen der
Anarchie zu verhĂĽten.
Hiezu fand er es nothwendig, seinen Vater aus Paris
an seine Seite zu rufen, damit dieser den Knoten löse. Es
ist dies von Seite des freiwillig ausgewanderten, ehemaligen
Königs Milan ein zwar gesetzwidriger, aber jedenfalls ent-
scheidender Schritt gewesen, dass er dem Rufe seines
Sohnes folgend, mit möglichster Schnelligkeit nach Belgrad
eilte; wo er am 21. Januar 1894 um halb zwei Uhr Nach-
mittags in Begleitung des serbischen Gesandten beim
Wiener Sofe Simitsch eintraf. — Als die bevorstehende
Ankunft des Exkönigs Milan durch Telegramme in Belgrad
bekannt geworden, begab sich Ministerpräsident Gruitsch
zum König Alexander und überreichte ihm am 21. Januar 1894
um 11 Uhr Vormittags die Demission des ganzen Kabinets
und motivirte diesen Schritt mit der Ankunft des Vaters
des Königs, welche verfassungs- oder gesetzwidrig sei.
Der König verlangte nur eine andere Begründung der
Demission, was aber vom Ministerpräsidenten entschieden
verweigert wurde. Der König versicherte den General
Gruitsch, dass es sich ĂĽberhaupt nicht um die Betretung
von verfassungswidrigen, unparlamentarischen Wegen
handle, sondern dass er im Gegentheile von der An-
wesenheit seines Vaters eine Klärung der Situation er-
hoffe.
Der Divisions-Commandant, Oberst Koka Milowano-
witsch hatte im Auftrage des Königs die nöthigen mili-
tärischen Massnahmen getroffen und die Truppen in den
Kasernen konsignirt.
Einer Versanmilung der angesehensten ParteifĂĽhrer,
welche König Alexander I. am 21. Januar Abends zu sich
berufen hatte, setzte der Vater des Königs in einer ge-
— 46 —
haltvollen Bede die GrĂĽnde auseinander, welche die jĂĽngste
Krisis heraufbeschworen hatten.
Er sagte unter Anderem, dass die radikale Partei die
Angabe, welche ihr König Alexander am 13. April 1893
gestellt hatte, seit der Erkrankung des verstorbenen
Ministerprä49identen Dokitsch illusorisch gemacht habe.
Statt der Verfassung und der Gesetze, herrschen im Lande
vollständige Ungesetzlichkeit und Intole-
ranz gegen die nicht zur radikalen Partei gehörigen
Staatsbürger. Täglich erscheinen Abordnungen aus den
angesehensten Kreisen, um gegen das Verfahren der ganz
im Sinne der Radikalen amtirenden Behörden Klage zu
führen. — Alle diese Beschwerden bleiben jedoch, — trotz
der eindringlichen Ermahnungen des Königs unberück-
sichtigt. Milan konstatirt, dass einzelne Minister sogar
versucht hätten, dem Könige das Becht zum Empfange
solcher Deputationen zu entziehen.
Schon diese UngebĂĽhrlichkeit allein habe eine Krise
hervorrufen müssen, deren Lösung nur wegen der Un-
pässlichkeit des Königs hinausgeschoben wurde. Der König
habe beschlossen, der radikalen Partei kĂĽnftighin fĂĽr die
Leitung der Staatsgeschäfte nicht mehr carta bianca
zu geben. — Insbesondere verlange der König, dass die
Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten
nur dem jeweiligen Minister des Aeusseren, dem Minister-
präsidenten und der Krone zustehe. Femer sei es absolut
unzulässig, dass serbische Gesandte, — ohne "Wissen des
Königs, — vom Auslande heimberufen werden, wie dies
kĂĽrzlich mit Paschitsch (dem amnestirten B.adikalen-
Pührer im Topola-Auf stände 1883), dem serbischen Ge-
sandten in St. Petersburg, geschehen sei. Nicht
minder unstatthaft wäre es, dass ein unverantwortlicher
Faktor, wie das sogenannte politische Central-
Oomite gewissermassen ĂĽber der Begierung stehe, Be-
amten-Ernennungen betreibe oder gegen derartige
Akte der Begierung protestire, wie zum Beispiel gegen
— 47 —
die Emeunmig des Obersten Franassovitscli zum
Gesandten in Paris diess der Fall gewesen sei.
Der König finde auch, dass die radikale Partei der
finanziellen Lage des Landes nicht genĂĽgend
E*echnung getragen habe und sich mannigfache
Verschwendungen, ganz unnöthige Pensio-
nierungen und ähnliche Handlungen zu Schulden
kommen liess, und zwar dies alles nur im ausschliesslichen
Interesse der radikalen Partei.
Sie habe ferner die Intere s sen der Armee ver-
nachlässigt, indem sie die Ernennung eines nicht zu
ihrer Partei gehörenden Kriegsministers verhinderte. Der
König wünsche eine engere Verbindung zwischen seiner
Person und der Armee , durch die Errichtung einer
königlichen Militär-Kanzlei herzustellen.
Der König wünsche, dass gewisse Gesetze und Ver-
fĂĽgungen, die mit der Verfassung im Widerspruche stehen,
wie diejenigen betreffend die Verminderung des Zehents
und die Vermehrung der Anzahl der Skuptschina-Abge-
ordneten, aufgehoben, beziehungsweise abgeändert werden.
Der König halte ferner dafür, dass die monatelange
Aufregung , welche durch den P r o z e s s gegen das ge-
wesene Kabinet Avakumovitsch hervorgerufen
wurde, für das Land schädlich sei. Er verlange die Bei-
legung der Angelegenheit durch sofortigen RĂĽcktritt von
der Anklage und Fallenlassen des Prozesses. König
Alexander — betonte zum Schlüsse der Vater des Königs
— könne nicht eine neue radikale Regierung
berufen, ehe ihm nicht die Sicherheit ge-
boten werde, dass das zu bildende Kabinet
und die radikale Part ei ĂĽberhaupt in den
b espro ebenen Fr agen eine ander e Richtung
verfolgen werde, wie bisher!
Am 22. Jänner um 11 Uhr Vormittags erschienen
General Sava Gru'ltsch und Vukovitsch abermals beim
Könige, um Namens der radikalen Partei zu erklären, dass
— 48 —
sie diese Forderungen des Königs nicht anzunehmen im
Stande sei.
Hierauf erklärte König Alexander, dass er seine
Engagements mit der ra dikalen Par t ei al s
gelöst betrachte und sich an andere Per-
sönlichkeiten wenden werde.
Am Abend des 23. Jänner erschien abermals eine
Deputation der Radikalen mit Gruitsch an der Spitze, um
dem Könige zu erklären, dass die Partei bereit sei, neue
Verhandlungen einzuleiten. Die Radikalen machten nach-
stehende Vorschläge:
Der Prozess gegen die angeklagten Minister soll binnen
vierundzwanzig Stunden beendet sein und im Falle einer
Verurtheilung werde die gesammte Skuptschina ein Gesuch
um Begnadigung der Verurtheilten an den König richten.
Die radikale Partei wolle ferner dem
Exkönig Milan eine jährliche Apanage von
500 000 Franks und der Königin Natalie eine
solche von 200 000 Franks bewilligen! —
Obwohl Gruitsch bei diesem Anlasse die loyale Er-
gebenheit seiner Partei betheuerte und sich be-
reit erklärte, zur Herstellung geordneter Verhältnisse bei-
tragen zu wollen ; wurde er dennoch kurz abgewiesen und
ihm bedeutet, dass nunmehr schon mit anderen Persönlich-
keiten Verhandlungen im Zuge seien.
Es berĂĽhrt doch sehr eigenthĂĽmlich, dass die radikale
Partei in diesem kritischen Momente es wagen konnte,
dem Exkönig Milan und der Königin Natalie ohneweiters
eine Art von Bestechung anzubieten! —
In der Nacht zum 24. Jänner 1894 gelang es schliess-
lich, ein neues Ministerium zu bilden, dessen Präsidium
dem bisherigen serbischen Gesandten beim "Wiener Hofe
Simitsch ĂĽbertragen wurde.
Das Kabinet trägt schon äusserlich den Charakter
eines TJebergang- Ministeriums und ist folgendermassen
zusammengesetzt worden :
— 49 —
Simitsch, Präsidium und Aeusseres ; M i j a t o -
vitsch, Finanzen; General Z dravkovitsch, Bauten;
Staatsratli Nikolajevitsch, Inneres ; Oberst Milovan
Pavlovitscli, Krieg; Hocliscliulprofessor Lozanitsch
Handel und Ackerbau und Hochschulprofessor Andrea
Djordjevitsch, Justiz und incerimistisch Unterricht.
Dieses Ministerium ist vollkommen farblos; nur sind
alle Mitglieder dieses Kabinets entweder persönliche Freunde
Milans und seines königlichen Sohnes, oder doch treue
Anhänger der Dynastie Obrenovitsch ; und darauf kommt
es der königlichen Familie in diesem Momente in erster
Linie an; da doch ĂĽber das sonderbare Verhalten des er-
bittertsten Feindes Milans, des serbischen Gesandten in
Petersburg, Paschitsch, ohnehin zahlreiche beunruhigende
GerĂĽchte im Umlaufe sind.
Dem neuen Ministerium war eine schwere PrĂĽfung
auferlegt, als es sich der eine grosse Mehrheit von Radi-
kalen besitzenden Skuptschina vorstellen und den könig-
lichen Ukas, betreffend die Vertagung derselben, vorlesen
musste.
Um 4 Uhr Nachmittags am 24. Jänner ]894 wurde
die Sitzung der Skuptschina eröfl&iet.
Unter lautloser Stille zogen die Minister in den Saal
ein und sofort erhielt Simitsch das Wort , um die
ministerielle Erklärung vorzulesen. — In derselben sagt
Simitsch, die Regierung stehe ausserhalb aller
Parteien und gedenke sich auf alle Parteien zu
stĂĽtzen. Sie werde eine korrekte und freundschaftliche
Haltung allen Staaten gegenĂĽber beobachten; sie appellire
an die Unterstützung aller Parteien und hofiFe, — ebenso
wie sie das Vertrauen des Königs geniesst, auch das Ver-
trauen der Skuptschina zu gewinnen. Sie beantrage die
Session schon jetzt zu schliessen, um sich mit den ver-
schiedenen Vorlagen und Arbeiten vertraut machen zu
können.
Die Skuptschina war bisher ruhig verblieben und
Anton Tnma, Serbien. ^
— 50 —
hatten sich die Deputirten jeder Missfallens-Aeasserung
enthalten.
Nachdem Simit&ch die ministerielle Erklärung zu
Ende gelesen hatte, machte er eine Pause, während welcher
er ein Amtsschreiben eröffiiete und neuerdings mit folgen-
den Worten zu sprechen begann:
„Nun habe ich dem Hause einen ükas des Königs zur
Kenntniss zu bringen."
Da springt der extrem-radikale Deputirte Bista Popo-
vitsch auf und ruft:
„Ich bitte um's Wort!"
Jetzt war die Buhe im Sitzungssäle zu Ende. — Aus
hundert Kehlen erscholl ein unartikulirtes GebrĂĽlL In
der Hoffnung, dass er sich doch Gehör verschaffen würde,
versuchte Simitsch die königliche Botschaft zu verlesen,
aber es blieb nur beim Versuche. Die Einen stĂĽrzten mit
geballten Fäusten in die Mitte des Saales, Andere stampften
mit den FĂĽssen und der Best schlug wĂĽthend auf die Pulte :
aber Alle riefen im Chore: „Hinaus! — Packt euch! —
Wir hören Euch nicht an!"
Immer betäubender wurde der Lärm, immer entsetzlicher
das GebrĂĽll.
Wieder entfaltete Simitsch den ĂĽkas, aber wieder
brauste der Lärm stärker als zuvor.
Simitsch eilte nun auf den extrem radikalen Präsi-
denten Katitsch zu und rief: „Machen Sie Ordnung!"
Dieser erwiderte jedoch abweisend : „Hier bin ich
Präsident und nicht Sie!"
Und weiter schleuderten die Abgeordneten den
Ministem VerwĂĽnschungen und Beschimpftuigen zu.
Nach einer Weile bekamen die Minister die Szene
satt und beriethen untereinander.
Hierauf verlas Simitsch den Ukas pro forma,
wobei natĂĽrlich kein Laut vernehmbar wurde:
dann schritten die Minister von Hochrufen und FlĂĽchen
begleitet, aus dem Saale.
— 51 —
Nun ergriflf abermals Popovitsoh das Wort.
In einer kurzen Sede, die von Beifallssalven begleitet
war, protestirte er, im Namen der radikalen Partei, gegen
die unparlamentarische Ăźegierung, welche ungesetzlich sei
und nicht das Becht habe, irgend einen gouvemementalen
Akt zu vollziehen. — Man habe Gewalt gesäet und
man werde Gewalt ernten!
Der wĂĽthende Volkstribun wurde jubelnd begrĂĽsst
und mit dem Kufe: ^Es lebe der König !^ güig die
Skuptschina auseinander.
Der Andrang des Publikums zu dieser Skuptschina-
Sitzung war ein so massenhafter gewesen, dass der Stadt-
präfekt persönlich mit dem Aufgebote aller Polizei-Kräfte
den Zugang zum Gebäude freihalten mufste.
Tags darauf, am 25. Jänner 1894 zog ein Teil der
Belgrader Hochschul-Studierenden in geschlossenem Zuge
an dem königlichen Palast vorüber und riefen: „Es lebe
die Verfassung! Die Polizei hatte jedoch keinen Anlass
einzuschreiten, weil sich die Demonstranten vollkommen
friedfertig verhielten.
Am selben Tage sollen die bäuerlichen Skuptschina-
Deputirten vom Stadtpräfekten die "Weisung erhalten
haben, die Srcsidenz innerhalb vierundzwanzig Stunden
zu verlassen. Die meisten derselben sind auch that-
sächlich un Laufe des 25. Jänner von Belgrad abgereist.
Mit Ausnahme des russischen und französischen,
haben sich sämmtliche Gesandten beim Exkönig Milan ein-
schreiben lassen. Dies ist eine Formfrage nui fĂĽr Milan;
gegen den König Alexander und das Kabinet Simitsch
richtet sich dieser Schritt offenbar nicht.
Die „Politische Korrespondenz" meinte zwar
dass das heftige Auftreten der Radikalen gegen das
Kabinet Simitsch auf das von letzterem angekĂĽndigte Pro-
gramm, bezĂĽgUch seiner Stellung gegenĂĽber den Parteien
keine RĂĽckwirkung ausĂĽben werde. Es ist aber fraglich
wie lange es der Regierung möglich sein wird, ihren
4*
— 52 —
Grundsätzen der Versöhnlichkeit und des wohlwollenden
Entgegenkommens gegenĂĽber den Radikalen treu zu
bleiben.
Schon am 25. Jänner 1894 besagten Telegramme der
meist gut informirten „Kölnischen Zeitung^ dass die
Lage im Innern Serbiens, in Folge der Belgrader Vor-
gänge, höchst bedrohlich sei.
Am 26. Jänner erliess der Klub der Eadikalen eine
Erklärung, welche von 106 Skuptschina- Abgeordneten
unterfertigt ist, in welcher die Anwesenheit des Vaters
des Königs als Bruch seines Wortes und als Gesetzwidrig-
keit bezeichnet, gegen jede Theilnahme desselben an
öffentlichen Staatsgeschäften Protest eingelegt und dessen
Verbleiben im Lande als gefährlich bezeichnet wird.
König Alexander liess am 26. Jänner 1894, auf Grund
der Artikel 40 und 41 der Verfassung, mittelst Amnestie-
Dekretes das Prozessverfahren gegen die Mitglieder des
Kabinets Avakumovitsch einstellen; welche VerfĂĽgung im
A mtsblatte ^Srpske Novine" a m 27. Jänner verlautbart
wurde.
Am 28. Jänner 1894 fand in Belgrad eine Arbeiter-
versammlung statt, welche eine Resolution annahm, worin
der Sympathie fĂĽr die radikale Partei Ausdruck
gegeben wurde. Hierauf zogen die Arbeiter gruppenweise
durch die Stadt und brachten Zivo-Rufe auf den König,
die Verfassung und auf die Nation aus. Beim Skupt-
schina-Gebäude gingen sie friedlich auseinander, so dass
die Polizei ebenfalls keinen Anlass nahm, einzuschreiten.
Diese belanglose Agitation soll nachgewiesener-
massen von dem bekannten Agitator Pelagitsch in's Werk
gesetzt worden sein.
Zu air diesen Nachrichten ĂĽber die im serbischen
Volke herrschende Gährung wäre noch die telegraphische
Meldung aus Belgrad vom 3. Februar 1894 hinzuzufĂĽgen,
dass die Radikalen in der Stadt Schabatz (ziemlich grosser
Handelsort an der Save) sämmtliche vorhandenen Revolver
— 53 —
und sonstigen Waffen aufgekauft hätten und dass man
ernsthafte Ruhestörungen befürchte.
Zwar widerlegten am 5. Februar 1894 offiziöse Bel-
grader Telegramme alle diese Q-erĂĽchte, als jeder BegrĂĽn-
dung entbehrend und versicherten, dass in der Stadt und im
Lande vollste Ruhe und Ordnung herrsche.
Was wird aber geschehen, wenn der bisherige Ge-
sandte in St. Petersburg, der unerbittliche Feind Milan's
— Pasit sch, nach Niederlegung seines bisherigen Postens, ^
in das Land zurückgekehrt sein wird? —
Es wird immer klarer, dass bei der gegenwärtigen
Krisis in Serbien die Dynastie Obrenovitsch in grosser
Gefahr schwebt von den Wogen der Bewegung hinweg
geschwemmt zu werden.
Dass dann wieder das, mit der montenegrinischen
FĂĽrstenfamilie und daher auch mit dem russischen Hofe
verschwägerte, Haus Karadjordjevitsch in den Belgrader
Konak einziehen und die serbischen Staatsinter-
essen mit jenen Russlands und Montenegros
enger verknüpfen würde, dies wäre doch nur eine
ganz logische Folge.
Die Situation ist somit sehr ernst und berĂĽhrt auch
vitale Interessen der Nachbarstaaten, insbesondere Oester-
reich-Ungams.
Seither wurde nun das farblose Ministerium Simitsch
plötzlich gestürzt und trat der bisherige Minister des
Innern Nikolajevitsch an die Spitze des neuen Cabinets
(3. April 1894), welches fortschrittlich — liberal genannt
werden könnte. Dasselbe beabsichtigt den Kampf gegen
die Radikalen, die mehrerer, in jĂĽngster Zeit vorgefallener
politischer Morde beschuldigt wurden, ernstlich aufzunehmen
und gegen jeden Versuch einer Ruhestörung mit allen
dem Staate zu Gebote stehenden Mitteln rĂĽcksichtslos vor-
zugehen.
IL Kapitel.
G^eograpliisclie nnd statlstfsclie Notizen.
Das Königreich Serbien (slaw. Srbija) Uegt zwischen
42^ 26' und 44^ 59' nördlicher Breite und zwischen 19^—18'
und 22® 52' östlicher Länge von Greenwich und hat einen
^Flächeninhalt von 48,589.4 Quadratkilometer.
Es grenzt nördlich an Oesterreich-Ungam und Eumä-
nien, östlich an Bulgarien bis zum Berge Patarica, welcher
den dreifachen Grenzpunkt zwischen Serbien, Bulgarien
und der TĂĽrkei bildet. Im SĂĽden und SĂĽdosten grenzt
Serbien an die tĂĽrkischen Gebiete von Prischtina (unweit
des berĂĽhmten Kossowo polje oder Amselfeld) und Novibazar
und schliesslich im Westen an Bosnien.
Die Grenze ist in den trockenen Strecken, wo dieselbe
nicht durch Gewässer in der Natur deutlich bezeichnet er-
scheint, durch einen etwa 4 Meter hohen, aus Balken und
Pfosten solide erbauten Zaun markirt, welcher stellenweise
kaum einen Blick in das jenseitige Gebiet zu werfen ge-
stattet. Längs dieses Grenzzaunes , welcher die im
türkischen Gebiete wohnenden räuberischen Amanten ab-
halten soll, anderswo als an den eigens hierzu bestimmten
Punkten nach Serbien zu kommen, stehen auf je eine
Stunde Eussmarsches von einander entfernt, sogenannte
Xaraula's oder Wachhäuser für die Grenzwächter (Stra-
schari).
— 55 —
Diese hermetiscli verschlossene Grenze erinnert beim
ersten Anblicke unwillkĂĽrlich an die chinesische Mauer.
Serbien ist im Allgemeinen ein von zahlreichen Fluss-
thälem und Schluchten durchschnittenes, in den Ober-
theilen fast durchweg bewaldetes Bergland, welches —
ebenso wie das westHch angrenzende Bosnien — an die
österreichischen Alpen-Provinzen Steiermark und Kämthen
erinnert. Die Q-renzgebirge nehmen meist den Charakter
eines hohen bewaldeten Mittelgebirges an; so z. B. die
Stara planina, — im weiteren Zuge nach Osten Balkan-
Gebirge genannt, — erreicht in der die serbisch-bulgarische
Grenze bildenden Kette des Ciprovac-Balkan die
grösste Erhebung mit 2034 m; dann die Goljak- planina
an der SĂĽdgrenze, welche auch in nordwestlicher Fort-
setzung die Flussgebiete des Ibar und der bulgarischen
Morava trennt und die Grenze zwischen Serbien und dem
Paschalik Novibazar bildet. Dieser letztere Gebirgszug,
der in der spitzen Kuppe Suvo Rudisohti mit einer
Höhe von etwa 2100 m kulminirt, heisst: Kopaonik,
welcher mit steilen AbstĂĽrzen am Ibar bei der serbischen
Grenzstadt S.aschka endet.
Jenseits des Jbar zieht in westlicher Richtung der
Grenzrücken der Golja-planina, deren höchster Punkt
1791 m ĂĽber dem Meere liegt, die weitere Fortsetzung
bildet mit nordwestlichem Zuge die Javor-planina mit
Erhebungen von circa 1700 m, welche durch die Tschi-
gota-planina mit dem von Uschitze sĂĽdlich bis an
die Grenze sich ausdehnenden , wunderschönen Alpen-
gebiete des vielbesungenen „Zlatibor" zusammenhängt,
dessen durchschnittliche Erhebung 950 bis 1000 m be-
trägt.
An den Bodenerhebungen Serbiens ist im Allgemeinen
eine allmählige Abstufdng von Süden gegen Norden deut-
lich wahrnehmbar.
Mit Ausnahme der ausgedehnten Alpenflächen in den
Obertheilen des Zlatibor und jener kleineren flachen Berg-
— 56 —
wiesen im Gebiete des Kopaonik (AlpenhĂĽtte Scholok an
der Nordseite mit einer absoluten Höhe von etwa 1680 m),
dann einigen kahlen Flächen zwischen üschitze und
Tschajetina, wo der horizontal geschichtete Kalkstein zu
Tage tritt, erscheint insbesondere der nordwestliche Theil
Serbiens von einem hohen Aussichtspunkte betrachtet,
gleich einer endlosen Waldfläche.
Im Innern des Landes ziehen zwei deutHch markirte
BergrĂĽcken von SĂĽden bis zur Donau und Save ; und zwar
fĂĽhrt derjenige zwischen dem GrenzflĂĽsse Timok und der
vereinigten Morava die Benennungen: Djevica-planina,
nördlich welcher und zwar zunächst der Stadt Boljevac,
der einem Zuckerhute ähnliche Rtanj bis zur Höhe von
1565 m ansteigt. Die vom Rtanj gegen Osten abzweigende
Bergkette führt den Namen Top iznica planina. Nörd-
lich des Rtanj breitet sich die durchschnittlich 1000 Meter
hohe, kahle und steinige Golubinje planina aus, deren
höchster Punkt Malinik mit 1142 m kulminirt, während
die weiter nordöstlich gelegenen St olo vi -Berge die Höhe
von 1185 m erreichen. Die weiter nördlich gegen die
Donau ziehenden GebirgsrĂĽcken erreichen keiner mehr
1000 m Meereshöhe.
Der nordöstliche Ausläufer, die Mirotsch-planina,
tritt gegenüber von Orsova noch mit einer absoluten Höhe
von 789 m knapp an den Donau-Durchbruch von Kazan
bis zum Eisernen Thor heran; wo er lothrecht
abstĂĽrzt.
In dem Räume westlich der Mirotsch-planina
und nördlich der Golubinje-planina streichen die
Belj anica- planina, die erzreiche Pek-planina,
mit Höhen von 900-^1100 m. Die 700 bis 800 m hohe
Omolje-planina (auch Homolje), dann die Treben-
und Gola-planina, welche mit steilen und bewaldeten
Abhängen zur Donau abfallen.
Die Bodenerhebungen West-Serbiens werden durch die
— 57 —
Serbische Morava in ein nördliches und südliches Q-ebiet
geschieden.
Die nördHchen Gebirgszüge hängen mit dem früher
genannten, nahe der Paschaliksgrenze ziehenden, Zlatibor
zusammen und zwar zieht vorerst ein HauptrĂĽcken parallel
zu Drina in nördlicher^ Richtung, worauf er sich bei
dem 1246 m hohen Po wlen- Berge in zwei Q-ebirgsäste
theilt.
Als nördUcher Zweig zieht einestheils die erz-reiche
Jagodin a-planina (800 — 900 m. hoch), zur Drina
und endet mit steilen, bewaldeten Hängen bei Zwornik
und Loznica, — andererseits als Wasserscheide zwischen
der Kolubara und dem Jadar die Viaschic -plani na,
welche sich bei nordwestlichem Zuge mit dem dichtbe-
waldeten BergrĂĽcken der Cer-planina verbindet und
nahe der Drina bei der Stadt Ljeschnitza mit sanftem Ab-
falle endet.
Die beim Po wlen- Berge in östlicher Richtung ab-
zweigende Bergkette ist ein vielfach verzweigter und dicht
bewaldeter GebirgsrĂĽcken, welcher vorerst Maljen-planina
heisst und eine durchschnittliche RĂĽckenerhebung von
1000 m besitzt (die Passhöhe Bukowska-planina, welche
der Fahrweg TJschice-Valjevo ĂĽbersetzt hat 800 m. Meeres-
höhe); dann folgt in weiterer Fortsetzung gegen Osten der
R u d n i k , dessen höchste Kuppen, der Veliki-Sturac
etwa 1100 m. tmd der Mali Sturac bei 1050 m. Höhe
erreichen. Die ebenfalls dichtbewaldeten Ausläufer des
Rudnik bilden im Westen und Nordwesten von Kragu-
jewac die an Schlupfwinkeln reiche Schumadija (von
„Schuma*' oder Wald), wo sich zu Anfang des neunzehnten
Jahrhundertes die Aufständischen versammelten und organi-
sirten. Vom Rudnik zweigen sich gegen SĂĽden die
Jeschevac-planina und die Kotlenik-planina ab,
welche eine durchschnittliche Rückenhöhe von 500 m. auf-
weisen und an der serbischen Morava gegenĂĽber der
— 58 —
Stadt Kr aljevo (ehemals Karanovac) mit nicht zu steilen
Abhängen enden.
Südlich und südöstlich von Kragujevac streichen
die Bergketten der Tat arina-planina und der Juor,
bis gegenĂĽber der Stadt Tschuprija an der vereinigten
Morava.
Von dem gewissermasaen einen Knotenpunkt bilden-
den Budnik streicht nun in nördlicher Richtung eine
Bergkette, deren durchschnittliche Höhe 500 bis 600 m be-
trägt (Kosmaisk 536 m und der Avala 528 m, welcher
etwa 15 Kilometer sĂĽdlich Belgrad eine vorzĂĽgliche Aus-
sicht gegen Norden, Westen und Osten gewährt) und
endlich östlich von Belgrad (Festung 125 m.) mit steilem
AbstĂĽrze an der Donau endet.
In dem Eaume sĂĽdlich der serbischen Morava und
zwar zwischen dem Ibar-Flusse und der bulgarischen
Morava zweigen sich vom serbisch-tĂĽrkischen Q-renzrĂĽcken
ab; und zwar: von der Goljak-planina unweit der sĂĽd-
lichsten serbischen Stadt und Eisenbahn- Station Vranja
die Kukavica-planina, welche mit nördlichem Zuge
und flachen Abhängen beiLeskovac endet; dann südlich
der Stadt Prokuplje die Djak-planina, diePetrova-
gora und die Mrlj ak-p 1 an ina. — Endlich vom
Kopaonik zweigt sich nord-östlicher Richtung ab: die
Lepenac-planina, dann der Veliki und der Mali
Jastrebac (bis 1878 die serbisch-tĂĽrkische Staatsgrenze)
mit Höhenpunkten von 1300 bis 1450 m., deren nördliche
flache Ausläufer, im Süden der Kreisstadt Kruschevac
das sehr finichtbare und namentlich auch einen ausge-
zeichneten Rothwein produzirende (Gebiet der Z u p p a
(spr. Schuppa) durchziehen.
Nördlich des Kopaonik breitet sich unweit Kraljevo
der BergrĂĽcken Stolovi-planina, welcher jenseits des
Ibar-Flusses der 3 Kuppen tragende etwa 1400 m. hohe
Troglav gegenĂĽberliegt.
Zu erwähnen sind noch die etwa zwei Wegstunden
— 59 —
westlich von Tsohatschak liegenden zwei Bergkuppen:
Ovtscliar (990 m.) und Kablar (893 m.), zwischen denen
das Thal der serbischen Morava eine felsige Thalenge bildet.
Auf den Abhängen dieser beiden Berge befindet sich, ähnlich
wie auf dem Berge Athos, eine Colonie griechisch-orien-
talischer Mönche.
Mit Ausnahme der Donau und der Save (serb. Sava)
besitzt Serbien keinen Fluss, der beschiffb werden könnte;
obwohl es der Drina und der vereinigten Morava keines-
wegs an hinreichender Wassermenge fehlen wĂĽrde, voraus-
gesetzt, dass die dringendsten Regulierungs-Arbeiten, und
speziell bei der Morava auch eine grĂĽndliche. Reinigung
des Flussbettes, — vorgenommen würden.
Der Don au- Strom (serb. Dunav) bespĂĽlt die Nord-
grenze des Landes von Belgrad bis zur EinmĂĽndung des
Timok in dieselbe. Auf dieser Strecke wechselt sowohl
die Breite als die Tiefe sehr stark, und zwar wegen der
zahlreichen Inselbildungen, Untiefen, Stromschnellen und
schliesslich in Folge der höchst veränderlichen Profilver-
hältnisse zwischen Bazias und Orsova, wo sich der Strom
durch das Felsgebirge gewaltsam Bahn bricht.
So ist die Donau bei Belgrad*) etwa 600 m, eine
kurze Strecke weiter abwärts ist sie fast 1500 m und längs
der Insel Ostrov (zwischen Semedria oder Smederevo und
Bazias) soll die Breite des Wassers selbst 2150 m erreichen;
am schmälsten hingegen ist sie beim Prigrada-Riff mit
nur 117 m Breite.
Die Tiefe der Donau wird bei normalem Wasserstande
angegeben: bei Belgrad mit 35 m, bei Tahtalija mit
66 m und an der engsten Stromstelle beim Prigrada-Riflf
mit 51 m.
Die Stromgeschwindigkeit beträgt zwischen Bel-
grad und Bazias durchschnittlich 1,3 bis 1,5 m in der
*) Siehe „Serbien und die Serben" ron Sp. Gopcevic, Leipzig
1888. — I. Band.
— 60 —
Sekunde; sie vermehrt sich jedoch in den Engen des
Drirchbruches ganz ausserordentlich und wird bei Tahtalij a
mit 2,4 m; bei Izlaz mit 3,1 m; im Kazan-Pass mit
etwa 4,0 m und beim Prigrada-Felsen sogar mit 5 m
angegeben.
Die serbische Strecke des Donau-Stromes steht in
ganz Europa einzig da. Sowohl der herrlichen Natur-
schönheiten seiner üferlandschaften, als auch der daselbst
befindlichen Ueberreste römischer Kunstbauten wegen, die
unser Erstaunen und unsere Bewunderung in gleichem
Masse erregen, dann auch die allenthalben sichtbaren
Spuren des hartnäckigen, Jahrhunderte lang dauernden,
Kampfes zwischen der Christenheit und dem Halbmonde;
all' diesem kann man in Europa nichts Aehnliches zum
Vergleiche gegenĂĽberstellen.
Man ist eben daran, die SchiflFahrts-Hindemisse auf
der vorgeschilderten Donaustrecke, durch Sprengungen zu
beseitigen. Nach deren Beendigung wird es nicht mehr
nöthig sein, die Donau-Engen mit Hilfe eigens gebauter
Katarakten- Schiffe zu passiren, wodurch das jetzige kost-
spielige und zeitraubende zweimalige Umladen der Fracht-
gĂĽter und das Umsteigen der Reisenden entfallen wĂĽrde.
Die Donau macht besonders an der EinmĂĽndung der
Save, wo sie eine nahezu 1600 m breite Wasserfläche dar-
stellt, — einen grossartigen Eindruck. ♦
Aber im Vergleiche zum Rheine, hat der Schiffahrts-
verkehr auf der Donau noch keinen allzu grossen Auf-
schwung genommen; was sich hoffentUch, nach der Be-
seitigung der Verkehrshindernisse im eisernen Thore und
bei andauernder politischer Oonsolidirung der Donau-Ufer-
staaten, — recht bald bedeutend bessern wird.
Emil V. Laveleye sagt diesbezüglich: „Der Strom,
„welcher an Mannheim, Mainz, Koblenz und Köln vorüber-
„geht, wird von unzähligen Schiffen der verschiedensten
„Art befahren, und an seinen beiden Ufern führen Schienen-
„wege hin. Er befördert unendliche Mengen von Reisenden
— ei-
rund FrachtgĂĽtern und scheint im wahren Sinne des Wortes
„ein „gehender Weg** zu sein. Doch an der herrlichen
„Donau (der Verfasser meint hier spezieU die ungarische
„und serbische Strecke) ist^s öde und einsam, und ihre
„Fluthen haben kaum mehr als schwimmende Mühlen zu
„treiben. Woher das kommt? Nun, sie strömt ja dem
„Schwarzen Meere zu und geht also durch Länder, auf
„denen der Fluch des türkischen Regimes gelastet hat,
„während der Schein dem Westen und den Marktplätzen
„Hollands und Englands entgegenfliesst.'^
Die meisten Frachten und zwar insbesondere auch
voluminöse Verkehrsobjekte, wie Holz, Steine, Ziegel, Kalk,
Salz und olt auch Getreide, werden hauptsächlich durch
grosse Ruderboote verfuhrt, während die werthvolleren
Rohprodukte des Ostens und die Industrieerzeugnisse des
Westens auf Dampfschiflen versendet werden. Noch immer
entfallen jedoch auf die "Ruderschiffahrt zwischen 55 bis
60 Prozent des gesammten Schiffsverkehres auf der Donau.
Nachdem unterhalb des Eisernen Thores auch Segel-
schiffe und klemere Seedampfer verkehren können; so
dürfte sich nun der Fall wohl öfter ereignen, dass ein
französischer oder englicher See-Dampfer in einem der
unteren Donauhäfen Serbiens anlegt, um einen direkten
Waarenverkehr zu vermitteln. Im Jahre 1887 geschah es
zum ersten Male, dass ein Seedampfer, die „Unitä" von
600 Tonnen Gehalt, in direkter Fahrt von Bergen in
Norwegen, im serbischen Donau-Hafen von Eadujevatz
eintraf, daselbst seine Ladung (Hanfsäcke und leere Fässer)
löschte und dafür ausgezeichneten Negotiner-Wein
fĂĽr eine Weinhandlung in Nantes einnahm. Mit dieser
Ladung kehrte die ünitä nach fünftägigem Aufenthalte
durch die Donau, das Schwarze Meer, Marmara-Meer, den
Archipelagus, dann durch das Mittelmeer und den Atlan-
tischen Ocean nach Nantes und schliesslich nach Norwegen
zurĂĽck.
Da die Fracht, trotz der 25tägigen Dauer der Fahrt
— 62 —
(einschliesslich der noth wendigen Aufenthalte) nur 8,75
Dinars (Franks) per Meterzentner betragen hatte ; so dĂĽrfte
wohl dieser erste Versuch Nachahmung gefanden haben.
Den hauptsächlichsten Verkehr auf der Donau und
Save vermittelt, — trotz der seit etwa zehn Jahren in
Conkurrenz getretenen russischen Damp&chiffahrts-Gesell-
schaft des Fürsten Gagarin, — noch immer die k. k.
priv. Donau -Dampf schiff ahrts-(3-esellschaft>
welche ihre Thätigkeit im Jahre 1830 mit einem einzigen
kleinen Dampfschiffe begonnen hatte und nun schon nahe
an 1000 eiserne Fahrzeuge, — worunter nahezu 200
Dampfer, — besitzt ; wobei die hölzernen, dann die Bagger-
schiffe etc. gar nicht mitgerechnet sind.
Selbstverständlich konnte bisher keines der nachher
gegrĂĽndeten Schiffahrts- Unternehmen mit jener grossen
Gesellschaffc konkurriren; so z. B. die 1860 vom FĂĽrsten
Milosch gegründete französische Dampfschiffahrts-Gesell-
schaft M a g n a n und die vor einigen Jahren vom Kriegs-
minister S. Gruitsch projektirte serbische Dampf-
schiffahrts-Gesellsc h af t, welcher Plan schliess-
lich gar nicht verwirklicht wurde.
Die serbische Regierung besitzt nur einen Dampfer
den „D e 1 i g r a d" (160 Pferdekräfbe) und 6 Schlepper,
welche hauptsächlich zum Transport von Truppen und
Kriegsmateriale bestimmt sind, ĂĽeber die seit Anfang
1890 im Entstehen begriffene — von Russland unter-
stützte — „Erste serbische privilegirte Schiff-
fahrts-Gesellschaft" wird im VIIL Kapitel ausfĂĽhrlicher
berichtet.
Von den serbischen Donau-ZuflĂĽssen ist die Save
(serb. Sava) der bedeutendste,
Die Save bildet von Ratscha bis zu ihrer MĂĽndung
in die Donau bei Belgrad die Grenze gegen Oesterreich-
ĂĽngam. Sie durchfliesst in dieser Strecke ausgedehnte
Ebenen, die häufig versumpft sind; so z. B. die etwa
850 qkm grosse Matschva von Ratscha bis östlich Schabac
— 63 —
reichend mit dem Kitor-Sumpfe, femer die versimipfte
Thalebene westlich von Obrenovac, dann das Makisch-
M o o r zwischen Ostruschnitza imd Topschider etwa
40 qkm gross.
Die Save hat einen stark gewundenen Lauf und ein
sehr wechselndes Profil. Es kommen Flussbreiten von
100 bis 400 m vor und an ihrer MĂĽndung bei Belgrad
wetteifert die Save hinsichtlich der Breite selbst mit der
Donau.
Ihre Tiefe ist an manchen Stellen sehr gering; so
dass bei starkem Niederwasser im Hochsommer der in der
Regel drei Mal wöchentlich stattfindende Dampferverkehr
zwischen Belgrad und Sissek eingestellt, oder doch auf die
unterste Strecke beschränkt werden muss.
Die Stromgeschwindigkeit der Save muss, im Ver-
gleiche zur Donau, geradezu träge genannt werden.
Wegen der häufig vorkommenden sehr niedrigen Ufer^
finden fast bei jedem Hochwasser Ueberschwemmungen
des meist vollkommen ebenen Ufergeländes statt, welche
erst nach einigen Wochen ablaufen. — Diess ist auch die
Ursache, dass selbst die Uferbewohner, sowohl auf unga-
rischer, als auch auf serbischer Seite vielfach am Wechsel-
fieber erkranken und dass daher Fremde um so wahr-
scheinlicher von dieser Krankheit befallen werden.
Die Save hat auf der serbischen Strecke nur die
Staatsbahn-BrĂĽcke zwischen Belgrad und Semlin (Eisen-
gitter-Construktion auf 4 steinernen Mittel- und eben-
solchen Landpfeilem ruhend); an anderen Punkten wird
der Verkehr zwischen beiden Ufern nur durch Ueberfuhren
bewerkstelligt.
Ihr rechtsseitiger Hauptzufluss, — die Drina, —
bildet die serbisch-bosnische Grenze. Dieselbe entsteht
beim bosnischen Dorfe Hum durch den Zusammenfluss
der Piva und der Tara, passirt die Städte Fotscha,
G o r a z d a und Vischegrad und bildet hierauf von
— 64 —
etwa zwei Wegstunden unterhalb Vischegrad bis zur
MĂĽndung in die Save bei E a t s c h a die Landesgrenze.
Bis unterhalb Z w o r n i k fliesst die D r i n a in einem
engen von hohen Gebirgen eingeschlossenen Thale, welches
sich von Loznica an immer mehr erweitert um schliess-
lich in die sumpfige Matschva-Ebene ĂĽberzugehen.
Die Drina ist von ihrem Emtritt in Serbien bis
zur MĂĽndung, bei normalem Wasserstande, ohne kĂĽnst-
liche Mittel nicht zu passiren und feste BrĂĽcken giebt
es auf der Strecke unterhalb Vischegrad nicht. Da-
gegen bestanden schon vor zwanzig Jahren bei den
serbischen Städten Bajna Baschta, Ljubovija,
femer bei Mali Zwornik, bei Loznica und Lesch-
n i c a vom Staate unterhaltene Fähren; zu welchen häufig
Soldaten des Pontonnier-Oorps als Fährleute abkommandirt
waren.
Sowohl die Breite (zwischen Zwornik und Loznica
gegen 130 und 150 m.), als die Tiefe der Drina wĂĽrde
das Befahren derselben mit kleineren Dampfbooten von
Zwornik abwärts gewiss ermöglichen; jedoch müssten
vorerst, besonders an der MĂĽndung Baggerungen vorge-
nommen werden, um das Flussbett zu vertiefen und ĂĽber-
haupt zu reinigen.
Die rechtsseitigen ZuflĂĽsse der Drina sind der Ja dar,
der in seinem Oberlaufe zahlreiche torrentenartige Ge-
birgsbäche aufnimmt, deren Thäler meist schluchtartige
Engen bilden. In seinem Unterlaufe bewässert der Jadar
ein schönes imd fruchtbares Thal, wovon der ganze Ver-
waltungsbezirk den Namen fĂĽhrt. Seine Wassermasse ist
gering ; denn an der ChausseebrĂĽcke nahe seiner MĂĽndung
hat er eine Breite von nur 6—8 m., dagegen eine Tiefe
ĂĽber 3 m. und schlammigen Grund. Der unweit des Jadar
in die Drina mĂĽndende Lesnica potok (Bach) ist noch
unbedeutender, als jener.
Die nächsten rechtsseitigen Zuflüsse der Save, nämlich:
der Zasavica-, Bitva- Jerez-, Komitschak- Dob-
— 65 —
rova und Vukodraz-potoksind theils — wie die drei Erst-
genannten — Sumpfadem, theils sonst unbedeutende Bäche^
deren Oberläufe jedoch häufig den Charakter vonGiessbächen
haben.
Die Tamnava rjeka (Fluss) ist im ersten Drittel
ihres Laufes ebenfalls ein G-iessbach, im Mittel- und Unter-
laufe fliesst sie hingegen durch ebenes, stellenweise sogar
stark versumpftes- G-elände langsam und träge dahin. Die
Tamnava nimmt rechts den unbedeutenden TJb-Bach auf
und mündet selbst nördlich von Obrenovac in die
Save.
Die Kolubara rjeka sammelt ihre Quellen sĂĽdlich
der Kreisstadt Valjevo in der M aljen- Planina, durch-
fliesst von Valjevo etwa fĂĽnfzehn Kilometer lang ein
ziemlich breites und fruchtbares Thal, welches sich bei
Belacrkva (oder Markova crkva) fĂĽr eine kurze Strecke
verengt; worauf die Kolubara das wellenförmige Flach-
land und schliesslich von Belibrod an, durch eine scharfe
Wendung gegen Norden, das bewaldete theil weise von
Sumpf bedeckte Tiefland betritt.
Während die Kolubara bei der Fürth Belibrod
etwa 30 m breit 0,5 m tief ist und hier noch ein Gefälle
von mehr als 2 m per Sekunde aufweist, ĂĽberdies groben
Schotter mitfĂĽhrt, womit sie bei Ueberschwemmungen auch
die umliegenden Thal grĂĽnde bedeckt; ist sie bei Obreno-
vac, eine kurze Strecke vor ihrer MĂĽndung in die Save,
zwar gegen 70 m breit und 3 m tief, jedoch ohne merkliches
GefäUe.
Die Kolubara nimmt rechts mehrere Bäche von
geringer Bedeutung auf, so dieToplica, Ljig, Pescht-
janska, Turja und die Bj elanica.
Westlich von Belgrad nimmt die Save noch den
Abfluss des schluchtartigen und schönen Topschider-
Thales auf.
Zu den weiteren ZuflĂĽssen der Donau aus dem
Königreiche Serbien übergehend, finden wir auf der Strecke
Anton Tuma, Serbien. 5
— 66 —
unterhalb Belgrad bis Semendria (Smederevo) nur
geringfügige G-ebirgsbäcIie. Zwischen der letzteren Stadt
und der Dampf schifi-Station Dubravica (Landungsstelle
tür Pozarevac) erstreckt sich aber das gegen zwölf Kilo-
meter breite MĂĽndungs-Delta der Morava, welche der
vielbesungene nationale Fluss Serbiens ist.
Die beiden QuellflĂĽsse, die Srpska (Serbische) und
die Bugarska (Bulgarische), auch Binatschka Morava
genannt, vereinigen sich bei Stalac, etwa 15 Kilometer
nordöstlich der Kreisstadt Kruschevac.
Die Srpska Morava entspringt sĂĽdlich Jvanjica
in der etwa 1800 m hohen Javor-planina, durchfliesst
bis etwa halben Wegs zwischen Jvanjica und Pozega
ein ziemlich enges von steilen GTebirgshöhen einge&sstes
Thal, welches unterhalb der vom Gradina- und Malitsc h-
Brdo (deutsch: Berg) gebildeten Enge sich allmählig er-
weitert und einer gutbebauten Thalsohle von 1000 bis
1500 m Baum lässt, welche bei Pozega in einen form-
lichen Thalkessel von etwa 5 qkm Flächeninhalt übergeht.
Daselbst vereinigen sich nämlich zahlreiche Zuflüsse, wie
die Djetina (entspringt im Gebiete des Zlatibor auf der
Schargan-planina, durchfliesst bis knapp vor ihrer MĂĽn-
dung ein durchweg schluchtartiges Thal, in welchem auch
die Kreisstadt U z i c e lißgt), — femer der von der Maljen-
planina herabfliessende Skrapesch potok mit seinem
rechtsseitigen ZuflĂĽsse, der Luznica, dann die Kravarica
und die Belica, welche beide aus SĂĽdosten von der
Jelica-planina kommen.
Nach Au&ahme all' dieser ZuflĂĽsse wendet sich die
Serb. Morava etwa 1 "Wegstunde unterhalb von Pozega
in ihrem bisherigen südnördlichen Laufe plötzlich gegen
Osten und betritt eine etwa 1 5 Kilometer lange Felsenge,
deren Begleitungshöhen nahe des östlichen Thalausganges
in den beiden Bergen Ovt schar 990 m (am sĂĽdlichen
oder rechten Ufer) und Kablar 895 m (am nördlichen
Ufer) Höhe erreichen.
— 67 —
An den Abhängen dieser beiden Berge befindet
sich eine griechisch-orientalische Mönchs-Colonie, ähnlich
jener des Berges Athos.
Jenseits dieser Felsenge tritt die Serb. Morava in
eine sehr fruchtbare und vorzĂĽglich kultivierte Thalsohle,
welche zwischen Tschatschak und Kraljevo eine
Breite von 7—8 Kilometer besitzt. Oestlich von Kral-
jevo vermindert sich die Thalbreite immer mehr, bis sie
in der etwa drei Kilometer langen Enge bei Trstenik
kaum noch 400 m Breite aufweist. Weiter abwärts
erweitert sich das Thal wieder nahezu bis zur vorigen
Breite, die sich schliesslich, — zwischen Kruschevatz
und dem Zusammenflusse mit der Bulg. Morava, — auf
zwei Kilometer verringert.
Die Breite der serbischen Morava beträgt im Thal-
becken von Pozega bei der etwa vier Kilometer unterhalb
dieser Stadt befindlichen Fähre*) circa 80— 90 m, während
dieselbe im Oberlaufe zwischen Jvanjica und Pozega
— somit vor der Aufiiahme der wasserreichen Zuflüsse:
Djetjina und Skrapez — nur 30 bis 40 m Breite hat.
In der Felsenge zwischen dem Ovtschar und Kablar
vermindert sich die Flussbreite auf etwa 60 m, um sich
gegen die MĂĽndung hin bis zu 100 und 120 m zu ver-
mehren.
Die serbische Morava erhält nach dem Austritte aus
der Thalenge östlich von Pozega folgende Zuflüsse; und
zwar rechts: nebst zahlreichen kleinen Bächen von durch-
schnittlich 6—12 m Breite, den Ibar, welcher südlich
von Mitrovitza im Vilajet Kossovo entspringt, bei der
serbischen Grenzstadt Baschka den westlich der tĂĽr-
kischen Stadt Novibazar entspringenden Easchka-
potok aufiaimmt (bei Baschka etwa 16 m breit und 1 m
tief; Thalbreite gegen 150 m und erweitert sich gegen die
*) Dieselbe dĂĽrfte seither durch eine feste BrĂĽcke ersetzt
worden sein.
-- 68 —
Stadt Novibazar bedeutend); hierauf in engem Thale
(durchsclinittlicli 400—600 m breit), welches nach der Auf-
nahme der Studenica Bjeka auf einer Strecke von etwa
zwanzig Kilometer Länge, durch kahle und meist lothrechte
Felsen vollkonmien eingeengt ist, — in vorherrschend
nördlicher Richtung fliesst und unweit Kr aljevo (ehemals
Karanovac) etwa 60 — 70 m breit in die serbische Morava
mĂĽndet.
Von den ZuflĂĽssen des Ibar verdient ganz besonders
hervorgehoben zu werden : Die rechtsseitige J o s c h a -
n i t z a , wegen ihrer äusserst interessanten Thalbildung,
indem sie in ihrem Oberlaufe in einer Felsschlucht ĂĽber
mehrere 3 bis 6 m hohe Stufen des Granitgesteins tosend
herabstĂĽrzt und sodann an dem Dorfe B an j a vorbeifliesst;
wo auf einer Wiese im Thalgrunde wohl die heisseste
Schwefelquelle Europa's — mit einer Temperatur von
79^ 0. aus zwei Trichtern dampfend und brodelnd an das
Tageslicht tritt.
Weiters verdient auch der linksseitige Ibar-Zufluss:
die Studenica-rjeka erwähnt zu werden. Der-
selbe entspringt auf dem GrenzrĂĽcken Golja-planina
erreicht seine grösste Wasserbreite von 30 m in seinem
Unterlaufe, unweit des serbischen ^^griechisch-orientalischen)
Mönchsklosters Studenica, welches in historischer Be-
ziehung unter den Klöstern des Königreiches den ersten
!Ăźang einnimmt.
Unweit ihrer Vereinigung mit der bulgarischen,
nimmt die serbische Morava bei Kruschevac noch zwei
Gewässer von beinahe paralleler Laufrichtung auf, welche
Beide die sehr fruchtbare und daher auch auffallend dichter
bevölkerte „Z u p p a" durchfliessen. Die westlich von
Kruschevac mĂĽndende Tschitlutschka rjeka
ist die minder wichtige von Beiden; erreicht eine Wasser-
breite von 20 — 25 m und ihr von sanft geböschten, gut
bebauten Abhängen eingeschlossenes Thal erreicht durch-
schnittlich eine Breite von 500 — 600 m.
— 69 —
Dagegen ist die östlich Kruschevac mündende
Br a s i n a viel bedeutender und wasserreicher. Sie ent-
springt — gegenüber der Joschanitza — auf einer
nördlichen Fortsetzung der Kopaonik-planina (dem
Zelin Berge 1822 m) und durchfliesst ein fruchtbares Thal,
welchs bald nach der Vereinigung der Quellbäche bei der
Euine Kozmitsch schon 500 bis 600 m breit, und diese
Breite auch bis zur Thalenge bei Krivibrod-Baz-
b o j n a beibehält. Nördlich von Eazbojna, — woselbst
die B»asina den aus der historisch bekannten „Jankova
Klissura" abfliessenden Bach Blatacnica aufnimmt,
— wird das Hauptthal sofort wieder gegen 400 m breit, —
bei der etwa drei Kilometer thalabwärts gelegenen Ge-
meinde Z 1 a t a r i beträgt die Thalweite bereits über 1000 m
und steigt schliesslich unweit von Kruschevatz ĂĽber
1500 m, bei sehr sanft ansteigenden und sehr gut kulti*
vierten Begleitungshöhen. Das beiderseits der Rasina
und der T s chitlut s c hk a rjeka sich ausdehnende
Gelände der „Zuppa" erhebt sich durchschnittlich nur
450—500 m absolut, somit nur etwa 300 m über die
Thalsohle der M o r a v a und Ăź a s i n a. In diesem herr-
lichen Berglande gedeiht auch ein vorzĂĽglicher Wein.
Nun mĂĽssen auch noch die linksseitigen
Zuflüsse der serbischen M o r a v a Erwähnung finden.
Die oberhalb des Thaldurchbruches zwischen dem
Ovtschar und Kablar aufgenommenen ZuflĂĽsse : derVeliki
Eizav (mĂĽndet bei Arilje 20 m breit), dann die in enger
Felsschlucht von der Kreisstadt Uzice kommende Dje-
t j i n a , endlich der Skrapesch mit der Luznica,
wurden an einer frĂĽheren Stelle schon besprochen.
Unter den unterhalb des Durchbruches der Morava
links zufliessenden Gewässern sind nur folgende nennens-
werth:
Die Kamenitza, die Tschemernitza mit der
Despotovica, welche in einem 30 m breiten, stark
versandeten Bette eine kurze Strecke unterhalb T s c h a t-
— 70 -
s c h a k in die Morava mĂĽndet. Auf dem zwischen der
Tschemernitza und der Morava ziehenden — etwa
100 m die Thalsohle überhöhenden Waldrücken „Ljubitsch"
haben im Jahre 1815 etwa 3500 Serben gegen 5000 TĂĽrken
einen Sieg erfochten.
Die Despotovica fliesst einige Kilometer sĂĽdlich
der Kreisstadt Gornj Milanovacin einer Felsschlucht,
durch welche schon im Jahre 1874 eine in den Felsen ge-
sprengte Chaussee fĂĽhrte. GegenĂĽber von Kraljevo
mĂĽndet die bedeutendere Gruza, deren Thal im untersten
Laufe bis zu 3 Kilometer breit und sehr gut kultivirt ist.
Im Mittellaufe hingegen ist deren Thal durch eine längere
Strecke sehr beschränkt, weshalb sich daselbst auch keine
Ansiedlungen befinden.
Die Bugarska (bulgarische) Morava entsteht aus
mehreren Quellbächen im Vilajet Kossovo und bildet
gewissermassen den Gegenfluss der Sitnica, eines Neben-
flusses des Ibar. Am Nordabhange dieser Wasserscheide
erstreckt sich das von der Sitnica. durchflossene Hoch-
land: „Kossovo-polje" (Amselfeld), wo seiner Zeit die
serbische Freiheit fĂĽr mehrere Jahrhunderte begraben
worden war.
Die Bulgarische Morava betritt unweit Vranja
das neuserbische Gebiet, durchfiiesst bei im Allgemeinen
nördlicher Laufrichtung ein — anfangs beschränktes, jedoch
immer mehr sich erweiterndes, gut bebautes Thal und ver-
einigt sich, wie schon mehrmals erwähnt wurde, bei Stalac
mit der Serbischen Morava. Etwa in der Mitte der
Flusstrecke: Yranja-Leskovac ist das Thal in einer Länge
von ungefähr vier Wegstunden von theils bewaldeten,
theils felsigen Gebirgshängen eingeengt, worauf die frucht-
baren Thalbecken von Leskovac, Nisch und Aleksinac
folgen, ungefähr zehn Kilometer oberhalb der Vereinigung
mit ihrem Schwesterflusse ist das Thal der bulgarischen
Morava abermals durch Waldgebirge verengt.
Dieselbe wird theils von mehreren StrassenbrĂĽcken
— 71 —
theils von zehn Eisenbahn-BrĂĽcken ĂĽbersetzt.'*') Das Thal
ist bis Nisch reich an Naturreizen, welche Gk)pcevic in
seinem Werke**) in Wort und Bild interessant schildert.
Besonders der kurze Engpass bei Kurvingrad mit
seinen lothrechten Felswänden ist wildromantisch.
Die ZuflĂĽsse der Bulgarischen Morava sind rechts:
die Vrlo rjeka, die Ljubarazda, welche ein enges
Thal durchfliesst und gegenĂĽber von Leskovac mĂĽndet,
femer die Nischava, welche von Bulgarien kommend
bei Caribrod die serbische Grenze betritt und westlich
Nisoh mĂĽndet. In ihrem Thale liegen die, durch den sieg-
reichen Vormarsch der Bulgaren im Jahre 1885 bekannten,
Städte Pirot und Bela Palanka. Ihr Thal ist im Allge-
meinen ziemlich geräumig, fruchtbar und gut kultivirt.
Nur zwischen Bela Palanka und Nisch bildet das Thal auf
einer Strecke von zwölf Kilometer eine solche Enge,
dass sowohl die alte Heerstrasse als die jetzige Bahntrace
zum Ausweichen nach SĂĽden gezwungen wurden. Endlich
mündet noch bei Aleksinatz die meist in einem beschränkten,
von waldigen Hängen eingeschlossenen Thale fliessende
Moravica (oder kleine Morava).
Von den linksseitigen ZuflĂĽssen der Bulgarischen
Morava sind folgende der Erwähnung werth; und zwar:
die Veter nica, die Medvedja, dann die Toplica, welche
in dem Thalbecken von Kurschumlje, von den Ostab-
hängen des Gebirgsstockes Kopaonik kommend, zahlreiche
Zuflüsse aufnimmt, sodann in einem ziemlich geräumigen
und fruchtbaren Thale an der neuserbischen Stadt Prokuplje
vorbeifliesst und unmittelbar sĂĽdlich der Felsenge bei
Kurvingrad in die Bulgarische Morava mĂĽndet. Von Kur-
*) Strassenbrücken bestehen, ausser primitiven Üebergängen
im obersten Laufe, beiVranja, beim Djevo-Han, beimGrdelica-
Han (beide in der Thalenge oberhalb Leskovac) dann beim Dorfe
Tschetschina, bei Mramor (westlich Nisch), bei Aleksinatz»
D Junis und bei Stalac.
**) Serbien und die Serben 1888, Leipzig bei Elisoher.
— 72 —
schumlje fĂĽhrt in deren Thale eine gute Fahrstrasse ĂĽber
Prokuplje nach Nisch Schliesslich wäre, ausser einigen un-
bedeutenden Bächen, die Dj uniska rjeka anzuführen, welche
bei dem, durch die im Jahre 1876 daselbst zwischen Serben
und TĂĽrken geschlagene Schlacht berĂĽhmten, Orte Djunis
von einer etwa 30 m langen BrĂĽcke ĂĽbersetzt wird.
Die vereinigte Morava ist wasserreich und hat
schon bei Stalac eine Breite von etwa 80 m, welche sich
jedoch im Unterlaufe bis zu 250 m vergrössert. Ihre Tiefe
wechselt zwischen 6 und 8 m und das Gefälle beträgt
zwischen Stalac und Tschuprija 1 Meter auf 1618 Meter,
vermindert sich jedoch weiter abwärts um ein Bedeutendes.
Das unterste Thal von Svilajnac abwärts steht gelegentlich
der TJeberschwemmungen in der Donau meist zum grossen
Theil unter Wasser. Diese Strecke des Morava-Thales ist
auch an vielen Stellen versumpft und wenig bewohnt.
Hier könnte eine rationelle Regulirung des Flusslaufes und
die damit Hand in Hand gehende Trockenlegung der mit-
unter ĂĽber 15 Kilometer breiten Thalsohle mehrere Tausend
Hektare vorzĂĽglichen Bodens der Cultur gewinnen.
Auch die Schiffahrt kann auf diesem vollkommen ver-
wilderten Flusslaufe unmöglich zweckentsprechend betrieben
werden. Obwohl die Morava von Tschuprija abwärts mit
Kähnen befahren werden kann, so ist dieser geringfügige
Verkehr doch nur von geringem Belange.
Im Jahre 1867 erhielt die Donau -Dampfschiffahrts-
Gesellschaft von der serbischen Regierung die Ermäch-
tigung, auf der Morava einen Dampfschiffs- Verkehr ins
Leben zu rufen.
Die Gesellschaft sollte die technischen Leiter, die
serbische Regierung hingegen die nöthigen Pontonnier-
Soldaten beistellen, um die Schiffahrts-Hindemisse zu be-
seitigen.
Es stellte sich jedoch bald heraus, dass die Regulirungs-
kosten viel zu gross gewesen wären; nachdem vorerst
Schutzmassregeln gegen die alljährlich wiederkehrenden
— 73 —
Hochwasser-Ueberschwemmungen, sowie Durchstiche zur
AbkĂĽrzung grosser FlusskrĂĽmmungen, als nothwendig er-
kannt wurden und schliesslich hätte das Bett selbst von
den vielen Baumstämmen, Steinen und Untiefen gereinigt
werden mĂĽssen, welche einen geregelten Schiffsverkehr
unmöglich machen.
In Folge der Eröffiiung der längs des Morava-Thales
nach Smederevo an der Donau fĂĽhrenden Bahntrace ist die
Kegulirungsfrage wieder auf unbestimmte Zeit vertagt
worden; obwohl eine grosse Fläche vorzüglichen Cultur-
bodens hiedurch vollkommen brach liegen muss. Aller-
dings hat Serbien bei seiner geringen Bevölkerungsziffer
noch nicht das Bedürfiiiss, jeden Fleck seiner Bodenfläche
sorgfältigst ausnützen zu müssen.
Es ist interessant zu erfahren, dass der englische Arzt
Ed. Brown, welcher Serbien im Jahre 1669 bereiste, mit-
theilt; es hätte damals die Morava die Haupthandels- und
Verkehrsstrasse zwischen Serbien und Ungarn gebildet:
wobei hauptsächlich Salz eingeführt worden sei.
Die ZuflĂĽsse der vereinigten Morava sind, rechts
die meist unbedeutenden Gewässer: Crnica, Kavanica
undB*esava; femer links: die G-ruza, der antike Lug o-
mir, die Belica, an welcher Jagodina liegt, dann die
Lepenica, die in Kragujevatz zwei etwa 24 m lange
BrĂĽcken hat; endlich die Jasenica.
Unterhalb Svilajnac beginnt die Deltabildung der Mo-
rava, indem sich vorerst mehrere Flussarme rechts vom
Hauptbette abzweigen, von denen der grösste den Namen
Resavtschina fĂĽhrt und sich westlich von Pozarevatz
wieder mit der Morava vereinigt; während die etwa 35
Kilometer unterhalb Svilajnac von der Morava abzweigende
Jesava rjeka sich nicht mehr mit derselben vereinigt,
sondern 12 Kilometer oberhalb der Morava-MĂĽndung bei
Smederevo in die Donau fällt.
Stabile BrĂĽcken hat die vereinigte Morava nur bei
Obrez(?)Tschuprija, femer in der Nahe von Pozarevac,
— 74 —
beim StsatsgestĂĽte Ljubitsohevo und bei Dragovac (?).
Vor zwanzig Jahren bestand bei Tschuprija eine soUde
PontonbrĂĽcke mit 16 schwimmenden Unterlagen und bei
den drei anderen Oiten waren nur Fäliren vorhanden; des-
gleichen gab es solche westlich von Paratschin, dann nord-
östlich von Jagodina bei Glogovac, femer bei B a g r d a n ,
bei Svilajnac und bei V eli ke r as chj e östlich
von Palanka.
Der nächste rechtsseitige Zufluss der
Donau ist die M 1 a v a , welche am Westabhange der
Stolovi planina entspringt und bei Kostolac gegenĂĽber der
grossen Insel Ostrov in die Donau mĂĽndet. Das Mlava-
Thal ist im Oberlaufe bis gegen Petrovac sehr enge, weiter
abwärts jedoch durchwegs zwischen 3 bis 5 Kilometer breit
und gut kultivirt.
Der nächste Donau-Zufluss ist der P e k , welcher
seinen Ursprung am Nordabhange der Stolovi planina,
unweit der Mlava-Quelle hat und bei Gradischtje in
die Donau mĂĽndet. Dessen Thal ist bis zu den Schmelz-
hĂĽtten des nahen Kupferbergwerkes von Majdanpek sehr
beschränkt, sodann kommen einige Beckenbildungen, wie
jene bei Kxuschevica (Kutschevo) vor und im untersten
Laufe ist die Thalsohle 2 bis 3 Kilometer breit und meist
gut bebaut.
Etwa 5 Kilometer östlich von Dolnji Milanovac
ergiesst sich die Poretschka rjeka, ein torrenten-
artiger Q-ebirgsbach in die Donau, in dessen engem Thale
eine Fahrstrasse von der Donau in das Timokthai nach
Zajetschar fĂĽhrt.
Nach dem Austritte aus der Felsenge des Eisernen
Thores nimmt die Donau einige aus der Mirotsch plania
kommende Gebirgs-Bäche ; z. B. den Podorschki, den
Zlatinski und den Z a mn a potok auf, welche alle mit
starkem Gefälle in engen Waldschluchten dem Donaubette
zueilen.
Der letzte hier in Betracht kommende Donauzufluss
— 75 —
ist der in seinem untersten Laufe die Grenze gegen Bul-
garien bildende Timok.
Der Timok entstellt bei Ejijazevac durch die Ver-
einigung des Sorljitschki (auch Beli) Timok und
des Trgovischki Timok, wovon der erstere am Nord-
hange der Babina glava (nördlich von Bela Palanka im
Nischava-Thale) und der letztere am Pass Sv. Nikolaja in
der Stara planina (Westende des Balkan-Gebirges) entspringt.
In den engen Thälem dieser beiden Quellflüsse führen
militärisch wichtige Strassen aus dem Timok-Thale theils
in das Nischava-Thal nach Bela Palanka und Pirot, theils
nach Belogradschik in Bulgarien (Widiner Kreis).
Von Knjazevac durchfliesst der Timok mit anfangs
nördlichem und dann nordöstlichem Laufe ein durch-
schnittlich 1 bis 2 Kilometer breites, sehr gut kultivirtes
Thal, welches bei Vratamica eine kurze Waldenge bildet
und hierauf gegen Zajetschar hin wieder an Breite zu-
nimmt. Etwa eine Wegstunde unterhalb Zajetschar be-
ginnt eine etwa 12 Kilometer lange Felsenge, nach welcher
das Thal noch immer ziemlich beschränkt bleibt bis es
sich oberhalb Bregovo plötzlich auf etwa 3 Kilometer
Breite öflEnet und weiter in die gegen 16 Kilometer lange
und fast 15 Kilometer breite Ebene von Negotin — die
sehr fruchtbare und besonders weinreiche „Krajna" übergeht.
Der Timok mĂĽndet unterhalb Eadujevac in die
Donau.
Von unterhalb Zajetschar bildet der Timok die serbisch-
bulgarische Staatsgrenze, welche vor nicht langer Zeit
durch die Verhandlungen in der bekannten Bregova-Affaire
eine Berichtigung zu Gunsten Serbiens erfuhr. Der Timok
pflegt häufig in seinem untersten Laufe nach Hochwassern
sein Bett zu verändern, ein Umstand der ihn eben zum
Grenzflusse wenig geeignet macht.
Bei Knjazevac und Grljan unweit Zajetschar fĂĽhren
ĂĽber den Timok stabile BrĂĽcken.
Im Timok-Thale fĂĽhrt eine 85 Kilometer lange, schmal-
— 76 —
spurige Kohlenbahn von BĂ„dujevac (an der Donau) nach
dem Bergwerke im Q-renzgebirge Vrschka Tschuka und
nebstbei folgt dem ganzen Flusslaufe eine fahrbare Strasse.
Von den Zuflüssen des Timok können die rechts-
seitigen fĂĽglich ĂĽbergangen werden, weil dieselben wegen
der grossen Nähe der durchschnittlich 1000 m hohen bul-
garischen Grenzgebirge durchweg nur reissende Gebirgs-
bäche von kurzem Laufe sind.
Von den linksseitigen ZuflĂĽssen des Timok
mögen nachstehende Erwähnung finden.
Der Crni Timok (Schwarzer Timok) auch C r n a
rjeka genannt, sammelt seine Quellen am SĂĽdfasse der
Golubinje planina, fĂĽhrt im Oberlaufe auch den Namen
Mali (Kleiner) Timok dann auch Krivovirski Timok und
fliesöt mit sehr gewundenem Laufe in einem meist engen
Thale und mĂĽndet unterhalb Zajetschar in den eigentlichen
Timok. Bei Zajetschar fĂĽhren ĂĽber denselben zwei feste
Strassenbrücken, während er im oberen Laufe zumeist ohne
kĂĽnstliche Mittel passirt wird.
Die Bela rjeka entspringt am südöstlichen Fusse
des Gebirgsstockes Stolovi planina, durchfliesst ein meist
enges Thal, in welchem die Fahrstrasse von Zajetschar
nach Doluji Milanovac an der Donau fĂĽhrt, und mĂĽndet
einige Kilometer unterhalb des Crni Timok in den eigent-
lichen Timok.
In der Negotiner-Ebene (Krajna) nimmt der Timok
noch mehrere wasserreiche Bäche auf, welche die Frucht-
barkeit dieses gesegneten Landstriches noch erhöhen; es
sind die bei Bregova mĂĽndende Tschubra, dann die
Jasenica und die Samarinovacka, welche sich unweit
Badujevac vereinigen und alsbald in den Timok mĂĽnden.
Am 31. Dezember J890 (12. Jänner 1891) wurde in
Serbien, nach der in anderen Staaten ĂĽblichen Weise, eine
allgemeine Volkszählung vorgenommen, welche alle in
früheren Jahren vorgenommenen Volkszählungen an Ge-
nauigkeit bedeutend ĂĽbertreffen dĂĽrfte. Die Resultate der-
— 77 —
selben wurden im Laufe des Jahres 1891 von der
statistischen Abtheilung des serbischen Ackerbau-Mini-
steriums in einem Buche veröfifentlicht, dessen wesent-
lichste Angaben im Nachfolgenden angefahrt werden.
Ende 1890 gab es im Königreiche Serbien 1270 Ge-
meinden, davon 71 städtische (sammt den Marktflecken)
und 1199 Dorfgemeinden. In den städtischen Gemeinden
gab es 50.457 Häuser mit 293.328 Einwohnern, in den
Dorfgemeinden 286.811 Häuser mit 1.869.290 Einwohnern;
mithin kamen auf ein Haus in der Stadt 5,8 Einwohner,
— im Dorfe 6,5 und im Durchschnitte überhaupt 6,4 Be-
wohner auf ein Haus.
Ueber diese durchschnittliche Zahl erheben sich die
Kreise: Podrinje mit 7,2, Toplitza mit 7,1, Pirot mit 6,9,
— Podunawlje mit 6,8, Timok mit 6,7 und Vranja mit
6,5 Einwohnern auf ein Haus.
Die für einen westeuropäischen Leser befremdende
Thatsache, dass ein Haus im Dorfe mehr Einwohner habe,
als ein Haus in der Stadt, erklärt sich aus der spezifisch,
serbischen Institution der Hauskommunion (Zadruga), wo
mehrere Hausstände derselben Familie in demselben Hause
wohnen.
Gemeinden mit einer relativ grossen Bevölkerung
giebt es in Serbien wenige. Die meisten (484) zählen
zwischen 1001 bis 1500 Seelen. 5001—6000 Seelen zählen
9 Gemeinden, von 6001 — 7000 Seelen — 4 Gemeinden,
von 7001—8000 Seelen — eine — mit 8001 — 10.000 Seelen
gibt es 2 und über 10.000 Seelen zählen 5 Gemeinden.
Bei der letzten Volkszählung fand man 2,162.759 Ein-
wohner faktischer Bevölkerung, während die legale Be-
völkerung die Ziffer von 2,172.814 Seelen beträgt; wovon
1,119.282 männliche und 1,053.532 weibliche Bewohner sind.
Gelegentlich der Volkszählung von 1884 fand man
1,897.869 Einwohner faktischer und 1,901.736 Seelen legaler
Bevölkerung. Der Zuwachs betrug daher in den 6 Jahren
(1884—1890) bei der faktischen Bevölkerung 264.890 und
— 78 —
bei der legalen Bevölkerung 271.078 Seelen. Dies macht
rund 2,37 Prozent pro Jahr. Der Zuwachs der männlichen
Bevölkerung betrug in diesen 6 Jahren 2,50 Prozent, jener
der weiblichen hingegen nur 2,24 Prozent.
Das Verhältniss zwischen den beiden Geschlechtem
ist seit 1884 unverändert geblieben, nämlich 100:96. —
Einen Unterschied macht das Verhältniss der Geschlechter
bei der städtischen und bei der Landbevölkerung. —
Während sich dieses Verhältniss 1884 in den Städten der-
art stellte, dass auf 100 männliche 85 weibliche Bewohner
kamen, stand es Ende 1890 wie 100:83. In den Landge-
meinden ist das Verhältniss 100 männlich zu 95 weiblich
in jenen 6 Jahren gleich geblieben.
Auffallend ist die Erscheinung, dass bei allen Staaten
auf der Balkan-Halbinsel, im Gegensatze zu dem ĂĽbrigen
Europa, die männliche Bevölkerung der weiblichen nume-
risch überlegen ist (im Jahre 1884—50,000; im Jahre 1890
gegen 70,000).
Nach den einzelnen Kreisen stellen sich die Resultate
der beiden Conskriptions- Jahre 1884 und 1890 also:
Kreis
1S90
1884 Zw
rachs in Proe
Valjevo
114,940
100,757
14,08
Vranja
149,466
128,276
16,62
Kragajevac
140,686
121,573
15,72
Krajina
92,523
83,649
10,74
Kmschevac
150,694
129,496
16,37
Morava
161,083
140,937
14,29
Pirot
121,808
109,433
11.31
•
Drina
178,946
157,274
13,88
Donau
267,786
215,854
19,43
Poscharevac
207,243
184,122
12,56
Budnik
163,442
138,438
10,86
Timok
93,562
83,870
11,47
Toplitza
140,146
115,561
21,20 (!)
TJscIĂĽtze
140,162
128,626
9,05
Oma Beka
70,332
64,080
9,76
— 79 —
Die städtische Bevölkerung betrug: 1890 : 284,443, im
Jahre 1884:237,304. Sie vermehrte sich daher binnen
6 Jahren um 47,139 Seelen oder fast 20 um Prozent. Hie-
ven kommt der Löwenantheil auf Belgrad, welches von
35,483 Einwohnern ; die es im Jahre 1884 gehabt, auf
54,458 gestiegen ist.
Die einzelnen Städte wiesen mit Ende des Jahres 1890
folgende Bevölkerungsziffern auf: Aleksinatz 5780, Belgrad
54,458, Valjevo 5976, Vranja, 11,591 Gorji Milannovac
2025, Zajtschar 5814, Jagodina 4660, Kujaschevac 5053,
Kragujevac 11,932, Kruschevao 6730, Loznitza 3628, Njegotin
5426, Nisoh 19,970, Pirot 10,108, Poscharevac 11,216, Pro-
kuplje 4866, Semendria (Smederevo) 6784, Tschuprija 4649,
Uschitze 6664, Tschatschak 3869, Schabatz 10,732. —Von den
Marktflecken wären noch zu erwähnen: Leskovatz mit 12,264,
Paratschin mit 5647 und Svilajinac mit 5127 Einwohnern.
Das Verhältniss der Bevölkerung zum Flächeninhalt
stellt sich folgendermassen dar:
Kreis Flächeninhalt in
qkm.
Entfällt auf 1 qkm.
Im Jahre 1890 Im Jahre 1884
Zunahme
Valjevo
2907,1
40
35
5
Vranja
4196,7
36
31
5
Kragujevac
2385,4
63
51
12
Krajina
3258,7
28
26
2(0
"Kmsclievao
3255,5
46
40
6
Morava
3109,5
52
45
7
Pirot
3142,8
89
35
4
Drina
8266,6
53
46
7
Donau
3241,9
80
67
13(0
Poscharevac
3638,5
57
51
6
Kndnik
4551,5
34
30
4
Timok
2091,8
45
40
5
Toplitza
3632,6
39
32
7
Uschitze
4873,3
32
29
3
Cma Iteka
1439,5
49
45
4
Ganz Serb. 48,589,4 46,2 42,8 3,4
— 80 —
Die grösste Bevölkerungsdiclitigkeit per Quadratkilo-
meter zeigt der Donau-Kreis, wohl wegen der Hauptstadt
Belgrad, nach welcher Viele von auswärts kommen, daher
auch in demselben der grösste Zuwachs, mit 13 per Quadrat-
kilometer, vorkommt. Von den ĂĽbrigen Kreisen zeigt ver-
hältnissmässig die grösste Bevölkerungszunahme (siehe
auch die erste Zahlen-Tafel) der Kreis Toplitza, weil in
demselben die in den letzten Jahren eingewanderten Monte-
negriner angesiedelt worden sind.
Die geringe Vermehrung im Kreise Uschitze ist durch
die Armuth der Bevölkerung in den hohen Gebirgen an
der Südwestgrenze Serbiens zu erklären.
Hingegen ist die geringe Bevölkerungszunahme im
Kreise Krajina wohl nur ethnischen Q-rĂĽnden zuzuschreiben,
weil daselbst die Rumänen den grössten Theil der Be-
völkerung ausmachen.
Die Bevölkerung ist zum weitaus überwiegenden
Theile, — nämlich etwa 90 Prozent, — serbischer
Nationalität. Auf die ebenfalls zur selben griechisch-
orientalischen Religion gehörenden Rumänen im Osten
Serbiens entfallen rund 7 Prozent, auf die im Lande leben-
den Zigeuner etwa 1,9 Prozent, auf die Juden nur 0,2 Pro-
zent, auf die TĂĽrken gar nur 0,1 Prozent und auf alle
anderen im Lande ansässigen Mationalitäten kommen circa
0,8 Prozent.
Im Jahre 1874 veröflfentlichte der, nach den dies-
jährigen Jänner-Ereignissen entlassene Minister-Präsident,
General Sava Grujitsch (damals noch Artillerie-Hauptmann)
ein in Kragujevatz erschienenes Werk : Vojna organisa-
zija Srbije (Heeres-Organisation Serbiens), in welchem
folgende interessante Daten über die Bevölkerungszunahme
in dem Territorial-Umfange, welchen Serbien als FĂĽrsten-
thum vor seiner im Jahre 1878 stattgehabten Gebietsver-
grösserung besessen hatte, vorkommen.
Nach der Volkszählung im Jahre 1859 ergaben sich
— 81 —
1,108668 Einwohner, bei jener im Jahre 1866 waren
1,213,576 Einwohner nachgewiesen; was einer Zunahme
von 104,908 Seelen oder 9,47 Prozent im Zeiträume von
7 Jahren entsprach, woraus sich etwa 1,3 Prozent per Jahr
ergab. Nachdem von 1866 bis 1874 keine Volkszählung
stattgefunden hatte, so nahm Sava Grujitsch diesen Prozent-
satz der Zunahme als konstant an und berechnete fĂĽr 1874
die Einwohnerzahl Serbiens appraximativ mit 1,340000
Seelen ; was mit den Thatsachen auch ziemlich genau
ĂĽbereinstimmte. (Nach einer anderen Angabe gab es 1874
1,352,522 Einwohner).
Im Jahre 1887 wies die amtliche Statistik nach:
22,555 Trauungen, 93,911 Geburten, — worunter nicht
ganz 9 Prozent uneheliche, — und 50,481 Sterbefälle. Es
betrug somit der Ueberschuss der Geburten etwa 2,16 Pro-
zent speziell für das Jahr 1887; während sich der durch-
schnittliche Jahres-Prozentsatz fĂĽr die Periode von 1884
bis 1890, wie oben dargestellt wurde, thatsächlich mit
2,37 Prozent beziffert. Dies findet jedoch seine Erklärung
darin, dass eben innerhalb dieser 6 Jahre die grösste Zahl
der nunmehr in Serbien angesiedelten Montenegriner einge-
wandert war.
Man dĂĽrfte daher nicht fehlgehen, wenn man die Be-
völkerungszunahme — ohne Berücksichtigung der aus-
nahmsweise stattgehabten Einwanderung Fremder — mit
rund 2,20 Prozent pro J ahr als vorläufig konstant annimmt ;
dies ist ohnehin bedeutend höher angenommen, als die
Bevölkerungsstatistik in allen übrigen Staaten Europas
nachweist.
Wenn man diesen Prozentsatz von 2,20 fĂĽr die weitere
Bevölkerungszunahme seit Anfang 1891 gelten lässt, so
dĂĽrfte sich die Einwohnerzahl bisEnde 1893 auf etwa2,314,000
Einwohner faktischer und auf 2,324,000 Seelen legaler Be-
völkerung belaufen haben.
Ueber den Volkscharakter, die Lebensweise, Sitten
Anton Tnma, Serbien. ^
— 82 —
und Gebräuche des serbischen Volkes wurde schon in der
„Einleitung" berichtet.
Obwohl Serbien mit Oberitalien unter einem Breite-
grade liegt, so entspricht dessen Klima doch mehr jenem
der österreichischen Alpen-Provinzen, oder wie A. Ubicini
in seinem Werke: „Les Serbes de Turquie" (Paris 1865)
sagt: „Douee d'un climat doux et temp6r6, qui rappelle
celui de nos contrees du centre."
In den hauptsächlich ebenen Theilen im Norden des
Landes ist das Klima milder, ungefähr ähnlich jenem von
Südsteiermark, während es in den allmälig gegen Süden an-
steigenden Gebirgsgegenden immer rauher wird und da-
selbst beiläufig mit dem Klima Kämthens verglichen
werden kann.
Die mittlere Jahres - Temperatur beträgt -|- 13 ^ C,
jene dies Sommers im nördlichen Theile durchschnittlich
-[- 23 ^ C; sie steigt jedoch an manchen Tagen des Hoch-
sommers bis zu 45 ^ 0. im Schatten ! Im Winter sinkt
selbst im milderen Norden die Temperatur mitunter bis
auf — 15 ** 0. und im rauheren Süden sogar bis auf
— 25® C, woselbst der Winter überhaupt in manchem
Jahre bis zu sechs Monaten andauert.
Die schönste Jahreszeit von anhaltender Dauer pflegt
in der B-egel in die Monate September und Oktober zu
fallen, wogegen gewöhnlich im Juli und August die inten-
sivste Hitze herrscht. Mitunter findet auch ein sehr rascher
Temperaturwechsel statt, welcher an einem Herbsttage mit
15 ® 0. beobachtet worden ist.
Das eigenthĂĽmliche Klima Serbiens findet seine Er-
klärung in dem allmäligen Ansteigen des Landes gegen
SĂĽden und durch dessen Waldreichthum.
Das Land ist in Folge dessen gegen die aus der
wallachischen Tiefebene herĂĽberwehenden mitunter sehr
rauhen Winde nur wenig geschützt, während die milden
SĂĽd- und Westwinde durch die hohen und bewaldeten
Grenzgebirge abgehalten werden.
— 83 —
Durch die zahlreichen ausgedehnten Waldungen findet
im Sommer eine sehr starke AusdĂĽnstung und mitunter
eine ebenso plötzliche, als empfindliche Abkühlung der
Erde statt, wodurch häufige Q-ewitterbildungen veranlasst
werden.
Anhaltende, manchmal bis zu drei Wochen dauernde,
Landregen stellen sich meist gegen Ende April oder auch
im Spätherbste ein.
6*
IIL Kapitel.
Begiemng und Yerfassung.
Serbien war im Jahre 1879 in Folge des Berliner
Vertrages ein unabhängiges Fürstenthum geworden und
ist seit dem 22. Februar (6. März n. St.) 1882 ein kon-
stitutionelles Königreich.
An seiner Spitze steht als Oberhaupt des Staates der
König.
Er ist unverantwortlich und seine Person unverletzlich.
Er genehmigt und erlässt die von der Skuptschina
(Volksvertretung) durchberathenen und votirten Gesetze
und seinen Befehlen gehorcht das gesammte Heer. Die
Minister sind sowohl dem Könige, als auch der Skuptschina
verantwortlich. Er repräsentirt den Staat gegenüber den
fremden Mächten und schliesst mit ihnen Verträge ab.
Des Königs Q-rossjährigkeit tritt gesetzmässig mit
seinem vollendeten 18. Lebensjahre ein. Er muss un-
bedingt der griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religion
angehören und leistet den Eid auf die Verfassung sowohl
mündlich als schriftlich. — Die Verfassung schreibt übrigens
genau vor, was im Falle einer Erledigung des Thrones zu
geschehen habe. Nach der Staatsverfassung (Ustav) vom
22. December 1888 (a. St.) ist die Königswürde in der
Familie Obrenovitsch erblich. —
— 85 —
Gegenwärtig ist König von Serbien Alexander I.'
aus dem Hause Obre novit seh.
Nachdem derselbe noch nicht grossjährig war (König
Alexander I. ist am 14. August 1876 geboren, daher noch
nicht 18 Jahre alt), so ernannte Milan I. anlässlich seiner
Abdankimg am 6. März 1889 (n. St.) eine Regentschaft,
welche jedoch Alexander I., unter Androhung von Waflfen-
gewalt, am 13. (1.) April 1893 gelegentlich eines Hofdiners
zur Demission zwang und sich , im Widerspruche zur
Staatsverfassung, gewissermassen selbst grossjährig erklärte.
Hierdurch wurde der erste Grund zu der heute in
Serbien herrschenden Lage gelegt Die eingetretene Miss-
Stimmung im Lande nĂĽtzte die rĂĽcksichtslos vorgehende
radikale Partei fĂĽr ihre Zwecke aus und zwang schliess-
lich den energischen jungen König zu dem Schritte, dass
er seinen Vater, den Exkönig Milan, — welcher mitt-
lerweile auch die serbische StaatsbĂĽrgerschaft abgelegt
haben soll, — an seine Seite nach Belgrad berief, wo der-
selbe am 21. Januar 1894 (n. St.) thatsächlich eingetroffen
ist und nunmehr, nach Entlassung des radikalen Ministe-
riums, an der Führung der Staatsgeschäfte einen hervor-
ragenden Antheil nehmen dĂĽrfte.
Die Situation in Serbien ist demnach in jĂĽngster Zeit
in dürren "Worten folgende : Der König ist noch nicht
grossjährig und Milan ist nicht mehr Träger der Krone,
daher ist die Regierungsthätigkeit Beider nicht im Ein-
klänge mit der Staatsverfassung, welche für den Fall einer
Erledigung des Thrones und einer Regentschaft alle Mass-
nahmen auf das Genaueste vorgesehen und festgesetzt hat,
welche jedoch ausser Acht gelassen wurden. Alexander I.
kann sich demnach augenblicklich nicht „von Gottes
Gnaden und durch den Willen des Volkes" König
von Serbien nennen, wie sich Milan vor seiner Abdankung
mit vollem Rechte genannt hatte.
Der sonst friedliebende, aber an den Grundfesten seiner
Staatsverfassung zähe festhaltende Theil des serbischen
— 86 —
Volkes ist nun durch diesen an der Spitze der Eegierung
bestehenden Widerspruch ebenfalls gereizt und dĂĽrfte daher
dem AnstĂĽrme der radikalen WĂĽhler noch weniger ge-
wachsen sein, als frĂĽher.
Mit dem 21. Jänner 1894 ist nun die Staatsverfassung
thatsächlich suspendirt und regiert König Alexander I. mit
seinem Vater Milan gewissermassen absolut; nachdem
auch die Volksvertretung (Skuptschina) auf unbestimmte
Zeit vertagt worden ist.
Dem König zur Seite steht der Ministerrath, in welchem
ein vom ihm ernannter Minister den Vorsitz fĂĽhrt. Der
König ernennt und entlässt die Minister. Wegen Hoch-
oder Landesverrath , Verletzung der Verfassung , dann
wegen eines dem Staate durch Pflichtvergessenheit, oder
aus persönlichem Interesse zugefügten Schadens kann ein
Minister in den Anklagezustand versetzt werden.
Bei Verhandlungen von besonderer Wichtigkeit fĂĽhrt
der König im Ministerrath persönlich den Vorsitz.
In Serbien giebt es acht Ministerien, nämlich: Aeusseres,
Inneres, Krieg, Justiz, Finanzen, Oeffentliche Arbeiten,
Kultus und Unterricht, dann Ackerbau und Handel.
Der Minister des Aeussern ist mit der Unter-
haltung der Beziehungen zu den fremden Mächten betraut.
Er verhandelt über die Verträge und Uebereinkommen
und ĂĽberwacht deren AusfĂĽhrung. Er verkehrt mit den
Vertretern Serbien's im Auslande und unterhält Beziehungen
zu den beim Könige beglaubigten fremden Gesandten und
diplomatischen Agenten. Er schĂĽtzt die serbischen Staats-
bĂĽrger und deren Interessen im Auslande. Ueberdies ist
der Minister des Aeussern auch Ordens-Kanzler.
Dieses Ministerium zerfällt in .zwei Abtheilungen,
nämlich : in eine politische und eine administrative.
Vom Minister des Aeussern sind auch die bei fremden
Mächten beglaubigten Vertreter Serbiens abhängig, welche
nachstehende Titel fĂĽhren : Ausserordentliche Gesandte und
bevollmächtigte Minister, dann Ministerresidenten, Ge^
— 87 —
Schäftsträger, endlich General-Konsuln, Konsuln und Vize-
konsuln.
Im Jahre 1888 unterhielt Serbien Gesandtschaften in
"Wien, Berlin, Petersburg, London, S>om, Konstantinopel,
Athen , und Bukarest. Es war beabsichtigt, aus wirth-
schaftlichen GrĂĽnden die Gesandtschaftsposten, mit Aus-
nahme jener von Wien, Petersburg und Konstantinopel,
aufzuheben.
Ausserdem befindet sich ein diplomatischer Agent in
Sofia, dann je ein besoldeter Generalkonsul in Budapest,
Skoplje undSalonik; während alle übrigen Generalkonsuln
und Konsuln Serbiens im Auslande Honorarkonsuln sind.
Am 5. Mai 1889 wurde auch in Monastir ein serbisches
Konsulat neu errichtet.
In Belgrad unterhalten: Oesterreich -Ungarn, Deutsch-
land, Frankreich, Russland (erst seit dem Feste der feier-
Kchen Salbung des Königs Alexander im Jahre 1889), Eng-
land, Italien, Rumänien, Belgien, die Türkei und Griechen-
land ausserordentliche Gesandte und bevollmächtigte,
Minister, hingegen die vereinigten Staaten (und bis 1889
auch Eussland) nur einen Minister-Residenten und Bulgarien
einen diplomatischen Agenten.
Ausserdem giebt es in Belgrad je einen österreichisch-
ungarischen und italienischen Konsul und in Nisch je
einen österreichisch-ungarischen, italienischen, französischen
und tĂĽrkischen Vizekonsul.
Der Minister des Innern sorgt fĂĽr den Schutz
der Person und des Eigenthums, für die öflfentliche Ge-
sundheitspflege und den Gesundheitsdienst. Er wacht
ĂĽber die AusfĂĽhrung des Vereins- und Versammlungs- dann
des Press- und Kolportage-Gesetzes. Er ist mit der Ein-
berufung der Skuptschina und mit der Leitung der Wahlen
fĂĽr dieselbe betraut.
Die Staatspolizei, mit der ihr zur VerfĂĽgung stehenden
Gendarmerie , untersteht verfassungsgemäss seinem Be-
fehle.
— 88 —
Das Ministerium des Innern zerfällt in eine Sanitäts-
und eine Polizei-Abtheilung.
Die Ministerien des Krieges, der Justiz, der
Finanzen und öffentlichen Arbeiten; dann jenes
fĂĽr Kultus und Unterricht, sowie das Ministerium
fĂĽr Ackerbau und Handel werden in den diesen
Verwaltungszweigen speziell gewidmeten Kapiteln zur Be-
sprechung gelangen.
Ausser dem Ministerium, steht dem Könige noch ein
„Staatsrath" zur Seite, welcher aus dem ehemaligen
^Senate" hervorgegangen ist.
Im Jahre 1835 wurde durch die Verfassung und 1838
durch das von der Pforte herausgegebene organische Statut
dem damaligen Fürsten ein „Senat" zur Seite gestellt,
welcher gewissermassen eine ununterbrochene juristische
Vertretung der Volksinteressen zur Aufgabe hatte und
gleichzeitig an der Gesetzgebung des Landes und an der
Kontrolle der Staatsverwaltung theilnehmen sollte.
Dieser Senat wurde im Jahre 1861 umgestaltet und be-
stand damals aus einem vom FĂĽrsten auf Lebenszeit er-
nannten Vorsitzenden, aus dessen Stellvertreter, dann dem
Thronfolger nach erlangter Q-rossjährigkeit und 17 eben-
falls vom FĂĽrsten ernannten Mitgliedern, welche mindestens
das 85. Lebensjahr ĂĽberschritten und durch 10 Jahre im
Staatsdienste mit Auszeichnung verwendet worden sein
mussten.
Einen untrennbaren Bestandtheil des Senats bildete
die oberste Kontrollbehörde, welche aus einem Vorsitzenden
und zahlreichen Rechnungsbeamten zur Prüfung der öffent-
lichen Einnahmen und Ausgaben, bestand.
Bei der im Jahre 1869 stattgehabten Verfassungs-
änderung (zur Zeit der Regentschaft: Blaznavac, Ristitsch
und öavrilovitsch) wurde der Senat in einen „Staats-
rath** umgewandelt. Derselbe bildet nach dem Staats-
oberhaupte die zweite Obrigkeit im Lande.
Seine Mitglieder wurden bis zur Abänderung der Ver-
— 89 —
fassung ijn Jahre 1889 durch den König ernannt. Sie
gehören zu den besoldeten Staatsbeamten. Ihre Zahl durfte
nie geringer sein, als 11 und nicht höher als 15. Der
König ernannte einen Vorsitzenden, — jedoch nicht mehr
auf Lebensdauer, — und dessen Stellvertreter.
Seit 1889 werden die Mitglieder des Staatsrathes —
jetzt 16 — gewählt. Hierfür werden von der königlichen
Regierung 8 und von der Skuptschina 16 Kandidaten vor-
geschlagen. Aus diesen 24 Kandidaten werden sodann
erst die 16 Staatsräthe gewählt.
Staatsrat h soll nur Jener werden, der in Serbien ge-
boren oder gesetzmässig naturalisirt und 35 Jahre alt ist,
femer soll er wenigstens 10 Jahre lang gedient haben
und liegende Güter in Serbien besitzen, oder eine Fakultät
absolviert haben. In der jĂĽngsten Zeit hat die radikale
Partei mehrere junge Lehrer von Untergymnasien, trotz
des Protestes der Liberalen, in den Staatsrath gewählt.
Der Staatsrath hat bei Weitem nicht mehr die aus-
gedehnten und nicht hinlänglich klar begrenzten Befug-
nisse und Vorrechte des früheren Senats. — Er giebt seine
Ansicht ĂĽber alle ihm von der Regierung vorgelegten
Fragen; er bearbeitet und prĂĽft die Q-esetzvorlagen und
die Verwaltungsvorschriften ; er entscheidet ĂĽber die Klagen
gegen ministerielle Entscheidungen in Verwaltungsange-
legenheiten, sowie auch bei Competenzstreitigkeiten zwischen
den Verwaltungsbehörden selbst; er genehmigt die Ver-
wendung von Staatsmitteln für öffentliche Arbeiten, falls
hiedurch der den einzelnen Ministerien bewilligte Kredit
ĂĽberschritten werden sollte; er entscheidet ĂĽber die aus-
nahmsweise Zulassung zum serbischen StaatsbĂĽrgerrecht;
er ermächtigt die Regierung zur Auftiahme von Staats-
anlehen; er entscheidet ĂĽber die Besteuerung der Kreise,
Bezirke und Gemeinden, wenn deren Höhe jenen Betrag
ĂĽberschreiten sollte, bis zu welchem das Gesetz die Ver-
waltungsbehörden ermächtigt; er genehmigt die von Kreisen,
Bezirken und Gemeinden beabsichtigte Aufiiahme von An-
— 90 —
lehen, sowie auch den Verkauf der diesen gehörenden
öffentlichen Güter; er entscheidet ob im Interesse der
allgemeinen NĂĽtzlichkeit , im Eahmen der bestehenden
Gesetze, eine Enteignung ausgesprochen werden soll; femer
ertheilt er in aussergewöhnlichen Fällen die Bewilligung
von VorschĂĽssen aus der Staatskasse und ausnahmsweise
auch aus der Uprava fondova; er entscheidet ĂĽber die
Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen der Staats-
kasse ; schliesslich kann der Staatsrath von dem Rechnungs-
höfe die nöthigen Berichte und Aufklärungen über die
Staatsrechnungen verlangen.
Man sieht aus dem Vorstehenden, dass der Staatsrath
zwar nicht mehr einen immer tagenden Ausschuss der
Volksvertretung darstellt, wie dies beim frĂĽheren Senate
der Fall war, dass derselbe jedoch ein zwischen der Krone
und dem Ministerium stehendes berathendes und ĂĽber-
wachendes Mittelglied der Eegierungsgewalt vorstellen
soll und in diesem Sinne mit ähnlichen Einrichtungen in
andern Staaten kaum verglichen werden kann.
Die Skuptschina oder Nationalversammlung (eigent-
lich Volksvertretung) war bei den Serben seit jeher das
Mittel, durch welches das an seiner Freiheit zähe fest-
haltende Volk seinen Einfluss auf die gesammte Eegierungs-
thätigkeit im Lande geltend machte. Man könnte sagen,
dass diese konstitutionelle Einrichtung so alt sei, wie die
serbische Nation selbst und es soll die Skuptschina selbst
während der Türkenherrschaft wiederholt heimlich zu-
sammenberufen worden sein, um die Volksinteressen be-
rathen zu können.
Ehemals war dieselbe eine mehr patriarchalische Ver-
sammlung der Aeltesten und Angesehensten des Volkes.
Im Jahre 1848 trat die Skuptschina zum ersten Male,
nach einem wieder in Wirksamkeit getretenen Wahlgesetze
zusammen und verlangte dieselbe nun ihre regelmässige
Einberufung nach je drei Jahren. Der damalige FĂĽrst
Alexander Karadjordjevitsch versprach ein diesbezĂĽgliches
— 91 —
Gesetz zu erlassen, welches jedoch thatsächlich niemals
erschienen ist. — Die erst zehn Jahre später wieder ein-
berufene Skuptschina entthronte diesen FĂĽrsten und schloss
die ganze Familie Karadjordjevitsch von der Thronfolge
aus; worauf der alte verbannte Milosch Obrenovitsch zur
Uebemahme der Regierung zurĂĽckberufen wurde. Unter
dessen Nachfolger, dem FĂĽrsten Michael erschien das
durchgesehene Verfassungsstatut, laat welchem nun die
Skuptschina alle 3 Jahre regelmässig zusammentreten sollte;
jedoch konnte sie bei wichtigen Anlässen auch ausser
diesem Termine einberufen werden.
Der Skuptschina stand das Recht zu, nicht nur die
ihrer Genehmigung von der Regierung vorgelegten Gesetz-
entwĂĽrfe zu prĂĽfen und zu berathen, sondern solche auch
selbst anzuregen. Ohne ihre Zustimmung sollten weder
die Verfassungs- noch die Steuergesetze abgeändert werden.
Der von der Skuptschina gewählte Ausschuss prüfte
die abgelaufene Budgetperiode.
Wähler war jeder Steuerzahler, folglich fast ausnahms-
los jeder Serbe.
Wählbar wurde er jedoch erst nach erreichtem
30. Lebensjahre.
Den Vorsitzenden und die Sekretäre der ordentlichen
Skuptschina wählte der Fürst selbst. Auf je 10,000 Seelen
entfiel ein Abgeordneter (Skuptschinar).
Im Staatsdienste befindliche Beamte und Militärs
hatten weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.
Hierdurch wurde die Skuptschina ein rein demo-
kratisches Parlament. Die Skuptschina-Mitglieder ge-
nossen volle Immunität und bezogen ein Taggeld von
5 Dinar (Franks) in Gold.
Im Jahre 1869 wurden die gesetzlichen Bestimmungen
ĂĽber die Skuptschina folgendermassen festgesetzt:
Es giebt eine grosse und eine gewöhnliche
Skuptschina.
Die Abgeordneten för die grosse Skuptschina werden
— 92 -
vom Volke gewählt und zwar ist deren Zahl vier Mal so
gross, als jene der gewöhnlichen Skuptschina.
Die grosse (Velika) Skuptschina wird in folgenden
Fällen einberufen:
1) Zur Wahl eines Monarchen, falls der regierende,
ohne männliche gesetzmässige Nachkommen zu hinter-
lassen, gestorben wäre, und um für den Nachfolger die
Civilliste festzustellen.
2) Um in den vom Gesetze festgesetzten Fällen
die Regentschaft einzusetzen und deren Mitglieder zu
wählen.
3) FĂĽr eine Aenderung der Verfassung.
4) Im Falle der Nothwendigkeit einer Veräusserung
oder Vertauschung von Theilen des Staatsgebietes;
endlich
5) in allen jenen Fällen, wo es der Monarch in An-
gelegenheiten von besonderer Wichtigkeit für nöthig hält,
diese Körperschaft um ihren S>ath zu fragen.
Für die gewöhnliche" Skuptschina, welche bis zum
Jahre 1888 durchschnittlich 180 Mitglieder zählte, wählte
jeder Bezirk und jede Kreisstadt fĂĽr sicJi so viele Ab-
geordnete, dass auf je 3000 Steuerzahler je ein Volks-
vertreter entfiel.
Für je 3 gewählte Volksvertreter, ernannte der König
einen Abgeordneten „aus den durch ihre Bildung oder
Erfahrung in öffentlichen Angelegenheiten hervorragenden
Personen". Somit waren ein Viertel der Abgeordneten,
nämlich 45, vom Könige ernannt.
Das Wahlrecht war von 1869 bis 1888 folgendermassen
festgesetzt: Jeder grossjährige, und direkte Steuern zahlende
Serbe war Wähler. Jeder Wähler, der das 30. Lebensjahr
erreicht hat, war wählbar; wenn er wenigstens 30 Dinar
Steuern zahlt.
Die Beamten, Offiziere, Advokaten und die Mitglieder
des ordentlichen Klerus waren vom aktiven und passiven
— 93 —
Wahlrecht ausgeschlossen ; sie konnten jedoch vom Könige
zu Abgeordneten ernannt werden.
Die vom Könige ernannten Abgeordneten repräsentirten
ge Wissermassen dasjenige, was man in den Parlamenten
anderer StaÄten mit dem Namen „Oberhaus" oder „Herren-
haus'' bezeichnet, mit dem Unterschiede jedoch, dass die
serbischen Pairs ihre Sitzungen mit dem Hause der Ge-
meinen, nämlich mit den vom Volke selbst gewählten
Vertretern, vereint hielten.
Es ist unzweifelhaft, dass eine solche Einrichtung ge-
wissermassen den Keim bĂĽdet, aus welchem sich vielleicht
auch im Königreiche Serbien in nicht gar femer Zeit das
Zweikammer-Parlament herausgebildet hätte, was gewiss
zur leichteren Verständigung und besseren Vermittlung,
zwischen der Krone und dem Volke bei entstandenen
Gegensätzen, wesentlich beigetragen hätte.
Es würde, gemäss dem Prinzipe des Zweikammer-
Systems, in der welch' immer Namen habenden oberen
Kammer, ein konservatives Gegengewicht gegenĂĽber
der unteren Skuptschina-Kammer gebildet; auch wäre dem
BedĂĽrfnisse Rechnung getragen, wichtige und insbesondere
politische Fragen durch zwei verschiedene Körperschaften
wiederholt und gründlich zu erörtern und schliesslich
wĂĽrde das jeder Abstimmung zu Grunde liegende Majori-
tätsprinzip bedeutend gemildert werden.
Nun ist aber, wie wir weiter unten sehen werden,
das Recht des Königs, Abgeordnete selbst zu ernennen,
seit 1889 überhaupt gänzlich aufgehoben.
Die Skuptschina übt gemeinsam mit dem Könige
die gesetzgebende Gewalt aus. Kein Gesetz kann ohne
ihre Zustimmung erlassen, abgeschafft oder auch nur ab-
geändert werden. Sie hat weiter die ihr von der Re-
gierung unterbreiteten Vorlagen und ebenso den Budget-
entwurf zu berathen. Die Regierung kann einen Gesetz-
entwurf zurĂĽckziehen, so lange darĂĽber die Skuptschina
noch nicht endgiltig abgestimmt hat.
— 94 —
Wenn die Skuptschina eine Gesetzvorlage verworfen
hat, so kann dieselbe seitens der Regierung in der näclist-
folgenden Sessionsperiode neuerdings unverändert vorge-
legt werden.
Ohne Genehmigung der Skuptschina kann der Staat
kein Anlehen aufnehmen. Sollte der Staat genöthigt sein,
eines aussergewöhnlichen und dringenden Bedürfnisses
halber ausserhalb der Sessionsperiode ein Anlehen aufzu-
nehmen, so muss die Skuptschina zu einer ausserordent-
lichen Sitzung einberufen werden.
Die Skuptschina kann schriftliche Klagen ĂĽber Ange-
legenheiten annehmen, welche Gegenstand einer ministe-
riellen Entscheidung waren; jedoch kann sie die Be-
schwerdeführer nicht persönlich empfangen.
Die Minister können den Skuptschina-Sitzungen bei-
wohnen und an deren Berathungen theilnehmen; sie mĂĽssen
angehört werden, so oft sie das Wort verlangen.
Der König kann Oommissäre bestimmen, um der
Skuptschina entweder im Vereine mit den Ministem, oder
in deren Vertretung die auf den Verhandlungsgegenstand
Bezug habenden Aufklärungen zu ertheilen. Es dürfen
jedoch weder die Minister noch derlei Oommissäre an der
Abstimmung theilnehmen.
Ein Abgeordneter darf, wegen der von ihm in der
Skuptschina abgegebenen Stimme, unter gar keinem Ver-
wände zur Rechenschaft gezogen werden.
Nur wenn ein Abgeordneter die Person des Königs,
ein MitgKed der königlichen Familie, dann die Skuptschina
selbst oder einzelne Abgeordnete derselben beleidigt; so
kann der Vorsitzende die Sitzung aufheben und in der
nächsten die Ausschliessung des BetreflFendcn auf eine be-
stimmte Zeit beantragen.
Ausser dem Falle eines Verbrechens, oder offenkun-
digen Vergehens gegen die Gesetze, kann ein Abge-
ordneter fĂĽnf Tage vor Beginn der Sessionsdauer und
— 95 —
während derselben weder verhaftet noch vor ein Q-ericht
gestellt werden.
Die Skuptschina wird seit 1869 in der Regel jedes Jahr
einberufen; doch kann sie auch, bei dringender Veran-
lassung, zu einer ausserordentlichen Session einberufen
werden.
Der König beruft, eröffnet und schliesst die Skupt-
schina. Er bestimmt den Ort (in der Regel Belgrad,
Nisch oder Kragujevac) und den Zeitpunkt ihrer Versamm-
lung. Er kann die Skuptschina nach ihrem Zusammentritt
auf einige Zeit vertagen, doch muss gleichzeitig die Dauer
der Vertagung festgesetzt werden und diese darf den Zeit-
raum von 6 Monaten nicht ĂĽberschreiten.
Der König kann auch die Skuptschina auflösen und
Neuwahlen ausschreiben.
Diese mĂĽssen jedoch binnen 4 Monaten stattfinden
und die neugewählte Skuptschina muss, spätestens 6
Monate nach Auflösung der vorherigen, einberufen werden.
Jeder Verhandlungsgegenstand muss vor der Berathung in
der Skuptschina selbst der PrĂĽfung durch einen oder
mehrere AusschĂĽsse unterzogen werden.
Zur Beschlussfähigkeit der Skuptschina ist die An-
wesenheit von mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder
erforderlich.
Ueber die Annahme oder Verwerfung eines Be-
rathungsgegenstandes entscheidet die absolute Stimmen-
mehrheit. Die Abgeordneten können nur persönlich und
öffentlich abstimmen.
Die Skuptschina hat nur mit den Ministem zu ver-
kehren. Ihre Sitzungen sind öffentlich; jedoch kann auf
Verlangen des Vorsitzenden oder eines Ministers, beziehungs-
weise Regierungskommissars, die Verhandlung auch geheim
gefĂĽhrt werden.
Niemand darf bewaffiiet, weder in den Verhandlungs-
saal, noch in die Einfassung des Sitzungsgebäudes ein-
treten.
— 96 —
Schon ungefähr seit dem Jahre 1880 war die jeweilige
Opposition bestrebt eine Aenderung der Verfassung durch-
zusetzen. Die Radikalen gingen hierin am weitesten und
verlangten eine der englischen nachgebildete Verfassung.
Bis zum Ende des Jahres 1887 (damals ĂĽbernahm General
Sava Grujitsch die Bildung eines rein radikalen Kabinets)
hatten schon zwei Skuptschinen den Wunsch nach einer
Verfassungsänderung ausgesprochen, so dass es daher nur
mehr von dem BeschlĂĽsse einer dritten Skuptschina ab-
hing, ob die Aenderung wirklich vorgenommen werden
sollte. Alle Parteien waren damals darin ziemlich einig,
dass die Bestimmung der alten Verfassung (ĂĽstav) vom
Jahre 1869, nach welcher es der B^gierung — oder viel-
mehr dem Könige — freistand, ein Viertel der Abgeord-
neten selbst zu ernennen, verwerflich sei; da hierdurch
jede wie immer geartete Regierung der Majorität beinahe
immer sicher sein musste, dass somit die Skuptschina nie-
mals genau den Volkswillen darstellte.
Der Zwist des damaligen Königs Milan mit seiner
Gemahlin Natalie Keschko und die am 24. Oktober 1888
durch den Belgrader Metropoliten bewirkte Trennung der
königlichen Ehegatten gaben den unaufhörlichen Wühlereien
der ehrgeizigen ParteifĂĽhrer neue Nahrung, so dass sich
Milan bewogen fand, zur Beruhigung der GemĂĽther und
hauptsächlich um die erschütterte Stellung seiner Djniastie
zu befestigen, einen aus allen Parteien gebildeten National-
ausschuss zusammenzuberufen, welcher eine neue Ver-
fassung ausarbeitete.
Darauf wurde die grosse Skuptschina gewählt
und einberufen, welche — obwohl weit überwiegend
aus Radikalen bestehend — dennoch die neue Ver-
fassung am 22. Dezember 1888 annahm, die nun verkĂĽndet
wurde.
Dieselbe räumte dem Volke wichtige Rechte ein, be-
stimmte aber auch die Stellung und die Machtbefugnisse
der Krone genauer, wodurch dieselben allerdings mehrfach
— 97 -
eingeschränkt wurden; — aber dafür war wenigstens die
Sicherheit der Dynastie Obrenovitsch gewährleistet! —
Kaum zweieinhalb Monate nach diesem fĂĽr die Ver-
fassungsgeschichte Serbiens hochwichtigen Schritte, legte
Milan am 6. März 1889 die Königskrone nieder.
Die wichtigsten Punkte der am 22. Dezember 1888
(3. Jänner 1889) in's Leben gerufenen neuen Verfassung
bedeuten fast durchgehends eine Einschränkung der souve-
ränen Macht der Krone.
So kann der König die Mitglieder des Staatsraths
nicht mehr aus eigener Machtvollkommenheit ernennen,
sondern er kann der Skuptschina nur 8 Staatsraths-Kandi-
daten zur Wahl vorschlagen, während die Skuptschina
selbst 16 solche Kandidaten aufstellt. Aus diesen 24
Kandidaten werden nun die 16 Staatsräthe erst gewählt.
Weiter beseitigt die neue Verfassung das bisher dem
Könige gewahrte Recht 45 Abgeordnete (ein Viertel der
gesammten Mitglieder) der Skuptschina aus den intelli-
genteren Kreisen der Bevölkerung selbst zu ernennen, wo-
durch der frĂĽhere Einfluss der Regierung auf die Ver-
handlungen in der Vertretung vollkommen ausgeschlossen
erscheint. Es ist klar, dass eben dieses weittragende Zu-
geständniss die radikale Partei absolut angestrebt hatte
und mit allen Mitteln erreichen wollte.
Ferner wird jetzt der Skuptschina das Recht einge-
räumt, über alle Verträge befragt zu werden, welche eine
Belastung des Volkes oder eine Veränderung der politischen
Rechte mit sich bringen.
Die Wahlen fĂĽr die Skuptschina sind jetzt im ganzen
Lande vollkommen direkte; und zwar im Gegensatze zu
den frĂĽheren, wo jeder Kreis und jeder Bezirk eine ge-
wisse normirte Anzahl von Abgeordneten durch gewählte
Wahlmänner zu wählen hatte. Der Oensus ist nun 30
Dinar (Franks) unmittelbare Steuer und 30 Lebensjahre.
Beamte , nichtaktive Offiziere , Advokaten und Geistliche
können jetzt auch gewählt werden. Die Abstimmung ist
Anton Tnma, Serbien. <
— 98 -^
geheim. FĂĽr den sehr komplizirten "Wahlvorgang musste
das Ministerium eine Million rother und weisser Kugeln
anschaffen. Dieselben mĂĽssen von Grummi oder Kautschuk-
masse gemacht sein, damit deren Einwurf in die Wahlurne
ohne Schallerzeugung möglich sei.
Zu wählen sind jetzt nur 130 Abgeordnete, somit um
die 45 ehemals vom König ernannten Skuptschina-Mit-
glieder weniger.
Es kommt nunmehr ein Abgeordneter auf circa 160,000
Seelen der Gesammtbevölkerung. — Bei demselben Ver-
hältnisse würden beispielsweise die Österreich-ungarischen
Parlamente zusammen etwa 3000 Abgeordnete haben
mĂĽss^en.
Nachdem also auch die intelligenteren Kreise der
Bevölkerung, welche früher von der Wahl ausgeschlossen
waren, gewählt werden konnten; so stellte sich die äussere
Physiognomie der am 1./13. Oktober 1889 auf Grund der
neuen Verfassungsgesetze zusammenberufenen Skuptschina
wesentlich anders dar, als dies vorher gewöhnlich der
Fall war.
In früheren Jahren dominirte die nationale, bäuerliche
Tracht, weil die alte Verfassung eben den grössten Theil
der Intelligenz von der Gesetzgebung ausschloss und die-
selbe einer Bauernversammlung ĂĽberlassen hatte.
Jetzt herrscht im Sitzungssaale der Skuptschina die
städtische Kleidung vor und ist die Intelligenz genügend
vertreten.
Das neue Wahlgesetz bestimmt auch, dass jeder fĂĽnfte
Abgeordnete akademische Bildung besitzen und eine Hoch-
schule mit Erfolg besucht haben soll.
Diese neuartige Zusammensetzung gab der ersten
Skuptschina im Jahre 1889 ein höheres geistiges Gepräge.
Damit ist gesagt, dass die neue Verfassung der Volksver-
tretung schärfere Waffen in die HAnd drückt, während die
Krone gleichzeitig auf die frĂĽhere Einflussnahme in der
— 99 —
Skuptschina verzichtete, somit gewissermassen dem Volke
entwafifnet gegenüberstellt ! —
Sehr bemerkt wurde in dieser neuartigen Skuptschina-
sitzung die Anwesenheit des Generals Leschjanin als ge-
wählten Abgeordneten und die starke Vertretung des
priesterlichen Elements, welches zehn Abgeordnete um-
fasst, während es früher beinahe ganz fehlte.
Die Radikalen, unter der Leitung von Nikola Paschitsch,
verfĂĽgten in dieser ersten Skuptschina ĂĽber eine erdrĂĽckende
Majorität von 102 Stimmen.
Nachdem die bäuerlichen Radikalen mit ihrem Streben,
an den Beamtengehalten und an der Armee zu sparen, um
desto weniger Steuern zu zahlen, lange nicht so gefährlich
für geordnete Verhältnisse sind, als die radikale Intelligenz,
welche ihre sozialdemokratischen — und mitunter auch
anarchistischen Ideen vom Auslande mitgebracht, oder durch
schlechtverstandene LektĂĽre erworben hat; so war es nur
natĂĽrlich, dass Serbien in den letzten vier Jahren zu keiner
Ruhe kommen konnte und dass schliesslich solche Um-
wälzungen eintreten mussten, wie jene vom 21. Jänner
1894. —
IV. Kapitel
Innere Verwaltung. (Eintheilung , Kreise, Bezirke, Ge-
meinden, Zadruga oder Hauskommunion).
Bis zur Verfassungsänderung im Jahre 1889 war
Serbien in 21 Kreise eingetheilt, welche in 69 Bezirke
zerfielen. Ausserdem bildeten die Landeshauptstadt Belgrad
und die Bergstädt Majdanpek besondere Distrikte.
Nach der neuen Eintheilung bestehen dermalen 15^
Kreise, nämlich: Valjevo, Vranja, Kragujevac, Kra-
jina (Hauptort Njegotin), Kruschevac, Morava (Haupt-
ort Tschatschak), Pirot, Drina (Hauptort Loznica), Donau
(Hauptort Smederevo), Poscharevac, Eudnik (Hauptort
GornjiMilanovac), Tim ok (Hauptort Knjaschevac), Toplitza
(Hauptort Nisch-Prokuplje ?), Uschitze und CrnaReka
(Hauptort : Zajetschar). Die Landeshauptstadt Belgrad und
die Bergwerks-Colonie Majdanpek haben ihre eigene Ver-
waltung beibehalten.
Der Flächeninhalt und die Einwohnerzahl der einzelnen
Kreise wurden im II. Kapitel unter den statistischen
Notizen spezifiziert.
Unter den Vorschlägen für eine Aenderung der poli-
tischen Eintheilung Serbiens befand sich auch das Projekt
einer zu Beginn des Jahres 1888 zusammengesetzten
Commission , welche unter dem Präsidium des Generals
Ljeschjanin beantragte, dass die bestandenen 21 Kreise
— 101 —
vollkommen aufgelassen werden sollten und die 69 Bezirke
auf 40 zu reduziren wären. Ferner sollte das ganze Land
in 5 Gouvernements abgetheilt werden, die von Gouver-
neuren zu verwalten gewesen wären.
Dieses Projekt, welches dem Wunsche der radikalen
Landbevölkerung gemäss die Verwaltung wesentlich ver-
einfacht und eine bedeutende Beduzirung des Beamten-
status zur Folge gehabt hätte, wurde nicht angenommen.
In der nun zu Kraft bestehenden politischen Ein-
theilung des Landes hat jeder Kreis eine mehr autonome
Verwaltungsbehörde und ist jedem derselben auch ein
Kreisgericht beigegeben.
Durch die neue Verfassung vom Jahre 1889 wurde
auch die Autonomie der Gemeinden gegen frĂĽher wesentlich
erweitert.
Jeder Kreis hat einen Kreisvorsteher (Natschelnik)
und jeder Bezirk einen Bezirksvorsteher (Sreski-natschelnik).
Jede Kreisbehörde zerfallt in eine Abtheilung für
Finanz-, Oeffentliche Arbeits-, Gesundheits-, Cultus,- Unter-
richts- und Polizei-Angelegenheiten.
Die Kreis- Vorsteher korrespondiren direkt mit allen
Ministerien , Verwaltungsbehörden und Gerichten des
Landes.
Zur Versehung des öffentlichen Sicherheitsdienstes und
zur Exekutive ĂĽberhaupt, stehen den Kreis- und Bezirks-
Vorstehem sogenannte Panduren (Gendarmen) zur Ver-
fĂĽgung
Jeder Bezirk umfasst eine verschiedene Anzahl von
Gemeinden, welche ganz gleiche Rechte gemessen; nur
die Stadtgemeinde Belgrad macht hievon insofern eine
Ausnahme, als die Belgrader Polizei eine Staatsinstitution
ist und in den Händen der königlichen Präfektur liegt.
Jede Gemeinde (Optschina) hat einen Gemeindevor-
steher (Kmet) und eine Art Friedensgericht von drei
Richtern, welches in Civil-Angelegenheiten bis zum Betrage
von 200 Dinars rechtliche ürtheile fällen darf.
— 102 —
Die Gemeinde wählt ihren Gemeinderath selbst. Dessen
"Wirkungskreis ist ein ausgedehnter. Er veröflfentlicht die
Gesetze, welche ihm vom Bezirksamte ĂĽbermittelt werden.
Ihm obliegt femer die Einhebung der direkten Steuern,
die AusĂĽbung der Polizeigewalt, die Anstellung und Ab-
setzung der Gemeindebeamten und die XJeberwachung des
Gemeinde- (Friedens-) Gerichtes. Von den Gemeinderäthen
ist jeder zum Erscheinen in der ausgeschriebenen Sitzung
verpflichtet, widrigenfalls er in eine Geldstrafe verfällt.
Alle Entscheidungen des Gemeinderathes werden • mit
Stimmenmehrheit gefällt.
Die Gemeinde selbst erhebt die Steuern. Die gewöhn-
lichen Steuern (porez) werden von jedem Einwohner nach
der mittleren Schätzung seines Einkommens gezahlt; die
Schätzung wird vom Gemeinderathe vorgenommen.
Der mittlere Steuerbeitrag beträgt 30 Dinar (Franks)
per Kopf; die Armen zahlen mindestens 1 Dinar, die Wohl-
habenden mitunter bis zu 400 Dinars jährlich.
Die Stadt-Munizipalitäten haben gleich den Gemeinden
das Recht, fĂĽr GemeindebedĂĽrfiiisse die obige Kopfsteuer
um ein Fünftel der Gesammtschätzung zu erhöhen.
Interessant ist in dieser Beziehung, was Emil von
Lavelaye (Die Balkanländer 1888), auf Grund genauer Be-
weisstücke über die jährliche Steuerleistung eines Belgraders
mittheilt. Sein Gewährsmann gehört der 11. Steuerklasse
an, deren es 40 giebt.
Er zahlt im Ganzen 58,80 Dinar (Franken). Davon
werden eingezogen 30,32 Dinar direkt fĂĽr den Staat, 2,50
für die Schulen, 1,60 für die Krankenhäuser, 2 für die
Geistlichkeit, 13,48 fĂĽr die Gemeinde, 1,90 fĂĽr die Armen,
1 Frank für militärische Zwecke, 1 Frank für die Erwerbs-
unfähigen und 4 Franken zur Tilgung der Staatsschuld.
Es ist ein grosser Vortheil, dass jeder Steuerzahler
genau weiss, wofĂĽr er eigentlich zahlt. In England wird
in gleicher Weise verfahren.
Die Dorfgemeinden und die Munizipalitäten müssen
— 103 —
den jährlichen Gemeindehaushalt (Budget) entwerfen und
dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorlegen.
Um ĂĽber irgend eine Angelegenheit entscheiden zu
können, bedarf es der Anwesenheit von mindestens drei
Mitgliedern des Gemeinderathes.
Die Nebensteuern (priresi) werden durch das Gesetz
geregelt.
Die Gemeinden haben jedoch das Recht fĂĽr Gemeinde-
bedürfnisse aussergewöhnliche Steuern bis zur halben Höhe
dieser staatlichen Nebensteuem zu erheben. — Um noch
höhere Gemeindesteuern ausschreiben zu können, muss die
Gemeinde die Genehmigung des Finanzministeriums ein-
holen.
Die Gemeinden haben das Kecht einen Theil des
liegenden Gemeindebesitzes an arme Familien zu ĂĽber-
lassen. Diese GĂĽter gehen nach Ablauf von 15 Jahren in
den Besitz der damit betheilten FamiUe ĂĽber, dĂĽrfen aber
während dieses Zeitraumes nicht veräussert werden.
Ausländer, welche sich als Ansiedler in Serbien nieder-
lassen, erhalten ebenfalls unentgeltlich Ländereien ; jedoch
hängt deren Nutzniessung von dem mit der Regierung ab-
geschlossenen Vertrage ab.
Niemals hat aber weder ein Neuangesiedelter noch
ein serbischer Bauer das Recht seinen ganzen Grundbesitz
zu veräussem ; denn mindestens 5 Morgen Grund und Boden
bleiben unverkäuflich, weil sie der ganzen Familie und
nicht einer einzelnen Person gehören. Diese Einrichtung
stammt aus grauer Vorzeit und schĂĽtzt den kleinen Grund-
besitz vor gänzlicher Verarmung.
Auf Grund eines Gesetzes vom Jahre 1873 und einer
darauf Bezug habenden ministeriellen Verordnung vom
Jahre 1874 dĂĽrfen Landwirthe, Handarbeiter u. dgl. die
EinrichtungsstĂĽcke, Werkzeuge und ĂĽberhaupt die zur Aus-
übung ihres Berufes unentbehrlichen Gegenstände, sowie
auch die Zugthiere, Pflüge Karren etc. nicht veräussem.
Ebensowenig darf die zur Ernährung der eigenen Familie
— 104 —
bis zur nächsten Ernte erforderliche Menge an öetreide
und Vieh verkauft werden. Alle diese Dinge werden vom
Gesetze als Gemeingut der Familie und nicht als persön-
liches Eigenthum betrachtet.
Dank dieser patriarchalischen Einrichtungen
giebt es in Serbien, insbesondere auf dem Lande
thatsächlich keine Armen, sondern nur mehr oder
minder Bemittelte.
Wahrlich, in dieser Beziehung könnte Serbien für
manchen Grossstaat als Muster hingestellt werden.
Ueberdies giebt es in Serbien noch eine Einrichtung,
welche in der ganzen Welt einzig dastehen dĂĽrfte Mit
Ausnahme von Belgrad, ist jede Gemeinde verpflichtet,
einen Gemeindespeicher zu unterhalten, in welchen
jeder Steuerzahler nach der Ernte 150 Oka (etwa 195
Kilogramm) Mais oder sonstiges Getreide hinterlegen muss.
Aus diesem Speicher erhält die Bevölkerung zur Zeit der
Hungersnoth, bei Krieg oder sonstigem Missgeschicke,
Lebensmittel ausgefolgt.
Für gewöhnlich beträgt dieser Reservevorrath in den
Gemeindespeichem des ganzen Königreiches mehr als
50 Millionen Oka oder etwa 65 Millionen Kilogramm Ge-
treide. Diese Vorräthe stehen unter der Aufsicht und
Controlle einer eigenen Abtheilung im Finanzministerium.
Die Grundlage einer gesunden Gemeindeverwaltung
bildet das auf alterthĂĽmliche Sitten des Volkes basierte
Familienleben.
Auf dem Lande findet man noch grösstentheils die
Zadruga oder Haus-Communion, deren Einrichtung sich
seit dem ersten Erscheinen der Serben an der Donau nur
wenig verändert hat.
Die Zadruga ist eine freiwillige Vereinigung von
mehreren Verwandten von väterlicher Seite, welche
unter der Autorität des Stareschina (Aeltesten), des
Vaters oder Grossvaters, von dem sie alle abstammen, zu-
sammenleben.
— 105 —
Die Zadruga's sind vom Gesetze anerkannt, welches
diese spezifisch südslawische Einrichtung als „eine auf
Verwandtschaft gegrĂĽndete Gemeinschaft des Lebens und
und des Besitzes** definirt.
Die GrundstĂĽcke, die Arbeiten und das Einkommen,
alles ist in der Zadruga gemeinschaftlich. Der Staresohina
leitet und verwaltet die Gemeinschaft, ohne nöthig zu
haben fĂĽr seine Handlungen immer die Zustimmung aller
Mitglieder einzuholen. Jedes Mitglied der Zadruga hat
seine bestimmten Aufgaben und Verpflichtungen. Die
verheiratheten weiblichen Mitglieder halten eine nach der
anderen ihren Wochendienst. Den Frauen obliegt auch
die Sorge fĂĽr die Kinder, die Hausordnung, die Broter-
zeugung und ĂĽberhaupt die Zubereitung der Kost.
Der Stareschina besitzt ĂĽber aUe Mitglieder der Za-
druga die moralische Autorität eines römischen „pater
familias". Er hat das Recht der Bestrafting ĂĽber alle
noch nicht grossjährigen Kinder und ist ihr natürlicher
Vormund, falls sie Waisen werden sollten.
Wenn der Stareschina nicht mehr fähig ist die Za-
druga zu leiten, so überträgt er seine Macht (stareschinstvo)
nicht immer auf den Aeltesten seiner Söhne, sondern
demjenigen, welchen er zur Nachfolge am fähigsten hält.
Alle Mitglieder der Zadruga unterordnen sich dann
dem Willen ihres Aeltesten und nehmen ohne Widerrede
den neuen Stareschina an.
Nichtsdestoweniger bleibt der frĂĽhere Stareschina, so
lange er lebt, das moralische Oberhaupt der Familie. Er
spricht die Gebete vor, welche die ganze Familie nach-
betet, — er empfängt Fremde und bietet ihnen Gast-
freundschaft unter seinem Dache an und er allein sitzt
mit den Gästen beim Mahle, während die anderen Mit-
glieder der Zadruga stehen mĂĽssen.
Während im Piroter Kreise im Jahre 1886 eine Za-
druga, mit einem Besitzthume von etwa 20 Hektaren Land,
60 Schafen und Ziegen, 8 Rindern, 2 Pferden und 3
— 106 —
Schweinen, bei einer Steuerleistung von 250 Dinar jährlich
als sehr arm bezeichnet wurde, fanden wir schon im Jahre
1874 — allerdings in der sehr gesegneten und weinreiohen
Schuppa im Thale der Easina (sĂĽdlich Kruschevac) eine
Zadruga, welche offenbar sehr wohlhabend war und sich
manchen Luxus gestattete. So lagen beispielsweise da-
selbst auch zwei Belgrader Tagesblätter auf, aus denen
zwei fĂĽr die Ferienzeit nach Hause gekommene Enkel des
Stareschina (ein Universitätshörer und ein junger Geist-
licher) die neusten Nachrichten vorlasen.
Die Zadrugas begannen in den Sechziger und Siebziger
Jahren sichtlich abzunehmen; indem schon häufiger die
grossjährig gewordenen Söhne, welche nach serbischem
Gebrauche in der Eegel sehr frĂĽh heirathen, noch bei
Lebzeiten des Vaters das elterliche Haus verliessen um
sich einen eigenen Hausstand zu grĂĽnden. Und die Re-
gierung ermuthigte eher diese neue Tendenz, statt sie zu
verhindern.
Denn, wenn auch anerkannt werden muss, dass das
patriarchalische Regime in Serbien, unter welchem das
Land bis jetzt lebte, einen gĂĽnstigen Einfluss auf die
Volkssitten ausgeĂĽbt und dazu beigetragen hatte, den
Familiengeist und die gewohnheitsmässige Disziplin zu er-
halten, was bei einem Volke von Hirten und Kriegern
nicht hoch genug angeschlagen werden konnte, so muss
andererseits doch auch zugegeben werden, dass hierdurch
mitunter das Individuum in seinen Bestrebungen nach
etwas Höherem theilweise behindert wurde und dass diese
sehr schöne Einrichtung häufig einem nützlichen und zeit-
gemässen Aufschwung, sowohl beim Betriebe der Land-
wirthschafb , als in der Industrie hemmend im Wege
stand.
Die Polizeistatistik, welche Gopcevic in seinem sehr
interessanten Werke „Serbien und die Serben (Leipzig 1888)"
anfĂĽhrt, weist nach, dass im Jahre 1886 noch 118.738
solche Zadruga's (Hausgenossenschaften) in ganz Serbien
— 107 —
bestanden haben. Rechnet man nun, dass jede Hausge-
nossenschaft mindestens 15 Personen, — häufig aber auch
weit über 20 Köpfe zählt; so kann man behaupten, dass
von der gesammten, im Jahie 1886 kaum 2 Millionen
Seelen zählenden Bevölkerung Serbiens etwa 1.700000 Per-
sonen in Hausgenossenschaften (Zadruga's) gelebt haben,
lieber die jährlich im ganzen Lande aus der Zadruga aus-
scheidenden meldet die erwähnte Polizei-Statistik, dass im
Jahre 1885 — 5295 und im Jahre 1886 — 12.950 Personen
in ganz Serbien aus ihren Hausgenossenschaften ausge-
treten sind.
Y. Kapitel.
Justizpflege.
In der ersten Zeit der Regierung des FĂĽrsten Milosch
diente bei RechtssprĂĽchen nur das Herkommen und das
Gewohnheitsrecht als Richtschnur. D er Zakcyiik (Q -fiaft t^Ast^
Sammlung) des Caren Duschan aus dem Mittelalter war
selbst unter der Intelligenz des Volkes kaum bekannt und
hätte auch bei den vollkommen veränderten Verhältnissen
keine Anwendung finden können.
Dem Mangel an Gesetzen und an vollziehenden Ge-
richts-Organen suchte man anfänglich dadurch abzuhelfen,
dass man die Bezirks-Behörden und insbesondere die Ge-
meinden selbst fĂĽr die Sicherheit der Person und des
Eigenthums verantwortlich machte. Sie hatten den Thäter
selbst ausfindig und den zugefögten Schaden nach Mög-
lichkeit gut zu machen. Ueber grössere Verbrechen wurde
in erster Linie vom Bezirksvorsteher oder Natschalnik, in
zweiter von dem vereinigten Regierungs- und Justiz-
EoUegium zu Kragujevac (dem damaligen Sitze der Re-
gierung) und in letzter Instanz vom Fürsten persönlich
entschieden. Ihm allein stand das Recht zu, die Todes-
strafe zu verhängen.
Das Gerichtsverfahren war summarisch und fand ohne
Beistand eines Rechtsanwaltes oder Vertheidigers statt.
— 109 —
Advokaten wurden damals (etwa bis 1840) im Lande ĂĽber-
haupt nicht geduldet.
Selten dauerte die Entscheidung in einem Rechts-
streite oder die Fällung eines Strafortheiles länger als
zwei Monate.
Die Gerichtstaxen waren äusserst massig.
FĂĽrst Milosch selbst erkannte nur zu bald, dass ein
allgemein giltiges Gesetzbuch auch fĂĽr das damalige
Serbien ein dringendes Bedürfnis wäre. Um diesem Mangel
abzuhelfen, versammelte er eine Commission von Senatoren,
Staatsbeamten und nicht-angestellten Rechtsgelehrten,
welche unter seinem Vorsitze, aus den besten europäischen
GesetzbĂĽchern und vornehmlich aus dem Code Napoleon,
eine für die damalige» einfachen Verhältnisse seines Volkes
passende Gesetzessammlung zusammenstellte, welches nun
die Grundlage fĂĽr eine geordnete Justizpflege bildete und
die staatsbĂĽrgerlichen Rechte des Volkes festsetzte.
Unter der Regierung des FĂĽrsten Alexander Kara-
djordjewitsch wurden die GesetzentwĂĽrfe des FĂĽrsten Milosch
bedeutend erweitert.
Nun entstanden mehrere Gesetzbücher, nämlich: fär
das Civilrecht: „das bürgerliche Gesetzbuch" (vom
25. März 1844) welchem einige Ergänzungen nachfolgten.
Für das Strafrecht erschien im Jahre 1850 das „Strafge-
setzbuch fĂĽr PolizeiĂĽbertretungen". FrĂĽher waren fĂĽr das
Strafrecht schon einzelne Gesetze erschienen, und zwar
im Jahre 1843 betrejBEs Störung der öffentlichen Ruhe,
Hochverrath und Majestätsbeleidigung, dann im Jahre 1845
ein Gesetz betreffend den Diebstahl und 1847 eines, das
von Raub und PlĂĽnderung handelte. Im Jahre 1853 er-
schien das „Gesetzbuch für das Rechts verfahren in bürger-
lichen Rechtsstreitigkeiten," mit einem Nachtragsgesetze
vom Jahre 1855. FĂĽr das eigentliche strafrechtliche Ver-
fahren bestanden blos einzelne Bestimmungen in den im
Zeitraum von 1840 bis 1846 erlassenen Organischen Ge-
setzen fĂĽr die Gerichte.
— 110 —
Eine Advokatenordnung fehlte gänzlich.
Den im aktiven Dienste stehenden Beamten war die
Vertretung der Parteien vor Gericht unter schweren
Strafen verboten. Die Abfassung von Bitt- und Klage-
schriften war nur pensionirten Staatsbeamten, gegen eine
festgesetzte Taxe, gestattet.
Jedoch war eine vor den Gerichten giltige Vertretung
der Parteien durch fremde, — hauptsächlich österreichische,
Advokaten gesetzlich gestattet.
Sowohl der wissenschaftliche als der praktische Vi/'erth
der meisten vorerwähnten Gesetze erwies sich alsbald den-
noch als ungenĂĽgend. Die Landesversammlung vom
Jahre 1848 sprach schon die Forderung aus, es möge ein,
der nationalen Rechtsaufassung entsprechendes Civilgesetz-
buch abgefasst werden.
Die Regierungen der FĂĽrsten Milosch und Michael
entwickelten vom Jahre 1858 angefangen eine grosse
Thätigkeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Ausser
den unter Fürst Milosch am 26. Januar und am 29. März
1860 und durch seinen Nachfolger Michael am 17. März
1861 Verlautbarten Straf- und Wechsel-Gesetzen, traten
am 10. April 1865 auch neue Civil- und Kriminalprozess-
Ordnungen thatsächlich in Wirksamkeit, welche bis zum
heutigen Tage zum grössten Theile noch Giltigkeit haben.
Die heutige Organisation der Gerichte ist
folgende :
Oberster Gerichtsherr ist der Souverän.
An der Spitze des gesammten Justizwesens steht der
Justizminister und Siegelbewahrer des Königreichs.
Er hat dem Könige Bericht zu erstatten über die Justiz-
verwaltung, ĂĽber Gnadengesuche und Bitten um Straf-
änderungen.
Er ĂĽberwacht die Einrichtung und Verwaltung der
Gefängnisse. Er bewahrt das Staatssiegel und veröffent-
licht die Gesetzessammlungen, Dekrete und sonstigen Ver-
fĂĽgungen.
— 111 —
In den Amtsbereich des Justizministers gehören alle
Staatsgerichte fĂĽr Civil - oder Ejriminalangelegenheiten,
dann die Verwaltung der Strafhäuser.
Mit dem Gesetze vom 9. Februar 1881 (welches vom
Minister Pirotschanac nach dem Muster des bezĂĽglichen
belgischen Gesetzes verfasst wurde) ist den Richtern die
Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit gewährleistet.
Der König ernennt die Gerichtsbeamten auf Vorschlag
des Justizministers; ausgenommen hiervon sind nur die
Friedensrichter und die Beisitzer der Belgrader Handels-
kammer.
Die Ernennung ist eine lebenslängliche. Gegen seinen
"Willen darf der Richter weder versetzt noch befördert
werden.
Die Absetzung eines Richters ist nur, in Folge einer
rechtskräftigen Verurtheilung desselben, statthaft.
Dessen Versetzung in den Ruhestand kann nur der
Oassationshof, unter Beobachtung der hierĂĽber bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen, verfĂĽgen. FĂĽr einen von ihm
verursachten Schaden ist der serbische Richter verantwort-
lich. Auch in diesem Falle cLtscheidet der Oassationshof,
ob dem Gerichtsbeamten eine gesetzwidrige Handlung zur
Last gelegt werden soll oder nicht.
Gelegentlich der im Jahre 1889 durchgefĂĽhrten Ver-
fassungsänderung wurde auch die zeitweilige Auf-
hebung des Gesetzes ĂĽber die Unabsetzbarkeit
der Richter verfĂĽgt, und zwar zu dem Zwecke, um eine
grössere Anzahl derselben versetzen , pensionieren oder
entlassen zu können. Die zur Herrschaft gelangte radikale
Partei wollte nämlich das zum grossen Theile der Fort-
schrittspartei angehörende Personal des Richterstandes
einer ausgiebigen Purifikation unterziehen. Das nur zeit-
weilig aufgehobene Gesetz ĂĽber die Unabsetzbarkeit der
Richter sollte, nach beendeter DurchfĂĽhrung der neuen
Gerichts-Organisation, wieder in Wirksamkeit treten. Ob
dies nun thatsächlich geschehen ist, denn über die Details
— 112 —
der auf Grund der neuen Verfassung stattgehabten Aende-
rungen im Justizwesen, darĂĽber liegen uns keine sicheren
Nachrichten vor.
Die im Folgenden skizzirte Organisation der serbischen
Gerichtshöfe ist somit jene, wie dieselbe vor der Ver-
fassungsänderung im Jahre 1889 bestanden hatte und that-
sächlich auch noch im Jahre 1890 ausgeübt wurde.
Die Organisation und Hierarchie der Gerichte ist nun
folgende:
1) Der Cassationshof, welcher durch ein Gesetz
im März 1865 ins Leben gerufen wurde, und aus drei
Sektionen besteht.
Der Cassationshof soll eine gesunde und gleichmässige
Anwendung der Gesetze ĂĽberwachen und garantiren. Er
hebt in letzter Instanz Urtheile auf — oder kassirt selbe,
— wenn sie dem deutlichen Sinne des Gesetzes nicht ent-
sprechen, er stellt den "Wirkungskreis der verschiedenen
Gerichtshöfe fest und schlichtet alle zwischen ihnen ent-
stehenden Meinungsverschiedenheiten. Weiter hat auch
der Cassationshof, ĂĽber Aufforderung des Justizministers
und auf Grund der beigebrachten Beweise, zu entscheiden,
ob ein Richter in Anklagezustand zu versetzen sei. Er
kann den Justizminister auf vorgefundene Mängel oder
Unklarheiten im Gesetze aufmerksam machen und kann
verlangen, dass die betreffenden Gesetzes -Paragraphen
richtiggestellt oder ergänzt werden. Auch hat der Cassa-
tionshof das Recht, dem Justizminister ĂĽber die von ihm
erlassenen Verordnungen in dem Falle Vorstellungen zu
machen, wenn jene mit dem Texte oder mit dem Geiste
des Gesetzes nicht ĂĽbereinstimmen sollten.
Der Cassationshof ist zusammengesetzt aus einem
Präsidenten, zwei Vize-Präsidenten und 15 Richtern.
Niemand darf beim Cassationshofe Richter werden
der nicht das 30. Lebensjahr überschritten, und die sämmt-
lichen Rechtsstudien regelrecht vollendet hat, oder min-
— 113 —
destens sieben Jahre lang an einem anderen Gerichtshöfe
als [Richter angestellt war.
Von den drei Sektionen des Oassationshofes entscheiden
zwei fĂĽr die Zivilrechts - Angelegenheiten und fĂĽr den
Rechnungshof, während die dritte über Vergehen und Ver-
brechen entscheidet. — Tn besonderen vom Gesetze vor-
hergesehenen Fällen entscheidet der Cassationshof bei
Vereinigung aller drei Sektionen.
' Um rechtskräftig beschliessen zu können, müssen bei
der Generalversammlung des Oassationshofes mindestens
13 Mitglieder aus allen drei Sektionen anwesend sein.
Die vom Cassationshofe ausgesprochenen Todesurtheile,
dann Urtheile auf sechs Jahre Gefängniss und darüber,
femer auf Dienstentsetzung und Degradation sind jedoch
immer durch das Justizministerium , mit einer Darlegune
der etwaigen Müderungsgründe. ^.^ Könige vorzulSen
Die Strafurtheile werden verkĂĽndet, sobald sie durch
die gesetzlichen Instanzen gegangen und rechtskräftig ge-
worden sind.
2) Der Appellations-Gerichtshof in Belgrad
ist in zwei Kammern getheilt, wovon die eine fĂĽr die
zivilrechtlichen und die andere in Criminal- Angelegenheiten
in zweiter und zumeist auch letzter Instanz die bezĂĽglichen
Urtheile fällt.
Die Entscheidung des Appellations-Gerichtshofes er-
folgt nur dann, wenn eine der beiden Parteien gegen ein
Urtheil erster Instanz binnen acht Tagen die Berufung
einreicht.
Es giebt aber auch Fälle, wo die Berufung an das
Appellations-Gericht überhaupt gesetzlich unzulässig ist; so
z. B. bei Urtheilen von Civilgerichten, welche sich auf un-
umwundene Geständnisse oder auf einen entscheidenden
Eid stĂĽtzen, femer auph dann, wenn der Streitfall die
Werthsumme von 421 Dinars nicht ĂĽbersteigt.
3) Gerichte erster Instanz, deren ausser der
Landeshauptstadt Belgrad noch jeder Kreis eines besitzt,
Anton Tuma, Serbien. o
— 114 —
weshalb sie auch Kreisgerichte genannt werden.
Ausserdem gehört hieher auch das Handelsgericht in
Belgrad.
Die Kreisgerichte können nach Bedarf eine oder
mehrere Kammern bilden, doch ist zur Fällung eines
rechtskräftigen Urtheiles die Anwesenheit von mindestens
drei Mitgliedern erforderlich.
In der B>egel entscheiden die Kreisgerichte auch in
Handelsangelegenheiten.
Das Kreisgericht entscheidet ĂĽber alle in dem be-
treffenden Kreise begangenen Vergehen und Verbrechen.
Der Kläger ist verpflichtet, alle nöthigen Beweismittel
beizubringen. In allen andern vom Staate zu verfolgenden
Gesetzesverletzungen ist die Polizeibehörde (Kreisvorsteher)
verpflichtet, die Kreisgerichte auf jede Weise zu unter-
stĂĽtzen.
Das Gerichtsverfahren ist mĂĽndlich und seit 1865 auch
öffentlich. Für die Abwesenden oder Minderjährigen müssen
offizielle Vertheidiger beigestellt werden. — Die Geständ-
nisse dĂĽrt'en durch keinerlei Zwangsmittel erpresst werden.
Straferkenntnisse von mehr als drei Monaten G^fangniss
mĂĽssen dem Appellations-Gerichtshofe zur Genehmigung
vorgelegt werden.
Kein Civil-Kechtsstreit darf begonnen werden, bevor
die Parteien nicht nachgewiesen haben, dass der friedens-
richterliohe Ausgleich vergeblich versucht worden ist. Auch
nach erhobener Anklage sollen die Kreisgerichte darauf
hinwirken, dass ein gĂĽtlicher Vergleich herbeigefĂĽhrt werde,
ehe der Prozess angenommen wird.
Das XJrtheil mit den EntscheidungsgrĂĽnden wird
schriftlich ausgefertigt, vom Vorsitzenden und einem
Sekretär unterzeichnet, mit dem Amtssiegel versehen und
beiden Parteien zugestellt. Falls binnen acht Tagen keine
Berufung erfolgt, wird es rechtskräftig und muss binnen
weiteren 15 Tagen der Kreisbehörde zur Vollziehung über-
geben werden.
— 115 —
Die Kreisgerichte fungiren auch als Waisenämter und
beaufsichtigen die Verwaltung des Vermögens der Un-
mĂĽndigen. HiefĂĽr befindet sich an jedem solchen Gerichte
ein Curator-Richter , welcher nach dem Gesetze vom
25. Oktober 1872 die Interessen der Minderjährigen, der
natürlichen Kinder u. dgl. zu wahren hat. Diöser Richter
ernennt auch die Ouratoren und deren Gehilfen und setzt
sie - wenn nöthig — wieder ab.
Durch das vorerwähnte Gesetz wurde auch jedem
Kreisgericht ein Richter fĂĽr die Erledigung von Erbschafts-
angelegenheiten beigegeben.
Er lässt sich den Todtenschein mittheilen, befiehlt die
Aufnahme des Inventars, schreitet zur TestamentseröflBiung,
weist die Parteien im Falle von Streitigkeiten an das
Civilgericht, u. s. w. Auch nimmt er an der Verfassung
gewisser Klageschriften in der Eigenschaft eines Notars
theil, nachdem es derlei öffentliche Funktionäre in Serbien
noch nicht giebt; er setzt auch Testamente und ähnliche
Dokumente auf. Gewöhnlich sind die Funktionen dieses
Richters und jene des oberwähnten Curator-Richters in
einer Person vereinigt.
Berufungen gegen die Entscheidung erster Instanz in
Vormundschafts- und Erbschafts-Angelegenheiten kommen
vor den Appellations-Gerichtshof, manchmal auch vor den
Cassationshof.
In folgenden Rechtsstreitigkeiten mĂĽssen Schieds-
richter entscheiden.
a) Wenn es sich um Schäden handelt, welche das Vieh
auf dem Besitzthume eines anderen EigenthĂĽmers ver-
ursacht hat.
b) Wenn es sich zwischen zwei Gemeinden um das
Recht der Weide handelt;
c) Wegen des gegenseitigen Leihens von Zugvieh fĂĽr
die Feldarbeit;
d) Wenn sich das Vieh des einen mit jenem eines
andern Besitzers vermengt und vereinigt hat.
8*
— 116 —
e) Bei Theilungsfragen zwischen den Hausgenossen
der Zadruga's.
Hier muss erwähnt werden, dass jede Zadruga (Haus-
kommunion) gewissermassen eine einzige juridische Per-
son im ziyilrechtlichen Sinne bildet, deren Ilechte nach
Aussen hin durch ihren Aeltesten (Stareschina) der Ge-
meinde und dem Staate gegenĂĽber vertreten werden.
In polizeilicher und strafrechtlicher Hinsicht ist hin-
gegen jedes einzelne Mitglied der Zadruga fĂĽr sich selbst
den Staatsgesetzen unterworfen.
4) Das Handelsgericht in Belgrad wurde durch
das Gesetz vom 12. (24.) December 1859 ins Leben ge-
rufen. Es hat einen Vorsitzenden, einen ständigen ßichter,
einen Sekretär nebst einigen Gehilfen und 12 Beisitzer,
welche zu den angesehensten Handelsleuten Belgrads ge-
hören. Die eine Hälfte bildet die ordentlichen und die
andere die Ersatz-Mitglieder. Ihr Mandat dauert stets nur
fĂĽr ein Jahr und ist unentgeltlich.
Das Gesetz bestimmt ausdrĂĽcklich, welche Streitfalle
der Entscheidung des Handelsgerichtes unterzogen werden
sollen.
Ausser jenem in Belgrad, bestand etwa bis zum Jahre
1870 auch ein Handelsgericht in Smederevo (Semendria).
5) Die Friedensgerichte wurden durch das Gesetz
vom 24. März 1866 eingeführt und durch jenes vom 8.
Oktober 1875 theilweise abgeändert.
Sie besorgen in jeder Gemeinde die Civilrechtspflege
und schöpfen ihre Urtheile, weniger auf Grund von ihnen
minder bekannten Gesetzen, als mit Hilfe einer gesunden
Logik und mit BerĂĽcksichtigung der nationalen Sitte und
althergebrachten Gepflogenheit.
Das Friedensgericht einer Gemeinde besteht aus dem
Gemeindevorsteher (Kmet) und aus zwei Gehilfen (Pomoc-
nici), welch* Letztere auf ein Jahr gewählt werden.
Das Friedensgericht urtheilt in allen die Summe von
200 Dinars nicht ĂĽberschreitenden Streitfragen, ausgenommen
— 117 —
sind Erbschaftsallgelegenheiten. Bei unbeweglichen Streit-
objekten und Wechseln darf der Werth 100 Dinars nicht
ĂĽberschreiten. Es dient als Vermittler und genehmigt das
zwischen den Streitenden getroffene Uebereinkommen.
Beim Einverständniss beider Parteien, genehmigt es
die Ernennung von Schiedsrichtern und bestimmt den Tag
der schiedsrichterlichen Verhandlung.
Erklären beide Parteien von Vornherein ihre Bereit-
willigkeit sich der Entscheidimg des Friedensrichters zu
unterwerfen, so kann derselbe auch über höhere Werthe
urtheilen.
Eine Berufung gegen die Erkenntnisse des Friedens-
gerichtes ist nur dann statthaft, wenn eine der Parteien
oder deren Zeugen nicht vernommen wurden, femer wenn
einer der drei Friedensrichter mit einer der beiden Parteien
verwandt oder deren erklärter Feind ist, — oder schliess-
lich, wenn sich das Urtheil auf die Aussagen von zur
Zeugenschaft unberechtigter Personen stĂĽtzt.
In einem solchen Falle muss die Berufung innerhalb
dreier Tage stattfinden. Dieselbe wird von einem Aus-
schuss geprüft, der aus fünf, auf drei Monate gewählten,
Mitgliedern des Gemeinderathes besteht. Erscheint diesem
Ausschusse die BegrĂĽndung der Berufung gerechtfertigt,
so ist das friedensrichterliche Verfahren, — bei Ausschluss
der beanstandeten B»ichter und Zeugen, — zu wiederholen.
Das Verfahren ist beim Friedensgerichte öffentlich
und mĂĽndlich. Protokolle werden ĂĽber die summarischen
Verhandlungen nicht geführt. Die gefällten Urtheile treten
nach drei Tagen in Eechtskraft, falls keine Berufung er-
folgt, und der Vollzug der Urtheile steht einzig dem
Friedensrichter zu.
Auch in Strafsachen urtheilt das Friedensgericht, jedoch
nur ĂĽber solche Vergehen, welche nach dem Gesetzbuche
nur mit Gefängnis bis zu 30 Tagen, oder mit einer Geld-
strafe bis zu 100 Dinar geahndet werden können.
6) Ausser den Vorgenannten, giebt es in Serbien noch
— 118 —
ein Gericht, welches aus höheren Beamten der Centralver-
waltuDg besteht und die über die Beamten zu verhängenden
Disziplinarstrafen bestimmt. Es setzt sich aus sieben
Mitgliedern und vier Ersatzmännern zusammen, welche alle
durch den König ernannt werden. Dieser Beamten-
Disziplinar-Gerichtshof urtheilt ĂĽber die von den
Beamten innerhalb oder ausserhalb ihrer Amtsthätigkeit
begangenen Vergehen.
7) Auch der Rechnungshof muss fuglich an dieser
Stelle angefĂĽhrt werden, weil er auch die Funktionen
eines Verwaltungs-Q-erichtshofes versieht und infolgedessen
durch das Gesetz vom 25. November 1868 dem Justizminister
unterstellt wurde.
Der Kechnungshof befasst sich hauptsächlich mit der
PrĂĽfung von, der staatlichen Kontrolle unterworfenen
B^echnungen. Die Entscheidungen des Bechnungshofes
werden vom Vorsitzenden und zwei Käthen getroffen.
Eine Berufung dagegen kann beim Gassationshofe ein-
gereicht werden.
8) Mit dem Gesetze vom 21. Oktober 1871 wurden
auch in Serbien Geschwornen- Gerichte eingefĂĽhrt,
ähnlich jenen die schon im Art, 196 des Duschan'schen
„Zakonik" (Gesetzbuches) erwähnt werden.
Diese Gerichte urteilen über grosse Diebstähle, Raub
und Brandlegung.
Im November eines jeden Jahres wählen die Ge-
meinderäthe eine, je nach der Grösse und Wichtigkeit
der Gemeinde verschiedene, Anzahl von Geschworenen.
Gewöhnlich sitzen in der Jury die Geschworenen
jener Gemeinde, welcher der Angeklagte selbst angehört.
Die Jury besteht aus einem Vorsitzenden des Kreis-
gerichtes, aus 2 — 3 staatlichen Richtern und aus 4 Ge-
schworenen. Die Richter stellen im Vereine mit den Ge-
schworenen die Schuld oder Unschuld des Angeklagten
fest. Im Falle eines Schuldigspruches, erkennen die
Richter die gesetzlich zu verhängende Strafe zu. Gegen
— 119 —
die Erkenntnisse der Gesohwomengerichte ist eine Be-
rufung an die höhere Instanz zulässig.
Advokaten giebt es in Serbien noch wenige, etwa
120 — 130 (von denen ein Drittel in Belgrad selbst wohnt),
weil der serbische Advokatenstand seine Existenzberech-
tigung überhaupt erst durch ein Gesetz vom 12. März
im Jahre 1862 erlangt hat. Bis zu diesem Zeitpunkte
duldete man in Serbien ĂĽberhaupt keine Advokaten im
Lande. Der Advokatenstand untersteht dem Justiz-
minister.
Die Advokaten werden zur PrĂĽfung nur zugelassen,
wenn sie ein Doktor-Diplom vorzulegen und weiter nach-
zuweisen im Stande sind, dass sie vorher zwei Jahre lang
entweder in einer Advokatur -Kanzlei, oder bei einem
öffentlichen Gerichte gearbeitet haben. Nach Erfüllung
dieser Bedingungen leisten sie den Eid und erhalten den
Ißang eines Advokaten, mit dem Rechte des Plaidirens. —
Nach dem im Jahre 1860 erschienenen, serbischen
Strafgesetzbuche, waren die vorgesehenen Strafen durch-
weg human und den Fortschritten der Civilisation voll-
kommen entsprechend.
Die nachfolgenden Angaben sind dem „Moniteur uni-
versell* vom Jahre 1864 entnommen.
Die gesetzlichen Strafen sind: die Todesstrafe, die
Zwangsarbeit, die Kerkerstrafen, Gefängniss, die Absetzung
von einem öffentlichen Amte, Geldstrafen, die Prügelstrafe,
welche jedoch im Jahre 1873 aufgehoben wurde, dann der
Verlust der bĂĽrgerlichen Rechte, die Confiskation gewisser
Gegenstände, das Verbot ein gewisses Handwerk oder
eine bestimmte Industrie zu betreiben, endlich die Ver-
bannung.
Die Todesstrafe wird in Serbien nur durch das Er-
schiessen vollzogen und kann der Verurtheilte vorher ĂĽber
sein Eigenthum ein legales Testament ausstellen. Die
Todesstrafe wird fĂĽr Angriffe gegen den Monarchen, bis-
weilen auch fĂĽr Hochverrath, dann meistens fĂĽr mit be-
— 120 —
wa&eter Hand vollfĂĽhrte Mord- und Baubanfalle ver-
hängt.
Die Strafe der Zwangsarbeit kann nur fĂĽr die Dauer
von 2 bis zu 20 Jahren verhängt werden. Die Verur-
theilten mĂĽssen verschiedene Arbeiten, entweder im Zucht-
hause oder auf Feldern, verrichten und ein Theil derselben
arbeitet in den Staats-Arbeitshäusem zu Ljubitschevo,
Dobritschevo, Arandjelovac und Kragujevac. Die zur
schweren Zwangsarbeit Verurtheilten tragen, je nach der
Anordnung des Gerichtshofes, entweder leichtere Ketten
(zu 2^2 Kilogramm Gewicht) oder schwerere (zu 5 Kilo-
gramm) an den beiden FĂĽssen Weibliche und minder-
jährige Sträflinge sind jedoch hiervon ausgenommen. Auch
können die weiblichen Sträflinge zu keinerlei Arbeit ausser
dem Hause verwendet werden. In dem 1865 gegrĂĽndeten
Strafhause zu Poscharevac haben beispielsweise die Weiber
ihre eigene AbtheĂĽung und stehen unter der Aufsicht
einer Leiterin, welche zugleich ihre Lehrerin fĂĽr weibliche
Handarbeiten ist. In der Strafanstalt zu Topschider,
welche hauptsächlich zur Aufnahme von Minderjährigen
bestimmt ist, befindet sich eine Schule, ein Lehrer und
ein Pope. — Die meisten der übrigen zur Zwangsarbeit,
oder zu schwerem Kerker Verurtheilten verbĂĽssen ihre
Strafe in den Kasematten der Belgrader Festung.
Von dem durch die Sträflingsarbeiten erzielten Ver-
dienste wird ein Theil an die Staatskasse abgegeben und
den Rest bekommt der Sträfling bei seiner Freilassung
ausbezahlt.
Der schwere Kerker in der Dauer von 2 bis 20 Jahren
kann nur ĂĽber Staatsbeamte oder sonstige mit einem
öffentlichen Amte bekleidete Personen, und über Geistliche
verhängt werden, wenn diesen Personen ein Verbrechen
bewiesen wurde.
Diese Kerkersträflinge sind in einer besonderen Ab-
theilung untergebracht, sind zu keiner Arbeitsleistung ge-
zwungen, dĂĽrfen sich aui eigene Kosten verpflegen und
- 121 —
brauchen weder Ketten noch eine besondere Strafhaus-
tracht zu tragen.
Gewöhnliches Gefangniss wird nur in der Dauer von
80 Tagen bis zu fünf Jahren verhängt. Die Häftlinge
sind zur Arbeit bemüssigt. In gewissen Fällen kann die
einfache Gefängnishaft in Zwangsarbeit umgesetzt werden
und auch umgekehrt.
Dann rechnet man acht Monate Zwangsarbeit als
gleichwerthig mit einem Jahre Gefangniss.
Mittelst eines am 22. März 1869 erlassenen Gesetzes
ist auch die bedingungsweise Freilassung, oder gewisser-
massen eine Beurlaubung, der Gefangenen gestattet, um
diese BegĂĽnstigung zu erlangen, muss der Gefangene min-
destens die Hälfte seiner Strafzeit schon verbüsst und
sich im Gefangnisse musterhaft aufgefĂĽhrt haben. Ein
rĂĽckfalliger Verbrecher muss jedoch vorher wenigstens
schon zwei Drittel seiner Strafzeit abgebĂĽsst haben.
Wenn der bedingt Freigelassene nicht die vom Ge-
setze vorgeschriebenen Bedingungen erfĂĽllt, namentlich
wenn er ohne Genehmigung der Behörden seinen Aufent-
haltsort ändert, so wird er wieder verhaftet und muss
den ßest seiner Strafe im Gefängnisse abbüssen.
Die Höhe der Geldstrafen ist vom Gesetze festgesetzt.
In jenem Falle jedoch, wenn deren Höhe ein Drittel des
Vermögens des Verurtheilten übersteigt, so wird fiir das
Mehr eine Gefängnissstrafe verhängt, und zwar nach dem
Massstabe , dass bis zu 1500 Dinars fĂĽr jeden Tag 10
Dinars und fiir grössere Summen für jeden Tag Gefang-
niss 15 Dinars gerechnet werden.
Die PrĂĽgelstrafe wurde im Jahre 1873 abgeschafft.
Sie wurde aber auch frĂĽher nie an einem besitzenden
und freien serbischen Staatsbürger vollzogen. Hauptsäch-
lich wurden damit Vagabunden, Tagelöhner, Dienstboten
und Diebe oder auch solche Männer unter 50 Jahren be-
straft, deren Familien ohne Lebensunterhalt geblieben
wären, falls eine Gefangnissstrafe zuerkannt worden wäre.
— 122 —
Die Entziehung der bĂĽrgerlichen Kechte kann auf
die Dauer von 1 bis 5 Jahre ausgesprochen werden.
Die gerichtlich ausgesprochene Confiskation gewisser
Gegenstände erstreckt sich auf solche Werkzeuge und In-
strumente, mit welchen ein Verbrechen vollfiihrt wurde,
oder welche zur Ausfuhrung desselben bestimmt waren.
Dieselben werden zu Gunsten des Staatsschatzes ver-
kauft. —
Das richterliche Verbot, gewisse Gewerbe oder In-
dustriezweige nicht mehr ausĂĽben zu dĂĽrfen, wird ĂĽber
diejenigen verhängt, welche sich eines Verbrechens mit
Hilfe dieses Gewerbes schuldig gemacht haben. Dieses
Verbot kann entweder nur für eine beschränkte Zeit, oder
fĂĽr immer ausgesprochen werden.
Die Ausweisung aus einem mit gezwungenem Aufent-
halt im anderen Orte, gewöhnlich auch verbunden mit
Stellung unter polizeiliche Aufsicht, kann auf die Dauer
von zwei Jahren und darüber verhängt werden.
Fremde können aus dem Königreiche ausgewiesen
werden.
FĂĽr Staatsbeamte bestehen als Ehrenstrafen: Ver-
weise, zeitweise Enthebung vom Amte oder Gehaltsent-
ziehung und Entlassung aus dem Staatsdienste.
Der Strafvollzug obliegt den Polizeibehörden unter
deren Aufsicht auch die Strafanstalten stehen.
Der Verfasser der Studie im „Moniteur universel" vom
Jahre 1864 schreibt unter Anderem: Die Behandlung der
Gefangenen ist eine sehr milde, die selbst den , zur
Zwangsarbeit verurtheilten Sträflingen auferlegten Arbeiten
können durchaus nicht übermässig schwer genannt
werden. Auch die täglich aus 1 Kilogramm Brot und
75 Gramim B>indfleisch, nebst einer ausgiebigen Portion
von Erbsen, Bohnen oder GemĂĽse, bestehende Kostration
ist genügend und diese Nahrung gesund. Die Sträflings-
kleider sind ebenfalls gut und warm. Es ist gebräuchlich,
dass am Neujahrstage und am Namensfeste des Monarcheu,
— 123 —
auf Vorschlag des Justizministers , einige minder be-
lastete Sträflinge, deren Strafdauer schon zur Hälfte ab-
gelaufen ist, und deren AuffĂĽhrung in der Strafanstalt
eine tadellose war, vom Könige begnadigt werden.
Nach der Gerichtsstatistik ergeben sich fĂĽr die drei
Jahre von 1861 bis 1864 folgende interessante Daten.
Die Zahl der vor den Gerichtshöfen in diesen drei
Jahren verhandelten Criminalprozesse betrug 5834 Fälle;
und zwar: 479 Morde, Todschläge und schwere körperliche
Beschädigungen, 1752 Brandlegungen, femer Diebstähle
und andere Delikte 3603 Fälle.
Diese gerichtlichen Verfolgungen veranlassten in den
drei Jahren 5135 Verurtheilungen, oder durchschnittlich
per Jahr 1712.
In derselben Zeit wurden von den Civilgerichten
Serbiens 68.917 Prozesse verhandelt, oder jährlich beiläufig
22.972 Prozesse.
Man zählte auch in derselben Periode 204 Selbst-
morde im ganzen Lande. Von 1861 bis 1864 kam nicht
ein einziger Kindesmord vor. Allerdings ist in keinem
Lande der Welt das Verhältniss der unehelichen zu den
ehelichen Kindern so klein und gĂĽnstig wie in Serbien.
Dieses Verhältniss erreichte von 1861 — 1864 in Serbien
kaum 1:500; — in Griechenland im Jahre 1860 — 1:103
und in Frankreich im selben Jahre: 1 : 14. —
Nach Goptschevitsch wurden im Jahre 1883 : 1002 ge-
meine und 677 politische Verbrecher, im Jahre 1884: 1134
gemeine und 74 politische und im Jahre 1885:1273 ge-
meine und 30 politische Verbrecher den Strafanstalten
ĂĽbergeben. Die grosse Zahl der politischen Verbrecher im
Jahre 1883 erklärt sich durch den Aufstand der Radikalen
unter Nikola Paschitsch im Kreise Cma Beka (Hauptort
Zajetschar).
Interessant ist auch die in der serbischen Statistik
vom Jahre 1863 enthaltene Notiz, dass das Gerichtspersonal
des Appellations-Gerichtshofes und der Gerichtshöfe erster
— 124 —
Instanz) im Jahre 1863 ams 107 Bichtem bestand, von
denen nur 46 regelrechte Bechtsstudien vollendet hatten.
Dieser umstand mag im ersten Momente ĂĽberraschend
erscheinen; erklärt sich aber sehr einfach, wenn man be-
denkt, dass wir es mit einem Volke zu thun haben,
welches damals erst kaum aus dem Zustande barbarischer
Ejiechtschaft herausgetreten war und mit einem Lande,
in welchem man in den fĂĽnfziger Jahren dieses Jahr-
hunderts gar nicht selten Leute von Bang und hohem Ein-
fluss antreffen konnte, die weder lesen noch schreiben
konnten. Der letzte, des Lesens und Schreibens unkundige
serbische Bichter wurde beispielsweise erst im Jahre 1862
in den Buhestand versetzt.
Uebrigens konnten die beiden BegrĂĽnder der serbischen
Unabhängigkeit, nämlich sowohl Karadjordjevitsch als auch
Milosch, weder lesen noch schreiben.
Die Abdankungsurkunde des FĂĽrsten Milosch, datirt
vom 13/25. Juni 1839 endigt folgendermassen :
^Als Bestätigung dessen, dass diese Erklärung meiner
„Abdankung gemäss meinem wahren Willen verfasst worden
„ist, mache ich zu wissen, dass mein jüngster Sohn Michael
„meinen Namen und Vornamen daruntergeschrieben und
„mein Siegel beigedrückt hat; nachdem ich selbst nicht
„schreiben kann." Gez. Milosch Obrenovich.
Zum SchlĂĽsse dieses Kapitels muss noch Einiges ĂĽber
Hypotheken erwähnt werden.
Nachdem in Serbien sonderbarer Weise noch immer
kein Grundbuch angelegt ist, so findet die Vormerkung auf
Grundstücke oder Häuser in folgender Weise statt. Der
EigenthĂĽmer, welcher auf seinen unbeweglichen Besitz
Geld aufiiehmen will, begiebt sich mit dem Geldgeber oder
dessen Bevollmächtigten zum betreffenden Bichter erster
Instanz und erklärt ihm, dass er dem Geldverleiher bis
zum Betrage der vorgestreckten Summe seinen liegenden
Besitz verpfände. Diese Erklärung schreibt der Bichter
in ein eigens dazu angelegtes Begister und der Gläubiger
— 125 —
erhält vom Bichter eine Bestätigung, dass keine andere
Hypothek vor der seinigen vorgemerkt worden sei.
Dieser Vorgang ist durch das Gesetz vom 19. November
1854 genau vorgezeichnet.
Das serbische Erbrecht bestimmt, dass in Ermangelung
eines Testamentes nur die männlichen Nachkommen des
Verstorbenen erbberechtigt sind.
Die Grossjährigkeit tritt in Serbien mit dem vollendeten
21. Lebensjahre ein — und mit dem erreichten 17. Lebens-
jahr kann jeder Serbe oder jede Serbin ein Geschäft er-
öffnen; nur müssen die Geschäftsbücher selbstverständlich
serbisch gefĂĽhrt werden.
VI. Kapitel.
Kirchliche Angelegenheiten.
Die Serben bekennen sich zur griechisch-orientalischen
oder orthodoxen Religion.
Schon im 7. Jahrhunderte kamen die heutigen Serben
und Kroaten an die Donau und in die Balkanhalbinsel.
Nicht lange darauf wurden sie durch römische Missionäre
zum Christenthume bekehrt. Das begonnene Werk wurde
später vom byzantinischen Kaiser Basilius mit grösstem
Eifer fortgesetzt. Vor etwa einem Jahrtausend vollendeten
die beiden Slaven-Apostel Cyrill und Methud die Be-
kehrung der SĂĽdslaven, machten die Serben mit der
slavischen Liturgie bekannt und wendeten, bei der von
ihnen bewirkten Uebersetzung der Bibel in das Slavische,
zum ersten Male das cyrillische Alphabet an, welches noch
heute beinahe von allen griechisch orthodoxen Slaven, —
wenn auch hie und da mit geringfügigen Unterschieden, —
angewendet wird.
Die Länder an der Küste des adriatischen Meeres
blieben jedoch dem römischen Glaubensbekenntnisse treu,
weil sie mit Italien in ununterbrochener Verbindung
standen. So entstand die religiöse Spaltung bei den Süd-
slaven.
Die Spannung zwischen den römischen Katholiken und
den griechischen Orthodoxen wurde nur noch empfindlicher,
— 127 —
als auf den beiden dalmatinisclien Synoden zu Spalato im
Jahre 925 und 1059 der Gebrauch der slavischen Kirchen-
sprache verboten wurde.
Die im Jahre 1044 und 1179 zu Antivari und 1121 zu
E>agusa von !Rom aus eingesetzten Erzbischöfe konnten
sich im Innern des Landes kein Ansehen verschaflfen. Da-
gegen wurden die römisch-katholischen Bischöfe in Djakovar
und Kreschevo in ihren Diözesen sehr gut aufgenommen
und bewirkten die weitere Befestigung des römisch-katho-
lischen Glaubens bei den Kroaten und unter den Bewohnern
von Bosnien.
Diese Ungleichheit in religiöser Hinsicht ist die
Ursache des heute noch bestehenden Zwiespaltes zwischen
Serben und Kroaten.
Bei den Balkanvölkern spielt eben die B»eligion in der
Geschichte eine ebenso wichtige Rolle, als die Nationalität
selbst
Auf der Synode zu Pressburg (1309) wurde die Ehe
zwischen Katholiken und Orthodoxen verboten. Auch der
mächtige Zar Duschan fachte den Hass gegen die Katho-
liken noch mehr an; so verbot er seinen Unterthanen, bei
Strafe der Blendung, einen römisch-katholischen Gottes-
dienst zu besuchen. Als Duschan Bosnien unterworfen
hatte, liess er die katholische Geistlichkeit verjagen und
das katholische Volk wurde von den orthodoxen Geist-
lichen gezwungen, sich noch einmal nach orientalischem
Hitus taufen zu lassen.
Anfangs war die serbische Kirche vom Konstantinopler
Patriarchate abhängig.
Der serbische Nationalheilige Sava soU schon auf der
Synode zu Nikäa (1221) vom Kaiser Theodorus Laskaris
und dem Patriarchen Germanos, unter verschiedenen Vor-
behalten, die Errichtung eines selbständigen Erzbisthums
erlangt haben, dem alle Bisthümer der serbischen Länder
unterstehen sollten.
Dieses von Byzanz erlangte Zugeständniss wurde vom
— 128 —
mächtigen Zar Duschan aus eigener Machtvollkommenheit
dahin erweitert, dass er ein selbständiges serbisches Patri-
archat mit dem Sitze in Ipek (Petsch) errichtete. Erz-
bischof Janitschije II. war der erste serbische Patriarch,
welchem diese "WĂĽrde auf der Synode zu Skoplje (1346)
zu Theil geworden war. Zum Danke dafür krönte Patriarch
Janitschije im nächsten Jahre Stephan Duschan zum ser-
bischen Kaiser.
Der byzantinische Patriarch war mit alV dem nicht
einverstanden und belegte sowohl den Kaiser Duschan,
als auch den ganzen serbischen Klerus, auf dem Concil
von Serres (1847) mit dem Bannfluche.
Als FĂĽrst Lazar im Jahre 1374 den serbischen Thron
bestieg, knĂĽpfte er sofort mit Byzanz Verbindungen an,
um eine Aussöhnung herbeizufuhren. — Dies gelang ihm
auch schliesslich, denn der griechische Patriarch in Kon-
stantinopel erkannte nun den zweiten serbischen Patriarchen
unter der Bedingung an (1376), dass Byzanz von Serbien
nicht mehr angegriffen werden dĂĽrfe. Seit dieser Zeit
lebten die beiden Patriarchen in Frieden, bis 13 Jahre
später der serbische Staat als solcher auf dem Amselfelde
vernichtet wurde. Aber ihren Glauben bewahrten doch die
meisten der nun unter dem TĂĽrkenjoche seufzenden Serben
und so erfahren wir denn weiter aus der Kirchengeschichte,
dass der 21. serbische Patriarch Arsenije Tschamojevitsch
im Jahre 1690 mit 37.000 serbischen Familien*) des Amsel-
feldes (Kossovo polje) seinen Patriarchensitz Jpek (Petsch)
verliess und mit ihnen nach Ungarn auswanderte, wo er
seine Residenz zu Karlovitz (Karlovci) aufschlug; wodurch
zwei kirchliche Jurisdiktionen der serbischen National-
kirche entstanden, die ungarisch - serbische in Karlovitz
und die türkisch-serbische in Ipek. —
*) Wenn damit Zadruga's gemeint sein sollten , so mĂĽsste
dieser Exodus eine Kopfzahl von mindestens einer halben Million
gehabt haben.
— 129 —
Der letzte Patriarch von Ipek war ein Q-rieche,
Namens Hadschi Kalinik (1765). In diesem Jahre
kaufte der griechische Patriarch in Konstantinopel vom
Sultan das B>echt der Bischofsemennungen fĂĽr das ganze
ottomanische Reich. In Folge dessen blieb der serbische
Patriarchenstuhl unbesetzt und die serbischen BisthĂĽmer
wurden meist an Q-riechen verliehen.
So blieben die kirchlichen Verhältnisse, bis im Jahre
1832 das Volk und mit ihm auch die serbische Staatskirche
wieder ihre Selbständigkeit erhielt. Aber noch blieb dem
griechischen Patriarchen in Konstantinopel das Recht, die
Wahl des Metropoliten Serbiens gegen eine Abgabe von
300 Dukaten zu bestätigen.
Der im Jahre 1848 von den ungarischen Serben ge-
wählte Patriarch mit dem Sitze in Karlovitz (Karlovci),
hat auf die Kirche im Königreich Serbien gar keinen
Einfluss.
Durch den Berliner Friedensvertrag (1878) wurde
nicht nur das Land vollkommen unabhängig, sondern auch
die serbische Kirche wieder ebenso „autocephal" (autonom)
wie sie es vor der verhängnissvollen Schlacht auf dem
Amselfelde gewesen war. Es ist begreiflich, dass den
Serben ' eine Vereinigung der beiden Jurisdiktionen ihrer
Nationalkirche sehr erwünscht wäre.
An der Spitze der serbischen Kirche steht jetzt der
pMetropolit von ganz Serbien."
Ausserdem giebt es noch Bischöfe von Zitscha (bei
Kruschevatz) und Nisch.
Ehemals wurde der serbische Metropolit, ebenso wie
die Bischöfe von der Synode gewählt und vom Könige
bestätigt.
In Folge des Kirchenstreites im Jahre 1881 trat
hierin eine prinzipielle Aenderung ein.
Der damalige Metropolit Michael widersetzte sich
verschiedenen Anordnungen der damaligen, fortschrittlichen
Regierung, so unter Anderem auch dem neu erlassenen
Anton Tama, Serbien. 9
- 130 —
Taxgesetze, wonach auch der höhere und niedere Klerus,,
hei Yorrückungen in die höheren Stellen, zu Gunsten der
Staatskasse eine gewisse Summe zu erlegen hatte.
In Folge dessen wurde der Metropolit, Erzbischof
Michael abgesetzt und begab sich nach Bussland.
Im Jahre 1883 wurde ein neues Gesetz erlassen,,
welches bestimmte, dass die "Wahl der Metropoliten nicht
mehr durch die Bischofs-Synode, sondern durch eine
direkt zusammentretende , aus den ersten WĂĽrden-
trägem * des Landes bestehende Versammlung zu er-
folgen habe.
Nachdem auch die übrigen Bischöfe der königlichen
Eegierung Opposition machten, so wurden auch sie abge-
setzt und durch andere — auf ähnliche Weise wie der neue
Metropolit Teodozije Mraovitsch gewählte — ersetzt.
Der oben angedeutete Zwiespalt zwischen Staat und
Kirche, welcher durch die im Jahre 1883 von der fort-
schrittlichen Begierung erlassenen Kirchengesetze ver-
ursacht worden war, hatte bis zu der vor der Abdankung
des Königs Milan eingeführten Verfassungsänderung fort-
bestanden, und hat gewiss zur Verwirrung der inneren
Verhältnisse Serbiens nicht wenig beigetragen.
Auch ein unparteiischer Beurtheiler wird zugeben
mĂĽssen, dass die Bestimmungen der am 31. December 1883
erlassenen neuen Kirchengesetzgebung wesentliche Ein-
griflfe in die durch alte kanonische Nonnen garantierten
Bechte der orthodoxen Kirche in Serbien bedeuten. Speziell
das Gesetz über die veränderte Zusammensetzung der
Sjniode, sowie das Gesetz ĂĽber die TaxgebĂĽhren, hatten
nicht nur in den geistlichen Kreisen, sondern auch in der
Bevölkerung eine tiefgehende Unzufriedenheit wachgerufen
und zu lebhaften Protestkundgebungen Anlass gegeben.
Eine Begierung, welche — nach Milans Abdankung
— in erster Linie die Consolidierung der inneren Verhält-
nisse anstreben musste, konnte daher unmöglich an diesem,
schädlichen Zwiespalt achtlos vorübergehen.
— 181 —
Das radikale Cabinet Grrujitsch ging daher im Jahre
1889 auch sofort an's Werk, das gute Verhältnis, welches
seit jeher in Serbien zwischen Kirche und Staat bestanden
hatte, selbst unter der Bedingung wiederherzustellen, dass
der Staat nöthigenfalls einige Opfer werde bringen müssen.
Nun wurde vor Allem der abgesetzte Metropolit
Michael aus Bussland heimberufen und in seine frĂĽheren
WĂĽrden Anfangs Jimi 1889 wieder eingesetzt. Sodann
setzte die SiCgierung eine Commission ein, an welcher
auch Monsgr : Michael und die vornehmsten Vertreter der
serbischen Kirche theilnahmen, und liess von dieser die
zur Behebung dieses Zwiespaltes erforderlichen Gesetz-
entwĂĽrfe ausarbeiten.
Nachdem ausser dem Metropoliten Theodosius, auch
die übrigen Bischöfe, — mit Eücksicht auf das Staats-
interesse und um den kirchlichen Frieden im Königreich
Serbien zu erhalten, — von ihren Posten zurückgetreten
waren, wurden auch die Bischofssitze von Zitscha und
Nisch wieder an die ehemaligen Inhaber derselben ver-
liehen.
Interessant ist, wie der Hauptbetheiligte nämlich der
serbische Metropolit und Erzbisohof Michael den Kirchen-
streit selbst und die Stellung, welche er demselben gegen-
ĂĽber einnimmt, in einem kanonischen Sendschreiben
an den Erzbischof-MetropoUten Miron !Boman in Hermann-
stadt näher präzisirt. Dieses Schriftstück lautet in deutscher
Uebersetzung, wie folgt:
„Euer Heiligkeit! Es ist Euer Heiligkeit bekannt, dass
„im Jahre 1881 in Serbien ohne Einvernehmen mit der
„geistlichen Kirchenbehörde in Angelegenheit der Eorche
„und der Geistlichkeit ein mit den kirchlichen Canones
„nicht übereinstimmendes Gesetz erbracht wurde, welches
„der Kirche ihre Rechte entzieht, der kirchlichen Behörde
„die Möglichkeit benimmt, sich in ihrem eigenen Wirkungs-
„kreise frei zu bewegen, die Geistlichkeit mit simonistischen
„Abgaben belegt, indem es für Weihen und Benediktionen
9*
— 132 —
^Gebühren verordnet und die Kirche von ihrer göttlichen
^Höhe zu dem gewöhnlichen menschlichen Zustande er-
„niedrigt. Gegen dieses Gesetz haben wir unser Wort
^erhoben und haben sammt unsem vier Bischöfen dagegen
„protestirt. "Wir haben unsere oberhirtliche Pflicht ge-
„than und unsere orthodoxe Kirche vor Gott und der Gre-
^meinde unserem oberpriesterlichen Eide gemäss vertheidigt.
^Allein, es ist uns die Möglichkeit entzogen worden,
„der Kirche zu dienen und wir — der Metropolit und
„vier Bischöfe — sind von unseren Sitzen entfernt worden.
„Es ist aber auch noch eine ärgere Verletzung der
,,Canones geschehen. Zu einer Zeit, da die gesetzlichen
„Bischöfe auf ihren Stühlen sassen, trat unter dem Namen
„einer Bischofssynode zum Behufe von Bischofswahlen
„eine Versammlung zusammen, bei welcher nicht ein ein-
„ziger Bischof zugegen war. Und diese aus Laien beste-
„hende Versammlung wählte den Archimandriten Theodosius
„Mraovitsch zum Bischof und Metropoliten.
„Der solchergestalt wider das Gesetz und die Canones
„gewählte Theodosius suchte seine Bischofsweihe in einer
„fremden Diözese, während doch alle Bischöfe auf ihren
„Sitzen waren, mit Ausnahme des Metropoliten, der ein
„Jahr zuvor enthoben worden war."
^Dass die neue Hierarchie unter Theodosius eine
„canon widrige und ungesetzliche war, haben wir in unserem,
„an den Patriarchen, weiland Joachim IV. gerichteten
„Protest vom 29. December 1884 klar nachgewiesen."
„Allein die göttliche Vorsehung hat nicht gestattet,
„dass die in unserem Vaterlande erschütterte orthodoxe
„Kirche umgewandelt oder vernichtet werde. Das serbische
„Volk erhob Klage über dieses, gegen seine gesetzlichen
„Oberhirten befolgte Verfahren und forderte immer und
„immer wieder, dass in der Kirche der gesetzliche Zustand,
„die Ordnung und der Friede wiederhergestellt werden. —
„Und Gott dem Herrn, dem Haupt der Hirten und der
Kirche, Jesu Christo sei Dank, die jetzige gottliebende
— 133 —
„serbische Kegierung liat den "Wunsch des Volkes erfüllt;
„wir sind auf unsere Bischofssitze zurückgekehrt und haben
„am 29. Mai (a. St.) d. J. die Leitung der Kirche über-
„nommen. Indem wir hiervon Euer Heiligkeit in Kennt-
„niss setzen, bitten wir dieselben, uns mit ihren Gebeten
„xmd ihrer brüderlichen Liebe unterstützen zu wollen und
„uns durch die geistige Glaubenseinheit Trost zu bieten,
„auf dass wir die Last des oberhirtlichen Amtes in gott-
„gefälliger Weise und zum Seelenheile der uns von Christus
„anvertrauten Heerde zu tragen vermögen.
„Die antikanonische Hierarchie hat sich freiwillig zu-
„ rückgezogen und lebt in Ruhe, indem sie vom Staate
„eine ihren Dienstjahren entsprechende Pension geniesst;
„Theodosius, Demeter und Nikanor (die antikanonischen
„Bischöfe) sind persönlich vor uns erschienen und haben
„uns gehuldigt. Wir haben jedoch den Beschluss über
„die Gesetzlichkeit ihrer bischöflichen Thätigkeit bis zum
„Zusammentritt der Episkopal-Synode vertagt, haben sie
„in Frieden belassen und ihnen Zeit gegönnt, auch ihrer-
„seits durch ihr gutes Beispiel dazu mitzuwirken, dass im
„Schoosse der vaterländischen Kirche die Liebe und Ein-
„tracht erstarke. In tiefer Hochachtung und Liebe habe
„ich die Ehre zu sein, Euer Heiligkeit Bruder in Christo,
„Erzbischof von Belgrad und Metropolit von Serbien.
Belgrad am 8. Juni 1889 (a. St.) Michael m. p." —
So wurde denn der kirchHche Friede in Serbien wieder-
hergestellt; jedoch nur fĂĽr die Dauer von zwei Jahren.
Anfangs Oktober 1891 war ein neuer Kirchen-Conflikt
ausgebrochen, welcher eine Ministerkrisis zur Folge hatte.
Die zwischen dem Cultusminister Andra Kikolitsch
und dem Metropoliten Michael entstandene DiflFerenz war
nicht bloss ein Competenzstreit, sondern eine in die Ver-
hältnisse tief eingreifende Prinzipienfrage.
Die Synode hatte den Erzpriester Milutin Stokitsch
aus Belgrad zum Bischof von Njegotin erwählt, welche
Wahl jedoch der Cultusminister Nikolitsch nicht bestätigen
— 134 —
konnte. Der Cnltnsminister forderte, unter Darlegung der
sehr triftigen GrĂĽnde, den Metropoliten auf, dem Kirchen-
gesetze Kechnung zu tragen und eine Neuwahl, — mit
Ausschluss des erwähnten, in nicht gutem Kufe stehenden
Stokitsch, — zu veranlassen.
Metropolit Michael bestand jedoch auf seinem Willen,
und auf seine Veranlassung wurde bei der seitens der
Synode vorgenommenen Wahl abermals Stokitsch zum
Bischof von Njegotin nominirt ; wobei Metropolit Michael
noch die Erklärung abgab, dass er unter keiner Bedingung
einen Anderen als Stokitsch zum Bischof von Njegotin
consecriren werde.
Dieser Fall beweist nur wieder, dass der Metropolit
Michael die serbische Regierung als seine weltliche Obrig-
keit nur sehr ungern anerkennt und seine Verhaltungs-
befehle wahrscheinlich von anderer Seite erhalte.
Nach dieser Abschweifung auf das kirchenpolitische Ge-
biet kehren wir nun zu den hierarchischen Einrichtungen
der serbischen Kirche zurĂĽck.
In jeder Diöcese befindet sich ein Consistorium, welches
den Conseil und gewissennassen auch das geistliche Gericht
des Bischofs bildet.
Das Consistorium wird aus fĂĽnf Mitgliedern (geistlichen
Würdenträgem), gebildet, von denen eines den Vorsitz
fĂĽhrt; es hat die geistliche Disziplin zu erhalten und in
Ehescheidungsangelegenheiten, ebenso wie bei Bitten um
Ehedispens, im Falle als kirchliche Hindemisse bestehen,
das Votum abzugeben.
Gegen die Beschlüsse des Diözesan-Consistoriums ist
eine Berufung an das Metropolitan- (Appellations-) Con-
sistorium möglich. Das Letztere hat seinen Sitz in Bel-
grad und besteht, — nach dem Gesetze vom 80. September
(a. St.) 1862, — aus einem Präsidenten (Bischof), einem
Vizepräsidenten und aus vier Erzpriestern. Dieses Con-
sistorium wird jährlich ein Mal vom Metropoliten ein-
berufen und tagt dann in der Regel einen Monat.
— 135 —
In jedem der 15 politischen Kreise besteht ein Protojerej
(Erzpriester, Protopope) als höchster geistlicher "Würden-
träger, welcher über alle Pfarrer seines Sprengeis die
Disziplinargewalt ausĂĽbt und ĂĽberdiess in zweiter Instanz,
ĂĽber die geistlichen Fragen, zwischen der niederen Q-eist-
liohkeit und deren Pfarrkinder, entscheidet.
Der Metropolit und die Bischöfe gehen aus der Kloster-
geistlichkeit hervor. Sie beziehen einen fixen Staatsgehalt
und dĂĽrfen keinerlei Abgaben vom niederen Klerus oder
vom Volke erheben.
Sie haben das Recht ĂĽber ein Drittel ihres selbst-
-erworbenen Vermögens testamentarisch zu verfugen, während
die ĂĽbrigen zwei Drittel dem Landesschulfonds, Wohl-
thätigkeitsanstalten oder bedürftigen Kirchen zufallen.
Sonst lebt die Klostergeistlichkeit, — welche im Jahre
1887 nur 95 Mönche in 53 Elöstem umfasste, — von den
Einkünften ihrer Klöster.
Während die Mönche im CöUbat zu leben gezwungen
sind, mĂĽssen sich die Weltgeistlichen vor der Weihe ver-
ehelichen.
* Die Letzteren erhalten keinen festen Gehalt vom Staate
oder von der Gemeinde, sondern einen Antheil der Steuer;
nämlich von jedem Steuerzahler 2 Dinar; ausserdem noch
die von der Gemeinde gestellte Wohnung sammt Garten.
Die Klöster Serbien's sind reich an beweglichen Gütern
und auch an Baarvermögen.
Auffallend ist die geringe Zahl der Mönche im Ver-
gleich zu den bestehenden Klöbtern. Nach dem in der
Skuptschina von 1864 vorgelegten Rapporte des Cultus-
Ministers , bestanden in dem damaligen FĂĽrstenthume
Serbien 44 Klöster mit 118 Mönchen, während im Jahre
1887 in dem heutigen Königreiche Serbien: 53 Klöster
mit nur 95 Mönchen vorhanden waren.
Im Jahre 18ö4 gab es überhaupt 757 Geistliche und
360 Kirchen, nebst 44 Klöstern; hingegen gegenwärtig be-
trägt die Zahl der sämmtlichen Geistlichen 1114, nebst
— 136 —
522 Kirchen und 53 Elöstem. (Der bedeutende Zuwachs
erklärt sich durch die im Jahre 1878 erfolgte Gebiets-
vergrösserung).
Herangebildet werden sowohl die "Weltgeistlichen
(Popen) als auch die Mönche (Kaludjeri) in der, unter der
unmittelbaren Aufsicht des Metropoliten stehenden Theo-
logie-Schule in Belgrad und werden dann von ihrem zu-
ständigen Bischof geweiht. Diejenigen Theologen, welche
Weltgeistliche zu werden beabsichtigen, mĂĽssen sich vor
der letzten Weihe verehelichen. Im Falle die Frau eines
Popen stirbt oder sich von ihm scheiden lässt, so darf er
nicht wieder heirathen ; jedoch kann er nun Mönch werden
und als solcher in der kirchlichen Hierarchie Carriere
machen.
Ueber den socialen und moralischen Zustand der ser-
bischen orthodoxen Geistlichkeit schreibt Rev. W. Denton
in seinem: „Servia and the Servians (London 1862).
„Es giebt eine grosse Analogie zwische unserem (dem
„anglikanischen) und dem serbischen Klerus. In Folge
„ihres Zusammenlebens mit dem Volke, bilden die Popen
„keine Kaste für sich, sondern sind allgemein geachtet;
„auch weil sie verheirathet sind und mitten unter ihren
„Pfarrkindern leben, üben sie einen grossen Einfluss in
„ihren Pfarren aus. Die nationalen SchriftsteUer definiren
„die Mission und die Lebensweise der serbischen Geist-
„lichen f olgendermassen : Der Priester betet zu Gott mit
„seinen Gläubigen in der Kirche oder unter einem ge-
nheiligten Baume, für das Glück der Menschheit und fär
„die Ergiebigkeit der Felder; — er kämpft mit seinen
„Pfarrkindem auf dem Schlachtfelde für die Religion, für
„die Freiheit und für's Vaterland, aber er theilt auch mit
„dem Volke die Freude an den nationalen und kirchlichen
^Festen. — Kurz, obwohl er Priester geworden ist, bleibt
„er noch immer Bürger und im Falle der Nothwendigkeit
„auch Krieger."
Thatsache ist, dass die serbischen Popen bei ihren Mit-
— 137 —
bürgern in viel höherem Ansehen stehen, als dies bei der
orthodoxen Geistlichkeit in Russland der Fall ist.
Die Mönche sind in Serbien durchschnittlich viel
weniger gebildet und auch weniger beim Volke beliebt,
als die Weltgeistlichen. M. Denton nennt sie wahre Bauern
in der Soutane (peasants in cassaks).
Nach dem Q-esetze vom 21. September 1853 herrscht
in Serbien Eeligionsfreiheit. Jede christliche Religions-
genossenschaft kann ein eigenes Gotteshaus aus eigenen
Mitteln unterhalten.*)
Es genĂĽgt, an die Regierung ein Ansuchen zu richten
und sie ertheilt sofort die nöthige Einwilligung.
Auf solche Weise wurde im Jahre 1858 die Kirche
der Reformirten-Gemeinde in Belgrad gestiftet. Die ser-
bische Regierung ĂĽberliess hiezu unentgeltlich ein Haus,
welches ursprünglich für den Gottesdienst der römischen
Katholiken bestimmt war. Ueberdies soll der Pastor unter
Anderem von der serbischen Regierung auch eine Jahres-
Subvention von 1.500 Dinars erhalten. An diese Kirche
ist eine Elementarschule für Knaben und Mädchen an-
gebaut, woselbst der Unterricht in deutscher Sprache er-
theilt wird. Im Jahre 1862 zählte diese protestantische
Gemeinde in Belgrad 339 Gläubige (Siehe übicini's „Les
Serbes de Turquile" — Paris 1 865). Hieraus ist ersichtlich,
dass die Andersgläubigen in Serbien nicht nur geduldet
vor dem Gesetze sind, sondern dass sie sogar in gewissem
Masse von der Regierung unterstĂĽtzt werden.
Auch die Juden Serbiens geniessen vollkommene
Religionsfreiheit und seit 1878 auch freie Wahl des Wohn-
ortes, während sie sich früher nur in Belgrad niederlassen
durften.
Diese Juden (sogenannte Spaniolen, wie in allen Balkan-
staaten) besitzen auch in Belgrad seit langer Zeit eine
Synagoge.
'*') Für die Bewohner rumänischer Nationalität wird die Liturgie
in den orthodoxen Kirche rumänisch gelesen.
— 138 —
Nur die römischen Katholiken Belgrads waren bisher
nicht im Stande, sich als Kirchengemeinde zn konstitoiren.
Die Lage der Katholiken in Serbien ist schon seit
einer Beihe von Jahren der Gegenstand von Yerhandlungrai
zwischen der serbischen Begierung imd den dabei interes-
sirten kirchlichen Instanzen, dem Erzbischof von Djakov&r
und dem päpstlichen Nuntius in Wien, die im Auftrage
der Curie theils Beschwerden vorbrachten, theils dauernde
Verhältnisse zu begründen versuchten.
Diese Verhandlungen reichen bis weit in die Be-
gierungszeit des FĂĽrsten Michael zurĂĽck, wurden manchmal
eifrig betrieben, dann f(ir einige Zeit fallen gelassen und
wieder neu aufgenommen, bis gegen Ende des Jahres 1892
der Abschluss eines Conkordats zwischen Serbien und dem
heiligen Stuhle im Vatikan in Aussicht genommen wurde;
worĂĽber die Verhandlungen in nicht ferner Zeit beginnen
sollten. In Folge der politischen Ereignisse vom 13. April
1898 und vom 21. Jänner 1894 geschah jedoch vorläufig
zu Gunsten der römisch-katholischen Kirche nichts. Erst
am 15. März 1894 meldete ein Telegramm aus Rom, dass der
ehemalige serbische Gesandte am Wiener Hofe und nach-
malige Minister-Präsident Simitsch vom Papste in Audienz
empfangen worden sei, um den Wunsch der serbischen
Begierung, um Ernennung eines römisch-katholischen
Bischofs fĂĽr Belgrad auszusprechen.
Die Zahl der Katholiken war bis vor wenigen Jahren
in Serbien noch eine ziemlich beschränkte (1874 in ganz
Serbien 41 Gl Personen); nur in Belgrad war deren Anzahl
genügend gross, um eine regelmässige Seelsorge und eine
katholische Schule nothwendig erscheinen zu lassen.
Da die Katholiken Serbiens, — besonders in Belgrad,
zum grössten Theile Unterthanen Oesterreich- Ungarns
waren oder es noch sind; so fand sich die österreichisch-
ungarische Regierung veranlasst, sowohl fĂĽr das Seelsorge-
BedĂĽrfiiiss, wie fĂĽr die Schule der Katholiken in Belgrad
zu sorgen.
— 139 —
Im Gebäude der Gesandtschaft wurde eine Kapelle
eingerichtet und in einem anderen Gebäude eine Schule
mit deutscher und serbischer Unterrichtssprache geschaffen,
in welcher seit dem Jahre 1888 auch die ungarische Sprache
gelehrt wird.
Die Kosten fĂĽr die Erhaltung eines Priesters und
eines Lehrers, dann fĂĽr die Erwerbung und Instandhaltung
der Kapelle und Schule, wurden zum weitaus grössten
Theile aus Oesterreich-Ungam bestritten ; von Seite Serbiens
wurde nichts dazu beigetragen. Auch aus kirchlichen
Fonds und Stiftungen Oesterreich-Ungams wird fĂĽr die
katholischen Pfarreien in Serbien beigesteuert.
Dadurch, dass Oesterreich-Ăśngarn die Kosten fĂĽr die
Erhaltung der Pfarrei und katholischen Schule in Belgrad
zum grössten Theile beigesteuert hat, der Gottesdienst in
der k. k. Gesandtschaftskapelle Belgrads fĂĽr alle dortselbst
lebenden katholischen Gläubigen öffentlich abgehalten wird
und die in Serbien wirkenden katholischen Priester dem
Bischöfe von Djakovar unterstehen, hat sich scheinbar eine
Art von österreichisch-ungarischem Protektorat über die
Katholiken Serbiens herausgebildet, welches zwar staats-
und völkerrechtlich festgestellt, dafür aber auch geistig
fühlbar geworden sein soll. Ein ähnliches Verhältniss findet
auch bei den zwei anderen noch in Serbien existirenden
katholischen Pfarreien, — in Kragujevac und in Nisch
statt; auch diesen beiden wird von Seite Oesterreich-
Ungams Geldunterstützung gewährt, weil die Pfarrange-
hörigen, wie auch die Schulkinder der katholischen Schulen,
fast ausschliesslich österreichisch-ungarische Unterthanen
sind.
Von Seite der !Begierung und von der orthodoxen Be-
völkerung Serbiens wurde der geistige und materielle
Schutz, der den Katholiken in Serbien von Seite Oester-
reich-Ungams bisher zu Theil wurde, nicht sehr wohl-
wollend betrachtet, weil derselbe sich naturgemäss auch
— 140 —
auf jene Katholiken ausdehnte, welche serbische Unter-
thanen waren.
Es tauchten, wie ĂĽberall, wo zwei gegnerische Oon-
fessionen nebeneinander bestehen, zwischen der Geistlich-
keit beider Riten wiederholt G-egensätze auf, welche
eine bessere Regelung der Verhältnisse der katholischen
Kirche in Serbien wĂĽnschenswerth machten, und so fanden
schon zur Zeit des FĂĽrsten Michael Verhandlungen des
Vatikans mit der serbischen Regierung ĂĽber diese An-
gelegenheit statt.
Die Fürstin Julie (geborene Gräfin Hunyady), die
katholische Gemalin des FĂĽrsten Michael, war von dem
Wunsche lebhaft beseelt gewesen, dass die Verhältnisse
der katholischen Kirche in Serbien besser geordnet wĂĽrden,
sowie dass in Belgrad eine katholische Kirche erbaut
werde.
Fürst Michael hatte schon einen schönen und gut ge-
legenen Bauplatz für die katholische Kirche ausgewählt
und liess durch seine Regierung Verhandlungen mit dem
päpstlichen Stuhle einleiten.
Die Verhandlungen ĂĽber diesen Gegenstand hatten
jedoch keinen Erfolg, weil die serbische Regierung ver-
langte, dass die in Serbien wirkenden katholischen Priester
auch ĂĽnterthanen dieses Landes werden sollten, dagegen
verlangte sie nicht die Trennung der Katholiken Serbiens
von der Diözese Djakovar; ferner sollten die katholischen
Kirchenfeste nach dem in Serbien amtlich geltenden juli-
anischen Kalender gefeiert — und schliesslich sollten die
katholischen Geistlichen der Disziplinargewalt des serbisch-
orthodoxen Metropoliten unterstellt werden. Die zwei
letzten Bedingungen waren auf Veranlassung und durch
den Einfluss des serbischen Metropoliten aufgestellt worden.
Von Seite des hl. Stuhles war man bereit, die erste
Forderung , dass die katholischen Geistlichen serbische
StaatsbĂĽrger sein sollten, anzunehmen; dagegen machte
man bezĂĽglich des Kalenders einige Schwierigkeiten und
— 141 —
als unannehmbar wurde diejenige serbische Forderung er-
klärt, dass der griechisch-orthodoxe Metropolit eine Dis-
ziplinargewalt ĂĽber die katholische Geistlichkeit ausĂĽben
solle. — Die Verhandlungen blieben resultatlos und somit
auch die Verhältnisse der katholischen Kirche bis in die
jüngste Zeit ungeregelt»
Die Seelsorge fĂĽr die in Serbien weithin zerstreut
lebenden Katholiken war vielfach behindert und haupt-
sächlich von den Behörden abhängig.
Die neue Verfassung vom Jahr 1889 hat fĂĽr alle an-
erkannten Confessionen eine grössere Religionsfreiheit ge-
bracht. Aber diese Religionsfreiheit existierte, trotz der
neuen freisinnigen Verfassung, unter dem radikalen Ministe-
rium doch nur auf dem Papier. Der Seelsorge fĂĽr die
zerstreut, ausserhalb der Pfarrorte Belgrad, Kragujevac und
Nisch lebenden Katholiken Serbiens wurden sowohl von Seite
der Regierung, als auch seitens der griechisch-orthodoxen
Geistlichkeit grosse Hindemisse in den Weg gelegt und
der Dienst der Missionspriester, die schon in ihren Pfarr-
orten mit Arbeit überlastet sind (so zählte Belgrad Ende
1892 etwa 9000 Katholiken, fĂĽr welche nur ein Priester
vorhanden war!), noch durch mancherlei Chicanen erschwert.
Die Missionspriester wollten oftmals die Seelsorge in
der Diaspora besorgen, doch der Oultusminister, besonders
Andrea Nikolitsch erlaubte solche Seelsorgereisen nicht
und wenn er doch die Bewilligung ausnahmsweise hierzu
ertheilte, dann durfte die Messe nicht öffentlich gelesen
werden und war nur die Spendung der Sakramente im
Stillen erlaubt.
Diese Haltung hatte das radikale Ministerium damit
begründet, dass es die Ausübung der öffentlichen katho-
lischen Seelsorge des Messelesens und Predigens, nur in
jenen Orten für zulässig halte, in denen sich eine katholische
Kirche befinde. Die Beschwerden der katholischen Geist-
lichen hierĂĽber wurden theils an den vorgesetzten Bischof
Strossmayr in Djakovar, theils an den Vatikan gerichtet.
— 142 —
Dies fährte zu Yerhandlnngen, welche vom vorgesetzten
Bischof und voin päpstlichen Nuntius in Wien geleitet
wurden. Obwohl das radikale Ministerium die Berechtigung
mancher dieser Beschwerden anerkannte, stellte es sich
dennoch auf den Standpunkt, dass es diesen nur dann ab-
helfen könne, wenn eine dauernde Eegelung der Verhält-
nisse der katholischen Kirche in Serbien stattgefunden
haben wĂĽrde.
Die erste Bedingung einer solchen Begelung sei die
Lostrennung Serbiens von der Diözese Djakovar und die
Errichtung eines päpstlichen Vikariats oder selbständigen
Bisthums in Serbien, weil man den von einem österrei-
chisch-ungarischen Bischof in Serbien ausgeĂĽbten Einfluss
für gefahrlich hält.
"Weiter verlangte das radikale Ministerium, bei den
katholischen Pfarren die EinfĂĽhrung des Taufbuches nach
dem serbischen (julianischen) Kalender; dagegen bestand es
nicht auf der Unterstellung der katholischen Geistlichen
unter die Jurisdiktion des Metropoliten, wie dies unter der
Eegierung des FĂĽrsten Michael der Fall gewesen ist. Der
heilige Stuhl wiDigte nun thatsächlich in die Trennung
Serbiens von der Diöcese Djakovar, auch wurde Bischof
Strossmayr von Rom aus hiervon verständigt; jedoch wurde
kein Zeitpunkt bestimmt, wann diese Massregel durchge-
fĂĽhrt werden sollte.
Weiter kamen die Verhandlungen mit dem radikalen
Ministerium Paschitsch nicht, weil es Ende 1891 denais-
sionirte.
Dem neuen Kultusminister Boskovitsch wiederholte
der päpstliche Nuntius in Wien die alten Beschwerden
ĂĽber die Behinderung der katholischen Seelsorge in Ser-
bien und es begannen neue Verhandlungen ĂĽber die end-
gültige Eegelung der Verhältnisse der katholischen Kirche
in Serbien. Boskovitsch hatte die Absicht, nach dem
•
Muster des zwischen Montenegro und dem päpstlichen
Stuhle abgeschlossenen Conkordates, auch ein ähnliches
— 143 —
für Serbien anzustreben. Auch sollte es, — als mit dem
Grundsätze der Religionsfreiheit unvereinbar, — in Zu-
kunft keinem Anstände unterliegen, dass gemischte Ehen
zwischen katholischen und serbisch-orthodoxen Brautleuten
auch in den katholischen Eärchen eingesegnet würden ;
was bisher, an manchen Orten sogar mit Polizeigewalt,
verhindert worden war.
Die am 15. März 1894 stattgehabte Audienz des
vorigen Ministerpräsidenten Simitsch beim Papste dürfte
die erwähnten Verhandlungen dem erwünschten Ziele
wieder um einen Schritt näher gebracht haben.
VII. Kapitel.
OeflTentlicher Unterricht und geistige Kultar.
Mögen sich die politischen Parteien Serbiens noch so
schroff gegenĂĽberstehen, so sind sie doch Alle nur einer
Meinung und immer bereit hierfĂĽr Opfer zu bringen, wenn
es sich um die Hebung des Volksunterrichtes und Ver-
breitung des modernen Wissens im Lande handelt.
Die vielen, in den letzten fĂĽnf Jahren an das Staats-
ruder gelangten Ministerien haben in allen Zweigen der
Staatsverwaltung, selbst am Budget des Heeres — dieser
Lieblingseinrichtung des serbischen Volkes — mitunter
sehr bedeutende Abstriche vorgenommen, jedoch niemals
wurde das Budget des Unterrichtsministers herabgemindert.
Im Allgemeinen zeigt sich der Stand der Bildung
eines Volkes in dessen gesammten Lebensäusserungen, im
öffentlichen wie im gesellschaftlichen Leben.
Das serbische Volk sagt: „Der Geist ist Zar imd der
Körper ist gut für den Klotz. '^ Lidem dasselbe somit dem
Geiste das Uebergewicht giebt über die körperliche Kraft,
so stellt es dadurch zu gleicher Zeit sich selbst das Zeug-
niss aus, dass es befähigt sei, für eine höhere Geistesbil-
dung und auch einzutreten vermag in den Wettstreit mit
anderen Nationen, auf dem Gebiete der geistigen Arbeit
und des Fortschrittes.
Dies beweist das serbische Volk auch dadurch, dass
— 145 —
es allemal und bei jeder Gelegenheit, unablässig nach Ver-
mehrung der Schulen trachtet.
Serbien ist vielleicht das einzige Land der Welt, in
welchem die zumeist bäuerlichen Volksvertreter in der
Skuptschina in dieser Hinsicht immer einsichtsvoller ge-
wesen sind, als manche seiner hochgelehrten Kultusminister,
und in welchem nach dieser Richtung hin häufig die un-
gebildeten Bauern die Bolle von Verschwendern und die
Kultusminister jene von Knickern and Sparern gespielt
haben.
Zur Zeit der TĂĽrkenherrschaft hatte Serbien keine
einzige christliche Schule. Erst im Jahre 1808 grĂĽndete
Karadjordje, nach Vertreibung der TĂĽrken, die erste
Schule zu Belgrad, deren Leitung er dem BegrĂĽnder der
Selbständigkeit der serbischen Sprache, dem Gelehrten
Dositije Obradov ^itfirth *) "^^^^^^"pf
Unter dessen Aufsicht lehrten österreichische Serben,
nebst Lesen, Schreiben und Rechnen, auch Geographie,
Geschichte und einzelne Zweige der Naturwissenschaft mit
gutem Erfolge.
Als jedoch die TĂĽrken im Jahre 1813 Serbien aber-
mals eroberten und Belgrad plĂĽnderten, da ging es auch
mit dieser ersten Schule Serbiens zu Ende, und es blieb
nunmehr dem FĂĽrsten Milosch Obrenvoich vorbehalten,
*) Dositije Obradovitsch (1741 — 1811) war serbischer Mönch,
welcher als iürster kiihn uncL feierlich die Selbständigkeit der ser-
bischen Sprache proklamirte und sie zu einer gefĂĽgigen Basis fĂĽr
die neue serbische Litteratur zu gestalten suchte, der ferner zuerst
offen nicht nur mit der damals gebräuchlichen altslavischen Sprache,
sondern auch mit der ausschliesslich religiösen Richtung brach. —
Er kehrte dem Klosterleben den Rücken, ging ohne Zögern an die
Universitäten Halle und Leipzig, — bekämpfte dann mit Ent-
schlossenheit die allzu empirische und exklusiv kirchliche Er-
ziehung und stellte sich ganz und gar auf die Seite der neuen
Ideen und des fortschrittlichen Geistes, welcher im 18. Jahrhundert
eben einen so mächtigen Aufschwung genommen hatte.
Anton Tnma, Serbien. 10
— 146 —
der BegrĂĽnder des neuserbisolien ĂĽnterriclitsweseiis zu
werden.
Obwohl Milosch selbst weder Lesen noch Schreiben
konnte, so besass er doch einen klaren und durchdringenden
Verstand, der ihn den hohen Werth der Jugenderziehung
und Volksbildung erkennen liess.
Er errichtete nach und nach in den meisten Kreisen
Volksschulen, von denen in der Zeit von 1820 bis 1826
schon 20 bestanden haben sollen, und Ende 1832 grĂĽndete
er sogar ein vierklassiges Gymnasium in Kragujevac.
Um nun vorläufig bei den Volksschulen zu bleiben^
so ist deren Zahl in den siebzig Jahren von 1820 bis 1890
sowohl absolut, als auch in den Verhältnissen zur Bevöl-
kerungszahl und zum Flächeninhalt des Landes gewachsen,
wie die folgende vergleichende Zusammenstellung darthut.
Jahr
1836
1844
1854
1864
.1874
1884
1887
1890
Ein-
wobnsnahl
744686
879893
998919
1,156171
1,352522
1,901736
2,020000
2,172814
Anzahl
1 Schale
Zahl der
1 Schttler
1 Schule
der Sohnlen kommt anf SchĂĽler und kommt auf kommt auf
ĂĽberhaupt Einwohner SchĂĽlerinnen Einwohner QKm.F]Xoho
2511
5452
9566
13421
23280
38337
50860
58917
62
170
319
318
517
631
G71
688
12000
5176
3083
3486
2616
3011
3010
3007
296
164
104
86
58
49
39
35
607
221
118
118
73l*>
771
72
70
Im Schuljahre 1890 waren somit in Serbien 688 Ele-
mentarschulen mit 58,917 Schulkindern, die von 1194 Leh-
rern und Lehrerinnen unterrichtet wurden. Hiervon ent-
fallen auf den Kreis und die Stadt Belgrad allein 31 Schulen
mit etwa 5000 Schulkindern, während im Jahre 1836 da-
selbst nur 6 Schulen bestanden mit 282 Kindern.
Die angegebenen 58,917 Schulkinder vertheilen sich
aber sehr ungleich auf die einzelnen Klassen. Während
nämlich in der ersten Klasse die Zahl derselben insge-
sammt 20,000 ĂĽbersteigt, nimmt diese nach und nach so
sehr ab, dass sich in der letzten in den seltensten Fällen
*) 1878 wurde Serbien*8 Gebiet vergrössert.
— 147 —
mehr als 100 SchĂĽler befinden, und in manchen Schulen
auf dem Lande fehlen sogar die beiden letzten Klassen.
Das Verhältnis der Anzahl der Schulen und der die-
selben besuchenden Kinder zur Bevölkerungszahl ist im
Vergleich zu den alten Kulturstaaten Europas allerdings
noch kein sehr hohes, aber man muss eben bedenken, dass
das Land erst vor 80 Jahren das tĂĽrkische Joch abge-
schĂĽttelt hat und nachher erst an die GrĂĽndimg von Schu-
len denken konnte. Nimmt man jedoch eine Theilung der
Schulen in Land- und Stadtschulen vor, so zeigt sich eben,
dass für die Hebung der Bildung bei der Landbevölke-
rung noch Manches nachzutragen wäre; während die Stadt-
bevölkerung bei weitem besser bedacht ist.
Von der Gesamtzahl der Schulen entfallen nämlich
144 (20 Prozent) auf die Städte und 544 (80 Prozent) auf
die Dörfer des Königreiches. Indem aber in Serbien (1890)
rund 1,768 000 Seelen (86 Prozent) auf die Dörfer entfielen
und nur gegen 300000 Seelen (14 Prozent) auf die Städte ;
so kommt auf dem Dorf e erst auf 3240 Seelen eine Schule ;
während in der Stadt schon auf 1880 Einwohner eine
Schule entfallt.
Was andererseits das Verhältnis der Zahl der Schul-
knaben zu den Schulmädchen betrifft, so beträgt die der
ersteren (wenigstens in den unteren vier Klassen) durch-
wegs das Zehnft^che von jener der letzteren.
Noch tmgünstiger gestaltet sich dieses Verhältnis,
wenn man wieder die Schulen in Land- und Stadtschulen
sondert. Während nämlich in den Stadtschulen die Zahl der
Schülerinnen in der Kegel doch wenigstens die Hälfte von
derjenigen der Schüler beträgt, ist dieselbe in den Land-
schulen so verschwindend klein, dass sie in der Gesamt-
heit kaum den 200. Theil von der Anzahl der Schulknaben
ausmacht; somit auf 200 SchĂĽler erst 1 SchĂĽlerin kommt,
wogegen in der Stadt auf 200 SchĂĽler etwa 84 SchĂĽlerinnen
entfallen.
Bei der Trennung der Knaben- von den Mädchen-
10*
— 148 —
schulen ergeben sich 625 Knabenschulen (91,4 Prozent) mit
51,725 Besuchern (87 Prozent) und 63 Mädchenschulen
(8,6 Prozent) mit 7192 Besucherinnen (13 Prozent). Scheidet
man auch hier noch die SchĂĽlerinnen der Dorf- von jenen
der Stadtschulen, dann erweist sich vollends der Schul-
besuch der LandschĂĽlerinnen geradezu als ganz vernach-
lässigt.
Bis zum Jahre 1887 gab es ĂĽberhaupt auf dem Lande
keine einzige Mädchenschule, sondern die wenigen Mädchen,
welche ĂĽberhaupt die Schule besuchten, gingen in die
Knabenschulen. Aber auch diese Mädchen waren selten
Bauernkinder, sondern meist Kinder von Beamten, Popen
oder Landkaufleuten.
Durch das Gesetz vom Jahre 1882, betreffend die
Elementarschulen, wurde nun in Serbien zwar der allgemein
verbindliche sechsjährige Schulunterricht eingeführt; aber
bei der Lage der Verhältnisse in dem erst vor so kurzer
Zeit wiedergeborenen serbischen Staatswesen, wird es noch
längere Zeit dauern, bis dieses Q-esetz thatsächlich vollends
verwirklicht sein wird.
FĂĽr diesen umstand spricht deutlich die Thatsache,
dass noch im Jahre 1886 auf dem Lande nirgends eine
fĂĽnf- oder sechsklassige Volksschule vorhanden war, und
selbst in den Städten waren manche fünfbe Klassen nur
von 15 Kindern und die sechsten Klassen oft nur von
6 SchĂĽlern besucht. Selbst von der Verwirklichung des
obligaten vierjährigen Unterrichtes war man im Jahre 1886
noch ziemlich weit entfernt, was zur (S-enĂĽge dadurch er-
wiesen ist, dass in jenem Jahre 19,875 SchĂĽler die ersten
Klassen und nur 7557 die vierten Klassen besuchten und
dass ĂĽberhaupt noch damals von je 100 schulpflichtigen
Kindern durchschnittlich nur 15 auch wirklich die Schule
besuchten.
Unter solchen Umständen ist es begreiflich, warum
in Serbien die Zahl der Schreibkundigen noch immer recht
klein ist und warum dieselbe so langsam anwächst.
— 149 —
Die erste diesbezĂĽgliche Statistik wnrde in Serbien
im Jahre 1866 angestellt. Die Ziffer der Schreibknndigen
war in jenem Jahre noch eine sehr niedere, indem deren
Gesamtzahl nur 50,796 betrug. Damals konnten somit
unter 100 Einwohnern kaum 5 Menschen schreiben ; unter
100 Städtern jedoch waren durchschnittlich 27, dagegen
imter 100 Landbewohnern höchstens 2 des Schreibens
kundig. Indessen ist schon im darauffolgenden Jahrzehnt
ein verhältnissmässig recht bedeutender Fortschritt zu
verzeichnen; hier beziffert sich die Zahl der 'Schreib-
kundigen schon auf 91,039 (somit nahezu doppelt so viel
als zehn Jahre frĂĽher !) ; demnach kommen auf je 100 Ein-
wohner im allgemeinen 7, oder genauer bestimmt: auf je
100 Städter kommen 33 und auf je 100 Landbewohner 4
Schreibkundige.
Im folgenden Dezennium (1876 bis 1886) verdoppelte
sich abermals die Zahl der des Schreibens kundigen Ein-
wohner Serbiens und war auf die Höhe von 187,000 ge-
stiegen; wonach auf 100 Einwohner im Allgemeinen 11
(im eigentlichen Serbien sind es jedoch ĂĽber 12 Prozent,
jedoch in den neuerworbenen sĂĽdlichen Kreisen Nisch,
Vranja, Pirot nur etwa 6 Prozent); hingegen auf 100 Städter
44 und auf 100 Landbewohner 6 bis 7 schreibkundige
Individuen entfallen.
Durch diese Ziffern wird eine konstante Zunahme der
Volksintelligenz seit mehr als zwanzig Jahren erwiesen.
Damach dĂĽrfte sich heute die Zahl der Schreibkundigen
in Serbien auf rund 250,000 belaufen, d. h. etwa 12 Prozent
der jetzigen Gesamtbevölkerung ausmachen.
Aber auch hier weist die Statistik ebenso die sehr
grosse Vernachlässigung des weiblichen Geschlechtes, wie
auch die Verkürzung der Landbevölkerung gegenüber den
Städtern nach; obwohl die Landbevölkerung, in diesem
Agrikulturstaate par excellence, im Allgemeinen siebenmal
zahlreicher ist, als jene der Städte.
In der Periode von 1880 bis 1890 waren durchschnitt-
— 150 —
lieh schreibkondig : In den Städten : 63,197 Männer, 24,948
Frauen. Auf 100 Einwohner im Allgemeinen kamen 31,3
männliche nnd 12,4 weibliche (zusammen 43,7) Schreib-
kundige, aber für 100 männliche gab es nur 39,5 weibliche
Schreibkundige. Auf dem Lande hingegen stellt sich dieses
Verhältnis noch viel ungünstiger heraus. Es gab nämlich ,
neben 85,884 männlichen, nur 3,136 weibliche Sohreib-
kundige. Auf 100 Einwohner des Landes entfielen vom
Jahre 1880 bis 1890 6,1 männliche, dagegen nur 0,3 weib-
liche Schreibkundige, oder es kommen auf je 100 schreib-
kundige Bauern nur 4,5 Bäuerinnen, die schreiben können !
Dies bedeutet eine ganz offenkundige ZurĂĽcksetzung
des weiblichen Elementes, gegenüber dem männlichen ; was
aber in einem so jungen Staatswesen nicht anders möglich
ist , wo beim besten Willen noch nicht so viele Volks-
schulen geschaffen werden konnten, um möglichst rasch
wenigstens der männlichen Bevölkerung den so dringend
nöthigen Elementarunterricht zuzuwenden.
Ein wesentliches Hindernis fĂĽr die Hebung des Volks-
unterrichtes lag bis in die jĂĽngste Zeit in dem Mangel an
entsprechend vorgebildeten Volksschullehrem. Diesem
Uebelstande muss der grösste Theil der Schuld zugeschrieben
werden, weshalb die Zahl der des Schreibens Kundigen
in keinem Verhältnis zu der vorhandenen Zahl der
Schulen steht.
Die Lehrerseminarien , von denen im Jahre 1875 das
erste und im Jahre 1885 das zweite gegrĂĽndet wurde,
haben nun schon vieles Gute in den Elementarschulen ge-
wirkt, und sobald nur sämmtliche Lehrerstellen mit gründ-
lich vorgebildeten Pädagogen besetzt sein werden , wird
sich auch die Bildung im Lande noch viel rascher ver-
breiten, als dies bisher der Fall war.
Die Mittelschulen befinden sich in den Kreisstädten
oder auch in sonstigen volkreichen Städten.
An Gymnasien besitzt Serbien gegenwärtig 24, dann
2 sogenannte Realgymnasien, 5 Realschulen, 1 Theologie-
— 151 —
schule, 2 Lehrerseminare, 1 landwirthschaftliohe und eine
höhere Töchterschule.
Die Mittelschulen wurden 1890 insgesammt von 4951
Schülern und 624 Schülerinnen besucht. Auch Mädchen
dürfen nämlich allerorts, nach Erfüllung der gesetzlichen
Bestimmungen und Vorbedingungen zu den Studien sowohl
am G-ymnasium, als an dei [Realschule zugelassen werden.
Ausserdem besteht in Belgrad eine höhere Töchter-
schule mit 5 Klassen und etwas ĂĽber 700 SchĂĽlerinnen.
In den Mittelschulen werden am Ende eines jeden
Jahres SchlussprĂĽftmgen und am Anfange eines jeden neuen
Schuljahres wieder NachprĂĽfungen abgehalten, bei denen
- insbesondere an den Gymnasien, - sehr strenge ver-
fahren und im Durchschnitte kaum 75 Prozent der SchĂĽler
durchgelassen werden.
Hieraus, sowie auch aus dem ungewöhnlich häufigen
Zurücktreten der Schüler im Laufe des Schuljahres, erklärt
sich auch der sehr grosse Unterschied in der SchĂĽlerzahl
der einzelnen Klassen, welcher namentlich zwischen der
ersten und siebenten, — beziehungsweise achten, — manch-
mal so beträchtlich ist, dass in dieser obersten Klasse
nicht einmal mehr der zwanzigste Theil von der SchĂĽler-
zahl der ersten Klasse vorhanden ist.
Besonders sind es die Mädchen, welche häufig aus
der vierten Klasse des Gymnasiums austreten, um dann
an der höheren Töchterschule weiter zu studiren. Es giebt
aber auch Mädchen, die das ganze Gymnasium absolviren,
dann die Absolutorial-PrĂĽfung ablegen und sich hierauf
in der Belgrader Hochschule inscribiren lassen.
So gab es im Studienjahre 1890/91 schon 20 junge
Serbinnen an der Hochschule, von denen einige damals
sogar im achten Semester standen.
Fachschulen besitzt Serbien (1890/91) nur wenige. Zu
erwähnen sind die schon oben genannten : 1 Priesterseminar
(Theologieschule) mit 4 Klassen, 17 Lehrern und 142 Zög-
lingen ; ferner 2 Lehrerseminare (Präparanden) mit je 4
— 152 —
Klassen, 23 Lehrern und 237 Präparandenschülem ; —
eine Ackerbau- oder landwirthschaftliche Schule mit 2
Klassen, 9 Lehrern und 49 Schülern; — eine Handelsschule
mit 3 Klassen, 6 Lehrern und 34 SchĂĽlern.
Der Einfluss dieser Fachschulen auf Gang und Richtung
der einschlägigen Fächer ist selbstverständlich vorläufig
noch kein nennenswerther, weil einerseits ihre Zahl noch
zu gering ist und andererseits selbst diese wenigen nur
schwach besucht werden.
Selbst das Priesterseminar hat, wiewohl es schon ĂĽber
ein halbes Jahrhundert besteht, nicht die wĂĽnschenswerthen
Erfolge aufzuweisen und hat noch nicht allseits vermocht,
seinen Zöglingen jene Bildung zu geben, welche diejenigen
besitzen sollten, die sich dem Dienste der geistlichen
Erziehung des Volkes widmen.
Die Lehrerseminare hingegen haben, wie schon weiter
oben hervorgehoben wurde, sichtliche Erfolge erzielt ; indem
seit dem Auftreten ihrer ersten Zöglinge auf dem Gebiete
des Elementar-Unterrichts (etwa 1880) die Volksschule auf-
gerĂĽttelt wurde aus dem Schlummer, in welchem sie sich
Jahrzehnte lang befunden hatte. Es ist daher nur zu be-
dauern, dass diese Institute, — es bestehen vorläufig erst
zwei Lehrerseminare, — dem Lande keine grössere Zahl
von Lehrern zu geben im Stande sind.
BezĂĽglich der Belgrader Hochschule bringen wir nach-
stehend einen ebenfalls ofiiziellen Ausweis fĂĽr das Studien-
jahr 1890/91, aus welchem wieder hervorgeht, dass sich in
Serbien, seit dessen nationaler Wiedergeburt und seit dem
Eintritte geordneter Verhältnisse, das geistige Leben und
insbesondere das Unterrichts wesen in sehr erfreulicher
Weise entwickelt hat.
Während nämlich im Studienjahr 1886/87 die Anzahl
der Studirenden nur 231 betragen hatte, wird diese Zahl
gegenwärtig von der juristischen Fakultät allein weit über-
trofien und weist der im März 1891 erschienene Unterrichts-
katalog die für die serbischen Verhältnisse höchst beträcht-
— 153 —
liehe Besuchsziffer von 562 Studirenden auf (485 ordent-
liche und 77 ausserordentliche Hörer), die sich auf die
einzelnen Fakultäten in nachfolgender Weise vertheilen:
philosophische Fakultät: 150 ordentliche und 32 ausser-
ordentliche Hörer (und zwar entfallen auf die historisch-
philologische Abtheilung 65 ordentliche und 23 ausser-
ordentliche Hörer und auf die naturwissenschaftlich-mathe-
matische Abtheilung 85 ordentliche und 9 ausserordentliche
Hörer); juridische Fakultät 300 ordentliche und 43 ausser-
ordentliche Hörer und technische Fakultät 35 ordentliche
und 2 ausserordentliche Hörer.
Die Belgrader Hochschule hat schon in mehr als einer
Hinsicht das Interesse der gelehrten Welt auf sich gelenkt
und die tĂĽchtigen Originalarbeiten ihrer Professoren sind
auch vollkommen geeignet, dön Ruf und das Ansehen der-
selben zu heben.
Es wirkten im Schuljahre 1890/91 — 34 ordentliche
Professoren an dieser Hochschule, davon 20 an der philo-
sophischen Fakultät (9 bei der historisch-philologischen
und 11 bei der naturwissenschaftlich-mathematischen Ab-
theilung), 6 an der juridischen und 8 an der technischen
Fakultät.
Das Hilfspersonal der Hochschule bestand 1891 aus
einem Gustos des botanischen Cabinets, einem ausser-
ordentlichen Lehrer fĂĽr Mathematik, zwei Assistenten im
zoologischen Institut, einem Assistenten im chemischen
Laboratorium, — je einem Assistenten im geologischen
und im geodätischen Cabinet und zwei Musiklehrem.
In Verbindung mit der Hochschule steht, nebst einem
botanischen Garten, auch ein Laboratorium für öffentliche
Hygiene.
Ausser diesen ĂĽnterrichtsanstalten , steht der wissbe-
gierigen und strebsamen Jugend Serbiens noch ein Mittel
zur Verfugung, nämlich das Studium im Auslande, zu
welchem Behufe dem Unterrichtsministerium sehr reich-
— 154 —
liehe Geldmittel fĂĽr gut dotirte Stipendien zur VerfĂĽgung
stehen.
Nachdem die Belgrader Hochschule noch immer keine
medizinische Fakultät besitzt, so müssen schon absolut
sämmtliche Mediziner im Auslande (zumeist in Wien und
Berlin) studiren. Ausserdem werden aber jährlich auch
noch einige Studirende anderer Fakultäten und insbesondere
auch Offiziere der verschiedenen Waffengattungen zu ihrer
weiteren Ausbildung, entweder nach Bussland, Deutschland
oder nach Oesterreich-Ăśngam geschickt.
Andererseits sind aber die serbischen Gymnasien und
die Hochschule mitunter wieder von jungen Männern be-
sucht, deren Heimath sich jenseits der Grenze, entweder
in Altserbien, Makedonien oder in Montenegro befindet.
Das gesammte Unterrichts- und Bildungswesen Serbiens
wird von dem Unterrichts- und Cultus-Mi-
nisterium geleitet. Demselben obliegt nicht allein die
Errichtung und Organisation der Schulen, durch Aus-
bildung und Heranziehung tüchtiger Lehrkräfte, sondern
es ist ihm auch die Fortbildung des Volkes nach dem
Verlassen der Schule und die Sorge fĂĽr die Entwicklung
der Nationallitteratur nach dem Gesetze vom Jahre 1839
zur Pflicht gemacht.
Neben dem Ministerium besteht seit 1880 noch der
^Hauptaufklärungsrat h", welcher als Beirath, in
allen organisatorischen Angelegenheiten und bei der Ein-
fĂĽhrung von Lehrbehelfen aller Art, fangirt.
Der Hauptaufklärungsrath besteht aus 8 — 12 ordent-
lichen, das heisst auf Vorschlag des Unterrichtsministers
vom Könige ernannten Mitgliedern und aus 10 — 20 ausser-
ordentlichen Beisitzern. Seine Thätigkeit erstreckt sich
auf die sämmtlichen Fach-, Mittel- und Elementarschulen
des Landes; nur nicht auf die Belgrader Hochschule
selbst, fdr welche nur das Ministerum allein mass-
gebend ist.
Die heutige Hochschule wurde 1838 vom FĂĽrsten
— 155 —
Milosch unter dem Namen eines Lyceums gegrĂĽndet und
bestand nur aus einer philosophischen Abtheilung. Im
Jahre 1840 kam eine juridische Abtheilung hinzu. 1843
wurde das Lyceum von Kragujevac nach Belgrad verlegt
und die Leitung des Lyceums einem B»ektor anvertraut.
Im Jahre 1851 wurde ein Lehrstuhl fĂĽr deutsche Sprache
errichtet. 1863 erhielt das Lyceum durch das G-esetz vom
24. Septbr (6. Oktbr.) den Titel: „Hochschule". Die-
selbe erhielt drei Fakultäten , nämlich : die juridische,
philosophische und die technische. Im Jahre 1873 wurde
die philosophische Fakultät in zwei Abtheilungen: eine
„historisch-philologische" und eine „naturwissenschaftlich-
mathematische" getheilt.
Im Jahre 1880 erhielt die Hochschule ihre letzte Ver-
änderung, durch welche festgesetzt wurde, dass nunmehr
jede Fakultät einen vierjährigen Cursus umfasse.
Die Zahl der Hochschul-Studenten betrug 1880 — 112,
1882-157, 1884—177, 1885—205, 1886^212, 1887—231
und im Schuljahre 1890/91—526. Hochschul-Professoren
gab es 1880—27; 1882—29; 1884-27; 1885—33; 1886—33
und im Schuljahre 1890/91 waren ausser einem Rektor,
noch 34 Professoren vorhanden.
Die Theologieschule wurde 1836 in zwei Klassen
gegrĂĽndet, 1838 auf drei Klassen vermehrt; 1844 kam
noch eine vierte Klasse hinzu. Im Jahre 1886 wurde
jedoch die Studienzeit wieder auf drei Jahre herabgesetzt.
Diese Schule ist in Verbindung mit einem Seminar und
steht unter der gemeinschaftlichen Aufsicht des Unterrichts-
ministers und des Metropoliten.
Aufgenommen werden absolvierte Gymnasiasten, ohne
nöthig zu haben, vorher die Reifeprüfung abzulegen.
Die Gymnasien wurden zuerst mit vier Klassen
errichtet, dann 1863 auf sechs Klassen, im Jahre 1873 auf
sieben und endlich 1886 auf acht Klassen erhöht. Auch
giebt es sogenannte Halb- (Unter-) Gymnasien, welche nur
die ersten 4 Jahrgänge eines ganzen Gymnasiums enthalten.
— 156 —
Im Gymnasium werden 26 obligate Gegenstände (da-
runter fünf Sprachen, nämlich: Serbisch, Kirchen- oder
Altslavisch, Deutsch, Lateinisch und Französisch) und 3
unobligate Gegenstände vorgetragen; und zwar in 26 bis
31 Lehrstunden in der Woche. Griechisch kommt im
Lehrplane der serbischen Gymnasien nicht vor und latei-
nisch wird nur in der 5., 6., 7. und 8. Klasse durch je
vier Stunden wöchentlich gelehrt; dagegen wird deutsch
durch alle 8 Klassen hinduroh vorgetragen.
Die älteste Realschule besteht seit 1865 und hiess
von ihrer BegrĂĽndung im Jahre 1844 bis 1865 Handels-
und Gewerbeschule.
Seit dem Jahre 1873 hat die Realschule in Belgrad
7 Klassen und die Zahl der Gegenstände wurde auf 18
festgesetzt.
1881 wurde das Realgymnasium in Uzice in eine
zweite Realschule verwandelt. Ausserdem verblieben noch
zwei Realgymnasien mit sehr geringer SchĂĽler- und noch
dĂĽrftigerer Lehrerzahl in Knjazevac und in Loznica.
Das erste Lehrerseminar wurde 1870 in Belgrad
gegrĂĽndet, welchem im Jahre 1881 ein zweites in Nisch
nachfolgte.
Ausserdem wurde 1887 die Errichtung einer Lehrer-
Vorbereitungsschule in Leskovac für Zöglinge aus den
tĂĽrkischen Nachbarprovinzen (Novibazar und Altserbien),
beschlossen.
Die Anzahl der Lehrer und SchĂĽler an den beiden
Seminaren war im Jahre 1885 folgende:
Im Belgrader Lehrerseminar: 14 Lehrer und 141
SchĂĽler und im Nischer Lehrerseminar: 13 Lehrer und
44 SchĂĽler.
Aufgenommen werden Gymnasiasten , welche vier
Gymnasialklassen absolvirt haben, und dauert der Kursus
im Lehrerseminar drei Jahre.
Die im Jahre 1870 eröflfiiete landwirthschaftliche
und Forstschule zu Po schar evac wurde nach zehn-
— 157 —
jährigem Bestände wieder aufgehoben, weil sie den an sie
gestellten Anforderungen nicht entsprochen hatte.
Nun wurde jedoch im Jahre 1882 zu Kraljevo wieder
eine niedere Ackerbauschule errichtet und hatte anfangs
1 Lehrer, 1 Gärtner, 2 Ünter-Landwirthe, 1 Popen und
1 Arzt; femer 31 SchĂĽler.
Seit 1863 besteht eine höhere Töchterschule, in
welcher nur solche Mädchen aufgenommen werden, welche
die vier Volksschulklassen mit gutem Erfolge absolvirt
haben. Der Unterrichtsplan wurde 1873 und 1879 der-
gestallt abgeändert, damit die Schülerinnen auch zu Volks-
schullehrerinnen ausgebildet werden können. Es wurde
nämlich auch eine Uebungsschule mit der höheren Töchter-
schule in Verbindung gebracht und der ganze Kursus
selbst auf fünf Klassen erhöht. Nach Schluss der fünften
Klasse mĂĽssen sich die SchĂĽlerinnen einer Lehrers-PrĂĽfung
unterziehen.
Im Jahre 1886 sollte auch eine sechste Ellasse er-
richtet werden und wurde der Unterrichts-Minister er-
mächtigt, mit dieser Anstalt ein Internat zu verbinden.
In dieser Schule werden 25 obligate G-egenstände in
wöchentlich 34 Stunden gelehrt.
Ueber die Volks- bezw. Elementarschulen wurde schon
weiter oben das Nöthige angeführt.
Es möge hier noch nachgetragen werden, dass in
Serbien die Volksschullehrer und Lehrerinnen vom Staate
besoldet sind und dass seit dem Jahre 1881 folgende Ge-
haltsklassen bestehen: 1. Klasse 2000 Dinar (Franks);
2. Klasse 1800, 3. Klasse 1600, 4. Klasse 1400, 5. Klasse
1200, 6. Klasse 1000 und 7. Klasse mit 800 Dinars jähr-
lich. Nur vorläufig und probeweise angestellte Lehrer er-
halten einen Jahresgehalt von 600 Dinars.
Bei vorzĂĽglichem Erfolge erhalten die Lehrer auch
noch Zuschüsse von jährlich 250 bis 300 Dinars. Diese
Massregel spornt die Lehrer zu recht eifriger Arbeit an.
Jene Lehrer, welche in zwei aufeinander folgenden Jahren
— 158 —
nnr einen „schwachen^ Schalerfolg nachweisen, werden
aus dem Dienste entlassen.
Auch auf eine staatliche Alterspension hat der Volks-
schullehrer in Serbien Anspruch. Die Gemeinde, in wel-
cher sich die Schule befindet, muss nebst der Lehrerswoh*
nung und einem Garten, auch die Heizung und Beleuch-
tung derselben stellen.
Gemeinden im hohen Gebirge, deren Gehöfte mitunter
auf einem Umkreise von mehreren Stunden zerstreut liegen,
vereinigen mit der Gemeindeschule sehr häufig ein ein-
faches Internat, wo die Kinder aus den entferntesten Ge-
höften wohnen und durch eine von der Gemeinde ange-
gestellte Wirthschafterin gepflegc und verköstigt werden;
hierfĂĽr zahlen die Eltern kein Kostgeld, sondern liefern
nebst dem Bette, der Kleider und Wäsche ihres Kindes,
auch noch die nöthigen Yiktualien an die Schule ab.
Privatschulen giebt es in Serbien nur wenige
und auch diese sind noch in weiterer Abnahme begriflfen;
was begreiflich ist, nachdem der Staat selbst in sehr mu-
nificenter Weise fĂĽr das Unterrichtswesen sorgt.
Nun wäre noch jener Mittel und Einrichtungen zu
gedenken, durch welche die geistige Kultur im Königreich
Serbien gepflegt und rege erhalten wird.
Da ist in erster Linie die königlich serbische
Akademie zu nennen, deren Bestimmung es ist, die
Wissenschaften zu pflegen und zu fördern und zur Ver-
breitung der schönen Künste im Lande beizutragen. Zu
diesem Zwecke zerfallt die Akademie in vier Abtheilungen ;
und zwar: in jene der Naturwissenschaften, dann jene
der philosophischen Wissenschaften, in jene der Gesell-
schaftswissenschaften und in jene Air die KĂĽnste.
Die Akademie darf nicht mehr als 25 Mitglieder zäh-
len, wovon auch 3 ausserhalb Serbiens wohnen können.
Es giebt auch korrespondirende Mitglieder und darf deren
Zahl das Doppelte der ordentlichen Mitglieder betragen.
Der König ist oberster Schirmherr der Akademie und
— 159 —
er hatte im Jahre 1887 auch deren erste Mitglieder be^
stimmt.
Die Landesbibliothek und das Landes-Museum sind
ebenfalls seit 1887 in den Besitz der Akademie ĂĽberge-
gangen.
Die Landesbibliothek wurde 1853 gegrĂĽndet; im
Jahre 1867 besass sie schon 9286 Werke in 20.500 Bänden,
im Jahre 1874 — 14.544 Werke und im Jahre 1886 24.407
Werke mit zusammen 52.078 Bänden (mit den Duplikaten
56.585 Bände). Die Zahl von alten slavischen Hand-
schriften betrug gegen 400.
Das Landesmuseum enthält insbesondere eine sehr
reichhaltige MĂĽnzensammlung, dann sonstige AlterthĂĽmer
und eine Sammlung von alten Waflfen, und von solchen,
welche die Serben am Anfange des neunzehnten Jahr-
hunderts in ihren ersten Befreiungskämpfen verwendet
hatten.
Die Bildersammlung des Museums hat keinen beson-
deren kĂĽnstlerischen, dafĂĽr aber einen geschichtlichen
Werth, da sie die Bildnisse der berĂĽhmtesten Serben
enthält.
Weiter muss hier noch die serbische Staatsdrucke-
rei besonders hervorgehoben werden. Sie wurde 1830 ge-
gründet und zwar zunächst behufs Nachdruckes von kirch-
lichen BĂĽchern, und schickte der russische Kaiser zu die-
sem Zwecke zwei Druckerpressen, die er dem serbischen
Volke zum Geschenke machte. Schon im Jahre 1831 ĂĽber-
siedelte die Druckerei nach Belgrad.
Heute verfĂĽgt die serbische Staatsdruckerei ĂĽber neun
Schnellpressen, darunter eine englische mit zwei Cylindern
u. dgl. m.
Die Schriftgiesserei wurde von Okenfuss in Stuttgart
begrĂĽndet.
Im Schriftschatze der Druckerei sind namentlich die
orientalischen, dann die alt- and neuslavischen Lettern in
jeder Art und Grösse vertreten. Seit dem Jahre 1880 besitzt
~ 160 —
aber die serbische Staatsdruckerei auch vorzĂĽgliche latei-
nische und deutsche Lettern. In der serbischen Staats-
druckerei waren im Jahre 1887 im Ganzen 220 Personen,
— worunter (5 Beamte und 92 Setzer, — beschäftigt.
Mit der Staatsdruckerei ist auch eine lithographische
Abtheilung vereinigt.
Die Staatsdruckerei hat ihre Buchhändler — 62 an
der Zahl — in Belgrad und in sämmtlichen Kreis- oder
sonst wichtigeren Städten. Sie sendet ihnen die Bücher
portofrei und gewährt ihnen 20 Prozent Rabatt.
Der Werth der verkauften BĂĽcher ist von Jahr zu
Jahr in rascher Zunahme begriffen.
Zur Hebung der geistigen Kultur dienen schliesslich
noch die verschiedenen Lesevereine (Tschitaonica's),
deren GrĂĽndung wiederholt und speziell im Jahre 1860
vom Unterrichts-Ministerium angeregt worden ist.
Im Jahre 1880 gab es in Serbien, nebst dem grossen
Belgrader BĂĽrger-Kasino und Leseverein, noch 32 Lese-
vereine im Innern des Landes mit 1880 Mitgliedern.
Im Jahre 1881 entstand der Belgrader Turn- und
Fechtverein, welcher 1 890 etwa 150 Mitglieder zählte.
1885 wurde der erste Zweigverein desselben in Schabac
«röffiiet. Zweck dieser Gesellschaft ist, allmälig im Lande
Zweigvereine zu grĂĽnden und Turnlehrer auszubĂĽden.
Weitere Gesellschaften und Vereine mit wissenschaft-
licher Tendenz sind: Die 1873 gegründete „Medizinische
Gesellschaft", die 1883 ins Leben gerufene „Archäologische
Gesellschaft", femer die 1887 gegründete „Gesellschaft des
heiligen Sava", welche den Zweck hat, Aufklärung im
Volke zu verbreiten. Schliesslich giebt es noch eine
„Gesellschaft zur Hebung der Bodenkultur" und in fünf
Städten bestehen „Gesellschaften zur Aufmunterung der
Industrie und des Handels." I
Für die darstellende Kunst besitzt Serbien ein schönes
Landestheater in Belgrad und ein kleineres in Kra-
— 161 —
gnjevac; letzteres hat jedoch kein ständiges Schauspieler-
Personal.
Das Belgrader Landestheater besteht seit 1869 als
selbständiges Theater; es wurde 1870 als Staatseigenthum
erklärt und der Aufsicht des Unterrichtsministers unter-
stellt.
Das Repertoire des Theaters umfasste Ende 1890: 551
einstudierte StĂĽcke, wovon 118 Originale und der Rest
Uebersetzungen waren.
Die Zahl der im Repertoire vertretenen serbischen
Theaterdichter beträgt 42, unter ihnen insbesondere Matija
Ban und Kosta Trifkovic.
Die Schauspieler, gegenwärtig 40 an der Zahl, theilen
sich in ständige, ordentliche und zeitliche Mitglieder; sie
bekunden durchwegs ein ausgesprochenes Talent und er-
freuen sich aUgemein einer grossen BeHebtheit
In dem Dirigenten des Belgrader Theaterorchesters
besitzt Serbien einen hervorragenden Komponisten und
tĂĽchtigen Musiker; er heisst Davorin Jenko. Vor ihm
war Kornelius Stankovitsch der berĂĽhmteste Musiker der
Serben, welcher nach der (1840) von Djurkovitsch gege-
benen Anregung und nach dem Beispiele des Alois Kalauz
(1854—1855) die liturgischen Gesänge auf Noten setzte.
Stankovitsch gab in Wien (1862—1864) das Werk: ^Or-
thodox-orientalischer Kirchengesang des serbischen Volkes"
heraus.
Und zum Schlüsse sei auch der übrigen schönen
Künste und ihrer Repräsentanten in Serbien gedacht.
Unter den Malern war Dimitrije Avramovitsch (1815
bis 1855), welcher die Bilderwand, Seiten- und Kuppelge-
mälde in der Belgrader Kathedrale gemalt hat ; femer der
Neusatzer Paul Simitsch, welcher in vielen serbischen
Kirchen die Wandgemälde herstellte ; ferner Daniel Petro-
vitsch (auch Kosta Daniel genannt).
Die nennenswerthesten serbischen KĂĽnstler der Gegen-
wart sind Stephan Todorovitsch, Markovitsch und Krstitsch.
Anton Tnma, Serbien« 11
— 162 —
Todorovitsch ist Bahl's SchĂĽler; seine Portraits sind
unübertroffen von seinen zeitgenössischen Kollegen.
Krstitsch wurde in MĂĽnchen und in Hom aasgebildet ;
er kopirt die Natur möglichst wahr und getreu.
In der Skulptur und Baukunst hat bezĂĽglich der letz-
teren in den jĂĽngsten zehn bis fĂĽnfzehn Jahren die deut-
sche Renaissance die Oberhand gewonnen und wird von
deutschen oder österreichisch-ungarischen, — seltener von
einheimischen im Auslande gebildeten, — Bautechnikem
eifrig gepflegt. Im Kirchenbau macht sich in Serbien in
alleqĂĽngster Zeit eine RĂĽckkehr zum byzantinisch- serbi-
schen Stile bemerkbar.
Die Skulptur im eigentlichen Sinne des Wortes konnte
sich bei den Serben nicht recht entwickeln und ausbilden.
Der Grund hierfär Uegt in der rituellen EigenthümUchkeit
der griechischen Kirchen^ wonach wohl Bilder aber keine
Statuen, — weder im Innern noch an der Aussenseite —
angebracht werden dĂĽrfen.
Man findet daher nur die Omamentenskulptur zur
Dekorierung von Thüren, Fenstern, Bögen u. dgl. in Ver-
wendung und hat sich dieselbe auch schon vor der TĂĽrken-
herrschaffc ziemlich reich entwickelt, wofĂĽr die Kloster-
kirche in Studenitza den Beweis liefert. Dort finden sich
nebst Ornamenten, auch halb konvexe Reliefbilder, welche
verschiedene Heilige und symbolische Thiere darstellen, die
aber von abendländischen Meistern herrühren sollen.
Auch im heutigen Serbien wird in der Skulptur, im
Vergleich zu den andern Kunstgebieten, nur sehr wenig
geleistet. In Serbien existiert dermalen nur ein einziges
bildhauerisches Talent, Namens ĂĽbavkitsch, welcher jedoch
seine Schöpfungen vorläufig nur in Gyps und Thon aus-
fĂĽhrt.
VIII. Kapitel.
Wirthschaftliche Yerhältnisse : Bodenkultur^ Bergbau^
Industrie, Handel und Mittel des Yerkehrs.
Das Königreich Serbien ist reich an Naturschätzen,
zu deren Hebung und zweckentsprechender AusnĂĽtzung
eine bedeutendere Vermehrung der Bevölkerung, eine inten-
sivere Entwicklung der geistigen Anlagen des Volkes und
vor allem ein noch durch mehrere Jahrzehnte andauernder
^Frieden, insbesondere im Innern des Landes, nöthig ist.
In erster Linie ist der Feldbau lange noch nicht auf
jene Stufe gebracht, wie dies der vorzĂĽgliche Ackerboden
verdienen wĂĽrde.
Uebrigens ist die Bevölkerungsdichte auch eine sehr
geringe und die alten Gewohnheiten sind noch immer zu
tief eingewurzelt, wonach der serbische Bauer in der Kegel
nicht mehr anbaute, als unbedingt nöthig war.
Auch der Betrieb der Feldwirthschafb ist noch ein
sehr primitiver, obwohl manche Gegenden, wegen der Vor-
trefilichkeit ihres Bodens, wahre Musterwirthschaften ent-
halten könnten.
Es ist kaum ein Siebentel des kulturfähigen Bodens
thatsächlich bebaut und da haben die Zadrugas und sonstigen
Grundbesitzer noch immer einen solchen Ueberfluss an
AckergrĂĽnden, dass sie die Brachwirthschaft betreiben und
fast ausnahmslos nirgends die Felder dĂĽngen.
11*
i
N
— 164 —
Da die Bauern mit angeborener Zähigkeit an dem
Althergebrachten hängen und allen Neuerungen abhold
sind, so schreitet die Bodenkultur, im Vergleiche zu den
immensen Fortschritten auf allen andern Gebieten des
staatlichen Lebens, nur sehr langsam vorwärts.
Hieraus erklärt sich auch die starre Abneigung der
bäuerlichen Radikalen, welche man richtiger im vollsten
Sinne des Wortes „Conservative" nennen sollte, gegen jede
Steuervermehrung; weil die Landbevölkerung thatsächlich
über keine höheren Einnahmequellen verfugt als vor vier-
zig Jahren, wo das Landesbudget noch kaum den dritten
Theil des heutigen betragen hat.
In Serbien giebt man in den meisten Gegenden noch
immer der Viehzucht — und insbesondere der Schweine-
zucht, — den Vorzug vor jeder andern Bodenkultur. Da
nun durch die Beaufsichtigung der vielen Heerden eine
grosse Zahl kräftiger Arme dem Feldbau entzogen wird^
so könnte dem hiedurch verursachten Mangel an Arbeits-
kräften nur durch die Einföhrung von landwirthschaft-
lichen Maschinen abgeholfen werden, gegen welche wieder
die serbischen Bauern eine unĂĽberwindliche Abneigung
hegen. Hier könnte nur Belehrung und das gute Beispiel
des aufgeklärteren Theiles der Landbevölkerung eine Ab-
hilfe schaffen.
Um dem Mangel an Arbeitskräften abzuhelfen, lässt
man jährlich zur Erntezeit aus Altserbien und Makedonien
etwa 30.000 Arbeiter kommen und auch aus Oesterreich-
Ungarn von jenseits der Save imd Donau kommen all-
jährlich einige Hundert Mann zum gleichen Zwecke nach
Serbien.
Der stolze Charakter des Serben erlaubt ihm nichts
sich gegen Taglohn zu verdingen, wohl aber ist er bereit,
sich mit seinem Nachbar bei der Feldarbeit gegenseitig
und unentgeltlich auszuhelfen.
Diese in ganz Serbien gebräuchliche, uralte und patri-
archalische Einrichtung heisst „Moba" und verpflichtet dia
— 165 —
Nachbarn sich, insbesondere zur Zeit der Ernte, gegenseitig
beizustehen und zu helfen.
Borchgrave schreibt, dass Serbien ein ÂŁmporium ersten
ßanges werden könnte, wenn sich seine Bevölkerung ver-
mehrt und auf ihre verhängnissvolle Indolenz verzichtet
haben wird ! —
Der serbische Bauer benutzt heute noch einen eben
solchen Pflug, wie ihn seine Vorfahren vor Jahrhunderten
verwendet haben. Derselbe ist von Holz gemacht und hat
eine kleine gerade Pflugschar von Eisen, mit welcher
jedoch die Erde nicht gehoben und umgelegt, sondern die
Bodenkruste nur sehr wenig aufgerissen wird. Statt von
1—2 Pferden, wird ein solcher Pflug von 4—6 Ochsen ge-
zogen, welche von einigen Menschen in der beiläufigen
Eichtung gefĂĽhrt werden mĂĽssen.
Hinter dem pflĂĽgenden Bauern folgt ein weibliches
Familienmitglied, welches sofort den Samen in die erzeugte
Furche wirft und diese sodann mit den FĂĽssen zusammen-
tritt.
Statt der Eggen bedient man sich mitunter noch des
Reisigs und der Domen , welche mit Steinen beschwert
über das besäete Feld hinweggezogen werden.
FĂĽrst Alexander hatte zwar schon 1844 verordnet,
dass in den Volksschulen auch landwirthschafblicher Unter-
richt ertheilt werden solle, auch die späteren Begierungen
haben sich stets bemĂĽht, die Landwirthschaft zu heben;
jedoch bisher ohne nennenswerthen Erfolg.
Daher haben bis heute in ganz Serbien kaum ein
Dutzend von Landwirthschaiten fĂĽr die Bodenkultur Ma-
schinen im Betriebe.
«
Seit dem Jahre 1884 besteht nun in Kraljevo eine von
der Regierung unterstützte Werkstätte für den Bau von
landwirthschaftlichen Maschinen. ]/
In Serbien wird vorzugsweise Mais, welcher etwa die
Hälfte des gesammten bebauten Bodens einnimmt, dann
Weizen, Roggen, Gerste und Hafer gebaut. Hier mag
— 166 -
sofort bemerkt werden, dass der Serbe, — wie alle Orien-
talen, — die Pferde nicht mit Hafer sondern mit Grerste
fĂĽttert.
Den Dreschflegel kennt man in Serbien nicht. Alles
Getreide wird im Freien auf festgestampfter Tenne durch
Pferde ausgetreten.
Kornböden und Scheunen sind in der Begel unbekannt
Auch die MĂĽhlen sind meist von der allerprimitivsten Art;
das MĂĽhlrad dreht sich nach Art der Turbinen horizontal
im Kreise. Auch befindet sich noch in beinahe jeder
Wirthschaft eine HandmĂĽhle, auf welcher das fĂĽr den
täglichen Gebrauch benöthigte Mehl erzeugt wird.
Mais wird in Serbien jährlich bis zu 300 Millionen
Kilogramm produzirt, wird aber meist im Lande selbst
verzehrt.
Das Emteergebniss des Weizens verhält sich in der
Regel zu jenem des Mais, wie 4 zu 10. Jährlich werden
durchschnittlich 50 Millionen Kilogramm Weizen ausge-
führt, und zwar nach Ungarn, Rumänien und in die Türkei
Von der Gerste wird etwa ein Drittel des Ertrages aus-
gefĂĽhrt.
Von den Gemüsearten werden hauptsächlich Bohnen,
Kohl, dann Zwiebel und Knoblauch produzirt; hingegen
fast gar keine Kartoffeln, welche aus Ungarn eingefĂĽhrt
werden mĂĽssen. DafĂĽr baut jeder serbische Bauer die
Paprika oder den rothen Pfeffer, da derselbe in Serbien
als ein unentbehrliches GewĂĽrz angesehen wird.
Auch Wassermelonen werden stark gebaut und während
des Sommers im ganzen Lande genossen.
Obstgärten gab es in Serbien im Jahre 1890 etwa
70.000 Hektare.
Am beliebtesten ist die Pflaume (Sliva), welche theils
zur Erzeugung des Pflaumengeistes Slivowitz) verwendet
wird, theils in getrocknetem Zustande einen Ausfuhrs-
artikel bildet. Ausserdem werden auch NĂĽsse, Aepfel,
Birnen, Aprikosen und Kirschen gepflanzt, jedoch ins-
— 167 —
gesammt nur in geringer Quantität und von minderer
Qualität. Hingegen sind die Pflaumen allgemein von vor-
züglichster Sorte und wird die Anzahl der Pflaumenbäume
im ganzen Lande auf mehr als 20 Millionen geschätzt.
Auch der Weinbau hat in Serbien einen sehr er-
freulichen Aufschwung genommen und bildet die Wein-
ausfuhr schon jetzt einen der wichtigsten Theile des ser-
bischen Aussenhandels.
Die ersten Reben soll schon Kaiser Probus nach Serbien
verpflanzt haben. Der Njegotiner weisse Wein erinnert
durch seine Farbe und sein Feuer an die besten Weine
\y0^ SĂĽdspaniens. Die serbischen Rothweine sind nicht so herb
wie die Dalmatiner- Weine, aber ziemlich schwer. VorzĂĽg-
liche Weingegenden sind, ausser der Krajna (Njegotiner
Wein), noch die Schupa sĂĽdlich von Kruschevac dann die
Schumadija, sowie das Donauthal insbesondere bei Smede-
revo (Semendria) , dann noch andere kleinere Landstriche.
Der serbische Wein , insbesondere der Njegotiner , wird
schon häufig nach Oesterreich-Ungam ausgeführt.
Das jährliche Gesammterträgniss an Wein dürfte sich
in Serbien auf rund 700.000 Hektoliter belaufen.
Thatsache ist, dass die serbischen Weine unter den
besten Weinen Europas einen hervorragenden Platz ein-
nehmen. Den sichersten Beweis hiefĂĽr hat die Weinaus-
stellung zu Bordeaux im Jahre 1882 erbracht, auf welcher
von 52 ausgestellten serbischen Sorten 33 — und davon 9
mit Ehren-Diplomen — prämiirt worden sind.
Seit dieser Ausstellung kaufen die französischen Wein-
händler in immer grösserer Menge serbische Weine, um
sie sodann unter fremder Etikette als echte Bordeaux-
Weine weiterzugeben.
Tabak wird ebenfalla im ganzen Lande angebaut;
jedoch gedeihexi die vorzĂĽglichsten Sorten im westlichen
Theile, speziell in der Umgebung des Städtchens Bajna-
baschta an der Drina. Der Tabakbau und Handel ist jetzt
monopolisirt.
— 1Ö8 —
Die T h i e r w e 1 1 ist in Serbien ziemlich reich ver-
treten. Die Jagd ist im ganzen Lande vom September bis
März frei. Es giebt theilweise noch Hirsche, mitonter
auch Gemsen und sollen selbst Murmelthiere vereinzelt
vorkommen. Hingegen sind Behe, Hasen, FĂĽchse und
Eichhörnchen ziemlich zahlreich vertreten. — Eaubwild
kommt spärlich vor, und zwar Bären, Wölfe, Luchse, Wild-
schweine, Marder, Fischottern und Wiesel. An Vogelarten
ist das Land sehr reich. Man findet : Adler, Geier, Falken,
Pelikane, Reiher, Störche, Möven, Wildenten, Strandläufer,
Schnepfen, Kraniche, RebhĂĽhner, Wachteln, Trappen und
in den Waldgebirgen selbst Auerhähne.
Auch viele schmackhafte Fischgattungen kommen in
den zahlreichen Gewässern Serbiens vor. Die speziell im
Unterlaufe der Donau vorkommenden Hausen, von denen
in Ostserbien ein vortrefflicher Caviar bereitet wird, dann
Störe von 4 — 5 Meter Länge und die Alsen sind die vor-
nehmsten Sorten. Ausserdem findet man auch alle Fisch-
gattungen des Donau - Oberlaufes in Serbien. Die Alse,
welche vom Schwarzen Meere kommt, findet man nur in
der Donaustrecke unterhalb des Eisernen Thores.
Die Save hat wie die Donau: Karpfen, Hechte, Schill
etc. Die Gebirgsgewässer, auch die Drina enthalten zahl-
reiche Forellen und Huchen.
Der Fischfang ist ebenfalls im ganzen Lande fĂĽr Jeder-
mann frei.
Die Viehzucht bildet den eigentlichen Reichthum
des Landes und ist der Haupterwerbszweig der Bevölkerung.
Die Bewohner des Innern Serbiens sind daher noch zum
grössten Theile ein Volk von Hirten.
Das serbische Hornvieh ist zwar von keiner besonders
ausgezeichneten Sorte, man beginnt es aber schon mit aus-
ländischen Racen zu kreuzen. Ochsen werden in grosser
Zahl ausgefĂĽhrt, denn im Lande selbst wird Ochsenfleisch
nur von den verfeinerten Städtebewohfiem genossen;
— 169 —
während die Landbevölkerung meist nur Schafe und Ziegen
verzehrt.
Milchkühe giebt es verhältnissmässig wenige; es
kommen nur etwa 260 auf 1000 Stück Hornvieh, während
man im ĂĽbrigen Europa 464 MilchkĂĽhe auf die gleiche
Anzahl Kinder rechnet. In Folge dessen genĂĽgt auch die
im Lande erzeugte Milch, Butter und Käse kaum für den
eigenen Bedarf.
Die Grrundbedingungen fĂĽr eine rationelle Milch- und
Käsewirtschaft sind im Lande im vollsten Masse vorhanden.
Auf den ausgedehnten Alpenweiden des Zlatibor, Kopaonik
und anderer Gebirge, besonders an der SĂĽdgrenze des
Königreiches, wächst ein vortreffliches, verschiedene Salze
enthaltendes öras, wodurch sich auch die Binder jener
Gegenden vor allen andern des Landes auszeichnen.
Wenn in Serbien die Erzeugung von Milch und Käse
etwa so wie in der Schweiz oder in Holland betrieben
würde, so könnten diese Produkte sehr bald einen gesuchten
Ausfuhrartikel bilden und dem Lande eine neue Quelle
des Wohlstandes eröfinen.
Bei der am 31. Dezember 1890 a. S. vorgenommenen
Zählung wurde im ganzen Königreich Serbien der Horn-
viehstand, wie folgt, ausgewiesen: Ln Ganzen waren 827.501
StĂĽck Hornvieh vorhanden; davon waren 114.387 StĂĽck
Kälber, 121.296 Stück Jungvieh von 1—2 Jahren, 342.703
Ochsen, 15.324 Stiere und 233.791 KĂĽhe. BĂĽffel gab es
im Lande nur 8351.
Die BĂĽffel werden in Serbien, gleichwie in den anderen
Balkanländern, als Zugthiere verwendet; sie sind jedoch
gegen Hitze und Kälte gleich empfindlich und bewegen
sich nur sehr langsam mit ihrer schweren Zuglast vor-
wärts.
Wie schon erwähnt, besteht die Fleischnahrung der
serbischen Landbevölkerung besonders aus Schaf- und
Ziegenfleisch; jedoch wird das erstere vorgezogen. Ende
1890 kamen auf*" 1000 Einwohner im Durchschnitte 1344
/
— 170 —
Schafe und 237 Ziegen ; beziehungsweise die Zählung hatte
ergeben, 2,906.723 StĂĽck Schafe und etwas ĂĽber 501.728
StĂĽck Ziegen.
Die Pferdezucht ist noch auf einer sehr niederen
Stufe der Entwicklung. Die serbischen Pferde gleichen
jenen Bosniens und Albaniens; sie sind klein, nur selten
schön und edel geformt, haben jedoch eine bewunderungs-
wĂĽrdige Sicherheit im Passiren der schwierigsten Gebirgs-
wege und sind ungemein ausdauernd. Als Lastthier und
Gebirgs-Eeitpferd ist das serbische Pferd ganz vorzĂĽglich
zu gebrauchen, aber es taugt wenig fĂĽr den Zug und auch
nicht als Reitpferd fĂĽr die Armee. In Folge dessen werden
die besseren Zug- und Reitpferde von Oesterreich-Ungam
nach Serbien eingefĂĽhrt.
FĂĽrst Michael Obrenovich grĂĽndete zwar in Ljubit-
schevo bei Pozarevatz ein StaatsgestĂĽt und fĂĽhrte norman-
nische Hengste ein , um sie mit SiebenbĂĽrger Stuten
zu kreuzen; der Erfolg war jedoch bisher kein besonders
gĂĽnstiger.
Ende 1891 gab es in ganz Serbien 164.051 StĂĽck
Pferde, wovon die meisten im Kreise Drina (22.947), Po-
zarevatz (18.765), Donau (17.340). Esel gab es damals 1372
und Maulesel nur 88 StĂĽck.
Die ausgedehnten Eichenwälder, besonders im nord-
westlichen, westlichen und mittleren Theile des Landes
(Schumadija) begĂĽnstigen in hohem Grade die Schweine-
zucht, weshalb auch dieser Zweig der Viehzucht im König-
reich Serbien am meisten entwickelt ist. In dieser Be-
ziehung erfreut sich das massenhaft zur Ausfuhr gelan-
gende serbische Borstenvieh eines sehr guten Rufes. Die
grösste Zahl der ausgeführten Schweine wird von unga-
rischen Händlern aufgekauft, hierauf einer weiteren aus-
giebigen Mästung unterzogen und schliesslich wieder mit
grossem Gewinn in die westeuropäischen Länder aus-
gefĂĽhrt.
Gelegentlich der Zählung am Ende des Jahres 1890
— 171 —
wurden 934.852 StĂĽck Borstenvieh im ganzen Lande
konstatirt. Kanitz berichtet, dass schon im Jahre 1867 —
1,291.164 Schweine gezählt worden seien. Nachdem Ser-
bien damals um etwa den vierten Theil seines jetzigen
Territorial-Umfanges kleiner war, so wĂĽrde dies eines be-
deutenden Rückschritt darstellen, wenn man der Zählung
vom Jahre 1867, — welche vermuthlich nur eine „Schät-
zung" gewesen sein dürfte, — ebensoviel Glauben bei-
messen könnte, wie dem genau nach wissenschaftlich fest-
gestellten Grundsätzen vorgenommenen offiziellen Census
vom Jahre 1890.
Gopcevic schätzte im Jahre 1888 den Reichthum an
Borstenvieh im ganzen Lande auf rund 1,500000 (?); sagt
jedoch zugleich, dass der sehr glaubwĂĽrdige serbische
Autor fĂĽr die, durch den Berliner Kongress hinzugekom-
menen neuen Kreise nur 61.586 Schweine ausweist. So-
mit dĂĽrfte Serbien heute doch kaum mehr als 1 Million
Schweine im Werthe von ungefähr 14 Millionen Dinars
(Franks) besitzen.
In Serbien haben sich verschiedene fremde Unter-
nehmer gefunden, um das Schweinefleisch direkt im Lande
zu verarbeiten und dasselbe sodann als Pökelfleisch und
als geräucherte Schinken auszufuhren. Tm Jahre 1861 be-
fasste sich ein Franzose in der Nähe von Belgrad mit die-
sem Geschäfte. Im Jahre 1884 erhielt eine schottische
Gesellschaft die Bewilligung zur Errichtung einer Fabrik
zum Einpöckeln und Räuchern von Schweinefleisch nach
amerikanischem Muster, welche jedoch zu Grunde ging.
Als im FrĂĽhjahr 1890 die ungarische Regierung ge-
zwungen worden war, gegen die Einfuhr von serbischem
Borstenvieh strenge veterinär-polizeüiche Massnahmen zu
ergreifen, welche sich nach und nach zu einer formlichen
Grenzsperre herausbildeten, und einen ziemlich erregten
— unter dem Namen „Schweinekrieg" bekannten — Noten-
wechsel zwischen den beiderseitigen Regierungen veran-
lasst hatte ; da schlug ein englisches Konsortium der Bei-
— 172 —
grader Begierung eine Unternehmung vor, welche dem
gefährdeten serbischen Schweinehandel aufhelfen sollte.
Am 10. Juni 1890 wurde der von der serbischen
Segierung mit diesem englischen Konsortium abgeschlossene
Vertrag, betreffend die Errichtung von „Pork-raktories**
und einer Konserven -Fabrik in Serbien unterzeichnet. Das
Konsortium ist verpflichtet worden, jährlich 100,000 Schweine
zu verarbeiten. FĂĽr das erste Jahr ist jedoch diese Ziffer
auf 60,000 und fĂĽr das zweite auf 80,000 herabgemindert.
FĂĽr die Auffuhrung der fĂĽr das Etablissement in Nisch
erforderlichen Baulichkeiten ist dem Konsortium eine zwei-
iährige Frist eingeräumt worden. Das Konsortium geniesst
eine zehnjährige Steuerfreiheit und einen fünfprozentigen
Tariftiachlass auf den serbischen Bahnen in der Richtung
nach Westen, Osten und SĂĽden.
Ob diese Unternehmung im vorigen Jahre (1893)
that sächlich in Wirksamkeit getreten ist, oder ob etwa
die Skuptschina im letzten Momente noch zu diesem Ver-
trage ihre Zustimmung versagt hat, ist nicht bekannt.
Die Geflügelzucht beschränkt sich in Serbien auf
das aalten von Trut- und HaushĂĽhnem, und zwar die
letzteren hauptsächlich der Eier wegen. Gänse und Enten
sind im Lande selten.
Hingegen erfreuen sich die Seidenraupen- und die
Bienenzucht einer bedeutend grösseren Sorgfalt im Lande.
Die Seidenkultur stand im serbischen Kaiserreiche Du-
schan's auf gleich hoher Stufe wie in Byzanz selbst, ging
aber später zu Grunde. Während Serbien vom Jahre 1717
bis 1 739^ im östeireichischen Besitze^ wurde .4i<a-Sfiid§ß::«,
/ kultur durch den kaiserlichen Statthalter Grafen Mercy
wieder eingefĂĽhrt. Der Maulbeerbaum gedeiht in Serbien
ausgezeichnet und erreicht im Allgemeinen daselbst die
Grösse der Linde.
Die Regierung unterstĂĽtzt die Seidenkultur bestens.
So erhebt sie von den Graines einen Ausfuhrzoll von
3 Prozent in natura und verschenkt diese an jene Bezirke
— 173 —
•
des Landes, in welchen diese Kultur noch keinen Eingang
gefunden hat.
Während der in Westeuropa herrschenden Krankheit
der Seidenraupe durchzogen fremde Agenten die besten
serbischen Seidenkultur-Gebiete (die Kreise Poscharevatz,
Tschuprija, Nisch, Smederevo, Vranja, Pirot, Kragujevatz
und Belgrad) und brachten eine bedeutende Preissteigerung
hervor.
In Serbien werden dreierlei Sorten von Seidenraupen
gezüchtet: einheimische, mailänder und japanesische.
Um. das Jahr 1870 erzeugte Serbien jährlich etwa
25.00t( Cocons, wovon 15.000 StĂĽck ausgefĂĽhrt wurden.
Ausserdem fĂĽhrte man 1.200 Kilo Gf^raines aus. Das durch
die starke ausländische Konkurrenz verursachte Sinken der
Preise, bewirkte auch einen starken RĂĽckgang in der Er-
Zeugung, so dass um die Mitte der Achtziger Jahre nur
mehr 6.000 Cocons ausgefĂĽhrt worden sind.
Die Bienenzucht wird besonders stark im östlichen
und im mittleren Theile von Serbien betrieben. Die Zahl
der Bienenstöcke im ganzen Lande beträgt ungefähr etwas
ĂĽber 100.000 StĂĽck. Das Jahresergebniss beziffert sich
auf etwa 120.000 Kilo Honig und 40.000 Kilo Wachs.
D ie Waldk ultur ist in Serbien zwar durch Gesetze
geregelt; es mangelt jedoch an einer ausgiebigen Kontrolle
seitens geschulter Forstbeamten, an denen Serbien noch
arm ist.
Die WaldverwĂĽstung ist daher noch an vielen Orten
wahrzunehmen, prachtvolle Baumstämme werden häufig
von Hirten angezĂĽndet; femer benagen die Weidethiere
und insbesondere die Ziegen die jungen Pflanzen und
schliesslich tragen auch die gänzlich unregulirten Gewässer
das ihrige zu diesem Zerstörungswerke bei.
Im Jahre 1839 erliess FĂĽrst Milosch das erste Wald-
schutzgesetz, durch welches ein grosser Theil der Forste
als Staatseigenthum erklärt wurde. Auch beanspruchte
der Staat das Oberauisichtsrecht ĂĽber alle ĂĽbrigen im
— 174 —
Besitze der Gemeinden oder im Privatbesitze verbliebenen
Waldungen.
Im Jahre 1847 wurde die Leitung des gesanunten
Forstwesens dem Finanzminister ĂĽbertragen.
Die in diesem Zeiträume erlassenen G-esetze und Ver«
Ordnungen wĂĽrden zum Schutze des Waldbestandes ge-
nĂĽgt haben, wenn der Staat ĂĽber ein geschultes Forst-
personal verfugt hätte, das die genaue Befolgung dieser
VerfĂĽgungen ĂĽberwacht haben wĂĽrde.
In Ermangelung dessen, ĂĽberliess man die forstpoli-
zeiliche Aufsicht ĂĽber alle Staats- und Gemeindeforste
den Gemeindevorstehern (EĂĽneten), durch welche Mass-
regel natürlich die sämmtlichen Forstgesetze illusorisch
gemacht wurden ; denn die Kmeten waren doch nur Bauern,
welche bezĂĽglich der Waldkultur dieselben Ansichten und
Vorurtheile hatten, wie ihre Gemeindeangehörigen.
In Folge dessen machte die WaldverwĂĽstung sehr be-
drohliche Fortschritte, so dass durch das Einschreiten des
FĂĽrsten Michael die Skuptschina sich bewogen fand, im
Jahre 1867 ein neues Forstgesetz zu genehmigen, obwohl
zahlreiche Abgeordnete dagegen gestimmt hatten. Nun
sollten auch eigene Forstaufseher angestellt werden.
Das neue Gesetz war aber noch immer so dehnbar
und die Beaufsichtigung blieb eine so mangelhafte, dass
daraus noch immer kein sichtlicher Erfolg resultiren konnte.
In Serbien ist bis heute keine offizielle Vermessung
von Grund und Boden vorgenommen worden , daher
sind auch die sogenannten Staatsforste noch immer nicht
abgegrenzt. Man nimmt an , dass ungefähr 15 Prozent
der ganzen Bodenfläche Serbiens mit Waldungen bedeckt
sei, aber man weiss nicht, wie viel davon dem Staate, den
Gemeinden oder Privaten gehört; auch ist man über den
Zustand und den Werth der Waldungen nur sehr ober-
flächlich unterrichtet.
Die Bewilligung zum Holzfallen in den Staats- und
Volkswäldem ertheilt die politische Behörde des Bezirks
— 175 —
und die hierfĂĽr zu zaMenden GebĂĽhren fliessen in die
Staatskasse.
In den Gemeindewäldem bewilligt die Gemeinde-
vertretung das Holzfallen und zieht hierfĂĽr die entfallenden
Gebühren ein. Das Fällen soll unter behördlicher Auf-
sicht stattfinden.
Die Verarbeitung des Holzes erfolgt in etwa 45 Säge-
mĂĽhlen. AusgefĂĽhrt werden grosse Eichen nach Slavonien
und nach Fiume, desgleichen Fassdauben.
Die Ausfuhr leidet indessen an dem Mangel von Holz-
transportwegen; nur die Drina und Morava werden theil-
weise zum Holzflössen benutzt.
Trotz aller gesetzlichen Bestimmungen, werden ins-
besondere die Privat- und Gemeinde- Waldungen schonungs-
los ausgebeutet. Die Folgen eines solchen Vorganges
müssen selbstverständlich in nicht zu femer Zeit für das
Land verhängnissvoll werden.
In den serbischen Wäldern kommen hauptsächlich
folgende Holzgattungen vor: Eichen, Roth- und Weiss-
Buchen, Uhnen, Eschen, Birken, Linden, Ahombäume und
zahlreiche Nadelholzgattungen. Ausserdem giebt es noch
ganze Waldstriche von wilden Nuss- und Maulbeerbäumen,
femer Silberpappeln, Akazien, dann wilde Aepfel-, Bim-,
Kirschen- und besonders Pflaumen-Bäume.
Die Eiche ist besonders im nordwestlichen Theile
Serbiens sehr schön entwickelt. Das Nadelholz ist hin-
gegen mehr in den Gebirgen beiderseits der serbischen
Morava vertreten.
Der Bergbau wurde schon zur Zeit der Römerherr-
schaft betrieben und zwar wurde an verschiedenen Orten
SĂĽber und Kupfer gewonnen.
Serbische Urkunden aus dem 12. Jahrhundert beweisen,
dass die slavischen Einwanderer schon im Mittelalter in
den ehemaligen römischen Minen ebenfalls Bergbau be-
trieben haben.
— 176 —
Im 14. nnd zu Anfang des 15. Jahrhunderts war die
BlĂĽthezeit des Bergbaues.
Von der Ergiebigkeit der serbischen und bosnischen
Minen erzählen die damaligen Chronisten ganz unglaubliche
Dinge. Um das Jahr 1330 soll Serbien fĂĽnf &old- und
fĂĽnf sehr ergiebige Silber-Bergwerke besessen haben.
Schon im 13. Jahrhundert berief man deutsche Berg-
leute, die ,,Sachsen*' genannt wurden, in die Balkanlander.
Die ersten serbischen MĂĽnzen wurden im Jahre 1234
vom König Stephan Vladislav geprägt und im Jahre 1253
kam in Bagusa bereits ungemĂĽnztes serbisches Gold und
Silber in Handel.
Die damaligen serbischen MĂĽnzen fĂĽhrten nebst cyril-
lischen (serbischen) auch lateinische Aufechriften.
Ueber die alten Bergwerke und deren heute noch
deutUch sichtbaren Spuren berichtet sehr ausfĂĽhrlic h Gk)]
cevic, j iach den ihm von Mihailovic zur VerfĂĽgung ge-
steUten offiziellen Daten in seinem interessanten Werke
„Serbien und die Serben" (Leipzig, EUischers Verl. 1888).
Der Bergbau im Kopaonik dauerte bis in das 16.
Jahrhundert, ging dann allmählig 'za Grunde, so dass zu
Anfang des 18. Jahrhunderts nur mehr einige unbedeutende
Eisenhämmer vorhanden waren.
Im Anfang des 15. Jahrhunderts waren vom Despoten
Djuragj Braukovitsch drei Bergwerke an die Bagusaner
um den Jahreszins von 200.000 Dukaten verpachtet worden
aber von eben diesen Bergwerken ist jetzt gar keines mehr
im Betriebe, während sie damals über 2 Millionen Franks
jährlich getragen hatten.
An dem totalen Verfalle des serbischen Bergbaues
waren nach Prof. Jiretschek nicht allein die Kriegsereig-
nisse des 15. Jahrbundertes, sondern hauptsächlich die
türkische Verwaltung während der folgenden drei Jahr-
hunderte Schuld.
Um den Metallreichthum des Landes wieder nutzbar
zu machen, berief schon im Jahre 1835 FĂĽrst Milosch den
— 177 —
sächsischen Oberberghanptmana von Herder, um durch
ihn das Land montanistisch erforschen zu lassen. Dessen
Arbeiten und im Jahre 1856 auch jene des sächsischen
Bergrathes Professor Breithaupt ergaben wichtige Auf-
schlüsse über die geologischen Verhältnisse und die alten
Bergwerke Serbiens.
Die ersten Bergwerke, welche nun das vom TĂĽrken-
joch befreite Serbien wieder auszubeuten begann, waren
jene von „Majdanpek,^ welche schon den Bömem bekannt
waren. Deren Ausbeute begann 1847 und sie gehören dem
Staate, welcher damals fĂĽr fĂĽnf Millionen Dinars eine
Eisengiesserei und Axbeiterwohntmgen erbaute.
Wegen ungünstiger Geschäftsführung übergab Fürst
Milosch schon im Jahre 1858 diese Bergwerke einer franko-
serbischen Gesellschaft in Pacht, welche jedoch bereits im
Jahre 1862 zu Grunde ging; nachdem sie der serbischen
[Regierung fĂĽr die ersten zwei Ăźetriebsjahre einen Verlust
von 114,926 Franks nachgewiesen hatte.
Im Jahre 1865 erhielt die „Servian Iron and Copper
Company limited" das Privilegium der Minenausbeutung
auf 50 Jahre, gegen einen Pachtschilling von 3 Prozent
des Kaufwerthes des erzeugten Metalles; sie zog sich
jedoch, nach kaum zehnjähriger Thätigkeit, freiwillig zu-
rĂĽck.
Im Jahre 1883 erhielt nun abermals ein Engländer,
Namens HoUoway die Staatsbergwerke Majdanpek und
Kudna Glava, wo sich ebenfalls sehr reiche Eisenerzlager
befinden, auf 50 Jahre in Pacht.
Der Pächter ist verpflichtet worden, im ersten Be-
triebsjahre mindestens fĂĽr 200.000 Dinar Kupfer, im zweiten
fĂĽr wenigstens 250.000 Dinar Kupfer und Eisen, im dritten
fĂĽr 300.000 Dinar und vom vierten Jahre an stets fĂĽr
mindestens 400.000 Dinar Kupfer und Eisen zu gewinnen.
Bis zum Brutto-Ertrage von 500.000 Dinar beträgt
der dem Staate zu zahlende Pachtschilling 3 Prozent, —
Anton Tuma, Serbien. 12
— 178 —
bis zum Ertrage von 1 Million Dinar 2 ^/, Prozent und
darĂĽber hinaus nur 2 Prozent.
Für die Neben-Industrie, als Schwefelsäure u. dergl.
zahlt der Pächter keine besonderen Abgaben.
Der Pächter ist befreit von allen gegenwärtigen und
künftigen Steuern und vom Eingangszoll för alle Maschinen,
Werkzeuge und Geräthschaffcen, die für das Unternehmen
benöthigt werden. Auch zahlt er für die Minenerzeugnisse
keinen Austuhrzoll; jedoch unterliegt die Ausfohr von
Erzen der G-enehmigung des Finanzministeriums.
Im Jahre 1885 trat Holloway jedoch alle seine Hechte
und Pflichten bezĂĽglich der von ihm gepachteten beiden
Bergwerke an das Wiener Haus Chaudoir et Co. ab.
Ende 1886 schickte die serbische Regierung eine
grosse Fachkommission nach Majdanpek, welche ĂĽber die
Thätigkeit des neuen Pächters einen sehr ungünstigen
Bericht erstattete. In Folge dessen drohte die Regierung
der Firma Chandoir et Co. mit der Conzessionsentziehung,
wenn in dem von ihr gefĂĽhrten Betriebe binnen einem
Jahre keine bedeutende Besserung wahrzunehmen sein
sollte.
Im folgenden Jahre soll sich die Unternehmung that-
sächlich zu einer grösseren Thätigkeit aufgerafft und auch
den Bau einer schmalspurigen Bahn nach Donji Milanovao
an der Donau begonnen haben. Im Jahre 1889 ĂĽbernahm
eine englisch-serbische Gesellschaft den Betrieb, welche
bis jetzt gute Resultate erzielt.
Der Kupfer-Gehalt der Erze in Majdanpek beträgt
von 3 bis 54 Prozent.
Ubicini sagt in seinem Werke „Les Serbes de Turquie*'
(Paris 1867), dass der Kupfergehalt 60 bis 65 Prozent
betrage.
Fast in allen vorhandenen Stollen findet man Kupfer-
adem von ziemlicher Mächtigkeit, nämlich 14 Meter und
auch mehr.
Die dortigen Eisenerzlager befinden sich oberhalb der
— 179 —
Kupferadem zwischen Kreidekalk und Uebergangsgestein ;
diese Lager sind bis zu 16 Meter mächtig.
Majdanpek produzirte im Jahre 1882 noch 200.000
Kilo Kupfer, hingegen 1883 nur mehr 70.000 Kilo und
bis zum Jahre 1887 wurde dann gar kein Kupfer mehr
gewonnen.
Etwa vier Wegstunden westlich von Majdanpek liegen
die Minen von Kutschajna, welche Zinkerze (Galmei), Blei,
Silber und etwas Q-old, nebst Braunkohlen enthalten.
Vom Jahre 1862 bis 1870 wurden diese Minen von
einem Banater Montanisten Namens Hoffmann betrieben,
welcher dieselben an die Londoner Firma Brigth Brothers
abtrat. Diese erwarb den Pacht der Bergwerke auf 50
Jahre, gegen einen jährlichen Pachtzins von 5 Prozent des
geförderten Metallwerthes. Dieser betrug im Jahre 1874:
14.659 Oentner Blei, 4925 Centner Zink, 230 Pfund Silber
und 33 Pfund Gold. Bald trat jedoch diese Firma ihre
Rechte an einen anderen Engländer John Leach ab,
welcher jedoch in nicht langer Zeit vom Schauplatze seiner
Thätigkeit vollends verschwand.
In Folge des daraus entstandenen Prozesses geschah
durch längere Zeit in Kutschajna gar nichts, bis endlich
abermals Hoffmann das Bergwerk pachtete und es bis zum
Ende der Achtziger Jahre wieder in ziemlich guten Betrieb
gebracht hatte.
Die Minen von Kutschajna erfreuten sich im Alter-
thum und im Mittelalter des Rufes des reichsten Berg-
werkes aller Balkanländer. Im Alterthum stand unweit
des heutigen Kutschevo die Bergwerkstadt Guduscum.
Silber und Gold finden sich hier in den Erzen im Verhält-
nisse von 7,5 zu 1000 und 0,7 zu 1000, welches somit
ziemlich gĂĽnstig genannt werden muss.
Oestlich der Drina enthält die Jagodnja-planina, süd-
lich des Städtchens Krupanj , Bleierze , welche von den
Serben schon zur Zeit der Befreiungskriege auf die primi-
12*
— 180 —
tivste Art ausgebeutet wurden, um das nöthtige Blei für
die Munition zu beschaffen.
Die nach Bleierzen suchenden Landleute gehen mittelst
eines runden, selten mehr als zehn Meter tieien Schachtes
auf gut G-lĂĽck auf jene Schichte hinab , wo sich gemengt
mit braunem Eisenocker und lockerem Sande, Bleierde und
BleiglanzstĂĽcke von 2 bis 50 Kilo Gewicht vorfinden. Das
gefundene Bleierz waschen sie, um die erdigen und sandigen
Theile so viel als möglich daraus zu entiemen ; worauf sie
es einschmelzen und das so gewonnene Metall in die Städte
verkaufen.
Die jährliche Ausbeute hat sich seit 25 Jahren, in
Folge des rationelleren Vorganges von circa 1000 Zentner
auf ungefähr 6000 Zentner vermehrt.
Seit 1862 liess die Regierung schĂĽrfen und forderte
in zwei Jahren nebenbei an 32,000 Kilo im Allgemeinen
50 Prozent Blei enthaltende Erze zu Tage.
Es wurden hierbei Gänge von einer Ausdehnung bis
zu 2 Meter derben Erzes vorgefunden.
Manche dieser, ausser bei der Stadt Krupanj, auch
noch bei den Dörfern Zajatscha, Boranja und Selance be-
findlichen Minen sind silberhaltig; es finden sich nämlich
in den BleistĂĽcken unter 1000 Gewichtstheilen mitunter
2 bis 5 TheĂĽe Silber.
Seit 1870 begann die Ăźegierung den Bergbau im Ge-
biete des Jagodnja-Gebietes regelmässig zu betreiben und
brachte es dahin, dass seit 1875 der E>einertrag sämmtliche
Betriebskosten deckt. Es bestehen daselbst Stollen von
zusammen über 1000 Meter Länge und die Stollen werden
mit eisernen Hunden auf Schienen befahren. Auch besteht
in Krupanj ein Flammenofen, welcher jährlich 824.000 Kilo
Metall schmelzen kann.
Die Ausbeute an silberarmen Blei belief sich in den
Achtziger Jahren auf durchschnittlich 150.000 Kilo jähr-
lich, welches fast ausschliesslich fĂĽr das Heer verwendet
wird.
— 181 —
Man sagt, dass der Staat die Ausbeutung dieser nicht
nur Blei, sondern auch Zink und Antimon liefernden
Minen sehr gerne einer soliden Unternehmung, gegen
gĂĽnstige Bedingungen, ĂĽberlassen wĂĽide.
Bei Podgorac im Kreise Yaljevo befinden sich Erz-
lager, welche 40 bis 50 Prozent Kupfer und ausserdem Blei
enthalten, welche noch der Ausbeute harren. Auch giebt
es dort Lithographiesteine, deren GĂĽte den bekannten
Solenhofhem gleichkommen soll.
Ausgedehnte Erzlager wurden auch gefunden bei Gube-
rovci (Blei und Silber), welche zwei Gesellschaften, jedoch
nur mit sehr geringen Mitteln, ausbeuten; femer bei
Ealja (der vierten Bahnstation von Belgrad), dann bei
B>ama, Kostajnik, bei Kraljevo; femer Kupferminen bei
Planinica, woselbst die serbische Regierung im Jahre 1887
die Arbeiten beginnen liess, endlich giebt es bei Tanda
und Omajka (30 Kilometer von der Donau entfernt) Kupfer
mit Silber gemischt.
Kurz in Serbien ruhen noch unermessliche Schätze
unter der Erde.
Wie serbische Zeitungen im November 1891 glaub-
wĂĽrdig berichteten, ist man im Quecksilber -Bergwerke
Avala (sĂĽdlich Belgrad) auf eine starke Ader gestossen,
welche den Aktionären reichen Nutzen versprach; aber
zugleich zeigte sich im Bergwerke Wasser, weshalb schleu-
nigst Pumpmaschinen, mit dem Lieferungstermine bis Ende
December 1891, bestellt wurden.
Das Blei- und Silberbergwerk ßipanj (im östlichen
Serbien) bearbeitet ebenfalls eine englische Gesellschaft mit
ziemlichem Erfolge.
Au ch an Stein- und Braunkohl en ist Serbien
sehr reich. Die ergiebigsten Kohlengruben sind bis jetzt
jene von Dobra, nahe der Donau zwischen Golubac und
Donji Milanovac gelegen, und jene der Wrschka Tschuka
unweit des Timok. Die Ersteren wurden bis jetzt noch
viel zu wenig ausgenĂĽtzt; dagegen hat das Kohlenbergwerk
— 182 —
"Wrschka Tschuka, welches die Firma „Serbische Industrie"
fĂĽhrt, schon gute Besultate erzielt. Im Jahre 1891 ergab
es bereits 36.000 Tonnen Kohle , die meistens von den
rumänischen Eisenbahnen abgenommen wird und für das
Jahr 1892 war mit der rumänischen Eisenbahnverwaltung
ein Lieferungsvertrag auf 50.000 Tonnen Kohle ab-
geschlossen.
Bei diesem Bergwerke sind keine tiefen Schachte
nöthig. Nach der vorgenommenen Analyse enthält die Kohle
von Wrschka Tschuka höchstens 2,5 Prozent Asche; sie
gehört zu der anthrazitischen Sorte. Diese Kohlen ge-
hören der Liasbildung an. Bis heute sind daselbst drei
Flötze bekannt geworden , deren mächtigster lö Meter
misst.
Schwefel enthält diese Kohle nur in sehr geringen
Qantitäten; überdies kommt er dann nur in Knollen von
Schwefelkies vor, so dass er bei der Arbeit ohne viel
MĂĽhe entfernt werden kann und die Kohle nahezu voll-
kommen rein vom Schwefel geliefert wird. In dieser Hin-
sicht gehört diese Kohle zu den reinsten Sorten Europas.
Dieses Kohlenbergwerk hat eine grosse Zukunft, wenn
man bedenkt, dass die nahe Donau, deren Dampferverkehr,
insbesondere nach Beseitigung der Stromhindemisse im
Eisernen Thore, sich immer mehr steigern wird, ferner die
bei Tum Severin das Stromufer erreichende rumänische
Eisenbahn, welche bis in die jĂĽngste Zeit noch Holz als
Feuerungsmaterial benutzte, einen lebhaften Absatz dieser
Steinkohle mit Bestimmtheit gewährleisten.
In früheren Jahren brachten häufig die englischen
Dampfer, die aus Rumänien und Bulgarien Getreide holten,
Steinkohlen mit, welche sie an der unteren Donau fĂĽr
35 bis 50 Franks per Tonne verkauften; während jetzt die
vorzĂĽglichste Steinkohle des Wrschka Tschuka'er Kohlen-
distriktes in Widdin, sammt allen Spesen schon um die
Hälfte des obigen Preises erhältlich ist.
Die belgische „Compagnie industrielle serbe," welche
— 183 —
diese Bergwerke von den Conzessionären erwarb, erbaute
vor sechs Jahren eine schmalspurige Bahn von 85 Kilo-
meter Länge , welche von Wrschka Tschuka am linken
Timokufer bis zum serbischen Donauhafen Radujevatz
fĂĽhrt und somit die Kohlenausfahr ungemein erleichtert.
Auch in jeder anderen Beziehung arbeitet diese belgische
Gesellschafb in grossem Massstabe und steigert sich ihr
Gewinn von Jahr zu Jahr.
Auch nordöstlich von Tschuprija beim Dorfe Senje
befinden sich ebenfalls Kohlenlager, von denen bisher die
Regierung erst einen sehr geringen Theil fĂĽr die Werk-
stätten im Arsenal von Kragujevatz und für die Morava-
Eisenbahn ausgebeutet hat. An einem anderen Punkte
dieses Kohlengebietes arbeitet eine Berliner Gesellschaft.
Das ganze Gebiet soll etwa 8000 Hektare umfassen und
das Kohlenlager ist gegen 36 Meter mächtig.
In der Nähe der Gruben von Senje befindet sich ein
ebenso grosses und reiches Kohlengebiet bei Zidilje; in
derselben Gegend stösst man auch auf reiche Eisen-
erzlager.
Ueberdies giebt es noch Steinkohle bei Osipaonica,
Boljetin und Priljita.
In den Kreisen Nisch, Alexinatz und Ejajaschevatz
kommen über hundert Meter mächtige Paraffin-Schiefer-
schichten vor, in denen eine gute Kohle eingelagert ist.
Dieselbe hält die Mitte zwischen Stein- und Baunkohle,
ist sehr fett und vorzĂĽglich geeignet zur Gaserzeugung.
Paraffinschiefer welcher besonders viel Theer enthält,
findet sich auch im Kreise Valjevo.
Lager von Braunkohlen giebt es in Serbien an sehr
vielen Stellen ; so unter Anderem bei Tschuprija, Paratschin
und Swilajnatz an der Morava, dann in der Nähe der
Donau bei Badniska, auf der ganzen Poscharevatzer Hoch-
fläche, insbesondere bei Zabare und Krivatscha östlich von
Golubac.
Bei Mischljenovac, Mustapitsch und Kladurovo soU
— 184 —
nach Borchgrave ein nahezu 150 Meter mächtiges Lager
sehr guter Braunkohle vorkommen; der serbische Fach-
mann Michailovitsch meint jedoch, dass es sich hier um
sehr gut beschaffene, wirkliche Steinkohle handle. Die
serbische Begierung hat dort im Jahre 1887 die SchĂĽrftings-
arbeiten begonnen.
Auch bei Sikola in der Krajina befinden sich bis zu
14 Meter mächtige Braunkohlenlager; desgleichen wurden
bei Donji Milanovac, mitten in einer grossen Waldung auf
zwei Wegstunden vom Donau-Ăśfer entfernt, Braunkohlen-
lager entdeckt.
Bei Tekija gegenĂĽber von Orsova wurden im Jahre
1866 ebenfalls einige Braunkohlen vorgefunden.
Es giebt in Serbien auch an mehreren Orten ausge-
dehnte Lager von, ziemlich viel Blei (noch 5,5 Prozent)
und Silber (0,037 Promille) enthaltenden, Schlacken alter
Schmelzereien. Diese könnten somit gleich den berühmten
Schlacken von Laurion in Attika mit G-ewinn wieder-
geschmolzen werden. Vorläufig haben sich für dieses
Unternehmen zwei serbische Gesellschatten gebildet, welche
jedoch ĂĽber zu geringe Kapitalien verfĂĽgen.
Aehnliche Bleischlackenlager findet man auch massen-
haft am Fusse der Budniker Berge und dĂĽrften auch solche
in den Waldungen des Kopaonik-Gebirges vorhanden sein;
nachdem dort erwiesener Massen im Mittelalter die reich-
sten und ergiebigsten Silberminen waren und somit auch
Schmelzöfen bestanden haben mussten.
Das den Bergbau in Serbien regelnde organische Ge-
setz vom Jahre 1866 wurde nach dem Muster des öster-
reichischen Berggesetzes vom Jahre 1854 und nach dem
preussischen vom Jahre 1865 ausgearbeitet.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind fĂĽr die Unter-
nehmer sehr gĂĽnstige und in jeder Beziehung geeignet,
den Bergbau möglichst zu heben. In keinem andern Staate
Europas kommt man den montanistischen Unternehmungen
so freundlich entgegen, wie in Serbien.
— 185 —
Der Vollständigkeit wegen, muss an dieser Stelle auch
noch erwähnt werden, dass in Serbien ausgezeichnete
Steingattungen an vielen Orten gebrochen werden.
So die Sand- und KalksteinbrĂĽche bei Tont schider.
welche das Material fĂĽr die grosse EisenbahnbrĂĽcke bei
Belgrad geliefert haben.
Ausserdem giebt es nahe der Moravathal-Bahn in den
Kreisen Jagodina, Tschuprija and Alexinatz, dann unweit
der Donau bei Donji Milanovac und Dobra, endlich im
Budniker, Poscharevatzer und Kragujevatzer-Kreise, sehr
ergiebige SandsteinbrĂĽche, welche durchweg, in Folge
nahegelegener guter Kommunikationen, mit Vortheil aus-
genutzt werden können.
Ausgezeichnete MĂĽhlsteine werden bei Osenica und
Popina im Kruschevatzer Kreise gefunden.
Lithographiesteine lie fert der Kreis Valjevo, auf deren
reichliches Vorkommen und gute Qualität schon vor etwa
zehn Jahren der grossbritannische Gesandte die englischen
Kapitalisten aufmerksam gemacht hatte.
Weisser Marmor, welcher an GĂĽte dem Carrara-Marmor
nahezu gleichkommt, kommt bei Studenica im Ibarthale
vor ; das gleichnamige Kloster ist ganz aus diesem Marmor
erbaut. Ueberdies giebt es noch weissen feinkörnigen
Marmor in der Tschemerna planina, und grobkörnigen längs
der Drina, dann bei Golubao an der Donau.
Bei Batotschina unweit Kragujevac findet man thonigen
Kalk, der sich zur Herstellung von Cem entkalk vorzĂĽglich
eignet. Durch die Kragujevatzer Flügelbahn wäre die
Verfuhrung dieses Produktes eine sehr leichte.
Buntfarbigen Marmor findet man bei Sopot und Groscha.
Die in Belgrad und Elraljevo zum Verkaufe ausgestellten,
aus diesem Marmor verfertigten Gegenstände, als: Säulen,
Votivtafeln, Grabdenkmäler, Tischchen etc. sind sehr hübsch
und werden selbst nach Italien versandt.
Ausser den vorgenannten, besitzt Serbien auch ver-
schiedene Eruptivgesteine. Von diesen lassen sich einige
— 186 —
Traohyt-, Granit- und Tuffgattungen sehr gut bearbeiten
und liefern ein vorzĂĽgliches Material fĂĽr architektonische
Bauverzierungen.
Sowohl die Ausbeutung der serbischen SteinbrĂĽche,
als auch die kĂĽnstliche Verarbeitung des gewonnenen
Materiales hat sich seit etwa 10 Jahren sehr entwickelt.
* Die serbische Industrie steht im allgemeinen noch
auf niederer Stufe.
Das Land ist eben ein Agrikulturstaat und der Serbe,
der übrigens viel Talent für gewerbsmässige Arbeiten be-
sitzt, scheut sich gewissermassen, den Ackerbau und die
Viehzucht vollends aufzugeben, wo er sein eigener Herr
ist. Auch liebt es der Serbe nicht, sich so regelmässig
zu beschäftigen und dabei so anzustrengen, wie dies die
Betreibung einer Industrie im westeuropäischen Sinne ab-
solut mit sich bringt.
Es giebt wohl Schneider, Schuster, KĂĽrschner, Gerber,
Töpfer, Grob- und Hufschmiede (meist von Zigeunern aus-
geĂĽbte Handwerke), dann Silberarbeiter und Waffenschmiede,
welche alle ihr Handwerk meist noch in althergebrachter
Weise ausĂĽben; auch werden in jedem Hauswesen auf dem
Lande die Stoffe für Wäsche und Kleidung von den Frauen
erzeugt und selbst die Kleider verfertigt; aber die Gross-
industrie und das Kunstgewerbe befinden sich bis heute
doch fast ausschliesslich in den Händen von Fremden.
Von Seite der Regierung geschah schon vieles, um
unter dem serbischen Volke selbst den Sinn fĂĽr eine
höhere Industrie zu wecken und bezügliche Bestrebungen
zu fördern; jedoch ist der erzielte Erfolg noch ein un-
bedeutender. Der Serbe will eben seine Ersparnisse nicht
gerne in einer industriellen Unternehmung riskieren, wenn
ihm der sichere Gewinn nicht im Vorhinein schon voll-
kommen sicher erscheint.
Erklärlich wird dieses Misstrauen allerdings , wenn
man berücksichtigt, dass so viele ausländische Unter-
nehmungen nach sehr kurzem Bestände in Serbien zu
— 187 —
Grunde gegangen sind, wie z. B. die vielen Unternehmungen
zur Ausbeutung der Bergwerke bei Majdanpek u. m. A.
Derlei Beispiele können dem naiv denkenden, aber richtig
rechnenden serbischen Landbewohner gewiss nicht zur
Aufmunterung dienen!
Nach der serbischen Q-ewerbeordnung vom 14. August
1847 und nach der ministeriellen Verordnung vom Jahre
1867, betreflfend den Kleinhandel, — unterscheidet man in
Serbien zĂĽnftige und freie Gewerbe. Letztere sind fĂĽr
jeden serbischen TJnterthan frei, die ersteren können jedoch
nur von Innungen betrieben werden. Zum Betriebe eines
zünftigen Handwerks ist ein Befähigungsnachweis erforder-
lich, welcher durch den Lehr- und Gesellenbrief und durch
die, vor der Zunfbvorstehung abgelegte, MeisterprĂĽfung
erworben werden soll.
Jede Zunft wählt ihren Stareschina (Aeltesten), welcher
als Vorsteher die BĂĽcher und die Kasse der Genossen-
schaft fĂĽhrt, das Zunftsiegel verwahrt, die PrĂĽfungen zu
Gesellen und Meistern ĂĽberwacht und die zwischen den
Zunftgenossen entstehenden Misshelligkeiten, im Vereine
mit seinem Stellvertreter und unter Zuziehung eines
Meisters, schlichtet. Die Regierung sucht seit etwa zwan-
zig Jahren durch die politischen Behörden auf die Wirk-
samkeit dieser Genossenschaften einen grösseren Einfluss
zu gewinnen.
Die Erzeugnisse der serbischen Hausindustrie, nament-
lich die Stoffe, Waffen, Schnitzereien, Schmucksachen und
Töpferwaaren, zeichnen sich in Anbetracht der primitiven
Werkzeuge dennoch durch ihre überraschend schöne Aus-
führung aus. Kanitz ist voll der Bewunderung „für den
freien Formensinn und den dem serbischen Volke ange-
borenen Rythmus in der Linien- und Farbenanwendung.**
Er sagt unter Anderem: „In reizender Abwechslung
reihen sich ornamentale Streifen an den Säumen der
blendend weissen Frauenhemden. Die blauen, westen-
artigen Brustleibchen, die langen SchĂĽrzen und sogar die
— 188 —
StrĂĽmpfe zeigen ein Kaleidoskop der wirkungsvollsten
Figuren und Linienverschlingungen.
Von der Holzindustrie wären insbesondere die Bött-
cherei, das Zimmermanns- und Tischlergewerbe, welches
seit zehn Jahren recht erfreuliche Fortschritte macht, —
dann insbesondere die Holzschnitzerei zu erwähnen. Diese
Letztere ist im neuen AufblĂĽhen begrifEen, wie man an
der inneren Verzierung der neuen Piroter Kirche ersehen
kann, welche aus sehr schönen Holzschnitzereien nach alt-
serbischem Muster besteht. Diese Arbeiten haben zwei
Einwohner von Pirot im Laufe von zwei Jahren um den
Preis von nur 5000 Dinars geliefert.
Ackergeräthe wurden bisher beinahe ausschliesslich
aus Holz verfertigt. Nim hat die Regierung im Beginne
der Achtziger Jahre, mit Hilfe von staatlichen Geldvor-
schĂĽssen, eine Fabrik landwirthschaftlicher Maschinen und
Geräthe ins Leben gerufen ; ob sie mit grossem Erfolge
arbeitet, ist zweifelhaft.
Die Töpferei wird noch recht primitiv betrieben, des-
gleichen das Gewerbe der Messerschmiede.
Kupferschmiede kommen iin Lande sehr zahlreich vor.
Das Seilerhandwerk wird besonders in Yranja und
Leskovac sehr eifrig betrieben und sind die hier erzeugten
Seilerwaaren auf der ganzen Balkanhalbinsel vortheilhaft
bekannt. Es werden jährlich mehr als 1 Million Kilogramm
Seilerwaaren in die TĂĽrkei und nach Bulgarien ausge-
flihrt, welche einen Werth von rund 1,5 Millionen Dinars
repräsentiren.
Von aUen Zweigen der Industrie nimmt jene der
Schafwoll-Yerarbeitung so ziemlich den ersten B>ang ein.
Die durchschnittliche Jahresproduktion an Rohwolle beträgt
in Serbien etwa 1,5 MĂĽlionen KĂĽogramm im Werthe von
beiläufig 3 bis 4 Millionen Dinars.
Gereinigte Schafwolle kommt selten auf die Märkte,
da man sie in der Hausindustrie zur Stofferzeugung ver-
wendet.
— 189 —
MĂĽhlen giebt es in Serbien sehr viele, aber meist noch
von höchst primitiver Construktion, wie dies schon bei den
Notizen ĂĽber den Feldbau gesagt wurde.
Von den vorerwähnten inländischen Industrieerzeng-
nissen gelangen, ausser den Seilerwaaren, noch Fassdauben,
dann verschiedene Sorten Woll- und Leinenstoffe, und zwar
vom dicken Teppich bis zum schleierartigen Gewebe, —
zur Ausfuhr.
Die Handtücher und Tischdecken bestehen gewöhnlich
aus ziemlich grober Leinwand, sind aber an den Bändern
oft mit ebenso prächtigen, als kostbaren Stickereien ver-
sehen. Jene von Nisch sind ihres Farbenreichthums wegen,
besonders beliebt.
Die aus bunter Wolle und theilweise auch mit Gold-
fäden gewobenen Schürzen, eignen sich, ebenso wie die
Teppiche, besonders zur WandausschmĂĽckung in Ge-
mächern.
Die in Pirot erzeugten Teppiche werden im ganzen
Orient hochgeschätzt.
Leider ist das Hauptabsatzgebiet fĂĽr diese sehr werth-
vollen Teppiche, durch die sehr hohen bulgarischen Grenz-
zölle, beinahe verschlossen, infolge dessen auch die Teppich-
erzeugung im Piroter Kreise leider in sichtlicher Abnahme
begriffen ist. Von den 2000 Häusern Pirots beschäftigten
sich etwa 1800 mit der Teppichfabrikation, welche aber
im Jahre 1886 doch nur ungefähr 1000 Stück Teppiche
herstellten, die einen Werth von rund 120000 Dinars
haben.
In Trstenik, im Thale der serbischen Morava fertigt
man auch dichte Wollteppiche nach Art der Smymateppiche^
deren prächtige Farbenzusammenstellung sie auch nach-
ahmen. Der Preis ist ein sehr hoher.
In den Achtziger Jahren veranstaltete König Milan
in Belgrad eine serbische Teppichausstellung, auf welcher
das weltbekannte „Magasin du Louvre" in Paris eine sehr
reichhaltige Sammlung dieser Teppiche angekauft hatte.
— 190 —
i
Die Gold- und Silberstickerei ist in Serbien ebenfalls
sehr hoch entwickelt. In neuester Zeit verwendet man
diese Stickereien nicht mehr blos fĂĽr die Nationaltracht,
sondern man hat nun begonnen, auch fĂĽr die Ausfuhr be-
stimmte Dinge zu sticken ; z. B. GĂĽrtel, .MĂĽtzen, Kragen
u. dgl. m.
Die Silberschmiede in Belgrad, Ăśb, Uschitze, Leskovac
und namentlich in Nisch verfertigen prächtige Filigran-
waaren und ähnliche Arbeiten , welche den berühmten
Prizrender Filigranerzeugnissen in keiner Beziehung nach-
stehen. Diese sehr geschmackvollen Arbeiten sind auch
verhältnissmässig sehr büUg zu haben.
Die Zahl der grösseren Industrie- Unternehmungen und
Fabrjken ist noch eine sehr geringe.
Das Brauerei-Gewerbe weist einen entschiedenen Fort-
schritt auf. Die grösste und älteste Brauerei ist jene
Weifert's, eines aus Pancsova in Oesterreich-Ungam
stammenden naturalisirten Serben. Sie hat Dampfbetrieb
und befindet sich zwischen Belgrad und Toptschider. Ihr
Jahreserzeugniss beläuft sich auf etwa 28.500 Hektoliter
Bier, wovon per Hektoliter eine Verzehrungssteuer von 12
Dinars an die Staatskasse zu zahlen ist ; weshalb auch das
Bier in Serbien nicht gerade billig ist, denn der Hektoliter
wird um rund 37 bis 38 Dinars verkauft.
In Belgrad besitzt auch noch ein Böhme Johann
Wrabetz eine Brauerei, die jährlich 3700 Hektoliter Bier
liefert ; ausserdem hat dieser Unternehmer auch eine
Malzfabrik errichtet, welche jährlich 600.000 Kilo Malz
erzeugt
Andere kleinere Brauereien sind jene des Deutschen
Johann Appel in Alexinatz, welche jährlich etwas über
1200 Hektoliter Bier braut und hievon auch einen Theil
nach Bulgarien und in die TĂĽrkei ausfĂĽhrt.
In Tschatschak ergiebt die Dampfbrauerei des Deut-
schen Ferdinand Krenn jährlich 1.800 Hektoliter und die
— 191 —
Dampfbrauerei des Jooan Vatek (frĂĽher Aichinger) in
Valjevo jährlich gegen 900 Hektoliter Bier.
In Jagodina betreibt der Serbe Mihail Kosovl eine
Brauerei mit einer durchschnittlichen Jahreserzeugung von
ĂĽber 2000 Hektoliter Bier.
In den letzten zehn Jahren sind noch andere Brauereien
entstanden, so z. B. in Schabac mit etwa 3000 Hektolitern,
in Zajetschar mit 1.500 Hektolitern, in Kragujevac mit
rund 700 Hektolitern und endlich die vom Alexinatzer
Brauer Johann Appel in Nisch neu gegrĂĽndete Brauerei
mit einer jährlichen Produktion von 6.500 Hektoliter Bier.
Alle zehn Brauereien Serbiens lieferten im Jahre 1887
rund gegen 50.000 Hektoliter Bier und ausserdem wurden
noch von Oesterreich-Ungam etwa 2000 Hektoliter ein-
gefĂĽhrt.
Sämtliche Brauereien beziehen ihren Hopfen aus
Böhmen und Bayern, die Gerste wird hingegen im Inlande
gebaut.
DampfmĂĽhlen giebt es in Serbien bisher nur vier ;
und zwar : In Belgrad jene des Böhmen Vschetschka,
welche jährlich 1 Million Kilo Weizen und Mais dann etwa
100.000 Kilo Gerste vermahlt. Mit dieser Fabrik ist auch
ein Pachthof und eine Spiritusbrennerei verbunden, welche
jährlich nahezu 2000 Hektoliter 95 gradigen Spiritus er-
zeugt.
Zwischen Belgrad und Toptschider befindet sich noch
eine Dampfinühle, die jährlich gegen 800.000 Kilo Weizen
und Korn vermahlt.
Die Dampfinühle in Poscharevatz verarbeitet jährlich
etwa 1,200000 Kilo Weizen und 150.000 Kilo Roggen.
Der ehemalige Ministerpräsident Garaschanin besitzt
bei Grozka die bedeutendste DampfmĂĽhle Serbiens, welche
eine Maschine von 40 Pferdekräften mit 4 Mühlsteinen
besitzt; sie mahlte im Jahre 1887 nur 1,800.000 Kilo Ge-
treide, könnte jedoch das Dreifache leisten.
Die Tuchfabrikation bildet in Serbien ein Monopol,
— 192 —
welches im Jahre 1880 den mährischen Fabrikanten Münch
und Schumpeter fĂĽr 15 Jahre zugestanden wurde. Sie er*
bauten fĂĽr 1,200.000 Dinars in Paratschin eine Fabrik,
welche im Jahre 1882 eröffnet wurde. Dieselbe beschäftigt
30 männliche und über 100 weibliche Arbeiter unter 9
böhmischen und deutschen Werkführem.
Die Jahreserzeugung beläuft sich auf etwa 150.000
Meter Tuch und gegen 80.000 Wolldecken. Die Fabrikanten
zahlen dem Staate fĂĽr ihr Monopol nicht nur nichts,,
sondern haben auch noch den grossen Vortheil, dass das
Kriegsministerium alle fĂĽr das Heer bestimmten Tuch-,
lieferungen von dieser Firma beziehen muss.
In Belgrad giebt es auch zweiSpodi umfabriken , welche
ihre Erzeugnisse, etwa 150000 Oka, — nach Oesterreich-
Ungam ausfĂĽhren.
In TTschitze befindet sich seit 1880 eine Lederfab rik
mit hydraulischen Maschinen.
Im Jahre 1883 wurde auch in Jagodina ein e Loh->-
gerberei jnit Fabriksbetrieb errichtet.
"^ Cementfa briken giebt es seit 1883 je eine in Bipanj
dann eine zwischen Nisch und Alexinatz.
Mit der Essigerzeugung ist es im Lande noch sehr
sehr schlecht bestellt; man bereitet ihn noch immer auf
die primitivste Weise, weshalb er auch von sehr geringer
Beschaffenheit ist.
In ganz Serbien existirt nur eine unbedeutende Glas-
fabrik, welche im Jahre etwa 100.000 StĂĽck ganz hĂĽbsche
Glasgegenstände erzeugt; jedoch in keiner Weise mit
den sehr billig eingefĂĽhrten Glaswaaren aus Oesterreich-
IJngam konkurriren kann. Auch die Ausfahr nach Bu-
mänien und Bulgarien ist, wegen der äusserst hohen Zölle
unmöglich gemacht.
Das grösste industrielle Etablissement des Landes ist
unstreitig das Arsenal und die W a f fenfabrik m
Kragujevatz. Die dortigen Werkstätten wurden vom^
FĂĽrsten Alexander Karadjordjevitsch im A^iang der Vier--
— 193 —
ziger Jahre gegründet, wozu man ausländische Arbeiter in
das Land berief; so war der erste Kanonengiesser ein
LĂĽtticher und hiess Loubis.
Diese Werkstätten umfassen, ausser einer Feuerwerkerei,
eine Kanonengiesserei, eine Fabrik tĂĽr Lafetten und sonstige
militärische Fuhrwerke, femer eine Metallpatronen-Fabrik,
ein Artillerielager und eine Werkstätte zur Ausbesserung
und Umänderung der Armeegewehre.
Es giebt daselbst 4 Dampfmaschinen mit 80 Pferde-
kräften, 2 Cubilots zum zweitmaligen G-iessen, einen Dampf-
hammer, etliche 20 Dampfschmieden, eine Maschine zum
Ziehen der Gewehrläufe, zwei solche zum Ziehen der Ka-
nonenrohre u. s. w.
Die Zahl der ständigen Arbeiter beträgt nie unter 350
Mann; ĂĽberdies werden auch Arbeiten nach Hause mitge-
geben.
In Stragari bei Budnik besteht eine militärische Pulve r-
fabrik, die jährlich 1 00.000 Kilo Pulver liefern kann. Die-
selbe wurde Ende der Achtziger Jahre bedeutend ver-
grössert, auch war damals die Errichtung einer noch
grösseren Pulverfabrik in Kruschevac in Aussicht ge-
nommen.
In Belgrad wurde eine Zündhölzchen-Fabrik mit sieben-
jähriger Conzessionsdauer errichtet, welche damals das so-
fortige Sinken der von den österreichisch -ungarischen
Händlern geforderten Zündhölzchenpreise von 29 fl auf
19 fi Oestr. Whg. zur Folge hatte. In Folge dessen
konnte sich die serbische Fabrik unmöglich halten. Vor
einigen Jahren soll ein Belgier die Absicht gehabt haben,
dennoch wieder eine Zündhölzchen-Fabrik in Belgrad zu
errichten.
Im Jahre 1879 gab es in Belgrad auch S^pielkarten-
Fabriken ^ welche jedoch die Regierung, in der besten Ab-
sicht, sehr hoch besteuerte, nämlich mit 12 Dinars per
Dutzend Spielkarten. In Folge dessen hatten bis zum
Jahre 1887 vier dieser Fabriken den Betrieb wieder ein-
Anton Tnms, Serbien. lo
— 194 —
gestellt und die noch bestehende eine Fabrik hat ihre
Thätigkeit sehr vermindert.
BezĂĽglich der Tabakserzeugnisse, dann der Zigarren-
beziehungsweise Zigaretten-Fabrikation ist nur zu erwähnen,
dass in Serbien seit acht Jahren das Tabak-Monopol ein-
gefĂĽhrt ist, dessen Betrieb verpachtet wird. In Serbien
wird ungewöhnlich viel geraucht und zwar hauptsächlich
Cigaretten. Vor Einfuhrung des Monopols gab es in Ser-
bien etwa 3000 Hektar Tabakfelder mit einem durch-
schnittlichen Ertrage von je 400 Kilogramm. Die Tabak-
kultur wurde besonders in den Kreisen Alexinatz, Vranja,
Tschatschak, Kruschevac, Toplica und in ĂĽschitze betrie-
ben. Die besten Gattungen wachsen, — wie schon firüher
berichtet wurde, in der Umgebung von Bajina baschta
(Kreis Ăśschitze) und bei Alexinatz.
Vor der EinfĂĽhrung des Monopols, soll sich der Ge-
samtwert des jährlich in Serbien produzierten Tabaks auf
3 bis 4 Millionen Dinars belaufen haben.
In Belgrad allein hatte man im Jahre 1882 ungefähr
65.000 Kilogramm Tabak verraucht, davon waren 9000
Kilogramm zur Erzeugung von rund 10 Millionen Cigaret-
ten verwendet worden. Im Jahre 1883 gab es in Belgrad
allein 110 Tabakhändler, von denen die meisten auch Zi-
garetten anfertigten.
^ Das Gesetz zur Hebung der Industrie in Serbien,
welches am 12. Januar 1874 erlassen wurde, hatte den Zweck
behufs rascherer Herstellung der Industrie in Serbien den
TJntemehmem, gleichviel ob Gesellschaften oder Privat-
personen, ganz besondere BegĂĽnstigungen in Aussicht zu
stellen.
So kann beispielsweise eine industrielle Unternehmung
ein fünfzehnjähriges Ausbeutungsmonopol erlangen. Die
Einfuhr von Maschinen, Werkzeugen und aller zur Ein-
richtung des Industrie-Etablissements nöthigen Gegenstände
sind vom Einfuhrzoll befreit. Auch die Ausftihr ganz oder
nur theilweise bearbeiteter Erzeugnisse aus serbischen In-
— 195 —
dnstrie-Etablissements, kann unter Umständen vom Aus-
fuhrzoll befreit werden.
Diese Ausnahmen und ebenso die Befreiung von allen
direkten Steuern können nur auf zehn Jahre bewilligt
werden.
Hieraus geht klar hervor, dass die serbische Regie-
rung fremde Unternehmer auf das kräftigste zu unter-
stĂĽtzen gesonnen ist.
Der Handel wurde zur Zeit des serbischen Kaiser-
reichs hauptsächlich durch Vermittlung von venetianischen
und ragusanischen Faktoreien betrieben und richtete sich
der Handelszug nach den Seestädten Bagusa und Salonik.
Schon im Jahre 1185 hatte Nemanja mit E^agusa einen
Vertrag abgeschlossen, welcher dieser Republik freien
Handel mit dem serbischen Hinterlande zusicherte. Im
15. und 10. Jahrhundert gab es grosse Handelsfaktoreien
in Belgrad, Sarajevo, Novibazar, Prokuplje u. s w. und es
wurde ein lebhafter Handel mit Landeserzeugnissen, wie:
Edelmetallen, Kupfer, Blei, Eisen, Pelzwerk, Wachs etc.,
gegen die eingefülirten Erzeugnisse einer höher entwickel-
ten Industrie, — betrieben.
Nach der Eroberung durch die TĂĽrken, flohen die
Christen aus den Städten und bebauten die Felder der
türkischen Spahis, während diese in den Städten ihr Ein-
kommen verzehrten. Nun gingen die Handwerke in die
Hände muhamedanischer Gewerbsleute über und der Han-
del wurde theils von den Muhamedanem, theils von Ar-
meniern und Griechen geradezu monopolisirt. Der Reisende
Brown versichert, dass es noch im 17. Jahrhundert in
Serbien einige blühende Handelsstädte gegeben habe. —
In Folge der Kriege zwischen der TĂĽrkei einerseits und
Oesterreich und Russland andererseits verfielen im 18.
Jahrhundert sowohl die Industrie als der Handel immer
mehr, so dass es am Ende der serbischen Freiheitskämpfe
im Lande nur ein verarmtes Volk von Bauern gab, wel-
ches kaum einige primitive Gewerbe und nur einen ganz
18*
— 196 —
unbedeutenden Binnenhandel fahrte. FĂĽrst Milosch be-
trieb eifrigst die Verbesserung der stark vernachlässigten
Verkehrswege, legte Städte und Marktflecken an, gründete
eine Handels- und Ghewerbeschule in Belgrad und erklärte
die Handelsfreiheit im ganzen Lande, mit nur gering-
fügigen Beschränkungen, als ein Becht der Nation.
Die verschiedenen diesbezĂĽglichen Q-esetze enthalten
nach Tkalac im kurzen Auszuge folgende Bestimmungen:
Jeder Serbe ist berechtigt Handel zu treiben. Die
AusĂĽbung dieses Rechtes ist jedoch, hinsichtlich der ein-
zelnen Handelsartikel, an die ErfĂĽllung verschiedener ge-
setzlicher Bedingungen gebunden.
Der Handel mit Vieh und allen Naturprodukten des
Landes ist frei und kann somit von jedem Mitgliede einer
serbischen Gemeinde an jedem Punkte des Landes ausge-
ĂĽbt werden.
Der Handel mit Lebensmitteln, Manufaktur-, Töpfer-
und Colonialwaaren wurde frĂĽher von geschlossenen Innun-
gen betrieben, in welche der Eintritt nur mit behördlicher
Bewilligung und nach Beibringung eines von der Innung
bestätigten Befähigungsnachweises gestattet war. Ausge-
nommen von dieser Beschränkung waren nur solche Land-
krämer, deren Waarenlager keinen höheren Werth als SSO-
Dinars hatte. Der Stadtkaufmann konnte den Befähigungs-
nachweis auch durch die Vorlage von Zeugnissen, ĂĽber
den erfolgreichen Besuch der Handels- und Q-ewerbeschule
oder einer Realschule und die hierauf erfolgte Dienstleistung
in einem Handlungshause der Innung, beibringen. Di&
auf diese "Weise erlangte Handelsgerechtigkeit ermächtigte
einen solchen Kaufmann nicht nur im eigenen Wohnorte,,
sondern auch an anderen Plätzen Serbiens, — nach vor-
heriger Anmeldung bei der Behörde, — oflFene Verkaufs-
läden zu halten, in- und ausländische Waaren jeder Art
zu verkaufen und ĂĽberdies auch freien Handel mit den
Produkten des Landes zu treiben.
Ausländem ist der Handelsbetrieb in Serbien inner-
— 197 —
halb jener Grenzen gestattet, welche durch die Staatsver-
träge gezogen sind.
Jeder Handelsmann und Agent muss im Amtsblatte
,,Srpske novine" seinen Wohnort und die Art seines Q-e-
schäfbes anzeigen und dem Handelsgericht sein Haupt-
buch und Journal vorlegen, dessen Vorsitzender die sämmt-
lichen Blätter desselben mit einer Schnur durchzieht, die
er an den Enden mit dem Amtssiegel befestigt.
Das "Wechselgesetz ist sehr streng. Wenn der Kauf-
mann seinen Wechsel 24 Stunden nach dem Verfallstage
nicht einlöst, so wird er auf Protest des Gläubigers in
Eonkurs versetzt, sein Waarenlager versiegelt und behörd-
lich versteigert.
In 21 Städten (den früheren Kreishauptorten) finden
jährlich 34 Märkte und Messen in einer Gesammtdauer
von 124 Tagen statt.
In allen andern Stadtgemeinden werden noch 79
Märkte; in einer Dauer von insgesammt 249 Tagen, ab-
gehalten.
Als Handelsplätze für den Auslandsverkehr dienen
hauptsächlich die Häfen an der Donau und Save. Diese
sind an der Donau: Smederevo, Kladovo, Dubrovica, Po-
scharevac, Donji Milanovac, Veliko Gradischte und Ăźadu-
jevac; hingegen an der Save: Belgrad, Obrenovac und
Schabac.
An der trockenen Grenze vermitteln die Städte Pirot
und Vranja den Handel nach Bulgarien und Altserbien,
beziehungsweise Makedonien.
Nach dem Sandschak Novibazar geht der Handel
hauptsächlich über Raschka (eine Stunde nördlich der Stadt
Novibazar) und nach Bosnien ĂĽber Loznica an der Drina.
Ueber die Ausftihrartikel wurde schon bei der Be-
sprechung der Bodenkultur und der Industrie ausfĂĽhrlich
berichtet.
Es ist begreiflich, dass die Produkte der in Serbien
mit besonderer Vorliebe betriebenen Viehzucht bei der
— 198 —
Ausfuhr eine ausschlaggebende Rolle spielen. Es werden
daher BohwoUe, Felle, Thierhäute und Haare, dann selbst-
verständlich auch lebendes Yieh in grosser Menge aus-
gefĂĽhrt.
A.us den vielen Eichenwaldungen des Landes gelangen
Fassdauben und Galläpfel, erstere besonders nach Frank-
reich und Ungarn zur Ausfahr.
Einen genauen Ueberblick ĂĽber die serbische Handels-
bewegung giebt die tabellarische ĂĽebersicht, welche Gop-
cevic in seinem Werke „Serbien und die Serben*', — theils
auf Grund von offiziellen serbischen Angaben, theils nach
den von Borchgrave veröffentlichten Daten, — verfasst
hat.
Ueber die Provenienz der Einfuhrprodukte kann man
im Allgemeinen sagen, dass Serbien, — noch vor Eröff-
nung der hochwichtigen Bahnlinien nach Salonik und nach
Konstantinopel, — von Wien meist Luxusgegenstände, von
Budapest Eisenwaaren und Glasscheiben, von Schlesien
Leinwand, von Böhmen und Mähren Tuch, von Triest
Colonialwaaren, Kautschuk und Metallgegenstände bezog.
Seit Eröflöiung der obenerwähnten durchgehenden Bahn-
linien, insbesondere durch jene nach Salonik, hat sich das
Handelsverhältnis Serbiens zu den übrigen Staaten Euro-
pas jedenfalls gründlich geändert.
Ueber den Handelsverkehr bestehen in Serbien seit
dem Jahre 1842 offizielle Veröffentlichungen. Man ersieht
daraus, dass derselbe im Laufe der Zeit ununterbrochen
zugenommen hat, nur die Kriegsjahre 1876 bis 1878 dann
1885 fĂĽhrten eine momentane Stockung herbei. Im Jahre
1842 repräsentirte der gesammte Handelsverkehr Serbiens
noch die bescheidene Werthsumme von 13,500.000 Dinars
im Jahre 1850 hatte sie sich schon verdoppelt und betrug
26,500.000 D., im Jahre 1856 — 33,000.000 D.; 1865 be-
trug sie 62,300.000 D. sodann war sie im Jahre 1875 auf
58,000.000 D , — im Jahre 1876 auf nur 32,000.000 D. ge-
sunken; betrug jedoch 1877 wieder 48,000,000, — 1878 —
— 199 —
67,000.000, 1879 — 86^000.000, 1884 — 91,600.000 D., im
Kriegsjahr 1885 nur 78,000.000 D. und 1886 wieder mehr
als 91,000.000 Dinars.
Hiervon entfielen vom Jahre 1880 bis 1886 auf den
Aussenhandel mit Oesterreich-TJngam durchschnittlich 65
bis 68 Millionen Dinars.
Nachher folgt Deutschlands serbischer Handel mit 6
Millionen D. im Jahre 1880, — 3,5 Millionen D. im Jahre
1885 und etwas ĂĽber 4 Millionen D. im Jahre 1886.
Serbien hat mit den fremden Mächten, nach seiner im
Jahre 1878 erlangten Unabhängigkeit, Handelsverträge ab-
geschlossen. Zuerst wurden 1880 mit England, dann von
1880 bis 1884 nacheinander mit Italien, der Schweiz, Bel-
gien Handelsverträge abgeschlossen. Alle diese waren
Meistbegünstigungsverträge und räumten Serbien das Recht
ein, Zölle in der Höhe von 8 bis 10 Prozent ad vaJorem
von den fremden Einfuhrsartikeln zu erheben; auch waren
die fremden Händler bei Streitigkeiten der Entscheidung
der serbischen Gerichtshöfe unterworfen.
Mit Oesterreich-Ungarn dauerten die Verhandlungen ^
mit RĂĽcksicht auf die seit dem Poscharevatzer Frieden
im Jahre 1718 bestandenen innigen Verkehrsbeziehungen,
länger. Im Jahre 1881 wurde auch dieser Handelsvertrag
perfekt, welcher Oesterreich- Ungarn speziell im Grenz-
verkehre besondere Vortheile einräumte; auch sollte tür
gewisse Waaren an der serbischen Grenze nur der halbe
Eingangszoll entrichtet werden. DafĂĽr wurde auch der
serbische Ausfuhrhandel, besonders von Pflaumen und
Schweinen, nach Oesterreich-Ungarn eigens begĂĽnstigt.
Die Vereinigten Staaten schlössen 1881 und Griechen-
land 1882 mit Serbien einen tarif losen Handelsvertrag auf
Grundlage des meistbegĂĽnstigten Staates. Aehnliche
Handelsverträge wurden 1883 auch mit Deutschland und
Frankreich abgeschlossen.
Vorläufig ist somit Serbien, ebenso wie früher, von
Oesterreich-Ungarn am meisten abhängig und es wird sich
— 200 —
zeigen, in wiefern der nunmehrige Verkehr auf den durch-
laufenden Orientbahnen nach Konstantinopel und insbe-
sondere nach Salonik hieran etwas ändern wird.
Alle vorstehenden Handelsverträge waren auf zehn
Jahre abgeschlossen; ihre Giltigkeitsdauer lief daher zwi-
schen dem Jahre 1891 und 1893 ab.
ITeber den Standpunkt, welchen die serbischen BLandels-
politiker hinsichtlich des Abschlusses neuer Handelsver-
träge einnahmen, giebt ein wohlinformirter Leitartikel
in der „Münchener Allgemeinen Zeitung^ vom 24. JuU
1891 folgende AufschlĂĽsse:
„Im nächsten Jahre (1892) läuft die Mehrzahl der
Handelsverträge ab, welche Serbien mit den verschiedenen
Staaten vor einem Dezennium abgeschlossen hat. Damals
befand sich Serbien in der ersten Jugendzeit seiner vollen
Unabhängigkeit; es hatte die Freiheit gewonnen, gänzlich
unabhängig seine Handelsbeziehungen ordnen zu können^
musste sich jedoch dem Zwange des Berliner Vertrages
fĂĽgen und in beschleunigter Weise eine kostspielige Bahn
bauen, die längere Zeit hindurch keinen vollständigen An-
schluss hatte. Dadurch war Serbien gezwungen Schulden
zu machen und musste somit eine Verbindung mit den
europäischen Geldmärkten eingehen. Als Unterpfand für
die ersten grossen Anlehen wurden die Eingangs- und
Ausfuhrzölle gegeben. Es hat somit das eigentliche innere
Staatsbedürfniss aus dem Ertrage der Zölle keine Zuschüsse
erhalten, weil jener auf die Abtragung der Staatsschulden
herbeigezogen werden musste. Diesen Umstand legt man
in Serbien dem durch die ersten zehnjährigen Handels-
verträge geschaffenen Zollsysteme zur Last.
Als die ersten Handelsverträge abgeschlossen wurden,
konnte man die neuere handelspolitische, industrielle und
landwirthschaftliche Entwicklung Serbiens noch nicht be-
urtheilen, es war Alles im Werden und Gähren ; jetzt erst
nach einem Dezennium kann man Mängel und Vortheile
des damals abgeschlossenen, nunmehr ablaufenden Handels-
— 201 —
Vertrages erkennen. Das Handeksystem Serbiens vom
Jahre 1880 bis in die neueste Zeit war eine blosse Fort-
setzung des frĂĽher ĂĽblichen, wie es aus der tĂĽrkischen
Zeit ĂĽberkommen war. Der WerthzoU ist die Basis, ob-
wohl daneben noch ein autonomer und vertragsmässig ge-
bundener Spezialtarif besteht, wobei es dem Importeur
freisteht, zwischen WerthzoU oder Tarifzoll zu wählen. In
den meisten Fällen kommt der WerthzoU zur Anwendung,
da derselbe fĂĽr eine grosse Zahl von Waaren gĂĽnstiger
ist, als der Tarifzoll.
Die Klagen der betheUigten kaufmännischen, industri-
ellen und landwirthschaftlichen Kreise Serbiens ĂĽber die
zu Ende gehenden Handelsverträge, besonders über jenen
mit Oesterr eich- Ungarn abgeschlossenen, sind je nach dem
Interessen-Standpunkte sehr verschieden. Die Industrie
beklagt sich ĂĽber die grosse Oonkurrenz, die ihr durch die
ausländischen Waaren bereitet werde und den Rückgang
aller Gewerbe herbeifĂĽhre; man schiebt die Schuld aut
den Handelsvertrag, der die Einfuhr fremder Industrie-
Erzeugnisse begünstige und verlangt einen höheren Zoll-
schutz.
Die serbischen Gewerbetreibenden bedenken jedoch
nicht, dass der bis zum Jahre 1892 giltige Zoll auf
industrielle Erzeugnisse 15 bis 20 Prozent des Werthes
betrug, während vor dem Abschluss der ersten zehnjährigen
Handelsverträge mit Oesterreich-Ungam und Deutschland
nur 3 bis 5 Prozent vom Werthe entrichtet wurden.
Dennoch weisen die Gewerbetreibenden Serbiens auf die
damaUge Zeit als eine glĂĽckliche hin, in welcher das Ge-
werbe blĂĽhte und ertragreich war. Der Schutz des Ge-
werbes in jener Zeit bestand aber in der Isolirtheit des
Lande» in Folge mangelhafter Verkehrswege.
Durch fĂĽnf Monate war oftmals Serbien, wenn die
SchiflFahrt eingestellt wurde, vom Verkehre für grössere
GĂĽtermengen abgeschnitten und der Frachtsatz war im
Allgemeinen sehr hoch. Seitdem Serbien in den Kreis des
— 202 —
internationalen Eisenbahnnetzes eingetreten, ist die Schutz-
mauer, weiche die mangelhaften Wege fĂĽr das serbische
Gewerbe bildeten, gefallen und die hohen Zölle können
dagegen keine Abhilfe schaffen, ohne dem Lande in anderer
Richtung zu schaden.
Kein Staat wird die Einfuhr serbischer landwirth-
schaftlicher Erzeugnisse begĂĽnstigen , wenn nicht Gegen-
konzessionen zu Gunsten der Einfuhr industrieller Produkte
nach Serbien gewährt werden. Das serbische Gewerbe
muss mit der allgemeinen industriellen Entwicklung Europas
rechnen, sich derselben anpassen und von dem kleinen Ge-
werbebetrieb zum Fabriksbetrieb in jenen Zweigen ĂĽber-
gehen, die sich fĂĽr Serbien eignen.
Bei den im September 189i zwischen Serbien und
Oesterreich-Ungarn, dann Deutschland begonnenen Handels-
vertragsverhandlungen mussten naturgemäss auch die Be-
schwerden, welche die serbische Landwirthschaffc, besonders
die ViehzĂĽchter, gegen den frĂĽheren Handelsvertrag er-
hoben hatten, eine bemerkenswerthe Rolle spielen.
So sehr man sich in Serbien von dem wirthschaffclichen
Einflüsse Oesterreich-Ungarns befreien möchte, so sind doch
die geographischen Verhältnisse so zwingender Natur, dass
man denselben, wenn auch ungeme, Rechnung tragen muss.
Die GrĂĽnde, weshalb man sich von Oesterreich-Ungarn
wirthschaftlich völlig befreien möchte, sind für das heutige
Serbien zum grössten Theile politischer Natur.
Die geographische Lage Serbiens gebietet jedoch die
Anlehnung an den nächsten nordwestlichen Nachbar; nicht
blos weil Oesterreich-Ungarn der grösste Consument ser-
bischer Produkte ist, sondern weil durch dieses Reich die
Strasse zu einem ebenfalls grossen Markte fĂĽr die Erzeug-
nisse der serbischen Landwirthschaft, — nach Deutschland
— führt.
Diese handelspolitisch-geographischen Verhältnisse sind
fĂĽr Serbien noch bedeutsamer geworden durch die Verein-
barung eines neuen Handelsvertrages zwischen dem Deut-
— 203 —
sehen Reiche und Oesterreich-Ungarn. Dieses neue mittel-
europäische Handelsbündniss versetzt besonders die kleineren
Staaten, wie die Schweiz, Holland, Belgien, somit auch
Serbien und Rumänien in eine Art Zwangslage; entweder
mĂĽssen sie sich diesem Handelsbunde anschliessen und den
Prinzipien desselben Conzessionen machen, oder sie mĂĽssen
sich mit demselben in Gegensatz, somit in einen Kampf-
zustand setzen, was sehr bedenklich wäre.
Es erhoben sich auch schon Stimmen in der serbischen
Presse, welche es als im Interesse Serbiens gelegen
erachten , sich dem mitteleuropäischen Handelsvertrage,
Deutschland und Oesterreich-Ungarn , — anzuschliessen,
weil nicht nur die geographische Lage, sondern auch der
Nutzen Serbiens darauf hinweise; auch seien die Hoflf-
nungen trügerisch, welche man auf die Eröfl&iung neuer
Absatzwege ĂĽber Salonik und auf eine Belebung des
Handels mit Russland setze. Auf diese Hofl&iungen hin
sich in einen wirthschaftlichen Kampf nicht allein mit
Oesterreich-Ungarn, sondern auch mit Deutschland einzu-
lassen, wäre sehr gefährlich und würde zu einer Niederlage
Serbiens fĂĽhren. Des Letzteren Interesse verlangt vor
allem , dass seine landwirthschafblichen Produkte , insbe-
sondere jene der Viehzucht einen möglichst leichten Absatz
in Oesterreich-Ungarn und Deutschland finden. Darauf
mĂĽsse bei den folgenden Verhandlungen *) ĂĽber den neuen
Handelsvertrag seitens Serbiens in erster Linie gesehen
werden."
Ueber denselben Gegenstand erschien ebenfalls in der
MĂĽnchner Allgemeinen Zeitung (vom 2. Oktober 1891) eine
sehr interessante Kundgebung, welche nicht in einem
strengen Schutzzollsysteme das Heil der serbischen In-
dustrie erblickt, sondern in angestrengter geistiger und
materieller Arbeit. Es ist dies eine Rede, welche der
*) Der neueste Handelsvertrag zwischen Oesterreich-Ungarn
und Serbien wurde im Jahre 1892 abgeschlossen.
— 204 —
Bektor der Belgrader Hochschule Professor S. M. Loza-
nitsch (jetziger Minister) im Jahre 1891 am Sveti-Sava-Feste
vor der Studentenschaft gehalten hatte.
Professor Lozanitsch sagt : „Die Natur bietet in Serbien
grosse BeichthĂĽmer und dennoch ist die Yolkswirthsohafb
Serbiens im Defizit.
Die Ursache dieser Erscheinung ist die zu schwache
Benutzung der vorhandenen Naturprodukte. In Serbien
ist fast ausschliesslich die Landwirthschaft die Quelle der
Kohprodukte, aber dieses allein genĂĽgt nicht, um die Be-
dĂĽr&isse eines Volkes zu decken, welches das heutige
Culturleben fuhren will. Dazu ist die Hilfe der Industrie
nöthig. Serbien besitzt zwar eine Industrie, doch entspricht
diese nicht ihrem Berufe und hierin liegt die Ursache des
Defizites in der Yolkswirthschafb des Landes.
So lange das serbische Volksleben primitiv war, ge-
nĂĽgte die serbische Gewerbeindustrie, um die bescheidenen
BedĂĽrfhisse zu befriedigen; doch heute, wo eine andere
Lebensweise im ganzen Volke sich bemerkbar macht, ge-
nügt das gegenwärtige heimische Gewerbe Serbiens nicht
mehr.
In Serbien, — sagt Professor Lozanitsch weiter, —
besteht vornehmlich noch das Kleingewerbe, welches zu-
meist mit der menschlichen Arbeitskraft produzirt und
deshalb schwer mit der ausländischen Fabrikindustrie, die
sich der Maschinenkraft bedient, — konkurriren kann ; des-
halb gewinnen die fremden Fabrikate in Serbien auch
immer mehr Absatz gegenĂĽber den heimischen Gewerbe-
erzeugnissen.
Nicht nur in die Städte, auch schon in die Dörfer
sind die ausländischen Fabrikserzeugnisse eingedrungen,
wogegen sich nun zahlreiche Stimmen erhoben hatten,
damit aus patriotischen GrĂĽnden diesem Eindringen fremder
Industrie-Erzeugnisse Einhalt gethan werde.
Professor Lozanitsch betrachtet jedoch dieses Mittel
nicht als das richtige; er sagt, dass Serbien schon lange
— 205 —
diese Scbutzmassregeln ergriffen habe, doch wurde hiedurch
weder die Einftihr fremder Erzeugnisse vermindert, noch
die einheimische Gewerbeindustrie gehoben. Tiotz aller
Scbutzmassregeln und Anrufung des Patriotismus ist die
Einfuhr fremder Industrie-Erzeugnisse gewachsen und das
serbische Gewerbe zurĂĽckgegangen. Lozanitsch sagt weiter :
,,Das Schutzzollsystem kann nur dann von Erfolg gekrönt
sein, wenn es etwas zu schĂĽtzen giebt, und es ist nur in
jenem Falle erlaubt, wenn es als Mittel zur Hebung der
Industrie wirklich dient. Ueberlebte, und dem jetzigen
Zeitalter nicht entsprechende Einrichtungen zu schĂĽtzen,
hat weder einen richtigen Zweck, noch kann es von Erfolg
sein. In einem solchen Zustande befindet sich unsere Ge-
werbeindustrie. Unser Gewerbe ist so schwach gegen die
grosse Weltindustrie, dass wir dasselbe durch die höchsten
Schutzmassregeln (Schutzzölle) nicht beschützen können.
Deshalb mĂĽssen wir zu denselben Waffen greifen wie das
Ausland; diese Waffe aber ist die Grossindustrie, in
welcher allein die ökonomische Errettung Serbiens zu er-
blicken ist."
Die Anfange zu einer serbischen Grossindustrie, sind
schon gemacht, wie wir in den vorgehenden Blättern nach-
gewiesen haben. Es ist noch nicht so lange her, dass
feines Mehl und Bier fĂĽr den serbischen Bedarf zum
grössten Theile vom Auslande bezogen wurde ; jetzt werden
diese Artikel in gut eingerichteten MĂĽhlen und Brauereien
im Lande erzeugt, und zwar in einer Quantität, dass
diese Etablissements schon nach dem Auslande exportiren.
Serbisches Mehl ist in Makedonien , besonders auf dem
Markte von Salonik, sehr geschätzt; auch serbisches Bier
wird schon nach der TĂĽrkei ausgefĂĽhrt. Die serbischen
Fabriken für Glas, Tuch, Zündhölzchen, Spiritus, Leder,
Holzwaaren und Cement haben zwar die Einfuhr dieser
Gegenstände nach Serbien noch nicht vollständig gehemmt,
aber doch einigermassen vermindert.
Es ist eine eigenthĂĽmliche Erscheinung, welch grosses
— 206 —
Gewicht man in Serbien auf das Handwerk legt und dass
man demselben einen so bedeutenden, sogar ĂĽbertriebenen
Schutz angedeihen lässt. Es scheint diees daraus zu ent-
springen, dass es gewissermassen mit dem Volke ver-
wachsen, eine Volkseinrichtung ist. Andererseits wird den
Anfängen der Grossindustrie mit einem gewissen Miss-
trauen begegnet, besonders, wenn sich die betreffenden
Unternehmungen in den Händen von Ausländern befinden.
So sind die Serben ziemlich gleichgiltig gegen die Erfolge
der Kohlen-Industrie von Wrschka Tschuka im Timok-
Thale, welche grosse Mengen von Steinkohle ausfuhrt und
in welcher bei 6 Millionen Franks Elapital angelegt sind.
Der englisch-serbischen Bergwerksgesellschaft in Majdanpek
gegenĂĽber zeigt sich in Serbien sogar eine gewisse Eifer-
sucht, obwohl es der Gesellschaft viel Geld und MĂĽhe ge-
kostet hatte, bis sie die heutigen (Ende 1891) grossen
Erfolge erreichte.
Das serbische Volk ist gleichgiltig oder richtiger ge-
sagt „misstrauisch" gegen grosse industrielle Unterneh-
mungen, betheiligt sich nur selten an solchen, obwohl die-
selben guten Gewinn einbringen. Dagegen begeistern sich
die Serben fĂĽr die Piroter Teppiche, die Silber-Filigran-
arbeiten aus Nisch und andere Handarbeiten, obwohl den
Arbeitern ihre Thätigkeit sehr schlecht bezahlt wird; so
z. B. verdient die geschickteste Weberin bei der Erzeugung
der schönen und theuem Piroter Teppiche nur 30 bis 40
Para (Centimes), somit nicht einmal einen halben Frank
täglich.
Diese Vorliebe fĂĽr ein altnationales Gewerbe beruht
jedenfalls in dem GefĂĽhle des Patriotismus, doch zeigt die
einfachste Bechnung, dass diese Industrie dem Wohlstande
des Volkes keinen grossen Nutzen bringt. Es besteht in
Serbien eine gewisse Furcht, dass die Grossindustrie das
einheimische kleine Gewerbe bedrohe, doch diese Gefahr
besteht auch bei der Einfahr ausländischer Industrieerzeug-
nisse. Es hat sich aber auch gezeigt, dass einzelne Ge-
— 207 —
werbe sich an der Seite der Grossindustrie besser ent-
wickeln, und dass neue Gewerbe entstehen, — wie dies
deutlich seit dem Bestände der Eisenbahn erkennbar ist,
durch welche viele kleine Gewerbeindustrien lohnendere
Beschäftigung gefunden haben.
Der Entwicklungsgang der serbischen Grossindustrie
soll, — so meint Prof. Lozanitsch, — sich in der Be-
arbeitung der 'einheimischen Rohprodukte bewegen, denn
es sei fiir Serbien zu frĂĽh, fremde Rohprodukte zu ver-
arbeiten ; desshalb sollte man hauptsächlich die landwirth-
schaftlichen und die bergbaulichen Industrieen pflegen.
Es ist vielfach die Frage aufgeworfen worden, wess-
halb die Grossindustrie in einheimischen Rohprodukten sich
in Serbien so langsam entwickelt, trotzdem die daraus er-
zeugten Industrieartikel im Lande begehrt und desshalb
auch in grossen Mengen eingefĂĽhrt werden.
Man sagte oftmals, dass nicht genĂĽgend Kapital im
Lande vorhanden sei, doch dies ist nicht richtig.
Prof. Lozanitsch bezeichnet als den wahren Grund
die technische Unwissenheit. — Dass es an Geld nicht
fehlt, ist daraus zu ersehen, dass viele Kapitalien zum
Zinsfusse von 4 bis 5 Prozent in den Geldinstituten an-
gelegt oder Häuser mit nur 4 bis 6 Prozent Nutzwerth ge-
baut worden. Es mangelt an einheimischen Fachmännern.
— Die serbische Jugend studiert vielfach auf westeuro-
päischen Hochschulen, aber meistens solche theoretische
Fächer, welche sie nöthig hat, um eine Anstellung als
Beamter zu erlangen. Das Gleiche ist der Fall mit dem
Studium an der Belgrader Hochschule. Desshalb empfiehlt
der Rektor Prof. Lozanitsch, dass sich die jungen Männer
Serbiens mehr als bisher den technischen Studien zuwenden
mögen, dann werde auch die serbische Grossindustrie rascher
aufblühen. Es hat sich auch sehr häufig schon fremdes
Kapital mit fremden technischen Arbeitskräften der ser-
bischen Industrie zugewendet; solche Unternehmungen
wurden aber mit Unrecht von der Bevölkerung, mit un-
— 208 —
verkennbarer Eifersucht nnd mit Misstrauen, angesehen.
Auch die in Serbien von Fremden gegründeten öross-
industrieen nützen dem Lande und sind deshalb zu fördern.
Durch hoha Schutzzölle ist somit die industrielle Ent-
wicklung Serbiens in keinen höheren und lebenskräftigeren
Zustand zu bringen, sondern vor allem durch Vermehrung
des technischen Wissens und durch Betheiligung des
Kapitals.
Am SchlĂĽsse dieses Abschnittes erĂĽbrigt nur noch,
einige Worte ĂĽber die, einem erspriesslichen AufschwĂĽnge
des Handels und der Industrie, ebenso wie den Zwecken
des Krieges^ dienenden Verkehrswege zu erwähnen.
Da sind vor allem die Eisenbahnen.
Es ist bekannt dass — mit alleiniger Ausnahme von
Montenegro — Serbien das letzte Land Europas war,
welches sich nach langem Zaudern endlich doch auch zum
Baue von Schienenwegen entschlossen hatte. Dieses Zau-
dern ist nicht so unbegreiflich, wenn man das in den vor-
hergehenden Seiten geschilderte Misstrauen und die Eifer-
sucht der Serben berĂĽcksichtigt, welches in jeder durch
Ausländer begründeten Unternehmung nicht nur eine Be-
drohung des einheimischen Gewerbes, sondern zugleich eine
rĂĽcksichtslose Ausbeutung der Hilfsquellen des eigenen
Landes befĂĽrchtet.
^\ Schon vor mehr als 30 Jahren befĂĽrwortete der be-
kannte österreichische General-Konsul von Hahn mit den
schlagendsten Beweisen den Bau der Eisenbahnlinien Bel-
grad-Salonik und Belgrad-Konstantinopel, welche nicht nur
fĂĽr Serbien und den Orient ĂĽberhaupt, sondern auch fĂĽr
Oesterreich-Ungam und Deutschland von ausserordentlichem
Vortheil seien. Schon im September 1876, als die firanco-
belgische Gesellschaft „Van der Eist frÄres et Com.*^ die
Bewilligung zum Baue der Linien Nisch-Konstantinopel
und Nisch-Salonik erhalten hatte, bemĂĽhte sich diese Gesell-
schaft auch bei der serbischen Eegierung um die Oonzession
— 209 —
zum Baue der Fortsetzung von Nisch ĂĽber Alexinatz nach
Belgrad; aber leider kam keine Einigung zu Stande.
Erst durch den Berliner Vertrag (1878) wurde Serbien J^
endlich kategorisch verpflichtet, Eisenbahnen zu bauen,
welche die österreichisch- ungarischen Linien mit den noch
zu vollendenden tĂĽrkischen verbinden sollten.
Am 9. April 1880 kam es nun zwischen dem ser-
bischen Ministerpräsidenten Ristitsch und dem österreichisch-
ungarischen Minister Grafen Andrassy zu einer Ueber-
einkunft, laut welcher der Ausbau der serbischen Eisen-
bahnen binnen drei Jahren stattfinden sollte.
Ende 1879 hatte die Gesellschaft Van der Eist die
serbischen Bahntracen nochmals genau untersucht und das
für den Bau nöthige Kapital auf rund 80 Millionen Dinars
veranschlagt. Bald darauf stellte der serbischen Regierung
auch der belgische Deputirte Emest Boucqueau gĂĽnstige
Anträge in der Angelegenheit des Bahnbaues.
Leider konnte sich die serbische Regierung nicht
entschliesen, das wichtige Unternehmen diesen soliden und
sicheren Händen anzuvertrauen ; sie forderte nunmehr neue
Mitbewerber auf und nun bekam die Baubewilligung der
bekannte Eisenbahn-Bauunternehmer Bontoux, welcher am
3. Februar 1881 im Namen der Pariser „Union generale"
eine Uebereinkunft mit dem serbischen Staate unter-
zeichnete, zufolge welcher jene verpflichtet wurde, die fĂĽr
den Bau der Linie Belgrad- Vranja nötigen Geldmittel durch
eine Anleihe zu beschaffen, dann den Bau der Linie durch-
zuführen und schliesslich auch die zum Betriebe nöthige
Gesellschaft zu bilden.
Die Regierung ĂĽbernahm sehr drĂĽckende Verpflich-
tungen gegenĂĽber dieser Gesellschaft, so z. B. sollten die
200.000 Aktien ä 500 Franks zum Kurse von nur 357
(70 Prozent des Nominal werthes!) und bei einer Verzinsung
von o^Iq des Nominalwerthes ausgegeben werden.
Die serbische Regierung verpflichtete sich durch 50
Anton Tuma, Serbien. 14
— 210 —
Jahre zur Zahlung von Annuitäten im Betrage von 6 Milli-
onen Franks (Dinars) in Gold; diese Anleihe sollte als
erste Hypothek mit dem Nominalwerthe von 100 Millionen
Franks die Bahn selbst belasten.
Die Begierung hatte die Hälfte der Baukosten für
die Save-BrĂĽcke zwischen Belgrad und Semlin zu tragen.
Im TJebrigen sollte der Bau eines Bahnkilometers durch-
schnittlich 198.000 Dinars kosten und besitzt die gewählte
Bahnlinie eine Länge von 354 Kilometern.
Bekanntlich ging die „Union gönörale" im Jahre 1882
zu Grrunde, wodurch das Misstrauen des Landes gegen
fremde Unternehmungen nur erhöht wurde. In Folge
dessen wurde die Fertigstellung der Bahn um ein ganzes
Jahr verzögert.
Die neue Bauuntemehmung „Societe Vitalis" vermochte
die Linie Belgrad-Nisch im September 1884 dem Verkehre
zu übergeben. Die Verlängerung von Nisch bis an die
tĂĽrkische Grenze bei Vranja war bis zum Herbste 1886
fertiggebaut , desgleichen die tĂĽrkische Anschlussstrecke
Skoplje-Grenze. Nun fanden noch längere Verhandlungen
statt, wegen des Grrenzverkehrs, des Zollamtes, dann wegen
der Unterbrechung des Bahnverkehrs an der GrenzbrĂĽcke
im Falle eines Krieges; so dass der durchlaufende Ver-
kehr auf der Linie Belgrad-Nisch-Skoplje-Salonik that-
sächlich Anfangs 1887 stattfinden konnte. Auf der zweiten
Hauptlinie Belgrad-Nisch-Konstantinopel konnte der Ver-
kehr auf der ganzen Strecke erst Ende 1887 eröflöiet
werden, weil einerseits Bulgarien mit seiner Anschlusslinie
Bellova-Caribrod im RĂĽckstande geblieben war und anderer-
seits auf serbischer Seite die Strecke Nisch-Bela Palanka
mit ihren zwei langen Engpässen grosse technische Schwierig-
keiten verursacht hatte.
An fertigen Zweigbahnen waren bis zum Jahre 1891
folgende vorhanden : Von Lapovo nach der zweiten Haupt-
stadt Serbiens Kragujevac, etwa 28 Kilometer lang, dann
die Linie Velika Plana - Smederevo (Semendria) , welche
— 211 —
noch vor Eröffiiung der Linie Belgrad-Nisch im Jahre 1883
fertig gebaut, jedoch nur kurze Zeit im Betriebe war,
welcher sodann nach hergestelltem Anschluss im Jahre 1887
wieder aufgenommen wurde. Diese 45 Kilometer lange
Flügelbahn ermöglicht die nach der unteren Donau be-
stimmten FrachtgĂĽter, mit einer "Wegerspamis von 140
Kilometer, im Hafen von Semendria auf Schiffe zu ver-
laden.
Ende 1887 machte die serbische Eisenbahn-Betriebs-
Gesellschaft der [Regierung den Vorschlag, es möge der
auf die Dauer von 25 Jahren geschlossene Vertrag verlängert
werden, wofĂĽr sie der serbischen Regierung (laut Mitthei-
lung der sehr gut informirten „Politischen Correspondenz")
die zum Bau mehrerer Flügelbahnen nöthigen Fonds in
der Höhe von etwa 9 Millionen Dinars zur Verfügung
stellen und den Bau und Betrieb dieser neuen Linien,
ohne eine staatliche Zinsengarantie, ĂĽbernehmen wollte.
Dies war ein deutlicher Beweis, dass die Gesellschaft mit
den Eisenbahnen in Serbien sehr gute Geschäfte machen
müsse, während das Land die oben angedeuteten harten
Bedingungen erfĂĽllen und schwere Geldopfer bringen
musste.
Statt auf diese Vorschläge einzugehen, veröffentlichte
die serbische Regierung am 3. Juni 1889 im Amtsblatte
einen Ukas, betreffend die Auflösung des Eisenbahn -Be-
triebsvertrages. Hiemach übernahm der Staat sämtliche
Linien der von der Gesellschaft ausgebeuteten Bahnen, ebenso
auch das Inventar. Der Bauten- und der Finanz-Minister
wurden ermächtigt, mit den Vertretern der Gesellschaft,
betreffs Liquidirung der Rechnungen und wegen der Ent-
schädigung für die Liventargegenstände Verhandlungen
einzuleiten.
Das Archiv und die Dokumente sollten in die Hände
der serbischen Regierung übergehen und sämtliche Be-
amten, — ausgenommen das höhere Personal des Direk-
toriums, — hatte bis auf weiteres im Amte zu verbleiben.
14*
— 212 -
Diese, durch einige von der Betriebsgesellschaft be-
gangene, offenkundige ĂĽebertretungen des serbischen Eisen-
bahngesetzes verursachte Massregel der Begierung gab zu
keinem diplomatischen Einschreiten seitens anderer Mächte
Anlass ; nur in Frankreich, wo man sich durch diesen ganz
plötzlich angekündigten Entschluss der serbischen Regie-
rung am meisten betroffen fĂĽhlte, wurde diese Angelegen-
heit am 4. Juni 1889 in der Kammer besprochen und ge-
sagt, die serbische Regierung hätte von dem ihr vertrags-
mässig zugestandenen Rechte, — den Betrieb der Bahnen
zu jeder Zeit in eigene Regie zu übernehmen, — einen
ĂĽberstĂĽrzten und rĂĽcksichtslosen Gebrauch gemacht; indem
sie die Q-esellschaft wegen ihrer GesetzesĂĽbertretungen
vorerst hätte verwarnen sollen.
Von den weiteren Bahnprojekten in Serbien ist das
der Timok-Thal-Bahn am weitesten gediehen, so dass deren
Bau im Frühjahr 1892 hätte begonnen werden können.
Die Offerte fĂĽr die Finanzirung und den Bau dieser Eisen-
bahn waren ein Gegenstand der Verhandlungen während
der Skuptschina-Herbstsession des Jahres 1891. Das Bau-
tenministerium hatte behufs Verminderung der Baukosten,
an dem Tracirungsplane der Firma Eiffel sehr wesentliche
Aenderungen vornehmen lassen. Mitte Oktober 1891 war
die neue Trace der Timokthal-Bahn fertig und der Gesetz-
entwurf ĂĽber die AusfĂĽhrung derselben in Vorbereitung,
Die Timokthal-Bahn, welche den untersten Donauhafen fA^
Serbiens bei Radujevac, — der auch von Seeschiffen wieder-
holt angelaufen wird, — mit Zajetschar — Knjaschevatz
und Nisch verbindet und sodann durch das Toplitza-Thal
ĂĽber Prokuplje und Kurschmulija bis an die tĂĽrkische
Bahnlinie Mitrowitza-Salonik verlängert werden soll, ist
für den serbischen Handel von der grössten Wichtigkeit,
^ Auch soll sich Russland fĂĽr den Bau dieser Linie sehr
interessirt und eine namhafte Summe versprochen haben,
damit derselbe um so firüher durchgeführt werden könne.
— 213 —
Ein Belgrader( Telegramm vom 3. September 1892 (der
MĂĽncliener Allgemeinen Zeitung) besagt, dass die serbische
Regierung die Ausfäbrung der Timok-Bahn und neben-
bei den Bau einer Eisenbahn von Stalac (nordwestlich
von Alexinatz an der Hauptbahn gelegen) ĂĽber Krusche-
vatz, Kraljevo und Tsohatschak nach ĂĽschitze beschlossen
habe und dass die bezüglichen Gesetzvorlagen angesäumt
ausgearbeitet wĂĽrden. Seither ist ĂĽber den Stand dieser
Angelegenheit nichts Wesentliches mehr bekannt geworden.
unzweifelhaft ist auch das letzterwähnte Bahnprojekt,
wodurch das sehr reiche Thal der serbischen Morava mit .
dem Hauptbahnnetze verbunden wĂĽrde, fĂĽr den serbischen ^^}^
Handel von grösster Wichtigkeit.
Es besteht weiter ein Projekt, bei Mitrovica die Save
zu ĂĽberbrĂĽcken und im breiten Drina-Thale eine Bahn von
Mitrovitza nach Zwomik zu bauen. Empfehlenswerth wäre
auch eine Linie, welche Valjevo und das reiche Thal der
Kolubara mit einem Donauhafen verbinden wĂĽrde.
FĂĽr den ĂĽbrigen Verkehr im Inneren des Landes ist
durch im Allgemeinen gute, ja hie und da sogar sehr gute
Fahrwege und Chausseen gesorgt. Nur in den schwer
zugänglichen Gebirgen des Südens und Südwestens wird
noch das Tragthier verwendet, welches zu Beginn des
neunzehnten Jahrhunderts beinahe das ausschliessliche
Transportmittel bildete.
Sämtliche Kreis- und nahezu alle Bezirksstädte, dann
Orte mit grösseren Industrie-Etablissements sind durch
sogenannte Hauptstrassen miteinander verbunden. Ausser-
dem fĂĽhren noch durch die flacheren Landestheile zahl-
reiche Fahrwege fĂĽr leichtere Gefahrte.
Schon Fürst Milosch zwang während seiner ersten
Segierungsperiode die unaufgeklärten Bauern zur Her-
stellung der ersten Linien jenes Strassennetzes, wie es
noch jetzt im grossen Ganzen vorhanden ist.
Noch vor zwanzig Jahren galt in Serbien fĂĽr die ^"^ '-^
Landbewohner der Grundsatz: Nach beendeter Ernte
— 214 —
mussten alle zu den Milizaufgeboten gehörigen Männer
exerziren und von Mitte Oktober bis zum Eintritt der
grossen Fröste — etwa zwei Monate lang — mussten Alle
beim Strassenbau unentgeltlich Hand anlegen, und zwar
in Ermangelung von Fachingenieuren, vorläufig unter der
Leitung von Offizieren der Armee.
Wenn nun auch in Folge dessen später mancher
Strassenzug umgelegt und die Trace wesentlich berichtigt
werden musste , so war doch der Anfang gemacht
und der serbische Bauer aus jener stumpfen Apathie ge-
rissen, in welche er durch das tĂĽrkische Joch versunken
gewesen war.
Späterhin erhielt jede Kreisbehörde einen eigenen
Ingenieur und wurden junge fähige Leute, mit reichen
Staatsstipendien versehen, an die polytechnischen Schulen
nach Wien, Paris, Berlin und BrĂĽssel gesandt.
Die Kreis-Ingenieure fĂĽhren die Aufsicht ĂĽber den
Zustand der Strassen. Sie entwerfen neue StrassenzĂĽge,
machen die Kostenüberschläge und leiten, — nach deren
i±Q Ministerium für öffentliche Arbeiten erfolgten Gut-
heissung, — auch die Bauausführung.
In den letzten zehn Jahren sind auch schon einige
wahrhafte Kunststrassen entstanden, welche in Felsengen
eingesprengt werden mussten, so z. B. d ie Kunststrasse im
Ibar-Thale von Kraljevo an dem antiken Kloster Stude-
nitza vorbei nach Baschka, von welcher serbischen Grrenz-
staät""ein'"TPaErweg'*^^ nahegelegenen Novibazar
fĂĽhrt, femer die Strasse von Gj. Milanovac im Thale der
Despotovica nach Tschatschak.
Andere sind theils nur projektirt, theils schon im Baue
begriffen ; wie z. B. jene von Jvanjica ĂĽber ji as Javor-Ge-
birge nach Sjenica im Sandschak Novibazar, dann eine
Kunststrasse von Njegotin ĂĽber Majdanpek nach Kutschevo
(Gomja Krusevica), an welcher auch ein 300 Meter langer
Tunnel ausgefĂĽhrt werden soll.
Die gesetzliche Bauordnung in Serbien bestimmt die
— 215 —
Breite aller Hauptstrassen mit 9,15 Meter und jene der Ver-
bindungsstrassen mit 8,6 Meter und bei allen sind 0,6 Meter
breite Abzugsgräben zu beiden Seiten anzubringen.
Aller zu Strassenbauten enteigneter G-rund soU den
EigenthĂĽmem aus dem Grundbesitz der Gemeinden ersetzt
werden. Jedes Gemeindemitglied ist verpflichtet, falls
eine Strasse oder BrĂĽcke durcb Naturereignisse irgend
welcher Art unbrauchbar wĂĽrde, zufolge Aufforderung der
Behörde bei der Wiederherstellung sofort mitzuwirken.
Nach den Landesgesetzen fallen die Kosten der An-
lage und Erhaltung der Strassen jenen Gemeinden zur
Last, durch deren Gebiet sie fĂĽhren. Letztere sorgen fĂĽr
die Beschaffung des Baumateriales. Die Aufseher und Ar-
beiter beim Strassenbaue erhalten aus Staatsmitteln einen
angemessenen Tagelohn; jedoch sind auch die Bauern der
angrenzenden Dörfer jährlich durch eine bestimmte Anzahl
von Tagen zum Frohndienste bei der Strassenerhaltung
verpflichtet.
FĂĽr die BenĂĽtzung der Strassen dĂĽrfen absolut keine
Abgaben erhoben werden.
TJeber den durch fremde Unternehmungen betriebenen
Schiffsverkehr auf der Donau und Save wurde schon
im n. Kapitel (Hydrographie) ausfĂĽhrlich gesprochen.
Es mĂĽssen aber noch einige Worte ĂĽber die seit An-
fang 1890 gegründete: „Er ste serbische privilegirte
Schif fahrts-Gese^^c^hatt* nfic ]
dem J^estreben entspringt, Serbien wirthschaftlich in jeder
Beziehung möglichst selbständig zu machen.
Schon im Jahre 1889 hatte die Skuptschina einen
Betrag von 30,000 Dinar in das Budget eingestellt, als
Subvention oder vielmehr als Zinsengarantie fĂĽr eine ins
Leben zu rufende serbische Schiffahrts-Gesellschaft. Auch
hatte man die Zusicherung erlangt, dass derselben eine
ausgiebige UnterstĂĽtzung seitens der Schiffahrts- Gesell-
schaft des FĂĽrsten Gagarin zu Theil werden wĂĽrde.
Das hierauf im Jahre 1890 votirte Gesetz bestimmte,
— 216 —
dass die „Erste serbische privüegirte Schiffahrts-GeseU-
Schaft«' das unternehmen mit einem Aktienkapital von
3 Millionen Franks beginne, wovon 1 Million mindestens
sogleich eingezahlt werden sollte. Der Staat garantirte
der Gresellschaft eine 6 prozentige Verzinsung des ein-
gezahlten Kapitals vom Tage des Beginnes des Dienstes an.
Ausserdem wurden der Gesellschaft noch ganz ausser-
gewöhnliche Begünstigungen zugestanden. Sie erhielt un-
entgeltlich den Grund fĂĽr ihre Baulichkeiten, weiter konnte
sie ihren Holzbedarf ohne Bezahlung aus den Staatsforsten
beziehen und das staatliche Kohlenwerk bei Brza Palanka
wurde ihr ebenfalls unentgeltlich ĂĽberlassen. Ausserdem
sollte diese Gesellschaft den Postdienst auf der Donau
und Save besorgen.
Alle diese Privilegien wurden fĂĽr 30 Jahre verliehen.
TJeberdiess sollte die Gesellschaft während der ersten
10 Jahre Steuerfreiheit gemessen und ausserdem das Becht
haben, alle BedĂĽrfnisse fĂĽr den Betrieb zollfrei einzufahren.
Für all' diese Zugeständnisse behielt sich der Staat
nur das Aufsichtsrecht und die Einflussnahme auf die
Tarife vor.
Am 6. August 1890 berichtete die „Politische Corres-
pondenz**, dass das Comite zur Ausarbeitung der Gesell-
schafks-Statuten noch immer Sitzungen abhielt und dass
eine grosse Schwierigkeit darin liege, dass dem von der
Skuptschina beschlossenen Gesetze gemäss nur serbische
Staatsbürger Aktionäre sein dürfen ; weshalb es sehr schwer
werden dĂĽrfte im serbischen Publikum das erforderliche
Aktienkapital aufzubringen. In Folge dessen wurde eine
Abänderung dieses Gesetzes in dem Sinne bewirkt, dass
auch Ausländer Aktionäre werden dürfen; wobei man
jedoch hauptsächlich auf eine starke Betheiligung des
russischen Publikums rechnete, aber dennoch sind auch
von anderer Seite Anmeldungen eingelaufen. Der Anfangs
August 1890 in Belgrad gewesene Vertreter der Gagarin-
schen Gesellschaft hatte der zuständigen serbischen Be-
— 217 —
hörde diesbezügliche Anträge gestellt; es sollten Yerbands-
tarife hergestellt und die Fahrpläne beider Gesellschaften
in Einklang gebracht werden.
Mittlerweile, nachdem die serbische Dampfschiffahrt
noch immer nicht ins Leben getreten war, ĂĽbernahm die
russische Regierung Anfang 1891 von der Gagarin'schen
Gesellschaft fĂĽr 1,700000 Eubel Aktien, wogegen dieses
Unternehmen verpflichtet wurde, 12 weitere Schiffe zu
bauen und die Stromfahrten bis Belgrad auszudehnen«
Sechs Monate später hatte die russische ßegierung über-
haupt die Hälfte der Aktien des Gagarin'schen Unter-
nehmens von der Gesellschaft ĂĽbernommen, dafĂĽr aber das
Becht erlangt, den Direktor zu bestellen. Im Juli 1891
wurde nun thatsächlich der kais. russische Staats-
rath ßjäsanow zum Direktor der Gagarin'schen
Schiffahrts-Gesellschaft ernannt.
Nachdem die Aktien der serbischen Dampfschiffahrts-
Gesellschaft bei der bis Ende Juni 1891 verlängerten
ersten Emission nicht untergebracht werden konnten, so
wurde der russische Beistand direkt angerufen; worauf
die russische Regierung die Cotirung der Gesellschafts-
Aktien in Bussland zuliess. Nach den Berichten des
„Garaschdanin'' sollen nun die russischen Kapitalisten weit
mehr als die Hälfte der Aktien gezeichnet und dadurch
das Becht erworben haben, den Direktor der Gesellschaft
zu wählen. Diese Thatsache, meinte ganz richtig der
„Garaschdanin*' , bedeute , dass die serbische Dampf-
schiffahrts-Gesellschaft schliesslich ganz in eine russische
verwandelt werden dĂĽrfte.
Etwa ein Jahr später meldete der „Pester Lloyd"
aus Belgrad vom 1. Juli 1892 dass die russische Dampf-
schiffahrts-Gesellschaft des FĂĽrsten Gagarin, welche vor
einigen Jahren in Belgrad eine Agentur errichtet hatte,
diese wieder aufgelassen hatte und zwar wegen voll-
kommenen Geschäftsmangels. Thatsächlich soll diese
Agentur nichts anderes als ein Centralpunkt fĂĽr russische
— 218 —
Agitatoren und insbesondere fĂĽr bulgarisclie Emigranten
gewesen sein. Das mit der Agentur verbundene Petroleum-
gescbäft wurde von einem einzigen russischen Beamten
verwaltet, der eine kleine Bretterbude beim Petroleum-
Reservoir als Kanzlei benĂĽtzte.
Nach dem Vorstehenden ist es klar, dass weder die
russische Gagarinsche noch die im Werden begriffene
serbische Schiffahrts-Gesellschaft der solid fandirten k. k.
priv. Donau - Damp&chiffahrts - Gesellschaft irgendwelche
Conkurrenz machen könne
BezĂĽglich des Postwesens scheint der erste Ăźegie-
rungserlass am 11. Juni 1838 ergangen zu sein, welcher
bestimmte, dass den Posthaltem fĂĽr jedes Pferd aus der
Staatskasse jährlich 40 Maria Theresien-Thaler (5 Franks
oder Dinars) bezahlt werden sollen. Damals gab es jedoch
nur zu Belgrad und Kragujevac, dann zeitweilig (so lange
FĂĽrst Milosch dort residirte) auch in Poscharevac je eine
Poststation.
Im Jahre 1845 hatte man in Serbien schon auf vier
StrassenzĂĽgen Postkurse eingerichtet, mit im Ganzen 36
Stationen. Das Brie^orto war damals noch ziemlich hoch
und betrug fĂĽr einen einfachen Brief von kaum 10 Gramm
Gewicht etwa einen halben Frank.
Im Jahre 1852 wurde im Ministerium des Innern eine
eigene Postabtheilung errichtet.
Bis zum Jahre 1866 beförderte die serbische Post nur
Briefe im Inlande. Briefe fĂĽr das Ausland musste man
durch die österreichische Konsulatspost in Belgrad be-
fördern, welche auch in Alexinatz und Nisch eine Post-
expositur unterhielt.
Für die Personenbeförderung war durch die serbische
Post bis zur Thronbesteigung des FĂĽrsten Milan im Jahre
1871 so gut wie gar nicht gesorgt. Erst von diesem Zeit-
punkte an bestehen zu diesem Zwecke vierrädrige Post-
kutschen, die Briefsendungen erfolgten nunmehr täglich
und die Zahl der Postämter wuchs nun, besonders seili
— 219 —
Serbien im Jahre 1878 politisch vollkommen selbständig
geworden ist, — sehr rasch; so dass dieselbe Mitte der
Achtziger schon nahezu 500 erreicht hatte.
Die Briefmarken haben 5, 10, 20, 25, 50 und 100 Para
(Centimes) Werth ; ausserdem wurden Postkarten zu 5 und
10 Para eingefĂĽhrt. Serbien ist dem Weltpostvereine bei-
getreten, weshalb dessen Bestimmungen auch daselbst An-
wendung finden. So zahlen Briefe bis zu 15 Gramm 10
Para im Inlande und nach Ungarn, hingegen 15 Para nach
den sonstigen Österreich-ungarischen Ländern und 25 Para
nach allen ĂĽbrigen Vereinsstaaten. Postanweisungen bis
zu 500 Dinars werden fĂĽr das Inland angenommen und
können auch telegraphisch avisirt werden.
Die serbische Post befördert im Inlande die Druck-
sachen portofrei. Postpakete bis zum Gewichte von 5 Kilo,
dann Eeisende, werden, wie in den anderen Ländern des
Weltpostvereines, entweder mit Wägen, beziehungsweise
Karren, oder im Gebirge mittelst Pferden befördert.
Die heutige Passagirpost funktionirt gut und sind
fremde Eeisende voll des Lobes fĂĽr dieselbe. Mit Post-
pferden legt man durchschnittlich 13 bis 15 Kilometer in
der Stunde zurĂĽck.
Der Telegraph wurde in Serbien erst im Jahre 1854
eingefĂĽhrt. Die serbische Regierung hat sich dem deutsch-
österreichischen Telegraphenvereine angeschlossen.
Heute besitzt Serbien fĂĽr den telegraphischen Ver-
kehr mit dem Auslande sechs Linien; und zwar: die
Kabelleitung (in der Save versenkt) Belgrad-Semlin fĂĽr
Nord- und West- Europa, dann Belgrad- Njegotin-Tum-
Severin (Kabelleitung durch die Donau) fĂĽr den Verkehr
mit Rumänien und Russland, dann Belgrad - üschitze-
Vischegrad fĂĽr Bosnien und Montenegro; die Linie: Bel-
grad- Alexinatz-Prischtina fĂĽr die TĂĽrkei, Griechenland
und den Archipel; — Belgrad -Njegotin-Widdin für den
Verkehr mit Bulgarien nördlich des Balkans und schliess-
— 220 —
lieh Belgrad -Alexinatz- Sophia för den Verkehr mit Bul-
garien sĂĽdlich des Balkans.
Die Depeschen werden in allen europäischen Sprachen
zur Beförderung angenommen.
Der telegraphische Verkehr ist ein rasch zunehmender;
während beispielsweise im Jahre 1870 im Inlande nur
66,425 Privatdepeschen befördert wurden, betrug deren
Zahl im Jahre 1885 schon 320,160 somit nahezu das FĂĽnf-
fache. Noch reger hat sich der ausländische Telegraphen-
verkehr gestaltet; es wurden im Jahre 1870 — 15,076
und im Jahre 1885 schon 88,698 Depeschen nach dem
Auslande befördert.
Zum Schlüsse sind noch die in Serbien gebräuchHchen
Masse, Gewichte und Münzen zu erwähnen. In Ser-
bien ist das metrische Mass seit 1876 gesetzlich ein-
geführt; jedoch findet man noch häufig — besonders auf
dem Lande — alte Masse und Gewichte, und zwar theils
türkische, theils österreichische, in Anwendung.
Das serbische MĂĽnzsystem entspricht der lateinischen
Münz-Convention und giebt es (ausser österr. Dukaten,
dann Napoleons'd'or etc) Milansd'or zu 20 Dinars (Franks),
SilbermĂĽnzen zu 72} !> 2 und 5 Dinars und NickelmĂĽnzen
zu 5, 10 und 20 Para (Centimes).
IX. Kapitel.
OeffentUche Aesmidheitspflege.
Aus dem von Dr. Gjorgjevic, gelegentlich der euro-
päischen Hygiene- Ausstellung, zu Berlin im Jahre 1883
gehaltenen Vortrage ist zu ersehen, dass schon im zwölften
Jahrhunderte die gesetzliche B>egelung der Krankenpflege in
öffentlichen Heilanstalten aktenmässig nachgewiesen ist.
Die ersten Ejrankenhäuser waren der damaligen Sitte ge-
mäss in den Klöstern eingerichtet, wo eine gewisse An-
zahl von ZeUen mit Betten fĂĽr fremde Kranke vorhanden
waren.
In einer vorgeftmdenen Blosterregel, welche vom Erz-
bischof Sava, einem Sohne des ersten serbischen Königs
Nemanja, herrĂĽhrt, ist in einem eigenen Kapitel genau ge-
sagt, wie der Wärterdienst im Kloster zu regeln, und
die Speisen und Getränke för heftig fiebernde Kranke zu
bereiten seien, femer wie oft der Abt des Klosters die
Kranken zu besuchen habe, u. dgl. m.
Von allen Nachfolgern der Nemanja's wurden solche
Stif timgen gegründet. Einer derselben, König Milutin, er-
richtete, ausser im eigenen Lande, auch in der Fremde
solche Krankenhäuser. In dessen Lebensbeschreibung heisst
es unter Anderem: „Und er errichtete in Konstantinopel
ein Fremdenhaus, Krankenhaus genannt, stellte darin sehr
viele Betten auf, mit weichen Kissen zum Ausruhen der
— 222 —
Kranken und befahl, alle Kranken ohne unterschied darin
aufzunehmen, — selbst die boffiiungslosen; auch kaufte
er sehr viele griechische Dörfer, deren Einkünfte er dem
Krankenhause schenkte, und er suchte und fand viele
Aerzte und HeilkĂĽnstler, gab ihnen viel Geld und alles,
was sie nothwendig hatten, unter der Bedingung, ununter-
brochen bei den Kranken zu sein, ihnen Hilfe zu leisten
und ernannte einige seiner Hofwürdenträger zu Aufsehern
des Krankenhauses, damit sie oft die Kranken besuchen,
ihnen alles NĂĽtzliche thun, alle ihre WĂĽnsche erfĂĽllen,
damit kein Kranker über Vernachlässigung zu klagen habe.
In der Beschreibung eines, vom Sohne Milutin's, dem
Könige Detschanski, gegründeten Krankenhauses, sind so-
gar die darin zur Behandlung gekommenen hauptsäch-
lichsten Krankheiten verzeichnet; es waren dies: Paralyse
der Extremitäten, Knochen- und Gelenkserkrankungen,
Fäulniss der Weichtheile „wegen verdorbenen Blutes,"
dann Krankheiten der Atmungsorgane „wegen innerlicher
Schärfe, u. dgl. m. Nach den Chroniken, sorgte der König
dafĂĽr, dass die Krankenbetten weich waren und die un-
angenehmen AusdĂĽnstungen in den Krankenzellen durch
die besten WohlgerĂĽche vertrieben wurden und nicht ge-
nug, dass er seinen ersten Hof beamten mit der Leitung
des Hospitals beauftragt hatte, ging er auch oft persönlich
dahin, sprach mit allen Kranken, gab dem einen Geld und
allen spendete er liebreichen Trost. König Detschanski
soll mitunter ganze Nächte an dem Schmerzenslager eines
Kranken durchwacht haben. Dieser König scheint auch
gewisse gesetzliche Bestimmungen für die Krankenhäuser
in Serbien erlassen zu haben, denn als sein Sohn der ser-
bische Kaiser (Zar) Stephan Duschan ein Kl oster in Prizrend^
stiftete, schrieb er in der betrefiendeh öchenKungsurkunde:
„Das Krankenhaus des Klosters soll nach dem Ge setze
Unseres Vaters des Königs eingerichti^ii Wf)^3ftTl»l\Tli'il S?II"
dasselbe zwölf Betten für Kranke habeiL^v^^^^
Der letzte serbische Kaiser Lazar stiftete ein Kranken-
— 223 —
haus in Bavanica „für einheimisclie und fremde Kranke,
sowie auch für körperlich Erschöpfte". Er schenkte dem
serbischen Kloster Hilendar auf dem Berge Athos die
Einkünfte einiger Dörfer mit der Bedingung hiervon jähr-
lich 100 Ongien (etwa 7000 Franks) fĂĽr das Krankenhaus
des Klosters zu verwenden.
Nach der Schlacht auf dem Amselfelde wurde Serbien
im Jahre 1389 ein Vasallen - Staat der Osmanen und
durch sogenannte „Despoten" regiert. Während der Re-
gierungszeit des ersten dieser Despoten, Stephan Visoki,
hat ein interessanter Briefwechsel zwischen der Wittwe
Kaiser Lazar's, der Kaisern Milica, und dem regierenden
Senate der Bepublik Bagusa im Jahre 1397 stattgefunden,
durch welche die genannte Kaiserin fĂĽr ihr Vaterland ge-
schulte Aerzte aus Italien zu beschaflTen bemĂĽht war. Der
erste italienische Arzt, der nach Serbien kam, war der
gelehrte Magister „Geronimo di San Mignato" aus Florenz,
welcher als Leibarzt der Kaiserin Milica und ihres Sohnes
Stephan Visoki bis zu seinem Tode in Serbien geblieben
war. Dieser Despot grĂĽndete auch in Belgrad ein selb-
ständiges Krankenhaus mit einer Hauskapelle, welches von
keinem Kloster mehr abhängig war.
Nach dem Tode Stephans ging auch der letzte Schein
der Selbständigkeit Serbiens verloren und das Land wurde
eine einfache Provinz des damals sehr mächtigen Osmanen-
Beiches, in Folge dessen man in der serbischen Geschichte
der folgenden vier Jahrhunderte nur eine unabsehbare
Beihe von stets blutig unterdrĂĽckten Volkserhebungen
verzeichnet findet, denen erst im zweiten Jahrzehnt des
neunzehnten Jahrhunderts durch die Entstehung des neuen
serbischen Staatslebens ein Ende gemacht wurde.
Während der 400jährigen Türkenherrschaft war es
um die Krankenpflege bei der Bajah (Christen) sehr
schlimm bestellt. Leute, welche ĂĽber genĂĽgende Mittel
verfügten, Hessen sich Aerzte aus den Küstenländern und
selbst aus Italien holen, während die grosse Masse des
â– nI
— 224 —
Volkes in Krankheitsfällen ihre Zuflucht zu sogenannten
Yolksärzten nahm, welche die Kranken in empirisch-pri-
mitiver Weise behandelten. Insbesondere die zahlreichen
Verwundeten fanden von Seiten der serbischen Volks-
wundärzte eine ganz genügende Pflege und Wartung.
Das Wissen und die Kunstgriffe dieser Volksärzte
waren Familiengeheimnisse und vererbten sich vom Vater
auf den Sohn. Derlei Familien erkennt man heute noch
an ihrem Namen; so z. B. sind die ,,Medigovici^ Abkömm-
linge eines medico und die ^^Hecimovici'' jene eines hekim
oder tĂĽrkischen Arztes.
Zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts, nach der
Befreiung vom türkischen Joche, begann selbstverständlich
auch eine Regelung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
in Serbien.
In der Landesverfassung vom Jahre 1838 ist im § 19
die Bestimmung enthalten, dass der Minister des Innern
alles, was auf das Militär Bezug hat, anzuordnen und alle
Sanitätsangelegenheiten des Landes zu leiten hat. In Folge
dessen wurde auch im Ministerium des Innern eine eigene
Quarantänen- und Sanitätsabtheilung gegründet. Die Auf-
sicht über die Ejrankenhäuser wurde jedoch damals dem
Unterrichtsministerium ĂĽbertragen. FĂĽrst Milosch verbot
auch den weiteren Missbrauch von Arzneimitteln durch
Nichtärzte, er befahl die nöthigen öffentlichen Apotheken
zu errichten, dann gelehrte Aerzte und Hebammen anzu-
stellen.
Durch die Verlegung der Heeresverwaltung in das
Ministerium des Innern blieb auch die Leitung des Oivil-
und Militär-Sanitätswesens vereinigt.
In der folgenden 40jährigen Friedensepoche bekamen
die Gamisontruppen einige Militärärzte, welche anfangs
die kleinen Gamisonlazarethe in Belgrad , Kragujevac,
Poscharevac und Tschatschak leiteten, bis es in Folge
der wachsenden Truppenzahl nothwendig wurde, grössere
Militärspitäler in Belgrad und Kragujevac einzurichten,
— 225 —
die dann eigene Spitalsärzte bekamen. Die Stellang der
Militärärzte war anfangs im Heere keine angenehme, bis
im Jahre 1859 FĂĽrst Milosch denselben den Bang und die
Uniform der Infanterie-Offiziere gab.
Im Jahre 1861 grĂĽndete FĂĽrst Mihail, neben dem
kleinen stehenden Heere, auch ein Volksheer, eine Miliz,
für welche jedoch besondere Sanitäts-Massregeln nicht für
nothwendig befunden wurden. Der erste serbische Kriegs-
minister, der französische Oberst Mondain, nahm den Mili-
tärärzten wieder den bisherigen Offiziersrang und hob auch
die selbständige Leitung des Militärsanitätswesens durch
geschulte Aerzte auf. Die Verwaltung der Militärlazarethe
ging aus den Händen der Aerzte an minder brauchbare
Truppenoffiziere über, welche mit dem Titel „Spitalskom-
missäre" hierzu kommandirt wurden.
Unter der Regierung des FĂĽrsten Mihail wurde ein
besonderer thierärztlicher Dienst bei den Truppen ein-
gefĂĽhrt.
Seit dem Regierungsantritte des FĂĽrsten Milan erhiel-
ten die Militärärzte und Apotheker wieder den Offiziers-
titel und die Chefärzte der Militärlazarethe wurden deren
wirkliche Befehlshaber (1875). Sie erhielten demgemäss
auch die Strafbefugnisse, ähnlich jener der Kompagnie-
und Bataillons-Kommandanten des Heeres, ĂĽber das ihnen
untergeordnete Personal.
Bis zum Jahre 1875 wurde der Gesundheitsdienst
speziell im serbischen stehenden Heere, das von 2000
Mann nach und nach auf 5000 gestiegen war, mit recht un-
gĂĽnstigem Resultate geleitet. Im Jahre 1864 war in dieser
kleinen Armee sogar der Skorbut epidemisch geworden.
Theils die unzweckmässige Bauart und häufige Ueberfiillung
der Kasernen, dann die vielen kirchlich gebotenen Fast-
tage, endlich das Bestreben, Ersparnisse zu erzielen, waren
die nächsten Ursachen dieser Erscheinung. Alle Vor-
schläge der Militärärzte zur Verbesserung der Gesundheits-
verhältnisse blieben vergebens und nur eine einzige hy-
Anton Taraa, Serbien. 1^
— 226 —
gienische Massregel wurde im Heere regelmässig ange-
wendet, nämlich die Tmpfnng der Soldaten mit Knhpocken.
Es ist statistiscli nachgewiesen, dass im Zeiträume
von vierzig Jahren d. i. von 1835 bis 1875 von dem kleinen
serbischen Heere 104,154 ernstlich kranke Soldaten zur
Spitalsbehandlung gelangten (durchschnittlich 2,600 Mann
in jedem Jahr), von denen 3.189, oder rund 3 Prozent,
starben. Die meisten Todesfalle ergaben die Krankheiten
der Athmungsorgane, dann Ansteckungskrankheiten etc.
Schon im Jahre 1875 begann man in Serbien die Kriegs-
Vorbereitungen fĂĽr zu erwartende TĂĽrkenkriege zu treffen.
Infolge dessen erhielten auch zwei Sanitäts- und ein
Generalstabsofßzier die Aufgabe, eine zeitgemässe Organi-
sation des Feldsanitätsdienstes auszuarbeiten. Sie legten
ihrem EntwĂĽrfe die bezĂĽgliche deutsche Vorschrift zu
Grunde und trugen selbstverständlich der besonderen
Organisation des serbischen Volksheeres Bechnung.
Für die 17 Milizbrigaden wurden ebenso viele Sanitäts-
abtheilungen errichtet, von denen jede unmittelbar hinter
dem ßücken der kämpfenden Brigade einen Nothverband-
platz einzurichten hatte.
Die fünf Divisionen hatten je eine Divisions-Sanitäts-
abtheilung, welche hinter dem KĂĽcken der fechtenden
Division einen Hauptverbandplatz aufstellen sollte, wo-
selbst die unaufschiebbaren chirurgischen Operationen vor-
genommen und die Verwundeten fĂĽr den Transport in die
Feldhospitäler vorbereitet werden mussten.
Ausserdem sollte jede der fĂĽnf Heeresabtheilungen
(Divisionen) je drei Feldlazarete zu 100 Betten bekommen.
Kurz es war dies alles recht schön ausgedacht, aber
es fehlte beim thatsächlichen Beginne des Krieges im
Spätsommer 1876 an einem genügend geschulten niederen
Sanitätspersonal; auch wurden die taktischen Einheiten
höherer und niederer Ordnung während der durch russische
Offiziere geleiteten Operationen meist vielfach zerrissen ;
so dass die ideale preussische Organisation des serbischen
— 227 —
Feldsanitätsdienstes nur zum geringsten Theile wirklich
zur Ausfuhrung kam.
Die zu diesem Kriege ins Land gekommenen fremden
Aerzte und die Privathilfe kamen bei den vorderen Linien
der operirenden Armee nicht zur Geltung, dagegen leisteten
sie sehr viel Gutes in den zahlreichen Reservehospitälern
im RĂĽcken der Armee und im Linem des Landes.
Nur eine russische, eine englische und eine rumänische
Ambulanz haben thatsächlich auch bei den Kämpfen um
Alexinatz und Djunis erfolgreiche Hilfe geleistet.
üeber den Feldsanitätsdienst beim serbischen Heere
im Feldzuge 1876 liegen bisher nur ungenaue statistische
Daten vor. Es sollen jedoch in allen 39 Etappen- und
Reserve-Lazarethen , hinter dem RĂĽcken des operirenden
Heeres, gegen 13,400 Verwundete und ĂĽber 20,000 Kranke
behandelt worden sein, von denen 428 Verwundete und
856 Kranke gestorben sind.
Im zweiten serbisch-tĂĽrkischen Kriege (Winter 1877
bis 1878) war Serbien hinsichtlich des Militär-Sanitäts-
dienstes ganz auf sich selbst angewiesen und wurde der-
selbe, frei von allen fremden EinflĂĽssen, viel besser ge-
handhabt. Es gab zwar bei dem ganzen Truppenstand
des mobilisirten Heeres von 138.000 Mann 64 wirkliche
Aerzte, dann 41 Hilfsärzte und 25 Militär-Apotheker ; wenn
man jedoch hiervon die in Belgrad und bei den Reserve-
Lazarethen verbliebenen, dann jene Aerzte abrechnet,
welche bei den in der Defensive verbliebenen Heerestheilen
standen, so entfielen bei den 85.000 Mann Operations-
truppen, welche am 1./13. Dezember 1877 die tĂĽrkische
Grenze ĂĽberschritten, auf je 2.500 Mann doch nur ein Arzt.
Aber trotzdem war in diesem Eeldzuge schon ein wesent-
licher Fortschritt zu verzeichnen, indem der Abschub der
Verwundeten aus der vordersten SchĂĽtzenkette auf die
Verbandplätze und von dort, nach angelegtem Verbände
und stattgehabter Labung, auf mit Stroh und warmen
Decken versehenen Schlitten nach den nächsten Feld-
15*
— 228 —
hospitälem ziemlich regelrecht vor sich ging. Auch war
in diesem Feldznge gar nichts- mehr von der frĂĽher ge-
bräuchlichen barbarischen Kriegföhrung zwischen Serben
und TĂĽrken wahrzunehmen; im Gegentheile wurden die
gefangenen tĂĽrkischen Verwundeten und Kranken, sowohl
Offiziere als Soldaten, ebenso wie die serbischen, in den
Militär- und Civil -Heilanstalten gepflegt und gewartet;
weshalb auch die 4000 tĂĽrkischen Gefangenen, bei ihrer
BĂĽckkehr in die Heimath, ihrem Danke fĂĽr die menschen-
freundliche Behandlung nicht genug Worte zu leihen ver-
mochten. Serbien war eben kurze Zeit vorher der „Genfer
Convention** beigetreten und nahm es mit deren Be-
stimmungen sehr ernst.
Der Gesamtverlust des serbischen Volksheeres in
diesem Winterfeldzuge betrug 6,8 Prozent des Truppen-
standes und auf jeden auf dem Schlachtfelde Gefallenen
entfielen 4,16 Verwundete. Nachdem häufig bei einem
Froste von — 11 ^ E. kampirt werden musste und selten
genĂĽgend viel Brennmaterial zu finden war, so wuchs der
Krankenstand bei der Operationsarmee sehr rasch und hatte
das aufgebotene serbische Volksheer bis zur Entlassung
der Milizen in die Heimath, nicht weniger als 50,798
Kranke (davon 35,189 leichtere und 15,609 schwere Fälle)
und 2,781 Verwundete, somit zusammen: 53,579 Pflege-
bedĂĽrftige.
Diese wurden behandelt auf den 22 Verbandplätzen,
6 ständigen Ambulatorien, 18 Feldlazarethen, 3 Gamison-
spitälem und in den 23 Beservelazarethen.
Es starben im Ganzen 228 Verwundete und 1488
Kranke; somit von den Verwundeten 8,19 Prozent und von
den Kranken 2,62 Prozent.
Während zur selben Zeit im russischen Operations-
heere der „Typhus exanthematicus" stark grassirte, blieb
diese verheerende Krankheit im serbischen Heere auf 12
Fälle beschränkt und wurde glücklicher Weise gleich im
Entstehen erstickt.
— 229 —
Im serbisch-bulgarischen Kriege 1885 wurden wieder
grosse Anforderungen an das serbische Sanitätswesen ge-
stellt, zu dessen oberstem Leiter abermals Dr. Wladan
Gjorgjevic ernannt wurde.
Er fand, dass damals im ganzen serbischen Heere nur
23 Aerzte, 20 ärztliche Gehilfen und 11 Apotheker vor-
handen waren und dass es ausserdem im ganzen Lande
82 Aerzte, 11 Gehilfen und 38 Apotheker gab. Der Ge-
sundheitszustand der mobilisirten Truppen im Oktober 1885
war ein befriedigender, da von 43,400 Mann nur etwa 500
ernstlich erkrankten. Während des Feldzuges im November
war fĂĽr die Verwundeten und Kranken nicht genĂĽgend
gesorgt und, ohne die Fürsorge der Königin Natalie, wären
noch viele Hunderte mehr erlegen.
In diesem 14 tägigen Feldzuge belief sich der Verlust
auf 746 Tote, 4570 Verwundete und etwa 1700 Vermisste.
Wie sehr die wenigen Aerzte, besonders in den ersten
Tagen nach den blutigen Kämpfen um Slivnitza und bei
Pirot, angestrengt waren; lässt sich am besten daraus er-
messen, wenn man vernimmt, dass im Spitale zu Nisch
anfangs nur 3 und später erst 6 Aerzte vorhanden waren,
welche 3000 Verwundete möglichst rasch verbinden und
deren Verband alle sechs Stunden wechseln mussten.
An die Begelung des Landes-Sanitätsdienstes selbst
ging die serbische Regierung erst dann, als das Land
im Jahre 1878 und 1879 vollkommen frei und selbständig
geworden war.
Es ist zwar im Zeiträume von 1838 bis 1878 im Civil-
sanitätswesen Serbiens ebenfalls manches Gute geschaffen
worden, so z. B. die Einrichtung der staatlichen Kreisärzte,
die Zwangsimpfung, Quarantaine-Anstalten an der Grenze,
durch welche manche Epidemie und hauptsächlich die
Rinderpest von Serbien abgewendet wurde, obwohl sie
zeitweise in den Grenzländern stark gewüthet hatte. Auch
die Cholera wurde möglichst femgehalten, obwohl sie in
— 230 —
diesen 40 Jahren doch einige Male ĂĽber den Pfahlzaun der
Grenze gedrungen ist.
Aus diesem ersten Zeiträume giebt es noch Ver-
fĂĽgungen ĂĽber die Pflege der Irrsinnigen, eine Vorschrift
für die Friedhöfe und das Begräbnisswesen, eine andere
für die öffentlichen Apotheken und die Arzneitaxe; das
Institut der Staatszöglinge zum Studium der Arzneikunde;
die Kreisspitäler, von denen zwei in eigens dazu erbauten
Gebäuden, die andern in gemietheten Privathäusem eröfl&iet
wurden; die Einsetzung einer ständigen ärztlichen Com-
mission; die an der Belgrader Hochschule errichtete Lehr-
kanzel für gerichtliche Arzneikunde und öffentliche Ge-
sundheitspflege ; endlich die EinfĂĽhrung eines Steuerzu-
schlages von 1,60 Dinar fĂĽr jeden steuerpflichtigen Ein-
wohner zur Erhaltung der Kreisspitäler; und zwar musste
bei jeder Kreisbehörde aus diesem Spitalssteuerzuschlage
ein Fonds geschaffen werden.
An diese 40 jährige Entwicklungsperiode schlössen
sich nun die neuen Reformen des Landes - Sanitäts-
wesens an.
Da die kleinen Kreisspitäler bisher zu ihrem Betriebe
nicht viel gebraucht hatten , so sammelten sich diese
Spitals-Steuerzuschläge immer mehr an, so zwar, dass, als
am 28. December 1879 ein Gesetz erlassen wurde, wonach
sämtliche Kreis-Sanitätsfonds zu einem einzigen „National-
Sanitätsfond" vereinigt werden sollten, dieser sofort ein
Kapital von 7,5 Millionen Dinars ergab. Dessen Jahres-
zinsen und der fortlaufende jährliche Spitals-Steuerzuschlag
geben zusammen rund 1 Million Dinar jährlicher Staats-
einkünfte, welche ausschliesslich nur zu sanitären Zwecken
verwendet werden dürfen. Dieser National-Sanitätsfonds
hat einen eigenen vom allgemeinen Staatshaushalte ganz
unabhängigen Sanitätshaushalt, der von der Skuptschina
bewilligt wird. Hiermit ist der Landes-Sanitätsdienst von
der Politik und ihren natĂĽrlichen Schwankungen voll-
- 231 —
kommen unabhängig und in materieller Hinsicht selb-
ständig.
Der vom dritten hygienischen Congress in Turin aus-
gesprochene, sehnliche Wunsch, wegen GrĂĽndung solcher
Sanitätsfonds in allen Culturstaaten, ist in Serbien zuerst
in ErfĂĽllung gegangen.*)
GestĂĽtzt auf diese reichlichen Mittel wurde nun das
ganze Civü-Sanitätswesen im Lande gründlich umgestaltet.
Die Regierung schloss eine Veterinär-TJebereinkunft
mit Oesterreich -Ungarn ab und brachte in der Skupt-
schina drei wichtige Gesetzvorlagen ein, welche insgesamt
angenommen wurden. Das eine dieser Gesetze betrifflb das
Sanitätswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, das
zweite bezweckt den Schutz vor Viehseuchen im allgemeinen
und die Bekämpfung derselben und das dritte dieser Ge-
setze betrifft speziell die Massregeln gegen die Binderpest.
Der Chef der Sanitäts-Abtheilung im Ministerium des
*) Im Budgetjahre 1887 wies der Haushalt des National-Sani-
tätsfonds nachstehende Ziffern auf: „Einnahmen :^ Zinsen des Fonds
471,607,22 Dinars und Spitalsteuer (von 365.000 Steuerzahlern ä 1,60
Dinars) 620,663,21; zusammen: 1,092.270.43 Dinars.
Ausgaben: Sanitäts-Abtheilung im Ministerium
des Innern 3ö.e98,80 Dinars
Haupt - Sanitätsrath und staatliches
chemisches Laboratorium .... 11.966,72 ,,
22 Kreis-Aerzte 68,278,60 „
24 Kreis-Thierärzte 37,700 „
34 Bezirks-Aerzte 77,991,80 „
Spital für Geisteskranke 85,000 „
Allgemeines Staatsspital in Belgrad 100,000 „
20 Landes-Spitäler 280,000 „
Staatsstipendisten fĂĽr das Studium
der Medizin im Auslande 88,000 „
schliesslich fĂĽr Quarantainen , allge-
meine Kredite und unvorhergesehene
Auslagen . . 195,123,66 „
Sämtliche Auslagen 981,659,58 Dinars
Verblieb somit im Jahre 1887 eine Ersparnis von 110,610,85 „
— 232 —
Innern ist so selbständig in seinen Verfügungen, dass er
beinahe dieselben Machtbefugnisse besitzt, wie ein Minister.
Der grosse unterschied zwischen dem serbischen Landes-
Sanitäts-Chef und einem Staatsminister liegt jedoch darin,
dass Ersterer nicht bei jedem Wechsel des Kabinets seinen
Posten an einen Andern abzugeben braucht, dass somit
die Sanitätsleitung viele politische Systemwechsel zum
Wohle des Landes ĂĽberleben kann.
Die durch die „serbische Gesellschaft der Aerzte" ge-
wählten Aerzte wurden mittelst königlichen Dekretes zu
„obersten Sanitäts-Bäthen^ ernannt und bilden eine, der
Sanitäts-Leitung beigegebene berathende Körperschaft,
welche auch das Becht der Liitiative besitzt.
Die Sanitäts-Abtheilung im Ministerium des Lanem
umfasst, nebst dem Ohef, noch einen General-Lispektor,
einen Sekretär, zwei Chemiker und einen Ober-Thierarzt ;
alle diese Personen sind Doktoren der Medizin. Der Macht-
bereich dieser Sanitätsleitung erstreckt sich auf das ganze
Gebiet der Gesundheitspflege und selbst auf die Nahrungs-
mittel des Volkes; indem gegen alle Gewerbe, die sich
mit der Beschaffung derselben befassen, gesetzeskrättige
Verfügungen erlassen werden können.
Im Hinblick auf die Verwaltung und die medizinische
Thätigkeit, ist der Ausbau des Ganzen ein gleich voll-
ständiger.
Neben dem Kreishauptmann steht der fast ebenso
gut besoldete Kreisarzt, neben dem Bezirksvorsteher der
Bezirksarzt mit gleichem Gehalt wie der letztere. Jede
einigermassen bedeutendere Gemeinde hat einen besonderen
Arzt, welcher von Rechtswegen zum Gemeinderath gehört,
was eine vorzĂĽgliche Massregel genannt werden muss.
Der schon erwähnte , der Sanitätsleitung im Mini-
sterium beigegebene, „Sanitäts-Rath" besteht aus sieben,
und zwar den anerkannt tĂĽchtigsten, Aerzten des Landes.
Das ganze Königreich wird also gleichsam von einem
ganzen Heer von Medizinalbeamten besetzt gehalten, und
— 233 —
diese sind berechtigt, sich um alles zu kĂĽmmern, was die
Gesundheitspflege von Menschen und Thieren betrifft.
Um die Zahl der Aerzte und Thierärzte im Lande
rasch durch Landeskinder zu ergänzen, wurde die Zahl
der Staatsstipendisten an den medizinischen Fakultäten
in Wien und Paris auf 30 erhöht und überdies wurden
20 Stipendisten an das k. k. Thierarznei-Institut nach
Wien gesendet.
Um die sanitären Verordnungen, statistischen Berichte
und Studien in den weitesten Kreisen der Bevölkerung
bekannt zu machen und gleichzeitig durch volksthĂĽmliche
Aufsätze über alle hygienischen Fragen das Interesse des
Volkes hiefur zu erwecken und rege zu erhalten, wurde
ein amtliches Wochenblatt „Die Volksgesundheit" ge-
grĂĽndet, welches sehr zahlreiche Abonnenten hat.
Einige Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes sind
sehr interessant.
Jedes Eand muss zwischen dem dritten und zwölften
Monate nach seiner Geburt geimpft und beim Abgange
aus der Gemeindeschule wieder geimpft werden.
Die männliche Bevölkerung unterliegt noch einer
dritten Lnpfung bei der Einberufung zum Militärdienste.
Die Lnpfung ist obligatorisch und unentgeltlich; sie findet
in dem Zeitraum vom 1. Mai bis 80. September eines
jeden Jahres statt. Sie erfolgt, unter der Aufsicht des
Bezirksvorstehers und Gemeinde vor Standes durch den Be-
zirksarzt.
Jedes Haus, in dem eine ansteckende Krankheit
herrscht, muss in genau vorgeschriebener Weise mit einem
ĂĽber die Krankheit berichtenden Mauer- Anschlage versehen
sein. Eine ebensolche Verordnung besteht auch in Holland.
So sah man einmal sogar an dem vom Kronerben
bewohnten Palaste eine Tafel mit der verhängnissvollen
Aufschrift: „Typhus'* ausgehängt.
Die Aerzte mĂĽssen die Sauberkeit in den bewohnten
Häusern überwachen und haben darauf zu sehen, dass den
— 234 —
Brunnen keine DĂĽngerhaufen oder Aborte zu nahe liegen ;
sie haben sich von der Beschaffenheit des Trinkwassers
zu überzeugen und alle schädlichen Einflüsse hintanzu-
halten, welche aus schlechter Nahrung oder aus altherge-
brachten Gebräuchen beim Wochenbett und bei Begräb-
nissen entspringen könnten. Die Forschungen des staatUch
angestellten Arztes betreffen auch einen sehr heiklen Punkt,
nämlich die Verhältnisse des ehelichen Lebens, er muss
erkunden, ob dadurch erbliche Krankheiten entstehen
u. s. w.
Die Zahl der Apotheker ist eine beschränkte und der
Preis fĂĽr die Arzneien ein fest bestimmter. Auch fiir die
ärztlichen Hilfeleistungen giebt es eine ganz genaue Taxe.
Ein gewöhnlicher Besuch wird in Belgrad mit 1 bis 4
und in den ĂĽbrigen Theilen des Landes mit 1 bis 2 Dinars
bezahlt.
Der Gypsverband fĂĽr einen Knochenbruch kostet 6
Franken und die Abnahme eines Gliedes 40 Franken.
Der Gesundheitsdienst hat sich auch nicht gescheut,
eine uralte und fast zum religiösen Brauche gewordene
Sitte anzutasten, nämlich jene, die Todten in einem offenen
Sarge zu Grabe zu tragen. Jetzt mĂĽssen sich auch die
Serben eines geschlossenen Sarges bedienen und Zuwider-
handelnde werden mit empfindlichen Geld- und Gefängnis-
strafen geahndet.
Laveleye sagt, dass wohl kaum in einem zweiten
Lande ein so genau und dabei so vorzĂĽglich ausgebautes
Gesundheits-Gesetz zu finden sein dĂĽrfte, und es frage
sich nur, ob man nicht ĂĽber das Mass hinausgegangen
sei? Dieser hochgelehrte Autor meint, ein Staat könne
nur im Heere, nicht aber der ganzen Bevölkerung solche
genaue, bis in das kleinste Detail gehende Vorschriften
gleichsam anbefehlen. Der Staat verfolgt allerdings den
Zweck eine möglichst kräftige und widerstandsfähige Be-
völkerung heranzuziehen, jedoch liegen nach der Ansicht
Laveleye's diesen Vortheilen auch schwerwiegende Nach-
— 235 -
theile gegenüber. Eine solche Bevormundung müsse, —
wie es die Jesuiten -Niederlassungen in Paraguay gezeigt
haben, — der persönlichen Verantwortung des Einzelnen,
seinem Selbstdenken und seiner Thatkrafb jede Spannkraft
rauben und ihn zu dauernder Minderjährigkeit verdammen,
während gleichzeitig dem von den Radikalen ohnehin so
sehr gefĂĽrchteten Anwachsen der Bureaukratie, damit ein
weiterer Vorschub geleistet werde.
Trotzdem meint aber Laveleye, dass die Aerzte aller
Länder jene Einrichtungen mit Freuden bewillkommnen
wĂĽrden.
Serbien hat ein gemässigtes, mildes und gesundes
Klima, nur herrschen in einigen Sumpfgegenden des nörd-
lichen und insbesondere des nordwestlichen Theiles, näm-
lich in der „Matschva", bösartige Wechselfieber, welche
mit ihren Folgekrankheiten eine wahre Landplage bildeten.
Gegen diese, in zwei von den 80 Landbezirken endemisch
herrschende, konstitutionelle Krankheit wurden vom Landes-
Sanitätsrath energische Massregeln ergriffen. Vor allem
wurde ein Preis ausgesetzt, fĂĽr die beste Studie ĂĽber die
Austrocknung dieser SĂĽmpfe; sodann wurden zwei ambu-
lante Civil-Feldspitäler errichtet, welche in Gegenden, wo
endemische Wechselfieber herrschen, von Dorf zu Dorf
zogen. In diesen Feldspitälem wurden im Jahre 1883 von
den 1906 Kranken 1078 grĂĽndlich geheilt.
Ein Preis für eine sehr populäre Bauem-Hygiene
wurde ebenfalls ausgeschrieben und von einem serbischen
Arzte errungen, der in Pettenkofers hygienischem Institute
gearbeitet hatte und sodann zur weiteren Ausbildung in
das deutsche B>eichs-Gesundheitsamt gesandt worden war.
Auch wurde ein einheitlicher Typ fĂĽr die Anlagen
der neuen Schulgebäude in den Landgemeinden und die
Umgestaltung der älteren Dorfschulen auf Staatskosten
verordnet. Desgleichen wurde bestimmt, dass die staat-
lichen Krankenhäuser der Kreise und Bezirke nach dem
Pavillonsysteme zu erbauen seien und wurde im Jahre
— 236 -
1884 die sofortige Herstellung von drei solchen Kranken-
häusern angeordnet, mit deren Bau die Wiener Fach-
männer F. von Gruber und Ingenieur 0. Völckner betraut
wurden.
Schliesslich kann hier nicht unerwähnt bleiben, dass
Serbien auffallend reich an Mineral- und Heilquellen ist,
von denen manche bald berühmt und auch von Ausländem
besucht werden könnten , wenn es die Bewohner ver-
stünden, für die Bequemlichkeit der Badegäste besser vor-
zusorgen und etwas mehr Brcklame zu machen. Es bleiben
jedoch die meisten dieser Quellen selbst von den Einhei-
mischen unbenutzt.
Vor zwanzig Jahren waren hiervon nur etwa sechs
thatsächlich benützt.
Am meisten benĂĽtzt ist das besonders fĂĽr Magen-
kranke sehr heilkräftige Bukovnitschka-Bitterwasser. bei
Arandjelova c^ woselbst sich seit mehr als 25 Jahren ein
recht schönes, von der [Regierung erbautes Kurhaus be-
findet, und vom 1. Mai bis Ende September von Serben,
[Rumänen und theilweise auch von Süd-Ungaren stark be-
sucht wird.
Femer werden noch aufgesucht: im Drina- Kreise
die, gegen veraltete Wunden und Hautkrankheiten sehr
wirksame, schwefelhaltige Heilquelle Smrdan Bara (unweit
von Loznitza), wohin nur eine Eisenbahn längs der Drina
fähren müsste, um sie auch in Oesterreich-Ungam beliebt
zu machen.
Die Sauerwasser-Quelle bei Prilike unweit Ivanitz^ ist
sehr wenig benĂĽtzt.
Dann sind im Kruschevatzer Kreise neun Heilquellen,
von denen die vorzĂĽglichsten drei folgende sind:
Die Joschanitschka-^Ăź9iÂŁlj;a.M4Bad^ eine der heissesten
Quellen Europas, welche auf unserem Thermometer 79 *^
Celsius gezeigt hat und von Anderen mit 76 ^ bis 78 ^
Temperatur angegeben wird. Diese auf einer Wiese aus
zwei, mehr als einen Meter oberen Durchmesser hal-
— 237 —
tenden Trichtern gewaltsam hervorsprudelnde, geradezu
siedend heisse Quelle mag gewiss in der Zukunft eine
grosse BerĂĽhmtheit erlangen, wird aber jetzt noch sehr
wenig gebraucht.
Die Vmjatschka-Ăźanja hat eine Temperatur von 27*
C. und wird deren JbLeilkratt von Fachmännern mit jener
der Quellen von Carlsbad imd Ems gleichgeachtet.
Femer, die Ribarska-Banja ist 35 —37 C. heiss und
enthält Schwefelätker, kohlensaures Natron, Salzsäure,
etwas Eisen u. s. w. Dieselbe ist sehr besucht. Dann
besteht die Alex innatschka-Banja unweit der gleichnamigen
Kreisstadt. Dieselbe war schon den B.ömem bekannt
und hat eine Temperatur von 46 ® C. Sie enthält Kohlen-
säure in Verbindung mit Natron, dann etwas Eisen und
Bittererde; bei etwas mehr Bequemlichkeit fĂĽr die Bade-
gäste könnte dieses Bad, nach Gopcevic, Ansicht, ein ser-
bisches Gastein werden.
Es giebt noch zahlreiche Mineralquellen in Serbien,
welche entweder gar nicht oder nur sehr wenig benĂĽtzt
werden: so z. B. im Kreise Smederevo bei Palanka ein
' Hill I -, - ...— ^.^ «o.itw^»***''»**« im «■»*■> iu*,msu^.M»
lange schon bekanntes Bitterwasser, bei Bela Voda im
Kreise Jagodina ein eisenhaltiges Bitterwasser, in der
Morava-Flussenge zwischen den Bergen Kablar und Ovt-
schar bis zu 36 ® C. heisse Quellen, im Kreise Valjevo ein
sehr gelobter Sauerbrunnen in Priplev, im Tschatschaker
Kreise sechs Quellen minderen Werthes, desgleichen im
Kreise Knjazevatz drei unbedeutende Mineralquellen, im
Kreise Nisch eine 36 ® C. heisse Quelle, im Kreise Vranja
eine ĂĽber 80 ^ 0. heisse Quelle; schliesslich die Gamzigrad-
Banjica im Kreise Gma Beka, welche nach ihrem Gehalte
den Karlsbader-Quellen gleichkommen soll.
X. Kapitel.
Das Heerwesen.
Die Geschichte der serbischen Wehrmacht im Mittel-
alter weist ganz ähnliche Verhältnisse auf, wie in allen
anderen europäischen Staaten mit einem Feudaladel. Jeder
W^*evode(Heerführ^ und Bannerträger, sowie die übrigen
AdeEgen brachten jeder einen entsprechenden Theil des
Heerbannes auf. Der vielen Gebirge halber, bestand der
grösste Theil der serbischen Heere, ebenso wie noch heut-
zutage, aus Fussvolk, welches sich insbesondere im kleinen
Kriege stets vorzüglich bewährt hatte. Auch fremde
Soldtruppen hielten manche der mächtigsten serbischen
Herrscher, als das Eeich noch in seinem Zenithe stand ; so
gab es eine Zeit lang türkische und tartarische Söldlinge.
König Stephan Detschanski hielt Italiener, welche
durch Kagusaner Agenten angeworben, und der Zar
Duschan hielt sogar Deutsche in seinem Solde, welche von
ihrem Befehlshaber Palmann angefĂĽhrt wurden.
Mit dem Falle des Serbenreiches, ging auch dessen
Adel zu Grunde. Nach der Eroberung des Landes durch
die TĂĽrken wanderte ein grosser Theil der am Leben ge-
bliebenen Grundherrn aus, der im Lande verbliebene Rest
derselben verschwand mit den Bürgerständen spurlos in
der Bajah (Christenheerde). Nur ein ganz geringer Theil
ahmte das Beispiel des bosnischen Adels nach, trat zum
— 239 —
Islam ĂĽber und erwarb in den tĂĽrkischen Heeren, woselbst
sie durch einen ganz besonderen Fanatismus glänzten,
Stellung und ReichthĂĽmer.
Aus ihnen sollen mehrere der berĂĽhmtesten ottoma-
nischen HeerfĂĽhrer hervorgegangen sein. Aus der Bajah
rekrutirte jedoch die tĂĽrkische Regierung, durch den all-
jährlich mit Gewalt ausgehobenen, sogenannten „Knaben-
zins", den Nachwuchs fĂĽr die gefĂĽrchteten Janitscharen.
Als Prinz Eugen das tĂĽrkische Heer zum ersten Male
ĂĽber die Save verfolgte, rief Kaiser Leopold die Rajah
gegen ihren Zwingherm mit grossem Erfolge auf. Es
bildeten sich damals, ebenso wie in allen späteren öster-
reichisch-tĂĽrkischen Kriegen, stets serbische Freischaaren,
unter denen sich jene unter dem Obersten Mihailjevic
(1737) und die unter Kotscha (zur Zeit, als Marschall
Laudon österreichischer Oberbefehlshaber war), durch die
von ihnen geleisteten sehr guten Dienste, besonders aus-
gezeichnet haben.
Ln österreichischen Heere dienten allezeit mehrere
tapfere FĂĽhrer und Soldaten aus Serbien. Auch der Held
der ersten serbischen Erhebung, Kara Djordje, hatte sich
seine militärischen Kenntnisse als Unteroffizier in der
österreichischen Armee erworben.
Als im Jahre 1804 die Serben durch Kara Djordje
(Petrovitsch) zum Kampfe um die Freiheit aufgerufen
wurden, besassen die Bauern, welche sich ihm anschlössen,
nur wenige und schlechte Waffen, welche sie sich meist
selbst angefertigt hatten. Trotzdem erfochten sie, unter
ihres AnfĂĽhrers genialer FĂĽhrung, Sieg auf Sieg ; nahmen
den gefangenen oder getöteten Türken ihre Waffen ab,
eroberten hierauf sogar auch sieben befestigte Punkte,
wodurch sie selbst in den Besitz von Kanonen gelangten.
Hiedurch war es möglich geworden, dass Kara Djordje
nach neunjährigen Kämpfen schliesslich über 30.000 ziem-
lich gut bewaffnete Freischärler, 150 Geschütze, dann
— 240 —
ĂĽber 7 permanente Befestigungen und etwa 40 Schanzen
verfĂĽgte.
Die im Jahre 1813, in Folge von Zwistigkeiten und
EifersĂĽchteleien zwischen den serbischen FĂĽhrern, erfolgte
Wiedereroberung des Landes durch die TĂĽrken machte
allerdings diese schönen Erfolge wieder zu nichte und Kara
Djordje flĂĽchtete ĂĽber die Save nach Ungarn.
Der einzige serbische FĂĽhrer, welcher sein Land nicht
verlassen hatte, war Milosch Obrenovich, welcher zwei
Jahre später, im Jahre 1815, wieder die Fahne der Frei-
heit entrollte und dem es gelang, nicht nur die TĂĽrken
abermals zu vertreiben, sondern auch fĂĽr Serbien eine ge-
wisse Selbständigkeit und für sich den Titel eines ^Fürsten
des tributpflichtigen Serbien" zu erlangen.
Der Hattischerif vom 8. August 1830, welcher die
Verhältnisse des neuen Fürstenthums regelte, enthielt auch
die Bestimmung, „dass zur Vorbeugung von Ruhestörungen,
„die sich in Serbien ereignen könnten, sowie, damit die
„Verbrecher verfolgt und bestraft werden können, der
„Fürst Milosch das Eecht haben solle, in seinem Dienste
„die nothwendige Anzahl von Kriegstruppen zu halten."
Dies war eine VerfĂĽgung, deren grosse Tragweite von der
hohen Pforte kaum vorhergesehen worden sein dĂĽrfte.
Auf Grund derselben schritt nun FĂĽrst Milosch mit aller
ihm innewohnenden Energie zur Errichtung eines serbischen
Heeres. Zuerst bildete er eine Abtheilung Fussvolk, die
er „Garde** nannte und von einem russischen Offizier ein-
exerzieren liess. Bald darauf errichtete er eine zweite Ab-
theilung, welche den Namen „II. Garde *^ erhielt.
Im Jahre 1836 kehrten die ersten, zur militärischen
Ausbildung nach Bussland entsendeten serbischen Offiziere
in die Heimath zurĂĽck und wurden nun bei dem, aus den
beiden Garde- Abtheilungen zu vier Compagnien formirten
Bataillon eingetheilt.
Bis zum Schluss seiner ersten Regierungsperiode,
nämlich in der Zeit von 1836—1839, errichtete Fürst
— 241 —
Milosch noch ein zweites Bataillon (jedes derselben 1010
Mann stark), eine Eskadron von 208 Pferden und eine
Feldbatterie. Nach ^jThal'^ sollen unter Milosch auch fĂĽnf
Miliz-Regimenter zu 3500 Mann gebildet worden sein. Die
Ausbildung, Bewaffnung und Uniformirung war ganz
russisch. Die Verwaltung des Heeres war nach dem
„Ustav" vom Jahre 1838 dem Ministerium des Innern über-
tragen, welchem auch alle Militär-Behörden unterstanden.
Der FĂĽrst war der oberste Kriegsherr. Die Dienstzeit
dauerte 4 Jahre, die Militärpflicht erstreckte sich vom
18. bis zum 30., hingegen die Reservepflicht bis zum 60.
Lebensjahre.
Fürst Alexander Karadjordjevitsch änderte nichts an der
Organisation des kleinen Heeres. Er Hess nur die in Bel-
grad und Kragujevatz begonnenen Militär-Bauten vollenden.
Er grĂĽndete im Jahre 1850 die heutige Kriegsschule,
welche damals „Artillerie-Schule" genannt wurde.
Diese Schule wurde durch den damaligen Major (spä-
teren General) Zach vorzĂĽglich organisirt und erhalten
noch jetzt Offiziere aller Waffengattungen daselbst ihre
Ausbildung. FĂĽrst Alexander sandte auch mehrere ser-
bische Offiziere auf ausländische Militärschulen zur höheren
Ausbildung.
Im Jahre 1848 sandte FĂĽrst Alexander 7000 serbische
Freiwillige , unter Anfuhrung des Generals Knitschanin,
nach Ungarn, wo sie die Kämpfe gegen die Magyaren mit-
machten.
Als FĂĽrst Milosch im Jahre 1858 aus der Verbannung
zurĂĽckberufen wurde, begann er sofort wieder die serbische
Heeresmacht zu heben. Er erbat sich vom Kaiser Napo-
lon ni. den französischen Genie-Obersten Mondain, welcher
mit dem Titel eines Kriegsministers ausgestattet, die Reor-
ganisation des serbischen Heereswesens durchfĂĽhrte.
Bei dem Tode des FĂĽrsten Milosch im Jahre 1860
bestand schon das stehende Heer aus 4 Bataillonen Infan-
terie, einschliesslich eines JägerbataillonS| 2 Eskadronen
Anton Tum a, Serbien. 16
^
— 242 —
Beiter, 2 Batterien, 1 Pionier und 1 Arbeiter - Oompagnie,
nebst Q-eneralstab und Verwaltungsorganen; zusammen
gegen 6000 Mann.
unter dem FĂĽrsten Mihail wurde die National -Miliz
gegrĂĽndet (1861) und hatte jeder Serbe vom 20. bis zum
60. Lebensjahre heeresdienstpflichtig zu sein.
Nach dem damaligen Milizgesetze hatte jeder der 17
Kreise je eine Infanterie-Brigade 1. Klasse und eine solche
2. Klasse aufzustellen. Jede Brigade sollte so viele Ba-
taillone enthalten, als der Kreis Bezirke zählte. Die Miliz
sollte jährlich durch 15 Tage Uebungen abhalten. Ausser-
dem erhielt jede Brigade der 1. Klasse eine leichte Bat-
terie zu 6 GeschĂĽtzen zugewiesen. Nachdem damals Ser-
bien 66 Bezirke zählte, so bestand eine jede der beiden
Miliz-Klassen aus 66 Bataillonen, mit ungefähr 60,000 Mann.
Begimenter gab es nicht.
FĂĽrst Mihail hatte es verstanden, sein Volk fĂĽr das
Milizsystem zu begeistern, so dass dasselbe bald sehr volks-
thĂĽmlich geworden war und die Milizen an Sonn- und
Feiertagen freiwillig zum Exerzieren zusammenkamen.
Sämtliche 17 Brigaden standen unter den Befehlen
von fünf höheren Commanden, ohne nähere Bezeichnung.
Das vom FĂĽrsten Milosch gegrĂĽndete stehende Heer
bildete die Cadres fĂĽr die National-Miliz. Dasselbe hatte
sich um einige Batterien und technische Gompagnien ver-
mehrt und zählte im Jahre 1868 beim Tode Mihail's im
Ganzen nahezu 5000 Manu. Ausserdem besass Serbien einen
Kriegsdampfer „Deligrad^, eine Kanonengiesserei in Exa-
gujevac mit einer Feuerwerker - Gompagnie , dann eine
grosse Pulverfabrik in Stragari und jeder zweite Kreis
hatte sein eigenes Munitionsmagazin.
Auch eine militärische Zeitschrift der „Vojin" war
entstanden, welche recht tüchtige Aufsätze und Mittel-
lungen über das Militärwesen des In- und Auslandes
enthielt.
Die Dienstpflicht im stehenden Heere betrug 3 Jahre;
— 248 —
jene in der National-Miliz, welche in zwei Aufgebote zer-
fiel, dauerte bis zum 45. Lebensjahre.
Im Jahre 1867 betschloss auch die Skuptschina dem
ersten Aufgebote eine einfache aber zweckmässige Uniform
zu geben, während das zweite Aufgebot in eigenen Kleidern
einrĂĽckte.
Im Jahre 1866 beliefen sich schon die gesamten
Heeresausgaben in Serbien auf rund 3 Millionen Dinars.
Die während der Minderjährigkeit des Fürsten Milan
eingesetzte Regentschaft arbeitete im Geiste der Seformen
des FĂĽrsten Mihail weiter.
FĂĽrst Mihail hatte in weniger als zehn Jahren die
serbische Kriegsmacht von den kaum 3000 Mann stehenden
Truppen, welche bei der Abdankung des FĂĽrst Alexander
Karadjordjevitsch vorhanden waren, auf die Höhe von
rund 80.000 Mann Feldtruppen gebracht.
Grosse Umwälzungen standen auf der Balkanhalbinsel
bevor und mussten wohl auch von der serbischen [Regie-
rung vorhergesehen werden. Deshalb wurde mit fieber-
hafter Hast an der Vermehrung der serbischen Kriegs-
mittel weitergearbeitet, so dass FĂĽrst Milan, nachdem er
die Regierung bei erlangter Grossjährigkeit selbst über-
nommen hatte, zu Anfang des Jahres 1872 schon ĂĽber
eine stehende Armee von 6.650 Mann und ĂĽber ein Miliz-
heer von im Ganzen etwa 124.000 Mann verfĂĽgen konnte.
Bei der damaligen Bevölkerungsziffer von rund 1,350.000
Seelen, war somit jeder zehnte Einwohner Soldat. Die
Miliz, in welche die stehende Armee vertheilt wurde,
formirte: 10 Infanterie-Brigaden a 8 Bataillone zu je vier
Kompagnien (jede 200 Mann stark) der 1. Milizklasse
dann 8 Infanterie-Brigaden von gleicher Zusammensetzung
der 2. Milizklasse, ferner 20 Eskadronen der 1. und 13
Eskadronen der 2. Milizklasse ; schliesslich 14 Batterien
des stehenden Heeres und 18 leichte Milizbatterien nebst
technischen Truppen und Trains.
FĂĽrst Milan schenkte ebenfalls dem Heerwesen seine
16*
— 244 —
vollste Aufiuerksamkeit, konnte sich aber doch nicht der
Ansicht verschliessen, dass das kaum 12 Jahre bestehende
serbische Milizheer noch viele schwerwiegende Mängel
hatte, die es noch lange nicht fähig machten, einen Krieg
mit der TĂĽrkei mit einiger Aussicht auf Erfolg zu beginnen.
Deshalb wehrte sich auch der junge FĂĽrst, so lange
er konnte, gegen diesen Krieg; er ĂĽberraschte alle jene,
welche dies dem jungen Milan nicht zugetraut hatten,
durch sein selbstbewusstes Auftreten in der stĂĽrmisch
einen Krieg gegen die TĂĽrkei verlangenden Skuptschina
indem er sich entschieden gegen denselben erklärte xmd
sogar das Kabinet Bistitsch entliess.
Schliesslich musste aber der Fürst einige Zeit später,
der Kriegspartei leider doch nachgeben, und zwar haupt-
sächlich deshalb, weil man ihm bestimmt versichert hatte,
dass Serbiens Losschlagen unverzĂĽglich auch Russland in
Krieg verwickeln werde.
In dieser Ueberzeugung nahm der FĂĽrst auch den
russischen General Tschemajeff als serbischen Armee-
Commandanten an , welchem bald ĂĽber 3000 russische
Freiwillige (Offiziere und Unteroffiziere) nach Serbien
folgten.
Auch stellte der serbische Kriegsminister dem FĂĽrsten
Milan die Kampfbereitschaft des Heeres viel gĂĽnstiger
dar, als sie wirklich war und so erklärte er der Pforte
am 1. Juli 1876 jenen Krieg, welcher in den Oktober-
Schlachten bei Djunis ein so ĂĽbles Ende nahm.
Anerkennen muss man jedoch immerhin, dass sich
das serbische Milizheer gegen reguläre Truppen, welche
ihm an Zahl, Ausbildung, Bewaffnung und Disziplin ĂĽber-
legen waren, dennoch 4 Monate lang hatte halten können;
obwohl das Milizheer kaum ein Zehntel gedienter Soldaten
enthielt und der Best nur eine sehr mangelhafte Aas-
bildung genossen hatte. Denn unter der Regierung des
Fürsten Mihail wurde die Miliz allerdings jährlich zu
einer 14 tägigen Waffenübung einberufen , jedoch nach
— 245 —
seinem Tode wurden diese WaffenĂĽbungen beinahe ganz
unterlassen.
Ausserdem litt die serbische Miliz einen grossen
Mangel an Offizieren, so dass Armeekorps von Obersten,
Divisionen und Brigaden nur von Majoren und Haupt-
leuten der stehenden Armee befehligt werden konnten.
Zum Commandanten einer Milizkompagnie berief man
gewöhnlich den Angesehensten eines Dorfes.
Es gab wohl mitunter auch Milizoffiziere, welche sich
sogar im bĂĽrgerlichen Leben mit dem Studium der Dienst-
vorschriften und selbst mit Taktik beschäftigten, - wie
wir selbst im Jahre 1874 den Wirth derMehana (Strassen-
Einkehrhaus) von Arilije bei der LektĂĽre der Taktik von
Perizonius ĂĽberraschten; - es dĂĽrfte dies jedoch nur eine
seltene Ausnahme gewesen sein.
Auch die Infanterie-Bewaffiiung (Peabody- und schlechte
Green-Gewehre) stand weit hinter den tĂĽrkischen Henry-
Martini- Gewehren der Infanterie und den Winchestör-
Repetier - Carabinern der Eeiterei zurĂĽck; desgleichen
konnten sich die damaligen La Hitte- GeschĂĽtze Serbiens
absolut nicht mit den vorzĂĽglichen tĂĽrkischen Krupp-
Kanonen messen. Ueberdies soll die Beweglichkeit der
serbischen Geschütze eine sehr schwerfällige gewesen sein.
Ein bedeutendes Hindernis bildete in diesem Kriege
auch der fĂĽhlbare Geldmangel. Die Soldaten erhielten
bald nichts als die dĂĽrftige Feldkost und die Offiziere,
ohne Unterschied des Grades je 10 Dukaten (etwa 60 Frank)
monatlich.
Nach geschlossenem Frieden befahl Milan die Errich-
tung von weiteren fĂĽnf Bataillonen des stehenden Heeres.
Alle 9 stehenden Bataillone wurden dann bei Ausbruch
des Krieges 1877 in verschiedene Miliz-Brigaden vertheilt,
wobei die Soldaten des stehenden Heeres mit den weniger
geschulten Milizen vermengt wurden.
Bis zum Sommer 1877 hatte man die Eintheilung des
Heeres in 4 Territorial-Oorps durchgefĂĽhrt und sollte in
— 246 —
jedem derselben aus den milizpfliclitigen Leuten ein aktives
und ein Eeserve-Corps gebildet werden.
Die Eintheilung der Miliz in zwei Klassen oder Auf-
gebote war hiermit abgeschafft und die Eintheilung des
Heeres in „aktive" und „Reserve-Truppen angenommen.
Die aktive Miliz umfasste die frĂĽhfere Miliz des ersten,
die Reserve jene des zweiten und dritten Aufgebotes.
Die vier Territorial-Corps waren: Das Drina-Oorps mit
4 Brigaden, das Schumadija- Corps mit 4 Brigaden, das
Morava-Oorps mit 5 Brigaden und das Timok-Corps mit
4 Brigaden.
Mit dieser Organisation eröffiiete Serbien seinen zweiten
Krieg gegen die TĂĽrkei im December 1877 und erhielt
nach dem FriedensschlĂĽsse einen bedeutenden Gebiets-
zuwachs in der Richtung gegen Altserbien.
Am 18. Oktober 1878 erschien ein fĂĽrstlicher Befehl
(ĂĽkas) mit folgenden Bestimmungen:
,,Das serbische Heer wird auch fernerhin aus der
stehenden Armee und der Nationalmiliz bestehen. Die
stehende Armee formirt eine Infanterie-Brigade, bestehend
aus zwei Infanterie-Regimentern, jedes zu 5 Bataillonen:
dann eine ArtĂĽlerie-Briiade, besehend aus 4 Regimentern;
von denen jedes 7 schwere und 1 Gebirgsbatterie hat und
in zwei Divisionen eingetheilt wird; femer 1 Reiter-Regi-
ment zu 4 Eskadronen; endlich 1 Genie-Regiment, be-
stehend aus dem Pionier- und dem Pontonnier-Ăźataillon."
Die ganze stehende Armee stand unter dem „Divisions-
Commando des stehenden Heeres."
Die National-Miliz wurde in Brigaden 1. und 2. Klasse,
und in Divisionen und Armeekorps eingetheilt. Es blieben
dieselben Territorial-Commanden, welche nunmehr „Kreis-
Gommanden "benannt wurden; nur wurde deren Abgrenzung,
mit RĂĽcksicht auf den Gebietszuwachs, neu durchgefĂĽhrt.
Jedes Territorial-Corps umfasste nur 2 Divisionen, zu
je 2 bis 3 Brigaden. Das Schumadija - Corps hatte jetzt
5 Brigaden, das Timok-Corps hatte deren 6, das Morava-
— 247 —
Corps ebenfalls 6 und das Drina-Corps hatte 5 Brigaden;
Zusammen 22 Miliz - Infanterie - Brigaden , mit einer ver-
schiedenen Anzahl (4 bis 6) von Bataillonen.
Jedes Corps erhielt ein Artillerie-Regiment des stehen-
den Heeres und hiezu noch die Milizartillerie (per Brigade
eine leichte Batterie), dann eine BrĂĽcken-Equipage, sowie
die nöthigen Sanitäts-Anstalten, Trains u. dgl. m.
Die Miliz-Reiterei 1. Klasse einer Infanterie-Division
bildete ein Miliz-Reiter -Regiment und die Reiter-Regi-
menter beider Divisionen eines Corps formirten zusammen
eine Reiterei-Brigade.
Die Miliz-Reiterei 2. Klasse bildete bei jedem Corps
ein Regiment.
Im Ganzen umfasste das serbische Milizheer nach dem
Ukas vom Oktober 1878, und zwar in der 1. Klasse 100
Bataillone, 22 Eskadronen und 22 Batterien, hingegen in
der 2. Klasse 100 Bataillone und 13 Eskadronen, ohne
Artillerie.
Die Summe der ganzen Steitmacht Serbiens sollte
180.000 Mann betragen, welche von der damaligen Ein-
wohnerzahl gleichfalls etwa 10 Prozent darstellt.
Im Verlaufe von ungefähr 16 Jahren hatte die ser-
bische Wehrmacht schon drei Reorganisationen und auch
sonstige tief einschneidende Veränderungen erfahren; ein
deutlicher Beweis, dass sowohl der FĂĽrst selbst, als seine
Regierung und die Volksvertretung unablässig bemüht
waren, das Heer auf eine möglichst hohe Stufe der Kriegs-
tĂĽchtigkeit zu bringen.
Im Jahre 1882 entwarf nun der damalige Kriegs-
minister General Nikolitsch abermals einen Entwurf zu
einer gänzlichen Umgestaltung des serbischen Heerwesens,
welcher am 15. Jänner 1883 Gesetzeskraft erhielt und
dessen Durchfuhrung am 12. Februar 1883 begann.
Von den wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes
verdienen folgende besonders hervorgehoben zu werden.
Das Heer theilte sich von nun an in 3 Aufgebote.
— 248 —
Das erste Aufgebot bestand aus dem „stehenden Cadre^
und dessen Reserve, wobei unter dem stehenden Cadre
jener Theil des ersten Aufgebotes verstanden wurde, welcher
im Frieden thatsächlich aktiv bei der Fahne diente, während
dessen Reserve jene Soldaten umfasste, welche schon zwei
Jahre beim stehenden Cadre gedient hatten und bis zum
30. Lebensjahre im nichtaktiven Dienste zu Hause lebten.
Vom 31. bis zum 37. Lebensjahre reichte das 2. und
weiter bis zum 50. Jahre das 3. Aufgebot.
Der stehende Cadre war normal im Frieden in ge-
sonderte taktische Einheiten gegliedert ; bei den Oebungen
der Reservisten, oder bei einer Mobilisirung vereinigten sich
der Cadre mit den Reservisten zu taktischen Einheiten,
welche „aktive" hiessen und zusammen das „aktive Heer"
bildeten.
Das zweite Aufgebot bestand aus allen jenen Soldaten,
welche schon 2 Jahre aktiv und bis zum 30. Lebensjahre
in der Reserve des stehenden Cadres gedient hatten.
Dieses Aufgebot war ebenfalls vollständig bewaffiiet
und gerĂĽstet und sollte im RĂĽcken des ersten Aufgebotes,
im Bedarfsfalle aber auch zur Verstärkung desselben dienen.
Das dritte Aufgebot war nur eingeschrieben und bildete
eine Art von Landsturm.
Der König war der oberste Kriegsherr. Er allein konnte,
auf Vorschlag des Kriegsministers und nach Anhörung
des Ministerrathes, die Mobilisirung des Heeres mittelst
ĂĽkas anbefehlen.
Vom persönlichen Dienste im Heere waren nur die
Untauglichen und solche Personen ausgeschlossen, welche
durch richterlichen. Spruch ihre bĂĽrgerliche Ehre verloren
hatten.
Theilweise befreit vom aktiven Dienste waren die ein-
zigen Ernährer erwerbsunfähiger oder 60 Jahre alter
Familienangehöriger, dann die Studirenden, welche nur
einen Fräsenzdienst von fünf Monaten beim stehenden
Cadre ableisten mussten.
— 249 —
Die wegen Untaugliclikeit vom Heeresdienste Befreiten
zahlten eine jährliche Militär-Taxe, welche 10 Prozent der
anf sie entfallenden sonstigen Staatssteuem betrug.
"Wenn eine aussergewöhnliche Anspannung der Streit-
kräfte des Landes es erfordern sollte, so konnten auch
alle mehr als 50 Jahre alten Männer zu Garnison-, Maga-
zins- und ähnlichen Diensten einberufen und verwendet
werden.
EekrutirungsflĂĽohtige mussten statt 2, 3 Jahre im
stehenden Cadre aktiv dienen und fĂĽr die Zeit ihrer Ab-
wesenheit die Militär-Taxe zahlen. Wer sich selbst ver-
stĂĽmmelte, zahlte eine Strafe von 2000 Dinars oder musste
eine zweijährige Haft in einem Militär-Gefängnisse abbüssen.
Kein serbischer StaatsbĂĽrger konnte Beamter, Lehrer
oder Geistlicher werden, der nicht vorher im stehenden
Cadre ausgedient hatte. Derlei Personen durften daher auch
vor erreichtem 20. Lebensjahre ihren aktiven Dienst an-
treten.
Die Vorschriften über die Beförderung im Heere, über
Pensionirungen und Entlassungen von Offizieren, dann be-
treffend die Anstellung im Civildienste von Unteroffizieren,
welche zwölf Jahre aktiv gedient hatten, waren durchweg
sehr wohl durchdacht, zeitgemäss und gerecht.
Sämtliche Offiziersgrade verlieh der König.
FĂĽr die Reserve des stehenden Cadres, dann fĂĽr das
2. und 3. Aufgebot bestanden Reserveoffiziere, welche zur
Erlancung dieses Grades im stehenden Cadre die gesetz-
mäss^ vorgeschriebene Zeit gedient und während ihrer
Ferien die Reserveoffiziers-PrĂĽfang praktisch abgelegt
haben mussten.
Zur Erleichterung derReserveoffiziers-PrĂĽfungen wurden
in den Mittelschulen Gymnastik und militärische Exerzier-
ĂĽbungen eingefĂĽhrt und in der Hochschule auch die Theorie
der militärischen Hauptgegenstände gelehrt.
Die Reserve wurde jährlich zu einer 30 tägigen Waffen-
ĂĽbung beim stehenden Cadre einberufen.
— 250 —
Das zweite Aufgebot wurde jährlich zu einer Stägigen
WaffenĂĽbuug, und das dritte Aui^ebot gar nicht einberufen.
Das Land wurde in fĂĽnf Divisionsbezirke eingetheilt,
von denen jeder eine Division des ersten und eine Divi-
sion des zweiten Aufgebotes aufzustellen hatte. Ausser-
dem sollten die wehrfähigen Männer des dritten Aufgebotes
60 Bataillone bilden.
Jeder Divisions-Distrikt zerfiel in drei Regimentskreise
von denen jeder 4 Bataillonsbezirke umfasste.
Die Divisionen hiessen: Morava-, Drina-, Donau-,
Schumadija- und Timok-Division.
Jede aktive Division umfasste somit 3 Regimenter
Infanterie zu 3 Bataillonen, daher zusammen 12 Bataillone,
ferner ein Regiment Reiterei zu 4 Eskadronen, 1 Regi-
ment Artillerie zu 8 Batterien, 1 Compagnie Pioniere mit
1 Brücken -Halbequipage, 1 Compagnie Sanität und vier
Feldspitäler, 1 Divisions-Munitions-Colonne mit fliegender
Artilleriewerkstätte, femer 1 Train-Regiment und 1 Feld-
post.
Ausserdem musste fĂĽr jedes Infanterie-Regiment ein
Ergänzungs-Bataillon, für ein Reiter-Regiment 1 Ergän-
zungs-Eskadron, für das Artillerie-Regiment eine Ergän-
zungs-Batterie und für jede Pionier-Oompagnie 1 Ergän-
zungszug aufgestellt werden.
Ausserhalb des Divisions Verbandes waren folgende
Abtheilungen gestellt.
1 Gebirgs- Artillerie -Regiment, mit seiner Gebirgs-
Munitions - Colonne und Ergänzungs-Batterie, dann ein
Festungsartillerie-Bataillon, 1 Mineur-, 1 Eisenbahn - Com-
pagnie, 2 Telegraphisten -Abtheilungen u. s. w.
Der stehende Cadre hatte : 15 Infanterie-Bataillone (von
jedem Regimentskreise ein Bataillon) zu 4 Compagnien
6 Eskadronen, 20 Feld- und 3 Gebirgs-Batterien, 1 Festungs-
Artillerie-Halbbataillon zu 2 Compagnien, femer 1 Pionier-
bataillon zu 5 Compagnien, 1 Pontonier-Halbbataillon zu
— 251 —
2 Gompagnien, 5 Sanitätsabtheilungen, 5 Train -Eskadronen
und 1 Feuerwerks-Compagnie.
Von den 6 Beiter-Eskadronen bildete eine die könig-
liche Leibgarde.
Eine jede Division des zweiten Aufgebotes hatte eben-
falls 3 Regimenter mit zusammen 12 Bataillonen Infan-
terie, jedoch nur halb so viel Eeiterei und Artillerie, näm-
lich nur 2 Eskadronen, beziehungsweise 4 Batterien, wäh-
rend Pioniere, Sanität und Train in ungefähr gleicher
Stärke vorhanden waren.
Zum dritten Aufgebot stellte jeder Divisionsdistrikt
nur 12 Bataillone, ohne sonstige Hilfswaffen.
Jede Division hätte auf dem Kriegsfusse etwa 13 bis
bis 14.000 Mann zählen müssen; thatsächlich betrugen
jedoch die Stände beim Ausbruche des Krieges mit Bul-
garien im Jahre 1885 bei jeder Division durchschnittlich
nur 8.500 bis 9.000 Mann; somit um dreissig Prozent
weniger.
Das jährliche Rekruten-Contingent wurde auf Grund
der damaligen Bewohnerzahl von rund 1,700,000 Seelen,
auf 7.870 Mann festgesetzt, was mit RĂĽcksicht auf den
zweijährigen aktiven Dienst beim stehenden Cadre, . für
diesen eine Standesziffer von 15.740 Mann ergab. Von
diesen Soldaten diente jedoch mehr als ein FĂĽnftel nur
5 Monate aktiv.
Ohne auf die genaue Anführung der Sollbestände an
Personen, Pferden u. dgl näher einzugehen, ersieht man
aus dem Vorgesagten, dass die 5 Divisionen des 1. Aufge-
botes, einschliesslich des Ober-Commandos ungefähr 70.000
Mann, jene des 2. Aufgebotes etwa 60.000 Mann und die
60 Bataillone des 3. Aufgebotes höchstens 50.000 Mann,
somit alle zusammen 180.000 Mann stark waren.
Auf dem Papiere sollten die serbischen Streitkräfte
nach der Verordnung vom 31. Januar 1883 allerdings
215.401 Mann, worunter 2.900 Offiziere; — dann 6.080
— 252 —
Eeit-, 22.551 Zugpferde, 1607 Lastthiere und 7,289 Wägen
umfassen.
Nach den offiziellen Angaben ĂĽber den Staatshaushalt
fĂĽr das Jahr 1887 waren auf den Bedarf von 2.900 Offi-
zieren vorläufig nur etwa 1.500 vorhanden; seither mag
sich die Zahl der Reserve-Offiziere wesentlich erhöht
haben; da nun diese Einrichtung schon volle zehn Jahre
in Wirksamkeit ist.
Im Jahre 1889 wurde abermals eine neue Organisation
des serbischen Heeres entworfen und der bezĂĽgliche Ge-
setzentwurf im FrĂĽhjahr 1890 von der Skuptschina ange-
nommen.
Die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Heeres-
Organisationsgesetzes und insbesondere diejenigen, welche
die Heeresorganisation vom Jahre 1883 wesentlich ab-
ändern, werden im Folgenden angeführt.
Der König ist der oberste Befehlshaber der Armee.
Er bestimmt mittelst Ukas, auf Antrag des Kriegsministers
die Zusammenstellung, Eintheilung und ĂĽberhaupt die
ganze Formation der Armee; er erlässt alle Anordnungen,
betreffend die Dislozierung der Gommanden, die Bewaff-
nung, den Unterricht und bezüglich aller sonstigen militär-
dienstlichen Beziehungen; er befiehlt femer die Mobili-
sirung und Demobilisirung des Heeres.
In Friedenszeiten wird das Heer im Namen des Königs
von dem Kriegsminister, als verantwortlichem Mitglied der
Regierung, befehligt und verwaltet. Im Kriege steht das
Commando und die Administration der operierenden Trup-
pen, falls der König den obersten Befehl selbst übernimmt
oder ihn auf Antrag des Ministerrathes einer anderen Per-
sönlichkeit überträgt, dem obersten Generalkommando zu.
Das Kriegsministerium besteht aus folgenden Abthei-
lungen: Generalstabs-, Artillerie-, Genie-, Administrativ-,
Adjutantur-, Sanitäts- und Justiz- Abtheilung, Ao der Spitzß
— 258 —
einer jeden Abtheilung steht ein Sektions-Chef. Ausser-
dem wird dem Kriegsministerium ein Kriegsrath mit con-
sultativer Stimme beigegeben.
An die Stellung der bisherigen Eintheilung des Heeres
in ein erstes, zweites und drittes Aufgebot treten die Be-
zeichnungen: reguläres Heer, erstes und zweites
Aufgebot der Nationalmiliz.
Die taktische Eintheilung und die Organisation der
einzelnen Kategorien bleiben vorderhand unberĂĽhrt.
Die reguläre Armee besteht aus dem ,, stehenden
Cadre** und dessen Reserve. Das erste Aufgebot erhält
Offiziere und Unteroffiziere von der regulären Armee, dann
gehören hierzu die ausgedienten Reservisten derselben. In
das zweite Aufgebot sind alle Diejenigen eingereiht, welche
ihrer Militärpflicht im ersten Aufgebote schon entsprochen
haben; auch werden diesem Aufgebote die unumgänglich
nothwendigste Anzahl von Offizieren und Unteroffizieren
vom regulären Heer zugewiesen.
Das erste und zweite Aufgebot der Nationalmiliz wird
auch Tl. und IH. Linie genannt.
In jeder der drei Linien beträgt die Dienstpflicht zehn
Jahre, somit im Ganzen 30 Jahre; nämlich vom vollen-
deten 20. bis einschliesslich 50. Lebensjahr.
Die Eintheilung in 5 Divisions-, 15 Regiments- und
60 Bataillonsbezirke und deren Benennungen, z. B. Donau-
Division (HI.) oder Belgrader Regimentsbezirk Nr. 7, sind
gleichfalls geblieben.
Die n. Linie (Erstes Aufgebot) wird im Kriegsfalle
nach Bedarf in Einheiten höherer oder niederer Ordnung,
wie die reguläre Armee formiert und kann auch zur Ver-
stärkung derselben verwendet werden. Die HI. Linie ist
nur zur Versehung des Besatzungs- und Etappendienstes
sowie zur unmittelbaren Vertheidigung des Landes be-
rufen.
Die normale Präsenz-Dienstpflicht beträgt 2 Jahre,
es giebt aber auch verschiedene Arten von abgekĂĽrzter
— 254 —
Dienstpflicht und zwar von 1 Jahr, von 5 Monaten und
selbst von nur 1 Monat. —
Alle Wehrpflichtigen, die nicht aktiv bei der Fahne
dienen, sollen alljährlich zu Wafifenübungen einberufen
werden, nämlich die Reservisten der I. Linie (reguläres
Heer) fĂĽr 30, die Wehrpflichtigen des ersten Aufgebotes
des Volksheeres auf 15 und jene des zweiten Aufgebotes
fĂĽr 5 Tage.
FĂĽr jede der 3 Linien ist aus jedem Bataillonsbezirke
im Kriegsfalle 1 Bataillon aufzubringen. Im Frieden stellt
jeder Bataillons bezirk nur 1 Compagnie auf dem Friedens-
fusse auf.
Eigenartig ist die Bestimmung des neuen Heeres-
Organisations-Gesetzes, dass der grösste Theil des Unter-
halts der Nationalmiliz, während ihrer jährlichen Waflfen-
übungen, den Gemeinden zur Last fällt, falls die Ein-
berufenen hiefĂĽr nicht selbst zu sorgen im Stande sind.
Ausser diesen vorgeschriebenen WaffenĂĽbungen sollen
auch, auf Anordnung des Kriegsministers, an Sonn- und
Feiertagen in jeder Gemeinde alle Wehrpflichtigen, behufs
Vornahme von Uebungen versammelt werden.
Die Gemeinden mĂĽssen auch den ganzen Train, samt
den Zug- beziehungsweise Tragpferden, im Kriege auf-
stellen, ferner die Wägen, Zug-, Last- und Reitpferde
schon im Frieden in jener vom Kriegsminister bekannt
gegebenen Anzahl in gutem Zustande bereithalten.
Nur die Wägen für spezielle Zweige des militärischen
Dienstes, als: Munitions-, Sanitäts- und Pontons- Wägen
werden vom Staate selbst beschafft.
Die Friedens-Oadres der 1. Linie sind folgende:
In jedem der 5 Divisionsbezirke: 1 Regiment Li-
fanterie zu 3 Bataillonen, jedes zu 4 Compagnien. Hiezu
stellt jeder Regimentsbezirk ein Bataillon und jeder Batail-
lonsbezirk 1 Compagnie. Die 3 Bataillone des Cadres
werden im Kriege 3 Regimenter zu 4 Bataillonen, indem
- 255 —
aus jeder Friedenskompagnie ein BataiUon zu 4 Gompagnien
formirt wird. Ausserdem steUt noch jeder Regiments-
bezirk im Kriege 1 ErsatzbataĂĽlon zu 4 Ersatzkompagnien
auf.
Die Infanterie wird somit im Kriege um mehr als
das Vierfache ihres Friedenstandes vermehrt.
Ausserdem besteht in Belgrad noch ein Qarde-Infanterie-
Bataillon zu 4 Kompagnien, welches die gleiche Formation
auch im Kriege behält.
An Cavallerie besteht im Frieden 1 Cavallerie-Brigade
zu 3 Regimentern mit je 3 Eskadronen und ĂĽberdies die
königliche Garde-Eskadron.
Im Kriege steUt jedes CavaUerie - Regiment eine 4.
Eskadron auf; dann formirt jeder Divisionsbezirk 2 Es-
kadronen Divisions-Cavallerie fĂĽr die Divisionen des regu-
lären Heeres und der 2. Linie, dann 1 Eskadron für die
3. Linie und nebstbei 1 Ersatz-Eskadron.
Ln Frieden besteht in jedem Divisionsbezirk 1 Feld-
Artillerie-B»egiment zu 6 Feldbatterien k 4 Geschütze. Im
Kriege formirt jedes Regiment 8 Feld-Batterien zu 6 Ge-
schĂĽtzen und eine ebenso starke Ersatz - Batterie. Im
Frieden besteht auch schon eine selbständige reitende
Batterie mit 6 GeschĂĽtzen, welche im Kriege der Cavallerie.
Brigade beigegeben wird. Dieselbe stellt noch im Kriege
einen Ersatz-Batteriezug auf.
Ausserdem besteht noch 1 Gebirgs- Artillerie-Regiment
im Frieden mit 5, im Kriege mit 9 Batterien zu 4 Ge-
birgsgeschĂĽtzen und 1 Ersatz -Gebirgs- Batterie zu 6 Ge-
schĂĽtzen.
Femer besteht ein Festungs- Artillerie -Bataillon mit
4 Compagnien, 1 Park- Compagnie mit dem Belagerungs-
parke und 1 pyrotechnische Compagnie.
An technischen Truppen bestehen im Frieden 2 Pio-
nier-Bataillone, wovon das erste aus 5 Compagnien Pioniere,
das zweite aus 1 Eisenbahn, 1 Mineur- und 1 Telegraphen-
Compagnie besteht; ausserdem ist 1 Pontonnier-Halb-
— 256 —
bataillon zu 2 Compagnien vorhanden. Im Kriege stellt
jede dieser technischen Compagnien 1 Ersatzzug und das
Pontonnier-Halbbataillon 5 ErsatzzĂĽge auf.
Aus den überzähligen Reservisten ist femer 1 ßeserve-
Pionnier-Compagnie in jedem Divisionsbezirke (somit zu-
sammen 1 Bataillon von 5 solchen Compagnien) zu formiren
und die Eisenbahn-Compagnie auf 1 Bataillon zu verstärken,
In jedem Divisionsbezirk besteht im Frieden 1 Sani-
täts-Compagnie, welche im Kriege 1 Feld-Sanitäts-Compagnie,
1 Reserve - Sanitäts - Compagnie, 1 Etappen-Feldspital und
1 Sanitäts-Colonne zu formiren hat.
Vom Train befindet sich in jedem Divisionsbezirk
1 Eskadron, welche im Kriege durch überzählige Artillerie-
Reservisten vermehrt wird. Im Uebrigen wird der grösste
Theil des mobilen Trains, wie schon erwähnt wurde, von
den Gemeinden gestellt.
Ausserdem bestehen im Kriege eigene Arbeiter, -Fleisch-
hauer- und Bäcker - Abtheilungen , für welche in jedem
Divisionsbezirk schon im Frieden entsprechende Cadre-
Abtheilungen vorhanden sind.
Die im Frieden bestehende Gendarmerie besteht aus
1 Bataillon zu 4 Compagnien Gendarmen zu Fuss und
aus 1 Zug Gendarmen zu Pferd.
Die Regimentsstäbe der Infanterie haben im Kriege 4,
die Bataillonsstäbe je 2, zum Stande des Regimentes ge-
hörige, berittene Ordonnanzen.
Eine Feldkompagnie besteht aus 5 Offizieren (der
Compagnie-Commandant ist beritten) und 227 Soldaten,
worunter sich 4 Blessierten- und 4 Munitionsträger be-
finden, dann 1 Reit- und 6 Tragpferde, von denen 5 zum
Tragen der Compagnie-Kanzlei und des Offiziersgepäckes
und eines zum Zutragen von Trinkwasser bestimmt ist.
Der Gefechtstzusand beträgt bei einer Feld-Compagnie
216, bei einer Ersatzkompagnie 284 Feuergewehre.
Die serbische Infanterie des regulären Heeres (I. Linie)
ist mit dem Koka-Milovanovitsch-Mauser-Hinterladerge-
— 267 —
wehre (Caliber 10,15 mm) und mit einem Säbelbajonnett
bewaflĂźaet. Unter-Feldwebel, Feldwebel, FahnenfĂĽhrer und
die sämtlichen 0£&ziere haben Säbel und Bevolver. Der
Infanterie-Soldat trägt 100 scharfe Patronen in 2 Patron-
taschen (die mit Revolver bewaffneten Unteroffiziere haben
30 StĂĽck Patronen bei sich) fĂĽr jeden Mann sind 64 Ge-
wehrpatronen auf den Munitions-Tragthieren, 100 StĂĽck
in der Divisions-Munitions-Colonne und ĂĽberdies 100 Pa-
tronen per Gewehr in der Reserve-Munitions-Colonne ver-
laden.
Jeder Mann trägt einen 4tägigen Proviantvorrath (da-
von fĂĽr 3 Tage Conserven und Zwieback) bei sich und aut
den Regiments -Proviant-Fuhrwerken ist ein zweitägiger
Vorrath verladen.
Jede Oompagnie hat auch 30 StĂĽck Linnemann'sche
Spaten.
Im Felde marschirt der serbische Soldat in der Regel
in Opanken, hat jedoch auch ein Paar Halbstiefel auf dem
Tornister befestigt.
Die Garde-Infanterie formirt aus dem im Frieden be-
stehenden Bataillon 5 selbständige Garde-Bataillone, welche
die Nummern 1 bis 5 fĂĽhren und je 1 Ersatz-Garde-Com-
pagnie aufstellen.
Die numerische Stärke der Compagnien, deren Be-
waflfhung und AusrĂĽstimg ist gleich jener der Infanterie.
Die Garde unterscheidet sich von der Infanterie nur durch
die grĂĽnen AchselUappen.
Die 15 Regimenter Infanterie zu 4 Bataillonen der
II. Linie (1. Aufgebot der Nationalmiliz) haben eine ganz
ähnliche Organisation, Gliederung und Ausrüstung, wie die
I. Linie nur sind sie, statt mit dem Koka-Milovanovitsch-
Mauser-Gewehre , mit von Russland gelieferten Berdan
II'Gewehren (Caliber 10,6 mm) bewaffnet. Bekleidet ist
die Mannschaft dieses Aufgebotes mit einer selbstbeschafften,
dem Schnitte nach vom Kriegsministerium einheitlich vor-
geschriebenen, Landestracht und erhält nur den Mantel,
Anton Tama, Serbien. 17
— 258 —
die Feldkappe sowie die AusrĂĽstung und Bewafinung vom
Staate gestellt. Auch hat die IL Linie all diese Aus-
rüstungs-Gegenstände zu Hause in eigener Verwahrung
und ist fĂĽr deren Erhaltung im brauchbaren Stande ver-
antwortlich. Die Chargen-Grade haben in der National-
miliz andere Benennungen, und als Abzeichen, statt der bei
der I. Linie eingeführten Sterne, Litzen.— In der Miliz giebt
es beispielsweise nicht den Grad eines Hauptmanns oder
Bittmeisters (Capitan), sondern er heisst dienstlich immer
nur „Tschetovodja" (Oompagnie-, Eskadrons- oder Batterie-
Gommandant), der Lieutenant heisst nur „Vodnik** (deutsch
der „Führer" eines Zuges); desgleichen wird der Batail-
lons-Oommandant nicht Major etc., sondern einfach „Ko-
mandir" (Commandant) geheissen. Alle Offiziere der Miliz
heissen im allgemeinen „Stareschini" (Aelteste), ähnlich wie
in den Gemeinden die Dorf- oder Gemeinde-Aeltesten.
Die III. Linie (2. Aufgebot der Nationalmiliz) formirt
60 selbständige Bataillone, und zwar in jedem Divisions-
bezirke 12. Die beabsichtigte Formirung von Begimentem,
ähnlich wie bei der L und II. Linie, dürfte bei diesem
Aufgebote kaum stattfinden.
Dieses Aufgebot erhält vom Staate nur Munition,
BĂĽstung und das zu einem Hinterladergewehr umgestaltete
Peabody-Gewehr (Caliber 11 mm).
Die Kriegsstände der Beiterei sind folgende: jede
Eskadron 5 Offiziere und 180 Mann, 193 Pferde (ein-
schliesslich Trag- und Wagenpferde). Der Gefechtsstand
einer Feld-Eskadron beträgt: 172 Beiter, je einer Ersatz-
Eskadron: 177 Beiter.
Die Beiterei ist mit Säbeln und Mauser-Garabinem
mit 100 StĂĽck Patronen, die Unteroffiziere auch mit Bevol-
vem nebst dreissig Patronen bewaffnet; in der Divisions-
Munitions-Colonne sind noch 60 Patronen per Carabiner
und 18 StĂĽck per Bevolver vorhanden.
Die Beservisten mĂĽssen ihr eigenes Pferd und Beit-
zeug bei ihrem EinrĂĽcken mitbringen.
— 259 —
Die Anfbringnng der Beiterei 11. Linie, nämlicli per
Infanterie -Division 2, daher zusammen 10 Eskadronen,
dĂĽrfte mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden sein,
jedenfalls werden diese Miliz-Eskadronen die vorgeschrie-
bene Kriegsstärke von 5 Offizieren und 175 Mann (Ge-
fechtsstand 170 Reiter) bei weitem nicht erreichen.
FĂĽr die HI. Linie soll in jedem Divisions-Bezirke je
1 Eskadron aufgestellt werden, deren Aufbringung eben-
falls zweifelhaft ist.
Besonders hervorzuheben ist, dass sämtliche Offiziere
der Eskadronen der II. und III. Linie Reserve- Offiziere
' sein mĂĽssen. Die taktischen Vorschriften fĂĽr die Infanterie
und Reiterei gleichen den in Oesterreich - Ungarn ein-
gefĂĽhrten.
Jede der regulären 5 Divisionen der regulären Armee
hat folgende Feld- Anstalten; und zwar: Artillerie- Anstalten,
die Divisions- Munitions-Oolbnne und die mobile -Artillerie-
Werkstätte. Ausser dieser Munitions-Colonne stellt noch
jeder Divisionsbezirk eine Reserve - Munitions - Oolonnen-
Abtheilung auf. Die fiinf derlei Abtheilungen des Heeres
werden vereinigt und bilden die dem Ober - Commando-
unterstehende Reserve-Munitions-Golonne.
Dann folgen die Sanitäts-Anstalten, von denen bei
jeder Division eine Sanitäts-Colonne (8 Aerzte, 1 Apotheker,
1 Commissär und 68 Mann, nebst der entsprechenden Zahl
von Pferden und 25 Wägen , wovon 15 für den Ver-
wundetentransport), dann 1 Feld-Etappen-Spital und 1 Feld-
Thierspital vorhanden sind.
Femer ist bei jeder Division eine Divisions-Schanzzeug-
Colonne, eine Divisions -Feldpost und die Verpfiegs -An-
stalten, nebst zugehörigen Abtheilungen (von Fleischern,
Bäckern und sonstigen Handwerkern) vorhanden.
Die Proviant-Colonne der Division fuhrt einen vier-
tägigen Verpfiegsvorrath für Mann und Pferd nach, wäh-
rend die Regiments -Proviantwägen, wie schon erwähnt
wurde, einen 2tägigen Vorrath mitführen.
17*
- 260 —
Es ist somit bei jeder mobUen Division, samt den
vom Manne getragenen 4 Mundportionen, ein lOtägiger
Proviantvorrath vorhanden.
Dem Ober-Commando sind folgende Feld-Anstalten
direkt unterstellt: Die Gebirgs-Munitions-Oolonne (4 Offi-
ziere, 628 Mann, 53 Reit- und 478 Tragthiere, von denen
388 mit GeschĂĽtz-Munition beladen sind), dann eine Eeserve-
Munitions-Colonne (19 Offiziere und 2.282 Mann, 188 Reit-,
24 Zugpferde, 3200 Ochsen und 1612 Wagen), femer die
Haupt -Etappen -Spitäler, 1 mobiles Pferde- Depot, 1 th eil-
bare Telegraphen-Compagnie, 1 Feld-Hauptpost, dann das
Haupt -Intendanz -Fuhrwerk, welches auf 533 mit Ochsen*
bespannten Wägen Proviant-Vorräthe mitführt.
In Serbien giebt es keine Infanterie-Brigaden, sondern
jeder Divisions-Oommandant verfĂĽgt direkt mit den ihm
unterstehenden 3 Infanterie-Regimentern. Es besteht nur
eine Cavallerie-Brigade zu 3 Reiter-Regimentern.
Die 5 Divisionen der regulären Armee werden im
Kriege dem Armee -Ober-Commando unterstellt, welches
auch ĂĽber die Cavallerie-Brigade, das Gebirgs-Artillerie-
Regiment, Festungs- Artillerie-Bataillon, ein Reserve-Pionier-
Bataillon, 2 ganze BrĂĽcken - Equipagen , 1 Eisenbahn- 1
Mineur-, 1 Telegraphen-Compagnie, die Reserve-Munitions-,
die Gebirgs-Munitions-Colonne , die Reserve-Sanitäts-Com-
pagnie, die Haupt -Etappen -Spitäler, das Haupt-Intendanz-
Fuhrwerk, die Feld-Hauptpost und das Pferde-Depot direkt
verfĂĽgt.
Eine Infanterie-Division der regulären Armee ist im
Kriege folgendermassen zusammengesetzt:
Das Divisions-Commando, 1 Garde-Infanterie-Bataillon,
3 Infanterie-Regimenter zu 4, somit zusammen 12 Bataillone,
2 Eskadronen Divisions-Reiterei, 8 Feldbatterien zu 6 Ge-
schĂĽtzen, 1 Pionier-Compagnie, 1 halbe BrĂĽcken-Equipage,
1 Telegraphen- und Signal- Abtheilung, 1 Munitions-Colonne,
1 mobile Artillerie -Werkstätte, 1 Sanitäts-Compagnie, 1
- 261 —
Ssnitäts-Coloime, 1 Feld-Etappen-Spital, 1 Feld-Thierspital,
1 Feldpost, 1 Schanzzeug-Coloime, 1 Handwerker-, 1 Fleisch-
hauer-Compagnie mit dem lebenden Schlachtvieh- Vorrathe
und 1 Bäcker-Gompagnie mit Feldbacköfen; endlich eine
Proviant-Colonne.
Alle diese Abtheilungen, Anstalten u. dgl. fĂĽhren den
Namen des Divisionsbezirkes aus dem sie sich ergänzen.
Der Gesamtstand einer jeden der 5 Divisionen (ohne
Ersatz -Truppen) soll bestehen aus 439 Offizieren 18.053
Mann 3.976 Pferde, 2.066 Ochsen und 1.346 Wägen.
Der eigentliche Gefechtsstand einer Infanterie-Divi-
sion beträgt dagegen nur rund 12.000 Feuergewehre (in
13 Bataillonen) 340 Eeiter (2 Eskadronen) und 48 Ge-
schĂĽtze (in 8 Batterien).
Die Ca vallerie -Brigade hat einen vorgeschriebenen
Gesamt- (Verpflegs-) Stand von 75 Offizieren, 2.600 Mann
und 2.800 Pferde ; der Gefechtsstand derselben beträgt 2064
Eeiter und 6 GeschĂĽtze.
Die gesamte I. Linie oder reguläre Armee, samt dem
Armee-Ober-Commando und den von ihm direkt abhängigen
Truppen und Anstalten , hätte einen Gefechtsstand von
65 Infanterie- und Garde-Bataillonen, 26 technischen Com-
pagnien, 22 Eskadronen (nebstbei 1 Garde-Eskadron) und
50 Batterien, mit rund 60.000 Feuergewehren, 4060 Beitem
und 282 GeschĂĽtzen.
Die Gesamtsumme der regulären Armee (Verpflegs-
stand) beläuft sich jedoch auf nahezu 105.000 Mann
(worunter 2,474 Offiziere, Aerzte u. dgl.), 26.486 Pferde,
15.052 Ochsen und 9.281 Wägen (ohne die 282 Kanonen).
Die n. Linie enthält die aus den Wehrpflichtigen des
1. Miliz- Aufgebotes formirten 5 Divisionen, von ähnlicher
Gliederung und Zusammensetzung, wie jene der regulären
Armee; nur haben sie geringere Stände.
Die Gesamtsumme einer jeden Division II. Linie soll
344 Offiziere, 15.401 Mann, 2461 Pferde, 1882 Ochsen und
833 Wägen betragen; während der Gefechtsstand einer
— 262 —
Division 11. Linie normal aus 12 Bataillonen (in 3 Begi-
meniem), 4 technische Compagnien, 2 Eskadionen und
4 Feld-Batterien mit rund 10.940 Feuergewehren, 350
Reitern und 24 GeschĂĽtzen bestehen soll.
Die gesamte II. Linie (l, Aufgebot der Nationalmiliz)
soll im Kriege aus 1720 Offizieren, 77.005 Mann, 12.305
Pferden, 6910 Ochsen und 4165 Wägen bestehen. Ihr
Gefechtsstand soll betragen: 60 Bataillone, 20 technische
Compagnien, 10 Eskadronen und 20 Batterien, oder etwa
54.700 Feuergewehre, 1.750 Reiter und 120 GeschĂĽtze.
Die in. Linie soll aus dem 2. Miliz- Aufgebote 60
Bataillone, 10 technische Compagnien, 5 Eskadronen mit
im Ganzen 1.506 Offizieren, 60.712 Mann, etwa 600 Reit-
und einer unbestimmten Zahl von Zugpferden, nebst
Ochsen bestehen.
Der Gefechtsstand der III. Linie kann mit 51.000 Feuer-
gewehren und 790 Reitern angenommen werden.
Das gesamte serbische Heer zählt somit in allen 3
Linien 5.700 Offiziere, 239.950 Mann, etwa 40.000 Pferde,
bei 22.000 Ochsen, 14.000 Wägen, und nebstbei 402 Ge-
schĂĽtze.
Der wirkliche Gefechtsstand der gesamten serbischen
Heeresmacht beträgt: 185 Bataillone Infanterie, 56 tech-
nische Compagnien, 38 Eskadronen (einschliesslich der
Garde-Eskadron) und 70 Batterien mit 166.000 Feuer-
gewehren, 6.600 Reiter und 402 GeschĂĽtze.
Das neue Heeres-Organisationsgesetz bringt auch Be-
stimmungen, betreffend die Ergänzung des Offiziers-Corps
in der regulären Armee und in den beiden Aufgeboten
der Nationalmiliz.
Den Rang eines ünterlieutenants in der regulären
Armee erlangt derjenige, welcher 4 Jahre als Feldwebel
gedient hat und die Offiziers-PrĂĽfung besteht; ausserdem
muss er den Nachweis liefern, dass er entweder 4 Real-
beziehungsweise Gymnasialklassen absolvirt, oder eine dem
entsprechende allgemeine BUdung an einer anderen Mittel-
— 263 —
schule genossen hat. Die mit Erfolg absolvirten Zöglinge
der Kriegs -Akademie zu Belgrad erhalten den Unter-
lieutenantsrang bei ihrem Austritte aus dieser Anstalt.
Zur höheren militärischen Ausbildung werden die
intelligentesten der jĂĽngeren Offiziere, auf Kosten der Ăźe-
gierung, theils an militärische Fachanstalten des Auslandes
entsendet, theils bei fremden Armeen zur Dienstleistung
zugetheilt.
In der National-Miliz werden die Commanden nur zum
Theile durch Berufs- und Reserve-Offiziere der regulären
Armee besetzt. Beim ersten Miliz- Aufgebote oder bei der
zweiten Linie des Heeres sind die Divisions-, Begiments-
und Bataillons-Conmiandanten in der Regel Berufsoffiziere,
hingegen in der dritten Linie nur einige der BataiUons-
und höheren Gommandanten. Alle übrigen Gommandanten
und Offiziere ĂĽberhaupt werden den Reihen der National-
Miliz selbst entnommen.
Wie schon erwähnt, sind die Chargenbezeichnnngen
in beiden Aufgeboten der Miliz andere als die der regu-
lären Armee. In der Miliz werden die Zugs-Commandanten
durch den Divisions-Commandanten, die Oompagnie- Gom-
mandanten durch den Kriegsminister und nur die Bataillons-
Gommandanten (Komandire) vom Könige ernannt.
XI. Kapitel.
Finanzyerwaltnng In Serbien.
Das Finanzministerium ist zur Besorgung der Finanz-
waltung in folgende Geschäftsgruppen eingetheilt.
Die Verwaltungsabtheilung umfasst die Verwaltung
der unbeweglichen StaatsgĂĽter , und der Staats-Steuem ;
nämlich: jene vom Grund und Boden, von Kapitalien,
dann die Hauszins-, die Arbeits- und die Personal-Steuer;
auch obliegt dieser Abtheilung die Ueberwachung der Zoll-
ämter.
Der Hauptkassen - Abtheilung obliegt die Verwaltung
des jährlichen Staatshaushaltes, der Pensionsdienst, alle
Auszahlungen auf besondere Kredite des Finanzdienstes
und die Buchhaltung, an welche jede Kreiskasse monatlich
ihre Bechnungen einzusenden hat; damit die Regierung zu
jeder Zeit von dem Stande der Baarvorräthe in den Kreis-
kassen Kenntnis habe.
Die Abtheilung fĂĽr den Staatsrechtsschutz hat alle
Bechtsstreitigkeiten zwischen dem Staate, den Gemeinden
und Privaten, betreffend die Gemeindebesitzungen oder
Staatswaldungen zu regeln.
Die Staatsschulden - Abtheilung versieht den Dienst
für die äusseren und inneren Anleihen und deren Zinsen.
Die den Kreisämtem gegebenen Finanz-Abtheilungen
— 265 —
unterstehen im Wege der betreffenden Kreisvorsteher dem
Finanz-Ministerium.
Ebenso die Grenz-Zollämter, deren 31 vorhanden sind.
Von diesen sind 12 mit Quarantaine-Anstalten, zur Wahr-
nehmung des sanitäts- und Veterinär- polizeilichen Grenz-
dienstes verbunden.
Nach der Befreiung Serbiens von der tĂĽrkischen Herr-
schaft, war es dem ersten FĂĽrsten Milosch recht schwer,
seinem im Freiheitstaumel schwelgenden , unwissenden
Volke begreiflich zu machen, dass kein Staat ohne jede
Steuerabgabe in erspriesslicher Weise verwaltet und regiert
werden könne. Auch verdächtigte das unter der früheren
Paschawirthschaft grossgezogene Misstrauen jeden mit der
Verwaltung öffentlicher Gelder betrauten Beamten; und
selbst der FĂĽrst blieb von derlei laut ausgesprochenen Ver^
dächtigungen nicht verschont.
Derlei Klagen gelangten bis an die hohe Pforte nach
Konstantinopel und verlangten vor allem, dass das alleinige
Verfiigungsrecht des FĂĽrsten ĂĽber die Staatseinnahmen
scharf begrenzt werden möge.
Nach der von der hohen Pforte im Jahre 1838 er-
lassenen Verfassung (Ustav) fiel nun dem damaligen Senate,
im Vereine mit dem im selben Jahre gegrĂĽndeten Finanz-
Ministerium, die Aufgabe zu, die Verwaltung des Ver-
mögens und der Einnahmen des Staates zu besorgen.
Somit hatte Serbien die erste Regelung seiner Finanz-
wirthschaft thatsächlich dem Einschreiten der, in ihrer
eigenen Verwaltung mit despotischer WillkĂĽr herrschenden,
Pforte zu danken.
Serbiens Staatshaushalt wurde fĂĽr die damaligen ein-
fachen Verhältnisse so gut geregelt und die üeberwachung
war eine so strenge, dass jeder europäische Staat das bis
zum Jahre 1874 von keiner Staatsschuld belastete Serbien,
in finanzieller Beziehung hätte beneiden können.
Die serbische Finanzverwaltung beruht auf dem Grund-
satze, 4asß die Verwß*Hung aller öffentlichen Einnahmen
— 266 —
und Ausgaben im Finanzministerinni vollkommen vereinigt
ist. Es hat zwar jeder Minister den ihm fĂĽir seinen Wir^
kungskreis vom Gesetze eröftieten Kredit zu seiner Yer-
fĂĽgung, doch darf einzig und aUein nur der Finanzminister,
mit jedesmaliger Genehmigung des Staatsoberhauptes (frĂĽher
auch mit Einwilligung des Senats), seinen Minister-CoUegen
die erforderlichen Summen anweisen.
Das Finanzjahr beginnt mit dem 1. (13) November
eines jeden Jahres.
"Wie in andern Staaten, entwirft auch in Serbien der
Finanzminister einen Voranschlag der muthmasslichen
Staatseinnahmen und Ausgaben fĂĽr das kommende Finanz-
jahr und legt ihn, samt den nöthigen Erläuterungen, der
Skuptschina (bis zum Jahre 1859 auch dem Senate) zur
PrĂĽfung und Annahme vor. Sodann wird der Staatshaus-
halt dem Monarchen zur Genehmigung vorgelegt, wodurch
er erst Gesetzeskraft erlangt.
Erst Fürst Mihail ordnete die jährliche Veröflfont-
lichung des Staatsvoranschlages in der serbischen Amts-
zeitung „Srpske Novine** an, was in den früheren Zeiten
nicht gebräuchlich gewesen war.
Ueber den Staatshaushalt Serbiens in den verschiedenen
Eegierungsepochen mögen einige Zahlen Aufschluss geben.
1853 betrugen die Einnahmen rund 5,600000 Dinars,
die Ausgaben bei 6,400000 D., somit ergab sich ein Defizit
von 800.000 D.
1864 wurden 9,740.131 D. eingenommen, 10,308.517 D.
ausgegeben; in folge dessen das Defizit 568.386 D. betrug.
1865 waren 10,744.298 D. Einnahmen und 10,745.861 D.
Ausgaben; somit war das Defizit auf 1.563 D. vermindert
worden.
1867 hatte der Staatshaushalt schon einen TJeber-
schuss von 178.313 D., bei einer Einnahmesumme von
12,292.041 D. gegen 12,013.728 D. Ausgaben.
1868 betrugen die Einnahmen 12,839.463 D, dagegen
— 267 —
die Ausgaben 10,902 692 D., woraus sioli ein Ueberscliuss
von 1,936.771 D. ergab.
Die serbische Staatskasse hatte Ende 1863 einen Baar-
bestand von 6,222.831 Dinars. Durch die in den Jahren
1867 und 1868 erzielten UeberschĂĽsse wuchs dieselbe, trotz
der erfolgten Deckung der Defizite aus den Jahren 1864
und 1865, auf 7,767.866 Dinars an.
Dies war der beneidenswerthe Stand der serbischen
Finanzen als die gesegnete Regierungsepoche des FĂĽrsten
Mihail, durch seine Ermordung im Topschider-Parke, ein
so plötzliches Ende fand.
Keine Staatsschuld und noch ein baares Staatsver-
mögen von nahezu 8 Millionen Franks; so glänzende
Finanzzustände konnte damals, ausser etwa der Schweiz
und Norwegen, kein anderer Staat aufweisen.
Diese gĂĽnstige Finanzlage dauerte auch noch einige Jahre
nach dem Tode des FĂĽrsten Mihail an, so z. B. betrugen
im Jahre 1869 die Einnahmen 11,838.400 D. und die Aus-
gaben 11,830.493 D., wodurch ein Ueberschuss von 7.907 D.
erĂĽbrigte. Im Jahre 1872 gab es 14,281.600 D. Einnahmen
und 14,276.903 D. Ausgaben, somit einen Ueberschuss von
4.697 D.; 1874 betrugen die Einnahmen 14,749,735 D., die
Ausgaben nur 14,748.465 D.; woraus sich ebenfalls ein
Ueberschuss von 1.270 D. ergab.
Im Jahre 1875 bricht der Aufstand der christlichen
Rajah in der Herzegowina gegen die Pforte aus und Serbien
fĂĽhlt sich moralisch gezwungen, rasch seine RĂĽstungen
für den im nächsten Jahre stattfindenden Türkenkrieg zu
betreiben.
In Folge dessen steigern sich die Zahlen des Staats-
haushaltes ganz bedeutend, und zwar:
1875: Einnahmen 20,610.928 D., Ausgaben 21,483.583 D.,
Defizit 872.655 D.
1 876 : Einnahmen 24,946.935 D., Ausgaben 24,558.676 D. ;
daher Ueberschuss 339.359 D.
i-
— 268 —
1879: Einnahmen 28,014.798 D., Ausgaben 26,580.363 D.
daher Ueberschuss 1,434.435 D.
1880: Einnahmen 27,023,254 D., Ausgaben 26,948.066 D.
daher Ueberschuss 75,188 D.
1882 : Einnahmen 32,695.000 D., Ausgaben 32,6 1 6.192 D.
daher Ueberschuss 18.808 D.
1883: Einnahmen 34,930.000 D., Ausgaben 34,469.919 D.
daher ueberschuss 460.081 D.
1885: Einnahmen 46,000.000 D., Ausgaben 45,995.643 D.
daher Ueberschuss 4.357 D.
1887 : Einnahmen 42,760.000 D., Ausgaben 44,460.000 D.
daher Defizit 1,700.000 D.
Wegen der unsicheren politischen Verhältnisse im
Innern des Landes blieb der Staatsvoranschlag fĂĽr das
Jahr 1887 auch fĂĽr die folgenden Jahre 1888 und 1889
in Giltigkeit.
Nach der hierauf erfolgten Abdankung König Milan's
kamen die Radikalen zur Regierung und hatten somit
auch den massgebendsten Einfluss auf die Regelung des
Staatshaushaltes gewonnen.
So entnehmen wir dem Staatsvoranschlage fĂĽr das
Jahr 1892 folgende Ziffern: Die Einnahmen betrugen
60,135.839 D., dagegen die Ausgaben 60,110.595 D. ; woraus
sich ein Ueberschuss von 25.244 D. ergiebt.
Unter den Ausgaben des Jahres 1892 sind die wich-
tichsten: die Abzahlungsraten samt Zinsen für die öffent-
liche Schuld mit 20,466.188 D. und die Budgets der
Ministerien mit 34,695.110 D.
Die Einnahmen vertheilen sich auf die direkten Steuern
mit einem Gesamterträgnis von 22,186,469 D., auf die in-
direkten Steuern mit 19,126.000 D. (hievon entfallen auf
Zolleinnahmen 3,700.000 D., auf die Verzehrungssteuer
3,000.000 D., auf das Tabak-Monopol 9,100.000 D., auf das
Salz-Monopol 3,000.000 D.)
Die Stempelgebühren ergaben 2,395.000 D. ; das Erträg-
nis aus den Staatseisenbahööii belief sich auf 6,000.000,
— 269 «
aus den Bergwerken auf 1,165.000 D. und die Posten und
Telegraphen ergaben eine reine Einnahme von 957.000 D.
Dieser Staats Voranschlag wurde im Februar 1892
durch die radikale Skuptschina, bei namentlicher Ab-
stimmung, mit 73 gegen 12 Stimmen angenommen.
Aus der angeführten Reihe der Staatsanschläge ersieht
man deutlich, das die Epoche von 1875 bis einschliesslich
1878, nämlich die Zeit der Türkenkriege samt ihren Nach-
wirkungen, die ZifFem des Staatshaushaltes nach und nach
von 14 Millionen (1874) auf 28 Millionen D. (im Jahre 1879),
somit auf das Doppelte gesteigert hatte. Auf eine solche
enorme Vermehrung konnte natĂĽrlich die Steuermaschine
nicht eingerichtet sein, weshalb die erste Staatsschuld auf-
genommen werden musste.
1880 und 1881 blieb der Staatshaushalt, wegen der
Rückzahlung und Verzinsung der Staatsschuld, ungefähr
auf der gleichen Höhe wie 1879.
Nun musste aber Serbien 1882 und 1888 seiner auf
dem Berliner Vertrage ĂĽbernommenen Verpflichtung nach-
kommen und kostspielige Eisenbahnen bauen, zu welchem
Behufe neue Schulden gemacht werden mussten.
Die Folge davon ist die Steigerung der Einnahmen
und Ausgaben des Budgets um rund 5 Millionen Dinars
im Jahre 1882 gegen das Vorjahr und um weitere 2 Mil-
lionen Dinars im folgenden Jahre 1883.
Der Krieg mit den Bulgaren im Jahre 1885 macht
die Budgetzijffem neuerdings um etwa 11 Millionen empor-
schnellen (auf rund 4ö Millionen Dinars), auf welcher Höhe
dasselbe bis zur DurchfĂĽhrung des jĂĽngsten Heeres-Organi-
sations-Gesetzes, nämlich bis zum Jahre 1890 ungefähr ge-
blieben ist Durch dieses Letztere wurde eine neue Anleihe
zum Zwecke der Bewaffnung und AusrĂĽstung des Heeres
(Ankauf von 80.000 StĂĽck Berdan - Gewehren und von
FestungsschĂĽtzen von der russischen Regierung), aufge-
nommen und betragen nunmehr die Ziffiem des serbischen
Staatshaushaltes mehr als das ^Vierfache^^ vom Budget des
— 270 —
letzten schuldenfreien Jahres 1874 (14 Millionen im Jahre
1874 gegen 60 Millionen im Jahre 1892).
Den langen Zifferreihen des serbischen Staatshaushaltes
in der Zeit von 1868 — 1887 sind manche interessante That-
sachen zu entnehmen.
Im Jahre 1867 betrugen die Ausgaben des Kriegs-
ministeriums 3,920.000 Dinars hingegen jene des Unter-
richtsministeriums 1,391.000 D.; diese beiden Posten ver-
hielten sich somit zueinander, wie 3 : 1. 1872 war dieses
Verhältnis 11:1 (nämlich 5,525.000 Dinars Heeresausgaben
gegen 495.000 D. der Unterrichtsverwaltung.)
1879 gestaltete sich das Verhältnis wie 4 : 1 (7,031.882 D.
gegen 1,976.147 D.); 1883 abermals wie 4:1 (10,385.327 D.
gegen 2,700.866 D. ), hingegen im Kriegsjahre 1885 änderte
sich dieses Verhältnis zu Ungunsten des Unterrichtes und
wurde 6:1 (Heeresbudget: 19,211.276D; — Unterrichtsbudget
3,050.697 D.). Im Jahre 1887 findet wieder eine Besserung
insofern statt, als das Kriegsbudget um ungefähr 5^^
Millionen vermindert, hingegen das Unterrichts-Budget um
25.000 Dinars erhöht wurde; das Verhältnis betrug somit
1887 — 4,6 : 1. Bei diesem Verhältnisse ist es auch seit-
her mehr oder weniger geblieben. "Wie ĂĽberall, entfallt
auch in Serbien der weitaus grösste Theil der Staats-
ausgaben auf die HeeresbedĂĽrfaisse, dann folgt aber un-
mittelbar die ftir den öffentlichen Unterricht verausgabte
Summe; hierauf kommen die Ausgaben fĂĽr die innere Ver-
waltung und den Landes-Gesundheitsdienst, welcher Posten
bis zum Jahre 1885 zeitweise auch höher war, als jener
für den öffentlichen Unterricht.
Von den gesamten Staatsausgaben entfielen im Jahre
1868 auf die Heeresauslagen 25 Prozent; 1872 hingegen
schon etwa 30 Prozent; 1879 sogar 38 Prozent; 1883 wieder
nur 30 Prozent; 1885 steigerte sich in Folge des Bulgaren-
krieges dieser Prozentsatz sogar auf 42^0 ^^"id seit 1887
beträgt er ungefähr 31 bis 34®/^
Seit den letzten zehn Jahren, nämlich seit der Er-
- 271 —
bauung der serbischen Eisenbahnen, weist unter den Staats-
ausgaben nicht allein das Heeresbudget die höchste Ziffer
auf; sondern die Auslagen für die öffentliche Schuld
kommen ihr meist ziemlich nahe.
Im Jahre 1883 betrugen dieselben 7,911.354 D. (Heeres-
auslagen noch 10,385.327 D.); 1885 stiegen die Ausgaben
für die Staatsschuld auf 11,583.824 D., während die Heeres-
auslagen, wegen des bulgarischen Krieges, bis auf 19 21 1.276
Dinars gesteigert worden sind ; im Jahre 1887 erforderte
die Staatsschuld schon 15.303,173 D. und die Heeresver-
waltung nur 14,000.092 D. und von nun an blieb der
Posten „Staatsschuld** stets der höchste im serbischen Aus-
gaben-Budget. So entfielen im Staatsvoranschlage fĂĽr das
Jahr 1892 von den Gesamtausgaben im Betrage von
60,110.595 D. mehr als ein Drittel, nämlich 20,466.188 D.
auf die öffentliche Schuld, was auch in den Budgetjahren
1887, 1888 und 1889 der Fall gewesen war.
Eine unparteiische Beurtheilung der Finanzlage Serbiens
zeigt, dass Serbien kurz vor Ausbruch des TĂĽrkenkrieges
im Jahre 1876 nicht nur kein Defizit, sondern sogar eine
Mehreinnahme zu Gunsten der Staatskasse von 189.361 D.
gehabt habe, dass daher Serbien zu jener Zeit ein sehr
gut stehender Staat gewesen ist, der keine Schulden hatte
und noch ĂĽeberschĂĽsse in der Staatskasse ansammelte.
Erst der serbisch-tĂĽrkische Krieg (Herbst 1876) und
die durch den Berliner Frieden ĂĽbernommene Verpflichtung
zum Eisenbahnbau (von 1881 bis 1883) wirkten auf die
Finanzlage Serbiens fühlbar ändernd ein; hiezu kam auch
noch die wegen der neuen Heeresorganisation nöthig ge-
wordene Anschaffung von Waffen und AusrĂĽstungsgegen-
ständen im Jahre 1890, wofür die Geldmittel ebenfalls
durch eine Anleihe beschaffi werden mussten.
Noch im Staatsvoranschlage fĂĽr das Jahr 1880, bei
welchem die Einnahmen 19,560.500 D. und die Ausgaben
19,520.477 D. betrugen, war in der Staatskasse ein Ueber-
schuss von rund 40.000 D. verblieben. Das letzte Jahr,
— 272 —
in welchem sich im Staatshaushalte gar kein Defizit her-
ausstellte, war 1885; aber es wurde doch schon 1882 die
Nothwendigkeit erkannt, die zwangsweise Einhebung der
Steuern durchzufĂĽhren, eine Massregel, die bis dahin in
Serbien nicht bekannt war.
Vom Jahre 1877 an gab es zwar schon Staatsschulden
und waren auch fĂĽr die RĂĽckzahlung im Budget von 1880
7,462.754 D. eingestellt worden, welche Summe noch voll-
ständig gedeckt wurde.
Vom Jahre 1881 an wächst die serbische Staatsschuld
sehr rasch. FĂĽr die KĂĽckzahlungsraten und Verzinsung
derselben wurden im Jahre 1885 in das Budget 11,583,824
D. eingestellt und ein Jahr später, im Jahre 1886 waren
zu dem gleichen Zwecke schon etwa 15 Millionen D. er-
forderlich ; somit ebenso viel, als zwölf Jahre früher die
gesamten Ausgaben Serbiens betragen hatten! Dabei war
aber das Heereserfordemis schon vor Beginn des serbisch-
bulgarischen Krieges auf 19,211.276 D. gestiegen.
Bis zum Jahre 1886 wurden in kurzem Zeiträume
nacheinander Anlehen aufgenommen, ohne dass die Pro-
duktivität des Landes entsprechend gestiegen wäre. Nach
dem serbisch-bulgarischen Kriege kam eine trĂĽbe Zeit fĂĽr
Serbiens Finanzen. Die fortschrittliche Ăźegierung wollte
die Ausgaben, besonders fĂĽr das Heerwesen, nicht be-
schränken und kämpfte schwer mit dem fortwährend an-
wachsenden Defizit.
Das ausländische Kapital war misstrauisch geworden
und es gelang damals nicht, trotz mehrmaliger Versuche,
ein Anlehen abzuschliessen.
Durch ein neues Steuergesetz (1885) sollten die direkten
Steuern von 12 auf 20 Millionen D. erhöht und durch eine
ertragreichere Grundsteuer, auch der Bauernstand zur
Steuerleistung mehr herangezogen werden, wodurch aber
ein grosser Theil der Landbevölkerung in das Lager der
Radikalen gedrängt wurde.
Durch das neue Steuergesetz sollte das Defizit gedeckt
— 273 —
werden, vermochte es aber nicht und im Jahre 1887 stand
Serbien nahe dem Staatsbänkerott. Diese unsichere Situa-
tion dauerte bis zum Jahre 1889.
Wie sich die Lage nach und nach gestaltete, zeigen
die Eingänge an direkten Steuern:
1877—6,919.627 D.,1878— 7,221.308 D., 1879—9,524.012 D.,
1880-8,646.873 D., 1881— 9,397.045 D., 1882—10,321.678 D.,
1883-10,811.229D.,1884— 11,210.849 D.,1885—15,064.562D.,
1886-15,770.903 D.,1887-16,354.511D.,1888—20,306.864D.,
1889— 19,792.294D.,1890— 22,780.680D., 1891—25,372.331 D.
Die Summe der im Jahre 1891 thatsächlich eingeho-
benen direkten Steuern betrug somit nahezu das Vierfache
von jener des Jahres 1877 !
Im Jahre 1887 belief sich der Voranschlag der direk-
ten Steuern sogar auf 23,280.000D., wovon jedoch thatsäch-
lich nur 16,354.511 D. eingelaufen sind.
Wegen der politischen Unsicherheit im Innern Ser-
biens, welche eine Einberufung und Zustimmung der
Skuptschina nicht ermöglichte, wurde das Budget von
1887 auf die Jahre 1888 und 1889 ausgedehnt. Nach der
1889 erfolgten Abdankung König Milans wurde das Bud-
get von den an das Staatsruder gelangten Radikalen fest-
gesetzt und sollen dieselben eine genauere Vertheilung der
direkten Steuern bewirkt haben.
In den letzten Jahren sind auch manche der Steuer-
rückstände eingelaufen, so z. B. 1890 — 3,395.650 D. und
1891—5,060.310 D., wodurch sich die in den Jahren 1887
bis 1889 eingetretene sehr missliche Finanzlage Serbiens
wieder bedeutend gebessert hat. Das Steuererträgnis ist
im Steigen begriffen und entspricht so viel als möglich
den Voranschlägen für den Staatshaushalt. Im Jahre 1891
ergab sich in dieser Beziehung nur ein Ausfall von drei
Prozent vom Voranschlage, während noch in den Jahren
1886—1887 an direkten Steuern zwischen 30 bis 40 Pro-
zent zu wenig eingegangen waren.
Bei dem nun gĂĽnstiger gewordenen Stande der ser-
Anton Tum«, Serbien. 18
— 274 —
bischen Finanzen scheut sich nunmehr die Finanzverwal-
tung seit drei Jahren auch gar nicht, die Einnahmen all-
monatlich zu veröffentlichen und der Skuptschina nach-
träglich die Abrechnung des Staatshaushaltes vorzulegen;
was frĂĽher nie geschehen ist.
Wenn auch die Mittel des Staates fĂĽr seine verschie-
denen Zwecke knapp bemessen sind, manchmal sogar eine
gewisse Kargheit zu tĂĽhlen sein mag ; so beginnt doch in
der serbischen Finanzverwaltung wieder Ordnung und
Klarheit zu herrschen und man bringt die Ausgaben mit
den Einnahmen in Einklang. Serbien kommt seinen finan-
ziellen Verpflichtungen gegen das Ausland pĂĽnktlichst
nach und dieses ist der deutlichste Beweis einer guten
Finanzgebahrung.
Die Staatsschulden Serbiens betrugen beim Abschluss
derselben im Nominale 347,189.500 Dinars; davon wurden
bis Ende des Jahres 1892 zurĂĽckgezahlt 22,142.135 Dinars;
so dass noch 325,047.365 Dinars verblieben sind. Die
Tilgung ist eine ziemlich rasche und die steigenden Staats-
einnahmen, begrĂĽndet durch die Zunahme der Produktion,
besonders der Landwirthschaft, lassen bei ruhigen Zeiten
und einer soliden Verwaltung zuversichtlich erwarten, dass
auch die weitere Zahlung der Staatsschulden ruhig und
ohne Störung vor sich gehen wird.
Banken im Sinne jener der grossen Weltmärkte
Westeuropas kann man in Serbien wohl nicht finden, aber
nichtsdestoweniger hatte man schon unter der Regierung
des FĂĽrsten Mihail daran gedacht, Banken und Sparkassen
zu grĂĽnden; ist jedoch damit nur sehr langsam vorge-
gangen.
Das älteste und wichtigste Kreditinstitut Serbiens ist
die „üprava fondova." Das Gesetz vom 16. August 1862
verordnete die Vereinigung der Gemeinde-, Waisen-,
Wittwenpensions- und Kirchenfonds zu einer Art von Hy-
pothekenbank, welche den Namen „Uprava fondova*^
(deutsch etwa: Fondsdirektion) erhielt.
— 275 —
Dieselbe ist ein unter staatlicher Aufsicht stehendes
Geld-Institut, welches Darlehen auf Grundbesitz, gegen
hypothekarische Sicherheit, zu 6 Prozent Zinsen bewilligt
und die ihr anvertrauten Kapitalien mit fĂĽnf Prozent ver-
zinst.
"Wegen der Gründung einer „serbischen Nationalbank"
wurde schon im Jahre 1861 ein Projekt ausgearbeitet, aber
weiter geschah nichts.
Im Jahre 1879 schloss der belgische Abgeordnete
Boucquöau mit dem Finanzminister ein Uebereinkommen,
wegen GrĂĽndung einer Nationalbank, und selbst der FĂĽrst
wies am 16. November 1879 in seiner Thronrede der
Skuptschina die ungeheure Bedeutung nach, welche eine
Nationalbank fĂĽr den nationalen Wohlstand des Landes
haben mĂĽsste; trotz alledem wurde aber der bezĂĽgliche
Gesetzentwurf in der Skuptschina dennoch mit sehr grosser
Mehrheit verworfen. Die von den Abgeordneten vorge-
brachten Einwände und Bedenken lieferten nur den Be-
weis, dass das serbische Volk noch zu wenig Verständnis
habe fĂĽr derlei gemeinnĂĽtzige Unternehmungen.
Im Jahre 1881 versuchte auch Bontoux vergebens in
Serbien eine Nationalbank zu grĂĽnden.
Ende 1882 arbeitete der Finanzminister Mijatovitsch
einen neuen Entwurf zur Errichtung einer Nationalbank
aus, welcher sich im AUgemeinen an den Plan Boucqueau^s
anschloss. Derselbe wurde endlich von der Skuptschina
angenommen und am 6. Januar 1883 vom Könige geneh-
migt. Sie verfĂĽgt ĂĽber 20 Millionen Dinars und fĂĽhrt
den Namen „privilegierte Nationalbank des Königreichs
Serbien. **
In Folge des Gesetzes vom 23. September 1885 gab
diese Nationalbank auch Papiergeld mit 40 prozentiger
Fundation aus, nämlich Banknoten zu 50, 100 und 500
Dinars, welche in Gold und solche zu 10 Dinars, welche
in Silber zahlbar sind.
Andere Geldinstitute sind die ^Belgrader Kreditanstalt."
IS*
— 276 —
Sie wurde 1871 von einigen unternehmenden Handelsleuten
gegrĂĽndet und sollte ein Kapital von 12 Millionen Dinars
haben. Zehn Jahre später, im Jahre 1881 waren jedoch erst
720.000 Dinars gezeichnet. Aber dennoch macht diese
Kreditanstalt sehr gute Geschäfte, weil sie Geldeinlagen
nur mit 5 Prozent verzinst, während ihr Zinsfoss für Dar-
lehen auf Werthsachen 11 bis 12 Prozent beträgt. Im
Jahre 1879 betrug der Umsatz 14,064.300 Dinars, 1880—
15,130.105 D. und 1881 schon 23,524.154 D., wobei die
Aktionäre eine 10*/, prozentige Dividende erhielten.
Ebenfalls im Jahre 1871 wurde auch die „Kreditbank
in Smederevo" gegrĂĽndet, mit einem Kapital von 1,2 Mil-
lionen Dinars, welche ebenfalls sehr gut besteht.
Eine ähnliche Unternehmung ist die 1883 gegründete
^Schabatzer Bank**.
Im selben Jahre wurde durch ein Privilegium der
serbischen Regierung und unter dem Schutze der Länder-
bank und des Comptoir d'Escompte die „Serbische Elredit-
anstalt" mit 1,200.000 D. Grundkapital gegrĂĽndet.
Endlich besteht noch eine Belgrader Filiale der „Un-
garischen Kreditbank," welche Darlehen zu 8 — 9 Prozent
Zinsen auf Pfänder giebt.
Von den in Serbien bestehenden Sparkassen wären
besonders zu erwähnen: Der „Belgrader Spar- und Aus-
hilfsverein", welcher 1882 gegrĂĽndet wurde. Sein Kapital
wird durch Beiträge gebildet, welche mindestens 50 Para
(Centimes) betragen mĂĽssen. Diese Einlagen werden mit
5 Prozent verzinst. Dieser Verein wurde so schnell be-
liebt, dass er schon drei Monate nach seiner GrĂĽndung
über 71,343 und sieben Monate später über 582,678 Dinars
verfĂĽgte.
Eine besondere Einrichtung sind in Serbien die In-
nungskassen oder „Esnaf", welche von Handwerkern und
Arbeitern derselben Profession gegrĂĽndet wurden. Sie
sind zugleich Kranken-UnterstĂĽtzungskassen. Die kleinen
Darlehen werden massig verzinst.
— 277 —
Eigentliche Sparkassen wurden erst durch das Gesetz
vom 21. Oktober 1871 eingeführt und zunächst in Smede-
revo, Kragujevac, Kruschevac, Tschatschak und Uschitze
eröflftiet. Im Jahre 1881 wurde noch eine zu Nisch und
1883 eine solche zu Vranja gegrĂĽndet. Die Einlagen werden
mit 3 bis 5 Prozent verzinst und fĂĽr Darlehen werden
7 Prozent Zinsen eingehoben.
Schlusswort.
Der Tod des FĂĽrsten Milosoh schliesst den ersten Ab-
schnitt der neueren Geschichte Serbiens. Während dieses
Zeitraumes von mehr als 50 Jahren (1804 bis 1860) kämpft
Serbien vorerst, um seine Unabhängigkeit zu erringen und
dann, um sie zu behaupten.
Während dieses ersten Zeitabschnittes wird das alte
Paschalik Belgrad nach und nach zu einem autonomen
Staate umgewandelt, welcher nur dem Namen nach, durch
ein schwaches Band mit der Pforte verbunden ist.
Im Innern wird endlich die zwischen den rivalisirenden
Hospodaren und militärischen Anführern getheilte Macht
in einer einzigen Familie, in jener des Hauses Obrenovich
vereinigt. Aus dem Feudalismus geht Serbien zum monar-
chischen Prinzip ĂĽber und auffallend genug, dass sich
diese fĂĽr die Zukunft der Balkanstaaten hochwichtigen Ver-
änderungen nicht nur ohne Zuthun, sondern gewisser-
massen sogar gegen den Willen der übrigen europäischen
Regierungen voUziehen.
Während Frankreich, England und Russland gemein-
sam die tĂĽrkische Flotte bei Navarin verbrennen und
durch das Protokoll von London das neue Königreich
Griechenland begrĂĽnden, sehen sie gleichzeitig dem blu-
tigen Schauspiele an der unteren Donau ganz gleichmĂĽthig
zu. Nur Russland tritt zeitweise bald zu Gunsten Serbiens,,
— 279 —
bald zu jenem der Wallache! und Moldau auf, und benutzt
seine zeitweiligen Siege ĂĽber die TĂĽrkei dazu, um seinen
Einfluss in den unteren Donauländem zu begründen.
Der zweite Abschnitt der neueren serbischen Ge-
schichte ist von dem ersten wesentlich verschieden. Jetzt
hat auch Europa einen Einfluss, welchen es bei den ver-
schiedenen Entwicklungsphasen in Serbien, mehr oder
weniger entschieden, zum Ausdruck bringt. Das russische
Protektorat wird im Pariser Vertrage vom Jahre 1856
aufgehoben und die serbische Autonomie ist nicht mehr
ein jeder anderen Anerkennung ermangelnder Zufall der
russischen Politik.
Die serbische Autonomie ist von da an garantirt und
allgemein anerkannt ; sie bildet einen Theil des europäischen
öffentlichen Rechts.
Im Innern des Landes wurde, durch die ZurĂĽckberufung
des FĂĽrsten Milosch und die Anerkennung seines Sohnes
Mihail als Thronfolger, das Prinzip der erblichen Monarchie
verwirklicht. Nachdem dies geregelt war, gelangte eine
neue Idee zum Durchbruche, nämlich jene der Wieder-
herstellung der historischen Grenzen des alten Serben-
reiches. Die Wiedergeburt des „Fürstenthums Serbien"
war verwirklicht; nun sollte jene des gesamten serbischen
Volkes beginnen.
Der zweite Abschnitt der neueren serbischen Geschichte
hatte seine Glanzepoche unter dem FĂĽrsten Mihail.
Er hatte sein achtzehnjähriges Exil besser angewandt,
als Milosch. Während sich dieser auf seinen Landgütern
in der Wallachei mehr und mehr in die Betrachtung seiner
Erinnerungen und Zukunftsträume vertiefte, besuchte Fürst
Mihail die meisten Hauptstädte Europas, lernte Sprachen
und sass als einfacher Student auf den Bänken der Heidel-
berger Universität.
Als beim Sturze des FĂĽrsten Alexander Karadjordjevitsch
und bei dem vorgerĂĽckten Alter seines Vaters Milosch,
seine Aussicht wieder auf den serbischen Thron zu ge-
r
^ 280 —
langen einer nahen Verwirklichung entgegenging; da fĂĽhlte
er sich hiezu vollkommen vorbereitet.
Die achtzehn Monate, welche Mihail als Thronfolger
Serbiens (vom Februar 1859 bis September 1860) ver-
lebte, benützte er beinahe gänzlich dazu, um das Innere
des FĂĽrstenthums durch Ăźeisen und Studien grĂĽndlich
kennen zu lernen. Er erneuerte hiemit die Bekanntschafb
mit dem Lande, welches er durch eine Reihe von Jahren
aus den Augen verloren hatte; gleichzeitig mied er auch
den wenig beneidenswerthen Aufenthalt in Belgrad, wo
neuerdings die politischen Q-egner gegen seinen Vater und
auch gegen ihn den Kampf eröfinet hatten.
Milosch und Mihail waren ihrem ganzen Wesen und
Charakter nach, von einander grundverschieden. Der Unter-
schied zwischen beiden war der gleiche, wie jener zwischen
Mittelalter und Neuzeit.
Milosch war bis zu seinem Lebensende despotisch und
mitunter auch barbarisch geblieben, wie ein echter FĂĽhrer
von Palikaren oder Haiduken. Mihail hingegen war im
vollsten Sinne des Wortes ein europäischer Fürst, welcher
gleichzeitig hochgebildet und durchdrungen war, von den
neuesten Grundsätzen über die Rechte der Völker und
die Verantwortlichkeit der Herrscher.
Sein Verstand imd sein gesunder Sinn nahmen öfter
Anstoss an verschiedenen Handlungen seines Vaters, deren
Zeuge er gewesen war, und mehr als ein Mal versuchte
er demselben vernĂĽnftige , aber stets vergebliche Vor-
stellungen zu machen. Milosch wollte nichts anhören. Er
bestand hartnäckig auf seinen Irrthümern, mit jener Zähig-
keit eines Greises, der nicht zu begreifen vermag, dass
sich ringsum alles geändert habe, und nur er selbst der-
selbe geblieben sei.
Durch diese harte Lehrperiode schärfte sich jedoch
das ĂĽrtheil und das RechtsgefĂĽhl des FĂĽrsten Mihail, und
er hatte frĂĽh genug darĂĽber nachgedacht, nach welchen
— 281 —
Grandsätzen er zu handeln und welche Gefahren er zu
meiden habe
Im Jahre 1851 veröffentlichte Mihail selbst in Wien
eine bemerkenswerthe Schrift über „Milosch Obrenovich,
oder Ueberblick der serbischen Geschieht« von 1830 bis
1840**. "Wenn er auch seinem Vater volle Gerechtigkeit
widerfahren lässt; so ist er dennoch selbst überzeugt, dasa
Milosch im Jahre 1839 nicht einzig und allein den Intri-
guen seiner Feinde zum Opfer gefallen, sondern dass er
an seinem Sturze bis zu einer gewissen Grenze selbst
schuldig gewesen sei.
M. Blanqui sagt: „Selten wird ein Herrscher entthront,
ohne Fehler begangen zu haben." Und Milosch hatte deren
mitunter recht schwere begangen. Milosch starb am 26. Sep-
tember 1860 und am selben Tage gab die vom neuen FĂĽrsten
an das serbische Volk erlassene Proklamation den Wahl-
spruch aus, dass das Gesetz die einzige Autorität
in Serbien sein solle.
Ein solcher Wahlspruch im Munde des Sohnes und
Erben Milosch' bezeichnete deutlich den Unterschied
zwischen dem Regierungssysteme, welches soeben beendet
wurde, und jenem, das beginnen sollte.
Mit diesem Wahlspruche hatte FĂĽrst Mihail aus eigenem
freien Willen das Prinzip der konstitutionellen Monarchie
an die Stelle der bisherigen absoluten Regierung gesetzt.
Sehr bemerkt wurde die damalige Antwort des FĂĽrsten
Mihail an den tĂĽrkischen Obersten, welcher ihm den In-
vestiturs-Berat (Bestätigungs-Schreiben) des Sultans über-
bracht hatte; er sagte: „Indem ich aus Ihren Händen den
„hohen kaiserlichen Berat übernehme, bitte ich Sie, Herr
„Oberst, Se. Majestät zu versichern, dass ich getreu der
„zweifachen Ueberlieferung meiner Dynastie, stets be-
„seelt sein werde von den Gefühlen der Treue und Er-
„gebenheit fiir den hohen Souverain Serbiens, dass ich
„jedoch auch stets als Fürst zu regieren und alle Rechte
— 282 —
^und Einrichtungen meiner Nation aufrechtzuerhalten be-
„ absichtige.''
Er ging auch sofort ans Werk und begann den von
der Pforte im Jahre 1838 erlassenen ĂĽstav (Verfassungs-
urkunde) den geänderten Zeitverhältnissen gemäss abzu-
ändern. Im Sommer 1861 Hess er einer ausserordentlichen
Skuptsohina eine Beihe höchst wichtiger Gesetzentwürfe
zur Genehmigung vorlegen und bestätigte dieselben sofort.
Hierdurch wurde im Laufe von wenigen Wochen die
politische und wirthschaftliche Lage im FĂĽrstenthum Ser-
bien gründlich verändert. So wurde der allzu mächtig
gewordene Senat reorganisirt , die Thronfolge geregelt
und fĂĽr den Fall vorgesorgt, falls der regierende FĂĽrst
ohne direkten Erben sterben sollte, femer wurde das
Nationalheer gegrĂĽndet, in welchem jeder Serbe dienst-
pflichtig sein sollte und schliesslich die bisherige gleich-
massige Kopfsteuer, durch eine nach dem Vermögen in
Abstufungen getheilte direkte Steuer ersetzt, welche dem
Staate eine beträchtliche Vermehrung der Einnahmen
sicherte.
Diese Neuerungen, deren Tragweite Jedermann klar
war, wurden in Oonstantinopel sehr ĂĽbel aufgenommen.
Bisher war der Divan durch die Schwäche des Fürsten
Alexander Karadjordjewitsch daran gewöhnt worden, die
Verfassung vom Jahre 1838 (ĂĽstav) nur als einen Akt an-
zusehen, an welchem weder gerĂĽhrt noch gerĂĽttelt werden
dürfe, ausser mit Einwilligung der Süzeränen Macht
Nachdem Alexander Karadjordjevitsch, ohne RĂĽcksicht
auf das Recht und die WĂĽrde seiner Nation, gewohnt war,
in zahlreichen Fällen in Oonstantinopel um Rath und Ent-
scheidung zu bitten, welche in Belgrad hätten nicht nur
entschieden werden können, sondern logischer Weise da-
selbst hätten entschieden werden sollen, femer weil er
gegen die TĂĽrken stets schwach auftrat; so waren diese
nach und nach zu der ĂĽeberzeugung gelangt, dass sie die
absoluten Herren von Serbien seien. Li diesem Sinne
- 283 —
sprach sich auch das halboffizielle „Journal de Constan-
tinople" in seiner Nummer vom 14. November 1851 mit
folgenden Worten aus: „La Serbie n*est ni un Etat tribu-i
taire, ni un Etat vassal; eile est simplement une province
de TEmpire ottoman."
Beinahe wäre os damals zu einem Kriege gekommen;
denn die Pforte wollte schon eine Armee gegen Serbien
senden, um dort die gesetzliche Ordnung wieder herzu-
stellen. Nach reiflicher Ueberlegung begnĂĽgte sich aber
die Pforte mit einer schriftlichen Missbilligung, welche
von Serbien in beruhigender Weise beantwortet wurde,
und dabei blieb es.
Auf diese Weise hatte FĂĽrst Mihail durch seine kĂĽhne
Initiative mit einem Schlage eine Beliebtheit errungen, die
sein gefĂĽrchteter Vater nur in sehr bescheidenem Maasse
besessen hatte, und wurde gleichzeitig auch der natĂĽrliche
Vertreter der gesamten serbischen Nation inner- und ausser-
halb des FĂĽrstenthums.
Das Volk war dem FĂĽrsten Mihail unbedingt ergeben,
weil es an dessen Patriotismus glaubte und weil es die
XJeberzeugung hatte, dass der FĂĽrst selbst sich nur als der
erste Diener des Gresetzes betrachte. In diesem Ideengange
kommt jedoch der Charakter und die Sitten der Serben so
recht zum Ausdruck. In Serbien wird naturgemäss Jeder-
mann, der irgend ein öfientliches Amt bekleidet für un-
verletzlich gehalten.
Die Gresetze werden ĂĽberall ohne Schwierigkeit be-
folgt, vorausgesetzt, dass dieselben von Jenen angenommen
worden sind, welche sie befolgen sollen. Das Volk ist folg-
sam, jedoch liebt es Alles zu besprechen, um nicht zu
sagen: zu bekriteln. „Verstehen, ist gehorchen" sagten
die Griechen des Oströmischen Reiches. Und der Serbe
will nicht nur verstehen (hören), sondern auch begreifen.
Es ist somit nicht genug, dass ein Gesetz durch die Skupt-
schina genehmigt, vom Herrscher sanktionirt und sodann
durch die Kreis- und Bezirks-Behörden veröffentlicht worden
\
— 284 —
sei; es muss noch von jedem Individuum fĂĽr sich durch-
dacht und schliesslich auch gutgeheissen werden. Ist dies
der Fall gewesen, so wird das betreffende Gesetz mit
Freude und öenugthuung befolgt. Der Serbe will ins-
besondere keine neuen Lasten auf sich nehmen, bevor ihm
deren NĂĽtzlichkeit nicht vollkommen klar geworden ist.
So kann man die in den letzten 6 bis 8 Jahren vorge-
kommenen Steuerrückstände sich am besten dadurch er-
klären, dass die Bevölkerung jener Gegenden, deren Ab-
geordnete der allzu rasch vorgenommenen Steigerung der
direkten Steuern nicht beigestimmt hatten, einfach die
Steuern ganz oder theilweise schuldig blieben; denn von
einer Verarmung des serbischen Volkes bis zu dem Punkte,
dass es selbst die Steuern nicht zahlen könnte, ist das
Land glĂĽcklicher Weise noch sehr weit entfernt.
Nun wurde allerdings die bisher noch nie angewandte
Zwangseinhebung der Steuern eingefĂĽhrt, was aber dem
auf seine Freiheit so stolzen Volke wieder als eine sehr
harte Massregel erscheinen musste.
Unter dem FĂĽrsten Mihail fĂĽhlte sich das Volk voll-
kommen gleich und ebenbĂĽrtig einer dem Andern, und in
dem FĂĽrsten sah man nur den Vater der Nation, vor
welchem man nicht zu zittern brauchte; er war fĂĽr die
ganze Nation dasjenige, was der Stareschina fĂĽr die Mit-
glieder seiner Zadruga ist.
Wenn der FĂĽrst Mihail die versammelte Skuptschina
ansprach, so nannte er sie immer; ^ Meine Brüder!" „Wie
befindet Ihr Euch?" — „Seid Ihr gesund?" Hierauf ant-
wortete die ganze Versammlung: „Gott sei Dank, gut! —
Und Du Gospodar, wie befindest Du Dich?"
Heute ist der Verkehr zwischen dem Herrscher Ser-
biens und seinem Volke schon gezierter, dafĂĽr aber auch
weniger herzlich und gar nicht mehr patriarchalisch. Trotz-
dem hängt aber die grosse Masse der Bevölkerung, näm-
lich die Landbewohner, welche neun Zehntel der gesamten
Einwohnerzahl ausmachen, noch immer an den altherge-
— 285 —
brachten Sitten und Gebräuchen und ist ihr jede Neuerung
ein Greuel, besonders wenn durch dieselbe eine Erhöhung
der Abgaben noth wendig wird und deren materielle Vor-
theile dem einfachen Verstände des Bauern nicht sofort
klar werden.
Dies ist auch der einzige Grund, warum sich der Serbe
im Allgemeinen so schwer entschliesst, an grösseren In-
dustrie-Untemehmungen oder an umfangreichen Handels-
spekulationen theilzunehmen. Er zieht eben den Sperling
in der Hand, der Taube auf dem Dache vor!
Der Bau der Eisenbahnen und verschiedene EinfĂĽhr-
ungen in der Verwaltung, verbunden mit einer bedeuten-
den Vermehrung der Staatsbeamten, brachten dem ser-
bischen Bauer vorläufig nichts als eine bedeutende Erhöhung
der direkten Steuern. Die Unlust hierĂĽber erzeugte den
Radikalismus unter der Landbevölkerung.
Der vorzügliche Kenner südslavischer Verhältnisse,
Professor Cyprien Erobert, schrieb schon im Jahre 1852 in
seinem "Werke: „Les Slaves de Turquie" (Paris 1852 bei
Passard) nachstehende höchst beachtenswerte Worte, be-
treffend die Bildung von politischen Parteien im FĂĽrsten-
thum Serbien, welche noch heute zum grossen Theile ihre
volle Richtigkeit haben.
„Drei Parteien machen sich im Fürstenthume Serbien
geltend: in erster Linie ist die nationale Partei, bestehend
aus Landbewohnern mit slavisch - orientalischen Sitten,
welche gestützt durch die ganz unverfälschte Gebirgsbe-
völkerung, den Cultus der alten Erinnerungen, der herge-
brachten Sitten und Grebräuche mit ebenso autrichtiger
als zäher Hingebung pflegen. Als zweite Partei gilt die
zu Oesterreich hinneigende Bevölkerung an den Ufern der
Donau und Save, welche die Handelsbeziehungen zwischen
Serbien und Oesterreich vermittelt. Diese Partei bekämpft
im Namen der westeuropäischen Oivilisation die orienta-
lischen Tendenzen der Nation. Als dritte gilt eine ge-
mischte Partei, welche hauptsächlich aus Beamten besteht,
— 286 —
denen nur ihr Sold am Herzen liegt, und die jede Neuer-
ung mit Freuden begrĂĽsst, wodurch die Zahl der Beamten
erhöht und besser bezahlte Posten geschaffer werden. Es
ist klar, dass diese letztere Partei keine Lebensfähigkeit
besitzt in einem Lande wie Serbien, und dass sie nur im
AnschlĂĽsse an die eine oder die andere der beiden erstge-
nannten Parteien fortbestehen kann.
Es handelt sich daher nur um die österreichische
(jetzt Fortschrittspartei genannt) und um die altnationale
Partei (die jetzigen Bauem-Radikalen), welche sich in alt-
hergebrachter Sitte, bei möglichst erweiterter Gemeinde-
Autonomie, selbst verwalten wollen; um nicht ein so grosses
Heer von Beamten zahlen zu mĂĽssen. Wer in den Volks -
geist der Slaven aller Stämme eingedrungen ist, muss zu-
geben, dass alle germanischen Einrichtungen bei den Sla-
ven zumeist sehr wenig beliebt sind; daher hatte auch
die damalige österreichische (jetzt Fortschritts-) Partei
einen sehr schweren Stand bei der serbischen Nation und
konnte niemals auf die Dauer mit ihren Ideen festen Fuss
fassen. Es blieb daher immer nur die Partei der Kmeten
und Landwirthe, welche sich thatsächlich des vollen
Genusses der Sympathien ihrer Nation erfreute. Diese
Partei, obwohl eine geschworene I^eindin der absoluten
Monarchie, verlaugte nichtsdestoweniger eine starke und
geregelte Regierung; nur wĂĽnschte sie, dass sich die Macht
nicht auf eine ausländische Vormundschaft, sondern auf
die patriarchalischen Einrichtungen des Landes stĂĽtze.
Und diese Einrichtungen enthalten, ebenso wie die
Sitten des serbischen Volkes, viel Edles und Einfaches.
Jedes Dorf wird durch seine Kmeten verwaltet u. s. w.**
Dieses einfache und vollkommen unverdorbene Volk,
welches unter dem FĂĽrsten Mihail so glĂĽcklich und zu-
frieden gelebt hatte, erhielt nach dem gewaltsamen Tode
dieses edlen Herrschers, den Neffen des Letzteren, den
FĂĽrsten Milan zum Nachfolger. Man kann dreist behaup-
ten, dass der verstorbene Mihail durch seine auf deut-
— 287 —
sehen Universitäten genossene Bildung und durch die vor
seiner Thronbesteigung unternommenen Reisestudien im
Innern Serbiens viel besser vorbereitet sein Herrscheramt
angetreten hat, als nach ihm der in Paris erzogene Milan.
Dieser war trotz seiner Jugend, in dem Augenblicke
als er den serbischen FĂĽrstenthron bestieg, nicht mehr im
Stande, sich in den Q-eist und die Ideen seines Volkes
völlig einzuleben; er wurde als Pariser erzogen und hat
viel von den VorzĂĽgen aber auch von den Fehlern der
Franzosen angenommen. Mit echt französischem Elan er-
klärte er wenige Jahre nach erlangter Grossjährigkeit der
stark unterschätzten Ptorte den Krieg, ohne sich hierfür
genĂĽgend vorbereitet zu haben, und legte dadurch seinem
Lande grosse Opfer an G-eld und Blut auf, ohne einen
Erfolg erringen zu können ; denn nicht dieser, sondern der,
im darauffolgenden Jahre 1877 ausgebrochene russisch- tĂĽr-
kische Krieg brachte dem Lande die beträchtliche Grebiets-
erweiterung im SĂĽden.
Auch die gänzlich verschiedenen Lebensanschauungen
zwischen einem modernen, genusssĂĽchtigen Franzosen und
dem patriarchalischen Ăźauernvolke in Serbien, welches noch
ein StĂĽck des Orients ist, mussten allerlei Reibungen und
Misshelligkeiten hervorrufen. Diese Gegensätze führten be-
sonders zu bedenklichen Aergernissen, als Milan durch die
ZerwĂĽrfnisse in seinem ehelichen Leben nicht bloss die
Anschauungen und Sitten seines Volkes schwer verletzte
und damit auch die Sympathien desselben grossentheils
einbüsste, sondern sich zugleich in seiner schwer gekränk-
ten und geschiedenen Gattin einen ernsten politischen
Gegner schuf, und weil dieser Bruch zwischen den Eltern
auf das GemĂĽth des Sohnes und Thronerben schon in
dessen Kindheit einen betrĂĽbenden Einfluss ĂĽben musste.
Ebenso wie das Privatleben des Königs beim Volke
vielfach Anstoss erregte, so brachte ihn dasselbe auch mit
den kirchlichen Gewalten in Widerstreit, und König Milan
Hess sich verleiten, in die Kreise der hierarchischen Or-
— 288 —
ganisation mit gewaltthätiger Hand einzugreifen. Er ver-
mehrte hierdurch nur die Zahl seiner Gegner und schwächte
seine eigene Stellung, welche nunmehr von jedem Dorf-
geistlichen angefochten und bekämpft wurde. Was das
bei einem sĂĽdslavischen Volke zu bedeuten hat kann Jeder,
dem die orientalischen Verhältnisse bekannt sind, leicht
ermessen, es bedarf daher keiner näheren Erklärung.
Ebensowenig lächelte dem heutigen Exkönig das Glück
auf politischem und volkswirtschaftlichem Gebiete. Die bei-
den unglĂĽcklichen Kriege von 1876 und 1885 schadeten un-
gemein dem militärischen und politischen Ansehen Serbiens;
auch brachten sie das Land in grosse finanzielle Verlegen-
heiten. In politischer Hinsichf ist das hohe AnseLn,
welches Serbien bis dahin bei den SĂĽdslaven, als Kristal-
lisationspunkt ihrer angehofflben einstigen Vereinigung, ge-
nossen hatte, wohl auf lange Zeit, besonders durch den
serbisch-bulgarischen Krieg 1885, erschĂĽttert uud stehen
Serbien und Bulgarien in dieser Hinsicht nunmehr voU-
kommen gleichberechtigt da.
Die sogenannte austrophile Politik hätte an xmd für
sich bei den Serben kein so grosses Missfallen und keinen
Widerstand gefunden; sie wurde erst verhasst durch jene
Finanzmächte, die des Königs Geldverlegenheiten benützten,
um das Land in ihrer ausbeutenden Gewalt zu erhalten.
Was diese Leute am serbischen Volke gesĂĽndigt hatten,
das wurde Oesterreich-Ăśngam zur Last gelegt, und so
ĂĽbertrug sich die Abneigung von jenen auf dieses.
Schon im Jahre 1890 schrieb die wohlunterrichtete
^ MĂĽnchener Allgemeine Zeitung," dass die Dinge in Serbien
auf einem Punkte angelangt seien, wo die entscheidende
Katastrophe nicht mehr lange ausbleiben könne. Der Radi-
kalismus am Staatsruder hätte seine Unfruchtbarkeit aber-
mals erwiesen; die Unzufriedenheit im Lande sei grösser
geworden, als in den letzten Zeiten des Milan'schen Regi-
mentes, und sogar in der Armee, diesem Schoosskinde der
— 289 —
ganzen Nation, herrsche Unwillen gegen die Badikalen,
welche den Offizieren ihre IBezüge schmälern wollten.
Nach seiner Abdankung war König Milan noch län-
gere Zeit in Serbien verblieben und trieb Partei -Politik,
indem er die Wahlen und die öffentliche Meinung beein-
flusste. In der radikalen Partei, welcher Milan durch seine
Verfassungsänderung (Ende 1888) an das Staatsruder ver-
helfen hatte, war eine tiefgehende Qährimg eingetreten
und drohte im Jahre 1890 ein Zerfall der Partei in ver-
schiedene sich gegenseitig befehdende Gruppen einzutreten.
In der Armee herrschte eine Unzufriedenheit, die einen
bedenklichen Umfang angenommen hatte, und ein Theil
des Offizierkorps befand sich in einer Stimmung, die einem
kühnen G-egner der bestehenden radikalen Regierung —
selbst über die Köpfe der drei Regenten hinweg — leicht
die Möglichkeit geboten hätte, einen ernsten Handstreich
gegen jene, mit grosser Aussicht auf Erfolg zu unter-
nehmen. Auch die Geschäftswelt und die, durch die
Grenzsperre gegen Ungarn schwer geschädigte Landbevöl-
kerung waren ebenfalls in erbitterter Stimmung, in wel-
cher sie alle eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse
nicht nur ohne Widerstand hingenommen, sondern sogar
freudig begrĂĽsst haben wĂĽrden.
In dieser allgemeinen Missstimmung und Unzufrieden-
heit hatte sich Exkönig Milan mit den beiden anderen
Parteien, den Fortschrittlem und Liberalen, in Verbindung
gesetzt und trug sich mit dem Plane, diese Elemente zu einer
starken, festgefĂĽgten Opposition gegen die Radikalen zu
vereinigen. Er beabsichtigte den antidynastischen Ab-
sichten der Radikalen eine dynastische Partei entgegenzu-
stellen. Da er gleichzeitig auf einen Theil der Armee
rechnen durfte, so waren alle Vorbedingungen fĂĽr eine
sehr wichtige Aktion gegeben.
Thatsächlich machte Exkönig Milan den Regenten den
Vorschlag, das radikale Ministerium zu stĂĽrzen und ein
An ton Tu ma, Serbien. 19
— 290 —
neues Kabinet aus der von Milan zu bildenden dynas-
tischen E»echten zu bilden.
Die Regenten gingen zwar auf diesen Vorschlag nicht
ein, dass aber Milan einen derartigen Antrag ĂĽberhaupt
stellen durfte, zeigt deutlich, wie weit die Dinge damals
schon gediehen waren, und dass die damalige Krisis von
hohem Ernste war. Nun glaubte man, dass es Milan an
einer kĂĽhnen Aktion mit Hilfe der Armee nicht fehlen
lassen werde; jedoch geschah nichts, obwohl speziell die
Liberalen sich sehr bemüht haben sollen, den Exkönig zu
einer entscheidenden That zu bewegen.
Nun sagten sich vor allem die Fortschrittler unter
Garaschanin von Milan los and beschlossen ein selbständiges
Vorgehen bei den Neuwahlen fĂĽr die Skuptschina im Sep-
tember i 890. Diese Haltung der Fortschrittspartei brachte
aber auch die Liberalen unter Avakumovitsch ins Wanken
und die Folge davon war nicht allein die missglĂĽckte
Vereinigung dieser beiden oppositionellen Parteien, sondern
deren Abfall vom Exkönig Milan überhaupt. Dasselbe ge-
schah bei den Offizieren, welche die Unentschlossenheit
Milans, dem sie gerne mit einem Pronunciamento beige-
standen hätten, aufs peinlichste berührte, und die sich von
diesem Augenblicke an von Milan gänzlich abwendeten.
So sah sich der Exkönig plötzlich von Allen verlassen, die
er als seine Anhänger angesehen hatte, und durch sein
eigenes Verschulden stand er wieder vollständig isolirt da.
In dieser Verlegenheit fand Milan den Ausweg — mit den
Eadikalen Frieden zu schliessen.
Den Radikalen konnten selbstverständlich alle diese
Vorgänge kein Geheimnis geblieben sein. Nachdem ihre
eigene Partei selbst zerrĂĽttet war, so hatten sie das Hervor-
treten der beiden Oppositionsparteien, sowie die wachsende
Missstimmung in der Armee und Landbevölkerung, mit
grosser Besorgnis beobachtet, zugleich aber die dringende
Noth wendigkeit erkannt, diesen Gefahren rasch und ent-
schieden entgegenzuwirken. Schneller, als man vermuthet
— 291 —
hätte, raflften sich die Radikalen auf und es gelang ihnen,
binnen sehr kurzer Frist die zwischen ihnen bestehenden
Zwistigkeiten zu beseitigen und sich wieder fest zu ver-
einigen. Als dies gelungen war, ĂĽbernahm deren be-
deutendster FĂĽhrer Pasitsch die Vermittlung zwischen den
Radikalen und dem Exkönig. Diese Vermittlung war er-
folgreich ; die Radikalen verpflichteten sich, fĂĽr Mil^n
eine bedeutende*Apanage in der Skuptschina
zu bewilligen und — bis zur Grossjährigkeit des jungen
Königs — alle antidynastischen Handlungen oder auch
nur Kundgebungen zu vermeiden !
Milan hingegen gab für diese Zugeständnisse die Ab-
sicht auf, die Radikalen weiter noch zu bekämpfen, Dass
die beiden Theile diesen Frieden nur fĂĽr so lange Zeit
halten wĂĽrden, als es fĂĽr ihre Zwecke passte, war vor-
auszusehen und die in den nächsten drei Jahren statt-
gehabten politischen Krisen haben dies auch bestätigt.
Ueber die Charakteristik der drei Hauptparteien des
Landes, die Liberalen, die Fortschrittsmänner und die
Radikalen, giebt der Redakteur Komartschitsch des fort-
schrittlich gefärbten Blattes „ Videlo" — nachstehende Auf-
schlĂĽsse.
Ristitsch, der bedeutendste Politiker des Landes,
welcher während der Minderjährigkeit der jungen Könige
Milan und Alexander Mitglied der Regentschaft und wieder-
holt Minister des Aeussern, nebstbei Präsident des Minister-
rathes war, repräsentirt das liberal-konservative Prinzip in
Serbien. Er wünschte Serbien möglichst stark und selb-
ständig zu machen, indem er erklärte: „Mit allen freundlich,
aber keinem unterthänig!** sei des Serben Wahlspruch.
Im Hinblicke auf die inneren Angelegenheiten ist Ristitsch
ein Feind ĂĽberstĂĽrzter Neuerungen, dagegen der Freund
eines kräftigen Regimentes.
Zu dieser Partei gehörten femer Kristitsch, der wieder-
holt Ministerpräsident war, dann Marinowitsch u. A.
Die Fortschrittspartei stimmt ihrem Wesen nach mit
19*
X
— 292 —
den Freisinnigen West-Europas ĂĽberein. Sie klebt keines-
falls an althergebrachten Einrichtungen und betrachtet
dieselben vielmehr als Ueberreste barbarischer Zustände.
Ebensowenig liegt ihr die Landeskirche besonders am Herzen,
was sie auch durch ihr Verhalten gegenĂĽber den ortho-
doxen Bischöfen des Landes, gelegentlich des Kirchen-
streites unter König Milan, bewiesen hat. Hingegen möchte
die Fortschrittspartei möglichst rasch alle Errungenschaften
des Westens in Serbien verwirklicht sehen; eine grossartig
entwickelte Industrie, Eisenbahnen, finanzielle Unter-
nehmungen, Banken, Unterrichtsanstalten aller Art, schöne
öflFentliche Gebäude, gut gepflasterte und schön beleuchtete
Städte, Entfaltung des Beichthums und eine wohlhabende,
auf grossem Fusse lebende BĂĽrgerschaft, dies ist das an-
gestrebte Ideal der Fortschrittsmänner. Um nun all dieses
recht schnell durchführen zu können, will diese Partei der
Regierung erweiterte Machtbefugnisse und vermehrte Geld-
mittel geben und befindet sich somit auf dem Wege zur
Zentralisation. — Milan, der sein Land ebenfalls gerne zu
einem rasch fortschreitenden machen wollte, hält sich daher
mit Vorliebe zur Fortschrittspartei. Ueberdies ist er aber
auch stets bemĂĽht gewesen, in erster Linie sein Heer zu
stärken und dessen Organisation zu befestigen.
Die Eadikalen zerfallen in zwei von einander ganz
verschiedene Gruppen. Die eine derselben umfasst die
Bauern mit ihren Dorfpopen. Diese Gruppe will die alten
Gerechtsame des Volkes, — Selbstverwaltung ihrer Ge-
meinden und Theilnahme an der Begierung, — unangetastet
aufrecht erhalten und möchte möglichst niedrige Steuern
zahlen.
Den kostspieligen Neuerungen und den Oentralisations-
Bestrebungen der Fortschrittspartei steht man somit in
dieser Gruppe von Radikalen feindlich gegenĂĽber, und
man könnte behaupten, dass Serbiens Landbevölkerung
hierin derjenigen der Schweiz, Dänemarks und Norwegens
gleicht.
— 293 —
Die andere Gruppe der Kadikaien besteht ans jungen
Leuten, welche im Auslande studirt und von dort republi-
kanische und sozialistische Ideen mitgebracht haben. Bei
Einzelnen von ihnen ist die Vorliebe zu altslavischem Sein
und Wesen seltsam verquickt mit einer feurigen Be-
geisterung fĂĽr die Pariser Commune. In ihren Zeitungen
„Borba** (d. h. Kampf) und „Samouprava" (oder Selbst-
verwaltung) finden sich ihre Forderungen aufgestellt. Die
Verfassung soll eine Umgestaltung erfahren und man ver-
langt: die Abschaffung des Staatsrathes , die Eintheilung
des Landes in föderalistische Kantone, durch Wahlen ins
Amt berufene Richter, die Umwandlung sämtlicher Ab-
gaben in eine dem Einkommen entsprechende Steuer und,
an Stelle des stehenden und regulären Heeres, die Ein-
fĂĽhrung einer reinen VolksmĂĽiz.
Die Bauernpartei der Radikalen will vor allem eine
ausgiebige Verminderung der Beamtenzahl durchfähren
und hat damit nicht so unrecht. Professor Emil von
Laveleye sagt hierüber: „Warum will man die Bureaukratie,
eine von den Plagen modemer Staaten da, wo sie nicht
vorhanden ist, einfuhren ? Ein Beispiel soll zeigen, was ich
meine. Während Belgien mit seinen nahezu 6 Millionen
Einwohnern nur 9 Provinzial-Gouvemeure hat, ist Serbien
bei einer Bevölkerungsziffer von kaum 2^/^ Millionen Seelen
in 15 Kreise mit je einem „Natschalnik^ und in so und so
viele Bezirke mit ihren Bezirksvorstehem getheilt; dabei
giebt es noch bei jeder Kreis- und Bezirksbehörde eine
Schaar von Sekretären, Kanzlisten und Hilfsarbeitern.
Sollte das nicht zu viel sein?**
In Folge der festen Centralisation der Radikalen er-
langten dieselben, nach dem gelungenen Ausgleiche mit
Milan, auch eine überwältigende Mehrheit bei den Neu-
wahlen fĂĽr die Skuptschina im Herbst 1890 und gelangten
neuerdings an das Staatsruder.
Gelegentlich der im Jahre 1892 stattgehabten Lösung
einer Cabinetskrisis in Serbien besprach die „Münchener
— 294 —
Allgemeine Zeitung'' in ihrem Blatte vom 6. April ihre
Auffassung der dortigen Verhältnisse mit folgenden
Worten :
^Nach ungewöhnlich langen, vielwöchentlichen Wehen
ist endlich das serbische Ministerium unter seinem frĂĽheren
Präsidenten zur Neubildung gelangt. In Serbien bildet,
genau wie sich dies zuletzt auch in Griechenland erwies,
die Armee den Eckstein der staatlichen Ordnung und
Macht; sie fest in der Hand zu behalten, ist der Wunsch
der um die Herrschaft ringenden Parteien. Um das Amt
des Kriegsministers entspann sich denn das eifersĂĽchtige
Werben der liberalen Regentschaft unter Eistitsch und
des radikalen Ministeriums Es scheint, dass in den zer-
fahrenen Verhältnissen des Königreichs die Armee noch
am meisten einheitlich und fest gegliedert ist; sie könnte,
wenn die Wirren fortdauern, zuletzt den Ausschlag zu
geben berufen sein. (Dies ist bekanntlich schon beim
Staatsstreiche des jungen Königs am 1./13. April 1893 und
neuestens bei den Ereignissen am 21. Januar 1894 der
Fall gewesen). Die Radikalen haben es mit ihr grĂĽndlich
verdorben, da sie seinerzeit aus ErsparungsrĂĽcksichten die
Einschränkung der Offiziersbesoldungen geplant hatten ;
sie mussten jedoch zuletzt vor dem Widerstände der Armee
zurückweichen. Damals — im Jahre 1891 — schien es
ebenfalls einen Augenblick lang, als ob der in Paris
lebende Milan, auf die Missstimmung der Armee bauend,
die Absicht habe, mit ihrer Hilfe wieder in das Land
zurĂĽckzukehren.
Nach längerem Ringen zwischen der Regentschaft und
dem Ministerium ist endlich eine Art Oompromiss zu
Stande gekommen , bei welchem jedoch Ristitsch den
grösseren Vortheil davon getragen hat; denn der neue
Kriegsminister Djuritsch musste doch eher zu seinen
Parteigängern gerechnet werden, als zu einem Radikalen.
Im allgemeinen hat man den Eindruck, dass die radi-
kale Regierung, welche sich anfangs sehr stark gefĂĽhlt
— 295 —
hatte, durch ihre grossen parlamentarischen Anstrengungen,
anlässlich der Entfernung der Königin Natalie und be-
treffend den Vertrag wegen RĂĽckkaufes der GrĂĽter Milans,
zum guten Theile verbraucht sei. Der ehemalige König
ist augenblicklich (1892) ohne politischen Einfluss in
Serbien."
Dies war jedoch nicht ganz richtig; denn es ist kaum
zu zweifeln, dass im Sommer 1892, als König Alexander
in Begleitung seines Erziehers des Professors Dokitsch bei
seinem Vater Milan in Paris zum Besuche weilte, die Frage
genau erwogen wurde, in welcher Weise sich der junge
Konig der ihm lästigen Regentschaft entledigen und gleich-
zeitig ein neues Ministerium ans Ruder setzen könnte.
Bekanntlich wurde am 1.(13) April 1893 die Demission
der Regenten und bisherigen radikalen Minister vom König
Alexander, unter Androhung von Waffengewalt, erzwungen.
(Siehe Seite 42).
Dies hinderte jedoch nicht, dass die Radikalen bei
den Neuwahlen fĂĽr die Skuptschina im Herbste 1893 wieder
eine erdrückende Majorität erlangten , mit welcher die
Regierung zu rechnen gezwungen war.
Als nun gleichzeitig Alexanders treuester Berather und
damalige Ministerpräsident seinem schweren Leiden erlag,
da berief der junge König den General Sava Grujitsch
zur Bildung eines der Skuptschina-Mehrheit entsprechenden
radikalen Ministeriums; während das eigentliche Haupt
der radikalen Partei, Pasitsch zum Gesandten Serbiens in
Petersburg ernannt wurde.
Dass König Alexander mit diesem Ministerium auch
nicht lange zu regiren vermochte und dass sich derselbe
durch die zunehmende Anmassung der radikalen Partei, —
welche schliesslich mehr ĂĽber, als neben dem Ministerium
noch ein politisches Central-Comitö gründete, — sehr beengt
fĂĽhlte, wurde schon auf Seite 45 besprochen ; auch wurden
daselbst die seit der, am 21. Januar 1894 erfolgten, Ankunft
des königlichen Vaters Milan in Belgrad bis zum 5. Februar
— 296 —
1894 stattgehabten wichtigeren politischen Ereignisse, nach
offiziösen Blättermeldungen angeführt.
Zur besseren Orientierung ĂĽber die augenblickliche
politische Lage in Serbien, werden nun die, bis zum Augen-
blicke der Fertigstellung dieser Studie, noch weiter ver-
öffentlichten offiziösen Telegramme mitgetheilt.
Ein Telegramm der Kölnischen Zeitung vom 14. Februar
1894 besagt: „Belgrader Privatnachrichten bezeichnen die
Zustände als sehr düster. Die radikale Opposition wachse,
geschĂĽrt durch den russischen Vertreter in Belgrad und
den serbischen Vertreter Pasitsch in St. Petersburg. Viele
Behörden halten zur Opposition. Die Eegierung sei über-
zeugt, dass dies alles nur durch einen Gewaltakt sein
Ende finden könne «
Am 15. Februar 1894 meldet ein Belgrader Telegramm
der „Kölnischen Zeitung**, dass schon seit längerer Zeit
ein G-ymnasiallehrer aus Oetinje, Namens Popovitsch,
welcher ein Vertrauter des Prinzen Karadjordjevitsch ist,
in Belgrad verweile und mit den radikalen, dann mit den
fortschrittlichen Spitzen vertrauliche Berathungen gehabt
habe.
Die Petersburger „Nowoje Wremja" schrieb am 13.
März 1894: falls der „gesetzwidrige" Aufenthalt des früheren
Königs in Belgrad noch lange dauern sollte, so würde die
Abberufung des russischen Q-esandten aus Belgrad er-
folgen mĂĽssen.** Gleichzeitig besagt ein Belgrader Tele-
gramm vom 13. März 1894 des Wiener Tageblatt: „Bot-
schafter Fürst Lobanow erklärte dem Ministerpräsidenten
Simitsch, die russische Eegierung habe gegen die heutige
serbische Eegierung nichts einzuwenden; bestehe jedoch
entschieden auf der Abreise Milans aus Belgrad, da es
sich hierbei um die Nichteinhaltung eines dem russischen
Kaiser feierlich gegebenen Wortes handle.**
Am 18. März 1894 veröffentlichten die Belgrader
Blätter einen Akt der Bischofs-Synode, „durch welchen
die vom verstorbenen Metropoliten Theodosius ausge*
— 297 —
sprochene Scheidung der Ehe zwischen dem Vater und
der Mutter des Königs Alexander annullirt und die am
5. Oktober 1875 zwischen den Eltern des Königs ge-
schlossene Ehe als zu Recht bestehend erklärt wird. Gleich-
zeitig wurde gemeldet, dass anlässlich der serbischen Oster-
feiertage die Rückkehr der Mutter des Königs nach Belgrad
erwartet werde."
Ein Belgrader Telegramm vom 19. März 1894 meldete,
dass der Divisions -Commandant von Belgrad, in Folge
eines Zwistes mit dem Kriegsminister, um seinen Abschied
gebeten habe." (Es ist dies der bekannte Oberst Koka
Milowano witsch, der am 13. April 1893 und in den Januar-
tagen 1894 mit der Belgrader Garnison dem Könige zur
VerfĂĽgung gestanden hatte).
Die „Kölnische Zeitung'' meldete am 20. März 1894
aus Belgrad, dass nach der Rückkehr des Ministerpräsi-
denten Simitsch von Wien und Rom, der Finanz-, Oultus-
und Handels-Minister aus dem Gabinete scheiden wĂĽrden.
Auch soll der Gesandte in Petersburg Pasitsch nach Bel-
grad zur Berichterstattung berufen werden und falls er
sich weiter weigern sollte, zurĂĽckzukehren; dĂĽrfte er im
Disziplinarwege entlassen werden."
Am 22. März 1894 meldete die „Kölnische Zeitung"
aus Belgrad: „Die Verhaftung des radikalen Bauemtribuns
Taschitsch erregt grosses Aufsehen. Die Verhaftung er-
folgte, wegen Aufreizung der Bauern zum bewaffneten
"Widerstände und zu antidynastischen Umtrieben. Taschitsch
unterhielt mit Haiduken Beziehungen, welche im FrĂĽh-
jahre eine Revolution anzetteln sollten. Die Radikalen
erklären, diese Verhaftung sei für sie das Zeichen zu ent-
schiedenem Einschreiten. Die Königin Natalie soll einer
Belgrader Freundin geschrieben haben, sie sei nicht ge-
willt, jetzt nach Serbien zu kommen, obwohl der König
den Besuch seiner Mutter wĂĽnsche."
Am. 1./13. März verletzten einige bulgarische Bauern
die serbische Grenze, indem sie auf serbischem Gebiete
— 298 —
Holz fällten. Hierbei wendeten die serbischen Zollwächter
Gewalt an und verwundeten fĂĽnf bulgarische Bauern auf
ausdrĂĽcklichen Befehl des Commandanten der serbischen
Zollwache. Die Untersuchungsakten hat die bulgarische
Regierung mit einer Note nach Belgrad geschickt.
Ein in den wichtigsten Wiener Tagesblättern ver-
öffentlichtes Belgrader Telegramm vom 3. April 1894
meldet: „Das Kabinet Simitsch hat heute Nachts seine
Demission gegeben, welche vom Könige angenommen
wurde. Die Cabinetskrise wurde durch die im ^Odjek"
erfolgte Veröffentlichung eines Schreibens verursacht,
welches der bisherige Finanzminister Mijatovitsch am
9./21. März an den zur Zeit in Petersburg weilenden Pariser
Bankier Hoskin richtete. Das neue Cabinet ist folgender-
massen zusammengesetzt: Der bisherige Minister des Innern
Nikolajevitsch ĂĽbernahm, unter Beibehaltung dieses Por-
tefeuilles, das Präsidium; der bisherige Handelsminister
Lozanitsch wurde Minister des Aeussern; der bisherige
Kriegsminister General Milovan Pavlovitsch und der
Bautenminister Zdravkovitsch verblieben auf ihren
Posten; zum Finanzminister wurde Vukasin Petrovitsch
ernannt; das Ministerium fĂĽr Cultus und Unterricht ĂĽber-
nahm der bisherige Justizminister Andra Djordjev it seh;
der bisherige Richter am Oassationshofe Andonovitsch
wurde an die Spitze des Justizministeriums und Lazar
Jovanovitsch an jene des Handelsministeriums berufen.
Das neue Ministerium hat den Charakter eines liberal-
fortschrittlichen Coalitions-Cabinets, in welchem der Justiz-
minister Andonovitsch und der Handelsminister Jovano-
vitsch der liberalen und die ĂĽbrigen Cabinetsmitglieder der
Fortschrittspartei angehören.
Der Hauptgrund dieses Ministersturzes liegt in einem
vom Hauptorgane der Radikalen, dem „Odjek" veröffent-
lichten Briefe des bisherigen Finanzministers Mijatovitsch
an den Bankier Hoskin, welcher Brief diesem bei seinem
Aufenthalte in Petersburg entwendet worden sein soll. Die
— 299 —
f
Echtheit des veröflfentlichten Briefinhaltes wird von keiner
Seite bestritten, selbst von denen nicht, denen die Ver-
sicherung des „Odjek" nicht genügen würde, dass die
Uebersetzung des Schreibens aus dem französischen Text
ins Serbische sich eng an den Wortlaut des Originals an-
schliesse.
Dieser Brief vom 9./21. März 1894 enthält unter An-
derem folgende besonders bemerkenswerthe Stellen:
„Ich bitte Sie somit, in Russland überall, wo Sie Ge-
legenheit haben, von den serbischen Verhältnissen zu
sprechen, kategorisch zu erklären, dass die letzten Ereig-
nisse absolut keinen Zusammenhang haben mit der äusseren
Politik. Diese Veränderung ist die Folge rein interner
Verhältnisse gewesen und es wäre ein grosser Fehler eine
andere Erklärung dafür zu suchen.
Ich bedauere persönlich unendlich, dass die Radikalen
nicht im Stande gewesen sind, die berechtigte Empfind-
lichkeit des jungen Königs zu schonen und dass ihr Ver-
halten ihnen sehr oft von einer kleinlichen RĂĽcksicht-
nahme auf die Partei-Interessen diktirt war; so dass zu-
letzt in dem jungen König die Ueberzeugung wachgerufen
wurde, es sei seine heiligste Pflicht, dieser Missregierung
ein Ende zu machen.
Die heutige Regierung ist tief erfĂĽllt von dem Ge-
danken, dass es gegenüber dieser Ueberzeugung des Königs
und angesichts der heutigen Verhältnisse, sowohl für den
König, als für Serbien mehr als je nöthig ist, auf die voll-
kommene gnädige Unterstützung Sr. Majestät des Zaren
rechnen zu können. Deshalb wird die jetzige Regierung
immer bestrebt sein, jede Gelegenheit zu ergreifen, um zu
zeigen, wie sehr es ihr am Herzen liegt, dem König Alexander
die Geneigtheit Sr. Majestät des Zaren und Serbien den
erhabenen und freundlichen Schutz des mächtigen Russ-
land zu bewahren. Wir sind thatsächlich tief betrübt,
dass der Zar es flir nöthig befunden hat, den Empfang des
Herrn Simitsch in Petersburg an Bedingungen zu knĂĽpfen,
— 300 —
welche wir, die serbischen Minister, nicht im Stande waren
zu erfüllen. Und dies umsoweniger, als sämtliche radikalen
Blätter im Allgemeinen in so revolutionärem Sinne schreiben,
dass der junge König unwillkürlich auf den Gedanken
kommen musste, die Kadikaien wĂĽrden sich in dem Augen-
blicke gegen ihn auflehnen, als Milan das Land ver-
liesse u. s. w."
Ein andere Stelle des Briefes lautet: ;,Die radikalen
Bauern fĂĽhlen instinktiv und ganz spontan, dass der Vater
Milan nur seine Pflicht erfĂĽllt, wenn er in einer schwierigen
Lage an die Seite seines Sohnes geeilt ist. Sie werden,
wie ich ĂĽberzeugt bin, mit Q-enugthuung die Mittheilung
vernehmen, dass die Ordnung in Serbien wieder vollständig
hergestellt und dass absolut kein Grund vorhanden ist,
eine Veränderung der Verhältnisse zu befürchten.
Sie würden die königliche Regierung ausserordentlich
verbinden, wenn Sie bei einer passenden Gelegenheit die
Aufmerksamkeit der massgebenden Persönlichkeiten in
Petersburg auf die Thatsache lenken wĂĽrden, dass es sehr
nützlich wäre, wenn dei junge König nicht auf den Ge-
danken gebracht wĂĽrde, Herr Pasitsch gelte in Russ-
land mehr als der König von Serbien. Eine solche
Aenderung in den Ansichten des Königs wäre schädlich,
sowohl den Interessen Serbiens, als auch den Interessen
Eusslands in diesen Ländern u. s. w."
Eine weitere Erklärung zu diesem Briefe ist wohl
ĂĽberflĂĽssig. Die Thatsache ist nun ganz sicher, dass dem
ehemaligen Ministerpräsidenten Simitsch von Petersburg
auf seine Anfrage der Bescheid wurde: „Der Zar werde
ihn so lange nicht empfangen, als König Milan in Belgrad
weile!"
Der Minister des Innern Nikolajevitsch machte dem
Schreiber des veröflfentlichten Briefes Mijatovitsch heftige
Vorwürfe darüber; indem er erklärte: es müsse die Auto-
rität der Regierung den Radikalen gegenüber vollständig
untergraben, wenn sie zu der Meinung gebracht wĂĽrden,
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die Haltung des Ministeriums werde bezĂĽglich der inneren
Politik von Petersburg aus diktirt. Hierauf gaben sowohl
Mijatovitsch, als auch der Ministerpräsident Simitsch so-
fort ihre Entlassung. Der König nahm dieselbe an und
betraute mit der Neubildung des Cabinets den bisherigen
Minister des Innern Nikolajevitsch.
Das neue Cabinet bedeutet seiner Zusammensetzung
und seinem Programme nach einen energischen Kampf
gegen die Kadikaien und den Radikalismus.
Der neue Ministerpräsident Svetomir Nikolajevitsch
und die meisten der ĂĽbrigen Cabinetsmitglieder sind treue
Anhänger der Dynastie Obrenovitsch. Alle jetzigen Minister
sind durchwegs energische, entschlossene Männer, welche
auch vor den schärfsten Massregeln gegen die Radikalen
nicht zurückschrecken, dem König Alexander unbedingt
gehorchen werden, und auf welche auch Milan, dem sie
alle sehr ergeben sind, einen mächtigen Einfluss haben
wird."
Der Bericht schliesst mit den Worten; „Die Richtig-
keit dieser angeführten Thatsachen wird schon die nächste
Zukunft bestätigen."
Einige Tage später brachten die Tagesblätter nähere
Nachrichten ĂĽber die jĂĽngsten politischen Morde in Ser-
bien, welche ohne Zweifel bei der Krise vom 3. April und
beim Uebergang zu scharfen Massregeln mitgewirkt hatten.
„Am 1. April wurden in Batotschina der hervorragende
Liberale Cvetko Zwetanovitsch und in Goratschitsch der
angesehene Fortschrittler Dragitsch Druskovitsch meuch-
lings ermordet und am 2. April wurde der Q-astwirth Jovan
Djordjevitsch in Poscharevac in seiner Wohnung grässlich
verstĂĽmmelt todt aufgefunden, endlich am 3. April hatte
man den Liberalen Tschosa ebenfalls mörderisch überfallen.
Da in keinem dieser Fälle ein Raub ausgeführt wurde^ so
erscheint die Annahme, dass es sich um politische Ver-
brechen handle, wohl sehr glaubwĂĽrdig.
Im Falle von Goratschitsch soll man diesmal schon
— 302 —
Spuren der Urheberschaft gefunden haben. Die vom Minister
Nikolajevitsch eingeleitete strenge Untersuchung wird wohl
bald den Sachverhalt klarstellen.
Laut eines Telegrammes aus Belgrad vom 10. April
1894 (im Wiener Tagblatt) soll Ministerpräsident Nikola-
jevitsch in einem Gespräche mit einigen radikalen Führern
ausdrücklich erklärt haben: „Jeder Versuch seitens der
radikalen Partei, die Ordnung im Lande zu stören, würde
rĂĽcksichtslos mit allen der Staatsgewalt zu Gebote stehenden
Mitteln niedergeschlagen werden. Ein Ukas, mit welchem
zahlreiche der radikalen Partei angehörende Beamte theils
entlassen, theils pensionirt werden sollen, ist vorbereitet
und dürfte demnächst verlautbart werden. Nach Berichten
aus Uschitze soll in diesem Bezirke von Montenegro her
eine starke Agitation betrieben werden, an welcher der
bekannte Eadikale, Erzpriester Milan Djuritsch hervor-
ragend betheiligt ist.*^
Ein Belgrader Telegramm vom 16. April 1894 lautet:
„Zwischen der liberalen und fortschrittlichen Partei
ist ein Konflikt entstanden, welcher in den Hauptorganen
dieser beiden Parteien, der liberalen „Srpska Zastava" und
dem fortschrittlichen „Videlo" seinen Ausdruck findet.
Die Liberalen beklagen sich heftig, dass bei der Be-
setzung der Beamtenposten und der hervorragenden Staats-
ämter die Fortschrittler unverhältnismässig bevorzugt
werden, und nehmen Stellung gegen das jetzige Cabinet.
Sollte es dem König, welcher bereits vermittelnd einge-
griffen hat, nicht gelingen, eine Beilegung der Differenzen
herbeizuführen, so wäre eine neue Ministerkrise, bei welcher
die liberalen Cabinetsmitglieder ausscheiden wĂĽrden, sehr
wahrscheinlich.
Das serbische Amtsblatt veröffentlichte am 15. April
zahlreiche Ukase, durch welche radikal gesinnte Beamte
entlassen und meist durch Fortschrittler ersetzt wurden.
Die Ernennung des gewesenen Ministerpräsidenten
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Simitsch zum serbischen Gesandten in Wien scheint ge-
sichert (Ist seither thatsächlich vollzogen worden).
Am 17. April 1894 meldete ein Telegramm aus Belgrad
das Gerücht, „dass an Stelle des bisherigen Gesandten in
Petersburg Nikola Pasitsch, dessen Demission vom Könige
angenommen wurde, der Staatsrath Olympie Vasiljevitsch
zum Gesandten am kaiserlich russischen Hofe ernannt
werden soll."
Hiedurch stände der Rückkehr des obersten Führers
der radikalen Partei, Herrn Pasitsch nichts mehr im Wege
und er dĂĽrfte nun in der Heimath die weitere Aktion gegen
die Regierung selbst in die Hand nehmen.
Alles in Allem genommen, scheint Serbien das höchste
Stadium der jetzigen Krise noch nicht ĂĽberstanden zu
haben; jedoch dĂĽrfte es binnen Kurzem zu einer Ent-
scheidung kommen. — Etwa zu dem altslavischen Georgs-
feste (5. Mai) oder gar schon zu Ostern (29. und 30. April)
werden bei den in herkömmlicher Weise stattfindenden
zahlreichen Versammlungen im Freien von Seite der Land-
bevölkerung ebenso die wirthschaftlichen, als die politischen
Verhältnisse besprochen und bei Wein und Sliwowitza
heftig bekritelt werden.
Am Ende dieser Betrachtungen mögen noch einige
Stellen aus dem Werke: „Die Balkanländer von Emil von
Laveleye*^ (bei C. Reissner in Leipzig 1888) angefĂĽhrt werden,
mit denen dieser Autor den Abschnitt ĂĽber Serbien ab-
schliesöt.
Er sagt : „Die gewonnenen Eindrücke zusammenfassend,
komme ich zu dem SchlĂĽsse, dass Serbien eines der glĂĽck-
lichsten Länder ist. Es besitzt alles, was eine glänzende
Zukunft verheisst, und umschliesst die Grundbedingungen
jener wahren Civilisation, welche sittliche, freie, aufgeklärte
und in behaglichen Verhältnissen lebende Menschen schafi*t.
Hier besteht noch die fest mit der Vergangenheit ver-
knüpfte Gemeindefreiheit, während man dieselbe im Westen
Europas erst wieder hervorsuchen und neu beleben muss.
— 304 -
Das Wachsen des Beichthums ist zwar noch beschränkt ;
«.ber alle Familien leben auf ihrem eigenen Grund und
Boden, auch besitzt ein Jeder einen gewissen Wohlstand.
Die so schmerzlich berührenden Gegensätze zwischen
höchstem Wohlleben und äusserstem Mangel prallen hier
nicht so unvermittelt aufeinander.
Allerdings ist die Bildung noch nicht allgemein genug
verbreitet; jedoch hat es die Regierung wohl begriffen,
dass sie auf diesem Felde mit Einsetzung aller Kräfte
weiter schaffen muss. Die Geschichte und die Dichtkunst
finden aber in den Volksliedern eine freundliche Stätte am
häuslichen Herde. Das Volk regiert sich, durch die von
allen Steuerzahlern gewählten Abgeordneten , gewisser-
massen selbst, und die Demokratie, welche man anderswo
oft um den Preis blutiger Umwälzungen, ins Leben zu
rufen bemĂĽht ist, besteht hier als etwas Althergebrachtes
und gleichsam Ererbtes, ĂĽeberdies hat Serbien, um dem
Fortschritte die Wege zu bahnen, den Gesetzen des Abend-
landes das Beste entlehnt.^
„Nur ist zu befürchten, dass man in Serbien bei dem
Bestreben , den äussern und in jeder Beziehung so
theuer bezahlten Glanz westeuropäischer Hauptstädte nach-
zuahmen , unvermittelt mit der Vergangenheit bricht und
dadurch die Freiheit aufs Spiel setzt.
Durch die Zentralisation, durch das thatkräftige Ein-
treten der Behörden wird dem Weiterschreiten eines Volkes
allerdings eine schnellere, regelmässigere und gleichförmigere
Gangart gegeben. Allein an ihrem Schaffensdrange, an
ihrer angeborenen Willenskraft erleiden diejenigen eine
sehr bedenkliche Schwächung, welche man von ihrem
Wege fortzerrt und auf einen andern, fremden hindrängt.
Die Gestaltung westeuropäischer Verhältnisse ist
keineswegs in allen Punkten beneidenswerth genug, um
auf der Balkanhalbinsel als Vorbild zu dienen, und man
kann nicht wĂĽnschen, hier genau dieselben Schwierigkeiten
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emporwachsen zu lassen, die anderswo der Menschheit so
unendlich viel zu schaffen geben. **
^Durch seine ungemein zahlreichen und meistens auf
unfruchtbaren Boden fallenden Ausgaben wird Serbien zu
fortwährenden Anleihen gezwungen. Hieraus könnte eine
grosse, das Land bedrohende Gefahr heraufbeschworen
werden, welche alle serbischen Staatsmänner, welcher Partei
sie auch angehören mögen, wohl im Auge behalten sollten.
Als Bürgschaft verpfändet man den Gläubigem gewisse
Steuererträge und giebt ihnen damit ein Eecht, sich in
die inneren Angelegenheiten des Landes einzumengen.
Was kann es Bedauerlicheres geben, als einen jungen Staat,
dem die Zukunft gehört und der sich dabei in die Hände
unbarmherziger Gläubiger liefert! Die egyptischen Verhält-
nisse könnten hier eine Wiederholung erfahren! Eine
Finanzwirthschaft wie die serbische, gehört eben in einem
westeuropäischen Staatswesen zu den Unmöglichkeiten.
Die beständig anwachsende Steuerlast muss aber die
Unzufriedenheit, insbesondere des einfachen serbischen
Landvolkes wachrufen, und solche Regungen möchte man
doch um jeden Preis ersticken. Alsdann wĂĽrde man die
bisherige Press- und Redefreiheit unterdrĂĽcken, weil auf
diesem Wege der Geist des Widerspruches sich in auf-
brausender und mitunter auch in aufiĂĽhrerischer Weise
Bahn zu brechen vermöchte.
Schliesslich arten jedoch solche strenge Massregeln zur
Gewaltherrschaft aus. Serbien ist aber auf eine solche,
nur mit Hilfe der Waffen mögliche Regierungsform nicht
eingerichtet und auch nicht vorbereitet. Es gilt hier
mehr als anderswo das Wort:
„„Die Bajonette gewähren wohl eine Stütze, aber
keinen friedlichen Ruheplatz!""
„In einem von der Liebe zur Freiheit so vollständig
durchdrungenen Lande kann ein Herrscher nicht lange
durch Gewaltmittel bestehen und seiner Unbeliebtheit
Anton Tuma, Serbien. 20
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trotzig die Stime bieten. Er wird sonst bald in eine ähn-
liche Lage kommen, wie jene war, in der sich Napoleon IIL
am Ende seiner Regierung befand; er wird dann zu BĂĽnd-
nissen mit anderen Mächten, zu Kriegen und Abenteuern
greifen mĂĽssen. Wie sieht es aber bei einem, von seinem
Volke nur lässig unterstützten Fürsten mit dem Siege
aas?""
Nachtrag.
Die jĂĽngsten Nachrichten ĂĽber die Lage in Serbien
besagen, dass die Radikalen eine lebhafte Agitation ent-
wickeln und dass deren Blätter von Beleidigungen gegen
den König Alexander und dessen Vater strotzen. Die
am 28. April 1894 erschienene Nummer der radikalen
„ Samostalnost " (Selbständigkeit) brachte einen Artikel
gegen den König, welcher nicht wiederzugebende Schmäh-
hungen und AusdrĂĽcke enthielt. Der Minister des Innern
Nikolajevitsch liess den Verfasser des betreflfenden Artikels
sofort verhaften. Auch im Innern des Landes fanden zahl-
reiche Verhaftungen statt und wurden energische Mass-
regeln gegen die Radikalen und deren Agitation ergriffen.
Die zahlreichen radikalen Beamten werden durch Fort-
schrittler und Liberale ersetzt.
Das diesjährige serbische Osterfest (29. April 1894)
brachte die ĂĽberraschende Nachricht aus Belgrad, dass
König Alexander mittelst Ukas seinen Vater in alle seine
frĂĽheren Ehren und WĂĽrden wiedereingesetzt habe.
Das betreffende Belgrader Telegramm vom 1. Mai 1894
lautet: „Anlässlich der Veröffentlichung der königlichen
„Ukase, betreffend König Milan, langen aus allen Theilen