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Staats⸗
und
Geſellſ chafts⸗Lexikon.
Herausgegeben
von
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Neues Converſations⸗Lexikon.
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Siaats
Geſellſhaſt— ſerikon.
In Verbindung mit deutſchen Gelehrten und Staatsmaͤnnern
herausgegeben
von
Herrmann Wagener,
Königl. Preuß. Juſtizrath.
Erſter Band.
Aachen bis Almofenier. TEL "il:
Berlin.
Edi
1859.
3 *
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N a a
Vorwort zur zweiten Ausgabe.
Die Theilnahme, welche die bisherigen LXeiftungen des „Staatd: und Geſellſchafts⸗
Lerikons“ gefunden haben, veranlaßt uns, eine neue Ausgabe veffelben in Liefe-
rungen zu veranftalten, um die Anfchaffung des ftetig fortichreitenden MWerfes einem
Theil des befreundeten Nublicums zu erleichtern.
Fünf Bände liegen abgefchloffen vor und laſſen bereits ein ficheres Urtheil über
den univerfalen Geift zu, in welchem der großartig angelegte Wlan, den das Vor:
wort zur erftien Ausgabe für die Darftelluing und Vertheidigung der confervativen
Interefien und Grundfäße aufgeftellt hat, zur Ausführung gefommen ift. Der fechete
Band, den Buchftaben E beinahe zum Schluſſe führend, wird in Kurzem auöges
geben und das Unternehmen in dieſem Jahre mit dem achten Bande, da es die
Zahl von 15 Bänden nicht überfchreiten fol, über die Hälfte hinausgeführt werden.
Binnen vier Jahren wird das Werk vollftändig in den Händen des Publicums fein.
Das Unternehmen fonnte faum in einer günftigerert Zeit ald der jebigen in's
Leben treten. In einer Kriſis wie der jebigen, wo die Revolution mit der Lehre
vom allgemeinen Stimmrecht die Völfer Europa's bethört, um fie nach der Zerſtörung
von Recht und Glauben in eiferne Ketten zu fchmieden und die Gewalt zum Staats:
recht von Europa zu erheben, ift ed die Aufgabe der confervativen Wartei, und
zwar vor Allem in Deutfchland, den Beweis zu führen, daß fie nicht nur die Hüterin
der Grundlagen der Gefellichaft, fondern die reformatorifche und fortbilbende. Partei -
ift, Die unter dem belebenden Einfluß der Freiheit und Selbftregierimg, auf der ſichern,
Muth und Vertrauen erweckenden Grundlage ftändifcher Gliederinz "und Volks⸗
vertretung die deutfche Arbeit in Kunſt und Wiffenfchaft von Neuem beleben, beit:
ſches Recht ver juriftifchen Fremdherrſchaft entreißen, deutfchen Genserdefleif wieder
ermuthigen und endlich auch wieder eine deutfche Politif in's Leben rufen wird.
Die Revolution, die Völker durch die Herabwiürdigung und Entartung, die fie ihnen
bringt, enttäufchend — der Liberalismus entweder in feige Paffivität verfunfen, oder
durch feine Drohung, fich der Revolution in die Arme zu werfen, fich in einen
augenblidlihen Refpect verfeßend — Branfreih, den Verfall und vie Feigheit des
Liberalismus als den Rechtstitel feiner europäifchen Oberherrfchaft benugend —
England, der gepriefene Mufterftaat der Gonftitutionellen, im Schlepptau Frankreichs
und im revolutionären Gejchäft mit diefem concurrirend — das find die Afpecten,
bie, an fich troftlos genug, die confervative Partei Deutſchlands umgeben, aber aud)
ihren Muth befeuern und ihr die Größe ihrer Aufgabe vor Augen führen. Die
|
Vorwort zur zweiten Ausgabe.
Arbeit an uns felbft, Schärfung des eigenen Gewiffens für die Verlodungen, welche
franzoͤſiſche und romanifche Lebensanftcht auf die deutfche Entwidlung von je her aus⸗
geübt hat, Reinigung unferer felbft von den Einflüffen der Revolution, denen der
Dentfche nur zu oft ausgefegt war, — diefe Pflichten find ernft und fchiwierig genug,
um uns vor GSelbftüberhebung und vor der Einbildung, als hätten wir das Ziel
fchon erreicht, zu bewahren. Doch glauben wir im Hinbli auf die zahlreichen und
gehaltvollen, bis jegt vorliegenden Arbeiten des Lerifond über Ficchliche Intereſſen,
Staatöverfaffung, Kunſt und Wiffenfchaft, Gerichtöwefen und Gewerbe, Staats⸗
wirthfchaft und fociale Fragen, Militärwefen und Kriegöwiffenfchaft; ferner im Hin⸗
bli€ auf die biographifchen Artifel, in welchen befonder& Der deutfche, englifche und
franzöfiiche Nationalgeift nach vielen Seiten bin gedeutet wird, endlich mit Verweis
fung auf die zahlreichen und beveuienden gefchichtlichen und geographifch : ftatiftifchen
Artikel, die ein neues Licht auf das Leben und die Entwidlung der Völker werfen
und in ihrem Zufammenhange ein Bild von dem gefammten Gulturleben der Erde
geben, — annehmen zu dürfen, daß die werthvollen Sräfte, die fich bisher dem
Lexikon gewidmet haben, nicht umſonſt thätig gewefen find. Die Echwierigfeit des
Unsernehmend war groß, — das fagte und nicht nur der Zweifel, der und von
gegnerifcher Seite anfangs entgegentrat, indeffen nun längft vollfommen verftummt
ift, dieſe Schwierigkeit haben wir ſelbſt lebhaft genug gefühlt. Allein dies Gefühl
war den Mitarbeitern, wie die bi jegt vorliegenden Leiftungen hinlänglich beweifen,
nur eine Mahnung, fih um fo inniger und angeftvengter der großen Aufgabe zu
widinen, und wir Dürfen demnach hoffen, in wenigen Jahren ein univerfales Merf,
welches der conferpativen Partei ald Eammelpunft und der deutjchen Literatur zugleich
nicht zur Unehre gereichen wird, dem Nublicum abgefchloffen darbietert zu können.
VPorwort.
En —— —
Das Staats⸗ und Gefellſchafts⸗Lexikon, das wir hiermit der großen
confervativen Partei nicht Preußens allein, fondern des gefammten Deutfchlands, ja
dem ganzen deutſchen Volke, fo weit ed mit feinem Ramen auch feinen Charakter.
bewahrt, darbieten und widmen: — «8 ift natürlich befcheiden genug, weder mit
großen Anfprüchen, noch mit hochtoͤnenden Verheißungen vor das Publicum zu treteh.
Der erſte Berfuch conjervativer Publiciftif und Wiffenfchaft auf diefem Gebiete, —
ein Verſuch, der feine Träger überdies erfahrungsmäßig weniger unter den berühniten
Männern der Wiffenfchaft, die nur ausnahmsweiſe und felten auf das Gebiet der
eigentlichen Preſſe und Journaliſtik „herabfteigen”, als unter denen finden wird, bie
noch jung und unberühmt genug find, um ältere Lorbeeren nicht auf das Spiel zu
fegen und ein wenig Spott und Hohn nicht zu bitter zu empfinden, — kann es
zunächft feine andere Legitimation beibringen, als neben dem dringenden Wunſch,
dem Baterlande und den Gefinnungs-Genofien einen Dienft zu leiften, das Bewußt⸗
fein, in der Geftaltung der Zufunft zugleich das eigene Schidfal zu geftalten. Wir
nehmen deshalb auch feinen Anftand, feine Fehler und Schwächen ale felbftverftänd;
lich zu behandeln.
Wenn wir nichts deſto weniger ohne Furcht und Zagen an das Werf ges
gangen find, fo ift der Grund weder in Weberhebung unfer felbft, noch in Gering⸗
fhägung unferer Gegner zu fuchen. Wir werden und niemals zu der Selbfigefälligfeit
erheben, die Schriftfteller und Wortführer Der Gegner den unferen als „Ignoranten”
gegenäber zu flellen. Damit ift ed natürlich fehr wohl verträglich, wenn auch wir
bie bisherigen Leiftungen der Gegner auf dem in Frage ftehenden Gebiete feines»
weges für Meifterwerfe halten; wir halten auch Die unferen nicht dafür. Wir werben
ed jo gut machen, als wir eben fünnen, und wer uns tabeln will, der mag es
beſſer machen.
Die lächerliche Infinuation, als ob wir das ganze bisherige Culturleben des
deutſchen Volkes, Alles, was deutſche Wiffenfchaft und Kunft, was deutfcher Fleiß
und deutſche Tiefe bis dahin geleiftet und errungen, mit bornixter Geringfchäbung'
betrachteten, ald ob wir im runde nichts Anderes, ald den finfteren Plan verfolgs
ten, den beutichen Urwald wieder anzufaamen und. in Bärenfellen um den Steins
Altar zu tanzen, auf dem wir einen Tag um den anderen einen beutfchen Bhilofophen
und Raturforfcher zum Opfer brächten, — eine foldhe Infinuation wird vor ernft>
haften Leuten faum einer Widerlegung bedürfen. Wir wollen weder Humboldt noch
Kant, weder Fichte noch Schelling, weder Schleiermacher noch Hegel, weder Schiller
noch Goethe, noch irgend eine andere deutſche Celebritaͤt ihres luterariſchen Ruhmes
Wagener, Staats⸗ u. Geſellſch.⸗Lex. 1.
2 Vorwort.
berauben. Freilich aber verſtehen wir dieſe Anerkennung nicht ſo, daß wir den von
jener Seite ſonſt ſo weit abgeworfenen „blinden Glauben“ nun plötzlich auf das
Gebiet der Kunſt und Wiſſenſchaft verpflanzten, unſere ſelbſtſtändige Prüfung und unſer
eigenes Urtheil unter den Ruhm jener Männer gefangen nähmen, und damit den
„Cultus des Genius” an die Stelle der, Heiligen: Verehrung fepten. Wie Kant
durch Hegel, wie Fichte duch Schelling, wie Schleieemacher durch Beide, wie Lebtere
durch ihre weiter fortgefchrittenen Schüler bald in ihren Prämiflen, bald in ihren
Schlüſſen widerlegt worden find, wie jeder Weife und jeder Naturforjcher, je größer
er ift, um fo bereitwilliger "einräumt, dem Wefen und Urgrunde der Dinge nur durch
Hypothefen näher getreten zu fein und eigentlich Nidyts gelernt zu haben, als daß
er Nichts wiſſe; wie jeder Fortfchritt der Naturwiffenfchaften immer einfachere Ge⸗
feße zu Tage fördert und zugleich in fich die Regation eined Theil des früheren
Stadiums volßieht; wie Schiller und Goethe und andere Männer der Kunſt ſelbſt
In den Augen ihrer begeiftertften Verehrer nicht ohne Mängel und Flecken daſtehen:
fo nehmen auch wir das Recht in Anfpruch, Jedermann, undfei er augenblidtich
noch fo beruͤhmt, in unferer Weltanichauung und unferem Syſteme die paflende
Stellung anzuweifen, unbefimmert darum, ob diefe den Gegnern gefällt oder nicht.
Sonft haben wir bei der vorliegenden Arbeit feinesweges den Zweck, weder
ein neues philofophifches, noch ein neues naturwifienfchaftliches Syftem zum Beften
zu geben; wir wunſchen nur, daß vor unferen Lefern neben Kant und Hegel auch
Baader und Stahl, neben Schleiermacher und Fichte auch Luther und Spener, neben
Schiller ımd Goethe auch Klopftod, Herder und Claudius, neben Humboldt auch
Schubert und Wagner, neben Adam Smith und R. Mohl auch F. Lißt ımd Stein,
neben Gervinus und Prutz auch Leo und Menzel, und neben der bunten Schaar
der felbftgefälligen Phllofophen und Naturforfcher in Schlafrod und Pantoffeln auch
das Heer der chriftlichen Blutzeugen und "Glaubenshelden zu Worte komme.
- Dabei aber gehen wie freilich vor allen Dingen darauf aus, trotz aller bes
rühmten Männer von geftern und heute die Principien der chriſtlichen Religion
und Kirche in Staat und Gefellfchaft, in Wiffenfchaft und Kunſt, in Philoſophie und
Natur, fo weit e8 in unferen fhwachen Kräften fteht, wiederum zur Anerfennung
und Geltung zu bringen.
Nicht daß wir bis dahin zu viel Whilofophle, d. h. ungefärbte Liebe zur Wahr:
heit in der Welt gefunden; im Gegentheil hat fogar die formelle Beichäftigung mit
den Yhilofophifchen Syſtemen in bevenflicher Weife abgenonmen. „Es liegt — fagt
Stahl — das Anfehen der Philoſophie darnieder, wie zu feiner Zeit In der Ge:
ſchichte gefitteter Völker. Faſt ift die Grinnerung an fie erlofchen. Man findet kaum
mehr eine Erwähnung auch der berühmteften Philofophen in der Tagespreffe, im ge:
felffchaftlichen Verkehr, in den Werfen pofttiver Wiffenfchaft, in den. großen Ber:
bandlungen des Staates und der Kirche. Wird ‚ein philofophifcher Lehrftuhl erle⸗
digt, fe fragt Niemand mehr, durch wen er wieder befeßt werde. Es ift ein wohl:
verdientes Gericht über die Nhilofophie ergangen.” Dabei dürften die füngften,
kaum noch philofophifchen Producte des fich ſelbſt überlaffenen Menfchengeiftes, der
Geift und die Philofophle, die, wie ihre Vertreter naiv genug verfichern, lediglich
aus dem Magen fommen, auch dem Blinveften über die Gefahren der Situation
und die Nothwendigkeit der „Umkehr“ die Augen geöffnet haben.
Kicht daß wir die Kunſt und Wiſſenſchaft an ſich gering achteten oder vers
"wirfen und etwa mit dem Gedanken umgingen, den Kalifen Omar zum preußifchen
Born. 8
Ober⸗Bibliothekar zu ernennen, — doch Tennen wir auch Die Grämge, welche zu
überſchreiten dem Berftande und der Phantafie des Menfchen nicht gegeben vder
geftattet iſt. Zn ii)
Die nadte und heidnifche, die frivole und tenbemziäfe Kunſt, wie fie jetzt m
Muſeen und Häufern, in Sammlungen und auf öffentfichen Pläpen Eingang gefun-
den; die Kunft, welche Durch ihre heidnifche Form gezwungen iſt, auch ihren Inhalt
nur dem Heidenthum zu entlehnen; die Kunft, welche Chriſtenthum und Vaterlands⸗
gefühl gleichmaͤßig verläugnet und ignoriert und von ihrer erhabenen Stelle als Vor⸗
bildnerin der Erlöfung der Natur ımd der Menfchen zu einer Dienerin der Lüfte
und Leidenfchaften und zu einem Werkzeuge vorübergehender Zwede und Tendenzen
herabgeftiegen iſt, — mit_einer folhen Kunſt wollen wir unverworren bfeiben. Um
fo mehr freuen wir und, auch auf diefem Gebiete in dem Wiedererwachen chriſtlicher
Kunft ein unverkennbareds Symptom der Umfehr begrüßen zu ‚Finnen.
‚ In’ gleicher Weife find wir außer Stande, eine Wifienfchaftlichfeft, welche bie
„Königin der Wiſſenſchaſten“, die Theologie, als ihren hauptſaͤchlichſten Gegenfag: be-
handelt, mit unferen Sympathieen zu begleiten. Eme feile Dirne anf dem Altare der
Bermunft: das ift dee Schluß jeder von dem Boden des Chriſtenthums losgelbſten,
ſich ſelbſt überlaffenen Philoſophie und Humanität. „Was im Geiſte hoher Wiffen-
ſchaftlichleit begonnen, Kat im Yleifche des weit verbreiteten Materialismus. geenidet.“
Sonſt begleiten wir gern den redlichen Denker bis an die Granze menſchlichet Ge:
danfen, d. 5. bis dahin, wo, wie ſchon Fichte anerkennt, die überfinmliche: Welt fich
dem wifienfchaftlichen Berweife des Fur und Wider gleichmäßig entzieht und der’
menfchliche Geift auf das gläubige Ergreifen und Anſchauen götilicher Offenburun⸗
gen und auf die Bewahrung und Befeftigung feined Glaubens durch Uebung und
Erfahrung, duch Empirie und Praxis hingewieſen bleibt. Sonft gedenken wir ‚Und
von den fogenannten „MWiffenfchaftlichen“ weder in der Luft und Schärfe ves Den⸗
tens, noch in der Freude an den Refifitaten der Spannkraft und Energie des menſch⸗
kichen Geiſtes, ſondern lediglich, aber freilich much In allen Confequenzen, dadurch zu
unterſcheiden, daß wir nicht Das infallible ſelbſtgenugſame „Ich“, ſondern den leben⸗
digen perfönlichen Gott als das A und DO unſerer Philoſophie und Raturforſchung him⸗
fielen, — eine Vorausſetzung, die und unvergleihlich viel mehr wiſſenſchaftlich und phi-
bofophifch zu fein fcheint, als die Ungeheuerlichkeiten, deren der philoſophiſche Unglhube
als Stügen feiner mit den Generationen wechfelnden Ariome und Hypotheſen bedarf.
Noch weniger gebenfen wir unter der Firma oder dem Vorwande chriſtlicher
Brincipien und Tendenzen in Staat und Kirche irgend ein ſelbſtausgeſonnenes Ey-
flem, irgend eine von uns felbft ausgefponnene Verfafftung durch Güte oder Gewalt
zur Geltung zu bringen. Wil haben durchaus Feine befonderen Sympathlen -fük
ein fogenanntes „göttliches Recht”, welches das Hiftorifche ignorirt, oder welches,
wie der Engländer Blackſtone draftifch bemerkt, „für das Etabliffement ver Kinber
Sfeael beftanden haben mag, welches aber unbekannt iſt den Geſetzen und Gewohn⸗
‚ beiten dieſes Landes." Wir haben durchaus Feine Sympathie mit jener Auffaffing des
Regiments „von Gottes Gnaden“, welche die Regierung zu eittem Privatrecht. Ber-
unterdrüdt und die Berantwortlichkeit der Regenten lediglich in das Jenfelto verlegt,
— eine hriftlich gefärbte conftitutionelle Fiction, auf welche der lebendige „Gott
in der Gefchichte”, der Fürften ein- und abſetzt, bis dahin nur wenig Ruͤdficht ges
nommen. Wir haben durchaus feine Sympathie mit den Regenten, welche von ihrer
„Birma” Keinen anderen und beſſeren Gebrauch zu.machen wiſſen, als ihre nım wenig
— 1*
j x
4 | Borsent.
correfpondirende Regierungs > Thätigfeit damit zu beveden. Wir haben nur wenig
Sympathien mit dem Staut, der feinen Charakter und feine Aufgabe ale „chriſtli⸗
her Staat” durch Mediatifirung der chriftlichen Kirche zu erfüllen gedenkt und im
ſich ſelbſt die Thaten wiederholt, um deretwillen der feiner Selbftverantwortlichfeit
vor Gott ih bewußte Theil der Chriftenheit ven Banıı einer fleifchli und weltlich
gewordenen Kirchengewalt von -fich abgeftreift. Wir haben durchaus feine Gemein:
ſchaft mit jener höheren Geiftigfeit und Sittlichfeit, welche dem Einzelnen geftattet,
im Namen des Rechtes fich über das Geſetz zu erheben und gewiſſen politiſchen
Ideen und Borfhwebungen gegenüber Eid und Pflicht, Untertbanen - Berband und
Verfaſſungen lediglich nach jenen Zweden zu modeln und zu deuteln, — eine Moral,
weiche leider in der Regel nur bei dem Gegner das verdiente Urtheil empfängt.
Ebenfo ift es nicht unfere Sache, Luftfchlöffer — fei es auch aus chriſtlichen Ge⸗
danken — zu erbauen.
Nicht beſſer freilich denken wir von jener Auffaſſung des Staates und der
Politil, welche, anſtatt die Güte der Verfaſſungen lediglich mach der eigenthümlichen
Natur, nach dem durch die territorialen Berbältniffe, durch Lage und Zuſammen⸗
ſeyung und durch die Bildungsgeſchichte bedingten beſonderen Charakter und ben
daraus reſultirenden kirchlichen und politiſchen Aufgaben des Stdates zu beurtheilen,
die Ermittelung und Feſtſtellung der Verfaſſungen auf das Gebiet der Ethit und
Metaphyſik verlegt und, anftatt die Staaten aus ſich felbft zu erklären, zwar nicht
bie Poftulate des Chriftenthums, ‚wohl aber ein willfürliches, felbfternachtes, abftractes
Princip der füttlichen und rechtlichen Freiheit zum Ausgangspunkt gemacht und dabei
natuͤrlich überall zu äͤußerſt logifchen Erzeugniflen gekommen ift, die nur den einen
Fehler Haben, daß fie eigentlich für Niemanden paflen, außer für den, der fie gefer-
tigt. War aber Died — wie ein neuerer Schriftftellee bemerft — ſchon Wahnſinn,
ed lag doch wenigftens noch Methode darin. Noch bunter und widerfinniger wurde
bie Sache, ald man „auf den noch viel wunderlicheren Einfall gerieth, daß es in
ber Nordſee eine gewiſſe Infel gebe, wo die Normal-VBerfaffung für die ganze civili⸗
firte Welt zu finden wäre,“ oder daß wir aus einer großen Stabt jenfeit des Rheins
neben den gangbarftien Muftern in Reifröcken und Grinolin auch das Neuefte in
Berfaffungen und Eidſchwuͤren zu begiehen hätten. Gewiß follten gerade bie, welche
in dieſem unmethodifchen Wahnfinne befangen geweſen, fich am wenigften legitimirt
finden, den chriftlichen Idealismus ihrer Gegner anzuflagen.
Was und den Staat zu einer göttlichen Inftitution und jede Obrigkeit (die
Magiſtratur in der Republif nicht minder, als den König in der Monarchie) zu einer
Obrigkeit von Gottes Gnaden macht, das ift die Thatfache, daß Etaat und Obrigfelt
das, was fie find, in ihrer Beftimmtheit und Befonderheit, in ihrer Verfaffung und
in ben perfönlichen Trägern ihres Regiments nicht ohne Gottes Fügung und Durch
- fein Walten in der Gefchichte geworden find; das ift die Erwägung, daß, wie. die
Ehe nicht als bloßer Begriff, fondern nur als concretes Verhaͤltniß zwiſchen beftimmten
Perſonen unverleplich, weil verletzbar, ift, fo auch Staat und Obrigkeit nicht als
bloße Ideen, GedanfensDinge, ſondern als concrete lebensvolle Geftaltungen, ale
inhaltsreiche Realitäten und Offenbarungen deſſen, der als „Menfchenfohn” die Welt
regiert, den Widerſchein der Majeftät an ihren Stirnen tragen; das ift die Wahr⸗
nehmung, daß es den Völkern zwar gegeben ift, wie das Leben überhaupt, fo auch
Die überfommene, von Gott geordnete Form ihres focialen und politifchen Lebens zu
jerträmmarn und von fich zu werfen und in: ihrer Auflehnung thatfächlich Gott zu
Voruort. | 5
läftern, daß «8 aber bis dahin noch Feiner Revolution gelungen ifl, etwas Beſferes,
Dauerhaftered an die Stelle des Alten zu ſetzen, fo daß felbft in England, wo bie
Revolution nur das Königthum reformiren wollte, der Erfolg Fein anderer war, al6
die Zerflörung der königlichen Gewalt; das ift Die Wahrheit, daß von fich felbft Fein
Menſch obrigfeitlihe Gewalt über andere Menfchen haben kann, auch nidht die
Sämmtlichen über den Einzelnen, daß auch ditech Vertrag Obrigfeit und obrigfeitikche
Gewalt nicht begründet werden können, und daß das Gefeh nur dadurch Hecht wird,
daß es eben nicht das Product und die Formulirung menſchlicher Willkür, ſondern
der concrete Ausdrud und die adäquate Anwendung eines Gebotes, deſſen Sanckon
auf eine en Autorität als die des Menſchen zurädzufüßren if.
In jenen beiden Borberfägen, in den durch Gefchidke und territoriale Geſtel⸗
tungen gegebenen raͤumlichen und zeitlichen Borausfegungen und Bedingungen, und
in den durch das heile Licht des Chriftenthums verflärten idealen Grundlagen umd
Endgielen der Staaten bewegt fich der Inhalt jeber wahren Stantsfumft, jene cancrets
ivenle Geſtalt, der wir insbefondere in der Anwendung auf unfer Baterland trog
Hohn und Spott der Geguer in dem Poftulat des chriftlich »germanifchen Staates
das Bürgerrecht zu gewinnen gedenken.
Erfreulicher Weife greift diefe Erkenntniß auch im immer weiteren Keeifen Platz /
und ſelbß der Liberalismus kann ſich dem Zugeſtaͤndniſſe nicht mehr entziehen, „daß
jedes türhtige und würdige Leben. des Einzelnen wie der Volker feſchalten muß an
den ewigen Grundlagen der Religion und Moral, an der Gerechtigkeit und. ihrem
Maße, Daß ed auch in dieſer Beziehung fich anfchließen muß an Die ‚Achte Lehre
unferer heiligen Religion, die überall und fo auch in Beziehung auf Freiheit und
gejegliche Ordnung das Höchfte und Tiefſte Iehrend, die untergeordneten fcheinbaren
Gegenfäge zu vereinigen weiß und fo, mehr als irgend eine Lehre der Welt, die
Revolutionen befeitigt und doch mehr ats jede andere höoͤchſte geſellſchaftliche Freiheit
heiligt und fördert,“ — nur daß man natürlich über die Gränzen feines eigenen
Glaubens nicht hinaus kann und in den meiften Yällen anftatt des pofitiven. hiftes
riſchen Chriſtenthums irgend ein, wenn auch ein zuſammengeſtoppeltes, Moralſyſtem
old „Religion der Gegenwart” an den Dann zu bringen fucht. |
Eben fo ift der tiefere Conſtitutionalismus bereits zu.der Ueberzeugung durch⸗
gedrungen, daß, wie. fich Jeder lächerlich machen würde, der beftrittene Rechtsver⸗
haͤltniſſe des geringften Gefellfchaftövertrages, z. B. einer Club⸗Geſellſchaft, nach feinen
eigenen individuellen ‚oder allgemeinen philofophifchen Zwecken beitimmen wollte, dies
noch in verftärkterem Mage eintritt, wenn es ſich um Staat ımd Kirche Handelt, —
nur daß man hier Recht und Gefchichte etwas freifinniger behandelt; daß ferner bie
weſenilichen logifchen Folgefüige aus der Natur des Staates oder, was daſſelbe il,
feine Fundamente nagürlich feiner willfürlichen Stimmenmehrheit unterliegen und nicht
aufgehoben werden können ohne Zerftörung des Staates felbil, — nur daß man im
ſonderbaren Widerfpruch diefe unantaftbaren Fundamente doch wiederum aus nichts
Anderem, als aus einem Vertragsverhältniß Kerzuleiten weiß. Ja, was noch mehr
it, ed wird ausdrüfluch anerkannt, „daß ein Staat nur dadurch entfiehen und dauern
lann, daß das höchfke Princip der einzelnen Geber (d. h. doch wohl das diriftliche!)
als gemeinfchaftliche Grund⸗Idee oder als gemeinfchaftlicher Endzwech, als ein
höherer Gemeingeiſt feine Glieder zur vereinten Krflrebung der Höchiten
Aufgaben, der Menfchheit beftimmt, in biefer Bereinigung unter ſich und mit: ber
allgemeinen. Vollendung erhält und leitet.“ Es iſt Dies eine Auffafſung, die faft über
— Vorwort.
hie Graͤnzen unſeres chriftlichen Staates hinaus in das Gebiet der Kirche hinein⸗
fuüͤhrt. Jedenfalls aber muß, wer nach ſolchen Praͤmiſſen dennoch den „chriſtlichen
Staat". ald Poſtulat ablehnen kann, entweder felbft das Chriſtenthum innerlich abge⸗
ſtreifthaben oder feine Mitbuͤrger als Helden betrachten.
Micht iminder. hat fich die Zahl der Verehrer des fogenannten „Rechtöituntes®,
jenes früheren Ideals des continentalen Liberalismus, auf das Erheblichfte vermin⸗
dert und die Ueberzeugung Raum geiwonnen, daß der Staat Beides fein fol, ein
Reich: des Rechtes, ein „Rechtsſtaat“, und ein Reich der Sitte, ein „ſittliches Ge⸗
meiaweſen“. Dan beginnt endlich der politifchen Action Hinter die Couliſſen zu
fehen. Insbeſondere haben fir die Schärferblidenden unter allen Parteien jene
Spielatten. ed Rechtsſtactes, wo man die MWillfüe zum Geſetz und dadurch den
vermeintlichen. Rechtöftaat zum Superkitiv des Polizeiſtaates erhebt, fo wie jene neuere
römische Dectrin, welche ven Staat, wenigſtens den evangeltfchen, alles poſitiven
fittlichen Inhalts entleert, auf Schuß von Perfon und Eigenthum, fo wie auf Be-
waäſſerungen und andere nügliche Anlagen befchränft und anfcheinend wiederum —
wie vordem — zum Gerichiövollzieher der römifchen Hierarchte herunterdrücken möchte,
ihr Urtheil bereit8 empfangen. Lefen wir doch ſelbſt in Welder’s „ſyſtematiſcher
Eucnclopädie”, daß die Staaten nicht hervorgehen aus einzelnen untergeorpneten
Zwecken deo menfihlichen Lebens, fondern daß fie ein lebendiges Ganze find, die
lebendige Oyganifntion des gefellichafttichen Volkolebens und der Cultur, Die ihrerfeits
wieberum von’ dem menſchlichen Gefammtzweck des Bolfes, von der Religion ımd
Moral nicht getrennt werben können. „Wäre der Staat — heißt es dort — lediglich
eine äußeriiche Eicherungs⸗ und Zwangs⸗Anſtalt, fo Hätte er auch nur einen fehr
bedingten. untergeordneten Ruͤtzlichkeitswerth, nicht die höhere Würde, welche alle
Bolker ihm bedlegen. Es wäre ferner der Tod für das Vaterland, d. h. die Hin-
gabe: aller: Sicherheit oder des Zweckes felbft für den Staat, ald ein bloßes Mittel
ber Sichenheit, ein Widerſinn“ — eine Bemerkung, welche auch bie Berechtigung
des: Koemopolitismus auf ihr rechtes Maß zurüdführen dürfte.
Aus“ dieſem Grunde lobt man fogar Die praftifche Volksweisheit der Alten,
lobt man die Staatörecht6-Kehrer von Artfloteles bis zu dem „praftifchen Thomaſius“,
weiche und weil. fe den Staat als einen Menfchen im Großen betrachtet: eine
Auſchauuug, welcher wir uns unbedingt anſchließen, nur daß wir in der Durch⸗
führung der meiften jener Philoſophen, von den Phantafien des Plato bis zu ben
Meanfchenrechten: und Staatöbiwger » Theorien der feanzöfifchen Revolution, den
wirklichen Dienjchen, den Menſchen mit Leib, Seele und Beift vergeblich ſuchen und
ſtatt :veffen irgend ein auf Spiritus gesogenes, Immerhin geiftreiches und Intereffante®
philofaphifches Ungethuͤm erbliden. Wir werden dies Alles an dem geeigneten Orte
nöher seleuchten. —
„Das Werk, an das wir hiermit Herantreten, foll natürlich eine, Tendenzſchrift“
waben, eine Zendenzfchrift nicht im dem Sinne, daß wir Theorie und Praris,
Wahrheit: und Gefchichte nach unferen Zwecken zufchneiden und modeln, fondern —
wie: dies auch der erflärte Hauptzweck ähnlicher Arbeiten unferer Gegner ft — daß
wir darauf ausgehen, die Grundſaͤtze, Richtungen und Intereffen unferes Syſtems
offen ‚ohne Rück⸗ und Vorbehalt auszuſprechen, das, was unfere Partei’ will und
porbeeh, wolle und’ fordern muß, im Zufammenhange barzuftellen und dadurch
gefunden politifihen: Sinfichten und Richtungen, als welche wir bie unferen betrachten,
er: allen: Slaffen der Geſellſchaft eine möglichft große Werdreitung und Anerken⸗
Bewer. T
nung zu verfehaffen. Es iſt dies für uns und unfere Stellung um fo wichtiger und
unabweiglicher, als die gegnerifche Prefie jeden Kaliberd ſeit Jahrzehnden darauf
ausgegangen ift, unfere Partei und deren pofitifche PBrincipien und Tendenzen im
ginftigften Falle ald Caricatur, im weniger günftigen ald befchränfte und böswillige,
jelbfifüchtige und Binterhaltige, lichtſcheue und freiheitöfeindliche darzuftellen: —
Infinuationen, die wir nicht Durch philofophifche Lehrbücher und vielbändige Gefchichte-
werfe, fondern nur dadurch befeitigen werben, daß wir dem populären Angriff mit
gleicher Bertheivigung begegnen, der gegnerifchen Caricatur ein Geſammtbild unferes
Syſtems gegenübderftellern und unfere Vorberfäge und Thegrien durch unfere Praris
und Schlußfolgerungen legitimiren.
Zugleich ift das fich gegenfeitig gründlich Kennenlernen die VBorausfehung aller
Anerfennung und Verſtändigung, und es ift deshalb weniger des Streited wegen,
defien wir Doch genug haben, ald um des endlichen Friedens willen; daß wir dem
Syſtem des Gegners das unfere gegenübertreten laffen und dadurch ein gruüͤndliches
Urtheil nach beiden Seiten ermöglichen.
Zu dieſem Zwede werben wir geeigneten Ortes nachweifen oder wenigſtens
nachzuweifen verfuchen, daß, weit entfernt, verfaffungsmäßige Freihelt und organifche
Selbſtregierung zu verwerfen, umfere Principien und Poftwlate die einzige Grundlage
find, auf welcher dad Gebäude wahrer wejentlicher Freiheit und Selbſtregierung
dauernd gegriindet werden fann, und daß, was noch von Freiheit in Europa vor⸗
handen ift, der Liberalismus und Conftitutionalidmus nicht fich und ihren verkehrten
revolutionären Beflrebungen, fondern uns und unferen Gefinnungs - Genofien zu
danken haben. „Aus dem Streben nach zu großer Freiheit wird — wie ſchon das
alte franzöjifche Sprichwort fagt — Nichts als zu große Knechtſchaft geboren.“
Freilich fuchen wir unfere Freiheit und CEelbftregierung nicht in.dem Abhub
und den Brofamen von Dem Tifche der franzöfiichen Revolution, nit in ftanzöſi⸗
fcher Rechtspflege und Adminiſtration, nicht in bureaufratifcher Centralifation und
Algemigfamkeit, ſondern lediglich in dem Feſthalten der natürlichen Gliederung: und
Organifation und der geſchichtlich überfommenen Verfaſſung ber Välfer und Staaten.
Wir willen — und die Erfahrung hat es beftätigt — daß man fein Gebäude‘
auf Lügen grandet, wenn man nicht den Menfchen, wie er ift, den Menfchen mit
feinen Schwächen und Gebrechen, mit feinen Mängeln und Simben, mit feinen vers
ſchiedenen Zweden und Bedürfniſſen, mit feiner verfchiedenen Bergangenheit und!
feinem verſchiedenen Befig, in feiner verfchiedenen Stellung und Geltung, d. h. das
Belt in feiner äußeren gefchichtlichen Befonderheit und Gontinuität, in feinen ver-
ſchiedenen Klaſſen und Ständen, fondern den Menſchen, wie er fein follte, feiner
Schwächen und Leidenſchaften entfleivet, der Bedingungen des irdiſchen Daſeins ent:
hoben, als abfiract vernünftiges, tugendhaftes Weien, als freien und gleichen. Stante-
bürger, d. h. das Volk ald ein willfüriches . Stud der Menſchheit, als eine unters
ſchiedsloſe Maffe polltiicher Atome den Inftitutionen des Staates zum Grunde legt.
Wir wien — und die &edhichte Frankreichs ftellt. es uns täglich vor Mugen:
— daß bie confequente Durchführung der franzoͤſiſchen Principien die höchfte Stei-
gerung des Despotiemus .ımabweislich forbert und im Gefolge bat, daß die Reali⸗
fation der Poſtulate der von dert überfommenen Staatöfunft die Freiheit des Volkes
für immer. ımmöglich macht, und daß insbeſondere wer vielgenriefene Conſtitutio⸗
nalismus, weit entfernt, eine befonders hohe bis dahin dan Menichengefchlecdht vers
hällt geweiene Form der politiſchen Freiheit zu fein, nichts Beſſeres war, als ber
V
8 Vorwort.
Inbegriff der Principien und ber Apparat der politischen Herrfchaft des Gelbcapitals,
der mit hochtönenden Phrafen verfchleierte Verſuch, die Staatsgewalt im alleinigen
Intereffe der befigenden Klaffe auszubeuten, und die — in der allgemeinen Gorrup-
tion offenbar gewordene — faule politifche Frucht der Selbſtſucht und des Mammo⸗
nismus der Regierenden wie der Regierten.
Wir wiſſen — und das Gericht der jüngſten Kriſis ruft es laut in jedes noch
nicht ganz verſtockte Ohr — daß man mit der Beſeitigung der „Feſſeln der freien
Bewegung“ auch die Schranken zertrümmert, welche den Schwachen vor dem Star⸗
ken geſchützt, daß man mit der Freigebung der unbedingten und unbeſchränkten Con⸗
currenz, oder, was daſſelbe iſt, mit der Herrſchaft des ſchrankenloſen Egoismus die
Grundlagen der menſchlichen Geſellſchaft erſchüttert und auf dem gewerblichen Gebiete
ein Yauftrecht etablirt, viel gefährlicher und intenfiver, ald das mittelalterliche, welches
doch immer nyr in ifolirten Raubzügen verlief, und daß ed daher der Staatögewalt
nicht länger erlafjen bleiben Fann, auch die gefährlichften Mächte der Gegenwart, die
Geldmächte und die Geld-Barone zu bewältigen und mit flarfer Hand zu leiten und
damit den „Frieden“ auf dem gewerblichen Gebiete zurüdzubringen.
Aus dieſem Grunde wollen wir feine importirte Verfaffung, weber aus Eng⸗
land noch aus Franfreih, am wenigften — wonach jest Vieler Sinn zu tracdhten
fcheint — die des kaiſerlichen Frankreichs. Wir fuchen den Schug der Unter
thanens Rechte, beſonders derer, welche ſich ſelbſt nicht zu fchügen vermögen, in einer
ſtarken und felbfiftändigen Eöniglichen Gewalt, in der Gewalt, welche allein im
Stande ift, wenn auch nicht über den Parteien, doch über allen Interefien zu ſtehen,
und die, wenn fie anders ihren Beruf und ihre Aufgabe in der Gegenwart richtig
erfaßt, nie aufhören wird, die Sehnfucht und Hoffnung der Mafle des Volkes zu
fein. Wir fuchen die Freiheit nicht in der Theilung der Souverainetät, Jenem Hirn-
gefpinnfte ideologiſcher Staatsrechts-Philofophen, jenem anatomifchen Präparate der
englifchen Berfafiung, fondern vielmehr in der -angemeffenen Ordnung und Organi-
fation der Regierungs s Organe und der richtigen Vertbeilung der Regierungs - Ge
walt.. Wir fuchen fie nicht in dem Nennen und Jagen nach Stellen und Gehalt,
in dem Kämpfen und Hafchen um Minifterftühle und Gewalt; wir fuchen fie vor
Allem und zunächft in der Entwidelung der Gommunal- Freiheit in Gemeinden,
Kreifen und Provinzen, in der Theilnahme des Volkes an der Regierung und Ders
waltung in den felbiges zumächit und unmittelbar berührenden öffentlichen Ange
legenbeiten.
Damit wollen wir indeß die Thellnahme des Volkes an feiner Geſetzgebung
in feiner Weife ausgefchloffen wiſſen: es ift diefe Theilnahme in unferen Augen
etwas fo Natürliched und Gegebenes, daß es der ganzen Verfehriheit des revo⸗
Iutionären Liberalismus bedurfte, Diefelbe fo wie gefchehen in Mißerevit zu bringen.
Freilich wird jene legislatoriſche Mitwirkung des Volkes nur dann ihrem, Begriffe
entiprechen, wenn fie von jorial und politifch felbfiftänbigen, fich felbft regierenden
und verwaltenden &orporationen getragen und zugleidy von einer Rechtöpflege be⸗
gleitet wird, welche nicht, wie bie franzöfirende, die fchlimmfte Art des „erimirten
Gerichtsſtandes“ für die Beamten reſervirt und insbefondere auf dem criminalsrechts
lichen Gebiete — des Inftituts der Staats - Anwaltfchaft einftweilen zu geſchweigen
— an bie Stelle fefter bindender Formen, dieſes fefteften Bollwerkes wahrer bürger-
licher Freiheit, Die moralifche Veberzeugung treten läßt, ein richterlicher Grund, ber
namentlich in politifch erregten Zeiten mit Willkür ziemlich identifch wird.
. Bewer. 49
Richt minder wird ed unfere Aufgabe fein, auf dem gewerblichen und in⸗
duſtriellen Gebiete jenen Infinuationen entgegenzutreten, welche und als beichräntte,
unbedingte und unverföhnliche Gegner der Concurrenz und Induſtrie, des Capitals
und der Mafchinen, der Banfen und ähnlicher Inſtitute der Gegenwart lächerlich
und verdächtig zu machen ftreben.
Wir verwerfen nicht die Concurrenz an fich, wir verwerfen nur bie unfitts
liche und ausbeutende Concuyrenz, nicht die Goncurrenz, welche den Wetteifer
anfpornt und den Erfindungsgeift rege macht und in ber Bethätigung der freien
Perſonlichkeit und der Herfiellung des freien Werthes das Güterleben gewiſſermaßen
über fich ſelbſt erhebt; nein, nur die Concurrenz, welche, ohne dabei in der Wahl
ihrer Mittel fonderlich ferupulds zu fein, lediglich fich felbft und das eigene nächfie
Interefie als Ausgangs⸗ und Zielpunft behandelt, „Fußgänger, Wagen umd Reiter“
auf denfelben Weg zufammenzwingt und, indem fie den Schwachen ſchutzlos in den
Kampf mit dem Starken treibt, die Kleinen bier fchneller, dort langfamer, aber un⸗
erbittlich und rettungslos dem Größengefege der Capitalien opfert.
Sonft wollen auch wir Feine weiteren Beſchraͤnkungen und Garantien, als bie
mit der Sache felbft gegeben find: Garantien des fittlichen Inhalts der Eoncurrenz
in der corporativen Organifation der Eoncurrenten und der darauf bafirten Selbf-
regierung und Gegenſeitigkeit der gewerblichen Ehre; Garantie der materiellen Baſis,
indem wie nach dem Borbilde unferer einfichtigen und befonnenen Väter die ſtatiſti⸗
ſchen Erfahrungsfäge und Geſetze auf dem gewerblichen Gebiete auch wiederum
formel als ſolche fanctioniren.
In gleicher Weife find wir nicht Feinde des Eapitald an fich, weder bes
fleinen, noch de& großen — wir haben es felbft recht gern; auch nicht der Banken
und Aetien, in weldgen legteren wir bei richtiger Anwendung den Anknüpfumgspunft
der Concurrenz des fleinen mit dem großen Gapital erkennen, — fonderr nur ders
jenigen Behandlung und Wirkfamfeit des Capitals, welche dem Gelde und folge:
. weife dem Geld⸗Capital, feiner Natur und Beftimmung zuwider, eine iſolirte, felbfte
fländige, von den Bedingungen und Refultaten des ganzen fonftigen Güterlebens
und inöbefondere der reprobuctiven Verwendung der Güter, ald dem Kernpunfte
aller Vollswirthſchaft, abgelöfete und unabhängige Exiſtenz zumelfet, die Eoncenr
tration überwältigender Geldfräfte ohne jedes befiimmte concrete Ziel geftattet und
einen Zuftand ermöglicht, in dem man, anfcheinend ausgehend von der Voraus⸗
fegung, daß das Geld lebendige Junge zur Welt bringe, den Credit ale ſolchen
ausbeutet und fich fehmeichelt, Bapitalien, anftatt durch Stoff und Arbeit, durch
Geder und Papier erzeugt zu haben, eine Alchymie, neben welcher der „Stein dev
Weiſen“ fidz verkriechen muß. Daß „Alles nur Schwindel geweſen“, und daß der
auf fingirte Gapitalien gegründete Eredit mit der erſten Meacdion ber Realitäten
ſpurlos verſchwindet: dieſe Einficht ſcheinen wir erft durd bittere Erfahrungen ger
winnen zu follen, Erfahrungen, die um fo bitterer werben birften, wenn man in
der That dazu fortfchreitet, wicht bloß den „Verdienſt ohne Arbeit und den Reich⸗
thum oBne Ehre” von der redlichen Broduction und Arbeit aufbringen zu laffen,
fondern auch die Verluſte auf deren Schultern abzjuwälgen und die Heilung ber
ſchwindelhaften Speculation in deren Steigerung und Bollendung zu fuchen.
| Ebenſo verwerfen wir ımferer Seite nur den Induſtrialismus und den Mas *
terialismus, nicht aber ven Gewerbefleiß und die Induſtrie, Deren Nutzen und An⸗
nehmlichfeiten wir im vollen Maße zu windigen willen und in benen wir auch
—
”._ Yun! .
unferer Echte. .die theilweiſe Beihätigung dev Herrfchaft des Menſchen uͤber Die Natur
mit Freuden auerfennen. Wie wollen deshalb auch weder die Eiſenbahnen noch die
Mafchinen, weder den Gewerbefleiß noch den gewerblichen Beſitz von ber Erde ver;
ſchwinden lafen. Was wir hinwegthun wollen, ift lebiglich Die Alleinherrfchaft
und Alleinberechhtigung der Beweglichkeit und des gewerblichen Beſitzes; das
ift: lediglich derjenige Betrieb und Gebrauch des Gewerbefleißed und der Mafchinen,
weiche ven Menfchen nicht als Zweck, fondern ald Mittel, ald ein umvolllommenes'
Stück Maſchine beivachten und achten, welche in der maß- und fchrandenfofen
Steigerung her Production nicht. allein ſich felbft entwerihen, ſondern auch, indem
be vie Maſſe des Voll je fänger deſto mehr conjumtionsumfähig machen, ſich ſelbſt
den beiten Shell ihres. Gebietes, den inneren Markt, verjchließen und verfünmern.
So, wie und fo weit wir Die Geſetze des forlalen und des materiellen Güter⸗
lebens erfaßt und begriffen haben, ift e& gerade die Eigenthümlichfeit der einen Art
des Beſitzes mb. deren Fefthaltung, welche die Gefahren der anderen befetigt und
aufhebt, fo daß inäbefondere der Grundbeſitz und der gewerbliche Beſitz ſich gerade
im deu Anerlennung und Feſthaltung ihres befonderen Charakters gegenfeitig bedingen
und tragen und mit der Mohllificung des unbeweglichen Befiges der beivegliche
unvermeiblich dem Schwindel anheimfält. Selbfttevend wollen wir aus bemfelben
Grunde auch nicht die ausfchliegliche Herrſchaft, noch auch nur ein vorwaltendes
Vebergewicht:einer Art und eined Maßes des Beſitzes, alfo auch nicht des Grund⸗
befiged. Die wahre, der Idee des .entwidelten Lebens entſprechende Ordmg des
Beſitzes iſt allein in dem gleichzeitigen Vorhandenſein und in der gleichen Berechti⸗
gung aller Arten und Maße des Beſthes wie der Arbeit gegeben, doch mit ber
Maßgabe, daß die Vertheilung des Grundbeſitzes den Charakter der Beflg-Vertheilung
überhaupt: beftimmt. Nur in der Harmonie der Jutereſſen dev Arbeit und des Befiges,
des, großen und des kleinen Capitald, nur in der Ueberwindung der felbftjächfigen
Einſeitigkeiten dee verſchiedenen Gefellichaftöklaften ift ein nachhaltiger und ſegens⸗
reicher ‚Zortfchritt der Induſtrie zu finden; jeder andere Weg führt durch Eingel-
Reichtum une Mafien-Armuth, durch Geld⸗Goͤtzenthum und Proletariat, Durch Klaſſen⸗
Herrſchaft und Klaſſen⸗Kampf zur ſocialen und politiichen Auflöfung der Staaten
und Volker: Wahrheiten und Thatſachen, die demnächft an betreffenber Stelle ihre.
näbere Beleuchtung und Reditfertigung finden werden.
‚Hier zum Schluß nur noch zwei kurze Bemerkungen, einmal: warum wir den
gegenwärtigen Augenblid zur Herausgabe eines folchen Werles fir befonders geeignet
und indicirt betrachten, und ſodann, daß wir die Beſorgniß nicht theilen, als ob es
der comfervativen Partei an dem geeigneten geiftigen und wißtenfchaftlichen Kräften
für. ein derartiges Unternehmen gebreche. Woran ed der confervativen Partei bisher
gefehtt, das war die Moͤglichkeit und ein Cenſtum gemeinfamer cooperativer Action,
und was insbefonbere die jüngeren geiftigen Säfte vielfach gehindert, auf dem Kampf:
platze zu erſcheinen, das war das Ifolirtfein und damit Das theilweife : Verſchwinden
und Richtbemerktwerben der Perſonen und Beitrebungen, das war ber Mangel gegen
feifiger Wörberung und Unterftügung, Der gerade in unferer Zeit mit Rückſicht auf
bie befannse. Todtſchweigungs⸗Tactik der Gegner doppelt ſchmerzlich empfunden. wird,
das war die eigenthünliche Richtung des Buchhandels, der, weil ihm von der an⸗
dene Seite weder ein gemägender Reiz, noch ein entſprechendes Object geboten wurde,
bio im Die neueſte Zeit. mit wenigen principiellen Ausnahmen feine Aufgabe, weil
fein Interefie,.in der Colportage des Liberalismus fand.
Vorwort. 11
Rah allen diefen Richtungen meinen wir durch unfer Werk zwar nicht fofert
die Heilung, doch aber den Anfang derfelben zu bringen.
Und wenn wir es verftehen, uns in die Zeit zu ſchicken, dann werben wir eilen,
die Paufe, welche momentan in der Bewegung und Entwidelung der Staaten und
Bölfer eingetreten ift, auf das Befte zu nugen und auszufaufen und nicht allein
Das, was wir, bis dahin erfämpft und errungen, in dem Bewußtfein der Voͤlker zu
rechtfertigen und zu begründen, fondern auch unfere weiteren Schritte und Eroberim-
gen geiflig vorzubereiten. Es if die deutſche wie «urobäifche Aufgabe Preußens,
die Gegenfäße der Zeit in fih zum Austrag zu bringen und zugleich in feinem
eigenen inneren Abfchluffe die Möglichkeit und Faͤhigkeit zu einer großartigen Po⸗
litik Deutichland und Europa gegenüber zu bewahren und beziehungsweiſe wieder
zu gewinnen.
Das Zaudern und Schwanken, das Vermittelnwollen zwiſchen Deutſch und
Waͤlſch, dad Octroyiren und Revidiren, das Ausgleichen demokratiſch atomiftifcher
Conceptionen mit den hiſtoriſchen, corporativen, conſervativen und ariſtokratiſchen
Elementen in Bolf und Staat, das Abthun der Reſte der jüngften Revolution gleich⸗
fam im Verfafſungs⸗Proceſſe mit den Häufern des Landtags, doch ohne die rechte
principielle Entſchloffenheit und mehr vircch Verhältniffe und den vermeintlichen Eins
druck befitumt und getragen: kurz, der Brudy mit’ der Revolution, ohne doch an die
Ueberwindung und Umwandelung na) irgend einem großen Maßſtabe und
Beincipe hesanzutretn — dad mag eine Zeit lang eim unvermeidliches Webel
gerveien fein. Als dauernder Gharufter der preußifchen Politik aber wiürve ein folcher
Zuſtand und eine foldhe THätigfeit nicht allein zur Neutralität In auswärtigen Dingen
von felbit zwingen, fondern auch in der dauernden Nechts-Unficherheit und in ver
forigefeßten Spannung der politifchen Parteien den Glauben an die Stetigfelt und
Machwolllommenheit des preußifchen Staatsweſens im Volke und nach außen gleich-
mäßig. erjchättern. '
Wagener.
\
Einleitung.
————— ——
Unſere Ziele und Tendenzen bezeichnete offen das „Vorwort“, die Principien,
auf welche wir uns gründen, haben wir in dem erſten Artikel dieſes Werkes, „dem
politiihen AP E*, niedergelegt, und es erübrigt und an dieſer Stelle nur noch, Die
Grundfäbe über Auswahlund Behandlung der faft überwältigenven. Fülle
des Stoffes und das Syſtem des Werkes in furzen. Zügen darzulegen.
In dieſer Beziehung nun ift unfer erfter leitender Grundfag der geweſen, mit
einitweiliger Beifeitlaffung Der formellen Vollftändigfeit eines Converſations⸗Lexrikons
num diejenigen ‘Berfonen und Sachen in den Kreis unferer Befprechung zu ziehen,
welche mit der Gegenwart und deren geiftiger Arbeit, fei e8 auf dem materiellen und
focialen, fei es auf dem politischen, Firchlichen und religiöfen Gebiete, im einem näheren
oder entfernteren Cauſal-Zuſammenhang ftehen und aus und in denen ein Beitrag,
jei ed zum bejjeren Verftändniß, fei es zur Verföhnung und Löfung der ——
und Streitfragen Der Zeit, geſchöpft und gewonnen werden kann.
Nicht minder haben wir überall den Geſichtspunkt feſthalten zu müſſen —
daß das begonnene Werk hauptſächlich dem großen Publicum und dem gebildeten
Laien dienen fol und demgemäß die Aufgabe Hat, auch dort, wo es fih um die
Beleuchtung und Verbreitung der neueren und neueften Refultate der Wifjenfchaft
handelt, von der fpecififch wiflenfchaftlichen Borm abzufehen und eine Darftellungs-
weife zu wählen, welche, ohne der Gründlichfeit und dem Ernſt der Forſchung Eintrag
zu thun, doch auch geeignet ift, das Intereffe und Verftändniß aller Klaffen des Volkes
wach zu rufen und zu fördern.
Ganz befonderd werden wir den Doctrinarismus fogenannter wiffenfchaftlicher
Formeln und Theorien zu vermeiden fuchen, ohne dabei den Werth und die Bes
deutung einer wahrhaft fuftematifchen Darftellung irgendwie zu verfennen oder zu
ignoriren.
Richt allein, daß jeder Zeit und jeder Generation auf allen Gebieten des
Strebend und des Wiffend eine beftimmte gleichmäßige Grundanſchauung und Richs
tung und damit auch ein beftimmter Grund⸗Irrthum innewohnt und beifpielöweife
eine atomiftrende Staatsrechts⸗Lehre mit Zuverläffigfeit auf den entfprechenden Irrthum
auf dem Gebiete der Naturlehre ſchließen läßt, es ift ja auch — wie fchon anderswo
fehr treffend bemerkt ift — das Syſtem überhaupt nichts Anderes, ald das „Orga⸗
nifche in dem Lebendigen der wirklichen Lebensgeftaltungen“, und jede Darftellung
des wirflichen organifchen Lebens ift und muß zugleich eine fuftematifche fein.
Freilich bietet Die Betrachtung des wirklichen Lebens ein durchaus anderes Bild,
als die des wiſſenſchaftlichen Syſtems; was hier neben und nach einander, erfcheint ,
’ Einleituug 13
dort in und mit einanderz dennoch aber wie neben ber unendlichen Fülle feiner ein-
zelnen Erjcheinungen der menfchliche Leib doch nur eimen anatomifcken Organismus
enthält, jo wird auch dad Ganze und feine Kraft in jedem Einzelnen erkannt, „Die
Scheidung von Praris und Theorie, dad Gefpenft der Abſtraction vom Leben ver
ſchwindet,“ und in ber. um- und nabildenden Kryſtalliſation des Lebens bleibt doch
der anatomifche Organismus der Völker ebenfo wie der einzelnen Menfchen oder, was
daſſelbe iſt, das Syſtem des Volkslebens unveränderlich daſſelbe.
Dies wirkliche Leben nun hat (ef. Stein, Vollswirthſchaftslehre S. 21) drei,
wenn auch an fich felbftftändige, doch ſich gegenfeitig bebingende und durchdringende
Gebiete. Das erfle, „Das des Güterweſens, in dem die Perfönlichkeit ſich das
Natürliche zu ihrem Zwede unterwirft und es durch ihre Thätigkeit beffimmt und
beherrfcht ; das zweite, das der Gefellfchaft, in dem diefe Herrfchaft der einzelnen
Perfönlichkeit zum Bewußtſein kommt und von dem natürlichen Leben auf die Ordnung
der Perfönlichfeiten unter einander übergeht; das dritte, das des Staatts, m dem
die Geſammtheit der Perfönlichkeiten fich als perfönliche Einheit zuſammenfaßt und
in der Erfenntniß ihres eigenthümlichen Lebensgefepes wie ihres Berufes ihre leben-
bige Kraft auf die Elemente diefes Einzelnen fchügend und helfend zucäcdwenbet.“
Was hieraus folgt, ift zunaͤchſt, Daß jede befondere, durch die natuͤrlichen
und gefchichtlichen Unterlagen des Volkes: Lage, Klima, Hauptbeichäftigung u. ſ. w.
bedingte Form des materiellen Güterlebens eine befondere GeſellſchaftsOrdnung
und umgefehrt ergeugt und zu erzeugen ftrebt, nicht minder aber, daß jede beftimmte
Geſellſchafts⸗Ordnung ihren eigenen Staat und jeder Staat feine eigene Gefellfehaftd:
Ordnung zu bilden tradhtet, daß jede Veränderung der Geſellfchafts⸗Ordnung
unbedingt eine Beränderung der Rechts- Ordnung nach fi) zieht, und daß jede
Staatsverfaſſung und Verwaltung ebenfo wie die Rechtsordnung durch die gefells
ſchaftlichen Berhältriffe und Formen faft auf allen Punkten erſt ihre wirkliche concrete
Gehalt erhalten.
Richts kurzſichtiger und feuchtlofer daher auch, als das Beflreben, die Verfaſ⸗
fig und Berwaltung eines Staates formen und umformen zu wollen, ofme gleich,
zeitig das materielle Güterleben und die Gefellfchafts-Orbnung ber individuellen
Geſellſchaft, welche wir Volk nennen, in das Auge zu faffen und in Angriff zu nehmen.
Nichts gefährlicher und verhängnißvoller, als die Illuſton, das materielle Güterlebem
und das Gefellichaftsieben eines Volkes fich felbft überlaffen und doch die Würde
und Bedeutung bes Staates wie feiner Repräfentanten und Organe feſthalten
zu fönnen.
Die Theorie des Inissez faire und laissez aller iſt nichts Anderes, ald bie
Emancipation des materiellen und forialen Volkslebens aus der Macht ımd Gewalt
des Staates und, weil das individuelle und nächfte Intereffe, darum auch Die Parole
ber jedesmal herrſchenden Geſellſchaftsklaſſe, welche ficher ift, dadurch die Staats gewalt
ſelbſt und ausſchließlich in die Hand zu bekommen.
Nichts gewiſſer deshalb auch, als daß, wenn und ſo lange die Staaten und
insbeſondere die Monarchien auf den edelſten und geſegnetſten Theil ihrer Aufgabe
verzichten, die Vormunder und Pfleger der materiell und foclal abhängigen und bes
herrichten Klaffen des Bolfes zu fein, in biefen das Beſtreben lebendig bleiben und
wachfen wird, mit eigener Macht fich felbft zu helfen: ein Streben, das bereits in
dem Poftulat der „forialen Republif“, jener Staatsform der Verzweiflung der materiell
und focial abhängigen Volksklaſſen, feinen prägnanten politifchen Ausdrud gefunden.
⸗
u Gate
Nichte gewiſſer besgleichen, als daß die Ariftofratie und beren gefchichtliche
Glieder und Elemente, fo lauge fie fich lediglich mit fich felbft und ihren eigenen
Intereſſen beſchaftigen und die weientlichften Aufgaben des Staates auch ihrerfeits
nicht mit einem Finger anrüihren, vergeblich danach ringen werden, ihre fantliche
Berentung zu bewahren und: wieder zu gewinnen oder vie Ariftofratie des abſolu⸗
tiſtiſchen Staates, Die Bureaufratie, von ihrem Plabe zu verdrängen. Der
abfolutiftifche Staat ift ja der Staat, der Feine Rechte mehr anerkennen kann, weil
Niemand außer feinen eigenen Beamten, der Ariftofratie dieſes Staates, in ihm. mehr
Pflichten erfüllen. will. Nicht einmal zu einer Partei, höchftens bis zu einer. mehr
oder minder mächtigen Clique, werden fie ed brirtgen, und es wird ihnen fehließfich
Wichte. bleiben, als — was bereitd anhebt fich zu entwickeln — fich auch ihrerfeits
in den: Induſtrialismus zu ſtürzen und fo, wenn auch nicht das wahre Königthum,
wenn (auch nicht die Stellung und Bedeutung einer Föniglichen Ariftofratie, doch
wenigftend ihre materielle und fociale Gelbftftämdigkeit zu vetten und dadurch an ben
ſocialen und politifchen Brärogativen der herrfchenden Geſellſchaftsklaſſe des induſtriellen
Stanted Theil zu nehmen.
„Mit: der Revolution bredien”: es ift vies. unzweifelhaft ein fehr loͤbllicher
Borfap, Hoch geht ed mit und und unferen politifchen Beitrebungen in der Kürze zu
Ende, wenn wir ber energifchen Praxis der Gegner nichts Anderes entgegenzufeben
haben, als eine immerhin wohlingende wid wohlgeneinte Theorie, eine Theorie,
mis der man fich uberbieß im engften Kreiſe bewegt, und die, wenn fie irgendwo
Fleiſch und Blut gewinnen will, faft nivgend einen größeren Schreden erregt oder
einen Turzfichtigeren Widerſtand findet, ald in dem Kreife ihrer eigenen lauten Be:
fenner. Selbſtredend fehlt es hier noch nicht an rühmlichen Ausnahmen, doch das
Gros der fach Beute felbft fo nennenden Confervativen iſt in der That eine „wenig
"bewundernewerthe Partei”. Ihr Ideal find — wie es fcheint — die Tugenden
eines Subaltern » Beamten, und von dem Bruch mit der Revolution ift ihnen wenig
mehr geblieben, als die Bewunderung und Nachahmung des „großen Mannes”,
der in Frankreich auf der Baſis der glorreichen Principien von 1789 durch eine
&ontresRevolution much das contraire de la revolution hergeftellt zu haben memt.
Richt ohne Beſchämung vernehmen wir die Brage, wer und wo die Männer
find, welche im Befig der Gewalt mit unferen Brincipien wirflich Ernſt gemacht;
weiche und wo die, unferen Tendenzen und Verheißungen entfprechenden Inftitutionen
nd, welche wir feit jenem Bruche mit den Revolutionen ind Leben gerufen?! Bo:
ligei und abermals Polizei, und was das Bedenflichfte: aus unferer Mitte ift es,
daß Diefer Ruf eihoben wird, unfere Partei⸗Genoſſen find es, welche deutfche Freiheit
im franzöfihen Praͤfectenthum zu fuchen beginnen.
Es if: Wider nur zu begründet, wenn unfere Gegner heute den Vorwurf er⸗
heben, daß es faſt allenthalben die herrſchenden Stände geweſen ſind, welche, anſtatt
das Bolf in der Beſchaͤftigung mit den Problemen der ſocialen und ſtaatlichen Or:
genifation. zu erziehen, wie auf Parole die Schleufen der Speculation, der Agiotage,
des perfönlicden Reichwerdens ‚geöffnet, ven fchmusigften. Egoismus, Die Berachtung
der Arbeit und des redlichen, aber mäßigen Erwerbes förmlich patronifirt und dem
„ſouverainen Staatsbürger” ald Entfhädigung für den verlorenen „freien. Staat”
wenigftens geftattet haben, die gefelichaftliche Anarchie auf ihre höchſte Spitze zu
treiben, ımbefämmert darum, daß der geſellſchaftlichen Anarchie Die volitiſche auf dem
Fuße folgt.
[4
— —
Vuoleitung. B
„Die Kriſe, die von Se: Louio Bis nach Stockholm ihre Opfer niedetgemaͤht
hat, der Bankbruch von Amerika bis zum höchſten ſcandinaviſchen Norden, war Die
Antwort auf jene Politik der Entnervung und Depravation“ und hat den erlogenen
Glanz und den erborgten Schimmer der Matadote der Speculation und der Wort⸗
führer des modernen Induſtrialismus gerade in. den Metropolen ihrer Racht und
Herrlichkeit auf lange in den Schmutz getreten.
Mag diefe Kriſe daher auch in ihren großen Symptomen und in ben oberen
Kreifen im Verſchwinden begriffen fein, in den inneren Organismus der Geſellſchaft
und in die Kreife der Steinen wählt fie fich eben jett erft vecht tief, immer tiefer
ein, aber freilich wird fie dort auch — und beffen freuen wir ung — die unabwede:
liche Wirkung haben, „dad Syſtem der politifchen Einfchläferung, Die Practik, den
Menſchen durch fpeculative Derivation zu bemeiftern und ihm die großen Ideen des
Jahrhunderts durch Goldflauſen und Agiogrillen aus dem Kopfe zu treiben,” dies
Syſtem in den Banquerott ihrer Erfinder hineinzuziehen und für immer zu Grabe
zu tragen. Eine umfaflendere Berwegung der Geifter, voiffenfchaftlich, focial und
politiſch, Hat bereitö wiederum begonnen, eine Bervegung, in der auch wir unfere
Stelle geſucht und mit dem vorliegenden Werke gefunden zu haben vermeinen.
Es {nicht allein „vie Fritifche Lage eines großen Nachbarlandes, aus deſſen
geöffneteer Pandorabüchſe plötzlich einmal entweder der Sturmwind der Revolution
oder die geharniſchte Geſtalt eines europäiſchen Krieges emporſteigen“ und unſere
Ruht_ bedrohen kann, was die Menſchen wiederum ſtill und nachvenklich gemacht
und die Blicke aller wahren Vaterlandsfreunde nach Innen und auf die Feftigkeit
der heimiſchen Zuſtaͤnde gewandt; es find nicht beſtimmte Details oder providemlielle
perfönliche Heimfuchungen, welche die gegenwärtige Situation als eine bedeutende,
inbaltsreiche, zufunftövolle Fennzeichnen; es ift nicht die ſociale und politiſche Apathie
und Rathlofigfeit allein, was die Schritte dee Staatsmänner hemmt und ihre Ent
ſchlüſſe laͤhmt: es ift trotz alles augenblidlichen Hier und dert auftauchenden Inbels
das dunkle inſtinctive, Durch alle Klaſſen der Gefellfchaft gleichmäßig verbreitete
Gefühl, daß Europa in ein neued Stadium feiner Entwickelung eingetreten ift, daß
die bloße Negation, Paß- Polizei und Sicherheits⸗, Geſetze“ niemald Geſetze fein
werden, den Staat und die Gefellfhaft nicht retten können, daß die Zeit dringend
und gebieterijch ein pofitived Wirken und Schaffen auf ficherer Grundlage und nach
feiten Zielen erheifcht und die Feftigfeit der Throne und die Dauer der Dynaftien
ſchließlich doch nicht allein -in der Intelligenz und Disciplin einer zahlreichen Bureau:
Fratie, noch weniger in den Seitens des Dolchs‘ und des Knallfilbers mit fcharfer
Concurrenz bedrohten Regiernngsmitteln ded.Weftend, fondern in dem freiwilligen,
auf Liebe, Treue und Dankbarkeit gegründeten Gehorſam «nicht eines einzelnen
Etandes, und fei Died auch das zahlreichfte und wohlgefchultefte Heer, fondern allein
des gejammten Volkes gefucht werden darf und gefunden werden kann.
Bei diefem Suchen auf allen Gebieten des Lebens hülfreiche Hand zu leiften
und unferer Seits dem, was die Zufunft bringen mag, wenigftens mit gutem Ge:
wiſſen entgegen zu gehen, ift das eigentliche und tiefite Motiv, welches uns von
Neuem auf den Kampfplag. ruft. Gleich fern von eitler Selbftüberfchäbung, welche
gefunden zu haben meint, bevor fie fuchte, und nicht felten auch vergeblich fucht, wie
von unwürbiger Furcht, welche anftatt dem Gegner dreift in das Angeficht zu fchauen,
vor deſſen durch die Dämmerung des politiichen Tages ausgeredtem Schatten
—
16 Ginichtung:
erſchrocken zurücdweicht, legen wir unverzagt Hand an dad MWerf und getröften und
des Ausſpeuchs des Dichters, „daß der Menfch mit feinen Zweden wächft.‘
Politiſche Principien und politiihe Zwede, nicht Rüdfichten auf die Perſo⸗
nen; die fich zulegt Doch immer, mehr oder weniger, bewußter oder unbewußter, auch
anf perfönfiche Motive reduciren: bewußter, pofitiver und thatfräftiger Bruch mit
der Revolution und deren Urſachen und Principien auf allen Gebieten des Lebens
und Wiſſens, nicht confervative Stil- und Rede⸗Uebungen mit thatfächlicher Vers
laͤugnung ber eigenen Grundfäge in jedem einzelnen Falle: Nachweis der Harmonie
defien, was wir denfen und wollen, nicht allein mit den Lehren und Boftulaten des
Chriſtenthums, nicht allein mit den materiellen und hifterifchen Vorausſetzungen und
Bedingungen des preußifchen Staates und feiner weiteren Entwidelung, fondern
auch mit dem, was in den Grundfägen und Beftrebungen unferer Gegner felbft das
Mögliche, Richtige und damit‘ Weberzeugende und Gewinnende ift: kritiſche und
hiſtoriſche Darlegung endlich, daß der von den göttlichen Offenbarungen abgefallene
menfchliche Verſtand auch in der Gefammtheit des menjchlichen Geſchlechts es zu
nichts Beſſerem und Höherem zu bringen vermag, ald zu Gedanken, die ſich unter
einander verklagen oder entfchuldigen, und daß die Aufklärung, die er verheißt,
Nichts if, als ein Funke von der Kadel deſſen, der fich felbft den „Lucifer“ nennt.
Birlleicht, daß wir durch folche Arbeit den Bildungen einer ringenden Zeit,
in der das Alte verloren und das Reue noch nicht gewonnen ift, Helfend entgegen:
kommen und theilnehmen bürfen an der Beförderung eines wirklichen Fortſchrittes,
ber gewonnen wird durch die Kraftanftrengung und Sräftevereinigung des ganzen
Volkes, Feiner abgeſchloſſenen Bartei allein. Denn die Intereffen, denen wir bienen,
find nicht in 'vorübergehenden Neigungen und Abneigungen befchloffen, fondern fie
umfaflen dac ganze preußifche, Eönigliche, deutſche, chriſtkehe —Vateriend, und ihm
zu Liebe werden wir eben fowohl ohne Vorurtheil die Gegner prüfen, als unnach-
fichtlich Die Freunde beurtheilen, insbefonbere die, welche Die Kämpfe des Tages auf dem
Ruhebette Fritifisen. Platon amicus, amicior verilas. Dazu helfe Gott der Herr!
x
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a ar 1 Zu
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A.
ABC, politiſches. Unſer politiſches ABC find die ſocialen und politiſchen
Vrincipien des Chriſtenthums, die Principien, welche, wie ſie von Anbeginn und
bei ihrem: Eintritt in die Geſchichte die Geſtalt und die Grundlagen der antiken Welt
gleich einem vergehrenden Feuer aufgelöft und vermandelt Baben, ſo auch dazu beſtimmt
find, in ihrer Vollendung und in ihrem Gegenfabe die moderne Welt und bereit end»
liche Geſtaltung abzufchließen. Be E zu
Nicht daß wir den Sieg fchlieflih von uns nnd unferen Principien erwarteten,
nicht daß auch wir den Traum eines fletigen Fortfchrittes und einer allmählichen Boll
endung der Menfchheit träumten: es ift — wenigftend für diefe Zeit — nun einmal,
wie ein tiefer katholiſcher Schriftfleller der Neuzeit, Donofo Cortes, fagt, „erwiefen und
augenfällig, daß bienieden das Boͤſe jederzeit damit endet, fiber das Gute zu flegen, und
daß der Triumph über das Bäfe Gott perfünlich vorbehalten ift*, ein Zuſtand, ver
an einer andern Stelle von ihm bezeichnet wird als „der natürliche Triumph bes
Bdien über dad Gute und der übernatärliche Triumph Gottes über das Böfe
durch das Mittel einer directen, perfönlihen und fouverainen Xction.*
Nichts deſto weniger kann auch diefer Touveraine Kortfchritt, eben weil er kein ma⸗
giſcher oder mechanifcher ift, fondern mit der menfchlichen Sretheit und Selbftverant-
wortlichleit Sand in Hand gebt, eined Anknüpfungspunftes in der Gegenwart nicht
entbehren,, oder, mit andern Worten, jeder Fortſchritt in der Gefchichte wird dadurch
bedingt, daß zuvor in einem, wenn auch noch fo Fleinen Kreife die geftaltenden Ideen
der Gegenwart in ihrem vollen Umfange anerkannt und zur Vollendung geführt werben
und Daß dadurch auch ihr Gegenfak zum Gerichte reif wird. Go war ed, als das
Chriſtenthum in die Welt trat, fo wird es fein, wenn in der Ehriftenheit das Unkraut
und der Weizen mit einander reifen.
Um deswillen find auch die gehaßte und gefürchtete „Reaction auf dem chrift-
lihen und kirchlichen Gebiete und der gewaltige Widerſtreit, der eingeftanderiermaßen
gegen das Ehriftenthum fich regt, das Zunichtemerden alles halben Wefens und Heuchel«
ſcheines und der principielle Kampf göttlicher und menfchlicher Orbnung nichts als
eben fo viel Symptome, daß die Kraft des Chriſtenthums noch nicht gealtert und daß
die gewaltigften Fragen, welche diefe Zeit bewegen und deren foriale wie politifche Ruhe
und Entwidelung entfchieden haben, wenn in ihrer Tiefe erfaßt, fich darauf zurüdführen
laflen, ob die Orundfäge des Chriſtenthums wiederum praftifch zur Geltung kommen
folfen oder nicht.
Gelbſtredend fragen wir Hierbei nicht nach den Dogmen bed Chriftenthums, wir
haben bier nichts zu thun mit feiner Theologie im engeren Sinne, wir fragen bier
nur nach feinen Die weltlichen Berhältniffe erfafienden und umbilbenden Principien.
Dabei fei vorweg der Irrthum abgethan, al8 ob die Bewegungen und Strebungen
der Begenwart ausfchließlich oder auch nur überwiegend in ben materielfen Interefien
wurzelten, als 06 Hunger und Thrannei die Quelle der Mevolution. Die Nevolutionen
find die „Krankheiten der reichen und freien Völker" und haben in jedem Volke ihren
Schwerpunkt gerade in ber am meiſten begünſtigten Klaffe (in Rußland Adel und
Armee, in Frankreich liers Etat, in Preußen der Stand der Intelligenz und feine haupt⸗
fachlichſte Vertretung in der Bureaufratie); der Kern der Mevoluttonen aber, er Liegt in
den Gelüften der Menfchen, in den Gelüften, die von Gott gefeßten Ordnungen und
Schranken. nicht zu achten und zu überfchreiten. Ihr follt fein wie Die Reichen,
das ift Die Formel der focialen Revolution gegen die beftgenden Klaffen. Ihr follt
fein wie die PBrivilegirten, das ift die Formel der Revolution des dritten
Standes gegen die Ariſtokratie. Ihre follt fein wie die Könige, das iſt bie
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 2
o
18 AUG, politiſches.
Formel der Revolution der Ariftofretie gegen das Königthum. Ihr follt fein wie
Gott, „das ift feit Adam, dem erften, bis auf Proudhon, den letzten Rebellen, die
Formel aller Revolutionen geweſen.“ -
Sind aber hiernach Keim und Wurzel der Revolution von geiftigem Stoff, fo
fönnen fie fich der Wechfelwirkung mit der entfprechenden Urfraft des Chriſtenthums
nicht entziehen. Es ift unmöglich, im Geifentgum dem Chriſtenthum fich zu entwin-
den; man kann e6 läftern, aber man Tau ihm nicht mehr entfliehen. Schwerlich daher
auch, daß ein Poftulat oder Schlachtruf der Feinde eine nachhaltige Wirkung gehabt,
in denen nicht das geübte Auge alsbald. eine (Caricatur eines chriſlichen Gebantens
entdeckt. Sp die beraufchende Theorie der Menfchenrechte, fo der langtönende Ruf za
Freiheit, Gleichheit und Brüberlichkeit; fo bie in ein diaboliſches Shflem.. gebrachte
Freu des Gonmunidmus, fo die im Imperinlidmud verkörperte Sehnjudht nach
. Autorität
Stellen wir diefem bie wahren Prineipien des Chriſtenthums gegenüber, ſo war
fein er ſter Grundſatz und feine erfie Wirkung die Verinnerlichung des Men-
fen, die Nüdfehr des Einzelnen aus allen ven halb zufälligen, halb nothgebrungenen
Beziehungen, in welche die Verhältniffe einer durch und durch zerrütteten Welt ihn ges
trieben hatten, damit allerdings auf der einen Seite Die Steigerung und das
Bemußtfein von einem gewifjen perjönlihen Werthe eines jeden
Individuums. Hineintretend in eine Zeit und in ein Gefchlecht, wo ber perfünliche
Werth. des Einzelnen auf das Tiefſte herabgedrückt war und eine allgemeine Erfchlaffung
ſich der Geiſter bemächtigt hatte, brachte e8 der Menfchheit eine Wiedergeburt und Er⸗
quidung, die den innerften Kern der Perfönlichkeit ergriff und bei dem Blauben und
durch ben, Glauben an Gottes Perſoͤnlichkeit auch den Glauben an. die eigene Perſon⸗
lichkeit wieder herſtellte. Schon das Judenthum haste eine ähnliche Wirkung gehabt.
Das Volk, welches ſich als das beſondere Volk Gottes ſelbſt erkannt hatte, das die
— in ſich trug, den Einen und allein wahren Gott anzubeten, während alle
anberen Völker nur den Goͤtzen dienten, mußte nothwendiger Weife in feinem Selbfl-
gefühl fo weit über alle übrigen Völker erhoben werben, als fein Gott bie Götter Der
übrigen Völker überragte. Und wenn bie Gefchicdhte des jüdiſchen Volkes und Das
wunderbare Schaufpiel vorführt, wie unmöglich ed geweſen ik, dies Volk aufzulöfen
und feine nationale Perfönlichkeit zu ertödten, fo gewaltige Verſuche auch immer Dazu
gemacht worden ſind; wenn es aus allen Wogen und Stürmen, die über daſſelbe hin⸗
weggingen, immer wieder aufgetaucht ift und eine unverwüftliche Dauer. bewiefen hat,
fo liegt der Grund allein in dem zähen Sefthalten an feinem Gottesbegriffe, der dem
ganzen Molke. wie der PBerfönlichkeit der Einzelnen jene nicht zu laͤugnende Energie, und
jenen unvertilgbaren Charakter mitgetheilt hat. Denn zwiſchen dem Bewußtſein. welches
ein Volk oder ein Menſch von ſeinem Gotte hat, und ſeinem eigenen Bewußtſein beſteht
eine unmittelbaxe Wechſeibeziehung, oder vielmehr das Bewußtfein und die Kraft eines
Volkes oder eined Menfchen wird unmittelbar bedingt durch fein Gotteöbemußtfein, .
Höher und tiefer Daher auch noch das perjönliche Bewußtſein Des Chriſten. Die
menfchlichen Unterſchiede der Höhe und Tiefe verſchwanden ganz vor Der. einen gemein⸗
ſamen Beziehung zu dem Höhenpuntte Chriſtus. Kine. bis dahin im ber Manſchtzeu
unerhoͤrte Gleichheit und Brüderlichkeit Aller war dadurch hergeſtellt.
Mas aber hat die Gegenwart aus dieſer koͤſtlichen Frucht gemacht? Deu wah-
ten Hoͤhenpunkt bat fle verloren ober verläugnet und kaun beshalb nicht —
nicht raſten, bis fie — und dies iſt das Geheimniß der Popularität des nivellirenden
Despotismus — ein neues widerchriſtliches Centrum und einen neuen Alles über
waͤltigenden antichriftlichen Hoͤhenpunkt ‚aufgerichtet, an dem ſie ihre von Gott abgelöfle
Gleichheit und Brüderlichkeit anknüpfen und von dem aus fie diefelbe weiter entwickeln
Tann, um über ihren vermeintlichen Menfchenrechten bie Chriſtenpflichten zu vergeſſen um
M verl
en wir weiter, wie auch im Einzelnen dad nene Bewußtſein, das mit Dem
iſtenthum in. Die Welt getreten war, als ein ſtilles, aber mächtiges Teuer ‚alle Ver⸗
ältuiffe, welche den Gharakier der alten. Welt ausmachten, durchdrang und- verwandelte⸗
gahgtte ber antike Staat feine ſociale und politiſche Eigelb in einer x Dei
| BE, yoltifgen. u
und Tramb gewordener Verhaliniſſe: in der beſondern Stellung des Mannes
zum Weibe, des Freien gu dem Sclaven — und Dies find bie. gefelligen
und geſellſchaftlichen Beftimmtheiten antiker Staatsbildung; — ferker in feinen
ctentralen Anfgaben, nämlich ber Stellung Des einzelnen Bürgers im Staate
und sum Staate, und: zweitens Bed Bolfes zu den übrigen Völkern.
Nach beiden Beziehungen wirkte das: Ehriftenthum zwar zuerſt nur durch feine geiftigen
Aufhauungen, aber nah und nach als eine unwiderſtehliche, umbildende Macht: Die
Samilien-Osdnung, bie Verfaſſung und foctale Gliederung des Staaten, die Beziehungen
ver Böller zu einander verklärten ſich; ſtatt des antiken Staated erhob fich der chriſt⸗
liche Staat, eine’newe Welt, die Schipfung des Chriſtenthums.
Die Familie, das erſte Wollen Gottes bei der Entwidelung ber Menfchheit;
allet politiſchen und jochalen Bildung erſtes und hauptſachlichſtes Clement, wurbe
von dem Geifle des Chriſteathums zumächft und auf das Tieffte ergriffen. Das Weib
wer bis dahin dee Gewalt des Mannes obme ein. eignes Recht untergeben gewefen.
Keine Geſetze erhoben fich zu ihrem Schutze, der Hann war unbebingter Herr über fie,
feinem Weohlwollen :oder feinem Uebelwollen war das Weib machtlos unterworfen.
Wie unglücklich in Folge deflen das Loos des Frauen war, außer dem Bereiche des“
Chriſtenthums bis auf dieſen Augenblick iſt ‚and ohne Chriſtenthum wieder werben
wird, bedarf. feiner: Ausfährung: Niemals im Heidenthum wurde ihnen und wird ihnen
der wolle Renfchenwerth zugeſprochen. Ob bie Seelen der Frauen auch unfterblich
feien, ebenfo wie die der Männer, ift bekanntlich eine nicht .nur im Heidenthum, ſon⸗
dern nu: bei Muhamedanern and Juden oft aufgemerfene und vielbezmweifelte Frage
geweſen. — Seine Winde erhielt das Weib durch das Chriſtenthum, welches Ichrte, Die
Ehe anzufeben als ein hoch über Die Erbe erhabenes Geheimniß. Das Weib ſelbſt ward
fortan dem Mann zum heiligen Symbol. Und dem entipraih, daB uud einem Frauen⸗
ſchooße der Heiland aller Welt geboren, daß ein Weib ald Die Gebenedeiete des gan⸗
zen Menſchengeſchlechtes auderkoxen, vor den: Belle als eine „Butter der Erldfung“
mit halbgättliher Ehre ausgeflattet ward! Wer. kann den Einfluß folch eines Ereig⸗
niffes ermeſſen! Wie trat et das Weib in ver chriftlihen Geſchichte je mehr und
mehr im den Vordergrund! Selbſt die Ausartung der Verehrung der Weiblichkeit in
der Zeit des Nittertgums, felbft Die jegige vielfach übertriebene und unnatürlicdje ge=
ſellſchaftliche Stellung ber Frauen, felbft die kirchliche Berirrung, durch welche ber
Butter die Ehre gegeben wird, die allein dem Sohne gebührt, find Zeugniſſe von der
mächtigen Wirkung, welche. die Thatſachen des Chriſtenthums auf Die Umgeſtaltung ber
Stellung des Weibes ausühten.
Ratürlich, daß mit Der Stellung der Mutter auch bie Stellung ber Kinder zu
deu Eltern und namenilich dem Vater ſich entfprechenn aͤnderte, daß die „wahre Frei⸗
heit eines Chriftenmenfchen" ſchon im dem aufbluͤhenden Sproß anerkannt und die
heidniſche Gewalt des felbſt zur Töbtung berechtigten Vaters ſogleich durch jene verklu⸗
rende Segnung beſeitigt wurde, welche die chriſtliche Taufe auch auf das Haupt Des
lezten Krivvels legt.
Ein Verhy aͤltniß, welches der alten Welt ihren eigenthümlichen
Charakter gab, war: dad der Herren oder Freien zu Den Sclaven. Die Selas
verei raubte im Altertum einen Theile der Menfchheit, und zwar dem zahlreichſten
derſelbon, den Werth perfdnlicher Weſen und brirdkte fie zu der Bedeutung einer bloßen
Suche herab. Sclav mar ein Mentrum im Altertum. Die Sclaven waren das Eigen
tham deſſen, der fie. beſaß, er Eonnte mit ifmen fchalten und über fle verfügen, fo wie
über irgend Anm anderen beweglichen oder unbeweglichen Theil feiner Habe. Und daß
e8 anders fein koͤnnte oder fein follte, Daß ein Stant ober die menfchliche Geſellſchaft
überhaupt des Selaven entbehten Tönnte, Iag felbR den Philoſophen, welche das Ideal
einer Staats⸗Verfafſung aufpiflelleh verfuchten, einem Blato und Ariftoteles, völlig
fern. GSie fahen ic Schaverei ald ein gegebenes und nicht zu umgehendes Berhältnip
ar; He behielten fein ihrem idealen Staate be. . Bon seiner Behauptung „allgemeiner
Menſchenrechte“, wonach die Sclaven eben ſo gut. zur Freißeit und zum Mitgenuß aller
| Bee! des Stuates berufen waren, wie ihre Herren, findet ſich im ganzen Alterthum
Ads Spur: Wir Hören wohl von' Schaven- Auffländen, von Empbsungen, aber fle
2.
29 NBE, politiſches
waren nicht besvorgegangen aus dem entflammten Zorm über ihre unssrbrädten es«
fohenrechte, fondern es waren eben Sclaven, Die ihr Joch zerbrachen und die, wenw: fle
zu ihrem Ziele gefommen wären, nicht Die Freiheit Aller wieder hergeſtellt, ſondern ——
wie ſich dies bei allen ähnlichen Bewegungen ber mobernen Selaven und Heiden‘ wie«
derbolt — einfach dad Loos ihrer Herren in ihr eigenes und ihr eigenes in das ihrer
Herten verwandelt Hätten. Dad war Die Ordnung ber alten Belt, das wird ſtets die
Dehnung der natürlihen Welt fein.
. Wie anders warb auch dies Alles durch das Chriſtenthum. Zwar vrebizten
die Apoſtel und ihre Jünger feine Sclavens Emancipation, aber ſie wandten ſich an
die Gewiflen der Hersen wie ber Sclaven, und das war genug. Es führte dies zu⸗
nächft dahin, daß innerlich die Stellung der Herren zu den Sclaven und umgekehrt
eine ganz andere wurbe, daß von ber einen Seite die Willkimn, die Unbarmherzigkeit,
die Nichtachtung und. auf der anderen Seite die Erbitterung, der Ungehorfam, Ber
Troß ſich verlor, indem Beide, Herren und Sclaven, ver einem höheren, geifligen,
ewigen Verhältnifie ſich als Eins und gleich bereihtigt, als Brüder anzufehen Hatten.
Auch Die Sclaven fingen an als Perfonen geachtet zu werden, unb chriſtliche Herren
fanden es mit ihrem Gewiſſen unwertraͤglich, dad alte Vethaͤltniß feſtzuhalten. So
geſchah es im Einzelnen, jo demnaächſt im Ganzen und Großen, die Sclaverei im Sinne
der alten Welt hörte auf nnd andere DVerhältniffe der Unterordnung und Abhängigkeit
traten an deren Stelle. Nicht anders geſchah es mit der Stellung ber einzelnen Bürger
unter fi und zum Gtaate.
Kein Schwert war gezogen, keine Pflugfchar zerbrochen worben, und doch hatte,
fo ſchnell wie ein Wind über die Erde weht, eine neue Ordnung der Dinge bei allen
Einzelnen, die dem Kreuze demüthig fich unterwarfen, Eingang gefunden und über
hoben. und imponirenden Ruinen antiker Lebensweisheit ſich aufgebaut. Diefe nen?
Lebensregel, welche die alte „Tamilia“ bi! auf den Namen unverflänplich machte —
im Altertbum verftand man unter diefem Worte eigentlich nichts als den Sclaven⸗
ſtall —, mußte auch auf die größeren Kreiſe einwirken, in welchen die immer zahl⸗
reicher. und darum wenn auch gegen ihren Willen mächtiger werdenden Chriften wohnten.
Der antife Staat mußte, Angefichtd der neuen Sonne, zerichmelsen. Hafch geftalteten
ſich in ihm neue Staaten; jede cheiftlicde Familie eine Ufurpation gegenüber dieſem
antifen Staate, und jedes chriftliche Bekenntniß ein zesflörender Bligfchlag gegen feinen
Hebelpuntt, den nationalen und politifchen Gott.
Der antike Staat war hervorgegangen — natürlich nicht, ohne Daß ein Anhalt
an einen Reſt uralter göttlicher Offenbarung in und an der Menfchheit wäre vorhan⸗
den und erkannt gewefen — aud einem tiefen DVerfalle der Berfönlichkeiten. Sei es
auf dem Wege eines wirklichen contrat social, fei es auf bem ber Vergewaltigung,
gleichgültig für alle Folge, jedenfalls entſchloſſen fich gleichmäßig in Aeghpten wie an
den Ufern des Liber und an ven Geſtaden des Curotas die Menfchen, die eben
no im Haß einer Kriegsfeindfchaft, wie fle die Folge der erſten Sünde war, Alle
gegen einander, jeder Einzelne gegen jeden Andern geſtanden hatten,
der Einzelne nicht mehr für ſich zu fein; einem „Semeinwefen”, an dem jeder Ein-
zeine nur in foweit einen Autheil hatte, als er ſich von allen Sonberinterefien frei zu
halten wußte, fügte fi das ganze plöglich zur Erfcheinung gekommene Volk; alle
Willkür aller Einzelnen warb in die eine unſichtbare Hand des neu erfchaffenen
Weſens gelegt uud nach einer langen Meihe notbwendig merbender Eliminationen, in
denen viele Gegenſaͤhe zwifchen dem erſten beften Diefem und Ienem umtergingen,
Necht genannt, und fo fam es ſchließlich, daß über einem Gefchlechte, das fcheinber
und formell das freiefte biefer Erde war, das fogar feine Götter nach feinem Belichen
und feinen Temperamenten erfchuf, das feine Lieblingöfünden im wirflicden Siune bes
Wortes in den Himmel erhob und verfeßte, sin geheimnißvoller Druck laſtete, wie ihn
eine hriftliche Zeit Angeſichts der Zeugniffe des Altertbums wohl ahnen, aber nicht
mehr würdigen und wägen kann. Kein Mann hatte ein Hecht, alles Recht
hatte der Staat; diefer machte ben Mann heut zum Gonful, morgen flürzte er ihn
ungebört in bie Schlucht unterhalb des tarpefifchen Felſens, und felbft in ven feltenen
Fallen, wo. es innerhalb biefed Staates zum Kampf um Mechte kam, da. galt es nicht,
AUG, politiſthet. | a
für irgend welche Perſonlichkeit oder für. irgend welche fimbifche Reihe von PBerfön-
lichbeiten ein echt feſtzuſtellen, ſondern darum, ein anderes Bolt beraufzuführen, ein
nenes Gtaatörecht zu begründen, dem dann auch natürlich, wie dies der Kampf in
Rom zeigt, eine andere Verwaltung und eine andere Gemeinde» und Agrarverfaflung
entſpricht.
Als wlenloſes Rad in der Mafchine, erfüllt aber von einer faft brutalen An⸗
dacht gegen dieſe Mafchine, ging der größefte der Griechen und der größefle der Romer
feine ſtaatliche Laufbahn. Eben noch Herr des Senated ober der Agora, eben
noch an der Spige der Legionen, verwandelt er ſich nach Ablauf feiner u meageit mit
einer Haft, die mit dem heutigen Patriotismus gar nichts gemein bat, in einen kohl⸗
hauenden oder im Eril hungernden Privatmann. Und ald dann dieſe Epoche des
„Breiftaates der Unfreien“ ihre Blüthe vollendet Hat, was if da der Ref? Die
Edfaren und die Neronen.
Die von Keinem und von fich felbft nicht verftandene Menfchennatur baͤumt fich
endlich in Der Trunfenheit .eines wild gewordenen Roſſes empor und vollendet aus
alten niewrigften Anlagen der phyſiſchen und pfychiichen Creatur ein fcheußliches Zerr⸗
gebild, das Gegenſtück des Schoͤpfungswerkes, welches zugleich die Berneinung aller
Entwidelung menfchlicher Kraft und Beftimmung in ſich trägt. Die entſetzlichſte Faäul⸗
niß aller moralifchen Verhaͤltniſſe iR die Antwort ‘auf bie freche Frage, ob ed denn
noch ein Schickfal und einen Logifchen Verlauf der Dinge, ein Zufammenhärngen von
Urfache und Wirkung, eine innere Schwerkraft und Gefeglichkeit der Welt, einen Willen
in umb über der Welt und über die Welt gäbe?
Und in diefe Faͤulniß trat der Chriſt, für ſich als Einzelner durch feinen Glau-
ben wie. durch Wall und Graben gefchügt, mit ber Geftalt der erften Gründe -und
Unterlagen einer gefunden und überhaupt möglichen Geſellſchaft durch feine Familie
und ihren muftergültigen und auch für weitere Kreife nachahmungswertben Bau befannt
gemadt. Welch eine Macht konnte ihm gegenüber noch der antike Staat entfalten?
Wie lange konnte er Ehriften gegenüber noch ‚beftehen, auch wen.. fle Feine Hand gegen ihn
erhoben? Nicht Odoaker und Alarich haben Das antike Nom geftürzt, ſondern bie ftillen
und friedlichen Eolonen, die nicht3 Tannten ale den Weg von der Baſilika zum Ader
und vom Pflug zur Baſilika.
Da Staat konnte dem Ebriften nicht mehr das Höchfle und nicht mehr der
Werthmeſſer und Werthbeftimmer der perſoͤnlichen Würde eines jeden Einzelnen fein;
der Slanz der Caͤſarenkrone erblich neben dem Dornentranze, dad Forum warb leer,
während die Katakomben fich füllten, eine wunderbare Lehre war aufgefommen, ber zu»
folge e8 eine Tugend war, Unrecht zu leiden. Ja es war das hoͤchſte Hecht ber
neuen chriſtlichen Republik, dies Unrechtleiden. Was wollten, was fonnten da noch
Die alten Rechtskategorien Roms und des Areopagus?
Unabhaͤngig vom Staate, ganz ungekannt vom Staate, hob und erniedrigte ſich
fortan der einzelne Menſch und nahm er in Folge deſſen feine Stellung in einer immer
mehr veränderten GSefellichaft ein. Es war zu Ende mit diefem alten Staate, und bie
Frage, deren Eriftenz das alte Byzanz fo Angftlih und ſelbſtſachtig laͤugnete, war nur
die, ob weiterhin wirklich ein Staat möglich ſei?
Was endlich Drittens der alten Welt ihren beſonderen Charakter verlich, war
Das BVerhaͤltniß, welches damald die Völker zu einander einnahmen. ‚Ueberalf
harte Scheibungen, jedes Volk abgefchlofien für fi. Bon der einen Seite wurde
Diefe Scheidung befeftigt durch die Religion. Das Judenthum ftand fehroff und un»
verföhnlih dem Heldenthum gegenüber, der Haß war gegenfeitig töbtlih. Auf ber
anderen Seite richtete die „Bildung” — das Wort in einem urfprünglichen Sinne
genommen — ihre Schranken auf, die Griechen verachteten die „Barbaren”, felbft
wenn dieſe nach ihrer Art noch fo gelehrt waren, und wo Fein anderer Unterfhieb
übrig blieb, da blieb Doch ber Unterſchied der Nationalität, an fi ſchon genügend,
baf Die Völker der’ alten Welt fih wie harte Steine an einander fließen und fich gegen
fektig zermaluten. Kein Band umfchlang die Menfchheit; wer einem anderen Volke
angehörte, war ein Zeind, fo lange er nicht als Gaſt aufgenommen war. Allerdings
tauchte Die Idee einer Art von Velchurgeiham auf, als durch die römifche Herrſchaft
22 | ABC, politipe⸗
alle Nationalitäten. weit amcher zerfchlagen waren. Ein Säuglicher Trof: Die RMenſch⸗
heit fand erſt ihr Einigungöband, Als Fe ihren gemeinfamen: Herem ‚gefunden hatte.
Die. Vülfer fingen.an, mit anderen Gefühlen ſich gu beivadıten, die alten: ——
ſchwanden in dee neuen, großen, wunderbaren. Einhett. Und als das roͤmiſche Wel
reich zuſammenbrach und neue Nationen aus ihrem traͤumeriſchen Daſein von den
Strahlen des Chriſtenthums erweckt und unter dem Ginfluffe deſſelben ergogelt in bie
Gaſchichte eintraten, da konnte auch in ihren Beziehungen zu einauber nicht mehr Ber
Zuſtand der alten Welt ſich erneuen, es beſtand für fie als chriſtliche Volker ein Band;
das der alten Welt fehlte, das fie ald Angehörige einer Zamtlie umfehlang. . 2
Es darf nicht überrafchen, daß die Neuzeit diefe Aufgaben des Erriſtenthums
auf ihre, Weile zu verwirklichen ſucht. Man will die Wirkung ohne Die Urſache, man
will die Frucht ohne den Baum, man will die Schale ohne den Kern. Zerflörung
der Familie, Unbotmäßigkfeit der Kinder, Emancipation des Weibes, Beſeitigung jeder
Untereehnung und Abhängigkeit, abſolutes Aufjichfelbfigeftelltfein 28 Indwiduums,
unbedingte Reichaunmittelbarkeit und Selbftserantwortlichkeit der Perſon, vaterlandBlofer
Kodmopolitismus und ewiger DVölferfrievde: wer erfennte nicht. leicht in Wem die
Caricatur, wer fähe nicht darin die Rückkehr zu Zuftänden, ſchlimmer als das‘ Helden
thum, weil mit dem Fluche der Rüge belaftet!
Wie aber hat die Menfchheit dahin gelangen fönnen, die Segnungen des Ehriſten
thums in ihr Gegentheil zu verkehren und aus ben Hoffnungsreichen Buftänden . chrifle
licher Freiheit in die Sclaverei des ahgefallenen Despotismus zurinkzufchten? Haupt«
fächlich um deswillen, weil man es unterlaffen, dem gefteigerten yerfänlichen Werth
und dem erhöhten Bewußtſein Des einzelnen Menfchen ein zweites Princip als Cor⸗
rectiv zur Seite zu fielen, das Princip der Organifation oder Befaffung
der Menſchheit unter den ſichtbaren Ordnungen des unſichtbaren
Gottes.
Mit dem Himmel der alten Goiter ſchwand auch die alte Erde mit ihren: — 2
dahin beſtehenden Geſetzen und Ordnungen, geſellſchaftlichen Einrichtungen und Sitten.
Allein das gefleigerte Selbflbemußtfein war, wenn ‚auch genügend, bie alte Welt auf
zulöfen, nur dann außreichenn, eine neue zu. bauen, wenn eine gmeite ihm inwohnende
Idee, die von der Sündigfeit und tiefen Hülfsbebürftigkeit jedes einzelnen Individuums,
erfannt ‚und beachtet wurde. Sonſt lag die Gefahr nahe, daß bie Erhöhung DeB indi⸗
vinuellen Werthed „und Bewußtſeins in Gefegloftgkeit umfchlage,. in eine MWerachtung
jeder Ordnung, die ohne Unterordnung und. Gehorſam ja nicht heflchen kann. Die
gleiche Beziehung auf den einen gemelufamen Mittelpunkt, vie Wahrheit, daß vor Gott
fein Unterſchied der Perfon, Hätte dazu führen fünnen — und bat auch leider nur zu
oft Dazu geführt — Alles in eine atomiſtiſche Gleichartigkeit aufzulöfen,.. were wicht
der erften Wahrheit die andere zur Seite getreten wäre, daß von dem unſichtbaren Gott
Pr „gnanig, helfender Hank für Die Gefallenen, die in Die neue Entwidslung traten,
tbare Den auf Erben gefebt feien, dazu beſtinmnt, nicht Die Freiheit und Selbſt⸗
le der Einzelnen zu beeinträchtigen, nicht Die Reichsunmittelbarkeit und Sekt
verantwortlichfeit in ihrer hoͤchſten Spike aufzuheben, fonbern lediglich das Verhaͤltniß
zu dem unſichtbaren Haupte aus dem Nebel ſpiritualiſtiſcher Gefichle auf Das coucrete,
handgreifliche Gehiet realer menſchlicher Verhaͤltniſſe zu verſetzen und in der Ergreifung
des ganzen Menſchen nicht allein die Lauterkeit feiner Stellung zu prüfen, ſondern and.
Jeden je nach feiner Eigenthümlichkeit zur: Vollendung zu bringen, bei aller Gleichheit
eine wunderbare orgmifche Gemeinfchaft, bie: nur in dem Geflige des menſchaichen Ki
bes ihr entfprechended Abbild fand,
‚ €8 ift bekannt, welche Streitfeagen von Anbeginn und auch heute auf viefem ‚Gr
biete die Kirche bewegen; was aber ſchwerlich fihon genügend erivogen worden; dad if
die tiefgreifende Bedeutung dieſer Streitfragen auch für das ſociale und politiſche Se⸗
biet, ber Zufanmtenhang der Frage, ob nur. die „Idee des Staates“, over dor Allem
und recht eigentlich deſſen concrete Gliederung und Geſtalt, ob nur die Principien und
Geſetze der Geſellſchaft, oder zunaͤchft und als Probe Deren actuelle Unterſchiede und
Organe durch die Majeſtat des unſichtharen Hauptes geſchügt und getragen werben.
dem Widerſtreite dieſer beiden Gegenſaͤze verläuft inobeſondere die. Geſchichte der
— — ggg | —
1 polichhacun *
romiſchen And: proteſtautiſchen Kochen und der durch ſie gebilbeten and beeinflißten‘
Staaten, bier mit dem Uebergewicht der Auflöfung dem kirchlichen, dort auf dem
ſtaatlichen Geblet. Doch aber iſt die ſtaatliche Auflöſung auf. van Gebiete ver roͤmi⸗
ſchen Kirche ihrer ſcheinbaren kirchlichen Feſtigkeit ungeachtet tiefgreffender und unheil⸗
barer, weil ihr nirgend, wie In den proteſtantiſchen Kirchen, das Bewußtſein der Selbſt⸗
verantwortlichkeit des Individuums als Correctiv gegenübertritt. Be
Inden hätte — wie Died bie Geſchichte wiederholt an die Hand gegeben — auch'“
diefer zweite Grundſatz allein nicht ausgereicht, Den alten Zuſtand ohne Gewalt und
Unordnung in einen neuen binüberzufügten. Es mußte noch ein Drittes, das eigent⸗
lich Gonfervative, -Welterhaltende, vazu fommen, und das iR der Grundfak der
Erhaltung der Ordnungen dieſer Welt in der Erwartung einer
zu künftigen. Erſt hierdurch wurde und wird der Chriſt aus dem Nebeln und:
Schwebeln idealer Gedanken und Pläne auf den Boben des conereten, poſitiven, menſch⸗
lichen Rechts und auf deffen Entwidelung in der Gontinnität des Rechts geftellt.
Allerdings konnten das Chriſtenthum und die Kirche nichts enthalten, was nicht der
Melt zum Vorbild dienen follte, alferdings mußten Autorität und Selbſtverantwort⸗
.licgkeit, Gehorfam und Freiheit, Unterordnung und Gleichheit, Obrigkeit und Brüder⸗
lichkeit, wie fie in der Kirche zur Grfcheinung kamen, das Ideal und ber BPrüfiläin
auch fer die Welt werden und bleiben. Doc aber bildeten Pie Ordnungen, die in
und mit ber „Kirche gefegt wurden, eigentlich fein fociales und politifches Element.
Sie galten wur für die Kirche und nicht für die Welt.
Ebenfo fehlte dem Chriftentbum, welches nicht, wie dad mofaifihe Geſetz, für ein
einzelnes indivinuelles Volk, fondern dazu beflimmt war, die gefammte Renſchheit zu
einem Dolfe Botted zu erziehen und zu verbinden, jened pofltive, -concrete Geſetz,
welches dem jüdifchen Volke ald feine Richtſchnur überantwortet war.
Nicht minder war die Hoffnung der erſten Ehrifien gar nicht darauf gerichtet,
Daß das Chriſtenthum noch in dieſer Welt einen langen geſchichtlichen Verlauf Haben
werde, vielmehr hofften diejelben mit Zuverficht auf die baldige Erfcheinung des Kb»
nigreichs ver zukünftigen Welt. So fehr ſie ſich aber dadurch auch von dieſer Welt
gelöjet. und eines Höheren Bürgerthumd tbeilbaftig fühlten, jo klar und Deutlich
die Unvollkommenheit und Verderbtheit bir Welt und bern Orbnungen vor ihren
Augen lag, fo fühlten fie. ſich dennech in ihrem Gewiſſen verbunden, auch nicht im
Aeinſten zum Umſturz dieſer Orbnungen die Band zu bieten, fondern im Gegentheil
ihr Beſtehen auf. alle Weiſe zu erhalten und zu befefligen. Sie erkannten auch in ber
verberbten Welt die heiligen Ordnungen Gottes, durch welche diefelbe zuſammen⸗
gehalten wurde. Und wie haben. fie dies ‚ausgeführt? Nicht durch Weltſcheu ober Welt⸗
werachtung, nicht durch Widerſtreben ober Empdrung, nicht in phantaſtiſchen oder fana⸗
tiſchen Beftrebungen, die Geſetzlichkeit des Judenthums umd.doffen Inftitationen in ber
Chriſtenheit zu reprodueiren, nicht im fruchtlofen Verfuchen, gewiſſe chriftliche Ideale
ohne Nüdfcht auf Das yofitive cunerete Recht und auf bew-vellgidfen und fittlichen
Bildungsſtand des beſtimmten Vollo⸗Individuums zu realiſtren, nicht dadurch, daß fle
die Ordnungen der Kirche in das. Fleiſch zogen und die kirchlichen Autoritäten
"zu: weltlichen. Herren machten. Sie predigten ven Unterthanen Gehorſam zegen die
Obrigkeit, den Sclaven Gehorfam gegen ihre Herren, den Kindern - Sehorfam
gegen: ihre. Eltern, den Weibern Gehorfan ‚gegen ihre Männer, und nicht bloß gegen
die, von welchen file Gutes empfingen und die dieſen Gehorſam ihnen leicht machten,
ſondern auch gegen die Unbifligen, Grauſamen, Bavaltthätigen; ſie lehrten Gottes Ord⸗
nimg: anzibrkennen, auch we Menſchen ſie verzerrten und den Segen berfelben im bad
Gegentheiliizu verwandeln⸗ſuchten. Und wenn der Apoſtel Jacobus einen. jüdiſchen
Bruder aus dem Arbeiterſtunde über Dad, was ſie zu dulden haben, zu tröften ha
fo beſchoͤnigt ev zwar ‚mit nichten bie Simbe ihrer Unterdrlicher, vielmehr ſo ſchmarzli
ergießt ſich feine Klage und fo: drohend erhebt fich fein Wort, daß man fragen könnte,
08: Staͤrkeres in unferen Tagen von. benen, die ſich zu Vertretern der Armen und Un⸗
terdrückten aufgeworfen haben, gefagt werben fd. Was aber ik: man bie. Ermahnung,
die er daran fchließt, wad der Troft, mit dem er Die fo Groß als. Klein aufzurichten
ſucht? Bern liegt ihm jeder Gedanke von Empdrung, von Selbſthülſe, fondern das 1;
4 Hader, Bepirungeiaiet.
Der Troſt, den er ihnen bietet: „Sp fein nun gebulbig, lieben Bruder, bis auf die
Zukunft des Herrn.“ Gac. 5, 1—7.)
Vor Allem und in ber Hauptfache alſo Stärfusg, Aufrechtbaltung und Neu⸗
hegrünbung der von Gott ſtammenden Grund - Einrichtungen und Verhaͤltniſſe, welche
von jeher darauf abgefehen waren, daß die menfchliche Gefellfchaft eine genrbnete und
geflttete wäre, Anerkennung und &efthaltung der Obrigkeit, des Unterſchiedes der Stände,
der Ehe und aller Berhältniffe ver Familie, voller, unbedingter Gehorjam, freilich mit
der Maßgabe, daß man lieber den Tod erleidet, ald dem Goͤtzen des Imperatorenthums
Weihrauch fireut. Fürchtet Gott, ehret den König!
. Wir bleiben in ihren Wegen, indem wir ihrem Beijpiele folgen.
‚Aachen, xheinpreußifcher Regierungsbezirk. Er umfaßt auf einem Flaͤchen⸗
raum von 75,55 geographiſchen Quadratmeilen, welche nach der Zählung von 1855
von 436,352 (im Jahre 1849 yon 411,525) Einwohnern bewohnt waren, von ben
Gebieten der vor -Auflöfung des deutſchen Reichs beftehenden Staaten und von ben
Beflgungen ehedem regierender Fürſten, Grafen und Herren folgende: ,
1) Von dem Kurfürftentfum Trier (von dem Dberftifte veffelben die Hälfte bes
Amtes Hilfesheim und Den größeren Theil des Amted Schönberg).
2) Bon dem Kurfürftentfum Köln (von dem Oberftifte deflelben den größeren Theil
des Amtes Hardt und einige Ortfchaften des Amtes Zülpich mit. der Unterherr-
ſſchaft Mübersheim), . |
3) Von dem Herzogthum Jülich (von dem Unterquartier die Aemter Eoßlar und Bar-
men, Aldenhofen, Boßlar, Geilenkirchen, Millen, Nanderadt, Heinsberg, Waſſen⸗
berg, zur Wehe, Efchweiler, Wilhelmftein, Stadt und Herrlichkeit Erkelenz, Den
. Dingſtuhl Pier und Merken und die Bogtei Schönforft und Theile der Aemter
| Jülich, Sittard, Born und Dahlen, von dem Oberquartier die Aemter Wehrmei-
flerei, Montjoie, Heimbach, Haufen und Theile der Aemter Caſter, Nörvenich,
Nideggen und Münftereiffel). -
„4 Bon den öflerreichifchen Niederlanden:
A. Bon dem Herzogthum Ruremburg. (Die Herrfchaften Neuland, Vütgenbach
und St. Vith [legtere mit Ausnahme einiger Drtfchaften, welche nach dem
Grenz Bertrage vom 26. Juni 1816 dem Könige der Niederlande überlaffen
wurden], die unter Luxemburgiſcher Landeshoheit dem Herzoge von Aremberg
gehörige Herrſchaft Schleinen mit Mürringen und den größeren Theil der dem
Grafen von Manderfcheid« Blankenheim, fpäter dem Grafen v. Sternberg
gehörigen Herrfchaft -Gronenburg).
B. Bon dem Herzogthum Limburg (von dem eigentlichen Herzogthum die Hoch⸗
bank Walhorn und einige Ortfchaften der Hochbanken Bälm mit der Stabt
Eupen und Mongen, von dem fpäter mit bemfelben vereinigten Länbchen
Serzogenrath den auf dem zechten Ufer des Wurmfluffes liegenden Theil defiel-
ben, mit Einfluß der Stadt Herzogenrath, eines Theild von bem Dorfe
Sperpenfeel und dem Hofe Valkerhofſtadt, und die entfernt von bemfelben
liegenden Enclaven Welz und Roerdorf).
cd en Herzogthum Geldern. (ben Hfllih des Stadt Roermonde liegen«
en The),
5) von on Reichsabtei Stavelot und Malmedy (die Abtei Ralmedy mit ihrem
ebiete). . '
6) Bon den Beflgungen der Serzoge von Aremberg (den weftlichen Theil des Fiu⸗
ſtenthums Aremberg, die Serrfchaft Harzbeim, die Hälfte der Herrfchaft Mechernich,
welche Die Herzoge von Asemberg mit den Grafen von Neflelrode- Reichenflein
gemeinſchaftlich befaßen, und einige Dörfer der Herrſchaft Commern).
Bon, den Beilgungen der Grafen v. Blanfenheim-Manderfcheid (die Grafichaft
Blankenheim mit einziger Ausnahme des, dem Regierungs- Bezirke Trier überwie⸗
fenen Dorfes Mirbach, Die Herrſchaft Dollendorf und einige Ortfchaften der Graf⸗
ſchaft Gerolſtein und ber Herrfchaft Junkerath).
B) Die Grafſchaft Salm⸗Reifferſcheidt.
9) Die Reichsſtadt Aachen mit ihrem Gebiete.
Anden, Regierungsbezirk. P 1
10) Die Reicht⸗Abtei Burtjcheib.
11) Die Reichs⸗Abtei Gornelimünfter (mit Ausnahme ber Sersicgaft Nieper-iaßenhoh,,
welche dem Regierungs⸗Bezirk Köln überwiefen worben).
12) Bon der reichsunmittelbaren, dem Grafen v. Quadt gehörigen Herrſchaft wid
bie Herrſchaft Schwanenberg.
13) Die Reichsherrſchaft Mechernich (dem Herzoge von Aremberg und dem Grafen yon
Reftelsode-Reichenflein gemeinfchaftlich gehörig).
14) Die Herrfchaft oder dad Sonnenlehn Schönen (dem Grafen von Blonde, ſpater
dem Freiherrn von Broich gehörig).
15) Bon den zur Reichsritterſchaft gehoͤrigen Herrſchaften nur Die Lerrſchaft
Schmidtheim.
Die Beſitzer dieſer Bänder gehörten, in fofern fie Kreisflände ware, nach der bis
zum Jahre 1794 beſtandenen Kreis⸗Eintheilung zu dem Burgundiſchen, Chur⸗ ober
—— und Weſtfaͤliſchen Kreiſe. Außerhalb der Kreis⸗Cintheilung befan⸗
den ſich die Reichs⸗Abtei Burtſcheid, Die Reichsherrſchaft Mechernich und die Here
fHaft Schönau.
Die mannichfaltigfien und intereffanteften Bildungen deutſchen Mechtes erblüheten
auf dieſen verfchiedenartig geftalteten Herrſchaften, und iu Städten wie in „Unterherp-
fhaften" und ähnlichen Geſchloſſenheiten hielt fich vielfach laͤnger als andemswn in
Deutichland die alte Freiheit lebendig. Aus der unüberfehbaren Menge der RNechtsge⸗
Raltungen beben wir nur Die zweiundvierzig im Herzogthum Jülich beflandenen „Untes-
herrſchaften“ hervor, Beſthungen, die mit den auägebehnteften Rechten und Freiheiten
begabt waren. Der Zwed der Unterherrentage war gleich dem des Landtages... Die
ihn begingen, bewilligten auf ihmihre Stenern, jedoch nur ald subsidja charitaliva und gegen
Empfang von Reverjalen, welche ihre Rechte der Steuerfreibeit ac. ausdruͤcklich verfichertem..
Ihre Beſther hatten eigene Eivil- und Criminal» Gerichtsbarkeit über ihre Unterthanen,
Die nur ihrem Unterherrn, niemald dem Herzog, den Hulbigunggeid leifteten. Bis ins
12. und 13. Jahrhundert fcheinen diefe Unterberrfchaften nach reichöfrel geweſen zw. fein.:
Die Inhaber begaben fich dann aber unter den Schuß der mächtig gewordenen Herzoge
von Iülich, feeilih mit Vorbehalt mehrerer Hoheitsrechte, die indeß bie Zeit verwildgte,,
Wie bier, fo ‚tritt auch in den anderen Gegenden dieſes altpeutfchen reich begabten.
Landes die centralifirende Macht flärfer und flärfer hervor; an den Grenzen erhaben
ſich neue europäifche Mächte, das fpanifche Habsburg, dann vie republilanifchen Fran⸗
zojen, drücken und erfchüttern die Zuftände, und nach manchem DBerfall und mit Nuinen
der alten Burgen und Kirchen und bevrohlicheren Ruinen ber alten Verfaſſungen bedeckt,
kommen endlich alle dieſe einzelnen Gebiete in die Hand Preußens, das ſchon früher
durch Grbfchaftdanfprüche dieſer Gegend Deutſchlands nahe trat, zufammen und. Kildon,:
nachdem burch den Aachener Grenzvertrag vom 26. Juni 1816 zwifchen Preußen und Hol⸗
land die neuen Orenzen definitiv feftgeftellt, fortan einen Bezirk ver Rheinprovimg. Der Regie
rungsbezirk Aachen zerfällt in elf Kreife: Stadtkreis Hachen, Landkreis Aachen, Düren,
Erkelenz, Eupen, Geilenkirchen, Heinsberg, Jülich, Malmedy, Montioie, Schleiden. Dep.
Sauptfluß des Megierungsbezixts ift Die Moer oder Ruhr, welche die Inde, Merz,
Wurm und Urft aufnimmt und faft den ganzen Regierungsbezirk mit nördlicher uub
norhweftlicher Abdachung dem Maas» Gebiete einverleibt, während im Sühwelten Kill,
und Dur der Mofel zufliegen und bie oberen Erft- und AbrsThäler zum unmiitelbagen
Rhein⸗Gebiet gehören. Der Süden wird von den Eahlen und rauhen Plateau-Flähem.
Der Eifel erfüllt, an welche zwifchen Malmedy und Eupen bie: nebelbedediten Hochmogre
der hohen Been flogen, die ſich norbwärts zu den fruchtbasen Hügellandfchaften des
niebercheinifchen Tieflandes verflahen. Die Hauptnahrungszweige ber —— Bub,
Bergbau, Lebderfabrifation, reicher Aderbau und Viehzucht, endlich eine vielfach
belebte, Durch Die Nähe der Steinfohle und des Eiſens geförderte Induſtrie in ‚Metall
waaren, berühmten Tüchern . Naͤchſt Erfurt iſt Aachen der einzige Regierungähszief:
Des preußiſchen Staats ohne Binnenfchifffahrt, dennoch aber einer der erſten Handelo⸗
Diſtricte. Er hat im Duschfchnitt über 5500 Menfchen auf ver Q.«M. In Die deutſche.
"Bevölkerung mifchen fich weftlich fränfifche und walloniſche Elemente,. dach giebt. bie:
ſach ſiſche Stammesart den wichtigfien und fruchtbarften Strichen des Vezirks ihren,
* Aauchen 9 EUR
arakter. Es iſt darum Feine That befonderer ſtaatsmaͤnntfcher Weisheit geweſen,
Amverrheintfegn Ackerebene, welche den Kern Der beiden Regierungsbezirke Aacheu
und Düſſeldorf bildet, mit den ſüdlichen und weſtlichen Theilen der gegentwiirtigen
oo tzu ledn em Verwaltungsbezitke, deſſen Normen votzugéweiſe nach - fran-
kiſch⸗rheiniſcher Art bemeſſen waren, zu verbinden. Jene niederrheiniſche Ackerebene
Deitte beffer zu Weſtfalen als zur: Rhelnprovinz gepaßt, waͤhrend ſie gegenwärtig ir
Bezug auf Gemeinde⸗Ordnung und ahnliche wichtige Dinge mit dem incongruenten
Maße gemeſſen werden maß, das Für die frankiſch⸗ allemanniſchen Theile der Rhein⸗
provinz erfunden ward. Mit Ausnahme von ungefaͤhr 11,000 Evangeliſchen und 2000
Juvba⸗ Bekennen ſich die Bewohner zur Eathollfchen Kirche. |
Aachen, die Stadt, der Sig der Negierung, zweier landraͤthlicher Behoͤrden,
enes Landgerichtz, einer Handeldtammer und eines Handelßgericht®, Hegt' unter 50°
47 n. Bi und 339 45° 5. L., bei’ einer Seehöhe von 550 F. in einem fruchtbare
Keſſelthale, welches voyn ber Wurm bewäflert und von den Vorhöhen der Höhen Veen
Ä zt wird, Die Stadt zähle 53,406 Civil⸗Eimwohner, darunter 2000 Protektanten
und einige Hundert Juden. Sie bat viele Fatholifche Kirchen, unter denen der Riünfter
ie Vaſtlika Karl's des Großen, eines ver feltfamften und: ehrwürdigſten Bauwerke ded
Metelalters) mit feinem Kaiferthrone und feinen Heliquien herborragt, ein Collegialftift
mit einem Propſte, eine proteſt. Kirche und eine Synagoge; fie befitzt ein Gymnaſium,
eine hohere Bürger- und Gewerbeſchule, eine Bau⸗ und Handelsſchule und ein gut
göbnttes Theater. U. bildet inmitten eineß üppigen Feld⸗ und Gartenbaues den Eentrals
Pakt bluͤhender Induſtrie, Die ſich beſonders andzeichnet in Näh- und Stednadeln (fit
mehr als 200 Jahren), fowie in Tühern und Budffind, welche felbit den engkiſchen
Waaben anf ben amerikanifchen Märkten gefährlich werden. Als Haupiſtation der
bgithein. Ciſenbahn, forbie durch Die Bahn von Ruhrort nach Düffelborf und Aachen,
wie Birth die Aathen⸗Maſtrichter Bahn, welche gegenwaͤrtig im Landen an die belgiſchen
Buhrrer-fich anf@alleßt und auch einen’ directen Verkehr Auchens mit Motterdam erdffnet-
bit, iſt Aachen zu einem wichtigen Stapelplatz des preußiſchen Handels geworben.
20Machen bewahrt viele Der ehrwürdigſten Erinnerungen der deuntſchen Geſchichte.
Kurt wer: Große, fedenfalls An der Naͤhe Aachens, an den waldreichen Ufern der Mans’
zwiſchen“ Luttich und Maſtricht geboren, gruͤndete ihren: Weltruf. Er ließ um 796 den
ſhon drhunbenen Palaſt, die ſogenannte Kälferpfalz, eben fo die Kapelle, in welcher
Bee Pibin 766: das Weihnachtsfeſt feierte, von Grund aus neu bauen. "Beide
Gebauberwurven vurch einen Saͤulengang verbunden, . ver aber kurz vor des Kaiſets
ie bilder in Trummer ſank. Während bie Ruinen des Palaftes fpäter zur Grunde
lage des Jegigen · Rathhaufes verwendet wurden, bildet die Kapelle (Bafilifa Karla :de®
Großen) 2ijoch jehzt den Kern des Mimflers. Diefe alterthuͤmliche Kapelie bat die Form
etuner Maptörts, weldhes oben von einem Bon: uralten Säulen getragenen Chor umktaͤnzt
iſ In: der ‚Mitte des Achtecks Bejeichnet kin Stein mit der Infehrtft: „Carolo Magno
DE: Stelle‘ des Gewolbes, in welchem einft -Rarl ver Große beigefeßt wurde. Mehrere‘
Kutter äffheten Das Grab, Otto HI. (000) ſand den Gewaltigen noch wohl erhalten‘
im Srnate, mit; dem Scepter in den Händen, dad Evangelium auf den Knien,- ein‘
GEHE des heiligen: Kreuzes auf'dem Haubte und die Pilgertaſche um die Hüfte, anf
ed ru ſthen und Heß nach Ausbeſfernng des Schabhaften das Gewölbe
wre vernicuern ie der Chroniſt erzaͤhlt, waren Die Naͤgel der Hände Durch bie
\ de. gewachfen und einwunderbarer Duft erhob ſich von dem Leichnam.) Nirdye
van Friedrich 1. 1105 Was Grad: wiederum Hatte öffnen laſſen, wurden die Ge⸗
Berke in. diem Sargkaſten von Golb und Silber beigeſezt und zum Gedaͤchtniß ein
geoßer ſchoͤn Fearbeitetet Kronſenchter tiber dem Grabe aufgehangen. Friebrich M. Lie:
TRAB: Vie Neberreſte des Kaiſers in eine koſtbare Truhe ſchließen, in ver ſie noch jeht
in · dree Sutriſtel aufberwahrt werden. Der bei: feierlichen Belegenhetten mit Goldplatten
bei⸗gte vuße: Harmorfinhl Biente bis 1558 Bei Kaiſerkroͤnungen dem Reugekronten zum
RA rear der Begtlißimg der fremden Fürſten? beut ſteht er, feines Schnuckes
euttenet oben inr? Chor: der Baſtlika; die Reichsinſignien ſins 1795 nad Wien ger
Wa DAR im⸗Byjgairtiniſch /n Geſchmack errichteten Achteck wurde gegen: Ofen im
Sri ER Jahrh/ im gold: Stil ein Chor angebaut, während: Ag ihm weſtlich
ee unuren N"
ein virrediiger"Gkottenigurm !whfihlieht, neben bein: zwei rinde Kvebpelithaduech ai ran
HBetligthamatamurer führen. Diefe. verwahrt Die ſogenauuten: Froßen Mektaniee;:
noch jet alle Heben Yahre im Bali :uun der Tharıngalitie dem Volke“ gezeigt! w
wa: niele Tunfene Premier: nach Wachen rufen. Derischrwärdige und. ans
seien fe reiche Bam: (3. am: Wolfspurtif). ward in ben. fpftereh Jahrhuaserteu
Yard. mancherlei Geſchmatkloſtgkeiton ungemein werunftäktet. - Dee 1849 vegruͤndete RUE
verein ift jedoch dieſer Barbarei. bereits mit Erfolg —õ und id
fegendrektes Werk eifiig fort. Das Nathhaus, das: die Olefte des Kal es in
ſech ſchließt, begrengt mit Feines iniponirenden, in jünfgfter Belt ebenfalis TcRahkiriem
Facade und Freitreppe Die «ine Seite des breiten Rarktplatzes. Seine Flanken veckta
zwei Aharmo, deren einer, dirfter und ſchwer, amd. Mönıerzeit herrührt. Gin im
Jahre 1850 aufgefkhrt.. Dee im Innern: des Rathhauſes beftnvliche Rrbunnngb jan,
182. — lang und 60 8. tif, warb im vorigen Jahrhundert durch: Hölywände in Yet
gefpakten, wovon bie eine wieberunt in drei Meinere Säle und eine Treppanis
—*5 getheilt wurde. Gegenwaͤrtig hat wart. biefen von eruus ſtarken Saulen getva⸗
gewen, gewölbten Saal, in welchemn 37 :veusfdre Kaifet und 11 Kefferinnen Heirat
wurden, in ſeiner urfprünglichem Maeftät wiederhergefiellt. Oir Warcde weeveni durch
große Sreßenmalereien, ‚Some aus vem Reben Karns d. G. varſtellcad, anf Mei
der Habt und des Düſſeldorfer Kunſtvereins für Rheinltend amd Welfalen heſchachcte
Alfred' Rethel von Frankfurt, ein hochbegabter Hiſtorienmaler, übernahm: die
rang, aber nachbem er in einer Wolfe, die ihn neben bie erſten Dieter ſtelle, ven
Sturz der Irmenſaͤule, die Sarazenenfchlacht, den Einzug Karl’E: deu Geoßen pa
ww die Eröffnumg der Giwft Kl’ durch Dito IM.. gentulf hatte, aAberkan "Mas
dieſen heerlichen Geiſt, und: Joſeph Kehren, ein Ouſſeldorfer Hiſtorienmaler, Abrrnaha⸗
es, die Abrigen Vilder aus Karl's Leben, die Taufe des Wittekind, Katl's Kronuaß
zu Won, Bau des Aachenet Münfters und. die Kröttung des Sohnes Karls zu Roy:
auszuführen... In einem kleineren Saale des Rathhauſes befinden ſich dis Benſton⸗
bes Napoleon's und Jofephinen's von J. 2: Dayib gemalt, welche der Statt) ae
eimer:!ber. AD , guten? dod Reicher, vom Kalſer ſelbſi geſchenkt wurden. 1.2Btar:: bie
Rathhauſe ſteht eia ſchͤnetr Springbrunnen mit der Bronzeſtutue: Karl veDes er
Sehendowerch iſt au der Dicht vor der Stadt: gelegene grufärtige- Bau: DB: Avuinid
Dirgerhofpituls, Aus den freumdltchen zum: Theil parkaetigen Umgebangen Auchens
erhebt fi der Lousbergirder Louisberg zu 781 Fuß Seehdhe, mit an Aasfiıpi
einem trigonometriſchen Signale umd- dem reizenden Belvedere. Gine Viertelſtunve von
A. beſtiibet ſich, aus ihren romantiſchen Trümmern rien aufgebaut, Bit daffdrufati⸗
Ftankenburg, ver: ſagenreiche Lieblingsaufenthult Karlv d. G. und Faſtrudad. Gaqh
in ber Nahe und el elegante: Neubauten mit der Stabf verbunden, Meg Buriſch Au
Der“ Name 3 ſchon deutet’ uf romiſchen Urſptung. Dern an NR Says
hundert auftretende Name Aquidgranum mag von granus, einem Beinamen Web MtpniRs
hergeloltet fein, var die: NAbmer bet Thermen verehrten. Der frany. Name Ark-Ie 2*
polle rührt von ber Kapelle dro Malaſtes her. Im Mittelalter zahlte dieſerfrble Relchs⸗
flavt (des weſtfal. Areiſec) mehr als 100,000 S., im rhekaiſchen Stavtetbiendſwickes
fe. ine ſehr bebrutende Rolle. gu A. wurden feit Ludwig dem Frommen!'blot
Ferdinand . (818 1331) die Kaiſer gekront. Dielchsoevſammlungen ſead un
Müttern 17, Pebvingial⸗ Concitien 11 abgehalten wordm. Div Derlegung here
nach Frankfurt, Inmere :Strotinketten: (f. unten den Arlelitiber teinurRädt.:Merf.),?eihe
große. Keuersbrunft, die 1656. geggen 4000 Haufe der Stabt: einäfthertej und" Anderes
bdachte allmahlich das tinft fo. reiche und bluhende Gemeinwveſen in Verfall: Im I.
170Frmbe A; Ton: den’ Franzvſen befopt:'und Bam durch die Zriedensſchlliſſe Ar’ Cambo⸗
Fotniio: und za. Lunsoille: vilig an Fraukreich and 'mard Die Suuneftube des Dwari
mento: der Rear; 184%: endlich ſtel Die Stabt Preußen zu. — — — —
"Die Anden Mineralguelten, ſechs warme und zwei⸗ tale, weten: *
im: Altetthum bekanut. Bie Marnten⸗ Quellen, zu den affaliſch⸗ nut Schu
thermen . gehösents, haben Fans Tell eine A ereprrahre KB ABER RL: Ben werden: ge
Birke: meit großem Sefohgt bonutzt. Die bewährte Hehklinfe Ver Macke -Qaellen
us Stadt nach ſeigt⸗Faͤhrtich Yirke: Kurgaſto I oligleich bemert worden iſt, Buß aucht
2 Aachen, KReichsßaduiſche Berfaffung.
menig⸗ reiche Auslander, Die fonft: regelmäßig wiederlehrten, feit ber Aufhebung ver
dientlihen Spielbank, der einzigen in Preußen, andere Bäber —* haben. Die
Pank gab.:au Die Stadt zu Perſchoönerungen und wohlthätigen Zwecken faͤhrlich eins
bedeutende Summe. Der feit der Aufhebung Der Bank entſtandene Ausfall, verbunden
wit auderen Verluſten, welche bie Stadt trafen, haben die Communalboerhaltniffe, welche
* wie in anderen rheiniſchen Staͤdten, im Seiner glänzenden Lage befanden, empfindlach
—* (Reichsſtadtiſche Verfaſſung). Aachen, im niederdeutſcher Rund⸗
a. Aken, galt lange Zeit für des deutſchen Reiches Hauptſtadt und Die eigentliche Mer
Menz des NReichs⸗Oberhauptes. Aachen nannte ſich den königlichen Stuhl, d. i. Thron ober
wach Reſidenz, und des heiligen roͤmiſchen Reichs (freie) Stadt, ja die römifchen Kaiſer
war. Könige nannten fie eben ja — bis zum lintergang des deutſchen Reichs, oder wiel«
mehr bis zu dem Zeitpunkte, wo Aachen: der Sitz eined MPräfecten für das Departe⸗
ment Der Moer (ſprich Ruhr) ber einen und untheilbanen franzöflichen Republik wurde,
waß 1801 Durch den famoſen Frieden von Luneville geſchah, Den Graf Cobenzl, Ma⸗
mens ſeines Kran, des Königs -zu Hungarn, Erzherzogs zu Oeſterreich, und — ohne
dazu befugt zu fein, fürd Reich — mit dem Bürger Joſeph Bonaparte, nachmaligem
Könige in Neapel, und darauf in Spanien (f als Graf Survilliers), abzuſchließen ſich
haausnahm. In Aachen follte auch Die Krönung eines romiſchen Königd oder Kaiſers
vergenemmen werden und: ſolche Krönung bie eigentliche beutfche Krönung fein. Zur
don legten Zelten des Reichs⸗Veſtandes gefchah aber Die Krönung in der Wahlſtadt,
im Bartholomäud-Dom zu Brankfurt a. M., doch wurde der Stadt Aachen jebesmal
ein, MRererd andgefellt, daß die Krönung ihrer Mechte unbeichadet in Frankfurt voll⸗
zagen werde. Im Münfter zu Aachen, der Stiftöfiehe zur heil. Maria, Mutter Gots
»
aufbewahrt. Sie heftanden in dem Schwert Kaifer® Karl, einem Evangelien« Buche
ung einer mit Edelfteinen befegten goldenen Kapfel, in ber, wie mar behauptete, etwas
von der Erde aufbewahrt wurde, auf welche Das Blut des heil. Stephanns bei feiner
GSteinigung gefloflen, Sie wurden bei Gelegenheit einer Krönung gegen einen Revers
und in Frankfurt unter großen Feierlichkeiten übergeben. Die anderen Reichs⸗
* wie Die, goldene Krone, das ſilberne Scepter, der goldene Meichsapfel ıc.,
wurden: in. Nürnberg aufbewahrt. Die Aachener Narien⸗Kirche (der Münfter) rechnete
jene Reihsleinodien zu ihren Tleinen Reliquien, vie jedem Neugierigen leicht ger
zeigt wurden; fie beſaß aber auch fog. große Meliquien, Die man alte fliehen Jahre
afſentlich ausflellte und aufer dieſer Zeit nur regierenden Herren auf deren Begehren
zeigte, was ſodaun in Gegenwart der ganzen Körperfchaft des großen Raths ber Stadt.
und ſaͤmmtlicher Geiftlichen des Stifte, Propſt, Dechant und Kapitel, geſchah. Der.
jeyedmalige. Kaifer mußte fich gleich nach der Krönung zum Chorherrn des Marienftif-
tod aufnehmen laſſen.
.. Machen fa auf Der Rheiniſchen Bank im reichsſtaͤdtiſchen Collegio des Meichso⸗
tages zu Megenaburg, und ebenſo unter ven Reichsſtaͤdten, welche auf ben Kreistagen
u wergällfihen Kreiſes, zu dem Aachen gehörte, Sik und Stimme hatten, auf dem
Zweiten e aber, den erfien Platz beanfpruchen zu Tönuen, nes die Stabt
Koln eimnahm. Aachens Meichömatriluler- Aufchlag war. felt 1683 nur 100 ., und
zum. Unterhelt nes Kammergerichts gab die Stabt zum einfachen Siele 155 Thlr.
50 Kr. Als Kaiſer und Reich 1704 eine außerordentliche Viſitation des Kammer⸗
gevichtö anordnete, gehoͤrte Aachen mit zu den Viſttatoren.
Der Titel der. Stadt⸗Obrigkeit war biß zur Mitte des 18, Jahr , auch
ſpaer * Vurgermeiſter, Schöffen und Rath des heil. roͤm. Reichs freier "Sur
Aachen. ied ſich von dem Titel aller anderen Reichsftaͤdte dadurch, daß des
Schöffen — gedacht wurde, weil zu Aachen gewifiermaßen zweierlei ganz von ein“
ander verſchiedene Gollegien beftannen, nämlich Birgermeifter und Rath und der Schöffen-
unhl. Diefer behauptete, unmittelbar unter den Kaifer und Meich zu fbeben, und führte:
m, . Titel: Schöffenmeifter und Schöffen bed königlichen Stuhls und der heil. roͤm.
ib Gtadt Aachen, oder auch pas hohe weltliche Schöffengericht. Es war eine Appella⸗
ans-Auſtanz für nah und fern gelegene Orte. und Gertfchaften, von her nur noch hei:
Aachen, Meichsſtadtiſche Berfafiung. u
ven höchſten Reichogerichten Brrufung: eingelegt werden könnten Das getſtlche Bundes
oder Synodalgericht beſtand aus dem Erzprieſter, vier Stadtpfarrern un ſeben
weltlichen Sof Der Crzprieſter warde aus ben Ganonkiiß des Stifte zu N. e. B-
Der Bezirk ber Stabt innerhalb. der Ringmaner ward in den SturtsGefegen in ‘
Graficheften eingetheilt. Oas Stadtwappen was em fihmarger Adler mi ausgebreitet
Flügeln, deſſen Haupt, Krone, Fühe und Klauen vergoldet waren, im ſilbernen Felde
Aachen, zwiſchen den Herzogthimmern Julich und: Limburg gelegen, hatte felti uralten
Zeiten durch :Tatfwellche Licbertragung. zur Wahrnehmmg der echte der Krone, wie
der durch kaiſerliche Privilegien bewilligten fäbtifchen Freiheiten die Herzoge zu Yalkıy
zu Schup- und Schirmherren. Darüber aber, wie weit dieſe Schrtherrlichkeit NR
erſtrecke, hatte ed. mehr ald einmal Streit gegeben: Jüullich beſaß die Releret eder Vogtel
zu Aachen und: hielt, vermöge derfelben, in der Stadt rinen —— * welcher fig;
mindeſtens noch vor 180 Jahren, das Mecht heraminahın, jeben Beſcheid von Biryers
meifter und Math; zu vollziehen. Hiernach war bie Meichefeetheit und Nelch umitiel⸗
berleit der Stadt Auen, mindeſtens de facto, fehr beſchrankt, winwoht Das jus pro»
tectionis in diefer Auſdehnung von ihr beſtritten wurde. Auch nach ander: Goerecht⸗
fame nahm Der Herzog zu Shlich, oder vielmehr fein Bogintajor, in. Aufſpruch. Diefe
Schutz herrlichkeit des Julich ſchen Herzogs fcheint ſich Aachen aber‘ in der Folge abge
wälzt zw haben; wenigſtens war von ihr in dem Verfafſungs⸗Cutwurfe von 1790, bu
den wir weiter unten zurieckkommen, gar nicht mebr die Rede. "
Die meiſten Eimwohner ver freien Reichsſtadt Aachen waren ber ehmifägen Kirche
zugethan und in den Tagen ber Reformation ohne große Anfechtung geblieben. Im
geiſtlicher Beziehung gehörten fie zur Didreſe des Biſchofs zu Lättich. Doch gab'e®
auch viele Beoteftanten in Aachen, meift Flüchtlinge aus den Riederlanden, vie ven
bisstigen Berfolgungen des Herzogs von Alba entronnen waren und wegen thres Gex
werbfleißed, namentlich der Iuchweberet, in Aachen willige Aufnahme fanden. Deffent«
liege Uebung ber Anbetung Gottes nach ihrer Weile war ihnen aber nicht ‚geftattet,
dafür Hatte der Bifchof zu Lüttich geforgt und feine Untergebenen bei ber Stiftälieige
m U. 2. F. in. Aachen, troß des Normaljahrs 1624, wie «8 beim weſtfſallſchen Frie⸗
densigluh feſtgeſtellt worden war. Die Proteflanten mußten 2 Stunden Weges von
der Stadt in bie Kirche geben nach Vaels (ſprich Vaals), einem Dorfe des Yankee
Hertogentade in demjenigen Theile des Herzogthums Limburg, der zu den Gewernlltätds
Lanken der Republik der fichen vereinigten Provinzen der Niederlande gehbste. Im
Vaels gab es drei reformirte Kirchen, eine niederdeutfche oder hollandiſche, eine hoch⸗
dentſche und eine feanzönfche, außerhem eine Iuthesifche Kirche und ein Ka ie ee
Mennoniten.
Dad Gebiet der Stadt hieß Imperium Aquense im Gurialftil, das geich von
Aachen, 't Rijk von Alten, in niederdeutſcher Mundart, Die bie allgemeine ——
—— war. : Die Umfangolinie dieſes Reiches bildete, wie bie ber Ringmauer ber
‚fa einen vollfonmenen Kreis von einer deutſchen Mille Durchmeſſer. : Eine
bezeichnete. die Grenze gegen Iälich und Limburg. In dieſem Gebiet gab +
Pre.
vor 100 Jahren gegen 3000 Gimvohner, welche zwar der Stadt Unterthauen hießen,
in: der That aber daſſelbe Bürgerrecht genoflen, wie bie Bewohner ber Stadt. Dee
Fluß Wurm theilte das Gebiet in zwei Hälften yon ungleidger Größe. An der ef
feite des Flaſſes Iagen die Dörfer Orsbeek, Horbock, Kalthoven, der St. Laurenz⸗ und
der St. Salvstoräberg a0., an Der Oftfeite aber Würfelen, Wenden und Haaren.
Die republikaniſche Verfaffung der Stadt Aachen war von jeher die reinſte De⸗
molvetie. Es iſt ficherich Fein Tadel des Vorfahren und Urheber einer Berfuffung;
wenn man fast, daß fie etwas Menjchliches und der Verbeſſerung Bähiged gelieſert
Daben. . Jede bürgerliche Einrichtung muß ber Zeit, In welcher fie entſtand, uud den
in biefer Zeit obweltenden Umſtaͤnden angemeflen fein; wie die Zeit fortfchreitet wahr
mit ihr der Dilnungsziftann der Geſellſchaft, alfo die Umſtaͤnde ſich andern, fo witd
auch eine Arnderung der Verfaffung nothwendig. Zu ft, zu früh veraͤndern Fan
geoße Machtheile Dee führen; aber fich unter allen Umſtaͤnden fir unverbefierlich Halten,
iR Die gefährlichfle aller. Krankheiten für den einzelnen Menfchen, wie für tie .‚behilbe:
“ Soden, Strigafibtiftie Brrinfitng:
freie, age dieſ⸗ klein oder groß ſein⸗Mit dieſer ſranthen det und dien echenev
Dempkratie mehr als sin Mal zu kaͤupfen gehabt.
“ Wi zum.Sahre 1450 gab ed in Aachen einen rer, ber Pr (n6end hängt
bleibenden Bürgermeiftern, Beamten, Schöffen und Abgeorpneten der neun Graffchaften
ker Stadt befand. In jmem Zahre witrde nach langdauernden vorhergegangenen
Unruhen an Die. Stelle jenes bleibenden ein abwechſelnder Math geſetzt, Den: ale: Achto
zur Sälfte aus den Damaligen 11 Gaffeln oder Zünften ben; Bärgesfchaft neu richt
warden ums Der 'daem auch Die gleichfalls abwechſelanden Beamten erwählte. Dieft Ver⸗
fefftung beſand nur bis 1477, da Der vorige, lebenslänglich im Amte bleibende Rath
were eingefuhrt und den Abgeordneten ber Graffchaften die ſchon borhin wieder eingetre⸗
wen Schöffen beigefügt werden mußten; hinſichts der Beamten blieb es jedoch beim jahr⸗
lichen Wechſel. Rune Unzufriedenheit, Die tumultuariſche Bewegungen moͤthigten
indeß, 1513 den Gaffelbrieß von 1450 wieder eingaführen, der dann auch das Haupt⸗
Grundgeſetz ver Aachen ſcheu Verfaſſung bis zu dem Zeitpunkte geblieben iſt, wo Aachen
aufhaͤrte, eins deutſche Stadt, eine freie Reichoſtadt zu fein, und zu einer Praͤſeetur⸗
Stadt, zum Sitz eines Laudvogta der demokratiſchen Republikaner, herabgewürdigt wurde,
bie won ben Unterthanen der grande nation unbedingten Gehorſam verlangten.
„+ Desinbeß in dem Gaffelbriefe von: 1450 über ſehr wiele Kalle die befimmten Ber-
fsiften, gänzlich fehlten, jo mußten Diefe nach Dem Herkommen beſtimmt werben, auf
weichen in der That: mehr beruhte, als auf dem geſchriebenen Geſetz. Man ſuchte
dieſes Herkommen durch neue Gaffelbriefe, bie 1552 web darauf 1681 angenommen
wiarden,: au: befeſtigen; allein dieſe neuen Grundgeſetze kamen alobald außer Gäbrauch,
aber warden foͤrmlich abgefchafft.: Doch wurden Die Borfchriften: der letzteren, offenbar
weil fie aur das frühere Herkommen enthielten, bis zum Untergang ‘der Reichafreiheit
wirklich hefelgt und nähere Grlaͤuterungen oder Beſtimmungen, wenn es erſforderlich
war, durch einzelne Verorduungen hinzugefügt, Die aber faſt immer nur nach dem: be⸗
ſondern Intereſſe ider jedesmal herrſchenden Partei abgemeſſen waren.
iteu Natirtlich maßte eine Verfaſſung, bie auf einfache Sitten und Verhaltuiſſe be⸗
rechnet: war, immer mehr ihren Zweck verfehlen,: je. mohr die Sitten ſich anderten und
die: Verhaͤltniffe verwickelter wurden. Bei jeder Verfaſſung, auch weun ſie auf eihem
jchriftlichen, eine Menge von Fällen beſtimmenden Grundvertrage beruht, iſt dies eime
nochwendige Folge; ganz. unvermeidlich aber, wenn Obſervanz und eine fe erllarende
Billhr ger Hauptoorſchrift wird.
So veränderte auch in Aachen bie Berfaffung allmaͤhlich ganz ihre Pater. man
fepte: Das Voit vegiert!“ Aber Iedermann wußte, daß es die Negierung ur ein
paar Wohn’ im Jahre Abte, um fie einem: &inzigen zu überlafien, der bie Mittel zu
finden wußte, oft 20 bis 30 Jahre hintereinander dieſe Negierung zu behaupten und:
deren Brepter eben fo unumfchränkt: zu ſchwingen, wie nur immer ein monarchiſcher
Negentutin Autokrat. Darum fagte man. in Aachen: „Unter Der Regierung von Bür⸗
germeiſter · Kaht, Lonneux u. ſ. w.“, um eine Rethe oft von vielen Jahren zu brzeich⸗
nen/ ſo gut wle man im. Frankreich ſpricht: „Unter Ludwig XIV. oder XV.“; uub
wenn man ſich des ˖ Ausdrucks: „Unter Der vorigen Regterung“ bediente, ſo verſtand
mon: ceineſsweges, wie ed nach der WVerfuſſung fein. ſollte, die Regierungi deo maͤchſt vor⸗
herzehenden Jahres, ſondern derjenigen Partei, welche vor der zeitweillgen: die ham. '
füekiße wurn: Dieſer Sprachgebrauch liefert einen Beweis, wie tief die Mißbrauche ges
weuzelt.. und. bie. Brundverfaffung verderbt hatten. Um ſich auf: eine fo bange Reihe
von Jahren In Mimi: zu erhalten, bediente man fi des Kunftgriffer daß es ein Zahr
nar ırigenem : Nahen :: und Das folgende Jahr unter dem Mamen beffen erlangt wurde,
Leu gmiwillig genug: war, nur feinen. Namen -herzugeben; mb dergleichen Gumillige
gan:eB in- Menge. ı Diefe Oberherrſchaft dawerte fo. Iange, als es den Staathaupte ges
Iang,swie Mehrheit feiner Partei unter, ven Beamten na im Rath zn behmmpten. Um
Mefe Mehrheit gegen: pie Jährliche Erfchhtterung duvch die Abwechſslung des halben Maths:
zu: erhalten/ neußten daun All’ Die Mittel angewandt werben; "bie jeher Aachener unter
dem Amen: ;Mäbelei* nur zu gast kannte und jener Hechtichaffene verabſcheute.
"Dei Parteh welche Die Regierung für ſich gu erhalten wünfchte, mußte wetinlich
Didtetten Mit anwenden, zb fo währte.ein innerer Kyleg: fo : länge fort, bis endtich
Yen, Reigshinife VBerſoſſautz |
eine hacticheade Rartei vurbräugt war, welches felten ohne tumulineriiche Berunguung
nor fach ging, ‚wobei ed auf. Menfchenleben eben nicht anfam. Die fiagreihe Danke
trieb num bajelbe Spiel. Zuweilen kam es auch vor, daß fich zwei ſtreitende Varttien
uber hie Theilung. ber Herrſchaft verglichen. So wurde 1732 ein Vergleich geſchloſen
nach. welchen Die Rathö- und Beamten⸗Stellen jährlich zu gleichen Theilen aus Heinen
Barteien erwaͤhlt werden unb bie Haͤupter im. Bürgermeifles-Amte abwechſeln Sollen
Diefer Vergleich befand wirklich bis über die Witte des 18. Jahrhunderts, und dech
übten die Zünfte alljährlich Das, was man „freie Wahl” zu nennen ſich herausnahm.
Die Gewohnheit verberbte in Aachen den Bürger immer mehr; bie vesvielfältigtem
Dedürfniffe neuerer Zeiten erhöhten den Preis, für den er das ebelfle ſeiner politiſchen
echte verfaufte, und machten auch bie Entichädigung größer, Die ber, welcher den Preis
bezahlte, aus dem gemeinen Stabtfädel entnehmen nwufte, und des verflenb er auf
dem Grunde nach Anleitung hundertjahrigen Beifpield und Vorbildes, nach eigenc
Iangjähriger Uebung! Schlechte Verwaltung des Stabtjädeld in jeher Rückſicht hulseke
oder begümnſtigte gar Vergehungen und Nachläfjigkeiten aller Art, Unmöglichleit einer
‘guten Nechtäpflege und Polizei⸗Handhabung waren fchlechterbings undermeibliche Golges
dieſes Verderbens.
So kam es dann, daß im Jahre 1786 die Unzufriedenheit under ber Bürge-
fchaft Aachens ihren höchften Gipfel erseichte und wieberum Unruhen ausbsachen, due
am Johannistage des gedachten Jahres. bid zum gewaltfamen Angriffe det in Auskbung
feiner Amtspflichten verfammelten Raths gefleigert wurben.
Weil alle Obrigkeit aufgehört hatte, mußte das Kreid- Direstonium beb. nee
fälifchen Kreifes in Aachen einfrbreiten. Die. Directoren dieſes Kreifes waren Day. Künf«
bifhof zu Münfter und neben ibm wechſelsweiſe die Kurfürften zu Braudenburg um
zur Pfalz, als Herzoge zu Eleve und Jülich. Don dieſen Beinen wer vie Reife am
Herzoge zu Gleve. Zur Wieberherftellung der Ruhe und zur Handhabung Im obrig⸗
feitlichen Rechte und Pflichten entfenneien die Divectoren eine Kreis + Disecioelnl» Kay
miſſion nach Aachen, die auch vom Zaiferlichen und Heichd » Kammergericht Ian drei⸗
fachen Auftrag erhielt: erftlih — rechtliche Unterfuchung der ausgebendgenen Imwuhenz
zweitens — ebenmäßige Unterſuchung der bürgerlichen Beſchwerden über ſchlechte Var⸗
waltung des fläbtifchen Wermögens, welche das Bolt: in die Bährung brachten, wopon
jene Unruhen legte Solgen wurden; und, brittens — Unterſuchung und Abſtellung den
in die Verfaſſung dieſer Reichsſtadt eingefchlichenen Mißbraͤuche, durch welche allein ze
ſolchen Beſchwerden und ihren trauxigen Folgen der Anlaß gegeben: worden mag.
Seitens des Kurfürſten zu Brandenburg war Friedrich Wilhelm von Dohm Sie»
viſcher Subdelegat bei dieſer Kreis-Direstorial-Gommifflon. Er war et, der deu „Une
wurf pt einer verbeſſerten Conſtitution der kaiſerlichen freien Reichsſtadt Aachen“ an
arbeitete. und denſelben nach jahrelangen Mühen endlich im April 1790 „ihren ‚nateien
tifchen. Bürgern" zur Begutachtung und Beurtheilung vorlegte. Diefen Entwurf, Net
fih auf den Gaffelbrief von 1450 ftüßte und das, theild aus artenmäßigen, theils **
wündlicger Ueberlieferung ſammende Herkommen : zu firiren und den Bedirfniffen ber
fortgeſchrittanen Zeit anzupaflm trachtete, zerfiel in 25 Gapitel.
. - (Ein Ueberblit über Die Verfaſſung der ferien Reichsſtadt wird ‚hier om. var--Shelle
fein: Die Banbed- Hoheit, welche der Meichöftent Uaden, als einem. unmiksihanse
Stande des Deutichen Neiched- ;zufland, befand fi) bei geſaumter, in 14 Zünfte: abgen
theilter Bürderfchaft. Diefe- gefammte zünffige Vürgerſchaft wan- allen Maifer.- mul:
Reich unterworfen. Die einzelnen ‚Glieder -Diefer zinftigen Bürgerſchaft nahmen in
gleiches Art an der Ausübung der Landes ⸗„Hoheit Theil, Nur ver zürftige Mürgeo
hatte dieſen Antbeil, jeder. andere Einwohnee von Aachen aber gleichen Anſprach auf
den Schuß der Geſetze. Es ‚fand. in Aachen Leine Aeufjerung ner Laudes⸗Hoheit ud
hochſten Gewalt ſtait, als im Namen und durch u⸗bernogong geſ⸗wonen anftisæ
Der beſtandige Vertreter her zunftigen VBurgarfchaft ud Berwefen der: gende
hoheit war ‚ein. von berfelben Dazu mwähltes und beſtellter Math. Diefor- Mash: Ichen
Die geſetz gehende Gewalt in all’: dew Fällen auf, wo gefamuater Bürgerfcheft nicht, um
mittelbar dabei mitzuwirken vorhchalten war. .-Er- furgte für Die Vollſtrackuug; und. Abe
Rn . Haken, Reicheſtübtiſche Berfaffung.
Kllfang: der Gefetze; er hatte die Oberaufficht Aber die Pflege der Gerechtigkeit; er
wit Berwalter des gefammten ſtaͤbtiſchen Vermoͤgens und der von zünftiger Bürger»
ſchaft bewilligten Abgaben; Alles in der durch die Berfaflung näher beflinnmten Ark.
Der Rath war — heilig und unverleglich; er war die majestas, der Niemand Gehor-
fan verweigern durfte. Der Rath war, als Verweſer der Landes⸗Hoheit, nur Katſer
und Deich unterworfen, unb von feinen Handlungen Niemand als gefammter zünftiger
Brrgerfepaft Rechenſchaft ſchuldig.
Dee Aath beforgte die Geſchaͤfte der Stadt durch Beamte, auf deren Vortrag
er. feine Schlüffe faßte, fo wie für beſondere Fächer durch Deputationen, die bom Rath
gleichfalls zu Gutachten aufgefordert werben Fonnten. Die Beamten wurden gewählt.
Ste waren allein dem gefammten Rath unterworfen und ihm Rechenſchaft von ihren
HYundlungen ſchuldig. Dagegen mußte aber auch der Math alle Handlungen feiner
Beamten vertreten, Die er außprädlich oder ſtillſchweigend gebilfigt hatte. Zu unter«
geordneter Beſorgung der Gefchäfte hatte der Math noch Civil-⸗Bediente, und zur Aufs
rechthaltang der öffentlichen Ruhe und Sicherheit Militär. Alle Eivil- und Militär-
Beblente raten überhaupt dem geſammten Rath umd Jeder im Befonderen den ihm
vorgefeßten Beamten und Oberen unterworfen.
Mach dem Haffelbriefe von 1450 follte der Rath „in treflichen Nothfachen Die
Einſicht der beiten und ftandhaftigften Bürger aus den Baffeln zu Hülfe nehmen, *
eine Vorfchrift, Die ganz in Bergeflenheit gerathen war. In der verbeflerten Berfaflung
wurde fle Durch einen Ausſchuß der Bürger- Vertreter firtet, der zwifchen dem. Rath
wird der gefammten Bürgerſchaft in der Mitte fland und dem bad Recht beigelegt wer⸗
den folßte, alle oder einzelne Bürger zu vertreten, von der Verwaltung bes Rathes, fo
wre von den Sandlungen ber Zünfte Kenntniß zu nehmen und feine Meinung zu fagen,
wo er es für noͤthig finden folkte.
- &n Bürger der Reichsſtadt Aachen war ein freier Mann, Niemand, als den
GSefetzen des Deutichen Reichs und diefer Stadt unterworfen, Niemand Gehorfam und
Folge ſchuldig, als der durch Die Geſetze über ihn geftellten und nach den Gefeßen
handelnden Obrigkeit. In allen Handlungen, welche durch die Gefege nicht beftimmt
find, war ber Bürger von Aachen unbefchräntt und Niemand Reechenſchaft ſchuldig.
Alle Bürger waren einander gleich und hatten zu den flädtifchen Aemtern, wenn fte
wegen ihrer Faͤhigkeit und Tugend dazu berufen wurden, gleiches Mecht. Das gemeine
Veen und die Regierung der Stadt ficherten dem Bürger, der nach ben Geſetzen lebte,
fein Leben, bie Breiheit feiner Perfon und fein Eigentbum. Niemand war zu Abgaben
verbunden, die nicht auf gefeßlichem Wege bewilligt waren. Jeder Bürger hatte das
Recht, Der jährlichen Mechnungs- Ablage beizumohnen und ſich von der guten Verwal⸗
tung des ſtadtiſchen Bermögend felbft zu überzeugen, auch feine Gedanken über Mängel
und Fehler der Stadtregierung entweder dem Math oder dem Bürger-Ausfchuß vorzulegen.
Lepterer war nuch dazu berufen, Beſchwerden der Bürger entgegenzunehmen, ſie zu prü⸗
fen, event. zu vertreten.
Secrſchieden von dem allgemeinen Bürgerrecht ber Stadt Aachen war ihr
zünftiges Bürgerrecht. Jeder zünftige Bürger hatte Theil an der, gefammter zünfs
tiger Bürgerſchaft zuſtehenden Landeshoheit und höchften Gewalt. Er gab bei allen
Beratöfiglagungen feiner Zunft und bei den Raths⸗ und anderen Wahlen feine Weis
nu und Stimme nad) beftem Wiffen und Gewiffen mit volffommenfter Kreiheit, ohne
wegen feiner Aenßerungen zur Rechenſchaft gezogen werden zu Eönnen.
» Der Sohn eines Aachenſchen Bürgers erbielt durch die Geburt das Bürgerrecht.
Er wurde aber nicht cher zum Buͤrger⸗Eid zugelaffen und in das Bürgerbuch eingetra«
gen, bis er das 21. Lebensjahr angetreten hatte, feiner Perfon und Handlungen eigener
Herr and für ſich ſelbſt in der Stadt ober dem Meich von Aachen etablirt war, au,
ed fei in liegenden Grimden oder durch fein Gewerbe, fo viel Vermögen beſaß, daß er
ich felbR feinem Stande gemäß nähren konnte, ohne dem gemeinen Wefen ober feinen
Aehäsgern zur Laft zu fallen. Auch jeder in der Stadt oder dem Neid von Aachen
zeborene konnte, wenn fein Bater auch nicht Bürger war, unter denfelben Bedingun⸗
en das Bürgerrecht erwerben; ebenjo jeder Fremde, doch erfl dann, wenn er ſechs
Könabe. in Aachen. gelebt hatte. Der Erwerb des Bürgerrecht war, auch für ben
Anden, Reigöfkibtifche Brrfuffung. |
Gingebornen, an die Grlegung eined Bargergeldes geknupft. Far den Wesmben betrug
es das Doppelte deſſen, was ber Ginbeimifche zu zahlen hatte. Durch Urtheil nud
Recht konnte wegen Berbrechen ober Bergebangen ber Verluſt des Bürgerrechteß für
imsmer ober auf beflimmte Zeit auägefprochen werben.
Die ganze an der Regierung Theil nehmende Bürgerfchaft war von Alter& des,
um in vorfommenden Källen ihre Meinung mit größerer Leichtigkeit einziehen zu koͤnnen,
in Eleinere Gefellfchaften vertheilt, die man Zünfte oder Gaffeln nannte. Lehyterer Aus⸗
deuck ſcheint aus einer verderbten Ausfprache des Worts Gabe entflanden und hat die
ſelbe Bedeutung mit Zunft. Es gab zuiegt 14 Gaffeln und diefe biegen: Stern-
Werkmeiſter⸗, Bord, Bäder, Metzger⸗, über, Schmide, Kupfermeiftere, Krämer,
Zimmer», Schneider», Pelzer-, Schuflers, Brauer- Zunft. Sie waren bürgerliche Körper⸗
fhaften und von den Handwerks - Innungen oder Zünften gänzlich verfchieben. Die
vom Handwerk beibebaltenen Namen dienten bloß zur linterfcheivung, ohne daß beB-
halb eine Bürgerunft mit dem Handwerk, von dem fie nach altem Braucd den Namen
führte, eine nähere Verbindung gehabt hätte, ald mit jebem andern. Urfpränglich
waren Handwerks⸗Innungen und BürgerrGaffeln ohne Zweifel Eins geweſen. Ginige
Saffeln Hatten Linter-Abtheilungen, fog. Spließen, deren Witgliever nicht volllommen
gleiche Rechte batten, was als ein Mangel angefeben wurde, dem das verbeiferte
Grundgeſetz durch Verleihung gleicher Nechte durch alle Zünfte abhelſen ſollte. Am
zahlreichſten mar die Kräamer- Zunft. Sie follte %, ihrer Mitglieder zur Verſtaͤrkung
der übrigen Gaffeln abgeben. Niemand konnte Mitglied von mehr als einer Zunft
fein, doch fland es Jedem frei, aus einer Zunft in eine andere überzugeben, was
jedoh an beflimmte Bedingungen gefnüpft war. Niemand konnte aber überhaupt
Zunfiglied ober zünftiger Bürger werben, wer nicht das allgemeine Bürgersecht ber
Stadt befaß. Leber die Aufnahme in die Zunft entſchied die Mehrheit der Stimmen
ihrer Mitglieder. Der Aufgenommene batte den befondern Eid “eines zünftigen Bürgers
zu leiften und ein Antrittögeld zu entrichten im boppelten Betrage des Bürgergelbes.
Der Fremde gab auch hier noch ein Mal fo viel, als der Eingeborme. Jede Zunft
hatte einen Borfteber, ven man Grau (Graf) nannte und der alle vier Jahre nach been⸗
Digter Rathswahl durch Mehrheit der Stimmen aus ihren Mitgliedern gewählt wurbe,
&r mußte dad 30. Jahr vollendet haben, und wenigftens vier Jahre Mitglied der Zunft
gewefen fein... Ihm war ein engerer Ausfchuß zugeordnet, welcher ber Tiſch hieß umd
aus einer ungeraden Zahl von Perfonen beftand, welche nicht über 15 geben burfte.
Zum Tifch gehärten in jeder Zunft die vier an Jahren alteſten Glieder, die übrigen
wurden durch Mehrheit der Stimmen gewählt. Sie blieben Tiſchgenoſſen, fo lange fle
lebten und in der Zunft waren.
Ordentliche Zunft Berfammlungen fanden flatt: zur Rathswahl alle zwei Jahre,
womit alle vier Jahre die Gravenwahl verbunden war, und zur Aufnahme neuer Mit
glieder, auch zur Mechnungsr Ablage alle ſechs Monate. Außerordentliche Verſamm⸗
lungen fanden ftatt: wenn neue Auflagen gemacht, alte erhöht, Gapitalien zur Laſt
der Stabt aufgenommen werben follten; wenn bie Lebensftrafe auf ein MWerbrechen ger
fegt werben follte, welches bis dahin mit geringerer Strafe belegt war ac. Gämmts
liche Zänfte verfammelten ſich zu gleicher Zei. Die Mehrheit der Stimmen aller
Zuuftbürger entſchied in allen Zällen, nur dann ausgenommen, wenn von Grhöhung
oder Veränderung der Abgaben die Mede mar. Alsbdann reichte ', der Stimmen
fänsmtlicher Zunftbürger bin, um den Antrag des Raths zu genehmigen. Bel ber
Mathéwahl und in außerorbentlihen Sitzungen flimmte Jeder, der ein Jahr Glied der
Zunft war; bei der Graven⸗ und Tifchgenofienwahl genügte. eine ſechswöͤchentliche
Mitgliedſchaft. Ein Rathsherr, ſtaͤdtiſcher Beamter und Jeder, der in ſtaͤdtiſchen Civil⸗
oder WMilitärdienfen ſtand, auch wer eine ſtädtiſche Pachtung hatte, war, fo lange
dieſer Dienft ober die Pachtzeit währte, nicht flimmfählg und durfte den Verſamm⸗
Inngen der Zunft, worin die Rathswahl geſchah, gar nicht beimohnen.
Jeder Rathsherr hatte Theil an dem gefammten Math, als Vertreter zunftiger
Bürgerfchaft, an der von biefer übertragenen und in ihrem Namen auszusbenden Der
wealtung ber Lanbeshoheit und höchſten Gewalt. Diefer hohe Beruf beſtimmte Die
Pflichten des MRathöheren.
Wagener, Staate⸗ u. Geſellſch⸗er. 1. 3
-
.
4 Anden, Reichefsitifie Berfaffang.
Der gefammie ober große Math folkte aus 56 Perſonen beſtehen, die von ben 14
Zünften, von jeder 4, ermählt wurben, und vier Jahre Verwalter der Landeshoheit
und Repräfentant der zimftigen Bürgerichaft bleiben. Er follte fig in zwei Hälften
fpalten und die eine davon der Eleihe oder figende, die andere der ruhende Rath ge⸗
nannt werden. Nach zwei Iahren ging ber gende Math ab und der ruhende wurde
ſthender Rath. An die Stelle dieſes letztern wurde ein neuer ruhender gewählt
Sigender und ruhender Rath vereinigt machten den großen Rath. Alle vier Jahre
aber ward der Rath ganz abgewechſelt. Seine Glieder hatten die eriten zwei Jahre im
ruhenden Rath einen entfernteren und feltneren und die legten zwei Jahre im ſitzenden
einen nähern und ununterbrochenen Untheil an der Regierung, zu dem fie fi im
ruhenden Rathe durch nähere Einfiht vom Gang der Gefchäfte vorbereitet hatten. Der
ſitzende oder kleine Rath verfammelte jich regelmäßig umd ohne vorgängige Berufung
alle Freitag. In anferorventlichen Fällen wurbe er Abends vorher vom regierenden
Bürgermeifter eingeladen. Der große Rath verfammelte ſich nur duf eine derartige
. Einladung, bie drei Tage vorher erfolgen mußte, dringende Fälle außgenonmen. Eine
Berfammlung des fleinen Raths wurde nur dann für volffläudig gehalten, wenn
wenigftens 19 Glieder anweſend waren, und zur Beichlußfeffung des großen Mathe
waren minbeftens 41 Amweſende erforderlih. Der regierende Bürgermeifter führte im
Heinen wie im großen Mathe den Vorfig.
Der Gefchäftskreid des Fleinen Raths umfaßte die gefammte cxecutide Gewalt,
die er entweder ald einheitliche Körperfchaft oder durch Depmtationen ausübte; er hatte
alle eigentlichen Hoheits⸗ und Megierungsfachen zu beforgen, alle mit auswärtigen
Staaten in- und außerhalb des deutfchen Reichs vorkommenden Gejchäfte, Alles, was
auf das Derhältwig mit Neich und Kreis und Behauptung der Gerechtfame der Stabt
Bezug hatte, einzuleiten und zu behandeln; er führte Die Oberauffiht der Berwaltung
der Zufliz und arbeitete Borjchläge zur Aenderung beſtehender Gefeße oder zur Abfaf-
fung neuer aus, behufs ihrer Berathung im großen Mathe, dem die Beichlußnahme
darüber vorbehalten war. Diefem lag auch die Wahl der Bürgermeifter und der übrl-
gen Deamten ob, die Beratbung und Beftätigung von Verträgen mit einem auswär-
tigen Staate, die Beflätigung oder Milderung von höheren Strafurteln als Preijähris
ges Gefängniß 2c., während über niebrigere Strafen der Fleine Rath entſchied ums
bei entehrender Leibes⸗ oder Lebendilxafe die Meinung des Bürger » Uusjchufjes einge
holt werben follte. Abändberungen im Militärmefen hingen außfchließlich. som geoßen
Bath ab, ver auch den Befehlshaber der Stabtjolvaten beftellte und vereibete. Haupt⸗
Beränderungen in geiftlichen und Schulfachen, fo wie auch in Armen- und Vormund⸗
fhafts-Angelegenheiten Eonnten nur mit Zuflimmung des großen Raths vorgenommen
und Privilegien auf Gewerbe ugd Handel nur von ihm ertheilt werben.
Nach der neuen DBerfafiung batte der Bürger⸗Ausſchuß, aus 14 Binger⸗Vertre⸗
teen, aus jeder Zunft einem, beitebend, die Beſtimmung, das zu thun, wogn ber ein-
zelne Bürger zu ſchwach, die gefammte Bürgerfchaft zu zahlreich ik. Ex Hatte nicht
das Mecht, Geſetze zu machen, wohl aber follte ex forgen, daß Die beſtehenden Gefepe
beovbachtet würden. Ihm war weder Die volljichende, noch Pie richterlihe Gewalt bes
fimmt, aber er follte wachen, daß beide immer thätig, immer auf dad gemeine Wohl
gerichtet feien; überhaupt war ihm eine Aufgabe von weitefler Auspehnung geſteckt.
Die Beamten wurden die erften Diener des Staats genannt. Durch ſte beforgte
der Rath alle Gefchäfte; fie hatten alle Sachen vorzubereiten und durch ihren Vortrag
den Rath in den Stand zu feßen, über diefelben Entichlüffe zu faflen, wobei ihnen
ſelbſt Feine Stimme zuftand; doch Tonnte der Math Feinen Schluß faflen, ohne bie
Beamten mit ihrer gutachtlichen Meinung gehört zu haben. Diefe. bildeten kein Colle⸗
gium für fich, ſondern konnten fich nım im großen und Tleinen Rath verfanmeln.
Die Beamten waren: Zwei Bürgermeifter, zwei Syndici, zwei Finanzräthe, ein
Juſtizrath, ein Schul⸗ und Kirchenrath, ein Polizei- und Milttärrath und zwei Rathe⸗
Secretarien.
Bon den beiden Bärgermeiftern mußte der eine, nach altem Brauch, ein Mitglieb
des Schöffenftuhls fein und hieß deshalb Schöffen Bürgermeifter, der andere aber mußte
ein Jahr in der Stadt oder dem Reich von Aachen gewohnt haben; er hieß Bürger Bürger
- —
ne
|
Aachen, Keicheſtadttſche Verfaſſung. —2
meiſter; jeber von ihnen mußte über 30 Jahre alt fein. Beide waren einander völlig gleich,
hatten den oberften Sig im großen und feinen Math und führten mit jährlicher Ab⸗
wechslung den MVorfig des Raths; der Präflpirende war dann regterender Bürgers
meifter, dem. die Oberleitung und Ober » Aufficht über den Bang der Gefchäfte oblag.
Tach der neuen Berfaffung ſollten beide Bürgermeifter vier Jahre im Amte bleiben;
fe Hatten den Rang vor allen Rathsherren und ven anderen Beamten, führten auch
den Rath an, wenn derfelbe Bffentlich erfcheinen mußte. Die übrigen Beamten, deren
Geſchaftskreis durch ihren Titel audgebrüdt ift, waren auf Lebenszeit angeſtellt und
fanden ſich nach Maßgabe des Dienftalters im Range gleich, mit Ausnahme der beiden
Serretarien, die wieder unter fi im Range gleich flanden. Im gefellfchaftlichen Leben
hatte ein Beamter den Rang vor dem einzelnen Mathöheren, bei dffentlihen Gelegen⸗
beiten aber folgten die Beamten dem gefammten Heinen und großen Nathe nach. Bor
dem vollendeten 26. Jahre follte Niemand zum Beamten gewählt werden; Fremde aber
follten bei der Wahl nicht zugelaffen werben. Die Rath8-Serretarien wurden von ben
Beamten dur Mehrheit der Stimmen gewählt ; die Kanzleis und andere Unter-Bebiente
beſtellten dagegen Die beiden Bürgermeifter in Gemeinfchaft mit dem Beamten, in defien
Fach fle gehörten; Rathsdiener die Bürgermeiſter allein.
Ein Bürgermeifler follte während des Jahres feines Praͤſidii 1200 Thaler und
während des andern Jahtes 800 Thaler, zu 54 Mark, Beſoldung haben; jever andere
Beamte aber 1000 Thaler. Weber Bürgermeifter noch andere Beamte erbielten Bräs
fenz Gelder, außer als Glieder der befonderen- Deputatlonen, noch irgend andere Accis
dentien, es fei denn, daß fie in ſtaͤdtiſchen Gefchäften Reiſen zu thun hätten, da ihnen
nei Billigkeit und den jededmaligen Umſtaͤnden vom fihenden Math Tagegelder zuge⸗
Ranben wurden. Kür einen Raths⸗Secretaͤr waren 500 Thaler Gehalt beftimmt. Auch
Me Rathsherren follten ihr Amt nicht bloß Ehren halber befleiven; für fle war eine.
Jährliche Entſchaͤdigung von 60 Thalern im fihenden und von 30 Thalern im ruhenden
Math audgefept, und außerdem für jede Verfammlung ein Praͤſenzgeld von 16 Mark
fm Heinen und von 32 Mark im großen Rath. Bei den bejonderen Deputationen
wurde ein Präfenzgeld von 16 Marl gegeben.
Es beſtanden 6 ordentliche Deputationen für dad Kirchen- und Schulwefen, für
das Bupilienweien, für die PolizeiAngelegenbeiten, für die Sanitäts-, die Milttär-
und für die Fabriken⸗ und Handelsſachen. Außerordentlich wurden, fo oft es die Um⸗
fände erforderten, zu auswärtigen umd Juſtiz⸗Sachen gleichfalls Deputationen ernannt,
In den zwei erften ordentlichen Deputationen hatte der Kirchenrath, in der britten
and vierten der PBolizeirath, in der fünften der commandirende Offizier, in der fechften
das ältefte Mitglied, in den beiden außerordentlichen Deputationen ein Syndikus oder
der Juſtizrath den Vortrag. Die Deputationen beftgnden fonft aus Mitgliedern bes
Naths, des fihenden ſowohl als des ruhenden. Bur Sanitätd-Deputation infenderheit
wurden außerdem zwei Aerzte berufen. Die Fabriken⸗ und Handeld » Deputation aber
beſtand aus 4 Tuchfabrilanten, 2 Nadelfabrtkanten, 6 Kaufleuten, die im Großen Handel
oder andere Gattungen von Fabriken als die von Tuch und Nadeln betrieben, nnter
denen aber wenigftend ein Faͤrber und ein Weinhändler fein mußten. Diefe Mitglieder
blieben zeitlebend. In befonderen Fällen Tonnte die Deputation felbit noch zwei We⸗
ber⸗ und Scheerenmeifter zuziehen. Jede dieſer Deputationen führte Ihre Gefchäfte auf
Grund einer Inftenction.
Zwar fand ed jedem Einwohner der Tatferlichen Reichsſtadt Aachen frei, über
dasjenige, was ihm in dem Grundgeſetz noch Höherer Vollkommenheit fähig fehien, feine
Meinung auch öffentlich mit der gehörigen Befcheidenhelt zu äußern. Da aber Feſtig⸗
Zeit einer beſtehenden Verfaflung ein größerer Bortbeil iſt, als öfterer Wechfel ſelbſt
des Beſten, nnd nur die Erfahrung eine längeren Zeitraumes gegen die Täufchungen
des Parteigeiftes und augenblidlicher Unbequemlichkeiten hinlänglich fichert und das
Urthetl aber das wahre Gute und DVerbeflerliche einer Verfaffung reifen kann, fo wurbe
verordnet, daß das erneuerte Grundgefeg — fünf und zwanzig Jahre lang durchaus
and in allen Punkten unverändert bleiben follte.e Wären nach Ablauf diefer Frift
Betbefferungen nothwendig geweſen und beliebt worden, fo follten Rath, Bürger-Auß-
ſchuß und ein Drittel aller zünftigen Bürger feftfehen, ob alsdann vielleicht in einem
3°
‘
3 Ancyener Congreß.
uoch längern Beitraum als fünf und zwanzig folgenden Jahren bie Verfaſſung unter
ändert bleiben follte. .
In dieſe Lage iſt indeß die Eaiferl. freie Reichsſtadt Aachen nicht gelommen. Nach
der für die öfterreichifchen Waffen unglüdlich abgelaufenen Schlaht von Jemappes,
6. November 1792, überfchwemmten die Franzoſen die öfterreichiichen Niederlande und
drangen bis an den Mhein vor; am 16. December hatte Dumouriez, ihr Oberanführer,
fein Hauptquartier in Aachen, während man am 22. deſſelben Monats in Regensburg
beim Reichstage noch Beraihungen hielt und endlich zum Concluſum darüber Fam, wie
viel Mannfchaften nem Reichsfeinde entgegen geftellt werben follten!
Statt der alten guten Sitte, am erflen Tage ded Monats Mai auf dem mit
jungen Mai-Bäumen ausgeſchmückten Rathhaufe, mit verfammeltem Math und mit Zus
lafjung eines Jeden, feierlichen Sottesdienft und eine an den Math über feine Pflichten
gerichtete Predigt halten zu laffen, tanzten und fprangen nunmehr Aachens freie
"Meichöbürger wie befeflen um den Baum der Freiheit, den ihnen die neufränfifchen
RKepublikaner vor dem uralten Stadthaufe aufgepflanzt Hatten, toll und voll des
Schwindels für Verheißungen, die durch Dumouriez' Mund von Parid ber tönten:
Abfhaffung aller Auflagen und Abgaben, Briebensbotfchaft und Botfchaft der Hälfe,
der Brüderlichfeit, Freiheit und Gleichheit, der Volld-Souverainetät! Aachens Bürger
haben jene Tollheiten arg büßen müflen. Der Friede von Luneville, 9. Februar 1801,
vereinigte ſie flantörechtlih mit der — großen Nation! Der Briede von Paris,
80. Mai 1814, löfte diefe Bande, mit denen, wer kann es läugnen? das jüngere Ges
ſchlecht ſich ausgefühnt Hatte.
Aachener Congreß. (1818, 30. Sept.— 21. Nov.) Die „fürmlihe Begrün,
dung ber europäifchen Bentarchie" (W. Menzel) bildete den Gegenftand dieſes Con⸗
grefled. Die drei Monarchen der heiligen Allianz, König Friedrich Wilhelm IU., Kaifer
Stanz und Kaifer Alexander J. waren auf ihm gegenwärtig, neben ihnen bie erften
Staatsmaͤnner Europa’s, Wellington, Caſtlereagh, Canning, Hardenberg, Uler. Hum⸗
boldt, Bernflorff, Metternich, Capo d'Iſtria, Neſſelrode, Bozzo di Borgo, Alopaͤus und
Fürſt Lieven; dazu eine Reihe untergeorbneter Staatömänner und Generale; endlich die
Weltbanquiers Baring und Rothſchild, Publiciften wie Gent, die Kartenfchlägerin
Lenormand, Nekromanten, Gauller und Buhlerinnen. Man fah ig dem Congreß eine Art
Fortſetzung ded Wiener. Es handelte ſich darum, die neue Geftalt Europa’ zu vollenden,
die Auönabmgftellung Frankreichs, der fünften Großmacht, aufhören zu machen. Schon, im
April 1817 war ein Theil der Befagungdtruppen der Alliirten aus Frankreich abmarfchirt.
Wellington, der an der Spige der Befagungsarmee (150,000 Mann) fland, war gegen
ihre Beibehaltung. Daß Frankreich feine Zahlungen an die Allürten eingehalten, ſchien
ein fehlagender Beweis des guten Zuflandes des Reichs, in dem vergebens die Königlich-
gefinnten eine neue burchgreifende Organifation der Monarchie anftrebten und eben fo
vergeblich auf die ungeheueren Gefahren binwiefen, Die Seltend der inneren Feinde
Frankreichs drohten. (Vitrolles fchrieb in einer geheimen den Großmächten gewinmeten
Denkichrift: „La rövolution oceupe tout jusqu’aux dernieres classes de Ja nalion...“)
Die Sroßmächte waren nicht geneigt, die Eriftenz diefer Gefahren ganz zu läuguen, —
ein Wort, das Gent kurz vor ver Eröffnung des Congreſſes ausſprach: „Die Der
gangenheit efelt mich an und die Zukunft fürchte ih", laͤßt einen tiefen Blick in bie
Stimmung der Machthaber, deren Feder nicht bloß, fondern deren denkender Kopf
Gentz vielfah war, thun —, aber der Leichtfinn und das Vertrauen auf Die äußere
Macht übermog die Bedenken derjenigen, melde die großen Schäden der Zeit von
innen heilen wollten. Der erfte Miniſter Frankreichs ſelbſt, Herzog von Nichelieu,
theilte dieſe Zuverficht, er hoffte viel von dem moralifchen Einprud, den die Räumung
Frankteichs auf feine empfindlichen Landsleute machen würde, und am 1. October
hatte ex bereitd von den Mächten dad Verſprechen fofortiger Räumung erreicht. Auch
über den Heft der von Srankreich zu machenden Zahlungen verfländigte man fich fchnell,
(dad Wohlmollen Kaifer Alexander's für Nichelieu, der in den Zeiten der franzöflfchen
Revolution einer der oberften Beamten feiner Krone geweſen war, förderte die Unter⸗
bandlungen ehr) und am 7. October waren bie wichtigften Gegenflände der Thaͤtig⸗
keit des Congreſſes georbnet und wurden nun in Form befonderer Verträge Fraukreichs
— — OA
Aachener Friebenöthläfe: 3
mit den einzelnen allitrten Höfen feſtgeſtellt. Frankreich ward am 9. October als fünfte
Nacht in den Rath der europäifchen Großmächte aufgenommen; doch behielt man für
die Gventualitäten einer neuen Gefährbung des europälfchen Friedens Die frühere
Allianz der vier Mächte bei und beflimmte für dieſe Fälle die Beſatzungsrechte Eng⸗
lands und Preußend Hinfichtlih ver belgifchen Feſtungen. Nah Beendigung des
Gongreffeß gingen König Friedrich Wilhelm und Kaifer Alerander felbft nach Paris,
und bereit im November 1818 warb die vollfländige Räumung der franzöſtſchen
Provinzen in’d Werk gefeht. Am 15. Rov. unterzeichneten die Bevollmächtigten der
fünf Mächte ein von Geng .abgefaßtes PBrotocoll, welches im Geifte der heiligen Alltang
die Srundfäge der Politik der Zukunft ausſprach und eine bleibende Vereinigung der
Gropmäcdte „zur Aufrechterhaltung einer paix generale fondee sur le respect religieux
pour les engagements consignes dans les trait&s, pour la totalit6 des droits qui en
derivent* proclamirte.
Der Aachener Eongreß erhält eine tiefteaurige Bedeutung für Deutfchland und
die Welt durch das, was in feinen geheimen Bor- und Neben» Berathungen vorging.
(Andeutungen darüber finden wir u. U. im Briefmechjel zwifchen Fr. Gent und Ab.
Müller. Stuttgart. Cotta 1857.) Auf der einen Seite ftelte ſich dort in den Er⸗
Örterungen, welche über die Lage der europäifchen Finanzen zwifchen den Staatdmännern
und den erftien Mäaͤchten der Faufmännifchen Welt (Rothſchild, Baring, Labouchere, Pas
riſh, Delmar ıc.) gepflogen wurden, die Gefahr des herrichennen Geld⸗ und Credit
fyſtens Flar beraus, „alle großen Staaten hatten fi ſchon damals einer unbefonnenen
Ueberfpannung des Rentenſyſtems ſchuldig gemacht, und man konnte fich nicht wundern,
wenn dad Geld die Menten nicht mehr bezwingen konnte, nachdem man Frankteich ges
zwungen hatte, in ungefähr vier Monaten beinahe taufend Millionen neue Schuld
papiere zu creiren.” (Gens ©. 267.) Einen Ausweg auß diefer fleigenden Verlegenheit
Europa's ſah man nicht, und man wandte ſich Halb verzweifelt und halb Ieichtfinnige
heiter von dem Anblid der Gefahr ab und verließ fi auf den Zufall. War man aber
durchans nicht geneigt, Diefe wichtige und fundamentale Frage in ihrer Tiefe zu erörtern
und von innen heraus zu loͤſen, fo kümmerte man fich noch viel weniger um bie
übrigen Probleme ver flantlihen und nationalen Entwidelung. Wo der Volksgeiſt
beftigere und unregelmäßigere Bewegungen zeigte und mit Gefahren zu drohen fchien,
da wurde ihm gegenüber auf die Außerlichjten Mittel der Gewalt verwiefen. Ban
begann fchon in Aachen Die Profecte zu erörtern, welche auf den fpäteren Congreſſen
mit fo großem Beifall angenonmen wurden und die auf eine unbarmberjige Verſtuͤmme⸗
fung des beutfchen Geifteß abzieltn. Zwar war man im Mechte, ‚wenn man einzelne
Seiten des herrſchenden Zuftande& tadelte und verurtheilte, aber wenn man darum das
e Turnen ald ein „Ungeheuer“ anfab, wenn mau darum eine Gefammireform ber
Univerfitäten und ihrer Disciplin für nothmendig erklärte, wenn man endlich den linter-
thanen vie Ausficht auf fändifche Vertretungen abzufchneiden begann, fo überjchritt
man in leichtfertigfter Unfenntnig der Tiefe und Meife der deutfchen Nation jeded vers
nimftige Maß. Der Eindruck der damals eben erfchienenen Schrift des ruſſiſchen
Staatsraths Stourbzn über den Zufland der deutſchen Univerfitäten, eine Schrift, welche
in Deutfchland überall nur das Morgenzoth der Mevolution aufleuchten fieht, beherrſchte
Die Stimmung der Congreßmaͤnner. Gens kommt burch dieſe Schrift auf ben Gm
danken eined „neuen gründlichen Verbefierungsplans für Deutfchland*, aber der ehrliche
Adam Müller erwiedert ihm herb und entjchieden: „Ihre Zufrienenheit mit der Stourbza-
ſchen Piece Hegreife ich nicht. Das heiße ich an beiden Tifchen fehmaufen wollen, ven
melancholifchen Ernft eines fich nach Gottes Ordnungen fehnennen Gemüthes und alle
politiſche Leichtfertigkeit, allen fiöcalifchen Despotismus und alle unächte Humanität
anfere® Jahrhunderts zufammenrühren." Und die VBerbefferungspläne und Polizei
Speale der Diplomaten in's Auge faflend, ruft er traurig aus: „Kür Europa giebt es
nichts als einen vernünftigen Feudalismus oder bodenloje Schulden- und Rentenfpfteme
(endlich mit dem Schwinden aller Gultur verbunden), kein Drittes." (Briefwechjel 271).
Aachener Friedensſchlüſſe. — Friede vom 2. Mai 1668 — Friede vom 18. Or
1748.
Der srfte Aachener Friede wurde (1668) gwifchen Rudmwig XIV, König vom
begnügen.
38 Yahen-Düffeihorieluhronher Chenbahn.
Frankreich; und Karl U. (+ 1700), dem Tegten Habsburger in Spanien, geſchloffen.
Obgleich Ludwig XIV. bei feiner Heirath mit Maria Thereſta, Tochter Philipp's IV. von
Spanien, auf alle Känder der fpanifchen Monarchie verzichtet hatte, jo muchte er Doch
nach Philipp’ Tode Anfpruch auf Die brabantifchen Fürftenthümer, indem er das dort
bloß in einzelnen Städten für Private geltende Devolutions- oder Heimfallsrecht (wor⸗
nach den Töchtern erfter Ehe ein Erbrecht vor den Töchtern zweiter Che zuftand) will⸗
Fürlih für fich geltend machte und den Devolutionsfrieg (1665 — 1668) gegen bie
unter der ſchwachen Regierung Karl’s 11. wehrloſen Niederlande begann, Schon Hatte
er durch Turenne und Condé einen großen Theil von Flandern und Hemmegau erobert;
auch die Freigrafichaft Burgund beſetzt, ald die Durch den holländifchen Rathspenſtonaͤr
Joh. de Witt zu Stande gebrachte Triple-Allianz von England, Holland und Schwer
den ihn nöthigte, den Frieden zu U. zu fchließen und einen Theil feines Haube
herauszugeben und ſich mit Ryſſel (Lille) und eilf anderen belgiſchen Stäbten zu
Der zweite Aachener Friede (1748) wurde zwiſchen ber Kaiferin Maria Thereſta
von Defterreih und den legten Gegnern der pragmatifchen Sanction geſchloſſen amd
beendete den boſterr. Erbfolgefrieg (1741-1748), welcher durch Die Anfpräche des Kure
fürften Karl Albrecht von Bayern auf die von Maria Therefia 1740 angetretene öſterr.
Erbſchaft angefacht wurde. Die lange Linie der Feinde, welche gegen Naria Thereſta
aufgeflanden war, verkürzte fich indefien im Laufe dieſes Krieged immer mehr. Friedrich
dee Große machte nach den beiden glücklichen ſchleſtſchen Kriegen 1745 zu. Dresben
Friede, eben dort zu gleicher Zeit Kusfürft Mar Iofepb, der Sohn Kaifer Karls VII:
(Rurfürften Karl Albrecht von Baiern); Spanien batte ebenfalls fchon Den Krieg im
Italien gegen Defterreich aufgegeben, und fo hatte Marla Therefla ſchließlich nur nach
mit den Franzoſen in den öfterreichtichen Niederlanden zu fchaffen, die allerdings unter
ihrem tapferen Führer, dem Marſchall Morig von Sachfen, den verbündeten Oeſter⸗
zeichern und Engländern genug zu fchaffen machten. Das Herannahen eines rufftfchen
Heeres unter Repnin, welches die Katferin Elifabeth der Kaiferin Maria Therefta zur
Külfe fandte, bewog indeß Frankreich, deſſen Politik in den fchlaffen und unreinen
Händen Ludwig’ XV. lag, zum Frieden. Es wurden in biefem zweiten Aachener Fries
ben alle früheren Sriedensjchlüfle mit den einzelnen Gegnern Oeſterreichs und bie Ga
rantie der pragmatifchen Sanction beftätigt und der Beſitzftand ber Mächte, wie er
vor ausgebrochenem Kriege geweien, im Allgemeinen zur Grundlage des Friedens bes
fimmt. Frankteich gab außerdem feine nieberländifchen Eroberungen wieder heraus;
Sardinien bebtelt die während des Krieges abgetretenen mailändifhen Plage; Barmm,
Piacenza und Guaftalla wurden an den fp. Infanten Philipp, Eliſabeth's zweiten
Sohn, unter gewiſſem Vorbehalt des Rückfalls an DOefterreich, abgetreten; Preußen
ward der Beſitz von Schleflen und der Grafſchaft Glatz garantirt, England der Afitento>
Tractat (nach welchem die englifche SüpferEompagnie ausfchließlih zum Solavenhan⸗
del nach dem fpan. Amerika berechtigt war) für vier Jahre von Neuem beflätigt und
Dünlirchene Befeſtigung von der Landſeite gewährt, ‚dagegen der englifche Kron » Bräs
tendent Eduard aus Frankreich verwiefen. Vorzugsweiſe buch Die Bemühungen des
Minifters Kaunitz kam Oefterreih mit fehr geringen Opfern weg, während Englaudb
trotz feiner glänzenden Seeflege ohne fonderlichen Gewinn mit einer zu SO Mi. Pf. St.
gefteigerten Schuldenlaft aus dem Kriege ſchied.
Aaden- Däffelborf» Auhrorter Eiſenbahn. Die Einladung zur Bildung einer
Geſellſchaft zum Bau diefer Bahn erfolgte am 17. März 1844, die Genehmigung. bes
Gtaats und die Beflätigung der Statuten am 15. September 1845 und beziehentlich
am 21. Auguft 1846 unter der Birma Aachen» Düffelvorfer Eiſenbahn⸗Geſellſchaft.
Eröffnet wurbe Die ganze Bahn in einer Ränge von 117 Meilen mit einem Geleife
am 17. Sanuar 1853. Das urfprüngliche Anlagecapital war auf 4,000,000 Xhle.
veranſchlagt und wurde durch Actien A 200 Thlr. aufgebracht, Zu dieſem Anlage
Capital find fpäter noch drei Prioritdätd-Anleihen vor 1,600,000 Thlr., 1,500,000 The.
in Actien A 200 Thle. gu 4 pCt. und 850,000 Thlr. in deugl; Actien zu: 41, pCt.
ekommen, fo daß fi das ganze Anlagecapital auf 7,950,000 Thlr. befduft. Zw
ostifation jener Aetien ift pCt. nebft dem erſpart werbenden Zinſen beftimmt. —
Anhen-Meftr. Gifenk:: Aachen Wänd.:Gemmieräcerungs-Beichid. I
Yai -Yahre 1848 ⸗hat der Saat eine Zinsgarantie von 3/, pt. für das Ictimcapisel
kberusmmen.,, woflr ihm bie Bollendung und dann Die Verwaltung und ber Betrieb
ber Dad füz immer überlaffen worden iſt. Legtere beine befinden fi in den Händen
ber Zimigl. Directien ber „Aachen - Düflelanrf» Ruhrorter Eifenbahn in Aachen”, neben
welcher eine von der Gefellichaft gewählte Deputation von 5 Mitgliedern und 5 Stell⸗
vertretern mit der Befuguiß beftebt, jährli; im Auguſt eine Generalvesfaunlung ein-
zuberufen. Zur Bildung des Reſervefonds wird nach Deckung aller dad Unternehmen
beiaftenden Ausgaben 1 p&t. des Anlagerapitald verwendet. Die vom Staate garan-
tieten 8%, pCt. Binjen werben halbjährlich und zwar am 2. Ianuar und 1. Juli jeben
Yahres,; Die über 3%, pt. etwa auffommende Dividende aber nach Ablegung der jähr-
lichen Betriebsredmung gezahlt. Frequenz und Einnahme ſind in den letzten Jahren
im Steigen begriffen geweſen.
WMachen⸗Maſtrichter Eiſenbahn. Sie ift 438 Meilen lang, wovon jedoch nur
1,, Reiten auf das preußifche Gebiet kommen. Am 1. October 1856 fchlofien ſich
ige am die Sirede Maftricht- Haffjelt, in einer Länge von 3,4 Meilen, und die
Gerede Haffeli«Lunden, durch Betriebs - Uebernahme in einer Ränge von d,raı
Meilen; fo daß ſeitdem die ganze Betriebölänge der Aachen - Maftrihter Bahn 12,,
Meiten beisägt. Das Sefammi-Anlagerapital beläuft fich auf 5,550,080 Thlr., in welcher -
Summe nur 2,750,000 Ahlr. urfprüngliches Actiemcapital in Actien zu 200 Tble. eu
halten if. Der Heft iſt duvrch wieberholte Prieritätd - Anleihen aufgebracht.
ener Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft. Diefslbe zählt zu den Actien⸗
Gefchtgeften und wurde im Jahre 1825 mit einem Actiencapitale von 1 Mill. Thaler,
geheilt in 1000 Actien, jede zu 1000 Thalern, in Aachen gegrimbet, wo fle ihren
Hanptig nahm. Auf jede Aetie find 20 Procent baar eingezehlt, eine Nachſchuß⸗
zahlung aber nod) niemals eingefowwert morben. Nach dem Gamburger Braude (1842)
vermehrte fie dad Arctiencapital auf 3 Mill. Thaler. Bis zum Jahre 1834 waren von
der erſten Actien⸗Eemiſſion noch 260 Stück unbegeben; man trug fie der k. bayerſchen
Wegierung an, und biefe übernahm fie zum Nennwerthe, wogegen bie Gaſellſchaft Die
Mechte einer inländiſchen Auftalt erhielt und feit dieſer Zeit den Namen Aachen
Minchener 5.2... führt. . Statutmäßig darf nur Die eine Gewinnhaͤlfte an bie
Ychionäre veriheilt und die andere mnf zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werben.
Aus dieſer Gewinnrate entſtand 1834 der „DBerein zur Beförderung Der
Ucbeit*. in Aachen; fpäterhin wurde die jährliche Gewinnhälfte. bis auf Beute zur
Auſchaffung uud Berbeilerung der Yeuerlöfch - Anftalten au ſolche Commmen bed In⸗
und Auslandes vertbeilt, wo die Gefellfchaft viel Gefchäfte macht. Mit Ausnahme
Seſterreichs if die Anflalt in allen deutſchen Länbern vertreten und genießt in ben
meiſten durch bie den Behörden zur Verfügung geftellten. Summen aus ber Gewinn⸗
Gälfte ganz beſondere Vorrechte. Diefem Umſtande, fo wie ihrer gefchicten und politi⸗
ſchen Bermaltung überhaupt, ift es beizumeſſen, daß fie die hervorragendſte Stelle
unter alten übrigen Üenerverficherungd « Gefellfchaften einnimmt, mie fie denn über
beupt--Tein erlaubtes Mittel fcheut, fich Macht und Ansehen zu verfchaffen. An der
Spige der Berwaltung ſteht ein aus 5 Actionären gebilveter Dirertorislratd und ein
eben :fo. ſtarkes Directoxium; die ſpecielle Reitung der Gefchäfte beſorgt ein General
Agent; der jegige ift Der Hofrath Brüggemann. Gegenfland der Verſicherung iſt alles
bewegliche Eigentum mit Ausſchluß von Schießpulver, dergleichen Fabriken, Theer⸗
kochereien, Schauſpielhaͤuſern, Dorumenten, Gold⸗ und Silberbarsen, Edelſteinen, aͤchten
Berlm und Golb, und da, wo es die Landesgeſetze geſtatten, verſichert die Geſellſchaft
a Zumobilien. Bach dem Iepten Mechnungs⸗Abſchluſſe Ende 1856 betrug bie lau⸗
Gesine. Berficherungsfumme 792,307,555 Ihle. und Die im Jahre 1856 eingenommenen
Peisnien: Maufpreid der Verſicherung) 1,499,077 Thlr. Die bezahlten Brandſchaͤden,
Dermaliungsloften nad Midverficherungs - Prämien. (f. Nüdverfi ) nahmen bie
Sumnu vom. 1,164,696 Thle. in Anſpriech, und der Jahresgewinn nebſt Zinfen flellte
Sau 432,009 Ihe. Die Aetionäre erhielten Davon 216,000 Thlre. oder 72 Ihn
zuo ‚Ace, uud 216.000 Thle. wurden zu gemeinnügigen Zwecken verwendet. Die
Fe »00 1857. auf die Iawfenden Verſichreungen hettug 1,865,028 Ihle
u ir.ↄi. Mehnigens -Ininen die Mechnungs·Abſchlufſe diefer Geſellſchaft fahr an Epetialb
% .Aachenhal. Anden.
täten, was gleichen Tadel, wie ihr Syſtem der Gewinnvertheilung, verdient, beun bi
andere Gejellfihaften ihren Actionären bei voller Austheilung bes jährlichen Gewinnes
nicht höhere, wohl aber in der Negel nur niedrigere Dividenden zahlen konnen, fo Liegt
e8 auf dee Hand, daß dieſe um fo höhere Prämien nehmen muß amd bie Bexficherten
darunter leiden.
Aachenthal, ein romantiſches, ſowohl von Reifenden aberhaupt, als auch ven
Mineralogen und, Baläontologen insbefondere häufig befuchtes Thal, welches mit feinen
"Berzmeigungen deir norböftlichen Winkel der dflerr. gefürfteten Graffchaft Tirol bildet,
eingsum von fehr hohen Bergkoloffen umſtanden ift und am linken Ufer bes Ian
bet Innbach in dieſes Hauptthal des Landes ausmündet. Diefed Thal beherbergt den
4750 Klafter langen und 300 Fuß tiefen See gleiche Namens, der: 2067, nach An⸗
deren 2907 oder wenigftens 2886 Fuß abfoluter Höhe hat.
Aalborg, Stadt und Hauptort des gleichnamigen bänifchen Stifte, welches den
ſeit 1825 zu einer Infel gewordenen nörblichften Theil von Jütland begreift. Sie
- biegt am Lymfiord, nach dem Kattegat zu, füblih und 12 Meilen vom Borgebirge
Skagen, iſt der Sit eines (lutheriſchen) Bischofs und eines Stiftsamtmannes, welcher
Letztere das biefige alte Fönigliche Schloß Aalborgbuus bewohnt, bat eine Maviga⸗
tions» und. eine ausgezeichnete gelehrte Schule, eine Börfe, Leber-, Zuder- und Tabaks⸗
Babriken, treibt Handel, befonders mit Getreide und Heringen, ſodann Schifffahet it
mehr ald 100 eigenen Seefahrzeugen und bat 8300 Einwohner. Ä
: len, Stadt im Königreih Württemberg, am Kocher, da wo das Thal Diefes
Fluffes den Steilabfall der ſchwaͤbiſchen Alb durchbricht und dieſer Bergzug bie Son⸗
desnamen bed Aalbuchs und Härtfeldes trägt. Malen war eine ber 31 freien Heid
fiadte im fdmeäbifchen Kreife des deutſchen Reichs, zwifchen den Gebisten der gefür⸗
fleten Propftei Elwangen und der Reichsſtadt Gmünd. Ein Graf von Dettingen,
dem die Stadt gehörte, foll fie an den Grafen Eberhard zu Württemberg für 20,000
Gulden verpfändet, dieſem aber im Sabre 1380 Kaifer Karl IV. ſte eingelöft un’ ans
Reich erkauft haben, bei welchem fle zu erhalten die Kaifer Wenzel 1387 und Rus
precht 1401 feierlich angelobten. Seit der Zeit bat Aalen beinah fünftehalb Jahr⸗
hunderte feine NeichBunmtttelbarkeit behauptet. Im Beitalter der Kirchmverbefierung -
führten Bürger und Obrigkeit Die evangelifche Lehre bei fi ein. Auf dem Reichstage
Hatte Aalen unter den Reichsſtaädten her fchmäbifchen Bank die.35., beim ſchwaͤbiſchen
Keeife aber unter feinen Genofien die 26. Stelle. Der Reichs⸗ und Kreis⸗Matrikular⸗
Anſchlag dieſer Reichsſtadt war 1728 auf 38 Fl. gefeht worden, nachdem er ehedeffen
60 1. betragen hatte. Zu einem Kammerziele gab fie 18 Fi. 56%, Kr.; und von
ihrem Stadtſchultheißen⸗Amte entrichtete fie jährlich 10 FE in das Waibel- Amt der
Reichs⸗Landvogtei Altorf. Zu ihrem Gebiete, das ſich am Fuß der Alb auf ungefähr
1%, Meilen in der Länge und Y, Meile in der Breite ausdehnte, gehörten die Wei⸗
ler Ober- und Unter⸗Rombach, Hammerſtadt, Rothenberg und Klein-Suweblingen. Wie
fat in allen den kleinen fchmäbifchen Meichöftänten, war die Berfaffung von Aulen
dem Hechte nach eine demokratiſche Republik, Die aber in der That fich zu einer Oli⸗
garchie ausgebildet hatte. |
AB nachdem Luneviller Frieden, 1801, Deutſchland die Schmach erichen und
erdulden mußte, daß ein repwblitanifcher Conful und ein abfoluter Autofrat Eurapa!d
fi zufammenthaten, um den beutfchen GErbfürften durch die berüchtigte Declaration
vom 8. Auguft 1802 zu befehlen, wie fle die gute Beute ver geiftlichen Lauer
und der Meichöftänte unter fich theilen follten, da gehörte, im Meidy6 + Deyutationd-
Hauptſchluß vom 25. Februar 1803, die Reichsſtadt Aalen mit zu dem Looſe dee
Herzogs Friedrich Wilhelm zu Württemberg ($ 6 des Meceffes), dem überdem gleich⸗
zeitig Die fo fehnlichft erwünfchte Ehre zn Theil wurde, mit Dem Kurfürſtenhut bekleidet
zu werben ($ 31 des Receſſes), ver aber dem ehrgeizigen Fürften auch nicht genügte;
zwei Jahre. Später ſetzte er fid Die Königskrone aufs Haupt und legte ſich die vol»
len Souderainetätörechte bei, „ohne jedoch aufzuhören, ein Glied des dentfchen Buntes
(cenföderation ‘germanique) zu fein“, wie ed in der betreffenden Urkunde hieß (Prebs
durger Wiebe; 26. December 1805, Art. 7). Welche Verwirrung ber Begriffe! Gabe
venn 4805. ſchon einen veutichen Bump? Schon in Preoburg wurde das deutſche
Ser. Aargan. u-
il; zu den Tobten geſchrieben und ber deutſche Kaiſer feiner Gewalt beraubt, ein Tab
Yahr ſpaͤter erfolgte des veutichen Reiches gänzliche Auflöfung; es konnte und bwrfet
auf Erden nur Gin Mei; geben — l’Empire franzais de la grande nation, mit eitwm
Buonayırte als Gänptling an der Spige!!
Aalen if der Sit eines koͤniglich wirttembergifchen Ober⸗ Amtmanns, der unter
Regierung bed Jaxtkreiſes zu Elwangen flieht. Seine 3000 Einwohner find von
Zeiten ber fehr gemerbfleißig, wie das in allen Reichöfläbten, gegen und kleinen,
; fie waren bie eigentlichen Träger der technifchen Iupäflrie in Deutſch⸗
die einzigen den kleineren unb Eleinen Fürſten⸗Ländern gegenüber, in deren
man nur für Hofleben, Kofbaltung und Regierungs⸗Maſchinen alter Art
Zeit hatte. Die Hauptthätigleit der alten Reichsſtädter von Aulen bewegt
Wollarbeiten, infonderheit Bandfabrikation, Rothgerberri. Bon befonderer
igleit in der Reihe zonenartig am Steilabbang ber Alb hervortretenden Jura⸗
find der Ciſenſandſtein und der Eiſenrogenſtein, die ari vielen Orten, beſon⸗
Derd aber bei Aalen, auch bei dem nahgelegmen WWafferalfingen, zu bedeutendem Berges
baur und Gifenbättenbetrieb Beranlafjung gegeben Haben.
Aar, Die, ein Rebenfluß des obern Rheins, der fie zwiſchen Schaffbaufen und
Bafel linie aufnimmt. Sie entſteht aus drei Quellen am obern Aargletſcher in ven
Berner Algen, durchfließt das Haslithal, wo fie bei der Senhutte Handeck den 200 Yuß
hohen Aarfall bildet, bildet. ferner den Brienzer und ben Thuner Ser, und Ihre Fluß⸗
länge beträgt, vermdge des gefränmten Laufed Durch die Kantone Bern, Solothurn
und Yargan, 40 WMeilm. Ihre Nebenfläfie find zechts: die Große Emmen. (vom
den Bierwalbftädter Alpen kommend und unterhalb Solothurns nıindend), die Wigger
(auf dem. Napfberge entfpringend und bei Aarburg mündend), Die Suren (kommt aus
dem Sempacher See und mündet bei Aarau), die Neuß (entſteht durch zwei‘ Quell⸗
fiäfle auf dem St. Gotthards⸗Gebirge und der Furka, durchfließt das Urferem Thal, uns
Urmerlod und den Bierwalsflänter See und mimdet bei Brugg im Canton Aargau)
und die Limmat (fer kommt ans dem Zäricher See und hat ihre Mündung diche
unterhalb derjenigen der Reuß); — links verftärkt fich die Aar vorwehmlich durch ne
Saane (fle fommt von ben Gletfchern des Sanetſch, durchfließt die Gantone Vern,
Waadt und Freiburg und ergießt fich unterhalb der Stadt Bern, nach einem Laufe von
16 Meilen, in die Aar), außerdem durch Die Zieh! (Mbfluß des Neuenburger nd
dann des Dieler See'd). — Andere Flüffe dieſes Namens find 1) Aar oder Ahr in ber
preußifchen Rheinpresinz (ſ. Ahr), 2) die Aar, welche in bie Lahn, und 3) die Aar,
weiche in die Dille fallt, beide in Naffau, 4) die Aar, in Walde, welche in bie
Twiſte fällt.
Aarau, Hauptſtadt des Cantons Aargau, Sig der Behörden, mit 5500 mei
reformirten Einwohnern, liegt an der Aar, über welche bier eine herrliche Ketienbrüde
führt, dem fifchreichen Sußbache und den Abhängen des Jura, etwa 1100 Fuß über
der Meeresflähe. Sie Hat Fabriken in Eifen, Seide und Baumwolle, ein bläahendes
Gymnaſtum umd eine nicht unbedeutende Gantond » Bibliothel mit der Sammlung Des
Generals Zurlauben und zahlreichen für die fehmeizerifche Gefchidte merkwürdigen Ma
aufceipten. Um bie im. 11. Jahrhundert vom Grafen Rohr erbaute Burg erhob. ſich
aktmählich Die Stadt, Die fpäter an die Srafen von Habsburg kam und bis zur Er
oberung durch die Berner 1315 bei DOefterreich blieb. Am 9. und 11. Auguft murbe
daſelbſt der den Toggenburger Krieg endende Frieden gefchloffen. Während der fran-
zöftfehen Gerrichaft war Aarau für kurze Zeit Hauptſtadt der Cidgenoſſenſchaft. Ia
Aarau wohnte und bichtete in feinem Hanfe zur Blumenhalde Heinrich Iſchokke, ver
bekannte Novelliſt.
‚ &anton der fchmweizerifchen Eingenoffenfchaft, an der Grenze Deutſchlands
gelegen, ein burch die Ausläufer des Ima gebilvetes Hügelland mit breiten Thaͤlern
—A
3 —
—
AUnd vielen Hochebenen, waldreich und fruchtbar, einer der geſegnetſten Cantone ber
Scahweiz, deſſen Tultur fchon zu Romerzeiten begrüundet warb, enthält auf 24 :Quabrab
Meilen eine Beoblkerung von 200,000 Einwohnern, von denen etwas mehr ala bie
HSatfte Reforminte find, In zwei Dinfern (Endingen und. Yongnan) wohnen Jude,
2408 au des Zahl, welche aber auf dieſs Wohnfige beffminft find: und Rantöbinger
4
ur a [ y ” 1
12 rar Aargau. San
She Nechte nicht genichen. Die. Einwohner Hefdheiftigen::firh ı:zummift: ımik Ackerbaut,
daneben (nicht. bloß in ihren eilf Stäbten, fonbern auch auf dem Lande) mit Leinewand⸗
wur Baumwollen-abribntion und Strohfleckterei. In dieſent Ganton, in dem Winkel
zwifchen Uar, Neuß und Limmat, gründeten bie Roͤmer eines ihrer Guuphvafienpläße
in -Densfchlann; hier au der Reuß lag die große berkhmte roömiſche Feſte Binponifla
dest Dorf Windiſch); im naächſter Nähe von Winbifch erheben ſich Die Trümmer Der
Burg Al⸗Habsbuwg, von der eine zweite Weltmacht audging. Auf dem feiten Schioffe
bes Baden, dem noch heut wie zur Romerzeit berühmten heißen Schwefelbade in biefen
Fantone, refldirten die Öfterreichifchen Gerzoge oft. Bon biefem Schlefje, „ver Stein*
gengent, war Kaiſer Albrecht I. eben herabgeritten, als er (hei Windiſch 1808) ‚von
feinem Neffen Iohann (Barriciva) ermordet warb.
v. Der Bnuton Aarau ift aus Drei verfihiebenen Gebieten entftanen:, dem digeni
lichen Aargau, ver: zu Dern gehörte, Baden und den Kreiämtern, bie ebenfalld zu au⸗
deren Gentonen im Unterthanenverhaͤltniß ſtanden, und dem Frickthal, das bid zum
LAmeviller Frisden .öflerreichiich war.- Der Einbruch der Franzoſen in Die Schweiz (17083,
welchen es durch die revolutionären Bewegungen im Lande möglich gemacht wurde, Pardei
gu nehmen und dadurch in der Eingenofienfchaft Boden zu gewinnen, zerftörte Die uralte
Berfaflung, ‚welche eine außerordentliche, zu Aarau 27. Dechr. 1797 aufammengesufene
Angedfapung in ohmmächtiger Begeiferung noch einmal — baſchworen hatte, Benz
parte ſtand ald Dietator bereitd im Hintergrunde aller Bewegungen, „der Schatz von
Bern .follte die nöthigen Belpmittel zur Eroberung bed uralten Landes ver Pyramiden
Mefeeng noch - lange nachher ſah man Müngen mit dem Bären an den Ufern des MH
im Umlauf“ (Monnard, Schweizerbilder, 1855. Elberfeld, Friedrichs, ©. 189), außer
dem Tammte der Corſe die Bedentung der Alpen für die Sicherheit und Macht Krank
weicht zu gut. Nachdem es ihm gelungen, die Schweiz innerlich aufzulöfen, berief em,
Sen erſte Conſul der franzöftfchen Republik, eine heivetiiche Conſulta zu ſich nach Paris.
Miemals bot eine Berfammlung von Schweigen einen klaͤglicheren Anblick, „ed: war
micht mehr bie Zeit, wo die fahmeizerifchen Abgeordneten, zur Tufe ber Tochter Heime
vrich'a Il. eingeladen, ald gute und ſtolze Gevattern den glänzenden Geremeonien des Hofes bei⸗
wohnten.” (Monnard S. 261.) Ste fügten fi ohne Weitered dem nemen VBerfaflungd-
gefeße, das der Eroberer ihnen dictirte, und Aargau. warb einer: der neuen Cantane.
Jener Impuls, der von Bonaparte zu Barid der Schweiz gegeben warb, ‚wirkte in-allen
mweitesen Bewegungen derfelben bis auf den heutigen Tag nach, ihre Entwidelung:- iſt
nur and: dem revolutionären Urfprung ihrer neuen Gehalt, aus der revolutionaren
Mieberwerfung ihrer alten Verfaſſung zu erklären. Aaran erhielt eine demokratiſche
Mepräjentativ » Berfaffung; nach Napoleon’8 Sturz verfuchte man ohne großen Grfelg
eine Meuction gegen den Radicalismus; die Parifer Juli⸗Revolution gab den alten
feanzöfifchen Einflüffen neue Bebeutung; am 6. December 1830 Tam «8 im Aargau
zu einem Aufftande, in deſſen Folge am 15. April 1831 durch einen von fämmilichen
ürgern unmittelbar gewählten DBerfaflungsrath eine nme Conſtitution entworfen
mb bald darauf von den Mebrheiten aller Urverſammlungen angenommen ward. Die
Kakhotiken hatten, wie dies in ben meiften Ländern zur Zeit. ver Julie⸗Redolutien
geſchuh, die. Bewegung lebhaft geförbert und dafür au den Vortheil geerntet,. daß
ifmen, obgleich fte im Canton an Zahl geringer waren als die Reformirten, vallſtan⸗
dige Barität in Bezug auf bie Zahl der Abgeordneten ıc., ja ſogar auch Die Vertretung
beider Belenntniffe in der hoͤchſten Gantonal- Behörde verbürgt wurbe. Uber nur. zu
bald mußten die Katholiken den Unſegen eines ſolcher Geſtalt errungenen Vortheils
erfahren. Abgeordnete aus ſieben Cantonen (darumter auch Aargan) vereinigten ſich
zu den Badener Conferenzbeſchlüſſen, zur Conſtituirung einer katholiſchen Landestlirche
Dayfi Gregor XVI. verdammte dieſe Beſchlüſſe. Die Regierung von Vergau hielt
deſſen ungeachtet daran feſt, und Die katholiſchen Gemeindan Aargau's, Merk, und: Vramj⸗
gerten, ſtanden gegen ſie, indeß ohne Erfolg, auf. Die: Folge mar, daß die Refer⸗
——— — die Paritat wicht weiter anetkennen wollten und. dab .am-5.: Saumpr
16423. eine neue Conſtitution, welche die Wahlen Ana Der Kopfzahl anorenete, im
wer wefogmirten und katholiſchen Mejerität in Dem Urnerfammlungen angenommen rl.
Derauf nener von ben: Albfierm genährier uns. geſſtützter⸗Aufrachr her kathaliſchen · de
— — —
Aarhuus Abach. 9
zirke, deren Reicorpo bei Vilmergen gefchlagen werden. Die. egiebuug hebt Darauf
Die reichen Kloͤſter des Aargan's, weil fe ein Heerd der Revolten feien, auf und oge«
ſascirt ihre Guͤter im Betrage von 5 Millionen. Der päpftliche Nuntius im: Schragg
Legt fofert feierlichen Widerſpruch ein; ber üflerreichifche Geſandte, Genf von Bom—
belle, macht im Ramen feines Heren, ala Abfömmlings des Stifters von Kloſter
Muri und erblichen Schutzoogts Diefed Stifted, Die Megierung von Margau für jene
Beichübigung ber. en ꝛe. verantwortlich: Fürſt Metternich fordert in siner Note
vom 27. Februar 1841 Die Wiederherflellung. der Klöſter. Der Artikel des Bunbes«
vertrages, welcher alle Kldfter der Schweiz garantirte, war zwetſeldohne verlegt, mehrere
Gantone erkannten dad auf der Tagesfagung ausdrücklich au und‘ forderten: ebenfalis
Wiederherſtellung der Klöfter. Uber nachdem drei Tagebſatzungen darüber zw keinem
Veſchluß Hatten kommen Tonnen und endlich ber große Rath von Aargau ſich erboth,
vter Nonnenkloͤſter wieder herauszugeben, erklärte die Mehrheit der Tagesſathung -(Akı
Auguſt 1843) den Handel für geſchlichtet. Die Revolution Lonnte fernerhin auf Mar⸗
gan zählen, es ſtand in den vorderſten Reihen der radicalen Reformer and Die Agt⸗
—* auf dem Gebiete feiner Berfaffung kam deshalb niemals zur Ruhe. Freigewaͤhlte
Berfaffungsräthe arbeiteten immer wieder neue Conſtituttonen aus sumb endlich gelang
es ihnen 1852 (22. Febr.), ein neues Grundgeſetz in den Urverſammlungen durchzu⸗
Dad Boll in den Urverſammlungen (im Ganzen: ungefähr 36,000 Stumm⸗
berechtigte) erhält dadurch noch größere Macht, es ann durch divecte Stimmgebemg
foger die nur auf vier Jahre gewählten gefeßgebenden Behörben abſetzen. Die Ben
fefung des Cantons Aargau beficht demgemäß aus. einem großen Math, zuſammen⸗
gefegt aus 260 Mitgliedern, welcher vom Volke in 48 Urverfammlungen auf vier
ef gewählt wird. Er ernennt auß feiner Mitte den kleinen Rath, die eigend⸗
liche Regierung, aus fieben Mürmern beſtehend, aus allen Stuatöhürgern fichen Mib⸗
glieder des Obergerihts und die Beamten ber 11 Berufe (Die Gerithtöven
faffung if fehr mangelhaft, ein Gaffationsgericht fehl.) Alle diefe Menerungen, In
benen ſich bie Theorien ber ungemeſſenſten Demokratie erfüllen, haben aber doch daB
Bolk noch nicht zufeieden geftellt, und nach Befriedigung akfer politifchen Wunſche iM
mar dahin gelommen anzuerkennen, daß fie bei dem. Borkandenfein ſocialer Uebelftäude
wenig Bebrutung hätten. Die Regierung fuchte Die indirecten Steuern. "ganz. zu befeitigen
wu es gelang dies .auch in den meiften Büllen, aber eine nene Steuergeſetzgebung, weidhe
Directe Steuern feftfeßt, konnte man noch nicht zu Ende führen. Das- Budget von 1858
wieß neben einer Ginnahme von 1,700,000 Fr. ein Deficit von 150,000 Ir. nuch.
Aarhmus, Stadt und Hauptort des gleichnamigen daͤniſchen Stift, weiches den⸗
jenigen Theil Jütlands begreift, ‘der zwiſchen dem -Kattegat und bem. (den mitilewen
inneren Theil von Jutland umfaflenden) Stifte Wiborg liegt. Die Stadt felbft Imegt
an Ratieget, fünlih und 14 Meilen von Aalborg, ift der Sig eines (Iuther.) Bifgufs
und eines Stiftdamtmanned, und hat 3 Kirchen (worunter. Die 1201 ‚gegründete fehend«
werthe Domkirche mit geſchichtlich merkwürdigen Grabmälern), eine Domſchule oder
Gyamaflum, eine Miſſions⸗ und Tractat⸗Geſellſchaft, Handſchuh⸗, Tabaks⸗ und ander⸗
Fabriken, große St. Olufsmeſſe (pie namentlich auch von Kopenhagener. Kaufleuten
beſucht wird), Schifffahrt (zum Theil mit eigenen Schiffen), Seien, Nebesfabrt nach
Kallandborg auf Seeland und 7350 Einwohner.
Herde, eine im Kleinen Belt liegende ſchleswigſche Inſel, welche poear zur einem
geringen Umfang, aber fehr fruchtbaren Boden hat und beren Vewohner von Ackerbau,
der Schifffahrt und Bifdherei leben. Ste ift nicht mit der. fünlich und: 5 Meilen von
ige entfernt liegenden und welt :geößeren Imfel Aeroͤe oder Arrde (die übrigens ebene
falts zu Schleäwig gehört) zu vermechfeln.
„Marktflecken an der Donau im bayeriſchen Kreife: Nienen« Bayer. im-
Regenorurg, mit 600 Einwohnern. In der Nähe das A. Wildbad mit Falter, eiſen
haltiger Schwefel⸗Quelle, welche zum Baden bei Lähmungen, Gicht, Rheumutienen,
Gautandfchlägen aec. Bmupt werd. Bei A. in ber. nach ihm benannten Heinriekuuk
werd Kaiſer Heinrich III. geboren. Am Id April 1809 fand. bier ein Gefecht zwiſchen
ben Deſterreichern unter Ezperzog Karl und > den Gomzefin u une Denonfi ſtatty was
fü legtere ‚günftig ausſtel. Min. Liest
7% Abaelarbus.
Maclarhuß iſt der Zuhame, welcher dem groͤßten unter ben franzoſiſchen Scho⸗
laſtikern beigelegt worden iſt, wie die Einen meinen, wegen ſeines Bienenfleißes, nach
Andern in Folge eines Scherzes, den ſein ungeduldiger Lehrer in der Arithmetik in
mittelalterlichem Latein über ihn gemacht hatte. Sein Vorname iſt Pierre, und er fl
1079 als Sohn des Herrn von Palais (Palatium) geboren (daher P. P. Petrus Pa-
katinus). Obgleich zum Kriegsdienſt beflimmt, folfte er doch das trinium durchmachen.
Diefes (die Grammatik, Dialektik und Rhetorik) feffelte ihn fo, daß er dem Waffenhund⸗
werk entſagte und fich dieſen Theilen der Philofophie widmete. (Daher zu jenen noch
einmal P. P., d. h. Philosophus Peripateticus.) In feinem 20. Jahr kam er zu dem
berühmteften Dinlebtiter feiner Zeit, zu Wilhelm von Ehampeaur nach Paris, Lehrte
Darauf felbft mit großem Beifall in Melum und dann in Gorbeil, mußte aber in Folge
des Ueberarbeitens die Lehrihätigkeit Durch längere Reifen unterbreihen. Diefe brachten
ihn auch zu Roscellin von Gompiegne, und fo bat er ald perfönlidder Schüler ven
extremſten Realiſten (f. Realismus), und den übertriebenften Nominaliſten Eennen, dabei
aber auch einfehen gelernt, daß ſowohl die Formel des Einen: universalia sunt ante
res, als die des Andern: sunt post res, zu Wiberfinnigkeiten führe." Dies wies er, als
ex, nach Paris zurückgekehrt, bei Wilhelm Rhetorik hörte, dieſem nach und hatte von
da ab ihn zu feinem Todfeinde, der nicht nur feine mit ungeheuerem Beifall begommenen
Borlefungen an der Barifer Domjchule unterbrach und ihn nöthigte, ald er, nach einem
abermaligen kurzen Aufenthalt in Melun, nach Paris zurücdfehrte, außerhalb der Ring⸗
mauer auf dem Berge von Gt. Genevioͤve zu Iefen, fondern auch zuerfi den h. Bern⸗
hard gegen Abälard einnahm. Dennoch war biefer im Jahre 1113 das anerkannte
Saupt aller Dialektiker, der durch Klarheit und Schönheit der Vorträge Alle über
ſtrahlende Lehrer in Barid. Neue Lorbeeren, aber auch neue Feindſchaften erwarb er,
ala er zur Theologie überging, erft ein Schüler des Anjelm von Laon, dann fein glück⸗
licher Rival wurde, und nun mit einem Ganonicat andgeftattet, vor Taufenden Phlilo⸗
ſophie und Theologie lehrte. Da wird auf dem Gipfel des Ruhmes und Glücks feine
Kiebe zu der geiftreichen fechzehnfährigen Helotfe fein Unglüd. Der um 21 Jahr ältere
Abälard wird ihr Hausgenoffe, Lehrer, Verführer; endlich, nachdem fie einen Sohn
geboren Hat, um ihren Obeim, den Ganonicus Fulbert, zu verföhnen, ihr Gatte. Bas
das anftöpige Berhältnig nicht bewirkt hätte, fo bekannt e8 war, das wäre die Folge
geweien, wenn feine Ehe bekannt wurde: die Ausfiht auf Micchliche Ehren, ja vie
Univerfitätöwirkjamfeit war dahin, da die Sitte auch von dem Kehrer, der, wie Abaͤlard,
nicht Priefter war, den Chlibat verlangte. Darum war es eine haͤmiſche Bosheit vor
Fulbert, Daß er die gefchlofiene Ehe proclamirte, und war es Heroismus ſelbſtverlaͤug⸗
nender Liebe, wenn Heloife öffentlich wiberfprah und ihr Verhaͤltniß ein verbre⸗
chetiſches erklärte. Die fcheußliche Hache Fulbert's, der den Abaͤlard entmannen ließ,
damit die Tanonifchen Gefehe ihm den Weg zu den Tirchlichen Ehren verfperrten, führte
den VBerflümmelten ald Mönch in das Klofter von St. Denis. Auf fein ausbrirkliches
Berlangen nahm die achtzehnjährige Heloife den Schleier im Klofter von Argenteuil.
Bald warb der ernft gewordene, nur tbeologifchen Studien obliegende Mann dem leicht⸗
fertigen Klofter unbequem, und fo vereinigten fie ihre Bitten mit denen feiner aufrich«
tigen Freuude, um ihn zu erneuter Lehrthätigkeit zu bewegen. Es gefchah mit dem
früheren Beifall in der Priorei von Maifonville; die eiferfüchtigen Freunde des Wilhelm
von Champeaux und Anfelm von Laon fuchten nach Blößen, das Erfchelnen von
Abaͤlards Introductio ia theologiam ſchien eine folche zu bieten, und wirklich gelang
es, auf einer Kirchenverfammlung zu Soiffons im Jahre 1121: das Buch zum Beier,
den Autor zum Gefängniß im St. Medardus⸗Kloſter verurtbeilen zu laſſen. Der Auf
enthalt nach überflandener Strafzeit im eignen Klofter zu St. Denis war noch qual⸗
voller als fie; Bucht, endlich nach vielen Anſtrengungen bie Erlaubniß, außerhalb des
Klofterd Ieben zu dürfen, befreite ihn von dem Zufammenleben mit den weltlich gefinnten
Aoſterbrudern. Eine der h. Dreieinigkeit geweihte Einſiedelei mit Kapelle nahe bei
Nogent fur Seine nahm den Geplagten auf. Wie im Nu edhoben fih Zelte und
Sitten, von gelehrigen Schülen bewohnt, um ihn, und bald ſtand an der Stelle der
von Rohe erbanten Betkapelle ein großes von nielen Schkleen bewohntes Inftitut da,
weiches, dem Paraklet geweiht, ein Klofter der Wiflenfchaft genannt werben Tann: und
begreiflicher Weife das Miftrauen Solcher, die nur auf ein den Andachta⸗ Uebungen
geweibtes Leben Gewicht legten, wie der h. h. Norbert und Bernhard, hervorrief.
Um ihren Unfeindungen zu entgehen, nahm er den Antrag, das Klofler St. Gildas⸗
ee units an der Bretagniſchen Küfte ald Abt zu übernehmen, an, führte aber hier, van
oerwülberten Menfchen auf der einen, von raubſüchtigen Nachbarn des Kloſters auf der
andern Seite gehetzt, ein trauriged Leben, vesbittert noch dadurch, daß, als es fein liebes
Paraklet Heloijen gefchenft hatte, jede Reife zu der früheren Gattin und jetzt Schweſter
im Herrn Spott und Verleumdung hervorrief. ES Fam enblich fo weit, daß feinem
Zeben nachgeftellt und er dadurch bewogen ward, fein Klofter heimlich zu verlaflen und ein
verborgenes Aſyl zu fuchen, in dem er jenen Brief an eine vielleicht fingixte Perſon fchrieb,
welcher die Geſchichte ‚feiner Leiden erzäblt uud die Veranlaſſung geworben ift, daß
Heloiſe einen Briefwechſel mit ihm anfing, der noch exiſtirt. Endlich dur papftliche
Erlaubniß der Führung feines Klofterd entbunden, genießt er für eine Zeit lang Ruhe
sad benugt dieſe zu einer Mevifion aller feiner bisher geſchriebenen Werke, auch ber in
Soiſſons verbrannten Einleitung. Daß fie anfingen in weiteren Kreifen zu circulixen,
war wohl noch mehr ald der Umſtand, daß Abälard im Jahre 1136 wieder auf dem
Berge St. Genevioͤve zu lehren anfing, für den 5. Bernhard dad Signal, gegen ihn
zu machiniren. Als nun gar Abälard felbit den Erzbiſchof von Send erſt neranlafte,
im Jahre 1140 ein Concil zu berufen, das feine Vertheidigung anhöre, baun aber, ald
die Anklage verlejen war, jede Antwort verweigernd fortging, warb es dem 5. Bernhaxd
leicht, Die Berurthrilung von vierzehn Sägen burchzufegen, ein Urtheil, welches dann
der Bapft beftätigte und durch einen Verhaftsbefehl verfchäzfte. Sept entichloß ſich der
gebrochene Mann, ſich in Mom perfönlich zu vertbeidigen. Als ex erſt das Kofler
Jung erreicht hatte, hinderte die Erfchöpfung- ihn weiter zu reifen. Der Biſchof des
Klofters, Peter der Ehrwürdige, behielt ihn bei fich, bewirkte feine Ausfühnung zuerſt
mit Bernhard, dann mit dem päpftlichen Stuhl, fo wie, daß er ald Mönd in's Klofles
Gluny treten durfte. Beten, Lefen, Schreiben und Dictiren war binfort fein Leben.
Schon Trank, warb er, um befiere. Luft zu genießen, nach dem Klofter St. Marcel bei
Chaͤlons gebracht und ftarb Dort am 21. April 1142. Sein Reichhnam warb von da
heimlich nach Paraklet zu Heloiſen gebracht; nach mannichfachen Wanderungen zuben
feine und der 21 Jahre nach ibm verftorbenen Heloiſe Gebeine in einem fleinernen
Sarge, demjelben, in den man ihn zuerft getban hatte, auf dem Kirchhof Pere Lachaise
in Barid. — Die Werke Abaͤlard's gab famumt Den Briefen der Heloife und einigen De&
5. Bernhard nach den von Br. Amboije gefammelten Ranufcripten Ducheöne (Quoroelanus)
heraus, Paris 1616. Diefe Ausgabe enthält aber weder die Werke, die Rheinwald
(Anecd. ad hist. eccl. pertin. 1831. 35) herausgegeben bat, noch auch das Sic et
neu und die Dialektik, welche Couſin zuerft veröffentlichte (Ouvrages inedits d’Ahelard,
Paris 1836). Der Letztere hat auch vor Jahren eine Gefammt- Ausgabe aller Wexte
bed Abalard begonnen. Die beite Monographie über den Abälard ift Die von Nemujat
(2 Bde. Parid 1845). — Obgleich Abälard alle der Scholaflif gefehten Aufgaben. zu
löfen ſuchte, fo zeigen doch feine Schriften ihn nicht, wie den Anſelm die feinigen (f.
Anjelm), immer fie alle gleicjzeitig berückſichtigend. Vielmehr abftrahirt er in feinen
dialektiſchen Unterfuchungen ganz von der Theglogie, gebt bloß darauf aus, den Geiſt
im Diftinguiren zu üben, und flieht, wenn er den Formeln Wilhelm’8 und Roscellin's
bie vermittelnde Universalia sunt in rebus eftgegenftellt, von allem Dogmatifchen ganz
ab. Daß die AUllgemeinbegriffe nicht, wie die Nealiften behaupteten, res, daß fie auch
uicht bloße nomina find, wie die eben deswegen Nominaliften Genannten Iehrten, jon-
bern Inbegriffe (conceplus), und daß alfo der Eonceptualismud die einzig richtige Anficht
ik, das beweift er nicht durch die Solidarität Diefer Lehre mit einem Dogma, ſondern
lediglich durch Raifonnement. Ebenfo wieder erfcheint er in feinem Sic et non, bad
ſchwerlich im fEeptifchen Intereſſe gefchtieben ift, als ein fpflematifch ordnender Autori⸗
täten-Samnıler, den ed gar nicht beunruhigt, wie die Widerfprüche, die ſich da zeigen,
zu löfen find. Hier nicht, dena daß er nicht gemeint iſt, Die Sache überhaupt in Zweifel
zu laſſen, dad beweift er in feiner Einleitugg und feiner Chriftliden Theologie, wo bie
Lehren yon Trinität, Weltfchöpfung u. f. f. fo fehr ald mit dem Verſtande überein-
ſtimmend bargeflellt werden, daß ihm vorgeworfen wurbe, er maße fich eine erfchöpfenne
| |
| | ab⸗lariai #
4 Abandon. Abano.
s
edamtnif Gottes an. Daß aber die Dialektik und das Dogma fi ſchon fo in than
teerinen konnten, bat zu feiner Folge, daß aus feiner Schule ein Gilbert de la Porroͤe
und ein Petrus Lombardus hervorgehen Eonnten, deren Siner nur Dialektiter ift umd
dee Andere nur ein Sentenzenfanmmler wie Abälard in feinem Sic. et non. Auch bet
rationaliſtiſche Charäfter, den man der Scholaftil des Abälard nachzufagen pflegt, hat
hterin feinen Grund. Wie fo oft, tritt auch hier gegen den trennenden Scharfiinn der
eombinirende Tieffinn zurüd.
Avandon) iſt * in gewiſſen Fällen erlaubte Abtretung verſicherter Gegenſtaͤnde
an den Verficherer gegen Empfangnahme der Verſicherungsſumme. (S. Verfihernug.)
Die Geſetze geftatten ein folches Abandonniren regelmäßig nur bei der See- Affe-
eurany,®) d. 5. einem DVerficherungsvertrage des Inhalts, daß Iemand gegen Em
pfangnahne einer Pramie die Haftung für jeden durch ein See⸗Unglück eintretenden
Schaden übernimmt. Der Verficherer haftet Bier für jeden nicht durch Schuld des Ber
ficherten entſtandenen Schaden, den der Gegenftand der Verficherung, welcher ſowohl das
Schiff ſelbſt, als auch die Ladung fein kann, während einer beftinmten Seefahrt erleidet.
In der’ Fällen nun, in welchen der entitandene Schaden, der übrigend durch öffentl
Beftelfte Dispadjeurs oder Iaratoren abzuſchätzen ?) und dem Berficherer fofort am
Ines ift, von der Art ift, daß er nicht total zerftörend und vernichtenb auf bie
iſtenz ded verficherten Gegenſtandes wirkt, fondern nur den Werth deffelben
fhr den Etgenthümer, fei ed ganz aufbeht, fei e8 bedeutend berab-
fest, — in folden Fällen nur geftatten die Gefeße dem Verficherten, den läbirten ober
Boch 'verföhlechterten Gegenftand gegen die Empfangnahme der bedungenen Peſigerunge
fumme an den Verſicherer zu überlaſſen, zu „abandonniren“. Solche Faͤlle find z. B
wenn daB Schiff, ohne daß ein Fehler in der Bauart oder Ausrüſtung daran Urfadhe
wire, während der Fahrt unbrauchbar wird; wenn es firandet und die Koften der
Reparatır des Wracks mehr beitragen, ald das Schiff werth fein würde; wenn bad
Schiff oder die Ladung durch den Feind aufgebracht oder fonft mit Befchlag belegt
wörden und die Befreiung ungewiß oder doch weit ausſehend ifl; wenn der geborgene
Theil der Ladung nicht mehr fo viel werth ift, al® bie Koften für die Fracht betragen;
wenn ein Schiff über die zus Reiſe gemöhnliche Beit ausbleibt und ketne Nachricht
son ihm eingeht?) u. f. f.
Die einmal abgegebene Erklärung des Berficherten, von dem Recht zu abandon⸗
kiten Gebrauch zu machen; ift unwiderruflich, Tann nur unbedingt gefchehen und iſt
gewoöhnlich an eine folenne Form gebunden. Das preußifche Landrecht verlangt, daß
Die Erflftung gerichtlich ober durch einen Notar ober vereideten Makler geſchehe.
Ä Alles, was nach gefchehenem Abandonnement vom Berficherer noch gerettet ober
fret gemacht wird, kommt ihm allein zu Gute, ſelbſt wenn ber abandonnirte Getzen⸗
ſtand nicht zu feinem vollen Werthe verſichert geweſen iſt.
Die Klage. des zum Abandon Berechtigten verjährt nach ben geieglichen Be
ſtintmun gen der meiſten europaͤiſchen Laͤnder in ſehr kurzer Zeit. 5)
Abano, eine große, über 5300 Einwohner umfaſſende, aus vielen zetſtreut lie⸗
genben und mit befonderen Namen belegten Säufergruppen (Frazioni) gebildete Land⸗
gemeinde in der öfterreichifchevenetianifchen Provinz und im Diſtricte von Padua, mit
7) Gingehend if diefe Materie behandelt von: Benede, Syſtem bes Aſſecuranz⸗ and
Bobmereiwefene. Hamburg 1805—21. Band 3. p. 485 flg. Bb.. 4.
ar: preußifches Landredit Th. 1. Tit. 8. 8. 2330 u. 2331.
Ueber das preußische Recht ef. bad allgemeine Kandreht Th. I. Tit. 8. 8 —
9 In dieſer Besiehung geftattet das preubifche Net das Abandonnement nad Abfauf von
3 Mondten, wenn das Schiff nad) einem Hafen der Oſt- oder Nordſee; von 6 Monaten, wenn 66
nach einem anderen enzopäifchen Hafen; von 18 Monaten, wenn es nad) einem außereuropaiſchen
Hafen beſtimmt war, aber ohne den Aequator paſſiren zu müſſen; endlich von 3 Jahren, wenn
*. he ge hatte petzen ſollen. Ch. Das allgemeine Landrecht für die preußiſchen Staaten
g.
) S. d. —— und Havarei⸗Ordnung ber Stadt Hamburg vom J. 1731, XVIl. 1.-
Code rl commerce, Art. 432. — Allgemeines Landrecht für bie preußischen Staaten Th. IL
Tüt. 8.. 5 2346 flg. (If der Schaden in ber, Nord: oder Oſtſee vorgefallen, jo verjährt.die Klage
in. $ d —* wenn im Mittellaͤndiſchen Meere, in 1 Jahre; wenn in entfernteten PWelttheilen,
P 4
Abetreri. Wander. —
wem besülmien Badeorte gleiches Namens, welcher etwa zwei Ständen (5 —b italleniſche
Miglien) von Padua entfernt am Buße der vulcaniſchen euganeiſchen Hügel, in einer
Baumreichen, hoͤchſt fruchtbaren Ebene liegt, die fih, von breiten Kunſtſtraßen durch⸗
ſchnitten, vom Bacchiglione⸗Fluſſe und dem Banale della Battaglia bewäffert, oſtwaͤrts
bis an das Geſtade der venetianifchen Kagunen des Adriatiſchen Meeres erſtreckt. Er ift
(nad der Zählung vom Yahre 1851) von 2787 Einwohnern bewohnt. Diefer Maxrkt⸗
flecken (Borgo) ift durch feine heilfräftigen heißen Quellen, die beißeften Schwefel“
quellen m Europa (da fie eine Temperatur von 34—67 1 Roͤaum. haben) beruhmt, bie
eine- Biertelftunve ſüdweſtlich vom Orte aus Der Mitte des Montiron, einer etwa 12 Fuß
hoben und bei 50 Klafter im Umfange meflenden, Freißrunden Tuffftein-Anböße, ar
verſchiedenen Drien hervorſprudeln und ſo waſſerreich ſind, daß ſie durch einige kleine
Baͤche ablaufen, deren einer, in hoͤlzerne Rinnen aufgefaßt, eine Mühle treibt, wahrend
ein anderer fein Bett fo fehr erhöht, daß es eine gegen 3 Buß hohe Tuffſteinrinne
gebilvet Hat. Selten wird man in einer anderen Gegend anf fo Eleinem Raume fü
vielerlet an Hihegraden, Mineralbeflandtheilen und Heilfräften verſchledene Waſſer an»
treffen, als hier. Dieſe Heilwaſſer werden in der Bagni grandi del orologio
genannten Gruppe fehöner Gebäude benutzt. Koch⸗ und Bitterfälz, ſchwefelſaurer Kalk,
kohlenſaure Kalkerde und etwas Thonerde bilden die Hauptbeſtandtheile der Quellen,
deuen ſich ein Antheil von ſchwefelſaurem Waſſerſtoffgas beigeſellt. Site bewaͤhren ſich
beſonders heilkraͤftig bei chroniſchen Hautausſchlaͤgen, Gicht, veralteter Syphilis u. dgl. m.
und find doch verhaͤltnißmaͤßig ſehr ſchwach beſucht, woran wohl nur die geringe Bor⸗
Hebe Der Italiener für den Gebrauch der Mineralwaſſer ſchuld ift.
Abatucei. Die Eorien haben ein Sprüdmort: „Hinter jedem Buſch fint wenige
ſtens ein Abatucci!“ Ihr Gefchlecht war alfo in jedem Zall ein fehr zahlreiches auf/
jener merfwürdigen Infel; fie gehören zu den vielen corfifchen Familien, die in Folge
ver franzöftfgen Revolution fich einen hiftorifchen Namen gemacht haben, nur ift ihr
hiſtoriſcher Name nicht gerade einer erfter Größe, er iſt einer von denen, Die viel mehr in
ven Zeitungen genannt werben bei Lebzeiten des Trägers, als einft in Buche der Ger
fenichte nach deſſen Tode. Obgleich damit Die Bedeutung des Trägerd für feine Zeit,
für beftinmte Verhältniffe und befondere Kreife durchaus nicht in Abrede geftellt wer⸗
ven fol. Jacob Peter A., geb. 1726, war das legte nationale Parteihaupt der
Gorfen, ee war ein Gegner Paoli's, aber auch ein Gegner der Franzoſen, er war ber
letzte Häuptling, der ſich Ludwig XV. umterwarf. Als Eorfica franzdfifch geworben
war, nahm er Dienfte in der Königl. Armee und vertheidigte Gorflca 1792 nicht ohne
Ruhm gegen die Engländer und gegen feinen alten Gegner Baoli; er flarb 1812 als
inactiver Divifond-General. Sein Sohn Iohann Earl X, geb. 1770, diente von
Jugend anf in der franzöfifchen Artillerie und Fämpfte in allen Feldzügen, die dad veon«'
Intionäre Frankteich machte, mit großer Bravour; er war 1794 Pichegru's General»
Anjutant in Holland, wurde 1795 Brigades General, im folgenden Iahre ſchon Divi⸗
fiond = Gemeral und vertheibigte den Bruckenkopf von Hüningen gegen den "Eriberzög'
Earl son Oeſterreich. Er fiel bei einem Ausfall; auf einer Eleinen Rhein⸗Inſel vor
Himingen errichtete ihm General Morem 1801 ein Ehren» Denkmal. Des Generals’
Hefte Carl A. Hatte das Schwert mit der Robe vertaufcht und foll namentlich
während der Juli» Negierung eine wichtige Rolle bei den inneren Beziehungen ver’
Bonapariiſtiſchen Partei 'gefpielt haben. . Er fah in der Xegislative und wurbe ani
22. Januar 1852 Juftizminifter und Großftegelbewahrer von Frankreich; am 2. De⸗
cesiber deſſelben Yahres auch Senateur. Als folder ftarb er 1857. Sein ältefter
Sohn Earl A. ſaß neben ihm in der Kegislative und wurde fpäter General-Secretär
im ZuflieMinifterium; der zweite Sohn Severin U. vertrat Corſica im gefehgeben-
vn Körper.
Abanfvar, Eomitat in Oberungarn mit dem Hauptort Kafchau, mit 167,000
Seelen auf 53 Quadratmeilen. Die große Mehrzahl feiner Bewohner (gegen zwei‘
Drittel) find Magharen, welchen im Süden ein rein mägyarifcher Gebietstheil benachbart
iſt. Die aufflänvifchen Bewegungen früherer Iahrhunderte fanden daher bier einen
bereiten Heerd, und auch der Nevolution von 1848 und 1849 fchloß flch der großte
Theil der Bevdlterung an.
4 Abbas⸗Mirza. Abbas⸗Paſcha.
Abbas⸗Mirza, ver zweite Sohn des Schahs von Nerſien, Feth⸗Al-Khan, zum
Thronerben beftimmt, weil ihn eine Tochter der Kabfchareny des alten perfifchen Here
fchergefchlechtes, zur Welt gebracht hatte. Abbas⸗Mirza war 1785 geboren und erhielt
durch den Vorzug, den ihm fein Vater gab, fehr jung die Statthalterfchaft von Ader-
beitſchan. Mit befonderer Neigung für England führte er allerlei Reformen, zunächſt
beim Heerwefen, ein, batte aber bald Gelegenheit ſich zu übergeugen, daß dieſe ober⸗
flächlichen Aenderungen nicht binreichten, um den Ruſſen zu widerftehen, die in zwei
Feldzügen, 1803 und 1813, Sieger über ihn blieben. PBerfünlie Bravour „zeigte
Abbas » Mirza übrigens bei mehreren Gelegenheiten. Der Prinz, feit dem Tode ſeines
älteren Bruders, im Jahre 1820, ganz unbezweifelt der Thronerbe Perſiens, verfolgte
gun wieder bis zum Iahre 1826 jenen leichten Weg der Neformen, die meift nur die
Außenfeite treffen, fammelte in feinem Palaft zu Tauris Fremde um ſich und wurde in
- Europa ald der Träger einer neuen Zukunft für Aflen gepriefen. Der Krieg gegen
Rußland, der 1826 begann, zeigte Die ganze Unzulänglisgkeit des Abbas -Mirya, ald
Feldherr ſowohl wie als Negent, die Nufien zogen flegreich in Taurid ein und beſetzten
Die ſchönſten Provinzen des Perferreiches, 1828 ſchloß ber Frieden von Turkmantſchai
dDiefe Kämpfe, bei denen Abbas» Mirza feinen Ruhm gewann. Als 1829 her Pöbel
von Teheran, aufgehegt Durch geheime Agenten, die rufitfchen Geſandten ermorhet hatte,
ging Abbas⸗Mirza nach St. Peteröburg, um den Kaifer Nifolaud zu befänftigen; er
bielt fich, eine Art von Geifel, längere Zeit im Eaiferlich ruſſiſchen Hoflager auf und
fehrte reich befchenkt und mit guten Bedingungen für fein Vaterland heim. Seitden
war Abbas-Mirza ein Freund Rußlands; er ftarb 1833 und hinterließ 24 Söhne und
26 Töchter; in dieſem Punkt war der haſtige Neformator ganz Aflat geblieben. Als
im folgenden Jahre 1834 der Schah Feth⸗Ali⸗Khan ftarb, fuccevirte ihm Abbas⸗Mirza's
ältefter Sohn Mehemet⸗Mirza in der Negierung des perfifchen Reiches.
Abbas⸗Paſcha. ALS der greife Vice» König von Aegypten, Mehemed⸗Ali, am
2. Auguft 1849 farb, war ihm der gefürchtete Ibrahim⸗Paſcha, fein Adoptiv⸗Sohn
und her Genoffe feines Ruhmes, bereitd in den Tod vorangegangen, es folgte ihm
Abbas⸗-Paſcha, fein Enkel, geboren 1813 zu Debba in Arabien. Nach den Linfällen
von 1840 und den Verträgen von 1841 war Mehemed⸗Ali wieder ein Bafall der Pforte
geworben, er war eö aber nur dem Namen nad, denn der Großfultan wagte nicht,
den alten Löwen zu reizen, und begnügte fich mit einer nominellen Oberberrlichkeit.
Als aber Abbas⸗Paſcha, der von feines Großvaters Härte und Mißtrauen viel, wenig
aber von deſſen Ehrgeiz und Thatkraft geerbt hatte, die Herrfchaft antrat, machte bie
Bforte bald Anftalten, fich auch thatfächlich wieder in den Beſitz der Oberhoheit über
Aegypten zu fegen. Sie begann damit, den Vicefönig zu tabeln, daß er eigenmächlig
einer engliſchen Gejellfchaft die Conceſſion zum Bau der Sueg-Eifenbahn ertheilt habe.
Abbas⸗Paſcha mußte fich fügen, da die Verträge zu laut für die Pforte ſprachen und
es auch bei England den gehofften Schug nicht fand; doch ſcheint er dieſem erften
bepeutenderen Anfpruch der Pforte noch feine befondere Wichtigkeit beigelegt zu haben,
obwohl e8 ihm fein Geheimniß war, daß Nejchin-Pafcha ihn mit verfchiebenen Gliedern
feiner Familie zu entzweien trachtete, um ihn gefügiger gegen die Befehle aus Konſtan⸗
tinopel zu machen. Die Einführung des Tanjimatgefeges bot Der Pforte neue Bor
wände, das Anſehen des Vicefönigs zu befchränten, obwohl dieſer und zum Theil mit
Mecht einwenbete, ſchon Mehemed Ali babe mehr gethan, ald das Tanſimat fordere.
Für den Bicefönig handelte es fich dabei hauptfächlih um das jus gladii, um das
Recht über Leben und Tod. Das war ein Necht, das er freilich im weiteften Umfange
bis dahin ausgeübt Hatte. Nach dem Tanfimat mußte der Sultan allerdings jedes
Todesurtheil beftätigen, es Fam aber, wie die Folge zeigte, ber Pforte bier gar nicht
darauf an, die Unterthanen vor der vicefüniglichen Willkür zu ſchützen, ſondern lediglich
dem Birrfönig ein bisher geübtes Souverainetätörecht zu entziehen. Abbas⸗Paſcha
wehrte fich Lange, er ließ ein Mal fogar alle europäijchen Confuln in Alexandrien
zufammenfomuen und erklärte ihnen, Daß er nicht mehr für Die Sicherheit -ihrer Landes⸗
angehörigen einftehen fünne, wenn man ihm das jus gladii nahme; er fand aber Feine
Unterflügung, und fo fchloß er denn endlich im Mai 1852 einen Vertrag mit dem
Pforten-Commiffär Fuad⸗Effendi, nach welchem er fich verpflichtete, den Tanſimat ein-
ben und Außban 4
zuführen. Die Pforte dagegen zeigte deutlich, worauf ed ihr hauptſächlich ankam, indem
fle dem Birefönig das jus gladii für gewifle Faͤlle auf fieben Jahre ließ. Diefer Ver⸗
trag kann für ein Meifterflüd des berühmten Diplomaten Fuad gelten, denn um ſich
Das jus gladii zu erhalten, das für ihm allerdings unentbehrlih, mußte ſich der Dice
könig der Pforte willfährig und ergeben zeigen. Durch diefen Bertrag erſt ift die
Dberhoheit der Pforte über Aegypten wieverhergeftellt, und von dem mächtigen Reich,
das Mehemed Alt einft gründete, ift feiner Familie jeht fchon nichts meiter geblieben,
als die Erblichkeit des Vicekdnigthums. Die Viceidnige von Aegypten find erbliche
Beamte der hohen Pforte, nichts weiter. Als die Lage im Orient drobend wurde,
verlangte der Sultan Geld und Solpaten von feinem Bafallen; Abbas⸗Paſcha gehorchte
augenbliclih, er fandte im Juni 1853 cine Flotte unter Haſſan⸗Paſcha und 15,000
Mann unter Selim⸗Paſcha. Die Schiffe taugten nicht viel, die Soldaten aber
ſchlugen ſich gut, und ihr Führer zeigte ſich feined Lehrmeifters Ibrahim⸗Paſcha würdig.
Urberbaupt mußte Abbas» PBafcha'8 ganze Haltung der Pforte zur Zufriedenheit gereichen,
denn im Fehruar 1854 verlobte der Gropfultan Abdul⸗Medſchid⸗Khan jeine Tochter
Binire-Sultane mit dem Sohne des Bicefönigs Ilhami⸗Paſcha, und ſchwerlich würde
man dem fo getreuen Bafallen nad Ablauf der fleben Jahre das jus gladii entzogen
haben; doch erlebte Abbas⸗Paſcha diefen Zeitpunkt nicht, er flarb am 14. Juli 1854
plöglich, angeblih am Schlagfluß. Es verſteht fih von felbft, daß man fofort fagte,
er fei vergiftet worden. Ihm folgte, ohne Widerfland zu finden, fein Oheim Said»
Paſcha, als Aeltefter der Familie. Abbas⸗Paſcha hatte Aegypten nicht beſſer und nicht
feglechter regiert, als die türkiſchen Pafcha’3 überhaupt zu regieren pflegen. Cr verdient
weder dad unmäßige Lob, noch den unmäßigen Tabel, der ihm von entgegengefeßten
Barteien gefpendet worden. inter dem niedern Volke ſcheint er eine Art von: Popular
rität gehabt zu haben, ein Correſpondent der Allgemeinen Zeitung verſicherte wenigftenß,
das Volk habe ihn „Bater Abbas" genannt.
Abbau und. Ausbau. Wan verfteht darunter Errichtung von Gebäuden an ent-
legenen Stellen eines ohuehin mit Gebäuben verfehbenen Grundſtücks. Der Ausbau
bat vielfach dazu gedient, die Umgebung der Städte zu colonifiren und neue Borftädte
zu ſchaffen. Nach viefer Richtung bin hat fidy Die Sitte des Abbauens für die Eultur
der fäbtifchen Adergrundftüde und den Wohlftand der Aderbürger fegensreich gezeigt,
weil vie Aderflächen fich oft flundenmeit über die Käufer der Stadt hinauserſtreckten,
Gontrole und Bewirthſchaftung von dort aus erfcjwerten und fo die Errichtung von
Wirthſchafts gebaͤuden auf der Feldmark nothwendig wurde. Diele bier und da zerſtreu⸗
ten Wirthfchaftögebäude gruppirten fi allmählich zu Colonien und Dörfern. Einen
anderen Charakter zeigt der rein ländliche Abbau. Hier dient der Abbau felten dem
Zwed der befferen Bewirthſchaftung des Landes, wenn er auch in demfelben Sinne
vorkommt, wie die fogenannten Vorwerke größerer Güter; der Hegel nach bezweckt er
bier neue ſelbſtſtaͤndige Anftevelungen auf Trennftüden. .
Wenn ein folcher länplicher Abbau nicht fehon entweber in ber Lage des betref⸗
fenden Ortes, oder in ber Perfönlichkeit des Unternehmers eine fichere Garantie für feine
Zweckmaͤßigkeit und Heilfamfeit im Intexefie des Gemeinwohles Hat, fo follte er von
der Gefehgebung nur mit größter Vorficht zu geftatten fein. Denn nur in feltenen
Faͤllen wird ein wahrer Nuten aus dem Abbau für dad Gemeinwohl und dad Empor«
blühen einer gefunden Staatswirthfchaft in eiwilifirten Staaten erfprießen; meiftend wird
er dad Sonderintereffe des Einzelnen auf Koften des Gefammtinterefied befördern.
Die Gründe gegen den Abbau fallen mit dem, was gegen die Zerfplitterung und
leichtfinuige Zerfchlagung, das fog. „Ausſchlachten der Höfe and Güter”, zu fagen ift,
zufammen. Wie die Gefchloffenheit der großen Güter und Bauernhöfe ein Haupthebel
ber Blüthe des Aderbaues und folglich des gefammten Staatswohles fei, das bat fchon
allein vie Erfahrang an den Beifpielen entgegengefeßter Art zur Genüge gelehrt, und
ed wird mit Recht die freie Theilbarkeit des Grunbbeflges als eine der traurigften Ideen
bezeichnet, die Deutfchland von der erften franzöflfchen Nevolution überfommen bat.
Wenn von fo vielen Seiten für die freie Theilbarkeit der Güter und alfo auch für die
freie Abtrennung und Selbſtſtaͤndigmachung einzelner Barcellen und Gebäude angeführt
wird, es müſſe ein Vorrecht des freien Stantsbürgers fein und bleiben, über fein Eigen-
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Ler. J. 4
‘
30 Abbun und Aubbau.
thum met volliger Freiheit zu disponiten, und es fet dabei eine allzu ſtarke und ge⸗
fährliche Zerſplitterung des Bodens oder das Entſtehen von Latifundien nicht zu bes
fürchten, ‘weil Der verſtaͤndige Sinn und das wahre Bedurfniß ſtets den richtigen Maß⸗
ſtab abgeben wärben, fo iſt dieſe Behauptung m ſolcher Allgemeinheit falſch; denn das
Eigenthumsrecht des Einzelnen iſt gerade fo gut wie feine perfünliche Freiheit alten
den Befchräntimgen unterworfen, welche dad Gemeinwohl und öffentliche Veſte noth⸗
wendig verlangen, und auf ben das wirkliche Bebürfnig nicht überſchteitenden verftän«
digen Sinn der Grundbeſitzer kann fich Feine vernünftige Gefeggekung mit Stchercheit
verlaffen und darf e8 um fo weniger, da im entgegengefegten Falle dad. Wohl des
Bauernſtandes, das wenigftend in den beutfchen Laͤndern eine der wichtigften Bebingun-
gen blühender Staatswirthſchaft ift, in wenig Decennien bein Proletariat angelangt fein
würde, wie ſich dies in verfchiebenen Gegenden, z. B. im Bezirk Koblenz, im württen⸗
bergijchen Oberlande, im Fürſtenthum Göttingen-Grubenbagen u. f. w., beteits in bee
teaurigften Weife gezeigt hat. — Wenn man (ferner) die Trennung der Höfe mis Rüds
ſtcht auf das beſſere Gedeihen der Landwirthſchaft felbft, in fofern Zeit und Arbeit,
folglich Betriebscapital erjpart, die Arbeiten, namentlich die Ernten, ſchneller und au
forgfältiger beendet, das Geſinde leichter und gründlicher beaufiichtigt, Die Geraͤthſchaften
und Gefchirre minder abgenugt, im Ganzen daher ein größerer Roh⸗ und Reinertrag
erzielt werden fünnte, — wenn man aus dieſen Gründen bie Diemembrationen ſogar
für wünſchenswerth erachtet, fo iſt eine folche Annahme fo fehr unrichtig und fo wenig
durch eine Erfahrung gerechtfertigt, daß in Wahrheit gerade das Gegentheil «ld geltend
anzuerkennen if. Gin einziger Blick auf und in den Betrieb und Stand der Ban»
wirtbfchaft, 3. B. in Schleswig⸗Holſtein, in Oftfriesland, im Lünchurgfehen, in Alte
burg, im mwöürttembergijchen Unterland u. f. w., muß davon überzeugen. !) — Die
Rückſichtnahme endlich der Vertheidiger der Dismembrationen auf Die arbeitende Kluſſe,
die Tagelöhner und Handwerker, möchte in den meiften Fällen nicht einmal von dieſen
felber bei einiger Erfahrung gebilligt werden. Denn «8 liegt auf der Hand, daß Dies
ſelben, zumal wenn fle, was die Megel ift, eine Familie zu ernähren haben, fi bei
binreichendem, fletenn Lohnverbienfte beſſer fliehen, als in der Eigenfchaft von unbe»
mittelten, oft verfchuldeten @igentbümern eines Fleinen, allen Chancen ded Zufall und
Unglüdd ausgejegten Grundſtücks.
Ein zweited nicht minder wichtige Bedenken gegen den Abbau bietet der Um⸗
fland, daß in der Megel Die mit der Zerftüdelung zugleich erfolgte neue
Anfiedelung völlig ifolirt und abgelegen von gefchloffenen Orte
haften entſteht. Die Vermehrung der Bevölferung, die Ausbreitung der Induſtrie,
Babrifen und fünftiger gewerblicher Etabliffementd auf dem Lande, ſowie die freie
Theilung des Grumpbefiged und der lebendigere, vorzüglich durch Erweiterung der ECiſen⸗
bahnen angeregte Berkehr haben vielfach Die Erfcheinung hervorgerufen, daß ganz ifoliste und
vereinzelte Wohnungen, Etabliffements, ja Häuschen und Hütten, abgelegen und getremnt
von bevölkerten Orten, oft mitten im freien Feld, oft hart um MWaldesfaum, ſich erho⸗
ben. Dies Eonnte nur dad Ergebniß von Dismembrationen fein. Die Erfahrung Bat
aber gelehrt, daß folche Dismembrationen, welche mit einer nenen Anftevelung vertwüyft
find, ohne Die aͤußerſte Wachfanıkeit der Obrigkeit die allergefährlichften zu fein pflegen:
Denn durch die Vereinfamung und, Berftreuung der Gehöfte über weite Streden Landes
wird theild die gleichmäßige Ausbreitung der Civilifation gefährbet; theils die Aufrecht⸗
erhaltung der Gefege, namentlich in Beziehung auf Kirchen» und Schulwefen, auf die
Interefien der Gemeinden rüdfichtlih der Communalverbände, der Armenpflege, des
Hypotheken⸗, Steuer» und Kutaftermeiend, erſchwert; theild die Polizeiverwaltung, vor
Allem die Verhütung von Forſtfreveln und Felddiebſtaͤhlen, anbererjeitö von Einbrüchen,
Brandftiftungen ꝛc. ganz oder zum Theil verhindert; theils endlich fünnen vie Intereſſen
der Einzelnen in ihrer Eigenfchaft ala Nachbarn und anliegender Brunbbehter von
ber neuen Anſtedelung aus leicht und ungeflwaft verlegt werden, — 3. B. durch
) Cf. Fallati, Ein Beitrag aus Württemberg zu der frag aͤber ben Verkehr mit Grund
u. Boden. hhiuser Beier für d. geſammte Staatewirthfcaft.
Helferih, Studien über die württembergifchen — ihid. Bd. 9 u. 10.
Bunde, Die heilloſen Folgon der Bodengeriplitterung. Göttingen 1854.
D)
%
unberechtigte · Benntzung der: Weiden, :Abfrefien der Saat durch Thiere n. dergl. m. —
Wenn aus diefen Grimden dem Abbau‘ fhon an fi fo gewichtige Bebenken entgegen».
rien, daß vie Geſetzgebung eines civälifirten Staates (denn daß in Rändern, wo es
iR, Urwalder zu lichten x., ‘der Abbau ein im ſich gerechtfertigtes und nur beilfames
Mittel zur Entwickelung bei Cultur if; ift ar) ihn niemals, ohne wenigſtens zugleich
bie Inttreſſen der Gemeinde, der Kirche. und Schule, fo wie ber Boligei-Berwaltung zu
ficherm; geſtallen fallte, jo wird fie um jo mehr zur Vorſicht genäthigt, wenn die Vers
muthung für das Eintreten gener Uebelſtaäͤnde noch durch die beflimmte Perfünlichkeit
des Aufiedlerd um ein Bedeutendes verfiärkt wird; namentlich afo, wenn unver-
mögenbe. note" gar beicholtene Perſonen einen nemen Bau an gemeingefährlichen, un⸗
— polizetlich vieleicht: gar nicht gehörig, zu beaufſichtigenden Orten anlegen
‚Die Geſedgebung m Preußen wendet ſchon ſeit geraumer Zeit dem Anſtedlungs⸗
weten und der Atomiſtrung des laͤndlichen Grundbeſitzes eine ſorgſame Aufmerkſamkeit
zu. Es iſt nicht zu läugnen, daß der Gegenſtand, da die Prohibitivmaßregeln der
Poltzei allein anvertraut werben Tonnen, in fofern ein diffitiler iſt, als Einſchräͤnkungen
ver: peivatrechtlichen Eigentkumäbispofition bie unliebfanıften ſind, wenn ſie in das
Ermeſſen ver Behörde geſtellt werden. Dazu kommt, daß die bisherigen Erfahrungen
gelehrt haben, daß alle derartigen geſehlichen Berhinderungsmittel umgangen werben.
Durch Gefeh-vom 3. Ianuar 1845, das in diefer Beziehung noch heute gilt, wurden
bei nenen Anfledlangen mei Fälle unterfchleben , wenn nämlich auf einem unbewohnten
Orunbflüc, welches nicht zu einem anberen bewohnten Grundſtück gehört, Wohngebäude
errichtet werben ſollen und wenn ein bereit8 mit Wohngebäuden verfehenes Grundſtück
vom SHaupigut abgetrennt und nicht einem anderen fchon bewohnten Grundſtück zu⸗
geſchlagen wird. Die kepte Art der Anſiedlung ließ man frei, die erfte knüpfte man
am verſchiedene Cautelen, 7. B. Widerfpruchörecht der Nachbaren der Gemeinde, hin⸗
reichendes Wermögen und frhlieplid an die Genehmigung der Berwaltungsbehörbe.
Diefe Geſetzesbeſtimmang wurde feitdem in einer großen Anzahl von Bällen durch
fraubulofe Umgehung 'tlluforifch gemacht, und zwar recht eigentlich mit Hülfe des Abbaues.
Ber mit einem Anfiedler einen Parcellirungsvertrag umgeftört fchließen wollte, baute
fh erft aus, d. h. er errichtete ein Wohnhaus auf dem abzutrennenden Bodenftüd und
veilaufle dam ohne den Conſens das Trennflüd.
Die von der Megierung in der Sefllon von 1858 im Herrenhaufe gemachte, nadh
laugerer Debatte zurädigezogene Gefetzesvorlage wollte deshalb auch den Abbau dem Con⸗
fenfe Den Berwaltungsbehörbe unterwerfen. Gegen dieſe Ausdehnung der polizeilichen
Gewalt erhoben ſich gewichtige Summen und in der That feheint die beabfichtigte Maßregel
in ihrer einfchneidenden Schärfe aber Das Gebiet der dem Gemeinwohl ſchuldigen Opfer
ber Eigenthumdfreibeit hinwegzuragen. Mehr Beifall erhielt und verbient der von der
Gommiffton gemachte Vorſchlag, welcher ſich an das fpeciell für Weftfalen geltende
UAnftedlungsgefeg vom 11. Juli 1845 anlehnt, wonach — den Ball der Vererbung
ausgenommen — der Conſens der Behörde nothwendig werben foll, wenn Wohngebäude
innerhalb Der erften 5 Jahre nach ihrer Erbattung von einem mit Wohngebäuden bes
fegten Grundſtück abgetrennt und Anſiedlern zum Eigenthum überlaffen werben. Freilich
iſt auch bier Die Unigehung nicht ſchwer; der Anſiedler braucht nur die erſten 5 Jahre
aid Mieter oder fonftiger Pofſeſſor in die Wohnung zu geben, oder auch der Eigen-
mhaner des Hauptgutes trennt dies von ber eigentlichen Parcelle ab — ftatt umgekehrt
=- und tauſcht nachher mit dem Anſiedler. —
Bei den Bergbau kommt der Begriff „Abbau* in eine ganz heterogenen Bes
Deutung: vor. Mat fpricht hier wicht bloß von einem „Abbauen“, wenn ber Bergbau
wegen Erſchͤpfung des ganzen Erzgehalts einer Grube aufgegeben wird, fondern auch,
wenn er fo weit -gevichen..ift, daß er reinen Gewinn «bwirft, fo daß die Kur-Inhaber
ſich den Ertrag wo rata zuwenden konnen.
Abbe. Urfpränglich wurden mit dem Worte in Frankreich bis zur erſten Revo⸗
Intion diejenigen bezeichnet, welche fich für den geiſtlichen Stand beſtimmt und auf
theolo giſchen Lehr - Anftalten ihre Studien mit Erlangung eines afademifchen Grades
durchgemacht hatten. In biefem Sinne iſt das Wort ungefähr ſynonym mit Candidat.
4* .
32 Abbeinſung.
Der Abbe wartete in die Zahl der abbes commandataires zu Worin,
wie Diejenigen hleßen, denen der König eine Abtei als Sinecure, d. h. einen gewiffen
Theil, gewöhnlich ein Drittel der Yahred- Einkünfte eines Klofterd auf Lebenszeit wew
lieben hatte. An eine folcye Bergabung knüpfte ſich Aufangs die Bedingung, Daß ver
Abbéè binnen Jahresfriſt die geiſtlichen Weihen nehmen follte; fpäter, als banfike
Dispenfationen and Rom gebräuchlich geworden, fah man in den meiſten Faͤllen von
der Ordination gänzlich ab. Auch war es nicht erforderlich, daß der nbbd commar
dafaire in feiner Abtei den Wohnſitz batte; feine Gefchäfte und OÖbliegenbeiten im dem
Klofter beforgte der prieur clanstral, über welchen dem Abbe feine Gontrobe ‚ober fon
ein Necht zuftand. Die Rente, welche er bezog, ermöglichte ihm einen verhultnißenaßig
bedeutenden Aufwand; das Einfommen mechfelte je nad der Abte von 2000 Bis
150,000 Livres. Nicht felten wurden mehrere Abteien durch Gumulation auf einen
Inhaber übertragen,‘ zumal wenn fich derjelbe einer einflußreichen Protection vder vor-
nehmen Geburt zu erfreuen hatte. Bisweilen wurbe wie ein Regiment, fe auch eine
Stelle ald abbe commandataire einem Kinde in die Wiege ald Pachengeſchenk von
dem Könige gelegt. Die beffer votirten Abteien fielen meiftend den jüngeren Söhnen
des Adels zu, während die bürftiger dotirten als Benflonen für dusgezeichnete Welchrte
dienten und eben’ deshalb abbaycs des savans hießen. Nicht wenige Abbés wer letztern
Gattung Haben ihren Ramen zur Geltung gebracht und fich bleibende Berbienfte in
verfchiedenen Wiffendgebieten erworben, theilmeije auch ale politifche Linterhänbler ur
biplomatifche Agenten; indgemein aber verbrachte die Mehrzahl der Pfriinden⸗Inhabet
ihre Zeit in Paris, bei Hofe, wenn bie Geburt es geftattete, oder doch in einer de
größeren Städte und vie Befchäftigung des Unbefchäftigten beftand in der Regel im
dem Auffuchen von Zerftreuungen, Gefellihaften und Vergnügungen. Mebenbet wurde
fAjöngeiftiger Dilettantismus betrieben, die Gafes und Theater frequentirt und galnnte
Abenteuer aufgefuht. Das harakteriftifche Gepräge des Standes ift gerade von biejem
Theile ausgegangen und bat das Typifche und Tonangebende dieſer Kreife eine un.
verfennbare Achnlichkeit mit dem Tonangebenden und Typifchen in der heutigen Literaten-
welt. Daß fich Viele Abbe nannten, welche niemals zu einer Abtei: gelangten, begreift
fh leicht. Das Ziel ihred Strebend war erreicht, wenn ſie eine Stelle als Erzieher
erhielten. In der dußern Tracht deutete der Abbe auf den Geifllichen nicht dutch
den Schnitt, nur durch die dunfle (braun oder vietett) Farbe feines Kleides. Die
Tonfitr fehlte. |
Abbernfung (franzoͤſifch rappel) ift die gewöhnlichfte, wiemohl nicht alleinige
Aufbebungsart einer viplomatifchen Function und entfpricht, da letztere im Weſentlichen
als ein Auftrag fich charafterifirt, der revocatio mandati im Privatrechte. Die Gründe,
dur welche ein Souverain zur Abberufung ſeines Geſandten veranlaßt wird, Tönnen
fowohl äußere wie innere und überhaupt der verfchiedenften Art fein. In allen Fällen
bewirkt diefelbe zwar das alsbaldige Aufhören des biplomatifchen Manbateverhältniffeh
mit allen daran gefnüpften Rechten und Verbinvlichkeiten; der Repräſentativ⸗
Ebarafter des Gefandten erliſcht jedoch erft mit dem Zeitpunkte, wo er ſich bei dem
fremden Staate officiell verabfchiedet. Dies gefchieht durch Liebergabe bes fogenannten
Abberufungsfchreibens (lettres de recreance), welches don Geſandten erfter und zmeitet
Klaffe und Minifter-Mefidenten in einer eigenen Aubienz an dad Staatsoberhaupt, von
Gefandten dritter Klaſſe (Gefcbäftsträgern) an den Chef des auswärtigen Amtes, jeder⸗
zeit aber an diejenige Perfon überreicht zu werden pflegt, bei welcher der betreffende
diplomatifche Agent bei Antritt feiner Functionen beglaubigt worden war. Mur in dem
feltenen Falle, wo ein Geſandter fhon vor feiner definitiven Abberufung in die Hei⸗
math zurückgekehrt oder fonft perfönlich behindert ift, wird fein Abberufungsfchreiben
ausnahmsweiſe von feinem Nachfolger, gleichzeitig mit deſſen Beglaubigungsfchreiben,
übergeben. Auf das Abberufimgäfchreiben erfolgt in der Megel eine Eurze Antwort
(fogenannted Recredentialſchreiben), worin der Tätigkeit des Gefandten in mehr odet
minder verbindlicher Weije gebacht wird; auch ift ed unter befreundeten Staaten Sitte,
dem Abberufenen durch die Verleihung eines Ordens oder ſonſtigen Ehrengeſchenkes
eine Anerkennung feines Verhaltens zu Theil werden zu laſſen. — Die völferredt-
liche Stellung eines Abgeſandten und die daraus folgende Unverlegbarkeit und Er⸗
Usbeville. Abbitti 53
tertioiialtitat doffelben aiberdauert noch feinen repräfentativen Charakter und endigt erft,
madom ec, fammt den mit ihm befriedeten Perſonen und Sachen, das Gebiet des
frenchen Staates verlafien oder fein Verbleiben in letzterem als Privatmann erklärt
Sat. In beiden Beziehungen kann ihm eine angemejlene Friſt gefeßt werben, vor beren
Ablaufe Leine anderen gerichtlichen oder außergerichtlichen Hoheitsacte gegen ihn unter«
nommen werden Dürfen, als folde, welche felbft jchon während der Ausübung der
gefandtſchaftlichen Functionen zuläjfig waren. ) Berbleibt ein diplomatifcher Agent
nach gänzlicher Ablegung feines völferrechtlichen Charakters in dem auswärtigen Staate,
fo leben gegen ihn aud alle dadurch gehemmten Rechtöverfolgungen in Anfehung ver
Gintlaniprüche, nicht aber in Betreff etwaiger zur Zeit der gefandtfchaftlichen Stellung
begangener Delicte auf, da erftere durch das Völkerrecht felbft geſchützt find, letztere
hingegen ſtets nach dem Principe der Erterritorialität bemeſſen werben.
Abbeville (Abbatis villa). Bedeutende Stadt im franzöfffchen Departem. Somme,
an dee Somme, mit 20,000 E. Gut gebaut befigt fie außer einem Juſtizpalaſt und
der gothiſchen Kirche zu St. Bulfcan anfehnliche Fabriken in Wolle, Tuch und Teppichen,
deren eine von dem Holländer Ban Robais auf des Miniſters Eolbert Betrieb angelegte
aber 500 Arbeiter befchäftigt. Die Somme läßt zur Fluthzeit Schiffe bis zu 150
Tonnen zu. A., urſprünglich Meierei der Abtei St. Niquier, wurde von Hugo Capet's
Sohn, der ſich zuerft Graf von Ponthieu nannte, zu einer Grafichaft erhoben. Später
ward ed, von Ratur fchon durch feine von einer Höhe beberrfchte Lage begünftigt,
befeſtigt. In feiner Nähe kämpften im. Mittelalter oft Franzoſen und Engländer gegen
einander. Bei Green (1346) und Azincourt (1415) in der Nähe der Somme wurden
bie Franzoſen von den Engländern gefchlagen.
- Abbitte einer Ehrenkraͤnkung Adeprecalio injuriae) ift neben dem Widerrufe
(palinodin, recantalio inj.) und der einfachen Ehrenerklärung (declaratio honoris)
ein dem vömifchen Mechte unbekanntes, in Deutfchland- aber durch einen fehr alten, ger
meinrtechtlich noch jetzt geltenden Rechtögebrauch fanctionirtes Mittel, dem Beleidigten
eine beſondere perfünliche Genugthuung zu verfchaffen. Dem deutſchen Rechtsſtune ge-
nügt nämlich die Beitrafung des Beleidigers, nicht, weil damit das Vergehen zwar ge:
Mont, aber die Verletzung der Ehre des Beleidigten nicht unmittelbar wieder aufge:
hoben wird. Um diefen Zwer zu erreichen, wird der Ehrendieb angehalten, je nachdem
Der Fall dazu angethan If, entweder in einer bald mehr bald weniger demüthigen⸗
den Form (mimblich, fehriftlich, vor Zeugen, vor Bericht, bei befonderd ſchwerer Ver⸗
ſchuſnung kniend) un Berzeihung zu bitten, oder, wenn es fich um eine Verleum⸗
dung bandelt, die üble Nachrede zu widerrufen und fich felbit der Rüge zu zeihen (ehe⸗
mals mußte man ſich dabei wohl gar felbft auf den Lügenmund fchlagen), oder end-
lich, wenn die Infurie in Zorn und llebereilung begangen ift, zu erflären, daß er den
Berlegten für eine unbefcholtene, ehrenhafte Perfon halte und nichts Nachtheiliges gegen
deſſen Ehre getban haben wolle. Zur Befefligung dieſes Nechtögebrauches hat ohne
Zweifel das kanoniſche Recht, weldyes von den Geifllichen die Abbitte einer begangenen
Infurie bei Strafe der Degradation fordert, und die Kirchenlehre, welche allen Glaͤu⸗
bigen ein reummhtbiges Bekenntniß der Schuld und Ausjöhnung mit dem Beleidigten
zar Bilicht macht, viel beigetragen. Die Einführung des römifchen Rechts hat daran
um fo weniger etwas andern können, als dafjelbe mit feinen, dad germanijche Rechts⸗
gefühl in Feiner Weife beftiedigenden Injurienftrafen das Bebürfniß nach einer außer»
dem noch zu gewährenden Genugthuung nur noch fühlbarer zu machen geeignet if.
Es iſt daher in der Theorie und Praris anerkannte Megel geblieben, daß der Injurient,
abgeſehen non der verwirkten Strafe, auf Verlangen des Beleivigten nach Verſchieden⸗
Get des Falles abbitten, widerrufen oder eine Ehrenerflärung geben mußte und Daß
ſeine Weigerung: bie Anwendung von Zwangsmaßregeln (Geldbußen, Gefaͤngniß) reiht
fertigen, damit DIE duch ihn verlegte Ehre wieberbergeftellt und fo der angerichtete
Schaden erfegt werde. Die bieranf gerichtete Klage kann aber, weil fie ımr Schaben-
efag bezweckt, fowohl mit der Klage auf eine Privatgelbftrafe (actio injuriarum aesti-
matosin), als auch mit dem Antrage auf dffentliche Beftrafung verbunden werden,
er — — —— —
V Beffter'oVollerrecht 9 230,
54 Abhrehen des Geſegtz. a ⸗ ⸗viger.
Manche Rechtslehrer find, im Widerſpruche mis der Praxick der boruvaligen Neichs⸗
gerichte, freilich entgegengeſetzter Anſicht, indem ſie die Leiſtung jener Satiähachlen,
wegen der darin liegenden Beſchaͤmung, ſelbſt ſchon für eine Strafe halten. Aus Dame
felben Grunde ift man neuerdings auf deren gängliche Beſeitigung bedacht geweſen, da
eine gegen den bartnädig Widerfirebenden unausführbare Strafe ſich allerdings nmicht
empfiehlt. Die neueften deutſchen Steafgefegbücher geben mit wenigen Anänahmen,: zu
denen das bannoverfche und oldenburgiſche gehören, dem Beleidigten Heine anbere Ge
nugtbuung, al3 die öffentliche Bekanntmachung des Strafurtbeils.
Abbrechen bed Gefechts ift das freiwillige, bewußte, geregelte Aufgeben deſſelben
durch diejenige der beiden Fämpfenden Parteien, welche aus feinem Berlauf: die Iinmdg-
lichkeit der Erreichung des durch daſſelbe angeſtrebten Eriegerifchen Zwetkes erkaunß hat,
E3 ift eine entfchiedene Vervollkommnung der Kriegkfunft, daß, während +8
früher nur die Wahl zwifchen Sieg und Niederlage gab, der durch die weuure Taktik
weſentlich veränderte Charakter der heutigen Schlacht ein ſolches Abbrechen möglich
macht, welches nur durch. frifche Truppen auszuführen iſt; es muß aber feit Verlegung -
der Schlachtfelder aus der Ebene in das burchichnittene Terrain die Auſsbehnung ber
Schlachtlinie, ſtatt wie früher in die Breite, im die Xiefe gehen, da aus dem Kam
um die einzelnen Dertlichfeiten die Nothwendigkeit Der Bereithaltung vom Reſerven ſich
ergiebt. Hierdurch bat die Entfcheidung den ihr früher eigenthümlichen Eharabin
des Rapiden verloren, die Schlacht brennt, nach dem Ausorud dei Generals v. Clau-
fewig, wie nafles Pulver Iangfam ab, die frühere Ertenfität der Gluth wird Buch
deren Intenfltät erfeht, melche Die Kräfte der Fämpfenden Truppen allmaͤhlich bis auf Die
Schladen verzehrt, und nicht mehr plößlich buch den Stoß des gangen Heeres, fon
dern nach und nach Dusch Gewinn oder Behauptung wichtiger Terrain Buntte macht
ſich die Ueberlegenheit des. Einen und damit die Nothwendigkeit, das Gefecht abzu⸗
brechen, für den Andern geltend. Letzteres bat ſtets und um fo größere Schwierig⸗
feiten, je mehr Truppen in das Gefecht verwidelt Ind; es ˖ erfordert Die größte Usber⸗
gen und das fchnellfte Ineinandergreifen der Befehld- Ertbeilung und Abe
führung.
Meift ift Die der freien Entſchließung des Feldherrn zugemeflene Zeit nur kuarz,
nach deren Ablauf ex zulegt willenlos dem ihm durch den eijernen Deu des Segnurd
angewiefenen Impulſe folgen muß, daher gehört ein nicht gewöhnlicher Charakter dazu,
mitten im Getümmel mit altem Blut und Harem Blick den Ausgang der Schlacht zu
diagnoftieiren und den Punkt zu erkennen, über den hinaus dad Beharren auf wer
Erreihung feines Zweckes nicht mehr Stanphaftigfeit, ſondern Thorheit wird.
Der günftigfte Moment für das Mbbrechen ift nach einem abgefchlagenen: feind-
lichen Angriff, da die Zeit, welche der Feind braucht, um die in feinen Reihen geläfle
Ordnung berzuftellen oder frifdye Truppen von rückwaͤrts heranzuziehen, che er gur
Verfolgung fchreiten ann, für den Abziehenden ein entfcheinender Gewinn iſt. Die
Placirung der Reſerven in einer für diefen Fall vorher beftimmten rüdwärtigen Stellung,
die wo möglich den nachrückenden Gegner flankirt und unter deren Schuß die in bad
Gefecht verwidelten Truppen allmählich abziehen, fo wie Dedung des weiteren Rückzugs
durch die Reiterei find die Damme, an denen ſich bei ruhiger Eontenance ber Trppes
ſtets die Woge der Berfolgung bricht.
Muftergültig ift das Abbrechen ber Schlacht von Banken durch Die Verbündeten,
den 21. Mai 1813, nach dem Verluſte der Krechviger Höhen, wobei 40 @srabrend
. unter Umaroff den ohne jeden Verluſt fortgefegten Ruͤckzug deckten. — Napoleon bar
gegen bei Waterloo, flatt nach dem Erfcheinen ver Preußen in feiner rechten Flanke De
Schlacht abzubrecgen, wie er vollfländig in der Hand hatte, ſetzte wie ein banteroktet
Spieler Alles auf die letzte Karte — die Meferven unter Raripah Mey — ud
verlor Schlacht, Reich und Freiheit.
A⸗V⸗C⸗Bücher find die erſten der Kindern in die Hände gegebenen Bücher, welch⸗
gewöhnlich mit lodenden und belehrenden Bildern, in früherer Zeit mit Hriligenbildern,
geihmäcdt find und welche, nach dem Vorgange des von Luther um 1530 herandge
gebenen, das Eleine und große deutſche und Iateinifche Alphabet, die Ziffern, alle zwei⸗
lautigen Silben, die zehn Gebote ohne Erklärung, den Glauben, die nothwendigſten
Anhaen —
täglichen ·Qebete und eine Anzahl Neime für den Zweck des Leſenlernens enthalten.
Mehr. namlich brauchte es ſonſt nicht, um. den Kindern die Kunſt des Leſens beizubringen,
fo Jauge war ihmen noch Die Namen der Buchſtaben mühſam zinprägte, fie zwei⸗ und
Sana mehrlastige Silben buchſtabirend auswendig lernen und endlich jene Eleinen vor⸗
bechſtahirten und vorgeleienen Lefeftüde jo lange nachbuchftabiren und nachlejen ließ,
bis ſie ehanfalld vom Gedaͤchtniſſe für immer gejaßt waren. Die ganze Schwierigkeit
beſtand bloß in der treuen Ausdauer des Lehrers und in der Wahl zweckmaͤßiger Hülfs-
mittel für ben Maſſenunterricht; die Methode felbft war aber durchaus naturgemäß,
warid: fie ſich on das Gedaͤchtniß ald an die erfte und weientliche Srelenfraft der Kinder
wandte und die fir. alles wirkliche Lernen, d. i. Aneignen, nötbige Abftraction ber
geoferen oder geringeren Faͤhigkeit der Kinder felbft überließ. Aber jchon früh firebte
mon, Zum Gedächtniſſe die Arheit zu erleichtern, Dex Deflauer Schulpirector Baſedow
ließ feinen A⸗B⸗C⸗Schützen (Schügen hießen anmwachjende, umlaufende Knaben unb
Schider, wahrſcheinlich von „Ichügen — hüten“, jehwerlid von „fchießen“ — ftehlen)
oder A⸗⸗C⸗Teufeln (nad) einem alten Schulfcherz benannt) die Buchftaben zum Fruͤh⸗
Bud baden und verzehren, che ſie die gedrudten zu ſehen befamen; der Leipziger
reiſchul⸗Direchor Plato theilte feinen Knaben A⸗B⸗C⸗Karten, A-B-&- Würfel, feinen
Maͤdchen A⸗Be⸗C⸗Docken aus; der Lehrer Bienrod in Wernigerode fügte hinter dem
Ittelblatt mit einem großen Kahn zu jedem Buchflaben ein Bild mit Thieren oder
Mexaͤthen bei und feßte dazu Die. allbefannten Meime (wie: der Affe gar pofiirlich ift,
zumal wenu er vom Apfel frißt; rin toller Wolf in Polen frag den Tifchler fammt dem
Winbelmaß; der Dachs im Loche beißt den Hund: Soldaten macht der Degen fund).
Jehaunn Balldern malte unter den Kahn ein Ei und wurde dadurch der Ahnherr aller
MBerichlimsmbrfierungen,; Splistegart fehte bad A-B-& in Muſik und ließ es abiingen;
in:Dem- (bemald zum Nürnberger Gebiet gehörenden) Altorf erfchien der „A-B-&-Budh-
ſabir⸗ uud Lejetrichker, burg dep man den Kindern das Lejen in einer Geſchwindigkeit
Seibringen und gleichſam zsimtrichtern kann.“ Der Rationalismud des vorigen und biefes
Aahrhunderts wirkte (nach dem freilich damals laͤngſt vergefienen Vorgange des zu der
Bartet Karlſtadt'a, des Wittenberger Bilderflürmers und Sacramentirer, gehörigen
Valentin Idelfamer) auch auf den Leferlinterriht. Alles follte begriffen, alles mit
Bensätiein geihan, nichts mehr auf Auterität hin, auf Treue und Glauben angenommen,
nichts mehr gedaͤchtnißmaͤßig eingeprägt und geübt werben. Daß ein Wort mit den
drei Buchſtaben d, a und 8 das heiße, wollte man nicht mehr lehren, fondern gleirh-
(am wie wenn die Buchſtabenſchrift von den Kindern noch einmal erfunden werben
müßte, oder als ob fie alle taubitumm wären, aus den Lauten der drei Buchftaben
faden, begreifen und, wie man fälfchlidy meinte, für alle Bälle willen und behalten
lafien, wollte zugleich die Phyilologie der Sprachorgane erklären und die Mundſtellungen
für ‚jeden Laut‘ zeigen und nachmachen laſſen. Dies führte (durch den Deffauer Lehrer
Olivier und durch den Pfarrer Stephani) auf die Rautirmethode, die unter mannich⸗
faltigen Zujäten, Veränderungen, Ausihwüdungen ac. noch heute Die deutſchen Elementap-
faulen beherrſcht und bie A-B-E- Bücher völlig daraus vertrieben bat. An die Stelle
der AB Bücher. find Bibeln getseten mit langen DBerzeichniffen von Äinnbebeutenden
as oft finnlofen Silben und Wörtern und Sammlungen von Liedchen, Fabeln und
Erzaͤhlungen, die felten werth find auswendig gelernt, aljo dem Lefenlehren zu Grunde
gelegt zu werden. Indeflew, wenn die A-B-G« Bücher auch aud den Schulen ver-
$@wunden find, von den Jahrmaͤrkten bringen Väter und Mütter ihren Kleinen doch
immer noch das Bienrod'ſche Büchlein mit feinen achten Kinderreimen ober cine von
den Hunderten von Nachahmungen, wenugleich mit fchlechteren Verſen, mit nach Haufe
an» vornehmere Eltern befchexen eines her neueren, nach dem Vorbilde des Orbis pictus,
mis ichöneyen und reicheren Pildern verſehenen U-B-C-Bücher.
Abtchaſen, "non den Ruſſen und Türken Abafa und von den Georgiern Abchaßi
ader Apcqchaßi genammt, woraus die Europaͤer Abafen, Abaftner, Awiaſen, Abiaſeten,
Ab haſiner, Mbrhaßer, Abanfen und Abafechen gemacht haben, bewohnen die Küften
Beh. Schwatzen Maexeq und den weltlichen Theil des Kaukaſus. Sie nennen fi ſelbſt
Myfus una. gehöre wahrſcheinlich, mie alle Kaufafus- Völker, mit Ausnahme Dar
ofen, der grafien Qruppe der ligrotatariichen Völker an, eine Anficht, deren Haupt⸗
56 Mqheſen |
vertreter Nast in feinem Werke „Meder das Alter und die Gchtheit der. Heudſprache!
ift, nachdem ſchon Klaproth auf dieſe Vermandtfchaft, namentlich mit ben Fiumen und
Samojeden, als einen bemerkenswerthen Umſtand in der Geſchichte ihrer Sprache auf
merkſam gemacht hatte. Dagegen haben Bopp und Raſun eine Affinität deu Abe
fifchen fomohl, wie der Sprachen einiger anderer kaukaſiſcher Volker mit dem indo⸗
germanifchen Sprachflamm nachgewiefen, was Pott und Koch, Legterer freilich ein
incompetenter Gewaͤhrsmann, nicht anerkennen wollen. Wie dem nun-fein mag, ſo
läßt wenigftens die abchaſiſche Sprache auf urfprüngliche Verwandtſchaft mit: der yon
den Küftenvölkern des Schwarzen Meered in: verfchledenen Dialekten geredeten Spräche
der Ifcherkeffen oder Adige, wie fich dieſes Volk ſelbſt nennt, ſchließen. Das Gebiet
der Abchafen wird durch die große Kette des Kaukaſus in zwei Hälften gefondert und
begreift in der fünlichen Hälfte zroifchen der Noſymtha und den Ingur: das Laud ber
Samurfahan zwifchen dem Ingur und der Galidſa; das eigentliche Abchaflen, zwiſchen
der Galidſa und dem Bſyb; das Land der Dſhghethi, zwiſchen dem Biyb und ber
Sſotſcha, und das der Saddenf, an den Quellen des Bſyb und der Mofymtha; Im
(4
der nördlichen Häffte: das Rand der Bafchaghl und der geflüchteten Kabarder, zwiſchen
den großen und Fleinen Selentfhuf; das der Abadſa, zwifchen dem Urup und dem
großen Selentfhuf; das der Bafchilbey, an den Duellen des großen Selentſhuk und
des Urup; das der Wyſylbé y, der Tamm und der Schagirey, an ben Quellen der
großen und Kleinen Laba; das der Bagh, an den Quellen des Chods, und endlich das
der Barakai, an den Quellen des Gups. Im Allgemeinen find die Abchafen Das
alferrohefte Volt des Kaufafus, fie haben weder ven ritterligen Sinn der Tſcherkeſſen,
noch die Biederfeit Der Georgier, noch den ®ewerbfleiß der Lesghier, noch Den portiſchen
Hang der benachbarten Mingrellee und Imeretir — kurz feine der hervorſtechenden
Eigenfchaften, wodurch die übrigen Gebirgsvölker fih mehr oder wertiger von einander
auszeichnen. Wie In ihren gefellichaftlihen Zufländen, fo auch m Phyſtognomie und
Körperbau unterfcheiden ſich die Abchaſen wefentlich von ihren tſcherkeſſiſchen Machbars-
voͤlkern. Bei dunkler Farbe und unregelmäßiger Gefichtsbildung bat ihr Geſicht einen
bei Weltem roheren Ausdruck; ihr Körper ift bager, gewöhnlich von mittlerer Größe,
dennoch aber Eraftvoll und gut gebaut, ihre Haare find ſchwarz, doch findet men auch
nicht ſelten blonde Individuen unter ihnen. Mit der Außerften Unwifſſenheit verbinden
fie einen graujamen, argliftigen und rachfüchtigen Charakter, der ſich ſowohl in ben
Kämpfen gegen die ruffifchen Truppen, in ihren häufigen Seeränbereien, fo wie in ber
ewigen Blutfeindfchaft gegen die benachbarten Stämme fund thut. Ohne Geferg wand
ohne Burcht vor ihren Fürften vertrauen fie nur auf ihre Waffen, die fie nte ablegen;
übrigens find fe gleich allen Bergvoͤlkern gaftfrei und abergläaubtjch. Ihre aus Reiſtg
zufanımengeflochtenen und mit Lehm überkleiveten Wohnungen Tiegen in geringer Ent
fernung von einander und find von einem Gehege aus Reiſig oder Dornhecken
umgeben, der Hof befteht aus einer freien Bläche, wo man abfichtlich einige Bäume
ſtehen Tieß, unter denen die Famille im Sommer ihre Mahlzeiten halt. Die Abchaſen
treiben nicht unbebeutenden Aderbau, bearbeiten indeß nur fo viel Beld, als nöthig HR,
fie dad Jahr hindurch zu nähren; die zu bebauenden Strecken wählt Jeder nach Gefallen,
denn eine gejegliche Abtheilung der Laͤndereien findet nicht flatt und bis jetzt bat Fi
dartıber Fein Streit erhoben. Maid und Kukurus (eine Art Hirfe) find die wichtigſten
und faft einzigen Getreivearteri, welche man baut, Weizen fehr wenig und. Gerfte faf
gar nicht. Die Viehzucht ift bebeutend, ihr Hornvieh iſt fräftig, aber klein, bat fehr
ſtark bervortretende Augen, aber ein fehmadhaftes und fettes Fleiſch; die Schafe find
von vorgüglicher Güte; die Ziegen die beften im wefllichen Theile des kaukaſiſchen
Zanded und ihr großer und fchöner Pferdeſchlag ift berühmt. Trotzdem ſich die Exifley
des Abchafen auf Viehzucht ftügt, Tegt er doch niemals Wiefen an, und obwohl haͤnftg
ein firenger Winter eintritt, fo denkt er doch nicht daran, Worrathe von Heu einzu
fammeln, weshalb nicht felten Viehfall vorkommt. Die Weiden find Gemeingut; Im
April zeigt ſich das Gras und fleht bis in den Spaͤtherbſt in Fülle und vorzuglicher
Güte da. Weinbau betreiben die Abchaſen in großer Ausdehnung und gewinnen
was den nicht fehr großen, aber ungemein zarten Trauben ver allenthalben an ben
niederen Abbängen der Berge und in den Ebenen üppig wachfenden eben einen ſtatken
Siheien. u
Bern in bebeutender Menge, aus welchem bie Armenter einen angendhiten Bramutwein
zu deſtilliren wiſſen. Auch Bienenzucht wird in ziemlicher Ausdehnung betrieben, ihr
Honig iſt jene von dem gewöhnlichen verfchieden: er ift das Erzeugniß wilder Biene;
welche in ven Belfenfpalten haufen, Wachs und Honig bilden beinahe Eine kryſtalliſtete
Maſſe von augenehmem Geſchmack und Geruch. Es ift Fein Zweifel, daß in Den von
don Abchaſen bewohnten Bebieten fich Metalle jeder Art und namentlid Ehen ſfindet,
aber das rohe Volk verfieht nicht fle- aufzufucken; fchon vor alter Zeit hat man eine
Btelader in dem Duellland des Fluſſes Gumiſta aufgefunden und bearbeitet fie. inmer
noch: hat man einen Stein losgebrochen, fo braucht man ihn nur Einmal. zu fchmotzen
wid gewinnt ein Blei von vorzüglicher Güte. Auf gleiche Weile wird das Blei vom
Berge Jeswinuſt, dem Dorfe Akakna gegenüber, gewonnen. Die Erzgruben ‚gehören
Aiemand beſonders, ſondern Jeder bricht berans, jo viel er bedarf, rin Umweſen,
von Aupland binfüro fleuern muß. Die Producte des Gewerbfleißes ind fehr unbe
Deutend: außer, daß man an mehreren Orten des Landes Gewehre, Säbel und Dolche
verfertigt aus den Eifen, weiches man von den Türken erhaͤlt, giebt es Handworker,
weiche Silber und Gold zu einem ſchwarzen Email kunſtlich zu verarbeiten willen. ist
den Hausgebrauch bereitet man in jedem Haufe ein dickes Tuch von: grauer oder gelbe
Barbe, eben fo Bilzmäntel und bünne Zeuge aus Baumwolle, weiche mau aus Der
Türkei erhält. Der Haupthandel wird mit den türkischen Stäbten Batum und Trapo⸗
zent geisieben und befteht in Eiſen, Salz, Waffen jeder Art, jeidenen und baumwollenen
Stoffen, Saffian von verfehiedenen Farben und beſonders Pulver. Dagegen geben fis
Mais, Schiffbauholz aus ihren reich mit Eichen, Ahoenbäumen, Buchen und Platanen
beſtandenen Wäldern und: Palmenholz, d. i. Muchsbaumholz, ferner Gunig, Was
und früher Gelaven, d. 5. mweggefangene Ruſſen und Mingrelier. Vehterrm Sambel IR
gekeuert, wie in der Reuzeit wurch bie ruffifche Regierung vie Realiſtrung des hochſten
Wunſches der abchaflichen jungen Mädchen in ein türkiſches Sarem zu kommen, zu
einer Unmöglichkeit geworden if. Die Abchafen haben feine eigenen Münzen: die bei
pam umlaufenden Gold⸗ und Gilbermängen find ruſſiſche oder türfifche; eben fo Den
hält es fich mit ven Maßen und Gewichten. Das Volk der Abchafen- befisht aus ww
Gtänden: 1) Bauern, zu denen auch die Sclaven oder Kriegsgefangenen gerechtot
werben; 2) Edelleute and 3) Fünſten, große Grunpbefiger und Haͤuptliuge. Außer
dieſen drei Ständen giebt es noch einen vierten, Tſchinanſcha genannt, weldger DA
Leibwache des regierenden Fürſten bildet, und, obwohl aus dem Bauernſtande ent⸗
ſproſſen, dennoch Adelsrechte genießt. — So uncultivirt, wie bie Abchaſen find, De
ſeit Jahrhunderten in ihrem rohen Zuſtande vegetiren, ohne je einen weſentlichen Fori⸗
ſchritt zum Befferen zu machen, fo können ſie auch keine Geſchichte haben, wenn man
anders nicht die Verheerung szuge fremder Völker, deren Zeugen fie waren, ober die Auf⸗
zahlung einer Reihe blutiger Kämpfe, an welche ſich keine andere Ynee als Die des Raubee
und Mordes knüpft, Geſchichte nennen will. Range und zu wiederholten Malen Hals
Abchafien unter der Botmäßigkeit fremder Eroberer. Die beiden Volker, weite fi
am Längften in der Herrfchaft des Landes behaupteten, waren Wie Georgien und die
Iürtn. Schon unter Juſtinian wurde burch griechifche Mifflonare- das Chriſteuthuui
in Abchaflen eingeführt, doch war es bier wie ein edles Reis auf: ven wilden Baum
des alten Aberglaubend gepfeopft, das wieder verborrte und abfiel, ehe denn #6‘ Fukdiie
getragen. Unter der Königin Thamar, welche ‚Abchaflen ihrem Weiche «inverleibt hatte,
wweden die Abchaſen aufs Neue zum Ghriftenthum bekehrt. Heutzutage findet man
Beine anderen Spuren mehr davon, ald die Ruinen der zum Thell prachtvollen Alstluke
und Kloͤſter, wo das Evangelium einft verfündigt wurde. So large Die Herrſchaft
Der Georgier dauerte, waren die Abchafen dem Namen nach Ehriften; unter ber. Herr⸗
ſchaft der Türken wurden fle Muhamedaner und ficherlih waͤren fle eben. fo gute Juden
geworben, als fie Gäriften und Muhamedaner waren, hätten ‚die Kinder Iſrael einmal
das Land erobert. Heimlich blieben jedoch Die Abchaſen immer ihren alten Sitten
und ber Verehrung ihrer alten Gdtzen treu, obgleich #3: nit ausblaben Tannde,
vos fi Nanches aus dem Chriſtenthum und dem Yslamı mit ihrem Gulens "nem
miſchte. So feiern fe mehrere Feſttage, eſſen Schweinefloifch und halten bdas Kung
heilig nach der Weiſe der Chriſten; auf ber anden Sitte brobachten fie Aufn and
”s Spalt
Waltungisn en das Streugſte war bufden Vielmeikersi nach are Weife:aen Maölamk
Die alten. Kischen und Klöfter, obgleich fie unbenupt daſtehen, gelken. dem Volke für
heilig. Auf ihren Altäsen legten die Abchaſen früher und legen fin, vahrisheinfich jetzt
wi nach Rückkunft eines glücklich beendigten Streifzuges simen Theil der Beute alæ
MQufen nicher. Wie Mefiticha, der Gott der Wälber, einer ihree wenuchwilen:Sätter ‚na
jo heben ſe noch heute eine große Verehrung vor alten Bäumen und beſonders nor
Eichen... Ieder Stamm beiigt eine folche auserkorene Eiche, welche bei. feierlichen Ver⸗
handlungen gleichjam ald Zeuge angerufen wird. Vor jeder gemeinſam wichtiges
g, und bejonders per ‚einem Feldzuge, verfammeln fe ſich um Die ehrmin⸗
digſten Sichen des Waldes, fchmüden die Achte mit Waffen und bunten Tüchen,
. Beeähsen den Stamm mit ihren Schwertern und fprechen habei ein auf ide Vorhabes
begkigliches ·Gelubde aus. In den der Küfte näher wohnenden Staͤrmen, wo fick her
Einfluß: Ard Islam fchon mehr geltend gemacht hatte, find Die alten heidniſchen Bebräucht
Far .gngmerichwunden, während fie im Innern der Hochgebirge noch in ihrer urfiprüng«
lichen Rigentbünlichkeit fartbeftchen. — Die Abchafen ſtanden früher, wie Die gaacgiſche
Ehronit᷑ äh, unter Königen, welche faſt fortwährend Mit des benschbansen Wölfen
bar: Kriege begriffen waren; ſpaͤter, ald das Land felbft zu mirbsrholten Malen die
Beute fremder Herrſcher wurbe, loͤſte fi das Königtbum auf, und das Volk Ichte
Yahrlsınnonte lang unter ähnlichen Verhaältniſſen, mie wir fie heute noch bai pen Tſchat⸗
Laſſea finden. Die jetzige Dynaftie wurde yon einem georgiſchen Fürſten auß der Kangikie
der chermaſchidſe gegründet, der fich gleich feinen Rashfolgern in der letzten Gälfke
des vorigen Jahrhunderts gewiſſermaßen ald türkifcher Unterthan betrachtete. Im Jahre
1808: oder 1807 gemährte der Finſt Kelem Bei nem durch Freundſchaft und Vermandi⸗
ſchaft mit ihm verbundenen, aber von der Pforte abgefepten Leber Paſcha von Trape⸗
mon einen Zufluchtöort; der Sultan verlangte feine Auslieferung, aher . Kelen Bi
ſchuͤtzte Die Unmöglichkeit vor, dad Mecht der Baftfreundfchaft zu veriehen, beichränke
ſich herauf, ihu aus feinem. Gebiete zu emtfernen und verfchaffte ihm Die Mittel nach
Nußland zu geben. Die Bforte, außer. Stande, der Ungeharſamen zu firafen,: wiegelke
feinen eigenen Sohn Aslan Bei gegen ihn auf, indem fie ihm für. ben Kapf feinse
MWeters die Belehnung mit Abchaflen und noch andere Ehren verſprach. Die Begierus
wach Unabhaͤngigkeit und eigener Herrſchaft machte Adlan Bei zum Vatermoͤrdex, am
Mei 1808; da er jedoch im Volke keinen hinzeichenden Anhang hatte und die
chung Sokum⸗Kaleh, wo er ſich nach begangenem Verbrechen einſchloß, von. Ren
Nuſſen angegriffen usb bald esobert wurde, fo floh er zu den Tſcherkeſſen. Won. Disfer
Bet an datirt die Oberherrſchaft Rußlands über Abchaflen,. deſſen jetziger Fürſt
Michael Rußland feine Bildung, fo wie die Anerkennung ſeiner Herrſchaft Seitens aller
Abchaſen nach Niederwerfung eines abermaligen Aufſtandes im Jahre 1824 zu banfın
Bet. obgleid, feine Herrſchaft üben das Volk, namentlich über diejenigen, welche ſich zum
muhewedaniſchen Glauben bekennen und die zwei Drittheile der ganzen Bevoͤlkerung
aismachen, ſehr beſchraͤnkt i t. Zu
Abdecker (Schinder, Caviller, Fold⸗e oder Wafenmeifter, Freiknecht) find die Knechte
Den Scharfrichters. Während dieſem die Vollziehung ver nicht eatehrenden Todeaſtraf⸗
der Enthauptuug und bei ben übrigen. die Beauffichtigung der. Vollfisedung ‚ohliegt,
haben, jene. hie: entehrenden Todesſtrafen ned Haͤngens und Raͤderns, in ältern Zeiten
euch des Sädend, Kolterns, Stäupens, ‚der Ereutionen im Bildaiß, des Widerrufs
in sine: Andern Namen, des Verbrennens ber zum euer verurtheilten Schriften, des
Besbnechend ver Wappen u, bergl. zu verzichten. Doc find in. manchen Rändern. hictzu
auch beſondere Denker angeftellt, während binwieberum in andern, 3. DB. is. pglanı
won Spanien, zu den Kimsichtungen Tagelöhner gemiethet werden. uch in, Frauk⸗
voii, wo Übrigens im neuerer Zeit für alle Todesſtrafen die Guilletine angawendet
weh, — iſt die Berechtigung des Henkers nicht fo amfaſſend, als in Deutſchland, iv
Deus: Bien. nie Scharfrichten. in Den Regel für alle in einem gewiflen Bezirk vorfommyp-
Yun nthespiungen angeſtellt find. Außerdem bat der Abdecker das gefallene eh
wegzuſchaffen, qu häusen aber abzufenern und zu verſcharren. Gewoͤhnlich erhält, er aid
Dafür Die Flechſen tgum Reimsfieden), währenn das Fell, Die Haare, Hörner und Hal
var Cadaver dem Mchaifrich er zufallen. Mach dentſchem Recht waren bis, Abpeder
..Biitederdi. |
oies, odar minbefiens doch antachig. Me bekanntes altaevaches
Lautat: „Baer, Schaͤfer, Schinder find Geſchwiſterkuader.“ Ihre Kinder: aber, weun
Be nicht des Vaters Gewerbe ergriffen, blieben gewähnlich im vollen Beſchh der
lchen Mhre. In neueren Zeiten if das Vorurtheil gegen Die Abdecker von der Gefeg
reprobirt; man bat jogas in Preußen ihnen Die Waflenehre verliehen, und, we
ihmen das Einfangen bes Hunde übertragen. ift, felbft verſucht, den Charalter mb. *
ben der Polizeibramten für fie in Anſpruch zu nehmen.
Abdederei Echarfrichterei, Cavillerei, earnibeina) if bie Wohnung. des Som
eirßtent, auf welsher in Der Regel das Amt und bie Gerechtigkeit wuht, fo Dab:gewüle-
Uch Scharfrichter nur werden Bann, wer. ein ſolches Grundſtack erwirbt... Haufig Kilnen
“auch die Scharfrichter noch sine beſendere Zunft unp mo dies den Fall, da geben. Me
Scharfrichtereien nur auf Kinder van Scharfricktern oder ſolche über, welche ‚ala. Frch⸗
Imechte gebient haben. Den Scharfrichtereien klebt zumeiſt auch Die Abdekete⸗Merech⸗
tigkeit an, veren rechtlicher Urſprung fehr verſchieden if. Theils gründet ſich Dizfeiße
in einem Lehno⸗, Erbpins-, Gobpachtd-Verhältsig, — feltener in Zeitpacht, — - woikel
Dis Lehnseigenſchaft ft verdunkelt, bie Beobachtung der desfaltſigen geſeglichen Bow
ſchriften ft außer Acht gelaſſen iſt; theils auf perſonlicher Mewerbe ⸗ſßoneeſſſon uf
Grund gutsa⸗- und gerichts obrigkeitlicher Rechte; theils in Verjährung und eigentheen⸗
Durch Kauf etworbenem Beſitz; theils in. bloß ſtillſchweigender Duldang Seitens
des Staats. Häufig auch war das Eigenthum ber Abdeckereien mit den Rittergätere
:serbunben oder den Gommunen zugehörig. In ben älteren —
Pesvinzen ſind Die mit den Abdeckereien verlindenen Scharfrichtereien in der Megel
6 Aemter und Gerechtigkeiten betrachtet und vom. Landesherrn in ber Form Yan
Lehen verlichen. Auch bat Der Staat ſeit 1720 die Anfegung der Scharfeichter ls
ein then zuſtehendes Recht vindicirt, in Folge befien fie — nementlich in der Maul
Braubenburg — der Jurisdietion einer beſondern Scharfrichter⸗ Commiſſton (des bp
und Hof-Tägermeiftets und Hausbogts), ſpaͤter der Juſtizbehoͤrden unterworfen wurdest.
Seit 1843 find aber die Regierungen ſelbſtſtaͤndig mit Bearbeitung der Shurfpigterds
un Abbedevei-Angelegenbeiten beauftragt.
Ebenfo verſchieden wie ihre Entftchung iſt auch ber Umfang der Nohedruch- Ge
rechtigkelt. Oft beſteht fie nur in einem Zwangd- und Bannrecht, d. 4. Der Vetech⸗
gung, von den Einwohnern eined gewiſſen Bezirks die Ueberlaſſung des gefulkenin
ser abfländig gewordenen Miches zu fordern; oft auch in einer ausſchließlichen .Gir
werbeberechtigung,, d. i. dem Mecht, Anderen den Betrich des Abdeckerei⸗ Gewerbes zu
unterfagen oder fie darin zu beichränfen. Da, wo die Abdeckerei⸗Derechtigkeit «ld ‚cin
Nealtecht auf einem Grundſtück rebt, äußert ſie ihre Wirkſamkeit in der Regel .unch
beiven Richtungen. Nicht felten unterliegen den Zmwangs- und Bannreckt micht: alle
Biehgattungen; insbefondere hat der Abdetker gemeinhin Fein Hecht auf. Die. in dena
Schaͤfereien gefallenen Schafe, in Defterreich auch nicht auf die gefallen ober. 46
ſtochenen Bilitärpferde, indem hier jeder Solbat fein gefnllenes oder unbrauchbar gr
wordenes Pferd ſelbſt abdecken muß und der, Erlös für die Haut der Militäckaffe ‚ge
flleßt. Auch iſt oft zweifelbaft, ob dem Zwangs⸗ und Banusecht nar das verendeir
‚oder auch das kranke und zum landwirthſchaftlichen Gebrauch untüchtig gewordene Bin
unterworfen ift; ob ben Vichbefigern freifteht, ihr Vieh ſelbſt oder durch Ihre: Lente
abzuledern, oder ob fie verpflichtet find, das gefallene Vieh anzufagen und den Ab-
deckern zu überlafien. Was diefer dem Eigenthümer ald Bergüsigung dafür zu ger
-wähsen oder davon zurüdzugeben bat, ift nah Ort uns Gewohnheit ſehr verſchleden.
Zar Betreff der durch ein Privilegium verliehenen Abdederei» Gerechtigkeit iſt im Iabee
4853 feftgeftellt, daß fle dem Berechtigten a. die Befugniß gebe, in dem ihm ange
‚miehenen Bezirk jeden Anderen: vom Abdecken bed Viches (dem Gewerbößetrishe). *
:yafchlieien; b. auch gegen die einzelnen Viehbeſther und Bewohner feines Bezirksein
NHwangsrecht begründe; ferner c. ein ſolches Abdeckerei⸗Privilegium nicht durch: hei
‚Ust. 42 der Verfaſſungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 betroffen und aufgehoben
Sei... Nidgt nur dieſe Uinficherheit und Verdunkelung in dem Hechtöguftanbe der .Beredie
iger und Verpflichtsten, ſondern auch. Die unldugbare Thatiache, daß das ruhe Da
Arthoil gegen Die Verrichtungen des Abdeckers beinahe ganz. geſchaveniden tb, sub. dag
ze Abberb·ſcher.
"et. Laudwirchſchaft haben den Wunſch rege gemacht, vie Abloſung: Ber
Abdeckerei⸗ Gerechtigkeit anzubahnen. Man machte geltend, daß durch Einführung. Ber
Rebichlächtereien und fonftige eigene Verwerthung der Thiercadaver Seitens ber: Be
theiligten den Abvedern mehr und mehr die Stoffe ihres Gewerbes entzogen werben;
anderer. Seits, daß fowohl dem größeren Grundbeſttzer und hauerlichen Wirthe, wie ben
ſegenaunten kleinen Leuten durch Befreiung von dem Zwangs⸗ und Bannvecht ber
Abdecker das einzige Mittel zum theilweiſen Erſatz ihres Schadens und die Moͤglichkett
gewährt werde, ihr Eigenthum von laͤſtigen Feſſeln zu befreien und ben Zeitverhaͤlt⸗
niſſen angemeflen zu verwerigen. Man if daher in Dreußen ſchon feit 1829 mis Erlaß
nes neßfalffigen Geſetzes beſchaͤftigt, deſſen Erfeheinen bis dahin nur noch Durch das
Bedenken aufgehalten war, einer Seite, ob dad Bebürfniß bes Geſehes für Den ganzen
Umfang der Monarchie anzuerkennen, anderer Seitz, ob bie Ablöfung unter Mitwirkung
ner Staatskaſſe — analog den Grundfägen der Algen. Gewerbe⸗Ordn. vom.17. Jau.
1845 — herbeizuführen und als gefeglich allgemein anerkannte Nothwendigkeit auszu⸗
ſprechen, oder — analog den Grunpfägen des Abloͤſſungs⸗Geſetzes vom 2. und 14.
Wär; 1850 — von dem Antrage der pflichtigen DViehbefiger abhängig zu machen und
durch .eine von den Zwangs⸗ und Bannpflichtigen aufzubringende Entſchädigung auszu⸗
führen je. In dem immitteljt zur Annahme gelangten Geſeze vom 15. Iannar 1858
bat man ſich für die letztere Alternative entſchieden. Die weſentlichſten Beſtimmungen
dieſes Geſetzes find folgende: *
. 1 Die Aufbebung oder Ablößbarfeit der mit den Abdeckereien verbunbenen
Hwangs⸗ und Bannrechte. Letztere fallen in Folge der Publication der Gefetzes Vor⸗
iage fofsrt ohne Entſchädigung weg, wenn fie Dem Fiscus oder einer Kämmerei oder
Vemeinde zuſtehen. Oder aber die in. Dede fiehenden Zwangs⸗ und Bannrechte find,
wein fe anderen Berechtigten, als den oben erwähnten moralifihen Perſonen zustehen,
gegen Entſchadtzung ablösbar, jedoch nur in Folge einer Provocation der Banupflich⸗
ugen nach Analogie des F 5 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845. —
U.. ‚Ballen in Folge der Publication des Geſetzes fofort weg: a. die Berechtigung,
Conceſſionen zur Errichtung von Abbederei-Anlagen oder zum Betriebe des Abdedeseh
Gewerbes zu ertbeilen; b. alle Abgaben, welche für den Betrieb des Abdederri ⸗Ge⸗
werbes entrichtet werden, und c. die Berechtigung, dergleichen Abgaben aufzulegen. —
Auch diefe Berechtigungen fallen wiederum ohne Entſchadigung weg, wenn fie dem
Fiſcus .oder. einer Kümsmerei oder Gemeinde zuftehben; wenn fie aber anderen Berech⸗
tigten ‚zufiehen, fo wird. dafür eine Entichäbigung aus der Staatskaſſe gewährt. +
Die von den ÜbbedereisBefigern zu zahlenden Abgaben, welche ald „Grund» Abgaben‘
smzufehen: find, bleiben beitehen, find. jedoch nach. denfelben Regeln wie alle übrigen
Grund Abgaben ablößlih. — Hl. Micht alterirt werben die audjchließkichen Abdeckerei⸗
Berechtigungen, wenn ſie nicht mit Zwangs⸗ und Bannrechten verbunden find, ımd die
Hent- Gewerbe⸗Berechtigungen der Abpeder. In foweit nicht ausſchließliche Gewerbe⸗
Bereihtigungen entgegenfteben, follen die Regierungen befugt fein, Abbederei ⸗Bezirke
einzuführen; ‚bingegen foll den. Inhabern einer bloßen Real - Berechtigung kein Wider⸗
Mruchsrecht zufsehen, und foll ihnen nur geflattet fein, innerhalb der Grenzen des Ba
zirks, auf welche wie Berechtigung fich bezieht, auch ferner ihr Gewerbe auszuüben.
(S. im Uebrigen Scharfrichterei.
. Abdsel-Kader (Sivi EL Habfchi Abd⸗el⸗Kader Ben Mahiddin). Hätte dm. Bar
ſchall Graf Bourmont nicht Algier erobert und die Herrfchaft des Dey's vernichtet, fo
wurde Sidi Mahiddin's Sohn wahrjcheinlich ein berühmter muhamedaniſcher Geiftlicher
gemejen, vielleicht ein Heiliger geworden fein, denn. er ftammt aus einem Prieſtergeſchlecht,
Dub niemals. Die. gwiefache Legitimität der türfifchen Herrichaft in Mordafrika, die vom
weltlichen, wie. vom geifllihen Oberhaupt des Muhamedanismus audging., beſtritten
Haben würde, obwohl dieſe Herrfchaft fchwer genug auf den eingeboren Stämmen
daſtete. Abpsela Kader wurde 1807 in der Ghetna von Mascara geboren, bart
nshielt er feine Erziehung in der Bildungsanftalt für muhamedaniſche Prieſtet,
die dort unter der Leitung feines Vaters. Sidi Mahiddin beſtand. Die Keitumg
dieſes Seminars fcheint erblih in Abbrel» Kaver's Familie geweſen zu fein. Schen
dam achten Lebendjahre begann Abd⸗el⸗Kader feine Laufbahn, indem er feine erſte Pilger⸗
Abb⸗el⸗Order. | 4
feet nach Melle und Medina that; ſeitdem führte er den Ehrennamen el Gaufahe;
dr Pilger. Sobald bie. in den Augen der Araber legitime Serrſchaft Der Türken
gefallen war, erhoben fih die Stämme zum Kanıpf gegen die. Ungläubigen. Ubbreis
Kaber's DBater predigte den heiligen Krieg und war auch zu Aufang ber Fiber im
domfelden; als‘ er «ber fühlte, daß er dem Oberbefehl nicht gewachfen, lenkte er bi
Arfinerkſambeit wer Araber auf jeinen Sohn, dem einft ein Derwilih zu Melkı nit
Sulteuswürde prophezeit hutte. Abd⸗el⸗Kader, von dem man fagen. kann, daß er BE
guten Gigenfchaften feiner. Stammedgenofien im höchſten Grade, Die ſchlimmen aber
ner in geringem Maße: in fidh vereinigt, deſſen Sittenreinheit namentlich ſehr gerüͤhent
wird, begann nım jenen wunderbaren Krieg gegen bie Branzofen, bir ihm weit in dei
ganzen Welt einen Hamen gemacht bat. Nach vierfährigen Kampfe ſchloß Ab⸗el⸗
Kader: Friiten erſten Frieden mit Frankreich, am 26. Februar 18334, Dei ihm ai
Erir vie ſonveraine SHerafchaft über Mascara zugeftand. Der veligibfe Fanalid⸗
ward, ber den jugendlichen Emir befeelte, den er ben Arabern mitzutheilen verſtand,
hatte: Große8 gewirkt und der Erfolg gab ihm das höchſte Anſehen unter den mahs⸗
mebanifipen Bevollerungen. Wit großer Klugheit, ungehinvert von dern Bramgofen;
geundete Abd⸗el⸗Kader feine Macht fefter und fefter, untermarf nad und nacdh-eiiE
um Madeira wohnenden Stämme, zuleht felbft den mächtigen Bei der Duaird uund
Hwelas, und gewann die Sefchlagenen und Unterworfenen danach durch Nachficht und:
Ritve. Am höchften fiteg das Anfehen des Emirs, ald er den Scheich Mufia-cuDeake
tni, der als ein Held des Glaubens aus der Wüfte beranzeg, mit Hülfe feiner Ar⸗
Wilerie belegte. Muſſa⸗el⸗Darkui wollte erft den Emir züchtigen, weil er mitIew
Mnglänbigen Frieden geſchloſſen, dann aber die Aranzofen ſelbſt vernichten: Nach ef
Miederluge, die ihm Abd⸗el⸗Kader beigebracht, verſchwand er ſpurlos in der Wäſte:
Yept wurde Abo⸗el⸗Kader von allen Stämmen: der Provinzen Oram und Titeni "ai
Sultan anerkannt und die Prophezeiung des Derwiſchs in Meta war erfülkt, and
tauchte nun die Sage auf, daß AbdselsKader aus dem Stamme Safchem, ve’ Dem
Fatimttiſchen Kalifengefchlecht ffamme und berufen fei, das Kaltfat wieder aufzurichten
Das gab ihm eimen neuen mächtigen. Halt in den Gemüthern der Bevolkerung. Lange
widerſtand Abd⸗el⸗Kader damals dem Anbringen feiner Glaubensgenoſſen, er hielt He:
fange von einem neuen Kriege mit Frankreich zurüd, bis die Franzofen ſelbſt den Frieden
Prahen, beunruhigt‘ duch die fleigende Macht des Sultans. Abd⸗el⸗Kader flegte tue
Int 1885 ber General’ Irezel an der Malta, nöthigte Clauzel zu dem verluſtvollen
Rückzug nad Themfan, focht meiſt firgreich in mehreren. Gefechten gegen Bugeaud na
ieh endlich nach der Schlacht an der Tafna am 30. Mai 1837 den Frieden an Dei
Xufıra, in welchem ihm die Franzoſen ald Sultan von Mascara und Titert anerkannten:
Hauptmann v. Muralt, der Abd⸗el⸗ Kader bei einer Zufammenkunft mit General Brigewtib,
in jener Zeit fah, fagt von ihn: „Abbd⸗el⸗Kader ift von kleiner Figur und. ſtark gebmut,
feine Stien iſt ſehr außgebikbet, fein Mund ziemlich groß, ſein Auge fanft. Der Aus⸗
druck feiner Züge verräth Froͤmmigkeit. Bei jener Unterredung ſagte Bugeaud zu ihm:
„Bielleicht haben wir nur einen Waffenftillftann gefchloffen, ‘aber Du «allein gewinnt
dabei. Firchteſt Du nicht meine Artilerie? Und wenn ich Deine Ernten zeeflöte und
verbeenne? * Abd⸗el⸗Kader erwiederte: „Die Sonne ift meine ‚Artillerie, die Deine Heere
vernichten wird. Verbrenne immerhin einen Theil unjerer Ernten, wir werden anderswo
Getreide finden.“ Der Emir machte einen ſolchen Eindruck auf Bugenub, daß er nach
ber Unterredung zu feinen Offizieren fagte: Quel homme fier! Mais je l’ai forré de
se lever.“ Das letztere bezog fih auf ein eigenthümliches Ereigniß, das fir Heike
Mämrier Fehr charakteriſtiſch if; Abd⸗el⸗Kader und Bugeaud lagen bei jewer Untenrebunegi
an ber Erde; als der franzöftiche General auffland, blieb Abd⸗el⸗Kader gleichgültig
liegen, Bugeaud wurde ungeduldig, er faßte den Arm des Emirs, hob ihn auf und
ſtellte ihn auf die Füße. Abd⸗el⸗Kader Tächelte dankbar und bie adhttaufenb gefpenfttz
ſchea Meter ringsum brachen in einen wilden Zuruf aus, ſie glaubten, der franzöſiſche
General leifte ihrem Sultan einen Sclavendienft, Bugeaud dagegen bifbete jic ein, eins
Peine Heldenthat verrichtet zu haben. 1838 erlangte Abbsel-Kaber die Anerkennung
eirieß Theils Der Kabylenfkämme und Louis Philipp empfing zu Paris einen Geſaudten
von ibm. Bas war ver Höhepunkt feiner Macht. Im folgenden Jahre ſchon wang
_ sn
ihe e Ungedule fohner Unterthanen auf 3 Aare zum Kriege gegen: Frauckreich, cerburfte:
wicht Kinger zoͤgern, wenn or feinen Einfluß nicht gefaͤhrden on De v
a des —** don Orléaus durch einen Theil ſeined Gebieted gab ihm Veranluſſang,
ober beſſer, einen Vorwand und nun fuhr er wie freſſend Feuer mis ſeinen blihſchnellen
Schaaren tiber Dad Land, vernichtet fanden die franzdfifchen Colonien dahin, ee‘ new
Str botall in grien,. die Franzoſen höchftens fo weit, als ihre Kanonen vweichten.
Die ganze Colonie ſchien für Franbreich verloren, da fand Bugeaud drei Offigtere, vie
fahtg wween, ſein Syſtem ateguführen:: Lamoriciöre, 'Gwpatgnac und Shangarniet. Ge
cærutirten jenes: furchtbare NRazziaſyftem, gegen das ſelbſt die ablergleiche Kühnhelt
Ab⸗el⸗Kader⸗s erliegen mußte. Rubend, ſengend mb Seenstend durchzogen bie fra
zöſiſchen Eolonnen das Land, die ODörfer vernichtend, bie Städte zerſtörend, jedem
großeren Ochlage aubwrichend. Wier Jahre lang trotzte die ſtühlerne Beharrlichkeit des
Guss auch dieſem Syſtem, aber er konnte ſich bald nicht mehr verhohlen, daß es mit
feines Macht zu Ende ging. Seinr Siege, die ihn mehrmals bit vor die Tore Ar
giersfirhrten; wirgten ihm nichts mehr, ein Stamm nach dem andern flel von ihm ab,
denn Tri dem Schein der brennenden Dörfer erblich der Zaubergianz des GindB, ver
Mo⸗eb⸗Kader's Stirne umfirablte, denm Allah iſt, nach dem Glauben der Ataber, nur
ib: em Nanne, ver große Erfolge hat. Abd⸗el⸗Kader verlor feine eigene Macht, aber
er/ war eben jo rafch bereit, ſte durch eine fremde zu erfehen. Abb⸗el⸗Kader wendete
fü im Jahre 1842 nach Marokko und verfuchte, den Sultan von Narokko in da
Kampf gegen Ftankreich zu ziehen, aber Der Plan mißlang, Sultan Muley Abdurrhameut
werbor "den Muth ſchon nach Bugeaud's Siege am I6ly und wurde Abdeeb⸗Kadern
Ddeind. Mau fagt, Abd⸗el⸗Kader babe ihn entthronen und fi zum Gulten machen
weiten, gewiß batte er im Lande eine große Partei für fh. Mit wechfelnvem nk
Nanpfte Abdsel-Raber, zwijchen die Franzofen umd die Marokkaner eingellemmt, bad zum
December 1847. Am BB. December ergab er ſich an den General Lamdriciere unse
der Besingung, daß ihn Die Frangoſen nach Aegypten ober nach St. Sean d'Acre über⸗
en ech. Die Franzofen mußten den Mann Fehr. fürchten, dem fie ſolche Benin
gen zugeftanden. Am 24. übergab der Emir dem Herzoge von Aumale zu Nemouts
* res ‚Pferd als Zeichen feiner völligen Unterwerfung. Wärdig und gefaßt ‚zeigte
a in der Gefaugenfchaft ſtets die Haltung eines in Gottes Willen ergebenen Mufeb
wunwehi Noch am felben Tage, 24. Deeember 1847, wurde er auf deu „Asmobee*
wudh- Frankreich eingefibifft; flatt nach Aegypten oder Anatolien, nie man ihm ver
fpecchen, btachte man den mir mit feiner Familie nach dem Fort von Lamealguk.
Dort: faß dieſer fucchäbarkte Gegner der franzoͤſifchen Heroichaft in Afrika einige Jahre,
während der Wirren der Revolution faft vergeflen. Später wurde er nad)‘ Ambotſt
getewigt unb 1852 freigelaffen, ex hielt fich eine Zeit lang in Paris anf, ein Gegen
ſtid Der frivolen Meuglerbe der Pariſer, dann Iöfte ver Bonaparte dad Wort, das ber
Oridans bem Emir im Namen Frankreichs gegeben, er ließ ihn 1853 nach Kleinaſten
zurfeinen Slaubeus genoſſen führen. Abbͤ⸗el⸗Kader lebt jeitbem zu Bruſſa, mit der
afostifchen Nebungen feiner Religion befchäftigt.
:n Abdera, eine berühmte Stadt an ber Thragkichen Küfte in der Nähe ber Mündung
des Flufſes Neſtud, urfprüngli eine Gründung ver Phüniker, die auch auf den naher
Juſel Thaſos anſaͤßig waren und in Iberien eine Stadt gleichen Namens beſaßen.
Ra den Perſerkriegen war die Stadt blähend und müchtig und wurde vergeblich von
ven Thruziern angegriffen, Fam unter die Gewalt Philipps und der verſchiedenen fpäseren
GSebleter dieſer Küfte, bis die Römer fie erft plünverten und dann befreiten und ihr
den O umen einer freien Stadt noch unter den erſten Kaiſern Tiefen. No im Mitteln
alter setfiheint: fle bel den Byzantinern. Ruinen der Stabt zeigt man bei Polyſtilo oder
MWeatyſtonon: Abdera war die Vaterſtadt außgezeichneter Winner, der Philoſophen
Demorrituß, Protagoras, Anararhus, des Dichters Micnenetus wähı
des "Befsicjtfchreibers Hecataeud Trotzdem flanden bie Einwohner diefer ‘Stat:
te Alterthuine in dem Mufe des Stumpffinnes und geiftiger Beſchrankthrit, fo daß
Ahern eines Abalihen NRenomme's wie unfer Schilaburg, PBolhwig, Krähmintel u. f. w.
ſich wrfeetite.. Wodurch Abdera Dies verſchuldet, möchte: Emm zu ermitteln fett. In
der MWechiihte Der Stadt bis auf bie Derrſchaft Der Macedonier finbet fi auch
Adicatien. Abdrnd. &
% der enifernicite Grund jedes üblen Rufes, und die Schriftſteller er Altea: "FEN
noch Beine Ahnung Yon einem felchen Eprürkworte gehabt zu haben. Mebuhe
über alte Länder und Völlberk. S. 235 jagt: „Abbern ift berühmt durch die
Sage von dei Albernfeit feiner Bewohner, die bid zur böchften Abgeſchmacktheit ia
deu Wieland'ſchen Roman „Gefchichte der Abderiten? ausgebildet merken di
Ucher dieſe Mäbrihen bat mean fait vergeffen. daß Dewmocritus, einer ber größten 28
Geriechenlacds, Hier geboren worden war.“ Vilmar Geſch. der d. Nationalliter. ©. 5
nennt Wielans's Roman eins der beſten, wenigſtens genießbarſten ſeiner Beer
Mdieation. Abdautung, iſt der abliche Ausdruck für dem Verzicht eines Nongrchec
leines Sorveraine per eineß Landetherrn im Sinne ber vormaligen dertſchen Roichs⸗
auf feine Herrſchaft. Beiſpielsweiſe mag bier mur an die Abdaubeng
dos‘ Reife Karl V. (1556), der Königin Chrifline von Schweden (1654), bes Könige
Bhillpp V. von Spanien (1724), Aarl's X. von Frankreich (1830), Wilhelm's 3 Der
Niederlande (4840) und aus neurfter Zeit an den in Folge der Ereigniſſe des Jahres
1848 erfolgten Nüdtritt des Branzofen- Könige Ludwig Philipp, des Kalfers Ferbinan
von Defiamreich, der Könige Ludwig von Bayern und Karl Albert von Serpügien rinnert.
werden. "Ein folcher Verzicht, mag der Entichluß dazu ohne äußere Veranlaffung gefaßt
oder durch Staatsrückſichten herbeigeführt fein, iſt rechtsbeſtändig und unreiberruflleht
Der Thron wird dadurch erledigt, fo daß in der Erbmonarchie ber nach ber beichenbum
Gucceffiond » Orbnumg zunächft berufene Thronfolger, oder wenn biefer, mie Gropfark
Eonſtantin beim Tode ves Kaiſers Alexander 1. von Nußland (1825), der Herzog von
Angouleme (1830) und Erzherzog Kranz Karl von Oeſterreich in Jahre 1348, Die Arame
ablehnt, Der zweitnaͤchſte Succeffor fofurt zur Megierung gelangt. Die Abbieatiow get
Gunßen eines Anderen ift unftntthaft, in fofern die Theanfolge von dem Willen Det
jeweiligen Inhabers nmabbängig iſt. Der Abpieirende behält zwar aus Courtoiſte bit
mib Ber Herrſcherwürde verbundenen Ehrenrechte, dagegen entäufßert er ſich aller wirklichen
HMechte der ‚Souverainetät und Wajeftät gänzlich unb für immer; jedoch kann ein aud⸗
weückticher Borbehalt des Wiederantritts der Regierung für einen ſpaͤteren Erledigungbali
acht als unſtatthaft amgefehen werden; auch ift fein Geunb vorhanden, bie erſt nach
der Abdientton gebomen legitimen und cebenbürtigen Nachkommen des abgetretenen
Negenten von der Thronfolge auszufchließen.
Abbeud,. Ban bezeidinet mit diefem Worte verfchiedene Begriffe. Biumachft
bedeutet Abdruck die Vervielfältigung eines Schrift- oder Bilämerds
Dur mechaniſche Mittel. Als Mittel konnen Leitern, Holzftörte, Platten, Stein⸗
Bienen, je nachdem eine Druckſchrift, ein Holzſchnitt, ein Kupferſtich oder eine Lithographie
Gegenftand ver Vervielfältigung ift. Das Berfahren des Abdrucks ſelbſt iſt dieſes, daß
vie, fei es nun erhaben oder vertieft geftellten, gefchnittenen ober gefischenen Beumuem;
nachdem fie mit einer Farbe überzogen find, auf einen anderen befiimmten Stoff, z. Wi
Bapier, durch einen Dru oder eine Breffe übertragen werden. — Gebr gebraͤuchlich
M in dieſer Beziehnng die Bezrichnung Abdruck beim Buchdruck für wie Verviel⸗
faltigung eines Druckwerks in neuen Auflagen. — Wichtig iſt die Unterſcheidung der
verſchiebenen Abdrücke bei Kupferſtichen, indem ſich ver Werth der leſteren danach
verfchienen beiktmmt. Die erſten und koſtbarſten Abdrücke eines Kupferſtichs erſcheinen ohne
gend’ welche Unterſchrift: ſog. o»preuves d’artiste. Dann folgen die zweiten, mit den Ramen
ves Künſtlers, aber noch ohne jede Unterſchrift verſehenen ſog. Abdrüucke avant In lotlre.
Ihnen koͤmmen zumächft die Abdrücke mit bloß eingeriſſener Unterſchrift, ven iellre
grtse; ober: Abbrüde avant la lettre finie. Die letzte Klaſſe bilven die am ıwenigften
koſtbaren, die gewöhnlichen, in ben offenen Handel fommenden mb mit volter: Umer⸗
ſchrift ausgeftatteten Abdrüucke. — In einem etwas anderen Sinne verfieht man unter
Ühdrud: die Nahahmung irgend eines Körpers durch Abformen def«
felben in weicher Maffe, die fodann erhärtet wird, um als WMufer
für Den abzubildennen Körper dienen zu fönnen. Ran macht Abdeucke in
Wachs, Thon, Gyps, Metall ꝛec. — Solche Abdrücke werden oft zum Zweck der Ber⸗
abung eines Verbrechens angefertigt, fo z. B. Abdrücke von Sclüffeim, Stempeln ic.
So wenig dies im Allgemeinen von der Gefeßgebung verhindert werben kann, fo noth⸗
wendig iſt es, daß wenigſtens alle Abdrucke von Stempeln, Siegeln x. die ser beſtimmten
ip
“u Abhul Mebfihib.
Dffentlicgen Behoͤrden zur ausfchließlichen Berfertigung beſtimmter, offentlichen Glauben
beaunſpeuchender Documente ıc. dienen, verboten werden. Es wärbe ſonſt dad Gemein⸗
weſen und bie öffentlihe Orbnung im Staate bedeutend gefährdet fein. — In dieſen
Sinne beftistmt für das Königreich Preußen das Strafgeſetzbuch vom 14. April 1851,
Dub Jeder mit Gelobuße bis zu 50 Thlr. oder Gefängnig Bis zu 6 Wochen beftraft
werden Tolle, weicher ohne fchriftlichen Auftrag einer Behörde den Abdruck von Stempeln,
Biegen, Stichen, Platten oder anderen Formen, die zur Anfertigimg von Metall- ober
Papiergeld,) von Stempelpapier, öffentlicgen Befcheinigungen oder Beglaubtgungen
dienen können, unternimmt, oder Abbräde an einen Anderen, als bie Behoͤrde,
bverabfolgt Die betseffenden Stempel, Siegel ıc., oder Abdrücke follen conſtscirt
werven.) — Endlich bezeichnet Abdruck in der Geologie die auf ver Oberfläde
den Mineralien oder von fonfligen Bertinentien des Erpbodens
bur den Druck von Fels⸗ oder Erdſchichten entflandenen Abbil—
Bungen organifcher Wefen. Beifpiele find die oft fich findenden Ichtyolithen,
Dendriten u. vergl. m.
Abdbul Medfchid, Sultan der Türkei, („Sa Majeste l’Empereur des Ottomans“
und „Sa Majests lmpérialo le Sultan* in der diplom. Sprache), geboren 20. April
1888, folgte am 1. Juli 1839, ſechszehn Jahr alt, feinem Vater, dem Padiſchah
Mabmud 1., in Ber Regierung. Das meite Rrich, das die reichfien Küften dreier
Welttheile umfpannte, befand ſich in der bedenklichſten Rage Mit vieler Kühnheit und
einer :barbarifchen Energie hatte Mahmud H. durch Die Nledermetzelung der Janitſcharen
one: ABolitif der Meformen feftgeftellt, weiche in feinem Volke viel und mächtige Feinbe
fand. Gin faft unabhängiger Bafall, Mehemed Ali, Bicefönig von Aegypten, zog von
dieſem Innern. Gegenfab geſchickt Nugen und verfolgte, durch Erfolge ermuntert, immer
Sahrer den Plan eined neuen alttirfifchen Reiches, deſſen Schwerpunkt fünmärtd von
Konftlantinopel und wieder in Aſten liegen follte. Syrien war bezeitö feine Beute,
und in Krankreich fand er eine wichtige Stüge. Zwar hatte Mahmud, unter Beiſtim—
mung Rußlanvs und Englands, einen Aufſtand der Kurden (1837) benutzt, um ben
VBerſuch zu einer MWiebereroberung Syrien zu machen, aber fein Feldherr Hafis ward
wenige Tage vor feinem Tode, 24. Juni 1839, bei Nifib am Euphrat von Ibrahim
Paſcha, den Pflegefohn Mehemed Ali's, aufs Haupt geichlagen. Abdul Medſchid Hatte
eben ben Thron. beſtiegen, als die Nachricht dieſer verhaͤngnißvollen Niederlage feine
Hanpiftdbt erreichte. Er war ein fanfter, faft verzärtelter Jüngling, der ſich den rohen
wad wilden Inſtincten feiner Nation fremd fühlte und für deſſen PBerfönlichkeit es
bezeichnend ift, daß der Volksglaube ihn ald den Sohn einer Chriſtin (einer ungari«
ſchen Predigertochter) wiederholt bezeichnet hat. Kranfreich, dad die Zufammenhaltung
des wartiſchen Reiches wünschte, konnte ihm wohl den alten, aber thatkräftigen Vice⸗
Fönig Aegyptens vorzichen. Die eigenen Unterthanen glaubten nicht met an ben
Stern des Sultans, überall im Reiche brachen Aufftände aus; der Kapudan Bafıha
Achmed Fewzi, der mit der Ylotte gegen die Aegypter gefandt mar, ging vor Aleran
dria mit alfen feinen Schiffen zu Mehemed Ali über. Der letzte Augenblid der euros
paiſchen Türkei war gelommen; da traten zuerft Rußland und England, dann auf
Die ‚übrigen Großmächte mit Ausnahme Frankreichs in's Mitte. Fürchteten fie die
Aufrichtung einer neuen alttürfifchen, energifchen, erobernden Macht, oder war ed nur
die Eiferſucht der einen Großmacht gegen bie andere, welche jede Entſcheidung ber
orientalifchen Frage binausfchob? Defterreich, England, Preußen und Rußland fchlof
fen zu London am 15. Juli 1840 einen Vertrag zum Schuge des Sultans; Frank⸗
reich drohte Dagegen mit Krieg. Bald legte Mehemed Ali die Waffen nie
ver, fügte fih (27. November) in die Londoner Beichlüffe und gab Sprien
und Kreta, ſo wie bie türkiſche Flotte dem. Sultan zurüd. England hatte ia
N Dem Papiergelve ficken nad) F 124 des Str.⸗G.⸗B. v. 14. April 1851 gleich: bie von bem
prenßildyen oder einem fremden Staate, oder unter beren Auctorität_ von Gorporationen, Geſell⸗
ſchaften oder Brivatperfonen ausgeftellten, auf den Inhaber lautenden Schulbverfchreibungen, Actien,
oder deren Stelle vertretende Interintsiceine oder Duittungen, fowie die zu diefen Bapieren gehö⸗
renden Coupons, Zins: oder Dividendenfcheine.
*1. S.: Strafgeſetzbuch für die preufifchen Staaten vom 14. April 1861, $ 340 Nr. 4.
®
ba! Nebiäib. 6
dieſen Zeiten ver Bedraͤngniß mehr, Boden am tärkifchen Hofe gewonnen, und
der Sultan näherte fi, fo weit feine Unentſchloſſenheit es erlaubte,. der Reform⸗
partei, an Deren Spike. Redſchid Paſcha ſtand. Sir Stratford Canning, ſpaͤter
Lord Gtratford de Redeliffe, trat in Konſtantinopel auf, um dort eine Rolle zu ſpielen,
wie fie felten einem Diplomaten zuertheilt wird. Aber die Ihätigkeit der Gabinete
und des gefammtien Europa’3 warb in den folgenden Jahren von näher liegenden Din
gen, ald die Türkei es war, in Anfprucd genommen, und man überließ zunächft den
Sultan und fein Reich einem orientalifchen Traumleben, in das die Intereflen des
Sultans für gewifle Zweige europäifchen Comforts und europäifcher Cultur einige
Abwechſelung brachten. Die Revolution von 1848 erregte indeß auch in einem, wenn
auch entfernten und nur loſe mit dem Mittelpunkte verbundenen Theile des Reichs, in
den Donaufürſtenthümern, eine aufrühreriſche Bewegung, in der der Fürſt der Walachei
vertrieben ward. Am 8. Juli trafen ruſſiſche Truppen in Jafſſy „zur Erhaltung ber
Integrität der Türkei, welche die Grundbedingung bed europälfchen Friedens fei”, ein.
Der Sultan zeigte dem walachifchen Aufftande gegenüber große Unfchlüffigkeit, Sulei-
man Paſcha, der mit türkifchen Truppen bald nad den Ruſſen in die Walachei ein-
rüdte, beftätigte bie Reformen der Aufſtaͤndiſchen; fein Nachfolger, Fuad Effendi, ver-
einigte ſich mit dem ruſſiſchen General gegen dieſelben. Es fehlte in KRonftantinopel
in der That an jedem Maße, mit dem die Bewegungen, in denen dad Abendland nady
Veränderung feiner flaatlicden und gefellfchaftlichen Zuftände rang, gemeflen und mit
Hülfe defien fle verftanden werden Eonnten. Nichts defto weniger zeigte ſich in ben
oberfien Kreifen und jedenfall auch beim Sultan ein eifriged Bemühen, den Forde⸗
rungen des Weſtens gerecht zu werden und alle Dinge nachzuahmen, in denen Europa
etwas Schöned und Gutes ſah. Der Sultan fandte junge Türken in europaifche Bil⸗
dungsanftalten, er kaufte europäifche Gemälde und befchenkte franzöftiche Dichter, denen
er Die DVerficherung geben ließ, daß er ihre Verſe mit Entzüden lefe. Und Reiſende,
welche vor dad Antlitz des Padiſchah treten durften und feine Rede hörten, bemerken,
daß allerdings in feinem blaflen, melancholiſchen, verlebten Geſichte, aus dem dunkle
und kluge Augen hervorſtrahlen, ein nachdenklicher ſinniger Zug, der der Poeſie und
dem feineren Lebensgenuß hold ſcheine, hervorleuchte. Von der Art und Sitte ſeiner
Bäter aber blieb ihm nichts, nicht einmal das plößliche Aufflackern einer wilden Leis
beufchaft, und kein Herrfcher Eonnte fich frievendfüchtiger und fchwächer zeigen, denn er,
als 1850 im Mai der leidige Streit um die heiligen Orte, durch Frankreich bervor-
gerufen, zwifchen diefem und Rußland begann. Die Gefchichte dieſes Streites und
feiner denkwürdigen und blutigen Folgen gehört nicht in bie Biographie eines nur’
ſehr nebenfächlichen Theilnehmerd der orientalifchen DVerwidelungen und des Krie-
ge8; aber immerhin ift doch für den Charakter des Sultans der rege Wille, «8
Allen recht zu machen, bezeichnend. Er bewilligt dem Marquid von Lavalette,
dem franzöftfchden Gefandten, alle Forderungen, eben fo dem ruſſiſchen Geſandten
Harn von Titoff; enblih in bie Nothwendigkeit, eine Entfcheidung zu treffen,
verſetzt, überläßt er ſich ganz den wechjelnden Einflüffen feiner Umgebungen und der
mächtigen und fcharfen Bereptigmkeit Stratfords, "der, mit Zuflimmung ber übrigen
Gefandten, mit der Gewißheit des Siegerd in der zwölften Stunde (21. Mai 1853)
der Pforte, welche durch Mentſchikoff's Ultimatum gedrängt wird, feinen Rath fürmlich
verweigert, „da keine Befugnif vorhanden, in einer Frage, welche die freien Entſchluͤſſe
und bie Souverainetät ded Sultans fo nahe berühre, eine Anficht auszufprechen.“ Die
ruſſiſchen Truppen überfchreiten den Pruth, die rufflfche Grenze (3. Juli 1853),
Konftantigopel bricht eine lebhafte Bewegung der Kriegöpartei aus, der Sultan sieht
ihr für einen Augenblid nach und entläßt feine Minifter, nimmt bald darauf aber ge=
mäßigten Rath an, ſetzt ſie wieder ein und erklärt den Krieg nicht. in dunkeles Ge-
webe verfchiedener Einflüffe umfchlang den Sultan dichter und dichter. Ihn feffelte bie
altsosmanifche DBerfaffung, die noch eine richterliche Prieftermacht neben, ſelbſt über
ber feinigen anerkennt, und dieſe Gegenmacht erhigte fich immer mehr und drängte auf
Krieg. Die Großmächte entwarfen am 31. Juli 1853 zu Wien eine DBermittelung3-
Mote, die ganz geeignet fehien, der Türkei und Rußland genug zu thun, und ſchon am
3. Auguft Iangte in Wien die telegraphifche Botfchaft an, Kaifer Nikolaus habe diefe
Wagener, Staats, u. GeſellſchLex. I. 5
6 Aber · Neheun
Note angenommen; nicht fo die Türkei. Die Macht der Kriegsopartei war: ſtürkes als
die des Sultans, ein türfifcher Staatsrath aus ſechszehn Miniftern und, dem Scheils
ul» Islam, dem oberflen richterlichen und priefterlichen Haupte des Muhamedanismus,
beftehend, befchloß, die Note zu verwerfen, ſelbſi wenn fie amendirt würde. Die euro-
päifchen Gefandten machten vergeblich theils ernſtlich gemeinte, theils ſcheinbare Ber
mühungen, einen frieblicheren Entfchluß der Pforte herbeizuführen. Aufſtände ber
Kriegspartei im September fehüchterten den Sultan und Die Breunde bed Friedens noch
mehr ein; nach einigen unbeveutenden Verhandlungen erläßt der Sultan am 4. October
1853 ein Manifeft nebft Kriegserflärung an Rußland. Noch dauerten die Vermitte⸗
Iungdverfuche fort, und es war daher für Die Kriegspartei eine bindende That noth-
wendig, follte nicht noch fchließlich ihre Rechnung plöglich ducchftrichen werden. Sie
fanden in Omer Pafıha, einem zum Islam übergetretenen Proteftanten, der früher
in der dfterreichifchen Armee gedient hatte, ihren Mann, am 6. Detober richtet er auf
Befehl des Sultans an den Fürften Gortſchakoff die Aufforderung, binnen vierzehn
Iagen die Donaufürftentfümer zu räumen, widrigenfall® die Feindſeligkeiten eröff⸗
net werden würden; am 10. erwiedert ihm Fürſt Gortſchakoff, er babe dazu keine
Vollmacht, aber auch dazu Feine, Krieg zu führen; am 21. erlangt Lord Stratforb,
von den Gefandten der anderen Mächte unterftüßt, von der Pforte einen Aufichub
der Beindfeligkeiten auf zehn Tage; am 23. eröffnen auf Omer Paſcha's Befehl die Kar
nonen der türkfifchen Feſtung Iſakſcha ihr Feuer auf die Auffen und ihre Schiffe; der
Befehl der Pforte, die Feindfeligfeiten zu fuspendiren, Fam in Schumla zu fpät an; bet
Krieg war eröffnet. Ein Hineinfpielen demofratijcher Elemente in die legte Bildung Frieges
rifcher Entfchlüffe in Konftantinopel ift dabei nicht zu verfennen, aber ed bleibt unaufgeklärt,
wie weit der Einfluß der feit der Beflegung des ungarifchen Aufftandes in die Türkei
aufgenommenen Revolutionärd den Fanatismus der türfifhen Kriegspartei geftirkt Hat,
Der Sultan tritt fernerhin ganz zurüd: in Konftantinopel berrfchen Die Geſandten Eng»
lands, Frankreichs, Defterreichd, nur als eine ganz Außerliche Decoration wird der Pas
difchah noch Hier und da gebraucht, und ald dann nad) vielen Wechfelfällen der Krieg
Bid zu einem gewiffen Punkte entwidelt ift, wo er endlich feine Ausdehnung nothges
derungen in ein richtigered DVerhältnig mit der Größe der Friegführenden Mächte hätte
feßen müffen, ſchlägt Frankreich, das fid mit England über die Art der Weiterführung
‚nicht zu verfiändigen vermochte, einen Frieden vor, und man fchließt ihn ab, ohne ein
befondere8 Intereffe dafür zu zeigen, welches die Anficht der Pforte über die Wahl des
Zeitpunftes fein möchte. Der Sultan erließ noch vor Eröffnung ded Barifer Friedens⸗
congrefied einen Firman, der die Rechte und Freiheiten der Ebriften feines Reiches
ausdrücklich ficherftellte, die Herftellung gemifchter Gerichte befahl, Gleichheit der Ben
fteuerung und des Militärdienftes für alle Untertbanen einführte, und die Bevollmäch⸗
tigten des Briedendcongreffed nahmen aus dieſem ihnen mitgetheilten Firman Veran⸗
laflung, im Art. 7 des Parifer Friedens vom 30. März 1856 feftzuftellen, daß bie
Bürften und Mächte Europa’8 „die hohe Pforte der Vortheile des öffentlichen euro»
päifchen Rechtes und des europäifhen Concerts theilhaftig erklären", und Rußland
fonnte in feinem Friedensmanifeft (31. März) fagen, „die Vorſehung babe ein Ereigniß
herbeigeführt, defien Verwirklichung der Grund des Krieged gewefen: die Anerkennung
der Rechte der Ehriften in der Türkei." Der Sultan bat in diefem Frieden „Die einſt⸗
weilige Integrität feine Reiches mit dem Aufgeben des alttürkifchen Syſtems und
muhamedanifchen Monopols erfaufen müſſen.“ Die chriftlichen Mächte haben, anfnüpfend
an dieſe Iudifferenz, Die einer der leßten Enfel des Eroberers von Konftantinopel zeigte,
ihm hriftlihe Ehren angethan. Die höchften Orden des abendländiſchen Ritterthums,
das im Kampfe gegen die Ungläubigen entftand, find ihm verliehen: der englifche Hoſen⸗
band » Orden, der preußäfche fchwarze Anler- Orden. In der Ritterfapelle zu Windſor
hat er feinen Kirchenftuhl und fein Gebetbuch mitten unter den chriftlichen Nittern.
Abd:ur-Rahmän, regierender Sultan von Fez und Maroffo, warb den 28. Novbr.
1778 geboren. Bei dem Tode des Vaters 1794 vermochte er feined jugendlichen
Alterd wegen nicht zu verhindern, daß fein Oheim, Mulei Suleiman, den ihm gebüh⸗
renden Platz ald Sultan einnahm. Mulei war indefien getteöfürchtig genug, in feinem
legten Willen den Neffen als feinen Nachfolger zu beftimmen und fo gelangte Abd⸗ur⸗
" ur Hühınkn. " il
Nahmin 1883 zur Geglierung rüber ein Land, das Mc zu einen Theile ſtets nur in
fcheinbarer Abhängigkeit von ihm befunden Hat und in dem einzelne Stämme gleich
Anfangs ſich auf einen förmlichen Krieg gegen ihn einließen. Er iſt ein eifriger Muſel⸗
mann, aber weit weniger fanatifch als fein Bolt und fucht ‚gegen Juden wie Chriften
gerecht zu fein; bie Strenge ber früheren Kaifer in Vollziehung graufamer, fürchterlicher
Strafen ſoll er feiten üben. Mit Europa Fam er in manchen Conflict, mehrmals mit
Spanien, Frankreich, England und Pertugal. Defterreich führte mit ihm 1828 einen
formligen Krieg. Die Marokkaner hatten ein venetianiſches Handelsfchiff, das nach
Rabath gekommen war, auögeplündert und die Mannfchaft in Ketten gelegt, weil Kaiſer
Franz ſich weigerte, den von Venedig bisher entrichteten Tribut, von 25,000 Thalern
zu zahlen. Gin dfterreichifches Geſchwader unter Admiral Bandiera erfchien darauf
an den Küften von Marokko, Lonnte aber weder durch das Beſchießen von Larafch,
noch wegen der Uebermacht des Feindes vor Mabath etwas ausrichten. Nichts deſto
weniger bielt die marokkaniſche Regierung für gerathen, Brieden mit Oeſterreich zu
ſchließen, fle gab daB geraußte Schiff heraus und verzichtete auf den alten Tribut.
Dur die Hinrichtung des fpanifchen Eonfular» Agenten Victor Darmon entftand mit
Spanten 1844 eine ernfle Differenz; der Unglückliche war jo unvorfichtig gewefen, einen
mmollanfhen Agenten auf ber Jagd zu verwunden. Spanien forberte Genugthuung,
erhielt dieſelbe aber fo wenig, daß die Muroffaner vielmehr ein fpanifches Schiff nahmen
md die Befakung mordeten. Erſt die englifhe Vermittelung verfchaffte auf diploma⸗
Wichen Wege eine Genugthuung. Den durch die fpanifchen Kriegd-Drobungen auf das
KHöchfle gefleigerten Fanatiamus der marokkaniſchen Bevölkerung verfland der Emir
Abdsel Kader gegen Frankreich zu wenden. Er gewann durch feine auf den Glauben
der Mufelmänner geftügten Vorftellungen vom Sultan ein Seer von 10,000 Mann
und brach mit ihm gegen die Sranzofen auf. Es Fam am 30. Mai 1944 auf fran-
zöftfchem Gebiete zu einen Rampfe, der mit der gänzlichen Niederlage der Araber endete.
Nach längeren Beinpfeligkeiten und Kämpfen wurde endlich, gleichfalls unter Englands
Bermittelung, ein Frieden gefihloffen, der den Sultan von Maroffo verpflichtete, feine
Truppen von der algierifihen Grenze zurückzuziehen und dafelbft nicht mehr ala 2000
Mann zu halten, Abd⸗el⸗Kader, falls er in feine Hände falle, in eine Stadt des Innern
zu vermweifen und die marokkaniſchen Häuptlinge, die den Frieden gebrochen, zu beftrafen.
Seitdem wurde das friedliche Verbältnig zwiſchen Frankteich und Maroffo auf ernfte
Weiſe nicht welter bebroßt. |
Am Mittelmeere, von Centa bis zur algierifhen Grenze, erſtreckt fich ein Küften-
ſtrich in einer Länge von flebenundfunfjig Meilen, das Rif, die gebirgige Küftenzone,
von den Arabern Sahel genannt. Dad Land fleigt unmittelbar aud dem Meere auf,
indem es Felſenwaͤnde, die nahe an 2000 Fuß hinanreichen, und fchroffe Vorgebirge
bifbet. Hier wohnen die Rif⸗Bewohner ober Bene Gulaffe, die nur dem Namen nach
unter dem Sultanat von RNarokko flehen, tbatfächlich aber frei und unabhängig find.
Sie treiben Geeräuberel und plündern jedes Schiff, welches ungünflige Winde oder
ein Zufall in ihre Gewalt bringen. Im Jahre 1853 Hatten fle die preußifche Handels»
being „Lange weggenommen und den Gapitain nebft der ganzen Mannfchaft ermordet.
Zu Anfang des Monats Auguft 1856 paſſirte der Momtral Prinz; Adalbert mit
feiner jungen preußifchen Marine auf einem Schiffe vie afrifanifche Küſte. Am 6.
Auguft hatten Die Boote der „Danzig“ ſich der Küfte genäbert, waren aber, da fie
diefelbe von den Eingebornen befegt fanden, die ihre Gewehre auf die Mannfchaft an⸗
legten, und da fie auch weiter Teinen Grund zur Landung hatten, zum Schiff zurüde
gerudert. Am folgenden Morgen, den 7. Auguft, fuhren die Boote, den Prinz⸗Admiral
an der Gpipe, abermals dem Lande zu. Sobald fle fich näherten, ward auf fie Feuer
gegeben. Die Boote erwiederten mit einer Salve und Eehrten zum Schiff zurüd, aber
jegt wurben bie beiden Kutter und vie Tolle bewaffnet. Unter dem Schuß der Kanonen -
der. „ Danzig* ding Die Bemannung and Land und raſch war der etma 200 Fuß hohe
Rohang weftlegen, der. fich ummittelbar an der Küſte erhob. Alsbald brechen von allen
Seiten die Feinde hervor und unterhalten, etwa 300 Mann flark, auf die Mannfchaft, die
wo etwa 400. Schtitt vorruͤckt, ein wohlgezieltes Feuer, das von diefer indeß bald nicht
mehr "ermiedett: werden kann, well die Patronen Sei der Landung naß geworben. Der
5%
68 Abegg, Bruno Geha.
Prinz felb wird außer mehreren Anderen verwundet, fein Abjutant ihm zur Seite tädt-
lich getroffen. Der Admiral befiehlt Den Rüdzug, die Räuber drängen wüthend nad,
der langjanıe Rüdzug wird mehr und mehr bejchleunigt und es gelingt, Die Boote zu
erreichen. Kurze Zeit Darauf griffen die Spanier unter Anfübrung des Platzgouverneurs
der an der afrifanifchen Küfte nahe dem Rif gelegenen Zeitung Welilla die Rifpiraten
ebenfalld an, indeß gleichfalls ohne weiteren Erfolg. In der naͤchſten Zeit zeigte ſich
ein eifriged Bemühen, die See-Öroßmächte zu einer That gegen Maroffo zu bewegen,
und Frankreich hätte dazu wohl gern die Hand geboten, aber die Eiferfuht Englands
binderte jede Aenderung des berrfchenden Zuſtandes.
Der Kaiſer von Marokko darf direct allerdings für die Unthaten der Rifpiraten
nicht verantwortlich gemacht werden, denn ſie zeigen ſich gegen ſeine Regierung ſtets
als unbaͤndig und ungehorſam. Nichts deſto weniger iſt eine Pflicht des Kaiſers anzu⸗
erkennen, Stämme, deren Oberherrſchaft ihm rechtlich zukommt, auch zur Beachtung
des Dölferrechts anzuhalten. Er bat wenigftend den guten Willen dazu gezeigt,
gelingen wird dies ihm freilich nicht. Zukunft kann auch in Marokko nur europäifches
Regiment: haben.
Abegg. Bruno Erhard, ward ben 17. Januar 1803 zu Elbing geboren, wo fein
Vater Kaufmann und Commerzien- Rath war. Auf dem dortigen Gymnaſtum ausge
bildet, ftudirte er in Heidelberg und Königäberg, wo er 1826 den Doctorhut erhielt,
die Rechte. Dann betrat er zuerſt in Danzig Die juriflifche Laufbahn und mar fpäter
bei dem Oberlanded-Gericht in Königsberg befchäftigt. Nachdem er 1831 Königsberg
verlaffen und im Kreife Fifchhaufen ein Gut erworben, wurde er einige Zeit nachher
zum Landrath dieſes Kreifes erwähltl. Im Herbſte 1835 Tam er ald interimiflijcher
PolizeisPraäfivdent Durch den damaligen Ober-Präfldenten v. Schön nad) Königsberg und
wurde Dafelbft im nächften Jahre definitiv angeftellt. Den ihm bei der Huldigung 18340
angebotenen Übel lehnte er ab. Noch vor Schön’d Rücktritt von der Verwaltung ber
Provinz erfolgte feine Verſetzung nach Berlin. Hier einige Zeit beim Finanz⸗Miniſterium
interimiftifch beichäftigt, Fam er mit dem Titel eined Geh. Regierungs⸗Rathes als Eönigl:
Commiſſar der oberfchl. Eifenbahn nach Breslau. Das Jahr 1848 fand ihn in biefem
Amte. Am 21. März empfing der König unter vielen andern aush eine Deputation
der ftädtifchen Behörden von Breslau und Liegnitz, welche Städte den Beifpiel der
meiften größeren gefolgt waren und die Öffentliche Aufregung durch politifche Debatten
innerhalb und außerhalb ihrer Gemeinde Collegien lebhaft gefördert hatten. Abegg
ftand an der Spige dieſer ſtaͤdtiſchen Deputatipnen und verlangte vom Könige nichtd
Geringered, als den ausdrücklichen und vollftändigen Bruch mit den biäherigen Ver⸗
fafjungs- Zuftänden Preußens. Der König follte, fo verlangten die Vertreter der Come
munalsInterefien Breslau's und Liegnitz's, dad neue Wahlgefeg felbft, ohne flänpifchen
Beirath erlaſſen. Der König ging, energifch und weiſe an feiner Pflicgt feſthaltend,
auf Diefe Forderung nicht ein, wies fle vielmehr fogleich zurürf und übergab Dem am
27. April 1848 zufammentretenden Bereinigten Landtage den yon dieſem dann auch
beratbenen und amendirten Entwurf eines Wahlgefehed für die zur Vereinbarung des
preuß. Staatd-Berfaffung zu berufende Verſammlung. Eine königl. Proclamation vom
22. März hatte die an Abegg gerichtete Zurückweiſung wiederholt und zugleich eine Reihe
von Punkten aufgezählt, welche der König der Volks⸗Vertretung vorlegen wollte. Abegg
war, nachdem die Revolution ihren Weg in die Provinzen gefunden und fich an ber
Feigheit der zur Vertheidigung der beftehenden Ordnung Berufenen ermuthigt und geftärft
hatte, natürlich in vollften Sinn Mann des Volkes, der Mafle geworben, und ed ent.
fprach ganz biefer von ihm gewonnenen Stellung, daß man ihn in jenes ſonderbare
VBorparlament fandte, das fich in Frankfurt ohne Vollmacht und ohne Befugnifie verfammelte,
um ber beutfchen Einheit Wege zu bahnen. Der Kreid Kreuznach wählte ihn ſodann
in Die preußifche National Berfammlung. Seine Wirkſamkeit war hier, da fein leidender
Zuftand diejelbe läͤhmte, nur unbedeutend, Doch trat ex entfchieden auf Seiten ber
Demokratie, was ſchon fein Votum nach der Debatte. über den Behrens ſchen
Antrag („die hohe Verſammlung wolle in Anerkennung der ‚Revolution zu Pto⸗
tocoll erklären, Daß die Kämpfer des 18. und 19. März ſich wohl um's Vaterland
verdient gemacht haben”) zeigte. Er flimmte gegen die vom Abgeordneten Zachariä
Abegg, Heim. Burkhard. Abeken, Bernh. Rudolf. 69
beantragte motivirte Tages⸗Ordnung. Er fehlt in der. nach Brandenburg verlegten Ver⸗
femmlung, „mit Angabe der Gründe“ (Krankheit), und ſtirbt zu Berlin 16. Dec. 1848.
Abegg, Heinrich Burkhard, geb. zu Heidelberg 1791, Sohn des daſelbſt 1840
geſtorbenen Kirchenraths und Profeſſors d. Theologie A., der Better des Vorigen, iſt
Commerzien⸗ und Admiralitäts- Rath zu Danzig. Cr war Mitgliev der preußifchen
Prosinzialftände feit 1837, der in Berlin verfammelten fländifchen Ausfchüffe von 1847 und
1848, fo wie ber Bereinigten Landtage von 1847 und 1848. In diefem gehörte er
zu den 138 Mitgliedern, welche unter Vortritt des Abg. von Vincke den Landtags-
Marſchall von Rochow eine fehr ausführliche Erflärung übergaben, in welcher das königliche
Batent vom 3. Februar 1847 als hinter den früheren Berfprechungen zurückbleibend be»
zeichnet und audgefprochen wurde, daß Die Hundertachtundpreißig „im Hinblick auf Die
Gegenfäge zwifchen den Berorbnungen vom 22. Mai 1815 und 17. Ian. 1823 einerfeits
and der Verordnung vom 3. Februar 1847 andererſeits die Ueberzeugung” begten, daß
die mebhrermähnten älteren Gefeke in den von ihnen hervorgehobenen Punkten noch zu
Recht beſtehen.“ Abegg gehörte fonach zu der prineipiellen Oppoſition des Landtags,
und er flimmte dann auch dem offenkundigſten Intereffe feiner heimtfchen Provinz entgegen
gegen Die Regierungsvorlage; betreffend den Ausbau der Oftbahn, welche Borlage
befanntlih am 8. Iumi 1847 mit 360. gegen 179 Stimmen verworfen ward. In die
Rational Berfammlung von 1848 gewählt, blieb er im Hintergrunde der politifchen
Schaubühne In der principiell wichtigen Sigung vom 9. Juni, in welcher der Antrag
Behrens („die Kämpfer: des 18. und 19. März 1848 haben fich um das Baterland mohl
verbient gemacht“) berathen und Durch die motivirte Tages⸗Ordnung Zachariä’8 abgelehnt
wurbe, feblte er, hoffentlich abſtchtlich.,
Abeken, Bernhard Rudolf, Schulrath und Director des Raths⸗Gymnaſiums zu
Oanabrück, geboren dafelbft any 1. December 17830 aus einer altbürgerlichen Familie,
welche fhon am Ende des fünfzgehmten Jahrhunderts in der Stadt vorkommt. Osna⸗
ben Hatte manche höhere Elemente auch in bedeutenden biftorifchen Erinnerungen;
Möfer’s Geift war nicht ohne Wirkung geblieben, dabei mit viel guter alter Sitte
auch viel wunderliched Alterthum, welches den empfänglichen Knaben früh mit Luſt am
Alten, mit confervativem Sinn und Pietät erfüllte. Nach vollendeter Ausbildung auf
dem Gymmaſium, dem der fonft gelehrte und fromme Klender freilich wenig genußt
Hatte, ging ee 1799 nah Iema:zum Studium der Theologie, vertaufchte aber dieſe
fpäter mit der Philologie. Iene Univerfität war gerade in ihrer Glanzperiode: Schiller,
Auguft Wilhelm und Friedrich Schlegel, Grieſebach, beide Hufeland, der jugendliche
Schelling und mehrere jüngere Lehrer fanden in der auftretenden Generation einen em⸗
pfänglihen Zuhörerkreis. Abeken lebte hier befonders mit H. Voß, Solger, Ukert,
Teig und Chriſtian Schlofler, verkehrte aber vorzugäweife in dem Haufe des windig⸗
alten Griesbach, Dem er durch einen liebevollen Nekrolog in den Zeitgenofien (1829)
ein fihönes Denkmal gefeht hat. Hier fchon. fand er Gelegenheit, Goethe, Schiller,
Wieland, welche in Griesbach's Familie ald Freunde eintraten, näher Eennen zu lernen.
Nach dem Schluffe der akademiſchen Studien in bie Heimath zurückgekehrt, fand er
fon 1802 durch die Empfehlung der Tochter Moͤſer's, Frau v. Voigt, eine Stelle
als Hauslehrer zu Berlin im Haufe des Juſtiz⸗Miniſters v. d. Rede. Im Jahre 1808
werd er durch Griesbach der Witwe Schiller's als Erzieher ihrer Kinder vorge -
ſchlagen und verlebte als folcher zu Weimar zwei Jahre, die ihn mit Allem, was Weimar
und Jena damals noch Bedeutendes hatten, in nähere Berährung brachten, namentlich
anch Goethe auf Ihn aufmerkſam machten, der ihm bis an feinen Tod eine wohl⸗
wellende Theilnahme erhielt und namentlich oft hervorgehoben bat, wie angenehm ihm
die ernſte fittliche Betrachtung fei, welche Mbefen feinen Werfen zuwende. Im
Sehbjahre 1810. wurde er an das Gymmafium zu Mupolftabt berufen und ſchon im
Semmer Director der Anflalt. Die vortrefflihe Fürſtin von Schmarzburg-Nudolftadt,
Caroline Louife, geb. Prinzefiin von Homburg, welche ald Bormund ihres Sohnes
regierte, forgte für dad Land auf eine Weile, daß fle den erhabenften Muſtern weib-
licher Fiſtentugend an die Seite geftellt werden kann. Ihr Vertrauen beglädte den.
neuen Schul⸗Director, welcher ihr noch näher trat’ durch die Verheirathung mit ihrer
von ihe jelbft exzogemen Hofdame Chriſtiane v. Wurmb, einer Coufine von Schillers
RB 2 hellen, Wilh. Baba. Albert. Abeken, Geiusich,
Frau. Die Fürftin ſuchte und fand bei ihm vielfache geſſtige Anregung: . fo las fie
mit ihm den Dante, deſſen Studium eine ber Lebendaufgaben Abeken's mar. Die.Ber-
haͤltniſſe Liegen ihn nur zu einer Deröffentlihung von „Beiträgen zum Etudium ber
göttlichen Komödie Dante Aligbieri’s, Berlin 1846" kommen; eine vollſtandige Ueber⸗
fegung nebft Gommentar if bei der Menge zuvoreilender metzifcher Ueberſegungen imw
Pulte liegen geblieben. In Rudolſtadt wirkte Abeken bis 1815, wo er einem. Biufe
in feine Vaterſtadt folgte, um als Gonrector im Bereine mit dem Diresior Fortlage
das dortige noch auf einer ziemlich niedrigen Stufe ftehende Gymnaſium neu: zu
organifiren und zu behen. Der bald blühende Zuſtand hefielben ift wefentlich mit fein
Dervienft, vor Allem haben ihm feine zahlreichen Schüler ben fücheren Gewinn aus
der reinen Lehre Des Chriſtenthums zu banken, indem er ihren. fittlichen Gharakter: durch
richtige Belehrung über den dauernden menfchlichen Werth der alten Welt uab ihrer
Klaſſiker zu beleben, ihr Rechtsgefühl an dem Hergang der Gefchichte zu. Erdftigen fl:
bemühte. Im Iahre 1841 ward er zum Director des Gymuaflums ernannt und 1858 im
Anerkennung feiner Verdienſte durch den ſehr felten verlichenen Titel Schuirath geehrt.
Mit der ftillen Thätigkeit ald Lehrer und Director ging eine fortsauernde wiſſenſchaft⸗
liche und literariſche Thätigkeit Hand in Hand, felbft Durch einen fleten nur durch den
Tod der Freunde unterbrochenen Briefwechfel mit H. Voß, Gries dem Ueberſeher,
dem Praͤſidenten Keßler in Arnsberg und Anderen; eine ‚Menge einzelner Anffäge über
Möfer, Goethe, die Klaſſiker, pädagogifche Gegenſtande erfchienen theils ſelbſiſtandig
theils in Programmen und Journalen. Am wichtigften und nachhaltigfien iſt: feine
Ihätigleit geworden bei der neuen mit Zufägen und einer Emleitung zur
Möfer’s vermehrten Ausgabe von „Möſer's fämmtlichen Westen‘, 9 Bände, Berlin
1842 und 1843, welde. mit dazu beigetragen bat, biefen Schag politiſcher und
ſocialer Weisheit bekannter zu machen. Auch bat er hauptfächlic den Gedanken anger
regt, für Juſtus Möfer ein Denkmal in Osnabrück zu errichten, welches, von Drafe m
Berlin angefertigt, am 12. September 1836 enthüllt ward. Von vier Söhnen ſtarb
ber eine ald Knabe, die Drei anderen als Iümglinge und Männer, als der letzte im
3. 1854 der fjüngfte: Hermann, Direetor des ſtatiſtiſchen Bureau’s zu Hannover, Ver⸗
fafler einer Schrift über die Sclavenfrage in Amerika und des nach feinem Tode dewvch
Stüve herausgegebenen und mit einem ebrenden Nachruf verfehenen Werks „der Ein»
teitt der Türkei in die europälfche Politik des achtzehnten Jahrhunderts“. (Berlin
1856.) Der ältefle Sohn, ’
Abeken, Wilgelm Ludwig Albert, geboren zu Rudolſtadt am 80. Aprif 1818,
verliebte feine Schulfahre auf dem Raths⸗Gymnaſtum zu Osnabeh umter Leitung
feines DBaterd, dem er in Sinn und Weſen Abnlih war. Auch er begann feine
akademiſchen Studien mit der Theologie 1833 zu Berlin, warb. aber bald yon Der
Philologie und vorzüglih durch E. Gerhard's Bekanntſchaft won der Archaͤo logie
angezogen, Deren Studium er unter Carl Otfried Müller in Göltingen ſortſetzte.
Nachdem er bier im Sommer 1836 mit einer gebiegenen Abhandlung Aber: don Ber
griff der künſtleriſchen Nachahmung bei Pinto und Ariftoteles promovirt hatte, ging er
im Herbfte d. 3. mit dem Bildhauer Drake nah Nom, wo er von Gerhard umb
Bunfen ganz dem Inflitute für archaologiſche Correſpondenz gewonnen ward, dem er
feine Thätigkeit bis 1842 als Secretär widmete. Meben dieſer Befchäftigung, deren
Frucht zahlreiche Aufjäge in ttalienifcher Sprache waren, und die ihn in bie eugſte
Verbindung mit dem zu früh verkkorbenen Kelleemann, den Archäologen Emil Braun;
Dtto Jahn und Urlichs, Dem Aegyptologen Lepſtus, dem Hiſtoriker Papencordt brachte,
arbeitete er an einem größeren Werke über die Altefte mittelsitalifche Kunſtgefſchichte,
welches er in Deutfchland, wohin er im Sommer 1842 zurückkehrte, vollendete: Aber
er follte die Herausgabe nicht erleben, er flarb zu München am 29. Ianuar 1943.
nad) kurzer nernöfer Krankheit, in. welcher Sulpiz Boifferee ihn pflegte Dieſer altere
Freund gab auch nach dem Tode das: im Drud begonnene Werk heraus „Mitte Italian’
vor den Zeiten römijcher Herrfchaft, nach feinen Denkmalen dargeftellt. Stuttgart, Cocha
1843", defien bleibender Werth für diefen Theil der Kumnftgefchichte anerkannt if:
Abelen, Heinrich, Geheimer Legationsrath im WMinifterium der auswärtigen An
gelegenheiten zu Berlin, geboren am 19. Auguf 1809 zu Osnabrüd, ward ‚frühzeitig
-
. Bibel 1
derch feinen vorermähnten Onkel B. M. Abeken zu gelehrten Studien erzogen, widmete
ſich zu Berlin der Theologie umb warb Bann Arsiger bet der preußifchen Geſandt⸗
ſchaft zu: Rom. Im Jahre 1842 begleitete er aus wiſſenſchaftlichem Intereſſe - den
Brofeffos RM. Lepſtus bei der ügyptifchen Expedition, welche Se. Majeſtat König Friedrich
Wilhelm: IV. von Preußen auf Fürſprache der Akademie der Wiffenfchaften zu Berlin
ausfähren. ließ. Im Jahre 1848 zum Legationsrath im Minifterium der auswärtis
gen Ungelsgenheiten befaͤrdert, faßte feine gewandte Feder unter H. v. Arnim's und
v. Siohowig' damaliger Reitung der audmärtigen Politik den größten Theil der Denk⸗
ſchriften und Noten ab, ‚weiche Die preußifche Megierung in ber bentfchen Sache,
Namentlich zum Drei⸗Köonigsbündniß, erließ. Im Jahre 1853 warb er zum Geheimen
Lrgationds unb vorteagenden Neth im Miniſterium der auswärtigen Angelegenheiten
ernannt. Er iſt Verfaffer mehrerer Heiner Schriften kirchlichen und liturgiſchen In⸗
halts; bekannt iſt in weiteren. Kreiſen fein ſcharfes, geiſtreiches Sendſchreiben an die
‚Bein Hahn „Babylon und Jeruſalem“.
- bel (Karl vom), bayeriſcher Binifter von 1888—1847; geboren.17. September
1888 zu Wetzlar, Sohn eines: Profeffosd der Nechte an ber dortigen 1814 geſchloſſenen
Rechtaſchule, ſtudirt 1806-1909 zu Gießen, tritt in bayerifihe Dienfte, wird 1818
Polizei und Stadttommiſſar zu Bamberg, 1819 Regierungsrat zu München,. 1827
Miniferialutb im ‚Miniflertum des Innern und wird geabel. Seine Energie und
Gewandtcheit der Mebe wie der Feder empfahlen ihn der Regierung als Commiſſar
vor dem: Landtage. Er gab hier Proben jeined Mebnertalentes, zugleich auch fein
neu Geſchicklichkeit, in der ihm gegenübrrgeftellten Bewegung verwanhte Elemente zu
entdecken, denen er gesccht werden umb Durch die er auf die Bewegung von Einfluß
werden kounte. Über es fehlte Diefem ſtarken Geiſte in Bayern an Terrain; er fand
hier .Teine Aufgabe und Teine Ziele. Eine Beit lang vesfuchte er ſich auch in ber
auömwärtigen Politit; 1832 zum Geheimen Legationsrath und Mitglied der Megentfchaft
in Griechenland ernannt, befreundete er fick fehnell mit einem Boben, dem er ſtets
feaud gewefen war. Seine Borliebe für Oefterreich und bie Parteiftellung des poli⸗
tifchen Kachslicismus in Europa trat damals zuerft fohärfer hervor. 1834 kehrte er
in's Minifterium des Innern nah München zurüd, vertrat wieberum vorzugsmeife
die egtering vem Lanbtage gegenüber und fchloß fich emtfchieden den von Wien aus⸗
en Decttinen und ihrem Widerwillen gegen die Mitregierung der Stände an.
1838 erhidt er Die Stelle des bisherigen Minifters bed Innern, des Würften von
Dettingen « Wakerfein, und fett erhebt er fich zum Mepräfentanten des herrſchenden
Syſtems im Bayern. In der Landtagsſeſſion 1839/40 tritt er dem befcheivenen Auf-
ſchwunge ded bayerljchen Liberalismus mit der vollen Wucht jener Patholifchen Politik
entgegen, vor der die Grenzen eines beutfchen Mittelſtaates nicht eriftiren. In München
Hatte vieſe tomantiſche, berauffgende Weltanfchauung damals ihre glaͤnzendſten Vertreter :
der Muth und die Energie, weiche Abel in feinen fländiichen Kämpfen und in feinen
Mafregeln gegen Peoteftanten und mattgläubige Katholiten zeigte, fanden in den Idern
eines Görres, Philips, Lafſſaulx, Dökinger reihe Nahrung. König Ludwig von
Bayern fand and vollſter Ueberzeugung auf Seiten diefer ernftgläubigen, idealiſch
geſtimmten Männer, Riemalo konnte auch einem Furſten uns allen nach großen fichexen _
Dronungen verlangenden Geiftern ein beſſeres Syften geboten werben als dad, welches
damals von den Fatholiichen Reſtaurationsphiloſophen errichtet war: ine allmächtige,
vom Stellvertreter Ehrifti regierte Kirche, der Fürften und Ver gleichmäßig gehorchen ;
fie Abertraͤgt einen Theil ihrer Gewalt dem Fürften ; allee Gehorfam erhält eine tiefere
felorliche Begrümbung. : Wie fehr mußte fich in einer Beit, in der die Vorfieber der
Heestation in Allem Gliebern ver Bolfekörper zudten, in der bie Unorbnung überall
hervorbrach, fol; ein Syſtem ven matten und Franken Geifteen empfehlen! Und wie
verachtlich mußte ihnen Angeſichts der Folofialen Berhäftniffe defielben der Charakter
derjenigen erſcheinen, welche dieſem Syſtem entgegenarbeiteten! bel zeigte dieſe feine
Amßfjachtung gegen den Landtag auf das Deutliche, er engte die Befugniffe defielben
fo weit ale möglich ein, und er bot auch bem mächtigen Zörberer des Liberalidmus,
Doms Fürften Dettingen-Wallesftein ſelbſt Trog, ja forderte ihn am Schluß des Landtags
(1840) geradezu herauo; innen er ihn, der als Minifter ein. außgebehntered Recht
S
72 Abenderg.
der Stände auf Steuerbewilligung anerfannt hatte, als feylimmften Feine der Orbmung
und des KRönigthumd dem Lande Iennzeichnete und förmlich und ausdrücklich feine Hal⸗
tung und feine Grunvfäge verdammte. Wallerftein forderte ihn damals zum Duell. Abel
zeigte fernerhin ganz offen, daß er mit allen erlaubten Ritteln eine Vernichtung des Pro⸗
teſtantismus anftrebe, Bayern galt ihm als ein durchaus katholiſcher Staat, und ebenfo
wie die proteftantifchHen Soldaten vor den Heiligthümern des katholiſchen Gottesdienſtes
niederfnien mußten, duldete er auch die proteftantifhe Staatsrechtalehre des Herrn
v. d. Pforbten und die veligiöfe Philofophie Schelling’8 nicht. Den Prosefianten
Bayerns verbot er Theilnahme am Guſtav⸗Adolfs⸗Verein und Die Annahme der Unter⸗
ſtützungen deſſelben. Geiftlihe Genfur, Errichtung von Kloͤſtern und Stiftern und
fatholifchen Volksfchulen follten das Volk vollends in dem Spfteme Abels befeſtigen.
Das Königreich Bayern, das feit der Neuordnung Europa's zu feinen katholiſchen
Gebietstheilen einen reichen Erwerb an proteftantifchen Bolle im Norden und im
Weſten gemacht hatte, Eonnte fich freilich niemals in dies fremdartige Syſtem, bad viel⸗
leicht für Spanien paßte, finden, und felbft in München und ſelbſt in den Kreiſen, für
welche died Syſtem alle möglichen Vortheile zu beseiten ſchien, fehlte der rechte Glauben
daran. Mitten in die Glorie des wieder auferflannenen Mittelalters trat eine Ballet
tänzerin, Lola Montez, und König Ludwig führte fie bis an Die Stufen eines Tbronst,
der von dem Segen der Kirche eben erft berührt und gefräftigt war. Abel fand fi
ſchmerzlich enttäufcht; Fanatiker, aber ehrlich von Herzen, nahm er mit feinen Kollegen
am 13. Februar 1847 feine Entlaffung. Er ward zum Staatörath im ordentlichen
Dienfte und zum bayerifchen Gefandten in Turin ernannt und trat 1849 noch einmal
als Mitglied der zweiten bayerifchen Kammer öffentlih auf. Allein er erkannte bald
auf das Klarfle, daß er in dieſer Zeit ein Srembling geworden fei, und zog ſich in bie
Stille des Brivatlebend zurüd. Auch feine körperlichen Kräfte find erfchäpft und feine
Freunde fürdhteten im Frühfahr 1858 fchon feinen Tod. Ä
Abenberg, eine ehemalige Graffchaft in dem fränfifchen Mangan, mach ber
gleichnamigen zwifchen Spalt und Schwabach gelegenen Burg benannt, umfaßte dad
Gebiet der Orte Abenberg, Marienburg, Wernfels, Spalt, Pleinfeld, Sandſee, Roth,
Edersmühlen, Wallifau u. a. m., und entfprachen fonacdh ihre Grenzen „ungefähr denen
des heutigen Landgerichts Pleinfeld in der Eönigl bayerifchen Provinz Mittelfeanten.
Die Grafen von Abenberg — nicht zu verwechfele mit den baperifchen Gpa⸗
fen von Abensberg an der Donau — find von fraͤnkiſchen Hiſtorikern, welche fle gern
als Ahnherren des preußifchen Königshaufes anfehen möchten, oft zum Gegenfland ger
lehrter Unterjuchungen gemacht worden, ohne daß jedoch ihre Gefchichte bis jet zu
einen befriedigenden Abfchluß gediehen wäre. (S. Hand, der Rangau und feine
Grafen. Erlangen 1853. Vgl. die Gegenfchrift von Marl, Hans’ Abenbergifche
Phantafien. Berlin 1853.) Us urkundlich feſtſtehend dürfen wir folgende hiſtoriſch⸗
genealogifche Data annehmen. Zum erften Male finden wir ven gräflich Abenbergifihen
Namen im Jahre 1071, wo Sraf Wolfram und fein Bruder Otto von Aben-
berg — Sprößlinge eined der gaugräflichen Geſchlechter des Rangau — in einer Ur
funde des Klofterd Banz auftreten. Wolfram, der das Amt eines Stiftsvogts von
Bamberg bekleidete, erzeugte mit feiner Gemahlin Gerhild einen Sohn Adelbert, welcher
bambergifher Kanonikus wurde; Otto aber erzielte in feiner Ehe mit Habewig außer
einer gleichnamigen Tochter den Stammbaltr Rapoto. Diefer war in den Beiten.
bed Mieberganges ber Kaifertrone auf das ſchwaͤbiſche Haus — urkundlich kommt er
feit dem Jahre 1120 bis 1172 fehr Häufig vor — eine der hervorragendſten politiſchen
Perfönlichkeiten, nicht bloß in feiner fränfifchen Heimath, mo er als Kloflervogt von
Banz, als Stiftsvogt von Bamberg und als Graf über die bambergiſchen Beflgungen
im Rangau fungirte, ſondern auch bei Kaifer und Reich. Ein dauerndes Denkmal hat
er fih als Mitflifter und Hauptförderer des Ciſterzienkloſters Heilsbronn (ber nad
maligen Sürftengruft ner Hohenzollern) gegründet, in welchen er, nach dem Beifpiele:
vieler anderer Größen feiner Zeit, feine legten Tage ald Mönch zubrachte, und wo er
auch für fi und feine Familie die ewige Auheflätte bereitete. Graf Rapoto mar
vermählt mit Mechthild, der Tochter des Markgrafen Dedo, mit welcher er hebentende
Befigungen im Pleißnerlande (als Leißnig, Eoldig u. a. m.) erwarb, dieſe aber bald
\
Abenoberg. Abenhland. a
wießer (1157) an Kaifer Friedrich 1 verkaufte. Wit ihr erzeugte. en, außer einer Tochter
Bertha, welde Aebtiſſin des Kloſters Kigingen wurde, und einem Sohne, Mein-
Harp, nachmaligem Bifchef von Würzburg, zwei weltliche Söhne, Conrad und
Friedrich. Erſterer, welcher ſeit 1161 auftrat und im Kloſter Heilsbronn als ein
Mitſtifter verehrt ward, hatte mit feiner Gemahlin Sophia nur eine Tochter, Namens
Hildegard, welche fi mit dem Grafen Conrad Il. von Radz, legtem Burggrafen
von Nürnberg älterer Dynaſtie, vermaͤhlte. Friedrich erfcheint zuexrft im Sabre 1166:
und vermählte ih — ungewiß, mit men? — 1167, farb aber frübzeitig (1183) einea
Todes, beim Kinfturz; eines Gebäudes zu Erfurt, in welchem König Sein«
rich Die Heichäftände verfammelt hatte. Er hinterließ einen einzigen, gleichnamigen
Sohn. Diefer Graf Friedrich li. von Abenberg — der fick, gleich ſeinem Vater
uw Großvater, auch zumeilen „Braf von Frensdorf“ nannte — verkaufte, als
er Saum zu feinen Jahren gelangt war, bie von feinen Vorfahren ererbte bambergiſche
Bogtei an das Hochſtift (1189) und Schloß fi bald darauf. dem Kreuzzuge Kalle:
Friedrich Barborofia’8 an, in weldgem er-aine eigene Hreres abtheilung befebligte. . Er ig den
vom den Minnefängern gefeimte „junge Helb von Abenberg" und. zugleich De
legte Sproß feines mit ihm im Jahre 1200 erlofchenen Geldenflummes.. Sein Erbe,
De Grafſchaft Abenberg, fiel nun — was biäher ein. son allen Hißorikarn uub
Geneebogen nmaufgeflärter Bunkt war — an bie Tochter jener Burggraͤſin Hildegard,
geb. von Abenberg, Mamens Sophia, welche außer der im Jahre 1192 von ikumm
Bater. ererbten Burggrafichaft Nürnberg auch dieſe Grafſchaft ihrem Gemahl, Graf.
Friedrich von Bollern, den Stammbater bed preußijchen Koͤnigshauſes, zubrachte
Auch bei der hohenzolleriſchen Dynaſtie lebte der ruhmgekroͤnte Name,
„Abenberg“ noch eine Zeit lang fort, indem Sonphia's Alterer Enkel, Fried rich UM,
auf feinem Siegel (vom Jahre 1246) Anfangs neben dem burggräflich närubsrgiichen,
auch den abenbergifchen Titel führte, ver küngere aber, Conrabd Il. (der Bromme),;
welcher in der bruͤderlichen Erbtheilung vom Jahre 1260 mit dieſer Grafichaft. abge.
funden warb, ſich feitvem häufig Graf oder Burggraf von „Abenberg" nannte:
Mit dieſem Legteren aber exlofch auch der Dynaſten⸗Mame völlig, da Burggraf Gonrab
im Jahre 1296 Stadt und Belle Abenberg an dad Hoehſtift Eichſtaͤdt verfaufte,
‚ Gretinenbellanftalt im Schweizercanton Bern, gegründet ven. Dr;
Guggenbühl, auf einem Berge in herrlicher erquiddenner Umgebung gelegen. Der Gründer:
und Vorſteher der Anftalt wußte die vornehmſten Kreife Curopa's für fein Unternehmen
zu interefſtren; Gräfin Ida Hahn⸗Hahn machte ihn durch ein überſchwengliches Bud,
in dem fie jeine Anftalt ſchilderte, noch -befannter; in neueſter Zeit aber gewannen
Gerüchte der bedenklichſten Art über den Zuſtand dieſes Inftituis und über die Wirk⸗
ſamkeit des Dr. Buggenbühl immer mehr an Kraft und Umfang. Ganz vor Kurgem:
iR auf Anhalten eines englifchen Diplomaten gegen. ben Doctor eine fürmliche Unten.
fuchung wegen Hintanfegung feiner Pflichten und Bernachläffigung feines Berufes Seitens.
der Gantonalbehörden eröffnet worden. Weiteres f. unter Cretinen.
Abendland. Der Kaifer Theodoſius theilte im Jahre 305 bad von aſiatiſchen
und germaniſchen Völkern im wechſelnden Anprall wiederholt bedrohte und ſchon mehr⸗
fach van Mebreren regiert geweſene roͤmiſche Reich in zwei Hälften, in has reihen.
oder mosgenländifche und in das weftrömifche ober abendlaͤndiſche Kalfertbum. - Das:
erftexe erhielt Der aͤlteſte Sohn Arcadius; das Abenpland fiel an den jüngern Honerint,,
Schon 476 erreichte das abendländifche Kaiſerthum fein Ende. Odoaker, zum Könige
der vereinien germanifchen Stämme an ber Ober«- Donau, ber Hesuler und Mugler,
gewählt, fordert ein Drittel von Italien als Wohnfig für feine Völfer, und als. das:
Belangen verweigert wird, inflallirt er nach kurzem Kampfe, in dem bie entſchiedenſte
Faulniß aller Berhältnifie in dem abendlaͤndiſchen Kaiſerthum auf das: Brellfte in- wie,
Erſcheinung trat, feine eigene Herrſchaft. Der lebte Kaifer des Abendlandes, Romulus
Auguſtulus, wurbe von dem Sieger mit einer Jahresrente von 16,000 Ducaten penjlonizt,
Obwohl Odoakers Herrichaft in Italien nur 17 Jahre, bis 493 dauerte, wo fle auf Die
Oſtgothen unter Theodorich dem Großen überging, jo bat doch eine Reſtauration eines
abendländifchen Kaiſerthums nicht mehr flattgefunden. Die Herrſchaft der Oftgotben ſank
nach 60 Jahren. Der Kaifer des Morgenlanded, Juſtinian, träumte fi um 535. auf eine,
4 Abendländ.. Kutferihum. Aendmahl.
Duty Zeit.uls den Herrn von Italien; der Traum zetrann, als Rarſes, der beleidigte Seld⸗
bass Jaſtintan's, die Longobarden aus Rache 568 herbeirief. Die Herrſchaft der letztern wirs
wach Die Franken unter Karl dem Großen geftürzt. Als geographiſche Brzeichnung blieb: in⸗
deß Die Auſsdrucksweiſe Abendland als Gegenſatz von Morgenland in Geltung und Brauch,
wie ſte⸗als ſolche auch bereits vor der Theilung des Threodoſtas üblich und allgemein
geweſen. Auch: bei der Darſtellung son Culturzuſtaͤnden, zumal der religibſen WVerhalt⸗
nit) zur Bezeichnung des Antagonismus der griechtſchen und der roͤmſſchen Kircht
beriente man ſich Im: Mittelalter, insbeſondere zur Zeit des Kreizzuge, des alten Aus⸗
Deuts Morgenland und Abendland; man ſprach von der abendlandiſchen und der
a & — —
Aendlaͤudiſches Kaiferthum, ſ. Rom.
z. Abendmahl oder Rachtmahl ſchlechthin Heißt jene feierich⸗ Int Gebete
Senalung, welche der Gere Jeſus Chriftus am Borabewde feines Todes zum immer
wilenden Gedachtniß deſſelben veranflaltet hat und Die Kirche ) laut "feines. Befehls
boftandig wirberbolt; Daher auch heiliges Abendmahl, Abenpmahl des Herrn, Bacra coena
AR vodna dominica (griech. äyız ouvakıc, Seinvov xuprandv) u, f. w. nennt. Vier
orchnitte De8 neuen Teſtaments, die Evangelien nad) Matihäns (Rap. 26), Mareus:
(Bay. 14) und Lucas (Kap. 22), ſowie der Apoſtel Paulus (1 Kor. 10% geben’ une
über biefe Einfegung des Herrn Die authentifchen und fafl bißs aufs Wort Abenchw
ſannenden Berichte Das Stillſchweigen des Evangeliums Johannis über. biefen, wie
über fo manche audere Bunte der Geſchichte Jefu erklaͤrt ſich aus jener ſpateven
Ab ſaſſung, dei der jene durchaus genügenden Beridyte Über das Thatſuüchliche ſchon vor⸗
Eugen: und: in Die Haͤnde dev Ehriften übergegangen waren. Wenn dagegen Johannes
ubetall deſto ausführlicher if in der Mittheilung ſolcher Reden des Herrn, in denen
er das gottliche, bis in den Schooß des ewigen Vaters hinaufreichende Geheinmiß feines
eaqgenen Weſens und die wunderbaren Tiefen feines Thuns erſchloſſen hatte, fo ermangelt
auch das letzte Evangelium eines umfangreichen Abſchnittes (Job. Eur. 6 wicht, Bm‘
ſich auf den. innern Gehalt des heil. Abendmahls bezieht. "
nr. war das jüdiſche Feſt bes Rafſah und ber ungefäuetten Brote (ſ. Ofen),
an welchem ⸗FJeſus, wie er borauß wußte, dem Leiden übergeben werben und bald’ au:
zu' ſeiner Herrlichkelt eingehen follte — Ber Urheber und ſelbſt der Erſtling einer ewigen,
— Erloſung. Die fſüdiſche Feſtfſeier des Paſſah war die von. Gott anbefohlone
Brogegewwärtigung der einſtigen Erlöjang Iſraels aus der Knechtſchaft Aegyptens und
zugleich beftindige vorbildliche Hindeutung auf jene wahre Befreiung durch Den Mufflat;
‚Me: verfelbe Gott Durch die Propheten feinem Volke verheißen hatte Denn beides, der
ROASLIc: Auf Das vormalige und Der Ausblick auf das zukünftige meſſtaniſche⸗Heil, Tag
im Bewußtſein der Iſraeliten jener: Zeit auf's Innigfte Beifammen und erfüllte die Seelen
der Frommen vornehmlich auch bei den Ceremonien des Paſſahfeſtes. Jeder Hausvatet
brachte am Nachmittage des 14. Niſan (der in fofern ſchon der erſte Tag des Fu
heißen konnte, Matth. 26, 17; Luc. 22, 7) ein Lamm zur Opferſchlachtung Inder
Aempel, welches dann zu Haufe zubereitet und nach Sonnenuntergang, d. i. um Bes
ginne: des 15. Niſan und des eigentlichen Feſtes, nebſt ungefüuertem Oftetbroden il
bitteren Keautern von den Hausgenoſſen aufgezehrt ward, waͤhrend im Bisifcherränmen
und zum: Befchluffe mehrmals ein befonderd gefegneter Kelch umbergereicht mund Die
beſtimmten Palmen (Pf. 113 — 118) gelungen wurden. Die großen Grundgedanken
batter Religion, die fich bereitö beim Auszuge aus Aegypten in ben jenem Nätdat
vechenden Ahatfachen verfinnlicht hatten, fanden ‘in demfelben einen bilblichen Aus⸗
Denk; was fonft im täglichen Cultus des Tempels, in feinen Thieropfen, "Speids: mh
Mankopfern, Schaubroden und Kelgen 1. f. w. großartig audeinandergelegt war; Daß
eefähien zufammengebrängt und ward jedem Iftaeliten vergegenwärtigt in diefer haus⸗
lichen Feier: — eine Erldfung und Nenbelebung dar Opferblut, eine Nahtung und
Starlung, die, beruft durch den Genuß eined außergemöhnftchen, göttlich veroͤrdneten
VBrodes und Trankes, auch auf das - höhere, nicht bloß‘ leibliche Neben fick beidgr.
H Alle Barteien der Getauften begehen das heil. Abendmahl, mit einziger Ausna me bes,
Duke bie and, bei biefem Sacrament, den äußern Vollzug veriwerfend, bie geiftlithe jahrheu
der Sache lebiglich kraft eines innern Borgangs zu beſthzen meinen.
-
rntah %
Dieſe Bedeutungen des Beta die vem Iſvaeliten freillch nur: 88! Bar
bekaunt fein konnten, ale vorſchwebende Erinnerungen vergangenen ober Ahnungen
zuliımfliger Guabenthatn Gottes, empfirgen bei wer jedten Opferſeier Hei eine ale
VDegriffe überſchreitende reale
Zunäachſft kann wicht wohl beWafelt werden, daß Jeſas das heil ben
wirklich bei Gelegenheit bes jüdiſchen Paſſahmahles ringefeht bat, nuchdem er dirfes
ſteeng nach dem Gefege und daher auch gleichzeitig mit dem übrigen Volke begangen
hatie, Man bat naͤmlich mit Berufung auf einige Ausorucke der Ithunmeifdyen: Erd
zählung von dem Ichten Tage Jeſa (Ioh. 13, 1 u. 18, 28) nicht felten geeint, em
müßle bereitö am 14. Niſan gefreugigt worden fein und daher Des jidiſche Vaffah
entweder einen Tag boraudgefeiert oder wohl auch gar nicht abgehalten, -Forkbern: am
13. Miſan ein anderes Abendmahl, nämlich eben nur fein eigenes, viel bedentfametes,
mit den Yangern begangen haben. Allein, was in den ſynoptiſchen Edangelien wiederholt
ausvräkklich hervorgehoben wird, daß Iefus das Ofterlamm wirklich und zur geſeßlichen
Heit gegeſſen Hat, kann nicht aus zweien Auspräden des Johannes, die ich überdies
im beſten Einklang mis ſenen erklären laſſen, beſtritten werden. Much "Der wu
und Abend des 14. Nifan fonnte nämlich noch als „vor dem Belt“ (306. 213,1)
bezeichnet warden, und bie Juden hatten waͤhrend des Feſtes außer dem Ofterlamm noch
andere Heilige Opfermahle, vie unter dem „DOftern effen * (Joh. 18, 28) milbegriffen
werben müflen. Geringere ſcheinbare Schwierigkeiten, welche die bibliſche⸗ Zettangaben
üben das letzte Mahl des Herrn betreffen, verſchwinden bei genauerer Wärbigumg ebenfults.
Alſo gerade bei’ der Baftahmahlzeit, Der Heiligen Stiftungsfeter des iſraelitiſchen
Yunded mit: Gott, vollzog und verordnete Ehriſtus die geheimnißvolle Hundlung, Mi
. deren: Kuaft: Diefer alte Bund bereits abgeſchloſſen, abgethan wurde, Indem fle'thn
geiftläche Wirklichkoeiten erfhllte, erfehte und zu einem neuen umwandelte⸗ Denn wa
dee alttefamentlichen Opfer und Gimrichtungen nur prophetiſch angedeutet hatten, WB"
war in Chriſto, dem fleiſchgewordenen Sehne Gottes, weſentlich erſchlenen: ein —
genlgendes Suhn⸗ und Löfeopfer für die 'in- der Sünde’ geknechtete Renſchheit,
Sehens» und Nahrungsquell, aus dem fie nach Geiſt und Mriſch erneuert werden (oe
für ewig. Das wahrhafte Lamm Gottes, welches hinwegnimmt die Günben Der LDR,'
war ewblich gefunden und bereitet, um durch die Haͤnde Der Schuldigen; Fir die es
Verſohnung fliften ſolite, geopfert -zu werden. Schon war Chriſtus nach -beik' BIER’
des Vaters und nadı dem Entfchluffe ſeines eigenen Gehorſams dem Tube Abergeben,
* er an demſelben Abend ſagte: „Ich bin nicht mehr in: der Welt“ (Joh. 17, 11)
© viel an ihm lag und an feiner allentſcheidenden geifligen That, fo war er fihon-
geopfert, und was übrig blieb, war noch die außerliche Vollbringeng des Schlachtopfers
an die Gewaltthat der Menfchen, da er Doch zu einer blutigen Opferung fiheriig'
* Die Hände an ſich ſelber legen ſollte. Aber weil ja Altes ankam anf die Frei⸗
it des Sohnes Gottes, auf-feine geiſtliche Selbſtdarbringung, don welter dt
* Tage auf Golgatha, da er der Gewalt feiner Feinde hingegeben war, kein
deutliches Zeugniß gegeben werben konnte, fo woHte Chriſtus, nioch’ehe er verrachen und
berantivsrtet war, ein ſolches Zeugniß vor Bott dem: Bater und vor feinen Imgern:
aufſtellen. Und dies war eben die Handlung, mit der er 'fich' ſelbſt als dad wahee
Vaſſahlamm unblutig aufopferte und hingab, indem er unter den Symbolen des Oſter⸗
—— und Kelches myſtiſcher Weiſe fein eigen Fleiſch und Blut Gott darbrachte "mt
dann feinen Jingern als Frucht des Opfers und Nahrung des ewkgen Lebens aubtheilke
Dean unter der Paſſahmahlzeit nahm er dad ungefaäuerte Oſterbrod, das' ja anſich
ſchon zum heiligen Gebrauche gewidmet und das Sinnbild der altteſtamentlichen Stk!
tieng war, in feine heiligen und ‚göttlich mächtigen Sin zu einem viel erhabeneren
Oebrauche, als Symbol und Mittel feiner eigenen neuer Stiftung. ' Damm fegnete und
weihete ur es (söhoynses Bei Matth. u. Marcus, woher der griechtfche Name der Hell:
Sawslung Eulogie, Weibung), oder er dankfagte damit (ebyaporfans bei Michd a.“
Dantırs, woher die in ven allgemeinen Sprachgebrauch übergegangene Bezeichnung
Eudariftie, Dankfagung, Bankopfer), d. 5. mit Lob und Dank gegen Gott, ek‘
Schöpfer aller Dinge and ben Urheber ber nun zum Abſchluß kommenden wigen
Erlöfung, weihete er Ihm das, was er in den Händen hielt, brachte ein nicht erwu
“ Ahenmehl:
hieß wörtliches, ſondern thatiädliches Lob⸗ und Danfepfer. Endlich brach er «8
(wonach das Ganze geradezu „das Brodbrechen“ genannt wird, Apoſtelgeſch. 2,
42. 47 u. d.) und erwieß daburch nicht ſowohl ſeine bevorſtehende bingebung in den
Tod, als die gegenwärtige Darbringung ſeines. heiligen Leibes vor Gott: gerade iM
jenem Augenblicke warb dieſer Leib, zwar noch nicht äußerlich, wohl aber myſtiſch und
Doch nichts weniger wahrhaftig gebrochen und dahingegeben (f. die Präfentia des Grund⸗
textes &rööuevov, xAmpevov). Erſt nachdem Died Alles vorausgegangen war, das
Nehmen, Danken und Brechen des Brodes — Handlungen, bie gegen Gott gerichtet
waren, wandete fich der Herr zu den Jüngern, indem er ed ihnen gab und dabei die
Erklärung. feines ganzen Thuns und den Befehl zu deſſen Wiederholung binzufügte:
„Das iR mein Leib, der für euch gebrochen wird", und: „Solches thut zu meinem
Gedaͤchtniß“. Bleicherweije verfuhr er am Schluffe des Mahles mit einem des Paſſah⸗
lelche, indem er auch den nahm, mit Dankfjagung Gott weihete und zulegt feinen.
Jungen austheilte mit dem Aufichluß: „Dies iſt dad neue Teflament in meinem Blute“
— das Opferblut des Lammes Gottes, auf defien Ausgießung der neue unauflößlice
Pund zwiſchen Bott und Menſchen ſich gründet — und mit dem wiederholten. Befrbl,
auch dies oftmals zu thun zu feinem Gedaͤchtniß.
- + Aus der eingehenden Betrachtung diejer Abendmahlsberichte erhellt num auf's:
Deutlichke: esftens daß die Erklärungen, mit denen der Herr Die Austheilung bes.
Vrodes und des Kelches begleitete, eben nur Erklärungen, verſtaͤndnißoͤffnende Verkan⸗
Digungen feined vosangehenden Thuns waren und nicht erſt Die Babe zn dem machten,
mwefür Se gelten ſollte. Was irgend die Den Jüngern gefpendete Gabe war, Das war
fie ſchon zuvor Dadurch geworben, daß der Herr nahm, dankſagete und brad. Des
vorangabende Theil der Handlung, die Dankſagung, Weihung und Darbringung des
Broded und Kelched ald des Leibes und Blutes Gbrifti, war zum Wenigften chen fo
wichtig ‚und. weientlich, alö der beichließende, die Ausſpeudung und offene Erfldeung am
die Jünger. Und daher war zweitend ber Befehl: Solche thut u. ſ. w. nicht bloß
auf Died letztere, ſondern auf die ganze Handlung bezogen, fo daß die Eirchliche Abend⸗
mahlsfeier dad unverfümmerte Abbild, die beftändige Wiederholung der Stiftung Chriſti
noch deren gauzem Berlaufe fein folte,
Dusch die Einfegung des h. Abendmahls gab der Here erſt den rechten Schlüſſel
zum Verſtaͤndniß und zur Ausführbarkeit der Neben, die er früher geführt hatte de
Die Nothwendigkeit, fein Fleiſch zu eſſen und fein Blut zu trinken. „Das Brod, das
ich: geben werde, if mein Fleiſch, das ich geben mwerbe für bad Beben ber del“
„Mein Fleiſch iſt die rechte Speife und mein Blut ift der rechte Trank” (vergl. Joh.
6, 48 u. f. w.). Daß er darımter etwas Beſtimmteres verſtanden hatte, als bie rein
innerliche Aneignung feines göttlichen Weſens oder feiner geifligen Einwirkungen, bas
haben jene Rapernaitifchen Zuhörer aus feinen Worten Doch richtiger herausgehoͤrt, als
viele feiner Belenner, bie ihren Anftoß an jener „harten Rede“ nicht eben fo offen einge-
ſtehen möchten. Jeſus hatte da. allerdings von einer wirklichen Genießung feineß Flei⸗
ſches geiprochen, aber mit auöbrüdlicher Sinweifung ‚auf den Geift, der es erft lebendig,
geiftlich verklaͤrt und mittheilbar machen müſſe. Das Bleifch, wie es die Juden gröblich
mißverſtanden, dieſes finnliche Fleiſch der unverklärten Natur fei nichts nüge; nur indem.
er nicht von dieſem, fondern von feinem verherrlichten und darum geiſtlich wirkſamen
Bleifche geredet. hatte, waren feine Worte Geift und Leben (vergl. Joh. 6, 61—63).
So hatte Jeſus ſchon damals von einer Mittheilung feiner Lebenskraft geſprochen,
Die in. jedem Sinne wahrhaft Speife und Trank (aljo auch aͤußerlich mittheilbar)
fein. und doch zugleich eine geiftliche Natur und Wirkung haben follte, Er hatte mit-
Ginem Worte die. farramentale Mittbeilung feines Leibes und Blutes in jener Rede
angedeutet. Aber über die Art, wie dieſelbe nun wirklich erfolgen follte, - belehrte m -
erſt Durch Die Thatſache Der Sarramentseinfegung felber. Da gab er endlich fein Fletſch
und fein Blut als ein Bott geopferiedö, Sünden vergebenved und geiftlich belebendes
fo dahin, daß es unter der Hülle bed Brodes und Kelches die beftändige Nahrung
feiner Jünger fein konnte. Denn ficherlich wollte er durch die feierliche Handlung nichts
Geringeres, nichts weniger Inhaltvolles geben, als er durch fine früheren Reden in.
Ausficht geſtellt hatte.
U
Sbenbuuhl. R ||
Freilich draͤngt ſich gerade hier die Frage auf, wie es habe gefchegen: konnen,
daß Jeſus noch dieſſeits des Todes und der Auferſtehung, alſo noch im unverwandelten
Leibe fein Fleiſch und Blut in facramentaler Form habe darreichen können, da doch die
fecramentale Mittheilung die geiftliche Verklärung bes Leibes vorausfeht? Dieſer ſchein⸗
bare Wiberfpruch bat von jeher einen der beliebteſten Beweiägrinde für bie Meinung
berjenigen abgeben müffen, welche das Sacrament jebed himmlifchen Subſtanzgehaltes
entleeren und für eine rein ſymboliſche Erinnerungsckremonie ausgeben wollien; waͤh⸗
send auch manche der Glaͤubigeren ſich zu der Annahme drängen ließen, daß —**—
Die Einfegung noch Feine eigentliche Sacramentsfeier, ſondern nur Die authentiſche Bor»
ſchrift für das erſt nach der Himmelfahrt Chriſti und der Ausgiefung des Geiles
möglidg gewordene wahre und wefentliche Abendmahl geliefert habe. ine bedenkliche
Unterfcheidung zwifchen der euchariftifchen Feier Chriſti und derjenigen ver Kirche! Zwar
iR es ganz richtig, daß die Jünger den Befehl zur Wiederholung des Sacramentes we
dann mit bimmlifcher Wirkfamkeit vollziehen Fonnten, als fle durch die Ausrüflung mit
wem heiligen @eift den erhöhten Haupte geeinigt und befähigt worben waren, Pie
Werkzeuge feines Thuns zu fein. Allein was den Herrn felbft betrifft, fo iſt ſeine
Macht, ſich felbft, feine verklärte Lebensſubſtanz auszuſpenden, wicht auf wie. Zeit nady
der Auferftehung einzufchränten, obwohl fie erft feitvem ununterbrocdyen auögeäßt wer⸗
den konnte. Vielmehr gefiel. e8 Gott, an Ihm, der fonft in allen Städen ıms gleich
gemacht und mit aller Schmwachheit des fterblichen Bleifche® umgeben war (aufgensumen
die Sünde), einzelne Aeußerungen, gleichſam vorausleuchtende Strahlen feiner zuktnf«
tigen Herrlichkeit hervorbrechen zu laſſen, auch ſchon während feiner Erniedrigung uud
deeſſeits feiner Auſerſtehung. Die ewigen Rathſchlüſſe Gottes, "die ſich für die Men⸗
fiyen in einer gewiſſen Zeitfolge offenbaren, find nicht fo an biefe Zeitpunfte ihrer
indifchen Berwirklihung gebunden, daß fie nicht nach göttlicher Verfiigung auch voraus
wirfen und ihre endliche vollfommene Erfüllung in vorläufigen Thatfachen ankimdigen
fdunten. So faben die Jünger an Jeſu bei jeinen Wunderwirkungen mit den Augen
des Glaubens fchon die Herrlichkeit des eingeborenen Sohnes vom Bater (Inh: 1,
14; 2, 11; 11,10); fo erfchien auf dem Berge der Berklärumg die ganze Kühe feiner
bevorſtehenden Glorie fogar ſichtbarlich; fo theilte er nach der Auferkehung deu Iüm-
gern den heiligen Geift mit, ehe veffen eigentliche Ausgießung eingetreten war. Und
ebenſo konnte er auch in einer myſtiſchen und nur dem Blauben an fen Wort faß⸗
lichen Weiſe, obwohl noch im irbifchen Leibesleben, unter der Geſtalt des Brodes und
des Kelched dennoch wirklich fein eigen Fleiſch und Blut in feine Hände nehmen, bamit
dankfagen uud es den Jüngern ausſpenden. So ift allerdings bie Verklaͤrung der
Leiblichkeit bei dieſer Handlung vorauszufegen und jeder Gedanke an die finnliche
Materie bleibt ausgeichlefien; aber jene war bei dem Herrn, da er die Gudarifie ein»
fegte, ſchon vorhanden und wirkſam, weil und wie Gott es wollte.
Wurde oben jchon. das Verhaͤltniß der euchariflifchen Stiftung zum Nreugesopfer
Jefu angedeutet und darein gefetzt, daß ſie eine freiwillige geiſtliche Vorausnahme deſſel⸗
ben wer und daher in keinem Betracht der Verdienſtlichkeit und Wirkſamkeit für. das
Heil von dem letzteren loszutrennen, gefchweige denn mit demfelben in Gegenfa zu
ſtellen if, fo ergiebt fich aus dem fo eben Ausgeführten auch ein wichtiger Aufſchluß
über ihre Beziehung zu dem Werke des in den Himmel erhöhten Mittlers. Wenn
nämlich die mit der Auferſtehung und der Himmelfahrt angetretene Erhöhung bed
Menfchenfohnes nichts Anderes ift, als die offenbare und dauernde Beflgnahme. jewer
bimmltfchen Berklärung, die fchon bienieden in feiner erniedrigten Menfchheit durch Dem
Empfang des Geiftes gepflanzt, befchlofien und gelegentlich Nach Gottes Willen auch
geäußert werden war — fo zeigen fich die einzelnen, noch vor ben Tode gewirkten,
Heußerumgen feiner Serrlichkeit als fo viele Vorbilpungen feines jegt zum Daten erhaͤhten
Lebens und Wirkens. un willen wir, daß Ehriftus, nachdem er fein Berfbeungsr:
opfer am Kreuze gebracht und in der Aufesflehung das Zeugniß von deſſen Wohl⸗
gefälfigkeit und Annahme empfangen ‚hatte, zu Gott in das Aklerheiligfte des Gimtmeeld:
eingegangen ift, um dort als ein Priefter von neuer und ewiger Orbnung,. ber Drbnung.
Nelchiſedel's (Hebr. 6, 20 u. ſ. w.) für fein Bolt zu opfern ımb zu bitten. Denn wiefern
ee Prieſter iR, muß er nothwendig auch etwas zu opfern haben (Sehr. 8, 3 u. |. we).
",
Li, Wenlncht
Geis hinusaliſqh /o Opfer fan aber wiederum in nichts Anberem beſtehen, als in
ihm ſelbſt mit ſeiner, aus goͤttlicher Liebe angenommenen, am Kreuze dahingegebe⸗
wen und num verherrlichten Menſchheit. Was er auf Golgatha zur blutigen Sühne
geprfert, das ſtellt er nun verkläͤrt und vollendet, als immerwaͤhrendes Damkopfer
oden· Gedaͤchtnißopſer des am Kreuze Vollbrachten, vor dem Vater bar. Und diefe Dar⸗
bringung feiner ſelbſt, dieſe thatfächliche Geltendmacheng feiner Reiden, iſt der Grund
und der Mafpruc, auf: den ſich feine unfehlbare Fürbitte fir Die Kirche und vie Welt
Rügt un kraft deſſen er Leben und Nahrung: des Lebens für fie empfängt und .an fie
austheilt: Im dieſem Zuſammenhange betrachtet erfcheint dann die Abendmahloftiftung
als die vollkoumenſte, ullumfafiende Borbildung feines himmliſchen Brieftertbums. Ste
iR in der That ein jo genauer Abdruck von dem Opfer und der Gabenſpendung bed
himmlifchen: Melchiſedek, wie Die Natur: der Dinge bdieffeit der Herrlichkeit ihn nu
geſtatten ober ertragen mag. Dem da bus Opfer und die Gabe, wenn doch Die im
vor Welt ;gireistkbleibenden Jünger fie fern und genießen follten, in einer Form geſche⸗
- Jen mußten, die mit: deren Lebensbedingungen übereintommt, fe warb fie nothwendig
faramental, d. haſſo, Daß Die wirklichen Gimmeldgüter Doc) in der dem Menfchen faß⸗
lichen @eftals und unter der Kite feiner beſten irdeſchen Opfer⸗ und Nahrungsmittel
dacgeboten wurden. |
Mögen wir hiernach die Abendmahlsſtiftung im ihrer Beziehung auf dad einmalige
Krenzedopfer oder auf den fortwaͤhrenden Opferbienft des himmliſchen Prieſters betrachten,
immerhin konnen wir fie nur — und jede Abendmahlsfeier, fofern jede eine unverkürzte,
gleichbebenitenne Wiederholung der erften fein foll — als eine eigentliche Opferhandlung,
als Anfangs. ein Opfer und zum Schluß ein Opfermahl bezeichnen und dafir Halten,
daß der Herr den Apofteln mit dem Befehl, feine euchariſtiſche Handlung zu wiedet⸗
Selen, eine wirklich priefterfiche Vollmacht übertragen bat. If doch in ihr Die Selbſt⸗
darbringung Chriſti, Die.eingige, die im neuteſtamentlichen Bolffinn „Opfer” heißen Tann,
mach ‚allen ihren Seiten hin zus Barftellung gebracht, namlich zunächft fein Melchiſedek⸗
ſcher Dienſt vor Bott in einem facramentalen, für Die Menfchen zugänglichen unb doch
weſens vollen Abbilde, und damit auch fein Kreugedopfer in einem tbatfächlichen Ge⸗
dachtniß, in einer realen Bergegenmärtigung ber That, die ein fir allemal auf Golgatha
vollendet ward. Die uchariftie iſt das Opfer Chriſti in. feiner Titurgifchen, für den
Gebrauch feiner Kirche beftimmten Form: fie iſt Das vernünftige und unblutige Opfer
wos neuen Bundes. Der blutige Opfertod Jeſu bleibt darım doch der legte Grund
und Due des Geild; feine Eingigkeit und alleinige Geltung wird durch das euchari⸗
ſtiſche Opfet jo wenig beeinträchtigt, daß er durch daſſelbe vielmehr erſt auf Die rechte
und wöärdigfte Weife gerüähmt, gefeiert, verkünbigt wird. Denn zu den Worten ober
den innerligen Acten, mit denen wir Ghrifti Kreuzestod preifen und bewähren mögen,
tritt in dem Gedächtnißopfer der Euchariftie noch das Iebendige Abbild jener erhabenen
Erwähnung hinzu, die Chriſtus felbft im Himmel davon thut. Eine höhere Verherr-
liägung des Rreuzesupferd kann e8 nicht geben, als diejenige, die Chriſtus felbft bewirkt,
indem er vor dem Vater erfcheint als das gefchlurhtete Lamm (Off. 5, 6. 9); und dag
euch ariſtiſche Opfer der Kirche iſt nur Das Gegenbild, der irdiſche Ausdruck dieſes himm⸗
liſchen Dienſtes, fofern die Kirche als fein Leib nicht umbin Tann (felbft abgefehen von
fomem ausdrücklichen Befehl), zu thun, was fle im Geiſte ven Herrn thun flieht, gleich“
wie er 'einft von fich fagte: Was ich den Vater thun fehe, das thut alsbald auch der
Sohn. Oder wird etwa das Kreugedopfer dadurch in Schatten geftellt, daß Chriſtus
immerwährend und täglich mieberholt als Priefter im Himmel thätig ift, opfert? Wahr-
lich, mit faſt beſſerem Scheine, ald von dem euchariſtiſchen Opfer, könnte man von jedem
anberen wörtlichen ober. thatlichen Opfer, 3. B. aud) von dem neuerdings (in proteftan«.
tiſchen Litutgien) fo fehr betonten Selbftopfer der Ehriften meinen, daß es eine Beein-
trächtigung ves einmaligen und genugfamen Kreuzesopfers Chröfti fi! Aber allerdings
nicht minder weſentlich iſt das zweite Moment der Euchariftie, nämlich daß. fe ein icher«
notice Mahl. ift, deſſen Genuß nach Ehrifli Wort. das Bauptmittel bleibt zur Sta
kang des geiftlichen Lebens ober ver Heiligungs⸗ und Auferſtehungskraft in denen, die
an CEhriſtuni gläabig geworden und deshalb nach himmliſcher Kräftigung begterid
ftaße .: I zenes Moment, das Opfer, die: hoͤchſte Kirchliche Berberrlihung und An
Aendwahb a
beiung Gottes, fo. iſt dieſes, die Communion, bie erhabanſte und wirhfampe. veilosebe
für Die Menſchen.
Daß rechte Verſtaͤndniß und. die Tautere Vollziehung⸗ des auchariſtiſchen Dias
und Mahles bilvet feiner Natur nach erft ben fruchtbaren Boden, auf welchen, „wie
alles übrige geiftliche und Eixchliche Leben, fo namentlich die fchönfte Blüthe deſſelben,
ber Cultus, Die Anbetung Gottes in Geift und Wahrheit, einzig erwachien Tann, Der
Berlauf der Kirchengefchichte hat freilich nur zu fehr gezeigt, wie ſich gerade. am die
Guchariftie, ald an das Edelſte, der Irrtum und Mißbrauch feft angebeftet haben.
Seit der Gründung der ‚Kirche ward das 5, Abendmahl ſowohl zu Ierufalem,
als in den fpäter entflandenen Gemeinden täglich begangen. Während die iſraelitiſchen
Ghriften den Tempels und Synagogencultus noch ganz wie ihre übrigen Volkgzgenoſſen
hielten, fo „brachen fle das Brod hin und ber in den Haͤuſern“ (Apnflelgefch. 2, 46):
Die GSedächtnißfeier des Todes Chrifti lieferte den Hauptgrund für die beſonderen Ver⸗
fammlungen der Chriften; fie warb von Anfang an der Wittelpunft, um den fi Ras
Gemeindeleben anjegte und ausbildete, jo daß 48 endlich die völlige Ausſcheidung amd
dem juͤdiſchen Organismus vertragen, ja dadurch nur freier und kraͤftiger werben Tonuk,
„Wir haben ja einen Opferaltax, yon dem die Juden nicht efien fönnen“, war ber Troſt,
auf den der Hebräerbrief die Durch des Sanhedrins Bannftrahlen beftürgten : Zube
chriſten hinwies (Hebr. 13, 10); und diefer Altar mit feinem binmlifchen Dienfe und
Mahle war ihnen an allen Orten ihrer Pilgrimfchaft der veichfte Erfag für Alled, mas
fe in der Welt verloren. Die euchariftifche Feier warb die Hauptfache, ja die Summe
des chriftlichen Gottesdienſtes. Alle anderen Cultushandlungen bildeten, ſofern fie: nicht
in jene miteingefügt werben Tonnten, nur nebengeorbnete, entweder vorbereitende oder
abgeleitete Beiern. Demgemäß hatten fchon die Apoftel das h. Abendmahl mit gottes⸗
dienftlichen Bormen umgeben, die feiner Natur und Bebeutung entfprachen. Es ent⸗
fand durch ihre Verordnungen fofort eine gewiſſe Gliederung und Folge, eine Liturgie
feiner Vollziehung. Mit Necht hat man die Grundzüge deſſelben fchon in einer Stelle
der Apoflelgefchichte (2, 42) gefunden, wo das innere Leben und Verhalten der Am
gemeinde fo beichrteben wird, daß fle beftändig oblagen „ver Lehre der Apofkel, her
Gemeinſchaft, dem Brodbrechen und dem Gebete”. Die Verfammlung, eröffnet ohne
Zweifel mit Gebet und Pfalmengefang, horchte zunächft den Belebrungen den
Apoftel, die — ſchon nah dem Borbilde der Synagoge — ficherlih auf andgen
wählte Schriftunslefungen gegründet waren. Dann folgten jene rührenden Aeußernungen
der brüderlihen Semeinfchaft: die Gläubigen brachten von ihrer Habe dar, wa&
irgend für die gemeinfchaftlichen Bebürfnifie, fo wie für die Pflege der Armen erfor«
derlich Ichien. Aus diefen Gaben ward dad zum Abendmahl Nothwendige una Geeig⸗
nete, Brod und Wein, abgefondert — der Reſt ward für dad gemeinfchaftliche Liebes⸗
mahl aufgefpart (f. Agapen); dann, nachdem noch, wie ſich's nicht anders denken
läßt, ein Dankgebet für die göttlichen Gaben und Gnaden vorausgefchidt war, erfolgte
dad Brodbrechen, die Gonferration und Darftellung des Leibes und Blutes Chrifi
nach feiner Einfegung, woran fick, um die Vergegenmwärtigung feines priefterlichen Wertes
im Himmel zu verbollftändigen, dad Gebet unmittelbar anfchloß, die Yürbitte, welcha
Die Gemeinde gerade dann auf Grund der vorliegenden Unterpfänder der Leiden und
Liebe Iefu am andächtigften und wirkffamften darbringen konnte. Daß endlich ber
Kommunion aller Gläubigen ein Schlußgebet und Segen folgte, ann für ſelbſtver⸗
fändlich gelten. Cine ganze Reihe Liturgifcher Formeln, die fich bei der fo oftmaligen
Wiederholung der Beier, felbft ohne ausbrüdliche Anordnung, von felbft feftftellen muß«
ten, find gleichfalls fchon apoftolifchen Urfprungs, wie z. B. „Der Herr fei mit euch”,
Friede fei mit euch”, „Erhebet die Herzen”, „Das Heilige den Heiligen”, „Ehre fei
dem DBater und dem Sohne und dem heiligen Geifte“ u. a. m. Aber vor Allem, men
kann in jenes neutefiamentlichen Andeutung die Hauptftüde und die Aufeinauberfolge
der liturgiſchen Formen erkennen, welche die Kirche des Oſtens wie des Weſtens mit
wunderbarer Mebereinftimmung in ihrer Abenpmahlöfeier bewahrt hat. Die Zufäge und
ceremomiellen Uebexladungen, ‚welche die fpäteren Jahrhunderte einführen, Tonnten jene:
Grundſaulen apoſtoliſcher Liturgie verunſtalten und verſchütten, aber nicht von ber:
Stelle rücken. Die. Borkefung und. Auslegung von Schriftperikopen, als Mittelpunktt
Abenbmahl.
eines einleitenden und weſentlich lehrhaften Theiles, ferner die Darbringung irdiſcher
Gaben, das Offertorium, weiterhin nach vorangeſchickter Dankſagung oder Präfation die
Eonferration und das Opfer des Sacramentes felbft, dann die kirchlichen Fürbitten oder
Gommemorationen, endlich die Gemmunion der Gläubigen wurden von ben älteflen
Zeiten an als die nothwendigſten und in ihrer Aufeinanderfolge einander bedingenven
Stüde des chriſtlichen Hauptgottesdienſtes, der euchariftifchen Beier, betrachtet. Die
erften Jahrhunderte waren bemüht, ſowohl fefte Titurgifche Formen für dieſe Haupttheile
aufzuftellen, ald auch die Uebergänge derſelben mit geeigneten Zmifchengebeten und
Geſaͤngen auszufüllen und abzurunden, fo daß bie Kirche fich einer wahrhaft organifchen
and gotteöwürbigen Geftalt ihres Eultus rühmen Eonnte. Die wörtlihe Faſſung ber
einzelnen Gebete war wohl verfchieden im Orient und im Decident, und wieberum
wichen die aftifanifche und fpanifche, bie römifche, die mailaͤndiſche, die gallifche und
beitifche Liturgie im Einzelnen mannichfach von einander ab, in den Sauptfachen flimm-
ten alle überein und wurden, jede für ihren Kreis, als gleichberechtigt anerkannt. An⸗
fangs dem Gedaͤchtniß oder hoͤchſtens der Privataufzeichnung der Bifchdfe und Priefter
anvertraut, wurde die Liturgie feit dem 4. Jahrhundert überall niedergefchrieben, ohne
doch ſchon ihre bleibende Geftalt zu empfangen. Im Begentheil haben gerade die Zu-
füge der folgenden Periode, die Einführung des Helligen- und Mariencultus, die vielen
Wiederholungen und die Aufbäufung fumbolifcher Geremonien die Einfachheit und Klat⸗
beit der apoſtoliſchen Ordnung befchädigt. Die römifche Abendmahlsliturgie erhielt
ihre fehige Geſtalt im Wefentlichen bereits durch Gregor den Großen (} 604), obwohl
manche Nachträge noch viel fpäteren Zeiten angehören; die griechifchen Formulare find
nicht vor dem 10. Jahrhundert völlig firirt worden.
Der Ausbildung der Liturgie ging die dogmatifche Erörterung der Kirchenlehrer zur
Seite. Die größten derfelben in den erften Jahrhunderten: Irendus, Eyprian, Auguftinus
ww Ehryfoftomus, haben die aus der apoftolifchen Zeit überlieferte und in den älteren Ri⸗
twalen ausgeprägte Auffaffung noch rein bewahrt: die Euchariftie die beftändige Gedaͤchtniß⸗
feier des einmaligen Kreuzesopfers, dad tägliche Rob» und Dankopfer für die volfbrachte
Verſoͤhnung, welches die Kirche in Einigung mit dem verherrlichten Chriſtus darbringt.
Kaum daß fi Hin und wieder einige Ausdrücke von mehr rhetorifcher Färbung finden,
welche ald Vorzeichen der von Grund auf veränderten Erklärung, die mit Papft Gregor 1.
auftritt, gedentet werden könnten. Diefer Legtere nämlich ftellt zum erften Male mit voller
Entfchiedenheit Die Meinung auf, welche in der römifchen Kirche die berrfchende und dann
im ihrer mittelalterlichen Ausführung ein Hauptquell oder gar der Mittelpunkt für die
Kirchliche Verderbniß geworben ift: die @uchariftie ſei — von vorn berein im Wider
ſpruch mit ihrem Namen — ein Sünd⸗ und VBerföhnungsopfer, eine myſtiſche Fort⸗
fegung oder Wiederholung des Leidens auf Golgatha, täglich feige Ehriflus geheimniß⸗
voll vom Himmel herab, um zu leiden und ſich opfern zu laflen für die Schuld ſeines
Bolkes, zur Exlöfung der lebenden und fchon geftorbenen Sünder (sacrificium pro-
pktialorium pro vivis et mortuis). Alfo aus einem Dankopfer für die ein für allemal
vollbrachte Sühne zu dem Süändopfer eines noch immer fortvauernden Verfähnungs-
leidens, das war eine fo gewaltige Veränderung der Anflcht, daß, wenn fle einmal gültig,
ja die allein gültige und befannfe wurde, auch eine entfprechende Veraͤnderung ber
gefammten Lehre und Prarid der Kicche erfolgen mußte. Dann befam vor Allem bie
Vrieſterſchaft, in deren Macht vie Vollziehung dieſes Meßopfers, diefe Ergänzung des
Werkes Chriſti fland, eine Stellung, durch welche dad Verdienſt des einzigen Mittlerb
nothwendig verbunfelt warb; fie erfchien ald die mehr oder weniger felbftftändige Ges
hülfin Chriſti bei feiner Verföhnungsarbeit. Durch Die Veränderungen, welche gleich
zeitig auch die andere Hälfte der Mbenpmahlsfeier, Die Kommunion, erlitt, wurbe biefe
bedenkliche Wendung nur noch befdrbert.
Denn fo entfchienen die älteflen Liturgien im Einflange mit ven Stimmen der
Kischenväter die Idee des euchariftifchen Opfers, des Dankopfers, hervorheben, eben
ſo Far bezeugen fle die regelmäßige Communion der Gemeinde. Wenn irgend das
heil; Abendmahl in.der alten Kirche gefeiert ward — in den größern Gemeinden täg-
lich, in alten wenigſtens fonntäglich — fo wurde e8 auch von allen Getauften genoflen,
während Den noch Ungetauften ſelbſt vie Anweſenheit, außer "bei dem erſten belehrenden
MWendmehl. | VN
Theil der Feier (der daher Katechumenenmeſſe hieß ') nicht geſtattet wurde. Getaufte
Kinder haben wenigftens von Zeit zu Zeit communicirt. Den Kranfen und Ge
fangenen warb das Sarrament von den Dienern der Kirche zugetragen, Reifenden auf
ihre Fahrt mitgegeben. Und damit bei einem undorhergefehenen Bedürfniffe Doch
Niemand der Lebensſpeiſe entbehren möchte, ward immer ein Vorrath von der letzten
Sonntagsfeier in der Kirche aufbewahrt. Nur Solche, die durch ein notoriſches Ver⸗
gehen gegen die Heiligkeit der Lehre und des Wandels der Jünger Chrifti ſich ver-
ſchuldet batten, blieben son dem Genuffe, aber auch von der vorangehenden Feier der
Euchariftie ausgeſchloſſen (ſ. Excommunication). Wer fich aus Gleichgültigkeit ober
Nachläffigkeit an dem, worin man das erhabenfte Vorrecht der Chriften erkannte, nicht
betheiligte, vcar in Gefahr, als ein wirklich Ercommunicirter behandelt zu werben.
Diefe beilige Inbrunft dauerte faft ununterbrochen Durch die drei erften Jahr⸗
hunderte an. Als jedoch mit Gonflantind Zeit Schaaren von innerlich unbefehrten
Menfchen in die Kirche kamen, wirkte die überhandnehmende Unlauterfeit und Laubeit
des Glaubens fofort auch auf die Betheiligung des Volkes an der Communion. Die
Predigten des heil. Chryſoſtomus (+ 407) find bereit3 voll von Klagen, daß bei weitem
nicht mebr Alle, welche der Feier anmohnten, auch zum heiligen Genuffe binzuträten.
Spätere Concilien fchärferi allen Laien wenigftend eine dreimalige Communion in jedem
Jahre ein, an den brei großen Feſten, bis endlich das unter Papſt Innocenz II. ger
baltene große Lateranconcilium 1215 fich fogar mit der einmaligen zu Oſtern genügen
läßt. Yortan wurden nur noch Klerifer und Mönche Durch ihre befondern Vorſchriften
zur bäufigeren Gommunion verpflichtet gehalten. Und alle fpäteren Verſuche erleuchteter
Lehrer, daB Volk zum fleißigeren Gebrauche der bimmlifchen Nahrung zu erweden,
mußten an ber erflärlihen Abneigung des weltlichen Sinnes fcheitern. Um die Ber-
antwortlichfeit für dieſen Zuftand abzumeifen und das Firchliche Gewiffen zu beruhigen,
ward Die theologifche Erfindung der „geiſtlichen Communion“ gemacht, der zufolge flatt
der facramentalen Genießung eine gewiſſe innerliche Theilnahme, ein herzliches Begehren
ald in der Regel genügend angejehen ward. Und, auch dies erſcheint noch als ein
geringeres Uebel gegenüber der unheiligen Art, mit der ein häufiges Communiciren
auch ohne innerliche Vorbereitung, bloß als opus operatum. hin und wieder betrieben
und empfohlen ward, wie z. B. von den Jeſuiten in ihrem Streite mit den Janſeniſten.
Die griechifche Kirche ihrerfeitd hat ſich dazu verftanden, durch die Austheilung der ſo⸗
genannten Eulogien oder Antivora, gewiffer geiegneter Brödchen (nicht des confecrrixten
Abendmahlsbrodes) an die bei der Feier Anmwefenden, eine Art von Schein, eine dürftige
Heminiscenz der allgemeinen Communion des Volkes zu erhalten.
In beiden Kirchenabthbeilungen aber wurde eben binburd die euchariftifche Beier,
während fle die höchfte und empfohlenfte Cultushandlung, der eigentliche Hauptgotted-
bienft blieb, zu einem der Gemeinde äußerlichen Borgange herabgefegt, zu einem geheim
nißvollen Schaufpiele, deflen geiftliche Wirkſamkeit durch feinen eigenen vorfchriftäömäßigen
Bollzug fo binlänglid, verbürgt jei, daß es der facramentalen Betheiligung der Gemeinde
— menigftend in der Negel — nicht mehr bevürfe. Erſt dann mar der priefterliche Ge⸗
ſammtcharakter der Chriften gefährdet, als die liturgirende Priefterfchaft mit dem eucha⸗
riftifchen Opfer nicht mehr an der Spige der Gemeinde, ald des mitpriefterlichen Volkes,
erfehien, fondern dazu fortfchritt, allein vor Gott zu treten, allein zu feiern und zu
eommuniciren. (Die röm.-fatholifhe Kirche hat von jeher den priefterlichen Charakter
de⸗ Volkes ohne episcopale Weihe geläugnet. Ihre Auffaſſung des Sacraments f. un⸗
Meile”) Zu dieſem Ende hat offenbar unter Anderem auch die dem Volke unver⸗
—8 Sprache der Liturgien beigetragen. Das Latein der alten Formulare, das
man unbeweglich beibehielt, war den neu entſtandenen romaniſchen Völkern, geſchweige
Denn den germaniſchen von vorn herein unverſtaͤndlich. Im Bereiche der orientaliſchen
Kirche wirkte diefer Mebelftand doch nicht in gleichem Maße. Die von ihr aus befehrten
flawifchen Bölfer erhielten die Liturgie in der damaligen Landesſprache. Aber was audh
Alles dazu beigetragen habe — hörte die euchariftifche Feier erft einmal auf, der Ge⸗
meindagotteöbienft zu fein, um fich zu einer fpeciellen Aufgabe des Prieſterſtandes zu
den eben, wie über den Namen „Mefle” für die Abendmahlsfeier fiehe ben betreffen:
Bagener, Staats⸗ u. Geſellſch⸗Lex. 1. 6
B2 | MWenbmnahl.
verwandeln, fo war nur noch ein Schritt zu jener aberglaͤubiſchen Betrachtungsweiſe,
nach ber fie als ein ſchon an und für ſich ubfolut verdienſtliches und heilvermittelndes
Merk gilt, dad man durch einen Priefter nur für fich verrichten zu laſſen braucht, um
ih dadurch jede exwünfchte Gunft des Himmels zu verſchaffen. Die griechifche Kirche
zwar ift nicht bis zu den legten Conſequenzen dieſes Weges fortgeſchritten. Ihr
bogmatiſcher und ritueller Beſtand warb gerade um jene Beit abgefchlofien, ald bie
lateiniſche Chriftenheit eine neue Entwidelungäftufe auch in ihrer Firchlichen Entwidlung
betrat. Der Orient kennt die eigentliche Privatmeffe noch nicht. Die Euchariftie wird
nur an den beflinmten Tagen und Gelegenheiten und dann immer wenigftend im Namen
der ganzen Gemeinde, niemald nur auf Beflellung Einzelner und für deren Privatanliegen
gefeiert. Ihre Liturgie enthält wenigftend die Aufforderung des Volkes zur Eommunion:
„Tretet berzu u. ſ. w.“ als ftehende Formel und jedesmal muß außer dem celebrirenden
Briefter doch auch der Miniftrant und die etwa anweſenden Kleriker, ald Repräfentanten
des Volkes, communiciren. Anders in der römifcyen Kirche. Aus der ſchon bevent-
lichen älteren Gemohnheit, derjenigen, die eine befondere Opfergabe angemelbet und
beim Dffertorium dargebracht hatten, auch mit befonderer Fürbitte nantentlih zu ge⸗
denfen, war bereit im 9. Jahrhundert der Gebrauch ausgebildet, für Jedermann, ber
wit einer genügenden Opfergabe die firchliche Fürbitte für fein oder ber Seinigen
(Lebender fowohl als Abgefchiedener) ewiged Wohlergehen begehrte, eine befondere Meile
zu veranflalten. Anfänglich galt noch als Erforderniß, daß ein Solcher, würdig vor⸗
bereitet, bei feiner Mefle auch eommuntieirte. Allmälig fiel auch Died weg nnd ber
Priefter verrichtete Alles allein.
Bei den gewöhnlichen Meſſen dieſer Art, Die ohne Sang und Klang gefeiert
werben, blieb ein eingiger Miniftrant ober Chorbiener, der nur die Nefponforien bes
Rituals zu fprechen hat, die ganze Reminiscenz ber verfchwundenen Gemeinde (moher
Der Rame Stillmeffe oder Winkelmeſſe, wie die Proteftanten lieber fagten); aber auch
wo bei größerer Solennität ein ganzer Chor von Klerikern oder Sängern refponbirt
und als die Neprüfentation der Gemeinde betrachtet wird, fteht dieſe doch eben fo wenig
in einer inneren geiftlichen Beziehung zu der Feier und bleibt am Opfer wie an ber
&ommunion unbetheiligt. Diefe Privatmeffen und darunter ganz beſonders die für
Berftorbene geftifteten, die Seelenmeflen, wurden gleichjam der Inbegriff der Angriffe
und Wifanwendungen, welche bie chriftliche Abenbmahlsfeier erlitten hat, und fie find
auch zu allen Zeiten — nicht bloß von Proteflanten — als eine der ſchwerſten Vers
irrungen des roͤmiſchen Kirchenthums bezeichnet worden; denn nicht nur, daß ihre Ab⸗
haltung einmal, mehrmals, oder periodifch, je nach den Mitteln des Veranſtalters, ein
Begenftand des Handel und des fchnöbeflen Gelderwerbes für den Klerus ward, fo
verlor man ben geiftlichen Charakter der Beier auch darin aus den Augen, daß man
jederzeit zur Abhaltung einer Meſſe (Votivmeſſe) nad} der Intention des Beſtellers bereit
iſt, ohne viel Frage, ob dieſe geiſtlicher Art und gotteswürdig, geſchweige denn gott⸗
wohlgefaͤllig ſei. Es würde aber hier zu weit führen, die Geſchichte dieſes Unweſens,
von den mittelalterlichen Jagd⸗ und Turniermeſſen, Abendmahlsproben u. ſ. w. an bis
herab auf die modernen Parade- und Demonſtrationsmeſſen, die bei jeder politiſchen,
hoͤfiſchen oder militairiſchen Veranlaſſung celebrirt werden, zu verfolgen.
Der mannichfaltige populäre Aberglauben, ber den conferrirten Elementen magiſche
Wirkungen zufchreibt, war allerdings fchon durch den altkirchlichen Gebraud), den
einzelnen Gläubigen dad Sacrament auch ind Hand mitzugeben, ermöglicht, wurde
aber erfi in den Maße verbreitet, als das Volk für Die facrramentale Commmion fein
Berftändnig umd Verlangen mehr hatte. Und die übertriebenfte äußere. Ehrfurtht und
Beforgnig für die heiligen Zeichen, welche von ber rituellen Borfchrift gefordert wurden,
Fonnte jene wahre Ehrfurcht vor dem Sarrament, die in feinem rechten, fiftungsnräßigen
Gebrauche befteht, nimmermehr erfeßen. Im Gegentbeil, es wurben dadurch noch andere
Mipbräuche veranlaßt. Aus der Beſorgniß, ed möchte bei einer zahlveichern Laien⸗
communion etwas auß ben gemeihten Kelche verfchizttet werben, reicht Die orthodoxe Kirche
bes Orients den Commmunicanten bie beiden Elemente in einer wffenbar ſtiftungswidrigen
Miihung: dad gefegnete Brod wird in den Kelch gebrödelt und die einzelnen Fragmente
fo eingeweiht den Laien mittelft eines Loͤffels ausgefpendet, zugleich ald Leib und Blut
Kbentmai, 83
Chriſti. Das auf der getwennten Darreidiung beider Elemente beruhende Symbol bes
geſchlachteten Lammes Gottes geht damit völlig verloren. Unter demfelben Borwanbe
ward im Decidente im 12. Jahrhundert die Kindercommunion abgefchafft, nachdem man
ven Kindern ſchon feit einiger Zeit ſtatt ded gefegneten Kelches einen ungeweihten
gereicht hatte — ein Scheinwerf, das billig nicht fange vorhielt. Mit auß demſelben
Grunde erfolgte endlich die verhängnigvolifte Verftümmelung der Kommunion, bie
Entziebung des Kelches von den Laien und überhaupt allen Communicanten mit Aus-
aabme des celebrirenden Briefterd. Die theologische Schelaftif des 12. und 13. Jahr⸗
hunderts gab hierzu allerdings aud eine dogmatifche Beranlaffung, indem fie in ihrer
Sarramentöichte den Sag, daß unter beiden Geftalten des Abendmahls der ganze
Ehriftus gegenwärtig fel und empfangen werde — nämlich kraft der realen Einigung
mus Zufemmengebörigfeit (concomitantia realis ober naturalis) von Fleiſch und Blut,
wie von Leib und Seele und von feiner Menfchheit und Gottheit — dahin ausbilbete,
daß alfo die Doppelgeflalt des Sacraments nicht fowohl zur vollfändigen Anweſenheit
Der bimmlifchen Güter, ald nur zur formalen Vollſtaͤndigkeit der Sacramentöfeier nathig
fei. (Eine Behandlung des Geheimniſſes, welche die evangelifche Kirche als eine nur
materiell verſtandesmaͤßige vermirft.) Es war nicht anders möglich, ald Daß man babei
auf Abwege gerieth; denn man fpeculixte weiter, daß die formale Wollſtaͤndigkeit ber
Sacramentsfeier offenbar nur von dem Briefter, der ja auch allein opfere, in allen
Gtüden beobachtet zu werden brauche, während ed für ben Gemmunicanten wur auf
die Vollſtaͤndigkeit des fubftanziellen Genuſſes anfomme, die unter jeder von beiden
Geftalten gleich ſehr geboten werde. Benüge alfd vie Communion unter je einer Geſtalt,
ja wäre es fogar eine fegerijche Derläugnung der Concomitanz⸗ Gegenwart bed ganzen
Eheifluß, wenn man die Communion unter beiden Geftalten für bie allein gültige und
vollkändige erklären wollte — fo verdiene doch Die unter Der Geſtalt des Brodes, der
gebührlihen Borficht wegen, den Borzug vor der bloß mit dem Kelche, welcher ſo
leicht verfchüttet wird. Diefe ſcholaſtiſche Thevyrie war nach einigem Schwanken ber
Meinung im Weſentlichen ſchon fertig, während die rechtmäßige Ausfpenbung beider
Elemente noch faft aberall, die Kranken» und Kindercommumion etwa auögenommen,
befland. Uber die Bonfequenz ber bisherigen Entwideling und ber innere Trieb des
damaligen Kirchenweſens erforverte auch noch diefen Ichten Schritt zur Bereingelung
des allberechtigten Briefterthums und zur Verkümmerung des allgemein chriſtlichen Ber
rufes. Die Menſchen des Mittelalters trugen fich nicht lange mit unfruchtbaren Theorien;
was fie erdichtet, ſuchten fle auch gleich irgenpwie ins Werl zu ſetzen. Es dauerte
nicht Tange, nachdem Thomas v. Aquino und Bonaventura (+} 1274) die ſcholaſtiſche
Begründung der communio sub una vollendet Hatten, daß fie auch, namentlid, durch
ben Einfluß der DBettelorven, in der ganzen lateinijchen Gheiftenheit eingefühet und '
endlich durch Die Konftanger Synode (sess. XIII.) 1415 ald „eine gute alte Gewohnheit“
kanoniſch beftätigt ward. Ja Died gefchah im Begenfage zu der Huffitiichen Partei,
weiche die frirhere gejunde Lehre geltenb machte und die Communion unter beiden
Geftalten bei fich in Böhmen wiederberftellte (movon die Partei fpäter auch Utraquiften
oder Kaliztiner, Keldyner genannt wurde). In der römifchen Kirche ift die Kelchenizie-
Kung unantaftbarer Brauch geblieben. Denn die anfcheinende Oeneigtheit gur Wieder⸗
herſtellung des vollftändigen Abendmahles, die einige Päpfte in ben bebrängten Ver⸗
baltnifien des 16. Jahrhunderts blicken ließen, gebieh nicht bis zur That; das Tridentiner
Concil aber (sess. XXI. 1562) bat, indem +8 den Konflanzer Beſchluß endgültig beſtaͤ⸗
Gate, die Macht zur Eoncefjion des Kelches unter befonderen Umſtaͤnden dem Bapfte
en
Um fo entſchiedener hat bie Reformation die Communion unter beiden Ges
Kalten, als die der göttlichen Stiftung einzig gemäße, überall gleich in ihrem erften
Anlaufe wiebergenommen und in diefer Hinficht doch wenigftens bei dem einen Drittel
ver Göriftenheit bie Reinheit und Fülle ber urfpränglichen Anordnung hergeſtellt.
Dagegen dat fie auch, obwohl nit in allen ihren Bractionen, zum .erften Male feit
ber Srindung der Kirche die Behauptung laut werben laflen, die Euchariftie fei Bein
wirkliches Opfer, ſoudern nur im unelgentlichen Sinne und zwar wegen der ihre Beier
begleitenden Oebete, Befänge und Dankfagungen ein Opfer zu nenne. Aus dem
6*
En
8 Abendmahl. _
Zuſammenhange, in welchem bie hervorragendſten Neformatoren und vefotmatorifchen
Belenntniffe diefe bislang unerhörte Behauptung ausſprechen, erfennt man 'inbefiem
feicht, wie fle von richtigen Vorderſätzen auögebend auf ihren über das rechte Ziel
hinausgehennen Schluß gerathen waren. Ihnen lag Alles an der Hervorhebung des
alleinigen Verdienſtes Ehrifti und der allgenügenden Sühnkraft jeined Opfers am Krenze.
Durch diefen Glauben und feine Predigt fuchten fie Die Gewiſſen und die. Kirche zu
reinigen. Diejer Wahrheit aber fahen fie gerade durch das euchariftifche Opfer, fo wie
die damalige verberbte Praris es in den Mefopfern übte und die auf Gregor d. Gr.
geftügte fcholaftifche Theorie es erklärte, aufs Bedenklichſte wiberfprocdhen. Eine unend⸗
liche Wiederholung des Kreuzesopfers Chriſti, Die jeder Priefler mit gleicher Verſoh⸗
nungsfraft verrichten könnte, dieſe Herabziehung der einzigen That ded Herrn auf bie
gleiche Linie mit dem täglichen Werke der Kirche, diefe äufßerliche Nebeneinanderftellung
beider Eonnten fle nur als einen entjeglichen Angriff auf den Grund des Heils betrachten.
Und darum tilgten fie den ganzen Meßkanon, den die eigentlihe Opferung enthaltenden
Mittelpunft der bisherigen Liturgie, in ihren Gottesdienſtordnungen bis auf die legte
Spur aus. Daß ſie dabei mit der Epreu anuch den Weizen binausgeworfen haben
fönnten, kümmerte fle bei dem Eifer um die evangeliſche Grundwahrheit wenig. Sicher⸗
lich würden fle einem gefunderen Dogma über dad Sarramentsopfer nicht widerfprochen
haben — Melanchthon führt in der Npologie der Augsburger Confeſſion den wirklich
zeineren unverfänglicheren Meßkanon der Griechen dem römijchen gegenüber mit Beifall
an — aber, daß das recht verflandene und verzichtete Opfer der Euchariftie gerabe bie _
wirffamfte Verfündigung und höchſte Verherrlichung der Hauptfache des Evangeliums
ift, dad Fam ihnen allerdings nicht zu Sinne, und auch über die unvermeibliche Folge ber
Abfchaffung des Opfers, den Ruin des Firchlichen Eultus, waren ihre Augen verfchloflen.
Unter den proteftantifchen Gemeinfchaften haben nur die anglifanijhe und bie
fchottifche Episcopalficche, jene undeutlicher und wie zaghaft, dieſe mit größerer Be⸗
flimmtbeit das euchariftifche Opfer in der Liturgie und Theologie geltend zu machen
gefucht und damit zugleich einen verhältnigmäßig lebenskraͤftigen @ultus bewahrt. Fin
die übrige Maſſe der Evangelifchen ging die Idee und Handlung des Opfers vollig
verloren, und es ift eine fchmerzliche Wahrnehmung, daß fie den einen Theil des Altar⸗
farramentes in demjelben Augenblick einbüßten, da jie den andern, die Communion, in
feine urfprüngliche Bedeutung wieder einjegen wollten. Doch zeigte fich. bald genug,
daß das euchariftiiche Myſterium ein untbeilbared Ganzes if, und Feines feiner beiden
Stüde ohne das andere zur vollen Würde und Wirkfamfeit gelangen fann, bie Com⸗
munion ohne das Opfer fo wenig, ald das Opfer ohne die Communion. Die Predigt
nahm in den proteftantifchen Gottesdienſten von Anfang an eine zu fehr bominirenbe
Stellung ein. Gewiß war es hochnöthig, fleißig zu previgen und zu unterrichten, um
da8 Bol nur wieder über den Grund des Heils aufzuklären und zu einem Bemuptfein
feined Berufs zu bringen. Allein man gelangte nidyt bis zur höchften Ausübung dieſes
Berufes, zu dem geiftlichen und wahrbaften Cultus Gottes durch eine priefterlidhe Ger
meinde, zu welchem die Predigt ihrer Natur nach doch nur die Vorbereitung und
Anleitung fein kann. Ban machte die Predigt, und zwar die der elementarften chrifte
lidyen Wahrheiten, den Katechismus, zum Selbflzwed. Bei den Lutheranern war fie
wohl umgeben von formulirten Gebeten und Gefängen, ausgewählten Bruchflüden der
alten Liturgie, die durch die neuen evangelifchen Kirchenlieder einen erheblichen Zuwachs
befamen. Allein dies Alles, des belebenden Mittelpunktes der euchariftifchen Darbringung
beraubt, hing nur Iofe zufammen und war ohne ein Durchgreifendes anerkanntes Princiy
geordnet, bier fo, dort anders nach der bunten Mannigfaltigfeit der Tandesfürftlichen
und reichöftäbtifchen Agenden. Daher gerieth die Gottesdienſt-Ordnung, auch weil man
fie für etwa3 an ſich Unweſentliches und Willkürliches hielt, in einen immer wechſelnden
Fluß und endlich im faft völligen Abgang. Die Ealviniften hatten alles Rituelle von
seen herein faft gänzlich befeitigt. Die Abendmahlsfeier Eonnte daher bei allen Pro»
Nanten ihre uranfaͤngliche und trotz aller Verkennung dennoch durch ſechszehn Jahr⸗
Iert behauptete Stellung als der eigentliche Hauptgottesdienſt nicht mehr behalten.
N eine Seite, in der ſich der Cultus der Gemeinde gegen Gott eoncentrirt, war
ſo ein erkannt und durch Die Predigt und den Geſang erjeht; ihr Lieberreft, die Com⸗
MWenduuchl. | ”
munion, mußte nothwendig zum bloßen Anhängfel an Die Prehigt herabſinken. Die
Heformirten, die in der verfiandesmäßigen Confequenz immer die Stärkeren maren,.
baben dies Berhältnig auch dogmatiih in. ihrer Abendmahlslehre dahin Durchgeführt,
daß die Gnadenwirkung der Kommunion von der de3 geprebigten Wortes nur dem .
Grade, nicht dem Wefen nach verfchieden jei. Bei den Lutheranern ergab ſich das
Zurüdireten des Abendmahls aus dem gewöhnlichen Gultus, obgleich e8 im Dogma fo
siel Höher geftellt warb, allmälig fon aus ben äußeren Umfländen — aus dem
Mangel an Gommunicanten und aus der Unkuft der hbrigen Gemeinde, der Eommunion
einiges Wenigen noch beizumohnen, nachdem fie bie Predigt bereits gehört hatte.
Beide proteftantifche Fractionen konnten e8, nachdem fie den Gultus des Opfers und
damit des Elementes der Anbetung entleert hatten, um dafür die rechte Communion
Berzuftellen, doch nicht zu jener häufigen Communion bringen, auf’ der die Lebenskraft
"der Urkirche beruht hatte. Sie haben fich dabei bezüglich der Gommunion in die Bor-
theile getheilt, welche die alte Kirche an der vollen, ſowohl häufigen, ald von der
ganzen Gemeinde Begangenen euchariftifchen Beier beſaß. In der Iutherifchen Gewmein⸗
fHaft wird — immer nach Beendigung des gewöhnlichen Haupte oder Predigtdienftes —
das Abendmahl häufiger, in den größeren Parochien meift jonntäglih, bier und ba
felbft in der Woche gefeiert; allein es ift. eine Privatfeier derjenigen, die ſich gerade ale
Communicanten eingefunden haben, und fo wenig Gemeinvehandlung, daß nicht einmal
der farnetionivende Geiſtliche, gewiß der Nepräfentant des Gemeindeförperd, regelmaͤßig
zu eommuniciren pflegt -—: eine Privatcommumion, wie die rönijche Kirche ihre Privat
meſſen bat, ein Act der individuellen Frömmigkeit. Die reformirte Partei, wenigftens da,
wo ihr Typus ftreng durchgeführt und bewahrt ifl, wie in Schottland, Frankreich und der
Schweiz, bat Die Commımion ale Handlung der ganzen Gemeinde; an dem Communions⸗
gottesdienſte nehmen alle Gemeinveglieder Theil, Die der Kirche nicht ganz entfrembet find;
aber fie veranftaltet dieſe eier meift nur zwei⸗ bis dreimal jährlidy und jedesmal Eraft bes
fonderer Feftfegung, nicht als Die gemöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Gebühr. —
Der Romanismus verbarrte und verfeftigte ſich nach dem vorübergehenden. Winde
der Aufflärungsperiode wo möglich noch mehr in der herkömmlichen Auffeffung und
Austbung feiner Mefie; er zog die alten Vorwürfe der Proteftanten new verdient auf
ich, obwohl feine Dogmatifer und Apologeten nichtd verfänmten, was zur Aufſchmückung
der Lehre dienlich fehien. Aber auch der geſammte Proteftantidmus bat, indem er. +8
im euchariftifchen Sacramente, dem Herzen des Firchlichen Lebens, lange nicht zu ber
Stille bringen. konnte, welche fchon die erften Stadien der chriftlichen Gefchichte aufgen
zeigt batten, offenkundig bewiefen, daß er doch nur eine partielle, noch unzulängliche
Reformation geichafft hat, und daß fene Vollgeflalt der Kirche, die auch bie ungen *
ſchmaälerte Herrlichkeit des chriftlichden Altar ſowohl mit feinem Opfer und feiner Ans»
betang, wie mit feiner Lebensfpeife wieder befäße, noch eine zukünftige war. Das ift
es, was als Ahnung oder Erkenntniß viele der beiten Männer unferer Zeit, befonders
in Deutſchland, England und der Schweiz zu dem Verfuche getrieben hat, ob nicht der
— freilidy ſchon wieder nacjlaffende — religiöje Aufſchwung der letzten Jahrzehnte zur
Ergänzung diefer Mängel des Proteſtantiomus zu bewegen fei. Kür Die Abendmahls⸗
feier wurde wieder mehr Feierlichkeit und Ritual gefordert, daneben find eigene Liturgifche
Mottesdienſte eingerichtet und der Alleinherrfchaft der Predigt gegenüber geftellt. Kaum
im 16. Jahrhundert wurde fo viel an neuen Agenden, Gefangbüchern und ähnlichen
fiturgifiben Borfchriften gearbeitet. Ja, einige der Tieflinnigeren, die ſich von folchen
Boch bloß äufßerlihen Einrichtungen nicht viel verjprechen mochten, drangen bid zu der
Einficht hindurch und waren fühn genug auszufprechen, daß es an dem euchariftifchen
Dpfer fehle Allein, wie wenig von folchen Einfichten und Bekenntniſſen zu erwarten
iſt bei der Vereinzelung der Erleuchteten, bei der Erftorbertheit der Maffen und Der auch
we Beſten Hefchleichenden Sucht, ſich in die einmal fchon autorificte Formel zu beiten
— das liegt zu klar am Tage. Aufhülfe kann nur von einer flärferen Hand, ald Die
einiger kirchlich geſtunter Theologen und hochſtehender Laien ift, verfehafft.merden. Wie
die Kirche überhaupt, fo wird ihr hochſtes Sacrament, die Euchariſtie, weil nur Bott
im Fleiſche ſie ſtiften konnte, auch nur Durch lebendige Veranſtaltungen Gottes zur
wfprunglichen‘ Fülle und Wirkung wieder hergeſtellt werden koͤnnen.
84 Abendmahl. _
Zufammenbange, in welchem bie hervorragendſten Neformatoren und refotmatorifchen
Bekenniniſſe diefe bislang unerbörte Behauptung augjprechen, erfennt war 'inbefien
leicht, wie fle von richtigen Vorderſätzen audgehend auf ihren über das rechte Ziel
Hinausgehenden Schluß gerathen waren. Ihnen lag Alles an der Hervorhebung des
alleinigen Verdienſtes Ehrifti und der allgenügenden Sühnkraft jeines Opfers am Kreuze.
Durch diefen Glauben und feine Predigt fuchten fie Die Gewiſſen und die Kirche zu
reinigen. Diejer Wahrheit aber faben fie gerade durch das euchariftifche Opfer, jo wir
die damalige verberbte Praris es in den Meßopfern übte und die auf Gregor d. Gr.
geſtützte fcholaftifche Theorie ed erklärte, aufs Bedenklichfte wiberfprochen. Eine unmd-
liche Wiederholung des Kreuzesopfers Chrifti, die jeder Priefter mit gleicher Berföh-
nungöftaft verrichten koͤnnte, dieſe Herabziehung der einzigen That des Herrn auf bie
gleiche Linie mit dem täglichen Werke der Kirche, diefe äußerlicye Nebeneinanderſtellung
beider konnten fle nur als einen entjeglichen Angriff auf den Grund des Heils betrachten.
Und darum tilgten ſie den ganzen Meßkanon, den bie eigentlihe Opferung enthaltenden
Mittelpunft der bisherigen Liturgie, in ihren Gottesdienſtordnungen bis auf die legte
Spur aus. Daß fie dabei mit der Spreu anch den Weizen binausgeworfen haben
fönnten, fümmerte ſte bei dem Eifer um die evangeliſche Grundwahrheit wenig. Sicher
lih würden fie einem gefunderen Dogma über das Sarramentöopfer nicht widerfprochen
haben — RMelanchthon führt in der Apologie der Augsburger Confeſſion den wirklich
zeineren unverfänglicheren Meßkanon der Griechen dem roͤmiſchen gegenüber mit Beifall
an — aber, daß das recht verflandene und verrichtete Opfer der Euchariftie gerade die
wirkſamſte Verkündigung und böchfte Verherrlichung der Hauptfache des Evangelium
it, dad Fam ihnen allerdings nicht zu Sinne, und auch über die unvermeibliche Folge der
Abſchaffung des Opfers, den Ruin des Firchlichen Cultus, waren ihre Augen verſchloſſen.
Unter den proteftantifchen Gemeinfchaften haben nur die anglifanijche unb bie
ſchottiſche Episcopalkirche, jene undeutliher und wie zaghaft, dieſe mit größerer Be
ſtimmtheit das euchariftifche Opfer in der Liturgie und Theologie geltend zu machen
gefucht und damit zugleich einen verhältnigmäßig Iebensfräftigen Qultus bewahrt. Fin
die übrige Mafle der Evangelifchen ging die Idee und Handlung des Opfers vollig
verloren, und es ift eine fchmerzliche Wahrnehmung, daß fie den einen Theil des Altar-
farramente® in demjelben Augenblid einbüßten, da jle den andern, die Communion, in
feine urfprüngliche Bedeutung wieder einjegen wollten. Doch zeigte fich. bald genug,
daß dad euchariftiiche Myſterium ein untbeilbares Ganzes ift, und Feines feiner beiden
Stüde ohne das andere zur vollen Würde und Wirkfankeit gelangen fann, die Come
munion ohne das Opfer jo wenig, ald das Opfer ohne die Communion. Die Predigt
nahm in den proteflantifchen Gptteödienften von Anfang an eine zu fehr dominirende
Stellung ein. Gewiß war e8 hochnoͤthig, fleißig zu predigen und zu unterrichten, um
das Volk nur wieder über den Grund des Heils aufzuklären und zu einem Bewußtſein
feines Berufs zu bringen. Allein man gelangte nidyt bis zur höchften Ausübung dieſes
Berufes, zu dem geiftlichen und wahrhaften Cultus Gottes durch eine priefterliche Ger
meinde, zu welchen die Predigt ihrer Natur nad doch nur Die Vorbereitung und
Anleitung fein fann. Ban machte die Predigt, und zwar die der elementarften chrift-
lichen Wahrheiten, den Katechismus, zum Selbſtzweck. Bei den Lutheranern .war fie
wohl umgeben von formulirten Gebeten und Gefängen, ausgewählten Bruchflüden der
alten Liturgie, Die Durch Die neuen evangelifchen Kirchenlieder einen erheblichen Zuwachs
bekamen. Allein dies Alles, des belebenden Mittelpunktes der euchariftifchen Darbriugung
beraubt, hing nur Iofe zufammen und war ohne ein Durdhgreifendes anerkanntes Princiy
georbnet, bier fo, dort ander nach der bunten Mannigfaltigfeit der landesfürſtlichen
und reichöftäbtifchen Agenben. Daher gerieth die GottesdienſtOrdnung, auch weil man
fle für etwas an fich Unweſentliches und Willkürliches hielt, in einen immer wechjelnden
ISFluß und endlich im faft völligen Abgang. Die Ealviniften hatten alles Rituelle von
orn herein faſt gänzlich befeitigt. Die Abenpmahlsfeier konnte daher bei allen Pro-
teſtanten ihre uranfängliche und troß aller Verkennung dennoch durch fechözehn Jahr
humderte behauptete Stellung ald ver eigentliche Hauptgottesdienſt nicht mehr behalten.
Ihre\ eine Seite, in der ſich der Cultus der Gemeinde gegen Gott eoncentrirt, mar
nicht Inerfannt und durch die Predigt und den Geſang erſetzi; ihr Ueberreſt, bie Comes
\
Khenbunehl, .. 8
munion, mußte nochwendig zum bloßen Anhängfel an die Predigt Heaabfinfen, Die
Aeformirten, die in der verftandesmäßigen Gonfequenz immer die Stärleren waren;
baben die Berbältnig auch dogmatiſch in ihrer Abendmahlslehre dahin durchgeführt,
daß die Gnadenwirkung der Communion von der des geprebigten Wortes nur dem _
Grade, nicht dem Weſen nach verfchleden je. Bei den Lutheranern ergab ſich Das
Zurädtreten des Abendmahls aus dem gewöhnlichen Cultus, obgleich es im Dogma fo
viel Höher geftellt ward, allmälig ſchon aus ben äußeren Umfländen — aus dem
Mangel an Bommunicanten und aus der Unkuft ber übrigen Gemeinde, der Gommunion
einige Wenigen noch beizumohnen, nachdem fie die Predigt bereits gehört Hatte.
Beide proteftantifche Fractionen konnten e8, nachdem fie den Cultus des Opfers und
damit des Elementes der Anbetung entleert hatten, um bafür die rechte Communion
herzuſtellen, doch nicht zu jener häufigen Gommunion bringen, auf der die Lebendfraft
"der Urkirche beruht Hatte. Sie haben fich dabei bezüglich der Communion in die Vor⸗
theile getheilt, welche die alte Kirche an der vollen, ſowohl häufigen, als von der
ganzen Gemeinde begangenen euchariftifchen Feier beſaß. In der Tutherifchen Gemein
jchaft wird — immer nach Beendigung des gemöhnlichen Haupt oder Predigtdienfted —
das Abendmahl häufiger, in den größeren Parochien meift jonntäglih, bier und da
jelbft in der Woche gefeiert; allein es ift eime Privatfeier derjenigen, bie ſich gerade als
Communicanten eingefunden Baben, und fo wenig Gemeinbehandlung, daß nicht einmal
der fanettonirende Geiſtliche, gewiß der Nepräfentant des Gemeindeförperd, regelmäßig
zu eommuniciren pflegt-—: eine Privatcommunion, wie die römifche Kirche ihre Privat»
mefien bat, ein Act der individuellen Krömmigfeit. Die reformirte Partei, wenigftend da,
wo ihr Typus ftreng durchgeführt und bewahrt ift, wie in Schottland, Frankreich und der
Schweiz, Hat die Commumion ale Handlung der ganzen Gemeinde; an dem Communions⸗
gottesdienſte nehmen alle Gemeinveglieder Theil, die der Kirche nicht ganz entfrembet find;
aber fie veranftaltet dieſe Beier meift nur zwei⸗ bis dreimal jährlicdy und jedesmal Exaft bes
fonderer Feſtſetzung, nicht als Die gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Gebühr. —
Der Romanismus verharrte und verfeftigte fich nad dem vorübergehenden Winde
der Aufflärungsperiove wo möglich noch mehr in ber herkömmlichen Auffeffung und
Austbung feiner Mefie; er zog die alten Vorwürfe der Proteſtanten new verbient auf
fih, obwohl feine Dogmatifer und Apologeten nichtd verfänmten, was zur Aufſchmückung
der Lehre dienlich fehien. Aber auch der geſammte Proteſtantismus bat, indem ex. ed
im euchartiſtifchen Sacramente, dem Herzen des Tirchlichen Lebens, lange nicht zu ber
Fülle bringen konnte, welche fihon die erften Stavien der chriftlichen Gefchichte aufge⸗
zeigt hatten, offenkundig bemiefen, Daß er doch nur eine partielle, noch‘ unzulängliche
Heformation gefchafft bat, und daß fene Vollgeftalt der Kirche, die andy bie unge⸗
ſchmälerte Herrlichkeit des chriftlichen Altars ſowohl mit feinem Opfer und feiner Ans
betung, wie mit feiner Rebensfpeife wieder befäße, noch eine zufünftige war. Das ift
es, wad ale Ahnung oder Erkenntniß viele ber beiten Männer unferer Zeit, beſonders
in Deutſchland, England und der Schweiz zur dem Verfuche getrieben hat, ob nicht der
— freilicy ſchon wieder nachlaffende — religiöſe Aufſchwung der letzten Jahrzehnte zur
Ergänzung: diefer Mängel des Proteſtantiomus zu bewegen fei. Für die Abendmahls⸗
feier wurbe wieder mehr Feierlichkeit und Ritual geforbert, daneben find eigene liturgifche
Mottesvienfte eingerichtet und der Alleinherrfchaft der Predigt gegenüber geftellt. Raum
im 16. Jahrhundert wurde fo viel an neuen Agenden, Gefangbüchern und ähnlichen
liturgiſchen Vorfchriften gearbeitet. Ja, einige der Tieflinnigeren, die fi von folchen
Doch bloß Auferlichen Einrichtungen nicht viel verjprechen mochten, drangen bis zu der
binburch und waren fühn genug amdzufprechen, daß es an dem euchariftifchen
Opfer fehle. Allein, wie wenig von folchen Einfihten und Bekenntniſſen zu erwarten
iſt bei der Vereinzelung der Erleuchteten, bei der Erftorbertheit der Maffen und ber auch
die Beſten beſchleichenden Sucht, fich in Die einmal fchon autoriſirte Formel zu beiten
—vas biegt zu Mar am Tage. Aufbülfe kann nur von einer flärferen Sand, ald Die
einiger Eicchlich geſtunter Theologen und hochftehenver Laien iſt, verfchafft werden. Wie
Die Kirche überhaupt, fo wird ihr hochſtes Sacrament, die Euchariftie, weil nur Bott
im Fleiſche fe. fiften: konnte, auch nur burch Iebendige Beranflaltungen Gottes zur
usfpränglichen Fülfe und Wirkung wieder bergeftellt. werden koͤnnen. J
5 Abaau⸗qhtoſeit.
Abruduchlsftreit. Diejenigen Streitigkeiten, welche innerhalb der chriſtlichen
Keirche zu v denen Zeiten über das Weſen und bie Bedeutung des h. Abendmahls
ſind gefuhrt worden und noch jetzt geführt werden, pflegt man, in ähnlicher Weiſe wie
warn Bilderſtreit“, „Ofterftreit” u. dgl. fagt, Abendmahlsſtreitigkeiten, Abendmahls ſtreit
zu. nennen. So unvermeidlich num auch biefe Bezeichnung iſt, ſo enthält dieſelbe doch
einem fo empfindlichen Rißklang dusch Die Verbindung ded Mahles des Fricbens,
Wr commmunio, niit ver Streite zu einem und demſelben Worte, daß fie als eine
ſcharfe Gewiffensmahnung an Die Kirche und als eine bittere Erinnerung an ihre Welt⸗
formigkeit gelten muß. |
Der weiteſte Kreis, in welchem fi) der Streit um das Sacrament des Abend⸗
mahls bewegt, iſt derjenige, welcher von dem Verhaͤltniß des Leiblichen zu dem Geiſti⸗
gen beſchrieben wird; der naͤchſt engere Kreis hat zu feiner Peripherie den Begriff des
MWunders, mithin befaßt derfelbe auch Die Frage, ob und in wie weit Das 5. Abenb⸗
mahl eine Gottesthat der eine Menfcyenthat fei; noch engere, don jenen beiden Kreifen
aumſchloſſene Kampfftätten find Diefenigen, welche innerhalb ber Lehren vom Worte
%
Gottes und von der Perfon Chriſti abgeftedt find. Innerhalb bes erften, weiteſten
Kreifes ſtehen die Eatholifche Kicche und die Iutherifche Kirche zuſammen allen benfenigem
gegenüber, welche man mit dem allgemeinen Namen Spiritualiften bezeichnen fan,
mithin nicht alfein der reformirten Kirche, fondern auch den Secten (Sotinianern,
Gichtelianern u. f. w.) und der rationaliftifchen Auffaffung; auch in dem zweiten Kreiſe
ſtehen Eatholifche und Iutherifche Kirche im Brincip zufammen (und in fofern wicherum
jenen Kirchenkoͤrpern und Secten vereint gegemäber), jedoch fo, daß ſich biefriben Bei
dee Anwendung des Princips von einander trennen. Der dritte und vierte Kreis ber
fchttehen beide lediglich Tutherifche und reformirte Kampfesichaaren, indem die hier zur
Sprache kommenden Fragen ber Entholifchen Kirche, theilweife auch den Serien, fern
Hegen and unverſtaͤndlich find, im fo weit nicht in der Lehre von der Perſen Ghriſti
die Patholifche Lehre ſich gewiſſermaßen der reformirten Anſchauung zuneigt.
Die Differenzen über das Weſen des b. Abendmahls lafſen fich in ben ſo eben
zuesft angeführten allgemeinften Beziehungen auf zwei Grund⸗Anſchutungen zutädführen,
welche in einer prineipiellen Verſchiedenheit ver Auffaffung des Ber
hältniſſes zwifchen der Leiblichkeit („Sinnlichkeit", Materie) und der Gei⸗
ſtigkeit wurzeln. Die eine faßt die Leiblichkeit als gottgefchaffene® Organ Der Gei⸗
ſtigkeit, und, was den Menfchen betrifft, ald nothwendiges, von der Geiftigfeit nicht
abzuldfenves, werfelden als ihr ummitselbared und fo zu fagen vertrautes Eigenthum
zugehörige Organ auf, und nimmt demnach aud an, daß Die Leiblichleit n und für
fih, d. 5. nit eva nur in dem durch die Sünde herbeigeführten Zuſtande der Des
terlöration, auf die geiftige Tebensfphäre des Menfchen rinzuwirken beſtimmt und fähig
ſei, daß die Keiblichfeit ein Organ für die Einwirkung Gottes auf die Geiftigkeit, ober
vielmehr auf den ganzen Menſchen, abzugeben durch die Erichaffung des Menfchen, be⸗
ſtimmt fei, und ein ſolches Organ wirklich abgebe. Die andere Anſchauung bält Leib⸗
lichkeit und Geiſtigkeit principiel auseinander und laͤugnet, wenn fie auch die Eigen⸗
fehaft der Leiblichfeit als eined Organd der Geiftigfeit im Allgemeinen zugefteht, Doch
die Unmittelbarkeit und Nothwendigkeit, vor Allem aber die Bolllommenheit dieſes Or-
guns, meint vielmehr, «3 aͤußere fich die Geiftigkeit ohne Gebrauch diefed Organs (vom
demſelben befreit) vollſtaͤndiger und in ihrer ungefchmälerten Eigenthümlichkeit; jeden⸗
fulls ſei dieſed Organ nicht ein in der vollendeten Schöpfung nothwendiges. Am be⸗
ſtimmteſten ſtellt dieſe Richtung die Angemeſſenheit, ja bie Möglichkeit einer gött«
lichen Wirkung auf die Geiſtigkeit (auf die Totalität des Menſchen), welche mittelſt
ver Leiblichkeit vollzogen werde, in Abrede.
Die etſtere Anſchauung, melde fih nicht allen als mit der Offehbarung im
Einklange ſtehend, fondern als aus derſelben entiprumgen und durch bieftäbe nach Ahrens
ganzen geichichtlichen Berlaufe (durch Die Erſchaffung des Menſchen, vurch den Eintritt
und die Witkung der Simde, durch die leibliche Gottesnaht, welche durch bie game
Geſchichte ber Verheißung ftch hinzieht, Durch die Fleiſchwerdung des Sohnes Gotie
und dutch die Ausſicht auf die leibliche Auferfiehung) als beflätigt anſieht und weiß,
kann fich demnach nicht befremdet fitden, wenn ihr, was das h. Abendmahl angeht,
ehe ”
oma Jeibliche Miiheilumg Chriſti an Die menfchliche Leiblichleit anzuenlennen. zugenmihet
wird ; im Gegentcheil, fie wird dieſe Zumuthung ale etwas ihrer Sphäre vollkvmmen
Homogened von vorn herein bereitwillig fich gefallen Lafien, fie wird in dem h. Abend⸗
mabl, eine gugleich leibliche and geifige Handlung ſehen, in. melchee von Bott leiblich
auf ben Leib und duch dieſen auf Den Geiſt gewirkt merde; — fie kann nicht anders,
a8 eine reale Mitthellung des Leibe und Blutes Chrifti an die menfchliche Leiblich-
keit annehmen, durch welche leibliche Mittheilung der Menſch in feiner Totalität, mithin
and): die geiſtige Lebensſubſtanz deſſelben, irgend eine ſchöpferiſche Wirkung Gottes auf
ach erfährt oder erleidet. Limgefehrt wird die andere Grund-Anfchauung in Dem
Abendmahl die leibliche Handlung nur als eine lediglich dem Leibe gugehörige Zutbat
aufehen, weldye in die Welt der Geiſtigkeit bineinzureichen mvermögend, auch gar nicht
beftimmet ſei; ſolle ja eine Mittheilung der Berfon Chriſti im Abendmahl ſtattfinden,
fo Fanne dieſe Wittheilung einig und allein eine geiltige fein, nur auf das pneumati⸗
ſche (hödere geiftige) Leben des Menfchen, und zwar direct, wirken, wmüffe aber bie
Reihlichleit des Empfängers ſchlechthin unbetheiligt laſſen, da die Leiblichkeit zum Em⸗
pfangen und Tragen geifliger Kräfte unfähig fei.
Ea iſt nicht fehwer einzufehen, daß, da dieſe beiden Anfchauungäweijen einander aus⸗
ſchließen, eine Berfländigung über Weſen und Bedeutung ded 5. Abendmahls auf ber
übrigen oben bezeichneten engeren Gebieten nicht möglich fein werde, fo lange nicht vie
Streitenden beiderſeits von einer diefer beiden. Auffaſſungsweiſen ausgehen; jede Ver⸗
Randigung, weiche etwa in jenen engeren SKreijen ſcheinbar erzielt wirrde, mäßte, wenn
noch Uneinigkeit Hinfichtlich dieſer allgemeinften VBorausfegungen vorhanden wäre, fidy
nothwendig früher oder fpäter ald eine täufchende und die Kluft nur erweiternbe
ellen
Beide Anſchauungen finden ſich, wie ſie überhaupt fundamentale Gegenfäge im
deu menſchlichen Geſammtauſchauung bilden, alfo unter veränderten Verhältnifien überaf
und kelneswegs bloß auf bem religiöfen Gebiete wieder erſcheinen, binfichtlich des heil.
Abendmahls jchon im chriftlichen Alterthum vertreten. Die weit überwiegende Mehrzahl
ver alten Kirchenlehrer flebt auf Seiten dev erſteren Auffaffung, auf der Seite der an⸗
deren nur die ältere alerandrinifche Schule (Elemend und Origenes); Origenes hielt
Die Reiblichkeit für nicht urfprüngli von Bott gefchaffen, ſondern deren Erſchaffung
für eime Folge des Falles der Geifterwelt, und meinte demnach, die Materie müfle, um
Sie Maͤglichkeit der Aufhebung der Sünde zu gewähren, gleichſam abforbirt (vernichtet)
werben; bies fei in Chriſtus nach der Himmelfahrt gefchehen, folglich koͤnne auch im
Abendmahl nicht fein Leib und Blut, fondern nur Adyoc und nvsüpe wirken; eine
Meinung, welche, als zu doketiſchen und gnoflifchen Irrihümern zurückführend, noth⸗
wenbig verworfen werben mußte. Indeß bildete ſich in den älteren Zeiten von keiner
Seite eine beſtimmt formulitte Lehre vom Abendmahl aus; man blieb einfach bei ver
Thatſache der Mittheilung der zealen Leiblichkeit Chriſti an die menfchlicge Leiblichkett
Regen, wie diefelbe am kürzeſten und ungweibeutigften von Tertullian ausgedrückt wurde:
Gate pomose ei-sanguine Christi vescitur, ut et anima de Deo saginetur.
Im neunten Jahrhundert findet fich bei Ratramnus im Gegenfage gegen die ven
Baschıfus Radbertus ausgebildete Lehre von der Transſubſtantiation zuerſt eine aube
faßrung, welche der zweiten jener Auſchauungsweiſen im Allgemeinen entfpricht:
Bes, welches der Leib Chrifti ift, bat zwei Wirkungsweiſen, die eine nach ber Sim
lichkeit bin, Die andere nach der Geiftigleit bin; die Wandlung Taun nur eine geiftige
fein, Leib unb Blut GHeifti kann nur geiftlich und figürlich vorhanden fein. Beſtimmter
wurbe dieſe Auffaſſung im eilften Jahrhundert von Berengur von Tours gegen Lanfranc
veutreten, wiewshl es ih auch in dieſem Streite eigentlih nur um die Trandjubftan-
Kntion hanbelte; Berengar meinte jedoch, die Lehre von der Transfubftantiation nicht
aubers- widerlegen zu können, als dadurch, daß ex die reale Mittbeilung des Leibes uub
Dinted Ehrifi im Abendmahl ſelbſt in Abrede ‚Fellte und Brod und Wein nur als
Grinmerungszeichen gelten ließ. Auch bei einzelnen ſpaͤtern Scholaſtikern (Bouanentura,
Seotus) finden ih Aeußerungen, welche dahin geben, daß eine geiflige Kraft in einem
korpetlichen Dinge wegen ber totalen Verſchiedenheit von Körper und. Gef nit an⸗
geasenmeu ‚werten fünne. Hiergegen trat Thomas von Aquino, bie alten Auſchauuugen
5 MWenh nahlieherit
der Kirche mie Strenge feſthaltend, in entſchiedener und flegreicher Weiſe auf: aller⸗
dings könne ein Körper von einer geiftigen Subftanz bewegt (erfüllt werden, um von
ſich aus geiftige Wirkungen zu volfziehen.
Die reformirte Anfiht vom Weſen des Abendmahis rubet ganz umb gar auf
jener zweiten Anfchäuungswelie, auf einer bualiftifchen Auffeffung der Menfchemmatun;
für Zwingli war der leibliche Act ins Abendmahl ein ausſchließlich Teiblicher, welcher
mit dem geiftigen Leben des. Menfchen fehlechtertings in keinen Contact kommen koͤnne
(„tein leiblich Ding koͤnne die Eonfeienz reinigen"), und Calvin verließ dieſen allge
meinen Boden der Abendmahlslehre Zminglid feineßweged, wie benn auch alle Der
treter der reformixten Abendmahlslehre bis auf die legten herab (4. B. F. A. Lampe,
der neueften zu gefchweigen) an biejer Auffaffung mit Strenge feitgehalten haben. „Die
Natur der Sache lehret e8 auch genugfam, daß Leib und Seele allju weit von em
ander unterfchieven find, als daß die Seele durch eine leibliche Genleßung geiftliche
Lebenskraͤfte follte empfangen koͤnnen.“
| Daß der Nationalismus mie überall, jo auch in der Lehre vom Abendmahl nur
für die zweite Anfchauungsweife eintreten Fonnte, verfteht ſich aus feinem Weſen non
feld; ihm war die erfte Anſchauungsweiſe „eine Vermiſchung von Ginnlichen und
Heberfinnlichem wider die Geſetze der Beraunft“, und eine ſolche Vermiſchung nannte
der Rationaliömus Aberglauben.
Andere Gegenfäge in Beziehung auf Die Abendmahlslehre finden fi, wie oben
bemerkt; innerhalb der Lehre vom Wunder. Hier wird die reale Mittheilfng des
Leibes und Blutes Chrifti im Abenpmahl ald angenommen vorausgefegt, und es handelt
fih nur darum, dieſe Mittheilung in ihrer Aehnlichkeit mit ven übrigen, ber Erlöfung dies
nenden Thaten Gottes aufzufafien. Dürfen wir nun im Allgemeinen Wunder eine jebe
Sottesthat nennen, welche Gott innerhalb der Welt der Sünde und des Todes zu dem
Zwede wirkt, um die Sünde und den Tod Binwegzunehmen (fo: daß 3. B. die Gnadenwir⸗
fangen der Berufung, Erleuchtung, Belehrung u. f. w. gleichfall® unter den Begeiff
bes Wunders fallen), womit wir denn felbfiverftännlih auf da8 Grundwunder, bie Ex
fiheinung des Worted im Fleiſch, zurückkommen, ald deſſen Vorbereitungen und Ent⸗
faltungen alle andern Wunder angejehen werden müflen, fo veritehen wir body unter
Wunder im engeren Sinne eine folche Gotteöthat der bezeichneten Art, welche irgendwie
in der Naturwelt zur Erfcheinung kommt. In diefe Kategorie fällt, wie leicht zu
erfehen, Die reale Mittheilung des Xeibed und Blutes Chriſti an die Leiblichfeit des
Menfchen, und von da aus an bie Geiſtigkeit deffelben, an ven ganzen WMenfchen.
Bottesthaten zur Bewirkung der Seligfeit, welche in der Naturwelt zur Erſchei⸗
nung fommen (Wunder im engern Sinne), find aber nun nicht ſolche, „durch welche
die Naturgefege um jenes Zweckes willen aufgehoben und dann nach Erreichung bed
Zweckes wiederhergeftellt werden”, wie der Begriff des Wunders feit Thomas von
Aquino formulirt zu werden pflegt (denn biefe Vorftellung zerftört ſich ſchon logiſch
felbft Dadurch, Daß, wie auch Thoma richtig ſah, in jedem Wunder zwei Wun⸗
der enthalten find, (miraculum suspensionis und miraculum restitutionis), abgefeben
von dem heidniſchen Dualismus, auf welchen diefer Begriff gebauet ift, als verbielte
fih Die Naturwelt zu der Welt der göttlichen Ebenbilplichkeit [Seligkeitswelt] excen⸗
trifch, während fie ah concentrifch zu derfelben verhält); fte find auch nicht folche,
welche nur einen andern Naturproceß, zu beurtbeilen nach den Gefegen der Natur, bat
ftellten; endlich auch nicht folche, „welche ohne die Naturgefege, aber nicht gegen bie
Raturgefege zum Zwecke der Seligfeit gewirkt werden”. Es muß vielmehr die Ratur-
welt als doppelten Gefegen unterworfen gedacht werden; die Naturfubflanzen haben
nur nach einer Seite bin, unter fich, das Feſte, Unpurchbrechlidge, welches wir als ihr
ganzes Welen angujehen gewohnt find, fo lange unjere Augen ſich noch nicht ber
Welt der Erlöfung geöffnet haben; nach der anderen Seite, nad. Gott bin und nach
der Welt der göttlichen Ebenbildlichkeit hin, find fie andern Gefegen unterworfen, Den
Geſetzen der Erdöfung (der Freiheit); jene Gefege find hie niederen, dieſe Die höheren
(die Sonne leiftet ihren Naturbienft ald Centrum der Planetenmwelt nach Gefetzen, welch⸗
für. die Planetenwelt undurchbrechlich find; ohne daß jedoch dieſe Gefege aufgehoben
werben, Zaun fie auch zugleich nach höheren Gejegen andere Dienſte leiften, wie. ip .
| Shenbineiftsßieit. æ
Jofna, ZSeſaia [Hella] und damals, als das Licht der Scligkeitäwels im Tode dieſer
Zeit zu ertäfchen begann). Diefe Doppelfettigfeit des Naturwelt wird uns durch Die
anze b. Schrift bezeugt, und eben dieſe Doppekfeltigfeit kommt auch in dem h. Abend⸗
mehl zur Grfcheinung. .. Die Leiblichkeit des Menfchen darf nicht als eine bloß natür«
liche Leiblichkeit aufgefaßt werden; fie ift in ſich freilich abgeſchloſſen und durch eherne
Geſetze gebunden, aber nach der. Seite Gottes bin offen. und ben Gefetzen der Freiheu
zagemenbet, fo daß fie leibliche Elemente. noch in anderer Welle aufzunehmen fähig if,
ats fie dieſelben auf dem Naturwege aufnimmt, und anders verwenden: kann, als fie
Wie nathrlichen Nahrungomittel ſich afſſimilirt. Es giebt eine Leiblichkeit, welche, - wie
die menfchliche Reiblichkeit überhaupt, fähig war, die in Beinen Raum beſchloſſene Gott»
beit in Chriſto in Hd, aufzunehmen, ebenfalls durch das eiſernſte Geſetz dieſer Naturwelt,
ven Raum, nicht gebunden if. Es giebt auch Natutfubflanzen, welche eine ſolche
Leiblichkeit in ſich aufzunehmen und einer andern Leiblichkeit in ben worher bezelichneten
Sinne zu überliefern vermögen. Dies ift im Abendmahl Brod und Wein, die fügen
naunien Elemente (materia terrestris), welche die Leiblichkeit Chriſti (maloria coo-
lestis) aufnehmen und ſie ald Träger derſelben an bie Leiblichkeit der Communicanten,
nach Den vorher berührten Befegen, überliefern. ')
Dies ift der Sinn ber lutheriſchen Kirchenlehre hinfichtlich derjenigen Gotiebchat
im h. Abendmahl, welche ſich mit Beziehung auf die Naturwelt, an den irdiſchen Stoffen,
t. Sie redet deshalb von einer manducatio oralis (nuͤndlicher ——
weiche natürlich (physica) iſt, fo weit ſie ſich auf die irdiſchen Stoffe bezieht, etw
Wunder aber (hyperphysica) , -fo weit jie die Aufnahme der Leiblichkeit Bor m
nuſere Leiblichkeit betrifft.
Die katholiſche Kirche nimmt gleich der lutheriſchen eine Gottesthat an, welch⸗
ſich mit Beziehung auf die Naturwelt, an den irdiſchen Stoffen, vollzieht; fie glaubt,
gleich der lutheriſchen, an ein Bunder im 5. Abendmahl, und es iſt arges Umrecht,
wenn man biefe Amahme der Fatholiichen Kirche als Magie oder gar ald Zauber
begeichnet, wie noch neuerlich, in gänzlicher Verkennung deflen, was einerſeins Wunder,
audererſeits Magie und Zauber if, Schenkel gethan bat. Allerdings aber beſteht ein
ſehr wefentlicher Unterfchied zwifchen der Auffafiung des Wunders, welche die Lathakfche
Kirche, und der, weiche Die lutheriſche Kirche aboptirt hat... Die katholiſche Kirche macht
das Wunder wiederum zu einem Naturprgceffe, indem le lehrt, daß bie Sub⸗
Ranzen (Elemente) verwandelt werden in den Leib und das Blut Cheiſfti, und zwar
fo, Daß die Subflanzen vernichtet und nur Die Accidenzien (Form, Farbe 2.) geblieben
feien (Transjubfiantiation). Es hängt Died mit der im ganzen Mittelalter nicht
nur, fondern noch bis auf den heutigen Tag, auch außerhalb der katholiſchen Kirche,
mehr als billig, weil des Schrift zumiderlaufend, herrfchenden Anfiht vom Wunder zus
famnıen, vermöge deren das Wunder in nichts Anderem beftebt, als in der Aufhebung
der Naturgefege durch ein anderes, höheres ober Träftigeres, aber genau berfolben Ka⸗
tegorie angehöriges Naturgefeg, wie man 3. B. noch immer die Speifung der Fünf«
taufend oder Biertaujend uud die Waſſerverwandlung in Cana als einen „beſchleunig⸗
ten Naturprozeß“ erklären zu Eönnen fich einbildet. Diefe Anficht meint, die auf Dem
Wege der Naturforſchung oder Philofophie erkannten Geſetze des Seind der Maturwels
als allgemeine Gejege gebrauchen und auch auf die göttlichen, der Welt der Gelige
keit dienenden Willendacte Gottes übertragen zu bürfen, um vermeintlich zu einem be=
ſtimmteren Verſtaͤndniß Diefer Gottesthaten zu gelangen, wäheend doch gerade im Gegen⸗
teil Diejenigen Cinwirkungen auf die Natur, welche der Erldfungswelt angehören, einzs
gan; anderen Reihe von GBefegen folgen, welche durchaus und an ſich den Naturge⸗
fegen unvergleiigbar und dem menjchlichen beebachtenden Galcul abjolut unesreldybar
ſtad. Sanz richtig Hat dagegen ſchon das ſchwabiſche Syungramma 1525 erinnert, daß
men bie Mander nicht nach Ariſtoteles beurtheilen durfe. Die lutheriſche Kirche wer⸗
maloria terresteis und meieria ooveleslis fleht zwar r ieh, und chem
—* or —* nur die en Elemente des Sacraments nennt; indeß ift materia coelestis wenig:
ens ein ungeſchickter, wo nicht unrichtiger Ausdruck, und eben jo unrichtig if es, daß man bie
Bezriqaun —328 für den irdiſchen Stoff — ebraucht. Man ‚tolle Heber von gie:
menten überhaupt f Ipeeen und dieſe in irdijche md ‚himmitiche ſcheiden.
m Wentenahlateit
wirft; daͤrum auch die Kuansfiıbflantiation nicht deshalb, weil ſie aberglaäubiſch“, four
dern weil fie ein Philoſophem if (Schmalf. Art), und dieſem Phileſephem glei⸗
cher Mang mit Glaubensartikeln (durch das Lateranconcil unter Inuocenz: BI. 1215)
eingeräumt worden ift; Die vefernirte Kische verwirft He nicht aus Diefem Grunde, Tem
nen darum, wail in derſelben Me Nealpräfenz des Leibes und Blutes Chrißi in den
Elementen mit uneußmeichlicher Schaͤrfe ausgepraͤgt iſt.
Schon die Säge Berengar's würden, wenn ſie conſequent verfolgt worden wüuren.
zu einer gaͤnzlichen Ableugnung bed Wunders im Abendmahl gefichrt haben; affen aus⸗
geſprochen, daß im Abendmahl bein Wunder ſtattfinde, hat guest Williff, freilich zu⸗
nachſt nur inı Gegeniag gegen Die Lehre von der Trausſubſtantiation, aber dach fo,
dep mau fieht, er iſt ganz und gar in der Anficht von ber unbebingten Unvsräuder-
lichkeit Her Natur, von der anöfchließlichen Geltung der umd erkennbaren Netuwgriehe
befangen (eine dee bezeichnendſten Stellen ſ. bei Diedpoff, bie evangel. Wendmehla⸗
Ichre im Neformationggeitalte k, ©. 155). Ganz ähnlich werhielten fi Die Team
tm, und eben fo Zwingli, weldyer dad Geheimniß aus dem Fronleichnam entfernt
wmiſſen welkte, 513 eudlich Oekolampad es ganz unverküllt ausfprach, daß bad. ua
derbare aud dem Abendmahl gänzlich auszuſchließen ſei. Diefe Vorſtellung folgt cam«
ſequent au ber erften, vorher befpsochenes Grunbanjchauung von ber puincipiellen
Trennung des Geiſtigen von Dem Leiblichen, nur dep man Diefer Sonfeguens dadurch
zu emigaben fucht, daß man einerfeitö reine Naturwunder, andererſeits reine Geiſtwun⸗
dar anmimmi; Dadurch aber geräthb men in den bedenklichſten Conflict nicht. allein mit
ver Mehrzahl Der Wunder Chriſti, ſondern mit dem Grundwunder ſelbſt, der Fleiſch⸗
werbung des Sohnes. Zu einem reinen Geiftwunder machten dad Abendmahl Gen.
ſtadt und: ſpaͤter Schwenkfeld, indem fle die Erneumung des Menſchen (Wiehergeburt,
Gdifeng, Heiligung) in die Empfaugnahme des in Der Gottheit gänzlich aufgegangenen
(vergeiteten) Fleiſches and Blutes Ghrifti fegten, welche Enpfangnahme indeß keinea⸗
wegs an ben Act des Abendmahls gebunden ift, fo daß hei. ihnen, eben wie: bei
Zwingli und Defolempad, wenn auch von anderem Standpunkte aus, Der Act ſelbſt
feiner Cigenſchaft als eines Wanders entkleidet und zu einen bloß bildlichen Suubkung
herab geſetgt wird.
Geht man mit den beiden Vormtsſetzungen, der fundamentalen Tremmung: deß
Zeiblichen: von den Geiſtigen und der Entfernung des Wunderd, an die Kinfehinge-
worte hed Abendmahls, jo wie am bie Conſtruirung, des Weſens deſſelben Heran., wie
das Zwingli that, fo kann es nicht fehlen, es müflen Die Einfehungäworke (das „ift“)
uneigentkich verſtanden, es muß der Act zu einer finnbildlihen Handlung ger
macht und die Bedeutung des Abendmahls zu einer Gedaächtniß handlung bevakge-
druckt werben. ) Selbſwerſtaͤndlich ift alsddaun das Abendmahl nicht, wie ad na
lutheriſcher und katholiſcher Lehre ift, ein Act Gottes, fondern lediglich ein Act nu
Menſchen, eine Beremonie, Deren Bedeutung einzig darin liegt, den Glauben durch ei
finnliches Mittel aufzufrifchen, vemfelben von Außen zu Hülfe zu fommen. Daß biefe
Anſicht in fich zufammenhängenb und confequent fei, wird ihr Niemand abſprechen;
wit der Geſammtanſchauung von dem Berhältniß Gottes zur Welt und um Mesichen,
melche und son Der Offenbarung alten und neuen Teftamentö dargeboten wird, beſiadet
fie ſich nicht im Einklange.
Calvin fuchte Die zwingliſche Vorſtellung dadurch zu berichtigen — und dieſelbe,
wie noch heute Viele meinen, der lutheriſchen Lehre naͤher zu bringen (eine Umon ker
yaftellen), — daß er mit jener Borficluug Zwingli's ein Ge iſt wunder in Verbiudung
Drake. : Im dem. Aberdmahl find zwei Acte, nicht einer, wie wach lutheriſchet,
katholischer, und nach zwingliſcher kehre; der eine Wet beſteht im dem Guuf
ber. Elemente ınit dem leiblichen Munde; indem Diefer Genuß vollzogen wich, wicht .un-
abhängig von demfelben, ſondern an ihn gebunden, aber nicht mit ihm -inemtifch, Amt
‚der andere-ein: die Speifung und Tränfung der Seele mit dem Leibe und Blute
Chriſti, ober vielmehr wicht mit dem Leibe und Blute ſelbſt (die Ausdrücke Ealvin’s
4 it die Lehre d Soeini das Abenimahi
nichts, J. — = Haren Fr —— — — —— niner: *
|
Shesembiäfiueft. v
find gernde in dieſen Hauptyunkte feiner Lehre ſchwankbenhd), ſondern mit der Rrch dem
h. Geiſt vermittelten Kraft des Leibes und Blutes Ehriſti, welche vom Gimmeh.gw
und niederſteigt (oder: zu welcher wir in den Himmel erhoben werden) Ea if elle
nicht die ſpeciſiſche Mitheilung des Leibes und Blutes Chriſti, welehe im Abend»
mahl vor fi geht, fordern die Mittheilung der gefemmtien Erloͤſungskraft Chrißi, Die
Mittheilung des ganzen Chriſtus. Eine mündliche Niekung des Leibes und Blaßeg
Chriſti findet eben fe wenig ſtatt, ſondern nur eine geiſtliche Mi Bar Dar⸗
ſtellamg Diefee Doppelhandlung (actus in actu) bat man diejenige Form des. 10, Arti⸗
kels der Augsburgiichen Confeſſton benutzt, weiche demjelben 1548 von Miauchthau
gegeben wurde: De..coena Domini docent, quod cum pans et vimo vaio exhi-
keantur corpus et sanguis Chrisli vescentibus in coene Domini, „vom Heil, Mend⸗
mahl des Ham wird gelehrt, DaB mit dem Brote und Weine wahrhaftig geſpendet
werden ver Leib und dad Blut Chrifti denen, die das Keil, Abendmahl gemiehen",
(während Die urſprungliche Form, die Invariata, lautet: Do ooena Domini devenk,
quod vorpus et sanguis Christi vere adsint, et distribuantur veseenübus in coamn
Domini; et improbant secus docentes, „vom heil. Abendmahl des Herm-wirk eie
gelchret, daß wahrer Leib und Blut Chriſti wehthaftiglich unter wer Geſtalt bes Brett
mund Being im. Abendmahl gegemmärtig fei, und da audgekheilt und genommen wind.
Derhalben wirb auch Die Gegenlehre verworfen”), wiemohl dad cum recht wohl ach
die Itherifche Lehre yon der jaccamentlichen Ginheit der trbifchen und binwitichen Elemente
bezeichnen kann. — Die irdiſchen Elemente find hiernach zwar zunaͤchſt auch nur Zeichen,
wie in Zwingli's Xehre, aber Doch wieder nicht bloße Zeichen, ſondern vielmehr Pfaͤnder
dafür, dag uns Chriſtus mit feinem wahren Leib und But fpeifen, und bamit alle
Wohlthaten, melde Er für und ermorden, zueignen wolle: (Zumeilen werben »iefelbem
von wer ealviniſchen Lehre ald Werkzeuge, instrumenta, begtichnet, durch melde ums
der ganze Chriſtus übermittelt werde). Hierdurch wird dad Mbenbmehl nech Kalsin’d
Lehre weniger zu einem Mittheilungs act, ald zu einem Berbaifungdwe (mie
denn auch die calvinifchen Formeln allezeit Die Berheifung, welche im h. Abend⸗
mahl gegeben werbe, in den Vordergrund flellen und oft mudfchliegäich betonen), wa
mit Ber Iniherifigen Lehre nicht in Einflimmung zu bringen il. Außerdem will ab
wicht gelingen, die Begriffe: „mitgetheilte Kraft“ und „Pfand bee Mittheilung,
swer gar „Werkzeug der Mittheilung“ mit einander zu veteinigen. — Weiter aber
verſteht fich von felbft, daß dieſe Kraft (oder dieſes Pfand) nun wenjemigen zu Ha
werden koͤnne, welche bereit? an Ehriftam glauben; wer nicht bereit# glaubt, ift Der
Geupfanguahme diefer Kraft (dieſes Pfandes) unfühig, und empfängt eben nichts alt
Die Zeichen, irdiſches Brod und irdiſchen Wein. Diefer Bunft zeigt am beutlichiien
Die Uinvereinbarkeit der calvinifcen Lehre mit der lutheriſchen: es bleibt das Abend⸗
mahl nach calvinifcher Lehre eben kin fubjectiver, von den Glauben (bee Wurdig⸗
Bert) abhängenver Act, wie in der Lehre Zwingli's, wogegen nach lutheriſcher Lehee
duſſelbe ein objertiver, von Gott allein und nicht von ven Glauben des Men
ſchen abhängiger Wet iſt; nach Calvin's Lehre empfangen bloß die Würdigen Kan
Eeib und dad Blut (die Kraft des Leibes und Blutes) Ehriſti. Nach der Bahre Der
Intherifchen Kirche empfangen den wahren Leib und dad wahre Olut Chriſti im, mit
wnd unter den irdiſchen Elementen in gleicher Weife Würdige and Unwyürkige,
letztere jedoch keinesweges refultatioa („ohne Rug umd Frucht“) wie man ‚von calvini⸗
ſcher Seite meint, fonbern mit. dem Reſultat des Gerichts, demſelben, weiches alle
Theophanieen Der h. Offenbarung für denjenigen begleitet, melcher fich von der Broited«
erfcheinung abwendet; daß Chriſti Leib und Blut zu dem GCommunioanten kommt, if
von dem Behalten ves Gommumirknten gaͤnzlich unahhuͤngig, wie Ehrifti Leib und
Bir zu ihm kommt, Die Wirkung ber materia coeloslis, wird. durch feinen: @laichem
oder Vaglauben bedingt. Angläubiger Genaß des h. Abendmuhls iſt eine Sortteta
yerfn aurg, weiche geahndet wirb, wie alle Getteßverfudnngen. '
Aus allem dirfen ergiebt ſich Die Differenz zwiſchen der Lehre Kaleins ud: Ian
Esigerifchen Kirchenlehre, im die Türzefte Form gefaßt, buhin, daß nach calpinifsher Bela
vu) Abendenchl ein Act if, in weldkem bie Conrmunitanten etwas empfangen, mad nus
ernpmell von dem verſchieden, eine andere Stufe doſſfen it, was ſie font ven
AWendnchtotrell.
Chriſtus“ erhalten, nach Der lutheriſchen Kirchenlehre aber ein Xet,: in welchem bie
Gomnntmicaneen etwas von Chriſto empfangen, mad ſpecifiſch, in feinen ganzen
Wehen von dem verfchieben ift, was ihnen fonft von Ghrifto mitgetheilt wird. .
Die. calsinifche Lehre bat niemald verfucht, ſich gründlich aus der h. Schrift
ſelbſt nufguerbanen, und es möchte dieſer Berfuch auch jedenfalls mißlingen, da die
Schrift für dieſe Lehre Anhaltspunkte nicht gewährt; auch wird ihre die oft nachge⸗
‚ rühmte Gonjequenz und Klarbeit wohl kaum zuzufprechen fein; fie iſt eben eim-Uniond«
verſuch, und als ſolcher ſchwankend und unficher. Ob fich diefelbe fortentwickeln“ Kaffe,
wie von ihren Freunden In neuerer Zeit behauptet wird, muß dahin geftellt Hleiben.
- Die Differeng zwiſchen der Lehre Zwingli's und der Iutherijchen Kirchenlebre
binfichtlich des Abendmahls berubt übrigens noch auf einem anderen, menn man jo
will; tleferen Grundunterſchiede, ald Die beiden bisher ffizzirten Unterſchtede binflchtlidh
Der: Auffaſſung des Verhaͤltniſſes der Leiblichkeit zur Geiftigfeit und der Auffaſſung des
Wenders. Es iſt der Uinterfihied in der Lehre vom göttlihen Wort, worauf fidh
faſt alle: Differenzen zwifchen der lutheriſchen und der reformirten Kirchenlehre zurück⸗
fiihren Iafien. Nach altkiechlicher und Lutberifcher Lehre ift ed das Wort Gottes,
weiches zu den irdifchen Subſtanzen (Elementen) binzutritt, und biefelben zu Trägern
” 4rehicula) der bimmlifchen Dinge (des 5. Geiſtes in der Tanfe, des Leibes und Blutes
riftl im Abendmahl) macht; das änfere verfündigte Wort Gottes enthält Die Kraft
Gott, des Baterd und des Sohnes, enthält den beiligen Geiſt ſelbſt. Nicht fo
Zwingu, nicht fo die veformirte Lehre überhaupt, wenn die letztere gleich in ihren Be⸗
Benntniffen nicht überall die volle Geftalt ihrer Xehre vom Worte berausgefehrt ‚bat.
Reingli verwarf Die äußeren, leiblichen Dinge ala Träger der himmliſchen (Wafler in
ver. Taufe, Brod und Wein im Abendmahl), meil Leibliches nicht geiflig wirken Fan.
Rn iſt aber das gefprochene Wort ſelbſt ein ſolches äußeres, Teibliched (mit leiblichen
Organen gefprochenes und von leiblichen Organen: aufgenonmened) Ding, alto könne
auch das verkimdigte Wort Gotted nicht Träger der Gottedfraft, nicht Vebermittler
dese Neiſches und Blutes Chriſti, nicht unmittelbarer Bringer ded h. Geifles ueber
Bei der. Taufe, noch bei der Predigt und Sündenvergebung fein. Der Glaube, Die
Heilung ber Seele, die Seligkeit kommt nicht aud dem äußeren, geprebigten. Bott;
fondern aus dem inneren Wort, welches der binmelifche Vater in unſeren Herzen
predigt, durch weiches das Verſtändniß für dad äußere Wort, die Aufnahme une
Wirkſanckeit deſſelben nicht allein vermittelt, fondern bedingt wird — „fonft
mäßsen ja alle Denfchen, welche das Wort Gottes previgen, hören oder lefen, gläubig
und ſelig werben.“ ðbt wirkt alſo zum Voraus etwas in den glaͤubig werdenden,
wad eben durch dieſe Wirkung, nur durch dieſe Wirkung und ganz durch dieſe
Werlımg glaͤubig werdenden Menſchen, und durch dieſe Wirkung allein hat das ge⸗
previgte Wort, haben die Sarramente ihre Kraft, die dem Wort wie den „Zeichen“
an umd für fich gänzlich abgeht. Wir treten, wie leicht zu fehen tft, mit dieſer Lehre
von Warte über in das Gebiet dee Präpdeftinationslehre, welche von der gen
fammten reformirten Anfıhauung von den Wort. und den Saeramenten fchlechterdingä
unabloelich tft: Die Menfchen find Binfichtlich ihrer Seligkeit Producte göttlicher Macht⸗
handlungen, ohne Hüdficht auf das verfchledene Verhalten ver Menſchen zu Wort und
Sarsament. — Beide find nur Zeichen, Spiegelbilder befien, was laͤngſt vorher von
Gert in dem Menfchen vollzogen worben ifl. Hieraus erſt begreift fi vollſtaͤndig fo
die Zeich en lehre der veformirien Kirche bei den Sacramenten, wie der den Gläubigen
(Wördigen) allein zugefchriebene Genuß des Sacramentd des Abendmahls. Daß eine
Bermittebing diefer Differenzen völlig unnmdglich fei, Liegt auf der Hand.
EGEubdlich beruht Die Differenz zwiſchen der Iutherifchen und ber reformirten Abend⸗
mahlsledre auf der in beiden Kiechenzegionen verjchiedenen Lehre von der Perfox
GChrifti. Hier Handelt es fi nun nur darum, Die Gegenwart des Leibed und Blu⸗
tes Chrifti im 5. Abendmahl binfichtlich ihres Modus aus der Analogie der Offenba⸗
ang machgwiseifen. Die Iutherifche Lehre geht Davon aus, daß die beiden Natirren in
Gtelfto, die göttliche und Die menjchliche, allezeit ungetrennt gefaßt werden mifen, daß
aberall der ganze Chriſtus, nach feiner Gottheit und nach feiner Menfchbeit fich
we zu ‚faflen gebe, daß bie Herrlichkeit, in welche Cheiftus erhoben werben fe (das
Abendmablöftreit. 8
Eigen zur Mechten Gottes, die Weltherzfchaft) auf feine Menſchheit bezogen und
fomit angenommen werden müfle, Daß der verherrlichten Menſchheit Ebrifti göttliche
@igenfchaften mitgetheilt worden feien. Hinfichtlic des Abenymahls komut beſonders
Die Allgegenwart in Betracht: will Er gegenwärtig fein mit feinem Leib und
Blut, fo Fann er. dies auch, wo und wann es fei, weil feine Menſchheit den Schranr
fen ded Raumes und der Zeit durch ihre Verherrlichung emthoben if. Dies laͤugnet
Die reformirte Lehre, (welche davon ausgeht, daß die beiden Naturen in Chrifto aus⸗
einander gehalten und eine Vermiſchung der menjchlichen mit der göttlichen Natur
müfle verbütet werden), und zwar Idugnet fie ed nach einer, dem weſentlichen Inhalt
nach fchon bei der Grwägung des VBerbältniffes der Leiblichfeit zur Geifligkeit in Au⸗
wendung gebrachten Regel: „daß eine enbliche Natur nicht fähig fei, Das Unendliche
aufzunehmen (linitn natura non excipit quod infinitum est)", welche Hegel jedoch zu
piel bemeift, indem nach derfelben auch die menſchliche Matur, das Fleiſch, nicht würde
fabig geweſen fein, das Wort, pen Logos, aufzunehmen. Da es nun eine nicht geringe
Anzahl von Schriftſtellen giebt, welche jene Mittheilung göttlicher Eigenfchaften an Die
menjchlihe Natur Chriſti den Worten nach unzweifelhaft Ichren (Matth. 18, 20.
28, 20. Epb. 1, 23. 4, 10. Joh. 6, 62 u. m. a.), jo erflärt Die vefermiste Doctnin« .
diefe Stellen indgefammt für Redefiguren (alloioses).- Inöbefondere bleibt
dabei ſtehen, daß das Sitzen der Menſchheit Chrifti zur echten Gottes algfeis
Iocaled Verhaͤltniß müffe gedacht werden, Chrifli Menfchheit an einem be
Ort im Himmel befindfich (an denfelben gebunden) ufd within nicht fähig jei, am
einem andern Orte oder an vielen zugleich zu fein. Die lutherifche Lehre faßt Dagegen
dad Sitzen zur Mechten Gottes ald Weltberrichaft Ehrifti nach feiner menfchlihen Natus,
und man kann ihr nicht zum Vorwurf machen, Daß die Allgegenmärtigfeit der Menſchheit
(Zeiblichkeit) Chriſti, welche bei den Galviniften den Namen ubiquitas carais Christi»
führt, dem Begriffe eines Leibes widerfpreche, indem „es ja eben zum Begriffe eina#
Leibes gehöre, nicht allenthalben, fonders an einem beftimmten Orte zu fein; mohl
gehört Died zu dem Begriffe eines Leibes, fo weit und fo lange man benfelben nach
den NRaturgejegen allein betrachtet, dieſe ald das ganze Weſen des Leibes darflellend
anmnſieht; daß aber der Leib auch noch ganz andere Geſetze habe, ſolche, auf welche
die Naturbegriffe von Raum und Zeit nicht anmwenbbar find, dad wird Bund -bie
Beichaffenheit ver Leiblichfeit Ehrifti nach feiner Auferftehung, zumal durch feine Him⸗
meljahrt genugjam bocumentirt; das chen if ed, was den Charakter eines Wamnders
conſtituirt, und eben Died ift der Inhalt der Intberifchen Lehre Die Eathalifche Lehre
iR dagegen ſchon in alter Zeit geneigt gewefen, fich die Exiſtenz ber werberrlichtm .
Menſchheit Chriſti im Himmel local yorzuftellen, und fo if fie. gegen Die Allgegen«
wärtigfeit- der Menſchheit Ebrifti fehr ſtark eingenommen.
Die Wirkung des Saeraments des Abendmahls if nach evangelifcher Lehre
gebunden an die Austheilung der Elemente. Nicht fo nach katholiſcher Lehre.
Nach diefer iR Dad Sacrament an fich vollzogen durch die Conſecration (Wandlung),
und wirkt nun in boppelter Weile: ad Speiſung Der einzelnen Serlen zum Leben
durch die Austheilung, ala Opfer für die Sünden (Wiederholung des Opfers -Ehrifti
in unblutiger Weije), aber auch für Diejenigen, welche bei .diefem Opfer ſich Dusch. ihre
Iutention betheiligen (für welche alfo dad Sarrament nur ein Zeichen ifl), und foger
für Diejmigen, denen daſſelbe durch Die Intention des darbringenden Prieſters zugeeignet
wird. Dies iſt der wejentliche Inhalt der Lehre von der Meſſe, welche von den
Proteftanten ſchon darum verworfen wird, weil Die communio (communicakig) fehlt,
abgefehen von dem Umſtande, daß dad Opfer Ehrifti ein für allemal dargebracht
worden iſt, und von Menjchen nicht wiederholt werden Eann. !) In dem Meßopfer bleibt
Chriſtus, der fih doch im Abendmahl auch ald den Verherrlichten zeigt, auf der
Stand der Erniedrigung beſchraͤnkt.
Eine untergeordnete Differenz it noch Die über. die Kelch entpiehung (com
munio sub una, entgegengejegt der communio sub uiraque forma). Die aus mehr
n n @iner and anderen, weniger confefilonellen Auffaffung huldigt der ne Artikel , Abendmahl“;
doch iſt in beiden Artiteln fin den Leſer forgfältig allee zu einem ü nöffige Wöterial ins
Fanrnurhgeftagen.
u Abenbesih.
außerlichen Greunden eingeführte Praxis ber Kelchentziehnng für die Laien beeinträdgtigt
nit 5108 die Integrität, fowdern die Weſenheit (Effentialität) des Sacraments, in
Gemgaßheit des einen Zweifel nicht zulaſſenden Einfegungsmanbats. Geftägt bat man -
wachtraglich dieſe Praxis durch die Kehre von dr Concomitanz, nad welcher in
ven Leibe au das Blut enthalten fein fol. Diefer Theorie laͤßt ſich mit gutem Zug
wntgegenfegen, daß das Blut, fo Lange ed im Leibe if, eben fein Opferblut, weil
kein vergofjenees iſt, hierauf aber bei dem Abendmahl gerade alles ankommt; ber
Leib und das aus dem Leibe vergofjfene Blut find es, Durch melche nicht nur
im alten Teftument, fondern ſogar im heidniſchen Cultus das Opfer ale folches
canftitnire wird. .
Abendroth, Amandus Auguftus, geboren in Hamburg 1767, war vom Jahre
1800 bis zu feinem im Jahre 1842 wenige Monate nad dem großen Brande erfolg.
ten Tode, Mitglied des Senated und während ver lebten 11 Jahre Bürgermeifter. ALS
int December 1810 die Stadt dem franzöflfchen Kaiferreiche einverleibt ward, über⸗
nahm er das Amt eined Maire und befleibete vaffelbe bis zur Volkaerhebung im Februar
1813. Er war ein kraͤftiger, muthiger Charakter, unermüdet thätig, gerade durchgehend,
mubefümmert am den Schein. Der Baterflabt und feinen Mitbürgern treu ergeben,
bewaͤhrte er ſich auch in der fchmwierigen Stellung als franzöflfcher Maire, warb aber,
als er bei jenem Bolkdauffiande perſoͤnlich zur Ruhe ermahnen wollte; angegriffen und
gefabelich vrrundet. Die Menge verfchrie ibn als „franzäfih geſtunt“, und er
wußte, obwohl der Serat durch Anerkennung feiner vielen Verdienſte in einer eigenen
VBtotlamation ihn in der Bffentlichen Meinung zu rehabilitiren fuchte, im Mai 1813
Hamburg verlaffen. Während der darauf folgenden abermaligen franzöflfchen Ocrupativn
ſchlug er die Wiederübernahme des von den Machthabern ihm angetragenen Matre⸗
Amtes aus und trat außerhalb Hamburgs an die Spite eines Central⸗Vereins, ber
ſich die Aufgabe ſtellte, den Durch Davouft. vertriebenen, den Außerften Elende Preis
gegebenen Hamburgern (20,000 bis 30,000 an der Zahl) hülfreich beizuſtehen. Sein
arten Fi ale Stellung fand allfeltige Anerkennung. (Dal. Perthes Leben
®. 1. S. 341.)
Wahrend Hamburg noch von den Branzofen befegt, das dieſer Stadt gehörige
Amt Migebtttel an der Mündung ber Elbe aber bereits durch Truppen der Verbün⸗
deten eingenommen war, sichtete er Bier die Hamburgiſche Autorität durch Uebernahme
der Amtmannfchaft — einer Yunction, Die er in ven Jahren 1808 und 1810 als
Senator ſchon verwaltet hatte — zuerft wieder auf. Nach erfolgter Befreiung der
Stavt nahm er im Senate an der Wienerherftellung ihrer Berfaffung und Berwaltung
thatigen Aucheil, vermochte aber nicht einer feinem eneraifchen Charakter entſprechenden
Action auf dem Wege der die Berfaffung fortbildenden Reformen Geltung zu verſchaffen.
Er trat bald wieder in die ifolirre, dem Hamburgiſchen Verfaffimgsleben faft frembe
Stellung des Amtmanns in Mitebüttel und übte dort bis zum Jahre 1821 eine auf
dieſes Amt fich veſchraͤnkende Wirkſamkeit aus, wobei ex ziemlich unabhängig vom
Smate feinen perſoͤnlichen Anfipten folgen konnte. Merkwürdig ift in Bezug hierauf
die Aenßerung eines Kar beobachtenden Zeitgenofien, der in einem an Abenbroth
gerichteten Briefe Das Berhalten Des Senats einer fcharfen Kritit untersteht und mit
den Worten fehließt: „iR ein Mitglied in ihm, welches ſich beſinnt und gründlich bie
Bage der Dinge anfleht, nun, fo ergeht es ihm, wie es Ihnen ergangen fi.”
(Perthes Leben II. ©. 23.)
Als Schrifekeler bat Abendroth nur Wenige an die Deffentlichkeit gelangen
laſſen. Die bedeutendſte ferner Schriften fchrieb er im Winter 1818—14 in Kiel; fe
fahtt den Tirl: „Wünfche bei Hamburgs Wiedergeburt“ und enthält gewiſſermaßen
das Programm der von ihm angefitebten Reformen. Man chut Ihm aber Unrecht,
wenn man bie neuere Idee, Hamburgs DVerfaffung von Grund ans umzugeflalten, auf
tim als Licheber zurückführt. Er war freilich ein reger, ſtets nat Berbefferungen
awekhamender Geift, der wicht immer die Tragweite feiner Aeußerungen und die Go
fequenzen feiner Entwürfe vollſtaͤndig überblicte und in feiner abminiftrativen Wirk⸗
ſamboit monchmal Dinge winleitete, deren Durchführung auf große praktiſche Schwierig.
keiten fließ oder wichtigere von ihm nicht erkannte Verhaͤltniſſe gefaͤhrdete, aber er
Abendroth. MWensberg⸗Traun.
tiebte umd ehrte Die Grundlagen der Verfafſſung, an weiche durch Eid und Prise
gebunden zu fein er ſich wohl bewußt war J
Das Seebad zu Cuxhaven ik ein Werk Abendroth's. Obgleich fpäter Bund
andere, günftiger belegene Küftenpunfte, insbeſondere durch Helgoland, überfingelt, wur
es eine Beitlang eins der befuchteften Seebader, und Abenvroth hat unfreitig das
Berdienſt, zuerft in weiteren Kreiſen bie Anfnerkjamteit auf unfere Rordſerküſten, als
geeignet zur Cintichtung von Seebädern, gelenkt und praßsifch dafim gewirkt zu haben.
(Bol. Abendr. Nigebüttel und das Seebad zu Cuxhaven. Hamb. 1818.)
Abendroth, Auguſt, Sohn des Bärgermeifters, Doetor juris, lebt In Hamburg
und iſt durch feine chätige Theilnahme an den Wirken aller derjenigen chriſtlichen und
wohlthaͤtigen Bereinäbeftrebungen, die unter dem Namen „Innere Riffion" mafammen-
gefaßt zu werben pflegen, auch außerhalb Hamburgs in weiteren Kreiſen wohl belannt.
Er nahm einen hervorragenden Antheil an der Einführung Der mit Hamburg
iR Vetbindung ſtehenden Eifenbahnen, fo wie an einigen bamit zufammenhängenden
Unternehmungen, über deren. Einfluß auf die Entwicktang des Hamburgifchen Verhaͤlt⸗
wifje feit dem Jahre 1842 der Artikel „Hamburg“ nachzufehen (ft.
| Abendroth, Ernſt, Sohn bed Bürgermeifters, widmete ſich von Jugend auf dem
Seemnunöftande und beftand feine Lehrjahre in der Eaiferlich frangäflichen Marine in
Breft, während Hamburg mit Frankreich verbunden war. Er befletvet Bad Anıt eines
Commandeurs und Rosid-Anfpectors im Dienf ber Stabt Hamburg und it abe ſolchet
zu Cuxhaven ſtationirt.
Die neueren officiellen Hamburgiſchen Karten ber Elb⸗ Mundung And unter ſeiner
Direction sermeflen und herausgegeben, auch bat er fi um die Verbefierung des ber
Stadt Hamburg gehörigen Fanalweſens an der Mündung der Elbe und nm das dor.
tige Lootſenweſen fehr werdient gemacht.
Abendroth, Karl Eduard, Sogn des Bürgermeifters, febt in Hamburg in 8
gerlicher Thaͤtigkeit. Ein beſonderes Verdienſt erwarb er ſich durch ſein offenet,
ſchiedenes Auftreien gegen Unordnungen in der Verwaltung des öffentlichen Dee.
denen er in feinem Amte ale Banbürger eine Connivenz erwelfen wollte. Dieb zog
ihm vom Senate eine Suspenflon feiner Amtsthatigkeit zu, gegen welche er verfaſſungo⸗
mäßige Remedur nachſuchte und Die energifhe Unterſtühung der bürgerlichen
und Der Öffentlichen Meinung fand.
Abendſchulen, ſ. ——
Abendſtern, ſ. Venu
Abensberg, —&æ und Stadt im bayerifchen Oeeiſe Mieder ⸗ahern an der
Abens, einem Nebenfluffe ver Donau, hat 1400 Einwohner, ‚ein Mineralbav, nicht
unbetraͤchtliche Brauerei und Wollweberei. Nach den bier wch vorhandenen Spuren
eines roͤmiſchen Lagers Hält man es für das Abaſina oder Abaſtnum der Böen
Abensberg iſt Geburtsort des bayerſchen Geſtchichts ſchveibers Thurnmayr, wer ſich
danach Aventinus nannte Napoleon, an ber Spitze der Franzoſen, Bayern und
Würtiemberger fchlug bier am 20. April 1809 die Deflerruicher anter Erzherzog Ludwig
and General Hiller.
Abensberg⸗ Traun. Die Grafen von Abensberg» Trarm find olme Widerſpruch
eined Stammes mit dem koͤniglichen Haufe von Bayern, ven Wittelsbachern. Der
gemeinjame Stammvater Beider ift Werner Graf von Wittelsbach und Pfalzgruf von
Scheyern; von Werner's Sohn, Otto von Scheyern, fommen die Wittelsbacher, vom
deffen Bruder Babo die Abensberge (Abensperge). Babo, Burggraf von Regend⸗
burg, nahm den Mamen Abensberg von dem Schloß and Städtchen Abensbetg m
der Abendt in Ober- Bayern an. Bon Babo's Sohn, CEberhardt, kamen die Grafen
von Abensberg und Rohr, die mit Nicolaus 1485 ausgingen. Die Graffchaſt Abend⸗
berg frl als erbffneted Lehn an Bayern. Ein uber Sohn Babo's, Wolftem,
wenbeie ſich in Die buyeriſche Mark, das nachmalige Erzherzogthum Oeſtertrich, und
baute nach 1042 das Schloß Traun am Traunſtuß, das feinem Geſchlecht won In⸗
namen Traun gegeben bat imd Heute noch in deſſen Weile iſt. Die Stammreibe a
manterbrochen. Im vierzehnten Jahrhundert theilte ſich das Geſchlecht in eine Gſchel⸗
bergiſche und eine Meiffaniſche Biwie; die erſte wurde in ihrem fünften Gliedr 1863 Im
’
% — Abentener.
den Reichsgrafenſtand erhoben und erloſch in ihrem achten Gliede mit dem Grafen
Ferdinand Joſeph am 5. April 1807.” Die Meiſſaner Linie wurde ebenfalls in ihrem
_ fünften Glieve am 15. Auguft 1653 in den Reichsgrafenſtand erhoben, erhielt 1658
durch Ermwerbung der unmittelbaren Reichtherrſchaft Egloffs in Schwaben Stk und
Stimme auf der ſchwaͤbiſchen Grafenbanf, machte ihre Herrfchaften Traun und Petro⸗
nell zu einem großen Zideicommiß, erlangte am 29. Juli 1705 dad Oberſt⸗Erbland⸗
Panier-Amt im Erzherzogthum Deflerreich ob und unter der End und blüht nody heute
in zwei Aeſten. Haupt des erfien Aftes ift der Reichsgraf Franz Zaver von
Abeneberg und Traun, Bellker der Fineicommiß = Herrfchaften Traun und Pe-
tronell, geb. 1804. Haupt des zweiten Aftes und Beflger der Fideicommiß⸗Herrſchaften
Bifamberg, Meiffau u. f. w. ift ver Reichsgraf Dtto Ehrenreih von Abend-
berg und Traun, geb. 1848. Die Familie ift katholiſch; das Wappen if von
Silber und Schwarz gefpalten ohne Bild, auf dem Helm ein offener Adlerflug, rechts
ſilbern, links jchwarz, die Helmdeden find ſchwarz und filbeen. Die ehemalige Reichs⸗
herrſchaft Egloffs iſt an die Windiſch⸗Graätze gekommen.
- Eine lange Reihe von berühmten Kriegsleuten und hohen Würbenträgern ift ans
dieſem Gefchlecht bervorgegangen.- Johann Herr von Traun war feiner Zeit ein
bochberühmter Held, deffen Thaten in der Schlacht bei Erefiy 1376 weit gepriefen
wurden. Eruft von Traun, geb. 1608, geft. 1668, der die Reichsgrafenwürde an
fein Haus brachte, war Vice⸗Praͤſident im Hoffriegärath und Commandant von Wien.
Unter den neueren Mitgliedern der Familie ragt Graf Otto Ferdinand hervor,
geb. 1677, gefi. 1748 zu Hermannſtadt in Siebenbürgen; er focht mit großer Aus⸗
zeichnung im fpanifchen Erbfolgekriege. Im Jahre 1727 wurde er Gouverneur von
Mefiina und Oberfeldherr der kaiſerlichen Truppen in Sicilien. Yür bie glorreiche
Vertheivigung von Gapua 1734 wurde er Generals Keldgeugmeifter und fpäter Gou⸗
verneur von Mailand, das er 1740 ſtegreich gegen die Spanier vertheidigte. 1743
fiegte er bei Campo Santo über den fpanifchen General Gages. Im folgenden Jahre
commandirte er in Deutichland unter dem Prinzen Garl von Lothringen und erwarb
fi Ruhm auch unter ‚ungünftigen Umftänden, 1746 wurde es zum Gouverneur von
Siebenbürgen ernannt und flarb zwei Jahre darauf. Graf Otto Ferdinand war ein
feingebildeter Herr, wie er denn auch auf der jungen liniverfität Halle ſtudirte; er ges
hörte in der Kriegskunſt zu den begabteften Schülern des Prinzen Eugenius, und auch
fein Gegner Friedrich der Große erfannte den beveutenden Feldherrn in, ihm.
Abentener und Abenteurer. Das Wort Abenteuer, auch Ebenteuer gefihrieben,
fommt wie daB gleichbedeutende franzöfifche aventure von dem mittellateinifchen adven-
tura oder eventurn und bezeichnet zunächft ein Ereigniß überhaupt, Dann aber ein
Ereigniß, ‚bei welchem gie Mitwirkung einer höhern, übermenſchlichen Macht fichtbar
wird, oder -fonft ich geltend macht. Da nun das Ritterthum, jene Inſtitution, welche
mit und neben ber Kirche dad Mittelalter beherrfchte, feine weitere Ausbildung erſt
durch die Kaͤmpfe mit den Mauren in Spanien und endlich durch die Kreuzzüge erhielt,
das heißt, da das Ritterthum auf einer Bermifchung des Geiſtes der chriftlich » germas
niſchen Völker mit der orientaliihen Weltanfchauung, ihren Zauberern, Geiftern und
Elfen, beruht, jo verfiand man unter Abentener bald ausfchließlich ein Ereigniß, durch
welches ein Ritter mit Elfen, Geiftern oder fonft Kräften übermenfchlicher Art in Bes
ruhrung kam. Solche Berührungen aber fuchten die Ritter gemäß dem Geiſt des Ritter⸗
thums, der fih in der fchmärmerifchen Verehrung des Glaubens, der Religion, in der
jhwärmerifchen Liebe zu den Brauen und enblich in der fchwärnerifchen Begierve nad;
Übenteuern kund gab. Mit dem Ritterthum verjchwand dad Abentener aus dem Leben,
doch blieb «8 in der epilch-romantifchen Poeſie ald Bezeichnung für die Darftellung
von Greigniften, bei welcher fi der Dichter ded Wunderbaͤren in Geflalt von Geiftern,
Feen u. f. w. ald Mafchinerie bedient. Das Ubenteuerliche in der Poefte ift aber nur
gerechtfertigt, jo lange der Dichter damit in den Kreifen der menfchlichen Vorftellungen
der Zeit, in der fein Gedicht fich bewegt, bleibt. Da die poetiiche Darftellung der
bunten Ritterabenteuer eine große Rolle in der mittelalterlichen Literatur ſpielte, fe
wurde die Mufe des Mitterabenteuers ald „Dame Aventiure” perfonificirt und mit ben
verfihiebenen Atributen ihrer Macht ausgeflattet, beſchrieben und dargeſtellt.
Abentenrer. | 9
Abenteurer nannte man zunächft die Mitter, die auf Abenteuer andzogen; die
Dichtungen und Mitterbücher find des Ruhmes der abenteuernden Hitter voll. Die
großen nationalen Sagenkreife vom hörnen Siegfried, von den Nibelungen, von Carl
dem Großen umd feinen Paladinen, vom heiligen Graal, von König Artus und feiner
Tafehımde u. f. w. find Die großen Denfmale des abenteuernden Rittertbums in feiner
urfprünglichden Bedeutung. Als die Ideen, auf denen das Ritterthum beruhte, nad
und nach ſtch in fefteren Formen darftelften, fich gewiſſermaßen kryſtalliſirten, als Die Ritter
ein Stand murben, trat die eigentliche Bebeutung des Abenteuerd und: der Abenteurer
mebr und mehr zurüd. Mitte, die von Turnier zu Turnier zogen, wurden Abenteurer
genannt, aber ed war noch immer ein Ehrenname, den felbft Kaifer Marimilian nicht
verſchmaͤhte. Endlich, als der oft mörberifche Ernſt der Turniere, namentlich ſeitdem
König Heinrich 1. von Frankreich noch 1559 im Lanzenbrechen den Tod gefunden,
mehr und mehr dem Spiele wich; ald Schaugepränge, fogenannte Inventionen und
efegante Ringelrennen, Garrouffeld und ähnliche Dinge an die Stelle der ernften Kämpfe
traten, gab man denjenigen, welche zu folch gefabrlofem Streit berausforderten, den
Namen WMantenadoreö (mainteneurs), ihren Gegnern aber, die den Kanıpf annahmen,
das Abenteuer befteben wollten, den Namen Aventureros (aventuriers), Abenteurer.
Der Name hielt ſich lange mit diefen Spielen und paßte zu benfelben darum auch
ganz wohl, da biefelben zweifellos maurifch=fpanifchen Urfprungs waren und oft
Abenteuer berühmter Helden barftellten. Es gab aber am fpanifch gemodelten Hofe
der Defterreicher noch lange Abenteurer bei ritterlichen Spielen der Art, als im Leben
fhon ganz andere Perfonen Abenteurer genannt wurden. Man bezeichnete naͤmlich mit
dem Namen, Abenteurer endlich Berfonen, die in unftätem Xeben ſich burch die Lande
trieben und, aus den Kreifen außgefchieden, die ihnen durch ihre Geburt angemiefen,
auf ungewöhnlichen Wegen ſich einen Namen zu machen und ein Vermögen zu erwer-
ben tracyteten. In dieſem Sinne gab es zahllofe Abenteurer; als Abenteurer zogen
die fpanifchen Gonquiftadoren nah Amerifa, und das Glück, das fle dort machten,
lockte unzählige Menfchen ihrem Beifpiele zu folgen. Da aber Menfchen, Die auf un-
gewöhnlichen Wegen Glück und Ruhm fuchen, die den fittlichen Halt, den Vaterland
und der angeborene Stand verleihen, aufgeben, leicht dahin kommen, unter den unge-
wöhnlihen Wegen auch die unehrenvollen und verbotenen nicht zu verfchmähen, fo
beftete fich bald ein Mafel an den Namen Abenteurer. Abenteurer, Glüdßritter wurde
bald die Bezeichnung für Jeden, der auf zweibeutige, oder auch nicht mehr zweideutige,
aber fchlane und mit dem Strafgefeb nicht immer erreichbare Weife Einfluß, Macht,
Reichthümer oder auch nur feinen Lebensunterhalt gewann. Solcher Abenteurer gab
e8 verfchiedene Arten und giebt ed bis auf den heutigen Tag.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts begannen neben den militatrifchen die politiz
ſchen und Diplomatifchen Abenteurer eine große Rolle zu ſpielen; wie jener beutiche
Herr v. Nipperda, der Herzog wurde und die Gefchide Spaniend in feinen Händen
hielt, wie jener franzöflfche Graf Bonneval, der Taiferlicher Felpmarfchall» Lieutenant
wurde und endlich als Ahmet Pafchahb und General-Oberft des Bombarbier-Eorps in
Konftantinopel ſtarb. Im 18. Jahrhundert noch konnte ein Baron v. Neuhof fich ale
König Theodor I. von Eorfica Frönen laſſen und mußte endlich doch ald Kirchſpiels⸗
Armer in London fterben. Wie viele politifche Abenteurer find in ber franzöftfchen
Revolution untergegangen, der berufene preußifche Baron v. d. Trend, der weftfälifche
Baron Elootd, und wie viele Abenteurer bat die Revolution dafür erzeugt! Es giebt
Abenteurer, die einen fo großen Namen fich gemacht, daß man zulegt den Abenteurer
in ihnen ganz vergeflen bat. Noch andere Klaffen von Abenteurern fah namentlich
das lebte Jahrhundert, folche, Die auf den troftlofen Aberglauben, der bei den Fürſten
und PVornehmen geiftlihen und weltlichen Standes an vie Stelle des Glaubens getres
ten war, keck fperulirten, mie Graf Saint- Germain und noch gröblicher jener Joſeph
Balfamo, der fich einen Grafen Gaglioftro nannte. Die Luft an geheimen Gefellfchaf-
ten erzeugte maſſenhaft rofenfreuzerifche und freimaurerifche Abenteurer, die bald im
. Dienft einer jefuitiichen Propaganda Eonvertiten für die römifche Kirche machten, bald
eifrig Die franzoͤſiſche Revolution vorbereiten und fpäter weiter verbreiten halfen. Die
ichlechte Wirtbfchaft und die Geldnoth der Höfe gab abenteuerlichen Projectenmachern
7
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1.
x
98 Abereremby. . Aberdeen, Stabt.
oft den weiteften Spielraum, bie Prunkjucht und die LKüderlichkeit, welche ſich mit
fremdem Komdbdiantenvolf und ausländifchen Maitrefien ſchamlos brüfleten, zogen eine
unglaubliche Menge von gierigen Abenteurern auch nach Deutjchland, namentlich Ita⸗
liäner, die Alle untereinander in Verbindung flanden und fi gegenjeitig unterflügten
bei der Ausfaugung der Fürften und Völfer. Ein lebendiges Bild von dem großen
Abenteurernege, mit dem Europa im letzten Jahrhundert umfponnen war, liefert der
Italiäner Caſanova in feinen verrufenen Memoiren, die, ihre erotifchen Schilderungen
bei Seite, für den Hiftorifer von Werth find zur Kenntniß und Beurtheilung der gro-
fen Gejellfehaft von damals. Caſanova ift zugleich der, Mepräfentant jener zahlreichen
Klafie von Abenteurern mittleren Schlaged, die, ohne eigentliche Betrüger, Gauner ober
falfche Spieler zu fein, dennoh vom Spiel und der Leichtgläubigkeit Anderer lebten,
zuweilen fogar eine bebeutende Rolle fpielten felbft in ernften politifhen Dingen, und
zeitweife auch mit den höchſten Perſonen in Verbindung traten. Abenteurer folder
Art find gegenwärtig feltener geworben, fie find dem größeren Ernſt im Leben der Kürs
Ben und Völker feit Anfang dieſes Jahrhunderts erlegen, zum Theil würden fle auch
ganz unmöglich fein der gewaltigen Macht der Preffe und der Vervollkommnung der
Polizei gegenüber. Doch giebt e8 noch immer Abenteurer verfhiedener Art. In So—
nora florirt der franzöflfche Graf Raouſſet⸗Boulbon, ein Abenteurer im firengen Sul
der fpanifchen Eonquiftadoren. Zu den vielen vertriebenen Abenteurerfürften vergange⸗
ner Zeit ftellten unfere Tage den Fürften Leo von Armenien, der fidh für einen Lufignen
ausgab, bis ihn der Gothaifche genealogifche Almanach und die Neue Preußiſche Zeis
tung wiflenfchaftlich entlarvten, und es ließen fi wohl noch mehrere Beifpiele aͤhnli⸗
cher Art finden. Unſerer Zeit eigenthbümlich find die Abenteurer ber revolutionären
Propaganda aus der politifchen Blüchtlingsfchaft aller Länder.
Nbereromby (Ralph), englifher Diplomat, geboren 1803, außerordentlicher
Gefandter und bevollmächtigter Minifter zu Turin von Mai 1840 His November 1851,
(1848 und 1849 auf die Entfchlüffe Karl Albert's nicht ohne Einfluß), wurde im de
bruar 1852 in gleicher Stellung nad dem Haag verfeßt. Seine diplomatifche Carriere
begann er jchon 1821 als Attache der großbritannifchen Gefandtichaft am Bunbestage,
war dann auf fürzere Zeit im Haag, Paris und New⸗NYork flationirt, am legteren Orte
al8 Serretär der zu den Verhandlungen mit Nord» Amerifa (December 1826 bis Juli
1827) Bevollmächtigten, wurde Darauf als Serretär nad Brafllien, Brüffel, Berlin
(Juli 1831 bis December 1835), als Minifterrefident nach Florenz (1835 — 1839),
als bevollmächtigter Minifter an den deutfchen Bundestag (Juli 1839 bis Mai 1840)
geſandt und Fam darauf nah Turin. Er war von Juli 1827 bis Auguft 1828
precis writer (Redacteur der amtlichen Papiere, Depefchen, Noten sc.) im auswärtigen
Amte zu London; er arbeitete alfo noch unter den Augen Georg Canning's, welcher
der englifchen auswärtigen Bolitif einen langwirkenden Anftoß gab, und darauf Welling-
ton's: ein Mitglied der alten heut verfallenen Torppartei.
Seine Familie ift fchottifchen Urfprungs; die U. find Häupter des Clans von _
Abereromby; der erfle Baronet des Haufes (1636) zeigte ſich in den bürgerlichen
Wirren feiner ‚Zeit fehr thätig. Ralph U. ift der Sohn und Erbe des (erften) Lord
Dunfermline, der früher Sprecher des Haufes der Gemeinen war. Sein Großvater
führte 1801 die englifche Expedition nach Aegypten, bewirkte dort am 8. März die Lan»
dung zu Abukir und lieferte am 21. den Franzoſen die Schlacht bei Alexandria, mo er zum
Tode verwundet ward. Die Wittwe ded Helden erhielt Darauf den Titel einer Baroneß
A. of Aboufir, und diefer Titel ift den männlichen Erben des Generald geblieben.
Aberdeen, Stadt und Hauptort der gleichnamigen großen und wichtigen ſchot⸗
tiſchen Niederland-Grafſchaft. Sie ift Die größte Stadt nördlich vom Forth, liegt an
ber Mündung des Dee in die Nordſee, norbnorböftlih und 22 Meilen von Edinburg,
befteht aus Neu⸗Aberdeen an der Dee» und Alte Aberdeen an der Doons-
Mündung (beide liegen aber nahe bei einander) und hat eine Univerfität (aus Kingd-
College in Alt⸗Aberdeen und Marifhald-College in Neu Aberdeen beſtehend), mancherlei
Vabrifen, befonders in Baummolle und Leinwand, Eifengießereien, wichtigen Handel,
lebhafte Schifffahrt, großentheild mit eigenen Schiffen, Fifcherei in der Nordſee, Wallfifch-
fang und 71,945 Einwohner (nach der legten amtlichen Zählung vom 31. März 1851).
. Aberdeen, Georg. 99
Aberdeen, Georg Hamilton Gordon, Earl of A., englifcher Diplomat (1813 big
1814) und Rinifter (1828 — 1830, 1841— 1846, 1852 — 1855), geboren 1784 zu
Edinburgh, aus ſchottiſchem Gefchlechte, das 1642 den Baronet-Titel erhielt. Er ift der
vierte Earl des Namens, der erfie Earl, Lordgroßkanzler von Schottland, erhielt die Würde
1682. Seine Familie hat außerdem bie Titel eines Viscount Kormartine, Baron Haddo,
Methlic, Tarves und Kellie. Erzogen zu Harrow und Cambridge (1804 auf diefer
Univerfität magister arlium geworden), trat er eine Reife nach den Stätten antiker
Eultur, die ihm während feiner Studienjahre theuer geworden war, an, weilte in
Kleinaflen und längere Zeit in Griechenland und ftiftete bei feiner Ruͤckkehr in London
bie Alhenian society für die Freunde und Kenner Athens. Die Eindrücke und Kennts
niffe, die er auf diefen Reiſen gefammelt, verließen ihn niemals wieder, und er fand
ueben feinen flaatömännifchen Gefchäften ſtets zu Studien über Die griechifche Kunft er⸗
wünſchte Muße, deren Früchte mehrere gelehrte und geſchmackvolle Schriften (3.8. über
die Elgin Marbled, über Homer, über’griechifche Architektur 3.) geworben find. Der genau
fihtende, ſtrenge und ernft verfländige Geift, fehottifch durch und Durch, der überall in
dieſen Schriften hervortritt — in Betreff Homer's gehört A. zu den „Chorizonten”,
welche Iliad und Odyſſee verfchiedenen Verfaſſern zufchreiben — begleitet ihn auch in
das öffentliche Leben. Er gebt im Sommer 1813 nah Wien, um das zaudernde
Oeſterreich auch englifcherfeitd noch mehr zum fchleunigen Kampf gegen Napoleon zu
drängen. Wir finden ihn bald neben dem Herzog von Cumberland im Hauptquartier
ber Verbündeten in Böhmen, und nachdem am 9. September zu Töplig ein bezüglicher
Hauptvertrag zwifchen Defterreih und Preußen und Rußland abgefchloffen war, folgte
einige Wochen darauf unter Aberdeen's Bermittelung ein Bündniß Oeſterreichs mit
England. Damals lernte Aberdeen die großen Staatsmaͤnner des Continents Fennen
und befonders an Fürſt Metternich feflelte ihn ſeitdem eine fefte Freundſchaft. „Ein
Mann richtigen, aber Eurzen Blickes,“ fagt Perg im Leben Stein’d aus jener Zeit von
Aberdeen. In Wien war er darauf bemüht, eine Politif der Vermittelungen zwifchen
den Gegenfägen zu vertheibigen, bie freilich weder von den Ereigniffen jener Zeit, noch
von den Trägern derfelben gebulbet wurde. Selbft König Murat's von Neapel Thron
bätte er gern gelichert; mit Metternich und Neſſelrode zufammen machte er noch im
November 1813 Napoleon Friedensvorfchläge, auf die der Eorfe fogar einging. April
1814 kehrte A. nach England zurüd, nahm, breißigjährig, den ihm zufommenden Sig
im Kaufe der Lords ein und fchloß feine zweite Heirath mit der verw. Visct. Hamilton
( 1833). Seine erfte Gemahlin Lady Abercorn war 1812 geftorben.
Früh reif und früh im inneren und äußeren Leben vollendet, kalt und hoch—⸗
denkend, in Sitte, Ton und Form ein ganzer Edelmann, fo diente er fortan unab⸗
haͤngig dem Vaterlande. Er zeigte fich niemals als großen Redner, aber er beberrfchte
far und feſt Gedanken und Wort. Er war Tory, und Wellington übertrug ihm
1828 das Minifterium der auswärtigen Angelegenheiten. Wie alle edlen Verſtandes⸗
menfchen, bei denen die Gerechtigkeitsliebe leicht zur gleichen Zeit Leidenſchaft und
hiebenheit erzeugt, fuchte er auch Hier zwifchen entgegenftehenden Anfchauungen,
welche freilich Diejenigen verfchiedener Epochen waren, zu vermitteln. Er Tannte Die
Dinge der continentalen Politik wohl beffer, als irgend ein Mann in England, er
wagte es nicht, die Bedenken Metternich’8 zu verurtbeilen und dabei wagte er Doch
nicht mit den anders lautenden Trabitionen ber heimifchen Politik zu brechen: er miß⸗
billigte wie Metternich Die Politif, Die Griechenland wieberherftellte, und bebauerte
die Schlaht von Navarino, im Parlamente vertheidigte er fie indef. Es war die
Erbſchaft Canning's, die er damit übernommten Hatte, dieſes gewaltfanen und genialen
Staatsmannes, der allerdings den Londoner Vertrag vom 6. Juli 1827 zufammen mit
Rußland und Brankreich unterzeichnet und dadurch dem Sultan bie fernere Kriegs»
führung gegen Griechenland verboten hatte, der aber nichts deſto weniger der größte
Beind der ruffifchen Politik gewefen if. In jenen Tagen war die englifche Politik
an eine Krifls gelangt: im Parlament, mehr noch in der Preſſe und der öffentlichen Mei⸗
zung vollzog fich Diefelbe, und befonberd die Kritik, der fich bereitö der Friedensſchluß
von Abrianopel (1829) in England ausgeſetzt fah, bezeichnet die Richtung dieſer
Kriſis, deren Ausgang den gewaltigen Krieg der Wemächte gegen Rußland voraus⸗
7%
100 Aberdeen, Georg.
feben ließ. Die Keime dieſes Krieges liegen in der englifchen Gefchichte jener Beit, die
Louis Napoleon auf das Schärffte fludirt hatte — Zwiſchen Gegenfägen treibt der
politifche Charakter Aberdeen's auch in anderen Fragen fort: er bemüht fih fir Dom
Miguel und für Don Carlos, und doch ift er der Erfte, der den Fall der legitimen
Monarchie in Frankreich acceptirt und Louis Philipp als König der Franzoſen an-
erkennt. Die Volksbewegung zu Gunſten einer Parlamentöreform veranlaßt bald darauf
(16. November 1830) das “Minifterium Wellington zum Rücktritt, und Aberbeen
wendet fortan, in die torpiftifche Oppofttion im Oberhaufe zurückgeführt, feine Auf
merkſamkeit auch den großen Fragen der innern Politik mehr zu, melde fehon oft
vergebend an die Thore von Weftminfter gepocht hatten. In dem kurzen Torymini⸗
fterium des Uebergangs, Peel-Wellington (von 1834 bis April 1935) fungirt er alb
Golonialminifter, und erft 1841 tritt er wieder als ausmärtiger Minifter in das von
Peel gebildete Eabinet, das legte große ſtarke Mlttory-Cabinet, zu dem fich Lyndhurſt,
Stanley, Wellington, Knatchbull, Herzog von Budingham, Gladftone, Graham vers
einigten. Die Aufhebung der Korngefeßgebung, durch Peel beantragt, fprengt e8, fprengt
zugleich die alte confervative Zandespartei. Aberdeen war mit Perl. Das endliche, fcheue
Nachgeben, das in den wichtigften Ereigniffen Peel's ftaatlicden Charakter bezeichnet,
entfprach den Neigungen Aberdeen's. Während dieſes Minifteriums befuchte Kaifer
Nikolaus von Rußland England, um über das Schidfal der Türkei, deren Untergang
fon damals drohte, für den letztern Fall mit Englands Staatsmaͤnnern VBerabrebungen
zu treffen. Er verftändigte fich befonvers mit Wellington, Sir Robert Beel und Aberdeen,
und es ift das Reſultat dieſer Berathungen in einer fpäter verdffentlichten „Denkfhrift
de8 Grafen Neffelrode an die englifche Negierung, gegründet auf Mittheilungen des
Kaiſers von Rußland nah dem Beſuch Sr. Majeſtät in England im Juni 1844*
nievergelegt. Damald wurde zwifchen Rußland und England — und es ift Dies zur
Beurtheilung der fpäteren Haltung Aberbeen’8 wichtig — ausgemacht, das türktſche
Meich fo lange ald möglich zu halten, „wenn wir aber vorausfehen, daß ed zufammen-
brechen muß, fih im Vor aus zu verabreden über Alles, was die Errichtung der
neuen Ordnung der Dinge anbetrifft.* Die Erhaltung des europätfchen Gleichgemwichtd
follte dabei dad Hauptaugenmerk fein. Rußland erklärt feine Politik mit derjenigen Oeſter⸗
reich8 „Durch das Princip einer vollkommenen Solibarität eng verbunden“, und „Frankreich
werde fich in der Nothwendigfeit befinden, dem zwifchen St. Peteröburg, London und
Wien verabreveten Gang fich anzubequemen.* Im denfelben Gedankengang ſetzte Kaifer
Nikolaus 1852 dem Minifteriun Aberdeen gegenüber wieder ein, aber die Dinge in
England flanden bereit3 anders. Nach dem Austritt des Minifteriums Aberdeen (1846)
war das alte Verhältnig der Parteien für immer vernichtet. Ruſſell's Minifterium
folgt, ein kümmerlicher Whigverſuch; noch fchneller wird das folgende torpiftifche Cabinet
Derby von demſelben Schiefal erreicht: mit der alten Negelmäßigfeit der maſchinen⸗
artig ficher arbeitenden Verfaffung, in der geräufchlos eine Partei Die andere ablöſte
und weiter regierte, war ed zu Ende, und während die Toried jammerten, Engfand fel
am Abgrund angelangt und „es babe ein langfam wirkendes Gift eingenommen?, bilvete
Aberdeen im December 1852 ein neues Minifterium, das „Coalitionsminifterium”, auch
„das aller Talente” genannt, und mit Recht, und doch das unbeholfenfte, gefährlichfte,
das England je gehabt.
Das orientalifche Gemitter, welches 1850 von Neuen in einem erften Wetterleuchten
fich angekündigt hatte — 10. Mai 1850 zeigte Stratford feiner Negierung an, daß auß
dem bevorftehenden Streit über die heil. Stätten eine große Verwickelung hervorgehen
fönne — fteigt eben (Ende 1852) am Himmel empor, Rußland fendet die erften Truppen
nach der türfifchen Grenze, und die erften Depefchen, welche dad neue englifche Nini⸗
fterium erhält, berichten über Eröffnungen, welche Katfer Nikolaus dem englifchen Ges
fandten zu Peteröburg gemacht hat: „Wir haben einen kranken Mann auf den Armen.
E8 wäre ein großes Unglück, wenn er und eine Tages entfallen follte, ehe alle nötht«
gen Vorkehrungen getroffen wären.” Kaiſer Nikolaus verfichert am 9. Januar 1853
dem englifchen Gefandten zu Peteräburg, er vernehme mit Vergnügen, daß das Minte
fterium Aberdeen definitiv conftituirt fei, er glaube, e8 werde eine lange Dauer haben.
„Se. kaiſ. Maj.“ — heißt e8 in dem englifchen Gefandtfchaftberichte — „mollte ganz
Aberbeen, Georg. 101
beisubers, daß ich diefe Berficherung bem Grafen von Aberdeen übermadhe, den er feit
ungefähr vierzig Jahren kennt und für ven er eben jo viel Nüdfichten wie Achtung hat.
Se. kaiſ. Maj. wollte, daß ich die freundliche Erinnerung Sr. Herrlichkeit (Aberdeen's)
an ihn zurüdrufe.“ Das Minifterium Aberbeen, im auswärtigen Amt zuerft auf Eurze
Zeit durch Lord John Ruſſell, dann durch Lord Clarendon vertreten, ſchreckt vor ber
Entſchloſſenheit, mit der Rußland den Augenblid wählen will, zurüd. Die Furcht
vor dem wieder conflituirten Frankreich tritt als neu beflimmender Factor hinzu, und
das. Bedenken, „daß eine zwifchen Rußland und England gejchlofiene Uebereinkunft nicht
lange Geheimniß bleiben würde“ (Dep. Ruſſell's an Seymour vom 9. Februar 1953),
tritt neben dem urfprünglichen Bedenken, die Eventualität des Zufammenflurzes der
Zirkei laſſe ſich ja noch nicht zeitlich feflfeßen, immer Jtärfer hervor. Nichts deſto
weniger befördert Aberbeen eine Politik des Zögernd und Abwartend m dem Gonflicte
aus allen Kräften und fegt dem Drängen des Kaiferd der Franzoſen einen Widerftand
entgegen, der beflerer und tieferer Motive wert gewefen wäre. Zu gleicher Zeit aber
erflärt ſich die öffentliche Meinung, Anfangs dur Die Times gegen Rußland nicht
ungünftig geflimmt, immer energifcher für einen Krieg zu Gunften der Türkei; die
Einflüfe Frankreichs auf die bewegenden (wenn auch nicht gefeglichen) Mächte Englands
mebren jih, und dad Wort, das Lord Glarendon damals ausfprah, „England laffe.
fish dahintreiben“, wird zum entjeglih wahren Motto der englifchen Politik. Es
bedurfte nur noch eines Anftopes, um dieſes Dahintreiben in eine reißende Strom-
ſchnelle zu verwandeln, und die Schlacht von Sinope, in welcher Rußland die Türkifche
tte auf dem Schwarzen Meere vernichtete (30. Nov. 1853), eine der verhängniß-
vollfien, wenn auch an fich nicht fehr bebeutenden Kriegäthaten der neueften Zeit, gab
diefen Anftoß. Graf Walewski, damald franzoͤſiſcher Gefandter in London, hob in
Noten und Unterredungen die moralifche Bedeutung des Greigniffes auf das Stärffte
bervor, und die englifche Preſſe unterftügte ihn darin mit der ganzen Einfeitigfeit des
Stolzes, den England ald Seemacht beſitzt. Bereitd am 14. Ianuar 1854 nennt Korb
Glarendon in einer Depeiche an Aberdeen diefen Sieg der ruflifchen Flotte ein „ehr⸗
verlegended Ereigniß“, die öffentliche Meinung Englands geräth in eine ſiedende Hige:
der Bruch ift unvermeiblih, und Die Pläne des Kaiferd der Franzoſen find erfüllt.
So muß ed gefchehen, daß der Freund des Kaijerd Nikolaus, der intime Vertraute
der Politif der öftlichden Babinete, der „continentalfte Engländer von England“, der alte
falte Aberbeen (28. März 1854) die königliche Kriegserflärung unterzeichnet. Weiter hin-
reißen von den Ereigniffen und in eine neue Bahn werfen Eonnte fich dieſer Mann aller»
dings nicht laſſen; er war zu kalt, zu felbfifländig, zu gerecht dazu, und es machte darum
fowohl die Form, in welcher er im Oberhaufe fortfuhr vom Kaifer Nikolaus und feinem
hohen Charakter zu fprechen, als auch die Neigung zum Frieden, welche er wiederholt
mitten in der Leidenjchaft kriegathmender Debatten offen hervortreten ließ, in England
einen empdrenden Eindruck. Ganz offen nannte man ihn in Blugblättern und Baricaturen
einen „zufliihen Spion” — „a Russian spy“ und „a old woman“ war eine Zeit lang fein
Behender Titel in der Kleinen Preffe — ; immer Elarer mußte ihm werben, daß unter ihm Fein
Frieden möglich, daß er ſich und feine Stellung erft würde zum Opfer bringen müffen,
damit möglicher Weile ein in Eriegerifcherem Geruche ftehender Gegner das Einlenten
zu‘ wirfungävolleren Unterhandlungen verfuchen Eönnte. Zwar hatte das Minifterium
alter Talente auf vem Gebiete der inneren Politik eine Reihe von Reformen vorgefchlagen
und Daburch einigen Halt in den Wittelflaffen erhalten, aber das Parlament Eonnte es
nicht fiber ſich gewinnen, fich in folcher Zeit ernfthaft und nachhaltig folchen Aufgaben
zu unterziehen, denn fein Auge war wie dad des Volkes auf den Krieg gerichtet, aus
deffen Hauptquartieren feit der Mitte des Jahres Berichte (die malerifchften und ent-
ſeglichſten von Will. Ruſſell, Specialcorrefpondenten der Times in der Krim) eintrafen,
weldhe. die Lage der englifchen Soldaten in immer büflereren Karben jchilderten und
endlich dahin führten, daß Roebuck am 25. Jan. 1855 einen Sonderausſchuß des
Haufes zur Unterfuchung der entfeglichen Lage der Armee beantragte. In der am 29.
esfolgennen Abftimmung ſtimmten 305 für den Antrag, 148 dagegen; Aberdeen erkannte
barin mit Recht ein ganz beſonders gegen ihn und feine Politif gerichteted Mißtrauens⸗
votum und reichte der Königin feine Entlaffung ein. Dem Lord Derby fo wenig, als
wr
102 Aberglanbe.
gleich darauf Lord Lansdowne gelang es, das neue Minifterium zubilden. Lord Pal⸗
merfton, Mitglied ded Minifteriums Aberdeen, Tdfte diefe Aufgabe am 4. Februar 1854.
Lord Überbeen trat ſeitdem wenig aus den Mittelgrunde, in dem er ald Pair
des Oberhauſes bei der Verwaltung der Öffentlichen Dinge fteht, heraus; er Betrachtet
fein politifches Leben wohl für gefchlofien und feine ganze Haltung im feinem lepten
Minifterium ſchon zeigte, daß er mit Bemußtfein einer vergangenen Epode angehörte,
einer Epoche, weiche weniger die Leidenfchaften der Völker, als die Vortheile der
Gabinette bei den Fragen der großen Politif in Rechnung brachte. Wir halten ihn,
wie fehr wir auch von feiner geringen Neigung zum Kriege gegen Rußland überzeugt
find, für einen der Hauptveranlaffer dieſes Krieges; er Hatte den Katfer Nikolaus zu
falfchen Annahmen verleitet und fich felbft getäufcht, als er meinte, dem Drängen des
Kaiferd Napoleon unabhängig die Spige bieten zu Tönnen.
Kein englifcher Staatsmann der Gegenwart flieht dem englifhen Volke ferner,
als Aberdeen, und es ift bezeichnend, Daß das Gerücht den Prinz Gemahl für feine
Ernennung zum Premier-Rinifter von England verantwortlich machte. Die Diplomaten
fagten von A., er babe zu wenig englifche Vorurtheile, um in England populär
fein zu können, und merfwürdiger Weife flimmen mit dieſem Urthelle die engkifchen
Radicalen, denen die ganze beftehende Verfaſſung ihres Vaterlaͤndes ein Unding, well
nur ein Privilegium der regierenden Klaffen ift, überein. So Iefen wir in den Poli-
tical Portraits by Edw. M. Whitty (Kondon, Trübner 1854) folgende Charakteriſtik
Nberdeen’s: „Er ift in England gar nicht befannt.... er iſt der am wenigſten britifche
der britifchen Stantsmänner (the least British of British Statesmen). Der umbri⸗
tifchfte, ift er auch der umfaſſendſte Kopf unter unfern Staatsmaͤnnern. Wir erinnern
und alle der mit Jubel aufgenommenen Infinuation Lord John Muffell’8 gegen ihn,
daß er im Amte nicht bloß der Minifter Englands, fondern auch der Minifter Oeſter⸗
reih8 und Rußlands und Frankreichs war, und eigentlich iſt fol ein Vorwurf von
einem ſolchen Stocdbriten ein großed Compliment für Lord Aberdeen, da ex beweiſt,
wie weit und erhaben feine politifchen Anfchauungen find. Er ift e8 ja auch, ber
entdeckt hat, daß es in der politifchen Welt Englands Feine Parteien giebt, wie wir
Doch Tange annahmen, fondern daß unfere Unterfchiede lediglich Unterſchiede ohne Gegen⸗
fäge find, und auf dieſe Entvedung, die ein beſchraͤnkter englifcher Staatsmann niemals
gemacht haben würde, gründete er das Profect einer Coalition.“
Aberglaube. Was zunächft die etymologiſche Seite dieſes Wortes angeht, fo
gebört daffelbe zu den jüngeren Bildungen der Sprache, indem daffelbe vor dem Ende
des 15. Jahrhunderts nicht erjcheint, und zu den nicht felbfifländig erzeugten: eB tft
ohne Zweifel dem Iateinifchen superstitio nachgebilvet. Das „aber“ iſt Höchft wahr⸗
fcheinlich gine Mißbildung aus über, ober (hollänvifch overgelöf, daͤniſch overtro),
fo daß Aberglaube gebildet wäre wie Aberacht (ſtatt Oberacht, Ueberacht); indeß
findet fich Schon bei Agricola Afterglaube; auch darf das, freilich aus Awizzi ent-
ftandene, gleichfalls dem Ende des 15. Jahrhunderts angehörige Aberwitz nicht ganz
unberüdfichtigt bleiben. Die ältere deutſche Sprache hatte, mo e8 darauf anfam, super-
stitio zu liberfegen, andere Bezeichnungen (ahd. ubarfengida, gameitheit, auch mhd.
geradezu ungeloube, was fehr häufig vorkommt, oder swacher geloube), welche ent⸗
weber ein Herausſchreiten aus dem rechten chriftlichen Glauben, oder noch unbefefligten
(kranken, ſchwachen) Chriftenglauben bedeuteten. Wo Luther abergläubtg bat,
(Apoftelgefch. 17, 22; die Bulgata superstitiosiores), hat die vorlutherifche Bibelüberfet-
zung „vol falſch oder aptgöterel“; und für Luthers Aberglaube (Apoſtelgeſch. 25, 19;
die Vulg. superstitio) „von feined irrfäligen gelaubens wegen”. Die niederdeutſche
Sprache braucht für Aberglaube Beiglaube, wie auch im Holländifchen neben fenem
overgelöf auch bigelöf erfcheint. Es kann Fein Zmeifel darüber obwalten, daß nian
urfprünglih mit dem Worte Aberglaube einen unchriſtlichen oder widerchriſtlichen Irr⸗
glauben, eine Abweichung vom chriſtlichen Glauben, ein Beibehalten eines irrigen (heiv⸗
nifchen) Glaubens neben dem Chriftenglauben Habe bezeichnen wollen. Ganz aͤhnltch
ft auch die urfprüngliche Bedeutung des Tateinifchen superstitio, welches Wort ichte
anderes bezeichnet, als Ueberbleibſel aus einem früheren religidfen Zuftand, auß einer
Altern Volkoreligion, welche durch einen neuen Eultus verdrängt worben iſt, und es
Ahengianbe. mE
wird supersitlio, gleich dem griechiſchen Seındnumovla, im fpätern lateinifchen Gebrauch
vorzugsweife für die Zurcht (richtiger: Angſt) ver den göttlichen Wefen, im Gegenfat
gegen beren Verehrung und Anbetung gebraudht. Gefunfene, aus einer früheren reli⸗
gidfen Periede ſtammende Gottheiten aber find bei allen Völkern vorzugsweiſe Gegen-
Rände der Furcht (Angſt). Hiernach ift Aberglaube an und für fih das Beibe-
Halten einzelner Reſte älterer volfsmäßiger Religionen, welde im
Ganzgendurch neuerereligiöfe Anfhauungenverdbrängtund ſo mit ver-
altet find.
Diefen allein zulaͤſſigen Gebrauch des Wortes Aberglaube vergaß man im Laufe
des 18. Jahrhunderts, welches in jo vielen Punkten den urfprünglichen Sprachgebrauch
nach dem ſubjectiven Belieben umformte und oft willfirlih, ja abfichtlich zerftörte.
Nachdem man die „Religion“ ganz oder größtentheild ald eine Verftandesoperation zu
betrachten angefangen hatte, wurde auch der Aberglaube als ein Irrthum im Denken
(Mangel m „Aufflärung*) aufgefaßt und in religidfen und pbyfifchen Aber-
glauben. getheilt. Unter dem erftern verftand man das religiöfe Glauben ohne ver-
nünftige Brüfung („Hingabe an die Autorität, an dad bloße Factum“, Kant. verm,
Schr. 3, 65; „der Wahn, durch religidfe Handlungen des Cultus etwas in Anfehung
ner Rechtfertigung vor Gott audzurichten, ift der religiöfe Aberglaube“, Kant Religion
innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft S. 211, wo zugleich „die religidfen Hand⸗
lungen, des Caltus“ näher ald „Belenntnig flatutarifcher Glaubensfäge", „Beobachtung
kirchlicher Obſervanz und Zucht” bezeichnet und als „bloße Naturmittel” charakteriſirt
werden; „alles, was außer dem guten Lebenswandel der Menſch noch thun zu koͤnnen
vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ift bloßer Religionsdienſt und Afterdienſt
Gottes, iſt Superflition", ebendaſ. S. 205, 207; namentlich ift der Eid nichts als
Aberglaube, ebendaſ. S. 189); oder wie Roͤhr die für den platten Nationalismus
claſſiſch gewordene Definition des Aberglaubend formulirte: „Slaube an etwas Ueber⸗
finnliches, ohne hinreichende innere Gründe und nur auf die äußere Auctorität geſtützt,
iſt Aberglaube.” Aehnlich Tautet ſchon Reinhard's Definition: „Aberglaube ift der
Schler, wo man fich bei der Erfenntnig und Berehrung Gottes nicht nach den Ge⸗
feßen der Bernunft, fonbern nach vermeintlichen Erfahrungen und den Eingebungen
der Phantafte richtet”, wobei jeboch bemerkt werden muß, daß bei Reinhard die „Ges
feße der Bernunft” als identifch mit den Vorfchriften (Lehren) der Offenbarung gefaßt
(aber freilich nicht ale folche in der Definition bezeichnet) werden. Nicht befler als
Kanut's, Röhr's und Reinhard's Definitionen, nur unflarer, find die Definitionen von
Baumgarten-Erufius („Mangel an Einheit und Ordnung des Gedankens neben
einem lebendigen Triebe zum Ueberfinnlichen ift Schwärmerei und Aberglaube, welche
fih von einander nicht unterſcheiden“) und Nigfch („Aberglaube ift geſetzwidrige Zer-
fegung und Bermifchung der Grunderkenntniſſe des Geiſtes von Gott und der Welt
mit den Thatiachen des inneren Bewußtſeins“). Uebrigens haben dieſe Definitionen,
namentlich die von Kant und Röhr aufgeftellten, unter der Boraudfegung eine gewiſſe
Berechtigung, daß der jeweilige Zuftand der religidjen Erkenntniß der unbedingt nor«
mirende ſei; alsdann verfteht es fich, und zwar eben nad dem richtigen Begriffe von
Aberglauben, von felbft, daß das, was dieſem Zuflande nicht entfpricht und aus frü⸗
bexen Zuftänden religiöfer Erkenntniß herrührt, als Aberglaube bezeichnet werben kann;
unter diefer Borausfegung hat das Wort Aberglaube keinen feftbefimmten, ſondern einen
fließenden, wechfelnden Inhalt, und es Fam auf diefem Wege ganz confequent dahin,
daß zu der Zeit und in den Kreifen, in welchen vie Offenbarung erſt des alten,
Daun des neuen Teſtamentes in Bergeflenbeit kam und für veraltet galt, Die Thatſachen
derſelben insgefammt ohne Weitered und ganz unbefangen „zum alten Aberglauben“
gerechnet wurden.
Soll indeß dad Wort Aberglaube, feinem urfprünglichen Gebrauch gemäß, einen
befimmten Begrifföinhalt haben, fe kann ihm derſelbe nur von der Offenbarung alten
und neuen Teſtamentes angewiefen werben WUberglaube ift biernad ber Inbee
ariff von Reſten heidnifcher einem beffimmten Volle oder Volks—
Bamme vor Aunahme des. Chriſtenthums eigen gewejener Religion,
welche nach neben dem Chriſtenthum, in der Hauptſache unbewußt,
Wi Abergiaube.
fortdauern, und es bezieht ſich wer Aberglaube in dieſem Giun auf Meinungen
(Borftellungen) fowohl ald auf Gebraͤuche.
Sierunter ift denn auch dad zu begreifen, wad man feit dem Anfang des 18.
Jahrhunderts phyfiichen Aberglauben nannte und den 3. B. Reinhard fo defi⸗
nirt: „es fei derfelbe der Fehler, wo man fich bei der Beurtheilung und Dem Gebraudhe
der natürlichen Urfachen, denen man einen Einfluß auf unfer Schickſal zutraut, nicht
nach den Gefegen der Vernunft, fonbern bloß nach vermeinten Erfahrungen und dem
Eingebungen der Phantafie richte." Dieje Erklärung muß dahin corrigirt werben, daß
„phyſiſcher Aberglaube” nichts andered ſei, als die beidnifhe Gebundenheit
bes Menfhenan die Natur und deren Kräfte als ſolche, weiche neben dem
Chriſtenthum bei den noch nicht zu chriftlicher Erleuchtung gelangten Chriſten fort
dauert. (Daß chriftliche Erleuchtung ihrem Wefen nach in.der Grfenntniß ber Sünde
und der durch die Sünde hervorgebrachten Knechtſchaft des Menſchen, fo wie in der .
Erkenntniß der Erlöfung durch den auferflannenen und weltbeberrfchennen Chriſtus
beftehe, kann hier nur berührt werben). Damit fällt.denn eine lange Reihe von Din-
gen weg, welche man ehedem auch zu dem „phnftfchen Aberglauben" rechnete, wie
einerfeits die Naturkräfte, unter deren Gewalt nicht wir, jendern die in unfere Gewalt
gegeben find (tbierifcher Magnetismus, Waiferfchauen, Metallfühlen, Divination u. dgl.),
andrerſeits biftorijche aber unklar geworbene Reminiſcenzen (an Riefen, au Drachen,
ungeheure Bögel u. dergl.) und Zerrüttungen des urſprünglichen Dffenbarungsglaur
bens (wie die Verkehrung des das Paradies hütenden Cherubs in einen Greif, und
Aehnliches).
Aus der bier aufgeſtellten Beſtimmung des Aberglaubens, zumal auch des ſo⸗
genannten „phyſiſchen“ Aberglaubens, ergiebt ſich ſofort, daß etwas Aberglaube, aber
auch Glaube ſein kann, je nachdem die heidniſche Gebundenheit des Menſchen an die
Natur dabei vorhanden iſt, oder nicht; indeß es ergiebt ſich auch weiter, daß eine
Handlung oder Vorſtellung Aberglaube, aber auch Widerchriſtenthum fein kann, je
nachdem ein unbewußtes (überliefertes und noch nicht erkanntes) heidniſches Element
oder ein bewußter Gegenſatz gegen Chriſtus darin vorhanden iſt. So iſt die Erkennt⸗
niß der Zukunft, in fofern fie Weiſſagung, d. b. vom heiligen Geiſt eingegebene, durch
das Charisma der Prophetie vermittelte Erfenntniß von der Entwidelung (den Perio⸗
den und Epochen, ypövor 7 xaıpol, Apoftelgefch. 1, 7) der Bollendung des Erld-
fungd = Zeitalters ift, nicht Aberglaube, fondern Glaube; Aberglaube aber, wenn die
Erkenntniß der Zukunft ohne Rüdfiht auf die Erlöfung dur Ghriftus erlangt (em
firebt, geſucht) werden will; Naturkraft endlich, wenn dieſe Erkenntniß unwillkürlich
(inftinctiv) aus dem feinseen Gefühl für den wahren Inhalt der gefammten, dad
Individuum umgebenden Gegenwart und der aus deren Zuftänden fich ergebenden Fol⸗
gen hervorgeht (Ahnung, Divination; — wie die Thiere die Witterung aus ‚ihrem
Sefammtgefühl für den wahren Zuftand der Atmoſphaͤre zum Boraud erkennen).
Eben jo kann die Annahme der Eriftenz von f. g. Gefpenftern (Phantasſsmen) je nad
Maßgabe der eben aufgeftellten Regel bald Glaube, bald Aberglaube fein: dag. bie
Todten als Phantasmen wienerfonmen Fönnen, darf nach der Schrift nicht geläwgnet
werden (man wolle fi der aus dem Todtenreich zurückkehrenden Berftorbenen [ber
Oboth] im A. Teftament und der beiden nicht wohl mißzuverfiehenden Ausfprische des
Herrn Chriſti erinnern, Matth. 14, 27; Luc. 24, 39); fobald aber diefe Annahme
ald eine den Menſchen beberrfchende Naturfurcht, oder als Neugierigkeit, ober al&
Streben nah ‚dem Verkehr mit den Phantasmen (wovon jedoch wieber ber Todten⸗
zauber, welcher kein Aberglaube tft, als ſchwere Abgdttereifände, als Teufelsfunft, ab⸗
gefondert werden muß) auftritt, ift fie Aberglaube. Oder Zauberei jeder Art iR bald
Aberglaube — fo lange fie ohne Bewußtfein von den finftern Kräften, welche wider
Chriſtum und die Selnigen verfuchend auftreten, geübt wird; bald aber auch nicht,
fondern Abfall von Gott und Widerchriſtenthum — fobald fie in des Xeufrls
Namen vollzogen wird (f. Zander). Ebenfo verhält es fih mit dem Hexen⸗
weien (f. den Artikel). So ik endlich auch die Annahme von Dämonen und dams⸗
nifhen Kräften (Beſeſſenheit) keinesweges Aberglaube, wird aber zum Aberglauben,
ſobald Nuturmittel gegen die Dämonen angewendet werden, und wirb zum Wider⸗
-
Aberratien dad: Bichtö, m
wenn eine Gingebung an dieſe Weſen ſtattſindet. Aehnlich verhalt es
ſich mis dem Werfen des Looſes und noch: manchen anderen Dingen.
Jene heidniſche Gebundenheit des Menſchen an vie. Matur zeigt ſich nun vor
Allem in der Annahme, daß das ſ. g. Schickſal des Menſchen durch die Natur be—
fimmt werde, alfo auch aus der Natur erfannt werben koͤnne. Hierher gehört die
fat unzäßfbare Menge von Vorbedeutungen (omina). und die kaum viel geringere Menge
Der, Rittel, die‘ Zukunft des Menfchen oder Zußände und Handlungen Unberer aus
Ber Natur zu. erforfchen (auguria, sorlilegie). An diefem Aberglauben ſind faſt alte
wenn ſchon längfi chriftlich gewordene Völker much bis: jetzt beibeiligt: nach ‚heute
danert das uralte, fchon bei Griechen und Mömern vorhandene Glücdwünfchen being
Niefen, dauert die Aufmerkfjamfeit auf das Öbrenklingen allgemein, noch dauert faſt
überall dee Angang (dad Begegnen von Menſchen ober Thieren bei dem, Ausgehen
aus dem Hauſe), nody immer nuch, wenngleich im Verborgenen, dad Grferfihen: einen
Diebes durch Siebdrehen oder Exbfchläffeldrehen fr. Dias Bleigießen, Gerſtenkürner⸗
ſtrenen und ähnliche Dinge find zwar zu Scherzen geworden, ruhen aber doch auf Den
alten Heidenthume nicht minder als das zu Wetihnachten in dem groͤßten Theil. on
Deuiſchland übliche Baden von Thierfigusen (Iuls Eber).. Diefe omina und: augurie
pflegen vorzugsweiſe als Aberglaube (Überglaube im engften Sinn) bezeichnet zu werd
den, wie dem auch J. Srimm D. Mythol. c. XXXV. 8. 1059-1100 biete Bode
Bedeutungen fat ausjchließlich unter dem Titel „Aberglaube“ befaßt und abgehandeit Hatı
* Genauere Erwägumg verdient ed, wie viel. ober wie wenig Aberglaube nicht allein in
den mannichfaltigen Krankheitäheilungen, welche ohne Anwendung ber genähndichen arzt⸗
lichen, durch das Organ der Berdauung.oder durch Abforption wirkenden. Mittel (Arzneien
im engeren Sinne) vollzogen werben, jondern auch in der Annahme vorhanden fei, daß
alte oder doch gewiffe Krankheiten aus daͤmoniſchen Einflüffen entſpriugen. Die Unserfcheis
dung, daß es chriftlich fei, die Krankheiten als Schickung Gottes, heidntiſch, Re als Eins
wirlungen dee Dämonen (wihtir, „böter Dinger“) zu betrachten, reicht nicht aus, weil
die eben gedachten Eimwirfungen eben fowohl wie Die Berfuhungen (der. now
der b. Schrift Hinreichend feitgeßellten Urſprung fein erfahrener Chriſt verkennen wird)
unter Gottes Schidung ſtehen, wie die fpecififchfte Form berfelben, die Beſeſſenheit,
augenfcheinlich beweif. Es würde vielmehr darauf: anfonımen, ob bie daͤmoniſchen
Einwirkungen als felbfiftändig, ohne des lebendigen Gotted Schirfung, wirkende Kräfte
aufgefaßt würben. Diefe Auffaffung würde Aberglaube fein... Aehnlich müfſen auch
die Heilungen beurtbeilt werben. Mittel der bezeichneten Art, welche ohne Gott oben
gar wider Gott angewendet werben, find zweifellos Aberglaube oder Schlimmeres; Dad
gegen ift es wenigſtens denkbar, daß es auch foldhe Mittel jener au gebe, welche (mn
Dienſte Gottes Rehm und fomit zuläjig: find.
Noch ift für eine tiefer eingehende Prüfung dieſes wichtigen Gegenſtandes ſehr
wenig geſchehen (auch Görres Myſtik langt bei weitem nicht aus, wiewohl dasß Buch
ein. reiches und ſehr ſorgfältig zu beachtendes Raterial enthält), und es muß offen
eisgeflanden werben, dab fo lange .vie Charismen der Prophetie und der Heilungen
in gleichem Grabe wie feit Jahrhunderten von ber Kische vernadhläfilgt werden, eine
durchichlagende Kritil deſſen, was Aberglaube if und mas nicht, ficherlich nicht ge»
lingen wird. Die Wege. aber, gu einer ſolchen abſchließenden Kritik zu gelangen, kann
eine eindringende glaͤubige —— lihen: zeigen. (Die neueſten Formen des Warn
glanbens, wie Tiſchrücken u. Aehnl., ſ. unter Geifterritieung u. N 1
Aberratien des Lichts heißt die fcheinbare Berrüdung "ber Geſtirne von bes
Stelle an der Simmelöfugel, an welcher wir fie wahrnehmen märben, wenn:die: gerud⸗
kinige Fortpflanzung des Lichtes. eine augenblidliche, ober ber Beobachter bunch :jeine
Theilnahme an dem Kreislauf der Erde um die Sonne und an der Drehung ‚bes Eche
au ihre Are nicht in dußerft raſcher, wenufchon für und unmerflicher, Bewegnag be⸗
griffen waͤre. nn
. Wir beurtheilen die Poſition eines Geſtirns nach der Lage, welche einem Fernrohr
oben einem Lineal gegeben werden muß; damit der Lichtſtrahl, da h. die Wirkung ak
Lichtd, das unfer Auge. trifft, längs der Axe des Fernrohrs ‚oder länge der ſcharfen
Kante jened Aineals zum: Auge gelangt... Ware letgteres in: Muhe oder "gebenuichte iR
ns Angaben.
Struhl darchaus Leine Belt, um ben ungemein weiten Bug van der Quelle des Bichto
bis zum Auge zu durchmeſſen, fo mäßte wem Lineal offenbar Die Richtung der geraden
Linie gegeben werben, welche das Ange mit dem Geſtirn verbindet. IR aber das Auge
in einee Bewegung begriffen, deren Scmelligkeit zur Geſchwindigkeit des Lichtes“ ein
unfern Sinnen noch wahrnehmbared Verhältniß bat, jo muß Der Strahl, welcher zum
Yuge gelangt und ihm das Object, von dem ed ausging, fidhtbar macht, durch Das
vom Auge abgelchrie Ende des Lineald ſchon aufgefangen werben, noch che er das
Yuge am andern Ende berührt. Dazu iſt unter ben veraudgefegten Umſtaͤnden eine
Neigung des Lineald von ber Richtung zum Geſtirn gegen den vom Auge zurkds
gelsgten Weg esforberlih, eine Meigung, welche um fo größer ausfällt, je größer bie
Geſchwindigkelt des Auges if.
Sell ein fenkrecht nienerfallender Regentropfen durch eine e Bople Röhre von em
heblicher Länge umaufgehalten hindurchgehen, fo wird dieſe bie ſenkrechte Richtung
erhalten müflen, wenn der Beobachter, welcher fie halt, in Ruhe verharrt. Iſt diefer
aber im ſchnellem Laufe begriffen, fo muß er fein Rohr offenbar im Sinne ber ——
ſeiner Bewegung gegen die Erde ſenken, welcher Vorgang am beſten geeignet iſt, die
Erſcheinungen bei der jährlihen und täglichen Aberration ver Firſterne zu er⸗
lautern. Jene wird durch Die Bewegung der Erde in ihrer Bahn um die Sonne,
Diefe (nur in den feltenften Faͤllen beachtenswertb) durch ihre Axendrehung her⸗
vorg
In Folge der jährlichen Aberration beſchreibt jeder Firſtern im Verlauf eines
Jahres eine kleine Ellipſe um feinen ſogenannten mittleren Ort, welchen ex bei
monenianer Fortpflanzung deq Lichtes unausgeſetzt einnehmen wirbe. Die große Use
Diefer Ellipfe beträgt für alle Stern ohne Unterſchied ungefähr 40 Bogenferunden
und erſtreckt ſich nach einer Der Ebene der a das parallelen Richtung, während
ihre kleine Are fich mehr und mehr verfürzt, je mehr das Geſtirn ſich der Ekliptik nähert.
Die Entselung der Aberration um das Jahr 1727 ift eine& von den vielen Ber
wenſten des berühmten engliſchen Aſtronomen James Bradley. Da ſie ſich ohne
die Bewegung der Erde nicht wohl erklaͤren ließe, ergab ſie zunaͤchſt eine, freilich für
jene Zeit kaum mehr erforderliche, directe Beſtaͤtigung des Kopernikaniſchen Welt⸗
foftems, welches die Drehung und Bewegung der Erde behauptet. Viel wichtiger für
Die Wiffenfchaft war fie aber aus dem Grunde, weil ohne ihre Kenntniß die zu ver
ſchiedenen Zeitpunkten angeftellten Beobachtungen des nämlichen Geſtirns nicht ‚richtig
mit einander verglichen werben konnten und weil ſonach erft feit ihrer Entvedung eine
bie dahin wergeblich exfirebte Genauigkeit und Schärfe der aſtronomiſchen Beobachtungen
möglich wurde. In des That hat die Beobachtungskunſt durch Bradley umd feit feiner
Beit, wennſchon nicht ohne zeitweilen Stillftand oder Rüdichritt, ungemein große,
zum Theil wahrhaft bewundernswürdige Fortſchritte gemacht.
nennt man alle Leiftungen in wirthſchaftlichen Gütern,
zu denen Jemand durch Abbängigkfeitsverhälinifferechtlih verpflichtet
if. Abgaben ind daher zunächft zu unterfcheiden von freiwilligen Gaben, im
dem mit dem Begriffe der Abgaben immer die rechtliche Verpflichtung verbunden if.
Die Abgaben find ſodann den Dienften enigegenzufegen, denn dieſe beſtehen in per-
fönlihen Leitungen, jene in wirthſchaftlichen Gütern (Geld oder Natura
Ken). Abgaben unterfcheiden ſich endlich von andern Keiftungen, welche rechtlich ger
fordert wegen Tönuen, dadurch, daß fie ein Abhaͤngigkeitsverhaͤltniß zwiſchen Dem Be⸗
sechtigten und Verpflichteten vorausfegen oder doch aus einem folgen Berhältnifie
entfpsungen find. Abgaben Eönnen allerdings Aequivalente fir Werthe ober Entſchaͤ⸗
digungen irgend welcher Art fein; allein fie fegen irgend eine dauernde rechtliche Ver⸗
pftichtung voraus, aus welcher fie entſtehen. Gegenleiftungen im Handels verkehr ſind
daher kein⸗ Ahgaben, und eben fo wenig küunen Vergütigungen für ‚einen. Schaden, den
einer dem andern zugefügt hat, dahin gerechnet werben.
MWgaben, welche auf Anorbnung einer böähern Gewalt entrichtet werden, ment
man Auflagen. Laſten werben die Abgaben genannt, in jsferr fie als auf Perſonen
uub Gigenihum. Haftend augefehen werben; boch umfaßt ber Begriff Laſten vielerlei
Berpfidstungen, welche nicht. ald Abgaben betrachtet werben. Eümnen. Laften Find auch
Ahgaben. tor
Dienfte, und ſelbſt Dienftbarkeiten (Geroitnten) werben darunter gerechnet. Gtenern
And Abgaben, weldye die Mitglieder einer Genoffenfchaft zur Erreichung gemeinianter
were machen. Steuern im eigentlihen Sinne bilden daher nur einen Theil der Ab⸗
gaben. Indeſſen hat man in neuerer Zeit den Begriff der Steuern fo ausgedehnt,
dag man mit dieſem Worte oft wenigſtens alle öffentlichen Wbgaben "(Abgaben am
Staat und Gemeinde) bezeichnet. Bei den Franzoſen bat der Begriff der Auflagen
) eine ähnliche Ausdehnung erhalten. Und nicht ohne Grund, denn bei ihnen
haben die Könige fehr frühe das Recht erlangt, ohne Ritwirkung der Stände beB Landet
Steuern aufzulegn. (Rar. Kauft in feinen 1641 gebrudten Consiliis pro Aerario
[Class. V. Ord. DV.} fagt: De regibus Galliae dicitur, quod sint reges bestiarum
atii hominum propter impositiones, et alia onera, quibus subditos onerare sotent.)
Die Engländer gebrauchen in ähnlicher Weife zur Bezeichnung der Steuern das
Wort Schatzungen (tnxes), worin ſich ebenfall® eine nationale Eigenthumlichkett
bekundet.
Den Gegenſtaͤnden nach, worin die Abgaben geleiſtet werben, zerfallen dieſelkben
in Ratural- und Geld-Abgaben. Nach dem Grunde der Verpflichtung ſind fie
Brivat- oder öffentliche Abgaben; nach der Zeit, in der fle wiederkehren, orden®
tiche und außerordentliche.
A. Böllerrehtlihe Abgaben. Am ſchwerſten von allen Abgaben werben
die völkerrechtlichen Abgaben empfunden, weil fle das „Gebot Des Herrn" zur
ausſchließlichen Grundlage haben. Dahin gehören Tribut und Gontributionen,
jene als ordentliche, diefe gewiſſermaßen als außerorbentliche Abgaben. Bellegte Votte
tributpflichtig zu machen, war früher allgemein. So mußten z. B., um nicht weiter
zu gehen, einft die Sachſen unter dem Namen inferenda einen Tribut an die Franken
entrichtöh; fo waren die Herzöge von Polen und Böhmen und die Könige von Ungarn
den deutfchen Kaifern tributpflichtig. Bei den Bölkern chriftlicher Bilpung in der neuern
- Zeit iſt ver Tribut außer Uebung gekommen. In Feindes Rand aber von den Unter
thanen deffelden Eontributionen zu verlangen, wird aug jeßzt noch ale Grunbſah
des Volkerrechts betrachtet. (S. Heffter: das europätfche Boͤlkerrecht der Gegenwart
$ 131.) Wenn aber behauptet wird, daß ſich ein Maß für die Contributionen nicht
feftftellen Tafle, fo können wir biefer Anficht nicht beitreten, vielmehr möchten wir bes
baupten, daß ſich die Gontributionen auf die Unterhaltung und Berpflegung der Treppen
beichränfen müflen und weitere Forderungen für Kriegsentſchadigungen nur beim Frie⸗
densfchluffe geltend gemacht werben bürfen.
B. Staatd-Abgaben. Die Abgaben, welche der Staat erhebt, laſſen fldy
auf eine doppelte Grundlage zurüdführen: auf die Grundherrlichkeit (Territotial⸗
hoheii) und auf die Staatshoheit. Die auf Grund der erflern erhobenen find
Abgaben im engern Sinne, die auf Grund der Iehtern verlangte Stenern. Beide
Klaffen von Einkünften fließen bei den verfchiedenen Völkern und zu den verſchiedenen
Zeiten mit ungleicher Ergiebigkeit. Wenn Volker im Anfange ihrer Entmidelung
ftehen, find die erfleren vorherrſchend, je weiter diefelbe vorfchreitet und bie Bedarfniſſe
fi ſteigern, deſto mehr werden Steuern nothwendig.
Auf der Grundherrlichkeit des Staates beruhen:
1) die Abgaben, welche der Staat ſich von Inlaͤndern und Auslandern für de
3 ng feiner Anftalten entrichten läßt, als da finn: Hafengelder, Lootſengelder,
Chaufſeegelder, Flußzoͤlle, Durchfuhrzölle und was ber Art mehr if. Ste find eine
Entſchadigung für gewährte Vortheile, ohne daß im einzelnen Falle fle ald ein genaneß
Aeyuivalent betrachtet werden fönnten;
2) die Schußgelder, welche Hinterfaflen zu entrichten haben. So bekanntlieh
ehemald bie Juden an den Kaiſer oder die Landesfürſten.
Steuern (Stiure, Stiote) beißen Diejenigen Abgaben, welche die eigentlichen
Staatogenoſſen zur Beftreitung der öffentlichen Bedürfniffe leiſten. Die urſprungliche
Bedeutung des Wortes iſt: „Stütze“, nie dies noch aus der Mebenkart: zur
Steuer der Wahrheit hervorgeht. Die Iateinifche Bezeichnung, welche man baflır
gebruuchte, war adjutorium (Hälfe), wovon im ehemaligen Frankreich die Trankſteuern,
ühdes, und auch das Wort douane, dogana, abzuleiten if, Da bie Steuern ſtets auf
L Wan
das Geſuch oder die Bitte (pelilio) des Fürſten an die Stände des Lauden verwilligt
wurden, ſo wurden ſie davon Beden genannt. (S. dieſe Artikel.)
Ueber Weſen und Natur der Steuern weichen die Anſichten der Staatsgelehrten
weit yon einander ab, und es wird zum richtigen Verſtaͤndniß der Sqche nicht unnütz
jein, die wichtigften derſelben bier kurz zu beleuchten, Es find aber vorzügli vier
Punfte, auf die es dahei ankommt, nämlich 1) wer die Steuern zu tragen habe, 2) in
welchem Verhältniß die Einzelnen zu denfelben Beranzuziegen feien, 3) bis zu welchem
Maße der Staat Steuern erheben dürfe, 4) ob die Steuern aus dem Vermögen oder aus
dem Einfommen zu entnehmen jeien, woraus dann der Modus der Umlage beſtimmt wirb.
Die ältefte Anſicht und zu der man in ber jüngften Zeit wielfach. wieder zurück⸗
gekehrt ift (fo 3. B. Bluntfehli Staatsrecht 10. Buch“5. Cap), leitet die Steyerpflicht
einfach aus Dem Unterthanenverhältniß her. Auf dieſem Verhältniffe beruhen allesdings
alle Pflichten, zu welchen die Staatögenofjen gegen den Staat verbunden, find. Allein,
eben darum ift daffelbe zur Begründung der Steuerpflicht nicht zulänglid. Es würde
daraus allerdings folgen, daß Jeder, welcher Unteridan des Staates iſt, wie zu andern
Staatälaften, auch zu den Steuern herangezogen werben dürfe. Man will jedoch wi
wiffen, warum Jemand überhaupt zu Zeiftungen an den Staat und zu Steuern a
‘einem Theil diefer Leiftungen angehalten werden könne, fondern man will den befondern
Grund derjenigen Leiftungen Eennen, welche wir Steuern nennen, und namentlich aud),
in welchem Verhältniffe die Einzelnen von diefen Abgaben getroffen werben follen. Das;
bloße Unterthanenverhältnig würbe hierzu Feine andere Regel an die Sand geben, als
daß der Staat nimmt, wo er kann, und man hätte ſich hoͤchſtens als politifche Maria
einzufchärfen, nicht zu viel zu nehmen. Auch über Die Stage, ob die Steuern auf
dem Vermögen oder aus dem Einkommen zu nehmen feien, bleiben wir unbelehrt. -
(Was Bluntſchli an dem angeführten Orte darüber fagt, möchte ſchwerlich befriedigen.)
Andere ſehen in den Steuern nur eine Vorwegnahme ded Staates von dem,
Sorialvermdgen. (So z. B. Stahl, Rechts⸗ und Staatölehre II. Abth. 4. Abfchn,
2. Cap.) Es gäbe nämlich ein Nationalvermögen over ſociales DVermügen, das nicht
Summe ded Vermögens der Einzelnen jei, fondern nur im Ganzen beftehe, Das ur«
— allein der Societät ſei als ein ungeſondertes aber auch ungebildetes, zum
Kr als bloße Möglichkeit des beftinnmten Vermögens, das erſt zum Vermögen ber
onderten Einzelnen werde und in ihrem Befig erſt beftimmte Geftalt erhalte. Das
siert der Befteuerung nun fei Diefed Socialvermögen, nicht da8 Vermögen der Gin«
zelnen. Der Staat nehme alfo die Steuern von der Societät und ihrem Vermögen,
* folglich von jedem Einzelnen, in wie weit er an dem letztern, das iſt an der
Röglichkeit des Erwerbes und Genuſſes, participire.
Darnach waͤren alſo die Steuern nicht ſowohl, was ihr Name ſagt, Beiträge den
Einzelnen, aus ihrem eigenen Vermögen zur Beftreitung der Staatdlaften, ald viel
mehr Zurüdnahme deſſen, was dem Einzelnen gar nicht gebührt, fondern nur durch
die Verflechtung der Wirtbfchaftsverhältniffe in ihren Beſitz gelangt ift.
Wir räumen gern ein, daß dad Dermögen der Nation nicht ald aus dem Ver⸗
mögen der Einzelnen zufammengefegt betrachtet werben kann, fondern ein über letzteres
übergreifended Ganze bildet. Auch geftehen wir zu, Daß die Kraft zu erwerben und
zu genießen, welche die Einzelnen haben, nicht die bloße Frucht ihrer abgefonderten
und auf ſich allein beruhenden Beftrebungen ift, fondern ihnen mit aus dem Zuſam⸗
menhange erwächft, in welchem fie zu dem Ganzen fliehen, allein wir koͤnnen Darum
Doch ‚nicht einräumen, daß der Staat, indem er Steuern erhebt, nur Das Vermögen
der Sorietät, nicht Dad Vermögen der Einzelnen in Anfpruch nehme, Es würde Died
hen Degriff des Eigenthums vernichten. Vermoͤgen der Societät if nur, was nicht
n Dad rivaleigent um übergeht, wie Domänen, Lanbgüter und Forſten, Bergwerfe,
. Straßen, Eifenbabnen. Aus diefen bezieht der Staat Einkommen, welches
wirkliches GSocietätdeinfonmen if. Was aber der Staat ald Steuer fordert, Dad vern
langt ex. old Meittgg der Einzelnen, aus ihrem Eigentbum Will man daher, ber
meilen, warum hie Unterthanen des Staates Steuern zahlen müſſen, fo muß dargethan
when, warum der Stagt zur Beſtreitung feiner Bebürfniffe das Privgteigenthum in
Kalorug ‚nehmen kann. Died beweift aber diefe Theorie nicht. Wie heſtechend fie
Abgaben. ib
baber auch auf den erften Blick erfcheinen mag, fo Fönnen wir dieſelbe Doch zur Er-
reichung des angeftrebten Zieled nicht für zulänglich erachten.
Adam Smith, welcher ald der Vater der Staatöwirthfchaft in ihrer heutigen
Geſtalt betrachtet wird,” will die Steuern als Unfoften der nationalen Wirthfchaft
angefehen wiſſen. (Unterfuchungen Buch V. Cap. 2 Th. 2.) Er begründet darauf
ſowohl die Verbältnigmäßigfeit, als auch die Nothmendigfeit, dieſelben auf daß reine
Einkommen zu legen. Diefe Anffaffung aber ift doppelt unrichtig. Einmal nämlich
iſt der Staat Feine bloße Gewerbsgemeinſchaft, vielmehr iſt Die Sorge des Staates
für die wirthſchaftliche Wohlfahrt feiner Iinterthanen nur eine feiner Aufgaben und
keineswegs diejenige, welche fin bie übrigen al8 maßgebend angefehen werden Fännte.
Selbſt aber, wenn man den Staat als eine bloße Erwerbsgenoffenfchaft anfehen wollte,
würde doch nicht daraus folgen, daß die Steuern nach Verhältniß des reinen Ein
kommens der Einzelnen, jondern vielmehr, daß fie von dem rohen Einfommen genommen
werden müßten.
Andere (z. B. J. B. Say, Schmitthenner u. And.) betrachten die Steuern äls
einen Theil der „nützlichen Verwendungen“, welche die Staatsbürger von ihrem
Einkommen machen, und behaupten daher, daß jeder derſelben nach Maßgabe Mr Vor⸗
theile, welche er von dem Staate genießt, auch zu den Laſten des Staates beitragen
müſſe. — Der Staat ſteht nach dieſer Anſicht mit ſeinen Unterthanen in einer Art
von Tauſchverhältniß. Die Regierung pröbueirt, wie man ſich ausdrückt, Recht, Sicher⸗
heit, Wohlfahrt, Bildung, und verhandelt dieſe Producte gegen die Steuern an Ihre
Antertdanen als Abnehmer. — Das Maf, in welchem die Einzelnen an diefen Vor—⸗
theifen Theil nehmen, richte ſich nach dem Maße ihrer Kaufkraft, und da dieſe durch
Sad Maß des Einkommens eines Jeden beftimmt würde, fo müßten die‘ Steuern fi
nach dem Einfommen richten. — Dadurch wird aber der Staat zu einer bloßen Pri⸗
vat⸗Anſtalt herabgedrückt, und es iſt ganz natirlid, daß man derſelben moͤglichſt zu
entbehren ſucht.
Das Recht des Staates, Steuern zu fordern, und die lit der Staatögenoffen,
Steuern zu bezahlen, kann nur richtig begriffen werden, werm man Auf bie Iekten
Grundlagen des Staatöverbandes felbft zurüdgeht und namentlich die Stellung des
Staated zur nationalen Wirthichaft ind Auge faßt. Der Staat iſt nämlich nicht bloß
eine Verbindung von Perſonen, fonbern er ift eine Verbindung von Perfonen und
Sachen zugleih. Zum Staate gehört insbefondere als mefentliches Element das Ter-
ritorium. In der Benugung diefes Territoriums und der ihm inwohnenden ober
damit verbundenen Naturkräfte tritt Die Volkswirthſchaft hervor. Die Volkswirthfchaft
bildet daher eine mefentliche Seite des nationalen ebene, deſſen Träger der Staat Hfl.
Die Stellung des Einzelnen zum Staat und umgekehrt des Staates zu dem @inzelnen
wird Daher in wirtbfchaftlicher Beziehung vermittelt durch Die Stelle, welche der Ein
zelne in der Wirthſchaft des Volkes einnimmt. In ſofern nun der Staat zur Errich⸗
tung und Erhaltung von öffentlichen Anftalten die Kräfte feiner Unterthanen in Ans
fpruch nehmen muß, Tann er diefelben nur im Anſpruch nehmen na Maßgabe der
Stellung, die ein Jeder in ber nationalen Wirthſchaft einnimmt. Da nun diefe Stelle
eine ungleiche ift, fo muß bie Steuerkraft der Einzelnen zu Ihr in genau entſprechendem
Verhaͤltniß ſtehen.
Die Steuerpflicht iſt alſo allerdings eine Folge des Unterthanen » Berhältniffes,
aber nicht bloß dieſes Verhaͤltniſſes überhaupt, ſondern dieſes Verhältniffes in feiner
wirtbfchaftlichen Bebeutung. Daher werden auch Fremde, welche dem Gtaate nur in
wirtbfchaftlicher Beziehung angehören (Worenfen) doc zu den Steuern herangezogen,
mas doch nicht gerechtfertigt wäre, wenn ber Unterthanenverband als folcher die Grund⸗
lage des Befteuerungsrechtes außmachte.
Auch nimmt der Staat die Steuern von der Nation, aber fchöpft fle nicht’ aus
einem Societätövermögen, fondern forbert fle von den inzelnen, aber er forbert fie
von ihnen als Gliedern der Nation und nach Maßgabe ihrer wirthfchaftlichen Stellung.
in der Nation, welche, wie erörtert, ihre Steuerkraft ausmacht.
Die Verhaltnißmaßigkeit der Sterern iſt indeffen nicht fo abfolut zu verftchen,
als ob dabei gar Feine andere Radichten genommen zu werben brauchten. Bor alten
u Yardın.
Dingen muß vielmehr in Betracht Tommen, ob die Einrichtungen ober Anfalten, zu
deren Errichtung oder Unterhaltung Steuern gefordert werben, wirkliche Staatd - Ans
Ralten find. Der moderne Staat bat Vieles in die Hand genommen, was nicht Staatö«
Angelegenheit, ſondern Angelegenheit einzelner ‘Provinzen, Gemeinden und Corporati⸗
nen ift, und was bei eines vollfommneren Ausbildung des corporativen Lebens felbfl-
verftändlich nur die Mitglieder dieſer Genofienfchaften in Anfpruch nehmen würde. So⸗
dann wmuß in Betracht kommen, ob Einzelne oder ganze Klafien der Staatsgenoſſen
nicht fchon durch andere Staatsleiftungen betsoffen werden, welche für fie eine Berück⸗
ſichtigung bei den Steuern befürworten; denn die Steuern find nicht die einzige Art,
wie die Staatögenofien zu den Staatdlaften beitragen können. Bei einem vollſtaͤndig
bevormundeten Volke freilich, welches nicht an der Leitung der Staatögeichäfte Theil
nisamt, fondern ſich durch ein bezahltes Beamtentbum vertreten läßt, welches fid im
. Kriege nicht felbft vertheibdigt, fondern dur ein bezah Soldheer vertheidigen läßt,
wo alfo Feine öffentlichen Functionen übrig bleiben, als das Steuerzablen, da fünnen
‚nicht nur, fonbern müſſen Die Steuerzahler als folche mit einander verglichen werben.
Wo aber noch andere öffentliche Verrichtungen ftattfinden, wo öffentliche Aemter und
Kriegadienſt ald Staatöleiftungen. angefeben werben, da müflen die Steuern mit den
übrigen Staatsleiſtungen verglichen und in allen diefen Dingen muß Verhaͤltnißmaͤßigkeit
heabeigeführt werben. |
Die Summen, weldye der Staat ald Steuer fordert, haben aber ihre Grenzen.
Der Staat kann nicht Steuern fordern, fo viel er will. Nur für die Einrichtungen
und Anflalten, welche des Staat im öffentlichen Interefle machen und unterhalten muß,
kann er. die Beihülfe der Unterthanen in Anfpruch nehmen, und er fann fie nur dann
in Auſpruch nehmen, wenn er aus feinen übrigen Einfünften und durch zweckmäßige
Eufparniffe die erforderlichen Summen nicht aufbringen Fann. Um Steuern zu forbern,
muß alfo vor allen Dingen das Bedürfniß nachgewieſen fein. Es ift diefer Grund⸗
ſat um fo entichiedener feftzubalten, ald die Gefchichte beweift, daß die Steuern eine
ganz außerorbentliche Mhaͤſtonskraft haben. Hat man fle einmal eingeführt, fo find fle
nicht leicht wieder zu befeitigen, weil: fih im Staate immer und immer Gelegenheit
findet, einmal vorhandenes Einfommen gut und zwedmäßig zu verwenden. ine Ber
mehrung der Steuern ift daher ein fo wichtiger Schritt, daß man ſich nur dann dazu
entfchließen muß, wenn fein anderes Hülfsmittel mehr übrig if.
Die Steuern haben aber auch noch eine andere Grenze. Sie müflen für bie
Staatögenofien erfchwinglich fein. An Gelegenheit, Einkünfte, die man beſitzt, im
öffentlichen Intereffe zwedimäßig zu verwenden, fehlt es nie. Auc find die Vortheile,
welche aus öffentlichen Anflalten erwachien, für die Einzelnen jo groß, daß die Steuern,
melche dafür aufzubringen find, ald ein unverhältnigmäßig Eleiner Preis betrachtet wer⸗
den müflen. Dennoch fönnen auch um einen geringen Preis folche Anftalten zu tbeuer
werben. Es gilt ald eine Regel für die Privatwirtbichaft, nichts zu kaufen, wad man
nicht nothig hat, wie billig es auch an fich betrachtet erfcheinen möge. Diefe Negel
sit in erhöhten Maße für die öffentlichen Verhältniffe. Anftalten und Einrichtungen,
welche der Staat macht unb wozu er die Steuerkraft feiner Unterthanen in Anfprud
nimmt, müflen nicht bloß gut, fie müflen nothbwenpig fein, db. 5. es muß der
Mangel diefer Einrichtungen erhebliche Mipftände zur Folge haben und zwar foldhe,
melche ſchwerer ins Bericht fallen, als die dafür aufzuwendenden Steuerfummen.
Ob die Steuern auf Dad Vermögen oder auf dad Einkommen zu legen feien,
hängt von der Beichaffenheit derfelben ab. Daß gewöhnliche regelmäßige Steuern auf
dad Einfommen und nicht auf dad Vermögen fallen müflen, gebietet fchon bie Müd-
fiht auf die Nachhaltigkeit derſelben. Man darf vie Henne nicht fchlachten, wenn fie
Eier legen fol. Aber nicht bloß müflen die orbentlichen Steuern auf das Einfommen
fallen, fondern fle dürfen auch nur einen verhältnipßmäßigen Theil dieſes Einkommens
wegnehmen. Die Steuerzahler müſſen die Luft zu erwerben behalten. Siemand
will bloß erwerben, um Steuern zu entrichten. Er will auch feine eigenen regel
mäßigen Audgaben aus feinem Einkommen beflreiten und zugleich etwas überfparen
Eönnen. Darum if ed von der größten Wichtigkeit, daß die Steuern regelmäßig
nur einen folchen Theil der Einkünfte des Volkes in Anfpruh nehmen, daß ihm
Wgaben. u
weber feine gewohnten Bedürfniſſe beichnitten, noch auch ber wirthſchaftliche Fori⸗
fhritt gehemmt werbe.
Anders ald mit den ordentlichen verhält es fich aber mit den außerordentlichen
Steuern. Diefe brauchen nicht auf dad Einkommen, jondern koͤnnen auf Das Vermoͤ⸗
gen gelegt werben, vorausgejegt, daß fie zur Erreichung von folchen Zweden dienen,
weldye der Gegenwart zu Gute kommen. Ban bat zwar durch Zuhülfenahme der An
leihen das Mittel gefunden, auch außerordentliche Steuern in orbentliche zu verwandeln
und fie dadurch, flatt auf das Vermögen, auf dad Einkommen zu legen. Daß aber
Bolf und Staat aus diefem Spfteme weientlichen Nugen ziehen, glauben wir beftreiten
in mäfen. Wir werden an einer anderen Stelle und darüber näher ausfprechen.
(©. .)
Außerordentliche Steuern werben allerdings vorzüglich yon den befigenven Klaffen
getragen, indem die Nichtbefigenden nur aus ihrem Einkommen Steuern zu entrichten
im Stande find. Sie haben dafür aber auch viele Rechte, welche die Nichtbeflgenden
nicht haben Tönnen, und jedenfalls gebühren ihnen folche Rechte, wo fie dieſelben nicht
haben, folgeweife aber auch die damit in Zufammenhang ſtehenden Pflichten.
Die Steuern werben nad der Art und Weife, wie ſie erhoben werben, eingetheilt
in Directe und indirecte Steuern. Jene werden von DBellg und Perſonen nad
Maßgabe der Steuerpflicht, dieſe werben von ſolchen Handlungen erhoben, welche eine
Steuerpflicht hekunden.
Direste Steuern haben den Vorzug, daß das Maß von LKaften, welche den Cin⸗
zelnen aufgelegt werben, und dad Berhältniß zu der Belaftung Anderer genau befannt
ik. Sie haben den Nachtheil, daß, da fi die Steuerkraft der Einzelnen ſchwer
beweflen läßt, fie leicht ungleih werden. Dazu Tommt, daß die Veranlagung in Der
Hegel Eoftfpielig if, und die Bezahlung, wenn ſie nicht in fehr kleinen Raten Rattfin«
den kann, den Steuerpflichtigen mit einem Male und vielleicht zu ungelegener Zeit ſtark
in Anfipruch nimmt.
Die directen Steuern lafien ſich unter folgende Klaffen bringen:
a. Berfonenfeuern, d. hRKopfſteuern, -und Klaſſenſteuern;
b. Steuern vom Beſitz — und zwar entweber vom Immobillass ober Mobi-
liarbeflg (Grundſteuern, Häuferfteuern, Zurusfteuern) ;
c. Steuern vom Gewerbebetriebe — Gewerbefteuern ;
d. Einfommenfteuern.
Die indirecten Steuern haben den Vortheil, daß fle meift nur in kleinen Detraͤ⸗
gen und in der Megel dann entrichtet werden, menn ber Steuerzahler ſich in ber Rage
befindet, Zahlungen machen zu fünnen. Sie verbinden fig bald fo innig mit ben
Lebensverhältniffen, daß fie faum noch empfunden werben. Außerdem haben die meiſten
derſelben den Borzug, daß ihre Beträge mit dem wachjenden Wohlſtande des Volkes
eigen. Diefes Alles find Umſtaͤnde, welche fle dem Yinanzmanne empfehlen. Sie
baben aber auch entfprechende Nachtheile. Bor allen Dingen geben fie Beranlaffung
zur Defraubation, wirfen dadurch nachtheilig auf die Moralität des Wolle — umk
erfordern ein bebeutendes Perfonal zur Ueberwachung und Erhebung. Die Beträge,
welche das Volk zahlt, müflen aljo einem Theile nach auf die Sicherung und Erhe⸗
bung der Steuer verwendet werden, und nur ein Theil wird dem Staate zur Veſtrei⸗
tung feiner Ausgaben zur Berfügung geftellt. Dabei wirken fle mehr oder weniger
bindernd auf den Verkehr und erfchweren auch dadurch Die Steuerlafl.
In der Hegel werden die inbirecten Steuern nicht von denjenigen entrichtet,
welche fie tragen follen, fondern müflen von Andern vorgefchoffen werden. Daraus
ergeben fi neue Mißſtaͤnde. Eines Theils namlich laͤßt ſich nur ſehr ſchwer das
Maß beſtimmen, in welchem die Einzelnen ven der Steuerlaſt getroffen werben, andern
Theile Hat der Steuerpflichtige nicht bloß die Steuer zu entrichten, fondern auch Die
Binfen, welche derjenige, der die Steuer vorfchießt, nie verfehlt, fich zu berechnen.
Die indirecten Steuern find entweder Steuern auf die Uebertragung des Beſtges
und werden dann in der Regel ald Stempel- Abgaben oder Einregifirirungs- Ben
bähren erhoben, oder ſie follen auf ven Verbrauch fallen und Tönnen dann in Aeci-
fen und Zolle eingeteilt werben.
u Keen.
Dingen muß vielmehr in Betracht kommen, ob bie Einrichtun.
deren Errichtung oder Unterhaltung Steuern gefordert werben,
Balten find. Der moderne Staat hat Vieles in Die Sand genonm
Angelegenheit, jondern Angelegenheit einzelner Provinzen, Gem:
nen ift, und was bei einer vollfonmneren Ausbildung des cor
verftändlich nur die Mitglieder dieſer Genofienfchaften in Anjpruu
dann muß in Betracht kommen, ob Einzelne oder ganze Siiui
nicht fchon durch andere Staatsleiftungen betroffen werben, ıL..
ſichtigung bei den Steuern befürworten; denn die Steuern ji...
wie die Staatögenofien zu den Staatslaften beitragen können.
bevarmundeten Volke freilich, welches nicht an der Leitung
nimmt, fondern ſich durch ein bezahltes Beamtentbum vertret.
. Kriege nicht felbft vertheidigt, fondern durch ein bezabltck 7
wo alfo Feine öffentlichen Functionen übrig bleiben, als du
nicht nur, fondern wüflen die Steuerzahler als foldhe mit .
Wo aber noch andere öffentliche Verrichtungen ftattfinden, '
Kriegsdienſt ala Staatsleiftungen angefehen werden, da nit“
übrigen Staatdleiftungen verglichen und in allen dieſen Dinar
herbeigeführt werben.
Die Sunmen, weldye der Staat ald Steuer fordert, '
Da Staat kann nicht Steuern fordern, fo viel ee will.
und Anflalten, melde der Staat im öffentlichen Interefle nın-
Tann er. die Beihülfe der Unterthanen in Anfpruch nehmen, “
in Anfpruch nehmen, wenn er aus feinen übrigen Einfünft:
Erſparniſſe die erforderlichen Summen nicht aufbringen kann
muß alfo vor allen Dingen dad Bedürfniß nachgewieſen 1:
fag um fo entfchiedener feſtzuhalten, ald die Gefchichte bewent
ganz außerorbentliche Adhaͤſtonskraft haben. Hat man ſie einı
nicht leicht wieder zu befeitigen, weil fih im Staate immer
findet, einmal vorhandenes Einfommen gut und zweckmaͤßig au
mehrung der Steuern ift daher ein fo wichtiger Schritt, dan
entfchließen muß, wenn fein anderes Hülfsmittel mehr übria
Die Steuern haben aber auch noch eine andere Gren::
Staatögenofien erfchwinglich fein. An Gelegenheit, Einfüni
öffentlichen Intereffe zwedmäßig zu verwenden, fehlt es nie.
weldye aus öffentlichen Anfalten erwachfen, für die Einzelnen
welche dafür aufzubringen find, ald ein unverhältnipmäßig kle
ben müflen. Dennoch koͤnnen auch um einen geringen Preis
werden. Es gilt ald eine Regel für die Privatwirtbfchaft, nı:
wicht mötbig bat, wie billig es auch an fich betrachtet erfche:
gilt in erhähten Maße für die öffentlichen Verhältniffe. Ant‘
welche der Staat macht und wozu er die Steuerkraft feiner '
nimmt, müflen nicht bloß gut, fie müflen nothbwendig .
Mangel diefer Einrichtungen erbeblihe Mipftände zur Folge
melche ſchwerer ins Gewicht fallen, ald Die dafür. aufzuwende
Ob die Steuern auf dad Vermögen oder auf das G'
hängt von ver Beichaffenbeit derfelben ab. Daß gewöhnlich:
das Einfommen und nicht auf das DBermögen fallen müflen,
ht auf die Nachhaltigkeit derfelben. Man darf die Henn:
Gier legen fol. Uber nicht bloß müflen die orbentlichen St
Uen,. fondern fle dürfen auch nur einen verbältnißmäßigen
gnehmen. Die Steuerzahler müjjen bie Luft zu ermeı
U bloß erwerben, um Steuern zu entrihten. Er will .
igigen Ausgaben aus feinem Einkommen beftzeiten und au
‚nnen. Darum if es von der größten Wichtigkeit, daß
aur einen foldhen Theil der Einkünfte des Volles in Anir
1;
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: jaben. 113
"m zwar Die Kirche nicht bloß eine perfönliche,
it doch die fubftantielle Grundlage derfelben
“t zu den Kirchenlaften beizutragen, kann daher
‚nacleben werden. Wo die Kirchenlaften, naments
Me Baulaſt, einen dinglichen Charakter gewonnen
ven Gebotes, oder urjprünglich freiwilliger lieber»
* tanctionirter Verpflichtung betsachtet werben.
. erbebt, find theild Abgaben für Amtshandlungen,
unichtungen für Die Außdfertigung von Jeugniffen
“ct mehr ift.
bgaben fommen in der römifch=Fatholifchen, zum
hiichen Kirche, noch Abgaben vor, welche die
. „ad den Papf zu entrichten haben. Auch Diele
„tcrfebrend, theils nur bei befonderen. Gelegen-
‚ic Namen (wie Synodaticum, Zehntn, Annaten,
..) und werden daher unter diefen dargeſtellt.
en. Die gutöberrlichen Abgaben find zwar jegt
“oben oder abgelöfl. Da aber diefe Verhältniffe
—zum Theil noch beftehen oder eben erft befeitigt
"iz jein, Davon eine zuſammenhaͤngende Lieberficht
"hen zwei mwefentlich verjchiedene Grundlagen gehabt.
* der Grundherrfchaft, andern Theild waren fle
ungen. Die erfleren waren eine Folge der recht-
e der Grundbeflger in Bezug auf alle Diejenigen
v und Boden aufbielten, oder fich feiner Vogtei
. mvechtlicher Art, hatten aber den Charakter einer
ausſchließlich eine Folge der Beflt- und Eigen⸗
ı entweder jährlich wiederkehrend, oder wurden
“ie erfteren waren oft nur ein Bekenngeld, wos
‚naft befundeten, und famen dem Betrage nach
ganze Abgabenlaft in einem Huhn (Faſtnachts⸗
ı mußte, Oft war auch gar nicht einmal eine
(wie 3. Be der Pfingfitanz) reichte zur Erfül«
die Abgabe oder die ſymboliſche Handlung
werden. Die wirflichen Leibeigenen dagegen
alien zu entrihtn. Zu den außerorbentlichen
ein Theil der Verlaffenfchaft, und das Beſt⸗
cf Vieh oder Kleid aus der DBerlaffenichaft,
‚nd ähnliche Abgaben, welche für Die Erlaub⸗
‚ entrichtet werden mußten.
und Nußungsrecht zu entrichtenden Abgaben
:nten jährlich entrichtet werden, oder außer-
raumen wieder.
‚Ten oder Gülten genannt. Sie waren
ınichfaltiger Art. Man hat fle abes nicht
auferkegte (conftituirte) und vorbes
ı den Eigentbümern der Grundſtücke auf
:bernommen, dieſe waren von ben Eigen
»thumd zur Nutzung an Dritte vorbe⸗
theils unablödlih. Ablöslich waren-
traten die Stelle der heutigen Hypo⸗
4 von Geldern auf Srundftüde unbes
Lince Solche murben vielfach von
ue Angaben:
DE: Vergleichung der Vor⸗ und Nachtbeile directer Steuern mit den Vor⸗ mb
Nachtheilen der indirecten Steuern Tann kaum einen Zweifel übrig Taffen, daß, wenn
es tn’ die freie Wahl der Staaten’ geftellt wäre, welche von beiden Arten von Steuern
fte wählen wollten, den birecten Steuern der Vorzug eingeräumt werben müßte. "In
Hofer Lage befinven fich aber die Staaten‘ Europa's in der neueren Zeit nit. Ihre
finanziellen Bedürfnifſe ſtnd ſo groß, daß ihnen durch directe Beftenerung, ohne bie
harteſten Bedrückungen, ſchwer genügt werden Fünnte; denn Steuern, welche einen er⸗
Aerlichen Ertraßg gewähren folfen, müffen auf die große Maffe des Bolkes fallen.
Die Vermogens⸗ und Einfonmend- Berhältniffe find aber hier ſo ſchwer zu erinitteln,
daß an efne gerechte‘ Befteuerung kaum zu denken wäre. Auch würbe bei Der großen
Fluctuation der Bevölkerung die Beitreibung der Steuern fehr erhebliche Säfinierige
Kelten veranlaffen. Die indirecte Beſteuerung wird dahet zur Nothwendigkeit.
I 7 Die einzelnen Arten von Steuern werden in beſonderen Artikeln erörtert
70." Gemeinde-Abgaben. So vie der Staat, fo tft auch die bürgerliche
Gemeinde auf den Beſitz eines Gebietes gegründet. In dieſem Gebiete und den baranf
begründeten gemeinfamen Anftalten und Einrichtungen wurzelt die Wirthſchaft der Ges
tieittbeglieber. : Die Abgabenpflicht an Die Gemeinde hat daher ihre Grundlage in ber
Beziehung zum Territorium. Die Abgaben fel6ft zerfallen, wie beim Staate, in zwei
Häfen: a) Abgaben im engern Sinne, wohin Schutzgelder und Abgaben für bie
Benugung von Anftalten der Gemeinde gehören; b) Steuern. Die Gemeinde-Steuern
beruhen auf denſelben Grunpfägen, auf welchen die Staatd » Steuern beruhen. Daher
werden in’ manchen Staaten die Gemeindeſteuern einfach als Zufchläge zu, den Staats-
ftenern erhoben. Diefe Einrichtung ift aber nur die Folge der Unterbrüdung
der Selbſtſtaͤndigkeit der Gemeinde und ift daher auch nur in Gemeinden mit un-
terbrüdter Demeinbeerfaflung, angänglid. Schon die Rückſicht auf die Dertlichkeit
imd die dadurch bedingten Verhältniffe erforbert, daß die Steuern den Iocalen Ber
hältniffen entfprechend umgelegt werden. Noch mehr aber wird eine beſondere Rüchkſicht
nothwendig wegen der ungleichen Stellung, welche Die Angehörigen einer Gemeinde
zur Gemeinde und zum Staate haben; denn Die Gerechtigkeit erforbert, daß Die Activ⸗
Bürger der Gemeinden’ ftärfer zu ben Gemeinbelaften herangezogen werden, als bie
Schugbürger und Hinterfaffen. Wer aber in einer Gemeinde bloßer Schukßbtirger ift,
fann fehr wohl im Stante Bollbürger fein, wie 3. B. Stantsbeamte, Geiftliche u. f. w.
‚ In der Auflegung und, Erhebung der Steuern find aber bie Gemeinden nicht
vollkommen felöftftändig, fondern ftehen unter der Oberaufficht des Staates.
D. Kirchliche Abgaben. Die Firchlichen Abgaben zerfallen im zwei Klaffen:
a)’ Abgaben, welche die Mitglieder der Kirche zur Errichtung und Iinterhaltung ber
trchlichen Anftalten und überhaupt zur Beflreitung der gemeinfamen Bebürfniffe zu
machen haben, nnd b) Abgaben, welche der Kferus als Inhaber von geiftigen Bene
ſteien A wagen verpflichtet il. u
1 Wa zundchft die Abgaben der Gemeinden betrifft, fo muß man auch hier die
Steuern von den Gebühren, welche bei befonderen Gelegenheiten erhoben merben,
unterſcheiden. In Bezug auf die Steuern gebt die römifch-Fathofifche Kirche von der⸗
felben Borftellung aus, welche ſchon im A. T. für die Abgaben an den Tempel und
den Stamm Levi maßgebend waren, nur daß flefich als zur Herrfchaft über ven ganzen
Etdkreis Tegitimirt erachtet. Gott, als der Obereigenthümer des ganzen Erdkreiſes,
bat ihr den Zehnten von alfen Brichten eingeräumt. ) Aus dieſen, fo wie aus ben
—e— aus den Kirchengütern ſind in der Regel alle Ausgaben der Kirche zu
eſtreiten. u
Nur zur Unterhaltung der Parochial-Anftalten find die Parochianen, fofern das
Ägene Bermögen der Kirche nicht zureicht, heranzuziehen. (Conc. Trid. Sess. 21,
€. 7 de reform.) |
. In der proteftantifchen Kirche bildet die dinzelne Kirchengemeinde ein’ felbfiftän-
diges Korpus, uͤnd die Mittel zur Beftreitung der gemeinfanten Bebürfniffe müffen, fo
weit dad eigene Vermögen der Kirchengemeinde nicht zureicht, durch die Gemeindemit⸗
1) Obgleich aber dieſe Vorſtellungsweiſe bei der Auflegung der Zehnten mitgewirkt hat, fo
haben Dee be von fans Rn meh vi Natur nee Rente —S a een)
—X 43
glirder augebracht werben. Obgleich nun zwar die Kirche nicht bloß eine porfonliche,
ſondern eine reale Gemeinſchaft iſt, fo ift Doch die fubftantielle Grundlage derſelben
wejentlich geiftiger Art, und die Pflicht, zu den Kirchenlaften beizutragen, Tann daher
nur als eine den Berfonen obliegende angefehen werden. Wo die Kirchenlaften, nament⸗
lich Die wichtigſte derſelben, die kirchliche Baulaſt, einen dinglichen Charakter gewonnen
haben, kann dies num als Folge poſitiven Gebotes, oder. urſprunglich freiwilliger Ueber⸗
nahme, dann aber durch Gewohnheit ſanctionirter Verpflichtung betrachtet werben.
Die Gebühren, welche die. Kirche erhebt, ſind theild Abgaben für Amtshandlungen,
Stolgebühren Yura stolae), theil® Entrichtungen für die Ausfertigung von Beugniſſen
aus ben Kirchenbuͤchern und was ber Art mehr iſt.
Außer dieſen beiden Arien von Abgaben kommen in der römifchfatholifchen, zum
Theil auch der englifchen und der griechifchen Kirche, noch Abgaben vor, welche Dis
niedrige Geiſtlichkeit an die Bifchöfe und den Bapf zu entrichten haben. Auch Diele
fine theils in’ beſtimmten Perioden wieberfehrend, theils nur bei befonderen. Gelegen⸗
beiten zu. leiften. Sie. haben verſchiedene Namen (wie Synodatieum, Zehnten, Annaten,
Valliengelder, Kanzleigebühren u. |. w.) und werben Daher unter Diefen dargeſtellt.
E. Gutöherrfihe Abgaben. Die gutsherrlichen Abgaben find zwar fetzt
in ben meiflen Stanten entweber aufgehoben oder abgelöfl. Da aber dieſe Verhältniffe
eine große hiſtoriſche Bebeutung haben, zum Theil nody beleben ober eben erſt befeitigt
werwen, fo wird es nicht unzweckmaͤßig ſein, davon eine zuſammenhaͤngende Ueberſicht
zu geben.
Die gutöherslichen Abgaben haben zwei mefentlich verichiebene Grundlagen gehabt.
Eines Theifls nämlich flofien fie aus der Grundherrſchaft, andern Theild waren fie
Entfchäbigungen für überlafiene Nutzungen. . Die erfteren waren eine Folge der recht»
lichen und politiichen Stellung, welche der Grundbeſitzer in Bezug auf alle diejenigen
einnehm, welche ſich auf feinem Grund und Boden aufbielten, oder fich feiner Vogtei
unterwarfen ; fie waren alfo zwar privatrechtlicher Art, hatten aber ven Charakter einer
perfönlichen Pflicht, die andern waren ausfchließlich eine Folge der Beſitz⸗ und Eigen»
thumsverhältnifie.
Die perfönlichen Abgaben. waren entweder jährlich wiederkehrend, oder wurden
in außerordentlichen Zählen geleifte. Die eriteren waren oft nur eim Bekenngeld, wo⸗
durch Die Bflichtigen ihre Untertbarienfchaft belunbeten, und kamen dem Betrage nad
nicht in Betracht. Vielfach befand die ganze Abgabenlaft in einem Huhn Gaſtnachts⸗
games), welches jährlich geleiſtei werben nmfte. Oft war auch gar nicht einmal eine
e wöthig, ſondern eine Geremonie (mie 3. B: der Pfingfltanz) reichte zur Erfül⸗
kung des Bwedes bin. Es follte durch die Abgabe ober die ſymboliſche Hanklung
eben nur die fchriftliche Lirkunde erſetzt werben. Die wirflichen Leibeigenen dagegen
hatten einen Leibzins in Geld oder Raturalien zu entrichten. Zu den außerordentlichen
gehörte. der ſogenannte Budtheil, d. 5. ein Theil der Verlafienfchaft, und das Beſt⸗
baupt, Hauptrecht, d. h. das beſte Stück Vieh ober Kleid aus der Berlaffenfchaft,
fo wie der Bedemund, Brautgrofchen und ähnliche Abgaben, weiche für die Erlaub⸗
nis zu heirathen eder wegzugiehen u. ſ. w., entrichtet werben mußten.
Die für die Ueberlaſſung von Beilg und Nutzungsrecht zu entrichtenden Abgaben
waren ebenfalld entweder orventliche und mußten jährlich entrichtet werden, oder außer-
ordentliche umd: kehrten in unbeflimmien Zeiträumen wieber.
.: Die ardentlichen Abgaben wurden Zinfen oder Gülten genannt. Sie waren
je nach ber Natur des Verhältnifles fehr mannichfaltiger Art. Man hat fle aber nicht
ungwedlmäßig in zwei Klafien eingetheilt, in gauferlegte (conflitwixte) und vorbe»
baltens (refervirte) Binfen. Jene waren von den Eigentümern der Orundflüde auf
dieſelben freiwillig ober auf höhere Anordnung übernommen, dieſe waren von ben Eigen⸗
thanern bei ber Ueberlaſſung ihres Grundeigenthums zur Nutzung an Dritte vorbe-
baten. Die erſteren waren theils abLöslich, theils unablöslih. Abloͤslich waren-
die fogenannten Renten, anuui redilus. Sie vertraten die Stelle der heutigen Hypo⸗
theßen-Zinfen, ‚indem bie hypothekariſche Eintragung von Geldern auf Grunsflüde unbe»
fannt war. Usablödlich waren die fogenannten Fallzinſe. Solche wurden vielfach von
Pribalſeuten anf:ähre Brundſtücke an Kischen und Klöfter um bed Senle heiues willen
Bes ener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex.
m aAiaanacie
übrmenmen, Dahin ‚gehören md die ‚für Sehuanfalter und‘ Suiftungen mablaelich
aufgelegten Gülten. Died iſt auch jet noch die beſte Met, eine Stiftung danerhaft zu
Dotiren, norausgefeht, DaB die. Gulten in Getreide und nicht im Srla.: zen entrichnen
find. In dieſem Falle iſt nämlich die Rente eine wachſende, mähsenn rine Belbrasie
im Laufe der Zeit ungenügend wird, weil bei fortſchreitender Entwickelung: eines Wolles
Der Werth des Geldes fich vermindert : Zu den aufgelegten Mbgaben gehören insbes
fondere auch die zum Unterhalte der Kirche und ihrer Einrichtungen auf die Grunftäde
gelegten Zehnten. Die vorbehaltenen Binfen fünnen als Dress. für die berlafie-
nen Nußungsrechte angefehen werben. Sie beftanden theils in Gelb, Haile in Matır
ralien. Diefe lekteren waren dann entweder dem Betrage nach Heft und beſtanden in
einem beſtimmten Maße, gewiſſer Producte, oder fie. waren wandelbar und deſtanden
aus einem aliquoten Theil der Ernte.
Oft aber wurden Grundſtücke auch gegen Dienſte aberlaſſen. ‚oft au. —*
Beides verbunden. Dem Betrage nach waren dieſe Zinſen natürlich ſehr verſchieden,
- je nachdem die Ueberlaffung nur auf Zeit ftattfandb ober erblich war. Die Ueberlaſſung
auf Zeit war entweder eine Ueberlaflung auf eine beitimmte Anzahl von Jahren, alſo
eine eigentliche Zeitpacht, ober auf Lebenszeit, ober auf mehrere Generationen. In
der Lombardei 3. B. fanden Derleifungen auf drei Generationen flat. Die exrbliche
Verleihung war ebenfalls oft in Bezug auf die Perfonen, melde: zur Succdeſſion in bie
Natzung des Gutes berechtigt waren, mehr oder weniger beſchrankt. Dieb blick yaun
natürlich nicht ohne Einfluß auf den Betrag der Gülten. Auch Fam es in Diefer Bo
ziehung wejentlich Darauf an, ob das überlaffene Grundſtück bereits urbar gemacht war
ober ob die Urbarmachung erſt vorgenommen werben mußte. Im letzteren Falle waren
die Abgaben viel geringer, ala im erfleren. Schr haͤufig kam in Stäbten die Leber
laſſung von Grundflüden gu Bauftellen vor. Vielfach waren bie en auch wur
ein Preis. für die Meberlaffung von einzelnen Nudangen, z. B. für Holzumpung,
MWeideuugung, Schweinemaſt u. f. m.
Bon den außerorbeutlichen. Abgaben waren bie ‚unter vielfachen Namen vor«
fommenden Zaudemial- Abgaben (Lehnware, Handlohn, Ehrſchatz u. fi. w.) bie
gewoͤhnlichſten. Sie waren des Preis, welchen der neue Mutznießer dem Eigenthümer
für die Mebertragung auf ihn zu entrichten hatte, und kamen bewegen bei‘
der gebietenden Han und bei der Vererbimg des Gutes in directer Sand in der derel
nicht vor. on
‚Durch das Enpostommen des modernen Staats, gehügt ‚auf Einfüpeung
romiſchen Rechts und bie Ausbildung der. Geldwirthſchaft an der Stelle ‚der —*
Naturalwirthſchaft, wurde den Verhaͤltniſſen, welche den gutsherlichen Abgaben gur
Grundlage dienten, der prineipielle Halt genommen, fo daß eine anderweite Megelung
derfelben durchaus nöthig wurde. Dad Hereinbsechen ber franzöfifchen NRevolutivn von
1789 hatte aber dieſe Megelung nicht dem ruhigen und, natärlichen: Verlauff nehmen
lafien, welcher durch Die Natur der Verbältniffe augebahnt war, fonbeswimen hat die⸗
jelbe vielfady nach abſtraeten Theorien bewirkt, weiche durch Die: ſpaͤtern Erfolge ſich
nicht bewährten. Die gutäherrlichen Abgaben: if man daher wohl: bos geworden, wie
Uebeljlände und Hinderniffe Der. Cultur aber, welche damit verbunden waren, find durch
andere erſetzt worben, welche ſchon jeut, ehe nur noch das Alte gang verfihmanden:äfl,
bie ernftefte Sorge der Gefehgebung und Berwaltung in Auſpruch neben; — (Leber
ben, hier berührten Gegenſtand f. noch die Artikel: Ablsſung, Vanerngüter, Meallaſten.)
- Abgeordnete. Wir geventen uns an dieſer Stelle nur mit der senvertiehellen
fpecififchen Bedeutung des Wortes als Volka⸗Abgeordnete oder Vollbo⸗VBirv⸗
teeter im Sinne des conſtitutiouellen sber Neprafentativ-Syftems, und hier auch: nar
in. fpfern zu befchäftigen, :alä fi in dem Worte die finntsrechtliche Etymologie: ed
Begriffes erſchließt, den fonfligen Inhalt uud Die weiteren Beziehungen den Artibeln
zer Ränbifihe Verfaſſung“, „Repruͤſentativ⸗Soyſtem“ und Wahl Ordms or \
nf! '
ir darf dabei als bekannt vorausgeſedt werden, daß man. mit bean: Bett
„Abgeardnete“ im Allgemeinen alte Perſonen zu bezeichnen ‚pflegt, welche von irgend
einer Hutorkkäh ‚ner Gouperatiom, yon ;ingenb einer menfehlichen ober juriſtiſchen Merſon
pesbınkt. m
we Aueungz reſp. Cefkllung. etnes derſelben zuſtehenden Mechtes oder oiner · derſelben
obliegenden Pflicht in ſtellvertretender Eigenſchaft beauftragt und an den Ort des Ge
ſchaſtes geſenbet werben. Unter wiefen welteren Inhalt Fallen ſelbſtredend auch Die
Bepriffe Logatrn und‘ Geſandte, Bevollmachtigte und Vertreter, Commiſſarien unb
Agententu. ſ. w. (ſ. dieſe Art).
Far die gegenwauͤrtige Erörterung: und. für vie Ausbiſdung bes Begriffes Volke⸗
Mgevrdnete iſt es indeß von Bedeutung, daß alle jene verſchiedenen Nücncen das
etne-Moment gemeinſam haben, das Moment der ſtellvertretenden Darſtellung und
legalen Mepräfenkition einer fremden Perſonlichkeit.
ander und als Bermittelungsutied noch wichtiger iſt die Bebentung des Wortes
uenechalb Der ſtandiſchen Berfaflung des Mittelalters, wonach unter Abgeordneten auch
Die Vertreter ber flänbifchen Gorporationen auf den Territorial⸗Laudtagen und der per⸗
ſbulichen Meicheſtanbe auf dem Meichötage verſtanden und begriffen wurden. Es flanb
Dies im Zuſammenhange nicht nur mit dem damaligen patrimonialen Charakter des
JSerrſchafia⸗ und Unterthanen⸗Werhaltnifſes überhaupt, ſondern noch mehr mit ber eigen⸗
mhamlichen Stelling der ſtaͤndiſchen Corporativnen, kraft welcher fie den Territorial⸗
Farſten aus eigenen, dem des Fürſten homogenen Rechte als politiſche Derfeneh und
wilativ gldich berechtigte: EContrahenten gegentcb erttaten.
&s kounte nicht ausbleiden, daß mit der Ausbildung bes modernen Segriffes
vor Fürſten⸗Sounverainetät auf der einen und feines Correlats der Volks⸗
Gunwerainesät (fi dieſe Heiden Artikel) auf ber anderen Seite beide Beziehungen
und Die varaus refultitenden Begriffe eine burchgreifende Beränderung erlitten.
0 Buben: Die fürflliche Sonvderaimetät, wie file ſich in Frankreich und anderwärts
wink Mufter entwickelte, die Stände und deren felbflänbiges Recht bis anf
Die Wuypl verzehtte amd fchon vor der „großen Mevolution* neben ber ſtaͤndiſchen
Rommedatın eine vollkänvie Beamten⸗Hierarchie etablirte, 'emteidelte fie zugleich den
Begriff des Volles ald einer unterfchienslefen Maſſe unter ſich zuerſt politiſch und
ſodann wetter gleichberechiigten, der Allgerwalt der Regitrung rechtlos gegenkberfichender
atomiſtrier: Inoiwiduen, deren gefammsterpolitifihe und rechtliche Stellung und Geltung
fortan "ne noch eine abgeleitete, auf der ausdrücklichen oder ftluufchweigenden Conceſſton
wrd Verleihung der Regierung beruhende war.
Dan wein: grundlichen Forſchungen (f: indbeſondere das vortreffliche Werk
Fantien rögime ut la rörolution, par Alexis do Tocqueville), iſt nunmehr der Irr⸗
iu hitwoggethan, welcher 648 bahin die betreffende Entwickelung, ja’ fogar deren
hänge ih das Detennium bee feanzöflfehen Mevolation zu verlegen pflegte: Die Re
volsttonen find. nicht die — nur zu oft als vermeintliche Glanzgpunkte des Bölkeiebens
geyriefeue — Ercpfangniß, jendern bie, freilich fletd mit Wehen begleitete, “Geburt
wow Throriven, Belvungen und Inflktittenen, bie, wenn auch noch nicht volltounnen
ausgebilvet/ Dach miahrem Orgamiemas durchaus vollendet find.
Mit Keiht konnt deshalb auch Mirabeau mit frangdfiicher: Auffaſſung von der
frartzofffchen Nevblutivn fagın: „Sin Theil der Beſchlüfſe der Nat⸗Verſammlung und.
zwar Dar großere Ihell If ben: monarchiſchen Regiment offenbar günſtig. IR es etwa
geting anzuſchlugen, ohne-PBuslament, ohne Provinziulſtaaten, welche Steuern und Ab⸗
gaden ſelbſt beſtimmen, ohne geiſtliche Orden, bevorzugte Kaften, adelige Vorrechte gm
FH? Der Gedanke, nur eine Ktaſſe von Bürgern zu ‚bilden, hätte Rigekieu gefallen.
Eine Nrifenfelge ermanfchräntter Forften hätte nit fo viel fi die Fönigliche Gewali
ds dieſes einzige Jahr der Revolucion.
WBolizog ſich aber: in ver ftanzoͤſiſchen Revolution nichts als der deſinitive Sieg
—— VNichellen angebahnten abfeluten Gewalt und nichts als die Reaction jenes vom
vom. Konigthum ſelbſt geſchaffenen Begriffes Volk“ gegen die königlichen Praͤrdga⸗
Bit, dieſe rinzig noch "übrig geblirbene privilegitte Stellung, welche es verhinderte, daß
jener Begriff eine Wahrheit winde: fo ergab ſich zugleich mit Nothwendigkeit Die fer
nere Eonſequenz, daß fortan kein anderes Rechtsſubject gedacht werben konnte und
varfte, ala vas Volke in feiner Gefuikmihelt" und Totalitat, daß «in ſelbſtſtaͤndiges
voltti e⸗ at wine maerhulb nach außerhalb dieſes Woltes, weder über noch neben dem⸗
ſelden a Fatizuk! war / und daß keiae andere Regierung möglich blieb, als buch
8*
“ .
1.) \ assebugit.
Urs Berfammlungen ber Maſſe, oder durch Stellvertretung jene® einigen Blnshitfeihe
jectes „VoIE*.
Berfiehen, wir hiernach aber unter Wolksſouverainetat (fiehe im Uebrigen —*
Artikel) nicht, wie es anderswo gedeutet worden iſt, die ſttaatloſe Geſellſchaft“
(ſ. Stein, Geſellſchaftslehre), ſondern da dieſer Begriff. neben feiner ſocialen auch eime
politiſche Beziehung und Bedeutung bat, diejenige politiſche Berfaflungsform, im welcher
der Collectio/ Begriff „Volk“ ald Zuſammenfaſſung einer unterfchied⸗æ und zuſammen⸗
hangslofen Maſſe gleichbevechtigter Individuen das einzige politifche. Rechtsſubject if,
fo verfteht ed fih von felbft, daß innerhalb dieſer Verfaflungsform nur von einer Bew
tretung diefes einen und untheilbaren Mechtäfubjertes Volk“ Me Rede fein karm.
A Es mar deshalb auch nur confequent, wenn Die franzöflihe Meholution, nachdem
die Gefeßgebung und Verwaltung dur Primär» Derfammlungen als unausführbae
eefannt worden war, die Allgewalt und die Brärogative bed geflürzten Rönigihumsb
und feine jelöfteigene vermeintliche Majeftät in jeine fingirte Stellverisstung, dem Con⸗
vent, verlegte, wenn bad „Volk“ neben feiner Bertretung Leine audere Gewalt: uns
darunter. nur dienende und ausführende Organe Tante, wenn es die Regierung alt
feine Emanation und daher auf der einen Seite ald unbeſchraͤnkt und Alles vermögend,
auf der anderen als alled eigenen Rechtes entbebrend und widerruflich betmachtete und
behandelte, wenn «8 ald Bertretung feiner einen untheilbaren Perſönlichkeit nem eine
Verſammlung anerkannte, wenn es in fernem Inneren alle Unterſchiede des Beſttzes,
des natürlichen wie des gefchichtlichen, des materiellen wie Des geifligen, des erworbe⸗
nen wie bed ererbten, perhorrescirte und als Hochverrath gegen feine eigene Soume⸗
rainetät verfolgte, wenn es feinen Theile Vertretern die Pflicht auferlegte, nicht ale
Bertreter ihres Bezirkes oder irgend einer anderen Befonderheit, ſondern lediglich a6
Bertreter der einen untheilbaren Volks⸗Perſoͤnlichkeit zu prechen und zu Jaubels.
Gonfequenter und energifchen wäre es freilich noch gewefen, wenn dad .alie: al
politifche Perſoulichkeit conflituirte Volt feine Bertsetung, wicht in der fletd: mangeh
haften, ſich ſelbſt hemmenden und neutralifirenden Perſoͤnlichkeit einer Ver Femm Imre,
fonden in einer befiimmten menſchlichen Perſönlichkeit gefunden hätte, eine
Vertretung, welche überdies durch die aus jeder herrſchenden Verſaumlung ſich herana-
bildende Dietatur von ſelbſt indicirt war.
Es iſt dies der Schritt, welchen der Imperialiomus vorwärts gethan. Weit
entfernt daher, den Imperialismus einer Verläugnung oder Berfälihung der Principien
der Revolution zu bezischtigen, iſt derfelbe für uns vielmehr wie auf. anderen Gebieten,
fo auch bier die einzig confequente Durchführung und Weiterenhvidelung Der Revolutien,
und we Kaifer der Frauzoſen zur Zeit der einzige wahre Volks⸗Abgeordnete im vollen
Sinne des Wortes, allerdings mit der Beſchraͤnkung, daß die vergeblichen Verſuche der
feveämaligen Träger des Imperialismus, diefen mit dem Lilienmantel ver vertriebenen
Könige zu befleiden, den Beweis an die Hand. geben, daß ber Einzelne noch in Yluflenen
und Inconſequenzen befangen ift, und feine Stellung als Abgeordneter won ber des
Königs, als gebornen Dertreters des Volks, ſelbſt noch nicht übrrall zu unterſcheiden
weiß. Immerhin mag diefe Behauptung alten denen paradox Blingen, welche von, Dee
feanzöftfchen Revolution und deren Principien Die reiheit und das Gh ver Völlker
erwarteten und — wenn ed möglih wäre — noch erwarten: wir, bie wir ben Dem
an feinen Früchten erkennen, find gewiß, daß das Interregnum des Kaiſerreichs, AR
ſtauration, IulieMonarchie und republikaniſche Kombdie Michts waren, als bie: leiten
obnmächtigen Beftrebungen der letzten Hefte der früher privilegirten Klafien, zuaxrf..nc#
Adels und der Geiſtlichkeit, ſodann des dritten Standes und des induſtriellen Veſihes
auf der Baſis des Cenſus neue linterfchiede aufzurichten, ven Begriff des ſauvereinen
Volkes in ihrem Intereffe zu corrumpiren, Die „Abgeordneten des Volles“ in-Man-
Datare der privilegisten Klafie der Meichen zu verwandeln und dadurch mit Dee
Gleichheit das erſte Ariom des revolutionären Staates hinwegzuthun. Lamastine. nr
fo fiheint e8 und — machte den legten diefer Verſuche, ſolch ein Pritilegium eſtzu⸗
fielen, und nachdem die Iingleichheit des halblegitimen Königthums, Bann die: des
Genfus gefallen, die Ungleichheit, welche das Talent bewirkt, vor nem Volke herworzu⸗
Geben. Auf Tage und Monde gelang. biefer Eifme. Brotsft und Gurane ſeh einen
X) m
Gerktnikten Bichter ‘ala Bictator eines Volkes und als hu der Tritolore gegen das
Sintroth. Aber wenn es auch dad „Talent der Schönheit“, das: Talent der Kunſtler
in/ welches der Framzofe und jeder Romane noch am meiften anerkennt, dennoch Tann
andy‘ dieſes keinen politifchen Borzug begründen, abgefehen davon, daß es felbft nicht
m Stande if, dieſen Vorzug zu wahren.
Mit Bamavilne ſcheiterte der legte Berfuch, eine Selbſtſtaͤndigkeit über Der Gleich⸗
beit zu richten, einen Unterſchled innerhalb der Mafle zu etabliren, die Legitimation
zur ierung aus irgend einem andern Motiv, als aus dem „Bolfewillen“ herbei
zuhdlen.
Jetzt Hatte nur noch der Imperialismus Napoleon's, deſſen Erwerbstitel von ihm
RER mit vieler Schärfe im Worte „Barvenu* (eine zufällige Einanation der Maſſe)
angezeigt iſt, eine Zukunft.
.Der Imperialismus chriftliher Völker, trotz vielet äußern Aehnlichkeiten doch
keineswego zu verwechſeln mit dem Caſariomus der alten Welt, iſt außer Stande, fach
ven brängenben Couſequenzen feiner chriſtlichen Borberfäge und Poſtulate zu entziehen,
und e8 wird ihm nicht erlaffen bleiben, auch die letzte Ungleichheit, die des materiellen
Boeftges, hinwegzuthun und das „Volk“ allein zum Träger aller, auch der Vermögens⸗
rechte, zu machen.
Es mar deshalb nicht von Ofmgefähr, fondern eine nothwendige Conſequenz
feines Principes, wenn das zweite Kaiſerreich, entgegen der Reftauration, der Jull⸗
NMonarchie und ſelbſt der gemäßigten, ber „blauen“ Republik, das allgemeine Stimm-
wit wiederherſtellte, wenn fein Iräger feine eigene Stellung und Bollmacht durch
Das allgemeine Stimmrecht vottren und ſich Dadurch als erften rechten und eigentlichen
Vertreter und Abgeordneten des gefammten Volkes hinſtellen und legitimiren ließ.
Das durch eine ſolche Abgeordneten⸗Wahl des gefammten Volkes bie ‚Stellung
Des Stellvsriteters des ſouverainen Volkes, des „Erwählten der Mation*, zu ben Theil»
Bertretern, zu den Bertretern willfürlicher Wahlbezirke, welche heute fo und: morgen
art vemponict werden Tonnten, zu den DBertreten des bloßen „Wleifchergemichts
des Bulle”, daß mit andern Worten die Stellung der Regierung zu den Abge⸗
orbueten bie dinmetral entgegengefehte \wurbe, kann nad dem bisher Gefagten
nicht icherraſchen.
War bis dahin die Regierung, mochte ihr Haupt nun König oder Breäfldent
hetßen, von Rechtowegen Nichts, ald die Erecutige Behörde der fogenannten Volkaver⸗
wewng, fo fin heute die Kleinen Volkavertreter von Rechtswegen Nichte, als die
gehorfamen Diener Des großen Abgeorbneten, deren ſtückweiſe Herrlichkeit neben der
Majekät des Vertreters der gefammten Nation verſchwindet und verfhwinden muß.
Mia, daß es unter diefen Umſtanden am nächften gelegen hätte, ähnlich wie
jewer abfolute Bickor Emamuel in der dem Freiſtaate Genua verliehenen Berfaffing bie
Bolllbrertreter einſtweilen ſelbſt zu ernennen ober, wie in ver Berfaffung des lombar⸗
diſch⸗ venetianifchen Königreih8 von 1815, die Abgeordneten aus drei prafentirien
Berfonen zu ernennen und bie Ansfehliefung derjenigen ſich vorzubehalten, die das in
ud gejegte Bertrauen. nicht rechtfertigen würben.
Zevdrafallse Senchtet win, daß der franzöflfche Begriff der Stellung und Bereutung
Amt Built: Abgeordneten — aber freilich auch das Schickſal dieſer Perſonen — To welt
verbreitet iſt, als Der franzöflfehe Begriff der Dolls» Souverainstät Eingang gefunden.
." Had) ven pofltiven eidlich zu bekraͤftigenden Feſtſetzungen der meiſten nach fran⸗
zofiſchem Nuſter gearbeiteten Gonftttutions-Urbunden, ſowie nach der herrſchenden Daetrin
MD Wgeorbonete Pertreter des ganzen Vollkes, nicht feiner Wähler oder ſeines
Buhl Bezirked, eine Feſtſetzung, die, wenn fle auch auf den erften Bid ale eine
Mufkiihr; dem Hatürlichen Verhaͤltniſſe entgegengeſetzte Fiction erfcheint, doch fo lange
meratbehrlich und prinetpiell durchaus unangeeifbar ift, als man innerhalb Der großen
Volfo⸗ Preſonlichkeit zur ſelbſtſtandigen und ſelbſtberechtigten Vertretung geeimete
vvittifche Perſonlichketten, d. h. politiſche Corporationen und „kleine Herren“ ‚nicht
hat und nicht haben will, als eben nichts Anderes in den Wahlen zum Ausbrud
famnun fol, als ver uewabler das abſtratte Staatsburgervhum und hoͤchſtens noch
Die polliifche Neriei.
118 Shgeerbnit.
Freilich nuſere liberalen Concurrenten (3.9. Rettet und Welcker bei dieſem Beni)
meinen fich leichter aus diefem Dilemma ziehen zu armen. Wir lefen doct: „Lingen
oder verwirft man bie fpeeielle Mepräfentatien, fo fegt man an Die Stelle des watlpr
lichen Berhältnifies ein rein kunſtliches, d. b. an die Stelle ver Wahehelt sine Di
tung, und die Verfaffung nimmt anftatt des demokratifchen de
haben foll (meil nämlich die Kammer der Volks⸗Abgeordneten wur ein Por 7 bild
des Volkes ſelbſt fein Soll), jenen einer Wahl⸗Ariſtokratie an, und das Wort zum
Abgeordneter wird zur Lüge. Bon der Gefammtheit des Vollkes IM kein
einzelner Abgeordneter gewaͤhlt oder geſendet; manche Abgeordnete ſind ja bloß belennt
in ihrem Bezirk, wie Eönnten fie als Vertreter gelten der großen Sefammtheit, Wie von
ihnen ger nichtö weiß, alfo auch von ihnen vertzeten zu ‘fein gar wicht will ober wollen
fann. In der Geſammtheit mögen zebnerlei, ja hunderterlei verſchiedene Richtungen
fen, der Einzelne bat für ſich nur eine: wie kann er in Ratur und Wahrheit Nepraͤ⸗
fentant der Geſammtheit fein? Aljo nur Die Gefammtheit der Uhgrorburten
die Geſammtheit des Volkes, der einzelne Abgeordnete allernaͤchſt mus feine Slaffe ones
feinen Bezirk."
Wie aber, wenn ber Abgeordnete, wie er jetzt verfeffungömäßig iR, PER
Alles oder gar nichts verträte, wie wenn der vorſtehend reprobirte Begriff der Doll“
vertretung”" gerade und nur um deswillen eine Lüge wäre, weil der Gefamuntbegrif
Belf, non dem er abſtrahirt worden, ebenfalls eine Rüge if?!
Allerdings ift in manchen Ländern noch Manches von Dem fehhern organiſches
Staatälesen übrig geblieben, allervings haben Kirche, Städte ums andere Gougenationm
bie und da noch jo viel Lebenskraft bewahrt, nm nicht wällig in dem Urbrei De
modernen WPolkobegriffes aufzugeben und eine wenigſtens relative Speetulisät der Ver⸗
tretung zu ermöglichen, doch werben dieſe Hefte ſchwerlich noch lange. genügen, ein,
genau betrachtet, verfaſſungswidriges Reſultat zu ermöglichen und ben Umfging vs
Begriffes in fein Gegentheil aufzubaften.
“Dabei foll natürlich nicht in Wrede geftellt merden, daß vie Serherumg on vi
Volkavertreter, nicht einzelne Theile oder particulariftifche Iutereffen, ſondern das Staato⸗
ganze amd dad nllgemeine Wohl im Auge zu haben und zu vertreten, auch ihre velstine,
durch die Entwidelung des Staatöbegriffed bedingte Wahrheit hat. ES iſt leider sur
zu begründet, wenn der Liberalismus den Vorwurf erhebt (ſ. Notteck und Welcker
Staats» Lerifon, Einleitung), daß mit der Ausbildung des Abfoluismms una Der
Bärsaufratie „die Stände der Juxiſten und Belitifer, der Gelohrten und: Beamten. immer
mehr abfielen von ihrem Volke, von der höheren Liebe für deſſen Semeiawohl un ‚für
die Gerechtigkeit und in Eaflenartiger und zunftmäßiger Abſonderung Me Bürger ci
blinde Laien und: unmſudigen Poͤbel von der activen Theilnahme am Mechte⸗ und
Stantävereine der Geſetzgebung und Rechtſprechung gänzlich ausfchlefien und eiwen
verderblichen Gögendienft oder rin eigennüpigeß. Gewerbe mit Annverkatenen Bu
und erftorbenen Formen betrieben.”
Nicht minver iſt es unläugbar, daß der Egoitnuus and die mriicalaviſufc⸗
Intereſſen der alten ſtaͤndiſchen Körper in dem wenn Stastöbegriff keine Stelle ſinden
fonuten. Sahr treffend bemerkt in dieſer Beziehung Stuhl: - „Allein auf bee anderen
Seite ift das Volk ungeachtet feiner Slieberung aus Ständen dach «ine watitmafe ul
ſtaatsburgerliche Einheit... Daher ſoll Die Kanteöuentretung Die ganze Ration umfaſſen.
Es follen nicht die hoͤheren Staͤndꝛ abgetrennt don nem übrigen Beolke, noch bie Her⸗
vorragenden im eingelnen Stande abgetrenns: son feinen. Ubeigen. Gliedern iMe aan
fentation bilden. Es jollen die Staͤnde, fowie fie ſelbſt aufhoren, abgeſchloſſeire Alcyın
ımter mutofratifehen Obrigkeilen dem Stante jelbft Mar m. fein, fo auch nicht meht
ausſchließlich durch dieſe Obrigkeiten vertreten fein. Es fol auch dem verfanlichen
Bertrauen ein Einfluß geöffnet fein in höherem oder geringerem Grade, nur tms
in der Grenze der nothwendigen Bimgfchaften für Die fädplichen Ninforhesimges, Bierure
foll die Landesvertretung, wiewohl auf die unterfäpledenen Staͤude ßeheanren dennech
Immer als Ein Ganzed handeln.
Dad unterſcheidet wirkliche Eandesvertretang (odex arq Voltavertr⸗
tung in einem richtigeren Sinn als dem biöher üblichen) von. bloß ſtaudüiſchesr
Agstebunie: 8
Barinsiang Noech ihr ſins nicht bloß Die Gliebmaßen ber Beilsn@zifienz, ſondern
auch die Einheit, nicht bloß ſaͤchliche Lagen und Intereſſen, ſondern auch die in dem⸗
ſelen befiadlichen:; Meunſchen vertreten. Dagegen das Syſtem bes Revolution, das man
jegt gemähnlich varzugsmeiſe unter, Nepraͤſontativſyſtem“ verſteht, läßt die Einheit des
Volkes ohne die Gaundlage feiner ſtaͤndiſchen Gliederung und laͤßt Die Menſchen ohne
— Brumblage der. ſachlichen Zuſtaͤnde vertreten. Das iſt nicht mehr Sanbeßbestzetung,
je iR. nicht ‚wirklich Vallüneriretung, ſondern bloße Menfchenvertsetung.“
» De Foraſchritt in ver Geſchichte befteht nicht in Der Abwerfung Bes fländifchen.
Buincipb ,, fombern.er beficht Darin, daß bie bloße Stänbevertretung zugleich national
einheitliche Mertretung wird, daß die Meichillände and bloßen Mandataren ihrer Wahl⸗
begache zum hoͤheren ⸗utſcheidenden Macht über dem geſammten Volke, zum wahren
Centrum deſſelben werden, in welchem bie Nation ſich ale Eins. weiß.
. . Dis: wahne Vollsvertretung iſt oder ſoll ſein die wahre und reine Darſtel⸗
Tu Bellen (Repraͤſentation) nach feinem ganzen Wein, nach allen ſeinen Rech⸗
und Bermögen und zugleich die Concentrirung bes Volkes zu einem
—— ber Selbſwerſtaͤ und bewußten Entſchließnug fähigen, alſs feine
fell, mächtigen :Gubjeet. Hierdurch iſt fie eine Macht und Autorität über dem Bolf
EN? —— mit ihm
nee: als verkehrt aber war es, aus Do Vorderſatze, daß Staat um Bell.
eimey. zentralen Zufammenfaffung und eined. Eräftigen energiſchen Hauptes beburften:
un tbeilheftig geworben: ſind, Die. — — zu machen, daß Staat und Volk,
re ee wei den. in. HOaupt eanpfangen, feine licher meh hätten und haben
0% rn RR: ‚die Desbinbung Gniber Noſtulate, weldye in gland die Voltover·
wetung asglich and groß gemacht: Wahrend in Frankreich and nach franzoͤſiſchem
Moſterdabe politifchen Rechte als. Privatrechte des Einzelnen betrachtet und: vefp. ge⸗
mißbraucht wirben, während dort im Ganzen und Großen der Kampf. der modernen
Souverainctaͤl mit dem Standethum in wenig zweifelhaften Fehden der königlichen Ge⸗
walk. ;suit. einzelnen: maͤchtigen Maſallen verlief und mit des volligen und unbebingten
Wtenverfung Der. Shämbe. enbigte, warm in England ſchon früh wie flänbifchen Rocht⸗
as aoliuſche Mechte: des Standes und der Goeporation erlannt, in Dem Parlament
volitiſch :seutcalifixt ‚une :bamit. ein ſtaatliches Orgau gewonnen, welches dann fein
Ges Ben Repf mit. dem durch franzoͤſiſche Idealo mißleiteten Königthum auf
mahen . neh. :befem. fo. ſehr gewachſen war, Daß. des. Streib mit: Dex virmellen Vernich⸗
tung des Koͤnigthums endigte.
wi. Man’ Timate. darans Mancherlei lernen, jedenfalls aber wie ‚man bie Thatſache
nicht berſchen konnen, daß in Gugland die Volksvertretung auch heute nach: wie Das
malo quſ: aen Dad nicht: loſer Urwaͤhler⸗ Haufen, fendern feſter,kraͤftiger und poli⸗
ufcher Forposetianen: ruht ( ſ. Gaeiſt, eugliſches Verfaſſungs⸗ und Verwaltungsrecht),
Garpoxatiouen, die fo feſt gewurzelt und gegrundet find, daß ſie Dusch Die Bewegun⸗
gen und. Wandelungen in: den hoͤheren Regionen/des Regiments verhaͤltnißdßig nur
wenig: Amicheh. merden, umb: bee nchen den Vewußtſein, integrirrave Beſtandtheile des
großen engliſchen Volks⸗Koͤrpers zu fein, ihre eigene politiſche Berechtigung und
Gehhftkänniglelt ald: organiſche Glieder jenes Ganzen ſo ſeſthaltesn, daß fie vor ber
mechaniſchen· Meutraliſatian des Contiaents bis: auf..biefen Tag bewahrt geblieben find.
u, Ahwerlich aber. ıwüchte. mit Grund Der Pocwurf erheben werben, daß das Volls⸗
‚in: England: ſchwacher fe, eis in den Citaaten: des Gontinentd, oder daß in
Darlemente der Staat ald Ganzes weniger vertreten waͤre, sald. iA den
ty» aemu luccoſpiele Pan urwablen gußammwenge warrſelten Vollsvertretungen Dev moder⸗
mand@laeken ı>..i:
1 — abgeiohen son allem Auderen/ Die nie und uncelaßlichſte
Gigsuicheft rind AYhgenransten: und: Volfavertretero ‚Die zu Fein, daß et überhaupt
ingend. ein Mectänünkjest, irtgess eine volitiſche —* weritriil.
EFr vertritt ſonſt nichts oder. zu viel, und Volksvertretungen, die wicht —**
beſtieater ·ꝓolitiſcher — — — vertreten, ſondern Nechte Überhaupt, oder
ger Meihie,ı bie Je ser erwerben wollen, haben ned immer entweder im Nichts ober
1. | Wgearbuete
ins. Bebenlofen geendet. Es Bleibt ‚ihnen: fett wur bie Alternative: Sulatenpade-
ment. oder Gonvent.
Damit fol freilich nicht in Abrede geftelit werben, daß einem Ab ordneta⸗
auch noch andere Eigenſchaften unentbehrlich find. „Zuvoͤrderſt fo viele Kenntniß von
politifgen Dingen, als zur verfländigen Selbſtbeurtheilung der in der Abgeorinetem-
Verſammlung zur Sprache Tommenden Gegenſtaͤnde nöthig if; dann aber und ganz
vorzugsweiſe die Mechtlichfeit der Geſinnung, welche Bürgfchaft leiftet. für: die Tofüllung
der Pflicht, Daher auch diefenige Charakterſtaͤrke, welche unzuganglich malt den Ver⸗
lodungen durdy Hoffnung oder Furcht, und wo möglich auch jene Selbſtſtandigkrit Der
Stellung, welche den Mangel an GCharafterfiärfe einigermaßen zu erfegen ober wie
Wirffamkeit der Berfuchungen zu vermindern dient." Es find dties Alles unzweifelhaft
fehr ſchöne Qualitäten, Doch einen wirklichen Volkévertreter machen fie noch nicht.
Was kann ein funger Juriſt, der mit feinem künſtlich componirten Wahlkreiſe durch
nichts Anderes zuſammenhaͤugt, als durch den Wanſch, bald von dort verſetzt zur werden,
Beſſeres vertreten, als ſich ſelbſt und fein Avancement; was Tann ein altrr Praͤſident,
der ſeinen Wahlkreis nur von frühesen Commiſſionsreiſen, und felbft deſſen materielle
Interefien nur von Hoͤrenſagen kennt, Klügesed thun, ald bei beeunenden Fragen feinen
Charakter und feine Abflimmung in's Altentheil geben; we fell em alter Doefcher
feine politiſche Weisheit und Aufklärung. über die Bedürfniſſe feiner Mandanten andere
fuchen, ald in feinen eigenen Heften; was bleibt einem Miniſterial⸗ Rath arliepuh
übrig, als die Worte feined Borgefepten ale Bökeritinme zw ehren! ;
Gewiß giebt ed — wie unfese Gegner jagen — faum einen miederſchlagen
Anblid, „als den einer Berfammlung von fogenaunten Volks⸗Abgeordneten, —*—
anſtatt, wie ihr Begriff und Auftrag mit ſich bringt, zu ſtimmen, zu baubeln und zu
fireben, ihr Ia oder Nein nad) den freundlichen Winken oder gerungelten ‚Stirnen der
Minifter oder gar — wie jene beliebte Urt. ber Schreipuppen — danach wu
ſprechen, ob man fie ſihwaͤcher oder flärker auf den Unterleib drackt.“ Indeß wer bat
uns geheißen, Trauben auf den Dornen und eigen auf ven Diſtein zu fuchen“
Es genügt nicht, Kriegs⸗Wiſſenſchaften zu fubiren, man muß auch oinr: Armee
hinter ſich haben, um ald General zu gelten und Siege zu gewinnen. Eben jo wong
das. Wort eines Volksvertreters pektifch nicht. fehwerer, als es Anklang und Widerhall
findet, wobei wir indeß umfererfeitö den Widerhall natürlich nicht bloß nach dem Laͤrmen
bes Preſſe bemeſſen. Senft hat bie. bloße Iuselligenz ohne politifche Baſis und poll
tifehen Anhang fo wenig etwas in den Kammern zu thun, ald „pie Grapität w.
Mitternacht außer dem Bette.“
Es ift deshalb auch Leicht verfkindlich, wenn in ben modernen Volks Bertsetungen
mit feltenen Ausnahmen nur dann eine regere Theilnahme ımb eine. gehobeze Stim⸗
mung eintritt, wenn. ea ſich um beftimsmte materielle Intereſſen oder große Marke.
Tragen handel. In Ermangelung eines politifchen corporativen Lebens find eben
Dieje Die einzigen, weldye in den Kammern eine wirkliche Vertretung finden, während
im Uebrigen die Mafle des Volkes kaum anders kann, ald ihre Berivetung, wenwinicht
auaſchließlich, fo doch überwiegend von Der Regierung und. bem Veamtechum 9
erwarten.
Ob den Abgeordneten Reiſe⸗ und Tagegelber zu entrichten ſeien ober wicht, vab
iſt nach Dahlmann die einzige Frage, über welche alle deutfchen Landtage einig find,
doch bat man nicht wohlgethan, dieſe Frage lediglich als eine finanzielle: zu Gehandeln.
Wer eigenes Recht vertritt, Der thut ed eben umfonft, wer fremdes Necht vertritt/ me:
wird dafür bezahlt, Doch immer nur von dem, deſſen Recht ex vertritt. Nicht alleich⸗
weil es in England ſo viel mehr reiche Familien giebt, als anberäwo, nach wenigen,‘
um die natürlichen Stimmführer der Geld - Ariftofratie in das Berlamentige. ſenden /
ſondern, weil dort der Vertreter weſentlich fein eigenes Recht vertrit amd weil der
Sitz im Parlament nicht anderd angefehen wire, als jeder andere, der Corporation
. gleichfalld unentgeltlih zu leiſtende Dienſt, ift die englifche Vertretung ‚bis heute hr:
unbegahlied Ehrenamt geblieben. Auf dem: Continent, wo man Teine anderen Beamten
feunt, als „auskoͤmmlich bezahlte“ und mo man von ımeutgeltlichen Ehrendieuſten nicht
viel wiſſen will, werden natürlich auch die Volksvertretor bezahlt, doch darfte man +
Segeneusit, zu
wenigſtens in Preußen — bereii® zu ber Grkraniniß gelangt "fein, DaB die letzten
Neſte einer wirklichen Volksvertretung in Ben von Staatswegen unbezablten Herren⸗
- Daß man den engliſchen Zuſtand nicht ald einen ifeltrten copiren kann, verficht
ſich von ſelbſt, doch iſt die Behauptung, daß die „enelften Talente dadurch factifch aus⸗
gefchloffen wuͤrden“, nichts als eine Tenbenzklage des Intelligenz » Brolstariate. Yes
Englund weiß man De Zolente and zu. finden, zu nugen, aber freilich dann auch zu
Heben und bem gewährten KRechte ebenio den. ntfprechenden Beflg zu verſchaffen, wie
mau Ders ſtets dem wirklichen Beſitz ein beftimmmtes. politifches —* folgen laßt
Es iſt nicht ohne Intereſſe, die poſttiven Veſtimmungen der einzelnen Une
feffemg® - Urkunden: bieräber zu vergleichen. Während nändic in England weder ie
Misgliiver des Oberhaufes, noch die des Unterhaujes von Staatswegen irgend +ilir
Vergütung erhalten, beflimmt Die nordamerikaniſche Gonftitution den Senatoren und
Bepräfentanten: eine Vergütung für ihre Dienfte, welche durch bus Gefetz zu beſtimmen
und aus dem Schatze der Vereinigten Staaten zu bezahlen. it, ebenſo auch den Mit⸗
gliedern der gefeßgebenden Körper in den: Einzelfiaaten. — Die Berfaffung ver ſchwei⸗
zerifchen Giägenoffenfchaft von 1848 fiimmt in ber Hauptſache hiermit überein, gleicher
Weite. auch Bit son der deutſchen National⸗Verſammlung i. I. 1349: befchlofime deutſche
Berfaffung: In Fraulkreich hat in diefer Beriehung ein Schwanken, zeitweife fogar «in ent⸗
ſchiederer Wechſel ver Anftchten Ratigefunben. Während die Berfeffung von 1791 um
1793 keine Vergütung amwähnt, räumt die Divesterlal-Berfaffung von 1795 den ie
dern des geſetzgebenden Körpers eine jährkiche Schadloshaltung im Werthe von 3000
Myriagrammem: Weigen ein any ſchließt einen Verzicht ausdrucklich aus. Die Eonfueku«
——— von 1799 ſchließt ſich ihrer Vorgaͤngerin wenigſtens in fo weit an, vB
fie den Nitgliebern des Erhaltungs - Scematd und des Tribunals jährlicge Gehalte: in
Gelb zufchest (Ari. 22 und 36). Die ſammtlichen fpäteren Berfaflungen (von 1804,
1944 un® 1830), weiche die Wahlbarkeit zum Abgeorbneten au einen fehr haben Cen⸗
fus Inhypfen, gewähren keine Gutſchadigung; erſt die Berfaffung ver Neyublit von
1848 verfügt im Ast. 38: , Jeder Mepraͤſentant erhält eine Bergktung, : auf bie er
nicht verzichten kann“, — eine Beftimmung, welche in der neneſten Berfaffung ie
gefizhien wurde. Die norwegiiche, beigiſche, niederlandiſche Berfaffung fepen ebenfalls:
Geldvergutigungen für die Abgeorpneten feft.
Ebenfse alle deutſchen Verfaffungen. Go beſtimmt bie preußiſche Verfaffung von
1850 im Art. Sb: „Die Mitglieder der Zweiten Kammer. erhalten ans ver Staatokuſſe
Reifeloften und Diäten nad Maßgabe des Geſetzes. Em Verzicht hierauf iſt un
Die fenflige Feſtſezung und Doctrin in Bezug auf die den Abgeordnoten beige⸗
. gen Qualitaͤten und echte wurzelt von Haufe aus und in ihrem Keen in der nrfpränge
lichen Aufchauung von ihrer Bedeutung und Wurde als Vertreter der Allgewalt unb
Maijeftät des ſouverainen Volkes. Am weiteſten gingen hierin natürlich Wie Altern
framgbflichen Gonftitutionen, z. B. die von 1'791, welche beftimmt: „Die Vertreter der
Nation ad. unverisglich; fie koönnen wegen befien, was fle in ibwer Eigemfchaft ald
Volksvertreter geſprochen, geſchrieben ober gethan haben, nicht geladen, angelagt un‘
tet werden. Cie konnen in Strufſachen wohl auf friſcher That ergeiffen: oder in
Freft eines Haftsbefehls [O verhaftet werben; es muß aber ohne Berzug dem geſetzgeben⸗
bes Körper Macricht: Davon gegeben weruen, und das Berfahren gegen ſie fann wer‘
baum feortgefetzt werden, wenn ber gefehgebende Körper entſchieden bat, daß ber Auklage
Ratiguigeben ſei.
80 wird nicht befremden, daß jener Glanz und Schimmer je länger’ deflo mehr
nesblaßt, and au virlen Orten bereit vollig zu Grabe getragen iſt, ja daß wir virlleicht
in ·Balde dam Verſchwinden des Begriffes: und der Speties „Abgeorbnster” entzegen⸗
gehe, wenn es wicht gelingt, dieſelben auf die allein moghich⸗ Baſts der politiſchen
Gerporatiowigl
Faſſen wir bie befonderen Rechte und Bflichten, welche Das moderne Staatdvrecht
den ‚einzelnen: Abgeordneten als folgen einraͤumt mab vefp. auferlegt, kuͤrzlich nſammen,
fo find. dieſeiben ſolgenden
2 ——
2 „Die Umberleglichieis reſp. Noeunatwortlichteit· BEDTET Kar
.Die gemeinfame Quelle > deofallſigen Aueranungen ueg im. ‚eisernen
engliſchen Staatörechte, wie es fich theild durch Uebung gebildet hatte, chells den. der
Bill: and Beclaration ol right von 168D nuäbrädlich nusgefmmcdken war; es iſt indeß
vom. beu, Machahenern ‚überjehen werben, daß vie in ber „ubläzung Der Mechto *
dexholien und zuſammengefaßten Beilunmungen übers bie Rechte des Barlameuts un)
feinen Miütgliener in bixecdefter ‚Meziehung. zu der beſanderen Lage Euglampä Hand,
Dad chem: mit dem Megimente her tan gebrochen hatte us» in dieſer irklärung
beſtimmta. iebergriffe und Willfürlichleiten König Jacohb's auch gegen Prelsımeuköglien
Des’ Ans Ange: faßte. Deſſen ungeachtet ſchoͤpfie die Confoderations + Wieder nord⸗
amerikaniſchen Freiſtaaten (1787) Daraus Die folgende: Beſtimmunge Dile Uamgerie«
Miglieder ſollen in allen Faͤllen, wit Arsanahme es. Hochverra ho Bern Felanie: mul
dea Friedenbobruches non her Verhaftung. waͤhrend ihrer Anweſenheit bei. den Sihunges
ihrer betreſſenden Haͤuſer und während der Hin⸗ und Müdreile befreit fein mund. mwegen
kauer Mebe oder Debatte in einem her beiden Gdufer: am irgend «inch ‚anderem. Orte
(eis vor Hauſe ſelbſt) zur Rede geftallt werden", m oa Hasaı
En ähnlichen Weiſe werd. die Frage in der frangbäiigen. Shan vÄn datt, Art. 5
weh 52, und übeseinfiimend Damis in der son 18930, Amt. 43 und Ak, .
Beide beftinunen udmlih: Schuldhaft gegen. «in Mitglich ber: Sumuuter: kann wahrerid
wer.: Dauer der Siaungen (sessien) und waͤhrend der ſechs vnnauägehukäet und: weder
folgenden Wochen nicht ‚verhängt werden. Kein: Mitglied kann, den Fact Dee ud
fang auf friiher That. auögenouumen, während Der Dauer der Seſſtan in EStrafſachen
verfolgt. Oder ‚verhaftet merben, ed fei denn, die Kammer habe, es gefkmtiekut rer -„ DE
Neuefcaiheit: wird hier. nicht gedacht; durch das. Preßſtrafgaſchh un 17. Mai 4549,
Gap. Vl.; Ash. 21 und 22, ward indeſſen diaſe Lucke durch Nornten eutgefüllt, welcha
im Weſentlichen ‚mit: Denen pon 1791. übmainftimmen: — Die Vexrſaſſung, van 1848
nimmt: den oben exwahnten Art 7 ner Conſtitution nom 1701: wieder inf sum schließt
ſich in Beyug: aufs pie-fanftige Verfolgung ber Repraͤſentanten dem Spfteme den Gharten
von: 4814 ..und. 1830 an; nur wird bier. Die Mutorifaion der Nakonal-Darfenmlaug
auch dann gefordert... wenn. ein Verhafteter zum Repraͤſentanten gessäblt. wisdr :Bie
nemefte: framgäftiche Varfaffung van 182 beobachtet über dieſe Materie leicht, begreif⸗
licher Weiſe pu⸗ Stillſchweigen. TEE Pe 7
‚Ashalich. den. Mefimumungen der frühen fmengöflichen Berfoffangen ſtad bie
——* Belgiens, Sachfensâ, Hannovers und Braunſchweigß. .. 1 ne‘
u Zn · Bazug anf die gerichtliche Verfolgung ber Ahgeoxdneten wegen anderen Bes
brechen over Vergeben, oder in Giviljachen flimmen die übrigen europäifchen und ‚bi
Deatichen Merfaſſungen weher 'mit ven in England und. Nond⸗Amerika ‚geitendau Prin-
eipien, noch mit Den. franzöſiſchen Charten, noch unter ſich überein. In Aingkrisd: m
Rord⸗Amerila iſt den Mitgliedern Bloß Freiheit von der Haft, wma auch dieſe mur fm.
Gib. uad in geringeren Strafſachen, Hier. aber freilih im unbedingter Weite ei
genkumt.: Das franzoͤſaſche Mecit von 4814, :1830: und 1848 Ichlisgt Nenn Marſonalt
Atreſt in: Cipilſachen unbeningt aus und läßt in Strafſachen Verfolgung mind num:
bafung. regelmäßig nur mit Autoriſation der Köcpecrſchaft zum; :;mrleher ber Beige
Iigte angehört. Die meiften der nassen Verfaſſungen wähesn fick dem Tuauzbfifuhe
Meiste; fo auch Die preußische Verfaſſung von 1850, melde Art.: Bd Abf. Bernd ben,
fit; „Kein Mitgliev einer Kammer kann ohne deren Genehmigungewährend Ber
Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Ganblung zur Mnterfuihung:ı gezteı
gen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That ander ıiam, Bmshe:
des nächffolgennen Tages nach derſelben ergriffen wird. Gleiche Beuchmigang if
hei einer Berhaftung wegen Schulden nothwendig. Jedes Strafderfahren: ngegen ein
Mitzlied der Kammer und eine jede linterfuhungd- oder Mirilſache wisb Fin. die
Donir der Sihungsperiede aufgehoben, wenn die: betreffende Kammer e&. verlangen
oe Die von der Nat.-Berfammlung im Jahre 1849 beſchloſſene Verfaſſung Bali is.ahen
W 117119. aͤhnliche Verfügungen getroffen.
: Die Kritik dieſer Beſtimmungen gehört an eine aber. Seh, ‚Sie Anni eimı
geiftlofe Eopie des englifchen Geſezes und eine Gorrumpirumg. Dei: nichkigennfen
4
2
——— —
denkenſ, daß die Volbeuertretrug, ſo lange fie 46 folche — iv. Berg: ef
viefe ihre: Thätbgkeit. fein andesen Michter haben Sann, ats ſich ſelbſt.
) Wegenüber feinen Wählern. erſcheint der einzelne Abgeordnete micht als rw
volfmächligter, der ihre Auftraͤge ‚zu erfüllen Hätte, ſondern er hanbelt alt Mepräfentaut
des ganzen Volkes, fiimmt daher auch nach freier Urberzumgung, | womit die Ueber⸗
nahme von fürmlichen Aufträgen und Inftructionen und ein mandat impmwalil. unved⸗
enter And. Aus demielben Grunde find die Wähler nicht hefugt, Ben von: ihnmen go⸗
wählten Wgeordneten abzuberufen oder das Mandat zu kündigen, vielmehs. bausct Wie
—* eines Abgeordneten fo lange, als nicht ein verfalungämäßiger Grund sch
getwetmn , —F fie erliſcht. Die Betlimmmg der preußiſchen Verfaſſicagevon : 1858
Ast, 88: „Die Mitglieder der Kaumern find Vertreter ded ganzem Volkes; fie Stimmen
nach — freien Ueberzeugung und find: an Auftrage und Inſtructionen nicht gm
banden;” kehrt ihrem weſentlichen Inhalte. nach in den meiſten esropdifihen. and: —*
tigen Verfefſungen wieder.
Es verſteht ſich von ſelbſt und iſt auch bereits hervorgehoben, or in. **
Meße, als die hergebrachte conſtitutionelle Theorie, welche bie Vollovertretung als
Gegenſeah und Gegengewicht Der Regierung betrachtet, ber richtigen Bag wicht, welche
die Volkavertretung ab Organ und integrirenden Befſtandtheil der Einen untheilbaren
Negiecungogewn alt behandelt, auch hie Uaherzeugung mehr und mehr. Platz greiſen wirn;
daß die Gmohhlten nicht. von ‚den Wählen, ſondern ungelchet aufgeklaͤrt: und geleitet
nud daß Die Dollöyertschangen bie offentliche Meinung machen, möcht aber von dur⸗
ſelben getrieben merken jollen. (©. den rt. Neihöhänbe.) - Kork ui
Abgotterei. Das Wort Abgott (Abgötterei, abgättift ) re Der dentſchen
Gprade Ceinfchliehlid der altnociſchen, bänifchen, ſchwediſchen une hakläuistichen). cögens
mamlich, während ber Natur wer Sache nach Dem Griechen. amd Hörer dieſcr Wegeil
wit feiner Bezeichnung abging. In der griechiichen Spmthe‘ tritt dafür / in ten Ueben
feyung des ‚alten Teſtaments durch die j. :g. ftebemig Dolmetſcher das More. elömein
(elBeohahdrpam) ein, weiches. Die .damtinifche Sprache adopurte wer anf. Ihreifkumtlicken
Auchter Vnit Einſchlaß Der. engliſchen Sprache) nie en Vegeidmumg: für Wk
gott, .Abgätterei, fortgepflanzt hat. Die hebraͤiſchen Wärter, für: weiche Me Geptaahltte
dwov branchen, beveuten Lüge, Richtigkeit, Nichts. (nichtige Mefen:, ‚Ben
miaungen); ‘ganz ähnlich bezeichnet auch Ulfila wieber bie dünia: galiug (figmeistumg;
Eelogenes) uud galiugagudm (Migeagötter), während: ein Gubftwtio, welches unfesm
Abgott“ Direct entfpräche, ins Gothiſchen nicht borhanden iſt; denn afguds if Amin,
efgudei impietas.. Bemerbenswerth if übrigens noch, daß, m: Gothiſchen und
Aechoch deutichen ver Plural won. Bott. (alfo bie Bezeichnung wer friſchen Gstter)
nsutzale Aexion bat; fo wie, daß Dad ahd. und mbb:.apeot,: abgot auch im Binguiav
ee Nentrum ift, fo daß Abgott und Gotter ſchon durch bie Formen ber :
Ir aus der Abftraction bervorgegamgene,, erſomene Weſen geßennzeidimet ‘ werden;
Des Wentfhe Wort Goͤtze iſt nichts als. Dimmutiv von Gott und lediglich aus
Bilfih:. gur: Me jehämung eines dooie (gır Aubetung beftimansen: Gotestißer) ‚gebemnie
ı Die ie Brage nach. vom Yarfpnang: unb ſomit au, za; vom Weſen we —
vom zwei einander: diametral enigegengefehten Standpunkten gzwel einunder: in
gieicher Weiſe entgegengefegte Antworten, je nachdem man nämlich eine primitive Igımes
vanı des Menſchen won Bott annimmt, ober eine urſprimgliche Offenbarung Gottes uw
den Menſchen, in welcher Er ıfich ald den, Der Er if, dem Menſchen kund gegeben‘
ſeſchatt. Diejenige Hiſtorie (Müythalogie, Symbolik mit eingefchloffen) und Piktef
han dent Einen lebendigen Gott nichts weiß, vielmehr nichtö:nuiffen willy’ oder
ſich einklinet von Ihm abfehen zu honnen, nimmt dad Erſters am und begeichnet Men
fyeung: und: Weſen der Abgötterei im Allgemeinen ald das dem MWenfhtn ange⸗
basae Suchen Gottes, welchen nur ein unsichtiged Winden: entſpreche. Hiernach
in Abgbeterei conſequenter Weile — und zwar am allerconſequenteſten hie möglid
niedrige Bora derſelben — Die erfle Stufe zur Goctederkenntniß, ver no th⸗
wendige Aufang aller Gottederkenntniß, wie dies am nackteſten im Hegelſcheer Syſtem⸗
ano geſprochen if. ie un Gt geſucht wunbe, mit weichen Mittebn;- mie wolchait
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Bu | RX
Seſchick ofver Ungeſchick, und mit welchem mehr ober minder unzureicheenden Er⸗
folg er geſucht wurde, das iſt abhängig von den beſonderen Berbälnriffen, Guben amd
Benkhungen der Bölker, Vollbaſtämme und Inpieidum. Die Einen fuchen Bott in
Den NRatunmächten (Weltkorpern und Elementen), von denen fle ſich gebunden fühlen,
und bie fle als’ wenn ſchon udermächtige, doch wenfchlich genrtete Petſonen auffaffen.
DuG den yornehmften und wohl auch den Alteften polytheiftifchen Religiorten dieſe As
fegauungen zum Grunde liegen, wird vom hiſtorifchen Standpunkt aus nicht beſtritten
werden können; ein ungemein Träftiges und tiefe Naturgefühl, eine mächtige 'Ratar«
frende und ein gewaltiger Naturſchmerz gebt als Grundzug durch die Abgbtteret der
Sindu, der Barfen, dee Germanen, zum Thell auch der Griechen, hindurch. Andere
ſuchen Bett, außer in deu Erfcheinungen und Kräften der Natur, auch in den Bätern
und Helden ihres Stammes, und es entwidelt ſich ein Ahnendienſt, ein Heroencultus,
daraus aber weiter ein Gottercultus, eine Abgoͤtterei. Daß auch dieſe Form der Ab⸗
götterei hiſtoriſch nachweisbar fei, kann nicht geläugnet werden, wenn auch dieſer Ahnen⸗
und Herodencultus bei weitem nicht die Ausdehnung und Bedeutung gehabt bat, bie
man ihm ehedem zuſchrieb, wie denn I. H. Voß fo weit ging, allen Polyiheiemus
aus demfelben ableiten zu wellen, was aller Gefchichte in ver willkürlichſten Weiſe
Sohn ſpricht. Die Mittel, mit welchen man auf diefe Weiſe die Menfgen „Gott fuchen“
Heß, waren bald die PHilofophie, bald die Kunſt, zumal die Poefle, bald vie Liſt des
HBerrſcherſtandes umd ganz befonderd des Prieſterſtandes, bald alle drei Operationen
zugleich, nur hielt man fich meiflens daran, daß die Kunft und die Hierardjie, verbun⸗
den mit dem Unverfland des großen Haufens, das urfprünglih auf dem rechten Wege
befinnäiche „Suchen Gottes“ von dieſer Bahn abgelenkt, die originären, reineren und
erhabeneren philoſophiſchen Gedanken entſtellt und Die Menfchen zur Abgoͤtterei im
engeren Sinne (Thierſymbolik, Thierdienſt, Bilderdienſt n. f. w.) bingeführt Hätten. Duß
auch hierin. eine gewiſſe Wahrheit enthalten fel, foH nicht in Abrede geftellt werben.
Geofartige und tiefe Raturanfchauungen zeichnen einen großen Thetll der alten Abgdtterel
ud, sun Die Götterfagen (Mythen) frellen zu einem nicht geringen Threil eben biefe
Naturanſchauungen dar; uralte Reminiſcenzen an bie Ereignifie, welche das Menſchen⸗
geſchlecht im Banzen oder einzelne Voͤlker erlebt hatten, prägen ſich, poetiſch geftaftet,
in’ einer andern, gleichfalls nicht ganz geringen Anzahl von Gotterſagen aus (nur waren
die ‚Bezeichnungen, welche man für jene Naturanfchauumgen und dieſe hiſtoriſchen Oe⸗
minifoenzen gebraudgte: philnfophifche und hiſtoriſche Mythen nicht ſondeerlich
ind gewählt); endlich liegt es zu Tage, daß theils Dim Boefle, theils der Euitud
zur: Derfehlechterung ber alten Mpthen ſehr bedeutend mitgewirkt bat, ums nur das If
en den Mythologen, weiche die in Rebe ſtehende Anficht vertzeten haben (von Heyne
herab His auf Buttimann) außer. Acht gelafien worben, daß Rythus und Sage fich
durch den Gebrauch ſelbſt, weichen das Volk auch in feinen edelſten Nepräfentanten du⸗
von’ macht, nothwendig abnugen umd verfchlechteen.
Die eben berührten Anfichten von dem Urfprung der Abgoͤtterei gehen mehr ober
minder von ber Auffaffung einer beſtimmten Abficht aus, mit welcher Gott: im eigent-
lien Sinne gefucht werde, und es hat ja Manche unter den Vertretern dieſer Am
füchten gegeben, welche in dem gefammten heidniſchen Cultus durchaus nichts, als Briefter-
betrug und fchlauefle Masführung des armen Volkes durch die „Pfaffen* finden mol
tn — natürlich mit obligater Anwendung dieſes Satzes erſt auf das alte Tefkammt
web dad Judenthum, dam auf bie Tatholifche Kirche, endlich auf das Chriſtenthum
übsrbaupt. In den Zeiten aber, ald man zu der Einficht gelangte, daß gerade bad
Befte uud Höchfte, was ein Volk an geifligen Gütern beſttze, eine urfprängliche Anlage
und Babe fei, daß das Belle und Höchfle, was es producire, auf unbewußtem, Ge
geatze Boll durchdringendem geifligen Triebe beruhe, kam auch Hinfkchtlich Der W⸗
goͤtterei (Mytbelogie) Die Anflcht auf und nah und nad zur Geltung, daß dieſt my⸗
thologiſchen Anſchauungen mit bewußtiofer Nothwendigkeit ſich aus dem geiftigen
Leben, der geiſtigen Grundanlage und naturgemaͤßen Entwicklung ganzer: Vollker hei
vorbildeten. So vor allem Karl Ottfried Müller, und auch Jakob Grimm's
deniſche Mythologie ruht im Werntlichen auf dieſer Berausſetzuug. Daß Die gan
Mothologianan und fie fich nichts anders ſei, als Beterionation und Deprayation wis
| ‚eltupck m
— ng Offenbarung, dab ee ine den ganzen biäker:-begeichunten Richtung völlig
Und "doch ift dem fo. Die Abgötterei iſt im Ganzen und ohne Ausnahme Ab⸗
tell von dem Einem lebendigen Gott; fie beſteht aus dunkeln und ſich immer mehr
veraunkeinden Bildern, aus. verwarsenen und ſich immer mehr verwirrenden Reminifremgen
uefprüunglicher vollkommener Gotteserkennutniſſe, welche der Menſch nicht aus ſich erzeugt
hatte, ſondern die ihm gegeben waren, und welche er willfürlicg von fi geworfen bat,
Alle und jede Mythologie ift nichts als ein Inbegriff von mehr oder minder
Bildera der Uroffeubarung, und ber Urſprung der Abgditesei iſt identiſch mit dem
Usfprung Mer Sunde. Deu Urfprung der Sünde aber liegt einzig und allein is ber
felbfiwilligen Berzüdung des urfpränglichen DBerhältniffes des Menfchen zu Gott, und
dieſes urſprüngliche Verhaͤltniß iſt Fein anderes ald das des unabgebrochenen
Dankes gegen Gott, in welchem Danfe (Rob, Preis, Ehre) alle Gotteserkenntniß usb
alfe: Seligkeit befchloflen Liegt. Sobald der Dank unterbrochen wird, tritt eben damit
Gleichſtellung der Menfchen mit Gott ein, und fo if das „Ihs werdet fein
wie Gatt“ der Urſprung, das „Siehe, Adam ift geworben wie unfer eines" (Gene. De
4 22) Die erſte Vollziehzung der Abgotterei. Daß dem fo ſei, jagt ber Apoſtel Paulus
Ram. 1, ZI in der ungweibeutigften Weife, und es möchte wohl die Zeit nahe fein, daß
biefer Ausiyruc des Apoſtels nicht mehr als ein „bloß yaränettjchen“, bie Abgdtierei
nur ˖ auf, populäre, erbauliche. Weife erklaͤrender, ſondern ald ein bie tiefe Weisheit,
die Wahrheit an fich, enthaltender Ausspruch wird gefaßt, Iind jebe andere Erklärung
ber Abgötterei ald heidniſch wird betrachtet werben. Im dem Sinne bes Apoftels
Paulus, d. h. im Sinne der Offenbarung, faßten auch Die Kirchenväter und bir. ältern
Dogmatiler der evangeliichen, zumal der Intherifchen, Kirche den Urferung der Abgoͤtterei
anf, und jene erfierwähnten Vorſtellungen von dem Urſprunge her Abgöttarei datiren
ig Der Hauptſache erſt aus dem 17. Jahrhundert, als das Heidenthum auf Dem Wege
ver fogemannten Wiederherſtellung der Wiflenfchaften” im Deigmud bie Verdraͤngung
des Chriſtenthums aus dem Geſichtalreiſe der „gebildeten“ Welt zu vollziehen hegann.
Nur, daß die Altern Deiften nad) der ſeltſamen Gedankenverwirrung, welche ben Deismus
Saraktesifitt: die Offenbasung zu verwerfen, bie eigenthümslichen, Lehren der Offenbarung
oben beizubehalten — darauf beftanden, es fei eben. der Monotheiamus tem Menſchen
„angeboren“, und die Abgötierei im Ganzen fei durchaus nichts anderes als Prieſter⸗
berug u. Del.
- Mash der Offenbarung iſt der Menſch fein eigener und erſter Abgott
— er ſtellt ſich Gott gleich, fig Gott gegenüber. Aus dieſer urſprünglichen Form der
Absotterei geben erſt die andern Formen derſelben, als ihre Folgen, hervor; jo wird
un Die Abgötterei, Die der Menſch mit ſich ſelbſt treibt, von. dem Apoſtel Paulus
Ram. 1, 23 an erfler Stelle, vor dan übrigen Formen der Abgotterei, genaunt.
Dieje urfprüngliche Form der Abgötterei, Die dem lebendigen Gott gegenuber ſhende,
dauflofe Stellung, welche der Menſch ſich ſelbſt anweiſt, zeigt ſich in. den nach dem
Falle folgenden Begebenheiten völlig unverhüllt in dem Trotze Kains gegen Gott,
welchen er auf ſein ganzes Geſchlecht vererbte, in dem Trotze des Kainiten Lamech
(Geneſ. 4, 23243; eine der ſtaͤrkſten Trotzreden, welche jemals find ausgeſprochen worben.:
‚Die Erſchlagung des Mannes dient mir zum Ruhm“ — anſtatt Daß fle zum Fluch vor
Gett. wirklich diente und als Den Fluch besvorsufend hätte anerkannt werben follen), fo
wie in Dem Trotze des nachhnoachitiſchen Geſchlechtes wider Bott, welches die Kindheit,
den Beiland und den Ruhm des Menichengeichlechtes in der eigenen That ſuchte
Die nächſte Folge der Abkehr des Menfchen von Gott war feine Gebundenheit an
Die Natur, deren Maͤchte und Kräfte; daher ift der Naturcultus, in welchem ber
Menſch ur feinen Kol, feinen Abfall von Gott Documentirt, allerdings eine der älteften
Barmen ber vorher bereits vollgogenen Abgotterei. Ihm zunaͤchſt ſteht der Ahnen⸗
culta, in welchem wiederum dar Meufch nur ſich ſelbſt im feiner Loſgetrenntheit bon
Geit zu verherrlichen — die Stammuäter des SGefchlechts gleichſam als Schöpfer
des Geſchlechts — zu verherrlichen ſucht. Aus dieſen beiden Formen folgt dann erſt
die dritte, noch mehr untergeordnete, depravirte Form, ber Bild erdien ſt, die im
engern Sinne „Abgötterei” genannte Abgötterei.
WM Yuybtiarl; on
Ab Ve Abzoetetei wird mithin Ah ver abch nicht gekannte Gott ‘alt: Tin uvch
zu erkennender geſucht, ſondern ber verlorene, vielmehr verworfene Get wird wieder
geſucht, aber fortwähtene innerhalb des bereits vom Anfange ver Saude an
dorhanvenen Gegenſahes gegen Gott wieder geſucht; Remtniſerczen un der
nf nahe und gegenmwättig erkannten Ginen und wahren Gott bleiben allerdiugsieig
(wie namentlich in den Opfern und dem Opfrercultus), aber virfe Reminiſtengen find
bei alten Bolkern in fletd zunehmender Verdunkelung begriffen, bis die’ Naturgbtter
oder Ahnengoͤtter der Spott ihrer eigenen Anbeter werden, wie das in wer
tomiſchen Abgditerei offen zu Tage Kegt, aber au in der germanifchen Mythologie in
einzeknen unvertennbaren Spuren bervortritt. — Hierbei kommt noch ein Umſtand ganz
beſonders in Anſchlag, welcher in ber Darſtellung ber Entſtehung und Entwicklung ber
Abgottorri genau erwogen zu werden verbient, aber kaum jemals Erwägung gefunden
Yat. Er ift die ſchon in Kains Geſchichte deutlich genug ſich zeigende Erſcheinung, Daß
da, wo das Gerz des Menfehen wider Gott tft, alfo in Gott bes Richter und Räder
erkennen muß, folglich Furcht vor Gott hat, eben viefe Furcht die Urſache davon wird,
daß man felbfigemachte Böttergeftalten zwiſchen fich und den wahren Gott einſchiebt,
um durch ſolche Fictionen, feien das nun materielle Bilder oder Ideen, „Ideale“, ſich
ven lebendigen, wahren Bott fern, gleichſam von Leibe, zu halten. Daß vem ſo fei,
wird am beutlichften Jeſaia 41, 4—10 ausgefprochen. Alſo if die Furcht allerdings
Mitınfache der Abgbtterei, aber nicht bloß die Furcht vor den Naturmächten, in deren
Dienſt ſich der Menich durch feinen Abfall von Gott geſtellt hat, fonbern eben Die
Berwifiensfurdyt vor dem lebendigen Gott.
Es macht Hmflchtlich der Abgdtterei nach allem dieſen keinen Unterſchied, ob bie
Abgötter Bilder ſind oder Fetiſche, oder Naturkraͤfte, oder Nenihengedanten,
oder Menfgengelüfte (wie der Bauch oder ber Geiz) oder das Menſchenindivi⸗
Buum, oder die Welt ſelbſt in ihrer Totalität, oder Die Menſchheit ih. ihter Tota⸗
Riat, oder der Geiſt des Menfchen, oder auch „der abfolute Geifl”, Die „Idee
on ſich.“ Wer Gott eine „Idee“ nennt, neben fo viel andern Ideen, der ift ein Ab⸗
götteree, denn er ftellt hiermit den abfolut ımvergleichbaven lebendigen Gott (Iefeda-40,
25. 42, 8. 48, 11.) andern Wefen und den Vorftellungen von venfelden gleich. Es
fe darum ein fa Tächerlich zu nerinender Irrthum, wern man zwifchen eigentlidper
und unetgentliger Abßötterei unterfcheiden wollte, als fei jene der Glaube an bie
Healität der vielen Bötter und die Abgötterei im engern Sinne (der Biderdimft, Bir
eigeritliche Idolatrie), dieſe aber der Cultus der Gbtter als Ericheinungsformen
Syncbole, Untergoͤtter) des wenn ſchon dunkel erkannten Einen Gottes. Noch ver⸗
ſehlter und wahrhaft armſelig aber war es, von einer metaphoriſchen Abgbtielel
zu reden, und daruntet den Bauchdienft (Kom. 16, 18. Phil. 3, 19) und be Gel
(848. .3, 5) verſtehen zu wollen, waͤhrend beides techt eigentliche and fogar urfpräng-
liche Adgötterei if. Alles, was gegen den lebendigen Gott, gegen den in feiner Bett
herzigkeit ſich offenbarennen Gott, was gegen den Dank, welcher biefem einen, wein
barmberzigen Gott gebüchrt, angeht, iſt Abgötterei, und es muß ganz befonders hervor⸗
gehoben werben, daß auch die Berwerfung Chrifti, des Gekreuzigten und Auferſtandenen,
nichts anderes ale Abgötterei ft (1 Cor. 8,.5—6. 1 Joh. 5, 20-21), nichts anderes
ats diefe® principale crimen generis humiani, summus secult rentus, tota ealisa
judieii, (das Hhauptfächlichfte Verbrechen des menfchlichen Geſchlechts, die hohſte
Schuld der Zeit, der ganze Grund des Gerichts), wie ſte Tertillian bezeichnet. Wer
auf einem arbefn Wege als durch den Dank für die Wohlthaten Gottes jur
Erkenntniß · Gottes gelangen will, und wer Chriſto für feine Fleiſchwerdung nicht
vanken mag oder nicht danken zu 'Tünnen meint, der ift ein Abgötterer. Arge
Berkehrung iſt es demnach auch, die Grucifire als Abgötter (Goͤtzen) zu bezeichtnten:
Noch mag erwähnt werben, daß Die ſchon alte Anſchauung, als ſeten die
Heidengditer nicht bloße Cinbildungen, ſondern Werklefbungen : des Fürſten diefer
BAR, des Teufels, keineswegs ald ganz unſtätthaft verworfen werden "darf, md
Aa ſich für Die Richtigkeit dieſet Anfchauung nicht ganz ohne Berechtigung anf bie
Rntwort, welche Chriſtus Matth.12,27 auf den Vorwurf ber Pharkfärr B. 24 giebt,
berufen mag. '
XX
m. Be frucheſte Erwähwung ber Staumes götter, gegenicher denr wahren Gott, wmib
des Bilderdienſtes (der Theruphim) findet fh in Jakobs Geſchachte Geueſ. 31, 19.
29.53. 352. Vgl. Joſua 24, 2. Ze ot a au
' Möhohen wird im Gegenfag zum forfiwirthfinaftichen Abtrieb oo Babe
beſanden gefügt, deren Boden nach MWegnahme vbes Holzes in Acker umgewintdelt Wir.
Dir Znouftrie ringt dem Walbe jedes Stück guten Bodens ab. Doch durch das Ver⸗
ſchwinden der Wälder wird im Allgemeinen der Waſſermangel herbelgefiihrt md uni
gäuftig anf die Reinheit und Geſundhett der Luft eingewirkt. Die atmoſphaͤrtſchen
Mich erjchlaͤger Khan, Regen, Schnee, Hagel find nämlich in Waldgegenden hauftgor
als in freien Ebenen und Steppen, und da die Waldpflanzen vorztaglich Sauerſtoff
aushauchen, Stickſtoff aber einathmen, fo wird bie Kauft, wenn nicht andere "Elemente
einwirken und dem der Geſunbdheit des Menſchen nöthigen Sauerſtoff genügend erſeten,
ſich namentlich in: Ebenen, wie übervolkert ſind, verſchlechtern, je mehr man da don
Wald ausronet. Aus dieſem Grunde zieht auch vorzüglich die Peſt, Cholera se. wem
Otalm Der Städte nach, die keine Wälder in ihrer Mühe haben. ir
+" Wurßer diefen Nachtheilen treten noch in gewiſſer Beziehung moralifche hinze,
wenn’abgeBolzte größere Terraitithefle an noch fiehennen Wald "grenzen, indem le
dann zit Ausbauen, Anlegung von Beinen WBirtbfchaften Veranlaffung geben, deren
arte Vewohner der Berfuchung zum Holz⸗ und Wilddiebſtahl ausgefeht werden. So⸗
genannte Bauerfabeln aber, die auch zu dieſer Ant gehören, werben, nachdem fle des
Holzbeftandes beranbt find, felten wieder genuͤgend angebaut, verringern dadutch bad
Natlonateinkommen oder liegen ganz tobt und verwüftet da — well fie eben abge⸗
bolzt und der Boden bei zum ſpaͤrlicher Düngung in kurzer Zeit für den Fruchtbau
zu fchlecht wire. -— | |
Die Staatögefehgebung bat niemals den Privaten volle Kreihelt in der Bewirth⸗
fegaftumg' ihrer Walbdungen zugefiehen künnen und zugeftanden, und wo fie eine Zeit lang
Use Aufficht einfchränkte, zeigten fich bald die bevenklichen Folgen. Die nativnal ⸗bkonb⸗
miſche VDhrorle vom 'Ende des vorigen und dem Anfang dieſes Jahrhunderts verlangte
voltſtanditze Ferihtit der Eigenthämer, über ihr Gut, auch über ihren Wald, gu Werfügen;
aber di⸗ Folge ſolcher freiem Berfhgungen war oft der Ruin weiter Landſtriche | Teruns
rige Erfahrungen: haben -gegembärtig in den meriſten Ländern den Staaten das Bernhft«
fein ihrer Pflicht zu ſrrenger Aufficht Aber den Wald zuriegerufen. " Frankreich, in
neueſter Zeit mehrfach durch Ueberſchwemmungen ſeiner Flüſſe ſchwer beſchaͤbigt, hat
ein: nenes ſtrenges Forſtgeſetz erlaſſen, weiches den Grundſatz aufſtellt, „bie Regierung
babe das Recht, das Werk der früheren und Die Hoffnung der fpäteren Generationen
gegen "bie Launen des jept lebenden Geſchlechts zu ſchützen“. Freilich haben gelehete
Fachmanner brhauptet und bewieſen, daß nicht ausfchliehlich die maſſenhaften Abhol⸗
zautgen an dieſen Ueberſchwemmungen, die zum großen Theil durch ‚ungeheure Waffer⸗
niederfchlige entſtanden, Schule feien. : „Sie waren fo maflenhaft, Daß die Bewalbung
ver kahten -Bergrinten: und fonfliger bisher cultivirter Bodenflachen Ihre plögliche An
famimlühgeh ums bin Austritt der Fläfſe nur wenig zu hindern vermag.” Jene unge⸗
heueren Ri äge mögen nun allerdings nicht ausſchließlich durch die Boden⸗Con⸗
figaration Gegend bedingt, fondern u. A. auch Folge der Berfchiebung - bed
oberen Puffat fein. — Jedenfalls aber würde, wären dort größere Waldmaſſen vor⸗
hansen, den Fluthen ein Halt geboten und zunächft wohl gar dem Üegen eine
andere Richtung gegeben Wworben. ‘Dies ift denn auch in neuefter Zeit in allen Staaten
anerkannt worden, und ſelbſt im Jahre 1848 zeigte fich bier und da in Stände«
verfammlangen Hefe Anerkennung, 3. B. in Sannover, wo damals der Megierung
auheinigegebeit wurde, Maßtegeln zur nachhaltigen Sicherung des Beſtandes der Ge⸗
——8 treffen. In Preußen regt ſich ebenfalls überall die Einſicht, daß eine
großere ſtaatliche Fürforge für dem Wald nothwenbig fei, und gerade am Rhein, wo
freilich: mit” dem Waldbeſtande feit Menjchenalter unverantwortlih umgegangen und
fü Der: Gebirgäftrich ner. Effel durch Abholzung rainirt ward, zeigt fich ein eifriges
Beftreben, den Wald: neit zu ſichern und zu gründen. |
Won beſonbetem Intereffe ind die darauf bezüglichen Berathungen, die aut
Mederrhein ſtautftuwen. Ani 19. November 1857 Tamen zu Remſcheid, mitten in den
Lv
Bergen, bie Landraͤthe der Kroife Elberfeld, Sennep und Solingen zuſammen, wet ihnen
Die Bürgesmeifler und hervorragende Bürger und Grundbeflger der Gegend, -unb bes
rietben über eine forfimäßige Wiederbewaldung der fchon vielfach verddeten Bergrücken
uad Wläcden des hergiichen Landes, Der Obenforkmeifter der Düffeldogfer Meifferung,
der übre den Wald diefer Gegend in oberſter Provinzial-Inflanz zu wachen bat, gab
des Verſammlung eine lieberficht der Sachlage, der aus derſelben hervorgehenden Uebel⸗
flände und der Mittel, Denfelben entgegen zu wirken. Er fand die letzteren gleichfalls
in der Herfielung eines Träftigeren Forſtſchutzes, theils durch das Belek und
eine energiſchere Handhabung deſſelben, theils durch die Bildung von Forſtſchuzbezirken
won die Anſtellung von tüchtigen Schutzbeamten in venſelben.
Die fermere Mittbeilung eined Befeh-Entwurfes, welder von dem Tänig
lien landwirthſchaftlichen Rinifterium entworfen, der Föniglihen Re⸗
sierung zur Begutachtung vorliegt, veramlaßte eine Tängere Beiprechung. In biefem
Entwurfe iſt das Princip ausgeſprochen, daß mit Rückſicht auf das allgemeine
Wohl eine Beſchränkung der freien Didpofition des Eigenthümers
ſewohl über die Wälder, als über die Verwendung des nur zur
Holzzucht geeigneten Bodens eintreten: müffe. Der Staat fell in letzterem
‚ Belle auch Die nicht einwilligenden Beflger, welche zuvor zu vernehmen, zur Wieder⸗
Cultur Durch Exetutionsſtrafen anhalten, wenn die größere Hälfte bed Complexes Der
Flaͤche nach ſich für die Bultivirung ausfpricht.
Der Geſetzentwurf faßt auch die Bildung von Genoſſenſchaften in's Auge, melde
fi zur Wiederbewaldung größerer Stredden Landes bilden follen, und dieſe Genoſſen⸗
fegaften find auch auı Rhein bereits in der Bildung begriffen.
In der Landtags⸗Seſſion 1858 wurbe das verheißene Geſetz noch nicht vorgelegt,
dach darf es für die nächfle Sikung erwartet werben.
Im preußifchen Haufe der Abgeordneten wurden 1858 bereit# darauf bezügliche
Antraͤge eingebracht, welche ein „Korfteulturs Gefep zur Verhütung Dee immer mehr
um ſich greifenden Entwalbung” (Antrag Hellfeld's), außerdem aber auch verlangten.
„ed möge in Died Geſetz die Beſtimmung aufgenommen werden, daß bebufs Wieder-
bewaldung öder Landestheile die betheiligten Grundbeſitzer zu gemeinfamer Anpflan-
zung und Unterhaltung von Waldungen zu Genofienfchaften auf Grund flatutarifcher,
her Ianbesherrlichen Genehmigung unterliegenber Seflfegungen vereinigt werben können *
(Antrag Melbeck's, Maurer's u. Gen.). _
’ Genauere ftgeiftifche Machweifungen über die Kortichritte, welche die Abholzungen
feit dem Aufkommen der neuen Volkswirthſchafts⸗Theorien gemacht haben, fehlen lei⸗
bes: aus den vorhandenen jtatiftiichen Ueberfichten erfeben wir nur, daß bad König
reich Preußen in Deutichland hinter den meiften Laͤndern an Waldreichthum zurückbleibt,
nur Hanuover, ÖOlpenburg, Medienburg- - Schwerin, Limburg, Holflein und Lauenburg
ſtehen darin noch mehr zurüd. Haft ein Drittel des Bodens des Öflerreichifchen Kai
fesftaates, ebenſo Bayerns, ift mit Wald bedeckt, in Preußen nah der Schäbung von
1852. 19,78 pCt., während nad} der allerdings mangelhaften von 1849 nur 18,12 pEt.
(in der Proyinz Preußen 15,74; Poſen 18,53; Brandenburg 21,96; Pommern 17,39;
Schleſten 21,77; Sachen 14,53; Weftfalen 24,13; Rheinprovinz 29,11 pCt. Siehe
Dieteriei, Mitth. Des flat. Bur. 1855. ©. 134). Vom preußifchen Gebiete waren
1852 überhaupt bewaldet 21,610,419 Magd. Morg. Die weitlihen Provingen haben
allerdings mehr Procente Wald als die öftlihen; aber, da fle dichter benölfert find,
fommt auf jeden Einwohner bort Doc weniger Morgen Wald als hier. Indeſſen er-
feßen Die dem Bellen. eigenen reichen Steinfohlengruben einen etwaigen Mangel. Der
Wald bedeckt in Süddeutſchland durchſchnittlich ein Drittel de Landes, am meiften in
Naffau (42,13 pCt.), im Kurfürftentgum Heſſen (40,04 pCt.), Sachfen » Meiningen:
(36,71 pCt.), Großherzogthum Heffen (33,05 p&t.). Vom franzöftigden Boden find
14,73 p&t. mit Wald bedeckt, von dem Englands kaum 5 pG&t., von dem Rußlands 30 pEt.
bhorrerd (Verabſcheuer), ein politifcher Parteiname in England zur Zeit der
Reftauration unter Karl I. (1660-1685), ben ſich die Anhänger ded Könige bei⸗
lzgten. Die Rayaliſten hießen zu verfelben Zeit auch Antibirminghams und Tantivies
(blindlings Folgende und Gehorchende). Diefe Bezeichwungen, fo wie ihre Gegenfähe
a
Ab instantla, - Abiturient. 189
(Birminghams, Petitioniften und Erchufloniften als Benennungen für: Die Gegner bes
Hofes) veralteten bald und machten den noch heut eriftirenden Parteinamen Tory
und Whig Platz. (Macaulay, Gefchichte von Englanp c. 2.)
Abhorrers nannten ſich die Anhänger des Königs, weil fie die Grunbfähe der
mit Dem Blute König Karl des Erſten befledten Revolutionsparteien „verabfeheuten. “
Ab instantia freiſprechen heißt im Eriminalprozeß den eines Verbrechen⸗ Ange⸗
ſchuldigten durch Richterſpruch nur einſtweilen für ſtraflos erklaͤren (vorlaͤufig freiſpre⸗
chen, von der Inſtanz entbinden). Eine derartige halbe Freiſprechung (absolutio re-
bus stantibus) ſoll ftattfinden, wenn einerſeits ein zur Beſtrafung hinreichender Beweis
der Schuld nicht vorhanden, andrerfeitd flarke durch den verfuchten Gegenbeweis nicht
befeitigte Verdachtsgrunde ftehen geblieben find. Es fol hier der Angeſchuldigte fort
während im Anfchuldigungdzuftande gebalten, mit dem endgültigen Richterſpruch nach
der einen oder anderen Seite hin fo lange Anftand genommen werben, bis neue Ermits
telungen hierzu einen ficheren Anhalt gewähren.
Mit Unrecht hat man den Urfprung der absolulio ab instantia bald im römifchen,
bald im canonifcherechtlichen Strafprozeß, ja fogar in der Garolina geſucht. Ste ift
ein Kind der gemeinrechtlichen Praris, einer der vielen Nothbehelfe des principienlofen
Inquifitionsprozeffed, von den Juriften Anfangs bekämpft, nach Befeitigung der Tortur
aber mit offenen Armen aufgenommen.
In der That war denn auch der Griminalrichter, dem die flarre Beweiätheorte
vorgefchrieben war, in die Notwendigkeit verfeht, Sureogate zu fchaffen. Statt die
Demeisibeorie, welche man ald unantaftbared Heiligthum betrachtete, zu lodern, erfand
man für Bälle, welche nur dem Indicienbeweis zugänglich waren, die außerordentliche
Strafe und als legte Abſchwaͤchung verfelben die vorläufige Freiſprechung. Man ver»
wahrte fein juriftifchesi Gewiflen und gefährvete das Anfehen der Gerichte und ber
Gerichtsherren.
Dad Verdammungs⸗Urtheil, welches dieſe Proceß⸗Einrichtung ſeit Einführung
des Anklageproceſſes und Befreiung des Beweiſes im Strafverfahren überall getroffen,
(nur in Defterreih bat man fie beibehalten) ift in jeder Hinficht ein gerechtes.
Eine unbegrängte Fortdauer der Unterfuchung, wie fle die Inftanzfreifprechung in flch
fchließt, Tiegt dem Ziel der Strafe und des Strafprocefies eben fo fern, wie ber Würde
der Juſtiz. Die Strafe foll begangenes Unrecht fühnen. Darum muß fle aber eine parate
fein und nicht in ungewifle Ferne verfchoben werden. Der Strafproceß dient zur Fin⸗
dung ficherer und objectiver Wahrbeit, als der Bafld des Richterſpruchs. Es Teuchtet
ein, daß, je mehr Zeit vergeht, bio zur Feſtſtellung der Ergebniffe und zur Anwendung
der Erforfchungdmittel der Unterfuchung defto mehr die objective Klarheit des Befundes
leiden muß.
Die Waage der Gerechtigkeit hat nur zwei Schalen. Das Schuldig gebührt ver
gewiffen Schuld, der Unfchuld und der ungewiffen Schuld die Breifprehung. Der
Nichter, welcher von der Inftanz freifpricht, nimmt der Polizei ihre peinlichfte Function
ab, indem er das Verdaͤchtigkeits⸗Urtel fällt. So ift denn auch erfahrungsmäßig
ber Nutzen, welchen die Freifprechung von der Inflanz bin und wieder gebracht bat,
ein böchft geringer geweien; da nur in fehr wenigen Fällen die Wiederaufnahme der
Unterfuhung den Schuldigen der Strafe überliefert hat. Mindeſtens dürfte die Zahl
derer gleich groß fein, die unfchulbig unter den harten Folgen gelitten haben, welche
bie vorläufige Breifprechung in der Megel nach ſich zug. Es war dies eine dauernde
Beicholtenheit, Verluſt der Ehrenrechte, häufig fogar ſchwere Cautionen und Sicherungs⸗
Arte. Nach der Preußifchen Eriminal-Orbnung von 1805 mußte ber vorläufig Frei⸗
gefprochene immer die Proceßkoſten tragen und Eonnte unter Umftänden auch der Po-
lizei - Obfervation überliefert werden. (S. Mittermaier, Fra Strafverfahren
$ 193; Zachariae, Archiv des Criminalrechts 1339, pag. 371 sy.)
Ab intestato erben, d. b. erben, ohne daß ein Teftament errichtet ift (f. Erbredit).
Abiturient Heißt derjenige Schüler eines Gymnaſtums, welcher die durch daffelbe
zu erwerbende Geiſtesbildung in einem folchen Maße fich angeeignet bat, daß er Feiner
feeneren Unterweiſung mehr bedarf, um. fofort diejenigen wiffenfchaftliden Studien zu
machen, zu welchen das Gymnaſium die allgemeine Vorbereitung und "geiftige Aus»
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 9
0 Abiturieni.
rüſtung gewährt. Je mehr allmaͤhlich das Gymnaſium in ber Praxis als eine bloße
Vorſtufe zur Univerſitaͤt angeſehen worden iſt, deſto mehr hat jener Name die Bedeu⸗
tung eines ſolchen Gymnaſtalſchulers bekommen, ber zu ben Univerſitaͤts⸗Studien reif
iſt. Indeſſen bat ſich daneben mit der ganzen Schärfe des Princips auch Die gewiß
unverwerfliche Anſicht geltend gemacht, daß die Gymnaflalbildung an und für ſich einen
felbftftändigen, nicht von den darauf folgenden afademifchen Studien abhängigen Werth
babe; und «3 hat dieſes ſich auch in dem Mapflabe praktiſch fund gethan, wonach
auch für andere Zweige der öffentlichen Verwaltung ald für diejenigen, zu denen Uni⸗
serfitäts = Studien verlangt werden, die Meife eines Abiturienten feftgefegt worben if.
Um diefer beflimmten Beziehung willen, die für bie eine wie für die andere Gattung
zu den Aufgaben und Leiftungen des Staatsdienſtes eingetreten iſt, bat man ein eige-
ned Abiturienten aber Maturitätd-Eramen, in einigen Ländern auch Ab⸗
folutorial- Eramen genannt, und zwar jet wohl fo ziemlich in allen beutichen
Staaten (in Lübeck beſteht es jedoch nur für die fremden Schüler aus denjenigen Län-
dern, in welchen ein folches üblich if), wenn auch mit weientliger Verſchiedenheit in
der Urt und dem Maße her einzelnen Beflimmungen, angeordnet. Der Urſprung biefer
Examina ift allerdings nicht fehr alt; an einigen Anflalten findet man gegen den
Schluß des vorigen Jahrhunderts ein Vorſpiel derfelben in dem an bie abgehenden
Schüler gerichteten Verlangen, durch eine eigene Iateinifche Arbeit Die erlangte Reife
zu bocumentiven. An den meiften Gymnaſien waren fie indeß vor einigen Ighrzehenden
noch eine unbelannte Einrichtung. Auch Tag, fe lange die Gymnaſien oder früheren
Lateinifchen Schulen ihren communalen oder localen Charakter an ſich trugen unb ihre
Leitung zu ber oberflen Staatsbehörde in Feiner unmittelbaren Beziehung fland, bie
Nöthigung dazu fern. Je nachdem fie aber mehr und mehr in den Zufammenhang der
Raatlihen Verwaltung bineingezogen wurden, inäbefondere je mehr nach den deutſchen
Befreiungskriegen bie nicht geringe geiftige und fittliche Bedeutung der Gymnafien für
das ganze Leben des Volks von tiefblidenden Männern in Anfchlag gebracht und ges
würdigt wurde: deſto mehr war aud dad Bedürfniß beflimmter Darlegung ihrer
Zeiftungen empfunden. BZunächft mußte Dies den Charakter einer dem Staate abzu-
legenden Nechenfchaft annehmen und daher die Theilnahme, reſp. Leitung eined von
der oberften Staatsbehörde abgeordneten Beamten, Regierungs⸗ oder Minifterial«Gom-
miffärd erforderlich fein. Es wurden dazu Männer auserfehben, die dazu nicht blep
durch allgemeine willenjchaftlihde Bildung, ſondern auch durch genaue Kenntniß ber
alten Sprachen und Grfabrung in den Leiflungen einer oberften Gyumafialklafe
vorzugsweiſe geeignet und berufen waren. Aus gleihem Grunde ift in Würtem-
berg die Einrichtung eines allgemeinen Land - Examend gettoffen worden, das all
jährlich zweimal, um Öftern und im Herbſte, unter Leitung eines Mitgliedes her
Oberftudienbehörde von Lehrern der verfchienenen Gymnaſien in der Hauptſtadt des
Landes gehalten Wird, um über die Zulaffung zum akademiſchen Stubium zu entſcheiden.
Im Laufe des Zeit ift jedoch jenes fchärfere, ſtreng beaufſichtigende Verhaͤltniß je nach
dem Wechfel der Zeiten, Perfönlichkeiten und Stimmungen, vieler Orten in eine mehr
milde oder lodere Form verwandelt worden, fo daß an die Stelle gefehlicyer Norm
und objectiver Haltung das freiere Gepräge perfönlichen Vertrauens getreten if. Waͤh⸗
rend dies Daher in Preußen z. B. unter Anderen die practifche Folge gehabt Hat,
daß den durch tüchtige fehriftliche Leiftungen bewährten - Schülern die mündliche Prüfung
ganz erlaflen werben barf, hält man anderswo ſtreng an, den urfprünglichen Beſtim⸗
mungen feft oder bat dieſelben noch verſchärft. Auf dieſe Weile Hat fich denn in
Deutfchland eine reiche Scala der mannichfaltigften Abweichungen ausgebildet. Es giebt
Länder, wo die Aufgaben zu den fchriftlichen Arbeiten vom Riniſterium den Lehrere
Gollegien verſchloſſen zugefendet und bie corrigirten Arbeiten an's Minifterium einge-
ſchickt und von dieſem wieder an fachverfländige Genjoren zur Reviflon gegeben werben
(Bayern). Es giebt wiederum andere Länder, wo von irgend welcher Beauflicktigung
Seitens der den Gymnaſien des Landes vorgefeßten Oberbehörde gar Feine Rede ifl,
wo unter ſchwacher Beiheiligung einer Localbehörde den Lehrer » Collegien ber freiefte
Spielraum bleibt, jo daß felbft wefentliche Beflimmungen des in voller Gültigkeit
ſtehenden Geſedes gänzlih unberüdfichtigt bleiben und auf die mögliche Erfüllung
!
Sieh. 131
deſſelben Dusch Die dafür unerläßlichen Uebungen’in Der Praris des Gymnaſial⸗ Unter⸗
sichtö gar kein Bedacht mehr genommen wird. Die Stärfe dieſer Gegenſaͤtze prägt
ſich unter Anderem an der Ihatjache aus, daß im Laufe des letzten Jahres für has
Herzogthum Holſtein (mo biäher überhaupt kein eigentliches, Durch flaatliche Norm vor⸗
gegeichnete® Maturitätö-Eramen flattfand) ein befondered, genau ins Einzelne eingehenves
Normativ erlaffen worden if, während für die beiden Gymnaſten des Großherzogthums
Sachfen-Weimar in völliger Uebereinſtimmung der Directoren bie gänzliche Aufhebung
der Maturitaͤts⸗ Examina beantragt und in Folge deflen minbeftend eine wefentliche Ver⸗
einfahung und Beſchraͤnkung auf einigg Kauptfächer befchloffen worden il. Es if
nicht zu leugnen, Die ganze Aufgabe, auch wenn fie noch ſo feharf gefeklich formulirt
wird, kann nicht anderd als von fo verfchiebenartigen PBerfönlichkeiten und bei der
Menge der weit auseinander gehenden pädagogifchen Richtungen fehr verfchieden gefaßt
werden. - So ifl denn auch der Werth und Nugen derfelben vielfach überfchägt, ja
biöweilen Die ganze Einrichtung als Mittel, um den Fleiß der Jugend zu fpannen und
die Richtung ihres Strebend zu beberrfchen, geradezu gemißbraucht werden. Es find
daher ſchon im Verlaufe einer verhältnigmäßig Fürzeren Zeit manche Aenderungen, Be-
fehränfungen des Umfangs oder Herabfegungen des urfprünglichen Zieles nothwendig
geworben; es bat vor falfhen Auffaſſungen und verkehrten Richtungen gewarnt und
mit Nachdruck auf dasjenige Willen und Können bingemwiefen werben müflen, welches
eine wahre Geifteöbildung vermittelt und darum ein wirkliches Beſitzthun der Schüler
zu werben geeignet ifl. Dagegen bat man alles banaufljche Treiben, bie maßlofe und
verwirrende Polyhiſtorie und den encyklopädiſchen Gedaͤchtnißkram zu verbannen ge-
fucht und nicht mit Unrecht die Beforgniß gehegt, daß, wenn eine foldge Richtung der
Jugend von Lehrern irgendwie noch unterflühbt und gefördert werde, dadurch Das ver⸗
derbliche Vielerlei, von welchem die Gymnaſien theild bedroht, theild beimgefucht wor⸗
den find, immer müchtiger und zerflörender in biefelben eindringen, aber Die freie Liebe
zu wiſſenſchaftlicher Beichäftigung verloren geben werde. Wenn das biturienten-
Examen aljo in diefer Weife gemißbraucht und dadurch gefährlich werben Tann, fo fragt
es jich freilih, ob eine ſolche Gefahr nicht auch ohne daſſelbe eintreten und eben fo
nachtbeilig wirken fünne, wenn fie ſich auch flatt dieſes anderer Mittel zu bedienen
babe. Unleugbar ift das Examen aber ein Megulator der dad ganze Leben eines
Gymnaflumd durchdringenden, noch immerfort fo divergirenden pädagogiichen Grund-
richtungen; es ift ein Barometer, an welchem der Schwerpunkt ded gymmaflalen Lebens
efannt, den einjelnen Lehrern wie den gefammtten Lehrer» Collegien die Summa ihrer
Aufgabe zum Bemußtfein gebracht und bei der unendlichen Verſchiedenheit der Rich⸗
tungen, Grundanſchauungen und Bebürfniffe die unerläßlihe Einheit immer wieder er-
faßt werden Tann. Uber freilich iſt es auch nicht zu verfennen, daß es eine Form
und Behandlung deffelben geben kaun, hei der eine gänzliche Aufhebung beilfamer wäre.
Aus dieſem Grunde bat ed denn auch ſchon lange vor 1848 nicht an ernflen Stim⸗
men gefehlt, wie ohne Zweifel die nächfte Zukunft noch mehrere bringen wird, bie es
als nachtbeilig ganz aufgehoben willen wollen, bie wenigftend dann, wenn es nicht
ein Ausweis der Gefammtleiflung der Schule vor den flaatlichen Auetoritäten if, etwas
Schiefes und Störendes in einer Prüfung durch die mit viel beſſerer Kenntniß ihrer
Schüler audgerüfteten Lehrer erblicken. Diefe Bedenken haben aber natürlich mit jenem
Sturme nichts gemein, der im Jahre 1848 auch gegen diefe Einrichtung losbrach,
dem aber durchweg eine tiefere Auffaffung des Gegenſtandes mangelte. Es bat aber
auch damals fchon an eifrigen und gewichtvollen Vertheidigern der Sache nicht gefehlt.
Ablaß, Indulgentia. Die chriſtliche Kirche, als Gottes Anftalt zur Erziehung
für Das Himmelreich, bat nothwendig eine Strafgewalt über diejenigen ihrer Mitglieder,
welche jener Aufgabe, ſtatt fle je nach ihrer Stellung zu fürdern, Durch Unreinheit des
Lebens oder der Lehre hindernd in ven Weg treten. Diefe aus der Natur der er-
babenflen Corporation von felbft gegebene Macht, ift ihr auch durch auddrückliche Aus-
ferüche Chriſti beigelegt. Ia die Strafen der Kirche, fei es die Zurechtweifung burch
das Wort oder die Aburtheilung der vornehmiten Chriftenrechte, wie beſonders des
BZutritts zur heiligen Communion ober endlich das Anathema und die Ausſchließung
von aller kirchlichen Gemeinfchaft, find, wo fle anders in Chriſti Geiſt gehandhabt
9%
132 Wlaß.
werden, als Gottes eigene Züchtigufigen zu betrachten. Eben darum darf ihre Zwed
und Ziel lediglich in die Rettung und Beſſerung des Sünders, und nebenbei die heil«
fame Abfchredung Anderer gefeßt werben. „Strafe die Widerfpenftigen, ob ihnen Gott
dermaleinft Buße gebe, die Wahrheit zu erkennen“ (2. Tim. 2, 25); und: „vie da
fündigen, firafe vor Allen, auf daß fich auch die Anderen fürchten” (1. Tim. 5, 20)
— daß find die Grundfäge des Disciplinarverfahrend, welche der Apoftel Baulus den
Bifchöfen übergab. Kirchenftrafen find poenae medicinales, weil Gott dieſſeits des
letzten Gerichtes immer nur auf die Mettung ber Sünder abfleht. Der Geſichtspunkt
der adäquaten Vergeltung, der angemeffenen Genugthuung gegenüber der beleidigten
Ehre Gottes und feiner Kirche Tommt dabei gar nicht ober nur in untergeorbneter
Weife in Betracht. So wie daber die Beflerung des Sünders erreicht, und zunächſt
feine bußfertige Gefinnung ermwiefen ift, muß die Strafe fofort aufhören und dem Bes
teoffenen die Abfolution und Wieberherftelung zu Theil werden. Wo Gott einem
Sünder Buße und Verlangen nach Vergebung gefchenft hat, fteht es der Kirche, feinem
Organ auf Erden, nicht zu, die Ausfpendung feiner Gnade irgend wie zu verzögern
oder an willfürliche Bedingungen zu knüpfen. Die Fortdauer der Kirchenftrafe über
den Bußfertigen ‚hätte Eeinen dem Gnadenwillen Gottes entfprechenden Sinn, und
daher auch Feine geiftliche Wirkfamkeit mehr, es fei denn eine nachtheilige. Der Apoftel
Paulus will, daß der durch das Anathema erfchredte und zur Reue erwedte Sünder
fhleunigft durch die Abfolution getröftet werde, „auf daß er nicht in der übermäßigen
Betrübniß verfinke", fein geiftliches Leben dabei zu Grunde gehe (2. Kor. 47). Dieſe
apoftolifchen Vorfchriften blieben maßgebend, fo lange noch ein Bewußtſein berrfchend
war von ber freien Gnade Gottes, die aldöbald mo oder wenn fle bei einem Sünder
eine Stätte findet, durch Die Kirche zu verfündigen und auszufpenden ift.
1. Indeſſen gingen hierin ſchon frühzeitig tiefgreifende Veränderungen zum Schlim-
meren vor fih. Seit dem Abfcheinen der Apoftel und dem Hinfchwinden der urfprüng-
lichen Geiftesfülle hatte fich unverkennbar ein tiefes Gefühl von Verarmung und Ver⸗
laffengeit, und daher auch eine gewiſſe Unficherheit der Haltung in der Kirche eingeftellt,
ein Zuftand, in dem fle noch eher zur forgfältigen Aufbewahrung, ald zur weiſen und
fräftigen Ausführung der apoftolifchen Lieberlieferungen fähig war. Insbeſondere auf
dem Gebiete der Disciplin laſſen fich falfche und je länger je mehr verderbliche Maß⸗
regeln ſchon im zweiten Jahrhundert wahrnehmen. Die ernfle Sorge um die Meinbeit
der Gemeinden war zu einer ängftlichen geworben, in der man dann das MWefen ächter
Seiligkeit und die Allkräftigkeit der göttlichen Gnade offenbar verkannte. Namentlich
denen gegenüber, die als Chriften, nach der Taufe noch in fehmere Sünden gefallen
waren, gerieth das geiftliche Urtheil in’s Schwanfen, wie und wann ober ob jemals
in dieſem Leben ihre Buße groß und aufrichtig genug fein Fönne, um die Gnade Gottes
und die Abfolution der Kirche zu erlangen. Während Etliche, Die ſchließlich allerbings
als Irrende abgewiefen wurden (die Novatianer), fo weit gingen, dad Necht ber Kirche
zur Abfolution folcher Gefallenen, und wären ſie noch fo bußfertig, in Abrede zu ſtellen,
fo fuchte Die Maforität der Biſchöfe nach äußerlichen Garantien für die würdige Er⸗
theilung der Losſprechung. Man meinte dergleichen in der Verlängerung der Bußzeit
und der Verftärkung der Bußübungen und Vervielfältigung der duferen Reuebezeugungen
gefunden zu haben. Der Büßende mußte eine nach Maßgabe feines Vergehens beftimmte
geraume Zeit hindurch in fchlechter Kleidung, mit bloßen Füßen am Eingange der Kirche
neben den Ungetauften geftanden, die eintretenden Priefter und Gläubigen mit Weinen
um ihre Verzeibung und Fürbitte angefleht, er mußte viel gefaftet und gebetet haben
u. f. w., che der Bifchof ſich für ermächtigt halten Eonnte, ihm die göttliche Verzeihung
zu verfündigen und die Sacramente wieder zu fpenden. Es warb allmählich eine fürm«
liche Organifation des Bußweſens eingerichtet, in welcher die Pönitenten von firengeren
Graden durch mildere allmählich bis zur völligen Wiederberftellung fortfchritten. Zwar
blieb e8 den Bifchöfen überlaffen, folchen Büßern, welche durch das Fürwort von Maͤr⸗
tyrern, durch die Stimme der Gemeinde ober Durch ihr eigenes Verhalten befonders
empfohlen waren, den „Frieden“ auch vor der fonft gewöhnlichen Zeit zu ertheilen;
aber andererfeitö war auch die Strenge, die fchwereren Sünder erft auf dem Todtbett
zu abfoloiren, beliebt und belobt. Seit dem 4. Jahrhundert wurde die kirchliche Buß⸗
Me | 133
Drbnung durch die Kanones zahlreicher Synoden gleichmäßiger geregelt, und die
Dauer der Bußzeit für jedes Vergeben, fo wie die dem Pönitenten auf jeder Stufe
des Bußganges obliegenden Uebungen feſt beftimmt. Die zerfireuten Decrete ber
Synoden wurden in ben libri poenitenliales, Gefegbüchern der Kirchenftrafen (das
erfte ded Iohamnes Jejunator um 590 n. Chr.) gefammelt und fuftematifch georpnet.
Hier waren nun z. B. auf Mord wenigftend 7, nach firengeren Kanones aber 27 Jahre
Buße gelegt, auf Todtſchlag 3—10 Jahre, auf Ehebruh 3, 15 ja 18 Jahre, auf
einfache Hurerei 4—9 Jahre, nach jüngeren Kanoned freilich weniger, auf Apoftafie
lebendlänglihe Buße; die Verlaͤugnung nad erlittenen Martern follte doch noch gleich
der Hurerei beflraft werden u. ſ. w.
Man bewundert gewöhnlich die Strenge einer ſolchen Bußorbnung; man follte
eber ihre ungeiftliche Aeuperlichkeit beklagen. Was die weltliche Obrigkeit berechtigt, die
Vergeben und Verbrechen zu Tlaffificiren und nach einer angenommenen Stufenleiter die
Größe und Gefährlichkeit derfelben, die Dauer und Schärfe ihrer Strafen zu bemefien,
das kann doch nicht zum Mufter für Bifchöfe und Seelforger in ihrem Verfahren mit
den Sundern und Büßenden dienen. Hier aber war der Firchliche Bußweg (dev nie
aufhören darf ein geifllicher zu fein) unter dem Geſichtspunkt einer äußerlichen Straf⸗
Ordnung gefaßt und im Wefentlichen juriftifch behandelt: von deu geiftlichen Zuftande
des Büpenden ift kaum nebenbei die Nede. Auf Teinem anderen Gebiete wird es Flarer,
wie die Kirche zu einem weltföürmigen Nechtsinftitut geworben war. Wer feine Bußzeit
abgefefien hatte, war gefegmäßig zur Abfolution und Wiederaufnahme berechtigt. Diefe
hörte auf eine Önadenfpendung zu fein, fobald die Verbüßung der gefeßlichen Kirchen⸗
ſtrafe fo, wie es bei diefer rechtlichen Auffaffung unvermeidlich war, als die entfprecdyende
Satisfaction für die begangenen Sünden betrachtet wurde. Nach demfelben Gedanken⸗
gange erfchien aber auch die EFirchliche Autorität, die das urfprüngliche Strafmaß
beftimmt Hatte, vollfonmen berechtigt, Strafnachläffe und Strafverwandlungen zu be⸗
willigen — ein weiterer Schritt, zu dem man bei der zunehmenden Sittenverberbniß,
bei der großen Zahl derjenigen, welche Kirchenbußen hätten leiften müflen und dem
Firchlichen Einfluffe, den die Hochgeftellten unter ihnen bejaßen, bald genug fich ent-
fehließen mußte. In wie vielen. Faͤllen mußte einem Bifchofe die Nothwendigkeit Elar
werden, von einer 3. DB. zehn- oder zwanzigjährigen Kirchenbuße bedeutende Nachlaͤſſe
zu bewilligen! Gerade die Strenge und die Aeuperlichkeit der alten Kirchenftrafen ift
die Quelle des Ablaßweſens geworden. — “
2. In den erften drei Jahrhunderten kannte man nur eine öffentliche Kirchenbuße
für öffentlich begangene Sünden. Geheime Webertreter, die ſich veuevoll dem Hirten
ſelbſt entdeckten, wırden dur das Wort der Gnade aldbald getröftet, oder in geeig-
neten Fällen angewiefen, ihre Sünde vor der Gemeinde zu bekennen und ſich Danach
der öffentlichen Buße zu unterziehen. Zur Entgegennahme und Entſcheidung folcher
Privatbeichten wurde bei jeder bijchöflichen Kirche ein beſonderer Bußpriefter angeftellt,
dem zugleich die ſeelſorgeriſche Aufficht über die öffentlichen Pönitenten übertragen war.
Je mehr nun das chriftliche Gemeindeleben feine uffprüngliche Innigfeit verlor und aud)
äußerlich größere, nicht leicht überfehbare Verhältniffe annahm, deſto mehr wuchs bie
Zahl felbft gröberer Sünder, die nicht fofort zur dffentlihen Kenntniß und Buße,
fondern zunächft nur vor den Beichtpriefter Famen. Dann fehien aber in vielen Fällen
Beides bedenklich, ſowohl die unbebingte Losfprechung eines fchwereren Sünders, als
auch jeine Derurtheilung zur öffentlichen Kirchenbuße. Für jene war dad Vergehen
zu groß, und die Strafdrohung der Bußgefege zu Far; durch diefe mußte man (da
jegt die Kirche mit dem Staate zufammenfiel) fürchten, ven Bönitenten in die Hände
ber weltlichen Juſtiz zu bringen. Man griff alfo zu der Auskunft, den Beichtenden
auf jeine ausgefprochene Neue bin zwar zu abfolvicen, aber dabei die Bedingung auf«
zulegen, daß er, ohne gerade unter die öffentlichen Buͤßer geftellt zu werben, doch deren
Bußübungen, namentlih Faften und Abflinenzen aller Art, während einer feiner Suͤnde
entfprschenden Bußzeit, privatim mitmachte. Er follte die der Buße würdigen Früchte
erzeigen, indem er — nad) der ſchon damals conftanten Sprache der Theologen —
zu der herzlichen Neue nnd dem Bekenntniß des Sünder durd jene Bußübungen
much noch die werlihätige Genugthuung binzufügte. War einmal biefer Weg ein⸗
14 Alaß.
geſchlagen und eine ſolche Art von Anwendung der alten Poͤnitenzgeſeze (die ja nut
auf dffentliche Buße gelautet hatten) allgemein aufgenommen, fo mußte fi bie Kirche
bald mit Bußbefliſſenen aller Grade füllen, während der von der Kirchengemeinichaft
wirklich ausgeftoßenen öffentligen Pönitenten immer weniger wurden und diefe Strafe
zulegt nur noch in außerorbentlichen Bällen verhängt ward, wie 3. B. in Folge eines be-
fonderen Bannfpruches (f. Bann). Die in den Privatbeichten zuerfannten Bußen, der
Controle der Deffentlichkeit entzogen und dem richterlichen Ermeſſen jedes Beichtpriefters
anheimgegeben, eigneten fi nun aber ganz beſonders zu willkürlichen Nachläffen un
Ummwandlungen. Bereit im 8. Jahrhundert mehrten fi Ausgaben der libri peeni-
tentiales, in denen nicht bloß viel niebrigere Anfäge der Bußzeit, fondern au Winke
zur Vertauſchung der noch immer langen und bejchwerlichen Faſtenübung der Pönitenten
mit anderen bequemeren „Bußwerken”, wie Pfalmenherfagen, Almofengeben und Walls
fahrten nach berühmten Heiligthümern n. vergl. m. enthalten maren. Dies Alles fand
damals allerdings noch ernften Widerfpruch; ein Jahrhundert fpäter war es ein all-
gemeiner kirchlicher Gebrauch.
3. In dem von germaniſchen Rechtsbegriffen durchdrungenen Oceident nahm dieſe
Entwickelung des Bußweſens bald einen beſonders verderblichen Gang. Hier wirkte
die Verwandlung der Buß⸗ und Faſtenzeit in Almoſen darum ſo ſchaͤdlich, weil der
vom Prieſter beſtimmte Betrag deſſelben als der eigentliche Strafſatz fur die Sünde
erſchien, ähnlich wie In den populären Gefeßgebungen die meiſten bürgerlichen Vergehen
nur mit Geldbußen geahndet wurden. Er Fonnte ſich bald ein förmlicher Tarif der
Geldſtrafen für die Sünden ausbilden, ohne daß die Vollsmeinung daran Anſtoß nahm:
Der Kleruß aber z0g diefe Art der Strafvermandlung allen anderen um fo lieber vor,
weil die Buß-Almofen nicht vorzugsmelfe den Armen, fondern dem Altar, d. 5. dem
Kicchenfchage, zugewendet wurden. Nach Megino von Prüm gab man flatt einer
Twöchentlichen Bußzeit bei Waller und Brod 20 Solibi, der Arme nur 10. Ans
derömo wurden für ein ganzes Iahr firenger Buße nur 26 Solidi angefeht. (Der So-
lidus in Silber betrug im 10. Jahth. 20 Sgr.) Die Abfingung einer Mefle zu bes
zahlen, wurde gleich 12 Tagen, zehn Meſſen alfo gleich 4 Monaten Bußzeit gefchäkt.
Freilich wechſelten dieſe Anfäge in verfchiedenen Zeiten und Gegenden, ja in den eins
zelnen Diöcefen auf's Mannichfachfte. — Neben der Abldfung durch Geld wurben auch
die übrigen Erfagleiftungen genau regulirt. Die Serfagung von 1200 Palmen (d. 8.
bed ganzen Pfalter 8 Mal), wenn ſie Fnieend, oder von 1680, wenn fle nicht knieend
geſchah, galt gleich einmonatlichem Bußfaſten. ine fehr beliebte Auskunft war die
Buße Durch Helfer und Stellvertreter. Ein Großer Löfte feine Verpflichtung zu fleben-
jähriger Buße bei Wafler und Brod, indem er mit 7 Mal 120 Xehnsleuten 3 Tage
lang auf die gleiche Weife faftete. Alle Bußen Fonnte man durch Geiftliche und Moͤnche
ganz oder vertbeilt ableiften laſſen, natürlich gegen die entfprechende DVergütigung in
Geld und But. Auf diefe Art Eonnten wohlhabende Leute eine viel größere Buße zu
Wege bringen oder zu ihren Gunften bringen Iafien, als bei perfönlicher Ausführung
derſelber möglich geweien wäre. Es werben bereitö Beifpiele berichtet, daß Pönitenten
mit Hülfe der Stellvertretung und der Strafumtaufhung hundert und mehr Jahre Buß⸗
zeit abgethan Hätten. Ja, manche Prälaten legten folche die Lebensdauer weit über-
fleigenden Bußen auf, indem fie die Abldfungsfumme verfelben nach Maßgabe des
üblihen Tarif glei mit angaben. Hiermit war die Beinung, daß die Eirchlichen
Strafen, Abfolutionen und Abläffe auch über das Grab hinausreichten, eigentlich ſchon
gegeben. Es wurde mit der größten Naidetät audgefprochen, daß die Reichen aller
dings auch darin einen Vorzug hätten, daß fie durch ihre Güter ihre Seele Töfen
fünnten. Die meijten Stiftungen und Beſchenkungen von Kirchen und Klöftern, bie feit
dem 11. Jahrhundert gefchahen, find dieſer Auffaffung zu verdanken, während fie noch
in der nächft vorhergehenden Zeit nur im Allgemeinen die Fürbitte des Klerus für den
Stifter und fein Gans im Auge gehabt. hatten. Die Ablöfung der Bußzeit darch
Selbftgeißelung mit oder ohne Pfalmenrecitation, Die der hochangefehene und vielthätige
Ascet, Kardinal Petrus Damiani, regulirt und empfohlen hatte (12 Hiebe für einen
Tag, oder in runder Summe 3000 Hiebe für ein Jahr Buße), gelangte niemals zu
der allgemeinen Geltung, wie die durch Geld ober andere mehr probuetive Leiftungens
Welch, 135
obwohl fie mehrmals im Mittelalter fi wie Durch Anftedung und aus dem Drange
ver Bemätber nach einer empfindlicheren Buße, als die allgemach immer Fleinlicheren
Ablapkiftungen auflegten, ſich weithin verbreitete, Kam fie bald wieder in Abnahme
und blleb in der Negel nur auf religiös erregte Perfonen und die Klöfter (mo fie ala
die „Disciplin* ſchlechthin bezeichnet wurde) befchränft.
4. Eine Zeit lang wurden alle Diefe Erſatzbußen für jenen Einzelnen nach Maßgabe
feiner perſoͤnlichen Vergehungen noch ganz wie in den alten Bußgefehen von dem
Biſchof oder Briefter jedesmal befonders beſtimmt. Beim Derfalle des Papfttbuns in
der erſten Gälfte des elften Jahrhunderts verfuchte man aber mit den Mbläjfen mehr
jwmmaziich zu verfahren. Der abſcheuliche Knabe, der feit 1033 als Benebict IX. auf
dem Stuhl zu Nom ſaß, war der erſte, welcher denen, Die eine gewiffe von ihm begünfligte
Kirche beſuchen würden, emen unterſchiedsloſen Plenarablaß von allen Bußftrafen,
oder, wie er ſich geradezu ausdrüdt, von „allen Sänbenfleden”“ bewilligt... Alſo gegen
eine für die Anmwohnenden ganz geringfügige Leiſtung wurde auch die ſchwerſte Buß⸗
firafe, die Jemand verwirkt haben Eonnte, völlig erlaffen — und dieß ohne alle Rüd-
ſicht auf perfänliche innere Bußfertigkeit, wenn er die Wbfolution zuvor erlangt
hatte! Seitdem findet fi eine unaufbaltfame Vermehrung von Ablapverfündigungen
bei ſedem Unternehmen, für welches Päpſte und Bifchöfe die Betheiligung des
Boltes in Anſpruch zu nehmen wunſchten. Brücken⸗ und Kirchenbauten, Heiligen»
fefte u. f. w. gaben ben Kirchenhaͤuptern, welche ‘ dergleichen unternahmen, an⸗
tegten oder empfahlen, die Gelegenheiten ab, Allen, die ſich dabet beiheiligen oder
fonft fdrderii zeigen wollten, Abläfie zu verfündigen. Willkürliche Leiſtungen,
die einer wahren Buße gar nichtd angingen, ja, oft genug gerabezu entgegen waren,
bildeten die Bebingungen zur Gewinnung des Ablaſſes. Gregor VII. verſprach
Allen die Bergebung der Simon, vie für ſeinen Schützling Nubolf von Schwa⸗
ben gegen dem Togitimen König Heinrich IV. Me Waffen nehmen würben. Urban H.
that zuerſt das Gleiche für Alle, Die das Kreuz nahmen. Die Kreuzfahrter wurden
vorzugsweiſe mit immer wiederholten und ganz audfchweifenden (au für ihre
Anverwandten, Borfahren u. f. w. gültigen) Ablaͤſſen bedacht — je mehr der erfte
Eifer fer das heilige Land bei den Völkern erfaltete. Die Folgen dieſer maplofen
Anlaffe traten bald genug hervor: der Ruin nicht bloß der Eirchlichen Disciplin —
denn wer wollte nun no ein mehrjaͤhriges Bußfaften nach der alten Diseiplin über
fich nehmen! — fondern auch aller chriſtlichen, ja menfchlichen Sittlichkeit. Die be-
thörten Menſchen, an fich geneigt und ausdrücklich angeleitet, die dem Ablaß beigefügte
Formel: „Bir Die wahrhaft Bußfettigen u. f. w.“ zu überfehen, fündigtn auf Die
verkündigte Indulgenz bin. Nicht am wenigften war es den Wbldfien zu verdanken,
daß die meiſten Kreuzfahrten den Zügen von Barbarenhorden glichen, wie denn ber
Aame Grucsfignate bis in's fpätere Mittelalter gleichbedeutend mit Straßenraͤuber war.
Die Wilde wurden ſchon damals Hei allen ernſteren Ehriften, bei allen vernünftigen
Leuten vetaͤchtlich, nicht, weil Viele den Irrthum des Principe erkannt Hatten, ſondern
weil zunächit Die Praris die Abkaffe proſtituirte: durch ihre Vervielfältigung, da Jeder
Biſchsf dergleichen Für feine Didcefanen bis in's Ungemeffene fpenden Tonnte, Durch die
Leichtigkeit, fie zu gewinnen, und durch thre zulegt boch immer auf den Geldſackel ge⸗
richtete Abſicht. Denn jede befchwerlichere Ablaßbedingung konnte nach päpftlichen
Berefagungen fe dem 13. Jahrhundert voleberum abgefauft und die Indulgenz dennoch
genoffen werden; 3. B. die wirkliche Kreugfahrt wurbe gegen eine „Unterflügung für
das heilige Land“ erlaffen u. dergl. mehr. Hieraus entfland fofort ein eigentlicher
Ablaßhandel: die herumziehenden Kreugprediger, die zugleich zur Verwilligung und
Sammlung jener Eubfivien ‚bevollmärhtigt waren, wurden die esften Krämer deſſelben.
5. Bapft Innocenz IH. glaubte dem Unweſen dadurch ſtenern zu koͤnnen, daß er bie
Vefugniß ver einzelnen Bifndfe zur Ablaßſpendung auf den Machlaf von einen Jahre
(Bereit) Bei Einmeigung jener neuen Kirche, ‚und von vierzig Tagen, bei Der jahr⸗
lichen Kirchweihfeler befſchraͤnkte, alle größeren und die vollkommenen Ablaffe aber aus
fegließtt dem wönsifihen Stuhle vorbehielt. So erwunſcht dieſe Elnſchrankung damals
war, sbllnee ſie doch einen der großen Schläge, welche beſonders im 13. Jahrhundort
von Soiten des zur Allgewalt emporgeſtiegenen Papſtthunis und der Ihm zur Hand
136 Aueß
gehenden Vettelorden gegen die Grundfeſten der Altern Verfaſſung nud Disciplin, Die
bie dahin noch immer erkennbar waren, geführt worden find. Nach bem alten Kirchen⸗
rechte war der Biſchof in feiner Didcefe der alleinige Verwalter der Kirchenzucht; er
allein konnte Kirchenftrafen auflegen und Nachläfle oder Berwanblungen derſelben ge⸗
währen; fein anderer, wenn auch höher ſtehender Biſchof, durfte ihn durch Einmifchun-
gen flören, e8 fei denn, daß die georbneten höheren Inſtanzen in Folge einer förmlichen
Appellation das Urtheil des DidcefansBifchefs reformirten. Demnach wären bifchöfliche
Ablaͤſſe, weit entfernt von minderem Werth zu fein, gerade bie allein rechtmäßigen
gemefen. Gegen jenen Hauptſat ber Alseren Discdplin hatten aber bie sömifchen
Paͤpfte faft ſchon vom 4. Jahrhundert an einen ununterbrochenen Kampf geführt,
immer beftrebt, ihren Stuhl zum alleinigen Forum ber Eicchlichen Jurisbichen zu
“machen, und immer bereit, denjenigen Recht zu geben, Mbfolutionen und Abläfie zu
gewähren, die fi mit Umgehung ihrer nächften geiſtlichen Ohesen unmittelbar an fle
mwendeten. Als nun die Auflöfung des alten Pönitenzweiens begann und Die Umwand⸗
Iung der Bußzeiten in’ anderweitige Satisfactionen in Gang kam, wurde die Wallfahrt
nad Rom, „zu den Schwellen der Apoftel“, eine des beliebteſten Grisgleiftungen. Die
Paͤpſte beeilten fich, diefen Zug der Seelen durch freigebige Gnabenverficherungen an
die Wallfahrer zu ermuthigen. Die ciömontanifchen Bifchöfe wieberholten vergeblich,
wie 3. B. noch auf der Synode zu Seligenftapt 1022, daß Niemand nad Rom gehen
dürfe, ohne Erlaubniß feines Bifchofs, d. h. ohne daß fein Biſchof gerade dieſen Wog
der Bußleiftung genehmigt babe, und daß ſonſt der zu Nom erlangte Ablap ungültig
ſei. Das Volk hielt dennoch — und nah den von dieſen Bijchöfen ſelbſt gebilligsen
Borderfägen auch ganz folgerichtig — eine vom Stuhl Betri ausgegangene Abfolution
ober Inbulgenz für Eräftiger, als Die eines jeden andern Priefterd. Und als nun Der
Biſchof von Rom gar die Fleinlichen Indulgenzen anderer Prälaten durch feine Plenar-
abläffe weit überholte, als die Entwicklung des Ablapweiend, vornehmlich an jemen
Kreuz⸗ und anderen Eirchlichen Kriegszügen fortichritt, welche über Die Grenzen eine
bloßen Didcefan-Jurisdiction hinaus griffen: da Eonnte auf der Höhe der päpftlicgen
Macht den Bifchdfen auch jene Ablaßbefchränkfung aufgelegt werden, ohne auf’ erhehr
lichen Widerſpruch zu floßen. Die Nachfolger Innocenz Ill. und ihre Heere von Bettel-
mönchen haben dafür geforgt, daß den die Indulgenzen DBegehrenden darum nichts
entging; während der Ertrag der Ablaͤſſe nicht mehr fo fehr wie früher zerfplittert, ſon⸗
dern unmittelbar den ‚Organen der kirchlichen Gentralgewalt zugeführt unb in deren
Nutzen verwendet ward. Gerade unter der Hand der Päpfte gedieh das Ablaßweſen
zu der ungeheuerlichfien, felbft bis dahin noch nicht erhörten Entfaltung und nahm
die ärgerlichfien Formen an.
6. Doch ehe dieſe Iegte Phafe des Ablaßweſens beſchrieben wird, möge der dogma⸗
. tifchen Rechtfertigungen gedacht werben, welche bie Scholaftil des 13. Jahrhunderts für
daſſelbe erfand, und die römifche Kirche feitvem feftgehalten hat. Daß die Indulgenzen
uriprüngli nur Nachlaͤſſe der Firchlich angefegten Bußzeiten und nur als folche relativ
berechtigt waren, dieſe Erinnerung war in der Theologie jener Zeit bereits fehr zurüd-
getreten. Zwar berechnete man immer noch (und bis auf den heutigen Tag) das Maß
eined angelümbigten Ablafjes nach Jahren und Tagen, aljo nach der Zeit, vie Jemand
ohne die Dazwifchentunft der Indulgenz in der Kirchenbuße hätte zubeingen müſſen.
Allein, nachdem man durch die Pönitenzuerwandlungen Bußzeiten von mehr als Lebend-
dauer ableiften Tonnte, veichte die Berufung auf die verwirkte Kirchenbußzeit zur Erkla⸗
rung der Abläffe nicht mehr aus; Davon ganz zu fehweigen, daß die Abläffe dann nur
für Solche hätten gelten können, die laut der alten Pönitenzgefehe eine fo lange Strafe
wirklich verdient hatten. Endlich beſtand die Anziehungskraft der Abläffe nicht darin,
daß man Dispenfation von einer Strafe der Firchlicher Gewalt, fondern Nachlaß ber
Strafe des göttlichen Richters verhieß. Nach dieſen durch die Praxis aufgeſtellten
Nichtpunkten entwidelte fich die dogmatifche. Theorie durch die einflußreichſten LKirchen⸗
lehrer der Zeit. Alexander v. Hales, Albert ned Großen und Thomas v.
Sebe Sünde verwirke zeitliche und ewige Strafen, d. h. folche, Die dieſſeits und jem-
ſeits des ihngflen Berichtes zu verbüßen find. Beiderlei Art zu erlaſſen bet Chriſtus
bie Kirche, und inſonderheit den Petrus, da er ihm die. Schlüffel des Himmelreichs
’
Alaß —
übergab, bevollmaͤchtigt. Die kirchlliche Schlaſſelgewalt wird zum Heila der durch
Sünde Gebundenen ausgeübt zunaͤchſt in den Sacramenten, namentlich) ber. Beichte und
Abſolution. Hierdurch werden dem Bußfertigen mit ſeiner Schuld auch die ewigen
Holleuſtrafen und fo viel von ben zeitlichen erlaſſen, als es Bott nad) feinem gnädigen,
doch uns unerforſchlichen Willen gefallen mag. Den größeren Theil der letzteren aber
muß der Menfch dennoch nerbüßen, die facramentale Abfolution Tann ihm nit dabon
helfen. Iſt doch der Seelenſchmerz ber Reuigen und Die Demüthigung bed Beichtenden
* ſelbſt eine hohe zeitliche Strafe, die keinem durch die Abſolution erſpart werden
Aber außerdem bat nicht ber Sünder, auch wenn er bußfertig das Geſchehene
* die von Gott geordneten natürlichen Folgen ſeines Frevels, die von der Kirche
angeſehten VBußſtrafen und endlich bie reinigenden Qualen des Fegfeuers hinzunchmen
wa» als fo viele Genugthuungen gegen die beleidigte göttliche. Gerechtigkeit zu nesikäßen,
ehe ihm bee Zutritt zu dem Himmel ber völlig Geheiligten und Erlöften ‚offen flebs?
Nun bat aber. Chriſtus durch fein Verdienſt auch allen Diefen Forderungen der Gerechtig⸗
Zeit Gottes ‚genug gethan und die Strafe ſchon für Alte getragen.. Ueberdieß haben
bie vollendeten Heiligen burch ihre Leiden, ihre Büßungen und guten Werke zu. ihnen
Beiten mehr, ald zu ihrer ewigen Seligkeit nöthig war, geleiftet. Durch das geſammte
Verdienſt Chriſti und Durch. das überſchüſſige der Heiligen ift alfo ein Schag non Gnaden
entſtanden (ihesaurus meritorum, thes. supererogalionis perfectorum), der alle van der
Welt je zu verwirkenden Sündenftrafen weit überwiegt und weil ex von feinen Urhebern
nicht für fich ſelbſt bedurft wird, denen zugewandt werden kann, Die eined Gegen⸗
gewichts für ihre verdienten Strafen bedürfen. Diefer Verbienfifchag gehözt ber Kirche,
an der Ghrifius das Haupt, die Heiligen die ebelften Glieder, die bebürftigen Sunde
aber auch Mitglieder find. In ihrem myſtiſchen Organismus kommt die überfliepend«
Kraft der Einen der Schwachhheit der Andern zu Gute. Diefe Stellvertretung zum
Grlaß der Strafen, die ja im Princip eind fei mit ber Stellvertretung Chriſti zur
Bergebung der Schule — wis nahe grenzt hier die Subtilität an bie Bladphende! ——
werde nun nicht wie diefe hurch Die Spendung der Sacramente, fonbern durch eisen
zweiten Gebzau der Schlüflelgewalt, durch die kirchliche Juxisbiction für die Ghriften
wirtfam gemacht. Die. Straferlaflung, oder vielmehr die Strafanrechnung und lebe
tpsgung, die auf Koften des Verdienftfages zu Gunſten der Sünder bewilligt wir, if
ein Aet des richterlichen Ermeſſens, fo jeboch, daß daſſelbe nicht von jedem Prieſter
sder Biſchof, fondern nur dutch den Papft ald Inhaber der allgemeinen kirchlichen
Jurisdiction geübt werden kann, Allein dem Bapfte als: Stellvertreter Chriſti auf
Erden ſteht es zu, aud dem der ganzen Kirche gehörigen Gnabenfchape zu fchönfen, bie
darin enthaltenen Verdienſte den Gläubigen zuzurechnen, fo. oft er will, bis zu welches
Höhe er will und auf die Beringungen bin, die er flellen mag. Allerdings erſtretke
fi. die Zurispistion der Kirche nur über Die zu jeder Beit auf Erben Lebenden, aber
wiefern ihrer unfehlbaren Fürbitte auch dad Todtemeich offen ſtehe, ſo wären .anch die
ven ihr für das Fegfeuer ausgeftellten Abläffe und zwar genau nad der Höhe ihrer
Angabe an den bort gepeinigten Seelen wirkſam (per modum suffragii et impetratienis;
nen per modum judicierine absolutionis sive camputationis).. So wenigftens lautete
De ‚allgemeiner angenosamene Lehre, Die von PB. Sirtus IV. 1477. auch kanoniſch. ſeſt⸗
gefellt wurde; es fehlte aber auch nicht an Solchen, die dem Pabſte eine directe Juris⸗
dietion über Die Verſtorbenen beimaßen (Papa iudex est vivarım et mortuorum).
Für die Praxis war der feine Unterſchied zwiſchen Ablaͤſſen per modüum- jurisdietionis
für Die Lebenden und per modum suffragii für die Abgeſchiedenen ohnehin bebeatung®»
los, wie ihn denn auch die meiften Außfchreibungen von Fegfener⸗Ablaͤſſen gar nicht
en. Und wenn ſich ein Lebender einen hundertjaͤhrigen oder gar auf mach längere
Zeit Iantenden Ablaß erwarb, mußte ihm derjelbe ja ipso jure auch für dad Fegſener
zu Gute Tonımen. — Dies war denn vie bald zum Unfehn einer Kirchenlehre (durch
B. Elemens IV. 1843): erhobene Theorie des Ablefies, dies der Ausgang einer bagme-
uiſchen Feſtſtellung, beren Anfänge und Spuren bi in bad beitte Jahrhundert ber
Kirche hinaufreichen, nämlich der DVeräußerlihung ber Kirchenzucht in: ein techtlicheN
Berfahsen nach. beſtimmten geſetzlichen Normen. Mon da aus iſt bie Entwickeln
wie man bekennen muß, gung confeqieni yon. Stufe. zu Stufe fortgefchritten. Der
185 lat,
Abevglauben der mittleren Zeiten hat Dad Ablaßweſen übertrieben mr Yerunflaltet bie
zum Abfcheulihen, aber er. ‚bat feine Prineipten fchen vorgefunben, er bat es nicht
zuerft begründet.
7. Rachdem die Theorie fertig war, fand ſich bie Praris der Abläffe weſentlich
erleichtert und nahm erſt von nun an ihren höchſten Aufſchwung. Das 14. und 15.
Jahrhundert bis zur Neformation find Die eigentliche Blütezeit ber Indulgenzen: dieſe
Zeit erging fich jo recht ungefcheut in deren Gebrauche. Es war die Periode der Ge⸗
ſchichte, in der chriſtliche Erkenntniß und Sittlichkeit durchweg am tiefften darniederlag.
Den Zuſammenhang dieſes Zuflandes mit der unerhörten Verbreitung bes Ablaßweſens
baben ſelbſt gleichzeitige Vertheidiger deffelbrn nachgewieſen. Dre letzte ver Scholafkiter,
&. Biel, benugt die Hiaweiſung auf den fittlichen Verfall ſogar zur Heihtfertigunng ber
maßloſen Inpulgenzen: „Weil bei dem Erkalten der Liebe angemeflene Buben nicht
mehr aufgelegt werden Tonnten, ja die mäßigften wer auferlegten nicht mehr geleiſtet
wärben, fo fei der Gebrauch der Abläfie deſto notgwendiger und veichlicher geworden.“
Wobei er offenbar den Hintergevanfen bat, die Kirche genüge ihrer Pfticht, wenn fie
nur irgend welchen Schein einer Gegenwirkung gegen die Sünde aufrecht erhiele! —
Das vage Gefahl von einer befonderen Vedeutſamkeit des hundertſten Jahres, welches
fi aoch beim Ablauf jedes Särulums der Gemuͤther bemächtigt hat, dußerte ſich beim
Heraunnahen ded Jahres 1300 u. Chr. auch in der Meinung, daß biefe Jahre durch
befonderd reiche Ausflüffe aus dem bimmlijchen Ablaßſchatze audgegeichnet jeten. Dem
Dapfte Bonifacius VII. lieferte dieſe populäre Erwartung die Beramlaflung, um Alten,
die in Diefem Jahre und Fünftig in jenem bunbertfien nach Rom pilgern und da 14
Tage lang Die vomehnfien Kirchen befuchen würden, „nicht allen vollfommenen, ſon⸗
dern nach völligeren, ja den allervolllommenften Nachlaß aller ihrer Sünden” zu ver⸗
kandigen. Der Zudrang ber Pilger war fo ungeheuer, bie von ihnen Der Kiche dar⸗
gebrachten Opfer und Almoſen To reichlich, und die Einnahmen ber Mömsr fo zufrieben«
ſtellend, daß der Bapft und das Volk von Rom nichts mehr wunſchten, ald bie üftere
Wienerbehr eines ſolchen Gnadenjahres. Daher der Abignonſche Papſt Elemens Vi.
daſſelbe auf jedes 50. Jahr feste, weil nach ven Moſaiſchen Gefegen das Zubeljahe
gehalten worden und überhaupt die Zahl 50 in der heiligen Schrift durch ihre myſtiſche
Bedeutung vielfach ausgezeichnet fei. Als dies Jubeljahr, wie es fortan hieß, tim
Zahre 1350 wirklich abgehalten wurde, zeigte fich der Eifer und wie Opferfreubigdeit
dor Pliger kaum in geringerem Mafe ale vor 50 Jahren. Man berechnete Die in
Rom täglich ein« und ausziehenden Fremden auf 5000. Das Seuränge war fo groß,
daß der Die Beier Teitende Barbinallegat die Pflichttage der Uuswärtigen herabfetzen
mußte, wodurch. er allerdings den Zorn ber habgierigen Römer fo reizte, daß er aus
feinem demolirten Palaft Faum mit dem Leben daven kam.
Auf den geiſtlichen Gewinn der Pilger last der ehrliche „Limpusger "Eheonik
einen Wlick chun, wen er zum 3. 1350 bemerkt: „Da ging aunus Jubilaeus «an
zu. Weihnachten und liefen Die Reute gen Hom..... Und die ou von Rom kamen,
wurden eined Theile böfer, denn fie vor gemefen waren.“ Inzwifchen fand os berchil
P. Urban VI, um den fohmwierigen Roͤmern eine Gunft zu erzeigen, gerathen, das FJu⸗
beffabr uuf jebes 83. berabzufegen, bedenkend, „daß das menſchliche Beben immer Für
zer wird und bie wenigfien ein 50. Jahr erreichen würben, auch daß wufer Heiland
im 33. Jahre für und Verſoͤhnung getban habe und überhaupt viele große Schrift:
geheimmifle an viefe Zahl geknüpft feren, fo wie aus andern gerechten Urſachen.“
Sein Nachfolger, Bonifarius IX. hielt dies Iubeljahr im I. 1390 nachträglich ab,
am dann im 3. 1400 ein zweites wiederum nach „Alteser 5Ojähriger Regel“ zu feiern.
Ihm genügten aber die an der Zubelfiätte zu Rom gemachten Einnahmen nic wwhr:
nicht bloß Die Schaaren der Rompilger, auch Die zu Haufe Bebliebenen weilte er inch
vie Jubrlablaͤfſe befteuern. Demnach ließ er 3. B. in Deutichland im 9. 1391 ein
Irbelſachr ganz mit ven Privilegien und Verheißungen des röomiſchen zu Koln abhal⸗
ten, 1892 «in eben ſolches zu Magdeburg, eben ſo zu Münfter, zu Prag und am vielen
andern. Orten wenigſtens einige Monnte ober Wochen lang, fe. nach der Größe mi
Iprguens. der Saüdte; ähnlich in allen Laudern feiner Obehienz, in England, Danemark,
Schweden, :Hturwegen und Polen. Die Paͤpftlichen Bevollmaͤchtigten für tie Ablaß⸗
Ablaß. = m
einnahmen/ (quaestores oder quaestuarii) mit einem flattlichen Gefolge von ttafienik
fen Titularprälaten und Mönchen, pflegten einen pomphaften Einzug in die Städte
zu balten, in denen fie einen Aufenthalt machen wollten. Aus den Fenſtern ihrer
Wohnung Tiefen fie das Panier der römijchen Kirche mit den Schläfjeln herabwehen.
Daſſelbe pflanzten fle vor dem Hochaltar der Hauptkirche auf. Ein Prediger legte dem
zufammenftrömenden Volke die Wohlthaten des eben eröffneten Ablaffes in den blen⸗
denuften Farben aus: auch der Heilige Petrus, wenn er lebte, koͤnne Teine größere
Volliaacht zur Sünbenvergebung haben, ald der anweſende Nuntins von dem Papſte
empfangen hätte. Gegen einen mäßigen Beitrag für dad vom Bapfle eben beabſich⸗
tigte gute und ber Chriftenheis heilfame Werk könne derfelbe von jeglicher Irregularität
und Gimde Iosfptechen, auch die Seelen ihrer Anverwandten, Eltern n.f. w. aus dem
Begfeuer erlöfen. Wer einer ſolchen Gnadenſpendung widerfpreche, fei ein Kehtzer,
Schisſsmatiker und Aufrührer gegen den apoftolifhen Stuhl und Habe deffen fiäwerfte
Ahndungen zu gewärtigen. Nach ſolchen tägkich wiederholten Einlettungen begann dann
der entfegliche Verkauf der Ablaßbefcheinigimgen inmitten des Heiligthums und es if
ſchwerlich übertrieben, wenn berichtet wird, daß ein einziger Quäftor bloß aus Schwaben
binnen etwa 2 Jahren gegen 100,600 Goldgulden zufammengebracht habe. Neben den
wirklich bevollmächtigten Ablaphändlern fuchten Betrüger, Moͤnche und ſelbſt Höhere
Geiftliche, mit gefälfchten Ablaßbullen einen ſchaͤndlichen Gewinn für ſich zu maden.
Sie pflegten die Verheißungen der päpftlichen Quaſtoren wo möglich noch zu über-
bieten. Die Warnungen gegen ihr Treiben Tamen gewöhnlich zu fpät für. die Betro⸗
genen. Zulegt, um alle Aergerniß auf Die Spike zu treiben, widerrief Bonifacius IX.,
nachdem er ungeheure Summen gezogen hatte, 1402 auch feine eigenen Abläfle als
erfihlichen ober abgmöthigt. „Die auf Heilswerke bebachte Gütigfelt des apoflolifchen
Stuhles gewährt zumelilen Manches auf das ungefüme Anbringen der Bittenden,
Manches auch mas durch böswillige und betrügeriſche Angaben erfchlichen ift; aber
er verbefiert Dergleirhen auch, wenn e8 zu feiner Kenntniß kommt oder der dffentlicdhe
Augen es erbeifäht..... Darum widerrufen und anulliven wir alle und jede Ablaäſſe,
in denen von der Schuld und Strafe oder von allen Sünden zugleich losgeſprochen
wird" u.f.w. Alſo gerade die meifiverfpreddenden und darum auch beftbezgahlten Abläffe
wurden wieder Tafjirt, und — was beſonders merfwürbig tft — in dem Widerruf
namentlich auch diejenigen inbegriffen, deren Unwiderruflichkeit durch frühere Bullen
ausdrücklich zugefichert gemefen ‚mar!
8. Die fernere Geſchichte des Ablaſſes bietet eigentlich nur ermüpende Wiederholun⸗
gen terfelben Scenen. Die Päpfte hielten Zubeljahte, fo oft es anging, ubwechfelnd
nach der 33fjaͤhrigen und der 5Ofährigen Hegel, bis endlich Paul II. 1470 das Jubi⸗
läum auf das 25. Jahr herabſetzte, wobei es dann geblieben if. Aber and vie And«
bietung des Jubel⸗Ablaſſes außerhalb Roms wurde zur bleibenden Sitte, um fo mehr,
da Sirtus IV. 1473 alle anderen Indulgenzen während ber Dauer von jenem fuspen»
dirt Hatte. Außerdem maren noch andere Plenar-Ablaffe, wie für die Thelluahme
oder Beiſtener am Kriege gegen Türken, Keger (3. B. die Huffiten) und felbft orthv⸗
doxe Widerfacher der Paͤpſte in ihren unaufbörlichen italienifchen Haͤndeln; für Hülfe«
leilungen zu Kirchenbauten (unter denen der zum Bau der Peterdkirche, zumft von
Julius 11. 1506 ausgefchrieben, in der Folge den Anftoß zur Reformation lieferte),
und andere mehr befländig im Gange, und es verging währenn des 15. Jahrhunderts
faum ein Jahr, in dem nicht in irgend einem Rande der Ehriftenheit papftliche Ablaß⸗
bandler in voller Thaͤtigkeit geweſen wären. Dje Schamlofigtelt des Vertrtebs ſtri⸗
gerte fich naturgemäß mit der Zeit und enthüllte fih vorzüglich im Detwilverkauf.
Die papſtlichen Ablaßbullen erfcheinen noch befcheiden und geſalbt gegen bie ausſchwei-
fende und blasphemiſche Marktfdrreierei der mit dem Wolke verkehrenden unteren Agen«
tn, den Gonmiffarien und Subcommiffarien des Ablaßgeſchaftes. Wezeichnend in
diefer Hinſicht und bekannt find einige den Ablaßprebigten des Dominikaners Tezel
entnommene Gtellen, wie: Wenn Jemand auch die Mutter Gastes geſchandet Hätte
und legte nur fein Geld in den Ablaßkaſten, fo Tünnte es ibm der Papſt vergeben,
und wenn das gefpähe, fu müßte es Bott auch vergeben. — Sobald der Groſchen im
dem Been Plinge, fahre auch die Seele, für Die man eingelegt, in den Himmel n. a. m,
0 Ablaß.
Mögkichft viel Selb zu machen, war der Hauptzweck aller Ablaßverkimdiger, vom
Papfte bis zum Iepten Gollertor. Auch die unteren Agenten bereidherten fich und
Iebten bei ihren Reiſen aufd Prächtigfte. Was endlich in die Hauptlaffe, die. päpft-
Ihe Kammer, abgeliefert wurde, verſchwand zum großen Theil, ohne Dem vorgewen⸗
beten gemeinnügigen Zwecke zu Gute zu fommen. Leo X. vergab bie deutſchen Ab-
laßgelder fürmlih in Pacht und verwendete fte offenfundig zur Ausflattung feiner
Berwandten. Kein Wunder, daß fih endlich die Fürſten einer folchen Ausbeutung
Unterthanen wiberfehten. Die deutichen Neichöftände unterwarfen wiederholt die
zum Türfenfrieg gefammelten Ablaß-Erträge ihrer Eontrole oder nahmen fie in Ber-
ſchluß; Einzelne verboten oder verhinderten ihren Unterthanen die Betheiligung an den
mehr FKofifpieligen Indulgenzen, wie 3. 3. felbft das. geiftliche Inſtitut des deutſchen
Ordens 1450 die Wallfahrt nach Rom zum Jubeljahr verbot und 1451 das Nach—⸗
jubiläum in Breußen nicht Halten ließ. Was die geiftlihe Autorität als eine erhabene
himmlische Gnadenſpendung pries, das mußte die Iandeöväterliche Fürſorge wie einen
Landfchahen von den Grenzen weifen! Der Antrag auf Abftellung des ganzen him-
melfegreienden Unfugs bildete einen ſtehenden Punkt. in den Reichsſstags⸗ und Landtags⸗
Abſchieden ver letzten Derennien vor der Meformation. Der Beifall und Schuß,
welchen dieſe von vorn herein bei fo vielen Fürſten und Wagiftraten fand, war dem
Umſtand zu verbanfen, daß fie mit dem Widerſpruch gegen das Ablaßweien begann.
Der Unfug dieſer großen periodiſchen Indylgenzen fiel wohl am meiften in bie
Augen und ermwedte eine ‚allgemeine und in ber ganzen Chriftenheit gleichzeitige. Ent⸗
roftung, aber fle waren für die Seelen kaum ververblicher, als das ohne fo großes
Auffehen wirkende Gift der ein- für allemal ‚bewilligten Abläffe, wie denn auch biefe
mit jenen auf demfelben Princip beruben und aus demfelben Dogma fließen. So
waren zunähft faft alle größern Kirchen, Abteien u. a. Stifte mit großen Abläflen
außgerüftet, die entweder jederzeit oder doch an gewiſſen Tagen bei dem Beſuche der
felben gegen Ablegung der Beichte und — eined Geldopferd gewonnen werden Eonnten.
Namentlich aber waren die zahllofen, Durch irgend ein Wunder, durch irgend ein
Legende oder Reminiscenz ausgezeichneten Wallfahrtsfirchen an folchen Gnadenſchätzen
reich. Die Abläffe, die bei ven Seiligthämern zu Nom, zu Loretto, "zu Venedig, zu
©. Jago di Campoſtella, zu Köln (bei den Reliquien der heil. 3 Könige und der
11,000 Jungfrauen), zu Trier (bei dem ungenähten Rode Chriſti), zu Wilsnad (bei
dem Blute auf den Hoftien) und an fo vielen andern Orten zu gewinnen waren, zogen
jährlich viele Tauſende herbei, welche die Entlaftung ihrer Gewiflen und Befreiung von
den Strafen ihrer Sünden fuchten. Durch Ablapbewilligungen wurden neu aufgelom-
mene Feſte und Heiligentage ausgezeichnet und empfohlen, wobei nicht einmal mehr ber
Mafftab zur Linterfcheibung der wichtigeren und unwichtigeren berüdfichtigt warb, wie
dean auf das Fronleichnamsfeſt 200 Tage, auf Maris Empfängniß 700 Tage, auf
den ©. Franciscustag aber 50 Jahre Ablaß gelegt waren. Selbft von der Annäherung
an fürftliche Perfonen, die der Papft hatte ehren wollen, waren Ahläffe abhängig; nach
Urban IV. war Allen, die zugleich mit dem Könige von Frankreich eine Predigt Hörten,
nah Strtus IV. Allen, die mit dem Dogen von Venedig die Meſſe befuchten, der
Gnadenſchatz gedffnet. Moͤnchsorden, geiftliche Verbindungen und Brüberfchaften aller
Art mußten die Theilnabme und das Intereffe für fih und ihre Zwecke durch fein
ſichereres Mittel zu erwecken und zu erhalten, als durch die Inbulgenzen, die fie fi
son den Päpften verfchafften. Wer ihre Kirchen befuchte, ihre Feſte mitfeierte, ihre
geiftlicden Uebungen mithielt, ihnen Stiftungen und Geſchenke zuwendete, oder wer In
die Berbindung felbft eintrat, erwarb reichen Ablaß. Der volllommene Ablaß, ber
urfprünglich an den Beſuch der Hauptlirche des Franciskaner⸗Ordens S. Maria be
Portiuncula bei Afftift je am 1. Auguft geknüpft war, konnte durch die Bewilligung
@irtus’ IV, feit 1480 an jenem Tage in allen Franciskanerkirchen erworben werben.
Diefer Portiuncula⸗Ablaß, fpäterhin noch gefteigert, ift einer der berüchtigften und: eine
Sauptflüne des populären Einfluffes der Franciskaner geworden. — Endlich. maren. e8
befiimmte Gebete und Welfen des Gebetes, die zu Ablafvermittelungen erhoben, and
das innerfte Geiſtesleben und die tägliche Andacht der Gläubigen mit dem Indulgenz⸗
weien verknüpften und vergifteten. . Und zwar waren es wiederum meift.neue, ungefunde
laß ul
Deootionen, die durch Ablaßbewilligungen ausgezeichnet und verbreitet wurden, dad
Ave Maria als tägliches und dem Vaterunſer mehr als gleich geſtelltes Gebet, die
Roſenkranz⸗Andachten, Die Marienpfalter, Gebete vor wunderthätigen Bildern u. dgl. m.;.
während Uebungen von mehr nüchternem Charakter kaum oder doch viel Tärglicher ber
dacht waren. Man empfahl Mariengebete mit der (wenn auch erdichteten, doch gläubig
angenommenen) Verjicherung, daß dieſer oder jener Papſt 11,000, ja 20,000 Jahre
und noch 20 Quadragenen Ablaß darauf gelegt babe, während die Begleitung des
Sacrament3 zu einem Kranken nur 20 — 30 Tage, eine Bürbitte für das Wohl ber
Kirche und eine Verneigung beim Namen Jeſu je nur 10 Tage Ablaß einbrachten.
9. Dies war denn die Geftalt und mannichfache Anwenbung, welche dad Ablaß⸗
weien bis zum 16. Jahrhundert erhalten hatte. Den Spott der Ungläubigen und die
Verachtung der VBernünftigen hatte e8 von feinem erften größeren Auffchwunge an auf
fih gezogen, aber allmälig mehrten fih auch Solche, die mit der Exrkennmiß und
dem Ernfte des Glaubens nicht bloß gegen die ebenfo aͤrgerlichen als unvermeiblichen
Mißbraͤuche, fondern auch gegen das Princip und Dogma der Tirchlichen Indulgenzen
zeugten. Die Zeit fam endlich, da die Indignation Gotted und der Menfchen gegen
da8 ganze Ablaßweſen losbrechen follte. Gleich: der erfte Anlauf der Reformation bat
dieſem Baume die Art an die Wurzel gelegt. Unter Luthers 95 Wittenberger Theſen
find mehrere, durch welche der ganze Grund, auf dem der Ablaß erwachlen war, fofort
völlig aufgeräumt wird. So 3.3. die 5.: „Der Bapft kann Eeinerlei Strafen erlaſſen,
außer diejenigen, welcher nach feinem Qutbünten oder fraft der Bußcanones auferlegt
bat.” — Die 8.: „Die Bußcanones gelten nur für Lebende; für Geftorbene ift gar nichts
aus Denfelben zu entnehmen." — Die 36.: „Ieder wahrhaft reuige Chriſt hat vollen
Nachlaß von Schuld nnd Strafe zu gemwärtigen, audy ohne Ablaßbriefe." — Die 68.:
„Der wahre Schat der Kirche ift das hochheilige Evangelium von der Herrlichkeit und
Gnade Gottes. — Die 82: „Warum denn der Papſt, wenn er für ſchnoͤdes Gelb
zu einem Kirchenbau zahllofe Seelen erlöfen Tann, nicht vielmehr aus beiliger Liebe
und nur um des Heils der Seelen willen lieber gleich das ganze Fegfeuer ausleere?“
— eine nabeliegende Brage, die ſchon von älteren Theologen ernftlich behandelt und
ziemlich dürftig dahin beantwortet war, der Papft dürfe das nur deshalb nicht, weil
man fonft nachher Gott gar nicht mehr fürchten würde! Das ganze Gebäude der
fholaftifchen Dogmatif vom Ablaß ſank vor der Macht der nenaufgehenden evangelifchen
Erkenntniß, daß der Sünder gerechtfertigt und zur vollen Gnade Gotted hergeftellt
wird nur durch den lebendigen Glauben an dad Werk Chriſti. Wo diefe Wahrheit
verfündigt und angenommen war, verfehwand felbfi die Möglichkeit Eirchlicher Abläfie
nah Art der bisher gebräuchlihen. Was in den proteftantifchen Kirchen jemals
Achnliched vorgefommen ift, Verwandlung firchlicher Strafen und Prohibitionen in
Gelvleiftungen oder Verkauf kirchlicher Dispenfationen, beruht, wie unlöblich und ge=
fährlich e8 fei, auf einem ganz anderen Grunde und blieb jedenfalls ohne anerkannte
Beziehung auf das Seelenheil.
Andererfeit3 wurde die Hoffmung auf gefebmäßige Abjchaffung ber Indulgengen,.
welche die befieren und Flügeren Gegner der Reformation von. dem Tridentinifchen
Concil gehegt hatten, nur zum geringften Theile erfüllt. Man hatte auf bemfelben bie
Behandlung der Ablaßfrage abfichtlich fo lange ausgefeßt, als noch eine begründete
Aussicht auf die Verföhnung der Proteflanten mit der alten Kirche vorhanden war,
und die Aufgebung des Ablaſſes noch als eine wichtige Eoncefflon dienen zu können
schien. Nachdem aber jene Ausficht verfchwunden mar, wurde in ben übereilten,
Berbandlungen der letzten Situngen auch der Ablaß in Der ganzen Ausdehnung der.
fholaftifchen Theorie endgültig beftätigt. Allerdings fprach die. Synode die Vorjchrift
aus, daß in der Bewilligung von Ablaͤſſen Maͤßigkeit zu halten fei, und. daß bie -ein«,
gefchlichenen Mißbraͤuche (um deretwillen der herrliche Name der Indulgenzen von den
Ketzern geläftert werde) verbeffert und namentlich ſchnöde Gewinnfte bei denfelben ab⸗
zuftellen feien (sess. XXV. decret. de indulgent.); aber e8 wurben meber die Grenzen,
—** deren ſich die Maͤßigung beim Ablaßertheilen zu halten habe, angegeben, noch
die Kategorien der mißbraͤuchlichen und abzuſtellenden Indulgenzen beſtimmt genug
bezeichnet. Im Gegentheil wurde es ausdruͤcklich den Biſchöfen in ihren Provinzial⸗
\
u te}.
Goncilten (die kaum in Gang Samen und bald genug und recht erwimſcht wisber ein⸗
gingen) überlafien, über Die tin ihren Didcefen vorgefommenen Ablagmißbräude an
den Pabſt zu berichten, deſſen Autorität und Klugheit beichließen werde, was ber Kirche
nüglih je. Die einzige wirkliche Verbeſſerung war, daß bad Goucilium in feiner
21. Sitzung dad Inftitut der Ablafeinnehmer (quaestores eleemosynarum) ald ganz
unverbefferlih für immer abfchaffte und vie Einzelaustbeilung der päpftlichen Indul⸗
gerizen jedem Diödcefanbifchofe mit Zugiehung zweier Gapitulare übergab — eine Beitim-
mung, die Bapft Pins V. in einer alle bisherigen Kaufabläffe aufhebenden Bulle dahin
praͤciſtrte, daß Gelbabläffe und Ablaßeinnehmer fünftig nur noch Eraft ausdrücklicher
päpftlicher Verordnung zuläfitg feien! Hiermit war denn das ganze alte Recht gemahtt,
wenn es auch der Charakter der Zeiten nicht mehr zu einer ſolchen Verordnung bat
kommen laſſen.
10. Die Tridentiniſche Ablaßreform reichte ohnehin kaum aus, um nur den hand⸗
greiflichſten Scandal zu verhindern. Während viele alte Ablaͤſſe in Abgang kamen,
entſtanden zahllofe neue. Der Handel, den die päpftliche Kammer unmittelbar mit dem
Bolle getsieben Hatte, hörte auf, aber die Bullen, durch welche Iocale Abläffe bewilligt,
oder bie Breven, durch welche die Ausfpendung der allgemeinen Abläffe in den einzelnen
Dideefen übertragen worden, find nur gegen fchwere Gebühren zu haben, für welche
fich die Praͤlaten, Kirchen, Brüberfchaften u.f.w., die fle entrichtet haben, an ben
Almoſen der den Ablaß nehmenden Gläubigen ſchadlos halten müſſen. Mit der Bes
Handlang des Ablaßweſens, ver Verleihung neuer und der Abfchaffung mißbräuchlicher
Ablaͤſſe ift bei der Curie eine eigene Garbinalcongregation (de indulgentiis et de re-
liquiis) betraut, welche 1669 von Glemens IX. ihre fchließliche Einrichtung empfing.
Unter ihrer Verwaltung baben — anderer großartiger Ausfpendungen gar nicht zu
gedenken — namentlich die Fegfeuer-Abläfie eine felbft vor der Reformation nicht ge-
Bannte Ausdehnung bekommen, beſonders wmitteld der privilegirten Altäre. Die Gon-
gregation extheilte Namens des Papſtes gewiflen Altären das Borrecht, durch jede Meſſe,
die auf denfelben an den näher bezeichneten Tagen celebrirt wurde, eine Seele aus dem
Fegfener zu erlöfen. Zu Ende des 17. Jahrhunderts war in der ganzen römifchen
Ghriftenheit faum ein Klofter oder eine größere Kirche, die nicht für einen und ben
andern ihrer Altäre diefes Privilegium erworben gehabt hätte. Man beredinete, Daß
an jedem Tage wenigfiend 20,000 folcher privilegirtee Meſſen gelefen und dadurch
dinnet 2—3 Jahren mehr Seelen aus dem Fegfeuer erlöft würden, als feit Anfang
Der Welt moglicherweiſe haͤtten hinein kommen koönnen, wobei natürlich Die unmittelbar
zum Simmel oder zur Hölle eingegangenen Seelen, welche von den Geſtorbenen die
bei weiten größere Zahl ausmachen follten, aus ber Berechnung bleiben müßten.
Aehnliche Privilegien wurden jelbft auf das Tragen von Medaillen, Kreuzen, Rojen-
ränzen und Amuleten verliehen, bie vom Papſte oder andern dazu bevollmädktigten
Prälaten geweiht worden waren. Selbſt die 25jährige Hegel des Jubeljahres ward
überjehritten, feitdem Sixtus V. die Abhaltung eines Jubiläumß bei der Stuhlbefteigung
eines neuen Papftes einführte, und feine Nachfolger auch noch bei vielen anderen Ans
laffen, bei drohenden Gefahren oder errungenen Erfolgen der Kirche Iubiläen, d. h.
Abläffe mit der Kraft des Jubeljahres bald für alle Gläubigen, bald nur für einzelne
- Ränder verfimdigtn. So erwarben auch die bei der Neftauration des Romanismus
wieder zahlreich aufwachſenden oder neu erftarkennen Orden, Bereine und Brüderfihaften
viele und zum Theil überſchwängliche Ablaͤſſe. Der Portiuncula-Ablaß der Francis⸗
camer ward zu einem fogenannten Toties quoties gefteigert, d. 5. der gewonnen wurde,
fo oft Iemand an dem Gnadentage die Ablaßkirche auf3 Neue beſuchte. Sogar In
obſcuten Laienbrüverfchaften haͤuften fih die auf verſchiedene Acte der Devotion zu⸗
geſagten Abläffe fo an, daß die Mitgliever derfelben mehrere vollfommene an Einem
Tage gewannen. Endlich konnte auch der einzelne Katholif durch Einhaltung gewiſſet
Andachtsubungen an jenem befiebigen Tage faft fo viel Ablaß gewinnen, ald er nur
wollte, wie denn die Altern Gebetbücher gewöhnlich Anleitungen zum möglichft reichlichen
Indulgenzerwerb enthalten.
11. Die Aufklaͤrung fand in dem Ablaß eine für ihre Waffen fo recht wohlgelegene
Beute. Im Oefterzeich wurden unter Sofeph 1. vor allen Dingen die Abläfle einer
Ale. es
fizengen Nesiflen durch die Staatöhehbrben unterworfen, die Abfchaffung der beſtehen⸗
den durch bie Bifchöfe ward ermuthigt, die Erwirkfung neuer in Nom fat unmöglich
gemacht, die Ankündigung von Begfener- Indulgenzen, fo wie die Privilegirung von
Altären völlig unterfagt. Eine fo tief in dad Leben und die Gewohnheiten der Glaͤu⸗
bigen eingepflanzte Lehre und Uebung der Kirche mußte vom Staate fo gut wie ver⸗
boten werben. Aber auch ohne ſolche Gegenwirkungen trat damald das Indulgenz⸗
weſen in dem ganzen römifchen Kirchengebiete, felbit Spanien und Italien nicht aus⸗
genommen, mehr ald jemald in den Hintergrund. In Deutfchland war es nach den
großen Kriegen beinahe verfchollen. Die Kirche hatte gegen die Hevolution amd Auf-
Elärung für ihren Beſtand und die eigentlichen Nealitäten des Chriſtenthums fo ſchwer
zu kaͤmpfen, daß fie an die Geltendmachung joldyer Dinge, wie den Ablaß, nicht wohl
denken konnte. Sobald indefien mit der politifchen auch die Firchliche Meaction geflegt
Hatte, zeigte fih, dab die Wiederherſtellung der Inbulgenzen keineswegs aufgegeben
war, und daß bie pbilofophifchen und ftaatlichen Neformen der Kirche auch nicht ein⸗
mal von diefem Gebrechen wahrhaft hatten helfen fünnen. Wo irgend, nanıentlich feit
den dreißiger Jahren die Firchliche Action wieder freier und- kräftiger ward, da wurben
auch die Abläffe wieder hervorgeſucht, ja als eine fpecififch katholiſche Disciplin num
erft recht gefliffentlich getrieben.
Für Die neuere firenge Richtung, welche durchweg mehr römiſch als katholiſch
iR und die unterfcheidenden Lehren und Uebungen lieber, ald die gemeinfchaftlichen
Heildmahrbeiten predigt, gilt Eifer um den Ablaß neben der übertriebenen Marien⸗,
Heiligen» und WReliquienverehrung u. f. w. wieder als unerläßliches ‚Keungeichen ber
Orthodoxie. Vor und liegen zwei Gebetbücher neu aufgerichteter Brübderfchaften, aud
deren Abläffen fchliegli noch Kiniged als jüngfte Proben mitgeteilt werben möge.
Das eine, das der Brüderfchaft zu den 5 heiligen Wunden des göttlichen Salvators
in Schwäbifh » Gmimd (1856), verheißt den Witglievern verfelben vollkommenen
Ablaß am Tage des Eintrittö, wenn fie vorher gebeichtet und commamicirt haben;
ferner in der Sterbeftunde, wenn fie wenigfiend den heiligen Ramen Jeſu aubädhtig
audfprechen; desgleichen am Feſte ver 7 Schmerzen Mariä, wenn man bie Bräber-
fchaftöfapelle bejucht und dafelbft um Gewinnung des Ablafles betet; 7 Jahre und
eben fo viel Quadragenen (d. b. je 40 Tage) am Ofterfefl und den Tagen der Apo-
flel Thomas und Johannes, und 60 Tage Ablaß, fo oft man irgend ein ˖ Werk der
Andacht und Liebe verrichtet. — Nach dem andern, der Brüberfchaft vom heiligen Hofen-
Exranze, die zu Luremburg von dem befannten Biſchof Laurent erneuert ift (1843),
erhalten die Brüder und Schweftern volllommenen Ablaß ebenfalld am Tage des Ein-
tritt und in den Sterbeftunden, ferner am erſten Sonutag eines jeden Monats, an den
7 SHauptfeften der Mutter Gottes und an allen übrigen Feſten, an denen ein Geheimniß
des Roſenkranzes gefeiert wis» u. |. w. wenn fie wenigſtens den Borfag faffen, bald zu
beichten und jedenfall die Brüderſchaftskirche beſuchen; unvolllommenen Ablaß aber von
5 Jahren ımd 5 Quadragenen, fo oft fie einen Fleinen Roſenkranz beten; wenn fie dies
3 Mal in der Woche thun, noch dazu jebeömal 2 Jahre und 2 Quadragenen, wenn
ſte es aber täglich in eimer Kirche thun, überdies noch jedesmal 58 Jahre u. f. w.
Wir fchließen Diefen Auffab mit den Worten eined in jeder Hinficht hochſtehen⸗
den, obgleich auch ſchon verfeherten Theologen, des Breiburger Domkapitulars Hirſcher,
m feinen „Birchlihen Zufländen® S. 75 ıc.: „Man fage, wad man will, es bleibt
dabei, daß fih das Volk unter Ablaften Sändenerlaß denkt. Man fagt dem Volke
zwar, nicht Günden, fondern Sündenftrafen werben durch die Abläffe nachgelaflen ;
allen aber die Strafen, nicht die Schuld, find dem Volke das Wefentliche an der
Sünde, und wodurch daſſelbe von der Strafe frei wird, dadurch glaubt es ſich von
der Sünde frei. Die Strafe ift ed, die es fürchtet. So fteben ihm benn die Ab»
laͤſſe leichtlich Höher, als Alles; und die Befehrung — der Belehrungsgeift, die Ber
kehrungstreue und das Streben nach wachſender fittlider Bervollfommnung leiden genau
in dem Maße, ald man der Sündenfolgen auf anderm Wege (nämlich durch Abläffe)
ledig werden zu EZönnen glaubt.... In der That, je größer die Xobpreifungen bed
Ablaſſes, je glänzender die Ablapfefte find, veflo weniger wird ber gemeine Mann ſich's
deuten Sönnen, daß er bier nicht großer Gnaden theilbaftig werde, und ihrer nicht
}
14 Ablegaten. Abläfung.
tgeilbaflig werde eben hier, unter Leiflung einiger ihm nicht ſchweren Forderungen.
Wenn der gemeine Mann auf ſolche Weife in höchſt verderblichem Irrthum lebt, fo
macht fi) dagegen der Aufklärling über die ganze Sache luſtig. Wenn der Aufflär-
ling die vielen vollkommenen Ablaͤſſe flieht, fo fragt ee — und nur er? — ob dem
nicht an einem genug fei! Mebr ald Alles könne man doch nicht erlaſſen. Wenn
er neben den vollflommenen noch unvollfommene Ablaͤſſe flieht, jo fragt er, was dieſe
legteren neben den erfleren noch für eine Bedeutung haben?" — — ,
(Ueber die Kehrfeite der Sache, nämlich über den Nichtgebrauch der Schlüffel-
gewalt fowie über den größeren oder geringeren Mangel an jeglicher Jurisdiction und
Kirchenzucht auf dem Gebiete der evangelifchen Kirche f. die Artikel Kirchenzucht und
Schlüſſelgewalt.) |
biegaten, legati a latere (sc. papae), wurden in der diplomatiſchen Sprade
Diejenigen außerorventlichen päpftlichken Gefandten erfter Klaſſe genannt, welche aus
der Zahl der Garbinäle genommen find. Durch lebtere Eigenfchaft, fo wie durch den
außerorventlicgen, meift vorübergehenden Charakter ihrer Stellung unterfcheiven fie fi
von den päpftlihen Nuntien, mit denen ſie fonft den Rang der Botjchafter Der welt
lichen Mächte theilen. Die Sendung eines Ablegaten hat von jeher fowohl politifchen
als Firchlichen Zweden, als auch beiden zugleich gegolten; in neuerer Zeit gehört fie
zu den Seltenheiten und erfolgt nur in beſonders wichtigen Fällen. — Ein Unterfchieb
zwifchen legatis a und legatis de latere, wie er hier und da behauptet wird, erijtirt
in Wirklichkeit nicht. Vergl. übrigens auch den Artikel: Legat' (päpftlicher).
Ablöjung, Ablöfungdarten, Ablöjungs: Capital. Die national» öfonomifche
Doctrin, wie biefelbe feit der Mitte des vorigen Jahrhunderts befonders durch Adam
Smith uud feine Schule ausgebildet wurde, geht von dem Grundfage aus, daß der
Schwerpunkt des gejammten wirtbfchaftlichen Lebend in den Individuen liege, daß es
mithin Die Aufgabe der Gefehgebung fei, in allen wirtbfchaftlichen Verhaͤltniſſen der
individuellen Kraft einen vollkommen freien Spielraum zu .fihern und folgeweife alle
Hindernifje zu entfernen, welche der ungefchmälerten Anwendung derfelben entgegen-
fteben Eönnten. Freiheit und Theilbarkeit des Beſitzes, fo wie Freiheit des Handels
und der Gewerbe, wurden von ihr daher als nothmwendige Bebingungen „des wirth-
ſchaftlichen Fortſchrittes“ aufgeftellt und alle gefeßlichen Schranken, welche dieſer Frei⸗
beit entgegenflanden, als Cultur-Hinderniſſe und als zu befeitigende Mebelftände bes
zeichnet. |
Mit diefen Forderungen kam die Wirtbfchaftslehre einer Auffaffung vom Staate
entgegen, welche alle Mittelgliever zwifhen den Einzelnen und der Staatögemwalt zu
entfernen und eines Theild die unmittelbare und felbfithätige Leitung aller gemeinfamen
Berhältniffe durch die Staatögewalt herbeizuführen, andern Theild den Regierten, um
fle vor jedem Willfür- Syflem Seitens der Regierung ficher zu ftellen, einen Antheil
an der Leitung der Staatögewalt zu verfchaffen bemüht war.
Demgemäß erfchienen denn die gefeplichen Befchränkungen, an welche ber Beſttz
und die Benutzung des Grundeigenthums, fowie der Betrieb der Gewerbe und des
Handeld bis dahin gebunden maren, nicht nur als wirthfchaftliche, fondern zugleich als
politifche Schranken, und es begann deswegen gleichzeitig ein doppelter Kampf gegen
diefelben, durch welchen fie allmälig theild aufgehoben, theils fir ablöslih erflärt
wurden. Ohne Entichädigung konnte man nämlich nur diejenigen Gefege und Ein-
richtungen befeitigen, durch deren Aufhebung nicht Privatrechte gefränft wurden; wo
dagegen die wirklichen ober vermeintlichen Schranken in Privatrechts-Verhältniffen bes
gründet waren, da wär ohne Nechtöbruch deren Befeitigung nur auf dem Wege bed
Abkaufs möglih. Diefen Abkauf zu bewirken und in möglichft kurzen Friſten herbei-
zuführen, ift nun Die Aufgabe der fogenannten Abloͤſungsgeſetze. Sie beziehen ſich auf
den Ablauf der Grunde oder MealsLaften und inäbefondere der gutöherrlichen Abgaben
und Dienfte nebit den Zehnten, die Befeitigung gewiſſer Grundgerechtigkeiten (Servi⸗
tuten) und die Aufhebung der Zwangs⸗ und Banrrechte gewifler Gewerbe.
Was nun zuerft Die Real⸗Laſten betrifft, fo find dieſelben urfprünglich aus einem
zwiefachen Verhaͤltniſſe erwachien, einem obrigfeitlichen und einem privatrecht⸗
lichen (ſ. Abgaben, Grundlaften). Die Abgaben der erſtern Art, d. h. die aus der
—— —
Alf 145
Serichtöherrlichfeit, der gutöherrlichen Polizei oder Schugherrlichkeit der frühern Erb⸗
unterthänigfeit, der frühern Steuer- und Gemwerbeverfaffung berflammenden wurden in
der Regel ohne Entſchaͤdigung aufgehoben, obgleich fich nicht leugnen Täßt, daß die⸗
felben, wenn auch urfprünglich in einem Öffentlichen Nechtöverhältniffe wurzelnd, den⸗
noch vielfach einen privatrechtlichen Charakter angenomnıen hatten und wenigftend von
Seiten der Berechtigten mit Capital= Aufwand erworben waren, der ihnen alfo durch
die unentgeltliche Aufhebung als ein Opfer’ auferlegt wurde. Nach demfelben Principe
bebandelte die frangöfifche Gefeßgebung auch alle Arten von Zehnten, welche von geift-
lichen und weltlichen Körperfchaften, geiftlichen Pfründen und Stiftern bezogen wurben,
fo wie die Lehnd=» Zehnten, wenn fie den Charakter. von lehns⸗ und berrfehaftlichen
Zindgebühren Hatten. Man fah auch in ihnen fteuerartige Taften, welche entmeber
durch den Wegfall des Nechtöverhältniffes, auf dem fie berubten, als aufhören anges
feben, oder welche durch eine anderweite Verforgung der Anftalten, zu deren Unterhalt
fie dienten, unnöthig geworden feien. Diefem Borgange konnte man in andern Staaten
nicht folgen, weil den Zehnten, auch wenn fie an geiftliche und weltliche Corporationen
bezahlt murben, in der That der Steuer- Charakter fehlt, und Diefelben vielmehr als
rentenartige Abgaben angefeben werden müflen.
Bei den nicht aus einem obrigfeitlichden Verhaͤltniſſe fließenden Kaften muß man
die aufgelegten Leiftungen und Verpflichtungen von den vorbehaltenen Nechten unter«
fcheiden (f. Abgaben). Die erfteren gewähren überall ein Einfommen, aber Fein Eigen-
thumsrecht an den Orundftücen, auf denen fie haften. Bei ihnen handelt e8 fich nur
um die Umwandlung einer unablöslichen in eine ablößliche Laſt, fo weit fie nicht über-
haupt ſchon ablöslich waren. Es gewährt dies den Pflichtigen allerdingd einen Vor⸗
theil, indem file dadurch in den Stand gefeht werden, einen der allmäligen Deprecia=
tion unterworfenen Werth in einen folcyen zu verwandeln, der einer Zunahme fähig
ift, woahrend die Berechtigten "fich vor der Depreciafion ihres Capitals nur dur An
fauf von Grundftücden ſchützen könnten, was fie aber in den meiften Fällen aus an⸗
deren Nüdfichten zu thun außer Stande find.
Wo Güter und Grundftüde mit vorbehaltenen Rechten audgethan find, fteht den
Pflichtigen nirgends das volle Eigenthum, und fehr oft fogar nur ein zeitweiliges
Nutzungsrecht zu; überall ift vielmehr ein Obereigenthümer vorhanden, der nicht nur
echte auf gewiffe Dienfte und Abgaben, fondern Rechte auf die Subftanz des Gutes
felbft hat. In Betreff dieſes DVerhältniffes hat nun die Ablöfungsgefeßgebung - überall
den Zweck verfolgt, aus bloßen erblichen oder zeitweiligen Nußnießern Eigenthümer zu
machen, die urfprünglichen Eigenthümer dagegen ihres Eigenthumsrechtes zu entheben.
Man hat ſich zur Rechtfertigung diefes Verfahrens auf das jus eminens des Staated
berufen, kraft defien ihm die Enteignung der Privaten zur Errichtung und Ausführung
von öffentlichen Anlagen zugeftanden wird. Diefe Berufung aber ift unfered Erachtens
unzuläffig, denn e3 "handelt fich hier nicht um eine Enteignung zu Gunften des Staates,
fondern um die Enteignung eined Privaten zu Gunften eined andern, was fonft ald
allgemein unzuläffig erachtet wird. Der einzige Grund, welcher ſich für dieſes Ver—⸗
fahren anführen läßt, ift die politifche Notbwendigfeit. Es waren baber
Dpfer, welche die Berechtigten dem Staate brachten und durch die Gefeßgebung zu
bringen angehalten wurden, mag auch der reelle Werth dieſer Opfer in einzelnen Faͤllen
nicht groß gewefen fein und auch im Ganzen, mit dem zu erreichenden Zwed verglichen,
als verbältnifmäßig weniger bedeutend betrachtet werden.
Um nun aber dieſes DVerhältniß zur Erreichung des angeftrebten Zweckes aufzu-
Iöfen, war zuweilen nothwendig, 1) die Allodiflcation der Güter in den Händen derer, ”
welche bis dahin entweder nur Nutznießung oder im beften Kalle befchränfte Eigen
thumsrechte daran hatten; 2) die Ablöfung der Dienfte und Abgaben, welche fie als
Preis ihrer Beflgrechte zu entrichten hatten.
Der Werth des Obereigentbumd war je nach den gleichen Bedingungen, unter
denen Die Güter ausgethan waren, fehr verfchieden, indem einige erblih, andere nur
auf Zeit, und von dieſen beiden Klaffen wieder eine jede unter mannichfaltigen modi-
fieirten echten befeifen wurden. In den meiften deutfchen Staaten bat “man diefen
Werth je nach der Verſchiedenheit des Verhältnifies in Geld zu normiren und Dadurch
Wagener, Staats n. Geſellſch.⸗Lex. I. 10
146 Aplöfung,
die Ablöfung möglich zu machen gefucht. In Preußen unterjchied man die in Erbpacht,
Erbzind oder ald Lehen überlaffenen von den zu laſſitiſchen Rechten übergebenen
Gütern. Das Obereigentbum an der eriten dieſer beiden Klaffen wurde durch daß
Geſetz von 2. März 1850 ohne Entfchädigung aufgehoben, ‚weil man aunahm, daß
diefe Berechtigungen ihren Inhaber entweder zu Feiner wirklichen in Gelde ſchaͤtzbaren
und zu einer Entfhädigung bei der Ablöfung ſich eignenden, oder nur einen folchen
Vortheil, der von rein zufälligen Umſtaͤnden abhängig fei, gewährten. Bei dieſen
bleiben daher nur die Dienfte und Abgaben zur Ablöfung übrig. Bei den Lapgütern
hatte das Edict vom 14. September 1811 feitgefegt, Daß die Gutsherren für Das
Eigenthumsrecht an den Höfen, fowie für die Dienfle und gewöhnlichen Abgaben ab-
gefunden fein follten, wenn ihnen bei erblichen Höfen der dritte Theil, bei nicht erb⸗
lihen Höfen aber die Hälfte der bäuerlichen Ländereien oder ihre Werthes abgetreten,
und dabei auf alle außerordentliche Unterflügungen, auf Hofwehr, Bauhülfe und Ber:
tretung bei den Steuern Verzicht geleiftet wurde. Dabei war den erblichen bäuerlichen
Wirthen die Befugniß eingeräumt, auf eine geringere ald jene Normal-Entfchädigung
anzutragen; und durch die Declaration vom 29. Mai 1816 auch den Gutsherren
geftattet, ſowohl bei erblich als nicht erblich überlaffenen Höfen auf eine höhere als
die Normal» Entfehädigung zu provociren. Das Regulirungdgejeg für Dad Großher-
zogthbum Pofen von 8. April 1823 oronete Die Ausmittelung der Entfchädigung ber
Gutsherren nach Maßgabe aller feiner biöherigen Nugungen an, und forberte dagegen
die Berüdfichtigung und den Abzug aller gutöherrlichen Gegenleiftungen. Das Gefes
vom 2. März 1850, welches an die Stelle jener beiden Gefege trat, fchloß fih im
Prineip dem Gefeg vom 8. April 1823 an. Es ſetzte in Folge deſſen feft, daß der
Stellenbefiger das bis dahin der Gutäherrichaft zuftehende Eigenthumsrecht an der
Stelfe und deren Pertinenzien, fowie an der Hofwehr, die Amtsherrſchaft dagegen die
Befreiung von den Berpflichtungen zur Unterftügung des Stellenbefiterd in Unglüdd-
fällen und zur Vertretung bei öffentlichen Abgaben in Leiftungen ohne Entfchädigung
Dafür zu leiften erhalten ſollte. Alle übrigen gegenfeitigen Berechtigungen und Ber
pflichtungen beider Theile dagegen müſſen eben fo wie bei eigenthümlich bejeflenen
Stellen abgelöjt und vergütet werben.
Nächft den Grund» oder Reallaften bilden viele Grundgerechtigkeiten (Servituten)
einen wichtigen Gegenfland der Ablöfung. Von den mit diefem Namen bezeichneten
Rechten find nämlich mehrere von der Art, daß fie mit einer fortgefchrittenen Cultur
nicht zu vereinbaren find, und deren Befeitigung darum im Intereffe der Volkswirth-
Thaft liegt. Dahin gehört das Necht zur Weide auf fremdem Aderland und Wiefen,
fowie das Recht der Waldweide, des Sammelns von NRaffe und Lefeholz, die Be
nugung der Walpftreu, nebft einigen anderen minder gewöhnlichen Befugniffen. Die
Gefepgebung hat dieſe Nechte daher ebenfalld für ablöslih erklärt. (S. über dieſe
Rechte Gemeinheitstheilungen.) |
Endlich gehören hierher auch noch mehrere gewerbliche Gerechtſame, wie Die ſoge⸗
nannten Nealgewerbe, die Zwangs- und Bannrechte u. f. w. Auch fie wurden als ein
Hinderniß der gewerblichen Entwidelung für ablöslich erklärt. (S. Gewerbeverfaflung.)
Die Ablöfung diefer verfchiedenen Laften kann auf zweierlei Art bewirkt werben,
nämlich 1) durch Ablauf, d. h. durch Entfchädigung der Berechtigten für den Werth
ihrer Nechte, 2) durch Umwandlung der Keiftungen in abfäufliche Nenten. Die legtere
Verfahrungsweife dient nur ald Vorbereitung, den endlichen Abkauf herbeizuführen.
Was nun zuerft den Abkauf betrifft, fo find in Bezug auf dad Object, worin
die Entſchaͤdigung des Berechtigten gewährt wird, zwei Formen zu unterfcheiden, indem
diefelbe entweder durch Bezahlung einer Geldſumme oder aber durch Grundſtücke bewirkt
wird. Die Bezahlung einer Geldſumme ift das gewöhnliche Verfahren und in vielen
Fällen auch das allein anmendbare. Sie ift aber, wenn die Abtragung des ganzen
Werthes der Abgaben und Dienfte mit einen Male bewirkt werben foll, nur. für die
jenigen erwünfcht, welche folche Summen baar zur Verfügung haben. Kür Diejenigen,
welche genöthigt find, das zur Ablöfung beftimmte Capital ‚ganz oder theilweiſe auf
zunchmen, kann das neue Schulbverhältniß Leicht größere Nachtheile bringen, als bie
Neallaften ſchlimmſten Falles hatten.
!
Ablöfung. 147
Aber auch bei der Ablöfung der Neallaften kann die Abtretung eines Grund⸗
ſtuckes oft der Gelbablöfung vorzuziehen fein, weil fie dem Pflichtigen die Möglichkeit
gewährt, fih auf einmal feiner Laft zu entledigen, und den Berechtigten in einen Beſtitz
feßt, den er vielleicht vergeblich für Geld in Der Nähe feines Hauptgutes fuchen würde.
Das preuß. Ediet vom 14. Sept. 1811 machte deswegen bei der Negulirung der
gutöherrlicy » bäuerlichen DBerhältniffe die Abtretung von Land zur Megel. In den
meiften anderen Fällen und auch in Der neueren preußifchen Gefeßgebung ift aber die
Wahl dieſes Abloſungsmodus den Parteien überlafien.
Wenn die endliche Ablöfung durch Bezahlung einer Geldſumme flattfinden foll,
wird Die vorläufige Umwandlung der Laft in eine Rente für alle Diefenigen, welche
über die Werthſumme derfelben nicht verfügen Fönnen, zur Nothwendigkeit. Diefe
Umwandlung aber kann in zweierlei Weife ftattfinden: entweder nämlih, indem man
die Dienſte und Abgaben in eine von Seiten des PBerechtigten entweder überhaupt .
oder auf eine gewifle Anzahl von Jahren unfündbare, fefte Geld» oder Naturalrente
verwandelt oder aber indem flatt derſelben eine Zeitrente eingeführt wird, durch deren
Entrichtung ſich der Verpflichtete allmälig von der Schuld befreit.
Die Umwandlung der Laften in eine unmandelbare Naturalvente würde der zweck⸗
mäßigfte Weg gewejen fein, das ganze Verbältnig aufzulöfen, wenn man dann bie
endliche Ablöfung der freien Vereinbarung der Parteien überlaffen hätte. Sie würde
dem Berechtigten eine Entfchäbigung gewährt haben, die man als ein volles Aequi⸗
valent feiner bisherigen Forderung hätte anfehen fünnen: fie würde dem DVerpflichteten
dagegen die Möglichkeit gewährt haben, bei einer günftigen Lage feiner Verhältniffe
ih von der Laſt, mit der fein Eigenthum belaftet war, zu befreien; fle würbe aber
ihm das Gapital in den Händen gelaflen haben, fo lange er es zur Berbefferung feis
ned Gutes beburft hätte. Es wäre ihm eine unfündbare Hypothek gewährt worden.
Es wäre dadurch der Parcellirung oder anderweiten bypotbefarifchen Belaftung feines
Gutes vorgebeugt worden, zu der vielleicht jchon feine Kinder fchreiten müffen, weil feine
Mittel vorhanden find, Durch eine andere Weife die Erbtheilung möglich zu machen.
Da die Sefeßgebungen aber darnach firebten, jeden dauernden Nealnerus zu be=
feitigen, fo bat man meiftentheild vorgezogen, die Laften ftatt in eine Natural, viel
mehr in eine Geldrente umzuwandeln, welches auch dem angeftrebten Ziele mehr ent⸗
ſprach, weil man die möglichft ſchnelle Abtragung im Auge hatte, und un diefe her-
beizuführen, die Naturalvente doch erft wieder in eine Geldrente Hätte umgewandelt
werden müflen.
Diefed Ziel wird nun aber überhaupt viel beffer durch ‚Die Ummandlung der
Laften in eine Zeitrente erreicht. Diefe aber macht noch eine weitere Einrichtung
erforderlich. Für den Staat oder eine Corporation, welche viele Ablöfungsgelder zu
beziehen hat, kann es allerdings gleichgültig fein, ob ihr diefelben auf einmal ober
in Theilzahlungen geleiftet werden, dem Privaten dagegen wird mit Theilgahlungen,
die er nicht anderweitig anlegen koönnte, wenig gedient fein. Um daher dem Berech-
tigten fofort den ganzen Betrag zu behändigen und doch dem Berpflichteten die Mög⸗
lichkeit zu gewähren, feine Schuld in Theilzahlungen abzutragen, hat man Ablöfungs-
faffen oder Abldſungsbanken (f. Rentenbanken) errichtet, aus welchen dem Berech⸗
tigten entweder haar oder in verfäuflicden Schulobriefen der Werth ihrer Forderung
it wird, fo daß fle die Rente bis zur Abtragung der Schuld zu empfangen -
aben.
Die Sunme, welche dem Berechtigten fchließlich ale Entfchädigung für dad Auf-
geben feiner Anfprüche bezahlt werben muß, bilbet das Ablöfungscapital. Um
daſſelbe zu finden, müfjen zunachſt die verfchiebenen Keiftungen, wenn auch nur Behufs
der Berechnung, in eine fefte jährlich zahlbare Gelbrente umgewandelt werden. Dem-
gemäß müflen zunächft Die unregelmäßig wiederkehrenden Leiftungen, wie 3. B. alle
Laudemial⸗Abgaben, zu regelmäßig wiederkehrenden gemacht, und es müffen diejenigen,
deten Betrag bald größer bald Heiner ift, wie 3. B. die Zehnten und alle Natural:
Abgaben, welche ſich nach dem ungleichen Ertrage der Ernte richten, in gleichförmige
verwandelt werden, es müſſen die Dienſte als regelmäßig wiederfchrende Gelbleiftungen
berechnet und eben jo die Natural» Abgaben nach ihrem Gelowerthe gefchägt werben.
10*
/
148 | Abluition. Abmeierung.
Hat man auf dieſe Weiſe den Jahreswerth der Leiſtungen in Geld gefunden, ſo wird
dann dieſer Betrag als eine Zinsrente betrachtet und nach einem angenommenen Zins⸗
fuße in Capital verwandelt, fo daß alſo bei einem Zinsfuße von 4 pCt. die Rente
mit dem 25fachen, bei einem Zinsfuße von 5 p&t. mit dem 20fachen oder 18fachen
Betrag der Rente als Ablöjungscapital feftgefegt wird.
| Ahluition. Ein uralter Gebrauch in der römtjch-Fatholifchen Kirche bei der Meffe.
Der Kelch wird nad der Communion mit Wein „abluirt” (abgewalchen, abgefyült);
feine Finger aber „purificirt“ (reinigt) der Priefter mit Wein und Waſſer. Abluitien
und Purification wird in der Regel bei mehreren bald nach einander folgenden Mefien
nicht nach jeder einzelnen, fondern erft nach der legten vorgenommen. Die Tatholifchen
Liturgiker lehren darüber nicht genau daſſelbe.
Abmeierung. Das DVerhältnig zwijchen den ländlichen Obereigenthümern und
Eigenthümern, zwifchen jenen und ihren Hinterfaffen ift ein Analogon des Lehenwefens.
Wie diefed ein unter dem fittigenden, mildernden Einfluffe des Chriſtenthums vollzoges
ner Uebergang vom barbarifchen Despotismus zur vernunftmäßigen Negierung, von
der rohen Vergewaltigung zur Herrſchaft wahrer faatlicher Freiheit ift: jo bat es nad
unten bin, immer unter dem Schuß und der Ueberwachung der Kirche, Die Emancipa⸗
tion der Sclaven allmälig und daher ohne Umfturz der focialen Ordnung herbeige-
führt dur Einführung der SHörigfeit für die aderbauende Bevölkerung. Die Hör
tigkeit verlieh neben den Pflichten gegen den Herrn auch Rechtsanſprüche an den⸗
felben, vor Allem das Recht auf Grund und Boden zur Ernährung. Der Grund»
charakter des Lebenwefend, der fih in dem Satze ausſpricht: ex paclo et pro-
videntia majorum (durch die Feſtſetzung und Fürſehung der Vorfahren) erhielt
fih in den Verhältniß der Grundeigentbümer zur aderbauenden Bevölkerung, alſo
in der unteren Sphäre, fogar noch länger ald in der oberen. Während bier die Aus⸗
bildung der Territorialhoheit dem eigentlichen Feudalismus ein Ende machte, hat fie
dort Das urfprüngliche Vertragäverbältniß — auf der einen Seite Pflichten und Leis
- flungen, auf der anderen Beſitz — nicht alterirt, vielmehr bildete fich unter dem faſt
unwillkürlichen Walten der Sitte und einer gewiffen idealen Anſchauung vom ädhten
Eigenthümer gleichwie der Bedeutung von Grund und Boden ein ganz eigenthümliched
und fehr fein geftaltetes Syſtem der gutöherrlich-bäuerlicden Verbältniffe aus. Immer
auf dem Sape ex pacto et providentia majorum rubend, waren bier Nechte und
Pflihten, Eigenthums⸗ und Nutznießungsrecht fo Fünftlich vertheilt, die urfprünglichen
Begriffe des Vertrages mit einer folchen Fülle von Obfervanzen umgeben, daß die
römische Jurisprudenz bier mit ihren den Zuftänden der römifchen Aderbauer und Zeit
pächter entnommenen Aufchauungen ſich nicht zurecht zu finden wußte, eine Freimachung
des Grundeigenthums in ihrem Sinne mit der Gefahr eines revolutiogären Umſturzes
drohte und Diefes Gebiet dem Private und Gemohnheitörechte überlaffen werben mußte.
Dafielbe fand allerdings fpäter für nöthig, die in den gutöherrlich-bäuerlichen Verhält-
niffen geltenden Anfchauungen in Statute zu faffen,_ die Obfervanzen zu codifitiren,
aber trogdem blieben der Sitte und Gemohnheit bier ein großes Bereih; und fle
waren fo mächtig, Daß’ dieſe Eigenthums⸗ und Erbpadht-Ordnungen immer vom Begriffe
des Tehens ausgehen (wobei, wie überbaupt bei der aufgeftellten Analogie, indeß
nicht zu überfeben, daß wenn auch dem eigenbebörigen Gute gegenüber der Ober⸗Eigen⸗
thümer Lehnherr, der Leibeigene, Einzelbehorige nicht bloß Vaſall ift, da er perfün-
lich unfrei) und feithalten, einerfeitö, daß der Lehnsmann, der Nutznießer in feinem
und feiner Familie Beſitz gefichert, daß andererfeitd das Ober» Cigenthum mehr ein
ideales fei, faft nur in der Meberwachung beftehenn, ein Bell mehr der Ehre
als des Nutzens.) — Diefe feinen und idealen Begriffe von Freiheit und Eigen⸗
tbum find wefentlih germanifh. Doch während fie bei den anderen beutfchen
Stämmen durch das Eindringen römijcher Nechtö> Unfchauungen mehr oder weniger
. ) Eine formliche Inveftitur- find bie Behandiaungen bei den Hob6- ober Behandigunge:
Gütern in einzelnen Theilen Weltfalens. Wurde die Behandigung nicht binnen Jahr und Tag, ber
altgermanijhen PVerjährungs- Frift, nachgeſucht, fo drohte der Heimfall. Näheres über viele
Weftfalen ganz eigenthümlihen Verhältnifie j. unter Behandigungsgäter und Hof⸗Ord⸗
nungen Ä
'
—
Abmeierung. 149
alterirt worden, erhielten ſie ſich bei der abgeſchloſſenen ſachſiſchen Nation, welche ihre
uralte. der Natur ihres Landes angemeflene ländliche DVerfaffung fogar unter den
ftaͤnkiſchen Eroberern beibebielt, faft in der urfprünglichen Reinheit. Daß die Kirche
bier fo lange in ausgedehnter Weije unmittelbare Xerritorialmacht gewejen, mag
bierzu beigetragen haben. Dur das alte Sachjenrecht, welches neben ven Edlen
und gemeinen igenthümern, Zweidrittel = Knechte (Litones !) und ganze Knechte
fannte, war bier der Boden fir die ideale Anfchauung der Lehnsverfaſſung günftig
vorbereitet, welche Ehre. und Breiheit nicht peremptorifch aufbebt und nach welcher wir
auch vorzugsweiſe, ja auöfchlieplih, auf ſächſiſchem Boden‘ Höfe und Erbe verliehen
fehen. — Im Sacjfenlande erhielt daher bis in die neuefle Zeit herab in den guts⸗
berrlich=bäuerlihden Berbältniffen, im Sinne der oben entwidelten moralifcheidealen An⸗
fchauungen des Lehnmefend, fi) der Grundfag, daß der mit dem Grund und Boden
rechtmäßig Belehnte bei Erfüllung feiner Pflichten für fich und feine Nachkommen im
Beſitze dieſes Grund und Bodens zu fchügen, daß fein Recht ein fo geheiligtes fei, daß
nur Die größte Vernachlaͤſſigung diefer Pflichten, aber meniger gegen den Ober⸗Eigen⸗
thümer als gegen das Erbe, ihn feines perfönlichen Beſitzes, doch noch nicht des Beſitzes
für feine Familie und Erben, verluftig mache, daß diejer Fall aber auch eintrete, wenn
grobe Unjlttlichfeit ihn feiner Ehre beraube, alfo unwürdig made des Eigenthums.
Diefe — den betreffenden Beflimmungen im Lehnmwefen faft analoge — Ausftogung eines
bäuerlichen Beligerd, Eigenbehörigen oder Erbpächters, wodurch fein Gut oder Hof in den
Zuftand der Gabueität geräth, ift nun, was man mit Abäußerung oder mit dem
daſſelbe ausdrückenden, doch zunächſt von Meiergütern gebrauchten Worte Abmeierung
bezeichnete. Diefelbe ift alfo nicht8 anderes als die Verbannung eined „unmürdigen Mit-
gliedes aus der reihepflichtigen Gefellfeyaft, und dieſes Mitglied mag rittereigen oder hof⸗
börig, hurmündig oder notbfrei, ja es mag der urfprüngliche Eigenthünter des unterhabene
den Hofes fein, fo muß ed abgeäupert werden fönnen, ſobald e8 den Bedingungen zuwider
bandelt, welche Die reibepflichtige Gefellfhaft zu ihrer Erhaltung und Bertheidigung
eingegangen ift und eingeben bat müſſen,“ fagt Juſtus Möſer („Batrivtifhe Phan-
tafien* Ill. p. 324, Ausgabe von 1804). Doch ift dabei immer feftzuhalten, daß Ge⸗
wohnheit und Sitte ftetd mildernd und den Hofbeſitzer fo meit wie möglich jchügend
eingriffen. Die Römer, welche bloß die Gutöherrlichkeit ohne Vogtei, das rein con⸗
tractlich obligatorifche Verhältnig fannten, waren firenge gegen den PBachte und Zins»
pflihtigen, wenn er feinen Canon nicht bezahlte; Die Deutjchen hingegen, welche dem
Gutsherrn mit der Vogtei die Macht der Selbithülfe gegen jeinen Eigenbehörigen und
Scyugfreien eingeräumt haben, waren gelinder. und legten ed mehr dem Gutäherrn
zur Laſt, wenn er feine Gefälle 20. zurüdftehen ließ. Da nun häufig das Verhaͤltniß
verdunfelt war, man nicht immer wußte, ob der Pflichtige bloß unter der gutäherrlichen
Bogtei, oder auch zugleich unter einem urfprünglichen Pachtcontract flände, fo mar bie
juridifche Behandlung der Caducirung oder Abäußerung ſtets eine fehr fehwierige. Die
Butsherrlichkeit hat nämlich einen doppelten Grund: einmal die vogteiliche Befugnif,
Traft welcher der Gutsherr gleihjam von obrigkeitlichen Amtswegen dahin fieht, daß
fein Eigenbehöriger oder Erbpächter nicht gegen dad Wohl des Staates wirtbfchafte,
umd dann dad aus dem Leiheontracte bervorgehende Recht, vermöge deſſen er von ſei⸗
nem Vachtpflichtigen fordert fich feinem Contracte gemäß zu verhalten. Beide Befug-
nifle fönnen auch getrennt jein. So bat 5. B. der Gutsherr, der ein Erbe auf Zeite
oder Erbivinn ausgethban hat, über den freien Befiger deſſelben nicht die vogteiliche
Gerechtſame, und umgekehrt derjenige,-der von einem Freien nur Schugrinder, Schuld»
törner, Schuldſchweine ꝛc., aber Feine Pachte oder Dienfte zu erheben hat, bloß die
Bogtei; und er Tann im erften Balle nur auf die Abmeierung Elagen, wenn der Freie
feinen Pacht» oder Winnecontract nicht erfüllt, und im andern bloß, wenn er den
urfprüngligen Bedingungen der reihepflichtigen Gefellfchaft zumiderhanvelt. Wo der
Eigenbebörige zindpflichtig ift, wird durch Die Abäußerung das Erbe dem Berleiber
) Die fpäteren Hofhörigen, die nur einem beflimmten Hofe und nicht einer beftinmiten
Perſon hörig waren, während aus den Knechten die eigentlihen Gigenbehörigen fid) entwidelten,
die einer beftimmten Perſon hörig und zugleid für ihren Grundbeſiß mit Abgaben und Dienften
verpflichtet waren,
4
150 . Abmeierung. |
erledigt; wo aber der Freie bloß unter der gutsherrlichen Vogtei fteht, kann «8 ihm
dem Herfommen oder der Billigfeit nach verftattet fein, fein Erbe einem andern an«
nehmlichen Manne zu übergeben, und fich auf dieſe Weife ſelbſt als ein Untüchtiger der
reihepflichtigen Gefellichaft zu entziehen.
‚ Die verfchiedenen weſtfäliſchen Provinzials Verordnungen über die gutsherrlich⸗
bäuerlichen Berhältniffe geben die Fälle an, wo und unter welchen Normen die Cadu⸗
eirung oder Abmeierung eintritt. Es feien von dieſen cobifleirten Obfervanzen bier
genannt: die Münfterfche Eigentbumd - Orbnung vom 10. Mei 1770 und Erbpacht⸗
Ordnung vom 21. Mai 1783, die K. Preuß. Eigenthums⸗Ordnung des Fürſtenthums
Minden und der Grafichaft Havendberg vom 26. Novbr. 1741, die Paderbornice
Meier - Orpnung von 1765 und die Corveyſche Meier: Orpnung, welche gegen 1790
erfchienen ift, von ber aber nicht zu beweifen flebt, daß fie promulgirt worden. In
allen dieſen Statuten ift die Tendenz auf Verwandlung des Leibeigenthums⸗Verhaͤltniffes
in ein Erbpacht⸗Verhaͤltniß, alfo auch die Erfchwerung der Caducitaͤt, erfichtlich; aber
eingreifend und revolutionär verfuhr man nur im Herzogthum Weftfalen, mo der im
Anfang des Jahrhundert? in Befig kommenden heſſiſchen Regierung zur "völligen
Freimachung des laͤndlichen Grundeigenthums nur noch ein Schritt zu thun blieb, wo
aber auch, wie ebenjo in der Mark (hier machte die preußifche Regierung alle Bauern
zu Seitpächtern) dieſe Verhaͤltniſſe bei weitem nicht fo verwidelt waren mie im übrigen
Weftfalen. Lange widerftand der zähe münfterländiiche Geiſt jenen Beflrebungen, bis
nachdem ringsum mehr und mehr Leibeigenthumsfälle firirt und Güter in meierftättifche
verwandelt worden, auch bier mehr Erbpachten eingegangen wurden. So warb bie
Erbpacht⸗Ordnung zu dem Zwecke erlaffen, denen zweckmäßige Anmeifungen zu geben,
„welche aus dem Leibeigentbum zur Erbpacht übergehen, oder doch ein ganzes Erbe,
Hof oder Kotten nach Erbpacht-Recht auf fichere vereinbarte Generationen ober für
beftindig übernehmen.” Dabei wird aber für den Gutsherrn — aus der Eigenthuns
Ordnung von 1770 — das Recht feftgehalten, gegen den in ver Leiftung feiner Praͤſta⸗
tionen fäumigen oder wiberfpenftigen Erbpächter ohne Zuziehung des Richters executoriſch
zu verfahren. Der aufgeftellte Grundſatz, daß dem Erbpiüchter nur der Niepbraud,
nit dad Dominium zuftehe, hielt hinwieder die Gleichflellung des Erbpächterd
mit dem Gigenbehörigen fell. Eben fo find aus dem frühern Statut fo wie aus
verſchiedenen fpeciellen Hofordnungen die Bälle der Gaburität Herübergenommen.
Die Androhung derfelben foll den Hof vor dem Verhauen von Holzungen — in erfter
Neihe begegnet man diefem Punkte in allen Statuten — vor Verſplitterungen, ohne
äußerfte Roth vorgenommenen Veräußerungen frhügen. Weiterhin war die Abaͤußerung
dem Erbpachter angebroht für die Fälle, daß er das Erbe verlafien oder ohne Willen
und Willen des Gutöherrn ein zweites dazu in Erbpacht nehmen, daß er fich in dad
Leibeigenthum eines anderen Gutsherrn begeben, daß er dad Erbe ohne Wiflen und
Willen des Obereigenthümers mit Schulden belaften wurde. In der Praxis indeflen
entfchied ſtets — wie man nicht überfehen darf — die mildere Gewohnheit und Sitte,
die viel mächtiger war, als die gefchriebenen Statuten. — Im PBaderbornfchen — mo
es entweder Leibeigenthums⸗ oder Meiergüter, fehr wenige freie oder Bindgüter gab —
war fchon weit früher, und namentlich feit der Meier- Orbnung von 1765, die allge
meine Vermuthung für Meiergüter aufgeftellt worden. Der Meier bat an feinem ger
ſchloſſenen untheilbaren Gutscompler — wo dad Gut aus mehreren Huben beftand,
ift jedoch die Untheilbarkeit nur von der Hube zu verftehen — ein nutzbares Eigenthum
in fehr ausgedehnten Sinn; er kann dad Gut nicht bloß vererben, ſondern aud ver⸗
ſchenken und verkaufen, letzteres jedoch nicht, ohne es vorher dem Gutsheren zum Verkauf
angeboten zu haben. Erſt wenn Die Meierftelle verlaffen ift, oder der Meier freiwillig
darauf verzichtet hat, oder er gerichtlich derſelben verluftig erklärt wird, tritt Dad Eigen-
thumsrecht der Gutsherren ein, dann aber ift diefer nicht verpflichtet, dad Gut wieder
mit einem neuen Meier zu befeßen, er kann vielmehr willfürlih darüber Disponiren, ed
verfaufen, einziehen oder zerfplittern. (Specielleres über dieſe Verhältniffe findet fi in
den bezüglichen Schriften von Raul Wigand und Aug. v. Harthaufen). In
dieſer letzteren Beſtimmung, die den übrigen weftfälifchen Cigenthums - Orbnungen
fremd, zeigt ſich der Uebergang zur Zeitpacht, wie auch wirflich das Meierverhaͤltniß
Abmeierung. | Bl
feine Helmath in den an rheinifche und fränfifche Gegenden anſtoßender Theilen des
Bistums Paderborn bat, während in der Blachgegend defielben, die gewiſſermaßen eine
Fortſetzung der WMünflerfchen, dad meierftättifche Verhältnig vor dem Eigenbehörigfeltd«
Verhaͤltniß weſentlich zurüdtrat. Während nach der Meier-Orbnung fich im Allgemeinen
ale Ausflug des Obereigenthums beraußftellte: das Recht, die Meierflatt zu caduciren,
wenn der Meier drei Jahre die gutöherrlichen Laſten nicht abgetragen, Das Näherrecht
bei gerichtlichen Subhaftationen, das Heimfallreht, wenn fein Erbe oder Teitament
vorhanden war, hatten die Paderbornſchen Eigenbebörigen gleichfall8 ein wirkliches
nugbares Eigeityum an ihren Stätten und nur einige Abgaben mehr ald Die Meier.
Im Delbrückſchen, wo das merkwürdige und einzige Verhältniß Geftand, daß auf der
einen Seite Eigenbehörige waren, auf der andern ein gewifiermaßen bloßes Zictions-
Obereigenthum, jo daß jene fogar eigene Gerichtöbarfeit befaßen und eine Zandeöhoheit
nur in ſehr beſchraͤnktem Sinne anerfannten, folkte in Gadueitätöfällen die Ravensberg⸗
ſche Eigenthums⸗Ordnung von 1741 in subsidium gelten, aber da die Delbrücker dem
Landesherrn überhaupt das Recht beſtritten, ihnen ein Geſetz vorzuſchreiben, zudem jenes
Statut weit ſtrenger war als das Landes⸗Herkommen, fo leiteten fie gegen den Fürſt⸗
bifchof einen Proceß vor dem Neichögerichte ein, den fie auch gewannen, fo daß jenes
Statut für Delbrüd Eeine Gültigkeit hatte Auch in diefer Ordnung lauten übrigens
die Gründe der Entfeßung oder Abäuferung im Wejentlichen, wie wir fie bereits
kennen, nur daß ausdrücklich noch, neben groben Verbrechen, auch Unfittlichfeit, Ehe⸗
bruch u. dgl. ald Dinge angeführt werden, welche die Gabucirung oder Abmeierung
nach fich ziehen. Daffelbe gilt, wie wir noch beiläufig bemerken, auch von der Osna-
bradichen Eigenthumd-Drbnung.
Ueberall in Weftfalen blieb dad Recht des Ober-Eigentbums auf den Hof auf
en Minimum beſchraͤnkt, befaß und benußte der Hofhörige oder Erbpaͤchter fein Gut
im Allgemeinen als ein Eigenthum. Die Abmelerung trat daher felten ein, in ven
feltenften Fällen traf fie auch die Erben, um fo mehr, da der Uebertragung des Gutes
Seitens des Inhabers an Andere, felbft Fremde, nicht gewehrt werben Eonnte. Aus
demfelben Srunde ward auch das Heimfallrecht felten praftifch.
Die Frage, ob nicht die alten Wehren (die eigentlichen Golonate) urfprünglich
mit freien erbberechtigten Beflgern beſetzt geweien, bat in ihrer allgemeinen Yaflung
wohl wenig praftiichen Werth. Wenigſtens kann es — der Abmeierung
jederzeit nur auf die Art und Weiſe des Eingehens der Contracte angekommen ſein.
Und daß hierbei wie bei der Beurtheilung der Vertraͤge Gewohnheit, Sitte und ſtatu⸗
tariſches Recht, nicht die Anſchauung des roͤmiſchen Rechts zu Hülfe genommen wurde,
bat bewirkt, daß die weſtfaͤliſchen Eigenbehoͤrigen und Erbpaͤchter nicht Zeitpaͤchter
wurden wie in der Lombardei. Wie aber die in Weſtfalen eigenthümlich entwickelte
laͤndliche Verfaſſung in einem engen Zuſammenhang ſteht mit der Natur des Landes
und der Eigenart ſeiner Bewohner, ſo iſt ſie auch ein Correlat der Geſchichte. Die
ſchwarze Peſt im Jahre 1517, dann, wenn auch im geringeren Grade, der dreißig⸗
jährige Krieg, ließen eine Menge von Höfen in Weſtfalen verödet, und deren ſchleu⸗
nige Wiederbefegung war um fo eher. geboten, ald nur von den abgefchloflenen und
vereinzelten Höfen aus das Land bebaut, die Ernährung feiner Bewohner ermöglicht
werden konnte. Es galt alſo durch möglichft gunſtige Bedingungen zur Uebernahme
der Güter anzuloden; dieſelbe durch Läflige Bedingungen zu erfchmweren, wäre unmeije
gewefen. So mochte fi das Ober» Eigenthum Anfangs freiwillig vieler feiner urs
fprünglichen Rechte begeben und die milde Objervanz zu Gunften ver Eolonen fidh
gebildet haben.
Die neuen Landeöherren in Weftfalen (auf Grund des Neich3-Deputationsfchluffes
von 1803) ließen die beftehenden Eigenthums⸗Ordnungen im Wefentliden unangetaftet,
namentlich ward durch Die im Münfterfchen eingeführte preußische Gerichts » Ordnung
die Privat» Erecution und Abäußtrung im Princip nicht aufgehoben. In der darauf
folgenden. Periode der Zrembherrfchaft aber verfchwand die Eigenbehödrigfeit, als mit
den Conſtitutionen des KönigreihE Weftfalen und Frankreichs unvertraͤglich, es ward
eine Menge bäuerlicher Leiftungen ohne Entfchädigung aufgehoben und alle für ablös-
bar erklärt. In den zu Frankreich gefchlagenen weftfälifchen Landestheilen war die
|
\
152 Abmeierung.
Fortdauer der nicht aufgehobenen Leiſtungen und Abgaben von dem den Berechtigten
obliegenden Beweiſe, daß der Pflichtige Grundſtücke für die Leiſtung erhalten habe,
abhaͤngig gemacht. Die Grundſteuer war eingeführt, und der Pflichtige, welcher ſein
Grundſtück als frei von allen Privatlaften und Abgaben dem Staate verſteuern mußte,
für befugt erachtet, dem Berechtigten einen verhältnißmäͤßigen Antheil von der Grund⸗
fteuer, den fünften Theil, in Abzug zu bringen.
— Als Preußen nach dem erſten Pariſer Frieden die Provinz Weſtfalen in defini⸗
tiven Beſitz nahm, erhoben ſich, wie vorauszuſehen geweſen, große Schwierigkeiten hin⸗
ſichtlich jener Beſtimmungen. Die preußiſche Regierung ſuspendirte daher die weſt⸗
faͤliſchen und franzöſiſchen Geſetze über dieſe Gegenftände, mit Aufrechthaltung des
wirklichen Beſitzſtandes, und erließ am 25. September 1820 ein neues Geſetz über die
gutsherrlich-baͤuerlichen Verhaͤltniſſe in den vormals franzoͤſiſchen und koͤnigl. weſtfaͤli⸗
ſchen Landestheilen. Dieſes Geſetz beſtätigt die Aufhebung der Eigenbehörigkeit und
deren Folgen, ſo wie die Ablösbarkeit der bäuerlichen Dienſte, Zehnten, Natural⸗ und
Geldpraͤſtationen, und ließ mit der Erbpacht ein Ober⸗Eigenthum beſtehen. Das Gr
jeg erwies ſich in der Praris als ſehr mangelhaft; es ward daher dahin fuspenbirt,
daß zwar bei nachgefuchten Ablöfungen nach demfelben verfahren, das Erfenntniß über
die Ablöjung aber bis zu weiteren Beitimmungen ausgeſetzt fein ſolle. Diefelben er-
folgten am 21. April 1825 und 13. Juli 1829 (Ablöfe-Orpnung). Auf den In-
balt diefer Gefege näher einzugehen, ift bier nicht die Aufgabe. (Ein. vollftändiges
Material bei U. 8. Welter, das gutöherrlich « bäuerliche Rechtöverhältnig in befon-
derer Beziehung auf die vormaligen Eigenbebörigen, Erbpächter und Hofhörigen im
früheren Hochſtift Münfter ꝛc. Münfter, 1836). Durch vdiefelben wurben die bis zur
Aufhebung der Leibeigenfchaft durch Die fremden Gefege nach Eigenthbumsrecht oder
eigenbehörig befeflenen, fo wie die Hobs⸗- und Behandigungd » Güter dem Beſitzer als
volled Eigenthum zugefprocdhen, damit das Ober - Eigentbum aufgehoben, ‚nicht aber
die Erbpacdht; um zu erkennen, ob eine ſolche ftattfände, wurden gewiffe Kriterien auf
geftellt; wo fie nicht zuträfen, folle Da8 Gut entweder freied Eigenthum des bisherigen
- Ober = Eigenthümerd oder des biöherigen bäuerlichen Bejigers fein. Bei dem Mangel
an gefchriebenen Geſetzen über die Nechtöverhältniffe namentlich der früher hofhörigen
Güter mußte daher fhon kraft dieſer letzteren Beitimmung noch immer nach Gewohn⸗
heit und Herkommen, alfo zum Theil nach den alten Hofrechten, Amtöbriefen ꝛc. ent
jhieden merden. Die nach Erlaß der Gefehe von 1825 verfuchte Auslegung derſelben
dahin, daß durch fie die Vorfchriften über die Abmeierung und Die Gaducität nicht
aufgehoben worden, weil auch das volle Ober» Eigenthun nicht unbedingt aufge
hoben fei, ift nicht dDurdggedrungen. Es ward vielmehr ald Grundfag angenommen,
dag dem Gutsherrn in Beziehung auf die ihm noch zgufländigen Abgaben und Leis
flungen feine anderen Rechte, als die eined Nealgläubigerd zuſtehen, als welcher er
auf Eabucirung oder Abäußerung nicht antragen kann. Die neueren Gefege über
Ablöfungen feit 1850 und das Verfahren der hierfür thätigen General- Gommiffionen
lafien gar feinen Zweifel darüber, daß nun auch die lebten Nefte eines Ober - Eigen
thums entfernt find, die Caducirung eine® bäuerlichen Beſitzthums gar nicht mehr in
Frage kommen kann, weil nun auch die Erbpachten nicht bloß aufgehoben find, fon-
dern auch neue nicht mehr eingegangen werden fönnen, was nach dem Gefeg von
1825 noch immer möglich war. Nach der von und aufgeftellten Analogie des Lehn-
weiend kann man fagen, daß nun alles Grundeigenthum in Weſtfalen allodifieirt ift.
(Ueber die in diefem Artikel, worin auf die verichiedenen Arten und Formen des bäuer-
lichen Beſitzthums in Weftfalen, fo wie auf dad Wefen der Eigenbehörigkeit und Hof
hörigfeit nicht näher eingegangen werben Eonnte, berührten Materien ift ein reichhalti-
ger geichichtlicher Stoff angefammelt in Dr. Sommer, Handbuch über Die älteren
und neueren bäuerlihen Nechtöverhältniffe in den ehemals großherzoglich bergifchen,
koͤniglich weſtfaͤliſchen und franzöflfch-hanfeatifchen preußifchen Provinzen in Rheinland»
Weſtfalen. Hamm, 1830. — Die erwaͤhnten Eigenthums⸗ und Erbpacht⸗Ordnungen,
ſo wie alle übrigen einſchlaͤglichen Urkunden ſind abgedruckt bei C. A. Schlüter,
Provinzialreht der Provinz Weftfalen, 3 Bde., Leipzig 1833, in Strombed'd
Sammlung der preuß. Provinzialsechte).
Abo. 3
o ’ j
Abo (dad & — dem franzöflfchen au), im Großfürftentfum Finnland. Der Fluß
Aura, finnifch Aurajoki, fließt von den Bergen in der Nähe von Yribpaa herab, fat
in gerader Linie zwifchen Hügeln etwa 7 Meilen weit fort und ergießt jein trübes Waſſer
bei Übo ftill ind Meer. Ohne Zweifel befand fich bier eine bedeutende finnifche Orts.
ſchaft vor Ankunft der Schweden. Äbo bat auch jegt noch den finnifchen Namen Turku
oder Turuk Kaupunfi. Der fchwedifche König Erich IX., wegen feines Eifers für bie
Ausbreitung des Chriſtenthums der Heilige genannt, beſchloß zuerſt, Finnland mit
Schweden durch die Einheit des Glaubens zu vereinigen, inden er Diefen durch bie
Kraft der Ueberrevung und der Waffen unter den Finnen verbreitete, worüber ber
Upfalifche Bifchof Henrich 1157 erfchlagen und zum Märtyrer wurde. Um daß Jahr
1226 erhob fih auf der Stelle von Turfu eine ſchwediſche Stadt mit ſchwedi⸗
then Einwohnern, und 1300 wurde die bijchöfliche Kirche erbaut, die noch, jegt ex⸗
balten iſt. Ä 0
Seit undenflichen Zeiten war Abo die Hauptſtadt yon Finnland, zeichnete fich
aber nie durch Schönheit der Gebäude aus. Die Häufer waren immer von Hola und,
nach ſchwediſchem Geſchmack, roth angeftrichen, die Straßen eng und unregelmäßig.
König Guſtav Adolf fiftete bier 1628 ein Gymnaſium, weldhes die Königin Ehriftine
1640. in eine Hochſchule verwandelte. Für diefe fing die ſchwediſche Megierung 1802
an, jchöne und geräumige Gebäude auf dem Plage ueben der Domkirche zu errichten,
die aber erft 1815 vollendet wurden, nachdem Finnland laͤngſt unter ruſſiſcher Hexr⸗
ſchaft fand. Äbo befferte ſich durch die Vorforge der ruſſiſchen Regierung von Jahr
zu Jahr, und gewann gllmälig ein_reinlichere8 und freundlicheres Anſehen, als vie
Stadt in der Naht vom 4. auf den 5. Septbr. 1827 bis auf.den Grund nieder-
brannte. Die Univerfitätö- Gebäude mit allen ihren wifjenfchaftlichen Schägen, eine
Bibliothek von 30,000 Bänden ıc. wurden in Afche verwandelt. Dun der Kathebkale
wurde nur der Hauptbau gerettet. Übo war wie von ber Erbe verſchwunden; bie
Hochſchule mußte nad) Heljingfors überfiedeln, wo fie auch geblieben ift. Eben: dahin
war bereitd, 1819 die Negierung ded Großfürftenthbums verlegt worden.
Abo erfiand wieder aus feinem Schutt. Die Stabt wurde nach einem regel.
mäßigen Plane auf beiden Seiten des Ylujfed mit breiten Straßen. angelegt, in denen
ſich die einftödigen Käufer von Holz und mit hellen Karben angeftrichen gar zwerg⸗
artig ausnahmen. Zweiſtöckige Häufer find felten. Die wenigen maffiven Gebäude find
fhön und groß; fle ſtehen um den Plag an der alten Kathebrale, Die wieder hergeftellt
wurde; fo auch die Univerfitätö-&ebäude, Die zu Schreibftuben der Behörden dienen.
Hinter der Domlirche erbebt ſich ein 150 Zuß hoher Feld, wo ehemals die Uni⸗
verfitätö-Sternwarte fland, deren Gebäude zu einer Schifffahrtöfchule benugt werden. Die
Ausſicht vom Balcon dieſes Gebäudes iſt unvergleihli ſchön. Auf der andern Seite
des Fluffes, gleichfalld auf einem Felſen, ſteht das Polizeibaus, von wo aus man, ohne
von der Stelle zu rüden und ruhig am Wenfter figend, Alles ſehen kann, was in- der
Stadt vorgeht. | | | —
Obwohl Abo über 15,000 Einwohner bat, To ſcheint die Stadt doch öde, weil
fie im Verhaͤltniß zu ihrer Einwohnerzahl zu weitläufig ‚gebaut it, und die. Straßen,
ausnehmend breit find. Biel Handel und Wandel giebt es nicht. Bon heimifchen Er⸗
zeugniflen ift namentlich die Leinmand von vorzüglicher Güte und außerorhentlich wohl⸗
feiL bo, obwohl durch die Erklärung des Kaiferd Alerander vom 16. März 1808,
ſammt dem ganzen damals fchwedifchen Großfürſtenthum Finnland dem rufflfchen Reiche
auf. ewige Zeiten einverleibt, und von der Krone von Schweden durch "ven Frieden yon;
Friedrichshafen, 17. Sept. 1809, in allen Formen Rechtens an Rußland abgetreten,
ift bis auf den heutigen Tag eine jchwebifche Stadt geblieben, in ver ruffifches Wefen,
ruſſiſche Sprache gar feinen Eingang gefunden bat. Wie der Schwede überhaupt durch
eine hohe Stufe der. Bildung fich "auszeichnet, die durch Das ganze Volk gebt, fo ins⸗
befonbere auch der Bewohner von Übo, dem bie ſchwediſche Kiteratur eben fo geläufig
if, ald dem Stodholmer, dem Gelehrten in Upfala und Lund.“ Auch die deutſche
Sprache und Literatur ift ihm nicht feemb: die Paar Buchläden, bie es in Abo -giebt,
ſtellen die deutſchen Schriftfteller, die ſ. g. Klafiifer des .18. Jahrhunderts, in der Ur
ſprache beftändig zur Schau; ſie finden ihre willigen Käufer,
134 Abolition. Abolitioniſten.
Abo⸗Slot oder Abo⸗Hus, an der Mündung des Aurafluſſes, iſt jetzt leer und
gebt raſch feiner Zerflörung entgegen. In einem der Flügel ſind Magazine und das
Rilittär-Sommando. In dem Gemach, wo König Eridy XIV. von Schweden, im 16.
Jahrhundert, gefangen gehalten wurde, wurden vor einigen Jahren — alte Matten auf»
bewahrt. Die Alterthumsfreunde merden die Veroͤdung dieſes Schlofles fehr beklagen,
da dies dad einzige in Finnland war, an das ſich alte Erinnerungen fnüpften. In
Finnland giebt es überhaupt Feine Burgen aus dem Mittelalter, weil die bedeutendſten
finnländifchen Familien die meifte Zeit in Stodholm Iebten, und die Schweden fogar,
wie es fcheint, den Binnländern verboten, Schlöffer zu bauen.
Außer dem Friedens⸗Congreß, welcher 1743 gehalten wurde, als die Schweden
einen neuen König fuchten, den ihnen die ruſſiſche Kaiferin in der Perfon des Prin⸗
zen Adolf Friedrich von Holflein» Gottorp, Bifchofs zu Lübeck, gab, ift Äbo in ber
neuern Gefchichte durch die Zufammenkunft befannt geworben, weldye Kaifer Alerander 1.
von Rußland daſelbſt in den lebten Tagen ded Monats. Auguft 1812 mit Dem che
maligen franzöftfchen General Bernadotte hatte, dem vom ſchwediſchen Bolt erwählten
Ihronfolger. Diefe Zufammenkunft hat das Schidfal des Nordens von Europa und
deffen politifchen Zuftand, wie er jegt iſt, entſchieden. In ihr wurde der Vertrag ber
flätigt und befräftigt, den Schweden am 24. März 1812 mit Rußland -abgefchlofien,
und vesmöge deſſen Kaijer Alerander die Verpflichtung übernommen hatte, das König-
reich Norwegen mit der ſchwediſchen Krone zu vereinigen, fei e8 durch Unterhandlun⸗
gen, fei e8 durch Gewalt der Waffen. |
ı Sp wurde auf Abes Schloß zwifchen einem ritterlichen Kaifer und einem glück⸗
lihen Soldaten das freie Volk der Normannen, das ein halbes Jahrtaufend unter dem
Schutze dänischer Könige friedſam und einfam gelebt hatte, — verbanbelt!- Aber
nicht genug daran, — der gewandte Ulerander, dem Alles daran lag, Schweden von
des drohenden Allianz mit Frankreich abwendig zu machen, flachelte den Ehrgeiz des
ehemaligen Republikaners, des einfligen Waffengefährten jenes Allgebieters in Europa,
defien Bekaͤmpfung jegt noch einmal zu verfuchen war. An die Spige aller feiner Heere,
an die Spige der Heere der Coalition, an der binnen Kurzem alle Mächte des europäifchen
Feſtlandes Theil nehmen würden, wollte er ihn ftellen, fo verſprach Alerander auf Äbo's
Schloß. Hiſtoriſch ſteht es feſt, daß bei jener Zuſammenkunſt auf Übo- Hus Kaifer
Alerander dem damaligen Kronprinzen von Schweden Die Krone Fraukreichs verfprochen
bat, wenn es gelingen follte, Buonaparte zu überwältigen!
Abolition iR die Aufhebung und Nieberfehlagung einer Unterfuchung vor gefälltem
Urtel. Sie kommt der Strafverhängung zuvor und unterfcheidet fich eben dadurch von
der Begnadigung, welche einen ſchon vorhandenen. verurtheilenden Spruch des Straf
richters vorausſetzt. Ein Gemifc beider Begriffe ift die Amneftie (f. dieſen Artikel.
Die Abolition ift ein aus der Geſetzgebung der römifchen Imperatoren auf die deut-
fihen Fürften übergegangenes Recht und galt bis auf die Berfafiungen des 19. Jahr⸗
hunderts in Deutfchland unftreitig als Hoheitsrecht. Diefe meift nach franzöflfchem
Mufter gefertigten DBerfaffungen haben das Mecht, Unterfuchungen nieberzufchlagen, ber
Krone entzogen, oder doch von der Bedingung eines jebeömaligen Geſetzes abhängig
gemacht. S. bayeriſche Verf.⸗Urkunde VIII. $ 4, heſſtſche Verf.Urkunde F 60. Die
preußische Verf.Urk. vom 31. Ianuar 1850 beftimmt darüber in ihrem Art. 49 Fole
gendes: „Der König kann bereit eingeleitete Unterfuchungen nur auf Grund eined
en Geſetzes niederfchlagen." ©. übrigens noch „Criminalproceß“ und „Ho⸗
grechte“. |
heit Abolitioniſten, eine Partei in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, die
es ſich zum Zweck gemacht hat, auf die Abſchaffung (daher der Name) der
Seclaverei hinzuwirken. Ihre Erfolge wurden in neueſter Zeit mehr als zweifelhaft,
und während fle früher ganz oder zum größten Theil nur aus fittlichen und religidfen
Motiven wirkten, find fle in neuerer Zeit mehr und mehr zu einer bloßen politifchen
‚Bartei herabgeſunken. Die Sclavenfrage hat in den Vereinigten Staaten feit den Tagen
der Gründung der Republik vier Abfchnitte durchlaufen. Der erite derfelben batirt, wie
Fr. Kapp in. feinem Buche (Die Sclavenfrage in den Vereinigten Staaten. Göttingen;
Wigand 1854; 2. Aufl. 1858) anführt, von 1787 und geht His 1820. In ihm galt im
Abolitioniſten. 155
Intereſſe der Freeihit das Princip der Nichtintervention des Congreffed in die Sclaven-
frage, weil ohne Widerfpruch die Freiheit als national, die Sclaverei aber nur als
temporär und local anerfannt wurde. Das Miffouris&ompromiß von 1820 entfchie®
fich Dagegen für die Intervention des Bongrefied und eine beftimmte Grenzlinie des
Sclavengebieted, nachdem der Norden zu fpät zu der Erfenntniß gefommen war, daß
Die Sclavenhalter ſich ſtark genug fühlten, die urfprüngliche felavenfeindliche Politik der
Bundesregierung über Bord zu werfen. Der zweite Abjchnitt in ber Entwidlung der
Schavenfrage, in welchem ber Norven nur noch durch Fünftliches Balanciren jeine
Schwähe gegen den Süden zu verhüllen beftrebt ift, dauert Bid zum Compromiß
von 1850, wo die Sclaverei offen als nationale Angelegenheit proclamirt, die Inter«
vention zu ihren Gunften (durch Bad Sclavenjagdgeſetz) als Princip aufgeftellt und
Damit die dritte Periode der Entwidelung der Sclavenfrage eröffnet wurde. Die
Nebraskabill von 1854 endlih, mit der der vierte Abjchnitt in dieſer Frage beginnt,
fehrte zur. Nichtinterventionspolitif zurüd, „freilich.“ wie Kapp fagt, „mit dem großen
Unterſchiede, daß fortan die Freiheit nur als local, die Sclaverei aber als national
gilt! Die Abolitigniften baben fonach immer mehr Terrain verloren, und nicht nur,
Daß der Süden mit feinen 113,000 Sclavenhaltern im Congreſſe ihnen die Wagſchaale
halt, aud die wichtigften commercielfen Intereſſen der Union ftellen ſich auf Die. Seite
der Sclavenhalter. Die Gelvariftofratie Der großen Handelsſtaäͤdte des Oſtens hält
ihren Bortheil wit dem der ſüdlichen Grundariftofratie für identiſch. Abgeſehen davon,
daß die perfönliche Haltung der oft feingebildeten, altangefeflenen ſüdlichen Ariftofratie
den fperulirenden Emporkönmligen von geftern, mie fie im Norden faft ausfchließlich
den erfien Stand bilden, impontrt, ift e8 die Baummolle, welche ald das vors
züglichfte Product des Südens und‘ der Sclaven, mit ihren Preiſen und Abfäken ben
Markt in NewsDork beherrſcht. Sie ift der große Regnlator der commerciellen Ben-
haltniſſe zwiſchen den Vereinigten Staaten und England; fteigt fie im Preife, jo braucht
Nero-Dork um fo weniger an edlen Metallen für den ihm nöthigen Import einzuführen
und umgekehrt. New-Mork aber, das allein >, aller amerikanischen Eingangszölle
aufbringt, beherricht die fämmtlichen Börfenpläge de Landes. So wird die unerfchütter-
liche Poſition und die zunehmende Macht der Sclavenhalter mehr als erflärlih; Me
Gefchichte ihrer Partei ſeit Calhoun (1782 — 1850), der mit der idealen Demokvatie
Jefferſon's brach, ift ein beftändiger Triumph, und fein Präfldent der Republik kann
ihr fürder entgegen fein.
Den Abolitioniften, welche von Süden ſowohl ald durch den banbeltreibenven
Oſten gebrängt werden, bleiben nur ſchwache Ausfichten, und während im Gongrefle
neben den fertigflen Rednern und den zur Beſtechung jeden Augenblick bereiten. Bartels
führern ihnen fogar Ste und Revolver droben, find auch Kirche und Preſſe, dieſe
beiden großen Mächte einer ganz auf die Oeffentlichkeit geftellten Bolföregierung, zum
nit geringen Theile gegen fle, und e8 giebt Geiftliche genug, die ein. „ göttliches Recht
der Sclaverei“ nachweifen. Einen großen literariſchen Erfolg erfämpften die Abolitio⸗
niften in neuefler Zeit dur einige Romane, die dad Elend der Sclaverei in grellen "
umb brennenden Farben barftellten. Die befannteften diefer Romane find „Oncle: Tom*
und „Dred. A tale of the great dismal swamp*, beide von Mad. Harriet Beecher⸗
Stowe, der Sattin eines amerlkanifchen Predigerd, der auch bei den füngft vorgekom⸗
menen Maſſen⸗Erweckungen (revivals) ald Redner und „Beter” eine große Rolle fpielte,
Do ließen es die Sclavenhalter auch nicht an Gegen«Romanen fehlen, in denen
allerbingd der „fchwarzen Sclaverei“ eine weiße Sclaverei des Nordens entgegenge
ſtellt wird, die grauſiger ift, als alles Helotenthum der alten Welt.
Nichts defto weniger hoffen die Abolitioniften doch auf eine ihnen gimſtigere
Zukunft. Während Buchanan (aus Pennfylvanien, zum Präfldenten der nordamerika⸗
niſchen Freiftaaten erwählt für die Zeit vom 4. März 1857 bis 4. März 1861) und
fein Staatöfeeretär des Auswärtigen, General Lewis Caß fi, wie fie öffentlich aus⸗
fprachen, mit dem Gedanken fchmeicheln, daß die „Inftitution“ der Sclaverei „einen
Beweis für den gefunden Sinn Amerikas abgebe *, und während der Gefandte
Buchanans in Barid, Maſon, gar fehon an feine Regierung berichtet, daß man in
Europa „fiber Die Selaverei in Amerita bald minder hart urtheilen werde und Daß
I
150 Abplattung ber Erde.
jest fchon in England nicht minder wie in Sranfreich die Sclaven-Emancipation Beider
in ihren tropiſchen Colonieen ald ein politijcher Mißgriff angefehen werde“, zeigt doch
der Bongreß zu Wafhington in neuefter Zeit eine Haltung, welche dem Präftdenten
bedrohlich wird. Buchanans amtliche8 Organ, die „Union“, Elagte im April 1858 offen
darüber, in den beiden wichtigſten Angelegenheiten der Seflion, der Utah⸗ und der
Kanſasfrage, habe dad Nepräfentantenhaus gegen die Regierung geftimmt; ein Heprä-
fentantenhauß, ald ein demokratiſches gewählt, bemähre fich in einer Frage als folches,
ſchon fähe man die Nepublilaner (die den Demokraten entgegen flehende andere Haupt
partei) jubeln. Uber der Präfident ift in der Wahl der Mittel feinen abolitioniftifchen
Gegnern gegenüber nicht ſehr wählerifh, wie u. U. Die Ereigniffe in Kanjas gezeigt
baben und. noch zeigen. Dort handelt es fih um die Frage, ob Kanſas, biäher
nur Tercitorium, noch fein Staat, die Sclaverei in feine Berfaffung aufnehmen
werde. Buchanan mollte ihm eine ProfelavereisVerfaffung ohne Weitered octropiren,
aber ein, Theil jeiner eigenen -Bartei (22 yon den 128 Demokraten) verließ ibn. bei
der betreffenden Abftimmung im Mepräfentantenhaufe, und Buchanan bequemte fi
darauf, einen Compromiß zu entwerfen, nad) welchem der Congreß beſchließen folkte,
an Kanfad eine Ansfleuerr von 5 Millionen Acres Land zu geben, falld daſſelbe
als Sclavenftaat in den Bund treten wolle. Die Frage, ob es jened Geſchenk an
Land haben will, foll dem Volke von Kanſas zur Abflimmung vorgelegt werden;
antwortet ed ja, fo ift Die plumpe Beſtechung vollendet und ein neuer Sclavenftaat
ewfchüttest Durch ‚fein Gewicht die ſchon hochſchwebende Schaale der freien Stanten;
antwortet «8 nein, ſo foll ed noch fo lange Territorium bleiben, bis e8 100,000 Ein-
wohner bat, aljo mindeftens bis 1863. (Es zahlt erft.40,000 Einwohner.) Dieſen
Compromiß nahmen beide Hänfer des Congreſſes am 30. April 1858, Der Senat
mit einer Mehrheit. von 8, dad andere Haus mit einer von 9 Stimmen an, ‚Zahlen,
die fir. die Unentfchiedenheit und den Fritiichen Zuſtand der Union bezeichnend find,
indem diejelben Maforitäten zugleich die ortroyirte Proſclaverei⸗Verfaſſung ald den
rechtmäßigen Willensausprud des Volkes von Kanſas anerkannten, obgleich bei ber qm
4, Januar flattgehabten Urabflimmung vier Fünftel jenes. Volkes Dagegen geftimmt
hatten. Es wurde embläch noch angeordnet, daß die Volksabſtimmung über das Land⸗
Geschenk in Kanſas, unter der Leitung von fünf Commiſſaͤren, von denen drei den
Selavenſtaaten angehörten, am 2. Auguft 1858 ftattzufinden habe. (Weiteres f. in
dem Art. Vereinigte Staaten.)
Abplattung ber Erde. Nach Entdedung der allgemeinen Gravitation durch
Iſaac Newton konnte die Abweichung der Figur der Erde von einer genauen Kugol⸗
form, als: Folge ihrer täglichen Umdrehung und des daraus hervorgehenden möglichen
Einflujfe& "Der fogenannten Gentrifugalfraft auf die Anziehung ihrer conſtituirenden
Theile, Teinem Zweifel mehr unterliegen. In des That bat fich ſeitdem nicht bloß auf
theovetifchem Wege, fordern auch durch eigens zu Diefem Behuf amgeftellte Beobach⸗
tungen mit. voller Entſchiedenheit berausgeftellt, daß die Geftalt der Erde, im Allge⸗
" meinen und abgejehen von zufälligen localen Abweichungen, diejenige eines Könpeard
ift, welcher duch die Umdrehung einer Ellipfe um ihre Fleine Axe hervorgeht. ' Ge⸗
nauer bezeichnet wird die Form dieſes Motationd ».Ellipfoided in. der Megel ald Ab⸗
plattung, d. 5. als ein Bruch, deflen Zähler duch Den Ueberfchuß der halben gro»
ben Are (Hequatorials Are) der erzeugenden Ellipfe über ihre halbe Fleine Are (Notar.
tions⸗Axe) gebildet wird, während fein Nenner der halben großen: Are jener Ellipje
gleihfommt. .
Nach den genaneften, auf eine Reihe von zuverlaͤſſigen Gradmeſſungen unter ſehr
verſchiedenen Breiten, wie nicht minder auf zahlreiche Meſſungen der Laͤnge des ein⸗
fachen Secundeupenveld an den verſchiedenſten Stellen des Erdſphaͤroids geſtützten Er⸗
mittelungen betraͤgt der Radius des Erd⸗Aequators circa 859,42, Die halbe Erd⸗Axe
859 42 — 856,4
856,5, geographiſche Meilen, woraus fich die Abplattung der Erbe — =
246 1 242
5*— aan, d. 5. ſehr nahe gleich zo ergiebt.
Aehnliches gilt von den übrigen Planeten, ſowie von den Monden unſeres
Sonnminftems.
Khrabam. #7
Abraham ift einer der Namen, welche auch am Ende der Tage noch jung fein
werden. Merkwürdig und zum Nachdenken reizend ift die Mebereinftimmung, mit wels
her alle lebenskräftigen Meligionen des neueren Morgenlandes und Abendlandes diefem
Namen Ehrerbietung erweilen. Wie fehr auch der erite Schwimg des Muhamedaniömus
verraucht ift und nur Pflegma und unter der Aſche glühenden Fanatismus zurückge⸗
laffen hat, dennoch- finden wir auch unter den "heutigen Arabern und Türken fix ben
Abrabam die religidß=poetifche Bezeichnung El Rha'lil, d. i. Freund Gottes. Das
Judenthum aber umd der chriftliche Glaube Fünnen nicht einmal annähernd verftanden
werden ohne Nüdbeziehung auf den Stammvater des Geſchlechtes, auf den Bater der
Gläubigen.
Abraham ward dem Tharah zu Ur in Chaldaͤa geboren 2008 Jahre nach der
Grichaffung des Menfchen, 342 Jahre nach der Sündflut. Es wird nachgewiefen, Daß
Sen ein Zeitgenofie Abrahams ift. Jedoch war feit der Süundfluth ſchon eine Ent«
wickelungsperiode verfloffen. Wie felbft Die heidnifchen Traditionen und Mythen in klarer
ober unflarer Weiſe andenten, war der Gang diefer Entwidelung wachfende Depravation.
Die Gerechtigkeit Gotted, in der Suͤndfluth geoffenbaret, hatte die Menſchen nicht zm
erneuern vermocht. Auch in fich jelbft hatten. fie feine reinigenden Principien gefunden,
Ihr ehrfüchtiges Werk, zum Ruhme irdiſcher Unfterblichfeit und fleifchlicher Eintracht
unternommten, hatte die Einheit des menfchlichen Gefchlecht8 gelodert und war der Ueber⸗
gang zu feindfeligen Gegenſatz. Die einzelnen Stämme zerftreuten fich auf die weite
Erde, die Sprache verwirrte ſich in die verfchiedenen Naturlaute. Auch der Cäfazen«
Despotismus in dem Culturreiche des Nimrod hatte wohl Civiliſation, aber Feine Aen⸗
derung der Richtung in feinem Gefolge. Die Mächte diefer Welt gewannen immer
mehr die Oberhand, der Menjchengeift verfant immer mehr in das Naturleben.
„Denn dieje Elare und einfache Kenntniß, zu welcher der Menſch nicht, gleich
einer Pflanze. zur Blüthe, von unten herauf fich entwidelt, ſondern welche von. oben
in die Tiefen feines Bewußtſeins leuchtet und baffelbe wert und vollendet, diefe. lichte
Kenntniß von Gottes Heiligkeit und liebreihem Wollen, die ſowohl durch die Ueber-
lieferung der Väter, ald durch Die unmittelbare Offenbarung im Gewiſſen ihr Eigen⸗
thum geworden, barg in dem Maße fich hinter phantaftifchen Bildern, als ſie den wil
den Begierden ver entfeffelten Natur fich hingaben und fo auf ihre geiftige Würde, wenig⸗
ſtens der That nach verzichteten.” (Joh. Emanuel Beith: „die heiligen Berge*, Wien
1840.) Das Heidenthum mit feinen Verirrungen und Irrthümern flieg aus den Finfter-
nifien hervor, nicht als ein Fortfchritt, fondern als ein Hervorragen widergött-
liger Mächte. Schon Tharab, der Bater, und Nachor, der Bruder des Abraham,
waren dem Götzendienſte verfallen. Alte, vom 5. Auguftinus aufgezeichnete Traditionen
berichten, dab Abraham den Verfolgungen feines eigenen Gefchlechtes. jet ausgeſetzt ge⸗
weien, weil er an der Weisheit des Noah feftgehalten und der Stimme, feines Ge⸗
wiſſens gehborcht habe. Mag dieſer Nachricht auch zumeift pſychologiſche Wahrheit zu
Grunde liegen, fle enthält dennoch ein erflärendes Element. Abraham follte los gelöft
werden aus der ſich felbit überlaffenen Entwidelung des menfchlichen Geſchlechtes. Der
Segenfag zu feiner Familie machte ihn den Gehorfam gegen den wahren Gott leich⸗
ter, da zu Haran in Mefopptamien, wohin man aus nomadifchem Intereffe gezogen,
der Ruf Gottes an ihn Lam: „gehe aus von deinem Materlande und von deiner
Freundſchaft und aus deines Vaters Haufe in ein Rand, das ich dir zeigen will.”
. Damit beginnt das welthiftorifche Interefje am Leben Abraham's, ein Intereffe,
wie es die chriftliche Auffaſſung Der Gefchichte erzeugt. Zwar von einem jcheinbar
objectiven, in Wirklichkeit fehr niedrigen und dunflen Standpunkt aus betrachtet, ift
dies Reben ein kaum bemerfendwerthed. Die rationaliftifche Darftellung ift darum auch
Ihnell damit im Klaren. Indem fie fich der Einzelheiten verfichert, meint fie Da8 Ganze
und feinen Geift auch in den Händen zu haben. Sie weift darauf bin, daß nach dem
Sabre 2000: v. Ehr. Geburt ein Jahrhunderte dauernder Volkerzug oder »flurm, aͤhn⸗
li dem fpäteren der Deutfchen gegen Weft- und Oſtrom, gegen Aegypten, das Land
der älteften Cultur und des Meichtyums, flattgefunden babe. Diefer Anprall und bie
theilweiſe Eroberung von Aegypten ging, wie richtig weiter bemerkt wird, von ſemi⸗
then Völkern ‚aus, Die man allgemein die Hykſos nennt. (Joſephus bezeichnet fie
—
158 Abraham.
anodruͤcklich als die Voreltern feines, des ſuͤdiſchen, Volkes.) Unter dieſen war auch
ein kleiner Stamm Hebraͤer unter einem Haͤuptling Abraham, der aber am Erfolg keinen
Theil nahm, ſondern unterwegs in Kanaan ſich niederließ. Dieſer Nomaden⸗Emir ſtand
mit drei anderen Haͤuptlingen in einem Bundesverhaͤltniß und war mit dieſen einem
Prieſterkonig, der über dad ganze Land herrſchte, Relchiſedek, tributpflichtig und ges
halten, zur gemeinfamen Vertheidigung des Landes mitzuwirken. Er war alſo ein
nomadifcher Nafall. Dies ift die Befchichte Abraham's, wie ſie fich dem blöden Auge
des Nationaliften darftellt. Aber welche Ereigniffe welthiftorifcher Wichtigkeit drangen
fih unter dem nievrigen Wüftenzelte dieſes Emirs zufammen! Er gehorcht dem Befehl
Gottes und verläßt fein Vaterland.
- Aber wenn Gott fordert, jo giebt er, darum war mit dem Befehl die Verbeißung
verfnüpft: „Ich will dich zum großen Volke machen und will dich fegnen und bir einen
großen Namen machen und ſollſt ein Seegen fein. Ich will fegnen, die dich fegnen,
und verfluchen, die dich verfluchen, und in dir follen gefegnet werden alle @efchlechter
auf Erden.” Der fünfunpfiebenzigfährige Mann zog aus mit feinem Weibe Sarah,
mit feinen Knechten, Maͤgden und mit feinen Heerden, fein Neffe Lot begleitete ihn.
Auf den Gebirge Ephraim war er am Ziele und der Herr fpricht zu ihm: „Dies Land
will ich deinem Saamen geben,"
‚Hiermit beginnt die Erziehung und Entfaltung des Gefchlechtes, aus welchem
das Heil der Welt kommen jollte. Abraham fteht nun in dem Schauplage, auf wel
chem er der Vater des Gläubigen geworben if. Die Löfung eined doppelten Wider
ſpruchs vollzieht fich in dem Drama feines Lebens. Abraham ift ein Fremdling In dem
Land feines Eigenthums, und der greife Vater eines großen Volkes ift noch kinderlos.
Der Nomabdenfürft ziehet nicht bloß im Lande Canaan unter den zahlreichen anfäffigen
Bölkerfchaften umber, fondern eine Hungerönoth treibt ihn auch nach Aegypten. Die
Schrift verſchweigt nicht feine Sünde auf diefem felbftermählten Wege. Die Reue ber
fehleunigte feine Ruckkehr nach dem gelobten Lande. Uber die Zeit der Beflgnahme
lag vor Menſchenaugen verborgen. Die Gottlofigkeit ded Bewohner war noch nicht
zum Gerichte des Unterganges reif geworden. Weit entfernt, das Verberben zu bes
fohleunigen, fuhr Abraham vielmehr fort, von dem Namen ded Herrn zu prebigen.
Nicht bloß mit Worten, fondern ald die Trennung von feinem Neffen Lot eine Noth⸗
wendigkeit geworben, flieht er das Necht über das Land Canaan nicht als einen Raub
an, fondern in Sanftmutb und Selbftverleugnung überläßt er ihm die Wahl. Lot
wählt das üppige Thal an dem Ausmündungs - Beden des Jordan. Hatte Abraham
aber gern das Recht an das Land feines Erbes in die Hand Gottes gelegt, der Pflicht
gegen daſſelbe entzog er fich nicht.
Als der Elamite Kaderlaomer feiner angemaßten Herrfchaft über die von Lot zum
Aufenthalte erwaͤhlte Pentapolis mit der Schärfe des Schwerted Dauer zu verfchaffen
fuchte, da zog auch Abraham fein Schwert der Gerechtigkeit zu gut. Das Siddims⸗
Thal mit jeinen Städten Sodom, Gomorrha, Adanıa, Zeboim und Bela war unter
Tegen, alle Habe und viele Gefangenen weggeführt, unter ihnen auch Lot. Abraham
jagte den Siegern nah und erlöfte die Beute. Auf dem Rückwege gefchab das pro-
phetifche Zufamnıentreffen der beiden Träger der wahren Gottesidee. RMelchiſedek („Kd-
nig der Gerechtigfelt"), veflpirend zu Salem (,Friede“, fpäter Jeruſalem), war der lehte
Mepräfentant der urfprünglichen Gotteserkenntniß. Abraham dagegen der Erftling des
Lichtes, welches in die Finſterniß febeinet; nicht blos die perfönliche Sehnfucht nach dem-
felben, wie eine milde Beurtheilung die ebleren Heiden anfehen mag. Es war bet
Anfang einer neuen Entwicelung, die auf Ehriftum vorbereitete, wenn ihr Gipfelpunft
auch nur das Prieftertbun Aarons war, ein nationales und befchränftes Priefterthum,
über weldhem die höhere Ordnung des Prieſterthums des Melchiſedek ſteht. In Mel
chiſedek verkörpert fich ein hohes Ideal aller folgenden Entwickelung. So empfängt
der Vater der Gläubigen Brod und Wein und Segnung von dem Prieſter Got
te8 und huldigt ihm durch Darbringung des Zehnten. Ein neues Band verknüpfte
ibn mit dem verheißenen Rande, und bald follte er auch fehen, wie Canaan durch
Gottes flarke Hand frei werden mürde für eine reinere Bevölkerung. Die Bentapolid
im Siddims⸗Thale barg als unſichtbares Kirchlein auch nicht mehr zehn relativ Ge⸗
\
Abraham. 139
zechte in fich, als die Zerftörung über dieſelbe bereinbrach; auch der gerettete Lot er⸗
wies ſich im feiner blutichänderifchen Nachkonmenfchaft unfähig zur Theilnahme an dem
Erbe. — Die angebahnte Erfüllung ftärkt den Glauben des Abraham, und ald Ber
kenntniß zu der Verheißung Gottes kauft er zum Erbbegrabniß feiner Familie bie
doppelte Höhle Machpelah fammt dem betreffenden Ader von dem Hethiter Ephron.
Das jus divinum wird allmälig zum jus humanum.
Einen fchmereren Kampf Hatte Abraham zu FTämpfen, damit das Vertrauen
auf die Verheißung von dem „gefegneten Saamen“ die Kraft feined Lebens wäre.
Kinderlo8 war er aus feinem Gefchlechte außgezogen, Finderlod wanderte er zwi⸗
ſchen den zahlreichen Voͤlkerſchaften Kanaand. Die Hoffnung auf Nachkommenſchaft
verlor immer mehr ihre natürliche Baſis. Gleichwohl war der Segeh an feinen
Saamen gefnüpftl. Mochte dieſer Segen in feiner Seele fich darftellen an einem per⸗
fönlichen Träger deflelben, wie der Spruch Chrifti anzubeuten fcheint: Abraham fah
meinen Tag und freuete fi; oder mag die Theorie der neueren Theologen von ber
allmäligen Entwidelung der Meſſtasidee auch auf die geoffenbarte Erfenntniß‘ des
Abraham Anwendung finden: die Klippe feines Glaubens war die Unfruchtbarkeit der
Sarah. Aeußere Anfechtung pflegt die innere zu zeitigen. Als die Furcht vor dem
Borne des in leicht wechſelndem Glücke gefchlagenen Königs von Elam die Seele des
Batriarchen bewegte, und al& der Herr ihn tröftete mit den Worten: „Fürchte dich
nicht, Abraham, ich hin dein Schild und dein fehr großer Lohn“; da Elagte Abraham
dem Herrn audy feine Kinderloſigkeit. Der Allmächtige hieß ihn hinausgehen und fpradh:
„Siehe gen Himmel und zähle die Sterne, kannſt du fie zählen? Alſo foll dein Saame
fein.” Abrabam glaubte den Herrn und das ward ihm zur Gerechtigkeit
gerechnet. (Möm. 4) Das willige Bertrauen und die empfängliche Hingabe an
Das Werk Gottes für ihn und in ihm if Das Charakteriftifche in dem Abraham. Diefe
Bereitwilligkeit für Gottes Segensgaben,. Gotted Heildgaben, ift gerade der Glaube.
Nicht die klare Erfenntniß des Objertes ift Das Wefentliche, fondern daß der Nenſch
auf feinem jedesmaligen Standpunkte annimmt, was Gott ihm zum Heile dar»
bietet. Die Verwerfung des Angebotenen ift der Unglaube. Noch nicht glauben
und ungläubig fein, find zwei verfehledene Dinge. Abraham glaubte, und in Folge
Diejer Geneigtheit auf Gottes Heilsidee einzugehen, jchließt Gott ‚feinen erften Bund
mit ihm durch ein, Bundesopfer. Die Zuflle bei demſelben bilden bie Schickſale de&
Bundesvolkes ab. Aber menfchliche Schwachheit hielt fich nicht innerhalb der Grenzen
Diefed Bunded. Die an ihrer Mutterfchaft verzweifelnde Sarah dringt felbft in ben
Abraham, die aegyptifche Magd Hagar zum Kebsweibe zu nehmen: Ihr Sohn Ismael
war nicht Der Verheißene, feine eigene Schuld jchloß ihn ganzlich aus dem erwählten
Geſchlecht aus, und er ward ein Bater der Araber.
Die Erfüllung des Heilsrathſchluſſes war einen Schritt rückwärts gegangen,
Daher tritt ein neuer Bundesbeſchluß ein, und war Das Erfte einfeitig von Gott aus⸗
gegangen, fol nun auch die Annahme von Seiten des Menfchen dargethan werben.
Der Erzvater muß feinen Namen Abram, d. i. hoher Bater, vertaufchen mit dem
Namen Abraham, d. i. Vater der Menge, er, der YHjährige Mann. Sarai, d. i.
Fürſtin, muß faft zum Trotz gegen Die Wirklichkeit heißen Sarah, d. i. Die Frucht⸗
bare. Daß er aber eine Warnung hätte gegen die Verſuchung zum Unglauben, muß
er ald Bundeszeichen die Beichneivung an dem Fleifche feines Leibes empfangen. Aber
Die im Glauben fehmwächere Sarah bedarf noch des Befuches der drei Männer, unter
welchen bald der Engel des Herrn, der fich felbft offenbarende Bott erkannt wird, um
in ihrem Glauben zu erftarfen. So wird den Gläubigen der Sohn ber Verheißung,
Iſaak, geboren, als Abraham 100, Sarah 90 Jahre al. Das Werk der Erlöfung
fette ſich damit auch in feinen Anfängen nicht als eine natürliche Gntwideling, fon»
dern ald ein Wunder Gottes dar.
Wenn Gott fordert, fo giebt er; bat er aber gegeben, fo. fordert er auch.
Abraham foll den Sohn der Berheißung opfern. „Auf welche Weile zwar dieſe
Dffenbarung des göttlichen Willens an den Geift des Abraham gefcheben fei, Tann
nur im Munde des Spöütterd oder des bloßen Begriffömenfchen zur bejchmerlichen Frage
werden. Wer da weiß und einflebt, daß Gott nicht im Menfchengeifte, fondern üben
160 | Abraham.
und außer ihm ſei, muß zugeben, daß Gott feinen Willen als etwas Obfectives dem
menjchlichen Geifte offenbaren Fünne; und wer ferner ed bedacht bat, wie die menſch⸗
liche Sprache, als Offenbarung des Gedankens, aus der Einigung des geifligen und
leiblichen Lebens hervorgeht, fo daß der Menfch feine Gedanken vom leiblichen Worte
nicht trennen Tann, der wird auch einfehen, wie Die Dffenbarung des göttlichen Willens
an den Menfchen von dieſem in feiner Sprache vernommen und verftanden werden müſſe.“
(Veith a. a. DO.) Auch das innere Ohr ift Allen gegeben, jedoch mit dem Unter-
fchiede, daß Einige Taubheit verſchuldet haben, Andere zwar hören, aber nicht gehor-
hen. Abraham war der Held des Gehorfamd, darım folgte er dem Befehle; „nimm
deinen eingebornen Sohn, den du liebſt und wandre in das Land Moriah und bringe
ihn dort zum Brandopfer dar, auf einem Berge, den ich bir zeigen werde." Man
muß die h. Schrift über diefe Reiſe mit dem geliebten Sohne nachſchlagen, wenn man
die kindlich rührendfte und zugleich erhabenfte Erzählung Iefen will. Der Glaubenskern
in dem Gehorfam des Abraham war die Hoffnung, „Gott könne auch von den Todten
erweden.“ Darum fpricht er in der Gewißheit feined Herzens zu den ihn begleitenden
Knechten: Ich und der Knabe wollen dorthin gehen, und wenn wir angebetet haben,
wollen „wir“ wieder zu euch kommen. Es ift bekannt, daß Gott den vollendeten
Willen der Hingabe und Selbftverleugnung al3 die vollendete That annahın, und baf
der Geber aller Opfer einen Widder darbot zur Schlachtung. Die fleifchliche Liebe
zum Sehne war nun völlig verflärt in die Liebe des Glaubens.
Man bat die Opferung des. Ifaac zufammengeftellt mit den heidniſchen Menfchen-
Opfern, beſonders mit den Erftgeburts-Opfern, welche ſich bei allen heidniſchen Völkern
ohne Ausnahme finden. Eine Parallele‘ zroifchen der Wahrheit und dem Irrthum ift
ſtets vorhanden, nur daß die eine Richtung nach Oben führt, die andere nach Unten.
Gerade die ausnahmslofe Allgemeinheit der Menfchen- Opfer fann nur dag Product
eine8 tief im Menfchen liegenden Bedürfniſſes und des Gefühls fein, wie Die Unzu⸗
länglichfeit: aller anderen Opfer das beſte Opfer erheiſche. Durch das Opfer auf
Moriah, d. h. Gott fiehet, wird die Wahrheit dieſes Bewußtſeins nicht negirt, fordern
gereinigt und feine gräßlicye heidniſche Entftellung verhindert. Das Thier-Opfer wurde
in feiner interimiftifchen Kraft bis zur Zeit der Erfüllung, bis zur Opferung des an⸗
dern geliebten Sohnes janctionirt; die Einheit beider Opfer durch die Einheit ber
Gegend veranjchaulicht, denn die Gegend Moriah ift die Gegend ber‘ Zionsburg, des
Tempels Salomonid, ded Berges Golgatha. '
Mit dem Opfer ift der Lauf Abrahams vollendet. In dem wiedergefchenkten
Sohne Hat der zweite Gegenſatz feines Lebens zwifchen Wirklichfeit und Glauben bie
Köfung gefunden. Er Tann nam fein Haus beſtellen. Sein Weib Sarah, 127 Jahre
alt zu Hebron geftorben, beerdigt er auf canandifchem Grumd und Boden in der dop⸗
pelten Höhle Machpelah. Den Erben der Verheißung verheirathet er mit einer Tochter
ſeines eigenen relativ frommen Geſchlechtes, daß derfelbe nicht verflochten werbe in bie
Sünde Canaand. Über der Vater der Gläubigen mußte auch noch zu einem Beifpiele
werden, daß die Heiligen Gottes erft mit dem Tode die Schmachheit des Kleifched
ablegen. Er heirathete noch Die Ketura und zeugte mit ihr Stammvdter arabifcher
und midianitifcher Völker. 175jährig flarb er alt und Iebensfatt und warb von dem
Ifaak und dem Ismael in dem Lande der Berbeifung neben feinem Weibe Sarah
begraben. Es ift zu beflagen, daß und das Xeben bed Abraham nirgends in einer fo
anfprechenden Darftellung vorgeführt wird, als der Dr. Krummacher den Thisbiter Eliad
uns vor Augen geftellet hat, diefen Mann, der mit fo fchneidenden Waffen alle falfche
Vermengung zwijchen Ia und Nein niederwarf. In dem Abraham liegen bie Anfänge
einer weitgreifenden Bereinigung im einer gewiffen Wahrheit.
Das ganze Leben und .alle Schiekfale des Stammvaters des Monotheismus find
in der Folge fymbolifch aufgefaft worden. Abraham ift der erfte firenge Mono
theift, der Durch feinen unbedingten Glauben umd willigen Gehorfam Gnade vor Gott
erhielt. Natürlich Eonnte in der chriftlichen Kunft, in der Poeſie, Hymnendichtung und
Liturgik die Geftalt Abraham's nicht verfeblen, eine fymbolifch feſtſtehende Figur zu
werden. So ft in der Fatholifchen Kirche des Erlöfungsopfers Chriſti Ermähhung
gefegieht, wird in Hymnen und in der Commemoratio der Meffe beſonders des Abraham
Abrantes. | 161
gedacht. In den Schooß Abraham's kommen, wird gleichbedeutend mit dem Himmel,
Er wird unter die Heiligen der Fatholifchen Kirche gezählt.
In der chriftlichen Kunft findet und fand Abraham beſonders in zwei Beziehungen
eine häufige Anwendung. Der großartigfte dramatifche Stoff, den die Welt kennt,
ift der freie Opfertod Chriſti; gegenüber dieſer hohen tragifchen ‚Idee erbleicht das
Sujet einer Antigone, eined Prometheus, Hippolgt. Das chriftliche Mittelalter er⸗
kannte mit Recht, daß nach dem Opfertode Chrifti Abraham's Opfer, dad er in ſei⸗
nem Sohne Iſaak darbringen wollte, dad tiefſte tragijche Thema fei: Daher entftanden
auch fo viele Myſterien (chriftlich » Kirchliche Schaufpiele) im Mittelalter, welche diefen
Gegenftand behandelt haben. Das Opfer Iſaak's haben. die Neugriechen noch jegt als
ein religiöfed Drama, dad aber mehr zur Lectüre ald zur Aufführung beftimmt ift.
Die Allegorie ded Opfers Iſaak's und des Opfertodes Chrifti, des eingebornen
Sohnes Gottes, ift in die Augen fallend. Daher ift.denn auch erflärlih, in welcher
Beziehung die bilbliche Daritellung Abraham's und feines Sohnes Iſaak an den Domen
des Mittelalterd in Sculptur und Sladgemälden zu dem Chor, dem Orte, wo nad
der Anfchauung der Fatholifchen Mefle Ehriftus geopfert wird, ftehen. Innerhalb des
Langhauſes und innerhalb des Chored konnte nach mittelalterlicher Symbolik feine
Scene des alten Bundes dargeftellt werden, alfo auch dad Opfer Abraham's nicht,
weil im Innern der Tatholifchen Kirche ein geiftigeres höheres Opfer gefeiert ward, als
Abraham kannte. Aber über den Portalen, im jogenannten Paradied und über den
Thüren, welche in den Chor führen (wie am Freiburger Münfter), hat man dad Opfer
Abraham's haufig angebracht. Es ift das unblutige Opfer des alten Bundes und
deshalb am Eingang in dad Heiligtum ded neuen Bundes dargeftellt.
Die typifcheallegorifche Bedeutung Abraham's findet ſich in der biblia pau-
perum, wie in Hymnen und Predigten mit dem neuteftamentlichen Gegenbilde von Chriftus
zufammengeftellt. 9. Ottte, Kirchliche Kunftarchäologie 1845, ©. 114 fagt: Darnach
ſteht Melchifepek, dem gewappneten Abraham Brod und Wein darbringend, dem chriftlichen
Abendmahl, die Bewirtfung der drei Engel bei Abraham der Fußwaſchung Chrifti vor
feinem Leiden gegenüber. Bon einer Jkonographie bei Abraham kann natürlich
feine Rebe fein. Der Künitler folgte hierin Feiner Tradition. Die Attribute Abraham's
find gewöhnlich ein Mefier und Feuerbecken, neben ihm fein Sohn Iſaak.
Abrantes. Von dem befeftigten Städtchen Abrantes am Tejo (Tajo) in der portus
gieflfchen Provinz Eſtremadura führte feit Alfons V. ein Grandengeſchlecht den Grafentitel.
1718 wurde Abrantes von Sodann V. zum Marquiſat erhoben. Ein Marquis von
Abrantes war Präjident der von Johann VI. eingefegten Negentfchaft, fein Sohn Mar-
quis Joſeph von Abranted war einer der eifrigften Anhänger des Könige Dom
Miguel und ftand längere Zeit mit an der Spitze der Legitimiften. Man befchuldigte ihn, an
der Ermordung. des Marquis von Loule Theil genommen zu haben, er wurde verbannt
und ftarb 1827 zu London, unermüblich thätig für feinen rechtmäßigen Herrn. Bon dem
portugieſiſchen Abrantes führt aber auch die franzöftfche Familie Junot den Herzogstitel.
Andoche Junot, Herzog von Ubrantes, wurde 1771 zu Buſſy-les⸗forges im
Departement Coͤte d’or geboren, feine Aeltern waren vermögende Landleute. Junot
befand fi beim Ausbruch der Revolution zu Paris ald Student der Nechtsfchule.
1791 wurde er Soldat und erregte Napoleon Bonaparte Aufmerkſamkeit bei der Bela-
gerung von Toulon. Bonaparte dictirte dem damaligen Sergeanten Junot einen Befehl,
eine in der Nähe einfchlagende Bombe überfchüttete fie mit Erde, Junot jagte: „Das
ſpart und den Streufand!" Er wurde Offizier, begleitete Bonaparte als Adjutant nad
Italim und Aegypten, erhielt nach dem 18. Brumaire das Gouvernement von Paris
und ging, 1805 zum General-Öbriften der Hufaren ernannt, nad) Portugal ald Ge-
fanbter. 1807 bejegte er Bortugal und erhielt den Titel eines Herzogs von Abrantes,
weil das Städtchen dieſes Namens das Ende des Marſches durch Eſtremadura bezeichnet,
den Junot machte. Seine Erpreffungen haben ihm Fein beſonders ehrenvolled Andenken
in Portugal gefihert. 1808 wurde er bei Vimeira gefchlagen und zur apitulation
von intra gezwungen, nach welcher er Portugal mit feinen Truppen räumen mußte
und nach Frankreich übergeführt wurde, feitdem war er bei Napoleon in Ungnabe,
obwohl er .in Spanien unter Maffena und fpäter auch in Rußland noch mit Auszeich⸗
Bagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 11
iee | Abrechnen.
nung focht. Ans Rußland kehrte er krank zurück, es zeigten ſich dei ihm Spuren von
Geiſtesverwirrung; aus Illyrien, zu deſſen Gouverneur er 1813 ernannt worden war,
brachte man ihn nach Montbard in das Haus feines Pater, dort flürzte er fi in
einem Anfall von Wahnſinn aus dem Fenſter, brach den Schenkel und flarb an ben
Folgen der Amputation am 22. Juli 1813. Er war einer der fähigften Lieutenants
Bonaparted, aber zu jelbftftändig, um lange in gutem PVernehmen mit ihn bleiben zu
fönnen. Er widerſprach oft und wurde namentlich in ber legten Zeit zuweilen ſehr
hart von Bonaparte behandelt. Einige jchreiben feine ganze Geiſteskrankheit Der harten
Behandlung zu, die er erfahren mußte, namentlich fchmerzte es ihn tief, daß er nicht
zum Marſchall ernannt wurde.
Joſephine Laurette Herzogin von Abrantes, geboren 1786 zu Montpellier,
war in ihrer Jugend mit ihrer Mutter, Frau von Permon, nad Gorflca gefommen; jle
wurde dort mit einigen Perfonen aus der Bamilie Bonaparte befannt und lernte fpäter
im Haufe des erften Conſuls Junot Eennen, defien Gemahlin fle wurde. Na Junot's
Tode gerieth fie in Schulden, doch hielt fie fidy bis zur Julirevolution, Denn die Bour⸗
bonen unterftügten fie großmüthig, weil fie mit mehreren großen Familien Frankreiché
verwandt und einem Seitenzweige des Kaiſerhauſes der Comnenen entſproſſen war.
Seit 1830 lebte fie in Dürftigkeit, fie ſtarb 1838, in der Verzweiflung über eine
Auspfändung foll fie Gift genommen haben. Die Herzogin von Abranteß war eine
fehr fruchtbare Schriftftellerin; man bat von ihr eine ganze Reihe von Memoiren über
die Revolution, das Directorium, das Confulat, das Kaiſerthum und die Reſtauratlon.
Der biftorifhe Werth diefer Memoiren ift fehr untergeorpnet, doch bieten fle manches
brauchbare Material für den, welcher die Wahrheit zwifchen der Eitelkeit der Frau und
der Sranzöfin zu finden verficht. Jedenfalls ftehen ihre Memoiren bedeutend über ihren
Romanen, die in jeder Beziehung armielig find. In's Deutfche überfegt iſt natürlid
Alles, was die fleißigen Hände der armen, unglüdlichen Frau, der hungernden und
darbenden Herzogin zufammen gefchrieben. Auch ihr Sohn, Napoleon Junot, dem
König Ludwig AV. 1815 den Herzogstitel von Abrantes beftätigte, hat einen Roman
gefchrieben: „Zwei Frauenherzen“, der 1833 zu Paris erjichien.
Auch in der fpanifhen Grandezza kommt der Herzogstitel von Abranted
feit 1642 vor, Derjelbe ſteht gegenwärtig feit 1848 dem Herzoge von tinary x. Don
Angel Maria Garbajal y Tellez Giron zu.
| Abrechnen, Mittel der Kaufleute, in England vielfach auch der Privaten, Geld»
baarjendungen und Zahlungen möglichft zu vermeiden. A. und B., welche einander
Lieferungen machen, ftellen ihr Guthaben von Zeit zu Zeit gegeneinanber und ber
Unterfchied beider wird dann an den Lieferer des Mehr ausgezahlt. Dafjelbe Mittel
wird auch von mehr ald zwei Perfonen angewandt und dann auch als Ueberweiſen
(Scontriren) bezeichnet. Diefe Form des Abrechnend ift in London am Weiteften aus⸗
gebildet, entjprechend der ausgedehnten Bedeutung, welche dort Die bankers für dad
geſammte volkswirthſchaftliche und allgemeine gefellichaftliche Leben gewonnen haben.
In England herrſcht die Sitte, daß jeder Wohlhabende feine Geldeinnahmen (ja jogar
den Theil feines Silberzeugs und feiner Juwelen, die. er nur bei feltenen feierlichen
Gelegenheiten gebraucht) fofort feinem Bankier überfendet und feine Geld» Ausgaben
(felbft die für Handwerker) durch Zahlungäbefehle an dieſen leiftet. Der Bankier iſt
bier der gemeinfame Gafiirer von einer Menge Brivatperfonen und kann en
Zahlungen, wenn fie ſich kreuzen, mit einer viel geringeren Geldmenge, als die Summe
Zahlungen beträgt, beftreiten. Außer dieſer innerhalb des einzelnen Gefchäftes vpll⸗
zogenen Abrechnung aber giebt es in London noch eine umfänglichere, welche alle T
im Clearing-house in der Lombardſtraße, dem Mittelpunkte der City, vor ſich geb-
Dorthin fendet täglich jeded Bankierhaus gegen 3 Uhr Mittags einen Comptoirbienkt
mit allen denjenigen Wechfeln, welche es auf andere Häufer an diefem Tage zahar
in Händen bat. Diefe Wechfel Eommen in eines der vielen Zächer, die mit dem
Namen der verfchiedenen Bankiers verzeichnet find, und es wird darauf noch von
fämmtlihen gegenfeitigen Anfprüchen und Forderungen ein Abſchluß redigirt, und da
durch das Geichäft jchließlich fo vereinfacht, daß ein Jeder ſich nur noch mit wenigen,
und auch mit diefen nur durch Zahlung kleinerer Summen zu regulicen bat.
P4
Abrogation. : . Abiak. Ä 163
Im Londoner Clearing-house wurden 1839 gegen 1000 Millionen Ltrl: abgerechnet,
mt nur 66 Millionen Imlaufsmitteln, größtentheild Noten der Bank von England; die
täglichen Gefchäfte beliefen fich auf mehr als 3 Mill., wobei nur etwa 200,000 Lk.
Umlaufsmittel zum Vorfchein famen. Cf. John Stuart Mill Buch III. Cap. Xl., $ 6.
Die Abrechnung der Zollvereinsftaaten gefihieht im Allgemeinen nach dem Maß⸗
Rabe der Bevolkerung, f. Zollverein. Abrechnungen fommen auch vor bei-dem deut⸗
ſchen Boflverein, den Gifenbahne Verbänden x. S. Die einzelnen Artikel.
Abrogation Heißt die vollftändige Aufhebung eines Geſetzes; die Aenderung
eines Geſetzes gefchieht entweder Durch ausdrückliche Aufhebung eined Theils deſſelben
(Derogation), oder durch Hinzufügung eined Zuſatzes (Subrogation), oder durch Ent-
gegenftellung eines neuen, einen Theil des alten aufhebenden Geſetzes (Obrogation).
L. 102. Dig. 50, 16. Ulp. Fragm. 1. 3.
Abrndbaͤnya, deutſch Groß⸗Schlatten, auh Altenburg und Alten—
berg, walachiſch Abrudu, einer der ſechs Bezirke des oͤſterreichiſch⸗ſiebenbürgiſchen
Kreifed Karlsburg, umfaßt 26,, öfterreichiiche Geviertmeilen und eine aus Walachen,
Ragyaren und Deutichen beftehende Bevölkerung von 48,377 Seelen. Der gleichnamige
Rarktfleden, am Omdy gelegen, mit 2239 Einwohnern, einer deutfchereforntirten und
einer walachifch-griechifch-Fatholifchen Pfarre und Kirche, Sit des Bezirksamtes und
ened zum Karlsburger Rreiögerichte gehörigen Linterfuchungsgerichte®, fo wie auch eines
Bergeommiffartated. Hier find altberühmte Goldbergwerke im Betriebe. Die umliegende
Gegend ift einer der wichtigften Fundorte von Golverzen des ganzen Großfürftentbums,
davon der größere Theil im nahen Dorfe Vördspataf erbaut wird. Manche der dort gewon⸗
nenen Erze halten bis 340 Loth Silber im Gentner, und die Mark Silber zumeilen
über 200 Denare Gold. Das ausgebrachte Berggold wird den Bergwerksbeſitzern zu
einem beftimmten Breife bezahlt, das filberhaltige Gold nach Zalathna zur Schmelzung
abgeliefert und von Hort in Stangen in die Münze nach Karlsburg gebracht.
Abſatz ift die Verwerthung der ohne Nüdficht auf einen beflimmten Befleller ger
fetigten @rzeugniffe, in&befondere die Gewinnung eines Marktes für die Maffen-Pro-
duction. Der Handwerker, welcher auf Beftellung arbeitet, bewirkt feinen Abſatz feiner
Erzengniffe, erft mit dem Eintritt der unbeftellten, auf das Publicum berechneten, ind«
beſondere der mafienhaften Erzeugung der Fabriken bildet fich der Begriff des Abſatzes.
Der Abſatz ift abhängig von dem Verhältniffe zwifchen Production und Kaufkraft. Die
herrſchenden Syſteme der National» Deeonomle (Say, Ricardo) lehren, daß Died Ver⸗
haͤltniß ſtets ein genrbnetes fei, daß, „da Producte nur mit Producten gefauft würden“,
eine jede Steigerung der Productionskraft auch eine Steigerung der Kauffraft zur Folge
hätte oder vielmehr ſchon in fich ſchlöſſe. Diefe Theorie ift falfch, wie die Erfahrung
lebet, und zwar liefert die Gefchichte der Handelskriſen dieſe Erfahrung. Sie find eben
unbeftreitbar die Folgen einer Zuvielerzeugung (overproduetion) und zugleich eined
Sinkens der Kaufkraft. Noch neuerdings hat Rodbertus, Angefichtd der Handels⸗
kriſis von 1857, darauf in einer fcharffinnigen Abhandlung hingewiefen“ („Die Handels⸗
kriſen und die Hypothekennoth der Grunbbeflger. Berlin, 1858. Ferd. Schneider").
Die herrſchende Doctrin, deren Unhaltbarfeit jene Abhandlung darthut, ratfonnirt folgen-
dermaßen: „Es kann zwar von diefer oder jener Waare zuviel probucirt werden, aber
nur, weil von anderen Waaren zu wenig probucirt worden, denn Producte werden mit
Brodurten gekauft. Auch die Steigerung der Probuctivität macht darin feinen Unter
(led. Wenn A. Brot, B. Nöde, C. Schube, D. Tiſche beftellte und jeder plößlich
auch doppelt fo viel von feiner Waare producirte, in Folge davon jede Waare um die
Hälfte im Preife fiele, fo winde doch nicht Die Kaufkraft irgend eines Theilnehmers
Defes Tauſchverkehrs abgenommen haben, denn A. hätte ja doppelt fo viel Brot wie
bither zu vertaufchen und jeder andere von feinen Propucten auch. Jeder wärbe alfo
auch doppelt foviel eintaufhen und verzehren Tönnen. Daß aber Alle von Allem
genag haben follten, Eommt fchwerlich fobald vor, und geſetzt, die Nationalpro⸗
button feige einmal fo hoch, fo würde ſich das menfchliche Begehrungsvermögen
nme Bedürfnifſe fchaffen und ein Theil des zuviel in der Production Yon Brot,
en u. dgl. angelegten Capitals würde fih zur Serftellung von Lurus » Artikeln
wenden, Jede Steigerung der Production — fo jehließt Diefe Theorie — confumirt fich
11 *
164 Abſat.
alſo auch immer ſelbſt; im geraden Verhaͤltniß mit der Steigerung der Productlon ſteigt
auch die Kaufkraft.” Auf diefe Säpe aber wird mit Necht erwidert, daß ſich der wirk⸗
liche Verkehr unter die einfache Abftraction von A, B, C und D nicht bringen laſſe.
A, B, C und D find Feine richtigen Nepräjentanten der wirklichen Theilnehmer
des heutigen Verkehrs, denn es giebt in dem gegenmwürtigen Zuftande, deſſen erfte Vor-
ausſetzung eine unendliche Arbeitötheilung ift, Eeinen fo einheitlichen Probucenten, daß
er ein einzelned Gut vollftändig berftellte. inter jeder biefer imaginären Perſoͤnlich⸗
keiten bergen. fich vielmehr in Wirklichkeit mehrere fehr verfchiedenartige Theilnehmer
der Production, die ſich Feineswegs nach einen für immer feſtſtehenden Verhältniffe das
gemeinjchaftlich hergeftellte Product theilen. Vielmehr ift der Unternehmer der einzige
Beilger des ganzen Productes, und er hat fi mit den anderen Productions⸗Theilneh⸗
mern, dem Grundbefiger, dem Gapitaliften, dem Arbeiter bereits vorher (durch Pacht,
Zins und Lohn) abgefunden. Was aber gerade die zahlreichite Klafle der Käufer und
Eonfumenten, die Kobnarbeiter, anbeteifft, fo laßt fich Teicht nachweifen, daß ihr
Lohn Faum jemals in Midficht auf ven Werth des Products, jondern ſtets nach dem
Betrage des nothmendigen Unterhalt feftgefegt wird. Freilich kommen wohl Lohn
fleigerungen im @inzelnen vor, auch wird fich eine Stufenleiter des Lohnes nach der
Geſchicklichkeit des Arbeiterd bemerflich machen; das find indeß Einzelnheiten, die auf
das Princip der Feſtſetzung des Lohnes im Allgemeinen feinen Einfluß baben, da bie
Zohnfleigerungen, welche wohl in Zeiten flarfer Productivität hier und da vorkommen,
bei der unvermeidlid, darauf eintretenden Handelskriſis und der fich daraus ergebenden
zeitweifen Arbeitslofigfeit aufhören, und da die Berückſichtigung der Geſchicklichkeit des
Urbeiters bei der immer mehr fortfchreitenden Tbeilung der Arbeit, die dadurch immer
mechanifcher wird, immer weniger ernft gemeint fein kann. Dagegen läßt fih nach⸗
weifen, daß die Arbeiter heut kaum mehr Kohn erhalten, als früher, und wenn man
den Lohn als Quote des Products betrachtet, moefentlich weniger als früber. (Der
Sanbarbeiter, der früher ein rohes Erzeugniß herftellte, erhielt in feinem Lohne ein
viel größeren Werththeil des Productes, als der Arbeiter, der beut ‚mit Hülfe einer
Dampfmafchine taufend feinere Erzeugnifie berftellt.) Eben jo wenig als der Lohn des
Arbeiter kann Pacht und Zins des, Srundbefigerd und Gapitaliften mit der Producti⸗
pität, die allein dem Unternehmer nüßt, fleigen. Aber von dieſen volfsmwirtbfchaftlichen
Ständen auch abgefehen, bleibt doch feft ftehen, daß die heutigen Theilnehmer des wirf-
lichen Verkehrs jene oben aufgeführten imaginären A, B, C und D nicht find, daß
ferner die eigentlichen Theilnehmer fich das Product nicht nach einem für immer feſt⸗
fiehenden Verhaͤltniß und mit Rückſicht auf ihre Bethätigung an der Erzeugung theilen,
daß endlich wenigſtens bei einer und zwar der zahlreichften Klaffe der an der Pro
duction Betheiligten die Kaufkraft nicht mit der Steigerung der Production wachſt.
Nun iſt e8 aber unmöglich, der Production gewiffe Grenzen zu fleden, die fie nicht
überfchreitet; weder giebt e8 einen geſetzlichen Negulator, noch find die einzelnen Pro
ducenten im Stande, die gegenwärtige Kauffraft abzufchägen und darnach die Pro-
duction zu befchränfen, noch würden . die Producenten, auch wenn fle die Kaufkraft
abfchägen Fönnten, die entfprechende Beſchränkung eintreten laſſen können. Erſteres iſt
darum nicht möglich, weil e8 bei der gegenwärtigen innigen VBerbindimg alfer cisiliftrten
Nationen auf Erden im Grunde keine nationale Volkswirthſchaft, fondern nur noch eine
Mel t volkswirthſchaft giebt; das Andere darum nicht, weil das neu entſtandene Geld⸗
capital unaudgefegt auf feine Benugung und Anwendung bindrängt, während das ſchon
früher entflandene, in Fabriken, Mafchinen, großen Unternehmungen aller Art angelegte
ebenfalld unausgeſetztes Produciren verlangt, um nicht zinslos zu bleiben, weil ferne
die ihm gegemüberftehende Maffe der Lohnarbeiter befchäftigt werden muß. Es wir
darum unandgefept bis zu dem Augenblide probueirt werden, wo die Thatſache der
Zupiel-Production als Abſatzſtockung zum Ausdruck fommt.
Je ficherer die großen Mittelpunfte der Production, voran England, auf mieder-
fehrende Abſatzſtockungen rechnen Eönnen, deſto eifriger müflen fle bemüht jein, immer
mehr Märkte für ihre Waaren zu öffnen, und es find darum die Verfuche, China dem
europälfchen Berkehr zu erfchließen, von größefter Bebeutung für England. Einmal
indeß wirb doch, wie Rodbertus mit Necht darauf aufmerffam macht, die Gewinmung
[2
Abſan. 865
neuer auswärtiger Märkte aufhören müflen, und es wird dann die Gefellfchaft genöthigt
jein, Die ſchwierige Angelegenheit, welche durch Erweiterung der Abjagmärkte nur ver⸗
tagt ift, an der Wurzel anzugreifen. Uber auch abgefehen von jener fernen dunkeln
Ausficht wird die Lage der einzelnen Volksgeſellſchaften endlich felbft die erbittertften
Anhänger ver herrfchennen Productiondtheorien zwingen, auf Abbülfe gegen einen
Zuſtand zu finnen, in welchem neben der Blüthe der Allgemeinheit, wie fie au8 den
großen Zahlen der Production, des Importe von Nohmaterial und des Crportes von
Ranufacten und Fabrikaten enwiefen wird, der Muin der meiften Einzelnen, zunächft
der zahlreichen Klaſſe ‚der beſitzloſen Arbeiter, dann auch der Ackerbauer, Viehzüchter ıc.
nebenhergeht. Selbft England, in dem noch jo vieles vorhanden tft, was die volle
Entwicklung dieſes traurigen Gegenfabes hindert, zeigt feine Spuren bereitd deutlich.
Die Ausfuhr von britifchen Producten und Manufacten bat von 1848 bis 1857 den
erftaunlichen Kortjchritt von 100 Procent gemacht (1848 — 58,750,000 2ftr.; 1857
— 122 MU.) Mehnliches gilt von der Einfuhr, reſp. Wieberausfuhr frember Pros
ducte. Dagegen bat fih der innere Bonfum in England im Allgemeinen bei Weiten
nicht in dem Maße vermehrt, wie es in der Regel felbft in England vorausgefegt
wirb und wie bie größere Einfuhr eö vermuthen läßt, wenn auch die eigentlichen Vor⸗
schrumgßartifel, Getreide, Thee, Zucker u. bl. allerdings ein bedeutendes Mehr ergeben;
doch in Gegenfländen anderer Gattung, wie z. B. webbare Stoffe, hat die Vermehrung
nicht in gleichem Maße und dem Bevölkerungszuwachs entfprechend zugenommen, ja
rudfichtlicy einiger bat jogar troß Vermehrung der Bevölkerung eine abfolute Vermin⸗
derung ftattgehabt: während 3. B. die Ausfuhr von Baumwollen⸗Garn und Artikeln
dem declarirten Wertb nach von (1848) 23,339,000 Xitr. auf (1857) 39,112,913 tr.
geftiegen war, iſt der Schäikung eines angefehenen Manchefter- Saufes zufolge der
innere Confum von (1848) 21,537,000 eſtr. auf (1857) 17,100,000 eſtr.
gefallen. Diele Thatſache muß dahin gedeutet werden, daß der klein⸗ Comfort des
engliſchen Arbeiters in den letzten zehn Jahren nicht geftiegen, aber wahrfcheinlich gefal⸗
len ift, daß fein Lohn alfo immer fnapper wird und nur grade für die erſten Bedinf⸗
niſſe ausreicht. Seine Kaufkraft Hört alfo bei immer mehr fleigender Production
immer mehr auf und dennoch muß jede Induftrie ihre Hauptſtütze zunaͤchſt in der inneren
Gomfumtion juchen, wie in England felbft Dies zugeitanden wird. ine Reform der Ger
ſellſchaft thut alfo noth, wenn der Untergang nicht erfolgen fol. — Wir find heute ſchon
anf dem Punkte angelangt, wo der Reiche fich gezwungen fleht, einen Theil feines
Erwerbd zur regelmäßigen Unterftügung brodlos gewordener Arbeit#-
“raft zu verwenden. E38 wird fich dabei darum handeln, die Stellung der übrigen
Theilnehmer an der Production dem Privilegium des Unternehmers gegenüber dahin zn
reformiren, daß .mit der Zunahme der Productivität auch die Kaufkraft in entfprechendem
Babe fleigt. Mit andern Worten, ed wird fich darum handeln, der Ausbeutung aller
Arbeit und alles feſten Beflged durch das Geldcapital entgegenzutreten. Dies wird
nur möglich fein, wenn die verfchiedenen Berufsftinde wieder in fefte Corporationen
zufammentreten, und wenn die Durch die Unternehmer aus ihren Fugen geriffene Arbeit
wieder zu einer natürlichen Organifation und zu Verhältniffen geführt wird, in denen
auf der einen Seite der linternehmer gegen die übrigen Theilnehmer und auf der andern
Meifter, Gefell und Arbeiter eine innere Beziehung und Mechte und Pflichten gegen
einander erhalten. Erſt dann, wenn die Arbeit wieder dieſe ihre natürliche Werkitatt
erhalten bat und in Folge deſſen ihr Gewinn nicht in den Händen des centralifirenden
Gapitaliften bleibt, ift auch eine verhältnißmäßige Bertheilung des Gewinns zwifchen
den Producenten möglich, und es wird in dieſer Gewinns Bertbeilung ein unterfcheidendes
Merkmal der Innung der Zukunft gegenüber der der Vergangenheit begründet fein.
In Folge diefer Gewinnvertheilung aber wird die Kaufkraft in Folge der Production
wachlen, und die Production ſich in den Grenzen der Kaufkraft halten, und damit ber
Abſatz felbft endlich gefichert fein.
Die Superiorität desjenigen Volkes ift feftgeftellt, welches zuerft zu dieſer von
Innen aus bewirkten Sicherung des Abſatzes feiner Producte fortfchreiten wird, es
tritt aus den Brandungen und Stürmen ded modernen chaotifchen Weltverfehrs her⸗
aus, und, ohne diefen Verkehr Fimftlich abzuhalten, fann es von ihm nur Nuten ziehen,
166 | Abfar.
wird aber Feine feiner Krifen nachzuempfinden haben. Zuglei gewinnt es wieder
eine gefunde Baſis für Die Begrenzung feiner Nationalität auf nationalsdfonomifhem
Gebiete. Nur dadurch wird wieder diejenige Ausdehnung und Feſtigkeit feined inneren
Marktes erzielt werben, bei welcher die Production auf den innern Conſum mit Sicher-
heit rechnen Darf und jenes bandelspolitiiche Gegenbild des politifchen Kosmopolitismus
‚befeitigt werden, had wie diefer Doc nur die Vorwegnahme und darum die Carricatur
einer ferneren Verheißung und einer endlichen Wahrheit if. (Näheres darüber f. in
den Artikeln Freihandel und Weltvolfswirthicdaft.)
Eine kaum geiftig überwundene Periode dünfelvoller Staatöweisheit (j. Darüber
den Artikel Merkantilſyſtem) suchte durch hundert äußere Mittel die Verlegenheiten
um Abſatz zu befeitigen, welche nur durch jene große innere Maßregel vernichtet wer-
den Fönnen. Nachdem fünftlich Durch den Direct oder indirect mit Staat&mitteln ge
förderten Bau von Fabriken ꝛc. neue Productionszweige hervorgerufen waren, galt «8,
anf eben fo Fünftlihem Wege für fie eine Kaufkraft berbeizujchaffen. Zu dem Ende
wurden neue Zollgrenzen gefchaffen, welche den Conjumenten eine anderweitige Ber
frievigung ihres Bedürfniſſes, ald dur die Fünftlich erichaffene Production bed
Inlandes, unmöglich machten. Die Folge war, daß dabei der Staat die natürlichen Nei⸗
gungen der in ihm wohnenden volfäwirtbichaftlichen Factoren nicht mehr richtig zu
beurtheilen wußte und ihnen wiſſentlich oder unwiſſentlich Hinderniffe in den Weg legte,
fo daß zu der Hervorrufung einer Fünftlichen Production noch die Unterbrüdung der
natürlichen und zu der Hervorrufung eines Fünftlichen Abſatzes noch die Unterbradung
ded natürlihen Abſatzes Fam. Die GEntwidlung des deutſchen Zollvereins iſt
voll son folchen Liebelfländen. Preußen, durch feine Lage und die Natur feiner Volks⸗
wirthſchaft, die überwiegend Ackerwirthſchaft war, auf den Freihandel, Die Seewege,
die Ausfuhr von Aderproducten ıc. verwiefen, fchloß ſich an BinnensDeutfchland, be
förderte eine kraͤnkelnde Induftrie und drüdte feinen Aderbau und die daran "hängenden
Gewerbe, denen der Export von Naturalien und Producten erfter Hand «ben fo wie ber
Import des Eifend erfchwert ward, nieder. Die natürlichen Abſatzwege wurden da
durch befeitigt, Fünftliche gefchaffen. Die Kern- Provinzen Preußens vermiffen vielfach die
einfachſten und nothwendigften Verbindungen mit den Küften, die preußifchen Oftfechäfen
Iafien jehr viel zu wünfchen übrig; die meiften und älteften unferer Eifenbahnen laufen
in das tiefe Binnenland aus; die Landwirthſchaft ift nicht den Erwartungen entjprechend
geftiegen; die Gapitalien find ihr in Folge unferer künſtlichen Handelspolitik entfremdet
und den Babtifen zugewendet. (Meitered darüber ſ. unter Zollverein.)
Eine beachtungdwerthe Stimme äußerte vor Kurzem über diefen hochwichtigen
‚ Segenftand in der „Berliner Revue” u. U. Folgendes:
„Man achtete im Zollverein überhaupt die Urproduction für viel geringer alö
die Kunftproduction, indbefondere ald die technifchen Gewerbe, und war daher in ber
Anlage der Communicationsmittel mehr auf dieſe als auf jene bedacht, alfo mehr auf
Landſtraßen als auf Waflerftraßen. Diefe letzteren find aber für ben Transport majliger
Artifel am wichtigften, und immer die vornehmjten Hebel der Seefchifffahrt geweſen,
wie die Erfahrung lehrt. Denn darım hat man früher in Holland, dann in England
und fpäter in Nord» Amerika jo große Anjtrengungen auf den Ganalbau verwandt.
Auch wäre es irrig, zu glauben, daß Ganäle in Zukunft durch die Eifenbahnen über-
flüjjtg werden würden. Dafür jpricht das Beiſpiel der fo fehr praftifchen Nordameri⸗
kaner, die durch den Eifenbahnbau fich keinesweges vom Canalbau abhalten laſſen, und
deren Handel noch Heute von dem Erie⸗Canal mehr Nutzen zieht, ald von irgend einer
Eifenbahn. Bei uns hingegen bat man feit lange nur geringen Werth auf Canal
bauten gelegt, welche der große Friedrich fo wohl zu fchägen mußte, und ein Blick
auf die Landkarte zeigt, daß unfere inneren Waſſer⸗Communicationen noch durch fehr
wefentliche Zwijchenglieder verbeffert werben könnten.
„Deögleichen zeigt ein Blick auf Die Landkarte, daß unfere Eifenbahnen vorzugsweile
“zur Verbindung von Binnenpläben beftimmt find. Hätten wir hingegen ein maritimed
Handeläfpftem, fo würden auch unjere Eijenbahnen vorzugsweife nach den Seehäfen
gerichtet fein, was aber jo wenig der Fall ift, daß Häfen wie Stealfund, Koͤnigsberg
und Memel noch heute Durch feinen Schlenenweg niit ihrem Hinterlande verbunden find.“
Abſchat. _ 467
Und an einer andern Stelle: „Preußen, aber auch der ganze Zollverein hätten
Veranlaſſung gehabt, vorzugsweije auf den Seehandel Werth zu legen, weil ihm ja
ſelbſt nur die Seefeite offen war. Denn feine Weſtgrenze war durch das franzdjijche
Probibitivfpftem fo gut wie geſperrt, die Oſt⸗- und Südgrenze nicht minder, Da Der
ruſſiſche wie der üfterreichifche Tarif bi3 noch vor Kurzem ebenfalld probibitorifch waren.
Man follte meinen, unter folchen Umſtänden hätte der Zollverein feine Blicke vorzugs⸗
weiſe auf die See richten müſſen, da feine Kandgrenzen, wie gefagt, faft überall gefperrt
waren. Aber im Gegentheil, man ging nur auf Binnenbandel aus, und anitatt ſich
nach der See hinzuwenden, welche und mit der ganzen Welt verbindet, vertiefte man
Ah nur um fo mehr in das Syſtem de3 Binnenhandeld und erwartete alles Heil von
einer Ermeiterung des Zollgebietes- durch den Beitritt Defterreich8 zum Zollverein.
„So find denn die mitteleuropäifchen Projecte, en vogue gefonmen, und wir
follen unfer Huandelsfpftem danach abmeffen, daß es fo viel ald möglich dem öſterreichi⸗
ſchen conjorm wird, d. h. wir follen dem Meere den Rücken zudrehen und und zum
Scleppträger eined großen Binnenlandes machen. Oder wie könnte es wohl anders
fein? Denn e3 ift ja Klar, wenn doch Alles auf Binnenbandel binausläuft, fo ift
Oeſterreich ein größered Gebiet als der geſammte gegenwärtige Zollverein, und der
Schwerpunkt des Ganzen müßte dann nach Oeſterreich fallen.
„Das ift die Confequenz des Zollvereinsſyſtems, und das ift die PBerfpective
feiner Zukunft. \
„Han faſſe dieſe Perſpective in's Auge, um fich dann die Frage zu ftellen, ob
es wohl in der ganzen Weltgefchichte jemals erhört ift, Daß ein Binnenland ein com⸗
mercielfeö Uebergewicht erlangte, oder ob ed nicht immer und ewig die Küftenländer
waren, welche in der Handelswelt berrfchten? Und jet will man den Norddeutſchen
einreden, Daß fe die unermeßlichen Bortheile, welche ihnen ihre maritine Tage Darbietet,
für wichtd achten follten, um fich dafür zum Nachtrab eines großen Binnenlandes zu
machen, — dieſelben Norddeutichen, deren Ahnen zur Zeit der Hanfa mit ihren Flotten
Die Meere bedeckten.“
Bon Herzen flimmen wir übrigens in den Wunfch jenes Artifeld ein, daß eine
norddeutſche Hanfa neu entſtehen möchte.
nAuf der Hanfa beruhte die commercielle Größe Norddeutſchlands, und gedenken
wir je wieder zu einer commerciellen Größe zu gelangen, jo müfſen wir eine neue
Hanſa fliften, d. 5. einen norddeutſchen Handelsbund, in welchem
Preußen feine natürliche Stellung finden wird." (Berl. Revue Br. 13
©. 526.)
Abſchatz. Die von Abſchatz gehörten zu den älteften Gefchlechtern in Nieder-
ſchleſien, fochten bereit3 in der Tartarenfchlacht und befleiveten die höchſten Ehrenftellen.
an den Höfen der Piaftifchen Herzöge in Schlefien. Ihre Stammbäufer find Kummer
nid und Nüftern bei Liegnitz. Die Freiherrenwürde brachte Hans Apmann von Ab-
ſchatz 1695 an- fein Haus. Das Wappen der Abfchaße zeigt Kopf und Hals eined
ſchwarzen Elennthleres im fllbernen Felde; auf dem Helm erfcheint das Geweih des
Elenn; Helmdeden ſchwarz und filbern. In der preußifchen Armee haben mehrere
Freiherren von Abſchatz gedient, Einer derſelben blieb bei Hochkirch; das edle Ger
ſchlecht iſt zu Anfang diefes Jahrhunderts ausgegangen. Hand Abmann, oder
Erasmus von Abſchatz, der die Kreiberrenwürde an fein Haus brachte, war am
4. Februar 1646 anf Dem mütterlichden Gute Wirrwitz bei Breslau geboren, er genoß
einer treffligen Erziehung und machte in jungen Jahren jchon die damals erforderliche
Gavaliestour durch Italien, Frankreich, Holland und England. Nach der Rückkehr
von dieſer Neife lebte er, mit Kunit und Wiflenfchaft bejchäftigt, auf feinen Gütern,
His ihn das Vertzauen feiner Mitftände, nach dem Tode des letzten Piaftenherzogs
von Brieg, nach Wien fandte; dort gewann er Kaifer Leopold's I. befondere Gunft,
wurde kaiſerlicher Statthalter von Brieg und am 15. Auguft 1695 mit feinem Bruder
Johann Georg han Abſchatz in den Freiherrenſtand erhoben. Er jtarb am 22. April
1699 zu Liegnig, drei Söhne hinterlaffend. Abſchatz hat im der deutfchen Literatur
einem nicht unebrenyollen Platz bis heute behauptet; zwar find feine Gedichte nicht frei
von dem Schwulft und der frofligen Webertreibung, die man der zweiten fehlefljchen
168 Abſchaͤtzung.
Dichterſchule, zu der er gerechnet wird, zum Vorwurfe macht, dennoch aber zeigt ſich,
namentlich in den ſpruchartigen Sinngedichten, ein fo tüchtiger, deutſcher Mannesſinn,
daß manches Stück von ihm noch heute genießbar if. Am naͤchſten ſteht Abſchatz
feinem trefflichen fchlefifchen Landsmanne und Nachbar Friedrich Freiherrn von Logau,
wenn er auch deflen Bedeutung nicht hat. Lange Zeit binduch war Die Ueberjegung
des Paſtor Fido yon Abſchatz beſonders gefhäßt. Die gefammelten poetifchen Werke
des Freiherrn von Abſchatz gab Ehriftian Gryphius fünf Jahre nad) deilen Tode her»
aus, fie erfchienen in Bredlau und Leipzig, 1704. |
Abihäkung (rei aestimatio) ift ein im Nechtögebiet häufig vorfommenves Mittel
zur Feſtſtellung des Werths von Sachen und Rechten. Mehr factiſcher als rechtlicher
Natur, ftebt fie ohne Syſtem da. Das Necht des Beſitzes in feinen obligatorifchen
Beziehungen, und namentlich die Endigung des Beflges, führt eine Menge von Rechts⸗
verhältniffen herbei, in welchen zwifchen den Betheiligten die Frage über Die Werthe-
verbeflerung oder Verringerung von Wichtigkeit wird. So bei der Pacht, bei der
Miethe im Pfand» und im Lehnrecht. In all diefen Fällen würden ohne eine von
Sachverftändigen vorgenommene Abfchägung die Differenzen zwifchen Beſitzvorgänger
und Nachfolger unlösbar fein.
Mer gegen Bfandficherheit Darlehn giebt oder wer eine Sache gegen Waflerd-
oder Feuersgefahr verfichert, überzeugt fich gern durch Abfchägung der zu verpfänden-
den, reſp. der zu verfichernden Sache, ob ihr Werth diejenigen Garantieen bietet, welche
ihm für den Erfolg des Nechtögefhäfts nothwendig erfcheinen.
Im vömifhen Recht war Die aestimatio von befonderer Wichtigkeit bei den
Dotatverbältniffen. Die dos (Mitgift) Eonnte mit einem Werthanfchlag der Sachen,
aus denen fle beftand, gegeben werben. Hierbei waren zweierlei Motive denkbar; ent-
weder die Abfchägung geſchah, damit der Ehemann fpäter bei eintretender Reſtitution,
fall8 er nicht im Stande war, die dos in natura herauszugeben, den Werth nach der
Tare erſetzte (dos taxationis causa aestimata) oder die Abfchägung diente zur Normirung
des Kaufpreifes, welchen der reftitutionspflichtige Ehemann, welcher nun ald Käufer ange
ſehen wurde, fpäter an die Berechtigten zahlen mußte (dos venditionis causa aestimata).
Einer befonderen Erwähnung bedarf die gerichtlihe Abſchätzung von Grund»
flüden. Sie wird vom Gericht angeordnet und geleitet, und kann ald Act der frei-
willigen Gerichtsbarkeit von jedem Grundftüdbeliger erbeten werden. Borgefchrieben
ift fie nach den meiften deutſchen Particularrechten bei der gerichtlichen Verſteigerung
von Grundftüden. In Preußen wird fie nach oben bin durch die Concurrenz von
Pfandbriefen, nach unten bin durch einen vorausfichtlich geringen Werthöbetrag begrenzt.
In dem einen Fall tritt an die Stelle des richterlichen Commiffard die betreffende
Ereditdirection, in dem andern Fall dad Dorfgericht oder ein vereideter Tarator.
Wenn die Subhaftation eines Grundftüdes Schulden halber beantragt iſt, fo
fegt der Richter einen Termin zur gerichtlichen Abſchätzung an Ort und Stelle an.
Dort gefchieht vor dem Michter durch zwei vorgeladene Sachverfländige nach den lan
desühblichen Tarprincipien Die Abfchägung, ein Act, bei dem der Nichter kaum mehr
als eine controlirende und legaliſirende Nolle fpiel. Gegen diefe Abfhägung darf
dann der Befiger und die übrigen Intereflenten der Subbaftation bis 4 Wochen vor
dem Bietungdtermin Erinnerungen anbringen, die den Richter zu einer näheren Unter⸗
fuchung, reſp. zur Abhülfe etwaiger Mängel veranlaffen Fönnen.
Diefe Subhaftationdtare bezweckt übrigens nur die Information der Kaufluftigen
und foll allen Betheiligten zur Anleitung dienen, fich über Werth, Umfang und Be
fchaffenheit des Grundſtücks zu orientiren. Diefer rein formellen Bedeutung entfpricht
auch die Beſtimmung, daß für den Inhalt der Tare feinerlei Vertretung ftattfindet, derge⸗
ftalt, Daß weder der Käufer für die Rubriken oder Anfchläge Gewährleiftung fordern, noch
der Subhaftat Bertinenzftüdke, welche nicht mit abgefchäßt find, vorenthalten darf. Nur dab
gänzliche Fehlen der Tare, nicht einzelne Mängel, vernichten das Verfahren.
Das franzöftfche Recht Fennt Die Abfchägung im Subhaftationsverfahren nicht.
(S. übrigens Snbhaftation.)
Ueber die im öffentlichen Hecht vorfommenden Abfchägungen f. Die Artikel Erpro⸗
priation, Einkommenſtener, Grundftener.
Abſchaͤtung. Abſchichtung. 169
Abſchaͤttimmg. (Forſtw.) Der Wald ift im Laufe der Jahrhunderte langfamen, aber
ſicheren Schritte in die Meihe der Vermögensflüde eingetreten, deren Werth ihr Beſitzer
ald bedeutend genug erkennt, um fle mit allen Kräften gegen Störung und Beichädigung
jeglicher Art zu fchügen, um alle Nechte, die mit ihnen zufammenbängen, mit Energie
' m vindieiren, um endlich feiner Seits Alles zu thun, was ihm ihren dauernden gleich»
bleibenden Beſitz ſicher.. Das Bemußtfein des Volkes ift Iängft aus jenem Traum
erwacht, der ihm den Wald als Jedermanns Gottgegebenes Eigenthum zeigte und wenn
auch die weiſe Geſetzgebung mit Recht dem Gefühle des Volkes, daß eine Verlegung
des Waldeigenthums nicht das Entehrende eines Angriffe auf alles andere Privatver-
mögen bat, Nechnung trägt, fo weiß Doch heute der Mheinländer fo gut wie der Kaſſube,
daß eine ſolche Verlegung vorliegt und daß dem Holzdiebftabl Die wenn auch mildere, Doch
gerechte Strafe ficher ift. Daſſelbe Gefühl aber, dad den Walbbeftger zur Wahrung feiner
Rechte den erfolgreichen Kampf gegen VBorurtheile unternehmen ließ, zeigte ihm auch,
was er zu thun babe, um fich die Früchte feines Beſitzes zu fichern. Es genügte ihm
nicht mehr zu wiffen, daß er bejaß, er mollte auch wiffen, was er befaß. Und wo
biefed Bewußtſein fich nicht von felbft einftellte, da that es die Nothwendigkeit, bie
mit zwingendem Ernſt an ihn Herantrat und ihm klar machte, daß ein noch fo großer
Waldbefig‘ der Zerftörung anheimfallen: muß, wenn nicht pflegliche Behandlung und eine
auf Nachhaltigkeit baſirte Wirthfchaft ihr gegenübertreten. So entwidelte fi die Forft-
wirtsfchaft mit ihren mannigfaltigen Zweigen, fo bildete ſich namentlich die Lehre von
der Abſchätzung der Wälder, das ift die Lehre von der Ermittelung und Sicher
Rellung des nachhaltigen Abgabefages, den ein Wald zu leiften vermag.
Meich war das Feld, das fich bier für den denkenden Forſtmann eröffnete, mannig-
- faltig ſind die Wege, die er einfchlug, um zum Ziele zu gelangen. Bon der einfachen
Anwendung der Divijton, welche die Größe der waldbeſtandenen Fläche und die Zahl
dr Jahre, welche der Baum gebraucht um nußbar zu werden, zu Bartoren nehmen,
ion im 14. Jahrhundert dem Walde von Montenai bei Venedig eine nachhaltige
Benutzung ficherte, durch die Beſtrebungen deutſcher Forſtmaͤnner hindurch, die bald
die Güte des Bodens als dritten Factor aufnahmen, bald in der reinen Theilung der
Summe des nutzbaren Holzes durch die Zahl der Jahre der Umtriebszeit die Nach⸗
haltigkeit geſchützt jaben, bat ſich für unſere Zeit eine Taxations⸗-Wiſſenſchaft heraus⸗
gebildet, die als den Kern der Sache an die Spitze jeder Abſchaͤtzung einen nach den
Regeln der Forſtwirthſchaft entworfenen Wirthſchaftsplan ſtellt, die, wenn ſie auch nicht
mehr in der Gründlichfeit eines preußiſchen Taxators, der die Beſtands⸗Verſchiedenheiten
durch Umziehung mit Bindfaden und durch verfchiedenartig gefärbte Pflöcde bezeichnet
wiffen wollte, ihr Heil ſucht, doch mit großer Genauigkeit die Maffenermittelung der
einzelnen Alteröflaffen in ihre Vorarbeiten aufgenommen bat, bie endlich der eigentlichen
Abſchatzung die gründliche geometrifche Meffung und Eintheilung des Waldes vorausfchidt.
So iſt die heutige preußifche Taration eine Methode, die in dem Bemußtfein,
daß es nicht ausführbar fei, alle Beträge des ganzen Umtriebes ſchon im Voraus fidher
angeben zu fönnen, ſich damit begnügt, den Zuftand, in welchen der Walb gebracht
werden foll, im Allgemeinen zu beftimmen, danach die Flächen auf die verfchiebenen
Zeitabſchnitte (Faͤcher) fo zu vertbeilen, daß die Herftellung einer Beftandes - Orbnung
in ficherer Ausficht ift, ebenfo den Gefammt-Ertrag des Umtriebes mehr gutachtlich zu
beſtimmen und ſich mit der fpeciellen Etats⸗Beſtimmung, fo wie mit den zu gebenden
Betriebs⸗Vorſchriften auf Die nächfte Zeit zu befchränken, dagegen die ganze Taration
von Zeit zu Zeit im Wege der Reviſion zu wiederholen und immer wieder den Etat
nach dem jedesmaligen Zuftande des Waldes neu zu regeln und Die nöthigen Betrlebs⸗
Vorſchriften zu geben.
Veber die Principien der inhaltvollen Frage vom Wald» Eigentbum und deſſen
Sicherung, für deren Löfung die Tarationd - Wiffenfchaft ein mitwirkendes gemwichtiges
Moment ift, vergleiche man die Artikel Forſtwirthſchaft und Wald.
Abſchichtung von Kindern!) ift ein Häufig vorkommendes und je nach den
verſchiedenen — 5*— Beſtimmungen über das eheliche Güterrecht verſchieden ſich ge⸗
— — —
Die Literatur hierüber ſ. bei Ch. 2. Runde, ee eheliches Guͤterrecht $ 112
v. Be er, Syſtem bes deutſchen Privatrechts SS 225— 239. ah 9 f.
m 0 Abſchoß.
ſtaltendes deutſchrechtliches Verhaͤltniß. Die ehelichen Guͤterverhaͤltniſſe, wie Re während
des Beſtehens einer Ehe im einzelnen Hall geſetzlich oder vertragsmäßig beſtimmt find,
werben oft, einer alten deutfchen Sitte gemäß, auch trog der durch Tod des einen
Ehegatten erfolgten Auflöjung der Ehe, zwifchen dem Ueberlebenden und ven aus ver
Ehe hervorgegangenen Kindern beibehalten und fortgefegt. Das Verhaͤltniß des über-
lebenden Ehegatten zu dem gemeinfamen Vermögen bleibt dann in fofern daflelbe, ale
ihm fortan gerade diefelben echte, wie während der Ehe, anı Vermögen zuſtehen. —
Diefe Fortſetzung des ehelichen Güterverhältnifjes, tro Auflöfung der Che, kann nun
aber unter Umftänden beendet werben dur den Antrag der Kinder, bezw.
ihrer Bormünder auf Abfhihtung oder Theilung. .Die Unftände, die
fie hierzu berechtigen, find zwar von den deutſchen Partifularrechten nicht immer gleich⸗
mäßig beftimmt, als vegelmäßig von denjelben anerkannte Gründe, eine AUbfchichtung
zu verlangen, gelten indeß: 1) die Wiederverheirathbung des überlebenden
Ehegatten; 2) Berfhmwendung oder Unfähigkeit deffelben, Dad ger
meinfame Bermögen gehörig zu verwalten; 3) Großjährigfeit.
Bei der in einem folchen Fall vorgenommenen Abjonderung des Vermögens,
welche rechtlich als eine verfpätete, beim Tode des einen Ehegatten nur aufgefchobene
zu betrachten ift "), beflimmen fich die Vermögenstheile der abzufchichtennen Kinder
nad dem ihnen an dem Vermögen des (resp. der) Verſtorbenen zuftehenden Erbrechte.
Die Art und Ausdehnung dieſes Erbrechts muß .fih aus dem im einzelnen Fall zur |
Geltung fommenden ehelichen Güterrechte ergeben. Hier geben denn oft Beflimaumgen
den Maßſtab, die eben fo verfchiedenartig und unter einander abweichend find, als bie
ehelichen Süterrechte jelhft (ſ. dieſen Artikel) in den einzelnen deutſchen Ländern und
Randestheilen. So follen 3. ®. nach vielen Statuten bei der Abjonderung aus ber
fortgefegten Gütergemeinfchaft die abgefchichteten Kinder ald völlig abgefunden
betrachtet werben, fo zwar, daß ihnen, falls der Ueberlebende Kinder aus der zweiten
She bat, nicht einmal ein Pflichttheilsrecht mehr gegen diefe zuftehen foll.2) Häufig
wird es auch dem lieberlebenden geftattet, um eine Realtheilung zu vermeiden, fich nur
zum Schuldner für bie Abſchichtungs ſumme zu bekennen: ſog. Aus—⸗
ſpruch.)
Wenn wegen Großjährigfeit geſchichtet wird, ſo kann es vorkommen, daß die
übrigen noch minderjährigen Kinder in dem alten Verhältniß bleiben. Die abge
Schichteten Kinder kommen bei einer fpäteren Theilung nicht mehr in Betracht.
Dad Gegentheil der Abfchichtung wegen Wiederverheirathung des überlebenden
Ehegatten ift im Erfolge und der Wirfung nach die fog. Einfindfchaft — unio pre
lium. (©. daſ.) — Das Charafteriftifche derſelben ift die Gleichftellung per Bor
und Nachkinder rüdfichtlich des Inteſtat⸗Erbrechts.
Abſchoß (gabella hereditaria) ift eine nach Quoten erhobene Abgabe, melde ſich
der Staat von demjenigen Bermögen eines Zandedeinwohners zahlen laßt, welches
durch Erbgang aus feinem Gebiet ins Ausland gebt. So wie im älteften römifegen
Erbrecht jener Nichtrömer, fo war auch nach Deutfchrechtlichen Begriffen noch im Wit
telalter jeder Fremde ohne alle Exrbesfähigkeit. Vielmehr wurden die im Lane verflor-
benen Fremden nach dem jus albinagii (alibi natus) oder droit d’aubaine vom #i#-
cus heerbt, und erhielten erft dann eine rechtliche Eriftenz, wenn fie fi in den Schutz
irgend eined Territorialheren begaben. Starb der Schügling in einem ſolchen KHörige
feitäverbältniß, fo hatten feine Verwandten das Recht, ven Nachlaß durch eine Abgabe,
gewöhnlich Yo, oft auch Yo des Betrages von dem Landesherrn einzulöfen, Diele
Erbfhnftöhener wurde zur Megel, nachdem Friedrich I. im Sabre 1220 durch bie
authentica omnes peregrini das jus albinagii (auch Wildfangdrecht) aufgehoben.
Auch in das preußifche Landrecht ift der Abſchoß aufgenommen (Tit. 17, Th. I,
6 161 sq.) und fogar auf Brautſchaͤtze und Schenkungen aller Art angewandt.
7 10 Sacfenfvisgel, Bud 1., Art. 20, $ 3, Art. 11.
) Ch Runde, a. a. O. 8 119. v. Gerber, a. a. D., $ 236, Note 1%. Fichhorn,
@infeitung i in das beutfche Privatrecht $ 317.
ya Lübifches neh, H., 2, 31. — Hamburger Stabteedht, IH., 4, 4. v. Ger:
der, l. $ 236, Note 11. |
Abſchreenng. Abſerbarleit der Beamten. m
Unter den deutfchen Bunbedftanten ift der Abſchoß Durch Die Bundesacte vom
8. Juni 1815 aufgehoben. In Preußen ift der Abfchoß fremden (nicht bundesfteund-
lihen) Staaten gegenüber nach Beflimmung-der A. C.⸗O. vom 11. April 1822 nur
woch als Retorſtonsmaßregel zuläjfig.
Abſchredung iſt jede durch Drohung eines künftigen Uebels beabſichtigte Abhal⸗
tung einer Perſon von einer gewiſſen That. Die Abſchreckung wurde namentlich früher
von Vielen mit Unrecht als Zweck der Strafe hingeſtellt. Zuerſt gründete Feuerbach
auf das Princip der Abſchreckung ſeine pſychologiſche Zwangstheorie. Er ging naͤmlich
von der Anſicht aus, daß, da der phyſiſche Zwang weder zur Verhinderung, noch zur
gerechten Ahndung von Verbrechen ausreiche, Verbrechen aber im Staate überhaupt
nicht vorkommen müßten, ein ſtets reger pſychologiſcher Zwang nothwendig ſei, um von
der Verletzung der Rechtsordnung abzuhalten, m. a. W. es müſſe der ſinnliche Reiz
zu Verbrechen bei Jedem dadurch aufgehoben werden, daß er vermöge der geſetzlichen
Strafandrohung wiſſe, dem Verbrechen werde unvermeidlich ein Uebel folgen, welches
größer iſt als die Unluſt, Die aus der Nichtbefriedigung des Reizes zum Verbrechen
hervorgeht. — S. das Naͤhere unter dem Artikel Straftheorien. —
Abſchwören Heißt die Wahrheit einer beſtimmten vom Proceßgegner behaupteten
Thatſache eidlich ablehnen. Leber die verfÄjiedenen Arten der Proceßeide, und inwieweit
fe unter Die obige Begriffsbeflimmung fallen |. Eid.
Bemerkenswerth ift die Bedeutung des Wortes in der Volksſprache. Der gemeine
Bann verfteht darunter felten etwas Anderes als das meineivige Abſchwoͤren der Wahrheit.
Das alte deutſche Eriminalrecht geftattete unter Umftänden bei unvollftändigem
Beweiſe dem Inquifiten, fih von dem auf ihn ruhenden Verdacht durch einen fog.
Reinigungßeid zu befreien. Lieber die Verwerflichkeit dieſes Reinigungseides (h dieſes)
herrſcht unge fein Zweifel mehr.
Abſchwörung, kirchliche, ift die eivliche Entfagung des Meligiond - Befenutniffes,
oder des Heidenthums in früherer Zeit, oder einer von der Kirche verworfenen Ierlehre.
Doch verlangt, waß insbeſondere den Uebertritt betrifft, nur die katholiſche Kirche eine
eigentliche abjuralio haeresis in der Regel; die proteſtantiſche Kirche egehrt neben dem
freien Entſchluß und Unterricht bloß das Glaubensbekenntniß.
Abſeiſſe ſ. Coordinaten.
eee der Veamten. Es iſt nur ein ſcheinbarer Widerſpruch, wenn der
mit der Napoleoniſchen Wiſſenſchaft in Confliet gerathene Profeſſor an der Sorbonne
zu Paris, Herr Saint Marc Girardin, ſich kürzlich auf feinem Katheder dahin aus⸗
ſprach, daß er feine unabhängige Stellung als Mann der Wiſſenſchaft früher aus dem
Bewußtjein feiner Unabſetzbarkeit gefchäpft habe, feit dem Jahre 1852 aber gerade auf
die Thatfache feiner Abfepbarkfeit gründe. Nur ein feheinbarer Widerfprud jagen wir,
ebenfo wie e8 fein wirklicher Gegenſatz tft, feine Unabhängigkeit heute in einer äußerlich
und materiell geficherten Eriftenz, morgen in innerer Selbfigenügfamkeit und Bedürfniß⸗
leſigkeit, ja felbft in ver Breude des Maͤrtyrerthums zu finden.
Zu bedauern ift nur, daß dieſe Auffaffung der Unabhängigkeit Keine fehr weit
verbreitete iſt und Daß indbefondere das Beamtenthum des conftitutionellen und abſoluti⸗
ſtiſchen Staates anftatt nach dem Vorbilde des Parifer Profefiors jeine Unabhängigkeit
in feiner Abjegbarkeit zu fuchen, das beißt anftatt das Amt mit der Perfon zu decken,
die Theorie erfunden bat, die Perſon mit ihren Fleinen Freuden und Leiden unter den
Schutz des Amtes zu flellen und dadurch den Staatödienft und dad damit verbundene
Einkommen, analog den jchlimmften Ausartungen ded Feudalismus, gewifiermaßen in
ein Private Hecht und Privat- Vermögen zu verwandeln.
„Niemand bat — wie ſelbſt Dahlmann anerkennt — ein Privat⸗Mecht darauf,
dem Stanie ſchlechte Dienfte zu leiften“, und wie bie Berufung, jo muß auch die Ente
fenung der Beamien dem Souverain vermöge der Einheit der Staatögewalt unkehingt
juftchen. „Der Spuverain muß — wie Stahl fehr richtig bemerkt — freie Gewalt
haben, den "Beamten zu verfegen, ihn der Function zu entheben, in Ruheſtand zu feßen,
ia feloft einen beftimmten Theil der Einnahme ihm für diefen Fall zu entziehen. Be⸗
ſteht die Unentfernbarkeit in der Ausdehnung, dag ohne Schuld und Michterfpruch der
Beamte nicht verjegt, nicht von den Gefchäften befeitigt werden, keinen Theil feines
188 Wfokutlon. Abſolntiamus.
Einkommens verlieren kann, fo iſt einmal keine Hülfe gegen Unfähigkeit oder doch nicht
gegen Mittelmäßigleit der Beamten, dann aber find die mittleren und unteren Stellen
immer in der Lage, die Abfichten der Central⸗Regierung zu vereiteln, wäre es aud
nur durch energielofe Vollziehung, denn wie läßt fich darüber ein Proceß, wäre es auch
nar ein dißciplinarer, durchführen?!) Da ift jedes Amt eine unüberwindliche Burg, dem
Souverain zu troßgen, ähnlich wie ehedem die Bafallen. ine Beamtenftellung dieſer
Art ift auch bis jetzt in der Gefchichte nicht dagewefen. Nach älterer deutſcher Ein-
richtung konnten Die Aemter auf Kündigung oder unauffündbar verliehen werden, je
nachdem ſich der Fürft dazu verftand; aber auch bei unaufkündbarer Verleihung hatte
der Beamte nur ein Mecht gegen Entziehung feines Gehalte und gegen unebrenvolle
Entlaffung, nicht aber gegen beliebige Entlaffung überhaupt, das ift unzweifelhaft nad
den reichögerichtlichen Erfenntniffen. Nach der franzöflichen (gewiffermaßen auch nad
der- englifchen) Einrichtung find die Beamten völlig nad Belieben zu entfernen.
Vollends eine politifche Monftrofttät ift e8, folchen abfolut unentfernbaren Beamten
auch noch den unverhinderlichen Eintritt in die Kammern zu fichern. Das beißt in
der Verwaltung felbft eine Oppofition gegen die Verwaltung errichten, die fle neutra⸗
liſirt, und die Beamtenherrfchaft, die man durch flänvifches Wefen ermäßigen will, in
einer anderen viel bedenklicheren Weife wiederbringen. “
Sehr lehrreich und ſalbungsvoll weiß der liberale deutſche Profeffor darauf
hinzuweifen, daß die Lebenslänglichkeit und Erblichkeit der Lehne und damit der Staatd-
Aemter das Königthum geſchwächt und befeitigt, das Volk feiner Selbftregierung beraubt
und zu Hinterfaflen der Amts-Inhaber berabgebrüdt hat; warum ift er fo kurz von
Begriffen, wenn wir ihn darauf binweifen, daß Die Unabfegbarkeit, das Kaftenweien
und der Nepotismud ded Beamtentbumd in ihrem Grunde und in ihren Wirfungen
daffelbe find, wa8 jene Ausartungen der Feudalität?“ (Vergl. im Uebrigen die Artikel
Beamtenthum, Bureanfratie und Stantädienft.)
—8 — von der Inſtanz, ſ. Ab instantia.
Abſolution, kirchliche, |. Beichte.
Abſolutismus.“) Abſolut im vollen Sinne des Wortes ift das von allen Be-
dingungen und Befchränktungen Losgelöfete, dad Unbedingte, Unbeſchraͤnkte, Unbegrenzte.
Ohne Anfang, ohne Ende, ohne Mängel, ohne Schwächen, ohne Schranfen, ohne
Schwanken. Abfolut in Diefem ‚Sinne ift nur Gott, die Gewalt und das Recht
Gottes. —
In der Staatsrechts⸗Lehre verſteht man unter abſoluter Gewalt oder „Abſolu⸗
tismus“ die Unbeſchraͤnktheit der Herrſchergewalt und folgeweiſe unter abſoluter
Monarchie im techniſchen Sinne diejenige, in welcher die öffentliche Ordnung (Ge⸗
ſetzgebung und Staatshaushalt) allein vom Fürſten beſtimmt wird, ohne die Schranke
und Garantie einer Landeövertretung, in welcher jedoch, indem die fürftliche Gewalt fi
fetbft bindet, Immerhin firenge Beobachtung der erlaffenen Gefege, Unabhängigkeit der
Gerichte und geficherte echte der Unterthanen beftehen Fünnen. Oder wie man es
anderd audgebrüdt Hat, Abfolutismus ift die Alleinberrfchaft eines Einzigen
oder Einzelnen, die, wenn fle auch, gleich jeder menfchlichen Herrfchaft, ihre natär-
lichen rechtlichen und fittlichen Schranfen hat, doch durch Feine andere politiſche
Gewalt befchränkt, begrenzt oder ermäßigt iſt. Im neuerer Zeit pflegt man dann no
zweierlei Erſcheinungsformen berfelben zu unterfcheiden, vie abſolute Monarchie
auf Grund der Legitimität oder die eigentliche abfolute Monarchie und bie
abfolute Monarchie auf Grund der Revolution — den Imperialismus, eine
Definition, die indeß den Kern nicht völlig treffen dürfte (f. Imperialismus).
Gänzlich verſchieden von der abfoluten Monardjie find deshalb auch Die abfolu-
tiftifche Monarchie: und die Despotie (f. diefen Artikel); erftere eine krankhafte
Form des Wbfolutismus, letztere diefenige Ausartung der abfoluten Gewalt, in
welcher nicht allein der Träger der Gewalt als unbefchränkt, fondern alle Anderen ale
) Gin Beifpiel aus der neueren Zeit if die Vollziehung oder befjer Nichtvollziehung dee
Concordats in Oeſterreich. |
9% Die Detail diefer Frage werden wir unter Monarchie (abfolute) und unter ber
politifhen Geſchichte der einzelnen Staaten behanbeln.
| Abſolutiomus. 723
unbedingt rechtlos behandelt werben, fo Daß die Anerkennung und Achtung bes
Nechtes nicht als Pflicht, fondern lediglich als Willkür und Gnade erfcheint.
Bekanntlich unterfcheidet fchon Ariftoteled die DVerfaffung der Staaten in ger
srhnete (öpdat roArreim) und audgeartete oder Willfürs Herrfchaften
(mapexßdosıc). Geordnet find diefenigen, in welchen fich der Herrfcher dad gemeine
Defle (To xolvg ounugydpov) zur Aufgabe ftellt; ausgeartete oder Willkür⸗Herrſchaften
biefenigen, in welchen die Herrſcher ihr eigenes Interefle zum Ausgangspunkt und
Mapftab ihrer Negierungsthätigfeit machen. Der Abfolutismus, in fofern ev von ber
Willfür-Herrichaft unterfchienen wird, ift eine geordnete, das Wohl der Megierten be-
abfichtigende Negierungsthätigkeit, „allein da dem Herrſcher in der abfoluten Staatd-
serfaffung feine äußere Schranfe entgegenfteht, jo ift er ſtets in Gefahr, zeitweilig oder
dauernd in Despotismus zu verfallen.”
Befchrankt kann nun aber die Megierungsgemwalt nach zwei Rückſichten jein: 1) im
Bezug auf den Umfang der Herrfchergewalt, fo daß nur gemifle Berhältnifie der
Anordnung der Staatögewalt unterliegen,- andere ihr in der Weife entzogen find, daß
eine Einwirkung darauf die Zuftimmung derer erfordert, welche durch die Maßnahmen
der Megierung betroffen werden; 2) in Bezug auf die Art der Ausübung der
Staatshoheits⸗Rechte, fo Daß die Herricher in Betreff dieſer felbft an die Mitwirfung
der Regierten gebunden find. |
In den Staaten des Alterthums oder, genauer ausgebrüdt, in dem „antiken
Staate* erſtreckte fich die Thätigkeit der Stantögewalt auf alle Verhältniffe der Un⸗
tertbanen. Es gab feinen Kreis von Berhältniffen, welcher der freien und eigenen
Anorbnung der Individuen vorbehalten gewefen vwoare. Der Menfch ging vielmehr
ganz im Staate auf. Die Meligion, die Wiflenichaft, die Kunft, die Wirthickaft,
die Gefellichaft wurden vom Staate geregelt. Der Staat ordnete die Bell» Ber-
haͤltniſſe nach freiem Ermeſſen. Er jchrieb jeinen Untertbanen vor, mit welchen
Beichäftigungen fie ſich befallen durften und mit welchen nicht. Der Staat allein hatte .
eine Religion, und die Unterthanen mußten glauben, was der Staat ald Glauben auf-
ſtellte. Die Erziehung der Jugend behielt der Staat in feiner Hand, und ebenfo war
das Leben der Erwachſenen bis auf den Gang über die Straße feiner Auflicht und
Eontrole unterworfen. Kurz, Die Herrfchergewalt in den Staaten war in Bezug auf
den Umfang ihrer Wirkfamkeit eine „abfolute”, obgleich freilich diefer „Abjolutismus*
in den einzelnen Staaten mehr oder weniger ftraff angezogen war.
Um fih nun vor der Willfür einer folchen unbefchränften Gewalt zu fchüßen,
weldher Weg blieb den Regierten übrig, ald die Theilnahme an der Negierung, die
Ritwirfung bei der Ausübung der Staatöhoheits-Nechte? Die Entwidelung der Staaten
bes Alterthums befteht daher in dem Kampfe der Regierten, ſich eine Theilnahme an
der Regierung und dadurch einen Schub gegen die Willfür der Herrſcher zu ver-
ſchaffen. Daher offenbart fich bei allen DVerfaffungen der Staaten des Altertbums das
Streken, ſich zunächſt zur Demokratie und dann folgemeife zum Defpotismus eines
Alleinherrſchers auszubilden. Am regelmäßigften zeigt fich dieſer Entwidelungdgang in
der Berfaffung des römifchen Staates, welche aus dem befchränften Königthum in die
Ariftokratie, aus der Ariftokratie in die Demokratie, aus der Demokratie in die Ochlo⸗
kratie, aus der Dchlofratie in den Imperialismus überging. Die Staaten Griechen-
lands haben im Wefentlichen venjelben Entwidelungsgang durchgemacht, wenngleich
derfelbe nicht überall einen fo regelmäßigen Verlauf hatte und insbefondere an manchem
Orte die Tyrannis mit der Demokratie abwechfelte. Ariftoteles hat bereits dieſes den
Staaten des Alterthums inwohnende Entwidelungs-Gefet beobachtet; er konnte es aber
nur bis zum Emporkommen der Demokratie verfolgen. Der Imperialiamus war erft
bie Frucht der zu feiner Zeit beginnenden Entwickelungs⸗Epoche.
Die Verfaſſung des antiken Staates war alfo der „Abfolutismus”, wenngleich
dad Wort und der Begriff natürlich unbefannt waren, und zwar gewöhnlich gleich-
mäßig unbefchräntt in Bezug auf Umfang wie auf Handhabung der Gewalt.
Selbſtredend war dieſe Uebereinftimmung feine zufällige, fondern das nothwendige
Egebniß der Thatfache, daß die heidniſche Staatögewalt keine andere Quelle bes
Rechtes anerkannte und anerfennen konnte, als fich felbft, weshalb auf der einen Seite
FA Aielntiemnd,
alle Berdältniffe, die überhaupt rechtlich geordnet fein follten, durch poſttive Geſetze
geregelt werden mußten, anderer Seits aber die Bürger unter einander und der Staats⸗
gewalt gegenüber keine weiterem Rechte hatten, als dieſelbe Stantögewalt ihnen beilegte
mb zuerfannte. -
- Bon einem „Rechte, dad mit dem Menjchen geboren wird,“ von einem echte,
das da befteht über aller und unabhängig von aller Staatögewalt, von einer Beſchraͤn⸗
tung der Stantögewalt als folcher durch die Nechte der Bürger, von einer „Bes
friedung“ gewiffer Nechtökreife der Perfon gegen die Action des Staate® war dem
„antiken Staate”, war den Staaten ded Alterthums nichts bekannt. „Es war die
Zeit, in welcher ein jedes Volk ald ein Ganzes und jeder Einzelne nur ale ein Theil
diefed Ganzen obne jelbftftändiges Mecht auf Dafein und Wohljein betrachtet zu
werden pflegte.“
Daß Recht des Einzelnen ging kaum meiter ald feine Theilnahme an der Hand⸗
habung der Gewalt, und diefe Theilnahme war fein höchites Recht; die Freiheit des
Bürgerd beftand Feinesweged in feiner eigenen Unabhängigkeit oder gar in Der Bes
fhränfung der Staatögewalt, fondern in ihrer Höchften Boten; darin, durch nichts
Anderes, als durch die Staatögemalt, an welcher man felbft betheiligt war, beftimmt
und geleitet zu werden. Ä |
Was fi daraus für uns ergiebt, ift dreierlei: Einmal, daß die abfolute Mes
sierung im allen HSerrfchaftöformen denkbar und möglich ift, daß es ebenſowohl eine -
abfolute Demokratie und Ariftofratie geben Tann und gegeben bat, als eine
abſolute Monarchie, und daß Daher nichts verfehrter ift, als abſolute Monarchie
und Demokratie oder auch nur abfolute und conftitutionelle Monarchie als Begenfäge
zu Behandeln. Die Erfahrung lehrt, daß die conftitutionellen Regierungen nicht felten
die abfoluteften find, ja daß fich felbft der Imperialismus burch „conſtitutionelle Inſti⸗
tutionen“ noch zu kraͤftigen verfteht.
Sodann, daß in dem Mafe, als der antike Begriff des Staates mit feiner Selbſt⸗
gerügfamkeit und Omnipotenz, mit feiner heidnifchen Anfchauung von der Bildung bed
Rechtes Durch den Willen oder gar durch einen Nature Proceh der Völker zur Geltung
fommt und in den Bewußtſein der Völker und Gefeßgeber der Glaube an ein objer-
tives, über der Willkür der Menfchen ſtehendes Geſetz, als das Urbild der pofltiven
Gefetzgebung der beſtimmten Volks» Inpividualität verfehwindet, — Daß in demſelben
Maße Necht und Freiheit felten werden und nach der Weife des antifen Staates fortan
nur noch in der Abforbirung jeder Herrfchaft und Schranke durch die Allgemalt ded
Staates, in pofltiven Gefegen und in der Theilnahme an der Regierung gefucht und
gefunden werden,
Drittens, daß das Weſen und die Eigenthümlichkeiten des antiten Staates über-
wiegend in den Voͤlkern und Gemeinweſen fiy erhalten haben und zur Erſcheinung
fommen, durch die und in denen dad Altertbum in die neuere Zeit Hinüberragt, mil
bin in den romanifchen und denjenigen Völkern, in denen der’ römifche Staatsbegriff
ſchon in der vorchriftlichen Zeit eine Geſtalt gemonnen batte.
Anders dagegen bei denjenigen Völkern, welche das Chriſtenthum noch im
politiſchen Schlummer fand und welche erft durch die chriftliche Kirche zu Staaten
und Völkern gefammelt und gebilpet wurden, inäbefondere bei den Bölfern germa-
nifchen Stammes, Die, wie fonft Feines, fehon in ihrem Natur⸗Typus darauf ange
legt waren, die Träger des chriftlichen Staatöbegriffed und der chriflichen Entwicke⸗
Img zu fein.- '
Begenüber der Idee des antiken Staates beruhte das germanifche Gemeinweſen
auf dem entgegengefeßten Princip. Es ſchied einen Kreis von Verhaͤltniſſen aus, in
welchen Die Individuen, Familien, Gemeinden und Gorporationen autonom waren und
in welche die Herrfcher» Gewalt nur unter Mitwirtung und Zuftimmung der Regierten
eingreifen konnte. Innerhalb der vorbehfiltenen Wirkungsfphäre hatten dann aber auch
ihrerfeitö die Herrfcher Autonomie. Wir bemerken dies fehon in der Beſchreibung,
weldde Taeitus (Gerin. c. 11.) von der Behandlung der öffentlichen Verhältniſſe giebt.
Die Fürften oder Vorſtaͤnde, von denen er fpricht, obgleich fie vegelmäßig aus der Wahl
der Volko⸗Verſammlung bervorgingen, handelten doch nicht als bloße Beauftragte
Abelutiäunt RS
ſondern batten eine ſelbſtſtändige Gewalt. Ueber die minder wichtigen Une
enbrisen hatten fe das ausichliepliche Gutſcheidungsrecht. Tre wichtigeren wir Krieg
Arieden, mußten allerdings vor die Bolle - Beriammlung gekracht werden, jedoch
5 von dem Bolle nur die Anträge der Fürſten entweder durch Zujammenfchlagen
Waſfen gebilligt oder dur Geräuſch abgelehnt wurden. Im Nebrigen war
Sie Bebandlung biefer Berbältniiie Sache ter Kürften.
Rec ſelbſiſtändiger trat die Regierumgägewalt feit der Niederlaſſung der Deutſchen
Römerreicde auf.
vom Reiche Der Franken jewobl während der Herrſchaft der Merovinger ale
linger ud es nicht die Abgeordneten“ des Volkes, ſondern die weltlichen
d. b. die großen Neichd- und Hof=- Beamten nebft den Bifchöfen, welche auf
ihötagen erjcheinen und über die Reichs⸗Angelegenbeiten beratben und befchließen,
icht als die Bormünder, ſondern ald die Rathgeber des Könige. Wahrend der Kebrnk
ſchaft waren es ebenjo die mit der Ausübung ter Hoheitsrechte belebnten Vaſallen,
welche der Lehnöberr zu der Berathung der öffentlichen Angelegenheiten berief. Aller⸗
vings blieb auch die Maſſe der Gemeinfreien nicht obne Mitwirkung auf die öffentlichen
Berhältnifie, aber ſie machte fich nicht geltend, wenn es fih um Staats» Angeles
genbeiten, ſondern wenn es fih um Volks⸗Angelegenheiten handelte, wie
3. ®. wenn die Rechtsordnung verändert werden follte oder den Volke nene Laſten
angejonnen wurden. Diefe Mitwirkung fand in dem alten Frankenreiche auf den Maͤrz⸗
und Nai⸗Feldern flat. Später wurden zu diefem Ende Abgeordnete des dritten Stan⸗
des zu den Reichs⸗ und Landtagen eingeladen. Während die vor« uud außergermaniſche
Welt ein bürgerliche® Gemeinweſen nur innerbalb einer Stadt» Gemeinde darzuſtellen
oerfland, war ed den gesmanifchen Völkern vorbehalten, in dem verrufenen Lehnoweſen
des Mittelalterd zuerft die Aufgabe zu löfen, ein großes Gemeinweſen, eine ganze Nation
zu einer politifchen Perjönlichkeit freiheitlich zu organiftren und diefe fchöpferifche Kraft
auch auf franzdflichem, italienifchem und fpanifchem Boden in der Bildung des Lehns⸗
Staates wirfjam zu ermeifen.
Mit der Einführung Des römifchen Rechts und in Folge der mit dem Studium
veffelben in Zuſammenhang ftehbenden Wiederbelebung des Stubiums der Schriften ber
Griechen und Römer, mit dem Wachsthum der römifchen Kirche drangen antik heid⸗
nifche und jubäiflrende Elemente und Anfchauungen auch in die germaniſchen Möller
ein, bürgerte ſich allmälig auch bei den deutſchen Stämmen die Idee des antiten
Staated ein. Die Zeitumfiände begünftigten dies, weil es als ein allgemeines Ent⸗
widelungd-®efeg in dem Plane der Vorſehung lag.
Der germanifche Staatöbegriff, an fich dem echte und ber Freiheit des Einzel⸗
nen beſonders günftig, barg doc auf der anderen Seite die Gefahr, durch ungemeflene
Steigerung der Autonomie dad Gemeinmefen felbft in einzelne Nechtöperfönlichkeiten
aufzulöfen und zu zerreißen und bedurfte daher ald Ergänzung und Correctiv deſſen,
was in dem antiken Staatöbegriff auch vom chriftliden Standpımfte aus von Wahr»
beit zu finden war.
„Die abjolute Monarchie auf Grund der Legitimität bezeichnet den Fortgang aus
dem Mittelalter in Die neuere Weltepoche; ihre Gründung fallt in die Zeit kurz vor
der Reformation und nach derfelben bis zum weftfäliichen Frieden. Es find das
hauptſaͤchlich die fpanifch = Öfterreichifche, Die altfranzöſiſche, die Dänifche, die preußifche
Monarchie. Als Ergebniß von Unrecht auf Seite der Stände und von Unrecht auf
Seite der Fürften und gleichzeitig fich vollziehend in der mehr oder minder vollftänbigen
Abjorbtion der kirchlichen Durch die weltliche Gewalt, bat fie doch zu ihrem welt»
geichichtlichen Boweggrunde die Umbildung der Meiche aus der patrimonialen und fett»
dalen in die flaatliche Form, aus zerftreuter autonomifcher in die einheitlich gefammelte
Herrſchaft.“ (Stahl.) Ä
Die Umgeflaltung des Kriegsweſens durch die Einführung des Schießgewehrds
drangte den Reiterdienſt des Lehnsheeres in den Hintergrund und machte ihn bald
überflüffig. Dad Kriegsheer murde ſtehend. Die zum Unterhaltung deſſelben nöthigen
Ausgaben wurden (wenigſtens fcheinbar) dem Handel aufgelegt. Die Yarften wurden
dadurch angewiefen, bie Mittel und Wege zur Belebung bes Handels und Verkehro
HR
TI
HP
ä
116 aAbbſolniemus
aufzuſuchen. Die „Staatsſs wirthſchaft“ trat hervor und machte ſich bald die ge⸗
ſammten Volks⸗Intereſſen dienſtbar. Kunſt, Wiſſenſchaft und ſelbſt die Religion wur⸗
dean als Hebel zur Befoͤrderung derſelben betrachtet. Auf dieſen Wege kam man bald
dahin, die Stantsgewalt als die alleinige Quelle aller Wohlfahrt zu betrachten. Nicht
nur dad Wohl des Staates, fondern auch das Wohl der Privaten follte von ihr be-
wirft werden. Sie follte den Staat mit einer genügenden Bevölkerung verfehen und
für die materielle wie für die geiftige Wohlfahrt derfelben forgen. Kunſt und Wiflen-
- Schaft, Gewerbe und Handel, Kandwirtbfchaft und Bergbau follte von ihr gepflegt wer .
den. Sie übernahm nit dem rechtlichen Schuge der Perfon und des Eigenthums zus
gleich die Fürſorge für dad Sanitätöwefen, fowie die Pflege der Armen:
Um alle dieſe Dinge zur Ausführung zu bringen, hatte der Staat nicht nur ein
umfaſſendes Beamten-Perjonal und große Einkünfte nöthig, jondern es mußte vor allen
Dingen die Staatgewalt die Schranken entfernen, welche fich ihrer freien Wirkſamkeit
entgegenftellten. Die Privilegien der Stände wurden daher aufgehoben oder man lieh
fie nach und nach in Verfall geratben, die Autonomie der Gemeinden und Gorporatio-
nen wurde befeitigt. Die Beamten des Staates nahmen die Leitung aller Verhaͤltniſſe
in ihre Hand. Es fehlte zwar nicht an mehr oder weniger heftiger Oppofltion gegen
dieſes Vorgehen der Staatögewalt, allein die döffentlihe Meinung war ihr günflig.
Die ſtaatswiſſenſchaftlichen Schriftfteller (ef. Filmer, Boffuet, Wandelin) lehrten, daß
die Staatsgewalt, um bie ihr geftellten Aufgaben löfen zu Eönnen, eine abfolute
fein müfle und dieſe Anflcht vertraten nicht etwa bloß diejenigen, welche die monaxchiſche
Berfaflung vertheidigten, ſondern felbft die Anhänger der bemofratifchen Republik,
„Wenn der Staat, fagt Spinoza, der fih auf die Seite der Demokratie geftellt Hatte,
wenn ber Staat Jemand dad Mecht und folgemweife die Macht zugefteht, nach feinem
Kopfe zu leben, fo tritt er dadurch von feinem Rechte zurück und überträgt‘ e8 auf |
denjenigen, dem er dieſe Macht zugeſteht. Wenn er aber zweien oder mehreren Diele
Macht einräumt, jo hat er dadurch fich zerftört und bleibt nicht länger ein Staat, fon
dern es Eehrt Alles in den Naturzuftand. zurüd. Atque ideo sequitur, nulla ralione
posse concipi quod unicnique civi ex civitatis institulo liceat ex suo ingenio vivere
et consequenter hoc jus naturale, quod scilicet unusquisque sui judex est, in statt
civili necessario cessat.
Selbft die fogenannten Monarchomachen und die modernen Republitaner Roufſeau
und Sieyes flimmten mit dem Grundfage, daß die Staatögewalt eine abjolute fein
müffe, überein, nur verlangten fie hiefelbe ninteriell mit dem „DBolfe“ und feinen Worte
führern in Uebereinftimmung.
„An der Gefchichte des neueren Abfolutismus machen fich, wie Roſcher in ſei⸗
nen „Umriffen zur Naturlehre der drei Staatöformen" (Allg. Zeitfchrift für Geſchichte
von Ab. Schmidt, Bd. 7, S. 450) fehr treffend bemerkt, vorzüglich drei Entwide
Inngöftufen bemerkbar. Zuerſt der -confeflionelle .Abfolutismus, vom Anfange der Re
formation bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges vorherrſchend, der ſich ald Mit
. telpunft an die religiöfen Intereffen- und Spaltungen anfchließt, ein Vorkaͤmpfer ent
weder ber proteftantifchen Kirche, wie unter Glifabeth, oder der römifchen, wie unter
Philipp I. und Ferdinand I, Sem Wahlfpruh ift: Cujus regio, ejus religio!
Weiterhin der hböflfche Abfolutismus, der feine höchfte Ausbildung in Ludwig XIV.
erreicht, nachahmungsweiſe in riebrich I. von Preußen, Auguft dem Starken von
Sachſen ıc. Reicher und glänzender Lebendgenuß, auch durch Wiffenfchaft und Kunfl
verfchönert, ift fein Hauptzwed; jein Wahlſpruch: L’etat c'est moi! Endlich der aufe
geflärte Abfolutismus, wie ihn Pombal und Aranda, Friedrich I. und Joſeph I.
sepräfentiren, der fih mit dem Wahlfpruche: Le roi c'est le premier servileur de
Vetat! über alle Formen binwegfekt und nach den fcharfiinnigften Regeln. der Theorie
aus feinen Unterthanen möglidyft zahlreiche, wohlhabende und aufgeflärte Inftrumente
feines Willens zu bilden fucht. — Man erkennt fofort, wie von diefen drei Entwicke⸗
Iungsftufen jede folgende den Abſolutismus höher treibt, den Fürſten unhbejchränkter
binftellt. In der erften Beriode wird er durch fein enges Bündniß mit der griftlichen
Macht zwar taufendfach gefördert, aber eben fo oft auch gehemmt; die Ruͤckſichten auf
überisbifche Berhältniffe, die jeder Menfch beobachten fol, nehmen Hier mitunter einem
Aheintimms. | 117
ſehr materiellen, bindenden Charakter an. ‘ Der hoͤfiſche Abfolutismus laͤßt fich wenig⸗
ſtens durch eine Menge felbfigemählter Formen einfchränfen: Etikette, Hofleute, Beamten,
Geſchäftsgang, wie oben gezeigt worden. Von alle dieſem bat fich der aufgeklärte
A6folutismus frei gemacht. Im Namen ded Staates kann der „erjte Diener“ deſſelben
viel ungenirter Gut und Blut des Volkes in Anfpruch nehmen, als in feinem eigenen.
Es ift häufig ſehr vortheilhaft, beim Wefen der Macht die Korn des bloßen Mandats
anzunehmen, wenn nämlich der Mandant gar feine anderen Organe bat. Durch die
Tpftematifchere Eintheilung der Provinzen und Pächer, die firaffer angezogene Bureau⸗
fratie, den vafcheren, nicht mit Formalien befchwerten Gang der „Staatömafchine” find
die legten natürlichen Schranken aufgehoben; die vagen, vieldeutigen Begriffe der Auf-
FHärung, des Gemeinwohls u. f. w. Eönnen fie nicht erfegen. So lange ein Mann
von der Größe und Selbftbeberrfchung Friedrichs Il. an der Spite ſteht, kann der
Staat dadurch ungemein gefördert werden; unter jedem minder tüchtigen Nachfolger
dagegen wird dad Bedürfniß neuer Garantieen tief gefühlt und ungeftüm ‚geäußert.
Wie leicht eine ſolche Staatsmaſchine, der ed augenblidlih an - einem bedeutenden
Maſchiniſten fehlt, durch einen einzigen Traftvollen Stoß zeriprengt werden Tann,
gerade da am leichteften, wo dad Uhrwerk am vollfommenften zu geben fchien,
beweift der Umflurz der altfranzöflfhen Monarchie von 1789, der altpreußijchen
von 1806.”
Auf dem europäifchen Gontinente war der Sieg des Abſolutismus allgemein.
Die Folgen, welche derſelbe im Alterthum entwickelt hatte, konnten daher auch im
neueren Europa nicht ausbleiben. Es entſtand die conſtitutionelle Staats⸗Theorie
(}. dieſen Art.), eine Theorie, welche weit entfernt, den Abſolutismus der Staatsgewalt
befeitigen oder den chriftlichen Staatsbegriff realiftren zu wollen, in ſich das Ideal des
antifen Staated zu verwirklichen trachtet und wefentlich nichts Anderes ift, als bie
politifhe Wiedergeburt des antiken Staates, in welcher Beziehung die römifchsrepubli«
fanifchen Komödien der erften franzöflfchen Revolution ald Symptome nicht ohne Bes
deutung find.
Was nun die abfolute Monarchie jpeciell anlangt, fo verſteht es fich zu⸗
vörbrrft von felbft, daß eine abfolute Gewalt in dem eigentlichen Sinne des Wortes
einem Menfchen weder beigelegt, noch von demfelben geübt werden kann. Alles menjch-
liche Recht und daher auch die abfolute Gewalt, welche ein Menjch anfprechen kann,
it mit Nothwendigkeit beſchraͤnkt, nicht allein durch die befchränkte Leibliche und geiftige
Natur des Menfchen, nicht allein durch Natur, Gejchichte und Religion, ja ‚telbft durch
den Aberglauben des beftimmten Volkes, nicht allein durch die Befchränfung des
Voͤlkerrechtes, welches dafür forgt, daß die Staaten neben einander beftchen fönnen,
nicht allein Durch das Privatrecht der Einzelnen, Familien und Genoffenfchaften, welches,
jeinem Weſen und feiner Berechtigung nach unabhangig von der Subjectivität des ein»
zelnen Staates, auch die abjolutefte Monarchie nicht dauernd und principiell mißachten
und ignoriren fann, ohne ihre eigenen Lebendbedingungen .zu zerftören, fondern noch
mehr durch dad göttliche Necht, wie es fich in den Gewiſſen ver Menfchen bezeugt,
in dem Gange der Gejchichte offenbart und ganz beſonders, ıwie ed in den Entwide-
Iungsgefeßen der Gefellichaft, Volkswirthſchaft und Gultur und in der Inftitution der
Kirche feinen Ausdruck und feine Vertretung findet.
Es ift deshalb in neuerer Zeit auch nicht mit Unrecht ein bejonderer Nachdrud
darauf gelegt, daß das Bedürfniß und Verlangen nah formeller Befchränfung ber
monarchiſchen Gewalt erft alsdann und von da ab recht lebendig und Eräftig geworden,
als mit dem Verfall und der Befeitigung des Anſehns und Einflufles der Kirche die
bis dahin beftandene materielle Schranfe gefchwunden war.
Freilich wird denen, Die von der Kirche felbft nicht viel willen wollen, auch mit
deren materieller. Garantie nicht mefentlich gedient fein, indeß werden fie fich doch viel«
leicht zu dem Zugefländniß bequemen, Daß alle ihre formellen Garantieen eitel Dunft
und Schein bleiben, jo lange die Menfchen, aus denen fie diefelben componiren, nicht
der Magnetnadel des göttlichen Nechtes, fondern „dem Geruch der Falten Küche” nach⸗
geben. Denn wenn es — wie fie jagen — der abfoluten Regierungsform um Ded«
willen an aller Garantie mangelt, daß gut regiert wird, weil Die Herrfcher „mit allen
Bagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 12
178 v Abfolutismus.
menſchlichen Schwaͤchen und Gebrechen behaftete Sterbliche ſind und zu ihren Organen
ebenfalls nur Menſchen machen koͤnnen,“ ſo wird ihnen doch auch nicht unbekannt ſein,
daß man bis dahin die Kammern auch nicht aus „vollkommenen Weſen, Göttern oder
Engeln” zu bilden pflegt, ja daß fid, die modernen Vollövertretungen erfahrungsmäßig
der, Verführung, Einfchüchterung und Beſtechung mehr, als jede andere Körperichaft
zugänglich erwiefen haben.
Nichts deito weniger betrachten wir unfererfeits „die abjolute Monarchie als
einen unvollfommeneren Zuftand, ald eine — wenn auch, wie alle gefihichtlichen For:
men, die, genau betrachtet, immer nur Proviforien find, zeitweilig biftorifch vollfonmen
berechtigte — Uebergangdform, die, wenn fle nach Vollbringung ihrer weltgefchicht-
lichen Aufgabe noch feftgehalten werben will, fi zur abfolutiftifhen Monardie,
zur Kartifatur des Königthums von Gottes Gnaden verzerrt und damit auch dad leptere
in fein Schickſal Hineinziebt.
Der Charakter der europäifchen Monarchie befteht darin und bat von jeher
darin beftanden, daß der Fürft Durch Mechte der Linterthanen und des Volkes
befchränkt if. Dadurch eben iſt fie Monarchie im Unterfchiebe der Despotie. „Das
Geſetz fol (ſiehe Stahl Staatsreht) auch dem Fürften nicht bloß eine innere
Anforderung feines Gewiffens fein, wie die Abfolutiften wollen, fondern eine äußere
ftaatsrechtlihe Schranke. Gott hat Die Menjchheit nicht einzelnen Menfchen übergeben
zur Herrſchaft bloß auf ihre jenjeitige Verantwortung, fondern er bat eine Ordnung
und Anftalt gefebt und in diefer Die einzelnen Menfchen als Häupter. Doc aber Darf die
Schranke der fürftlichen Gewalt nur eine ftaatsrechtliche, nicht eine mechaniſche
fein, nicht eine Macht, welche „den Fürſten zwänge, fondern nur eine folche, bie a
nicht zwingen- fann." Nur fo wird der Abfolutismus befeitigt und Doch Die Souve⸗
rainetät gewahrt (flehe die Art. Königthum und Sonveraimetät), „nur fo wirb dem
Volle Schup gewährt, ohne es zum Souverain zu erheben (f. ven Art. Bell:
Souverainetät.
Allerdings giebt e8, wie ſchon in dem byzantinifchen Kaifertbum, wie demmadhft
unter den Stuarts in England, unter Louis XIV. in Frankreich und unter Sofeph I.
in Defterreich auch heute eine theologifche und juriftifche Schule, welche Souverainetät,
Königthun von Gotted Gnaden und abfolute Gewalt als identiſch behandelt und jede
Befchränfung der abfoluten Monarchie als Aufhebung der Monarchie überhaupt ver
wirft. Doc tft eine folche Theologie und Jurisprudenz von jeher entweder beftellte
Arbeit oder mißverfländliche Auffaffung und Auslegung ihrer eigenen Vorderſaͤtze und
Vorausſetzungen geweſen.
Gern räumen wir dabei ein, daß die abſolute Gewalt auch heute noch keines⸗
wegd allgemein und unbedingt verwerflih ift, daß es Völker und vielleicht ſogar
ganze Menfchen-Racen giebt, für welche der Staat einflweilen nur in der Form bei
abfoluten Monarchie möglich zu fein fcheint, daß in Bezug auf die flavifchen Länder,
auf Rußland und vielleicht auch dort, wo wie in Frankreich die celtifchen und gallifchen
Urelemente das germanifche Lehnsweſen und den germanijchen Staatöbegriff nicht in
die neue Staats⸗Idee aufgenommen, fondern abgeftreift haben „zunächft nicht von Be
fhranfung, fondern nur von vernünftiger Selbftbefckränfung des Abfolutismus bie
Rede fein kann,“ fowie daß der Abfolutismus keineswegs unvereinbar ift weder mit
großer Nationalfraft und militairifcher Macht, noch auch mit blühenden wirthfchaftlichen
Zuftänden und äußerer Eultur; doch haben wir e& hier überall nicht mit diefen mehr Außer
lichen Momenten, fondern wefentlih mit der Frage zu thun, ob mit dem Begriffe ber
Monarchie und des Koͤnigthums von Gottes Gnaden auch deren unbefchräntter
abfoluter Charakter als immanentes nothwendiges Moment von felbft gegeben,
* Bei Charakter indbefondere mit dem Grundtypus der germanifcgen Völker ver-
einbar ift.
In diefer Beziehung nun behaupten wir, „Daß abjolute Monarchie und Monarchie
mit Randeövertretung, recht gefaßt und wohl beftellt, nicht in ihrem innerften Weſen
Kontrafte, fondern nur verfchiedene Phafen der Einen europälfchen Monarchie find, daß
aud der ‚göttlichen Sanction der Königlihen Gewalt keineswegs die Unbegrenztheit ihred
Umfanges folgt und daß in dem Zuflimmungsrechte einer Landeds Vertretung fo wenig
Abſolutismus. 179
eine Berlegung weder des Königthumd, noch der Staatögewalt Tiegt, ald in der Un⸗
abbängigfeit Der Gerichte und der rechtlichen Unantaftbarfeit ded Lebens, Eigenthums
und der Freiheit Der Unterthanen.“
Sreilih, wer die Finften nicht ald Diener, fondern ald Stellvertreter des einer
Bertretung durchaus nicht bedürfenden allgegenwärtigen Gottes betrachtet und diefe
Stellvertreter alddann zwar nicht mit den Eigenfchaften, doch aber mit der Machtfülle
ihres abweſenden Vollmachtgeberd ausftattet; wer es nicht weiß, daß jelbft die Gewalt
und die Regierung Gotted die fittliche Freiheit und die moralifche Selbftverantwortlich"
keit der Menfchen als ihre Schranke anerkennt; wer feinen Anftand nimmt, auch die
Kirche rechtlo8 der Fürſtlichen Gewalt zu unterwerfen, und damit Religion und @ultus
der weltlichen Macht zur Dispofttion zu ftellen; wer dad Prädicat „von Gotted Gna⸗
den“ lediglich auf die fürftliche Gewalt beſchraͤnkt und alle fonftigen Stellungen und
Mechtöverhältniffe, Die nicht minder von Gottes Gnaden find, als jenem Einen auf
Disceretion übergeben, behandelt; wer feine Augen vor der Ihatfache verfchließt, daß
auch der mächtigfte und meifefte Monarch der Organe feines Willens und einer Ver⸗
mittelung feiner eigenen Information und Action nicht entbehren kann und daß daher,
genau betrachtet, Die Frage der Landesvertretung keine Frage zwifchen dem Volk und
dem Königthum, fondern zwifchen der Ariftofratie und der Bureaufratie, zwifchen dem
Beamtenthbum und der Selbftregierung ver einzelnen Volksglieder ift; wer in der Lan-
desvertretung nicht Die Ergänzung und das Correctiv der ftaatlichen Perfönlichkeit des
Zürften, fondern nur die Verkörperung des Mißtrauend, die Organifation eined em⸗
pörten Volkes zur Unterwerfung oder Befeltigung des Königthums zu erblidten vermag;
wer von der Vorausſetzung ausgeht, daß eine abfolute Gewalt irgendwo vorhanden
fein müffe, fei e8 bei dem Fürften oder dem Volke und Daß es ohne abfolute Gewalt
weder Ruhe noch Staatdeinheit, noch oberſte Gewalt, noch Autorität geben könne —
ein Solcher, aber auch nur ein Solcher mag abfolute Gewalt und Souverainetät mit
einander verwechfeln, den Abfolutismus mit der Souverainetät, welche auch wir den
Fürften ungetheilt und ungefchmälert bewahrt wiffen wollen. ’
Wer, wie wir, alles Irvifche für proviforifch halt, mer e8 weiß, daß alles Le⸗
bendige, Organifche unfertig und nur das Mechanifche fertig ifl; wer, wie wir, Die
Aufgabe der abfoluten Monarchie darin findet, nicht die Stände und deren Gerechtſame
zur Vernichtung und zum Nimmerwiedererfteben zu abforbiren, fondern nur deren über-
lebte, mit der neueren Staatdidee und deren thatfächlicher Entwidelung nicht verträgliche _
Form abzuftreifen, um fie in neuer adäquater Geftalt wiederum aus ſich heraus zu
erzeugen; wer die Monarchie mit Randedvertretung nicht ald befchränkfte fondern als
entwidelte und ausgebildete Monarchie zu begreifen weiß: der erblidt auch in den cen-
tralen Landesvertretungen nicht eine Beeinträchtigung des Königthums und der Mon-
archie, fondern die immerhin noch unvollfommene, doch dem veränderten Charakter des
Königthums im Wefentlichen entfprechende Zufammenfaffung der bis dahin zerftreuten
und ifolirten feudalen fländifchen und autonomifchen Berechtigungen und Befugniffe
und den von der Monarchie in ihrem eigenen wohlverftandenen Intereffe forgfältig zu
pflegenden Berfuh, von dieſem flaatörechtlichen Mittelpunfte aus die abhanden ge⸗
fommene organifche Gliederung des Volks⸗Leibes und Lebens neu zu geftalten.
Sp gewiß e8 ift, daß Fein Volk und Fein mittelalterliches Staatswefen der Zus
fammenfaffung zu einer abfoluten Gewalt Behufs Ablegung feines feudalen und patris
monialen Charakters entbehren konnte, fo daß felbft Englands neues Staatöwefen von
der militärtjchen Dictatur Cromwell's datirt und von dem flegreichen Ständethum mit
Karl 11. das neue parlamentarifche Königthum gejchaffen wurde, eben fo gewiß Fann
md darf Diefe abjolute Gewalt Feine bleibende fein, ohne fich felbft zu vernichten.
Wie in England das flegreiche Ständetfum das Königthum, fo muß auf dem Eonti-
nente Dad flegreiche Königthum dad Ständethun neu aus fi heraus erzeugen. Das
Eine ohne dad Andere ift dem Andringen der beide gleichmäßig bedrohenden Feinde
nicht gewachfen — wie das auch England erfahren wird.
Das inftinktive Gefühl, daß es Doch wohl kaum gelingen dürfte, vie abfglute
Monarchie fo wiederherzuftellen, mie fle vor den Bewegungen der neueften Zeit gewe-
fen, iſt Nichts als das unmillfürlihe Cortelat diefes Gedankens, ja mas noch mehr
12*
180 Abſperrung.
iſt, die Bewegungen des Jahres 1848 waren in ihrem Kerne nichts, als der politiſche
Ausdruck der Thatfache, daß die früheren geiſtigen und ſittlichen Bande zwiſchen dem
abfoluten Königthum und dem Volk zerrifien und daß beide bereitd in dad Stadium
der bureaufratifchen, abfolutiftifehen und revolutionären Entartung eingetreten wa»
ren, in jene Form der Monarchie, wo man von der einen Seite die lebendigen Wech⸗
felbeziehungen zwifchen Regierung und Volk und den Mangel von Autorität, Treue
und Liebe Durch mechanifche und polizeiliche Haus» und Hülfsmittel, und von der ans
dern das Fehlen oder die Mängel einer wirflihen Vertretung durch tumultuarifche
Volköverfammlungen auf der Straße zu erfeßen und auszufüllen ftrebt.
Nur zwifchen Diefer Korn der Monarchie und zwifchen der Monarchie mit Lan⸗
desvertretung haben wir heute noch zu wählen und nur ein Königthum, welches fich
mit Liebe und Verſtändniß den Aufgaben ver neuen Zeit bingiebt, wird beiden,
der Revolution und dem Imperialismus, gewachſen bleiben.
Schlieplich noch eine kurze Bemerkung über das Verhaͤltniß der abfoluten Mon-
‚ archie zur Dietatur (fiche übrigens diefen Artikel). Die Dietatur, die abfolute pers
fünlide Gewalt aus übertragenem, die abfolute Monarchie aus eigenem Recht, ruben
beide gemeinfam auf dem Bedürfniß der Noth, fei ed des Augenblids, ſei es ihrer
Zeit. „In wahrer Noth fteigert ſich Die oberfte Gewalt, fo wett dad Bedürfniß
der Noth reicht, zur abjoluten Gewalt," doch Darf dieſe abjolute Gewalt und folge
weife auch die abfolute Monarchie nicht weiter ausgedehnt werden, als fo weit und fo
lange die ihrer Entftehung zum Grunde liegende Noth dauert und reicht.
Was unferer: Zeit aber Noth thut und wohin dieſelbe ftrebt, das ift ein Staatd-
Organismus, welcher, die concentrifche Macht des Königthums unbedingt anerfennend
md audbildend, doch auch zugleich den Abfolutismus als eine überwundene Durch⸗
gangsform hinwegthut und, Indem er Die Organe des Volkslebens im neuen Geiſte
neu entwidelt, die bisherige Disharnonie der abfoluten Monarchie und des Stände
thumd in der Harmonie einer vom Königthum beberrfchten centralen Landesvertretung
auflöft.
Abfperrung ift die Durch das öffentliche Interefie gebotene gänzliche oder theil-
weife Ausſchließung eines beftlimmten Ortes und der Bewohner deffelben vom frein
Verkehr. Sie ift verſchieden nad) Veranlaffung, Object und Umfang der Ausfchließung.
‚Ueber die Abfperrung gegen anftedlende Krankheiten f. den folgenden Artikel.
Ein Aufruhr wird, wenn Gefahr vorhanden ift, daß feine Dimenflonen wachen
a. durch Abfperrung der injurgirten Gegend auf feinen Heerd befchränft werben
müflen.
Das Völkerrecht geftattet die Abfperrung ganzer Staaten gegen einander, wenn
fie entweder im Kriege begriffen find, oder wenn der auszufchließende Staat eine bie
Neutralität verlegende übelmollende Stellung eingenommen bat.
In allen Fällen wird die Abfperrung, da fie die Freiheit der Bewegung
der Staatdangehörigen lähmt und deshalb für den. Verkehr die Bedeutung eined
Kriegszuftandes hat, nur Da gerechtfertigt fein, wo fle zur Vermeidung eined
größeren Uebels dient, ald dasjenige if, welches fie volfswirthfchaftlich nothwendig in
ſich trägt. Dieſen Geſichtspunkt vernachläffigen diejenigen Staaten, welche ihr Land
gegen fremde Waaren und Producte abfperren, wie noch heute China und Japan
(j. Handelsſperre, Schutzzoll, Continentaliperre).
Die grundfägliche und gefeßliche Abfperrung eines Landes, gegenüber gewiſſen
Nationalitäten, 3. B. Zigeunern, Juden, widerftrebt vollends dem gegenwärtigen Stande
per Bivilifation.
Abiperrung (Sanitätliche) iſt die zur Aufrechthaltung des Geſundheitszuſtandes bet
Einwohner angeordnete Verhinderung des freien Verkehrs mit folchen Ländern, melde
ı anſteckenden Krankheiten befallen find, die fich mittelft Berührung der Kranken oder
mit Diefen in Verbindung gefommenen Stoffe u. f. w. fortpflanzen können. (S. Art.
eckende Krankheiten.) Da man bei diefen Iegteren eine doppelte Weife der Anftedung
ſchelden muß, je nachdem der Anftellungsftoff entmeder von Körper auf Körper
getragen wird, Gontagiun, welches ald das krankhafte Erzeugniß eines lebenden
riſchen Koͤrpers angefehen werden muß, das die Fähigkeit beflgt, dieſelbe Krankheit
Abiperrung. 181
hervorzubringen, wenn es mit dem Koͤrper eines andern Menſchen in Berührung kommt;
o der je nachdem der Anſteckungsſtoff mehr aus einer Luftverunreinigung, geſchehe dieſe
durch lebende Körper oder abgeſtorbene vegetabiliſche oder thieriſche Organismen,
Miasma, ſich entwickelt: ſo wird die Abſperrung als wirkſames Mittel nur gegen con⸗
tagidfe Krankheiten gerichtet werden koͤnnen, von denen man mit vollſter Sicherheit
weiß, daß fie aus inficirten ändern eingefchleppt worden, wie folches bei der orien-
talifchen Peſt der Fall if. Die im Großen auögeführten Schug- und Abwehr - An
falten gegen diefe Iegtere Seuche, wie folche ſchon ſeit längerer Zeit beſtehen, haben
fo Außerordentliches geleiftet, daß der Verbreitung diefer Krankheit in dem Maße, wie
fie in früheren Jahrhunderten ftattfand, ein mwohlthätiger Damm entgegengefeßt wurde,
und daß an der Wirkſamkeit der Mapregeln, wie fie bei Abfperrung der Landesgrenzen
gegen verpeftete Gegenden getroffen werden, nicht mehr gezweifelt werden darf. Der
befte Beweis liegt eben darin, daß in jenen Zeiten, wo Öffentliche Vorkehrungen zur
Abwehr der Peit unbekannt waren, ganz Europa den Berbeerungen dieſer mörberifchen
Seuche offen fand, und daß gegen die häufigen Invafionen derfelben fich nur einzelne
Menſchen und Familien durch Vorficht einen unficheren Schuß gewähren Eonnten, der
aber auch oft genug durch Armuth und Unmiffenheit vereitelt wurde. Die Stadt Mar-
jeille bat unter Anderem im jechözehnten Jahrhundert eilf Peitfeuchen erfahren, im
Hebenzehnten zwei, im achtzehnten nur eine und im neungehnten bis jetzt noch Feine. —
Die großartigfien Anftalten der Abſperrung find gegen die europäifche Türfei gerichtet,
welche nicht nur dem SHeimathlande der Belt, Aegypten, näher liegt, fondern die auch
zur Abwehr diefer Seuche felbft Feine Sorge trägt. Bon diefer Seite ift daher Europa
am meiften bedroht: in Konftantinopel zeigt fich in dem häufigen Erfcheinen der Peft
bie traurige Folge dieſer Nachläfiigkeit, und Defterreih und Rußland haben es über-
nommen, durch Abfperrung ihrer Grenzen der Weiterverbreitung der Peft einen Fräfti-
gen Damm entgegen: zu ftellen. Diefe Staaten unterhalten für gewöhnlich ihren Peft
eordon, mobei in Defterreich die gewöhnlichen Grenzjoldaten den Dienft verfehen: in
gefährlichen Zeiten werden dieje durch Linientruppen aus der Nähe vermehrt, oder,
wenn die Peſt wirklich in benachbarten Laͤndern audgebrochen, Durch Die Heranziehung
von Truppen aus entfernteren Provinzen verftärkt. In gemiffen Entfernungen find
Wachtbäufer angelegt, zwifchen welchen die Streifwachen Tag und Nacht auf und nie=
der geben, bereit, gegen Jeden, der den Gordon überjchreitet und auf den Anruf nicht
zurüdweicht, Feuer zu geben. Der wirkliche Uebergang von Menſchen und Waaren darf nur
an gewiſſen Stellen ftattfinden, wo eigene wohleingerichtete QuarantainesAnftalten (ſ. d. Art.)
angelegt find, in welchen man ſich der Meinbeit der Menjchen und Waaren verfichern
kann, wo letztere, wenn es zwedmäßig erfcheint, gereinigt, ganz zurüdgemiejen oder
zerflört, Briefe u. f. w. durchflochen, geräuchert oder in Eſſig geworfen werben, ehe
ihre Weiterbeförderung geichieht. Europa muß dieſen Staaten zum tiefiten Danke ver-
pflichtet fein: denn ihnen ift e8 gelungen, durch die genannte Abfperrung ihrer Grenzen
und die zwedmäßige Handhabung der Geſundheits⸗-⸗Polizei einen Feind abzuhalten, Der
vor der Errichtung dieſer Anftalten häufig genug in Europa einfiel und bie größten
Berbeerungen anrichtete. — Außer diefen Abfperrungen zu Lande bat man aber auch
feit dem funfzehnten Jahrhundert zur Verhütung der Einfchleppung der Seuche zu
Waſſer, zuerft in den Häfen Italiend für levantifche Schiffe, die ScesQuarantaine ein-
geführt und auch diefe Abſperrungsweiſe Hat fich jehr bewährt gezeigt: denn in dem
Maße, wie. fich diefe Anftalten entwidelt und vervollfiommnet haben, find Die DVerhees
sungen durch die Peſt feltener geworden, und ed ift gelungen, das Uebel abzuwenden
und feinen Fortgang zu hemmen. (©. Duarantaine-Anftaften). — Außer diefer Ab
fperrung ganzer Laͤnder kann auch eine Orts⸗, Käufers und felbft Zimmerfperre noth⸗
wendig werden, wenn ſich in dieſen anſteckende Krankheiten zeigen ſollten, die man in⸗
nerhalb gewiſſer Grenzen bis zu ihrem Erlöfchen erhalten will. Die Abſperrung an⸗
geſteckter Häufer muß durch öffentliche Bekanntmachung bezeichnet werden: zwedmäßig
if es, an das Haus felbft eine Tafel mit pafjender Infchrift anzubringen: für bie
Verpflegung und Wartung der abgefperrten Perfonen muß aber Die nötbige mr nn
tragen werden. Nach der Aufhebung der Sperre find .D*
Gegenftände auf das forgfältigfte zu reinigen. — Daß ül
180 | Abſperrung.
iſt, die Bewegungen des Jahres 1848 waren in ihrem Kerne nichts, als der politiſche
Ausdruck der Thatſache, daß die früheren geiſtigen und ſittlichen Bande zwiſchen dem
abſoluten Königthum und dem Volk zerriſſen und daß beide bereits in das Stadium
der bureaukratiſchen, abſolutiſtiſchen und revolutionären Entartung eingetreten wa⸗
ren, in jene Form der Monarchie, wo man von der einen Seite die lebendigen Wech⸗
felbeziehungen zwifchen Regierung und Volt und den Mangel von Autorität, Treue
und Liebe durch mechanifche und polizeiliche Haus» und Hülfsmittel, und von der an-
dern dad Fehlen oder die Mängel einer wirflichen Vertretung durch tumultuarifche
Bolköverfammlungen auf der Straße zu erfehen und auszufüllen ftrebt.
Nur zwifchen dieſer Korn der Monarchie und zwifchen der Monarchie mit Lan-
desvertretung haben wir heute noch zu wählen und nur ein Königthbum, welches ſich
mit Liebe und Verftändniß den Aufgaben der neuen Zeit bingiebt, wird beiben,
der Revolution und dem Imperialismus, gemwachien bleiben.
Schließlich noch eine kurze Bemerkung über dad Verhältniß der abfoluten Mon⸗
archie zur Dietatur (fiehe übrigens dieſen Artikel). Die Dictatur, die abfolute pers
fönlide Gewalt au8 übertragenem, die abfolute Monarchie aus eigenem Necht, ruben
beide gemeinfam auf dem Bedürfniß der Noth, fei es des Augenblicks, fei ed ihrer
Zeit. „In wahrer Noth fleigert ſich Die oberfte Gewalt, fo weit dad Bedürfniß
der Noth reicht, zur abjoluten Gewalt," doch darf dieſe abjolute Gewalt und folges
weife auch die abfolute Monarchie nicht weiter ausgedehnt werben, als fo weit und fo
-Tange die ihrer Entftehung zum Grunde liegende Noth dauert und reicht.
Was unferer Zeit aber Noth thut und wohin diefelbe flrebt, das ift ein Staats⸗
Organismus, welcher, die concentrifche Macht des Königthums unbedingt anerkennend
und ausbildend, doch auch zugleich den Abfolutismus als eine übermundene Durch
gangdform hinwegthut und, indem er die Organe des Volkslebens im neuen Geifte
neu entwidelt, die bisherige Disharmonie der abfoluten Monarchie und des Stände
thums in der Harmonie einer vom Königthum beberrfchten centralen Landesvertretung
auflöft.
Abſperrung ift die durch das öffentliche Jutereſſe gebotene gaͤnzliche oder theil«
weile Außfchliefung eines beftimmten Ortes und der Bewohner deffelben von freien
Verkehr. Sie ift verfchieden nach Beranlaffung, Object und Umfang der Ausfchliegung.
‚Ueber die Abfperrung gegen anftedlende Krankheiten f. den folgenden Artikel.
Ein Aufruhr wird, wenn Gefahr vorhanden ift, daß feine Dimenfionen wachien
fönnten, durch Abfperrung der infurgirten Gegend auf feinen Heerd befchränft werben
müffen. |
Das Völkerrecht geflattet die Abfperrung ganzer Staaten gegen einander, wenn
ſte entweder im Kriege begriffen find, oder wenn der andzufchließende Staat eine bie
Neutralität verlegende übelmollende Stellung eingenommen hat.
In allen Fällen wird Die Abfperrung, da ſie die Sreiheit der Bewegung
der Staatdangehörigen lähmt und deshalb für den Verkehr die Bedeutung eines
Kriegäzuftandes bat, nur da gerechtfertigt fein, wo fie zur Vermeidung eine
größeren Uebels dient, ald dasjenige ift, welches fle volkswirthſchaftlich nothwendig in
fich trägt. Diefen Gefichtspunft vernachläffigen diejenigen Staaten, welche ihr Land
gegen fremde Waaren und Produete abfperren, wie noch heute China und Japan
(ſ. Handelsſperre, Schußzoll, Continentaliperre).
Die grundfägliche und gefegliche Abſperrung eines Landes, gegenüber gewiſſen
Nationalitäten, 3. B. Zigennern, Juden, widerftrebt vollends dem gegemwärtigen Stande
der Givilifation.
Abſperrung (Sanitätliche) ift die zur Aufrechthaltung des Gefundheitözuftandes bet
Einwohner angeordnete Verhinderung des freien Verkehrs mit folchen Ländern, welche
von anſteckenden Krankheiten befallen find, die fich mittelft Berührung der Kranken oder
der mit Diefen in Verbindung gekommenen Stoffe u. ſ. w. fortpflangen können. (S. Art.
Anſteckende Krankheiten.) Da man bei Diefen Ießteren eine doppelte Weife der Anftedung
unterfcheiden muß, je nachdem der Anftelungsfloff entweder von Körper auf Körper
übergetragen wird, Gontagium, welches als das Franfhafte Erzeugnif eines lebenden
thierifchen Körpers angeſehen werden muß, das die Fähigkeit beflgt, dieſelbe Krankheit
4
Abtperrung. 181°
besvorzubringen, wenn es mit dem Körper eines andern Menfchen in Berührung kommt;
oder je nachdem der Anftedungsfloff mehr aus einer Luftverunreinigung, gefchehe dieſe
durch lebende Körper: oder abgeftorbene vegetabilifche oder thierifche Organismen,
Miasma, ſich entwidelt: fo wird die Abfperrung als wirkjamed Mittel nur gegen cons |
tagiste Krankheiten gerichtet werden Fünnen, von denen man mit vollfter Sicherheit
weiß, daß fie aus inflcirten Kändern eingefchleppt worden, wie jolche8 bei der orien-
talifchen Peft der Kal if. Die im Großen audgeführten Schug- und Abwehr-An⸗
falten gegen dieſe letztere Seuche, wie folche ſchon feit längerer Zeit beftehben, haben
fo Außerorventliches geleiftet, daß der Verbreitung diefer Krankheit in dem Maße, wie
fie in früheren Jahrhunderten ftattfand, ein wohlthätiger Damm entgegengefeht wurde,
und daß an der Wirkfamkeit der Mafregeln, wie fie bei Abjperrung der Landesgrenzen
gegen verpeftete Gegenden getroffen werden, nicht mehr gezweifelt werden darf. Der
befte Beweis liegt eben darin, daß in jenen Zeiten, wo öffentliche Vorkehrungen zur
Abwehr der Peft unbekannt waren, ganz Europa den PVerheerungen dieſer mörberifchen
Seuche offen fand, und daß gegen die häufigen Invaftonen derfelben ſich nur einzelne
Menfchen und Familien durch Vorſicht einen unficheren Schu gewähren fonnten, ber
aber auch oft genug durch Armuth und Unmiffenheit vereitelt wurde. Die Stadt Mar-
feille Hat unter Anderem im fechözehnten Jahrhundert eilf Peftfeuchen erfahren, im
Hebenzehnten zwei, im achtzehnten nur eine und im neungehnten bi jegt noch Feine. —
Die großartigften Anftalten der Abſperrung find gegen die europäifche Türfei gerichtet,
welche nicht nur dem Heimathlande der Belt, Aegypten, näher liegt, fondern die auch
zur Abwehr diefer Seuche felbit Feine Sorge trägt. Bon dieſer Seite ift daher Europa
am meiften bedroht: in Konftantinopel zeigt ſich in dem häufigen Erfcheinen der Peſt
bie traurige Folge dieſer Nachläffigkeit, und Oeſterreich und Rußland haben e8 über-
nommen, durch AUbfperrung ihrer Grenzen der Weiterverbreitung der Peft einen kraͤfti—
gen Damm entgegen: zu ftellen. Diefe Staaten unterhalten für gewöhnlich ihren Peſt⸗
cordon, wobei in Defterreich Die gewöhnlichen Grenzfoldaten den Dienft verfeben: in
gefährlichen Zeiten werben dieſe durch Linientruppen aud der Nähe vermehrt, oder,
wenn die Peſt wirklich in benachbarten Ländern ausgebrochen, Durch die Heranziehung
von Truppen aus entfernteren Provinzen verftärkt. In gewiſſen Entfernungen find
Wachthäuſer angelegt, zwifchen welchen die Streifwachen Tag und Nacht auf und nies
der geben, bereit, gegen Jeden, der den Cordon überjchreitet und auf den Anruf nicht
zurüdweicht, Keuer zu geben. Der wirkliche Uebergang von Menfchen und Waaren darf nur
an gewiffen Stellen flattfinden, wo eigene wohleingerichtete Quarantaine-Anftalten (ſ. d. Art.)
angelegt find, in welchen man ſich der Reinheit der Menfchen und Waaren verfichern
Iaun, wo leßtere, wenn es zwedmäßig ericheint, gereinigt, ganz zurücdgewiejen ober
zerflört, Briefe u. f. w. durchſtochen, geräuchert oder in Eſſig geworfen werden, che
ihre Weiterbeförderung geſchieht. Europa muß diefen Staaten zum tiefften Dante’ ver⸗
pflichtet fein: denn ihnen ift eö gelungen, durch die genannte Abfperrung ihrer Grenzen
und die zwedmäßige Handhabung der GefundheitösBolizei einen Feind abzuhalten, der
por der Errichtung dieſer Anftalten häufig genug in Europa einfiel und die größten
Berbeerungen anrichtete. — Außer diefen Abfperrungen zu Lande hat man aber auch
feit dem funfzehnten Jahrhundert zur Verhütung der Einfchleppung der Seuche zu
Waſſer, zuerft in den Häfen Italiens für levantijche Schiffe, Die See-Quarantaine ein-
geführt und auch dieſe Abfperrungsmeije bat ſich fehr bewährt gezeigt: denn in dem
Maße, wie. fich diefe Anftalten entwidelt und vervollfonnnet haben, find die Derhees
tungen durch die Peft' feltener geworben, und ed ift gelungen, das Uebel abzuwenden
und feinen Fortgang zu hemmen. (S. Quarantaine⸗Anſtalten). — Außer diefer Ab-
ſperrung ganzer Ränder kann auch eine Orts⸗, Käufer» und felbft Zimmerfperre noth-
wendig werden, wenn ſich in dieſen anftedende Krankheiten zeigen follten, die man in⸗
nerbalb gewiſſer Grenzen bis zu ihrem Erlöfchen erhalten will. Die Abfperrung an⸗
geſteckter Häufer muß durch öffentliche Bekanntmachung bezeichnet werben: zwedmäßig
it ed, an das Haus felbft eine Tafel mit paflender Infchrift anzubringen: für die
Verpflegung und Wartung der abgefperrten Perfonen muß aber die nöthige Sorge ge-
tragen werden. Nach der Aufhebung der Sperre find die Räume und verbächtigen
Gegenftände auf das forgfältigfte zu reinigen. — Daß übrigens Die Abfperrung ganzer
182 Ahftammung des Menſchengeſchlechts.
Länder und Provinzen nur unter den dringendſten Verhaͤltniſſen verfügt werden mäfle,
ift bei dem Nothſtande, in welchen die Abgefperrten verfegt werden, bei der Aufhebung
jeded für die Staatsbürger zu ihrer Exiſtenz erforderlichen Verkehrd, der Hemmung
des Handels u. f.w. ſtets im Auge zu behalten; unerläßlich ift daher zur Anordnung
einer Abfperrung im Großen die lieberzeugung, daß eine ansgebrochene Krankheit wirf-
lich zu den contagidfen gehöre, um nicht die durch Krankheit über ein Land verhäng-
ten Nachtheile noch mehr zu fleigern, wie ſolches in jenen Jahren der Ball war, we
man aud freilich verzeihlicher Unbefannfchaft mit der Cholera als einer neuen, bisher
in Europa unbefannten Krankheit in manchen Ländern Abfperrungen anorbnete, welche
feinesweg& dem beabfichtigten Zwede entjprachen.
Ahitammung des Menſchengeſchlechts. Die Frage nach der Entfiehung Der
Menſchheit hat in der Gegenwart mehr, als zu jeder anderen Zeit die größten Denker
der gebilvetfien Völker zu lebhafter Thätigkeit angeregt, und zur Röfung derfelben haben
fih Philoſophie, Gefchichte, Phyſtologie und Naturwiffenfchaft einander hülfreich bie
Hände geboten. Die Forfcher, welche ſich mit dieſer Frage befchäftigt haben, Tann
man, um einen Ausdruck ©. R. Gliddons zu gebrauchen, in Monogenefiften
und in Polygeneſiſten Elaflifieiren, d. 6. in folche, welche aus innesen und äußeren
Gründen des geiftigen und phnfifchen Organismus der verfchiedenen Menfchenflänme
unterjuchen wollen, ob das Menfchengefchlecht aus einem ober mehreren Menfchenpaaren
abftamme. An ver biblifchen Leberlieferung haben feit der Aufftellnng dieſer Frage
bi8 in die neuefte Zeit die Meiften feftgebalten, und felbft bebeutende Männer der
Wiffenfchaft haben einen nachhaltigen directen Einwand gegen die einfache Abflammung,
deren Gefühl ſchon dem natürlichen Menfchen innewohnt, wie die Sehnfucht nach dem
Jenſeits, nicht zu erheben vermocht; namentlich ift von dem amerifanifchen Geiſtlichen
Joh. Bachmann in feinen Buche: the doctrine of the unity of the human race,
1850, eine Zufammenftellung aller Gründe, die zur Stüße der älteren Theorie von der
Abftammung aller Völker von Adam und den Söhnen Noah dienen fünnen, verfucht
worden. Wit vielem Scharfjinn bemüht er fich zu beweifen, wie e8 doch immer möge
lich bleibe, daß Durch Flimatifche Einflüffe die ummanbernden Nachkommmen Adams
nach und nach diejenige Bildung angenommen hätten, welche wir an den verfchiebenen
Bewohnern der Erde finden; auch heute noch werden durch Baftarbzeugung und durch
die große Verſchiedenheit des Klimad Veränderungen der Racen bervorgebradht. Der
Engländer Prihard in feiner „Naturgefhichte Des Menſchengeſchlechts“
(deutfch, 4 Bde. Leipz. 1840—48) halt fich ebenfalls an die biblifche Anficht, und ber
Sranzofe U. de Gobineau in feinem essai sur linegalite des races humaines ftellt
mit gewichtigen Gründen die Lehre von Der Verſchiedenheit der Bölkerracen vielfälbig
in Brage. Der erfte, der an der Einheit der Abftammung des Menſchengeſchlechts
zweifelte, war merfwürdiger Weife Fein Naturforfcher, fondern ein Theologe und Huge⸗
nott, Poyrerius, der vor 200 Jahren lebte. Seine Anficht Tonnte jedoch feinen Ein-
fluß ausüben, da die Sorbonne feine Schrift durch den Henker verbrennen ließ.
in unferer Zeit, wo die Wiflenfchaft fi immer mehr einer materialiftifchen Richtung
binneigen will, find mehrere und nicht unwichtige Gegner der biblifhen Einheits⸗
Iehre von der Abftlammung der Menfchen aufgetreten. Ihre Anfichten baſiren
einerfeit8 auf den Unfchauungen der alten Monumente Aegyptens, andererfeit#
auf vergleichender Anatomie. In erſter Beziehung bat der Amerikaner Samuel
George Morton auf viele Andere anregend gewirkt, namentlih auf I. @. Nett
un ©. R. Glivdon, die in ihrem Werfe: Types of mankind (Grundformen
des Menfchengefchlechts), das 1854 erfchien und bereitd 8 Auflagen erlebt bat,
dad neuefle Material zu der Brage über die vielfache. Abflammung des Menichen-
gefchlecht8 zufammengetragen haben. Aus der Verſchiedenheit der plaftifchen Darftel-
lungen, die man noch heute auf den älteflen aegpptifchen Kunft- nnd Baudenktmälern
findet, wollen fie bemeifen, daß die Abflammung der Menfchheit von einem einzigen
Paare eine Unmöglichkeit fei. Auf der andern Seite will man aus den Schäßelformen
der verfchienenen Menfchenftämme auf eine vielfache Abftammung des Menſchengeſchlechts
den Schluß ziehen. Auch zu diefer Anficht bat Morton theild durch feine große Schädel
fammlung, theild durch feine Werke: Crania americana, 1842, und Cranin aegypliaca,
Ablawmung bes Menſchengeſchlechts. 183
1844, den erften Anftoß gegeben. Ex fchöpft Jedoch feine Beweisgründe meiftend aus
mebr oder weniger zufälligen äußeren Kennzeihen, und feine Annahme erfcheint Daher
fchon von rein wiflenichaftlichem Standpunkte aus betrachtet als willkürlich. Willkür
bezeichnet übergaupt vielfach dad Verfahren der Gegner der einheitlichen Abſtammung
Des Menjchengefhlechts in ihren Beweifen. Sp nehmen fie fünfzehn oder fechözehn
Arten oder Specied des Menjchen und danach eben jg viele Stammpaare an; ober fie
Lehren eine jelbiteigene Schöpferfraft der Erde und geben jedem Lande feine eigenthünt«
Iihe Schöpfung, feine Autochthonen. Die Beweiſe ſollen folgende fein: die gänzliche
Berfchiebenheit der Racen rüdfichtlich der Körperbildung, des Sprachbaued und der
geifligen Entwidelung, die allgemeine Verbreitur der Menjchen felbft bis zu den fernften
und einfomflen Eilanden des Oceans, die Annahme einer auch fonft vorfommenden
generatio nequivoca, jener zweifelhaften oder zmeideutigen Erzeugung der Wlechte, der
Iufuforien, der Eingeweidemwürmer Durch die zeugende Kraft des Stoffes, und dazu Die
Annahme einer der Erde früher innemohnenden größeren Jugendkraft. Allein die Un-
erllärlichfeit der unendlichen Mannichfaltigkeit und Verſchiedenheit der Menfchengepräge
immerhin zugegeben, jo zeigt fich erſtens die Hautfarbe in der Wirklichkeit nicht in fo
ſchroffen Segenfägen, wie fie gewöhnlich dargeftellt wird. Ein Schwarzer kann eben
fo gut ein Neger, ald ein Malaye, ein Weißer eben fo gut ein Kaufafler, ald ein
Malape, alö ein Rongole fein, ein Brauner Tann allen Varietäten zugerschnet werden;
umgelchri if} Der Aethiopier bald fchwarz, bald braun, bald nur bräunlich, der Kau⸗
kaſier bald fleifchfarbig-weiß, balp bräunlich, bald fehwärzlieh: alfo wird man aus der
Hautfarbe den Beweis für Die Verjchiedenheit der Abftammung noch nicht führen fünnen.
Beim Haarwuchs bilven die Beftimmungen ſchlichthaarig und wollhaarig ähnliche Extreme;
aber auch hier finden fich Die dazwiſchen liegenden Abftufungen untermifht bei allen
Borietäten, wie bei den Karben. Wohl zeichnen fi manche Stämme und Völker
durch beſondere Länge oder Kürze der Geftalten aus, aber fie gehören nicht befonderen
Rasen en, jede Race bat jehe Größe aufzumweifen. Auch die drei Schäbelfprmen, bie
eiförmige, Eubifche und jchmale oder von.den Seiten zufammengebrüdte, find keineswegs
ben drei Macen, der kaukaſiſchen, mongoliſchen und äthiopifchen ausfchließlich eigen,
fondern jede dieſer Racen bat Menfchen mit der Schädvelbildung der anderen. Dafjelbe
gilt son der Skelettbildung; denn was Sömmering und Tiedemann ald Merkmale an
Negerſkeletten aufgefunden haben, ift, obgleich feltener, guch bei Europäern angetroffen
worden: dach find hierüber die Unterſuchungen noch nicht beendigt. Aus diefen Punkten
ergiebt ſich, daß Fein einziges Kennzeichen einer beflimmten Nacenform fo feft ficht,
Daß es nicht auch in anderen Varietäten gefunden wurde, daß alſo Die Racenverſchie⸗
dewheiten gar nicht fo bedeutend find, als fie gewöhnlich angegeben werden. Zweitens
giebt es Fein anderes untrügliched Merkmal für die Beitimmung der Gattung (species),
als Die freiwillige Begattung. Da dirfed Geſetz für Die ganze organifche Natur gilt,
kann es auch auf den Menfchen angewendet werben. Die Menfchen aller Racen koͤnnen
untereinander fruchtbare Ehen ſchließen; Alter, Tragzeit, Zahl der Kinder, Bau der
inneren Theile, Ernaͤhrungsproceß, Empfänglichkeit für beftimmte Kranfheitsformen find
im Mefentlichen bei allen Maren glei; alle bemerkten Abweichungen find nur Ent«
wickelungsweiſen, deu Begsiff der Gattung darzuftellen: folglich find jene Racen nur
Baziekäten oder Abarten der Einen Gattung, deren Abflammung von Einem Paare
ale möglich nicht: bezweifelt werben kann. Biel bemeiskräftiger aber ift drittens Die
geiftige Einheit des Menſchengeſchlechts. Jeder gefunde Menfch jeder Race ift ein ver-
nünftigeß,, felbitbemußtese Weien. Gerade die bemerkte Temperamentöverfchiedenbeit,
welche Die koͤrperliche Mannichfaltigkeit noch übertrifft, fpricht für die gemeinfane Ver⸗
breitung des Geiftigen, ohne welche ber Begriff des Temperaments nicht denkbar wäre.
Ein Ausdruck dieſes Geiſtigen ik die Sprache. Allen Menfchen ift die Sprache eigen»
thimlih, Uber ihre Werfchienenheit fol auch die Verſchiedenheit der Abftammung
beweifen. Allein einmal haben Stämme, die fih an Geftalt ganz ähnlidy find, oft
völlig vesfchiedene Sprachen und umgekehrt fprachverwandte Stämme fehr verfchiedene
Seftalien, fo daß diefer Beweis in fi felbft zufammenfällt. Dann aber hat bie neuere
Sprachforſchung immer mehr Sprachen ald urfprünglich verwandte Fennen gelernt und
auf immer weniger Grundſtaͤmme zurüdgeführt. Noch am Anfange dieſes Jahrhunderts
184 Ahftammung des Merſchengeſchlechts.
wollte ſich keine Verbindung zwiſchen den indogermaniſchen und ſemitiſchen Sprachen
auffinden laſſen, und jetzt find zwiſchen dem Indogermaniſchen und Hebräifchen, Aegyp⸗
tiſchen, dem Malaiiſch⸗Polyneſiſchen, ja ſogar dem Suͤdamerikaniſchen Verbindungslinien
gefunden, ſo daß die Ahnung Chamiſſo's („daß wer mit gehörigen Kenntniſſen gerüſtet,
alle Sprachen des redenden Menſchen überſchauen und vergleichen könnte, in ihnen nur
verjchiedene, aus Einer Quelle abgeleitete Mundarten erkennen würde und Wurzeln und
Formen zu Einem Stamme zurüdzuführen vermöchte”) nicht allzufern mehr von ihrer
Erfüllung zu fein foheint. a
Abgefehen aber von diefer mehr oder minder nachweisbaren Außerlichen Verwandt⸗
fhaft der Sprachen ift eine viel wichtigere innere vorhanden, für welche Wilhelm v.
Humboldt in feinem Buch über Die Kawi⸗Sprache das erhebende Zeugniß ablegt: „So
wundervoll ift in der Sprache die Indivibualifirung innerhalb der allgemeinen Heber-
einftimmung, daß man eben fo richtig fagen fann, Daß das ganze Menfchengefchledht
nur Eine Sprache, als daß jeder Menſch eine befondere beſitzt.“ Ban bemerke, daß
Humboldt in diefem Satze eine doppelte Art der inneren Vermandtfchaft aller Menſchen⸗
fprachen hervorhebt: er deutet auf die Gemeinfamkeit der Betrachtungs⸗ und Denffor-
men, die ihnen zu Grunde liegen, bin und hebt als einen das gejammte Menjchen-
gefchleht beſonders charakfterifirenden Zug die Sucht nah Individualiſirung der
Gefanmtfprache zu millionenhaften Einzelnfprahbildungen hervor. Eben fo wenig als
die Annahme von der wefentlichen Verſchiedenheit der menfhlichen Sprachen Beſtand
-baben kann, eben fo fehr ift audy Die andere von einer generatio aequivoca durch die
neueften Unterfuchungen erfehüttert worden. In Betreff ver Infuforien hat fie Ehren-
berg, welcher befanntlich auf diefem Gebiete die höchften Verdienſte erworben, früher
getheilt, jeßt aufgegeben, und für die Eingeweidewürmer ift fie fo zweifelhaft geworden,
daß der Göttinger Phyſtologe Rud. Wagnef geftebt, Daß ihr die neueren Unterfuchungen
für irgend eine Thierklaſſe faft alle Stügen entziehen. Doc auch zugegeben, daß folde
Zeugung beim Schimmel oder bei den Milben möglich wäre, fönnte fie darum audı
bei Thieren höherer Gattung, könnte fie gar bei dem Menfchen für gültig erklärt were
den? Freilich giebt ed ja fogar Leute, welche ein Werthverhältniß der Menfchenracen
aufgeftellt haben, welche behaupten, daß das Negergefchlecht dem Affentypus am naͤchſten
ftebe, ja melche fogar den Menfchen für einen höher begabten und gfüdlicher cultivirten
Affen anfehen. Glüdlicherweife hat eine gründlichere Völkerkunde auch dieſe Traͤu⸗
mereien von höheren und niederen Menfchenracen befeitigt, und wir wiflen, daß bie
Neger und Eskimos eben fo gut der geiftigen Ausbildung fähig find, wie Pie
Europäer, fo gut wie diefe mit jenen in den gleichen Abgrund der Sünde verfinten
fönnen. Schließlich find noch jenen Beftreitern der Abftammung des Menfchengefchlechte
von Einem Menfchenpaare die Männer entgegenzuftellen, welche auf naturwiſſenſchaft⸗
lihem Wege die Möglichkeit derfelben bewiejen haben — nämlih aus Erfahrung fann
Die wirkliche Abftammung nicht ermittelt werden; ed reicht für die Glaubwürdigkeit
der biblifchen Nachricht vollfommen aus, wenn ihre Möglichkeit nicht mehr aus
vernünftigen Gründen bezmeifelt werden darf —: Haller, Linne, Buffon, Cuvier,
A. v. Humboldt, W. v. Humbolbt, Joh. Müller, Schubert, Andr. und Rud. Wagner;
denn die Uebereinftimmung der wahrheitsliebenden und unterrichteten Männer ift ein
wichtiges Kriterium für die Wahrheit einer Sache. Die Sache der Menfchenabftammung
ift aber wichtiger, als fle gewöhnlich angefehen wird. Nicht bloß, daß fie mit ber
Mahrheit des Chriftenglaubens zufammenhängt, daß fie die Glaubwürdigkeit ver Schrift
beweift, daß fie die Einheit des Begriff und der Anlage der Menfchen mit der Gleich⸗
heit ihres Zieled begründet; fondern fie Iegt und auch die gemeinfame Pflicht auf,
diejenigen, welchen der Weg zu jenem legten Ziele aller Menfchen noch nicht befannt
geworden ifl, oder die, welche ihn wieder verloren haben, in brübderlich helfender Liebe
zu belehren und zu führen, auch den verwahrlofeften Neger nicht für verloren zu geben,
feinen Menfchen unter feinem Menfchenwerthe zu behandeln, fondern in ihnen allen das
urfprünglich vorbandene Ebenbild Gottes zu erkennen und fie demgemäß zu ehren.
Bon Einem Menfchen, Adam, ftammen alle Menfchen ab: zu dem Einen Gottmenſchen
Jeſus CHriftus jollen fie alle hinaufgezogen werden; die Teibliche Vielheit aus der leib⸗
lichen Einheit ſoll geiftige Einheit bei aller geiftigen Bielheit werden. Dabei Täugaen
Asitenmung bed Menſchengeſchlechts 5
wir die tiefe Kluft durchaus nicht, welche Die einzelnen Racen des Nenſchengeſchlechts
und bejonderd die ſchwarze von der kaukaſiſchen ſcheidet, aber wir finden bafür eine
Binreichende Erklärung in der Verſchiedenartigkeit des religiöfen Zuflandes der einzelnen
Menſchen in der Zeit der erftlen Ausbreitung unſeres Geſchlechtes. Es ift ein tief-
ſtnniger Zug in dem befannten Gemälde Kaulbach's, „die Zerfireuung des Menſchen⸗
gefchlehtd am Thurme zu Babel”, daß er dem düuſter finnlichen Hamiten ein fchredlich
verzerrtes Gögenbild in Die Hand giebt. Dies robgefchnigte Ungethüm ift gleichwohl
Das Ideal des Formenfinns, welchen der religidd am tiefften gefunfene Nachfomme
Adams noch bewahrt hat, und wie die böchjte Kraft ſeines inneren Lebens fich in
Diefem entfetlichen Kunftverfuche auswirkte, jo wirkt wiederum auch daß fertig gewor⸗
dene Ideal auf die Anfchauungen, auf die Haltung wie auf den Geſichtsausdruck des
Bildners und weiter dann auch auf die Form feiner Nachlommenfchaft. Die bildende
Kunſt — died Wort in feinem umfaflendften Sinne genommen — bat ald eine Ver⸗
mittlerin der inneren Rebensrichtung, von der alle Form abhängig ift, unter andern
mitwirkenden Kräften jehr viel zur Bildung der vielen VBerfchiedenartigfeiten in unferm
Geſchlechte beigetragen, und niemald war ed für ihre Bebeutung gleichgültig, welche
religiöfen Borftellungen ihre Meifter beherrichten, und wo jene nicht zu Gott binführten,
führten fle fchon dadurch von Bott ab und erzeugten ſtets flatt der Schönheit »ie
Garricatur und rũckwirkend entitellten fie auch die innerlich betheiligte Umgebung.
Wir. fügen diefem Artikel eine geiftvolle Bemerkung H. Leos in feiner Einleis
tung zur Univerfalgefchichte (Erfter Band, 3. Aufl. ©. 4 u. 5) bei, welche alfo lautet:
„Die Naturwiffenfchaft wie die heilige Offenbarung leitet alle Menfchen von einem
Baare ab — dennoch find fie nicht nur durch dußere und innerliche Erlebnifie und
"dadurch gewonnene Lebensbedingungen verfchieden geworden (maß, da es biß auf einen
gewiſſen Grad noch heute gefchieht, Fein Wunder wäre,) fondern die Verfchiedenheit hat
fich als Natureigenheit firirt; wie durch einen zweiten jchöpferifchen Spruch hat fie fich
feftgeftellt. War in dem gefchaffenen Wefen felbft anfangs noch fo gewaltige Schöpfungs«
Traft, daß feine Zeugungen naturfräftiger, weiter abweichend in ihrer Eigenthümlichkeit,
naturfefter in ihrem Verharren ausflelen? daß feine momentanen Stimmungen, feine
Sünden in naturbefchränkteren Generationen aushaltende Denkmale erhielten? ober iſt
die Natur mancher Erdtheile fo, daß der von Fünfllichen Mitteln verlaffene Menſch in
ihr vergeht, wenn er nicht in fich zufällig dieſer Natur analoge Eigenheiten bat, Die
ann von außen unterflüßt, zur lebenäbeflimmenden Kraft erwachfen, den ganzen Men⸗
fehen umbilden und ihm ein andere Gepräge geben? Dann wäre erBlärlih, warum
jegt Kaufafler in Afrifa nicht zu Negern, Neger in Europa nicht zu Kaukaſiern
werben — ohne Miſchung auch in Feiner folgenden Generation werden — weil jet
taufend Mittel die Eigenheiten ver Menfchen gegen die umgebende Natur fchügen, welcher
obne diefelben die ibr fremden erliegen müßten bis auf die feltenen wenigen, die biefer
Natur analoge Kräfte in fich hätten und die dann vielleicht in diefen wilden Begeg-
nungen mit der umgebenden Natur auch ihre eigene Natur im Berlaufe von Genera-
tionen umbilden fünnten — wobei, wenn auch foldde Umbildung jegt nicht mehr, felbft
unter dieſen Umſtaͤnden nicht mehr möglich wäre (wie fie allerdings nicht möglich
fcheint) man zugleich daran denken dürfte, daß, wie man einen runden Baumflamm
zwar beliebig der Länge nach in Bretter, oder der Breite nach in Scheiben zerſchneiden
— aber nachdem die Zerfchneidung einmal flatt gehabt, nimmermehr aus den Länge-
Brettern Ouerfcheiben, oder aus den Scheiben Bretter ſchneiden Tann, fo auch vielleicht
der Urftamm der Menfchen unter gewiflen Bedingungen zum Neger, unter anderen Be⸗
Dingungen zum Kaufafter, niemald aber ein Neger zum Kaulafler ober umgekehrt zu
werden vermag.”
Anders it Schloſſer's Stellung. zu dieſer Frage. Bei der fpäteren Ueber⸗
arbeitung feiner Weltgefchichte hat er fich hauptfählih an Tiedemanns Urtbeil, der
gegen die monogenetifche Anficht ift, angefchlofien. Doch hat Schloffer Fein ent-
ſchiedenes Urtheil, er entfcheidet fich nicht gegen die Bibel und nicht gegen die Natur-
forfcher. Seine ganze Deduction iſt den letztern günftig. Der Leſer foll Durch Die
Beweisführung, daß biefelben Pflanzen in ganz entfernten Ländern ich finden, und
sbenfo Die Thiere derſelben Species nicht durch Verbreitung, fondern Abſtammung von
186 Anftendögeld. Abktumung.
mehreren Paaren, überall vorkommen, gewonnen werben an eine generalio aequivoca
zu glauben. In feiner erften Ausgabe Hat Schloffer verfucht im Einklang mit der
Bibel ſich eine Theorie über die Abftammung des Menſchengeſchlechts zu confiruiren.
&. auch den Artikel Nacen.
Abftandögeld wird diejenige Summe genannt, welche ein Gontrahent dem anderen
dafür entrichtet, daß er vom Vertrage, ehe derfelbe erfüllt if, zurüdtreten darf. Ban
- nennt ed Reugeld, Wanvelpön (arrba poenitentialis), wenn von vornherein zwiſchen
den Contrahenten verabredet ift, gegen Hingabe einer beſtimmten Sunme folle Einem
oder Beiden der Nüdtritt geftattet fein. (S. Draufgeld, Neugeld, Wandelpön.)
Abſtimmung. Abftimmung ift Die in gewiffer feierlichen, ſei es durch Gefeke,
fei es durch rechtöverbindliche Verabredung beftimmter Form erfolgende Verlautba⸗
rung des al8 zweifelhaft oder beftritten vorausgefegten Willens oder der Weberzeugung
einer für Die vorliegende Frage zu einer Einheit zufammengefaßten Mehrheit von Ber
fonen, denen das Recht oder die Pflicht obliegt oder zufteht, den in Ausficht genom⸗
menen Ausdruck ihrer Ueberzeugung oder Die in Mebe ftehende Entſcheidung über ein
ihrer Willensbeftimmung unterworfenes Object gemeinfchaftlic zu gewinnen.
Es wird nicht befremden, wenn biefe unfere Definition von der anberweit gang-
baren in mehrfacher Beziehung abweicht, und menn dieſelbe inöbefonvere einmal das
Object ver Abſtimmung näher präcifirt und ſodann den zweifachen Character Derjelben,
in fofern fie nur Ausdruck einer Ueberzeugung ober eine beſtimmte Willens-
Außerung und Enticheivung if, ausdrücklich feſthält. Der weitere Berlauf des Artikels
wird ergeben, daß jene Momente für dad Weien und die Wirkungen der Abſtimmung
von weſentlich principiellee Bedeutung find.
Zuerſt das Object der Abſtimmung; man hat in dem Feldlager des vul⸗
gären Liberalismus kaum ein Bedenken, jede Frage ohne Unterſchied dem Bericht ber
Abſtimmung und der Majoritäten zu unterwerfen und doch leuchtet von felbft ein, daß
eine der Disppfition der Abftimmenden entzogene und von deren Ueberzeugung unab-
bängige Wahrheit oder Thatfache niemals Gegenfland einer Abſtimmung in Dem Sinne
fein fann, daß dadurch über Die Nichtigkeit der Wahrheit und Thatſache an ſich ent
fehieden oder ein etwa obwaltender Streit endgültig ober auch nur rechtsverbindlich
zum Austrag gebracht werbe. Hier gilt der Grundfag: „Autorität, nicht Majorität”
ohne alle Beſchraͤnkung. Es kann deshalb auch über religiöſe und wiflenfchaftliche
Fragen eben fo wie über gefchichtlihe Thatfachen nie und unter feiner Bedingung durch
Majoritäten entfchieden werden. Ob es ein „böchfled Weſen“ giebt unb mie baflelbe
angebetet werben will, welches der verſchiedenen aſtronomiſchen Syſteme Das richtige
ift, welches die unerläßlichen Borausfegungen der fittlichen Freiheit ded Menſchen find:
darüber und über ähnliche Fragen muß man auf anderem Wege ald durch Abſtimmung
zue Klarheit gelangen. Wenn nichtö deſto weniger auch über derartige ragen, z. B.
auf den Synoden der Kirche Abftimmungen flattgefunden haben, fo hatten dieſe Ab⸗
fimmungen doch nur die Bebeutung, ber Ausdruck der Ueberzeugungen, das Zeuguiß
und Bekenuntniß der Abſtimmenden und damit allerdings zugleich bie VBoransfegung und
Baſis ihres Handelns zu fein, Zeinedwegd aber Die Skreitfrage an ſich Durch Die Pro⸗
tedur Der Abftimmung und deren Reſultat entſcheiden zu wollen. Nicht Die Macht der
Zahl und nicht das Gewicht der Majerität, nein, die Macht der Wahrbeit und die
Autorität Ber Verfönlichkeiten waren ed, die jenen Befchlüffen ihre Geltung und ihre
Bedeutung verliehen; die Majorität galt nur fo meit und in fofern fie Mit der Autor
rität zuſammenſiel. Man hat die Stimmen eben gewogen und nicht gezählt. Man
wußte damals noch und hielt baran feft, daß Glaube wie Verftand flets bei Weniger
nur zu finden, ein Sag, dem fich heute der Kiberalismus nur dann — und dann auf
die verkehrte Weile — anfchließt, wenn es ihm darauf ankommt, die Mejoritäten an
den in feinem Sinne erfolgenden Fortſchritt der Minsritäten zu fnhpfen. (CE Rott,
über Die Bebentung der Winorität bei Yblöfungd- und ähnlichen Anträgen.)
Mas aber auf dem kirchlichen Gebiete gilt, das gilt nicht minder much auf dem
politiſchen. Auch bier find Die politifchen Wahrheiten und hiſtoriſchen Ahgtſachen ber
Entſcheidung durch Majoritätsbefchlüffe unbebingt entzogen, und wie ed ein für Jeder
mann bandgreiflicher Widerfinn fein würde, über Die größere oder mindere wiſſenſchaft⸗
- Abttimmung. 187
licge Berechtigung des Gopernikanifchen oder Ptolemäijchen Syſtems durch Abflimmung
entfcheiden zu wollen, fo ift es durchaus nicht geiftreicher, eine ähnliche Entſcheidung
über das Berbältnig des conftitutionellen und flänbifchen Syſtems durch Majoritäten
zu gewinnen. Eben fo find Fragen, wie die: ob Religion und Politik, ob fociale und
politifche Stellung und Rechte yon einander unabhängig find oder nicht, ſchwerlich
dazu angetban, durch Abftimmung zum Austrag gebracht zu werden. Wit demfelben
echte und mit derfelben Wirkung könnte man auch Die mediciniſche Wiflenfchaft und
deren Streitfragen durch Abſtimmung firiren und alle Zweifel der Naturwiflenfchaft,
Biychologie und Geſchichte, Aber den Einfluß von Klima, Lage und Terrainbildung
auf die geifigen Fähigkeiten, den Charakter und Die fociale wie politifche Entwickelung
Der Bölker und Menſchen einfach und gemüthlich durch Majoritaͤtsbeſchluß befeitigen.
Doch nicht in abstracto allein, auch in concreto muß der betreffende Gegen
Rand der Beichlußfafiung ver Abſtimmenden unterworfen fein. Dad Parlament eined
monarchiſchen Staates, welches ſich ald Convent conftituirt, eine politifche Körperfchaft,
die ihre Durch die Verfaſſung fanctionirten Befugniffe überfchreitet, fle haben mit der
Baſis ihrer Stellung gleichzeitig das Mecht verloren, rechtsverbindliche Majoritaäts⸗
Beiäylüffe zu faflen und die Minerität durch folche zu ‚verpflichten. Dies gilt im
en wie im Kleinen, es gilt aber auch, wenn es ſich um die Frage handelt, ob
die Befchlüffe irgend einer Majorität fachlich und zeitlich weiter reichen fünnen, als
ihr eigenes Recht. Wohlbedacht und wohlberechtigt bat man weshalb auch ſchon bei
gewöhnlichen Semeinfchaften und Eorporationen nicht nur diejenigen Rechtsverhältnifie,
„über welche ein Jeder Iediglich für fein PrivateInterefle zu beſtimmen bat”, die eigent-
lihen jura singulorum der Entſcheidung durch Majsritätöbefchlüffe entzogen und dem
Einzelnen ein unbedingtes Widerfpruchörecht beigelegt, fondern auch einen beflimmten
principiellen Unterfchied flatuirt zwifchen denjenigen Beichlüffen, welche fig auf Die
laufende gewöhnliche Gefchäftsführung und Verwaltung, und denjenigen, welche fi
auf die Grundverfaffung und die Lebendbedingungen der Gemeinſchaft felbft beziehen.
Während man bei jenen das Mecht der Mehrheit anerkannte, bat man bei dieſen bald
in StimmensEinhelligfeit oder relativen Maforitäten (zwei Drittel und darüber), bald
in einem beftimmten Inflanzenzuge oder dem Vorbehalt der Beftätigung einer höheren
Autorität, bald in der Befugniß der Minderheit die Auflöfung der Gemeinfchaft yer«
langen zu können, Garantieen für die Minoritäten gefucht.
Es leuchtet ein, daB ed nur eine Uebertragung diefer Anſchauungen uns Beſtim⸗
mungen auf das faatsrechtliche Gebiet ift, ') wenn eben fowohl neuere als ältere Ver⸗
faſſungs⸗Urkunden bei der Abjlimmung über beſondere oder Standesrechte Die itia in
partes geftattet haben, wenn ſie bei Abflimmungen über Verfafſungs⸗Aenderungen eine
ſtarkere ald die gemöhnliche abfolute Mehrheit für nothwendig erllären und überall,
mit uenadine der fpeeiftfch revolutionären Machwerke -(Branfreich in der erſten Revo⸗
lution, Hadnover in der legten) — felbft in republifanifchen Verfaffungen, z. 2.
Amerika, mit gewiflen Modificationen — das Veto der hoͤchſten Staatsgewalt, alſo
der Autorität gegenüber ver Majorität, feftgehalten Haben. |
Allerdings ift hiermit noch nicht der rechte flaatörechtliche Gedanke, fondern nur
eine Gonfequenz deſſelben firirtt. Das Princip greift weiter und würde etwa babin
näher zu präcifiren fen, daß die jeweilige Generation eben nur über fig ſelbſt und
weber über Die Dergangenheit noch über die Zukunft ihres Volles und Staates und
auch über ſich ſelbſt nur als über einen integrirenden Beftandtheil jener hiſtoriſchen
und flantsrechtlihen Gefammtheit,, Volk“ zu disponiren bat, in welcher die einzelne
Seneration nur ein verſchwindendes Moment if. (Das Nähere in ven Artikeln
Autorität und Majorität.)
Nichts verfehrter und Eomifcher, als die Art und Weife, wie der Ziberalismus
dem gegenüber das Princip der Majoritäts⸗Herrſchaft aufrecht zu erhalten ſucht. Hören
wir die Gründe der Gegner, fo lauten diefelben folgendermaßen: „Durch ihre gefells
fihaftliche Natur und Beflinmung find Die Menfchen angewieſen, viele ihrer Beſtrebungen
und Thätigkeiten in verſchiedenen gefellfchaftlichen Berbindungen vorzunehmen und fie
2) Ueber die Bedeutung der Stimmens@inhelligfeit bei den engliihen Schwurgerichten fiche
Vielen Artikel.
er
188 Abſtimmung.
zu geſellſchaftlichen oder zu gemeinſchaftlichen Angelegenheiten zu machen. Wenn
ſich nun keine Allen erkennbare Stimme Gottes darüber ausſpricht, was gerade in
jedem Falle ſowohl rückſichtlich der Auffaſſung der erfahrungsmaͤßigen Verhaͤltniſſe wie
rückſichtlich der hier paſſenden Anwendung höherer Wahrheiten, das Richtigſte und Beſte
fei, und wenn ſie auch keinem einzigen ſchwachen Sterblichen aus ihrer Witte zum vor⸗
aus das Vertrauen ſchenkte, daß er ſtets weiſer und beſſer als ſie Alle das Beſte in
ihren gemeinſchaftlichen Angelegenheiten beſchließen werde: was bleibt dann wohl andere
übrig als gemeinſchaftliche Berathung und Beſchlußfaſſung? So wie die Gefellfchafte-
glieder überhaupt zufanımen wirfen und dadurch meiftend Größeres und Beſſeres erreichen,
als Einzelne für fich vermöchten, fo machen jle es auch in Beziehung auf Die Erwägung
der erfahrungäsmäßigen und Vernunft » Erfenntnifie zur Entſcheidung der betreffenden
wichtigen gemeinfchaftlichen Angelegenheiten. Sie theilen fich in gemeinfchaftlicher Be
rathung ihre befonneren Erfahrungen, Anfichten, Schlußfolgerungen mit und aufgeklärt
Durch dieſe gemeinfchaftliche Erwägung der Sache von verfchiedenen Stundpunften aus
und indbefondere durch Anhörung aller Weifeften und Beften, fuchen fle num fich eine
ſchließliche Ueberzeugung zu bilden, weldye der Natur der Sache nach auf reiferer und
grünblicherer Berüdjichtigung aller verfchiebenen, bier in Sprache Zommenden Gründe
und: Gegengründe beruhen muß. Und was noch mehr ifl, in der nothwendigen gejell-
ſchaftlichen gegenfeitigen Achtung und Anerkennung bes gleichen Rechts der Mitglieder
in Beziehung auf das gemeinfchaftlidd Gemachte, juchen fie nicht bloß einen moͤglichſt
der gemeinfchaftlichen Weisheit und Tieberzeugung entftammenden, fondern auch einen
möglichft den gemeinfchaftlichen Willen der Glieder für fich gewinnenken wahren Gefell-
fhaftsbefchluß zu finden und zu bewirken. Dazu nun baben, foweit die Menſchen⸗
geſchichte reicht, Die Menfchen in ihren zahllofen großen und Heinen Vereinen es für
naturgemäß und vernünftig gehalten, die Mitglieder abjtimmen zu lafien und dann ber
Weisheit der Mehrheit fich anzufchließen. Auch da, wo man Die vertrauenswürdigſten,
fachkundigften Mitglieder zu einem Ausſchuß wählt, um für die Gefelljchaft zu befchließen,
gilt ganz daſſelbe. Einen befferen allgemeinen Erfenntnißgrund für das Weifere und
Beflere in der gerade vorliegenden Sache und zugleich eine mehr mit der größtmöglichen
gefellfchaftlichen Freiheit übereinftimmende Entſcheidung Eonnten fie bei der linvollfom
menheit aller menfchlichen Dinge, bei der Unvollfommenheit auch jedes Einzelnen und
der Schwierigkeit, den Weifeiten und den Beften zur allgemeinen Anerkennung zu bringen,
nicht finden. Zu beforgen, daß ed weijer fei, die Meinung der Minderheit zu befolgen,
fiel ihnen nicht ein, und den Hochmuth mancher heutigen vornehmen oder gelehrten
Sophiften, allein weiſe zu fein und alle Anderen geringfchägen zu bürfen, hätten fie
mit Verachtung zurüdgewiefen. Sie beftimmte ihr gejunder, echt gefelffchaftlicher Sinn,
den Mehrheitäbefchluß als folchen anzujehen, den auch Die Ueberflimmten zu dem ihrigen
machten. So unterzeichnen ja auch noch heutzutage die überflimmten Mitglieder eines
Collegiums den Majoritätäbefchluß als nunmehr auch Den ihrigen. Go ift denn
alfo auch für die beftimmte Gefellfchaft jener hochweiſe Gegenfat der Autorität gegen
den der Majorität ebenfowenig praftiich gültig vorhanden, als ver der größeren Weis⸗
beit Die verfaflungsmäßige Majorität der Gefellfchaft bildet die für fie weijefte Ent
feheivung und hat für fle Die größte Autorität. Wer von den Ueberftimmten barf
dieſes praftifh Täugnen und Mitglied der Gefellfchaft bleiben wollen? Wer hat das
Recht, als der Weifere und ald mehr geltend wie die Maforität, Anerkennung zu
fordern? . Daffelbe aber, was von der Majorität alddann gilt, wenn fie fo wie in
einer reinen Demokratie über alle Stantö-Angelegenheiten entfcheidet, das gilt rechtlich
von ihr auch da, wenn ihr, wie in einer conftitutionellen Monarchie, „nur für einen
Theil derfelben eine verfafjungsmäßige Entſcheidung zufteht.
So Herr Welder als wifjenichaftlicher Vertreter de3 Liberalismus. Man fleht,
wo Gedanken und Gründe den Dienſt verfagen, da fängt man an, pathetifch zu werben,
und fcheint auch ſelbſt ein wenig „Schimpfen“ nicht zu ſcheuen!
, der Sache felbit liefert Die Gefchichte den unmiberleglichen Beweis, daß noch
niemals ein Fortfchritt weder in der Erkenntniß, noch auch nur in der politifchen und
focialen Entwidelung durch Majoritäten oder Majoritäts-Befchlüffe zu Stande gekommen
it. Perfönlichkeiten, befonverd begabte, ausgerüftete und durch die Vorfehung Gottel
Abſtimmung. 189
begleitete und unterſtützte Menfchen waren ed, an deren Namen und Gedachtniß jich
die Fortſchritte des menfchlichen Gefchlechtes knüpfen, „Autoritäten, nach deren Namen
fich zu nennen noch heute die Menfchheit nicht verichmäht.
Nicht Daß wir unferer Seitd die Bereutung und den Werth einer gemeinfanen
auf daſſelbe Ziel gerichteten Arbeit der Menfchheit, ja auch nur einer tüchtigen parla⸗
mentarifchen Berfammlung unterfchäßten, nicht daß wir unfere Gegner gering achteten
oder uns jelbft für allein oder ganz beſonders weife hielten: im Gegentheil, wie das
Licht war vor der Sonne, fo ift audy die Wahrheit weſentlich ſchon in den Menfchen,
bevor ſie in Einzelnen Fleifch und Blut gewinnt, Doch mur, daß die Concentration und
der Fortſchritt durch Arbeit und Schöpfung, niemald aber durch Abftimmung erfolgt.
Für die Wahrheit ann man die Majorität vielleicht gewinnen, dur bie Ma⸗
jorität die Wahrheit nimmer.
Die liberale Theorie von der Berechtigung der Maforitäten ift Nichts, als das
Fauſtrecht der Schwäßer, dad natürlich dem Fauftrecht des Säbeld nicht gemachfen war.
Es war, wenn auch anders formulirt, Doch im Weſen verfelbe Gedanke wie der unfere,
wenn jetzt Männer wie Bucher und gleichgefinnte ernfte und venfende „Demokraten“
die Befeitigung der vermeintlichen Omnipotenz der Parlamente und deren Unterorbnung
unter ein — ihnen freilich nach Entftehung und Bedeutung noch ziemlich unklare —
common law als die Lebensfrage der gemeinen Volföfreiheit behandeln; es war berjelbe
Gedanke, wenn in den Stürmen des Jahres 1848 in einer Reihe — an fich freilich
ziemlich verkehrter — fog. „Grundrechte* eine gewiffe Summe von Rechten und flaat-
lihen Inftitutionen vor der Willfür der jeweiligen Generation ficher geſtellt wer⸗
den ſollte.
‚ Bir fürdten kaum, daß die Theorie des Herrn Welcker noch lange als die herr⸗
ſchende gilt.
Die Art und Weiſe der Abftimmung betreffend, fo jegt, wie ſchon ana
gedeutet, jede Abftimmung eine ‚ftreitige oder mwenigftens zweifelhafte Brage voraus, fo
daß die Entfcheidung durch Acclamation die Abſtimmung im Voraus entbehrlich
macht und die Einſtimmigkeit nachträglich den Beweis Tiefert, daß die Abftimmung
eigentlich zum Weberfluß erfolgt ift.
Die insbefondere politif am meiften in das Gewicht fallende Differenz über bie
Modalität der Abftimmung ift die: ob Öffentlich, ob geheim, bei welcher Streit⸗
frage überrafchender Weife nicht felten die enragirteften Freunde der Deffentlichkeit auf
allen anderen Gebieten auf Seiten des Geheimniffes ftehen.
Allerdings erfennen auch die Vertheiviger ver geheimen Stimmabgabe an, daß.
für die Deffentlicykeit der Abſtimmung diefelden Gründe zu entfcheiden fcheinen, welche
für die Deffentlichfeit in den gemeinfchaftlichen ober öffentlichen Angelegenheiten über»
haupt fprechen, daß jeder ehrliche tüchtige Mann, Bürger und Beamte den Muth haben
müfle, unbeflochen durch Furcht oder Hoffnung, fein ganzes Wirken und feine Ueber⸗
zeugung in Beziehung auf die öffentlichen Angelegenheiten feinen Mitbürgern zur Prüs
fung vorzulegen und gewiflenhaft durchzuführen, daß die Deffentlichkeit, die *
Prüfung und die dur "fie angeregten Beweggründe der Ehre und Schande gerade
befonderd ſtarke Wächter für eine mwürdige Ausübung öffentlicher Nechte und Pflichten
bilden; daß die Controle der Deffentlichkeit unbebingt nothwendig fei, wenn Gewähr
dafür geboten fein folle, daß die öffentlichen Functionen nicht zu Privat- oder Particular⸗
zweden mißbraucht, fondern im öffentlichen Intereffe geübt werden und wenn politifche
Bildung ermöglicht und gefördert werben folle.
Aber — fo wendet man ein — „es find leider nicht alle, ja es find nur ſehr
wenige Bürger und Beamte durchaus zu jeder Zeit und in Beziehung auf jedes Ber-
haͤltniß folche unerfchütterliche Tugendhelden.“ Gerade deshalb und um den nachtheili⸗
gen Wirkungen menfchlicher Schwächen vorzubeugen oder fle aufzuwiegen, ſodann aber
auh um den recht handelnden Mann vor unnöthigen und unverbdienten nachtbeiligen
Bolgen feiner Handlung zu ſchützen, foll e8 gute Gefeße geben. Ganz unlängbar ſei
es nun aber, daß in vielen Verhältniffen und Fällen die Einwirkungen der Vortheile
und Nachtheile, die Gunft oder Ungunft der Mächtigen oder Meichen, ded Volkes und
der Parteien fo ſtark jeten, Daß ſie für Viele unverviente und große Nachtheile als
t
1% Ä Abftimmung.
Folgen einer gewiſſenhaften Stimmgebung begründen, die Schwaͤcheren aber von derſelben
abhalten Eünnten. Durch dad Letzte werde jedoch der wahre Zweck, die Bildung des
Beſchluſſes durch die freien Lieberzgeugungen aller Stimmberechtigten vereitelt und der
Befchluß vielmehr nur von einzelnen Mitgliedern oder von Auswärtigen abhängig
gemadht.
| Ueberdies müſſe bei jeder Abſtimmung vor Allem davon ausgegangen werden,
daß fle das Ergebniß der freien inneren Ueberzeugung, daß fie nicht die Folge bereits
erlangter Vortheile oder befürchteter Nachtheile fei. Die Beftechung fchlechter, die Ein-
fhüchterung unfelbfiftändiger Menfchen — und von beiden Klafien gebe es erfahrungs⸗
mäßig eine nicht unbeträchtlihe Zahl — müfle daher möglichit unwirkſam gemacht
werden. Diefed fei aber nur bei geheimer Abftimmung ausführbar, nicht bei Der dffent-
lihen, wo der Beſtechende oder derjenige, der durch Die beftehenden Berhältniffe auf
Dritte Einfluß habe, die Controle über die Stimmgebung führen könne. Wende man
not
Dagegen ein, daß die Beſtechung an den beiden Betheiligten firenge zu ſtrafen und da
durch zu verhüten fei, fo vergefle man, daß ein großer linterfchied zwifchen dem Drohen
einer Strafe im Gefeß und zwifchen dem Bollzuge derfelben an Perſonen, die eim
gleiche Intereffe der Geheimhaltung haben. Ueberdies bleibe dann immer noch Die
Einfchüchterung mit ihren Folgen übrig, die man mit Strafen auch nicht einmal be
drohen, gefchweige denn damit ahnden koͤnne, wenn man nicht Die perfönliche Freiheit
und die Privatrechte gröblich verlegen wolle. Man müßte z.B. Jemandem bei Strafe
verbieten, feine Kleider bei einem anderen ald dem &. machen zu laflen oder feinen
Bedarf an Cigarren von B. ftatt bisher von U. zu beziehen u. f. w.“
Es find dies Gründe, Die von derfelben Seite aufgeftellt werden, mo man fonft
den Staat und alle öffentlichen jpeiaen wie politifchen Inftitutionen ohne jeded Be-
denken auf die Vorausfegung des abftract tugenphaften Menfchen, des lediglich auf
das Wohl des Ganzen bedachten Staatsbürgerd baut! |
Näumen wir nun auch unfererfeit® gern ein, daß es mit der menfchlichen Tugend
und Gharafterflärfe im Ganzen und Großen nicht viel auf ſich hat, wir Eönnen doch
nicht zugeftehben, daß die geheime Abflimmung das rechte Mittel fei, weder Die Be
ftehung zu verhindern, noch die Tugend der Abftimmenden gegen ſonſtige Berfuchungen
zu verfihern. Wer darüber noch zweifelhaft ift, dem empfehlen wir eine Reiſe nad)
Amerika; er wird dort den unmiberleglichen Beweis erhalten, daß auch auf geheime
Wahlen nicht bloß mit Dollars, fondern auch mit Dolch und Mevolver Einfluß geübt wird.
Die DOeffentlichfeit der Abftimmung ſowohl bei Wahlen als fonft ift, mie dies
die beiten englifchen Staatsmänner von Anbeginn feftgehalten haben, der rechte Aus⸗
druck deutſchen Weſens und mahrer Manneöwürde, dad rechte Palladium öffentlicher
Ehre und Freiheit, und die Geheimhaltung nichts als ein Fläglicher Nothbehelf conſti⸗
mtioneller Ipealiften, welche ihre Staatögebäude auf eine politifche Lüge gegründet
haben, und nun den Widerfpruch des Syſtems durch Verwerfung der don ihnen fonft
fo Hoch gerühmten Deffentlichkeit auszugleichen bemüht find.
Nicht weil die geheime Abftimmung an fich beffer wäre, ald die öffentliche, fon
dern weil man bei Feftftellung der politifchen Nechte von der focialen Stellung abſtra⸗
birt, weil man den Prinzen und den Karrenfchieber, den Gutsbeſitzer und feinen Tage
löhner, den Fabrikherrn und feinen Arbeiter ald gleichnamige politifche Größen behanbelt,
um beswillen hat man das Bedürfniß, die Rüge des Syſtems durch Verhüllung det
politifchen Thaͤtigkeit jener focial Abhängigen zu verbergen und zu corrigiren.
Daß an die Stelle der öffentlichen Controle und Beeinflufjung eine viel bebenf-
lichere und gefährlichere geheime treten Eünnte, ja als unentbehrlich treten müßte, darüber
können wir außer dem Beifpiel Amerika's auch auf die abgefchafften Conduitenliſten
bed Beamtenthumß vermeifen.
- „Eines wahrhaft frein und tüchtigen Volkes würdig und der Natur der Ver
haͤltniſſe angemeſſen ift nur die öffentliche Abflimmung, und wenn fie auch Uebelſtaͤnde
mit ih führt, fo liegt gerade in der Deffentlichkeit die befte und die allein gründlid
wirfende Heilung derſelben“ (cl. Dahlmann, Poltif 11. A. ©. 146).
Deffentlih waren die Abflimmungen in den beften Zeiten der griechifehen und.
sömifchen Republik, öffentlich waren die Abſtimmungen, fo lange der Deutfche noch
Abſtimmung. 191
Mann genug war, feine Ueberzeugung mit feiner Perſon zu vertreten, öffentlich ſind
Die Abftimmungen auch heute noch überall dort, wo die Berfaffungen auf etwas Beſſeres
berechnet find, als unter dem Scheine ber Freiheit den Despotismus eined Einzelnen
oder der Maſſen einzuführen. \
Auch heute noch find Wiffenfhaft und Praris faft gleichmäßig Darüber einver-
fanden, daß die Abflimmungen in dem Schooße der Volfövertretungen felbit, mit
Ausnahme etwa der dort vorfommenden Wahlen, bei denen die perfönlichen Rückſichten
überwiegen, öffentlich geicheben müflen, und zwar wird bier, felbft von den jonfligen
Gegnern der Deffentlichkeit als durchgreifender Grund geltend gemacht, „daß bier eine
vollftändige Controle der Wähler, namentlich des Volles über die gewählten Manda-
tare und bie nöthige Kenntniß ihres Benehmens, felbft fchon in Bezug auf neue Wahlen
unerläßlich feien.“ Daß biefelben Gründe wenigftend bei indirecten Wahlen für das
Benehmen der Wahlmänner gelten, ja daß e3 für die Gemwählten felbft von Wichtig-
feit fein dürfte, ihre Wähler zu kennen, baran fcheint diefe Art der Tendenz⸗Politik
freilich nicht zu denken.
Anlangend dagegen die Wahlen zu den Nepräfentativ- Körpern, fo verſteht es ſich
eigentlich faft von ſelbſt, daß die Abftimmung in den Verfaſſungen nach franzdfi-
ſchem Wufter geheim und in denen nach englifhem öffentlich til.
Deffentlih finden die Wahlen flatt in England, einem Theile der norbamerifani-
fchen Breiflaaten, in Preußen (Verordn. v. 30. Mai 1849 5 21 und 30), Kurheſſen
(Sei. v. 13. April 1852 $ 15), Medlenburg, alternativ in Hannover. Der Der
faſſungs⸗Ausſchuß der Deutfchen National⸗Verſammlung hatte bei der Entwerfung eined
Reichs⸗Wahlgeſetzes ſich dem englifhen Syſteme angefchloffen und darum vorgefchlagen:
„Das Wahlreht muß in Perfon ausgeübt, die Stimme mündlich zu Protokoll gegeben
werden.“ Allein der Borjchlag warb abgelehnt und ftatt des obigen Satzes ein Mi⸗
noritäts- Antrag angenommen, lautend: „Das Wahlrecht wird in Perfon dur Stimme
zettel ohne Unterſchrift ausgeübt.“
Die franzöftfchen Wahlgefeße beruhen faft alle auf dem Princip der geheimen
Abftimmung. Das republifanifche Wahlgefeh von 1849 ordnet das Verfahren dabei
in folgender Weife: „Die Wähler werden Einer nach dem Andern gemeindeweife vor⸗
gerufen. Sie bringen ihre Stimmzettel mit, die außerhalb der Verfanmlung gefertigt
werden müflen. Beim Aufruf ded Namens übergiebt der Wähler dem Prajidenten feinen
verfchloffenen Stimmzettel. Diefer ſteckt ihn in die WahlsUrne, die bei Beginn der
Abſtimmung verichloflen wird und bis zu der Vollendung des Actes bleibt. Die Ab⸗
fimmung eined jeden Wählerd wird durch Die Unterfhrift, oder der Namendzug eines
der Mitgliever des Bureaus auf der Kifte am Rande neben dem Namen des Stimmen-
den beurkundet.“ Die unbebingt geheime Abftimmung tft in der Schweiz gefehlich, wo
jeder Abſtimmende auf den (zuweilen geftempelten) Stimmzettel nur den Namen des
Gewaͤhlten jchreibt, nicht aber unterfchreibt, und die Stimmzähler diefe Zettel erſt un-
gelefen einfammeln und nachher öffentlich verlefen. Nach dem bairifchen Wahlgefek
vom 4. Juni 1848, Art. 20, erfolgen die Wahlen durch Wahlzettel, die vom Wähler
unterzeichnet find, womit die württembergifche Verfaſſungs⸗Urkunde vom 25. September
1819, $ 150, im Wefentliden übereinftimmt; ähnlich in Sachſen nach dem Geſetz dom
24. September 1831, 6 68. Nach der babifhen Wahl⸗Ordnung von 23. December
1818 dur Stimmzettel mittels Motto’8, die in ein Gouvert eingefchlagen find, auf
weldyem der Name des Wahlerd genannt ift.
Im Uebrigen kann die Abgabe der Stimme auf eben fo mannichfaltige Urt ges
fehehen, als man überhaupt feinen Willen erklären kann: durch Worte oder Zeichen,
fhriftlih oder mündlich, nacheinander oder gleichzeitig (wie z. 3. in ben
altveutfchen Volks⸗Verſammlungen und heute in den gefeßgebenvden Verſammlungen der
nerdbamerifanifchen Freiſtaaten Durch gemeinfchaftliches bejahendes oder verneinendes Ge⸗
frei), und wenn ed fih um Zeichen handelt durch Händeaufheben und Nicht»
aufheben (Handmehr), durh Aufſtehen und Sigenbleiben, durch Hin»
treten auf. eine beflinnmte Seite ded Berfanmlungs-Orted, durch Abgabe eined
beſtimmten Gegenſtandes, 3. DB. einer weißen oder ſchwarzen Kugel (Ballotiren), eines
Taͤfelchens mit kurzer Bezeichnung des Votums u. f. w. Ueber die näheren Details
192 Abſtoßung. Abt.
und deren Beurtheilung verweiſen wir auf die entſprechenden Abſchnitte der Artikel
Stimmrecht, Geſchäfts⸗Ordnung und Wahlgeſet. Hier genügt die Bemerkung, daß
ed für die Beurtheilung der Zweckmäßigkeit der verſchiedenen Abſtimmungsarten haupt⸗
ſächlich darauf ankommt, daß dadurch die Anſicht ver Mehrheit ſchnell und unzwei⸗
deutig ermittelt wird.
Das ferner die zu einer rechtöverbindlichen Abflimmung erforberlihde Anzahl
von Perſonen betrifft, fo ift, wenn darüber Durch Herfommen oder pofitive Vorfchriften
nicht8 Näheres vorgefchrieben ift und mit Ausnahme einzelner befonderd behandelter
Fälle, 3. B. der DVerfafiungs » Aenderungen, die abjolute Mehrheit der Mitglieder zur
Befchlußfaffung berechtigt, mie Dies in den meiften neueren Verfafjungen und Gefchäfts-
Ordnungen noch ausdrücklich anerkannt wird. Ä
Abweichend hiervon gilt jedoch in England fehr verſtaͤndiger Weife das Ober
haus für beichlußfähig, wenn auch nur drei Lords, das Unterhaus, wenn 45 Mitglieder
anmwefend find, eine Beftimmung, welcher fich die preußifche Gefeßgebung in fofern ans
gefchloffen bat, als das Gefeh vom 30. Mai 1855 (Gef.-S. 55, ©.'316) für das
Herrenhaus auch eine geringere Zahl als die abjolute Mehrheit (60 Mitglieder) für
befchlußfähig erklärt, und der fich Die norbamerifanifche Uniond-Verfafiung mwenigftens
nähert, wenn fie in dieſer Richtung Art. 155 beftimmt: „Eine Mehrheit eines jeden
Haufe foll ein Quorum (d. h. quorum in potestate est concludendi) zur Ausfüh-
rung der Gefchäfte bilden, aber eine Eleinere Zahl mag fih von Tag zu Tag vertagen
und mag ermächtigt werden, die Ankunft abmwefender Mitglieder auf eine ſolche Weile
und unter folhen Strafen zu betreiben, wie ein jedes Haus jle feitfegen mag.”
Erfahrungsmäßig concentrirt fich in jedem parlanıgntarifchen Körper Der eigent
liche Gefchäftsbetrieb in den Händen der Partei- Führer und der jedeömaligen Fach⸗
männer, und es ift nur ein neuer Beweis des richtigen parlamentarifchen Tactes der Eng.
länder, daß fle eine längere Dauer ihrer Sigungen durch die Kleinheit ihrer Normalzahl
ermöglicht, daß fie Die zeitraubenden Gommiffiond-Verhandlungen durch die Möglichkeit,
dad Haus felbit als Comite zu conftituiren, vermieden und die Beurtheilung der Frage,
ob die Zahl für das Gewicht ihrer Entfcheidungen von Bedeutung fei, der Beurtheis
lung der Parteien und deren Organe überlaffen.
Bon den zu einer Beichlußfaflung überhaupt Berechtigten gilt felbftrebend in der
Regel abermals die abjolute Mehrheit ald die entſcheidende Zahl.
Die Beurtheilung endlich der Bedeutung, fo wie der Modalitäten der Abftimmung
bei Nichter- und ähnlihen Collegien glauben wir den Artikeln Collegialität und
Oeffentlichkeit überlaffen zu müffen.
Abſtoßung, einer Schul, ein nicht ungewöhnlicher Ausdruck für Bezahlung,
namentlih Tilgung von Hypothekenſchulden.
Abt. Die urfprüngliche Bedeutung des Wortes Abbas, das aus dem Hebräi-
fchen flammt, ift „DBater”. Die Ehrwürbigfeit und Autorität des Vaters vereinigten ſich
im Abte gegenüber den Gläubigen, feinen geiftigen Kindern. Demnach ift abbas mit
pater, wie man noch jet in den Klöftern alle diejenigen nennt, welche die ganze
Ordensregel beſchworen und die Prieftermeihe erlangt haben, gleichbebeutend. Wit
dem 5. u. 6. Jahrhundert trat aber Die Unterfcheidung ein, daß man unter Abbas
eine höhere Würde, gleichfam den Vorſteher ver patres eines Conventes verftand.
Auf dieſe Weife warb der Vorſtand der Benediktiner⸗, Baſilianer⸗, (bei den Orienta⸗
Ien) Eifterzienfer- und Prämonftratenfer - Klöfter Abt genannt. Die jüngeren Orden
d. 5. von dem 13. Jahrhundert an entflandenen, wie die Franziskaner, Dominikaner,
Jefuiten, barmberzige Schweftern und Brüder haben feine Aebte mehr. Aus diefem
folgt jedoch nicht, daß alle Benediktiner- und Eifterzienfer - Klöfter Aebte haben mußten.
Denn folche Klöfter fo verfchuldet waren, daß fie die Koften zur Abtsrepraͤſentation
nicht aufbringen Eonnten, was im 14. u. 15. Jahrhunder oft geſchah, fo fand nur
ein Prior dem Klofter vor. Die Frage, warum der Gefellichaftöverband der Elöfter-
lichen Orden nach der Zeit fo verfchieden geworben ift, fcheint uns für Die Geſell⸗
fchaftslehre fehr wichtig. In den Benebiftiner- Orden war dem Abt volle Seldftitän-
digkeit verliehen, und man koͤnnte ihn wohl dem gewählten Iebenslänglichen Präfle
denten einer focialiftiichen Republik vergleichen. Bei den Eifterzienfern war ber Abt,
> Abt. Ä 193
wenn fchon ebenfalld für feine Lebensdauer mit der oberſten Verwaltung einer ſolchen
Bereinigung betraut, bureaukratiſch dem Abt von Clairvaux üuntergeordnet, etwa wie
ein Negierungspräfident dem Minifter des Innern. Bei den jüngeren Orden übermog
ſo fehr das bureaukratiſche Syitem, daß feine Wahl der Untergebenen, Teine lebens⸗
längliche Dauer eines Amtes mehr möglich war. Der Prior, Guardian oder der Pros
vinzial der Franziskaner und der füngern Orden werden vom Ordens» General wie
Beamte verſetzt, abberufen und beftraft. Es verfteht fich nad) dem Obigen von felbft,
daß die pefuniären DVerhältniffe des Abtes bei den Benebiftinern und Eifterzienfern
moefentlich verfchieden waren. Der erftere hat meiſtens, wie noch jegt in den größten
öjterreichifchen Klöftern eigene Hofhaltung, eigene Güter, felbftftändige Verfügung über
einen Theil ded Kloftervermögens u. f. w. Der Eifterzienfer Abt ift bei jeder Geld⸗
frage an die Zuflimmung des Convents der Patred — fein Regierungs-Collegium —
gebunden. Er fleht dem Convente ald Sleicher unter Gleichen vor. Daher auch die
bekannte Erfcheinung, daß Die Aebte der Benedictiner meiftend mit ‚ihrem Gonvente
Proceffe führten, die Eifterzienfer Aebte nie. AL die franzöftfche Nevolution das
Mittelalter zertrümmerte, lagen die meiften reichen deutſchen Klöfter mit ihren Aebten
in Streit vor dem Reichsſs-Kammergericht in Wetzlar.
Diefe Stellung des Abtes zu dem Stift und StiftSvermögen hat vom 10. Jahr»
bundert an eine wichtige Frage gebildet. Geftattete man dem Abte zu große Nechte
über das Eigenthum des Stiftes, wie Die Benedictiner, fo trat von felbft der Fall ein,
daß Verwandte mit dem Kloftergute bereichert wurden. Man mußte alfo dad Berarmen
folcher focialiftifchen Stauten im Kleinen zu verhindern fuchen. Das gefchah vorzüglich
durch Einfchränken der Amtsgewalt Des Abtes, fo weit fie fih auf das Oekonomiſche
bezog. Der Abt zählt feine Negierungsfahre von der Zeit, wo er vom Bifchof den
Abtsſtab und die Mitra erhielt. Die Befugniß, Priefter zu weihen, gewiſſe Refervat-
falle in der Beichte zu vergeben, Neligiondunterricht ertheilen zu Iaffen, ift ibm damit
zugeftanden. Dem Abt war die Aufftcht über die fittliche und religiöfe Haltung der
Gonventualen und Laienbrüder anvertraut. Eben fo wachte er über die pünftliche
Crfüllung der Ordensregel. Aufnahme neuer Mitglieder, Novizen, fteht ihm allein
nicht zu, fondern nur dem Gonvent. Die Strafgerichtöbarfeit des Abtes über die .
Mönche geht ziemlich weit. Im 6. bis 11. Jahrhundert war in Irland und Deutfchland
die förperliche Züchtigung nicht felten. Der Abt Bbeanfprucht, wie bei den jüngeren
Orden der Prior und Provinzial, unbedingten Gehorfam, weil Diefer in der Ordens⸗
regel befchworen wird, neben Keufchbeit und Armuth. Diefer Gehorfam erftreckt fich
bi8 auf die veiffenfchaftliche Beichäftigung. ine Appellation von einem Straferkennt⸗
niffe des Abtes fteht bei den VBenebictinern an den Bifchof der Diöcefe, ven Papft oder
den Bifttator offen, bei den Eifterzienfern an den Ordendgeneral in Rom. Da nur bie
Benedictiner ihrem Abte eine fo hohe Stellung und ein fo weltliche Regiment ein»
räumten, fo ift die Gefchichte der Aebte in Deutfchland vom Karolingifchen Reiche bis
zur Gegenwart nur an diefen Drden geknüpft. Die bebeutenden Einnahmen eines
Abtes von einem reichen Klofter, die Möglichkeit, als Abt über dad ganze Klofter-
vermögen als fein Eigentbum zu fehalten, waren im 9. bis 12. Jahrhundert ein wich-
tiged Motiv, die Würde eines Abtes an fich zu bringen. Beim Ausfterben der Karo»
linger fing dad Unweſen der fogenannten Laienäbte an. Die Grafen in der Nähe
eines Kloſters juchten fich Die Wahl zum Abte zu erzwingen, um die Nevenuen bed
Kloſters zu befigen. So wurde Hugo Capet Abt von St. Denys und St. Rartin
in Tours, Daher der Itame Eapet, weil er ala Abt jährlich einmal die Benedictiner⸗
Kutte mit Capuze trug. Zwar follte nach dem Nicäifchen Concil, 787, nur ein
Orbendmann, der Priefter fei und die Ordensregel beobachte, Abt werben Fünnen,
doch durchführbar war dieſer Kanon nicht. Die Könige machten theild fich felbft zu
Aebten oder fuchten durch Verſchenken der Abteien an Grafen fich Vaſallen und An⸗
bänger zu verfchaffen. Diefe Raienäbte hießen abbates milites. Auch im byzantinie
ſchen Reiche war es fo weit gefonmen, daß bei der Militärdefpotie der Kaiſer die Achte
nur Titel wurden, um die Nevenuen eined Klofters zu erhalten. Solche Titel Tonnten
auch an Frauen verliehen werden. Diefe temporäre Mediatiflrung war fehr Teicht durch⸗
zuführen, weil die Benedictiner-Aebte keinen Congregationde, Teinen Ordensgeneral hatten,
Bageıner, Staats: u. Geſellſch⸗Lex. 1. 13
1% | Abtei. Abteien.
Vom 10. Jahrhundert an begannen auch die Biſchöfe um die Abtwürde der reichſten
Klöfter ihrer Diöceſe ſich zu bemühen. Oft gelang Died auf einige Zeit, oft für immer,
fo daß der Bifchof zugleich Abt eines oder mehrerer Klöfter wurde. So griff der Biſchof
von Konſtanz nach St. Gallen, mebiatifirte Reichenau, der von Speier Weißenburg u. f. w.
Es gab gewaltige Procefle, der Papſt entfchied ftets zu Gunſten der Aebte und Klöfler,
die Bifchöfe erklärten, daß die Aebte fich ihrer geiftigen Gewalt entziehen wollten. Das
wahre Motiv waren immer die Revenuen des Klofters, dieſe- wollten die Bifchöfe plün-
dern. Diefe Streitigkeiten haben theil® zur Mebiatifirung der Aebte, theild zu ihrer
Standederböhung zu Bifchöfen geführt, wie in Bulda, Chiemfee, Corvey. Das
Recht, in Glaubens⸗ und Disciplinarfachen gehört zu werden, Kirchenverfanmmlungen,
Synodal- und Provinzial= Eoneilien zu bejuchen, Haben die Aebte ſtets gehabt.
Dft verliehen auch die päpftlichen Legaten bei ihren Aundreifen, zumal in Deutjchland,
um dadurch Anhänger der Eaiferlichen Partei in das Lager der Kirche überzuziehen, an
Aebte das Recht, fich der bifchöflichen Injignien (infulirte Aebte), fogar des bifchöflichen
Titels zu bedienen. Die wirklichen bifchöflichen Rechte, die volle biſchöfliche Gewalt mit
einem eigenen, felbitftändigen Didcefandezirk hatten wenige Aebte; fo in Deutfchland bloß
die Aebte von Fulda (feit 1752) und Corvey (feit 1783). Die Wahl des Abtes ftand dem
GBapitel des Klofters zu. Der Ermählte wurbe von den befreiten oder unmittelbaren
Klöftern dem Papfte, dem Didcefanbifchof von den übrigen Klöftern zur Beſtaͤtigung
präfentirt. Abweichungen von der Regel Famen jedoch fehr Häufig vor, insbefon
dere in der fpätern Zeit des Mittelalters, als die Verberbnig in der Fatholiichen Kirche
überhand genommen. In dieſer fpätern Epoche wiederholte fich der ältere Mißbrauch
überaus zahlreich, daß Die Abtei nicht nach. der Wahl des Gapiteld an Geiftlidhe von
der Ordensregel vergeben wurde; ſowohl die Könige ald die römifche Curie der
legten vielfach das Wahlrecht des Capitels; die Abtei murde an Weltgeiftliche vergeben,
die gar nicht an die Beobachtung der Ordensregel des erhaltenen Klofterd gebunden
waren. Man nannte folche Aebte SäcularsAebte, im Gegenfat zu den Regular⸗Aebten,
d. 5. zu denjenigen Aebten, welche wirklich der Ordensregel des betreffenden Kloſters
angehörten. Doch dient der Name Megulare Abt auch zur Bezeichnung des Stellvertw-
ter8 von einem Säcular-Abt. Andere geläufige Bezeichnungen für einen ſolchen Stell.
vertreter find Vicarius, Decan, Prior. In Frankreich, wo dem Könige nach den Con⸗
cordat von 1516 die Verleihung der Abtftellen in fämmtlichen Mönchsflöftern zuftand,
mit Ausnahme der 115 regulirten Klöfter und der Hauptfige (cheſs d’ordre) be
Giftercienfer, der Carthäufer und der Prämonftratenfer, hieß ein in dieſer Weife durch
föniglihen Machtfpruch befürbderter Abt abbe commandataire und fein Stellvertreter
prieur claustral (vergl. Abbe). Nach der Reformation ift in einigen proteftantijchen
Staaten der Titel eines Abts für den Vorfteher und Verwalter derjenigen Güter beir
behalten worden, welche urfprünglich zu Klöftern und Stiftern gehörten und deren
Ertrag bei der Reformation zum Beften proteftantifcher Kirchen und Schulen beftimmt
wurde. Daß endlich der Titel Abt im Mittelalter auch ganz allgemein für den Bor
fteber einer Iuftigen Brüderfchaft gebraucht wurde, zeigt das Wort Narren- Abt,
abbas stultorum. Die Wahl des Ausdrucks erklärt fich leicht, wenn man erwägt, wie
im Mittelalter die öffentliche Meinung über den flttlichen Charakter der Klöfter und
ihrer Vorſtände zu urtbeilen pflegte.
Abtei bedeutet zunächft den Theil des Kloftergebäudes, in dem der Abt wohnt.
Man übertrug dieſe Bezeichnung dann auf ein ganze Klofter oder Stift, das unter
einem Abte fteht. Wie aus dem Artikel Abt hervorgeht, waren Die michtigften Abteien
die Benedictiner- und Eifterzienfer« Klöfter. Erxftere waren jouverän als geiftliche Ordens⸗
flaaten, denn nur der Bapft ward als ihr Ordensgeneral angejehen, vie legteren fanden
unter Dem Abt von Glairvaur und ftehen jeßt unter ihrem Orbensgeneral in Nom.
Die Benedictiner-Abteien waren meift mit Gütern dotirt, welche vom übrigen: Klofter-
gute getrennt waren.
Abteien, (reichdunmittelbare des vormaligen deutfchen Reichs.) Außer den Erz—
bisthümern und Bisthümern, die in den Grunbbeflgungen, mit denen fle reich aus⸗
geftattet waren, allefammt weltliche Macht ausübten, — mit Ausnahme derjenigen
Bifchäfe, deren Didcefen den Grund und Boden der eroberten Slawen⸗Laͤnder umfaßten,
Abteien. 195
wo die Regierung militärifch eingerichtet werden mußte und in den Händen der „Coms
mandirenden Generale in den Grenzprodinzen”, zu deutfch der „Markgrafen“ ruhte, —
gab es im weiland heil. römifchen Reich deutfcher Nation auch eine Menge - Klöfter,
welche, theild Durch Schenkung, theil3 durch fromme Bermächtniffe, zum Theil aber auch
durch Kauf nach und nad in Den DBefiß mehr oder minder umfangreicher Güter gelangt
waren, an Die zu verfchiedenen Zeiten und ebenfo verfchiedener Urfachen halber das
Meich3- Oberhaupt die Meichöunmittelbarkeit geknüpft hatte. In Folge deifen fanden
die Vorſteher dieſer Klöfter für ſich und ihre lintertbanen in weltlichen Dingen nur
unter dem Kaifer und Reich, nahmen an der Negierung des Reichs eben fo Antheil
und übten innerhalb ihres Gebietes die Landeshoheits-Rechte eben fo aus, wie bie
weltlichen Fürſten, die großen und Eleinen, in dem iibrigen. Es gab unter dieſen reichs⸗
unmittelbaren Klöftern Mönchs- und Nonnenflöfter. Sie gehörten nur den zwei Orden
wer Benebictiner und Eifterzienfer an, vorwiegend aber doch dem Orden des heil. Benebict,
deffen Gliedern die heutige Welt fo unendlich viel zu danken hat, da fle e8 vorzugsweiſe ge=
weſen find, welche in ihren flillen Klaufen bie, aus dem Altertbum übrig gebliebenen Geiſtes⸗
ſchaͤtze mährend miittelalterlicher Gräuel vor dem gänzlichen Untergange gerettet, auch daß
Gedaͤchtniß an die Borgänge ihrer Zeit Durch fchriftliche Aufzeichnung bis auf und gebracht
baben. Einige Prauenflöfter hatten in des Nefprmationdzeit ihren Orbendregeln ents -
jagt und waren zur evangelifchen Lehre übergetreten; nichts deſto weniger beftanden ſie
unfer dem Namen freirweltlicher Stifte ald Verforgungs » Anftalten von Jungfrauen
ablicher Geburt fort, denen ed unbenommen blieb, das Stift zu verlaffen, wenn ſich
die Gelegenheit zur Verheirathung darbot. Neichsftift war die Fanzleimäßige Benen-
nung für biefe reich8unmittelbaren Klöfter, deren Vorfteher nach Fanonifchem Recht bald
Abt, bald Propft, in der Neichöverfaffung aber in ihrer Eigenſchaft als weltliche
Haren Reihöprälaten hießen.
In der feit 1663 zu Regensburg permanent tagenden Reichs» Berfammlung
faßen die Neichsprälaten im reichsfürſtlichen Collegio oder Mathe, und zwar auf der
geiftlihen Bank. Einige von ihnen hatten vorzugsmweife mit Nüdficht auf den Umfang
ihres Gebietes und die verliehenen Hoheitsrechte Virilſtimme, andere und zwar bie mei⸗
ſten, deren weltliche Macht auf Eleinen Bodenraum befchränkt und welche reichdunmittel-
bar ohne Negalien waren, nur zwei Sammel- oder Eurialftimmen. Iene zählten mit
zu den geiftlichden Neichöfürften und flanden im Range nach den Bifchdfen; dieſe mach⸗
ten die eigentlichen Neichöprälaten im wahren Sinne aus. Manche der Uebte (eilf
an der Zahl) und Aebtiffinnen waren auch gefürftet.
Meichöprälaten mit Birilftimmen gab ed ſteben. Es gehörten dazu: der gefürftete
Abt zu Kempten, die gefürfteten Pröpfte zu Elwangen, zu Berchteögaden und zu
Weißenburg, die gefürfteten Aebte zu Prüm, Stablo und Gorvey.
Die gefürftete Propſtei Weißenburg, bei der vormaligen Meichsftant gleiches
Namens, hatte all ihren Grundbeflg im Elfaß liegen, der demnach unter Frankreichs
Oberberrlichkeit ftand und folglich mit dem deutfchen Reiche nichts mehr zu thun hatte.
Dennoch erſchien der geiſtliche Herr von Weißenburg noch immer auf dem Reichstage,
und eben fo auf den oberrheinifchen Kreidtagen, zahlte auch richtig feine Roͤmermonate
und feine Kammerzieler. Die Benedictiner= Abtei Corvey, eine Pflanzftätte der Abtei
Eorbie in der Picardie, wurde auf Borftellung ihres erften Abts, des heil. Adelhard, von
Kaifer Ludwig I. im Jahre 822 geftiftet und Nova Corbeia genannt. Der gefürftete
Abt ſtand in geifllichen Dingen unter feinem Erzbifchof, unter feinem Biſchof, fondern
unmittelbar unter dem Stuhle zu Rom. (S. den Artikel Abt.) ine päpftliche Bulle
vom 6. Auguft 1783 erhob die Abtei Corvey zu einem Bisthum und Kaifer Franz Il.
beftätigte daffelbe den 10. December 1793. Erfter Fürftbifchof zu Eorvey war der
bisherige Abt Theodor v. Brabeck, feit 1776, zweiter und letzter Ferdinand v. Lünind,
feit 1794; denn dad junge Hochflift und uralte Neichsftift Corvey ward im Lüne-
vilfer Srieden, 1801, fäcularifirt und dem Prinzen von Naſſau⸗Oranien als Fürften-
FG gegeben. (Künind warb 1817 Vorftand der wieder bergeftellten Kathedrale zu
Rünfter.)
Die Reicheprälaten im engeren Sinne, oder die Aebte, Pröpfte und Aebtiffinnen,
weiche Sig und. Eurialflimmen auf dem Reichstage hatten, theilten ſich in die ſchwä⸗
13 *
—
196 Abtenan. Abtreibung.
biſche und rheiniſche Bank, deren jede im Reichsfürſtenrathe nur Eine Stimme beſaß
und wechſelsweiſe mit den Grafen und Herren aufgerufen wurde. Dieſe zwei Stim—
men beſaßen die Reichsprälaten erſt ſeit dem Receß von 1653, bis wohin man ihnen
nur eine einzige Stimme zugeſtanden hatte.
Die Prälaten und Aebtiſſinnen auf der Tchwäbifchen Bank waren: Die Aebte zu
St. Blaften, Marchthal, Elhingen, Salmansweiler, Weingarten, Ochfenhaufen, Yrſee,
Petershauſen, Ursberg, Roth, NRodenburg, Weißenau, Schuflenried, der Propf zu
MWettenhaufen, die Aebte zu Zwifalten und Gengenbach, die Aebtiffin in der Reichs—
ſtadt Lindau, Die Aebtiffinnen zu Notenmünfter, Hegbach, Gutenzell, Sädingen und
Baindt. Auf der rheinifchen Bank jagen: der Abt zu Kaifersheim, der Propft zu Oben-
heim, die Uebte zu Werden, zu St. Ulrih und Afra in der Reichsſtadt Augdburg,
zu St. Georgen in Iſny, zu St. Corneli Münfter, zu St. Emmeram in Regensburg;
die Nebtiffinnen zu Effen, zu Buchau am Federſee, zu Quedlinburg, zu Herford, m
Gernrode, zu Nieder und Obermünfter in Regensburg, zu Burtfcheid, Gandersheim
und Thoren. Zwifchen Kaifersbeim und Odenheim faßen auf der rheinifchen Bant
außerdem noch die beiden Landcommenthure der Deutfch-Ordend-Balleien Coblenz und
Elfaß-Burgund; und unter den geiftlichen Reichsfürſten mit Virilſtimme der Johanniter
Ordensmeiſter zwijchen den Pröbften zu Elwangen und Berchtesgaden. Außer den
genannten Gtiften gab es noch zwei andere, die zwar auch reichdunmittelbar,
weder auf dem Reichstage vertreten, noch einem der zehn Kreife des Reichs zugetheiltt
waren, nämlich die Probſtei Cappenberg, im Umfange des Hochſtifts Müniter, und bie
reichöfreie Brauen= Abtei Elten, an der nörblicdhen Grenze des Herzogthums Cleve.
Dur den weftfäliichen Frieden wurden viele dieſer Neichöftifte „fäculariftrt“,
verweltliht. Doch traf diefe Weltlichmachung geiftlichder Körperfchaften nur Diejenigen,
welche fich dem Proteftantismud in Die Arme geworfen batten, und man wagte es nidıt,
diefe Mafregel auf Stiftungen audzubehnen, deren Borftände römifch-katholifch geblieben
waren. Wiederum ein Jahrhundert und ein halbes fpäter waren die Gewiſſen viel meiter
und elaftifcher geworden! Kurz vor dem Untergang des heil. röm. Reichs deutfcher Nation
haderten die deutfchen Erbfürften um den uralten Grundbefig der Kirche; man feilfchte um
Bruchtheile der Geviertmeile, um hunderte von — Seelen, vornehmlich aber um Gulden
und Kreuzer, Die die Leiber dieſer Seelen in den Geldfädel abmerfen Tonnten, und
fehämte fich nicht, dem — Auctionator der geiftlichen Länder, der in Paris faß, beim
Anbieten einen verftändlihen — Wink zu geben! (Deutjche Regierungen jandten ben
Secretaird franz. Minifter Beflechungsfummen, um ſich den Befig folcher Reichsſtifter
zu fichern; Baden zahlte auf diefe Weife 300,000. fl. für St. Blaften u. a. Stifter.)
So fand es zu Ende des 18. und im Anfange des 19. Jahrhunderts um den „confer-
vativen Sinn” bei deutfchen Fürften, die es ganz gemüthlich fanden, mit den Söhnen
der Mevolution Hand in Hand zu geben, freilich aus höheren Staatsrüdfichten. Der
Neichd = Deputationd = Mecep vom 25. Februar 1803 z0g auf der Lifte Der Stände des
Reichs einen dicken Strich durch alle Abteien und Probfteien, auch die mittelbaren.
Abtenau, einer der zwanzig Bezirke, in weldye dermalen, ohne Kreiseintheilung,
dad öſterreichiſche Herzogthum Salzburg eingetheilt wird, umfaßt einen Ylächenraum
von 5,, Öfterreichifcehen Quadrat-Meilen, mit einer Bevölkerung von 4915 Seelen, in
2 Gemeinden und den gleichnamigen Hauptort. Diefer Bezirk gehört zum Landgerichte
Salzburg. Der gleichnamige Hauptort ift der Sitz des Bezirksamtes, Tiegt im gleich⸗
namigen Thale, durch welches man aus dem Salzach in das Fraunthal gelangt. Dad
Thal bat nur fehr wenig Feldbau, dagegen bei 7000 Rindern und eine fehr einträg-
liche Forſtwirthſchaft, denn es Liefert faft alles Holz in die Saline von Hallein.
Abtreibung der Leibesfrucht ift diejenige (verbrecherifche) Handlung, Durch welde
eine Schwangere fi ihrer Frucht, gemöhnlich zu einer Zeit zu entledigen fucht, wo
jene überhaupt noch nicht lebensfähig ift, in jelteneren Fällen aber dann, wenn bie
Frucht bereitö ihre Lebensfähigkeit erreicht hat, welche mit der 29ften Schwangerſchafts⸗
Woche eintritt. Da die Abtreibung der Leibesfrucht in der Regel von unverheiratheten
PBerfonen unternommen wird, um der mit der unehelichen Geburt verbundenen Schande
und fonftigen Unannehmlichkeiten zu entgehen, fo wird eben das Verbrechen zu einer
Zeit begangen, wo noch Feine fchtbaren Kennzeichen der Schwangerfchaft vorhanden
Abtretung. Abtrieb. 197
find, und da diefe gewöhnlich bis zur Hälfte verfelben verheimlicht werben Tann, fo
wird gerade die erftere Zeit der Schwangerichaft zur Ausführung der Entledigung der
Frucht benugt, wo dann dieſelbe, wenn die Abtreibung gelingt, in nicht Iebensfähigem
Zuftande geboren wird. 8 ift demnach mit der Abtreibung der Keibesfrucht in biefer
frühen Zeit zugleich Tödtung derfelben verbunden (Bruchtmord), indem jede Frucht vom
QAugenblid der Empfängnig ald belebt betrachtet werden muß. Bei der nach ber 29ften
Woche der Schwangerjchaft eingeleiteten Abtreibung fann, wenn die Frucht nicht in
Folge der dabei angewendeten Mittel getüdtet wurde, diefelbe, lebend geboren, eher am
eben erhalten bleiben, inveffen wird das jelten mit dem Willen der Thäterin überein
ſtimmen, welche gerade eine Beleitigung des Kinded beabſichtigt. — Im Alterthume
wurde, ſelbſt bei ſonſt gefitteten Völkern, das Abtreiben der Leibesfrüchte für fehr
gleichgültig angefehen, am allerwenigjten mit einer Strafe belegt: man erkannte Die
Brucht im Wutterleibe noch für feinen Menſchen an, fondern nur für einen Theil der
müftterlichen Eingemweide, welche Meinung befonder& die ftoifchen Philoſophen verfochten.
Man ſah die mit der Mutter noch zufammenhängende Frucht für nicht mehr als eine
Bflanze an, mit welcher jene ganz nach Belieben verfahren koͤnne. Daber treffen wir
bei den alten Roͤmern in ihren verberbtejten Zeiten dad Abtreiben der Früchte zu einer
jo maßlofen Gewohnheit erhoben, dag, wie fi ein Schriftfteller ausdrüdt, es in feinen
Tagen zu den Seltenheiten gehörte, wenn einmal eine vornehme Frau zur rechten Zeit
ein Kind zur Welt brachte, wobei aber doch angeführt werden muß, daß, obgleich
feine Gefege dad Abtreiben der Kinder unterfagten, dad Gefühl der Befiergefinnten fich
gegen jolche Unthaten fträubte. Ja wir finden in dem alten Eide des Hippofrated
ihon ausdrücklich bemerkt, daß Fein Arzt zur Abtreibung der Leibesfrucht Mittel geben
follte. Erſt das Chriſtenthum Ienfte bier in die richtige Bahn ein und machte auch
jo feinen beiljamen Einfluß geltend; denn nachdem die Frage, ob die Frucht im Mut-
terleibe bejeelt, demnach mehr ald eine Pflanze fei, von den alten Kirchenvätern bejaht
worden war, ſah man die Abtreibung der Leibesfrucht ald ein Verbrechen an und
ficherte Dadurch ihre Eriftenz im Mutterleibe und ihre Fünftige Erhaltung. — Leider!
giebt es zur Abtreibung der Keibesfrucht eine jehr große Menge von Mitteln, die zum
Theil audy dem Volke befannt find und daher mit Leichtigfeit von ruchloſen Perfonen
benugt werden fönnen: es ift aber unter den Mitteln Fein einziged fo ficher wirfend,
daß jedesmal der beabfichtigte Zweck erreicht wird; außerdem find dieſelben nicht ohne
Sefahr für die Geſundheit derjenigen, welche fie gebraucht oder anwendet, fo daß alſo
auch von diefer Seite die Abtreibung der Leibesfrucht ftraffällig erfcheinen muß, indem
fie gegen das eigene Wohl gerichtet ift und für alle Fünftigen Zeiten die Geſundheit
untergraben kann.
Abtretung, der Rechte ift im Privatrecht die Entäuferung eines obligatorifchen
Rechts an einen Dritten (j. Ceſſion). Die Abtretung öffentlicher Nechte gehört zumeiſt
dem Gebiete des Völkerrechtes an, Sie ift dort eine totale, wenn ein Fürft fein Herrfcher-
techt zu Gunſten eines Anderen aufgiebt (f. Succeifion), eine partielle, wenn ein Staat
einem anderen entweder Theile feines Gebieted übereignet (ſ. Staatögebiet) over vie
Ausübung von KHoheitörechten auf feinem Gebiet geftattet (f. Staatd:Servituten).
Abtrieb (Forſtwirthſchaft). Mit dem Eintritt der Forſtwirthſchaft in den ihr ges
bührenden Platz in der Volkswirthſchaft hat ſich auch fehnell für fie eine Terminologie
berauögebildet, die das Verworrene in den ihrem Bereiche angehörigen Begriffen mit
ordnender Hand fichtete und, den Laien unverftänplich, namentlich durch die Nuancirung
gewifjer hbomöogener, aber eben nicht homogener Begriffe ihnen eine ſcharfe Grenze
gegen einander zumwied. Go lange die Benugung des Wald-Eigenthumd eben nur in
ber rüdfichtölofen Fortnahme des Holzes zur Befriedigung augenblidlichen Bedürfniſſes
beftand, war es nicht nöthig und nicht möglich, dieſe Fortnahme anders als mit dem
Iandesüblichen Terminus des Holzhauend zu bezeichnen. Die georbnete Benugung des
Holzes rief Bezeichnungen hervor, in deren ftrenger Präcifirung ein Sichlosfagen von
dem alten Schlendrian gegeben ift. Hierher gehört dad Wort „Abtrieb* und es be=
zeichnet daſſelbe die forftwirthfchaftsmäßige Wegnahme eined Holzbeftandes zum Zwecke
des Wieder - Anbaued und zwar des Wieder- Anbaued mit Holz, während man ein
Herunternehnen des Holzes, dem eine Benutzung deö Bodens zur Ader-Eultur folgen
t
198 Abtriebsrecht.
ſoll, dem Begriffe des „Abholzens“ zuwies, die ganz zweckloſe Wegnahme des Holzes
aber, die eben nichts weiter beabſichtigt, als das nicht nutzbare in nutzbares Capital
umzuwändeln, ohne Rückficht auf die Erhaltung des stocks, zunaͤchſt dem populären
Ausdruck des „Herunterhauens”, in ihren nachtheiligen Folgen aber dem brandmarkenden
der Walddevaſtation zufiel. ,
Es leiten fich Teicht die fecundären Begriffe des Abtriebs- Alter, der Abtriebs⸗
Fläche ıc. ab, d. 5. alfo des Alters, in welchem ein Baum oder ein Holzbeftand nad)
den Regeln der Forſtwirthſchaft zum Abtriebe zu ziehen ift und für welches die vor»
bandenen Beftands- und Abgaber Verhältniffe die Hauptfactoren find, und ber Fläche,
auf die ſich nach den Negeln der Forftabfchägung der Hieb auszubehnen bat. |
Abtriebsrecht ) (Retract, Näherrecht, Loſung, Zugrecht, Einftandsrecht). Shen
das Nömifche Necht kannte den Vorkauf, d. 5. das Recht einer beftimmten Berfon,
in einen zwifchen zwei Anderen gefchlofienen Kauf oder ähnlichen onerofen Vertrag
unter gewiſſen Bedingungen ald Käufer einzutreten. Dies Recht (Vorkaufsrecht, jus
protimiseos) war ein perfönliches, übrigens nicht bloß durch Geſetz für beftimmte Zälle
angeoronetes, fondern auch frei conflituirbar durch Willenserflärungen. Völlig ver
fchieden davon ſowohl in Entftehung wie in Wirkung ift der beutjchrechtliche Abtrieb,
d. 5. der durch gewiſſe Verhältniffe Einzelnen eingeräumte Vorzug, in das über ein
Grundſtück abgefchlofjene Kaufe oder Faufühnliche Gefchäft einzutreten und das Grund»
ſtück von jedem dritten Befiger gegen Entfchädigung an fich zu ziehen. Die Eigen-
thümlichfeiten dieſes Rechts haben die vielen ſynonymen Bezeichnungen "der Mechtd-
fprache hervorgerufen. Der Borzug, den der Berechtigte allezeit genießt, wird am all»
gemeinften durch „Näherrecht" ; auögebrüft. Die übrigen Bezeichnungen haben eine
jede ein beflimmtes Stadium der Realifirung des Rechts oder die befondere Beziehung
ded Berechtigten zu Dritten im Auge. Diejenige Wirkung, die das Näherrecht haupt
fächlih vom Vorkaufsrecht unterfcheidet, daß es nämlich gegen jeden dritten Beſtitzer
mittelft einer actio in rem scripla geltend gemacht werben kann (währenn Das jus
protimiseos mit der Mebergabe der Sache an den Käufer gegen diefen machtlos wird),
bat ihm den Namen Retract, Zugrecht erworben. Das Wort „Lofung* Iegt mehr ben
Accent auf die Entſchädigung, die dem Dritten zu Theil werden muß, und „Abtrieb“
jelber zeigt auf eine Repulſion nach beflegtem Widerftand hin. Gefek und Obſervanz
waren die urfprünglichen Begründungsmomente des Retractes und erft fpäter ließ man
die vertragsmäßige Begründung zu, aber ftetd nur mit der Tragweite, daß nur folde
Retracte ftipulirt werden durften, welche bereitö durch Geſetz oder Obfervanz aner⸗
fannt waren.
Dadurch wurden viele Partifularrechte verleitet, das Netractrecht mit dem Bor
fauförecht in eind zu werfen. So namentlich das Preußiſche Landrecht, welches Vor⸗
kaufs⸗ und Näherrecht als gleichbedeutend auffaßt, danach einen Retract auch bei ber
weglichen Sachen zuläßt, das Kriterium aber in die Dinglichkeit oder Perfönlichkeit
des Rechtes legt, fo jedoch, daß ein dinglicher Netract nur bei Grundftüden vor
Tonımen Tann.
Altgermanifcher Sitte entfprungen, verdanft das Abtriebörecht feine Ausbildung
jener hoben Bedeutung, welche deutſche Lebensanſchauung ſchon des früheften Mittels
alters der Yamiliengemeinichaft und der Stammesangehörigfeit beilegte. Wie ed von
Alters her ein charakteriftifcher Zug des deutſchen Rechtes war, den flttlichen Gehalt
des natürlichen Familienbandes herauszufehren und deſſen äußere Unantuftbarfeit auf?
Sorgfältigfte zu wahren, fowie der einzelnen Perfönlichfeit einen höheren Werth zu
verleihen, infofern ſie, als Glied eines alten Stammes, die Aufgabe hatte, Geſchlecht
und Namen in bergebrachtem Glanze fortzufegen, fo fannte das deutſche Recht auch
eine wenigftens mittelbare Betheiligung fämmtlicher möglichenfalls fuccefftonsberechtigter
Namens⸗ refp. Familiengliever an der Ausübung der wichtigften, an ſich und unmittelbar
1) Literatur über das Abtriebsrecht findet ſich vorzüglic, bei: C. F. Wald, pas Näherreht,
fuftematifch entworfen. 3. Aufl. 1795. — K. Fr. Eichhorn, Ginleitung in das beutfche Privat
recht. 5. Aufl. 1845. $ 9P— 106. — v. Gerber, Syem bes beutfchen Privatredjts. 5. Aufl.
1855. I — 177. — Drtloff, Grundzüge eines Syſtems des deutfchen Privatrechts. 1828.
9 \
Abtriebsrecht. 199
nur dem Einzelnen zuſtehenden Rechte. Dies zeigt ſich vorzüglich in dem ſeit den
älteften Zeiten geltenden und noch von den Rechtsbüchern des 13. Jahrhunderts volle
Käandig anerkannten ') Rechte der nächſten Erben und Blutöfreunde, jede millfürliche
Veräußerung von Orundeigenthum zu verhindern, event. null und nichtig zu nıachen.
Denn im Grundeigentbum bafirten im Mittelalter durchaus die wichtigften, namentlich
alle politifchen Rechte und die einfeitige Verdußerung deſſelben Durch ein einzelnes
Samilienglied hätte die ganze Familie jeder politifchen Berechtigung beraubt. Als aber
mit dem Emporblühen des Handels und der wachſenden Macht und Wohlhabenheit der
Städte die Stabilität des Grundeigenthums diefe Bedeutung verlor, erlitt auch jenes
den Fluß des Handeld und Verkehrs hemmende Recht der nächſten Erben jo große
Befchränfungen, daß nur ein Netraft ober Abtriebsrecht übrig blieb, d. h. die
Befugniß des berechtigten Familiengliedes, das ohne ſeine guſtimmung oder
Befragung verfaufte Grundftüd binnen beftimmter Friſt noch an fid
zu bringen, jedoch nur gegen Erftattung des Kaufpreifed.?) Das fo
im 16. Jahrhundert bereits völlig entwidelte. und in Deutfchland zur allgemeinen
Geltung gefommene Abtriebörecht fand nun aber in dem jener Zeit fo eigenthümlichen
Kaftengeifte jo viele Nahrung zu maßlofer Ausdehnung und Anmendung auf ganz
fremde Verhaͤltniſſe, dag es fich in feiner Geltung als gemeinrechtliches Inftitut uns
möglich behaupten ‚fonnte.
Es Hatten fich allmählich 4 Gruppen von Verhältniffen gebilvet, innerhalb deren
das Abtriebörecht Kingang und Geltung gewann:
1) der oben erwähnte verwandtichaftliche Abtrieb (retractus gentilitius Erblofung ;)
2) der Mbtrieb aus Communionsverhältniffen. Die Unterarten find
a. der retractus ex jure condominii 5. B. Ganerbſchaft, Dachloſung (Häuſer
unter einem Dach); |
b. der retractus ex jure congrui, Geſpilderecht, Theilloſung (Abtrieb des Beſitzers
des Hauptguts gegen die Trennſtücke, noch heute bei Eiſenbahnexpropriationen
von Wichtigkeit);
e. retractus ex jure incolatus, das Naͤherrecht der Gemeindemitglieder gegen Fremde
(Markloſung);
3) Der Abtrieb aus Subjectiondverhältnifien. Namentlich der retractus ſeudalis
des Lehnsherrn und das Näherrecht der Gutsherrſchaft bein Verkauf bäuerlicher
®runditüde;
4) der Abtrieb aus NRachbarverhältnifien (ex jure vicinatus, Nachbarlofung, Fürnof-
fenfchaft).
Daß nun dergleichen oft nur durch individuelle Bedürfniſſe gerechtfertigte Be⸗
fehränkungen der Veräußerung von Grundeigenthum ein Hemmfchuh des freien Ber-
kehrs werden mußten, Tiegt auf der Hand, und ed war deshalb für die Geſetzgebung
in den einzelnen deutjchen Staaten ein willfommener Beruf, wenn nicht dem Abtrieb3-
recht feine ganze Eriftenz abzufchneiden, fo doch alle im Laufe der legten Jahrhunderte
gebildeten Auswüchfe deſſelben zu befeitigen. Leider aber hat man hier wie in vielen
ähnlichen Fällen nicht die richtige Gränze zu finden gewußt.
In diefem Sinne ward das Abtriebsrecht in Preußen bereits burch dad Ediet
von 9. October 1807, betreffend den erleichterten Beſitz und freien Gebrauch des
Grund - Eigenthums ıc., bedeutend befchränft, in welchem es u. A. ausdrüdlich Heißt:
„daB die vorhandenen Beichränktungen in DBeltig und Genuß des Grund-Eigenthums
der Wiederberftellung der Eultur in den preußifchen Landen — (nad) dem eben been⸗
deten Kriege) — eine große Kraft der Thätigfeit entzögen, indem fie auf den Werth
des Grund» Eigentbums und den Credit des Grundbefigers einen höchſt ſchaͤdlichen
Einfluß hätten. — —"
In Oefterreich wurde das gefepliche Näherrecht fchon durch dad Joſephiniſche
Bürgerl. Geſetzbuch (Bay. N, 54. 6.) und das Patent vom 8. März 1787 aufgeho⸗
den, in Schleswig⸗Holſtein durch das Geſetz vom 8. Februar 1794. In Baiern gilt
Dr Sächſiſches Banbreit (nad) der Berliner Handſchrift vom Jahre 1360 herausgegeken
von Dr. C. ©. Someher) Art. 52. 8 1. .
2) Cr. v. Gerber, I. c. $ 175. $ 81.
u
200 Abtriebörent.
nur noch die Erblofung, in Sachfen- Weimar das Gefpilde- und Marklofungs » Recht,
in Württemberg jeit dem Gefeg vom 2. März 1815 nur die Erblojung bei Iehnbaren
Stammgütern. .
In Preußen bat endlich das Gefek vom 2. März 1850 $ 4 die durch has Edict
vom 9. Oct. 1807 verfchont gebliebenen Retracte um ein Erhebliches rebucirt.
Unberührt von allen Aufhebungen gelten danach noch in voller Kraft alle auf
Willens⸗Erklaͤrung beruhenden Näherrechte. Was die gefehlichen betrifft, fo find auch
diefe ftehen geblieben, fo weit fie bei beweglichen Sachen vorkommen. ) Bei Grund»
ftüden befteht von geſetzlichen Retracten nur noch dad Vorkaufsrecht aud dem Mit
Eigenthum, voraudgefegt, daß die Sache zum vollen Mit⸗Eigenthum bejejjen wird, und
das oben ſchon erwähnte Vorfaufdrecht der früheren Eigenthümer der zu Eijenbahnen
oder anderen Anlagen erproprirten Grundſtücke. 2)
Wo und in wie weit dad Abtriebörecht feiner gemeinrechtlichen Entwickelung
gemäß noch befteht, muß es ald ein aus einem Zuftande hervorgehendes, obligatorifches
Hecht uufgefaßt werden; — einem Zuftande, d. h. einem thatſächlich vorhandenen,
durch Geſetz oder Gewohnheitsrecht vorgefchriebenen Verhältniß, in welchem eine Perſon
zu einem Grundftüde ſteht.) Denn nur mit Nüdjicht auf ein Grundflüd, ober mad
dieſem in rechtlicher Beziehung gleich fteht, kann von einem wirflichen, d. h. dinglichen
Abtriebsrechte die Rede fein. Selbſt diejenigen Particularrechte, welche ein Abtriebs⸗
recht, feiner eigentlichen, urfprünglichen Natur zuwider, durch Vertrag oder Ietwillige
Verordnung entftehen laſſen, geftatten dies in der Megel doch nur rüdfichtlich unbe
weglicher Sachen.) — Es findet fodann nur ftatt bei dem Kaufgefchäft und
was dem ähnlich (datio in solutum), aber auch bier nur in den Bällen, wo den Ber
fäufer Feine befonderen Motive und Nüdfichten, fei es Betreffd der Perfon dei
Käuferd oder der zu erbaltenden Gegenpräftation, leiteten. Denn überall, mo der zur
Ausübung des Abtriebsrechts möglicherweife Berechtigte nicht daſſelbe Ieiften und er-
fegen Tann, was der Käufer, wo es alfo dem VBerfäufer entweder gar nicht, oder nicht
bloß darum zu thun if, Geld ald Aequivalent zu erhalten, und ebenfo überall, wo ber
Veräußerer aud Gründen gerade biefer oder jener beftimmten Berfon durch Die Ueber
tragung eines Grundſtücks zu Eigenthbum, oder eines colonatrechtlichen Nutzungsrechtes
an Grundftücen, willfährig fein wollte, verbrängt das im Bordergrunde ſtehende, in
divibuelle Intereffe des Veraͤußerers jedes Abtriebörecht. Deshalb greift das Leptere
3. B. nicht Plag bei Schenkungen, beim Taufch im engeren Sinne, u. f. f. — Auf
der anderen Seite ift aber auch das Abtriebörecht an befondere individuelle Boraud-
fegungen, welche fich in der Perfon des Käuferd vorfinden müflen, gebunden, und
daraus folgt, daß ed ein hoͤchſt perfünliches, auf Andere nicht übertragbares Recht ifl.
Ja, ed darf das Abtriebörecht auch nicht einmal verſteckt und unter dem. bloßen Scheine
eigenen Intereſſes in favorem tertii vom Berechtigten ausgeübt werben.
Mag nun der Nähergelter gegen den Käufer oder gegen einen anderen dritten
Befiger der veräußerten Sache Flagend auftreten, in jebem Fall hat er den Beklagten
ı) Es find nur wenige, 3. B. das Vorkaufsrecht des Fiscus an edlen Metallen aus Privat⸗
Bergwerken, das Vorkaufsrecht der Gensd'armen beim Verkauf ausrangirter Cavallerie⸗Pferde.
2) 66 17— 19 ©. vom 3. Nov. 1858.
3) CH. v. Gerber I. e. $ 175, Note 3 $ 156. .
*) Defterreichifches Bürgerliches Geſetzbuch 5 1073. — Eigenthümlich find die Grunbläße
des preußifhen Landrechts über das Familien: Näherreht, d. h. das durd gültige Familien
verträge entftandene. (Denn das provinzialgefeglihe und flatutariihe Familien⸗Naͤherrecht iſt in
den preußifchen Staaten durch das Edict vom 9. October 1807, reſp. Geſetz vom 2. März 1850
52 Nr. 6 und $ 4 aufgehoben.) Daſſelbe erfiredt fid) nur auf Güter, die wenigftens ſchon von
zwei Mitgliedern der Familie nach einander, den gegenwärtigen Veräußerer ungeredynet, befellen
worden find, und findet nur flatt, wenn die Beräußerung an einen Fremden, nicht aber, wenn
fie an ein, obgleich entfernteres Mitglied der Familie erfolgt. Weiblihe Mitglieder und beten,
obgleih männlidhe, Defcendenten können das Näherrecht niemals ausüben. So lange
das Gut fid) F in den Händen eines Familiengliedes befindet, bleibt der Familie (den Verwand⸗
ten fommt die Befugniß flets aus eigenem Nechte zu) ihr Näherreht darauf vorbehalten.
Wenn aber ein Gut einmal aus der Familie herausgegangen und das Näherreht durd Verjährung
erloſchen ift, jo ſoll das letztere nicht wieder aufleben, menngleit in der Folge wieber
ei ee dm Befibe des Gutes gelangt. CA. über das Nähere d. allgem. Landredit Th. ll,
it. 4, —250, “
*
Abnlir. | gut
zu entfchädigen, und zwar durch Erflattung des erften Kaufpreifes, einerlei, ob bie
Sache vor Anftellung der NRetractöflage billiger oder theurer weiter verkauft, vielleicht
gar verſchenkt worden iſt. Deögleichen ift er verpflichtet, alle gegen den Verkäufer
eingegangenen Berbindlichkeiten nun auch feinerfeitö zu übernehmen. Sind Nebenbe⸗
dingungen verabredet, welche Die Natur des Gefchäftd nicht verändern, aber eine
Schägung in Geld nicht zulaffen und, wegen ihrer individuellen Eigenthümlichkeit von
dem Mähergelter nicht übernommen werben können, fo war ed nad) gemeinem Recht
controverd, ob der Nähergelter darunter leiden dürfe. Das preupifche Hecht jpricht
fih bier zu Bunften des Käufers aus und fihliept in folchen und ähnlichen Fällen
das Vorkaufsrecht aus. Troß des Näherrechtd gebt übrigens das Eigenthum ber
verkauften Sache auf den Käufer über, und erft die Geltendmachung des MRetractes
löft dies Eigenthum nachträglich wieder auf. Die mora des Dritten beginnt in ber
Regel erſt mit dem Angebot des Kaufpreifes Seitens des Nähergelterd und wird Hin⸗
fiht3 der Früchtevertheilung, Melivtationen und Deteriorationen von Einfluß. \
Collidiren mehrere Näherrechte, fo ift zu unterfcheiden, ob fie von derſelben Xrt
find, oder nicht. Im erfteren Fall entjcheidet bei der Erblofung die Nähe des Grades,
in letzteren Falle ift die Sache fehr ftrittig. Die meiften Anfichten neigen fidy für bie
Annahme, daß, wer aus mehreren Gründen retrahirt, demjenigen vorgebe, der nur einen
oder weniger Gründe für ſich bat, und daß, wenn dies nicht den Außfchlag zu geben
vermag, die Prävention und. unter zwei gleichzeitig Kommenden dad Loos entſcheidet.
Das preußifche Recht bat bi Reihenfolge beftimmt regulirt (66 587—593, Tit. 20,
$ 62, Tit. 17, Th. J. A. L. R.).
Erloͤſchen kann das Näherrecht nicht bloß durch Entfagung, fondern auch durch
Berjährung. Die Entfagung jegt eine ausdrückliche Erklärung voraus, welche jedoch
nach preußifchem Necht, wenn fie auch nur für einen Fall ausgeſprochen iſt, für alle
Folgezeit gilt, wenn dem Verzicht nicht ein Vorbehalt für die Zukunft beigefügt iſt.)
Der Berluft des Näherrechts Durch Verjährung (welche nad) preußifchem Recht
die ordentliche ift und, da es fih um ein jus discontinuum handelt, drei Fälle des
Nichtgebrauchd vorausfegt, bei hypothekariſch eingetragenem Vorkaufsrecht überhaupt
nicht flattfindet) ift wohl auseinander zu halten von dem Verluſt durch Verſäumung
der Friſt, welche zur Anmeldung des Retracts geftellt ift und welche von Tage der
Anzeige des flattgehabten Kaufed ihren Anfang nimmt, und particularrechtlich vers
ſchieden normirt iſt. Das Nähere in den Art. Familie un Grundbefik.
Abukir, ausgefprodhen Ahükir. Dorf und feites Schloß auf der gleichnamigen
Halbinſel zwifchen dem See Madieh und der offenen See an der Nordweſtküſte Aegyp⸗
tend. In verfchobenem Viereck von ungefähr zwei Stunden Breite und Länge trägt
die jandige, fpärli mit Palmen befegte und nur von einzelnen Dünen überhöbte
Halb⸗Inſel die Ruinen der alten Stadt Canopus, von welcher Strabo, Plinius
und Ptolomaͤus fprechen, obgleich neuere Forjchungen dad Dorf Bofchira bei Alexan⸗
drien ald daß alte Canopus erfennen wollen. In Folge der Kreuzzüge wurde Cano⸗
pus Sig eines‘ Biſchofs. Abukir ift durch eine ſchmale Landzunge mit Alerandrien
verbunden. Der Weg nach dem norböftlicd gelegenen Roſette geht über einen Durch⸗
bruch des Sees Madieh in's mittelländifche Meer. Das fehle Schloß liegt an der
nördlichften Spige der Halb⸗Inſel, füplic; von demfelben dad Dorf mit etwa 200 Ein-
wohnern. Rhede und Halb-Infel find durch drei entfcheidende Schlachten berühmt.
Seefhlaht am 1. bis 3. Auguft 1798 zwiſchen einer frangöfifchen Flotte
unter dem Bice- Admiral Bruyes und einer englifchen unter dem Contre-Admiral
Nelfon. General Bonaparte hatte am 19. Mai, den vor Gadir befchäftigten engli«
jhen Abmiral Lord St. Vincent täufchend, mit 30 Kriege» und 350 Transport-
fhiffen den Hafen von Toulon verlaffen, un 25,000 Mann nach Aegypten zu führen, ”
erzwang unterweged die Uebergabe von Malta und erſchien am 1. Juli vor Alerans
drien, wo an Tage darauf die Ausfchiffung der Truppen erfolgte. Auf das Gut-
j
1) Die preußiſch landrechtliche Bearbeitung des Näher: und Vorkaufsrechtes laͤßt überall ein
gemifies iſſes odium gegen das Inftitut und den Wunſch möglicdfter Beſchneidung der darin enthaltenen
hrsbeſchraͤnkung durchblicken. Daher faſt immer die Löfung der gemeinrechtlichen Controverſen
zu Ungunſten des Berechtigten ausjällt.
282. Abukir.
achten des Vice-Admirals Bruyes, daß der Hafen von Alexandrien für große Schiffe
nicht genug Sicherheit biete, befahl Bonaparte, mit der Flotte nach Abufir zu fegeln,
dort fo raſch ald möglich das Geſchütz ausjchiffen zu laſſen, aber nur Dann dort zu
bleiben, wenn er glaube, eine gegen jeden Angriff von der See aus geficherte Stel-
fung einnehmen zu können, ſonſt aber die Schiffe nach Korfu in Sicherheit zu brin-
gen. Die Gründe, welche Bruyes bewogen, ‚auf der Rhede vor Abufir zu bleiben,
werden verfchieden angegeben. Entweder bat er wirklich feine Stellung nahe an der
Baiküfte für gefichert gehalten, oder er wollte die weiteren Erfolge der glänzend ber
gonnenen Operationen Bonaparte'8 in der Nähe abwarten. Während des Juli wur-
den die Gefhüge ausgeſchifft, das fefle Schloß Abufir mit leichter Mühe befebt, die
Transportfchiffe nach Alerandrien zurücdgefchidt und mit 13 Linienfchiffen, 3 Bregatten
und 1 Aoviſo eine Anker-Stellung fo nahe an der Küfte genommen, daß ein Eindrin-
gen des Feindes zwifchen ber Küſte und der Stellung wegen des unficheren riffigen
Fahrwaſſers unmöglich fchien. Gontre»- Admiral Nelfon mar von dem vor Gabir
bleibenden Admiral Lord St. Vincent beauftragt worden, die franzöfifche Expedi⸗
tions⸗Flotte aufzujuchen, hatte fie aber wiederholt verfehlt und erfolglos mehrere Male
fat das ganze’ mittellänvifche Meer durchmefien. Am 1. Auguft befanden ſich Mittags
fänmtliche franzöfifche Capitains auf dem Aomiralfchiffe „UODrient”, als die Annähes
zung von 15 englifchen Kriegsfchiffen fignalifirt wurde. Sofort begab ſich Jeder auf
feinen Poften und die Verdecke wurden zum Gefecht klar gemacht. Denn aus ber
Eile, mit der Nelfon auf feine Beute losftürzte, nachdem er fie endlich vor ſich ſah,
lieg fih das Entbrennen eines heißen Kampfes erwarten. Schon um 3 Uhr lagen
pie englifchen Schiffe den franzöflifchen gegenüber und um 6 Uhr begann die Schladit.
Der franzöfifche Admiral hatte zwar auf der Kleinen Infel, welche auf‘ Kanonenfchuß-
weite vor dem feften Schloffe liegt, Stranpbatterieen anlegen und die Abufirküfte ſelbſt
ebenfalld mit Geſchützen befegen Iaflen, aber er hatte e8 nicht für möglich gehalten,
daß die Engländer ſich zwifchen ihn und das Land einfchieben würden. Nichtsdeſto⸗
weniger that Died Nelfon. Drei Stunden brauchte er zum Hecognodeiren und gab
dann den Befehl, daß 6 feiner Schiffe zwifchen die franzöfifche Flotte und die Küfle
einftauen, 7 fich feewärtd gegen die franzöflfche Flotte legen und eines die feindliche
etwas gefrümmte Linie in der Mitte durchſchneiden ſolle. Das erſte der englifchen
Schiffe fuhr zwar auf einer Klippe feft, die finf andern aber fehnitten im erften An-
lauf die Franzoſen vom Lande ab und brachten deren Schiffe zwifchen zwei Feuer.
Bruyes erkannte zwar fofort die nachtbeilige Lage, in welche ihn das kühne und wenn
nicht gelungen, auch ungerechtfertigte Manöver Nelſon's gebracht; wies aber alle Vor⸗
fhläge, welche jeßt noch für eine Aenderung der Stellung laut wurden, ab und ber
barrte bei feiner Anficht. 1200 Geſchütze waren bis zum Einbruch der Nacht in fort
"währenden Kampfe; ihre Wirkung war vernichtend. Gegen 10 Uhr flog das Admiral⸗
ſchiff „l'Orient“ von 110 Kanonen mit fo furchtbarem Krachen in die Luft, daß
einige Minuten alle Schiffe das Feuer einftellten, um fich vor herabregnendenm Feüer,
Hol, Eifen und Leichen zu wahren. Schon vorher war Bruyes zwei Mal verwundet
worden und überlebte feine Niederlage nicht. Während der Nacht dauerte das Feuer
wenn auch fchwächer fort, wuchs aber mit Anbruch des 2. Auguſt wieder, da bie
Branzofen mit Heldenmuth meiter fämpften. Erſt am Morgen ded 3. Auguft endigte
die Vernichtung. Außer dem „[’Orient“ war auch der „Timoléon“ in die Luft
geflogen. Mit dem „Gencreur” und dem „Guillaume Tell“ Hatte der Contre
Admiral Villeneuve in der Nacht fih aus dem Kampfe zurücdgezogen. Diefe und
zwei Eleinere waren die einzigen Schiffe, welche fih nah Korfu und Mälta retteten.
Neun große franzöftfche Schiffe frihen am 3. früh die Flagge. Nelfon war Sie
ger und die franzöflfche Flotte im mittellaͤndiſchen Meere vernichtet. Die engliſche
Flotte hatte fein Schiff verloren, obgleich fie in Größe und Bewaffnung der fran«
zöflfchen nachſtand. Selbft das gleich zu Anfang der Schladht auf den Strand ger
rathene Schiff wurde noch im Verlauf derſelben wieder flott. Die Strandbatterien
hatten fih als vollfommen unfähig erwiefen in den Kampf einzugreifen. Der Sieg
läßt den Tadel verfummen, ber ſich auß dem einfachen Grunde gegen die gewählte _
Stellung Nelſon's erheben läßt, daß Die englifchen Schiffe ſich über die, franzoͤſiſchen
1
’
Abulir. 203
hinweg untereinander felbft befchoflen: und Died megen des Pulverdampfes nicht einmal
erkennen konnten. (S. Relſon.) Fr. Sqherenberg hat die Schlacht in einem Epos
(Berlin 1855, bei M. Dunder) befungen.
Landſchlachten: I. am 25. Juli 1799, zwifchen einem feanzöftfihen Corps
unter dent General Bonaparte und einen türfifchen Heere unter Nuftaph a Paſcha,
6000 gegen 17,000 Mann. Bonaparte® Zug von Aegypten nad) Syrien hatte mit
dem Aufgeben der Belagerung von St. Jean d'Aere (ſ. Here) ein unglüdliches Enve
genommen. Nach Cairo zurückgekehrt, fanden die Franzoſen dort eine veränderte Stim⸗
mung und die Generale bei den Soldaten Ungedul nad Frankreich zurüdzufehren,
eine Ungeduld, die fich fogar bis zu meuterifchen Verbindungen fleigerte, aber erneueter
Kampfluft wich, als ein tüurfifches® Heer, auf Anbringen Englands bei Rhodus gefam«-
melt, auf 117 Kriegs⸗ und Transportfchiffen am 11. Juni bei Abukir Iandete, das
mit 300 Franzoſen befegte Fort im Sturm nahm und die ganze Befagung nieder
megelte. Der Einnahme des Forts folgte die Ausſchiffung der türfifchen Truppen,
denen nur Eavallerie fehlte, welche fle von den gegen Bonaparte abermals aufftändifchen
Mameluden zu erhalten bofften. Statt inveffen gegen Alerandrien vorzurüden, blieb
Muſtapha auf. der Abukir-Halbinfel ſtehen und ließ fo feinem Gegner Seit, die Offen-
five zu ergreifen. General Bonaparte langte von Cairo ber, nachdem die fich jammeln-
den Mameluden zerftreut worden waren, am 23. Abends in Alerandrien an und ſchob
feine Truppen fogleich auf die Landzunge vor, an deren Spige die Halbinfel Abukir
liegt. Die Türken erfuhren feine Annäherung erft in der Nacht zum 25., und fogleidh
trat das ganze Heer in günftigen, theild verjchanzten Stellungen unter Waffen. Am
fräben Morgen bebouchirten vier Colonnen auf die Halbinfel und fahen rechts Die
Brumen- Düne, links die Scheif! Düne, dahinter die Vezirhöhe, dann Dorf und
Schloß Abufir vor ſich Liegen. Nach kurzem Ueberblid befahl General Bonaparte
den Angriff. General Lannes griff die Brumen- Düne, General Deftaing die Scheik—⸗
Düne an, in der Mitte zwifchen Beiden ging Murat mit der Eavallerie vor. Die
Zürfen wurden aus beiden Pofltionen geworfen, und da die Gavallerie rechtd und
links in die Fliehenden einhieb, fie daher den Vezirhügel nicht mehr erreichen
konnten, fo warfen fich gegen 5000 Türken in dad Meer und ben See Mabieh, wo
die Meiften ertranfen. Nach einer Baufe, in welcher die bevorftehende schwere Aufgabe
fberfehen wurbe, begann der Angriff gegen das türkifche Gros auf dem gut verſchanzten
Pezichügel. Hier ftanden 12,000 Mann, unter ihnen Ianitfcharen, und auch Die Kriegs⸗
fehiffe und Ranonenboote der Engländer konnten nun in das Gefecht eingreifen. Die
Chancen waren durchaus gegen den franzöftjchen Angriff, Doch gelang er, da die Ja⸗
nitfcharen fich hinreißen ließen, dem erften abgejchlagenen Angriffe zu folgen, ihre Ver
fhanzungen zu verlajien, um den Gefallenen die Köpfe abzufchneiden, für welche Beloh⸗
nungen ausdgefeßt waren. Auch bier entfchied wieder Die Cavallerie unter Murat und
die 69. Halb⸗Brigade, welche Wunder der Tapferkeit that. Zwiſchen dem Vezirhügel
und dem Dorfe, wo die Bagage Aufgefahren war, kam es zu einem blutigen Hands
gemenge, aus dem ein Entrinnen nur möglich war, wenn die Fliebenden fi in das
Meer ſtürzten. Muſtapha Paſcha wurde im perfünlichen Kampfe von Murat gefangen,
nachdem er den Xebtern verwundet. Admiral Sir Syoney Smith, welcher dem Ge⸗
fechte beimohnte, entfam mit genauer Noth auf fein Schiff. Schon am Mittage
war die ganze türfifche Expeditions-⸗Armee vernichtet. An Trophäen zählten die Fran⸗
zofen 32 Geſchütze, 100 Fahnen und Roßſchweife, das ganze Zeltlager, die Bagage
und 400 Laſtthiere. Der Berluft ſoll nur 200 Todte und 550 Mann Bermundete
geweſen fein. Der Schlacht folgte der anfangs gewaltjame, dann regelmäßige Angriff
des Forts, in welchem fich der Sohn Muftapha Paſcha's außerordentlich hartnädig ver⸗
theidigte und fich nur deshalb am 30. ohne Bapitulation ergab, da der Geruch der
raſch vermefenden Leichen in dem Fort nicht mehr zu ertragen war und der Durft bie
Bertheidiger faſt wahnfinnig machte. Bald’ nach diefem entfcheidenden Siege verließ
General Bonaparte Aegypten um nach Frankreich zurüdzufehren. Werige Schlachten
find von beiden Seiten fo durchaus gegen jede firategifche und taktiſche Negel begonnen
und durchgeführt worden, ald dieſe. Ein genaueres Studium verfelben, zu dem die
14. Tafel des Bertrandſchen Werkes: „Atlas pour servir a l’histoire des Campagnes
204 | | Abuſcheher.
d’Egypte et de Syrie* das geeignete Material bietet, zeigt auf beiden Seiten im Kriegs⸗
zwed, Plan und Ausführung nur der Regel Widerſprechendes. Abukir ift nur ein
Beweis von Zufall, Glück, Kühnheit und heldenmüthiger Benugung des Augenblide.
II. Landfchlacht am 21. März 1801. Am 3. März 1801 Iandete ein englijches
Armeecorps von 18,000 Mann unter Abercromby (f. U.) an der ägpptifchen Küſte,
um den Branzofen dad Land zu entreißen, Es zwang den General Friant zum Rüd-
zuge, eroberte dad Fort U. und nahm in feiner Nähe eine verfchanzte Stellung,
in welcher e3 (21. März) zwei Angriffe des franzöftfchen Oberftcommandirenden Menou
zurückſchlug. Abercromby ergriff darauf jelbft die Offenftve, umging den Feind durd) ein
geſchicktes Manöver auf dem rechten Flügel, fiel ihm in den Rüden und entfchied fo die
Schlacht, in der er freilich felbft tödtlich " verwundet ward. General Hutchinſon über-
nahm nach ihm dad Obercommando, und ihm gelang. ed, Die Branzofen ganz aus
Aegypten zu vertreiben. —
Ä Abuſcheher, Abufhähhr (d. i. Abu's Stadt), Bender (Hafen-)- Bujchehr, in
Buſhir von den Briten, und in Bouchehr von den Franzoſen verwandelt, liegt in ber
perfiichen Provinz Fars, und zwar auf der nördlichen Spige einer Halbinfel, die Me
fambria nach Nearch hieß und deren Südende durch das Fort Nifchehr bezeichnet wird.
Abufcheher, die Eingangspforte von Schiras, bat von der Sce aus das Anſehen eines
ſchmalen weißen Streifend, brauner und gelber Sand, grauer Lehm, horizontale %elö-
fhichten von. dunfelm Kolorit bieten fich nach jeder Richtung dem Auge Dar und wers
den, außer von einigen vereinzelt ftehenden Dattelbäumen, durch Feine andere Vegeta⸗
tion belebt, die auf dem fterilen Boden und in dem trocdenen und außerordentlich heipen
Klima, defien mittlere Jahrestemperatur 200 R. ift, nicht gedeihen Tann. Das niebere
Zand längs der Küfte, eingefaßt von grauen, Falfartigen Klippen, wird bei Abufcheher
ebenfalld von Bergen, wie an der ganzen perfifchen Küfte des Golfes, in einer Ent
fernung von 5 deutſchen Meilen umgeben. — Abuſcheher nimmt einen beträchtlichen
Umfang ein; eine Mauer an der Landfeite fchügt die Stadt. gegen die Einfälle der
zügellofen NRäuberftämme, die beftändig in furchtbaren Banden in der Nachbarſchaft
umberftreifen. Bon der Seefeite hat Abufcheher außer einigen Geſchützſtücken, welche
fo alt und löcherig find, daß. es gefährlich fein würde aus ihnen zu feuern, meber
befeftigte Werke noch irgend einen andern Schuß als den, welchen dad ſchon erwähnte
Hort Nifchehr gewähren Tann. Größere Schiffe find genöthigt, in einiger Entfernung
von der Stadt anzulegen, und da die Fluth jehr ſtark ift, fobald Heftige Winde wehen,
fo kann die Verbindung mit ihnen nur fehr fchwer unterhalten werben. Nur Fleinere
Schiffe können duch einen engen und gewundenen Kanal in eine Eleine Bucht einlaufen
und landen oder ihre Ladung Dicht an den Käufern einnehmen und löfchen. Die ‚Eine
wohner von Ab., deren Zahl fich auf mehr ald 10,000 Seelen beläuft, find haupt⸗
fächlih Araber von der gegenüber liegenden Küfte, welche urfprünglich von Abu Hor
und Abu Toba kamen; durch ihre Vermifchung mit den Perjern haben fie viele von
den charakteriftifchen Merkzeichen ihres Stammes verloren, aber alle, jelbft der Statt
halter nicht ausgenommen, der aus Achtung für feine arabifche Abftammung Scheil
genannt wird, befchäftigen fich mit Faufmännifchem Verkehr. Die Einfuhr befteht aud
Stückgütern, aus Baummollenzeugen und Shawls, fowie andern Artikeln britifcher
Manufakturen und beläuft fi jährlich auf mehr als eine Million Pf. St. Ausgeführt
werden edle Metalle, Seide, Teppiche, Flinten, Pferwe/ der Handel ift befonders für
Perfien ungemein günftig und vortheilhaft, und die Quantität der Gold- und Silber
baren, die jährlich dorthin gebracht werden, fohägt man auf eine halbe Million. U.
ift eine moderne Stadt und verdankt ihre politifche und commercielle Bedeutung einzig
und allein der vor etwa 100 Jahren ftattgehabten Verlegung der Faktorei von Gam⸗
brun oder Bender Abbaſſi's hierher, wodurch es der Haupthafen im perfifchen Golfe
geworden ift. Im der Neuzeit ift es fogar zum Sitz eines Britifchen Refidenten gemacht.
Karawanferaid find, feitdem die englifche Flagge in Ab. weht, auf öffentliche Koften
für die Bequemlichkeit der Reiſenden erbaut; fie bilden einen hohen vieredigen Raum,
deffen Seiten aus vielen Gemächern mit gewölbten Fronten beftehen. Innerhalb dieſer
breiten Kolonnaden ſchlägt der Kaufmann mit feinen Gütern fein Quartier auf.
mittlere Raum ift offen und bietet gewöhnlich eine gemifchte Berfammlung von Leuten
Abweichung. Abweſenheit. 205
dar, Die durch ihren Beruf außerorventlich befchäftigt find. Krachtgüter aller Art, Ka⸗
meeljättel, Waarenballen find überall herumgeftrgut und Alles deutet ein aufßerorbent-
liches Vertrauen an. Gruppen von Kaufleuten aus faft jedem Himmelöfteich fieht man
ihren Kaffee fchlürfen, ihre Pfeifen ſchmauchen und lebhaft befchäftigt ihren Kandel
abfchließen. Hier werden Kleider und Sandalen, dort Feigen, Datteln und eingemachte
Brüchte zum Verkauf ausgeboten, — kurz eb ift eine belebte und intereffante Scene,
Die fih Tag für Tag wiererholt und bis finkender Nacht anhält. Wenn Ab. verbält«
nißmäßig in der Neuzeit erſt cine gewiffe Wichtigkeit erlangt Bat, fo ift Died mit dem
Fort Rifchehr keineswegs der Fall, das feinen Namen von der alten Stadt „Riv
Ardeshir* erhalten bat. Dieje wurde im Jahre 230 nach Ehr. Geb. von Artarerres IV.
oder, wie der perfifche Name lautet, von Ardeſhir Babegan gegründet und mit dem
erwähnten Namen, d. h. Freude des Ardeſhir's, benannt. Während ded 3. und 4.
Jahrhunderts war „Riv Ardeshir“ der Sig des chriftlichen Erzbifchofd in Perſien und
der geiftlichen Jurisdiktion des Iohannes von Rifchir, der 325 an dem Goncil von
Nicaͤa Theil nahm, waren alle Kirchen Berfiend und Indiens untergeben. No ein Mal
wird Riſchir, Riſchehr, Nifhir, Nefchir, wie der Name corrumpirt wurde im Laufe ber
Zeit, erwähnt, indem es der Schauplag zweier Schlachten zwijchen zwei arabijchen
Häuptlingen zur Zeit Mohameds war, verfehwindet aber dann auß der Geſchichte bis
zum Sabre 1520, wo die Portugiefen das jetzige Fort erbauten oder vielmehr wieder
berftellten.
In der neueften Zeit und zwar in dem britijch- perfifchen Kriege in ven
Jahren 1856 und 1857 bat Ab. fowohl wie das Fort eine wichtige Rolle gefpielt.-
Letzteres, das die Perſer mit neuen Vertheidigungswerken nah Abbruch des diploma-
tifchen Verkehrs mit England umgeben hatten und das fie Durch 2000 Mann verthei-
gen ließen, mwurde'am 9. December 1856 von den Briten nach kurzem Kampfe mit
Sturm genommen und am 10. die Stadt von der Seefeite ber von der englifchen Flotte
unter dem Befehle des Contre⸗Admirals Sie Henry Leek angegriffen und nad; einem
vierftündigen Kampfe, binnen welcher Zeit die perfifchen Batterien beinahe völlig zum
Schweigen gebracht waren, übergeben. Tags darauf wurde Ab. für einen Theil des
britifchen Gebietes und einen Freihafen erklärt und von dem General- Lieutenant Sir
James Dutram befebt, der am 3. Februar das perfifche Lager bei Burazdſhun angriff
und am 8. die perfifche Streitmacht unter Shooja⸗ool⸗Moolk bei Khooſh⸗ab total fchlug.
Am 10. nad) Ab. zurüdgefehrt, verließ am 19. des folgenden Monats dad britifche
Erpeditiondheer, 4886 Mann ftark, unter Dutram, die Stadt, um nach dem von den
Berfern ftark befefligten und von 13000 Mann unb einer zahlreichen Artillerie verthei⸗
digten Mohammerah ſich zu begeben.
Abweichung, ſ. Declination und Magnetnadel.
Abweienheit. Die Kreuzung der Rechtöbeziehumgen mit den localen Beziehungen
des Individuums bat frühzeitig dad Bedürfniß der Stellvertretung mach gerufen, denn
nicht immer kann derjenige, der ein Recht erwerben, oder abtreten oder fonft eine
Nechtöhandlung vornehmen will, Fförperlid an dem Ort der Action anmefend fein.
Es giebt jedoch einerfeits eine Reihe von Nechtögefchäften, deren Natur eine Stellver⸗
tretung ganz ausfchließt (f. Mandat), andrerſeits bat das Nechtögebiet mandherlei Bes
ziebungen aufzuweijen, in denen ein Mechtöverbältniß zu feiner Begründung einer ges
wiffen räumlichen Trennung der betheiligten Perfönlichkeiten bedarf. Wenn daher das
römifche Necht den einen absens nennt, Ser fih nicht an dem Ort befindet, wo eine
Klage gegen ihn angeftellt wird, fo bewilligt ed dem Abweſenden einen Prozeß⸗Man⸗
datar, der ihn gegen die nachtheiligen Folgen der Abmwefenheit ſchützt; aber weder ber
römifche noch irgend ein anderer Griminalprozeß geftattet einem zur peinlichen Unter-
fuhung gezogenen DBerbrecher eine Stellvertretung (nur bei leichten Vergeben finden
Ausnahmen ftatt; |. Sontnmaziafverfahren, Strafprozeh). . Ein gewiffe Zeit hin⸗
durch fortgefegter Beſitz einer Sache läßt unter beflimmten Vorausfegungen das Eigen-
tbum der Sache auf den Befiter Durch Erfigung übergehen, und entklcivet den bis⸗
berigen @igenthümer feines Rechts. Diefer Crfolg würde ohne ein unbefümmertes
Sernbleiben des erſten Eigenthümers von feiner Sache nicht denkbar fein. Es ift alfo
eine gewifle Abmwefenheit des dominus nothwendige Vorausfegung. Gleichwohl fpricht
‘
26 Abyffinien.
Bier das roͤmiſche Recht von einer absentia erſt dann, wenn Erſitzer und Eigenthümer
in verjchiedenen Provinzen wohnen, und fehüst den Abweſenden durch verfchärfte Ans
forderungen an den Erfiger. In allen Sällen aber, mag nun eine Stellvertretung uns
möglich, unzuläſſig oder verabjäumt fein, unterjcheidet das Hecht zwiſchen einer ver«
ſchuldeten und unverfchuldeten Abwefenheit. Im Prozeßrecht wird Die verfchuldete Ab⸗
weſenheit ald Ungehorfam gegen den Richter außgelegt, aber außer den Ungehorſams⸗
firafen mit dem durch Fiction vermittelten Fürwahrhalten der gegnerifchen Behauptuns
gen und dem DBerluft von Beweismitteln. und Einreden geahndet (j. Contumazial
verfahren, Civilprozeß.)
Die unverfchuldete oder gar loͤbliche Abwefenheit dagegen wirb dem Betroffenen
in der Regel nachgeſehen, hilft ihm zur Meftitution und im @ivilprozeß fogar zur
Suspenflon des Mechtöftreites. Ueber all dies wird bei den einfchlagenden Materien
dad Ausführlichere beigebracht werden. |
Eben jo gehört die cura absentium, analog dem Schu des Staated für bie
en moefenben, in die Darftellung des Vormundſchaftsrechtes (f. auch Verſchol⸗
eit). 5
Abyifinien (auch Abeſſynien) oder Habeſch, welches im Alterthume mit einem
Theile Nubiens Aethiopien genannt wurde, liegt im norböftlichen Theile Afrika's, Dem
glüdlichen Arabien oder Jemen (Demen) gegenüber, begreift demnach den füblichften
Theil der Weftküfte des NRothen Meeres, wird in D. theilweife von dem Meerbufen
von Aden, im MW. von Nubien begrenzt und ift im Uebrigen von noch wenig. befann-
ten 2ändern des inneren Afrika umgeben. Der Hauptmafle nach liegt es zwifchen 8°
und 16° R. Br. — Der Fläheninhalt wird auf 15,300 D.-M. und die Bes
völferung auf 5 Mill. Einw. gefchägt. — Abpyffinien ift, was bie aͤußere Geftalt
feiner Oberfläche betrifft, ein Hochland, zwar mit vorherrſchender Neigung gegen SO.
W. und NW., jedoch mit fteilem Abfall nach allen Seiten, fo daß ed, um uns fo
auszudrücken, "eine natürliche Felfenburg bildet, zu der man nur auf den befchwerlichften
Paͤſſen binauffteigt. Dies gilt jedoch hauptſächlich nur vom Innern, wo zunächft große
und graßreiche Hochebenen von 4000 bis 10,000 F. Höhe häufig von engen, tiefen
und ſchluchtartigen Thaͤlern zerriffen find, und andererſeits auf ihnen viele fäulen»,
pyramidens und tafelfürmige Felſenberge (Amba) oder die Schneeregion berührende
Gebirgsketten fich erheben, namentlih das Samengebirge mit dem 14,359 8.
hoben Detſchem, dem 14,000 F. hohen Abu Jaret und dem 13,500 F. hoben
Buahit. Bon den Gebirgäpäflen liegt der Selfipaf in einer Höhe von 11,900
und der Lamalmonpaß in der von 10,000 Fuß. Sehr verbreitet find Die vulka⸗
nifchen Sefteine, obwohl die weißen Kraterberge längſt erlofchen find, und es nur nod
6 brennende Vulkane im fünlichen Schon und im ©. von Maffowa giebt. Horizontal
gefchichtete und von Kalkftein überlagerte Sandfteine find vorherrfchend, Urgebirgsarten
weniger verbreitet. Daß Erbbeben nicht felten und Thermalquellen zahlreich vorhanden
find, bedarf unter den obwaltennen Umftänden faum einer ausdrücklichen Bemerkung.
Im S., W. und N. liegt die Kolla (d. i. heißes Land), ein 6 bis 7 Tagereifen breite
und heißes Sumpfland, ‚mit dunkelſchwarzer und fruchtbarer Erde (Mazaga) bebedt,
ein Urwald voll Elephanten, Raubthieren und Schlangen, aber mit fchwacher Bevölkerung.
Gegen D. fällt ed zur wüſten und beißen Tiefebene des Adallandes und zur heißen
Sandebene Samhara ab. — Was die Gemwäffer anbelangt, jo nimmt der öftliche
Hauptquellenftrom des Ni, der Bahr el Azrek oder Blaue Fluß, dort im Lande
Abai genannt, in Abyffinien feinen Urfprung. Seine Quelle ift an dem 8500 8.
hohen Berge Giefch, im fünlichften Theile ded Landes. Er durchflrömt mit großer
Heftigfeit den Tſana⸗See und bildet in feinem fpiralförmigen Kaufe viele Wafferfälle.
Der Hauptnebenfluß des Nil, der Atbara oder Takazze, entipringt ebenfalls in
Abyſſinien, ſodann endlich der Hawaſch, der jedoch ins indiſche Meer bei der Straße
Bab el Mandeb fich ergießt oder eigentlich in den bortigen Lagunen fich verliert.
Außer zahlreichen Alpen- und anderen Eleineren Seen bat Abpifinien den 150 D.R.
großen Tſana⸗ oder Dembra⸗See; er iftüber 600 F. tief, voll Fifche und Fluß
pferde und enthält viele vulkanifche, jedoch gutbebaute Injeln. Der Half, ein am
derer erwähnenswertber See, hält 10Y, Meilen im Umfange. — Das Klima tft fehr
Abyifinien. 207
verichieben nach der mehr oder minder hohen Lage und den drtlihen Naturverhält
nifien. Im Grenzſaume, am Buße der Gebirge, findet man glühende Hige und Dürre;
auf den Hocdebenen athmet man reine Alpenluft,, wogegen in den eingefchloffenen Thä⸗
_ lern wiederum die Hiße erftidend iſt. Andererfeitö herrſcht in den höchſten Gebirgögegen-
den fogar ein rauhes Klima, und im Samengebirge traf der befannte deutſche Neifende
Rüppell bei 12,000 Par. F. Meereshöhe im Juli frifch gefallenen Schnee. Sonſt
berrfcht auch in den höher gelegenen Gegenden eine angenehme Milde. Im Ganzen
ift dad Klima gefund. Die tropifchen Negen, die oft mit furchtbaren Gewittern und
mit Hagel verbunden jind, treten in der Küftenterraffe zwifchen Januar und Mai, im
Hochlande felbft zwiſchen April und October ein. — Mbpyfiinien hat einen überaus
fruchtbaren Boden, allein obgleich es an vielen Orten jährlich eine dreifache Ernte
giebt, fo wird doch der Aderbau nachläffig betrieben. Mais, Weizen, Gerfte, Hirfe,
Sefam und verfdhievene Gartengewächje werden am bäufigften angebaut. Auch Wein»
bau wird betrieben, jedoch natürlich nur im Hochlande und zwar da, wo Die zur Wein '
cultur erforderliche Wärmetemperatur, in Verbindung mit anderen örtlichen Verhaͤlt⸗
niffen, ähnlicher Art ift, wie in den europälfchen und aflatifchen Weinländern. Süd⸗
früchte, Zuderrohr, Kaffee (aber meift wild wachfend), Baumwolle, Senneöblätter und
föftliche Arzneipflanzen anderer Art find in Fülle vorhanden, Ein dem Lande eigen«
thümliches Erzeugniß aus dem Pflanzenreihe ift das f. g. Teffgras. Die meiften
Wälder find an den Bergabhängen und in der oben erwähnten Kolla, dagegen find
ihrer verhältmißmäßig nur noch wenige auf den Hochebenen. Auf den üppigen Alpen
wiefen des nördlichen und auf den großen Grasebenen des ſüdlichen Theils des Lan⸗
des wird bedeutende Pferdes, Rindvieh⸗, Kameele und Schafzucht betrieben. Die großen
f. g. Sanga-Dchfen zeichnen fich durch ihre oft 4 Buß langen Körner aus, die Schafe
find Dagegen flein und haben ſchwarze Wolle. Auch Ziegen giebt e8 in großer Menge.
Bon wilden Thieren find, wie fih ſchon aus den Breitengraben, unter denen Abyſſt-
nien liegt, entnehmen läßt, die meiften der dem afrifanifchen Welttheile eigenthümlichen
Arten, vorhanden, alfo namentlich Löwen, Panther, Leoparden, Hpänen, Elephanten
(oft in Heerden von mehreren hundert), Rhinozeroſſe, Nilpferde, Giraffen, Affen (wor⸗
unter auch Meerkagen), Krokodille und Rieſenſchlangen. Auch das Mineralreich ift
ſehr ergiebig, namentlich an Gold, Silber und Eifen, doch wird von den Metallen,
aus Unbefanntfchaft mit dem Bergbau, wenig gewonnen. Von Salz giebt es eine
große Menge. — Die Induftrie ift unbedeutend und beſchraͤnkt fich meift auf Leder⸗
und Pergament Bereitung, Baummollmeberei, Verfertigung von Teppichen aus Wolle
und Ziegenhaar, und DBerarbeitung von Eifen und Kupfer. — Der Handel Abyfil-
niens iſt bei Weitem nicht fo wichtig, ald er bei einigermaßen geordneten Zuftänben
im 2ande werden koͤnnte. Im nördlichen Abyſſinien bejchränft er ſich meift auf Tran
fitverfehr für Die aus dem Innern Afrika's und Süd⸗-Abyſſinien kommenden Waaren,
indem Die nach dem Aequator zu gelegenen Zänder reich an mannichfathen Handels⸗
producten find, woran dagegen Nord⸗Abyſſinien Mangel hat. Ambara (ein bisheriges
befonbered Neid; im mittlern und nordweftlichen Abyfiinien) ift das Haupthandelsland
Abyſſiniens und deſſen Eentralpunft wiederum Sondar durch feine glüdliche Lage,
indem fich bier mehrere Handelsftragen vereinigen. Aehnliches gilt von dem Handels⸗
orte Aleyon Amba im bisherigen Königreihe Schon. Für den ausländifchen Han⸗
delsverkehr ift die nubifche Stadt Maſſuah am Rothen Meere der Hauptplaß oder
vielmehr, zur Zeit wenigftend, der einzige Platz. Hierher bringen die Karavanen die
Hauptartikel des Landes und einiger wefllicher und ſüdlicher Känder, und holen bier
europäifche und indische Waaren ab. Die Hauptartikel der Ausfuhr find: Gold,
Schildpatt und Perlen (aus dem Rothen Meere), Moſchus und Zibeth (au Süd»
Abyifinien), Hippopotamuszähne, Rhinozeroshörner, Elfenbein, Wachs und Haͤute aus
Rords Abyifinien, Gummi und Myrrhen, Cardamom, Kaffee in ausgezeichneter Güte
und großer Menge, Straußfevern, Galla» Sklaven (meift nach Arabien), und endlich
jogar Maulthiere. Manche der Hier genannten Artikel find in Abyſſinien zu bei⸗
fpiello8 billigen Preifen zu haben, befonderd wenn fle im Taufchmwege gegen
Glasperlen, Quincaillerie, Spiegel, Meffer, Luntenflinten, deutfche Säbelflingen ꝛc.
eingetaufcht werben. So £oftet in Gondar z. B. ein Eentner gereinigten Wachſes nur
Bw Abyffnien.
13 81. Conv.⸗Mze. (in Trieft 90 FL), das Pfund Zibeth 20 Fl. 4—8 Stück Ochſen⸗
bäute 2 Fl. und ein Gentner Gummi 6 Fl. Bei Gold Tann man 20 — 25 Procent |
gewinnen gegen Therefientbaler, welche in Abyffinien und den benachbarten 2ändern
die einzige Valuta bilden. Die Thereflentbaler haben ihren Namen von der Kaijerin |
Maria Therefla und waren zur Zeit ihrer Negierung öfterreichifche Landesmünze; fle
haben ungefähr die Größe eines preußifchen Thalers, jedoch, nach einem andern Münz-
fuße ausgeprägt, mehr Silbergehalt, fo daß fie 2 Fl. Eonv.-Mze. gelten. Da fle
indeß in ber öfterreichifchen Monarchie durch andere Münzforten längft verbrängt find,
aber in Abyſſinien und den benachbarten Rändern Die Handelöleute fi einmal daran
gewöhnt haben, fo Bleibt einem Wiener oder fonftigen dfterreichifchen Handelshauſe,
welches mit dieſen afrifanifchen Ländern verkehrt, nichts anderes übrig, als Silber
barren oder dgl. in die Münze zu fehiden und daraus den erforderlichen Bedarf an
Therefienthalern prägen zu laffen, die jedoch bis. auf die geringften Einzelnheiten das
nämliche Gepräge wie ehemals haben müflen. Die Hauptartifel ver Einfuhr find,
außer den fo eben genannten (Glasperlen, Duincailleriemaaren ꝛc.), gefärbte Seite
und Baummolfftoffe, gefärbte Tücher und Seidenftoffe, rothe8 Maroquin, Papier, Raſir⸗
mefler, Beuerzeuge, Antimon, Zinn, Quedfilber, endlih Zimmet und fehwarzeg Pfeffer
aus Indien. Als größeres Taufchmittel dienen im Innern ded Lande auch baum
wollene Kleidungsftoffe; und für den Ellineren Verkehr Salztafeln. Die Engländer
haben, des vortheilhaften Handels wegen, Abyſſinien ſchon feit einem Vierteljahrhundert
im Auge. Als 1836 der damalige Vicefönig von Aegypten, Mehemet Ali, Biene
machte fich Abpffinien® zu bemächtigen, wurde von britifcher Seite Proteft eingelegt;
im 3. 1845 waren mehrere abyfiinijche - Häuptlinge bereit im Begriffe, ſich unter
englifche Protection zu ftellen, und ed ward dies nur durch Die Foptifche oder abyſſi⸗
nische Geiftlichfeit (f. darüber weiter unten) verhindert, welche eine Todfeindin der
bauptfächlich von England aus geleiteten proteftantifchen Miffionen if. Bon Bombay
und Aden aus unterhalten die Engländer fchon feit längerer Zeit Handelsverbindungen
mit Abyfjinien, wozu fie fich der indifchen Banianen- Kaufleute ald Mittel&perfonen be
dienen. — Die zugleich die Mehrzahl bildenden Ureinwohner des Landes find bie
Abyffinier, welche meift braun von Farbe, ſchön gebaut und von den Negern ganz
verfchieden find; denn fle gehören der kaukaſtſchen Naffe an. Sie führen nad ben
Stämmen verjchiebene Namen, ale Schihos (oder Schohos), Saortos (oder
Hazortad) u.f.w., und haben zwei Sauptfprachen: die ätbiopifcdye oder Gihz—
Sprade, die bis zum 14. Jahrh. nach Ehr. die Landeöfprache war, jetzt aber ‚nur
noch (obgleich in der abyſſiniſchen Landfchaft Tigr& bis auf den heutigen Tag ein
Dialekt derfelben gefprochen wird) die gottesdienftliche Sprache ift und die Amhara—
Sprache, welche jetzt die allgemeine Landesſprache ift und in der auch die meiſten
Bücher gefchrieben werden. — Der Religion nach befennen fi die Abyffinier zum
Chriftenthum, welches hier zuerft um das I. 330 durch Frumentius und Aedeſius
eingeführt wurde, jedoch im Kaufe der Zeit durch eine ftarfe Beimifchung fremdartiger
Beſtandtheile fehr entftellt worden if. So werben die Knaben befchnitten, die moſai⸗
fhen Vorfchriften in Rüdficht auf Speifen und Reinigungen beobachtet und der Sab-
bath wird gefeiert, wie Died noch in mehreren chriftlichden Gemeinden im 5. Jahrh. ge
ſchah. Sonft gejchieht Taufe und Abendmahl nach Art der griedhijchen Kirche,
mit der die Abyſſinier auch Faften und Feſttage gemein haben. Der Gottesbienft
beftebt nur im Vorlefen biblifcher Stellen: und Austheilen des Abendmahls; von
Predigt und Kirchengefang weiß man nicht. Die meift fehr unwiſſenden @eiftlichen
find verheirathet, feldft bei den Mönchen ift Died, ganz gegen die gewöhnliche Ordens⸗
regel, der Fall; ja manche Ieben fogar in Polygamie, die überhaupt unter den Abyſſi⸗
niern nichts Seltenes if. Das Oberhaupt der abyſſiniſchen Kirche heißt Abuna
(d. i. unfer Vater) und wird gewöhnlich aus Eoptifchen Prieftern gewählt, da Abyſ⸗
finien mit den Kopten in Cairo Gemeinfchaft hält. Aus dieſer Schilderung laßt ſich
fhon entnehmen, wie es mit der Geiftesbildung und dem fittlichen Charakter der Abyf-
finier ausſieht. Aus alter Zeit befigen fle freilich eine Menge gelebrter Werke, haupt
fächlich theologifchen Inhalts. Auch haben fie ein Geſetzbuch, welches zur Zeit ber
Mioäifchen Kirchenverfammlung, alfo um 325 nach Chr., durch einen König von Abyſ⸗
N
i Myjfinien. | 289
finien befannt gemacht worden fein fol. — Die Agau, in Laſta und. anderen Theilen
Nord » Abyfjiniens - wohnend, find ebenfalld monophnfitifche Ehriften und werben von
Einigen zu der Urbevölferung Nord Abyffiniend gerechnet. — Die Falaſchas ober
Falaſſa in Semen und Anıhara flammen von Juden Her, die ſchon zur Zeit Sa-
lomos und Rehabeams in Abpffinien eingewandert fein follen, was jedoch wahr»
iheinlich exrft zur Zeit Alexander des Großen und fpäter gefchehen if. Sie find in
teligiöfer Beziehung feine Juden mehr, fondern gewiflermaßen monophnfttifche Chriften.
Sie verehren 3. B. die Jungfrau Maria und andere Heilige der chriftlichen Kirche;
auch fprechen fie weder hebräifch, noch eine mit dem SHebräifchen verwandte Sprache.
Seit dem 10. Jahrh. nach Chr. hatten fie ihre eigene politiiche Verfaſſung. — Die
Balla oder Gallas, ein fchöned, tapfered Volt von unbekannter Abkunft und
bauptfähli in Sud⸗ und Ofl-Abyffinien wohnend, find theils Monophyſiten, theils
Mahomedaner, theild noch Heiden. Sie felbft nennen fi Orma, ihre Sprache
Illm'orma und ihr Land Ormania. Seit dem J. 1537 fegten fle fih in Abyſſinien feft
und riffen bier im Laufe der Zeit mehrere Provinzen an fih. Ohne Zweifel gehören
fie einem weitverbreiteten Volskſtamme im öftlichen Theile des inneren Afrikas an, und
fie unterfcheiden fi von den Negern durch fehlichte® und meift brauned Haar, aud
durch braune Geſichtsfarbe. Stanımyerwandt mit ihnen find die mahomedanifchen und
in viele kleine Stämme zerfallenden Danakils in der Samhara und die Adals
im füböftlichften Theile Abyſſiniens. Die Gongas in Süd⸗Abyſſinien, wo ihre Vor⸗
fahren einft die Urbevölferung gebildet haben follen, find zum Theil Ehriften, zum
Theil aber auch noch Heiden, welche angeblich Menfchen opfern. — In den dichten
Waldungen zwifchen den abyijinifchen Stufenländern und den Sandebenen, beſonders im
norbweftlichen, waldigen Tiefe und Sumpflande, haufen die rohen Schangallas
oder Schankala, Halbwilde von dunkelſchwarzer Hautfarbe und init krauſem Neger⸗
haar, jedoch in manchen Stüden von den eigentliden Negern verfchieden. — Was
das Geſchichtliche anbelangt, fo ſpielt Abyſſinien in der altäthiopifchen Gefchichte
im Ganzen eine minder bedeutende Rolle, ald Nubien (wo der berühmte Staat Mero
ſich befand); andererfeitö bildet es fchon früh ein eigenes Neich und die mythifche
Sage beim Volke nennt als erften König deſſelben Menilebek und giebt ihn für einen
Sohn Salomod und der Königin von Saba aus. Die Tönigliche Reſidenz war
Arum, von befien damaliger Pracht noch großartige Trümmer zeugen. Die erften
hriftliden Könige waren zwei Brüder, Abreba und Azbeha, die um 330 nach Chr.
lebten. Im I. 530 unterwarf der König Elesbaan von Abyffinien einen Theil des
berühmten himjariftifchen oder bomeritifchen Neiches im füblichen Arabien, und Diefer
Theil fand 71 Jahre lang: unter abnffinifcher Herrfchaft. Die Königin fat ließ im
3. 960 alle Glieder des regierenden abyſſiniſchen Königshaufes umbringen und erhob
auf den Thron ihren Sohn, der die Zagäifche Dynaftie gründete. Ein König derfelben,
Zalibala, Tieß viele Kirchen in Felſen ausbauen. Die alte Salomenifche Dynaftie erhob
fi indeß wieder im 3. 1268, indem ein Sprößling dieſes Stammed jenem allgemei-
nen Blutbade entronnen war und ein Nachkomme deflelben ſich nun auf den Thron
fhwang.. Erft feit diefer Zeit fcheint für den König der Titel eined Groß⸗Negus
aufgefommen zu fein. Auch nannte er feh Negufa Neguf Saitiopha (König
der Könige Aethiopiens) oder Hatzege (größter Fürſt). Er regierte in Civil- und
Kirchenſachen ganz unumſchraͤnkt. Die Thronfolge war in männlicher Linie, aber nicht
immer nach dem echte der Erfigeburt, erblih. Um Meutereien gu verhindern, wurben
die Prinzen ſtets wie Staatögefangene behandelt. Die Provinzen wurden durdy Statt»
balter regiert, die ihre Stellen kaufen mußten. Schon viefer Ießtere Umſtand zeigt,
wie mangelhaft die Staatdeinrichtungen waren. Hierzu Famen noch im 16. Jahrh. die
oben erwähnten Einfälle der Gallas in das Land, auf welche fpäter häufige Bürger-
friege folgten; beſonders feit der letzten Hälfte des vor. Jahrh. herrfchte die fchrecklichfte
Anarchie im Lande, überall machte ſich das Recht des Stärkern geltend, Städte und
Dörfer wurden niedergebrannt, audgeplündert und die Einwohner fortgefchleppt, um
ale Sclaven verkauft zu werben. Unter ſolchen Umftänden fand der in Gondar
reſidirende (denn dieſe Stadt war längft ald Haupt- und Reſidenzſtadt Abyſſiniens an
die Stelle Axums getreten) Negus ſchon feit Langer Zeit keinen Gehorſam mehr bei
Wagener, Staats⸗ u. Geſellſch⸗Lex. . 14
210 | —Abzug. Abzugsgeld.
den Ras oder Statthaltern der einzelnen Provinzen, die ſich vielmehr zum Theil den
Koͤnigstitel beilegten und nur aus Ehrfurcht vor dem Alten und Hergebrachten die
äußere Würde des Negus fortbeſtehen ließen. Es waren bis auf Die neueſte Zeit
3 Könige (von Tigre, Gondar und Schon), welche mit verfchiedenen anderen Ras und
Häuptlingen das eigentliche Abyffinien beberrfchten und unter fih, ſowie mit den be
nachbarten Gallad in beftändiger Fehde flanden. Jedes der genannten Königreiche zer
fiel wiederum in Provinzen und Landfchaften. Doch in neuefler Zeit gelang es einem
unternehmenden Ras im Königreiche Gondar nach und nach auf dem Eroberungdmege
faft ganz Abyſſinien unter feine Botmäßigkfeit zu bringen, worauf er ſich, und zwar
vor zwei Jahren, feierlich ald Negus oder König von Abpffinien unter dem Namen
Theodor 1. frönen ließ. Nur der nördliche Theil Abyffiniens und der Sambarae
genannte Küftenflrih am Rothen Meere find bis jept unabhängig von ihn geblieben. — —
Nicht unerwähnt möge fehließlich noch bleiben, daß Dr. Schimper, ein Deuticher,
der ſich, zu wiſſenſchaftlichen Zwecken, mehrere Jahre in Abyſſinien aufgehalten hatte,
ein folche® Vertrauen im Lande fich zu erwerben und bei den abyifinifchen Herrſchern
“zu ſolchem Anfehen zu gelangen wußte, daß der König von Tigre ihn zum Statthalter
der Landichaft Semen ernannte, in welcher Stellung er namentlihd um die Erweiterung
der europäifchen Handelsverhaͤltniſſe fich fehr verdient gemacht hat.
Abzug, im Handel durch Uebereinfunft oder Platzgebrauch eingeführt. Der |
Abnehmer oder Zahler nimmt Sconto (Zinsentfgädigung für eine vor dem Zülligkeits-
Termin gemachte Zahlung), Tara (Entſchaͤdigung am Gewicht für die Verpadung),
Rabatt (Vergütigung nach Procenten)’ ald Abzug in Anſpruch. Abzug oder Nabatt
(33/, oder 25 pCt.) bewilligt u. A. der Verleger dem Sortimentö-Buchhänbler, eine
andere Art Abzug (Agio) tritt oft ein, wenn Silber flatt Gold gezahlt wird. Gegen
verfchiedene diefer Abzüge laͤßt fih vom geichäftlihen Standpunkt Vieles jagen; den
deutfhen Buchhandel verdammt, troß feiner großen inneren Kraft,- das beftehende Syſtem,
in welchem der Abzug eine große Rolle fpielt, zu ewiger Mattheit und Unficherheit.
Abzug kommt auch im Verkehr zwifchen Arbeitgeber und Arbeiter. vor, und ifl
dann der Betrag, um welchen von den Fabrikanten der Kohn der Arbeiter für fehler
bafte Arbeit gekürzt wird. Da der Fabrikant in ſolchem Falle in eigner Sache Richter
ift, fo wird leicht fein Eigennuß mwachgerufen, und eine Sicherung des Arbeiters gegen
diefe und ähnliche Ausbeutungen wurde ald noͤthig erfannt. Die allzugroßen Abzüge,
welche die Fabrikanten machten, follen auch eine der Veranlaffungen der Weber⸗Unruhen
in Schleften in den vierziger Jahren gegeben haben. Nüberes über Died Verhaͤltniß dei
Fabrifanten zum Arbeiter |. unter Fabrik,
Abzugsgeld )) (Abfahrtsgeld — Nachfleuer — migrationdgebühr — Los—⸗
laffungdgeld — detractus personalis — gubella emigrationis) heißt eine beim Aus
wandern in ein fremded Land zu zahlende Quote des Vermögens. - Entflanden aus
den mittelalterlichen Feudal⸗ und Vogteiverbältnijfen war es urfprünglich bloß auf Eleinere
Kreife befchrankt. Mit der Schubgewalt des Lehns⸗ oder Gutsherrn nämlich war im
Mittelalter zugleich ein oft zugeftanvenes, oft bloß angemaßtes, fngenanntes Ober
eigenthumsrecht über den Grundbeſitz und das fonftige Vermögen der Vafallen ober
der Hörigen verbunden. Diefem fog. Obereigentbumsrechte durfte fi) der Schüßling
nicht entziehen, e8 fei denn, daß er die Entlafjung aus dem Schugverbanve durch Hin
gabe eined DVermögenstheild erfaufte. — Von den Fleineren Bezirken aud ward nun
dieſer Brauch allgemein ausgedehnt quf ganze Länder, namentlich zur Ausübung von
Retorſton ausgebeutet und jo allmälig zu einem landesherrlichen Rechte ent
widelt. Die Reichsgeſetze felbit erfannten es als Herfommen an. cf. Reichsabſchied
vom I. 1555 $ 24 u. Reichsabſchied vom I. 1594 $ 82 u. 84.9) —
So natürlih fih aber jened Recht. ald Folge der mittelalterlichen Lehns⸗ und
Vogteiverhältniffe entwickeln konnte, fo augenfcheinlich iſt der Conflict, in den es durch
feine große Ausbehnung mit dem die Gultur bebingenden freien Verkehrsleben, mit det
1) Die Literatur hierüber f. bei: Klüber, öffentliches Recht, F 229. v. Kampk, Lite⸗
Eee ben. ee pag. 127 fi. Zöpfl, Grundfäge des allgemeinen und deutfhen Statt:
rechte, II. pag. .
2) of. Cichhorn, deutſches Privatrecht, 5 77.
Academie. . Acapuleo. 211
ngebemmten Entwidelung der Völker und Staaten und mit den Principien wahrer
greiheit nothwendig geräth. Innerhalb des deutſchen Staatenbundes ift denn auch durch
ven Artikel 18 der Bundesacte, resp. den Bundesbefhluß vom 23. Januar 1817 die
Zreiheit von aller Nachfteuer, in fofern ein Vermögen in einen anderen beutfchen Bunbes-
Raat übergeht, fanctionirt. Es heißt wörtlich in den Protocolfen der Bunbeöverfanm-
lung, Bd. I. p. 254: „Iede Art von DBermögen, welches von einem Bundesſtaate
in den anderen aus DVeranlafiung einer Auswanderung übergeht, ift unter der bundes⸗
rertragsmäßigen Abzugsfreiheit begriffen, und jede Abgabe, welche die Ausfuhr des
Vermögend aud einem zum Bunde gehörigen Staate in den andern befehränft, ....
nird für aufgehoben erklärt.” Und zwar erfolgte diefe Aufhebung ohne irgend welche
Entſchädigung der bis dahin Berechtigten. Die zwifchen einzelnen beutfchen Bundes⸗
Raaten Derzeit bereits beftehenden Freizügigkeitöverträge follten fernerhin nur in fo weit
gelten, als fle die Beflimmungen ded erwähnten Bundeöbefchluffes nicht -befchränften. —
Es fann daher jetzt ein Abzugsgeld (namentlich auch im Falle der Netorfion) nur noch
in Beziehung auf diejenigen nicht deutfchen Ränder Geltung finden, welche nicht durch
befondere Freizügigkeits-Verträge mit deutfchen Staaten verbunden find. Das Bundes⸗
recht läßt bier den befonderen Landesgeſetzgebungen völlige Freiheit. Die preußifche Ver⸗
faffung hebt in Art. 11 alles Abzugsgeld auf. S. auch Auswanderung und Abſchoß.
eademie, |. Alademie.
Acadie ift der urfprüngliche Name desjenigen Theild der englifchen Beſitzungen
in Rordamerifa, welcher jebt, und feit den Utrechter Frieden von 1713, Neufchottland,
Nova Scotia, heißt, kraft deſſen Frankreich dieſes, von Franzoſen zuerft coloniftrte,
Land an England abgetreten hat, und zwar „in Gemäßheit feiner alten Grenzen“,
wie eb im Art. 12 des Friedensvertrages hieß. Immer in Hader und Streit, wie es
der Nationals Eharafter der Engländer und Franzoſen mit fich bringt, indem Ruhe,
Selbſtbewußtſein und Würde von dort der Anmaßung und dem liebermuth von bier
N feindlich gegenüber ftehen, erhoben ſich alsbald Streitigkeiten über die Grenzen ber
Acadie, indem man fragte: Wo find denn die alten Grenzen dieſes Landes? Es unter-
liegt wohl Feinem Zweifel, daß man das beiderfeitd nicht mußte, und jede Partei die
Grenze da fuchte, wo fle den meiften Vortheil gewährte. Die Branzofen behaupteten:
die Aeadie fei nur dad Halbinfelland, das ſich vom DVorgebirge der Jungfrau Maria
68 zum Vorgebirge Canceau erſtreckte, während die Engländer denjenigen Theil des
deſtlandes von Amerika hineinzogen, der auf der Norbfeite des Fluſſes Kinibeki und
einer Rinie liegt, welche von da nach dem Strome des heil. Raurentius gezogen wird.
Diefe Streitfrage gab eine der Beranlaffungen zu dem fiebenfährigen Kriege, in welchen
öriebrich I. von Preußen im eigenen wie in Englands Intereffe verwidelt wurde, und
worin, mindeftens in Europa, die erfte Rolle zu fpielen ihm vorbehalten war. Der
drieden zwifchen England und Srankreich Fam zu Paris am 10. Februar 1763 zu
Stande, und darin verzichtete der König von Frankreich, Fraft des Art. 4, zu Gunften
ded Königs von Großbritannien auf alle Anfprüche, auf die Acadie oder Nova Scotia
und auf alle Zubehörungen, und gemährleiftete dem Könige von England das ganze
tand mit feinen fämmtlichen Dependenzien; und da zugleich Canada und Cap Breton
von Frankreich abgetreten wurben, fo fiel der Grenzftreit von felber fort. Man wirft
England, das feit feiner Beflgergreifung des Landes flebentaufend Acadier aus ihrem
Deſtzthum verfagte, eine nicht zu rechtfertigende Rückſichtsloſigkeit vor.
Acapuleo. Einer ‘der älteften und wichtigſten Hafenplaͤtze Mexico's am ftillen
Meer, welcher früher durch feine Wintermeffe, die vom Dechr. bis zum April dauerte,
den Verkehr Chili's, Peru's und den Philippinen mit Europa vermittelte. Der Handel
mit den, Philippinen war dabei früher Sache der fpanifchen Regierung, jet wird er von
PBrivatperfonen betrieben. Die fpanifchen Gründer WS. gaben ihrer Niederlaffung den -
Ramm Aquae pulcrae portus (Hafen der fchönen Waffer), davon Acapulco. Der Hafen
iR vortrefflich, äußerft geräumig und ficher, und wird durch eine ſtarke Citadelle ver-
theidigt; die Stabt felbft ift wohlgebaut, nachdem fie in den Tegten Zeiten zwei⸗
mal, 1799 und 1837, durch Erobeben theilweife zerftört worden iſt. Die Zahl der
fen Einwohner Hat fehr abgenommen und wird von den Meiften zu body ange
geben, Sie beträgt gegenwärtig 4000. In den legten Bürgerfriegen theilte U. das
14*"
212 | Accaparenr.
Gefhi aller Handelsplätze Merico'8, er war nicht flarf genug, fich der flegreichen
Parteien zu erwehren und wurde bald von diefen, bald von jenen Chefs gebranvichagt,
woraud nicht nur beträchtliche Einbuße entitanden ift, fondern der Tranfttohandel, Die
Hauptnahrungsquelle der Stadt, außerorbentlich gelitten bat.
Accaparenr von dem franzöftfehen Wort accaparer abgeleitet, welches im Dic-
tionaire der Afademie wie folgt definirt if: „Accaparer (accapariren) heißt eine be=
trächtliche Quantität einer Waare feft oder auf Lieferung Faufen, um ben Preis derfel-
ben zum Steigen zu bringen, indem man die Waare feltener, und fich felbft zum Bes
herrfcher des Marktes und des Preiſes macht.“ Wer folches thut, if ein Accapareur.
So der Genius der Sprache, wie er im Dictionaire der Akademie für Frankreich fo
zu fagen feine Gohification gefunden hat, und in deutfcher Zunge giebt e8 eine, dem
franzöſiſchen Wort Accapareur analoge Bezeichnung, wenn fie auch nicht fo genau daß
Weſen der Sache ausdrückt, nämlich die Bezeichnung „Aufläufer“. Die moderne
politifche Deconomie Hingegen hat diefe beiden Worte aus ihrer Nomenklatur fallen
laſſen ) und den milberen Terminus Speculant an deren Stelle gefegt. Wir wollen
unterfuchen, wie weit die polit. Deconomie mit ihrem DBerfahren bier im Reechte ifl.
Zuvdrderft muß hervorgehoben werben, wie ein Auffaufen beträchtlicher Duantitäten
einer Waare zum Behufe der Hochhaltung der Preife wohl denkbar iſt; auch Tann ein
folches Verfahren biöweilen gelingen, und den Auffäufer für einige Zeit zum Beherrfcher
des Marktes machen. Namentlich ift dies bei Waaren möglich, die überhaupt nicht
in allzugroßen Mengen cirenliven, und zu einer gegebenen Zeit nicht beliebig vermehrt
werben fönnen. So ift e8 3.8. in Hafenplägen vorgeflommen, daß große Kaufherren
die vorhandene Quantität Colonialwaaren, oder eine einzelne Gattung derfelben auf-
fauften und dann ihren Abnehmern, fo lange nicht frifche Schiffsladungen eingetroffen
waren, die Preife Dictirten. Das große Publicum mußte in diefem Falle die Fünftliche
Preiöfteigerung über ſich ergeben laſſen; denn wie bekanntlich ein Herabgehen der
PBreife im Großhandel auf den SKleinhandel und feine Preidnotirungen fehr Tangjam
einmwirft, fo treibt anderfeitö eine Steigerung der en gros Preife jene des Detailban-
dels vafch, gleichzeitig und meiftend unverhältnigmäßig in die Höhe. In unferem Falle
ift dies durch Die Operation jenes reichen Kaufheren bewirkt worden, und es ift nicht
einzufehen, wie Leuten diefer Sorte der Name eines Speculanten beffer anftehen foll,
als das freilich voller tönende Accapareur — haben fie ihr Profltchen einmal ins Meine
gebracht, fo liegt ihnen doch felbft wenig daran, mit welchen Namen die audgebeutete Menge
ihre Handlungdweife bezeichnet. Es giebt daher in gewiffen Zallen, die wir gern als
eine Ausnahme von der Negel gelten laffen, ein Accapariren von Waaren und Aecca⸗
pareure, welche die Preife Fünftlih in die Höhe zu treiben im Stande find. Se voll
kommener indeflen die Verkehrömittel find, je -fehleuniger demzufolge die Verforgung
eined Plapes mit Waaren bewerfftelligt werben kann, defto fehwieriger und gefahrvoller
wird das Gefchäft des Accapareurs; denn ift es ihm auch gelungen, den Preis einer
Sache zu feinem Vortheil zu firiren, fo trägt alsbald der Telegraph die erhöhte Preis⸗
notirung nad allen Richtungen der Windrofe und Eiſenbahn wie Dampfichifffahrt
wetteifern in der Beförderung der begehrten Waare. - Schwerli aber werben die
Transportmittel je die Vollendung erlangen, welche erforderlich wäre, um das Geſchaͤft
des Accapareurd zu einer rein theoretifchen Möglichkeit, zu einem unerreichbaren Ideal
faufmännifcher Habfucht zu machen. (S. Kaffee in Hamburg.)
Außer der oben erörterten Bedeutung des Wortes Accapareur hat daſſelbe noch
eine andere im engeren Sinne, wenn man ed nämlich auf dad Gefchäft des Betreide= |
wuchers fpeciell bezieht. Im Betreff diefes Punktes müflen die Nefultate, zu welchen
Die neuere volföwirtbfchaftliche Forſchung über den Gegenftand gelangt, unummunden
anerlannt werden. Es gab eine Zeit, wo man jede Theuerung der Lebendmittel den
Machinationen der Getreivehändler, dem Zurückhalten der Getreivevorräthe durch felbe
zuſchrieb; Diefer Irrthum hat der Erfenntniß weichen müflen, daß Getreidehändler, ver-
möge der Natur ihres Gejchäfts und der Befchaffenheit der Waare, die fle verhandeln,
1) Bergl. den Art. Accap. im Dictionn. de l’öcon. pol. v. Coquelin u. Garnier, Bd. 1., wo |
ein Accapariven nicht in Bezug auf Waaren, fondern nur auf einzelne Probuctionsmittel und
Arten (Bergbau, Meflagerien ıc.) zugegeben wird. |
l
Accapareur. | 213
die Landplage der Thenerung und Noth nicht improvifieen können. Es gebt freilich
das Beſtreben diefer Händler dahin mohlfeil zu faufen und theuer zu verkaufen, ſie
werden daher nach einer reichlichen Ernte, wenn die Preiſe niedrig find, als Käufer auf⸗
treten und durch ihre Nachfrage ein weiteres Sinfen der Preije verhindern. Aus einer
ſpaͤteren etwaigen Preiöfteigerung gedenken fie Nuten ziehen und Die aufgefpeicherten
Borräthe mit Vortheil Iosfchlagen zu können. Aber wie fle damals durch ihr Kaufber
gehren bei wohlfeilem Markte das weitere Sinken der Preiſe verhinderten, jo müſſen fie
jegt durch ihr Berfaufanbot dem weiteren Kortjchreiten der Theuerung Einhalt thun,
indem fle Borräthe auf den Markt bringen, Die, wenn nicht durch fle aufgefpart, viel«
leicht in jenen Zeiten großer Wohlfeilheit vergeudet worden wären. Wer ſich indeſſen
den Bang des Gefchäftes fo friedlich vorftellt, hat nicht ganz das Richtige getroffen.
Nicht unmer find die Vermuthungen der Getreidehaͤndler begründet, und öfter müſſen
fie, in der Erwartung einer Theuerung getäufcht, zu niedrigeren Preifen hergeben, was
fie zu hohen eingekauft. Ja felbft wenn wirkliche Noth eintritt und dem entfprechende
Preiöfteigerung, hängt die Größe des Gewinnes der Getreidehändler und mitunter ihre
faufmännifche Eriftenz von dem glüdlihen Erhaſchen des Moments ab, in welchem fie
realiſtren. Wenn ſie nämlich mit dem Losfchlagen ihrer Vorräthe jo [ange zögern, bis
der Marktpreis durch Verkäufe ihrer Mitfpeculanten zu finfen begonnen bat, müſſen fie
ihn durch ihr Anbot neuerdings drücken, und leicht Fann ihnen paſſiren, daß fie erft in
einer Periode der Preisermäßigung zur Abwidelung ihres Gefchäftes gelangen. Daher
bad Riskante bei der Sache, die vielen Banferotte, welche unter dieſer Klaffe von Kauf⸗
leuten vorzufommen pflegen. In England z.B. hat man die Bemerkung gemacht, daß
gerade im Theuerungsjahre 1847, wo alle Welt über die großen Gewinnfte des Ge⸗
treidewuchers fchrie, die meiften Fallimente unter den Kornfpeculanten ausgebrochen find.
Das große Riſiko beim Getreidehandel bat namentlih in einem Unftand feine Begrün-
dung, der zugleich dad Wefenlofe der gemöhnlichen Vorftellungen vom Getreidemucher
aufdeckt. Die Auffpeicherung von etreidevorrätben erfordert nämlich einen folchen
Aufwand von Kapital und Gelvfräften, die Koften der Magazinirung, der Fürforge
gegen dad Verderben der. Körner u. ſ. w., find fo beträchtlih, Daß felbft der reichte
Speculant, ja auch eine Elique von Speculanten die Auffpeicherung unmöglich in dem
Maße vornehmen Tann, welches dad Zuſtandebringen eined Monopolpreifes fichert.
Immer werden fi Vorräthe finden, deren die Speculation nicht Herr werden fonnte,
die vielleicht fhließlich gerade um die Zeit, als die Getreivehändler ihre Verkäufe begin-
nen, auf den Markt geworfen werden und fo den Preis herabbrüden, den Jene fchon
zu ihrem Vortheil zu firiren glaubten. Der Getreivehändler hängt fomit viel mehr von
den natürlichen Conftellationen des Marktes ab, als dag diefe durch ihn beftimmt wür-
den; feine Thaͤtigkeit für eine verberbliche und mucherifche anzufehen, bieße demgemäß
die Natur feines Gefchäftes gänzlich verfennen.
Dur das Vorhergehende fei keinesweges den Tranfhaften Ausmüchfen dad Wort
geredet, wie fle die moderne Organiftrung des Getreidehandeld biöweilen zu Tage für-
dert. Daß Spiel, die Wette um Getreivepreife, wird an Den großen Emporien der
Handelswelt fo eifrig betrieben, wie nur immer ein Spiel betrieben werben Tann.
Der Scheffel Getreide wechfelt oft ſechsmal feinen Eigner, ohne Daß einer der vielen
Käufer die Waare auch nur gefehen, gefchweige denn thatfächlich übernommen hätte.
Wer aber daraus auf fletige Preisfleigerung und eine fo herbeigeführte fünftliche Theue⸗
rung fließen möchte, überlebt ganz, daß das Interefle einer Kategorie der Spielenden
auf Serabbrüden der Preife geht. Das Beftreben diefer (der Eontremine oder der
Baiffterd) Hält dem Ausfchreiten der Andern (ber Liebhaberei oder Haufje) die Wange;
den Ausſchlag giebt das wahre Bedürfniß des Marktes, indem ſchließlich ein effectiver
Umfag flattfinden muß, und die Gefehe eines folchen werben durch das Verhaͤltniß
zwifchen Nachfrage und Angebot, nicht durch die Willkür der Spielenden beftimmt.
Daß übrigend die eben berührte, verwerfliche Seite des Getreidegeſchafts mit der Zeit
an Ausdehnung verlieren wird, dafür bürgt uns die Erfahrung, daß Volkswirthſchaft,
Handel und Induſtrie ſich nach beſtimmten Geſetzen entwickeln.
Was ſtaatliche Anordnungen in Bezug auf den Getreidehandel betrifft, fo fühlen
fih die Negierungen unferer Zeit nicht berufen, dies Gefchäft weiteren Beichränkungen,
% ’
214 | Accept. | ;
als fie durch die übliche Marktpolizei gegeben finb, zu unterwerfen. Preußen AB.
bat ſchon durch Verordnung vom 20. November 1810 alle gegen Auf» und Wpäufer
von Getreide gerichteten Beftimmungen aufgehoben. Aehnliche den @etreinehsmbel von
läftigen Reftrictivgejegen befteiende Maßregeln find in den meiften civilifirten Staaten
Europas zu verjchiedenen Zeiten ergangen. Die großen Schwankungen der Lebens:
mittelpreife, wie ſie in früheren Tagen häufig vorgefommen, find feither immer
feltener geworden, und muß man diefe erfreuliche Erfcheinung zum Theile auch der
Wirkung der verbeflerten Transportmittel zujchreiben, jo läßt fich andererſeits nicht
leugnen, DaB die firengfien Getreidewucher⸗Geſetze Der Vorzeit enorme Preisfteigerungen
nicht verhindern fonnten. Zu einer Zeit, wo in England die läftigften Geſetze gegen
den Kormbandel beftanden, hat es fich ereignet, daß die Weizenpreife zu verſchiedenen
Perioden deſſelben Jahres um das Pünffache bifferirten. ) Und wenn man nad
einer näheren gefchichtlichen IUuftration der DVerberblichkeit folder Mapregeln verlangt,
fo können wir wohl mit vollem Recht auf die, Gefchichte des Alterthums verweiſen.
Bekanntlich flanden im Altertbum unerbörte Schwankungen der Lebensmittelpreife und
drüdende Iheuerungen in Blüthe, 2) trogdem der Staat durch Magazinirung des Ge⸗
treides ) und eine aͤußerſt firenge Gefeßgebung, *) die jeden Kornbandel als Wucher
verpönte, belfend eingreifen wollte. Die Gefchichte weiß nur von Erfolgloſigkeit dieſer
Mafregeln zu erzählen. Dieje und ähnliche, fpäter erfolgte Getreidewuchergeſetze find
gewiß auch aus gejchichtlicher Nothmendigfeit hervorgegangen, aber derfelben in faljcher
Richtung Rechnung tragend, bilden fle einen Beleg dafür, daß Volksbewußtſein wie
Gefeßgeber irren können. Solche Irrtbüner laͤßt die oberfte Lenkung der Weltgefchichte
bisweilen zu Tage treten, um die Gebrechlichkeit alles Menfchenwerkes und all unferes
Strebens ind belle Licht zu fegen.
Gegen eine Folgerung von Nuglofigfeit der Oetreidemuchergefege auf ein Gleiches
bei Zinswuchergejegen müflen wir und im vorhinein verwahren. Es tft bier nicht der
Ort, das Weſen der leßteren zu prüfen, daß aber in Bezug auf diefelben die Wiſſen⸗
ſchaft mit der geiftreichen und fcharfiinnigen Vertheidigung des Wuchers durch J.
Bentbam nicht das legte Wort gefprochen, wird Jeder zugeben, ber an wiflenfchaft-
lichen Bortfchritt glaubt. — Schließlich wären aus der reichhaltigen nationaleöfonomi-
ſchen Riteratur über Getreide Accapareursd und Kornhandel befonderd hervor zu Heben:
Galiani, letires sur le comm. des bles Lond. 1770; Turgot, lettres sur la
libert$ du comm. des bles Paris 1770; Edm. Burke, thoughts and details on
scareity Lond. 1300; und Roſcher über Kornh. und Theuerungspol. Stuttgart 1854.
Hecept, Aeceptation ift bei DBerträgen aller Urt der übliche Ausdruck für die
Annabme des den Anhalt des beabfichtigten Rechtsgeſchäfts vollftändig ausdrückenden
Anerbietens (Offerte). Der Acceptant erklärt, daß er mit der Propofition des Offe⸗
venten einverftanden fei: damit ift der Vertrag gefchloflen (perfect geworden). Die
unacceptirte Offerte if, felbft wenn fie bie Form eines Verſprechens hat, nicht bindend,
anderjeit® ift auch die Acceptation bedeutungslos, wenn ſie erſt ertheilt wird, nach⸗
vom das Anerbieten bereitö zurüdgenommen war. Im Wechfelreiht dienen jene Aus⸗
Verde ald technifche Bezeichnungen für die in wechjelrechtlicher Form abgegebene @r-
Adrang Des Bezogenen (Traffaten), den in dem Wechjelbriefe (Tratte) an ihn gerichteten
Nubunasauftran ausführen, alfo die Wechſelſumme am Berfalltage zablen zu wollen.
Bra Dell Wircielaccent muß auf den Wechfelbrief ſelbſt gefchrieben und vom Accep⸗
ale unbertihrieben werben, ed genügt indeſſen und gilt als unbejchränftes Accept,
won ce war Namen auf die Vorberfeite Der Urkunde (gewöhnlich quer durch Den
Kart >erklien) schreibt. Dagegen darf Traflat die Anmabme auf einen Theil ber
J Bufihrinken. Gine bereits erfolgte Acceptation darf nicht wieber zurüd-
= — — — —
—en Liegen im ber franzoͤſiſchen Geſchich⸗ u
FE Wiesmann pa Br hc. 18 Micher bie heitigen Variation
u ki ab k Maecenhrrion amım. of. comm. Bo. WW. ap
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Acceptilation. Aecexeſſion. 215
genommen werden. Wenn Trafiat Daher neceptirt und gleich darauf fein Accept nor
Zurückgabe des Wechſels durchſtrichen hat, fo iſt er zur Wiederherſtellung beftelben
verpflichtet. (Urt. 21 der Allg. deutichen Wechſelordnung.) Weigert -Trafiat die
Annahme, fo wird Proteſt erhoben und der Wechfel dann zunächft bei den darin
- eva benannten Nothadrefien zur Annahme präfentirt. Um den Regreß zu vermeiden,
kann mit Zuftimmung des Wechfelgläubigerd auch jeder Dritte zu Ehren eined regreß⸗
pflihtigen Schuldners, alfo eines Indoſſanten, oder des Traffanten, die den
rücklaͤufigen Wechfel einlöfen mußten, ald Acceptant des wegen verweigerter Annahme bed
Traſſaten proteftirten Wechſels eintreten. (Ehrenacceptant.) S. Wechſel und Weqhſelrecht.
Acceytilation if im römifchen Rechte Die Aufhebung eines Formalcontracts,
welche in einer befonderen dem Abſchluſſe entfprechenden Form geſchah. Der münd⸗
lihe Sormalcontract (verborum obligatio), welcher noch im neueften römijchen Rechte
unter dem Namen der Stipulation vorkommt, aber in dad moderne Nechtsleben nicht
übergegangen ift, wurde durch eine einfache Frage und Antwort gejchloflen, indem der
finftige Glaͤubiger den fünftigen Schuloner fragte, ob er ihm fe. und fo viel ver-
ſpreche, was dieſer bejabte.e (Spondes? spondeo. Dabis? dabo. Promittis? pro-
mitto.) Gin folder Bertrag wurde nun eben in ber Reife wieder gelöft, daß der
biöherige Schuldner dem bisherigen Gläubiger. die von dieſem zu bejahende Frage
vorlegte: ob er ſich für befriedigt erfläre. (Quod ego tibi proinisi habesne acceptum ?
habeo.) Diefe Ucceptilation war freilich nur auf eine verborum obligatioe anwendbar,
fonnte indeffen auch zur Röfung anderer Obligationen benugt werben, indem ein jebed
beliebige Schuldverhaͤltniß Leicht noch nachträglich (durch f. g. Novation) in die Form
einer Stipulation fich einkleiden ließ. Der Juriſt Aquilius Gallus .hatte fogar ein
die yerfchiebenartigften Obligationen in eine einzige Stipulation (stipulatio Aquiliana)
zufammenfafiendes Formular erfunden, um in der daran zu Tnüpfenden einfachen
Areptilation ein Mittel zur Ertheilung einer Generalquittung über eine aus verſchiede⸗
nen Poften zufammengefegte Rechnung zu gewähren. Im äfteren Rechte begegnet noch
eine andere Wcceptilation als Gegenflüd und mithin ald Löfung der litterarum
obligatio, welche in der Kaiferzeit außer Gebrauch Fam. Zur Zeit der freien Republik
führte nämlich jeder römifche Hausvater genaue DVerzeichniffe über feine Forderungen
und Schulden: Hausbücher, indices accepti et expensi, der Gläubiger fegte mit Ein-
wiligung des Schuldners Die creditirte Summe unter die Rubrik der Ausgaben
(pecuniam expensaım ferre, expensilatio) und tilgte den dadurch begründeten Formal⸗
Eontract wieberum, wenn er für denſelben Schuldner die gleihe Sunme fpäter in
Einnahme ftellte (per aceeptum ferre, acceptilatio). |
Aceeſſion ift die der römifchen Mechtöfprache entlehnte Bezeichnung für eine Sache,
die mit einer andern fo verbunden ift, daß fie nicht als ſelbſtſtaͤndiges Mechtsobject
gilt, fonderm zu jener andern in dem Verhaͤltniſſe einer bloßen Nebenfache zur Haupt-
fache ſteht, und deren rechtliche Schickſale theilt. (Accessio cedit principali, sequitur
rem prineipalem.) Zur Xccefilon eined Grundſtücks wird das darauf errichtete Ge⸗
bäude, die darauf gefebte Pflanze, ſobald fie im Boden Wurzel gefchlagen bat, endlich
das durch Waflerögemalt angemworfene Stüf Landes (avulsum), fobald ed mit dem.
Boden verwachſen iſt. Grundftüde, die von einem öffentlichen Fluſſe durchfchnitten
oder begrenzt werden, in welchem legteren alle die mit den beiden Ufern parallel,
laufende Mittellinie des Fluſſes die Grenze bildet, erhalten acceſſoriſche Grweiterungen
ber Bodenflääche, wenn das bisherige Flußbett austrocknet (alveus derelictus), oder
in demfelben eine fefte Infel entftebt (insula in Alumine nata), oder wenn das Ufer
durch Verflachung des Waſſers oder allmähliche Anſchwemmung (alluvio) weiter vor-
Bi Werben bewegliche Sachen zu einem Ganzen zufammengefügt, ohne Durch
| E& Specification zu einer völlig neuen Sache verarbeitet oder umgeformt zu
7.710 if in folder Verbindung diejenige ald die Hauptfache anzufehen, welche
Ganze die meifte Bedeutung bat. Daher wird zunäcft auf den Zweck, den
e erfüllen fol, aushülflich auf den Werth der einzelnen Stüde Rückſicht
Die roͤmiſchen Nechtöquellen enthalten eine Reihe von Entfcheidungen
Kr meifelbafter Bälle, durch welche jener allgemeine Grundſatz er-
$ “id. So z. B. ift für ein Gemälde, welches nicht etwa
214 Aecept.
als ſie Durch die übliche Marktpolizei gegeben find, zu unterwerfen. Preußen K B.
bat fchon durch Verordnung vom 20. November 1810 alle gegen Aufe und Vgäufer
von Getreide gerichteten Beftimmungen aufgehoben. Aehnliche den Getreide I von |
läftigen Üeftrictiogejegen befreiende Maßregeln find in den meiften civilifirten Staaten
Europas zu verſchiedenen Zeiten ergangen. Die großen Schwankungen der Lebens-
mittelpreife, wie fle in früheren Tagen bäufig vorgefommen, find feitber immer
feltener geworden, und muß man diefe erfreuliche Erfcheinung zum Theile auh der
Wirkung der verbeflerten Transportmittel zufchreiben, fo laͤßt ich andererſeits nicht
leugnen, daß die firengften Getreivemucher-Gefeße der Vorzeit enorme Preiöfteigerungen |
nicht verhindern Eonnten. Zu einer Zeit, wo in England die Täftigften Gefeße gegen |
den Kornhandel beftanden, hat es fich ereignet, daß die Weizenpreife zu verfchiedenen |
Perioden deflelben Jahres um das Fünffache Differirten. ) Und wenn man nad
einer näheren gefchichtlichen Illuftration der DVerderblichkeit folder Maßregeln verlangt,
fo können wir wohl mit vollem Recht auf Die, Gefchichte des Alterthums verweiſen.
Bekanntlich ftanden im Altertbum unerhörte Schwankungen der Lebendmittelpreife und
drüdende Theuerungen in-Blüthe, 2) troßdem der Staat dur Magazinirung des Ge⸗
treides ) und eine äußerft firenge Gefebgebung, ) die jeden Kornhandel ald Wucher
verpönte, belfend eingreifen wollte. Die Gefchichte weiß nur von Erfolglofigkeit diefer
Maßregeln zu erzählen. Dieſe und ähnliche, fpäter erfolgte Getreidewuchergejege find
gewiß auch aus gefchichtlicher Nothwendigkeit hervorgegangen, aber derfelben in falfcher
Richtung Rechnung tragend, bilden fie einen Beleg dafür, Daß Volksbewußtſein wie
Gefeßgeber irren Eönnen. Solche Irrthümer läßt die oberfte Lenkung der Weltgefchichte
bisweilen zu Tage treten, um die Gebrechlichfeit alles Menſchenwerkes und all unferes
Strebend ins helle Licht zu feßen.
Gegen eine Folgerung von Nuplofigfeit der Getreivemuchergefege auf ein Gleiches
bei Zinsmwuchergejegen müfjen wir und im vorbinein verwahren. Es iſt bier nicht der
Ort, das Weſen der legteren zu prüfen, daß aber in Bezug auf diefelben die Wiflen-
ſchaft mit der geiftreihen und ſcharfſinnigen Vertheivigung des Wuchers burd 9.
Bentham nicht das letzte Wort gefprochen, wird Jeder zugeben, der an wiflenfchaft-
lichen FBortfchritt glaubt. — Schlieflih wären aus der reichhaltigen nationalsölonomi-
fen Literatur über Getreive-Accapareurd und Kornhandel befonderd hervor zu heben:
Galiani, lettres sur le comm. des bles Lond. 1770; Turgot, lettrks sur la
libert6 du comm. des bles Paris 1770; Edm. Burke, thoughts and details on
vareits Lond. 1800; und Rofcher über Kornh. und Theuerungdpol. Stuttgart 1854.
ecept, Acceptation ift bei Verträgen aller Art der übliche Ausdruck für bie
Annahme des den Inhalt des beabfichtigten Rechtsgeſchaͤfts vollftändig ausdrückenden
Anerbietens (Offerte). Der Acceptant erklärt, daß er mit der Propoſttion des Offe-
tenten einverftanden fei: damit ift der Vertrag gefchloffen (perfect geworben). Die
unacceptirte Offerte ift, felbft wenn fle die Form eines Verfprechens bat, nicht bindend,
anderfeitö ift auch die Acceptation bedeutungslos, wenn ſie erft ertheilt wird, nach»
dem das Anerbieten bereitö zurüdgenommen war. Im Wechfelreiht dienen jene Aus⸗
drücke als technifche Bezeichnungen für die in wechfelrechtlicher Form abgegebene Er⸗
HMärung des Bezogenen (Traffaten), den in dem Wechfelbriefe (Traste) an ihn gerichteten
Zahlungsauftrag ausführen, alfo die Wechſelſumme am Berfalltage zahlen zu wollen.
Ein folches Wechfelaccept muß auf den Wechfelbrief jelbft gefchrieben und vom Accep⸗
tanten unterfchrieben werden, ed genügt indefien und gilt als unbefchränktes Accept,
wenn er nur feinen Namen auf die Vorberfeite der Urkunde (gewöhnlich quer durch Den
Tert derfelben) fchreibt.. Dagegen darf Traffat die Annahme auf einen Theil der
‚Wechfelfumme befchränten. Wine bereitö erfolgte Aecceptation darf nicht wieder zurüd-
) Nehnlihe Erfahrungen Liegen in der franzöfifhen Geſchichte vor. Bel. Blanqui hist.
de l'&conomie pol. ®b. I. c. 18. Ueber die heitigen Variationen der englifchen Getreivepreife
im 13. Sa f. Macpherson ann. of. comm. Do. IV. app. 4.
2,28 Böckh Siagthaueh der eigen. Bd. J. 8 15 ber 1. Ausg. und ua. D. Dann
Riebuns am. ie, | d. ©. 483. IV.
7693 D. Br usufr. und A C. 18. $ 25 de muner.
R L v * de extraord. erim. vgl. auch L. 37 ig: de poenis und L. 1’Dig. de Lege
Julian de annona, wo von ſtrafrechtlicher Verfolgung des Kornwuchers bie Rebe.
Acceptilation. Acceſſion. | 215
genommen werden. Wenn Trafiat Daher acceptirt und gleich darauf fein Accept vor
Zurädgabe des Wechſels durchſtrichen hat, fo tft er zur Wiederherftellung deflelben
verpflichtet. (Urt. 21 der Allg. deutichen Wechfelorpnung.) Weigert Trafſat vie
Annahme, fo wird Proteft erhoben und der Wechfel dann zunäcft bei den darin
etwa benannten Nothadrefien zur Annahme präfentirt. Um den Regreß zu vermeiden,
kann mit Zuftimmung des Wechfelgläubigerd auch jeder Dritte zu Ehren eines regreß-
pflicgtigen Schuldners, alfo eines Indoffanten, oder des Traffanten, die den
rudläufigen Wechfel einlöfen mußten, ald Acceptant des wegen verweigerter Annahme des
Traffaten proteftirten Wechfels eintreten. (Chrenacceptant.) S. Wechſel und Weqſelrecht.
Hceeytilation ift im. römifchen Rechte die Aufhebung eined Kormalcontracts,
welche in einer befonderen dem Abfchluffe entfprechenden Form gefhahb. Der münd- |
liche Bormalcontract (verborum obligatio), welcher noch im neueften römijchen Rechte
unter dem Namen der Stipulation vorfommt, aber in dad moderne Nechtäleben nicht
übergegangen if, wurde durch eine einfache Stage und Antwort gefchloflen, indem der
künftige Gldubiger den künftigen Schulnner fragte, ob er ihm ſo und fo viel ver-
fpreche, was biefer befabte.e (Spondes? spondeo. Dabis? dabo. Promittis? pro-
mitto.) @in ſolcher Vertrag wurde nun eben in der Weife wieder gelöft, daß ber
bisherige Schuldner dem bisherigen Gläubiger die von diefem zu bejahende Frage
vorlegte: ob er jich für befriedigt erfläre. (Quod ego tihi promisi habesne acceptum ?
habeo.) Diefe Ucceptilation war freilih nur auf eine verborum obligatie anmenbbar,
konnte indefien auch zur Löſung anderer Obligationen benugt werden, indem ein jede
beliebige Schuldverhaͤltniß Leicht noch nachträglich (durch f. g. Novation) in die Form
einer Stipulation fich einkleiden ließ. Der Juriſt Aquilius Gallus .hatte fogar ein
die verfchiedenartigften Obligationen in eine einzige Stipulation (stipulalio Aquiliana)
zufammenfafiended Formular erfunden, um in der daran zu Tmüpfenden einfachen
Acceptilation ein Mittel zur Ertheilung einer Generalquittung über eine aus verſchiede⸗
nen Poften zufammengefegte Rechnung zu gewähren. Im älteren Rechte begegnet noch
eine andere Wcceptilation ald Gegenftüd und mithin ald Löfung der litterarum
obligatio, welche in der Kaiferzeit außer Gebrauch Fam. Zur Zeit der freien Republik
führte nämlich jeder römifche Hausvater genaue Verzeichniſſe über feine Forderungen
und Schulden: Hausbücher, indices accepti et expensi, der Gläubiger fegte mit Ein-
willigung des Schuldners die creditirte Summe unter Die Rubrik der Ausgaben
(peeuniam expensam ferre, expensilatio) und tilgte den dadurch begründeten Formal⸗
Eontract wiederum, wenn er für denfelben Schulpner die gleiche Summe fpäter in
Einnahme flellte (per acceptum ferre, acceptilatio). |
Acceſſion ift Die der römifchen Mechtöfprache entlehnte Bezeichnung für eine Sache,
die mit einer andern fo verbunden ift, daß fle nicht als felbftfländiges Rechtsobject
gilt, fondern zu jener andern in dem Verhaͤltniſſe einer bloßen Nebenfache zur Haupts
fache fteht,. und deren rechtliche Schickſale teilt. (Accessio cedit principali, sequitur
rem principalem.) Zur Acceſſton eines Grundſtücks wird das Darauf errichtete Ge»
baͤude, die darauf gefepte Pflanze, jobald fie im Boden Wurzel gefchlagen bat, endlich
das durch Waflerögewalt angeworfene Stück Landes (avulsum), fobald es mit dem
Boden verwachſen iſt. Grundftüde, die von einem öffentlichen Fluſſe durchſchnitten
oder begrenzt werben, in welchem lebteren alle die mit den beiden Ufern parallel,
laufende Mittellinie ded Fluſſes die Grenze bildet, erhalten accefiorifche Grweiterungen
ber Bodenfläche, wenn das bisherige Flußbett austrocknet (alveus derelictus), oder
in bemfelben eine fefte Inſel entſteht (insula in flumine nata), oder wenn das Ufer
durch Verflachung des Waflerd oder allmähliche Anſchwemmung (alluvio) weiter vor⸗
rat. Werden bewegliche Sachen zu einem Ganzen zufammengefügt, ohne durch
fogenannte Specifcation zu einer völlig neuen Sache verarbeitet oder umgeformt zu
werden, fo ift in folcher Verbindung diejenige ald die Hauptfache anzufehen, welche
für das Ganze nie meifte Bedeutung bat. Daher wird zunächft auf den Zweck, den
das Ganze erfüllen foll, aushülflih auf den Werth der einzelnen Stücke Nüdficht
genomnien. Die roͤmiſchen Mechtöquellen enthalten eine Reihe von Entſcheidungen
einzelner, bejonders zweifelhafter Bälle, durch welche jener allgemeine Grundſatz er-
läutert und näher beflimmt wird. So 3. B. ift für ein Gemälde, welches nicht etwa
‘
216 Aeceſſionsvertrag. Accibentien.
bloß zur Verzierung des Grundes dient, die Tafel oder Leinwand Nebenſache, da⸗
gegen ſoll umgekehrt bei einer Schrift das Papier die Hauptſache ſein. In Folge
der Acceſſion geht das Eigenthum an der Nebenſache auf den Eigenthümer der Haupt⸗
ſache über, wenn die Verbindung eine organiſche iſt, oder ohne: Verletzung der
Subſtanz nicht gelöft werden Tann; fonft, kann der Eigenthümer der Nebenfache erft
auf Trennung dringen (actio ad exhibendum) und fodann die dadurch wieder felbfl-
ftändig gewordene Sache vindiciren. Im weiteren Sinne des Wortes. rechnet man zu
den Acceſſtonen auch die Früchte, obmohl diefelben, fo lange fie mit der hervorbrin-
genden Sache organifch zufammenhangen, zu deren integrivenden Theilen gehören und
nach der Abjonderung für fich beftehende Rechtsobjecte find; ferner Die Pertinenzen
(Zubehör, Hülfsfachen), welche ald Theile der Hautfache, der jte beigegeben find, jo
lange behandelt werden, biß fie eine anderweite Beftimmung erhalten, jo daß bie dahin
jede rechtliche Verfügung über die Hauptfache ftillfchweigend ſich anf fle erſtreckt.
Nach römischen und gemeinem wie auch nach preußifchen: Recht gehört die Ac⸗
ceſſion zu den unmittelbaren Ermwerbsarten des Eigenthums. Alle Arten der Ackeſſton
laſſen ſich unter drei Geſichtspunkte bringen, je nachdem unbewegliche Sachen mit unbe:
weglichen verbunden werben (alluvio, avulsio etc.) oder. bewegliche mit unbeweglichen
(Säen, Bauen, Pflanzen), oder endlich bewegliche mit beweglichen (confusio, com-
mixtio, specifhicatio und adjunctio.) Das Nömifche Recht hat für jede linterart be
fondere Grundſätze. Das Preußifche Necht gebt in ihrer Behandlung mehr generalis
firend zu Werke und legt ein entſcheidendes Gewicht auf die bona fides.
ccejfionsvertrag heißt im DVölkerrechte der Anfchluß eines Staates an ein ımter
anderen Staaten fchon beſtehendes Vertragsverhältniß z. B. einen Friedensſchluß, ein
Buͤndniß oder einen Zollverein. Wirb der beitretende Staat unter Die Zahl der. Haupt-
eontrahenten aufgenommen, fo nimmt er vexhaͤltnißmaͤßig an allen burch den Bertrag
begründeten Nechten und Pflichten Theil; der Beitritt Tann aber auch bloß die Ge⸗
nehmhaltung des Vertrages ohne Eintritt in denſelben bezweden, und nur zur Vor⸗
beugung möglicher Einwendungen und Anfechtungen dienen follen; endlich giebt «8
aud) einen rein ceremoniellen Beitritt, durch welchen nur dad Beſtehen des Vertrages
anerkannt wird.
Accidentien find zufällige Nebeneinkünfte, weiche dem Inhaber eines Amtes für
gewiſſe Amtshandlungen zufließen. Die Einküunfte einer beſtimmten, ſicheren, immer
wiederkehrenden Amtspflege beruhen auf Land⸗Dotationen, auf Natural⸗Lieferungen oder
auf feſtem Geldgehalte. Dieſes mehr feſtſtehende Gehalt wird als ein Entgelt für bie
Dienfte angefehen, welche der Träger des Amtes dem gefammten Kreife der auf ihn
Angewiefenen leiftet. Uber auch Das Einzelne in feiner. Befonderheit bedarf zumeilen
für nicht immer regelmäßig eintretende Bälle des amtlichen Dienſtes. Da liegt es
dann dem Einzelnen nahe theild nach feftem Nechte, theild nach gemohnheitägemäßem
Gebrauche dem Träger des Amtes für feine befondere Mühe einen befonderen Lohn zu
gewähren. Und ihren wahren Charakter, als ein Zeichen der Dankbarkeit, würden dieſe
Aeriventien noch mehr erfeben laſſen, wenn fie nicht um des Mißbrauchs willen durch
das Gefeh geregelt werden müßten. Empfängt fle der Staatd- und Communalbeamte,
fo heißen fle Sporteln; werben fle dem Diener der Kirche entrichtet, fo erhalten fie
auch wohl den Namen der Stolgebühren (‚„jura stolae“). ) Taufen, Leichenprebigten
Zrauungen u. ſ. w. pflegen durch fie bezahlt zu werben.
Es bat ſich unter Laien und Geiftlichen eine Abneigung gegen die Accidentien
fundgegeben. Den Laien war es oft demüthigend, nur die gefegmäßige Höhe ber
Heciventien zu entrichten und andrerfeitd auch drüdenn mehr zu geben. Daher wünjhte
man die Neciventien befeitig. Den Geiftlichen war ed wiberwärtig, mit der Armuth
oder dem Geize in Conflict über die Stolgebühren zu geratben. Nun follten zwar
nicht die Stellen um den. Ertrag derfelben gefchmälert werden, aber man hätte bie Ein-
treibung der Entjchädigung gerne dem Staate überlafien und fle von ihm in Empfang
genommen. Dem Geiftlichen, welcher wirklich im guten Sinne mit feiner Gemeinde
lebt, können die Accidentien kaum läftig werden. Gegen die wirBliche Armuth wird ef
1) Stola ift die Binde, welche der Fatholifche Prieſter über die Schultern-und bie Bruſt In
Kreuzjorm legt. Nur in diefer tann er ein Sacrament fpenden. |
Acciſe. 217
barmherzig und billig fein, gegen Boͤswilligkeiten ſchützt ihn das Geſetz und von den
befleren Bliedern der Gemeinde wird er neben den Stolgebühren. oft noch den Dank
für feine mohlgemeinte Bemühung empfangen. Keinem Könige mögen die Steuern
feeudiger gezahlt werben, als vielen Geiftlihen die Accidentien berichtigt werden. Nur
muß der Geiſtliche nicht zu flolz fein, auch das Geringe ded Aermeren wenigftend als
eine halbe Breiwilligkeit anzuerkennen. Thut er ed umd wartet er ehrlich des Altars,
fo Tann er getroft vom Altare leben; weder dem Laien noch ihm felber werben die
Accidentien dann eine Laft fein. In den Tatholifchen Rändern, welche in neuefter, Zeit
den Kampf der Stantögewalt mit dem Episcopate hatten, wie Baden, ift die Frage
wegen der Accidentien ſehr fcharf erörtert worden. In ſolchen Ländern namlich gab
es nur wenige Pfarrer, welde im Bollgenuß der Pfründe waren oder ein binläng«-
liches ficheres Einkommen befagen. An ihrer Stelle wirkten meiftens Pfarrverweſer,
melche bei fehr geringer Befoldung auf die Stolgebühren angewieſen waren. Es find
dieſe Uebelftände durch die neueften Concordate von Defterreih und Württemberg in
der Weife gehoben worden, daß definitive Verleihung der Pfarrftellen mit dem Voll⸗
genuß der Pfründe eintrat, während in Baden der Zuftand bed Interim zu einer
Erhöhung des Gehaltes der Pfarrverweier von 1 fL 30 fr. auf 2 fl. 30 Er. täglich
führte, fo daß vdiefelben von den Acciventien weniger abhängig wurden. In Frank⸗
reich hängt der. Geiftliche fehr von den Accidentien .ab, bei dem geringen feflen Gehalt
von 600 Fr. muß er auf Stolgebühren fehen.
In neuefter Zeit ift in der evangelifhen Kirche Deutfchlands die Brage, ob die
Hecidentien nicht durch eine freiwillige Uebereinkunft der Gemeinden abzuldfen feien,
mehrfach und zwar oft im Geifte einer erften apoftolifchen Zeit bewegt worden. So hat
die veformirte Gemeinde in Elberfeld u. a. D. die Accidentien ganz abgefchafft und flatt
ihrer den Pfarrern jährlich eine beftimmte Summe audgefegt, deren Erhöhung im Lauf
der Zeit voraudzufehen if. (Die Gaben freiwilliger Liebe feitend der reicheren Ges
meindemitglieder an den Pfarrer haben darum nicht aufgehört.) Aehnliches wird aus
Iutherifchen Gemeinden berichtet. Siehe übrigend auch die Artikel Stolgebühren und
Acciſe. Ueber die Ableitung des Wortes Accife herrſchen verfchiedene Anfichten.
Die meiften leiten es von accidere ab; denn es follte damit ein Abfchnitt, accisa sc.
pars ded Werthed einer Waare bezeichnet werden. Andere wollen es auf assise,
Auflage, zurüdführen. Hüllmann hält e8 für eine Zufammenziehung von ad incisa
und fucht den Grund der Bezeichnung in den Kerbftöden, deren man ſich im Mittelalter
bei der Steuerzahlung bedient babe; Leo will es aus dem Arabifchen ableiten.
Welches aber auch immerhin die Etymologie des Wortes jein möge, fo bezeich-
‚nete man doch mit demfelben von jeher die Verbrauh&- und Verzehrungs—
feuer. Nur ausnahmöweife werden auch Handelöfteuern und Steuern auf die Ueber-
tragung von Immobilien oder Abgaben von verauctionirten Gegenftänden mit dem
Namen Acciſe belegt. Vereinzelt Tommen derartige Abgaben fon in den Gtaaten
des Alterthums vor. Als gewöhnlicher Beſteuerungsmodus aber wurden fie zuerft in
den italienifhen Städten eingeführt. In Venedig finden wir fle ſchon in der Mitte
des 12. Jahrhunderts. Don bier aud wurden fie dann nad) den übrigen Theilen des
Abendlandes verpflanzt. Bon den größern Staaten machten zuaft Spanien, Frank⸗
reich und dann die Niederlande von dieſem Beſteuerungsmodus Gebrauch. Befonders
die legtern zogen daraus reiche und vielbeneivete Einkünfte. In Deutfchland wurden
die Acciſen erft nach dem dreißigjährigen Kriege gewöhnlich, obgleich derartige Steuern
vereinzelt ſchon im 15. Jahrhundert vorlommen. Das Beifpiel der Niederlanve hat
man bierin befonders nachgeahmt. Die Accife war es, welche die Mittel an die Hand
gab, um die ſtehenden Heere und das zahlreiche Beamtenthum zu unterhalten. In»
deffen gebrauchte man für dieſe Arten von Steuern, außer der Bezeichnung Acciſe,
auch noch viele andere Itamen, wie Umgelt, Auffchlag, Auffag, Licent u.f.w. -
Ehemals unterfchied man bei Abgaben, welche von den vom Auslande fommen-
den Gegenfländen erhoben wurden, den Theil, welcher ald Zoll, und den Theil, welcher
‚ als Berzehrungsfteuer oder Acciſe erhoben wurde. Noch bei der erften Einführung des
in etwad .modifieirter Geftalt für den Bollvesein geltenden Tarifes in Preußen durch
‚218 | Ä Acciſe.
das Geſetz von 26. Mai 1818 wurde dieſer Unterſchied feſtgehalten. Gegenwärtig
pflegt man unter Acciſe nur noch die auf die Verzehrung und den Verbrauch Yon
Gegenfländen, melde vom Inlande erzeugf werben, gelegte Steuer zu verftehen. Nur
in wenigen Staaten bat indeffen der Name noch eine offlcielle Bedeutung, wie
z. 2. in England, in andern wurde er verbrängt, ohne daß man dafür immer aud
wieder eine zufammenfaflende Bezeichnung gebraudht hätte. So werden namentlich in
Preußen die Verzehrungs⸗ und BVerbrauchäfteuern, welche von inländifchen Erzeugniſſen
erhoben werden, vereinzelt behandelt. Es hat dies feinen Grund in der Art und Weife,
wie diefe Steuern erhoben werben, wovon weiter unten die Rede fein wird.
Steuern, welche einen erklecklichen Ertrag bringen follen, müflen auf Die große
Mafle des Volkes fallen; denn in jedem Staate ift Die Anzahl der wohlhabenden und
reichen Leute verbältnigmäßig gering. Eine Steuer, weldye diefe allein tragen, wird
daher in der Negel den Staaten nur ein geringes Einkommen abwerfen. Veſonders
nun aber ift es nothwendig, daß indirecte Steuern auf die Verzehrung und den Ber-
brauch viel einbringen und folglih von den Vielen getragen werden, meil bei ihnen
vie Erhebungskoften ſtets bebeutend find, und nur dadurch in ein angemeſſenes Ber
haͤltniß zu dem Steuerertrage felbft gebracht werben koͤnnen, daß dieſer möglichft groß wird,
die Koften der Erhebung und Ueberwachung jedoch nicht mit der Vermehrung des Steuer
Ertrages wachen, Yondern in ihrem SHauptbetrage diejelben bleiben, Das Einkommen
aus den Steuern mag groß oder Elein fein. Berzehrungsgegenftände inländifcher Pros
buction bilden deswegen in der Negel gute SteuersObjecte, weil das, was in großer
Muffe. gebraucht wird, nicht vom Auslande bezogen, fondern im Inlande hervorgebrtacht
wird, und weil man ferner durch die Confumtiond-Tabellen genau weiß, wie viel ver
zehrt worden, rejpective die Accife betragen wird. Bon den verjchiedenen Verzehrungs⸗
und Verbrauchs⸗Gegenſtaͤnden müſſen aber wieder Diejenigen ausgewählt werden, melde
zu den gewöhnlichen Lebensbedürfniſſen gehören, weil eben nur fle in großen Waffen
verbraucht werden. Einer rückſichtsloſen Anwendung dieſes Princips ſteht aber ein
mefentliches Hinderniß im Wege. Steuern follen nämlich nicht bloß viel einbringen,
fondern fie follen auch von den Staatögenofjen verhältnißgmäßig getragen wer-
den. ‚Steuern auf die gemeinen Xebensbehärfniffe würden aber den Einzelnen durch⸗
aus nicht nah Maßgabe feiner Steuerfraft treffen, denn je niebriger die LXebenöftel-
lungen find, einen um fo größeren Berhältnißtheil bilden Die gemeinen Lebensbeduͤrf⸗
niffe von dem gefammten Berbrauche, und einen um fo Eleinern, je höher die Lebens⸗
fellimgen find. . Ran bat nun zwar gefagt, daß Steuern auf die gemeinen ‚Lebens.
bebürfniffe übergemälzt werden, und man kann nicht läugnen, daß Died unter Umſtän⸗
den in der That der Fall iſt. Jedoch findet dies im Unfange der Auflegung einer
Steuer nicht ftatt, fondern erft fpäter, wenn fich die gefammten Arbeitd- und Erwerbs
verhältniffe Der Steuer anbequemt haben, und auch Died nur dadurch, daß die Steuer
zunächft einen Drud ausübt, welcher die Population zurücdbrängt. Selbft aber, wenn
die Steuern übergewälzt werden Eönnen, fo iſt e8 doch mißlich, wenn fle von den
geringen Volksklaſſen vorgefhoffen werden müflen. Wenn dennoch Steuern auf ge-
wöhnliche Lebensbedürfniſſe fih nicht umgehen laſſen, fo ift e8 doch angemeſſen,
folche Gegenftände der Befleuerung zu wählen, welche nicht zu ben nothwendigen Le
bensbedürfniſſen gehören, oder doch dieſe nur in geringerem Maße der Befteuerimg zu
unterwerfen. Aus dieſem Grunde ift man bemüht gewefen, unter den verfchienenen
Verzehrungd-Gegenftänden Diejenigen als Objecte der Befteuerung auszuwählen, welde,
ohne zu den nothwendigen Lebensbedürfniſſen zu gehören, dennoch in großen Maflen
verbraucht werden. Dahin gehören namentlich die Getränfe, ferner Tabak, Zuder u. |. w.
Außer einer größern Verhaltnißmaͤßigkeit der Steuern werden durch die Auswahl
diefer Gegenflände auch noch andere wichtige Zwecke erreiht. Da nämlich fie, wenn⸗
gleich zu den gewohnten, doch nicht zu den nothwendigen Lebensbedürfnifſen gehören,
fo ſteht es in der Macht der Steuerzahler, den Betrag, in welchem fie zu der Steuer
beitragen wollen, felbft feſtzuſtellen. Dadurch wird dann wieder die Megierung in ben
Stand gefeßt, das Maß des Drudes, welchen die Steuer ausübt, zu überfehen. Bei
Begenfländen, welche zu den nothwendigen Lebenäbedürfniffen gehören, Tann die Ber.
fleuerung nur im geringem Maße auf eine Veränderung ded Verbrauchs wirken. Die
\
Hecke. es
DBerzehrer müfien ihre Ausgaben für andere Lebensbedürfniſſe einfchränten, um fi mit
den Nothwendigfeiten des Lebens zu verforgen. In wie meit dies aber der Ball ift,
laͤßt fich nicht ausmitteln. Bei Gegenftänden dagegen, welche unter die gewählteren
Lebensbedürfniſſe gerechnet werden, nimmt die Verzehrung ab, wenn die Preife fleigen,
und umgefehrt zu, wenn fie fallen. Hier ift alfo eine Erhöhung des Preifes ber
Gegenflände durch eine Beiteuerung bderfelben ſtets von einer entfprechenden Verminde⸗
rung ded Verbrauchs begleitet. Dadurch laßt fich denn auch der für die Staatskaſſen
vortbeilbaftefte Sag der Steuer gewinnen. Da nämlich die Summe des Ertrags der
Steuer ein Product aus zwei Factoren ift, nämlich 1) dem GSteuerfaße und 2) dem
Verbra uchsquantum des verfteuerten Objectes, fo muß der Betrag, welchen die Steuer
einbringt, durch die Größe diefer Factoren geregelt werden. Da nun aber dad Ber-
brauchsquantum fich vermindert, wenn der Sab der Steuer erhöht wird, und umgekehrt
ſich vermehrt, wenn der Steuerfag heruntergeht — voraußgefeßt, daß nicht in der An
legung der Steuer ein Neiz für die Production liege, dieſelbe gewiflermaßen für ſich
und die Verbraucher abzumenden, — fo iſt der Saß derjenigen Steuer der vorzüglichere,
welcher mit dem ihm entfprechenden Verbrauchsquantum das größte Product giebt.
Es ſei 3. 3. bei einem GSteuerfäge von 5 Thlrn. der Verbrauch von Zuder in einem
Zande 2,000,000 Etr., bei einem Sape von 4 Thlen. 3,000,000 Etr., bei einem
Sage von 3 Thlen. 5,000,000 CEtr., bei einem Satze von 2 Thlen. 6,000,000 Ctr.,
fo wird der Sag von 3 Thlrn. der für die Staatökaffen vorzüglichere fein. In den
meiften Fällen wächft bei Gegenftänden des .gewählteren Lebensgenuſſes die Verzehrung
in einem etwas flärfern Verhaͤltniſſe, als demjenigen, nach welchem fi der Preis
mindert. Ein niedriger Steuerfaß ift deswegen in der Regel vortbeilbafter, als ein
hoher; es müßte denn fein, daß durch Steuer die Einfchränftung der Verzehrung beab-
figtigt würde. (Die geiftreihe Conception moderner Finanzmänner, die Steuern zum
Bwede der Verminderung der inlänbifchen Production — Zuderkeuer — zu erböben,
laſſen wir bier billig außer Anſatz.)
So lange Fabrication und Kandel ausſchließlich ftäptifche Gewerbe waren, und
außer den für den Aderbau nothwendigen Handwerken größere Gewerbdanlagen fi
außerhalb verfelben nicht befanden, die Bewohner des flachen Landes aber das, maß
fie an Producten des technifchen Gewerbfleißes und des Handels gebrauchten, in den
Städten Fauften, fand die Befteuerung des Verbrauch vorzüglich in den Stäbten flatt.
Die Ueberwachung und Erhebung der Steuer war dadurch wefentlich erleichtert. Seit⸗
dem aber der Unterſchied zwijchen Stadt und Land in Diefer Beziehung faft aufgehört
bat, ift dies, follen dem Gewerbebetriebe nicht allzu viele Schranfen aufgelegt werben,
eine ſehr ſchwierige Aufgabe. Man bat deswegen in den verfchiedenen Staaten zur
Erhebung diefer Steuern fehr verfchiedene Wege eingefchlagen, indem man bald Den
fichern Eingang und die leichte Controlirung der Steuer, bald die Rüdficht auf den
Verkehr und die möglichfte Schonung beflelben vormwalten Tief.
In vielen Bällen hat man geglaubt, den ſichern Eingang und die Eontrole wer
Steuern nur durch die Monopoliftrung der Fabrikation und des Vertriebes der befleuer-
ten Gegenflände in den Händen ded Staates möglich machen zu Fünnen. In früheren
Zeiten, ald die technifche Behandlung der Steuerverhältniffe noch unvollfommen war;
ſchlug man diefen Weg weit häufiger ein, als es heut zu Tage der Fall ift. Immerhin
fonnte aber auch damals das Monopolſyſtem, mollte man nicht den Staat in dm
Beflg des gefammten Gewerbes und Handelöbetriebes. fegen, nur auf vereinzelte Gegen-
fände ausgedehnt werden. Gin umfaſſendes indirectes Steuerfpftem nöthigt von ſelbſt,
andere Wege aufzufuchen.
Der nächfle, auf den man verfiel, war das Licentſyſtem, kraft deſſen die
Erlaubniß, gewiſſe Waaren zu verkaufen, durch die Entrichtung einer Abgabe am den
Staat erworben wird. Diefed Syſtem ift zwar für den Verkehr wenig flörend, auch
iR die Erhebung und Gontrole der Steuer leicht und einfah. Aber die Erhebungs⸗
Eoften werden, im VBerhältniß zu dem, was die Unterthanen bezahlen müflen, ſehr groß.
Der GBewerbtreibende muß nämlich allervings die Steuern auf Diejenigen übertragen,
welche Waaren bei ihm Laufen. Die Quantität von Waaren, welche die Gewerbtrei⸗
Genden verfaufen, ift aber in der Regel fehr ungleih. Wenn nun Desjenige, welcher
-
2 Ä Aceiſe.
am wenigſten verkauft, außer ſeinem Gewinn noch die ganze Steuer, die er dem Staate
entrichtet hat, wieder einzubringen im Stande iſt, ſo muß Derjenige, welcher mehr als
diefes Quantum verkauft, noch einen den Mehrverfauf entfpredyenven Ueberfluß erzielen.
Der Staat erhält daher nicht die ganze Steuer, fondern er muß fie mit dem Gewerb-
treibenven theilen; dabei ift die Belaftung durdy Die Steuer eine jehr ungleiche, indem
gerabe bei dem kleinen Gewerbtreibenden die Schwankungen im Verbrauch des Roh⸗
producted am größten find, auch der reiche Gewerbsmann die Robftoffe, wenn ſie niedrig
im Preife ftehen, in Maſſe faufen kann, ein Bortheil, der dem Kleinen entgebt.
Um dem Staate den Betrag der Steuern, welche die Untertbanen bezahlen, ganz
und vollftändig in die Hände zu bringen, bat man die Steuern, flatt auf die verfaus
fenden Gewerbtreibenden, auf die zu verfaufenden Waaren gelegt. Dadurch wird zwar
allerdings gefichert, daß die Steuer von den Begenfländen, von denen fie wirklich ent-
richtet wird, auch in die Hände des Staated gelangt. Allein fie wird leider nicht von
allen fteuerpflichtigen Gegenftänden entrichtet, vielmehr wird durch dieſe Art der Ber
fleuerung Gelegenheit gegeben, vie Steuerpflicht zu verheimlichen und dadurch dem
Stagte Die Steuer zu entziehen, und der Reiz der Steuerbefraubation wird um fo
größer fein, je höher die Steuer felbft if. Daher wird bei diefer Art der Auflegung
der Steuer zur Sicherung derfelben eine fehr fcharfe Controle nothwendig und dadurch
eine große Beläftigung des Verkehrs herbeigeführt, ohne daß man hoffen darf, die
Steuerdefraudation fe ganz zu verhüten. Außerdem find bei dieſer Art der Befteuerung
die Koften der Erhebung und Ueberwachung der Steuern fehr bedeutend, da die Anzahl
yon Verkäufern von Waaren, welche zu den gewöhnlichen Lebenäbebürfnifien gehören,
ſtets ſehr zahlreich fein wird.
Um diefe Uebelſtaͤnde zu vermeiden und doch die Steuer auf die Gegenflände,
welche verbraucht werden, felbft Der Steuer zu unterwerfen, hat man einen vierten Be
ſteuerungsmodus eingeführt, welcher vor dem vorhergehenden allerdings mejentliche
Vorzüge hat. Es wird nämlich die Steuer, flatt bei dem Verkäufer des Productes
an den Confumenten oder auch bei diefem felbft, vielmehr fo nahe als möglich am
Stode aufgelegt, alfo wo möglich bei den Producenten beſteuert. Da nämlich die
Anzahl der Producenten im Verhaͤltniß zu den Confumenten in der Megel Klein ift, fo
vermindert ſich Dadurch die Schwierigkeit der Controle wefentlih. Indem man ferner
die Steuer nicht auf das fertige Product legt, fondern entweder auf Die zu verarbei-
tenden Rohſtoffe, oder auf die Benugung der bei der Probuction zur Anwendung kom⸗
menden Mafchinen, fo wird dadurch der Producent veranlaßt, Durch Vervollkommnung
der Production Die Steuer, wie man ſich ausdrückt, zu tüdten, d. h. feine verbefierte
Berfahrungdweifen wirken dahin, daß die Waaren nicht um den Betrag der Steuer im
Preife fleigen, fondern die Steuer entweder gar feine ober doch eine geringere Preis⸗
fleigerung bervorbringt, als der Steuerfag gutheißen würde. |
Diefes ift der Modus, welcher in England — hier neben dem Licentſyſtem —
und in Preußen angewendet wird. Es wirb daher beim Bier nicht das fertige Bier,
. fondern das Braumalz, beim Branntwein die Benugung des Deftillationstolbens oder
der Maifchgefäße, beim Zuder dad Quantum der zu verarbeitenden Rüben u. ſ. w.
verfleuert.
Ohne Nachtheile ift aber auch dieſes Syſtem nicht. Bei verfehiedener Qualität
bes Rohmateriald wirkt die Steuer verſchieden; fie belaftet in der Regel die Kleinen
flärfer als die Großen. Außerden erfordert dies Syflem, daß die Steuer von den
PBroducenten vorgefchoffen werde und erfordert dadurch nicht nur in den Händen def
felben ein größeres Betriebscapital, fonbern alle Käufer der Waare bis zum Conſu⸗
menten befinden _fich in derſelben Lage. Das auf die Hervorbringung und ben Der
trieb des Productes verwendete Eapital muß alfo mwefentlich größer fein, als es bei
dem dritten Beſteuerungsmodus der Fall ifl.
Sodann erfordert die Gerechtigkeit, daß für diejenigen Waaren, welche ins Aus⸗
land geben, die Steuer zurüderftattet werde, weil ohne dieſe Boniflcation der Probucent
im Auslande nicht beflehen oder nicht den ihm von feinem Product gebührenden Gewint
erzielen würde. Durch biefe Rückerſtattung werben aber die Koften der Erhebung und
Sicherung der Steuer erhöht und nicht felten auch Unterfchleife veranlaßt. Bei manchen
Acelamation. | 221
Lebensmitteln war es durchaus unausführbar die Accife fchon beim Producenten anzus
legen, 3.8. beim Pleifch oder Wein. Bei erfterem findet eine Eoftfpielige Eontrole der
Steuerbehörde bei den Mebgern flat. Beim Weinprobucenten, in der Regel arme
Zandleute, Tann man das Product nicht befleuern, ſondern das gefchieht in den meiften
Staaten, wenn der Wein den Beſitzer wechfelt, d. 5. in die Hand des Conſumenten
oder Wirthes, der ihn ausfchenft (diefer wird natürlich hier als Conſument betrachtet),
übergeht. Es Teuchtet ein, daß bei den rafchen und billigen Verkehrsmitteln hierin ſehr
leicht Defraudationen vorkommen Tönnen.
Es gebt aud der Dargelegten Natur- und Erhebungsart der Berbrauchsfleuern
hervor, daß auf dieſem Wege nie die gefammten Steuern, fondern immer nur ein ver«
bältnigmäßiger Theil derjelben aufgebracht werden kann. Vergl. im Uebrigen den
Artikel Steuern, indireete. |
Acelamation, beiftimmenvder Zuruf, findet in öffentlichen Verfammlungen wohl
dann flatt, ‚wenn von vorm herein erfannt wird, daß Fein nennenswerther Wider-
ſpruch gegen einen Vorſchlag, eine zu wählende Perfon sc. erhoben werben fann.
Doch iſt fle Fein entfcheidendes „Beiftinmen”, fondern nur der ct der dffent«
lichen Kundmachung und ber Gegen-Erklärung, daß die Kundmachung flattgefunden
bat. So ift die Acclamation bei Bifchofswahlen in ver älteften Zeit und bei ben
Königswahlen zu verftcehen, doch ift dabei keinesweges zu überfehen, daß die Wahl in
jenen alten Zeiten, in denen chriftliches und germanifches Leben noch mit der erfien
Reinheit ihrer fich entfaltenden Blüthe geſchmückt waren, der durchaus einfache und
inftinctiv gefundene Ausdruck einer von vorn herein feftftehenden Wahrheit, die durch⸗
- aus willige Anerkennung einer Thatfache war. Es handelte fi bei dieſen Wahlen
eben nicht um mehrere Möglichkeiten. Beſonders von der deutſchen Koͤnigswahl gilt
dies. Phillipps fagt darüber fehr fchön (Br. I. feiner deutſchen Gefchichte): „Wenn
man fi daher überhaupt vor dem Mifverftändniffe hüten muß, die germanijche
Königswahl mit anderen Wahlen, 3. B. mit der Papfimahl, mit der Wahl
des Borflandes irgend einer fläbtifchen Corporation in eine Parallele zu flellen,
fo muß man fi um fo mehr vor einer Verwechſelung in Acht nehmen, wenn
auch in den Geſchichts⸗ und Mechtöquellen ver Farolingifchen Zeit von Wahlen die
Rede if. Bei jenen beifpieldweife angeführten andern Wahlen wird aus einer Mehr⸗
zahl von Individuen eines beransgewählt, während bei den germanifchen Konigswah⸗
Ien der Eine, der gewählt wird, durch das Erbrecht präfentirt wird. Offenbar nimmt
Dadurch, die germanijche Königswahl ſchon an und für fich den Charakter einer Aner«
fennung und Ausrufung an.” Dem entipricht, was Phillipps an eine andern Stelle
von den Karolingern fagt, „fte feien die Könige von Gottes Gnaden und fie fühen
ed zugleich auch als unmittelbare und nothwendige Folge dieſer Gnade an, daß
Adel und Volk den von Gott nad) der Ordnung der Gefchfechtöfolge eingefegten König
als ſolchen anerkennen und über fich zum Herrn audrufen.” (Il. 397). Karl der
Kahle (Capit. Carol. Calvi. an. 869) fagt zum lotbringifchen Abel: „Da die Bifchöfe
einftimmig aus freien Stücken ausgefprochen haben und mit Bezug auf beftimmte An-
zeichen aus Eurer Einftimmigfeit bewiefen haben und Ihr durch Zuruf dem beige-
ſtimmt habt (acclamastis): nämlich, daß ich, durch Gottes Ermählung bierber (auf
den Thron) gelangt fei...” ꝛc. Darum nennen fich die Karolinger wohl au: „mise-
ricordia Dei et electione populi Rex constitutus.“ (Durch die Barmberzigfeit Gottes
und die Wahl des Volkes.) Der Napoleonismus, der in fo. Vielem ein verzerrtes
Spiegelbild der Wahrheit if, nahm auch diefe Bezeichnung für ſich in Anſpruch, und
der Neffe wie der Onkel fegreiben unter ihrem Namen: „Napoleon par la grace de
dieu et la volonte nationale Eimpereur“ 2c. Unvergleichlich ſchoͤn ift die Schilderung
des Ghroniften Witufind von Corvey von der Acclamation des Volkes im Dome zu
Aachen, durch welche Otto dem Erften die deutfche Krone übertragen wird. Eine
Acclamation fand 3. B. auch 1146 im Speierer Dome ftatt, ald Conrad II. vom
heiligen Bernhard das Kreuz nahm. Das Volk Hatte bei Diefem Acte Die Stelle der Zeus
gen, der Deffentlichkeit, und bezeugte durch Acclamation den Act. Es follte bei der
Königsmahl dadurch auch bewiefen werden, daß dad ganze Volk, d. 5. alle Stämme
befielben, die Wahl erfahren hätten. So wurde bei ber Wahl Conrad's II. bie
n
222 Aerkimetiintion.
Ucclamation betrachtet. Als nach der Wahl Lothar's II, 1125, und Conrad's III.,
1137, die Wahl des deutichen Königs der Deffentlichfeit entzogen wurde, hörte
die Acclamation von felbft auf.
. Heelimatifation. Jede Pflanzenart, jede Thierart hat irgendwo auf der Erbe
ihre beflimmte Heimath, ein Gebiet, welches fich wie ein politifches Neich auf der Land⸗
Earte durch fcharfe Linien umgrenzen läßt, innerhalb deren das Vorkommen diefer bes
flimmten Art durch die Natur befchränkt if. Der Umfang diefer natürlichen Vorberei⸗
tungsbezirfe ift für Die verfchiedenen Arten fo ungleich wie die der verfchiedenen poli⸗
tifehen Gebiete; während vie eine Pflanzen- oder Thierart auf einen engbegrenzten Diftrict,
auf eine einzelne Infel oder auf einen beftimmten Berg beichränft ift, dehnen andere,
die fogenannten kosmopolitiſchen Arten, die Grenzen ihres Vorkommens über ganze
Melttheile oder über Die ganze Ervoberfläche aus. Was die Gehalt und die Ausdeh⸗
nung diefer Berbreitungsbezivte beftimmt, ift vorzugsweife einerfeitd die eigene Natur
ded betreffenden Organismus mit feinen eigenthümlichen Lebensbedingungen und
andererfeit8 die. Natur des Gebietes, in foferu ed im Klima, Boden u. f. mw. jene
Zebendbebingungen barbietet, fo daß wir in der Verbreitungsweife einer gewiflen Thier⸗
oder Pflanzenart den adäquaten Ausdruck der klimatiſchen Verhältniffe des betreffenden
Theils der Erdoberflaͤche beſitzen. Die Geſetze diefer Verbreitung im Einzelnen lehrt
die Geographie der Pflanzen und Thiere, und ed wird davon an den entſprechenden
Stellen dieſes Lexicons näher die Rede fein. — Nun fehen wir aber gleichfam im
Widerſpruch mit diefen Gefeßen, daß viele Pflanzen und Thiere Durch Abſicht ober
Zufall aus ihrer natürlichen Heimath in eine kümſtliche Heimath verpflanzt werben und
darin eingebürgert werden können. Wir fehen, wie die Getreidearten, Obftbäume und
Sausthiere daB Menfchengefchlecht auf feinen Wanderungen von Aften aus nit nur
über die alte Welt, ſondern bis in die fernften Zonen begleiten, zum Theil fogar fi
der menschlichen Pflege entziehend im fremden Rande einheimifch werben, alfo daß es
von vielen Diefer wandernden Pflanzen und Thiere noch nicht gelungen iſt, die urſprüng⸗
liche Heimath aufzufinden. Fern von ihrem aflatifehen Vaterlande ſchwaͤrmen in den
Steppen. von Südamerika Schaaren verwilderter Stiere, Pferde und Mauleſel. Ueberall
verfteht der Menſch Pflanzen und Thiere aus den entlegenften Klimaten um ſich zu
fammeln und fei e8 zur Zierde oder zum Nußen, die natürlichen Schranfen beflegend,
die Gefchöpfe des Erdkreiſes feinem Willen dienſtbar zu machen. Doch bie Natur felbft
bietet ihm bierzu die Hand durch Die den organifchen Wefen innemohnende Fähigkeit,
fih einem fremden Klima anzubequemen, d. 5. fi zu acclimatifiren. Die Wich⸗
tigkeit der Acclimatiſation als der Orundbedingung für alle Cultur der Pflanzen und
Thiere und für die durch die Bebürfniffe des Menfchengefchlechts geforderte Erweiterung
der bis jegt zu Gebote flehenden Naturfchähe macht eine nähere Beftimmung des We
ſens jener Erfcheinung, namenlich ihrer Bedingungen und Wirfungen, nothwendig.
Zunähft bemerken wir, daß die Fähigkeit, fich einent fremden Klima anzubequemen,
den verfchiedenen Arten der Pflanzen und Thiere in fehr ungleichem Maße zufommt,
und nur foldye Arten von einer größeren Dehnbarfeit und Biegfamkeit ihrer Lebens»
bedingungen find von vornherein zu einer Eünftlichen Erweiterung ihrer Verbreitungsgren⸗
zen geeignet. Obenan fteht in diefer Hinficht der Menfch felbft, welcher auch Darin zum
Heren der Schöpfung ausgerüftet if, daß er mehr ald irgend ein warmblütiges Thier die
Faͤhigkeit hat, die höchften Wärme- und Kältegrade zu ertragen, und daß er feine Wohnung
bis faft an die Grenzen alles organifchen Lebens überhaupt hinausrückt.) Wir dürfen
tagen: der Menfch an fich befigt diefen hoben Grad von Ncclimatifationdfähigkeit; denn
wir dürfen nicht nur im Einklang mit der Offenbarung, fondern auch (troß des Wider⸗
... ) Die höchſten bleibenden Menfhenwohnungen follen nady Humboldt die Viehmeiereien am
Antifana in Quito fein, nämlich in 12,624 F. Meereshöhe, was aber in Mimatifcher Hinfiht kaum fo viel
beventen will, als das Ueberwintern der menfhenfrenndlihen Mönche im Hofpiz des großen St.
Bernhard, der hoͤchſten menſchlichen Ruheftätte in den Alpen, nämlid, in 7368 F. Höhe bei einer
mittleren Jahrestemperatur von O,. Brad M., oder was etwa gleihbebeutend iſt: bie nörblichften
von den Samojeben durchſtreiften Tundras unter 75 Grad n.Br. (In Bolivia findet man dagegen
nah Bentland die hoͤchſten Poſthäuſer (von Pati und Aro) 13,510 %. Meeresh., die höchſten Doͤtfet
(Tacora 1.) 13,840 F., die hoͤchſten Städte (mie Potoſi, ſuͤdoͤſtl. Votſt.) 12,863 5. Meeres.
—
\
Aeelimatijution. 228
ſpruchs einzelner offenbarungsfeindlicher Naturforfcher) in Uebereinſtimmung mit ber
naturmiffenfchaftlichen Anthropologie, an der Einheit des Renſchengeſchlechts und an
ber Zurädführung aller der verfchienenen Racen auf eine einzige Menſchen⸗Species,
welche urſpruͤnglich gleicher Abſtammung und Befchaffenheit fich erft im Laufe der Jahr⸗
taufende durch die verfchiedenen Elimatifchen Einflüſſe in die Rarenverjchiedenheiten
difformacirt bat, fefthalten. Daß es aber felbft nicht erft dieſer jahrtaufenvelangen An»
gewöhnung an die Klimate bedarf, jondern dag, worauf ed bier ankommt, der Menſch
zw jeder Zeit jene hohe Elafticität für die Ertragung der größten Temperaturgegenfüße
befigt, bemweifen und bie weit auögebehnten Reifen ver Bewohner der gemäßigten Zone,
fo wie die Anflevelungen eines und deſſelben Välferftammes in den entlegenften Zonen.
Por allen fcheint es der germanifche Stamm zu fein, weldhem dieſe Unabhängigfeit
von den befchränfenden Einflüflen des Klimas im höchften Maße zufommt.
Bor Allem ift e8 nun wichtig, den Begriff Ucclimatifation genauer zu beftim«-
men, und zwar müflen wir die Frage: giebt es eine Neclimatifation in dem Sinne,
daß eine Pflanzen» oder Thierart fich einem von dem heimathlichen Klima w eſ ent⸗
lich verſchiedenen Klima anpaſſen kann, daß insbeſondere eine gewiſſe Art in der
neuen Heimath unter ſolchen klimatiſchen Bedingungen ſich gewöhnen kann zu leben,
unter welchen dieſelbe in dem Vaterlande nicht beſtehen konnte? mit nein beantworten;
eine Acclimatiſation in dieſem engeren Sinne giebt es nicht. Denn das hieße die
Natur der Pflanze, des Thieres künſtlich zu einer anderen machen. Die Organismen
beſizen zwar eine gewiſſe Dehnbarkeit und Gefügigkeit, vor Allem aber beſitzt jede Art
ein gewiſſes Maaß von Eigenthümlichkeit, gewiffe weſentliche Eigenfchaften in dem
Bau, wie auch in den Lebendbebingungen, und unter die leßteren gehört z. B. ein
jeder Pflanzen« und Thierart eigenthümliches Temperatur Minimum, welched auf Teine
Weife, wenn auch noch jo allmälig und vorfichtig, abgeändert werben kann. Dieſes
allein, fo wie andererfeitö ein entſprechendes Marimum ver Temperatur genügen, ber
künſtlichen Derbreitung und Cultur gewiſſer Pflanzen, und Thiere für immer unverrüd«
bare Grenzen vorzufchreiben. Die Dattelpalme bedarf zum Heifen der Früchte wenig»
fiens 180 C., und die nörbliche Grenze ihrer Cultur wird deshalb den 391%, 0 n. Br.
nicht überfchreiten, Die Buche, weil fle keinen Winter erträgt, deffen mittlere Tempe⸗
ratur unter den Gefrierpunft liegt, Fann fit deshalb nicht nördlicher als bis zum
580 n. Br. außbreiten.
In biefen außerſten Temperaturen, welihe der Organismus zu feinem Leben be»
darf, haben wir alfo eine Grenze für die Verbreitung, über welche hinaus Feine Accli⸗
matifation möglich ift, und wenn firenggenommen der Ausdruck Aeclimatifation eine
allmähliche Anpaflung an ganz fremde Elimatifche Bedingungen in ſich fchließt, fo folgt,
dag es in dieſem firengen Sinne gar Feine Acclimatijation giebt. Die meiften ber
oben augedeuteten und häufig unter diejem Namen betrachteten Erfcheinungen erklären
fi vielmehr Daraus, daß Dad wenn auch noch fo verjchiedene Klima der ‚neuen Hei⸗
math doch im Wefentlichen von Dem der eigentlichen Heimath nicht verfchieden ift, und
daß die betreffende Pflanzenart jene Fähigkeit, unter Umftänden auch ungewöhnliche
klimatiſche Einftüffe zu ertragen, bereitö von Hauſe aus beſaß, in fofern die letzteren
nur innerhalb jener feſtſtehenden Grenzen liegen.
Um aber zu begreifen, wie ed möglich if, daß manche Pflanzen und Thiere in
Länder verpflanzt werben können, deren Klima total verfchieden ift von dem der Hei⸗
math (mie 5. B. die in Berfien einheimifche Gerfte auch in Lappland cultivirt wird),
muß man bebenfen, daß es keineswegs immer die mittlere Iahrestemperatur iſt, welche
die Flimatifchen Grenzen einer Pflanzenwelt beftimmt, fonbern daß je nad} der Lebens
dauer der Pflanze bald die Kälte des Winters, bald die Wärme des Sommerd das
Entjcheidende ift, und daß daher, weil die mittlere Jahreswärme in verfchiedenen Laͤn⸗
dern auf ungleiche Weife unter die verfchiedenen Jahreszeiten vertbeilt ift, eine Gegend
mit warmem Sommer und wenn auch noch fo kaltem Winter für gewiſſe Pflanzen⸗
Arten, deren Gedeihen gerade nur von der Sommerwärme abhängig ift, eben jo gün-
flig oder noch günftiger fein kann ala eine andere Gegend, deren durchſchnittliche
Jahres-Temperatur mit jener übereinſtimmt, aber geringere Begenfähe zwifchen Sommer
und Winter darbietet. Bür unfere einjährigen Culturpflanzen, z. B. die Getreidearten,
224 Acctimetiiation.
Kartoffel u. ſ. mw. bietet deshalb der norbifche Winter durchaus Fein Hinderniß ihrer
Verbreitung dar, ihre Cultur fann fich fo weit erfireden, ald die Zeit des Jahres,
innerhalb deren fle ihre Entwidelung vom Keimen bis zur Seife vollenden, ihnen eine
beflimmte für jede Art eigenthümliche Summe von Wärmegraben liefert, gleichviel ob
dies in einem längeren ober kürzeren Sommer gefchieht. Daher erklärt es fich, warum
die Gultur der Getreivearten fo viel weiter nach Norden reicht, als Die der aus glei
hem oder zum Theil noch nörbligerem Vaterland abſtammenden Obftbäume, welde
fhon bei Drontheim (etwa 64% n. Br.) ihre nördliche Grenze erreichen, weil für die
baumartigen Gemwächfe ſich weiter hinauf die tödtliche Wirkung des firengeren Winters
geltend macht. Aus demſelben Grunde baut man das Getreide im höheren Norben
nur als Sommergetreide, wo ed binnen wenigen Wochen reift, während baflelbe bei
und vorzugöweife und in den heißen Gegenden nur als Wintergetreide gezogen wird.
— Wie die Pflanzen fo müffen auch die Thiere im hohen Norden, z. B. die Voͤgel,
ihr jährliches Lebendgefchäft vom Brüten bis zum Wegziehen in kürzerer Zeit vollen
den, als dieſelben Arten in den gemäßigten Gegenden. Bür viele ausdauernde Ger
wächfe genügt indeß auch nicht ein gemäßigter Winter, fondern es bedarf, fet es um
das Blühen möglich zu machen, jei ed um die Frucht zu reifen, einer energifchen Som⸗
merwärme. Deshalb reift in dem fühlen und gleichmäßigen InfelsKlima von England
feine Traube, während wir dort bie für viele mit Wein gefegneten Länder des Feſt⸗
landes unerhörte Erjcheinung überwinternder Lorbeerbäume finden.
Haben wir im Borigen gewiffe unüberfleiglihe Schranken in den Elimatifchen
Bedingungen, welche, in der tiefern Natur des Organidmud, und zwar für alle Gene
rationen in gleicher Weife gegründet, fich der künftlichen Ausbreitung ver Pflanzen und
Thiere entgegenftellen und eine Acclimatifation unmöglich machen, bezeichnet und manche
auffallende DBerbreitungserfcheinungen doch nur als jcheinbare Ausnahmen erklärt, fo if
nicht zu verfennen, daß andererfeitd Der Organismus allerdings eine gewiſſe Biegſam⸗
feit beflgt, um fich den oft bedeutenden, jedoch innerhalb jener Grenzen liegenden
klimatiſchen Gegenfägen anzubequemen, d. h. ſich (im weiteren Sinne) zu acclimatifteen.
Immer aber erfolgt dieſes Sichfügen in ein ungewohntes und minder günftiged Klima
mit einigem Widerſtreben. So fehen wis Die Bäume wie die Menfchen auf Ge
birgen ober im hohen Norden, da wo fle fich der Grenze ihres Beſtehens nähern,
zwergartig werden. Insbeſondere aber ift es bei Pflanzen und Thieren die Kortpflan-
zungskraft, welche bei der Uebertragung in ein fremdartiges, fei es älteres ober wär-
meres Klima, alterirt wird. Weizen von Frankreich nach den Antillen gebracht, fehle
in den Aehren nur wenige Körner an, und Gänje und Pfauen nad Golumbien ver
ſandt, Iegten nur wenige Eier, von denen nur ein fehr Heiner Theil Iebensfähige Junge
lieferte. Unſere Schafe werben in den marmen Gegenden Amerika's wenig befruchtel,
und es ift dort ſchwer, Laͤmmer aufjuziehen. Selbft der Menfch, obgleich für alle Kli⸗
mate geſchickt, muß feine Ueberſiedlungen in ferne Erbftriche in ber Megel Anfangs
wenigftend durch Krankheiten, die vorzugsweiſe das Reſpirations⸗ und Verdauungſyſtem
berühren, büßen.
Mannichfach find Die Mittel, deren ſich der Menſch wie die Natur bedient, bie
Schwierigkeiten der Acclimatifation zu überwinden. Hierher gehört Die dem fremden
Klima angepafte Wahl der Kleidung und Lebensweiſe, indbefondere der Nahrungs⸗
mittel, indem der Einwanderer in wärmeren Gegenden mehr vegetabilifche, in Fälterelt
mehr thierifche Nahrung auswählt. Ueberhaupt ift für Menfchen und Thiere die An⸗
fledelung im fremden Klima ungleich leichter, als für die Pflanze, weil jene im Stande
find, fich gegen Die nadhtheiligen Extreme der Temperatur auf mannichfache Weile zu
fehügen oder derfelben zu entfliehen. (Man denke 3. B. an den Winterfchlaf manchet
Thiere, an das Winterkleid, an die periodiſchen Wanderungen der Vögel und Fiſche),
wogegen die dem Boden eingewurzelte und überhaupt mehr pafflv ſich verhaltende Pflanze
den Einflüffen des Klimas in größerem Maße preißgegeben tft und daher für die Aecli⸗
matiſation viel mehr Schwierigkeit darbietet. Deshalb gelingt eine erfolgreiche Ver⸗
pflanzung der Gewachſe in ein ungewohntes Klima in der Regel nur bei fortgefehtet
Firforge und Pflege von Seiten des Menfchen. Und obgleich es nicht an Beifpielen
fehlt, wo Pflanzen, welche mehr durch Zufall als durch Abſicht in ein anderes Land
Aeclimatiſation. 225
verfchleppt wurden, fich dafeldft ohne alles Zuthun der Menfchen vollſtaͤndig einbür-
gerten und verwilderten (man nennt Died Naturalifation), fo findet ein. folcher
Austauſch faft nur zwijchen Ländern von ſehr äbnlihem Klima, 3. B. Europa und
Nordamerika flatt; Dagegen kommt eine Ausbreitung von Gulturpflanzen aud Aeckern,
Särten, indbefondere aus unferen botanifchen Gärten in der Umgebung außerordentlich
felten vor. Jene Bürforge von Seiten der Menjchen, um das Fortkommen gewifler
Pflanzen in einem an fich unzuträglichen Klima zu wrleichtern, ift eine Seite von dem,
was wir „Pflanzencultur” nennen. So ift 3. B. eine der erheblichſten Wirkungen der
Düngung, dem Boden theild Durch Die Verweſung der organifchen Subftanzen eine
größere eigene Warme, theild Durch die dunkleren Karben des Bodens eine größere Er-
mwärmungsfäbigkeit mitteld der Sonnenftrahlen mitzutbeilen.
Der Hauptpunft, worauf es für dad Gedeihen von Pflanzen in einem relativ zu
Falten Klima anfommt, ift die Umgehung der Extreme. Wie dies oben für die ein⸗
jährige Culturpflanze hervorgehoben worden ift, fo koͤnnen auch Holzgewaͤchſe in fofern
ihre Natur dem fremden Klima anpaffen, als fie fich gewöhnen Tönnen, ihre Vegetation
während des Sommers in fürzerer Zeit, ald fie in der Heimath pflegten, zu durchlau⸗
fen, jo daß bereits der Saamen gereift und das neuentftandene Holz in dem Grade
erftarft fein Tann, daß die eintretende Winterfälte nichts mehr ſchaden kann. Auf dieſe
Weiſe werden eigene Spielarten erzeugt, welche ſich durch Die Zeit der Blüthe und
Bruchtreife für gewiſſe Gegenden mehr eignen, al8 die urfprüngliche Art, wie 3. 2. in
Gegenden mit Fälterem Sommer und frübeintretender Kälte nur die frühreifenden Trau⸗
ben fortan gedeihen.
Was aber eine Uebertragung von Pflanzen und Thieren in ein ungünftiges Klima
ganz beſonders erleichtert und oft die Bedingung ift, unter welcher die Schwierigkeiten
überwunden werden, ift die Zeit. ine Pflanzen- oder Thierart gedeiht in dem frem-
den Klima leichter, wenn, diefelbe nicht unmittelbar aus der urfprünglicdhen Heimath,
fondern aus einem Lande dorthin verfegt wird, wo ſie fich bereit an ein dem neuen
annäherndes Klima gewöhnt hatten. Und vor Allem nimmt die Fähigkeit, fich der Un-
gunft des fremden Klimas anzupaſſen, mit der Zahl der Generationen zu. Während,
mie oben bemerkt, unfere Culturgewaͤchſe und Hausthiere 3. B. in den tropijchen Ge⸗
genden Anfangs nur mit Mühe erhalten werben Tonnten, inöbefondere wegen der ge«
hemmten Fortpflanzung, fieht man ſchon bei der zweiten und dritten Generation die
Fruchtbarkeit zunehmen und allmählich faft denjelben Gran wie bei und erreichen.
Wohlverftanden, denn die üben bezeichneten Grenzen der Ncclimatifation werden auch
durch die Zeit nicht überwunden, und felbft die fpäteften Generationen einer Pflanzen-
oder Thierart werden im fremden Klima niemals Iernen z. B. einen Kältegrad zu er-
tragen, welchem die Stamm-Eltern unterlegen fein würden.
Wenn nun auf der einen Seite das durch die im Vorſtehenden angeführten Mittel,
insbefondere durch die fucceffive Gewöhnung erreichbare Ziel der Acclimatifatidn in der
Erreihung bed usfprünglichen Maßes einer Fräftigen und normalen Entwidelung beftebt,
fo ſehen wir auf der andern Seite in gleihem Schritt mit diefer Acclimatifation eine
Reihe von Veränderungen auftreten, welche nicht im Widerſpruch mit einer Fräftigen
Entwidelung fliehen, wohl aber ‘dem neuen Klima eigenthümlich find; mit anderen
Worten, die in einem fremden Lande eingeführten Arten erhalten mit der Zeit ein biefem
Lande eigenthümliches Gepräge. Zunächft find dieſem Einfluffe die oberflächlichen Re—
gionen ded Organismus, beſonders die Hautbevedung und die Hautfarbe unterworfen.
Dear Hund, in den gemäßigten Klimaten gewöhnlich nur mit Stammbaaren bevedt,
wird in den Tropen nadt, in den Polarländern befommt er eine dichte Wolle unter
dem Stammhaar. Die Wolle unferer Schafe Töft fich in den heißen Gegenden ab und
ed tritt eine dünne platte Behaarung an die Stelle; und unfer bereits feit Jahrhun⸗
derten in Sübamerifa eingeführtes und acclimatifirted Huhn ift dort, ausgenommen die
Flügelfedern, nadt. Wie bei dem Menfchen die Farbe der Haut und des Haares in
verichiedenen Klimaten wechjelt, bemerken wir fchon innerhalb engerer Grenzen, indem
in ben nördlichen Ländern, auch in Norddeutſchland die blonde, in Süddeutſchland
beroitd die braune, in Frankreich, Spanien u. ſ. w. bie fehmwarze Haarfarbe vorwiegt.
Die Juden, in Deuifchland von ziemlich weißer Hautfarbe, follen in Syrien und
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 15
226 Aceolade. Aeeömmodation.
Chaldaͤa faſt olivenfarbig fein. Die Europäer, welche in heißen Gegenden geboren
werden (Creolen) haben einen dunfleren Teint, als ihre Eltern, welches im Lauf der
Jahrhunderte immer zunimmt, während umgekehrt Neger in Tälteren Himmelsſtrichen oft
entfärbt werden. Manche Klimata befürvern die Bettbildung, wie 3. B. am Gap der
guten Hoffnung, wo die Schafe große Fettſchwänze tragen, auch die Goloniften eine
Neigung zum Pettwerden zeigen. — Ya felbft auf die Geftalt und Geſichtsbildung Abt
das Klima im Laufe der Zeit einen abändernvden Einfluß. Auf diefe Weife entftehen,
indem fich folche Eigentbünmlichfeiten immer ſchärfer ausprägen, die verſchiedenen Spiel⸗
arten und Racen, und daß diefe eben nichts Anderes find als die Wirkung der
Elimatifchen Einflüſſe beſonderer Länderftriche, geht daraus hervor, daß bie Spielarten
und Racen unter ein anderes Klima, verfegt, eine Neigung zur Ausartung und zum
Uebergang in andere Nacen an den Tag legen. In Amerika, wo überhaupt Eleinere
Racen find, als in der alten Welt, nehmen die dort eingeführten Thiere in Wuchs ab;
Pferde und Schafe aus der Bretagne nach der Normandie verpflanzt, nehmen den
Charakter der normannifchen Race an und umgekehrt.
Zum Schluß möge noch einer Ginfchränktung, welcher die Xeclimatifation unter»
worfen ift, und welche nicht auf Elimatifchen Verhältniffen beruht, erwähnt merben.
Es ift das übrigend ganz unerflärliche Erfahrungsgefeß, daß die Verbreitung des
Menſchengeſchlechts von je ber faft ausfchließlich in der Richtung von Often nad
Weſten flattgefunden hat, daß Züge und Wanderungen von Völkern und Heeren in
umgefehrter Richtung faft ſtets ohne dauernden Erfolg geblieben find, daß ebenfo bei
weitem bie meiften und wichtigften unferer Gulturpflanzen und Haustbiere ihren Urfprung
im Orient haben und fich verbältnißmäßig leicht von Aſien nach Europa und von da
nach Amerika haben überfiedeln laſſen, — daß aber eine Uebertragung von amerifani«
ſchen @ulturthieren und Pflanzen nach Europa oder von europälfchen Arten nad Aflen
ganz befondere Schwierigkeiten findet, wo nicht geradezu unmöglich ift, felbft wenn
das Klima der Länder, zwifchen welchen ein Austaufch verfucht wird, noch fo überein
ſtimmend ift.
Accolade. Die Accolade ift ein Theil der Feierlichkeit des Ritterſchlags ober der
Aufnahme in einen Nitterorden. Nach Enipfang des eigentlichen Ritterſchlags um⸗
arnıte der, welcher den Nitterfchlag ertheilt hatte, der Grofmeifter des Ordens oder
der Aufgehmende, feierlich den Aufgenommenen entweder im Namen der ganzen Ritter⸗
fchaft oder des befonderen Ordens. Diefe feierliche Umarmung war Die Accolade.
Später brauchte man Accolade für Den ganzen Act des Ritterſchlages oder der feier⸗
- lihen Aufnahme in einen Ritterorden.
Accommodation. Die Accommodations-Theorie hat weniger eine wiſ—⸗
fenfchaftliche Bedeutung, als daß fie aus einem Bebürfniffe des Lebens hervorgegangen
if. Sie ift theoretifche Beſchoͤnigung und Aushülfe in etlichen praftifehen Der
legenheiten.
Um die praktiſche Seite dieſer Theorie aufzufaſſen, laſſen wir einen ihrer neueſten
Vertreter reden. Viſcher in feinen „Kritiſchen Gängen”, Vorr. S. XXXIV. ſagt:
„Mögen die philoſophiſch Gebildeten über ihren Widerſpruch mit der Kirche ſo aufrichtig
ſein, als ſie wollen, ein Austritt aus derſelben wäre nichts als ein kindiſcher Scandal;
und Theologen, welche in dieſen Widerſpruch gerathen, wird nach wie vor die Noth⸗
wendigkeit treiben, geiſtliche Aemter zu bekleiden.“ Natürlich werden ſie auch mit
heiligen Mienen geiſtliche Handlungen verrichten müſſen, welche ihrem philoſophiſch⸗
gebildeten Verſtande laͤngſt als leere Ceremonie erſchienen find, und werden ſich
dennoch unſchuldig der Heuchelei erachten, deren ſie fo leicht wahrhaft ernſte Män-
ner anflagen. Die Kunft ift ja erfunden, auch das Linflttliche wifienfchaftlich zurecht:
zulegen.
Die Bequemlichkeit der Accommodationd» Theorie zeigte ſich, als man die Ge
meinden noch nicht fo weit „vorgefchritten” fand, um die Entleerung des Glaubens
von allem pofitiven Gehalte gleichgültig zu ertragen. Die rationelle, wie die „rein
philofophifche" Behandlung der Religion hatte den Iebendigen Gott, fo ſie ihm nicht
ganz negirte, jenfeitd des Himmels verbannt; während ihn Die Gemeine’ immer nod)
im Worte und Sacramente gegenwärtig glaubte, mie er fih in der Gefchichte als ber
Accommodation. 227
Gegenwärtige geoffenbatt hatte. Die Herren Theologen erfanvden nun zwar ben leben⸗
digen Gott weder in ihren Herzen, noch in ihren Köpfen, aber ſie Fonnten in in
ihren Ganzelvorträgen um des Volkes willen nicht gänzlich entbehren. Aud wo man
dem Dogma den Rücken zufehrie, den Streit zwifchen Orthodorie und Theologie,
zwiſchen Theologie und Philofophie auf ſich beruhen ließ und einer ja zumeilen auch
aufrichtig gemeinten Ehrbarkeit nachtrachtete; wo man den Glauben verſchwieg und Die
guten Werke urgirte, da Fonnte man gleichwohl in einem chriftlichen Gotteshaufe
nicht fofort mit der ganzen Vergangenheit brechen. Man accommodirte ſich. Man gebrauchte
die alten befannten, gewohnten Ausdrücke, aber man ſchob ihnen einen andern Sinn
unter, man vollzog die Gebräuche der Kirche, aber im Streife der Eingeweihten ſcherzte
man über ihre Bedeutung. Und dieſes Unwefen ward nicht etwa von einer Fleinen
Anzahl unbebeutender Leute betrieben, fondern jeit der andern Hälfte des vorigen Jahr⸗
bunberts ift die Accommodation der Charakter unzähliger theologifcher Werke. Den
Glauben der Väter hatten die Theologen verloren, aber fle feheuten die Folgen, welche
eine offene Darlegung haben fonnte; die Schonung feiner felbft nannte man eine Nachficht
und Berüdfichtigung der Vorurtheile anderer. Gelehrte Brofefforen hoher Schulen gaben -
irn Zuhörern Anweifung, wie fie die neue Weisheit zu ungefährlicherem Gebrauche in
ein alted Gewand kleiden Fünnten. Bei Unterniinirung der Grundveften der Kirche warb
die Vorſicht angewandt, das eigene Haupt dem Sturz der Ruinen zu entziehen.
Ein Gefühl der linfittlichfeit diefes Gebahrens war übrig geblieben; daher konnte
den Accommodanten nichts Erfrenlicheres begegnen, als wenn ſie auch den Herrn Jeſum
unter die Ihrigen zählen durften. Ein doppelter Sieg war damit errungen. Die
Miplichkeit der eigenen Stellung war weniger augenfällig und über fo manche Schwie⸗
tigfeiten der neuteflamentlichen Lehre kam man mit einem Sprunge hinweg. Denn die
wiſſenſchaftliche Kritik hatte auch am Ende des vorigen Jahrhunderts noch nicht jeden
Berd des Kanond infpirirter Vücher vernichtet, und die Straußifche Erfindung chrift-
licher Mythenbildungen war noch nicht gemacht. Die Perfon Chriſti und eine große
Sefammtheit feiner Lehren fand ald nur zu ficher beglanbigt unverrüdbar feſt. Aber
der Weife aus Nazaretb mußte Elüglich gehandelt haben. Er märe nicht fofort den
Vorurtheilen feines Volkes und feiner Zeit fchroff entgegengetreten. Manches, obwohl
durchaus Irrthümliche, aber bei einem rohen Gefchlechte practifch Nütliche habe er aus⸗
drücklich beftätigt, wie Die Lehre von einem Teufel. Ia die Scheu vor dem Heiligen war
fo weit gefcehwunden, daß die dreifte Behauptung auftrat, der Herr Jeſus babe den
Glauben feiner Zeitgenofien an Wunder benußt,‘ un Durch manchen „unfchuldigen und
gutgemeinten” Betrug feine Autorität zum Beſten der Menfchheit zu beftätigen. Die
Wander erklärten ſich ja durch Diefe Theorie fo leicht. Gleiches galt von den Männern
Gottes alten und neuen Teftamentes. j
Die neuere Zeit hat. mehr Klarheit und Entfchiedenheit gebracht und daher der
Accommodation ihren guten Namen geraubt. Es ift nicht mehr bloß Der aufrichtige
Blauben, welcher ſie verwirft, fondern auch der conjequente Unglaube. Jedoch ift ed
noch im Jahre 1853 dem Dr. Sydow, einem Schüler Schleiermacher's, gegenwärtig
Prediger an der Neuen Kirche zu Berlin, vorbehalten gemwefen, durch einen Vortrag im
Unionsverein über „die Lehre vom Teufel* die Entdeckung einer neuen Accommodationd= _
Theorie zu proclamiren. In ihr iſt die Rede von einer „unmillfürlichen Accommo=
dation”. Dad MWefen derfelben Täßt fih furz angeben. Wie gerade die Zweifler an
der Eriftenz des Teufeld den Namen deſſelben am bäufigften auf ihre Zunge nehmen,
ſo foll der Gebrauch, welchen der Herr Chriſtus von den Vorftellungen über den Teufel
macht, ja fle weiter entwickelt, feineöwegs darthun, daß er die Wahrheit deſſelben be⸗
flätige. Eine Kritik folcher Behauptungen und Vermuthungen ift unnöthig.
Aber neben diefer Art der Accommodation, deren Berwerflichkeit einleuchtend fein
muß, giebt es eine unfchuldige Accommodation, weldye Fein Unterricht entbehren Tann.
Diefelbe fapt fich leicht in ver Regel: knüpfe an dad Bekannte und Naheliegende an
und leite fo zu dem Unbekannten und Entfernten über. In formeller Beziehung muß
dann die Methode der geiftigen Gewandtheit der Schüler entfprechen; materiell darf
ihnen nichts geboten werben, wad in ihrem Wiffen und in ihren Vorftellungen feine
Anknupfung findet.
15,*
228 Accord.
Etymologifh ift das Wort Accommodation von dem lateiniſchen accommodare
gebildet, deſſen Iericalifche Bedeutung anpafien, ‘einrichten, bequemen ifl. Daher Tann
man dad Wort auch von jener guten Durchbildung gebrauchen, welche Zeit und Um⸗
fände nicht über ſich herrſchen läßt, fondern welche auch augenblidlichen, unerwarteten
Eindrüden gegenüber feine Haltung und richtiges Benehmen behauptet. Solche Accommo⸗
dation bedarf aber Feine Theorie zu ihrer Rechtfertigung, fondern empfiehlt ſich felber.
Accord bebeutet in der Mechtöfprache fo viel wie Vereinbarung, Vertrag, Ber
gleih. Im engeren Sinn — und diefe Bedeutung ift in den vulgären Sprachgebraud
übergegangen — verftehbt man darunter einen Vertrag, vermöge deſſen Jemand bie
Ausführung einer Arbeit oder eines Linternehmens im Ganzen überlaffen wird, wobei
der Uebernehmer in der Megel zugleich Die Arbeitöwerkzeuge und Hülfsmittel ganz oder
theilmeife zu ftellen bat, die zu verarbeitenden Stoffe dagegen von dem Befteller gelie
fert werden. Der Zweck folcher Verträge ift theild die Vereinfachung der gegenfeitigen Bes
ziehungen, theild und vorzüglich der wirthſchaftliche Vortheil der contrahirenden. Par
teien. Don Seiten des Uebernehmerd wird diefer Vortheil dadurch erzielt, daß er durch
größeren Fleiß und ſparſamere Verwendung der Arbeitömittel fein Einkommen zu ver
größern fucht; auf Seiten des Uebergebers liegt der Vortheil theild in der fchnelleren
Ausführung, theils in dem geringeren Aufwande, den er im Ganzen für die Sache zu
machen bat. In der Regel wird die Accordarbeit zugleich beffer ausgeführt, Doc ift
das nicht immer der Ball, wie 3. B. beim Mähen der Wiefen, beim Bauen des Ge
treides, beim Drefchen u. f. w. Die Accordarbeiten werben in den. Fabriken auf dad
Stück bedungen, und werben Daher Stücdarbeiten genannt; in den Bergwerken nennt
man fie Gedingarbeiten. Bei der Ueberlaffung von bloßen Arbeiten wird der
Accord in der Negel mündlid), bei der Lieberlaffung der Ausführung größerer Werke,
3. B. Bauten, wird er fchriftlich abgefchloffen. | .
Beim Eoncursverfahren verftehbt man unter Accord einen gerichtlichen
Vergleich, Eraft deffen die Abfindung der Gläubiger durch einen ein für alle Mat fell»
- gefeßten Theil ihrer Forderung in der Weije geregelt wird, daß dabei der Beichluß der
Mehrheit für Die Minderheit verbindlich ift.
Schon nah dem römifchen Nechte kann in dem Falle, wo der Schuldner ver⸗
ftorben war, mit den Erben deſſelben ein Nachlaßvertrag (pactum remissorium) von
den Gläubigern abgefchlofien werden, durch welchen zu Gunften des Schuldners (ut fama
defuncli conservetur), zugleih aber auch der Mehrheit der Gläubiger, welche dadurch
fehneller und leichter zu ihrer Befriedigung gelangen, die opponirende Minderheit ge
zwungen werben kann, fich die Bedingungen gefallen zu laflen, auf welche die Mehr⸗
zahl abzufchließen geneigt if. Die Majorität wird nicht nach der Kopfzahl der Glaͤu⸗
biger, fondern nach dem Betrage der Forderungen beftinnt. Nur. wenn die Summe
der Forderung auf beiden Seiten gleich ift, entfcheidet die Maforität der Köpfe Bei
Gleichheit ſowohl der Forderungen als der Stimmen giebt die humanior sentenlia,
d. h. für den Nachlaß, den Ausichlag. |
Die Ausdehnung dieſes Verfahrens, welches urfprünglich nur für einen ganz ver
einzelten Fall zur Anwendung Fam, obgleich theoretifch nicht zu rechtfertigen, erfolgte
in der Praris dennoch. Das dabei ftattfindende Verfahren nach gemeinem Rechte ber
fteht darin, daß der Schuloner dur Vorlegung des Status feines Vermögens und
feiner Schulden feine Injolvenz darthut, die Urfachen feines Vermögensverfalles an
giebt, unter gleichzeitigem Nachweife, daß derſelbe ohne fein Verſchulden erfolgt ih,
und, indem er fein Nachlaßgefuch anbringt, zugleich angemefjene Vorfchläge zur Abfin-
dung: feiner Gläubiger macht. Wenn das Gericht den Antrag für zuläfftg erachtet,
werden jämmtliche Gläubiger peremtorifch und unter der Verwarnung vorgeladen, daß
die Nichterfcheinenden ald confentirend angefeben werden würden. Nach Vernehmung
berfelben wird je nach der Entfcheidung der Maforität entweder der Antrag verworfen,
oder der Nachlaß, wenn der Nichter feine Genehmigung ertheilt, bewilligt und darüber
ein vichterlicheß Decret feftgefeßt, gegen welches jedoch die gewöhnlichen Rechtsmittel
zuläffig find. Ä
In dem franzöflfchen Handelögefegbuch führt das Verfahren den Namen Con
cordat. Die Art, wie daflelbe zu Stande fommt, ift folgende:
0 |
| Acereditiren. Aceuſation. 229
Innerhalb drei Tagen nach Ablauf der Friften, worin die bekannten Gläubiger
ihre Forderungen eidlich zu befräftigen haben, follen die Gläubiger, deren Borderungen
angenommen worden find, von den proviforifchen Syndiken zufammengerufen wer.
den, wozu auch der Fallit vorgeladen wird. Der Eommittirte Richter, „Commiffär”, laßt
“in diefer Berfammlung von den proviforifchen Syndiken über die Rage des Falliments
und über die ftattgebabten Operationen Nechenfchaft legen; der Fallit muß dabei an⸗
gehört werden. Ueber dad Ganze wird ein Protocoll aufgenommen. Nachdem dieſe
Förmlichkeiten erfüllt find, ift ein Vergleich zuläjfig. Dieſer Vergleich Tann jedoch nur
durch die Mitwirkung einer Anzahl von Gläubigern zu Stande Fommen, welche Die
Majorität bilden und deren Forderungen, fo wie fie nach den beigebrachten jchriftlichen
Beweisitüden richtig befunden worden find, über drei Viertheile der ganzen Summe
ausmachen, die der Fallit nach dem Verzeichniſſe der richtig befundenen und einregi«
ſtrirten Forderungen fehulig iſt. Hypotheken- und Fauftpfandgläubiger Haben über den
abzuſchließenden Vertrag Feine Stimme. Wird die Einwilligung zum Bertrage gege-
ben, fo wird er fofort in der Sigung unterzeichnet. Stimmt die Mehrheit ber anwe⸗
fenden Gläubiger fir das Goneorbat, ohne daß die Forderungen berfelben Die ganze
Schuldmaſſe ausmachen, fo wird die Berathung auf acht Tage, ohne daß dieſe Friſt
verlängert werden kann, ausgefetzt. Die Gläubiger, die ſich dem Vertrage widerſetzen,
müflen ihre Oppofltion binnen acht Tagen den Spndifen und dem Falliten anzeigen.
Binnen acht Tagen, nachdem über die Oppofition erfannt worden, foll der Bertrag
gerichtlich beftätigt werben. Diefe Beftätigung macht denfelben für alle Gläubiger ver-
bindlich. Hat der Fallit fih unfluges Benehmen oder Betrug zu Schulden kommen
lofien, fo kann das Handeldgericht die Betätigung des Vertrags verweigern, und ber
Fallit wird als des Bankerotts fchuldig angefehen und demgemäß gegen ihn verfahren.
(Code de commerce, $ 514—526.)
Die preußiſche Eoncurd - Ordnung flimmt in Betreff der Abjchließung des
Accordes mit dem gemeinrechtlichen Verfahren und der franzöfifchen Geſetzgebung im
Beientlichen überein.
Es jollen zur Abfchliegung ded Vergleichs nur Diejenigen mit keinem Vorrechte
veriehenen Goncurdgläubiger zugezogen werden, die fich gemeldet haben.
Damit der Vergleich zu Stande fomme, ift die Einwilligung der Majorität der
ftimmberechtigten Gläubiger nöthig, und Die Geſammtſumme der den eimmilligenden
Glaͤubigern zuftehenden Forderungen muß wenigftend drei Viertheile aller zum Mitſtimmen
berechtigten Forderungen betragen.
Der Accord” muß allen Gläubigern, deren Forderungen durch denfelben betroffen
werden, gleihmäßig zu Gute kommen. ine ungleiche Beftimmung der Rechte ift nur
mit ausdrücklicher Einwilligung der zurüdgefegten Gläubiger zuläflig.
Die Berhandlung über den Accord muß, wenn derfelbe im erflen Termine nicht
zu Stande’ kommt, in einem neuen Termine noch einmal wiederholt werden, wofern ſich
in dem erften Termine zwar die Neigung zur Abjchliefung des Accordes befundet hat,
aber die Majorität unvollftändig geblieben ift, indem entweder der Majorität der Stine
men nicht die Majorität der Forderungen, oder der Majorität der Borberungen nicht
die Mafjorität der Stimmen zur Seite ftand.
Der abgefchloffene Accord bedarf, um rechtiche Wirkung zu erlangen, der ge⸗
richtlichen Beſtaͤtigung.
Das Gericht hat aber die Beſtaͤtigung des Accordes zu verſagen, wenn entweder
die für dad Verfahren und für den Abſchluß des Accordes gegebenen Vorſchriften nicht
beobachtet find, oder gegründeter Verdacht vorhanden ift, daß der Gemeinfchuldner ſich
der heimlichen Begünftigung eines Gläubigerd vor dem andern ſchuldig gemadıt bat,
oder ein Betrug bei der Zuflanbebringung des Accordes begangen worden ift, oder in
anderer Weife das Intereffe der öffentlichen Ordnung oder das Intereſſe der Gläubiger
durch den Accord benachtbeiligt erfcheint.
Aceordiren if die Handlung, durch welche der Aecord zu Stande ge»
bracht wird.
Aecreditiren, |. Geſandtſchaft und Greditbriefe. _
Acenſation A Aeccuſationsprozeß, ſ. Antlage und Auklageprozeß.
230 Achãiſcher Bund,
Achäiſcher Sand. Man verfteht darunter die Confoderation mehrerer griehifher
- Kleinftaaten in. der Periode des Militärdespotisinus. Der Bund beitand in * e
von 280—146 v. Ehr. und bietet die merkwürdige Erfcheinung, wie man Milit
despotismus — die Strategie — mit einer freien Conföderation vereinigt hat Die Stra-
tegen des achäljchen Bundes (Militärdespoten) waren: Arat 252— 215, Philopömen
215—183, Lykortas, Kritolaos und Diaeos 146. Ein Bergleich des acpälfegen Bun-
des mit dem Rheinbund und deutfchen Bunde, oder mit dem Verſuch, eine Gentral-
gewalt im deutſchen Confüderativftaate zu fehaffen 1848, Tiegt fo nahe, daß der achäifche
Bund bier Berüdfichtigung verdient. ine übereilte Bergleichung des griechifchen
Todeöfampfed mit deutichen VBerhältniffen fünnte nämlich leicht zu Mißverſtaͤndniſſen
Anlap geben. Man hat die Griechen oft mit den Deutfchen verglichen, in der griechi⸗
ſchen Zerfpaltung und in den Einheitäbeftrebungen der Griechen oft das traurige Ab-
bild deutſcher Zuflände und das Prognoftifon für die Einheitäbeftrebungen der Deutſchen
erblickt; man hat den leßteren daher mit ihren Irrungen und Heilungsverfuchen baffelbe
traurige Ende geweiſſagt. Man überfieht aber dabei, daß die deutfche, die germanifche
Perfönlicgkeit in ihrem abligen Selbftgefühl und in ihrer Univerjalität im Quell ber
Irrungen zugleich das Heilmittel Derfelben beſitzt. In einem Gemeinwefen, mo Jeder
fo ſtolz ift und die Kraft des Ganzen fo mächtig in fich ſelber fühlt, daß er felbft das
Ganze, wenigſtens der Mittelpunkt beffelben fein will, wird der Eifer des Wettſtreites
Meibungen und Mißverftändniffe zur Folge haben, aber auch eine dauernde Sonder-
verbindung, wie bei den Griechen auf die Dauer zulaffen. Das Adelsvolk der Ge-
fehichte wird gegen jeden Verſuch reagiren, der nicht dad Ganze im Auge bat. Dem-
felben Volk wird auch die Reaction gegen den Imperialißmus, deſſen e8 bei der Matur-
verbindung feiner Perfönlichfeit mit dem Ganzen und mit dem Gemeinweſen nicht bedarf,
befchieden fein. Wer auf fih beruht und in fich zugleich das ungerflörbare Gefühl der
Einheit mit dem Gemeinwefen befigt, bebarf nicht des eijernen Bandes, Das anderwärtd
die zerftiebenden Atome zufammenhält.
Diefe Verſchiedenheit des griechifehen und deutſchen Staatslebens mußten wir
vorausſchicken, ebe wir die Entwicklungsgeſetze einer Confüderation unter einer militä-
rifchen Gentralgewalt in der Gefchichte des achäifchen Bundes aufjuchen und dann diefe
Entwicklungsgeſetze auf die deutfche Gefchichte anzuwenden verfuchen.
Als die griechifchen Staaten in das Entwicklungsſtadium der zunehmenden Gen-
tralifation der Staatsgewalt, mit einem Worte des Abfolutismus der Staatögewalt
oder des Finanzſtaates von 590 an bi 320 traten, fühlten fte wohl, daß fle zu Elein
und unbedeutend waren, um ihre Aufgabe vereinzelt nach außen löfen zu können. Es
entftanden eine Reihe von Bündniſſen, deren befanntefte Die peloponneftfhe Symmachie,
die italiotifche, die aflatifche Conföderation, die attifche Syntelie u. f. w. waren.
hat auch Eroberung, das ift Mebiatifirung der Fleinen Staaten, wie bei Syrakus, die
freiwillige Confoderation überflüffig gemacht. Ganz diefelbe Erjcheinung bietet Deutſch⸗
land von dem 15. und 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Gonföderationen (Städte,
Adels-, Fürftenbündniffe) veligiöfe (wie die Union, Liga), politifche Bündniffe (mie mit
Schweden, Dänemark, Branfreih, Spanien) wechfelten mit Mebiatifirungen ab, wie bei
der Neformation, dem weftfälifchen Frieden, der Auflöfung des Reiches 1803—1806.
In Hellas haben die Eonföderationen in der Zeit des Militärbespotismus von 330
an eine Wendung genommen, welcher man in Deutfchland nur den Rheinbund und bie
Union von 1849—50 an die Seite ftellen kann. Das wichtigfte Beifpiel der Art
bietet der achälfche Bund von 260146 v. Ehr. Die alte religidfe Eonföberation der
zwölf Achderftädte war längft zerriffen, ald 280 v. Chr. vier Stäbte in eine Confoͤde⸗
ration zufammentraten, um den erobernden Militärdespotismus des Antipater, Poly⸗
fperhon und Pyrrhus von Epirus fern zu halten. Es war dies auf der einen Seite
ein ſehr confervativer Schritt, aber zugleih auch ein Schwinmen gegen den Strom
der Zeit. Erſt als mehrere Staaten noch beigetreten waren, namentlich Sikyon, ent⸗
ftand der lebhafte Wunfch, wir möchten fagen, die fühlbare Nothwendigkeit, eine mili-
tärifche Centralgewalt zu fchaffen, 252°v. Chr. Der Mann nun, welcher den
„Tühnen Griff" that und eine milttärifche Gentralgewalt für die lockere Eonfdberation
ing Leben rief, war Aratus. Gr Iebte auf derſelben Entwicklungshoͤhe des Staaten⸗
Achaiſcher Yund. 231
bumdes wie. Heinrich von Ongern. Die, achäifchen Gonföderativflaaten hatte nämlich,
ganz daſſelbe Schidjal betroffen wie die Staaten des Rheinbundes. Diefe legteren haben
bekanntlich zuerft in Napoleon I. einen Proteftor fich gewählt, dann ging von dieſen
namlichen Staaten die Revolution 1848 aus, welche eine Centralgewalt für die Eleinen
Staaten zu fchaffen bemüht mar. Dieſe Erjcheinung iſt in Deutfchland, wie in Hellas,
ſehr leicht erflärlih, die Großmächte, wie Macedonien, Aegypten und Syrien drohten
befändig den Eleinen Staaten in Hellad mit Mediatiſirung, d. h. mit einer Beſetzung
der feſten Punkte und mit Statthaltern. Das brachte diefe Staaten endlich dahin, daß
fie Die patriotifche Revolution Der Bourgeoifie machten. Als das Haupt derfelben ift
Aratus anzufehen. Hierin ſtimmt die Lage der achäifchen Confüderation ganz mit den
fleinen deutichen Bundesftaaten außer Defterreich und Preußen überein. Sie mußten
fih an Frankreich 1803 anfchließen und waren 1848 in der Gewalt der patriotifchen
renolutionären Bewegung, welche eine Centralgewalt auf legalem Wege zu fchaffen ver-
ſuchte. Wir haben bier nur den Kern der Mevolution von 1848 berausgegriffen. Diefe
Bewegung wird natürlich immer flärker wiederkehren, wie beim achäifchen Bund von
280 bis 224, je mehr die Gentralgewalt als Schugmittel gegen den erobernden Milis
taͤrdespotismus (Imperialismus) der Nachbarländer und gegen die innere fociale Re⸗
volstion nöthig wird. Diefe neue Gentralgewalt des achäifchen Bundes bat fich bie
zum Militärdeöpotismus bed Antigonos Dofon bis 220 entwidelt.
Aratos warb 252 die Seele des achäifchen Bundes, er hatte fajt bis zu ſei⸗
nem Tode 215 (er ſtarb, vergiftet von Philinp. dem Jüngeren von Macedonien) Die
Strategie, d. i. die Bundescentralgewalt, in feiner Hand. Er brachte immer mehr
Fleine Staaten zu diefer Gonföberation, welche um 243 folgende Gebiete umfapte:
Achaja, Arkadien, Meflenien, die Alte, Phlius, Argos, Megara, Uegina, Athen und
Korinth. Aratos hat durch Eroberung (Akrokorinth) und Beftechung (then) dieſe
Ausdehnung des Bundes herbeigeführt. Er trat nun gegen Nafonien ebenfalld er-
obernd auf. Vergleichen wir dies mit der Bewegung ‚der Fleinen deutjchen Staaten,
fo wäre es die gewaltjame Durchführung des Programmes der Großdeutſchen gewejen.
Weil nun einmal Lakonien im Peloponnes liegt, glaubte Arat, müßte ed zum achäi-
fihen Bunde gehören. Um die Frage drebte fich bis zu feinem Untergange die Erijtenz
des achaͤiſchen Bundes. War dies ein übertriebener patriotifcher Doetrinaridmusd, oder
„Ing dem Streben eine Furcht zu Grunde? Wir glauben, daß Beides zugleich der Ball
war. Die Beſorgniß, Sparta könnte fich unter Agis und Kleomenes, wie e8 225 —222
auch verfucht ward, felbft Der patrietifchen Ideen der Achäer und der neuen Gentral-
gewalt bemächtigen, war nicht unbegründet.
Gerade wie mit Furcht und Hoffnung die Kürften der fleinen deutſchen Staaten
auf Defterreih und Preußen 1848 blickten, ob. fie die Bewegung nach einer Gentral-
gemalt. zu ihrem Programme machen würben. Mit eigenen Kräften Eonnte Aratus
Zafonien nicht beflegen.. Er ſchloß fich alfo an Antigonos Dofon aus Makedonien an.
Dieſem, einem fremden Militaͤrdespoten, räumte er die Feſtung Akrokorinth ein, dieſem
gab er dad Protectorat über den achäifchen Bund, durch dieſen warb Kleomened von
Sparta bei Sellafla 222 gefchlagen und der Widerfland ‚von Lafonien gebrochen. Ver⸗
gleiht man die Schlacht bei Sellafta, die freiwillige Unterwerfung der Fleinen Staaten
unter Antigonos Dofon mit der deutjchen Gejchichte des 19. Jahrhunderts, jo erkennt
man wieder den Kampf der Nheinbund« Staaten unter Nappleon I. gegen Defterreich
und Preußen. Arat's Berfünlichkeit zeigt. das Bild eined Altliberalen, er gleicht in
vielen Stücken Cicero und Demofthened. Er kann gut und patriotifch reden und uns
terhandeln, er zeigt auch ‚nerfünlichen Muth, wenn er begeiftert ift und einen ficheren
Hinterhalt Hat. Er iſt Friegäluftig, aber nur aus Furcht vor den Socialiften, denn
diefe fanden ald drohende Wolfe hinter den blauen Träumen eines verjüngten Grie⸗
chenlands der patriotifchen Bourgeoifie in den achälfchen Staaten. Aratod war im
entjsheidenden Momente nie feiner Stellung ſich bewußt. So ward er zum Berräther an
feinem eigenen Vaterland, weil er zu kleinſtaͤdtiſch⸗doctrinär patriotifch war. - Er rief
die Makrdorier, die Feinde bellenifcher Spuverainetät zu Hülfe, um die Vergrößerung
des acyäifchen Yundes buschzuführen, und er erlebte den Imperialismus eines fremden
GEroberers. Ganz ähnlich ging es den Eleinen deutichen Kürften im Kampfe gegen die
[4
232 Achalm.
Habsburger und bie Vergrößerung. Preußens. Sie machten ſich ſelbſt zu Vaſallen
von Napoleon 1.
Der Nachfolger Arats Vhilopömen feit 215 war wohl fähiger als jener, doch
fonnte er nichtö weiter erreichen, ald daß der achaͤiſche Bund feinen Protector mechfelte.
Statt des Königs Philipp von Macebonien, der 198 -beflegt warb, wurben feine Be⸗
fleger, die Römer, Protectoren der Achäer. Flaminius tyrannifirte nun Achaja an ver
Stelle des Antigonos Dofon und des Philipp. Alles dies geſchah noch unter dem un⸗
fchuldigen Titel „Bundeögenofien”. — Die Gentralgewalt des achätſchen Bundes war
nicht ftrenge Ererutivgewalt. Kein nationales oder politifche8 Band hielt den achaͤiſchen
Bund zufammen. Die Einheit für den Frieden fehlte. Nur für den Krieg war die
centrale Militärgemalt de8 Strategen Philopvemen da. Er eroberte Lakonien, ver-
binderte die Empörung gegen die Gentralifation, d. 5. den Abfall der Bundesglieder,
fo viel er vermochte. Bei einer folchen Gelegenheit kam er in Meffenien, 183 v. Chr.
um. Sein Nachfolger war Lykortas, der Vater des Hiftoriferd Polybios. Die wen
fentlichfte und bleibende Schwierigkeit des achäifchen Bunde war auch von 183 an
die, daß man nicht mit dem Schwerte die Staaten zufammenhalten fonnte, ſondern vie
Einheitde8 Bundes von einem außläandifhen Schieddgerichte, dem Senat
in Rom, abbängig machte Alle Klagen der einzelnen Staaten gegen den Bund
und unter fih gingen nach Rom. Im Innern der Staaten war eine roͤmiſche und
nationale Partei. Es war ungefähr ein Zuftand, wie wenn heute anftatt auf dem
Deutſchen Bundedtage Die Austraͤgalſachen, die Frage wegen der Bundesfeſtungen,
wegen Holſtein, oder die ein Concordat betreffenden Fragen in Paris auf den Con⸗
ferenzen entſchieden werden ſollten. Der achäiſche Bund konnte ſo nicht mehr beſtehen.
Die Einheit und damit die Centralgewalt war eine Unmöglichkeit geworden. Als bie
Roͤmer endlich einmal den fehiedsrichterlichen Ausſpruch thaten, Sparta, Korinth und
Argos müffe vom Bunde getrennt werben, fo ergriff der Bund 147 v. Ch. die Waffen,
um die Erecution des Urtheils zu verhindern. Die Roͤmer gaben natürlich ihrem
Worte Nachdruck. Und nach einer einzigen Schlacht auf dem Iſthmus und der Eine
nahme von Korinth war der achäifche Bund und Die einzelnen Staaten fo volffländig
aufgelöft, daß fie feinen politifchen Körper mehr bilden Eonnten. Die größte Wohlthat
für Hellad war e8, daß die Roͤmer es ald eine Provinz in ihr Reich aufnahmen. Der
Wohlſtand war durch die beftändigen Streitigkeiten und Parteiungen ganz zerrüttet
worden. So endete der Verſuch, an die Spitze eines Stäatenbundes eine Gentralge-
walt als Imperialismus zu ftellen. Indem wir nochmal® auf die deutfche Geſchichte
des 19. Jahrhunderts hinweiſen und auf den bevorſtehenden Uebergang der europälfchen
Staaten in die Stufe des Militär: Despotismus, fo können wir nicht unterlaffen, einen
Zug in der Geſchichte der helleniſchen Kleinſtaaten hervorzuheben, naͤmlich den, daß die
Communiſten und Socialiſten nur in Lakonien flegten, in dem achaͤiſchen Bunde nicht. Alſo
in diefem Staatenbunde ift die Partei des Umſturzes nie vollftändig and Ruder gekommen,
wie died in Syrafus, Athen, Rom und Paris einige Zeit der Fall gewefen ift, bie
der liebergang in den Militär-Despotismud beendigt war.
Achalm. Ueber ven Namen giebt es eine befannte Sage, mehr iſt es nicht, daß der
Erbauer beim Ausruf „Ach Allmächtiger" geftorben fei. Diefe ward Gegenſtand eines
Gedichtes von Uhland. (Eine Erklärung ohne Werth. Der Berg, worauf die Burg fleht,
beißt Achelberg, und Achalm ift aus Achalmen verkürzt, was celtiid — uchel hoch und
man Platz — hoher Platz bedeutet.) Jetzt ift die Achalm eine in Trümmern: liegende
Burg auf fteilem 2500 hohen Bergfegel bei Reutlingen, einft der Sig der danach
benannten mächtigen Grafen von Achalm. Diefes Dynaftengefchlecht Teitet — gleich
den in einem feiner Ziveige (den Fürften von Fürftenberg) bis auf den heutigen Tag fort-
blühenden Grafen von Urach — feine Abkunft von den Gaugrafen des Pfullichgau ber.
Die gräflicden Gebrüder Egino und Rudolph, welche in der Mitte des 11. Ihdts. das
ehedem römische Schloß Achalm wieder erbauten, ftifteten nämlich zwei Linien, und wurde
Erfterer Stammvater der Grafen von Urach, Lebterer aber der Achnimfchen Grafen.
Rudokph Graf von Achalm erzeugte mit feiner Gemahlin Adelheid. von Mömpel-
gard-Wülflingen 3 Töchter und 7 Söhne, welche in den Kämpfen und Wirren Des
Zeitalter8 Kaifer Heinrich’3 IV. eine hervorragende Rolle ſpielten; "die jüngeren, nament⸗
6 A 233
AH Egino, Hunfried, Beringer und Werner (Bifchof von Straßburg), auf Selten des
Kaifers, Die beiden älteren, Kuno und Ruitold, auf Seiten der Gegenpartei. Diele
legteren Beiden find außerdem bemerfenswerth al3 die Stifter des Klofterd Zwiefalten
(1089), an welches fie, da fte, gleich ihren Brüdern, Einderlo8 waren, einen großen
Theil Ihrer Beſitzungen vergaben. Als mit ihnen 'i. 3. 1098 (resp. 1092) die
Achalmſche Grafenlinie im Mannesſtamme erlofch, folkte ihr Schweiterfohn, Graf Wer-
ner von Würtemberg- Grüningen, als Erbe eintreten, was ihm auch durch den ſoge⸗
nannten Bempflinger Vertrag (zwfichen 10891092) ausdrücklich zugefichert worden
war; allein er wurde von den mächtigeren Welfen verbrängt, welche nicht nur bie
Schugvogtei über Zwiefalten, fondern auch die Burg Achalm erwarben. Als Beſttzer
der Iegtexren finden wir in ber Mitte des 12. Ihdts. die Grafen Ulrich und Adelbert
von Gamertingen, welde fih auch danah Grafen von Achalm nannten; da
jedoch mit ihnen dieſe neue Dynaſtie ſchon wieder abging, fo vererbte die Serrfchaft
auf Adalbert's Tochtermann Bertold von Neifen, den Letzten, der den gräflich Achalm⸗
ſchen Titel führte. Nach diefem Fam die Burg nebft Zubehör in Beflg der Hohen⸗
ftaufen, welche i. 3. 1235 unter Anführung des Grafen Friedrich von Zollern, die
von Neifen, nach harter Belagerung, daraus vertrieben. König Conradin verfehte fie '
an Würtemberg, nachmals aber wurbe fle von König Rudolph wieder zurüdgelöft, der
fe feinem Schwager, dem Srafen von Zollern⸗Hohenberg, als Reichsvogtei verlieh.
Uunter Kaifer Ludwig wurbe fie von Neuem an Würtemberg vergeben, und wenn aud
Kaifer Karl iV. in den Frieden von Schomborf (13860) den würtembergijchen Grafen
die Veſte und Herrjchaft Achalm wieder abdrang, fo gelang es denſelben doch, fle i. 3.
1376 wieder zu erobern. Die Achalm hatte eine hohe Wichtigkeit für Würtemberg zur
Zeit des ſchwaͤbiſchen Stäbtebundes 1346—1388. Es war das die Zeit, wo es fidh
entfchied, ob Deutſchland im Süden in Republifen, wie die Schweiz, auseinander fallen
folte, oder in Dynaftenftnaten. Die für das erftere wichtige und günftige Schlacht
ward auch am Buß der Achalm geichlagen. Trotz der oftmals wiederholten Anfprüche
Oeſterreichs — dem Kaifer Karl IV. Achalm als Heirathsgut feiner Tochter Eliſabeth
verjchrieben hatte — konnte ſich Würtemberg im Befig der Achalm behaupten. ‚Der
legte Verſuch, den Defterreih — in der Berfon der Erzherzogin Claudia — im 30jäh-
rigen Kriege (1636) machte, hatte nur. vorübergehende Wirkung, denn im weftfälifchen
Frieden (1648) mußte es die Achalm wieder herausgeben, und feitvem blieb das Haus
Würtemberg in ungeflörtem Beſitz dieſes Erbes feines Ahnherrn Werner von Grüningen,
um, welches es ſechſtehalb Jahrhunderte lang mit wechfelndem Glücke geftritten batte,
Wie die meiſten Burgen Schwabens warb auch die Achalm im 306jaͤhrigen Kriege zer.
ftört. Die berzogliche Nentfammer ließ alsbald auf dem Berge, unterhalb der verfal«
lenden Burg, einen Meierhof anlegen, in welchem jetzt, feit dem Jahre 1822, eine
konigliche Ruſterſchaͤferei etablirt iſt. Man bat auf der Ruine römijche Alterthümer
gefunden, jo daß es Teinem Zweifel unterliegt, daB die Roͤmer dieſen ſtrategiſch wich⸗
tigen Punkt des ‚oberen NRedarthales befefligt "Hatten. Wir verweifen übrigend auf
ein eigened Werk darüber: Gratianus, Gefchichte Der Achalm. Tübingen, 1831.
8. 2 Bände.
Achalzych over Achaltziche, ehemalige Hauptſtadt von Tuͤrtiſch Georgien, jegt
Hauptort des gleichnamigen, zum ruſſiſch⸗transkaukaſtſchen Gouvernement Kutaid gehb-
renden Kreifes, am Poſcho, auf einer vulfanifchen:. Hochebene. wefllih und 22 Meilen
von Tiflis, von einer Doppelmauer umgeben, mit 13,300 Einwohnern (nach der F
ſten Zaͤhlung), lebhaftem Handel, Waffen⸗, Gold⸗ und Silberwaaren-Fabrication,
bereien, einem Kaftell, worin früher der türfifche Pafcha feinen Sig hatte, und einer
ſchönen Mofchee, mit welcher eine höhere Lehranftalt verbunden ift, deren Bibliochek
für eine der beften im Driente gilt. Das ehemalige türkifche Georgien bildete urfprünglich
das cHriftliche Königreich Georgien, wurbe aber im 16. Jahrhundert von den Türken
erobert und in Gemäßhelt der Beftimmungen des Adrianopeler Friedens vom 14. Sept.
1829 an Rußland abgetreten. Das Bouvernement Kutais, zu welchem der Kreis
Achalzych gehört, begreift hauptfächlich Imiretien ober Imeretien (im Alterthum
— oder Kolchis), welches zwiſchen dem eigentlichen Georgien und dem Schwarzen
ere liegt.
234 Achard. .. Acdhenwall.
= Franz Carl), geboren 28. April 1754 zu ‚Berlin, geforben daſelbſt
20. April 1821, der franzöfiichen Enlonie angehörig (fein Vater war zu Genf geboren);
bedeutender Chemiker, verdient um die heimiſche Landwirthſchaft und Induſtrie Durch
feine Vervollkommnung der NRunfelrübenzuder- Kabrication. Die Tönigliche Regierung
nahm an feinen Beftrebungen den größten Antheil und jchenkte ihm Anfang Ddiefes Jahre
bunberts dad Gut Cunern in der Nieverlaufig, damit er dort eine Muſterfabrik errichte.
Nach einigen Jahren zeigte diefe Fabrik, deren Erfolgen die Eontinentalfperre weſentlich
zu Hülfe fam, glänzende Nefultate, auch wurbe daſelbſt eine Lehranftalt fir diefe Fabri⸗
easion errichtet. Die legten Jahre jeined Lebens verbrachte Achard, durch bie Ernen-
nung zum Director ber phyſikaliſchen Klaſſe der Akademie ver Wiffenſchaften geehrt,
in der Hauptſtadt. Seiner Schriften, deren bedeutendſte die 1809 zuerft erſchienene
den Titel: „Die europäische Zucker⸗ Babrication aus Runkelrüben“ führt, und feiner
gefammten . Thätigkeit gedenken ‚wir in dem Artikel Runkelrübenzucker⸗Fabrication
ausführlicher. j
Achberg, eine jet unter Königlich Preußifcher Hoheit ſtehende Zürftlich Hohen-
zollern Sigmaringifche Herrſchaft, von einer halben Duadratmeile und über 1000 Ein
wohnern, mit fchönem Bergſchloß, am Schuflen im füblichen Oberſchwaben gelegen und
rings von Württembergifchem Gebiet enclavirt. Wir finden dieſe Herrſchaft ſchon in
früher Zeit, ald ein freies eigenthümliches Rittergut, im Beflge der Truchfeffe von
Waldburg, melde nad manchem Beflgwechfel im Jahre 1693 um 64,000 $1. von
der Deutſch⸗Ordens⸗Commende Alſchhauſen angefauft ward. Bon da ab hlich die
Herrſchaft Eigenthum des deutſchen Ordens, bis fie, nach Aufhebung der Commende,
Kraft Artikel 23 der Rheinbunds⸗Acte im Jahre 1806 mit Souverninetät und Eigen-
thum dem Fürſtlichen Haufe Hohenzollern Sigmaringen zugetheilt warb.
Achenwall (Gotifeied) wurde 1719 (20. Dct.) zu Elbing geboren. Im Jahre
1738 bezog er die Univerfität Iena, wo er zunächft zmei Jahre verweilte, und ftubiste
dann abwechfelnd zu Halle, Iena und Keipzig bis zum Jahre 1743, wo er Smußleheer
oder, wie man damals fich ausdrückte, Hofmeiſter bei den Söhnen des Kanzlerö von
Gersdorf wurde. Im Jahre 1746 erwarb er fich zu Leipzig die Magifterwürbe und
ging dann (Dftern diefes Jahres) nach Marburg, mo er Borlefungen über Geſchichte,
Statifif, fo wie Natur und Völkerrecht hielt. Zwei Jahre darauf‘ folgte er einem
„mit einigem Gehalte und der Hoffnung weiterer Beförderung verfnüpften” Antrage,
feine. alabemifchen Vorlefungen zu Göttingen fortzufegen. Er wurde noch in bemfelben
Jahre zuerſt Adjunct der philofophiichen Facultaͤt (Sept.) und dann zum außerprbent-
ligen Profeflor (Nov.) an derfelben befördert... Im Jahre 1751 wurde er auch außer
orbentliche® Mitglied der Göttinger Societät. der Wiſſenſchaften, welche Stelle er jedoch
fpäter niederlegte. Im Jahre 1753 wurde er zuerft (April) außerordentlicher Brofeflor
der Yurisprudenz und dann (Sept) orbentlicher Profeſſor in der philoſophiſchen Fa⸗
cultaͤt. Im Iahre 1761 endlich wurbe er grbentlicher Profeſſor der Jurisprudenz und
erhielt das Jahr darauf auch den Doctorgrad diefer Bacultät. Im Diefer Stellung
verftarb er im Jahre 1772. Achenwall hatte, was damals noch nicht gewöhnlich war,
in den Jahren 1751 und 1759 zwei gelehrte Neifen durch die Schweiz, Frankreich,
Holland und England gemacht. Er hat in den verfchiedenen Fächern, in welchen er
lehrte, Handbücher verfaßt, welche alle mehrere Auflagen erlebten. Die wichtigfien
Darumter find: 1) Abriß der neueften Staatswiffenfhaft der yornehm-
ffen europätifchen Reihe und Republifen: 1749. Die zweite und die fol
genden Auflagen führen den Titel: Staatöverfaffung Der europäifcden
Reiche im Grundriffe 1752 u. öft. 2) Elementa juris naturae in usum andi-
torum adurmata. '1750.u. öf. 3) Grundfäße der europäifhen Geſchichte
zar politifchen Kenntniß der heutigen vornehmfien Staaten. 1754 Die
zweite. und folgenden Auflagen unter dem Titel: Geſchichte Der heutigen vor⸗
‚ nehbmften europäifchen Staaten im Grundriffe 1759 fi. 4) Entwurf
Der allgemeinen europäiſchen Staatshändel des 17. u. 18 Jahrhunm⸗
derts. 1756. 2. Aufl. unter dem Titel: Gefhichte Der allg. europ. Staats⸗
handel des vorigen u, jegigen Jahrhunderts. 1762.. 5) Staatsflug-
beit nach ihren Grundfägen. 1761. Achenwall wird gewöhnlihd ald ber
A-cheval-Stellmmgen. Acht. W
wiſſenſchaftliche Begründer ber Statiſtik, oder doch als der Erfinder ihres Namens
betrachtet. Er war Beides nicht. Die Statiſtik beſtand ſowohl der Sache als dem
Namen nach vor Achenwall. Achenwall's Verdienſte um die Statiſtik beſtehen in einer
methodiſcheren und mehr auf das tägliche Bedürfniß berechneten Behandlung derſelben.
Solche Kenntniſſe, wie ſie Dad Achenwall'ſche Lehrbuch mittheilt, waren damals non
viel größerem Werthe, als man ihnen heut zu Tage beilegt, wie fich ſchon daraus
abnehmen läßt, daß der gelehrte Profeffor aud eine Vorleſung „über Staatöneuig-
feiten, oder ein fonft fogenanntes Zeitungdcollegium" hielt. Was man jebt vorzüglich
in der Statiſtik fucht, in Zahlen ausgedrückte Thatfachen und Gefege, findet fi in
den Achenwall’fchen Schriften nicht. Cr hatte feine fmerkſamleit auf die Staatk-
merfwärdigkeiten gerichtet. (S. auch den Art. Statiftif.)
A-eheval:Stellungen find folche militairifche Vofitionen, welche zu beiben Seiten
einer Land» oder Waflerfiraße genommen werden und entweder deren Beherrfchung für den
eigenen Gebrauch oder deren Sperrung für den Feind bezweden. — Es giebt tactifche
und firategiiche. — Da der Zwed aller tactifchen Stellungen das Gefecht ift, bei jedem
Gefecht aber die ungeftörte Verbindung aller in Action tretenden Truppen Hanpterforberniß
bleibt, fo erhellt, daß tactifche a-cheval-Stellungen bei Flüfſen felten, defto häufiger Dage-
gen bei Landſtraßen vorfommen. — Letztere find wiederum doppelter Art: ‚Rendez-vous-
und Gefecht3-Stellungen; da jene nur Berjammlung der Truppen und den Vormarſch
zum Angriff, dieſe dagegen die Erwartung des Feindes bezwecken und als Schlachtfeld
dienen, fo tritt bei ihrer Ausmahl die Beichaffenheit des Terrund zu beiden Seiten
der Straße auf weiter Entfernung als beſtimmendes Hauptmoment in den Vordergrund.
Strategifche a-chevalsStellungen find immer centrale, d. 5. folche, von denen auß
fih die auf dem Kriegstheater verfanumelte Armee ohne Gefahr für die eigene Rückzugslinie
fchnell auf diejenigen Straßen werfen Tann, woher ein feindlicher Angeiff möglid)
if. — Während früher die wenigen vorhandenen Hauptfiraßen bei den Durch großen
Troß unbehülflihen Heeren. die von vornherein dem Feinde angewiefenen Operations⸗
linien waren, und a-cheval-Stellungen auf ihnen ganze Provinzen deckten, haben Ieptere
bei der vermehrten Wegfamkeit und erhöhten Beweglichkeit der Armeen Feine ſo allge
meine Bedeutung mehr, wie noch im 7Tjährigen Kriege. Iſt Dagegen das Kriegätheater
von einer ober mehreren bedeutenden Waffer- Adern durchfchuitten, ſo geben die Haupt⸗
Uebergangäpunfte, an Denen ſich auf beiden Ufern die aus dem Innern des Landes
führenden Straßenzüge fammeln, die natürlichen Punkte für firategifche äa-chevak
Stellungen. — Bon dort aus hält der Vertheidiger das ganze Straßenneh in feiner
Hand und kann von dem geficherten Uebergangspunfte aus auf jedem Ufer. handelnd
auftreten.
Tactiſche Stellungen ergeben ſich erſt im Laufe der Campagne, müſſen bad Te
rain aljo nehmen, wie ed von Natur ifl, dagegen find die fir firategifche und befen-
derö für a-cheval-Stellungen geeigneten Punkte an Fluß⸗Uebergaͤngen Durch die Natur
und Cultur fefl vorgezeichnet, und ihre Crmittelung un friegdtüchtige Einrichtung im -
Frieden ift die Sache des Fortification.
In allen größeren Staaten find ſolche a-cheval«Stelfungen dur Anlagen von
Seftungen vorbereitet, fo bei Mainz-Eaftell und Coblenz-Ehrenbreitftein am Mittels, bei
KölnsDeug am Nieder⸗Rhein, bei Verona an der Etjch, bei Mantua am Wineis, bei
Nowo⸗Georgiewsk dicht bei Warfchau an der Weichſel ac.
—* ſ. Ferurohr.
Acht (Königsacht,” Reichsacht, Oberacht, heimliche Acht). Der Staats⸗ und
Strafbegriff der altgermaniſchen Völkerſchaften entwickelte ſich aus den Gebraͤuchen und
Wechſelbeziehungen der einzelnen in Genoſſenſchaften zuſammentretenden Familien (ein),
welche fih zu Schuß und Truß gegen einander abfchloffen.
Die Verlegung einer Sippe in der Berfon eines ihrer Mitgliever trieb alte. dazu
Gehoͤrigen zur Familienrache. Die Geſamnitburgſchaft der Familie trat aber auch für
den Uebelthaͤter ein, und fo führte jedesmal eine Gewaltthat zur blutigen Fehde. War
die Fehde beendet, ſo wurde in einem feierlichen Bertrage der Friebe zwifchen ven feindlicheh
Sippen erneuert. Je mehr die Sippen in Zweige auseinander Tiefen, deſto mehr verwuchſen
und erweiterten fich die Kreife der Gemeinde und befto dringender wurbe das Berkrniß
Bst Kat. '
friedlicher Vereinbarungen, durch welche die Angehörigen einer Genoſſenſchaft ihr Hecht
nach Innen und Außen regelten. Darnach follte die Fehde erft dann eintreten, wenn
die begangene Miſſethat und der dadurch begangene Friedensbruch nach dem ald Grund-
geſetz geltenden Friedendvertrag, der übrigens von Zeit zu Zeit erneuert und beſchworen
wurde, Dies erbeifchten. Das Wort Frieden erlangte dadurch eine höhere Bedeutung.
Friede war der Zuftand der Ordnung und Sicherheit, der die Gefammtheit umfaßte.
Die Höhere Anfhauung vom Unrecht und der Strafe, geweckt durch das Ehriftenthum
und durch die Idee der fittlihen Weltorbnung, ließ das Fehderecht immer mehr in den
Hintergrund treten. Mit Ausnahme weniger Verbrechen (Mord, Ehebruch) trat überall
an bie Stelle der Selbfthülfe die Compofttion durch Geldbußen. Durch die Zahlung
der Strafe kaufte man fidy in den Frieden, den man gebrochen hatte, wieder ein. Un-
möglich war dies nur in den Ballen, wo der Friedensbruch durch Die Schwere des
begangenen Verbrechens ein unbeilbarer wurde. Alsdann wurde der Friedbrecher von
dem Richter feierlich au8 dem Frieden ausgeftoßen und wie ein jagdbares Thier ohne
Schug und Recht der Mache feined Feindes preiögegeben. Daher die Bezeichnungen
„Wolf*, „Wolfshanpt”, „ex lex“. Weil er aud ber Ehe (eva, Geſetz, Friede) aus⸗
geitoßen wurde, hieß er geächtet. Die Erklärung, durch welche der Michter biefe Kolgen
ausfprach, hieß die „Acht“.
Diefe Ausftoßung aus dem Frieden trat mit weniger greifen Wirkungen aber
auch fon dann ein, wenn das begangene Unrecht zwar eine Sühne durch Geldbuße
zuließ, der Verbrecher aber feinen Friedensbruch dadurch fortfegte und fleigerte, Daß er
der Ladung vor Gericht entweder keine Folge leiftete, oder im Stellungsfall die fefl-
gefete Geldbuße nicht zahlte.
In der älteren Zeit war diefe Art von Aechtung mehr eine Strafe der Beigheit.
Denn das Strafgericht war nur ein feierliche Kampffpiel. Je mehr aber das Compoſitionen⸗
ioften Eingang gewann, deſto überwiegender bildete ſich das Weſen der Acht zu einem Prozeß⸗
Inſtitut Heraus. Das Gericht wurde nunmehr nicht Deshalb vom Verbrecher gemieben, weil
er einen Kampf fürchtete, fondern weil er die Geldbuße nicht zahlen mochte oder Fonnte.
Zur Zeit der Volksrechte werben die Fälle der directen Strafacht immer jeltener und
beſchraͤnken filh gegen das Erfcheinen der Nechtäbücher auf Diejenigen Verbrechen, welche
den Friedensverein als folchen verlegen (Landfriedensbruch).
Die Procefacht Dagegen gewinnt immer mehr an Ausdehnung. Sie trifft fortan
auch den Kandeöverwiefenen, welcher unbefugt heimkehrt, den auf banphafter That er
tappien,. aber flüchtigen, endlich auch den dingflüchtigen Berbrecher.
Ein Spftem war in das Inſtitut erſt gekommen, feit der Schuß des Friedens
und die oberfte Reitung der Mechtöpflege in die Hände der Könige überging. Der
gefhichtlichen Entwidelung entfpricht die Unterſcheidung, welche der Sachienfpiegel
zwifchen Acht und Verfeſtung maht. Dana ift die Acht in den meiften Fallen
‚ nur die in Die höhere Inftanz gebrachte Verfeftung. Die Acht gebt vom Könige auß,
die Berfeftung vom Gericht. Aus dem niederen Gericht und feinem Sprengel gebieh
die Berfeftung an die höheren Gerichte, nahm fo an Ausdehnung immer mehr zu, Bid .
fle an den König kam und folchergeftalt zur: Acht wurde. Die Berfeftung folgt auf
die Weigerung des eined ſchweren Verbrechens Angeklagten, vor Geriht Rede zu
fichen. Diefer Uingehorfam Fonnte ſich in verfchiedener Art äußern. Entweder ber
Angeklagte erfchien gar nicht auf Die gewöhnliche Ladung, oder er war auf bie Ladung
erfchienen aber vingflüchtig geworden, oder er hatte endlich bei handhafter That die
Flucht ergriffen. Blieb er bei übernächtiger That nach der dritten Vorladung auß,
fo mußte Kläger die That jelbfiebent bezeugen, worauf Seitens des Richters die Ver⸗
feftung ausgefprochen wurde. Wurde dann der in der Verfeſtung Befindliche gefangen
und vor Gericht gebracht, fo war ed immer um den Hals gejchehen, wenn Kläger
nunmehr die That und die Verfeſtung felbfiebent bezeugte.
Die banbhafte That war nach der Definition der Mechtöbücher diejenige, „wo
Einem die verbrecherijche That jo angebeftet war, al8 ob fie ihm in der Hand Flebte".
Der Berbrecher mußte dabei auf der That ertappt und mit Gerüfte verfolgt worden
fein. Unter allgemeinem Gerüfte, dem Läuten der Sturnglode und dem Blafen des
Laͤrmhorns wurde Durch den ganzen Gau auf den Verbrecher gefahndet, und hatte man
Acht. 337
ihn ergriffen, wurde er fofort vor Gericht gefchleppt, und es folgte Anflage, Beweis,
Urtel und Execution fchnell aufeinander. Blieb aber die Verfolgung fruchtlos, fr
geſchah die Berfeftung, die ebenfalls den fpäter etwa eingefangenen Verbrecher dem Tode
überlieferte. Natürlich war dad Entrinnen leicht, fo lange die Verfeſtung ſich nur
auf,den engen Kreis eines Gerichts befchränfte. Sie wurde dem Verbrecher aber zur
furchtbaren Nemefid, wenn ihre Dimenfionen von Gau zu Gau wuchſen und allmählich
in die Acht ded Königs (auch Landesacht) außliefen.
Der Schwabenfpiegel fennt den Ausdruck Verfeftung nicht, und. bezeichnet mit
Acht auch die Fälle der Verfeftung. Nach beiden Spiegeln kommt die vom Könige:
ausgehende Acht auch als directe Strafe bei gemiflen DBerbrechen vor, z. B. Morb-
brennen, balöftarriges Verhalten gegen die Excommunication. Die Wirkungen
der jchmebenden Acht find allen Unterarten gemeinfchaftlih. Niemand durfte den
Geächteten länger ald eine Nacht beherbergen, Niemand ihm Schub und Nahrung
veihen. Jeder fonnte ihn gefangen nehmen und, leiſtete er Widerſtand, ihn töbten.
Er durfte weder Richter noch Zeuge noch Partei an einem Gericht fein, bis zu
dem feine Projcription reichte, Tonnte Dagegen von jedem Ort, wofern es nicht
ein Afyl war, und jeder Zeit, felbft an befriedeten Tagen, vor Gericht geſchleppt
werden. '
Der noch nicht abgeurtelte Achter hat nur ein Mittel, den Frieden wieder zu
erlangen, Die freiwillige Stellung vor Gericht. Begehrt er Dazu freies Geleit, fo darf
ihm das nicht abgefchlagen werden. Stellte er aber für fein perfönliches Erfcheinen
feine Bürgen, jo mußte er bis zum Gerichtötage in Haft bleiben (die erfte Spur ber
Unterfuhungshaft im deutfchen Strafproceh).
Eine weitere Steigerung der Acht ift Die Dberacht (auch Aberacht). Sie wird
niemald primär verhängt und folgt von ſelbſt der Acht des Königs, wenn diefe reful-
tatlos, d. h. ohne den Tod oder Stellung des Verbrechers, über Jahr und Tag fort«
gedauert hat. Diefe Oberacht nimmt alles Necht und Brieden. Der Oberächter, ver
nunmehr der That überführt erachtet wird, iſt echt» und rechtlos und berliert nicht
bloß das Necht auf Schu und Gericht, er geht auch feiner ganzen Bamilien- und
vermögensrechtlichen Perfönlichkeit verluftig; Eigen und Lehen büßt er ein, Buße und
Wergeld Hat er nicht; um der Acht willen darf er von Jedem getöbtet werben, kann
Teine ehelichen Kinder mehr gewinnen u. ſ. w. So heißt es im Wormfer Landfrieden
von 1521
„alle Berfchreibung, Pflicht oder Bündniß ihm zuftehend, darauf er Forderung
und Zufpruch bat, foll gegen ihn ab und tobt fein.“
Und die Aufldfung der Familienbande insbeſondere betreffend lautete eine im
Mittelalter ſehr gebraͤuchliche Formel:
„Wir künden Dein ehelich Weib zu einer wiſſentlichen Wittwen und Deine
Kinder zu ehehaftigen Waiſen.“
Von der Oberacht frei zu werden, gab es nur ein Mittel, das Beſtehen eines
Zweikampfs vor dem zur Schlacht ausgerückten Heere des Kaiſers.
Die heimliche Acht des Fehmgerichts entſpricht überall in den Vorausſetzungen
der gewöhnlichen Acht. Auch hier wurde der nicht erſcheinende Miſſethaͤter felbfiebent
geächtet (verfehmt). Nur waren die Wirkungen flrenger und erinnern mehr an bie
Oberacht (f. Fehmgeriht). Die Morbacht ift die Acht gegen ben eines Mordes Ange:
Elagten und war, wie dieſe ganze Procebur, durch beſonders feierliche Formen aus⸗
gezeichnet. Die Bücher, welche die Eaiferlichen Hofgerichte über die Aechter führten,
hießen „Achtbücher“. Kam der Aechter aud der Acht heraus, fo flrich man feinen
Namen im Achtbuch.
Noch bis zum 18. Jahrhundert beſchaͤftigt ſich die Reichsgeſetzgebung mit ber
Acht, und erſt durch die Wahlkapitulation Carls VI. (1711) kam ein Tangjähriger die
Reichsacht betreffender Gompetenzftreit zum Austrag. Früher hatte zuweilen der Kaifer,
zuweilen auch der Kaiſer und die Kurfürften, die Achterflärung ausgeſprochen. Nun⸗
mehr follte der Kaifer verpflichtet fein, zu jeder Reichsacht⸗Erklaͤrung zuvor die Geneh⸗
migung der Meichsftände einzuholen. Seitdem ift denn auch feine Acht mehr in Voll⸗
zug geſetzt. .
7: 1 Su Acht.
Demungeachtet war die Reichsacht noch bis zu den letzten Lebensjahren bed
Reichs in gefeglicher Geltung, zu einer Zeit, als die Verfeftung und Acht ſchon längft
aus der Particular-Befeßgebung der einzelnen deutſchen Laͤnder verſchwunden war.
Nur in Sachſen und in einigen Eleineren Gebieten hat fich im Strafproceß eine
Reminiscenz an die alte Acht noch bis auf die neuere Zeit erhalten in Geftalt einer
Procedur, welche gegen abweſende Eapital-Verbrecher eintrat, und beim Auöbleiben des
Öffentlich Aufgerufenen eine Achtserflärung und nach Jahr und Tag die Oberacht zur
Folge hatte. Die Wirkung mar Vermögens» Confiscätion, ohne daß dem Angeklagten
der ſpaͤtere Unſchuldsbeweis verfchränft wurde.
Das Verſchwinden der Acht in unſeren Tagen iſt eine natürliche Conſequenz des
neuen Staatsbegriffs. Die ganze Rechtsſphäre des Einzelnen grenzte ſich noch im
Mittelalter nach feiner Stellung in der Gemeinde ab. Verlor er fein Theilnahmörecht
an der Gemeinde, fo war er rechtlos. Der neuere Staat nimmt in den Kreis von
Rechten, die er dem Individuum als ſolchem zugefteht, auch gewiſſe Garantieen bes
Staated gegen das Individuum auf. Der Schuß des Staates verbleibt ihm, ſelbſt
wenn ed feine Pflichten verlegt. Der beftrafte Verbrecher bleibt deshalb Mitglied bed
Staatöverbandes und die Strafe abforbirt nicht mehr feine Rechtsperſonlichkeit, fle
‚nimmt nur ald Sühne für das begangene Unrecht einen Theil der zuftändigen Rechte.
@8 war daher völlig confequent, wenn die Strafgefeggebungen bis in Die neueren
Zeiten binein mit der Todesſtrafe zugleich die Vermögens - Confiscation gegen den
todeswurdigen Verbrecher eintreten ließen. Denn die Todesſtrafe des deutfchen Crimi⸗
nalrechts bat ihren Urfprung in der Acht felber ) und hatte deshalb ſtets bie volle
Echt: und Rechtlofigfeit des Hingerichteten im Gefolge. oo
Ein anderweiter Grund, der die Acht im Mittelalter nothwendig machte, war die
mangelhafte Erecutionsgewalt der Obrigfeiten. Weder die Gerichte noch die Polizei-
Inftitute hatten eine fo durchgreifende Organifation, daß fle ihren Machtfprüchen auf
directem Wege hätten Geltung verfchaffen koͤnnen. Nequifltion, Auslieferung und eine
Ha Wechfelgefälligkeit der Behörven. haben heute dieſe Bedürfnißfrage vollſtaͤndig
umgeftaltet.
Wenn man alfo die Achtserflärung ald ein Urtheil, dem die Execution nicht fo-
gleich folgen kann, betrachtet, fo war fie auch zugleich eine Appellation ver höchſten
Executivgewalt des Königs an die Iegte Erecutivgewalt, an das Volk. Dieſes ward
zur Erecution aufgefordert. Daher mit ver Zunahme der Erecutivgewalt diefe Appella-
tion an die allgemeine Vollziehung des Volkes aufhörte. ALS Die Erecutivgewalt ſehr
ſchwach war, hatte die weftfälifche Acht (Fehme) die meiſte Gewalt. Eklatante Falle
ver Acht Hat und die Gefchichte nur da aufbewahrt, wo es fih um Auflehnungen
gegen Kaifer und Reich, alfo um die Neichdachtderklärung handelte. So wurde über
Heinrich den Löwen im Jahre 1180, über den Kurfürften Heinrich von der Pfalz im
Jahre 1619 die Reichsacht verhängt. Die Neichdacht gegen Friedrich den Großen
(1758) fcheiterte bekanntlich an dem Widerſpruch der Neichsftände und bob nicht wenig
das Anfehen des flegreichen Könige. Die lebten eigentlichen Achtserflärungen waren
1706 die gegen den Kurfürften von Bayern und deſſen Bruder, den Kurfürften von
Coln, welche auch nach dem 1702 erklärten Reichskrieg gegen Frankreich von der Verbin:
dung mit diefer Macht nicht abgelaffen hatten. Im 19. Jahrhundert find als Nachbildungen
zwei Acht3erflärungen von $ntereffe, von denen ſich Napoleon bie eine gegen den Frei⸗
herrn v. Stein erlaubte, um ſie 6 Jahre fpäter auf Antegung deſſelben Stein nur in
coloffaleren Umriffen und fühlbarer zurüdzuempfangen. Am 16. Dec. 1808 erließ Napo⸗
leon aus feinem Lager zu Madrid einen Eaiferlichen Befehl, worin er „einen gewiſſen Stein
(„un nomme Stein“), welcher Unruhen in Deutfchland zu erregen fucht”, zum Feinde Frank⸗
reichs und des Rheinbundes erklärt und die Beſchlagnahme feiner Güter und feine Verhaf⸗
tung anordnet. Stein flüchtete zunächſt aus Berlin nach Böhmen. Seine bewegliche Habe
rettete er. Seine Güter in Naſſau und Polen wurden mit Beſchlag belegt. Erhebend
2) Anfangs war der Geächtete nur feinem Feinde preisgegeben, dergeſtalt, daß dieſer ihn
töbten durfte. Später wurde ber Verbrecher als Feind des Königs angejehen, und dieſer beauftragte
nicht felten einen feiner Getreuen, der den Geachieten in Vollziehung der Acht vom Leben zum
Tode Bringen follte. S. Philipps Deutſche Geſchichte 5 26.
Achterfeld. Aceer. 233
find die Zeichen der Iheilnahme, Die ihm. von allen Seiten gefpendet warden. Gent
tiefgebeugter Monarch, ohnmächtig, ihn im eigenen Lande zu ſchützen, bot ihm in rüh⸗
renden Worten ein Afyl in Rußland an. \
Wie weit ab jedoch dieſe von perfönlichem Haß eingegebene Gewaltthat ihr Ziel
verfehlte, darüber laſſen wir am beften Pertz ) fprechen:
„Napoleond Haß bezeichnete feinen Beinden ihren Führer. Unzählige Menjchen
lafen damals Stein’! Namen zum erftenmal, aber die Aechtung umgab ihn fogleich
mit dem beiligen Glanze des Märtyrer; die Herzen, melde in allen Theilen
Deutſchlands nach Befreiung lechzten, hatten ihren lebendigen Mittelpunkt gefunden;
Stein ward eine politiſche Macht, worauf weit über Preußens Grenzen hinaus die
Erwartungen und Hoffnungen des zertretenen Volkes blickten.“
Wahr und troſtvoll ſpricht Gneiſenau in einem Brief an Stein dvenſelben Ge⸗
danken aus, wo es heißt:
„Gott geleite Ew. Excellenz und laſſe Sie glücklichere Tage ſehen. Aller
Edlen "Herzen find durch Ihre Profeription noch fefter an Sie geſchloſſen. Napoleon
hätte für Ihre erweiterte Gelebrität nichts Zweckmäßigeres thun können. Sie gehörten
ebedem nur unferem Staate an; nun der ganzen civilifirten Welt.”
Als Napoleon 1815 von Elba zurückkehrte, erließen bie -Großmädhte das be-
kannte Manifeft, worin fle den Friedensſtörer Bonaparte den allgemeinen Strafgerich-
ten Preis gaben. Zur Vollſtreckung dieſer letzten und großartigen Achterklaͤrung ſtand
in wenigen Tagen eine Million in Waffen. (S. Bann, Excommunication.) |
Achterfeld, Joh. Heinr. Diefer als einer Der eifrigften, dem Meifter treu art
hängenden Hermeflaner bekannte Eatholifche Briefter und Gelehrte ift i. I. 1788 zu
Weſel geboren, ward 1813 Priefter und fungirte in der Seelforge.. Im I. 1818
ward er zum Profeffor ver Theologie am Lyceum zu Btaundberg, 1826 zum Profeſſor
der praktiſchen Theologie in Bonn ernannt, 1827 zugleich Infpertor des bafigen
Eonvictd. Im J. 1843 wurde U., wie fein College Braun (f. d.), vom Lehramte,
wegen der bermeftanifchen Richtung . Hermes u. Hermeſianismus), durch den damals
als Eoadjutor des Erzbifhofs Clemens Auguft v. Drofte (f. d.) die Kölner Erz⸗
diozeſe verwaltenden jegigen Barbinal Joh. v. Geiſſel (f. d.) fuspenpirt: Es gefchah
dies erft, nachdem alle Verfuche, fie. zur Anerkennung des die hermeſtſche Lehre ver⸗
werfenden päpftlichen Breve zu vermögen, gefcheitert waren. Die von U. und B.
durch den Advocaten Stupp (jet Oberbürgermeifter von Köln) fortgefehte Polemik
gegen die Firchliche Autorität z0g ihnen bald darauf auch die Suspenflon von allen
priefterlichen Berrichtungen — mit Ausnahme der Privatmeffen — zu. A. hat weder
ale Lehrer noch als Schriftfteller befonderen Auf, ift übrigens wegen feines‘ muſter⸗
haften priefterlihen Wandels geachtet, und feine Verwidelung in die hermeflanifche
Sache wird vielfach bedauert. Er ſchrieb: Lehrbuch der chrift= Eatholifchen Glaubens
und GSittenlehre ıc., Braundberg 1825; Katechismus der chriftsfatholiichen Lehre, ebd
1826, 2. Aufl. Bonn 1831; giebt mit Braun die „Zeitichrift für Philoſophie und
katholiſche Theologie," Köln umd Koblenz 1832—1838, Bonn 1840 u. f., heraus
(die indeß neuerdings ind Stocken gerathen) und beforgte die Herausgabe der Dogmatik
des Profefior Hermes nach defien Tode, deren Erfcheinen erft der hermeſiſchen An⸗
gelegenheit ihre entſcheidende Wendung gab.
Adler. Der Ader ift die erfle und natürliche Unterlage ver menfchlichen Thaͤtig⸗
keit. Das Menfchengefchlecht kann in keinem Augenblide außerhalb der Verbindung
mit ihm gedacht werden; ohne den Ader, der Alle ernährt, alle Werthe beſtimmt und
im Grunde erzeugt, ift Feine Möglichkeit des phyſiſchen Lebens; an ihn knüpft fich aber
auch überall die höhere Lebensthätigkeit des Gefchlechtes am, und auf ihm, al& erfter
Borausfegung, beruht die Familie, die Gemeinde, die Gefellfchaft, der Staat.
Eine geheimnißvolle Bezüglichkeit zwifchen Menſch und Ader tritt vom Anfang
der Dinge an hervor: „Gott der Herr machte den Menfchen aus einem Erdenkloß“,
wie eine der beiden Darftellungen der Schöpfungdgefchichte (1. Mof. 2, 7) fagt, und
Gott ruft dem erflen Menfchen zu: „Denn du bift Erde und fellft iuteber zur Erde
werden“ (1. Mof. 3, 19). Der, Ader wird, nachdem Adam in Simde gefallen, eben⸗
) Aus Stein’d Leben von ®. 8. Pertz. Erſte Hälfte S. 342.
240 Ader.
fall verflucht: „Derflucht fei der Adler um deinetwillen, mit Kummer ſollſt du
dich darauf nähren dein Lebelang“ (1. Mof. 3, 17).
Sp tritt in den erften religiöfen Offenbarungen und Ahnungen des Menſchen⸗
gefchlechtes ſchon Das Bemußtfein von einer engiten Zuſammengehörigkeit zwifchen
Menfh und Ader, von einem geheimnißvollen Bande zwifchen Beiden in flärkiler
Form hervor.
Ein gemeinfamer Yluch traf beide, und dieſer Fluch iſt Morgengabe der neuen
Epoche des Menfchengefchlechtes und feiner vom Acker beginnenden und immer wieder
zum Uder zurüdfehrenden und ſtets von ihm abhängigen Thätigkeit. Aber der Fluch
ſcheint fich plöglich in einen Segen zu verwandeln, und der Arbeit des Menfchen ent«
fpricht reicher Kohn, wie eine dankende Erwiederung des Ackers. Auch fcheint der Acker
nit auf die bloßen materiellen Erträge diefe Erwiederung zu beſchraͤnken: ſchon
die urältefte Sage der Völker, dann deutlicher die Lehre der höheren Eulturvölfer des
Heidenthums und felbft der Mund der Philofophen wiederholen ed, daß der Aderbau
die Tugend fördere und den Menfchen erhebe. Cato, der römifche Schriftfteller über
den Aderbau, fagt, daß der Ackerbau tanfere, feſte Männer erzeuge, ja er fei bes recht⸗
fchaffenfte Erwerb, der dem Neid und den Leidenfchaften am meiften entgegenwirfe, und
„Die Nechtfchaffenften (minime male cogitantes) feien die, welche mit ibm befchäftigt
fein." (©. feine Schrift: De re rustica). Die Erde, fagt Zenophon, lehrt ihre
Bewohner Gerechtigkeit und Weisheit, und frhon die eleufinifchen Geheimniſſe umgeben
den Aderbau mit dem Nimbus eines fürmlichen Gottesdienſtes. So zeigt fich in jeber
Zeit und auf jedem Standpunkte die Ahnung von einer tieferen Verknüpfung zwifchen
den Weſen der Erde und dem des Menfchen.
Der Aderbau fland bei allen Völkern, welche Anſpruch auf Größe haben, in
hohen Ehren. Nomulus erlaubte den freien Männern nur zwei Arten der Thaͤtigkeit,
Krieg und Aderbau. In einer Periode trügerifchen Glanzes galt es in Griechenland
für unwindig des freien Mannes, den Acker zu bauen oder biefem Berufe überhaupt
ernfte Fürforge zuzuwenden. Das wurde für eine Sache des Sclaven erachtet; Platon
erklärt diefen Zuftand fogar für gerechtfertigt, aber Ariftoteled ruft warnend und den
nahen lintergang eined entnervten Volkes ahnend aus, daß das die beften Gemeinweſen
feien, wo die. Bürger fih dem Aderbau widmeten. Man Tann die Zukunft eined Bol
fe8 aus feiner Beurtheilung des Aderbaues vorausfagen. Unter Heinrich IV. und Sulls,
ber Uderbau und Viehzucht für die Brüſte des Staates erklärte, wurde in Frankreich
das Jahrhundert - ‚Zubwig XIV. begründet („La grandeur de Richelieu et de Louis
XIV. a &t& düe en partie aux germes de richesses deposees alors (unter Heinrich
IV.) dans le sol“); aber ald Montesquieu (Tettres Persanes) dasjenige Volk für das
elendefte der Erde erklärte, wo nur Aderbau berrfche, dagegen die Künfte, Die der Luft
dienen, verbannt feien, ragten jchon bie Schatten des nahen geſellſchaftlichen Berfalld
weit in Frankreich hinein. Hätte Montesquieu in einem gefunden Gemeinweſen geſtan⸗
den, fo wäre ihm durch alle feine IImgebungen Elar geworben, daß Aderbau und Mangel
an ‚geiftiger Cultur bei einem Volke nicht zugleich gefunden werden koͤnnen, baß bet
Aderbau, wie er die Grundlage alles irbifchen Fortfchrittes ift, fo ihn auch. ftets nur
fördern kann. In dem centralifirten und entkräfteten Frankreich hatte dagegen zu ber
ZSeit jenes Staatöweifen die Gultur von jener ihrer nährenden Grundlage fih losge⸗
macht und fich in einem Fünftlichen Mittelpunfte gefammelt, vergleichbar einem Kaufen
gepflückter Blüthen, die nothwendig faulen müffen, während fle, über die Aue vertheilt
und mit ihrer Wurzel zufammenhängend, die Freude. des Volks und auch noch der
Genuß des kommenden Tages gewefen wären.
Ganz anderd in England, deſſen Größe und Blüthe Hauptfächlich daraus zu
erklären NY daß das Leben ded Einzelnen wie der Gefammtheit fo vielfache fefte Be
ziehungen zum Ader und Aderbau bewahrt hat. Nirgend findet fich weniger von dem
bedenklichen Gegenſatze zwifchen landwirthſchaftlicher und ſtaͤdtiſch⸗ induftrieller Ihätig-
Zeit, als in England; offen erkennen Die der legteren gewidmeten Kraͤfte ihre Abhaͤngig⸗
keit vom Ackerbau, und Allee, was in England in irgend einem Kreiſe der Geſellſchaft
oder des Staated auf Geltung und Einfluß Anſpruch macht, muß ſich dazu erſt durch
die Aufweifung einer Reihe geordneter und. feftefter Beziehungen zum Ader Iegitimiren.
di
Ader. _ 241
Auch die überjpanntefte Theorie eines englifchen National» Defonomen wagt e® nicht,
gegen die allgemein herrſchende Anfchauung Englands über den Aderbau ein Bedenken
zu erheben, und Adam Smith, wie viel Irrthümern er auch huldigen mochte, erflärt
doc; den Aderbau’für die einzige Bafls aller nationalen Werthe und fagt, daß „die
Stadt ihren ganzen Wohlitand und ihre ganze Subflftenz von: flachen Lande erhalte.” -
Diefe Hochſchaͤtzung des Ackers fcheint allerdings in England gegenwärtig nicht mehr
von einer gleichftarfen Neigung zum Aderbau felbft begleitet zu fein; wenigftend zeie
gen die ftatiftifchen Tabellen, Daß nur ein’ Viertel der englifchen Bevölkerung Aderbau
treibt, und daß gerade der hervorragendfte Theil der Nation, die politifchen Kührer
und Regenten, der große Grundadel, ein Syſtem der Verpachtungen eingeführt habe,
welches fie von einer unmittelbareren Betheiligung an der urfprünglichften und fräfti=
gendften Thätigfeit des menjchlichen Gefchlechtes auszujchließen feheint. Aber dabei ift
nicht zu verfennen, daß diefer Großadel Britanniend durch ſchwere politifche Pflichten
daran gehindert if, einen größeren Theil feiner Zeit dem edlen Ackerwerke zu wibmen,
daß er aber troßdenm dem ländlichen Gute innerlich treu bleibt und auf ihm feine
Helmath findet, und zu jeinen Gunſten daher ſtets fo ſchnell und lange ald möglich den
Aufenthalt in der Stadt aufgiebt. Faſt regelmäßig wendet er dabei jeine Mußeftunden
auch zur Grrichtung, Bewirtbfchaftung und Vervollkommnung einer kleinen Mufter-
wirthfchaft an, welche oft zur Schule feiner Pächter wird. Bis an bie Stufen des
Thrones gebt diefe ſchöne Kiebhaberei, und einer der grünften und fauberften Punkte
in der reizenden Umgebung von Windſor⸗-Caſtle zeigt eine Modell-Farm Sr..K. Hoh.
dee Prinz» Gemahls von England. Daß es übrigens noch mehr al8 Liebhaberei. ift,
was in diefen Mufterpachthöfen Befriedigung findet, geht u. U. daraus hervor, daß
mehrere der bedeutendſten Landwirthe wie auch Inbuftriellen Englands auf ſolchen Mufter-
farnıen ihre Schule dDurchmachten, fo Barton, der geniale Erbauer des Kryſtallpalaſtes
in Hydepark. Auch die Einführung neuer koſtbarer, aber Arbeit erfparender Ackerwerk⸗
zeuge in die englifche Landwirthſchaft wird vielfach nur durch Diefe Mufterpachthöfe ver⸗
mittelt, und man weiß, Daß Durch folche Werkzeuge Die Koften der Bewirthſchaftung ſich
in den legten zwanzig Jahren um die Hälfte vermindert. ) (Frankreich hatte auch eine
furze Periode, in der e8 folchen Neigungen ſich anfchließen zu wollen fchien; es war jene
Periode der franzöſiſchen Anglomanie, welche kurz vor der Nevolution von 1789 ein«
trat; der Hof und die Großen liebten es damals auch, auf einem ländlichen Marly,
Monrepos ꝛc. Landwirthfchaft zu treiben, wo möglich als Schäfer und Schäferinnen
verkleidet; aber es war nur eine Salon-Comöbdie, die fle aufführten und die fle nur
darum auf die Gutshöfe verlegten, weil Wiejen und weidendes Vieh dazu die ununı-
gänglichen Eoulijfen bildeten.) Die Ehre, die dem Ader in Frankreich kaum jemals
im fernen Mittelalter zu Theil ward, blieb ihm Dagegen in England durch alle Zeiten
erhalten; auf ihn gründet Die normännifche Groberung, alte Ungleichheiten und alten
Drud befeitigend, Die neue Organifation des Landes, indem Wilhelm I. das ganze Land in
60,215 größere und kleinere Nitterlehen neu zertheilt, deren Beſitzer ihn alle in gleis
her Weife zu Dienft verpflichtet find, fo daß ed fürber in England Feine Unterlehns-
berren und After-Bafallen mehr gab, fondern nur einen Lehnsherrn, dem alle Freien
in gleicher Weije verbunden waren. Im diefe Vertheilung des gejammten Landes trat
iede Scholle des Landes, auch alle „Bekleidung deſſelben“, von der größten Stabt big
zum kleinſten Weiler, mit ein, und fo ftellte jich "eine tiefe Bezüglichfeit des ganzen
Landes und feiner verjchiedenartigen Geſellſchaftsgruppen zu den in der Mitte ihrer
Aecker auf ihren Herrenhöfen und Burgen reflditenden Baronen und freien Mannen
feſt. Das Lehngut aber war nicht ſowohl der Bamilie, als vielmehr den einzelnen
Mannen zum Entgeld für beftimnte, dem König zu leiftende Dienfte verliehen, und auf
das Engite verknüpfte fich mit ihm alſo eine obrigkeitliche Weihe; ferner aber, da mit
diefem Lande auch alle feine Zubehörigkeiten, Zölle, Zehnten, Borften ıc. den Lehns⸗
männern verliehen waren, jo Eonnte auch, niemald daran gedacht werden,. ihnen in dem
’) Die befjeren Pfluͤge erfparten auf je 3 Pferde eines, die Pierbehadeh 50 Procent ver
Koften des Handhadens, die Dreſchdampfmaſchinen % der Koften des Handdreſchens; die Maͤh⸗
maschine leitet fo viel wie 30 Tagelühner; das Drainiren it an Material im Verhältniß von 80
zu 15 wohlfeiler geworben. g
Wagener, Staats m. Gefellih.ter. . 16
J
212 Aderbau.
Halle, daß das Staatöganze einmal der Steuern bebürftig werden konnte, eine Exemtion
zu gewähren; im Gegentheil mußten dann jo gut wie alle Steuern gerade auf ſie
fallen. Das war der Anfang und der Grund jener Harmonie der englifchen Gefell-
Schaft, Die im Ader ihre Wurzeln bat und Darum fo wohl und ſicher angelegt if,
weil fie im Ader murzelt. Leicht, fait unmerklid — die gleichzeitigen Schriftfteller
thun der Sache nicht einmal Erwähnung — verlöfchte in England die Leibeigenfchaft
und eben fo Leicht fchlingen ficy die Bande zwifchen dem emporftrebenden inbuftriellen
Bürgertbum und dem Grundbefiß, während auf dem ſtammverwandten Gontinente fi
mit dem Nahen und dem Wachen der Geldwirthſchaft allmählig ein Gegenfag zwiſchen
Grundbeflg und Indufirie außbildete, der auch als ein Gegenjat der Anſichten nod)
beut verberblich fortwuchert, feine practiſch bevenklichfte Seite aber in der Verſchieden⸗
artigfeit deö Crebites für den, Aderbauer und den Inbuftriellen, ja vielleicht auch in
der Verfchiedenartigkeit der Größe der Mente bei agrarifchen und inbuftriellen Unter
nehmungen !) offenbart. ine abfolutiftifche Geſetzgebung des Staates wirkte bier
Vieles zum Nachtheil des herrfchenden Standes, inden fie an feiner Statt die Sorge
um Wahrung feiner Befonderheit zu übernehmen bemüht erfchien und ausdrücklich den
Adligen das Recht auf Erwerb größerer Grundftüde vorbehielt. Dadurch griff der
Staat in ein fociale8 Gebiet hinüber, das ihm durchaus hätte fern bleiben müflen,
“und maaßte ſich eine Macht den Bürgerlichen gegenüber an, welche zugleid; die Macht:
vollfommenbeit des Adels fchmälertee Nur durch folche ftaatlicyen WUebergriffe wurde
eine Stagnirung des Aderbetrichbes möglich, wie wir fle u. A. in ganz Deutjchland
während des vorigen Jahrhunderts und bis zum Beginn des gegenwärtigen erbliden,
und der dann nur naturgemäß an vielen Orten ein anderer eben fo gewaltfamer Eins
griff durch Geſetze“ folgte, Die immerhin für die Bevölferung, wie für den Aderbau
ſelbſt, mwohltbätig wirkten, indeß Doch eine arge Verlegung des Rechtes und Eigen:
thums eines Standes in ſich fehloffen. (Näheres f. in den Artikeln Agrargejehgebung
und Agrarverfaflung und in der Gefchichte der einzelnen deutſchen Länder.)
Das Wort „Acker“ ift zwar von dem lateinifchen ager ‚abzuleiten, bat aber
eine viel begrängtere Gültigkeit als, Diefes, denn während ager mit „Land“ gleich—
bedeutend ift, ift Adler nur ein Theil der Feldflur, und zwar der Theil derfelben, auf
welchem dev Pflug geht und, ver zur Hervorbringung von Feldeulturpflanzen beftimmt
if. Es wird daher der Acer von den Gärten, den Wiefen, der Weide, dem Walde
unterfchieden und ihnen entgegengefegt. (Näheres darüber f. in den folg. Art.)
Mit dem Worte Ader wird auch in einzelnen Gegenden ein Feldmaß — Worgen,
Joch, Tagewerf u. f. w. von wechſelnder Größe beſtimmt.
Aderbau. ( Volkswirthſchaft.) Das Wort „Ackerbau“ wird in weiterer
und engeter Bedeutung gebraucht. Im weitern Sinne ift Ackerbau gleichbeveutend mit
Landwirthſchaft. Aber die Bezeichnung Pandwirthichaft felbft umfaßt wieder bald
einen weitern, bald einen engern Kreis von Befchäftigungen. Im weiteften Sinne umfaßt
die Landwirthfchaft Die gefammte wirtbfchaftliche Bodenbenugung, im engern Sinne wird
Forſtwirthſchaft und Gärtnerei nicht zur Landwirthſchaft gerechnet, fondern diefelbe auf Die
wirthfchaftliche Benugung der Feldflur für Pflanzengewinnung und Viehzucht befchränft.
In diefer engern Bedeutung nun ift der Aderbau, im weitern Sinne des Wortes, mit
der Landwirthſchaft gleichbedeutend; denn mit dem Worte „Ackerbau“ die gefammie
Nohpropduftion zu bezeichnen tft eine Eigenthümlichkeit des phyſtokratiſchen Syſtems
gewefen und geblieben. Im engern Einne verfteht man unter Aderbau die Benutzung
des Aderlandes zum Pflanzenbau. In der That ift num dieſe auch die Grundlage der
Landwirthſchaft. Die Viehzucht kann befteben ohne Ackerbau, wogegen Ackerbau ohne
Viehzucht oder wenigſtens ohne Viehhaltung nur in Ausnahmefällen ftattfindet; denn
die Arbeitötheilung bis zu dem Grade getrieben, daß die Aderbausiinternehmung fremde
Hand- und Spanndienfte benußt, ift ald Regel unvortheilhaft. Die Viehzucht und
Viehhaltung muß deswegen mit dem Ackerbau verbunden jein, menn dieſer gedeihen und
dem Unternehmer wie der Nation die Vortheile gewähren foll, welche er zu gewähren
im Stande ift. | ’
1) Der „Eapitalprofit” englifcher Aderpächter wird, je nad) der Graffchaft, in der fie wohnen,
auf 10-15 Ps. angegeben.
Aderban. | | 243
Die nächfte Bedeutung des Aderbaues liegt nun barin, daß wir durch denſelben
in einer vegelmäßigen und zulänglichen Weife mit den Stoffen für Nahrung und Klei⸗
dung verforgt werden. Da nun bie Befriedigung der Nahrungd= und Kleidungsbe⸗
bürfniffe die Bedingung für jede weitere Ihätigkeit des Menfchen tft, fo wird der Ader-
bau dadurch, daß er die Mittel zu einer regelmäßigen und zulänglichen Be
friedigung dieſer Bedürfniſſe gewährt, die Grundlage, nicht nur der Wirthfchaft, ſondern
des ganzen ſocialen Lebens.
Der Aderbau giebt und nämlich nicht bloß die Stoffe zur Nahrung und Klei⸗
dung, ſondern indem der Menſch gelernt bat, durch den Ackerbau die Natur zu nöthigen,
Diejenigen Producte bervorzubringen, welche zur Befriedigung feiner Bebürfniffe tauglich
find, dieſe ſtatt folcher, welche ihm diefen Nugen nicht gewähren, indem er alſo da,
wo zuvor die Natur Waldbaͤume erzeugte und Raubthiere unterhielt, ‚Getreide pflanzt
und Hausthiere nährt, ift er nicht mehr angewiefen, bloß zu fammeln, was die Natur
hier ober dort von felbit hervorgebracht hat, er ift nicht beſchraͤnkt auf dad Maaß, wel-
ches fo der Zufall ihm beftinnmt, fondern er pflanzt nach Maßgabe feiner Bebürfnifie
und er pflanzt regelmäßig jedes Jahr, was er zur Befriedigung feiner Bebürfniffe nöthig
bat. Allervings wird der Ertrag des Nderbaued durch die Bruchtbarkeit des Jahres
bedingt. Die Aderbaupropucte und namentlich das wichtigfte von allen, das Getreide,
haben aber die wefentliche Cigenfchaft, daß fie, ohne zu verderben, eine Reihe von Jah»
ren aufbewahrt werden können, fo daß der Segen des fruchtbaren zur Dedung des
Ausfalles der Fehljahre aufgefpart werden fann.
Diefe allgemeinwirtbfchaftliche Bedeutung des Aderbaues tritt in verftärktem Maaße
hervor, wenn man ihn mit Rückſicht auf die, Wirthfchaft -einer Nation in's Auge faßt.
Kein großed Vollk kann beftehen ohne den weientlichften Theil feines Bedarfs an Ader-
bauprobueten felbft zu erzeugen. ine Stabs over ein Heiner Landſtrich, wie Phönizien,
kann für Gewerbebetrieb und Handel fo günftig gelegen fein, daß es ohne weientlichen
Nachtheil die Rohſtoffe für ſeine Nahrung und Kleidung vom Auslande beziehen kann,
für ein großes Volk aber würde der Bezug dieſer Gegenſtände aus dem Auslande ſo
koſtſpielig werben, daß es ein Land, in Dem es ſich mit dieſen Gegenfländen nicht ver⸗
forgem Fünnte, aufgeben müßte. Der Austaufch derartiger Producte zwifchen großen
Völkern kann daher nur ald Grgänzung des eigenen Erzeugniffed dienen.
In derfelben Rage, in welcher fh Die Völker ſtets befinden, befindet ſich, ſo lange
die Naturalwirthſchaft dauert, und alſo der Handel nur die Ergänzung des eigenen Er⸗
zeugnifles gewährt, die einzelne Familie Im Mittelalter Eonnte daher ald wirthfchaft
lich ſelbſtſtaͤndig nur der gelten, welcher einen hinreichenden Grundbeſitz Hatte, um nicht
nur die nöthigen Stoffe für Nahrung und Kleidung felbft zu gewinnen, fondern auch
um die nöthigen Leute zur Berarbeitung diejer Stoffe im eigenen Haufe zu unterhalten.
Die Freiheit und politifche Berechtigung war daher an den großen Grundbeſttz gefnüpft.
Der Eleine Grundbeflger ftand in Schußverhältniffen, diejenigen, welche feinen Grund⸗
beflg batten, waren Xeibeigene oder Sklaven.
Der Aderbau bat aber nicht bloß eine wirthichaftliche, er hat zugleich eine fittliche
and politifche Bedeutung. Die Producte des Ackerbaues werden nur gewonnen im
Kampfe mit der Natur. Der Landwirt muß auf den großen Gang ihrer Geſetze
ununterbrochen aufmerkſam fein. Dadurch bleibt ihm eines Theils die mächtige Sand,
welche alles Irdiſche lenkt, ftets fichtbar, und erfüllt fein Gemüth mit Demuth, wäh
rend andern Theild er mit feinem Verſtande eine Mannigfaltigkeit von Verhaͤltniſſen
umfafien und auf ein Ziel Ienfen muß. „Das Gejchäft des Landwirths befteht nicht
aus Bruchſtücken, fondern aus ineinandergreifenden Ringen, welche zufammen eine Kette
bilden, die das Waffer ununterbrochen aus der Tiefe zu fördern bat." (Schwerz.)
Dem Landmann fehlt e8 daher an dem, was man gejunden Menfchenverfland nennt,
in der Hegel nicht, während der Gemwerbetrieb jehr oft Einfeitigkeit erzeugt. Zugleich
bärten die landwirthfchaftlichen Befchäftigungen den Körper ab, jo daß ber Soldat,
welcher am beften im Stande ift, Strapazen zu ertragen, gewöhnlich aus der Aderbau
treibenden Bevölkerung hervorgeht. ,
Auch vom Staate felbft kann man fagen, daß der Aderbau feine Wurzel bilde,
denn erfi wenn der Aderbau beginnt, werden die Völker ſeßhaft und machen einen
16 *
241 | Aderban.
Staat, ein ſtehendes Gemeinweſen aud; denn nunmehr ift es nicht mehr mög-
lich, dem andringenden Feind zu weichen, fondern man muß ihm Stand halten und
ihn zurüchverfen; man Eann ſich bei Streitigkeiten im Innern nicht mehr trennen, wie
Abraham ſich von Lot trennte. Es müſſen nunmehr Anftalten zur. Bertheidigung nad)
außen, zum Schuge des Rechtes und zur Erhaltung des Friedens im Innern gemadht,
überhaupt eine öffentliche Ordnung begründet werben.
Damit nun der Aderbau den mannichfaltigen Zweden genüge, welchen er zu
dienen beftingmt ift, ift es vor allen Dingen nothwenbig, daß er mit Intelligenz
betrieben werde. So lange der Aderbau Feine andere Beſtimmung hat, ald die Aderbau
treibende Famtlie ſelbſt mit Rohftoffen für Nahrung und Kleidung zu verforgen, und
nur dad eine oder dad andere Product zu Gelde gemacht wird, um damit die Steuern
zu bezahlen und einige Rurusgegenftände einzufaufen, jo lange ift e8 möglich, den
Aderbau mit den von Alters her üblichen Handgriffen und den bei Ausübung der
felben gewonnenen Erfahrungen zu betreiben. enn es fidy aber darum handelt, ein
großes Volk mit Aderbauproducten zu verforgen, von deſſen Gliedern ſich nur ein.
Theil mit deren Gewinnung befcyäftigen Fann, wenn neben den Aderbau techniſche
Gewerbe und Handel, Kunſt und Wiffenfchaft zur "Ausbildung kommen follen, wenn
ein mächtiged Staatöwefen große Hülfsmittel und viele perfönliche Kräfte in Anſpruch
nimmt, dann wird der Uderbau zu einer Kunft und einer Wilfenfchaft, und kann nur
von denen mit Vortheil betrichen werden, welche im Stande find, fich in den Beilg
dieſer Kunft und Wiffenfchaft zu feßen. Die Kenntniſſe nun, welche der Landwirth
befigen muß, um den Aderbau' mit Vortheil zu betreiben, find Yon Dreierlei Art, naͤmlich
1. naturwiffenfhaftlide Da nämlid die Landwirthſchaft es mit der
Gersinnung von Gegenftänden und Kräften der Natur zu thun hat, um biefelben zur
Befriedigung menfchlicher Bedürfniſſe zu benugen, fo kann nur der fie betreiben, weldyer
die Gefege der Natur Eennt, welche in der Landwirtbichaft zur Anwendung kommen.
Es ift aber freilich nicht bloß eine theoretifche, fondern auch eine practifche Kenntniß dieſer
Geſetze erforderlich, un die Landwirthſchaft mit Vortheil zu betreiben; denn der Yands
wirth muß nicht bloß wiſſen, welches die Bedingungen für das Gedeihen der Prlanzen
und Thiere find, fondern er muß aud im Stande fein, Diefe Bedingungen herbeizu⸗
ſchaffen. Dieſe Kenntniſſe machen den Inhalt einer Reihe von Wiſſenſchaften auf,
wel zu Ichren die wefentliche Aufgabe der landwirthſchaftlichen Lehranftalten ift. (©.
den Art.) |
2. Wirtbfchaftliche oder, wie man fle gewöhnlich bezeichnet, national-
dfonomifche. Sie beziehen ſich auf die zwedmäßige Anwendung von. Capital und
‚Arbeit, um den Aderbau mit Gewinn zu betreiben. Es it nämlich nicht genug, daß
der Landwirth überhaupt Ackerbauproducte hervorbringe, jondern feine Wirthichaft muß
eines Theils eine nachhaltige fein, andern Theild muß der Ertrag des. Ackerbaues mit
den gemachten Auslagen in einem folchen Verhältniſſe ftehen, daß, die Nachhaltigkeit
vorausgefeht, der Ueberſchuß über Die Auslagen der möglichft größte if. Man hat
zwar behauptet, daß es in der Landwirthſchaft viel mehr auf den Rohertrag, ald auf
den Neinertrag anfomme. Offenbar bat man ſich aber dabei, durch das Wort Rein
ertrag in die Irre führen laſſen, indem man daſſelbe mit Geiverlös gleichbedeutend
ſetzte. Verſteht man aber unter Heinertrag die Quantität von Ackerbauproducten,
welche dem Landwirth, nady Abzug aller Auslagen, um den Ader in nachhaltiger Tray
fähigkeit zu erhalten, zur freien Verfügung bleiben, fei e8 nun, um fle in feinem Haus⸗
halte zu verwenden, oder im Außdtaufche zu verwertben, fo kann es feinem Zweifel
unterliegen, daß dieß das Ziel des Ackerbaues wie jeder anderen wirthfchaftlichen
Ihätigfeit fein muß. Diefe Kenntniffe werden aus der allgemeinen Wirtbf hafte-
lehre oder Nationalökonomie gefchöpft. Sie pflegen aber mit Rückficht auf die
Bebürfniffe der Landwirthſchaft zu einer befondern Willenfchaft, der „Ianbwirtb-
fchaftliden Betriebslehre“ verarbeitet zu werden. .
3. Ethifche und anthropologifche. Der Landwirt bat es nit bloß
mit Gegenſtaͤnden und Kräften der Natur, nicht bloß mit Vorräthen und Maſchinen,
er bat es vorzüglich auch mit Menfchen zu thun, deren Neigungen und Abneigungen
beftinmt, deren geiftige und Förperliche Kräfte benußt werden follen. Er muß ſich alſo
‘
Aderbau. 245
auch mit ber feineren und ſchwierigen Kunft Menfchen zu regieren befaflen. Diefe
Kunft aber hat zu ihrer Grundlage die Kenntniß der menfchlichen Natur (Anthropo-
logie) und zu ihrem Maße Die Religion und, Sittenlehre. Nicht bloß a
zu gebrauchen und aus ihren Fähigkeiten und Leitungen Vortheil zu ziehen,
die Aufgabe, ſondern, wie in allen andern Verhältniſſen, jo muß auch in der Wirth.
ichaft die Religion den Ausgangspunkt und das Ziel aller menſchlichen Beftrebungen
bilden.
- Ale den zweiten Grundbeſtandtheil eines zweckentſprechenden Betriebes des Acker⸗
baues kann man dad Capital betrachten, worunter wir bier aber nicht bloß dad
Geldeapital verflehen, mie dieß im gemeinen Leben in der Regel der Ball ift, fondern
im Sinne der Wiſſenſchaft alle diejenigen Producte mwirthfchaftlicher Thätigkeit, welche
zur Reproduction, bier alfo zur Erzeugung von Nderbauproducten verwendet werben.
Die früheren Nationalofonomen betrachteten ald einen der thätigen Hauptfactoren beim
Ackerbau und überhaupt bei der Rohfloffgewinnung die Natur. Sie Iehrten, daß beim
Aderbau die Natur mit dem Menfchen mitarbeite und daß folglid der Aderbauer
in feinem Grzeugniffe nicht bloß die Frucht feiner Arbeit und feines Capitales, fondern
auch Die Frucht der Naturihätigkeit zu Markte bringe und fich bezahlen laffe. Bei der
Erzeugung. von Aderbauprobucten babe man alſo einen Ueberjchuß, welchen Fein anderes
Gewerbe gewähre. Diefen Ueberſchuß bezeichneten fie dann ald die Grundrente,
welche ſie folglich nicht als eine Frucht menfchlicher Thätigkeit, fondern als eine Frucht
der Naturmwirkung betrachteten. Hiernach erjchienen denn die Grundbeflter als Mono⸗
poliften, welche nach dem Ausdrude Adam Smith’ ernteten, wo fie nicht gefäet bät-
ten, und die Socialiften und Communiſten hielten ed deswegen für ihre Aufgabe, diefes
Monopol abzufchaffen und glaubten fich darum zu einer neuen Organifation ver Geſell⸗
ſchaft berechtigt. -
Diefer irrigen Lehre von der activen Mitwirkung der Natur bei der Hervorbrin⸗
gung der wirthſchaftlichen Güter ſind aber in der letzten Zeit mehrere Wirthſchaftslehrer
mit Entſchiedenheit entgegengetreten, namentlich F. G. Schulze (National⸗Oekonomie
6 145), 2. Stein (Lehrbuh der” Volkswirthſchaft S. 20, 21), I. C. Glaſer
(Allgemeine Wirthichaftölehre "oder National» Defongmie $ 10). Die Natur giebt in
der Wirtbfchaft nur den allerdings mit mannichfaltigen Kräften gefchmängerten Stoff,
die Aufgabe ded Menfchen bleibt ed aber auf allen Stufen wirthſchaftlicher Entwicke⸗
lung und in allen Zweigen wirthſchaftlicher Thätigkeit dieſen Stoff in die Gewalt des
Menfchen zu bringen und zu den mannichfaltigen Zweden deſſelben tauglich zu machen.
In diefer Aneignung, Zauglihmachung der Gegenſtaͤnde und Kräfte der Natur be⸗
jteht die Production. Sie fegt daher die Natur mit ihren Gegenftänden und Kräften
ald das Object, worauf fle gerichtet ift, voraus, fie felbft aber beftebt weſentlich in
der Verwendung von perfünlichen Kräften und Capital, um jene Aneignung und Taugs
lichmachung zu bewirken.
Zur Erzeugung von Aderbauprobucten ift daher außer der Intelligenz und Körpers
Anftrengung, als welche die perfönlicden Elemente derſelben bilden, ein umfaſſendes
GEapital erforderlich. Daffelbe ift theils Naturalcapital und beſteht in Wirth-
ſchaftsproducten allen Art, theils ift es Geldcapital. . Der Betrieb des Aderbaues
erfordest aber ein verhältnifmäßig großes Capital; denn abgejehen davon, daß ſchon
an ſich zur Errichtung der Gebäude, zur Ausführung der Eultur» und Meliorationde
Arbeiten, zur Anfchafjung des Inventard an Vieh und Aderwerkzeugen ſehr bedeutende
Summen erforderlich find, fo wird inöbefofdere dem Landwirth ſelten ſein ausgelegtes
Gapital, in kurzen Zeitfriften, mit Gewinn zurüderftattet. Ein großer Theil feiner
Anlagen rentirt erſt nach einer längeren Reihe von Jahren. Der Ertrag des dere.
baues ift ferner keinesweges in ben einzelnen Jahren ein gleichmäßiger, vielmehr fols
gen oft miehrere gute oder fchlechte Ernten Hinter einander. Der Landwirth muß alfo
in der Zwifchenzeit die Mittel beflgen, nicht nur die Ausgaben feines Haushalts zu
befireiten, fondern auch die zum Betriebe feiner Wirthfchaft nöthigen Auslagen zu
machen. Nur wohlhabende Landwirthe find baber im Stande, einen blühenden Aderbau
bervorzurufen, während ber mittellofe Baner fein Feld in demſelben wittellofen Zuftand
benugt, in dem er ſich jelbft befindet. \
Der dritte. Factor, welcher zu einem erfolgreichen Betriebe des Aderbaues nicht
entbehrt werden Eann, ift ein Stand von tüchtigen landwirtbfchaftlichen Arbeitern. Die
Handgriffe, welche beim Aderbau angewandt werden, jind allerdings nicht fchwierig,
doch wollen auch fie erlernt und geübt fein. Die Fähigkeit, Diefe zu verrichten, iſt es
aber auch keinesweges allein, welche beim landmwirtbichaftlichen Arbeiter in Betracht
fommt. Der landwirtbichaftliche Arbeiter muß nicht nur arbeiten, er muß auch Wind
und Wetter ertragen Fönnen, und vor allen Dingen, er muß recdhtfchaffen und zuver-
läffig fein, dag man ihm die Arbeit anvertrauen Fann. Die befte Aufficht kann nicht
verhüten, daß hier und da fhlechte Arbeit gemacht wird, und wo ſte gemacht ift, läpt
fie fi nicht immer entdeden, oder wo man fie entdeckt bat, verbefiern. Dazu Tommt,
daß Die landwirthfchaftlicden Arbeiten fich fehr nach den eigenthümlichen Berhältnifien
des Bodens richten und denjelben angepaßt fein müflen. Diefe Eigenthümlichkeiten
lernt man aber nicht in wenigen Tagen, fondern nur in einer längeren Reihe von
Jahren Eennen. Der gebeihliche Betrieb des Aderbaued erfordert daher einen Stand
von Ürbeitern, welche der Gegend, mo fie benutzt werden follen, dauernd angehören.
Nur für Ernte» Arbeiten und ähnliche gleichförmige Verrichtungen laßt ſich davon eine
Ausnahme machen. Ä \
Damit dem Ackerbau Intelligenz, Gapital und Arbeitskraft in erforderlichem
Maße zugewendet werben, find Privatbemühungen nicht ausreichend, fondern der Staat
muß ihnen zu Hülfe kommen. Dieje Hülfe kann er aber nad drei Rückſichten ge
währen, nämlich |
1) durch eine taugliche Agrarverfafjfung und Ugrargefeggebung.
Durch fie werden die Beflg- und Benugungsverhältniffe an Grund und Boden geregelt.
Bon ihnen hängt es daher weientlich ab, ob der Grund und Boden in den Händen
fpeeulicender Geldleute ift, welche ununterbrochen auf die Gelegenheit warten, wo fe
denfelben mit Vortheil verkaufen fünnen und dann'neue Grundſtücke erwerben, mit
denen fle daffelbe thun, ober ob es einen Stand von Grundbeſitzern giebt, welche durch
ftete Verbefferungen ihres Beſitzes darin die Grundlage für die Dauer ihrer Familie
und ihre Stammes fuchen. Durch file wirb bebingt, ob das Land in zufamımen-
hängenden Gütern oder in gejondberten Parcellen, ob ed von reichen Gutöbejtgern und
wohlhabenden Pächtern und Bauern oder von ohnmächtigen Halbbauern und ſchmach⸗
tenden, dafjelbe nur mit ihrem Schweiße düngenden Handwirthen bewirthfchaftet wird.
Mau fehe hierüber die Art. Agrarverfaffung und Agrargeiekgebung.
2) Durch Hervorrufung und Beförderung folher Anftalten und Einrichtungen,
welche die Kräfte der Einzelnen überfleigen und geeignet find, für die Geſammtheit
Nugen zu fchaffen. Dahin gehört die Gründung von Aderbaufchulen und landwirth⸗
Schaftlihen Akademien, die Förderung des landwirthſchaftlichen Verſicherungsweſens und
der Uderbau = Gefellichaften, die Gründung und Förderung von landwirthſchaftlichen
Greditanftalten, von vorforglichen Anftalten für den ländlichen Arbeiterftand. (Siehe
die betreffenden Artikel.) | j
3) Durch Beförderung des Abfages der gewonnenen Produkte.
Außer guten Wegen, welche die Abfuhr möglich machen, bängt diefer vorzüglid ab
von der Belebung ber technijcherr Gewerbe, und des Handelsverkehrs. Der Aderbau
kann für ſich allein nicht gebeihen. Sein Wohl und Wehe ift mit dem Wohl und
Wehe feiner gewerbtreibenden Mitbürger auf's Engfte verbunden, wie umgekehrt bad
Gedeihen diefer von dem Gedeihen ber Aderbau treibenden Klaffe abhängig if. Das
rechtverftandene nachhaltige Intereffe der Induſtrie und der Grundbeſitzer geht Hand
in Sand. ,
Aderbau (Landwirtbfhaft). Der Aderbau, das ältefte Gewerbe nes Rat
fchengeichlechtes, hat zum Zweck die Befriedigung der nächften und wefentlichften Lebens⸗
bedürfniffe, nämlid; die Hervorbringung der Nahrungsftoffe aus dem Pflanzenreiche.
Die Pflanzen find die eigentliche und einzige Nahrungsquelle für Thiere und Renſchen.
Denn wenn auch viele Thiere fich von anderen Thieren nähren, und der Menſch von
thierifchen und pflanzlichen Subftangen zugleich Iebt, fo ſtammen doch alle thierifchen
Subflanzen mittelbar aus dem Pflangenreiche, weil nur die Pflanzen bie Fähigkeit beiigen,
aus den Stoffen der Ieblofen Natur, aus Luft, Wafler und Erde, Die fogen. organiſchen
*
Aderbau. Al
Subflanzen, and denen ſich der thieriſche Körper bereitet, herborzubringen. Andererſeits
ind auch die Pflanzen in gewiffem Grade abhängig von dem Dafein der Thiere, ihr
Wachsthum wird befürbert durch die von den Thieren abgefchiedenen Stoffe; deshalb und
weil der Menfch auch thierifcher Subftanzen (wenn auch nicht mit gleicher Nothwendigkeit)
bedarf, macht derſelbe zugleich gewiſſe Thiere zum Gegenftand feiner Zucht und Pflege.
Zwifchen Thier⸗ und Pflanzen-Eultur findet eine innige Wechfelbeziehung ftatt, und bie
Berbindung beider ift der Gegenſtand der Landwirthſchaft im weiteren Sinne; die
Grundlage derfelben bleibt aber diejenige Thätigkeit, wodurch vermittelft der Pilanzen dem
Boden und ber Luft die Nahrungsfloffe abgewonnen werden: der Ackerbau oder die
A gricultur, deren practiſche und theoretifche Ausbildung in dem Verhaͤltniß zu⸗
nimmt, je mehr einerjeits die Bebürfniffe des Menſchengeſchlechts ſich fleigern, und je
weiter andrerſeits die Einficht in die Natur Der Dinge fortfchreitet. ’
Zwar bringt die Erde die zur Ernährung der Menfchen und Thiere dienenden
Gewächſe freiwillig, auch ohne das Eingreifen und Die, Beihülfe des Menfchen hervor.
Seit dem Berluft ded Paradieſes war man indeß darauf angewieſen, gewiſſe Pflanzen,
welche ſich vorzugsweiſe als Nahrungsquelle eignen, auszuwählen, und anſtatt ihres
zerſtreuten Vorkommens in der freien Natur, auf einer Strecke Landes als ausſchließ⸗
liche Bodenbedeckung zu erziehen. Zugleich werden die meiſten dieſer Culturpflanzen
fremden Erdſtrichen entlehnt und ihrer natürlichen Heimath entzogen und gezwungen,
unter einem anderen Clima zu wachſen. Ueberdieß bringt der künſtliche Anbau eine
Reihe von wichtigen Veränderungen, insbeſondere die wiederholte Bearbeitung und
Bloßlegung des Bodens mit ſich, wodurch derſelbe feiner fchügenden und dad Wachs⸗
thum befördernden wilden Pflanzenbedeckung beraubt und der austrocknenden und aus⸗
laugenden Einwirkung der Luft und des Waſſers preißgegeben wird; insbeſondere wer⸗
den durch den Verbrauch der Pflanzen dem Boden’ die zur Ernährung derfelben noth⸗
mwendigen Stoffe entzogen. Doch dad mit dem befonderen Zweck zufammenhängende
Abweichen von den freiwilligen Wegen der Natur rächt fi durch eine Abnahme der
Fruchtbarkeit, und die Wirkung der: ' Pflanzencultur äußert ſich zunächſt nicht fomohl
in einer Unterflügung, jondern in einer Störung der nahrungfpendenden Mutter Erbe.
Die zweite Aufgabe der Pflanzencultur ift Daher vorzugsweife dahin gerichtet, Diele
Nachtheile wieder gut zu machen. Hierzu kommt aber, daß der Zweck der Cultur nicht
blog darin beftebt, gewiſſe Pflanzen in größerer Menge nebeneinander zu ziehen und
yur normalen fräftigen Entwidelung zu bringen, jondern außerdem die Nabrhafligkeit
derfelben in einen Grade zu fleigern, wie ed der Natur jelbft nicht möglich ifl. Die
Pflanzen, welche wir cultiviren, find zwar von der Natur gegeben und bewahren auch
biß zu einer gewiffen Grenze ihre natürliche Befchaffenbeit; indeß haben dieſelben Doch
zugleich wichtige Veränderungen erlitten, fie find durch die Darbietung künſtlicher und
willkürlicher Eben bb gungen in ihrer inneren Harmonie geftört, entartet. Vor⸗
zugsmeife und zunächft bezieht fich dieſe Entartung auf eine Störung bed chemifchen
Gleichgewichts, indem gewiſſe Stoffe, und zwar gerade die zur Emährung der Thiere
und Menichen, wefentlichen auf eine unnatürliche Weife gefteigert werben, 3. B. das
Stärfmebl in der Kartoffel mit ihren von Natur keineswegs mehligen Knollen, der
Zuder und Pectin in der von Natur holzigen Möhre. Andrerfeitd werben gewille
Drgane der Pflanze, und zwar vorzugsweiſe die, weldhe der Sig der Nabrungdftoffe
find, wie die Knolle der Kartoffel, die Wurzel der -Möhre und Rübe, der Stengel der
Runkelrübe, die Blätter bei den Koblarten, die Frucht bei ven Obflarten, die Samen
bei dem Getreide und den Delpflanzen, auf unnatürliche Weife vergrößert und in ihrer
äußern Form verändert. Hierher gehören auch die gefüllten Blumen unferer Zier-
gewaͤchſe. Zu diefem Zwed bedarf ed wiederum bejonderer Mittel in der Behandlung
und Ernährung der Gewächſe. Die Gulturgereächje find Spielarten von urfprüng-
lih wildwachfenden Arten, und bis zu einem gewiffen Grade nichts anderes ald Kunſt⸗
product. Die ETünftlihe Erzeugung neuer vortheilbafter Spielarten ift
eine Hauptaufgabe der Agricultur. Daneben gebt eine andere ber: die Auswahl
der zur Qultur geeigneten Pflanzenarten. “Denn unter ben 100,000 wild⸗
wachfenden Pflanzenarten ift e8 doch nur eine fehr befchränkte Zahl folcher, welche eine
derartige Biegſamkeit befigen, wm ſich zu den nüslichen Spielarten erzieben zu lafjen,
—8
248 Aderban. ,
Diefe gehören vorzugsweife folgenden Familien an: Gräfer (Betreidearten), Palmen
(3. B. Kofospalme ꝛc.), Piſanggewaͤchſe (Banane), Orneeiferen (3. 3. Koblarten, Rübe,
Raps), Chenopodiceen (3. B. Spinat), Spleneen (3. B. Kartoffel), Bapilianeceen
(Hülfenfrüchte, Klee) u. f. w. Jedem Volk oder’ jedem Laͤnderſtrich gehört die eine
oder andere Eulturpflanze eigentbümlic an (3. B. die Kohlarten in Europa, ber Thee⸗
ftrauh in China, die Kofospalme, Banane und der Brodfruchtbaun in den Ländern
‘der Tropen), weshalb die Agrieultur bei jedem Volk eine andere Geftalt annimmt. Es
ift bemerfenswerth, daß diefe wenigen @ulturpflanzen fat fämmtlidy von Alters ber in
Gebrauch waren, und dem Menfchengeichlecht, wie Die Sagen aller Völker bezeugen,
von der Gottheit verliehen find, fo Daß menfchliches Nachdenken und VBerfuche nur
wenig haben hiezu thun können. Gleichwohl bleibt es eine berechtigte Aufgabe, den
Vorrath der Eulturpflanzen aus der Menge der wilden. zu bereichern zu fuchen und
wäre es auch nur die Einführung der in verfchiedenen Xändern bereits cultivirten Arten
in andere Gegenden und die Ermittelung, unter welchen Umftänden und Beringungen
dieſes möglich if. (S. d. Art. Acelimatiiation.)
3Zweck des Aderbaues ift von jeher gewefen und wird in alle Zukunft Fein ande
rer fein, als dem Boden mit möglichft geringem Aufwande einen möglichit reichen
Ertrag von Nahrungsftoffen in den @ulturpflanzen abzugewinnen. Die Art und Weife,
wie diefer Zweck erftrebt wird, ift im verfchiedenen Ländern und in verfchievenen Zeiten
ſehr ungleid. Ganz befonders ift mit dem jebigen Jahrhundert der Aderbau in ein
neues Stadium getreten. Neue Seiten, nene Bragen haben fi eröffnet. Während
man ſich biß dahin faft ganz Durch den Inftinft und Die fuhjertive Erfahrung und Die
daraus abgeleiteten Regeln leiten ließ, drängt fich etwa feit dem Anfang dieſes Jahr
bundert3 die Natumwiffenfchaft auch in dieſes Gebiet ein, um auch bier ihre ftrenge
Unterfuchungsmethode und ihr Streben nach objectiven Wahrheiten auszuüben, und
verfprach dafür neue Mittel, den Zweck der Pflanzencultur in höherem Maße zu er-
reihen. Es ift gamz befonders dad Berhältnig der Natunviffenfchaft zum Aderbau,
wodurd die Krifls, in welcher ſich dieſer Gewerbszweig noch heute befindet, veranlaßt
wird. Auf der einen Seite trifft die Anerkennung der Bedeutung der Naturwiſſenſchaft
überhaupt noch bei Einzelnen auf Widerftand, bei Solchen, welche zufrieden mit den
won ihren Vorfahren erzielten Erfolgen, unbefümmert um die Vorſtellungen der Ges
lehrten, lieber ihren ftillen, fleißigen und befcheidenen Weg fortgehen; — auf der an⸗
deren Seite find es Mißverftändniffe, melche fich dem vollen Einfluß der Naturwiſſen⸗
ihaft entgegenftellen, Mißverſtändniſſe 3. B. als beſtehe ein Gegenſatz zwifchen Der
Wiffenfchaft und Erfahrung, während doc gerade diejenige Wiffenjchaft, um deren
Einführung es fich handelt, felbft wie Feine andere, auf Erfahrung gegründet ift und
mir infofern Anſpruch auf Beachtung machen Tann. Es kommt nur darauf an, ob die
Erfahrung in vereinzelten von Vorurtheil beherrfchten fubjectiven Wahrnehmungen
beftehen, oder ob fie mit Verſtand, d. h. mit Methode und mit dem Anfprud auf alle
gemeine Anerkennung gemacht werden und nad) den Geſetzen des Denkens in Zuſam⸗
menbang gebracht werden fol. Nur dann, wenn die Erfahrung zur Theorie führt
und auf diefer theoretifchen Grundlage neue Erfahrungen aufgebaut werben, Tann von
einer verftändigen Erfahrung die Rede fein. In Wahrheit bat jeder Einzelne dieſes
Streben nach Theorie und nach der Einſicht in die Gründe der Erſcheinungen; aber
die Wiſſenſchaft allein führt zur richtigen Erkenntniß dieſer Gründe und von den Re⸗—
gen zu Geſetzen. — Auch das ift ein Mißverftänpniß, wenn man einen Widerfprudy
zwifchen Theorie und Praxis findet; denn Die Theorie will fich ja nicht von Dem
prattifchen Zweck des Ackerbaues loslöfen, fondern will demfelben dienen. Und wenn
von den Gelehrten in Laboratoriun und Stubirftube Theorien gemacht werben, ſo
verkennen fle nicht, daß die Anwendung berjelben auf den befonderen Fall lediglich
dem Practifer obliegt. Auch ift nicht zu leugnen, daß eine Menge von Fragen einft-
weilen und für lange Zeit fih dem tbeoretifchen Berftändniß entziehen, wo denn der
Tact und dad practifche Gefühl und Geſchick vorerft allein berechtigt find. Nichts deſto
weniger bleibt dad Ziel der Agricultur eine vollftändige Durchbringung von der Natur-
wiſſenſchaft. Die letztere Ichrt den Landwirth übrigeng nicht feinen Zweck erreichen
(man hat Korn gezogen lange ehe man an die Willenjchaft Dachte), aber fie lehrt, den
Aderbm. 219
Zweck leichter und beſſer zu erreichen. Die Berechtigung der Naturwiſſenſchaft in der
Agricultur iſt einfach darin begründet, daß die Culturpflanzen in ihrem Leben und Ge⸗
deihen den Geſetzen der Natur folgen und von den natürlichen Bedingungen abhängig
. find; es Handelt fich bier wie in aller Naturwiſſenſchaft um die Erfenntniß von Urſache
und Wirkung, und diefe Erkenntniß giebt die Miltel an die Sand, gewiffe beabfichtigte
Wirkungen mit Sicherheit. zu erreichen. Es wird vielleicht einft dahin kommen, daß
der Uderbau nicht mehr das Tagewerk des müheliebenden Adermanns, fondern Ihig-
lih ein wiſſenſchaftliches Problem ift: man gebe der Willfenfchaft den Boden und das
Klima und fie wird genau jagen, wie auf die leichtefte und ſicherſte Weije der größte
Ertrag von Nahrungsftoffen zu gewinnen ifl. — Zunaͤchſt aber wird ſich der heilfame
-&influß der Naturwiffenfchaft auf die Landwirthſchaft darin geltend zu machen haben,
daß an die Stelle fubjectiver Anftchten Durch Anwendung der allein berechtigten Unter-
ſuchungsmethoden allgemein gültige Erfahrungsgefege, — an die Stelle aller jener
unbeftimnten Auffaffungen von Wehr oder Weniger durch firengen Gebrauch von Maaß,
Zahl und Gewicht ganz beftimmte Ausprüde treten, — daß alfe unklaren Vorftellun-
gen von fettem und magerm, ſchwerem und leichtem, trägem und bigigem, fruchtbarem
und unfruchtbarem Boden, von Bereicherung, Schonung und Berarmung u. f. w. in
klare und deutliche Begriffe, verwandelt werden, — daß alle Vorurtheile befeitigt und
die durch practifhen Bid und Geſchick bereits gewonnenen Grundfäge und Methoden
erklärt und begründet oder mo fle irrig find, widerlegt werben. Denjenigen Landwirth,
welcher fich in der Praris durch die Grundfäge und Methode der Willenfchaft leiten
läßt, nennt man einen rationellen Landwirth, zum Unterfhied von denen, welche
ſich entweder nur durch Die Gewohnheit beftimmen laffen, oder blindlingd die Grund⸗
fäge Anderer wie Necepte befolgen. Die Landwirthſchaft fleht in gleicher Linie mit der .
Medicin, für welche Niemand beftreitet, daß Der practifche Blick und Tact, die An⸗
wendung der Theorie auf den einzelnen Fall die Hauptfache ift, aber -ebenfo wenig
leugnet, daß jeder Fortſchritt diefer Kunft im Verhältnig fleht zu der Art, wie ſich Die
Aerzte der wiflenfchaftlichen Erfenntniß von Menſchen und von den Naturfräften be-
mächtigen und bedienen.
Der Aderbau von theoretifcher Seite ift Eeine felbfiftändige Wiflenfchaft, ſondern
ein Theil der angewandten Naturwiffenfchaft; faft alle Zweige der legteren greifen im
dDiefelbe ein. Denn um Pflanzen zu cultiviven, muß man vor Allem deren Natur,
ſowohl vie äußeren Unterjcheivungdmerfmale -( Gegenftand der ſyſtematiſchen Boö⸗
tanif) ald ihren inneten Ban und chemifche Zufammenjegung, die Art und Weife,
wie die Stoffe aufgenommen, fortgeleitet und verwandelt werben, d. 5. die Ernährung
und das Wachsthum, fowie die Bedingungen, an welche das Pflanzenleben genüpft
ift, kennen (Gegenftand der Pflanzenphyfiologie). Ferner muß der Arerbauer
die äußeren Berhältniffe, unter welchen er die Pflanzen bauen will, die Temperatur
der Luft, die chemifche Zufammenfegung der Atmofphäre, Die herrſchenden Winde und
Die Niederfchläge, die Gewitter und den electriſchen Zuſtand der Luft, d. h. die klima⸗
tifchen Verhältniffe feines Ortes beobachten und bedarf dazu einer allgemeinen Bekannt⸗
fhaft mit der Meteorologie.
Sodann iſt die Kenntniß des Bodens nach feiner geognoftifchen Befchaffenheit,
nach feinen phyſikaliſchen Eigenſchaften und nach feiner chemifchen Zufamnenfegung
orberlih, und zwar gehört Hierzu ſowohl Die Befanntfchaft mit den allgemeinen
erhältniffen, als auch die Fähigkeit, die Eigentbümlichkeiten einer jeden befonderen
Bodenart zu erfennen und zu unterfuchen. Bor Allem kommt ed auf die Beziehung
der Bebürfnijie und der Natur der Pflanzen zu" den gegebenen VBerhältnifien ded Bodens
und der Luft an, und darauf, was von Seiten ded Menfchen zu thun ifl, um-bie
Iegteren den erfleren anzupaflen, und die Bedingungen für das Wachsthum, wenn biejelben
nicht außreichend vorhanden find, berbeizufchaffen. Zu dem anderen Zweig der Lanb-
veirtbfchaft, der Ihierzucht, gehört dann in gleicher Weile noch einiges Verſtaͤndniß der
Zoologie, beſonders der thierifchen Phyſiologie. — Für den Aderbau insbeſondere iſt,
weil die Ernährung der Pflanzen hauptſächlich in einem chemifchen Prozeß beftebt, und
weil die Bedingungen bed Bodens vor Allen anf dem Vorhandenſein gemifler ben
Pflanzen nöthigen: Stoffe beruhen, die Chemie diejenige Naturwiffenfchaft, welche die
l
250 Aderban.
wahre Grundlage für die theoretifche Agricultur bildet und: die Anwendung derfelben
auf den Nderbau, d. 5. die chemifche Behandlung der beim Ackerbau vorkommenden
Punkte bildet die „Ackerbau⸗ oder Agriculturchemie*, durch Deren Ausbildung vorzugs-
weife die Fortfchritte in der neueren Landwirthſchaft beflimmt merben.
Folgendes find die wichtigften theoretifchen Grundfäge, von denen der rationelle
Aderbau ausgeht. Ä
1. Alle Stoffe, aus welchen die Pflanze befteht, muß Diefelbe von Außen in
irgend einer Verbindung aufnehmen, d. 5. die Elemente ihrer Subſtanz muͤſſen gege⸗
ben ſein.
2. Nur im flüffigen oder gadförmigen Buftande werben Die Stoffe von der Pflanze
‚aufgenommen, und zwar erjtere vorzugdweije durch die Wurzelfpigen, legtere vorzugs⸗
weiſe durch Die Blattoberflähe.
3. Der Hauptmaffe nach befteht die Pflanze aus folchen organifchen Verbindun⸗
gen, welche Kohlenſtoff, Waflerftoff und Sauerftoff enthalten, namlich Zellſtoff, Zucker,
Dexttin, Del, Stärfentehl ıc., und befonderd die beiden leßtgenannten find es, welchen
die Pflanzenjubftanz ihre Beveutung ald Nahrungsmittel verdankt... Es ift ald audge-
macht anzufehen, daß die Pflanzen die hierzu nöthigen Elemente aud der Atmofphäre
und dem Wafler, nämlich in Geftalt von Kohlenjäure und Wafler aufnehmen. Auch
- bildet das Waffer als folched einen Hauptbeftandtbeil der Pflanzenmafle. Diefe beiden
Verbindungen find theild in der Luft, theild in den gemöhnlichen Nieverfchlägen, theild
im Boden in folder Menge vorhanden, daß ed Feiner fünftlichen Zuführung bebarf,
“und wenn auch nicht zu leugnen ift, daß eine außgedehntere Darreichung biefer Stoffe bis
zu einem gewiflen Grade dazu beitragen Tann, das Pflanzenwachstbum zu befördern,
fo wird doch der Grund von mangelhafter Ausbildung der Gewächſe niemald in einem.
Mangel jener beiden Berbindungen zu fuchen fein.
4. Außerdem enthält Die Pflanze noch organische Verbindungen, melche außer
Kohlenftoff, Waſſerſtoſſ und Sauerftoff noch aus Stickſtoff und zugleich aus Phosphor
und Schwefel beftehen. Es find Dies die fogenannten Broteinverbinbungen: Kleber,
Giweißftoff u. f. w. Obgleich diefe nur in verhältnigmäßig geringen Wengen vor-
handen find, fo fpielen fie Doch eine fehr wichtige Nolle theils im Lebensproceß der
Pflanze felbft, theils hängt von ihnen noch mehr ald von den obigen die Nahrhaftige
keit der Pflanzen für Menfchen und Thiere ab. Denn gerade dieſe Verbindungen jind
e8, aus welchen der thierifche Körper zum größten Theil befteht, und melche ber letztere
nicht anverd als aud dem Pflanzenreich fich aneignen fann. Die Duelle, aus welder
die Pflanzen diefe Stoffe, namentlich den Stickſtoff beziehen, find ebenfall8 unorganiſche
(binäre) Verbindungen, nämlich das Ammoniak und die Salpeterjäure, welche als Pro
ducte des Lebensproceſſes und der Verweſung organijcher Körper in Luft und Boden
vorfonmen.. Obgleich dieſe Teßteren niemals in der natürlichen Umgebung der Pflanze
fehlen, fo ift e8 doch mit Gewißheit anzunehmen, daß durch eine reichlichere Zufuhr
derfelben die Entwidelung der Pflanze Fünftlich gefteigert werden kann, und dieſe künſt⸗
liche Zufuhr bildet deshalb, wie wir unten fehen werben, eind ber wichtigften Mittel
der Pflanzencultur.
5) Endlich enthält die Pflanze aber auch eine gewiffe Menge von erdigen
‚ Beftandtheilen, welche nicht, wie die oben genannten, verbrennlich find, Sondern bei ber
Verbrennung und Verweſung als Afche zurücdbleiben. So gering auch der Antheil if,
den dieſe Stoffe der Menge nach an der Zufammenfegung des Pflanzenkörpers nehmen,
fo ift Doch unzweifelhaft, daß fie für die Entwidelung der Pflanze unbedingt nothwen-
dig find, Da fie bei Feiner Pflanze fehlen dürfen. Theils dienen fie zur mechanifchen
—Feſtigkeit des Stengeld, wie die Kiefelerde bei den Gräfern, theils kommen fie aufges
löft vor und fpielen bei der Ernährung felbft eine wichtige Rolle, indem fie die Bil
dung gewiſſer Pflanzenftoffe bedingen, wie 3. B. der phosphorfaure Kalk die Bildung
des Kleberd und anderer Proteinftoffe, die Alkalien vie Bildung von Stärfmehl,
Zuder u. f. w., das Eifen die Bildung der grünen Farbe. Während die mehr vege-
tative Entwidelung an Kali, Kalk ıc., ift die Entwidelung der Frucht gebunden an
die Gegenwart von Schwefelfäure, Phosphorſäure, Thonerde, Natron. Jede Pflanzen-
art befigt ihre beftimmte Ajchenmenge, und diefe in einer eigentbümlichen Mifchung.
Aderban, I Lal
Han unterſcheidet nach den vorwiegenden Aſchenbeſtandtheilen die Culturpflanzen in
Allalipflanzen (z. B. Kartoffel, Runkel), Kalkpflanzen (z. B. Klee, Erbſen), Kieſel⸗
pflanzen (Graͤſer), Phosphorpflanzen (Getreide). Auch find dieſe Stoffe für die Er-
naͤhrung der Thiere nothwendig, wie 3. 3. der phosphorfaure Kalk für die Entwide-
lung der Knochen, das Eifen für die Blutbildung u. f. w. und bedingen aljo injofern
die Nabrhaftigkeit der Pilanzenftoffe. Diefelden können nur aus dem Boden entnom-
men werden, und obgleich dieſer meift reich daran ift, fo ift doch zugleich eine weſent⸗
liche Bedingung ihre Auflöslichkeit; wogegen die legtere andererfeitö nicht zu groß fein
darf, theild weil aldvann die Salze zu leicht und ſchnell aus dem Boden ausgewaſchen
werden, theils weil ein Uebermaß den Pflanzenleben eben fo ſchaͤdlich iſt, wie das
richtige Maaß nuͤtzlich und nothwendig iſt. Bemerkenswerth iſt, daß eine und dieſelbe
Pflanze zu verſchiedenen Lebenszeiten verſchiedener Salze zur Nahrung bedarf, z. B. die
Getreidearten nehmen in der erſten Zeit vorzüglich Kieſelerde und Kali und erſt fpäter
die zur Samenbildung erforderlichen Stoffe, phosphorſauren Kalt, Schwefeljäure, Na⸗
tron. Darum kann ein Boden, felbft wenn er arm an dieſen legteren Stoffen iſt,
gleichwohl für Getreide fruchtbar fein, vorausgefept, daß keine Samenbildung bezwedt,
fondern dad Getreide grün geerntet wird. Diefe mineralifhen Nahrungdmittel der
Pflanze bilden Äh im Boden immer von Neuem buch die Verwitterung, d. h.
durch den zerfeßenden Einfluß der Atmofphärilien auf das unlößliche Geftein. Mehrere
derfelben, 3. B. die Kiefelerde, find ftetd im Uebermap vorhanden, andere, Dagegen,
namentlich der fo wichtige phosphorſaure Kalk, find fpäzlicher im Boden und werden
demfelben durch die Qulturpflanzen beftändig entzogen, andere, wie Die Alkalien, finden
fich zwar reichlich vor, werben aber durch Die große Auflöslichkeit ihrer Salze dem
Boden leicht durdy das Waller entführt. Es ift daher die Eünftliche Bereicherung des
Bodens mit diefen Stoffen, und ganz befonderd der Phosphorfäure, neben der oben
erwähnten Stidjtoff- Zuführung einer der wichtigften Punkte in der Agricultur.
6) Die oben genannten beiden Gruppen von Nahrungsmitteln, die atmofphärifchen
und mineralifchen, genügen zur Eräftigiten Entwidelung der Culturgewaͤchſe, und «8
liegt Fein Grund zur Annahme vor, daß diefelben auch organifcher (ternärer) Verbin⸗
dungen zu ihrer Ernährung bedürfen.
7) Die beiden Quellen, aud denen die Pflanze die Nahrungsftoffe bezieht, find
die Atmofphäre und der Boden, und von dieſen fommt den Boden beöhalb eine
größere Wichtigfeit zu, als der Atmofphäre, weil die-mineralifchen Nahrungsftoffe durch
ihn ausſchließlich, die atmofphärifchen aber (4. B. das Waller) nicht nur eben fo gut, -
fondern noch mehr durch den Boden, ald durch Die Luft den Pflanzen bargereicht werben.
Die Bedeutung ded Bodens für den Ackerbau und zwar zunächſt derjenigen Bodenſchicht,
in welcher die Pflanzen mit ihren Wurzeln Ieben, d. 5. der Aderfrume (ſ. d. A.),
oder mit anderen Worten, die Fruchtbarkeit des Bodens beruht nun einerfeitd auf
deffen Schalt an denjenigen Stoffen, welche als directe Nahrungsmittel yon der Pflanze
eingefogen werben, nämlich Wafjer, Koblenfäure, Ammoniaf, falpeterfaure Salze und
die anderen oben genannten mineralijchen Stoffe im löslichen Zuftand, andererjeit auf
dem Gehalt an ſolchen Stoffen, 3. B. der gelöfchte Kalt, Humusfäure, Koblenjäure,
Ammoniaf, welche zum Theil nicht felbft in die Pflanze eingehen, aber bie Loslichkeit,
mithin die Aufnahmefähigkeit gewiller Direeter Nahrungsftoffe bewirken, fo wie endlich
gewiflen phyſikaliſchen Eigenfchaften des Bopdeng: Wärme, Trodenbeit und die
teit, Safe aus der Luft einzufaugen, Wafler zu binden und den Wurzeln zuzu⸗
führen. Diefe Eigenfchaften beruhen zunächſt auf der chemifchen oder geognoftijchen
Beichaffenheit an fi, und die in dieſer Beziehung unterfchiedenen reinen Bohenarten,
als: Thonboden, Kalfboden, Sandboden beftgen jene Eigenfchaften in fehr ungleichem
Grade: der „bündige und ſchwere“ Thon, ausgezeichnet durch fein Vermögen, Wafler-
dunft, Ammoniak, Koblenfäure aus der Luft einzufaugen und nebft den mineralifchen
Nahrungsmitteln zu binden und feitzubalten, dagegen wegen feiner Dichtigkeit für bie
Luft nicht durchdriugbar, deshalb „frifch und nachhaltig”, — der „lockere umd leichte“
Sand, leicht für die Luft durchbringbar und vom Wafler leicht ausgewaſchen, die Zer⸗
fegung der organifchen Stoffe befchleunigend, deshalb troden, raſch wirkend und wenig
nachhaltig, — der Kalk, in allen Beziehungen zwifchen beiben die Mitte baltend, In
‘
252 Acerbau.
der Wirklichkeit kommen dieſe Erdarten nicht rein, ſondern in verſchiedenen Verhaͤltniſſen
mit einander gemengt vor, und die verſchiedenen Bodenarten charakteriſiren ſich durch
dad Vorwiegen der einen oder der anderen dieſer Gemengtheile und durch den Gehalt
an anderen mineralifchen Stoffen. Indbefondere kommen ald regelmäßige Bodenbe⸗
ftandtheile Die verichledenen, durch theilmeife Zerfeßung, d. h. Vermoderung der im
Boden enthaltenen organifchen Mefte erzeugten Verbindungen vor. Diefer fogenannte
Humus theilt ſowohl mit dem Thon ald mit dem Sand, deren beiderjeitige, der
Fruchtbarkeit günftige phyſikaliſchen Eigenſchaften, und ſeine Anweſenheit verleiht daher
dem Boden nach jeder Seite bin, ſowohl in Beziehung auf Saugvermögen und Nach—⸗
haltigkeit, als in Beziehung auf Luftigkeit und Irodenheit die guten Eigenjchaften
jener beiden Erdarten, wozu: denn auferdem noch eine größere Erwaͤrmungsfaͤhigkeit
kommt. — Raͤchſt dieſen Berhältniffen der Ackerkrume kommt in Betracht die Tiefe
des eigentlichen. Eulturbodend (den man in diejer Hinflcht als „tiefgrandig” oder
„Hachgrundig* unterjcheidet), fo wie die dem letztern unterliegende Schicht: der Un⸗
tergrumd, welcher ebenfalld entweder locker (fandig), oder Dicht (thonig) oder felflg
ift, und in einem beftimmten Verbältnig zur Beichaffenheit der Ackerkrume ſtehen muß.
Fruchtbar ift nämlidy der Boden, wenn der Untergrund in Beziehung auf die Fähigkeit,
das Waſſer zu binden oder fortzuleiten, fich entgegengefeßt wie die Aderfrume verhält.
Ueberhaupt ift das Verhalten des Bodens zum Wafler eines der mwichtigften Momente,
indem das Waſſer im Boden als das Vehikel aller von der Wurzel, aufzunehmenden
Nahrungsftoffe die Grundbebingung für die Fruchtbarkeit if, andrerfeit8 aber auch, im
Uebermaß vorhanden, durch fein Abfließen dem Boden vie löslichen Stoffe entführt,
oder ftehen bleibend, die Bruchtbarkeit durch Kältung beeinträchtigt. — Die Lehre von
Boden oder Die Bodenkunde und die Beitimmung des Werthes einer gewiſſen Bo⸗
denart Durch Unterfuchung derfelben in Beziehung auf obige Verhältniffe, d.h. das Boni-
tiren, ift einer der ergiebigften Zweige der Aderbaumiflenfchaft. Als Mittel bierfür
dient theils die chemifch-phHflfalifche Unterfuchung ded Bodens felbft, theild Die Beob-
achtung gewifler, den einzelnen Bodenarten eigenthümlicdyen und wegen ibver befannten
chemifchen Zufammenfegung den chemifchen Charakter des Bodens auch ohne Analpie
- anzeigenden Unfräuter, wie 3. B. Rumex Acetosella ein Kennzeichen eines kalk⸗
armen Bodens liefert. — Die Fruchtbarkeit des Bodens befteht, wie aus Obigem ber
vorgeht, nicht ſowohl in einer Kraft (mie man ed früher anſah), fondern nad ber
klareren Auffaflung der heutigen Agricultur vielmehr in der Gegenwart gewifler Stoffe
und deren Aggregatzuftand. —
Die Aufgabe des Landwirthe (äft ſich hiernach in folgenden Punkten zu
jammenfaflen :
1) Der Landwirth muß fich befannt machen mit denjenigen Berbältnijien feines
Feldes, welche ihm gegeben find, nämlich mit den Flimatifchen Zuftänden (Tempera
tur, Luftfeuchtigkeit, Winde, Xicht), mit der geognoftifchen, chemiſchen und phyſtkaliſchen
Beſchaffenheit des Bodens, —
2) mit den eigenthümlichen Bebürfniffen der verſchiedenen ‚Eulturpflangen.
3) Er Hat Diejenigen Pflanzen auszuwählen, deren Gultut nach den unabänder
lichen Verhaͤltniſſen des Feldes und Ortes möglich ift, wobei namentlich and) bie be
‚Tonderen Umſtaͤnde des Verkehrs und des Abſatzes in Betracht kommen.
4) Er bat Diejenigen Mittel in Anmendung zu bringen, welche in der Hand des
Menfchen Liegen, die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhöhen; und zwar beziehen ſich dide
befonders auf die phyſikaliſche und chemifche Beichaffenheit der Aderfrume.
Diefe Mittel und die übrigen Operationen Der Agricultur oder die Cultur⸗
methoden find folgende:
1) Die Rodung.
2) Die Vertiefung der Ackerkrume durch das „Tiefpflügen“ oder das
„Rajolen.“
. 83) Die Entwäfferung oder die Drainage durch Gräben oder unterirdiſche
Röhren, wodurch das allzu reichliche über dem Untergrund ftehende, an Nahrungs»
offen arme Waſſer, welches einerfeitd die Verwitterung Der Erde verhindert und
andererfeits eine Kältung des Bodens veranlaßt, abgeleitet wird. Diefes höchſt mirf-
⸗
Fa | Aderban. 238
fame Mittel, Die Fruchtbarkeit zu fleigern, ift zwar erft in Der jüngflen Zeit nach feiner
großen Bebeutung gehörig gewürdigt, rührt übrigens aber, felbit die Art der Ausfüb-
zung mit Thonröhren, in Deutjchland bereitd aus dem vorigen Jahrhundert ber und
. if dem Princip nad) nody älter. |
4) Die mechanische Bearbeitung des Vodens hat den Zweck, denſelben zu
Iodern und zu ebnen, um ihn vom Unkraut zu veinigen, für den verwitternden Einfluß
der Luft zugänglich und für die Ausſaat gefchict zu machen, — Bortheile, welde
zwar durch die mit der Aufmwühlung zuſammenhaͤngende Austrodnung, die Zerfegung
und Berflüchtigung der organiſchen Bobenbeftandtheile und durch die Ausſaugung
mittelft des Regens befchräntt, gleichwohl aber durch diefe Nachtheile nicht aufgewogen
werden. Die Vervoſlkommnung der zur VBodenbearbeitung dienenden Gerathſchaften:
Plug, Egge, Walze ıc. ift einer der Factoren in den Kortichritten des Ackerbaues.
Hierher gehört audy das Brennen des Bodens mittelft Torfes, wodurch, abgefehen
von der Afchendüngung, der Boden mechanifch verbeffert und die Verwitterung befür:
dert wird. \ '
5) Die Düngung. In chemifcher Hinſicht wird die Fruchtbarkeit des Vodeus
Dur die zur Grnährung der Pflanzen nothwendigen Beſtandtheile, deren richtiges
Miſchungsverhältniß und richtige Löslichkeit bedingt. In der Natur felbft wird dieſe
Fruchtbarkeit dadurch erhalten und vermehrt, daß die Pflanzen an der Stelle, wo ſtie
gewachſen find, abiterben und ihre Mefte dafelbft laſſen. Dadurch nun, daß durch den
Aderbau dem Boden der größte Theil von den darauf gewachfenen Pflanzen entführt
und durch die Bloßlegung des Bodens die Zerftörung der zurüdgebliebenen Stoffe
befördert, und außerdem eine unnatürliche Steigerung des Pflanzenwachöthums bezwedt
wird, ergiebt fich die Nothwendigkeit, dem Boden einen Erſatz und Fünftlidyen Vorſchub
zu leiften. Dies ift die Düngung. Zwar hat man beredyncet, daß etwa drei Viertel
aller PBilangencultur auf der Erde obne Düngung ftattfindet, indeß für unjere Gulturen,
wo der Boden verhältnifmäßig ſtark angegriffen wird, und für unfer Klima if die
Düngung eine erfahrungsmäßige und nicht zu bezweifelnde Nothwendigfeit. Die Mittel,
dem Boden jenen Verluſt wieder zu erftatten, bejtehen nun zunaͤchſt darin, daß die durch
den Haushalt der Landwirtbfchaft hHindurchgegangenen Stoffe, nämlich die Abfälle und
insbeſondere die thierifchen Exerenente nebft dem Stroh, ald Stallmift, dem Boden
zurüdgegeben werden. Da aber ein großer Theil der Ernte theils als Getreide, Del,
Bekleidungsſtoffe, theils ale Kleifch u. |. w. ausgeführt wird, ein-anderer Theil derfelben
durch Den Lebensproceß der Thiere verloren gebt, fo ift jener Erſatz nur unvollftändig;
der eine diefer Punkte, die Ausführung der organifchen Subſtanz aus den Grünzen
des Landgutes, wodurd, bauptfächlid, die Fruchtbarkeit beeinträchtigt wird, ift ein Uns
Rand, auf defien Befeitigung, eben weil diefe im Gebiete der Möglichkeit liegt, Die
neuere Agricultur vorzugsweife ihr Augenmerk zu richten bat. Es müſſen die thieri=
ſchen Abfälle auch da, wo jle nicht unmittelbar zur Düngung benugt werben, mehr als
bisher gewürdigt und Mittel und Wege gefunden werden, auch im Grofen eine Auss
gleichung herbeizuführen, beſonders dadurch, daß der dem Lande entzogene, in den ˖
Städten angehäufte oder durch die Flüſſe entführte Dünger dem Lande zurüdgegeben
werde. In großartigem Mafftabe hat man neuerdings einen folchen Austauſch zwifchen
Stadt und Land vermittelft Nöhrenleitungen und Dampfmafchinen, wodurch einerjeits
den größeren Städten friſches Waffer, andererfeitS dem Lande die Excremente zc. zuge
führt werden, in England eingerichtet, und dadurch bereits ſehr auffallende Erfolge
nicht nur für Die Fruchtbarkeit ded Bodens, fondern auch für den Geſundheitszuſtand
der Städte erreicht. ° Hier liegt ohne Zweifel eine der wichtigften national-öfonemijchen
Aufgaben der Zukunft. So lange aber der Uebelſtand eines geftörten Gleichgewichts
im Haushalte der Stoffe befteht, hat man zu andern Mitteln, den Dünger zu vermeh⸗
ven, gegriffen. Diefe beftehen vorzüglich in der Cultur ſolcher Gewaͤchſe, welche felbft
feine Tünftlihe Düngung bedürfen, welche dagegen ald Nahrungsmittel für die land«
wirtbfchaftlichen Ihiere dienen und daher einen Gewinn an Dünger für den Ader ab-
werfen, nämlich die Sräfer u. f. ıw. der Wiefen und Weiden. Deshalb gebört zu
einem wobleingerichteten Zandgut ein verhältnißmäßiger Beftand an Wieſen und Weiden.
Berner gehört hierher der Anbau ſolcher Butterfruuter, welche zwar felbjt der Düngung
%
254 | Acterbau.
bedürfen, aber durch ihre Aſſtmilation der atmoſphäriſchen Stoffe eine bedeutende Menge
von organifcher Subftanz erzeugen und hiermit, im Stallmift, dein Boden die entzoger
nen Stoffe im Ueberſchuß zurüdzahlen, 3.3. der Klee, die Hadfrüchte. — Endlich
dient zur Entfchädigung des Aders der eingeführte Dünger (Guano) und der
Fünftliche Dünger.
Um den Dünger zu” vervollfonmnen oder zu erſetzen, muß man vor Allem dar
über flar fein, worauf die Wirkung deffelben beruht und welches feine wefentlichen
Beftandtheile find. Diefe Frage aber gerade ift einer der Hauptſtreitpunkte der heut
gen Agricultur, und hbauptfächlich in der Lehre vom Dünger liegt der Wendepunft
zwifchen der alten und neuen, der empirifchen und rationelfen Landwirthſchaft. — Der
Dünger im engern Sinne, nämlich die thierifchen Ercremente oder diefelden mit Stroh
oder andern vegetabilifchen Reſten vermifcht, befteht aus zwei verſchiedenen Stoffgrup-
pen: a) die organifchen Subftanzen oder vielmehr deren Zerſetzungsproducte, nämlid
einerſeits Die ftieftofffreien aus dem Zellftoff u. dgl. 'hervorgehenden Humusartigen Vers
bindungen, deren EndeZerfegungsproduct Kohblenfäyre und Waſſer ift, und anbrerfeits
das Ammoniaf und die Salpeterfäure als Zerfegungsproduct der ftidftoffhaltigen orga-
[hen Subftanzen; b) die mineralifchen Beftandtheile, 3. B. pbosphorfaurer Kalt,
phosphorfaure® Natron, Kiefelerde, Kali ꝛc. Und zwar enthalten die feften Excremente
befonders die mineralifchen Stoffe, 3. B. von Rind und Schaf: fiefelfaure® Kali und
phosphorfaure Salze, vom Pferd außer erfterem befonderd phosphorfaure Bittererbe,.
vom Menfchen beſonders phosphorfauren Kalk, der Harn dagegen befonderd Ammoniafs
falge, Sarnfäure und phosphorjaure Salze. Aehnlich verhält fi der Guano und die
übrigen organifchen Abfälle: Hornfpäne, Knochen, Lumpen, Oelkuchen ıc.
Die Wirkung der Düngerbeftandtbeile ift eine breifache:
a) ald Directe Nahrungsmittel der Pflanze. Im dieſer Beziehung werben
die organifchen Stoffe nur in Form ihrer legten Zerfegungsproducte, ald Kohlenfäure,
Waſſer und Anımoniaf von der Pflanze als Nahrungsmittel aufgenommen. Dagegen
kommen bier in höherm Grade die mineralifchen Beftandtheile in Betracht. Die Ber
deutung der verfchiedenen Stoffe wird nämlich theild Durch die Rolle, melche dieſelben
in der Sufammenfegung der Pflanzen fpielen, theild Durch die Frage, ob fie weſentlich
durch den Dünger der Pflanze dargeboten werden oder ob fie bereit3 im Boden ent
halten find oder ohnehin aus der Athmosphäre in genügender Menge dargereicht wers
den, und ob fie, wenn auch genügend vorhanden, Doch“ durch eine reichlichere Zufuhr
das Wachsthum weientlich fördern. Deshalb kommt den bumusbildenden Stoffen nur
eine ſehr untergeordnete, den ftiftoffhaltigen Stoffen dagegen eine vorzügliche, manchen
mineralifchen, 3. B. der Kiefelerde eine geringe, andern, wie der Phosphorfäure, dem
Kalk eine große Bedeutung zu. Namentlich fommt e8 bierbei auf den Grad der Ldb-
lichfeit an, indem nur Diejenigen Stoffe, welche entweder an fich auflöglich find ober
durch den Einfluß anderer Stoffe, löslich werden, ald directe Nahrungsmittel dienen
fönnen. Zu bemerken ift noch, daß die verfchiedenen Arten des Düngers eine verfchier
dene Wirkung auf die Erzeugung der wefentlichen Pflanzenbeftandtheile ausüben, in⸗
dem die einen mehr auf den Gehalt an Stärfemehl, die andern mehr auf die Kleber
bildung einwirken. | .
b) Die Beftanptbeile des Düngers ald indpirecte Nahrungsmittel, indem
manche berjelben auflöfend auf andere wirken; fo befördern die mineralifchen Stoffe
theils die DVerwitterung der erdigen Theile, wie 3. B. der Kalk die Auffchliefung
der Kiefelerve begünftigt, theild die Zerfegung der Humusſtoffe; ' umgekehrt dienen bie
Humusfloffe Cbefonders die Quellfäure und Duellfalzfäure) als Vehikel für die Auf
nahme mancher mineralifchen Stoffe in die Pflanze; und ebenfo wirken Kohlenfäurt
und Ammoniak auflöfend auf Die Mineralien, aus welchem Grunde e8 nicht gleichgültig
ift, ob die beiden genannten Verbindungen der Pflanze in der Luft oder im Boden
dargeboten werben. Auch bat die vermefende Pflanzenfubftang die Fähigkeit den für
die Tebendige Pflanze nicht affimilirbaren Stidftoff der Luft in das aſſimilirbare Am⸗
moniaf zu verwandeln. |
e) Die Beftandtheile des Düngers wirken durch ihre phyfifalifchen Eigene
idaften, dadurch daß fle den Boden Iodern und vermöge ihres (3. B. Humuß,
1 ’
Aderban. 255
Kohle) Vermögend, Gasarten zu abjorbiren und zu condenfiren, denfelben fähiger
machen, die wefentlicgen Stoffe aus der Luft aufzufaugen, befonderd aber indem jle
ben Boden theild unmittelbar (durch ihren eigenen Verweſungs⸗, d. h. Verbrennungs«
vproceß), theils mittelbar durch Ginfaugung der Sonnenftrahlen erwärmen. Daher läßt
fih Durch die Düngung’ felbft das Klima corrigiren, d. h. man kann durch den Dün⸗
ger dem Boden eine Temperatur verleihen, welche einer beträchtlich ſüdlicheren geo⸗
graphifchen Rage entipriht. In Beziehung auf diefe phyſikaliſchen Wirkungen find es
nun gerade die organifchen, namentlidy) Die humusbildenden Stoffe, weldye den frucht⸗
baren Einfluß des Düngers beftimmen.
Das unter b) und c) Angeführte giebt Denn auch dem unklaren Ausdruck, Reiz⸗
mittel", womit manche Düngertheile bezeichnet zu werben pflegen, emen beſtimm⸗
ten Sinn.
Wenn über die im Obigen dargeftellte Wirkung des Dünger wohl alle Agri-
eulturtheoretifer übereinftimmen, fo find dagegen über Die relative Bedeutung der
verjchiedenen Düngerbeftandtheile die Anfichten getheilt, und es ift nicht zu Täugnen,
daß Die heftigen Känpfe, 3. B. zwifchen der Liebig'ſchen Schule und ihren Gegnern
ih im Wefentlichen auf die ungleiche Beurtheilung des relativen Werthes der einzel-
nen Düngftoffe befchränfen. Hierher gehört der Streit zwifchen der fogenannten „Mi⸗
neraltHeorie" und der „Stidftofftheorie". Liebig nämlich, als der Gründer und
Vertreter der’ erfteren legt, in Erwägung der wichtigen Rolle der mineralifchen Stoffe
in dem Lebensproceß der Pflanze und in Erwägung, daß gerade diefe Beftandtheile
dem Boden durch die Ernte entzogen werden und daher vor Allem zurüdgegeben wer-
den müflen, dad Hauptgewicht auf diefe mineralifchen Subftanzen und gelangt confes'
quenter Weife zu dem Grundfag: daß der Stallpünger resp. den Wiefenbau fo wie bie
den Landwirth beengende Wechſelwirthſchaft erſetzt, oder daß er ergänzt werben fünne durch
eine künftliche der Natur des befonderen Bodens und dem jeweiligen chemifchen Zu⸗
ande deſſelben und namentlich der Natur der zu cultivirenden Gewächſe mit ihren be⸗
jonderen Anſprüchen an gewilfe Mineralbeftandtheile angepaßte Compoſition minerali⸗
her Subftanzen. Hierauf gründet fich Liebig's „hemifcher“ oder „Patents
Dünger.” Zugleich verfennt aber Liebig keineswegs die übrigen Faetoren der Frucht
barkeit, weder die Bereutung des Ammoniaks und der Kohlenfäure, noch den Einfluß
der phyſikaliſchen igenfchaften des Bodens, noch den Nugen der Gründüngung. Das
Weſentliche feiner Theorie läßt fich Furz etwa fo zufammenfaffen: jedem einzelnen Bes.
ſtandtheil kommt fein befonderes Recht zu, und Die Fruchtbarkeit ift abhängig von der
Gegenwart eines jeden wefentlichen Bodenbeftandtheils, — die löslichen Beftandtbeile
des Bodens müflen in einem beftimmten durch die Natur ven betreffenden Cultur⸗
pflanzen vorgezeichneten Mifchungsverhältniß fleben, inden, nach allgemeiner Erfahrung,
wenn eine berfelben fehlt, die übrigen nicht im Stande find, Die Fruchtbarkeit zu bewirs
fen, und andrerfeitd burch übermäßige Anhaͤufung eines einzelnen das Gleichgwicht der
Stoffe in der Pflanze bis zur Krankheit zerflört werden fann; — es muß daher bei
der Düngung auf die im Boden fehlenden und vorhandenen Beftandtheile, fo wie na»
mentlich auf Die Natur der Gulturpflanzen Nüdficht genommen werden; — es muß.
nicht nur der augenblidlihe Zwed, ſondern auch die Dauer und Nachhaltigkeit der
Srychtbarkeit in Rechnung gebracht werden; — die Menge eines Stoffes, welche der
Boden, um für eine Pflanzenart fruchtbar zu fein, bedarf, fteht nicht im Verhaͤltniß
zur abjoluten Menge dieſes Stoffes, welche die Pflanze überhaupt zur. Entwidlung,
jondern zu dem Marimum, welches die Pflanze zu einer gewiffen Zeit (z. B. zur Sa—
menbildung) bedarf. ') |
Es geht hieraus hervor, wie unrichtig es ift, von einem Gegenſatz der „Mine
rale Theorie” und der „Stidftoff- Theorie” zu reden. Wenn man die Anftchten der
) Wenn der Zwed der Düngung darin befteht, der Pflanze diejenigen Stoffe zu liefern,
aus welchen fic befleht, jo ergicht fih als eine bisher wenig beadhtete Aufgabe für die Zukunft,
me man der Pflanze ihre Nahrung nit auf einmal, fondern nad) und nad) in dem Verhältniß,
wie fie diefelbe bedarf, barbieten Fann, in Webereinftimmung mit der oben erwähnten Thatſache,
a a ifche Zufanmmenfegung der Pflanze in den verjchiedenen Lebenszeiten eine fehr un:
*
256 Acerban. u
Gegner Liebig's, abgeſehen von denen, welche ſich in unklaren Begriffen und Borur-
theilen bewegen, vergleicht, jo beſchraͤnkt jich die Differenz im Weſentlichen darauf, dap
die Einen (ohne die Bedeutung der mineralifchen Subflanz zu verfennen) den Maaß⸗
ftab der Fruchtbarkeit auf die organifchen reſp. ftidftoffhaltigen, Liebig dagegen (ohne
die Bedeutung der letzteren zu verkennen) den Mapftab der Fruchtbarkeit auf Die mines
ralifchen Verbindungen gründet. In der Hauptſache ift der Standpunft Liebig's der
der Agricultur-Chemie, und alle Korfcher auf dieſem Gebiete, wie 3. B. Bouffingault,
ſtehen wefentfich mit Liebig auf einerlei Boden. Liebig bleibt vor Allem dad Ber»
dienft, in der naturwiſſenſchaftlichen Methode für die Kandwirtbichaft und in der fchärs
feren Beſtimmung der Begriffe einen bedeutenden Schritt vorwärts gethan zu haben.
| Die im Allgemeinen ungünftigen Erfolge mit Liebig's Patentdünger mögen größ-
tentheild auf unrichtiger Anwendung beruhen, wie auch Liebig felbft demfelben nur
dann eine Wirkung zufchreibt, wenn die nöthigen Humusbeſtandtheile und die übrigen
Bedingungen vorhanden find. Das Princip diefer Erfindung fleht mit den Erfahrun⸗
gen, weldye von den Gegnern entgegengehalten werden, keineswegs im Widerſpruch.
Auf demfelben Princip, wie der Patent-Dünger, beruhen aud) die übrigen mit
dem beiten Erfolge angewendeten mineralifchen Düngftoffe: Kalt, Mergel, Gyps, Kodı
jalz, Aſche, Ehilifalpeter, Knochenerde, Dornftein von den Salinen. Im Allgemeinen
ift zu bemerken, daß dieſe Salze mehr durch ihre Bafen als durch ihre Säuren auf
die Fruchtbarkeit einwirken.
Welche Bedeutung man dem Dünger: in der Agricultur beilegt, und wie inäbes
fondere bei der Bergleihung der verfchiedenen Dünger - Beitandtheile cin ungleicyer
Werth und Effect fich geltend macht, gebt daraus hervor, dag man jeden einzelnen Bes
ſtandtheil nach einem beſtimmten Geldwerth zu berechnen pflegt, womit denn auch eine
genaue Werthbeſtimmung der verſchiedenen Düngerforten zuſammenhaͤngt, wobei übri⸗
gens mit dem Werth in der Regel keineswegs der Preis im Verhältniß ſteht, wie
z. B. der beſonders wegen ſeines Ammoniak-Reichthums vorzüglich wirkſame Guano
der in manchen Küſtengegenden, z. B. Peru, aufgehäufte Miſt von Seevögeln) wohl:
feiler ift, als feinen Effect entjpricht,- und darum auch von allen DüngersArten die
vortheilhaftefte ift.
Endlih ift unter den Düngmitteln als eines der vorzüglichen das Waſſer zu,
nennen, und zwar a. al8 Fluß⸗ und Quellwaſſer wirkt es beſonders durch feine mine
ralifchen Beftandtheile, 3. B. Kiejelerve, weldye e&, zumal wenn ed aus den Gebirgen _
berabriejelt, aus den Gefteinen in ſich aufnimmt, und bildet fo für die fogen. „Nies
jelwiefen" faſt das ausfchließlihe Düngungsmittel; — b. ald Megenwafler Dagegen
wird daſſelbe durch feinen Reichthum an atmofphärifchen Nahrungsmitteln, namentlid
an Ammoniak, welche es beſonders bei Gewitterregen aufnimmt (während das Ylup-
und Quellwaſſer den Stiftoff mehr in Beftalt von. falpeterfauren Salzen enthält),
fruchtbar für das Pflanzenleben.
6) Was man durdy die Düngung bezwedt, nämlich Bejjerung ded Bodens, fann
zum Theil auch auf andere Weife, nämlich durch die Drache, erreicht werben. Diele
beftebt in der wiederholten Bearbeitung eined Feldes während eined Sommerd mit
Pflug und Egge zum Zweck: die Stoppeln und Unkräuter unter die Erde zu bringen
und in Dünger zu verwandeln, fo wie den Boden aufzulodern und für die befruch—⸗
tende Athmoſphaͤre zugänglicher zu machen. Dies ift Die eigentliche oder „ſchwarze
Brache”, während die „grüne Brache“ darin befteht, da man den Boden fidh jelbit
überläßt und die denfelben alsbald bededenden Unfräuter nicht wiederholt, ſondern erft
anı Ende unterpflügt. Die „befönmerte Brache“ endlich, wobei das Land mit
den jogenannten „Brachfrüchten“, welche den Boden beflern, bebaut wird, gehört im
MWefentlihen zu den Fruchtwechſel.
7) Fruchtfolge. Eins der wirkſamſten Mittel, die Sruchtbarfeit des Bodens
zu erhöhen und möglichft zu benuben, befteht in dem abmwechfelnden Anbau verfchie-
dener Fruchtarten auf demfelben Felde in den auf einanderfolgenven Jahren. Das
Princip dieſer Culturmethode beruht auf folgenden Thatſachen:
a. Die eine Pflanzenart bedarf, d. h. entzieht dem Boden gewiſſe Veſtandtheil⸗
gar nicht oder nur in geringer Menge, welcher eine andere Pflanzenart nothwendig ber
Acerban 238
⸗ [1
darf. Durch die aufeinander folgende Bebauung mit diefen beiden Arten wird dem-
nach der Boden auch ohne Düngung für die zweite fruchtbar fein.
b. Rande Pflanzenarten, z. B. Getreide, Delfrüchte ıc.. verarmen oder er»
ſchöpfen den Boden, inbem fle ihm die wefentlichen Stoffe entziehen und ihm wenig
von ihrer Mafle zurüdlafien; — andere Pflanzen fchonen.den Boden, indem fie dem
felsen eben fo viel an Stoffen Lafien, als fie ihm entziehen, 5. 3. diejenigen, welche
grün gemäht werden; — noch andere bereichern den Boden, theild dadurch, daß
fie mit ihren im Boden verbleibenden ſtarken Wurzeln und mit den abflerbennen Blät- _
term die organifchen Beſtandtheile beffelben vermehren (wie z. B. ber Klee), tHeild da⸗
dur, daß fie durch ihren dichten Stand und mit ihrem Blaͤtterreichthum ben Boden
befchatten, feucht halten und die Auffaugung der fruchtbaren Athmofphärilien befür«
dern. Hierher gehört ebenfalld der Klee und andere Futterkräutet und Hadfrüchte.
Sie bereiten der Ader für die mehr erfchöpfenden Gewächſe vor, felbfi wenn fe au⸗
dererfeitE dem Boden mehr mineralifche Stoffe entziehen (mad ebenfalls für den EKlee
gilt). Denn die fehonende und erfchöpfende Wirkung der Pflanzen fteht nicht im Ver⸗
haͤltniß zu dem, was fie dem Boden entziehen, fondern zugleich zu.dem, was fie dem
Boden geben.
c. Indem die eine Pflanze ihre Wurzeln mehr nahe unter der Oberfläche and
bildet („feicht grundige” Pflanzen, 4. B. Gerſte, Efparjette), andere dagegen tiefer in
den Boden eindringen („tiefgrundige“ Pflanzen, 3. B. Hafer, Klee, Luzerne), ſchließen
ſich dieſe beiderlei Gewaͤchſe nicht aus, ſondern theilen ſich in Die in verfchiehener Tiefe
vertbeilten Beſtandtheile des Bodens; durch fuccefive Eultur folder ungleichen Pflan⸗
zen wird daſſelbe Geſetz benußt, auf welchen die AmWbeutung des Bodens in der
Natur felbit. dur Dad Nebeneinanderwachfen verfchienenartiger Pflanzen auf einerlei
Boden beruht.
d. Auch infofern können verfchiedene nach einander auf einerlei Boden angebaute _
Pflanzen Arten fich einander nüglich werben, als die eine den Boden durch ihr Wachs⸗
thum mehr bindet, die andere mehr Inder. Oder wenn nicht dutch dad Wachſthum
der Bilanze felbft, To hängt mit der Gultur der einen Art eine künſtliche Borbereitung
des Boden? für Die folgende zufammen; fo wird Durch die Bopenbearbeitung, weldje wie
Hackfrüchte während ihrer Vegetation noͤthig machen, der Boden zugleich für die Cultur
des nächften Jahres gelockert und gereinigt.
Wir können das Obige zufammenfaflen in dem Sag: einerlei Fruchtban in
aufeinander folgenden Jahren auf demſelben Boden fortgeſetzt, erihöpft den Boden;
aber das Land, welches für bie eine Fruchtart unfruchtbar geworden ift,. zeigt ſich doch
noch gefihidt für eine andere Fruchtart; ja fogar dient die eine Fruchtart dazu, das
Land für eine nächſtfolgende verfchievene Pflanze fruchtbarer zu machen, als es ohne
Die erſtere gewefen war. Es ergiebt fich hieraus, daß durch Benupung diefer Ver⸗
fchiedenartigkeit der Gulturpflangen, d. 5. durch den abwechfelnnen Anbau verfchiedener
Fruchtarten, die Fruchtbarkeit nicht nur möglichft benugt und außgebeutet, fonbern fogar
erhöht werden Tann. Bei der Auswahl eirfer zwedwiäßigen Aufeinanderfolge müffen
natürlich Die verfchiedenen Bebürfniffe und Eigenthümlichkeiten der Pflanzen ebenſo bes
rüchfichtigt werden, wie bei der Anwendung der Fünftlichen Dünger-Arten, unb während
man bisher in der Beurtheilung dieſer Eigenthirmlichkeit und in der Auswahl der ab⸗
wechfelnden @ulturen rein empirifch verfuhr, ergiebt fi für die Zukunft die Aufgabe,
auch Hier rationell zu verfahren, d. 5. die Praris auf die Theorie des Stoffmwechfels
zu gründen und aus der chemifchen Eonftitution der Vorfrucht den chemifchen Zuſtand,
in welchem jene den Boden binterlafien bat, zu beftimmen und aus biefem und aus
der chemifchen Eonftitution der Nachfrucht die Wahl ver Ießteren abzuleiten. — Im
Allgemeinen gilt der Grundſatz, nicht zwei Früchte ähnlicher Art aufeinander folgen zu
lafjen, fondern z. 3. zwifchen zwei Getreide» Arten eine Hadfrucht oder Klee einzu⸗
ihieben, wodurch zugleih Dünger gewonnen und daher der Wieſenbau erfegt wer⸗
den fann. -
Man nennt die Aufeinanderfolge verfchiedener Eulturen während einer Meihe von
Jahren bis zur Wiederkehr derſelben Reihenfolge einen Turnus, Umlauf ober
Rotation.
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 17
+.
ı
258 | Aderbar.
So gründen ſich auf dieſe Anfichten, fo wie auf den Mugen der Brache die ver⸗
ſchiedenen Wirtbfhaftöfpfeme, naͤmlich
a. die Dreifelderwirthſchaft. Der ganze Acker⸗Complex wird in drei gleiche
Felder "eingeteilt, und jedes derjelben im erften Iahr mit Wintergetreide („Winterung“),
im zweiten. mit Sommtergetreide („Sommerung"), im dritten mit Brauche und Düngung
(entweder reine oder grüne [Driefch-] Brake) bewirtbichaftet, fo daß von den drei
Theilen des Gutes zu gleicher Zeit der eine ald „Winterfeld“, der andere ald „Sons
merfeld*, der dritte ale „Brachfelo“ gebraucht wird. Dieje „reine Dreifelberwirth-
ſchaft“ if in neuerer Zeit durch die „verbeflerte Dreifelderwirthſchaft“ verbrängt, da⸗
bush, daß die Brache durch die denjelben Zweck erfüllennen und nach dem Obigen
die Fruchtbarkeit mehrfach befördernden „Vrachfrüchte“: Klee, Kartoffeln, Runkeln ı.
(d. 5. durch die „befümmerte Brache*) erſetzt wird. 7) ift das ublichſte Wirthſchafts⸗
ſyftem in Deutfchland ‚ und in dieſer verbeflerten Form ſtimmt ed dem Prineip nad)
bereitd mit dem eigentlichen Fruchtwechſel überein. Als bloße Modiſicationen deſſelben
werben die Bier», Sechs⸗, Neun-. x. Belderwirtbichaft betrachtet.
b. Die Coppel⸗ oder Schlagwirtbfchaft. Das ganze Feld wird in eine
gewifle Anzahl (10—14) „Schläge” oder (mo fie wie in Holftein von Heden umgeben
Ans) „Boppeln“ getheilt, und jeder derfelben eine Reihe von Jahren hindurch auf Die
- felbe Weife bebaut, ein verhältnismäßig großer Theil derſelben aber mehrere Jahre
hindurch ald Weideland liegen gelafien. Vortheilhaft iſt dieſes Syſtem da, wo ſaͤmmt⸗
liches zu einem Gute gehörige Land in großen Flächen zufammen liegt, wo die Arbeitd-
kraͤfte theuer und des Land wohlfeil if; es ift befonvers gebräuchlich in Mecklenburg
(mp der Getreivebau) und Stein (mo die Viehzucht die Hauptſache ift).
e. Die Fruchtwechſelwirthſchaft, deren erite Ausbildung wir Den engli-
ſchen Landwirtben und deren Einführung auf deutfchen Boden wir befonders dem hoch⸗
verbienten Thaer verdanken, kann als die Blüthe der heutigen Landwirthſchaft angefehen
werdet, indem fle die oben betxachteten Culture» Methoden der Düngung, Bracde und
beſonders bie Aruchtfolge am umfaſſendſten zur Anwendung bringt und das freiefle
Selb für Die auf. practifchen Tact und Berechnung gegründeten Operationen des tächti«
gen Landwirths darbietet. Don der verbeflerten Dreifelderwirthſchaft umterjcheidet ſich
dieſes Syſtem im Grunde nur durch die größere Freiheit und Mannichfaltigkeit in der
Fruchtfolge, für welche Feine allgemeineren Regeln beſtehen. Im Allgemeinen iſt bie
Zahl der Schläge "mehr als drei, meift-fünf oder fechd (oder zehn oder zwölf halbe
Schläge). Beifpielgweife eine fünffchlägige Fruchtfolge: 1) Hackfrüchte (gehüngt),
2).Gerfte mit Klee, 3) Klee, 4) Wintergeireive, 5) Hafer, — oder: 1) Grünfutter
(gebüngt), 2) Maps, 3) Winterung, 4) Erbfen, 5) Hafer. — In der Regel pflegt
man Die Hälfte des Feldes zur menſchlichen Nahrung, die andere Hälfte zu Biehfutter
zu: beflimmen. Die Wechſelwirthſchaft wird überall da vorgezogen, wo Mangel an
Wiefen und Weiden if, wo ein flarker Viehſtand gehalten werben foll, und we bie
Handarbeiten wohlfeil find, — und vorausgeſetzt, daß ed nicht durch Servitute (Hute⸗
rechte 20.) oder gerftreute Lage der Felder unmöglich ift, das Eigenthum nach eigenem
Mane zu bewirtbfchaften.
d. Bu erwähnen tft noch das von Schmalz aufg&ftellte, „Die Atmosphäre und
dem Untergrund ‚möglichft benutzende Pflanzenſyſtem“, welches vorzugsweiſt den Anbau
von Futterkraͤutern auf Koſten des Getreidebaues begünftigt.
8) Außer den bisher betrachteten Methoden, die Fruchtbarkeit ves Bodens zu
erhöhen und möglichſt amögubeuten, gehört zu Den Operationen der Agricultur noch
dad Säen uud Pflanzen. Hierbei kommt es zunächft an auf Die Wahl eines
guten Teimfähigen. Samend (wobei die für jede Pflanzenart eigenthümliche Dauer ber
Keimfraft zu berüdjichtigen ift), ferner auf Die Wahl einer für die befonderen Umſtaͤnde
geeigneten Samen» Sorte (Spielart), fodann auf Die :natürlich fich nach der Lage und
dem Klima Des befonderen Ackers richtende Zeit der Ausſaat, — und indbefondere
auf Die Art und Weife der Ausfaat felbft. In leßterer Beziehung ift Das gewöhnliche
kreitwiuſige‘“ Säen mit der Hand und Uinterbringen des Sanıend mit ber Egge, und
nes beſonders durch Thaer empfohlene Drill Verfahren (Säen in Meihen mitselft
der Säemafchine) zu unterfcheiven. — Hierher gehören auch bie berſchiedencz Metho den
F
—
N
Aderban. 35%
des „Beizen6” des Samens durch Aufquellen mit Jauche, ſchwachen Säuren, "Salzen ıc.,.
teil um dad Keimen zu begünftigen und zu befchleunigen, theild um durch Tine folche
Eihverleibung von Nahrungsmitteln der jungen Keimpflanze eine möglichft kraftige Ent⸗
widelung zu verleihen. Hiervon verſchieden iſt Das weder theoretifih noch practiſch zu
rechtfertigende Verfahren des „Einkalfens" der Welzenkörner mit Eifenvitrlol, Kupfer»
oxyd, Arſenik, Glauberfalz, zum Zwed, den Getreidebrand zu verhindern.
-— 9) Die Behandlung der Pflanzen während des Wachsſthums, 5. B. die
Berfegung der jungen Pflanzen, — die Verhütung der ſchädlichen Thiere, — das Bes
baden und Haͤufeln zur Loderung des Bodens und zur Zerflörung des Unkrauts; ins⸗
befondere beruht der Werth des Häufelns der Kartoffeln darauf, daß die Knollen der
legteren nur Umbildungen der untern Zweige des Stods find, bedingt durch Die Bes
ruͤhrung mit der Erbe, daß alfo je mehr Zweige mit Erde bedeckt find, deſto mehr ſich in
Knollen verwandeln.
10) Die Zeit der Ernte und die Arbeit der Ernte, — ferner die Meinigung
der Culturproducte, das Dreſchen und die Aufbewahrung.
Der Pflanzenbau oder der Ackerbau im weiteren Sinne umfaßt, außer dem
Aderbau im engeren Sinne oder ver Feldwirtbichaft, welches im Vorſtehenden vor⸗
zugsweife abgehandelt worden ift, außerdem noch 2) den Gartenbau, 3) die Wein⸗ und
Obſt⸗Cultur, 4) den Wiefenhau, 5) die Forſt⸗Cultur, — von denen jeder Zweig zwar
feine befonderen Regeln bat, in der Hauptfache aber auf die oben ausgeführten Grund⸗
fäge der Pflanzen⸗Cultur gegründet if.
Neben der Pflanzen-Gultur fteht dann die andere Seite der Landwirthſchaft: die
Thier⸗Cultur, welche, wie oben gezeigt, in den genaueſten Wechſelbeziehungen zu’
der erſteren ſteht.
An dieſe Hauptzweige der Landwirthſchaft ſchließt ſich eine Reihe von landwirth⸗
ſchaftlichen Nebengewerben, welche ſich auf die weitere Bearbeitmig und Benukung
der landwirthſchaftlichen Broducte beziehen ober fich zwedimäßig und mit möglichften
Benutung der in den Zwifchenzeiten von den Hauptgefchäften zu erübrigenden Arbeito⸗
frafte und Räumlichkeiten in die Sefammteinrichtung einfügen laflen, 3. B. Butter⸗ und
Käfebereitung, Bierbrauen und Branntweindrennen, Stärfemehlbereitung, BZuderfabris
fation, Müblen, Knochen und Ziegelbrennerei n. f. w. Hauptſächlich befteht der Vor⸗
theil dieſer Verbindung in ber möglichſten Erhaltung der organifchen Abfälle für ben
Ader; überbied, je mannichfaltiger der Betrieb, je mehr Ineinanbergreifenbe Thaͤtigkeit /
deſto vortheilhafter verwerthet ſich das Gut.
Die Fortſchritte des Ackerbaus in der neueren Zeit werden hauptſachlich durch
Anlehnung an die Theorie bedingt, ſei es durch Anwendung der von den reinen Theo⸗
retikern nachgewieſenen Geſetze in der Praxis, — oder durch theoretiſche Bildung der
Praktiker ſelbſt. Dieſem letzteren Zweck dienen die Ackerbauſchulen und bie land⸗
wirthſchaftlichen Inſtitute. (S. dieſen Artikel.) Insbeſondere gehören hierher
die in der Regel mit jenen Lehranſtalten verbundenen Mufterwirthf af ten,
welche, jo wie überhaupt die größeren Kandgüter den Beruf haben, durch einen bern
Grundſaͤtzen der Landwirthſchaft möglichft entfprechenden Betrieb, fo wie durch Anwen»
dung der noch nicht hinreihend bewährten, aber theoretifch fich empfehlenden Methoden,
Anbau nener Eulturpflanzen ıc., den Eleinen Landwirthen voranzugehen. Ausfchließlich
für den legteren Zweck hat man in neuerer Zeit eigene, Durch die Regierungen ober
Verrinsmittel unterhaltene Verſuchs ſtationen eingerichtet.
Zum Schluß: der Ackerbau ift im Uebergang zu einem neuen Zeitalter begriffen.
Bon der eiien Seite fommt das, mas bid dabin ein Werk der Gewohnheit und des
Fleißes war, in die Gewalt der Intelligenz, Die ganze Aufgabe des Ackerbaus wi
ſich einſt ahıflöfen in ein chemifchphnfifalifches Experiment, in ein Mechenesempel. Die.
Ariſtokratie des Wiſſens wird aber Dienfibar werben einer ftärkeren, der DWriftofwmtir'
des großen Grundbeſitzes und weiterhin der des Gapitald. Die Kleinen werben vers
ſchlungen von den Großen; der Aderbau theilt das Schidfal des Handwerks und wird.
zum Fabrikbetriebe; wo einſt freie Perfonen, da arbeiten dereinft mechanifche und
menſchliche Mafchinen unter der Leitung der Iheorie und im Dienfte bed Gapitals,
und jenes lebte Heft vanlarchaliſcher Einfalt mündet endlich, von der Sperulation
17*
‘
260 Aderbau-Chemie.
ergriffen, in den mächtigen Strom des modernen Induſtrialismus ein. Ob dieſe Wen;
dung fegendreih für den Einzelnen und für dad Ganze fein wird, ift eine andere
Frage; genug diefer Gang mird beflimmt durch ein unvermeidliched culturgejchichtliches
Geſetz, welchem man ſich weder durd, Selbfttänfchung entziehen, noch mit Gewalt wiber-
feßen kann, welches aber in die rechten Bahnen zu leiten die erhabene Aufgabe für die
Meisheit der Staatslenker ift.
AderbausChemie (Agricultur- Chemie). Die AderbausChemie ift die Ehemie
angewandt 'auf den Aderbau. Da es ſich bei diefem bauptfächlich um die Ernährung
der Pflanzen handelt, dieſe aber vorzugsweiſe auf einem Austauſch der Stoffe in der
Pflanze mit der Außenwelt beruht, fo ift e8 erflärlih, dap die Agricultur⸗Chemie der»
jenige Zweig der Naturwiffenfchaft ift, welche vor allen anderen tief in vie Agricultur
eingreift, Die Grundlage ihrer Theorie bildet, und mit deſſen Fortbildung bie Fori⸗
fchritte im Aderbau gleichen Schritt gehen, wie dies in dem vorigen Artikel näher nach⸗
gereiefen ifl. | Ä
Folgende Punkte find es befonders, welche den Inhalt der Ackerbau⸗Chemie bilden.
In der Erflärung des Ernaͤhrungsproceſſes der Pflanze, welches weſentlich ein
chemifcher Proceß iſt, hängt die Agricultur⸗Chemie mit ver Pflanzenphyſtologie zufam-
men; — eine befondere Aufgabe der erſtern ift ed, die chemifche Zuſammenſetzung der
verſchiedenen Gufturpflangen zu unterfuchen, und zwar nicht bloß in Beziehung auf den
abfoluten Gehalt, fondern mit Hefonderer Nüdficht auf die ungleiche Bertheilung der
Stoffe in den verfchiedenen Teilen der Pflanze und anf die ungleiche Zufammenfehung
der ganzen Pflanze und der einzelnen Organe in verſchiedenen Lebensperioden. Einer
feitö liefern Diefe Unterjuchungen die Grundlage für Die verfchiedenen Culturmethoden,
— andererfeits ergiebt ſich aus der chemifchen Eonftitution der Pflanzenftoffe die Be
deutung der Nahrungsmittel für Menfchen und Thiere, mithin der relative Werth
derfelben. Die Nahrhaftigkeit resp. der Werth der Pflanzenftoffe wird nämlich beftimmt
1) durch den Gehalt an Stärfemehl, Zuder u. dgl.; 2) noch wichtiger und maaßge⸗
bender aber ift der Gehalt an flidftoffhaltigen Subftanzen, z. B. Kleber, Pflanzen-
eiweiß ıc., welche Stoffe Theil an der Blut- und Fleifchbildung des thierifchen Kbr-
pers nehmen, fo daß man als Maaßſtab der Nahrhaftigkeit (bei gehöriger Verdaulich⸗
keit) den Stidftoffgehalt annimmt. Deshalb flehen in viefer Beziehung die Hülfen
früchte und Getreide oben, die Kartoffel faft unten an in der Neihe der vegetabilifchen
Nahrungsſtoffe. Auch die Qualität der verſchiedenen Producte einer und derfelber Art
wird hierdurch gemeflen, 3. B. der Werth zweier Sorten von ®etreide einer Art durch
den Klebergehalt beftimmt. Da aber im Allgemeinen der letztere im Verhältniß ſteht
zu dem Gehalt an erdigen Theilen, fo kann auch die Afchenmenge ald Kriterium der
Büte angefehen werben.
Sodann hat die Ehemie ihr Feld in der Bodenfunde, indem es fa vorzüglich bie
- gemifche Zufammenfegung des Bodens ift, welche defien Bedeutung für das Pflanzen
Ieben bedingt. Aus demfelben Grunde ift auch die Frage nach der Verbeiferung bed
Bodens, Erhöhung der Fruchtbarkeit eine faft rein chemifche; die Lehre vom Dünger
ift ein Hauptabfchnitt der Ackerbau⸗ Chemie, wie es auch die letztere iſt, melde bie
Grundlage für die verſchiedenen Bewirthſchaftungsſyſteme bildet, indem die Fruchtfolge
wefentlich auf dem Wechfel der Stoffe im Boden und der ungleichen: Berthetlung der⸗
felben in den verfchiedenen ulturpflanzen beruht.
Die Begründung der AderbausChemie fällt in den Anfang dieſes Jahrhunderts.
Als AUrheber dieſer Disciplin ift zu betrachten der Engländer Humphry Davy, naͤchſt⸗
dem die deutſchen Chemiker Hermbftädt, Sprengel, Schübler u. ſ. w. Einen neuen
° Aufihwung nahm diefe Lehre. in neuefter Zeit befonderd durch I. v. Liebig im feiner
Schrift: „Die organifche Chemie in ihrer Anwendung auf Agricultur und Phnftologie
1840* [über deſſen Grunbfäge, insbefondere über die fogenannte „WMineraltheerie" f. d-
Art. Aderbau (Kandw.)], — und durch Bouffingault durch eine große Reihe umfaffender
Berfuche (gefammelt in feinem Werk: „Die Landwirthfchaft in ihren Beziehungen zut
Ehemie, Phyſik und Meteorologie”, deutſch bearbeitet von Gräger, 2. Aufl. 1851.) —
Nächft dieſen ragen unter den Forſchern und Schriftflellem in der neuern Agricultur⸗
Ehemie beſonders die Namen Payen, Mulder, Stödharbt, Wolff u. A. hervor.
Im weiteren Sinne umfaßt die Aderbau Chemie (oder die landwirthſchaftliche
Chemie) audy bie chemische Vetrachtung des thierifchen Körpers, beſonders ben Ernäh-
rumpsproceß der Iandwirtbfchaftlichen Thiere.
Endlich laſſen fich verſchiedene Gegenftände, welche fonft zur technifchen Chemie
gerechnet werben: die Theorie mancher in das Bereich des Iandwirthfchaftlichen Haus⸗
haltes gehörigen Gefchäfte, Bierbrauerei, Branntweindbrennerei, Eſſigfabrikation, Backen,
Kochen, Butter⸗ und Käfebereitung. hierher rechnen.
Aderbangejellichaften.. Die Erfolge im wirthſchaftlichen Leben find bei weitem -
nicht überall die Folge der Anftrengung und Bemühung der Einzelnen, fondern ebenfo
fehr und nicht felten in noch höherem Maaße die Frucht de8 Zufammenwirfens und das
Ergebniß gemeinfamer Anftalten und Einrichtungen. Solche Anftalten und Einrich⸗
twagen und die Leitung gemeinfamer Unternehmungen koͤnnen vom Staate, den Ge
meinden und Gorporationen ausgehen; nicht felten aber ift es der Sache viel fürber-
famer und die Zwecke werden viel vollfommener erreicht, wenn fi Privatvereine mit
folchen Angelegenheiten befaflen, weil ſie über Kräfte und Mittel verfügen koͤnnen, welche
dem Staate und obrigkeitlichden Gorporationen nicht zu Gebote flehen. Sehr häufig _
würde dad Eintreten des Staated und der Gemeinden fogar unthunlich fein, weil bie
Matur der Sache die Anwendung der Aucrtorität nicht geftattet.
Solche freie Privatvereine nun, die theild die Dazwifchenkunft des Staated und
der Gemeinden zu entbehren fuchen, weil fie über die zum Zwecke führenden Mittel- in
volllommenerer Weiſe gebieten als der Staat und die Gemeinde, theild gemeinfame
Zwecke verfolgen, bei deren Anwendung die Auctorität unthunlich if, find auch bie
Alerbangefellfinaften, die zwar bereit das Intereffe der Neuheit verloren haben, was
bei vielen Menſchen allerdings dad Ende der Sache if, deren wefentlichfle Aufgaben
aber doch noch der Zukunft anzugebdren fcheinen.
Die Nothwendigkeit eined rationellen Betriebes der Lanbwirtbfchaft und das
Bedürfniß theils die gegenfeitigen Erfahrungen außzutaufchen, theild neue Verfahrungs⸗
weifen witzutheilen und zu Verſuchen zu ermuntern, waren bie Urſachen, welche vor
100 Jahren die erften AUderbaugefellfchaften in’s Leben gerufen haben. Die Mittel,
durch weiche fe zu wirken fuchten, waren diefem Zwede angepaßt. VBerfammlungen
follten den Austauſch der Ideen und die mündliche Beiprechung einzelner wichtigen
Segenftände und Verhaͤltniſſe erleichten, Zeitfchriften follten die Mittheilung und
ruhigere Erörterung von neuen Verfahrungsweiſen, fowie die Mittheilung von Nadh-
richten, welche für den Landwirth von befonderem Intereffe wären, ermöglichen, Aus⸗
ſtellungen zur Darlegung der gemachten Bortfchritte und zugleich zur Anregung des
Wetteifers dienen, Preife zu Berfuchen ermuthigen. Auch heute noch verfolgen bie
Adlerbaugefellfchaften im Ganzen jene Zwede mit vdiefen Mitteln. Einige haben
indeffen noch andere Einrichtungen damit verbunden, die ſich wohl verallgemeinern ließen.
So ‚bat die Fönigliche Ackerbaugeſellſchaft für Schottland zu Edinburgh ein
landwirthſchaftliches Muſeum errichtet, in welchem Muſter von Ackerbauwerkzeugen,
Sammlungen von den verfchledenen Gattungen von Saamen, naturgetreue Abbildungen
von Zuchtthieren aufgeftellt find.
Ebenſo bat dieſe Gefellichaft einen Chemiker angeftellt, welcher im Intereffe bes
Vereins und auf Verlangen auch für die einzelnen Mitglieder — im lebteren Falle
natürlich gegen Entſchaͤdigung — Verſuche anftellt.
Ebenſo unterhält die Geſellſchaft den Thierarzt. Auch mögen wohl noch andere
fürderfame Einrichtungen bier und da mit den Vereinen verbunden fein und andere
A damit verbinden laſſen. So z. B. bat die Leipziger dconomifche Geſellſchaft ein
Verſuchs gut eingerichtet, anf —8* ſie einen geſchickten Chemiker unterhaͤlt. Es
iſt noch hier ein reiches Feld, welches man erſt an einzelnen VPunkten zu bebauen
begonnen.
Diefe Vereine Fönnen auch ſehr oft Der Regierung als Organe dienen, wo ihre
eigenen Organe unzulängli fein würden. So haben befamntlih in Preußen bie
landwirthſchaftlichen Vereine der Megierung wiederholt Gutachten abgegeben, welche fie
auf anderem Wege kaum hätte erlangen koönnen. In ähnlicher Weife hat die englifhe
Regierung ſich vr Aderbaugefellfchaften bedient, um eine landwirthſchaftliche Statiftif
“
262 Alerban⸗Inftituie.
zuerlangen, und in Preußen bat 1849 daß Landes⸗Oeconomie⸗Collegium umfafenbe
Erhebungen über die Lage der ländlichen Arbeiten machen laſſen. Ueberhaupt fine für
alle technijchelandwirtbichaftlichen Verhältniffe die landwirthſchaftlichen Vereine (ſ. d. Art.)
die allein tauglichen Organe.
Dazu iſt es denn allerdings nothwendig, daß dieſelben ſich in einem zuſammen⸗
hängenden Netz über das ganze Land verbeeiten, wie dies in Preußen und einigen
anderen Staaten der Fall it. Dadurch rechtfertigt ſich denn auch, daß die Regierung
einige StaatSmittel zur Forderung der Zwede diefer Vereine vermendet. Ohnehin ver
dien ja jo genteinnüßige Untersehnumgen die Anerlennung und Aufmunterung ver
- Regierung.
Aderban- Suftitute find im weiten Sinne des Wortes alle Anſtalten, welde
Unterweifung im landwirtbfchaftlichen Betriebe practiich und theoretifch, Durch Lehre und
Beifpiel; zum Zweck haben. Hierher gehören Sowohl die Ackerbau⸗Inſtitute im
‚engern Sinne des Wortes, wie auch die Aderbaufchulen mb bäuerlichen
Aderbaun-Mufterwirtbfchaften. Sie haben alle drei im Allgemeinen benfelben
ſchon oben angeführten Zweck, unterjcheiden fich aber wejentlich dadurch von einander,
daß fie fich die Grenzen zu ihren Ziele nicht alle gleidy weit geftedt haben und daſſelbe
auf verfchiedenen Wegen zu erreichen ftreben. Wie die Landwirthſchaft erft im ber
Tenzeit ihre voiffenfchaftliche Begründung erhalten bat, fo find diefe Imftitute auch alle,
mit einer Ausnahme, erſt in dieſem Jahrhundert entitanden.
Die Alerbau-Inflitute im engern Sinne des Wortes, find ‚höhere laud⸗
wirtbichaftliche Lehre Anftalten, theild Staats⸗, theils Brivat-Inftitute, welche mit einem,
oft. ausgedehnten landwirthſchaftlichen Betriebe verbunden find. Es werben auf beu-
felben die lanbwirthichaftlichen Fady und Hülfswiffenfchaften vorgetragen, jedoch ifl zum
Verſtaͤndniß diefes Vortrages eine gute Schulbildung erforderlich. Specificirt find die Vor-
träge auf DenInftituten diefer Art etwa folgende: National«Deconomie, Bolkswirthfchafts-
‚Politik, Finanzwiſſenſchaft, Iandwirthfchaftliche Bodenkunde, allgemeiner Ackerbau, land⸗
wirthſchaftliche Maſchinenkunde, Pflanzen⸗Produetions⸗Lehre, ſpecieller Wiefenbau, Vieh⸗
Productions⸗Lehre, landwirthſchaftliche Betriebslehre, Unterweiſungen in dem zur Anſtalt
gehörenden Wirthſchaftsbetriebe, Buchführung, Taration-von Landgütern, Gartenbau,
forftwirthichaftliche Vorträge, Sconomifchetechnologifche, landw. Baufunft, Thierarneibunde
mit natomifchen Uebungen, Anatomie, Phyſiologie und Geographie Der Pflanzen, dc
nomifche Botanif, Zoologie, Phyſik, allgemeine und Agricultur» Chemie, analptifdhe
Chemie und Vebungen im Laboratorium, Mathematik, Mechanik, Landwjribichaftsrent,
landw. Statiftil, Geſchichte der Landwirthſchaft se. sc. Durch Die dazu gehörenden land
wirthſchaftlichen Betriebe wird den jungen Leuten Gelegenheit gegeben, geſunde Au⸗
ſchauungen in der Praxis zu bekommen.
‚Dex mer dieſer Inſtitute iſt, rationelle, i. e. practiſch und theoretiſch tüchtige,
brauchbare Oeconomen zu bilden, welche ſpaͤter als höhere Wirthſchaftsbeamte, Bellger
oder Paͤchter fungiren. Sie find verſchieden in Betreff des Unterkommens der Akade⸗
miker eingerichtet; auf einigen wohnen dieſelben in den Inſtituts⸗Gebaͤuden, und haben
dort gegen Zahlung eines beftinmten Stationdgelvdes Beköſtigung, Bedienung ı.; auf
andern hingegen Haben die Akademiker für dies Alles ſelbſt zu forgen und leben im
legtern Falle um Vieles unabhängiger vom Inititut. Es giebt jetzt fehon eine große
Menge diefer Inftitute, von denen die hauptiächlichften angeführt - werben mögen:
Unter den preußiſchen Inſtituten ift das aͤlteſte das vom _verfiorbenen Staatsrath
Thaer zu Möglin bei Wrietzen a. OD. im Jahre 1806 gegründete, meldyed jegt vom
Sohne des BVerftorbenen, den Landes⸗Oeconomie⸗Rath U. P. Thaer geleitet wird.
Die Mögliner Wirthſchaft halt uber 2000 Magdeburger Morgen, und befindet fich da
felbft eine vorzügliche Stammſchaͤferei.
Hernere Inftitute in Preußen find: |
„,; Megenmwalde tin Hinterpommern, Privat-Inftitut des Dr. Sprengel, im Jahre
1842 exöffnet, mit einer Berjuchswirtbfchaft ven 420 Magdeb. Mosgen. _
Proskau in Schlefien, 1847 unter Geh. Regierungsrath Heinrich, der meh
jegt dort Director ift, eröffnet, verbunden mit einer 4000 Morgen großen. Vechſchaſ
mit den verſchiedenſten landwirthſchaftlich⸗ techniſchen Gewerbsbetrieben.
Aderban Indie, . us -
Poppeelsdorf bei Bonn, beſteht ſeit 1847; es wurde vom Landes Oeconomie⸗
Rath Weyhe geleitet, und bat eine Verſuchswirthſchaft von etwa 100 Magdeb. Mars
gen zus Berfügung. Iept iſt Mrof. Dr. Hartflein dort Director. Die Schůler werden
bei: der Bormer Univerfität inſcribirt.
Eldena in Pommern ward 1834 vom Deconowie » Rath Säuke eingerichtet,
der zu dieſem Behufe von Iena kam, mit einer Beifpielöwiribfchaft von nahezu 2000
Morgen Nach Schulze's Abgang ward Pabſt Director, und. jetzt fungiert dort Pro⸗
ſeffor Dr. Baumftark ale ſolcher. Die „Fon. ſtaats⸗ und landwirthſchaftliche Mademie
Eldena“ iſt im Jahre 1850 zum Reſſort des Minift. für landw. Angel. übergegangen,
wodurch an ihrem frühern VBerhältniß zur Univerſität Greifswald, bei der Die Schüler
Eldena's ald Studirende immatrieulirt werden und an deren Lehrkräften fie Theil Haben,
nichts 'geindert iſt. Außerdem iſt für die Provinz Preußen Die Errichtung einer hoͤhern
-fanbw. Yehranftalt auf der Domäne Wald au bei Körigäberg in pr. im rk un
ſteht die Eröffnung in October 1858 in Audfiht
Yan Defterreichifchen beftebt feit 1850 ein folches Inſtitut in Ung arifch iti—
burg, unter Direction des k. k. Miniſterial⸗Sections⸗Rathes Dr. v. Pabſt, verbunsen
mit einem Theile der Sr. kaiſerl. Hoheit dem ‚Erzherzog Albrecht gehoörenden Herrſchaft
Nienburg. .
In Bayern befindet ſich eine derartige Anftalt in Weihenſtephan, welche: 1822
Durch. Schönleutner in Schleißheim gegründet und 1852 nach obigem Orte verlegt
murde. Als Director fungirt dort Helferich; früher wurde Diefe Stelle Durch den ber
, zübmien %eit vertreten.
Die ſchon feit längerer Zeit beftebenbe Forſt⸗Akademie Tharandt im. Könige
reich Sachſen warb 1830 van Schweizer aud) für Landwirthe eingerichtet. Jetzt bat
Profeſſor Dr. Schober die Direction in Händen. Der Anflalt flieht has in unmikteis
barer- Nähe belegene Folgengut :zur Verfügung.
In Hannover if dem bisherigen landw. Lehrcurſus auf der Uniuerfit Göttingen
feit 1857 die Bezeichnung einer Eönigl.. hann. landw. Afanesie Göttingen« Deere
beigelegt.
Das Anftitut zu Hohrengeim. im Königreid, Württemberg ward 1819 gegtüne
bet, mojelbft der berühmte, Schwer; bis 1828 als Director fungirte; jetzt bekleide
v. Balz Diele Stelle. Zur Alkademie gehoͤrt eine Wirthſchaft von uͤber 1000 Bagbeb,
Morgen.
In Jena im Großherzogthum Sachſen « Weimar « Eiſenach befteht unter geiums
bed Geheimen Hofraths Profeſſor Schulze einsd Der frequentirteſten Adenbaurinftituse.
Daſſelbe ift mit der Univerſitaͤt Jena verbumden, und biems als piaetiſches Hudfſamiuel
die Wirthſchaft auf Dem Kammergute zu Zwaͤtzen. —
Hiermit wären die: hauptfaͤchlichſten ver höheren landwirthſchaftlichen Lehr⸗An⸗
ſtalten aufgeführt; außerbem giebt es noch eine Anzahl ſolcher Inſtitute, ſogenannte
Mittelfhulen, welche nicht ganz mit den erſteren auf eine Stufe zu ſtellen, aber
in ihren. Art wicht minder zwedimäßig umd dieſen als Anhang beizufügen, iind.
Es find dies Inftitute, welche Theorie und Praxis aufs Iyusigfte mit ‚ebnanber
verbinden und zu dieſem Behufe auf Gütern errichtet find. Die, Vorträge werden hier
einfacher und populärer gehalten, der ganze Unterricht ift mehr ein. elementaren, und
das Sutdium bei Weitem Hein fo ſelbſtſtaͤndig wiſſenſchaftliches, als auf Deu hüberem
Lehr⸗Anſtalten. Sie ſehen keinen langiaͤhrigen vollendeten, jedoch einen guten Schul⸗
unterricht voraus, und find deshalb, hauptſachlich für jüngere landwirthſchaftsbefli ſſene
Beute, welche ſich biäher noch wenig oder gar Feine Erfahrungen in der laudwirthſchaft⸗
lichen Maxis geſammelt haben, Sie find theilweiſe fo eingexichtet, daß fie einem
fingen Manne die Lehrjahre auf einem Gute wohl erſetzen köͤnnen. Da dieſe Anſtalten,
wie fchon oben erwähnt, nur für jüngere Leute berechnet find, auf einigen ſogar Nie—
mand, der über 18 oder 20 Jahre alt, mehr angenommen wird, wenngleich Exfahrenere
ach in mancher Beziehung, fle weit Nutzen beiuchen könnten, ſo if die ganze Einrich-
tung mehr eine ſchulenartige, und fiehen Die Zöglinge unter fehr ſpeciellex Anfflchie
wohne auch lets im Juſtituts⸗Gebaͤude. Außer den nöthigiten Fach⸗ und Huilfs⸗
wifjenfchaften der Kandwirtbichaft, wird auch der bei den ungen Leuten noch nicht voll⸗
’
r
—
200 Acerbaumuſterwirthichaſten Atkerbauſchulen.
endete, in der Regel ſchon mit der Eonfirmation abgebrochene Schulunterricht in einigen
Punkten fortgefebt, und zu biefem Behufe Sprachunterricht se. ertheilt. 5
. Eine beflimmte Anzahl von Stunden werben täglich dem theoretiſchen Unterrichte
gewidmet, die übrige Zeit des Tages Hingegen .in der Wirthſchaft mit practifchen
Uebungen und Demonftrationen zugebracht. Rühmlichſt bekaunt ift unter dieſen die
lendwirthfchaftliche Privat⸗ Lehranſtalt zu Beberbeck in Kurhefien, welche im Jahre 1845
gegruündet wurde. Diefelbe ift auf einem bedeutenden Gute errichtet, welches die wich.
tigſten Branchen des landwirthſchaftlichen Betriebes in fich vereinigt. Berner mag bier
noch erwähnt werden bie in neuerer Zeit auf dem freiherrlih von Sped-Gteruburg«
ſchen Rittergute Rüsfchena bei Reipzig errichtete landwirthſchaftliche Lebranftalt, verbun⸗
den mit der chemifchen Anftalt des Dr. Kerndt in Leipzig, und die obere Abtheilung
des Jnuſtituts zu Liebwerd bei Tetfchen an der Elbe. Bei Frankfurt a. M. in Boden
Beim bat Weinrich eine folche Privat⸗Muſterwirthſchaft und Lehranftalt unter der Leitung
von Dr. Birnbaum errichtet, welche dem betreffenden Gapitaliften viele Ehre macht.
Ackeerbamufſterwirthſchaften find Bauerwirthfchaften, welche von landwirthſchaft⸗
lichen DBereinen, oder vom Staate beauftragten Commiſſarien mit Einwilligling des
Wirtbfchaftseigners aus ihrer alten Gonftitution nach rationellen Prineipien neu unge
bildet find, um den Bauern der Umgegend ein lebendiges Beifpiel für ihre eigenen
Wirthſchaftobetriebe zu geben. -
Es ift eine bekannte Thatfache, daß Nichts, nicht allein auf den Bauern, ſondern
auch auf einen jeden Andern einen fo bleibenden und ſtarken Eindruck macht, als das
Sehen .pofltiver Refultate mit eigenen Augen, und dies ift auch Veranlaffung zur erften
Einrichtung der Mufterwirtbfchaften geweſen.
: Der Auffaffungsweife der Bauern angemeflen hat man nicht große Güter, ſon⸗
dern den ihrigen ganz analoge bäuerliche Wirthfchaften zu diefem Zwede gewählt, fe
Daß fie weiter Nichts zu thun brauchen, ald nur genau nachzuabmen, was fie dort in
ihrer eigenen Feldmark ſtets vor Augen haben. Ein Theil dieſer bäuerlichen Mufter
wirthſchaften ift von Iandwirthfchaftlichen Vereinen event. Regierungs⸗Commiſſarien zwar
eingerichtet, befteht aber aus eigenen Mitteln und ift deshalb auch frei in der Bewirth⸗
fchaftung abfeiten des Eigenthümers. Die Commiflarien nehmen Dann nur eine confultative
Stelle Dabei ein; bei Weiten der größere Theil erhält aber wegen des durch den intens
fivern Wirthſchaftsbetrieb erforderlichen größern Betrieböcapitald einen beſtimmten jähr-
lichen Zuſchuß aus der Staatsfafje (ca. 100—200 Thlr.), und muß ſich dann au
natinilich in Betreff der Bewirtbfchaftung unter Aufficht eines landwirthſchaftlichen Ver⸗
eines ober eines vom Staate beftellten Commiſſairs, wozu gewöhnlich ein renommirter
Doenom der Umgegend genommen wird, fellen.
Die Eigner folder Wirthichaften werden Muſterwirthe genannt.
* Diefe--Wirthichaften find gleich den Aderbaufchulen meiftens in den 40ger Jahren
eingerichtet, und haben ſchon viel Gutes gewirkt. Am bäufigften finden ſie fich in den
öftlichen Provinzen des Konigreichs Preußen, als Königsberg, Bromberg, Litthauen ꝛc., in
welchen Bezirken die bäuerliche Landwirthſchaft noch am meiften der Hebung bebürftig if.
: Mderbanfchulen find auf Gütern errichtete Private, oder unter Staatsaufſicht
ſtehende Lehranftalten, in welchen junge Leute aus den niederen Ständen, in dem
Elementen der Schulwifienfchaften und im praktiſchen Wirtbfchaftäbetriebe unterrichtet
wetben, wobei ihnen faßliche Vorträge über Naturwiflenfchaften, Thierarzneikunde, Feld⸗
polizei und die nothwendigſten landwirthſchaftlichen Fachwiſſenſchaften gehalten werden.
Sie find größtentheils erft in den 40ger Jahren dieſes Jahrhunderts entflanden.:
Die Arbeiten auf den mit dieſen Anftalten verbundenen Gütern werben in bei
Regel von den Zöglingen felbft verrichtet unter Anwetfung und Aufficht der Lehen,
wofhr ihnen meiftens ein mäßiges‘ Tagelohn gezahlt wird. Das zu zahlende Koſtgeld
ift u geringe, und giebt es auch auf vielen biefer Anftalten mehrere ganze und halbe
Freiſtellen.
Der Zweck dieſer Schulen iſt, Bauerfühne zu befaͤhigen, ihren ſpaͤter anzutreten⸗
den elterlichen Hof rationell bewirthſchaften zu koͤnnen, wie auch Söhne von Leuten
aus dem Arbeiterftanbe zu tüchtigen Wirthſchaftsaufſehern, Großknechten, Schafmeiftern *.
auszubilden.
f
Aderbaudsyitent: ‚ 385
Die ausgezeichneten Erfolge dieſer Schulen, deren ſich eine große Menge in ganz
Deutfchland,, namentlich aber in Preußen finden, find allgemein anerkannt; beſonders
haben dieſelben in manchen Gegenden auf den Bauernfland ſchon ſehr günſtig einge
wirft. Man ift daher gewiß berechtigt, noch glänzendere Erfolge derfelben für die Zeit im
Ausficht zu ftellen, in der die Aderbaufchüler der lehten Jahte zu Männern beran-
gereift fein werden, und Jeder an feinem Plage landwirthſchaftlich wirfend auftritt.
Acerban⸗Syſtem, auch Agricultur⸗ oder Feldſyſtem genannt, if das Princip,
nach welchem die Iandwirthfchaftlichen Gulturgemächie jeder Art angebaut werden, ſowohl
- in ihrer Beibenfolge auf einander, als binfichtlich der Art und Weiſe, wie fie angebaut
werden. — Man findet heutigen Tages die mannichfaltigken Aderbau-Syfteme, von
dem einfachften, den extenſivſten Wirthſchaftsbetrieb mit ſich Bringenden, einer früheren
Entmidelungsperiope der Landwirtbfchaft angehörennen, bis zum zuſammengeſetzteſten
und volllommenften, eine böchft intenfive Wirtbfchaft bedingenden Syſtem. — Es darf
dies nicht mit „Srachtfolge” im engeren Sinne des Wortes verwechfelt werben, welche
nur als eine Unterabtheilung hiervon anzuſehen ift und ſich ausſchließlich muf den
Anbau der Culturpflanzen auf dem Ader, im Gegenſatze zu den Wieſen, beſchraͤnkt, wohin⸗
gegen daB Aderbau-Spften aud Wiefen und Weiden mit einbegreift, als Ader im
weiteren Pine des Wortes. Die wichtigften Ackerbau⸗Syſteme mb:
» Die reine Graswirthſchaft.
1 Die wilde Feldgraswirthſchaft.
NM. Die Koörnerwirthſchaft.
IV. Die Fruchtwechſelwirthſchaft.
V. Die Koppelwirtbfähaft, geregelte Beipgraswicthfgaft ober
Eggartenwirthfchaft.
VI. Die freie Wirthſchaft.
Einige diefer Spfteme zerfallen wieder in mehrere Untatgelungen, |
Il. Die reine Graswirthſchaft
nugt faft das fämmtliche Land als Wiefen und Weiden. Man findet fie m ſeuchten,
fruchtbaren Niederungen am Meere und großen Stroͤmen, namentlich in den norddeut⸗
ſchen Küſtenlaͤndern (Dittmarſchen), ferner in der Wald⸗ und Weideregion, wo der
Getreidebau nicht mehr recht ſicher und die Bevölkerung dinn iſt.
Man if in diefen Gegenden, welche meiftens durch ihre Feuchtigkeit den Gras⸗
wuchs ſehr begimfligen, auf den natürlichen Futterbau, und ſomit auf Viehhaltung
angewieſen, bie bort auch faſt ausfchliehlich betrieben wird. Auf den großen Ebenen
des dfllihen Europas findet jid die. fogenannts Puſtenwirthſchaft, welche wer oben
befchriebenen ähnelt, die fich aber verliert, jobald man in bewohntere Gegenden Tommt.
Diefes reine Graswirthſchaftsſyſtem, ald eines der am wenigften mudgebilbeten
Agriculturfpfteme, if oft in folchen Gegenden rationell, we die Mil zu Hoden Preifen zu
verwerthen oder der Abfag für Vieh ein bequemer und guter if. Berner bei hohen Lohn⸗
verhältnifien in feuchten oder rauhen Glimaten oder auch bei fehr dunner Bevölkerung.
HU. Die wilde Feldgrasſswirthſchaft
läßt das Land. eine unbeftimmie Reihe von Jahren zu Gras liegen und nimmt dann
einige Halmfruckternten, um ed Darauf wieder zu Gras nieberzulegen.
Es ift dies jedenfalls ein ſehr rohes, extenſives Agriculturſyſtem, und findet fi
auch vorwiegend nur in folchen Gegenden, wo das Land noch im Ueberſtuß yorhanden
iM und in Folge defien wenig Werth hat, außerdem durch unglmflige locale Verhaͤlt⸗
nifie die Düngerausfuhr erfchwert ift, oder der Boden au am ſich undankbar und
ſchlecht. Sie kommt bauptfärhlic; in ber Region des Sommergetreided vor, in der web
Bintergetzeived nur auf entfernt liegenden ſchlechten Außenfeldern. Oft findet man
fie in Gebirgen und Hochebenen, wo magerer Boden und arme dünne Bevolkerung
zufammentreffen. - *
In dieſes Syſtem wäre auch die in den Noriſchen Alpen gebräuchliche Wirth⸗
fyaftsart zu vechnen, wo man das Land 5—10 Jahr zur Beide legen läßt, e8 dann
auf 1230 Jahr mit Riederwald belegt, diefen dann ausrodet, das Aſtholz se. anf
dem Lande verbrennt, es dann wieder cultivist, einige Jahre mit Cerealien beſtellt und
Darauf wieder zur Weide niederlegt.
ı
N
MM. Die Körnerwirtbfchaft; auch Getreida⸗ odm ‚Felder
wirthſchaft.
Sie baut nie weniger als wie Hälfte ber Gefammtäche mit Körnerfrächten, wohl
aber oft mehr, Lmterabtheilungen find:
A. -Dreifelbrige Körnerwirthigaft
bebaut — %5 der Fläche mit Kom.
a. Heine Dreifeldermisthfcaft.
Sie hält erſtens reine Brache, baut dann Winterforn und hierauf Sonimerkorn. Die
Süljenfrüchte und. Kartoffeln werben im Sommerfelde angebaut und außer ben Stroh
fein Futtex anf dem Acker producirt. Deshalb muß eine. jolhe-Wirthichaft auch noch⸗
wendig eine Beihülfe durch Wieſen und Weiden haben; falls fich folche nicht finden,
mafı man Udesland dazu niederlsgen, und hängt es von deren Ertsage ab; ob dir
Brache alle 3, 6 oder 9 Jahr gedängt werden Tann.
Imenfails erfordert eine ſolche Wirthſchaft, um auf gleicher Stufe Der Kraft
Reben zu bleiben,: einen nicht unerheblichen jährlichen Düngerzufchuß, wer nicht ducrch
diefes Syſtern probucirt wird, ca. 15—20 Etr. Normaldunger pr. Mg.
Unter folgenden Umftänben fieht man dies Syſtem wohl ald gerechtfertigt om:
1) wo fi das Korn zu fehr Hohen Preifen verwerthen läßt;
' 2) wo man viel Futter auf natürlichen Wiefen und Weiden baut, melde FR
zur Nutzung als Aderland nicht eignen;
3) wo fie ald Nebenfruchtfolge auf Außenfchlägen betrieben wird, und bie
Hauptfrucdhtfolge das nöthige Kutter liefert.
Gin Fleiner Bortheil if noch der, daß man in der Brache den Dünger zu einer
Zeit anbringen kann, in der man ihn fonft nicht zu verwenden weiß, und auch bie
Gefpanne zu derſelben Zeit Arbeit finden.
4) Wo Slurzwang dazu veranlaßt.
| In allen in der Cultur etwas weiter vorgefchrittmen Gegenden ſchaften man
dieſes Syfflem, mo es die Verhaͤltniſſe irgend geſtatten, mit Recht als den Zeitver⸗
baltniffen nicht mehr angemeſſen ab. Ihre Entſtehung fällt im die Zeit Karl's ded
Gro
ßen.
b. Verbeſſerte Dreifelderwirthſchaft.
Hier kommt die Brache entweder gar nicht mehr oder doch um in längeren Zeit⸗
yäumen vor. Auf dieſe Art bilven fich die verjehiedenen Bruchtfolgen. dieſes Syſtens.
An die Stelle Der Brache tritt, wo dieſe ausfaäͤllt, eine beliebige huiterfrucht, ſei es
Hackfrucht, Leguminoſe oder ein Handelsgewächs irgend einer Art.
Br: Beranfhaulichung folgendes Beifpiel:
U reine Brache, 2) Winterroggen, 3) Gerſte mit KlessEinfaat, 4) Klee (ſtatt
Drache; 5) Winter-Weizen, 6) Safer.
. Ban nemt dies der Anzahl der Schläge nach eine verbeflerte Gfchlägige Dryie
felderwirthſchaft, verbeſſert, weil im vierten Jahre ſtatt der Brache Klee gebaut wird.
Es wird in der Art dieſer Fruchtfolge nichts geaͤndert, wenn auch die Brache im erſten
Jahre beſömmert wire Macht man nun eine Neuneiniheilung der Schläge und haut
nob: 7) SHülfenfrüchte (flatt Brache), 8) Winterung, 9 Hafer, fo. hat man eme
verbefierte neunſchlaͤgige Dreifelderwirthſchaft; auf dieſelbe Weiſe kann man durch Hin⸗
zufügung noch dreier Schläge eine zwölfſchlaͤgige derartige Wirthſchaft bekommen.
Dieſe verbeſſerten Dreifelderwirthſchaften, welche ſich in vielen Gegenden Deutſch⸗
binds ſchon finden, nähern fi) bald mehr her reinen Dreifeldermirthfchaft, bald mehr
dem Sruchtwechſel, weiter unten genau erdriert werben wird. Sie, würbee bei
gleich ſiarker — durch Die bebaute Brache weniger Stroh und leichderes Kos
erzielen, ba fie aber weit mehr Dünger durch ihren Futterbau produciren, jo find ſe
auch im Stande, ftärker zu düngen, und ſo ſtellt ſich das Verhaͤltniß zu Gunſten die⸗
her Warthfchact Heraus,
Den Uebelfande, daß der Klee unter bie dritte Frucht erſt gefärt wud, hilft
man oft dadach ab, daß man ihn unter die zweite ſäet un dann zwei Jahre beibe⸗
haͤlt. Die ——* Dreifelderwirthſchaft iſt bei weitem nicht ſo abhängig nem Gr
trage der Wiefen und Weiden, ale wie Die reine, vorausgeſetzt, daß Die Vrache wi
Krlechau@gfänt au
Futtenkruutern angebant iſt, und fonftige hochgelegene oder ſonſt dazu qualificirte Wieſen
und Weiden umgebrochen und der Fruchtfolge einverleibt ſind.
Will man in einer reinen Dreifelderwirthſchaft zur Sommerſtallfutterung des
Rindviehs übergehen, fo bedingt dies zunaͤchſt ben Uebergang aus verbeſſerten Drei⸗
felderwirthſchaft mit Unbruch der Weiden.
B. Bierfelprige Koͤrnerwirthſchaft, a
bebaut %, des Ackers wit Körmerfrüchten.
Eine Häufig in Weſtfalen vorkommende, hierher gehorige Datſchaftzart iſt
folgende:
1) reine Brache. 2) Winterung. 3 Sommerung. .4) Sonmmung v web vauvde
Hüljenfrüchte.
Im Oderbruch:
1) Kartoffeln. 2) Gerſte. 3) Roggen. 4) Safer.
Es giebt noch manche diefer Art Sruchtfolgen, die aber ſänmilich den X —*
gemein verwildern.
C. Fünffeldrige Körnerwirthſchaft, W
gleicht der vorigen ſehr, baut aber 4 reifende Kornfrüchte nach einem Danger, und
verwildert meiftens in Folge deſſen den Ader noch mehr. ’
3. B. 1) Brache. 2) Winterung. 3) Hafer. 4) Hülfenfräcdte 5) Hafır.
Haben folche Wirthfcyaften aber eine verbeſſernde Frucht eingefchoben, fo ver-
zwildern fie den Ader nicht fo, und gehören den befleren Sruchtfolgen an.
3. B. 1) Brade. 2) Roggen mit Klee» Einfaat.. 3) Klee. 4) Roggen.
5) Safe.
Außer noch manchen hierher gehoͤrenden Folgen bat man noch 6, 7 und Sfelprige
Körnerwirtbichaften, welche ſich aber mehr oder. weniger den befleern fünffelurigen ans
Ichließen.
D. Erzkoͤrnerwirthſchaften.
Anch übertriebene Kornerwirthſchaften genannt, welche den Acker in. hohem Grade
erſchoͤpfen. | 2
3. B. 1) Buchweizen. 2) Roggen. 3) Roggen. 4) Roggen mit Stoppel-
rüben. 5) Kartoffeln. 6) Roggen. 7) Roggen. '
Diefe Folge greift den Ader ſtark an, wiewohl alle Jahra ſtatk geringt wird.
Die eigentliche Region der Körnermwirthfchaften ift die des. Wintergetreides, koönnut
fe jedoch in der des Sommergetreided vor, fo folgen mer Sommerhalmfrächte aufein-
ander. In der Megion des Weinbaues neigen fie fih mehr zum Fruchtwechſel bin.
Sie erfordern eine flärfere Bevölferung, ald die Graswirthſchaften und Die, Koppel⸗
wirthſchaft. Auf leichten Bödenarten, welche fe zu ſehr auflodern, finden fle ſich nicht
haufig mehr, und überhaupt mehr auf Bauerhöfen, als in veſchloſſenen dewirth⸗
ſchaften.
V. Die Fruchtwechſelwirthſchaft oder Soſſtem.
Ihr Zweck iſt hauptſaͤchlich folgender:
1) jedem Gewaͤchſe in Beziehung auf Vor⸗ und Machfrucht den ihm zutraͤg⸗
lichſten Standpunkt anzuweiſen,
3)_durch einen ſtaärkeren und ſicheren Futterbau auf dem Acker die Landereien
mehr in Kraft zu ſetzen und zu erhalten,
3) Die reine Brache durch den Anbau von Hackfrůchten und vinch den Wechſel
Br) der Früchte. zu erſetzen.
Man untesfcheidet: Ä Ä
a. frengen Fruchtwechſel, |
b, weniger firengen Fruchtwechſel.
Der ſtrenge Fruchtwechſel duldet nie die Aufeinanderfolge zweier Oalifracht—
fondern verlangt, daß zwiſchen zwei Halmfrüchten immer eine Blattfrucht aingeſchoben
werde, der weniger firenge Fruchtwechſel geftattet hingegen. am Schlufle der Fruchtfolge
die Aufeinanderfolge zweier Galmfrückte, ober auch 3. B. reine Brache vor bem Map.
Gemeinſam ift ihnen aber beiden, daß nie mehr als Die File det Hand ii
Koͤrnergewaͤchſen befellt jein darf, „
268 Aderban⸗⸗Ditem.
Man theilt den gFruchtwechſel noch in zwei andere Klaſſen, welchen die beiden oben
angeführten unterzuordnen find, nämlich:
A. Fruchtwechſel ohne perennirende $utterpflanzen.
B. Fruchtwechſel mit perennirenden Zutterpflangen.
Sodann unterfcheidet man noch folche, Die Gemerböpflanzen in ihren Turnus
aufgenommen haben. —
A. Fruchtwechſel ohne perennirende FZutterpflanzen. ‚
Ä a, Strenger Fruchtwechſel ohne Gewerbspflanzen.
In dieſe Klafle gehört der Norfolker Zruchtwechfel, “welcher durch Thaer auf
deutfihe Verhaͤltniſſe übergeführt in den Rheingegenden, tiamentlih an des Mofel ein-
geführt ward: Ä
’ 1) Hackfrüchte. 2) Sommerung irgend einer Art. 3) Klee. 4) Winterung irgend
einer Art. 5) Hackfrüchte. 6) Sommerung irgend einer Art.. 7) Hülfenfrüchte. 8) Win-
terung irgend einer Akt.
Es giebt noch viele Fruchtfolgen, welche in diefe Klaffe gehören, fie Ahneln
aber diefer angeführten mehr oder weniger und find alle leicht zu erkennen.
b. Weniger firenger Fruchtwechſel ohne Sewerbspflanzen..
3. B. a. auf fhwerem Boden mit reiner Brache:
D teine Brache, 2) Weisen, 3) Klee, 4) Hafer, 5) Bohnen, 6) Weizen.
B: Mit zwei aufeinanderfolgenden Halmfrücten:
1) Hackfrüchte, 2) Sommerung, 3) Klee, 4) Klee, 5) Winterung, 6) Hülfen-
früchte, 7) Winterung, 8) Sommerung.
y. Rit reiner Brache und zwei aufeinanderfolgenden Halmfrügten:
1) Hackfrüchte, 2) Sommerung, 3) Klee, 4) Klee, 5) Winterung, 6) reine
Brache,. 7) Winterung, 8) Sommerung und Hülfenfrüchte.
c. Strenger Fruchtwechſel mit Gewerbspflanzen.
3. 83. im Eljaß auf ſchwerem Boden vorkommend:
: 1) Hanf und Tabak, 2) Weizen, 3) Gerfte, 4) Klee, 5) Rays, 6) Weizen
mit Stoppelrüben;
- auf fandigen Boden:
1) Kartoffeln, 2) Roggen, 3) Mais und Hanf, 4) und 5) Krapp, 6) Roggen.
Hier wird aber nur fo wenig Stroh producirt, daß ſich die Wirthſchaft nicht in
ſich ſelbſt erhalten kann.
Oft ſchaltet man in die Rotation noch einen Rapsſchlag mit vorhergehender
Brache ein; iſt dieſe Brache beſommert, ſo gehoͤrt die Folge noch in dieſe Abtheilung,
iſt ſie rein, ſo gehoͤrt ſie unter:
d. Weniger ſtrenger Fruchtwechſel mit Gewerbspflanzen.
.BS. B. 1) Btache, 2) Raps, 3) Winterung, 4) Kartoffeln oder Runkein,
5) Sommerung, 6) Klee, 7) Winterung, zuweilen auch noch 8) Sommerung. Der
Kleefchlag Tann auch 2 Jahre beibehalten werden. : Eine recht gute Sruchtfolge, welde
Futter und Streumaterlal genug erjielt, um ſich in fich felbft halten: zu können.
z B. Fruchtwechſel mit-perennirenden Futterpflanzen.
a. Nah den Regeln des firengen Fruchtwechſels.
: 3.8. 1) Raps, 2) Weizen, 3) Kartoffeln, 4) Hafer, 5) Brache befommert,
6) Rave, 7) Roggen, 8) Kartoffeln, 9) Gerfte mit Esparſette⸗Einſaat, 10) bie 12)
Esparſette.
b. Nach den Regeln des weniger ſtrengen Fruchtwechſels. ⸗
3. B. 1) Spelz, 2) Brachrüben, 3) Gerſte, 4) Hafer, 5) Drache, 6) Hoggen,
T) Kartoffeln, 8) Gerfte mit Esparſette, 9—11) Ebparfette:
Dies Syſtem würde zu den Körnerwirtbichaften gehören, wenn nicht die Eöpar-
fenteſchlan · den Futtergewächſen die Ueberhand gäben.
' Ueber die Fruchtwechſelſyſteme im Allgemeinen ift nut noch zu erwaͤhnen, daß
ſie einen höhern Brutto-Extrag erzielen, als die Koͤrnerwirthſchaften auf einer gleichen
Fläche Bandes. Sie erfordern aber, wie eine jede intenſtve Wirthſchaft mehr Capital
und unbebingt vollſtaͤndig freie Dispofltion über den Voden. Hieraus ift erfichtlid,
daß ihrer Ausführung ſich mannichfache Schwierigkeiten entgegenftellen Tonnen, bie es
AderhenEyten. | 208
raihſam machen, bei einem erienfiveen Syſteme zu bleiben; wo fich dieſe Schwierig-
feiten aber nicht finden, muß ihr der Vorzug vor den Körrierwirthfchaften gegeben
werben. Sehr zerſtückelte Lage der Ländereien erfchwert ihre Einführung fehr. -
V. Die Koppelwirtbfhaft, Dreeſchwirthſchaft oder Eggarten⸗
wirthſchaft, auch wohl geregelte Felpgraswirthſchaft genannt.
Nach dieſem Syſtem wird der Acker eine beſtimmte Reihe von Jahren mit ver.
ſchiedenen Früchten beſtellt, und dann eine gewiſſe Zeit zu Gras niedergelegt. Man
überlaͤßt dieſe Beraſung entweder der Natur, oder beſchafft ſie kimftlich. Die Anzahl
der Schläge ift fehr verfehieden.
Man theilt fle auf Diefelbe Weile ein, wie bie Zruchtwechfelwirtbfchaft ,. mind:
A. Koppelwirtbfchaft ohne Bewerböpflangen.
a. Nach den Regeln der Körnerwirtbfchaft (für die Nichtfutterfelber).
Es giebt ſehr viele unter diefe Rubrik gehörende Syſteme, von denen nur der
beiden haͤufigſten ermähnt werden mag.
8. 3. 1) reine Brache (Dreeſchbrache), 2) Winterung,. 3) Sommerung, 9 ven
Vrache (Miſtbrache), 5) Winterung, 6) Sommerung, 7) Klee, 8) und 9) Weib
Diefe Folge bildet einen Uebergang von der Dreifelderwirthfehaft zur Koppel
wirtbfchaft, und fommt häufig in Mecklenburg vor.
Eine in Solftein übliche, hierher gehörige Fruchtfolge ift:
1) reine Brade, 2) Winterung, 3) Gerfte, 9 Hafer, 5) Safer, 6) Maͤhllee,
NT bis 10) Weide.
Man nimmt auch wohl vor der Brache noch einmal Dreeſchhafer und erhält
dadurch einen Schlag mehr. — Es ift aber durchaus nicht nothwendig, daß bei ber
Koppehwiribfchaft die Weide eine mehrjährige fe, wie das in den Steyerifchen und
. Salzburger Alpen üblidye Roppelwirtbicaftsigftem zeigt, wo zweimal nady sinander
Winterroggen gefäet wird, und dann ein Jahr Weide gehalten. Man nimmt bort
auch wohl flatt der zweiten Winterfaat eine Sommerfaat und ‚hängt noch einen Brad
flag an.
Diefe Art Alpenwirtdfchaften findet man meiſtens über einer Höhe von 2000’
über dem Meeresfpiegel.
b. Nach den Regeln des Fruchtwechſels (für die Nichtfutterfelder).:
3.8..1) Brade, 2) Winterung, 3) Kartoffeln oder Rüben, 4) Gerſte, 5) Klee
oder Erbſen, 6) nach Klee Hafer, nach Erbſen Moggen, 7) Brache, 8) Winterung,
9) Sommerung, 10) bis 12) weiße Kleeweide. Ohne die Kleeweide würde biefes
Syſtem ein weniger firenger Fruchtwechſel fein, durch biefelbe wird es aber au eier
Koppelwisthfchaft nach den Segeln des Fruchwechſels.
B. Koppelwirthſchaft mit Gewerböpflanzen.
Folgendes intereffante derartige Syſtem fommt im Erzgebirge vor: -
4 Flachs, 2) Sommertoggen, 3) Gesfte und Hafer (im Gemenge), 9 Selen,
5) Gras zum Mähen, 6) bie, O9) Weide;
im Weſterwald:
o is, Hafer, 2) Hafer, 3) Kartoffeln, 9 Flachs, 5) Roggen, 6) Safe, 7) bis
)
uf großen Gütern wird oft noch ein Rapsſchlag mit eingeſchaltet,
z. B. in Holſtein: 1) Hafer, 2)-Brache, 3) Raps, 4) Winterung, b) Somme-
rung, 6) Sommerung, 7) Klee, 8) bis 10) Weide;
in Medienburg: 1) Brache, 2) Raps, 3) Weizen, 4) Gerfte, 5) Erbſen und
Safer, —9 bis 9) Kleeweide.
Im Allgemeinen rechnet man die Koppelwirthſchaft zu den extenſiven Syſtemen,
doch wird folgende öfter: vorkommende Folge zeigen, daß ſie auch intenſiv betrieben
Werben. kann:
. 8:1) Brache, 2) Raps, 3) Winterung, 4) Kleegras, 5) Weide, 6) Hafer,
* —2 8) Winterung, 9) Kleegras, 10) Weine.
‚ apital ift zum Betriebe der Koppelwirtbfchaft verhältnißmäßig wenig erforder⸗
ih, fo Lange fie nicht intenfiv und mit Sommer-Stalffütterung betrieben wisd, da fie
wenig Handarbeits⸗ und Spannträfte in Anſpruch nimmt,
IB. Adergeräthe:
‘: Ihre eigentliche Heimath HM die Wegion des Sommergetreides und ber vauhere
Theil der Region des Wintergetreides, in Gegenden mit feuchter Atmofphäre; nie
aber, oder jedenfalls mar fehr ausnahmsweiſe in der Negion des Weinbaues. Dem
leiten Boden iſt die Koppelwirthſchaft vor Allem zuträglic, da durch das in Weide⸗
Liegen der Ader etwas mehr Beftigfeit wieder erhält; dach muß dad Land von Natur
grasukahftg fein. .
Bei ſolchen Ländereien, die mit gewiſſen Servituten belaftet find, iſt fle nicht
anwendbar, wo 3. B. Uebertriebsrechte darauf ruhen, ımb dieſes Hütungsrecht dann
fih zum großen Nachtheil des Pflichtigen auf alle Weiden erſtrecken würde, auf Län«
dereien bingegen, von denen Natural»Fehnten gegeben werben, würde fich der Berech⸗
tigte die Koppelwirtbichaft nicht gefallen laffen, falls. fie nicht von Alter ber darauf
beftände. |
Diefen Koppelwirthfchaften, Körnerwirthfchaften und Graswirthſchaften fchließen
ſich verfchienene felten vorkommende Spfteme noch an, 3. B. die fogenannte Zwei⸗
felderwirthſchaft, und diejenigen, wonach das Land nur vorübergehend mit Aderpflanzen
angebaut wird, Die Hauptnutzung aber eine andere ift, fei es Holzeultut, Hopfen,
Wein», Obfibau ober Fifchzucht. £
Bei denjenigen mit Holzcultur unterfcheidet man unter andern die hbauptfärhlid
in Böhmen üblide Waldfeldwirthſchaft, und die im Odenwald und Schwarz-
wald vorkommende Hackwaldwirthſchaft. Bei beiden wird der Boben gebrannt.
Den Einbau in Weinbergen findet man in den Mheingegenden, den in
‚Hopfengärten namentlih In Württemberg umd Bayern. In die Hopfengärten
wird borzäglich die längere Jahre dauernde Luzerne unter Roggen eingefäet.
Beim Einbau in zeitweilig troden gelegte Fiſchteiche iſt es Megel, nie Winters
frucht vorkommen zu lafien, da dieſe bier zu leicht außfriert.
Außerdem giebt es nach unendlich viele durch locale Verhältnifie bedingte Syſteme,
die ſich bald dem einem, bald dem andern ver oben angeführten Syſteme mehr nähern.
VL Die freie Wirthſchaft
baunt alle möglichen Früchte in den verſchiedenſten Neihenfolgen, wobei natürlich Feine
groben Berflüße gegen Fruchtfolge oder »mechfel gemacht werden dürfen. Sie iſt biß
- jegt nur tathfam in der Nähe großer Städte, wo die Abſatzverhaͤltniſſe fur Gewerbs⸗
pflanzen fehr gänflig. find, und in fruchtbaren, wo möglich etwas ſüdlichen Gegenden,
28. in Mittel-Dentjchland, dem nördlichen Frankreich sc, wo Mißwachs feltener if,
ſelbſt wenn einmal: ein Verſtoß gegen Fruchtfolge gemacht werden follte. Sie erfor:
Dort entſchieden am meiften Capital, Arbeitsfraft und Aufficht, und tft deshalb leichter
auf kleineren Gütern einzuhalten, ald auf größeren, und noch ‚leichter auf Parcellen⸗
land, als auf Fleinen Gütern. .
Sie nähert ſich bald mehe dem einen, bald dem andern ber angeführten Sy
fteme, je nachdem mehr auf Körnerbau, oder auf Futterbau und animaliſche Producte
gefehen wird; nur daß fie ſich nie an eines derſelben bindet.
Welches von allen Ackerbau⸗Syſtemen das vortheilhaftefte und; rationellfte if,
laßt fich im Allgemeinen nicht angeben und hängt ganz von Iocalen, Elimatifchen und
ähnlichen Verhältniffen ab; am richtigen Orte kann auch das ertenfiofte zugleich DaB
rationellfte Syftem fein: | ' |
"Adergeräthe. Ban verfteht unter dieſer Benennung diejenigen landwirth—
fhaftlihden Geräthe und Maſchinen (flehe daſelbſt), welche direct oder iM
pivert zur Bearbeitung des Aders resp. der Wiefen angewendet werben um fie zum
Standort für Eulturpflanzen ſchicklich zu machen. Die große Rannichfaltigkeit ſowohl
der ſpectellen hierbei ins Ange gefaßten Zwecke als auch der, durch immer neue und
verbefferte Exfindungen vervielfaltigten Wittel zu deren Erreichung, läßt eine foftematifch
geordnete Zufammenftellung ald zum Verſtändniß erforderlich und Die Ueberſicht we
fentlich erleichternd erſcheinen. Unbedingte Boltftändigkeit in Namhaftmachung aller ein⸗
zelnen, oft nur durch geringfügige Abweichungen ſich unterſcheidenden Geraͤthe, it
übrigen®: nicht bie Abſicht diefer Darſtellung, welche ſich darauf beſchranken muß, bad
die Sattung Charakteriſirende zu benennen und dem weniger Bekannten einige erlät-
ternde Bemerkungen beizufügen. ' J .
Adrrgeräthe, zu
l. Geräthe und Majchinen, welche Direct zur Bearbeitung des
Aderd resp, Wieſen verwendet werden A. Zum Wendendes Bodent.
ar Handgeräthe Die rohen Werkzeuge diefer Art finden ſich ſchon in den Alteflen
Zeiten des Landbaues, da ohne Wenden des Bodens kein Aderban auf Die Länge denkbar
ik. Die Haupterten, nämlihd Spaten, Schaufel und Hacke, unterfcheinen ſich
weſentlich durch den verfchiedenen Winkel, den der breite eiferne, zum Kinvriogen in
den Boden beftimmte Theil — das Blatt — mit dem Sandgriffe — Stiel — madıt.
Der Spaten oder Efcher gleicht fih in den Hauptpunkten in allen Ländern, wenn
auch viele unmejentliche linterfefiede in Form und Stellung’ fi finden. Das Blatt
bildet mit dem Stiele nahezu eine gerade Linie. Er wird audy zum Pulvern des: Erd⸗
reichs und manchen andern landwirthſchaftlichen Berrichtungen benußt, das Bodenwenden
ift aber der Hauptzweck deſſelben. Die Grabgabel dient zu demfelben Zmwede und
unterfcheidet fi) von dem Spaten nur dadurch, daß fie flatt des eiſernen oder
ftählernen Blattes drei fcharfe Spigen bat, welche nach vorne etwas im Winkel vom
Stiele abitehen. Sie ift nur auf gebundenem fehr fchwerem Boden dein Spaten vor«
zuziehen, weil fie‘ leichter eindringt. Sie wird bejonders häufig in Englanb und
Frankreich angewendet; die englifche Grabgabel bat glatte, die franzöffhe fpige Zin⸗
fen. Die Schaufel, ein allgemein befanntes Werkzeug, wird bauptjächlich zur Bes
feitigung der lodern Erde benutzt, in Bezug auf Aderarbeit namentlich beim Rajolen.
Das Blatt bildet ungefähr einen Winkel von 1209 mit dem Stiele. Auch‘ Schaufelarten
giebt es viele, doch ähneln fie einander ehr; der Schaufelſpaten, welcher den Mittel»
⸗
weg zwiſchen Spaten und Schaufel hält, führt feine. der Functionen dieſer beiden Geraͤthe
ordentlich aus. Die Hacke, Haue ift ein Blatt Eifen mit einer einfachen Schneide au
einem Stiele, mit dem ed einen Winkel von 60— 909 mat. Wan fchwingt das Eifen
mittelft des Stield im Bogen in die Erbe und zieht ed mit einem Ruck fammt dem
darauf Hegenden loögetrennten Boden zurüd, welcher letztere dadurch umgekehrt und
nebenbei auch gelodert wird. Das Wenden des Bodend mit der Hade ift im Allge⸗
meinen fehr bejchwerlich und zeitraubend, und wird nur da mit Mugen ausgeführt, wo
der Boden fteinig oder fehr abhängig Ift, fo daß Fein anderes Infirument gebraucht
merden kann. In fehr fleinigem oder feftem Boden braucht man die ſogenaunten
Drehhacken bierzu, welche auf ber einen Seite eine Spishade, auf der andern eine
Breithacke haben, beides in einem Eiſen auf dem Stiele vereinigt. Sie können beliebig
bald auf der einen, bald auf der andern Seite gebraucht werden, wie ed bie Eigen⸗
shirmlichkeit des Bodens verlangt. Es ift dad bekannte Inſtrument, welches Gier in
Deutiehland allgemein beim Chauſſeebau benugt wird. In England hat man eine be⸗
fondere Form ſolcher Haden. Dad Eifen bildet an jeber Seite eine Spitzhacke (Bide),
und jeder Arm dieſer doppelten Hade ift-To lang, wie die Handhabe. Beim Anwenden
dieſes Beräthes haut ber Arbeiter mit ber einen Seite der Hade in den Boden und
beunkt Die andere Seite mit dem Stiel gemeinſchaftlich als Hehel zum Loäbrechen.
Man übt auf Diefe Weile eine große Kraft aus und läuft wicht Gefahr, den Stiel im
Zapfen abzubrechen. Die vielen zu obigem Zwecke beftimmten Hacken, welche es noch
in den verichiedenen Ländern giebt, find int Wefentlihen nach den Prinzipien ber
angeführten conftruirt, und weichen nur in der Form des Blattes bald mehr bald meniger
ab. by Spanngeräthe. Schon in alten Zeiten war man darauf bedacht, fh Das
zum Bebauen des Bodens nothwendige Wenden veflelben durch ein von Spanwiräften
bewegtes Geraͤth zn erleichtern, und conſtruirite zu diefem Behufe, werm auch zuerft nur
in fehr rohen Formen: a) den gewöhnlichen Pflug. Den Gebrauch dieſes Ge-
rathes, welches den Erdſtreifen wagerecht und jenfrecht abſchneidet una dann umkehrt,
wenn auch nicht fo vollkommen, doch erheblich ſchneller, als der Spaten und bie
andern Handgeräthe, findet man ſchon bei allen Ackerbau treibenden alten Völkern,
und haben ſich die alten Romer feiner ſchon bedient, wie ihm auch im der Neuzeit
Ackerbau teribende wilde Völker hatten, che fie mit gebildeten Volkern in Beruͤhrung
kamen. Diefes Geräth, welches jetzt wohl ſchon in hundert verſchiedenen Arten exiſtirt,
erfordert feiner ungemeinen Wichtigkeit halber ein näheres Eingehen anf die Konftructten
ſeiner einzelnen Theile. Es beſteht aus act Grundtheilen, welche find: Sohle,
Griesfünute, Grindel, Pflugbaum oder Lechbaum, Sterzen oder Hand
-
—
haben, Streichbrett, Schaar, Sech oder Kolter, und Regulator. Das
Sed oder Kolter, ein im Grindel befeſtigtes ſchräg nach vorn ſtehendes Meſſer von
verichiedener Form, ift Dazu da, um den Erdſtreifen in vertikaler Richtung vorzufchnei-
den, umd das Schaar gegen Steine, Wurzeln x. zu ſchützen. In ganz reinem, loderm
und fleinfreiem Lande kann es daher auch fehlen. Die Sohle bildet die Grundlage
des Pfluges , ſie verbindet und trägt dad Ganze, flreiht auf dem Grunde der aus⸗
gepflügten Zurche bin und Ichnt mit ihrer linken Seite (Landfelte) an die noch ſtehen
gebliebene. Erdwand an, wodurch fie weſentlich dazu beiträgt, dem Pfluge einen feften
Gang zu geben. Sie wird bald von Eifen, bald von Holz gefertigt, und bei ihrer
Conſtruction ift Hauptfächlich zu beachten, daß die untere Fläche mit ihrer Landſeite einen
rechten Winkel bilde. An ihrem vordern Ende wird in ber Negel das Ohr des Schaars
feigeishroben. Auf der Sohle ruhen: Die Griesfäulen, welde die Berbindung zwi⸗
ſchen Diefer und dem - Pflugbaume herftellen und Iegteren tragen. Bei vielen Pflügen
if nur eine Griesfäule vorhanden, und wird die hintere durch die linke Sterze erſetzt,
welche dann bis auf die Sohle hinuntergeht und in biefe eingezapft oder angejchraubt
iſt. Das Schaar folgt in der Arbeit dem Sech und fchneidet den Erdſtreifen wage
recht ab, welchen erſteres in fenfrechter Richtung lostrennte. Es hat in der Regel an
der einen Seite eine annähernn rechtwinklige Form und zerfällt in zwei Theile, Ohr
und Ylügel, welche indefien oft ganz in einander übergehen. Durch erftered wird bad
Schaar mit dem Bflugkörper verbunden, letzteres iſt der fehneidende Theil. Dem Schaar
folgt das Streihbrett, und nimmt dieſem den gänzlid) vom Grunde und der Seite
Inßgeteennten Steeifen Boden unmittelbar ab, hebt ihm in fihräger Richtung in bie
Höhe, und drückt, ihn um feine eigene Are drebend, denſelben bei Seite, wobei es ihn
zugleich wendet. Es ift mithin das Streichbrett das den Pflug beſonders Charakteriſi⸗
uende. Damit der Erbflreifen bein .Liebergange vom Schaar auf's Streichbrett Feinen
unmöthigen Widerftend finde, ift es nothwendig, daß die Schaarfläche ohne Abſatz in
die des Streichbrettö übergehe. Bei ‚den rohen Pflugeonftructionen findet man bad
Streichbrett noch, eine ebene Fläche bildend, von Holz, bei den meiften befiern Arten
aber hat man ihm eine vom Schaar aus contan anfteigende, nach dem obern Ende zu
ind Convexe übergebenne Windung gegeben, wodurch es im Stande ift, fich des auf
ihm ruhenden Erdſtreifens ohne zu großen Kraftaufivand auf zweckmaͤßige Weile zu
entlebigen. Man befeftigt es in der Negel einerfeitd an den Sterzen und anbererfeitd
an der Griesſaͤule; oder wo zwei GBriedfäulen am Pfluge find, und daher die Sterzen
nicht durchgehend, an beiven Griesfäulen. Am Hintern Ende des Pflugkoͤrpers, wo
das Streichbrett weit abfleht, wird dieſe Verbindung durch eine eiferne Stange het⸗
geflellt. Der Pflugbaum, Sechbaum oder Grindel wird von den Griesfänlen
getragen, oder von Griesfäule und Sterze: Er giebt dem Pfluge neben der Sohle bie
Feſtigkeit und verbindet die meiften Theile mit einander. Außerdem wird an ihm bie
Zugkraft angebracht, weshalb er vor allen Dingen ſtark conftruirt fein muß. Es wir
Beht ſich von ſelbſt, daß alle dieſe Pflugtheile fo mit einander verbunden jein müffen,
daß der Gang des Pfluges ein regelmäßiger, horizontal in her Erbe fortgehender fel,
was fich nach befaunten. Erfahrungsjäßen angeben läßt. Bon einem in der Regel nahr
vor dem Seh angebrachten Befeftigungspunkte am Grindel geht eine eiferne Kette oder
Stange mit einem. Hafen aus, woran das Zuggeſchirr des Viehes befefligt wird.
Um dem Werkzeug, je nach Erforderniß, bald einen flachern, bald einen tiefren, bald
einen breiten, bald fchmälern Furche⸗ abfehneidenden Gang geben zu können, hat man
vorn am Grindel oder am Vorbergeftell, worauf der Grindel ruht, einen Regulatot
angebracht, wodurch der Zugpunkt bald mehr nach, rechts, bald nach Links, bald tiefer,
bald Höher verlagt werben kann. Solche Megulatoren findet man von ben einfachen
Stellfegeiben bis zu den complicksteften Gonftruftionen, eine jede Pflugart hat’ fa eine
andere Art von Hegulator. Um endlich dad Pflugwerkzeug bei vorkommenden Kinder
niſſen in der Gewalt zu haben, find am bintern Ende eine oder zwei Handhaben oder
Sterzen angebracht. Die linke Sterze ift unten mit dem bintern Ende ber Sohle ver
bunden, fails nur eine Geiesfäule eriftirt, und ift Dann der Grindel in biefelbe ein-
gezapft; bat der Pflug aber zwei Griesſaulen, fo ift der Grindel durch einen Zapfen
‚mit der hintern Griedfäule verbunden, und bie Sterze am Pflugbaum und der Griedſaͤule
Adergeräthe. 273
befeſtigt. Hat der Pflug zwei Sterzen, fo ift Die rechte in ber Regel durch eine Stanze
mit ber linfen verbunden, und zugleich am Streichbrett befeftigt. Verſchiedene viefer Theile -
find oft noch an ihren Meibeflächen mit eifernen Schienen verfeben, welche alle ihre dem
betxeffenden Pflugtheile entfprechende Namen haben, die hier aber übergangen werden kön⸗
nen. Ban fann die gewöhnlichen Aderpflüge, ihrer Conſtruction nach, in drei Hauptklaſſen
bringen: 1) NRäderpflüge oder Karrenpflüge, 2) Schwingpflüge, 3) Stelz=
pflüge Die Räderpflüge. Bei viefen ruht das vordere Ende des Grindels auf
einem Bordergeftell mit zwei Rädern, dad mit einer Kette (Pflugfette) an demjelben
befeftigt if. _ Durch dies Vorbergeflell oder Bflugfarre glaubte man dem Pflug einen
ficherern Gang zu geben. Sie haben bei ungefchiektem Pflügen auch entjchieden ihre Vor⸗
tbeile; da bei richtiger Stellung des Näpverpfluges derſelbe auch ohne vieles Zuthun des
mit ihm arbeitenden Menfchen richtig gebt, ja fogar etwaige Fehler in der Führung,
welche derfelbe macht, durch feinen feften Gang in der Furche theilmeife wieder außgleicht.
Manche Nachtheile, die mit der Anwendung des Bordergeftelld verfnüupft find, laſſen es
aber doch im Allgemeinen ald unpractifch erfcheinen; jedenfall kann nicht geleugnet
werden, daß dieſes Geflell die Laft des Pfluges nicht unerheblich vergrößert, wenn
man auch zugeben wollte, daß die Friction nicht dadurch vermehrt werde, was indeflen
von Bielen mit Recht beftritten wird. Der Regulator behufd engern oder weitern
Banges ift bei dieſen Pflügen gewöhnlid; vorne an der Karte angebracht, auch
pflegt bei den roheren Pflügen diefer Art in der Witte auf dem Arfutter ein Höl«
zerner Knaggen fih zu befinden, und ann man durch Auflegen des Grinbeld an
der einen ober andern Seite deffelben dem Pfluge einen engern oder weitern Gang
geben. Der mehr oder mindere Tiefgang wird durch Verändern des Punktes be»
wirft, mit welchem der Grindel auf dem Morbergeftell ruht, und wird dieſe Stel⸗
lung bald am Grindel jelbft, bald am VBorbergeftell Durch eine höher zu fihiebende
Auflage auf dem Arfutter vorgenommen. Es giebt viele Arten dieſer Pflüge, welche
theilweife den beffern Eonftructionen angehören. Die Schwingpflüge. Bei diefen
fehlt dad Vordergeſtell, und die Zugkraft wird direct am Grindel angebracht. Sie
And im Allgemeinen den Räderpflügen unbeflreitbar vorzuziehen, erfordern aber weit
mehr Befichidlichkeit beim Handhaben und liefern dann eine beflere Arbeit, mit ver-
haͤltnißmaͤßig geringerer Zugkraft. Der Arbeiter kann durch einen leichten Drud auf
Die Sterzen dem Pfluge über Hinderniffe, Die derfelbe nicht zu bewältigen im Stande
if, ald große Steine ıc., wegbelfen, hingegen an feften Stellen durch Anheben den
Pflug zum ebenmäßigen Durchgeben zwingen. Diefer Gattung gehören die meiflen
beſſeren Pflugformen an, namentlich die englifchen, 3. B. der Small’fche, der Imperial-
ihwingpflug, Der fchottifche, der Uleyſche, flandrifche u. |. w. Die Stelzpflüge
bilden den Uebergang von den Näderpflügen zu den Schwingpflügen, indem fle am
vorbesen Ende ded Grindels eine Stelze oder einen Schuh haben, welcher auf der Erde
ichleift. Diefe läßt fich bald länger, bald kürzer machen, und wirft fo auf den Tief»
gang des Pfluged ein. Bei manchen kann fle auch ganz mweggelaffen und ver Pflug
ala Schwingflug gebraucht werden. Die Stellung behufs engern oder weitern Ganges
wird ebenfo, wie bei den Schwingpflügen bewerfftellig. Die Stelze vermehrt jeden-
falls Die Friction beveutend, am wenigften noch, wenn fich flatt des Schuhes am untern
Ende ein Rad befindet. Ihr Nugen iſt derfelbe, wie die Karte bei den Räderpflügen,
daß ſie die Fehler eines ungeſchickten Pflugmanned in etwas audzugleichen vermag.
Ran hat auch unter Diefer Art von Pflügen ſehr gute Eonftructionen, von denen die
Aufführung einiger der befieren genügen mag, ald: der durch Wedkherlin verbeflerte
beigifche Pflug, der Ranſomeſche, der englifche Marfchpflug ꝛc. Eine eigene Art von
Plügen bilden noch die in einzelnen Gegenden gebräuchlichen Wenpdepflüge, bei
welchen das Streichbrett beweglich ift, und bald auf die eine, bald auf die andere
Seite gefchoben werden kann, wodurch man im Stande ift, mit dem Pfluge gleich
wieder an derfelben Furche hinunter zu adern, die man frifch aufgepflügt hat, bei
welcher Methode die Zwifchenfurchen gefpart werden. Manche diefer Pflüge haben auch
zwei Streichbretter, wovon dann immer das an ber Landſeite befindliche außer Thaͤtig⸗
keit geſezt wird. Man bat auch wohl zwei oder drei Pflugkörper an einem Grindel
vereinigt, und dadurch ed ermöglicht, mit einem Zuge zwei vefp. drei Burchen zu
Bagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 18
274 | Adergeräthe.
pflügen. Doc erfordern biefe fogenannten Doppelpflüge and doppelt jo viel Zug⸗
fraft,, als die einfachen, woburd der Nutzen wieder verloren geht. Beim flachen
Stoppelpflügen, wie beim feichten Saatunterbringen laffen fie ſich oft mit einfacher
Zugkraft ſehr vortheilhaft anwenden. b) Der Rajolpflug oder Rigolpflug.
Beim weitern Kortfchreiten des Nderbaues bat man in der Neuzeit erkannt, wie wichtig
es fei, ſich eine tiefere Aderkrume zu fchaffen, den Untergrund zu verbeflern und legteren
zu diefem Behufe den Einflüſſen der atmofphärifchen Luft zu erponiren. Um dies auf
eine weniger Toftfpielige Art, als das Majolen mit den Spaten, zu ermöglichen, con
ftruirte man eigene Pflüge, die NRajolpflüge. Diefe find ihren Grundtbeilen nach eben
fo zufammengefegt, wie der gewöhnliche Aderpflug, unterfcheiden ſich aber weſentlich
durch flärfere Bauart der einzelnen Theile und durch einen weit höheren Pflugkörper,
namentlich durch ein höheres Streichhrett. Will man ſehr tief adern, fo läßt man fie
einem vorbergebenden Pfluge in derjelben Furche folgen, fie ftreichen dann mittelit ihres
hoben Streichbrettö den legten Laß aus berfelben bis zu einer beträchtlichen Tiefe
heraus und legen ihn, jehr fehön gewendet, auf den vom vorangehenden Pfluge aufe
geworfenen Boden. Wan kann indeſſen wittelft dieſer Pflüge auch fchon mit einer
Fuxche fehr tief adern. Die Verbindung eines Rajolpfluges und eines Aderpfluges an
einem Grindel, wobei der Iehtere vorangeht, muß noch hier erwähnt werden. Daß dieſe
Pflüge manche Unbequemlichkeiten mit ſich bringen, wird Jedem einleuchten. Einer der
befiexen ift der von Morton. Man kann auch mit jeden tief gehenden Aderpfluge,
namentlich, wenn man zwei derjelben in einer Furche geben läßt, einen Theil des Unter
grundes beraufbringen ; doc, verrichten dieſe die Arbeit unvollkommener, weil ihre ganze
Conſtruction nicht darnach berechnet if. Einer der beften Najolpflüge ift unftreitig ber
Rajol-Ruchadlo ohne Vorvergeftell, welcher mit verhälfnißmäßig fehr geringer Zugkraft
Außerordentliches Teiftet. Er arbeitet am beften, wenn man ihn in der Furche dei
gewöhnlichen Ruchadlos folgen läßt. — B. Zum Lodern, Reinigen und Zer-
fleinern des Ackers. Da das bloße Wenden ded Bodens nicht genügt, um ibn
zu einem Standort für Eulturpflanzen geeignet zu machen, fo müflen die Furchen, welde
der Pflug aufgeworfen bat, auch gehörig zerkleinert, der Boden durchweg gelodert und
das aufwachfende Unfraut zerftört werden. Zur Erreichung dieſer verfchiedenen Zwede
find die mannigfaltigften Geräthe erfunden worden. a) Handgeräthe. Die Harke
ift ein überall befannted Werkzeug, aus einem mit Zinken befegten, in feiner Mitte an
einen Stiele fihenden Querhefte, an welchem die Zinfen rechtwinklig vom Stiele ab-
fteben. Sie wird zu den mannigfachften landwirthſchaftlichen Verrichtungen benußt.
Zum Zerfrümeln und Lockern der Krume wird fie nur im fehr Eleinen Wirtbjchaften
“mit Gartencultur gebrauht. Das Schaufeleifen gleicht einer Schaufel mit fer
furzem aber breitem Blatt, und wird zum Vertilgen des Unfrauts und Lockern ber
Bodenoberfläche benutzt. Man kann mit demfelben bei weiten nicht fo tief lockern,
wie mit der Hacke, doch hat es das Angenehme, daß der Arbeiter beim Arbeiten rüd-
wärts gebt, und. daher den geloderten Boden nicht wieder fefttrit. Handcultiva—
toren dienen zur Reinigung von Meihenfaaten zwiſchen den Reihen, und beftehen bald
aus einem verftellbaren dreiedigen Rahmen, bald aus einem einfachen Querholz mit
Meſſern und Schaufeln von den verfchiedenften Formen, an einem Stiel. Sie werd
yon einem Manne bald vonvärts gezogen, bald geſchoben. Auch dürften bie Drill
barken bierher zu rechnen fein. b) Spanngerätbe. Die Egge. Die gewöhnlide
Egge befteht aus drei oder vier Balken mit eifernen oder hölzernen Zinfen, welche durch
Scheiden mit einander verbunden find; fle gehört zu den befannteften Geräthen. Ihre
eigentliche Beftimmung ift, Die Pflugfurchen zu zerreißen, die Unfrautöpflanzen mit
ihren Wurzeln möglichft herauszuziehen, Die fefte Oberfläche eines zugefchlagenen Bodens
zu brechen, und dem Einfluß der atmofphärifchen Luft zugänglich zu machen; außerdem
dient fie noch zum Saamenunterbringen. Man bat fie, veranlaßt durch Die große
Verſchiedenheit, welche fich im Ader findet, von den mannigfachften Formen und in den
verfchiebenften Größen conftruirt, fo daß ein Jeder, für feine eigenthümliche Bodenart
und Befchaffenheit, eine geeignete Form Darunter finden Tann. Befonderer Erwähnung
verdienen ihrer Vorzüglichkeit wegen die fchon überall verbreiteten „fchottifchen
Rhomboidal-Eggen“, welche wohl in Anbetreff der Zerkleinerung des Bodens
—
Adergeräthe. | 275
und des ſich nicht Verſtopfens durch Wurzeln (Dueden sc.) allen anderen Eggen den
Borrang ablaufen. Der Haaken kann ein unvolllommener Pflug ohne Streichbrett
genannt werben. Der Form dieſes Geraͤths haben bie Pflüge der Alten mehr ober
weniger geähnelt. Der Haaken fodert den Boden fehr gut, wendet ihn aber nicht, ober
doch nur fehr unvolffommen, fondern fchiebt ihn, wenn er fchräge. gehalten wird, nach
einer Seite bin; wird er aber gerade gehalten, fo ſchiebt fich die Erde an ihm in die
Höhe und fallt in fehr fein zertheiltem Zuftande an beiden Seiten herunter. Zu den
vorzüglichften gehört der Mecklenburger Haaken und bie preußifche Zogge oder Zoche,
welche legtere indeflen nur in den Gegenden gut arbeitet, wo ſie einheimifch if. Der
Haaken wird bald auf einem Vordergeſtell gefahren, bald legt man den verlängerten
Haakbaum auf dad Doppeljoch der Ochſen. Der Erftirpator beſteht aus einem
mit Sterzen verfehenen Rahmen, in welchen eine verfchienene Anzahl eijerner Beine mit
gänfefußartigen Schaaren eingefügt find, wovon jedes feinen eigenen Weg geht. Er
ruht auf einem zwei⸗ oder einräbrigen Vordergeſtell, durch welches er auch flacher und
tiefer geftellt wird, und dient zum Lockern des Bodens und Reinigen deſſelben von
WBurzelunfräutern, abgejehen von feiner Anwendung zum Saatunterbringen. Die beflern
dormen finden fich in England, wojelbft man fie Grubber nennt, der ganz eiferne Ten»
nant'ſche Grubber ift einer der beften. Bei dieſem find Die Beine in einer fehönen
Eurve nach vorne gebogen, was erftend ihren Gang wefentlich erleichtert, und zweitens
nicht fo leicht dad Schleppen und Berftopfen zuläßtl. Der Scarificator oder
die Mefferegge ähnelt dem Erftirpator fehr und unterfcheidet ſich hauptfächlich von
ihm nur durch kleinere, oft gar Feine Schaare und, fcharfe Schneiden vom an den
Beinen. Sein Zwed ift, den Boden in parallele Streifen zu ſchneiden, und wirb er
zu diefem Behufe häufig auf Wiefen angewandt. Einer der beſſern ift der englifche
Hensmann'ſche Scarificater. Die Pferdehacke und Häufelpflug. Erftere ift
nach demſelben Princip conftruirt, wie der Hanbeultivator, und wird durch Geſpannzug⸗
fraft bewegt. Sie dient gleich diefem zum Lockern und einigen ded Bodens bei
Reihenjaaten zwifchen den Reihen. Letzterer hingegen ift ein Pflug ohne Loch mit
2 zu gleicher Zeit thätigen Streichbrettern, welche je nach der Entfernung der Reihen
von einander, enger oder weiter auseinander geftellt werden Fönnen. Gr bebi die
Erde zwifchen den Reihen der Pflanzen aus und ftreicht fle nach beiden Seiten gegen
diefelben, wodurch um die Pflanzen eine Erhöhung, zwifchen den Reihen aber eine
Vertiefung fich bildet. Dies gefchieht, um das Unkraut zu vertilgen, den Pflanzenftöcen
friſche Erde zuzuführen und. der atmofphärifchen Luft mehr Zutritt zu verfchaffen. Er
wird von einem Pferde gezogen. Oft findet man beide Inftrumente in einem vereinigt;
es befindet ſich alddann die Pferdehacke vorne und folgt der Häufelpflug. Der Hohen⸗
beimer Häufelpflug mit Pferdehade dürfte zu den zweckmäßigſten gehören. Der Unter-
geundspflug bat ein Lockern des Untergrundes zum Zwecke, ohne denjelben zu
wenden oder an die Oberfläche zu förvern. Er hat wohl ein Schaar, doch fehlt
ihm das Streichbrett. Man läßt ihn in der Burche eines vorhergehenden Piluges
folgen. Es giebt verfchievene Arten. Der Pießpuhler iſt einer der beſſern, wird in⸗
deſſen vom amerikaniſchen Untergrundspfluge oder Mineur noch uͤbertroffen. — C. Zum
Feſtdrücken der Krume und Zerdrücken der Schollen. Da ein Boden durch
das Lockern für die Saat leicht eine zu loſe Beſchaffenheit an ſeiner Oberflaͤche erhalten
kann, und außerdem oftmals mehr oder weniger große Schollen enthaͤlt, welche dem
Keimen oder Aufwachſen der darunter liegenden Samenkörner nachtheilig find und
auch fpäter das Mähen erjchweren, fo hat man geeignete Inftrumente conflruirt, deren
man fich bedient, um diefen Zweck moͤglichſt vollfommen zu erreihen. a) Hands
geräthbe. Der Schollenhammer ift in der Regel ganz von Holz, und gleicht
einem gewöhnlichen Hanımer im großen Maßftabe, er wird von einem Menfchen geführt,
und ganz nach Maßgabe des lebteren angewendet. Man bedient fich feiner nur, wenn
der Härte der Schollen wegen die Wirkung der Spanngeräthe feine genügende ift.
b) Spanngeräthe Die gewöhnliche Walze ift ein Eylinder, der fi, indem
ex fortgezogen wird, um feine eigene Are dreht, und dadurch ſowohl den Boden feft-
drudt, als auch die mürberen Schollen zerkleinert. Man braucht ſie außerdem noch
zum Eindrücken von Sämereien in den Boden. Es giebt ein⸗, zwei⸗ und mehrſpaͤnnige
18*
\ J
276 Adergeräthe.
Walzen, Bald von Gußeifen, bald von Holz, eritere find gemöhnlid hohl. Die
Stachel- und Ringwalze Diefe find beftinnt, um die Erdſchollen, welde der
Egge und gewöhnlichen Walze hartnädig Widerftand geleiftet haben, zu zerfleinern,
weshalb auch einige Diefer Walzen den Namen „Scholfenbrecher" erhalten haben. Erftere
haben den Körper einer gewöhnlichen Walze, ver aber an feiner Oberfläche mit vielen
Stacheln, ähnlich den Eggenzinken, bejegt if. Sie veritopfen ſich leicht und find des⸗
halb nur bei trodenem Wetter anzumenden. Lebtere beftehen aus einer Reihe neben
einander auf eine Welle gefchobener Scheiben, deren fcharfe Raͤnder die Schollen ehr
gut zerkleinern. Verſtaͤrkt wird die Wirkung dieſes Inftrumentes noch, wenn biele
Scheiben ausgezahnt find, wie beim Croskillſchen Schollenbrecher, welcher, abgejehen
von feiner großen Schwere, ein fehr praftifches Geratb if. — D. Zum Urbar-
machen. Da manche der fchon erwähnten Adergeräthe audy zum Urbarmachen ver:
wendet werden, ald Spaten, Aderpflug und Rafolpflug, fehwere Eggen ıc., fo follen
bier Diefenigen angeführt werden, deren eigentliche Beftimmung ed if. a) Hand-
geräthe. Die Rode» und Plaggenhauen. Erftere gleichen in der Hegel den ſchon
weiter oben Ungeführten, und vereinigen gewöhnlich Spighade und Breithade. Ihren
Namen haben fie dadurch erhalten, daß man fle meiftend zum Urbarmachen von ſtark
Durchwurzeltem Lande gebraucht. Letztere beftehen aus einem halbmondähnlichen eifernen
Blatt, defien beide Seitenfpigen etwas aufgebogen find. Sie bilden einen Fleinern
Winkel mit dem Stiele, als die andern Haden, weil der Arbeiter mit ihnen nicht tief
in den Boden zu hauen, fondern nur die Narbe abzufchälen beabfichtigt, was zwei:
mäßig bei allen wüften Laͤndereien gefchieht, die zu Kunftwiefen angelegt werben; wie
auch bei moorigen, unurbaren Haideländereien, welche durch Brennen in @ultur geſetzt
werden -follen; vorausgeſetzt, daß fie nicht flark mit Baummurzeln durchwachſen find.
Ihre Anwendung zum Hauen von Plaggen, um diefelben mit Dünger zu verlegen,
kann bier beiläufig mit aufgeführt werden. Die Plaggenfchaufel wird zu dem
felben Zwecke angewandt, dem fie aber nicht fo gut entfpricht, weil der Arbeiter mit
ihe Feine fo große Kraft ausüben kann. b) Spanngeräthe Hauptſächlich zu
erwähnen ift bier ver Rodepflug, der feinen Grundformen nad dem gewöhnlichen
Aderpfluge gleicht, aber weit flärfer gebaut ifl, und namentlich der vielen Hindernifle
wegen, welchen er im unurbaren Lande begegnet, das Schaar durch mehrere Sehe
fügt. Sehr finnreich conſtruirt ift der Trocheliche Rodepflug, ein Näderpflug, deſſen
drei Seche am Ende zweifpikig find, und von vorn nady hinten länger werben, ſo
dag fie beim Aufftoßen auf eine Wurzel fägenartig wirken und biefelbe gewöhnlich
zerichnitten haben, ebe fle das Schaar erreicht hat.
1. Geräthe und Maſchinen, weldhe indirect zur Bearbeitung
des Landes dienen A. Zur Borunterfuhung des Bodens in Bezug
auf Untergrund ıc. Der Erdbohrer. Man hat ihn nad der Beſchaffenheit
der verfchiedenen Bodenarten von verfchievenem Bau. In leichtem Sandboden wit
der Stoßbohrer gebraucht, welcher aud einem Fleinen, auf einer Eifenftange befeftigten
hohlen Cylinder mit nach innen fchlagendem Bentil am unteren Ende, bejteht. Ban
flößt den Bohrer fo tief in den Boden, bis der Cylinder ſich vollgefchoben hat, und
zieht ihn dann auf. Die Klappe fällt zu, fobald der Drud von unten aufhört, und
der im Cylinder eingefchloffene Sand wird mit beraufgegogen. Die Bohrer für ſchweren
Boden find den Holzbohrern ähnlich mit Schrauben» Windungen, und werben gleih
dieſen gedreht. Der Amerikanifche hat eine Bohrfcheibe. Will man tiefer bohren, 10
werden Berlängerungsftangen angeſteckt, fobald die erſte Stange bis auf die Erbe
weggebohrt ift; Doch kommen foldy tiefe Bohrungen beim Aderbau felten oder gar nicht
vor. -(Bgl. Arteflihe Brunnen) — B. Zur Abführung des Oberwaſſers
vom Lande a) Handgeräthe. Speciell hierzu angefertigte Sandgeräthe finden
fi nur beim Wiefenbau, als das Wiefenbeil, weldes zum DBorfchneiden bet
Grabenlinien dient; der Wiefenfpaten, zum Ausheben tiefer Gräben, und dad
MWiefenmeffer zum Befchneiden der Grabenfanten und Anfertigen der Dofftrungen.
Mehrere unwichtigere Inftrumente der Art fonnen füglich übergangen werden. b) Spann⸗
geräthe. Der Wafferfurhenpflug. Ein Pflug mit zwei fehr langen Streich⸗
bretteen, der fehr tief gehend gemacht werben kann, und, wie ſchon ber Name jagt,
Alergejehe. 21
Dazu dient, Furchen, namentlih in Winterfaaten, zu ziehen, welche dad Oberwaſſer
abführen follen. Dan Fann bierzu aber auch ganz gut einen gewöhnlichen Aderpflug ge-
brauchen. Er entfpricht feinem Zwecke, Doch ift es nöthig, daß die aufgemworfenen Furchen⸗
fümme mit der Harfe glatt gezogen und die Furchen felbft flach ausgefchaufelt, reſp.
an jehr hoben Stellen tiefere Durcjftiche mit dem Spaten gemacht werden. — C. Zur
Abführung des Grundwafjerd Da das im Boden flagnirende Wafler dem
Wachsthum von ulturpflanzen aud chemifchen und phyſikaliſchen Urfachen höchſt nache
tbeilig ift, fo fah man fich genöthigt, demjelben auf irgend eine Weife Abzug zu ver-
Ihaffen, und fand ed am zwerfmäßigiten, Died Durch unterirvifche Roͤhren zu bewerk⸗
ftelligen.. Man nennt diefe Operation Drainiren. a) Handgeräthe. Die Drain-
röhren werden auf der Sohle eined mindeftend 3 — höchſtens 6 Fuß tiefen, unten
ſchmal zulaufenden Grabend gelegt, welcher nach dem Einlegen derfelben wieder zuges
worfen wird. Zum Ausheben diefer Gräben bedient man fich verichiedener Inftrumente.
Der oberfie Stich oder Spat wird mit einem breiten Spaten außgehoben, die tieferen
mit einem fchmäleren, bis zulegt der unterfte mit einem langen fehr ſchmalen Spaten.
Man nennt fie Drainfpaten. Zum Ausheben der unterftien Schicht bebient man
ſich gewöhnlich der Hohlipaten, auf welchen die Erde beffer lieg. Zun Ebenen und
Feſtdrücken der etwa einen flarfen halben Fuß breiten Sohle des Grabens, welches
nothwendig ifl, um den darauf zu legenden Röhren einen regelmäßigen Fall zu geben,
bedient man fih des Schwanenhalſes. Derfelbe ift ein eiferned oder flählernes
Treißfegmentifched Blatt, ſchwanenhalsartig mit dem Stiel verbunden, und einen Winkel
von etwa 60° bildend. Man jchneidet mit demfelben die Erhabenbeiten in ber Sohle
ab, und füllt damit die etwaigen Löcher, in welche man die Erde mit dem Rüden
des Blatted eindrüdt und ebnet: Die überflüjjige Erde bebt man mittelft deſſelben
beraud. Zum Ausheben der Ioderen Erde in den höheren Erdſchichten werden verfchie-
dene Arten von Hafenfchaufeln gebraucht. Die Erklärung diefer Geräthe Liegt ſchon
im Namen felbfl. Das Legen der Röhren in dem Graben gefchieht mittelft des Lege»
hakens oder Nöhrenlegerö, eined etwa einen Yuß langen Stüdes Rundeiſens von
ca. %4 bis 1 Zoll Stärke, welches rechtwinklig vom Stiele abſteht. Man ftedt ihn
in die Röhre und legt fie feft an die vorhergehende. b) Spanngeräthe. Der
Maulwurföpflug Ein Pflug mit Fegelförmigem Schaareifen, welches an einem
ſtarken eijernen Stiele tiefer oder flacher in Die Erde geftellt werden Tann. Diefe Pflüge
erfordern alle fehr viel Zugkraft, fo daß die Engländer fie mittelft einer Winde burch
Goͤpelwerk bewegen. Sie drängen durch daß Fegelföürmige Schaar unter der Erde den
Boden bei Seite, und laſſen einen runden vöhrenförmigen leeren Raum hinter ſich,
welcher nun dem Wafler zum Abzuge dient. Es iſt dies jedoch nur in flark gebundenem
Erdreich thunlich; da in loſem Boden der Canal fogleich hinterm Pfluge, oder doch
in fehr kurzer Zeit wieder zufallen würde. Man kann mit einem folchen Pfluge höch⸗
ſtens bis auf eine Tiefe von 2", Fuß drainiren, die Gandle wirken übrigens in Folge
beiten fehr fchnell. Sie halten fich oft in feftem Boden eine Reihe von Jahren. Der
Lumbertſche Maulwurfspflug iſt unftreitig der beite, er bat flatt des Vorder⸗
geftelles eine Walze, und folgt auch eine folche hinten am Pflugkörper, welche die vom
Bfluge geloderte Erde wieder andrüdt. Es ift bier fchließlich zu bemerken, daß zum
Zweck des Unterbringens der Saamen feine eigenen Geräthe confteuirt find,
fonbern ein Theil der oben erwähnten Inftrumente dieſe Function mit verrichtet, als
z. B. der Pflug für Sämereien, welche eine tiefexe Erddecke verlangen; der Exſtirpator
bei folchen, die in mäßiger Tiefe liegen müflen; die Egge bei noch flachere Bebedung
erforbernden, und die Walze bei ſolchen Sämereien, ‚welche nur in die Oberfläche der
Erde eingebrüdt werden dürfen. Als Ausnahmen hiervon müſſen einige neuere viel-
Ichaarige Saatpflüge betrachtet werden; auch werden die Drillmafchinen, welche ihrem
Weſen nah Säemafchinen find, zugleich zum Unterbringen des ausgeftreueten Samens
benugt. Diefe und andere in der Landwirthſchaft gebrauchte, zu andermeitigen Zmeden
dienende Geräthe und Mafchinen, ald 3. B. zum Heinigen, Zerkleinern, Transport ꝛc.,
find nicht als eigentliche Adergeräthe anzufehen. (Vergl. darüber „Landwirthfchaft⸗
(ide Geräthe und Maſchinen“).
Adergeiehe ſ. Agrargeſetze.
278 | | Aderkrume. A Conto.
Aderkeume ift die obere Schicht der den Anbau Iandwirthichaftlicher Gewächſe
gewidmeten Ländereien, welche durch Düngung und die Einwirkung der atmofphärifchen
Luft fähig gemacht worden, einen Standort für Culturpflanzen abzugeben; ſie enthält
durch die vielen ſich in ihr unter Diefer Einwirkung zerfeßenden organifchen Subftanzen
mehr oder weniger Humus, welcher indirect ald Koblenfäurequelle die Bebingung zum
Pflanzenwachsthum iſt. Diefe Aderfrume ift es, welche der Landmann mit den Ader-
Geraͤthen bearbeitet, wenngleich in manchen Fällen auch die darunter liegende todte
Erdſchicht, de Untergrund, namentlih wenn fle undurdjlafiend für das Wafler if,
einer obfchon in längern Zeitabfchnitten erft zu wiederholenden Lockerung und Bear-
beitung bedarf. Die Tiefe der Aderfrume ift auf den verjchienenen Ländereien fehr
verfchieden; doch läßt ſie fich mit der Zeit, Durch üftere® Heraufbringen des Untergrun-
des, falls dieſer nicht aus Felſen befteht, vertiefen. Eine flache Aderfrune nennt man
eine folche, die nur 4 Zoll ſtark und darunter ift, eine mittlere, von 4 Zoll bis 7 Zoll
Stärke, und eine tiefe, von 7 Zoll bis 12 Zoll und darüber. Die erfte Entſtehung
der Aderkrume ift Durch den - Bermwitterungsproceß der Urfelfen bewirkt. Diefe find
theild auf mechaniſchem, theild auf chemifchen Wege an ihrer Oberfläche zerfallen und
zerfegt, eine aus lauter anorganischen Beſtandtheilen beftehende todte Erde bildend,
welche erft nach und nad durch Beimengung von vegetabiliſchen und animaliſchen Ueber⸗
reſten ſich an ihrer Oberfläche in fruchtbare Ackerkrume verwandelt hat.
Adermann (Rud.), geb. ven 20. April 1764 zu Schneeberg im fächflfchen Erz⸗
gebirge, Sohn eines Sattlers. Er ift ein leuchtendes Beifpiel deutfcher Betriebfamfeit
und Anftelligfeit. Nach empfangenem Unterrichte In der Schule der Vaterſtadt erlernte
er Das Handwerk ded Vaters und ging ale Geſelle auf die Wanderſchaft. Nachdem
er in Dresden, Leipzig, Bafel, Paris und Brüffel ald Wagenbauer gearbeitet und fich
in gefehmadvoller Erfindung und Zeichnung von Verfchönerungen in Bezug auf Wagen-
bau und andere Mode » Artikel Fertigkeit erworben hatte, kam er nach London. Hier
anfaͤnglich im Kampfe mit Noth und Sorgen, fand er durch die Bekanntſchaft mit
einem Deutfchen, der ein Mode-Journal herausgab, doch bald Gelegenheit, durch feine
Mufterblätter Aufmerkfamfeit zu erregen. Er trat mit Künftlern in Verbindung und
diefe veranlaßten ibn, zuerft eine Zeichnenjchule, dann im Jahre 1794 ein Kunf-
Magazin am Strand zu errichten, in welchem er zulett, nachdem er e8 durch feinen
unermüdlichen Eifer zum blübendften in der englifchen Hauptſtadt erhoben, täglich
600 — 800 Arbeiter befchäftigen Tonnte und das feinen Auf im In⸗ und Auslande
verbreitete. Nicht allein, daß er fih durch die Einführung der Lithographie in Eng-
land Berdienfte erwarb, er fanımelte auch, eingedenk des theuren Heimathlandes, nad
der Leipziger Schlacht für vie unglüdlichen Bewohner Sachſens Beiträge und beftimmte
durch den Erzbifchof von Canterbury das Parlament zu einem Beitrage von 100,000
Pfd. Sterlin. Mit feinem „Vergißmeinnicht“ für 1823 eröffnete er die Reihe der
englifchen Damenkalender, gründete ein elegantes Mode » Journal und gab außerdem
eine große Menge von Blättern mit Darftellungen aus dem Londoner und überhaupt
englifchen Leben heraus. Die englifhe Holzſchneidekunſt, Die feitvem die größten Fort»
fegritte gemacht hat, bradyte er mehr in Aufnahme. Raſtlos, wie er war, begnügte ex
fich indeß mit diefer ihm urfprünglich fernliegenden Fünftlerifchen Wirkſamkeit nicht, ex
war Einer der Erften, welchen es gelang, wollene und gefilzte Stoffe, Lederwerk und
apier waflerbicht zu machen und ebenfo war er e8, der zuerſt die Bad - Belenchtung
in feinem Magazin einführte und Diefelbe in und. außer London zu verbreiten ſuchte.
Auch ließ er durch ausgewanderte Spanier, befonderd durch Blanco White, Iehrreiche
englifche Werke ins Spanifche überfetzen und fendete fie nach Amerika, wo fein ältefter
Sohn In WMerico eine Buch⸗ und Kunftbandlung angelegt hatte. Ackermann ftarb,
nachdem er die von ihm gegründete Anflalt feinen Söhnen übergeben hatte, am 30.
März 1834 auf feinem Landgute bei London.
A Conto find Abfchlags-Zahlungen, welche einem Gläubiger auf Rechnung feines
Guthabens geleiftet werden. Im Handels-Verkehr finden fie Häufig der Art flatt, daß
der Gläubiger feinem Schuldner einen Dritten anweift, an welchen die von der Ge-
fammt s Forderung abzurechnende Zahlung zu leiften ff. Oder der Schulpner bes
zeichnet N” Perſon, an die fih der Gläubiger betreff8 einer ſolchen A conto-
j Acoſta. 219
Zahlung halten fann. Auf dieſe Weiſe werden A conlo's mit den Anweiſungs⸗
Geichäft verknüpft und bilden. ein Glied der mächtigen Kette von Ufancen, Durch
welche der Faufmännifche Gredit und Verkehr zufanmengehalten werden. Das italie-
niſche A conlo bezeichnet übrigens den Urfprungsort diefer Uſance, die fich gleich
vielen anderen Bezeichnungen im Banquier-Gefchäft aus Italien berfchreibt.
Außerhalb des Faufmännifchen Verkehrs haben die Gefeggeber die Abſchlags⸗
Zahlung ‚mit weniger günftigem Auge angefehen. , Zwar verpflichtete das römifche
Recht den Gläubiger alle Mal zur Annahme von TheileZablungen (L.21, Dig. 12. 1.
L. 41. $ 1. D. 22. 1.), es follten jedoch die Zinfen für die ganze Schuld fortlaufen' bie
zur völligen Tilgung des Heftes. Die Partitular- Rechte (Defterreih, Frankreich,
Preußen) ftellen die Annahme der Abfchlagd- Zahlung in das Belieben des Empfän-
gerd. Erſt die neuere preußiiche Geſetzgebung bat in einer Reihe von Ausnahmen -
von diefer im Landrecht (657, Tit. 16, TEL. 1) aufgeitellten Hegel mildere. Geſichts⸗
punkte gewonnen. So beitimmt fchon die Verorbn. v. 8. Febr. 1811, daß wer aus
einer Schulpverfchreibung verbindlich ift, einen Theil der Schuld eben fo gut Fündigen
dürfe, wie das Ganze, und giebt dem gegenüber dem Gläubiger nur das Necht, feiner
Seitd dad Ganze zu Fündigen. Eben jo müflen fich Die Gläubiger im Concurd- und
Gechaltsabzugd- Verfahren Theilzablungen gefallen laſſen und der MWechfele-Inhaber darf
feine ihm angebotene Abjchlagd- Zahlung zurückweiſen (6 38 der A. D. Wechſel⸗Ordn.
v. 6. Januar 1849). In einem Kalle ift der Zwang des Gläubiger zur Annahme
von Theilzgahlungen fogar mit einem Zwang zur Stundung des Heftes verbunden.
Die Novelle zur Crecutiond« Ordnung v. 4. März 1834 fegt nämlich, anlehnend an
frühere Beftimmungen der Gerichtö-Orbn., feit, daß bei Erecutionen gegen Künftler und
Profejjioniften die Perſonalhaft ausgeſchloſſen bleiben ſolle, wenn der Schuldner vor⸗
ausſichtlich im Stande ſei, binnen drei Jahren durch Terminal⸗Zahlungen die Schuld
zu tilgen. Freilich iſt dieſe Rechts⸗Wohlthat durch die ebenfalls als Wohlthat geprie⸗
jene allgemeine Wechſelfähigkeit eine völlig illuſoriſche geworden, Da heute derartige
Berfonen faum ander ald auf Wechjel Credit erhalten und jenes. Beneficium auf die
Wechſel⸗Execution nicht ausgedehnt werden darf.
Acoſta, Uriel, geboren im Jahr 1594 zu Porto in Portugal, gehoͤrte einer
jener jüdifchen Familien an, die nur durch den Uebertritt zum Katholicismus die Erlaube
niß zu ihrem DVerbleiben im Königreich erhalten hatten. In den biographifdyen Notizen
über fich felbft jagt er zwar, daß fein Vater ein wahrer Katholif und aufrichtiger Ghrift
war und ihn demnach ſtreng katholiſch erzog. Allein wenn auch in ſeiner Familie
nicht wie gewoͤhnlich in dem Hausweſen der anderen zum Chriſtenthum übergetretenen
Juden die katholiſchen, Uebungen und Gebraͤuche nur ein trügeriſcher Schein waren,
hinter dem fich der jübifche Eifer und Haß gegen ein aufgebrungened Belenntniß ver-
barg, jo war doch die jüdiſche Erinnerung in ihm noch fo lebendig, daß fle ihm im
feinen religiöfen Zweifeln und Kämpfen zunaͤchſt eine Zufluchtöftätte, fodann gleichſam
ein Arfenal bot, aus dem er die Waffen in feinem Aufftand gegen das fatholifche
Syſtem beziehen konnte. Er war einer jener zahlreichen Juden des flebenzehnten Jahre
Hundert3, die mit den Speinianern und Arminianern im Kampf gegen die Glaubens⸗
Mofterin des ChriftentHums zufammentrafen und endlich, nachdem fie dad Judenthum
als Bundesgenoffen gegen die Kirche benugt hatten, daſſelbe gleichfalls ihrer Stepile
unterwarfen und zulebt in einer von der Religion abgelöften Moral endigten, die wiederum
von einem Juden, Spinoza, zur Vollendung gebracht wurde.
Ein zwiefacher. Bruch Bildet demnach den weientlichen Inhalt ded Lebens Acoſta's,
zuerfi der Bruch mit dem Chriftenthbum, fodann mit dem Judenthum. Den nachtheiligen
Folgen, die der erſtere Bruch zumal bei feiner Offenheit und Aufrichtigfeit für ihn in
Bortugal hätte herbeiführen fönnen, entzog er ſich durd die Flucht. Dem Unglück,
melched der zweite Bruch auf ihn herabzog, konnte er fich kaum entziehen, da er das
Judenthum als Aſyl gegen die chriftliche Kirche erwählt hatte.
Während er ſich dem Studium der Nechtöwifienfchaften widmete und nach Voll⸗
endung deſſelben einen Poften in einem Firchlihen Collegium bekleidete, wurde er von
einer Unruhe und Verzweiflung gequält, welche die Furcht vor den Höllenſtrafen und
vor der ewigen Verdammniß in ihm unterhielt, und wurde fein Inneres durch das
⸗
280 Aeoſta.
Mißtrauen in ſeine Gerechtigkeit zerriſſen. Gerechtigkeit war das Ideal, das ihn allein
beſchaͤftigte und niederdrückte. Um vor der Welt gerecht zu erſcheinen, erfüllte er mit
ferupulöfer Genauigkeit die Geſetze der Gefellichaft und die der Religion. Schande und
Beihimpfung fürchtete er in dem Grabe, daß ihm fogar dDie-Beichte zumider war. Um
die Gerechtigkeit vor Gott zu gewinnen, beobachtete er pünktlich die von der Kirche
gebotenen Geremonien und befleißigte er fich der Werfthätigfeit, Die der Katholicismus
für die Nechtfertigung als unerläßliche Bedingung betrachtet. Alle feine Bünktlichkeit
und Genauigkeit waren aber vergebend. Er gewann feine Sicherheit, fein Gemüth
blieb leer und fein Inneres zerriflen.
Der Zweifel an der katholiſchen Nechtfertigungslehre hatte Luthern zum Glauben
geführt. Die Seelenangft des Auguftiner Mönche um fein Heil und die Thränen, bie
er in feiner Klofterzelle vergoffen hatte, hatten die Zuverficht zeugen helfen, die Tod
und Verdammniß bezwang. Acoſta ließ fich von den Martern feines Berftandes und
Gemüthes Dadurch befreien, daß er an der Hand des Judenthums in eine Vergangenbeit
zurüdging, in der die Schreden des Katholicismus noch nicht bervorgetreten waren.
Er ftudirte das mofaifche Geſetz und fand, daß daffelbe noch Nichts von den Höllen
frafen und der ewigen Berbammnif der römifchen Kirche wußte. Den inneren ragen
und Kämpfen bes Chriftentyums glaubte er zu entgehen, indem er wieder Jude murbe.
Er legte dem zufolge fein Amt zu Gunften eines Anderen nieder, ließ jein Haus,
zu defien Verkauf er ohne Gefahr nicht eimmal die erften vorbereitenden Schritte hätte
tun Fönnen, da an neuen Ghriften wie ihm Alles verdächtig war, im Stich, gewann
Bruder und Mutter zur gemeinfamen Flucht und beftieg mit ihnen ein Schiff, das fie
nach Amftervam brachte. Seine Erwartung, daß er hier die unbefchränkte Freiheit für
feine Meinung finden werde, warb aber bald widerlegt. Schon in den nächſten Tagen
nach feiner Ankunft bemerkte er den großen Abftand zwifchen den Kehren und Bebräuden
der wirklichen Juden der Gegenwart und dem Spftem, das er fi) von dem Judenthum
gemacht hatte. Er hatte ſich allein an dad mofaische Gefeg gehalten und danach feine
Religion gebildet, hier jah er dagegen einen Wuft von Sagungen, denen er im Namen
des Geſetzes als pharifäifchen Erfindungen und Mißbraͤuchen fogleich offen ven Krieg erklärte.
Man warnte ihn, rieth ihm zu fehweigen und ſich zu unterwerfen; er wollte aber
nicht umfonft vor der Inquifltion Portugald geflohen fein und durchaus der Freiheit
genießen, die er auf feiner Flucht gefucht Hatte, und beftand auf feinem Widerſpruch
gegen das pharifäifche Syſtem. Die Folge davon war feine Ercommunifation.
Um ſich zu rechtfertigen und feine Sache gegen die Synagoge ficher zu ſtellen,
beihloß er in einem Werke den Gegenjag des Mofaismus und Pharifäismusd nachzu⸗
weifen. In diefer Arbeit eignete er fich den foeinianifchen und arminianifchen Lehrias
an, daß das mofaifche Gefeh in feinen Strafen und Belohnungen nur zeitliche Zwede
kenne und von einer jenfeitigen Welt, dem Himmelreich, noch Nichts wife. Schon
ehe feine Schrift im Druck erſchien, gab ein Arzt im Jahre 1623 eine Anklagefchrift
gegen ihn heraus, in welcher ihn derſelbe ald einen Epikuräer bloßzuftellen fuchte. Als
die Schrift Acoſta's felbft erfchien, erfolgte feine Anklage beim Magiftrat von Amfterdam
durch die jünifchen Aelteften. Der Magiftrat ließ in der That den Prozeß gegen ibn
inftruiren; es warb ihm eine Geldſtrafe von 300 Gulden auferlegt und die Schrift
ſelbſt confiscirt.
Der Zerfall Acoſtas mit der Synagoge führte ihn weiter, als er Anfangs geahnt
hatte. Wie er das Chriſtenthum damit kritiſirte, daß er ihm den Vorwurf machte,
Daß es mehr als feine Vergangenheit, mehr als das Geſetz ſei, fo critiſirte er das
mofaifche Geſetz damit, daß er ihm feinen Ueberſchuß über feine Vergangenheit, über dad
Naturgefep, zum Vorwurf machte. Mit Hülfe der Schöpfung und der Naturgejeht,
Die dem Menfchen vom Schöpfer eingegeben feien, fuchte er die Geſetzgebung zu flürzen. ”
Er verlangte vom Gefeßgeber, daß er wie der Fürft in einem conftitutionellen Staat |
die Naturgefeße beobachte, und deducirte ſich aus den letzteren im Gegenfage zu Dem
pofitiven Geſetz feine natürliche Moral.
BZünfzehn Jahre ertrug Uriel Acofta, fo bieß er nämlich nach feinem Uebertritt
zum Judenthum, feine Abfonderung von ber Synagoge und die Laft des Fluches,
den feine Blutögenoffen auf ihn gefchleudert hatten. Endlich aber erlag er dem Der
*
Acquit. Aere. | 281
ſchwerden feiner erceptionellen Stellung. Wie die fpäteren Philofophen im practifchen
Schluß ihrer Syſteme die Kühnheiten ihrer -theoretifchen Kritik widerriefen, Kant
3. B. dieſelben Dogmen, die feine Kritif der reinen Vernunft zerftört hatte, ald Poftu- .
late der practifchen Vernunft wieder. aufrichtete, fo gab Acofta endlich dem Drange feiner
gefellfchaftlicden Bebürfniffe nach und beſchloß, in die Gemeinfchaft der Juden mieber
zurädzufehren. Sein Obeim vermittelte den Friedenstractat, Durch den er ſich dazu
- berabließ, feine Ausſprüche zu widerrufen und die Anorbnungen ber Rabbiner zu
unterfchreiben.
Durch die Hinwegnahme des Bannfluch8 war :aber die Ruhe nicht für immer
- wieder bergeftellt. Denunciationen wegen feiner häuslichen Speifeorbnung fachten den
Krieg wieder an. Sein Obeim voll Furcht, daß ihm feine DBermittelung zur Schande
gereiche, ftellte ſich an die Spige feiner Yeinde. Seine Brüder halfen feinen Gegnern
und thaten Alles, mas zum Abbruch feiner Ehre und zum Untergraben ſeiner Vermd⸗
genöverhältnifje beitragen konnte. Seine Frau war inbeffen geftorben. und man vers
binderte eine Ehe, die er zu jener Zeit wieder eingehen wollte. Dazu erfuhr man, daß
er zwei Chriſten, von denen der eine aus Italien, der andere aud Spanien gebürtig
war, die ohne fübijches Blut in der Synagoge Hülfe fir ihre Armuth fuchten und
ihn um Rath gefragt hatten, von dem Eintritt in die Gemeinfchaft der Juden abgerathen
hatte. Der große Rath berief ihn in feine Mitte: und eröffnete ibm, daß ‘der Friede
zwifchen ihm und der Gemeinde nur wiederhergeſtellt werden fünnte, wenn er im Trauer-
gewande in die Synagoge komme und feine ‚Gefeübertretungen öffentlich widerrufen
wolle; dann folle er fih in der Synagoge der Geißelung unterwerfen, endlich auf der
Schwelle derfelben fich niederlegen, daß Alle über ihn hinweggehen fönnten. Auf feine
Erklärung, daß er diefe Beringung nicht erfüllen Eönne, warb er aus der jübifchen
Gemeinfhaft ausgefloßen und außer Gefeped erklärt. Sieben Jahre lang ertrug er
wiederum biefen erceptionellen Zuftand. Crmüdet und ermattet gab. er endlich. nach,
erfüllte er jene Bedingungen, — aber erbittert amd Groll im Herzen ging er nad
Haufe, um in firenger Zurüdgezogenbeit ſich in feinem Gegenfah gegen die Synagoge
theoretifch zu befeftigen. Das Erzeugniß Diefes tiefen Grolles gegen feine Landsleute
und ihre Satungen ift feine Selbfibiographie. Die Bitterkeit, mit der er fich in dieſer
Selbftbiographie über feine Gegner und daß Leben überhaupt ausfprach, deutete Darauf
bin, Daß er zum Aeußerften entfchlofien war. Bald nach der Vollendung dieſer Schrift,
als einer feiner Neffen vor feinem Haufe vorüberging, trat er heraus und drüdte auf
ihn ein Piftol ab. Als daſſelbe verfagte, verriegelte er fein Haus und erfchoß ſich
(im Jahr 1647) mit einem Piſtol, das zu dieſem Zweck ſchon bereit lag.
Aequit (franz.) Quittung, Empfangſchein. In Frankreich beglaubigt man ge⸗
wöhnlich den Empfang einer ſchuldigen Zahlung, namentlich bei Wechſeln und An⸗
weifungen, mit den Worten pour acquit oder par acquit. Diefen Worten folgt die
Unterfchrift ded Empfängers der Zahlung, fo wie die Beifügung des Datums. Freilich
ift wohl für den DBezogenen der Beſitz des Wechfeld ein binreichender Beweis, daß er
ihn bezahlt Hat, ein Acquit von dem letzten Inhaber oder Einzieher des Wechſels ift
aber geboten, weil dadurch verhindert wird, daß Jemand ein anderes Giro auf den
Wechſel ſetze. Kat der Wechfel eine Alonge (Papierftreifen, der an den Wedhfel an-
geflebt wird, jobald ed für Die weiteren Giros auf legterem an Raum gebricht), fo ver-
merkt man dad Acquit zweimal. Wan fegt es nämlich auch auf die vordere Seite des
Wechſels, damit, wenn die Alonge, auf der unter dem legten Giro ſich das Acquit
befindet, abgenommen wird, ed dennoch auf dem Wechſel ſteht. (©. Wechſel.)
„St. Jean d'Aere, Accon, oder Ptolemais. Die Stadt, Feſtung und Hafen,
ſind a ihre Lage an der Küfte des alten Phoͤniciens feit ältefter Zeit ein politifch
und militärifch wichtiger Verbindungspunkt zwifchen Europa und Aſten und als folcher
Biel wechfelnder Eroberung gewefen. Napoleon erklärte durch Wort und That jede Untere
nehmung gegen die türkifche Herrſchaft in Klein-Aflen, Syrien und Aegypten für erfolglos
ohne den Beftt dieſer Feſtung, ebenfo ein Vorbringen europäifcher Heere in der Rich⸗
tung auf Süb-Aften nur dann für möglich, wenn Acre die Verbindung mit Europa offen
erhält. Schon Strabo fpricht von diefer Stadt und ihrer Wichtigkeit in den Kriegen
der Perfer und Aegypter. Die Römer machten eine Militär-Colonie, Colonia Claudia,
\
282 Aere.
aus ihr, die durch das Zuftrömen von Kaufleuten aus dem Litorale des ganzen
mittelländijchen Beckens neben ihrer ‚militärifchen Bedeutung noch eine commercielle
gewann. In der Bibel fommt die Stadt im Beflge der Kanaaniter vor; den Inden:
gelang es nie, fie einzunehmen. Accon ward Hauptſtadt eines Kleinen Deöpoten-
Staates des Alerander Bala, der die Tochter ded Ptolemäus Philopator zur Ge-
mablin hatte und deshalb den Namen der Stadt in Ptolemais änderte. Es fand
auch Hier ein Concilium ftattl. Bei der Ausbreitung des Mohamedanismus fiel
Acco in die Hände der Araber, wurde befler befeftigt und ein Stützpunkt ihrer Herr⸗
ichaft und des Handels von Syrien und Palaͤſtina. Schon im erften Kreuzzuge
juchten fi die chriftlichen SHeerführer, welche die militärische Wichtigkeit des feften
Seeplages wohl erfannt, Acre's zu bemächtigen, flanden aber nach mehreren vergeb:
Uchen Verſuchen davon ab, da die Beſatzung fich erſt ergeben wollte, wenn Jeruſalen
in die Hände der Ehriften gefallen fei. Obgleich dieſe Bedingung am 15. Juli 1099
erfüllt. wurde, verfagte Ucre Doch Die Unterwerfung und hielt fich noch fünf Jahre lang.
Num fiel. fie aber am 24. März 1104 vor 70 Schiffen, welche befonders Genua ge
ftellt hatte. Auch jeßt bewies fich wieder die Wichtigkeit des Platzes, denn mit feinem
Beilge flieht und fällt fortan wechfelnd die chriflliche Herrfchaft im Orient. Sultan
Saladin von Aegypten befeftigte feine Macht über Syrien. nicht eber, bis er 1187
Acre den Chriften abgenommen hatte. Darauf fiel auch Ierufalem. Der neue Kreuzzug
mußte fich, da er vorzüglich See-Expebition war, als zu feinem eriten Objecte gegen Arte
sichten, das zu Ehren des Johanniter⸗Ordens bereitö den Namen St. Jean d'Acre
erhalten. Nachdem Guido, König von Ierufalem, die Feſtung ein Jahr lang vergeb-
lich belagert hatte, ftieß König Philipp Auguft von Frankreich mit einem franzöſtſchen
Kreuzheere zu ihm. Die Belagerung war fo weit gedieben, daß man flürmen Eomnte.
Die Gesta Dei per Francos fagen: aus Höflichkeit für den noch erwarteten König
Richard Kömenherz von England. habe man den Sturm verjchoben. Als Richard
eintraf, vertheidigte ſich der heldenmüthige Emir Seifeddin Ali noch einige Zeit
mit gutem Erfolge. Saladin. unterfüßte ihn, jo viel er vermochte. Nachdem im
Banzen über hundert Treffen um den Belt Acre's flattgefunden und Die Kreuzfahrer
viele Leute verloren hatten, fiel die Feftung am 12. Juli 1191 abermals in die Hände
der Chriften. Were wurde dadurd eine. Art von gemeinfhaftlihdem Beſitz aller kreuz⸗
fahrenden Volker, eine Bereinigung von vielen Handeld- und WMilitärftanten in einer
. Stadt, ein Sammelplag der verfchiedenften Nationalitäten, die ſich durch Streitigkeiten
unter einander fchwächten und. keinen vereinigenden Oberbefehl dulden wollten. Trot
dem war und blieb Acre der Punkt, auf welchen ſich die chriftliche Herrſchaft über
Palaͤſtina ſtützte. Am befannteften ift des Krieg, der zwifchen Genua und Veredig in
Acre felbft und auf der Rhede geführt warb im 13. Jahrhundert. Gerade hundert Jahre
lang, bis zum 16. Juni 1291, dauerte Acre's Unabhängigkeit vom Halbmond. Sul
tan Kalil von Aegypten und Sultan Melech⸗Seraf (Alchraf) von Sprien ſchloſ⸗
fon ed zu Anfang Rai 1291 mit 140,080 Bann Fußvolk und Reiterei ein. Fünf Wochen
lang vertheidigten fich 18,000 Mann Ehriften mit 900 Pferden, dann wurden fie von ber
Mebermacht erdrückt und die Chriſtenherrſchaft in PBaldftina überhaupt gebrochen. Kein
Ghrift der Beſatzung entkam dem verhängten Blutbade. Die Gefchichte macht ber ge
theilten Herzfchaft den Zall der Stadt zum Vormurfe. Jacques de Vitri giebt an,
dag 1250 die folgenden Staaten dort Paläfte, Quartiere und Soldaten hatten.
König von Ierufalem und Enpern, der König von Neapel und Sicilien,
der Fürſt von Antiochien, Graf von Jaffa, Graf von Tripolis, Fürſt von
Baltläa, der Legat ded Papſtes (welcher dort beftändig 2500 Wann Truppen unter
bielt), der Fürft von Tarent, König von Armenien, Herzog von Athen, die
Generale von Benedig, Florenz, Genua, Pifa und die Großmeifter der
drei Ritter- Orden. Mehr ald alles Andere beweift dieſe Vielherrſchaft für die
Anerkennung der merfantilen, politifchen und militärifchen Wichtigkeit dieſes Punktes.
Seit jener Zeit iR Acre ohne Unterbrechung in der Macht der Türken geblieben.
Don da an blieb Acre zwar der Landungspunkt für alle Wallfahrer nad dem
heiligen Lande, verlor aber feine politifche Bedeutung für den Occident, bis Bonn
parte bei feinem Zuge nach Aegypten 1799 abermals durch die That erklärte, da
Here. 283
fein europäifcher Bells im Orient ohne Acre möglich fei. Acre war damald noch mit
mittelalterlicher Befefligung, ftarfen Mauern, umgeben, gegen welche nur fchweres Poſi⸗
tiondgefchüg wirkſam geweſen wäre. Bemerkenswerth if, wad Gen. Bertrand in
femen „Memoires d’Egypte et de Syrie“, al3 von Napoleon dictirt, in dieſer Be⸗
ziehung über Acre ausfpricht. Als die Türken Heere unter Ibrahim Bey und
Schezzas Paſcha zur Wiedereroberung Aegyptens ausrüfteten, wollte Bonaparte fie
durch die Beſetzung Syriens in Schach Halten, brad mit 13,000 Mann (9952 M.
Inf., 900 Eav., 1700 Art. mit 49 meift ſchweren Gefchügen) aus Aegypten auf,
nahm raſch EI Arifh, Gazah, Jaffa und erfchien am 17. März vor Arte Wie
Bonaparte, hatte aber auch England die entfcheidende Wichtigkeit des Platzes erkannt
und benupte feine Blotte unter dem Commodore Sir Sidney Smith, die Stabt
zu verproviantiren, die Befagung zu verftärfen und mit Kriegämaterial zu verjorgen.
Ein franzöflfher Ingenieur Phelippeaur, emigrirter Royaliſt und in englifihen
Dieniten, beflerte die bis dahin vernachläfftgten Werke aus und leitete die Vertheidi⸗
gung. Die Kaufgräben wurden ſchon am 20. März auf 150 Klafter eröffnet und
dazu theilweis die Gräben der alten Stadt benutzt; doch konnten die Batterieen nicht
bewaffnet werben, da die englifche Fregatte „Tiger“ franzöftfche Transportſchiffe mit
Belagerungsgeſchütz aufbrachte und dies Geſchütz von den Türken zur Vertheidigung bes
nußt wurde. Erſt nad jechd Tage offenen Laufgräben machte der türfifche Gommandant
Schezzas Paſcha den erften Ausfall, welcher aber zurüdgefchlagen wurde. Am 28.
konnte dad Feuer aud den mitgebrachten Feldgeſchützen (4 Zmwölf-, 8 Adytpfündern
und 4 Hanbigen) beginnen. Um 3 Uhr Nachmittag fchien eine gelegte Brefche practi-
cabel. Die Grenadiere erbaten ſich fofort Die Ehre ded Sturmes, wurden aber zurüd«
getrieben. Am 30. drangen die Türken bei einem Ausfall bis in die Laufgräben,
fließen aber auf die berühmte 32. Halb» Brigade und mußten mit Verluſt in die
Feſtung zurüd. Da der gewaltfame Angriff feblgefchlagen, mußte zum regelmäßigen
übergegangen werden. Er dauerte 60 Tage und endete mit dem Aufgeben der Bela.
gerung. Während verfelben lieferte Junot bei Zubi und Bonaparte ‚felbft. beim
Berge Tabor den heranziehenden türkifchen Erfagtruppen fiegreiche Gefechte; aber
die Feſtung hielt ſich, obgleich unterdeſſen franzöftfche Schiffe Geſchütz, Truppen, Mur
nition und Proviant gebracht, welcher Iegtere bereit zu mangeln begann.. Bom⸗
batdement, Minenangriffe, Sturm erreichten gegen die heldenmüthige und gut: geleitete
Bertbeivigung nichts. Eine türkifche Plottille brachte am 7. Mai Suceurs in die
Feſtung, — zwei Hauptſtürme am 7. und 8. fcheiterten an einem jchnell vollendeten
inneren Ball. Ungünftige Nachrichten aus Aegypten veranlapten endlich den Ge⸗
neral Bonaparte am 17. Mai, die Belagerung aufzuheben und mit beheutendem
Verlufte nah Cairo zurückzukehren. Auch diesmal zeigte ſich der Beſitz Acre's als
entfcheidend für einen” ganzen Feldzug. — Im Jahre 1831 Hatte ſich Mehemed Ali,
Vicelönig von Aegypten, gegen die Oberherrichaft des Sultans aufgelehnt. Daß feine
Herrſchaft in Aegypten unhaltbar fei, wenn Ucre im Beſitz ded Sultans blieb, fühlte
er deutlich und fandte daher feinen Sohn Ibrahim Paſcha mit 30,000 Mann und
60 Gefchügen nach Syrien. Zu Ende des Jahres 1831 begann Ibrahim. die Bela⸗
gerung, welche fyliter der neapolitanifche Ingenieur Roſette leitete. In Acre kom⸗
manbirte Abdallah Paſcha von Syrien, aber die mangelhafte Ausrüftung des
Platzes, wie die undisciplinirte Beſatzung, ließen ihn den Entfag herbeiwünſchen, der
fih, 30,000 Ramı ftark, aus Klein-Aflen näherte. Bonaparte's Beifpiel nachahmend,
ging Ibrahim diefem Entfagheere entgegen, da es aber unthätig ftehen blieb, kehrte
er vor Acre zurüd, wo Mojette die regelmäßige Belagerung fo weit vorgetrieben Hatte,
dag am 28. Mai 1832 nad fünfmonatlicher Belagerung die Feſtung durch : Sturm
genommen wurde. Die Aegypter hatten dabei gegen 2000 Wann an Todten vers
Ioren. Kein Sieg Mehemed Ali's und Ibrahim's wurde von den europälfchen Mächten
für fo entfcheidend gehalten, als die Eroberung von Acre, und Feiner bedrohte fo dirett
die Türkei in ihrer Integrität, als dieſer. Acht Jahre blieb Acre im Beſttz des ägypti-
fchen Satrayen; da fchlofieen England, Rußland, Defterreih und Preußen
am 15. Juli 1840 den Londoner Tractat zu Gunften der Pforte, und am 29. October
fand auf der Rhede von Beyrut an Bord des englifchen Admiralſchiffes ein Kriegs⸗
284 | Here.
vath flatt, dem der Admiral Sir Robert Stopford und Commodore Napier,
der öfterreihifche EContre Admiral Baron Bandiera, der türfifche Contre= Admiral
Waller Bey und‘der Ingenieur Oberſt Smith beimohnten. Man befchloß, Acre,
als den Schlüffel Syriens, anzugreifen und um fo mehr, als Ibrahim die Feftung zu
feinem Hauptwaffenplag gemacht Hatte. Am 1. November begannen 5 engliſche Schiffe
die Beſchießung mit 84pf. Pairhans-Gefchügen. Die Feſtung antwortete ohne Erfolg.
Das Feuer wurde zwar den ganzen Tag, aber nur ſchwach fortgejegt, bis am 2. Nov.
auch die öſterreichiſchen und türkifchen Schiffe eintrafen und nun 21 Segel mit 956
Gefhügen (3000 Türken, 1500 Engländer und 200 Oefterreicher ald Landungstruppen
an Bord) verfammelt waren. Bon diefen 21 Schiffen waren 3 öfterreichifche und
1 türkifches, die übrigen englifhe. Um 2, Uhr Nachmittags am 3. November ber
gann der vereinte Angriff. Die Wirkung des dreiſtündigen Bombardements war fürch—⸗
terlich; ein auffliegendes Pulvermagazin tödtete auf einen Limfreis von 120,000 [) Fuß
jebed lebende Weſen, zwei Erb» Govalinen waren zerftört, Zinnen und Bruſtwehre
der Werke durchweg zertrünmert. Die Nacht machte der Beſchießung ein Ende, doch
war ihre Fortfegung am folgenden Tage befchloffen. Um 3 Uhr Morgens meldete
Waller Bey dem Erzberzoge Friedrich von Defterreich, welcher vie Fregatte
Guerriera Tommanbirte, Daß die aͤgyptiſche Beſatzung theilweije abgezogen zu fein
foheine, daß er einen Sturm verfuchen wolle und fich dazu öfterreichifche Hülfe erbitte.
Sofort beflieg Erzherzog Friedrich mit 80 Mann dfterreichifcher Soldaten bie Boote
und landete unbemerkt in der Gegend des Wafferthored. Es war verrammelt, aber
unbeſetzt. Dur eine Schießfcharte drang ber Erzherzog ein, ließ das Thor von innen
öffnen, marfchirte bis zur Citadelle, erftieg dieſe, fand fie ebenfalld unbefegt und
pflanzte nun eine türkifche, englifche und öfterreichifche Fahne auf den Wall. Gleich⸗
zeitig waren auch englifche Truppen in die Feflung eingerüdt. Die aͤgyptiſche Beſaz⸗
zung hatte, der heftigen Beichießung weichend, die in Trümmern liegende Stabt ver-
laffen. Ihr Berluft betrug über 2000 Mann an Todten und Verwundeten, 400 Po-
fittond» und 150 Feldgeſchütze. Die Alliitten hatten nur 21 Todte und 41 Ber
wundete. Wieder war durch Acre eine‘ Herrfchaft gebrochen. Seitdem ift Aere im
ungeftörten Beflge des Sultans verblieben. Die Werke find gegenwärtig flärfer, als
je vorher, und der Platz hat eine der zahlreichften Garnifonen Der Türkei. Acre ge
hört zum. Paſchalik Syrien, Liegt 320 53° 10" nörblicher Breite und 530 3° 35"
oͤſtlicher Laͤnge zwifchen den Paſchaliks Damask und Tarablüs, am Fuße des Berges
Garmel, bat circa 15,000 Einwohner, und wenn auch Eeinen vortrefflichen, jo doch
den’ beften Hafen an der fprifchen Küſte. Die fprifhe Baumwolle hat Hier einen
Sauptftapelplag und if auch fonft die Handelsbewegung ziemlich bedeutend. Bei ber
endlichen Vertreibung ded Mohamedanismus aus Europa wird St. Jean d'Acre
wahrfcheinlich wieder eine bedeutende Rolle fpielen und das Studium feiner früheren
Bezwingungen fich belohnen. Steht die Communication zur See dem Belagerten zu
Gebote, fo bat der Belagerer zu Lande wenig Ausſicht auf Erfolg. Wichtig für den
Einfluß, welden St. Jean d'Acre auf jede Expedition auf dem Landwege nach Indien
ausüben muß, ift ein Promemoria von Leibnitz, welches er 1672 an Ludwig XIV.
fandte, um ihm zu bemweifen, die Macht Hollands müfle durch Anen Angriff auf
Aegypten gebrochen werben, weil nur fo der Weg nach Indien zu en und Hol⸗
lands Macht in Indien zu ſchwaͤchen ſei. Die Anwendung auf die moderne engli-
ſche Herrfchaft in Indien liegt nahe. — Kiteratur: Strabo I. 16, — Guillaume
de Tyr, — Jacques de Vitry, — Marino Sanudo, — Gesta Dei per Francos, —
Doubdar, Voyage de la terre sainte, — Campagnes de Bonaparte en Egypte et Syrie
par Berthier, — Geſchichte des Belbzuges in Aegypten von Beauvais, — Bertrand, Me-
moires, — Victoires et conquetes des Fransais, — Willifen, Feldzug in Syrien, —
Defterreichiſche Militärs Zeitfchrift 1841, Band I. — Pläne: in der öfterreichifchen
Zeitfchrift und in Bertrand’ Memoiren. Die Zeitfchrift für Kunſt, Wiffenfchaft und
Geſchichte des Krieged, 52. Band, ©. 95, enthält ven Aufſatz „Leibnitz als
Kriegb- ⸗Politiker.“ United Service Journal.
Acre, englifches Beld- und Landmaß, welches 160 englifche Quadratruthen bat
— 38, 703 parifer Quabratfuß oder 40,136, Quadratfuß rheinifch.
Act. J 285
— Act — (abſtammend vom lateiniſchen Worte agere, thun, handeln) — bezeichnet
bald die einzelne Handlung ſelbſt (actus) bald dasjenige was ge= ober verhan⸗
delt wird (aclum). In erfterer Beziehung Fennt die deutfche Sprache dad Wort „Act“
namentlich in Betreff der Vornahme öffentliger, in folenner Form vor ſich gehender
Handlungen (3. B. Act der Trauung, der Gonfirmation, der Einweihung, der Grund»
fleinlegung, der Hinrichtung u. dergl. m.); ferner in Betreff gerichtlicher, hauptfächlich
proceßualifcher Vorgänge (z. B. Act der Zeugenvernehmung, der Acten » Jurotulation,
der Urtheildverfündigung, der Augenfcheindeinnahme u. dergl. m.); fodann namentlid)
zur Bezeichnung gewiffer Abfchnitte in der Darftellung einer fortlaufenden Handlung
(3. B. Uct, "Aufzug eined Dramas). In der Malerei ift Act zeichnen das Aufnehmen
eined lebenden Modelld in einer gewiflen Stellung. -— In der englifchen Sprache
bedeutet act of parliament, Parlamentsact, fo viel ald Barlamentsbefchluß. Die
Parlamentd-Befchlüffe, d. H. die vom Parlament gefaßten und vom Könige genehmigten
Befchlüffe werden nad) Beendigung einer Saifon in eine Urkunde, dad Parlamentöftatut,
vereinigt, welches in verfchiedenen Gapiteln die einzelnen Beichlüffe enthält. Sie pflegen
jo eitirt zu werden, daß zugleich mit dem beftimmten Sapitel des Statutd das Regierungs⸗
jahr des Königs angeführt wird, in welches die betreffende Parlamentsſeſſion fiel (z. B.
31 Charles Il., Chapter 2, d. 5. das Statut von der Parlamentäfeffion im 31. Re
gierungsjahre fi. e. 1680] Karls II, Gapitel 2). — Ein für die englifche Geſchichte
befonder8 wichtiger act of parliament ift der fog. act of sellleiuent. In Folge dieſes
durch Wilhelm III. am 12. Juni 1701 genehmigten PBarlamentsbefchluffes gelangte das
Haus Braunfchweigstüneburg. zur britifchen Thronfolge. |
Het. (Bühnenweren.) Aus den urjprünglich deutfchen, von Rofenpfüt, dann Schnep⸗
perer und Genofien herſtammenden Bezeichnungen: Handlungen, Tagewerfe, Ge—
Ihäfte, Unterjchiede, Uebungen, Rurzweile, Früchte und Hauptfäge für
die Abtheilungen, in denen ein Schaufpiel den Zufchauern vorgeführt wurde, entfland-
gleichzeitig mit dem Einfluffe, den die franzöflfche auf die deutſche Bühne ausübte, der
Act, als Bezeichnung fir den Ruhepunkt, welcher für Darfteller wie Zufchauer beim
Genuſſe eines Schaufpield eine geiftige und Eörperliche Nothwendigkeit iſt. Die Spa-
nier blieben 6i8 zum Anfange des 19. Jahrhunderts bei der Jornada (Tagewerf), nah»
men dann aber auch den Act (Acto, weſentlich von dem altfpanifchen auto unterfchieden)
an. Die deutſche Bühne ift die einzige, welche der franzöflfchen Bezeichnung in ben
Worten Aufzug und Abtheilung etwas felbfiftändig Anderes entgegenſtellt; frei«
lich bezeichnen beide eben nur das tedhnifche oder gefchäftliche der Sache, während das
franzoͤſtſche Wort fich auf die äftbetifche Forderung flüßt, jeder Act folle eine in fi
abgefchloffene und nur in Bezug auf das Ganze nicht vollendete Handlung haben.
Somit läge eine innere Nothwendigkeit in den fogenannten Actfchlüffen, die der Dichter
gern möglichft wirkungsreich durch einen jcheinbaren Schluß der Handlung überhaupt,
oder eine neu eintretende Berwidelung geftalte. Das griechifche Theater Tannte die
Eintheilung in Acte nicht. Seine Abtheilungen, die Broftafe, Epiftafe und Kat⸗
aftafe oder Kataftrophe waren innerliche poetifche Nothwendigkeiten, keine wirk⸗
liche Außerliche Unterbrechung des Spield. Dagegen findet fich -bei Plautus und
Terenz die Abtheilung in 5 Acte, woraus Abbe BP’ Aubignac für das franzöfljche
Theater die Negel herleitete, jedes muftergültige Stud müffe 5 Acte haben, eine Bor-
ichrift, der ſich die franzöflichen Dichter faft ein Sahrhundert lang unterwarfen und bie fie
dadurd allerdings in Frankreich zu einer unumftößlichen Regel machten. Im Großen
und Ganzen gilt fie auch jegt noch für das Theater überhaupt, und ſelbſt Shake⸗
jpear, der ſich fonft nicht leicht an eine Megel band, fügte fich der Abtheilung in 5
Abſchnitte, für die Dauer eines ganzen Schaufpielabendse. In neuefter Zeit iſt man
durch Borfpiele auch darüber hinausgegangen. Die der innern poetifchen Nothwen⸗
digkeit am meiſten entfprechende @intheilung jeder dramatifchen Dichtung würde auf 3
Acte hinweiſen, meil fo die Erpofitton, Verwidelung und Löſung (Katy-
ſtrophe, Denowement) auch den natürlichften äußeren Ausbrud finden Tann, doch
ift ein Zrauerfpiel in 3 Acten etwas durchaus Ungewohntes, ohne daß ein ausreichen⸗
der Grund dieſe Exfcheinung erklärte. Für die technifche Geftaltung der Acte berrfcht
auf dem. Theätre francais bie Sitte, den Vorhang nicht fallen zu laſſen. Die
286 Acta Eruditorum. Acta Sanelorum.
Bühne bleibt einige Minuten leer, während welcher Muſik gemacht wird. Auch in
Deutſchland hat man dieſe Sitte allerdings nur bei ſolchen Stüden nachgeahmt,
welche in derſelben Decoration weiter fpielen, wie Iphigenia, Die Schule der
Alten u. ſ. w. Sonſt wird gewöhnlich eine jelten paſſende Zwiſchenmuſik gemacht. In
neueſter Zeit bat die Berliner Hofbühne den Muth gehabt, die Muſtik ganz aus den
Zwifchenacten zu verbannen. Die Anfangs heftige Oppofltion dagegen iſt verftummt
und die Sache als eingeführt zu betrachten. Bei einigen Bühnen berricht die Sitte,
während des Spield den Zuſchauer⸗-Raum zu verdunfeln, damit das Bühnenbild ſelbſt
heller erfcheine. Bei anderen die Unfitte, den bevorſtehenden Actfchluß durch ein zwar
nur für den Majchiniften beflimmtes, aber dem Publiftum börbared Zeichen anzukündi⸗
gen; eine noch ärgere Verfündigung gegen die beabfichtigte Fünftlerifche Taͤuſchung des
Publikums, ald das Beginnen einer gleichgültigen Zwiſchen⸗Muſik nach einem fpannen-
den oder entſcheidenden Actichlufie.
Acta Eiraditeram if der Name der erften kritiſchen Gelehrten = Zeitfchrift in
Deutichland. Diefe Zeitfchrift beitand etwa hundert Jahre, von 1680— 1782. Sie ift
dem Journal des Savants, das 1665 gegründet worden ift, und dem Giornale de’
Letterati von 1668 wachgebildet. Für das Erwachen und die Entwidelung des, fritis
ſchen Verſtandes bei der beutjchen Nation iſt diefe Zeitichrift äußerft wichtig. Sie bat
unflreitig den beutfchen Verſtand in den hundert Jahren von 1680 — 1776 zut Kritif
erzogen, fo daß die großen kritiichen Talente (wie Kant) und die Philoſophen (mie Fichte,
Hegel und Schelling) ein vorbereiteted Terrain fanden. Für die deutfche Cultur⸗
gefchichte der legten zwei Jahrhunderte und Die jeßt überwiegende Kritik find die Acla
Erudilorum die Wiege geweien. Die bedeutendften Gelehrten und Denker ber Deut
fyen waren Mitarbeiter, wie Yeibnig. Der Herausgeber der Acta Eruditorum war
Dito Menke in Leipzig, von dieſem erbte fein Sohn Johann M. die Nedaction. Der
Enkel des Begründers war von 1732 an der Herausgeber bi zu Ende. Jetzt haben
die Acla KEruditorum nur noch hiſtoriſches Intereffe für den Gelehrten, da fte nun durch
die völlige Iimgeftaltung, Theilung und Ausbildung der Wiffenfchaften überflügelt find.
Acta Sanctorum. Der Name Acta in diefer Verbindung bedarf einer Erklärung.
Die Römer verftanden unter Acta (diurna) Zeitungen, oder Acta (3.8. Apostolorum, Pilati
Bericht des Pilatus) Tagebücher und Neifeberichte. In dieſem legteren Sinne „Berichte“
wird bier Acta gewöhnlich erklärt. Wir müllen aber bemerken, daß Dies Teineswegd
erfchöpfenn if. Unter Acta verftand man, wie noch jebt, auch das officielle Protocol,
befonders eines Griminalverbrechere. Solche Vrotocolle aus dem Verhör und Procef
ingerichteter Maärtyrer baben bie Ghriften vom 1, bis 4. Jahrhundert fich zu werfchaffen
grwußt und abgejchrieben. Sie bildeten bald eine Sammlung, aus melcher man am
Fodedtage eines Märtprers jeine betveffenben Unterfuchungsacten, Urtheil uud Vollzug
biffelben im: Auszuge vorlas, Manche Vebensbefchreibungen von Märtyrern find mod
in Rray’ und Antwort, wie bei einen Unterfuchungsverbör, ung aus den Kegenden da
Selligaen erhalten worben. Das beweift Dad bobe Alter mancher beiligen Legenden,
wenn Ne auch oft und vielfach überarbeitet wurden.
Die Bebensbeichreibungen der Heiligen, gewöhnlich als vilne SS. bezeichnet, find
ner Alteiten Abfaſſung felten erbalten, Als Fälſchungen kann man ſie aber bei
balb nis Betrachten, ſondern fie find meiſtens Weberarbeitungen. Freilich ift ibre Abs
Blum wer Zeit mac oft jehr entfernt von den Heiligen, deren Leben ſie beſprechen,
em Belfsiel die Lebensbeichreibungen Der irifchen Miffionare und Mönche iu
Ä Zi 6 0: Iabrb, fait durchgehends erft im 12. bie 13. u
er a über ihre hiſtoriſche Glaubwürdigkeit nicht unbeach‘
re eng Des Namens Acta Marlyrum ift aber
2 Eimer aller Yebenägeichichten Der Heiligen zu m
De * Ds ae la Sanclorum: iſt eines der bedeutendſte
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Acta Sanctorum. 287
die Stellung diefer ganzen gelehrten, Eatholifchen, hiftoriichen Literatur zur Gegenwart
bezeichnet, und jo muß man jeßt, da diefe Literatur nur noch hiſtoriſches, Fein prafti=
‘ches Interejfe mehr hat, diefelbe auffafien. Es war die Abficht bei der Publication
dieſer Quellenwerke, theild conjervativ dem Katholicismus eine wifienfchaftliche Bafls
zu geben, theild aggreſſiv die Kritik des Proteftantismus anzugreifen. Nach dies
jem Gefichtöpunfte wird man die Wichtigkeit der Acta Sanctorum und ihrer Gefchichte
würdigen. Die Fortfegung der Acta Sancltorum jeit 1838 bis zur Gegenwart durch
belgifche Iefuiten hat den Erwartungen der Gelehrten nicht entfprochen. Man erkennt
daraus, daß jet die Iefuiten Teine Gelehrten mehr haben, wie im 17. und 18. Jahr⸗
hundert. Da die Acta Sanctorum alſo eine noch unvollendete Quellenfchrift für die
Kirchengefchichte find, fo bedient fich der Gelehrte Daneben noch immer einer älteren Samm- _
lung von Heillgen= Xeben von Surius. Wir geben nun zur Gefchichte dieſes großen
fatholifhen Sammelwerkes über.
Der Iefuit Heribert Rosmweid zu Antwerpen entwarf den Plan zu einem
auf 18 Bände berechneten Legendenwerke, das den Titel Acta Sanctorum führen follte.
E flarb jedoch im I. 1629, ohne die Ausführung begonnen zu haben; aber jeine hin⸗
terlafienen Sammlungen übernahm mit den Aufteage des Ordens, das projectirte Unter⸗
nehmen in möglichft vervollftändigter Weife weiter zu führen, der damals 43 jährige
Jefuit Johann Bolland (1596 — 1665), der zu dieſem Behufe von Mecheln nad
Antwerpen überfievelte.. B. brachte aus Bibliotheken und Archiven, durch eifrige Nach⸗
forfhungen und feines Ordens Einfluß eine folche Menge von Handfchriften, Märtyre
Arten und Lebenöbefchreibungen von Heiligen zufammen, daß eine nocdhmalige Erwei-
trung des Planes eintreten mußte. Die Abjicht von Rosweid ımd Bolland war
anfänglich, Durd, die Sammlung der. Kebensgefchichte der Heiligen eine. Beiſpielſamm⸗
fung für die Seelforger und die Erbauungsßliteratur zu geben. Bon 1630 an ward
daraus eine biftorifche Quellenſammlung. Bolland erhielt im I. 1635 an feinem
Ordensbruder Georg Henſchen (1600-81) einen fehr geeigneten Gchülfen, und jo
fonnten bereits im I. 1643 von dieſen Hiefenlegenden zwei ſtarke Foliobaͤnde ericheinen,
die Gefchichte jener Heiligen umfaflend, deren Gedaͤchtniß die römifche Kirche im Monat
Januar feiert. Im I. 1658 erfchienen drei weitere Foliobaͤnde, Die Heiligen de8 Mo-
nats Februar behandelnd. Zwei Jahre nachher kam ein neuer Mitarbeiter, der Jeſuit
Daniel Bapebroef (16238—1714) binzu, und auf den Wunſch des Papftes Aler-
ander VII unternahmen Henfchen und Papebroek eine Reiſe durch Deutſchland, Italien
und Frankreich, in welchen Ländern ſie zahlreiche Quellen fanden. Diefe Reiſe bat
ihren Zweck nicht völlig erreicht; die Venedictiner enthielten ihnen viele Quellen vor.
Papebroek war nämlich mit den Benedictinern von St. Maur (Mabillon) in einen be
tigen Streit (der Krieg der Diplomatif) geratben. Der bald darauf erfolgte Tod des
Bolland Hinderte eben jo wenig das Fortfchreiten der Acta Sanctorum, ald das
Ableben von Henjchen und Papebroek; denn das Werf war zu einem Unterneh»
men des Ordens geworden, und für jeden abgehenden Mitarbeiter trat ein neuer ein,
der unter der Anleitung der älteren Collegen im gleichen Geifte und nach dem gleichen
Plane fortarbeitete. Alle dieſe Mitarbeiter und Herausgeber der Acta heißen die Bol»
landiften, ihr Werk, von dem auch zu Venedig ein nicht ganz correcter Nachdruck
erichien, da8 Bollandiftenwerf. Selbft nach Aufhebung des Jeſnitenordens wurde
durch“ Unterftügung der Kaiferin Maria Thereſta das Unternehmen fortgefegt, bis im
3. 1794- das Ginrücden der Franzofen in vie Niederlande bdemjelben ein Ende machte.
wor auf 53 Kolianten angewachfen, von denen der leßte, zu Tangerloo 1794 er⸗
die Heiligen des 12. bis 15. Jahrh. incl. enthaltend, fehr felten gewor⸗
den eigentlichen Biographieen enthält das Werk alles dasjenige, was an
über jeden Heiligen aufgefunden werden konnte, fo wie eine Fülle von
ungen und Anmerkungen, wie denn überhaupt dieſe Acta nicht in
e, jondern eines gelehrten Quellenwerkes gehalten find, jo daß ſie,
ech Die vielen mitgetbeilten alten Urkunden und Schriften, eine der
fie die irchengeſchichte bilden. Sehr intereffant find die Angriffe
gr der Benedictiner 3. B. Neugart's, während die —
ſerkannten.
386 Acta Eruditorum. Acta Sanclorum.
Bühne bleibt einige Minuten leer, während welcher Muſik gemacht wird. Auch in
Deutſchland hat man diefe Sitte allerdings nur bei folchen Stüden nachgeahmt,
welche in derſelben Decoration weiter fpielen, wie Sphigenia, Die Schule der
Alten n.f.w. Sonſt wird gewöhnlich eine felten pafjende Zwifchenmuflf gemadt. In
neuefter Zeit hat die Berliner Hofbühne den Muth gehabt, die Muſik ganz aus den
Zwifchenacten zu verbannen. Die Anfangs heftige Oppoſition dagegen ift verftummt
und die Sache als eingeführt zu betrachten. Bei einigen Bühnen berrfcht die Sitte,
während des Spield den Zuſchauer⸗Raum zu verbunfeln, damit das Bühnenbild ſelbſt
heller erfcheine. Bei anderen die Unfltte, den bevorftehenden Actſchluß durch ein zwar
mr für den Mafchiniften beflimmtes, aber dem Publikum hörbared Zeichen anzufändi-
gen; eine noch ärgere Verfündigung gegen die beabfichtigte Fünftlerifche Taufchung des
Publikums, ald das Beginnen einer gleichgültigen Zwiſchen⸗Muſik nad einem fpannen-
den oder enticheidenden Actſchluſſe. |
Acta Ernditorum ift der Name der erften fritifchen Gelehrten- Zeitfchrift in
Deutfchland. Diefe Zeitfchrift beftand etwa hundert Jahre, von 1680—1782. Sie ift
dem Journal des Savants, das 1665 gegründet worden ift, und dem Giornale de’
Letterati von 1668 nachgebildet. Für das Erwachen und die Entwidelung des kriti⸗
fohen Verſtandes bei der deutfchen Nation ift dieſe Zeitfchrift äußerft wichtig. Sie hat
ımflreitig den deutfchen Berftand in den hundert Jahren von 1680 — 1776 zut Kritik
erzogen, ſo daß die großen fritifchen Talente (wie Kant) und die Philofophen (mie Fichte,
Hegel und Schelling) ein vorbereitetes Terrain fanden. Für die deutſche Euliur-
geichichte der Iegten zwei Jahrhunderte und die jegt überwiegende Kritik find die Acla
Eruditorum die Wiege gewefen. Die bedeutendſten Gelehrten und Denker der Deut
ſchen waren Mitarbeiter, wie Leibnig. Der Herausgeber der Acta Eruditorum war
Otto Menke in Leipzig, von. Diefem erbte fein Sohn Johann M. die Nebaction. Der
Enkel des Begründerd war von 1732 an der Herausgeber bis zu Ende. Jetzt haben
Die Acla Eruditorum nur noch hiſtoriſches Intereffe für den Gelehrten, da fie nun durch
die ‚völlige Umgeftaltung, Theilung und Ausbildung der Wiflenfchaften überflügelt find.
Acta Sanctorum. Der Name Acta in diefer Verbindung bedarf einer Erklärung.
Die Römer veritanden unter Acta (diuma) Zeitungen, oder Acta (3.3. Apostolorum, Pilali
Bericht des Pilatus) Tagebücher und Neifeberichte. In diefem legteren Sinne „Berichte*
wird bier Acta gewöhnlich erklärt. Wir müflen aber bemerfen, daß dies keineswegs
erſchöpfend iſt. Unter Acta verftand man, wie noch jet, auch das officielle Protocol,
befonvers eines Griminalverbredherd. Solche Brotocolle aus dem VBerhör und Proceß
Kingerichteter Märtyrer haben die Chriften vom 1. bis 4. Jahrhundert fich zu verfchaffen
gewußt und abgefchrieben. Sie bildeten bald eine Sammlung, aus welcher man am
Todestage eines Maͤrtyrers feine betreffenden Unterfuchungsacten, Urtheil uud Vollzug
deffelben im Auszuge vorlad. Manche Lebensbefchreibungen von Maͤrtyrern find nod
in Frag' und Antwort, wie bei einem Unterfuchungsverhör, und aus den Legenden ber
Heiligen erhalten worden. Dad beweift bad hohe Alter mancher beiligen Legenden,
wenn fle auch oft und vielfach überarbeitet wurden.
Die Lebensbefchreibungen der Heiligen, gewöhnlid, als vitae SS. bezeichnet, ind
in ihrer älteften Abfaffung felten erhalten. Als Faͤlſchungen kann man ſie aber des⸗
halb nicht betrachten, fondern ſie find meiftens Weberarbeitungen. Freilich ift ihre Ab⸗
faffung der Zeit nach oft fehr entfernt von den Heiligen, deren Leben fle beſprechen.
So find zum Beifpiel die Lebensbefchreibungen der irischen Miffionare und Mönde in
Deutfchland vom 6. bis 9. Jahrh. faft durchgehends erft im 12. bis 13. Jahrh. verfaßt,
was bei der Kritik über ihre hiftorifche Glaubwürdigkeit nicht unbeachtet bleibt.
Bon diefer Entftehung des Namens Acta Martyrum ift aber die Bezeichnung
des großen Sammelwerkes aller Lebenögefchichten der Heiligen zu unterjcheiven. Das
große Sammelmerf der Acta Sancltorum ift eines der bebeutendften Unternehmungen
der katholiſchen Gelehrfamkeit neben der Ausgabe der Kirchenväter durch die Benedic⸗
tiner, ven Annales Sti Benedicti und dem großen Gefchichtöwerkfe des Baronius. Wir
dieſe lezt genannten Werke der gelehrten Benedictiner von St. Maur (fiehe dieſen Ar⸗
titel) und der Italiener waren die Acta Sanctorum ein Internehmen der Jeſuiten, ein
geiftiger, wiflenfchaftlicher Feldzug. gegen ben Proteftantismus. Damit haben wir kurz
Aeta Sanetorum. . 281
die Stellung diefer ganzen gelehrten, katholiſchen, hiftoriichen Literatur zur Gegenwart
bezeichnet, und jo muß man jebt, da diefe Literatur nur noch hiſtoriſches, kein prakti⸗
ches Intereſſe mehr hat, viefelbe auffafien. Es war Die Abſicht bei der Publication
dieſer Quellenwerke, theils confervativ dem Katholicismus eine wiſſenſchaftliche Baſis
zu geben, theils aggreſſto die Kritik des Proteſtantismus anzugreifen. Nach die⸗
ſem Gefichtspunkte wird man die Wichtigkeit der Acta Sanctorum und ihrer Geſchichte
würdigen. Die Fortfeßung der Acta Sanctorum jeit 1838 bis zur Gegenwart durch
belgifche SIefuiten bat den Erwartungen der Gelehrten nicht entjprodyen. Man erkennt
daraus, daß jet die Jefuiten keine Gelehrten mehr haben, wie im 17. und 18. Jahre
hundert. Da die Acta Sanctorum alfo eine noch unvollendete Quellenſchrift für bie
Kirchengefchichte find, fo bedient fich der Gelehrte Daneben noch immer einer älteren Samm-
fung von Heiligen= Leben von Surius. Wir geben nun zur Gefchichte diefed großen
fatholifhen Sammelwerked über.
Der Iefuit Heribert Rosweid zu Antwerpen entwarf den Plan zu einem
auf 18 Bände berechneten Legendenwerke, dad den Titel Acta Sanctorum führen follte.
Er ftarb jedoch im 3. 1629, ohne die Ausführung begonnen zu haben; aber jeine bins
terlafjenen Sammlungen übernahm mit den Auftrage des Ordens, das projectirte Unter⸗
nehmen in möglichft vervolfftänvigter Weife weiter zu führen, der damals A3yährige
Jeſuit Johann Bolland (1596 — 1665), der zu dieſem Behufe von Mecheln nad
Antwerpen überfiebelte. 8. brachte aud Bibliotheken und Archiven, durch eifrige Nach⸗
fosfhungen und feines Ordens Einfluß eine folche Menge von Handſchriften, Märtyre
Acten und Lebendbefchreibungen von Heiligen zufammen, daß eine nochmalige Erwei⸗
terung des Planes eintreten mußte. Die Abjicht von Rosweid und Bolland war
anfänglich, Durch die Sammlung der Lebensgeſchichte der Heiligen eine. Beifpielfamm-
lung für die Seelforger und die Erbauungsliteratur zu geben. Bon 1630 an ward
daraus eine biftorifche Quellenſammlung. Bolland erhielt im I. 1635 an feinem
Ordensbruder Georg Henſchen (1600-81) einen fehr geeigneten Gehülfen, und ſo
fonnten bereitd im I. 1643 von dieſen Riefenlegenden zwei ftarke Foliobände erfcheinen,
die Gefchichte jener Heiligen umfaflend, deren Gedaͤchtniß die römifche Kirche im Monat
Januar feiert. Im 3. 1658 erfchienen drei weitere Foliobaͤnde, die Heiligen des Mo⸗
nats Februar behandelnd. Zwei Jahre nachher kam ein neuer Mitarbeiter, der Iefuit
Daniel Papebroek (1628—1714) hinzu, und auf den Wunfch des Tapftes Aler-
ander VII. unternahmen Henfchen und Papebroef eine Reiſe durch Deutjchland, Italien
und Frankreich, in welchen Ländern ſie zahlreiche Quellen fanden. Diefe Reife hat
ihren Zwed nicht völlig erreicht; Die Benedictiner enthielten ihnen viele Duelfen vor.
Papebroek war nämlich mit den Benedictinern von St. Maur (Mabillon) in einen hef⸗
tigen Streit (der Krieg der Diplomatif) gerathen. Der bald darauf erfolgte Tod des
Bolland hHinderte eben fo wenig das Fortichreiten der Acta Sanctorum, als das
Ableben von Henſchen und Papebroek; denn dad Werf war zu einem Unterneh»
men ded Ordens geworden, und für jeden abgehenden Mitarbeiter trat ein neuer ein,
der unter der Anleitung der älteren Eollegen im gleichen Geifte und nach dem gleichen
Plane fortarbeitete. Alle dieſe Mitarbeiter und Herausgeber der- Acta heißen die Bol»
(andiften, ihr Werk, von dem auch zu Venedig ein nicht ganz correcter Nachbrud
esichten, da8 Bollandiftenwerf. Selbft nach Aufhebung des Iefuitenorden® wurbe
durch Unterftügung der Kaiferin Maria Thereſta das Unternehmen fortgefegt, bis im
3. 1794 das Einrücken der Franzoſen in die Niederlande demjelben ein Ende machte:
&8 war auf 53 Folianten angewachſen, von denen ber Iehte, zu Tangerloo 1794 ers
ichienen und die Heiligen des 12. bis 15. Jahrh. inch. enthaltend, fehr felten gewor-
den iſt. Nebft den eigentlichen Biographieen enthält das Werk alles dasjenige, was an
alten Nachrichten über jeden Heiligen: aufgefunden werben konnte, fo wie eine Fülle von
gelehrten Abhandlungen und Anmerkungen, wie denn überhaupt dieſe Acta nicht im
Tone einer Legende, fondern eines gelehrten Quellenwerkes gehalten find, fo daß fie,
insbeſondere aber durch die vielen mitgetheilten alten Urkunden und Schriften, eine ber
wichtigften Quellen fir die Kirchengefchichte bilden. Sehr intereffant find die Angriffe
gegen Einzelnes darm von Seiten der Benebictiner 3.8. Neugarte, waͤhrend die Pro⸗
teſtanten das Werk als gründlich anerkannten.
288 Ade. Aetenmãßigleit.
Durch die Revolutionskriege wurden die für die Fortſetzung angelegten Samm⸗
Jungen zerſtreut; Vieles iſt gänzlich verloren gegangen, Manches aber befindet ſich in
der Fönigl. Bibliothek im Haag, fo wie in der fogenannten Burgundifchen Bibliothek
zu Brüffel (worüber bei Berg' Monumenta nähere Nachweife zu finden). Napoleon
wünfchte die Kortfegung des großen Werkes, allein da dieſelbe nicht einem Orden und
zumal nicht den Iefuiten übertragen werben follte, ergaben fich unbeflegliche Schwierig-
feiten. Endlich im 3. 1837 übertrug die belgifche Negierung wieder den Jefuiten bie
Lortfehung, und die Baterd Joſ. Bapt.Boone, 30h. Bandermooren, Pro%
per Goppend und. Joſ. van Heike wurden zu Mebactoren gewählt. Unter ihrer
Zeitung ift ed auch gelungen, das Unternehmen wieder in Gang zu fegen, nachdem ein
im 3. 1838 erfchienenes Programm: De prosecutione operis Bollandiani (Ramur),
ſich über Die Art und Weile der Fortſetzung auögefprochen hatte. Seitdem bat die
jelbe mit 2 Bänden begonnen, und der Vollendung ftehen Feine ernſtlichen Hinderniſſe
mehr im Wege.
Aete bezeichnet in der deutſchen Sprache eine ſchriftliche, geſchloſſene Aufzeichnung
wichtiger, meiſt ſtaats- und völkerrechtlicher Verhandlungen. So führen die beiden
erſten Grundgeſetze des deutſchen Bundes den Namen einer „Acte“. (Bundesacte vom
8. Juni 1815, und Wiener Schlußacte vom 15. Juni 1820.) — Auch die fran-
zöfifche Sprache Eennt dad Wort acle im Sinne einer Urkunde. Sie unterfcheibet
zwifchen..netes sous seing prive, d. h. Urkunden, die zum vollen Beweiſe noch erſt ber
Anerkennung der betr. Parteien bebürfen; und acles autenliques, die ſchon an fich als
recht und vollbeweifend gelten.
Acten werben bie über eine Angelegenheit der Verwaltung oder der Rechtspflege
gefammelten jchriftlichen Verhandlungen genannt. Bei alten öffentlichen Behoͤrden
werden heut zu Tage außer den General» Acten, welche ihre eigene Berfaflung, den
Eintritt und das Ausſcheiden ihrer Mitglieder, den Gefchäftdgang u. f. mw. betreffen,
auch befondere Acten über jede einzelne vorkommende Sache gehalten und aufbewahrt.
In Nom war ‘ed ſchon zur Zeit der freien Mepublif Sitte geworden, daß bie Ber
hörden über das Wichtigfte aus ihrer Amtsführung fchriftliche Notizen (actorum com-
mentaria) aufzeichneten und dieſe Einrichtung wurde dann fpäter benußt, wichtige
Nechtögefchäfte vor dem Magiftrate abzufchließen und in deffen Acta eintragen zu laflen,
3. B. Teftamente, größere Schenfungen u. dgl. Bollftändige Actenfammlungen find
aber erft in neuexer Zeit, ſeit alle öffentlichen, namentlich auch die gerichtlichen Ber
handlungen regelmäßig jchriftlich geführt werben, in Gebrauch gekommen. Die ein
zelnen Beftandtheile derfelben find 1) Die fchriftlihen Eingaben der Intereffenten, melde
außer dem Terte (nigrum) eine den Namen der Behörden ausdrückende und ven Inhalt
der Schrift und die betreffende Angelegenheit kurz bezeichnende Auffchrift (rubrum,
weil der befjeren Linterfcheivung wegen ehemals rothe Schriftziuge dazu vermendel
wurden) enthalten müflen; 2) die Verfügungen der Behörden; 3) die officiellen Auf
zeichnungen der vor berfelben flattgehabten Vorgänge (gesta) in der Form von Pro
tocollen oder £urzen Vermerken (Megiftraturen). Alle dieſe Actenſtücke werben in
hrenologifcher Ordnung zu einem oder mehreren Bänden (Fascikel, Volumina) ver
einigt, indem man biefelben entweber zufanmenbeftet und ben ganzen Band mit durch⸗
gehenden Blatt= oder Seitenzahlen verfieht (folliven, paginiren), oder indem man fie
ber bequemeren Gandhabung wegen nur in einen Umjchlag (pallium) zufammenlegt
und jedes einzelne Stud mit einer Otdnungsnummer bezeichnet. Jedem Bande wird
ein Inhaltöverzeichniß (protocollerum, designatio actorum) beigegeben und auf ben
einzelnen Stüden von dem recipirenden Unterbeamten (Actuarius, Negiftrator) det
Tag ober wenn ed, wie 3. B. bei Notbfriften, auf größere Genauigkeit anfommt, fogar
die Stunde ded Eingangs angemerft.
Actenmaͤßigkeit fordert das Prozeßrecht beim ſchriftlichen Verfahren für alle
Thatſachen, die bei der Urtheilsfalflung in Erwägung konmmen -follen. Der Richter ent⸗
fcheidet Iediglich auf Grund der Acten; was biefelben nicht enthalten ift für ihm nicht
“ ba. (Quod non est in actis non, est in mundo.) Es mußten daher auch über bie
mündlich vor Bericht gepflogenen Partei⸗Verhandlungen, über Augenfcheinseinnahmen,
Zeugenverhöre u. f. w. vollftändige Protokolle gehalten werden. Nach Beendigung
Aetenverſendung. | 0.289
der Verhandlungen werden die Acten für geichloffen erklärt und ehe fle dem erfennenden
Richter zugeben, den Parteien zur Anerkennung der VBollftändigkeit vorgelegt. (Rotulation.)
In vielen neuen Prozeß - Ordnungen ſind indeflen die NRotulationdtermine als eine bei
einem geordneten Regiſtraturweſen überflüffige Förmlichkeit abgefchafft. Für den Fall
eines zufälligen Unterganges der Gerichtö-Actem oder einzelner Stüde dienen die Manuals
Acten der Parteien zu deren Wieberherftellung (Mebintegration). Die Sachwaͤlte find
verpflichtet, aus den Goncepten ihrer Eingaben den ihnen zugehenden fchriftlichen Er⸗
laffen des Gerichts und den Abfchriften ber Protokolle und Regiſtraturen vollftändige
und geordnete Manual⸗Acten zu halten und diefelben nach Beendigung der Sache oder
nach dem früher erfolgenden Aufrufe.der Vollmacht ihrem Mandanten auszuliefern.
Actenveriendung. Darunter verfteht man die Verfendung fpruchreifer Proceß⸗
Acten durch das Gericht, bei dem der Proceß anhängig ift, an ein f. g. Spruch⸗Col⸗
legium, damit dieſes flatt des verfendenden Gerichte in deſſen Namen Das Urtheil
fälle. Schon im älteften beutfchen Gerichtöwefen finden fich Andeutungen dafür, daß
der ordentliche Nichter anderen angefehbenen Rechtöfundigen die Entſcheidung überließ.
(Grimm, Rechtöalterthümer, p. 783). Im fpäteren Mittelalter wurde es Sitte, daß
Die Gerichte derjenigen Städte, welche mit dem Rechte einer anderen Stadt bemibnet
waren (einzelne Stadtrechte, 3. B. das von Kübel, Breit, Köln, Frankfurt, Magde⸗
burg, hatten durch folche Bewidmungen eine große Verbreitung erhalten), fich in zwei⸗
felhaften Faͤllen bei dem Schöffenftuhle der Mutterftabt, der daher ihr Oberhof ge-
naunt wurde, Raths erholten. Nachdem dad römifche und canonifche Recht von den
Univerfitäten auß in das deutſche Nechtöleben Eingang gefunden hatten, entſtand zu-
naͤchſt für Die noch mit ungelehrten‘ Urtheilern befeßten Gerichte aller Art fehr oft das
Bedürfniß nad Mechtöbelehrung, und Kaifer Karl V. verweiſt fle in feiner peinlichen
Hals gerichts⸗Ordnung (1532) an vielen Stellen ausvrüdlich auf den einzuholenden
und zu befolgenden Rath der Rechtsverſtändigen; aber auch bei den gelehrten Richters
Collegien wurden Xctenverfendungen im ausgedehnteſten Maaße üblich und kommen noch
jebt, wenn auch jeltener und nicht mehr in allen deutfchen Staaten vor. Hatte man
ich Anfangs hie und da an einzelne berühmte Juriften gewendet, fo wurde ed doch
bald burchgreifenne Megel, die „auswärtigen” Urtheile von den Juriften- Facultäten,
die an allen Univerfitäten förmlih zu Spruch» Gollegien beftellt wurden, oder von
einem der wenigen noch übrig gebliebenen Schöffenftühle, weldhe'nunmehr auch
mit gelehrten Juriften bejegt waren, einzuholen. Gegen die Zwedmäßigkeit Diefer Ein⸗
richtung find in neuerer Zeit mancherlei Einwendungen erhoben, welche ſchon im vori⸗
gen Jahrhunderte die größten deutſchen Staaten zu einer Aufhebung des ganzen In-
flitutd, und im Jahre 1835 den deutfchen Bund zu einem in Folge der Ereignifle des
Jahres 1848 mit den übrigen Audnahmsgefegen wieder zurüdgenommenen Bun⸗
des » Befchluffe gegen die Verſendungen von Griminal- und Polizeis Acten veranlapt
baden. Ban bat, abgefehen von der Vergrößerung des Aufwandes an Zeit
und Koften es beſonders bedenklich gefunden, daß der Staat in einzelnen
Fällen das ihm obliegende Nichter-Amt ganz aus der Hand gebe und Fremden
anvertraue, denen bei aller Gelehrſamkeit und Rechtskenntniß doch oft Die genauere
Bekanntichaft mit den Landesgeſetzen und befonders mit dem ungejchriebenen Landrechte
fehle. Von der andern Seite Laßt fich nicht verfennen, daß die Actenverfendungen viel
dazu beigetragen Haben, die Theorie mit dem Mechtöleben und die Prarid mit der
Wiffenjchaft in fleter Verbindung zu erhalten und die Gleichheit der Nechtdentwidlung
in den einzelnen deutſchen Landen zu fördern. Da wo das Inftitut noch befteht, wer⸗
den die Acten zum Spruche verjandt entweder 1) von Amts wegen, weil dad Gericht
felbft aus irgend einem Grunde an der Urtheildfällung gehindert ift, z. B. wenn Die
Mitglieder deſſelben fich nicht einigen können und eine Majorität nicht zu erreichen if;
2) auf einfeitigen Antrag einer Partei, welche dann natürlich auch im Falle des Ob-
ſiegens die Verſchickungskoſten tragen muß. Bei den in Gemäfheit des zwölften Arti⸗
feld der deutfchen Bundesacte errichteten gemeinfchaftlichen oberften Gerichten ift das
Hecht jeder Partei, auf Actenverfendung anzutragen, audbrüdlich von Bundeöwegen gar
rantirt. 3) Nach der Berfaffung einzelner Länder dient die Actenverfendung auch jetzt
noch dazu, für nicht appellable Sachen eine befonvere Inſtanz zu fchaffen. Dabei wird
Wagener, Staate u. Geſellſch.⸗Lex. I. 19
230 Actie.
alſo vorausgeſetzt, daß das Gericht, bei welchem der Proceß anhaͤngig iſt, bereits ein
Urtheil abgegeben bat, gegen welches vie Appellation, d. b. Die Berufung an ein höhe
res Gericht nicht flattfindet, aber gleichwohl der fich befchwert füblenden Partei noch
ein (nicht devolutives) Mechtömittel (Meviflon, Neftitution, Zäuterung) gewährt werden
jol. Die Sache bleibt bei dem bisherigen Gerichte, welches, da es felbft fchon ein-
nal geurtheilt hat, das weitere Erfenntniß von auswärts einholt. Durch neuere Ge⸗
fee find Die Berichte ofrangemiefen, in fochen Fallen fich nicht mehr an auswärtige Spruch⸗
eollegien, fondern an andere ihnen coorbinirte Zandeögerichte zu wenden, namentlich in
Griminalfachen. Bei allen Actenverfendungen ift es Regel geworben, daß jeder Partei
das Mecht zuftebe, zwei oder drei Spruchcollegien ohne Angabe von Gründen auszu⸗
nehmen, unter den übrigen wählt der Richter und Hält die getroffene Wahl bis zur
Rückkunft der Acten fireng gebeim.
Actie (Wetten » Gefellfehaft, Actien» Handel, Actien= Schwindel). Die Papiere,
welche unter dem Namen „Actien“ in den Handel kommen, find Schuld - Urfunden
über den Antheil, der Iemandem an dem Gefammts Vermögen einer größeren, burd
Affociation zu Stande gebrachten Inbuftrie= Uinternehmung, fo wie an Gewinn und
Verluſt aus derfelben zufommt, Befcheinigungen über ben Credit, den der Actionär
dem Unternehmen und feiner Grtragsfähigfeit giebt (cf. Stein, Volkswirthſchaftslehre
&. 275), „der ſinnlich formulirte Anſpruch auf eine beftimmte Quote des allgemeinen
Werthbeſtandes und periopifchen Reinertrages eined Unternehmens, dem ald Schuldner
das Bereind.« Individuum gegenüberfteht (Runge, Lehre von ben Inhaber » Papieren
II. Bd. 1. Abſchn. $ 114 ©. 513), die Quote eines mehrere Intereflenten vereinigen
den Grofunternehmens ald Anſpruch und nur als Anſpruch gedacht und fombolifkt in
einer Seriptur” (ibid. ©. 502). Sie repräfentiren nominell eine von den Theil-Ein
beiten, in welche die zu dem betreffenden Unternehmen aufzubringende Capital-Summe
getbeilt worden if. „ActieneBerein*® ift eine Verbindung von Commanditiſten
unter der Firma einer Vereins⸗Perſon als Complementaͤrs und nominellen Unterneh⸗
mers (ihid. S. 511).
Weil die „Actie“ im eigentlichen Sinne — im Gegenſatz zu der ſogenannten
„Prioritaͤts⸗-Actie“ — nur Antheil an dem Ertrage enthält, geht die Verpflichtung
durch Diefelbe am fich nicht weiter, ald der Nominals Betrag der Actie, auch haben die
fänmtlichen Actionäre nach voll eingezahlter Actie nur Anfprüche, Feine Laften. Das
Aufbringen gemeinfchaftlicher Fonds durch Emifflon derartiger Papiere bat jedenfalle
das Gute, daß auf dieſem Wege bedeutende Capitalkräfte, Deren Bereinigung ſonſt fehr
fehwierig oder gar unmöglich wäre, auf Berfolgung eines gemeinfamen induſtriellen
Zieles bingelenkt werden fünnen. Sie ift deshalb eben Die Form, in welcher fich das
Heine Capital mit demfelben Anrecht auf Ertrag, wie das große an Den größten Unter⸗
nehmungen betbeiligen Fann, und bietet Damit die Möglichkeit dar, die Herrſchaft dei
großen Capitals über das Fleinere zu brechen, eine Möglichkeit, deren fchließliches Ge
lingen indeß noch von vielerlei anderen Potenzen und Vorausſetzungen abhängt, wit
fie nicht für jede Actien«Gefellfchaft vorhanden find. Ein weiterer Vortheil des Aetien-
Weſens befteht darin, daß der verhältnigmäßig Kleine Bapitals Betrag, den eine Actie
darftellt, von dem Beſitzer mit einer großen Leichtigkeit auf Andere übertragen werben
fann, nämlich einfach durch Verkauf der Actie, währen es fehr ſchwierig und um:
fländlih if, den Capital-Antheil an einem induftriellen oder Handels⸗Unternehmen, dad
nicht auf dem etien = Princip beruht, gegen baares Geld oder Geldeswerth zu
veräußern. So macht die Form der Actie das angelegte Capital jeden Augenblid
fündbar und Doch der Gefellichaft gegenüber un künd bar. Die Unternehmer, wechfeln,
während die Unternehmung feldft fortbefteht. Dieſe Eigenfchaft der leichten Uebertrag⸗
barkeit der Actien wird in neuefter Zeit noch dadurch erhöht, daß man immer
davon abfommt, dieſe Papiere auf beftimmte Namen lautend auszugeben, fondern ſie
lediglich au porteur (auf den Inhaber) ftellt, damit das Eigenthumsrecht an benfelben
ohne weitere Kormalität, als Die der Uebergabe aus der Hand des Verkäufers in die
des Käufers erworben werben fünne. Auf beſtimmte Namen lautende Actien verhandelt
man überbied im gewöhnlichen Verkehr auf eine Weife, welche eine Umfchreibung der:
felben in den Büchern der Geſellſchaft entbebrlih macht; indem nämlich verjenige, auf
Aetie. ro) |
deſſen Namen die Actie Tautet, fle durch Giro (Aufzeichnung feines Namens auf der
Rückſeile des Actien-Documentes) weiter geben kann. Derartig girirte Stücke courſiren
dann öfter durch viele Hände, ehe e3 Einen der Erlanger zweckmäßig dünkt, das Papier
auf feinen Namen umfchreiben zu laffen. Erwaͤhnt muß bierbei werden, daß die Actiens
Geſellſchaft felbft für die Wechtheit ver Giros auf ihren Actien-Documenten nicht bürgt
und nicht bürgen Tann; girirt wird ohne Dazwifchenkunft der Geſellſchaft, die ſchlechter⸗
dings nicht zu wiffen im Stande ift, ob die Namenszeichnung des Giro eime Achte iſt.
In den Statuten vieler Actien-Gefellfenaften ift ein Paragraph vorhanden, welcher jede
derartige Bürgihaft ausdrücklich ablehnt.
Die leichte Uebertragbarkeit der Actie kommt indeffen mehr dem Yetien = Beflker,
als dem Gedeihen des Actien= Unternehmens zu flatten. Sie ift ein Vortheil für den
Actien « Befiger, wenn fich ihm eine Gelegenheit Bietet, fein in Das gemeinfchaftliche
Unternehmen geſtecktes Capital beffer und erfolgreicher zu verwenden, ald ed chen durch
die Geſellſchaft gefchieht, an der er betheiligt if. Im Diefem Falle ift es ihm ein
Leichtes, durch Verkauf feiner Actien raſch verfügbare Fonds zu erlangen, Die er dann
jener befieren Verwendung zuführen kann. Der Uebelftand hingegen, welcher das häufige
Wiederkehren eines derartigen Wechſels in Verwendung der Gapitale mit fich bringt,
fönnte ungefähr damit audgebrüdt werden, daß man fagt: Capitale mietben fi
Bloß in ein Actien-Uinternehmen ein, fie kaufen es nicht, ſie identificiren ſich nicht mit
demſelben. Damit iſt aber eine Schattenſeite des Actienweſens gegeben: die geringe
Sorgfalt der Actionaͤre für das Gedeihen ihrer Unternehmung und die Verſuchung,
den Börfenfhwindel an die Stelle des reellen Betriebes treten zu laſſen. Behagt ihnen
die Leitung derfelben nicht, fo warten fle eine günftige Börfen-Conjunctur ab, um fidh
ihrer Actien zu entledigen; ſie denken nicht daran, den Betrieb zu verbeffern und die
Früchte aus dem Unternehmen zu ziehen, die es bei anders eingerichteter Wirtbfchaft
tragen koͤnnte. In der Mehrzahl der Fälle wäre das auch vergeblihe Mühe, denn
diefenigen, welche von der Maforität der Actionaͤre mit Beaufſichtigung und Führting
des Gefchäftes betraut, alfo zum eigentlichen Betrieb des Unternehmens bevollmächtigt
worden, ſie mögen Direction, Apminiftration, Verwaltungsrath oder Banf- Ausfchuf
u. ſ. w. heißen, tbun in der Regel alles Mögliche, un ſich der Eontrole der Xctionäre,
idrer Bollmachtögeber, zu entziehen. Hiermit ift ein weiterer, beſonders in unferen
Tagen zum Gewohnheitörecht gewordener Uebelftand verbunden: die Ausbeutung des
Actionärd oder mindeſtens die Vernachlaͤſſigung feiner Intereffen von Seite derjenigen,
die zur Wahrung derſelben beftellt find. Man fage nicht, es feien General⸗Verſamm⸗
lungen fämmtlicher, durch Beſitz einer gewiſſen Anzahl Actien fimmberechtigter Actionäre
an der Tagesordnung, um dergleichen Ausbeutungen vorzubeugen oder die Schuldigen
Durch Entziehung des einmal gewährten Vertrauens und Ehrenamtes zu beflrafen. Die
General⸗Verſammlungen find meift zu einer bloßen Formalität, wenn nicht zu Aergerem
herabgeſunken; Uſus bei denfelben ift, daß fie zu Allem confentiren, was ihnen von
der Direetion des Unternehmens vorgefchlagen wird, daß fle jeder ernfteren Debatte
ängfllih aud dem Wege geben und über die wichtigften Vorfchläge mit einer Haft und
Eile abflimmen, als wäre jeder Zweifel an die Unfehlbarfeit der Antragftellee — ge⸗
mwöhnlich der Diretion — ein Berbredyen. So ift es 3. B. bei der jüngften General⸗
PBerfammlung der Wiener Eredit= Anftalt (1858) vorgefommen, daß die Abftimmung
durch Auffteben und Sikenbleiben erfolgte, wo doch Jeder der Anwefenden zu einer
verfchiedenen Anzahl von Stimmen berechtigt und der angenommene Abſtimmungs⸗
Modus fomit eben fo abfurd als ungerechtfertigt war. Dergleichen Borfommniffe find
aber, obgleich fie noch Tange nicht zu ben ſchlimmſten zählen, bereits zur Regel ge
worden und nur aus ihnen iſt es zu erklaͤren, wie bisweilen die blühendſten Aetien⸗
Unternehmungen raſch in Verfall gerathen, die befausgeftatieten Betriebsmittel derſelben
verwahrloſt und vor der Zeit unbrauchbar gemacht werben, wie der gute Huf und
finanzielle Beſtand reich dotirter Netiens Gefellfchaften über Nacht dahinſchwinden —
dahinſchwinden, um in ihren Ruin das Glück, die Exiſtenz ganzer Familien und Arbeits⸗
klaſſen mit fich zu reißen.
Eine Frage, welche fich hier von felbft aufbrängt, wäre die, ob man denn der
Läffigkeit der Actionäre in Wahrung ihrer Intereffen, jo wie dem Schlendrian in ber
19 *
292 Actie.
Verwaltung von Actien⸗-Geſellſchaften nicht durch geſetzliche Maaßregeln zuvorkommen
könne. Man hat in dieſer Beziehung darauf hingewieſen, daß die oben angedeuteten
Uebel ihren Grund zum Theil in der befchränften Haftbarkeit der Actfen-Befiger haben,
in dem Prineip nämlih, nach dem jeder Actionär für die Verluſte und Berbindlid-
feiten der Gefammtslinternehmung nur bis zum Betrage feiner Artie haftbar if. Dies
Princip ift namentlid in England durch lange Zeit heftig debattirt worden, indem dort
bis zum Jahre 1855 das entgegengefeßte, der unumfchränkten Haftbarkeit aller Actionäre
mit ihrem Gefammt-Bermögen für die Schulden und Verlufte der Actien= Gefellichaft,
in Geltung war. Es bat fich Letzteres jedoch jo wenig bewährt, daß die Limited
Stability Bill vom 14. Auguft 1855 und die Joint-Stock-Lompanies-cte vom 14. Juli
1856 es fallen liegen. Seit Erlaß dieſer zwei Parlaments-Beichlüffe fteht einer Bil
dung von Actien = Gefellfefaften mit beichränfter Haftbarfeit der Theilnehmer auch in
England nichts im Wege, eine Befugniß, welche durch die Acte vom 2. Auguft 1858
auch auf Banks Linternehmungen jedoch mit der Beichränfung ausgedehnt worden if,
daß die Actionäre den Noten= Inhabern gegenüber nach wie vor zum vollen Beirage
der Emifflon verpflichtet blieben. Seine nächflliegende Begründung findet dies Geſetz
in dem fchamlofen Verfahren, welches gewiffe unumfchränkt baftbare Bank- Directoren
(3. ®. der Western Bank of Scotland) in der letzten Kriſis zeigten, ein Verfah⸗
ven, welches jelbft in den Annalen der Bank» Gefchichte einzig daſteht. (Um Irr⸗
thümer zu vermeiden, müflen wir bier. des Umftands erwähnen, daß fünf Banken bes
Infelreiches dad Privilegium genießen, von dem allgemein gültigen Princip des unbe
ſchraͤnkten Haftbarkeit der Banf- Artionäre erimirt zu fein, e8 find Dies: die Bank of
Seotland, die Royal Bank uf Scotland. die jegt ausſchließlich Bank-Gefchäfte treibende
British Liuen Gompany, fämmtlich in Schottland, ferner die Bank of Irland in, Dublin
und die große Bank von England.) Ä
Auf dem ontinent kennt man in Bezug auf diefen Punkt zweierlei Formen
von Actien= Gefellihaften, Die eine, wo die Theilnchmer indgefammt für die Verluſte
und die Schulden ded Unternehmens nur bi8 zum Betrag ihrer Actien verpflichtet: jind,
Die andere, bei welcher die Leiter oder Geichäftsführer der Unternehmung mit ihrem
Gefanmt-Bermögen und ihrer Perfon für die Verbindlichkeiten der Gefellfchaft haften,
während die übrigen Theilnehmer nur bis zum Betrage ihres Antheild verpflichtet find.
Die erſtere Form begreift die societG anonyme des franzöflfchen Rechtes in ſich, bie
legtere die fogenannten Commandite-Gefellfchaften. In Deutfchland pflegt man die Be
zeichnung Actien und Wctien= Gefellfchaft nur auf jene Form ber sociele anonyıne
anzuwenden, jo daß die Anſicht gäng und gebe ift, es fchließe das Weſen der Xctien-
Geſellſchaft jedwede über den Betrag der einzelnen Antheile hinausgehende Haftbarkeit
der Xctionäre nothmendig aus. Die Errichtung von Geſellſchaften, melche auf biefem
Prineipe fußen, hängt bei und fowohl ald in Frankreich von ftaatlicher Genehmigung ab.
Die Actien- Gefellfchaft felbft beruht auf einem Vertrag, der gewöhnlid
zwifchen ben Gründern derfelben ausdrücklich gefchloffen wird, während die übrigen
Uctionäre ihm ſtillſchweigend beitreten. Die Erlangung einer Actie und der Medi,
die mit ihr verbunden find, fchließt namlich die Unterorbnung unter die Beftimmungen
des Geſellſchafts⸗Vertrages, wie fle in den Statuten enthalten find, in fi. Inter
fheiden muß man von den Statuten die Concefjlons » Urkunde der Gefellfchaft, durch
welche der Staat ihr rechtlichen Befland gewährt, in der ferner die Pflichten und
Nechte der Gefellichaft als folcher aufgezählt find, die Stellung berjelben zur. Staats⸗
gewalt, zu den Gemeinden präcifirt ift und Die ihr verlichenen Privilegien ſich ver
zeichnet finden. Iſt die Conftituirung der Gefellfchaft auf dieſe Art erfolgt, fo wird
zur Ausgabe der Actien gefchritten. Diejenigen Actien, durch welche das zur Anlage
oder Begründung des beabfichtigten Unternehmens erforberlihe Capital (Anlage
- Capital) aufgebracht worden if, werden Stamm⸗Actien genannt. Da jedoch
die GEintreibung des gejammten Fonds der Unternehmung nicht gleich von Anfang
nötbig iſt, wird von den Abnehmern der Actien zuerft nur eine Theilzablung von 10
bi8 30 Procent auf den vollen Betrag einer Actie verlangt, ihnen über dieſelbe eine
Quittung in Form der fogenannten „Interim Scheine” ausgeftellt, Die bei den wet
ter laufenden Einzahlungen gegen neue eingetaufcht oder auch einfach abgeftempelt
Aetie. 293
und fchließlich, wenn die volle Einzahlung erfolgt ift, in eigentliche Actien umgewan⸗
delt werden. In der neueften Zeit hat man verjucht, gleich nach der eriten Theilzah-
lung definitiv Actien-Documente auözugeben (öfter. Weſtbahn, neue öfter. National«
Bank» Xctien),.wo dann bie ferneren Einzahlungen von den Kafla- Beamten der Un⸗
ternehmung auf den Actien felbft, wie in den Büchern der Geſellſchaft verzeichnet werben.
IH die Actie voll gezahlt, fo werben ihr Dividenden » Coupons beigegeben,, nämlich
Anveifungen auf Theile des etwaigen Gewinns der Unternehmung, wie fle jeder Xctie
pro rata ihres Gapital» Betrags zufommen. Da einzelnen Actien-Gefellfchaften (Eifen-
bahnen 3. B.) öfter eine Zinjen» Garantie von Staatöwegen gewährt. wird, d. b. eine
auf gewiffe Procente angegebene Berzinfung des Anlage= und Betriebs - Capitals,
muß man in Bezug auf die realiftrten Gewinne der Unternehmung den über Die ga=-
rantirte Zinfen = Summe binansgebenden Betrag der Rein Einnahmen der Gefellichaft,
resp. der Dividende einer Actie, unterfcheiden. Es wird gewöhnlid Super-Divi-
deude benannt und findet eine Derartige Unterfcheidung auch bei nicht garantirten Un⸗
ternehmungen ftatt, indem viele derjelben die Einrichtung getroffen haben, daß von dem
durch Rechnungs =» Abfchluß feitgeftellten Gewinn zuerft ein gewiſſer Procentiaß auf das
eingefchloffiene Actien » Eapital ausgezahlt werden müfle, ebe die Beiträge für Bildung
eines Reſerve⸗Fonds, für Entrechnung der Tantieme an Derwaltungs - Rath und‘
Beamte gededt jind. Was über dieſe Verzinfung des Actien- Gapitald und. über die
Isgtgenannten Beiträge binausreicht, wird ſodann als Super-Dividende an bie
Actionäre vertheilt. Unter Reſerve⸗Fonds verfteht man die aus dem Gewinn der
Actien = Unternehmung zuridgelegten Summen, die nicht allein zur Dedung außer-
orbentlicher Verlufte, fondern auch möglichen Falls zur Ergänzung der Dividende für
die Actionäre bis zu dem oben erwähnten, urfprünglich feftgeftellten Procent- Sat bed
Capitals verwendet werden fönnen. Tantièeme heißen die an Bermwaltungs - Hath
und Direction des Unternehmens zu ertbeilenden MNemunerationen aus dem Gewinne des
‚ Seichäftäbetriebes. Der Verwaltungs-Rath geht aus der Zahl der Actionäre
durch flatutenmäßige Wahl hervor, er ift mehr zur Beauflichtigung des Betriebes, als
zu deilen unmittelbarer Leitung jelbjt beflimmt; feine Mitglieder find nicht bejoldet und
die ihnen zugefprochene Tantieme beträgt gemöbnlic 5 bis 10 Procent des Geſellſchafts⸗
Gewinne. Geringer find die Tantiomen der Direction (auch Wbminiftration ges
nannt) angeichlagen, indem dieſe ſchon ohnedies mit einem feſten Gehalte bedacht ift;
fie leitet die Gefchäfte und Angelegenbeiten der linternehmung im Sinne der Statuten
und nad) den vom Verwaltungs⸗Rath feftgejtellten Inftructionen und hat die Firma⸗
Führung der Gefellfchaft über fih, jo daß diefe durch fchriftliche Ausfertigungen der
Direstion verpflichtet wird.
Die Repartition des Gewinnes erfolgt nad verſchiedenen Grunbfägen
und auf verſchiedene Weiſe. Es giebt Gefellfchaften, die ihre Actien zu einem vorher
feftgeftellten Sage verzinfen, und zu dieſem Behufe jeder Aetie einen Bogen beifügen,
der in verjchiedenen Abfchnitten (Zind=-Coupond) an beftimmtien Tagen zablbare
Zins» Berfprechen enthält; das Mehr oder Minder des wirklich erzielten Gewinnes
fließt zu dem Gefellfchafts - Kapital oder wird von dieſem beftritten. Andere Gefells
fchaften vertheilen den fich ergebenden Gewinn direct und die jeder Actie beigegebenen,
meiſt alljährli fälligen Scheine (Dividenden- Scheine) berechtigen zu der Em⸗
yfangnahme ded Antheild an dem während dieſes Zeitraumes erzielten Gewinne (Dividende).
Noch andere Gefellichaften, die fefte Zinfen gewähren, vertheilen außerdem den Ueber⸗
Ihuß des ſich herausftellenden Gewinnes (Super= Dividende). Zu mehrerer Bequem-
lichkeit find Zins» Coupons und Dividenden» Scheine auf längere Zeit hinaus den
Actien beigefügt; die Erneuerung derfelben nach Ablauf diefer Zeit erfolgt gegen Vor⸗
zeigung der Netien felbft, oder der zu diejem Zwed auf den Coupon» Bogen befinbli«
chen Scheine (Talond). Befonderen Beitimmungen bleibt e8 vorbehalten, ob der
Gewinn einer Gefellfchaft ganz zur Ausfchüttung gelangt oder ob ein Theil deſſelben
zur Bildung eines Referve- Fonds oder irgend einem anderen, mitunter wohlthätigen
Zwecke verwendet werben foll.
Actionär ift der Beſitzer einer oder mehrerer Actien. Derfelbe participirt an
dem Vermögen der Gefellfchaft nach Maßgabe der Anzahl der in ſeinem Beſitz befind⸗
ı 7 Aetie.
lichen Actien. Im Allgemeinen pflegt der Beſitzer Einer Actie den verhaͤltnißmaͤßig
gleichen Anfpruch auf den Gewinn des ganzen Unternehmens zu haben, wie der Bes
figer vieler. Es giebt indeß Actien= Gefellfchaften, welche die fich herausſtellende Divi⸗
dende nur unter diejenigen ihrer Actionäre vertheilen, welche eine gewiſſe Anzahl Xetien
befigen, msihrend der Eigenthümer Einer oder einer geringeren Anzahl Actien mit den
yon vorn herein feftgejeßten Zinfen fich begnügen muß. 8 ift Leicht begreiflich, daß
diefe Einrichtung für Die minder gut jituirten Wetionäre ein bebeutender Hebel zur
Erwerbung webrerer Actien ift, und fie ift daher häufig angewandt worden, um Unter
nehmungen zu unterflügen, die auf ſchwachen Füßen fanden. Diefelbe bildete auch
eines derjenigen Mittel, durch die der bekannte Financier Law feine Zeitgenoffen an
Plane zu fefleln wußte, deren Unhaltbarkeit ſich fbäter berauäftellte ').
Die Stimmberedhtigung der Actionäre in den General-Berfammlungen
ift jeher verfchieden und durd Statuten, die. jeve Actien-Geſellſchaft bei ihrer Ent-
ftehung feftfeßt, getegelt. Es hat entweder jeder Nctignär, gleichviel ob er Befiger Einer
oder mehrerer Actien ift, das gleiche oder ein je nach feinem Actien⸗Beſtitz größeres
oder geringeres Stimmrecht. Einige Gefellfchaften gewähren indeß nur den Bellgern
einer beflimmten Anzahl Actien das Recht in den Verſammlungen der Actionaͤre mit-
zuftimmen. Noch verfchiedener ald die Einrichtungen, die ihnen zu Grunde liegen, find
die Zwecke, zu denen Actien⸗Geſellſchaften geftiftet werden. In vergangenen Jahr
hunderten errichtete man fie hauptfächlich zur Unternehmung großer überfeeifcher Han-
del8 - Speculstionen und die Bortheile, die einige von ihnen ſowohl ihren Gründern,
ald den Staaten, in denen fle beftanden, eingebracht haben, ftellen ihre Verwend⸗
barfeit bierzu außer Zweifel. Seitdem haben ſich indeß die Verhaͤltniſſe weientlid
geändert. Man wendet Actien= Gefellfehaften daher in neuerer Zeit faft einzig und
allein zur Errichtung von Bank⸗ und Aſſekuranz⸗Geſchaͤften oder induſtriellen Etablifie
ments an. Die hauptfächlichften Zweige der letzteren find Eiſenbahn⸗, Chaufjees und
Kanale Bauten, Dampfichiff= Verbindungen, Fabrik» Anlagen, Bergwerfe u. dgl. m.
Ein Actien⸗Unternehmen fann feine. Gejchäfte wie jeder Kaufmann theils mit
eigenem, theild mit fremdem, entliehenem Bond betreiben. Die Aufnahme von
Anleben der XcttensGefellichaften geſchieht durch Emiſſion der fogenannten Brioris
tät8-Dbligationen, au Prioritätd-Actien oder kurzweg Prioritäten
genannt. Für Capital und Verzinfung derartiger Anleben haftet eine Actien⸗Geſell⸗
fihaft mit ihrem Vermögen und Einkommen, fo daß zuerft die Forderungen ber Prio⸗
ritätens Gläubiger befriedigt fein müfjen, ehe Die Actionäre kommen. Dafür haben die
Beflder von Prioritäten als Regel nur auf die vertragsmäßig feftgeftellte Verzinfung
ihres Papiered einen Anfpruch, es entfallen fomit für felbe die Chancen eines höheren
Gewinnes, die dem Actionaͤr bei zunchmender Prosperität des Unternehmens zu flatten
tommen. Ferner bringt der Beilg von Prioritäten das Necht auf Sit und Stimme
in den General-Berfammlungen der betreffenden Actien⸗Geſellſchaft nicht mit ſich. Die
Frage, wann ed geeignet ift, zur Aufbringung weuer Fonds einer Unternehmung die
Ausgabe von Prioritäten zu befchließen oder aber lieber zur Emiffion neuer Actien zu
ſchreiten, Tann a priori nicht entſchieden werben. Es hängt dies eben fo jehr von der
Lage des fraglichen Unternehmens ab, wie von der wechfelnden Dispofition des Gelb»
marftes, von der verfchiebenartigen Neigung und Vorliebe der Gapitaliften, deren
Einige den verführerifchen Gewinn aus Ertraͤgniß und VBoͤrſen⸗Cours der Actie über
die Sicherheit der Prioritäten ſetzen, während Andere der entgegengefegten Anftcht find.
— — — — ——
1) Bei der weſtindiſchen oder Mifftfippi-Compagnie, deren Actien-Handel in Frankreich 1718
und 1719 unter Laws Direction aufs Höchſte getrieben war, waren nur diefenigen Actionäre wirt:
(ihe Mitglieder, d. h. Theilnehmer am Gewinn, die 50 Actien über je 1000 Livres im Befig hat
ten. Weil nun Jedermann von den fehr glänzend fcheinenden Privilegien ber Gefelicaft Nugen
zu ziehen wünſchte, ſuchte er natürlid die Saft feiner Actien fo zu vermehren, daß er derſelben
iheilhaftig würde. Es ſtiegen die Actien der Compagnie daher anf 600 p&t., indem die Actionaͤre
hofften, daß fie als wirklidye Partieipienten der Compagnie reicylih für das bezahlte Agio würden
entfhädigt werben, während jeder Beflger Einer oder nur weniger Actien fi) mit 5 pCt. Inierefien
begnügen mußte, Der Erfolg bat die Nichtigkeit der gehegten Hoffnungen bewiefen, indem 17%
bei den Zufammenfturz des Law'ſchen Syſtems auch die weitindifhe Compagnie ihre Zahlungen ein:
ſtellen mußte, wodurch mand) erträumter Reichthum in Nichts zuſammenſank und unzählige Fami⸗
Jien unglüdlid) wurben,
\ Kette. 285
Giebt eine Actien-Befellfchaft zu den bereits emittirten noch neue Actien aus, fo Tann
fie die Käufer Diefer entweder den älteren Actionären in Bezug auf alle Rechte und
Anfprüche gleichftellen, oder fie kann einen Unterfchied zwifchen ven beiden Klaffen
obwalten laſſen. Letzteres bringt natürlich mit fih, Daß dann verſchiedene Sorten
Actien ein und berfelben Unternehmung courfiren, die im Kandel mit Lit. A, B, C
u. ſ. w. bezeichnet werden. Es kann übrigens ſchon bei der Bonftituirung eines Xctien-
Vereins zur Emiſſion verfchiedener Kategorien feiner Actien, vermöge der Organifation
und Binanzlage des Unternehmens, gekommen fein, wie e8 z. B. 1848 in Köln bei
der Bildung des A. Schaafhaufenfchen Banke Vereines der Fall war.
Das Zuftandefommen eines Actien-Unternehmens ift von der Er-
laubniß der Regierung abhängig, und der letzteren müffen daher die Statuten: deſſelben
zur -Beflätigung vorgelegt werden. Eine Ausnahme hiervon machen die Commandite-
Geſellſchaften (Societes en commandite), welche entitehen, wenn-ein oder mehrere
folidarijch verpflichtete und durch Die Firma gewöhnlich genannte Gefellfchafter fich mit
mehreren anderen verbinden, welche nicht verpflichtet und nicht genannt find und nur
einen Beitrag zum Handlungs⸗Fonds geben, wogegen fie einen verhältmißmäßigen An⸗
theil am Gefchäfte haben. Die Iegteren nennt man „Gommanditaire" Die
Form der Commandite⸗-Geſellſchaften für Actien » Unternehmungen ift bäufig gemäblt
worden, wenn anzunehmen war, daß die Regierung denjelben ihre Beflätigung verfagen
würde, und fie ift. Daher das geeignetfte Mittel, die Intentionen der legteren unwirkfanm
zu machen. Da e8 aber äußert wünfchenswerth ift, daß gerade bei der Erlaubniß von
Aetien⸗Geſellſchaften mit größter Vorficht zu Werke gegangen wird, fo fönnen kraͤftige
Manpregeln gegen das Ueberhandnehmen der ohne dieſe Erlaubnig erifticenden Geſell⸗
fhaften nicht genug empfohlen werben. |
Die Actien⸗Geſellſchaſten werden indeß von den Megierungen nicht nur beftätigt,
fondern auch, bauptfächlich dann, wenn fle ein wirklich gemeinnügiger Zweck ins Leben
gerufen bat, mit Privilegien verjeben, die ihre Eriftenz und Nentabilität fichern. Es
ift dies der leichtefte und natürlichfte Weg, welchen ein Staat einfchlagen Tann, um
Unternehmungen zu unterftügen, die häufig mit großen Wagnifien und Koften verfnüpft
find. Ein Monopol oder eine Bevorrechtung dieſer Art . eben ſo gerecht, wie das
Privilegium, welches dem Erfinder einer neuen Maſchine oder dem Verfaſſer eines
Original⸗Werkes verliehen wird. Doch liegt es nicht minder in der Billigkeit, daß bei
eintretender Rentabilitaͤt die Geſellſchaften jene Privilegien beſonders verſteuern. Zu⸗
gleich muß hierbei berückſichtigt werden, daß jedes Privilegium nur auf eine gewiſſe
Zeit ertheilt wird; iſt dieſe Zeit verſtrichen und die Geſellſchaft hat von ihren unter
dem Schutz des Privilegiums gedeihenden Unternehmungen den gehörigen Nutzen gezo⸗
gen, fo tritt der Fall ein, daß die Geſellſchaft ſich auflöſt, der Staat ihre Etabliſſe⸗
mentd gegen Grflattung des Werthed derſelben übernimmt und fänmtliche Staats⸗
Angehörigen alsdann der errungenen Vortheile theilhaftig werben.
Wie wir Schon Eingangs gezeigt haben, eignet fich die Actie durch ihre leichte
Vebertragbarkeit vortrefflich zun Handel mit Capital und zum Börfen-Gefchäfte
insbeſondere. In letzterer Beziehung — als Börfen » Bapier nämlich — bat fle vor
Staatd-Effecten den Vorzug, daß ihr Erträgniß Fein im Voraus, fondern durch ihren
Heinertrag Beftimmtes if, die Berechnung und Schägung deflelben daher der Phantafte
einen weiten Spielraum eröffnet und der Speculation Zaum und Zügel fchießen läßt.
Der Handel und das Börfenfpiel bemächtigen ſich der Actie, ehe fie geboren wurde,
und hängen ſich an ihre Ferſen, "wenn fie durch den unaufhaltſamen Verfall des Unter-
nehmens zu Grabe getragen wird. Bei dem Auftauchen eined Actien⸗Projectes bereits
werden Promeſſen (Berfprechen, eine beitimmte Zahl Actien den Tag nach Erſchei⸗
nen derfelben zu Tiefern) verhandelt, und oft liegen Jahre zwifchen der Zeit, wo ein
Leichtgläubiger dergleichen Promefien erflanden und der verhängnißvollen Stunde, in
der die Actien endlich auögegeben und von ihm fibernommen werden, oder auch definitiv
nicht außgegeben und nicht übernommen, oder zwar auögegeben werden, aber feine
Nehmer finden (Galizifche Bahn, Kärnthner Bahn). So lange dann die Actie nicht
voll eingezahlt ift, bietet fie auch kleineren Vermögen die Gelegenheit zur Gapital-
Anlage und dringt in die tiefer liegenden Schichten der Beuölferung ein, ohne daß
236 Actie.
bier die Faͤhigkeit, fie voll einzuzahlen, vorhanden waͤre. Rücken ſpaͤter die Einzablungs-
Termine heran, ſo beeilt ſich Jeder, ein Effect, das er nicht halten kann, auf den
Markt zu werfen und ſo den großen Capitaliſten und Speculanten die Gelegenheit zu
bieten, zu niedrigen Preiſen zurückzukaufen, was ſie früher zu hohen emporgeſchwindelt
und an den Mann gebracht hatten. Die Popularität der von ſolcher Enttaͤuſchung
begleiteten Actie erleidet freilich einen argen Stoß; die Hohlheit der Anpreifungen, die
man ihr zu Theil werben ließ, tritt grell hervor, eine allgemeine Nüchternheit bemäd-
tigt fich der Geifter, man kann den ganzen Mechanismus und Fünftlichen Apparat des
Schwindeld mit Händen greifen, man fann dad Trügliche feiner Vorfpiegelungen mit
Ziffern nachweifen; der Probabilitäts-Kalfül wird in fein Necht eingefegt, die Aus-
geburten des Schwindels feinem unerbittlichen Gerichte unterziehend und die Eoloflale
Zukunfts-Rente der Actionäre ſchwindet in befcheidene Procentchen oder gar in Nichts
zufammen. In folchen Momenten feiert die Speculation a la baisse Triumphe und
fihelt ihre Ernte ein, um fpäter von der Kohorte der Hauſſiers, welche die Beſchwin⸗
delung des Publicumd von Neuem aufnimmt und mit denfelben alten Künften durch⸗
feßt, wieder einmal abgelöft zu werden. So gebt ed im Wechfel ftetig fort, bis bie
Actie Elaffirt ift oder, wie anders die Rede gebt, in fefte Hände kommt, d. h. in
die Hände folcher Bapitaliften, die fie zu behalten geneigt find, um lediglich aus ben
Erträgniffen der Unternehmung eine Rente zu ziehen. ie wenig aber die angebliche
Feſtigkeit dieſer Hände zu bedeuten hat, zeigt das Schidjal mehr als eined Elafjisten
Börfen-Effertes, das man fchon gegen alle Stürme und Launen der Börfe geſichert
glaubte (Coſel⸗Oderberger, üfterr. Nordbahn⸗Actie). Was fchließlich Die verfchiedenen
Formen anlangt, unter welchen Actienkaͤufe und Berfäufe an der Börfe effectuirt wer⸗
den, fo genügt bier zu erwähnen, daß fämntliche Spielarten des foliden Gefchäfted
wie der Agiotage auf diefen Handel Anwendung finden. Im Gegenfab zu ihrem
Nennwerth nennt man den temporären Werth einer Actie deren „Courswerth“ ober
auch fchlecht weg Cours. (Man fehe das Nähere hierüber in den Artikeln Agio,
Agiotage und Börje.)
Die Geſchichte Des Actienweſens nah dem gegenwärtigen Stand hiſto⸗
rifcher Forſchung und Kunft läßt die Zeit der erften Entftehung von Actien⸗Geſell⸗
fohaften ziemlih im Dunkeln; aud laßt ſich nicht mit Beftimmtheit nachweifen, von
welcher Zeit an das Entftehen der Actien und der Verkehr damit zu rechnen fei und
ob derſelbe früher, als der mit Staatd-Papieren eriftirt habe; doch ift anzunehmen,
daß, obgleich Staats⸗Anleihen ſchon zu Zeiten der Roͤmer gemacht wurden, während
Actien-Gefeltfchaften erft in fpäteren Jahrhunderten fich bildeten, Boch der Handel mit
Actien dem mit Staatd« Papieren vorangegangen fei. Die Periode der Anwendung
des Actien⸗Principes auf größere Unternehmungen datirt man von Gründung ber oft
indifchen Handels-Geſellſchaft Hollands (1602). Die zwei Jahre vorher zu gleichem
Zwede gegründete englifche Compagnie, berufen, eine fo große Rolle in der Weltge
fohichte zu fpielen, war urfprünglich Feine Actien-Gefellfchaft, ſondern eine fogenannte
regulaled society ’). Diefe Art von Gefellfchaften hatte die Einrichtung, daß die ein
mal aufgenommenen Theilnehmer einen beftimmten Handel, in unferem Falle nad Of
indien, auf eigene Fauſt und Gefahr treiben durften, während derſelbe Handel einem
jeden in die Gefellichaft nicht incorporirten Engländer im monopoliftifchen Geifte jener
Tage verboten war. Im Jahre 1612 wurde auch die Kondoner oftindifche Compagnie
zu einer Actien= Gefellihaft umgewandelt. Seit jenem Zeitpunkte mehrten fi die
Actien » Gefellfchaften in rafcher Progreſſion, und faum -ein Jahrhundert fpäter tritt,
beinahe zu gleicher Zeit in Frankreich wie in England, zum erften Male das Actien—
Fieber auf, und dad mit einer verheerenden Wuth und Stärke, wie felbft unfere Gene
ration ed kaum gefehen hat. Wir fagen nicht zu viel, wenn wir die Staatsmaͤnner
und Finanzgrößen, welche damals den Projerten Law's in Franfreich und der Südſee⸗
Compagnie in England Vorſchub leifteten, ald Meifter des Schwindels bezeichnen, vor
denen die Gleiches erfirebenden Pygmäen der Gegenwart in den Staub finfen müflen.
1) Bgl. hierzu die claffifche Geſchichte des Brit. Indiens von James Mill im 1. Bd. Als
Guriofum erwähnen wir bier, daß man zwar gleich anfänglich die oftind. Compagnie auf Actien
gründen wollte, aber aus Furcht, die Ginzahlungen nicht eintreiben zu fönnen, davon abftand.
Der Actien- Handel bat feit feinem Entftehen bebeutende Conjuncturen erlebt.
Gr ftodte nach den im Jahre 1720 hauptfählih in Frankreich und England durch
maaßloſe Sperulationen entftandenen Berlujten faft gänzlich und hat erft in neuerer
Zeit wiederum einen bebeutenden Aufſchwung genommen. Die Erfahrung lehrt leider,
daß ſtets zu einer Zeit, wo Kandel und Gewerbe in Blüthe flanden, auch der unreelle
Geſchaͤftsbetrieb florirte. Die Gefchichte des Actien⸗Handels bietet Hierfür mannichfache
Beläge und es ift Leicht erflärlich, wie die Sucht, ohne Arbeit und Mühmaltung reich
zu werben, fich der Actien-Unternebmungen ald des geeignetften Mitteld Hierzu bemäch-
tigte. Wenngleich der Uctienfchwindel fchon im vorigen Jahrhundert eriftirte, fo trat
er damals doch nur zeitweife auf und wurde der Geſellſchaft von einigen Wenigen
förmlich octroyirt, während er jeßt, Dank dem Ueberhandnehmen des Materialismuß
unſeres Zeitalters, dem Genuß und daher die Mittel dazu über Alles gehen, eine eben
ſo conſtant gewordene, als allgemein perbreitete und insbeſondere auch in die unteren
Schichten der Geſellſchaft eingedrungene Krankheit iſt. Ein Belag hierfür iſt die eigen⸗
thuͤmliche Ausbildung, die der Handel mit Actien ſeit einiger Zeit gewonnen hat. Bon
dem wirklichen Gefchäfts-Betriebe abgelöft, haben fich eigene Börfen für den Fonds⸗
und ActiensHandel gebildet und dort werben von vereibeten und unvereideten Courtiers
(ſehr bezeichnend fogenaunten Pfuſch⸗Maklern) Gefchäfte gefchloffen, die fich faft immer
binter dem Anjchein einer reellen Speculation auf fehr geſchickte Weife zu verfieden
wiffen. Der fo enorm gefteigerten Speculationd-Luft genügen natürlich die vorhandenen
Papiere nicht und es werden daher Actien verkauft und gefauft, ohne daß der Ders
fäufer fie befißt oder der Käufer fie von ihm erhalten will; beide verpflichten ſich nur
gegenfeitig, den Unterfchien (Differenz) zu bezahlen, der zwifchen dem jet für einen be⸗
ſtimmten Termin bezahlten und dem bei Ablauf des Termined (am Stichtage) - gelten-
den Courfe fich ergeben wird. Man nennt diefe Art Gefchäfte „Lieferungs⸗ oder Zeit⸗
fäufe”, weil fich der Verkaͤufer zum Schein verpflichtet, Die Papiere zu. einer gewiflen
Zeit zu liefen. Diele Lieferungs⸗-Geſchaͤfte werden auf fehr verfchiedenartige Weiſe betries
ben und erklären allein die fabelhafte Höhe des Umſatzes in Actien an unferen Börfen
und bie vielfachen Schwankungen ihrer Courſe. Man bat die Zeitgefchäfte Wetten ge-
nannt und fie find in der That nichts Anderes, Die Unfolivität eines ſolchen Ge-
fchäftö- Betriebes liegt auf der Hand und führt Die bedenklichften Folgen herbei. Ein
leichter, mühelofer Gewinn reizt zu verſchwenderiſchem Lebenswandel, zu einer kunſtlichen
Steigerung aller Bedürfniſſe und iſt häufig Veranlaſſung, daß dem Vergnügen auf
Koſten der Moralitaͤt geopfert wird. Zudem ſind die Zeitgeſchaͤfte nur zu geeignet, un⸗
bemittelte aber gut creditirte Perſonen, (3. B. Beamte) auf den ſchlüpfrigen Pfad der
Speculation zu locken, die demſelben fern bleiben würden, wenn die abzuſchließenden
Geſchaͤfte Zug um Zug erfüllt werben müßten und zu ihrer Ausführung ein baares
Gapital nöthig wäre. Die Hoffnung auf einen ohne Auslagen zn .erzielenden Gewinn
ift ein zu mächtiges Reizmittel, als daß die Eventualität eined Schadens gehörig ge=
würbigt werden follte. Tritt diefe nun dennoch ein, fo wird fle in dem einen Ball
mühſam erworbene Erfparnifie aufzehren, im anderen, wo die vorhandenen Hülfsmittel
nicht audreichen, Vorfälle herbeiführen, wie wir fe jeit einiger Zeit fo häufig als Fol⸗
gen unglüdlicher Speculation zu beflagen haben.
Die Regierungen haben bisher wenig gethan, dem Unweſen des Artien- Schwin-
dels zu fleuern, denn die lange vor der eigentlichen Blüthezeit deſſelben erjchienene Ver⸗
ordnung vom 13. Mai 1840, welche den Zeithandel mit- ausländifchen ‘Papieren ver-
bietet, ift die einzige ihrer Halbheit wegen unwirkſame Maßregel gegen denſelben. Ein⸗
mal find es nicht die Zeitgefchäfte überhaupt, die darin verboten werden, fondern nur
die in ausländifchen Papieren und dann enthält fle Feine Straf- Androhung für den
Fall einer Mebertretung; nur den öffentlich beſtellten Maklern und Agenten wird mit
Amts-Entfegung gebroht, falls fie derlei Gefchäfte. vermitteln. Da aber Die Mehrzahl
der Makler nicht öffentlich angeſtellt iſt und daher den Abſchluß von Zeitgeſchaͤften in
fremden Bapieren nicht zu fcheuen braucht, dient jene Verordnung nur ber raffinirten
Gaunerei zum Nüdhalt, indem eine Menge von unreellen Gefchäftäleuten durch dieſelbe
in den Stand gefegt ift, gefahrlos zu ſpeculiren. Für den Ball des Gelingens eines
derartigen Gefchäftes des erzielten Gewinnes froh, weigern ſie ſich im umgekehrten
⸗
298 Helle
Fall der Bezahlung und koͤnnen hierzu auch nicht angehalten werben, da ihrem Gläu-
biger aus ſolchem Gefchäft kein Klagerecht zufteht. Ein Berbot aller Zeitgefhäfte in
Papieren unter Strafe Androhung gegen Die Eontrabenten eines folchen waͤre eine Maaf-
regel, die Schreden verbreitend unter der großen Menge der Börfen-Speculanten, von
jedem Einfichtigen, fei er Kaufmann oder nicht, mit Freude begrüßt werden würde.
Daß der Actien⸗Handel auch in vergangenen Jahrhunderten ohne vie in leßter
Zeit erhaltene Ausbildung genug der Chancen für Gewinn und Verluſt geboten babe,
beweifen am beften Die wechſelnden Schicffale der großen Kandeld- Eompagnien, über
‚ die das Folgende eine gebrängte Ueberficht bieten möge.
Bor Allem ift e8 die engliſch-oſtindiſche Compagnie, die 1599 bis
1600 gegründet, die großartigften Erfolge erzielte und einen Laͤnder⸗Beſitz errang, ber
die Ausdehnung des Mutterlandes um das Zehnfache überftieg. Die Wirkfamkeit ber
Compagnie ald Handels⸗Geſellſchaft bat indeß aufgehört, jeitdem der Handel nach In⸗
dien jedem englifchen Untertban mit Ausnahme einiger weniger Artikel, namentlich des
Opiums, freiftebt. Sie bildet nur noch eine politifche Körperfchaft und auch ihre Eri-
enz als folche ift durch die neueften Ereigniſſe in Indien in Frage geftellt. Die briti⸗
he Suͤdſee⸗Geſellſchaft wurde 1710 geftiftet und machte ein: Decennium hindurch glän-
zende Gefchäfte. Durch einen Nachahmer des Lawſchen Syſtems, Blount, gerleth fie
1720 an den Rand des Verderbens, wurde indeß durch Die Bank von England and
die oftindifche Compagnie gerettet. Seit 1750 befteben ihre Gefcyäfte nur in der
Zins⸗Verwaltung des der Regierung geliehenen Capitals von 80 Millionen Lſtr. der
Snuth-Sea-Stocks. .
Die däniſch-oſtindiſche Gefellfehaft wurde 1616 errichtet und erreichte
um 1783 ihre Blüthezeit. Seit dem Uebergewicht der Engländer in Aften find ihre
Geſchaͤfte indeß von fehr geringer Bedeutung.
Die Holländifch- oftindifhe Compagnie um 1594 von Cornelius
Houtman unter dem Namen „Compagnie für _entfernte Länder“ gegründet, erlangte
1602 durch die Vereinigung mehrerer Eleiner Gefellichaften eine große Ausdehnung und
war in ihren Operationen jo glüdlich, daß fich ihre Dividende bi8 auf 50 pEt. fies
gerte. Während des 30jährigen Krieges indeß gingen ihre Artien bis auf 30 pCt.
herunter und zu Ende des vergangenen Jahrhunderts hatte fie 120 Rillionen Gul⸗
den Schulden. Seit 1815 bat fih aus ihren Trünmern eine neue Actien-Gefellichaft
gebildet, die unter dem Namen Nederlandsche Handels - Maatchappy den chinefifchen
Theehandel betreibt.
Die franzöfifroftindifche. Handeld-Gefellichaft wurde nach Dem
Mufter der bolländifchen im Jahre 1664 von Eolbert mit einem Fonds von 50 Wil
lionen Livres gegründet. Sie erlag in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts den
fortwährenden Neibungen und offenen einbfeligkeitn mit England. Frankreich ver
dankt diefer Gefellfehaft fehr bedeutende Eolonien, und noch heute ift das von ber Ge
fellfchaft an der Küfte von Koromandel gegründete Pondichery feiner vortrefflichen Lage
wegen der Mittelpunft des franzöflfch-oftindifchen Handels.
Die portugiefifh » oftinpifhe Handels-Geſellſchaft iſt die ältefle
aller mit Oftindien Handel treibenden und überhaupt befannten Aetien⸗Unternehmun⸗
gen. Basco de Gama landete ſchon 1498 an der malabrifhen Küfte von Hindoften
und nach wenigen Jahren geborchten viele Fürſten der indischen Halbinfel dem gefürd-
teten Namen ded Königs von Bortugal. Der Handel mit Oftindien machte Liffabon
zu der lebendigſten und veichften Handelsſtadt Europas. Seit aber 1580 Portugal
durch Philipp I. mit der fpanifchen Krone vereinigt wurde und die Verbindung der
Verwaltung Indiend mit dem Mutterlande lockerer geworden war,, fehlichen fi Miß⸗
brauche aller Art in diefelbe, Die 1640 ihre Auflöjung berbeiführten.
Die Zahl der Actien-Geſellſchaften ift ſeitdem zur Legion angewachſen,
ed ift durch fie Großes verrichtet und Großes verbrochen worden, und wenn bet
Schwindel, dem fte von Anfang an verfallen, fie zum Werkzeug volkswirthſchaftlicher
Zerſtoͤrung gemacht bat, fo brachte die ſittliche Kraft der Arbeit das Zerſtörte, das in
Trümmer Oelegte wieder in Ordnung. Von den zukünftigen Gefchidlen des Actien⸗
weſens hängt die Wohlfahrt zahlreicher Klaffen der Geſellſchaft ab; es können die wie
\
Ace. 29
derkehrenden Ausartungen einer Vergangenheit, die in unfere Zeit herüberreicht, Das
nothdürftig geftügte Gebäude Faufmännijchen Credits erfchättern, ja zum alle bringen,
ed können auch fernerhin die ficherfien Gefchäfts - Verbindungen verfagen, ‚die beften
Hänfer flürzen, die mächtigften Actien⸗Geſellſchaften an den Rand des Bankerotts ges
rathen; wie immer jedoch fich die mannigfaltigen Interefien und Berbältniffe der Zeit
geftalten mögen, dad Eine bleibt gewiß, daß einem Jeden der dabei Beteiligten fein
Necht widerfahren wird, denn es iſt denen geworden, welche die VBergötterung des
Materiellen zum Glaubens- Artikel der Gegenwart machen wollten, es wird auch Ienen
werden, die dieſe DBergötterung fortfeßen. Zu erwähnen ift hierbei nur noch, daß auch
m dem erften Viertel des vorigen Jahrhunderts der Handel mit Actien überall, haupt⸗
fächlich aber in England, Frankreich und Holland in erfchredender Ausdehnung betrie-
ben wurde. Durch Die zahlreichen Borfpiegelungen derjenigen Wänner, die an der
Spite bedeutender Unternehmungen fanden und entweder Utopiften oder Betrüger was
ren, (Blount bei der Sübfee-Bompagnie, Law bei der Wiffliippi» Compagnie) war bie
Nachfrage nach den Actien fo gefliegen, daß man für eine über 100 Lſtr. lautende
Actie der Süpdfee-Sompagnie 1000 Ltr, für eine Aetie der franzöftfcheindifchen Gefells
fchaft über 1000 Livres 6000 Livres bezahlte, ja daß man in Frankreich in den Poſt⸗
Billets fpeculirte, deren man bevurfte, um in Paris felbft operiren zu Fönnen. Daß
Jahr 1720, das den wahren Sachverhalt aufflärte, beendete dieſe künſtliche Steigerung
und der Cours der Actien fiel fo plöglich, daß befonder® in Frankreich aller Handel
und Wandel ſtockte, der Grebit untergraben und unfägliched -Unglüd angerichtet wurbe.
Wie vor diefer Kriſis das Unweſen auf das Höchfte gefliegen war, bemeift, daß
Eur; vor derfelben fich in England 168 Actien⸗Vereine bildeten, bie meiftend nur auf
Iuftige Profecte gebildet waren. So entfland die „Millionen-Banf*, die „Degenklingen
Geſellſchaft“, die „Strider-&efelfchaft”, ein Berein „zun Handel mit Menjchen- Haaren”,
ein anderer „zur Einführung der Efeld-Hengfte aus Spanien”, ein dritter „zum’Mäften
der Schweine” u. f. w., eine Gefellfchaft „zu einem fich von felbft bewegenden Rabe”, eine
Aſſecuranz „gegen Verluft durch Bediente, gegen Diebftahl und Raub* u. few. Alle
Diefe Aetiene Bereine verfchwanden aber in kurzer Zeit und brachten ihren Theilnehmern
bedeutende Verlufte zu Wege. Daß auch in Deutichland zu jener Zeit der Actien⸗
Handel an einigen Orten fo audgeartet gewefen fein muß, daß bedeutende Nachtheile davon
befürchtet werben fonnten, Läßt fich unter Anderem daraus entnehmen, daß der Verkehr mit
Actien Ducch eine Verordnung des Hamburger Raths vom 19. Juli 1720 abgethan wurde —
„ein weifes obrigkeitliches Mandat, dad zwar einem Jeden freiließ, in und mit Actien
zu bandeln, doch erklärte, daß Fein Gericht im Hamburg irgend eine Rechtsklage dar⸗
über annehmen würde, machte demſelben em ſchnelles Ende." (Ioh. Georg Büfch
©. 347). .
Ein ſolches Verbot wäre heut zu Tage unftatthaft, da ein Aufhdren des Actien-
Handels zugleich lähmend auf Actien-iinternehmungen zurücdwirken würde, dieſe aber,
Durch Geſetze geregelt und vor Mifbräuchen bewahrt, vom größten volkswirthſchaftlichen
Mugen find. \ /
Um ſo dringender iſt aber das Bedürfniß und die Nothwendigkeit von Seiten
der Regierungen, nicht nur das Publicum, ſondern ganz beſonders auch die Actionaͤre
fowohl durch die Legislation, als durch forgfältige und ſcharfe Controle gegen vie
Verwaltung ſicher zu ſtellen. Das Princip dieſer Maaßregeln muß ſtets und vor Allem
die Beſchrankung der Actien⸗Geſellſchaften auf eine beſtimmte Aufgabe fein, wie
Dies in dem jehr empfehlenswertben Werke von Garl Schwebemeyer: „Das XActien-
Geſellſchafts-⸗,/ Bank» und Verſicherungs⸗Weſen in England" (1857) nüher ausgeführt
if. Es Heißt dort wörtlich: 4
„Die Vereinigung zerftreuter Kräfte, deren jede Einzelne an fi, bedeutungs⸗ und
wirkungslos ift, fehafft eine wahrhafte Macht, die in ihrer Action Großes und Hohes
leiften Tann; allein nur dann, wenn auch dieſe Action eine vereinte bleibt, fich nicht
zerfplittert und daher wieber ſchwaͤcht. Wenn ſonach eine Aectien⸗Geſellſchaft das
vereinte Capital, über das fie gebietet, nicht auf einen beſtimmten, in fich begrenzten
und abgefchlofienen Zweck, fondern auf eine größere Anzahl von Unternehmungen ver⸗
wendet, fo muß nothgedrungen bied Capital wieder zerfplittern und feine Wirkſamfeit
300 _ Ketie.
in gleichem Maaße fich ſchwaͤchen: es geht mithin der eigentliche oftenfible und rationelle
Zweck der Vereinigung‘ verfchiedener Bapitalien, nämlich die Concentrirung der Kraft
und deren Anwendung in fruchtbarer Weife, wieder verloren: — die Actien⸗Geſellſchaft
handelt in Wahrheit gegen ihr eigenes Princip; ſie lähmt fich den Arm und zerflört
von vornherein eine der wefentlichften Bebingungen des Erfolged. Und dad nicht.allein.
Jedes in einem größeren Umfange betriebene Unternehmen dieſer Art erbeifcht, damit
es gebeihe, Seitend derer, die 28 leiten, eine volle und grimbliche Keuntniß aller
dafielbe conftituirenden Elenıente, eine ftete und, auf alle einzelne Theile fich erſtreckende
Ueberwachung, eine auf praftifche Erfahrung gegrimdete Erfenntniß der Beringungen
eines erfolgreichen Betriebe und aller betreffenden Yactoren. Bei Actien-Gejellichaften
ift aber die Leitung flet3 in den Händen einiger wenigen Perfonen, der Directoren, die
in der Negel jährlich gemwechfelt werden, wenigftens dem Wechfel untenvorfen find.
Menn nun die Gefellfchaft, anftatt auf einen Gegenftand ihre Wirkſamkeit zu ber
fehränfen, ſich, wie es fo häufig und felbft der Regel nach gefchieht, auf eine Menge
von Unternehmungen einläßt, die ohnehin oft ganz gefchieden und verfchieden von ein-
ander find, fo ift es ſchlechterdings unmöglich, daß jedes diefer einzelnen Unternehmen
mit jolcher Sachkenntniß, ſolchem Nachdrucke und folcher Einheit und Gonfequenz ge
leitet werde, die unumgänglich nöthig find, um demfelben eine prima facie Bürgfchaft
des Erfolges zu fichern.
Manche der Gründer folcher Gefellfchaften, Die in neuerer Zeit mit jo Hochtönen-
den Programmen fich „eonftituirt” haben, und die mit Subferiptionen überſchüttet
worden, dürften in der That verlegen fein, diefe Frage genügend zu beantworten.
„Credit⸗Geſellſchaft“, „Mobiliare und Immobiliar⸗Credit⸗Geſellſchaft“, „Geſellſchaft zur
Förderung der Induftrie, des Handeld und der Agricultirt. ı.. — Das fagt fehr viel
„und. auch fehr ‚wenig. Allgemein gefprochen, befinden fe biefe Unternehmungen in
N
einen Dilenmta.
Entweder die linternehmer find felbft darüber noch nicht ins Reine gefommen,
was fie mit diefem Programme meinen. ie laden zu Subferiptionen ein unb bie
Subferiptionen fließen ihnen zu; ſie ſehen fich daher in den Fall gefeßt, ihre „Ope⸗
rationen” bona fide zu beginnen; fie überbliden ihr Programm und werben plöglid
inne, daß fie fich felbft noch nicht Elar gemacht, was fle eigentlich darunter verfteben,
wie und wo ſie eigentlich anzufangen haben — Daß, in einem Worte, ihnen die Ope:
rationsbafts fehlt inmitten ihrer Schätze. So hieß ed vor Kurzem, daß die. eine ber
Erebit-Gefellfchaften, die in Hamburg. fich. gebilbet, und deren Subferiptionen ſich auf
das und das fo und fo viel Hundertfachſte des feſtgeſetzten Grund - Capitals beliefen,
ihre Operationen auf unbeflimmte Zeit „vertagt“ babe, angeblich, weil ſich fein Di⸗
rector gefunden! — Wahrfcheinlicher ift, weil fich Nichts zu dirigiren gefunden.
Oder aber die Geſellſchaft beginnt wirklich ihre „Gefchäfte". Welcher Natur
dieſe Gefchäfte fein werden, ift leicht zu ermeflen. Die Gefellfchaft wird ſtets über ein
bedeutendes Capital zu verfügen haben, und wird daſſelbe felbftverftändlich da zu ver
wenden geneigt fein, wo ſich augenbliclich der größte Gewinn bietet; oder durch den
Beſitz dieſes flüfflgen und ſtets disponiblen Capitald wird es felbft in ihrer Mad
liegen, vergleichen „günftige Gelegenheiten” zw fchaffen und zu benugen. Sie wid
daher ihr Capital auf einen gewiſſen Punkt werfen, d. b. fpeculigen, und vermuthlich
meiftens mit Erfolg, da fie die Situation mehr als Kleinere Gapitaliften in ihrem de
reiche bat, fie felbft mehr oder weniger beherrſcht, fo wie aber dieſer günftige Zeit⸗
punkt vorüber, ſich eben fo fihnell wieder zurüdziehen, um fich in gleicher Weife auf
irgend einen anderen — feiner Natur nad) von jenem vielleicht himmelmeit .verjchiede
nen — Gegenftand zu werfen. Nun kann e8 jehr wohl gefchehen, daß in Folge eine
folgen mächtigen Anftoßed auch. bie und da dem allgemeinen Intereffe Vortheil er
waͤchſt, fei es, daß Schwierigkeiten gegen Die geringere Capitalten nicht anzukämpfen
vermochten, befeltigt, oder Der allgemeinen Gewerbthaͤtigkeit neue Bahnen eröffnet. oder
zugänglicher gemacht werden: ſolche eventuelle Vortheile dürften aber keinesweges bie
Uebel aufwiegen, die in. anderer Hinficht und nach anderen Seiten hin dem allge
meinen Intereffe durch fo übermiegende und principiell durch Feine Rückſichten des. allge
meinen Wohles geleitete Finanzfräfte unzweifelhaft erwachſen müflen: Die in folder
Aetie. 361
Weile plöglich bervorgerufene Thätigkeit ift in Den meiften Hallen nur -eine jietine,
fünftliche, momentane, und daher geeignet, größere und nachtheiligere Störungen zu
‚ verurfachen, welche durch jene vorübergebehden theilweifen Vortheile nicht aufgewogen
werden. Wie die ganze IThätigkeit der Gefellihaft auf feinen feften und leitenben
Gnmdfägen beruht und feinen permanenten und beftimmt vorgezeichneten Zwei im
Auge bat, fo enibchren auch Die jeweiligen einzelnen linternehmungen in der Hegel
jedes tieferen rundes, als des augenblidlichen ſpecifiſchen Intereſſe es der Geſellſchaft
oder richtiger der Directoren.
Eine ſehr verſchiedene Bewandniß hat es daher mit der Wirkfamkeit der Actien⸗
Geſellſchaften, die von vornherein zu einem beſtimmt bezeichneten und begrenzten Zwecke
begründet ſind. Hier concentrirt ſich das vereinte Capital auf einen einzelnen Gegen⸗
ſtand, wie andererſeits die ganze Thaͤtigkeit ber Geſellſchaft, beziehungsweiſe der Di⸗
testoren.
Vervollkommnung und Bolltommenheit find nur zu erreichen durch Concentrirung
der ganzen geiſtigen und materiellen Kraft auf einen Gegenſtand, durch Beharrlichkeit
und Ausdauer. Der viel gerühmte „praftifche Sinn" der Engländer, was ift er
anders, als eben. diefe Einheit der Abficht und Einheit des Zieles? Das ift das Ge
beimniß der materiellen Größe Englands, die vorzüglichfte der moralifchen Urſachen
feiner inbuftriellen und eommerziellen Macht: Das Princip der Aſſociation ift feit lange
beimifch in England. Aber wie verfteht der Engländer dies? Als eine Aſſociation von
Gapitalien und Kräften, um dieſe durch gleichzeitige Verfolgung einer Anzahl ver-
I&iedener und mehr oder weniger heterogener Unternehmungen fogleich wieder zu zer»
ſplittern und zu zerflören? Keineswegd. Er vereint ſich, um vereint zu bleiben und
vereint zu wirfen. Gin Unternehmen zu folchem allgemeinen. und vieldentigen Zwecke,
wie „Börberung der Induſtrie“, „Hebung des Handels“ ⁊c. würde ohne Sinn für ihn
fein, er weiß aber, was e8 heißt: „Edinburg Gas⸗Compagnie“; „London und Weſtir⸗
land Fifcherei-Compagnie"; „Efiex Drainirungs⸗Compagnie“; „Neath⸗Thal Brauerei«
Compagnie”; „Patent Stereotyp-Gonpagnie” ; „Mivdlefer Grafſchaft Land⸗Meliorations⸗
Cempagnie“; „Nord⸗England Dampfe&ifcherei-Compagnie* u. |. w. Hier weiß ein
Jeder, um was ed fih handelt. Das Publicum ift auf der Stelle im Stande ſich
Rechenichaft zu geben über die Bedingungen des beabjichtigten Unternehmens und feinen
vorausſichtlichen Erfolg; ein Jeder ift befähigt zu erwägen und zu prüfen für fich felbft,
und wer fein Geld einlegt, weiß, zu welchem Zwede es gefchieht.
Die Credit⸗Geſellſchaften dagegen bezwecken vorzugsweiſe die Ausleihung von Ca⸗
pitalien. Das iſt aber, in der Weiſe wenigſtens, wie es zur Zeit in der Regel ge⸗
ſchieht, eine in feiner allgemeinen Tendenz und feinen Reſultaten nichts weniger, als
eriprießliche Praxis. Es ift freilich Eein fehr mühfames Gefchäft, das iu Actien auf-
gebrachte Bapital in dergleichen Anleihen vorzuftreden. Wird Seitens der Anleiher
allen Verbindlichkeiten genügt, fo erhält die Gefellfchaft, d. h. die Direction, das vor«
geſtreckte Geld mit guten Zinſen zurüd; ſehen ſich aber die Anleiber durch den Nicht⸗
erfolg ihrer Unternehmungen oder aus anderen Gründen außer Stande, integrale Rück⸗
zahlung zu leiſten, ſo iſt die Geſellſchaft dennoch gedeckt durch die Sicherheit, die ſie
nicht zögern wird, zu verwerthen: aber der unglückliche Anleiher wird ruinirt. Die Ge⸗
ſellſchaft hat in dieſer Beziehung Fein Riſico: fie halt fich in alfen Fällen ſchadlos und
erzielt „hohe Dividenden”. Sie kümmert fi nicht Darum, wie Das geliehene Ca⸗
pital verwandt wird, ob eine vernünftige Ausficht zun Erfolge vorhanden ift oder
nicht. Sie giebt ihr Geld und ift ficher, ed wieder zu erlangen auf eine ober Die
andere Weife.
Ein anderer fehr woefentlicher Vortheil der Fleineren Unternehmungen (zu einem
beflimmten Zwed) unter dem Geſichtspunkte des oͤffentlichen Wohles liegt darin, daß
ihre Actien im Allgemeinen nicht einen ſolchen Anlaß und eine ſolche Verſuchung zum
Vörſenſpiele bieten, wie Die der größeren Geſellſchaften. Dieſe Actien können ſchon an
und für ſich in der Regel keinen namhaften Schwankungen unterworfen ſein, da ſie ſich
auf Unternehmungen beziehen, Die eine wirkliche Exiſtenz und Subſtanz haben, und
daher fich nicht in fictivem Lichte heute fo und morgen anders darftellen laflen; dann
werden fehr wenige dieſer Actien überhaupt an die Börfe kommen, obwohl fie in
‚3% Actie.
gleichen Maaße veräußerlich find; es wird daher auch bei dem Umfage folcher Actien
ein „reelleres" Geſchäft obwalten. “
Mit anderen Worten. wirkliche reelle probuctive Verwendung zu einem genau bes
flimmten und begrenzten Zweck.
Anderenfall8 und in ihrer jeßigen theild ſchwindelhaſten, theils beträgerifchen
Unbeftimmtheit ift es durchaus zutreffend, wenn Garl Grün (die Gefahren des Banks
Flebers oder Entwidelung des Eapitalbegriffs, Stuttgart 1857, ©. 65 und 70) bes
bauptet, „daß die Actie einfach den Proceß bejchleunigt, der und dahin gebradt
bat, wo wir fleben, daß fie den bisher verborgenen Baarbeftand in die großen Bes
bälter zieht, wo Die Aufbäufung des Gapitald in wenige Hände aufgeführt wird,
daß fie Die Action des Individnums töbtet und aus felbftftänpigen Producenten Ra
rionetten macht, Die Vergoͤtterung der Actie ober der Bankſchwindel ift nicht ber
Charakter des Jahrhunderts, fondern die Krankheit des Jahrhunderts, die öko⸗
nomifche Schwind juht der Verfönlihkeit. Die Collectivfraft, wie fle fich in der Actie
und im Mobilier aufthut, ift die Anarchie in der Production, ift der Vernichtungsfrieg
von Goalitionen gegen Inbivinuen, iſt Die organifizte Unmöglichkeit, arbeiten zu Fön
nen, wenn man arbeiten will, ift ber neuefte Socialismus, nachdem wir all den
anderen Humbug glücklich verbaut hatten, der die Gefelljchaft Euriven wollte, ohne bie
Ge zu Eennen, ift abftracte Geldmacherei. (Bergl. übrigens Vanken und Credit
er.)
Der gegenwärtige Stand der betreffenden preußifchen Geſetzgebung
ift Eumz folgender: Dem Allgemeinen Landrecht ift Die Actie nicht unbefannt. Es fprict
von Actien als geldwertben Papieren beim Darlehn und im Erbrechte. Im $ 12,
Tit. 2, Thl. 1. fagt es, daß die Actien zum Gapital-Bermögen zu rechnen. ine fon
flige Begriffs-Beftinmung von „Actie“ enthält e8 eben fo wenig, wie eine Andeutung
über Entftehung und Rechte einer Actien⸗-Geſellſchaft. Die Gerichts- Praris half ſich
deshalb in Preußen mit den geſetzlichen Beftimmungen über Soeietäten und erlaubte
Gefellfchaften, bis der erbkühende Eifenbahn = Verkehr zunachft fir Eifenbahn » Actien-
Geſellſchaften fpecielle Beftimmungen nothwendig machte. Diefe brachte das Geſet
über Eiſenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838. Dafielbe machte vorweg dad
Zuftandefommen einer EifenbahnsUnternehmung von der ſtaatlichen Conceſſion abhängig,
verlieh aber demnächſt der Gefellichaft die Rechte einer Corporation. Sodann traf «8
verfchiedene fpecielle Beſtimmungen über die Actien und die Verpflichtungen der Actien⸗
Zeichner. -
Neichten aber dieſe Beftimmungen fchon für die Eiſenbahn⸗Geſellſchaften nicht
bin, fo fehlte es fir Gefellfchaften, die ſich mit Actien= Capitalien zu anderen Unter:
nehmungen conftituiren wollten, vollends an jedem leitenden Grundſatz. Dieſem Be
Per follte erft daB Geſetz vom 9. November 1843 (über Actien » Sefellfchaften)
abbelfen.
: Daffelbe ftellt in feinem nllgemeinen Theil die landesherrliche Genehmigung: ald
Borausbedingung an die Spige; hauptfächlich unterliegt einer folchen Genehmigung
"Das Statut (Geſellſchafts⸗Vertrag), welches gerichtlich oder notariell aufgenommen fein
und nothmendig beftimmte im Gefeg einzeln aufgeführte Mequiflte enthalten muß. Dahin
gehört unter Anderem die Benennung des Gegenftandes des Unternehmens, Megulirung
des Stimmrechts. Demnächft werden in einer Neihe von Paragraphen die Rechtsver⸗
baltnife der Actien⸗Geſellſchaften und Actionäre zum Theil in Wiederholung, zum Theil
in Erweiterung und Aenderung der Beflimmungen des Gefehed vom 3, November 1838
normirt. Danach ift die ActiensGefellfchaft eine unbenannte privilegirte Geſellſchaft mit
Corporations⸗Rechten, welche Actien au porteur oder auf beftimmte Perfonen mit bes
fonder8 auseinander gehaltenen gefeglichen Folgen ausgeben darf, und deren echte und
Pflichten nach dem Statut: und in subsidium nad den gefeglichen DVorfchriften über
Geſellſchafts⸗Verträge beuribeilt werben.
Ein weiterer Abfchnitt behandelt die Nechte und Pflichten des Vorſtandes. Der
jelbe bildet ein Eollegium und feine Mitglieder müſſen öffentlich befannt gemacht werben.
Er ift kraft des Gefehes General: und Special-Bevollmächtigter der Geſellſchaft, ex führt
Daher ihre Proceſſe, leiftet ihre Eide, verflichtet Die Gefellfchaft Durch Wechfel u. |. w.
Activa, Activhandel. 803
Schließlich find im Geſetze Die Fälle der Auflöfung einer Aetin-Gefellfchaft aufs
gezählt. ES find Died: Zurüdziehung der Conceffion, Aufhebung wegen Mißbrauchs
bes Privilegii durch Richterfpruch, Concurd u. f. w. -
Bemerkenswerth ift noch Die Anordnung des 6 5, wonach die Gefellfchaft Feine
Firma annehmen darf, welche die Namen der Betheiligten ausdrückt, vielmehr nach dem
Gegenftande, für welchen ſie errichtet worden, zu benennen ift.
Uebrigens galt e8 nach beiden Geſetzen für völlig erlaubt, jchon vor der Con⸗
cefflonieung des Actien⸗Unternehmens und auch vor Zuficherung derjelben Actien⸗Zeich⸗
nungen zu eröffnen und die darüber auögegebenen Promefien (Quittungäbogen) in den
Verkehr zu bringen. Nachdem aber fchon im. Binifterial-Refeript vom 14. Juni 1837
(Rinifterial- Blatt der inneren Bermaltung S. 420) vor den etwaigen aus einem folchen
Verkehr dem Publicum erwachfenden Täuſchungen gewarnt worden, erging am 24. Mai
1844 ein directes Verbots⸗Geſetz, nach welchem Gelbbuße und Gewinns-Confiscation
Denjenigen treffen foll, der ohne ausdrückliche Genehmigung bed Finanz⸗Miniſters für
ein Eifenbahnslinternehmen ActiensBeichnungen eröffnet und alle aber Quittungs⸗Vogen
aus folchen unreifen Unternehmungen abgefchloffenen Berträge, fofern fle nicht Zug um
Zug erfüllt werben, für nichtig gelten follen.
Verträge über anusländifche auch voll eingezahlie Actien waren ſchon durch Das
obenerwähnte Geſetz vom 13. Mai 1840, falls fte nicht von beiden Theilen Zug um
Zug erfüllt worden, für nichtig erklärt.
Activa und Passiva. So nennt man die pofltiven und negativen Beftanbtbeile
eined Bermögend. Das Uebergewicht des einen oder anderen Elements entſcheidet die
Frage der Suffizienz. In dieſem Gegenfak umfaflen die Activa alle die zum Ders
mögen einer Perſon gehörigen Sachen und Rechte, dern Werth eine Schaͤtzung nach
Geb zuläßt. Activum im engeren Sinne gilt als Bezeichnung für eine jede aus⸗
ſchend, Borberung. (Actiomaffe, Aetivvolumen, f. Concurs.)
Activhandel, im Gegenfa zum Paſſivhandel, bedeutet den Handel eined Volkes,
das denfelben jelöftftändig betreibt, dergeftalt, daß es bei Fremden ald Käufer und
Berfäufer erfcheint, die eigenen MWaaren nad fremden Rändern erportirt und dagegen
die Waaren fremder Länder in das eigene importirt. — Es ift vielfach, jedoch irrthüm⸗
lich behauptet worden: es fünne fein Volk allein Activhandel treiben; daß biefe Annahme
irrig, bemeifen biftorifche Bräcevenzfälfe. Wir erwähnen beifpieldweife die alten Phoö⸗
nizier, deren Tauſchhandel nach der Oft- und Norbfee den beflen Beleg dafür giebt,
daß eine Nation ganz ausfchließlich den Activhandel betreiben könne. In neuerer Zeit
freilich Haben die gegen früher wohlfeilen, fehnellen und ficheren Gemmunicationdmittel,
im Berein mit der faft überall regen Speculationsluft es bewirkt, daß beinahe kein
Land den Activhandel oder den Paſſivhandel allein betreibt, vielmehr find bei den
meiften Handel treibenden Nationen beide innig verbunden. Preußen z. B. treibt
Paſſivhandel, wenn ihm Rußland die Reichthümer feiner Felder und Wülder, Holz und
Getreide, die Weichjel herunterſendet; es treibt indeß mit denſelben Producten, deren
es felbft nicht bebarf, fofort wieder Activhandel, wenn es biefelden aus feinen Oſtſee⸗
bäfen nach denjenigen Staaten ſendet, die Begehr dafür haben. Daß ed indeß noch
beute Länder giebt, die nur Activhandel treiben, bemeift Norwegen, bad Durch feine
Lage und die Schwierigkeit jeiner Küftenfchifffahrt auf denfelben angewieien if. In
Bahrzeugen, deren Bauart, ihrem Zweck entfprechend, von der anderer Schiffe abweicht,
verfendet dieſes Land alljährlich die Ergebnifle feines bedeutenden Fiſchfangs: Heringe,
Thran ꝛc., importirt dagegen bie Erzeugniſſe fremder Ränder: Colonialwaaren, Getreide,
Manufacte. Aeltere Schriftiteller verbinden mit Actiohandel einen Begriff, der mit
demfelben durchaus Nichts zu ſchaffen hat; fie nennen nämlich Activhandel einen folchen,
deſſen Reſultat gewinnbringend fei und fomit in ber Bilance einer Handlung bie
Activa derielben vermehre. Joh. G. Büſch (in: Kleine Schriften über die Handlung),
ein um die Handelswiſſenſchaft überaus verdienter Schriftfteller, wieß zuerft das Irrige
diefer Annahme nach und präcifirte den Begriff des Activhandels in der gegebenen
Weile. Es mag wohl von diefer irrigen Annahme herrühren, daß Staatö-Defonomen
und Handelsſchriftſteller im vorigen Jahrhundert nicht genug gegen den Paſſtivhandel
eifern Fonnten und fid in Vorſchlaͤgen überboten, wis ber Bafftohandel eines Landes
304 | | Aectuarius.
in Activhandel zn verwandeln ſei. Das Müfige einer ſolchen Bemühung iſt leicht
erklärlich, da eine Nation beim Paſſivhandel fich fehr wohl befinden kann. Der Gewinn
deſſelben ift ein auf alle Bälle geflcherter, während der Activhandel allerbings die
Chancen eined weit größeren Gewinnes mit fich führt, allein auch Die Möglichkeit eines
Verluſtes durchaus nicht ausſchließt.
Actuarind war bei den Römern ein mit verfchiedenen gefchäftlichen Functionen
betrauter Secretär oder fonftiger HSausofficiant, dem u. U. auch die Aufbewahrung von
Urkunden oblag. Die Bedeutung von „erichtöfchreiber" bat das Wort erft im Bit
telalter erhalten. Der älteren deutſchen Gerichtöverfaflung ift das Inftitut eines Ger
richtöfchreibers völlig fremd. Zwar jchreiben ſchon die alten Volfärechte vor, daß über
die Procepverbandlungen und das Urtheil eine Urkunde (charta judicii, notilia, testa-
mentum) aufgenommen werben follte. Die Beweiskraft diefer Aufzeichnungen lag aber
nicht in der Aufzeichnung felber, fondern bing immer noch von der Glaubwürdigkeit
der Zeugen ab, deren Außfagen die Verhandlung bildeten. Die PBerfon des Schreibers
war Daher eine gleichgültige, auf die fo wenig Gewicht gelegt wurde, daß zumeilen fein
Name ungenannt blieb. Nebenbei gab es allervings ſchon in jener frühen Zeit Schreis
ber von Beruf (notarii, cancellarii, scribae), und Karl der Große verordnete, daß
Grafen, Biſchoͤfe und Aebte jolche haben und die missi fie auswählen follten, aber Die
Theilnahme diejer Perfonen an gerichtlichen Handlungen war und blieb eine nur zu
fällige, nicht gebotene. Erft mit Aufnahme der fremden Rechte trat Hierin eine Aende⸗
rung ein. Ein Decretale Bapft Innocenz II. hatte (a. 1216) angeoronet, daß über
alle gerichtlichen Proceßacte von einer öffentlichen Berton, oder wenn eine folche nicht
zu haben fei, von zwei glaubwürbigen Männern ein Protocoll aufgenommen, und wenn
Streitigkeiten über das Verfahren entfländen, nur durch Died ProtocoH die Wahrheit
bewiefen werden ſolle. Hierdurch wurde zuerft den Aufzeichnungen über das im Pro
ceß Verhandelte eine überwiegende Wichtigkeit beigelegt, und es folgte mit Nothwen⸗
digkeit darand, daß man den Auftrag, folche Aufzeichnungen vorzunehmen, nauıentlid
auch die Yührung der Gerichtsbücher, welche jeßt nicht mehr bloße Urtelöfällungen ent
bielten, nur erprobten und zuverläffigen Männern anvertrauen konnte. So entitand
zuerfi für die geiftlichen, fpäter auch für die weltlichen Gerichte das Amt des Gr
richtöfchreiberd, der im 15. Jahrhundert als eine gerichtliche Nebenperfon vorkommt,
deren man zwar entratben Eonnte, deren Zuziehung jedoch üblich war. So fagt Eime
rih in den Frankenberger Gewohnheiten (bei Schminde, Monumenta Hassiaca Il.
p. 714), „ein Schryber pleigt oich bym Gericht zu fyn, der Anclage, Antwurt, Ortil
und ale Gerichtshandel fchribe. Der ift aber nicht von noden.“ Erſt die Ride
gefeßgebung des 16. Jahrhunderts führte für den Civilproce vor dem Reichskammer⸗
gericht fchriftliches Verfahren und ftändige Gerichtöfchreiber ein. Die Territorialgerichte
folgten dem Vorbilde. Die bedeutendere Rolle wird aber dem Gerichtäfchreiber durd
die Carolina (1532) im peinlichen Proceß zu Theil. Diefe beftimmte, dag an allen
peinlihen Gerichten Richter, Urtheiler und Gerichtöfchreiber geſetzt werben follten, bie
legteren mit der eiblichen Verpflichtung, was verhandelt werde, getreulich aufzufchrei-
ben, zu verwahren, und, fo es Noth thue, zu verlefen, und bezeichnete als Zweck aus⸗
drücklich: „Damit auf jollich förmlich gründtliche Befchreibung flattlich und ficherlich
geurtheilt werben möge." Aus diefen gefchichtlichen Momenten bat fi das Actuariat
gebildet, ein Amt, deſſen von den Barticularrechten häufig überfehene Wichtigkeit noch
heute am fchärfiten in jeiner criminalprocefiualifchen Thätigfeit hervortitt. Die Functio⸗
nen eined Actuars find übrigens ſehr umfaflend. Sie beftehen eines Theiles barin,
daß. er alle richterlihen Verfügungen und Communicate, weldye demnähft vom Geridt
als folchem auszufertigen find, fehreibt, oder durch feine Gehülfen (Eopiften, Canzliften)
ſchreiben Iäßt, fo wie dasjenige, was von Gerichtd wegen vorzulefen ift, vorlieft, an
deren Theild in der Beichaffung eines auf eigener Wahrnehmung beruhenden urkund-
lichen Zeugniſſes über alle gerichtlichen Vorgänge, über die Handlungen des Richter
ſowohl ald der Parteien, in dem Sammeln, Ordnen und Aufbewahren diefer Auf
zeichnungen mit den bazu gehörigen Eingaben und Berfügungen, d. i. der Acten,
und in ber Beglaubigung der abfchriftlichen Mittheilungen, welche vom Richter aus
den Arten gegeben werden. In jener erften Nichtung ift der Artuar durchaus vom
*
Aclum ut supra. Adalbert. 305
Nichter abhängig, feine Ihätigkeit eine rein mechanifche, in der andern Dagegen bat
er eine felbitfländige Aufgabe, die ihn zum öffentlichen Neamten und zum unentbehr-
lichen Gliede des Berichts macht. Auf dieſe Seite feines Amtes bezieht ſich nament⸗
lich die ihm durch den Amtseid auferlegte Pflicht der Wahrbaftigfeit, auf deren Grund
feinen Bunctionen vom Staat Öffentliher Glaube (publica fides) beigelegt if. In
manchen Ländern haben Die Actuare zugleich die Befugniffe der Notare. Ohne Notare
zu fein, dürfen fie, von den Interefienten dazu aufgefordert, über Nechtögefchäfte, die
vor ihren Augen abgefchlojfen werden, und andere Vorgänge des Rechtölebens Urkun⸗
den aufnehmen, welche, joweit fie die gemachten eigenen Wahrnehmungen documentiren,
ein gegen Jedermann brauchbares Beweismittel bilden. Die preußifchen Proceford-
nungen geben dem Actuar da, wo er ald Protocollführer auftritt, Stellung und Namen
einer zweiten Gerichtöperfon und machen feine Mitwirfung, wo fie vorgefchrieben ift,
zu einer fo wefentlichen, daß der Nechtöbeftand der Verhandlung davon abhängt. Lei—
der entjpricht aber die Vorbildung dieſer Beanıten wenig den Anforderungen, welche
die Natur der von ihnen vorzunehmenden Amtshandlungen von felber aufftellt. Koch,
deffen Urtheil in dieſer Beziehung gewiß competent zu nennen, fagt darüber ſehr rich-
tig (preuß. Eivilproceh $ 55): „Die Praris, veranlaßt durch das Erſparungsſyſtem,
macht dergleichen rechtöfundige und zuverläffige GerichtSbeamte (sc. wie das Gefep ſie
zum Actuariat eigentlich fordert) entbehrlich, man behilft fich mit jungen, im Schreib»
fach geübten Leuten, denen zwar eine Art von Eramen abgenommen wird, die jedoch,
wenigftend zum großen Theil unzuverläffig find, denn es genügt zur Qualification,
dag ſie ein Protocol fchreiben Eönnen und allgemeine Kenntniß von Rechtöverbälts
niffen haben.”
Aclam at supra, abgekürzt a. u. s., bedeutet „gefchehen wie oben.” Diefer
Formel bedient man fich bei der Aufnahme amtlicher Protokolle, un am Schluß der-
jelbden Drt, Zeit, Behörde und Eontinuität des Altes durch Verweiſung auf eine frühere
Angabe zu bezeichnen, Die fich gewöhnlich im Eingange des Inftrumentes findet. Iſt
3. B. ein gerichtliche Protokoll mit den Worten begonnen: „Gefcheben Berlin am 1.
Mai 1858, Fönigl. preuß. Stadtgericht”, fo werden unmittelbar vor der Unterſchrift
der unterzeichneten Gerichtö-Perfon die Worte a. u. s. eingefchoben, welche ausdruͤcken,
dag an demfelben Tage und Orte, wo die Verhandlung flattgefunden, auch Beginn
und Schluß des Protofoll3 continuirlich vor fih gegangen fel. Wird daher eine Vers
bandlung abgebrochen, um zu einer fpäteren Tagesſtunde fortgefeßt zu werben, fo wird
gleichwohl das Protofoll mit a. u. s. gefchloffen und der Wiederbeginn der Verhandlung
mit den Worten „continuatum eodem“ eingeleitet.
Adalbert, von 1043—1072 Erzbifchof von Bremen und Bifchof von Hamburg;
eine der hervorragendſten und Durch fein Wirken und Streben auf alle Zeiten merfwür-
digften Geſtalten der älteren Deutfchen Kirchen- und Neichögefchichte. Entfproffen einem -
mächtigen fächftfchen Gefchlechte, das ſich dem Intereffe des fraͤnkiſchen Königshaufes mit
Huger Berechnung gewidmet hatte, wurde Adalbert durch Die Gunft Konrad IT. zuerft
zum Probft von Halberftadt und dann, noch immer ziemlich jung, zum Erzbifchof von
Bremen erhoben. Kein anderer Stuhl eröffnete damald durch feine Lage und Umflände
eine fo weite Ausſicht für Firchliche und politifche Thätigkeit, als der vereinigte Bremen»
Samburgifche, und fein Prälat war geeigneter, eine folche Gelegenheit auszubeuten,
als Adalbert, der mit hohem Ehrgeize alle zur Befriedigung deffelben erforderlichen
Eigenſchaften paarte: ein Mann von überlegener Klugheit und Beredtfamkeit, dabei von
impofanter Geftalt und freigebig, aber auch rechtzeitigen Gewaltmaßregeln nicht abge=
neigt; erfüllt von den Anfprüchen feiner Würde, fromm, felbft adcetifch im Sinne des
Zeitalterd, aber ohne möndhifche Morofität, Iebensfroh, prachtliebend, milde gegen Unter-
gebene. — Wie die Biſchöfe im 11. Jahrhundert überall die Verbündeten der Eaiferlichen
Gewalt gegen die großen Stammesherzoge waren, fo hatte der Bremifche Erzbifchof
zunächft Die Aufgabe, in dem für die Salifche Dynaſtie befonders ſchwierigen Sachfen-
lande das Gegengewicht gegen den zur Selbftftändigfeit aufftrebenden Nationalherzog
aus dem Billungfhen Haufe zu bilden. Heinrich IM., der die Herzogthümer alle
auf jeine Bamilie übertragen wollte, fand an Adalbert den wirkfamften Helfer. Sein
Erzbisthum wurd bedeutend vergrößert, er war unter diefer Regierung der einfluß-
Wagener, Staats u. Gefellih.-Ler. 1. 20
⸗
7
300 Adalberi.
reichſte Reichsfürſt, eingeweiht und ſorglich betheiligt an allen kaiſerlichen Planen,
zumal gegen die trotzigen Sachſen. Noch wichtiger und verhängnißvoller ward ſeine
Stellung zu dem jungen Heinrich IV. Anfangs als Rathgeber der Kaiſerin-Mutter,
dann zugleih mit Hanno von Köln, bald aber allein, ald Vormund und gleichfam als
Reichsverweſer, endlich als Minifter und Vertrauensmann des mündig erflärten Königs,
hat er bis zum Ighre 1066 die Neichögefchäfte geführt und die politiiche Richtung
Heinrichs IV. beitimmt, ohne ihm vie Charafterfeftigkeit feines Vaters anerzieben
zu fünnen, oder vielleicht zu wollen. Zwar wurde Adalbert nun durch die gegneri«
chen Großen geflürzt und vom Hofe vertrieben, aber nachdem er 1069 wieder zu
feinem alten Einfluffe gelangt war, hat er den Knoten vollends gefchürzt, mit welchem
das Geſchick Heinrichs IV. und des deutfchen Königthums verfnüpft war. Adalbert
ftarb 1072 im Augenblick, da der Krieg zwifchen Heinrich und den Sachfen audbrad
und die Kataftrophe begann, in der feine Tihätigkeit erfolgreicher ala je hätte wer
den koͤnnen. \
Auch in Bezug auf die Firchlichen Angelegenheiten war Adalbert's Streben im
engften Zufammenhange mit den Entwürfen des größten der Salifchen Kaifer, Heinrich Ill.
Bremen-Hamburg, zu deſſen Miffionsfprengel feit Ansgar's Zeiten der ganze ſlawiſche
und ffandinavifche Norden gehörte, follte zu einer von Rom möglihft unabhängigen
Metropole, zu einen eigenen Patriarchat über Die Kirchen ded Nordens, welche gerade
damald der fefteren Organijation beburften, erhoben werden. Zwölf Bisthüner, aus
den nächftgelegenen norbfächftichen und flamifchen Gebieten gebildet, follten den un
mittelbaren Erzfprengel Bremend ausmachen und die neu zu errichtenden Erzbigthümer
des Nordens mit ihren Suffraganen demfelben unterworfen werden. Kaifer Heinrich
verfolgte bei dieſem Plane den doppelten Zweck, die mächtig heranwachſende kirchliche
Alleinherrfchaft des Papftes (Die natürliche Bundesgenoffin der fürftlichen Oppofttion
im Neiche) zu befchränfen und den deutjchen Einfluß auf den Norden dauernd zu bes
gründen. Eine Zeit Yang Tieß fich Alles zum Gelingen dieſes Gedanfend an. Die
damaligen vom Kaifer geſetzten deutſchen Päpſte Damafus II., Clemens I1., Xeo IX,
welcher Adalbert zum päpftlichen Legaten für den Norden ernannte, Victor II, ſelbſt
noch Alexander II. waren nicht in der Rage, offenen Widerſtand zu leiſten, fle mußten
im Gegentheil durch neue Privilegien dem Bremer Erzbiſchof behülflich fein. Pie
Verhandlungen, die Adalbert felbft mit dem Könige Swen von Dänemarf führt,
hatten den beſten Grfolg, der große Slawenfürſt Gottſchalk förderte feine Wünſche
aud religiöfem Eifer und aus politifcher Klugheit, da der Bremifche Erzbifchof fein
befter Bundesgenoffe gegenüber den fächllfchen Herzogen war. Selbſt England hoffte
'nan in. dies neue Kirchenfuftem bineinziehen zu Fönnen. Schon fuchte des Ep
biſchofs Prachtliebe und Bauluft das Fleine Bremen auch äußerlich zu der Würde ein
PBatriarchalftabt, eines zweiten Noms zu erheben. Gefandtfchaften der Fürften und
Völker des Nordens, bis aus Island, Grönland und den Orkaden trafen dort ein,
um fich Mifflonare auszubitten. Die von Brenien ausgehende Tirchliche Thaͤtigkeit um
faßte wirklich das ganze Nordeuropa. Nach Kaifer Heinrichs III. Tode ward indeſſen
die förmliche Aufrichtung des Patriarchats in die Ferne gerüdt und Adalbert zu fer
in die endlofen Schwierigkeiten der politifchen Gefchäfte verwidelt, als daß er die,
der größten Kraft jchon an fich allzu hohe Ziel hätte erreichen können. Seine Nach—
folger haben daran ſchwerlich mehr gedacht. Die Zeit zu ſolchen Firchlichen Ausbil
dungen war damals Yängft vorüber; aber Adalbert von Bremen hat das Verdienſt,
den legten Moment der wahrfcheinlichen Möglichkeit benutzt und einen groß angelegten
Berfuch zur Errichtung eined 6. Patriarchatd gemacht zu haben, deſſen Gelingen bie
nun fofort mit Gregor VII. Leginnende höchſte Ausbildung des Papalregiments vielleicht
auch für den Decident unmöglich gemacht haben würde.
Adalbert, Prinz von Preußen. Prinz Friedrich Wilhelm Adalbert von Preußen |
wurde am 29. October 1811 auf dem alten KHobenzollernfchloffe zu Köln an ber
Spree, dem föniglichen Schloffe zu Berlin, geboren. Seine Aeltern waren Prinz
Wilhelm von Preußen, König Friedrich Wilhelm II. jüngfter Sohn und die Prinzeffin -
Maria Anna von Preußen, geb. PBrinzeffin von Heffen- Homburg. Prinz Wilhelm,
einer der ruhmreichften Reiter⸗Feldherren des Befreiungskrieges und bie Prinzeſſin
—
—
Adalbert. 307
Maria Anna, eine der edelften Frauen ihrer Zeit, Beide begeiftert für die Erhebung
des Baterlandes, bildeten. den Mittelpunkt eines großen patriotifchen Kreiſes. In folchen
Umgebungen verflofien des Prinzen Adalbert erfte Jugendjahre, in denen feine ganze
Art zu fühlen und zu denken frühe jchon die beſtimmte Nichtung empfing. Die erſte
Grziehung des Prinzen leitete, neben dem Vater und der Mutter, der Rittmeiſter im
Generalſtabe, Graf von Egloffflein. Mit dem zehnten Jahre erhielt der Prinz ben
bohen Drden vom Schwarzen Adler und trat ald Secondeskieutenant bei dem zweiten
Garde Regiment zu Fuß ein. Zwölf Jahre diente der Prinz in biefem Regiment,
wurde 1833 Major und trat zur Gavallerie über, in bdemfelben Regiment der. Eönig-
lichen Gardes du corps dienend, bei dem einft fein Vater auch geftanden. 1834
wurde ber Prinz der Artillerie aggregirt und 1838 zum Oberſten ernannt. Oberſt⸗
Lieutenant werden nach dem Herfonmen die Prinzen ded hoben Füniglichen Hauſes
nicht, fie avanciren vom Major gleich zum Oberft, man fagt, weil König Friedrich
Wilhelm 1. über den damaligen Kronprinzen ald „Oberfl-Lieutenant Brig” habe Stand»
vecht halten laffen. Am 22. Auguft 1840 wurde der Prinz General-Major und folgte
1843 feinem Better, dem Prinzen Auguft, in der bedeutenden Stelle als erfter General-
Infperteur der Artillerie. Am 31. März 1847 erfolgte feine Ernennung zum General⸗
Lieutenant.
Während dieſer Zeit hatte der Prinz größere Reifen gemacht, 1826 nach Hol⸗
land, 1832 nach England und Schottland, 1834 nach Petersburg und Moskau, 1835
war er bei der großen Heerſchau in Kaliſch, 1836 war er in der Schweiz, 1837 bei
den merkwürdigen Mandvern von: Wosneſensk; von dort reiſte er über Odeſſa nad
der Krim, dann nach Konftantinopel, Athen, Korfu und Venedig. Im Jahre 1842
endlich unternahm er feine große Neife nach dem Innern von Brafllin, von der er
1843 über Liffaben und London zurückkehrte. Diefe Reife wurde auch für die Wiſſen⸗
ſchaft eine Duelle mannichfacher Bereicherung. Seit dem Jahte 1848 war der Prinz
befonders thätig bei der Schöpfung einer preußifchen Kriegsmarine, durch reiche: Er⸗
fahrungen und ernfte Studien zu folcher Thätigkeit ganz beſonders befaͤhigt. Man
fann fagen, daß für die preußifche Wehrbarmachung zur Sec bisher nichts gejcheben
if, woran Brinz Adalbert nicht wefentlichen Antheil genommen. Se. Maj. der König
ernannten den Prinzen zunächft zum Ober » Befehlähaber über fänmtliche audgerüftete
Kriegöfahrzeuge, nach der definitiven Feftftelung des Marineweſens aber am 30. März
1854 zum Admiral der preußifchen Küften und Ober⸗Befehlshaber ber Marine. Seit:
dem flieht der Prinz an der Spike des Seewefend und if mit größeflem f&ifer für
befien Hebung und Zörverung bemüht; Alles, was die Marine betrifft, ift fo, innig mit
der Perfönlichkeit dieſes Prinzen verknüpft, daß derfelbe im gemühnlichen Leben kurzweg
der Prinz» Admiral genannt wird. Einen großen Theil des Jahres bringt ber Prinz
zur See und in den Hafenpläpen zu. Im Sonmer 1856 machte der Prinz >» Anmiral
auf der Dämpfcorvette „Danzig“, Gapitain Prinz Wilhelm von Hefien - Philippsthal,
eine Uebungdfahrt nach dem Mittelmeer. Die „Danzig” Hatte in Gibraltar Kohlen
eingenommen, der Prinz» Admiral wollte an der Küfte des Riff den Punkt bejichtigen,
an weldem einige Jahre zuvor eine preußijche Handelsbrigg von den Wiffpiraten ge-
nommen worden war. Gr wurde bei diefem linternehmen von den Miffpiraten bemerkt,
erfi- mit Friedenszeichen begrüßt, dann aber plößlich befchoflen. Der Prinz » Admiral
glaubte der Ehre feiner Flagge für diefe Beleidigung eine Genugthuung verfchaffen zu
müflen. Er landete mit 65 Mann, flürmte, ein echter Hohenzoller, an der Spige Dies
jer Kleinen Schaar die von den Biraten befehte Höhe und brachte ihnen eine blutige
Schlappe bei. Der Prinz Apmiral ſelbſt wurde, jedoch nicht gefährlich, bleifirt; er er⸗
bielt eine Kugel in den rechten Schenkel. Dur Bombemwürfe von der „Danzig“
aus dedte der Prinz von Heflen - Philippsthal den Rückzug, der endlich vor der ſich
ſtets vergrößernden Uebermacht der Feinde angetreten werden mußte. Leider koſtete
Diefe® Gefecht auch der tapferen Schaar einige Todte und Verwundete. Man hat den
Ungriff des Prinzen tadeln wollen, aber gewiß mit Unrecht; eine junge Marine darf
weniger als jede andere dulden, und im preußifchen Volk war nur eine Stimme, die
den Angriff billigte. Am Liebften bätte man den Prinzen mit größeren Streitkräften
nach dem Miff gefchict, um der Marine Raum zu Thaten zu verfchaffen, die politifchen
20 *
4
308 Adam.
Berhältniffe hinderten daB weitere Vorgehen. Der jugendliche Sohn des Prinzen, Herr
von Barnin (der Prinz iſt in morganatifcher Ehe mit einer Frau von Barnim vermaͤhlt),
welcher der Affaire beimohnte, bat die „Danzig“ im Feuer gezeichnet; das Bild ift im
Farbendruck erfchienen.
Adam. Diefer (bebräifche) Name des erften Menfchen ift mit dem, welcher die
Erde (Adamah) im Urterte des alten Teftamentes bezeichnet, von gleidjer Wurzel. Adam
bedeutet der Nötbliche, der Bräunliche. Die Schoͤpfungs-Geſchichte der Bibel "giebt
über feinen Urfprung zwei Darftellungen (1. Mof. 1, 26 flgd. — 1. Mof. 2,7 flgv.).
„Die zweite Schöpfungs - Gefchichte ift weder Zufaß noch Ergänzung zu der vother⸗
gehenden, am wenigften ihre Wiederholung. Sie ift die bildliche Darſteltung der
Schöpfung von Mittelpunkte des emigen Gedankens aus. Alfo müffen in ihr Pflanzen
und Thiere nach den Menfchen angeführt werden, wie in der erften vor ihm“; giebt
ſelbſt Bunfen, der neuefte Bibelerklärer, zur Rettung der Einheit der Schöpfungss
Geſchichte zu. |
Adam ward unmittelbar durch Die Allmacht Gottes erfchaffen,, „nach dem Bilde
und der Aehnlichkeit Gottes", wie der Grundtert wörtlich (1. Moſ. 1, 26) fagt, „ein
Bild, das uns gleich fei”, wie Luther überfegt, und zwar bildete ihn Gott „auß echtem
Erdenkloß und blies ihm ein den Tebendigen Odem in feine Nafe. Und alſo ward
der Menfch eine lebendige Seele" (1. Mof. 2, 7.). Es ergiebt ſich daraus eine
Miſchung des Menfchen ans göttlichen und irdiſchem Wefen, ohne daß letzteres, ebenfalls
von Gott gefchaffen und von feinem Fluche noch nicht getroffen, als ein Gegenſatz zum
Göttlihen gebacht werden dürfte Weil nach dem Bilde Gottes, ift der'Menfch voll
kommen erfchaffen, aber es geht die® Ebenbiln zum Theil durch den Sündenfall ver
loren. Die bibliihe Schöpfungd » Gefchichte charakfterifirt uns den Menfchen vor dem
Sündenfalle dahin, daß er ergänzungsbedürftig („es ift nicht gut, daß der Menſch allein
fei"), aber ohne das Bemußtfein der Sünde („und fehämten fich nicht”), mit der Her
fchaft über Die ganze Erde begabt („er gab jeglichem Vieh feinen Namen*), unſterblich
und in ſeinem Entfchluß frei gemefen fei. Auf Grund diefer Breiheit des Willens geſchieht
der urfprüngliche Abfall des Menſchen, Evas, dann Adams, von Gott durch änfer:
Verführnng und inneres Gelüſt, welche beiden zufammienwirkenden Urſachen in ihnen
\Miderftreben gegen den göttlichen Willen und Plan und dann ein Vebertreten bei
göttlichen Gebotes hervorrufen. Die Folge ift, daß Bott die Macht des Renſchen
vermindert („da ließ Ihn Bott der Herr aus dem Garten Eden"), die Unterwürfigkeit
der Natur gegen ihn aufbebt („Dornen und Difteln foll dir der Ader tragen” — „im
Schweiß deines Angefichts follft du dein Brot effen”) und den Menfchen ein Ziel fein
Tage feßt. Die Größe des Sündenfalls erhellt aus dieſer Größe der Strafe.
Da aber ferner in Adam ver Keim und die Anlage ded ganzen Renſchen⸗
gefchlechted enthalten ift, fo zieht er mit ſich das ganze Gefthlecht zum Wider⸗
fireben gegen Gottes Willen, zur Beindfchaft Gottes herab, und bie ganze Schöpfung
wird durch ihn entweiht. Die Größe der Erlöfungsthat Gottes, der feinen eigenen
Sohn für die Menfchheit dabingiebt, Läßt anf den Umfang der Entfremdung bed
Menfchen von Gott einen weiteren Nüdfchluß machen, und die Apoftel machen die
fen Rückſchluß mit befonderer Hervorhebung, indem ſie eine - gänzliche Verderbniß
des Menfchen predigen und ausfchlieplich aus einer unendlichen Gnade Gottes die
Erlöfung deſſelben ableiten. Die evangelifche Kirche, melche in dieſem Stüde de
apoftolifchen Lehre (in der Mechtfertigung durch den Glauben allein des zur Wit
wirkung am GErlöfungswerfe gänzlich unfähigen Menfchen) ihren Mittelpunkt findet,
nimmt daraus Anlaß, fh auch gegen die Lehre der Fatholifchen Kirche von ber
Ebenbildlichkeit des Menſchen und vom Sündenfall zu erflären. Jene ehrt nämlid:
Adam ſei gefchaffen mit einer zwifchen Gutem und Boͤſem indifferenten Vernunft und Frei⸗
heit (in paris naluralibus), wozu gleich bei der Schöpfiing ald „übetnatirliches Geſchenk
die urfprüngliche Gerechtigkeit und Unfterblichfeit gekommen ſeien. Letzteres Geſchenk
fei durch den Sündenfall verloren gegangen, Bernunft und freier Wille ihm aber geblieben,
fo daß nicht alle menfchlihen Werke, die vor der Erlöfung gefchehen find, Sünden
gewefen wären. (Conc. Trid. Sess. VI, ec. VI.) Nach: der Lehre der evangeliſchen
Kirche dagegen iſt dad Ebenbild Gottes: dem erſten Menfchen durchaus anerfchäffen
— — — — — — — — — —— — —— — ————— —
— — — ——— — — —
Adam. Adamello⸗Gruppe. 309
N '
(naturalis), jedoch nicht als Wefen, fondern nur als fortpflanzungsfähige Eigenfchaft der
nenfchlichen Natur (accidentalis und propagabilis), und es ift mit dem Sündenfall gänzlich
verloren gegangen. Die evangelijche Kirchenlehre giebt demnach) dem erſten Menfchen
vor dem Sündenfalle eine viel erhabenere Stellung und fegt damit ein menjchliches
Ideal, das für das ganze Leben und Streben in der evangelifchen Welt, in Kirche und
Staat und Gefellichaft gleicher Weile, eine große praftifche Bedeutung erhaͤlt.
‚Die großartige Einfachheit der biblifchen Ueberlieferung genügte den Philoſophen
vielfach nicht. Sie überfahen dabei zunächft den merfwürbigen Umſtand, daß in den
esften Sagen der andern alten Völfer deutliche Anklänge dieſer hebräifchen Schöpfungs=
Geſchichte fich finden. Zwei tiefe Gedanken liegen derjelben zu Grunde: das Bewußt⸗
jein der Einheit des ganzen Menfchengefchlechtes, einer Einheit, die der göttlichen Ein-
heit entſpricht, ihr nachgebilvet ift, und das Bewußtfein von einem hohen von Gott
geſetzten Zwecke des Lebens der Menjchheit, einer nach Ihm zurüditrebenden Entwid-
lung. Beide Gedanken daͤmmern, wenn auch in unbeflimmten Umriflen, 3. B. auch in
der babylonifchen Ueberlieferung auf. Bel, d. b. der Herr, der Schöpfer des Himmels
und der Erde, fchnitt fich (fo berichtet Beroſus) das eigene Haupt ab, die Elohim
aber fingen das herabtriefende Blut auf, mifchten es mit Erde und bildeten den Men-
fhen, welcher dergeftalt der Vernunft theilhaftig ward. Alle Menfchen redeten nach
derſelben lieberlieferung eine Sprache, bis ihr Uebermuth fich an ihnen rächte und ſie
zerfizeute. Aehuliches bei anderen Völkern. Die neueren Philoſophen überfahen die
Bedeutung der bebräifchen Schöpfungsgefchichte, weil ihnen die Einficht in den Werth
der Menfchenfeele abhanden gekommen war. Was Kant, der noch ein rabisales
Böfes im Menſchen anerkannt hatte, nicht gewagt hätte, lehrten neuere Schulen ohne
Bedenken. ine anerichaffene Heiligkeit fei undenkbar und unter dem göttlichen Eben⸗
bilde fünne nur eine Anlage zum Guten verflanden werben. Der Sündenfall und die
von ihm auögehende Erbjünde, welche der ältere Rationalismus u. A. Eomifcher Weife
als phyſiſche Folge des Genuſſes von einem Giftbaume erklärt hatte, wird von der
neueren Speculation zu einen Fortfchritt der Menfchheit erklärt, indem fle den Wider⸗
ſpruch Evas und Adams gegen Gott ald dad Symbol eines erſten Actes der menſch⸗
licgen Freiheit auffaßt. Daß fol eine Lehre allen Chriſtenthum ein Ende, macht,
geht ſchon aus dem Worte des Apofteld hervor, der Adam (NRöm. 5, 14) „ein Bild
defien® nennt, „der zufünftig war,“ und in Chriſto Die volle Herftellung des Ideales,
Das in dem fündlofen Adam Geftalt gewonnen hatte, erreicht ſieht.
Adam, Eva, der Sündenfall und die Verftoßung aus dem Paradieje find Sujets
für die chriſtliche Kunft, wie für die Allegorie und Symbolik in derfelben
geworden. Als Symbol der. Erbfünde fand die chriftliche Kunft den Apfelbaum für
geeignet. Das Paradies ward dargeſtellt in den vier allegorifchen Figuren der vier
Flüfſe des Paradieſes (Pifon, Gihon, Tigris und Euphrat). Adam und Eva werden
im Paradiefe nadt, mit PBeigenblättern umgürtet, neben den Baum der Erkenntniß
dargeflellt. Diefe flehenden Figuren kehren auf allen Taufbeden von Mefling und
Silber im 14. und 15. Jahrhundert wieder. Berner find die Tauffeffel von Stein
nach dem Typus und. Antitypus mit Kreuz und Baum ver Erkenntniß gefchmüdt.
Adam und Eva im Zuftand des Paradiefes, oft mit dem Baum der Erfenntniß, were
den in der üblichen Weile bei den großen gotbifchen Kathedralkirchen im fogenannten
Paradiefe, der Vorhalle vor dem Haupt-Bortal, abgebildet. Bon der Verdammung
Adamd und Evad an beginnt dad Werk der Erlöfung, daher Beide in mittelalter
licher Tracht, Adam Aderbau treibend, und Eva fpinnenn, mit einem Kinde, an dem
Chore außen dargeftellt werben. Die Erfhaffung der Eva aus der Nippe des Adam
ift der ſymboliſche und Fünftlerifche Antitypus der Verfündigung Marid. Die Erftere
ift der Anfang der Sünde, die Letztere Anfang der Erlöfung — Die Kunft fiellt
Beine nicht felten gegenüber. (Vergl. Otte, Abriß einer kirchlichen Kunft-Archäologie,
1845.) .
Adamelle: Gruppe, eine der Kette der Central⸗Alpen angehörige Gruppe hoher
Berge, unter denen der 11,252 Fuß bohe Berg gleihen Namens der höchfte ift; ſie
liegt jüblich vom Ortler, trägt die Gletjcher der Vedretta da Mandria und di Sa—⸗
viore; in ihr bildet der 6252 Buß hohe Tonale. eine tiefe Einjenfung; gleich den
310 Abdamiten. Adams, John.
Ortler⸗Alpen ſcheidet auch dieſe Gruppe die Lombardei von ber gefürſteten Graf⸗—
ſchaft Tirol.
Adamiten. Unter ven zahlreichen gnoſtiſchen Secten des 2. und 3. chriſtlichen
Jahrhunderts find die Adamiten oder Adamianer nur darum erwähnenswerth, weil fie
die der Richtung gemeinſame Abläugnung eines fittlicden Falles ver Menfchheit zu der
praktiſchen Conſequenz trieben, die urfprüngliche und unverlorene (oder Doch durch die
Erkenntniß diefer Wahrheit wiedergemonnene) Unfchuld durch Nadtheit beider Geſchlechter
bei ſich wiederum berzuftellen. Aus wefentlich gleichen Grundfägen zog eine während
der huffltifchen Bewegung in Böhmen auftauchende Verzweigung der „Brüder des freien
Geiſtes“ unter demſelben Namen auch viefelbe fcheußliche Gonfequenz. Wo ration
liftifche und pantheiftifche Grundgedanken der bezeichneten Art von rohen fleifcheslüfter:
nen Menfchen ergriffen und mit religiöfer Schwärmerei gemifcht werden, müflen fh
überall folche und ähnliche Folgen ergeben, wie denn die Kirchengefchichte deren ud
den verſchiedenſten Zeitaltern und in mannigfach wechfelnden Formen aufzuzeigen bat.
Die böhmifchen Adamiten wurden durch Johann Zisfa mit Feuer und Schwert vertilgt,
und gerade die radikalften Huffiten mußten fich beeilen, ihre beſſere Sache von der jener
Unholde auf8 Entfchiedenfte zu trennen. =
Adams (John) iſt der Name eines der unternehmenden Männer, welche das
18. Jahrhundert harakterifiren; denn John Adams ift der Haupturheber der amerifanifchen
Breibeit, zu der er im Jahre 1765 durch einen einfachen, das Tanonifche und dab
Beudalrecht betreffenden Artikel in der Boſtoner Zeitung den erften Anftoß gab; er war
e8, der durch feine Fräftige Entfchiedenheit die Wahl Georg Wafhington’3 zum Ober
befehlshaber durchfeßte, und er war an der Spite der drei Genoflen Benjamin Franklin,
John Jay und Henry Lawrence, welche am 30. Noveniber 1782 zu Verfailles die einſt⸗
weiligen Artifel des Friedend zwifchen Großbritannien und den abgefallenen Colonien
fehfoffen, die am 3. September 1783 ebendafelbft zu einem endgültigen Frieden erhoben
wurden, defien Urkunde Namend des Bongrefied Iohn Adams, der Gefandte im Haag,
Benjamin Franklin, Gefandter am Hofe zu Verfailles, und John Jay, Gefandter in
Madrid, und Namens des Mutterlandes David Hartley unterzeichneten. „Der König
von Großbritannien anerkennt die dreizehn vereinigten Staaten als freie, fouveraine
und unabhängige Staaten und verzichtet für fi wie für feine Erben und Nachfolger
auf jeden Anſpruch an die Regierung, dad Eigenthum und die Hoheitörechte diefer
Staaten." So lautete der erfte Artikel des Vertrages, durch den die Freiheit eine
jungen Volks flaatsrechtlich feftgeftellt wurde, welches, wiewohl als Theil der Menſch⸗
heit noch in der Wiege liegend, doch ſchon jegt, nach Ablauf erſt vom drei Die
theilen eine® Jahrhunderts, Die unendlich große Bedeutung erwiefen hat, zu ber es
im‘ Leben der neuen Welt von der Borjehung berufen if. Im Art. 2 beſchrieb
man genau die Grenzen zwijchen den vereinigten Staaten und den englifchen Be,
figungen für den ganzen Umfang von Nord- Amerika. Diefe Grenzen beginnen am
Fluffe des Heiligen Kreuzes, im Norden von Neu Schottland, folgen von da dem Berg
fannme und fleigen zur Quelle des Connecticut hinab: Sie kreuzen dieſen Fluß un
ter dem 45. Gr. der Breite, um fich an den Fluß der Irofefen angufchließen. Sie folgen
den Laufe dieſes ketztern Fluſſes, um durch die Mitte der Seen Ontario, Erie, Hure,
de8 Obern, des Langen und des Sees der Büfche zu geben, von wo fle an den Rifr
fiffippi- Fluß gelangen. Weiterhin ift die Mitte dieſes Fluſſes in feinem ganzen Laufe
bis zum 31. Gr. der Breite die Grenze, die dann gerade gegen Morgen an den Fluß
Apalachieola over Catahouche gebt, dem Laufe diefes Fluffes bis zu feiner Vereinigung
mit dem Fluffe des Kiefelfteines (Flint) folgend und von da die Quelle des Fluſſes
gewinnend, der bis zu feinem Ausflug in den Atlantifchen Ocean die Grenze ausmacht.
Diefer Grenzzug umgürtete ein Gebiet von mehr als 70,000 deutſchen Geviertmeilen,
wad faft die Hälfte des Feſtlandes von Europa ift, ein Gebiet, deffen zum großen
Theil fruchtbares Erdreich, in Verbindung mit einem gemäßigten Clima, einer ungeheuern
Bevölkerung einen Wohnplag anmwied. Ueberdies war es von einer Menge fiffbarer
Flüſſe bewäflert und von großen Seen bdurchichnitten, ‚welche den Handel und ben
Waaren⸗Transport erleichterten. Wie diefe natürlichen Vortheile von der Betriebfam-
keit des jungen Volks ausgebentet worden find, haben die nachfolgennen Zeiten gelehrt,
Adams, John. 311
Soll man fi aber heute noch darüber wundern, daß England und die vereinigten
Staaten, Rutter und Tochter, Länder unter ſich theilten, Die ihnen nicht gehörten, die
ihnen fogar zum großen Theil ganz unbekannt waren; Länder endlich, von, Voͤlkern
bewohnt, die allerding8 zwar Barbaren, doch aber freie und unabhängige Gejellfchaften
bildeten, die niemald unter der Herrjchaft weder des Mutterlandes noch der Colonien
geftanden hatten! Diefer Artifel 2 des Vertrages von Verſailles war ein Abbild der
Bulle vom 4. März 1493, vermöge deren ein römischer Bapft, Alerander VI, fi
bewogen fühlte, die Welt, zu Gunften Spaniens und Portugals, durch feine famofe
Demarkationslinie in zwei Hälften zu theilen! Wenige Wochen vor den Präliminarien
von Verfailles, nämlih am 8. October 1782, ſchloß John Adams im‘ Haag mit der
Republik der leben vereinigten Provinzen ienen Sreundfchaftd- und Handeldvertrag,
zu dem die Väter der Stadt Amſterdam bereitd im Jahre 1778 den Entwurf gemacht
batten, und in welchem Hinſichts der Kriegs-Contrebande der Grundfaß angenommen
wurde: Schiff det Ladung und Mannfchaft. Unter Contrebande verftand man bloß
Kriegäbedürfniffe und Waffen, Soldaten, Pferde, Sättel und anderes Gefchirr der zum
Kriegszweck beftimmten Vierfüßer. John Adams war e8 aych, welcher in Gemeinjchaft
mit Benjamin Franklin und Thomas Jefferfon den erften Freundſchafts- und Handels⸗
vertrag zwijchen dem jungen trandatlantifchen Staate und dem, auch noch ganz jugenb-
lichen, Königreich Preußen abſchloß, der am 10. September 1785 ebenfalld im Haag
zu Stande Fam, und Namens des Königs von deffen Gefandten bei den Generalftaaten,
v. Thulemeyer, unterzeichnet wurde. In bdiefem Vertrage wurde jener Grunbfaß bes.
Seerechts noch fehärfer ausgedrüuͤckt.
John Adams flanımte aud einer angejehenen Puritaner-Fanilie, welche 1630 das
Vaterland verlaffen und die Anſiedlung an der Mafjachufetts-Bucht mit begründet hatte.
Hier wurde er zu DBraintree am 19. October 1735 geboren. Vor dem Aufſtande der
Colonien, dur den und feinen weitern Verfolg Adams’ Name weltgefhichtlich gewor-
den ift, zeichnete er ſich als Mechtögelehrter aus. ALS folcher leiftete er feinem Vater⸗
lande die wichtigften Dienſte. Er Fannte Die Bebürfniffe und die bergebrachten Ge-
vechtfame deſſelben auf's genauefte, und ließ fich in jeinen Grundfägen nicht von einer
wild dahin braufenden blinden Leidenfchaft, fondern einzig und allein von dem über
dem wogenden Meere der Gefühle mit klarem Auge ſchwebenden Verftande und 'mora-
liſchen Tact leiten und beflimmen, Daher war er ed auch, der am längften gewalt-
famen Maßregeln abgeneigt und immer jeder Einrichtung zugethan blieb, welche die
rohe Gewalt in irgend einer Weiſe im Zaume zu halten vermochte.
Don Maſſachuſetts für die Verſammlung gewählt, welche in Philadelphia zue
jammentrat, um die gemeinfamen Angelegenheiten der Eolonien zu berathen, eine Ver⸗
fammlung, aus ber anı 4. September 1774 der Gongreß von zwölf Provinzen ent-
fand, war John Adams unter feinen 54 Mitabgeordneten dad thätigfte Mitglied,
welches, durch die Wahl Wafhington’d zum militärifhen Führer des Aufftandes, es
dahin brachte, dag nun auch die noch fehlende Colonie Virginien dem Congreſſe bei-
trat. Hier, in biefer Berfammlung, war es, wo John Adams im Mai 1776 den An⸗
trag zur Bildung einer vom Wutterlande unabhängigen Regierung ftellte, der, nachdem
er an dem Yennfplvanifchen Abgeordneten, Dickenſon, Widerftand gefunden, welcher
noch immer eine Verſoͤhnung mit dem Mutterlande hoffte, aber von Hee befürwortet
worden war, am 4. Juli 1776 einflimmig zum Beſchluß erhoben wurde. Daß ift der
Geburtötag der DBereinigten Staaten von Norb- Amerika, der Unmandlung der 13
Colonien in eben fo viele freie, fouveraine und unabhängige Staaten, umd John
Adams der eigentliche Urheber dieſes Tages.
Er wurde auch der Begründer der Staatöverfaflung der neu gebilveten Gefellfhaft.
Bon den .diplomatifchen Sendungen nad) Europa 1787 in fein Vaterland zurückge⸗
fehrt, Iegte er feinen Freunden Franklin, Waſhington, Madifon und Hamilton den
von ihm während feines Aufenthalts in Europa ausgearbeiteten Entwurf zum Staatd-
undgefeg vor. Diejen Entwurf theilte der Eongreß den einzelnen Staaten zur Prü-
—* und Aeußerung mit. Da bloß Nord⸗-Carolina und Rhode-Island abweichender
Meinung war, und die Zuflimmung von 9 Staaten hinreichend fein folfte, dem Ent:
wurfe Geſetzeskraft zu geben, fo wurde er zum Geſetz erhoben, und am 4. März 1789
312 Adams, John.
Wafhington, der Manit des Schwertes, erfler Präfldent des Bundesſtaates, fo wie
unfer John Adams, der Mann von der Feder, erfter Virepräfident, da er nah Wa-
fhington die meiften Stimmen hatte. j
Zwei Mal wurde Georg Wafhington an die Spige der Union berufen. Als er
‚ nach Ablauf der zweiten vierjährigen Wahlperiode 1797 in’3 Privatleben zurüdkehrte,
da war e8 John Adams, den die Danfbarfeit der Bürger Amerifa’8 zum Präffdenten
des Vaterlandes beftellte. In dieſer höchſten Würde Hatte er, bald nad) Antritt feiner
Regierung, Gelegenheit, in einer an den Congreß gerichteten Botfchaft vom 16. Mai
1797 die Nichtswürdigfeiten und Anmaßungen fundzugeben, welche bie franzöftiche
Republik, vertreten Durch ihr vollziehendes Directorium, Barras an der Spige, gegen
die DBereinigten Staaten und ihre Bürger fich erlaubt hatte. Diefes entwürbigte Regi⸗
ment konnte es nicht ruhig mit anfehen, daß zwifchen Mutter und Tochter ein gutes
Einvernehmen beftehbe, und daß in Folge deſſen ein fehr lebhafter Handel zwiſchen
Großbritannien und den Vereinigten Staaten entftanden war, welcher zwei Völker ein
ander näher brachte, welche ein Jahrzehent vorher ſich no aufs Wüthenpfte befämpft
hatten. Am 31. October 1796 erließ das Directorium einen Befehl, der mit einem
tödtlichen Schlage die englifche Imduftrie und den einträglichen Handel, welchen die
Amerikaner mit den Erzeugniffen jenes Gewerbfleißed in Frankreich trieben, vernichten
follte. Alle Vorftellungen gegen die angeordneten Maaßregeln fcheiterten an dem Dün-
fel und dem Hochmuthe, durch den ſich die Parifer Gewalthaber damaliger, wie jpäte
ter Zeit zu ihrer Schande bemerfbar gemacht haben. Die Beleidigungen, welche der
Regierung der Vereinigten Staaten zugefügt wurden, und die Beichädigungen, die
amerifanifche Bürger erleiden mußten, waren fo hoch geftiegen, daß es offenbar hätte
zum Kriege fommen müſſen, wäre ein Anderer ala John Adams an der Spige der
Gefchäfte gewefen. Er aber) der Mann des Friedens, verfuchte noch ein Mal den Weg
der Unterhandlung. Die Bevollmächtigten, die er nach Paris fchidte, richteten nicht
‚aus, wohl aber lernten fie die Entfittlihung der Menſchen an der Regierung Frank—⸗
reich8 kennen: gefchäftige Zmifchenträger kamen und gingen und boten ihre guten
Dienfte an zum rafchen Abſchluß eines Vertrages, wenn ſich die amerifanifchen Mi⸗
nifter entfchließen Tönnten, Geld, und zwar viel Geld, für die Mitglieder des Directo⸗
riums' — fpringen zu laffen; für vier der Directoren wurden nicht weniger. als 1,200,000
Frans verlangt, und für die franzöflfche Staatskaſſe? Die Kleinigkeit von 32 Wil-
lionen! Nach dieſem Ausgange der eingeleiteten Unterhandlungen und nach dieſen
Erfahrungen über den tiefen Verfall des franzöflfchen Volkes war der Congreß von
Philadelphia auf dem Punkte, Frankreich den Krieg zu erflären, und ſchon war Georg
Wafhington zum General Lieutenant und abermaligen Ober Befehlshaber der bemaff-
neten Wacht ernannt worben, als John Adams — wohl erfennend, daß nicht Hader
und Streit und offenbarer Krieg, fondern Einigkeit und Frieden, mit allen Wohlthaten
in ihrem Gefolge, ein Land groß und glüdlich machen Fönnen, namentlich eine fo ju⸗
gendliche Staatsgefellfchaft, wie die amerifanifche Union e8 war — fein Praͤſtdial⸗Veto
einlegte und zur Anfnüpfung neuer Unterhandlungen mit der franzöfifchen Regierung
rieth, was durch Eröffnungen erleichtert wurde, welche das Directorium, durch feinen
Minifter der auswärtigen Angelegenheiten Talleyrand auf andere Gedanken gebradt,
unter der Hand hatte machen laffen. So wurde denn, nachdem die Directorial⸗Regie⸗
zung am Tage des 18. Brumaire geftürzt worden war und ber aus Aegypten befer-
tirte General Buonaparte als erfter Conful der franzöflfchen Republik ſich der Zügel
der Republik bemächtigt hatte, am 30. September 1800 eine Uebereinkunft zwifchen
beiden Nepublifen gefchloffen, die den durch franzöflfchen Uebermuth hervorgerufenen
Zwiftigfeiten ein Ende machte. John Adams beftätigte diefen Vertrag, unter gemiflen
Borbehalten, am 18. Yebruar 1801 und Buonaparte am 31. Juli deſſelben Jahres
unter Anerkennung jener Vorbehalte; fein Bruder Iofeph war der franzöflfihe Haupt⸗
Unterhändler gewefen. Jene Beftätigung war eine der legten Präffpial« Handlungen
John Adams, deſſen Amts» Thätigkeit in der äußern Politit von diefen Wirren ganz
- in Anfpruch genommen worden war. Sie hatten aber auch weſentlich beigetragen, in
ihm die Ueberzeugung zu befeftigen, wie noth feinem Vaterlande bei fo vielen hundert
Meilen offener Küften es thue, bewaffnet zur See zu fein, infonderheit einem Feinde
Adams, John. Adams, Samuel. 33
gegenüber, dem alle Borfchriften des Sittengefehes, gefshweige denn des Bölkerrechtes,
abbanden gekommen waren. Darum wirkte er während feiner Verwaltung für die Er-
richtung einer Seemacht, an der ed zu feiner Zeit gänzlich mangelte, was auf feiner
Seite mwefentlich dazu beitrug, der aufiprudelnden Lebhaftigkeit des fouverainen ameri-
Fanifchen Volkes im Congreß, bei den erlittenen Beleinigungen feiner Majeftät durch
die dollarsjüchtigen Gewalthaber der Pariſer Revolutions⸗Hydra, einen Damm entgegen
zu ftellen. So legte John Adams den Grund zu der. jeßt fo bedeutenden Seemacht
der Vereinigten Staaten und ihrer eigenthümlichen Verfaſſung. Ä
Nah Ablauf feiner Wahlperiove 1801 trat fein Vicepräftdent Iefferfon, der eine
Stimme mehr hatte, als er, an die Spitze ded amerifanifchen Bundesſtaats. Das Ver—
trauen und die Liebe feiner Landsleute ficherten ihm: nichtsdeſtoweniger den ihm gebüh⸗
senden Antheil an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Nocd 1820, in dem
hoben Alter von 85 Jahren, arbeitete er als Mitglied des Ausichuffes, welcher in
Maffachufett3 zur Verbeſſerung der VBerfaffung dieſes Staats gewählt worden war, mit
Kraft in einem Wirfungskreife, für den er wie geboren war. Der SOfte Jahrestag der
Geburt der amerifanifchen Freiheit wurde fein Todestag. „O, der herrliche 4. Julius!”
rief er, ald ihn zu New= Dorf daß feierlihe Glodengeläut und der Donner des Ge⸗
ſchützes an dieſem Tage weckte, „Gott fegne ihn!" Am felben Tage ftarb er. Kurz
vorher rief er noch ein Mal: „ES ift ein großer,-berslicder Tag — Yefferfon überlebt:
ihn!“ Aber Jefferſon war an. demfelben Tage heimgegangen.
Adams (John), ein Praͤſident ver Vereinigten Staaten, Sohn des .Borigen, geb.
1767 in Maſſachuſetts. Er warb in Europa, wohin fein Vater in Angelegenheiten
feiner Republif gefandt war, erzogen, Eehrie mit ihm nach Amerika zurüd und wurde
1797, unter der Präflventfchaft feines Vaterd zum Gefandten am Föniglich. preußiſchen
Hofe ernannt, 1801 aber bereits abberufen. Er wandte fich jebt den politifchen
Kämpfen der Heimath mit 'größerer Theilnahme zu, im Grunde des Herzens Der füne-
ralififchen Partei und den Anfchauungen der Stifter der Union Huldigend, wenn er
auch eine diplomatifche Gewandtheit durch Compromiſſe mit der entgegengefegten Partei
zeigte. Präfldent Madifon, fein politifcher Gegner, ſchickte ihn als Geſandten nad
Rußland, ſodann nach England, wo er 1814 zu Gent an der Serftellung bes Friedens
zwifchen England und den Vereinigten Staaten Theil nimmt. Präfldent Mouron er-
nannte ihn 1817 zum Staatd«Secretair. 1825 warb er zum Präflpenten ber Vereinig«
ten Staaten erwählt. Seine Regierung zeigt Mangel an Kraft neben dem reblich ges
meinten Verſuch, unverföhnliche Parteigegenfäge zu vereinigen. 1830 wurde er für
Maflachufetts zum Mitglied des Mepräfentantenhaufes erwählt, und er feßte Dort ener⸗
gifcher als früher. feinen Kampf gegen die („demokratiſche“) Sclavenpartei und für die
Abolitioniften fort. Er farb zu Wafhington, 17. Februar 1848.
Adams (Samuel), zu Bofton im Jahre 1722 geboren, gehört ebenfalls zu den
Männern, denen die Vereinigten Staaten ihr Entftehen zu verdanken haben. Bon der
Theologie, die er zu ſtudiren begonnen hatte, wandte er ſich, ſchen als junger Mann
ein eifriger und nichts weniger ald gemäßigter Politiker, bald wieder ab und nahm
einne Stelle als britifcher Steuereinncehmer in feiner Heimath an, in welcher Stellung
er die Beſchwerden und Bedrückungen von Grund aud kennen lernte, unter benen
die amerikaniſchen Colonien durd die Steuergefehgebung des Mutterlandes zu leiden
Ohne tiefere Einficht, ein in Theorien lebender Phantaft.und mit allen Mit«
teln eines. überwältigenden Redner⸗Talentes begabt, warb er zu einem ber Haupterreger
des Volks, zu einem Wühler, wie man fich heut zu Tage auszubrüden pflegt, der die
Leidenfchaften der Maflen zu werfen und audzubeuten firebt. Er war es, der 1772 mit
Jakob Warren durch Errichtung von Clubs Das Parteimefen in Maflachufetts plan⸗
mäßig in Gang brachte. Der Gentralclub war in Boſton unter der: Leitung von ſechs
Vertrauendmännern, von denen jeder eine Bürger-Abtheilung befehligte, die in mehrere
Rotten unter eigenen Führern zerfiel. Im jeder Stadt, in jedem Fleden, jedem. Dorfe
der Provinz beftanden eigene Clubs, die mit dem Gentealclub in Bofton Briefe mechfel«
ten, daher man fie auch „Eorreiponding Societies“ nannte, und als ein taufenbfältiges
Echo jedes Wort über das Rand verbreiteten, Das zu Bofton im Centralelub gefallen
war. Maffachufetts diente in diefer Hinficht ben übrigen Colonien zum Mufter,; die
.
4
34 Kbemshit. Abeitation
alsbald fein Beifpiel nachahmten. Ohne den fittlichen Ernft und die ſtaatsimaͤnniſche
Bildung, wie fein Namendvetter John Adams, fondern ein Demagog vom reinften
Waſſer und ungebänbigter Leidenſchaft, warb Samudl Adams, nachdem er vom Könige
für vogelfrei erklärt worden war, 1774 in den allgemeinen Congreß gewählt, wo .er
durch feine glänzende Beredſamkeit, neben Lee, Iefferfon, Sherman, Livingjton ıc. ber
Unabhängigkeitd - Erflärtung vom 4. Juli 1776 und ihrer einflimmigen Annahme för-
derlih war. Noch in dem hohen Alter von 72 Jahren beriefen ihn feine Mitbürger
ald Gouverneur an die Spige Der Gefchäfte ded Staates Maſſachuſetts, welche Würde
er aber nach drei Sahren, 1797, niederlegte. Er ſtarb 1802 zu Boſton in dürftigen
Umftänden. |
Adams: Bil, (Talmala im Sanskrit, Ham⸗al⸗el bei den Ringalefen, St. Tho-
mas bei den Europäern, Rohrau bei den Arabern) ift ein den Buddhiſten, Brahmanen
und Muhamedanern heiliger und von ihnen zu einem Wallfahrtöorte beftimmter Berg
Ceylon's, der nach dem 7586 preuß. Fuß hoben Pedrotallagalla der. höchfte Berg diefer
Infel ift, indem er ſich 6724 Buß über das Meereönivenu erhebt. Sechs deutſche
Meilen dftlih von Ceylon's Hauptſtadt, Colombo, entfernt, fteigt er aus der Hoch⸗
ebene ald ein Oranitfegel empor, den Fein Pflanzenwuchs, nicht der Höhe wegen,
ſchmückt, fondern weil er, eine einzige Felſenmaſſe bilvend, ohne alle Erdbedeckung if.
Trotz der großen Menge Pilger, die jährlich ven berühmten Berg befuchen, ift der
Meg zur Spike des Pils in hohem Grade beichwerlich; Stufen in den Felſen zu
bauen, war zu umflänblich, flatt deffen findet man zahllofe Ketten jever Art, links und
rechts des Pfades, uralt und roflig und von neuem Gepräge an ben Zellen ange
fihmiebet, um ſich an ihnen binaufbafpeln zu koͤnnen. Der Gipfel ift von einer ftarfen,
etwa 3 Buß hohen Steinmauer umgeben, welche einen Erdgürtel einfchließt, der einen
Meg um den im Wittelpuntt ſich erhebenden Steinblod bildet. Diefer befteht aus
zwei ungleichförmigen Maflen, deren hoͤchſte und größte die heiligen Fußtapfen trägt.
Auf der öftlihen Seite des um den ‚Steinblod laufenden Pfabes zwifchen den erfleren
und ber. Mauer hefindet fich. ein großer Reum; bier hat man eine Bungalow ober
Hütte von Flechtwerk errichtet, worin bie Priefler während der Wallfahrtszeit wohnen.
Die erwähnte Sohlenſpur, über der ein Feiner, etwa 8. Buß hoher und 10 Zub im
Geviert enthaltender, an ben Belfen mit ungeheuren Ketten befeftigter . Tempel aus
Eifenbolz, mit vielem Schnigwerf und nievrigem Ziegeldache, erbaut ift, foll, wie die
Mohamedaner fagen, von Adam, der bier taufend Jahre auf einem Fuß geflanden hat,
ebe er Geylon, fein Paradies, verließ, nach bubbhiftifcher Sage von Gautama Buddha,
der. diefe Fußtapfen feinen Verehrern bei feinem Scheiven aus Ceylon zurüdlieg, und
nach brahmanifcher Mythe von Wifchnu herrũhren. Die Fußſpur iſt ungefaͤhr 3 Fuß
lang und an der breiteſten Stelle zwei und einen halben Fuß breit, und beſtand wahr⸗
ſcheinlich anfangs aus zwei halbkreisformigen Hoͤhlungen, die verſchieden groß waren
and in einer entfprechenden Entfernung von einander lagen. Die kleinere dieſer Hoͤh⸗
lungen bat man in den Abdruck eined Hackens, die größere in den eines, Fußballens
verwandelt und dem Ganzen, um die Achnlichkeit in Die Augen ſpringender zu machen,
Beben aus Gyps zugefügt. Die Einfaffung der Sohlenfpur ift ein goldener Rahm,
mit vielen Edelfteinen von bedeutender Größe befeht; einige davon follen wirklich aͤcht
fein. Hier an. diefem bürftigen Orte verrichten jährli) Tauſende ihr gläubiges Gebet;
die Vorſchrift für die Wallfahrer ift, in einem Zuge den Berg hinaufzuflettern, dann,
nachdem das Gebet verrichtet und das Geldopfer dargebracht, ohne umzuſchauen, wieder
hinabzuſteigen.
| —* (Beiladung, mise en cause) iſt die richterliche Vorladung eines
Sen er an einem bereits ſchwebenden Nechtöftreit zu betheiligen. Nach gemeinem
Prozeß iſt es zweifelhaft, ob der Richter ſie ohne Antrag einer Partei erlaſſen darf.
Trotz des entgegenſtehenden Verhandlungs⸗Principes entſchied ſich die Prarid für die
bejahende Alternative, indem fie Die richterliche Prozeß⸗Direction und die damit ver
bundene Sorge für Abkürzung und VBefchleunigung der Prozefle in ven Vordergrund ftellte.
In der That iſt denn auch der Zweck der Meitation fein anderer, ald die Ver⸗
hütung einer vervielfältigten Rechtfprechung. über denſelben Gegenfland. Der: Haupt
unterjchleb der Adritation von ber Litis⸗Denunciation — welche außerbem ftetd eine
-
\
u Adda, Fuß. 35
beantragte ift — beſteht darin, daß ber Adcitat zum Prozeß als principaliter mit
fireitender Theil zugezogen wird, während die Theilnahme des Litiß- Denunciaten am
Prozeß durch gewifle zukünftige Eventualitäten und Androhungen von Prozeß - Unan-
nebmlichkeiten bebingt ift, ein Unterfchied, den die deutſchen Worte „Beiladung” und
„Streitverfündung* fofort erkennen laffen. |
Die preußifche Gerichtd - Orbnung ließ auch die Adcitation ohne Antrag. zu mit
der Maaßgabe, daß der Adeitat des Richters nur ald Zeuge pro informatione, d. 5.
zur befieren Aufklärung der Sache vernommen werden durfte, im Prozeß alfo nur eine
Rebencolle jpielte. Seit Einführung der Verhandlungs⸗Maxime in den preußifchen
Prozeß (1333) giebt es nur noch eine beantragte Adritation und diefe hat im preußifchen
Prozeß diefelben Formen, Boraudfegungen und Regeln, wie die Bitid + Denunciation
(. —— |
Adda (Europa) ift ein linker Nebenfluß des Po, der von den Hochalpen des
Stilfſer Jochs, vorzugsweife von dem Monte Gallo herablommt, erſt in fühlicher, dann
in woeftlicher Richtung läuft, bei Tirano und Sondrio vorbeigebt,. durch ben Lago bi
Como und defien fünöftlihe Verlängerung, den Lago di Lecco fließt, in feinem ſüd⸗
lichen Kaufe Lecco, Brivio, Lodi, Pizzighettone befpült und 1), deutſche Meile weſtlich
von Gremona, unweit ded Dorfes Spinabedco, in den Po fich ergießt. In ihrem
Dberlaufe, ehe fie in den Lago di. Como tritt, durchfließt die Adda die beiben ehe⸗
maligen Graubündner Landfchaften Worms oder Bormio und Beltlin..oder Valtellin,
und nimmt in beiden zahlreiche kleine Gewäfler auf, unter denen der Roaſco⸗, Val⸗
fontano=, Malero- und Maſino⸗Fluß auf der rechten Seite, der. Branglie-, Frabolfo⸗,
Belvifo-, Baninae, Madrosco⸗ und Tartanoe Fluß auf der linfen Seite noch die größ«
ten find. Die Landichaft Worms, im Often an Tirol grenzend, 5 Meilen lang und
faſt eben fo breit, fehr gebirgig und rings umher von hohen, fteilen und faft immer
mit Schnee bevedten Gebirgen umgeben, ſowie das Baltellin, ein an der Nordgrenze
des Herzogthumsd Mailand und des ehemaligen venetianifchen Gebietes liegendes, über
aus fruchtbares, 8 Meilen langes und 2 bis 5 Meilen breites Thal, gehörten mit der
Landſchaft Chiavenna oder -Eleven kraft einer Faiferlihen. Schentung dem Bisthum
Chur, wurden aber letzterem durch ihre Nachbarn, namentlich durch Mailand. entriffen.
Nach fruchtlofen Verfuchen ver Wiedererlangung, beſonders in den Jahren 1486 und
1487, gelang ed endlich 1512 dem Bifchofe von Chur und den drei Bünben, ihre
alten Rechte auf die Landfchaften geltend zn machen. Der Biſchof trat fle aber 1530
mit dem Vorbehalte, daß dem Bisthume gewiffe Zahlungen ans dem Zolle geleiftet
würden, den Bümden ab, und diefe blieben, nachdem 1620 Unruhen in den Landfchaften
ausgebrochen waren, vom. Jahre 1637 an faſt zwei Jahrhunderte lang in dem ruhigen
Bells von Beltlin, Wormd und Gleven, bis fle, nach einer ‚ausgebrschenen Rebellion
und Unterfikgung der Hochverräther durch ben franzöflfchen General Buonaparte, mi
tet Proclamation deflelben vom 10. October 1797, mit der cisalpiniſchen Republik,
Bei Errichtung des Königreichd Italien, mit dieſem als Gouvernement Adda, und end⸗
lich durch die Vefchlüffe des Wiener Congreſſes mit dem lombardiſch⸗ venetiamifchen
Kömigreiche als Delegazion Sondrio vereinigt mwınden. — Die Adda iſt jetzt einge«
dammt, befonderd in der Nähe von Sondrio, durch große Deiche, indem fie früher Bei
öfteren Ueberſchwemmungen eine Menge Sümpfe, bie fi von Colico bis in die Um⸗
gebungen Sondrio's erſtreckten, erzeugte. Die peflartigen Ausdünftungen diefer Sumpfe
wirkten hoͤchſt nachtheilig auf die Bewohner, welche häufig hartnaͤckigen Wehhſelfiebern,
der englifhen Krankheit, den Köpfen und ber Kretinbildung unterworfen waren. —
Nach dem Austritt der Adda aus dem Lago bi Lecco, wo ſie fchiffbar wird, vereinigt
fih mit ihr oflwäarts von Trezzo, Der Naviglio della Martefana, der von Mailand
ausgeht und bei Gorgonzola vorbeiführt, währenn fle auf der linken Seite den Brembo
und den auf dem Monte Forone eutjpringenden und bei Crema vorbeigehenden Serio
aufnimmt, der ihr größter Nebenfluß if. Die Abba und ihre Zuflüfie haben von jeher
in milidaͤriſcher Hinficht eine große Wichtigkeit. gehabt; an ihren Ufern: hat man
entweder feſte Schlöffer oder andere Vertheidigungswerke errichtet oder es find zahl⸗
reiche kleine und große Schlachten geliefert worden. In erſter Beziehung iſt das
Caſtell von Bormio, welches 1639 gefchleift wurde, das fehle Schloß von Groflo,
316 Adda, Stadt, Addiſon.
1526 zerflört, dad von Groſſotto, die drei von Mazzo, das Eaflell von Tirano, das
von Sondrio, das ebenfalls 1639 gefchleift wurde, das Schloß von Chiuro, 1512
‚von den Graubündnern zerflört, dad von WMorbegno, 1521 gefchleift, das von Colico,
das von Piantedo, Die Schanze von Montello, die. den wichtigen Paß über die Adda
vertbeidigte, 1639 aber zerftört wurde, Das Fort de Fuentes, vom Grafen von Fuentes,
jpanifchem Statthalter von Mailand, 1603 angelegt, das fefte Schloß von Lodi, 1158
vom Kaifer Brieprich I. erbaut, die Eleine Feſtung Pizzighettone, wohin König Yranz
als Gefangener nach der Schlacht von Pavia, 1525, gebracht wurde und die Feſtung
Grema zu erwähnen, während, nur. das Mittelalter und vorzugsweiſe Die Neuzeit br»
rüfichtigt, 1635 in der Umgegend der Bagni di San Martino, in demfelben Jahre
m dem Campo de luco, in dem Ruvinertbale, bei Mazzo und bei Morbegno, Ende
des elften Jahrhunderts bei Gamposvico, 1432 und 1434 bei Delebio, 1525 bei
Dubin, 1705 und 1799 hei Gaflano, 1522 bei Bicoca, 1509 bei Rivolta und Agna⸗
delle, 1515 bei Malegnano, zwifchen dieſer am Lambro ‚liegenden Stadt: und der Adda
und 1796 bei Lodi Schlachten vorfielen. Letztere Schlacht beiteht bekanntlich in der
Erzwingung des Uebergangs über die 600 Fuß lange Brüde bei Lodi Seitens bed
Generald Buonaparte, eine Waffenthat, Die man in der Negel höher anjchlägt, wie fie
eigentlich ift, indem die Öfterreichifche Armee bereitd im Ruckzuge war, den größten
Theil ihrer Artillerie Schon zurüdgezogen und nur einige Kanonen zur Vertheidigung
der. Brürfe hatte ſtehen laſſen. An dieſem Fluß ſchlug dann am 27. April 1799 der
ruſſiſche Feldherr Suwarow den franzöftfchen General Moreau und bemichtete Damit die
cißalpinische Republik, denn ald unmittelbare Folge Diefer Schlacht ergab ſich Die gänz-
liche Räumung der Lombardei durdy die Franzoſen, jo daß Sumarom fhon am Tage
darauf. in Mailand einzog. |
Adda (Afrika) ift eine Stadt von 3000 Einwohnern an der 60 beutfche Meilen
langen Lüfte Ober⸗Guinea's, die gemeiniglich unter dem Namen Goldküſte bekannt if
und die fih von dem Aſſimi bis zum Volta mit einer nicht zu beſtimmenden Aus-
behnung in's Innere des Landes hinein erftredt. 1', Meile von der Mündung de
Bolta und zwar auf der. linken Seite deſſelben erbaut, liegt das fo ohne Ausnahme
von Eingebornen bewohnte Adda Dicht neben dem 1783 angelegten Fort Kongenfeen
(Königeftein), welches, wie das in der Provinz Acra 1659 von den Portugieſen er-
baute und 1694 von den Dänen noch mehr befeftigte Wort Chriftiansborg, das 1734
angelegte Hort Freedensborg (Friedensburg), die Faktorei Frederiksberg, die Anlagen
Frederiksſted und Frederiksnopel, das Fort Prindfenſteen (PBrinzenftein), außerhalb ber
Goldküſte in der Provinz Popo des. Königreichd Dahomey liegend und 1783 erbaut,
nebft den von den Eingebormen, den Fantis und Afchantie, bemohnten und in ge
wiſſer Hinficht abhängigen. Städten und Dörfern Urfu, Labadie, Taſſy, Temma, Poni,
Prampram, Ningo, Occo und den beiden Dörfern Attafoo und Quitia, einft ſtark be
völfert, «an der fogenannten Sclavenküfte, zufammen mit einer Bevölkerung von 56,000
Seelen, von der daͤniſchen Megierung an bie britifche im Iahre 1850 für die Summe
von 10,000 Pfo. St. verkauft wurden. Diefe jetzigen englifchen Beflgungen wurden
von der daͤniſch⸗ weſtindiſchen Compagnie 1754 der dänifchen Megierung gegen Ent⸗
ſchaͤdigung überlaffen und find urfprünglih, wie alle die zahlreichen Eleinen-im Beſit
der Engländer, Holländer, früher auch der Franzoſen und Dänen fich befindenden Au⸗
ſiedelungen auf dieſer kurzen Küftenftrede nur Behufs befferer Handhabung und. Br
teibung des Sclavenhandels erworben und mit zahlreichen Befeftigungen ausgeſtattet
worden. Urfprünglich waren faft alle diefe Niederlaſſungen auf der Goldküſte von den
Portugiefen errichtet, die über die gefammte weſtliche Küfte Afrika’s, Fraft der Demar⸗
Tationdlinie des Pabſtes Alerander VI., ein Territorialrecht anſprachen, und, obgleich
dieſe Schenkung nie von irgend einer andern europälfchen Regierung, Spanien außge⸗
nommen, anerlannt worben mar, machte- man den PBortugiefen den Beflg: nicht eher
fireitig, bis einzelne Seemädte den; Werth der Negerarbeit in den transatlantiſchen
Pllanzungen kennen zu lernen anfingen. .
Addiſon, Joſeph. Diefer englifche Schriftfteller des 18. Jahrhunderts nimmt
weder als Dichter, noch als Gelehrter, noch al& Staatsmann eine Stelle unter den
erften Geiftern ein, aber fein Name wird. wegen. feiner Perfönlichkeit und feiner Zeit⸗
Addifon. — 317
kritik mit Recht verewigt. Um die Entwidelung diefed Mannes’ von echt engliſchem
Charakter und. gediegener Hafjifcher Bildung feiner Zeit vecht aufzufaffen, glauben wir
eine Biologie ſeines Talente® nah Duetelet verfuchen zu müſſen. Quételet hat
nämlich durch ftatiftifche Zufammenftellung die Entmwidelung des dramatiſchen Talente,
was bei Addiſon neben dem Fomifchen auch hervor trat, auf Gefege zurüdzuführen ge⸗
fucht. In der Schrift: „Ueber den Menfchen und die Entwieelung feiner Faͤhigkeiten“,
deutſch von Niede, hat Duetelet gewifle Grundzüge der Biologie der dDramatifchen
Schriftſteller feſtgeſtellt. In feinem Buche: „Zur Naturgefchichte der Geſellſchaft“,
deutsch von Adler, Hat Quételet ©. 128 flgg. vom Einfluß des Alters auf die Ent:
wickelung des dramatiſchen Talentes gefprochen, Nach feinen Reſultaten wollen wir
bier Addiſon's Entwidelung angeben. QDuetelet fagt: „In England befolgt Das dra⸗
matifche Talent, wie in Frankreich, diefelbe Stufenfolge: es giebt ich nur etwas früh⸗
zeitiger vor und mit dem zwanzigften Lebensjahre fund; Die Dichter betreten in Eng-
land die dDramatifche Laufbahn etwas früher und erreichen dann auch eher bie volle
&ntfaltung ihre® Talentes. Die Entwidelungsftufen find mie in Frankreich; dad dra-
matifche Talent entmidelt ſich energiſch bis gegen das breißigfte Jahr, wachſt fortwaͤh⸗
rend, erreicht ein Maximum und erhält ſich in ziemlicher Lebendigkeit bis gegen das
Alter von fünfzig bis fünfundfünfzig Jahren. Darnach aber nimmt es merklich ab,
namentlich rückſichtlich des Werthes der Erzeugniſſe. Zwiſchen dem zwanzigſten und
fünfundfünfzigſten Jahre haben wie in Frankreich fo in England die Meiſterwerke der
franzöftfchen Bühne ihre Entftehung gefunden, außerhalb diefer Grenzen. trifft man nur
Merte zweiten Ranges an. Diefe fünfunddreißig Iahre bilden fonach gewiffermaßen
die Rennbahn des bramatifchen Talentes. Wir haben bereitd darauf bingewiefen, daß
das Talent des Tragddiendichters früher zur Reife kommt, als Dad des Luſtſpieldichters.
Für Erfteren tritt das Maximum zwifchen dem vreißigften und vierzigften Jahre ein
und für Legteren zwifchen dem vierzigften und fünfundfünfzigften Jahre. Dieſe Beob-
achtung laͤßt fich nicht blos rückſichtlich der Bruchtbarkeit des Talentes, fondern auch
rückſichtlich des Werthes der Erzeugniffe machen. — Dieſe Ergebniffe ſcheinen, ſobald
fie einmal erkannt find, ſich in der natürlichen‘ Weile zu erklären. Die Tragoͤdie ſetzt
mehr die Leidenfchaft und Phantafie des Dichters in Bewegung, die Comödie erheiſcht
aber einen mehr entwickelten Verftand, eine tiefere Menfchenkenntniß und jene Ruhe der
Beobachtung, die fich erft einflellt, wenn einmal Das Spiel der Leidenſchaften im eige⸗
nen Buſen ausgetobt hat.“
Vergleichen wir die Lebensjahre Addiſon's mit ſeinen poetiſchen Leiftungen, ſo
finden wir Quételet's Entwickelungsgeſetz beſtaͤtigt. J. Addiſon iſt 1671 in Milton,
in der Landſchaft Wiltſhire, geboren. Vor ſeinem 22. Lebensjahre befaßte er ſich mit
lateiniſcher Poefte, d. h. er machte lateiniſche Verſe, welche in der Musa anglicn 1691
bis 1693 erſchienen. Im 22. Jahre verfaßte er ein Lobgedicht an Dryden, im 24.
überfegte er Virgil's Georgica und ſchrieb das Helden⸗Gedicht auf Wilhelm III. Im
29—31. Jahre war er auf Reiſen. Mit 32 Jahren verfuchte er ſich nochmals im
beroifchen Epos und faßte feinen phllologifchen Meifcberiht ab. In dieſe Zeit ger
bört auch fein philvlogifch » archädlogtfches Gefpräh von den Mimen. Mit dem
35. Lebensjahre erfchienen feine Luſtſpiele, „der zärtlide Ehemann“, „das Geſpenſt
mit der Trommel.* Erſt 1713, alfo im 42. LXebendjahre, erfchten fein ,Cato“. Das
ift fein Beweis gegen Quetelet's Gefeß, daß dad Talent für die Tragddie früher ſich
zeige, ald das für die Comödie. Das Drama „Cato“ war fchon längft von Addiſon
von Jugend an, alfo vom 20. Jahre an, bearbeitet worden. Die bramatifche Idee,
welche ihn gegen das Ende feined Lebens (im 48. Jahre) bewegte umd wovon: .wir
"unten fprecken, wurde nicht mehr ausgeführt. Das Hauptwerf von Addiſon war eine
profaifche Comödie, d. h. eine ſatyriſche, feine Kritif feiner Zeit. Er zeigt darin fein
komiſches und beobachtendes Talent und Darftellungsvermögen in der Profa. Das Werk,
worin Addiſon jein. feines Beobachtungsgenie leuchten ließ, ift der Spectator (Zufchauer),
den er mit Steele herausgab und deſſen achter Band von ihm allein herrührt. Dieſer
erfehien von feinem 39. Lebensjahre an. Duetelet hat alſo Mecht, wenn er fagt, der
Höhepunkt des Fomifchen und beobacdhtenden Talented trete vom 40. bis 50. Jahre
ein. Bei Addiſon war es zwilchen dem 39. und 48. (feinem Todesjahre).
318 Abdiſon.
Nach dieſer biologiſchen Skizze wird Addiſon leichter zu beurtheilen ſein, wenn
man noch das Folgende beachtet. Addiſon hatte ſich in Oxford ſtreng nach dem Vor⸗
bild der Klaſſiker gebildet. Er hatte dadurch zuerſt im Lateiniſchen und dann in ſei⸗
ner Mutterfprache große Gewandtheit erreicht. Das war für feine Meifterfchaft in der
Zeichnung fehr wichtig. Bekanntlich ift es fehr fehwer, angeborene Neigung zum Wige
oder extravagante Einbildungsfraft zu zügeln. Beides ift Abbifon durch feine Elafitfche
"Bildung gelungen. Diefe letztere galt in jener Zeit noch mehr, als jetzt, und man
ſtellte fle fogar über angeborened Genie und nationale Ipealität. Aus dieſem verkehr⸗
ten ober einfeitig das Klaffifche vergötternden Zeitgeifte hat man die Erftlinge von
Mdiſon's (lateinischer) Poefle in der Musa anglica fehr überſchaͤtzt. Selbſt Boileau
hat Addiſon zu viel Lob gejpenbet. Dad erfte Versproduct Addiſon's war an Dry
den gerichtet; dieſem folgte dann die Ueberfegung von Virgil's Georgica. In dieſer
geichraubten Poeſie, die jeiner natürlichen Anlage ganz und gar fremd war, blieb
Addiſon, bis ihn die Reiſe nach Italien und Deutfchland auf die Beobachtung der
Gegenwart — fein eigentliche Element — zurüdführte. Nach dem Wunfche ſeines Vaters
folfte er Geiftlicher werden. Doch ftellte er ſich dieſen Beruf ſo ſchwer vor, — Ernſit
und Beſcheidenheit zeichneten feinen ganzen Charafter aus —, daß. er ſich nicht ent⸗
fließen Eonnte, dem Willen feines Vaters zu folgen. Dieſer Ernft war aber bei ihm
mit der ächt englifchen Jovialität und Hang zur komiſchen Kritif und Garricatur vermiſcht.
Eine ſolche Veremigung des tragifchen und Eomifchen Talented findet man bei den
englifchen Dramatifefn nicht felten. ALS. Dichter hat eigentlich Addiſon nach unferem
jetzigen Standpunkte nicht viel geleiftet. Sein „Eato”, der feiner Zeit fo verherrlicht
wurde, ift froftig und geziert, er gleicht einer Statue des vorigen Jahrhunderts, welche
eine Antike nachahmen follte, und nur ein Zerrbild des Verſailler Geſchmackes bietet.
Die beftellten und bezahlten Hof⸗ und Lobpoeflen von Abdifon, gefertigt, um feine
Anftellung zu erreichen, find auch ohne poetifchen Werth. So hat er Lord Sommer?
und dem Herzog von Malborough gefchmeichelt, bis er an Loke's Stelle als Appella⸗
tionsrath ein Amt erhielt. Er ward dann 1709 Secretär beim Statthalter Wharton
in Irland. Addiſon's Hauptthätigkeit war die eines Publiciften. Seine Stellung als
Minifter 1717 war nicht bedeutend. Nach feinem „Gato”, der damals in fremde Spra-
chen übertragen wurde, hatte Addifon die Abficht, eine Tragödie: „der Tod des So
crates“, zu fehreiben. Es beweift dies fowohl den Ernft von Addiſon, ald auch feine
richtige Anficht von tragifchen Stoffen. Er felbft äußerte fly: Die Bühne wolle er
zu einer veligiössfittlichen Bildungsfehule machen. Ehe wir vom Spectator Addiſon's
fpsechen, führen wir noch an, daß U. einen Traktat „von der chriftlichen Religion
hinterlafien bat. |
Die Perfönlichfeit und Stellung von Addiſon — nämlich die klaſſiſche Bildung
und der Mann in der Welt — geben feinem Zuſchauer eine hohe Wichtigkeit. Der
Zujchauer Addiſon's hat ungefähr auf London gewirkt, wie des Ariſtophanes' Luft
ſpiele auf Athen. Beide Dichter bielten ihrer Zeit einen Spiegel vor, beide hatten
in-ber- Welt gelebt... Addiſon ift Durch den Spectator der verförperte Ausdruck eined
biederen religiöd-fittlichen und dabei jovialswigigen altenglijchen Charakterd geworden. Im
Spectator betrachtet ein englifcher Gentleman mit fittlichem Stolz und doch befcheiben,
mit Ernſt und doch mit Wit die Welt in ihren Ständen und Zuftänden. Die Wochen
Schrift: „der Zuſchauer“, begann 1710. Der Gedanke dazu ging von Steele aus.
Es war die Zeit, wo auch „der Schmäger”, „Tadler“ und „der Aufieber“ als aͤhn⸗
liche Zeitſchriften in London erſchienen. Die von Addiſon iſt die beſte; er hatte die
meiſte Bildung und Beobachtungsgabe gehabt.
Was dem Spectator vor Allem feine Bedeutung giebt, iſt die eigenthümlich ver⸗
mittelnde. Stellung, die er zwifchen den Producten eines oft unfläthigen Wiges, welche
die letzten Zeiten der Reſtauration überfchwemmten, und dem puritanifchen, hie und da
heuchlerifchen Ernſt der Gegenpartei einnahm. „Der Krieg zwiſchen Wit und Puritanid-
mad war unter der Meflauration bald ein Krieg zwifchen Wit und Sittlichfeit gewor⸗
den... Der gemeinichaftliche Charakter der Generation von Dryden bis auf Durfeh
herab war rückſichtsloſe, fchamloje, prablerifche Zügellofigkeit,“" und „nichts ift charalteri⸗
ſtiſcher für dieſe Zeit, als daß die Dichter alle ihre ſchlüpfrigſten-Verſe abſichtlich
Additional⸗Aete. 3
Frauen in den Mund legen mußten; aber das Gift, das dieſe Schriftflelfer verabreichten,
war fo ftark, daß es in Furzer Zeit mit Efel wieber auögeworfen wurde." (Macaulay 1,
294 flg. Ueberfeßung v. Lemcke. Braunfchweig, Leibrod.) Die Veraͤnderung der
Dynaſtie und die „Wiederberftellung der alten Verfaſſung“ veränderte den Zuftand der
Geſellſchaft, indem fie den Geiftern die harte Schule der Freiheit zumuthete. „Die alte
Genfur hatte der Ausgelaffenheit und Irreligiofität faft gar Feine Feſſeln auferlegt. Das
„Berlorene Paradies" mar mit Mühe der Verſtümmlung entgangen, aber Etherege's
Zuftipiel „Sie würde, wenn fie fünnte*, "hatte ohne Mühe die Druderlaubniß erhalten...
Bon dem Tage an, wo die Emancipation unfrer Literatur vollendet war, begann auch
ihre Läuterung... Selbſt diefenige Klaffe von Werken, in welchen ‚früher eine wols
lüftige Phantaſie fich bevorrechteter Weife berumtummeln zu dinfen glaubte, Liebeslieber,
Luftfpiele, Romane, ward anftändiger als die Predigten des flebenzehnten Jahr»
hunderts“ (Macaulay, Band 7, ©. 53, Ueberfegung von Lemde). Diefe plögliche und
fegensreiche Veränderung ber unterhaltenden Literatur Englands ift, wie der ‚berühmte
Geſchichtsſchreiber mit Recht andeutet, nicht einer Intervention der Megierung, fondern
"vielmehr einer harten Arbeit der Geifter, einem inneren Rampfe zu verdanken, unter deſſen
Häupter Addifon gehört. Sein Spectator macht allerdings auch noch gegen den Puri«
tanismus und feine Uebertreibungen Front, aber ftet8 ift er dabei bemüht, eine Grenze bed
Wipes feftzuhalten und die Bedeutung des Iepten Grundes, von dem Diefe und andere
religiöfe Richtungen ausgehen, und die Bedeutung deffelben für Staat und Gefellfehaft
anzuerkennen. Was mehr oder minder von jeden ber bedeutenderen englifchen Volksſchrift⸗
ſteller gilt, galt ganz beſonders von ihm, er fühlte fich, wenn er die Feder ergriff, als
Staatdmann, niit verantwortlich für den Frieden und die Ordnung der Gefellfchaft.
Der „Zufchauer” ift eine Wochenschrift, welche ihre Zeit Fritifirte, ein charakteri⸗
ſtiſches Bild der Gegenwart zu geben, Sitten und Thorbeiten der Menfchen vom Stand⸗
‚ punkte eines milden Philofophen aus zu recenfiren verfuchte. Wer fich näher mit ber
Sache befaffen will, den verweifen wir auf die Vorrede Addiſon's zum Spectator an
den Lord John Somers von Evesham und auf die deutfche Ueberfeßung vom Spectator
bei Breitfopf in Leipzig 1751. Addiſon ward im vorigen Jahrhundert als ein Mufter
des feinen Gefchmades überall Empfohlen, 3. B. in Deutfchland von Durſch: „Briefe
an einen jungen Herrn von Stande zur Bildung des Geſchmackes“. Und aber Tiegt
Addiſon's Spectator aus einem anderen Grunde näher. Was nämlich heute in England
der „Punch“, in Paris der „Charivari” (mar), in Dentfchland der „Kladderadaiſch“
oder der „Dorfbarbier” u. f. w. find, dad war feiner Zeit der Spectator von Addiſon.
Bergleigt man die Producte diefer bumoriftifchen Tagesliteratur der Gegenwart mit
der Zeit von Addiſon, fo fteht in mancher Hinficht Addiſon's Spectator viel hößer.
Die modernen Wipblätter bieten feine Einheit des Principe, des Zwedes, und haben
feine fo bedeutende Perfönlichkeit an der Spite ftehen, wie Addiſon war. Zmeitend
ift die Wirkung unferer modernen wißigen Zeitkritifer nur fehr nmıomentan, die Wirkung
ded Spectatord war weit anhaltender. Addifon ift nicht rein negirenn aufgetreten,
wie jeßt unfere beutfchen und bie englifchen Wigblätter, fondern hatte eine confervative
fittliche Tendenz. Addiſon verfolgte einen beftimmten Zwed, ein bewußted Ziel —
was aber dad Ziel des „Punch“ oder „Kladderadatſch“ fein fol, das weiß Die bes
treffende Rebaction felbft nicht. So fleht uns alfo der Spectator des Addiſon als
ein NRepräfentant der öffentlichen Meinung im Anfang des 18. Jahrhundert da —
wie unfere Wigblätter jebt der Ausdruck der öffentlichen Meinung oder vielmehr der
allgenteinen, öffentlichen Stimmung find. Es ift wohl nicht nöthig,- darauf aufmerkſam
zu machen, daß Addiſon für die Gefchichte der öffentlichen Meinung und des herr⸗
chenden Geſchmacks des vorigen Jahrhunderts eine Hauptquelle if. Wenn nıan einmal
eine wirklich erfchöpfende Gefchichte ded vorigen Jahrhunderts fchreiben wird, fo wird
auch Addifon darin eine andere Stelle finden. Außer den Titeraturgefchichtlichen Wer-
fm von Chambers, Hettner u. A. ift Macaulay „Critical and historical‘ essays“,
Aikins „life of Addison“ und Tidell’8 Leben von Addiſon, deuti vor dem 5. Band
des Spectators, zur genaueren Kenntniß Addiſon's zu vergleichen.
Additional⸗Aete von 22. April 1815. Napoleon, von Elba zurüdgefehrt, fand
bie politifchen Ideen, welche er in Frankreich fo lange und fo beharrlich zurückzudraͤn⸗
320 Additional⸗Aete.
gen verſtanden hatte, in voller Gaͤhrung. Ludwig XVIII. hatte dem Volke eine freie
Preſſe und eine freie Tribüne zurüdgegeben, und es war dem kühnen Exkaiſer unmög-
lich, wollte er feine Bopularität nicht gefährden, dieſe Rechte Des Volkes zurüdzunehmen.
Da es ihm aber wiberfixebte, Die Geſetze der Bourbonen anzuerkennen, fo gab er in
einem Zufag zu der wieberhergeitellten Gharte des Kaiſerreichs, eine Betätigung ber
feit Kurzem in Frankreich wieder geltenden Freiheiten.
Die Urſachen, warum Napoleon nicht, wie er Anfangs verjprochen hatte, eine
ganz neue von Abgeordneten der Nation zu prüfende Conftitution, ſondern nur eine
Aufaßacte zu der Gonftitution des Kaifertbums gab, find befannt. Theils hielt er die
Zeit felbft nicht zu öffentlichen. Debatten darüber geeignet, theils wollte er nicht den
Schein haben, ald begönne er eine neue Herrſchaft. Cr, der fich über die Anmaßung
„des Königs von Hartwell” ') Luftig machte, feine Regierung von Ludwig's XVII. Tode
an zu datiren, wollte doch ebenfalls nicht fein Reich durch das Eril auf Elba
ald unterbrochen gelten laſſen. Umfonft beſchworen ihn Gonftant, Decrès, Fouche,
Coulaincourt, umfonft zeigten jie ihm, daß man die Erwartung des Volkes erfüllen
und eine neue, von allen despotifchen Acten gereinigte Conftitution geben müfje, um
nicht das öffentliche Zutrauen ganz zu verjcherzen. Seine Acte erſchien. Statt der
gehofften und zugefagten neuen und gereinigten Berfaifung erhielt man nur eine Modi⸗
fication der alten, die früheren verbaßten Senatusconfulte bildeten noch immer bie
- Örundlage; die Männer der Gleichheit, welche ganz in die Fußſtapfen von 1791 wie
der einfegten, zürnten offen über die Beibehaltung der erblichen Pairs kammer neben
einer fünfjährigen Repräfentantenfammer, die Begüunftigung des Adels und feiner Infi-
tutionen; Andere tadelten, daß Napoleon nad) Ludwig's Art dem Volke dieſe Arte
octroyirt und als unabänderlich aufgedrungen habe, da fie doch von den Volke felbfl
nur mit. feiner Beiwirkung bätte auögehen ſollen; ferner daß die durch die Föniglide
Charte ſchon aufgebobenen Confiscationen wieder bergeftellt worden wären u. |. mw.
Die Unzufriedenheit des Volkes zeigte fidy fo deutlich, daß Napoleon eine Tange
Proclamation, worin er fih und den Branzofen zur Herrſchaft dieſer neuen Geſetze
Glück wiünjchte, bei Seite legen mußte. Er ließ dafür das Decret zur Berufung der
Wahlcollegien erjcheinen, welche die Mitglieder der neuen Nepräfentanten ernennen foll-
ten. Ein fogenanntes „Maifeld" — eine Nachahmung jener National VBerfammlungen
unter der fränfifchen Monarchie — wurde zum Behuf der Einführung der neuen
Verfaſſung endlich auf den 1. Juli berufen. |
Eine Bartei hatte gewünfcht, Daß der Kaifer bei dieſer Gelegenheit das Kaiſer⸗
thum umſtürzen und Die Republik wieder aufrichten follte; eine andere, Daß er Napo⸗
leon Il. proclamiren möchte, eine dritte, daß er Die Krone niederlegen und dem foue
raͤnen Volke das Mecht hätte geben follen, jle ihm zurüdzugeben oder einem Wuͤrdi—
geren anzubieten. Ein Augenzeuge fagte, daß nur der Anbli der Deputationen det
verfhiedenen Armee⸗Corps, die dazu von der Grenze hergefommen waren und jogleid
nachher wieder dahin aufbrachen, das Volk, indem fle es rührten, zum Schweigen
bewogen hätten. Schienen fie doch dem Volke und dem Kaifer zuzurufen: moriluri
ie salutanl! („Dem Tode DVerfallene grüßen Dich“, Worte, welche Die zum Todes⸗
kampfe eilenden Blakiatoren in der Arena im Alterthum auszurufen pflegten.)
Der Eröffnung der Kammern fah der Kaifer nicht ohme eine ahnungsvolle Un⸗
ruhe entgegen. Aus feinen Betrachtungen darüber wählen wir die über feine Situa⸗
tion ihnen gegenüber im Kriege ald fehr merkwürdig aus: „Wenn der Krieg einmal
ausgebrochen ift, fo wird die gleichzeitige Fortdauer der Seſſion einer berathenden
Verſammlung eben fo ſtörend als bedenklich. Sie verlangt nach Siegen. Trifft den
Fürften ein Mißgeſchick, fo bemächtigt ſich der furchtfamen Leute Schreden, und ſie
werben ohne e8 zu willen die Werkzeuge waghalfiger Menfchen. Die Furcht vor dei
Gefahr, die Neigung, fich ihr zu entziehen, verwirrt alle Köpfe. Die Vernunft if
dahin, Die phyſiſchen Eindrüde und Erregungen gelten alles. Die Laͤrmmacher, Die
Ehrgeizigen, gierig nach Auffehen und Volksgunſt, erheben ſich aus eigener Machtvoll-
fommenbeit zu Volksfürſprechern und Mäthen der Fürften; ſie wollen alles willen,
ı) Hartwell in Budinghamfhire in England, wo ſich Ludwig XVIII. feit 1807 aufhielt.
A deeouvert. .. Mick, Pine des Muffe: MER
alled regeln, alles: lenken. Wenn man auch ihre Rathſchlaͤge nicht hört, ſo werben fie
»aus Mätben zu ‚Eenforen, und aus Genforen Berfihmörer und Rebellen. Dan muß
wer Fünf fich entweder unter ihr Joch beugen ober fle bavon jagen, und in einem wie
dem andern Fall compromittirt er fafl immer feine Krone und. den Staat:*
Diefe Worte allein genügen, um die Meinung, ald ſei Napoleon: in den
hundert Tagen. nicht mehr der alte, fehasfiinnige und überlegene Kopf gewrfen, zu
wiberlegen. Was er bier jagt, iſt eine Prophezeiung, die Wort fir Wort wenige
Wochen darauf, als feine. signe gefeßgebende Berfammlung gegen ihn mitten Allinten
ſich in’8 Einvernehmen zu feßen fuchte, eintraf. Frankreich war eben am Ende aller
Moglichkeiten angefommen, umd fein Halbgzott hätte fih in ihm als Herrſcher halten
fönsen, auch Napoleon nit. Es wat alles zerrüttet, alles unzufrieden, und Niemand
wußte recht warum.
So groß auch bei Errichtung der Pairskammer der Andrang Nady dieſer, ie
war, fo gab es doch fünf bis ſechs, Die diefelbe ablehnten, unter. ihnen war Macdo⸗
nad. Goulaineourt war zuerſt der Meinung gewefen, daß auch große Grundeigenthi⸗
mer, Kaufleute, Gelehrte, Ranufacturiſten, Nechtögelehrte se: zu dieſer Würde, die aber
nicht erblih fein follte, zuzulaſſen wären; Napoleon hätte dagegen gein:bie.großen
hiſtoriſchen Familien Namen unter ihnen gefehen; doch gab er. enblich nach uni, entheilte
nur einigen vom alten Bergamenis Übel die Rairswürde; die zurückgeſetzten rühmten ſich
nachher, die Würde. ausgefchlagen zu haben. Die zweite Kammer zeigte Dem: Kaifer
bei. der eriten Zuſammenkunft ſchon durch die Wahl des Hrn. Lanfeindis. zum: Präfl-
denten (Hatt bes vom Kaifer gewünfchten Bring Lucien), daß ſie nicht unter feinem
Einflufle fände, und fie drohte in ihrer zweiten Sitzung ſchon, ih nicht befinktiv zu
conftituiren, ehe nicht der Kaifer bie Lifte der. Pairs bekannt. gemacht haben wsürbe,
und bereitö in ver dritten begannen führe Stimmen in ihr eine Unterfuchung. der echte
des Kaiſers. Der Kaifer empfand dies tief, ohne jedoch, ferner und Frankreichs kriti⸗
fiher Rage gedenkend, von feinem Rechte die Kammer ſogleich aufzuiäfen,: Gebrauch
machen zu wollen. Am 7. Iuni- eröffnete er die Kammern. . Am 12. Iunt Kachts
reifte er zur Armee. Sein Stern war gefunfen und dad Schiff „Belleropbon*: wartete
ſchon feiner, um ihn nach dem dden Eiland im Ocean zu bringen. |
A deseuvert, . Mit dieſem Ausdruck wird im kaufmaͤnniſchen Verkehr jede Oper
ration brzeichnet, bei weicher der zu bemwerffbelligende Werthumſatz nicht durch Den. Beſttz
ber verhandelten Werthe ober entfprecheniver Sicherheit verbirgt iſt. Man. keunt alfo
Verkäufe a decouvert, wenn ber Berkänfer bie :zu liefernde Waare wicht befigt und
er .fich jelber fe befchaffen muß. Dergleichen Verkaͤufe werben zumeiſt von ſolchen
Speculanten unternommen, die auf baldige Preidermäßigung der a decouvert verkauften:
Waaren hoffen, indem. fie dann vor dem contractlich feſtgeſtellten Beitpunft. Dad zu
efernde wohlfeiler zu befunnmen erwarten, als ſie es verkaufen müflen: Sölde: Wer⸗
färsfe heißen auch Blawco'verfäufe. Beinahe fämmtliche Börfenopemtisnen a la baise
(wo Der Berläufer aus dem Ballen ber Eourfe zu gewinnen hofft) werben & decesirart
gefehloffen; deun der Buifiler verkauft in der Erwartung, daß die Papiere noeh. unter
bee Cours fallen, zu welchen er fie zu "liefern verſprochen, ſo daß bie Differenz zwiſchen
dene Berkaufbprels und dem tiefer gefalbenen Börfeneoma,. zu dem er ‘einkaufen Cfidy.
desten) Tann, feinen Gewinn ausmacht — A döcouvert kann man ferner Eredite
erdffnen, wenn die Perſonlichkeit ober bes. Ruf: des Creditnehmers Einem’. Biugſchaft
genug find, daß er pünktlich Zahlung leiften werde. Im Handelsverkehr bercchen bie
ſogenannten Gefalligkritswechſel (papier de complaisanee) auf-berartig ungedecktem Credit.
Es find Wechfel, welchen kein Werthumſatz, Feine Gutrichtung ‚der -Baluta, Feine Deckung
oder Sicherung der eingegangenen Verbindlichkeit zu Grunde liegt, fonbern diem
Handelsfreund dem andern aus Gefülligkelt girirt oder acceptirt, im‘ guten Olauben,
daß dieſer zahlen und — vielleicht demnächft Gleiches mit, GSleichem vergelten' werbe: —
Das Gegmihrl: von den A deeouvert ertheilten Grebiten bilden Grebitgewährungen gegen
Deckeng (Ginterlegung guter Wechfel, öffentlicher Papiere w. f. w.), bei dieſen iſt Der
Gläubiger dutch: das Hinterlegte geftihert, wenn der Schulpner im Rückſtand bleiben follte.
Adel, Plan des Aufſatzes. Kritil der allgemeinen Adels⸗hed⸗
rigen yon Bluatili, Welder und Haller. Unſere Aufgabe bei Behandlung Diefer
Wagener, Staats⸗ u. Geſellſch⸗Lex. 1. 21
—
X Abel, Plaa ves Aufſahes. ...64
fo wichtigen Frage haben wir als eine dreifache erkunnt, nümlich eine Lritiftrende,
eins hiſtoriſch referirende und ſchließlich eine nach den falttfcher Zuſtäͤnden conä⸗
ſtruirende oder legislatoriſche. Nach dieſer Aufgabe richtete fich des Plan ber
ganzen Arbeit, und nur nach dieſem Plane mäge man dieſelbe beurtheilen. Es war
nicht unſer Plan, eine doctrinäre Anſicht vom Merl von vornherein als Dogma
aufzuftellen und dann nach diefer toten Theorie die enderen Theorieen und bie Ge⸗
ſchichte zu beurtheilen, fondern wir wollten nur mit geößerer Genmtigfeit und Dem
durchaus nöthigen Weberblid die Gefchichte des Adels. betrachten und daraus ein Hr
fultat abftrahiren, dad als Balls für eine Adels⸗Theorie dienen Fönnte.
Die Brage, ob es einen Adel geben foll ober nit und weicher. Abel mit um
feren heutigen Zuftänden verträglich jet, bildet im ganzen Verlauf der Hriftlich-ruropätfchen
Staatengefhichte und bis heute eines der Motive des großen Kampfes zwiſchen RNo⸗
manismus und Germanismus. Seit der franzöflfchen Revolution ift der Widerſtand
auf dem faft ganz romanifisten Feſtlande gegen den Homaniemus im Wadhfen- begriffen,
und es war natürlich, daß man das Modell des Germantsmus, England, zum Duder
und Borbilb in dieſem Kampfe gegen den NRomanitmus genommen bat. : Deutfihland
M in feinen Imflitutionen und beſonders in der Stellung des Adels ganz dem roma⸗
nifcgen ‚Frankreich gefolgt, und die Nachahmung der Megierungen Lubiwig’3. XIV; und
XV., befonderd im füdlichen und mittleren Deutfchland, bat alle ober faft alte Ueber⸗
refie des Germanismus zerftört. So hat Deutſchland eine mehr Branfreich als Eng
land analoge Entwidlung durchlaufen, und ſelbſt alle Nachahmungen Englands vom
Barlamentarismus, der Adelsreform, den Schwurgerichten u. f. w. an bis auf Die aͤußer⸗
liche Anglomante im Leben bat man auf dem Feſtlande erft über Frankreich bezogen
und auf eine gewaltfame Weife, d. 5. auf dem Wege der Revolution, ohne Rückſicht
auf die eigene Nationalität, in's Leben gerufen. Ob fle aber in dem Treibbauie bei
Feſtlandes lebens faͤhig fein, das bat man erft dann angefangen zu überlegen, als dieſe
ſchoͤnen nad Frankreich 1789 verpflanzten englöfchen Gewaͤchfe 1851 bort plöglic ab⸗
geftorden And. Erſt durch dieſe Erfahrung iſt es dem Feſtlande son Europa nahe
gelegt worden, daß man eine tauſendfaͤhrige Entwicklung doch nicht fo leicht. Durch eine
Mode verdrängen kann.
Wir gehen deshalb auch nicht von einem Faeäl aus, das und in England etwa
ober in dem romanifchen Sicikten realiftrt erſchiene, fondern wir nehmen Die Derhilb
nifle, wie fte find, und anflatt — wie anderswo — biefen Artikel mit einer. langen,
son und tonflruirten Adelstheorie zu beginnen, werben wir nur zum Schluſſe ver
fuchen, in den Gemeinfamen und in Dem Principe Der geſchichtlichen Entwiclelung ei:
penetifche Theorie zu gewinnen.
Die Wichtigkeit des Artikels: Adel bat Die Rebaction veranlaßt, henſelben in
größerem Umfange zu geben. Es war indeß Doch nicht ausführbar, die Geſchichte des
Adels in den aͤlteſten Staaten Afiens, bei den ‚Griechen und Mömetn, ſowien den all
deutfägen Adel und den des Mittelalters erfchöpfend gu behandeln. Es wäre Dabud
bes Umfang des Aufſatzes zu groß geworden. Zudem ift ed, auch mern man bie so
claſſiſche Geſchichte und das Alterthum ausfiheidet, nicht möglich, Hom Abe bei ben
alten Deutfchen oder im Mittelakter zu fprechen, ohne Die Bamalige Geſellſchafts⸗ wm
Staatöorganifation mit in die Betrachtung binsinzugiehen. Ja wir hätten g. B. dei
Bogteiwefen im Mittelalter ımd die Stellung des Adels zum Vermoͤgen der Kitche
betrachten, erörtern und und ganz eingehend mit der Privatwitthſchaft des Asch
im Mittelalter befaflen müflen, wie er auf dem Lande und in den Gtäbten gam
verfchtedene Wirthfchaft, Gewerbe und Yabrientien trieb. - Richt anders waͤrr es und
esgangen, wollten wir bie Culturgeſchichte des Adels nach den modernen Prixtipien
Qustelet’S3 an ber Hand der Statiſtik beſprechen. Es reichte zu allen. dieſen —
führungen der Raum bier nicht aus.
Rifo konnte der Bien nur in eines eingeſchränkten Skizze euägefäkt
werden. Es follte der ganze hiſtoriſche Theil — Witdensfcher Adel und Abel an
Mittelalter — nur Gttzzze fein. Daran follte ſich in ahnlich bemeffenem Mınfange eine
Ueberſchau Über den Adel dr Gegenwart anfdhließen, wobei wis Me Mittheklungen
über den Dil in en eingelnen Landern ve den biefen Landem ſelbſt ge⸗
Adel, Pia des Aufſatzed. 323
wiönseten Artikeln vorbehalten mußten. Nachdem wir alkbann einen Blick auf die
Zu kunft des Adels gethan haben, geben wir -zu einer wirklich anwendbaren, practiſchen
Adelstheorie über.
Wad den altgermanifchen oder, wie wir ihn nennen, altdeutſchen Adel bes
trifft, fo müffen wir bemerken, daß es und nur auf zwei Punkte anfam: 1) die richtige
Anficht (von Welder) anzuerfennen, und 2) den Punkt hervorzuheben, um welchen ſich
Die ganze Frage eigentlich dreht, welchen uber Welder nicht erfannte. Die zwei anderen
Anſichten und Die ganze damit verbundene Polemik, die bis in die Jahre 1818-1820
zurückgeht, bat für uns jeßt nur noch ein literar⸗hiſtoriſches Intereffe. Werner mußten
wir ganz kurz den Kampf der Geltomanen und der Deutfchthümler berühren; es Hätte
und zu weit geführt, denſelben, der jebt noch nicht entſchieden tft, eingehend zu be⸗
fprehen. Wir nahmen die neueſten Nefultate der Forſchungen von Mone mb La⸗
tbam ald unfere Balls an.
Bei der Geſchichte des Adels im Mittelalter konnte es ſich natürlich ebenfallis
mer um eine Skizze handeln. Nichtsdeſtoweniger find wir ſicher, daß wir in unſeren
Andeutungen manche Winke zu einem eingehenden Verſtaͤndniß gegeben haben, bie man
In den bisherigen Geſchichten des Mittelalterd nicht findet.
Daffelbe gilt von den Abel der Gegenwart und ver Zukunft. Es mußten auch
bier, wie beim mittelalterlichen Adel, mitunter vortefflihe Monographien über den
Adel einzelner Staaten unberhcfichtigt bleiben. Wir wollten nur den Adel in Curopa
im 19. Jahrhundert ſchildern. Aber auch dabei war es unfere Pflicht, Hauptfächlich
ven deutfchen Adel unfere Aufmerkfamfeit zu widmen.
Für unferen Zweck wird es genügen, wenn man die drei für bas Bertändnif |
des heutigen Adels wichtigften Momente befprochen und gründlich gewürbigt ſindet:
1) Europa fcheidet fich noch jetzt in zwei Theile, in den des Familien⸗ (Blut⸗NAdels)
and bes Beſitz⸗Adels, oder, wie man fagen Tann, in den Senioren-sund Odal⸗Adel,
wie dies nach der Völkerwanderung ſchon im 6. Jahrhundert der Fall war. 2) Eu-
ropa fcheidet fich in Anbetracht der Staatöverfaffungen in zwei Theile, und dieſe geben
zugleich zwei Arten des Adels: den Imperialismus mit der noblesse imperiele, und
die Ausläufer der mittelalterlichen Feudalſtaaten (Finanzflaaten nennen wir fie), wekche
einen hiſtoriſchen Adel haben. 3) Endlich wird der Verſuche gedacht, die feit Anfang
Diefed Jahrhunderts angeftellt wurden, dem Abel wiederum eine feiner Bergangerfheit
entfprechende Stellung durch Zuweiſung foctaler 2. Aufgaben zu geben. &s reiht ſich
daran die Brage, welche Schritte gefchehen nrüften, um derartigen Verſuchen die Moͤg⸗
lichkett des Gelingens zu ſichern.
Aus dieſem Plane erſieht man, daß wir auf hiſtoriſchem Wege zu einer
Anelstheorie gelangen, daß wir eine genetifche Definition von Adel geben wollen.
Wie der Adel nothwendig entfland, wie er mit berfelben Nothwendigkeit ſich in ein⸗
"zelnen Rechten entwideli und wie er fich vermehrt bat nach verſchiedenen Printipien,
das war unfere Abficht nachzuweiſen, bevor wir dem Lefer ımfere praktiſche Adelstheorie
vorlegin. Wir haben ibm alfo umfere Abſicht nicht aufgebrängt, ihn niegend bei
den Ausſpruch von Autoritäten oder Doctrinen beſtochen, fonbern ihm durch Die Meber-
Heferung des hiſtoriſchen Apparate vie Möglichkeit eines eignen Urtheils geſtchett.
In Folge dieſer objectiven, vein-bifterifchen Würbigung des Adeld- Inflitutes
fann unfere allgemeine Apelstheorie nur darin beftehen, 1) die bisherigen Theorien
von Bluntſchli, Welder, Haller zu verwerfen, 2) die unfrige nach folgendem
Brincipe zu conftruiren: Aus der Theorie des National= Adel bei allen Volkern, bed
yolitifchen, des foeialen, des wirtbfihaftlichen (Gelo⸗Adels), des Intelligenz « Adels,
jo wie aus der Theorie des romanijchen Blut⸗Adels und des deutſchen Gut⸗Adels,
des Erb» und Berfonal- Adels ergtebt fi; als Grundlage unferer Befammtthesrie eine
Einficht in den die nothwendigen Arten des Adels verbindenden Organismus.
Unfer Artikel, Adel“ zerfällt alſo in drei größere Stücke: 1) die Krtik der bis⸗
herigen Theorieen vom Abel, 2) eine hiftorifche Melatien und 3) eine praktiſche Adels⸗
theorie, wie fie nach der Entwickelung des Feſtlandes geboten, den Bebürfniffen ber
Gefellſchaft und des Staates angemeſſen und mit ben vorhandenen Elementen durch⸗
ſahrbar erfcheimt.
21*
——
IH Add, Keiitl dert Melothtovieen.
Gehen wir zuerſt bei der Kitik über NRlums ſchtid Eelsthedrie auf deſſen
Definition von Abel ein. Er fagt in. ſeinem. Staatswörterbuch“ ©. 30: „Adel im
vollen Sinne des Wortes ift nur da, wo die foriale Anlage der Auszeichnung auch
eine ſtaatsrechtliche Erfüllung und Anerkennung gefunden bat.”. Werner unterfcheibet
Bluntſchli Individual Adel vom Erbadel und auch Den latenten von
activem Adel. Dieſe beiden Säbe Eönnen nach unſererAnſicht niemald der Aus⸗
gangspunft ‚einer Üpelstheorte fein. Wir nehmen Anſtoß⸗ an dem Ausprud „Auts
zeichnung.“ ‚Wir nehmen Anſtoß daran, daß Bluntfchli: bezweifelt, ob der focialen
Auszeichnung’ auch die flantörechtliche folgen müfle; endlich müflen wir durchaus Den
Unterſchied zwiſchen ſeinem Individual» und Erbadel verwenfen; nach unferer Auf⸗
fafſung beſteht Der Adel eines Individuums darin, daß. dieſes. Individuum gewiſſe
beſonders qualificirte Eigenſchaften hat, welche anderen Individuen fehlen. Bad für
Eigenſchaften es find, deren Beſitz einen einzelnen Menfchen vor den Mebrigen aus⸗
zeitimet, Died hängt von der Zeit und von dem Ort ab, wo das Inbivibuum lebt.
In der frübeften Zeit find dieſe Eigenfchaften mehr anßerlich amd materiell, bei zuneh⸗
mender Eultur erhalten felbige eine mehr immaterielle Natur. Idee Menfch lebt drei, oder
wenn man will vier wenigftens begsifflich zu trennende Leben. zu gleicher Zeit; er lebt
ein phyſiſches Leben, er lebt ein ſocial⸗politiſch⸗ wirthſchaftilches Leben, er Iebt ein
Leben feiner Intelligenz ‘und zulegt ein individuelles Leben it; 'eminenten Sinne, Dad
it ein Leben feines freien Willens, feines Gewiſſens und feiner individuellen Beziehung
zu Gott. In jedem dieſer Leben vermag der Menfch fig Wüter zu verfchaffen, über
welche er dann als über ein Capital verfügen kann. Gewiß haben biefe Güter zu
verschiedenen Zeiten und. bei verfihienenen Völkern einen. h verfchiebenen Wertb;
es wird alfo die Summe diejer Güter und Qualitaͤten 4 ‚ Höchft ungleiche Aus
zeichnung vor den übrigen Menfchen geben.
Natürlig, Daß die ermorbenen Güter oder die Summe won. Dualitäten, alſo dad
Enpital vererbt werden Fönnen, daß der Erbe derfelben fie Armehren oder aufzehren
Tann. (oder wie Bluntfchli fagt, daß fle fich verflüchtigen könien). Wir wollen einige
Beifpiele anführen. Wenn im chriftlichden Mittelalter ein Menſch in feinem individuellen
Leben des freien Willens und feiner Begiehung zu Gott Uund in feinem Gewiffen eine
geoße Anzahl von morelifhden Gütern oder Eigenfchaften füch -erniorben hatte, fo nahm
er Durch dieſe Eigenfchaften eine unglaublich hohe Stellung: vor alfen übrigen Men:
fehen ein. Wir erinnern z. B. an den heiligen Bernhard. Jetzt in unferer Zeit haben
diefe Güter und Eigenfchaften des freien Willens nicht mehr venfelden Werth, als im’
12. Jahrhundert; Dagegen nimmt ein Mann, 3. B. ein Rothſchtld der ein ſehr große
Bermögen beſttzt, alſo in feinem wirtbfchaftlichen Leben eine Maſſe von Gütern ſich
erwerben oder ererbt bat, eine bedeutende Stellung ein, d. h. er genießt einen Perſonal⸗
Adel. Ebenfo mußten in anderer Zeit Männer wie Schiller und Goethe adelig wer
den, weil das dichteriſche Capital, über das ſie verfügten, in fee hoben Werthe fleht.
Ob durch Grundbeflg oder Durch großes bewegliched: Verarmögen;. ober Durch hervor
ragende Eigenfchaften ded Geiftes und des Charakters bedingt, Aniner ergiebt fich md
dem Obigen doch von felbft, daß Dad Weſen und der Begriff des. Adels auch nach bet
Anfeflung Bluntſchli's zunächft Davon abhängen müflen, welchen Eigenſchaften, welchet
Kategprie ımd Summe von Gütern die vernünftige Gefademiheit Der Menjchen in einem
Bande offietell den höchflen Werth beilegt. Bit anderen Wortenen der Adel hängt de
von. ab, welchen Preis⸗Courant der Güter das öffentliche. uebereintemmen der Menſchen
eines Landes feſtſtellt.
. . Eine aͤhnliche Bewandtniß aber hat es mit Der. Grit. tee Adels. Es leuch⸗
tet ein, daß die „auszeichnenben" Eigenſchaften in: der Art uns Eicherheit der Der
erdung-wie in der Leichtigkeit des Erwerbes und: der Aufzehrung worfentlich verſchieden
find, daß 3.3. die Nationalität (der Eroberer in einem von ihnen zur Sclaverei ge⸗
brachten Volke), welche in früheſter Zeit als Adels «Cigenjchaft”beitachtet wurde, viel
ſicherer und natürlicher durch Fortpflanzung vererbuewird, als Tugend und Genie, ja
Pa dals porie —— daß geſchloſſener befeſtigter Grundbeſitz ſicherer an den
Gaben gelangt, bewegliches rotivendes Capital; : waͤhrend unbernfülls die Eigen⸗
ſchaften, welche * die Nationalität und phyſiſche Vorzüge oder das Genie angeboten
—
Abk Sri ver ·Adeildcheoutren 926
find, viel. feltenen von Beſttzer wieder nufgegehrt werben, als andere wie z. DB. baares
Gele. Nach diefer Eintheilung der Eigenfchaften des Menfchen bat die Geſammtheit
in ihrem öffentlithen und offisieWen Ausdruck denjenigen den Vorzug im Werthe ges
geben, welche bauernder find und: eine Garantie bieten, Daß fie bleiben und ſich ver»
erben laffen. Mit dieſer Fortdauer sund ficheren Bererbung der Borausfehungen und
Bedingungen des Adels iſt aber: dee Erbadel in jedem Staate von felbft gegeben,
denn der Erbadel iſtiga abe wichts anderes, als die Vererbung bed Adels in Folge
ber unzweifelhaften Berenbung. eines anerkannten Fundaments. Ia, was nod mehr
ift, jeder Staat muß dancch ſtreben; daß jeine Muglieder, wo möglich alle, au
alle Eigenfchaften und: Sater des phyſlſchen, des foclal» politifch = volföwirthfchaftlichen, _
des geiftigen und flitlirhew Nebend in ſich vereinigen, daß jedes Inbivibuum alle dieſe
Eigenſchaften in dem hohen Gräde beſtze, daß fe ber feinen Nachkommen fich immer
in gefleigertiem Maße Mirberfinden,. fo daß mit der Zeit das Ende zum Anfang zuvüd«-
kehrt, und alle ſocialrund politiſch: Freie auch wieber Erb-Adelige werben. Leider aber
wandeln Neid und Mißgumſt. überall: ben umgekehrten. Weg: Wir wollen fogleich dies
mit einem bekannten Beifiel ausırder Geſchichte belegen. Jedes Volk geht durch ven
Imperialismus unter, weil dieſer ſich auf die allervorübergehendſten @igenfchaften und
Güter feiner Untertbanen übt, wie das römifche Reich z. B. auf bie perfünliche
Zapferfeit und. bad Feldherrnglück eines Stiliho oder Aetiud oder auf die dankbare
Treue des Odoaker. Dauſſelbe war in den Reichen der Diadochen Aleranderd der Fall.
Die Eigenfhaft, welcher der Staat des Bafeus in Macsdonien,. deB Antiochus in
Syrien, der Ptolemäer in Aegypten und des Achäifchen Bundes, das entjcheldende Ges
wicht und den höchſten Merth beilegten, war ber Haß ‚gegen Rom! — Und darin
gingen jene Staaten unter.:.:
Kehren wir hiernach zur. Bluntfhli's- Theorie zurüͤch ſo wurde ſein Satz: Der
individuelle Adel wird von Staatswegen anerkannt, wo indivi—
duelle Auszeichnung: affenbar iſt“, ein Sab, den er mit eier verwandten
Auffeffung Napoleon J. und St. Simons belegt, ganz der unfrige werden, wenn
Bluntfchli ſich entfchließen Böriute, ‚mit und einen Werthmeſſer aufzuſuchen, an wel
chem der. Staat die individuelle Auszeichnung immer meflen wird. Wir fagen, Dev
Staat wird dad als Werthmeffer annehmen, was ihm die Barantie für feine Exiftenz;
feine Zufunft und fein. Gedeihen giebt. Jeder Staat, der an feine Zukunft und Con⸗
tinuität glaubt, muß deshalb auch für einen Adel der Zukunft forgen, und Welderd
Anſicht, daß der Erbadel her Ratur widerfpreche, tft jo unrichtig, Daß im Gegentheil
der reine Perſonal⸗Adel überall. eben fo das Symptom, wie die Quelle des Verfalls
des Staaten geweſen if: Daß :in Amerika, das fo oft angeführt wird als ein adel⸗
loſes Land, der Weiße Adeliger fei und ber Neger und Halbſchw und. Yarbige
Hintesfafle, Unfreier und Skfave, und: daß mithin Amerika die Entwidelung des Nas
tionalitaͤts⸗ Adels auf. ver. Baſts des Bluts in ſich wiederholt, dad vermögen nur Dies
fenigen noch zu laͤugnen, ‚welche. den Begriff. „Menſch“ auf den freien Amerikaner
befchränten und von dem Begriff: und Befen: bed Adels nichts weiter kennen, ala daß
leidige Wörtchen „von”. —
Die Haupt-Andführung‘ Bluniſchli's ſtutzt ſtch auf die höchſt unklare Vorſtellung
von gewiſſen Eigenſchaften bes Monſchen, welche die Urſache des Adels ſeien, und welche
nach feinen Meinung eine ruhende und. eine active Berechtigung zum Adel verleihen.
Dieſe Tatenterund active Mbel-Berechtigungs- Theorie kleidet er dann in fol⸗
gende ſechs Sätze ein; .
a). Es giebt einermmdende: Anlage des Adels und. einen bethatigien Abel (activer).
h) An dem ruhenden Adel haben alle ehelichen Kinder Antheil, denn die Anlage
besubt lediglich auf der Vortpflanzung des Gebluͤtes und der: Erziehung.
.) Der ruhende Adel wird zum achiven, wenn bei: dem Individuum eine: Erfül⸗
kmg hinzukommt. (CWirn etlauben und bier zu bemerken, daß Bluniſchli vergeſſen
hat, welches dieſe Esfillung. jet iv % das Inbtoibinum oder der Staat biefe Erful⸗
lung gewaͤhren) v riit u dies;
d)’, Ihe Ast. der. Erfüleng'. vutch— perſdnliche Auszeichmmg, welchen zum
Jabdividual⸗ Mel erhebt, Tb hiureichend, ven Latent⸗Abei zum Effeetiv⸗Abel zu erheben.
6 Adel, Kriikb der Adelotheoncen.
e) Eine Krfklfang iſt der adlige Grundbeſtz, ſei es der durch Erbrecht üͤber⸗
kommene, ſei es der neu durch eigene Thaͤtigkeit erworbene. (Wliger Grundbeſitz
U U ___ 7
beißt derjenige, der als fandeögemäße Audflattung einer adligen Bamilie betrachtet
werden Tann.) Der Stammgutöbeftg ift für ſich ſchon Verwirklichung des Adels im
Reben und im Staat. Bewegliches Bermögen hat diefen Charakter nicht.
fy Wird Die vererbte Anlage (zum Abel) laͤngere Zeit nicht bethätigt, fo geht fe
naturgemäß unter, und if fle uniergegangen, fo Tann file nicht durch Fortpflanzung
überliefert werden. Sol das Hecht mit der Ratur geben, fo muß ed dafür forgen,
Daß der Erbadel in den Linien erlifcht, welche «8 während einer oder zwei Generationen
nicht zur Bethätigung, d. h. zum wirklichen Abel gebracht haben.
Wir Fönnen nicht leugnen, daß wir diefe Theorie wenig wiſſenſchaftlich finden. Eine
vererbte Anlage zum bel, namentlich eine Tatente Anlage, möchten wir Taum irgend
Jemandem abfprechen, und eine ruhende Anlage, Die noch auß der zweiten Stufe er
zeugt werben kann, follte man der dritten u. ſ. w. nur aus befieren Gründen abfprechen.
Die vollfreien Sachſen, welche auch vielleicht einmal vorübergehend ihren Grunbbefit
verloren hatten, oder welche zu ſtolz mwaren,' irgend welchen Inpivinualadel zu erlangen,
baben deshalb Die Adelsrechte nicht nach zwei Generationen verloren. Wie oft it «8
im Mittelalter vorgefommen, daß Adlige zwei Generationen lang von ihrem Grund
befig vertrieben und verjagt, ohne allen Perfonalavel in der Welt herumirrten, bis fie
irgendwo in eine politiſche Stellung traten und mit ihrem vollen Adel anerkannt wur⸗
den. Es ift in der Geſchichte erwiefen, daß Bluntſchli's Theorie niemals irgendwo
geltend war.
Wir erlauben und noch den inneren Widerſpruch Bluntfchli’8 aufzudeden. Er
theilt den Adel in bohen und minderen (niederen) Adel. Der hohe Adel fol mım
noch feiner Theorie nicht Intent werben Tönnen, d. 5. dem hohen Abel foll die weſent⸗
lichfte Eigenſchaft des Adels abgehen! Nichtöpefloweniger hat auch Bluntſchli ein
dunkles Gefühl von den zwei wichtigen Entwidelungs- Stavien des Staates, menn
er fagt: „Sp lange das Mittelalter in aufſtrebender Richtung fortfchritt, hob eb
den Adel empor. Als es abwärts ging, und bie Zeit fih für die moderne Ent⸗
wickelung vorbereitete, gerietb auch die mittelalterliche Adels» Inftitution in unanf
baltfame Abnahme und Auflöfung. Die Gefchichte fchlug freilich verſchiedene Wege
unter den großen Gulturvölfern ein, aber ſie bewegen fich alle in derſelben (aufmärtd
und) abwärts geneigten Richtung.” Es ſchwebte Herrn Bluntfchli das vor, daß im
Stadium des Rechtsſtaates in Deutjchland von 1120 bis 1500 die Dligardyie bed
Adels fich immer mehr erweitert bat, zur Ariſtocratie überging und endlich in eine
völligen Adelsrepublik auslief. Er fühlte, daß vom 16. Jahrhundert an ber Finanz⸗
faat begann, deſſen Weſen es ift, die Centraliſation der Staatögewalt und den Abie
Intismus des Staates nach beftimmten Entwickelungsgeſetzen zu fleigern und dabei al
Vorrechte und Privilegien der juriftifchen Perfonen zu vernichten. Diefe beiden Ent
widtelungdftabien des - Staates Haben wir Mechtäftant und. Finanzftant genannt. Unkt
Rechts ſtaat verfichen wir deu Staat, welcher durch einzelne Rechtsſpharen, die
beftimmt abgegrenzt find, gebildet wird (3. B. der Lehnflaat). In dieſem Entwidelungd
Radium beruht der Nerus des Staates zur Corporation, zu den Ständen und dem
Individuum auf der Garantie der berfönunlichen Mechtöfphären im Mittelalter, 3. B.
der Rechtsſphaͤre der Kirche, des Adels, des Territorialheren, der Städte u. fe m. IM
Finanzſtaat if diefer Rerus nur dad Steuerzahlen und »fordern. Während Roß⸗
bach den Iegteren Freiſtaat nennt und Rofcher zwei andere Namen vorfchlug, Die
wir unten nennen, machen wir den Leſer auf obige Bezeichnungen aufmerkfam,
ihm dieſe Ausdrücke im Berlaufe des Artikels „Abel“ noch öfters begegnen werben.
Betrachten wir ferner die Adelstheorie, mit welcher Welder hervorgetreten Hi
Wir verfennen nicht, Daß beim altdeutfchen Adel Welder Die einzig richtige, ja bie ein
zig mögliche Anſicht durchgeforhten hat, aber was das Mittelalter und bie Gegenwart
betsifft, fo gelten’ ganz beſonders von ihm ſelbſt feine eigenen Worte: „Die unklaren
Degriffe und die Täufchungen in biefer Materie (Adel) werden durch eine Gefangen
Stimmung der Benrbeiter veranlaßt." Es iſt namentlich die liberale Auffafſung dee
Mittelalters ald der Epoche des Fauſtrechts, Pfaffenthums und Kaſtengeiſtes, weißt
Mel Mitit ber Adtlaheoieen ar
Meldet Wegriffe tobt und weiche als Deckmantel für hiſtoriſche Unkenntuiß Bient,
MWelcker ſcheidet zwilchen wahrer und ariftofwatifcher Geſchichte des Adels; was foll bag
heißen? * Es :giebt Dad nur eine Geſchichte, und ihre Lauterkeit ift fchnell erkannt,
ſabald nur ihre. inneren Geſehe und die Nothwendigfeit in. ihrer innern Folge nachger
wieſen iſt. Welder geßeht durch feine Aeußerung (Staatölerifon, 3. Aufl., S. 174)
felbft.:ein, Daß er dad Mittelalter gar nicht Fenne. Wer kann denn in Deutjchland
leugnen, daß Die Maſſe des Volks fait durchgehends von Kelten, Romanen und Slawen
abfiummt, daß alſo ein nationaler Vorzug des deutfchen Adels ganz natürlich war. Um
zu. feiner Anslätheorie zu kommen, geht Welder von einer völligen Mißkennung des
heutigen Abel-Iuftituted aus. Nach Zupenal's „miserum est, aliorum incumbere famae“
glaubt dieſer Staatörechtölehrer, das fei dad Weſen unferes Adels, daß er der Stank
fei,. der jagen koͤnne: — mein Geſchlecht gebt Jahrhunderte zurüd, fo viel meiner Vor⸗
eltern find im Turnier, im Felde gefallen, fo viele ald Stegreifritter gehenkt worben, ſo
viele wegen bewaffneten Widerſtandes gegen die Fürſten enthauptet worden u. ſ. w. Dieß
aber ift, wie jeder Bernünftige einfiebt, nur die Schaale des Adels, und der Kern ber
Sache ‚bleibt Dabei ganz aus. der. Beachtung. Diefer aber ruht in dem Umftande, daß
mit ‚Der. Ahnenreihe eben geſagt wird. man babe es bier mit einem Gefchlechte zu thum,
deffen Wohl. und Wehe feit Menfchengevenken wit dem des Staates in ber genaueften
DVerkinnung ſteht, und deſſen Glieder fich feit Genergtionen in dem Beſitz der vom Stante
anexfannten Beringungen und Voraußfegungen Des erblichen Adels befinden. Welfer hätte
bei. feiner. luckenhaften Kenntniß. des deutſchen Mittelalterd nicht über Peter ab Andlo ale
einen Ariſtokraten jcherzen follen, denn es iſt erwieſen, daß die deutichen Patrizier nur
gesmanifiste Momanen waren und von den equites romani und Decurionenfamilien ab»
Ramımien.. Die Abſtammung den Kranken von Troja wird: hier von Welder als böswillige
Küge. aufgefabt. Wie wenig war fie es. Aber Herr Welcker weiß nicht, maß bie Fran⸗
fen Damit ſagten, es ift befangen in feinen eigenen überfpannten Vorwürfen gegen Das
Mittelalter. Wenn bie Frarken fagten, wir flammen non Troja, fo hieß dies, wir find
Das einzige. deutſche Voll, Das von den damals noch vorhandenen. römifchen Kaiſern
Isgitimirt wurbe! Welser findet es lächerlich — und wir flimmen ihm mindeſtens bei
— wenn mau (Bouald) Die Dreieinigfeitätbeorie fo anwandte: ber König fei Gott
Dates, des Adel Bott Sohn, die Bürgerlichen die Ereatur. Uber er bätte Doch beden⸗
"isn follen, daß man die Erinitätstheorie auch auf die Waflerfloffe, Kohlenſtoff⸗, Stid-
Beff- Verbindungen und ihre Reihen angewendet bat, — beweift Died aber etwa gegen
Me Nothwendigkeit and Richngkeit der Sache an ſich?
‚ : MBelderd Begriff vom mohemen Abel wäre gewiß auch weniger parteiifch, wenn
es einen vichtigen: BVegriff vom Königthum hätte. Er flieht den König als erblichen
Staataraſidenten an, der fo lange in Bunction if, ald er etwaß zu präfibiren bat.
Daß dieſe Prafiventichaft. exblich iR, Das ift eben nur fo berfömmlidh; es kann auch
anders werden. Eine gang faliche. Anficht vom deutſchen und europäifchen Königtbume!
Rie.; hat men die Känige in den chriſtlichen Lehnftgaten als Präflnenten angejeben, |
fondem. nis Cigenthumer des Landes. Macht ſich ein König zum Staatspräſtdenten,
wie Ras XVL, XVII, Charles X,, Louis Philipp, fo ift das legitime Königthum
fon ‚dam Imperialigmus gewichen, und hie Möglichkeit, daß auch ein alüdlicher General
Staatapraſident werden kann, iſt ia. Ausſicht geſtellt. Welder will, daß die Erbfürjten
ſich an Ihr Volk gufchließen, - ſich von der Allianz mit dem Adel los machen umd dem
Balke,.:». h. alfo Der Mehrheit deſſelben innerlich perantwortlich, den oberiten Amts—
Messer deſſelhen fpicken. Ex nennt Dielen Weg den Stein’jhen (armer Stein!).
Man. anderen aher, daß Der Kimft vor Allem ſich an den Adel und feine eigene Familie
nur, idea Tradition auſchließe und nicht an's Volk, nennt Welder ven Kreuzzel—
sungdmeg.. Mlıde es Welcker fehr geiftreich finden, wenn wir feinem Ötaats-
Praͤßdentan den Rath extheilten, ſich nicht au Die Minifter, fondern an bie Gensb'arımen
eAzuſchließen? Und nach führt der Welcker'ſche Weg zu Diefem Extrem, wie nicht
loß Frautatich zeigt. Kin Monarch, d. h. ein Iegitimer, muß vor Allem für jich und
feine Familie lehen. Hier — wenn irgendywo — iſt das Wohl dei Königs und bes
Materlondrä. am unzesteonnligften. Gr aunfi danach trachten, Daß er bie talentvolliien
ra Männer, d. ha nen Adel der Nation, um ſich verfummle, daß er Die
—— —
Abel, Kriuit der Adeldcheouetu
Beten and wohlgerathenſten Kinder babe, daß er reich und im: Lande begüilert fe;
kurz, er muß in ſich und feiner Familie zunachſt dem Abel, dann dem Volke. ein Ideal
des tapfern, befaͤhigten, ehrenhaften Mannes, oder mit anderen Worten, er muß ſelbſt
Der erſte und der beſte Edelmann fein. „Die fleigende Mißſtimmung der Völker,“ vom
welcher Welder „fürchtet, daß fle größer und fdmeller in der Zukunft fet, als bie
Rettingsmittel”, wollen: wir durchaus nicht läugnen, doch gilt Diefelbe. nicht Dem erb⸗
lichen Königthum, fondem: dem Fürftenthum und des Dynaftie, welche und weil fie
ſich ſelbſt vernachläfltgt: Haben. Wer die franzöflfche Revolutionsgeſchichte gruͤndlich
ſtudirt, der bemerkt, daß das Heer der Ouvriers, das Louis XVE., Charles X., Louis
Philipp flürzte, nicht Durch Die Rechte des Koönigthums erhitzt war, ſondern —
durch Aneldotchen über die Perſon feines König. Alio Gmtrüflung . darüber,
daß der König: fein volles Königthum nicht außübt, daß er felbft nicht Dex erfle- und
befte: Edelmann Hit: Das ift e8, was die Könige flürzt. Stetd find ed Züge aus bem
‚Bumilienleben der Dynaſtie, aus denen man bemweifen will, daß die Dymmaftie: zu wenig
ihren königlichen and fürftlichen Pflichten genügt. Möglich, daß zu gewiffen Zeiten der Abel
wicht Dazu angethan ift, Die Perfon des Fürften mit der Mafle des Volkes zu verbinden
und zu vermitteln, Doch ift alddann der Mangel nicht in dem Princip, ſondern in der
geitwetligen Verfaſſung des Adels zu fuchen. Ganz richtig äußert felbft Welser: „Die
Borftellungen von den :gefchichtlichen ‚Verhältnifien find auch praftifch fehr wichtig, fe
üben eine wunderbare Gewalt aus auf. die politifchen Grundfäge.“: Das bat das Jahr
1848 und 1849 gezeigt, gerade, weil man die deutſche Gefchichte völlig mißkannt hat,
ift Die ganze Bewegung jener Jahre in einer Kächerlichkeit ausgelaufen, eine Rächerliegkrit,
ver ülle Theorteen verfallen muͤfſen, welche die Gefchichte ihres Vaterlandes nicht kennen
oder ignoriten. Seine Definition yon Abel giebt Welder S. 178 in folgenden Worten:
„Adel oder Erbadelſtand im eigentlichen juriftifihen und polltifchen Sinne ift:sin be
fonderee Stand unter den Bürgern eines Volles, für melden eine bevorzugtenerblick
Abſtammung und beſtimmte mit ihr verbundene bürgerliche und politifche Vorvechte
don’ den üͤbrigen Bürgern rechtlich: anerkannt find.” Der Adel oder Erbadel if alfa
nach Welcker 'eined und Daflelbe, und von dem gegenfeitigen Bedingtſein Der eigenthim⸗
lichen Geſtalt der Staatögewalt und des Adels fcheint derfelbe nichts zu wiffen. Und
doch iſt der Adel nichts Anderes als die Auszeichnung, welche die Höchfte "Central
gemalt im Staate" oder (im weiteften Sinne) die höchſte moralifche Gewalt, alſo Got,
mit det Summe gewifjer ausgezeichneter Kigenfchaften ober mit moraliſchen und. phyſi⸗
fhen Gütern des einzelnen Menfchen nach ihrer eigenen Natur verbindet, im politifchen
Sinne 'alfo die Relation der eigenthümlichen Intereffen der Staatsgewalt (mein wis
ben ſpeciell politifchen Abel betrachten) zu ben bleibenden moralifchen onen phyſiſchen
Gittern einzelner Menschen. Der. Menſch kann im Körperbau, in: der: Gefinnung,
in jeder Gigenichaft adelig fen, wenn die hoͤchſte Autorität: piefe:: igenfchaften als: für
ibre eigenen Intereffen förderlich auszeichnet. Es iſt alfo das der Adel,“ mas cabeiig
macht. In den Gigenfchaften ebelicher Geburt aus alten Familien Tiegt des Adel nicht,
ſondern in Beziehung umd -in dem’ Verhältmiß der höchſten Autorität im Staate nad
dem Umftande, daß einige Menſchen aus berühmten Bamilien ſtammen und dadurch ein
moralifched Gut ald angeboren ererbt haben. Dieſes moraliſche But wird. afer nur
dann ald ein folches auch -Außerlich und: rechtlich anerfannt, wenn es den morslikhen
Gütern der höchſten Autorität im Staate homöogen iſt und wenn: Deren Intereffe gerade
Durch jeme ebeliche Abſtammung aus alten Familien gefoördert wird. Der. Adel liegt
alfo wicht in der Famille N. N. oder 2. &i, fondern in- der: Beziehung vier höchſtes
Staatögewalt zu diefen Familien: Ein Here von N.:R. kann in Preußen hochgeachttt
und abelig fein, des Namens und der Familie halber, in Amerika. kümmert fidy: wedet
die Staatögewalt, noch eine dritte Petfon um ihn. Er hat dieſelbe Summe von Eigen
ſchaften in Preußen wie in Amerika, aber in Amerika wird derſelbe Mann: nur weg
feiner weißen Sautfarbe für adelig ‘gehalten: gegenüber dein: Farbigen):in - Preußen deb⸗
halb, weil er von deutſchem Adel /abſtammt oder von dem alteſten Beamtenthume der
Monarchie gegenüber dem ſlaviſchen untetjochten VBolke. In Heiden Faällemniſt es das
Interefe des Staates ſelbſt, das dieſen Mann adelt. In Amerika die Furcht vor den
Megern, in Preußen dası Bertrauen üuf ſeine Ehrenhaftigkeit, Tapferkeit; Dpferbeitt
|
Adel, Kristt ver: Aickgiheorieen. 08
nilligtsit uud Taste; :Icher Ameribaner weiß, daß es nicht. ſein Merdaenſtift, daßner
der kaukaſiſchen Race angehört, und doch. macht es von dieſem Raceadel, ven: der Staat
ihm gavantist hat, Gebrauch; in Europa aber follte ein Mann nicht auch von feinem
angeborenen Adel Gebrauch machen dürfen, wenn ber Staat med) Gewieht uf Dir
entiprechende Eigenfchaft legen maß?
Welder bemerkt ſelbſt, daß feine Definition nicht ſchaef genug iſt un fagt: ‚nom R:
politifchen Abel ift zu unterfheiden der Vorzug des Freien vor dem Sclasen, des Gier
gers vor dem . Beflegten, bed Vollbürgers vor dem: Halbbürger. Das. widerfpricht
feiner eigenem trefflichen Debuction, daß im altbeutfchen Staate der freie Gmunbbeflger
der Adelige gewefen fe. Es if, wenn man dis Adelsfrage richtig auffaflen und: eine
Theorie aufftellen will, vor Allem nöthig, den böchk relativen Begriff von Adel nach
ber. beiveffenben Entwidlungsftufe des Staates zu geben. In: feiner befangenen
Definition von Axel erkennt Welder nicht, daß die Franken im fränfifchen Reiche ver
Gebadel waren, wie Guizot ganz richtig fügt, die Romanen aber wun Verdienſtadel
wurden, er erfeunt wicht, Daß der fränfifche Staat ſich auf die angebornen Eigen⸗
ſchaften der Franken flügen mußte, alfo fle zum Erbadel erhob, nicht auf bie perfän-
lichen Cigenſchaften einzelner Nomanen (Bildung). Weller flieht daher auch in Den
Quiriten des römifchen Staates Leinen Adel den Plebeiern gegenüber. Den. Inbipi«
dual» Adel oder Verdienſtadel rechnet Welder. eigentlich gar nicht zum Adel, weil er
ja auch gemeinen Schmeichlern ohne Berbienft verliehen werden Eönnte! Dann giebt es auch
keinen Exrbabel, weit möglicher Werje bei einem Sohne adeliger . Eltern alle Eigenſchaf⸗
ten des wirklichen Adels abjolut fehlen. Das hieße mit anderen Worten, den nearmer
len Zuſtand von der Misgeburt aus feſtſtellen! Weltker laͤßt nur das als Adel gelten, was
mit dem Worte Adelſtand bezeichnet wird, er kennt alſo nur den juriſtiſchen Begriff
des Adels. Unſere Anficht laͤßt fih an die. feinige ‚allerdings anlehnen. Da nur der
Staat den Adel macht, fo giebt es nur.einen vechtlichen, oder, wie. Welker Sagt, jurt-
ſtiſchen Adel. Die öffentlihe Meinung, welche aber. ebenfalls über bie. Vorzüge des
Menſchen urtheilt, iſt durch das Weſen ded Staates: und den jeiveiligen Stantigarfland
bedingt. Sie giebt noch keinen politiſchen juriſtiſchen Adel, aber fle bezeichnet Die: zu
adelnden . Elemente und hilft diefelben firmen, Damit ver: Staat fle juriſtiſch adle.
- &8-.ift nach unferer Auffaffung der Schwetpunft bei der Adelstheorie weſentlich
yerändert, er legt nicht mehr int Individuum und im Vorrecht, das dieſes erbt, ſon⸗
dern im Staatszuſtand und in demjenigen öffentlihen Interefle, welches. die; Benerbung
eines. ſolchen immateriellen Kapttald für den Staat wünſchenswerth macht. . ha
In Weldckers Anfichten vom Abel befämpfien wir Die ganze altliberale. Anſchaucua
von Staat, Geſellſchaft und Geſchichte, mb: wir können jetzt ſeinen Ausdruck „der
Erbadel ſei eine Unnatur, ſei widernatürlich“, ohne Weiteres zurückweifen.
Was wirklich vorhanden iſt, kann keine Unnatur fein, ſondern weil:.ed.ift) muß es
auch eine: natirrliche Möglichkeit und eine geſchichtliche Nothwendigkeit in fich
baden; d. h. nicht als Wunder erklaͤrt werben bürfen, "Wer: von dem Gwrundſate
ausgeht, daß bir Erbadel ſetwas Widetnatürliches ſei, zwingt aber. den Leſern an ein
Bunder: zu glauben. Das iſt Welckers Abſicht micht. Es if mithin. fein. Angriff
gegen ben juriftifchen Erbadel eigentlich gar nicht gegen diefes Imftitut. an: undufin
fich-getichtet, fondern gegen die Staatöform; in welcher ein ſolches Inſtitut noch!exiſtirt.
Welcker und Haller find in ihren Mpelsiheorien..im Grunde ganz derſelben
Anficht über den Adel, wie weitlaͤuſtg erſterer ſich auch gegen Hallen: auslafien ! mag.
If Dder Heutige: xbabel, das Vollburgerthum, bie wolle: Breiheit, wie bei dem altdeut⸗
ſchen Adel Diefed den Adel andınachte, jo wird Weider gewiß bee waͤrmſte VBertheibiger
der Erblichkeit dieſer Vollfreiheit fein, nachdem er. Die "richtige Idee vom altneutfchen
We ſo ſchlagend gegen Autoritäten vertheidigt hat. Daß aber unſerem naberneik,
theils —— theild imperialiſtiſchen Adel und feineaw:forialen Vorrechtene nur ber
Begriff Der Vollfreiheit zu: Grunde liegt, iſt unzweifelhaft. Es ſoll der Mel das
auhere Zeichen ſein / daß nur einige wenige aller. Freien do. viel Bildung und Beſitz,
ab: vorzüglich. die: Tradition der Polittk ihres Baterlanded haben (wagınifı eben ıbei
dem : Erbäbel:am leichteſten der Fall) Ddaß ſie bei ben. Berathungen über nad: Staat»
Hohl untibirken konnen. Der Staat, wehdger.. einen. Erbadel gelten Tape, geſteht alfy
ein, Bafı :ärgelse Menfiken, welche ihr ſelbſtandiges Auſkommen babe ımb zwar Ken
Biegenfchaften innerhalb des Staatsgebietes, welche bie nöthige Bilbung beilgen, em
befahigteſten :feien, bei ‚ver Berathung über Dad Staatöwohl: gehört. zu werben. Daß
nicht alle Menſchen im Staate ihre Vollfreiheit äußern konnen, das verficht. ſich von
felbft. Die größere Zahl der Staatöbürger Tann ih nicht von dem Berbienft ihres
Käglichen. Unterhaltes entfernen, um fich mit den öffentlichen Dingen zu befaflen. Der
Staat erkennt. dies dadurch an, daß er jene nicht in Anfpsuch nimmt.
- Die Theorie des Adels, welche v. Haller In feiner „Neftaurstion der Staate:
wiſſenſchaften“ aufgeftellt bat, ift allerdings, wie Welder und Segel ſagten, unklar und
verfchmonmen. Auch Haller geht von demjelben falſchen Begriffe von Adel aus, wir
Bluntſchli und Welder, Daß Der Übel etwas der Berfon oder einer Familie, einem
Btande Inhaͤrirendes ſei. Das ift aber, wie wir gezeigt haben, ganz irrig; der Adel
if ein Ausflug der Stantögewalt und ber öffentlichen Meinung, welche beide gewifle
moraliſche Güter bei einem Menſchen mit Rechten und Borrechten -ausftatien, damit
derſelbe als Stütze des Staates diene. Haller fühlt dad Michtige, wenn er ig Adel
das nothwendige Reſultat der Verſchiedenheit angeboremer Kräfte. und erworbener
Gtüudsumfande findet. Aber fein. Ausdruck if fo undeutlich, ald fein Gedanke une
beftanmt. und unklar, und es wäre vor. Allem nöthig geweſen, daß er hinzugefingt hätte,
wie die Geltendmachung folcher verfchiedenartigen Koäfte, folcher angegebenen Glücks⸗·
wwhtände ıc. ‚bedingt if von dem jeweiligen Zufand der Geſellſchaft, ber
Volkswirthſchaft, des Staatslebens und Der Gultur Mas hilft es
einem . Genie, wenn ber Staat und die öffentliche Meinung vor der Einilifation keint
Achtung haben, daun entfteht auch Fein Adel des Talentes, wern auch zahlreiche Talakı
in dem Volle vorhanden find. Wenn alfo Haller die biäherigen Definifiomen van
Abel, welche die „Bhilofopben“ auffellten, angreift, fo flinmen wir ganz bei. Galle?
Theorie hat richtige Momente 3. B. daß es überall Adel gebe, weil es überall ver⸗
ſchiedene Stufen des Anjchend gehe. Das Letztere iſt ganz richtig; war als
entſcheidet über. die Verſchiedenheit der Stufen? Das if Die Stantögewalt; fie if dir
Autorität, weile die Stufen bed Anſehens nach ihrem. eigenen: Intereſſe nichtet.
Bergleichen wir zum Schluffe Welders md Hallers Theorie und fehen. wir, meabadb
ſich diefe Männer widerfprechen, obſchon fie derſelben Anflcht im weſentlichen ˖ huldigen.
Welcker Halt ſich für einen Gegner des juriſtiſchen Erbadels, uͤberſieht aber, Ab
or eigentlich ein Geguer des Staatszuſtandes iſt, welcher dadurch, daß er ber. Gehnzi
einen Vorzug einraͤumt, einen Erbadel hervorruft. Auf Seite 183 feines „Stop
lexttons“ giebt er zu, daß es verfchiebenen bel gebe, alſo auch verſchiedene Borzüge
Muũter oder Eigenſchaften) berechtigt: ſeien, Auszeichnungen zu geben, aber er. koum
acht zu einer. richtigen Etkenntniß derjenigen Macht, die dieſe Anerkennung gewährt
wer Boch. fanstivnirt. Haller will auch eine Meform des Adels durch Bermchrumg
Werielben. mittels Intelligenz Adel mit Grundbeſitz. Alſo auch: in ber Meformidee Ar
Abela find Dis genannten. Gegner ſich nicht fo feindlich, als es nad). Welders Darßeb
tung ſcheinen koͤnnte. Haller vertheidigt den Erbabel au ſich, flatt des Staetes, in
welchem berfelbe vorhanden ſein muß. Welcker greift deu; Erbadel an, zexſtört. abti
damit den beteffenden Staat in feinen traditionellen Prinzipien. .7
Adel, altdeutſcher (altgermanifcher).: Bevar wir. die zwei entgegen
gefehten Anſichten über den alideniſchen Adel beſprechen — ob «in Erb⸗Adel,
Adelsotkaſte, mit adeligen Dynaſtieen, oder ein Vollbürgerthum mit:
Attributen und Rechten des Adels, als feinen weſentlichen Mepkmalen, —
fen wir die Zeit, von welcher hier die Rede iſt, etbmelggifch bewachten.
..Im Allgemeinen ſoll hier nur vom Adel oder Der Geſellſchaftsllaſſe, welche des
Adel im Mistelalter nd jetzt entſpricht, in der Zeit um erſten Auftreten der: Deutſchty
im den. Geſchichte bis zum Untergang ber fränkiſchen Wenarchie den Baxlingemand: Pi
zum Aufkommen nationale Staaten: an Ende des 9. Jahrhundarts geſprochen werdes
Dasa exſte Anftreten ber. Deutſchen in..nor Geipichte.: aber und ihre, Berüßraue
nt dem romiſchen Fielche iſt ein Gegenſtand zweier ganz ſtreng geſchie denex michi
Siorer fee DMieſer Amſichten, welche Die: Tradition und. bedeuatcde bisherige Muteritädet
que ih. hat, geht won der Vorausſegzung amd, daß nis Valker am xechten Rhein⸗Nicz
Bl, Hefe. | m
mit wehhen Caſar in Berührung gekommen iſt und Aber welche Taeitus feine Gert
mania fihrieb, daß Die Bölker, welche im erften Jahrhundert v. Chr. fo wie im erften
und zweiten n. Chr. auf dem rechten Ufer des Rheines, in den Alpen und bem mitt
leren Dautfchland wohnten, wirklich die Voreltern ver jehigen beutichen Nation ger
weten fein. Man glaubt, dieſe Völker hätten wirklich eine vorgothifche veutfche
Sprache gefprochen, fie hätten Inflitutionen gehabt, welche man fpäter als urdeutſch
bezeichnete. Diefe Völker führen den Gefanımtramen Germanen, ein Name, ber
— wie auch Leo und Grimm anerkennen — entfchieden undentich, nämlich celtiſch
it, und nady der gaelifchen Ableitung einen „Schreier“, d. i. einen Kriegshelden,
bezeichnen fol. Ste find aber Feine Deutfchen, fonbern fie waren Eelten, wie
die Germanen in Hispanien. Nah ber Hypotheſe, daß bieſe Waller
wirklich Deutſche gewefen feien, bat man fih dann die Völkerwanderung und bie
Staatenbildung der deutichen Stämme vom 3. bis 6. Jahrhundert dadurch zu er
flären gefacht, daß man eine neue Hypotheſe conſtruirte. Da nämlih von
Caſar und Taritus, fo wie von Plinius, Teine Alamannen, Franken, Thireinger u. f. mw.
ale große Bölker genannt, fondern In deren fpäteren Wohnfigen die Sigambrer,
Chatten u. f. w. aufgeführt werben, fo bat man bie Hypotheſe eonfruirt, die germa⸗
nifchen Bölkerfchaften Hätten ſich in Bündniffe mit einander eingelafien und fich pie
fpäteren Namen der Alamannen, Franken, Vandalen beigelegt, umter welchem Namen
fle dann das römifche Reich erobert hätten. Diefe Hypotheſe — denn mehr ifl es
möcht — iſt in alle unfere Lehrbücher der deutſchen Geſchichte übergegangen und bat
die Anfchauung und Unterfuchung über Die aliveutfchen Staatenbilpungen fehr getrüßt.
Wir glauben, biefe Hypotheſe als einen nun überwundenen Standpunkt betrachten zu
bärfen. Es find in den legten zwanzig Jahren fo viel Interfuchungen auf dem Be
biete Der Sprache, Der Mythologie, der Schädelbildung, der Numismatik wie der
ganzen germanifchen Alterthumskunde gemacht worden, daß man ſich zu dem Schlufle
berechtigt fand, jene Volker am Mbeine, die Cafar, Plinius und Tacitus nennen,
feten keine Deutſchen gemefen.
Die Deutſchen, das Heißt die Gothen, Alamannen, Franken, Sachſen, Burgunder,
Vandalen und Thüringer find — und das iſt die zweite Anſicht — erſt im zweiten
Jahrhundert n. Chr., theilweiſe erſt im 3. und 4. Jahrhundert zwiſchen der Elbe, ven
Mpen und dem Rheine erſchienen, ſie haben die bier wohnhaften Celten ſich unter⸗
worfen, das romiſche Reich in einem zweihundbertjährigen Anſturm erobert und unter
ſich die Bente vertheilt, fie haben unter fich jedem Stamme eine beflimmte Provinz als
Eroberungsobject zugewiefen. Diefe zweite Anflcht theilen wir auch unfrerfeits aus fols
genden Brimden: 1) haben Die Unterfuchungen der Schädel in den alten Gräbern von
Deutfgland ergeben, daß Diefe dem celtifchen Volksſtamme angehören, daß die Schaͤdel⸗
bildung der freien Franken, Mamannen u. f. w. eine durchaus verfihiedene iſt von ber
keunzeichnenden Geſtalt der Schädel, welche in den aͤlteſten Gräbern von Deutfehland
geſunden werden; 2) zeigen die in den Gräbern gefundenen Gegenflänbe, daß diefe
Volker eine andere Mythologie als die Deutfchen gebabt haben; 3) beweiſen die in
Deutſchland gefundenen celtiſchen Münzen, daß dieſe Alteflen Völker Deutſchlands Bergbau
trieben und Münzen prägten. Beides Dinge, welche den Deutfchen bei ihrem erſten
Auftreten völlig unbekannt waren. Wir konnen dieſe Beweiſe ber völligen Verſchie⸗
t dev Sranfen, Alamannen und Sachſen mit den älteften Bewohnern Deutſchlands,
das heißt den Gelten, noch durch den lingniſtiſchen Beweis vermehren. Bir hegnüigen
und aber in viefer Hinfiche zu verweilen auf: Mone, die gallifhe Sprache und ihre
Brauchbarkeit für Die Gefchichte und deſſen celtifche Forſchungen für die Gefchichte Mittels
enropa's. Was die Schadel⸗ Unterſuchungen betrifft, fo find die Werfe von Lath am
(Faertus Gem), von Prichaud und Froͤre bekannt.
Wenn wir aber Die Bisherige Anſicht, daß die Deutfchen von jeher In Deutſch⸗
hun gewohnt hätten, verwerfen, wenn wir fefthalten, daß die von Tacitus Germu⸗
nen genannten ‚Völker, worumter allerdings einige Deutſche find, *y' nicht als die Vor⸗
). Dieſe einzelnen deutſchen Voͤlkerſchaſten in Mitte der Gelten haben
—— Curopa bringen koͤnnen. ‚Sie Waren nut eingefprengt in Kr I
—
I% 007 Me u
fehren der Deutjihen zu betrachten. .feien, jo wird Die ganze -Umterfuchung über. Deu all
deutfchen Adel : abgekürzt. Damit nun Keine Verwechſelung der Namen flatifinde
und. durch dieſe «ine Verwirrung und Unklarheit .entflebe, wie fie A. Solsmann
mit meifterhafter philologifcher DVirtuofltät in dieſe Frage gebracht bat, jo wollen wir
unfere Terminologie. feftftellen. Die „Sermanen” find „Celten“, welche mit. ben
Deutſchen urfprünglich Nichts gemein, mit Der Zeit aber in dem jegt Deutſchland ge«
nannten Theil. von Europa Die deutſche Sprache angenommen haben. Sie haben in
ältefter Zeit, ja bis in dad 16. Jahrhundert das Subftrat gebildet, auf welchem Die Deut-
fehen ihre. nationalen adeligen Lehnsſtaaten errichteten. Altgermanifch-ift uns alio
gleichbeneutenp mit celtifch oder vordeutfch, umd bie Brage, ob die Gelten. einen Adel
gehabt haben, intereffirt und bier nicht. Von einem altgermanifchen Adel handeln wir
alſo nicht in. dem Sinne, daß wir Darunter die Celten verfiehen, fondern wir haben
aus Nüdjicht auf den Sprachgebraudh altgermanifch als gleichbedeutend mit alt-
Reutfih Oben angenommen, weil man eben bisher nach der antiquirten Anſicht beide
Bezeichnungen als identisch aufgefaßt hat. Wenn wir den altdbeutfchen Abel alio
betrachten, jo Fünnen wir nicht weiter zurückgehen, alö auf, das zweite und dritte Jahr⸗
hundert nach Chriſtus, wo zum erften Male die Deutichen als Völker in der Geſchichte
auftreten. . | Zu
.. Behrachien „wir nun zunaͤchſt bie ſocialen Zuſtaͤnde in den Ländern, wohin bie
Deutfchen im 2. and 3. Jahrhundert ald Eroberer gekommen find, fe. zeigt. fich, daß
Die Nationalität, ob deutſch oder. nichtdeutfrh, Der tiefgehende Begenfag in der Geſell⸗
Schaft war. Die Deutfchen waren hie Freigeborenen, das. heißt. der Adel, Die Unfreien
waren, die unterworfenen Völker. Nur der Deütiche, d. h. der Preigeborene, ber Ger
noffe der hexrſchenden Nation, konnte an dem nationalen Verein, an dem nationgken
Recht, an. dem nationalen . Staataſchutz, fo wie an der nationalen Religion uud ihrem
beidnifchen Kultus, Theil. nehmen. Nur der Deutfche konnte Band befigen ald Eigenthum,
denn bie-Nation hatte nur für ſich felbft, wicht für Andere die nationale. Eroberung
gemacht. Aus biefem nationalen Vorrecht, das der Deutjche, Vollfreie genoß, ent⸗
ı widelten. fich die Vorrechte des Deutichen Adels mit, innerer Nothwendigkeit. Diele
äußeren Vorrechte waren: 1) das Recht, Waffen. zu tragen; 2). das Racht, in. den
Nathöverfammlungen. zu figen und an ihnen Theil zu nehmen; 3) Das Necht, die natio-
ı nale Kleivung äußerlich zeigen zu dürfen. Zu den legteren gebörte unter Anderem bie’
Tracht eineß langen Haupthaares, weshalb Die Freien, d. i. Die Adeligen, auch comali,
sapillati, erinifi, erinosi genannt. werden. Sollte Einer Dusch irgend ein. Vergehen aus bat
Zahl der Freien. ausgeſchloſſen werben, fo. hat man ihm das firhtbare Zeichen. ber Na
tipnalität au rauben gefucht. Es liegt alſo in der Cæemonie des Haarſcheerens bei
einem, vollfseien Deutfchen, wie Died ‚bei den Mervingern, und Carlingern verfam,. eine
Bergubung der Nationalität, woraus dann der Berluft, per Adelsrechte, Der. Rechte im
Staat, wie in der Gefellichaft fih ganz. von ſelbſt ergab... Was. das - Tragen I
Waffen betrifft, ſo muß man willen, daß im ‚sämigchen Reich nach: dem. Aufftande des
Claudius Cipilis und der Bagauden in Gallien durch Die, Geſetzgebung bed. Diodetian,
des Dalentinian und Conſtantin d. Gr. allen Provincialen, den Celten vote. ben, Ro⸗
manen, ‚der Gebrauch yon Waffen. unterſagt war. Man muß wiſſen, daß: Die. Furcht / der
römifchen Aurperataren ver. den auögeplünderten Provinzen. ſchon fo groß war,. daß
Das. Berfaufen yon Waffen an die Propincialen. von Couſtantin mit ſchweren Strafen
hebroht wurde. Ia, es iſt nicht gang unmöglich, daß die große Anzahl seiner
Schneide und Stechwerfzeuge, welche man in Deutſchland und Frankreich findet, eben
daxin -ipren. Grund hat, daß man den Provincialen hen Gebrauch des Eiſenselbĩ
für, Werkzeuge des gewöhnlichen Lebens verboten hat. Wenn, daher in der lex Bur-
gundionum und im Decret Childebert's von 595 den Unfteien das Tragen ‚ver. Waffen
vezbyoten wurde, ſo war Died nur eine Ernenerung der altes römifchen Kaifttgeſetze.
AA ‚Stellyartgeter.. uud Nachfolger der romiſchen Kaiſer betrachteten. ſich aber die Denk
ſchen Commandanten (Herzoge, Könige) der deutſchen Rilitaär⸗Colonieen. un. 4°
Es verſteht ſich von ſelbſt, daß die Deutſchen ſich mit den unterworfenen Natio⸗
altem; über welche ſie zuerſt als Militär-Eofoniften, hierauf. als, nationaler Ange
Häht tegierten, Auch durch Die Ehe nicht vermengen wollten, daß alfo das Goppubium
beider Nationalttäten, der celtiſch⸗ romaniſchen und der deutſchen, 'nicht gefbittet wer:
Es mußten, ſobald einmal hierin Ausnahmen gemacht wurden, nothwendig Zwifchen-
ſchichten zwifchen der Gefellfihaft ver Deutfchen und der untermorfenen Romanen,“ ja
fogar Mitielfhichten zwiſchen der deutſchen und nichtbeutfchen Nattonulität entftehen, :o&
mußten fi dadurch nothwendig Mittelftände bilden, welche die Rechte der Freien be⸗
aufpruchen Fonnten, auf der anderen Seite aber auch einen Madel ihrer Geburt gehabt
bätten. Solche Beforgnif Hat die Deutfchen veranlaßt, eine unüberſteigliche Scheide
wand zwifchen Deutfchen "und Nichtveutfchen, zwifchen Adel und NMichtadel, zwiſchen
Freien und Umfteien zu ziehen. Zunaͤchſt muß alfo bei der Unterſuchung über. ven alt«
dertſchen Abel uns die Frage befchäftigen, wie haben die Deutfchen, welche den Abel
in den neugebilveten Staaten vertraten, das Zuftandefommen folcher Mittelfchichten ver⸗
bindert? Der erfte Grundfaß, den die Deutſchen aufftelten, um bie Rationalität. ihre® |
Adels zu erhalten, war: Das Kind folgt. der ärgeren, Hand. Das wit fo
viel fayen, ald: Jedes Kind, das unfreied Blut, alfo nicht deutſches Blut, ſei es vom
Vurter, fet es von der Mutter „in ſich Bat, bleibt in dem Stande der Unfrrien.
| Beftätigung findet dieſe Anftcht in dem, was die fränfifchen Kapitularien, z. ®:
das vom 803, in Beziehung auf die Stanveseintheilung der Deutfchen ſagen. ES
giebt nur Freie md Unfreie (non amplius est nisi liber et servus) ift mm eine
Negation aller Mittelichichten und gegen bie Vermehrung des Adels aufımmationale Weife
gerichtet. Diefe Negntion findet fi 780 in den Annalen von Lorſch, wie in dem |
Briefe Ludwig des Frommen. Nur zwei Stände, fein Uebergangsſtand wird anesfannt:
Henn nichts Deitoweniger auch bei den Deutfchen mit der Zeit eine Mittelfidicht ich
gebildet, fo waren die erzeugenden Bactoren die Monarchie und die Kirche. Die
erſtere bedurfte gemifler Beamten, d. b. eine Adels der Intelligenz (Minifle%
rialen, Zeuves, Leute), die Letztere gab den Unfreien dur Firhlihde Würden
eine Stellung, melche ver de nationalen deutſchen Adels gleichkam. Doch
auch dieſen Mittelfchichten gegenäber bat die Eigenthümlichkeit des deutſchen Weſens
an der Nattenalität feftgehalten. Der urfprüngliche deutfche Adel, der auf der Natio⸗
nalität beruhte, hat feine Rechte und Borrechte für fich behalten und faft gleichgiltiiy
zugeſehen, als das Königthum und die Kirche einen nicht nationalen Adel fihufen. \
" Dab die beiden Schichten ber Geſellſchaft in den altventfihen Staaten durch
verfchiebened Erbrecht und durch verfihlenene Religionen in fräbefter Zeit. getremmt
waren, verfieht ſich von ſelbſt. Es darf nicht auffallen, wenn nady den norbifchen
Neligiond-Vorftellungen der Brele nach dem Tode zu Odin fommt, während der Un⸗
freie, d. 5. der Nichtveutfche, zu Thor berufen wird. Berner batten auch natürlich
neben det Romanen die Gelten, fo weit fle im römifchen Meiche befhloffen waren;
das römifihe Erbrecht und damit die Theilbarkeit des Vermoͤgens nad ber Zahl ber
Kinder, während die Deutſchen am Erſtgeburtsrecht feſthielten. '
Hierdurch iſt unfer Standpunkt zu den Anſichten von Eichhorn, Groͤm n
and Savigny, ſowie zu der Anſicht von Welcker feſtgeſtellt. Eichhorn Hat im
feiner „Deutfihen Staats⸗ und Rechtsgeſchichte“ an mehreren Orten über ben altger⸗
manifchen Adel geſprochen, Grimm in feinen „Rechts - Altertbümern“ imb Savigny
im der „Geſchichte des römifchen Rechts“. Diefe drei Männer vertreten eine und
dieſelbe Anficht, welche wir als unhiftorifch bezeichnen mäflen. Welder dagegen bat
vad Verdienſt, in feinem „Staats sLericon” unter dem Artikel Altgermanifcher Abel
den‘ Mebergang zu ber: richtigen Anſchanung angebahnt zu haben. Indeſſen iſt es
ihm nicht Far, wie der ſtaatliche Zuſtand vor der Einwanderung und Eroberung der
Dentichen und wie er’ nach der gelungenen Eroberung bes weitrömifchen - Heiches
durch dieſelben fi geftaltet bat. Man muß, um über das Weſen des altdeutfchen
Adels urtheilen zu fönnen, vor alten Dingen unterſcheiden zwiſchen dem Zu⸗
ffande der beginwenden Eroberung, der fortgefehten Kriegführung,
mm Bmwede Aned Landerwerbes und dem Zuftand des Beſitzes nach der:
sberung, wo wlle focialen Verhältniſſe jo eingerichtet werden mußten, daß haft ber ⸗
Lanud ſowohl gegen aͤußere Feinde als gegen bie unterworfenen Gelten und Romasute feß⸗
tiner) behauptet werden fonnte Es ergeben ſich alſo gewiſſe Entwicklungs v Namen
der ſocdhalen guſtande vom erſten Auftreten der Deutſchen an bis auf. Chlodweim Berg
—
—
u —
—
RR 007 Mc: are
fohren der Deutichen zu betrachten. feten, fo wird Die ganze Timterfuchuag über Dem all
deutſchen Adel abgekürzt. Damit nun feine Verwechfeluug der Namen flattfinde
und. Durch biefe «ine Verwirrung und Unklarheit entftehe, wie fie A. Holzmann
mit meifterhafter. philologifcher Virtuoſitaͤt in dieſe Frage gebracht hat, fo wollen wir
unfere Terminologie. feitftellen. Die „Sermanen" find „Celten“, welde mit den
Deutſchen urfprünglic Nichtd gemein, mit Des Zeit aber in dem jet Deutfchland ge-
nannten Theil, von Guropa Die deutiche Sprache angenommen haben. Sie. haben in
ältefter Zeit, ja bis in das 16. Jahrhundert das Subflrat gebildet, auf welchem Die Deut-
fehen ihre, nationalen adeligen Lehnsſtaaten errichteten. Altgermanifch iſt uns alio
gleichbedeutend mit.celtifch oder vordeutfch, umd Die Brage, ob die Gelten einen Abel
gehabt haben, intereffirt und bier nicht. Von einem altgermanifchen Adel. handeln wir
aljo ‚nicht. in. dem Sinne, daß wir darunter Die Gelten verftehen, ſondern wir haben
aus Nüdjicht auf den Sprachgebrauh altgermanifch ald gleichbeneutend mit alt-
Deutfih. Oben angenommen, weil man eben bisher nach der antiquirten Anſicht beibe
Bezeichnungen als identiſch aufgefaßt hat. Wenn wir den altdeutſchen Abel alfo
betrachten, fo Fönnen wir nicht weiter zurüdgehen, als auf das zmeite und dritte Jahr⸗
bundert nach Chriſtus, wo zum erſten Male die Deutichen ald Völker in der Gefchishte
auftreten. j
‚.. Betrachten wir nun zunächft die jocialen Zuftände in nen Rändern, wohin bie
Deutſchen im 2. und 3. Jahrhundert ale Eroberer gekommen find, jo zeigt ſich, daß
Dia Nationalität, ob deutſch oder. nichtdeutich, der tiefgehenne Gegenſatz in Der Geſell⸗
ſchaft war. Die Deutichen waren die Sreigeborenen, das heißt der Adel, bie Unfreies
waren, die unterworfenen Völker. Nur der Deütiche, d. b. Der Freigeborene, ber Ger
noffe der hexrſchenden Nation, Tonnte an dem nationalen Verein, an dem nationaken
Recht, an. dem nationalen ‚Staatgjhuß, fo wie. an der natisnalen Religion und ihrem
beibnifchen Kultus. Theil nehmen, Nur der Dautiche konnte Land befigen als Eigentum,
denn Die-Nation hatte nur für ſich felbft, wicht für Andere die nationale, Ersherung
gemacht. Aus diefem nationalen Vorrecht, das der Deutjche, Vollfreie genoß, ent⸗
wickelten ſich Die Vorxechte des Deutſchen Adels mit innerer Nothwendigkeit. Diele
Außeren Vorrechte waren: 1) das Recht, Waffen zu tragen; 2) das Recht, in den
Rathoverſammlungen zu. figen und an ihnen Theil zu nehmen; 3) Das Mecht, die natio-
nale Kleidung äußerlich zeigen zu dürfen, Zu den letzteren gehörte unter Anperem bie
Tracht. eined langen Haupthaares, weshalb Die Freien, d. i. die Adeligen, auch comali,
eapillati, criniti, crinosi genannt: werden. Sollte Einer durch irgend ein Vergehen aus da
Zahl ner Freien auögefhloffen werben, fo hat man ihm das ſichtbare Zeichen ber Na⸗
tionalität zu rauben gefucht. Es Tiegt alfo in der Caremonie des Haarſcheerens bei
einem. vollfseien Deutfchen, wie Dies bei den Mervingern, und Garlingern vorfam, eim
Beraubung der Nationalität, woraus dann. der DBerluft. ber Adelsrechte, der. Rechte im
Staat,- wie in der Geſellſchaft fi. ganz von felbit. ergab... Was. Dad Tragen Dei
Waffen beteifit, fo muß man willen, daß im sömifchen Meich nach: dem: Aufſtande bed
Glaubius Kivilis und der Bagauden in Gallien durch dir, Geſetzgebung des Dioeletian,
des Valentinian und Conſtantin d. Gr. allen Provincialen, den Galten wie ben, Nor
manen, des Gebrauch von Waffen unterfagt war. Man muß wiſſen, Daß. die Burihi- bet
römischen Aurperatoxen vor den ausgeplünderten Provinzen ‚fehon fo groß mar, daß
Das. Berfaufen von Waffen an die Propinciglen. von Couſtantin mit ſchweren Strafen
hebroht. wurde. Ja, ed ift nicht gang unmöglich, daß die große Anzahl Aeinerner
Schneide und. Stechwerfzeuge, welche man in Deutfchland und Frankreich ſindet, eben
darin ihren Grund bat, daß man den. Provincialım den Gebrauch des ‚ifens.kihl
für Werkzeuge des gewöhnlichen Lebens verboten hat, Wenn, daher in her lex Bur
gundionum und im Decret Childebert's von 595, den. Unfrelen das Tragen der Waffm
uber wurde, fo. war Died nyr eine. Ernenerung: der altes rösmifchen Kaifergeſetze.
Stellvertreter. und Nachfolger der romiſchen Kaifer. betrachteten. ſich aber. die deut⸗
Ihren Sommandanten (Herzoge, Könige), Der deutſchen Militaͤre Colonieen. u, m.
Es verfieht fich von ſelbſt, dag die Deutfchen fich mit den unterworfenen Nativ-
Hafitäten, ‚über welche fie zuerft als Militär⸗Coloniſten, hierauf, als, nationaler Adelo⸗
hät! zegierten, Auch durch Die Ehe nicht vermengen wollten, daß alfo das Coppuhium
Abel, altdeuiſtcher. 333
beider Nationatttältn, ber celtiſch⸗ romaniſchen umb der deutſchen, nicht geſtättet war.
Es mußten, ſobald einmal hierin Ausnahmen gemacht wurden, nothwendig Zwiſchen⸗
ſchich ten zwiſchen der Geſellſchaft der Deutſchen und ber unterworfenen Romanen,“ je
ſogar Mittelſchichten zwiſchen der deutſchen und nichtdeutſchen Nattonhittät entfichen, nes
mußten ſich dadurch nothwendig Mittelſtaͤnde bilden, welche Die Rechte der Freien bes
auſpruchen konnten, auf der anderen Seite aber audy einen Madel ihrer Geburt gehubt
hätten. Solche Beforgnip Hat die Deutfihen veranlaßt, eine unüberſteigliche Scheide⸗
wand zwifchen Deutfchen und Nichtveutfchen, zwifchen Adel und Nichtadel, zwiſchen
Freien und linfreien zu ziehen. Zunächft muß alfo bei der Unterſuchung über. den alt⸗
dentjchen Adel und die Frage befchäftigen, wie haben die Deutfchen, welche ven. Abel
in den neugebilbeten Staaten vertraten, daB Zuſtandekommen ſolcher Mittelfchichten ver⸗
bindert? Der erfte Orundfaß, den bie Deutſchen aufftelkten, um bie Rationalität. ihre® |
Adels zu erhalten, war: Das Kind folgt. der drgeren. Sand. Das wili ww
viel fayen, ald: Jedes Kind, das unfreies Blut, alfo nicht deutfche® Blut, ſei «8 vom
Bater, fei ed von der Mutter „in ſich Bat, bleibt In dem Stande der Unfrrien. nr
Beftätigung findet dieſe Anftcht in dem, was bie fränfifchen Kapitularien; 3. B.
das von 803, in Beziehung auf die Standeseintheilung der Deutfihen fagen. . ©
giebt nur Freie nd Unfreie (non amplius est nisi liber et servus) ift nur eine
Negation aller Mitteljchichten und gegen die Vermehrung des Adels auf ımmationale Weiſe
gerichtet. Diele Negation findet fi 780 in den Annalen von Lorſch, wie in em |
Briefe Ludwig des Brommen. Nur zwei Stände, fein Uebergangsſtand wird anerkannt: '
Wenn nichts deſtoweniger auch bei den Deutfchen mit der Zeit eine Mittelfedicht füch
gebildet, fo waren die erzeugenven Bactoren die Monarchie und die Kirche. ' Die
erſtere bedurfte gewiſſer Beamten, d. h. eines Adels der Intelligenz (Minifle*
rialen, Leudes, Xeute), die Letztere gab den Iinfreien durch firhlihe Würden
eine Stellung, welche der des nationalen deutſchen Adels gleihfam. Doch
anch dieſen Mittelfehichten gegenüber hat die Eigenthümlichkeit des deutfchen Weſens
an: der Nationalität feftgchaften. Der urfprüngliche deutfche Adel, der auf.ber Natio⸗
nalität beruhte, "bat feine Nechte und Borrechte für fich behalten und faft gleichgültig
zageſehen/ als das Königthum und die Kirche einen nicht nationalen Adel ſchufen.
Daß die beiden Schichten ber Geſellſchaft in den altdentfchen Staaten durch
verſchiedenes Erbrecht und durch verfihledene Religionen in früheſter Zeit. getremmt
waren‘; verſteht ſich von ſelbſt. Es darf nicht auffalfen, wenn nady den norbifchen
Religiond-Vorftellungen der Freie nach dem Tode zu Odin fommt, während :ber’ Un⸗
freie, d. 5. der Nichtveutfche, zu Thor berufen wird. Ferner hatten auch natürlich
neben den Romanen die Gelten, fo weit fle im römifchen Reiche befchloffen waren;
das römifhe Erbrecht und damit die Theilbarkeit des Vermögens nach’ der Zahl der
Kinder, während die Deutihen am Erſtgeburtsrecht fefthielten.
Hierdurch iſt unfer Standpunft zu den Anftchten von Eichhorn, Grimm
md Savigny, ſowie zu der Anfiht von Welder feftgefiellt.. Eichhorn Hat ie
ferner „ Deutfchen Staats und "Rechtögefchichte” an mehreren Orten über den altger⸗
manifhen Adel geſprochen, Grimm in feinen „Rechts⸗Alterthümern“ und Savigny
in der „Geſchichte des römifchen Rechts“. Diefe drei Männer vertreten eine und
diefelße Anftcht, welche wir als unbiftorifch bezeichnen mäflen. Welder dagegen bat
dad Verdienſt, in feinem „Staats⸗-Lexicon“ unter dem Artikel Altgermanifcher Adel
dem Mebergang zu der richtigen Anſchauung angebahnt zu haben. Indeſſen iſt es
ihm nicht klar, wie der ſtaatliche Zuſtand vor der Einwanderung und Eroberung: der
Dentſchen und wie er’ nach der gelungenen Eroberung bes weftrömifchen - Heiched
durch Diefelben ſich "geftaltet bat. Man muß, um über das Weſen des altveutfchen
Avels urtheilen zu können, vor allen Dingen unterfijeiden zwiſcher dem Zu⸗
Rande der beginnenden Eroberung, der fortgefegten Kriegführung
zum Zwecke eines Randerwerbes und dem Zuftand des Beſitzes nah der Er⸗
berung, wo alle focialen Berbältniffe jo eingerichtet werden mußten, daß dMeſes
Xamdb forwohl gegen äußere Feinde als gegen die unterrworfenen Gelten und Romanen (fa
ünery. behauptet werden fonnte, Es ergeben ſich alfo gewiſſe Entwidlungs« Stadien
‚ ber Mohalen:äuflände. vom erſten Auftreten der Deutfehen m bis auf Chlodwech. Und
Mm.
En | Adel, alcdeutfrhor.
nach Chlodwech bis zum Auffommen natidnaler Staaten am Ende des neunten
Jahrhunderts. Im dieſen zwei ganz verſchiedenen Zeitraͤumen und Entwicklungs⸗ Ste-
Bien Der Gefellfchaft und des Staates bat fich natürlich auch das, was man Mel
nennt, ganz verfchieden audgeprägt. Es verſteht fich dom felbfi, daß wir diejenigen
deutſchen Völker, weiche Teinen bleibenven, dauerhaften Staat bilden Tonaten, wie bie
Weſtgothen, Oſtgothen, Bandalen, Alamannen, Baiern, Thüringer und Sacıfen nur
zu der erſten Periode zählen fünnen, d. h. unter dem Gefichtöpunfte betrachten, daß fie
eine Staatenbilbdung und Organijationder Geſellſchaft verfucht haben,
weiche aber nicht gelungen if, demnach concentrirt fich die Betrachtung über ben
altheutſchen del, als wirklich ein Staat (nämlich der fränfifche) zu Stande gekommen
wer, lediglich auf die Verhaͤltniſſe des Adels in der fränkiſchen Ronarchie,
wir verweiſen deahalb hier auf dieſen Artikel. Die erſte Periode nun laͤßt ſich ungefähr
- m folgender Welfe charakteriſtren. Die Deutſchen, welche vom 2. Jahrhundert an un⸗
nnierbzochen gegen das weftrömifche Reich anflürmten, von ber Noth der Uebervolkerung
gevrüdt, Hier fih Wohnfige und Land zur Agricultur zu ‚erwerben fuchten, haben fi
ein ganz beftimmtes Eroberungs «Object ausgeſucht. Sie haben, jeder Stamm für
ſich, eine beftimmmte Provinz der rdmifchen Uiniverfal- Monarchie zu erobern getrachtet,
fie Haben die Nothwendigkeit erkannt, ihre Gefellihaft fo zu swrganiflren, daß
immer em Impuls im Molke bliebe, die Eroberung fortzufegen und unter allen
Umftänden das Eroberte zu behaupten. Diefe fociale Organifation warb dadurch
erreicht, daß die nachgeborenen Söhne jedes freien Deutfchen, welche gar feinen Anſpruch
auf bie Erbſchaft ihres Vaters, Die auf den Erfigeborenen überging, hatten, dadurch,
Daß fle fein Land befahen, eine diminutio capitis” erfuhren, das heißt, Daß fie weder
in der GSefellfchaft noch im Staate diefelben Rechte beanfpruchen konnten, welche dm
Erben der Güter zufamen. Sie waren darauf angemiefen, entweder ſich felbft ein Be
fistkum zu erobern, ober als eine Art von Unfreien ihren älteften Brüdern ımterworfen
zu bleiben. Natürlich wählten fie den erſteren Weg. Sie fammelten fich um einen
ala militärifcher Fuͤhrer bekannten Mann, bildeten, Gefolgichaften und traten als eine
Militär Colonie in roͤmiſche Dienfte. Diefe Abhilfe war indeſſen nur im drltten und
vierten Jahrhundert möglich, als 408 n. Chr., oder ſchon 394 vie Mömer ſich
jenfeits der Alpen zurädgogen und das römifche Neich eigentlich. auf Italien befchränft
(= hörte die Möglichkeit eined Landeserwerbes durch die Militär- Gnlonte anf.
Darauf erfolgte ein gefteigerter Wunſch, fich als freie Tigenthümer in den Bellg der
romiſchen Ländereien zu ſetzen.
Die als nachgeborme Söhne früher ohne Landbeſitz und mit geringeren politi⸗
fen Rechten nusgeftatteten Deutfchen wurben, fobald fie auf dieſe Weile Land erwor⸗
‚ ben hatten, wieder Boll» Bürger, d. h. Freie, welche mit allen echten ausgeftattrt
| waren, welche die Majorats» Herren in Deutfchland von feher beſaßen. Wir haben in
der Geſchichte ein Analogon in der Eroberung ber Dorier im Peloponnes, fomte in
ver Eroberung der Mömer in Italien in der erften Zeit der Republik. Im biefen
beiden Fällen hat man auf eine viel grelfere Art die nachgeborenen Söhne gezwungen,
Ach durch Krieg und Eroberungen in den Bells von Wajoratögütern zu fegen. Ba
den Doriern hießen diefe Güter Loofe, bei den Roͤmern ager publicus. Es war bi
der Eroberung des Peloponnefed (1104— 1070 v. Chr.) die Beſttznahme und Orge
aifation der Gefellſchaft mit der deutfchen Eroberung vom 3. Jahrhundert an bis auf
Chlodwech nicht unaͤhnlich. Derfenige, welcher ein Gut (xA%pos) zugetheilt bekommen
; hatte, abernahm damit die Laft, nicht nur fir fi und feine Familie, ſondern arch
für feine jüngeren Gefchwilter ben Lebensunterhalt zu beſtreiten. Um tiefe Laſt von
ſeinem Gute abzumälgen, betrieb er natürlich in der Bolkäverfammlung bie Fortſetzung
des Eroberungokrieges, wodurch feine Brüder und feine nachgeborenen Söhne ebenfalls
in den Beſitz eines ſolchen Gutes kommen follten. Daffelbe fand in tom ſtatt, wo
nur die alteſten Familien⸗Oberhaͤupter in dem Beſitze des eroberten Landes, d. h. des
ager ublicus waren. Natürlich war es deren Intereſſe, ven ager publicus durh
Eroberung zu vergrößern und fo ben Staat auszudehnen, damit auch Bir nachgebore⸗
wen Söhne in den Beſttz eined Gates bed ager publieus fommen folten. Betrachten
wis diefe Ausdehnung des Staates, dieſe Erweiterung ber Gefellichaft ganz abſtratt, |
pet, altcutſthet 3
für wrgieht ieh, daß alle Laſten des Gtmates; alle Milicten ver Wertheidigung bes |
Stantägebietes, mithin auch le Rechte des Boll- Bürgers oder des Adeligen nur anf:
eine se geringe Anzahl von Familien⸗Oberhaͤuptern gewäht waren, welche ben Adel
in dieſen Staaten repraͤfentirten. Es war mithin: das Privat⸗Intereſſe dicſes Adels
mit dem Wunſche, die Eroberung und vadurch "den Adel ſelbfi za vermehren; iventifl⸗
est, Die Uebereinſtimmung biefer:: Staats⸗Crweiterungen und dieſer Berniehrung bes
Aels mit der Ersberung der Deutſchen vom 5. Zahrhundert an liegt anf der Hande
Wenn wir dieſes feſthalten, ſo begreift man, weiche ungeheuere maſſenhafte Heere die
Alamannen 3. B. zweihundert Jahre lang auf das romiſche Reich warfen, fo werfteht
nun, welche ununterbrochene Sülfelaftung die Staufen in Gallien von ihren Heimath⸗
lande aus (dem Nievershein) an fich ziehen fonnten. Ban begreift ferner, daß diejen⸗
gen Bälkerfchaften, weiche ganz ins roͤmiſche Gebiet einwanderten, wie Die Vurgun⸗
der, Vandalen, Oft» und Weſtgotchen nothwrndig in ihrem Steatenbilbunge Vrozeffe
untergehen mußten, ‘weil ihnen ber nöthige Suecurs von nathgehorenen Sdhnen, vb
von deutſchen Abel aus ber aͤlteſten Heimath fehlte.
Nach dieſer Auffaffung if: der altveusfche Adel: ymuchft aalo ein natlouales
foriates Inflitut inmitten der neuen Staatsbildungen zu betrachten. Das erfie Vor⸗
vet, aud dem ale anderen’ ſich nothwenbig .ableiteten, war für den Adel vie
Deutfhe Nationalität. Dieſes Vorrecht mußte natürlich erblich fein, weil Die
Rntienalität angeboren ifl. Der Deutfehe Abel bildete überall den Staat, die unter
vosrfenen Romanen, GBelten und Slaven waren nur dad Gubflvat für dieſe ferien:
BeilsBürger, und es wird nicht nöthig fein, noch hervorzuheben, daß in biefer Stellung
Der dentſche Boll-Binger in ven eroberten Laͤndern, nothwendig in gewifſſer Welſe Die
Stellung einer Adelſs⸗Kaſte eingenommen hat.
War aber danach der Adel in fraheſter Zeit vom Nicht» Adel;durd die
Mationalitaͤt unterfchieden, fo folgte nun mit der Zeit der zweite Unterſchied durch
Beſitz und die Art und Größe des Beſitzes. Diefer letztere Unterſchied CE
nicht national. "Bom NRomanen unb Gelten ſchied ven deutſchen Adel die Natiema«
Iität, wen dem nichtadiigen Deutſchen das freie Beſitzthum und bie Erſtge⸗
burt. Der urfprängliche Begriff des altveutfchen Adels iR alfo: Der alteſte Sohn
eineß freien Orundbeftgers d. h. ein Menſch, Der bei feiner Ger
burt ein Gut bat. ES zeigt fich bier in ganz Europa, fo weit Deutfche is
men, ein großer aͤußerſt inierefianter Gegenſatz; naͤmlich der dev Romanen and
De ut ſchen, der ded Kamilienrechtes und des Befigrecdhtes. Bel ben oma.
nifirten Deutichen hielt nun und benannte pen Abel danach, daß fein: Trager ber ültefe
Subu der Familie war: senior, seigneur, signare, sennore, bei ben Deutſchen,
Englaͤndern ımd Nordlaͤndern nannte man ihn nicht nach Der Geburt, ſondern nad:
feinem ererbten Beiig: Adeling, Adalbonde, Adelboren, d. 5. mit Erbgut
geboren; eine Differenz, Die in ihnen wefentlichen Zügen noch jegt in Europa den Ger
genfah der Länder in Anfehting des Adels charakteriſtrt. Betrachten wir die hieraus
erwachfenen forielen Vethaͤltniſſe in den altveutfchen Staaten, fo ergeben ah wet
große Schichten der Geſellſchaft, 1) Der Adel nnd vie Adelsverwandten, 2) bie‘
Unfeeien. Die Unfreien zunächft waren zweierlei Art, 1) die Kanfiflanen, meiſtens
Slaven, Dalmaties m. f. w., melche die Juden und DBenetimer in den Handel brachtun,
farmer die Narchfommen der Keuffklaven ver Romer, fo tange das römifſche Meich noch
beſtand; 2) Die Leti ober Biti, d. h. bie römeifegen und celtiſchen Golonen; welche ſchon
im romiſchen Reich, ſei es als Paͤchter, ſei es nis Leine Landbeſiger, vorhanden
waren nnd: Ackerbau getrieben hatten. Dieſe zwei Maffen der Unfſreien oder der Kreis
gen waren keine Deutſchen, fie hatten keine politifchen und ſocialen echte, fe einen
kein Eigenthum, ſondern die letztere Klaffe defſelben wurde nur ale RPachter (Cebpacht)
betrachtet. Wir verweiſen bier auf: vie Schrift von Jae. Benedey: Chriftenthum,
Geemanenthum, Stlaventhum, worin nachzuweiſen verfucht wird, daß nicht das Ehrkſt
thum Die Sklaverei aufhob, ſondern die auf Ackerban organifirte Geſeliſchaft *
Deutſchen. Es leuchaet von ſelbſt ein, daß bie Leii oder Liti, Die auf einem Gute ſeß⸗
haftes Unfreien, ein ginſtigeres Loos hatten, als bie Kauffklaven (Ueber den: Namen
Leti mergli den Artikel: Alamannen) In der Goßellſchaftsklaſſe, welche im Veſit
au Abel, alweutſcher.
ber Freiheit in verſchiedenen Abſtuſttugen war, zeigen ſtich zwei, ober wenn man will,
bei Unter» Abtheilungen, veren erfte ver Adel, 'd. 5. die erfigeborenen Schne
bee,vollfreien Allodtalgüter » Veftger, deren’ gweite die nchyeborenen
Eöhne diefer dentſchen Familien, welche nicht im Beflg eines eveibten Fami⸗
liengutes waren und bereit drilte der Stanb des romanus possessorn waren, d. 5.
deſsjenigen Romanen, der auf irgend eine Weife in Beflg eines freien Grundſtückes
gekommen, ſich: von dem Allodial» Erbbeflger, d. h. dem Adel nur durch. Die Ratio
nalität nad. das römifche Erbrecht umterfchieb und ein, wenn auch dem Abel nachſtehen⸗
der doch freier Stand war. Die Namen, welche die erfte Klaſſe der Breien, d. h. bes
älteften Abels bezeichnen, waren Wehrmann oder Arimann ober, wie ga
natürlich if, primus Alamannus, d. i. im Gegenfab zu den nachgeborenen Göb«
en zum medius Alamannus ober secundus, d. 5. zu dem, welcher nicht durch
feine. Geburt ſchon im Beſthz eined Freigutes if. Ste beißen ferner Franci, weil
man hierin befonderd hervorheben wollte, daß fie die Repraͤſentanten der frantifken
Narion find. Sie werden au primi, meliorissimi,.optimates, bei den Bur⸗
gundern vorzugsweiſe liberi genannt. Im Deutfchen hat man für biefe Befellfchaftsfiafien
den‘ Ramen von ihrem Beftgthum, d. h. von dem freien; nach Brimogentturrecht vererbten
Samiliengute Od oder Alord (sors), Adalinge oder Edelinge, d. i. Adelige ber
genommen. Die ‚zweite Klaſſe ver Freien waren bie jüngeren Söhne ver deutſchen Fami⸗
lien, weldye aber dadurch, daß fie fein Familiengut geerbt Hatten, die Attribute des Abels
verloren. Diefe zweite Klafie werden medii Alamanni, aud ingenui im @e
genfag zu den Sclaven, meiftens aber minores personae, wobei natu zu ergängen
ii; genaunt. Diefer gangen zahlreichen Geſellſchaftöklaſſe der Hinterfaflen blieb nichts
Anderes übrig, als auf irgend eine Weiſe in den Beſitz eined Gutes, eined Grund
befiges zu kommen. Diefed geſchah durch die Monarchie. Es fchloffen ſich nämlich,
wie wir: fehon. gezeigt haben, dieſe Drutfchen, welche Teinen Grunbdbeſttz ererbt hatten,
zuerfi an Fuͤhrer an, welche mit.ihnen irgend eine Eroberung bezweckten, ſpaͤter an bie
Mouarchie und erhielten als Gefolge des Konigs den Namen Untraflionen. Als Be
lohnung fir ihre Dienſte erhielten fle von ihren Monarchen zbenfalld ein Grunftüd; das
ihnen aber nur. perfönlich, nicht für die Familie verlishen wurde. "Der. verliehene
Grund beſttz, den die Monarchie als Befolbung ihren Dienern gab, war das Trengut
oder Feod, feudum (feudum nblatum), d. h. nicht vom Bater ererbt,
ſondern auf Treue, auf gewiſſe Verpflichtungen Bin, ſei es lebenslänglich, ober. auf
eine: Meihe von Jahren, verdieben. Die Klaffe, welche nur im Bells eines. Feudumb
ſich befand, hatte urfprünglich feinen Anſpruch auf ben Abel.
t.". Die dritte Klafſe der Freien, welche wir kurz ald die romani possessores bezeich⸗
neten, gehörte nicht dem Abel an, fondern war den Beſttzern eined Feudums gleide
geſtellt. —
Einen eigentlichen Kaſtenadel, etwa .den der Prieſterkaſte, gab es in Deutſchland
nteuals. Der. Grund, weshalb Männer, wie Grimm, Saviguy und: Eichhorn daran
denfen konnten, daß die‘ Prieterfchaft bei den alten Dewifchen eine Kafte gewefen
feis beruht: anf einer petitio principii. Die diten Deutfchen "hatten wie alle Völker
einen doppelten Eult, alfo auch ein doppeltes Prieſterthum, +). Familiencult, 2) natio⸗
nalen Cult der Landſchaft oder der Gegend, mo fie wohnten. Der rrſtere wurde vom
Haupt der Familie als Priefter beforgt, der zweite von Jungfrauen, welche ji, aut
dem Stande ber Freien, natürlich zu dieſem Culte freiwillig verpflichteten. Aus di⸗
ſem geht. hervor, daß Die Stellunge der Priefter gar Fein Sonberintereffe derſelben alt
Send möglich machte, alfo auch Feine Priefterkafte. entftchen bonnte, indem der Briefer
ale: ſolcher nie im Belle eines Grundſtücks war und vom Beſitztham einer
jede: ſotiale Stellung bei:den Deutfchen abbing. N ee
ro Es fegeint ‘gegen arhfere Ausfichrung zu forschen, "daß ſich, bei den Gothen, bei
ben Vandalen, bei den Alamannen und Kranken, ſowie ‚bei den Buiern, Sachſen, Tha⸗
tingern und Burgundern koͤnigliche und herzogliche Dynaſtieen finden. Diefe Dim
fiieen ſtammen jedoch nicht 'amßireiner Adeldkaſte, ſondern fle wurden gegründet ums
weder von Fuhrorn der Gefslgichaften, welche das Land erußmten, ober yon Beil
fuetett, 8: ho Abeligen, Dierii Weihe eines ererbten Gutes ich im Kriege: auggezeichnet
Abel, alldeutſcher. M
hatten und deren aͤlteſten Sohnen man wiederum die Leitung ber Kriegführung über⸗
ung. Solche Dynaſtieen find alſo nur ein Wahlkönigthum, ein Beamtenadel
geweſen, ber aus der Zahl der Adelinge durch perſoͤnliche Tüchtigkeit hervorgegangen
iſt. Die Ritglieder dieſer Dynaflieen, welche wirklich das Amt eines Heerführers
bekleideten, wurden Herzöge, Könige, von den Romern reges und reguli genannt. Die
fachlichen Rechte, welche dem Adaling, d. 5. dem Maforatöherrn zufamen, waren außer
dem bereits erwähnten Waflen- und Kleiderrecht 1) der Landbeſitz, 2) dad Stimm-
recht in ber Verfammlung aller Apalinge, -3) daB privilegirte Erbrecht. Mit biefen
Mechten waren auch bie entfpreigenden Pflichten verbunden, nämlich die Vertheidigung
ded Landes, die Andführung der Execution eines DBefchluffes und der Schuß der jün-
geren Brüder und der Uinfreien. Hat hiernach alfo eine Kaſten⸗Herrſchaft in den alte
Deutihen Staaten und überhaupt in Eusopa nirgends eriftirt, als in den Köpfen ver
Mittberalen, welche eines Schlagworte® bebürfen, und war die einzige foriale Herr⸗
ſchaft im altbeutfchen Staate die der Nationalität und auch diefe durch die Kirche ſehr
gemildeet, durch Anerkennung aller Intelligenz faſt aufgehoben: fo war auch ber einzige
Kampf der Geſellſchafts⸗Klaſſen — um mit 2. Stein (die Geſellſchaftsblehre ©. 386 ff.)
zu reden — der Kampf der AllovialBeflger gegen die Beod- oder Feudum⸗Beſttzer,
mit anderen Worten der Kampf des Adels der Erfigeburt gegen den Verdienſt⸗ und
Beamten Adel der nachgeborenen Söhne durch das Königthum. Je nachdemdiefer
Kampf zu eimem günftigen oder ungünftigen Mefultate für die Allodial⸗Beſitzer führte,
Danach geflaktete ſich die Stellung des Adels in den altdeutſchen Staaten. Der Ver⸗
dienſt⸗Adel der Feudum⸗Beſitzer, ver Minifterialen de Könige, der Mitgliener eines
Gefolges, mit einem Worte die Berechtigung der nachgeborenen Söhne am Staate,
gegenüber den Majoratsherren, d. b. dem eigentlichen Adel, war naturgemäß ein Kampf
dee Monarchie und ihres Beamtentbumd gegen die urfprüngliche Stellung der Voll⸗
freien. Bei vielen deutfchen Völkern hat Diefer Kampf die Monarchie gefkürzt ober ihr
Auflominen unmöglich gemacht, wie bei den Sachſen, Thüringern, Alsmannen und-
Batern, bei den Weſtgothen und Vandalen. Ueberall hat bei diefen Völfeen ver große
foetale Kampf der zwei genannten Gefellichaftsflafien eine politiſche Färbung anges
nommen und die Eriftenz des Staates in Frage geflellt. Die aͤußeren politiſchen Er⸗
eigniffe, wie unglüdliche Kriege u. ſ. mw. haben die Auflöfung diefer Staaten um einige
Zahrzehente beſchleunigt, aber fie waren nicht die Urfache der Auflöfung., Nur in zwei
Siaaten bat diefer fociale Kampf in dem Staate ſelbſt feine Harmonie gefunden, nur
in zwei Staaten wurde ein fociale8 Gleichgewicht des Erbapeld und des Adels der
Intelligenz und des Beamtenthums gefunden. Diefe zwei Staatm warm die frän⸗
tifhe Monarchie und die angelſächſiſche Heptarchie.
Die Rechte, welche der Primogenitur- oder Allodial » Avel nothwendig befaß,
haben wir oben fchon angegeben. Wenn wir fle bier wieverholen, fo follen ſie nur
ein Bild des damaligen Entwidelungs - Stabiums des Staated geben: 1) ein böheres
Wehrgeld für den Mord oder Todtſchlag eines Angehörigen dieſes Adels, als bei der
Tödtung eines Mitglieved der niederen Klaſſe; 2) warb diefer Adel bei National⸗An⸗
gelegenbeiten gehört und verfammelte fich zu dieſem Zwede auf dem-Bärz- und Müi-
Felde bei den Franken, auf dem Witenagemot bei den Angelfachfen; 3) kam demſelben
ein privilegirter Gerichtöftand zu, indem bie ‚seniores oder Adalinge nur von ihres
Gleichen gerichtet werden Eonnten; 4) hatten fie das Necht, die linfreien oder ihre
jüngeren Brüder, welche Tein Allop Befaßen una deshalb Hinterfaflen bießen, zu ver«
treten; 5) Hatten fie Immunität ihrer Güter, d. 5. fle waren vom Reichspfennig befreit
aus dem Grunde, weil fle ja felbft die Waffen führten, damit fernere Allode für bie
Sinterfafien esobert werden Tonnten. In den Ländern, wo fein Königthum war, wie
bei den Briefen und Sachſen, fam auch Fein Intelligeng- und Beamten-Abel auf. Der
vollfeele Najorats⸗Erbe hat bier nicht nothwendig gehabt, feine Rechte als Adelſdrechte
gegenüber dem Beamtenadel auszubilden. Es bat aljo bier Fein Kampf der Sonber-
Intereffen tiefer erſten Gefellichaftöliafie gegen die zweite Gefelfichaftsklaffe flattge-
funden. Wenn daher Schrader die Nichterifienz eines Adels bei den Sachen vor
vom zwoͤlften Jahrhundert nachgewiefen hat, fo will das nichts Anderes fagm, als
daß die erſte Gefeltfchaftätlafte bei den Sachſen nicht das Bepürfniß hatte, ihre Adels⸗
Wagener, Staats⸗ u. Geſellſch⸗Ler. 1. 22
2—
M Adel, altdeutiirr:
Rechte in Dem geſellſchaftlichen Kampfe geltend zu machen. Wie ſehr übrigens ber
altveutfche Adel, d. h. die Allodialbeſitzer oder seniores auf ihre Freiheit ſtolz waren,
zeigt eine Anekdote aus ber Zeit Ludwig des Frommen. Es wird nämlich erzähl,
daß ein Adeliger, deſſen Sohn (natürlich der Erfigeborene und deshalb Majoratberbe)
in die Gefolgfchaft des Königs getreten war, deshalb aus Schmerz und aus Scham
wegen der Schande feiner Familie ſich in ein Klofler zurückgezogen habe. Es iſt ber
kannt, Daß Die Getreuen des Königs, d. 5. die Feod⸗Beſihher von deu Allodial⸗ Bes
: figern, d. 5. dem Adel fo fehr verachtet waren, daß noch Ludwig d. Br. (823) gegen
Diefe Verachtung feines Gefolges eifern mußte. Der Berluft dieſes Adels konnte um
flattfinden, wenn der Adaling fein freies Gut verkaufte oder durch Schulden verlor.
Es wear alfo nichts natürlicher, als daß das Sonberinterefle der Adalinge dahin ging,
daß fie für ihre Allovialgüter ein eigenes Pfandrecht und Unveräußerlichkeit der Maio⸗
satögüter, fo wie für fich felbft ein eigenes Cherecht durch die Gefehgebung erſtrebin,
und ift Iehtere bei den Sachen ganz feftgeftellt. Der Fuldaer Mönch Rudolph in her
Mitte des 9. Jahrhunderts, und Adam von Bremen, fo wie Wittuchind erwähnen, daß
. bei den alten Sachfen nur die Ehe innerhalb deſſelben Standes der vier Stände erlaubt
gewefen jei und Uebertretung dieſes Gebotes mit dem Tode beſtraft wurde. Darmad)
. Tonnte der AllodialsBehlger nur wieder die Tochter eines Allodial⸗Beſitzers heirathen,
' der freie Sinterfafle nur die Tochter eines Hinterfaflen, der freigelaflene Erbpaͤchter nur
wieder eine Breigelaffene und ber Unfreie nur eine Unfreie. Welder in feinem Staat
Leriton, 3. Aufl, Bd. 1 ©. 225, bezweifelt die Eriftenz eines ſolchen Geſetzes, ein
Bweifel, durch welchen er Unkenntniß in der Gefchichte der. Gefellichaft verrät. Dad
glauben wir zwar auch nicht, daß die Todesſtrafe in jenem Falle häufig zur Anwen
Pa fam, aber Daß die Höhe der Strafe jenem Nechtözuftande entfprach, iR Teim
age.
Die Patrimonial- Jurispiction der Adalinge war ebenfo etwas ganz Matürliche
und Nothwendiged. Natürlich, weil fie aus dem natürlichen Familien⸗Verhaͤltniß herr
vorging, nach welchem die nachgeborenen Söhne durch den Erſtgeborenen juriſtiſch
vertreten wurden; nothwendig zu einer Beit, wo die Erecutivgewalt des Staates nad
aͤußerſt ſchwach und die ganze Rechtshilfe eigentlich Selbfthilfe war.
Die Anficht von Grimm, Eichhorn und Savigny, daß nicht dieſer Abel ber
Vollfreien, fondern eine Adelskaſte von wenigen Familien beftanden babe, welche auf
alle ihre Angehörigen, alfo auf Söhne und Töchter den Familien Adel hätten vererben
koͤnnen, biefe Auſicht haben Welder, fo vie Waitz und Maurer treffend widerlegt.
Waig und Maurer verfulgen einen Mittelweg zwiſchen ber Theorie von Eichhorn uad
der von Welder, fle verwerfen eine gefonderte Adelskaſte, fehen aber nicht, dag nur bie
Bollfreien, die Befiger von Alloden, die erfigeborenen Söhne den Adel gebildet haben.
Welcker's Anficht theilen wir wefentlich, nur bemängeln wir, Daß er in feinem großen
Auffage (in feinem Staats⸗Lexicon) die Hauptfchwierigkeit, wie naͤmlich mit ber Zeit
die vollfreien Allodial⸗Beſitzer fich von einem nationalen Adel zu einem politifchen und
Samilien- Adel außgebildet haben, umgangen bat. Diefe Frage wäre eigentlich das
Haupt» Thema geweien, um welches fich die ganze Erörterung hätte drehen müſſen.
Jetzt, nachdem die irrigen Anftchten von Eichhorn, Grimm und Sapigny befeitigt. und
von dieſen Maͤnnern zum Theil felbft zurüdgenommen find, jegt, nachdem Waig um
Maurer felbft Teinen anderen Ausweg mehr haben, als die Vollfreien als «einzigen
nationalen Adel anzuerkennen, jebt, fagen wir, führt obige Frage allein zur Entfcheibung.
Fragen wir aber nach dem Beamten- und Intelligenz⸗Adel in den altdeutſchen
Staaten, fo zeigt fi, daß urfprünglich nur der freie Allopial-Befiger, aljo Der Apelige,
der durch feine Geburt ſchon den Abel hatte, Graf, d. 5. Richter werden konnte,
denn nur ein folcher nahm bei der Wahl zum Grafen Theil, und nur auf ihn
konnte die Wahl fallen. Do flellte fih in der fränfiichen Monarchie chen im
6. Iabrhundert der Zuftand ein, daß beim Erſtarken der Monarchie das Grafennut
nicht mehr Dusch Wahl, fondern durch Ernennung verlichen wurde War aber ein⸗
mal die Berechtigung der Vollfreien fo weit gebrochen, daß die Nichissflellen nicht
mehr Durch Wahl vergeben wurden, fo war der zweite Schritt, die Michterftellen auch
an Nichtallodial⸗ Beſiher gelangen zu laſſen, leicht ausführbar. So kam es, daß
Adel im. Mittelafter. 839
Beute aus der Gefolgſchaft des Koͤnigs Richter, d. b. Grafen wurden. Was ur
ſprünglich eine Ausnahme war, daß naͤmlich der Antruſtis Graf werden konnte, ward
nun zur Regel. Auf dieſe Weiſe gelang es allmälig, die Allodial⸗Beſitzer aus den
Volksamtern zu verdrängen und dieſe mit Miniſterialen, d. i. den Leudes oder Feod⸗
Beſſhern, zu beſezen. Aus den Miniſterialen, d. i. dieſem aͤlteſten Beamten⸗Adel,
Rommen faſt ſämmtliche unſerer heutigen Adeligen ab, nur ſehr wenige Fürſtenhäuſer,
wie etwa die Habsburger, Zollern, Zaͤhringer und Welfen, ſtammen vielleicht aus den
seiprünglicden Vollfreien, alſo Allodigl⸗Beſizern, ab. Der Adel der Miniſterialen,
d. i. die Beamten der fraͤnkiſchen Monarchie, waren Unfreie, Celten und Romanen
oder romani possessores; es waren aber auch Deutſche, welche nicht im Beſttze eines
Allodes waren. In dieſem Beamten⸗Adel hatte indeß wiederum bie Natienalität eine
Kluft geöffnet, nämlich der Beamte, der Deutfcher Abfunft war, d. i. der Antruftis,
Rand in höherem Anſehen, als der geadelte Beamte, in welchem weljches Blut war.
Letztere zählte man zu den Leudes.
Die Briefter wurden wie dee Beamten⸗Adel nobiles, ja fogar wie der Allovial-
Adel seniores genannt. Auch fie gingen aus Leibeigenen, aus Romanen und Gelten
hervor. EB war aber dad Amt, das fie adelig machte. Ban muß alfo ben Clerus /
jener Zeit zum Beamten⸗Adel rechnen.
Adel im Mittelalter. Unter Mittelalter möchten wir bier hauptfächlich das
deutſche Mittelalter verfianden wiflen. Auf Die Gefchichte Des übrigen europäiſchen
Adels Tann weniger Rückſicht genommen werden, da dad Gebiet zu groß für einen
Artikel if. Der Ausdrud Mittelalter ift unbeflimmt, ja doppelfinnig, in fo fern,
wie Leo, viele Hiftorifer von einem Mittelalter als mittlere Zeit bei der Gefchichte
jedes Volkes fprechen. Wir geben deshalb zuerft eine Definition von Mittelalter für
die deutſche und chriftlich»abendländifche Geſchichte. Das Mittelalter beginnt mit der
Auflöſung der carlingifchen Monarchie in einzelne nationale Staaten. Es umfaßt alfo
esftens die Zeit, wo die europäifch = chriftlichen Lehn» Staaten in Verbindung mit der
romiſch⸗ Fatholifchen Hierarchie beftanden. Das ift das theokratiſche Zeitalter
der Staaten oder der theokratiſche Staat, welcher mit der Trennung der Kirche
vom Lehnftaat zwifhen 1074— 1125 aufbörte. Auf den theofratifchen Staat folgte
der Rechtsſſt aat, der in Deutichland als ein Bundesftaat von feudalen Ter⸗
sitorialfinaten gebildet, von c. 1137 — 1500 erſchien. Rechtsſtaat ift bier
nicht in dem Sinne der Juriften gemeint. Auf diefen folgt der Finanzſtaat, an
defien Ende und bei deſſen Auflöfungsproceß wir jetzt leben. (Die Erklärungen diefer
Ausbrüde gaben wir bereit? Dben) Für Die Verfaſſung des Gefammtftaated Dentfch-
land iſt die Periode des Finanzflaates der Staatenbund. Frankreich hat den
Uebergang des Finanzſtaates zum Militärdespotismus von 17891851
durchlaufen. Yür Deutichland wird dieſer Uebergang vom Finanzflaat in den Rili⸗
tärdespotiömus unter einer der folgenden zmei Möglichkeiten ‚eintreten. Entweder ent-
ſteht im Innern von Deutichland dur Mevolution ein erobernder Wilitärbespe-
tismus, unter welchem der Gefanmtflant Einheit und Gentralifation erhält, oder
der Militärdespotismus in Frankreich erobert nach dem Sturze Napoleon's III. ganz
Euroya. Deutfchland iſt dann ein Theil der europäifchen Univerfalmonardie, waß
es unter den Mönern und Garlingern auch war. Mofcher in feinem Grunbriß
über die Staatswiflenfchaft S. 33 drüdt Die zwei erften Entwidelungsftufen des bent-
ichen Staates Damit übereinftimmenn, doch nicht fo präcid dahin aus: „ber krie⸗
- gesifhspriefterlihe Volksſtaat hatte fich in einen ritterlich-hierar«
chiſchen Lehnsſtaat verwandelt." Diefe drei Entmwidelungsftufen des chriftlich-
germanifchen Staated: den theofratifhen. Staat, den Rechts⸗ und den
Finanzſtaat haben wir als MittePalter Hier zufammen gefaßt und zwar um deß⸗
willen, weil Diefe ganze Periode ald das Zeitalter des Feudalismus in auf und
abfleigender Bewegung bezeichnet werden muß. Zuerſt die allmalige Verdraͤngung und
Ueberwindung des urfprünglichen Adels der Vollfreien "durch Dad Civil⸗ und Militär-
Beamtenthum des Lehnsſtaates — den Feudal⸗Adel und das Ritterthum — fodann
Die analoge Beſeitigung des Feudal⸗Adels und Ritterthums durch Den abſoluten
Staat und deſſen Beamten⸗ und Ritterthum und endlich die Entwickelung eines moder⸗
22*
[4
348 Adel im Mittelalter. °
nen Abeld, wie wir Ddenfelben in dem imperialiftifchen Adel Frankreichs bereits in
greifbarer Geftalt vor uns haben. _
Es ift Died die Periode und die Entwidelung, in welcher und durch welche bie
Mechte, welche bis dahin Gemeingut aller Bollfeeien waren, durch Die veränderte Ge⸗
ftalt des Staats Mefervatrecht und Borrecht Derjenigen blieben und wurden, welde
ſich innerhalb des veränderten Staats «Organismus zur herrſchenden Klaſſe erhoben,
ſelbſtredend um ihrerſeits Demnächft wiederum der neuen berrfchenden Klaſſe des aber
. mals veränderten Staates Play zu machen. Wir fleben jegt am Ende und Ausgang
des deutſchen Mittelalterd, bis zu dieſer Zeit foll die Geſchichte des Adels durch⸗
laufen werden.
J. Aeußere Geſchichte des deutſchen Adels im Mittelalter. no
In der Natur des Menfchen iſt der Adel, d. 5. der angeſtammte Vorzug
einer Klaffe nicht begründet, aber in der Natur der Geſellſchaft, Volks.
wirthbfchaft, des Staates und der Cultur, wenn biefe aus Eroberung hervor⸗
geben, wie in Deutfchland, muß e8 unter gewiffen Bedingungen und in
gewijfen Zeiten immer einen Adel geben. Diefe Beringungen find bei den
Perfern, Griechen, Römern, furz bei allen Völkern, die erobernd auftraten, Dageweien.
Daher in der Entwidelung dieſer Völker ein Adel unter verfchiedenen Modificationen
unvermeidlich war. In den chriftlich-abendländifchen, den flavifchen und magyariſchen
Reichen waren in verfchiebenem Grade dieſe Vorbebingungen auch vorhanden. Auf
Eroberung berubte der Beſitz und die Freiheit der Deutjchen und ihre Herr⸗
ſchaft über die unterbrüdten Nationen der Romanen, Gelten, Slaven, Ladiner u. |. w.
Bei den alten Deutfchen von 140—880 n. Ehr. gab es Feine Adbelskaſte, aber bie
Klaffe der Freien, der Bollbürger, bekam eine höhere Geltung, fobald der Gegen-
fa zu den Leibeigenen Anderer Abflammung, fo wie zu den nachgebornen, nicht erb⸗
berechtigten Söhnen der Freien, welche feinen Grundbefig hatten, und dadurch auch in
ihren echten beeinträchtigt waren, fich entwidelte.
Ein dunfle8 Gefühl eines nationalen Unterfchiedes des deutſchen Adels und bei
dienenden, unfreien Volkes hat fich im ganzen Zeitraum des Rechtsſtaates 1130 bis
1500 und fpäter erhalten. Allgemein war Die Annahme (z. B. bei Michel Beheim,
Buch von den Wienern 1462 — 65), daß die Bauern in Deutfchland von Ham ab
flammten, der Adel aber von römifchen Patriziern (Peter von Anblo), ja jelbft von
Troja follte der fränkifche Adel herftammen. Etwas Wahres ift daran. Die Bauern,
d. 5. Hörigen, Xeibeigene, Kauffklaven, waren meiftend Gelten, Ladiner, Romanen und
Slaven, ein Theil des Abeis die Patrizier der Rhein⸗- und Donauſtädte ſtammten
allerdings von den römifchen equites oder ordo equestris ab und nannten ſich, weil
biefe allein münzen durften, die Münzer. In Ungarn berubte der Adel auch auf der -
Nationalität. Der Slowack ward ald Sflave des Magyaren von Natur aus angefehen.
Bis heute hört man dort das alte Sprichwort: Der SIowad ift fin Menſch! Im Preußen
und Gurland hieß SIave und Kette ſoviel als Keibeigener, Deutfcher war fo viel als Breier
oder Abelig. In einem Theile Oeſterreichs ift noch jeßt, z. B. in Ungarn, Edelmann
und beutfch reden können, identiih! In Polen, vermuthen mandye Hiſtoriker, befteht
der Adel aus Nachlommen der Alanen, das Volk aus Slaven. Da alfo die Natione
Iität die Vorzüge vor der Dienenden Klaffe gab, fo verfteht fich von ſelbſt, daß dieſe
Borzüge angeboren umd erblich waren, wie Die Nationalität. Wo Leine Eroberung
früher flattgefunden hatte, konnte natürlich feine Adelsklaſſe entfliehen, da mar noth⸗
wendig Alles Bollbürgertfum, Adel, wie in frühefter Zeit in Norwegen. Wo wenig
unterworfene Gelten, Slaven und Romanen Ichten, war für Die Deutſchen ber nationale
Vorzug nicht von Bedeutung, wie in der Schweiz und in Ungarn, yo jeder freie und
Land befigende Magyar in feiner Abflammung fehon das angeborne Adelsrecht hatte.
Erhielt er großen Reichthum oder ein Amt, fo trat ex fein angebornes Recht an und
erhob fich über die Gemeinfreien.
. Diefe nationale Höhe des Vollfreien ald Adel Hat man im theokratiſchen
und im Nechtöftaate anerfannt. Die deutſche Nationalität gab Anſpruch auf Abel,
reſp. fle war ein flillfehweigenner Adel. Im Rechtsſtaat 12 —16. Jahrh. wat
Freiheit und Eigenthum die Bald des Adels. Diefen Vorzug der Nation and des
Adel im Mittelalter. 34
Bermögend in Liegenfchaften beftritt ver Finanzftaat. In dieſer Entwidelungsjtufe mußte
fi der Adel auf feine Privilegien berufen. Das war ſchon eine Verkürzung des
Anels, der im erobernden theokratiſchen und Nechtöftaat Feine Berufung auf Privilegien
brauchte. Der Finanzſtaat ignorirt alle perfönlichen und angebornen Vorzüge, ber
Menfch wird nicht nach feiner ihm angebornen Nechtsfphäre und Grundeigentbum, fon«
dern nach der Arbeit beurtheilt. Der Uebergang in den Binanzftaat wurde in Deutfch-
land vom Ende des 15. Jahrh. Bid ins dritte Decennium des 16. Jahrh. vollzogen.
Blutige Kämpfe — Prinzipienkriege und nationale Empörungen gegen den deutſchen
Adel — wurden dadurch wach gerufen. Die Lofung der einen Geite hieß „gegen
die Banern“, und der Gruß der Bundſchuh Angehörigen von 1504— 14 auf der
andern lautete: „Wie treibt Ihr Euer Weſen?“ Antwort: „der Bauer kann vor Adel
und Ritter nicht mehr geneſen.“ Die Ereigniffe, in Folge deren der Adel endlich nach acht»
zigfährigem Kampf in eine unnatürliche Stellung zum Yinanzftaat gedrängt wurde,
waren: der Huſſttenkrieg 1415 — 1430, die Aufftände der Bürger in Speier und
Augsburg gegen die Geiftlichfeit vom Abel 1422, eben fo die vereinzelten Revolu⸗
tionen in den Stäbten im 15. Jahrhundert, die demofratifhe Strömung auf den
Eoncilien zu Conflanz und Bafel 1414 und 1435, der fogenannte Schwabenkrieg
Marimiliand, der Krieg des Königs Johann von Dänemark und des Herzogs Fried⸗
rich don Holflein gegen die Dithmarjen 1500, die vereingelten Bauernaufflände
um 1493 im Elſaß, Franken, Schwaben. Gegen das Landesfürftentfum, ald Ober»
hanpt des beginnenden Finanzſtaates, hat fich der Adel nicht fo energifch erhoben, als
er ſich nach unten gegen den Bauernftand gewehrt hat. Mevolutionen machte der Adel
gegen dad Fürſtenthum bei dem Uebergang in den Binanzflaat, wie 3. B. die der fraͤn⸗
kiſchen Hitterfchaft gegen die Brandenburger im 15. Jahrhundert, oder die Mevo-
lution Sidingend 1523 und die Verfohwörung Wilhelm’s von Grumbach, die f. gen.
Grumbachiſchen Händel, deren Abſicht die Ermordung des Fürſten war. Die Bewes
gung gegen den Adel dauerte bis zur Befeftigung des Finanzſtaates unter folgenden
Kataftrophen fort: Die des Bundfchuhes 1504— 14, des Aufftanded der flavifchen
Bauern in Kärnten 1517, desjenigen in Salzburg, des belannten Bauernkrieged,
1524— 25. In Ungarn erblicken wir den Aufftand der Bauern gegen den Abel 1439,
und auch bie furchtbare Bauernrevolution 1514 bafeldft trug den nationalen Stempel.
Diefe Uebergangszeit von 1420 bis 1530 Hat einen nationalen Ausglei—
chungsproceß zwifhen Adel und Volk, zwifhen Deutſchen und Eelten ober
Slayen herbeigeführt. In dem Finanzſtaat ift e8 Princip der Regierungen, "den
Übel zu beugen. Die perfönliche, rechtlich beftimmte Leiſtung hört auf, die Finanz⸗
leitung, Steuer, beginnt. Die Armee ift Feine durch Nitterlichkeit und Ehre und
Lehnseid gehaltene, fondern durch Sold.
Wenn der Adelvon der Staats⸗Regierung preißgegeben wird und feine Privilegien, um
der doctrinaͤren Revolution zu gefallen, vernichtet find, fo geht der Abel leicht felbft
zur Mevolution über. Das war fchon in Athen und Rom der Ball. Wie in Rom fo
ging auch in Frankreich der Sieg der Revolution, bie zur Militairdefpotie führt, vom
Adel aus. Caſar und Napoleon Bonaparte flammten aus abeligen Geſchlech⸗
tem. Eigenthbümlich und für die Zukunft manches deutfchen Staates bemerfens-
werth iſt die Stellung des Adels zur Staatsgewalt ded Finanzftantes, 1789 — 1804
in Stankreih und unter der MNeftauration 1816— 30, ferner in Defterreih 1848 —
1849. €3 ift bekannt, daß auf einen Schlag 1791 der franzöfifhe Adel zum
großen Theil zur Revolution übertrat. Die fähigften Köpfe lieh der Adel der
Sache der Demokratie (Mirabeau). In der Conftituante und im Convent waren
viele vom Adel, feldft die, welche ken König zum Tode verurtheilten, waren zu
beträchtlichen Theile Edelleute. Was man zur Zeit der Meftauration in, Frankreich
ven 1816— 48 für Uebertriebenheiten des Adels anfah, hat einen tieferen Grund.
Der Abel hoffte vie Wiederkehr der Militairdefpotie verhindern zu fünnen, wenn er ſich
eine Tegitimiftifche oder dynaſtiſche Höhe in einer erblichen Pairwürde oder in einem
fortalen Stande erwirbe und fo Die Regierung unter fich vertheilte. Es iſt mißlungen.
Defterreich Bietet eine ähnliche Erſcheinung, welche die Zukunft anderer Staaten
anfpanlich macht. In Oefterreih war e8, feit die Habsburger dort einen Finanzftaat
342 | Adel im Mittelakter.
mit Perfonalunion verſchiedener Königreiche gegründet hatten, der ſtehende Regierungs⸗
grundſatz, den privilegixten, angeftammten Adel durch Aufnahme fremden Adels aus
dem Meiche, aus Irland, Frankreich, der Schweiz, Belgien u.f.w., ober durch Erelrung
eines neuen Adels in feinem Anfehen berabzufegen. Ban hoffte durch Vermehrung
des Adels die Rechte und Anfprüche deſſelben unvermerkt vermindern und dann caffiren
zu fönnen. Indem fo der öfterreichifche Staat in büreaufratifcher Gefchäftigfeit einen
focialen Umſturz vollzog, reifte die nationale Revolution gegen den einheit⸗
lichen Staat heran. Der Adel trat zur Revolution, die vor der Hand nur national war,
dann aber auch fchnell demofratifch geworben ift, über. So der magyarifche und italientfche
Adel. Das mußte ebenfo nothwendig kommen, wie ed in Frankreich 1791 eintrat. In
Preußen kommt die nächfte Revolution nicht unter dem Dedimantel der Rationalität
wie in Defterreich, ſondern als national= döfonomijche Demokratie, als materielle Be
glüfungspolitif. Der Adel Tönnte dabei in eine gefährliche Pofttion kommen. Sat
die Staatögewalt die organifche Corporation des Adels gelodert, fo fprengt das erfle
große Ereigniß die ganze Gefellfchaft auseinander und ihre Atome werben nad allen
Winden zerftreut. Dann ift es nicht zu vermeiden, daß auch in daB Lager der Revo:
lution ein Iheil des Adels gefchleudert wird, mie es in Defterreich 1848, in Frank⸗
veih 1791 geſchah. So if die Lage des Adels beim lintergang des Pinanzftaatel.
In Deutſchland fcheidet fich der Adel nah den Ländern in zwei Klaffen.
Der Adel im Rheinthal, Weftphalen (dem alten Sachſen), Alamannten,
Baiern, Lothringen, der Mel in Defterreih, Kärnten, Steiermark,
Böhmen, Krain, dazu ber öftlih der Elbe in Pommern, Brandenburg,
Schlefien, Mecklenburg. Der weftdeutfche Adel bat eine ganz andere Geſchichte
durchlaufen, al® der ofldeutfche. Die oſtdeutſche Geſchichte weiß deßhalb von feinen.
fo weit greifenden Adelsrevolutionen als die in den Rheinlanden. Daher auch jeht ganz
verſchiedene Verbältniffe des Adels im Often und Weften von Deutſchland fich finden.
Im Often ift der Adel eingewandert. Der wefldeutfche war mit der Geſchichte des
Landes verwachfen, der eingewanderte Adel im Oſten war nur an die Dynaſtie gefnäpft.
Bon Schwaben wanderte Abel nach Kärnten und Oefterreih im 12 — 15 Jahrhundert
(3. 8. die Wallfee, Sponheim u. f. w.). Bon Weftphalen wanderten adelige Fa⸗
milien oͤſtlich der Elbe. So ift im Often ein Adel, ver gleichfam bie deutfche Eofo-
nifation vertritt, im Weften eingeborener nationaler Abel. Im Oſten bildeten ſich
größere Staaten, in welchen ber an und für ſich als Einwanderer ſelbſtſtaͤndigere Abel
eine freiere Stellung einnahm, als im Welten, wo lauter Heine Staaten beftanden.
Ein voltswirtbfchaftlicher erhöhter Gegenſatz des weſt⸗ und ofldeutfchen ober auch nord⸗
und fübdeutfchen Adels trat mit der Reformation und Secularifation des Kirchen
vermögend ein. Dadurch ift der Fatholifche Adel oder der In katholiſchen Laͤndern
wohnende Yerarmt, Dagegen behielt Der proteftantifche norddeutſche feine bisherigen
finanziellen Bortheile bei. In den nord» und ofldeutfchen Ländern trat der Adel als
Corporation in die Erbſchaft der Kirche ein, nicht ver Staat. Die Adeligen, berm
Vorfahren Klöfter geftiftet hatten, ‚erhielten nun auch durch die Neformation den Genuß
diefer Stiftungen zurüd. Alſo ging es im proteflantifchen Norbdeutfchland, wie in
England. Anders verhielt es fih am Rhein und in Süddeutſchland. Entweder war
bier im 16. und 17. Jahrhundert gar nicht oder wenig fecularifirt. Im Großen ge
ſchah dies erſt im 19. Jahrhundert. Der Finanzftaat brauchte Geld und war in feine
Omnipotenz ſchon fo erflarkt, daß er alles an ſich riß. Der Abel mit feinen Anfpri-
hen auf die Stiftungen feiner Ahnen ward hier von dem Staate ungerecht beeinträchtigt.
Ja felbft die Landesfürften in Süddeutſchland waren fo wenig auf die Rechtsanſprüuͤche
ihrer Dynaftie bedacht 1803, daß fle die Stiftungge ihrer eigenen Familie bei der Seen⸗
Iarifation in die Staatöfaffe fließen Tiefen! Norbbeutfchlann hat fo einen corporativ
gegliederten wohlhabenden Adel, — durch feine eigenen Intereffen fchon eine Gorp
ration —, bewahrt, Weft- und Süddeutſchland erhielt einen verarmenden Abel ohne
corporativen Zuſammenhalt. Die franzöftfche Revolution und Oceupation von 1791—
1815 Hat diefe Scheidung vollendet. Wo franzöftfche Idee und Geſetzgebung geberrfiht
hatte, blieb yon Moeldvorrechten nichts mehr übrig, wo die franzäflfche Nivellimumgd-
herrſchaft nicht eindrang, blieben die alten Verhaltniſſe wenigſtens zum Theil beſtehen.
*
Adel im Mittelalict 343
U VBerſchiedene Stufen und Arten des dentſchen Adels. Es gab vom
12. Jahrhundert an bis jegt.einen Hohen und niedern Abel. Zu dem erfteren gehörten
»ie Grafen, Gau, Pfalz⸗, Mark-, Lande, Burggrafen, Fürften, Dynaftengefchlechier, Ser»
zöge, Re evoate kurz alle welche bei dem Reichstag vertreten waren. Wer im Geſammt⸗
ſtaat, d. 5: im deutjchen Reiche, eine politifhe Stellung einnahm, zählte zum
hohen Abel. (Vgl. übrigens den Artikel Erlaucht. Wer mit den Regalien vom
Kaifer belehut war, alſo auch die Bifchöfe und Aebte ald Landesherren, wer das Münz-
recht, Jagdrecht, Bergregal, Judenſchutz u. ſ. w. von jeher, auch ohne ausdrückliche
Belehnung, beſaß, gehörte zum hoben, d. b. jouyeränen Abel, der nur den Kaifer
über fi fannte. Der niedere Adel oder die Ritterſchaft (f. d. Art.) und Die
Bafallen flauden in Dienftbarfeitögerhältniß zu irgend einem Dynaſten, einem Zerriterials
ſtaat oder den König felbfi; ober fie waren Patrizier (ſ. d. Art.) einer freien
Stadt. Ober endlich fiewaren unmittelbar unter Dem Kaifer, aber ohne Vertretung beim
Reich — dieſe zählten nicht zum hohen Übel. Die ſchweizer Adeligen, die weftphä-
liſchen, die fränkischen und ſchpabiſchen Ritter, die ſich in Oſtdeutſchland angeflevelt,
gehörten nicht zum hoben Ad
Auf die Etymologie des — Adel, ob ed von Odling, Gutsbeſitzer, oder Alhal.
vornehm, abzuleiten fei, legen wir fein Gewicht. Doch ift die Definition von Adel, wie
mar fie in den meiſten Büchesn findet, als ein Stand mit höherer Standedehre und
wit. Genuß gewiſſer Vorrechte nicht allgemein genug. Es find ebenfo gut gewifie
und ſehr wefentliche Berpflichtungen, welche der Staat von jeher und noch jebt auf
Den Stand des Adels waͤlzt. Früher waren fle materieller Art, jet find dort, wo
überhaupt der Staat noch officiell deu Adel anerkennt und ihm in feinem Organismus
eine Ihätigfeit zuseift, die Anfprüche des Staates an den Abel mehr moralifcher, im⸗
materieller Natar. Wie oben gefagt wurde, muß überall ein Adel entfleben, wo fi
die Geſellſchaft gliedert, wo ſie organijch aus einer nationalen Eroberung fich entwidelt,
we bei mangelhafter Volkswirthſchaft nur der große Grundbeſttzer Arbeitöüberfchuß,
das it Bapital, bat, wa endlich die einheitliche Stantögewalt durch einen nationalen
Erooberungskrieg entflanden iſt und Daraus der nationale Staat hervorging. Auch muß
#8 da einen Übel geben, we nur der freie Maun fi Culture aneignen kann. Alle
diefe Vorbebingungen waren in ber deutſchen Gefellfchaft, Volkswirthſchaft, Staat und
Cultur immer und bis heute vorhanden. Zugleich muß ed nach dem Zuſtand des Staa⸗
tes, ob er noch national erobernd ifl, oder feubaler Rechtsſtaat, ober bureaufratifcher
Finamsflaat immer einen verſchiedenen Adel geben, je nad; den Entwidlungeftufen
des Staates. Wir werden alfo in chronologifcher Folge die Arten des Adels aufs
zählen. Erbadel gab e8 in der Karolinger Zeit nur in deu römijchen Stäbten, bie
sömifchen eiwites. Sie waren außer in den größten Städten in Italien faft gar nicht
beachtet. Bein Untergang der Karolinger im 9. Jahrhundert war nur Beamten»
Adel da; der aͤlteſte Erbadel der Vollfreien und Majoratserben ift vom Staate da»
mals bereitd ganz bei Seite geichoben und bat feine politifche Stellung mehr. Die
Lehnsbüreaufratie war der Adel. Die letzten Karolinger mußten foͤrmlich
um. die Gunft dieſes Amtsadels buhlen, weil nur noch in feiner Irene und Hülfe
ihre Stärke lag. Sie befanden fi den DBeamtenabel gegenüber in der Lage, wie
jegt Napoleon HI. dem Geld⸗ und Soldaten⸗Adel. Der ganze Staat von Napoleon ll.
hängt vom Credit und Waffenglüd ab, es ift deshalb nicht zu verwundern, wenn ber
jübifche Induſtrie⸗ Abel die Minifter liefert und ein Rothſchild Die Hoffeſte durch feine
Gegenwart ehrt. Das. Entwidlungdfadium des Staates fpiegelt fi
geireulich in der Umgebung be Fürſten ab.
Was Die Grafen beim Ausfterben der Karlinger ald Beamten zur Nutznießung
hatten, die Comitate — Grafſcha — , ‚wollten fie nun erblich als Eigenthum
befigen. So and die Pfalzgrafen — der in Aachen der bebeutendfle —, die Mark⸗
geafen, bie Rammeboten auf Hohentwiel. Diefe letzteren haben unter Gonrad 1.
ihr Sterben nad dem Beſitz der Tarolingifchen Kanmergüter mit dem Leben bes
gablt. Das gewöhnliche war, daß die Grafen durch Erbjchaft und Heirathen zwei, oft
fechs Grafſchaften in einer Perfon zu vereinigen ſuchten. Dann Eonste man fie bei
Vrledagunag des Herzogihums nicht umgehen. Sp find die Zäringer, fo bie Conra⸗
364 Abel im Mittelakte.
Diner in Franken, fo die Ottonen, fo bie Salier emporgekommen. Diefer Tarlingifche
Beamtenadel hatte neben fih den Winifterial= Adel, d. h. Beamte und zu Dienfs
leiftungen verpflichtete Männer, welche ein Herzog oder König auf feinen Privatgätem
figen hatte. Aus dem Miniſterial⸗Adel foll Conrad II. ſtammen, der wahrfcheinlic, auf
der Burg Stauf bei Kaiferdlautern zu Haufe war. Mit Conrad II. tritt 1037 eine neue
Epoche in der Üpelögefchichte ein. Er machte in feiner conslitutio de feudis bie
Lehen erblidh. Noch unter den Ottonen iſt aber eine Umgeftaltung vor ſich gegan⸗
gen, die im 12. und 13. Jahrhundert von großen Kolgen wurde. Es war nämlich
bis ind 10. Jahrhundert etwas Unerhörted, einem Sachſen in Baiern, ober einem Alu
mannen in Franken ein Reichs⸗Lehen zu ertbeilen. Heinrich Il. war dazu genöthigt;
fo verlor der Lehnsadel fein Iocales, nationales Stamminterejfe, wie
ed die Bolläherzöge auch verloren. Dad war ganz gegen die Verfaſſung ber karlingi⸗
fehen Zeit, wonach fein Mann ein Lehn in einem fremben Lande tragen konnte. Unter
Heinrich IV. nahm die Unabhängigkeit des höheren Adels zu, doch wurden die Grafen
als Richter noch gewählt bis 1160. Das Auflommen des Ritterweſens feit
der normännifchen Eroberung in England, 1066, brachte eine adbelige Gorparar
tion hervor. Die Ritter bildeten eine Zunft mit Rangordnung, Ritter, Knappen
u.f. w. Sie waren die zünftig geworvene Armee des Lehnſtaates. Das Mitterweien
bat die provinzielle Schranke des Adels durchbrochen, e8 gab fahrende Leute, die ſich
in beliebigen Gebieten ein Reben Durch Krieg erwerben wollten. Mit der Landeshoheit,
welche 1230 Friedrich II. allen großen Lehnsträgern des Heiches gab, war der Dyna⸗
ſtenadel — der hohe Adel, mit ihm der niedere da. Der niedere Adel be
fHäftigt uns nun für die Folge am meiften. Dan kann ihn eintheilen in: 1) Ba-
trizier in den Städten, die auch außerhalb Bellgungen hatten, 2) Bauernadel, in
Weftphalen und der Schweiz am bäufigftlen noch vorhanden. Das iſto der Adel, ber
fein Leben hatte, in einem Dienflverhältuis war und neben den Gemeinfreien befland,
3) Ritterſchaft, das ift der Abel, der Lehen vom Kaifer, von einzelnen Sürften ver
übengehend hatte. Diefer Adel bildet die Mitterfchaft, d. i. die Armee beflen, ber ihn
in Sold nimmt. Befonderd zahlreich war dieſer in Franken, am Rhein, im Elſaß;
4) Titularadel. Die früheren Aemter mit Beil eines Lehen wurden bloße Titel
So das Herzogthum, die älteften Titularherzoge kommen bei den Ottonen vor, Dann
find die Zäringer vie befannteften. Bald gab es TitulamMarkgrafen, Fürften, Gra⸗
fen, ohne daß ihre Inhaber eine Grafſchaft gehabt hätten. Ban kann dieſen Titulam
abel nicht ‚zum Pürftenfland zählen. In Defterreich iſt er namentlich feit bem 16.
Jahrhundert ſehr häufig; 5) mit dem 14. Jahrhundert unter Earl IV. kam der Brief
adel auf, der gewöhnlih an Doctoren utriusque juris verliehen wurbe; 6) eine ber
verachtetften Adelsverleihungen war ber fog. Vicariato-Adel. Bei Erledigung bed
deutfchen Thrones hatten nämlich Chur⸗Pfalz und Chur⸗Sachſen das Recht, Adels⸗
viplome zu verleihen. Gewöhnlich ernannten nun dieſe Reichsverweſer in einigen Wochen
einige Dugend ihrer Kammerbiener, Küchenjungen u. dgl. zu Baronen. Namentlich
waren die letzten Churfürſten in der Pfalz deshalb verrufen. Ein großer Theil dei
Adels in Baden, Heflen, Baiern ift. jolcher Vicariatd- Adel. Er hat Feine Büter und
nie weldhe gehabt. Die verſchiedenen Stufen des Adels, des alten auf Geburt ger
gründeten, des jung gefchaffenen, des Dienſte und BerfonalsAbels, kann man in de
focialen Entwidlung bei den Griechen und Roͤmern ebenfo nachweifen, wie ins chriftlichen
Mittelalter. In Griechenland war der Abel der Gupatriven, Gamoren, Hippoboten
der alte. Erbadel, der Briefadel (Titularadel) kam mit Perikles auf, das find bie
rarpödev („nach dem Vater“) benannten, flatt waic vos. In Rom find es die gentes,
ber Geburtsadel, die nobilitas ift Verdienſt⸗ und Amtsadel, die equites der: Geldadel.
Der Abel des Imperialismnd in Rom find die Romines novi.
Die gewaltige Erfchätterung des mittelalterlichen Finanzſtaates, welche feit 1803 bei
Aufldfung des Neichöverbanbes und meiter Durch die franzöflfche Occupation eintrat, Hat
auch zwei neme Klaffen von Abel in bie founeränen deutſchen Bundesflaaten gebracht, naͤm⸗
lieh Die Standesherren md Grundherren. Die erfleren ſind mebiatiftrte ſouveraͤne
Reichöfärften, die Hoheisrechte hatten, Die leßteren find der Land beſtzende Adel, ber noch
Batrimonialgerichtöbarkeit, Batronatsrechte u. |. w. hatte, aber beim Reichstag nicht ver⸗
|
Hi in Miteldiier. | ME
tusten war. Bei der Muftbfung des beutichen Meiched verlor der reichsummitlelbare Adel
feinen Rechtoſchutz, er ward ganz der Bureaukratie und den Eonftitutionen geopfert. Er
verlor die Biſthumer und Pfränden. Die fortlaufenden Beſchwerden ber Standesherren und
Grundherren gegen die fouveränen Staaten von 1817 an bid zur Gegenwart find eine
inteseflante Seite in der Gefchichte des 39. Jahrhunderts. In allen deutſchen Bundes.
Tasten trat der Adel — die Grundherren — in diefer Zeit bald als politiſch, bald
ale privatrechtlich verlegt vor dem Bundestag und vor den Kammern auf und nahm bei
politifchen wie focialen Fragen eine Barteiftellung ein. Es waren die Iehten Wider .
fſtandsverſuche gegen ben allgemeinen Nivelliungsproceh. Des Abel verloz unter ſich
feibft die berfümmlichen Rangſtufen; es giebt nur noch reihen und armen Abel. —
Diefed Jahrhundert hat auch nee Arten von Übel hervorgerufen. Der bonapara
tiftifche Berdienfi-Adel, la noblesse imperiale, wovon noch unten die Mebe iſt.
Der Adel, den gewifle Orben, wie in Württemberg, Baiern, verleihen, der Perſo⸗
nal⸗Adel. Ueberdies fpricht man auch von Geld» Adel, Eiſenbahn⸗Adel, innen man
Die Induſtriellen und Actionäre bezeichnen will, welche eine hohe Ariſtokratie in Der Fin
nanzmelt bilden. Für Die englijchen Verhältniffe ift der Artikel Adel Der Gegenwart
und feine Zukunft nachzuſehen. Literatur: Die Statuten des napoleonifchen Adel⸗
Juſtitutes von 1808. Klüber's Acten des Wiener Eongrefied von 1815, darin bie.
Schritte des Adels bei der Errichtung bed Bundes.
. IL Die innere Geſchichte des deutfchen Adels in der Periode des erobern⸗
Den priefteslichen Staates 888—1137, in ber des feußalen Rechtsſtaates 11371500
( Bundesſtaat) und in ber des burtaukratiſchen Finanzſtaates (Stantenbund, 1500
bis Heut).
a. In dieſer Hinficht muß man den Abel in feiner focialen Stellung, ald
foedalseorporatives Element, als nationale Schichte, als Lehnsbureauktatie, als veiche
Landwirthe, ald Bögte der Kirche, als Ritterſchaft, als foriale Armee, als Adels⸗
Geonföberation, als ſoeiale Hierarchie, und den Abel im Boſtz der Pfrunden betrachten.
Man muß davon handeln, wie dieſe Schichte durch materielle, perſonliche, immaterielle
Berzüge (kirchliches Amt) und durch Bildang durchbrechen wurde.
b. Maß der Adel in ſeiner volkswirthſchaftlichen Stellung betrachtet werben.
Der Adel tritt bier als Arbeitstheiler auf. Hiernach if von dem Stadts
Adsl — Patricier, Großhändler — bis c. 1360 und dem Land-Adelızu
fyorchen. Der letere repräfentirt den Gapitaliften, welcher fein Landgut ‚nicht mobili»
ſtren durfte (da ein dingliches Recht darauf laftete), welcher aber mit ſeinen Rohpro⸗
Duschen und: Frohnden der Hörigen Yabrication und Handel an den. Grundbeſitz Arekpfie.
Yeht kommt das felten vor, daß ber größte. Grumndbeflger ber bedeutendſte Producent
an Leber, Leinwand, Eiſenwaaren und der größte Yabrifant zugleich ifl. Im Mitteln
alter war diefes aber die Stellung des Adels. — Wegen ber Ausbeutung der Stifts«
präbenden in&befondere hat der nievere Land» Abel emen breifachen Kampf durch⸗
gemacht. Zuerſt gegen bie Bürgerlichen im 12. Jahrhundert, dann im 43. 46
16. Jahrhundert. gegen die Patricier der Städte. Als der ritterbürtige Land⸗ Abel
fiegreich Diefen beftanden und die Patricier geftürzt waren, bat dee hohe Adel
ih in die Domflifter gelegt. Die Diymaflieen von Naffau fürchten fi in Mainz den
Grzbiſchofaſtuhl zu erhalten, die von Baiern und Oeſterreich Koln und fo weiter. Des
Papft hat in dieſer Ainangiellen Lebensfrage immer Partei ergriffen. für das Recht deu
Patricier dem Lande Adel gegenüber, dad war juriflifch- gerechtfertigt. Aber feig waren
Die: Bäpfte gegen die Anmapungen des hohen Adels. Sie ließen es gefchehen, daß wiber
Met wer landſchaftliche Ritter⸗ Adel und das Bürgertfum aus den veichen fatholifchen
Pfründen verbrängt wurben. Die Folge war bie Mevolmtion des deutſchen Epiöcopatd
gegen Rom felbft, die Emſer Punktation 1786, formell gmammen, ein Vorläufer des
Rheinkundes gegenndad Reich. Die Säcylarifatien bat dieſem Streit hoben und nie
denen Adels ein Ende ‚gemacht. Diefes durch vier Jahrhunderte in Deutſchland ſich
bingiehende Ereiguß, daß der hohe Abel ven nieberen u. ſ. w. and Deus. Genuß der
kiechlichen Pfrunden drängte, war von aͤußerſt wichtigen Folgen. Die Kirche war ihrem
Principe untren und verlor ihre ſociale Bedeutung, wie Died L. Stein in feiner. Geſell⸗
fepafinlehte Herwargehoben hat. |
3 Adel im Bitelalien.
ec. Der Abel iſt ferner zu betrachten in. feiner zehtlihen Stellung zum
Staste — zum Rechtsſtaate 1137 — 1500, ala Lehnsbüreaukratie nnd politifche
Corporation, zum Finanzflante von 1500 bis jegt, ald Glied der Zandflände
oder ald politifche Partei.
d. Endlich muß derfelbe beſprochen werden in feiner culturhiſtoriſchen
Stellung, ald Träger der Bildung und @ultur, der theologifchen und national⸗epiſchen
Dichtung bis in’& 14. Jahrhundert, in feiner Stellung auf ven liniverfitäten, in den
Domfiftern, in dem Staatsbienfte u. f. w.
Es war hoͤchſt einfeitig, daß man biöher in allen Abhandlungen über den Adel
im Mittelalter und in der Neuzeit denfelden nur vom rechtlich «politifchen Geſichtb⸗
yımfte aus betrachtet hat. Die übrigen Gefichtspunfte, wie fle hier gegeben murben,
find eben fo wichtig, fa vielleicht allein entſcheidend. Freilich ift der Raum bier zu de»
figeänft, um biefe vier Seiten des Adels in jeiner Stellung zur Gefellichaft, Wirth⸗
feheft, Staat und Gultur erfhöpfend zu behandeln, und begnügen wir uns deshalb
mit Andeutungen und Skizzen.
Zuerſt die fociale Stellung des Adeld in Deutfchland in den drei durch⸗
laufenden Staatsformen. Im erobernden tbeofratifchen Staate, oder wie Rofder
ihn neunt, ‚in dem friegerifch- hierarchifchen Volksſtaate, war es der Noel allein,
der den Staat bildete. Seine Eorporation machte die Staatögefellfehaft aus. Selbß
Die Kirche, die am erabernden Staats Teinen Antheil hatte, warb bem Adel unter
werfen durch die Bogteien. Im Rechtsſtaat war der Adel die fociale Armee bed
GStaates. EB war eine halb national, halb jocial getrennte Schichte Der Geſell⸗
haft, welche den Staatsſchutz gewährte — der Abel und die Nitterfchaft. Das Bitter
weien kam auf durch die Eroberung Englanke 1066. Es beruht auf der Brund-
Anſchanung: Alles Land gehört Dem .Könige als Eigentbum — Bir
Sehne find nur Sold-Anweifungen Miles ift ein Ritter aus abellgem
Bit, der alle Grade der Ritterzunft — alſo den armiger (Ruappep) u. f. w. durch⸗
kaufen, den Ritterſchlag erhalten und einen Feldzug mitgemacht battle. Kür jenes
Stadium des Staates war die Ritterwürde ein Verdienſft⸗Adel. Walters Di
zition davon (Destiche Nechtsgeſchichte B. 2. S. 247 bis 251) ift nicht fchlagend.
Die Röterbürtigen bildeten eine ſociale Kaſte, eine fociale Kriegerfafte, doch war
dieſe Leicht zu durchbrechen, da nicht allein Crblichkeit, fondern auch eine yperiät-
liche Auszeichnung für dieſe Zunft erforverlih war, nämlich Die Kenntnis und
Der. Beruf des geregelten Kriegsweſens des Mitterdienfted. Die Ritterfcgaft wer
ein bel des Berufs, eine Corporation, welche foriale Vorrechte gersährie,
Die Miniferialen, urſprünglich Unfseie, find neben biefer ſoeiaben Armee ber
Nitterfchaft eim Adel der Beamten ober ein Diener⸗Adel. Die Entwickelung giag
fo. ver fh, daß, als Der Mechtöftant feine Höhe erreicht hatte, der minifteriale
Dem freien ritterbürtigen Adel gleichſtand. Der Adel und Die Mitteefchaft giugen
Herr ſreien Stellung im Mechtäftante durch die Landfriedens⸗Geſetze mad
das Aufkommen der Lanzknechte verluſtig. Letztere und ber Gebrauch bei
Feunerwaffen machten Die militäriſch organiſirten Lehnsſtaaten zu Finanzſtaaten, Dir
Sold und MRuüͤſtzeug in Geld bezahlen und anſchaffen mußten. Es werd bald alles in
Gelb bezahlt, was eigentlich vertragsmäßige Leiftung fein folle. So bedurfte mar
Beiner. focialen, corporativ geglisverten Armee mehr. Bon ben Landfriedensgeſetzen und
Vandfricdenobucdniffen des bogen Adels hat man vielfach ganz falfche Anfichten gehabt.
Ban hat geglaubt, das ſei ein Zuſtand des Rechts geweſen. Es war absr ein Zur
Hand der. Rechtsloſigkeit des Schwachen, eine legale, ſucteſſiver Mediau⸗
Ksung des kleinon Adels, eine alfarälige ſociale Revolution, Die mit Gonfequeng uud
Schlauheit von Selten des Reiches und bed Territorialſtaates durchgeführt wunde.
Das Mecht Waffen zu trugen £onitte man nimläh dem Adel nicht chmen;,. daher
verbot man ihm Deren Anwendung, zuerſt darch ben Getteöfrieden, dann in den
Landfriedensgeſetzen unb ‚Bünbniffen. Das Fehderecht bes Adels aufheben «ante
Beiedri III.) hieß ihn der Macht des Starkern, d. i. des hohen Adels, preiſsgeber
fo geſchah ed am Ende des Rechtsſtaates. Der Adel wurde nun eine ſociale Schicht,
deren Vorrecht Waffen zu tragen und zu führen, ſich ſelbſt Recht zu nehmen, aur von
Adel im Mitteldint,
fetne® Gleichen gerichtet zu werben, vernichtet war. Der Finanzſtaat fihrinkte bie
foeialen DBorrechte des Adels durch die: Hofe und Kammergerichte — denen bierin bie
weftphälifcgen vorgearbeitet hatten — durch Meichs-@intheilung, den fchwäbifihen Bund,
ſtehende Heere u. f. w., ein. Damit war die Stellung des ritterbürtigen Adels anfı
geboben; nur eine Waffe hatte er noch, fich feine foriale Stellung im Geſammtſtaat,
dem Heid, und im Territorialftaat zu erhalten, Das waren Die Adelsbündniſſe, weiche
im 14. und 15. Jahrhundert die legte Anftrengung der focialen Macht des Adels
waren. In Baiern kommen fie fchon 1315 vor (Muffat die Bündniffe des Wels
1315), fle geben durch alle Länder und Jahrzehnte bis in die Zeit Maximilian's 1.
Die befannteften find: zum Greif, zum Georgenſchild, Die Bruder, die Finken, die
Schlegler, die Schweribrüber, die Efel im Kraichgau u. |. w. Ban findet das Meifte
hierüber bei Datt de pace publica, auch ift der Nrtifel Adelsbündniſſe nachzufehen.
Wie fchon gefagt, war der ſ. g. Landfrieden der Borwand, Den Beinen. Anel
— die Reichsritterſchaft — zu mebtatifiren. Die habsburgiſchen Kaiſer Markwiiten 1.
und Karl V. boten, ald der Staatenbund um 1500 begann, bereitiwillig Die Sand
zur Pürften- Revolution gegen den Abel. Im Yahre 1500 bat WMarimiltan I. das
Netchöregiment in Nürnberg eingefegt — die Städte waren ba vertreten; and bie
Kreife, aber der Adel nicht. — Das Heichöregiment und die Kreiseinthellung Maris
milian's war formell ein Bundesftaat — fartifch befand ſchon der Staa⸗
tenbund. Bormell war der Territorialſtaat ein Rechtsſtaat — wirklich aber ſchon
Finanzſtaat. Marimilian hat auch den Landfrieden ernenert, Der gegen der Abel ge-
richtet war. Die Wahlcapitulation von Karl V. von 1519 verlangte vom Abdel, d. i.
der Bitterfchaft, Aufhebung aller Adelsbündnifſe. Das bezeichnet die Kataſtroph«,
welche über die noch immer focial-fouveraine Stellung des Adels bereingebrochen wir.
Wie ſich der Abel in den Dynaftenflanten des 15. und 16. Jahrhunderts geſtaltete,
erſteht man aus Höfler’& „feäntiihen Studien.“ Wichtig iſt die Stellung - des
Aels zum brandenbargifchen Staate unter Friedrich J. Rarkgraf von Branbenbur.
Unter ihm fand der Adel die Stellung wieder, die er im Reiche ſchon verldren Hatte;
ee warb ald Armee wieder verwendet und an bie Intereflen einer Dynaſtie und eines
Staates gefnüpft. Die ſyſtematiſche Vernichtung des Abels als fociale Schichte ging
im 16. und beſonders im 17. Jahrhundert vorzugsweiſe von Oefterreich aus. Mat
milian., Garl V., Ferdinand I. u. f. w. machten Freiherren, Grafen und Finſten im
Mei und in ihrem Lande nach Belieben. Leopold I. geflattete das Kaufen der „Prä-
dieate“ 1659 und fehte die „Neichshoflanzlei-Tareronung” fe, Des Titel Durchlaucht
koſtete 600 Gulden u. f. w.; Helm anf dem Wappenſchilde 100 9. : Ia, derfeibe
Kaifer ließ die Prädiente „von* und „auf“ für 300 Gulden, ‚die Löwen in am
bürgerlichen Schilde fich mit 40 Gulden bezahlen. Es war Hflerreichifche Erbland⸗
politit, den Adel auf jede Welfe zu vermehren, Damit für den landſaßigen und berech⸗
tigten Adel, der feine nationale, rechtliche Stellung fühlte, ein Gegengewicht da ſei.
Die volkswirthſchaftliche Stellung des Adels im deutſchen Mittelalter,
wie in Frankreich und England, ift im Größen und Allgemeinen feine 6m allein vor«
behaltene Advocatie des Kirchenguted. Der Adel war Stifts⸗ und Klofternogt. Karl
der Gr. verordnete die Advscatie über Die Kirchengüter. Was Anfangs politiſch⸗recht⸗
Ischer Beiftanb war, ward im 10.—16. Jahrhundert eine financielle Stellung des Abeld.
Ausführlich handelt davon Saint-Genois histoire des avoueries en Belgique unb
Die Werke über das Vogteiweſen im Mittelalter, au Walter, Rechtégeſchichte Si K
&. 211, 2. Ausgabe, ſpricht davon, doch ift zu bedauern, daß die financiefle Seite
und das Volkswirthſchaftliche Der Advocatie zu wenig beachtet wurde. Die Vogte,
u. 9. der Abel, wahrten die Integrität der Bauergüter. Es wurve durch die Bogtel
die Serfplitterung durch Erbtheihmg und Die Entfiehung der Latifundien verhindert
Dear Wendepunkt fir den Adel als erbliche Bogt- ober Addoentie⸗Kaſte war vas
13.—14. Jahrhundert, wo die Stifte Die Advocatien abkauften ober an die Lanves⸗
furſten gelangen Tießen. Die foctale Seite der Vogtei des Adels tiber Wie ſogenannten
Bfiegbaften, advoealilii, bat Waltr, Bd. 2 ©. 241, ſchön außeinanbergefeht.
Bir verweiſen darauf. Ueberdies genoß der Adel als Weberrefi der früheren Immen
mtät aller Solfrelen in wen einzelnen Rechts⸗ und Finanzſtaaten gewiſſe finankitlie
MR Ä Adel. im Mittelalter,
Porrechte, 3. B. die Hälfte eines Rittergutes ift ſteuerfrei (Medienburg),, oder die
adeligen Samilien find ſteuer⸗, zolle und accisfrei. Der Finanzſtaat bob alle dieſe
Vorrechte auf — es geihah natürlich ſueceſſive. Volkswirthſchaftlich hat Den Adel bie
Geſetzgebung von Frankreich 1790, von Bayern 1808, Preußen 1811, Württemberg
1817, Baden 1848 in diefer Hinficht beeinträchtigt. Für die Volkawirthſchaft der
neueren Staaten — der Sinanzflaaten in ihrem Uebergang zum Militär Dejpotiänens
oder Imperialismus — iſt es ein wichtiger Punkt, ob durch fortgeſetzte financielle
Beeinträchtigung des Adels eine andere ſociale Corporation Arbeitötheilerin wird.
Betrachtet man die innere Gefchichte des deutjchen Adels nach der politifchen
Seite in feinem Verbältnig erfiens zum Geſammtſtaat (Reich, Bundesſtaat,
Staatenbund) und zweitens zu der Hegierungdgewalt der Territorialflaaten, fo
beginnt die Gefchichte ded Adels um 888 mit dem Liebergewicht des Amtsadels und der
Minifterialen über die Gemeinfreien. Epoche machend ift hierauf 1027—37 die Erblich⸗
erklärung der Lehne von Conrad Il. Bis dahin war das Adelsweſen in Deutſchland nur
Fortentwicklung der Trümmer der carlingifchen Lehnsbürenufratie. Die Eroberung Eng⸗
lands durch Wilhelm den Eroberer 1066, und die Vertheilung Englands in Barenien,
war ber erfte „großartige adelige Zreifchaarenzug, der gelungen if. Seine bleibenbe
Nachwirkung für ganz Europa war dad Rittertbum Nachdem von England ber
Dad normännifche Ritterthum dem deutſchen Dynaſten⸗Adel den niedern Vafallen- Adel
an die Seite flellte, trat im 12. Jahrhundert ein Wendepunft ein, welcher die Periode
des Nechtöftanted herbei führte. Diele Dynaften verjchuldeten durch Die Kreuzzüge.
Die Allodien oder Eigengüter waren verpfändet an Klöfter, Bisthümer und Inhaber
mehrerer Grafichaften. So wurden Die Adeligen, Grafen und Semperfreien gezwun⸗
gen, ihre Güter ald Lehn zu nehmen. Mit Friedrich l. 115080 iſt das Ritter⸗
weſen fo erftarkt, daß er Dafielde als Corporation im Reiche, ald die Stübe feines
Thrones, ald feine Militär» Zunft beteachtet und conftitnirt. Das war der Culmina⸗
tiondpunft des Keinen Adels in feiner zechtlichen Stellung. Vom 13. Jahrhundert an
bat. Friedrichs 11. Tyraunei und feine unpolitiſche Regierung den Eleinen. Adel, wie bie
Städte in Deutjchland gezwungen, revolutionär zu werden. Bon 1232 d. h.
von dem. Momente an, wo Friedrich II. Die geiftlicden und weltlichen Territorialſtaaten
canftituirte, wo er diefen Landesfürften fogar den Eleinen Adel und Ritterfland, ber en
Die Perfon des Kaifers gefeflelt war, und die Städte opferte, von der Zeit am if
Die Mevolution unausbleiblich geworden, weil dad Gleichgewicht der Stände: geflört war.
Friedrich II., der Staufe, liefert ven Beweis für die bekannte Thatfache, daß jede Revolu⸗
tig a von Oben ausgeht. Friedrich II. hatte fich ald König und Kaifer von ber Mitterfchaft
Inägemacht. Da fie nun ald Stand in ber Reichsverfaſſung Feine Stimme mehr hatte, fo
ſchlaß fie fich Leicht jenem Führer an, der Solb verfprach. Ein Theil dieſer Ritter, beſondero
and Schwaben, zog mit den Habsburgern nach Oſten, um dort fich Lehn zu erfünıpfen, oft
auch nur, wie Wolfram yon Eſchenbach, einen Saul zu erfingen. Andere zogen nach Preußen
umd der Mark. Die Zahl des berrenlofen Nitteradeld wuchs fo, daß Adolph von Naſſau
1292 — 98, ein Barvenu, der mit englifchem Gelde fih Ritter fammelte und in Thä-
ringen ein Stammland erobern wollte, ſich ganz guf Diefen kleinen Adel fügen konnte.
Molph von. Nafau ſtellte fi) an Die Spige der Mevolution gegen die Lanbesfürften.
Gr wiegelte den Lehnsadel Albrechts auf, den Herzog abzufegen und das Land zu
teilen. Nachdem der König ſelbſt ‚auf die Seite des revolutiondluftigen Eleinen Adels
geissten: war, konnte e8 nicht außbleiben, daß Die Idee, die Landesfürften zu flürzen
und zu töbten, und aus Deutjchland eine Adels⸗ und Mittes-Mepublit zu machen, wie
Polen und Ungarn ſolche waren, immer mehr wuchs. Das 14. Jahrhundert brachte
Bundniſſe auf Buͤndniſſe des Eleinen Adels gegen die Landesfürſten, 1394 kam es zum
Sing. — Er war zuerft gegen Württemberg gesichtet und heißt der fogenannte Schlegler-
eig. Es war durch Ansfterben von Tanbesfürftlichen Familien und durch jene Bünd-
niſſe des Heinen Adels diefem im 14. Jahrhundert in Schwaben, Franken und am
Rheine gelungen, ber Lanbeöhoheit der. Neichöfürften fich zu entziehen. Im felgen
den Jahrhundert ſtrebte nun dieſer fouveräne Adel, der nicht als folcher anerkannt
und doch factiſch fonverän war, nach ber Vertretung im Rei, d. h. na, Anew
Immung. als fnuperänes, geirhloffener Reichsſtand. E6- warb ihm verweigert. (ER
Adel im Mittelältn M
Gißeten ſich nun die Ritter⸗ und Adels⸗Cantone zur politifchen Gorporation, das ſind
Die ehemaligen reichritterfchaftlichen Gebiete Was man in Güte im 15. Jahr⸗
Hundert nicht erreichte, verfuckte Sickingen 1523 und Grumbach mit Waffengemalt.
Auch das fchlug fehl. Als man den weftphälifchen Frieden abfchloß, verfuchte Die
Meichöritterfchaft nochmals Die Anerkennung als Reichsummittelbare⸗Corporation durch⸗
zufegen. Es fiheiterte. Den legten Verſuch machte der Abel auf dem Wiener Con⸗
greg 1815. Ebenfalls erfolglos. Das ift die Entwicklung des deutſchen Adels dem
Gefammtftaat gegenüber. ”.
Die Stellung ded Adels zum Territorialftaat in Deutfihland haben wir
ſchon bei feiner foctalen Stellung angedeutet. Hier tritt hauptfächlich nuch Die Ber-
teetung des Adels auf den Landtagen in den Bordergrund. Der Adel, die Geiſtlichen,
Die Städte und die Bauernfchaft waren bie überall vorkommenden Stände. Der Adel fpielte
bei den Landfländen Die erfte Rolle. Ex hatte die entfcheidende Stimme als Hauptglied ber
Armee, als große Büterbefiger, Hofbeamte, Staatsbeamte, Gebilbete und Kapitaliften.
Doch für feine rechtliche Stellung konnte der Adel bier-nichtE gewinnen. Nachdem er feine
Reichbunmittelbarkeit verloren, war e8 nur wenig, wenn er in ber Landesunmittelbarkeit
und in der landſtaͤndiſchen Bepräfentation feiner Hnterfafien einen Schatten feiner friw
beren rechtlichen Stellung bewahrte, doch freilich auch hier analog ber Ausbildung der
Zandeöhoheit felbft wefentlich auf Koften der Gemeinfreiheit. Als die Landflände Beden⸗
tung gewannen im 15. und 16. Jahrhundert, machte jeder Landesfürft feinen Staͤnden hohe
Conceſſionen, nm die Reichsſtaͤdte und den Eleinen Adel zu koͤdern, daß fte fich ihm unter»
werfen-follten, d. h. fich freiwillig mebiatifiren ließen. Der Adel hat diefe Vertretung bet
den Landftänden dem Staatsoberhaupt und dem Staate gegenüber bis -in die neuen
Gonftitutionen des 19. Jahrhunderts beibehalten. Doc find alle jetzigen deutſchen
Ständeverfaffungen und Kammern nach Theorien conſtruirt, fie find nicht traßitionell
fortgebilbet aus den mittelalterlichen Landſtaͤnden. Diefe letzteren hatten ſich in den
einzelnen Kronlänvern der öfterreichifchen Monarchie noch am meiften erhalten, bis bie
resolutionäre Regierungsweiſe des Kaiferd Iofeph 11. und Die neueſte Zeit alles zertrüm⸗
merten. Es ging eine Borporation des Adels, der Staͤdte, Geiftlichen und Bauern aus
den Landſchaften, wie man ed nannte, in Steiermark, Kärnten, Defterreich, Tyrol, Krain
bervor. Der Adel fam dort nie in eine principielle Oppofttion mit den andern Stän«
den der Landſchaft. Ganz anders ging die Entwidlung des Adel in feiner Betheiligung
an der modernen Landesvertretung, er verlor Die Möglichkeit, eine ſoelale Schichte
zu vertseten. (Gier ift am Plage eine gediegene Schrift der neueften Zeit anzufirgren: „Die
Zukunft des deutſchen Adels vom ariftofratifch-confervativen Standpunkte, Berlin 1851,
zweite Auflage.“ Ueber die Stellung des Adeld zu den a priori conflruirten Conſtitu⸗
tionen in Deutſchland vergleiche man: „F. Liebe. Der Grundadel und vie neuen Ber-
faffungen. Braunfchmeig, 1844.)
Der ventfehe Adel ald Träger der deutſchen Bildung bat eine großartige
Culturgeſchichte. Der Abel ftubirte im 9—11. Jahrhundert in den Benebiktiner-
"Aalen. Die berühmteflen Männer der Wiffenfchaft gingen damals in St. Gallen,
Tegernfee, Corvey, Hirfau, Weifenburg, Stablo aus dem Adel hervor. Wir nennen
nur Hermann Gontraftus, einen Graf von Beringen und Otfried von Weiſenburg. Seit
dem 12. Jahrhundert befuchten Die jungen Adeligen auch die Domfchulen, vorzüglich
war aber Clugny die deutfihe Apeläuniverfität. Die Patrizierfühne aus den Städten,
wie der Bifchof Burfard von Worms finbirten fon im 11. und 12. Jahrhundert
in Paris. Speculationstalent hat der Deutfche Adel in der Philofophte und Theologie
im Mittelalter gezeigt, Albertus Magnus war ein Adeliger aus Schwaben und Hen⸗
dene de Haflla, Kanzler der Univerfität von Paris und Wien 1383-97 war ein Gert
dv. Langenftein aus Heflen. In der Geſchichtsſchreibung leuchtet hervor Otto v. Frei⸗
fingen, ein Staufe. Es wäre eine fehr lohnende Arbeit, wenn man"ftatiflifdy zufan-
menflehlen würde, welche berühmten Männer der veutfchen Wiſſenſchaft vom Mittelalter
Bid jet aus dem Adel bervorgingen. Wenn man ferner zuſammenſtellte, welche Ge⸗
genden die meiften Gapacitäten des Adels für die einzelnen Zweige ber
und Kunſt hervorbrachten. Die Verſchiedenheit ver Begabung in den einzelnen Ländern
M ganz auffallend: während der fihwählfege und fränftfche Abel zahlreiche Dichter
Hieferte, iſt der altbaieriſche Adel Hierin gar nicht vertreten. Daß der nel ver Aaͤger
des nationalen Epos, Der Lyrik und Hymuenpoefle in Iateinifcher Sprache im 12. und
13. Jahrhundert war, braucht man nicht zu erwähnen. Die Namen Hartmann v. d.
Are, Wolfeam v. Eſchenbach, Ofterdingen, Montfort, Hohenems u. f. w. beweiſen ed.
Dieſe Dichter waren meift Minifterialen. Die größten politifchen Talente, Staatsmaͤn⸗
ner, Miniſter des Meichd brachten die Patrizier in den Reichsſtaͤdten hervor. So haben
Heinrich IV., V., Zothar, eine Frankfurter Patrigierfamilie als Finanzconſulenten immer
um fich gehabt, fo ift der Minifter Rudolfs v. Habsburg ein Patrizier von Isay, Ur
neld v. Selenbofen bei Friedrich I. u. fi w. Als die Univerfitäten auffamıen, bat der
Adel fich ganz beſonders dem Studium des römifchen und canonifchen Rechtes zuge
wendet. Seine Stellung als Erben der Stiftspraͤbenden veranlaßte ihn ſchon Dazu.
Es gab felbft Adels-Univerfitäten, wie Tübingen bei feiner Gründung, die Adels⸗Aka⸗
demien, Fürftenfchulen und Nittergamnaften haben im vorigen Jahrhundert noch bedeu⸗
bene Männer geliefert. Die fähigften Minifter, Diplomaten, Generäle in der Zeit
Friedrich des Großen find in jolchen Adelsſchulen gebildet worden.
Kiteratur. Die Literatur über Diefen Gegenftand ift in füngiter Zeit jehr
gewachſen. Das Allgemeine über den Adel findet man in den Staatd- und Rechis⸗
gefchichten. Für Deutfchland ſind Die von Eichhorn, der freilich bisweilen unhal-
bare Anfichten enthält, die von Zopfl, ferner Walter's deutſche Rechtsgeſchichte
Die befaunteften. Die zweite Ausgabe von Walter, 1857, haben wir beſonders benugt.
Zu trugen dürfte fein, daß die Geſellſchaft, Volkswirthſchaft und der politifche Staat
zu wenig audeinandergebalten find. Berner it Waitz' Verfaflungsgefgichte und
Noſcher's Grundriß nicht zu überfehen. Philipps Heichd- und Rechtsgeſchichte,
4856, iſt ebenfalls zu Mathe zu ziehen. Für Frankreich ift Die franzöfifche Staats⸗ und
Mechtögefchichte von Stein und Warnkönig, für die Niederlande die flandriſche
Staatsa⸗ und NRechtögefchichte von Warnkönig, für England die englifche Rechtsge⸗
schichte von Philipps zu benupen.
In den bekannten enchflopädifchen Werken finden ſich weitläuftige Artikel über
„Adel“ und das damit zuſanmenhaͤngt. Welder giebt in feinem Staatslexikon ben
Artikel Adel ſelbſt. Es fehlt ihm mehrfah an Klarheit und hiſtoriſcher Kennt-
niß. Wirth's und Motteck's Geſchichte find feine Baſis. Sein Auffag in der 3. Ausgabe
über den Adel im Mittelalter (dem deutfchen zunächft) zeigt den antiquirten Standpunkt
deutſcher juriſtiſch⸗ philologiſcher Gefchichtchenfchreibung. Geſellſchaftliche Stellung, volks⸗
wirthſchaftlichen Werth, politiſche Rechte im Geſammt⸗ und Partichlarftant von Deutſch⸗
land treunt jener Artikel nicht. Die Citate, Die er anführt, beweiſen, daß es in Deutſch⸗
land im Mittelalter immer einen hiſtoriſchen Adel neben Verdienſtadel, (dem Dienſt⸗
adel, Miniſterialen, Ritter, Doktoren u. ſ. w.) gab. Er glaubt, Fauſtrecht (ein finulofed
Schlagwort), Despotismus und Anarchie feien Die Grundlage des befondern Adels Am
altbeutfchen Uradel gegenüber geweien. Er erkennt nicht, daß dieſes nur die Oppoſition
der freien Vollbürger, welche al8 biftorifcher Adel daſtanden, gegen den Rechtsſtaat und
Die Omnipotenz des Yinanzflaates waren. Was das Schugverhältniß unter dem Schwert
eined Adeligen im Mittelalter betrifft, fo waren dies eben Staatenbildungen von Parti⸗
eular- und Territorialftanten, die nur Dadurch möglich wurden, daß eben feine alit
einfache Staatsordnung (wie Welder eine ſolche annimmt) vorhanden wel
Eine richtige Würdigung des Adels im Mittelalter kann nur dann flattfinden, wenn
bie Entwicklungsſtadien des germanifchen chriftlichen Staates und der Geſellſchaft im
Mittelalter klar erkannt find. Nur in biefer Beziehung zu den flaatlichen und ſocialen
Buftänden im Mittelalter Tann man den Adel beurtheilen, nicht nach der fallen
Annahme, daß der Stans und bie Gefellihaft damals fchon das war, was fie M
find. Welcker's Geundaufchauung wie auch Die von Waitz, daß in früheſter Zeit ein
georhneter Urzuſſand des Mechtes gewefen fei, ift falich, Das Recht entſteht erſt a
durch Lange andauernde Gewalt. Die geordneten wealen Urzuftände waren Zuflinde der
Gewalt, wo das Rechtsbewußtſein nech ganz fehlte. Für die Entwidlung hot Welde
feinen BE, wie alle juriſtiſchen Hiftorifer. — Alles ift bei ihm Definition; was be
Mel if und wie er es bjs jept geworben -ift, wirb son ihm gar nicht gefchieden. Die
Schutherrſchaft des Adels fell ein Vorrecht geweſen fein? Das Vorrecht, daß ein
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neliger, dem ſich ein freier, alfo auch adeliger Mann und bie Unfreien unterwarfen,
Diefe im Felde vertrat und fich für ihre Sicherheit und ihren Brieben todtfchlagen ließ!
Für ein ſolches Vorrecht würbe fich heute jeder Staatsdiener wohl bedanken. Diefe
Bflicht des Adels, Schug zu gewähren, warb allerdings au, wie alles Menfchliche,
oe Eigennutz und Egoismus ausgebeutet, das zeigt bie Entwicklung; doch Fauſtrecht,
dieſes finnlofe Schlagwort, ift nicht die Mutter des Adels, es war ein ganz natärlicker
Entwidllungszuftand, denn Das Fauftrecht war Rechtsſchutz und Selbftgülfe zur Zeit,
wo Die ſtaatliche Mechtähülfe fehlte. Nicht viel beſſer als Welder's ift der Artifel Blunt⸗
fhli’s in feinem Staatswdrterbuh. In Erfch und Gruber's Encyklopadie findet
man vier Artikel über Adel. Der erfle und britte if von Mitiermaier, Der zweite
von Hüllmann, der vierte, das Schlechtefte, was man über Abel fchreiben kann, ift
von Hau. Mittermaier bat am Ende des erften Artikels bei Erich, Baub I.
S. 383 die Literatur über den Adel bis 1817 zuſammengeſtellt. Wat von Ron
graphien feither erfchienen, ift: Fürth, Die Minifterinlen, Köln 1836. Strang,
Geſchichte des deutſchen Adels, Breslau 1845. Roth von Schreckenſtein,
das Patriziat in den deutſchen Städten, Tübingen 1856. Gottſchalk, Almanach
der Ritterorden 1817. Für Hannover bat man ein hiſtoriſches Taſchenbuch des
Adels, 1840. Für Baden Caſt, badiſches Adelsbuch, 1845.
Adel ver Gegenwart und feine Zukunft. Nachdem wir die Entwicke⸗
Iung des beutichen Adels im Mittelalter mit den Umgeflaltungen der Staatsformen
verglichen haben, ift auch der richtige Standpunkt gewonnen, von welchem aus man
den Adel der Gegenwart und Zukunft betrachten muß. &8 ſcheidet ſich der Adel
des gegenwärtigen Europas nad der Verfaſſung der Länder jegt in
zwei große Klaffen. Der Abel in ven Ländern, die’ unter Riltär-Deipoten ſtan⸗
den oder noch fliehen (Branfreich: „la noblesse imperiale“) und der Adel in dem
Zändern, welde am Ausgang des Finanzflaates und dem Uebergang zum
Militär-Defpotismus ſich befinden. Der erfiere Adel if der perfönlihe Mer⸗
dienſt⸗Adel — der Parvenu» oder Abenteurer Abel. In Frankreich beißt er jet
officiell la noblesse imperiale. Der andere iſt der hiſtoriſche Abel oder
ver Beamten- und Geld⸗Adel. Eigenthümlich ift in einem Lande von Europa, in der
Türkei und in Griechenland, ber jebige Zuftand des Adels. In der Türkei ſollten
eigentlich die Türken den auf Eroberung beruhenden nationalen Adel bilden, aber jet
baben fie alle Vorrechte vor den Griechen verloren; fle haben ferner Die theuerſte Pri⸗
vatwirtbichaft, jo daß ein Türke felten zu Wohlfland Eommt, während die Griechen,
wenn auch keinen äußerlichen Wohlftand, doch bad baare Geld in Händen Haben. Ein
folcher Adel, wie der national türfifche, ift unhaltbar. Noch ſchlimmer iſt es im
Koͤnigreich Griechenland, wo ed eigentlich Feinen Adel giebt. Reiche Landbeſther,
wie die Maurecordato, haben keinen Borzug vor den andern Bauern. Die Palilaren-
Söhne, die Miaulis, Kolettis, Kolokotronis find nur Söhne von ausgezeichneten Sol
Daten, die im Freiheitskriege kaͤmpften. Cine Spur hiſtoriſchen Adels und adeliger
Namen findet ſich nach auf den griechifchen Infeln. Hier finden fich noch Nachkommen der
großen fpanifchen Compagnie mit abeligen Namen. Die ganze abenplänbifche Geſell⸗
Ichaftd-Einrichtung iſt Daher in Athen eine Karrifatır geworden. Der Klephtenführer,
der Heifende morden und plündern Laßt, ſteht in der Phalanx (Landwehr) ald Obriſt
und erfcheint bei Hofe. Es fehlt dem griechifchen Beamten- und Militaͤrſtande das,
was einen Verdienſte und Beamten-Avel möglich macht. Ein Erb» Abel ift gar nicht
vorhanden. Die Phanarioten (Fanarioten) der Griechen find eigenflich Tein hiſtoriſcher
Adel, fondern nur alte Gefchlechter, die bei der Einnahme von Konftantinopel 1458
nicht audgerottet wurden, alfo Ablümmlinge der Patrizier, und ferner gebildete Griechen,
Denen man Ehren halber noch jet dieſen Namen giebt. Die Fanarioten vertreien
den Zitular- Adel; aus ihnen wählte man die Hoſpodaren. Es iſt nicht zu verkennen,
das biefelben auch als Adel der Intelligenz gewirkt haben und zum Theil noch wirken,
namentlich geichah dies Dusch Stiftung von Schulen und bergleichen. Will man biefe -
Adelspartei in Conſtantinopel bezeichnen, fo ſpricht man von einer Bhanarioten-Partei,
während man in Griechenland jenen Gentleman Phanarist nennt, was ehwa unferem Baron
oder auch dem neugriechifchen Effendiko entfpricht, welches Wort aus dem Altgriedgtichen
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Authentis entftanden fein foll. Die urfprüngliche Bezeichnung dieſes Wortes ſtimmt
mit der eines Freiherrn ungefähr überein. Es handelt ſich Hier vorzüglich nur um den
italtenifchen, franzöftfchen, engliſchen, deutfchen und ruſſiſchen Adel. Natürlich muß
dabei der gegenwärtige Zuſtand des Adels in den einzelnen Ländern und Staaten nod
beachtet werden. Alfo wird unter obiger Gintheilung auch fpeciell vom venezianifchen,
neapolitaniſchen und fpanifchen Adel gerevet werben müſſen, ebenfo mie gelegentlich auf
den ſchwediſchen und norwegifchen, den dfterreichifchen und den: Schweizer Abel hinge⸗
wiefen nerven foll. Es verfteht ſich von felbft, daß der Adel in Ungarn unter dem öfter
reichifchen befprochen wird und daß bei Erwähnung des rufftfchen Adel natürlich aud
von Polen und den OÖftfee- Provinzen die Rede fein muß.
In Italien iſt der Adel durchgehends der Eigenthämer des Landes. Bür ifm
tft die Frage, ob man die Güter der Corporation (Kirche) veräußern und ber Kirche
dus Recht, Land zu beſttzen — eine Grundmacht zu bilden — entziehen foll, eine
hoͤchſt wichtige und folgenretche. Diefe Frage kann nur eine flegreiche Revoluton ent-
ſcheiden. Der Adel in Italien fchloß fich Daher in Neapel, Ober-Italten, Giellien
and im Kirchenſtaate der Revolution, die zugleich eine religidfe Bewegung ift (Unit
rier), an. Die italienifche ſociale Revolution trägt bekanntlich einen national-patriott-
ſchen Dedmantel. Die befannteften Agitatoren der italienifchen Demokratie gehören
dem Abel an, wie der Fürft von Ganino, Orftni, da Mula u.f.w. Der lombardiſche
Adel befonderd gab die großen Summen zu ber Nevolution und den Attentaten gegen
das öfterreichifche Militär. Diefe Entwidlung des italienifchen Adels, daß er zur na
ttonalen Revolution überging, war ganz natürlich und nothmwendig, denn e8 fehlt im
Itallen eine große Hofbaltung, ein Mittelpunft für den Adel am Gipe des König,
es fehlt dem Adel die fociale Stellung in einem großen Staate, die er feinem Weſen
nach beanfpruchen muß. In Sarbinien, ein Staat, der nur noch die Wahl Hat, Ita
lien zu erobern und ald Militärvespotie zu beberrfchen, oder fi und Italien dem
erobernden Imperalisınus yon Frankreich zu Füßen zu legen, ift der Adel der Haupt
träger: der Bewegung. Die Staatöfchulden Sardinien find feit 1849 fo gewachſen,
daß diefer Feine, vier .eine halbe Millionen Menfchen zählende Staat die Stunde fehn-
lichſt herbeimünfchen muß, wo er Italien mebiatifiren und fäculärifieen Tann. Hier
fammelte ſich alfa der geſammte italienifche revolutionäre Adel und wartet den Aus⸗
bruch der Revolution ab. An eine fociale Neform im confervativen Sinne iſt in
Italien nicht mehr zu denken. Die Staaten, welche fie vielleicht hätten durchführen
Tönen von 1845 an, Defterreih, Rom, und Neapel, haben das verfäumt.
Im Kirhenftaat bat der Abel noch einige Anfprüche auf ein politiſches
Scheinleden; e8 ftehen ihm gewiſſe Erbämter zu, aber er vermag es nicht dieſer feiner
ftaatlicden Stellung gerecht zu werben. Gin Gorrefpondent aus Rom fchreibt darüber:
„als ein Hauptübelftand des römifhen Verwaltungsorganismus kann die fogenannte
Sopravivenza, Dad von der Regierung an Abkömmlinge altadeliger Familien von Zeit
zu Bett verlichene Nachfolgerecht für gewiffe hervorragende Beamtenftellen, bezeichnet
werden. . Abgefehen davon, daß dadurch dem Nepotismus ein leider nur zu weiter
Spiekaum eröffnet wird, wirkt dann beim wirklichen Amtsantritt Die Unfenntniß des
Berwaltungszweigd nur ftörend auf den Gefchäftsgang, während dadurch auch den
untergeorpneten, ohnehin fchlecht bezahlten Beamten Gelegenheit geboten wird, auf das
nothgedrungene Bertenuen des neuen Amtsvorftandes hin durch Unzukoömmlichkeiten
aller Art zu fündigen. Beifpielsweife verdient in dieſer Beziehung erwähnt zu wer
ben, daß für den alle Aufmerkfamteit erfordernden Directorpoften des Hypothekenamtes
in Ancona als Nachfolger, für den Fall des Ablebens des gegenwärtigen Amtsvor⸗
ftandes, ein bis jet ald Privatmann lebender Conte, und als dieſes letzteren Nach⸗
folger ſchon jetzt deſſen fünfjähriger Sohn ernannt if. Die Nachfolgerfchaft für bie
faum minder wichtige Poftdirectorftelle wurde einem zwoanzigjährigen Conte verliehen,
ber in feiner Anftellung als Telegraphbeamter erft Türzlich durch die verfäumte Abſen⸗
bung eines Telegramms einem deutſchen Handelshauſe nicht unerheblichen Nachtheil
verurſacht bat.” Gegen erbliche Aemter an fich willen mir nichts einzuwenden; aber es
ift ein Zeichen von der Säylaffheit und dem Egoismus bed römifden Adels, daß et
das Wort Noblesse oblige fo ganz vergißt.
wor... ww nn A ui * Din 4 u 7 0 7m mm nun GE En he
Roc tiefer gefunden fcheint der neapolitanifche Adel zu fein. Seine große
Anzahl und die Armuth der meiften feiner Stanveögenofjen find feine charafteriftifchen
&igenjchaften. Die verfchiedenen Dynaſtien, welche nach und nach Neapel bebertfcht
baben, vermehrten vie Adelsklafſſen, indem fle, um fid Anhänger zu verfchaffen, Adels⸗
Diplome verjchwendeten. Daber giebt ed nirgends in der Welt fo viele Principi,
Barone, Grafen, Marcheſt ald in Neapel. Der eine Theil des neapolitanifchen Adels,
ber vom goldenen Buche, zerfiel einft in Die fogenannten Sedili (Adelsbaͤnke) und fpielte
ald mächtige Körperjchaft bis auf die Zeit Karls DIE. eine große Mole. Aber feit den
Meformen Karld Il. und der Aufhebung des Lehnmefend durch Iofeph Bonaparte exiſti⸗
ren die ftolzen Gefchlechter der Caraffa, Palliano, Sangro, Miranda, Policaftro, Rocca⸗
Romans, Ruffo u, f.w. nur noch als glänzende Namen. Die Majorate bringen Die
jüngeren Söhne wieberum dem Bolfe näher, und Armuth wie das Bedürfniß fich her
vorzutbun und, eine Rolle zu fpielen, nacht fie politifchen Hevolutionen zugeneigt.
Man wird ſich fol einem Adel gegenüber die Lage der Regierung vergegen='
wärtigen können, auch wenn fie mit dem beften Willen eine fociale Reform durchzuführen
beabfichtigte. Einen Adel der Intelligenz zu bilden und ſo die Ariftofratie zu heben
und wieder zur Regierung fähig zu machen, ift in Neapel faft unausführbar, weil die
Unterrichtd-Anftalten fehr wenig leiften und Die Vorliebe zu wiffenfchaftlicher Befchäftis
gung und etwas Idealem aus dem Volke faft gänzlich gefchwunden ifl. (S. Italien.)
Bon dem Abel in Venedig und feiner Zukunft kann Bier nicht geredet merden,
da die fchöne Ragunenftadt Feine Zukunft mehr Hat. lim fo mehr aber wird die Ver»
gangenheit dieſes Adels hervorgehoben werden müffen. Da fie indeß mit der Geſammt⸗
geichichte Venedigs faft ganz zufammenfällt, fo verweilen wir von hier aus auf den
Artikel Venedig.
Auh in Spanien bat der Adel immer mehr und mehr feine alte Bedeutung
verloren, und die Züge deutfcher Abflammung, die er cinft trug, verwifchen fich immer
mehr. Dennoch bewahrt Spanien mitten in feinem politifchen Ruin nicht unbedeutende,
im übrigen Europa wenig gefannte Refte germanifcher Organijation (freie Municipien
mit Selbſtregierung), für deren Erhaltung dem eigentlichen „WVollbürger“ in dieſer
„Adelsnation“ zu danken if. Die Spanier haben fich vielleicht reiner als irgend eine
erobernde Nation Europa's von der Vermiſchung mit den Unterworfenen erhalten, und
noch heut fcheint die Verachtung des echten Spanierd gegen die dunkelen Ueberbleibfel
der älteften und älteren Einwohner nicht ganz verwijcht zu fein. (S. Spanien.)
„Der fpanifche Abel, fchreibt die „Gegenwart“, ift ſehr zablreih. Der
höhere theilt fich in Grande und Titulados del Reina. Die Orandezza wirb von
der Königin, theild als perfönliche Auszeichnung, theils erblich ertheilt, und zerfällt
in drei Abftufungen oder Klaffen. Alle. Granden haben das Pradicat Excellenz. Die
Titulados find Familien, die von Alters ber die Titel Herzog, Marquis, Graf,
Visconde und Baron führen, welche Titel jedoch nur auf den älteften Sohn ver-
erben. Die Zahl der Herzogstitel beträgt gegenwärtig 66, wovon 33 Granden
erfter, 5 zweiter, 28 dritter Klaffe find. Die Zahl der Marquis beträgt 419,
darunter 19 Granden erfter Klaffe, Grafen giebt es 416, darunter 17 Granden
erſter Klaſſe, Visconden 48 und 40 Barone. Es beſteht unter dem Vorſitze der
Königin eine permaneyte Diputacion de la Grandeza de Espana aus 6 Witglievern,
außerdem eine Adelskammer aus 18 wirklichen und 7 Chrenmitgliedern, Cuerpo
colegiado de caballeros hyos-dalgo genannt.”
Italien und Spanien mit Portugal ſtehen alſo in Anfehung de3 Adele
mit dem nördlichen und mittleren Europa mit Ausnahme von Frankreich in folgenden
Gegenſatze. In den romanifchen Ländern giebt es nur biftorifchen ‚Adel und Daneben
einen Abel, der feine Eriftenz nicht dem Talent, Verdienſt oder feiner Grundmacht ver-
dankt, fondern der Laune der Fürften. Es fehlt ganz am Adel der Intelligenz. Ganz
entgegengefegt ift e8 in Deutjchland, England, Rußland und im Norden, wo ein Adel
ber Intelligenz und des Verdienſtes fich allmählich gebildet Hat. Ja man kann nad
den Breitegraden eine Scala entwerfen, wie von Sicilien an bis Norwegen der Adel
immer mehr auf die perfünlichen und befonders geiftigen Vorzüge fich flübt. Während
in Italien der Geiftliche verachtet ift, ift in Norwegen der Gebildete und ber Geiftliche
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 2)
Dr
auf die Stufe des Adels geſtellt. Es kit nicht zu verfennen, daß der Proteſtaativenus die
Perfönlichkeit fo gehoben hat, daß derſelben eine größere joctale Stellung zufonmt, als
in den Fatholifchen Ländern, daß in den proteftantifehen Lündern fich leichter und noth-
wendig ein Abel der Intelligenz bildet, während in den katholiſchen nur ein Adel der
Vürftenlaune (in manchen wie in Spanien der Bürftinnenliebe) oder des Imperialidmus
creirt wurde.
Der biftorifche Adel in. Frankreich ging mit der erſten franzöſtſchen Revolution
1789 unter. Ieder fonnte nad) dem Ausspruch der Nevolution den Adel führen, ')
womit der biftorifche Adel aufhört. Bon Napoleon I. ward ben 1. Bär; 1808 der,
imperialiftifche Adel ind Leben gerufen. Er war an die Perſon des Kaiſers
und fein Haus gefeflelt, wie jeßt die noblesse imperiale an die. Napoleons MH. Die
Titel: Prinz, Herzog, Graf, Baron follten nach der Höhe des Amtes oder der Größe
des Verdienſtes jich richten. Jeder Inhaber des Zeichens ber Ehrenlegion war Ritter.
So find die Herzoge von Abrantes, von Eckmühl, von Dalmatien u. f. w. entftanden.
Leute ohne Bildung und von der nieberften Herkunft haben ſich durch Tapferfeit dieſen
Adel erworben, einen Adel, der indeß Doch immer noch eine innere Bedeutung hatte.
Anders ift aber dad Verdienſt des neuen imperiafiftifchen Adel Napoleons II. Nicht
Zapferfeit, mit der Ausnahme des Herzogs von Malafoff, fondern perfünliche Gunſt
oder natürliche Verwandtſchaft führt in die heutige noblesse imperiale ein. Der Kaifer,
der überall nach einer äußerlichen Wieneraufnahme der Fäden, vie fein großer Onfel
fallen ließ, fucht, überfleht feinen Der unter der Herrichaft des Corſen bekannt gemor-
denen oder mit der Geſchichte deflelben irgendwie verfnüpften Namen, und man fieht
heut Leute, die gar nichtd haben als diefen Namen, aus dem Dunkel ihrer Privat
Eriftenz hervorgeholt und zu einen imperialiftiichen Titel verurtheilt. Inter der Reſtau⸗
ration ward der biftorifche Adel, fo viel davon zurüdfchrte, und der napoleonifche Abel
verfchmolzen. Er ward auf Grundbeftt und Majorate baflrt. Der Herzog mußte min
deftens 30,000 Br. jährliche Revenue, der Marquis und Graf 20,000 Fr. nachweiſen
Im Jahre 1817 zählte der franzöfliche Adel 65 Herzöge, 49 Marquis, 87 Grafen,
6 Vicomten und 6 Barone. Die Errichtung von Majoraten wurde 1635 verboten,
die beftehenden follten im zweiten Grade erlöfchen. Louis XVII. bat durch bie erblid:
Pairswürde allerdings eine foriale Neform verfucht. Der Abel follte eine focinle Auf
gabe Löfen und follte einen beftinnmten Zwed in ver besorganifirten Geſellſchaft er
veihen. Man nahm dabei England zum Mufter, ahmte aber nur ganz äuperliche Züge
englifchen Lebens nad. Mit Louis Philipp ward der Uebergang zum Imperialismus
Napoleons HI. vollzogen. |
Louis Philipp vernichtete Die leßten Reſte des althiftorifchen Frankreichs, welde die
große Revolution überbauert und unter der Neflauration wieder zu neuer Bedeutung
— ⸗ —
1) Im Jahre 1700 ſchrieb ein Deutſcher aus Paris in die Heimath: Zu Verſailles hat an
luſtiger Kopf, die Titel lächerlich zu machen, den Einfall bekommen, fie unter feine Bediente nal
den Eigenſchaften ihrer Verrichtungen zu vertheilen. Seinen Reitknecht hat er zum Chevalier ge:
macht, weil Ritter von reiten herfonmt. Sein Kutſcher ift Duc geworden, weil tiefes Wort Führer
bedeutet. Die Lakaien haben den Grafentitel erhalten, weil tie erſten Contes Leute waren, bie Die
Großen begleiteten. Endlich, da der Name Marquis für diejenigen erfunden worden, melde bie
Grenzen, tie Marchen des Reiches bewachten, jo hat er ihn feinem Thorfleher gegeben, ber den Ein:
gang und die Treppe feines Haufes Hütet. .
Zu Pomerol ließ fih ein Bauer von einem gewefenen gnädigen Kern, mit dem er einen |
Rechtshandel hatte, duzen, während ex ihn Ihr Gnaden hinten und vorn titulirte. Seine Wit:
bürger fanden fid, durch diefe Erniedrigung beleidigt, fie verflagten den Bauer bei der Gemeinde,
welde ihn zu viergenntägigem Adel verurtheilte mit dem Anvdenten, daß ihn Jeder die Zeit bet
Strafe über Herzog, Graf, Marquis, Baron u, ſ. mw. ſchimpfen folle.
Man glaubt niht, wie weit der Abfchen gegen Alles geht, was an das Feudalſyſtem und
bie alte Sclaverei erinnert. Die Stadt Grimaud im Deparlement du Bar hat zufolge des Decreis
vom 19. Zunt 1780, das allen und jebem feinen patronifchen Namen zu tragen Befehtt, ihren alten
urfprünglidyen, der Nthemple heißt, wieder hervorgeſucht und den Namen Grimand abgelegt, den
ihr vor Zeiten ein Baron anfgedrungen hatte.
Die Stabt Tours fowie einige andere, hat alfen öffentlichen Plätzen, Häufern und Strafen,
die von gemaliit inficirte Benennungen tragen, der neuen Gonftitution angemellene gegeben.” |
(Briefe Delsners an v. Halem, von Paris aus gefchrieben zwifchen 1790 und 30 Berlin
1858. Jul. Springer. S. 34— 35.)
Aue Der Gegenwari, ERHIUND. wy.o
gekommen waren. Cr förberte die Fiction von einen neuen egalitarifchen Volksganzen,
in welchem mur noch die lingleichheit des Geldbeſitzes Verſchiedenheiten begründet: et
begründete alfo nur die Baſis, auf welcher dann die Wahl Louis Napoleons zum Kate
fer der Franzofen vollzogen und auf welcher damit jener neue „commiffarifche Despo⸗
tömus” errichtet wird, über den der Lefer den Artifel Imperialismus vers
gleichen wolle. " |
Eigenthümlih und von dem Feſtlande von Europa gewöhnlich als ganz vers
fhieden dargeftellt, find Die Adelsverhältniſſe jegt n England. England bat Feinen
kaiſerlichen Adel (noblesse imperiale) oder homines novi, wie unter Cäfar und Auguftus
in Nom der neue Adel der Imperatoren hieß, es hat noch den hiftorifchen, mittelalter⸗
lichen Abel. Diefer Hiftorifche Adel in England, normännifchen Urſprungs, hat fi
ganz verfchieden von dem nes Feſtlandes in politifcher, wie focialer Hinftcht entmidelt.
Neben demfelben beſteht ein Verdienſtadel, ein creirter Adel des Beſitzes und der In-
teffigenz, der aber nicht auf alle Kinder erblich if. Der obere Adel in England iſt im
erblichen Beſitze des Oberhauſes. Die zweite Adelsſtufe ift der Titular» Adel, Ritter⸗
fyaft, Oentlemen, Geld» und Beamtenadel, mit einen Worte, die Gentry.
Das englifche Königthum übte von Wilhelm J. an dad Necht der Adels⸗Creirung
aus — es ernannte Peers. Die Peeröwürve ertheilte nur das Recht, daß dad Fa⸗
miltenoberhaupt im Parlament, jpäter im Oberhaufe erfcheinen durfte, fonft war damit
fein weiteres Recht oder Vorzug verfnüpft, Es ift alfo die Peerdernennung ein Adel
zum Zwed der Regierung, ein Beanten= Abel. Wir machen darauf wiederholt auf-
merffam, daß die Gefchichte des dfterreichifchen Adels, die wir im vorigen Artikel ans
gedentet haben, in dem fchlagendften Gegenſatz zur Entwicklung des englifchen Adels
ſteht — in dem Gegenſatze, in dem fich die Gefellfyaft im Agriculturs und Induſtrie⸗
Staate gegenüber ftebt. Wie Leopold 1. in Defterreich, fo verkaufte Jacob J. in Eng—
land für 1095 Pfd. St. die erbliche Ritterwürde. Die Ritterfchaft in England, gentry,
entfprechend der römifchen nobilitas und den equites, hat vom 18. Jahrhundert an die
ganze Regierung des Landes in die Hand befonmen. Der Grund ihrer hohen Stel»
lang war, daß fich dieſer Vervienfte Adel an die Städte anſchloß — nicht an den alten
Adel — und dadurch einen focialen Wirkungskreis — in ganz confervativer Richtung
— erhielt und noch hat. (S. England.) — In der Entwidlung des Schweizer
Banern- Adels von 14. Jahrhundert an, der auch Vertreter und Bunbesgenoffe
der freien Lanbbauern und Verbündeter ver Städte war, erfennen wir das Analogon
des continentalen englifchen Gentry⸗Adels. Die Schweiz ift aus demſelben Grunde,
weil man dad Affocintionsrecht dem Adel ließ und ihm freie Bewegung geftattete,
fociel fo confervativ und ein Staat von fo beveutender Intelligenz geworben.
Ohne daß Fürften aus Eitelkeit in der Schweiz Univerfitäten gründeten, Wiffenfchaften
in den Treibhäufern der Akabemieen groß zogen, bat bie Schweiz im Verhaͤliniß zu
ihrer Volkszahl umd dem culturfähigen Boden die meiften und beften wiffenfchaftlichen
Inftitute, Die größte Zahl von GelehrtensGefelffchaften und verbreitetite Bildung. Der
Grund Tiegt nicht in der Demokratie der Schmelz, fondern weil man ben hiſto—
riſchen Ständen es überlaften bat, fociale Bebürfniffe zu befriedigen, foriale Zwecke zu
verfolgen, ohne daß, Pie auf dem übrigen Feſtlande in Europa, der Staat als omni—
potent die Verwaltung der Gefellfchaft in die Hand nahm. Die Träger der Wiffen-
fchaften und der Staatöverwaltung in der Schweiz jind meiftend Patricier oder Rand»
Adel, 3. B. Merian, Planta, Meier: Kronau u. En Die Schweiz (Bafel z. 3.) bat
vieffeicht die feftefte und focial wirkſamſte Ariſtokratie. Diefer Adel der Schweiz ſtützt
ſich auf hiſtoriſche Tradition, Bildung oder Vermögen. Die öffentliche Meinung creirt
in neuefter Zeit bier ven Adel, der andberwärts nur durch Cabinetsordre verlieben
wird wohel es ſelbſtverſtaͤndlich iſt, daß der alte Patricier- Adel auch immer noch eine
Macht, wenn auch leider eine ſchwindende iſt. Er hält fich vielfach vom dffentlichen Leben,
um deffen Führerfchaft ihn Die Mevolutionen der neueren und neueften Zeit brachten,
ie zurüd. Daß die öffentliche Meinung auch in England im Grunde genommen bie
Isernennungen im Allgemeinen macht, ift eine Frage. Was in England durch Ge-
fege beftimmt iſt, wirb im der Schweiz durch Die Gewohnheit erreicht. Wer hier um
dad öffensliche Wohl fich verdient macht, Bildung befigt und ein unabhängiges Eins
23*
fommen bat, wird zu den Aemtern gewählt und als Mitglied der Ariflofratie ange⸗
jehen. Diefer Adel der Schweiz mit und ohne Prädicat „von“ oder „zu“ hat einen
bedeutenden Einfluß auf die Leitung der einzelnen Staaten, auf das ganze Leben, die
Volkswirthſchaft und die Geſellſchaft.
Möge man Doch durch die Gefchichte des englifchen und fchweizer Adels zur
Erkenntniß kommen, wenn man aus der Gefchichte etwas letnen will, daß nicht durch
bezahlte Beamte die Gejellfchaft reorganiftrt oder fociale Zwede erreicht werden, jon-
dern durch freie Corporationen oder Affociation von Ständen! Wir führten Oefter-
reich und Die Schweiz an, weil nur allzuhäufig das englifche Adelsinſtitut zu einfeitig
ohne die continentale Analogie betrachtet wird. Der jegige Abel in England bat
fünf Stufen: Herzöge, Marquis, Grafen (Earld), Viscounts und Lords (Baron).
Die Mitglieder. Diefer Stufen befegen Durch angeborne Rechte das Oberhaus. Im
Ganzen zählt England jet 377 Peer, Davon find nur 14, welche directe Nachlom
men mittelalterlicher Peers find. Die bei weitem größere Zahl davon find ganz jun
ger Adel — Geld» und Verdienſtadel. Im 19. Jahrhundert find davon 171, im
18. 124 creirt worden. Wir wollen die Vermehrung des Adeld der Peers in Eng
land von Georg Ill. bis jetzt zuſammenſtellen. Gngland war nicht bei der heiligen
Allianz, England hat auch bei den Eongrefien im Geifte der Allianz zu Aachen, Trop⸗
pau, Zaibach feine Rolle geipielt. Die Metternich’fche Idee, den Adel zu reformiren
in eine conjervative Affociation, paßte nicht für England und reichte nicht dorthin. Es
find aljo Feine a priori conftruirten focialen Inftitute Dort. Georg Ill. hat ˖ 254 Peers
ernannt; nach ihm feit 1820 geftaltet fi) das Verhältnig der Adelscreirung in Eng-
land fo, daß mit jedem Jahre diefelbe zunahm. Georg IV. hat in 10 Jahren 58,
Wilhelm IV in 7 Jahren 55, Victoria in 6 Jahren 51 Peers gemacht. Alfo von
1820 bis 1843 find der jährlichen Peers-Ernennungen 5%,, 79%, 8Y. Man erfennt
hieraus die Notbwendigfeit, der focialen Revolution Dadurch entgegen zu arbeiten, daß
man die Ariftofratie auf dem hiftorifch üblichen Wege vermehrt. Die englifche genly
(Nitterfchaft oder Beamten⸗- und Verdienſtadel), welche jebt 60,000 Menſchen zählt, fo
wie der alte Adel der Marquis und Grafen, repräfentirt in England Feine Grund»
macht, Feine confervativ-jociale Schichte, denn der Adel der geniry ift nicht im Belt
von Nittergütern, faft feiner der neuerfchaffenen Barone befigt eine Baronie. De
neucreirte Beer kann feinen Grundbefig und Titel nur feinem Sohne vererben, die nad>
gebornen Söhne und Töchter, fo wie Enfel gehören wieder dem Bürgerflande an,
Diefe Unvererblichkeit und Untbeilbarfeit der Adels = Eigenfchaften hätte man auf dem
Feftlande von Europa oft gern nachgeahmt gefchen, fo daß Feine DBerarmung bed
Adels durch Gütertheilung und feine Meberzahl von Adel durch die Vererbung des
Titels auf alle Kinder entſtände. Die Erfahrung, wie eine volfäwirthichaftliche Rüd-
ficht Tehrt aber, daß der englifhe Zuftand für Deutfchland feine große Schatten
feite Haben würde, wie er fie in England auch ba. Soll der Adel einen focialen
Zweck erfüllen, foll er confervativ die Geſellſchaft zuſammen halten und ſoll dem bel
ein Einfluß auf die Aemter eingeräumt fein, fo muß ihm dazu auch das Mittel geboten
fein, dauernd von Oeneration zu Generation zu wirfen. Der Adel im Oberhauje in
England ift erblicher Gefeßgeber, aber doch jo von der öffentlichen Meinung beherriät
und im Befige fo vieler Erfahrung, daß er nur fegendreich wirft, was Graf Derby
1853 in einer Nede mit Recht hervorhob. In England giebt e8 erbliche Gerichto—
höfe, d. h. einen erblidyen Juriftenftand für die höchſten Tribunale. Niemand hat
noch je diefe Tribunale der Beftechlichfeit oder Kriecherei beſchuldigt. Die Familien,
welche dieſe Gerichtöftellen beſezen, haben einen esprit de corps und ein größeres Ge⸗
fühl ihres Amtes als erwählte Beamten. Es iſt in den Fleinen deutfchen Staaten
ebenfo, mit Ausnahme von Oefterreih, wo nicht felten Abenteurer in die Regierung
eintreten, daß die Beamtenfamilien feit den legten zwei Jahrhunderten faft alle Staat«
ftellen inne haben. Jedes Land hat ſolche, und es ift die vortreffliche Orbnung in ber
Berwaltung der Eleinen Staaten viel von dieſer Erblichkeit herzuleiten. i
Die Eigenfchaften, welche man bei einem Esquire oder Gentleman. voraudiel,
find, daß derfelbe von feinen Revenuen leben kann und eine höhere Bildung belkt;
mehr äußerlich ift ed, wenn man fordert, daß er ein Wappen führe. Diefen Eigen⸗
Adel der: Gegenwart, England und Deutſchland. 357
haften entfprechen auch vollfommen, nicht mehr und nicht zu wenig, Die Mechte, welche
dem entry» Adel zukommen. Dagegen darf die Nobility ein Gericht von feines
Sleichen verlangen und hat Privilegium der Freiheit von @ivil- Arreft. Indeß find
diefe Mechte nur nothmendige Folgen der obigen Eigenfchaften. Wer ein reichliches
Austomnen bat, wird nicht in den Ball kommen, im Schuldthurm figen zu müflen;
wer eine böbere Bildung beſittzt, ald die Maffe, wird nicht leicht gemeine Ver⸗
brechen Degeben, böchitend politifhe und ſolche, die nach einem anderen Stande
punfte beurtheilt werden müflen, alfo von Leuten veilelben Standes, die in der
Rechtsanſchauung, die der Gentleman vermöge feiner unabhängigen Stellung haben
muß, leben.- Ein ſolches privilegirtes Gericht find in Deutfchland die Ehrengerichte
in Duellſachen. Die Gentry iſt eigentlih auch in England nur ein geabeltes
Beamtenthum, denn die meiften Briebensrichter- Stellen haben die Rittergutsbeſitzer
inne. Aus dieſer Bergleihung der weientlihen Merkmale der englifchen Adelsver⸗
hältntffe und ver deutfchen glauben wir bewieien zu baben, daß man die Ana⸗
Iogie engliſcher Berhältniffe in Deutfchland nicht durch eine bloße Neuorganifation
unfere® biftorifchen Adels bervorbringen Tann, fondern nur dadurch, daß der be⸗
fiebende Adel fih gewilfe große flantlihe Aufgaben ftellt, und zugleich Ieden, ver
fi? an ihrer Loͤſung mit Erfolg zu verfuchen im Stande ift, als feinen Genoſſen bes
trachtet. (In wie weit in Preußen diefe Anfchauung zur Anerkennung gekommen ift
und wie fie weiter zu realffiren if, darüber vergleiche die Artikel Preußiſche Verfaſ⸗
ung und Herrenhand.) Die englifchen Adelsverhältniſſe haben aber auch ihre Schat-
tenfeiten. Der Erb» Adel oder hohe Adel oder der biftorifche Adel des Oberhaufes bat
alterdings feine gewachfene Organifation dem Staate und der Hodhfirche gegenüber.
Anch der Gentry- Adel bat feine innigfte Beziehung zur Hierarchie der Hochkirche. Die
hoben Würdenträger der Kirche zählen zum Adel, ja fie bilden eine Gliederung in ber
Ariftofratie. Diefe Zuftände waren haltbar, fo lange den Katholifen im ganzen bri-
tiſchen Neiche Feine activen politifchen Rechte zugeftanden waren, jebt dagegen entfleht
die Stage, welche Stellung im englifchen Adel der hohe Tatholifche Elerus einnehmen
wird? ES entitebt ferner die Frage, ob e8 in Deutfchland überhaupt mit der Firch-
lichen Berfaffung vereinbar iſt, den Würdenträgern der proteftantifchen Landeskirchen
und der Fatholifchen Kirche den Adel zu verleihen. |
Man bat es als einen bedeutenden Borzug des englifchen Adels und der Gentry
besvorgeboben, daß dieſelben beim Volke nicht fo verbaßt feien, wie bisweilen der Adel
in andern Ländern (Deutjchland wollte man nicht offen fagen!). Es Tiegt dies größten
fhetls in dem Bemußtfein des Volkes, den Adel für feinen Dienft am Staate vere
pflichtet zu fein. Indeſſen trat Doch auch in England der Radikalismus vielfach und noch
unter Georg IV. wieder gegen den Abel auf und firebte feine Abfchaffung an; wir erinnern
an den Führer der Radikalen Hunt. Der Sieg dieſes Radikalismus gehört auch in
England nicht zu den Unmöglichkeiten; bie Armee der Revolution wächſt auch dort
ſtüͤndlich; die Gentry aber wird Faum ein Damm gegen die Regung der Radikalen
fein fünnen. Die Denofratie zerftört natürlich auch den Verdienſt- und Beamten- Abel.
In nothwendiger Conſequenz muß die nivellirende Demokratie alle Staatsämter durch
Dahl and dann durch 8608 befegen, wie dies in Syrakus, Tarent und Athen der
Ball war. Denn ift die Gleichheit ald Grundſatz ausgeſprochen, fo iſt die Wahl eine
ganz ungerechte Bevorzugung, ed muß dann das Loos entfcheiden !
Es Tiegt nahe, die englifche Nobility mit unferem hohen Adel in Deutfchland,
mit den fogenannten Standeöherren, zu vergleichen. Wir wählen zunächft einmal
Preußen, weil bier die Copie des englifchen Oberhaufes verfucht wird. Preußen zählt
gegen zwanzig Familien vom hoben Adel over doch Standesherren, welche zum hoben
Abel in Preußen gerechnet werden. Im Jahre 1845 wies der vereinigte Provinzial- .
Lundtag aller Provinzen auf: aus Preußen einen, aus Pommern einen, aus Brane
Denburg drei, aus Bofen vier, aus Schleften zehn, aus Sachſen fünf, aus Weftphalen
zwölf, aus den Nheinlanden fünf. Dazu kommen jetzt noch aus Hechingen die Fürftn
Furſtenberg. Diefe würden aljo die erbliche Paitie in Preußen bilden und dem hoben
(Mflorifhen) Adel Englands entſprechen. Nun entfteht aber die ganz natürliche Frage,
66: Diefer höhe Adel don Preußen fe mit der Befchichte des preußifchen Staates ver⸗
Dr ] BEE NE NRHIRIDRL, BIGLIETTI
wachen ift, oder mit feinee Dynaflie, wie der englifche hohe Adel mit der Gefdgichte
von England feit der Eroberung 1066? — 8 entfteht ferner die Brage, ob dieſer
hohe preußiſche Adel, die preußifchen erblichen Pairs, von jeher ſich mit ver Bolitit
und der Staatöverwaltung in Preußen befaßt haben, wie der engliiche hohe Adel, ob
endlich die preußifchen Pairs eine traditionelle Bolitif Haben, wie die englifchen, in denen
3. 2. die auswärtige Politik oft gleichfam zu einer perfönlichen der einzelnen Kamilie
wird und erbliche Neigungen nnd Abneigungen ſich bemerklich machen, deren Einfluß
auf die großen Weltgeſchicke nicht ganz unbedeutend if. — Diele Fragen, ob der
deutfche hohe Adel der Nobility von England entjpreche, werden dadurch noch fehr er
ſchwert, Daß die deutjchen Verhältniffe, Die deutſche Bolitit und Action gegen dad Aus—
land ungleich fchwieriger zu leiten find, als die traditionelle englifche Politik. Wir
fehen alfo, Daß zu den Bau eine englifchen Oberhaufed dem deutichen hohen Adel
eigentlich da8 gerignete Material fehlt, und daß unfer höhere Adel die Aufgabe, die der
engläfche ausführt, nicht löjen könnte. Wenn bei Errichtung des deutſchen Bundes die
mebintifirten Fürſten (Standeöherren) in einer Kammer in Frankfurt vereinigt, und ihnen
eine berathbende Stimme für alle Actionen der dußern und innern Politik von
Deutfchland eingeräumt worden wäre — eine allerdings etwas ungeheuerliche Cou⸗
firuetion —, fo wäre wenigftend eine äußere Achnlichkeit des deutſchen und englifchen
hoben Adeld, wenn andy nur für den Augenblick, bergeftellt gewejen.
Werfen wir einmal die aufrichtige Frage auf: haben bie deutſchen Standesherren
das Bedürfniß gefühlt, in einer erften Kammer der einzelnen Staaten als erbliche Pairs
vertreten. zu fein? — Niemals; aber beim Bundestag vertreten zu jein, das war ein alle
gemeiner Wunfch der mebiatifirten Fürſten und .cin Bedürfnif. Es reiht fich hieran
die Erörterung, ob eine deutjche erfte Kammer je einen größeren Wirkungskreis haben
wird, als den einer Controlbrhörde für dad Budget, ald den einer. Superrenijion
des Staatshaushaltes. Wer die Gejchichte der deutſchen Territorialftaaten feit 1232
fennt, der weiß, daß Diefe Staaten alle dad, was jle find, nur durch ihre Dynaſtie
gevoorden find, wicht durch ihre Ariftofratie wie England. In Deutichland batte ſich
der Adel nie in die einzelnen Regierungs⸗ und Verwaltungszweige des Dynaftenftaated
feeiwillig und autonom getbeilt, wie in England. Alles überließ man der Dynaflie
in Deutfchland, Die Hausgeſetze, Primogeniturrechte, Untheilbarkeit des Landes und bie
Hoheitsrechte, In allem Diefem Haben die Fürſten für fich mit ihren Agnaten gehanbelt.
Es Tann alfo gar Feine Tradition geben, welche die Deutichen Standesherren an Die ein⸗
zelnen Laͤnder und. ihre Dynaſtie knüpft, wie follte ein Herzog von Aremberg oder
Fürſt von Fürſtenberg Intereffe für die Landesregierung in Poſen haben ober wie
hängen beide mit den Intereften Der Hohenzollernſchen Dynaftie zufanımen? Ober haben
dieſe und andere Standesherren wirflid; die Tradition ihrer Kamilie, daß. fie den Preußi⸗
ſchen Staat groß gemacht Hätten, daß fie dies oder jened Interefie des Preußifchen
Staates jeit dreihundert Jahren vertreten hätten? Gewiß nicht, gder nur ſehr wenige
Familien können diefe Tradition beanfprucdhen. Will man nun vermitteld einer Ver⸗
foffung und erblichen Pairskammer die Standesherren fchnell zu der Stüge des Preufi-
ſchen Staates und der Preußiſchen Interefien machen, jo find Dies. nur widernatürliche
gekünftelte DVerfuche. Denn das fann man nicht läugnen, daß es nur Zufall if,
daß die Aremberg auf Preußiſchem Gebiete entfchädigt wurben, und daß es Zufall
ift, Daß die Fürftenberg, weil ihre Güter in Hechingen liegen, zum Hohen Adel von
Preußen kamen. In England aber ift es fein Zufall, daß der hiſtoriſche Adel sin In-
terefie bat, die Dynaftie zu erhalten, denn er half der Dynaſtie das Land erobern uab
vegieren feit 1066. Alfo koͤnnen wir wohl fagen, die Englifchen Apelsverhältnifie find
von den Deutfchen durchaus verfchieden, fo daß die Deutjchen jegt nicht mehr nad
den Englifchen gewaltſam umgemodelt werden Lönnen, ſondern neue geichaffen werben
müflen oder das englifche Ideal aufgegeben werben und nach der Entwicklung ber deut⸗
ſchen gpetorialſtaaten ein unſern Verhaͤltniſſen entſprechender Zuftand geſchaffen wer
den muß. |
Bevor wir num die Gefchichte des Adels in Deutjchland betrachten und daraus
und einen Schluß auf feine Zufunft erlauben, müſſen wir bie nörblichfien Länder Cure⸗
pa's, Die grellſten Gegenſaͤze zu dem romaniſchen Süben ins Auge: faſſen. Es finh
y
Zu ver Gegenwart, Hocmegen. 33
Ds Die Lander Schweden uud Mormwmegen. Bei 4 Millionen Menſchen gehörten
1850 in Schweden 11,700 dem Abel und der Mitterfchafs an. Den fchwehifchen
—— bilden Vertreter jeder Adelsfamilie, der Geiſtlichkeit, der Bürger und Bauern.
Es giebt alſo in Schweden nur einen hiſtoriſchen, den Landbeſttzer repraͤſentirenden
MA. Dieſer iſt aber zugleich ein Abel der Imtelligeng. Neben m ſteht von
jeher als gleichberechtigt in ver Geſellſchaft der Intelligenz⸗Adel, d. i. bier die
Geiſtlichkeit.
In Norwegen gab es einen einheimiſchen Adel in des Wortes neuerer Be⸗
deutung nie, Dort hatte ſich die altdeutſche Fügung der Geſellſchaft weſenilich erhalten,
eine Eroberung des Landes fand nicht flatt umd bie Monarchie entwickelte ſich hier
auch nicht in der gebräuchlichen Form. Die Einverleibung in Danemark und die
Gemeinichaftlichkeit der Inſtitutionen mit dieſem Lande bewirkten jedoch, daß daͤniſcher
Adel auch in Narwegen als Adel galt, und. dieſelben Vorrechte bier wie in Dänemark
genof. Mehrere Glieder des dänischen Adels ſiedelten fich förmlich in Morwegen an
und vererbten ihre Beilgungen auf Defcendenten. Der dänifche Adel konnte in Nor-
megen. bei der feftumfchriebenen und eiferfüchtig bemachten Verfaffung bed Landes feine .
Bedeutung erlaugen. Die Zahl feiner Defcendenten in Norwegen blieb fehr befchränkt,
und mit deichter Mühe Tonnte man 1821 zu dem Befchluß gelangen, den Adel
abzuſchaffen. Man folgte dabei nur dem Grundgeſetz, welches dad Princip der völligen
GSieichheit geradezu ausfpricht. Keine perfünlichen Brivilegien, beißt e8, dürfen irgend
Einen zugeftanden werben. Majorate und Fideicommiſſe dürfen nicht errichtet werben,
um den Grundbeſitz nicht auf gewiſſe Kamilien zu concentriren. Schon bisher traten
alte Brüder gleichmaͤßlg in Die GErbfchaft, auch von Bänbereien, und vom Stortbing
wurde neuerdings ſogar ein Gefeh angenommen, demzufolge Schwefter mit Beuder
gleich erbt. Adelsrechte werben nur den Defcendenten der Adelsfamilien vorbehalten,
die vor dem Geſetze von 1821 geboren waren.
Die norwegiſche Geſellſchaft erhält dadurch einen eigenthümlichen Charakter, und
man kann ſie wohl das grade Gegenbild der franzoͤſiſchen nennen; denn während in
lehterer Die Sucht nach, Gleichheit dad Niveau der Geſellſchaft immer tiefer ſinken macht
und gute Sitte, Ehre und feiner Ton dort immer mehr ſchwinden, zieht fich bier ein
altfreies, adelndes Bewußtſein durch wie ganze gebildete Geſellſchaft.
„Mir wenn ein Glied des Geſchlechtes ſich zu einer bedeutenden Hoͤhe in der
Gefellſchaft erhoben bat, pflegt es einen Familiennamen anzunehmen. Wan bedient
ſich Dazu: wieder ſeines ſchon beſtehenden Vaternamens, der alsdann in ber Deſcen⸗
denz feſgehalten wird (jo z. B. daß ein Hand, Sohn von Harald, ſich jetzt nur „He:
Hareloſon“ nennt und ſeine Töchter nicht etwa wie ſonſt „Martha“ oder „Marta
Hanstochter“, ſondern, Jungfrau Haraldſon“ titulirt werben) oder, was immer beſſer
klingt, man nimmt den Namen feines Grundſtücks an, wie z. B. „Herr Bergheim”,
„Herr Sandſtad“ ac. In dem lehten Jahrhundert bat ſich der abgeſchmackte Gebrauch
eingrichlishen und .feftgefeht, daß man Alle, die auf irgenn eine Weife der höheren Ge
ſellſchaft, d. h, der mit. Geſchlechtsnamen bezeichneten, zugerechnet.werben, „conditionirt”
nemt, die zur Maſſe des Volks gehörigen aber „gering“ ober „nichtconditionirt“.
Gietger, Ergang⸗Lex.)
In Der Geſchichte des hiſtoriſchen Adels in Deutf chlanb vom Sturze Napos
lean’s bis jetzt traten zwei wichtige Kataſtrophen ein, welche ibn von Grund aus hät-
ten reſtaurien fünnen. Diefed find die fogenamte heilige Allianz in der Zeit
ihrer unbeflrittenen GHewfchaft (1815—1826) und Die conſervative Reaction
feit 1849:
Des Adel war am Ende Des vorigen Jahrhunderts in allen Staaten im Zerfall.
Des, was Ihm Yen Geiſt der Corporation geben follte „fehlte. In die Armeen ſtellte
dee Adel von 1791-1806 unfähige, manchmal ſogar feige Offiziere. (Wir deuten:
bier freilich zuvärberft nicht an Preußen,, deſſen adelige Dffiziere an der Seite Des
Friedrich des Großen auch bei Jena Heldenthaten verrichteten, wie die neuere
weparkelifhe Geſchichtsſchreibung dies hervorgehoben hat.) Die Sittenloſigkeit an
Deu Höfen Hatte, den Adel am Ende bes vorigen Jahrhunderts entnervt, und bie oͤffent⸗
liche Meinuuig, : welche unter allen Umſanden eine Macht vepräfentirt, Haste über ihn
rn se EEE ee Feen sr nee
gerichtet. Es war alfo Außerft ſchwierig, die früheren wittelaiterlichen Standesvor⸗
vechte, äußerlichen Auszeichnungen u. f. w. wiederherzuſtellen. Hatte doch ein Yürft
felöft in einer Proclamation’gefagt: „Der Adel bat durch feinen früheren Mangel an
Patriotismus feine alten Rechte verfcherzt." Außerdem aber war mit dem Einbringen
des franzöflichen Rechtes in die Rheinbundſtaaten und auch in das preußtfche Gebiet
eine frembdartige Gleichheitätheorie zur Herrfchaft gefommen, innerhalb deren Eaum für
einen Scheinadel fich ein Platz fand. Nach der Wieberberftellung der Freiheit Deutſch⸗
lands befanden fich die deutſchen Regierungen in einer fchlimmen Lage. Das Gefühl,
dag eine Reform im Innern des Volkes nöthig fei, bebrängte Alle, aber wie dieſe
Reform erreichen? Jeder einzelne Staat fühlte, daß fie über feine Kräfte ging, umd
ein ſocialer Neubau konnte nur von fämntlihen Staaten außgeben,
welche 1815 die Revolution niedergeworfen hatten, von der foge-
nannten heiligen Allianz: von Rußland, Defterreih, Preußen. Die
heilige Allianz zeigte fich aber auch bierin als halbe Mafregel. Der Geift der heiligen
Allianz war eigentlich nur negirend gegen die Revolution, lebensfähige Inftttutionen
fonnte fie nicht fchaffen. So blieb vie fociale Neorganifation den kleinen Staaten
felöft überlaffen. Sie gaben (in Süd⸗ und Mittelveutfchland) ihrem Abel in den erften
Kammern eine Stellung, oder fuchten ihn gar burch Zuwendung mancher Eleinen Bor
tbeile zu gewinnen, ärmliche Aeußerlicjkeiten, die dem Adel, den Bürften und dem
einzelnen Volke gleichmäßig ſchadeten. Die deutfche Bundesacte 3. B. Bat im 6. umd
14. Artikel nur für den hohen Adel (d. h. die im deutſchen Meiche früher reichs⸗
unmittelbaren Reichsſtaͤnde, jetzt mebiatifirte Fürſten, Grafen und Freiherren, die Stan-
des⸗ und Grundherren), das Mechtöverbältniß zu den fouverainen Fürften und den
wieder neu organifttten Staaten geregelt. Für den niederen Abel, die Ritterſchaft und
alle anderen Arten von Adel war gar nichts vorgefehen. Damit konnten ſich bie
Standeöherren, d. h. die mebiatifirten Dynaſtien, nicht begnügen, fie verlangten Ber:
tretung im Pleno der Bundeöverfammlung, indeß vergeblih. Sie befinden fich ſeitdem
in einer troftlofen Lage. Der Bundestag, fo ungenügend feine Zufammenfeßung ihnen
erfcheint, bildet Doch noch immer ihren Appellbof, aber finden fie in ihren privatrecht⸗
lichen (denn folche find es meiſtens), oder ftaatsrechtlichen Forderungen fein Gehör bei
ihrem Landesfürſten und deflen Kammern, fo weiſt fle auch der Bundestag, wenn fle
an ihn ſich wenden, nicht felten geradezu ab. Nimmt der Bundeßtag, was auch vor-
fommt, die Beichwerde der Standesherren an und fällt ein Urtheil, fo IR in Wirklich⸗
feit kaum ein Mittel vorhanden, fein Urtheil zu vollziehen. Um einigermaßen bem
mebiatifirten Adel, d. b. den Standes» und Grundherren gerecht zu fein, verlieh man
den Fürften das BPrädicat Durchlaucht, den Grafen Erlaudht, und fprach ihre Ebm-
bürtigfeit mit den Fürftenhäufern aus. Das Geſuch der Standesherren, Gefandir an
die Höfe fenden zu Dürfen, ward vom Bunde abfehlägig befchieden, man erkannte, fo
zu fagen, die ſtaatsrechtliche Seite der Brage gar nicht an. Die Standeshersen, doh.
die ehemaligen Reichsſtaͤnde, alfo Oberhäupter fouverainer Staaten im beutichen
Neiche, — dem Bundesſtaat mit Kaifer« Oberhoheit — wurden nun aber. durch bie
Bundesacte befonders darin ihrer flaatsrechtlichen und focialen Stellung beraubt, daß
- man ihnen reich begüterten Lehns⸗Adel — ja, Kaufmanns- und Induſtrie⸗Adel gleich
feßte. Deshalb konnten fie nicht mehr als eine Gonföderation von Kanbesherren, denen
Die Souverainetät beftritten wird, auftreten. So wurden z. B. die Kürften Dietrich⸗
ftein, Eſterhazy, Bugger, Khevenhüller neben die Kürften Hohenlohe, Leiningen, Löwen
ftein geftellt, neben die früheren Souveraine ihre früheren Vaſallen und Diener. Eben
fo erging es ben gräflichen Häufern, denen die Titular-Grafen gleich geſetzt wırden.
Nichts Tag alfo dem Bundestag ferner, als im Gelfte des großen Gegenſazes gegen
Die Revolution, den die beiligelllianz in ihrem erften Auftreten fund gab, sie
fociale Reform des Adels und der Geſellſchaft der Staaten überhnupt vorzumehmen. Im
Gegentbeil fistt mit den Stanbesherren die confervative Richtung zu heben und We
dauerhafte Neugeftaltung der Gefellfchaft durchzuführen, wurden die Standesherren durch
Berlegung ihrer privatrechtlähen Interefien zue Oppoſttion gedrängt. Ohne und in
Prophezeiungen ergehen zu wollen, Tönnen wir fager, es wäre in ben Jahren 1848
und 1849 manches anders gegangen, wenn man dreißig Jahre früher der bedenenden
WISE UV WITHIN AED TEUER N |, 4
Grunbmacht des Stanbeöherten auch einen focialen Wirkungskreis eingerdumt gehabt
Hätte. An niederen Adel fand in der Epoche der heiligen Allianz ebenfalls Feine
foctale Reform fatt. Nicht einmal der Verjuch wurde laut. Der niedere Adel warb ähnlich
dem ‚boden mit ungeeigneten Elementen vermengt und dadurch berabyebrüdt. Der ver-
kommene Adel, wie ihn Abenteurer führten, oder der Bicariats- ‚und Titular- Adel, oder
der Geld⸗ und Induſtrie-Adel, alle dieſe Arten wurden dem Grundherrn fat gleich⸗
geftellt — allen aber die feciale Wirkfamkeit entzogen. Aller Haß und alle Vorur⸗
theile, welche der Adel der leßtgenannten Gattungen auf ſich gezogen hatte, mußte der
ganze Stand tragen. Nicht einmal dieſes Recht räumten die durch die heilige Allianz
verfüngten Staaten dem Adel ein, daß genaue und neue Adeldmatrikeln ausgeftellt uns
Die eigen des Adels gereinigt würden von Parvenüs und Leuten, welche die Willkar
der legten kleinen Fürſten des deutſchen Reiches in den Adelſtand erhoben hatte.
Metternich fühlte allerdings diefen foclalen Uebelftand. Er war es, der das
Broject entwarf, den niederen Adel Deutjchlands zu reorganifiren und dadurch ber Ge
fellichaft eine Neugeflaltung zu geben... Ex wollte einen allgemeinen dentſchen
Adelsbund gleich einer Adelskette über ganz Deutichland verbreiten. Gin Zweck
ſollte den ganzen niederen Adel befeelen, ein edler Wetteifer der Mitglieder angefacht-
werden, voll Kraft und Ausdauer in ihrer jocialen eonfervativen Aufgabe auszuharren.
Deutſchland wäre zu dieſem Zwecke in Kreife und Gauen eingetbeilt worden und ber
Ael hätte Zufamnıenfünfte gehalten Ahnlic den Orbend-Gapiteln. Ban ſteht, Metter⸗
nich's Idee war, einen allgemeinen Adeld- Orden aus dem niedern
Adel zu machen.
Wir fühlen die Großartigfeit dieſes Vrojectes Metternich’. Wenn man die ma⸗
tegiellen, volkswirthſchaftlichen Intereflen, wie Zoll«, Steuer⸗, Poſt⸗, Münz«, Eifenbabns,
Bank⸗ und Gredit-Bereine centralifirt, nach einer leitenden Idee bereinigt und gefaltet,
warum folkte man nicht jociale Bebürfniffe ebenfo durch Aſſociation befriedigen konnen?
Warum follte nicht der Staat ſelbſt eine Aſſociation für fociale Zwecke in's Leben rufen?
Indeſſen blieb Metternich's ſocialer Reform⸗Entwurf nur Project. Die Heinen
Staaten verhinderten die Ausführung, weil ſie keine über ihre Grenze gehende Aſſocia⸗
tion dulden oder vielmehr ertragen Fünnen. Pan bat zwar vermuthet, ein ſolcher
Berein des Adels beftände doch im Geheimen, aber dad war nicht der Fall. Die
foeiale Revolutionspartei jprengte ſolche Dinge aus, um eben die Heinen Staaten in's
Lager der Revolution zu ziehen.
Dieſes letztere gelang 1848 vollftändig, die Eisinen Staaten fanten in das res
volutlondre Getriebe herab, und damit beginnt die letzte Entwickelungoſtufe des Deut⸗
ſchen Adels. Zur innerlichen und gänzlicden Befeitigung und Bellegung der Revo⸗
lution durch die heilige Allianz wäre -allerdings die SHerftellung end neuen ſocialen
Ordnung in Europa erforderlich geweien, fie war verfäumt worden;
im Jahre 1848 nach dem Siege über die Socialiſten (22. — 27. Iuni 1848) ‚Zelt,
dad Werk wieder aufzunehmen und jene alte heilige Allianz auf rund organifcger
Principien zu erneuern. Letztere blieb ſelbſt nach ihrer erſten Geftaltung eine balbe
Mapregel, fo lange Frankreich nicht wie Polen getheilt war. Im Jahre 1848 lebten:
noch zwei Männer, welche, zu hohen Ideen befähigt, eine Umgeftaltung, namentlich
eime foriale, in Europa bästen hervorrufen können: Nikolaus I. von Rußland und’
Metternich. Doch die Ereigniffe gingen über die Willensftärfe und die Wacht beider
Stentsmänner hinaus. Man machte der obnmächtigen republique honndte im Jahre
1848 in Paris fein Ende, man benupte ihren Mangel an national⸗ Friegerifiber Bi
geiſterung nicht, um Branfreich zu theilen und eine neue Gliederung der eurvpaͤiſchen
Geſellſchaft herzuſtellen. Mit der Wahl Louis Napoleon's zum Prafldenten ver fran⸗
zöftfchen Republik war Die Revolution wieder auferflanden, die Neugeftaltung der Ge⸗
ſeliſchaft Durch die confervativen Staaten wefentlih und bedeutend erſchwert.
Es trat der letzte entfcheidende Wendepunft des neunzehnten Jahrhunderts ein, bie’
legte Tradition der Heiligen Allianz warb 1853 geſprengt! Jetzt war- eine ſociale
Aeform Curopa's auf dem Wege der Geſetzgebung der drei conſervativen Landſtaaten —
unmöglich — jetzt war Metternich's Project fin Immer unausführbar geworden
Hrſfterreich hatte ſich zudem viellricht fin immer von Rußland getrennt.
er noch war es
—ñ⸗
Wir Haben His in die neusfte Zeit Die Befchichte Der forialen Geſetzgchung uud
Meform vom allgemeinen Geftchtöpunkte aus verfolge. Wir Haben wenig über die
legte Zeit. zu fagen, fie ift eben fo inhalislos, ald das Wollen und PBollbringen ber
in ihre zur That Derufenen nichtig, und felbit der Gulminationspunft der Reaction,
in dem man auch vom proteflantiichen Standpunkte Energie nicht verfeunen wird,
DaB öflterreihifche Concordat von 1852, ift eine halbe Maßregel, weil feine foriale
Reform damit verbunden ift, und ed in feiner abftracten Form nicht durchgeführt wer⸗
den kann.
Nicht durchgeführt ward auch Die deutfche Heichöverfaflung von 1848. Sie
enthält. uber die fociale Reform nidyts, ſondern vernichtet fie. Ald Guriofum wollen
wir bien berichten, wie die deutſche Revolution der Eleinen Staaten, denn dad war Der
Kern der. Bevegung von 1848, ed wit dem Adel zu machen gedachte. Eiuen Tag —
den 1, Auguft 1848 — bat man fi in der Paulslirche in Frankfurt über Die Fünf-
tige Stellung des deutſchen Adels herumgeftritten und fchließlich feſtgeſetzt: „Alle
Deutſchen find vor. Dem Geſetze gleih. Standeöprivilegien finden nicht flat.“ Die
Linke wollte noch ven Being: „Der Adel felbit ift aufgehoben.“ Die Abſtimmung
hat mit 282 Stinmen gegen 167 dagegen entichieden. Auf Die Debatten über eu
Adel, wie fie in der Paulskirche geführt wurden, «inzugeben, geftattet: und biee Ver
Raum nicht. Mit Ausnahme der Rede Lichnowskys baben alle. anderen Redner ‚gegen
ben Adel und für ihn fick auf den gewöhnlichen Gemeinplägen und befannten. Redens⸗
ten bewegt. Die tiefere Bedeutung einer Organiſation der Gefellichaft, der. Theilung
der Arbeit für fociale Zwede, der Affociation zur Erreihung focialer Reſultate wurbe
Dabei gar nicht in Anregung gebradit.
Weann die Revolution von 1848 ſich unfähig und ohnmächtig gezeigt bat, eine
Meform der Geſellſchaft herbeizuführen, oder Inftitutionen in's Leben zu rufen, welche
die Geſellſchaft auf eine dauerhafte Baſis gründeten, fo fonnte das nicht überrafchen.
Dagegen ift es ein Gegenftand gerechter Beſorgniß, daß Die deutſchen Regierungen und
befonders die Staaten Defterreich und Preußen nach der Revolution von 1848 nicht
eine Durchgreifenne Reform der Gejellichaft vorgenommen Haben, um Der Wiederkehr
aͤhnlicher Rataftrophen, wie Die Jahre 1789, 1830 und 1848 fe brachten, vorzubeugen.
Es Eonnte diefe Reform während der flegreichen Meaction von 1849 Bis 1853 vor
dem: Bruche Oeſterreichs mit Rußland vorgenommen werden. Der Adel, zunächft we⸗
nigften8 der ber Eleineren beutjchen Staaten, hätte im Sinne von Metternich eine fos
ciale Affoeintion erhalten, und de Kräfte, welche in diefem Stande vorhanden find,
hätten einen Wirkungsfreis gefunden, zugleich aber auch einen Anſchluß an denjetrigen
Theil des deutfchen Adels, der größeren Staaten angehört und von der Zufunft ned:
beſgndere politiiche und fociale Aufgaben mit Sicherheit erwarten kann. Aber nichts.
iR geſchehen, und die Fünftige Revolution wird nur eine leichtere Arbeit und ein ge⸗
eigneteres Terrain finden, ald Die deö Jahres 1848. Noch iſt eined Berfchlages aus dem
Jahre 1850 gu gedenken, welcher die Reform des deutſchen Adels betrifft- an von
verfiorbenen Fürften Leiningen ausging. Wir wollen deilelben nach einer Turgen. Bor
trachtung Der jehigen ‚Zuftände des Adels erwähnen.
Bei allen Bölkern beruhte der Adel und die Ariſtokratie anf einem gew iſſ en
Grade 000 Beſitz, der erforderlich war, Die Muße und Bildung zu erlangen,
wege zur Betheiligung an.den öffentlichen Angelegenheiten befäbigk
Sp wan es in Hellas, in Nom, bei den Deutichen. Über der Reichtum allein kann
als Baſis für den Adel jet nicht mehr. genligen, bad .wirbe zu einer Plutokratie, wie
fie in. Amerika umd Frarkreich exiftirt, führen, alio muß Der ‚Dersfchaft Des Geldes bie.
Herrſchaft der. Bildung in: der Gefellichaft an die Seite. gefellt werben, und es iſt Diet.
auch, wie vos ſahen, zu jeder Zeit eingetreien;. e8 bildate ſich ein Adel aus- fürperlichen:
Vorzügen (Mitter), aus geiftigen Vorzügen (Doectoren- Adel). Beide Arten müſſen au
jegt noch Die Arifkgkratie der Gefellichaft bilden. Es iſt nicht zu läugnen, daß ererbter
Grsudbeilg: eine edlere Bildung verbürgt, her wohlhabende Vater verwendet auf
bie Erziehung der Kinder die größte Sorgfalt; aber Doch Jehrt Die Erfahrung, daß die
waßten Gapasitäten Der Mehrzahl mad nicht aus dem grundbeſitzenden Abel hernor⸗
chen, fondern vielmehr. audı Dem VBesaritenſtande und üherhauut aus Dem Biugenihunts
2 ‚6, 0 Ber BE ne 4 asdate ni u BED EN, re 5: vi FR.
Dieſes Nikverhaͤltuß kann nur ein Berbienfkabel ber Intelllgenz auäglakhen, Ban
müßte auf der einen Seite den armen Übel in den Bürgerfland ftsigen laflen, dem,
reichen Iandbefigenden Adel aber den Verdienſtadel mit Beſoldung und hohen Ehren
ftellen an die Seite feßen. Die deutiche Bierteljahresfchrift von 1850, drittes Heft,
enthält in dem Auflage: Ueber Ariftofratie, S. 142—43 (bei Befpreihung der Schrift
des Fürſten Leiningen), in dieſer Hinficht VBorjchläge, welche wir bier als Repraͤſentanten
der Anſchauung der AUdelsfrage nad) der Nevolution von 1848 wiederholen. : „&8 jo, .
feinen Adel ohne Fideicommiſſe geben, die jüngeren Söhne jollen in den Bürgerfland
eintreten und ihn ohne irgend eine Ausnahme angehören; hingegen joll Ieber, welcher
durch feine Stellung im Staate und jeine Vermoͤgensverhaͤltniſſe ſich zur Aufnahme in
den Adel eignet, ohne Nüdjicht auf feine Geburt in denſelben aufgenonmen werden;
ed jollen alle Beichränfungen der fogenannten Cbenbürtigfeit, alle Bevorzugungen des
alten Adels als jolchen wegfallen, es foll aber auch bewegliched Bermögen (allein,
ohne Intelligenz) niemald einen Anfprud auf Eintritt in den Adel geben.“
„Wenden wir dad bisher Geſagte auf die Verhältniffe des Deutichen Adels an,
fo würden wir ald die Grundbedingung einer zweck⸗ und zeitgemäßen Orbnung feiner
Berhältniffe fordern: Beſchraͤnkung des Adels auf die Fideicommißbeſitzer in der Art,
daß für jeden Adelstitel ein Minimum des Fideicommißbeſitzes feſtgeſetzt, bezüglich Der
Bildung defielben alle Erleichterung hinſichtlich der lehnherrlichen, agnatifchen und
vormundfchaftlichen Einwilligung gegeben, Dagegen aber auch beftimmt würbe, Daß, mer
binnen einer feftgefegten, binreichend geräumigen Friſt fein oder ein feinem Adelstitel
nicht entjprechenbes Fideicommiß errichtet, feinen Anfpruch auf, den Adelstitel habe.“ -
„Wir würden ferner die Aufhebung aller noch beſtehenden Benachtheiligungen
fogenannter nicht ebenbürtiger Eben, fo wie aller ebenfalls nach beſtehenden Bevor⸗
zugungen des jogenannten alten Adels, dagegen aber auch firenge Beilimmungen ber
Vorbedingungen bHinfichtlich der perſönlichen Befähigung ber in den Adel«aſtand
aufzunehmenden verlangen. m beiten dürfte letzteres dadurch geichehen, daß ald
unerläßliche Vorbedingung für die Erlangung des Adels die Ausübung gewiſſer Hffent-
licher Aemter oder politiicher Verrichtungen während einer beſtimmten Zahl von Jahren
feftgefeßt würde, 3. B. fechsjährige Praͤſidentſchaft einer Gentralbehörbe oder her Ständes
verfammlung, mehrmalige Wahl in die Ständeverfaumlung, in ben Landrath u. f. w.
Eine Ausnahme von diefer Regel auf den Grund bias perfönlicher .
Gunſt de3 Landesherrn dürfte unter Feines Bedingung, zugelaſſen
werden. Um in Deutichland, wo bei minder entwüdelten Gemerbö- und Handels⸗
verhaͤltniſſen größere Vermögen in der Negel nur langſam erworben werden, die Bil
dung folcher und damit die Möglichkeit Fünftiger Adelserneuerungen nicht allzuſehr zu
erſchweren, würden mir die Errichtung von Fideicommiſſen auch bei Nichtadligen
unbedingt zulafien, jedoch immerhin unter Feftjegung eined Minimumd, welchas rim
allzu Häufige Bildung derjelben und Bindung eines zu ‚großen Theils des Grund und
Dodend durch folche zu verhindern geeignet wäre. ine Forderung der Billigkeit wäre
endlich nach, daß den Nachkommen adeliches Familien, welche ‚ihren: Adelstitel weg
Nichterrichtung von Fideicommiſſen verloren, die Wiederannahme daſſelben geſtattet
würde, wenn fie in Folge ein —* Fideicommiß errichten ſollten.“ Der Mefment in
der: Deutſchen Vierteljahrsſchrift ſchließt mit folgenden Worten: „Würde der Adel auf
dieſe· Weiſe blos auf diejenigen befchränkt werden, welche dad ariſtokratiſche Element
im Staatsleben in Wirklichkeit zu: vertreten und geltend zu machen befähigt find, Se
würde deſſen Beſtehen und deſſen politifche echte, welche wir einzig und allsin im
einer vorzugsmeifen Berückſichtigung deſſelben bei der Volksvertretung finden wurden,
bald ihre wohlthätigen Folgen fühlbar machen und die, Zahl feiner Gegner fi, ebenſa
vermindern, wie in England, wo die Mafle des Bolkes im Gefühle. ihrer. Freiheit uud
Geltung keineswegs Den Adel un, feine Mechte beneidet, jondern Die Tüchtigſten ige
Volke darnach firehen, in den Abel aufgenommen ‚zu werben, nicht aber eine Infiie
tution u serfidren, deren Zweckmaͤßigkeit fie aus langer Erfahrung kennen gelernt
Es draͤngen alfo die Berhältuiffe, in welchen, wir leben (nie bedautende Mack
der Intelligenz) und bie Ra! der Stimmen bahn, daß ver Adel ald cine Macht
rw = nn sa a a4 u DE nun * DR & nnd GEERGEE Fe EEE
der Intelllgenz ſich darftelle. Aber freilich bleibt dabei immer noch bie Frage übrig,
inwiefern felbft mit Hülfe des Adels der Intelligenz eine fociale Reorganifa-
tion in Deutfchland noch möglich ift, und wo dieſelbe etwa bereits Platz gegriffen hat?
Verſuche zu einem Adel der Intelligenz ſind wohl in Deutſchland ſchon gemacht, man hat,
wie in Württemberg und Baiern einen ſolchen Adel der Intelligenz dadurch ange⸗
bahnt, daß man Männern von Bildung und hervorragendem Talente durch Verleihung
eines Ordens den Titular-Adel gegeben bat. Do das ift nur Mittel ohne Wir-
fung; wenn ber betreffende "Ordensträger des Kronorvend Fein Vermögen beftgt, fo
fann er feine Stellung in der Nriftofratie einnehmen, wie fie feinem neuen Berufe ent-
fprechen follte. In Defterreich ift hierin ein Uſus eingetreten, der einige Beachtung
verdient. Jeder Offizier, ver eine gewiſſe hohe Charge erreicht hat, wird eo ipso alß
abelig betrachtet. Die württembergifche Regierung bat vor einiger Zeit in diefer Hin-
fight eine fehr anerkennenswerthe Initiative ergriffen. In einer Eircular« Note an die '
deutfchen Negierungen, machte die genannte Staatöregierung auf den Unfug der zu
häufigen .Orbenöverleihungen aufmerkſam, woburch dieſe Auszeichnung im Werthe ſinke.
Namentlich war darin hervorgehoben, daß man ſich über vie Grundfäge bei Ordens⸗
verleihungen einigen follte, damit nicht Leute mit Orden decorirt würden, die „nur
geholfen. haben, da zu fein“ und bei den Reiſen der Fürſten an den Bahnhöfen als
Statiften figurirten. Das Zmwedmäßige der württembergifchen Darlegung Teuchtet Jedem
ein. Der Umftand, daß ein Diplomat eine politifche Frage daraus macht, wenn der
Souverän eines benachbarten Staates einen Orden meniger bei feiner Badereije ver
theilte, als fein eigener Fürft, wäre damit bejeitigt worden. Die deutfchen Regierungen
fimmten im Princip der württembergifchen bei, erklärten aber, es ließe fich nicht anderd
machen. Auch in diefem Punkt von untergeorbneter Wichtigkeit zeigt ſich, daß die
deutfchen Staaten die Kraft nicht mehr in fich fühlen, eine fociale Reform und Reor⸗
ganifation Durchgreifend auszuführen.
Die Nothivendigkeit einer focialen Reform vermittelft eines Adels der Intel»
ligenz oder einer Ariftofratie des Talente ift übrigens in Deutſchland nicht
allein zu finden, ſie wird in England jeßt eben fo offen befürwortet. Thomas Gar
Igle giebt in feinen ausgewählten Schriften, deutfch von A. Kregfchmar, Bd. 6, S. 27 ff.
einen Auffag: Die Ariftofratie des Talente, woraus wir folgenne Stellen
entiehnen: „Wir müflen mehr Weisheit haben, Die und regiert; wir müflen von den
Weiſeſten regiert werben, wir müflen eine Ariftofratie des Talents haben! rufen Biele
Wahr, fehr wahr, aber wie follen wir Dazu gelangen?” Hierauf giebt Carlyle einen
Haszug aud dem Houndsditch Indicator. Darin heißt e8: „Die Ariftofratie des Ta⸗
lentes iſt eine regierende Klaſſe, welche wirklich regiert, Die nicht bloß den Kohn für's
Regieren bezieht und dafür uns falfch regiert und den Teufel mit uns fpielt.“ — Die
Errichtung einer folchen Ariftekratie ift eine furdjtbar fchmierige Sache. Ermartet man
vielleicht, daß man die Ariftofratie des Talentes glei Weizen aus der Spreu aus den
fleben umd zwanzig Millionen britifcher Unterthanen herausfinden kann, und daß eine
andere politifche Mafchine den befagten Proceß des Siebend wirklich durchführen wird?
Wir rollen immer fihneller auf der Bahn des Verderbens dahin. Jede Stunde bringt
uns demfelben näber, fo lange nicht dieſes Rettungsmittel (der Ariſtokratie des Talentes)
zu Stande kommt.“
Derſelbe engliſche Hiſtoriker ſagt an jener Stelle a. a. D. ©. 228 über Europa
Folgendes: „Die Wahrheit hat die Zeit von 1789 bis jegt gelehrt: daß Europa ein
wirkliche Arikofratie, einen wirklichen Priefterftand verlangt; fonft kann es nicht fort
fahren zu exiſtiren. Ungeheure franzöflfche Nevolutionen, Napoleonismen, Bourbonis⸗
men, Ludwig⸗Philippismen — follten doch wohl ein wenig bivaftifch fein! Alles Dies
kehrt und, Daß falfche Ariftofratien unerträglich find, daß Nicht⸗Ariſto⸗
Matien, Freiheit und Gleichheit unmöglich, daß wahre Ariftofratien
gleichzeitig unumgänglich nöthig, aber nicht leicht zu erreichen ind.“ Den Grund
ver Nothwendigkeit eines Adels und einer Ariftofratie giebt Carlyle in folgenden Sägen:
„Der Menfch if, fo wenig er es auch felbft glaubt, gezwungen, denen, die ihm über⸗
Kan find, zu gehorchen: Kraft dieſes Zwanges tft er ein gefelliges Wefen ja, er
Ponnte ſonſt gar nicht geſellig ſein. Er gehorcht denen, welche er achtet und die er
ey
Det ud ry ee ee £ wu 4% De A in MP ww. -
für klüger und waderer ball.” Im Feolgenden fpricht Carlhle ſehr treffende Apho⸗
rismen über die Ariftofratien Des Mittelalter aus. Namentlich heben wir- bier bie
Stelle in Beziehung auf England hervor: „Iene Feudal⸗Ariſtokratie war durchaus feine
eingebildete. Ihre Jarls, was wir jetzt Earld nennen, waren in bebeutendem Grabe
der That ſowohl ald dem Worte nach flarfe Männer, ihre Herzöge Anführer, ihre Lorda
Law-wards oder Gefegeöhüter. — Es it in vielen Beziehungen das Gefeg der Natur,
dieſes jelbe Geſetz des Feudalismus, und es giebt Feine Äächte Ariftofcatie außer einer
Land>Xriftofratie! ” . |
Dad es im Weien der Gefellfchaft liegt, daß eine erſte Gefellichaftäflafie exiſtire
und dieſe die Ariftofratie bilde, vwoird Niemand bezweifeln. Die Arifkofratie vertritt: alfo
ein wahres und nothmwendiged Interefje in jeder Staatöform. Nicht minder bawiefen
durch die Erfahrung in der Gefchichte ift Dem Satz, daß der Beflgenve fi ala Gef
griftofrat ober Gelbabel immer confervativer verhalten und an die hiſtoriſche Ariftofratie
des Adels anfchliegen wird. Doch zu einer baltbaren Ariftofratie und einem focial wirfs
ſamen Adel muß noch außer der hiftorifchen Berechtigung und dem Bell von materiellen
Kapital ein weiteres Element binzutreten, die Intelligenz, zunächft in fo weit, als ſie für
diejenige ideelle Macht, die den Adel fanstionirt, von Bedeutung wird, alfo die Intelligenz
zunächſt in ihrer Beziehung auf das Leben des Staates und der Kirche. Die intelli-
genten Männer und die Gelehrten in der Gefellichaft find als Die Beſitzer des immate⸗
ziellen Kapitald zu betrachten. Wenn man alfo einen Abel der Intelligenz verlangt,
fo will man damit nur das immaterielle Kapital neben das materielle geftellt wiſſen.
Diejes Tann auf zwei Wegen erreicht werden, entweber durch Zwang, indem man bie
— ihrem Beflge nach — erfte Klafle der’ Gefellfchaft zwingt, das immaterielle Kapital
ſich anzueignen, oder die Befiger deflelben der erften Klafie der Geſellſchaft zutheilt.
Den erfleren Weg hat man nicht felten auch fo erftrebt, daß man jeden Beilglofen von
der Möglichkeit, ſich Bildung anzueignen, ausſchloß. In diefem Zuflande befanden ſich
in Griechenland und Rom die Sklaven, in dieſem Zuſtande find Die Schwarzen in
Amerika den Weißen gegenüber in den SEflavenflaaten. Daß dieſes jet nicht mehr
möglich if, leuchtet von felbft ein. Es bleibt alfo nur der zweite Weg übrig. (Vgl,
den Artikel Geſellſchaft und Geſellſchaftsklaſſen.)
Bei der Betrachtung über die Zukunft des Adels in Deutſchland müfſen wir au
der Stellung gedenken, welche der Adel zu den Kammern einnehmen fol. Die
meiften Staatsrechtslehrer und Politiker, wie z. B. Welder, meinen, man jollte eine
adlige erbliche Bairdfammer, ähnlich der englifchen und franzöfijchen unter Ludwig XVIII.
und Karl X. auch in Deutjchlann beibehalten. Wir fünnen, wenn wir die MRefultate
des conftitutionellen Lebens auf dem -Eontinente von 1517 an bis jegt betrachten, biejer
Anficht nicht beiftinnmen, Die Kammern, die Budgetberathungen, die Comitoͤfitzungen,
die Wahlbewegungen demoralifiren den Beamten und Bürgerſtand fehr, und nicht minder
würden fie auch den wieder neuerftandenen Adel durch dieſes politifche bureaufratifche
Parteigetreibe, das nicht dem Patriotismus, fonvern dem Egoismus huldigt, demorali⸗
firen. 68 ift eine befannte Thatſache, daß das fittenlofe Hofleben im 18. Jahrhundert
den Adel in feiner Kraft und Anſehen geſchwächt hat. Nicht weniger verderblich dürfte
ih aber der Einfluß der parlamentarifchen Intrigue erweifen. Die Aufgabe des Adelq
it nicht..in den Kanımern, fondern in feiner Wirkſamkeit in der Geſellſchaft und Volks⸗
wirthfchaft zu fuchen. Der Adel in einer erften Kammer iſt bisher noch immer bes
zweiten Kammer unterlegen. »
Wie follte in einer Adelskammer gegenüber der Volkskammer bes Adel wirken
fonnen, er hat ja nicht zu vertreten ald die fubjective Meinung! An der politischen
Wirkjamfeit der Staatsregierung nach Außen läßt man die Kammern nicht Theil neh⸗
wen, alfo auch bier haben biltorijche Namen fein Feld für igre Ihätigfeit mehr. Will
man der oft aufgeworfenen Stage, wie der Adel ſich zung conftitutionelfen Leben ven
Iten foll, richtig begeguen, fo erwäge man, ob eine fociale Reform ‚nöthiger ift als
einzelne Abänderungen der beſtehenden Gejeßgebung? Denn über Lebtered geht doch
die Onmipotenz einer erften deutfchen Kammer nie hinaus. Welchen. Borzug für den Adel
oder den Staat ſoll es nun aber haben, wenn die Abichreibgebühren der Staats»
ſchreiber x. von adeligen und bürgerlichen Abgeorbneten geprüft. werben und dag Sch
Dun ⏑ nn En” EG 4 nn ww ———
vaftnt angewieſen wud? 7° Wie hoffen aber, daß ber deutſche hiſtoriſche Adel, wenn er
fich durch einen Adel des Talentes verjüngt hat, außerhalb der Kammern ald Arbette-
theiler, als intelligente Kaffe, als confervative Schichte und als Gegengewicht gegen Die
Speculsation in’ Maplofe und gegen bie reine Geldwirthſchaft feinen Wirkungskreis
finde. Wenn der intelligente Adel unfere Zeit betrachtet, ſieht et wohl ein, daß es
feine Aufgabe fein muß, die Maximen, welche jest in Reben allein Geltung haben,
Rügen zu flrdfen. Dieſe Martmen find: Die Güter der Menſchen und mithin Die Men-
fehen felbft ftehen nur nach dem „Angebot und Nachfrage” in Beziehung zu einander.
Berner in der Geſellſchaft giebt es Feine andere Beziehung der Menfchen unter ſich als:
„ven Nexus der Baarzahlung!" Diefe moderne, rein materialiftifche Weltanſchauung
im Leben practifch zu widerlegen, muß bie Aufgabe des Adels fein, wenn er fich feiner
Milton bewußt fein will.
Die Wirkſamkeit und Stellung behjenigen Adels, der nicht zur noblesse imperiale
zähle, fo mie des hiftorifchen Adels, als erfter Gefelkichaftöklaffe in Folge feined Befiges,
für die Zukunft namentlih in Deutichland zu beftimmen, Hat große Schwierigkeiten.
Die Zukunft des biftorifch erhaltenen Adels hängt von dem Streite
zwifhen Geld- und Grundmacht ab. Diefer Streit ift bis jeßt weder in der
Volkswirthſchaft noch in der Staatögefeßgebung zum Abfchluffe gekommen.
Als Grundeigenthümer ift der Adel jebt nur ein für fih reicher
Stand, wie der Stand der Banquiers, Der Fabrifanten u. ſ. m. So bat der Abel
jest in Allgemeinen ebenfo wenig einen erbaltenden (confervativen) oder fittigenden
Einfluß auf Die Vermögensloſen (die Proletarier) als andere reiche Privatperfonen,
wenn auch der Natur der Sache nach die Tagelöhner des großen Brundbeflgerd um
Vieles ficherer und freier geftellt find, als die Arbeiter eines ſtädtiſchen Fabrikanten.
Ale Staaten des heutigen Europas bi8 auf Napoleon 11. haben fich gefcheut, eine
Kataftrophe in dieſem Streite zwifchen Grund und Geld herbeizuführen. Aber je böber
die Geldmacht fteigt, deſto größer wird das Broletariat, defto lockerer und brüchiget
der Geſellſchaftsbau, deſto näher rückt Die Gefahr des Zuſammenſturzes. So bielbt
alſo dem Mel, fo weit er den Stand der großen Grundbefiger vertritt, immer
noch die Hoffnung, daß die Staatöregierungen vor dem Uebergewicht der Induſtrie "bei
der reinen Geldwirthſchaft als vor einem Außerften Uebel zurüdichreden, Daß ſie bie
Speculatton in's Maßlofe als die nothmwendige Folge der überwiegenden Induſtrie er-
kennen und fi dann nach einem feften Damme gegen biefe Macht des Geldes umfehen.
Das wird am Ende jede Megierung gewahr, daß man über einige Millionen Menſchen,
die nur noch im Nerud der Baarzahlung zuſammenhalten, nicht mehr regieren Tann.
Auf die neneflen Verſuche und Vorſchlaͤge, den Adel in ven einzelnen Rändern,
wie in Baiern, Medlenburg und Preußen zu organifiren, fünnen wir bier nicht eins
geben, fondern verweiſen dafür auf die Artikel, welche von diefen Rändern handeln.
Für die Zukunft der Ränder in Oft-Europa find die Verhältniffe des Adels in
denfelben von größter Wichtigkeit. Deshalb muß hier noch von dem Adel in Ungarn,
Bolen und Rußland gefprochen werben.
In Ungarn herrfehte nicht, wie in Deutfchland, England und Frankreich, ein
eigentlicher Lehndöverband. Der Adel felbft, der weniger begäterte, hatte folgende Rechte
(wir fpredden bier von den Zuftande vor 1848): 1) Steuerfreiheit und die Preibeit
von Öffentlichen Laften, 2) das Aviticitätsrecht, d. i. Familienrecht an den vererktn
Grundbeflg, 3) das Mecht der Königswahl. Der König hatte dem Übel gegenüber
nach der altıngarifchen Verfaflung das Mecht, daß die Güter der ausgeflorbenen Adels⸗
Familien ihm anbeimflelen. Die ganze Regierungsweiſe bat man mit Hecht ein ſchlaffes
abelige® Runicipal- Megiment genannt. An eine Enwickelung einer ſtarken Executiv⸗
Bewalt und an einen Abfolitismusd der Staatsgewalt im Innern war nicht zu denken.
Ban vergleiche Aber den Zuftand Ungarns vor feinen Erobernngen durch Franz Joſeph F:
Deſterreichs Nengeftaltung, bon €. Czornig.
— — —— — —
) Ee verhchi ſich von ſelbſt, daß wir hiermit nicht die Beſeitigung ber erſten Kammiera
empfehlen; wir verlangen nur, daß denfelben zuvor wieder ein ihrer Aufgabe entſprechender Des
tujskreid Jugewiefen werbe.
DIV n- |
Jeder Freie war abelig, alfo ganz noch nach dem altgermanifäjfen Grundfatze
umd dem Vorzug der Nationalität. Ungarn zählt mit vier Millionen Einwohnern
325,000 Adelige. Diefe genofien bid 1849 die üblichen Vorrechte der Steuerfreiheit,
Hepräjentution am Reichstage, eigene Gerichte u. f. w. Diefer Adel ging zum native
nalen Revolution über, weil die Regierung von Oefterreich feit 1844 eine Stellung zu
Ungarn einnahn, die unhaltbar war. Die Oppoſttion begann feit Dem Neichdtage 1840
und 1841, mit der Induftriefrage und der Upelsfteuerfreiheitfeage befonderd in Folge de
Sprachentampfes, welcher endlich fogar zur Uufitellung einer Sprachfarte von Ungarn
führte (Häuffler 1846). Alle diefe Symptome wiefen einen Elar jehenden Staatsmann
wur auf tiefer liegende Reformverſuche der Ungarn: durch den Sprachenftreit wollte der
magparifche Adel eine fociale Scheidung zwifchen Adel, Bürger (Magyar) und Prole-
tarier (Slowake) herbeiführen, durch Die nationale Inbuftrie neben den magparifchen.
Zandadel den Jdufttieadel (meift Deutfche) ftellen.
In dem ungarifchen Abel von 1840 bis 1848 zeigten fich vortreffliche Elemente
einer focialen Reform, welche jedoch von der Regierung nicht benugt wurden. Die
liberale Partei hat auf den Reichdtagen zu Preßburg 1840 und 1843 es durchgefeßt,
Daß die Unverleglichkeit ded Edelmannd als, Schuldner aufgehoben und die dffentlichen
Aemter den Nichtndeligen zugänglich gemacht, fowie den nichtadeligen Bauern der An-
fanf von Adelögütern geftattet wurde. Diefe Neformen fanden felbft "beim hoben Adel,
wie den Batthyany, Kirolyi, Uihaͤzy, Telefy Anklang. Man drang von Seiten der
Oppoſttion auf die Aufhebung der Steuerfreiheit des Adels. Die Öfterreichifche Regie⸗
zung hielt es aber mit den Gonjervativen und befämpfte diefe nothwendige Reform,
welche jle indeß zehn Jahre fpäter mit dem Bafonette einführen mußte! So kurzſichtig
wor man in Wien, daß man den Ideen fich widerfeßte, welche allein die Baſis einer ver-
nünftigen Reform hätten fein fönnen. Der magparifche Adel fträubte ſich freilich aegen die
regelmäßige Stener ald ein Zeichen der Untertbänigfeit und der Erniebrigung bes freien
Evelmannes (nemes ember), und doch waren ed nicht wenige Adelige, welche ſich frei«
willig in die Steuerliften ihrer Eomitate einfhreiben ließen. Die Negierung, immer
ängflli auf die Majorität des Reichſtages bedacht, wagte feine Meformen. Daß in
einer folchen focialen Bewegung in Ungarn ein gefunder Kern lag, ahnte man in Wien
nicht. Hätte man flatt des unglüdlichen Projectes von Seiten der Eaiferlicheu Regie
rung, in die Gomitate beſoldete Apminiftratoren zu ſchicken, einem ungarifchen Intelli⸗
geng- und Induftrie- Adel die Obergefpane übertragen, jo väre das Gleichgewicht des
hohen und des niederen Adels von felbft hergeftellt geweſen.
Jede einigermaßen erleuchtete Regierung hätte dieſes glüdliche Streben‘, einen
Mittelftand in Ungarn zu fchaffen und die Grundmacht mit der Geldmacht und dem
Talent zu vereinigen und andzufdhnen, mit danfbaren Händen feftgehalten. Die
Revolution bemächtigte ſich daher Ddiefer gefunden Ideen und flegte. Die Revolution
ward Hierauf national und zulegt demokratiſch 1848 und 1849. Der Adel, der die
Baſis der Neugeftaltung jein follte, focht unter den ahnen Koſſuth's. Alles das
war .eine natürliche und nothwendige Folge davon, daß Defterreih, wie in Italien,
fo in Ungarn verfäumt hatte, eine fociale Organifation zur rechten Zeit zu begründen.
Jetzt iſt Ungarn eine eroberte Provinz von Defterreich und wird als fulche behandelt.
Keine fociale Organifation will und Fann man mehr in’s Leben führen, fondern die fociale
Nivellirung, bewacht von den Bajonetten, blieb der einzige Ausweg. Der Adel tft nun
in Ungarn in Folge der Paciflcation, der Steuern u. f. w. zun Theil verarmt und
lebt eingezogen auf jeinen Gütern. Die Ariftofratie leiftet einen paſſiven Widerſtand.
Die Bodenausbeutung und die Inbuftrie hat man nicht gefteigert, und fo find audı
dieje focialen Gegenmittel gegen das einjeitige. Mebergewicht des Landadels wieber ab⸗
geftorben. Ein oͤſterreichiſches Beamtenheer Hat Ungam überſchwemmt, ohne beim
nationalen Adel Achtung zu finden. Statt eine Intelligenz und Ariſtokratie zu bilden
mit Sülfe der zahlreichen magyariihen Advocaten, bat man die fociale Auflöfung ber
beigeführt. Die Bereutung des Adels für einen dauerhaften confervativen gefellſchaft⸗
lichen Geiſt in der öflerreichifchen Monarchie ift fehr wichtig. Es trat dies 1850 Kai
der Pairiefrage in Oeſterreich hervor. Als man auch Hier, wie 1789 in Paris und
1852 in Berlin, die Copie eines englifchen Oberhauſes verſuchte, ergab ſich kin ‚großer
„ Mebelfland. Oeſterreich hat namlich nur einen ungarifchen, boͤhmiſchen und italieniſchen
hoben reichen Adel von Fürften und Grafen. Der beutjch = öfterreichifche ift Dagegen
weder fo reich noch fo zahlreich wie jener. Es ift aljo der hohe Adel nicht Deutich
und der niedere Adel nur zum Theil. Dadurch kommt in die Elemente felbft, von
welchen die fociale Gliederung ausgehen follte, ein Gegenfak.
Bei dem Adel in Rußland muß man nach den Ländern und nad den Arten
des Adels. unterfcheiden. Anders ift die hiftorijche Enhviclung des polniſchen Adels,
anders Die des cur- und lievländifchen Adels (Näheres darüber |. unter den Ländern)
anders endlich ift der Adel im eigentlichen Rußland.
Betrachten wir zuerft dad Verhältniß des rufjifchen Grund-Adeld in feinem Ber
hältnig zu den Leibeigenen, dem nicht abeligen Volke. Der ruſſiſche Grundadel
ahmte die Kronfabrifen nah und zog feine Keibeigenen in die verfchiebenften Zweige
feiner Induſtrie. Diefem induftriellen, leibeigenen Proletariat war die Möglichkeit ges
geben, Grundftüde zu erwerben vom Adel. Dadurch wollte der grundbefigende Adel
den Leibeigenen einen fichern Lebensunterhalt gewähren, um nicht mehr Direkt verpflichtet
zu fein, für ihn forgen zu müffen. Diefes Verhältnig lockerte zuerfi (vor den Refor⸗
men Alexanders 1., 1855) das Abhängigkeitsverhältniß des Wabrikleibeigenen zum
Srundheren, ja die Stellung ded Grundadeld ald alleinigen Grundbefigerd warb ver
ändert. Es veränderte jich damit das frühere Wechſelverhaͤltniß vom grundherrlicyen
Adel zum Bauern, es traten Zuftände ein, wie fie in den ruflifchen Oſtſeeprovinzen
ſchon früher eingetreten waren. In den Oftfeeprovinzen entftand mit ber Aufhebung
der Leibeigenfchaft, ohne Verleihung von Grunbbeſitz, ein feindſeliges Verhaͤltniß
zwifchen Abel und Bauern; im innern Rußland entfland daſſelbe Verhaͤltniß dur
Berleibung von Grundbeflg, ohne Aufhebung der Leibeigenfchafl.e Man hat das
Berhältniß des ruſſtſchen Adels zu den leibeigenen aber Land befigenvden Kabrifarbeitern
und zu den freien aber den Grundbeflg entbehrenden fo ausgedrückt: dem Bauern
ward eine flumpfe Waffe gegen den Adel in Die Hand gebrüdt, dem Adel die Waffe
feines Grundbeſitzes und feiner Herrſchaft vergiftet. Etwas Wahre liegt darin, Seit
der Aufhebung der Leibeigenfchaft durch Alerander Il. haben fich auch einige Uebel⸗
fände, die nur vorübergehend find, eingeftell. Der grundbefigende Adel zeigte nam
lich feinen großen Eifer, Die Leibeigenen freizulaffen und ihnen Eigenthum (gegen all
allmälige Abtragung der Kauffumme) zu verleihen. Mag der Vormurf gerecht jein
oder nicht, Die Bauern glaubten wenigftend ſich vom Adel betrogen, und man nannte
e8 einen Mißgriff der Regierung, daß fie dem Adel die Initiative für Die Meform ges
lafien hatte. Die ganze Güterparcellirungd« und Grundbeſitzverkaufs⸗Frage ift nämlich
in die Bände eines Adeldcomite'S gelegt worden. Wir finden in legterem feinen Rip-
griff, fondern halten es für fehr gut, daß dem Adel, ver Grundbefit bat, die Initiative
gelaffen wurbe und er die Möglichkeit behielt, in einen anderen focialen Nerus zu dem
freigewordenen Eigenhörigen zu treten, als in den des Sirämers, der eine Waare (bier
dad Grundeigenthum) auf einem Jahrmarkt verkauft. Das ift nämlidh eine ſehr be
denkliche Schattenfeite der focialen Zuftände in Nußland, daß der Freibauer (Odeod⸗
werge, ObelngesKreftjanie u. f. w.) in gar feiner Beziehung zu dem Grumbabel oder
den Eigenhörigen fteht. Im 6. Bo. der „Gegenwart“, Leipzig 1851, ift ein Aufiab:
das ruffifche Staatsleben, welcher jich in Diefer Hinficht fo außert: „Der Erb⸗ um
Grundadel tft principiell in eine Iſolirung gedrängt, daß er als folcher eigentlich ald
ſtaatliches Element (focial) gar. nicht in Betracht Fonımen kann, daß er befonders al#
Stüge des focialen Beſtandes der Dinge (db. b. in conjervativem Geiſte) burd bad
Regierungsprincip ſelbſt verneint wird. Der Staat kann fich alfo in einem gegebenen
Kalle nicht guf jeinen Erb» und Grundadel als folchen berufen. Diefer Widerſpruch
wird noch um fo Elaffender, als doc eben diefer Adel eined Theils für die fortwäh-
sende Leiftung der materiellen Stüugen des Staats durch die Rekrutenſtellung und bie
Kopffteuerzahlung der Leibeigenen folivarijch haftbar gemacht, anderen Theils mit fafl
unbegzengter Machtbefugniß acht Neuntel der Gefammtbevölferung als Leibeigene be
figt." Diefer Uebelſtand der forialen Ifolirung des Adels von den jeht freien Leib-
eigenen, iſt auch in Polen vorhanden. - Wie weit diefe Ifolirung und Wirkungslofig
keit des Adels auf die freien Grundbeſitzer auf dem Lande geht, erfennt man ſchon as
AD DEE Begenwart, Nußland UND Polen. 209
der Umgebung eines ruſſtſchen Landedelmannes, feine ganze Dienerfchaft, die Erzieher feiner
Kinder, vielleicht ‘gar auch fein Beifllicher, alle find Ausländer. Der Freibauer und
der jeßt freie Leibeigene ift in der Erziehung, Bildung, religiöfen wie politifchen An-
ſchauung ganz unabhängig vom Adel. Wenn mit Hülfe des Grandadels und Durch
ihn aus dem freien Stande der Bauern die fähigften Köpfe zum Beamtenadel heraus-
gezogen und berangebildet würden, dann erft würde ein organifches Verhältniß zwifchen
Adel und Bauernthum geſichert fein.
Das Verhaͤltniß des rufftfchen Adels zum Staate ift in feiner Eigenthümlichkeit
und dur die füngften Reformen Aleranders II. nicht wefentlich verändert. In Rußland
giebt es einen biftorifchen Grundadel (der aber nie in Lehnsverband war) und einen
Staatsdiener- Adel, Tfehinadel. Seit Peter dem Gr. war e8 Prinzip der Regie⸗
rang, den Erbadel d. i. dem Grundadel die ftaafliche Anerkennung zu fehmälern. Ein
Vorrecht dieſes Hiftorifchen Adels ward um das andere ihm entzogen. Ja man hat diefen
Erbadel gezwungen, in den Beamtenadel einzutreten, indem daB Belek gegeben wurde, daß
in der vierten Generation der Erbadel ganz erlöfchen follte, wenn er did dahin nicht durch
die Erlangung eines wenigſtens perfönlichen Adel verleihenden Staatsdienftes aufgefrifcht
würde. Der Adelige ward fogar mundtodt gemacht, wenn er fich nicht in den Staates»
dienft begab, denn e8 warb verorpnet, daß jeder Erbabdelige, der nicht im Staatäbienfte
ftand oder einmal geflanden batte, ohne juriftifche Afftftenz feine vollgültige Rechts⸗
handlung vollziehen konnte. Die fuccefiive Aufhebung des rein biftorifchen Erbadels
ging noch weiter; jeder auf bloßem Herkommen (Notorietät) beruhende und geführte
Moelstitel follte feit 1836 erlöfchen. Nur die gewöhnlichen Apelsrechte, Befreiung
von der Kopffteuer, von der Militairpflicht und das Mecht, von feines Gleichen ge-
richtet zu werden, theilte noch der hiftorifche Adel mit dem Beamtenadel. Es iſt alfo
durch diefen Zmang unmöglich gemacht, daß der Grundadel fih der Bildung und des
Staatsdienſtes entfchlage, auf der andern Seite ift e8 aber auch unmöglich gemacht,
daß Der Orundadel eine ceonfernative fociale Macht bildet. Der anderen Art, dem Tfehin-
adel, Kann natürlich Feine andere Bedeutung zuerfannt werben, als fle der Büreaufratie
anderer Länder ebenfalls zufteht. Der Adel, welcher fih an den büreaukratiſchen Rang
nhpft, mochte von Peter I. gefchaffen fein, um dem Erbabel ein foctales Gegengewicht
gegenüber zu ftelfen, indefien war es natürlich, daß ein bloßer Rangadel als jolcher
dem Staate niemals jene Vortheile gewähren Tonnte, melche beſonders jeder Monarchie
im &femente des Adels geftchert find.
Die Gewaltſamkeit, mit welcher die Gzaaren den ruſſtſchen Staat begründet und er-
richtet haben, tritt natürlich auch in ihrer Behandlung des Adelsinftttutes hervor. Die
Natur der Dinge mochte fe freilich dazu treiben. Ein Urenkel Rurik's, der heilige Wladimir,
hatte 1015 vr großen politifchen Fehler begangen, Rußland in zwölf Fürſtenthümer
zu theilen.“ Unter der Mongolenherrſchaft trat indeffen Die Reichseinheit wieder her⸗
vor, und —9* IV., einer der Moskauer Kürften, konnte 1547 den Titel eines Czaa⸗
ren aller Reußen annehmen, aber e8 blieben neben ihm immer noch in bebenklichem
Glanze die apanagirten Fürftennachfommen der anderen Linien ftehen. Es gelang ben
Gzaaren, dieſe faſt aller der ihnen noch zugehörigen Domänen zu berauben und fie
dann auch der übrigen nmosfowitifchen Ariftofratie im Range gleichzuftellen. Schon
Johann IM. Hatte darauf Hingearbeitet, indem er eine Art von Eodiflcation des Adels
vornehmen Heß: ein genealogifches Buch (rodoslovnoia Kniga) ward angelegt, in wel⸗
ches neben den alten apanagirten Fürftenhäufern, die gleicher Weife wie die Moskauer
Großfürſten von Rurik abſtammten, die Familien der Moskauer Boyaren aufgenommen
wurden. Zur felben Zeit, gegen Ende des 15. Jahrhunderts, wurde feftgefebt, daß
der politiſche Hang nach den Hofe oder Armeeänıtern, welche der Vater, der Groß⸗
vater und die Ahnen jeder Perſon eingenommen Hätten, beftimmt werben follte. Dies
Gefeß, das Bis zum Jahre 1682 In Kraft war, machte die Boyarenwürde fo gut wie
erblich, wenn auch nicht rechtlich, fo doch tbatfächlich, und vollendete die Unterſchieds⸗
loſigkeit zwiſchen den fürftlichen und den Boyaren- Familien. Die auf dies Geſetz
gegründete Inftitution, möstnitchestvo, wurde durch das Geſetz vom 12. Jan. 1682
') Notice sur les principales familles de la Russie par le prince Pierre Dolgorouky.
Berlin. ’ Ford. Schneid er, 18b8. p prince ſ x
Wagener, Staateé⸗ u, Geſellſch.⸗Lex. 1. | 24
oe
©
2 ROTE BEL egeniali, UBLETE RU TB DSECH,
abgeſchafft, nach weldgem „alle ruſſiſchen Edellente an echten gleich find“. Damals
wurde zum legten Male das alte genealogifche Buch abgefchrieben, welches, in rothen
Sammet gebunden, den Namen barhatnaia Kniga (Sammetbuch) erhielt. Es befindet
ah gegenwärtig in Der Herolböfammer zu Peteröburg. Am Tage der Abfchaffung des
möstnitchestvo warf man: zu Moskau freilich nicht Die alten Anelsurkunden, wohl aber
die Protocolle über die Streitigkeiten um den Vortritt, welche im fechözehnten und
fiebenzehnten Jahrhundert die vornehmen Bamilien oft geführt Hatten, in's euer.
Keine der neuen Boyarensamilien hat e8 übrigens erlangen Eönnen, in das Sammet-
bach aufgenommen zu werben. 1722 veröffentlichte dann Peter I. das Beleg, nach
welchem jeder Beamte, der einen beſtimmten Grad erhalten, und jeder Offizier der
Lande oder Seemacht ohne Ausnahme rechtlich den erblichen Adel beflgt.
Bis auf diefen Czaaren, der den Kaifertitel annahm, gab ed in Rußland nur
ſolche Fürſten (Kniaz), welche von fouverainen Yamilien herſtammten. Er führte Den
Gebrauch ein, auch Fürſten, Grafen und Barone (leptere beide Titel waren bis dahin
in Rußland ganz unbefannt) zu ernennen. Der erfte in dieſer Art ernannte Fürft war
Menſchikoff, dem der Kaifer Leopold 1705 den Titel eines Meihsfürften gab, und den
glei, Darauf Peter der Große auch zum ruffifchen Fürſten machte. Ruſſtſche Fürſten⸗
familien, die von rufftfchen oder Lithauifchen fouverainen Häufern abitammen, giebt es
heut noch 45, dazu kommen noch eilf rufftfche Fürftenfamilien mit fremden, zum Tell
polniſchem, zum Theil heidniſchem ꝛc. Urfprung und 16 Fürftenfamilien, die erft feit
Peter I. exiſtiren. Es ift Teicht einzufehen, Daß die Politif der Moskauer Czaaren bis
auf Peter den Großen dahin ging, jeden Reſt focialer und politiſcher Selbftfländigkeit,
aljo auch den alten Adel, zu zerbrechen, und unter Peter dem Großen wurde dann ein
bereitä nach aflatifchem Ideal nivellirtes Volksfthum mit den Namen, Formen und Ti-
teln des Abendlandes, als mit einem leichten Flitterwerk neu geſchmückt. Der ehrwür⸗
dige Titel eines Grafen, der den ſeiner alten Geſchichte kundigen Deutſchen an die
Ausübung feierlicher Staatöfunctionen erinnert, ward zu einer Decoration entwürdigt,
und der Schwerwiegende Titel eined Barons zum ausſchließlichen Gnadengeſchenk für
Emporkommlinge. „Der Titel eines xufilfchen Barons*, fagt Fürſt Peter Dolgorudi
in feinem oben citirten Buche, „bat gar feinen focialen Werth, und es beftet ſich ihm
felbft die Idee des Lächerlichen an, was befonderd daher Fommt, weil es Gebrauch it,
ihn den Hofbanquierd in einem Lande, wo die induftrielle Claſſe Feine Art von Ach⸗
tung genießt, zu verleihen.” Im Jahre 1716 wurde felbft einer der Hofzwerge zum
Baron gemacht, die Bekannteften dieſer ruſſiſchen Barone find Solovine,. Fredericks,
Meſtmacher, Velho, Rall, Stieglik, Bode, Fraͤnkel. Auch ein Engländer, der Katha-
rina 1. und Paul geimpft hatte, wurde rufflfcher Baron.
Unter folgen Umfländen mußte natürlich dad Mißverhaͤltniß zwijchen dem hiſto⸗
rifchen Adel, der ohne allen focialen Wirkungskreis Icht, und dem corsumpirten und
total abhängigen Bureaufratie=- Adel unerträgli werden. Wie Eönnte bier geholfen
werben? — Nach unferer Anſicht nur durch größere Selbſtſtändigkeit und Unabhängig-
keit der Bursaufratie und durch eine Controle bed Landadels dem Tichinadel gegenüber.
Ä Soll der Adel ald eine Affoctation zu focialen Zweden feine Aufgabe in der
Geſellſchaft wirklich Löfen, foll er ald Grundmacht ein Gegengewicht gegen die Specu-
lation und den Credit in's Maßloſe bilden, fo muß man ihm natürlich der centralifieten
Bureaufratie gegenüber, alfo in Rußland dem Tſchinadel gegenüber, eine gewifle Frei⸗
heit der Bewegung geflatten.
In Polen war einft der Abel Alles und if es bis auf Weiteres noch jekt.
Einen thätigen Bürgeritand Eennt Polen nicht. Die wenigen Fabriken und großen ge
werblichen Anlagen find in den Händen von Fremden, der Handel ift faft ausfchließlich
Kleinhandel, der Grundbeſitz gehört dem Adel. Diefer vepräfentirt auch die Intelligenz,
ift Advocat, Schriftfteler, Profeffor, Künſtler. Das alte Polen Eannte keinen Unter:
fehled zwifchen hohem und niederem Adel, und eö wird aus diefem runde von polnifchen
Schriftſtellern wohl mit dem ſonderbaren Namen Adelsdemokratie bezeichnet. Spaͤter
hat ſich ein hoher Adel gebildet, der ſich noch jetzt von dem unteren ſtreng zu ſcheiden
ſucht, und dieſen Gegenſatz zwiſchen dem Magnaten und dem Schlachzig meinen
die Polen, wenn ſie von einer Ariſtokratie und Demokratie reden. Der polniſche De⸗
MILE VI DIENTE, DER DIR BRVY DU yM- AL
mokfrat tft immer ein ſtarrer Edelmann, wenn er Died vor feinen angeblichen Meinungs⸗
genoflen andexer Ränder auch verbirgt, und weiß von Feiner Berechtigung des Bürgers,
oder gar des Bauern. Die Schlachta oder Der niebere polnifche Abel ift ein Stand,
von dem fonft fein Land etwas weiß. Ein genauer Kenner polnifcher Verhältuiffe )
fchrieb bald mach der Nevolution von 1831, als die flüchtige polnifche Armee in
Breußen internirt ward, von Diefem niederen Abel: „Gewöhnlich ohne Eigenthum,
bald der Lafai, Gaͤrtner, Jäger oder Schreiber, öfters der Prorenet des reicheren Edel⸗
manned, ift er (der nievere Adel) heute fein treufter Diener, und morgen vielleicht
fein erbittertſfter Feind. Er ift die Mittelöperfon zwifchen dem böberen Adel und dem
Bauer, der von Jugend auf von ihm gekantſchuht und betrogen, oder wenigftens doch
irre geleitet, denjelben eben fo fürchtet, als er ihn gewöhnlich haßt. Sie find die
Heber und Träger der Gefinnungen des höberen Adels, die Zwickſcheeren beflelben,
und baben zu allen Zeiten dem reichen Adel dazu gedient, feine Fehden mit Dem Könige
burchzufechten und den jegenannten Gonföberationen ben Nachbrud zu geben. Ihr nach⸗
theiliger Einfluß, der noch von feinem Hiftorifer gehörig gewürdigt ift, gebt wie ein
dunkler Faden durch die polnifche Gefchichte, und an allen Ereigniffen, wodurch der
Untergang Polens herbeigeführt worden ift, haben fle den thätigften Antheil genommen.
En pansant les chevaux de leurs mailres ils se donnent le litre d’eclecteurs des
rois et de destructeurs des Iyrans. Voltaire: Charles XII. Livr. I. Sie waren bie
Hände jenes hundertköpfigen ariftofratifchen Gemeinwefend, dad in feiner eigenen Bere
derbtheit untergiug, nachdem es Jahrhunderte lang daran gefränfelt Hatte und. fein
Untergang ihm vor Jahrhunderten von feinen eigenen Königen vorbergefagt war. —
Auf den erften Ruf von der Revolution war jeder Schlacdhzig, wenn er fich fonft nicht
a son aise in ruffijchen Dienfien befand, nach Warfchau geeilt, um bier nach ber
Väterweiſe das Seinige zur Mehrung der Unordnung beizutragen. Die Ucclamationen
biefer rohen Mafle waren es faft allein, welche den Stand der Dinge in Warſchau
Bezeichneten und weldye Die Witzbolde in der Mefidenz die öffentliche Meinung zu
Pferde nannten, im Gegenfag der öffentlihen Meinung zu Buß, worunter
man Die Anfichten derer verftand, Die befcheiden zu Buße einbergingen, und Die bie
Ehrengarde zu Buße des Dictatord bildeten. Gegen dieſe Schlachta beſonders waren
die Ausfälle der wahrhaften Patrivten gerichtet, wenn fie von den mäßigen Pflafter-
tretern der Reſidenz vedeten, die alle öffentlichen Bläge und Häufer füllten, und überall
Unordnungen erregten, während fie das Geräufch der Kriegslager flohen. Und wirklich
waren es auch dieſe, welche an allen Unordnungen den .thätigften Antheil nahmen und
den Meigen in der Schredensnadht vom 15. Auguft führten. Durch fle flürzte Krufo-
wiedi den edlen Skrzynecki, ihrer bediente man ſich noch nach der Wegnahme
von Warfchau in Plock, um den wortbrüchigen Uminski an die Spige der Regie⸗
zung zu bringen und jenen Derfucd zur Plünderung der Bank zu wagen. Sie bildeten
endlich bis zur völligen Flucht des polnifchen Heered die Prätorianer-Garde B. Nies
mojewöfi’s, Lelewel's, Pulawski's und anderer Klubbiften; viele jedoch hatten
auch als Parteigänger während des Krieges felbft gedient und bier Freund und Feind
ohne Ungerjchied. geplündert und beraubt, und maren daher einer doppelten Profrription
verfallen. Dieſe Schlachta nun, welche fich mitunter der gröbſten Verbrechen und
Schandthaten felbft anklagten, und welcher fich die meiften Polen felbft fchämten, waren
bei Stradburg (in Preußen) in Haufen mit über die Grenze gefommen und der Sub-
fiftenz wegen den verfchiebenen Negimentern einverleibt worden. So wie Die Intriguanten
anfingen, ihren Plan mehr zu entwideln, wurde jene faubere Gejellichaft gleichmaͤßig zu
den Negimentern gegeben, um dort die Heber und Träger der Anfichten der. Factionairs
zu werden. Un Geift deu Soldaten überlegen, in der Schule der Intriguen bei ihren
Edelleuten herangewachfen, und gereift endlich in den Gräueln der Revolution, warb
ed ihnen Feicht, jenen Samen des Ungehorfamd und Mißtrauend gegen die Negierung
auszuſtreuen, der den Bactionaird zur Frucht beranreifen follte."
Der bobe polnifche Adel if nach 1830 von Gütereinziehungen beimgefucht
worden, die ſich bis 1846, in welchem Jahre in den weſtlichen Provinzen die
ıy Die Polen in und bei Elbing. Ein Beitrag zur Tagesgeſchichte von einem Augenzeugen.
Halle, C. A. Kümmel. 4832.
241%
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Liquidationen noch fortdauerten, über 270 Güter mit 57,303 Bauern erſtreckt haben.
Die Schägung ergab ihren Geſammtwerth auf 7,252,644 R. ©., und ihr baates
Jahreseinkommen betrug 564,690 R. ©. Da diefe Angaben in dem Rechenſchafts⸗
bericht des Reichsdomaͤnenminiſters für 1845 beftehen, fo beziehen fie fih nur auf
folche Grundſtücke, welche Die Krone damals noch befaß, nicht auf die vielen Güter,
welche inzwifchen an Generale, Staatsmänner und Bünftlinge verfähenkt worden waren.
Die neuen Beſitzer bilden mitten in Polen einen ruſſiſchen Adel und muͤſſen, um fi
ganz zu amalgamiren, ihre Söhne im griechiſchen Glauben erziehen laſſen. Der nievere
Mel ift durch das Gebot, feinen Adel urkundlich nachzumeifen, hart betroffen worden.
Die Wenigen, welche den Nachweid zu führen vermochten, wurden in die zufftfihe
Adelsmatrikel aufgenommen, die Anderen ſämmtlich, und nicht mit Unrecht, ihres Adele
beraubt. Ein Ufas von 1847 fchreibt vor, daß alle Schlachzigen, die ihren Adel
nicht bewiefen und fich auch nicht in Die Klaffe der Bürger haben einfchreiben laflen,
„ohne Weiteres in Die Lifte der Krondauern aufgenommen und gleich diefen verwaltet
werben ſollen“.
Die polnischen Bauern find auch in Polen, feit die Regierung fie unterflägt,
gegen den Gutsherrn in Oppofltion getreten. Am verhängnigvollftien für den polni«
fohen Mpel trat dieſer Gegenfag 1846 bervor, als er in Galizien gegen bie öfterreichifche
Regierung die polnifche Nationalfahne erhob. Die Bauern überfielen ihn und richteten
unter ihm ein Blutbad an, für das unmöglich die Öfterreichifche Regierung verantwortlich
gemacht werden kann. Uebrigens wies jener Aufftand, wie die öfterreichifche Regie⸗
rung in ihren offleiellen und anonymen Bertheidigungsfchriften mit befonverer Beto⸗
nung berborhebt, fehon in feinen erften Vorbereitungen demokratiſche neben ariftofra-
tifehen Momenten nah. Fürſt Adam Czartoryski warnte freilich in feiner von Paris
aus erlaffenen Proclamation Die Aufftändifchen vor „den jungen Fanatikern“ und „ben
republifanifchen Hoffnungen“, aber der ephemere Dictator Johann Tyffowsfi procle-
mirte zu derfelben Zeit „Breiheit und Gleichheit“, erklärte alle Roboten, Zinfen, Ab⸗
gaben ꝛc. für aufgehoben und fprach in feinem Wanifeft an die Polen geradezu den
Sa aus: „Die Titel Fürſt, Graf, Baron find abgefchafft.* Lebtere Redensart Tönnte
auch dahin gedeutet werden, es follte Fünftighin nur niederen Adel geben. Die Un-
fähigkeit des polnifchen Adels zu einer ftaatlichen und dabei opfernden Thätigkeit iſt
durch die Sefchichte ſchlagend bemiefen, feine Zeit ift vorüber, und auch feine lebte
Hoffnung, die Revolution, ſchwindet um fo mehr, je mehr die polnifchen Bauern am
Segen deutfcher Herrfchaft und Wirthſchaft Theil nehmen dürfen und fe meitere Kork
fohritte in polnifyen Landen das Wachsthum des dort bis dahin faft unbefannten
Standes der Bürger macht.
Des berechtigten und gefunden Adels Motto mar zu alter Zeit das Wort: „Ich
dien’*, und überall da, wo er aufgehört bat, fich zuerft feiner Pflicht gegen dad Ganze
bewußt zu fein und ihr nachzuleben, da ift feine Zeit vorbei, und er wird, nachdem
er noch eine kurze Zeit Vorrechte genoffen hat, vergeflen oder vertilgt fein.
| Wir haben nun unferer Skizze gemäß zuerft bewiefen, daß der alt⸗deutſche Adel
ein nationales Inflitut war, aus welchem fich nothwendig ein privtlegirter Stand im
ausſchließlichen Beilge aller politifchen Rechte bilden mußte. Wir haben ferner gezeigt,
daß dieſer Stand nicht nur politifch wirkte, fondern auch eine fociale, volkswirthſchaft⸗
liche und culturhiftorifche Stellung eingenommen bat. Wir haben endlich in einem
Blick auf die Adelsverhältniffe von ganz Europa gezeigt, daß überall durch die flaat-
lie Entwidlung im Binanzflaate dem biftorifchen Adel feine politifchen echte immer
mehr entzogen worden, daß ihm ein Abel der Intelligenz an die Seite geftellt wurde
und daß dieſer creirte Adel wie der biftorifche als Vertreter der Grundmacht gegen-
über der Geldmacht jetzt und in der Zukunft nur noch zwei Thaͤtigkeiten und Vorrechte
genießen wird. Diefe find — einen focialen Zweck zu erreichen, den der Staat durch
Polizei und Gefeß nicht erreichen kann und ein volfswirthfchaftliches Problem zu Idfen,
welche® der Staat durch feine Strafe Androhung überwinden Fann.
Wir Iafien dem Artikel: Adel der Gegenwart und feine Zukunft
die kurze Darlegung des weftphälifchen Adels folgen. Sollte eine foriale Reform in
Adel enpmalend, BR
Breußen oder Deutfchland verfucht und dem Adel eine Meorganifation und eine neue
fociale Stellung gegeben werden, fo mußte diefer Verfuch fich an einen ſchon beftehen-
den Kern anfchliegen. Der beftehende Adel irgend eines Landes hätte für das Metter-
nich'ſche Projekt, wie für die Vorfchläge des Fürſten Reiningen, von welchen wir oben
gehandelt haben, den Kryftall bilden müſſen, an welchen fich dann Die fernere Kryftalli-
fation der ganzen Geſellſchaft nothwendig hätte anjchließen müflen. Wir glauben, vom
weftpbälifchen Adel aus ließe fich die Neorganifation des Adels fehr wohl vornehmen.
In Weſtphalen haben fich alte Verhaͤltniſſe erhalten, dort ließe fich zuerft eine größere
Berheiligung des Adels am Selfgovernment im Staate ind Werk ſetzen und auch die
Gleichſtellung des Geburts⸗ und Intelligenz Adele durchführen. Die ſehr geiftreichen
Projekte von Metternich und Reiningen leiden an dem Uebelftande, daß fie Entwürfe
auf dem Bapier biteben, weil der Anfnüpfungspunft an die Wirklichkeit fehlte. Diefen
bat von allen Staaten in Deutfchland allein Preußen in feinem weſtphaͤliſchen
Adel und in dem noch Grund befibenden Adel öſtlich der Elbe
Es if von großer Tragmeite, daß Preußen noch fo viele Elemente hat, womit eine
fociale Reform ſich durchführen ließe, welche in andern Ländern fehlen. Freilich iſt die
Zeit von 1815 an verfloffen, ohne daß etwas in dieſer Hinficht geſchehen if! Wenn
wir gerade auf den weſtphaͤliſchen Adel unſere Blicke für die Zukunft richten, fo leitet
und dabei die gute Lehre, welche wir aus der deutſchen Befchichte ziehen. Die weft
phaͤliſchen Gerichte (Vehmgerichte) waren befanntlich der Anftoß, daß in ganz Deutfch-
land Hof⸗ und Landgerichte eingeführt wurden und die Territorialftaaten einen geord⸗
neten Rechtszuſtand in ihrem Innern begrändeten. Das geſchah am Ende des 15. und
Anfang des 16. Jahrhunderts. Die altberfömmlichen Inflitute hatten in Weftphalen
fih erhalten und den Anſtoß zur Neubildung gegeben. Ebenfo wird man faft unwill⸗
farlich getrieben, die Anknupfung für eine Neorganifation des Bauernthums in Weft«
phalen zu fuchen. Hat jeht Deutfchland weniger Energie ald im 15. und 16. Jahr⸗
hundert, bat es weniger ein Bebärniß forialer Neform ald damals nach Meform der
Jurisdiction, fo find freilich Die Vorſchlaͤge Metternichd nnd Leiningens überflüſſig
geweſen. |
Adel Weſtphalens. Währenn zur Meichözeit vie Kriterien des hohen Adels
wefentlih in der Reichsunmittelbarkeit und in der Reichsſtandherrſchaft
befianden, find die unterfcheidenden Momente deffelben für diejenigen Bamilien, weldye
nach Aufhebung des deutfchen Reichs die Landeshoheit verloren, theild perſön⸗
licher, theils Dinglicher Ratur. Der Artikel 14 der veutfchen Bundes - Alte
bilvet die Grundlage der rechtlichen Stellung des hoben Adels in den deutſchen
Staaten, alfo auch in Preußen, wo indefien nur in Weftphalen und der Rhein⸗
provinz zum eigentlichen hoben Adel gehörige Familien fich befinnen, aus Gründen,
wie im Artikel „Adel des Mittelalter" angegeben wurden. Kraft jener völferrechte
lichen Alte ſteht viefen chemald unmittelbaren und reichsſtaͤndiſchen Familien das
Hecht der Ebenbürtigkeit, des erimirten Gerichtöftandes, Der Freiheit von der Milie
tärbienftpflicht in perſoͤnlicher Beziehung zu. In dinglicher Hinficht find ihnen
in Bezug auf ihre ehemaligen reichsunmittelbaren Bellgungen eine Anzahl anderer
Regierungsrechte, welche weſentlich in Verwaltungs» und Juriédiktionsrechte zerfallen,
ertbeilt worden. Die preußifche Befeggebung von 1815 und 1820 (Verordnung, be⸗
treffend die Berhältniffe der vormals unmittelbaren deutſchen Reichöflände im den preu⸗
fifchen Stantn. Bom 21. Juni 1815. — Infruftion wegen Einführung dieſes Ediktes.
Bom 30. Mat 1820) hat, davon ausgehend, daß die Bundesgefehgebung nur die alle
gemeinen Grundzüge ber rechtlichen Stellung der ehemals unmittelbaren und reichöftän«
diſchen Häufer feftzuftellen beabfichtigte, deren Rechtszuſtand näher fpezifigirt und ihnen
nicht allein die in der Bundesakte zugeflandenen Rechte eingeräumt, fondern ihnen auch
ſolche Rechte gewährt, welche in der Bundes- Akte zwar nicht ausbrüdlich erwähnt find,
aber aus dem Prinzip der dafelbft getroffenen Beftimmungen bervorzugehen fchienen.
So ift denfelden auf Grund der bundesgefeglichen Beftimmung in Betreff der Steuer-
freiheit, obgleich dieſelbe bunvesgefeglih nur in fehr befchränktem Sinne verftanden
werden durfte, da die E. bayer. Verordnung vom J. 1807 im Artikel, 14 der B.A.
in Bezug genommen war, dennoch fowohl Die Freiheit von perfönlichen Steuern al$
Adel Weſtphalens.
auch von den dinglichen Steuern, fo weit ſte von ben Stammgutern bes Hauſes er⸗
hoben werben, zugeflanden. Preußen bat die mediatifirten Finſten viel rückſtchtsvoller
behandelt als die Kleinen deutſchen Staaten, 3. B. Würtemberg.
Zu dem hohen Adel in Weftphalen, welcher demnach durch die Bundes⸗Alte
eine völferrechtliche Garantie für feine Stellung bat, die dem andern Adel abgeht, ger
hören: die berzoglichen Familien von Uremberg und Eroy; die fürftlihen Familien
von Salm-Salm, Salm-Horftmar; von Benthbeim- Steinfurt, Bent-
heim» Tedlenburg; von Sayn-Wittgenſtein-Hohenſtein und Gayn-
MWittgenftein- Berleburg Die fürftlihe Familie Salm-Kyrburg, melde
früher ebenfalls dem weftpbälifchen hoben Adel angehörte, ift durch Verkauf ihrer Bes
figungen und Abtretung ihrer Nechte an das fürftliche Haus Salm⸗Salm, fo wie
durch Auswanderung aus den weftphälifchen Familien des hohen Adels audgefchieden.
Bon den genannten Familien gehören nur die beiden fürftlichen Häufer Bentheim:
Steinfurt und Bentbeim-Tedlenburg, fo wie die beiden fürftlicden Häufer
Sayn»-Wittgenftein-Hohenflein und Sayne Wittgenflein=« Berleburg
von Alters Her der jegigen preußifchen Provinz Weſtphalen an, und find dieſe vier
Familien auf ihren angeftammten Beflgungen geblieben. Die fänmtlichen anderen be:
nannten Familien find Dagegen erft in Folge des NeichB«Deputationd-Hauptichluffes vom
3. 1803 im Wege ber Entfchädigung für ihre durch den Lüneyilfer Frieden an Franf⸗
reich abgetretenen, jenfeitd des Rheins belegenen Beſitzungen in Weftphalen anfafflg ge
worden. Indeſſen gehörte urfprünglich audy Die herzogliche Familie zu Looz⸗GCors⸗
waarem, melde ebenfalls durch den Reichs⸗Deputations⸗Hauptſchluß innerhalb des
früheren Münfterlandeg — mit Theilen des Kreifes Rheina⸗Bevergern und Abſplifſen
des hanndverfchen Gebietes als Fürſtenthum Rheina⸗Wolbeck — eine Entfehäbigung
erhalten: hatte, ) den Bamilien des hohen Adels an, welche die völkerrechtliche Garantie
der Bundes» Akte für fich hatten. Diefes Haus ift aber für Weftphalen ausgeftorben,
und im Wege des Erbganges find die Bellgungen der Familie Looz auf den Grafen
von Lannoy⸗Clairvaur, fegigen Fürften von Rheina⸗Wolbeck, übergegangen. Die
fer gehört aber keiner ehemals reich8unmittelbaren und reichöfländifchen Familie an und
kann daber für feine Perfon und Familie auf die perfönlichen Vorrechte, welche die
Bundes⸗Akte den Mediatiſtrten ertheilt hatte, keinen Anſpruch machen. Dagegen hat bie
preußifche Regierung ihm die Dinglichen Vorrechte aud der Bundes⸗Akte in Bezug uf
feine ehemals! Looz'ſchen Bellgungen gelaſſen. Darnach rangirt alfo der Fürſt vom
Rheina⸗Wolbeck nicht zu dem weftphälifchen hohen Adel, fondern er nimmt eine eigen
thümliche Stellung ein; er bildet für fich allein eine befondere Kategorie innerhalb des
weſtphaͤliſchen Adels.
Weſentlich verſchieden von den Rechtszuſtaͤnden jener mediatiſtrten Haͤuſer iſt ber
Rechtszuſtand der bloßen Standesherren und Grundherren. Allerdings ſind
bie faͤmmtlichen vorgenannten fürſtlichen Haͤuſer, insbeſondere auch der Fürft von Rheina⸗
Wolbeck, ebenfalld Stamvesherren. Die anfer ihnen in Weſtphalen befinplühen Stan⸗
desherren unterfcheiden fi aber von den ehemals fürftlichen Haufern dadurch, Haß fie
Feine völkerrechtliche, durch die Bunded« Akte garantirte Stellung haben, nme in Bezug
‚ auf ihre perfönliche Stellung lediglich dem niederen Abel angehören. In biefe Klaffe
von Standesherren gehört zunächfi der Graf von LendsbergeGemen, weicher bat
ehemals anmittelbare und reichsſtaͤndiſche Gebiet des Freiberen von Bömmelberg an
ſich gebracht Hat, und dem durch allerböchfte Verleihung die Stellang eines preußifchen
Standesherrn im ühnlicher Weife zu Theil gemorben ift, wie fle den Fürſten von Habs
feld und Karolath in Schleflen zufteht. In demfelben Kechtszuſtande befinden fich bie
Erben des Freiherrn von und zum Stein, bes berühmten Staatsminifters, deren Rechte
i) Der damalige Herzog zu Looz machte geltend, daß er der Souveränetät über feine anger
flammten, zum deutfhen Reihe gehörenden Befisungen durch das Bisthum Lüttich gemaltfam de:
raubt worden, daß er dariiber prozeffire und der Prozeß noch nidyt entfchieden gewefen be, als Krank:
reich jene Befikungen mit Sequefter belegte. Auch forgte man dafür, baf der damalige franzöf.
nifter bes Auswärtigen, Fuͤrſt Talleyrand, die Gigenfchaft ber Reicheunmitielbarfeit für jene
ungen anerfannte, Jene Luͤtticher Befibergreifung fand aber ſchon i. 3. 1320 ftatt, und durch
Verleihung des Gerzogtitels und andere, Vortheile wurde das gräfliche Haus Looz bereits von
Kart V. bei der Hulbigung der Niederlande entichäbigt. |
ad us
gegenwärtig Durch den Grafen von Kielmanndegge bertreten werben. ine beſon⸗
Dere Erwähnung verdient bier noch die Grafihaft Kaunitz⸗Rietberg. Dieſe Graf-
[haft gehörte fo Lange, wie fie fih im Beſitz des Grafen zu Kaunitz befand, zu den
ehemals reichöunmittelbaren und reichöftändifchen Beflgungen in Weftphalen; wenigftens
wurde fie, obgleich ihrer in der Bundes Akte nicht ausdrücklich Erwähnung gefchieht,
von Preupen dafür anerkannt. Die Grafſchaft ift indefien an den Rittergutsbeſitzer
Herrn Tenge verkauft worden, und ſeitdem bat die preußifche Negierung Dderfelben,
refp. ihrem -Befiger, weder die völferredhtliche Stellung aus der Bundes⸗Akte noch auch
fonft eine bevorzugte Stellung eingeräumt.
Durch die Gefeßgebung feit dem Jahre 1848 tft eine wefentliche Uenderung in
den Rechtözuftänden des hohen Adels in Preußen entitanden, indem durch die nivelli-
- sende Tendenz jener Tage demſelben nicht nur alle diefenigen Gerechtfame entzogen
wurden, welche ſich auf die preußifche Gefeßgebung gründen, fondern fogar Diejenigen,
welche duch die B.⸗A. unter Die Garantie des Völkerrechts geftellt find. Die preu⸗
Bifche Regierung hat indeſſen fchon jeit längerer Zeit den völkerrechtlichen Zuſtand
wieberberzuftellen fich beftrebt, und Dur das Geſetz vom 10. Juli 1854 ifl audges
fprochen, Daß Der Wienerberflellung der echte der ehemals reichönnmittelbaren und
reichsfländifchen Haͤuſer, welche ihnen durch die B.⸗A. und die fpätere Bundesgeſetzge⸗
bung zugefichert find, die Geſetzgebung jeit dem Jahre 1848 nicht entgegenflehen foll.
Nur in denfenigen Bällen, wo dieſe Häufer durch vechtöverbindliche Verträge ihrer
bundesgefeglichen Stellung entfagt haben, bat e8 bei diefen Verträgen fein Bewenden
(wobei allerdings fich Die Rechtsfrage aufgeworfen, ob ein folcher von einem Fami⸗
lienbaupte (durch revolutionaͤre Zeiten abgetroßter) eingegangener Vertrag auch für
die Agnaten vechtöverbinplich iſt, ob 3. DB. letztere auf die Steuerfreibeit weitern”
Anſpruch haben, nachdem das Familienhaupt derfelben durch Vertrag entfagt hat.
Diefer conerete Fall liegt im Croy'ſchen Haufe vor). Durch die Allerh. Verordnung
vom 12. November 1855 ift jenes Geſetz zur Ausführung gebracht, und ver Staats⸗
minifier von Düesberg, Oberpräfldent von Weftphalen, mit der Regulirung dieſer
Verhaͤltniſſe beauftragt, welche unter deſſen Leitung der Staatdanwalt Hering in
Münfter bearbeitet. Sicherem Bernehmen- nach ſind die Verhältniffe mehrerer fürftlicher
Säufer bereitd georonet, und ſteht die definitive Befeitigung des Diefen Häufern zuge»
fügten revolutionaͤren Unrechts binnen Kurzem zu erwarten. Verdient e8 dabei einerſeits
hohe Anerkennung, daß dieſe fürftlichen Haͤuſer fich bereitwillig den nicht unerheblichen
Opfern unterziehen, welche in diefer Hinficht Durch die einmal gegebenen Timflände
ihnen zugemnthet werden möüflen, fo kann doch anderfeitd nicht genug betont werben,
wie ganz entgegen allen gebetligten, . verbrieften und garantirten Recht, ja ſelbſt der
gewoͤhnlichen Bllligkrit gegen ‚ven Hohen Adel eine Zeit und eine Hichtung handelte,
welche das Recht im Umfturz erblickte und unter dem Banner ber Freiheit die Berges
waltigung ‚[anctionirte.
Außes nem hoben Adet, dem eigenthumlich geſtellten Fürſten zu Kiheina ⸗ Wolbec
und ben Standesherren befindet ſich der Abrige weſtphaͤliſche Adel in keiner, von den
NMechtozuſtaͤnden des preußifchen Adeld in den übrigen Provinzen der Monarchie ab⸗
weichenden Lage. Seine Situation ift vielmehr ibentifch ber bes niebern Adels ir:
Doutichland und Preußen überhaupt Doch aber ift Die Stellung bes weſtphaͤliſchen
Adeld, weil fie weientlich-nuf. Grundbeſitz baflrt, eine bedeutungsvollete als die Stellung
des. niedern Adels, fobald ex feinen Grundbeſitz mehr bat, oder in einer Gegend, die
große Städte enthält, zu fein pflegt, und. zwar dadurch, Daß die Griftenz der meiſten
Familien durch — geſichert iſt. Indeſſen iſt zu bemerken, daß eigentliche.
Fideicommiſſe vorzugsweiſe ‚unter dem katholiſchen Adel beſtehen; wenigſtens ſchlißßen
Die in den proteſtantiſchen Familien aufgerichteten Statuten über die Bererbung des
Grundbeſitzes der Regel nach Heiratben mit bürgerlichen Frauen micht aus.
Bon den 325 Hittergäteen Wetphalend (in den Regierungsbezirken MRimften,'
Minden und Mrasberg) find weitaus die meiften in ben Händen abeliger And zwar alter
ritterlicher Geſchlechter; gang befonders iſt dies der Fall mit den 139 Rittergütern Im
RB. Münfter. Daß: der ‚ritterbärtige Adel im Weftyhalen — Briefadel if ſehr wenig
vorhanden — darchweg von Winifteriolen abflanime, iſt behauptet worden, aber nicht
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zu. beweifen. Ziemlich ſicher ift nur, Daß viele der noch eriflirenden Geſchlechter im
tem Münfterlande unter den fogenannten Burgmännern vorlommen, d. 5. unter
den Dögten, welche für die Fürftbifchöfe die feſten Pläge und Burgen des Hochſtifts
befeßt hielten, und Die daher Minifterialen waren. Dagegen iſt aber auch urkundlich,
daß ein großer Theil der weſtphaͤliſchen Adelsgeſchlechter in eine Zeit zurück geht, wo
ihre Vorfahren dem Stande der Minifterialen noch nicht angehörten, ſondern unter der
Bezeichnung nobiles und liberi dem Stande der Hochfreien beigezählt wurben. Der
Srund, weshalb in Weftphalen fich ein freier Adel ohne Lehnsverband erhielt, liegt
darin, daß hier Feine mächtige Dynaftie, wie in Branfen, Schwaben u. f. w. aufkam.
Ueberhaupt hört mit dem Schluffe des 14. Jahrhunderts die Minifterialität, welche
den niebern Adel in ſich begriff, auf, und ed trat ein freies Vaſallenthum an ihre
Stelle, eine freie Herrfchaft, dem höheren Abel allerdings nicht angebörig. Es können
indefien nur wenige Bamilien des weftphälifchen niedern Adels ihre Genealogien bis in
die erfte Hälfte des 12. Jahrh. binaufführen, wie 3. B. die von Drofte, melde
bereitö zu ‚jener Zeit im Beſitz des Münfterfchen Truchſeſſen- oder Droften- Amtes,
alfo unzweifelhaft Minifteriale waren. Iene eben erwähnte freie Serrichaft iſt eine
althergebrachte unbezweifelte Thatfache. Eine Iandesübliche Anfchauung ift es, welche
viele Adelsfamilien in Weftphalen veranlaßt, das freiherrliche Prädikat, als von Alters
her. ihnen gebührend, in Anfpruch zu nehmen. Und es ift auch nachweisbar, daß zum
Mindeſten -vom 17. Jahrhunderte an aus Courtoifle und provinziellem Uſus Dem weit
phälifchen ritterlichen Gefchlechtern der freiberrlihe Titel zugeflanden wurde. Manche
derjelben ließen im verflofienen Jahrhundert dieſe Titel ausdrücklich yon Kaifer beſtaͤtigen
und folche reichöfreiberrliche Diplome (auch ein gräfliched, dad der Grafen von Mervelbt.
Pol. den Artikel: Adel des Mittelalters, die Stelle, wo von. Leopolo I. von. Oefter-
reich Die Rede if.) find dann von der preußifchen Megierung anerkannt worden. Andere
Familien — ganze Gefchlechter und „Linien — führen den Breiherrntitel auf Grund
einer Anerkennug durch Cabinets⸗Ordres, oder der Aufnahme In die rheinifche Adels⸗
matrifel, oder endlich auf Grund des eben erwähnten, mehr. als bundertjährigen landes⸗
üblichen Gebrauchs, der ihnen notorifch Die freiherrliche Bezeichnung unangefochten bat
zu Theil werden laſſen. Nah der Anfchauung der legten Kategorie ift infofern nur
zwifchen Reichsfreiherren und einfachen Breiherren zu unterfcheiden, ald jene Würde
durch kaiſerliches Diplom ertheilt if, Diefe aber nur den freien Herrenſtand bezeichnet,
der dem Begriffe des alten ritterbürtigen Adels entfpriht. Keinem ber fjüngern
Geadelten, . oder Stadtadel⸗(Patrizier⸗) Gefchlechter, geftand man letztere Würbe
zu, gewährte fie jedoch in Ritterſtuben und Domfapiteln, ohne hierbei .eine Anmaßung
ſich bewußt zu fein, allen ritterlichen und ftiftsfähigen Geſchlechtern des Landes. In
folcher Weife haben fih in Weftphalen die Begriffe Freiherr und alter landfaͤſſtger
Adel identifiziert. (Kür Spezielleres ift zu vergleichen: v. Ledebur, Dynaſtiſche For⸗
ſchungen. 2. Heft. Berlin, 1855. Der bel der Provinz Weftphalen, mit befou-
derer NRüdfiht auf den von demfelben in Anfpruch genommenen Breiherenftand.)
Was die edlen Stabtgefchlechter anbelangt, fo fepten es die unter dem Namen
der Erbmanner bekannten Münfterfihen Familien — welche, ohne eigentliche Patri⸗
zier zu fein, doch im Mittelalter bis gegen die Wiedertäuferzeit hin, wo bie Zünfte fi
Antheil am Stabtregiment erzwangen, die Hegierung der Stadt audfchlieglich beſaßen
— nad einem 150 Jahre dauernden Streite durch, daß i. I. 1709 ein Reichsſchluß
dahin entſchied, daß fle als fliftöfähig und ritterbürtig zu Aufſchwoͤrungen zugulaffen
fein. Bon da an alfo fand ihrer Aufnahme in die Domftifter nichts im Wege, for
bald le die nöthige Anzahl von Ahnen nachweiſen Eonnten. (Vergl. den Artikel: Abel
im Mittelalter und beſonders: Janſſen, 2. Band der Münfterifchen Gefchichtöquellen,
worin ein folcher Ball, der von Nom entfchieden wird, vorkommt.)
Unter Stiftsfähigfeit ift hier zunächft die Ahnenprobe zu verſtehen, welche erfor. »
derlich war, um eine Präbende an den Domftiften Münfter, Paderborn und Osnabrück
zu erhalten. Es wurden dazu anfangs acht, fpäter ſechszehn Ahnen, acht von Vater⸗
und acht von Wutterfeite, verlangt. Erft im Jahre 1785 fand indeflen das Münfterfche
Domkapitel nöthig, die Faiferliche Betätigung dieſer Obfervanz einzuholen. Auch um
im Stande der Mitterfchaft auf den Landtagen des Bisthums ericheinen zu Lünen,
GIERD ER YZEREN —* RIED TIER
mußte man, abgefeben von dem Beil eines Imbtagsfähigen Guts (dad aber fehr unbe⸗
deutend fein, ja in einem kleinen Haufe befteben Tonnte), die Abftammung von ſechszehn
adeligen Ahnen, acht von Bater- und acht von Mutterfeite, erweifen, doch follte nach
dem im Jahre 1784 vom Münfterfchen Domfapitereingeholten Eaiferliden Concluſum
nicht nothwendig jein, daß die ſechszehn Ahnen in der oberfien Reihe von alten deut⸗
fchen Adel abftammten. Seit diefer Zeit wurde bei Aufichwörungen verlangt, daß in
der oberften Meihe der fechdzehn Ahnen Fein Diplomatikus ') ſei. Die Echtheit des
Stammbaumes mußte, nachbem die gehörigen Bewelfe geführt waren, vor der Berufung
des ſich Meldenden zum Landtag, von einigen Standeögenofien beſchworen werden, baber
der Ausdrud: Zum Landtag aufgefchworen werben.
Adels⸗Theorie und Adels⸗Reform. Haben wir oben an der Hand der Geſchichte
erfannt, daß der Adel niemals etwas Anderes geweſen ift, auch niemald etwas An⸗
deres jein fann und darf, als die jebesmal herrſchende Geſellſchafts-Klaſſe,
der Stand der focial und politifch Vollfreien, in feiner Außern Lage und
Erſcheinung bedingt und mobificırt durch die jeweilige Geftalt ded Staates und feiner
Berfaflung, fo haben wir damit auch die feſte Bafld gewonnen, anf welcher wir un⸗
ſere eigene praktiſche Adels⸗Theorie zu gründen vermoͤgen.
Wir hatten zuerſt den urſpruͤnglichen Abel aller Vollfreien, d. h. aller derer,
welche in ihrer Geburt und dem Beſitze eines Wehrgutes die Möglichfeit und Ga⸗
tantie der Theilnahme an der urfprüngliden Gelammtbärgichaft, d. h. die Mitglieds
ſchaft der damald herrſchenden Geſellſchafts⸗Klaſſe befaßen, wenngleich. hier und dort
modificirt Durch gewiſſe fürftliche Familien, welche ſich in factifcher Nobilität, im Be⸗
fige der Häuptlings-Funcionen und mit der Vorflelung göttliher Abkunft, wenn auch:
nicht ber doc thatfächlich, Über den eigentlichen Stand bed Adels erhoben.
Wir fahen fodann mit der Steigerung der Functionen der Staatdgewalt und’
mit der Theilung der Arbeit die allmälig wachſende Bedeutung der Groͤße des Ve⸗
figed, jowie der Gewohnheit und Uebung in den Wunctionen des Regimentes, bie
graduelle Befeitigung derjenigen, deren Grundbeflg nicht mehr die Potenz gewährte,
den gefteigerten Anforderungen der Herrfchaft zu genügen, dad theild freimillige, theils
tenbenzidfe, fowohl active als paffive Ausfcheiven aus der allgemeinen Wehrpflicht md.
Waffen-Berechtigung ber Breien. Wir jahen ferner die Bildung eines eigenen, wejentlich
auf dad Gentrum des Staates bezogenen, die Herrichaft berufsmäßig treibenden Cüvil⸗
und MilitärsBeamtenthumd des neu fich bildenden Lehnsſtaates, des fogenannten Feudal⸗
Adels, den langjährigen Kampf zwifchen Lehn und Allod und die wachfende Abjorbtion
des urfpränglichen Adels der Bollfreien durch jenes Lehnd-Beamtenthum, fo weit nicht
Beide mit einander verſchmolzen.
Dabei überzeugten wir uns, daß, der Bleichartigkeit der Entwicklung im Ganzen
und Großen ungeachtet doch die Nüancen und Faͤrbungen ber Staats⸗ und Geſell⸗
ſchafta⸗Verfaſſung und ihres gegenfeitigen DVerhältniffes überall eine entfprechende Ge⸗
ftaltung und Mopification des Adels im Gefolge hatten und daß danach die Entflehung,
wie bie Fortbildung des Adels nicht als etwas Willkärliches, ſondern als das noth⸗
wenbige Nefultat des Zuſammenwirkens von Mecht und Sitte, Staat und Gejellſchaft
und traditioneller Vollfreihoit ſich darſtellt.
Wir ſtehen drittens vor der noch in der Vollendung begriffenen Thatfache, daß
mit der abermaligen Veränderung des Staates und. feiner Verfaſſung, wit der Aus⸗
bildung bier des abſoluten, dort des parlamentariſchen Staates dafjelbe Geſetz der
Entwicklung ſich vollzieht, daß wiederum die Bollfreiheit und der Adel der verfloffenen
Epoche je länger deſto mehr dem Beamtenthum und der Vollfreiheit des modernen
Staates und ber neuen Periode weicht und zum Opfer fällt, daß indbeſondere ba,
wo das Princip des modernen Staates feiner Verwirklichung relativ am nädften ge⸗
treten, ber gefchichtliche Adel auch rechtlich von der Bureaufratie und deren Rangklaſſen
abforbirt worden if, oder gar ein neuer imperialiflifcher Adel auf neuer Grundlage
ſich entwidelt, ja daß ſelbſt dort, wo der hiftorifche Adel verhältnigmäßig noch am un«
verfehrteften und Fräftigften iſt, Die Geldherrſchaft in ber Berfon bes reichflen Juden
ı) Dieſet Ausdruck bezeichnet einen Brief-Miyligen, d. h. durch Adelsdiplom Geabelten. O. Reb.
> VEBEETT YET DIE —⏑—
den Eintritt in die herrſchende Klaſſe erzwingt und damit auch für: den. Parlamenti«
Adel eine neue Epoche eröffnet. Ä
Abftrabiren wir hiervon unfere praftifche Adeld-Thevrie, fo gelangen wir zu
folgenden Sägen: |
J. Es if ein Widerſpruch in ſich felbft, und eine feciale wie politifche Unmoͤg⸗
lichfeit, ven Adel einer vergangenen Epoche und deſſen eigenthirmliche Geftalt länger
und weiter conferviren und reflauriren zu wollen, al& die Elemente und Vorausfegungen
reihen und geftatten, welde aus der alten Zeit in die neue mit. binübergenommen
find. Die Adelöhezeichnungen, welche vordem Aemter waren und jpäter leere Titel
geworden find, die Adeldwürde, welche Anfangs ein auf Geburt und Beflg gegrünbetes
politisches Recht der Vollfreiheit, demnaͤchſt für wenige Gulden Fäuflih war, — fle fönnen
fchwerlich weder durch thatlofe Klage über den Berluft untergegangener Aemter und
Befigrechte, noch durch kurzfichtigen Haß gegen die durch die Fortſchritte der Volks⸗
wirthfchaft und der geiftigen Bildung bewirkte limgeflaltung der Grundlagen forialer
und. politifcher Freiheit, ſondern lediglich durch das rechte Berflänpnig und daB that«
fräftige Ergreifen der unveränderlichen Xebend-Elemente und der bleibenden Aufgaben
des Adeld bewahrt und wiedergewonnen werden. Mit den Aufhören ver ausſchließ⸗
lihen Berechtigung ded Grundbeſitzes, mit dem Auftreten ded beweglichen Beflges, des
Geldes und feiner Bedentung, mit der Veränderung ber Leiſtungen an und für ben
Staat, mußte- ſich die Baſis der focialen und politifchen Yreiheit und damit auch bie
Baſts des Adels nothwendig und von felbft verändern, und der Kauf und Verkauf bes
Adels war Nichts, als die Karrifatur des an fich nicht unrichtigen Gedankens, das in
dem ınndernen Staatsorganismus ber Adel auch durch qualiflcirten Geldbeſttz erworben
werden muß und fann. Nicht minder ergiebt es fih von felbft, dag DBerhältniffe und
Beziehungen, welche ihre Berechtigung felbft nur in der damaligen Geſtalt des Staates
und der Staatögewalt hatten, mit der Veränderung diefer auch ihrer früheren Berechti⸗
gung verluftig gehen, daß der. Feudal⸗Adel, wie er feiner Seite die frühere Vollfreibeit
aufgezehrt, jo jet nach derſelben gejchichtlichen Logik felbft dem neuen Amts⸗Adel und
der neuen Bollfreiheit weichen muß; daß Herrfchaftöverhältnifie, welche auf bie foriale
Unfreibeit und Gebundenheit gewiſſer Volksklaſſen gegründet und berechnet waren, ‚mit
der Freilaſſung diefer ihre Endſchaft erreicht haben, und daß es feine Gebäube auf
Sand bauen heißt, wenn man nad dem Aufhören der Urſache dennoch die Wirkung
fefthnlten zu konnen vermeint.
| Eine ähnliche. Bewandnip hat es fodann mit der Bedeutung bed Blutes und
Geſchlechtes. Richt, daß wir unferer Seits die Bedeutung des Geſchlechtes und ber
Familie unterfchägten oder verwürfen; wir wiflen, daß Alles, was gegen ie Erblich⸗
tet des Adels vorgebracht werden kann, gegen bad Erbrecht überhaupt gerichtet ift,
und daß eh dad Erbrecht auf feiner. nieberften Stufe fefkhalten heißt, menn man nicht:
in gleicher Weiſe die Vererbung des politiihen, als die bed Geld⸗Capitals geſtatten
wid. Wenn wir nichtd deſto weniger heute, wo der frühere nationale Gegenſatz
unb hamit der weſentlichſte Theil der urfpränglichen Bebeutung ber. leiblichen Ahklama.
mung und bed Blutes verwiſcht und in Bergefjenheit geraihen ift, dem Blute und
Geſchlechte nicht mehr die frühere Bedeutung: zugeftehen und inöfefendere nach den
Borbilde ded Landes, wo jene Fuflon am eheſten zu Stande gekommen und wo ber
Adel noch heute am meiften in der Blüthe fleht, dem älteren continentalen Begriffe
der Ebenbürtigfeit- nicht mehr die frühere. Berechtigung guerfennen, fo ſoll Damit weder.
ber Geſchlechts⸗, noch der Erb⸗Adel verworfen, fondern mır — analog ber Metamors
phoſe des Staates überhaupt — der privatlichde Begriff der Familie in ben. ſtaats⸗
reshtlichen.. verwandelt und dad Geſchlecht aus ber niederen leiblichen Sphäre von
Fleiſch und Blut auf dad höhere politifche Gebiet des Geiſtes erhoben werden. Es
iR da der höhere ftaatörechtliche Fortjchritt der Familien wie der Nationen, ‚die geiftige
Abſtammung und Gemeinſchaft allmälig an die Stelle der leiblichen treten zu laflen,
und fp die Verwandſchaft und Natipnalität des Blutes in ihren höheren geiftigen und
politiſchen Ausdruck, in die Verwandſchaft und Nationalität des Herzens und des
Kopfes, des politiſchen Glaubens und Denkens umzugeſtalten. Aus dieſer geiſtigen
und. politiſchen Auffaſſung der, Familie aber ergiebt es ſich denn auch von ſelbſt, daß
AD SRUITEDE INS TUE ALOE, Hs
weder bie biofe Abſtammung des Blutes, noch das gewöhnliche privatrechtliche Erb⸗
recht, fondern nnr die geiflige Kindſchaft, d. h. adelige Lebensart, Erziehung und Ber
ſchäftigung und die Uebertragung des politifchen Sapitald, d. h. ein qualifkirtes Erb⸗
recht, das Geſchlecht und defien Adel zu bewahren und zu Abertragen vermögen.
I. Ebenſo ergiebt fich leicht von felbit, daß eben, weil der Adel und deffen eigen»
thuͤmliche Geftalt überall und zu allen Zeiten als das Probnet der befonderen Ber
faffung von Staat und Gefellichaft fich darftellt, e8 eben fo unrathſam als unmoͤglich iſt,
die charakteriftifche Beftalt des Adels eines fremden Landes und Volkes von andersiwoher
zu übernehmen und nahzuahmen. Es geſchah — worüber bie geſchichtlichen Thatſachen
feinen Zweifel laſſen — fchon in den erſten Entwidelumgs-Stadien von Staat und Geſell⸗
ſchaft, Daß je nach der Individualität bes domintrenden Volksſtammes und Rechtes hier das
Bamilien=, dort dad Beſitz⸗Recht in den Borbergrund trat, daß damit nicht nur bie
Benennung, fondern mit dem Namen auch das Weſen und die Anfchauung bed Adels
fi; verſchieden geftaltete, daß die demnächftige, je nach Volt und Land verfchiedene
Ausbildung der Staatögewalt und die unabweisliche Beziehung des Adels auf diefe
bald felbft deffen Fundamente umgeftaltete, und daß daher je nach der eigenthümlichen
geographifchen und politifchen Lage der einzelnen Laͤnder und je nach dem Nebergewicht
des fländifchen oder färftlichen Elemented, ein mehr oder minder zahlreicher, ein Beam⸗
ten= und militärischer oder ein fländifcher und parlamentarifcher Adel ſich entwickelte:
eine Entwickelung, die am beften im der Parallele Englands und Frankreichs fi ver-
felgen läßt. Wie e8 zur Zeit der herrſchenden Bolld-Gcmeinde die Mitgliedſchaft an
Biefer Gemeinde und zu den Zeiten des Fendalismus die Zugehsrigkeit zu der militä«
riſchen oder bürgerlichen Hierarchie des Lehnd » Staates war, weiche ben Adel verlieh,
fo war ed mit der fleigenden Entwidelung der Staats⸗Gewalt Die nähere ober ent⸗
ferntere Beziehung zu dem Centrum des Staates, ſei es zu der Perfon des Fürſten,
fei e8 zu einem ftändifchen oder parlamentarifchen Körper, in welthem Grund und
Zegitimation der größeren oder geringeren Berechtigung ded Adels gefucht und gefun⸗
den wurden. Diefe geſchichtlichen Factoren und Momente aber zu verfennen und zu
ignoriren, würde auch heute noch eben fo bedenklich als unflettbuft fein. Denn, wie
in Rußland nach der Fixirung der unbedingten Selbfiherrichaft des Czaaren von einer
poHtifchen Bedeutung des früheren gefchichtlichen Adels neben den Rangklafſen des
Milttäre und Civil⸗Beamtenthums (Tſchinadels) nur noch in fofern die RNede ift und
fein kann, als derjelbe periodiſch — um mit Talleygrand zu fprechen — auf die Todes⸗
art der Kaifer reagirt, oder wie in Frankreich der gefchichtliche Adel, nachdem er vom
Lehnss Adel zum Hof⸗Adel herabgefunfen war, mit dem Koͤnigthum zuglei unmöglich
geworben if, fo iſt auch anderswo bie gegenwärtige Geſtalt des hiſtoriſchen Adels,
ſelbſt in Ihren Mängeln und Schwächen, nichts Willkurliches, ſondern ein nothwen⸗
diges Prodnet der Geſchichte, welches nur an feiner Wurzel und Quelle gereinigt umb
verbeffert werben Tann. Ä 1
Iſt dies aber unzweifelhaft, ſo iſt es auch unbeſtreitbar, daß alle weſentlichen
und ſpeciſiſchen Veränderungen des Staates und der Geſellſchaft, auch. die neueren,
bie Geftalt und Stellung des Adels. entfpreihend verändern werben und muͤſſen, und
daß daher der Abel, wenn: ex. aniberd feine Zeit. und Aufgabe recht verfteht, ſeine
Kräftigung und Mefurmation eben in diefen und in der Antnüpfung an biefe forieden:
und politifchen Veränderungen ſuchen und finden wird. : Gonereter ausgedrücht will
dies fagen, daß. mit ber Abftveifung des patrimonialen Gharakters ded Staated und
mit der neueren verfaffungsmäßigen Unmvandelung der abfahıten Monarchie auch der Adel
den Schwerpuntt feiner Stelung und Aufgabe nicht mehr in dem’ patrimorialen Weſen
und in dem Hof-⸗Adelthnum, fondern in dem communalen und ftändifchen Weſen und:
in dem adeligen, d. b. freiwilligen und Ehrendienſt des ſtaatsrechtlichen, die. Berfön-
lichkeit deod Staates repräfentirenden Königthum zu fuchen hat. Alle. funftigen Bes
firebungen des Adels, als Adels⸗Vereine und Adelsketten, Adels-Berbrüderangen und
wie man ſte fonſt nennen mag, nicht minder die privaten Bemuͤhungen einzelner Ge.
fAhlechter, ihren Grundbeflg und damit ihre fociale Bald wieder zu befefligen und um⸗
beweglich zu machen: ſte mögen den zeitigen Mitgliedern zur voräbergehenben Befrie-
digung gereihen und bie betreffenden Familien vor dem finnuztelen. Ruin bewahren,
Am.
20 a 4 na a a an ee Dee AA Bee WUETIWTTENN
die Erhaltung und Verfüngung bes Adels als folgen und feiner poltttfgen Bebeutung
it nur auf dem communalen und ftaatlihen Gebiete zu finden. Und — es ift die
eilfte Stunde!
I. Der Abel ift nur dann und in foweit wirklicher politifcher Adel, ald er bie
jedesmal herrichende Geſellſchafts⸗Klaſſe ift, und er finkt in demfelben Maße zu einer
dem lintergange geweihten privilegirten Klaffe oder Kafte herab, ald er anfängt, Pri⸗
vilegium und Vorrecht anftatt der Pflicht und bed Mechtes, und bie Früchte anſtatt der
Arbeit der Herrichaft zu ſuchen. Wie mit der Aufhebung der gleihen Schug- und
Kriegöpfliht auch der gleiche Adel aller Freien, wie mit der Ausbildung ˖des Lehns⸗
Beamtenthums der Adel der Vollfreien überhaupt, fo ift auch in neuerer Zeit der
Feudal⸗Adel dort, wo er am meiften feines Dienftes und damit feiner Herrſchaft ver⸗
gefjen und dennoch im Befige der Früchte diefer Herrfchaft geblieben war, mo er, eben
weil er nicht mehr zegierte, durch die ausfchließliche Beichäftigung mit ſich felbft und
feinen Sonberintereffen in der öffentlihen Achtung in demfelben Maße gefunfen, als
er in feiner eigenen gefliegen war und — wie ſich dies auch an anderen Orten wies
derholt — um fo hochmäthiger und anmaßender wurde, je weniger er politiſch bedeu⸗
tete, in einer Nacht zum größten Theil durch ſich felbft und fein eigenes böfed Ge⸗
wiffen hinmweggefegt, wohl bemerkt, ohne daß ınan feine Befeitigung — und das iſt
das Lehrreichfle daran — in dem Organidmus des Staates ald einen Mangel oder
Verluſt empfunden hätte. Nur dort, wo die alten Serrfchaftöverhältniffe noch am un⸗
berührteften geblieben, war dem Abel feine urfprünglihe Stelung in ſoweit bewahrt,
daß es ihm noch gelang, das Volk für das Königthum in den Kampf zu führen un»
feines ‚Adels wärbig zu fterben. Wie anders dies Alles dort, wo der Adel, eben weil
er fih mit Sicherheit als herrfchende Gefelichaftd-Ktlafle weiß, von Engherzigleit und
Hochmuth, von quälender Beforgnig vor fremder Nichtachtung und von eigener Ueberhebung
gleich weit entfernt, ſich vorzugsweiſe mit den Interefien des Staated und nur mittels
bar mit feinen eigenen bejchäftigt und feine Grenze ſtets flüfftg erhält, weil er alle
Bolffreien nad wie vor ald feines Gleichen betrachtet. Dort if der Adel nicht arifte-
Eratifcher als dad Volk und, weit entfernt, durch ihn die Freiheit gefährdet zu fehen,
iſt es die gemeine Breiheit jelbft, welche in ihm, wie ihre ſchoͤnſte Bluͤthe, jo auch ihren
ftärfften Hort zu erbliden gewohnt if. Den englifchen Adel aufheben, ſchon der Ge⸗
danfe ift eine Unmöglichkeit; es hieße das nichts Anderes, als England und den Staat
England felbft aus der Geſchichte ftreichen.
Freilich if} Damit auch das Urtheil gefprochen über eine felbfi von befreundeter
Seite vertretene Anſchauung, melde dem Adel feine redyte Stellung anzuweiſen meint,
wenn fle ihn als den Stand des forialen Beharrens bezeichnet. Ein Stand, der nur
bad Beftern und nicht das Heute vertreten und leiten will, über den muß bie Gefdyichte
zur Tageborhnung gehen. Führer und Richter des Bolfes in Allem unb für Alle,
oder Ballaft für die Bewegungd- Partei: — wir zweifeln faum, daß man heute auch
auf dem Bontinente verfiehen wird, warum ber englifche Mel ſelbſt den Meetings
des Schuputzerjungen praͤfidirt.
Noch iſt zum Glück auch außerhalb Englands die Herrſchaft des Adeld nidit
völlig verloren, noch bat zum Gluͤck auch in Deutſchland der hiſtotiſche Adel feine ur⸗
fprängliche Stellung in feiner biöherigen patrimonialen. und grundherrlichen Gewalt,
ſowie in dem Civil⸗ und Militär-Beanttentbum des abfoluten Staates fo weit bewahrt,
um barin wenigftend eine Anfnäpfung für weitere Bildungen zu gewähren, und zwar iſt
TV, diefe Anknupfung für Bewahrung und Fortbildung des Adels in und mit
deſſen Verhaͤltniß fowohl zu ben veränderten Inftitutionen des Stanted, ald zu der
fortalen und politifchen Gemeinfreiheit und Bollireiheit gegeben. .
Wir fahen hier zunächft das warnende Beifpiel des urfprünglichen Adele der
Vollfreien, melde, indem fie theild grollend theild gleichgiltig neben bie Entwidelung
bed Lehnsſtaates fi flellten, almälig neben dem neuen Lehns⸗Adel in ihrer ſocialen
und‘ politiihen Bedeutung verſchwanden und wohl gar Genoſſen ihrer früheren Hin⸗
terfaffen wurden.
- Wir haben fodann die Erfahrungen des frangdftfchen Feudal⸗Adels, der, anflatt
bie Gemeinfreiheit ald feine Bald und dad Bürgertum als feinen fängeren Bruber.
GERT ALTEN. BAT WEDER! —. OR
zu betrachten, fi hochmüthig über die anderen Stände erhob und mit.ber Freiheit
des Vollkes natürlich auch feine eigene verlor, der, anftatt fein Weſen ſtraff und feine
Grenzen fläffig zu erhalten, in dem Maße, als er im Innern erfchlaffte, nad) Außen
fi um fo fchroffer abſchloß und dadurch ‘zu einer politiſch eben fo gehaßten als ein»
flußloſen Kaſte verknoͤcherte; der, anftatt fein Adelsrecht in der perfönlichen Vertretung
der Gemeinfreiheit und in ber bevorrechteten Arbeit am Staat und an ber Krone zu
erbliden, ich mit dem Genuß von Geld» und Ehren-MRechten für vordem geleiftete
Dienfte begnügte, die Arbeit am Staat dem Roben⸗ und Geld⸗Adel und ben Rotüriers
überließ und zur Vergeltung über Nacht ald Staatsdrohne ausgetrieben wurbe,
Wir beflgen endlich ald Maßſtab für’ die Gegenwart den englifhen Adel, ber,
weil er eben nichts Anderes ift und nichts Anderes fein will, ald die Spike und das
Haupt eine in allen feinen Gliedern ariftofratifchen Volkes, und weil er von feinem
erfien Auftreten al8 Stand neben feiner eigenen mit richtiger Erkenntniß ftet6 auch Die
Freiheit der anderen Stände vertreten, feine geichichtliche Vollfreiheit und feinen poli⸗
tiſchen Einfluß nicht nur bewahrt, fondern — allerdings zum Theil auf Koften bes
KönigtHumd — entſchieden gefteigert; der, meil er fich ſtets eben ſowohl feines Zu⸗
fammenhanges und feiner Gemeinſchaft mit den Gemeinfreien, als feiner hervorragenden
Stellung bewußt geblieben ift, mit dem flärffien Standedgefühl die flüffigfte Grenze
verbindet und gleichmäßig von innerer Erfchlaffung, wie von Außerer Erftarrung und
Ueberhebung fi frei erhalten hat; Der, weil er das Abelsrecht ſtets ald ein poli«
tiſches Hecht betrachtet und das Vorrecht bed Adels wenigftend prineiptell nicht in dem
arbeitölofen Genuß und in höflfchen Ehren, fondern in dem unentgeltlichen Ehrendienſt
an Staat und Gorporation gefunden, anch heute noch mit dem Staate und deflen Re⸗
gierungd-Drganismus fo eng verbunden, ja identifleist ift, daß er nur mit Alt⸗England
zugleich befeitigt und aufgehoben werden kann.
Scäwerli wird es einer näheren Ausführung bebürfen, welchen Adel und aus
welchen Gründen wir ihn zur Nachahmung empfehlen, freilich nicht, wie Manche wohl
gemeint haben, ald Original zum bloßen Eopiren, fondern als Vorbild und Muſter
zur Nachbildung unter anderen Verhältniffen und in anderem Stoffe.
Es if nur eine ber gangbaren Phrafen des Liberaliomus, daß in England der
Adel kein anderes Vorrecht habe, ald die Patrie. Denn nicht allein, daß die englifche
Bairie ein ganz enormes Adels⸗Vorrecht ift, ein Vorrecht, defien Gleichen in anderen
Ländern ſchwerlich noch gefimden wird, es konnen auch nur diejenigen fo fprechen,
weiche den englifchen Adel auf die geringe Zahl der Mitglieder des Oberhaufes be
fhränfen. Das englifhe Volk ift aber ein ariftofratifches, nicht weil es einige hun⸗
dert Lords in feiner Mitte zählt, fondern weil die Maſſe ver ſocial und politiich
Freien die Rechte des urfprünglichen Adels der Bolfreien, hauptſächlich dabei durch
die Edniglihe Gewalt des normännifchen Erobererd geftüßt und unterflügt, be
wahrt und inöbefondere durch das Recht wählen und gewählt werden zu tünnen, Mit⸗
glied der herrſchenden Klaſſe geblichen if. Ob Leptered ein wirkliches Vorrecht,
darüber haben ſich die englifchen Chartiften bereits wiederholt auf dad Einbringlichfte
audgeiprochen.
In diefer Homogenität des politifchen und focialen Zuftandes aber, in biefer
weniger rechtlich und qualitativ, als nur tbatfächli und quantitativ unterichledenen
und geglieberten Gleichartigleit der Situation, im diefem gleichmäßigen Bewußtſein bes
gegenfeitigen Bebingt- und Getragenwerbens ift dad Geheimniß der Harmonie ber
Boltsklafien, der politifchen Kührerfchaft des Adels und des Wohlgefallend des Volkes
an feinem Adel befchloflen. Denn wie die Mafle der Gemeinfreien in dem Abel nur
den perſoͤnlichen und perfonificirten Ausdruck ihrer eigenen fidatlichen und corposativen
Stellung erblidt, fo achtet und fehägt der Adel die anderen Stände — wenn man
überhaupt auf England den continentalen, im Worte „Stände” gegebenen Begriff an⸗
wenden darf — ald den corporativen Ausdruck feiner eigenen Stellung und Geltung,
als die freiheitliche Baſis der flaatörechtlihen Pyramide, von welcher er jelber Die
Spige if.
* Es tritt hinzu, daß dort, weil die „Familie“, analog dem Adel ſelbſt, ſtets als
ein politiſcher Begriff behandelt worden ift, mithin bie continentale Auffaſſung dex
A 0 4 Bee ee ee u 1
Ghenbürkigfeit und der Titular⸗Adel der jüngeren Söhne feine Aufnahme gefunden
haben, ſtets eine lebendige Wechſelwirkung zwiſchen dem Perfonal- Abel und dem übri-
gen Volke .flattgefunden hat und zugleich durch dad Zurüdfirömen der jüngeren Söhne
(cf. die folgende geiftreihe Bemerkung von Stein in feiner Volkswirthſchaftslehre
©. 178) das geiſtige und politifche Eapital des Adels durch alle Klaffen verbreitet
und fo dad materiell allerdings geringere Erbtheil „mit dem freien perfönlichen Ele⸗
mente einer ber verlaſſenen höheren Stufe entfprechenden Erziehung und Lebensweiſe
begleitet wird, fo daß die Erziehung die perfönliche Kraft und die kindliche Gewöhnung
ben Drang und Trieb geben, in die Stellung des Erblaſſers zurüdguftreben, und damit
Energie und Thatkraft audy in den anderen Klaſſen des Volles heimisch zu machen.“
Rach dieſer unferer Anſchauung wird auch der gewöhnlichen Eintheilung des
englifchen Volkes in Pairie, Gentry und fonftige® Volk unfchwer die rechte Stelle
anzumweifen fein. Zuerſt die Pairie, der reichsunmittelbare hohe Adel, weil eine yer-
fönliche, unmittelbare Stellung zum Reich enthaltend und gewährend, fodann bie ſog.
entry, der höhere Grafſchafts⸗Adel, weil im Beflg des Iocalen Negimented und
factifch die Maſſe der Wahlfähigen in fi beichließend, und drittens die Maſſe der
wahlberechtigten Vollfreien, letztere den nicht Wahlberechtigten gegenüber das
fociale und politifhe Vollbürgerthum darftellend, hinter der Gentry nur in Bezug auf
das locale und corporative Regiment zurüdtretend, dagegen in Bezug auf den Ges
ſammiſtaat wenigftens rechtlich durchaus gleicdhgeitellt.
Es iſt dies diejenige Gradation der VBollfreiheit nnd Folgeweiſe des Adels,
welche, fo weit nicht Gentralifation und Büreaufratie die Vollfreiheit überhaupt
erftiden, ſich in allen neueren Staats = Organismen wiederholt oder wenigiiend
zu wiederhulen ftrebt, immerhin mit der Maßgabe, dag man fie hier durch mißber-
ftandene Wahlgejege zu drei Cenſus-Klaſſen earrikirt und dort mit Ignorirung ihrer
eigentlichen Bafld der Vollfreien in drei Graden, des hoben, mittleren und niederen
Adels, feſtzuhalten fucht.
Veberhaupt fcheint man, und zwar am aründlichiten auf der Seite, wo man
am meiften für die Gemeinfreiheit zu eifern ſich anſtellt, völlig wergeflen zu haben,
daß dad weientlihe Hecht des deutſchen Adels in nichts Anderem befieht und beftand,
ald in der vollen deutfchen Freiheit, und daß es daher bei dem Adel und für den
Model vor Allem eben auf jene Erwerbung und Bewahrung der realen deutſchen Frei⸗
heits⸗Rechte ankommt. Diefe deutfche Kreiheit aber war — wie felbfi Welder
anerkennt — „wicht jene negative Freiheit des Freigelaſſenen, der bei Ber Freilaſſung
auf dem Kreuzwege mit der legten Ohrfeige die Wahl erhält, ledig und los nach allen
vier Weltgegenden zu Inufen”, fo daß darüber hinaus fchon das Adelöprivileg begönne,
nein, diefe Freiheit war cine fehr pofltive, und zwar (mir eitiren: Welder, Adel im
Mittelalter) „a) als Verbürgung und feſte Grundlage für die felbfiitändige freie
Perſoͤnlichkeit und ihre freie Erfüllung der genofjenfchaftlihen Pflichten, frcied Grund⸗
eigonthum mit Schug und Mepräfentationdgewalt über die Butöbewohner, Sinterjaften,
über die Familie im engeren und weiteren Sinne. b) Volle politiſche Freiheit, öffent-
lihe Stimmberedtigung, Standfchaft, freie Stenerbewilligung und Stimme im Gericht,
zur Bewahrung des gemeinschaftlihen Wohl! und Rechtes des Vaterlandes, zur
Schaͤtzung der felbfifländigen perfönlihen Rechte und zur Vertretung der Gutshinter⸗
faflen. c) Recht und Ehre der unmittelbaren Theilnahme an der gemeinjchaftlichen
Wehrpflicht zur Vertheidigung des Vereins und an der Waffenbrüderſchaft für He.“
Iingveijelhaft aber werden diefe Rechte auch damals fchon von Allen, welde
Davon ausgeſchloſſen waren, ald Vorrechte empfunden worden fein, ja es dürfte auch
gu jenen Zeiten ſchon die Zahl ver Ausgefchlofienen größer gewefen fein, als die Zahl
ber. Bereshtigten, und es heißt daher, jelbft für den Liberalismus das Privilegium feiner
hiſtoriſchen Unwiſſe nheit und politifchen "Charlatanerie auf unerlaubte Weiſe miß⸗
braudyen, wenn er der Sache den Anftrich zu geben verſucht, als wenn aud in dem
alten: Deutichland fchon der Verfaffungd- Artikel gegolten: „alle Deutſchen find vor dem
Geſetze gleih"; wenn er das ganze Gapitel vom Adel und deſſen Vorrechten mit den
banalen Schlagwörtern: PBrivilegium, Bauftrecht und Feudalismus abfertigen zu können
meint, ja menn es — kaum glaubliher Weile — feinen vermeintlichen Kampf um die
IIVFS IRB UREU SEDVED # SEIDEL, PB
Wiedergewinnung jener uralten Adels⸗Rechte für die Mafle ber ſoeial und politiſch
Bollfreien mit der Beraubung und Ausplünderung Derjenigen beginnt, welche jene
Rechte noch ganz oder zum Theil bewahrt. Vielleicht, daß man auf biefe Weife, wie
ed in Frankreich geichehen, jo auch in Deutfchland den biftorifchen Adel in ber That
befeitigen kann, doch nur, fo wie dort, zugleich mit der Freiheit des Volkes, und nur,
um alsbald einen wirklich gewaltfamen und fittlih wiberwärtigen Geld» und Militär-
Adel auf der Stätte des unterbrüdten erwachlen zu fehen.
. Allerdings ift ed auf der anderen Seite nicht wefentlid) geiftreiher und politi=
ſcher, wenn ein Theil des gefchichtlihen Adels feine Macht in feiner geringen Zahl,
feine Bedeutung in feiner Abfonvderlichfeit, fein Wachsthum in feiner Abfchließung und
feine Zufunft in feiner Vergangenheit ſucht. Was nicht zunimmt, dad nimmt ab,
was nicht wächt, das verfimmer. Was die Speife dem Leib, daß ift die Aufnahme
und Alftmilation gleichartiger Elemente für die politifchen Körper; aus dem Standeb⸗
Adel in den perjönlihhen Adel, aus dem Stande der Freien in den Standes Adel: ed
ift das Geheimniß der ſtets jungen Kraft des englifchen Adels, daß er jede politifche
Potenz in fich aufzunehmen und mit ſich ſelbſt und feinem Intereſſe zu verfchmelzen weiß.
Mit Diefer unferer Auffaffung und Darftelung flimmt ed in Wefentlichen. über -
ein, wenu Stahl ald die Quelle und Die inımer erneuerte Urfache des Adels den Krieg
bezeichnet. Er jagt, die Friegerifche Kraft verleiht nach Naturgefeg die Herrfchaft, und
der da die Anderen ſchützt, bat ein Recht, fie zu beberrfchen. Der König if feiner
erfien Bedeutung nach Kriegöfchußherr; Der Adel der Stand der kriegeriichen Beichäfr
tigung und der hervorragenden friegerifchen Faͤhigkeit. Was im Syſteme der Kaſten
die Kafte Der Krieger, das ift im Spfleme der Stände der Abel.
Der arbeitende Stand verliert fich in der Gegenwart und ihrer Sorge, der Stand,
der höherer Beichäftigung zugewendet ift, und Der die Ihaten des Volkes vollbringt,
pflegt das Andenken der Vorfahren und ihres Ruhmes, Hat fein Bewußtfein in Der
Geſchichte. Das find die Momente, melche in Wechfelbedingung die Stellung des Adels
begründen: £riegerifches Leben, Reichthbum, Erziehung und Sitte, Stammbewußtfein und
ald Ergebaiß zugleich und Urſache alles deſſen — Herrſchaft.
Diefe urfprüngliche Stellung des Adels enthält aber einen Drud gegen die Uebri⸗
gen. Der Bortgang und Die Aufgabe ift daher die Emancipation der anderen
Stände Die orientalifche Kaſtenverfaſſung fehließt folgen Bortgang aus. In den
antifen Hepublifen erfüllt er eben die politifche Gefchichte, bier aber ift der Zeitpunkt,
in welchem das Bolf den völligen Sieg über den Adel erhielt, zugleich auch derjenige,
mit welchem der DBerfall des Staates beginnt. In den germanifchen Staaten erfolgte
diefer Fortgang Dadurch, Daß Die Momente, weldye urfprünglich in unauflöslicher Ver⸗
bindung die Stellung des Adels ausmachen, einzeln abgetrennt an andere Stände fals
len. Bor Allem kam bie politifche und Friegerifche Beichäftigung, der Dienft bed
Fürſten, an einen Stand beionderer Borbildung und Faͤhigkeit; die Entflehung bes
Beamtenweſens und Der ſtehenden Here ift Der erfte und mächtigfte Durchbruch des
Adels. Der Reichthum Eamı neben dem adeligen Grundbeſitz zugleich an den bürges«
chen Geloheflg und vielfach erwarb Letzterer auch von Erfteren. Die höhere wiſſen⸗
fchaftliche Bildung, dereinft der ausfhließlihe Beſitz des dem Adel gleichitehenven Gle⸗
rus kam num auch an Die Gelehrten, Künftler, Beamten, und die feinere Lebensſttte
ward mehr und mchr zum Gemeingut aller vermöglichen Klaſſen. Damit war Die
Emancipation des Volkes gegenüber dem Adel vorbereitet. Vollbracht wurbe ſie end⸗
lich durch Die Idee der menfchlichen und flaatöbürgerlichen Gleichheit, welche das ener⸗
gilche Princip Der Zeit ift.
Das ariftofratifche Element beruht aber im Allgemeinen, fpecielle Zuſtände aus⸗
genommen, naturgemäß auf zwei Vorausfegungen: auf Grundbefig und anf hifto-
rifher Continuität des Standes,
Der Stand der großen Grunbbefiger ift der einzige unter den Vermögensfländen,
der ohne Arbeit und Sperulation, obne auf Steigerung feined Erwerbs bedacht zu
fein, fein Vermögen erhalten kann. Er allein ift daher frei von gewinnfüchtiger Sorge,
auf die höheren Angelegenheiten der eigenen Bildung und der öffentlichen Intereſſen
gewiefen. Der Grundbeſitz allein enthält ferner eine Stetigkeit des Vermögens für die
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Generationen und deren Verbuͤrgung, und damit die Haltung, welche dad Bewußtſein
verleiht, nicht erft zu Vermögen gekommen zu fein und nicht um Meberlieferung anf
Die Nachfommen bange fein zu müffen. Der Grundbeflg hat endlich fein Interefle am
untrennbarſten mit Dem des Landes verfnüpft. Ueberdies ift der Grundbeſitz Die natür-
liche Unterlage aller Bermögenderzeugung und alles focialen Zufammenbangee. Er if
fo die Eulmination aller Bermögenöftellungen und darum der naturgemäße Träger
jenes erforberlihen ariftofratifhen Elemented. Eine nicht minder weientlihe Voraus⸗
feßung deſſelben aber ift die hiftorifche Gontinuität des Standes, Die auch ſchon in
einer Wechfelbevingung mit jener erften ſteht, indem fle bei einem wohl eingerichteten
Grundbeſitz ſich von felbft ergiebt und ohne denſelben nicht Leicht fich erhält. Die
Stetigkeit des Beſitzes in denfelben Familien ift die Vorbebingung, um jene Haltung
den einzelnen Befigern, bez. Familien zu verleihen; fle ift die Borbebingung, um einen
Zufammenbang ded Standes und einen Stanvesgeift zu bewirken, ohne die er Feine
politifhe Bedeutung bat. Sie ift endlich die Grundlage für die Bewahrung ber
Stammerinnerung. Diefe nun muß an fich ſchon ale ein höherer Zuftand betrachtet
werben, weil fie ein Zuftand tieferer Selbftbemußtheit, alfo in dieſer Beziehung größerer
Berfönlichkeit ift; fie enthält aber auch fittlichde Impulfe: eine Hebung der Gefinnung
durch Die ererbte politifche Tugend und bei entwidelterem öffentlichen Leben auch durch
die ererbte politifche Beſtrebung. Wie der einzelne Nenſch an feiner bisherigen Ber
währung einen Halt und Antrieb befommt für die Zukunft, fo auch die Familie und
der Stand. Sie bewirkt auch eine Verflechtung wie der &amiliengefchichte, fo des
Familien⸗Intereſſes mit dem des Landes, und endlich ift fle im Allgemeinen der Boden
ftetiger, den Zufammenbang mit der Vergangenheit bewahrender (confervativer) Ge⸗
finnung.
Es handelt fich aber in der Gegenwart nicht bloß um eine Grund» Ariftofratie
überhaupt, fondern zugleich um den ganz beftimmten beftehenden Adel mit feiner ſpe⸗
cififchen Gefchichte, ald früheren Träger der Feudalberrfchaft, mit feiner fpecififchen
Art und Gefinnung, feinen fpecififchen ftttlich polttifchen Traditionen, es handelt fidh
um den noch vorhandenen „romantifchen”" Adel, wie Stahl ihn nennt. Gegen
ihn gerade ift Die Ungunft der öffentlichen Meinung. Eine Grund « Ariftofratie jener
Art ließe man fich allenfalld gefallen, wenn nur dieſer romantifche Adel, der Reſt des
Mittelalterö, aufbörte, jede Spur und Grinnerung deflelben in der Form und Sitte
des öffentlichen und gefelligen Lebens ausgetilgt würde. Aber mit Unreht. Es ift in
allen Dingen und fo aud bier nicht möglich, ein Princip zu realificen, außer in einem
ganz beftimmt gegebenen Stoff, in einem Element, dad als Träger defielben ſich vor⸗
findet. Es ift eben nur dieſer romantifche Adel, der den überwiegenden Grundbeſttz
inne bat, es iſt nur er, der eine hiftorifche Erinnerung beflgt und fte bewahrt bat,
defien Geſchichte ald Stand und in feinen einzelnen Familien mit der Gefchichte des
Landes verflochten if. Aber noch mehr als dad! Gerade diefer Adel als folcher bat
eine Bebentung für die Nation, die nicht unbeachtet bleiben darf. Sie befteht in
feiner beſtimmten eigentbümlichen Geflnnung, der perjdnlihen Hingebung an den
Bürften und den fpecififchen Begriffen von Ehre und edler Sitte, die wir mit Dem
Namen der „Ritterlichkeit“ bezeichnen. Das find Züge, die biftorifch tra⸗
bitionell in dieſem Stande ihren Sitz haben, fte haben fich theilmelfe von ihm
aus in weiteren Kreifen verbreitet, im Militär, in ven höheren Ständen überhaupt;
aber er ift Doch der Hiftorifche Ausgangspunkt und bi8 jet noch ein Hauptträger
diefer Züge germanifcher Geſittung. Es ift alfo eine fittlihe Individualität
und zwar eine hohe edle Individualität in diefem Stande, und deshalb foll er nicht
zerſtoͤrt werden.
Jedenfalls find die eigenthümlichen fittlichen Triebfebern der neueren Zeit, wie
die Wirklichkeit fle und zeigt, etwa die der franzöflfchen Bourgeoifle ober des Deuts
ſchen Induftrialismus oder liberalen Patriotismus, doc nicht der volle Strahlenkranz
menfhlicher Sitte, der Feiner Ergänzung mehr bebürfte, Feinen Zug außer ihm ſelbſt
zuließe. Insbeſondere aber bei der conftitutionellen Richtung der Zeit ift ein Element
nicht zu zerftören, das zugleich die perfänliche Hingebung, dieſe fpecififche Triebfeder
ver Monaschie, ſtützt. Das, wad am Mel am meiften in die Augen fällt, mag
J
RITREHT. 3a
freilig — wie Stahl. Hinzufügt, — bäufig nicht jene edle Lebensfitte fein, ſondern
eine anmaßliche Ueberhebung und eine innere Hohlheit bei gefchliffenen Formen, das
fchlechte Junkerthum flatt der Achten Mitterlichfeit. Aber das ift nicht minder auch
bei den anderen Ständen der Ball. Auh am Bürgerflande fällt in der That nicht
der edle Gemeinfinn, die Hingebung an die Öffentliche gefeßliche Orbnung uns immer
vorberrfchend in die Augen, fondern eben jo oft der bodenlofe Stolz des Reichthums,
Die Profanität des Urtheild und jene Table d’höte- und Eifenbahn- Gefinnung: „mo
ih gezahlt Habe, da ftehe ich Jedermann gleich und iſt Nichts über mir, das Ehr-
furcht fordern fan.” Die VBürgerlichkeit bat ihre Schattenfeite jo gut, als die Ritter⸗
lichkeit, und in ihrer Neinheit find beides individuelle fittliche Züge von abfolutem
Werthe, die nicht gegen einander verglichen werben Fünnen, daß Eine dad Andere
aufheben und an die Stelle treten foll; fondern es ift ein Vorzug, folche Elemente
neben einander zu baben, jedem jein Recht und feine Geltung zu lafien. Die deutfche
Hation, fagt Goethe, follte froh darüber fein, zwei folche Kerle zu haben, wie mich
und Schiller; das gilt auch von den Ständen mit ihrer ſpecifiſchen Würbe.
Die Erhaltung dieſes romantifchen Adels beruht nun vor Allem darauf, daß
derfelbe eben das pflege, was Der Urſprung feiner ausgezeichneten Stellung ift, doch mit
der Maßgabe, daß er das Feld feiner politifchen Thätigfeit eben fo verbreitert und refp.
verändert, als feitvem das Gebiet des Staates felbft ein größeres und andere gewor-
den ifl. (Bergl. übrigens die Artikel Ariftofratie, Junkerthum und Ritterſchaft.) —
Die Anwendung unferer in den obigen Punkten bargelegten praftifchen Theorie
anf andere Länder und indbefondere auch auf Preußen dürfte leichter fein, als ed auf
den erften Anblick erfcheint, doch darf hierbei felbftredend wiederum nicht außer Acht
gelafien werden, daß die abweidhende Stantöverfaffung, fo wie die eigenthüntliche
Lage und Situation ded Staats, eine entſprechende Abweichung ber Geftaltung bes
Adels mit Nothmendigleit bedingen. Für Preußen find deshalb, außer feiner Ge⸗
fhichte, fein Königthum, fein Civil» und Militär Beamtenthum, feine abfonderliche
Lage in Deutfchland und Europa eben fo viele unabmeislihe Worberfäge, welche in
fo weit eine von England abmeichende Geftaltung feines Adels bedingen, wie dies
des Näheren in ven Artikeln England (Adel) und Preußen (Adel) — auf
welche wir hier verweifen — audgeführt werden wird.
Adelaide, eine der zwölf Grafſchaften, in welche die Provinz Süd» Auftralien zer-
fällt, grenzt im Welten an den St. Bincent-Golf, im Norden an die Graffchaften
Gawler, Light und Eyre, im Often an die Graffchaften Sturt und Hindmarſh und
im Süden an letztere. Bon den Hügelfetten, die die County durchfchneiden, flreichen
Die Loftg «Berge in nordweſtlicher Richtung, und nachdem fle in ihrem erhabenften
Punkte eine Höhe von 2270 (preuß.) Fuß erreicht haben, fallen ſie nach Sübweften
bin ab und endigen etwa 7, Meilen füblich der Holbfafl-Bai an der Küfte des St.
Bincent- Golfes. Jenſeit, parallel mit dem Lofty⸗Gebirge, Läuft die Mount-VBarker-
Kette; der Kamm derſelben ift 775 Buß über der angrenzenden, 1550 Fuß über ber
Meeresflaͤche liegenden Landſchaft und bildet ein Plateau, auf dem gute Schaf- und
Rinderweiden find. Unter den Flüffen der Grafihaft, von denen der Gamler, auf
eine Strede die County gegen Norden begrenzend, der Onfaparinga, an deflen Mün⸗
dung ſich eine bebrutende, aber leicht zu entfernende Sandbarre befindet, der Sturt-
und der Tleine Para⸗River nur unbebeutend find, ift der Torrens, fo genannt zu Ehren
des Oberſten Torrend, noch der wichtigfte, verbient aber, gleich vielen der „Flüſſe“
genannten Gewaͤſſer Auftraliend, den Namen „Fluß“ eigentlich nur während ber Re⸗
genzeit, wo er tief und reißend einherflürzt, große Stücke feines fteilen Ufers zerflörend
und häufig in Waflerfällen über gigantifche Bäume binwirbelnd, die er von feinem
Rande loägeriffen und an engeren Stellen in feinem Bette der Quere nach eingeflemmt
hat. In der trodenen Jahreszeit aber bietet er das eigene Schaufpiel eines Fluſſes,
der nicht fließt und dennoch Wafler enthält. Das Bett des Torrend befteht nänılidy
faft aus Tauter einzelnen Weitungen (meift mit fleilem, 15 bis 20 Buß hohem fer),
die felbft im Sommer eine nicht unbeträchtliche Tiefe haben und bei verfchiedener Ränge
felten mehr als 30 oder 40 Fuß breit find, oft nur eine weit geringere Breite be⸗
figen. Diefe Weitungen, einzelte Reſervoirs bildend, werden durch Außerft flache
Wagener, Staats. u. Geſellſche⸗Lex. 1. 25
Stellen von einander getrennt, die ursprünglich vielleicht dadurch entftanben, daß van
der Strömung fortgeriffene Bäume ſich einflemmten und einen Damm bildeten, gegen
den die Maflen von Schutt und Erde abgelagert wurden und fo eine flellenweife Er⸗
böhung des Bettes bewirkten, über die hernach in jchmalen Einfchnitten das Waſſer
des oberen Mefervoird mit dem unteren eine Communication wieberherfiellte. Leber
dieſe flahen Stellen fließt in der heißen Jahreszeit das. Wafler in faum fupbreitem
und zolltiefem Strome, und fehr häufig flagnirt es in größeren und Eleineren Tüm⸗
pen, und nur durch die Heinen Nollfteine Hindurch fidert vielleicht unterirbifch ein
Weniges. Diefe flachen Stellen wechfeln in der Länge von einigen Fußen bis zu 20
oder 30 Schritt. Außerdem, daß man an allen dergleichen Punkten den Fluß über-
fpringen fann, bilden auch eine Menge quer über die breiteren Stellen gefallener
Bäume, unmittelbar auf dem Wafferfpiegel oder in einiger Höhe darüber, natürliche
Brüren, und nur, wenn zur Megenzeit die flacheren und niederen Uferfireden über-
ſchwemmt find, ift die Paffage oftmald erfchwert und der Fluß laͤßt fih dann bis zu
dem links in ihn mündenden, beinahe 1”, Meile von der Landeshauptſtadt entfernten
Greek verfolgen, während er für gewöhnlich fehon eine halbe Stunde unterhalb der-
jelben im fogenannten Reed⸗bed fich verliert. Dies ift eine fumpfige, niebrige Fläche,
mit hohem Schilfe bemachfen, welches für die erften Hütten der Ankümmlinge auf Süd⸗
Auftraliend Grund und Boden das willfommenfte Material abgab. In den Tümpeln,
die fih zur Zeit des niedrigen Waflerd mit animalifchen und vegetabilifchen Stoffen
anfüllen, wimmelt es von Blutegeln, deren man beim Baden gewöhnlich einige an ſich
hängen Hat; zum Wachen und auch zum Trinken wirb das Wafler des Fluſſes
Seitend feiner Anwohner benußt, da ed zwar lau, auch nicht allzu rein, doch aber
dem meift brafifchen Wafler der Brunnen vorzuziehen if. Ohnedies findet man in
fehr vielen Häufern der Adjacenten Biltrirmafchinen zum Klären und poröfe Gefaͤße,
er Monkies, ähnlich den Alcarrazad der Portugiefen, zum. Kühlen ded Trink
waſſers.
Der Strand längs des Vincent⸗-Golfes, nördlich der Holdfaſt-Bai, iſt von nie
drigen Dünen eingefaßt, meift nur al8 einfacher Wall zu einer Höhe non 20 bis 30
Fuß aufgeworfen, während im Süden, wie fohon erwähnt, die Mount=Rofty = Kette in
kahlen, Elippigen Felſen an's Meer tritt und der Küfte eine durchaus bergige Geftal-
tung verleiht, eine Geftaltung, die fich in die Graffchaft Hindmarſh hinein erſtreckt und
hier bis zum öftlichen Theile der Encaunter- Bai reiht. So mie größten Theils bie
ganze Provinz Süb-Auftralien, fo ift auch infonberheit die County Adelaide veich an
dem prächtigften Gradlande, obgleich fe diejenige Grafſchaft diefer Provinz ifl, wo ber
Unbau des Landes noch am meiteflen gediehen ift, indem die übrigen Diſtricte ent
weber faft ausfchlieglih ald Weiden, bei der Schwierigkeit, Ernten zu Markt zu briw
gen, benugt werden, oder in Folge der auf ihrem Grund und Boden entvedten reichen
und unerfchöpflicden Minen nur mit Wohnftätten der Bergleute, der bei den Berge
werfen nöthigen Beamten u. ſ. w. befledelt worden find. Die nicht der Adercultur
unterworfenen Zlächen bilden in der Regel einen ziemlich dichten Wiefenteppich, be⸗
ftanden in den meiften Fällen von einem lichten parkaͤhnlichen Wald riefiger Eukalyp⸗
ten, die mit ihren glatten und ber äußeren Nindenfchicht beraubten Stämmen in abge
meſſenen und oft fehr regelmäßigen Entfernungen von einander ſtehen. Wo der Boden
mager iſt, treten hin und wieder Gafuarinen auf, deren braungrüne Kronen im Fruͤh⸗
jahr fonderbar mit dem faftigen Grün der Wiefen contraftiren. Auch die Gummi lie
fernden Akazien gehören zu dieſer Begetationsform, während ſich Straucharten nur
fehr wenige finden. Eine Abart des Graslandes ift das Grubenland, wellenfürmige
Ebenen und fanft geneigte Hänge, die einem inmitten des Wellenfchlages erſtarrten
Meere gleihen. Die Vertiefungen find grubenförmig und von ringförmigen Erhöhun⸗
gen umgeben und haben eine eigenthümliche Flora. Während dort baumlofes Gras⸗
land verhaͤltnißmaͤßig felten ift, zeigen diefe Gegenden eine entjchiedene Abneigung gegen
den jonft faft überall herrſchenden Eufalyptus, der fich hier gewöhnlich nur ald Saum
der eingefchnittenen Wafferläufe findet. Haͤufiger ift die Gafuarina, ein Baum mit
ſchwerem, hartem Holze, der aber noch leichter wie der Eufalyptus in feinem Innern
verfault, am Häufigften Acacia pycnantha, die vorzugsweife bier zu Waͤldchen zufam-
SIEIREST,
mentritt. ine zweite Barietät der Vegetation des Gradlandes bilden die im Som⸗
mer ausgetrockneten Flußbetten; die Stämme der Ufer-Eufalypten erreichen bier un⸗
glaubliche Dimenflonen,; Stämme von 8 Fuß Durchmefler find etwas ſehr Gewoͤhn⸗
liches und liefern ein Holz, das fich fehr leicht, wenn auch zu krummen und krumm⸗
faferigen Stücken, fpaltet und zu Stadeten (fences), Schindeln und Brettern benugt
wird. Im eigentlichen Bette drängt fich eine Flora größten Theil europätfcher For⸗
men burcheinander, die, zurüdgebalten durch das früher über fie hinfließende Waſſer, ihre
Blüthen erft entwideln, wenn alle andern verborrt find.
Bei dem vortrefflihen Boden innerhalb der Grafſchaft, Der zum großen Theil
aus braͤunlichem Thon befteht und fo fett ift, daß Backſteine leicht und ſchnell daraus
gebrannt werben können, und bei dem Grasreichthume gedeihen Aderbau und Vieh⸗,
befonders Schafzucht auf das Befte, und auf den Probucten dieſer beiden Gewerbe be«
rubt vorzugsweiſe die Eriftenz der Bewohner des Diſtriets. Der Anftenler, der ſich
dem Aderbau widmen will, bat bier nicht nöfhig, wie in Amerika, ganze Waldungen
zu vertilgen, um den Boden zur Cultur zu reinigen, er braucht höchftens einige Bäume
zu fällen, welche er auf der Stelle verbrennt, bevor er den Boden umpflügen Fann.
Er pflügt mit Ochfen, ſobald die heißefle Jahreszeit (d. h. der December) vorüber ift;
Weizen, Mais, Gerfte und Kartoffeln find die Hauptfrüchte. Alle in Deutfchland, Ita⸗
lin und Spanien einheimifchen Gemüfe und Früchte gedeihen auf das Bortrefflichfte,
3. B. erreichen die Waffermelonen ein Gewicht von 50 Pfunden und darüber.
Unter der Bevölkerung des Diftricted zeichnen ſich beſonders die deutſchen Ans
fiebler aus, deren gejellfchaftliche Stellung eine im Ganzen befriedigende ift, und beſſer als
in Nordamerika. Die Gründe dafür, daß der Deutfche bier höher geachtet ift, find leicht
herauszufinden. Indem die Mafje der aus Deutichland fliehenden Gauner und Schwind-
ler den fürzeren Weg und daß ergiebigere Feld in Nordamerika vorziebt, ja Die Menge
der durch die Verhältniffe verfimmerten Auswanderer faum die bilfligere Ueberfahrt nach
Nord Amerikas Häfen erfchwingen Tann, fo ift die Provinz Südauſtralien und fomit
auch Die Graffchaft Adelaide von denjenigen Europamübden verfchont geblieben, die dem
dentſchen Namen nicht zum Ruhm oder geradezu zur Schande gereihen. Hatten ſich
einzelne fchlechte Individuen eingefunden, fo wandten fie ſich bei der Entvedung ber
Goldfelder Auftraliend gewiß fchnell dorthin, um, flatt durch andauernden Fleiß fich
eine forgenfreie Eriftenz zu gründen, hier in kurzer Zeit Schäge zu ſammeln, die in der
Regel eben jo fchnell verrinnen, wie fie gewonnen wurden. Die Zahl der Ureinwohner
der County, ein fchwacher, furchtiamer Menfchenichlag, welcher den Europäer eher flieht,
als ihn beläftigt, ift fehr gering und vermindert fich immer mehr und mehr, um den
civiliſtrten Eindringlingen Plag zu machen. Diefe Verminderung und dieſes allmäh-
liche Erldfchen ift eine Erfcheinung, die in diefem Falle nicht vereinzelt daſteht, ſon⸗
dern überall vorfommt, wo zwei heterogene Volksſtaͤmme zu einer engeren Berührung
zufammentreffen. Außer ven bekannten Urfachen ift in Bezug auf die rafche Abnahme
das merkwüuͤrdige phyſiſche Geſetz, deſſen Graf Straelefi zuerſt erwähnt zu haben fcheint,
nur allzu ominds für das Schidfal der Neuholländer.
Trogdem die Colonifation der Provinz Südauſtralien und zuerft der jegigen Graf⸗
Ihaft Adelaide im Jahre 1836 begonnen wurde und zwar durch eine Gompagnie, die
jübanftralifche genannt, und troß der bier nicht näher zu erörternden Mißgriffe Sei-
tens dieſer Geſellſchaft, find doch in dem fünlichen Theile der Provinz, infonderheit im
Difkricte Adelaide, fehnell eine Menge Anfleplungen entflanden, die zu Dörfern und
Städten herangewachfen find. So Cumaroka, nicht weit vom Torrend liegend, Salis⸗
bury an dem Pleinen Parafluß, GBlenelg (nach dem damaligen Staatsſecretair der Co⸗
Ionteen, Lord Glenelg, fo genannt), an ber den Südweſtſtürmen und einer ſtarken Dei⸗
ning ausgeſetzten Holdfaſtbai, mit einem Seebade, Marino ſüdlich von Glenelg, Noar⸗
lunga an dem Onkaparinga und Willunga noͤrdlich vom Mount Terrible. Die Deut⸗
ſchen wohnen außer in der Grafſchaftshauptſtadt in den Doͤrfern Klemzig und Hahn⸗
dorf, nach dem Capitain des Schiffes, auf dem die Auswanderer die Ueberfahrt nach
Auſtralien machten, genannt. Der Gründer Klemzigs und Hahndorfs iſt der altluthe⸗
riſche Paſtor Kavel aus Klemzig im Züllihau- Schwiebufer Kreife der Provinz Bran⸗
denburg, welcher in feiner Batronin und damaligen Beflgerin des Rittergutes Alte
25 *
Abelnide.
Klemzig !), der Fürſtin Reuß, eine warme Veſchützerin fand und dadurch in den Stans
gefegt wurde, im Jahre 1838 mit 600 Altlutheranern von Hamburg aus nach Auſtra⸗
lien überzuſtedeln. Die füdauftralifche Compagnie gab diefen Auswanderern bedeutende
Vorſchüſſe auf Die Ueberfahrt, die erſten Einrichtungen und die Berforgung mit Lebens:
mitteln und wied ihnen die Ländereien zur Pacht an. Die fo tief verfchuldeten Leute
zahlten nicht nur ſtets pünktlich die hohen landesäblichen Zinfen, ſondern tilgten auch
in wenigen Jahren ihre Schulden und erwarben ſich ein fehulbenfreicd Eigenthum, wo⸗
bei fle den Are (1,555 preuß. Morgen) bis zu 49 Thlr. bezahlten. Bei ihrer Ein-
Tchiffung in Hamburg befaßen fe zufanmen faum 60,000 Thlr., bei ihrer Ankunft in
Auftralien kaum 5000 Thle. und die Hahndorfer Gemeinde machte allein für Lebens
mittel 10,000 Thlr. Schulden. Im Jahre 1841 wurde aber ſchon der Eigenthums⸗
werth diefer 600 Auswanderer, denen die Colonie in Hinficht -ver Hebung der Schaf
zucht und des Anbaued der Weinrebe vieles verdankt, auf 134,000 Thlr. veranfchlagt.
Beicheiden. in ihren Sitten, böchft betriebfam und dconomifch, bilden dieſe Deutfchen
einen wahrhaft unabhängigen und glüdlihen Theil der Bevölkerung der Graffhaft
Adelaide.
Adelaide, Hauptſtadt der Provinz Sud⸗Auſtralien, nach der Gemahlin des Rd
nige Wilhelm IV. von Großbritannien, Amalie Adelheid, genannt, wurde 1336 ge
gründet, nachdem der Generals Land» Bermeffer der neu zu gründenden Golonie, der
Oberſt Light, Die Kängeru- Infel und die Umgegend des Spencer» Golfed zur Anlage
einer Nieberlaffung, wo der Sit der Megierung eingerichtet werden konnte, nicht für
geeignet gefunden hatte. Der Capitain Hindmarſh, der Gouverneur der Golonie, lan⸗
dete am 28. December 1836, verlas feine Ordre unter einem Gummibaum in Gegmn-
wart von ungefähr 200 .Einwanderern und Beamten, fühlte fich aber hoͤchſt unbefrie
digt von der Wahl der zufünftigen Hauptſtadt. Daß er unbefriebigt mit einer Wahl
war, woburd die Hauptfladt in ein pittoreöfes aber heißes, fern von einem Hafen
Viegendes Thal, in dem fich Eein fchiffbarer Fluß befand, verlegt wurde, und daß er
als Seemann ‚die Koften der Landung und des Transporte der Waaren von ber
Küfte nach dem Innern fehr Hoch anfchlug, ift nichts Außerordentliches; die Erfahrung
bat jedoch gelehrt, daß der Platz fo gut war als irgend einer, der hätte gemählt wer
den können, und die Kunft hat die Mängel der Natur verbeflert. Im Mär; 1837
wurden die erften Gebäude Adelaide's errichtet, welches 1845 fchon 20,000 Einwohner
zählte, und bereits 8 Kirchen für alle Confeſſtonen, darunter eine Fatholifche mit einem
Bifchof, viele Schulen, auch für Kinder von Eingeborenen, d. h. Neuholländern, meh⸗
rere Buchdrudereien, 7 Apotheken, eine Bank, ein Theater, viele flattliche Gebäude,
deren Zahl fih im Ganzen auf mehr als 2000 beläuft un» in der Hauptſtraße fo
große und glänzende Käufer, wie eine Stabt erfter Größe befitt. Diefe Hauptſtraße,
die Hindley⸗Street, ift für Adelaide das, was „Unter den Linden“ fir Berlin ift, und
hat den Vorzug vor den übrigen Strafen, ein Pflafter zu beflgen. Weil es in ben
übrigen Straßen dieſes Lurusartikels der Civilifatton entbehrt, ift Adelaide ſchrecklich
vom Staube geplagt, ein Schidfal, dad ed mit allen auſtraliſchen Stäbten theilt.
Der nörbliche Theil der Hauptflabt, North» Adelaide genannt, liegt auf einem fanft
anfteigenden Hügel und gewährt malerifche Ausfichten auf die Ufer des Torrensfluſſes
und Die Ortfchaften der Umgegend. Diefer Stabttheil ift durch einen herrlichen natin⸗
lichen Park getrennt von der eigentlichen Stadt oder dem füblichen Theil derſelben,
der ald dad commercielle Viertel Adelaide's betrachtet wird und das Gouvernementt-
gebäude, das mitten auf einem zehn Acres (15,940 preuß. Morgen) großen Grundſtücke
ftebt, enthält. Adelaide bietet, wenn es auch einer Stadt nach europäifchen Begriffen
wenig Abnlich flieht, mit feinen Parks, Boulevards und geraden Straßen einen freund-
lichen, fogar ſchönen Anblid dar. Die Parks, Die es umgeben oder die weitläufigen
1) Klemzig oder zur Unterfcheidung der naheliegenden Eolonie Neu : Kt ‚Alt: i
genaninl, hatte Als Befiper ben einen Hrincid IX Meuß Blauen (Schlei-Raftit p bis m Jahre
1833, wo mit deſſen Tode das Mittergut an die Wittwe, Dorothea, geb. Prinzeifin von Garolath:
Schoͤnaich, und an die Tochter, die Prinzeffin Caroline Henriette Neuß, feit 1844 vermählte Gräfin
Rüdler von Grodig auf Tannhauſen, Het Mutter und Tochter verfauften 1844 das Gut an die
Koͤnigl. Seehanblung und von diefer erwarb es 1852 ein Hamburger Kaufherr.
= Abelbonbe. Abelepfen. 389
Strafen durchſchneiden, erinnern an das reizende Wiesbaden, und in den Berfiäpten
erblidt man viele hübſche Landhaͤuſer, Pie jo zierlich und vollendet find, mie in Eng⸗
Iand. Außer den Parkländereien gehören noch ein Todtegader und ein Rennplatz unter
Die Zierden der Stadt vor den Thoren. Unter den Bewohnern Adelaide's giebt es
mehrere, die mit ungeheuren Gapitalien bei den reichen Minen Süd -Auftraliend be⸗
tgeiligt find oder Heerden von 20 bis 30,000 Schafen und hunderte von Pferden und
Rindern beiigen, oder einen bebeutenden Export⸗ und Importhandel teriben. In der
Lokal⸗Literatur ift Adelaide faft allen größeren Städten Auftraliens voraus, und, wenn
man den zu Sidney erfcheinenden „Morning Herald“, der die „Times“ der füblichen
Hemiſphaͤre bildet, ausnimmt, fo find die Zeitungen und Beitichriften Adelaide's Denen
von Neu» Süd» Wales und Port Philipp in Styl und Inhalt bei Weitem überlegen.
Borzuͤglich zeigt ſich Died am den in Adelaide erfcheinenden- fübeauftralijchen Almanachs,
welche eine Menge nüßlicher, belehrender Sachen aus der Statiflif, Ader- und Garten»
eultur und über die Fortfchritte der Minen der Golonie enthalten.
Wie ſchon erwähnt, ift der an ber Stabt vorbeifließende Torrens für Schiffe
nicht tief genug, man hat beshalb 1Y, Weile unterhalb Adelaide an der Manglebaum⸗
Bucht den Hafen angelegt, in welchem bie größten Schiffe dicht an einem bequemen
Werft antern können. Vom Hafen führt durch Dorf Alberttown ein macadamafirter
Weg über unfruchtbaren, ſandigen Boden bin zur Stadt; Fuhrwerk aller Art, von
ſchweren Laftwagen bis zum Omnibus und elenden Hundefurren Freuzt ſich auf dem⸗
ſelben. Jetzt ift zwifchen der Stadt und Bort Adelaide, wo Die Agenten der in
Adelaide anfäpigen Kaufleute wohnen und das etwa 2000 Einwohner bat, eine Eiſen⸗
bahn angelegt, hauptſaͤchlich zu dem Endzwed, Schiffögüter auf derfelben zu 'transpor«
tisen. Port⸗Adelaide, mit dem etwa '/, Meile nördlich liegenden Neuen Hafen, wurde
am 15. Juli 1845 zu einem Freihafen erklärt und wird gegen Weſten durch die Loͤſevre⸗
Salbinfel und im Rorden durch zwei kleine Cilande geſchützt, wovon das größere
Toreens«Infel Heißt.
Adetbonde if gleichbedeutend mit Obalbonde im Schwediſchen und nur eine
nosdifch-beutiche Mebertragung dieſes Ausdrucks. Bonde (bönder) beißt in Beziehung
auf Landbeſitz fo viel ald proprium certo modo liberum,. alfo freied Eigenthum,
worüber der DBefiger frei verfügen fann. Im Jütifchen wird das Wort Bonde über--
haupt für Grundeigenthümer oder Hofbefliger gebraucht, wobei wahl nur. der freid
Eigenthümer gedacht werden joll. Norwegiſch beißt Bonde fo viel als unfer douts
ſches Wort Bauer. In Holſtein wurden bie Bonden son ben Feſten, und bem:
entiprechend die Bondehufen von den Feſtehufen unterſchieden, über welche Letz⸗
texe dee Beſitzer nicht frei verfügen konnte. Seit vie Reibeigenfchaft und alle dahin
gehörigen Berhältniffe in Holftein aufgehoben: worben (1804), find dieſe Linterfcheis
dungen aus dem Leben und aus der Erinnerung des Volkes faſt verſchwunden.
Das ſchwediſche Odalbonde ift fo viel wie allodialium et avitorum bonorum domi-
mas, alfo einer, ber fen Gut nicht zum Lehn oder gegen Bins bat, fondern es von
Alters ber als Erbgut befigt, mithin auch ein freier Mann ill. Das Schleswigfche
Atelbonde ift ebenfalld avitus dominus, ingenuus possessor — gewiſſermaßen Erbherr.
Norwegen bietet noch eine befondere bierber gehörige Eigentbümlichkeit dar, Die in
andern Ländern jetzt wicht mehr vorkommt; es bezeichnet dort nämlich der Ausdruck
Odelsret das Erbrecht, vermoͤge deffen Einer fein Landgut, wenn es verkauft wird,
innerhalb 10 Jahren für die Verkaufsfumme wieder an fich bringen: kann. Odels⸗
bonde, ber Adelsbauer, ift ein folcher, der feine Hufe mit Odelsret beilst; Odelogods,
das Landgut mit Odelsret; Odelsmand, der. Adelsmann, Beſther eines Adels guts.
Odalboͤnder iſt übrigens nicht zu. verwechſeln mit Oldesboͤnder. Letzteres bedeutet
posseasaorem proediorum avitorum jure nobilium proxime instructum, alfo etwa ein’
Eigentbümer in der Oualität .umfrer fegigen bürgerlichen Rittergutsbeſitzer. Vergh.
Westehaten Monum. ined. T. :ll. praefat: ‚Kalt, Stantäbfırgerliches Magarin Bo. 1
S. 560. Häberlin, Staats⸗Archiv. Heft 52 ©. 419.
Adelepſen. Die von A. find eine uralte niederveutfche Sippe, die nicht zu dem
niedern Adel gehörte, wie mehrere Vermaͤhlungen mit Dynaftentöchtern (don der Piefle
unb Andere) zu einer Zeit bezeugen, wo folche Chen zwifchen Dynaften und Minifte«
wo. ea ee ee ee ETW WERE O WRITE
rialen niemald flattfanden. Sie gehörten zu dem Stande Der Mittelfreien, als Diefe
noch einen befondern Stand ausmachten. Der clafilfche Hiftoriker von Braunfchmeig
und Lüneburg, Wilhelm Havemann, charakterifirt dieſes edle Geſchlecht alio: „Die von
Atholvefien, Atelveßen, Adelepſen, an beiden lifern bee Weſer angefeflen, von Maynz
mit dem Zehnten und einem Busgmannfige auf dem Hardenberge belehnt, durch Des
wandtichaft und politifche Stellung dem hohen Adel mebsfach nahe gerüudt, weniger
vielleicht al8 irgend eine andere rittermäßige Sippe der welfifchen Lande an den Pfrün⸗
den bifchöflicher Capitel betheiligt, mild gegen benachbarte Klöfler, namentlich gegen
Mariengarten, wo viele ihrer Töchter Gott dienten, trugen erft 1512 ihr Stamsmfchloß
ben Herzogen von Braunfchtweig = Rimeburg zu Lehn auf." Söhne dieſes Stammes
fpielten im Kriege wie im Frieden feit den älteftlen Zeiten bis auf ven heutigen Tag
eine bedeutende Rolle in den welfifgen Landen und waren fortdauernd in hoben
Aemtern und Stellungen. Schon im Anfange des vierzehnten Jahrhunderts waren
fie fo mächtig, daß ſie 1305 den Grafen Otto H. von Waldeck fingen und erichlugen;
die Sühne dafür leifteten fie 1310 im Klofter Netza felbhundert von rittermäßiger Ge:
burt. Die Sippe iſt noch jetzt im Bells des alten Stammhaufes Adelipfen au ber
Schwülme im Böttingenfchen, fo wie auch größtentheild ihrer alten GErbgäter in jewer
Gegend. Das Wappen zeigt einen gefpaltenen und zwei Mal quer getheilten Schild
von Blau und Silber mit gemechfelten Farben ohne Bild. Auf dem Selm ein blau
und filberner Wulft und zwei Büffelbörner, die, wie der Schild, zwei Mal von Blau
und Silber mit gewechfelten Barben quer getheilt find. Helmdecken blau und ſilbern
Devife: Wohlauf wie von Alters ber. Einige dieſes Geſchlechts haben auch in ber
preußifchen Armee gebient.
Adelmann von Adelmannötelden. Die Anelmänner find ein altfchmwäbifches
Weſchlecht ; ihr Stammhaus iſt die Burg Adelmannsfelden im Virnegrund bei Ellwan⸗
gen. Die beglaubigte Stammreihe beginnt mit Gonrad A. in ber erſten Hälfte des
14. Jahrhunderte. Iohann U. von Adelmannsfelden war Deutfchhere, wurde 1499
Comthur zu Blumenthal, 1508 Comthur zu Mergentheim, 1510 Deutſchmeiſterer
fland der Orbensregierung bis zu feinem Tode 1515 wit großem Lobe vor Iohann
Chriſtoph U. flarb 1687 als gefürfteter Bropft zu Ellwangen, fein Bruder Wil-
helm aber brachte 1675 dad Erbmarfchallamt des fürftlicgen Stiftes Ellwangen und
1680 die Freiherrnwürde an fein Haus. In den Meichögrafenfiand wurden Die Abel
mänser am 22. Sept. 1790 unter dem churpfälzifchen Reichbvicariat erhoben. Das
gegenwärtige Haupt der Bamilie iſt der Reichegraf Sigismund Clemens Phi⸗
lipp. Das Wappen iſt ein quadrirter Schild mit goldner Ginfaffung. Des erfe
und vierte Selb zeigen in Silber einen blauen rethgefrönten Xömwen ‚mit doppelten
Schweif. Das zweite und dritte Feld in Schwarz ein goldnes Sich. Bun ben ber
den Helmen zeigt der rechte den Löwen des erflen und vierten Feldes wachſend und
links gelehrt, der linke ein halbes goldnes Sieb, das vorn und binten mit drei ſchwar⸗
zen Straußfedern beftedt if. Die Helmdecken find rechts blau und filbern, links golden
und ſchwarz.
elöberg, Kreis in Illyrien und Marktfleden daf., an der Straße von. Trieſt
nach Laibach, mit Pferdezucht, einer Burg⸗Ruine und trefflihen Tropfſteinhöhlen. Im
der Nähe befindet fi die Adelsberger Grotte, in bie fih die Prik, ein ſtarber
Bach, flürzt. Sie theilt fih in die 143 Klaftern lange alte end in Die neue Grotte,
die 1425 Klaftern mißt. Die letztere befonbers weißt die interefianteflen Stalaltiten
auf. Die Grotte endet in zwei, Gängen, deren einer zu einem See führ. Die Höhle
darf, da fe verfchloffen ift, nur in Begleitung vereiveter Führer Betreten werden.
Ein Nebengang ift die Iohannisgrotte, eine Stunde vom Orte liegt bie ehemfalls
durch ihre Stalaktiten ausgezeichnete Magdalenengrotte. Virgil foll dieſe Grotten ge
Tannt und im fechften Buche feiner Aeneide als Unterwelt beſchtieben haben.
Adelö- uud Abnenprobe. Seit den 15. Jahrhundert fing man ar, von bene,
welche an Stiftungen, Rechten, Ehren, Würden und Bortheilen, die der e Mel für ſich
allein und ausſchließlich begründet oder für ſich errungen hatte, Theil nehmen wollten,
außer dent Beweis des eigenen Adels, Ahnen zu verlangen, d. h. man verlangte ben
Beweis, daß die Elieen, Großeltern, Urgroßeltern u. f. w. abligen Standes geweſen.
Abttperöinbungenn - a
GE war diefſes Verbangen eine berechtigte Nothwehr des Adels gegen ben Anbrang
des fogenammten Briefadels, d. h. derjenigen, Be von den KRaifen und. Souverainen
in den Adelsſtand erhoben oder vielmehr wur mit einem adligen Präpicat begnadigt
werben waren, und gegen einen Theil des Patrizieradels der Städte. Freilich hal⸗
fen ſich Die Kaiſer bet ihren unehelihen Kindern (mie Maximilian bei Rang) zumwellen
Dagegen, indem fle dem Neugeadelten gleich vier, acht ober ſechszehn Ahnen verliehen,
v. 8. feine Borelten Bis ins zweite, dritte ober vierte Glied im Grabe adelten.
Det fand das ‚bei ven Ahnenproben meift flegreichen Widerſpruch.
Die einfahe Adelsprobe beſteht in wem Nachweis abliger Geburt, in dem
Beweis rechtlich ausgeübter Adelsvorrechte, der Borzeigung des Adelsbriefes; fie if
weſentlich verſchieden von der Ahbnenprobe. Au dieſer gehört 1) die Uhnentafel
oder der Stammbaum, d. 5. die Darfkellung der ununterbrochenen rechtmäßigen Auf-
einanderfolge der verlangten Ahnen in auffleigender Linie Ban richtet die Ahnen-
tafel oder den Stammbaum fo ein, Daß man auf Die Tafel unten. bin den Namen
deſſen fihreibt, Deren Stammbaum man darſtellen will, rechts (b. h. heraldiſch rechts),
vorüber Tommi der Name des Vaters, links der Der Mutter. Das iſt daB erſte
Ohr. Ins zweite Glied kommen über den Namen des Baterd der des väterlichen Groß⸗
vaterd und der der vaͤterlichen Großmutter, über den Namen der Mutter die des mätter-
lien Großvaters und der mütterlichen Großmutter; das zweite Glied bat alfo vier
Plaͤtze, vier Ahnen. Das dritte Glied zeigt rechts die Großvater Eltern und Groß⸗
mutter » Gltern vaterlicher Sets, fo wie links die Großvater» Eltern und Großmutter
Eltern mütterlicher Seits; das dritte Glied giebt alfo acht Pläge, acht Ahnen. So
geht e3 immer weiter hinauf. Das vierte Glied giebt ſechszehn Ahnen, das fänfte
zweiunddreißig, das ſechſte vierundſechzig Ahnen. Es werden aber gewöhnlich nur
ſechszehn Ahnen gefordert.
Zu diefer Ahnentafel wird bei dee Abnenprobe verlangt 2) die Filiation,
d. 5. der Machweid, daß die in der Mbnentafel aufgeführten Perfonen bürgerlich und
fir in vechtmäßiger Ehe gelebt, und Daß ber, welcher die Probe zu leiſten bat,
au rer Ehe von Yen genannten Berfonen flanımt; 3) die Ritterbür⸗
tigkeit, d. 5. daß ſede bei der Filiation betheiligte Berfon ein geborener Edelmann
war. De: Bereit für Fillation und Ritterbärtigfet wird geführt durch Urkunden,
Trauſcheine, Taufſcheine, Adelömatrileln, Denkmäler, Wappen, Gtabftene, Nekrologe
und endlich durch das eidliche Zeugniß von zwei oder mehr ritterbärtigen, ſtiftsmaͤßigen
Edelleuten (Aufſchwoͤrern). Der Beweis ift nichtig, ſobald eine der Berfonen, auf die Bes
zug genommen wird, den Adel nur durch Adoption, Begitimation oder Verleihung Hatte.
Ahnenproben wurden und werben zum Theil noch jeßt verlangt beim Eintritt in
Domcayitel and Stifte, Ritterorden, adelige Ganerbichaften, verfchtenene Lehngüter,
ritterfihaftliche Eurien der Landtage (im Koͤnigreich Sachſen zum Beifpiel bis zum
Jahre 1834) adlige Bänke einiger Gerichte, beim Antritt verſchiedener Aemter, Hof⸗
chargen, bei Stipendien u. ſ. w. Bet den Turnieren wurben gewöhnlich bie Wappen
von. zwei Ahen aufgeſtellt.
Die Zahl ver Ahnen, die man verlangte und verlangt, war und iſt verſchieden;
einige Hochs und Domſtifte ausgenommen, begrrügte man fich insgemein mit 16 Ahnen,
sft auch ſchon mit 8, fa fogar mit 4 Ahnen. Gegenwärtig wire die Ahnenprobe nur
noch felten verlangt, und wenige Stifte, Ritterorden, Ganerbſchaften unb Höfe halten
noch fireng darauf. Eine Folge davon ift, daß ablige Herren viel weniger Bedenken
gegen Heirathen mit Frauen von weniger Ahnen oder mit Frauen bürgerlichen Standes
haben, unb beöhalb werben. ver Familien auch immer weniger, die einen Stammbaum
beweiſen können, die alfo Ahnen im Sinne des Ahnenrechts haben.
Abeboproben waren auch in andern Laͤndern herfämmlich, Ahnenproben aber gew
hören hauptfachlich Deruſchland an; fte kommen zwar in Frankreich und England,
Spanien und Italien auch nor, Doch wurbe nirgend mit ſolcher Strenge darauf gehal⸗
ten, wie in Deutfchland. Eine „Praktifche Anleitung zur Ahnenprobe” ſchrieb I. ©.
Eſtor, fie: eufihlen in Frauffurt 170. (S. auch ven Art. Ahnen.)
Adeiönerhiudun Die Geſchichte des Mittelalters ift veich an Anelsverbin-
bungen aller Ast, die zahlteichen Ritterorden ſind alle aus Apeisperbindungen hervor⸗
gegangen, bie wenigften Derfelben wurden gefchaffen, fonbern fie entwickelten ſich nach und
nach, bis fie eine beftimmte Regel annahmen und fo zu Orden wurben; Abelsverbin-
dungen, Die nicht zu Orden wurden, dennoch aber längere Zeit beflanden und hiſto⸗
rifche Bedeutung gewannen, hat namentlich die deutſche Geichichte mehrere aufzumeifen,
der Mangel an Urkunden macht ed bei den älteren befonders fchwer, le in ihrer eigent-
lichen Bedeutung aufzufafien. Hauptſaͤchlich fallen dieſe Adelsverbindungen in's vier⸗
zehnte und in den Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts und waren wohl meiſt Ver⸗
theidigungsbündniſſe des Adels gegen die mächtig ſteigende Macht der Fürſten, Die den
Adel ihrer Territorialhoheit zu unterwerfen trachteten, und gegen die ebenfalls wachſende
Macht der Städte und gegen den Landfrieden des Reiches. Ausſdrücklich iſt dad frei⸗
li nirgend außgefprochen, Doch geht es ziemlich deutlich aud dem Zufammenhange
der Gefchichte hervor, wie auch Das, daß fich dieſe Abelöverbindungen dabei balb ber
offenen oder geheimen Unterflügung der Kaiſer zu erfreuen hatten, bald auch gegen den
Kaifer felbft Front machen mußten.
Eine ſolche Verbindung ſchloß der fraͤnkiſchhe Abel 1375 oder 78 (Sanct
Georg, der Drachentoͤdter, war der Schutzpatron) zu gegenſeitigem Schutz, brüder⸗
licher Hülfe und gemeinſamem Kampf gegen die Unglaͤubigen. Ein Jahr ſpaͤter ſchloß
der fchwäbifche Adel eine ähnliche Verbindung, die der Bund des Löwen genannt
wurde, und die bayerifche Nitterfchaft trat in dem Bund des heiligen Wilhelm zu⸗
fanmen. Der gegenfeitige Schub war offenbar die Hauptjache, von dem Kampf gegen
die Uingläubigen war gar nicht die Rede. 1382 traten dieſe drei Adelsverbindungen
zufammen und fchloffen unter fich einen Bund. Zehn Jahre fpäter, 1392, entſtaud
eine neue mächtige Berbindung, 457 Grafen, Freiherren und Ritter Schwabens bildeten
den Bund zum Sanct Georgenfhild. Diefen traten 1422 Die drei fihon unter
fi) vereinten Verbindungen vom heiligen Georg, vom Xöwen und vom heiligen Wil-
beim bei, ein großer Theil des xheinifchen Adels fchleß ſich an, und dieſe gemaltige
Mpelöverbindung nannte fih nun der Orben der vereinigten Georgenfdilde,
ohne Daß dabei an einen wirklichen Ritter-Orden zu denken wäre. Die Georgenfchilbe
waren bis gegen bad Ende des 15. Jahrhunderts eine bedeutende politiiche Macht im
Meich. Ihren eigentlichen Charakter, den einer Adelöverbindung, verlosen die Georgen-
fhilde 1488, als Die fchmäbischen Reichsſtaͤdte beitraten und vereint mit -ihnen ben
Shwäbifhen Bund bildeten, der bald eine noch höhere politifche Bedeutung, freie
lich audy eine wefentlich veränderte Richtung bekam.
Die Berbindung, welche ein Theil des märkifchen Adels unter Anführung wer
Quitzow's, der Rochow's und der edlen Gänfe zu Butlig zu Anfang des funfzehnten |
Jahrhunderts gegen den eriten Hobenzoller ſchloß, war jenen fränfifchen, ſchwaͤbiſchen
und bayperifchen Adelöverbindungen ganz analog, wenn fie auch nicht Zeit hatte, ſich
in der Form weiter zu entwickeln.
Noch ähnlicher jenen Borbildern waren aber die Berbindungen, welche ver
öfterreichifche Adel im 16. Jahrhundert ſchloß, Die man gewöhnlich die ältere und bie
jüngere proteftantifihe Adelskette nennt. Faſt der ganze öſterreichiſche Herren⸗
ftand, der damals proteflantifch war, gehörte Diefer mächtigen Verbindung an, deren
Hauptzweck, wie bei jenen andern, Vertheidigung des Adels gegen bie Territorialhere⸗
Schaft der Fürſten war. An der Spitze der Adelsketten flanden die jegt erloſchenen
Freiherren Joͤrger und Tonrabil, es gehörten unter Anderem dazu bie jeht Fatholifchen und
gefürfteten Gefchlechter der Liechtenfteine, ver Aueröperge, der Windifchgräge, der Star»
bemberge, Trauttmannsdorffe und viele andere Familten, die jegt eifrig Fatholtich find.
Nur wenige von ven Gefchlechtern des äfterreichifchen Hereenflandes, die zur proteftan-
tifchen Adelskette gehörten, find jegt noch Proteflanten; von den noch blübenden finb
bie Laßberge und die Steine von Schwarkenau, die jängft preußifche Grafen wurden,
wohl die befannteften. Nicht weniger als dreißig dieſer proteſtantiſchen Herrengeſchlechter
von damals find erlofchen, Darunter auch dad der Zinzendorfe, dem ber Stifter der
Herrnhuter angehörte.
Die 1815 auf dem Wiener Congreß von mehreren mebiatifirten "Grafen und
Herten geſtiftete Adelskette hatte den Zwei, für die fttlihe Erhebung des Adels
ju wirken, Die edle Abficht der Stifter verdient den wohlfeilen Spott nicht, mit Dem
fie noch Heute bei jeder Gelegenheit von ber liberalen Prefſe überſchüttet wer
(Siehe d. Art. Adel des Mittelalters.)
Adelung (Iohann Chriſtoph), einer der fleißigften ventfchen Kiteratoren, ſ
Zeit berühmter Lerifograph und Grammatiker, war 1732 am 30. Auguft (feiner
nen Angabe nach), wie andere wollen am 8. Auguft (Breimütbiger 1806. ©. |
Neuer tentfcher Mercur 1806. October. S. 139) in dem Dorf Spantefow
Anklam geboren, wofelbft fein Vater Prediger war. Er befuchte zuerft die ©
ſchule zu Anklam, dann das Gymmaflum zu Klofterbergen bei Magdeburg und
dirte Darauf in Halle. 1759 ward er Profeſſor am evangelifhen Gymnaſiun
Erfurt, legte aber viefe Stelle fchon 1765 nieder in Folge eines Streites zwi
den Proteftanten und der churmainzifchen Regierung, in welchem er feine @
bensgenoſſen eifrig und männlich vertrat, und ſah ſich fogar gendthigt, die S
um feiner Sicherheit willen, ſchleunigſt zu verlaffen. Außer Amt und Brod wa
er fh nun nadı Leipzig und „friftete fich Durch Eorreeturen und Ueberſetzungen
Buchhändler fein kaͤrgliches Dafein, bis er, zu gelehrten Arbeiten fortichreitend,
und nach einen damals bedeutenden Namen erwarb und endlich nad 26jährigem '
enthalte daſelbſt den Lohn feiner unermüdlichen Thätigkeit erntete, indem er 1787
churfurſtlich ſaͤchſiſcher Hofrat und Oberbibliotbefar nach Dresden berufen ward,
er, fleißig nach wie vor, am 10. Sept. 1806 im 73. Jahre feines Alters fi
Zahlreiche Schriften des alferverfchiedenften Inhalts, meift Meberfegungen, gefchicht
diplomatiſche, mineralogifche, metallurgifche, chemifche, auch populäre Schriften, di
zur Erhaltung feines‘ Lebens abfafien mußte, füllen Die erſte Periode feiner literarii
Thaͤtigkeit aus; Fe find verzeichnet in Meuſel's gelehrtem Deutſchland J. 23 fig.
gelehrte Bahn betrat er zuerft mit dem Glossarium manuale ad scriptores medi:
infimze latinitatis, Hal. 1772— 834, 6 Bde., einem Auszug aus du Fresne und E
pentier mit mannigfachen eigenen Zufägen. Gin änferer Anftoß machte ihn auch
beutfchen Lericographen. Gottſched war lıber der Audarbeitung eines beutfchen Wi
buches, das er längft verfprochen, 1766 geſtorben. Der Buchhändler Breittopf gen
Melung für das Unternehmen, zu dem fich Gottſched's Borarbeiten bald als h
ungenügend erwiefen. Mit ımermüblichem Fleiße machte es ſich an das fchwierige S
und fo entſtand fein Beriuch eines vollſtaͤndigen gramm. Eritifchen Woͤrterbuchs
hochdeutſchen Mundart; 1.— 4. Theil und 5. Thell 1. Hälfte Leipzig 1774 —
weite verm. und verb. Ausg. Leipzig 1793 — 1805; Auszug Leipzig 1793 — 11
Sein Blan dabei war: weder Gloſſarium noch ein allgemeines beutfches Wörter
jelkte dad Werd fein, fondern ein Wörterbuch der hochdeutſchen Mundart, wie fie
in Schriften üblich. Veraltete, provinziele, niedrige, bloß dem Volke gehörige 2
ter follten wegfullen, nur Die aufgezeichnet werben, die in noch gelefenen älteren Sc
ten (alfo bei Luther, den fchleilfchen Dichtern u. f. w.) vorkamen, eben fo Die, w
für die niedere komiſche Schreibart verwendbar wären. Diefer Plan für Die erſte
gabe warb auch bei der zweiten felgehalten, nur daß vie gangbaren Wörter um ei
Tauſende vermehrt wurben. Fremde Wörter fanden zum Theil Aufnahme, wenn
bäufig nur, um durch die beigefügten deutfchen Ausbrüde ihre Unnoͤthigkeit zu zei
Die Bearbeitung ber einzelnen Artitel bezog ſich ſowohl aufs Brammatifche (*
ſprache, Orthographie, Flerion, Syntar), als aufs Kritifhe (nach dem beſtiimten
griffe Des Worte und feiner verfchiedenen Bebeutung) und endlich auf's Etymologi
wiewohl letzteres in untergeourbnetem Maße. Es war dies Wörterbuch daB erfte ft
durchgearbeitete und confoquent auögeführte Werk über die deutſche Sprache... Der
aufgefpeicherte Wortvorrath ließ alle biäherigen Sammlungen weit zurück, die Be
tungen waren ruhig und umfichtig entwickelt und mit guten Beiſpielen belegt, die alı
betifche Folge blieb fiseng gehandhabt und gewährte die ihr eigenthümlichen Vorth
Allein ein Deutfches Wörterbuch darf fich nit auf den Wortvorrath einer beftimı
Deit und eines beflimmten Standes befchränfen, darf fich nicht anmaßen, den Gebr
einer Gegend zum Maße der übrigen zu machen, es bat nicht bloß mit der Spi
ber Gelehrfamteit zu then: fein oberfter Grundſatz muß die unparteiiſche Zulafı
und liebende Pflege aller Ausdrücke fein, denn nur dann läßt ih eine wifjenfd
liche Bewältigung bes ſprachlichen Waterinld denken, nur fo iſt wahre Erkenntniß
Wörter nach alten Richtungen bin, nur fo Die Entwicklung ihrer Bedeutungen einzig möglich.
Doc ift Adelung's Arbeit auch heute noch ſchaͤtzenswerth und beachte ihm damals
einen nicht geringen Ruhm zu Wege. Nabe lag ed, daß er babei zu geammatifchen
Studien geführt wurde: aber wer weiß, ob er auch bier von felbft vorgegangen wäre,
wenn er nicht ebenfo einen Impuls‘ von außen erhalten hätte. Diefer kam im Jahre
1779 durch den Eöniglich preußifchen Staatöminifter Freiherrn von Zedlitz, wer ihn zur
Ausarbeituug einer deutichen Grammatik, zunächft für den Gebrauch der Schulen in Deu
föniglich preußiſchen Landen auffordert. Dieje Schulgrammatil (deutſche Sprachlehre)
erfchien im Mai 1781 in Berlin (ein Auszug daraus im Sept. deflelben Jahres) und
eslebte mehrere Auflagen, im I. 1806 bereitö die fünfte. Mehr noch ale in ihr legte ex im
feinem „Umflindlichen Lehrgebäude der Deutfchen Sprache zur Erläuterung der deutfchen
Sprachlehre für Schulen", 2 ftarke Octavbaͤnde, Leipzig 1782, fein grammatifches
Syſtem dar. Er wollte, den biöher gewöhnlichen Weg ganz verlaffend, nicht bloß eime
Sammlung einzelner, unter gewifle Rubriken gebrachter Bemerkungen liefern, fonbern
ein wohl verbundened und überall auf deutliche Begriffe gebauted Ganze. Er beumft
ganz richtig, eine gründliche Sprachlehre fei gewiſſermaßen eine pragmatifche Gefchichte
der Sprache; folle fie num eine wahre Gefchichte und fein Moman fein, fo müfle fe
Die Sachen nicht fo voriragen, wie fie fein fönnten ober fein follten, ſondern wie fie
wirklich feien. Er lehnt abflracte Betrachtungen, als ver Deufungdart des ſprachſchaffen⸗
den Volkes zumider, ab und will den wahren Grund des Veränderlichen in ber Sprache
nur finden, indem er auf ihren Urſprung zurüdgeht. Das ift Alles ganz richtig und
fon vie Auffindung diefer Grundfäge, wenn es nicht au ihre Bearbeitung thäte,
würde ihn weit über alle feine Vorgänger flellen. Allein feinem unermüdlichen Fleiße
fehlte Doch Die tiefere hiftorifche Unterlage, und er kann ſich daher von. der unglücklichen
Auficht, Die Sprache zu zügeln, noch nicht loßreißen. Schon das, mas er gleich im
Yafange über die innere Bildung ded Sprachkörpers, über die Sprachzuſtaͤude von ber
früheſten Zeit an vorbringt, beruht auf Irrthümern. Ihm gilt die aͤlteſte beutfche
Sprache arm und von aͤußerſter Roheit, das Gothiſche ungeſchlacht; er warnt ver
Ueberſchaͤzung der mittelhochdeutſchen Dichter, die zu empfehlen, hieße, „wieder zu Dex
Träbern zurückkehren, von welchen man gekommen fei." Die Benutzung der Mundarten
für die Schriftfprache will er nur ganz eingefchränft verſtatten. Er begrenzte Das
Schrifthochdeutſch in feiner höchiten Ausbildung Burch die Jahre 1740 und 1760, vemn
das fallte, nach ibm, wie fchönfte Periode der deutſchen Literatur und bed Geſchmackes
fein, wo die Sprache noch sine gewifle Einheit gehabt, Die man nachgehends ganz ver
miſſe. Trotz folcher Grundirrthümer verdienen feine bedeutenden Sprachkenntnifſe vun
die wiſſenſchaftliche Methode, mit der er fie darlegte, alle Anerkennung. Es war auch
weder unser feinen Beitgenoflen, noch unter den unmittelbar folgenden einer, durch ven
die vaterländifhe Sprachwiflenfchaft mehr gefördert worden wäse, bis mit dem Sabre
1819, in welchem der erfle Band ven Jacob Grimm's Grammatik erſchien, eine neue
Ara begann. Don andern auf die deutſche Sprache bezäglichen Schriften Melung's
bemerkan wir noch: Magazin für die deutfche Sprache, 2 Bde., Leinzig 1783 una BA,
enkbält meift Abhandlungen über Geſchichte, Nichtigkeit und Neinigkeit: ber deutſchen
Sprache, Darunter als erfle die für feinen Standpunkt wichtige, „Was ift Hechbeutfch 9“
Ueber den deutfchen Stil, 3 Theile, Berlin 1785 unb 86, 4. Aufl. 1801, ſtellt sum
erfien Wale die Theorie des Stils als ein Ganges auf, Vollſtaͤndige Amveiſung zur
teutfchen Orthographie, 2 Theile, Leipzig 1788, 3. Aufl, 1812: Gefchichte ber Go⸗
tben und ihres Sprache, ald Boreinleitung in Ulfila's Bibelüberſetzung, grdruckt im
Zahn's Ausgabe des Ulſfila's, Leipzig 1805. Aeltere Gefrhichte Der Deutächen, ihrer
Sprache und Literatur, Leipzig 1806. Seine amtlicge Stellung als. Obenbibliotgeler
in Dresden, in der er fi übrigens Dusch Anordnuug und Leitung des ihn. untergebo⸗
nen Inßituts bleibende Verdienſte erworben bat, und bie glüdliche Umgebung zeidher
hiſtoriſchen Schäge, brachten ihn auf den Entfchluß, einen großen Theil feiner Studien
der: Bandeögefchichte gu winmen. Doch reichten. Die ihm noch übrigen 20 Iabze nicht.
aus, diefen Blan in feiner gangen Vohfändigkeit zur. Mollendang .gu.heingen. . Eine
faſt ganz fertige Gaſchichte der Markgrafen von. Meißen, wozu über 40 Fascikel. Acten
uud Diplome gehören, und eine Geſchichte van Kurſachſen und den. färhflichen Lauben.
vom: Jahre 1300 bis 1505 in 12 eng gefehsiebenen und ſchon valkig gesshneten Foliob
den, mit einer vollflänkigen Urkundenſammlung, hinterließ ex handſchriftlich und beſchraͤt
ch darauf, fein Directorinm oder dyeonologifches Verzeichniß der Quellen der ſuͤdſächſiſe
Geſchichte (Meißen 1802) herauszugeben, wem einige Jahre vorher fein Eritifches Verzeich
der Landkarten der ſaͤchſiſchen Lande (Meißen 1796) voraudgegangen war. Ganz
Ende jeined Lebens gab er noch Zeugniß von einer lange im Stillen gepflegten all
meinen linguiftifchen Ihätigkeit in feinem „BWithridates oder allgemeine Sprachentunt
Uber ver ehrwürdige Greis ſah blos den erfien Theil, nach deſſen Vollendung ihn
sd von feinem langen und mühſamen Tagewerke abrief. Aus feinen binterbliebe
Bayieren fepte der Halle'ſche Profeſſor Joh. Severin Bater das Werk fort: 1. Tb
Berlin 1806. Theil 2—4 von Bater 1809-1857. Unermühliger Fleiß, Treue
feinem Berufe, fchlichter biederer Sinn, befcheidenes, anfpruchslofed Weſen, glühen
Eifer, wo es Recht und Wahrbeit galt, machten ihn feinen Zeitgenoſſen wertb ı
erhalten fein Andenken in Ehren. Bon andern feiner Werke erwähnen wir n
ven Berjuch einer Geſchichte der Eultur des menfchlichen Geſchlechts, Leipzig 17
Iertfegung und Ergänzungen zu Jöcher's GelehrtensZerilon; 2 Be. A—%, Leis
1784 — 87. Gefchichte der menfchlihen Narrheit, 7 Bde. Leipzig, 1785 —
In Bezug auf vie übrigen und Die einfchlägige Literatur fehe man Hörde
Lexieon Deutscher Dichter und Brofaiften, Br. 1, ©. 13—25, Br. 5, ©.
bis 707, Bd. 6, 537—39. Meuſel's gelehrtes Deutfchland 1, 23—28; 9, 11;
5 fg. Erſch u. Gruber Encycl. 1, 404—6. Leſſing, berög. v. Lachmann, 11, €
bis 654. 12, 409. Jen. Lit.» Zeitg. 1804, Mr. 24—26. 39 ff. Jac. Grim
Geanm., 1. Ausg. LAXIV. fg. Deutſches Wörterb., Bo. 1, XXIH. fg. Koberftei
Grundriß 2, 1060 ff.
Adelung (Friedrich von), Neffe des Sprachforfchers Joh. Chriſt. Adeln
auch um Sprachforſchung und Gefchichte verbient, einer von den Männern, Die gerinani|
Gultur nach Rußland getragen und die Ehre des deutſchen Namens dort verbre
haben. Er war geberen am 25. Februar 1768 zu Stettin, flubirte Ausgang
achtziger Jahre zu Leipzig Philofophie und Jurisprudenz, ging dann als WBegle
einer kurluͤndiſchen Familie nach Italien und hatte Dafelbft einen mehrjährigen Aufenth
befonderd in Rom, wo er fih den Zugang zur vaticanifchen Bibliothek und ih
Schatzen zu verſchaffen wußte und befonverd mit den dort befindlichen beutfchen, «
. Gelpelberg weggefhhrten Handſchriften fich bejchäftigte. Eine Frucht dieſer Unterfuch
war feine Nachricht von altteuifchen Gedichten, welche aus ber beidelbergifchen Bibliot
in bie vaticaniſche!gekommen find, nebft einem Berzeichnifie derfelben und Auszüg
Königöberg 1796. Ferner: Altteutiche Gedichte in Rom oder fortgeſetzte Nachrich
von heidelbergiſchen Handſchriften in der vatic. Bibl. nebſt einer VBorrede von dem
Hofe. Adelung über Handſchr. von altteutfchen Gedichten in der churfürftl. Bibl.
Desden, ebend. 1799. Nach feiner Rückkehr aus Italien 1793 ging Adelung n
Riga und wurbe 1796 Secretair bei dem Collegium der allgemeinen Yürforge
Mitau. Aus dieſer Zeit fchreiben fich folgende Auffäpe: Beitrag zu dem Berzeichn
der ſchwaͤbiſchen Dichter, in Braga und Hermode Bo. 3. Abth. 2. ©. 88-99. Ue
die norbifche Literatur, Gefchichte und Mythologie, in Bederd Exrholungen 1797 Bd.
Ueber das Alter einiges der vorzäglichfien norbifchen Gedichte, ebendaf. Bd. 4. Nr.
Broben der Dichtung ungebildeter Völker, erſtes Dutzend, ebendaſ. 1799. Bo. 1. Mr.
©. 1M-—208. Später finden wir ihn beim Wechfel- Gefchäft de8 Hof⸗Banqui
Barın von Krall in Petersburg, im April 1800 als Cenſor beim beutfchen Pete
burger Theater, 1801 als Director deſſelben. Sein Werk, Entwurf einer flatiftifd
Befchreibung bes Furländifchen Gouvernements, Peterob. 1801, wurde auf Befeht \
Kaiſers Paul I. gevrudt. Es erſchien damals ferner von ihm: Nachricht von I
Werken des fpunifchen Er-Iefniten Don Lorenzo Hervas über die Sprachen (in Gaspa
und Vertuchs allgem. gesgr. Ephemeriden 1601. Stud 12) Baufllippe, Peterab. 1
Zeh des Gäfar, nach Calpurnius, Petersb. 1802. Statut der St. RPetersbur
Nuſtkerklaffe, chend. 1803. Machrichten yon Gampi,; berahmten Wales in Wim (3
f. d. leg. Welt, 1803: Nr. 103f.). Im Jahre 1803 machte ihn Kaiſer Alexander z
Iafiructer: feiner beiden fürngexen Brüder, der Großfürſten Nikolaus und Michael, ernan
ign zum Gollegien-Affefor und erhob ihn in den Adelſtand. Dieſes Amt bekleidete er
bei erflerem bis 1816, bei dem legteren bis 1818. Er gab heraus: des Titus Gal«
purnius ländliche Gedichte überſetzt und erläutert, Peteröb. 1804. Rachricht won einer
Handſchr. des altteutfchen Gedichte von Schafzubelfpiel (d. i. Schacdhzabefp.), im
Wielands neuem teutfchen Merkur 1804, Sept. ©. 30-74. Auffäge und Mecenflonen
in den Mitauer wöchentl. Unterhaltungen 1805—1807. Denterfprüche, Petersb. 1808.
Seit dem Jahre 1813 fland von Adelung im wiflenfchaftlicger Verbindung mit dem
Heichb- Kanzler Grafen Rumjänzow zum Behufe der Aufſuchung und Zufanmenftellung
alfer auf Rußlands ältere Gefchichte bezüglichen handſchriftlichen Schaͤtze. 1824 erhielt
er dad Directoriat des bei dem auswärtigen Minifterium befindlichen orientalifchen Inſtituts,
das ihm den Zugang zum Reichsarchiv eröffnete, eine Stelle, die er bis zu feinem Tode
bekleidet bat. Im folgenden Jahre wurde er noch Praͤſident der Petersburger Alabemie
der Wiflenfchaften. Bon feinen Hifterifcgen, untiquarifchen und linguiftiichen Arbeiten
diefer Beriode nennen wir: Siegmund Freiherr von Herberftein, mit befonderer Rückſicht
anf feine Reifen in Rußland (1. Hälfte des 16. Jahrhunderts), Peteröb. 1818. Auguft
von Meyerberg und feine Reifen in Rußland (Bitte des 17. Jahrhunderts),
Detersb. 1827. Die Korfunifchen Thüren in der Kathevrale zur heiligen Sophia in
Nowgorod, befchrieben und erläutert, Berlin 1823; darin ein Aufjag über die ehemals
in Nowgorodb befindlichen fllbernen Thüren, die aus dem alten fchwebifchen Königäflge
Sigtuna als Siegsbeute nach Rupland geführt worden find. Katharina ver Großen
Berdienfte um die vergleichende Sprachforfchung, PBetersb. 1816. Rapport entre la
langue Sanserite et la langue Russe, Petersb. 1815. Ueberſicht aller befannten
Sprachen und ihrer Dialecte, als Einleitung zu einer Bibliotheca glotlica, Peteröb. 1820.
Verſuch einer Literatur der Sanskritſprache, ebendaf. 1830. 2. Aufl. 1837. Die
legten Lebensjahre war er befchäftigt mit Auffuchung augläudifcher Nachrichten, Die den
Altern Zuſtand und die Gejchichte Rußlands aufklären komten. Er beabſichtigte fie
in drei bejonderen Werfen herauszugeben. Das erfte follte eine Sammlung von nod
ungenrudten Original-Berichten der Ausländer über das ältere Rußland umfaften, ‚wozu
ee fich Materialien aus Rom, Wien, Wolfenbüttel, London und Stodholm verfchaflt
hatte; das zweite follte eine Fritifch-literarifche Ueberficht der gebrudten und ungedruckten
Berichte aller biß zum Jahre 1700 nach RNußland unternommenen Reifen, etwa 260
an. Zahl, geben; das dritte enwlich eine Nachweifung ber ausländifchen Nachrichten über
das ältere Rußland von den frühelten Zeiten bi8 zum Ende des 17. Jahrhunderts.
Bei diefer Arbeit ereilte ihn zu Petersburg am 30. Jannar 1843 in feinem 75. Lebens⸗
jahre der Tod. Nachmals erfchlen dieſes Werk mit dem Titel: Kritifefeliterarifche: Uober⸗
ficht der Heifenden in Rußland bis 1700, 2 Bde., Leipzig 1846. Er war zulegt
Staatsrath und Nitter des St. Annen⸗Ordens 2. Klafie, fo wie bed preußifchen rothen
Adler⸗Ordens.
Aden, das Gibraltar des Dftens, liegt auf einer 2%, Meile von Oft nah Bell
ſich erſtreckenden Halbinſel an der Sübküfte Arabiend, in dem Krater eines erloſchenen
Vulkans, defien Thaͤtigkeit Alles, was wir von den Wirkungen neuer Bulkane wiſſen,
weit überfliegen Haben. muß. Maſudi, der Begleiter Muhamed's umd einer ber frucht-
barſten arabifchen Befchichtfchreiber und Geograph, geboren zu Bagdad und in Soſtat
geſtorben, gedenkt feiner, nachdem er von den Feuerbergen Siciliens und in dem Reiche
Waharadjch geſprochen, als in der Wüſte Barhet vorhanden, im Gau Naſafan und
Habramat im Lande Schaher gelegen, und fagt: „Sein Getöfe, dem Mollen des
Donners gleich, ließ fich damals viele Stunden weit "pernehmen , und aug feinen Ein⸗
geweiden wurden glährothe Steine mit einem Strome flüfjigen Feners audgefpieen. *
Das Borgebirge Üben, der einzige bemerkenswerthere Zug auf der ganzen Küfle Süd⸗
Arabiens hängt gegen Nord⸗Oſten mit dem flachen Ufer des fehlen Landes burch einen
[malen Streifen niederen, and zertsümmerten Korallen und Mufcheln gebildeten Sand⸗
bodens zufammen, der nicht nur die Berbindungsfiraße zum Handel mit dem. inneren
Lande, fondern auch den Hintergrund einer prächtigen Bai bildet, die einen ſicheren, |
bei Tag und Nacht leicht zugänglichen Hafen ſelbſt für eine große Flotte gewährt. Die
gamze Halbinfel iR eine 1700 Fuß Hohe vulfanifche, aus Trachyte, Dolomit und Ba⸗
faltfelfen,, fo wie ans Trämmergefleinen und Tuffe beſtehende Maſſe, an dey nur gegen
dauerndes Wachen, fo wie durch Schmutz außerordentlich Kitten, fo iſt pen jept doch, wo Die
Krankheitsurſachen gehoben find, eine der gefimbeften britiſchen Stationen und die Zahl
der Kranken im Spital überfteigt felb in den Monaten größefter Hitze felen ſechs |
Beocent. Ein merkwürdiger Umſtand gejellt fh noch Hinzu, daß die Per, welche fo
oft Das Inmere von Demen durchzieht, und gleich dem Marſche einer verheerenden
Armee ihren Weg mit Leichen betreut, niemals nad) Aden gedrungen tft, obwohl Bier
namentlich der Begräbnißplag mephitifche Dünfte ausftößt.
Außer der Garnifon, den europäifchen und einigen armenifchen Kauflenten finb
Die Einwohner Aden's Abyſſtnier (Somalt), Juden und hauptfächlich Araber, von denen
jede Nation jedoch einen befondern Theil der Stadt bewohnt. Ueberall, wo ſich eine
Deffnung in ven Helfen befand, wo nur die Möglichkeit eines Durchganges zu erbliden
war, find Baftionen, Batterien und dicke Mauern errichtet. Letztere find oft auf den fteilften
Wänden angebracht, als ob fie daran gelebt wären over fie erheben ſich auf den ſteil⸗
fien Berglänmen, gleich als ob die Natur fle dort gebaut hätte. In den Thalern um
die Stadt find tkiefgegrabene Bifternen, welche fi überall in großer Zahl am Fuße
ver Berge finden und von denen die meiften an der weſtlichen und ſadweſtlichen Seite
Aden's, wo der centrale Hoͤhenzug feine größte Höhe erreicht, liegen. Sie find vor⸗
nehmlich in einer Mafle von Kied (Konglomeraten) und Tuff angelegt, nur ſehr wenige
in dem compacten Felſen, haben gemeiniglich eine Tiefe von 30 bis 40 Fuß und gebt-
ren unter das Vollendetſte und Hervortretendſte, was Die Vergangenheit Aden's hintere
laffen bat. Jet gereinigt, liefern ſie das fehönfte Trinkwafler in Menge und ſchließen
fig an die Waflerleitung, die zwei dentfche Meilen weit aus dem Innern Wafler an
den Hafen brachte und die lange Zeit für eins der großartigften und coloffalften Werke
aus der MNömerzeit gehalten wurbe, windig an. Die Waflerleitung, 16320 Ellen Taug,
mit einem 19 Zoll tiefen und 16 Zoll weiten Canal, ift aus Steinen und Badfleinen
gefertigt und nimmt in ihrem ganzen Bau eine Breite von 41, Fuß ein.
Aden bietet in feiner Geſchichte ein Bild der Abwechfelung von Glück and Unglück
— es blühte und ift gefallen, um mit neuem Glanz aus feinem Ruin bervorzugehen.
Wie. «8 einft fland, war es die Hauptflabt des fogenannten glücklichen Arabiens.
Schon der Prophet. Ezechiel erwähnt im 27. Gapitel feines Klagelieves über Tyrus
auch Die Stadt Aden, meldhe damals Eden bieß; fpäter finden wir fie vom Ptolemaeus
Arabiae Emporium, vom Philoftorgius Adane und darauf zum Unterfchiede von Aden
Lanh Aden Abyan genannt. Zur Zeit Eonftantin’8 des Großen herrſchte bier der
König der Hinjariten, eines mächtigen Araberftammes, welcher Chrift wurde und ein
neftorianifche® Bisthum in Aden gründete, das die ſchoͤnſte Stadt Demend und berühmt
war wegen feiner uneinnehmbaren Befeftigungen, wegen feines ausgedehnten Handels
und feiner fchönen Häfen. Hier wurden die Stameele der Koreifchiten mit koſtbaren
Ladungen an Gpezereien belaftet, bier tagte zuerft ein großartiges Handelsleben, von
bier and wurde Indien mit Pferden verfehen oder indiſche Waaren und Gewürze auf
feinen Fahrzeugen über das rothe Meer in zwanzig Tagen nach Suez verſchifft, um
weiter zu Lande nach Alerandrien beförvert zu werden. 30,000 Reiter konnte Aden, das
dom Islam unterworfen worden war, zur Zeit ber Kreuzzuge zum Entfag des belager-
ten Joppe fenden, und wenig mehr als breifundert Iahre bis zu ihrer Beſetzung Sei⸗
tens der Briten find vetfloffen, feit die berabgefommene Stadt ımter den reichten
Stapelorten des Morgenlandes ihre Stelle hatte. Ihr Sinken fchreibt fich erft vom
Shlufie der hochberühmten Herrfchaft Suleimans des Prächtigen ber.
In den Augen des wahren Gläubigen wird das Kap Aden durch Die Sage ge-
heiligt, daß bier in Perfon „ver allerleute Prophet“ Muhnmeb gepredigt babe, der der
Stifter eines Reiches wurde, das in weniger als einem Jahrhundert ſich vom Indus bis
zu den Pyrenaͤen ausbreitete. Bin Heer von 80,000 Metern ergoß fih in's Feld,
welches die Unterjochung von Demen vollbrachte; letzteres, von alteräher in hohem Rufe
wegen ber Blüdfeligkeit feines Himmelsſtriches, wegen feiner Fruchtbatkeit und alles
übertveffenden Reichthümer wurde zu ber Zeit, da Konftantinopel in die Hände Moha⸗
med's II. fiel, ein unabhängiges Königreih. Dsmanm und PBortugiefen, welche letz⸗
svere es chen 1513 unter Albuquerque mit einer Flotte von 20 Segeln belagert und
den Statthalter wenigftens zu einem Tribut verpflichtet hatten, firitten ſich dann Heiß
um den Beſig des Ortes, bis endlich ber nebenbuhleriſche Kampf der beiden Sing
um Die Oberherrſchaft des Orients ermattete und die Stabt den Türken, in deren B
fg fie zulegt geblieben, 1630 verloren ging und in die Gewalt arabifcher Imame fir
Die große von der Natur verliehene Stärke, noch erhöht durch Die großartig:
Befefigungen, welche Sultan Selim rund un die Stadt Hatte aufführen laſſen, macht
Aden jeht zu dem paſſendſten Schlupfwinfel für die feeräuberifchen Horben der Wüſt
und die gefehlofen Söhne Iſmaels, die nahliegenden Gewäfler nach Raub durchſtreifen
beluden ihre fehle Burg mit schwerer Beute. Nach dem Berluft eigener Herrfchaft ab
lieg ſich nicht erwarten, daß Aden feinen Flor behalten würde, fein Handel ging in dı
nebenbuhleriichen Hafen von Moccha über, und die erbärmliche Verwaltung, die une
täglich fchwere Bedrückung und die unausgefehten Fehden und Plünderungen verurjacht:
den Wegzug ber vermöglichen Einwohner. Zur Zeit der Beflgnahme durch die Brit
waren neunzig verfallene Käufer, die 600 Menſchen in großer Dürftigkeit beherbergte
alles, was übrig geblieben war, um von der althergebrachten Herrlichkeit Adend Zeugn
zu geben. Die Stadt lag in Trümmern und Veroͤdung bingebreitet, und Haufen vı
Steinen, untermifcht mit Ziegeln und Schutt, wiefen mit düſterm Ernft auf das Gr:
ber Mofcheen und ſchlanken Minaretd. Die prächtige Straße, die den einzigen Zugar
Adend bildet, die großartige Waflerleitung, die Eifternen und die ausgedehnten Vewah
ftätten für die Todten legten Zeugniß ab von dem hohen Stand der einft volfreich
Landeshauptfladt und offenbarten die Großartigkeit, die Aden ehedem in Werfen zu
öffentlichen Nugen mit Ruhm aufmeijen Eonnte. |
Nah Beendigung der großen Kämpfe gegen das revolutionaire Frankreich ur
den Störenfried, der ſich zum Machthaber diefes Landes aufgemworfen Hatte, richte
England bei feiner Uebermacht, Die es zur See errungen, feine Blicke auf den, dur
feine Lage fo trefflich geeignet, in der Nähe der Straße von Bab-el⸗Mandeb (d.
Thor der Bekümmerniß) für das rothe Meer daflelbe zu werden, was Helgoland |
der Nordſee, St. Helena im Atlantifchen Ocean, Gibraltar und Malta im Mittelmeer
find. Der fhon damals oder vielmehr wieder auftauchende, freilich von einer ande
Seite, wie fpäter im Jahre 1857, ausgehende Plan, die Landenge von Suez zu durd
ſchneiden und: dem Verkehr auf dem rothen Meere durch Dampfichifffabrt einen neu
Auffhwung zu geben, vermehrte die Wichtigkeit des Ortes beveutend. Die indo=britifd
Geſellſchaft wollte ihre Poft über das rothe Meer geben laſſen und bedurfte ba;
eints Poſtens, wo ihre Schiffe gegen die Seeräuber und den Oftmanfun- Schu finde:
ftiſches Waſſer und Kohlen einnehmen Fonnten. Zu dieſem Allen eignete fih Abı
trefflich und hatte außerdem die befte Lage, um den Handel mit Abyifinien zu begin
Rigen; ſogar hoffte man, den Verkehr Moccha's nach Aden wiederum zu ziehen un!
was eine geoße Hauptfache war, den beſonders im Jahre 1836 fich haͤufenden Klagen üb
bie herrſchende Unficherheit an den arabifchen und abyſſiniſchen Küften ein Ende zu mache
Eigenthüner der Stadt war Mohamed Huffein, ein despotiſcher Mann, der bei dı
Seeräubsreien ſich nicht wenig beſſer als ein gemeiner Araber gezeigt hatte. Bal
barauf ereignete ſich Der Fall, wo das Schiff eines Arabers, das unter britifcher Flagı
fuhr, an Aden's Küfte firandete, oder, wie lärmfüchtige Perſonen meinten, geflrand
wurde, und das Die Gingeborenen ald ein Gefchent Allah's betrachteten und ausplür
derten — ein unglüdlicher, vefp. glücklicher Zufall, den die anglosinvifche Regierun
zu benugen bejchloß, um fich Adens zu bemächtigen. Im November 1837 wurde Cd
pitain Haines von Bombay abgefchict, um volle Genugthuung zu fordern, zuglei
aber auch, um wegen Abtretung Aden's zu unterhandeln. Der Sultan von Lahadf
mußte nachgeben, und ließ fich auch endlich bereven, Die ganze Halbinjel Aden gege
eine jährliche Summe für ſich und feine Erben an die Engländer abzutreten. Als ab:
| Saines im October folgenden Jahres mit neuen Inftructionen und einiger Mannſcha
wieder vor Aden erfchien, hatte Muhamed Huffein feine Abſicht hinſichtlich der Abtr
tung Adens gänzlich geändert und er erflärte, fein Verfprechen rücjichtlich der Entſche
digung des geplünberten Schiffed nur dann erfüllen zu wollen, wenn son dem Anfau
Adens ganz abgefehen werde. Inzwiſchen wurde dem Schiffe, worauf fi Capitai
daines mit feinen Leuten befand, Holz und Waſſer abgefchnitten, und daſſelbe muß!
ſich alle Bediufniſſe diefer Art von ber entgegengefegten Küfte zu verfchaffen fuchen
Indeß nahmen Die Angelegenheiten ſchnell eine ernfte Wendung. Capitain Haines blolizte
Aden auf das Strengfte, und erbat ſich durch das von Sue nad Bombay geheude
Dampfboot VBerflärfung, die, Ende December, aus 700 Bann nebft einigen Kriegs-
fohiffen beftehend, von Bombay anlangte. Am 19. Ianuar 1839 begann der Angriff;
die Stadt wurde nach Furzem Widerftand genommen und Muhamed Huflein überzeugte
fich durch dieſe Demonftration, daß Frieden angenehmer fei ald Streit, und er deshalb
fehr vernünftig handeln würde einzufehen, daß England, vertreten durch bie oſtindiſche
Eompagnie, nur der Humanität ein Opfer brächte, wenn es ihm Die Regierungsjorgen
für die Stadt abnähme. In dem Bertrage vom 2. Februar 1839 überließ er demnach
Aden der indosbritijchen Negierung, die die Entjchädigungsforderung für dad geplün⸗
derte Schiff fallen ließ. Im November veffelben Jahres verfuchten die Abd⸗Ali's und
bie Fudhli's den Engländern die Stadt zu entreißen, fcheinen aber nach zwei blutig
zurücgeworfenen Angriffen den Plan der Eroberung Aden's für immer aufgegeben
zu haben.
Wichtige Handelsvortheile find aus der VBeflgergreifung eined fo fichern Nieber-
lagsorts, wie Aden iſt, erwachſen, in deſſen Hafen man zu jeder Zeit des Jahres gleich
leicht ein» und ausfahren Tann. Der bequemfte Zugang ift den reichen Landichaften
Hadramant und Demen gewährt, berühmt wegen ihres Kaffees, ihres Weihrauchs, ihrer
mannigfachen Barze, ein gewinnbringender Markt für die Bewerböerzeugnifle Indiens
und Großbritanniens breitet fich durch die gegebene Leichtigkeit des Verkehrs mit der
afrikanifchen Küfte fünlih von Bab el Mandeb aus, mo die hohen, an das Meeres⸗
ufer grenzenden Gebirgözüge mit Myrrhen, Weihrauch und Eoftbare Harze hervorbrin-
genden Bäumen befleidet find, mährend die Thäler im Binnenlande Schafe, Apotheler-
woaren, getrocknete Häute, Goldſtaub, Moſchus, Elfenbein, Rhinoceroshörner x. im
Ueberfluß geben. Unter dem Banner Alt-Englands genießt Aden Glück umd Sicherheit
in einem Grabe, wie nie zuvor, felbft in den Tagen feiner höchften Herrlichkeit, als es
in der vorberften Reihe der Handelsmaͤrkte des Morgenlandes ftand und als Yahrzeuge
aus allen bekannten Theilen ver Erde auf feiner vielgerühmten Rhede ſich drängten.
Auswanderer aus den Binnenländern ſowohl, ald aus den Außenländern Habramants
und Demend und von beiden Ufern des Rothen Meeres lafſen fich täglich innerhalb
feiner Mauern nieder, um Zuflucht vor unerträglich harter Bedrückung zu fuchen und
fih von der drüdenden Laft unerfättlicher Defpoten loszumachen, unter ber fle lange
gefeufzt haben. Unter dem Segen eines milden, aber feften Regiments bat innerhalb
eines Zeitraumes von zwanzig Jahren der aus arabifcher harter Eigenmacht und Miß-
berrichaft errettete Laͤndermarkt einen Höhenpunkt erreicht, der felbft feinen alten Reich⸗
thum und Auf unter fich Laßt; nahe an 50,000 Einwohner bewohnen jegt Aden, mehr
als zweihundert Kameele Tommen täglich an und eben fo viel geben täglih ab, um,
ſchwer beladen, ald Transportmittel des Binnenhandeld zu dienen, und als Breihafen
ift Aden jegt Die Königin der nahen Meere, und als unbezwingbare Feſtung, in Folge
der großartigen Vertheidigungöowerke, die Beherrfcherin des Rothen Meeres geworben,
das man jetzt, nach Beſetzung der Infel Perim und da die englifche Regierung die
Arrangirung eines unlöglichen Pachtverhältniffes mit der türkifchen Regierung in Bes
treff diefer Infel, des Schlüffeld der arabifchen Meerenge, betreibt, als vollftändig unter
der Herrfchaft Britanniens fiehend anſehen Tann.
Adersbach. In der gebirgigen Einfenkung zwifchen dem Niefengebirge und den
Sudeten, in dem Glatzer Becken, nahe bei dem Dorfe Adersbach in Böhmen, in dem
Koͤnigsgraͤßzer Kreife und ganz nahe an der fchleflichen Gränze, unwelt der geraden
Linie, welche die böhmifche Hauptſtadt mit der fehleftfchen verbindet, liegen die 1900
Fuß über dem Meeresniveau hoben Adersbacher Felſen, das Ziel fo vieler Reiſenden
und Der Gegenfland fo vieler fchreibeluftiger Touriften. Seit Langem hat man fldh
daran gewohnt, dieſes Belfenlabyrinth als einzig in feiner Art darzuſtellen und es nur
etwa mit dem bei Antequera in Spanien, fleben Leguas von Malaga, der felflgen
Umgegend der pittoreöfen Rouifenburg bei Wunfledel mit ihren unzähligen wollfadförmi-
gen Blöcken oder vielleicht mit derjenigen der 2830 Fuß hoben Heufchener verglichen,
und die Felſen fir eine Merkwürbigfeit erften Ranges gehalten, die zu fehen, wie Fürſt
Hermann PBüdler in feinen „Briefen eines Berflorbenen” meint, man wohl eine Meife
‘
Br Bar JE EP
welcher es bis zu dem verheißenen allgemeinen Koncilinm in Deutſchland mit ben
Religionsſachen gehalten werben ſollte. Kurfürſt Noritz hatte mar gegen dieſes Interim
förmlich peoteftirt; aber es fiel ihm doch ſchwer auf? Herz, vielleicht unmichtige Dinge
zur Urfache einer bleibenden Kirchenfpaltung machen zu lafien. Darum veranlaßte ex
eine nochmalige genaue Unterfuhung und berief eine Verſammlung von Theologen
(22. Dec. 1548) nach Reipzig. Aber fchon ehe dieſe — Melanchthon, Paulus Eberns,
Johann Bugenhagen, Georg Major und Johann Pfeffinger — ihre Meinungen aud-
getaufcht und zun Schluß gebracht hatten, erließ die hamburgifche Geiftlichleit, gewiß
unter dem Einfluß des damald noch in Wittenberg lebenden Flacius, ein Schreiben an
bie fachfifchen Theologen, gab zu, daß manche Gebräuche im Cultus Adiaphora, um
mefentlihe Stüde feien, und zählte dann alle Diejenigen: auf, mweldye wegen ihres Zu⸗
fammenbanged nit dem römifchen Uberglauben durchaus vermorfen werden mirßten.
Das Interim erfchien und hatte wirflich gerade dieſe Stüde verworfen und andere, als
unmwefentlich erfheinende, beibehalten. Diefe waren: lateiniſche Gejänge, Hord und
Vespern, Privatbeichte, Firmung oder Gonfirmation, Oelung, SHochaltäre, Lichter, Bilder
der Apoftel und Heiligen, Chorhemden, Meßgewänder, Tracht der G®eiftlichen. Flaeius
aber Hatte Eeine Ruhe, verlieh ohne Abſchied Wittenberg, ging nach Magdeburg, ver⸗
einigte fich bier mit Nic. v. Amsdorf, Nic. Gallus und Weſtphal, welche wegen ihres
Widerfpruchd gegen das Kaiferliche Interinn aus Naumburg, Regensburg und Hamburg
vertrieben waren und gab nun die beftigften Streitfchriften gegen das leipziger Interim,
gegen Melanchthon und gar gegen den Kurfürfien Herand. Ihnen gefellten füh noch
andere Gegner zu, und der Streit wurde bald m allen Iutherifchen Laͤndern und mit
einer Bitterfeit geführt, die wir heute kaum mehr begreifen, die aber daraus, daß Damals
die religidfen Dinge das eigentliche dffentliche Lebenselement des deutſchen Volles
waren, einigermaßen erklärt werden fünnen. Es fommt hinzu, daß in der Belampfung
gewifler geheiligter Formen, die in ihrem erflen Urfprung undentfdy waren und wohl
gar eine leife romanifch » vorchriftliche Färbung hatten, fich der wiederermachte deutſche
Bolkögeift eine jehr beachtungswerthe Anerkennung zu verfchaffen wermochte. Ganz Unrecht
hatten darum die Gegner des Unionsvertrages nicht; Denn wenn auch bei geböriger Belcb-
zung Seitend der Geiftlichen der Aberglaube von dieſen Gebräuchen fern gehalten werben
fonnte, fo waren fie doch einmal abgefchafft, und es lag der Berbacht zu nabe, daß ihre
Wiedereinführung der erſte Schritt einer Rückkehr in den Schooß der römifchen Kirche fein
follte. Ueberdies machten fie geltend, daß das ganze Interim aus Menfchengefälligfeit, aus
Rückſicht auf den Kaifer, entftanden fei, und daß die Wahrheit mehr gelten müffe, ala ber
Briede. Auf der andern Seite aber hat das, was Melaachthon und feine Freunde zu folcher
äußerlihen Wieberannäherung an Rom trieb, auch feine gute und gerade in umfrer
Zeit recht zug Erkenntniß gebrachte Berechtigung: fte wollten den dur die Reforma⸗
tion entflandenen Riß in der beutfchen Kirche nicht vergrößern, ſondern wo möglich
nach und nach wieder heilen; fie liebten Bolf und Vaterland zu fehr, als daß fie nicht
‚ einige Lieblingsmeinungen hätten daran geben fallen. Nur machten fie freilich eime
Vermechslung: auf dem Gebiete des Mein und Dein flegt der mit Entfagung Vermit⸗
telnde, auf Dem Gebiete der Wahrheit giebt ed Tein Mittelving zwifchen Ia und Nein,
und die folgerichtig Entfchiedenen behalten zulegt dad Feld. Die ganze Reformationb⸗
gefchichte und das heutige Verhältniß der römifchen und ber evangelifchen Kirche geben
das Zeugnig. Die Folge dieſes Streites war die allmälige Trennung ber ſtrengen
Lutheraner von Melanchthon, deſſen Anhänger von jet ab den Namen der PhHilippiften
Fefamen. Der Augsburger Religionsfrieve (1555) machte zwar bem Streite ein Enbe;
aber er wurde doch literarifch noch eine Weile fortgeführt, bis Die Gowcorbienformel
(1577) feftfeßte, daß Die Adiaphora Eeremonien und Kirchengebräuche feien, welche in
Gottes Wort weder geboten noch verboten, fondern allein um-ber Orbnung und des
Anftandes willen oder zur Erhaltung guter Zucht ven der Kirche in guter Meinung
eingeführt feien, daß in diefen Dingen jede Kirche Freiheit habe, zu ändern und gu
mehren und um der Schwachen willen manchmal auch etwas nachlaffen dürfe, ohne fe
aber jemals von den Gegnern der reinen Lehre zur Foörderung des Aberglaubens ſich
aufbringen zu laſſen. Melanchthon's Meinung hatte ſomit eigentlich den Sieg gegen
bie firengen Lutheraner erhalten. Merkwürdiger Weiſe drehte fich ſpaͤter Die Sadıe
‘
— — — — — —
IIWRULIN: zu,
gerade um: in dem Streite gegen bie Galviniften, welche bei dem blieben, was fie von
Anfang an in Uebeseinfiimmung mit ben Intherifgen Giferern gewollt hatten, nahmen
ſich die Lutheraner des von ihren Vätern verworfenen Adiaphora auf's Lebhaftefte an,
und heute noch ſind die firengen Lutheraner durch Das allmälige Wiebereinführen auch
langſt vergeffener Adiaphora als Foͤrderer einer vielfach gemwünfchten und ebenfo viel-
fach gefürchteten Union von Romiſchen und Evangelifchen angefehen.
Der zweite abiaphoriftifche Streit wurde durch Spener gegen Ende des 17. Jahr⸗
bunderts veranlaßt. Es fland in jener Zeit fchlimm um Die evangelifche Kirche. Streit
bee Orthodoxen gegen die Schriftglänbigen und Vernachläffigung der Gemeinden und ihrer
Heiligung war der allgemeine Charakter. Spener drang auf Heiligung des Lebens und
darum auf Befeitigung der damals im Schwange gehenden weltlichen Vergnügungen, als:
Tanz, Spiel, Theaterbefuch, Scherz, VöHerei in Efien und Zrinten, Kleiverpracht. Man
nannte das damals Mitteldinge, Miaphora. Spener war aber weife genug, nicht etwa z. B.
gegen das Tanzen überhaupt zu Felde zu ziehen, fondern nur gegen die Art, wie e8
damals „indgemein praktizirt“ wurde. Einige feiner Anhänger in Gotha hatten lediglich
zum Privatgebrauch ein auf diefe Punkte bezügliches Glaubensbekenntniß aufgefeht.
Died wurbe aber wider ihr Wiſſen veröffentlicht, und nun entbrannte ein fehr heftiger
Streit. Wie gewöhnlich, verrannte man fich auf beiden Seiten in Ertreme: die Pie-
tften hielten Feine Handlung des Chriften für gleichgültig, und fie hatten Mecht; aber
fe verdammten Tanz, Spiel, Scherz, Theater, Gaftereien, ohne allen Unterfchied und
lamen dadurch ins Unrecht; Die Otthodoxen führten Beifpiele an, wo der Genuß biefer
Dinge ohne alten fittlichen Anftoß geduldet werben dürfe, und man Eonnte ihnen nichts
anbaben, aber fie gingen fo weit, zu behaupten, daß darum diefe Dinge ohne allen
Unterſchied für die Sittlichkeit gleichgültig wären, und fle offenbarten damit die Flach⸗
heit ihres Denkens. Wie weit aber auf beiden Seiten die Verirrung ging, zeigt bie
bin umd wieder (1703 im Altenburgifchen u. a.) vorgefommene Außfchließung der
Tänzer vom beil. Abendmahle, die Verpflichtung der Eonfirmanden, nie tanzen zu
wollen, die Berorbnung des reufifchen Fürſten Heinreich II. (1717) an die Pfarrer,
in ihren Gemeinden Tänzer und Spieles nicht gu dulden oder fle als Nicht-Chriften zu
behandeln; anderer Seiis die Abfekung folcher Geiftlichen (wie im Altenburgifchen des
Graffelius), welche wider das Tanzen eiferten. Der Streit dauerte lange fort; noch)
ber Gegner Keffings, der Hamburgiſche Hauptpaftor Goͤze, war ein eifriger Verfechter
der Adiaphora. Heutzutage, wo ein Unterfchien zwifchen Bietiften und Orthodoxen
kaum noch befteht, vereinigen fich fo ziemlich Beide zu ber ſtrengeren Anficht, richten
aber durch abſtrakte Auffaſſung und Beurtheilung mehr Schaden ald Nutzen an; denn
die Aufgabe der geiftlichen Volkslehrer ift nicht, Die Werke eines unlauteren "Sinned
poligetlich zu ſtrafen und zu verbüten, fonvern durch Beifpiel, Lehre und Gebet zu
mindern und ſittlich unmöglich zu machen.
Abindication, gerichtliche Zuerfennung des Eigenthums, wird derjenige Urtheild-
ſpeuch genannt, durch welchen Jemandem das Eigenthum einer Sache zugewandt wird.
Sie wird deshalb unter den Ermwerbögrfinden des Eigenthums aufgeführt und kommt
in zwieſacher Anwendung vor. Erſtens in Anwendung auf die Theilungsflagen. Ge⸗
bört eine Suche (ober ein Inbegriff von Sachen) Mehreren gemeinfchaftlih, haben
ko, wie man. jnriftifch Died ausdrückt, Mehrere das Eigenthum an einer und berfelben
Sache zu ideellen Theilen (Duoten), fo darf Jeder die Auflöfung der Gemeinfchaft
ordern und das Gericht bewirkt dieſelbe dadurch, daß ed entweder dad gemeinfchaft
ihe Object, fofern Died (mie bei Duantitäten, meift auch bei Grundflüden) ohne Be⸗
tachtbeiligung überhaupt möglich iſt, in entfprechende reelle Theile zerlegt und jeder
Bartei einen foldhen msſchließlich zuerkennt, oder Daß es einer ber Parteien Die ganze
Sache gegen eine ben Anderen zu leiftende &eld - Entichäbigung überweiſt. Daß hier
ine Beränderung des Eigenthums vorgeht, liegt auf der Hand. Bei dem erfien Modus
wirbt jeder Theilnehmer das Eigentum an denjenigen Quoten des ihm abjudicirten
eellen Stüdes, welche bisher ven Uebrigen gehörten, bei dem zweiten wird der Adju-
icatar Gigenthümer der den Uebrigen biäher gehörigen Quoten der ganzen Sadıe.
Zweitens bedient ſich die Praxis, und unter anderen PBarticular- Gefehgebungen auch
ie preußiſche, jenes Ausdruckes, um den Zufchlag zu bezeichnen, welchen der Richter
26 *
aV3
Hei gerichtlichen Verkäufen dem Be
ein freimilfiger, fo ift er nur fer
gerichtliche Verkauf aber ein nothw
vor fich gebender, fo hat hier die U
Eigenthum der zugefchlagenen Sadıı
Tage der Uebergabe, fondern ſchon
auf den Adfubicatar über. (S. Au
Adler. Schon in frühefter 3
und Erhabenen. Bei den Griechen ı
Jupiters, doch giebt Die Mythe feine
den gewaltthätigen Periphas in Atti
der Vögel machen. Mero von Byz
Befleger Typhous eingefperrten Jupı
meiften Schriftfteller lajfen den Adler
felöft in einen Adler verwandelt, ı
den Ganymed geraubt, laßt die M
gefeflelten Prometheus freflen mußte,
Adler für den des Jupiter gehalten
daß er ihn ald Sternbild an den £
Donnerfeile diente er zum Zeichen
Gewalt und wurde als folcher auı
angenommen, wie denn die Hetrurie
Spige ein Adler jap. Als Diefer
fam, nahm die Republik den Adler
wahrte ihn auch unter den Kaifern.
Städte Tyrus, Emefus, SHeliopoliä
feine Bedeutung bei den Augurien.
Ald Heerzeicdhen erjcheint t
Berfern. Nach ihnen befeftigten au
fannteften find diefe Feldzeichen mit 2
in einem Tempel ded Saturn aufbew
den ausziehenden Legionen mit gewi
von Holz, dann von Silber mit gold
Bligftrahlen. Die Stellung, mit au:
anfegend. Im Lager wurden die Aı
und wenn ed Mühe machte, fie beir
für eine üble Borbebeutung gehali
Verehrung für fie heraus. Dionys
zu ihrer Aufbewahrung namentlich
einigen Medaillen des Auguftus bri
finden fih an den Ranzen, auf di
Schilde, Infchriften, felbft die Kai
geben ein treues Bild ihrer jehr
Adler ald Heeredzeihen nur in '
Erft Napoleon erhob ihn wieder zuı
befondern Adler: Wache Die
dem Großen den jtlbernen Adler üb
ihn bei feiner Tihronbefteigung wie:
teen der Garde einen filbernen Ad!
Adler im Auffifchen, Oefterreichifche
mit dem Wahlfprudhe: Nec soli ce
Heraldiſch. Doppelköpfig
der‘ Trajansſaule, aber wahrſcheinlic
ſammengezogen worden waren. Als :
den Doppelfäpfigen angenommen ba
bei der Theilung des Reiches in &
uw WIUETTWD Km mL
Stadt Gneſen ein Neſt mit jungen weißen Adlern gefunden haben fell, gab Beran-
laffung zu der Wahl des Emblems. In frühefter Zeit befland das Ordengzeichen im
einem ftlbernen gefrönten Adler, welcher an einer goldenen Kette auf der Bruſt ges
tragen wurde. Bis 1705 find die Nachrichten über den Orden fehr bärftig und
widerfprechend. Um diefe Zeit wollte der 1697 König von Polen gewordene Aurfürf
Auguſt I. von Sachfen größeren Anhang unter den vornehmen Polen gewinnen,
erneuerte deshalb den fat vergeflenen weißen Adler⸗Orden und verlieh ihm großes
Anfehen. Das erneuerte Ordenszeichen befand in einem adhtfpigigen, goldenen, durch⸗
ſichtig roth emaillirten Kreuze mit einer erhabenen Einfafling von weißer Emaille.
Die Spigen waren mit Brillanten pommelirt. Die Winkel mit goldenen brillantirten
Feuerflammen ausgefüllt. Das breite von recht3 nach links getragene Band war him⸗
melblau. Auf dem Wittelfchilde der Rückſeite befanden fi die Buchſtaben A (ugustus)
R (ex) und auf der Vorderfeite des goldenen Sterns die Devife: Pro Fide, Rege el
Lege, während der Stern, den der König felbft als Großmeifter trug, da® Wort Hege
in Grege abgeändert hatte. Mit der Theilung Polens hörte der Orden auf, da keine
der drei Monarchen, welche daſſelbe getheilt, ihn verleiden wollte. Bis 1907 blieb. er
erlofeyen, erwachte zwar zu einem kurzen Leben, als Konig Friedrich Auguft von
Sachſen bei feiner llebernahme des Herzogthums Warfchau fich zum Großmeiſter aller
polnifchen Orden erklärte, kam indefien nicht zur Entfaltung. As Großpolen an
Rußland überging, verlieh ihn Kaifer Alerander I. von Rußland, aber nur als aus⸗
fchließlich polnifchen Orden, welche Befonderheit aufhörte, als Kaifer Nicolaus L im
Folge der polnifchen Infurrection 1831 den weißen Adler unter die Eaiferlich Füntg-
lichen Orden des ruflifchen Reiches aufnahm und ihm die dritte Stelle unter denfelben
nach dem St. Andreas⸗Orden und St. Alesander-NewsfisOrben anwies. Aus biefer
Zeit ſtammt auch Die gegenwärtige Form bes Ordenszeichens. Gin Ukas vom 29.
März 1835 beitimmt, daß die Ritter des weißen Adler, welche zugleich Das Großes
freuz anderer rufjifchen Orden beflten, den polnifchen am Halſe zu tragen heben.
Ruſſiſche Untertanen haben bei der Verleihung 150 Rubel an die Ordenskanzlei gu
zahlen.
b. Der Föniglih preußifhe Schwarze Adler-DOrden Ein bin
emaillirtes, dem Orden pour le merite ähnliches achtfpigiges Kreuz, in der Mitte mit
einer goldenen Platte, auf welcher die Buchftaben F (ridericus) R (ex) fleben. Die
Kreuzwinfel werden von 4 ſchwarzen Adlern mit audgebreiteten Flügeln, goldenen
Schnäbeln, Krallen und Königsfronen ausgefüllt. Es wird an einem breiten orange
farbigen Bande getragen. Der Stern ift fllbern, achtfpigig mit 56 Fültſpigen, Hat
in der Mitte ein orangefarbiged rundes Schild mit einem weißen Rande umgeben. Im
Schilde befindet fich der fchwarze Adler, welcher in der linfen Klaue einen Donnesteil,
in der rechten einen Lorbeerkranz hält; auf dem weißen Mande die Orbeantbenlfe: Suum
cuique! und zwei 2orbeerjweige mit goldenen Früchten. Die Kette beiteht aus
fhwarzen Aolern mit goldenen Schnäbeln und goldenen Donnerfeilen, zwifchen welchen
fih als Verbindungsglieder blaue Schilver befinden, Die auf 4 Seiten in Kreuzesform
mit goldenen Kronen am Rande verzigt find. In dem Schilde wiederholen fi viermal
in Kreuzesform die Buchftaben F und R. Der weiße Mittelraum des Schildes Inägt
die Ordensbevife. Der erfte König von Preupen Zriebrich I. fliftete den Orden 2701
bei feiner Thronbefteigung in Königsberg und umgab ihn mit den ganzen Glanz ba» |
mals böchfter Orden. Bis 1712 hatte er Eapitel, Inveflitur, Geremoniell uns Be
fehränfung der Ritterzahl. Die nachfolgenden Könige verliehen ven Orden ohne Gere⸗
moniell oder Verpflichtung an die böchften Staatödiener, vorzugsweiſe an Militärper⸗
fonen. Erſt Friedrich Wilhelm IV. flellte vie Capitel, Imveftituren, Ketten u. |. w.
wieder ber. Die Prinzen des Eöniglichen Haufes find geborene Nitter des Ordens, Ber
König immer Großmeifter. Dei der feltenen Verleihung des Schwarzen Adler⸗-Drdens
ift fein Befig die höchfle Ehre, weiche einem Preußen widerfahren kann. Der Orden
hat ein Capitel, einen Ordendfanzler, Geremonienmeifter, Servetär, Schagmeiftex und |
Herolde. Seine Inveitituren find mit großen Feierlichkeiten verfuäpft. Der Stern beB
Ordens und feine Devije finden fich nicht allein auf den preußifchen Fahnen unb als
Beichen der Gardetruppen, ſondern auc an einzelnen Ausriftungs-Wegenflänben bebers
gerifchen Ruhmes erreichte, ald er am 18. April des genannten Jahre die Rufſen bei
Sykajocki ſchlug und flegreich die Gefechte bei Lappo und. Alavo gegen deren Ueber⸗
macht befand. Im Jahre 1809, als in Folge der falfchen Mafregeln, die ber König
ergriffen, fi Schweden in der traurigften Lage befand, ſowohl nad Innen wie nach
Augen, als Alles „Frieden und Reichstag!" jchrie, ließ fich Adlercreutzz Durch den
Staatöfecretair Lagerbring, deflen Nichte er geheiratbet hatte, bewegen, an die Spige
der Partei zu treten, welche den König zwingen wollte, Frieden zu fchließen und Den
Reichstag zu berufen. Diefe Partei, deren Seele eigentlich Armfeldt war, hatte Anfangs
nicht die Abficht, den König zu entthronen, am wenigften aber dad Haus Holftein-
@sttorp um bie Krone zu bringen, im Gegentheil, fie beftand aus den eifrigften An⸗
bangern Guſtav's III., aber die Ereigniffe waren mächtiger als ſte und rifien le fort. _
Als Guſtav IV. Adolf taub gegen alle Vorftellungen blieb, ald andere Parteien ſich
mächtig regten, ald namentlich Böran Adlerfparre mit der auffländifchen Weftarmee gegen
Stockholm beranzog, von dem man wußte, daß er das regierende Haus verdrängen
wollte, da ftellte fich Adlercreutz an die Spitze der Offiziere, die am 13. März 1809
den König im Schloffe zu Stodholm verhafteten. Adlercreutz war e8, ber ed wagte,
zuerft Hand an feinen König zu legen, Oberft Silverſtolpe entwand dem Monarchen ben
Degen, Beldmarfchall Klingfpor war Zeuge. Adlercreutz ließ danach den Obeim des .
Könige, Herzog Barl von Södermannland, die Negentfchaft übernehmen und wollte, daß
derfelde Die vormundfchaftliche MNegierung für den unmändigen Kronprinzen Guſtav (jet
Prinz Wafa) führen ſollte. Cr konnte aber Böran Adlerfparre nicht hindern, in Stods
holm einzuziehen und von dem Augenblid an war er nicht mehr Herr der Ereigniſſe.
Molerfparre gewann den eiteln, elenden Herzog von Söbermannland, vermochte ihn, fich
als Earl XI. krönen zu Taflen, fegte die ewige Verbannung ber Föniglihen Familie
durch und verbrängte Adlerereutz faft ganz. Diefer mühte fich ehrenhaft, aber vergeb⸗
Kb für den Kronprinzen Guftav, er Eonnte nicht hindern, daß Prinz Ghriflian vom
Holftein, Adlerſparre's Freund, zum Kronprinzen gewählt und von Carl XIII. adoptirt
wurde. 1809 wurde U. Generallieutenant, commandirender Generals Abjutant in Stock⸗
bolm, Großfreuz vom Schwert-Örben und Mitglied des Staatörathed, er empfing einen
Dank ded Reichstags und eine Dotation, aber innere Unruhe ſchien ihn aufjureiben, .
er konnte es ſich felbft nicht vergeben, daß er Hand an feinen König gelegt batte.
Als der neue Kronprinz Carl Auguft — diefen Namen hatte Prinz Ehriftian angenom-
men — ein Jahr nach feiner Ernennung ploͤtzlich jtarb, wirkte Adlerereutz, von der Köni«
gin unterftügt, wiener nach Kräften für den Kronprinzen Guftav, aber er hatte, wie er
felbft fagte, eine unglüdliche Hand feit dem 13. März 1809. Die Tele von dem Lieu-
tenant Mörner angelegte Intrigue triumpbirte, der franzöftfche Marfchall Bernadotte
wurde Adoptivfohn Carls XIII. und Kronprinz von Schweden. Adlercreutz machte nie
ein Geheimniß aus feiner Abneigung gegen diefen Fremden, den er gleichwohl auf dem
Feldzuge 1813 in Deutfchland begleiten mußte. Es kam zwifchen ihm und Bernadotte
mehrfach zu den heftigſten Auftritten. Molercreug theilte Blüchers und Gneiſenaus
Anflchten über die gänzliche Unmürbigfeit ded Kronprinzen. Im Januar 1815 wurde
‚Adlerereug fein Commando genommen. 8 heißt nun, Wolerereug babe eine neue Bere
fhwörung eingeleitet, um den Kronprinzen Guftav auf den Thron zu fegen, Andere
behaupten, er babe nur die Abflcht gehabt, wie fein Freund Armfelst vor ihm, in
ruſſiſche Dienfte zu geben, kurz der gefunde Fräftige Mann flarb 1815 ganz plößlich
auf einer Meife nach Mebevi. Mit ihm verlor die fogenannte Guftavianifche Partei
ihren legten Halt in Schweden, und Bernabotte beftieg einige Jahre fpAäter ungehindert
den ſchwediſchen Thron.
Adlerſparre. Graf Göran Adlerſparre war ein Evelmann aus Jämtland, 1760
geboren, von nicht gewöhnlicher Bildung und bedeutenden Geiſtesgaben. Gr zeichnete
fih in frübefler Jugend ſchon als Soldat auf dem Schlachtfelde, fo wie ald begabser
Redner im Ritterhauſe aus. Im Iahre 1790 erhielt er, Rittmeiſter beim Leibregiment,
den Schwertorden und wurde im folgenden Jahre mit einer geheimen Riſſton nad
Norwegen betrant. Nach Guſtav II. Tode nahm er den Abfchien als Militatr, blieb
aber immer in der engflen Verbindung mit andern Oppoſttionsmaͤnnern, namentlich
auch durch Herausgabe einer Zeitfchrift, die fich angeblich nur mit Poefle und Literas
x
tur befhäftigte, eigentlich aber das wirkliche Organ der Hberalen Nitterhauß:
von damals war. Ablerfparre galt für einem tiefen Politiker, obgleich wede
Reichſstagsreden, noch in feinen Schriften ein beflimmtes Princip zu erkenn
gegen tritt er überall in den Angelegenheiten des Tages ala ein jehr geſt
kaltblütiger politifcher Faifeur auf. In der berühmten Nittergausfigung vo:
1800, wo die Oppofition mit der Megierung, weil dieſe Die Neicköbanfze:
des Nennwerthes berabfegte, völlig brach und den Landmarſchall Grafen Br
fitwtioneller Umtriebe befchuldigte, erklärte Adlerſparre zwar auch, daß «
Theilnahme an den Berathungen der Ritterfchaft und des Wels für die De
Landtags begeben werde, aber entfagte nicht, wie Geverftiröm, Schwlgenheim ı
den Titeln und Vorrechten des Adels. Don biefem Reichdtage an fol
in geheimer Verbindung mit dem Herzoge von Södermannland, nachmallg
Car! XIL, geftanden und mit ihm gegen Guſtav IV. Noolf intriguirt Habe
far wird dad wohl nie werden, aber es wirb wahrſcheinlich dadurch, daß
#3 Carl war, auf deſſen ſtetes Anbrängen Adlerſparre, ein feit 15 Jahren
deter Rittmeiſter, ein Führer der Reichstag⸗Oppoſttion, ein Schriftfteller, deſſe
verboten waren, ein Mißvergnügter, der zu Ahludden in halber Berbanı
1808 plöglich als Obriftlieutenant und Oberabjutant wieder amgeftellt wurt
fparre begab ſich zur fogenannten Weſtarmee, die damals unter Graf Arm
Norwegen operiren follte. Bekanntlich wurde Armfeldt abberufen. Ablerſpe
Berbindungen mit dem Prinzen: Chriſtian Auguſt von Holflein an und fü
die Weſtarmee, Die ſich von ihm und feinen Freunden fortreißgen ließ, in v
br gegen’ Stodholm in der mwenigftens nachher. offen einbefannten Apftcht,
Guſtav IV. Adolf abzufegen und den Herzog Carl, ohne Rückſicht auf die
Kronprinzen, zum König audrufen zu lafien. Nachdem die Entthronung !
geglückt, war Adlerſparre faſt allmächtig in Schweben, er belegte den (
Generald Adlerereutz und er ift eigentlich als der Mann zu betrachten, der
prinzen Guſtav Die Krone entzogen hat, denn er machte den Herzog Carl
Reichsvorſtande zum König, fehte die Verbannung Buftav IV. Abolf und fei
durch und ließ den Prinzen Chriſtian Auguft von Holftein von Carl. XIII.
und zum Kronprinzen von Schweden wählen. Er führte auch fpäter Diej
von der ſchwediſchen Grenze aus nach Stockholm. Oberſt und General
Freiherr und Graf, beberrfchte Anlerfparre als Haupt feiner Partei, d. b. d
die feiner Leitung folgten, denn von einem Princip war auch bier nicht Die
Staatsrath, - Deffen Mitglien er gleich nach der Mevolution: geworben wear.
plöglicden Tode des Kronprinzen Carl Auguft (alfo Hatte Prinz Chriſtian
bes Adoption feinen Namen geändert) war aber Adlerſpatre's eigentlich
Ihätigkeit gefihloffen. Da es ihm nicht gelang, den Herzog von Holſtein⸗Au
den Bruder feines eben verewigten fürfllicden Freundes, zu deſſen Nachfolger
kat er aus dem Staatsrath und z0g fh in das Privatleben zurüd. Zwa
er fpäter noch einige Male hohe Stellen in der Bermwaltung, wurde auc
einem ber Reichsherren ernannt, doch fpielte er niemals mehr eine eigentlic
Rolle. Adlerſparre befchäftigte fich fpäter viel mit Fiterarifchen Arbeiten und
Forſchungen, auch gab er unter dem Titel Historiske handlingar werthvol
zur Gefchichte Schwedens heraus (Stodholm 1831 und 32, fimf Bände).
1839; in den letzten Jahren war er wieder zur Oppoſition übergetreten und
äußerft unzufrieden mit dem Gang, den die Revolution genommen, bie oh
der Thronbefteigung des legitimen Erben, des Kronprinzen Guſtav, geembet be
—— (Eli) f. Verwaltung.
Abminiitration (Wald). Schwierig ift fletd der Kampf gegen „.
weien, die fich dem menichlichen Geiſte durch das intenfive Licht, in bem |
mit folcher Macht aufbrängen, daß er fle ‚bereitwillig für greifbare, berftelli
täten annimmt, vergefiend, daß fle eben nur Ideale find; am ſchwieri
gegen folche Speale, die zu Artikeln eines politifchen oder focialen Glaub
niſſes geworben find, wo alje ‚neben Die Leichtigkeit der Selbſttaͤuſchung bei
noch Der boͤſe Wille, fie fahren zu laflen, eintritt. @in folches Ideal ift
Walb-Eigenthum. * Als mit dem Ebift vom 9. October 1807 bie preußiſche Gultımr
Geſetzgebung in ein neues Stadium getreten war, befien Segnungen zugeſtauden wer⸗
den müflen, wenngleich auch dem Lichte die Schatten nicht erſpart waren, als in den
an jenes Edikt ſich anreibenden Geſetzen auf alten Gebieten agrarifchen Kebens Freiheit
und Unbeſchraänktheit Hergeftellt oder angebahnt wurde, da konnte es nicht außbleiben,
daß, abgeſehen von ben Bedacht, den viefe Belege jelbft zum Theil auf dad Wald⸗
Eigentgum nahmen, Die Frage, in wie weit Die neuem PBrineipien auf daffelbe in An-
wendung zu bringen feien, zu einer brennenden :murbe. Und der Umfand, daß biefe
Stage gewillermaßen fchen von vorn herein in den Gonfequenzgen ber in ber Agrar⸗
Geſetzgebung berrichenden Principien ihre Löfung gefunden zu haben ſchien, daß feruer
die Volkswirthſchafts⸗ und Staatäwijtenfchaftd-Lehrer ') fie theild in Unkenntniß, theila
in Richtberückſichtigung der fingulären Verhaͤltniſſe dieſes Zweiges der Boden» Eultur,
felten aus andern ald den allgemeinen Befichtäpunften ihrem Syſtem unterorbneten,
daß endlich ven einer Seite, wo am erflen die Kämpfer gegen die herrſchende Strö⸗
mung fich hätten finden müſſen, wir meinen, von Seite der Forſtwirthe, nur wenige
Stimmen laut wurden, um das et alteram partem audire zu ermöglichen, — alles.
Diefes wirkte darauf bin, den Vorfechtern des freien Wald⸗Eigenthums immer mehr
Boden zu gewinnen. Heute ſteht die Sache anverd. Nicht nur die Forſtwirthe haben
ihren Beruf erkannt, ihren Wal» aud auf dem volkswirthſchaftlichen Gebiete gu ver»
teten, auch die NationalsDekonomen und SorialBolititer haben fich bemüßigt gefun⸗
ben, die Eigentgümlichfeiten des Waldbefiged als bedeutſam gesug gelten zu laſſen,
ums demfelben eine entipzechende befondere Behandlung zu fichern, fobaß auf Diejer Seite
eine Literatur ?2) in's Feld getreten ift, Achtung gebietend genug, um dem „armen
gefehundenen Walde“, wie Riehl ihn jo trefflich Eennzeichnet, Die beften Garantien zu
Bieten.
Zwei Fragen find es nun befonders, die bier erörtert werden müflen, naͤmlich
1) foll der Staat Wald» Eigentum haben und, Died bejaht, wie folf er daſſelbe
benugen? 2) Wie weit geht Die Befuguiß und Verpflichtung bed Staates, in den
Wirthſchafts⸗Betrieb der Privat - Waldungen °) als Oberauffichts⸗ Behörbe einzugrei⸗
fen? — Wit der erſten Frage haben wir es zunächft zu thun, die andere einem weite⸗
von Artikel (ſ. Beförſterung.) üͤberlaſſend.
In Bezug auf jene nun ſcheint es angemeſſen, zunächft ihren zweiten Theil, als
Den bei Weitem einfachfien, zu erlebigen, mit der thatſächlichen Praͤmiſſe, daß Dem
Staate Walb⸗Eigenthum zugeftanden if. Denn da die Frage na der Benupungsart
feit dem Gefſetz vom 2. Mär; 1850 nur die Alternative findet: Apminiftration ober |
Bapaktung? — fo wird die Praxis nicht lange mit der Antwort zurückhalten, daß |
Der Staat ſich für Die erſtere enticheiden muß, alfo für die „Bewirtbichaftung auf eigene
Rechnung durch befoldete Beamte," da Niemand Wald pachten wird, um ihn ald Walh
zu benuhen. Der Grund liegt eben in der befondern Matur des Forſtwirthſchafts⸗
Betriebes gegenüber anderen Iandwirtbfchaftlichen Nugungen. Das fpäte Eingehen des
Grtraged, Die niedrige Verzinſung der dem Betriebe zugewandten Mittel, das fo begrenzte
Feld für fpeeulative Operation, das unläugbare Erforderniß vielfeitiger Vorkenntniſſe
zum rationellen Walbbetriebe und ber doch für Die Anwendung berfelben nur befchränkte
—
1) So beſonders Adam Smith, der die Freiheit des Wald⸗GCigenthums ſchon in dem katego⸗
riſchen Verbot, mit dem er dem Staate jeden Gewerbebetrieb, al aud) das Waldeigenthum, ent:
zieht, ale erlerigte 6 Brage doenmentirt. Außer ihm erwähnen wir hiet nur nod Krug, Betrachtum?
gen über ben National» Reiithnm des preußiſchen Staates x., A 1803. und —— *
Usdrigen auf einen Aufſatz ven Meuier: „Irrige Veurtheilung zu geringen Anſchlag bes
aa der alhungen as und aatswwirthfhaftlichen —E m Behlius geitkäik
et Baiern !
2) Wir erwähnen nur: Pfeil, Grundſaͤtze ber Ger wiethfiheft in —A auf die Rationals
Delonente und die Staats « Finanz s Wirthfcaft it, ver uns jedod) A
* em IR machen Ing v. Br ‚bie Gene on Mi af
* 3 — irug 1854; ubi ln
nelle En Dresden, 1858,
Br ehren ir dieſen Auedruck vor der Hand nme —* im Gegenſaß zn. den
—ER des Etaate
a
-
&8. ift eine matte Defenfive, welche Die .Fürfprecher des Balnes ergreifen, wefern
fle lediglich aus Öfonomifchen Gründen die Erhaltung des gegemmärtigen mäßigen
Walbumfanges fordern. Die focial-politiihen Gründe wiegen. mindeſtens eben ſo
ſchwer. Haut den Wald nieder und ihr zertrümmert die hiftoriiche bürgerliche Geſell⸗
ſchaft. In der Vernichtung Des Gegenfaßes von Feld und Wald nehmt ihr. dem deut⸗
ſchen Volksthum ein Lebenselement. Der Menfch Iebt nicht vom Brode allein.. Auch
wenn wir. keines Holzes mehr bevürften, würben wir doch noch den Walt brauchen.
Das deutsche Volk bedarf des Waldes, wie der Menſch des Weines bedarf, wbgleich
es zur Nothdurft vollfommen genügen mag, wenn fich lediglich ber Apotheker ein
Viertelohm in den Keller legte. Brauchen wir das dürre Holz nicht mehr, um umferu
äußeren Menfchen zu erwärmen, dann wird dem Gefchlecht dad grime, in. Saft und
zrieb fiehende zur Erwärmung jeined inmwendigen um fo nöthiger fein.” Sollten wir
anftehen, mit dem Ueberſchuß über die Moreau'fche Forderung der dringenden Mahnung
8 Socialpolitikers Rechnung zu tragen? |
Alſo wir müffen unfern Wald behalten! Werben Ywir ihn aber behalten, vom
der: Staat ſich feiner entäußert? Das Vorbild Frankreichs, wo in Folge der Revolu⸗
tion die Waldverfchleuderung im Großen betrieben wurde, ift eine ernſte Warnung. Durch
mitliche Actenſtücke ijt nachgewiefen, daß von 1792-1805, alfo in 23 Jahren, die
Waldungen Frankreichs um 1124 Duadratmeilen abgenommen baben. Können wir
die Beforgniß ähnlicher Scidjale für unfere Wälder ganz von ber Hand weilen?
Eine Veräußerung der Staatöforften im Großen dürfte, abgefehen davon, Daß der Acqui⸗
rent ſchwerlich in anderer Abficht, als um das Holz zu verfilbern, ihr zutreten würde,
nicht .einmal viele Kaufluflige finden; eine Zerfchlagung in einzelne Feine Beſitzthümer
beißt ſie unrettbar der Art überliefern. Noch hat tro des in Aller Munde befindlichen
Geipenftes des Holgmangeld der Gedanke, daß Waldbeflg dereinſt bei wirklich eintre⸗
tendem Mangel einen enormen Werth gewinnen werde, wenig Enthuflasnus gewedt. N
Alfo der Staat darf ih des Waldeigenthums nicht entjchlagen, er hat die Ber»
pflichtung, wie. das Vermögen, die Nachtheile einer geringeren Capitalsverwerthung
Durch das Geſammtwohl der Nation außzugleihen. Nicht nur für feine Bauten, wie
Ganäle und Eifenbahnen — und wir fönnen jet doch auch unfere emtftehende Ma⸗
ine in den Kreis unferes Betrachtungen zieben — muß ihm der Holzbedarf hinreichend
und dauernd garantirt fein,, ee muß auch zu Gunſten feiner ärmeren Mitglieder die
Regulirung der Holzpreife ſtets in Haͤnden behalten. Und wenn es keinem Zweifel
unterliegt, daß. der Wald ein fo gewichtiges Moment für das Klima eines Landes iſt,
jo ift auch bier der Staat der Traͤger der ernfteften Berpflichtungen. Auf der andern
Seite ift aber auch wiederum der Staat allein im Stande, großartige Anflalten zu
toeffen, um. feinen Porften eine geregelte, wiſſenſchaftliche Bewirthſchaftung zu ficheen,
ch ein Beamtenperfonal zu fchaffen, welches, wie das der preußifchen Korfiverwaltung,
neben treuer Pflichterfüllung allen Anforderungen feiner umfangreichen Wiſſenſchaft in
Iheorie und Praxis Genüge leiftet.
Blauben wir unfere Stellung zu der Frage vom freien Waldeigenthum im Vor⸗
ſtehenden genugſam documentirt zu haben, fo können wir nun andererſeits nicht einen
Angenblick zurückhalten mit der Ueberzeugung, daß die dermaligen Verhaͤltniſſe des
Waldeigenthums noch bedeutender Entwickelungen und Verbeſſerungen faͤhig und be
dürftig find, um mit den Fortſchritten auf andern Gebieten agrariſchen Lebens ſtets
gleichen Schritt zu halten. Namentlich Tann das inhaltsvolle Problem bes richtigen
„Bertbeilung von Feld und Wald“ nur in einer, auf dem langfamen, aber ficheren
Wege abminifttativer .und legislatoriſcher Tätigkeit anzuftsebenden Annäherung an: das
Ideal de8 freien Waldeigenthums feine Löfung finden. Wir wiflen, wir werben mit
der Zeit dahin fommen, daß KRändereien, die man jest ded augenblidlichen Bortheils
wesen von ihren volzbeſtanden entblößt, um: ſie dann in völlige Unergiebigkeit zurück⸗
1J ) Vorhanden aber Knd ſchon Thatſachen, bie für cine aufpammernde Getenatnif in ‚biefer
Aichtung ſprechen. Wir hörten noch fürzlid, von einem reichen Grundbeftger, der ein ganzes Gut
nad Hinwegnahme von 2 Ernten zur ausſchließlichen Holzeultur beftinmt hat. Und in den Rech:
muigen unſerer Dart: Kuſtalten und Gerfigärten finden wir ſchon immer mehr Dauert mit nam:
haften Beträgen verzeichnet.
öX ⏑— Fr
fallen zu ſehen, ihrer Beſtimmung als Holland zurüdgegeben werden, und, ald .einen
Schritt auf dieſem Wege haben wir das Waleculturgefeß für den Kreis Wittgenftein
vom 1. Juni 1854 (G.S. pag. 329) begrüßt Aber ebenfo werben wir bahin kom—
men, viele Theile nnierer aktungen, deren ausgezeichnete Bobengüte fie unbeding!
zum Ackerbau qualificht, und für deren doch immer nur geringe Leiſtungen auf bem
Felde nationaler Production allein der paſſionirte Forſtmann mit Dem fchönen Wucht
ihrer Holgbeftände fich zu tröften weiß, dem Feldbau zu übermeijen. ‚Hoffen wir. nur,
daß die Entwickelung, die und dem Ideal näher bringen foll, eine ruhige, gleichmäßig
fortſchreitende iR und eine folche, die in den drei Hamptabtheilungen des Waldareals
dem Getreidelande, dem bedingten und dem unbeningten Holzboden, ihre temposellen
Ruhepunkte, resp. ihre Begrenzung anerfennt. OB die Zukunft uns die völlige Rea⸗
liſtrung des Ideals bringen wird und darf?! Wir antworten mit „Nein" und begrin-
den Died kurz aus der Anflcht, die wir überhanpt von dem Gewerbebetriebe des Staa⸗
tes — Es ſcheinen ung drei Geſichtspunkte zu fein, unter denen dad Adam
Smith'ſche unbedingte Berbot des Gemerbebetriebes für den Staat feine Modifttationen
erleiden muß.
1) Der Staat muß ſtets ſolche Gewerbe in Händen Schalten, deren Befrebigung
im Qualität und Quantität er vollkommen ficher fein muß.
2) Der. Staat barf feine forialen Mächte auffommen laflen, die er nicht bes
berrfchen fann.
'3) Der Staat muß Der Garant der Harmonie der Jutereſſen ſein, inben er
dadurch allein auch wieder in beſter Form das Einzelintereſſe garantirt.
Bringen wir den Waldgewerbebetrieb des Staates unter dieſe Geſichtspunkte —
md eine Verweiſung auf umfre obigen Ausführungen wird genügen, um ſie alle drei
in ihrer Bedeutung für denſelben zu rechtfertigen — fo hat unſer Sag, daß der Staat
ſtets Waldeigenthum behalten muß, feine Unterlage gefunden. Erwaͤhnen wir nun noch
einen Einwand, den man uns mit einer Verweiſung auf England zu machen pflegt.
Dort, beißt es, kümmert fih der Staat gar nicht unf den Waldbau. Uber wer ifi in
England ver Staat? : Wer vertritt dort die Harmonie der Intereffien? Es iſt der
große Grundbeſitz, die Ariftofratie, und vom. diefer Seite geishieht für den Holzanbau,
fo weit verfefbe überhaupt bei den unerfchöpflichen Surogaten, die England in feinen
Kohlenlagern beſttzt, bei der Leichtigkeit der. Einfuhr von ‚ganzen Wäldern aus Canada
immerhin. noch genug, um eine muftergültige, parfmäßige Borfhwirtbichaft und. vorzu⸗
führen. Zugleich finden wir bier audy das Geſetz für die VBerftattung ber Entwidelung
anferes Walveigenthums zu größerer Freiheit. Es ift dieſes, daß der Waldbau ſich
in demfelben Maße freiwillig entwidele, ald der Landbau feleft ariſtokratiſch wird.
Und je mehr fich der Waldban freiwillig entwickelt, um fo mehr ſchraͤnken fich die Ver⸗
pfltchtungen des Staates, für denjelben zu forgen, auf das enhliche Minimum ein,
wie wir es durch unfre erwähnten drei Poſtulate begrenzt. finden.
' Ausbleiben wird dieſe Entwickelung nicht, aber beruhigen mochten wir uns bei
verfelben nicht eher, als bis wir die Sicherheit mitzufühlen vermögen, mit welcher ber
franzdftfche Abgeordnete dafitte ſagt: „On tremblo pour la eonservation de teile
masse de bois, parce qu'on suppose a tout le ınonde la volonte d’aballre ct de
defricher. Cette crainte n'est guere fonder.“ Und died Gefühl geht uns var der
Hand noch ab.
Adminiftrativiuftiz ift Die Mechtöpflege, welche die Verwaltung in den ihr zuge»
wiefenen adminiſtrativ⸗contentisſen Angelegenheiten übt. Daß eine Verwaltung überall,
wd ſie mit Privatrecdhten der Untertbanen in Eonflict geraͤth, ihr Fahrzeug an Das
Schlepptau des gerichtlichen Inftanzenzuges hängen folle, dergeſtalt, daß etwa jede
Steuervertheilung, jede unliebfame Mafregel der Gewerbes oder Baupolizei zum Gegen⸗
ſtand richterlicher Anrufung und Entſcheidung gemacht werden koͤnnte, das verlangt,
wenigſtens wie die Verhaͤltniffe auf dem Gontinente liegen, heute wohl Niemand mehr
ernſtlich, wemn anders, würde er den heftigſten Widerſpruch unter den Michtern ſelber
finden.
Der Kampf: zwiſchen den Bertheibigern ber Aoeniniftratiofuftig und ihren Gegner
iſt vielnehr heute nur noch ein Grenzſtreit, aben Kein folcher, in welchem eine endgül⸗
ige Grenzregulicung zu erwarten: flieht, weil, wenn aud die Juſtiz ſichtlich mehr an
Xevratn verliert, Doch durch die Wellen des Verkehrs fletd neues Lund angefchwenmi
werd, deſſen Vertheilung den Kampf von Neuem entbrennen läßt.
Die Gefgichte der Adminiſtrativjuſtiz in Deutfchland entfprigt dem Gange ber
deutſchen Rechtsentwicklung. Die Wiege in Rom, die Ansbilvung in ber beutichen
Reichsverfaſſung, ver Teste Schliff nach franzöftfchem Mufter. Bei den Mömern warm
die res jurisdiclionis (Juſtizſachen) keinesweges fo firenge von den res imperü (fe
sterungsfachen) gefchieden; hing doch das öffentliche Mecht an tanfenb Yäben zujam-
men mit dem Privatrecht (ulilitas singulorum), welches nach feiner innerften Natur
einerfeitö auf dem öffentlichen Recht (utilitas omnium) beruhte, andrerfeit® einer Ein-
engung und Beſchraͤnkung durch daſſelbe unterworfen war. Dazu dam, daß die Rechtb⸗
pflege an fich nicht bloß eine Verwaltungsthätigfeit in Der Geſetzgebung und Proceß⸗
leitung vorausſetzte, fondern’ auch zur Geltendmachung ihrer Sprüche einer Polizei⸗ und
Executivgewalt bedurfte, fo daß Die jurisdictio des imperium nicht entrathen Eonnte.
Weit fhärfer wie bei den Roͤmern zeigt ſich der Gegenfag von imperium und
jurisdictio in der altgermanifchen Gerichtöverfaffung. Die von den Königen zur Abs
haltung der Gerichte deputirten comites übten die anorbnende und vollzichende Gewalt
aus. Die eigentliche MNechtfprechung gebührte ben Schöffen. Neben Abhaltung der
Serichtöflgungen lagen den Grafen aber auch mancherlei rein adminiftrative Gefchäfte
ob, 3. B. Anordnung der Staatöfrohndienfte, des Heerbanns ı. Entſtand in bieten
Angelegenheiten eine Differenz zwijchen dieſer obrigkeitlichen Perfon und einem Unter
than, jo entfchied auf Anrufen Der Landesherr. So bildeten ſich fon frich beftimmte
Gruppen von Regierungsgeſchaͤften, welche mit der eigentlichen Hechtäpflege nichts ge
mein hatten, und als fpäter nach ver Trennung der beiden Reiche die Landesherren
felber die Leitung ber Gerichte übernahmen, unterzogen fie fich ebenmäßig ber Veſor⸗
gung jener Verwaltungshandlungen. Glaubte fich nunmehr durch dieſe Bermaltungt-
maßregeln ein Untertban in feinem Recht gefräntt, fo folate er auch bier dem in Ge
richtoſachen eingeführten Infkanzeriuge, ex befchwerte fi, beim Kaiſer. Das Terum für
dieſe Beſchwerden wurden die Reichsgerichte, ebenfo, wie fle die Appellationtinftean
für die Juſtizſachen der Territorialgerichte bildeten.
Da die Beſchwerden beim Reichskammergericht jedoch in Form einer Klage gegen
den betreffenden Territorialberen vorgebracht wurden, fo bildete ſich Halb der Sprach⸗
gebrauch, dieſe flreitigen. Anminifirativfachen, jobald fie an die Reichsgerichte Famen,
ebenfalls als Juſtizſachen zu bezeichnen.
Nach Aufldfung des beutfchen Meiches mußten alle Regierungsſachen im Lande
erledigt werden, und nun wurde erft der Unterſchied zwifchen Iufliz und Adminiſtrativ⸗
Juſtiz ein praftifch wichtiger, weil in vielen deutfchen Ländern nach franzöflfcyem
Muiter eigene Adminiftrativ-Iuftizs Behörden gefchaffen wurden.
Die franzöflfche Revohution Hatte ſich dieſes Stoffes mit vielem Eifer bemaͤchtigt.
Mach den von der Rational Berfammiung am 24. Auguft und 11. September
1790 erlaffenen vorbereitenden Geſetzen, in deren erfterem es ausdrücklich Heike: „Laß
die Richter durchaus in Feiner Weije die Ihätigfeit der Bermaltungd» Behörden fören
dürfen,“ wurde der Schlußftein der neuen Schöpfung durch Dad Belek vom 28. Plu⸗
vofe a. VII. gelegt. Danach gehörte die Entſcheidung der Adminiſtrativ⸗Juſtigſachen
(affaires contentieuses) in erfter Inftanz vor die Präfecturräthe, in zweiter Inſtanz
ver den Staatsrath.
Nach der franzöftichen Auffaffung foll die Adminiftrativ » Inftiz überall da ein⸗
treten, mo bei einem Privatverhältniß Das öffentlihe Intereffe con«
currirt. Mit Recht erflärt Stahl (Rechts⸗ u. Stuatslehre. 3. Aufl. S. 661) aber ein
Juſtitut, das ſolch eine „Juſtiz“ ausübt, für ein verwerfliches. „Des conmreiwende
öffentliche Intereſſe,“ jagt er, „varf nie ein wirkliches Privatrechts verhaͤltniß dem ordent⸗
lichen Gang der Civilrechtopflege entziehen, und es find dieſem falſchen Begriffe zufelge
in Frankreich wirklich eine Heide von Gegenftänven dieſem Berfahren zugewieſen wor⸗
den, welche nach den Forderungen der Gerechtigkeit und der ftaatöbürgerlichen Freiheit
an die Gerichte gehören, als 3. B. Proceſſe über Domänen, über Accorde für öffent
liche Arbetien. Das find rein fiscalifche, privatrechtliche Derhältmifie, bei denen der
v
⁊
u FE a —2* I BE „DE "2
zus Wicbergelinpmadung der: Perfönlichkeiten, ber einzelnen Rechtskreiſe gurüdffchet,
in Wirklichfeit aber die innerlichfte Verfühnung zwifchen altdeutfchem und romaniſchem
Staate in ſich trägt.
Ein Stagt aber, der alſo von einer Willensbewegung und von einem wirklich
yerfönliden Zuge getragen wird, mag faum die Scheidung dulden, welche Stahl in
feiner freilich ſehr behutfamen Definition zwifchen feinem Gerechtigkeits⸗ und feinem
Zweckmäßigkeitsſinn vollzieben will.
Er wird unferer Meinung nach vielmehr von Der fteten Neigung bejeelt jein,
folche eben felbft wiederum weniger aus Gerechtigkeit ald aus Zweckmäßigkeit hervor
gegangene Trennungen des Ausdrucks jeined Willens ald mechanifche Hülfsmittel zu
betrachten und ihre allmähliche Befeitigung zu betreiben.
Eine Hoffnung des Gelingen und eine Analogie deſſen, was er als eine Fünf
tige Geftaltung feiner innern Regierung berbeimünfcht, giebt ihm ohnedies England,
ein Staat, der freilih in anderer Beziehung wiederum hinter der Entwidelung bei
continentalen deutfchen Staates zurüdgeblieben ift, in feinem weniger logifchen, indeſſen
des rafchen Erfolges viel mehr ficherem Portfchritte aber die Neichgeinheit und. Reichd⸗
feftigfeit mit der Erhaltung des gefchloflenften und unantaftbarften Rechtskreifes für
jede eingelne freie PBerfönlichkeit zu vereinigen gewußt bat.
Unfere urfprüngliche preußifche Verfaſſung ift dabei aber ver englifchen an ſich
burchaus nicht fo unähnlih, als oft nach kurzem Bergleich angenommen wird, fon
„unfer geheimer Stantöratb, Finanz» Directoriun, Ober Kriegd« Collegium, unfere 22
Kriegd- und DomänensKammern, wie fie bis 1806 beflanden, find Courts, Berichts
Behörden im vollften englifchen Sinne des Worted. Sie boten (in ihrer urfprüng-
liegen, win in ihrer nach 1806 verbeflerten und nur erft neuerdings durch conſtitutionelle
- Minifierregigung gefährbeten Form) durch dauernde Beſetzung, Cellegialität und Im
ſtanzenzug jtärfere Garantieen dar für eine objective unpartelifche Behandlung ber
öffentlichen Nechtöverbältniffe, als Die englifchen Courts fie Jahrhunderte lang boten.”
(Sneift, Gefch. der heut. Geſtalt der Aemter in England p. 684.)
Wenn aber anerkannt wird, Daß bis vor Kurzen, ehe fich Preußen in flarker
Befangenheit in eine umüberfehbare, weil ziellofe ftantliche Bewegung bineinreißen ließ,
in unſerm Baterlande eine GHeichartigkeit zwifchen Juſtiz und Verwaltung herrſchte,
und legtere ihre Gerichtähöfe in den drei Inftanzen nach dem Mufter ver erſteren umd
ihrer Ordnungen ‚gebildet Hatte, fo ift doch damit zugegeben, daß fte beide aus einem
Bunkte, auf den ein Hüchfter Wille fletig gerichtet ift, hervorgegangen find und barum
nach, wenn ihre weitere Entwidelung fie zu Differenzen führen ſolltk, nicht bei einem
mechanifch erfchaffenen Dritten Ausgleichung fuchen follen, fondern — wie Stahl jelbk
ausſpricht — in einem Höheren auch wieder zufammentreffen müflen, und es wire
nach der Natur des Urſprungs der Berwaltung, welche nach der Aehnlichkeit der Juſti;
entkanden if, dieſes Höhere ein höchfter öffentlicher Gerichtshof fein, gleichfam eben
bürtig Dem Könige und in der Unmöglichkeit, einen andern Willen zu baben, als ber
König. In England ift das Oberhaus diefer höchfte Gerichtshof und in ihm tft aller
dinge Die ganze Reihe der monarchifchen Elemente des englifchen Volkes zufammen
gefaßt, fa dag in ber That fein Interefie, d. 5. die Richtung feines Willens mit dem
Intereſſe der Krone ſtets zufemmenfallen muß.
In Preußen fehlt e3 zur Zeit noch an einem folchen oberſten Gerichtähofe, aber
Diefer Mangel if nur der aͤußerſte und flärffte Ausdruck eined überhaupt mangelhaf
ten Zuflandes. Mangelhaft ift ebenfowohl die Grundlage und Ordnung unferer Juſtiz
wie unferer Berwaltung, und nur dann, wenn fie erft ganz bon dem monarchifchen
Geſetze, das ſich im Laufe der neueflen Staatsentwidlung durch unfer Baterland ver
breiten wird, getragen. werben, Tann ihre innere Einigung und damit zugleich ihre
Gipfelung in einer höheren Körperfchaft gelingen.
Damit aber dieſe monarchiiche Erhebung unferer Gerichtähöfe, derer für. das
öffentliche (Verwaltung), wie derer für das Brivatrecht (Juſtiz) zu Stande komme, iſt
ed nöchig, im Vande die Mechtskreiſe für die vollfreien Perjönlichkeiten neu zu fundi⸗
son and zu ſichern. Dieſe Perfönlichkeiten werben dann, feien es wirkliche ober mora⸗
Inge, eine willfommene Ergänzung für beide Arten ber Gerichtshöfe bilden und in
berg für Expropsiationen die Entſchaͤdigungsfrage wie überall den Gerichten, Dagegen
die Enteignungsfeage felbft, bei Widerſpruch der Betheiligten, der abminiftrativ - con-
tentiöfen Entfcheidung übermwiefen.
Der dritte Fall ift der, Daß der allgemeine Erfolg bon Leiftungen eine öffentliche
Nothwendigkeit ifl, Dagegen die Vertheilung unter die Einzelnen bloß nach Gerechtig-
keit zu gefchehen hat. So z. B. bei Vertheilung einer Mepartitionsfteuer, deren Ges
fammtfumme alfo feftfteht, bei Streitigfeiten über Eintritt, Austritt, Beitragspflicht zur
Brandverficherung, über Concurrenz zu Brücken⸗ und Straßenbau, über kirchliche Bau-
laſt. Es laſſen fi zwar hier jene beiden beflimmenden Prineipien in zwei Bragen
fondern, und die eine, dad was gefchehben muß, der Adminiſtration, die andere, wie
der Einzelne beizutragen fchuldig, der Juſtiz überweifen, und wirb dieſe Sonderung in
der Megel_ gewiß das Nichtige fein. Allein mitunter durchbringt ſich Beides fo, Daß
die Sonderung ſchwer durchführbar ift, und könnte daher für mehrere Berhältnifie
diefer Urt der apminiftrativ« contentiöfe Weg den Vorzug verdienen.
In dem Falle, wo ed nicht ſowohl auf die Streitfache unter Den Parteien, als auf
die Ausnittelung des öffentlichen Verfaſſungs⸗Verhaͤltniſſes abgefehen iſt, findet nad
franzöflfcher Einrichtung ein Verfahren von Amtswegen flatt, bei dem die “Parteien
Bloß fakultativ mit Ausführungen zugelafien werden, während bei den abminiftrativ-
eontentiöfen Sachen eine nothwendige (und zwar als wefentlih eine fchriftliche, ale
binzufommend aber auch noch eine mündliche) Verhandlung unter ihnen eröffnet wird.
Man verfteht nun unter Adminiſtrativ⸗-Juſtiz im engeren technifchen Begriff nur
die Fälle, bei welchen ein förmliches Procekverfahren unter den Parteien eröffnet wird,
und zählt deshalb weder die Entſcheidung der Competenz- Gonflicte noch alle in ber
zweiten Kategorie angeführten Fälle unter denſelben. Der Gedanke des Inſtituts if
aber doch in allen dieſen Fällen derſelbe. Das bewährt ſich darin, daß fie alle durch
dafielbe Organ, das Träger dieſes Gebankens ift, befchieben werden. Das ift nämlid
in Srankreich der Staats rath: eine oberfle Behörde, von deren Rath und Bearbeis
tung gerade alle Anordnung im Geifte öffentlicher Nothwendigkeit und Nützlichkeit ausgeht,
und der für den beflimmten Fall eine rein judiciäre Stellung einnimmt. Der Staatd
rath in dieſer Stellung ift die abfolute neutrale Macht zwifchen dem Staat ald Staat
(Die Gerichte nehmen ihn nie ald Staat, fondern ald Partei) und den Privaten, zwi
ſchen den Anforderungen des Gemeinwefend und denen der Gererhtigkeit gegen das
Individuum.
In Wahrheit aber ſoll das adminiſtrativ⸗contentiöſe Verfahren nicht für Privat
rechtö-&egenftände wegen concurrirenden öffentlichen Interefies, fondern für öffent
lich rechtliche Gegenſtaͤnde wegen concurrirender Privatberedhtigung
eintreten. Es fol nicht Juſtizgegenſtaͤnden den Charakter der Adminiſtration, fon«
dern es foll Verwaltungd-Gegenftänden den Charakter der Juſtiz beigefellen. Es if
demnach weder die Vermerfung ber franzöftfchen Adminiſtrativ⸗Juſtiz, noch ihre unbe
Dingte Annahme zu billigen. Die unbebingten Gegner derfelben fegen eine Ausdeh⸗
nung bed Nechtöweges voraus, wie fie in Staaten des neueren Charakters nicht befleht
und nicht beftehen Fann, und unter dieſer Borausfegung wäre es allerdings durch und
durch nichts Anderes, als eine Entziehung des Mechtöweged. Die ed unbedingt an
preifen dagegen, fegen eine unzuläffige Einſchraͤnkung des Rechtsweges voraus, Die
ausnahındlofe Zutheilung der ganzen Öffentlichen Sphäre an die Verwaltungs + Bes
börden. Unterfucht man, wie die politiichen Parteien zu diefer Frage fteben, fo ift,
nach Stahl's treffender Bemerkung, der entichiedene frangöfliche Liberalismus für bie
Abminiflration — die Einfchränfung der Juſtiz 1790 ging ja gerade aus ber revo⸗
Intionären Bewegung hervor — , der beutjche Liberalimus Dagegen für den Nechts⸗
weg. Das ift fehr erflärlich. Der franzöflfche Liberalismus ruht auf der Volksſou⸗
veränetätdetehre (Mouffeau), auf dem ausfchließlichen Recht der Waffe, des Ge
ſammtwillens, unter dem ber Einzelne ohne Vorbehalt aufgehen foll; ihm ift dedhalb
ber Despotismus, den die Nation oder der Staat gegen das Individuum übt fir das
Öffentliche Befte, nichts Verletzendes. Der deutſche Liberalismus dagegen ruht auf der
naturrechtlichen Gefellfchaftötheorie (Rant), dem Rechte des Einzelnen, dem der Staat
ſelbſt nur dient. Nach diefer Theorie ift ber ganze Staat nichts Anderes, als Juſtiz⸗
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NS nr 58
ten Admiraͤlen der Abtheilungen ald Belohnung verlieben, wobei ſie in der Navy-List
in ihrer Reihe und Abtheilung bleiben. on
’ Die Anmiräle aller drei Rangſtufen werden auch, nach ihrem Rechte eine eigene
Admirald-Klagge zu führen, Flaggen-Öffiziere genannt, eine Benennung, bie einem
andern Offizier nur in dem alle ertheilt wird, wenn und fo lange er ein felbftfländi«
ges Commando über mehrere Schiffe führt. Die Zlagge des Admirals wird am Top
des großen Maftes gehiflt, die des Vice⸗Admirals oder Contre⸗Admirals am Top bed
Fokmaſtes oder Vortop.
Die öfterreichifche Central-Seebehörde zerfällt in drei Branchen: Flotten⸗
dienft, Arfenal» und Verwaltungsdienſt; 1853 betrugen die Flotten⸗Offiziere: 1 Vice⸗
Admiral (v. Dahleup, ein Düne), 1 Contre⸗Admiral (v. Bujakowich), 5 Linienſchiffs⸗
Gapitaine, 7 Fregatten⸗ Capitaine, 10 Corvetten⸗Capitaine, 27 Linienfchiffd-Lientenants
(1851), 20 Fregatten⸗Lieutenants, 96 Faͤhnriche. Die ganze Marine ſteht unter einem
Chef der oſterreichiſchen Marine, dem Erzherzog Ferdinand Marimilian.
Die dänifche Kriegsflotte ftand 1840 unter einem Admiral, 4 Dice und Gegen⸗
Admiralen.
Die ruſſiſche Seemacht wird. verwaltet von einem Admiralitätd-Mathe von
10 Anmiralen. Die oberfte Leitung der ganzen Flotte und Seedienft- Behörden iſt
dem Groffürften Eonftantin übertragen.
Das Schiff einer Flotte, auf welchen der commandirende Admiral fich befindet,
heißt das Admiralfchiff; es ift an der Admiralsflagge erkennbar.
Als im 17. Jahrhundert der Churfürft Friedrich Wilhelm von Brandenburg bie
Bildung einer eigenen Kriegsmarine unternahm und unter höchſt fchwierigen Berbält-
niffen mit der feinem großen Charakter eigenthümlichen Bebarrlichkeit verfolgte, gelang
ed ihm gleichwohl nicht, Diefe junge Schöpfung auf eine folche Stufe zu bringen, daß
es der Einführung der Admiraldwürbe, die übrigens in dem 1682 von biefem Kürften
edirten Seekriegsrecht eventuell in Ausſicht genommen war, beburft hätte; auch hatten
die damaligen Expeditionen theilweife einen vorberrfchend mercantilifchen Zwed. Die
jeßige preußifche Marine ſteht, rein kriegsmaͤßig organifirt, unter dem Oberbefehl St.
fön. Soheit des Prinzen Adalbert ald Admiral, unter welchem die Rang
liſte des Jahres 1856 folgende See-Öffiziere führt: einen Contre⸗Admiral, 2 Capi⸗
taind zur See, 4 Gorvetten- Bapitaind, 12 Lieutenants 1. Claſſe, 24 Lieutenants
I. Glaffe und 1 Gapitain nebft 2 Lieutenants a la suite. Berner 11 Faͤhnriché
zur See, 1 Bähnrich zur See a la suite, 8 See⸗Cadetten mit Fähnrichs » Charge,
16 Bolontair» Cadetten und 13 Auriliar= Offiziere, welche nur für Kriegd- Oper»
tionen einberufen werden. Die Mannfchaften deffelben Jahres werden folgendermaßen
aufgeführt: 4 Matrofen» Bompagnien 357 Mann, 2 Schiffsjungen- Bompagnien 210
Mann, 2 Werft» Matrofen » Compagnien 192 Mann, 1 Handwerks. Gompagnie 20
Mann. 5 ed Offziere 22, Mafchiniften« Perfonal 26, Stabswachtmeifter 6, Lazareth⸗
gebülfen 9. ' !
Dad See» Bataillon zählte in demfelben Jahre 25 Offiziere und 445 Unter⸗
offiziere und Gemeine. Die Zahl der Marine-Aerzte betrug 13. (U. Iordan, Gefchichte
der brandenb. =» preußifchen Kriegsmarine. 1856.)
Der Ausdruck Admiralfchaft machen warb in früheren Zeiten, wenn die
Meere in der näheren Umgebung Europa’ Durch Gaper und Piraten unficher gemacht
waren, auch von Kauffartheifchiffen gebraucht, welche jich, in Ermangelung convopirender
Kriegsfchiffe, durch schriftlichen Vertrag mit einander in größerer Anzahl verbanben
um während einer Reife bei einander zu bleiben und ſich gegen feindlichen Angriff beis
zuftehen. Der erfahrenfte und beberztefte Schiffer übernahm dann die Führung det
Ganzen und galt den Uebrigen ald Admiral.
AdmiralitätösInfeln. Dieſe auftralifchen Infeln bilden eine, aus einer großen und
etwa 30 Fleineren Infeln, nebft verfchiedenen anderen Eilanden, beftehende Gruppe,
welche burchfchnittlich unter 20 S. B., ſowie zwifchen 146 0 und 1500 O. von Greenwich,
und ungefähr dem mittleren Theil der Norboftlüfte Neu⸗Guineas gegenüber liegt. Die
Hauptinfel Basco (oder die Admiralitäts-Infel), unter 19 57° His 20 28°
S. Br. und 146° 35° bis 1470 40° D. von Greenwidh, tft etwa 42 Q.⸗M. groß,
.
— — Din
fehr gebirgig, dabei ſtark bewaldet und mit reicher Vegetation geſchmückt, und ihre,
Papuarace angehörenden Bewohner zeichnen fich in mancher Hinficht vor den Paı
der Nachbarinfeln aus. Andere Infeln der Abmiralitäts» Gruppen find name
‚ Bandola, Ehiquier, Commefon, Jefus Maria, die 6 DM. große 9
thido⸗Inſel, die Anachoreten, die Eremiten. Diefe alle find meift flach
von Korallenriffen umgeben, und ihr Gefammiflächen-Inhalt wird zu 22 O.⸗M. ı
nommen. Ihre Bewohner haben ſchoͤne Waffen und Kähne. Die Admiralitäts-T
wurden ſchon 1616 von den Holländern Le Maire und Schouten entdeckt, jedoch
1767 von dem Engländer Garteret benannt. — (Mit der oben genannten Haupt
iſt natürlich nicht zu verwechfeln die zum Ruſſiſchen Amerifa gehörende, zwi
der Infel Sitka und dem feften Rande liegende, 20 Meilen lange und 5 Meilen I
AdmiralitätösImjel)
Admiltiter (vom lat. admiltere) wörtlich: es wird zugelaflen, ift eine Formel,
der man die Erlaubniß zu irgend einer Handlung ertbeilt. Die öfterreichifche Cenſur
diente fich dieſes Ausdruckes befonders bei Ertheilung der Drude oder Debit-Erlaul
Admodiation nennt man die Verpachtung eines Gutes mit allen in Bezug
daffelbe von den bisherigen Inhabern erworbenen Gerechtigkeiten.. (S. Pacht.)
Adolf Wilhelm Kal Auguft Friedrich, Hoheit, regierender Herzog von |
fau, geb. 24. Juli 1817, fuccebirt feinem Bater, Herzog Wilhelm Georg Aı
Heinrich Belgicus, am 20. Auguft 1839; Kön. preuß. General der Gavallerie
Chef des Kön. preuß. 5. Ulanen » Regiments, vermählt 1) am 31. Januar 1844
Siſabeth Michailomna (+ 28. Ianuar 1845), des erften Großfürften Michael
Rußland Tochter, 2) am 23. April 1851 mit Herzogin Adelheid Marie, geb. 25.
1833, des Prinzen Friedrich zu Anhalt» Defiau Tochter. Die zweite Gemahlin g
dem Serzog am 22. April 1852 einen Erbprinzgen Wilhelm Alexander.
Georg Adolf reſidirt zu Wiesbaden und Biebrich, dem elegant=- prächtigen Sch
am Rhein. Ein Herr mit kunſtſinnigem Geſchmack begabt, zeigt er für die edlen !
gnügungen des chevaleredfen Lebens geläuterte Neigung, prächtige Wälder bieten ſ
Jagbluft reiche Befriedigung. Am Volk ift er durch frifchen männlichen Sinn
kannt und beliebt. Die fliegenden Blätter brachten einft ein ſchoͤnes Gefchichtchen
welchem der Herzog in launigfter Weife die Rolle Harun al Raſchids fpielte.
feinem edlen Gemüth giebt Die Kapelle, die aus den Wipfeln des Taunus über Ü
baden emporleuchtet, ein redended Zeugniß. Er errichtete fie feiner erflen in z
Blütbe ver Ingend heimgegangenen Gemahlin, deren Rarmorbild dort ruht, äh
dem berühinten, in dem Rauch und der Königin Louiſe Züge erhielt.
| In politifhen Dingen behauptete der Herzog, fo weit als und befannt,
| Saltung, welche“ den Prineipien ber preußiſchen Politik emtgegengefeht war. V
Daruber übrigens den Art. Naſſan.
Adonat ift ein Hebräifches Wort. Die Bedeutung des Wortes ift Herr,
wird aber in der beftimmten Form Adonai nur von Gott dem Herrn gebra
Unter den Kennern morgenländifcher Sprachen iſt über die Fleriondform des Wi
geritten worden. Unter Neueren bat es Profefſor Ewald überfeßt „mein H
während Andere, auch der mehr bloß fprachlichen Gründen folgende Gefenius, eö
einen fogenannten pluralis excellentiae hielten. Die Mehrzahl foll dann anzeigen,
der mit dem Worte Bezeichnete die ganze Fülle des Begriffs in fich vereinige.
würden alfo überfegen fönnen: Here aller Herren, oder Herr aller Knechte; wie
dem Bater im Himmel alle Vaterfchaft flammt, derſelbe aber auch ein Bater iſt
Aiuder. Die Meinung Ewald's in einer gelebrten Diatribe zurüdzumeifen, kann
dieſes Ortes fein, obgleich es anziehend ift zu beobachten, wie einem fonft fehr ge
ten Wanne feine theologifchen und politifchen Borausfegungen bi8 in die Auf
Spige einer Bluralforn nachgeben, Alles zu Ehren vorausfegungslefer Wiffenfe
lichkeit. Sucht Jemand aber Näheres über den Gebrauch foldyer plurales excellen
‚ld findet ev eine ausführlichere Auseinanderjegung in des Profeffor Dr. Hengſten
. Beiträgen zur Einleitung in das alte Teflament, Theil II. pag. 257.
Was dad Berhältnig des Namens Adonai zu den übrigen Gottesnamen im
Teſtament betrifft, fo tritt fein fo bewußt abfichtlicher Gebrauch deſſelben hervor,
in dem Wechſel der Namen Elohim und Jaehovah nachgewieſen werden fann. , Daß
der Name Adonai, vorzugsweiſe der Herr, nur von einem perſoͤnlichen Gotte debrauch
werden kann, leuchtet ein, und die Pluralform iſt die ſtete Erinnerung, daß nicht eine
einzelne Perſonification herrſchender Kraͤfte gemeint iſt, ſondern daß die letzte Urſache
aller Macht, Gewalt und Herrſchaft als Perſon erkannt wird, Der Name erwedt
Ehrfurcht, aber er reicht auch Troſt dar. Iſt Gott unſer Herr, ſo wird er zwar die
Lehnspflicht von uns fordern, aber er wird uns auch ein treuer Patronus ſein. Die
Juden bedienen ſich des Wortes Adonai ſehr häufig. Aus rabbiniſchem Aberglauben
ſprechen fie den heiligen Namen Jehovah oder nach richtiger Vocaliſation Jahveh nie
aus, ſondern leſen im Kanon für Jehovah ſtets Adonai, und für die ziemlich Häufige
Zuſammenſetzung Jehovah Adonai ſprechen fie Elohim Adonai. Und ſie mächten wohl die
Freiheit haben, alſo zu thun, wenn ſie nur das Schwerſte im Geſetze nicht zurückließen.
Adoption, (Arrogation, Annahme au Kindes Statt, Wahlkindſchaft) iſt die
vertragsmaͤßige und deshalb Fünftlide Begründung von Glteentechten. — Dad römie
[he Recht, aus welchem das Inftitut auf und gediehen, unterjcheidet zwiſchen arro-
gatio und adoplio (im engeren Sinne), je nachdem Die anzunehmende Perſon felbfl-
ftändig — sui juris — oder noch in fremder Gewalt— alieni juris — iſt. Erſteren
Falles war eine befonders feierliche Form, in älteren Zeiten fogar Volksſchluß in den
Guriat-Comitien, erforderlich. Dem alten deutſchen Rechte war die Annahme an
Kindes Statt unbekannt, es kanute die Sorgfalt für Erhaltung der Familie, welche
bis zu einer Fiction führte, nicht, eben weil ihm die Familie zu heilig war und «8
außerdem auch nicht zugeben wollte, daß ein Einzelner (durch Adoption) das alte Fa⸗
milienherfommen befeitigte. Die beutige gemeinvechtliche Geltung Der Adoption beruht
weſentlich auf roͤmiſchen Principien, welche nur theild durch die Praxis, theils durch
die Gefeßgebungen einzelner Staaten, inöbefondere das preußifche Allgemeine Landrecht
und das öfterreichifche bürgerliche Geſetzbuch mehr oder minder modifisirt find. Auch
der code civil hat die Adoption, wiewohl in befchränfter Weife, angenommen; in Enge
land dagegen ift fie unbelannt.
Haupt-Erforderniffe der Adoption find: 1) vermöge des Grundſatzes:
adoptatio imitat naluram (welcher im Gemeinen und franzöflfchen Rechte ſtreng, im
preußiichen Rechte minder fireng durchgeführt ift) ETönnen PBerfonen, die durch ihren
Stand zur Ehelofigkeit verpflichtet find, nicht adoptiren; auch muß das Kind an Jahren
jünger fein, wie der Annehmende. 2) Letzterer foll ein Alter von mindeſtens 50 Jah⸗
ven haben. Der Mangel eigener ehelicher Descendenz ift nur im preußifchen und frew
zöftfihen, nicht im Gemeinen Rechte condilio sine yua non der Adoption? 3) Des
Unnehmende braucht zwar nicht nothwendig männlichen Gefchlechts zu fein, doch ift im
Gemeinen Rechte die Adoption durch rauen fehr erjchwert. 4) Der felbftftännige
Conſens des Kindes ift erforderlich, fobald ſelbiges das 14. Kebensjahr überfchritten
bat; der feiner leiblichen Eltern resp. feines Vormundes unter allen Umſtaͤnden. 5) Der
Code civil gefattet die Adoption überhaupt nur unter Großjährigen und wenn Der zu
Adoptirende während feiner Minderjährigkeit bei den Wahleltern bereits muinbeftend 6
Jahre lang in Pflege (tutelle officieuge) geweſen ift ober fie aus Lebensgefahr ge
rettet hat. !)
Die Form des Bertrages ift in der Hegel die gerichtliche; einzelne Rechte (wir
das Preußifche) erfordern außerdem obrigkeitliche, und bei der Adoption durch einem
Adligen fogar landesherrliche Beſtaͤtgung. — Wirfungen der Anuahme an Kindes
Statt find: 1) In Bezug auf die Berfonen die Begründung dar väterlichen Gewalt
nebft allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Das Kind nimmt den Nomen
bed Adoptiv⸗Vaters an, dem es in der Negel den feinigen Binzufügt und tritt nad
gemeinen Mechte in ein agnatifches Bermandfchaftöverhältniß zu den Agnaten des An⸗
nehmenden, während es nach preußifchem Rechte mit dieſen überhaupt nicht verwandt
wird. Auf die bisherigen Bamilienverbältniffe des Kindes bleibt die Adoption obme
rinfluß; bat daſſelbe Descendenten, fo ftehen diefe zum Adoptiv» Bater, wie Enkel zu
inem leiblichen Großvater. — 2) In Bezug auf das Vermögen wird gemeinrecht⸗
) Gode civil Art. 346, -
der jüngften Vergangenheit Leiteten, billig:
ihre Berfaffung nach dem englifchen Muftı
ahmten auch die Adreſſe nach, aber es gel
des Urtheild, welche die englifchen Adreſſe
glänzenden Formen der Ergebenheit verbar
schlecht ein Geift principlofer Oppofltion,
Abfaffung der Adreſſe begleiteten, erreichte |
punkt. Die Parteien erfchöpften fih in ı
auch durch provocirende Säge der Throhr
der Scheinconftitutionalismud in den Elein
Form der Aorefie nah. Die erften preuß
enthalten, auf das parlamentarifche Herkc
weiteren Entwidelung zum Ruhm, die At
wiederkehrende. Einrichtung befeitigt zu hab
Anfangs der Adreſſe lebhaft annahmen, flı
Formel Feine Bedeutung beizumefien wäre.
Adreßverhandlungen in der erften Sigung
1847 ftellte in der Sigung beider Kurien
in den König eine Adreſſe zu richten,
allgemeinen ſtaͤndiſchen Organs“, zugleid
welche. fih vom Geſichtspunkte des Recht
Patents und der Verordnung von 3.
follte. Nach mehrtägigen Debatten wur
9. Auers wald'ſchen Veraͤnderungs⸗Vorſ
Schwerin'ſchen Antrage entſprach, mit 4
genommen. Am 22. Defielben Monats er
Die Bedenken der Stände zurückwies.
Eine aͤhnlich bedeutfame Adreßdeba
1854/55 vom Abg. Frhrn. v. Vindel-Hagı
durch eine Adreſſe zu antworten, angeregt.
rathungsbericht über denfelben einräumt,
politifche Adreſſe vorauszufehen, doch wur
Gentralausfchufle erklärt, e8 fei unmöglich, !
tifchen Angelegenheiten des Vaterlandes (
preußiſche Neutralität war damit auf eine f
bezügliche Erdrterungen konnten aber Gel
v. Vincke's verworfen werben. Nachdem
er würde und koͤnne keine Aufklärung üf
denn auch die zweite Rammer am 15. D
den Antrag.
- Adria — eine in fumpfiger Flaͤche
Etſch) gelegene, einflige uralte Hafen-, ı
Provinz Rovigo. Sie heißt il Poliſini u
den Namen gegeben baben ſoll, von dem
fernt if. Nach ihr führt auch eines der
Namen. Sie zählte im Jahre 1851 11,:
miflariats, deffen Hauptort fie ift, einer :
Congregation und eines Privat⸗Gymnaſiur
liche Lehrer angeftellt waren und das 7'
Italiener und von der Entrihtung des S
einigen Handel mit Maftvieb, Zifchen, Lebe
einige Viehzucht. Nach diefer Stadt wirt
malen die Provinz Rovigo getheilt wird,
nit 2 Bezirkö-Präturen. Was die Gefd
inem. anderen Itaria, Adria, im. Picim
Bolk, die. Adriani, bewohnte einft Diefe ©
x
a 4 AG Lee el | ww ww -
eier (Thuscier oder Tusker, Etrusker), und die Gefchichte Tennt Ten Alteres in ‚alten
biefen Gegenden.
Ueber die dlteften Bewohner dieſer Gegenden laͤßt uns die GSeſchichte und faft
nicht minder auch die Sprachforſchung ganz im Dunkeln. Die Wurzelworte mehrerer
der älteften Fluß⸗,, Orts⸗ und Gebirgsnamen weiſen zwar auf keltiſche Völkerſchaften
bin, welche in den allerfrüheſten Zeiten ganz Ober⸗Italien, ſelbſt den fpäter von ben
Benetern beſetzten aͤußerſten norböftlichen Landeswinkel nicht ausgefchlofien, eingenum-
men haben mochten. * An den Kuſten mag fihon frühzeitig der Phönicter erfchienen
fein, auch fihon ſehr fräh eine und die andere Bactorei gegründet und dadurch ben
erfien Grund zu fpäter bedeutender gewordenen Nieverlaffungen gelegt haben.
Die Wichtigkeit diefer Gegend für den Handel ift fhon dadurch angedeutet, und
die Küften, von denen territoriale Veränderungen Adria bimveggfüdt haben, erhalten
in neuerer Beit eine neue Bedeutung. (Schon der alte Eellarius wirft Abrigend den
Zweifel auf, ob diefe Stadt oder die Gegend, die nad) ihr Adrias, die Romer fpre-
He Atrias] genannt wurde, dem Meere den Namen gegeben bat.)
Adrianspel, turkifch Edrené, zweite Hauptſtadt des türkifchen Reichs und zweite
Stadt der Provinz Rumelien, liegt an der Marigza, die bier die Tundfcha und Arda
aufnimmt und Hat 120,000 Einwohner, davon Y, Griechen, mit einem Erzbifchof und
zehn Kirchen. A. treibt mit bier probucirten Seiden⸗, Leder-, Rothgarnwaaren und
mit Roſendl, dad in der nächften Umgebung aus befonders duftreichen Roſen gewonnen
wird, ſtarken Land⸗ und Schiffähandel, Iegteren auf der Marizza, an deren Ausfluß
der Flecken Enod, der eigentliche Hafen A., liegt. Katfer Hadrian gab der Stadt,
nachdem er dieſelbe verfchönert hatte, feinen Namen. Sie war die erfte Reſidenz ber
türkifchen Eroberer 1360 und blieb es bis zur Eroberung von Gonftantinopel.
Adrianopel (Friede von), geſchloffen zwiſchen Ruſſen und ‚Tiefen am 14.
Septbr. 1829. Sultan Mahmud Il. machte den Fühnen Verfuch, die alte Machtſtellung
der Türkei dem chriftlichen Europa entgegen wieder in's Leben zu rufen, und zwar
ſollten ihm die Mittel europätfcher Bildung und Kriegswifſenſchaft felbft gegen ſeine
Beinde helfen. Er metzelte (1826) die Ianitfcharen, die Vertheidiger aflatifcher Wet,
nieder, er organifitte feine Truppen nach europäifchem Ruſter, und nachdem er genug
gerüftet zu haben meinte, führte er fahnell Die Gelegenheit zu einem Kriege mit Ruß⸗
land herbei. Rußland, von ihm beleidigt und gereizt, erflärte am 14. April 1828 den
Krieg; in Europa beſetzte eine ruſſiſche Armee unter Fürft Wittgenſtein, in deren Haupt⸗
quartier auch Kaiſer Nicolaus refldirte, die DonaufürftentbHüämer, während Baskewitfch
in Kleinaflen vordbrang. Während dieſer aber Erzerum nahm und immer welter vor-
ging, war die europälfche Armee, nachdem fie nach Tängerer Belagerung am 11. Okt.
die Feflung Barna genommen hatte, nicht glädlih, und erſt nachdem Diebitfch den
Oberbefehl übernommen hatte, gelang es, den Großvezier am 11. Juni bei Kulertfcha
zu fchlagen, Siliſtria (30. Juni) zu erobern, den Balkan (tm Juli) zu überfchreiten
und die Feftungen am Buſen von Burgas und Adrianopel zu nehmen. Die Ueber
flelgung des Balkan hatte den Muth der Türken gebrochen, welche bis dahin den
tapfesften und geordnetften Widerſtand geleiftet hatten. Diebttſch erſchien am 19. Auguft
vor Adrianopel, und fogleich erfchienen Abgeordnete des Seraskiers Halil Paſcha, welche
eine Gapttulation antrugen. Diebitſch verlangte Auslieferung aller Kriegövorräthe und
Staatsgäter, die Entwaffnung der Truppen und Einwohner, ſowie die Entlaffung der
erfieren in ihre Heimath, fo weit letztere nicht in der Richtung auf Eonflantinopel Lüge.
Die Türken ſchwankten, Diebitfch ftellte vierzehn Stunden Bedenkzeit, dann würde der
Sturm begianen. Schon rüflete er zu ihm, da geſchah nach feinem Befehle; Gonftan-
tinopel lag jeht in der Hand der Ruſſen, und im ganzen weftlichen Europa harrte man
mit Spannung, aber mit Gewißhelt auf die Nachricht von der Belegung dieſer Stadt,
welche den Mittelpunkt dreier Erdtheile bildet und gleich trefflich zur Feſtung, zum
Sandelsemporium und zum politifchen Centrum eines gewaltigen Reichs ſich eignet.
Aber Rußland ſchloß vor den Thoren Eonftantinopeld den Frieden, und es felerte
dadurch, fo wenig ed auf den erften Bli fo erjcheint, einen der beften Triumphe feiner
Geſchicklichkeit. Es wußte, Daß es Gonftantinopel vielleicht befegen, aber nicht würde
halten fönnen. Seine Armee war durch die Strapazen und das Wüthen der Bet.
—1— J
zufanmengeſchmolzen, Die. Türken, auf den letzten Punkt ihrer europalſchen Wachtftellueg
zurüdgebrängt, Tießen in ihrem Fanatismus alles von einer legten Aufraffung aller ihrer
Kräfte fürchten, außerdem war im ruflifchen Eabinet wohl befannt, daß Metternich und
Wellington, fo fehr legterer auch einen Bruch mit Rußland fcheute, entſchloſſen waren,
in dem Augenblick, wo die Ruſſen in Eonftantinopel erfchienen, der Türkei beizuſtehen.
Ja es wird gefagt, daß dem englifchen Admiral für folchen Fall aufgetragen war,
die ruſſiſche Flotte anzugreifen und fie ald Pfand nach Malta zu führen.
Müffling ') hat fpäter erfahren, die englifche Flotte habe in ſolchem Falle durch
die Dardanellen geben und. fi ald Alliirte der Pforte erklären ſollen, eine Fregatte
babe in Therapia gelegen, um den Sultan mit feinen Schägen nach Afien überzuführen.
Müffling erklärt ferner, durch die natürlichen Verhaͤltniſſe feien alle Vortheile auf Seiten
her türkifchen, alle Nachtbeile auf Seiten der rufflfchen Heere geweſen. Er fpricht ſich
außerdem entfchieden dahin aus, felbft wenn bie Nuflen Konftantinopel nehmen kounten,
fo fonnten fie es unmöglich behaupten. Auch bezeichnet Müffling es als einen Ir
thum, daß die Türken den Ruſſen nicht hätten widerfiehen Tönnen. Zugleich gefteht
er, er habe dad Heer des Feldmarſchalls Diebitjch für Rärker gehalten als es wirklid
geroefen. Wan nimmt an, in Abrianopel, um die Mitte des September, babe Diebitih
noch 15,000 Mann gehabt, und der Oberftlieutenaut Chesney Bat am 8. November
nur noch 13,000 Mann aller Waffengattuugen bei der großen Heerſchau gejeben.
Die Sendung Müffling's an den Sultan fecundirte den Wünfchen des Kaiferd
Nikolaus, einen ehrenvollen Frieden, der äußerlich von der Großmuth Rußlands zeugie
und doch den Nothwendigkeiten der ruſſiſchen Lage entfprach, herbeizuführen.
Der Kaifer Nikolaus war zur Dermählung des Prinzen Wilhelm (jeßigen Prinz
Megenten 8. 9., 11. Juni 1829) nach Berlin gefommen. Der König, der immer ber
Meinung gewefen, „daß der Kaijer den Krieg hätte vermeiden koͤnnen, hätte vermeiden
ſollen“, bot feine guten Dienfte an; von DVermittelung natürlich konnte Die Mede nicht
fein. Die direete Sendung eine preußifchen Militär an den Sultan war dad Mittel,
über welches man fich einigte. „Der Kaifer glaubte Alle, was er wünfchte, erreicht,
. wenn bed Königs Abgeſandter es dahin bringe: daß der Sultan in ber Abſicht, Arie
den zu Schließen, Bevollmächtigte ernenne und diefe mit den feinigen wirflich zufammen
fämen, um Präliminarien zu verabreden, oder noch befler, fofort Den Frieden zu un
terzeichnen.“
Müfflivg, der dem Sultan als militaͤriſche wie als diplomatiſche Capacitaͤt gelten
mußte, war der rechte Mann, um ſolch ein Ziel herbeizuführen.
Der General⸗Adjutant Bendendorff äußerte gegen Müffling: Rußland müſſe eine
ſchnelle Beendigung eines Kampfes wünfchen, bei welchem Nichts zu gewinnen fei, ald
höchftens eine Erftattung der baaren Auslagen, da der Kaiſer verſprochen babe, feine
Eroberungen zu machen (er deutete übrigens an, baar Geld werde man von der Pforte
niemals erhalten, eher die Abtretung ganzer Laͤnderſtriche); Diebitſch nehme Die Sache
zu leicht; es fei unter den Umſtänden befler, aufzugeben, was man doch nicht erlangen
fönne und — um den Orundfag zu retten — zwar auf Etwas zu beſtehen, aber mit
Wenigem vorlieb zu nehmen. Benckendorff ließ errathen, daß Graf Nefielrepe die Sache
eben fo anfehe und diefer Gedanke dem Kaifer nicht fremd fei. Fügen wir biejen
Aeußerungen noch die folgenden binzu: „Ich ‚mußte aus meinen Unterredungen mil
dem General v. Benckendorff, wie fehnlich man in Rußland den Frieden wünfchte, und
wie die Eroberung von Konftantinopel eine Verlängerung des Krieges ohne alles Re⸗
fultat hervorbringen müßte, felbft wenn ganz Europa Nichts dagegen hätte.“
Am 4. Auguft fam General Rüffling in Pera an. Er fand ein aͤußerſt ungün-
füge Terrain, aber er veritand es meifterhaft, ed feinen Zwecken dienſtbar zu machen.
Dom Reis⸗Effendi mit Uebermuth zurückgewieſen, wußte er einen Kanal zu finden, um
!) Aus meinem Leben. Friedrich Carl Ferdinand Freiherr von Mätfling, font Weiß ge
nannt. Berlin 1851. G. ©. Mittler u. Sohn. (Müffling, ein ſcharfer politiſcher Kopf, war ſchon
in den Befreiungskriegen, auf den Aachener Gongreß x. vielfach in officiele Beziehungen zu ben
dr id ward mit Recht gerühnt, und was er bem
and Frankreichs fagte, ver
biplomati| en Dingen gekommen; fein fritifcher B
Kaifer Alerander zu Aachen gegen Richelieu's Anſchauung über den Zu
raͤch Heibegründetes Urtheil.)
ni ed 0 ui a ai
auf den Sultan perfänlich einzwwirken und fi über den Meis'- Gffeubi zu "beflagen,
und zwar mit ſolchem Erfolge, daß andern Tags der Sultan: ihm fein Bedauem über
das unangenieflene Benehmen des Neid-Effendi und feine Bereitwilligkeit, dieſen abzu⸗
jegen, (wad Müffling natürlich verbat) ausbrüden ließ. Der Neis-Effendi fand nun
mit einem Male, Müffling müfle ganz eminente militärische Kenntniffe haben, da fie
jelbt den Sultan in Erflaunen ſetzten. Müffliug fährt fort, den Beleivigten zu fpielen,
gegen Zwifchenträger zu äußern, er werde nie den Konak ded Neid - Effendi betreten,
fondern nur am dritten Ort, mit Piftolen im Gürtel, mit ihm zufammeniveffen. Dar⸗
auf laßt der Reis⸗Effendi verlauten: Bekümmerniß beuge feine Seele, daß er anders
gedeutet jei, als fein reines Herz es gewünſcht. Zu
Am 10. Anguft gab WMüffling eine Note ein, in welcher er dringend zur Abfen-
dung von Bevollmächtigten räth. Sollte (mad nicht zu denken erlaubt). der Kaiſer
von Rußland feinem gegebenen Wort nicht treu bleiben, fo würden die andern Mächte
fich beeifern, .ihn dazu zurüczuführen Nie würde der König von Preußen zum Frie⸗
den rathen, wenn er nicht die Ueberzeugung hätte, die Pforte fünne einen Brieden ar
langen, der mit ihrer Ehre, Würde und Unabhängigkeit vereinbar fei. Unterſtützung
fand er wider Erwarten beim engliichen und franzöfifchen Geſandten. Beide waren
entfeglich bange, Konſtantinopel fünne in ruffifche Hande fallen und man müßte ents
weder den Scandal ruhig anfehen oder eine Anftrengung machen, um ihn zu befeitigen.
Da3 war nun allerdings eine Stimmung, wie Müffling fle brauchte. Alles, was er
von beiden Geſandten verlangte, war, fie follten diefe drei Worte fprechen: Envoyez
des plenipotentiaires. Wie die Gefandten fih aus der Sache gezogen, fagen ſie ſelbſt
in dem Schreiben an Diebitfch vom 7. September: „Sie haben es für eine heilige
Pflicht angefehen, dem Divan friedliche Gefinnungen einzuflößen und ihm ihre Ueber
jeugung von. der Großmuth des Kaiferd mitzutheilen.” =
Müffling bewog die Pforte nicht allein, Bevollmächtigte ind rufflfche Hauptquar⸗
tier, fonbern fpäter den alten Khosrew⸗Paſcha in eigener Perfon nad) Peterburg zu
ſchicken. Dem Kaifer Nifolaus gegenüber motivirte er fein Zureden zu dieſer letzten
Geſandtſchaft damit, bei den orientalifchen Völkern gelte die Abſendung einer Geſandt⸗
haft als ein öffentliches Zeichen der Unterwürfigkeit!
Aber die Gefinnung der Türken ift veränberlih; die Unterhandlungen mit ben
Bevollmaͤchtigten ſtockten, fie wollten nicht unterzeichnen, und der Paſcha von Scobra
hieß Diebitfch fagen, am 10, September werde er mit einer türkifchen Armee in Adria⸗
nopel fein, die Ruſſen möchten zufehen, daß ſte bei Zeiten Adrianopel räumten.
Viele glauben, wenn der Paſcha von Scodra einen Monat früher gefommen
wäre, jo würden die Ruſſen eine Kalamität, wie der franzäfliche Ruckzug aus Moskau,
erlebt haben. Aber der Bafcha von Scodra gehörte zur geflürzten Janitſcharen⸗Partei;
ihm lag daran, den Sultan recht augenfcheinlich zu retten, um bie Beringungen — bie
Wirderberftellung des Ianitfcharenmefens — dictiren zu können. Darum kam der Paſcha
jo fpät und (mas er freilich nicht vorausfehen Eonnte) zu fpät.
Der preußifche Nefivent, Herr v. Royer, warb von der Pforte gebeten, fich ins
Mütel zu fchlagen. Er weigerte fih. Gr ließ ſich durch die anderen fremden Geſand⸗
ten, durch den Sultan felbft lange bitten, aber nicht erbittn. Endlich war er bereit
unter der Bedingung, daß ihm ein Befehl des Sultans mitgegeben werde des Inhalts,
am 13. Septeniber fpäteftens follten die Bevollmächtigten unterzeichnen. So ging ex
nach Adrianopel. Er erhielt von Diebitfch einige Abänderungen des Vertrags; als
die türfifchen Bevollmächtigten noch immer ſich weigerten, zog Herr v. Royer den Bes
fehl des Sultans aus der Tafche und erklärte: wenn fle noch einen Augenblid ſich
weigerten, müfle er fie als Mebellen gegen ihren Herrn betrachten und ihrer- Berfonen
zur Vollziehung der gerechten Strafe ſich verfichern.
Sp ward der Frieden von Adrianopel abgefchlofien, der an Rußland den Ref
der Infeln und Mündungen der Donau, dad Land der Tſcherkeſſen, fofern ver Sultan
darüber verfügen Tonnte, nämlich einen Theil des Paſchaliks Achalzik mit den Feſtun⸗
. gen Ahalzik, Affalkalali und Agkhawer und entjchienene DVorrechte für Handel und
Schifffahrt feiner Untertbanen überlieferte, der ihm Das Interventiondrecht in den Donan-
Bürftenthümern befraftigte und eine Entſchaͤdigungsſumme als Mittel zur Erwirkung
u innen En 4 DE nn
anderer Vortheile zuſicherte. Der Vertrag von Abrianopel if freilich jegt ganz ver
altet und findet im biplomatifchen Verkehr feit dem Pariſer Frieden vom 31. März
1856 feine Berüdfichtigung mehr, doch ift der Anhang des Friedens von Adrianopel
in Bezug auf die Donaufürftenthümer immer noch von biftorifchem Interefie. Nach⸗
dem im 16 Artikeln das Friedendinftrument zu Ende geführt ift, folgt: Die Hospodare
in Moldau und Walachei werden nidyt mehr wie früher auf fleben Jahre, fondern auf
Lebensdauer gemählt. Sie haben bloß mit ihren Divans zu berathen, und der boben
Bforte ſteht «8 nicht zu, In die Verwaltung der Hospodare einzugreifen.
Gedruckt findet fi) das Anftrument, dad noch nad altmodifchem diplomatifchen
Ufus eine Ratificationsfrift von einem halben Sabre feftfeßt, bei Martens, nouveau
recaeil tom. VII p. 143, im Journal de Francfort 1829. Nr. 293, 205 und bei
Ghillany B. 2 ©. 235.
Bei der Friedensconferenz in Aorianopel waren zugegen: Graf Pahlen, Graf
Orlow, der Defterdar Mehemed Zadik, Effendi, Abdul Kadir Bey. Das Protokoll
führte Baron Brunnom, derfelbe, der Mitglied der Parifer Eonferenzen von 1856 war.
In Europa machte dieſer Friedensſchluß einen tiefen Eindruck. Lord Aberdeen
fanbte an den engliichen Gefandten in Peteröburg eine für Graf Nefielrode beftimmte
Depefche, worin er eine Art von Proteft gegen den Frieden von Abrianopel ausfpriät,
und Cobbet und Urguparbt veränderten die öffentliche Meinung Euglands gründlich,
indem fle tiefes Miptrauen, ja Haß gegen Rußland verbreiteten. In einer Depeche,
die Graf Neflelrode am 12. Februar 1830 an den Großfürften Eonflantin gerichtet,
wird die Summe des Friedens von Adrianopel in folgender Art gezogen:
„Der Friede von Adrianopel bat Rußlands Uebergewicht im Oſten befeftigt.
Er bat Rußlands Grenzen verftärkt, feinen Handel entlaftet, feine Rechte gewährleiftet,
feine Anliegen gefichert. Die Türkei, darauf befchränft, nur unter dem Schutze Ruß⸗
lands zu eriftiven, nur Rußlands Wünfchen binfort ihr Ohr zu leihen, war, nach des
Kaifers Anficht, unferen politifchen und Handels⸗Intereſſen angemeffener, «als irgend
eine neue Combination, die und gezwungen . hätte, entweder unfere Herrfchaft durch
Eroberung auszudehnen oder an bie Stelle des osmaniſchen Reichs Staaten treten zu
lafien, die bald genug mit und an Macht, Bildung, Kunftfleiß und Reichthum gewelt-
eifert haben würden. Da wir den Umfturz der türfifchen Regierung nicht gewollt, fo
füchen wir die Mittel, fle in ihrem jegigen Stand aufrecht zu erhalten.
Die wichtige Sache der Durchfahrt des Bosporus iſt in einer Weife zu Ente
gebracht, Die die anderen Mächte und ſelbſt England in Erflaunen feßen wird, dem
die englifche Blagge wird wett nicht mit berfelben Rüdficht im Canal von Konftanti-
nopel behandelt, wie bie unfrige.. Was Serbien anlangt, bat die Pforte mit Gefir
gigfelt und Beeiferung allen Forderungen gehorcht. Die Moldau und Walachei find
zurückgegeben; ihre Eroberung wäre und um fo weniger nüßlich gewefen, Da wir nun,
abe Truppen dort zu unterhalten, nad) Wunſch und Willen in Kriegs⸗ und Friedens⸗
zeit über jene Provinzen verfügen. Die Entihädigung wird Sache der auögleichenden
Usserbandlung fein, die dad osmaniſche Reich mit einer unerträglihen Bürbe nicht be-
ſchweren, in unferen Händen aber die Schlüffel der Lage laflen wird, von mo aus wir
das Heich leicht im Schach halten; fie wird ferner das Vorhandenſein einer Schul
zur Anerkennung bringen, welche ber Pforte lange Jahre hindurch ihre wahre Lage
Rußland gegenüber und Die Gewißheit ihres. Verderbens, falls fle ein zweites Mal zu
trogen verfuchte, im Bewußtſein halten wird."
Nach dieſem Ueberblid errungener Vortheile ſchließt Graf Neſſelrode mit der Ber
merfung: „Unfere Beziehungen zu den Großmaͤchten Europas find nur zufriedenftel-
Inden Art." Er hatte Hecht, aber nicht auf lange, denn fchon ftand die Julirevolution
vor der Thür. Bis zum Eintritt diefer folgenfchweren Umwaͤlzung aber fanden bie
Verhaͤltniſſe Curopas zu Rußland folgendermaßen:
„Die aͤußerſten Plaͤtze nach beiden Seiten bin nahmen die deutſchen Großmaͤchte
ein.) Niemals hat der Gegenſatz von Oeſterreich und Preußen ſich entſchiedener ver⸗
— — —
1) Wir entnehmen dieſe Stizze dem Buhe Wurms: „Diplomatiſche Geſchichte der orienta⸗
lijſchen Frage. Leipzig. Brockhaus. 1866.
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Eorpert. Rußland zaͤhlt auf Preußen, in Oeſterreich ſieht es feinen erflärten Fe
Die in Warfchau aufgefundenen geheimen Depefchen find fo belehrend, Daß die gi
Situation ſich Darm zeichnet, Ä
„Preußen — fchreibt Pozzo di Borgo (28. Novbr. 1828) — verftärkt Die Be
des Bluts durch die Politik. Es wünfcht den Frieden, wird aber fih wohl hü
irgend einen Schritt anzugeben oder fich einem folchen anzufchließen, ber das ruſſli
Eabinet flören koͤnnte. Es ift nüplich, dem berliner Kabinet die Ausficht zu eröffı
daß, falld England und Oeſterreich durch einen Angriff auf Rußland den Gebietöbefl
gefährden follten, Preußen, wenn es gemeinfchaftliche Sache mit Rußland macht, Vortl
finden würde, Die es von anderer Seite her nicht zu hoffen hätte. Preußen bat feine fer
Rolle und die Gegenflände feines Ehrgeizes unter feiner Hand; ed ift nicht Rußland,
unter Preußens Vergrößerungsbeftrebungen (empietements) leiden wird, vielmehr ı
es die Breiheit haben, feine eigenen, wenn fein Interefle es erheiſcht, audzuführen.
Defterreich dagegen benimmt fich fo, wie Rußland es um diefe Macht nicht
dient hat. Man kann fagen, der Kaifer Franz fei durch die Erfolge des Kai
Alerander und Durch das ruffifche Heer auf feinem Throne wieder eingefeßt. Gern
Defterreih Rußlands Einfluß zur Beihwörung des Sturmes in Italten fich gefa
lafien. Als aber der griechifche Aufftand ausbrach, nahm Defterreih auf Aupl
feine Rückſicht, begte den Sultan heimlich auf, alle Vorfchläge zu verwerfen. 8
Metternich, und fein Anderer, war ber Urfacher des Kriegs, und ald Rußland
Schwert z0g, war Fürft Metternich unmwillig, als wäre es eine Empörung gegen |
Oberherrfchaft. Intriguen, um Frankreich im Innern zu fchwächen, England den Au
zum Feinde zu machen, Preußen zu verführen, jeded Mittel ift dem Fürften Metter
scht. Er fchmeichelt in Frankreich den Bonapartiften und bringt den jung
Napoleon in Erinnerung; ja, ed giebt Leute, die ihm den Plan zufchrei
(einen Plan, den doch felbft der ruſſiſche Gefandte in Wien — 29. Juni 1828
für unwahrſcheinlich erklärt), einen Geift der Nationalität in Galizien zu-beleben,
Rupland mit dem Gefpenft eined polnifchen Aufftandes zu fchreden. Bleibt dann
Frage: mird Metternich angreifen? Wahrfcheinlich nicht, wenn er findet, daß
unerbittlih find, alle Schrecken des Kriegs über Oeſterreich auszuſchütten und
keines zu erfparen. |
Fürſt Metternich leugnet dem ruſſiſchen Gefandten gegenüber (5. Febr. 18
förmlich ab, Daß er Verſuche gemacht, die Höfe von London, Paris und Berlin
einee Intervention zwifchen der Pforte und Rußland zu beflimmen.. Der Gejai
glaubt dagegen im Beſitz von Beweisſtücken dafür zu fein, von denen er aber f
Anwendung macht, was Graf Neſſelrode (24. Febr.) gutheißt, da die Verleugn
genäge und man darin den erfien Schritt zum Aufgeben einer „bebauerlidhen Poli
esfennen dürfe. Bei einem fpäteren Anlaß fagt Metternich auch (zu Kraſinsky 5. N
1829), man irre, wenn man ihm zutraue, er leite den Kaifer Franz, wohin er wo
- wenn. er von des Kaiferd vorgezeichnetem Pfad abweichen wolle, fo würde er E
24 Stunden mehr Minifter fein. Berner: er wifle wohl, daß zur Dämpfung
europäischen Vulkans innige Eintracht noththue zwifchen Defterreich und dem einzi
Haren, großen Herrfcher, dem Kaifer Nikolaus; aber einftehben könne er nur. daf
(mit einem Seitenblick auf Rußlands gelegentlicdy revolutionäre Politik), Oeſterr
werde der lebte Staat fein, der ben Ideologen nachgeben werde. Metternich bef
ih (8. Juni 1829), man gebe darauf aus, ihn förmlich zu ächten: „Wenn die 2
rührer das wollten, fo wäre ed gänzlich in der Ordnung; aber daß ein Herrſcher
| will, das, ich geftehe es, weiß ich nicht zu begreifen.“
| Bon Frankreich fagt der ruffifche Diplomat Pozzo in feinen Depefchen (28. N
14. Dee. 28.): „Es wird nie einer Coalition gegen Rußland beitreten. Der Ki
bat es dem öfterreichifchen Gefandten mit dürren Worten erklärt. In Wien und I
don, jagte der König, fteht doch die Idee feft, in einem äufßeriten Ball würden R
land und Frankreich zufammengeben. Der König hat zu Polignac gejagt, als di
von Wellington aufgefordert war, in Paris den Puls zu fühlen: „Greift der Ke
Nikolaus Die Defterreicher an, fo werde ich nach den Umfländen handeln; greift Orf
teih ihn an, fo Laffe ich augenblicklich gegen Defterreich marfchiren. "
E9V DLIILIIIIV WIE
England endlich giebt dem König von Frankreich Anlaß, den Herzog von Wel-
lington zu beloben, weil er den Strom fich entgegenflennme, dem Ganning, der «8
anch mit Rußland zum Bruch getrieben haben würde, nachgegeben hätte. Wellington
und Aberdeen zeigten ſich gegen Rußland im höchften Mafie verföhnlih. Wellington
fagt (nah dem neuen Portfolio. Aug. 1843) zum Bürften Lieven im Juni 1829:
„Sch babe Die Meberzeugung, daß eine innige Freundfchaft Englands mit Rußland un-
endlich wünſchenswerth if. Ich gebe Ihnen mein Wort darauf. Wir werden Vertrauen:
mit Vertrauen erwiedern, und wenn es dem Kaiſer gefällt, uns von feinen Mbfichten
für die Zukunft Etwas wiffen zu laſſen, fo glauben Sie, e8 werden Freunde fein,
denen Sie Diefelben enthüllen, und wir werden forgen, daß Nichts Davon verlaute.“
Die ruffifchen Staatsmänner urtheilen, wie es uns fcheint, ungemein richtig:
Meklington balte die Prüfung feiner eigenen Lage von ſich fern, ja, er fcheine dieſe
Prüfung felbft zu feheuen.
Graf Pozzo di Borgo verhehlt dabei nicht (28. Novbr. 1828), alle Mächte ohne
Ausnahme, ſelbſt Frankreich, felbft Preußen, würden, nach den vorangegangenen Ber-
fprechungen Rußlands, Die Beringungen, die Rußland ftellen müffe, zu bart finden.
Sobald der Sultan den Statusquo vor dem Kriege berzuftellen und die Feſtungen an
- der aftatifchen Küfte des Schwarzen Meered (welche die öffentliche Meinung den Auffen
bereitö aufgeopfert) abzutreten bereit fei, würde man bon allen Seiten Rußland zum
Frieden drängen. Deshalb müffe raſch vorwärts gegangen, alle Mittel ergriffen, aud
. die Ehriften gegen ihre Draͤnger bewaffnet werden; wenn die Babiuete fehen, daß der
Sultan nur durch jenen Vertrag koͤnne gerettet werden, fo werben fle den Sultan zum
Frieden zwingen. Zu gleicher Zeit, wo möglich mit der Kunde vom Beginne ber
Friedensverhandlungen, müffe Europa die Kunde von deren Abfchluß vernehmen.
In ſelben Sinne fagt Fürft Lieven (13. Juni 1829): „Inmitten unſers Lagers
muß der Friede gezeichnet, erft wenn er gefchloffen ift, muß Europa von den Bedin⸗
gungen in Kenntniß gefeßt werden. @inreden werden dann zu fpät fommen, man wird
rubig dulden, was man nicht mehr verhindern kann.“ Aber diefe zunerfichtliche Politik
Rußlands follte ſich Doch eines Tages ſchwer verrechnen!
Adriatifhes Meer, ein Binnenmeer, eigentlich ein fehr langer Golf, ja der
größte Bufen auf der Norbfeite des mittelländifchen Meeres, mit einem Flaͤchenraume
von 1900 — 2000 geogr. [ Meilen, einer Breite von 30— 35 und einer Länge von
nahezu 85 Meilen, deflen innerfter nördlicher Rand bei Monfalcone unter dem 450 48‘,
der entgegengejeßte Eingangspunft Dagegen unter dem 45° 5°’ n. Br. liegt. Daſſelbe
hängt mit dem fonifchen Meere oder dem unmittelbar an dieſen Golf floßenven Theile
des Mittelmeeres durch den Canal von Dtranto zufammen, von mo er ſich (von dem
Vorgebirge Leuca und der nörblichften Spite von Eorfu, einer der fleben jonifchen
Infeln) in nordweſtlicher Richtung bis zum venezianifchen Strande bei Marano (nicht
Murano) zwifchen der italifchen und türfifch » illyrifchen Halbinfel in einer Küften-Ent-
widelung von 267 geogr. M. vertieft. Don diefer Küftenlinge fommen 120 M. auf
Oeſterreich, 75 M. auf Neapel, 32 auf den Kirchenftaat und 34 auf das oamannifche
Reich. Das adriat. Meer bildet an feinem Beftade mehrere Bufen und eine Menge
von Buchten. Unter den erfteren find die von Manfrebonia an der neapolit., von
Venedig, Trieft, Fiume oder des Quarnero, Ragufa und Cattaro an der öflerr., des
Drino, Dirazzo und Ballona an der türfifch=albanefifchen Küfte die bedeutendſten.
Laͤngs der Küfte von Dalmatien, der öfterr. » croaflfchen Militairgrenze und des croat.
Littorales Tiegen eine Menge von Infeln, Hleinerer @ilande und Felfenriffe (Scoglier),
und eine nicht geringere Anzahl von mehr oder weniger tiefen Einſchnitten und Buchten,
welche gute natürliche Häfen abgeben. Unter den Infeln find Veglia, Cherfo, Arbe,
Luffin, Tago, Unie, Saufego, Maon, Tremuda, Lunga oder Groffa, Liſſa, Leſſina,
Brazza, Lagofta, Curzola und Meleda Tängs der croatifchen und dalmatiniſchen Küfte,
und vor dem Geftabe von Iſtrien die Gruppe der Brioni, welche einft die Baufteine
zu den Paläften von Venedig lieferten, die bedeutendſten; endlich Tiegt fühmweftlich von
dem zulegt genannten Eilande, welches burch feine Detonationen zu Unfang des zweiten
Viertheils des Taufenden Jahrhunderts berühmt geworben ift, faft mitten im abriatifchen
Meere, die kleine dalmatinifche Infel Belagofa nebft einigen Klippen. Das weſtliche
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Abriaiijhes ICE. 301
italfhe Geſtade Hat faft gar Feine Infeln, wenn man nicht die Eilande der Lagunen
babin rechnen will, und wenige natürliche Häfen. Nur im Tremitibufen des Neapoli⸗
tanifchen liegt die Fleine Gruppe der Tremiti- Infeln: San Domenico (die größte und
füdlihfle), San Nicola, Carrara nebſt den beiden Klippen Cretaccio und la Vecchia.
Die croatiſch⸗dalmatiniſche Infelfette enthält zwifchen ihren einzelnen, oft überaus Tang
geſtreckten Gilanden eine Menge von Meeresarmen (Canali), welche der Schifffahrt
dienen, Die Durch fle ihren Zug nimmt. Inter ihnen find der Canale del Quarnero,
der Canale di Farafina, der Eanale della Morlana, der Ganale della Montagna, ber
Banale di Maltempo, der Canale di Mezzo, der Eanale di Unie, der Canale di Salve
d'ulſbo, der Canale di Scardizza e Maon u. m. a. die wichtigften. ') Unter den Vor⸗
gebirgen, welche ſich längs dieſer Meeresküften erheben, find im Neapolitanifchen das
Capo Cavallo bei Brindift, der Monte di Sant’ Angelo oder Gargano, die Junca
di Santa Matia della Ienna und das Capo Leuca an der italifchen oder Welt», fo
wie da8 Capo Linguetta an der Oftfeite des Canales von Otranto in der Türkei; an
der Öfterreichifchen Küfte endlich in Iftrien die Tunca di Tromontore und die Tunca
Salvore mit einem Leuchtthurme Die hervorragendſten. Außerordentlich verfchleden ift
ſowohl die Befchaffenheit der Küfte ald Diefenige des Meered- und Anfergrundes. In
Albanien ift das Geftade fat durchaus fteil, recht einfam, dürr und unwirthbar; Das
Gebirge erhebt fich fowohl bier ald auch laͤngs des Koͤnigreichs Dalmatien in hohen,
nicht felten fenfrecht fteilen, pralligen Winden, an denen fich die Wellen mit Ungeftüm
brechen und vor denen die vielen, größeren und Fleineren, meift ſchmalen und nidht
felten mehrere Meilen langen Infeln liegen, zwifchen denen es dennoch die ficherfte
Fahrt giebt, weil die Schiffe feewärts durch Die noch weiter weftlich vorliegenden Infeln,
und landwärts durch die dinariſchen Alpen vor der Wuth der Stürme gefichert werben.
Auf diefer Seite des Meeres berrfcht in den oberen Regionen der Berge, welche das
Geftade bilden, an den meiften Orten, fogar in der Tiefe bis unter den Spiegel des⸗
felben hinab überall der graue oder weißliche Kalkftein vor, doch findet- ſich auch in
vielen Gegenden, 3. B. in der Nähe von Trieft, anftatt des weiter oben allgemein
verbreiteten Kalkes, zerbröckelter Mergel vor, der in fehr geneigten, beinabe fenfrecht
aufgerichteten Schichten aus dem Meere auffteigt. Auf diefer ganzen Strede der adria⸗
tiichen Oftfüfte, von der ſüdlichſten Spige Albaniens bis nach) Duino, dem weißen
weit in die See hinaus erglänzenden Felienfchloffe in der Nähe von Trieft, Hat auch
der Meeresgrund denfelben Charakter; er ift tbeilmeife felſig, theilweiſe befteht er aus
Felfentrimmern oder aus gröberem Sande mit Steinen untermifcht, und bietet übers
baupt einen viel ficherern Anfergrund, als vie auf fle folgenden Küftengegenden. Unter
den Häfen diefer Seite find Ballona und Durazzo im osmanifchen Reiche; Gattaro,
Ragufa, Spalatro, Trau, Sebenico, Zara und Nona an der Dalmatinifchen; Carlo⸗
pago, Zengh, Porto⸗Ré und Bucari, endlich Fiume an der eroatifchen; Yianora, der
Kriegshafen von Pola, Novigno, Eittanuova, Parenzo, Porto -Rofe bei Pirano, vor
welchem an der Punca Salvore ein Reuchttburm, zur Bezeichnung der Einfahrt in den
Bufen von Trieft, ſich erhebt, der Hafen von Capo d’Iflria, und der von Muggla an
der iſtriſchen, und die Häfen von Trieft, deſſen Einfahrt auch durch einen Leuchthurm
bezeichnet ift, und Cavana an der deutfchen Küfte die wichtigften. Bei Duino ändert
fih aber der ganze biäherige Charakter des Geſtades. Das Gebirge, welches biäher
meift zerrifien, felftg, oft jenfrecht fteil, längs der Küfte Albaniens in einer feltenen
Raubheit,- meift einfam und büfter emporfleigend, fich faft immer dicht an dad Meer
gehalten Hat, mendet ſich nun von Strande ab und ftreicht fortan in weiter Werne
vom Meere dahin. Mon der biftorifch merfwürbigen Mündung ded Timavo bei Mons
falcone an, laͤngs des ganzen venez. Königreiches, und über daſſelbe und die Mündun⸗
gen des Po, über Mavenna und Rimini hinaus, bis nach ©. Lorenzo und Riccione
im Kirchenftaate, ift die Landfchaft Tängs der See durchaus flach, das Geſtade niedrig,
feiht, und feewärts nit Sümpfen und Iintiefen, Sanbbänfen und fürmlichen Dünen,
fo wie auch von einer großen Menge größerer und Eleinerer Infeln bedeckt, die theild
y S. die Generalfarte bes öſterr. Raiferftantes mit einem großen Theile der angrenzenden
Länder, im k. k. ra Ra He Inſtitute, durch Hauptmann Joſef Scheda bearbeitet und
herausgegeben. Wien, 1856; die Blätter XIl, XVII und XVII. E
a tun Sr Aue 0
Dusch Sümpfe, und theild durch natürliche oder Tünftlich vertiefte Canale von einan⸗
der. getrennt und unter dem Namen der Lagunen befannt find, der Meeresgrund bes
ſteht auf dieſer ganzen Strede aus Schlamm und feinem Sande. Eine Menge von
Klüffen und Fleineren Gewällern ergießen ſich bier von den Alpen herab in das Meer,
unterbrechen den Strand und dienen den Seefchiffen zu Ginfahrten in dad Labyrinth
der die Küſte bedeckenden Moräfte. Diefe Einfahrten beißen Porti. Solcher Borti
giebt es an dieſer Küfte über dreißig; die wichtigften für die Schifffahrt Venedigs find
der Borto di tre Porti, der Porto S. Eradmo, der Porto di ©. Nicolo oder bel
Lido, durch den die Dampfichiffe des öfter. Xloyp ihren Cours aus und nad den
Lagunen nehmen, und der Porto di Malamocca, durch den allein Kriegd- und Kauf
fahrteifchiffe von bedeutenderem Tiefgange aus⸗ und einfahren Fönnen.
Zahlreich find die Häfen, die längs dieſer ganzen Küfte liegen, body find fe
größtentheild feicht und ſtark verfandet. Die wichtigften darunter find Pie Häfen- von
Venedig, von Malamocco, Chioggia und Brondolo. Auf dieſer Küfte ergießen ſich
zahlreiche Alpenftröme in Die See, Der fie bei jedem Hochwaſſer eine Menge von
Schlamm, Sand, Gries und Gerölle zuführen, und fie bilden darum jämmtlid ver
ihren Mündungen mächtige Sandbänfe, deren einige vom eigentlichen. Feſtlande (de
terra ferma) fehr weit, mitunter 1Y, Meile lang, in’8 Meer fich erſtrecken. Außer⸗
halb diefer Sandbaͤnke findet man auch noch zwei bis drei Meilen lange Schlamm
baͤnke, parallel mit jenen laufend, welche ver Haupt Aufenthalt der Fiſche und Schaab-
thierchen find. Unter diefen Sand» Aufichwenmungen ift bie mehrere deutfche Meilen
lange, zum Theil gegen die Gewalt der Wogen durch die berühmten venezianijchen
Murazzi befeftigte Dünenkette (die in dem Venedig zunäcft liegenden Theile den
Namen Lido führt) die bedeutendſte. Auf ihr find Seebüder eingerichtet, weld«
viele Fremde nach Venedig ziehen. Am weiteften bat der Po fein Delta gegen die
Mitte des Buſens binaudgefchoben und gleich der ihm benachbart in das Meer ſich
ergießenden Etſch, feit Iahrtaufenden die meiften, zum Theil auch hiſtoriſch nad.
weisbaren Veränderungen dieſer Meeresfüfte bewerfftelligt. Ienfeit des Po buchtet
fh das adriatifche Meer in den auch durchaus flachen und weit. geöffneten Bujen
ein, in deſſen Nähe Eomachio und Ravenna, und an dem noch weiter füdlich
Cervia und Rimini liegen; auch er ift überreih an Sümpfen, weldhe durch die
Mündungen de8 Po di Goro, di Volano und di Trimaro gebildet werden. Zwiſchen
den beiden legteren Flußmündungen bilden dieſelben flagnirende Sümpfe, welde die
Volti oder Maremmen von Gomacchio genannt werden, und die durch ihren Neichthum
an Fiſchen berühmt find; ſie follen der päpftlichen Kammer einen jährlichen Pacht⸗
fhilling von 30,000 Scudi einbringen. Auf den wenigen erhabeneren, infelartigen
Stellen, auf denen Meierhöfe liegen, wirb Rindviehzucht getrieben. Erſt unterhalb
Rimini, bei San Lorenzo und Friccione, fenden die Apenninen die erften Höhenzüge ar
had Geſtade und ziehen fich abermald wiederholt wieder vom Ufer zurüd, an das fie jedoch
bei Gattolica wieder berantreten und von da an über Befaro, Fano, Sinegaglia und
Ancona (lauter wichtige Hafenorte) begleiten. Bei Torre del Tronto Spinofl beneft
dad Meer zuerft die neapolitanifche Küfte, Die im Ganzen mehr gebirgig if. Weiter
füdli bildet ed abermald den flachen und meit geöffneten Bufen von XTremiti und
buchtet fi bierauf, von diefem Durch dad weit vorfpringende Vorgebirge des Monte
Gargano gefchieden, in den engeren und tieferen Golf von Manfredonia. Im Tremitis
Bogen liegen die ſchon erwähnten gleichnamigen Infeln. Zablreich find die fließenden
Gewäſſer, die fich in dieſes Meer ergießen, aber fämmtlich, mit alleiniger Ausnahme
bed Po, mehr vder weniger reißende und der Schifffahrt wenig nügende Küſten⸗
flüſſe. Etſch und Po, dieſe beiden beveutendften unter den biöher genannten Gemil-
fern, flrömen aus dem lombardiſchen Tieflande (und aus Tirol die letztere) daher und
fegen fortwährend Land an der Küfte an, jo daß die Drte biefer Gegend immer mebr
von dem Küftenjaume entfernt werden, wie dieſes namentlich bei der uralten Stadt
Adria (f. d. Art.) der Fall ifl.
Diefed Meer ift viel falzreicher als das Mittelmeer und ald der Ocean, wodurch
die ſehr flarfe Salz- Gewinnung, welche an der öftlichen Küfte fchon zu Kailer
Theodorichs Zeiten und lange vor ihm fehr im Schwunge war, begründet wird.
indo⸗britiſchen Reiches und zerfällt in zwei bicht neben einander liegende Theile, von
denen Die größere Hälfte an die Öftfeite des Aravullis Gebirges grenzt. Die Haupt
ſtadt gleichen Namens, in einem fchönen und wohl bewäflerten Thale, ift von bebeu-
tendem Umfange, und die vielen Kuppeln und Minaretö geben ihr einem maleriſchen
Anblid. ALS die Briten ſich diefer Stadt in dem erwähnten Jahre bemächtigten, war
fie in einem fehr traurigen Zuftande; der Schuß, deffen die Perſon und das Eigen-
tum der handeltreibenden Klaffen jetzt jich erfreuen, bat den Flor Adſchmirs um ein
Bedeutendes gehoben und die Bevölkerung ift durch Einwanderung auf 23,000 Köpfe
angewachfen. Die Nefte des Palaſtes des Kaiſers Schah- Dichihan, der bier veftbiste,
ſtehen noch, und auf dem Gipfel des nahen Berges erhebt ſich die Citadelle Taraghar,
deren tiefe Brunnen, Kafematten, ungeheure Magazine und flarfe Rage fie leicht zu einer
der flärkiten Seftungen machen Fönnten. Das Grabmal des Scheih Moyn-ed»bin zieht
jährlich eine große Anzahl muhamedanifcher Pilger herbei, ebenfo der norbweftlich, in
unmittelbarer Nähe von Adſchmir liegende Wallfahrtdort Pokur. Süpäftlich der Haupt
ſtadt liegt Nuflrabad, eine britifche Militär-Station, und ſüdlich Nadjgur, mit 12,340
Einwohnern. Die beiden Eleinen Feſtungen Dihaf und Bunal enthält der größere, die
beiden Orte Bhuggairie und Baikri der Fleinere Theil des Diſtrietes Adfchmir.
Wenn auch in politifdem Sinne fi der Name Adſchmir auf den eben bejchrie
benen Diftriet befchränkt, fo wird geographifch darunter jener ganze Landſtrich verſtau⸗
den, der fich weftlih und fübmwefllid von Delhi bis an die Provinzen Sinde umd
Lahore erfiredt und, außer dem erwähnten unmittelbaren Gebiete, mehrere Radjputen⸗
Staaten begreift. Während der Mongolenherrfchaft war Adſchmir eine Provinz, bie
in 7 Diftriete (Sſirkars) und 207 Bezirke (Mahald) zerfiel und ein Kriegscontingent
von 75,700 Bann zu Pferde und 347,000 Mann zu Fuß geftellt haben fol, d. h.
gegen Sold, da Adfchmird Bewohner dem WMongolenreiche nie dauernd unterworfen
waren und fie den Kaifern mehr ald Hülfstruppen dienten. Der öſtliche Theil Adſchmirs
enthält das Plateauland von Odajapur oder Mewar und Dijeipur, iſt größtentheils
von ſchwer zugänglichen Gebirgen eingefchloffen und geſchüht, und reich an fruchtbaren
Ebenen und Thälern. Das weftlich gelegene Land hingegen tft von einem ganz ver
fehiedenen Charakter. Es wird von dem erfteren durch die lange Kette des: Aravull-
Gebirges getrennt, erftredt fi bis in die Nähe des Indus ald ein Tiefland, das,
60 bis 80 Meilen breit, in Vergleich mit dem fonft fo reichen Boden Hindoſtans
am wentgften durch Naturgaben begünftigt if. Diefe Niederung zeigt das Bilb ber
MWüfte, wenn auch nicht in dem großartigen Maße ber libyſchen Wüfte, da fich noch
immer Culturſtrecken vorfinden, die an den Abftufungen des Aravullis®ebirges und ben
fih weit verbreitenden Terraſſirungen der Mewarfetten breite Streden bewohnbaren,
zum Theil feld ungemein fruchtbaren und bebauten Landes bilden, jedoch von D.
nach WB. immer mehr fich verlieren und erft am Indusufer wieder erjcheinen; zwiſchen
ihnen breitet fich die centrale Sandwüſte, die Thurr aus, Die ber libyfchen Sahara
einigermaßen vergleichbar if. Das Aravullis Gebirge ift für Oſt⸗Adſchmir fo wie für
ganz WitteleIndien von hohem Werthe, denn nur dieſe Kette verhindert, Daß nicht alled
öftlich von ihr liegende Land ganz unter Sand begraben wird; und fa hoch und un⸗
unterbrochen diefe Berge fortlaufen, die fich faft von dem Meere bis Delhi ausdehnen,
fo werden dennoch überall, wo das Gebirge fich öffnet oder niebriger wird, Wollen
von Blugfand hindurch oder binein geweht, und bilden kleine Thull® oder unfruchtbare
Streden, felbft mitten im Schooße der Fruchtbarkeit. — Weſt⸗ und Norbweft- Apfchwir
find ganz flußlos, die wenigen Bäche, die der periodifche Regen entftehen läßt, ver⸗
fliegen bei der trodenen Jahreszeit gänzlich; den fünmeftlichen Theil durchſtroͤmt ber
Luny oder Salzflug, dem mehrere Fleine Bäche zueilen und der feinen Abflug in das
Runn bat. Dagegen ift Oft» Abichmir reich an Gemäffern, die entweder auf Dem
Aravullis Gebirge ihre Quellen haben, oder von den Winbhya= Bergen herabfommen
und dem Tfchumbal, einem Nebenflug des Djumna, zufließen, während den ſuͤdlichen
Theil der fich in den Golf von Cambay ergießende Myhe nebft feinen Zuflüffen befpäls.
Ohne bier auf Die weiteren geographifchen, fo wie auf bie nähern ethnogta⸗
phifchen, gefchichtlichen und politifchen DVerbältniffe einzugehen, indem ber Artikel
Nadjput'ana, auf den biermit verwiefen wird, lediglich dies alles wiederholen müßte,
mögen nur kurz die hervorragendſten Radjputen-Staaten erwähnt werben, bie man zı
Landſchaft Adſchmir, in weiterem Sinne, rechnet. Die tributpflichtigen find: Banswar
(69 D.-M. und 144,000 €.), Bifaner (842 D.-M. und 539,250 E.), Bun
(109 Q.⸗M. und 229,100 €), Dungurbpur (48 QM. und 100,000 €), Djeip
(726 Q.⸗M. und 1,891,000 E.), Ialawar (100 Q.⸗M. und 220,000 E.), Dijopp:
(1700 Q.⸗M. und 1,783,600 €.), Kotab (207 Q.⸗M. und 433,900 E.), Odeypi
(553 D.-M. und 1,161,400 €), Serobi (144 Q.⸗M. und 300,000 E.); die tribu
freim find: Alwar (170 O.⸗M. und 280,000 €), Diefulmer (583 Q.⸗M. ui
74,000 €.), Kerowly (90 DM. und 187,800 €) und Bertaubgur (70 Q.⸗M. un
145,700 €.).
Advent Heißt Ankunft d. i. Chriſti und bezeichnet die dem Weihnachtäfefte vo
hergehende Eirchliche DVorbereitungszeit auf daſſelbe. Sichere Spuren von der Ei
führung folcher Beier finden fich erft im Anfange des 6. Jahrhunderts. Das Eonı
zu Serida (524) verorbnete, daß in der Adventszeit Feine Hochzeiten flattfinden dürfte
die Synode von Tours (581), daß von den Mönchen täglich, die Synode zu Macı
(581), daß von den Laien menigftend Montag, Mittwoch und Freitag vom Martini
tage (11. Novbr.) an gefaftet werden follte. Um dieſe Zeit ließ man, den Ernſt d
Seiler anzubeuten, in ber Mefie das Gloria in excelsis Deo meg und jeßte bafüı
Benedicamus Domino; ebenfo mußte in derfelben das Orgelſpiel verftummen, d
Bilder wurden verfchleiert, die Altäre und Wände der Kirche mit violetten Tücher
bis zum legten Adventöfonntage, dann mit rofafarbenen befleivet und den Prieftei
violette Gewaͤnder, die Farbe der Kirchentrauer, vorgefchrieben. Erft feit 1753 wuri
das OÖrgelfpiel wieder allgemein in der römifchen Kirche geftatte. Die Dauer d
Adventözeit ift verſchieden; die griechifche Kirche beginnt fie mit dem 14. Novbr., d
römifche und die evangelifche bat nur vier Adventsſonntage, bie römifche aber noı
einen fünften vor Weihnachten. Die griechifche und römifche Kirche feiern vor bei
vierten Sonntage eine fehr volksthümliche (in erfterer durch bie tbeatralifche Ofer
dandlung außgezeichnete) Sonnabendmefle zum Andenfen an die drei Männer im feurige
Dfen. In der römifchen Kirche beginnen am 18. Decbr. die Moratemefien (ef. 45, 8
zu Ehren der allerfeligften Jungfrau Mariaͤ früh Morgens gehalten. Am 18. Dech
fällt Das Feſt der Erwartung der Entbindung Mariä. Die Adventözeit gehört ;
einem der drei von der alten Kirche anerkannten Zeftchelen (den drei „Heart
teten“). Die reformirte Kirche hat zwar fein eigentliches Kirchenjahr, hat aber i
Deutſchland ziemlich früh ſchon in der Feier der Adventszeit an die Iutherifche ſich ar
geichloffen. Beide haben nun zwar. Feine Firchlich gebotenen Faſttage, aber haben dod
die Adventszeit richtig als ernfte Bußzelt anfehend, das von der alten Kirche ausg
gangene Verbot der Luftbarkeiten, infonderheit der Hochzeiten, bis jet aufrecht erha
ten, ebenfo die fchwarze Bekleidung des Altard und das Unterlaſſen der Kirchenmuſiker
Die englifch = bifchöfliche Kirche hat die Faftendisciplin erhalten und läßt das Adven
faften vom 13. Dechr. an beginnen. — Da der 1. Januar, der Anfang des römifche
Kalenderjahres, für die Chriften kein rechter Iahresanfang fein konnte, da die Jude
ihr Jahr mit dem Paſſah, die Heiden mit dem wiederfehrennen Frühlinge anfingen un
bie Kirche mit biefen beiden nicht zufammenteeffen mochte, fo feßte man im 6. Jahr!
(wahrfcheinlich zuerft in der gallifchen Kirche) den Anfang des Kirchenjahred auf be
erften Adventsſonntag fe. Dieſe Zeitrechnung ift dann in allen chriftlichen Kirche
eingeführt worden.
-Adpofat (advocatus, Fürſprecher), ein ald Beifland in Nechtöangelegenheite
Herbeigerufener, ift noch heute in vielen Rändern die Bezeichnung für die in Amt un
Pfliht ſtehenden Vertreter der Parteien vor Gericht. Die franzöflfche Einrichtun
trennt aber die Functionen des avocat von denen des avoud. Diefer ift der Man
don Der Feder, jener vom Wort. Diefe engere Bebeutung bed Worte avocat bi
bie ausführliche Behandlung des Gegenftandes bei dem umfaffenderen Wort „Anwalt
jwedmäßig erfcheinen laſſen. S. deshalb Anwalt.
Advocati ecelesiae oder Kirchenvögte. Im Mittelalter hatte nach der Gin
richtung Karla d. Gr. der Kirchenvogt oder Kloftervogt eine Kirche oder ein Klofter i
weltlichen Angelegenheiten bei den weltlichen Gerichten zu vertreten und zugleich inne
28 *
.
halb eines Firchlichen Territoriums die bürgerliche Gerichtsbarkeit auszuüben. Faſt Dies
felbe Aufgabe hatten fchon in früheren Zeiten die fog. defensores ecclesiae und zum
Theil auch Die Oekonomen, nur mit dem Unterfchieve, daß diefe beiden in Der Regel
Kleriker, jene Kirchenvögte oder advocati ecclesiae aber Laien waren. Karl der Große
verordnete, daß in wichtigen Mechtöftreiten von EFirchlicher Seite an den Kaifer dad Er-
fuhen um tüchtige Rechtsgelehrten geftellt werde, die dann den Proceß zu führen
hätten; in der Hegel aber blieb Die Wahl des Kirchenvogts dem Bifchofe oder den
Klöftern überlaffen. Derfelbe hatte fein beflimmtes Ginfommen, fo wie ein Drittel
von den Strafgeldern oder Schuldforberungen. Bismweilen Fam es auch vor, daß bie
Kaifer einem Klofter das Privilegium ertheilten, einen feiner Hofbeamten zum Kirchen-
vogte zu wählen, oder daß fie deſſen Nechtöftreitigkeiten ausfchlieglich dem Hofgerichte
zuwiefen. Wegen des ungeordneten und unflchern Nechtözuftandes ded Mittelalters ſah
fih, die Kirche in der Lage, ihr Eigentbum und Hecht mit dem Schwerte gegen Die
Eingriffe raub⸗ und babfüchtiger Nachbarn vertbeidigen zu müffen, und fo fam zu der
obigen Aufgabe des Kirchenvogts eine weitere hinzu, nämlich die Vertheidigung der
Kirchen und Klöfter gegen Anmafung und Gemalt. Zugleich hatte er im Namen
feiner Kirche den Heerbann zu leiften und ihre Dienftleute (miinisteriales) im Kriege
anzuführen: Daher denn auch die Unterſcheidung zwifchen .advocatus ecel. togatus
(forensis, civilis) und advocatus eccl. armatus, die aber häufig eine und dieſelbe Per-
fon waren. Der Kirchenvogt war demnach zugleich Schirmvogt, und da derſelbe im
Deflge einer größern Macht fein mußte, war er faft immer ein weltlicher -Fürft oder
der Kaifer ſelbſt. Durch dieſes Schußverhältntg erlangte denn auch der Kirchenvogt
ein gewiffes Hoheitsrecht über die feinem Schuge anvertrauten Klöfter, weshalb z. 3.
Bifchöfe oder auch weltliche Fürſten, wenn fle ein Klofter einem Abte fchenften, ſich
und ihren Nachfolgern ausdrüdlich Die Ernennung des Kirchenvogtö vorbehielten. Dies
ſes Schußverhältnip war oft auch ein mittelbares, indem 3. B. ein Klofter einem be-
nachbarten Collegiatftifte fich anfchloß, und auf dieſe Weife in den Schuß des letztern
trat, das felbft wieder unter einem Schirmberen fland. In ihrer Eigenfchaft als Ver⸗
treter der Kirche vor dem weltlichen Gerichte ftellten der Kaifer oder die Zürften, die
als Schirnivögte irgend einer Kirche oder eines Kipfterd gewählt waren, oder fich als
folche betrachteten, für die bürgerlihen Nechtsftreitigkeiten verfelben, und dann je nad
Umfländen auch zum kriegeriſchen Schug, Stellvertreter auf, die man Untervögte (sub-
advocati) nannte. Bisweilen geſchah es fogar, daß folche Untervögte wieder andere
fubdelegirten, was jedoch von den KRaifern verboten wurde. Uebrigens war das In
ftitut der Kirchenvögte für die Kirche gar oft dad Gegentheil von dem, was es fein
jollte; die Schirmoögte wurden häufig für fie die härteflen Bedrücker, erlaubten fich
die größten Erpreflungen und Unterfchleife. Schon das Concil von Mainz im Jahre
813 (c. 50) machte e8 den Bifchöfen und Aebten zur Pflicht, ſolche Schirmvdgte zu
wählen, welche einerfeit3 im Stande feien, die Kirche vor Gewalt zu ſchützen, und von
denen andererfeitd Feine Gewalt gegen die Kirche zu befürchten fei. Da die Vogtei
in der Regel durch Gewohnheit auf den jeweiligen Inhaber eined beftimmten Gutes
oder Schloſſes überging, wurde dieſelbe nicht felten in den adeligen Familien als Lehen
betrachtet und deshalb geradezu ald Leben weiter verkauft, jo daß fich die Klöfter
diefer Laſt nur dadurch zu entledigen vermochten, daß fie das Lehen felbft Fäuflih an
fih brachten, Im 12. Jahrhundert bedurfte es der firengften Genfuren von Seiten
der Päpfte, fo wie der kraͤftigen Unterftügung der Kaifer, um die Eirchlichen Inftitute
gegen die Gewaltthätigfeiten ihrer VBögte zu fehügen und fie von ihrem Drude zu
efreien. ‘
Advocatus dei et diaboli. Bei dem Proceſſe, welcher dem Acte der Heilige
ſprechung (Ganonifation) bei den Katholiken vorhergebt, und worin unterfucht wird, ob
feit der Seligfprechung oder Bentiflcation des betreffenden Katholiken mindeftend zwei
Wunder durch Mitwirkung des Seligen (oder durch feine Fürbitte bei Gott, wie bie
fatholifche Kirche Died dogmatifch ausdrüdt) gefchehen feien, hat ein Promolor fidei
von Amtöwegen Zweifel und Bedenfen gegen bie fraglichen Wunder zu erheben, wes⸗
halb er au advocatus diaboli genannt wird. Währenn nämlich Die Beatifica-
tion die Verehrung und Anrufung eined verftorbenen Katholiken in einer beflimmten
J
UIUYHRURSE, ‘ e UEUTRELR TUE NIE WERT 23%
Gegend und unter beftimmten Vorausſetzungen geftattet und benfelben dadurch zu einem
Seligen erhebt, ift die Canonifation, weldye darum in der Regel auf die Beatification
folgt, die feierliche Erklärung des Papſtes, daß ein verftorbener Katholif als ein
mit Gott in der Herrlichkeit regierender Heiliger (Heilige) anzufehen und in der gan«
zen Eatholifchen Kirche zu verehren fei. Nachdem der Proceß über die Wunder forge
fältig geführt und die Einwendungen des advocatus diaboli befeitigt, damit die Wunder
eonftatirt worden, erfolgt der päpftliche Befchluß, Daß gegen die fraglichen Wunder Fein
Zweifel und gegen die Canonifation Fein Bedenken mehr obwalte, worüber der pro-
motor fidei im DBerein mit dem Secretär der Gongregatio Rituum ein förmliched Decret
aufnimmt. Alle dieſe Vorverhandlungen geſchehen üffentlih. Hierauf erſt erfolgt die
eigentliche Kirchliche Banonifationgfeier. Gingeleitet oder vielmehr erwirkt wird das ganze
Berfahren durch einen von dem Orden oder dem Staate, dem der Selige angehörte,
aufgeftellten Procurator, welcher auch, weil er die vom fog. advocatus diaboli oder
promotor fidei angeregten Bebenfen zu befeitigen hatte, advocatus dei genannt wird.
Arodynamik ift der Theil der Mechanik, welcher von den Bewegungsgeſetzen
luftförmiger Körper handelt, 3. B. über den Ausflug der comprimirten Luft oder
Röhren Auskunft giebt. -
Aeröe f. Arröe.
Aeroftoten für Kriegszwecke. Faſt gleichzeitig mit Montgolfier's Erfindung
überhaupt, begannen auch die Pläne und Vorfchläge für Anwendung des Luftballons
im Kriege fomohl für Recognosciren, Signaliftren und Telegraphiren, als für das
Herabfchleudern von Zerflörungsmitteln. Schon am 20. October 1783 enthält das
„Journal de Paris” einen dafür agitirenden Auffa von Giraud de Vilette, welchen
General Meurnier weiter ausführte und das Modell zu einem Auftfchiffe für 30 Mann
mit Proviant auf 60 Tage baute. In Preußen fohrieb damals der Ingenieur-OÖffizier
Hayne, dann Mauvillon und Monge darüber. Guyton de Morveau, Youreroy, Ber⸗
thollet, Carnot und Lavoiſter in der Theorie, Coutelle und Conte practifch und auf
eigene audgedehnte Erfahrungen gegründet, fämmtlih aber nur für die Verwendung
der Aeroftaten zum Recognosciren. In dem Nevolutiondkriege wurden unzweifelhafte
Erfolge damit erreicht. Erſt 1796 fchlug ein gewifler Campenas dem General Bona-
parte ein Luftfchiff für 200 Mann vor, aus welchem auf die feindlichen Flotten und
auf die Stadt London unaudldfchliches Feuer berabgeworfen werden follte. Seitdem
ift der Gedanfe, Zerftörungs = Apparate, namentlich in Feftungen, von oben herabzu⸗
Ichleudern, wiederholt aufgetaucht. Obgleich die franzöfifche Akademie den Vorfchlag
von Campenas günftig beurtheilte, ließ Bonaparte ſich doch nicht darauf ein. 1812
erbot ſich der deutſche Mechanicus Leppich in Moskau, einen Kuftballon für 50 Mann
zu bauen, der lenkbar fein und zur Vernichtung Napoleon's beftimmt fein follte; Ge⸗
neral Roſtopſchin ging darauf ein, erließ auch bezügliche Proclamationen an die Ein-
wohner Moskau's, gab 163,000 Rubel für den im Dorfe Woronzowo betriebenen
Bau der Mafchine aus, Tieß aber den Projectenmacher gefangen nach Petersburg ab⸗
führen, als feine Verfuche mißlangen. 1832 wollte — wie die damals in London
geführten Gerichtöverhandlungen aufflärten, — der vertriebene Herzog Carl von Braun
jhmweig mit 4000 Mann in 15 Luftballons, jeder von 100 Buß Durchmefler, von
Parts aus Preußen und Hannover überfliegen, auf dem Broden landen und von dort
aus fein Herzogthum zurückerobern. Befanntlich- Fanı der vermunderlihe Plan nicht
zur Ausführung. 1835 bot ein Oberft Jablonowski allen Regierungen ein von ihm
erfundenes LuftsKriegsfhiff an, deflen Bewegung durch Einfaugen der Luft am Vorder-
theile und Wtederausftoßen am Hintertheile des Schiffes von dem Willen des Asro⸗
nauten abhängen follte. 1848 Tießen die Infurgenten in Mailand Luftbälle fleigen,
um aufrührerifche PBroclamationen in den von den Defterreichern befegten Landestheilen zu
verbreiten. Zu artilleriftifchen Zwecken wurden endlich 1849 von den Deiterreichern Bom⸗
ben tragende Luftballons nad) den Vorfchlägen der Artillerie- Offiziere Gebrüder Uchatius
gegen Venedig verwendet, weil Die Stadt auch mit dem fehwerften Gefchlige nicht zu er⸗
reihen war. Die damals im „Defterreichifchen Soldatenfreunde” und in der „Preußtfchen
Wehrzeitung“ enthaltenen Berichte und Befprechungen geben das vollſtändige Material
für die Beurtheilung diefer Teßteren Verſuche. Schwerlich ift die Reihe der Verfuche
438 Adroſtatil. Acroſtiers.
und Beſtrebungen damit geſchloſſen, namentlich dürfte die Bewerfung einer Feſtung
vurch Luftballons, welche an Leitſeilen über dieſelbe dirigirt werden, durch Anwendung
einer Zündung vermittelſt des galvaniſchen Drathes, fo wie als ſtetige Leuchtkugeln
gegen Belagerungsarbeiten noch auf lange hin die Militaͤr⸗Techniker beſchaͤftigen. Bei
jedem ſeit 1794 ausgebrochenen Kriege begegnet man erneuerten Verſuchen, das Pro⸗
blem zn loͤſen. Stellen ſich auch der Leitung eines Luftballons unüberſteiglich ſchei⸗
nende Hinderniſſe entgegen, welche in dem Mangel des Archimediſchen Punktes für
Anbringung der Hebekraft begründet find, fo hat die Praxis der Nöroftiers (ſ. d. A.) doch
für die Möglichkeit einer Anwendung zum Recognosciren, für Signalifiren und Tele
graphiren entjchieden. Eben fo ift die Fixirung eines Ballond über einem Objecte an
Haltejetlen möglich, und für die willkürliche Zündung bietet der galvanifche Drath
die Mittel. Der Erfindung jede Zukunft abfprechen zu wollen, dazu fehlt nach den
mannigfach gelungenen Verſuchen die Berechtigung, und es iſt nicht unmahrfcheinlich,
daß die Fünftige Kriegführung auch mit diefem Bactor zu rechnen haben wird.
Asroſtatik Heißt der Theil der Mechanik, welcher ſich mit den Gefegen des Gleid;-
gewichts Iuftförmiger Flüſſigkeiten befhäftigt. Sie beftimmt 3.3. das Gewicht, womit
eine Ventilklappe belaftet werden muß, damit fie erſt dann fich öffnen Tann, wenn bie
durch jenes Ventil abgefperrte Luft eine gewiffe Spannung erreicht hat.
Asroſtiers, Kuftichiffer, nannte die franzöſiſche Republik ein für die Füllung,
Bedienung und Leitung von Luftballons zu militärifhen Zwecken 1794 gebilvetes,
der Mrtillerie zugetbeilted Corps, welches indeifen nur bis 1804 befand. Die
allgemeine Anfpannung der Geifter, welcher die nur noch durch Verbrechen Tebende
Republik gegen die Invaflon der alfürten Heere zu außerordentlichen Anftrengungen
veranlaßte, Ienfte die Aufmerkjankeit auch auf die. 1783 zuerft angewandten Aöroftaten
und den gleichzeitigen Vorſchlag Giraud de Villette's, fle zu Recognoscirungen in Land⸗
und Seekriegen zu benugen. Den erften Verſuch machte Chanzet, der Commandant bed
von den Alliirten eingefchloffenen Gonde, indem er durch einen Luftballon Depefchen in
die Hände des General Dampierre bringen wollte. Gr mißglüdte und führte die wich |
tigen Nachrichten in die Hände ded Prinzen von Coburg. Dagegen ift der Plan, den
der Phyſiker Guyton de Morveau dem Wohlfahrts-Ausfchufie 1794 einreichte, als ber
eigentliche Uxrfprung der Militär-Aeronautif zu betrachten. Im Garten der Beuillantd
wurden die erften Verſuche gemacht und im Marfchallfanle der Tuilerien ber erfte
Kriegd-Ballon von 27 Fuß Durchmefler genäht. Nur follte wegen des hohen Preiſes
für Schwefel, deflen Einfuhr England binderte, Waflerftoffgas verwendet werben. Auf
Guyton de Morveau's Empfehlung wurde der Phyſiker Coutelle mit ausgedehnteren
Berfuchen beauftragt und dad Schloß Meudon mit feinem Garten dazu überwiefen.
Eoutelle ging mit großem Eifer an’d Werk und brachte es in verhältnigmäßig kurzer
Zeit dahin, bei Maubeuge für die Armee des Generald Jourdan in einem Aeroftaten
auffteigen zu künnen. Schon nach den in Meubon wiederholt gelungenen Berfuchen
und Erercitin war er zum Hauptmann im Generalftabe ernannt und mit Bildung
einer Compagnie Aöroftierd von 30 Mann, welche in der Armeelifte als Artilleriften
geführt werden follten, beauftragt worden. Anfangs mit Mißtrauen und Geringfchägung
in der Armee betrachtet, erwarben fich die Nöroftierd bei einem Ausfalle, dem fte fi
freiwillig anfchlofien, durch bewiefene Bravour Achtung und wurden bald als eine
ElitensTruppe betrachtet. Sie wurden in Meudon mit der Füllung, dem Transport,
den Manipulationen beim Auffleigen, Halten und Leiten des Neroftaten vertraut ges
macht. Sie bebdienten die Ballond „l'Entreprenant“ und „Eelefte” bei der Maas» und
SambresArmee, und eine fpäter unter dem Gapitain Delaunon gebildete 2. Com⸗
pagnie die Ballond „Hercule“ und „Intrepide" bei der Rhein⸗-Armee. Die Seele der
verfchiedenen Unternehmungen blieb Indejlen Coutelle. Er recognoscirte fünfmal bei Mau⸗
beuge, am 19. Juni 1794 bei Charleroi; und namentlich in der Schlacht von Fleurus
hinter dem Gentrum der franzöfifchen Stellung mit fehr günftigem Erfolge. Eben fo
fpäter bei Mannheim, Coblenz und Mainz. Kanonen⸗ und Flintenfeuer erreichte den
Ballon nicht. Wiederbolt fliegen die commandirenden Generale, Unterbefehlähaber und
Generalftab8=- Offiziere mit in die Luft. Der Ballon wurde an zwei ober mehreren
Seilen von den Aëroſtiers und Hülfsmannfchaften gehalten, einige Male au von
*6B . 6
Rferden; für raſches Rapportiren des Geſehenen, jo wie für dad Commando von oben
zur Leitung ded Ballond waren Signale durch farbige Blaggen verabrebet. Die Steige-
höhe wechſelte nach dem Terrain von 600 bis 2000 Fuß. Bonaparte nahm zwar
Aöroftaten und Aeroflierd mit nach Aegppten, war aber fein Breund ber zeitraubenden
BB orbereitungen, welche die Recognoscirungen mit dem Ballon erforderten. Das Schiff,
welches jle trug, wurde von den Englindern gefapert; fo Famen fle weder in Aegyp⸗
ten noch in Syrien zu militärifcher Verwendung. Die Schule in Meudon, unter dem
auch noch zum Brigade- General avancirenden Conté, beftand bis 1804. Coutelle
brachte es bis zum Öberfien. Die zweite Aöroftier-Compagnie wurde bei Branffurt
von Den Oeflerreichern kriegsgefangen gemacht, dann aber wieder neu errichtet. Als
bei der Kailerfrönnng Napoleon's ein illuminirter Niefen-Ballon von Paris aus bie
Nom flog, dort an dem Monument des Kaiferd Nero hängen blieb, dann aber im Sce
Bracciano verfant und nun giftiger Spott ſich an diefe Yimftände heftete, bob Napoleon
das ganze Inftitut auf und ließ die Aöroftierd wieder zur Artillerie zurücktreten. Sie
baben während Ihres Beſtehens erwiefen gute Dienfte geleiftet, Die Sache felbft aber
nicht über die ihr entgegenftehenden Schwierigkeiten binwegheben können. Als 1830
auch nach Algier ein Aöroftat mitgenommen wurde, fand man nicht für nöthig, eine
befondere Truppe dafür zu bilden. (Vergleiche: Zeitfchrift für Kunft, Wiffenfchaft und
Geſchichte des Kriegd von DBlefion. 5. und 6. Heft 1857.) :
Arfiliirte, an Kindes Statt Angenonmene, DBerbrüderte. In der Freimaurerei
beißen U. bereit? von einer Loge aufgenommene Brüder, die von einer andern Loge
zu Mitgliedern angenommen werben, jo beißt auch eine affiliirte Loge eine folche, die
in einen gewiſſen Logenbund aufgenommen wird, obgleich fie bereitd Tochterloge einer
andern Logenverbindung if. — Diefer Ausdruck wird auch uneigentlicher Weife auf
das Möndyd- und Nonnenordens⸗Weſen in der Eatholifchen Kirche übertragen, um bier
das DVerhältnig zu bezeichnen, in welchem Solche, die, ohne eigentliche Mitglieder zu
fein, doch gewiſſe in einem Orden eingeführte Pflichten und Negeln beobachten, zu
diefem Orden ſtehen. Die Bezeichnung ift aber, wie gejagt, nicht zutreffend. In ges
wiffem Sinne ließe fi) nur von dem Franziskauer⸗Orden fagen, daß er Afftliirte Fennt
und bat, nämli in den ſ. g. Tertiariern. Diefe nämlid, auch Mitglieder des
dritten Ordens des 5. Franziscus genannt, find Perſonen beiderlei Geſchlechts, Die
zwar in der Welt bleiben, aber fich durch ein befonderes Gelübde verpflichten, einfach
und tugendhaft zu leben; auch halten fie beftimmte Gebete, hören täglich die Mefle,
tragen ein Abzeichen und den Sranziötanerftrid, jedoch unter der bürgerlichen Kleidung.
Die f. g. Laienbrüber und ⸗Schweſtern in ben verfchiedenen Orden find nicht als Affi-
liiete oder Aggregirte zu betrachten, und im Jefuiten» Orden, der Feine Laienbrüder
kennt, giebt es flatt deren ſ. g. weltlihe Goabjutoren zum untergeordneten Dienft in
den Häufern x. Geheime Sefuiten aber, „Jesuites A courte robe*, die dem Orden
affliirt find und feinen Zwecken dienen, ohne oftenfible Dazu zu gehören, kennt bie
äußere Verfaſſung dieſes Ordens wenigftend nicht. — Auch Die CGonversi in
den Klöftern, welche nicht die vollen Gelübde und Pflichten eines Mönche über-
nahmen, doch aber Gehorfam und Keufchheit gelobten und ſich verpflichteten, ſich
eigenmächtig nicht aus dem Klofter zu entfernen, auch eigene Kleidung und Tonſur
trugen, find nicht hieber zu rechnen. Diefen Conversi lagen in der Regel die Ge
fhäfte außerhalb des Klofterd und des Klofterzwingerd ob. Die Laienbrüber ftchen
den Mönchen näher ald die Conversi, welche mehr zum Bereiche der für das Klofter
befegäftigten Handwerker ac. gehörten. Einige Genofienfchaften hatten eine Zeit lang
Familiares, die nicht Mönde und nicht Kaienbrüder waren, und die man eher
ald dein Orden oder dem Klofter affiliirt bezeichnen Eönnte; deren Aufnahme warb ind-
befondere den Gluniacenfern unterfagt.
Affinität — Verfhwägerung — ift der Anfag, welchen die Familie (d. h. Die
Blutsverwandtſchaft) eines Ehegatten durch ihre Beziehungen zu dem anderen Ehegatten
erhält. Die Affinität in der geraden Linie ſcheidet fich in Schwiegerelternfchaft und
Stiefverwandtfchaft, je nachdem es ſich um Afcendenten oder Defcendenten handelt, die
Affinität in Der Seitenlinie, d. h. dad Verhaͤltniß des einen Gatten zu den Collateralen
bed anderen if bie eigentliche Schwägerfchaft. Eben fo unrichtig wie die Aufftellung
von Graben der Schwägerfchaft, ift die im gemeinen Leben bäuflg vorkommende Ueber⸗
tragung des Begriffs auf das Verhältniß der Verwandten des einen Ehegatten zu ben
Berwandten des anderen. Das Geſetz knüpft beftimmte Folgen an das Affinitätsver⸗
bältniß zweier Berfonen. Namentlich bat das kanoniſche Eherecht Hinſichts der Ehe
verbote die Affinität der Cognation faft gleichgeftellt. Freilich bleibt der gewichtigfle
Unterfchied das Erlöfchen der Affinität durch Auflöfung der Ehe. Das englifche Geſet
hegt indeß eine andere Anjchauung, welche ed auf eine Beflimmung des jüdifchen Ges
feßes fügt, und verbietet auch Die Ehe mit der Schwefter der verftorbenen Frau. (©.
Dagegen 3 Mof. 18, 18.)
Affre, Denis Auguft, Erzbifchof von Paris. Geboren den 12. September 1793
zu St. Rome de Tare (Dep. Rodez) war U. Canonikus an der Metropolitanfirche
Notre Dame in Paris, dann Generalvicar daſelbſt, 1840 Biſchof von Pompejopolis
in part. inf. und Coadjutor von Straßburg; in bdemfelben Jahre noch wurde er zum
Erzbifhof von Paris erwählt, am 13. Juli präconifirt und am 6. Auguſt intbroniflrt.
Obgleich, im MWiderfpruche mit feinem Vorgänger Quelen allen legitimiftifchen Be⸗
ftrebungen fremd, fehlte e8 doch nicht an vielfachen Gonflitten zwijchen ihm und Louis
Philipp. Der Erzbifchof wahrte nämlich mit Entfchiedenheit die Freiheit der Kirche in
dem Sinne, daß er Feine Eingriffe der Staatögewalt in rein Firchlide Angelegenheiten
dulden wollte, obgleich ihm wiederholt die Auswirkung des Cardinalshutes ald Rohe
der Fügſamkeit in Ausficht geftellt wurde. Die meiften und heftigiten Streitigkeiten
mit dem Könige hatte er wegen des Kapiteld zu St. Denis zu beftehen, welches Louis
Philipp der Gerichtsbarkeit ded Sprengel von Paris entzog, um es unmittelbar ber
päpftlichen zu unterftellen. Die Julivynaftie hoffte nämlich durch dieſes Kapitel einen
großen Einfluß auf den höhern Glerus des Landes ausüben zu Fünnen und wünfchte
daher, an die Spige defjelben einen Cardinal zu ftellen, der zugleich dad Amt eines
Großalmofeniers befleiden follte. A., der Diefe Abſicht durchichaute, hatte zur Aus⸗
gleichung der Angelegenheit verjchiedene Conferenzen mit dem Könige, die aber zu Feiner
Verſtändigung führten. Die Freiheit des Unterrichts bildete einen zweiten Differenz-
punft. Bei den Namendfefte des Königs im Jahre 1846 fpielte der Erzbiſchof auf
diefen Streit in feiner öffentlih an den König gerichteten Rede an, in Folge deſſen
diefelbe nicht zum Abdruck im „Moniteur” gelangen durfte. Kurz vor der gleichen
Beierlichkeit im folgenden Jahre begab fi nun der Prälat zur Königin, um ihr zu
erklären, er werde nicht unterlaffen, dem Könige feine Glückwünſche darzubringen, jedoch
werde er Feine Anrede halten. Auf die Bitte der Königin, er möge zum Könige gehen, .
der ihm Genugthuung geben werde, hatte der Erzbifchof mit diefem eine Unterrebung,
welche jedoch nur dazu diente, die Kluft zwifchen beiden zu erweitern. Der König
äußerte u: U: „Denken Sie daran, Daß man mehr ald eine Mitra gebrochen hat”,
worauf der Prälat raſch, doch mit unerfchütterlicher Nuhe erwiderte: „Das ift wahr,
aber möge Gott die Krone des Königs in feinem Schuß nehmen, denn man hat audy
fon viele Kronen zertrümmert.“ Die Ungnade, in welche U. nad) diefer Untersedung
fiel, dauerte beim Ausbruch der Kebruar-Revolution noch fort. Doch wohl nicht wegen
feiner Zerwürfniffe mit Louis Philipp, fondern eher, weil ihm die Mevolution von 1848
als eine der Freiheit der Firchlichen Bewegung günftige Wendung erjchien, ſchloß fich
A. fofort dem neuen Zuftand der Dinge an und gebot feinem Klerus, an die Stelle
des „Domine salvum ſac regem“ dad „Domine salvum fac populum“ zu fegen. Daß
der Erzbifchof von der Revolution oder von den Demagogen größere Zugeftändniffe
für Die katholiſche Kirche erwartete, ald dad Königthum gewährt hatte, war, wie
die Folge gezeigt hat, ein Irrtum, aber immerhin war fein priefterliches Benehmen
während der Schredendtage des Straßenfampfes in Paris ein über alles Lob erhabe-
ned. Am 23. Juni 1848 hatte fich der Erzbifchof früh in das Quartier St. Etienne
du Mont zur Firmung der Kinder begeben, wurde jedoch durch die auögebrochene Ar⸗
beiterempdrung verhindert, in feine Wohnung zurüczufehren. Erft am folgenden Abende
elang ihm dies, und er befchloß, in voller Erfenntmiß der Gefahren, welche er dadurch
uf fich heranziehe, die kaͤmpfenden Infurgenten zum Nieberlegen der Waffen zu beveden.
Mein Leben,” ſagte er, „ift fehr wenig.“ Unruhe verurfachte ihm nur die Furcht,
sicht bis zu Den Barrifaden vordringen zu können und, um freien Weg zu biefen zu
1784 518 zum Marchechalsde-Gamp, d. i. General⸗Major, Yorgerädt, in welcher Eigen-
fehaft er, nachdem Ludwig XVI. gezwungen worden war, dem beutfchen Reiche am
20. April 1792 den Krieg zu erklären, ein Commando am Oberrhein führte, was
aber nur bis zum 20. Auguft deflelbigen Jahres dauerte, an welhem Tage bie
Schweizertruppen in Ihre Heimath entlafien wurden. Nah Freiburg zurüdgefehrt,
wurde er Mitglied der dortigen Rathöverfammlung, und 1798, ald die Schweiz einen
Einfall der Franzoſen vor Augen ſah, zum Oberbefehlöhaber der bewaffneten Madıt
der Eidgenoffen ernannt. Die Ummälzungen, von denen die. Schweiz der Schauplag
wurde, ſeitdem der Ehrgeiz einiger ihrer Bewohner und die Habſucht der Gewalthaber
Frankreichs die Fackel der Zwietracht in diefe fo frienfamen und glüdlichen Alpenthäler
geworfen, regten alle uneblen Leidenfchaften auf und erwecken alle Intereffen; große
Gharaftere find dadurch aber nicht entwidelt worden. Andererſeits tft es freilich wahr,
daß, wenn die Urheber diefer Begebenheiten ihre Umwälzung nicht über die Stufe eines
gewöhnlichen. Intrigue zu erheben gewußt haben, ſie mindeftens fich nicht mit jenen
Verbrechen befubelt haben, deretwegen die Gefchichte der franzöfijchen Nevolution fo
widerlich und efelhaft geworden ift. Einzelheiten über jene Aufeinanderfolge ephemere
Regierungen, welche fich in der Schweiz im Verlauf von vier Jahren gegenfeitig ver⸗
drängt haben, koͤnnen neben den gewaltigen Kataftropben, die zur jelbigen Zeit bie
Geſtalt Europa’3 veränderten, jett, nach Ablauf eines halben Jahrhunderts, kaum unfere
Theilnahme in Anfpruch nehmen. Als die Franzoſen Sreiburg befegt hatten, nahm
Louis d'Affry eine Stelle in der provijorifchen Regierung an, betheiligte ſich aber nicht
an dem Aufftande, der, von den Heinen Cantonen angeregt, zum Ausbruch fam, als
die franzöflfchen Kriegsvolker fich im Juli 1802 zum Abzug anfchidten. Buonaparte,
erfter Gonful der franzöftfchen Republik, warf fich zum Vermittler der Schweizer Wirren
auf und erließ am 30. September 1802 von St. Louis aus eine Proclamation an
die „Bewohner Helvetiens“, worin er in den hochtrabendſten Medeweifen, die dem Ges
walthaber ſchon damals eigen waren, feine guten Dienfte anbot und ſie aufforberte,
Bevollmächtigte an ihn abzufenden, mit denen er ihre Angelegenheiten zu ordnen bereit
ſei. „Schweizer, rief er aus, faßt Hoffnung! Euer Baterland flieht am Rande des
Abgrundes, unwiderbringlich flürzt Ihr hinab, wenn Ihr nicht auf meine Worte hört,
and wollt Ihr nicht hören, wellt Ihr entartete Söhne Eurer Väter fein, nun fo fend’
Und fo fam es; am 23. October 1802, dem legten Termin, den Buonaparte
den Eidgenoſſen zur Erklärung geftellt hatte, rudten die Soldaten ber glorreichen Re⸗
publik unter Ney's Anführung in Bajel ein, und rüdten von da über Solothurn auf
Bern los. Kaum war die Nachricht davon nach Schwyz gelangt, ald vie dort verſam⸗
melte Tagfagung fich auflöfte, nachdem fie Angefichtd der Welt einen feierlichen Ein-
ſpruch gegen die Gewalt verkündet, der allein fie nur nachgebe, und der Nation Das
Hecht wehrte, fich felbſt ein Grundgefeh zu geben. Die Unitarier ſchickten nun fofort
ihre Abgeorbneten an den Großmächtigen in Paris, die ariflofratifchen Stäbte und bie
demokratiſchen Bantone Eonnten fich zu einem, für ein freies, unabhängiges Volk fo
Demüthigenden Schritt nur ſchwer entfchließen. Unter den Abgeorbneten war Lonid
d'Affry, der dann auch zu der Yünfer- Commifiton gehörte, mit der Buonaparte in '
Berfon verhandelt. Am 19. Februar 1803 erließ dieſer jeine |. g. Vermittlungs⸗
Acte, welche der Schweiz eine neue Geflaltung gab. Buonaparte ernannte zugleich Den
Eanton Freiburg zum Vorort für dad Jahr 1803, und den Abgeordneten dieſes Can⸗
tond, Louis d'Affry, zum Landamman der Schweiz für denfelben Zeitraum und beklei—⸗
dete ihm mit anferorventlicher Macht, die beim Zuſammentritt der Tagfakung ihr Ende
haben folle. Freiburg fcheint Diefe Auszeichnung dadurch ermorben zu haben, weil
es der einzige der ariftofratifchen Gantone gewefen war, ber feinen Abgeordneten zus
Zagfagung in Schwyz geſchickt Hatte. Graf Louis d'Affry aber, der vormalige General
in Frankreichs Dienften hatte dem Buonaparte Achtung eingeflößt durch die Maͤßigung
feiner Grundſätze. Er war das Haupt einer dritten Partei, die fich zwifchen den Uni⸗
tariern und den Föderaliſten gebildet hatte, und die von dem Principe ausging, Daß
ber Schweiz weder eine Einheits » Negierung gut thue, noch "die unbebingte Umkehr
zum alten Regiment ihre Wohlfahrt fördern koͤnne. Louis D’Affen, der erſte Lands
Da: dr Aue ee
amman der Schweiz nach der neuen Verfaffung, fland an ver Spike der Commiſſton
der Eldgenofien, melche zu Freiburg am 27. September 1803 einen Allianz » Vertrag
mit der franzöfifchen Republik, vertreten durch den General Ney, abſchloß. Diefi
Allianz war von defenfiver Art. Mit dem Bertrag ſtand eine Militär« Kapitulation in
Berbindung, vermöge deren Frankreich das Hecht erwarb, 16,000 Mann frei gewor:
dener Schweizer in Dienft zu nehmen, die in A Negimenter vertheilt und von einem
franzöſiſchen General angeführt werden follten. Die Dauer der Gapitulation wurde
auf 25 Jahre verabredet. Die Reflauration bat diefen Vertrag übernommen. Louis
d'Affry farb als hochgeachteter Eidgenoß, der durch wahrhaft flaatSmännifche Einfich-
-ten feinem Baterlande in den fihwierigften Zeitläufen große Dienfte geleiftet, am
16. Juni 1810.
Afghaniftan, das Land der Afghanen, in Aflen, grenzt im N. an das Gebirge
Hindukuſch und Paroyanıifus, öftlich an den Indus bis 32920’ n. B., von da an dad
dem Indus parallel Taufende Salomonggebirge, ſüdlich an Balutjchiftan, weſtlich an die
große Wüfle. Es ift gebirgig, doch mit weiten Bergebenen verfehen und fchließt nad
allen Seiten, außer nah NO., fehr fchroff ab. Drei große Gebirgsfetten mit Ihren
Augläufern durchziehen dad Land: der Hindukuſch (eine Spike bis 20,493’ Hoch),
welcher drei Bergreihen rechhuinklig nad) Süben fendet und mehrere Thäler bildet; der
Paropamifus, von DO. nad W. 350, von N. nah S. 200 engl. Meilen lang, weniger
hoch, doch Kalt und raub; das Salomondgebirge, welchem Im DO. zwei niedrige Gebirgs—
ketten parallel laufen (die wieder durch drei andere nach Oſten ausfchießende nebartig
durchfchnitten werden) und welches außerdem vier Hauptfetten nach Wellen bin entfendet.
Der Hauptfirom ift der Indus, melcher von da, wo er den Hindufufch durchbricht, bis
320 20° die öftliche Grenze bildet. Auf dem Paropamifus entfpringen der Hilmend,
welcher nach einem Laufe von 360 engl. Meilen in den See von Siftan, der Kafchrud,
welcher nach 150 Meilen in den Hilmend, der Farraud, welcher auch in den See von
Siftan fließt, und der Herat, deſſen Ende nicht befannt if. Das Land zerfällt in
Berge und Thäler, welche meift nady den fie bewohnenden Stimmen benannt find.
Die Höhen find kalt und 3— 4 Monate mit Schnee bevedt, Die Ebenen warm, dei
Süden heiß. Die Thäler find waflerreich und tragen zwei Ernten. Die Bergebenen
und WVüften dienen bloß zur Weide. Das Klima ift troden und gefund. Die Product
find die des mittleren und füblichen Europa, dazu Zuderrohr und Baumwolle; im Randı
finden fich Tiger, Leoparden, Wölfe, Bären, Hyaͤnen, Antilopen. Die Zahl der Einwohne
wird auf 14 Millionen gefhäht, von Denen 4,300,000 Afgbanen, 1,500,000 Tadſchiks
5,700,000 Hindus, 1,200,000 Tataren und 1,000,000 Ballutfchen find. Die Tadſchiksé
leben in den Ebenen, treiben Gewerbe oder beforgen ald Pächter, Knechte und Tage:
löhner der Afghanen den Landbau; fie find friebfertig und gehorſam, zahlen ihre Ab:
gaben und ftellen ihre Truppen willig, fle fprechen perfifch und gelten für die untermorfe:
nen Nachkommen der alten Perfer. Die Hindus, über ganz Afghaniftan befonderd in
den Städten zerflreut, reden indifch und find meift Kaufleute, Wechsler, Makler, Mechen:
meifter, Goldſchmiede. Die Tataren find Hefte der früheren Eroberer. Die Ballutichen
bewohnen den Süden. Städte find nicht zahlreich: Kabul iſt die Nefldenz, Furra,
Kandabar, Dfeyellalabad, Peichawer, Badſchaur, Kallabaah, Sima u. A.; Ball, Herat,
Schikarpur, Kaſchmir find Grenzftädte unter eigenen Herren. — Das wrfprünglich
Heimathland der Afghanen erſtreckt fih im W. bis zum Hilmend unfern Herat, im N.
bis nach Kaſchgar, im S. bis Ballutfchiftan und im DO. bis Kafchmir, war aber durch
Sroberungen bald weiter ausgedehnt, bald durch Niederlagen enger. Ste haben ein
eigenthüntliche Sage über ihren Urfprung. König Saul fol David feine Krone ab:
getreten haben, zur Sühnung feiner Schuld, auf das Gehe des Schattend Samuels,
mit feinen zehn Söhnen gegen die Ungläubigen gezogen, umgefommen fein, aber von
zwei Frauen zwei nachgeborene Söhne Aſif und Afghan hinterlaffen haben. Jener
wurde Salomon's Orofvezier, diefer Oberfter des Heeres. Als Nebuladnezar nachher
die Kinder Iſraels gefangen fortgeführt, wurden fle, namentlich wie Nachkommen Afif'e
und Afghan’s, in dieſen mittelaflatifchen Ländern angeſiedelt, mehrten fi wie Sant
am Meere und Fämpften ohne lnterlaß gegen die Ungläubigen. Ein Theil des Volke
fuchte in Arabien Wohnfige und verehrte den von Abraham erbauten Tempel, wo nach
SE LEE = zur 2
der Verheißung der letzte der Propheten geboren werben follte. Nah 1500 Jahren,
fo fährt die Sage fort, erglänzte Die Sonne Mohammeds. Der Yfraelit Ehaled, aus
dem Stamme der Afghanen, befehrte ſich und nachher feine Brüder zu ihm. Kaid, ein
anderer Edler, befehrte auch viele jeiner Genoffen und zeugte drei Söhne, deren Nach⸗
fommen zu 395 Stämmen heranwuchſen und fich Afghan und Tufchtaneh nannten.
So weit die Sage. Allein es ift unzweifelhaft, daß der Buddhismus, jene rationa-
Iftifche Verdünnung des Brahmaismus, einft in dem weftlichen und mittleren Aften,
namentlich aber in Afghaniftan, geherrjcht bat: eine Menge verflümmelter Denkmäler
und Grabhügel bemeifen dad. Es fcheint auch, daß gerade bier ein großer Theil der
Kämpfe zwifchen Buddhaiſten und Brahmanen ausgefochten if. Die Stämme nun
der medoperfifchen Völkerfantilie, welche den Namen Afghanen führen, bewahrten inner:
halb ihres Gebirgslandes die väterlichen Nechte, Sitten und Gebräuche, fo daß bie
Pufchtu etwa ebenfo gebildet find und regiert wurden, wie e8 zur Zeit der erften
Kämpfe mit. den Römern unfere eigenen VBäter waren, wie ed noch heute die Tſcher⸗
feffen und die Araber find. Jeder Stamm zerfällt in eine Anzahl Chail oder Clane,
bieje in Saugenofjenfchaften, diefe in Gemeinden und Diefe wieder in Zehnten. Die
Marfgenofienfchaft, welche ihren Urfprung bis zum Urahn des ganzen Stammes nad)
weiſen Fann, wird hoch geehrt und für heilig gehalten; aus ihr wurden bie Her⸗
zoge der Landwehr im Kriege, aus ihr die lebenslänglichen Fürften der Stämme
erwählt. Mehrere Stämme regieren ſich indeß noch ohne Oberhaupt felbft, bera-
then und befchließen auf Landtagen, ein Ausſchuß forgt für die Vollziehung der Be
fchlüffe. In Gefahren wählen fie einen Dſchehelmendſchi mit unbefchränfter Gewalt, in
gewöhnlichen Zeiten einen Freien von dälteflaveliger Herkunft als Häuptling. Den
Marken, Dörfern und Zehnten ftehen Grafen (Mali), Rathsherrn (Mufchir) und
Aeltermänner oder Weißbärte (Spihn⸗Seras), Iebenslänglich ermwählt, vor. Die Vor:
fteber der Glane werden durch Stimmenmehrheit gewählt und bedürfen Feiner Beftäti-
gung; die Khane der Stämme merden vom Könige eingefegt. Abgaben zahlen nidt
alle Stämme, viele nur Gefchenfe; aber zum Heerbanne gehört jeder Waffenfähige.
Der Koran ift religiöfes und bürgerliche Geſetzbuch; daneben gilt ein altes Gewohn⸗
beitörecht, welches namentlich Beftimmungen über das Wehrgeld enthält. Urtheile fällt
bei Streitigkeiten das Schöppengericht ber Volksverſammlung, unbedeutende Friedens⸗
flörungen werden von den Landgemeinden felbit gefchlichfet. Gelingt e8 nicht, Frieden
zu fliften, fo beginnt die rechtmäßige Wehde. Jeder Bollbürger darf das Schöppen⸗
gericht zufammenrufen; doch gilt e8 im Durchfchnitt"für ſchwach und ebrenrührig, die
zu thun. Noch vor wenigen Jahrhunderten waren alle Afgbanen Nomaden, und noch
jegt zieht der 30,000 Familien ſtarke Stamm der Naſſtr ohne eigene Weidepläge durch
bie Gebiete der anderen Stämme und wiberflrebt dem bürgerlichen Leben. Laͤßt ſich
ein Stamm irgendwo nieder, fo wird der Grund und Boden ald Gefammteigenthum
bed Stammes unter alle Familien gleichmäßig vertheilt und von Zeit zu Zelt eine
neue Theilung vorgenommen. Dad Land wird theild von den Herren felbft beftelt,
theil8 von den Fakir oder Bauern, unterdrücdten früheren Bewohnern, welche unter
harter Zucht ſtehen. Am bärteften verfährt in diefer Beziehung der Stamm der Juſoffi.
— Im 16. Jahrhundert trat Bafefid, während des legten Jahrzehends der afgba-
nifchen Herrſchaft in Hindoftan, zu Tfchalinder im Fünfflußgeblet geboren, als Stifter
einer neuen, die äußeren Geremonien verachtenden, ratienaliftifchen Religionsſecte in
ver Abfiht auf, Durch feine Kehren das Durch Fehden zerriffene Afghanenvolf zu
einer einigen Nation zufammenzubringen. Er fchrieb feine Lehren nieder und ver
breitete fie fo in vier Sprachen, Arabifch, Perſiſch, Hindi und Puſchtu. Er warb fo
der Lehrer und der erfte Schriftfteller der Afghanen. Seine Lehre ift pantheiftifche
Naturvergoͤtterung. Acht Weihen follen dem Menfchen nöthig fein, daß er zum voll
fommenen Leben erwache; wären dieſe überfchritten, dann fei ihm gegen die anderen
Alles ‚erlaubt, Plündern, Rauben, Worven; nur dem Grleuchteten, dem Ruſchammer,
gebühre die Herrfchaft der Welt. Eine folche die Genußfucht und das Raͤuberhand⸗
werk predigende Lehre geftel, und bald Hatte Bajeſid das ganze Volk unter feinen
Willen gebracht. Uber als er feine Herrſchaft auch über Indien ausbehnen wollte
und, in feinen Bergfchluchten bisher unüberwindlich, eine offene Felbfchlacht in der
Ebene wagte, ward er belegt und ftarb bald vor Scham und Verzweiflung. Abe
feine Lehre war doc fchon fo feit gewurzelt, daß zwei feiner Söhne nach einander da
Volk beberrfchen und es zu vielen Schlachten führen fonnten. Endlich aber erlage
die Mufcheiner den vereinten Angriffen der mongolifchen und inbifchen Truppen; de
legte Sproß von Bajaſid's Familie flarb in der Mitte des 17. Jahrhunderts ir
Dekkan. Die Secte felbft aber eriftirt noch heute und hält zu Pefchawer ihre‘ gebei
men BZufammenfünfte. — Der Padiſchah von Delhi, Orangſib, wollte die räuberifche
und in den geheimen Schlupfwinfeln ihrer Alpenlandfchaften vor jedem Angriffe ge
fiherten Afghanen und Balutfchen zu gehorfamen Unterthanen umbilden. Dagege
fuchte Chaſch⸗Chal, d. i. Fürft Chal, Häuptling des über 20,000 Familien zählende
Clans der Chattaf, deren Gebiet vom Indus 18 deutfche Meilen nach Welten und |
yon Nord nah Süd fich erſtreckte, alle afghanifchen Stämme zum Widerſtande zu ver
einigen (1675). Eine Weile berrichte Einheit; dann aber wurben ſie eined regel
mäßigen Krieged überdrüſſig, zerftreuten fich, Liegen ſich durch Die heuchlerifche Freund
lichkeit des Padiſchah ficher machen, liegen ihre Häuptlinge zu einem Feſtmahle nac
Peſchawer ziehen und mußten erleben, daß diefe alle nach dem Mahle wehrlos nie
dergemacht wurden. Nur Chaſch⸗Chal Fam mit dem Leben davon, brachte cd abe
einfgm in der Feſte Gwalior zu und fuhr fort, Lieder zu dichten in Ton un
Weife der Offlan’fchen. Eine Zeit lang gehorchten die Afghanen den Siegern. Al
aber in deren Lande durch die Schwäche und Ueppigfeit der Könige Unorbnun
und Empörung einriß, da erhob ſich Ahmed aus dem Stamme der Abballi und er
Härte (1747), er wolle fich die Krone Afghaniſtans auf dad Haupt fegen. Alle ande
ven Stämme jauchzten ihm Beifall zu und fandten ihre Abgeorbneten zur Hulbigung
Er legte nad alter Sitte feinem Haufe einen Titel bei, nämlich Dor Doran, Berl
der Zeit, und danach hieß fortan Stamm und Neich Dorani oder Durani. Er ſucht
feinen Ihron zu befefligen, ſteckte felten das Schwert in die Scheide, belehnte di
vornehmen Familien mit Erbftellen des Hofes und des Reiches, förderte die Kriege
funft, fhonte die Stammverfaffungen und erregte ded Volkes Begierde nach den Reid
thümern der fchwachen und durch innerlihe Kämpfe zerrifienen Hindu und der m
Ihronftreitigkeiten befchäftigten Berjer: er warb gleichſam der Chlodwig feines Volke
Seine unermübliche Thätigfeit, fein perfönlicher Muth, feine Eluge Beharrlichkeit un
fein Eifer für den Islam ließen es ihm gelingen. Er regierte mit Milde und Weid
beit bis 1773. Sein Nachfolger aber, Schah Timur, in perfifcher Umgebung erzoger
bei den Durant nicht beliebt, üppig und fchwelgerifch, verbrieplich über das felbititän
dige Wefen der Durani, fuchte eine ähnliche fehrankenlofe Macht zu erwerben, wie Di
Bürften Perfiend und Hindoſtans. Er hielt ed deshalb mit den Perſern im Afghanen
lande, falfchen, babfüchtigen und graufamen Menfchen; holte Armenier ind Land un
erfor aus diefen feine Leibwache. Bon Kandahar verlegte er feine Reſidenz nac
Kabal. Allein die Durani fahen mit Ingrimm auf diefe Fremden und Keger, weld;
um hoben Sold die Freiheit des Volkes verrietfen. Da aber Timur aud) das Her
vernachläfitgte, in der Meinung, deflelben nicht zu bebürfen, regten fich unter jeine
Statthaltern Belüfte des Abfall und unter den Nachbaren Abſichten der Eroberung
Zwar erreichten die Aufftändifchen ihr Ziel nicht; aber fle wurden auch nicht voll
Rändig zu Boden gejchlagen. Nicht fo glüllih war Timur gegen die Sid: «
fonnte nicht hindern, daß fih am unteren Laufe des Indus eine Balutfchendynafti
erhob, welche nur zumwellen an die Durani Tribut zahlte Nachdem Timur noch man
ches Stüd feines Gebiet3 an feine Nachbarn verloren hatte, ftarb er (1793). Nu
gewann der Stamm der Barakſi, im Süden von Kandahar wohnend, entſcheidende
Hebergewicht über das afghanifche, durch feinen legten König ziemlich zerrüttete, Staatt
weſen. Siman-Schah ward König; er machte leider die Wiederherftellung ber afgha
niſchen Macht in Hindoſtan und die Befreiung jeiner Glaubendgenoffen von dem Drud
der Sikh und anderer Ungläubigen zur Aufgabe feiner Regierung, flatt die inne
Schwäche in Stärfe zu verwandeln. Unglück im Kriege, Schwäche im Siege, Unflug
beit in der Wahl der oberfien Beamten machten feine Stellung unſicher. Ein Au
Rand wurde niebergefchlagen (1799), feine Urfachen nicht befeitigt. Das benugte de
ältere Brudex Siman's, Mahmud, ſchloß fich mit unzufriedenen Afghanenhäuptlinge
—
einen Thurm geſteckt. Aber Mahmud war mehr NRäuberhauptmann ald König. E
fchwelgte und überließ den Häuptlingen dad Land. Bald befämpfte ihn fein jüngerer
Bruder Schubfchah, flegte nach mehreren Kämpfen (1803) und nahm den Thron ein.
Aber da er den Häuptling Batah- Khan nicht nach Wunſch belohute, jo fuchte dieſer
gegen ihn Beinde über Feinde aufzuregen. Die Berfer, die Balutfchen, die Sikhs:
Alles fiel über Schubfchah her. Er wehrte ſich lange; aber endlich gelang ed Mah⸗
mud, zum zweiten Male den Thron zu befleigen und an feine 21 Brüber die Statt
halterſchaften und die anderen oberiten Aemter zu vertheilen. Die Duranimonardie
batte fo gut wie aufgehört; die Barakſit traten an ihre Stelle (1809). — lim biefe Zeit
fchiekte die englifche Regierung zu Kalkutta Gefandtichaften nach Kabal und Sind,
um mit diefen Ländern Tractate gegen. den Durchzug irgend einer europäifchen Macht
nach Indien abzufchliegen. Der Schah und die Großen Afghaniſtan's waren Anfangs
mißtrauifch; allein es Fam doch ein Vertrag zu Stande, durch welchen Schah Schudſchah
ſich verpflichtete, die vereinigten Franzoſen und Perfer, wenn ſie über Afghaniſtan nad
Indien ziehen wollten, zurüdzufchlagen, wogegen die Engländer fich verpflichteten, alle
Koften diefer Kriegsrüftung zu tragen. : Damit wurde der Grund gelegt zu ber fpäteren
Einmifchung der anglosindifchen Regierung in die Verhältniffe Afghaniftans. Allein Ruß⸗
land, welches fich für berufen glaubt, feine Herrfchaft über ganz Aſien auszudehnen, beeilte
ſich, durch politifche Agenten, großentheild unter dem Vorwande, Handelöverbindungen
‚anzufnüpfen, überall Einfluß zu gewinnen, unzufriedenen Parteien Berfprechungen zu ma-
chen, auch Hülfe zu gewähren und fo einen heimlichen Krieg gegen den wachfenden Einfluß
der Engländer zu organifiren. Während in Afghaniftan feine einheitliche Regierung zu
Stande kam, fondern Jahrzehente hindurch bald diefer, bald jener Stamm eine Art Bor
macht auf kurze Weile fid errang, arbeiteten die beiden großen europäifchen Mächte
daran, ihren Einfluß bei der wichtigften Grenzmacht, am Hofe von Teheran, zum allein
gültigen zu machen und eine die andere zurüdzudrängen. Es wurde ihnen beutlid,
Da bier in den mittelaflatifchen Staaten der Angelpunkt ihrer Weltbedeutung läge,
und daß namentlich bie oflindifchen Beflgungen mit den Geſchicke Afghaniſtans auf
Engfte verknüpft wären. Lange Zeit hindurch fuchte Rußland den Schab von Per
fien zu einer Eroberung Afghaniftand anzureizen, wohl wiflend, daß es dann, als
Kerr biefer Megierung, den Engländern vor der eigenen Thür fiehen würde. Die
Engländer hingegen beriefen fi am perfifchen Hofe auf ihre Bündniſſe und droheten
mit dem Schlimmften, wenn Perſien den Ruſſen zu Willen wäre. Es ift unerquid-
lich, die politifchen Schachzüge Diefer beiden Mächte zu verfolgen. Genug, es gelang
den Engländern, den überwiegenden ruffifchen Einfluß in Perften zu brechen und nicht
bloß in Perſien, wo fie ſich Aden's und der Infel Charek (1839) bemächtigten, fon
dern auch in Arabien, China und in Afghaniſtan feften Fuß zu faflen.- Ganz Europa
erfiaunte über die Klugbeit und Rückſichtsloſigkeit dieſer kraftvollen Unternehmun-
gen. Afghaniftan trat Durch den Baraffi- Häuptling Doft- Muhamen eine Zeit lang
in den Vordergrund ber Begebenheiten. Diefer war ein überaus einfichtövoller, thätt«
ger und gerechter Emir. Er brachte zuerft wieder einige Ordnung in die verwilberten
Stämme. Das Land wurde ruhig, ficher; Kabal erhob ſich zu einer reichen Hat
delsſtadt von 60,000 Einwohnern. Doſt⸗Muhamed faßte den Plan, die ganze Durani-
Monarchie unter feinem Scepter zu vereinigen. Zunaͤchſt fanatifirte er durch jeine
firenge Anhänglikeit an den Islam die Mullah und wendete ſich zur Ausführung
feiner Plane, von der anglosinvifchen Regierung zurücdgewiefen, an Rußland und Per⸗
fen. Rußland ſchickte einen polnischen Diplomaten ald Unterhaͤndler, und dieſer ſchürte
mit euer den Eifer Doſt-Muhammeds gegen die Sikhs. Die englifche Megierung zu
Kalkutta erfannte die Gefahr, rüftete und befchloß, den BarakhirHäuptling unſchaͤdlich
gu machen und in der Perſon des ſchwachen Schah Schudſchah el Mulk einen König
des wiederaufzurichtenden Durani⸗Reichs einzufegen. Sie verband fih mit dem Wa
baradfchah Romadfchit, dem Fürften der Sikhs, und wußte deſſen perfünlidge Feind⸗
fchaft gegen Doſt⸗Muhammed, troß des Widerſtrebens feiner Minifler, wohl zu benugen.
Ein Vertrag mit dem Schah Schudſchah wurde abgefchlofien, der im Voraus alle
fertig. Die Kriegderklärung gegen Doſt⸗Muhammed erfolgte. Gefagt wurde, ed gelte
der Wohlfahrt Afghaniſtans, beabfichtigt aber wurde die Befeitigung eines Fürften, der
diefe im Sinne des Islam allein dauerhaft begründen Eonnte. 9000 Mann der anglos
indifchen Truppen blieben in Sindh, um die Verbindung mit dem Bolanpafje zu ers
halten. Die übrigen Truppen drangen mit beträchtlichen Verluſten durch jenen Paß
unter fortwährenden Kämpfen mit den Balutfchen nach Kandahar. Hier nahm Schub-
ſchah formell Beſitz von feinem Reiche; aber das Puſchtuvolk hielt fich von dieſem
Schaufpiele fern. Die Childſchi erklärten, mit einem von den Ungläubigen eingefeßten
Bürften Teine Gemeinfchaft haben zu wollen. Alexander Burnes, der englifche Agent,
abnte in unbegreiflicher Verblendung nichts von den Gefahren, denen das englifche
Heer in dieſem Lande entgegen ging. Man ließ in der 80,000 €. zählenden Stadt
Kandahar und in einigen andern Plägen nur geringe Befatungen zurüd und zog mit
den noch übrigen 12,000 Mann gegen Ghaſnah und Kabal. Ürftere Stadt, welde
biöher für unginnehmbar gegolten hatte, und welche eine Beſatzung von 3000 Mann
unter Haider, einem Sohne Dofl-Muhammen’s, hatte, fiel bald und nahm eine englifche
Befapung ein. Man z0g weiter gegen Kabal. Doſt⸗Muhammed verfuchte Feinen Wir
derſtand, fondern floh mit Zurüdlafiung aller Kanonen und vielen Zugsviehs gen
Bhamian. Schah Schudſchah hielt feinen Einzug (7. Auguft 1839). Die Bevölfe-
sung blieb theilnahmlos; aber die Engländer ließen ſich nicht warnen; fle betrachteten
dad Land der Afghanen ald eine ruhige und fichere Eroberung, und’ beeilten ſich, den
größten Theil des Heeres vor dem Winter.nach Hindoſtan zu entlaffen (1840). Bald
aber zeigten fich deutliche Spuren der Unzufriedenheit; die afhganifchen Häuptlinge
fingen an, fich von dem eriten Schreden der Ueberrumpelung zu erholen. Doſt⸗Mu⸗
bammed war in dem Gebirgslande von Kabal nnd fuchte von hier aus bie Häuptlinge
‚gegen die Frengi's aufzuftacheln. Bald bier, bald dort brach ein Aufſtandsverſuch
aus, wurde aber durch europäifche Waffenkunft immer fchnell wieder befeitigt. Und
e8 gelang in der That, auf eine kurze Zeit dad Land in Ruhe und Ordnung zu halten.
Dof-Muhammen mochte einfehen, daß jet feine Ausficht für die Barakſi wäre, eilte
nach Kabal, wo die meiften Glieder feiner Familie lebten, und ergab ſich der Großmuth
des englifchen Gefandten. Sein Sohn Akber mißbilligte die That feined Vaters und
floh über den Hindukuh zum Fürften der Gläubigen in Bochara. Macnaghten, der
englifche Gefandte, betrog das Vertrauen Muhammed's und fandte ihn mit feiner Fa⸗
milie jenſeit des Indus, um ald Gefangener der oftindifchen Compagnie dort zu leben.
Nun begann man, das afghanifche Volk nach europäifchen Begriffen zu regieren, ver
Allem der Zügellofigkeit und den Fehden der Häuptlinge Schranken zu ſetzen. Alle
Borrechte follten verfehwinden. Das aber verlehte die theuerften Intereſſen der Priefter
und der Häuptlinge. Daneben regierte Schudſchah mit feinem Beier, Mullah Schikar,
in ber allerfchlechteften Weile eines niorgenländifchen Despoten. Nur ein neued Heer
aus Indien hätte helfen fünnen. Uber Sir Alerander Burned wollte fi dem Lord
Yudland in Kalkutta, dem indifchen Statthalter, als den Nachfolger des eben zum Prär
fipenten von Bombay ernannten Macnaghten's empfehlen und erflärte geradezu, es ſei
fein neuer Zuzug englifcher Aruppen nothwendig. Schon int Herbſt 1841 zeigten ſich
bie Anzeichen einer das ganze Volk umfaflenden Verſchwörung. General Sale wurde
gegen diefe von Akber⸗Khan angeftifteten Aufftände ausgefandt. Er ſchlug die Haͤupt⸗
linge, zog nach Dfchelalaban und verfchanzte ſich nad) Möglichkeit. Noch immer ahnte
Burnes nicht von dem herannahenden Sturme. Endlich (2. Nov. 1841) brady der
Aufftand 108. Burnes fiel gleich zuerſt. Uber da Die Engländer ein befefligtes Lager inne
hatten, ein Heer von 6000 Wann und unter den 12,000 Menfchen des Ragergefolges
noch viele mwaffenfähige Männer; fo wäre ed ein Leichte8 gemeien, bie ungeorbneten
Haufen, die feine ſchweren Gefchüße hatten, in bie Flucht zu fehlagen oder wenigftens
ſich ſelbſt nach Dichelalabad zu retten. Macnaghten wollte in unbegreiflicher Verblendung
nichts von Beidem willen. Man hoffte Hülfe von Kandahar. Seht erfchien Aber
ſelbſt und hielt an der Spike feiner fanatifchen Schaaren feinen Einzug in Kabal
(22. Nov.). Schon am folgenden Tage kam es zu einer Schlacht, die Engländer
Familie follten audgeliefert werden, Die Engländer fich auf Gnade und Ungnade ergeben,
aber fih im Voraus verpflichten, aldbald dad Land zu verlaffen und nie wiewer zuräd-
zufehren. Der Geſandte Macnaghten verfammelte die Fürſten der Afghanen zu einer
Unterrevung und fihlug ihnen Billigeres vor. Diefe flinmten ein. Nur Akber wider
fprach und wollte Feinen Frieden. Er ward überflimmt. Dafür rächte ex fih durch
gif. Er trug heimlich dem englijchen Geſandten einen vortheilbafteren Vertrag an;
diefer ging, troß der Warnung des Generald Lord Elpbinftone, darauf ein und unter
zeichnete damit fein und all der Seinen Tobesurtheil. Denn ald er (23. Dec.) mit drei
Begleitern außerhalb der englifchen Gantonnirungen auf einer Anhöhe mit Akber bie
Unterbandlung zum Abfchluß bringen wollte, wurben fle alle vier feftgenommen und, da
fie ſich verzweifelnd wehrten, Angefichtd ihres eigenen Heeres niedergemacht. Indeſſen
verficherten die Häuptlinge, Daß die verabrebeten Bedingungen ihr Beſtehen haben follten,
und Akber, daß er ſogleich Anftalten treffen werde, die Truppen ſicher nach Dichelalabah
zu geleiten. Er entfernte ſich und bereitete alles zum Untergange des englifchen Heered
vor. Erft als diefe Vorbereitungen getroffen, als die mörberifchen Rotten des Puſchtu⸗
volkes in allen Schluchten und Bergrigen aufgeftellt waren, wurde den Engländern, bie
noch immer 4500 Bewaffnete und 12,000 an Ragergefolge zählten, der Tag des Abzuges
(6. Ian. 1842) angezeigt. Kaum aber hatten ſich die Unglüdlichen in Bewegung ge
fest, fo wurbe ihr Lager von den Afghanen überfallen, audgeraubt und in Brand ge
ſteckt. Von afghanifchem Geleite" aber war nichtö zu fehen. Im Gegentheile, von allen
Seiten erfihienen Verfolger, und unter fortwährender ſchwerer Vertheidigung konnte der
Zug nur langfam vorwärts kommen. Afber erfchien wieder und täufchte fle auf's Neue.
Kurz, nach vier Tagen war das ganze britifche Heer, alle 16 bis 17,000 Menfchen, bid
auf einen einzigen ſchwer vermundeten Arzt, der fich nach Dfchellalabad rettete, ein
Opfer der Beigheit der Befehlshaber und des Verraths der Feinde geworben. Es war
die größte Niederlage, welche feit der Entflttlihung des Hannibal’fchen Heeres in Gapua
vorgefommen war! Man war in Hinvoftan lange in Ungewißheit über die Schidjale
des Heered. Das legte Schreiben Macnaghten’8 hatte jchon das Aeußerſte fürchten laffen.
Sept erfuhr man das Nähere. Und nun betrachtete man ed als die Hauptaufgabe, den
Tapferen in Dichellalabad zu helfen und die bevrängten Garnifonen unter dem Puſchtu⸗
volfe zu retten. Man verfuchte, die Ehaiberpäffe zu durchbrechen. Es mißlang. Und
das Feine Häuflein in Dſchellalabad, etwa 2500 Mann ſtark, ungeachtet die Waälle der
Feſtung durch Erdbeben ftarf befchädigt wurden, behielt den Muth und jagte fogar
mehrmals die Schaaren des Akber⸗Khans in die Flucht und trieb alle Afgbanen, gegen
6000 an der Zahl, aus der Stadt. Biel fchlimmer erging ed der Befagung von
Ghasnah. Sie vertraueten den Frienenöverfiherungen Akbber's, bofften dem Vertrage
nach ungefährbet nach Peſchawer entfendet zu werden und wurden bis auf Wenige, bie
Monate lang in einer furchtbaren Gefangenfchaft fchmachten mußten, niedergemadt. —
Sept galt e8, Mache zu nehmen. Aber die Sipahis erfchrafen ſchon vor dem Namen
Der Afgbanen, Geld war ebenfalld Enapp, Die Hindu weigekten fih. Endlich trafen
bie englifchen Verflärkungen ein (April 1842). General Pollak flürmte die Ehaiber-
päflfe, erreichte nach 10 Tagen Dfehellalabad und brannte vor Begierde an den vers
rätherifchen Mördern feiner Landsleute Nache zu nehmen. Aber unterdefien war an
der Stelle des verbienftvollen Lord Auckhand fein Nachfolger, der Tory, Lord Ellen
Borough, Statthalter von Indien geworben, und biefer flrchtete, daß an dem Widerftande
der Afgbanen Die ganze indiſche Herrfihaft zu Grunde gehen Eönne und befahl ben
Generalen Nott und Pollak umzukehren. Diefe zögerten zu geborchen und baten um
andere Befehle. Der Lord blieb unerbittlich. Unterdeſſen aber kamen die Debatten
über den Afghanenfrieg im Barlamente vor, und alle Mitglieder verlangten wie Ein
Mann, daß die Schmach der englifchen Waffen im Afghanenblut abgewafchen werden
folle. Das wirkte auf Lord Ellenhorough, und er befahl den Generalen, über Ghas⸗
nah, Kabal und Dichellalabad zurückzukehren, aber von dem Grabmale Mahmuds, bed
Ghafnaviden, die über dem Grabe hängende Keule und bie Thore von Somnath als
die gerechten Siegezeichen des Zuges mitzubringen. Genug, man lad aus disfen In»
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zog mit 6--7000 Mann nach Ghasnah, eroberte, zerſtörte und verbrannte die Stk
Pollak flug mit 16,000 Mann den Aber und richtete 3 Tage fpäter auf dem höch
Punkte von Kabal, gerade als Nott mit den Seinen ebenfalls dort eintraf, Die engli
Flagge auf. Jetzt galt es, die britifchen Gefangenen, die auf dem Wege nach Bhan
waren, um als Sflaven verkauft zu werben, zu befreien. Es waren Männer, Bra!
und Kinder, 64 an der Zahl. Vorher aber noch wurde ein Verwandter ves D
Schah Siman, durch allgemeine Wahl der Häuptlinge auf den Thron erhoben, Sc
dſchah aber und feine ganze nächfte Begleitung von feinen eigenen Volksgenoſſen erm
Det. Nun wurden die Gefangenen durch ein bedeutendes Löfegeld an Saleh Muhr
med, dem fie Akber zur Weiterbefürderung übergeben hatte, gerade noch einen 2
vorher, ehe fie in die Hände eines andern, dem Akber getreuen Häuptlings komp
follten, befreiet. Die Engländer gingen darauf auf die fhöne Stadt Iftalif (mit 15,0
Einw.) 108, weil ſich dort alle ihre Feinde verfammelt hatten. In wenigen Stun!
ward fle genommen, geplündert und in Brand geftet. In gleicher Weiſe behand
man die Hauptfladbt und mehrere andere Orte Afghaniſtans, ja man verfchonte fe
Selder und Fruchtbäume nicht. So gelangte das Heer nach Peſchawer und beg'
unterwegs die Reſte des Elphinftone’fchen Heeres. Jetzt aber meinte Lord EI
borough, großmüthig fein zu Dürfen: er ſchenkte allen gefangenen Afghanen, felbft D:
Muhammed die Freiheit. Letzterer benutzte fie bald dazu, mit feinen Afghanen ſich!
Engländern auf8 Neue entgegen zu ftellen. Es Fam zur Schlacht bei Gudſche
(21. Febr. 1849); die Engländer flegten, und die Afghanen dachten, treulos wie imn
nur an ihre eigene Rettung und überließen die mit ihnen verbündeten Sikh ihrem Schick
Doſt⸗Muhammed, deſſen Sohn Akber 1848 geftorben war, flob über den Inbuß ı
entkam glüdlich, durch die Chaiberpäjfe, da die bier haufenden Gildſchi auch gegen gr
Summen nicht zu bewegen waren, ihm den Durchzug zu verfperren. Seitdem E
eigentlich gegen die urfprüngliche Abſicht der Engländer, welche ihre Eroberungen ü
Hindoftan hinaus nicht ausdehnen wollten, die Unterwerfung der Afgbanen jenfeit :
ſchawer begonnen; ein Stamnı nach dem andern hat die Waffen ftreden müſſen, ı
e8 Tann ihnen die Arbeit nicht erfpart werben, auch das Afghanenreich unter ihre vı
Botmäßigkeit zu bringen und e8 darin zu erhalten, zumal feit der Einverleibung |
Pendſchab (1850) die Afghanen die nächften Grenznachbaren der Engländer gewor!
find. Indeſſen ift man englifcher Seits jet zu der Einficht gelangt, daß ein Afghan
reich unter der flarken Negierung Doſt-Muhammed's ihnen weit weniger gefährlich
ald ein Land in fortwährendem Kampfe Der einzelnen Stammbäupter unter einant
Sie Hätten viel Gut und Blut fparen können, wenn fie diefe Einficht früher gewom
hätten. Es ift aber Dadurch fo viel wenigftend gewonnen, daß England einen Zwifch
ſtaat mehr gewonnen hat zwifchen Rußland und feinen indifchen Beſitzungen. Ri
land hat es verftanden, feinen Einflug in Teheran (Perſien) zu befefligen. Aber wı
e8 auch bier alles vermöchte, fo würde es ihm doch nicht gelingen, durch Afghaniſt
wie einft Alerander der Große und nach ihm Eeiner wieder, nach Hindoftan vorzudring
denn jetzt kennt England Land und Leute und kann jedem Reſt von einem Heere, welch
bis an feine indiſche Grenze ſich mühſam durchgeſchlagen hätte, mit großer Leichtigl
begegnen. Englands Achillesferſe ſind allein die Eingeborenen von Hindoſtan ſelber
Afrika. Unter dem Namen Afrika verſtanden die Erdbeſchreiber des Alt
thums das Gebiet, welches ehemals die Republik der Karthager ausgemacht hatte,
Jahre 608 nach Roms Erbauung zur römtfchen Provinz wurde, und unter ein
Proconful und fünf Rectoren fland, Cicero züblte dieſe Provinz mit zu denjenig
welche die Kornkammern der Weltſtadt waren. Die arabifchen Geographen find dief
Gebrauch des Namens Afrika treu geblieben; noch heute nennen fle denfenigen Ti
des Nordrandes von Afrika, der und unter der Zroillings-Benennung Tunis und T
polig geläufiger ift, Afrigiah. Oeſtlich von dieſem eigentlichen Afrika, Africa prop
der Alten, Iag Libya und weiterhin Aegyptus, weftlih Numidia und Mauritan
Mogbrib » auſoth, das mittlere, und Moghrib⸗ul-Akſa, das äußerſte Abenbland
Araber im moghribiniſchen Dialect ihrer Sprache.
Wagener, Staats u. GEeſellſch.⸗Lex. 1. 29
INSTIYSETIDIE Vie HIV IRNNSSDN UriyıUH 42} PIVEAS. wiss WURG LE ν
danifchen Ländern wäre die Abfchaffung der Sclaverei ungeſetzlich — denn es ift nicht
eine pofttive Einführung, die der gefeßgebenden Gewalt der weltlichen Macht unterliegt,
und die fie alſo modificiren kann, fondern es ift ein Glaubensdogma, das Die weltliche
Macht nicht nach Belieben auslegen Tann, und dad der politifchen Machtbefugniß ent
rückt ift, und diefed um fo mehr, als der Inhaber der weltlichen Gewalt weder die
Eigenschaften eined Propheten, noch eines islamitifchen Papſtes befigt, er hat fchlechter-
dings nicht das Necht, diefe religiöfen Dogmen zu ändern, denn er if nur der Ans
leger der Koransgeſetze. Im Gegentheil wird das Sclaventbum nad, mohammebani-
fchen Begriffen ausprüdlih durch einen Glaubendartikel der im Koran enthaltenen
Dffenbarung geboten; und da ein Religionsſyſtem, wenn es wirklich befteht, auch das
unbeftreitbare Recht beſitzt, jo fortzubeftehen, wie feine Dogmen erbeifhen, fo fann
auch Die thatfächliche Aufhebung der Sclaverei mindeftend in den mohammedanifchen
Ländern von Afrika in jo lange nicht Statt finden, als nicht das Glaubensbelenntnis
des Propheten gänzlich reformirt ift.
Boden und Klima und die durch Beide bebingte Lebend- und Beſchaͤftigungs⸗
weile der Menſchen bedingen auch die Bevölferung der Länder nach Volksmenge und
Volksdichtigkeit. Ein großer Theil des afrikanischen Bodens befteht aber aus Sand⸗ und
Steinwüfteneien und aus wafler- und flußlofen Steppenländereten, auf denen der Menſch
nur von Ertrage der Jagd oder feiner Viehheerben leben Tann, alfo ein nomadiſtrendes
Jäger» oder Hirtenleben führen muß; nur ein verhältnigmäßig Kleiner Theil des Bodens
von Afrika ift zum Aderbau, alfo zu einer feßhaften Lebensweife des Menfchen ger
eignet; auch liegt der bei weitem allergrößte Theil des Erdtheils zwifchen den Wende
freifen, alfo im heißeften Klima, oder in einem Klima, welches, ift e8 nicht durch Er⸗
habenheit des Bodens und fomit durch fühlere Luft gemildert, der Natur des Menſchen
wenig zufagt. Wir kennen jene Bopdenbefchaffenheiten theils fchon aus den Zeugniflen
der alten Schriftfteller, theild aus den Berichten neuerer Neifender, denen es, vornehm⸗
lich feit dem Ausgange des 18. Jahrhunderts, gelungen ift; auf einzelnen Wegelinien
ind Innere des geheinnißvollen Erdtheils einzubringen. Aber nur das feßhafte, ade
bautreibende Leben des Menfchen läßt eine verhaͤltnißmaͤßig ˖ große Volksdichtigkeit zu,
dad nomadifirende Jäger» und Hirtenleben dagegen bebingt eine geringe. Berückſichtigt
man alle dieſe Umftände, fo wird man geneigt fein müffen, von Den großen Schaͤtzungs⸗
zahlen der Menfchenmenge in Afrika als übertrieben abzuſtehen und ſich einer der klei⸗
neren zuzuwenden: vielleicht der Zahl von 60 Millionen, die eine gemifle Glaubwürbig-
feit in Anfpruch zu nehmen berechtigt zu fein fcheint.
Ueber die Bodenformation Afrika's find viele irrige Vorſtellungen verbreitet,
wohin infonderheit zu rechnen ift die Vorftellung, die große Wüfte des nörblichen
Afrika, Die Sahara, fei ein Tiefland von Anfang bis zu Ende, nur wenig über bie
Meereöfläche emporgehoben, eine Sanbwüftenei glatt und flach, weit und breit, unbe
wohnt und unbemwohnbar, ein Grab für Jeden, der ſich hineinzumagen die Kühnheit
habe. Diefe Vorftellung, auf's große Ganze dieſes ungeheuern Bodenraums von ehva
Y, der Größe Afrika's angewandt, hat man aufgeben müffen, veranlaßt Durch die Mil
theilungen Oudney's, Dreham's und Clapperton’s, der erſten Europder, welche von den
Geftaden des Mittellindifchen Meeres ber die Wüſte durchfchritten, un zu den Cultur⸗
lindern im Innern zu gelangen. Und was jene brei Engländer vor dreißig Jahren
und länger ausfagten, das ift gegenwärtig, 1857—1858, von beutfchen Meifenden ber
flätigt worden, von Heinrich Barth, dem glüdlic Heimgefehrten, und von Eduard
Bogel, der leider ein Opfer feines Wiſſensdrangs geworden ift. Die Sahara if,
mindeftend auf der Linie zwifchen Tripolis und dem Zad= See, feine platte Tief
ebene, fondern eine erbabene fandige und fteinige Wüftenei, ein Africa petraen, mit
Bergfetten, Die jo hoch find, wie Das Miefengebirge in Deutjchland, und in dern
Thalmeitungen fruchtbare Streden, auf ibren Abhängen Weideplähe ben bald nomar
bifivenden, bald ſeßhaften Fuaren, einem Zweige des großen Berbernolfs, zum Bohn
platz Dienen. Die felfige Oberfläche jcheint bei weitem mebr Raum einzunehmen, als
die fanbige.
FIF ⏑⏑ VJeno, BUS Win VEREBET WEST USER, IWTEUG YvL WU WELL ZU
gritien biegen, von den Arabern aber Biled⸗es⸗Sudan, dad Land der Schwarzen, ge
nannt werden. Wozu jene drei Engländer ben Grund gelegt, dad hat Barth mit eincı
Ausführlichfeit weiter ausgebaut, die die Bewunderung eines jeden Sachkenners und
Sachgenofien erregt. Der deutfche Reiſende ift aber auch ein wirklicher Entdecker ge:
wefen; nicht allein, daß er, nachdem er Tumbuktu von Öften ber erreicht, der erfte. ift,
welcher den Duorra, Kuara, Iſſa⸗Strom, den Niger der Alten, auf einer Stredi
feines Laufs berabgegangen, die, wenn man Mungo Park ausnimmt, der bei feinem
Unternehmen um's Leben Fam, noch Fein Europäer mit eigenen Augen geſehen, fo ba:
ee den DBenne, einen Fluß im Innern entvedt, von dem es nachgewiefen worden ift,
daß er denjenigen Nebenfluß des Quorra bildet, welcher zeither unter dem Namen bet
Tſchadda befannt war. Diefer Benus, der fih von der linken Seite ber zum Quorra
ergiept, bietet eine ſchiffbare Fahrbahn in Die innerften Gegenden des dftlihen Sudan
und ift fchon, feit die Nachricht von Barth's Entvedung nad Gipopa gelangt, vor
einem englifchen Dampfboote mit Erfolg befchifft worden. Ueber den @ulturzuftant
der Ränder und Voͤlker des Sudan, die allefamnıt dem Aderbau fich widmen, die, fei:
Iahrhunderien für den Islam gewonnen, den aufgeklärten Völkern der Chriftenhei
gegenüber zu den balbaufgeflärten zu rechnen find, über Die Pulo- oder Hellata⸗Reiche
deren Führer und Völker die Friegerifchen Träger de Koran find, über Soerhay, Gando
Sokoto, Bornu, Adomaua, Bagirmt, Kanem, Wabny, Darfur ꝛc., über Ihre gewerb:
lichen Zuftände in Aderbau, Viehzucht, Induftrie und Handel, über die forialen und poli:
tifchen Verhaͤltniſſe dieſer Meiche und Staaten, über die Gefchichte ihrer Völker, derer
Sprachen und Mundarten u. f. w., über alled das und fo vieles Andere noch giebt Bartt
in feinem, in anfpruchslofer Sprache abgefaßten Berichte fo viel Neues, fo viel Gründ:
liches, daß man ftaunen muß, wie ed Einem Manne gelingen fonnte, binnen der ver:
haͤltnißmaͤßig jo kurzen Zeit von wenig Jahren Derartige zu leiften, noch dazu unter
Eimatifchen, auch moralifchen Eindrüden, die wahrlich nicht zu den leichten gehören.
Ungefähr mit dem Barallelfreis von HN. Breite fchließt für jest die Herrichaf
des Islam in Afrika ab; darüber hinaus wohnen unabhängige Heidenvölfer, wie et
fheint, in Fleinen Gemeinden oder Gefellichaften, denen die Kraft abgeht, den mädh:
tigen nördlichen Nachbarn Widerſtand zu leiften, daher dieſe unaufhörlih Einfälle üı
diefe jüblichen Landfchaften machen, um — WMenfchen zu rauben, die den werthvollſter
Handelsartikel für die mohammedanifchen Volker des Sudan auf den Sclavenmärfter
in Aegypten und in den Küftengebieten des mittelländifchen Meeres ausmachen.
Die Wohnfige dieſer heidnifchen Negervölfer Tiegen da, wohin man, auf dai
Zeugniß der Alten geftügt, das Mondgebirge zu feßen pflegte, von dem geglaubt wurde
daß es einen, durch Das, ganze Feſtland, von Habbeffinien bis zum Meerbufen vor
Guinea, flreihenden Querriegel, und fo den nördlichen Rand von Hochafrifa bilde
Diefe Anfiht wird man aufgeben müſſen. Es ift zwar eine alte Vorftellung, abe
durch neuere Berichte fehr wahrfcheinlich gemacht worden, daß gerade in entgegengejeßte
Nichtung, nämlich von Habeffinien aus gegen Süden, ein zufammenhängendes Hochlan!
längs, oder in der Nähe der Oftküfte flreihe Bid zum Gaplande bin. Auf diefen
Hochlande wollen deutfche Mifflonare, Krapff und NRebmann, die von Mombas he
gegen das Innere vorzudringen beftrebt geweſen find, Schneeberge gefeben haben, wenig
Grade ſüdlich vom Aequator. Einen diefer Berge nennen ſie Kilima Dſcha ro, d. h
Berg der Größe. Ragt fein Gipfel in die Megion des Schneed empor, jo muß e
mindeftens eine Höhe von 40,000 über dem Meere erreichen. Er liegt unter 30 40
S. Preite, im Lande Dſchagga, Hinter dem fich im Innern des großen Platenurüden:
Unia mefl, d. 5. dad Mond» Land, ausdehnt. Die ptolemälfche Benennung Zeryv:
ift weiter nichts, als die griechifche Ueberfegung des Wortes Moczi, Mefl, u. f. w. üi
Des verichiedenen Mundarten der großen fübafrifanifchen Sprachfamilie Hier habe:
wir alfo das Mondgebirge des Ptolemäus. Man flaunt über die Nichtigkeit der Nach
richten, die von den alten Autoren bei ihren geographifchen Befchreibungen benut
wurden. Und doch wird an dem Vorhandenfein des Mondgebirged von einer Seit
ganz und gar gezweifelt!
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drien thun mußte. Bis jetzt hat noch Fein Menfch den Urfprung des claffifchen Stro-
mes von Afrika gefehen, d. b. noch Fein Menfch, der einer der aufgeflärten Nationen,
fei e8 des Altertbums, fei e8 der Neuzeit, angehört. Die älteften portugiefifchen Nach⸗
richten haben von einem großen See gefprochen, der hinter den Bergzügen der Oftküfte
angegeben wurde. Die neueften Berichte, die freilih auch erft auf Erzählungen der
Eingeborenen beruhen, Haben die Angabe der Portugiefen beftätigt. Sie nennen ben
See NDafit, und Krapff und Rebmann hörten ihn den See von Unia meft und noch
anderweitig nennen. Die genannten Riffionaive geben ihm eine außerorbentliche Größe
nicht bloß in der Känge, fondern auch in der Breite. Seitens des Berichterftatter if
1850 die Vermuthung gewagt worden, daß in dem gegen Norden firömenden Abfluß
diefed Seed der Urſprung des Bahr el Abiad der Araber, d. i. des eigentlichen Nil
firomeß, zu erkennen fein möchte.
Was Heinricy Barth im Norden des Aequators fir die Erforfhung Afrika’
gethan, Das ift gleichzeitig in der füblichen Hemifphäre durch David Livingftone geleiftet
worden, der von 1849 bis 1856 die umfaſſendſten Helfen in Süpafrifa unternommen,
und der erfte gebilvete Europäer ift, welcher den Erbtheil quer durchſetzt bat, von
Loanda an der Weftküfte bis zur Mündung des Zambezi an der Oftküfte Das ifl
eine ächte Entvedungsreife gewefen. Sie hat die Vermuthungen, die man aus den
fragmentarifchen Nachrichten der Portugiefen des 15. und 16. Jahrhunderts über bie
Bodengeſtaltung der Süphälfte des Erbtheild geichöpft hatte, beftätigt und auf's Schärffte
feftgeftellt. Südafrika bildet in der Mitte ein großes Plateau, dad zu beiden Seiten,
links und rechts, zu noch höheren Bergebenen emporfteigt, die alsdann gegen Well
und gegen Oft in fteilen Wänden Hinabfleigen zu den Küftenebenen am Atkantifchen
wie am Indiſchen Dcean, den auf der Hochebene entfpringenden Flüſſen, beim Ueber⸗
tritt In Die Küftenebene nur Engſchluchten übrig laffend, durch fie in Waflerflürzen und
Stromſchnellen tobend und fchäumend in die Tiefe eilen. Livingflone nennt die Hoch⸗
ebene zwifchen den beiden Hochrändern der Küfte eine Einfenfung, eine Bezeichnung,
welche nicht im abfoluten, fondern im relativen Sinn, na Maaßgabe jener Randerhe⸗
dungen zu nehmen ift; denn er hat Die Höhe des Plateaus zwiſchen 3000’ und 4000’
über dem Meere gefunden. In diefer Einfenfung möchte denn auch jener N’Daffl ober
See von linia müfl liegen, deſſen oben gedacht wurbe ').
In Nordafrika ſchließt Barth's Unterfuchungsfeld mit dem 109 nörbl. Breite ab,
in Südafrifa fällt Livingſtone's Neifeweg quer über das Hochland mit der mittlern
Barallele von ungefähr 159 fühl, Breite zufammen. Was dazmifchen liegt ift für und
völlig unbekanntes Land, in das noch nie ein Europäer gedrungen. Es erſtreckt fi
über 25 Breitengrade oder 375 Längenmeilen und umfaßt einen Flächenraum von der
Größe Europa's.
1) In England lebt ein Dann, Namens William Desborough Govley, der im Belg iR der
ründlichſten Gelehrfamfeit Alles deſſen, was jemals über die Geographie Afrika's gejagt, geſchrie⸗
en und geben worben ift von den älteften griechiſchen und den fpätern arabifdyen Autoren an
bis auf die Gegenwart, und der, geflügt auf diefe Gelehrfamfeit, die Kritik afrifanifcher Geographie
mit einem gewillen Ucbermuthe gleichſam in Erbpacht genonmen bat. Inſonderheit if dies in
neuefter Zeit der Fall mit den Gegenden von Afrika, durch die Livingſtone's Reiſezug gegangen iR,
für die er die älteften wie neuern Nachrichten der Bortugiefen zu einem eigenen Studium gemacht
hat. Weil nun diefe Nachrichten nicht überall mit dem übereinftimmen, was Livingftone nady ſelbſt⸗
eigener Anſchauung erzählt, fo nimmt Covley feinen verbienftvollen Landsmann unter fein —5
kritiſches Meſſer, wie er es 1832 mit dem Franzoſen Douville und dann auch mit dem Bericht⸗
erſtatter 1852 gemacht, ber, weil er ſich nach dem Borgange Gumprechts bed Franzoſen und feiner
Wahrhaftigkeit angenonmen, feine Gnade vor den Augen des geographiſchen Erbpächters gefunden
> Hat. Weil der Berichterftatter dies gethan, nennt Govley fein Heines Kärtchen von 1850 the worst
map of Africa produced for a century and a half. Und nicht beffer ergeht es unſerm Lande:
manne, dem Sendboten Krapf; auch über den gießt der Erbpächter feinen Zorn aus in einer Schr,
die den anmaßlihen Titel führt: Inner Africa laid open!! Dieſe Bemerfungen finden hier Plat
nicht des perfönlidyen Interefjes wegen, fondern der Sache halber, da Covley's in vielen Källen
beadhtenswerthe Kritik den Beweis giebt, wie viel in der Erforſchung Suͤd-Afrika's noch zu thun
if, um zu richtigen Vorſtellungen über Natur und Art feiner Landichaften zu ae „
erg haus.
lichen Mangel an Bäumen und an Anhöhen in der Umgegend zuzujchreiben ifl. Vogel's
Angabe, die Linie tropifcher Regen beginne erft ſüdlich von Kufaua, iſt mit einigem
Vorbehalt zu verftehen; denn wenn er den Regen in der bewaldeten Landſchaft in
einiger Entfernung nördlih von der Hauptftadt gemeflen hätte, fo würde er wahrjchein«
lih ſchon ein verfchienenes Reſultat gefunden haben, und grunpfalfch würbe es jein,
eine Linie füblih von Kufaua durch den Sudan, ober felbft nur durch Bornu, ald
nörbliche Grenze des tropifchen Regens zu ziehen, die demnach mit 129% n. Breite zu-
fammenfallen würde, während fie am Nil nah dem Zeugniffe alter und neuer Reiſen⸗
der 60 bis 79 nördlicher zu liegen pflegt. Diefen Negengüffen im tropifchen Hochafrika
verdanft der Nil feine während der Sommerszeit regelmäßig wiederfehrenden An⸗
fhwellungen und das Thal dieſes berühmteften Stromes dee Erde feine Alluvionen,
Die die Örundurfache der ausnehmenden Bruchtbarkeit find, welche wegen unaufhörlichen
Zuſchuſſes an Stoff nie und nimmer verfiegen kann. Die Nilfchwellen im Sommer
£onnten die alten Griechen nicht recht begreifen; regnet e8 doch in’ Diefer Jahreszeit in
den Küftenländern des Mitteländifchen Meeres fo überaus wenig, daß es kaum wahr-
genonmen wird. Hier ift der Herbft und noch entfchiedener der Winter die Regenzeit;
aber die Höhe des gefallenen Waffers ift, felbft an der afrifanifchen Küfte, fchon ganz
europäifch; fle beträgt in Algier beinahe 35, in Oran nur 16° und in Moflaganem
fogar nur 14” Barifer Maaßes, wad gegen den Negenfall in Norddeutſchland weit
zurücbleibt. Die Zahl der Regentage im Verlauf eined ganzen Jahres ift Dort in der
Küftenlandfchaft des Moghrik⸗Auſath nur 53 bis 54, Davon auf die Sommernonate
faft gar Fein Tag fällt. . >
Die Flora Afrika's entfpricht diefer Temperatur.
Ungemein reich ift dieſer Erdtheil an Farrnkräutern; ihre Artenzahl macht ein
Drittel aller bekannten Pflanzen des Erdtheils aus, ein Verhaͤltniß, dad in Amerika
nur auf den Anbesfetten gefunden wird. Die große Pflanzenfamilie ber Gräfer
machen ",, aller Phanerogame aus, in Amerika nur Y5; der hülfentragenden Pflan-
zen giebt e& Vrr, der Mubiaceen Y,,, der Compoſeen Yr,, der Euphorbiaceen Ya, ber
Malvaceen Y, aller fichtbar blühenden Pflanzenagten u. f. w. Drei Pflanzenformen
von vorzüglicher Schönheit find den Tropenländern aller Weltgegenden eigenthümlich:
Palmen, Pifanggewächfe und baumartige Barrnkräuter. Wo Wärme und Feuchtigkeit
gleichzeitig wirken, da ift, fagt U. v. Humboldt, die Vegetation am üppigften, bie
Beftaltverfchiedenheit am größten. Bon den afrifanifchen Palmen zwifchen der Bucht
von Benin bis zum Vorgebirge Dicharbafun wiſſen wir nichts. Ueberhaupt Fennen
wir bisher nur eine fehr geringe Zahl afrifanifcher Palmenarten. Die gefellig lebende
Dattelpalme, Phoenix dactylifera, überzieht ganz Nordafrika und Liefert feinen Bewoh⸗
nern reichliche, fchmadhafte und nährende Früchte; eine andere Art, Ph. reclinata, kam
in Sübafrifa vor bis gegen das Kapland. Aus. Elais guineensis, alfo genannt, weil
diefe Palme vorzugöweife an der Küfte Guinea ihre Heimath bat, wird vorzügliched
Del bereitet, auch ein Getränk, das man Palmenmwein genannt bat. Außer den Pifang-
arten find Damsmurzel, Manioc, Hirfe u. f. w. Nahrungspflanzen, mit deren Anbau
fi die Bewohner des tropifchen Amerifa lebhaft befchäftigen. In den Ländern außer
halb der Wendekreife werden unfere europäifchen Getreivearten gebaut: fo in dem hoch⸗
fruchtbaren Aegypten, an der ganzen Nordküſte und im Kaplande, wohin auch bie
Rebe verpflanzt worden ift, die den berühmten Gap Conſtantia liefert. Ans Afrika
kam auch die Erica, diefe fchöne, zarte Mobepflanze, in ihren zahlreichen Arten zu uns.
Sie überzieht die Ebenen und Berghänge ded Kaplandes mit einen weißen, vöthlichen,
gelben, oranges und purpurfarbigen Teppich.
| Der Meppigkeit und dem Geftaltenreichthume der Flora entfpricht die Fauna
Afrikas. Gefchwänzte und ungefchwänzte Affen finden ſich durch den ganzen Erbtheil,
mit Ausnahme des Nilthals; das Iangfchwänzige Schuppenthier und der Ameifenbär
yaben im weſtlichen Afrika ihre Heimath.
Ganz Afrika, von feinem Nordrande beinahe bis zum Südende ift von plumpen
Diefhäutern bewohnt. Dahin gehört der Elephant, das zweihörnige Nashorn und dab
|
— — ——
| ee T , ec + De Beide dee Asse ——⏑
Eigenschaft, die den Tam'zirgh't und dem Koptifchen gemeinfchaftlich ift, im
Grade auch der Sprache der Biſcharihn. Die Demonflrativen in der Hauſſa⸗
find Denen im Berberiſchen fehr ähnlich und darauf. gründet man bie verwandte
Anlehnung an die HSauffaner. Das feßhafte, Aderbau treibende Volk im X
Sudan, welches Leo der Afrikaner Gubert nannte, wohnhaft im Stromgel
Quorra in dejien Mittellauf und an allen feinen Zuflüffen, ift als gewerbfleißi
deisnation von Iddah am Quorra aufwärts längs des ganzen Stromlaufs über
und Allr bis nach Murfuf, wo das Hauffanifche als Mutter- ober als
Sprache überall verftanden und geſprochen wird, verbreitet. Diefe Sprache,
die vollkommenſte der afrifanifchen Sprachen ausgegeben wird, ift demnach fi
großen Theil von Nord⸗ und Inner-Afrifa ungefähr das, was die franzöfliche
für Europa geworben ift, ein jebr allgemeined Verftändigungsmittel. Darin al
das Hauſſaniſche noch übertroffen von der Sprache der Araber, die, ohne f
diefer Stelle ihrer Wanderungen in der Vorzeit zu gedenken, in gefchlofienen
aus ihren Urfigen aufgebrochen find, um die Religionslehren und die Damit ve
bürgerliche Befeßgebung Mohammed's, ihres Propheten, aller Welt zu verkünd
And ſie denn auch unter der Führung Traftvoller und thatendurftiger Chalifen
Nachfolger Mohammed's, nach Afrifa gezogen und haben bier unter Statthalte
NH frühzeitig vom Ghalifat zu Bagdad losriſſen, mit neuen Dynaften neue,
ſtaͤndige Neiche gegründet, die einen großen Einflug auf die Gefittung der vo
betroffenen Völker ausgeübt haben. Die Araber haben, unter Anır Iba el A
Sabre 640 n. Chr. nicht allein Aegypten und die ganze mittellaͤndiſche Kü
Afrita erobert, fo wie einen Theil der atlantifchen bejegt, jondern find auch!
Innere des Erdtheils eingedrungen, wo fie die eingeborenen Benödlferungen theil
jocht haben, theild, den Sitten ihrer Urahnen getreu, ald Bebuinen, ald we
Hirten friedlich in eigenthümlicher Bildung unter ihnen Ichen. Als äußerfte
der Verbreitung der Araber in ganzen Stämmen und großen Maſſen im
von Afrika laßt fich etwa der Parallelkreis des 100 N.-Breite annehmen, mı
Kordofan, in Darfur, in Wabai, in Begharmi und im Bornu⸗Reiche auf ı
Theil üppigen Triften diefer Tropenländer ihre Heerden weiden ober anch Ac
geworden find. Der Islam bat die arabiihe Sprache der gefanımten mohammed
Erde ald Sprache des religiöfen und politifchen Geſetzes, als gelehrte Sprach
tragen, und fo ift fie denn auch in ganz Norb-Afrifa, mit Einſchluß des Bi
Sudun, Die Sprache des Geſetzes geworden; durch jene Eimwanderungen aber
al’ den Gegenden, die von ihnen betroffen worden, die Umgangsſprache oder
ſtens dasjenige Idiom, welches als allgemeines Verſtaͤndigungsmittel dient.
Berghaus (der Verfaſſer diefes Artikels) hat die Verbreitung der Ar
oͤſtlichen Theil von Inner⸗Afrika unmittelbar vom nubifchen Nilthale und
unmittelbar von Aegypten und den Bedninen⸗Staͤmmen bergeleitet, welche, in dı
des 7. Jahrhunderts Anır Iba el Aas nad) diefem Lande begleiteten und den vorzü
Antheil am der Eroberung beffelben hatten. Ihre Nachlommen, die heutigen
in Nubien und auch in Kordofan, — woſelbſt jle, foweit fle Beduinen geblieb
Bakara heißen, weil fle Rindviehzucht treiben und alfo Kühe, Balar, anfziel
erfennen es ausdrücklich an, daß ihre Voreltern über Aegypten aus dem Hedſch
gewandert find; und Die Namen vieler Stämme, die im Innern des Sudan bie
ale Nomaden, zum Theil aber auch als fephafte Landbauer verbreitet find,
aufs Lebhafteſte an Die noch jeßt im Hedſchas lebenden Beduinen. Died gebt u
leglich aus den übereinſtimmenden Nachweifungen hervor, die wir über die Ara
afrtkanifchen Binnenlandes von mehr als einen Berichterftatter erhalten haben
einer andern Seite tft behauptet worden, daß alfe Araber in dem ganzen,
Nubien und den Negervölkern liegenden Ländergebiete ſich AI Arab Abu Sett
denn nach einer bei ihnen allgemein angenommenen Ueberlieferung foll ein Hel
Namens zu derſelben Beit, ald Amr Iba el Aas Alerandrien eroberte, von Ien
das Rothe Meer überſchritten haben, und an einer Stelle, die noch heut zu 3
Sudan, und alle Araber in. Dar Zur, in Wabdai, Bornu u. f. w. follen ihren Urfprung
in diefem zweiten Auswanderungd-Strom haben, der zu derfelben Zeit, als die nörd⸗
lichen Geſtade Afrika's überfluthet wurden, fich längs des Fußes der Gebirge Mittel-
Afrika’ verlief. Sie follen echte, unverfälfchte Araber fein, auf welche, fo wird
behauptet, nicht einmal der Islam einen befonderd tiefen Eindrud gemacht babe.
Alle Bewohner der Ränder am Nil, auch von Dongola aufmwärtd über Chartum
Hi8 Sennar, und alle übrigen echt arabifchen Volkäftänmme bi nach Bornu bin,
fprechen, mit fehr feltener Ausnahme, Feine andere Sprache, als die arabifche, jedoch
giebt es unter ihnen eben fo viele Mundarten. Gewiffe Stämme legen indeß einen
großen Werth auf die Reinheit der Sprache. Beſonders find die in Scheedy, im
nubijchen Nilthal lebenden Dichaalein ftolz darauf, daß fie ihre arabifche Mutterſprache
zein und unverfälfcht fprechen.
. Alle Araber, auch die afrifanifchen, fehen mit Verachtung auf ihre Nachbarn
herab, denen fie dafjelbe Beiwort „Adfchem“ beilegen, dad der Koran allen Nationen
giebt, welchen die arabifche Sprache fremd ifl. Diefes Wort wird von den Arabern
einerfeitd auf Perflen und andrerfeits auf die Linder der afrifanifchen Küfte, die Ara-
bien gegenüber liegen, angewendet, wo verfchiedene Sprachen gejprochen werben. Diele
Ränder find den Bemohnern von Jemen und des Hedfchad noch heute unter dem Namen
Barr el Adſchem bekannt, unter welchem man die ganze Küfte von Suakin bis Bars
bara, ohne die abyſſiniſche auszufchließen, begreift. Und bier ift eigentlich das Regnum
Adjamiae der älteren europäijchen Geograpben zu fuchen. Hierdurch erklärt fich ein
großes Mißverſtaͤndniß eines neuern Neifeberichtd von Anno 1851, menn darin von
den Volksſtaͤmmen zwifchen dem Nil und der Küfte gejagt wird, daß fle nicht Arabifch,
fondern „Aggem“ fprechen, und daß dieſes Aggem die größte Aehnlichkeit mit der
Sprache der Bilchariche habe! !
Seit den Kindertagen ift einem Jeden von und Deutfchen das Wort Mohr, oder
richtiger Maure, geläufig, indem damit ein fchwarzhäutiger Menſch, homo niger, bes
zeichnet wird, infonderheit aber das arabifche Volk, das einft die pyremäijche Halbinsel
eroberte und fle im früheften Mittelalter zum blühendſten Kulturlande Europa's ſchuf.
Der Name der Mauren ift durch Auswechslung entflanden, indem ſich die Araber auf
dem Boden des alten Mauritaniens mit den berberifchen Ureinwohnern nach und nad
vermifchten, denen fle den Koran brachten; der Name Mauritania aber fcheint in eimer
der jemitifchen Sprachen feine Wurzel zu haben, fo namentlich im hebraifchen Worte
Mahur, d. i. Abend. Auch bat man ihn auf das griecdhifche Apaupoc, d. i. dunkel,
dunkelfarbig zurückführen wollen. Gewiß fcheint ed zu fein, daß die heutigen
Mauren, die im Meiche Marokko Städte und Dörfer bewohnen, ein Gemijch verichie
dener aflatifcher und afrikaniſcher Völkerfchaften find, deſſen Hauptbeſtandtheil Verbern
und diefenigen Mauren bilden, die nach der Eroberung Granada's, 1492, aus Spa
nien vertrieben wurden, und im dußerften Abendlande Afrika's eine Zufluchtftätte fanden,
wo das heutige Gefchlecht der Mauren alle Lafter, aber kaum eine der Tugenden feiner
Borfahren zeigt. Uber außer dieſem Mifchvolke giebt es im Meiche Maroffo auch echte
Araber, die theils ſeßhaft ſind, theils als Beduinen ein Wanderleben führen; und von
diefen Beduinen ſtammen die Horven reiner Araber ab, die fich laͤngs der Küfte des At⸗
Iantifchen Oceans bis über das Weiße Vorgebirge hinaus verbreitet haben, und ihrer
fhönen WMutterfprache, der reichften der femitifchen Sprachen, überhaupt eine Der reichfien
Sprachen der Welt, treu geblieben find. Andere Araber-Stämme diefer Gegenden aber
haben fich mit Amazirgben und Tuaregs gemengt, woraus abermals ein Baftard- Boll,
mit einer Baftard- Sprache, entflanden ift, welches in den fühlichen Strichen der Sa-
hara vom Atlantifchen Ocean bis zu den Grenzen von Hauſſa und Kafıhna, Kaſſena,
ald wildes Haubgefindel umberfchwärmt und eine Zone füllt, die die zerftreuten Haufen
der reinen Araber und die Bollsmaflen des Terga von den Senegambifchen und Sudan-
Nationen trennt.
Der mobhanmebanifchen Zeit, und zwar dem graueften Altertyum gehören die
Wanderungen der Araber nah Habeſch ober Abyffinien, Wbefllnien, an, wo'fie
SERFARUUG UN) DER GELTEN Vorſtenungen DER OLEWER aue SOME DELBURDER TURM
den, die den füdlichen Rand der bekannten Erde bewohnten. Daß die Abeſſtnier nicht
von einer. altägpptifchen Colonie hergeleitet werden fönnen, wie man es wohl verfudht
bat, fondern daß fie aus Arabien flanımen, ergiebt ſich aus vielen Ueberlieferungen des
Landes, ganz befonderd aber aus der Innigen Verwandtſchaft der Sprachen. Schon
im der berühmten Volker⸗Genealogie des Mofes (I. 10, 7.) werben von Kufch, welches
man gewöhnlich Durch Aethiopien überfegt, Voͤlkerſtaͤmme abgeleitet, die theils im ſud⸗
lichen Arabien, theild im gegenüberliegenden Afrika, dem heutigen Habeſch, zu fuchen
find. Auf die Annahme einer von Arabien ausgewanderten Eolonie, die, auß mehreren
Stämmen zufammen gelaufen, ſich jenſeits der Meerenge freie Wohnflge fuchte, leiten
und aber die Namen, welche das Volk theild bei den Arabern führt, teils fich ſelbſt
beilegt. Bei den eriteren beißen die Abyſſinier Habafch, pas Land Habaſcha, d. i. eim
aus mehreren Stämmen zufammen gelaufener Haufe, weshalb fie auch felbft biefen
Namen fich nicht gern beilegen, in der Schriftſprache auch nicht gebrauchen, obgleich
im gemeinen Leben Habeſch vorfommt. Dagegen nennen fie felbft ihr Reich Gees ober
Medra⸗Agasgam, d. i. Land der Ausgewanberten, ober auch Meich der Breiten. Wahr»
fcheinlich, aber ohne hiſtoriſches Zeugniß, Doch weſentlich geflübt durch die neuen Ent
dedungen über die bimjaritifche Schrift und Sprache, ift die Vermuthung von Eich»
born, daß diefe Eolonie unter Abd-Schams oder Saba, dem Vater des Hamjar, um
den Bebrüdungen diefed Tyrannen zu entfliehen und im Beſi ihrer Freiheit zu bleiben,
das jenſeitige Ufer geſucht habe. Spaͤterhin bat das Volk auch dem griechiſchen Na⸗
men der Aethiopier, Aibiorec, dad Bürgerrecht ertheilt, und nennt ſich demgemaͤß
Itjopjamfan, fein Reich Mangheſta⸗Itjopija. Die ätbiopifche Sprache führte bei dem
Volke felbft den Namen Geez⸗Sprache, Refana Gerz, und nach ihrem Berflingen im
. Munde des Volkes Lefana Mazchef, Bücher» Sprache, im Volksdialekt Mez- Hafenja.
Sie wird gar nicht mehr vom Volk gefprochen, wohl aber ift fie noch die Sprache
des chriftlichen Gottesdienſtes, der fich auf dem Hochlande von Habeich erhalten hat,
und der Literatur des Landes, und wird von allen f. g. Gebilveten, dem Könige, ſei⸗
nen Räthen, den Geiftlihen und Mönchen verftanden. Dagegen ift fie faft ausſchließ⸗
lich Schriftfprache, felbft für den Privatbriefmechfel. Als Umgangssprache ift die Geez⸗
Sprache von der ambarifchen, Lefana Amhara, verbrängt worden. Obgleich ein Dia-
left des Aethiopiſchen, und alfo femitifchen Charakters, hat das Amharifche doch mehr
Fremdartiges, als feine Mutter- und als feine Schwefterfprache, das Tigre’fche, welches
die größte Aehnlichkeit mit dem Aethiopiſchen behalten hat; denn in ber -Provinz
Tigrö hatte dad Geez feinen Mittelpunkt. Die Sehe, die ihre Lagerpläpe an Den
öftlichen Abhängen des abyffinifchen Hochlandes haben, bildeten vielleicht Die Nachhut
jened vormohammebanifchen Völferzuged aus Arabien, ver auf einheimifche Bevöllkerun⸗
gen traf, die er zwar zu unterwerfen, nicht aber auszurotten vermocht bat; denn das
Ague, die Sprache einer diefer Urbevölferungen, ift in einigen Provinzen faft aus⸗
fchließlih, in anderen aber, wo fle von der Sprache der femitifchen Eroberung ver⸗
drangt wurde, noch bei den niebrigften Klafien in Gebrauch geblieben, von denen einige
als audgefloßene, vechtlofe Kaften betrachtet werden müflen. Mit ihren damaligen -
Drangern erbulden fie daſſelbe Schickſal der Zerfprengung und Bernichtung auch in
unferen Tagen noch durch dad mächtige Volt —
Der Gallas, das mit den ihnen fprachverwandten Somalis und Danagil den
ganzen Oſten von Afrifa befegt hält, vom 49 ©. bis zum 140 N. Breite, einer Seitd
längs der Küfle von Mombas bis über die Straße Bab⸗el⸗Mandeb hinaus, anderer
Seits bid zu einer noch unbekannten Ferne tief im Innern des Hochlanded. Tulu
Walal beißtgfn den Sagen der Gallas ihre Urbeimath, von der fie es wohl ſelbſt
nicht wiflen, fie zu fuchen ift, fonft würde Die Sage fie nicht alfo, d. h. unbekann⸗
ter Berg, nennen. Bon da find fie ausgezogen gegen Norden und gegen Oſten, und
fett Anfang des 17. Jahrhunderts zuerft als Fuß⸗, dann als Reitervolk in den füd⸗
lichen Provinzen des damald mäßigen Abyifinifchen Reichs erfchtenen, deſſen Bevölke⸗
rung fie in feilfürmigen Colonnen auseinander gedrängt ober umzingelt haben. Das
Galla⸗Volk rüdt noch immer vorwärts, allein feine Anddehnung fällt nicht in bie
MEBSLHEI OVEyDgi ver im Zuſammenhang JIEHENDEI Wohnſiße DIL gioßen YOWarsı-
kaniſchen Voͤlkerfamilie. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß auf
dieſem Vorpoſten der Volksſtamm ftebt, den wir feit den fräheflen Schifffahrten ver
Bortugiefen unter dem Namen Ambofer oder M'Bozes kennen, Er ift 5° eines größ⸗
ten Kreifes nördlich vom Gabun und den M’pongorias, von denen wir, wie oben be⸗
merkt, wifien, daß fie im Umfange des bochafrifanifchen Völkerkreiſes liegen und fchiebt
dieſe Peripherie auf der Abendſeite bis zum Parallel von 69 oder 79 N. Breite vor.
Auch von dem mächtigen Bolf
Der Fulaher, Bulbe, Wellatas ıc., dad füch feit einem Jahrhundert und im
Lichte Der Gegenwart durch feine nach Oſten gerichteten Eroberungszüge und feinen
Fanatismus in der Verbreitung des Islam und deſſen Eivilifation chen jo hervorthut,
ald die Araber in den erften Jahrhunderten nach der Hedſchra es thaten, wird behaup⸗
tet, daß ed mit den Völkern des Tafellandes von Hoch⸗Afrika ſprachverwandt fei. Er⸗
weißt fich Diefe Anficht ald begründet, fo befigt Afrika einen Sprache und Voölkerſtamm,
der nach feiner Verbreitung auf gegebenen Raume der indogermanifchen Volker⸗Familie
in Alten und Europa nahe: gleich ſteht. Denn die Fulaher haben ihre Stamm⸗ und
auch jegt noch ihre Hauptfige in demjenigen Theile von Nord Afrika, den man Hoch⸗
Sudan nennt, in den Quellbezirken der Gambia, des Senegal, des DicholibasQnvsra;
aber. fie find Anfangs als friedſame Handeldleute, in der Folge ald fanatifirte Anhänger
des Bropheten berabgeftiegen gen Morgen, der Kanba entgegen, in die Länder des
flachen Sudan, dad Schwert und den Koran in der Hand, Alles vor fich überwälti-
gend und neue Gleiche ſtiftend, bis nach Bornu bin, wo ihre Züge einflmeilen eine
Schranke gefunden haben. Als ethnographifches Curioſum möge noch angemerkt wer-
den, daß man die Fulaher in ein Berwandtfchaftsband mit dem Malayen-Bolf gebracht
bat, eine wilde Behauptung, die mit einen Aufwand von Gelehrfamkeit und philolo-
gifhem Scharfiinn zu begründen verfucht worden iſt, der eincd befleren Thema würdig
geweien wäre! Nachbarn der Fulaher in ihren Heimathlande des hohen Sudan [Ind
Die Mandingo'g, neben jener die zahlreichfte und mächtigfte Nation im weil
lichen Theil von Mittel- Afrika, zugleich das gemerbfleißigfte Volk, dad den ganzen Han⸗
bel diefer Gegenden von Afrika in Händen hat. Die Manbinge’s fpalten ſich in eine
Menge größerer und Eleinerer Völkerfchaften, veren jede ihre eigene Sprache fpricht.
3a es werben einige Dialekte ald Schweitern oder Töchter anzufehen fein von Der
‚ Rutterfpradye, welche von den eigentlichen Mandingo's geiprochen wird, deren Urheimath
am Dieholiba, den Oberlauf des Quorra, zwijchen 109 und 110 M. Br. zu liegen
fheint, Ganz befonderd audgezeichnet ift dieſer Sprachflanm dadurch, daß er unter
allen Völkern reinfter afrikanischer, d. i. äthiopifcher over Neger⸗Race, das erfle Bei-
ſpiel einer Schriftiprache mit eigenthümlichen ſyllabiſchen Schriftzeichen barbietet, die
acht Eingeborne wor 20 oder 30 Jahren erfunden haben, — eine Entdeckung der neuc⸗
fen Zeit, 1849, die zu den wichtigften Ergebnifien gehört, welche jemals im Felde
afrifanischer Bölfer- und Sprachforfhung gewonnen worden find; abgefeben davon,
daß die Erfindung ſelbſt, deren fich viele Volkerſchaften gleiches Sprachſtammes rajch
bemächtigt haben, ein großes Mittel zur Foͤrderung und Berbreitung ber Geflttung
werben muß.. Diefe gefchriebene Sprache wird von den Veis, Feys, Weiß geiprochen,
einem Kleinen, kaum 15,000 Köpfe zählenden Voͤlkchen, aber unternehmender, flolzer und
friegerifcher, ald die meiften feiner Nachbarn, das jetzt das Küflenland von den Galle:
nad bis zum Kap Mount in einer Ausdehnung von 30 Meilm nad) dem Innern bes
wohnt und feinen Ueberlieferungen zufolge in unvordenklichen Zeiten als Kriegsſchaar
dad Mandingo- Land verlaffen, auf feinem Zuge nach und nach verfchievene Laͤnder bes
rührt und ſich zulegt in Wakoro, dem jebigen Vei-Lande, niebergelafien bat, wo es
fon dem Skiavenhandel fehr ergeben war. Diefe hiſtoriſche Nachricht findet in philo=
logiſchen Unterfuchungen ihre Beftätigung; denn diefe haben erwiefen, daß das Bei und
dus Mandingo Schweiterfprachen find. Mit der BeisSprache verwandt ift die ber
Dey8, eines noch Eleineren Völkchens, das die Küftengegend vom Kap Mount bis sum
Kap Montferado inne at, und wilder, zugleich aber auch träger und harmloſer ift, ald
Dat Vei⸗Volk.
EEE TDET RT WED WUINWRERTER ’ Ir ae [| . X Ze 2 2 Zur | Zu 2279 20 Zu, zu | zu Zu 2 mw 7 Wir | —
kurz gedacht werben. Die Eingebornen von Mobba oder Wabai haben eine Sprache,
die verfchieden ift von den Zungen aller Nachbarvölfer, wiewohl Spuren von Affinität
nicht zu verkennen find. Aber außer biefer eigentlichen Landesſprache ſpricht man in
Wadal eine große Menge andrer Zungen, deren Zahl bald auf 20, bald fogar auf
40 angegeben wird. Aehnlich verhält ed fi in Bornu, mo außer der eigentlichen
Kandeöfprache der Bornuefen 30 verfchiedene Sprachen gang und gäbe fein follen,
Diefe merkwürbige Erfcheinung des Vorkommens fo vieler Idiome auf verhältnipmäßig
kleinem Raume läßt fich vielleicht Dadurch erklären, daß Wabai und Bornu Paſſage⸗
länder find gwifchen der Zone der Araber und Berbern, ben Völkern des Islams,
und der Zone der eigentlich ſ. g. Neger, die noch nicht zur Fahne ded Propheten ge
fhworen haben, und die nicht allein für jene nörblichen Bölker, fondern auch für die
mohanımedanifchen Beherrfcher ded Sudan, von jeher das Ziel von Menfchen » Jagben
gewefen find, wie ſchon oben gefagt wurde. Vom Sultan von Wadal im Befondern,
wird verfichert, daß er häufig Streifzüge in die ſüdlichen Känder unternehme und von
den bort eingefangenen Leuten, Männern, Weibern und Kindern, in feinem Lande neue
Dörfer anlegen laffe, indem er died für nüßlicher halte, ald fie an Sclavenhändler aus
Aegypten, von der Nordfüfte, zu verlaufen. Man nennt diefe Neger in Wadal allge
mein Dſchungurih, was fo viel ald Kafin, Uingläubige, heißt. Diefe Colonifationen
dürften als Die Urſache der vielen verfchiedenen. Sprachen in Wabaı anzujehen fein,
unter denen aber die von Tama und Rungu Eingebornen anzugehören fcheinen.
Aehnlich find die Verhaͤltniſſe in Bornu, das zwar ein großer Meßplatz für den, burd
Mauren betriebenen Sclavenhanvdel ift, defien Bewohner aber ben größten Theil der auf
den Menſchen⸗Jagden in den fühlichen Kändern Eingefangenen im Lande behalten, und
zu häuslichen Dienften verwenden. Das Sangai, die Sprache der Kiffurd oder N'kizars
im weftliden Sudan am Oberlauf des Quorra, ift rabical verfihieden von der Haufla-
und der Bornu= Sprache und kann, örtlich in der Mitte ftehend zwifchen dieſen Zun-
gen und denen der Fulahs und Mandingos, nur al8 eine felbftftändige Mutterſprache
betrachtet werden, mindeſtens in Bezug auf ven Wörterfchab, obwohl im grammatifchen
Sinn eine entfernte Verwandſchaft mit den Idiomen des öſtlichen Sudan aufgefunden
werden mag.
Das Niederland von Senegambien, fo wie der größte Theil von Gui⸗
wea, oder der Küftenftrich, welcher fi von der Mündung des Senegal bid zum Alt
Galabar und dem Cameruns⸗Fluſſe erſtreckt, ift unter eine Menge Fleiner Völker ver
theilt, die, von den Mandingos unterbrochen, räumlich in zwei Wbtheilungen Einer
Kette zerfallen, ſprachlich aber als einzelne, ſelbſtändige Glieder verfelben aufzutreten
ſcheinen.
Wir nennen von dieſen Völkerſchaften die Woloffer, die ſchwaͤrzeſten von
allen Negern, doch ohne die ganz platte Naſe und die dicken Lippen, die ſonſt ihren
Menſchenſchlag kennzeichnen; — ſodann die Strawillis oder Serakoleten ıc., bie
mit den Mandingos als Handelsleute wetteifern, und deren Sprache, die von den
Nachbarzungen radical verſchieden ſein ſoll, in einem großen Theil des nördlichen
Mandingo- und Fulahlandes als Handelsſprache erlernt wird; — ferner die Baſſos,
füdlih vom Gap des Montferabo, die als ein mildes, frienfertiged und in gewiſſem
Betracht ald ein gewerbthätiged Völkchen gefchilbert werden; und weiter gegen Süden —
das Volk von Mena oder Kru, gemeiniglih Krumänner genannt, das ausgezeich⸗
netfle, geiftbegabtefte und merkwürdigſte auf der ganzen Küfte von Weſt⸗Afrika. Man
faßt unter diefem Namen der Krumen (englifch) die |. g. Fifchmänner und dad Wolf
von Sektra Kru und von Mifu zufammen. Sie fprechen cine bis zu gegenfeitiger
Mittheilfamkeit verwandte Sprache und haben manche Denk- und Handlungsweiſe, auch
fo manchen Aberglauben gemein, find aber durch Fein politifches Band mit einander
verbunden, fondern ftehen nicht felten in offener Beinpfeligkeit einander gegenüber. Die
Krumen find vorzügliche Seeleute; welcher Gapitain einen gelehrigen und anftelligen,
einen willigen und folgfamen Matrofen ſucht, — und welches Schifföhaupt bat den
nicht gern? — der fegelt nach Sektra Kru, wo er jeboch nicht immer gewiß fein kann,
gemacht.
In der größeren Oſt⸗ oder Guinea⸗Abtheilung der weſt⸗ afrilanifchen Völkerkett
kennen wir an der Zahn oder Effenbeinküuſte vom PBalmen-Borgebirge bis zum Sent
flufie die Odſchins, die Ghiomas und die Guaguas, ein Name, der an bei
einheimifchen Namen des füblichften der afrifanifchen Völker erinnert, was zu der feb
gewagten Muthmaßung Anlaß gegeben hat: die KHottentotten könnten in Guinea ibr,
Urheimath haben und möchten durch irgend einen Völkerfirom in die Wohnſitze gedraͤng!
worden fein, wo die Europäer fie vor viertehbalb Jahrhunderten kennen gelernt haben
Die Aland, bekannter unter dem Namen der Afchantis, bilden an der Goldküſt
das mächtigſte Voll. Es fpricht die N'ta⸗Sprache, jo genannt nach einer im Innere
liegenden Stadt Inta, die in den Meberlieferungen der Aland für ihre Urheimath gilt
Die Sprache fpaltet fich in die Fanti-Mundart an der Küfte und die Amina⸗Mundar
im Binnenlande. Nicht überall treten die Wohnfige der Aland unmittelbar an di
Küfte. Bor ihnen wohnen auf einem fchmalen Striche des Geftabelandes die Akraer
N'kraer oder Ghas, die ſich von den Aſchantis durch Körperbildung, fo wie in Sprache
Megierungsweife und religidfe Vorſtellungen durchaus unterfcheiden. Weiterhin folgen
die Dahomaner oder Jover, wie fie ſich felbft nennen, und deren Wohnflge fich wel:
in’® Land hinein erftredlen. Ihre Sprache, die Andra, auch Aofchire genannt, ift ein
felbftfländige, doch eine der aͤrmſten, Die es in Afrika giebt, und, wie e8 foheint, die
Mutter mehreter Töchterfprachen, die fich bei näherer Bekanntſchaft vielleicht im eben
fo viele Mundarten auflöfen. Oeſtlich von den Foyern treffen wir die Ejaoſen und Jebus,
Die zufammen nur Ein Volk mit Einer Sprache bilden. Diefe beißt bei den Ejeofern,
den Bewohnern des Binnenlandes, Zarriba Ako, von dem das Nuſt eine Schweſter⸗
fprache oder gar nus ein Dialect if. Jebus iſt der Name der Küftenbewohner dieſer
Ration, deren Urfprung man aus Bornu hergeleitet bat, was noch näherer Unterſu⸗
hung bedarf. Die räumliche und linguiſtiſche Stellung und Trennung der Benind
und ber Ibuer im Delta des Quorra läßt auch viele Zweifel offen. Und fo verhält
e8 fich mit einer Menge anderer. Sondernamen von Volksſtaͤmmen, "deren Zungen
Wörter Berzeichniffe geliefert haben; man weiß nicht recht, in welchen Raum ber afri⸗
kaniſchen Erde ſie geftellt werben follen.
Was die Infeln und Archipelage betrifft, die man im geographifchen Sinne
zu Afrika zu rechnen pflegt, fo ift auf Madeira, ven Eanarifchen und ben Infeln
vor dem grünen Vorgebirge die Urbevölferung, feitvem fie mit. Europäern in
Berührung gekommen, gänzlich ausgerotiet. Weiß man Doc nicht einmal mehr, was
für ein Volk den zulegt genannten Archipelagus bewohnte, ala im 15. Jahrhundert
die Portugiefen unter Schug und Schirm ihres Prinzen Heinrich, ded Seefahrers, da⸗
hin gelangten; auf den canarifhen Infeln aber waren es Berbern, vielfeicht auch auf
Madeira. Auf den Infeln im Meerbufen von Guinea hat fich die einheimifche Bevöl-
terung erhalten, denn dieſe Infeln find von den europäifchen Maͤchten, die auf ihren
Beſitz Anfpruch machen, ungenugt geblieben. Die Sprache, die dad Voll von Fernas
do Bo, vielleicht auch auf den andern Infeln fpricht, wird in den Wörterverzeichnifien
Aedeijah genannt. Auf der andern Seite des Feſtlandes von Afrika bilden die Co⸗
morosInfeln, wofelbft ein durch arabifchen und andern fremden Einfluß ſtark ver-
änderter Dialekt der Moſſambik⸗ over Zanzibar- Zungen gefprochen wird, für und bie
Brüde zum Uecberfchreiten nah Madagaskar, jenem großen Infellande von 10,000
Dudr.» Meilen Fläche, dad die merkwürdige Erſcheinung darbietet, geographiſch wie
anthropologiſch ein Beftanbiheil von Afrika zu fein, fprachlich aber einem ganz andern
Voͤlkerkreiſe anzugehören.
Madagaskar ft von drei fehr verfchiedenen Menjchenklaffen bewohnt. Die
Eingeborenen der Weftfeite Haben mit den Bewohnern Der gegenüher liegenden Küfte
von Afrika viele Aehnlichkeit in der ganzen Körperbilhung, kurzes, Fraufes Saar ıc.
Der zweite Menfchenfchlag ift derjenige, deſſen Vorhandenſein auf Madagaskar noch ein
zu Töfendes Problem if. Er lebt in den nörblichen Gegenden der Infel und hat weder
mit den Bewohnern der Weſtkuſte, noch mit denen ver Oſtküſte Nehnlichkeit. Alles
Wagener, Strats- u. Sefellfch.-Ler. 1. 30
von Arabern, aber auch von Hebräern, halten. Sie find das jchönfte, wohlgebilbetite
Geſchlecht unter den Mabafaffen, große, ebenmäßig gebaute Menfchen mit uffenem Ge
ficht, enlen Zügen u. f. w. Erwaͤgt man biefe Verſthiedenheit des Urſprungs, ſo iſt die
Einheit der Sprache des madakaſſiſchen Volks ein anderes Problem; dieſe Sprache iſt
nicht eine afrikaniſche, ſondern gehört zum Kreiſe der mala yiſchen Sprachen, die, als
wirkliche Handelsſprache, hier auf Madagaskar den äußerſten Weſten ihres Verbreitungs⸗
bezirks erreichen. Die Madakaſſen ſpalten ſich in eine große Menge von Staͤmmen,
Darunter die Sakalawen der Weſtküſte, die Vetanimenen der Oſtküſte, die ſich oft feind⸗
Tich gegenüber geftanden haben, jetzt aber unter der Herrfchaft des im Inneru der JInſel
feßhaften Stammed der Howas vereinigt find; nicht deſto weniger werden auf dr
Inſel nur zwei Hauptmundarten gefprochen, die nördliche und die fübliche. Kine an-
dere Merfmürbigfeit ift Die, daß die malayiſche Sprache auf Madagaskar dem tagalijchen
auf den Philippinen unter allen malayifchen Idiomen am nächften ſteht. Wan ermäge
den ungeheuern Raum, der Madagaskar am Oſtrande von Afrika von dem Phillppl-
nen-Archipelagus, auf der Außerften Morgenwocht von Alten, trennt; man ermäge bie
vielen anderen Malayen-Länder, die vor den Philippinen liegen! Waren e8 tagaliſche
Seeleute, die, den NO. Monfur benugend, in den Indifchen Ocean hinausſchifften und,
vom Paffat getragen, an Madagaskar's Küfte Iandeten? Die Sprache auf Madagaskar
enthält aber auch viele arabifche Wurzeln; ja man fpricht fogar von phönizifchen Wur-
zeln, die fle enthalten ſoll, was der Zerſtreuung der Flotten zugefchrieben wird, bie
König Salomon in Ezeongeber ausrüften ließ, um Gold von Ophir zu Holen, dad
man an die Küfte von Zanzibar zu ſetzen pflegt; denn der gröfite Theil der Seeleute
auf den falomonifchen Flotten befland aus Phöniziern.
Man bat viel von einem Zwergvolke auf Madagaskar gefabelt; Dagegen leben in
den unzugänglichen Gebirgen des Innern die f. g. Vinzimbern, die, weil fle nicht dad
wollige Haar des afritantfchen Negerd, fondern langes und glatte8 Saar haben, zum
Menfchenfchlage der Alforas zu gehören feinen. (©. d. Art. Madagaskar.) —
Menfchenfreunde in England und in den Vereinigten Staaten von Morbamerifa
Haben, jene im legten Jahrzehnt des 18., dieſe im zweiten des 19. Jahrhunderts an
der Weftfüfte des tropifchen Afrika Eolonieen zu dem Endzweck geftiftet, viejenigen
Sclaven der Neuen Welt, welche durch Loskauf oder Durch Schenkung ihrer Herren
die Freiheit erlangt Haben, in ihrem heimatblichen Erbtheile anzufleveln, und dieſe
Breigeworbenen zu vernünftiger Selbſtbeſtimmung fähig zu machen, zugleich aber auch,
um durch fle, melde drüben in Amerika mit der chriftlichen Lehre, mindeftend mit
den Formen der Kirche, einen gewiffen Anftrich europäifcher Gefittung erlangt haben,
auf ihre, in allen Banden des craffeften Heidenthums ſchmachtenden Landsleute wohl⸗
thätig einzumirfen. Die englifche Colonie ift die von Sierra Leone; die ameri⸗
Fanifihe die von Liberia, welche das Land Dorukoro, der Eingebornen, enthält und
fih von Manna im NW., wo das Land die Gallenad zu Grängnachbaren hat, bis zu
Grand⸗Seſters im D. gegen 87 d. Min. längs der Küfte erſtreckt, bei 10 Min. Durd-
Fipnittößreite nach dem Innern, alfo beiläufig 870 Q.⸗Min. groß if. Maryland—
Eolonie ift eine fpätere Anſiedlung der Amerikaner. Sie beginnt bei den Grand-Gr
fter8 und enbigt am Petersfluffe, eine Strede, die zu Lande 30 d. Min. beträgt. Dieft
zweite Colonie bildet einen Beſtandtheil von Liberia. Man hat diefem Fleinen chrift
lichen Negerftaate, nach dem Vorbilde des Heimathlandes feiner Stifter, eine republie
Tanifche Verfaſſung gegeben, unter der bie angefledelten ehemaligen Sclaven ein mate
riell ſowohl als moralifch geordnetes Leben führen und im Beſitz all’ der Wohlthaten
ſich befinden, welche hriftliche Geflttung gewährt. Doch hat man nicht gehört, daß fl
einen wefentlichen Einfluß auf ihre heibnifchen Nachbarn ausgeübt hätten. Die Colonie
von Sierta Leon dagegen muß als geſcheitert angeſehen werden.
(Religion) Mit Ausnahme der Kopten in Aegypten und ber Abeffinier, die
beide, was von den letzteren bereits geſagt wurde, der Heilslehre durch Jeſum Chriſtumn
zugethan find, (freilich unter dem Einfluß verrotteter Kirchengebraͤuche, mehr dem Namen,
ale dem Weſen nach), iſt der Islam in ganz Nordafrita die hertfchende Rellgion.
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Abendland, von dort hat er die Sahara durchmeſſen nach dem hoben Sudan, wo er
den rößten Theil des Mandingo » Volkes für fi gewonnen Hat, und infonderheit bie
—* dieſe muthigen Streiter für den Glauben an alla ‚ den einzigen und alleinis
gen Gott, den fie mit euer und Schwert bis in's Innerfte des Sudan getragen und
fomit eine neue Saat unter ganz wilden Völkern ausgeflreut haben. Es ift noch nicht
ermittelt, was die Urfache geweien, daß es dem Islam nicht gelungen, den Fetifchdienft
in Den Küftenländern anı Meerbufen von Guinea zu vertilgen; denn von der Mündung
des Senegal bis zur Mündung der Duorra herrfiht dad Heidenthum in den ſchmach⸗
sollften,, den menfchlichen Geift entwürbigendften Formen und mit einer Zählgkeit, vie
das Evangeliuni vergeblich zu übermwältigen gefucht bat. Glücklicher find die chriftlichen
Sendboten unter den Völkern der bochafrifanifchen Familie gewefen, wo es Ihnen ge⸗
lungen iſt ganze Gemeinden um ſich zu verſammeln und den Glauben an den Erlöfer
der Welt zu verbreiten. Hochafrika ift in der That ein eben fo großes, ald dankbares
Feld für die Thätigkeit der Mifften. Das Heidenthum, das fie bier zu befämpfen bat,
ift nicht fo tief in Nacht verfunfen, wie das der Guineaküſte. Die Völker Hochafrika’s
find bilbfaner und empfänglither für bie Wahrheit, als die Völker der Guineaküſte;
und darnm Hat die Mifiton bier große Fortfchritte gemacht. Mit großem Erfolg haben
auch die Jeſuiten im weftlichen Theil von Hochafrika gewirkt, als fe, im vorigen Jahr⸗
hundert aus Portugal vertrieben, nach Angola und Benzuela fich wandten, um ben
dortigen Negervölfern dad Evangelium zu predigen. Die Gefellfehaft Jeſu forgt für
beftändige Ergänzung ihrer Mifftonäre.
(Gefellfhaftd- und Staatdverfaffung.) Da die gefellfchaftlichen Ein»
richtungen einer Summe von Einzelmefen ein Ausfluß find des Bodens, auf dem
und von dem die menfchliche Gefellfhaft Iebt, fo müflen dieſe in einem Erdtheile
wie Afrika, wo die Bodenbefchaffenheit bald zum umherirrenden Jagd⸗, bald zum
nomadiſtrenden Hirtenleben zwingt und verhältnigmäßig nur felten ein jeßhaftes Ader-
Bauleben geftattet, ſehr mannichfaltig fein, daher man denn auch in Bezug auf Me-
gierungsmeife der Geſellſchaften alle Formen findet, vom Patriarchalismus des Stam-
med bis zur abfoluteften, bis zur conftitutionellen Monarchie, bis zur Republik als
Ariftofratie und Demokratie, die auch unter afrikaniſchen Völkern in Oligarchie ausarten
kann. In den mohamedanifchen Ländern iſt natürlich der Koran das Geſetzbuch, das
alle vorber beftandenen, auf Herkommen begründeten Gebräuche vernichtete, und wer kann
&# lãugnen, ein geregeltes, wohlgeorbnetes 'Staatsleben geftiftet hat. So-im Innern
des: Sudan. Der Osmanen Macht gebietet, freilich durch Vicekdnige, deren Treue
gegen Stambul ſtets zweifelhaft bleiben wird, in ganz Nord⸗Afrika langs der Küfte
des Mittellaͤndiſchen Meeres und weit in die Sahara hinein bis Murſuk und bis da⸗
Hin, wo Tunis endet. Don da weſtwaͤrts kommt man nach Algier, einſt einer tür-
FRſchen Beſitzung, febt der Domäne deffelben Kaiſers, der für die Integritat des türs
kiſchen Reichs ven Degen sejogen hat.
Ein rein afrikaniſches Reich von Bedeutung, mit dem überbies Europa in Bes
rährlmg ftebt, ft nur allein das Marokkaniſche Moghrib-el- Ara. (S. Maroffo.)
Im‘ Innern des Sudan haben die mohamedanifihen Staaten der Fellatas, der
Staat. Bornu, Waddi und Dorfur- (f. diefe Artikel) große Bedeutung, bishet
jedoch nur fir den Bölkerkreis des Islam; den Chriften find fie noch verfchloflen.
Gier iſt der Sig der aftifanifchen Gultur, die nicht gering anzufchlagen iſt, da Ader-
bern und Viehzucht auf einer verhältnigmäßig hoben Stufe der Entwidlung ftehen
und: Die mechanifchen Künfte in vielen Zweigen. der technifchen Gewerbthätigfeit Vor⸗
zügliches leiſten. Dieſe Zuftände flammen aus der vormohamedanifchen Zeit, erleiden
aber- vielfache Einbuße durch Die haͤufigen Ummälzungen, welche durch gewaltſamen
Wechſel der Perfonen ar bet Spitze ber Gefchäfte hervorgebracht werben. An der
Buinenküfte Bat nur das Meich der Aſchantis einige flantliche Bedeutung; alle
übrigen Volkerfchaften daſelbſt Hilden Fleine Gefellfchaften.. Und eben fo- ift es bei
ven Hirtenvöffeen Hoch⸗Afrika's; unter ihren giebt es, fo weit man weiß, feine
Nation, welche als leitende für einen großen Bezirk anzufehen wäre: alle dieſe Völker
mit unzaͤhligen Namen Bilden Eleine Gefellfchaften, deren Weideplaͤtze oder auch
30*
Des EIER DOSE MANDEL DUYHDYUUTTND zu deinoſelgltellen Und dungen AURURNEER
Anlaß geben.
(Eolonieen) Was die Niederlafjungen europälfcher Völker in Afrike
betrifft, fo ift nur eine einzige derfelben von Bebeutung geworden: diejenige Colonie,
welche Deutfche nieberdeutfcher Zunge, Auswanderer aus der Republik der fieben ver
einigten Provinzen, am Vorgebirge der guten Hoffnung gegründet haben, und die feit
1814 großbritannifcher Hoheit verfallen ik. Das Kapland, mie man diefe Golonie
der Kürze wegen feit Ianger Zeit nennt, ift für die Gefchichte der Golonifationen, je
man darf fagen für die Gultur eines großen Theild des afrikaniſchen Menfchheit um
fo wichtiger, als es der Urfprung ift neuer europäifcher Staatögefellfchaften, die von
Biehbauern der Eolonie außerhalb deren Grenzen geftiftet worden find; es find dies bie
unter unferen Augen entitandenen zwei MNepublifen des Oranien⸗Stroms und jenfeitd bei
gelben Fuſſes. Der Verf. diefes Artikels wird darüber befonderd handeln (I. Kapland).
ALS ein römifcher Bifchof es ſich herausnahm, die „ultramarine“ Erde zu Gunften Spaniens
und Portugals durch einen Meridian in zwei Hälften zu theilen, fielen alle Länder auf
der Oftfeite den Portugiefen zu, die von da an Nieberlaffungen in Afrika zu gründen
begannen, welche aber niemals, felbft nicht in den glänzendften Zeiten der portugieſiſchen
Seeberrfchaft, e8 zu etwas Mechtem haben bringen Tonnen. Wie pomphaft es Tlingt,
wenn ein portugieflfcher Hof⸗ und Staatskalender Gobernadoren in den „Eolonied ultra⸗
mar” in großer Menge aufzählt, die der Gothaiſche Hoffalender denn auch verkündet, inbem
er einen geographifch - ftatiftifchen Schematismus von fo und fo viel taufend Quadrat
Legoas Land und fo umd fo viel bunderttaufenden von Einwohnern binzufügt, — es
it Doch Alles eitel Schein. Von Golonieen im eigentlichen Sinne, d. b. von An-
flevelungen europäifcher Aderbauer, vie den Boden beftellen und ihm vie Früchte abe
gewinnen follen, welche dem Kling entfprechen, ift weber im Gouvernement Moſ⸗
fambif noch im Gouvernement Angola⸗Benguala, noch in einem britten in
Senegambien und den dortigen Infeln, die Rebe. Die portugieflfche Herrſchaft in
diefen Gegenden von Afrifa beſchraͤnkt fich auf den Beſitz einiger fefter Punkte an ‚ver
Küfte oder auf vorliegenden Eilanden, (mie z. B. Moffambif nicht auf dem Feſtlande
liegt,) die militärifch befegt find, und auf einzelne Handels⸗Factoreien gegen dad Innere
bin, wohin die Eingebornen ihre Grundzinſen, Lehnsgefaͤlle ac, abzuführen haben. Died
Verhaͤltniß ſtammt aus jenen Blüthezeiten der portugleftfchen Herrſchaft, als ‚die Frie⸗
denslehre des Heilandes mit dem Schwert in Der Kauft und der Runtenflinte an ber
Bade den Eingebornen von Kapuzinern, Dominilanern und anderen Kutienirägern
aufgebrängt, und Dafür Ihre Häuptlinge mit den Titeln von Baronm, Bice= Grafen,
Grafen, Markgrafen, Herzogen u. dgl. m. begnadigt wurden. Diefe Tächerlichen Zitel-
Herrlichkeiten find längft untergegangen, mit ihnen verſchwand auch dad feurig einge
impfte Kapuziner⸗Chriſtenthum. Beflere, nachbaltigere Pflanzungen für das Kreuj
haben, wie fchon oben gefagt wurde, die von Pombal vertriebenen Väter ber Geſell⸗
faft Iefu in Angola anzulegen verflanven; freilich nach ihrer, nach römifches Welle;
aber diefe Weife, mit all ihrem "äußern Prunk, der drei Sinne auf. einmal beeinflußt,
wirft auf den finnlid, erregbaren Tropenmenfchen und hinterlaͤßt Eindrücke, bie da
proteſtantiſche Mifftonär in feinem ſchwarzen Talar, und hätte er fogar ein weißed
Chorhemd darüber gezogen, niemals hervorzubringen vermag. Auch bie Niederlaffungen,
welche England, Nieverland und Frankreich an der Küfte von Guinea und von Se⸗
negambien bejlgen, find Eeine Eolenieen im engern Sinne, fondern einfache Handel
poften, woſelbſti die Kaufleute Diefer Nationen mit den Eingebornen in Verkehr treten.
Die wichtigften Poſten der Engländer find: Kap Evaft Eaftle an der Goldküſte
und Bathurft an der Gambia. Sierra Leone dagegen gehört in die Klaffe da
Eolonieen; der Nieverländer Hauptpoften tft Elmina an der Golvküfte; dazu gehörm
die Poften, welche einft Kurfürft Friedrich Wilhelm zu Brandenburg bier anlegen lieh,
die aber fein Sohn, Kurfürft Friedrich III, erfter König in Preußen, an die Genmal
fiaaten verkaufte, weil fle nicht allein nichts eintrugen, ſondern im Gegentheil beträchte
lihe Summen verfchlangen. Frankreichs vornehmfter Handelspoſten iſt das Fort Gt.
Louis an der Mündung des Senegal. (Außerdem f. d. Art. Wigier.) E
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35nRpuns entſerni AND werden von ungeſahl 12, 0VV Menſchen pewohnt. UNE DEE groß
find Favignana (Aeguſa oder Capraria), Lebanzo (Phorbantia) und Marittimo (Hier
zwiſchen Lebanzo und dem ſteilianiſchen Geſtade liegen 3 kleine unbewohnte Eilande, Le 3
miche (Ameisen, PBaconia) genannt. Favignana, deren Benennung im griechifchen Alterth
ber ganzen Infelgruppe den Namen gab, zeichnet ſich durch feine Ziegenzucht aus;
4000 Bewohner des Eilandes treiben Wein- und Beigenbau, und wie bie Bevölfer
der beiden anderen Injeln, ftarfe Thun= und Korallenfifcherei. Die Stadt Yavign
Begt unweit ber Fleinen, nach Norden geöffneten Bucht Gala Granda; außerdem «
halt Die Infel das Fort San Caterino. Lebanzo, das nörblichfte Eiland, ift ftarf
waldet und feine 500 Einwohner find tüchtige Viehzüchter. Marittimo, am weftlich!
legend, ift felſig und hat ein Gaftell, das als Staatsgefängniß dient. Die griechi
Mythologie läßt die aegatifchen Infeln jene Belöftüde fein, die der Cyklop Polnpt
dem Odyffeus nachſchleuderte. Denkwirbig find noch die Infeln durch ben Seeſl
welchen bier der Conſul C. Lutatius Catulus im Jahre 243 v. Chr. über die K
thager und ihren Heerführer Hanno davontrug, ein Sieg, der den erften punifd
Krieg auf das Slüdlichfte für die Mömer beendigte.
Aegäiſches Meer, griechifcher Archipel oder auch nur Archipel, von den Tür
Adalar⸗Denghiſi, d. i. Infelmeer oder Al-Denghifl, d. i. Weißes Meer, genannt,
ein zwifchen Griechenland, die Türkei und Kleinaflen ſich eindrängender, viele Inj
entbaltender, 90 Meilen langer und 40 Meilen im Durchfchnitt breiter Bufen
Mittellänvpifchen Meeres, der durch die an feiner Norboftfeite befindliche fchmale Mi
enge des Darbanellen (Bahr Sefid Boghaſt) mit dem 25 Min. langen und 10 D
breiten Marmora⸗Meer in Verbindung ſteht. Durch feine eigenthümliche verinittel
Lage zwifchen zwei Welttheilen und die leichte Communication, welche es ſchon
hohen Alterthume fogar der Schifffahrt nicht fehr kundigen Völkern geboten bat, n
weniger aber durch die Beftaltung feiner mannichfachen Berg⸗Gegenden und der haf
seichen Ufer, durch die Beſchaffenheit des zerfireuten und von jeher durch Natur⸗V
wihungen hart mitgenommenen Infelbodens ift das Aegäifche Meer für die Erdku
fa von dem nämlichen Interefie, als für die Gefchichte. Den Infeln dieſes Mecı
ſo wie den außgezadten, unregelmäßigen Geftaden mit den fo hohen und ſchro
Klippen, Geſtaden, in deren Geftaltung auf das Deutlichfte die Infelform ausgefproc
iſt, muß man einen großen Einfluß auf Die Bildung des griechifchen Volkes zuerl
nen; Die Menge von Halbinfeln und Buchten,, die Anaboli und die griechifche Ha
infel darbieten, ift nicht bloß ein wichtiges phyſiſches Bhanomen, fondern zeugt a
dan der Beſtimmung der beiden Länder und ihrer Bewohner zur Entwidelung eines |
haften und thätigen Culturlebens, das für Griechenland fegt, nad, Abwerfung ver He
haft des Halbmondes, wieder Blüthen zu treiben anfängt, für den übrigen Theil
griechiſchen Halbinfel noch lange und für Anadoli wohl für immer ſchlummern wir
Die Ufer und die Infeln des Aegäiſchen Meeres ftellen .fih dar in Form
verſchiedenartigſten Berge, bald hoch, fteil, felflg und. größtentheild unfruchtbar, b
niedrig, flah und mit Gruͤn geſchmückt. Diele find auf ihren Gipfeln ganz unfru
bar, in der Mitte mit Meinem Buſchwerk und Blumen, unten aber mit Bäumen
deckt. Schluchten, Thäler und Uferftziche find aͤußerſt mannichfalffg, und obwohl
Bäumen, Strauchwerk u. f. w. reichlich beftanden, erfcheinen fle Doch wegen der fy
lichen Bevölkerung öde, Im Allgemeinen find die Infeln des Archipeld Berge, de
Fuß im Meereögrunde, deren Spigen über dem Wafler find, und an den Abhän
entſtehen noch jet Wafternieverfchläge mit den Ueberreften organifcher Stoffe aus t
fe umgebenden Meere. Was würde fich zeigen, wenn der Meeresgrund vom Wa
miblößt würde? Wahrfcheinlich daſſelbe, was febt das trodene, ausgedörrte Land
Kleinafken darbietet. Die plätfchernden Wellen der ruhigen See fpiegeln fih an ih
Ufern und die heißen Sonnenftrahlen des ſüdlichen Klimas prallen ungebrochen '
den unter ihnen glühenvden Steinplatten ab. Betritt man indeſſen die Infeln, fo
Meint faſt jede als eine Welt für fich; eine jede bewegt ſich in einem anderen Kr
des Lebens, der Sitten, der Gebräuche, ja nicht felten der Sprachen. Der Boden
einen if reich, ippig una blühend, ver Boden der ander, oft nur wenige Stum
RU UT + hd 4 ad A ii Zn 2-2 2 Zn 22 2 2 ı 7 un zz ı 2 A), 2.5.02 Ads, a bc * Ko Dad
fo ausgeftorben und tobt ifl, als wenn die Peſt chen auf ihr gewüthet hätte.
Das Aegaiſche Meer beherbergt Inſeln, vie einzigen Curopa's, welche man
mit einigem Mechte als Reihenvulkane anfehen kann, wenn es biöher au nur Ver⸗
fuche der Natur geweien, Vulkane zu bilden, ohne daß diefe zu Dauernden und wirf-
lichen gediehen find. Die griechifchen Infeln find nicht fporabifch zerſtreut, oder kykla⸗
difch verfammelt, fondern fie haben ganz die Natur der normegiichen und ſchwediſchen
Scheeren, und durch fie werben bie Gebirgsreihen des feſten Landes in gleicher Reihe
und mit gleichen Gebirgsarten fortgeſetzt, bis in weiter Entfernung die einzelnen Er⸗
bebungen nicht mehr als Infeln aus dem Meere auffteigen koͤnnen. Sie find daher
notbwendige und wefentliche Beftandtheile von. Griechenland felbft: und fo fehr, daß
man mit vollem Nechte und allein nur von der Natur geleitet, auf ben ‚äußesften
Felſen von Aftropaläa (Stampalia) fegen Fönnte: „Hier. ift Europa und nicht Aſien“
und auf den von Standio (Eo, Kos) und Galmino (Ralamine, Kalyınnos): „Bier if
Allen und nicht Europa".
Zwei von den Epirus und ‚Griechenland von NW. nad So. durchſchneidenden,
ſtets ſich erneuernden, gleichlaufenden Gebirgsketten, der Pindos, aus Urgebirgsarten
beſtehend, die ſich durch die Aetos⸗Berge und durch Attika bis zum Kap Kolonnaes
(Sunion) fortſetzen, und eine ähnliche Bergkette, die von Thefſalien ber. Evvia (Evripo,
Negroponte, Euboea) der Laͤnge nach als ein ziemlich hohes und waldiges Gebirge
durchzieht, treten als Fortſetzungen auf den Inſeln auf: die Kette von Evvia auf
Andro, Tino (Tenos), Mykono, Dhilaes (Delos), die von Attila auf Tzia (3es,
Keos), Syra, Paro, Aria (Maris, Naros), Amurge, Aſtropalaea. Nicht eine von
diefen Inſeln ſteht einzeln oder abgefondert. ihrer Natur nach von den übrigen ba,
und deswegen kann feine von ihnen, ſelbſt Delos nicht, einzeln aus dem Grunde des
Meeres emporgeſtiegen ſein.
Die ſüdlich der Pinduskette vurch Epirus laufende, hohe, gang getcennte Reihe
von Kalkbergen der Flotzgebirgsformation, die in ihrer Fortſegung und in. Rumielia
den Parnafios und Helikon bildet, fich aber bei Megara ſenkt, verliest ſich in den
wenig erbabenen Injeln Koluri (Salamid) und Aegina. Nach Aufbören diefer Kalk
kette treten bie vulkaniſchen Infeln auf, deren Neihe den Iſthmus yon Korinthos berührt
und zu denen noch der größte. Theil von Aegina, die Halbinfel, Methana, ‚die Imjeln
Poros (Kalaureia), Milo (Melos), Andimilo, Kimolo (Argentiera, von den früher hier
im Betriebe geweienen Silbergruben fo genannt), Polino (Lakufa, Bolyaegos),. Poly
fandro (Pholegandros) und Thira (Thera, Santorin) gehören. Bon Iegterer, daB mit
Theraſia und Afproniji einft ein zufammenbängended Ganzed gebilvet hat, find allein
- beinahe 12 wohlbefchriebene Erdbeben ‚während der biftorifchen Zeit: befannt. Alle
diefe Inſeln haben wahrfcheinlih Thonfchiefer durchbrechen müflen, und Thira, eiue der
lehrreichhten und merkwürdigſten Infeln nicht.nur unter denen des Aegäiſchen Meeres,
fondern jogar der Erdoberfläche, bat den Thonfchiefer fogar mit zur Höhe. gebracht.
237 Jahre v. Chr. ſcheinen vulfanifche Eruptionen auf Thira und in. feinen Umger
bungen flattgefunden .zu haben, und das Meer .verfchlang einen. bepeutenden ‚Theil von
Santorin, und an Stelle diefed in früheren Zeiten mit Oelbaͤumen bepflanzten Theiles
ber Infel finden fich ‚nun die jogenannten verbrannten Infeln, Kaimeni (Kaumene) ge⸗
nanııt, yon denen die größere die alte, die Kleinere die neue, und die weſtlich von
diejee liegende bedeutend Fleinere die Fleine genannt wird, und deren Entſtehung und
Vergrößerung durch vulkaniſche Eruptionen man der chronologiſchen Folge. nach. geman
feftgeftellt bat. Einer ähnlichen Bildung verdankt Milo fein. Dafein; auch Diefe. Infel
it, wie Thira, ein Erhebungdfrater und das vulfanifche Feuer „giebt ſich auf vielen
heilen dieſes Eilanded durch verfchiedene Produete zu erfennen, Ueberdies findet ſich
auf der Südfeite der Infel, eine Meile etwa von der Hauptſtadt gleichen Namens, nur
wenige Scitte von Meere entfernt, eine Grotte, in deren Iunerem die intereſſanteſten
Phänomene eines in voller Thätigfeit begriffenen Vulkans ſich darbieten. Diefe Grotte
und einige fi daneben findende Fleinere Höhlen werben von den Einwohnern ber
Infel wegen des fi daſelbſt vorfindenden Schweield Solfasıria genannt. Zus der
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water, Dad an mehreren Stellen bier zu Tage Kommt, erfüllt Die Höhle mit jenen
von Schmefelmafferftoff gefchwängerten Waflerbänpfen.
. Wenn nım zur Bildung der Infeln fo wie zur Zerflüftung der Geftabe des
Aegäiſchen Meeres vulkanifche Erberfchütterungen beigetragen haben und noch beitragen,
wie dad Erdbeben im Jahre 1837 auf der Infel Hydra, morunter Poros, Aegina
und Thira vielfach. litten und deſſen Mittelpunkt ver vulfanifche Bergkegel der Halbe
infel Methana war, fo find ohne Zweifel auch die Waflerflutben des Schwarzen Mee-
red mit die Urjache geweien, ven Infeln fowie den Gefladen der beiden Feſtlaͤnder bie
jegige Seftaltung zu. geben. Ob der Pontus Eurinus einft ald eine Fluth in Daß
Mittelländifche Meer hineingebrocdhen, oder ob er fich durch Miniren des Ioderen Ges
birgspaſſes die Verbindung mit dem größten Binnenmeere der alten Welt erziwungen,
und ob dadurch das Trockenwerden der Meerenge zwifchen ihm und dem Kaspifchen Meere, .
fowie das Zurüdziehen und die fortdauernde Verdunſtung des, aller Zuflafie des
Schwarzen Meered beraubten, Kaspifchen Meeres herbeigeführt, ift nicht bier näher zu
erörtern; ſoviel ift aber gewiß, daß jegt noch eine flarfe Strömung aus dem Helleſpont
in den Archipel hinein flattfindet, eine Strömung, die ſich durch die vielen Infeln, Die
vorfpringenden Kaps und die tiefen Buchten in unzaͤhlig viele Fleinere verzweigt, fietö
aber, ihrer Hauptrichtung nach, den Lauf nach Süden beibehält.
° Der Miftral, d. 5. der Norbweflwind, ift auf dem Wegäifchen Meere ber herr⸗
ſchende Wind, wie ſchon fein Name fagt; der Scirocco, d. h. Süd» und Südoſtwind,
bringt eine umerträgliche Schwüle, deren drüdende Wirkungen fich jeder Befchreibung
entziehen, ja als geradezu unbegreiflih wird bie Trägheit bezeichnet, bie ſelbſt den
thätigften Geiſt befchleicht, und der Einfluß des Windes ift fo groß, daß felbft
Berfonen von der flärkiten Bonftitution ſich plöglich abgemattet fühlen, als wären
fie von der ſchwerſten Krankheit befallen. Selten weht ber Scirocco mit einiger Ges
walt; er ift mehr ein Hauch oder Ruftzug ald Wind und bewegt Faum die Blätter
dee Bäume. Der Boirad oder Tramontane hingegen bringt Kühlung und neues Reben
in die durch Die Hige und den Scirocco erfchlaffte Natur; er weht abwechſelnd waͤh⸗
rend der drei Sommermonate. Der Jubal ift ein gefährlicher Landwind, der, wie jeber
arfvere. Landwind, zu der bekannten Tagesſtunde entfleht, darch bie vielen hoben In«
feln, Gays und tiefen — aber an vielen Stellen des Archipels gefahrvolle Kreuz⸗
winde erzeugt.
Natürlich mußten ſowohl die ausgezackte Geſtaltung der beiden Feſtlandsokuſten
dieſes Meeres, als auch die mannichfachen tiefen Einſchnitte der. Inſeln, bei ven
Orfahren, die Klippen und Sandbänke in ihren Umgebungen für ben weniger mit
vem Fahrwafſſer Bekannten darbieten, die Seeräuberei innerhalb des Archipeld unge
mein begünftigen, infonderheit während der letzten Jahrhunderte, bei einem Volke, das
Äh auf dee Ser die: Mittel zu feiner Befreiung zu verfchaffen ſuchte. Daß Die Marine
ausartet in Kriegszeiten, zur bloßen Piraterie Herabfinkt und ſchwer auf einen ehren⸗
baften Stand. zurudzufichren ift, beweiſen nicht die Griechen allein; man erinnere ſich
an die Unorbnungen der befanaten Meergeufen in Holland zur Zeit des Abfalld der
Niederlande und an die zügellofen Banden der Zlibuflier oder Budanier und anderer
Freibeuter; die ſich aus. englifchen und franzöftfchen Seeleuten bildeten, und die ihr
Weſen in faft allen Meeren Amerifas trieben, balb nachdem ber breißtgjährige Krieg: in
Deutſchland ausgetobt hatte.
Agapen, d. h. Liebesmahle, heißen jene gemeinſchaftlichen Mahlzeiten, welche die
Chrifien der erſten Jahrhunderte als Kundgebungen der brüderlichen Geſinnung meiſt
in Verbindung mit ihren Gottesdienſten zu halten pflegten. Im Anfange der Kirche
ergaben ſich ſolthe Mahlzeiten wie au dem Drange der Herzen ganz von ſelbſt. Wir
befen von den .erften Chriften, daß fie beftänbig bei einander waren und alle Dinge
gemeinfchaftlich hielten (Apoſtelgeſ. 2, 44). Ein nnabläjjtger brüderlicher Verkehr, gepflogen
ohne Nüdficht .auf die Unterſchiede des Standes und Beſitzes, müßte Diejenigen ver⸗
einigen,. welche von dem flärkfften Bemußtfein ihrer Zufammengehörigfeit als Glieder der
Einen Familie Gottes noch friſch durchdrungen waren; und eine gewiffe Gütergemein-
haft ift der natürliche Ausbrud der Freude an einem gemeinfchaftlichen Beſitzthum
YDysscz All TDBYUYWOERDELE SIUERDISUEN ſich DIE DERIENDER DDigE um DIE BOIRUE
Dinge und verzehrten den Ertrag ihrer Habe in der befeligenden Bemeinfchaft mit Yen
Genofien des Glaubend. Der Drang der Liebe, gerade die Aermeren mit zu verforgen,
gab ein weiteres edles Motiv für dieſe Weihe der Lebendgemeinfchaft: Gemeinſame
Mahlzeiten waren nur ein Theil des beftändigen, gleichjam famtlienartigen Zufammenlebens
der erften, aller Liebe vollen Chriftenfchaar, umd fie ſcheinen unter ihnen täglich und
in fehr ausgedehntem Naße flattgefunden zu haben (a. a. O. 2, 46 47; 4, 32 ff.;
6, 1 ff.). Inzwiſchen empfingen auch diefe Dinge ihre gebührliche Orbnung durch die
Apoftel. Die chriftliche Gemeinde war Eeine ſocialiſtiſche Verbindung und jeder unter
geordnete Trieb nach gemeinfchaftlichem Leben und Efien mußte ohnehin vor der Nea⸗
tät des täglichen Lebens und feinen Pflichten bald verfchwinden, während dad erha⸗
. bene Intereffe der brüberlichen Xiebe unter dem Schuße einer gewiffen Orbnung um
defto Fräftiger Platz greifen mußte. Daber die aus den Darbringungen der Wohlbaben-
deren veranftalteten gemeinfchaftlichen Mahlzeiten eines Theil in Speifevertheilungen
an die Aermeren durch die eben dazu beftlimmten Diakonen verwandelt, andern Theile
auf ein mit Hefonderer Feierlichkelt und in Verbindung mit dem Gottesbienft gehal⸗
tened Mahl aller oder doch möglichft vieler Gemeindeglieder befchränkt wurden. Dies
war die eigentliche Agape. Das Achte Chriſtenthum, weit entfernt, eine äußerlihe Auf
bebung der weltlich focialen Unterfchiede in dem Dieſſeits bed gewöhnlichen Lebens ber
fördern oder gar durchführen zu wollen, eignete ſich dieſelbe nur ald eine gelegentliche
Andeutung der viel böhern Ordnung der zufünftigen Welt an, indem es ihr in bem
gebeiligten Cultus und den damit zufammenhängenden Uebungen einen Ausdrud vers
fchaffte, aber ſie auch auf diefe ausfchließliche Firchlicde Sphäre befchränfte.
Die Darbringung der Gläubigen zur euchariflifchen Beier war überaus reichlid
fowoh! in Gold, ald in Naturalien (f. d. Art. Abendmahl). Die legteren waren vor
zugsmeife zum gemeinfchaftlihen Gebrauche beftimmt. Nach Beendigung ded Gottes⸗
dienfled und dem gemeinfamen Genuß des heiligen Abendmahls wurden fie, gewiffer
maßen auch eine geweibte Speife, von ben Diafonen hervorgebracht, andere Speifen, bie
für die Belegenheit mitgebracht waren, Brod, Fleiſch, Früchte, wurden binzugefkgt,
bann auf Tifche gefeßt und allen Dafigenden auögetheilt. Gebet, Geſang, geiftliche®
ober boch ernſtes Gefpräch waren bie beften Würzen des einfachen Mahles; perfönliche
Bekanntſchaft und herzliche Verbrüberung in einem Maße, wie ed der in firengerer
Form einberfchreitende gemeinfame Gottesdienſt nicht bieten Fonnte und follte, ber er⸗
wirnſchteſte Genuß. Ed. war eine beilige Geſelligkeit, die Heiligung gefelligen Berkehrs
durch eine ſelbſt der Firchlichen Berfammlung winrdige Ausübung deſſelben. Infofern
waren Die Agapen ver Ghriften, die inmitten einer ven Grund aus verdorbenen Geſell⸗
ſchaft lebten, eine höchft wichtige Ergänzung ihrer rellgidſen Einrichtungen. Sie boten
ihnen einen Erſatz für die Breuden der heibnifchen Gefelligkeit, die nad) Inhalt ums
Ton den ernfter gefinnten Chriſten meiftend geradezu ungenießbar waren. Ban braucht
nur Die Schilderungen 3. V. Tertullianus’ von den chriſtlichen Agapen zu leſen, ums
den beabfichtigten Gegenſatz mit den heidniſchen Sitten zu bemerken: „Unfere Mahlzeit
Laßt ihren Charakter ſchon durch ihren Namen errathen; fte heißt Agape, was im Grie⸗
chiſchen Liebe bedeutet. :. Was für Aufwand fie erforbern möchte, fo wäre es inmmer
Gewinn, etwad aufzuwenden zum Zwecke frommer Wohlthätigfei. Denn für unfere
Armen ift Died Mahl zugleich eine Erquidung, nicht wie bei euch die Schmaroper es
"vorgeben, die, der Verpflichtung ihres Berufes nachfommend, unter Fußtritten fich ſatt⸗
efien, fondern wie Gott für die Dürftigen am meiften forgt. Sat aber dad Mahl eine
fo würbige Urfache, fo mögt ihr die dortige Ordnung bdiefer Sitte aus dem Geſichts⸗
punkte einer religlöfen Pflicht würdigen: da wird feinerlei Gemeinheit, Keinerlei
Unmäßigkeit zugelafien. Mm fett ſich nicht eher nieder, ald bis man ein Gebet
zu Gott voran geſchickt bat. Dann wird fo viel aufgetragen, als ben Hungrigen
nothig und fo viel getrunken, ald den Maͤßigen nüplich If. Man genießt, Indem men
der Pflicht, auch bei Nacht nicht aus der Anbetung Gottes zu fallen, eingedenk BI
man unterhält fi in dem. Benußtfein, daß der Herr Alles hört. Nachdem dann %
Waſſer zur Handwaſchung und die Lichter Hereingebracht find, fo mirb das Eine o
Andere befprochen, immerdar ans ber heiligen Schrift oder aus eigenes Erfindung
J
Welle wird die Mahlzeit mit Gebet beſchloſſen und man geht nah Haufe, nicht wie
eine Bande Raufbolde, oder eine Rotte Umhertreiber, neh mit Außerm Unfug, fonbern
mit derfelben Sorge um Anjtand und Zucht, wie Leute, die nicht ſowohl einem Gaſt⸗
mahl als einer frommen Sitte beigemohnt haben.” (Tertull, Apoleget. 39.) Wohl
mochten die Ehriften bei diefen Gemeindemahlgeiten eine um fo firengere Zucht halten,
als gerade an fle jene fcheußlichen Nachreven der Heiden fich hefteten, welche der Fana⸗
tismus des Unglaubens mit einer faft geheimnißvollen Uebereinftimmung zu allen Zeiten
und in allen Ländern gegen die Zufammenkfünfte religtöfer Separatiften aufgebracht hat
— da8 Gerücht von blutigen und wolläfligen Greueln — die nach Ausldfchung der Lichter
bei denfelben flattfinden follten. Allerdings war die Abhaltung der Agapen nicht Immer
von unfchuldigeren Unordnungen frei geblieben. Schon der Apoftel Baulus beklagt der⸗
gleichen, die in der Korinthifchen Gemeinde vorgefommen waren. Dort hatte die Mafle Der
noch nicht. fehr gezügelten Neophyten ihrer alten Luft an Belagen dermaßen nachgegeben,
daß man in der Tirchlichen Verfammlung öfter gar nicht dazu Fam, des Kern Abende
mahl zu halten, fondern gleich über bie dargebraghten Naturalien herſtel, und ſtatt zu
dem feierlichen Gottesdienſte, fofort zu einer ziemlich biffoluten Agape ſchritt (1. Kor.
11, 20. 21.). Möglih, daß man fogar die. geheiligten Formen der Abenbmahlsfeler
in dieſes loſe Gelage miteinflodht. ) Es ift wahrfcheinlich, daß in Folge ſolcher Vor⸗
gänge die Agapen von dem euchariftifchen Dienfle ganz getrennt wurden. Schon zu
Pliniud Secundus Zeiten famen die Ehriften, nachdem fte ihren Gottesdienſt beendigt,
zu ihren Mahlzeiten aufs neue befonderd zufammen. Man bielt jenen Vormittags, ja
in den Zeiten ver Verfolgung fogar vor Tagesanbruch, dieſe in ber Hegel Abends,
obwohl immer mit den in der euchariftifchen Feier dargebrachten Gaben und gleichjam
ald eine organifche Nachfeier der lezteren. Zwar find die Klagen über mancherlei
Ausfchreitungen bei den Agapen vom Briefe Pauli an (B. 12) bis auf Auguftinus
(eontra Fauſt. XX, 21) nie ganz verflummt, aber immerhin bildeten fie doch nur Aus⸗
nahmen, und die würdige Haltung der Ehriften much bei diefen Gelegenheiten bie ge⸗
wöhnliche Regel. Nur fo war ed möglih, daß ſich die Einrichtung durch Die bei
erften Jahrhunderte allgemein und Iebensfräftig hielt. Nicht fowohl wegen der im In⸗
kitut liegenden Gefahren, fondern wegen ber veränderten gefammten Verhaͤltnifſe der
Kirche und ihrer Glieder mußten die Agapen enblich aufhören. Sie wurden hoͤchſt be»
denklich, ja zulegt unmöglich von dem Augenblide an, als die Gemeinde innig nerbrü«
bertee Heiligen in eine wirklich jehr gemiſchte Geſellſchaft von Menfchen,. wie eben nur
die Taufe empfangen batten, fi verwandelte. Nach dem Charakter der Gemeinde
mußte auch der ihrer Zirchlichen Gaflmähler fich geftalten. Um der je Länger fe mehr
vorfommenden Exceſſe willen begannen die Synoden ſeit der Mitte des 4. Jahrhunderts
die Abhaltung der Lebesmahle In den Kirchenräumen zu verbieten, doch dauerte es
noch einmal drei Jahrhunderte, bis die tief gewurzelte Sitte überall verſchwun⸗
den war. Hier und da verwandelte man fie in regelmäßige Armenjpelfungen und
zettete fo den einen Theil ihrer Bedeutung, während ber andere mit ber Chriſtiani⸗
frung der Geſellſchaft überhaupt feinen Boden verlor. Die Erneuerung der Liebes⸗
mahle in den Herrenhuters und Baptiftengemeinden, da man von Zeit zu Zeit zufamn
menkommt und auf Gemeindefoften eine Taſſe Thee oder ein anderes harmloſes Mahl
einnimmt, ift nicht einmal eine getreue Copie des altchriftlichen Picknicko, im beften
Salle eine froftige Nachahmung, die fich weder tu religidfer noch forialer Bedeutung mit
den urchriftlichen Agapen mefien Tann.
Agar if der Name — 1) eines Franzoſen, welder Joachim Murat nach
Düffeldorf begleitete, als biefer von feined Schwagerd Buonaparte Gnaden zu einer
Sonderbarer Weiſe ift gerade aus 1. Cor. 14 der Nachweis verſucht worben, ae in
der apoßelifcen Zeit die Agape immer vor dem Abendmahle, und letzteres (ähnlich wie dem
Ginfetungsmahle Chriſti) immer zum Schluffe der gemeinfamen Mahlzeit gehalten. Aus dieſer
Pa a aus den übereinflimmenden Berichten alter Kirchenväter, die die oe noch aus Er⸗
fahrung kannten, folgt gerade das Gegentheil, was übrigens ſchon aus der Natur der Sache
fh ergiebt. Man '
J —
fe ielt die Agape ordnungsmäßig nur nad) der Gucharifiie und mit den
eibjeln. ur
nige von Neapel gemacht worden war, wohin Agar ebenfallß folgte, un in beiden
Ländern die franzdfliche Verwaltungs⸗, namentlich die Finanz⸗Wirthſchaft einzuführen;
und — 2) eined Spaniers, der mit Blake -und Ciscar die Negentfchaft vom König«
reich Spanten bildete, die zu ‘Ende des Jahres 1810 auf der Infel Leon zufammens
trat, als die ganze Halbinfel von Buonapartefchen Kriegsvölkern überſchwemmt war
und man den Gedanken gefaßt hatte, den Herzog Ludwig Philipp von Orleans, ber
ſich bei feinem Schwiegeronter In Palermo aufhielt, zum Oberbefehlshaber der treu
gebliebenen fpanifchen Kriegsvölker zu machen, was aber von den Gngländern hinter⸗
teteben wurde. — Der Yranzoje Agar führte den Intel: Graf von Moodburg, wahr:
ſchrinlich mach dem hanndverfchen Amte dieſes Namens im Finſtenthum Lüneburg, das,
fo wie alle Domänen des Kurfürften von Braunfchmeig-Lüneburg, von Buonaparte für
gute Beute erflärt worden war, und bie er unter feine Getreuen vom Schwerte und
wen ber Geber zur. Belohnung für ihre Dienfte und — Berdienfle! zur. Vertheilung
brachte.
Ageſtiz, ZSouis, Dr. med., nach gemachten Studien in Zürich, Heidelberg und
Miinchen, Profeſſor der Naturgeſchichte am Collègo in Neufchatel, dann (1845) nach
Amerika überfledeind, Brofefior der Zoologie und Geologie an der Lawrence Scientifie
Sheol zu Cambridge bei Bofton (Jameſon's Journ. Vol. 46). Er ift geboren am
28. Mai 1807 zu Mottier im Kanton Breiburg. Bon feinen Schriften nennt Poggen-
dorff's Hundwörterbuch: „Interfuchungen über die Gletfeher, 1 Bd. 8., mit Atlas,
Solothurn 4841 (auch franzöſiſch erfchienen); viele Auffäge über die Gletſcher im’ Der
Biblioth. universelle, N'institut aꝛc. (f. Leonhard u. Bronn's Jahrb. 1838: 1844);
wiele und ausgedehnte Arbeiten, über die foſſilen Fiſche.“
Agde, Stadt in Branfreich, und zwar im Kangueboes' und im Hötault⸗Departe⸗
ment, hieß im Alterthum Agatha, liegt am Herault, ver fich eine halbe Stunde von
hler ins. mittelländifche Meer ergießt, und ſüdweſtlich und 4 Meilen von Gette. Nur
eine Vlertelſtunde nördlich geht Der berühmte Suüdkanal oder Kanal von Languebor
vorbei, der dad ‚mitteländifche mit den atlantifchen: Meere verbindet. Daher bildet auch
Agde einen Misderlageplag für den Handelsverkehr zwiſchen dem weſtlichen und ſüdlichen
Frankreich; außerdem treibt es lebhaften Küſtenhandel; es hat einen Seehafen mit
Leuchtthurm, und die Bevölkerung, welche bei der Zaͤhlung von 1846 auf 9321 Ein-
wohner ſich belief, bettägt gegenwärtig 0000 Einwohner.
Agenden, zunaͤchſt Kirchenagenden, find Bücher, in welchen bie Form des öffent»
üchen Gottesdienſtes vorgezeichnet iſt. Ste koͤnnen Bezug nehmen auf die gottesdienſt⸗
lichen Perſonen, auf die Zeiten, auf die Oerilichkeit; ſie ſchreiben die Aufeinanderfolge
der einzelnen Theile des Cultus vorz geben die Worte ſelbſt fir die formulirte Gebets⸗
feier und für die Verwaltung der Myſterien; otdnen die aͤnßerlichen Ceremonien, unter
welchen das Geiftige dem ſinnlichen Menſchen dargeſtellt und vermittelt werben Lann.
Im Gebrauche find: ſte entweder durch traditionelles Anſehen oder durch beſondere Eins
führung der. ‚betreffenden Autoritäten und. ſollen ein adaͤquater Ausdruck des Gei⸗
ſtes und: Glaubens der Gemeinfchaft fein ‚in beffen: Botteßbienfen fle Anwendung
ſinden .·
Die alteſten, auch wohl die ausfuhelichſten Agenden beſthen wir in den Bäichern
Moſis, in dem rituellen Theile derſelben, in dem Ceremonialgeſetze. Ihr Tomplement
fand daeſe Agende ſpaͤter in Den. Pialuien. . Indie jüdische Synagoge ging biefelbe
über, verändert nach dem Canon: „Wie Rauchwerf gilt. vor dem Herrn die Anru⸗
faug und wie Abenbopfeb. dad Aufheben der. Hände" Die. Agenden der Syhagoge
wollen. den Gultus im Tempel nachahmen, an die Stelle des inhibirten Opfers ſetzen
ſie Gebetsvorſchriften und durch die Vorleſungen aus dem Geſetz und Propheten bringen ſie
ein neues Element in den. Gottesdienſt. Den Mittelpunkt derſelben bildet Da&- Gebet
—R welches auf die Erlöfung und Ankunft des Meſſias gehet.
Fur die chriſtliche Kliche ſinden fich die erſten agendariſchen Vorſchriften 1. Cor.
14, —* „Denn ihr zuſammenkomint, ſo hat je einer Pſalmen, bringt einen RPſalmen
— |. — e rtt
Vergleiche Nitzſch practiſche Theologie. Theil 2. p. 268. Zr —
h EEE 74 Ay, I EB JJURBTRIEWEN, sin BEEBTETE u
gung. LZafle
RITEDRSERG, TORE RUE RER
t .alled zur Erbauung. geichaffen fein und bemgemäß: dad Ganze ſich ge⸗
alten. HSöchfiens zwei oder drei mögen mit Zungen reben nach einander, einer lege
ns. Iſt kein Ausleger da, fällt dad Zungenreden fort, dann bönnen zwei ober. brei
zropheten reden und bie übrigen, welche eine Beiftesgabe befigen, mögen richten, wei
me fagen; doch jo, Daß immer einer. auf den andern wartet. Dean ob ihr wohl
nrzügliche. Eiferer um Die geiftlichen Redegaben feld, foll doch Gott eben fo bei euch
pie bei andern. Gemeinen fi ald Gott der Ordnung und des Friedens: bemeifen. *
Sicher nur leiſe Andeutung des Mahmens, in welchen der chräftliche Gottesdienft: ein⸗
gefügt werden ſoll, fo daß jedoch die. Stelle und der Verlauf des Sacramentes nicht
angegeben ift und aus dieſem Grunde eine: van reformirter Seite hrrvorgehobene Ach
lichfeit mit Dem. ſynagogiſchen Gottesdienfte hexvortritt. '
Je mehr die auferordentlichen Gaben des Geiſtes zurüdtraten, deſto mehr mußte
Wh Das ‚ganze chriſtliche Leben. nadı fohtem Geſetz und Vorfchrift regeln; ſubjeetive Zer⸗
Hoffenbeit wäre dem Kampfe nicht gewachſen geweſen. Auch die Gotiesdienſtotdnun⸗-
gen wurden. immer beſtimmter. Nicht. mit akumenifcher Gleichförmigkeit, ſondern auch
provinzielle, ia örtlihe Gebräuche fixirten fich durch Schrift oder Travitim, So
lange Die: Kämpfe gegen das Heidenthum den äußerlichen Sieg noch. nicht. ernungen
hatten, ließen die Agenden der Predigt des Wortes Gottes ihren gebührenden Platz
Als aber die Kirche eine in biejee Welt triumpbirennde wurde, verſtel man der Rufe
ded Befiged.
Daß .freie, felbfithätige, durch Ben. Geift Gottes geheiligte Wort ver⸗
fhwindet gegen bie Vorlefungen aus der Heiligen Schrift, die felber zu einer: bloßen
loß
Morbereitung auf dad Sacrificielle und das Sacramentale im Cultus herabſinken. Die
Agenden nehmen immer mehr die Form der Miſſalien, eines Meſſe⸗Canone an, im
welchen aber dem liturgiſchen Geſauge zur Verherrlichung des Meßopfets eine unver⸗
kammexte Stelle verblieb. Das wachſende Anſehen des rämifchen. Papftes und. dei
byzantiniſchen Patriarchen hatten daneben zur Folge, daß die agendariſchen Fomuute
Roms und. Konſtantinopels in den gehorfemen Kirchenprovinzen die ortlichen genden
en: In dem Abendlande .warb damit Die Inteinifche Sprache Die Sprache der
” ruben. {
De . , ... . f l 4 '
Die Reformation legte nicht bloß ‚erneuten Nachdruck auf bie: Predigt, :. ſondern
die Lehre vom Sacramente, ſowohl nach Iutherifchen als nach ſchweizeriſchem Thpus,
fand in fo Elarem Gegenfage gegen die Sühnopferibeorie. der. römifthen. Kirche, daß
de Andarbeitungen neuer Agenden. eine Mothwendigkeit. wurden. Sownk:;and ber
FO Sand Luthers als aus der: Hand Calbins find Entwärfe hervorgegangen. Mon Biniher
* eiſchienen: Ordn. de Gottesd. und ſorm. Missae cnmunionis 15835 das. Taufbüch⸗
lein 1823; deutſche Meſſe und Ordnung des Gostesbienfes .1526. Calvin ſcheleb eine
formula prec. .publ. und formes des priores 'ecciösiastiques .aveo la’ manisre: d’ad«
winistrer les saeremens ete. Gen..lädi. Die Iutherifche Kirche haste eine. Votliebe
für dad aus dem Alterthume Ueberkommene, jo weit:-fie. nicht Irrthum im. demſelben
erlannte,..vahen. duldete ſie ſogar die lateiniſche Sprache in: dem Gotteöbienfte der Staͤdte
Pr BA zum alimäligen , Verſchwinden derſelben. Die reformirte Kirche ſuchte Dagegen
unmittelbar aus der Schrift zu conſtruiren, und da ihr des Objettive im: Sacramente
zu ungewiß iſt, geftaltet ſich bei ige alles zu einer Vorbereitung oder ‚zu: ‚einem Nach⸗
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:. Die Zexrifienheit de8 Regiments der. ans der Mefoemation hervorgegangenen
g eben les auf dem Gebiete «derfelben viele Agenden entflchen. "Die dftenen athmen
* daer alle ben Geift und ben. Glauben ihrer Kicche, und. befonders. bie: Intherifchen. Gehe
" daB Beſtreben, die Kunſt im Dienfte des Gottlichen zu heiligen. Aber der Natienaltönus
* iſt auch hier .verwüßlend. einhengefchritten, ex -befsitigte . bie. Agenden und feigte: an ihre
n Mr.
Stelle die Willkir. : Ein Jeder: trieb es, wie ex es verſtand ober wie er ed:micht ver
ſtand, Der chriſtliche Gotteadlenſt feprumpfte zuſammen in ‚die Mbfingeg " sineh *
in MM-anerbaulihen und jahr undichteriſchen Liedes/ in den Vortrag einer ‚oft ſeht W
1" tem Echriftworte abirrenden ‚Previgt, eines Baterumfer and . warb befchlöffen *
inen meh ober minder geänberteh. Maronitifchen Segensſpruch un. einen. Schlaht
| Da..nard. durch die Yuomfiiche. Agenbe von 1824, welche LEI in; enmweiterben.
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nige von Neapel gemacht worden war, wohin Agar ebenfalld folgte, um In. beiden
Bändern die franzdfliche Verwaltungs-, namentlih die Finanz⸗Wirthſchaft einzuführen;
und — 2) eined Spaniers, der mit Blake und Eiscar die Megentfchaft vom König«
veich Spanien bildete, die zu Ende des Jahres 1810 auf der Infel Leon zufammen-
trat, al8 die ganze Halbinfel von Buonaparteſchen Kriegsvölkern überfchwenmt war
und man den ‚Gedanken gefaßt: hatte, den Herzog Ludwig Philipp von Orleans, ber
ſich bei ſeinem Schhwiegeronter in Palermo aufbielt, zum Oberbefehlſshaber ver treu
gebliebenen fpanifchen Kriegövölfer zu machen, was aber von den Engländern hinter
teteben wurde. — Der Franzoſe Agar führte den Titel: Graf von Moosburg, wahr
ſchrinlich nach dem hannoͤverſchen Amte diefes Namens int Finſtenthum Lüneburg, das,
ſo wie alle Domänen des Kurfürften von Brannfchweig-Lüneburg, von Buonaparte für
gute Beute erflärt worden war, und bie er unter feine Getreuen vom Schwerte und
von der Feder zur Belohnung für ihre Dienfte und — Berdienfte! zür Bertheilung
brachte. Ä
' Agaſſiz, Zouis, Dr. med., nad gemachten Studien in Zürich, Heidelberg und
München, . Profeffor der Naturgeichichte am Collöge in Neufchatel, dann (1845) nad
Amerika aberfedend, Profeffor der Zoologie und Geologie an der Lawrence Scientifie
Shovl zu Cambridge bei Bofton (Jameſon's Journ. Vol. 46). Er ift geboren am
28. Mai 1807 zu Mottier im Canton Freiburg. Bon feinen Schriften nennt Poggen⸗
dorff's Handwoͤrterbuch: „Unterfuchungen über die Gletfcher, 1 Bd. 8., mit Atlas,
Solothurn 4841 (auch Freanzdflfch erfchienen); viele Aufſaͤtze über die Gletſcher in ber
Biblioth. universelle, Ninstitut sc. (f. Leonhard u. Bromm's Jahrb. 1838 :— 1844);
viele und ausgedehnte Arbeiten über bie foſſilen Flſche.“
Agde, Stadt in Frankreich, und zwar im Languedoe⸗ nud im Hoͤrault⸗Departe⸗
ment, hieß im Alterthum Agatha, liegt am Hörault, der ſich eine halbe Stunde von
bier ins mittellaͤndiſche Meer ergießt, und führwelliih und 4 Meilen von Gette. Nur
eine Biertelftunde nördlich geht der. berühmte Süd fanal oder Kanal von Langaebor
vorbei, den das ‚mitteländijche mit dem atlantiſchen Meere verbindet. Daher bildet aud
Agde einen Nederlageplatz für den. Handelsverkehr zwiſchen dem weftlichen und ſüdlichen
Frankreich; außerdem treibt es lebhaften Küſtenhandel; es bat einen Srehafen mit
Leuchtthurm, und die Bevölkerung, "welche bei der Zählung von 1846 auf 8321 Ein
wohner fich. belief, beträgt‘ gegenwärtig 0000 Einwohner.
= genden, zunächkt Kirchenagenden, find Bücher, in welchen bie Form des öffent“
lichen Gottesvienſtes vorgezeichnet iſt. Ste Tünmer Bezug nehmen auf die ‚gottesbienfl-
lichen Perſonen, auf die Zeiten, auf die Dertlichlelt; ſie ſchreiben die Aufeinanderfolge
der einzelnen Theile des Cultus vorz geben Die Worte ſelbſt für die formulirte Gebets⸗
feier und für die Verwaltung der Myſterien; ordnen bie aͤußerlichen Ceremonien, unter
welchen das Geiſtige dem ſinnlichen Menfchen: dargeſtellt und vermittelt werben Tann.
Im Gebrauche find: fle entweder durch traditionelles Anſehen oder durch befondere Ein
führung der betreffenden Autoritäten und. follen ein udäquuter Ausdruck des Gei⸗
ſtes wa: Slaubens der Gemeinfehaft fein, im: beſſen · Botteöbleniien ſie Anwendung
Die alteſten, auch wohl die nusfüßrlichften Agenden beſthen wir im: dem. Büchern
Mofis, in dem rituellen Theile derſelben, in dem Erremonialgefege. Ihr Complement
fand dieſe Agende fpäter in den. Palmen. Indie ſüdiſche Synagoge ging dieſelbe
- über, verändert nad dem Canon: „Wie Nauchwerf gilt vor dem Herrn die Anru⸗
faug und wie Wendopfer das Aufheben der Hände.” Die Agenden ver :Syhagoge
wollen: den -Gultns im Tempel nachahmen, an bie Stelle des inhibteten Opfers ſetzen
fie Gebetsvorfchriften und durch die VBorlefungen aus dem Geſetz und Propheten bringen fle
ein ‚neues Element in den. Gottesdienſt. Den Mittelpunkt verfelben bildet dag Gebet
Kaddiſch, welches auf die Erlöfung und Ankunfı des Meſſias gehet. |
: ir die chriftliche Kche ſtnden ſich die erften agendariſchen Vorſchriften 1. Cor,
14, 26: 1) „Wenn ihr zuſammenkommt, ſo hat je einet Pſalmen, bringt einen Pſalmen
— — — — —
1) Vergleiche Nibſch practifche Theologie. Theil ?. p. 268. wen
legung. Xaßſet alles zur Erbauung geſchaffen :jein und demgemäß Dad Ganze Ne) ge
falten. Höchßens zwei oder drei mögen mit Zungen reden nach einander, einer leg
aus. Iſt Fein Ausleger da, fallt das Zungenreden fort, dann können zwei ‚oder bre
Propheten reden und bie, übrigen, welche eine Geiſtesgabe befigen, mögen richten, wai
jene jagen; doch fo, Daß immer einer. auf den andern. wartet. Dean ob ihr woh
vorzügliche, Eifexer um Die geiftlichen Redegaben feid, ſoll doch Gott eben. fo "bei eud
wie..bei andern Gemeinen fich ald Gott der Drbnung und des Friedens beweifen.:
Sicher nur leife Andeutung bed Rahmens, in welchen der chriftliche Gotteddienſt ein
gefügt werben. foll, fo daß jedoch die Stelle und der Berlauf des Sacramentes nich
angegeben ift und aus dieſem Grunde \eine: von reformirter Seite hervorgehobene Aehn
lichkeit mit dem ſynagogiſchen Gottesdienſte hervortrit.
Je mehr die außerordentlichen Gaben des Geiſtes zuruͤcktraten, deſto mehr mußt
ſich das ganze. chriftliche Leben. nach feſtem Geſetz und Vorſchrift regeln; ſubjective Zer
floſſenheit waͤre dem Kampfe nicht: gewachſen geweſen. Auch vie Gotieddienſtordnun
gen wurdan immer beſtimmter. Micht mit 5fumeniſcher Gleichförmigkeit, ſondern aud
provinzielle, ja. oͤrtliche Gebräuche firirten ſich durch Schrift oder Tradition. S
lange Die, Kämpfe gegen das Heidenthum den äußerlichen Sieg noch nicht errunge
hatten, ließen die Agenden der Predigt des Wortes Gottes ihren gebührenden RPlatz
Als aber die Kirche eine in dieſer Welt tviumphirende wurde, verfiel man der Ruh
des Befiped. Das freie, ſelbſtthaͤtige, durch den Geiſt Gottes geheiligte Wort ver
ſchwindet gegen hie Vorleſungen aus der Heiligen Schrift, die: ſelber zu, einer. bloße
Vorbereitung auf das Sarrifisielle. und Dad Sarramentale im Cultus herabſinken. Di
Agenden nehmen immer mehr die Form der Wiflalien, eines Mefle« Canons an, ii
weichen aber Dem liturgischen Gejauge. zur. Berberrlihung des Meßopfets eine unver
kümmerte Stelle verblieb. ‚Das wachſende Anſehen des zömifchen: Papftes und. dei
byzantiniſchen Patriarchen hatten daneben zur Folge, daß die agendarijchen: Eeusınlar
Roms und Konjtantinopeld in den geborfamen Kirchenprovinzen. bie. örtlichen gende
verbräugten. In dem Abendlande ward damit die lareiniſche Sprache die Sprache de
Ygenden.
Die Reformation legie nicht bloß erneuten Rachbrua auf die: Predigt, fonder
die Lehre vom Sacramente, ſowohl nach lutheriſchem als nach ſchweizeriſchem Typue
fand in fo klarem Gegenſatze gegen die Sühnopferiheorie. der. roͤmiſthen Kirche, da
die Ausarbeitungen neuen, Agenden. eine Nothwendigkeit wurden. Sowcht ans de
Hand Luthers als aus der; Sand Calvin: find Entwürfe hervorgegangen. Bon Luthe
erſchienen: Ordn. d. Oatiegd, und ferm. Missae oammmmieonis 1523; dad. Taufbüch
lein.. 4523 ; Deutfche Meſſe und Ordnung des Gottesdienſtes 1326. Malerin ſeheleb ein
formula prec. publ. und formes des priöres ecclòsiastiques :aveo la: maniére d'ad
ministrer les sactemens ete. Gien. 1544. - Die Iutherifche Kirche hatte einer. Votlieb
für dad aus dem Alteriiume Ueberkommene, jo weit:.jie nicht Irrthum im. .beanfelbe:
ertlannte, daher duldete fle .fogav: die Inteinifche Sprache in: dem Gottaskienfte der Stabi
bia zum allmaͤligen, Verſchwinden derſelben. Die reformirie Kirche: ſuchte dagege
unmitseldar aus ‚der. Schrift zu conſtruiren, und da ihr dad Objettive im: Sacrament
zu ungewiß iſt, geſtaltet ſich bei ihr ales au einer Vow ereitung ddr gu amem Nach
llauge der Predigt.
Die Zerriſſenheit des Regiments der. and. der. Reformation Setvorgegangene
Kirchen ließ. auf. dem Gebiete aderfelben viele Agenden entflehen. "Die ältenen .athme
aber alle den Geiſt und ven. Glauben. ihrer Kirche, und befonderd. bie: Iutherifchen: habe
das DBeftreben, die. Kunft im Dienfte des. Böftlichen zu heiligen. Aber der Ratisnaliomu
iſt augh:.bier..verwüßtend. einhengefchritten, ex befeitigte . die. Agenden und fegte an ihr
Stelle die. Willfür. : Ein Jeden; trieb es, wie er es verftand oder wie er es imicht von
ſtand. Der chriſtliche Gotteüdienſt ſchrumpfte zuſammen in ‚Die Wbfingeng eines o
fehr. anerbaulichen und führ undichteriſchen Liedes, in den. Vortrag einer ‚oft ſehr wei
vom. Schriftworte. . abisrenden Prebigt,: eines Baterunfer und ward - beichlöffen .burd
einen: mehr eder minder. geänderten Aaronitifchen Segensſpruch and. einen. Schlaßveri
"Da .ward: durch Die. preußiſche Agende von 18241, welche 7830 ‚in: erweiterter. Zara
RU DUO DEWUYSE WEL wieder in DER ERS DEI WDERWINDEN geſtenn WERDEN. und
Bätte die Agende bloß dieſe Tendenz gehabt, ihr Erfolg wäre lauter Segen gewejen.
Allein fie follte auch die unansgetragenen Differenzen der Iutberifchen und der tefor-
mirten Gonfeffien befeitigen, follte die Agende einer doch erſt poflulirten Unton fein. Die
Indifferenteren acceptirten dankend eine Ausgleichung, aber den in der Differenz Stehen
den konnte mit einem Machtfpruche nicht geholfen werden. Der faſt zum Stillſtande ge
kommene Kampf belebte ſich gerade an der Agende wieder. Allein auch das Erwachen
des Geiſtes muß ald eine fegensreiche Folge der von dem fremmen Könige Friedrich
Wilhelm IH. beforgten Agenden angefehen werben. Hoffentlich werden die Geiſter nicht
eber wieder in Schlummer und Schlaf finten, ehe nit aud auf dem Gebiete der
Agende einem Jeden wieder fein Mecht geworben iſt. Durch Geduld und Treue wird
man ſtark werden.
Außer den angeführten find bie wichtigften Agenden für die römifche Kirche bie
alten Ordines Romani. Das Concil von Trivent übertrug zum Zwecke noch gedßerer
Gleichförmigkeit den Paͤpſten die Abfaffung neuer Ritualbäche. So erſchien 159%
das Pontificale remanum, 1600. das Caeremoniale Episcoporum und für die Ber:
sicgiungen der Seelforger das Rituale Romanum 1614. Diefelden wurden mit. Zuf
1725 als eine Sammlung berausgegeben. Bür die griechifche Kirche haben Wichtigkeit
’Apyrspatıxöc liber pontificalis ecclesise Graecae Paris 41676; Allgemeines Ritwal-
Huch der griechiſch⸗ruſſiſchen Kirche Moskau 1834. Die englifche Kirche bat das book
ef common prayer, in feiner jegigen Geftalt 1673 erſchienen. Die daͤniſche Kirde
bat das Altarbuch von 1638, und die jegige ſchwediſche Liturgie iſt 1811 von Carl XIII.
wach Genehmigung ber Reichöftände, eingeführt.
Es bleiben zu vergleichen die Wörter Cultus und Liturgie, umter welchen uud
bie * en vorhandenen Analogieen angeführt find. e. auch Meile um
Agent. Mit diefem Namen bezeichnet man eine Perſan, die mit einer anderen
im Auftrage einer dritten ein Geſchaͤft vermittelt oder abſchließt. So ſpricht man von
diplomatiſchen Agenten (f. Geſandte), von kaufmaͤnniſchen Agenten
(f. Senfale, Makler, Gommiffiondre) und endlich am häufigften von Ber
fherungs- und Auswanderungs-Ügenten (f. Agenturwefen)
et (1. Agenturwefen).
Agenturweien. Wir reden bier zunaͤchſt vom Agenturweſen bei Verſicherungi⸗
—* und begreifen darunter alle Die Obliegenheiten, welche die von ſolchen
Geſellſchaften beſtallten Agenten nach Maßgabe der Landeögefege, fo wie der überkom⸗
nıenen Bollmachten zu erfüllen baten. Dad wichtigſte genezelle preußiſche Geſetz in
Betreff deb. Gefihäftöverkubre der Berficherungs-Anfalten if Das vom 17. Mai 1853.
In Bezug auf die Agenten enthält es die Beſtimmungen, daß dieſe der Comsefflonisung
der Regierungen unterliegen (6. 3); Daß die Gameefilon ohne Angabe der Gründe jeder
zeit zurüdgenommen werben fann ($ 3); daß die Gonceſſton der Unteragenten erliſcht,
wenn ihre Machtgeber (Genewal- ober Hauptagenten) bie Goncefllon verlosen ha
ben, n. f.w. In 67T ſind die Strafbeſtimmungen für nichts conceſſionirte Vermitiler
von Verſicherungs⸗Geſchaͤften enthalten, und Heißt es darin: „Wer für nicht ⸗ conceſſi⸗⸗
nirte Unternehmer oder Verficherungs » Anftalten, oder concefitonirte, aber ohme eigen
Concefſton, felbſt oder Durch Andere gewerbbweiſe ober doch gegen irgend einen Bor:
theil Verſicherungs⸗Geſchaͤfte abſchlleßt oder vermittelt, oder feine Vermittelung zur Abe
Schließung folcher Gefchäfte, oder die Ertheilung von Auskunft über diefelben anbietet,
bat Geldbuße bis zu 200 Thalern oder Gefängniß bis zu 3 Monaten verwirft*. Cine
fpindfe Anslegumg dieſes Sefeged- Paragraphen könnte möglicher Weile zu dem Meſul⸗
tate führen, Daß die Auskunft, die ein Beamter im Büreau einer Agentur Verfücherung®
Inftigen über die von feinem Primzipal vertretene Geſellſchaft ertheilt, wofern ed wieder⸗
holt (alfo im geſetzlichen Sinne gewerbömeiie) geſchaähe, ala ſtrafbar angsfehen werben
müßte. Wäre diefe Auslegung richtig, fo würben ſich täglich Tauſende firafbar machen,
unb man müßte confequester Weife jogar zu. Dem Mefuliste kommen, daß kein Agent
aberhaupt einen Duremmichislfen halten Diufie, weil Diefen. mes ober weniger bei allen
a
HR AUBETLPIEUBUIWEN Dragien ſinden in Bezug Auf. DAS Agenturweſen meyt DON
weniger abweichende Beflimmungen ftatt, doch Tann man im Allgemeinen behaupten,
baf:ed in Diefen in geringerem Grade durch Gefetze geregelt tft, ald in Preußen. In
einigen Staaten nimmt die Aufitchts Behörde vom Verficherungsiwefen gar feine Notiz
und #6 bedürfen weder die Gefellfchaften noch deren Agenten irgend welcher Conceſſion.
Was nun fchließlich die Obliegenheit der Agenten in gefchäftlicher Beziehung
anlangt, fo find Die daranf abzielenden Vorſchriften in den von jeder Geſellſchaft aud-
gegeberien Inſtructionen enthalten, die freilich nicht ins Publicum kommen. Das ein
zige Werk, welches in dieſer Beziehung in die Oeffentlichkeit gefommen tft, und alle
Verſicherungsbranchen umfaßt, if: Maſius, Handbuch für Verſicherungs—
Agenten oder folche, welde e8 werden wollen, nebft einer Anleitung zu
einer zweckmäßigen vereinfachten doppelten Buchhaltung. Leipzig, 1847. AS Sperial-
war über das Lebeno⸗Verſicherungsweſen allein, ift noch anzuführen: Wiegand,
vie Lebensverſicherungs⸗Praxis. 1. Thl. Wefen und Bereutfamfamfeit ber
Bebensverficherung. 1. Theil. Anleltung zur planmäfiigen Betteibung der‘ Agentur
Geſchaͤfte. 2. Aufl. Halle, 1858. Als Hülfsmtittel beim Lebensverſicherungs⸗Geſchäft
noch zu erwähnen: Wiegand, Rebensverfiherungs-@ategiämusd. Ge
Sprüche 'aus dem Leben. 2. Aufl. Halle, 1857. |
2. Zn Bezug auf die Agenten von Auswanderungs⸗Unternehmern enthält das Geſeh
som 7. Mai 1853, betreffend: die Veförberung von Audwanderern, die gefeßlichen Be⸗
ſtimmungen in Preußen. Wir heben hieraus als das Wichtigfte Folgendes hervor: Die
Agenten bedürfen der Goncefflon der Bezirfs-Regierung ($ 1), dieſe wird nur an ganz
zuverläffige und unbefcholtene Inländer ertbeilt, und auch nur dann, wenn von ihmen
Der Nachweis gebracht witd, Daß ihre Vollmachtgeber in Preußen cöncefflonirt find ($ 2).
Dir Conceſſion wird nur auf Das laufende Kalenderjahr ertheilt; und muß alljährlih
wieder hakhgefucht werben ($ 3). Gründe der Conceſſions-Verweigerung anzugeben,
iſt die Megkerung mar. den vorgefegten Behödrven gegenüber verpflichtet ($ 4). Die
Conceſſions⸗ Ertheilung oder Verlängerung Tann an Hinterlegung einer Baution ge
Danpft werden ($ 5). Die Conceffion erlifcht, wenn fie vom Vollmachtgeber zurüd-
genommen iſt, oder legterer Die Concefiton verloren bat ($ 9). Strafbeltimmungen bei
Bunwiderbandlungen (F 10). ' n
„regt ift die Summe aller Theile, welche ein Ganzes conftituiten, oft mit
dem enbegriff, daß jene Theile nur äußerlich an einander geheftet, nicht aber fo
wuf:das Innigfte und untrennbar mit einander verbunden find, wie dies bei chemifchen
DMifcyungen eintritt. So wird namentlich dieſer Ausdruck in der "Mineralogie von
Foſſilien gebraucht, deren einzelne Veſtundtheile Fünftlich mit einander verbunden find,
zu B. beim Granit. Ze 0
Nach ihrer Aggregationsform oder ihrem Aggregatzuftande, db. h.
nach der befondern Art des Zuſammenhanges ihrer Feinften Theile gerfallen’ alle Natur
Aeper in fefte, tropfbar-flüffiige und Iuftfürmige Körper. Mancher Körber
zeigt ſich uns unter verſchiedenen Bedingungen in allen brei, over doch in mehr alt
zinem Aggregatzuftande.. Su wird z. B. das flirfige Wafler durch den Zutritt won
Wärme in luftförmigen Dampf, durch Entziehung von Wärme in feſtes Eis vermanbelt.
Aggregirt (von aggregare, zutheilen) heißen in der preußiſchen Armee Diejenigen
Offſtziere welche, ohne in dem auf beftimmte Stelfenanzahl normirten Etät der Regi-
menter zu fein; deten Uniform tragen, allen Dienft ihrer Charge nach dem Datum
chtes Patents: thin und das Gehalt ertraordinär beziehen. Ihre durch Fixirung dee
Mt Budgets auf ein Rinimum reducitte Zahl war früher ſehr bedeutend, da nach
ven ‚Kriegen von 181315 alle Lanbwehr-Öffiziere, die zum ftehenden Heere übertreten
wollten, den Negimentern aggregirt und alfmälig in die Etats eingefchoben murben.
Die früher ebenfall8 aggregirten Offiziere, die nur die Uniform der betreffenden
Regimenter tragen, aber zu Dienftleiftungen außerhalb derfelben als Adjutanten, Feſtungs⸗
Commanbanteu, Brigade⸗Commandeure ꝛc. vermendet werden und aud die Emolumente
diefer Poſten beziehen oder auf ‚längere Zeit ohne Gehalt beurlaubt. find, werben ſeit
4849.8..4a.:suite, geführt. . Diefem Iegteren. Ausdruck entſpricht die bei Dex öſterreichi⸗
ſchen . und ruſſifchen Armee eingeführte Bezeichnung Supernumerär. ..
RUNIUHITWGTTUN, BIS. DIN Ve —— EIOV u TOTUNUUAID, wWiuroe Us NE govien
erzogen. Als aber fein Oheim in der Schlacht bei Dettingen gefallen war, beſtimmte
ihn Ludwig XV. zum Vormunde der von jenem zurüdgelaffenen ſieben Kinder nnd ſo⸗
mit zum Haupte der Familie. Er gab die militärifche Laufbahn auf, übernahm eine
Staatöpacht und widmete fi) dem Studium der Kunft: und der Naturiwiffenfchaften.
Liebling der höheren Gefelljchaft in Paris und Freund der damals gerühmteſten Gelehrten,
eines Juſſieu, I. 3. Rouffeau, Buffon u. A., in glücklichen äußeren Verhaͤltniſſen,
hatte er, als feine Kunftfludien ernfter wurden, feinen fehnlicheren Wunſch, als durch
Reifen feine Anjchauungen zu bereichern. Als er durch den Tod Ludwigs XV. alle
Hinderniffe befeitigt und feine finanzielle Unabhängigkeit gefichert ſah, reifte ee 1777
durh England, Belgien, Holland und das weftliche und fübliche Deutfchland, Fehrte
noh einmal nach Paris zurüf und verließ es, ohne eine Ahnung davon zu haben, -im
folgenden Jahre für inımer. Er begab fich nach Italien, verweilte lange in Modena,
ließ ältere Kunftwerke abzeichnen und faßte auf einer Reife von Venedig nah Rom
am Ufer des Sees von Bolfena den Plan, die Kunftgefchichte-nach beglaubigten Dent-
mälern vom vierten (wo Windelmann ſtehen geblieben war) bis zum fechzehnten Jahr⸗
hundert darzuftellen. Bon nun an widmete er diefem Werke Zeit, Fleiß und Vermögen.
Schon war e8 bis zum Drude fertig, da brach die franzöflfche Nevolution aus, beraubte
ihn feines Vermogens und hinderte ihn, fein Wert zu vollenden. Er erirug Dielen
berben Berluft mit rubigem Gleichmutbe, blieb der Liebling feiner hohen Freunde und
jeßte feine Studien mit allem Fleiße fort. 1831 erſchien in Paris fein „Recusil de
fragmens de seulpture anlique en lerre cuite* — die Originale derfelben vermachte
er dem Batican; — 1812. erfchienen die erften Hefte feiner (fpäter in's Italienijche
überfegten und in 24 Lieferungen oder 6 Bänden in Fol. mit 325 Kupfern, 1820 zu
Straßburg volfendeten) „Histoire de lart depuis la decadence du IV. sieche--par es
mönumens“; und in demfelben Jahre, wo er, allgemein verehrt, ftarb. (24. Sept. 1814),
erlebte er noch die hohe Freude, die Bourbond wieder in ihre alten Rechte eingefegt
zu fehen. Seine Kımftgefchichte ift in einem claffifchen Stile abgefaßt und gehört zu
den gründlichften Arbeiten ‚uber die Kunftwerke des Mittelalters.
Agio; Agiotage. uUnter Agiv verficht man ben Unterfchied zwifchen bem Nenn»
werthb und dem Marktpreis (Cours) einer Münze, eines Kandeldeffeftes, eines Börfen-
papiers, wenn diefer Unterfchied zu Gunften derartiger Werthe bei ihrem Umfag gegen
Iandesübliched Geld (Courantgeld) flattfindet. Im entgegengefepten alle Heißt bie
Differenz Didagio. Der Bezeichnung Agio entfpricht nach dem Ufus der Londoner
Börfe das Wort praemium, welches neueftens auch in der Börfenfprache des Eontinents
Bürgerrecht erlangt bat. Hier wird: es jedoch meiftentheil® nur für bad Agio von
Actien, Promeffen, Loofen u. f. w. gebraucht, während die Coursdifferenz zwiſchen Gold
oder Goldmünzen und Eourantgeld unter die alte Bezeichnung Agio fallt. Wie aus
dent Gefagten hervorgeht, tft alfo das Agio nichts Anderes ald: cin Plus, ein Auf⸗
geld, "welches nebft dem Mennwerth einer BR: oder eines Sanbeleyanires für Er-
langung derfelben gezahlt werden muß.
Agiotage ift die Speculation auf. den Cours: von Handelswerthen, wie er wurch
das Verhaͤltniß zwiſchen Angebot und Nachfrage beſtimmt wird und in Folge der leiſe⸗
ſten Veränderung dieſes Verhaͤltniſſes jeden Augenblick afficirt werden; kann. Ber. ſich
ſolcher Speculation ergiebt, heißt Agioteur.
Nicht immer jedoch hatten: die drei Worte: Agio, Aglotage, Agioteur die eben
mitgefbeilte Bedeutung. Urfprünglich galt dad Wort Agio von der Differenz, welche dem
Bankgelde (der Münze, in welcher große Banken rechneten und. ihre Gefchäfte abwickelten)
gegen: dad gewöhnliche Courantgeld zukam !). Dieſe Differenz bildete für- Bankgeld bie
Megel, voeil es Münzverfchlechterungen, mie fle von den übel berathenen Ugenten jener
Zeit: über Bautanißeib verhängt und ausgeſett war. Der — Agioteut
) Bol. Scherer, Allg. Geſchichte de Welthandels, Leipz. 1853 Bo. 1. p. 48; dann audı
Law's Mem. a das ſchott. Parlam. im I. Bde. der Collection des princip. $conoın. Paris
Guillaumin (c. 3. p. 4%) und M&lon, Essai polit.:sur Je cemm. c. 21, ibid. p. 791.
yiy Mr ER y.,. IUYTE L AZ 7 WIUHITSREN RENIBHN AR Ve OTTO WITT WO
unzähligen, ftetd unter dem Nennwerthe ſtehenden Schulppapiere dieſes verſchwenderi⸗
fchen Herrſchers befaßten; erft fpäter dehnte man die Namen Agiotage und Agioten
auf Börfenfpiel und Börfenfpieler überhaupt aus, wobei es feit den Tagen des Law-
Schwindels in Frankreich (1719) geblieben ift.
Die Agiotage ift eine Form der faufmännifchen Speculattion und hätte als ſolche
ihre volle Berechtigung, wenn fle nicht unglädlicher Weife zum rohen Spiele ausge⸗
artet wäre. Die Wirfungen des. Spiels, und zwar eines Spield von ungeheurer Dis
menſton, verfehen mit in’3 Maßloſe gehenden Chancen, fönnen nur verberbliche fein,
und die öffentliche Sittlichkeit wie der Volkswohlſtand haben unter Diefen verheerenden
Wirkungen in gleich fchredlicher Weife zu leiden. Nehmen wir 3. B. Die einfache
Spielart der Agiotage, ‚bei der fich in der Negel nur angejehene Handelshauſer betheis
ligen, ver gewiß jeder Börſenmatador das Prädicat Außerfter Solivität nicht vorent-
halten wird:
Eine neue Actien-Uinternehmung wird begründet, und man fängt an, die Papier
derjelben in den Handel zu bringen. Diejenigen, welche die Unternehmung ind Leben
gerufen haben, beflgen die Mehrzahl der Actien und müflen nun nach Käufern fuchen.
Es gilt, den Cours ihres Effectd in die Höhe zu treiben; durch Verheißung glängen-
der Bortheile auf die Einbildungskraft der Kaufluftigen zu wirken; durch Anpreifungen,
wahr oder falſch, die Stimme der Widerftrebenden zu übertäuben; durch künfſtlich
geuppirte Zifferreiden dem Laien zu imponiren; durch zuverfichtlich gegebene Berechnun⸗
gen des künftigen Gewinns der Unternehmung, durch Complottirung mit anderen Bel
leuten (Eonjortien), durch Beſtechung der Preffe, durch Anwendung aller guten und
ſchlechten Mittel, aller großen und Fleinen Künfte der Speculation und Concufflon dem
einen großen Ziele nachzufagen, das mit dem Vorbandenjein eines namhaften Agio
auf die betreffenden Actien gegeben ift und mit der @infädelung deſſelben zu Händen
der wohlnerdienten Begründer der Unternehmung fich abſchließt. Das einfache Factum
der Eoncefliond » Ertheilung zur Bildung eined Actienvereins kommt auf dieſe Weile
der Eröffnung einer Goldgrube zum Beften der Eoncefflonäre gleich, vorausgeſetzt, daß
diefe die Kunft der finanziellen Plusmacherei weg haben und die Beſchwindelung des
Publicumd ind Große treiben können. Kein Wunder daher, wenn die Erfchleigun
und Ausbeutung bebörblicher Goncefflonen bei uns diejelbe Rolle zu fpielen beginnen,
welche der Ablapfrämerei zu Anfang des 16. Jahrhunderts zugefallen war. Wenig:
ſtens find die Mittel und Kunflftüdchen beider Betrugsarten gleich marktſchreieriſch,
gleich ermiebrigend, gleich vermerflich !
Die Agiotage hat mit allen übrigen Machinationen der Unflttlichfeit das Gemein
fame, daß fie felbft Denjenigen, die fle betreiben, zum Schaben und Nachtheil geräth.
Ein täglich vorkommender Fall ift 3. B. folgender. Der Agioteur X. giebt feinem
Agenten — denn der Bermittelung folcher bebient fich eine große Zahl Börfenfpieler ')
— den Auftrag, ein gewifles Papier, dad fich dem Eourfe von 150 pEt. nähert, zu
dieſem Preife auf feine (bed Auftraggeberd) Rechnung zu verfaufen. Wenn ji ein
Effect dieſem runden Gourfe (150 pEt.) nähert, fo pflegen mehrere Speculanten ber-
gleichen Berkaufs-Aufträge zu geben, indem ſie den fichern Durch Verkauf erzielten Ge
winn den Ghancen einer weiteren Betheiligung am Spiele vorzuziehen geneigt find; die
Agenten diefer verfchiedenen Speculanten verftändigen fih num untereinander, und bat
nicht immer auf vorbergebende VBerabrebung, fondern gleihjam wie auf einen Winf dei
Schickſals oder, beffer gefagt, in richtiger Würdigung des Gefchäftsganged. Die naͤchſte
Frucht der Verfländigung unter den Herren ift, daß fie bereitö zu dem Gourfe von
149%, 3. B. maffenhaft zu verkaufen beginnen. Durch foldhe Verkäufe hemmen fie
natürlich den Aufichwung des Papiers auf 150 und gewöhnlich gelingt es ihnen, daß
fie den Cours um °/, oder Y, Procent unter 149%, herabbrüden. Iſt Died ge
ſchehen, fo Kaufen fle in aller Ruhe dad vor wenig Minuten Verkaufte zurüd und
fönnen e8 eben um das Viertel oder halbe Procent, um das durch ihr Vorgehen bie
mr 71
’) ©. weiter unten den Art. Börſe.
eine Ultimoliquidation. Ver geittauf Tann nun wieder ſeſt oder bedingt geſchloſſen
werben. Ä
Feſt ift derjenige Lieferungsfauf, welcher den Käufer zu Uebernahme bes Papiers
und den Verkäufer zu deſſen Ablieferung an dem beftinnmten Tage und zu den im
Boraus bedingten Courfen verpflichtet. 3.8: U. fauft von B. 50 Stüd oͤſterreichiſch⸗
franzöfifche Staatsbahn - Actien zum Courfe 185 und vierzehn Tage nad) Schluß zu
übernehmen. \ Ift der Termin abgelaufen und der Cours inzwifchen um 2 Thlr. z. 2.
gefallen, fo Fönnte B. die Papiere, die er zu 185 zu liefern hat, a 183 Taufen, fo
daß er an 50 Stud 100 Thlr. gewänne. M. hingegen verliert diefe Differenz zwiſchen
dem allgemeinen Courfe und dem böhern, von ihm zu bezahlenden Kaufpreis. In ber
Regel aber hat weder U. dad Geld, um die Papiere von B. zu übernehmen, noch
befigt B. die Papiere, die er zu liefern hätte; es verſteht ſich alfo von felbft, daß N.
dem B. nur die Differenz zwifchen dem ausgemachten Kaufpreid und Dem Börjencoure
des Kieferungstages, mithin 100 Thlr. auszablt, und cbenfo hätte der Verkäufer (B.),
wenn die Bapiere etwa um 2 Ihlr. über 185 geftiegen wären, Dem U. dieſe Differen;
erfegen müffen. Das Ganze geftaltet fich fo ald eine pure Wette auf die Courſe, obne
daß von einen. reellen Kaufgefhäft die Hede wäre. — Es kann übrigens auch vor:
fommen, daß U. (der Käufer), ftatt Die Papiere von den Verkäufer am beftimmten
Tage zu übernehmen, alias die Differenz zu zahlen, dem B. die Actien noch überläkt,
jo daß der Termin zur Abwidelung des Gefchäftes verlängert (prolongirt) wird, era
um weitere 14 Tage. Für diefe Prolongation, durch welche B. der fichere Vorthtil
entgebt, muß ihm eine Entjchädigung gezahlt werden, der fogenannte Report, wa
nach dem Pariſer Gebraudy Durch Verabredung eined höhern Courſes gefchiebt, zu
welchem U. die Bapiere nach Ablauf des neuen Termins zu übernehmen verfpriht.
Bei dergleichen Prolongationen kann ſich A., wenn der Berfäufer auf fofortige Ligui
dation dringt, an einen Dritten wenden, welcher mit dem Drängenden abwidelt, unt
dafür den Report von dem prolongations-bedürftigen Käufer einfordert. Sole de: |
'mittler nennt man Neporteurs; fle bilden eine eigene Klaffe von Speculanten, die ſich ver
ben übrigen, wie es die Natur des Gejchäftes erheifcht, Durch Beſitz größerer Kon?
audzeichnet und demgemäß öfter die Courfe zu bictiren vermag. Der Gegenjag von
Report beißt Deport und tritt dann ein, wenn viele Verkäufer a decouvert (f. weitet
oben den gleichnamigen Artikel) fich plöglich deden und die Papiere einkaufen müſſen.
die fle zu liefern haben. Dadurch treiben fle die Preife in Die Höhe, ohne daß bie
fo hervorgerufene Steigerung (Hauffe) von Dauer wäre. Mit dem Aufhören ber for
eirten Käufe ift auch die Hauſſe zu Ende, die Courfe finfen; und deshalb wird Jever
mann, der diefen Verlauf aus Erfahrung fennt, nicht anftehen, zur Zeit einer der
artigen Hauſſe billiger à lerme zu verfaufen, als fich die plötzlich hinaufgetriebenen
Gomptanteourfe ftellen. Ginen ſolchen Unterfchied zu Gunften der Gomptanteour
nennt man Deport. a
Bon dem feften Zeit oder Lieferungsfauf unterfcheidet fich Der bedingte burd
den Vorbehalt des Rücktritts vom Gejchäfte, oder der freien Wahl der Erfüllungsatı,
die einen der Contrahenten freigeftellt if. Es find Dies Die fogenannten Prämien:
gefhäfte und die Stellagen. Als Beifpiel des Prümienkaufes wollen wir das
erfte Gefchäft, Das von ber Art in Frankreich gemacht wurde, bier _aufführen. Da
Berdienft, den Kauf auf Prämie bei unferen Nachbaren jenfeits des Mheind eingebür-
gert zu haben, muß dem Napoleon des Börfenfpield, dem Schotten Law, zuerkannt
werden. Unter feinen Aufpicien war (Auguft 1717) die fogenannte Occident⸗Compagnit
gegründet worden, und die Actien berfelben wollten trog aller flaatlicyen Protection
nicht in die Höhe gehen. Ende April 1719 fanden fie noch immer 30 oder u
Procent unter dem Nennwerth. Da kaufte Lam 200 Stück folder Actien, nad d
Monaten zu übernehmen, zum vollen Nennwertb (500 Livres) und erlegte fogleich ein
Angabe von 40,000 Livres, die verfallen’ fein follten, wenn er nach Ablauf des halt:
jährigen Termind vom Gefchäfte zurüdtreten und die gefauften Actien nicht übernehmen
würde. in folches Angelo, mit deſſen Erlegung die Befugnig zum Rücktritt verbun⸗
den ift, heißt Praͤmie. Gegenwärtig find Prämiengefchäfte beſonders beliebt, nament⸗
u wn [73 -
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Meiter gehören zu den bedingten Lieferungdfäufen die Stellagen. Es ift ein
Stellage, wenn der eine Eontrabent ſich dem andern gegenüber. verpflichtet, nach dei
Lesteren an einem beflimmten Tage zu erflärender Wahl, entweder eine gewiſſe Anzah
Papiere zu dem im Voraus feſtgeſetzten Courſe zu liefern, oder aber dieſelben zu einen
etwas höheren Gourfe von dem Erften zu übernehmen. Der zur Wahl Berechtigt
heißt der Wähler, der Andere der Stelle. 3. B.: A ſchließt mit B über 50 Stüc
Leipziger Gredit-Actien ab, binnen 14 Tagen zum Courſe von 74 zu liefern oder zı
78 zu übernehmen, damit hat ſich A verpflichtet, nach Ablauf des Termins, je nad
des Andern freier Wahl die Uctien zum Gourje 74 an B zu verkaufen, oder aber die
felbe Partie Stüde zu dem höheren Courſe (78) von B zu übernehmen. Der Mittel
Eourd zwifchen 74 und 78 ift 76; ftellen fi die Actien binnen 14 Tagen über da
Mittel-&ourd, fo liegt e8 in B's Vortheil, fich Ddiefelben von A zu 74 liefern zı
lafien, denn er gewinnt in dieſem Falle mehr, ald wenn er fie zu 78 an A verkaufte
ift aber der Mittel-Courd am Erflärungstage nicht erreicht worden, fo wird B natür:
li an A verkaufen, weil er die ganze Differenz zwifchen dem Verkaufspreiſe (78) uni
dem unter 76 ſtehenden Börfencourfe profitirt. "
‚ In dem BVorhergehenden haben wir die hauptfächlichften Formen, unter welche
die Agiotage betrieben wird, kurz charakterifirt. Dieje Formen felbft geben Anlaß zı
mannichfachen Combinationen, deren gefchictte Ausführung und rafche Eonception der
Börfenfpieler von Beruf ausmachen. Weiter in die Sache einzugehen, ift hier nicht dei
Drt, denn ed fällt außerhalb der Grenzen unfrer Unternehmung, die Kunft zu lehren
wie Börjenverlufte abgewendet und Gewinnfte erzielt werden können. Es genügt, zı
zeigen, wie überhaupt Agiotagegefchäfte gefchloffen werden und welche die lanpläufigfter
Uſancen bei denfelben find. Wer ſich des Näheren über den Gegenftand belehren will
Ichlage die unten verzeichneten Werke nach ); er möge fich jedoch überzeugt halten
dag man das Börfenfpiel jo wenig aus Büchern erlernen könne, wie das Schwimmen
oder Meiten. Hier macht Prarid den Meifter, nur daß das Lehrgeld, welches Börſtane
im Anfang ihrer Laufbahn zahlen müſſen, gewöhnlich ein fehr hohes ift und nich
jelten Die weitere Verfolgung des Handwerks unmöglich macht. — Schließlich haber
wir noch zu erwähnen, dag die Agivtage, ald Speculation auf das Fallen oder Stei
gen der Preife, fich auch auf Waaren erfiredt. Die Preis⸗Notirungen von Spiritus
Golonialmaaren, Getreide bieten der Speculation à la hausse und A la baisse heut
zutage eben fo viel Spielraum, wie die Gourdveränderungen an Geld- uni
Effectenbörfen. Ä
Agitator hieß bei den alten Römern ein Antreiber, nämlich der Wagenpferbe
alfo ein Kutfcher, vorzugäweife aber derjenige, welcher bei den Schaufpielen auf den
Circus maximus in Rom Pferde und Wagen Ienkte und mit andern um den Preit
rang. Da aber dad Zeitwort, von welchen das Wort herfonmt, auch ein paarma
aufwiegeln heißt, fo befam auch das Hauptwort, namentlich im frangöftfchen feit de
Revolution, den Sinn „Aufwiegler” und zwar U. des Volks für politifche Zwede
In diefem Sinne wurde ed Durch einen auf die ähnliche Ausfprache gegründeten Wit
von den Soldaten gebraucht, die in dem englifchen independentifchen Heere gleichjan
als foldatijches Unterhaus abgeordnet wurden. Nämlich ald das Heer unter Bairfa:
1647 immer independentifcher wurde und Cromwell heftig über das Parlament Elagte
daß es die Independenten bevrüde, ungeachtet man deren Tapferkeit alle verdanfe
fuchten die Presbpterianer im Parlament, welche dort das Lebergewicht hatten, das
Heer aufzulöfen, die Offiziere über den Rang eines Obriften hinaus zu entlaffen uni
alle Beamten, die ſich dem presbpterianifchen KircheneMegimente nicht fügen wollten
von ihren Aemtern zu entfernen. Sobald das Heer von diefen Beſchlüſſen erfuhr
näherte es fich der Hauptſtadt. Parlaments» Commifjäre wollten mit den Offizieren
) P.J. Proudhon Manuel du Speculateur A la bourse, Paris 1857; deutſch in
Auszuge erfhienen Zürich 1857 bei Meyer und Seller. J. G. Courcelle-Seneuil Traitk
theorique et pratiquo des Operations de Banque, Paris 1857, 1. Il. ch. 16; Giniges aud
bei Bleibtreu polit. Arithmetit, Heidelberg, 1853. 88 93—106,
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verfprach für das bereits Gefchehene Verzeihung, wollte aber die bei diefer Gejlnnung
Beharrenden ald Feinde des Staats anfehen. Da bildete dad Heer ein Oberhaus aus
Offizieren und ein Unterhaus aus zwei Deputirten jeder Compagnie (Gorporalen und
Sergeanten) welche Iegtere Adjutators (Sprecher, Tribunen, Amwalte) genannt wurben.
Einer diefer Adjutators, ein gewifler Spice, entführte nachher (3. Juni 1647) den
König Karl mit Gewalt von Holmby und lieferte ihn Der Armee in die Hände. Aut
dem Namen Adjutator machte der Wig Agitator, und dieſes Wort ift, beſonders ſeit
das franzöfifche Agitateur auch in diefer Bedeutung gebraucht wurde, die Bezeichnung
derer geworden, welche durch gleißende und Tügnerifche Neben das Volk zur Empörung
reizen, die Bezeichnung für die Advokaten der Revolution, für die Aufiwiegler.
Agnaten. Der Begriff der Agnation ſtammt aus dem römifchen Rechte und be»
zeichnet dort im Allgemeinen ein durch väterliche Gewalt begründetes verwandtſchaftliches
Berbältnig. — Der natürlichen oder Bluts⸗Verwandtſchaft, cognatio (naturalis), ſtell⸗
ten die Römer nämlich die agnatio, auch cognatio civilis genannt, gegenüber und be
trachteten als agnatifch verwandt Perſonen, von denen die eine in der patria poteslas
der anderen fleht, oder welche zufanımen in der palria potestas einer britten fteben,
geftanden haben oder ſtehen würden, wenn diefe dritte — das gemeinfchaftliche Familien⸗
Oberhaupt — noch am Leben wäre. Wurde die väterlidhe Gewalt nicht durch Tod,
fondern durch eine juriftifche Handlung (Gmancipation oder Adoption) aufgelöft, jo
hörte audy die AUgnation auf. — Hiernach Fonnte alfo ſchon im römifchen Rechte die
Agnation zwar nur durch Männer fortgepflanzt werden, aber es Fonnten Doch jehr wohl
Weiber (3. B. zwei Schmeftern) oder Männer und Weiber (Brüder und Schwellen)
agnatifch unter einander verwandt fein. Nicht fo im gemeinen Nechte, welches den
Begriff der Agnation auf Berwandtfchaft unter Männern, durh Männer ver:
mittelt, befchränft. Die gemeinrechtliche Agnation entfpricht hiernach im Ganzen der
Schwerbtmagenfchaft des alten deutſchen Rechts, infofern letztere alle entfernteren männ-
lichen Seitenverwandten umfaßt. ) — Am engften formulirt das Preußifche Allgemeine
Landrecht den Begriff, denn es verfteht unter Agnaten nur „Seitenverwanbte männ
lichen Gefchlechts, welche durch eine ununterbrochene Reihe männlicher ebelicher Nach⸗
fommen, von eben dem erften Erwerber des Lehns, wie der nußbare Eigenthümer felbft,
abftammen.* 2) Die Agnation ift bier alfo Tevigli auf Das Gebiet des Lehnrechts
befchränft und dieſes, jo wie das ihm verwandte Privatfürftenrecht find in der That
die einzigen Materien, in welchen der Begriff noch heute praftifche Bedeutung bat. —
Im Lehnrecht namentlich kommen die Agnaten in Frage bei allen Dispoflitionen über
die Subjtanz des Lehnd und fie Fönnen derartige, ohne ihre Zuſtimmung getroffen,
ihnen nachtheilige Verfügungen nach erlangter Succeflton anfechten, fofern nicht pofltive
gefeglihe Ausnahmen entgegenfteben. Auch zur Aufnahme von Lehnsſchulden bebari
e8 in der Regel des Confenfes der Agnaten. -
Endlich ift der Begriff der Agnation noch von Wichtigkeit bei der Thronfolge⸗
"Ordnung, denn diefe ift in allen deutjchen und in ben meiften anderen europäifchen
Staaten eine agnatifche, nad dem Mechte der Erfigeburt und der Rinealfolge. Go
in&befondere auch in Preußen. 9)
Agned, Gräfin von Orlamünde. Die Gräfin Agnes von Orlamünde ift eine
von jenen gefpenfterbaften Gejtalten der Vorzeit, Die Furcht, Abfchen und Mitleid
erregen Jahrhunderte hindurch, dann aber bei näherer Forſchung in Nichts zerfließen.
Darum war feine Perfönlichkeit paffender ald gerade Agnes von Orlamünde, zum Ur
bilde der gefpenftifchen weißen Frau, die umgeht auf den Schlöflern der Hohenzollern
und Brandenburger, und Durch ihr Erfcheinen den nahen Tod eined Gliedes von Die
fen erlaudyten Gefchlecht anfündigt. Nach der Sage, und wig viele Scribenten haben
fle nicht nachgefchrieben? verliebte ſich die verwittwete Gräfin Agnes von Orlamünde
in den Burggrafen von Nürnberg, Albrecht den Schönen von Zolleen. Der fprad)
zweideutig, die Liebe der Gräfin zu ihm fei ohne Hoffnung, fo Lange vier Augen ſich
RN Sachfenfpiege I 19. $ 1; 1. 23; 1. 45; 11. 16. 8 1; 111. 15. 5 4.
R. Th. J. Tit. 18, 8 16.
3) Verfaſſungs⸗ Urkunde vom 31. Sanuar 1850, Art. 53,
—4 DU A n& yet UNE V. mungve Jrrstve sv. grmirasts ey end — DIV MUVY
Stolz nicht in eine ſolche VBerbinduug gewilligt haben würden. Die verliebte Graͤfin
aber glaubte, ihre beiden jungen Kinder ſeien das Hinderniß, ſie ermordete deshalb in
Liebeswahnſtnn beide Kinder. Der Burggraf wandte ſich vor Entſetzen über ſolche That
fhaudernd von ihr. Die Mörberin pilgerte nach Rom, fiftete dann zur Sühne daß
Klofter Himmelskron und rutichte auf ihren Knieen, Buße übend, bis nach dem Ber⸗
neder Thal. Ruhe aber fand fie nicht und erfcheint feitvem ald „weiße Frau“ in den
Zollerifch - Brandenburgifchen Schlöffern, Tod verfündend, weil Burggraf Albrechts
zweideutige Rede fie zum Mord ihrer Kinder verleitet. Im Klofter Himmelskron zeigt
man das Grab Burggraf Albrecht, der Mörberin und ihrer Kinder. So die Sage,
die freilich yor Der hiſtoriſchen Kritif völlig unhaltbar if. Es gab zunächft gar Feine
Gräfin Agnes von Orlamünde. Zu Burggraf Albrechts Lebzeiten Fann man drei Grä-
finnen von Orlamünde nachweifen; Beatrix, Prinzefiin von Meran, Gemahlin des Gra⸗
fen Otto von Orlamünde, fie war aber Burggraf Albrecht des Schönen Groftante,
Schweiter feiner Großmutter, auf fle ift alfo die Sage nicht anwendbar; Gunigunde,
Landgräfin von Leuchtenberg, Gemahlin Otto V., Grafen von Orlamünde auf der
Pleffenburg. Diefe Dame war aber Finderlo8, fie nahm noch bei Lebzeiten ihres Ge-
mahls eine Verwandte, Podica von Schaumburg, als Tochter an, die Burggraf Johann,
der durch Verträge in Beſitz dieſes Theild der Orlamünde’fchen Beilgungen fam, aus⸗
Rattete, ald fie fich 1341 mit dem Ritter Poste Schwerik verheirathete. Diefe Gräfin
bat allerdings im Klofter Himmelskron 1343 eine Stiftung gemacht [nicht das Klofter
ſelbſt geftiftet, dad beftand Damals fchon über 60 Jahre] zu Seelmeſſen für ihre Eltern,
ihren Gemahl und fich felbft, Auch in diefer Urkunde ift nicht von Kindern die Mebe,
und ſehr natürlich, fie hatte Eeine, Eonnte alſo auch Feine ermorden. Die dritte Gräfin
von Orlamünde ift die Wittwe des Grafen Orlamünde zu Berned, fie war eine Tochter
ded Herrn Poske von Schaumburg, und verfaufte 1342 ihren Antheil an dem Orla⸗
münde’fschen Erbe an Burggraf Iohann. Diefe Gräfin hatte Kinder, aber die Sage
kann auf fie feine Anwendung finden, denn als ſich Burggraf Albrecht der Schöne 1342
mit der Gräfin von Henneberg vermäblte, als mithin fir eine Liebe gar Eeine Augficht
mehr war, lebten diefe Kinder noch, der Nitter Poste Schwerig tritt in den Verhand⸗
lungen über die Abtretung von Berne immer ald Bevollmächtigter für die Gräfin und
ihre Kinder auf.
Urkundlich aljo ſteht feft, daß die Sage auf Feine der Graͤfinnen von Orlamünde
paßt, die zu Lebzeiten Burggraf Albrecht des Schönen lebten. Die Annahme, nad
welcher die Sage nur eine Allegorie fein joll, man habe diefe legte Graͤfin eine Mör-
derin ihrer Kinder genannt, weil fie ihr Erbe verkauft, ift willfürli und gezwungen;
auch Hatte Burggraf Albrecht nichts zu thun mit diefem Verkauf. Noch willfürlicher
und durch nichts unterftüßt ift die Annahme, Graf Otto V. und Gunigunda von
Leuchtenberg hätten eine Tochter Namens Agnes gehabt nnd diefe fei die Hauptperfon
der Sage. Diefe Agnes wurde erft erfunden, um die Sage zu flügen. Auch die drei
Leichenfteine im Klofter Himmelskron, auf die fich die Vertheidiger der Sage berufen,
baben bei näherer Uinterfuchung mehr Dagegen ald dafür ergeben. Der Leichenftein,
den man für den der Gräfin bielt, zeigt nicht die Geftalt einer Frau, fondern die eines
Ritterd im Ordendmantel, dad große Schwert, das die Figur in der Hand hielt, zum
Zeichen, daß fie verdient hätte, hingerichtet zu werben, .wie man fagte, iſt nur dad her⸗
fümmliche signum jurisdictionis, und aus ber Umfchrift laßt fich ohne Mühe entziffern,
daß es der LKeichenftein des Grafen Dtto I. von Orlamünde ift, der das Klofter
Himmelskron ftiftete. Der zweite Leichenftein, unter welchen Burggraf Albrecht der
Schöne liegen foll, zeigt ein ganz andered Wappen ald das zollerifch - neuenburgifche,
auch Tiegt Albertus Pulcher ohne Zweifel im Klofter Heildbronn bei Ansbach begraben.
Das dritte Grab, in welchen die ermordeten Kinder liegen follen, ift 1701 aufgegraben
worden. Man fand die Mefte einer braunen Mönchskutte darin. Das was man für
die Bilder der Kinder gehalten hat, find geflügelte Genien oder Engel, die als Schild.
halter gedient haben mögen.
Es hat Feine Gräfin Agnes von Orlamünde gegeben, es gab überhaupt feine
Gräfin von Orlamünde zu Lebzeiten des Burggrafen Albrecht des Schönen, an beren
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nderd fuchen.
Agnus Dei. Nach Joh. 1, 29 nannte Iohannes der Täufer Ehriftum das
Lamm Gotted, welches die Sünden der Welt hinwegnimmt. Diefe Worte werden feit
Papft Sergius aus dem 7. Jahrh. auch in der Meſſe gefprochen und vom Chore ge
fungen, und gewöhnlich nennt man diefe Oration oder diefen Gefang felbft das Agnus
Dei. — Unter diefem Ausdrucke verfteht man aber auch die Lammbilder, welche ſym⸗
bolifche Abbildungen Ebhrifti find. Insbeſondere heißen fo die wächſernen Lammbilde,
weldhe (feit dem 14. Jahrhundert) der Papft im erften und fiebenten Jahre feiner
Regierung am Oftervienftage feierlich weiht und an vornehme Perſonen vertheilt. . Sie
find_aug dem übrig gebliebenen Wachfe der Ofterkerzen gefertigt. — Chriſtus, der gute
Hirt, ein Lamm tragend, findet fich häufig in den Bildern der römifchen Katafomben,
das Lamm allein, mit einem Kreuz in den DVorverfüßen, (dad eigentliche agnus Dei)
findet fih in Fresken, Kelchbildern u. vergl. von 6. Jahrh. an. — In der griechijchen
Kirche heißt Agnus das Tuch, welches über den Kelch (in der Mefie) gededt wir,
weil Häufig ein Lammbild darin geftickt if. — Auch franzöftfche Goldmünzen aus dem
Mittelalter nannte man Agnus oder moutones von dem Lammbilde, dad fie im Gr
präge trugen.
Agonie, Todesfampf, dad Ringen mit dem Tode, nennt man diejenigen Eſſchei⸗
nungen, welche den wirklichen Eintritte des Todes vorangehen, fobald der Menfch nidt
plößlich 3. B. auf eine jo gewaltſame Weife vom LXeben zum Tode gebracht wird, da
Die das Leben zunächft unterhaltenden organifchen Thätigkeiten, Blutumlauf, Athmen
und Hirnfraft wie mit einem Schlage aufgehoben werden. Diejenigen Erjcheinungen,
welche dem Tode in Folge von Krankheiten, oder bei dem im höchften Alter eintreten:
den Abſterben vorangehen, können fehr verfchieden fein, fo wie auch die Dauer der
Agonie felbft fich bald langer bald Fürzer zeigt. Bei lebenskraͤftigen Perſonen, jugend
lichen Subjecten, währt der Todeskampf oft länger, wie bei ſchwaͤchlicheren, durch lange
voraydgegangene Leiden aufgeriebenen Individuen: eben fo iſt die Natur der Kranl-
beit für die längere ober kürzere Dauer der Agonie entjcheidend und dabei Die Art de}
Todes, ob derfelbe vom Gebirne, von den Athmungswerkzeugen oder vom Herzen au
geht, maßgebend. Am leichteften und rafcheften ift die Agonie bei den Todesarten
welche vom Herzen ausgeben, am längften und fehmerften diejenige, welche den von
den Athmungöwerkzeugen bewirkten Tod begleitet. — Die Erfcheinungen felbft, welde
auf dieſer Grenzfcheide zwifchen Leben und Tod auftreten, und gleichfam das lepte
Ringen der Lebenöfräfte gegen den einbrechenden Feind außsdrüden, find: Beklemmung,
Angſt, erfchwertes röchelndes Athmen, Krämpfe, Ealte Schweiße, Berluft der Sinne
thätigfeiten, Aufhebung ‘des Bewußtſeins, Irrereden, DVerfallen der Gefichtözüge (facies
hippocratica) oft bis zur Unfenntlichfeit, Kälte des Körpers, beſonders des Kopfed
und der Gliedmaßen, Veränderung im Pulſe, fo daß derfelbe ſchnell, klein, ausfegend
wird, und zulegt Faum oder gar nicht mehr gefühlt werden Fann. Unter diefen Er
ſcheinungen wird das Athmen immer fürzer, endlich ausſetzend, in längeren PBaufen er
folgend, bis mit dem letzten Athemzuge und Herzfchlage der Kampf zu Ende und ber
Tod wirklich eingetreten ift. \
Agoult, Grafen d'. Alter Adel der Provence, ſchon in den Kreuzzügen genannt:
das Amt des Großfenefchals von Provence war, nach Guy Allard, erblich in der Fa⸗
milie. Nach der Gallin Chriftiana war Johann von Agoult 1379 Erzbiſchof von Ai.
Für Isnard IM. von Agoult wurde Stadt und Thal von Sault zu einer Grafjchaft
erhoben 1561. Der Generallieutenant Anton Johann, Vicomte von Agoult, erfta
Stallmeifter der Dauphine und Gouverneur von Saint Eloud, wurde am 23. Decem⸗
ber 1823 zum Pair von Frankreich ernannt, er flarb 1828. Graf Hector d'Agoult,
ber die Bairfchaft erbte, fungirte ala Gefchäftäträger an dem fihwebifchen und bollan-
diſchen Hofe. Das Wappen zeigt einen blauen Wolf im goldenen Feld, ift mit einer
Bürftenfrone bevedt: Schilvhalter zwei Engel. Die ritterliche Devife lautet: avidus
committere pugnanı. Ein d'Agoult, wahrfcheinlich einer Seitenlinie des Hauſes ent-
fproffen, denn er flammte aus der Dauphine, mo d'Agoult's ſeßhaft waren, Fam als
Refugi6 nach Berlin. Er fchrieb ſich Francois d'Agoult de Bonneval und flarb 16%,
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u) Here Hinterlaffend, die 1769 noch als Wittwe des Generale Lieutenants
Nemba in Berlin lebte.
In neuefter Zeit hat fi eine Gräfin d'Agoult unter dem Schriftfteller - Namen
Daniel Stern durch mehrere Schriften befannt gemacht. Sie war mit dem befannten
Glavier-PVirtuofen Franz Lißzt vermählt, ift aber wieder von ihm geſchieden.
Agra. Während der Regierungszeit Wilhelm's IV., oder in den dreißiger Jahren
Laufenden Jahrhunderts, war es im Plan, die Praͤſidentſchaft Bengalen zu theilen und
aus den norbweftlihen Provinzen eine Präſidentſchaft Agra zu bilden. Allein
Die Ausführung dieſes Planes unterblieb und ftatt beffen wurde Das Gouvernement
Der Norbweftprovinzen errichtet. Der Governor einer Präftdentjchaft hätte zum General-
Governor eine unabhängigere Stellung eingenommen, als der Lieutenant» Governor
eines Gouvernementd hat. Dad Gouvernement der Norbweftprovinzen liegt an der
MNordweſt-⸗ und Weitjeite des Gouvernementd Bengalen, wird im Norden von Nepal
und dem Himalaya begrenzt, durch die Cis-Sutlej⸗Staaten von Pendjab getrennt und
begreift in fich die fieben Provinzen Agra, Allahabad, Benares, Delhi, Mirut, Oude
und Rohileund mit einem Flächeninhalte von 4521 deutfchen Geviert-Meilen und einer
Bevölkerung von 33,241,900 Seelen, und die nicht regulirten Provinzen Saugor und
Merbudda, Bhuttiana mit Wuttoo, Kote Kaſim, Jaunſar mit Bawur, Dehra Doon,
Kumaon mit Britifch Ghurwal, Adſchmir, Britifch Nemaur und Ihanſi mit’ einem Areal
von 1705 Quadrat⸗Meilen und 2,768,180 Bewohnern.
Agra. Die Provinz diefes Namend nimmt den mittleren Theil des Doab, d. h.
des Landes zwiſchen dem Jumna hnd dem Ganges ein, die auf eine geraume Zeit faft
parallel laufen, und zerfällt in die fünf Diftriete AUgra, Mutra, Zurufabad, Minpuri
und Etawah, zuſammen mit einem Flächeninhalte von 428 Gevierts-Meilen und 3, 505,740
Bewohnern Die Hauptitadt dieſer Provinz it —
Agra, am Jumna gelegen, eine der älteften und berühmteften Stätte Indiens,
die einft die Reſidenz mehrerer Herrſcher, befonderd Akbar's ded Großen, gewefen ift.
Der erfte Refident in Agra war Sekander aus der Lodi-Dynaftie, der ſich in feines
Vaters Befigungen mit Muth und Standhaftigfeit behauptete, indem er die inneren
Ungelegenbeiten des Meiched mit großer Milde zwar, dennoch aber mit firenger Recht⸗
lichkeit handhabte. Seines Sohnes und Nachfolgers Grauſamkeiten und Unterdrüdungen
trieben endlich den Adel zum vffentlichen Aufitand; man rief einen Mann zu Hülfe,
der die Gelegenheit ergriff, fich der ehemaligen Eroberungen Tainerlan's zu bemeiftern.
Zihirsed-din oder, wie er allgemeiner genannt wird, Baber der Tiger, ein Abkömmling
Tamerlan’8, nahm die Einladung des Statthalterd von Labore an und überfchritt Den
Indus mit einem Eleinen, aber in gutem Zuftande fich befindenden Heere. Nach einigen
Scharmügeln in den oberen Provinzen rüdte Baber vor, und Ibrahim, Sekander's
Sohn, ftellte jich ihm mit einem großen Heere, das dem feines Gegners an Zahl weit
überlegen war, entgegen, fand aber mit dem Ueberrefte von 16,000 feiner treugeblie=
benen Anhänger in einem furchtbaren Blutbade in den Ebenen von Paniput feinen
od. Der tüchtigfle und glürflichfte Herrfcher de muhamedanifchen Kaiſerthums in
Indien war Akbar, dem Agra feinen Ruhm und feine Größe zu verbanfen hat; 1665
hatte ed an 800 öffentliche Bäder, 80 Karavanfereien, 15 Marftpläge, und dem Raum
nach zu fchließen, welchen feine Ruinen einnehmen, muß e8 nicht viel Eleiner geweſen
fein, als London; in der Epoche feined höchften Glanzes zählte es mehr wie 800,000
Ginwohner, die ſich jetzt auf 125,000 verringert haben. Bon bier aus theilte Akbar
ganz Hinduftan in Suhbas, Zirkars und Pergunnahs (Provinzen, Kreife und Diftricte)
ein und gründete darauf eine angemeflene VBerzweigung der Staatögewalt. Den Euro-
päern, und infonderheit den Briten, wurde Agra tim Jahre 1615 genauer bekannt, als
Sir Thomas Roe, im Auftrage der englifchen Regierung, ein Sreundfchaftd- und Han-
delöbündnig mit dem Kaifer Selim, dem Sohne Akbar's, Dſchehan Ghir, d. b. Eroberer
der Welt geheißen, oder wie die Herrfcher des Mongolenreiches in Hindoftan damals
ſchon fabelhafter Weile genannt wurden, dem Großmogol ſchließen follte. Sir Thomas
blieb drei Jahre am Eaiferlichen Hofe und bat in einem felbftverfaßten Bericht über
feine Gejandtichaft eine ausführliche Befchreibung dieſes Hofes und über den Zuftand des
Landes zur damaligen Periode hinterlaffen. Bald nach ven Aufenthalte dieſes Gefandten
Agra Tann man die reinlichfle der indiſchen Städte nennen; es bat eine gerade
durchlaufende Hauptftraße, von der mehrere Eleine Saflen rechtwinklig abgeben. Es
ift ein bedeutender Handelsplatz, wo befländig eine Menge Kameele bin» und herzieht,
und enthält viele Seiden- und Baummollenwirkereien. Unter den Gebäuden, welde
noch Zeugnig von Agra's Glanze abgeben, ift das Fort bemerfendwerth, das in den
Jahren 1563 bis 1567 in einem fehr großen Maßftabe am Ufer des Iumna erbaut
wurde; ed liegt im Often der Stabt und an- jeinen beiden Enden beginnt die Mauer,
welche in Geftalt eined beinahe vollftändigen Halbkreiſes Agra umgiebt. Diefe Mauer, fo
wie die Feſtung felbft, wird von mehreren runden, gleich weit von einander abftehenven
Thürmen flanfirt. Das Fort felbft hat eine doppelte Mauer und da, wo ed nicht
durch den Fluß geſchützt ift, einen tiefen Graben, um den ſich Außenwerke erheben.
Neuerdings find die fehr vernachläfligten Feſtungswerke einigermaßen wieder bergeftclt.
In der Mitte des Forts ſteht der von Schach Dfehehan erbaute Palaft, in deſſen, bes
fonderd in den zum Badegebrauch für den „Stern der Gerechtigkeit, der Sonne der
Macht, dem König der Könige, dem Kaifer der Kaifer”, eingerichteten Sälen der Boden
mit weißen Marmor» Duadern gepflaftert, Die Winde abwechſelnd bald mit Plättchen
von braunem Schmelzwerf nebſt Porzellanblumen in Relief, bald mit kleinen Spiegelr
beFleidet find. Höchſt gefehmadvolle Malereien in Azur und Gold ſchmücken die Pla
fonds und taufend Marmor- Nifchen find in der Wand angebracht, um den Kerzen
Schuß zu gewähren. Das Wafler füllt in breiten Strahlen in eine herrlich cifelite
Marmor⸗Muſchel. Die anderen Gemächer geben diefen prächtigen Badeſaͤlen nichts nad.
Ueberall Marmor, überall die köſtlichſten Verzierungen, überall Säulen mit Juwelen
befleivet; der Luxus dieſes Iuftigen, einft fo belebten und jegt jo oden Schloſſes iſt
ein wahrhaft unerhörter. Der Audienzfaal des Monarchen, ver nad) allen vier Him-
melögegenden bin offen und von einer vergoldeten Kuppel übermölbt ift, welche von
zierlichen, mit Karneolen, Türkiſen, Smaragden, Rubinen audgelegten Säulen getragen
wird, verwirklicht die Wunder arabifcher Märchen. Auf der einen Seite ein hängender
Garten, würdig der Seniramid, mit fprudelnden Fontainen in Marmorbeden, Hofer
und Jasmingebüfchen, auf der anderen Seite eine ungeheure grünende Ebene, in deren
Mitte fich Die wunderbaren Gebäude des Tardſche und des Grabmald Akbar's erheben
und welche die Silberfluthen des Jumna mit ihren phantaflifhen Windungen durch⸗
ziehen. An diefen Palaft aus „Taufend und Eine Nacht” anftoßend, im Umkreiſe der
MWälle, befindet fich eine andere Fönigliche Wohnung von älteren Bau. Der rotde
Stein, ift zu diefem Gebäude allein angewendet worden, in dem einige Säle elegante
Skulpturen und anmuthige Umriffe darbieten. Leider verfallen alle dieſe Gebäude immer
mehr, und orbentlich erhalten ift nur der Theil des Palaftes, der für die Staatögefan
genen beflimmt war, eine Reihe von Fleinen dunklen Zellen, die auf einer langen
Corridor öffnen, in deffen Mitte fich ein Abgrund wahrer Oublietten befindet, die den
Sultaninnen, die einen Behltritt begangen, zum legten Aufenthaltsort dienten. Unweit diejer
beiden Paläfte erhebt fich Die unter dem Namen Molic-Mufpfchid bekannte und von Schah
Dſchehan 1656 erbaute Mofchee. Diefes Gebäude, Das durchweg an Boden, Wänden
und Kuppeln aus weißem Marmor beftebt, enthält feinen andern Schmud als Baöreliefs,
welche Blumen von vorzügficher Arbeit darftellen, und die feufche und majeftätijche
Einfachheit ded Ganzen wird nur in dem Wunder der indifchen Kunſt, dem gleich zu
erwähnenden Tardſche, noch übertroffen.
Zu bedauern ift, Daß dergleichen großartige Bauten, wie die beiden Paläfte, nicht
beffer erhalten worden find und daß unter der englifchen Herrfchaft dad Innere der
beiden Eaiferlichen Wohnungen gerade von denen geplündert iſt, denen es am meiften
oblag, folhem Vandalismus entgegenzuarbeiten. Wenn ſchon auf Befehl des General-
Gouverneurs, Marquis von Haflingd, die fehönfte Badewanne eines der Faiferlichen
Bäder weggenonmen, um nach England gebracht und dem Prinz⸗Regenten zum Geſchenk
gemacht zu werben, fo vollendete ein anderer. General= Gouverneur, der Lord Willlam
Bentind diefe Zerftörung, indem er die Mofaifen und Marmorplatten des Bades unter
den Hammer des Auctionatord bringen ließ. Glüdflicherweife war dieſe Sperulation
dem KHuuptgebäude felbft find in hohem Grade bewunderungsmwürdig.
Bon den übrigen Orten der Provinz Agra ift in dem Diftriete Mutra die
Stadt gleichen Namend mit 65,749 Einwohnern zu erwähnen. Obgleich dieſe alte
Stadt des gleichnamigen Reiches von ihrem ehemaligen Glanze ſehr herabgefomnen
ift, jo ift Doch, was von den öffentlichen Denkmälern noch übrig, ganz dazu geeignet,
einen hohen Begriff von den großen Neichthünern und den Geifte ihrer Gründer zu
geben. Im Innern der Feſtung find die Ruinen einer Pagode, welche urfprünglic
dem @ultus des HaupteFdold geweiht war. Um den Tempel, welcher eine Pyramiden
form bat, an der Bafi8 41 und von oben nach unten 66 Fuß mißt, ziehen fi in
einiger Entfernung ntebrere Mauern bin, die fo hoch find, daß jie den Tempel verber-
gen. Das obere Stockwerk ift von Kupfer und forgfältig, vergoldet. Der Cingang,
wo der pyramidale Thurm auf der Mauer fteht, bat 160 Fuß Höhe, 118 Fuß Breite
und 64 Fuß Tiefe und ijt mit Pilaftern und blinden Fenſtern verziert. Die prächtige
Mofchee, die Abdul-Nubbi-Kham, ein Fudſchar (d. h. ein Beamter, der mit der Ab-
richtung und Leitung eined Truppe Elephanten beauftragt if) Aureng = Zeyb'd, erbaut
haben foll, ift ein fchönes, vierediged Gebäude mit vier prachtvollen Minarets von
112 Fuß Höhe und ſteht an der Stelle eines indifchen Tempels. Nordöſtlich und
ganz in. der Nähe von Mutra liegt Bindrabund (verberbt aus dent altindifchen
Namen Bindravana), eine ziemlich große Stadt mit 19776 Einwohnern, in der Hindu-
Mythologie berühmt und merfwürdig wegen ihrer den Kriſchna geweibhten fchönen
Tempel von fechSfeitiger und pyramidaler Korn; einige find nur Haufen von Ruinen,
andere einfach aus Quaderſteinen aufgebaut ohne alle Berzierungen, aber einer derſel⸗
ben ift vollfommen erhalten, der megen feiner Größe, der Schönheit der Arbeit und
feiner Großartigfeit für eins der fchönften brahmanifchen Denkmäler gehalten werben
muß. Bindrabund ift einer der befuchteften indifchen Wallfahrts »Orte Außer den
Städten Juleyfur mit 15,613, Mubabun mit 6968 und Kurſundah mil
6325 Einwohnern ift noch die Fleine Stadt Noh mit 6000 E. wegen ihrer voichtigen
Salzgruben, und Coel mit 36,180 €. wegen der Nähe von Alighur zu erwähnen,
deſſen furghtbare Feſtungswerke von den Engländern noch vermehrt und verftärft wor—
den find. In den übrigen Diftricten der Provinz find Turufabad ummweit dei
Ganges mit 56,300 €. und großem Handel, die wichtige Militärftation Futtigur,
die Stadt Alligunge mit 5383 E. Rinpuri am fun mit 20,920 E., wichtig
als Militärftation, und Etawah, unweit des Jumna, mit 23,300 E., ebenfalls eine
Militaͤrſtation, bemerkenswerth.
Agram iſt eine Geſpanſchaft des Koͤnigreichs Kroatien und 108,36 deutſche Ger
viertmeilen groß und in 5 Bezirke eingetheilt, grenzt im Norden und Oſten an die
Marasdiner, Kraizer und Pofegaer Gefpanichaften und an die Militairgrenze, im
Süden an lebtere und im Welten an die Fiumer Gefpanfchaft und die Steiermarl.
Die bemgrfenswertheften Orte des Agramer Landes find die Stadt gleichen Namens,
ferner Karlftadt, am Zufammenfluffe der Kulpa, Korana und Dubra, Scztubicza, Oro
ſzlavee, Szamobar, St. Helena, Szent Ivany, Planina, Alt-Sziözel, Jaszka und Kraſſic.
Bon der nördlichen Grenze der Geſpanſchaft bis Karlitant ift das Terrain derſelben
meiftend eben, nur bier und da zu fanften Hügeln anfchwellend; von Karlftadt hin-
gegen bi8 in das Fiumer Comitat hinein und bier bis an die Meeresküſte erblickt man
faft nichts als hohes, waldiges Gebirge und ungeheure, mit zabllofen Felſenhöhlen und
Grotten durchlöcherte Kalkſteinmaſſen, die in kahlen, zerriffenen Gipfeln am Horizonte
fich aufthürmen und von fehauerlich fchönen, aber nur zum Theil fruchtbaren Thälern
Durchfurcht werden. Außer diefen Thälern ift hier dad Klima ziemlich rauh, fo daß
auf den Höhen die Nebe nicht fortfommt, denn faft den größeren Theil des Jahres
hindurch weht der Falte, trodene, elaftifche und flürmifche Bora und der feuchte, regen⸗
bringende Zugo oder Suͤdweſt. Ienen Landflrih von Karlitabt bis an die Geflade
des Meeres umfaßte vormald das 1776 von Maria Therefta errichtete, 1786 aber von
Joſeph II. wieder mit Agram verbundene Szeveriner Comitat, welchen Namen ed yon einem
Dorfe und Bergjchloffe erhielt, deſſen Ruinen fit 1326 Buß über das Meer erheben.
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eurem Kofenaufpvande erbaute Poſt- und Bommerztaljirape, welche, nach ihren
Koarolinerftraße genannt, von Karlftadt bis Fiume fich erftredkt, die Louifenftraße,
zwijchen Karlſtadt und Fiume, und die Joſephinenſtraße zwifchen Karlftadt und £
der ſüdliche Theil der Geſpanſchaft mit den Eoftbarften Eichen- und Buchenwal
einen unermeßlichen Ueberfluffe beftanden und enthält er nur wenig Aecker un
fo ift der Boden der nördlichen Hälfte, welche die Save und die Krapina
ungleich fruchtbarer, namentlich in den längs des Saveftromes ſich hinzieher
nen. Die fruchtbarfte Strede ift Das Tyropolger Feld, welches 2", Meilen
beinahe eben fo. breit, Agram gegenüber jenfeits der Save liegt. Die Bewe
jelben find größtentheild Evdelleute, die vormals unter einem Landgrafen (C
restris) ihre Provinzial» Zufanmenkünfte hielten, ihren eigenen Magiftrat, i
Siegel und die peinliche Gerichtsbarkeit befaßen, den ungarifchen Neichätag
Deputirten befchickten und in zweiter Inftanz unter dem Agramer Comitatsg
in der Appellation unter der Banaltafel fanden. Diefe Verhältniffe haben
im Laufe Ddiefes Jahrhunderts geändert und der ganze Turopolger Berk
33 Ortfchaften ift dem Bezirke Karlftabt zugetheilt worden, iſt aber ein fı
privilegirter Bezirk geblieben, der aus 24 Gemeinden jetzt befteht und immer
eigene Gerichtöbarkeit befist. In der Nähe Ngranıs liegt noch eine der fchi
fruchtsarften Gegenden, Unter-Sagorien, d. b. Land hinter den Bergen gen«
Hauptſchmuck verleiht dieſer Landfchaft unftreitig die Stieleiche, welche in den
Sruppirungen Wiefen und Auen befchattet und jich gaftlich den Eleinen S
zugejeltt. Weinbau, Aderbau, Vichzucht, Holzverfehr und Pottafchen-Sieberei
die vorzüglichftien Nahrungszweige des Agramer Landes aus; auch die Schi
der Save, welche nicht unbeträchtlich ift, belebt den Verkehr und ernährt ı
ſchen. Die Bewohner find Kroaten und Serben, und neben diefen übe
Stämmen finden ſich auch Deutfche, Ungarn, neuerdings eingewanderte Bosn
und Zigeuner.
Agram (Zagreb, Zagrabia), Hauptſtadt des Kronlandes Kroatiens
gleichnamigen Gefpanfchaft, Sit des Ban und der Banalregierung, des Ob
gerichtö und eines Landesgerichts erſter Klaffe, der k. k. kroatiſch⸗ſlavoniſcher
Landes⸗ und SteuersDirection, ferner der kroatiſch⸗ſlavoniſchen (fatholifchen) I
einer Handelö- und Gewerbes Kammer, einer k. k. Steuer-Commiffton, einer
wechfelungs - Anftalt, liegt unmeit der Save auf den legten. bewaldeten Abh
bergigen Zagoriabezirtd, am Hügel Grec und am Bache Mebvescak, zählte
1851 (ohne Militär) 14,852 Einwohner, die in 1420 Häufern wohnten, un!
Rechtsakademie mit Bibliothek, ein Ober-Gymnaflum, eine Primar⸗ und Maͤd
ein Eatholifches und ein griechiſch⸗ unirtes Seminar, ein adliges Convict, ei!
werthe alte Kathedrale mit 20 Altären und reichhultiger Bibliothek, einen aı
bifchöflihen Palaft, ein Klofter der barmherzigen Brüder, ein National» Mu
froatifcheflavonifche Landwirthichaftö-Gefellfchaft, eine ſüdflawiſche hiftorifche C
einen f£roatifch = flavonifchen Forſtverein, ein National= Theater feit dem Jal
Seidens und Porzellan⸗Fabriken und ziemlich lebhaften Handel mit Getreide,
Taback ı., auch Commiſſions⸗ und Speditionshandel. Die Stadt zerfäll
wefentlich verfchtedene Theile: Die obere, die untere (Harmicza) und die
Stadt (Opatovina). In der eriteren befindet fi das Gouvernementöhaui
Naropne Domo, das National» Eafino. Ste bildet das fafhionable Duaı
wohlgebauten Straßen werden von der Artflofratie Kroatiens bewohnt, unt
tafien., welche Die obere Stadt umgeben und die hoch über allen Dächern !
Stadt zu angenehmen Spaziergängen hergerichtet find, gewähren eine Au:
immer anziehend ift, aber je nach dem Standpunkte wechfelt. Auf der einen
von ihnen der Bli des Spaziergängers auf die ganze Breite des Savetha
welhe der Fluß bald gligernd, bald ungefehen durchwindet; eine reiche
fruchtbaren Feldern und Dörfern, mit Parks und mannichfachen Tändlichen '
Großen. Auf der andern Seite der Terraffe wird das Auge des Spazierg
einer Fühnen Neihe von Hügeln emporgezogen, deren Kuppen mit breiten €
Agrargeſehgedung, DIE eiwwa DOM Monige DDEL DEN hoſ⸗- UND VWIEIWOTANEN ware vorge—⸗
ſchrieben geweſen, gab e3 nicht. Die Stelle einer foldyen ftaatöpolizeilichen Agrarge⸗
jeggebung vertrat dad Gewohnheitärecht, dad hin und wieder in den Weisthümern und
Urkunden feinen Ausprud fand.
Um eine richtige Einſicht in die mittelalterliche Agrarverfaflung, fowie in Die
römifche zu gewinnen, muß man feftbalten, daß das Phyſiokratiſche Syſtem,
lange bevor Francois Quesnay ed 1758 ausfprady, allen Agrarvorfchriften zu Grunde
lag. Der erfte Grundſatz des Nationaldölonomen Quesnay (ſiehe Diefen Artikel und
Phyfiofratifhes Syitem) war: die Natur allein producirt die Güter, alfo find
die Grundeigenthümer und Landwirthe die einzigen Güterproducenten. Bis zu einem
gewiffen Grade haben alle Völker dieſen Sag ihrer Agrargefeßgebung zu Grunde ge
legt, auch die Eonfequenzen defjelben zum Theil fo, wie Quesnay und feine Anhänger gezo⸗
gen, Daß Der Grundeigenthümer deshalb der alleinige Bürger fei u. f. w. audgefprochen.
Die Befreiung des Bodens von allen feubalen Laſten, zu der man feit Ende des vorigen
Jahrhunderts fchritt, war eben die Folge von Queſsnay's Ideen.
Allen unferen Agrargefeßgebungen von 1758 an liegt das Phyſtokratiſche Syſtem
zu Grunde. Es ift befannt, daß Turgot, Karl Friedrich von Baden, Joſeph II., Ifelin,
Schmalz Anhänger diefes Syſtemes waren. (Wir möchten befonders für eine Fünftige
Gefrhichte Der Agrarverfafiungen auf Schmalz's Schriften aufmerkffam machen.)
Indem wir die weiteren Eonfequenzen aus Quesſsnay's Syſtem bier außer
Acht laſſen, halten wir nur das eine feft, daß fein Hauptfag immer und ganz bejon-
derd für die mittelalterliche und vorzüglich deutſch zu nennende Hufen»
verfaffung d. i. AUgrarverfaffung maßgebend war. An einem Werke über die
Agrarverfaffung im Mittelalter fehlt es freilich unjeres Willens noch, Doch giebt das
Bud von Landau „Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und ihre Entwidlung,
1854* über die Hufenverfafiung ein großes Material. Für die Agrarverfaflung in
Süddeutfchland zur Zeit der Römer und im Mittelalter findet man Material in Mo⸗
ne's badifcher Urgefchichte und deſſen Zeitfchrift für die Gefchichte des Oberrhein.
Der wefentliche Grundfag der deutſchen Agrarverfaffung im Mittelalter, der von beveu-
tender Tragweite für die Gefchichte des deutſchen Volkes war, heißt: Wer nicht der
deutihen Nationalität angehört, Tann nur die Hälfte einer Hufe upd
einen geringeren Antheil anı Gemeindegut erhalten. Darnady erhielten die
Slaven nur die flavifchen Hufen, Lan, von 15 Morgen, die Kelten und romanifchen Colonen
nur die Schupofe von ebenfalld 15 Morgen. Dieſes hatte eine geringere Vermehrung
der Bevölkerung diefer Volkdelemente zur Folge, welche fich deshalb auch nicht in derſel⸗
ben unabhängigen und mohlhabenden Stellung fühlten wie die deutfchen. Landau.
bemerft außerden in feinem angeführten trefflihen Buche, er fei überall auf die That- 7
ſache geftoßen, daß dad Ehemald und das Jegt ziemlich übereinftimme, und daß der Um⸗
wandlung der Agrarverfaffung ein Gefeg (Entwicklungsgeſetz); zu Grunde liege. Wie
der wahre Hiftorifer immer thun wird, ift Landau bei feiner Forſchung von der Ges
genwart ausgegangen, und da er diefe in Bezug auf die Agrarverfaflung recht vers
fand, fo war es ihm auch möglich, die Vergangenheit erflären zu Fönnen.
Bon der Hufe d. h. einem Stück Land mit Wohnhaus für eine Familie hängt
die Flurverfaffung ab. Die Hufe ift ein Territorium, das der Arkeitöfraft einer
Familie entfpriht und deſſen Production der Confumtion einer Familie gleichfomntt.
Mit Berädfichtigung der Arbeit eines Pfluges war die Hufe gemöhnlih auf 30 Mor-
gen berechnet. Die Größe der Hufe mwechielte nach der Güte des Bodens. Wenn es
auch der Größe nach ſehr verfchiedene Hufen in den einzelnen Ländern gab — Weſt⸗
phalen und Kranken find Die Gegenfäge —, fo hatte fih doch auch in Beziehung
darauf eine Gemwohnheitöverfaffung ausgebildet. Landau unterfcheidet vier Hufengat-
tungen, welche ſich indeß als zwei ausmweifen, da die beiden andern nur als lieber»
gänge zu betrachten find: die weftphälifchen und die fränkfifchen oder die ſüd⸗
und mitteldeutfhen Gewendehufen. (Siehe Hufen.) In Bezug auf die Theis
lung folcher Hufen gab ed im Mittelalter keine bindenden Vorfchriften, das Ge»
wohnheitsrecht allein entſchied. Man tbeilte die Hufen bisweilen in drei, ſechs
By I a tr Aue 1IVMALVVC I A 5. NW DV Dazz2 u Ar ass... vo " ee; LA as, SS
Bodens. Dagegen entflanden auch durch Zufammenlegen von zwei Hufen Latifundien,
wie die zweifältigen Hufen oder großen, auch „fuldifche” genannten Hufen von 60 Ror-
gen. Im fpäteren Mittelalter, nachdem durch Die Einwanderung in die Städte, bie
Söldnerei der Lanzknechte und durch Die Bauernfriege die bäuerliche Bevölkerung gelichtet
wurde, finden fi, wie Landau (©. 40) fagt, viele Dörfer, in welchen Die meiſten
Bauern 2—4 Hufen, alſo 60—120 und mehr Morgen befaßen. Daneben Fam aber
auch im Mittelalter am Obershein eine Eleine Grundfläche häufig vor, die Schupofe,
ein Grundftüd von einer halben Hufe, alfo 15 Morgen und weniger. Diefes Scheint
nach dem agrargefeglichen Gewohnheitsrechte des Mittelalterd der Fleinite Grundbeſiz
geweien zu fein. Die Beſitzer der Schupofe hatten nur die halbe Berechtigung und
Benugung am Gemeingut, uljo durften fie z. B. nur ein Schwein zur Eichelmaf
Schicken, der Hubbefiger dagegen zwei u. j. w. Der Befißer eined noch geringeren
Gutes ald die Schupofe hatte gewöhnlidy gar feine Gemeinderechte. Sie hießen die
Einläuftigen, im Miederfächftichen Koffäten, Köther, Käthner (im Baieri-
fen Seldner. Die Hufe war ein für ſich gefchloffener erblicher Brivatwirtb
ſchaftskreis. Es gehörte zu demfelben Uderland, Wiefe, Weide, Wald, Beunte
(Garten), ferner war Antheil anı Gemeindegut damit verbunden. Die politifchen Rechte
ded Bauern hingen von der rechtlichen Natur der Hufe und der perfünlichen Stellung
ihres Bebauers ab. Daher felbft die Namen des Hufenbefigerd davon gewählt wurden.
Die Eigenthümlichkeit der Hufenverfaffung bat fich noch beut jo erhalten, daß Landau
(S. 18) eine Karte entwerfen Eonnte, auf welcher die Grenzen der Hufe und Dorfver:
faflung gezeichnet werden. Die Hufenverfaffung ift eine deutſche Eigenthümlichkeit, welde
felbft noch den romanifirten Deutishen und den Engländern geblieben ift, und fie bildet
den ftärkiten Gegenſatz zur flavifchen und gallifchsceltiichen Agrarverfaflung.
Die flawifche Agrarverfaffung ift ſchon im Mittelalter wie noch jet zweifacher
Urt. Entweder wurden die Slawen germaniftxt oder fie blieben ihrer ‚urfprünglicen
gemeinfchaftlichen Flurverfaſſung, einem gewillen Communismus, treu. Die germani-
firten Slawen in Medlenburg, Bonmern, der Lauſitz, Schleflen bis nach Polen um
bis nah Rußland Haben auch Hufenverfaffung. Ihre Hufe beißt Yan (polniid
Radlo). Sie find aber nur halb jo groß, ald die deutfchen Qufen, haben nur 15 Ror-
gen und ihre Abgaben verhalten fich zu Denen der deutfchen Hufen wie 3 : 2. Wan
ſieht fchpn aus dieſer flawifchen Agrarverfaflung, dag fich hier Fein politifch berechtigter
Bauernfland entwideln konnte, daß Adelsherrſchaft, d. h. Serrfchaft des Capitals im
Srundbefite, unvermeiblich war.
Anders ift ed in Rußland. Die Feldflur ift bie gemeinſchaftlich um
wird in gewiſſen Zwifchenräumen von Neuem vertheilt. Das Beld ift zwar in Ge
wanne eingetheilt und diefe in Ackerſtücke zerlegt, doch alles nur tranjitorifch. Diele
communiftifche Gebrauch des Aderlandes -erinnert an den primitiven Zuftand des jühl-
fhen Staated, wo ebenfalld nach einer Reihe von Jahren neue Gütertheilungen vor
genommen wurden. Diefe rufilfche Gefammtflurverfaffung fcheint übrigens auf Die große
Vermehrung der aderbautreibenden Klaffe fehr günftig einzuwirken und die Verſchul⸗
dung diefer Klaffe zu hindern.
Einer ähnlichen Neigung zu gemeinſamem Eigenthum begegnen wir bei dem fran
zöſiſchen Bauer des Mittelalterd. „Bis zum flebzehnten Jahrhundert“, fagt Doniol
in feinem an biftorifchen Entdeckungen überaus reichen Buche, „befchäftigen ſich bie
Acten häufig mit lünblichen Gemeinfchaften und erwähnen eine große Zahl von „con-
sorts et communs en bien.“ Der größte Theil der franzöfifchen Dörfer, Weiler ı.,
deren Namen heut noch mit einem Les anfängt, erinnern nody an dieſe verſchwundenen
Affociationen." Doniol fuchte in ihnen eine urfprüngliche Nationalanlage und findet
ihre lange Aufrechterhaltung in einer Zeit, wo die einzelne Perfönlichkeit des Serf ober
des Billain fo wenig Ausficht auf Anerkennung batte, ſehr erklaͤrlich.“,) Näheres |.
"unter Gemeinde u. Communismns.)
!) Histoire des classes rurales en Franee et de leurs progres dans l’6galite eivile
et la propriöts par H. Doniol. Paris, Guilomin, 1857. Robert v. Mohl (Geſchichte und Li⸗
IIULUVIDULLSLDE GEigent yumo auein TOURS zu mahhtl, DV NILDHUETD UI OR
und des Adels wurde jet der unendliche Kleinbefig der Einzelnen, die Parcellenwirth⸗
fchaft die Atomiftsung des Eigenthums. Der Feudalſtaat hatte ſich in feiner focialen
Machtausbildung von dem Naturgefeße des Lebend entfernt; in der Nevolution that
das Individuum daſſelbe, und fo ſchlug die Nemefld zu beider DVerberben aus. Der
Feudalftaat wie die Revolution enthält einen Eingriff in das Gefeh des Lebens; jener
fchloß fich erftarrend dem Geſetze des Lebens ab, diefe brach die natürliche Ordnung des
Lebens, alle organifche Bildung überfluthend. Was Epitadeus um 390—370 v. Chr. noch
in legaler Korm, wenn auch innerlich Gefeß verachtend, für Sparta herbeiführte, die Mobi⸗
lifirung de8 Eigenthums, das wollte die Revolution im Wege der Gewalt; dort aber ents
ftand die Concentration des Beſitzes in Weniger Hand, bier erfolgte feine Zerfplitterung in
ungeheurem Maaße. Die Revolution Fam zu Feinem anderen Refultat, als daß fle in
das Gegentheil des Feudalſtaates umfchlug und da die maaßloße Freiheit walten, wo
jener die corporative Macht maaßlos ſchalten ließ. Diefer Gegenſatz offenbart ſich auf
dem agrarifchen Gebiete in dem Principe der willfürlichen Theilbarfeit der Güter auf
ber einen, und der gefeglichen (nicht bloß gewohnheitsrechtlichen) Gebundenheit und
Untheilbarfeit de8 Grund und Bodens auf der anderen Seite.
Staaten, welche dem franzöfifchen Principe huldigten, verwirklichten das erſtere,
die, welche der alten Ordnung, den germanifchen Principe anhängen, das ander.
Preußen folgte dem erſten durch feine 1807 ausgefprochene Breigebung des Eigen
thums; demfelben Princip Huldigte das linke Nheinufer, das ehemalige Königreid
Meftphalen, Baden, Naffau, Baiern, die beiden Heflen, die Niederlande. Das Syſtem
der Untheilbarkeit aber herrſcht noch in Defterreich, Hannover, Medlenburg, Holftein,
Großbritannien, Irland, Portugal, Spanien, Italitn, Rußland, Polen, Schweden,
Norwegen und Dänemark. Wir fönnen ein ſicheres Bild der Gegenwart nicht ent
‚werfen, weil das Xeben nicht abgefchloffen ift, weil die Zeit in ewig neuen Bewegun⸗
gen kreiſt; weil bier das Alte noch in ftolger Höhe prangt, dort das Neue durch den
Lebenskern des alten über Bord geworfen, weil die Gegenwart noch in Geburtämehen
befangen, mit dem einen Auge rückwärts, mit dem anderen borwärtd ſchaut. Pie
Denker unferer Zeit find, wie diefe felbft; die Wenigften haben fich zu einer objectiven
Weltanfhauung erhoben, die Wenigften haben aus der Vergangenheit das Weltgefet
unferer @ulturftufe zu erkennen fich bemüht. Sie find entweder Lobredner des Alten
oder Eiferer ded Neuen, und von dieſem Geflchtöpunfte aus betrachten fie auch das
Weltleben ihrer. Zeit.“ _
Wir wenden uns jebt zur Darftellung des aftuellen Zuftandes ber
Agrargefeggebung und Agrarverfaffung in Europa.
Es mag auf den erften Anblick fcheinen, als feien die zwei Ausdrücke nur ver
ſchiedene Bezeichnungen einer und derſelben Sache; bei näherer Betrachtung wird ſich
jedoch Dad Gegentheil hiervon und zugleich die Unrichtigfeit derjenigen Definitionen
ergeben, welche als die jest gebräuchlichen gelten. Unter Agrarverfaffung fol
das Berhältnig der DVertbeilung des Grund und Bodens unter die Staatögenofien
und zugleich der Complex derjenigen Nechtöbegriffe und Inftitutionen, welche den Bell
und Die Benukung wie dad Eigenthum des Grund und Bodens und die Verfügung
darüber betreffen, endlich auch der Nechtözuftand der Eigenthümer, Beſitzer und Bebauer der
Grundſtücke verftanden werden ). Die Agrargefeggebung aber foll derjenige Theil
der allgemeinen Geſetzgebung fein, welcher die eben definirte Agrarverfaſſung zum Gegen
ftande 5 Es liegt auf der Hand, daß die als ein Beftandtheil der Agrarverfaffung
bezeichneten Nechtöbegriffe und Inftitutionen, welche den Beſitz, die Benugung und bat
Eigentum des Grund und Bodens, fo wie die Verfügung darüber betreffen, eben
nichts anders ald Nechtsfagungen find, welche der Agrargefeggebung angehören,
und daß fomit nach obiger Definition die Agrarverfaffung und Agrargefeßgebung theil-
weife in Eins zufammenfallen. Es leuchtet ferner ein, daß unter denjenigen Recſts⸗
begriffen und Inſtitutionen, welche den Beſitz, die Benutzung und das Eigenthum des
— — — ——
1) Lette im Staatslexicon von Rotteck und Welcker, 3. Aufl., Bd. 1, p. 322, 323.
q
— zu Vftjithen eV, weichte zaa MUT Denveryntinijjt OU ydoen,
jedoch keineswegs im öffentlichen Intereſſe wurzeln, vielmehr als Interpretation oder
Ergänzung des Privatwillens zu betrachten find. Dadurch wird aber dem Gebiete der
Agrarverfaffung und Agrargefeßgebung eine unüberfehbare Ausdehnung gegeben, feine
Grenze völlig verdunkelt und verwifcht. Um dieſen beiden Uebelftänden, welche jene
Definitionen im Gefolge haben, zu begegnen, wird man bei einer neuen Begriffäbeftim-
mung die Agrarverfaffung als etwas rein Ihatfüchliches bezeichnen und von der Agrar⸗
gefeßgebung Diejenigen Beflimmungen ausfcheiden müffen, weldye lediglich dem Pri-
vatrehte angehören... Hiernach, erjcheint die Agrarverfaffung eines Landes als
derjenige thatjächliche — natürlich auch rechtlich qualificirte — Zuftand, in welchem ſich
die Bodens Figenthümer und Bebauer als folche befinden, und die Agrargeſetz—
gebung als der Inbegriff derjenigen im öffentlichen Intereffe wurzelnden und daher
durh Privatwillkür nicht abzuändernden Vorfchriften, welche die Vertheilung des Grund
und Bodens unter die Staatögenoffen, die Benugung deſſelben, fo wie die perfönlichen
Ab hängigkeitsverhältniffe feiner Bebauer als folcher regeln.
.Auch nach diefer Definition der Agrargefeßgebung ift das Gebiet Derfelben immer-
in jehr groß. Es gehören hierher namentlich die Vorfchriften a) über Die perfön-
liche Fähigkeit, Grundſtücke überhaupt ober von gewiſſer Art zu erwerben, b) über Par⸗
tellirungen und neue Anflebelungen, c) über die wirthfchaftliche Zufammenlegung ver⸗
mengter Grundſtücke, d) über die Aufhebung, beziehungsweiſe Theilung der auf Privat:
rehtöverhältniffen beruhenden Gemeinheiten oder gemeinfchaftlichen Benugungsrechte von
Grund und Boden, e) über bie Theilung von Gemeindeland, f) über die Errichtung
und Aufhebung von Gutslehnen, Yamilien-Fideiconmiffen, Erbpachts- und Erbzins-
verhälmiffen,, g) über die Errichtung, Aufhebung und Ablöfung von Grundgerechtig-
keiten und Meallaften, h) über Ent» und Bewäſſerungs-, Deich- und Siel- Anlagen,
i) über die Erbunterthänigfeit ſowie über die gutsherrlichen Rechte überhaupt.
Die meiſten der von der Agrargefeßgebung betroffenen Mechtöverhältniffe find Ge⸗
genftand der Leidenfchaftlichften Debatten geworden. Die Gründe, welche man fir und
wider dieſe Mechtöverhältniffe ‚geltend machte, waren entweber der Politik oder der
National-Defonomie entnommen.
Aus politifchen Gründen befämpfte man die Einfchränkungen der Barcellirungs-
befugniß, das Fortbeftehen der Lehne und Familien-Fideicommiſſe, der bäuerlichen Erb⸗
gäter, der Erbpacht und der gutäherrlichen Mechte, weil dieſe Inftttutionen die Grund⸗
pfeiler des Feudalſtaates und mit dem Wefen des modernen Staates, der auf geſetz⸗
licher buͤrgerlicher Unabhängigkeit und gleicher politifcher Berechtigung‘ aller Staats-
genoffen berube, unverträglich feien. Aus politifchen Gründen vertheidigte man fle,
indem man in ihnen ein Mittel zur Kräftigung der vorhandenen conferbativen Ele⸗
mente, ſowie zur Belebung der Gefühle für Heimath und Familie, eine Schutzwehr gegen
moderne Nivellirungsjucht und das Holz erblidte, aus dem allein fi ein wahrhaft
organiſches Staatögebäude zimmern laffe.
Nicht weniger gewichtig ald die politifchen find unzweifelhaft die national-
öfonomifchen Gründe, welche man für und wider vorgebracht hat. Gegen die Ge-
bundenbeit des Grundeigenthums hat man von nationalsdfonomifchen Standpunkte
dornämlich eingewendet, daß die Möglichkeit für Jedermann Grundeigenihbum im freien
Verkehre zu erwerben, dem Nationalwohlftande ebenfo fürberlich fei, als die Befreiung
des Handels von befchränkenden Monopolen. Der freie Verkehr foll vorzugsweife
angethan fein, das Grundeigenthum in entfprechenden Maße an folche Befiker zu brin-
gen, welche durch den Stand ihres DVermögend und durch ihre perfönliche Befähigung
zur vortbeilhaften @ultivirung deſſelben befonderd geeignet find. Der ungebunvene
Eigenthümer, behauptet man ferner, findet in dem Intereffe an der Vermehrung. feines
Vermögens den Grund zur Berbeflerung der Subftanz feiner Tanbwirthfchaftlichen
Liegenfchaften, da hierdurch bei der freien Goncurrenz und gefteigerten Nachfrage ihm
das Mittel der Verwerthung zu vortbeilhaften Preifen geboten ift; nicht fo derjenige,
defien Verfügungsrechte über Das von ihm befeffene Grundeigenthum durch die Nechte
‚ don Anwärtern und Erben oder auf andere Weije befchränkt find. Die Geſichtspunkte
N Bagener, Staats. n. Gefelli.Ler. I. 32
als einen Theil feines Vermögens betrachten Tann. Endlich wird hervorgehoben, daß
der Befiger gebundenen Grundeigenthums, wenn er das zu einer tüchtigen DBewirth-
fhaftung notbwendige Betriebscapital nicht felbft befige — und Died werde fehr oft
der Fall fein — durch jene -Eigenfchaft feined Grund und Bodend an der Beichaffung
des erforderlichen Gapitald in der Regel verhindert werde. Bon der andern Seite
hat man ſich namentlich auf die Erfahrung berufen, das größere Gütercomplere pto-
ductiver feien, als Kleine, und als Grund hierfür angeführt, daß von den täglich mehr
bervortretenden Fortichritten der Oekonomie nur bei einem größeren Areal nugbare
Anwendung zu machen fei und daß nur Letzteres fich Für eine rationelle, nach einem
feften Plane geordnete Landwirthſchaft eigne.. Es Hat auch nicht an einer Mittels
meinung gefehlt. „Die Parcelle — fagt diefe — Hat ihr Recht wie der Groß—
befig; die Krankheit liegt nur in dem unorganifchen Uebergewicht des Einen oder
ded Andern.” Nur dieſem Uebergewicht vorzubeugen oder zu fleuern, foll bie
Aufgabe der Agrargefeßgebung fein. Wie fehr man zwijchen jenen für und wide
angeführten Gründen felbft in den Kreifen, welchen dad Amt der. Gefeßgebung
zugetheilt ift, bin und ber gefchwanft hat, dafür liefert die Preußifche Gefehge
bung über das Parcellirungswefen ein intereffantes Beifpiel. Das Edict vom 9. October
1807 (Geſ.“S. ©. 171) trat zunächft Der Gebundenheit der Güter feindlich entgegen,
indem es die PBarcellirungsfreiheit fanctionirte. Ihm folgte unter ausführlicher Darle⸗
gung der dafür fprechenden national= dfonomifchen Erwägungen das Edict vom
14. September 1811 (Gef.-S. S. 300) auf der beiretenen Bahn. Das Geſetz vom
3. Ianuar 1845 (Geſ.⸗S. ©. 25) Ienfte jedoch ab und unterwarf die Parcellirungen
‚einigen erfchwerenden Formen. So follte die Aufnahme von Parcellirungsdverträgen
nur von dem Hypothekenrichter des zu zertbeilenden Grundſtücks vorgenommen werden
fünnen. Diefe Beftimmung hob jedoch ſchon die Verordnung von 2. Januar 1849
(Gef.-S. ©. 1.) wieder auf, und die VBerfaflungs » Urkunde vom 31. Ianuar 1850
„gewährleiftete” (was auch die Verfaffungs - Urkunde vom 5. December 1848 gethan)
ausdrüdlich „die Theilbarfeit ded Grundeigenthums.“ Die Geſetze vom 24. Februar
1850 (Gef..S, ©. 68) und vom 3. März 1850 (Gefeg-S. ©. 145) fuchten die Vor
nahme von Parcellirungen noch mehr, als bisher gefchehen, zu erleichtern; das Gelek
vom 24. Mai 1853 (Gef.-S; ©. 241) aber ging wieder auf eine Verminderung det
Grundftüdözertheilungen aus. — Für die meiften agrarifchen Fragen werben fich übri-
gend nach unferer Anſicht keine allgemein und fehlechthin gültigen, national - öfonomi-
ſchen Grundfäge aufftellen laſſen. Klimatiſche Verhältniffe und Bodenbefchaffenheit,
nicht minder der individuelle Volkscharakter fowie der jedesmalige gefanmte wirt
fhaftlihe Zuftand eines Volkes müſſen bei der Beantwortung der meiften jener Fragen
maßgebend fein. Es ergiebt fich Hieraus, daß verfchiedene Zeiten und Länder verſchie⸗
' dene -agrarifche Inftitutionen erfordern Eönnen. Was uns jeßt verwerflich erfcheint, it
‚ früher. vielleicht fegensreich gewefen. So war, einit in Rußland die Cinführung
der Scholfenpflichtigeit (glebae adscriptio) unter dem Gzar Boris Godunow (1601) |
injofern eine wohlthätige, nationalsöfonomlfche Mapregel, ald fie dem Wandertriebe
der ländlichen Bevölkerung und dem unftäten Sinne derſelben entgegenwirkte.
Neuerdings hat man auch eine Menge agrarifcher Inftitutionen aus vet?
pbilofophifchen Gründen zu vertheidigen wie anzugreifen gefucht. Es iſt dies in
jo geiftvoller Weife gefchehen, daß jener Verſuch nicht bloß wegen feiner Neuheit eine
ausführlichere Befprechung verdient. Man bat gegen die Beichränfungen der Parcelli-
rungsbefugniß eingewendet, daß aus der Natur des Eigentbums als eines abfoluten
Nechted ein unumfchränktes Dispofktionsrecht des Eigenthümers über die Subftanz folge,
welches nur in den Fällen dringendſter Noth von dem Geſetzgeber nicht reſpectirt zu
werden brauche; gegen die Reallaften: daß das Eigenthunt feinem Begriffe nad ein
reines Recht fei, das für den Eigenthümer eine Pflicht irgend einer Art nicht in
volvire, und daß daher durch dingliche Rechte, welche eben nur Beſchraͤnkungen des
Eigenthums jeien, nur eine Minderung der im Eigenthum liegenden Rechte, nicht aber \
eine Pflicht des Eigenthümers zu pofltiven Leiftungen begründet werden koͤnne; gegen
2*
[4
wiſſe Vermogenstheile auf die geſammte Dauer dieſer Familie zu ordnen; indem ſon
der Wille einer einzelnen Privatperſon über die möglichen natürlichen Grenzen fein
Wirkfamkeit hinaus ausgedehnt, fo zu fagen verewigt und bie Willendfreiheit noch nid
exiftirender Individuen nicht bloß‘ zeitweife, fondern dauernd befchränft werben würde
gegen Die fog. gutöherrlichen Rechte: daß dieſelben — menigftens zum Theil — m
den Begriffe Der „Perfönlichkeit" der Berpflichteten unverträglich feien. Von der ander
Seite bat man jene Inftitutionen gerade um deshalb in Schuß genommen, weil fi
ein Ausfluß Des germanifchen Rechtsprincips feien, welches ein ungleich höheres je
ald da8 zur Duelle der Angriffömomente dienende römifche Rechtöprincip., Letzteres wir
nämlich ald das Princip der Subjectivität (richtiger ausgebrüdt: ald dad Princip d«
Spuverainetät der abftracten Berfönlichkeit), Erſteres ald das der Objectivität bezeichn.
und zur Erläuterung diefer Begriffe Folgendes ausgeführt:) Bei den Römern ſei di
Subjectivität, das eigene Ih, der Ausgangspunkt der rechtöbildenden Thätigkeit g«
weien. Mache aber der Menfh jein Ich zum Audgangspunfte feine Denkens, |
erblide er in fih ein mit Vernunft und Willen begabted Wefen, welches vermög
diefer Eigenfchaften befähigt und folglid, — da der Begriff des Subjects Fei
Moment enthalte, welches ihm in Betreff des Gebrauches dieſer feiner Fähigkeit Bi
ihränfungen auferlegte, — auch berechtigt fei, felbft zu erkennen, wad ihm fronm
und nach eigenem Ermeflen und freiem Entſchluſſe zu handeln. Diefe Freiheit müfl
— was dad Verhaͤltniß der verſchiedenen Menſchen zu einander betrifft — nothmwendi
gerweife als eine unbefchränkte gedacht werben, weil die Coexiſtenz mehrerer mit Bei
nunft und Willen begabter Individuen etwas rein Thatfächliches fei und daher wol
tbatfächliche Befchränfungen der Willensfreiheit ded Einzelnen zur Folge haben, die
Willensfreiheit ihrem Weſen nach aber weder aufheben noch mindern könne. So ec
gebe ſich für das Denken ein Zuftand natürlicher Freiheit, in welchem die Menfche
einander fremd und pflichtlo8 gegenüber flünnen. Nur um die thatfächlichen Störun
gen, welche jener Zuftand durch die Eoeriftenz verfchiedener abjolut freier Individue
erleiden ⸗könne, möglichft zu verbüten, fei die Bereinigung der Einzelnen zu eine
Staate nothwendig. Der Staat erfcheine daher ald ein durch Vertrag entftandene
Inſtitut, melches lediglich den Zweck habe, nach außen die Herrfchaft der den Sta
bildenden Perfonen auszudehnen und nach innen durch eine feharfe und ftrenge At
grenzung der Nechtsfphären der einzelnen Staatsbürger den einzelnen Rechtsſub
jette innerhalb feiner Mechtöfphäre feine urfprüngliche Souverainetät ungefchmälen
zu erhalten. Auf diefen Gedanken berube das römifche Recht, wenngleich fi
von den Alten nirgend ald zufammenhängendes Syſtem ausgefprochen feiern. Di
germanifche Rechtslehre gehe dagegen von dem objectiven Gittengefeße aus
welches der Einzelne vorfinde, wenn er die Gefammtheit der ihn umgebende
Dinge, die Welt, zum Ausgangspunkte feiner Neflerion mache. Da aber dem in di
Objectivität fich vertiefenden Denken dad Gittengefeg ald ein ewiges und feine Erfül
lung ald eine innere fittlihe Nothwendigkeit erfcheine, jo ftelle fich ihm der menfchlid;
Wille ald von vorn herein durch die Pflicht, das Sittengefeß zu erfüllen, bejchrin!
dar. Diefe Pflicht erplicire, da das GSittengejeß eben ein Allgemeines, von Allen 3
Beobachtendes fei, fich felbft dahin, daß der Einzelne nicht nur fein eigened Verhalte
den Vorſchriften des Sittengefeßes gemäß einzurichten, jondern auch auf eim flttliche
Verhalten aller Andern nach Kräften hinzuwirken babe. Das Mittel zu Legterem fi
der Staat und das Recht. Das fo durch das GSittengefeß erzeugte Necht habe abe
nicht den Zweck, die Souveränetät der abitrasten Perfönlichkeit möglichft ungeſchmaͤler
zu wahren, ſondern vielmehr den: das Sittengeſetz zu realiſiren und jene Souveräneti
nur fo weit beftehen zu laflen, ald erforberlic, fei, damit dem Einzelnen Doch noch ein
Sphäre bleibe, innerhalb deren er frei nach feinem individuellen fittlichen Ermeſſe
zu handeln berechtigt fei. Die einer folchen Anfchauung entfprungene germanifch
Rechtslehre ftelle hiernach an Jedermann die Forderung: „dad Recht zu flärfen un
') Schmidt, der princlpielle Unterſchled zwiſchen dem römtdyen und germaäniſchen Medıt
Roſtod 1853.
Die Dispofttionsbefugniffe ded Eigenthümers über die Subſtanz würden narh
germanifchem Princip nicht lediglich Durch Den Begriff der abflracten Perfönlichkeit und
bed Eigenthums, fondern zugleich dur die Natur und den höhern ftttlichen Zweck ber
einzelnen Sachen beflimmt. Daher feien auch Einfchränfungen der Parcellirungebefug-
niß der Rechtsidee an fich nicht zumwiber. ' |
Das Eigenthbum fei nach germanifchen Prineip nicht reines Recht (Recht ohne
Pflicht), fondern ein Recht, auf dem auch Pflichten ruhen. Daher fei es weder unnatür⸗
lich, noch juriftifch unmöglich, dingliche Rechtöverhältniffe zu fehaffen, welche den Eigen-
thümer zu pofltiven Leiftungen (Handlungen) verpflichten — Reallaſten ꝛc.
Aus der nach germanifchem Principe vorhandenen allgemeinen Pflicht, das Recht
zu flärfen und das Unrecht zu Fränfen, und aus dem Orundfage, daß diefe allgemeine
Pflicht allemal da zur befondern Pflicht werde, wo befondere Verhältniffe in einem con-
ereten Falle eine beftinnmte Berfon als die zunächft dazu bewufene erfcheinen Laffen, folge
von felbft, daß jeder in Dem Kreife feiner ausſchließlichen Herrſchaft bie
höhere Rechtsordnung zu realiftren den nächiten Beruf habe, und Daß er beredytigt und
verpflichtet fei, darüber zu wachen, daß Sitte und Recht da walten, wo er zu gebieten
und ihre Herrfchaft zu verwalten habe. Der Eigenthümer erfcheint daher als die
natürliche Obrigfeit in feinem Haufe und auf feinem Grundeigentbum; d. 5. er
hat dad Recht und die Pflicht, den Frieden feines SHerrfchaftögebiete zu wahren und
darüber zu wachen, daß Zucht und Sitte darin herrſchen. Diefe obrigfeitliche Gewalt
des Grundeigenthünters äußert fich namentlich in den gutsherrlichen Nechten einer
feits und in der Pflicht der Gutsherrfchaften zur Berforgung der Gutdarmen, zur
Unterhaltung von Schulanftalten ꝛc. andrerfeits. ine ſolche Auffaffung des Grund»
eigentbumsd als eines mit mannigfachen Pflichten verbundenen Amtes legt ferner ben
Miterben die fittliche Pflicht auf, demjenigen unter ihnen, der dad Gut erhält, auch bie
Möglichkeit zu gewähren, die damit verfnüpften Pflichten zu erfüllen. So wird dad
adlige Gut zum Fideicommiß, dad Bauerngut zum Erbgute Als die edelſte
und vollfommenfte Form des Eigenthums erfcheint aber dad Lehn, weil mit dieſen
die Pflicht zur Realifirung der höhern Rechtsordnung in ganz befonderer Weife innerlih
verknüpft iſt. j ,
Die Einwürfe, welche man gegen dieſe ganze Theorie gemacht hat, follen bier
gleichfalls eine Stelle finden. Wenn der Einzelne, hat man gefagt, die Gefamttheit
der ihn umgebenden Dinge, die Welt, zum Ausgangspunfte feined Denkens mache, ſo
finde er allerdings das Sittengeſetz als ein Objectives vor. Dieſes Sittengefeg ftelle
fofort an ‘ihn die Forderung, gedanfenmäßig erfaßt, d. i. conftruirt zu werben. Bei
der Gonftruirung des Sittengefeged aber könne das Denken doch nicht wieder von dem
Sittengefet jelbft ausgehen (denn dann würde es Feinen Schritt vorwärts und niemald
zu den einzelnen Sittengefegen, welche das Sittengefeß erft zu einemiinhalt-
erfüllten machen, gelangen), fondern nur von dem eigenen Ich, d. i. von dei
abſtracten Perfönlichkeit. Leptere bilde alfo den allein möglichen Ausgangspunft
für alle und jede rechtsbildende Thätigkeit, dieſelbe möge eine mehr oder weniger br
mußte fein. Es fei daher unrichtig, den Unterfchied zwifchen dem rönifchen und germas
nifchen Rechte in den Ausgangspunkt der rechtsbildenden Thätigkeit zu ſetzen. Aud
bürfe man nicht vergeffen, daß jene Inftitutionen, in denen fich dad höhere germaniſche
Rechtsprincip abfpiegeln folle, Doch immer nur Entwidelungsphafen der Rechts—
idee, nicht Nechtsfategorieen feien, und daß es nichts Verkehrteres geben koͤnne—
als den fterblichen Leib um deshalb, weil er von einer unfterblichen Seele bewohnt
werde, felbft für etwas Unfterbliches zu erflären. Ueberdies feien jene einer noch nie
drigen Gulturftufe angehörigen Inftitutionen ſelbſt noch niedrige Entwickelungsphaſen
der Rechtsidee, deren Verwirklichungsproceß eben barin- beftehe, daß fle flets, um ſich
in neuen böhern Formationen einen abäquateren Ausdruck zu geben, ihre früheren |
Gebilde Außerer Vernichtung weihe.
Auf welcher Seite des im Obigen getreu bargeftellten Gegenfages wir ſtehen, wird
kaum einer näheren Auseinanderſetzung bedürfen. Nicht, daß auch wir unfererfeitd den
Eicero eintreten; er lehnte dies jedoch ab.
Menden wir und nunmehr einer Schilderung der: Agrarverfaflung und Agrar:
gefeggebung Der einzelnen Länder zu.
Wir beginnen füglih nit Deutichland.
Es ift vielfach darüber geftritten worden, ob die Deutfchen in den älteften Zeiten
ein SondersEigenthum einer einzelnen Perſon an Grund und Boden gekannt haben.
Es darf indeß jet wohl als ausgemacht gelten, daß die Frage zu bejaben iſt. Alle:
dings kam die altveutiche Agrarverfaflung der römifchen, welche dem Einzelnen die
volle und ausfchließliche Individual Herrfchaft ficherte, nicht gleich; fie war aba
auch nicht mit der flavifchen iventifch, welche Fein fichered Sonder» Eigenthum ver:
ftattete und nur den Genuß der gemeinen Güter wechfelnd vertheilte; vielmehr hielt fe
zwifchen beiden die Mitte. In dem Hofe foriverte die altveutfche Agrarverfaflung
die Herrfchaft des einzelnen Mannes forgfältig von den Nachbarn ab und fteigerte bier
das Sonder-Eigenthum beinahe bis zu der Ausjchließlichkeit des römifchen dominium.
Schon der Umftand, daß jedes Haus für fi befland, von einem freien Raume um
geben mar, und daß jeder Hof von dem eigenen Zaune umfchloffen wurde, deutete auf
jene Selbftftändigfeit, auf die ausfchließliche Herrfchaft des Beſitzers hin. „Vicos le
cant non in nostrum morem, connexis et cohaerenlibus aedificiis; suam quisque
domum spatio circumdat.“ (Tac. Germ. 16.) Auf dem offenen Zelde aber bewahrt
die gedachte Agrarverfaffung auf der einen Seite daß fefle Sonderrecht des Hofbauern
für ihn und feine Erben (die auf Caesar de bell. Gall. VI., 22. gegründete Annahme
jährlicher Adervertheilungen verträgt ſich ſchon nicht mit der feit den älteften Zeiten
gebräuchlichen Dreifelderwirthfchaft), und bielt auf der anderen Seite eine gewiſſe, da!
Sonder-Eigenthum modificirende Feldgemeinſchaft feſt.) Letztere zeigte fich vornämlich
datin, daß jede einzelne Feldflur mit all ihren (im Sonder-Eigenthum be
findlichen) Hubeftüden in jedem Jahre derfelben Wirtbfchaft unterlag, dar
das Brachfeld der gemeinen Weide offen war, daß den Mehrheits-Beſchlüſſen
der Seldgenofienfchaft und den Verfügungen ihrer Vorſteher über den Feldbau jede
einzelne Genoffe fich unterwerfen mußte, und daß die eigentliche Feldgenoſſenſchaft von
dent weiteren Kreife der Dorf und Markgenofienfchaft umſchloſſen wurde. Auf de
Almende, d. i. auf der eigentlichen Gemeinweide und in dem Gemeinwalde, endlich zog
die germanifche Agrarverfaffung Feine Grenzen mehr zwifchen den Gebiete des Einen
und des Andern, fondern überließ, der flavifchen Gemeinfhaft fih nähernd, „Wum
und Weide" des unvertheilten Bodens dem geneinfamen Genuſſe der Dorfgenoffen..
In Beziehung auf Zuftandsrechte zerfiel die Bevölkerung zwar von jeher in Freie
und Unfreie; unrichtig jedoch ift die Annahme einer urfprünglichen Unfreiheit der Bauern
‚vielmehr waren die Aderhöfe gerade im Eigenthum der freien und wehrhaften Mänmr.
Die Unfreiheit, welche eine Abflufung hatte, entftand vornämlich durch Kriegögefan
genfchaft. - -
Alle dieſe Verhaͤltniſſe änderten fih allmählih, und die Agrarverfafiung dei
Mittelalters, welche zum Theil bis auf die Neuzeit fortbeftanden bat, läßt kaum Spuren
der alten wieder erfennen. Die anfängliche Gemeinfteibeit ift zum größten Theil unter
-gegangen; an ihrer Stelle find die Meier» und Golonatöverhältniffe, fo wie bie Erb
unterthänigfeit aufgejchoflen. Die gutöberrlichen Rechte, zu denen bie Gut3polizei um
Patrimontalgerichtöbarfeit gehört, haben ſich auch den freien Hinterfaffen gegenüber
entwidelt; überall hat das Lehnsweſen Wurzeln gefchlagen. Zu den verbreitetften
Srundbelaftungen gehört die Abgabe des Zehnten aller Art. Natürlich find auch die
jeden Bauerhofe urfprünglich zugetheilten Aderloofe vielfach zerfplittert und unwirth—
Ichaftlich vermengt. ,
Die Reform diefer Agrarverhältniffe hat in den verſchiedenen Theilen Deutſch⸗
lands zu fehr verfchienenen Zeiten begonnen. In Preußen fann man als ihren
Anfangspunft vielleicht fhon das Jahr 1702 bezeichnen, wo Friedrich I. in der Fleden-,
Dorf- und Ackerordnung vom 16. December (C. C. M. Tom. V. p. 227) für feine
1) Bir laſſen es unentfchieben, ob ſich diefe Stellen auf deutſche Volfer beziehen. D.Reb.
F Dondwen zuerft ausſprach: „daß die Unterthanen in ben’ Domänen der Bürde ber,
Teibeigenichaft, wo fie noch hergebracht, enthoben fein follten.” Uebrigens Hatte ſchon
jr Der Ehurfürft Johann Georg e8 dem Adel unterfagt, Bauernhöfe auszufaufen und da-
Durch das adlige Gut zu vergrößern; Friedrich der Große verbot wiederum durch das
Edict vom 12. Auguft 1749 bei hundert Ducaten Strafe, „die Bauern niederzu-
legen" (die Bauerngüter einzuziehen). Wirklich umfaffende und tief einfchneidende
Abanderıngen erfuhr die Agrarverfaffung der jebt den Preußiſchen Staat bilden-
Den Landestheile erft in dem gegenwärtigen Jahrhundert, und zwar a) die Agrar⸗
verfaflung derjenigen Landestheile, welche 1814 und 1815 mit Preußen verbunden
resp. wieder vereinigt worden und vorher der Fremdherrfhaft unterworfen
wwaren, durch die franzöflfche Agrargefeßgebung. Nach der preußifchen Ermwerbung resp.
Wiedererwerbung wurden die fremdherrlichen Gefeße unverändert nur in’ der Nhein-
proövinz beibehalten, im Uebrigen größtentheild aufgehoben; ihre Principien jedoch
im Wefentlichen confervirt und namentlich in die drei Gefege vom 21. April 1825,
betreffend Die auf den Grundbeſitz bezüglichen Nechtöverhältniffe und Die Nealberechti-
gungen aa) in den Lanbeötheilen, welche vormald eine Zeit Tang zum Köntgreich Weft-
pbalen gehört haben; bb) in den zum ehemaligen Großherzogthum Berg; cc) in den
zu den franzöfljch= hanfeatifchen Departements, fo wie dem Lippe-Departement gehörig
geweſenen Lanveötheilen (Geſetzſ. 1825 ©. 74, 94, 112 ff.) aufgenommen. b) In
denjenigen Randeötheilen, welche fchon während der Napoleonifchen Kriege ununterbrochen
zum preufifchen Staate gehörten, begann die totale Umgeftaltung der agrarifchen Ver:
Hältniffe mit dem Edict vom 9. October 1807, den erleichterten Befiß und den freien
Gebrauch des Grundeigenthums, fo wie die perfönlichen Verhältniffe der Landbewohner
betreffend (Gefegf.-S. 251). Durch daffelbe ward die Erwerbung adliger Güter auch
Bürgerlichen geftattet, die Zahl ver gefeglichen Näher- und Vorkaufsrechte befchräntt, -
Die Gebundenbeit der an ſich veräußerlichen Grundſtücke aufgehoben, die Umwandelung
der Lehne und Bideicommiffe in freie Eigenthum erleichtert, endlich alle Gutsunter⸗
tbänigfeit mit dem Martini-Tage 1810 für aufgehoben erklärt.) (©. den Art. Baner.)
u Das Edict vom 14. September 1811, die Regulirung der gutöherrlichen und
J bäuerlichen Verhaͤltniſſe betreffend (Gef.-S. ©. 281), bahnte demnaͤchſt die Umwande⸗
lung der bisher nicht eigenthümlich verliehenen bäuerlichen Beſitzungen in freies Eigen⸗
* thum an; Doch erfuhr der Begriff „bäuerliche Beſitzungen“ durch die Declaration vom
29. Mai 1816 (Geſ.⸗S. S. 154) eine ziemlich einfchränfende Deflnition. Durch die
Aslöfungs-Örbnung vom 7. Juni 1821 (Gef.-S. S. 77) wurden die Dienfte, Natural-
und Geldleiftungen (darunter die Raudemien und Zehnten), die auf Grundftücden vom
»Unmfange einer felbitftändigen Ackernahrung bafteten, faft ohne Ausnahme für ablösbar
rerklaͤrt und durch die Gemeinheitstheilungsordnung (f. Gemeinheitätheilung)
% von demfelben Tage (Geſ.⸗S. S. 53) die Aufhebung der Gemeinheit bei Weideberechtigungen
auf Nedern, Wiefen, Angern, Forften und fonftigen Meivdepläßen, bei Korftberechtigungen
Fi zur Maft, zum Mitgenuffe des Holzes und zum Streueholen, fo wie bei Berechtigungen
zum Plaggen-, Haide- und Bültenhieb, ohne Unterſchied, ob diefe Gerechtfame auf einem
gemeinfchaftlihen Eigentbum, einem Gefammteigentfum oder einem einjeitigen oder wechjel-
feitigen Dienftbarfeitsrechte beruhten, ferner bei Gemeindegründen und mit Dienftbarfeiten
belafteten Grundftüden die Feftfegung der Theilnehmungsrechte der Mit- und Dienftbarz
feitö- Berechtigten auf ein beftimmtes Maaß ermöglicht und erleichtert. " Das Gefeg vom
2. März 1850, betreffend die Ergänzung der Gemeinheitstheilungs-Ordnung (Geſ.“S.
S. 139), erklärte endlich noch gewiſſe andere auf einer Dienftbarkeit beruhende Berech⸗
tigungen (z. B. zur Gräferei, zum Nachrechen auf abgeernteten Feldern, zum Harz»
ſcharren a.) für felbftftändig ablösbar. c) In den ehemals Föniglich fächftfchen
Provinzen ward die Erbunterthänigkeit durch VBerorbnung vom 18. Januar 1819 (Geſ.⸗
S. ©. 21) aufgehoben. d) Für den ganzen damaligen Umfang der Monarchie mit
alleiniger Ausnahme der auf dem linfen Rheinufer belegenen Landestheile erging das
Geſetz vom 2. März 1850, betreffend die Ablöfung ber Reallaften und die Regulirung
1 der gutöherrlichen und bäuerlichen Verhaͤltniſſe (Gef... ©. 77). Daffelbe bob das
N „Nach dem Martini-Tage 1810 giebt es nur freie Leute.“
-
bern, desgleichen das Eigenthumsrecht des Erbverpächterd, das gutöherrliche ober
grundherrliche Heimfallsrecht an inländifchen Grundftüden und Gerechtfamen, die Be:
rechtigung des Erbverpächterd oder des Zindberechtigten, den ihm zuftehenden Canon
oder Zind willkürlich zu erhöhen, die meiften Vorkaufs⸗, Näher- und Retractrechte an
Immobilien, fo wie eine große Anzahl anderer Berechtigungen ohne Entfchäbigung auf
und erklärte alle befländigen Abgaben und Keiftungen, welche auf eigenthümlich oder
Bisher erbpachts⸗ oder erbzinsweiſe befeflenen Grundſtücken oder Gerechtigkeiten baften,
mit wenigen Audnahmen für ablösbar. Auch traf es über die Regulirung der gut
herrlichen und bäuerlichen Verhältniffe behufs der Eigenthumsverleihung neue Beftim-
mungen. e) Für die Rhein- Provinz mit Ausnahme der. Kreife Duisburg und Rees,
jo wie für Neuvorpommern und Rügen ward die Gemeinheitötheilungs-Ordnung vom
19. Mai 1851 (Geſ.⸗S. ©. 371) erlaffen, welche die Ablöfung gewiſſer als Dienf-
barkeit (Servitut) auf dem Grundeigenthum laftenden Nutungsberechtigungen, fo wie
die Theilung von Grundflüden, die von mehreren Miteigenthünern ungetheilt beſeſſen
und durch gemeinfame Ausübung der Weide, Waldmaſt, Holz⸗, Streu» oder Torf:
nugung, des Plaggen=, Haide- oder Bültenhiebes benugt werben, zum Gegenftande bat.
Der Schwankungen der preußifchen Geſetzgebung in Anfehung der Parcelli-
rungsfrage ift bereitö oben gedacht worden.
Was Kamilienfideicommiffe anlangt, fo verorbnete Die Verfafſungs⸗Ur⸗
kunde vom 31. Januar 1850 im Urt. 40, daß die beftehenden in freied Cigenthum
umgeftaltet werden follten, und unterjagte die Errichtung von neuen Fideicommiſſen.
Doch fihon das Gejeg vom 5. Juni 1852 (Gef.-S. &. 319) hob diefe Beftinmung
wieder auf (f. d. Art. Fideicommig und Lehn).
Die gutsherrlihe Polizei (f. d. Art.) ward durch Art. 42 der Berfal-
ſungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 für abgefchafft erflärt; für die ſechs äftlichen
Provinzen der Monarchie jedoch dutch Geſetz vom 14. April 1856 (Gef.-S. ©. 354)
wiederhergeftellt. \
Die Patrimonialgerihtäbarfeit (f. d. Art.) ift feit der Verorbnung vom
2. Januar 1949 (Geſ.⸗S. ©. 1) überall aufgehoben.
Wir haben hier natürlich die Entwidelung der Agrarverhältniffe in Preußen nur
in ihren Hauptzügen gefchilvert, da ein näheres Eingehen auf dad Detail der vor
Allem zu erftrebenden Ueberfichtlichkeit den .erheblichften Eintrag thun würde. Maͤheres
über die in Preußen herrſchenden Agrarverfaflungen f. unter Preußen, Adler.) .
In Defterreich bob Kaifer Joſeph II. ſchon im Jahre 1781 die Leibeigenſchaft
auf und verband damit auch die Abfchaffung verfchiedener Keibeigenfchaftsabgaben, ſowie
die Verwandlung der ungemefjenen Frohndienſte in gemeflene und die Firation unge
meflener Leiftungen. Doch geichah diefe Neform mehr auf dem Papier als in der
Wirklichkeit. Der im Jahre 1848 in Wien zufammentretenne Reichstag bewirkte
eine radicale Aenderung des alten Agrarſyſtems und auf fein Drängen bob der
dinand I. dur Verordnung vom 7. September 1848 die Unterthänigfeit und dat
fchugobrigfeitlihe Verhaͤltniß nebft allen dieſe Verhältniffe normirenden Geſetzen, den
Unterfchied zwifchen Dominial- und Aufticalgründen, alle aus dem Unterthänigfeitd-
verhältniffe entfpringenden Laften und Dienflleiftungen, alle aus dem grundherrlicen
Obereigentbum, der Zehnt-, Schutz⸗, Boigt- und Weinbergherrlichkeit wie aus der
“ Dorfobrigkeit berrührenden, von den Grundbefigungen oder von Perfonen bisher zu
entrichten gewefenen Natural⸗, Arbeits- und Gelvleiftungen, das dorfobrigkeitliche Blu⸗
menfuche und Weiderecht nebft Brachhütung und Stoppelmeide, den Bier⸗ und Brant-
weinzwang, endlich die gutäherrliche Patrimonialgerichtöbarkeit und politifche Amts⸗
verwaltung auf. Zu dieſem Gefeß erging eine declaratorifche Beftimmung, die Ber
ordnung vom 4. März 1849. Nach den Beitimmungen dieſes Patente haben alle aud
den Patrimonial- Verhältniffe (in der weiteſten Bedeutung) herrührenden Natural,
Arbeitd- und Gelbleiftungen, ſowie die denfelben gegenüberftehenden Rechte wegzufallen;
jene Leiftungen, welche aus der perfönlichen Verpflichtung des Unterthanen als ſolchen
entfpringen, find unentgeltlich, jene, die auf dem Beflge eines Dem Guts⸗, Zehent-
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den. Berechtigte aber ward für bie aufgelaffenen Mrbarial - - Reiftungen (mit Ausnahme
der ohne Entgelt aufgehobenen) und für die entfallenden Nechte der grundherrlichen
Gerichtöbarkeit eine angemefjene Entfehädigung zuerkannt, welche vollftändig vom Lande
und nur aus Landesmitteln zu leiften ift. (Näheres darüber |. in den Art. Sieben:
bürgen und Ungarn. ")
In Baiern begann die agrariſche Reform 1808 und zwar gleichfalls mit der
Aufhebung der Leibeigenſchaft (Verfaſſung von 1. Mai 1808 Tit. 1 $ 3. Edict vom
31. Auguft 1808). In ihrem weitern Verlauf bis zum Jahre 1848 befchränfte fie ih
auf geringe WModificationen der beftehenden Agrarverfaffung, in welcher Gebunvenbeit
der bäuerlichen Güter nnd gutäherrliched Obereigenthum nebft vielen grumbherrlichen
Laften und Abgaben die vorherrfchenden Elemente waren. Dad Gefeb vom 4. Juni
1848 bob jedoch die ſtandes- und gutsherrliche Gerichtöbarkeit, die ungemeffenen Na
turalfeobndienfte, den Heimfall, das Mortuarium, den Blut- und Neubruchzehnt, fowie
alle rein perfönlichen Abgaben auf, erflärte andere für ablösbar und verbot Verleibun:
gen von Grundftüden unter Vorbehalt des Obereigentbums. Gin anderes Gejeg vom
nämlichen Datum traf über die Ablöfung des Kehnsverbandes Beftimmung. In der zu
Baiern gehörigen Rheinpfalz batte übrigens bereit die franzöflfche Gefegebung die
f. g. Unfrelbeit der Agrarverfaflung auf die Dauer befeitigt.
In Württemberg warb bie perfünliche Keibeigenfchaft mit ihren Wirkungen |
vom 1. San. 1818 an aufgehoben. (Ep. v. 18. Nov. 1817; declar. Verordn. v. |
18. Nov. 1817.) Um diefelbe Zeit ward in Betreff der Ichnbaren Bauergüter, ind
befondere der Falllehen, verordnet, daß dieſelben Dem Beflger und feiner Familie, d. i.
der männlichen Nachkommenſchaft, nicht entzogen, die Abgaben derſelben nicht erbößt,
und die Beſitzrechte gegen Entichädigung in Die eines reinen Zindgutes umgemanbelt
werden follten; bei Erblehen aber warb dad lehnsherrliche Obereigenthum wie auch
das Loſungsrecht ganz aufgehoben. Zugleich ergingen Beſtimmungen über die Ablöos⸗
lichkeit der Laudemien, der ſ. g. radicirten Frohndienſte und Frohngelder ſowie der
Blutzehnten, über Rentification der ſ. g. Küchengefälle und Fixation der ungemeſſenen
Frohnen. (Ed. v. 18. Nov. 1817; Verordn. v. 13. Sept. 1818; Gef. v. 23. Juni
1821.) Ein neues Entwidelungemoment für das agrarifche Ablöfungswefen bildeten
die Geſetze v. 28. und 29. October 1836; v. 14. April 1848; v. 17. Juni, 27.
Juli und 24. Auguft 1849. Den bei der Zerftüdelung von Bauergütern vorkommen:
den Mißbräuchen trat ein Geſetz v. 23. Juni 1853 entgegen.
Im Königreih Hannover, wo die frembberrlicdye Gefeßgebung zwar die Agrar
Verfaſſung wefentlich verändert hatte, jedoch nach der Nevecupation wieder befeitigt
worden war, begann von Neuem eine umfaſſende agrarijche Reform erft mit dent Jahre
1831 durch eine Verordnung (v. 10. Nov.) über die bei Ablöfung der grund- und
gutöherrlichen Kaften und Regulivung der bäuerlichen Verhältniffe zu befolgenden Grund
ſaͤtze. Im Jahre .1833 erſchien eine vollftändige Ablöfungs » Ordnung (v. 23. Juli),
welche namentlich über die Ablösbarkeit der Erbzind- und Erbpachtöverhältniffe, der
Zehnten und Weidegemeinfchaften Beftimmung traf. Durch das Gefeß von 13. April
1836 wurde die Allodification der Lehne (jedoch mit vielfachen Ausnahmen) geftattet,
beziehungsweiſe erleichtert. Die Declaration vom 19. Juli 1848 dehnte Die Ablösbar-
feit des Lehnsverbandes auf alle Lehne mit Ausnahme der zum Heimfall ftehenden
aud. Die Zufammenlegung der Grundftüde betraf ein Gefet vom 30. Juni 1842,
22. Auguft 1847 nnd 12. October 1853. Was die Gefchlofferheit der bäuerlichen
Güter betrifft, jo iſt dieſelbe bis auf Die neuefte Zeit feftgehalten worden.
Im Königreih Sachſen erfolgte für diejenigen Diſtriete, wo nicht von Alters
her perfönliche Preiheit und Eigenthum der Bauern an ihren Gütern galt, die Auf
bebung der Erbunterthänigkeit erft durch das Gefeh v. 17. März 1832. Daffelbe
hatte zugleich die Ablöfung der Reallaſten (einjchlieflich der Zehnten und Laubentien),
1 Alles dahin einjchlagende Material findet man gufammengefellt in dem Buche: Oeſtreiche
Meugeftaltung 18481858, von E. Fr. v. Gzörnig. Cotta 1858, ©. 486 ff.
tigungen, 10 wie die Gemeinbeitötheilungen der im Eigentbum von Stadt oder Dorf:
gemeinden befindlichen ländlichen Grundftüde, deren Nugungen den einzelnen Gemeinde:
gliedern eigenthümlich zufteheh, zum Gegenflande. Die Patrimonialgerichtsbarkeit und
gutöherrliche Polizei ward durch das Geſetz v. 15. Mai 1851 aufgehoben, welches zu:
gleich Die früheren Ablöfungsgefege ergänzte.
In Baden, Sahfjen- Koburg, Sasfen- Gotha, Sachſen⸗Alten—
burg, Reuß— Lobenſtein— Ebersdorf, Anhalt-Bernburg, Waldeck un
Lippe⸗Detmold ergingen gleichfalls erft in den Jahren 1830-1839 theils mehr,
theild meniger umfaflende agrarifche Reformgefege, welche feit 1848 mannichfache Er:
weiterungen erfuhren.
Im-Kurfürftentbum Heffen, in Braunfhweig und Oldenburg wart
die fremdherrliche Agrargefeßgebung, jedoch nur vorübergehend, eingeführt. Die ein:
heimifche Reform begann in Heffen und Braunfchweig zu Anfang der dreißiger Jahre,
in Oldenburg 1849.
In den meiften übrigen deutjchen Staaten trat eine Umgeftaltung dei
Agrarverbältniffe im Sinne einer |. g. freien Agrarverfaffung erft nach dem Jahrı
1848 ein. In Hefjen- Darmftadt wurde jedoch ſchon während der Napoleonifcher
Kriege nicht nur die Leibeigenfchaft aufgehoben, jondern auch die Theilbarfeit der grö:
Bern Bauergüter, fo wie Die Ablößbarkeit der Reallaſten eingeführt und die Aufhebung
von Servituten und Gemeinbeiten gefeglich gefördert. Auch in Naffau trat fehon
damald eine fehr erhebliche Neform der Agrargefeggebung ein. Hier ift noch befon:
derd zu erwähnen die Verordnung über Güterconfolidation v. 12. Sept. 1829, durd
welche im Landescultur »Intereffe der Grundſtückszerſtückelung gewiſſe Schranken gejeß:
wurden.
In Medlenburg- Schwerin und Strelig dauert die f. g. unfreie Agrar:
verfaflung unverändert fort.
Anlangend jodann Die wichtigften nicht-deutſchen Staaten in Europa, fo zer:
fallen in Groß⸗Rußland die Bauerngemeinden zunächſt in perfünlich freie unt
leibeigene. Die legte Klaſſe ift die bei weiten zahlreichſte. Die perfönlid
freien Bauergemeinden theilen N wieder a. in ſolche, denen die Feldmark eigen:
tbirmlich gehört; hierher find 3. B. alle Kofakengemeinden zu rechnen; b. in ſolche
die im Kronbauer-Verhältniſſe ſtehen. Die Keibeigenfchaft der Kronbauern if
nämlich durch ganz Rußland aufgehoben; die Kronbauern find jedoch dadurch weder
Srundeigenthümer noch frei von den Reibeigenfchaftöpflichten geworben, welche letztere nu
in einen Obrok (Geldabgabe) verwandelt werden können. c. in ſolche, welche ſich au!
Polownikgrund angefledelt haben. Mit diefen hat ed folgende Bewandtniß. Ei
giebt im ganzen nördlichen Rußland fat Feinen einheimifchen angefeffenen Adel; dei
dort lebende Beamten Adel kommt und gebt, und von den wenigen dort gebürtigen
Adelsfamilien hat nur der Heinfte Theil adeligen Grund mil Leibeigenen. Dageger
befigt diefer Adel, die Städte und eine Anzahl Bürger ausgedehnte Landſtrecken ohn
ruſſiſche Adelsvorrechte, d. h. nicht mit dem Mechte, das Rand durch Leibeigene bebauen
zu laffen. Sie befigen diefen Boden nur nah Polownikrecht, d. 5. mit dem Rechte,
denjelben gegen die Hälfte oder einen fonftigen Theil der Ernte, alfo gegen Natural:
pacht, an rufflfche Bauern audzuthun. Dies gefchteht entweder an die Bewohner eines
benachbarten Krondorfes oder an die Bewohner von Dorfichaften, welche auff. g.
Polomnifgrund eigens zu diefem Zwed erbaut find. Die Häufer gehörer
häufig dem Pächter, das Inventar immer; die Verträge werden auf 6 bis 20 Jahrı
abgefchlofien.
Die leibeigenen Bauergemeinden find entweder Obrofs Bauern, d. h. derer
Leibpflicht in Bezahlung einer Geldabgabe beftehbt, oder Krohbn- Bauern. Die erftı
Klaſſe ift die zahfreichfte.
Die Agrarverfaffung der perfönlich freien Bauergemeinden, denen bie Feld.
mark eigenthümlich gehört, beruht auf einem Gefammteigenthbum der ald Er—
weiterung ber Familie gedachten Gemeinde an der Feldmark; bie einzelnen Gemeinde:
glieder haben am Grund und Boden nur Nugungsrechte, und zwar gilt als leitende
3
Antheil an allen Nutungen des Grund und Bodens hat. Diefer Antheil ift daher
dem Principe nach ftetö wechjelnd; denn jeder in einer Familie der Gemeinde-
genofjen neugeborene Knabe tritt mit einem neuen echte binzu und fordert feinen
‚Antheil; dagegen füllt aber auch der Antheil eines jeden Verftorbenen an Die Gemeinde
zurüd. Die Waldungen und Weiden, Iagd und Fifcherei bleiben ungetbeilt und
Jeder participirt mit gleichem Rechte an ihren Nutzungen. Weder und Wiefen aber
werden wirklidy von. Zeit zu Zeit unter alle männlichen Köpfe nach ibrem
Werthe gleihmäßig vertheilt. Bei diefen Vertheilungen erhalten wohl häufig die
Söhne den Antheil des verftorbenen Vaters; ein Erbrecht auf diefen Antheil aber eri-
flirt, wie gefagt, nicht. In jeder Gemeinde diebt es gewandte Feldmeſſer, die, tradis
tionell ausgebildet, dad Theilungsgeſchäft mit Einficht und zur Zufriedenheit Aller aus:
führen: Zuerft wird die Feldmark nach der entfernten und nahen Tage, nach der ge
tingeren oder größern Güte des Bodens, alſo nach vorhergegangener pollftändiger Bo⸗
nitirung, in Wannen abgetheilt, fo daß jede Wanne einen einigermaßen in jenen Bes
ziehungen gleichartigen Beſtandtheil bildet. Dann wird jede Wanne in jo viele Antheile
langer Streifen abgetheilt, als Antheilnehmer in.der Gemeinde vorhanden find, und
demnaͤchſt werden dieſe Antheile verlooft.
Der ſlaviſche Grundſatz der gleichen Theilung der Feldmark nach Köpfen gilt
auch bei den Kronbauergemeinden und ſelbſt bei den leibeigenen Bauer:
gemeinden, bei letzteren jedoch da, wo die Frohndenwirthſchaft ſtattfindet,
nur in modificirter Weiſe. Die haͤufigſte Form der Frohndenwirthſchaft beſteht nänı-
lich darin, Daß der Grundherr einen Theil der Feldmark, in der Regel Y, ober
Y, des Ackerbodens, ald gutsherrliche Wirtbfchaft, deren vollftändige Beftellung "der
Gemeinde obliegt, ausgefchieden bat. Wo dies geicheben, erfolgt die Vertheilung der
übrigen Feldmark nicht nach Köpfen (männlichen Seelen), fondern nad „Taiglo's“.
Der genau nicht zu bezeichnende Begriff „Taiglo“ fteht aber zwifchen Ehepaar und
Familie in der Mitte.
Die adeligen Güter find in der Pegel frei veräußerlich und ' frei vererblic,
ebenjo frei theilbar. Nur wenige adelige Güter haben die Fideicommißeigenſchaft.
Die Schritte, welche in neuefter Zeit Seitens der rufflfchen Regierung zur all
mäblichen gänzlichen Aufhebung der Leibeigenſchaft gefchehen find, find binlängli
befannt und bedürfen daher bier Feiner weiteren Befprechung. In den Oſtſee⸗Provinzen
ift auf den Antrag der Stände die Leibeigenfchaft bereits durch die Ufafe vom 6. Juni
1816 und 6. Januar 1820 aufgehoben. Natürlich ift in denfelben nicht die flavifche,
fondern die germanifche Agrarverfafiung vorherrichend.
Man bat in neuefter Zeit der Agrarverfaffung Bolen’s, Rußland's, Ga—
lizien's und Poſen's eine verdiente Aufmerkſamkeit zugewendet. Wir nennen von
den Schriften hierüber: La question agraire en Pologne et en Russie 1851; La
Gialicie sous le regime autrichien 1853; Kleb8, die LandescultursGefehgebung im
Großherzogtum Pofen 1856; Mieroslawski, histoire de la commune Polonaise
du Jdixieme au dix-huitieme siecle 1856. In diefer Schrift wird die Entwidlung
der Volkswirthſchaft und Gefellfchaft in Polen von der älteften Zeit bis jept in fünf
Perioden eingetheilt (S. 5 ff.). Die letzte derfelben, welche von 1772 datirt wird,
definirt der Verfaſſer dahin: „Sie zeigt zwei ‚Bewegungen im entgegengefegten Sinne.
Politiſch quält feh Polen in den fucceffiven Zerflüdelungen ab, gegen welche Die uns
fierblihe Natur feiner Nationalität proteftirt;. während es foctal zu feiner urfprüng-
lihen Demokratie (der Geſellſchaft) zurückkehrt, die Gleichheit des Unglücks bat Die
Gleichheit der jocialen Rechte wieder gebracht." Wir wollen das Uebergewicht ber
Phrafe in’ diefen Worten nicht Fritifiren, es laͤßt fich erklären. Wichtiger ift und die
Definition von einer „Slavifchen Gemeinde" S. 6—9. Die polnifche Gemeinde
gmina oder gromada („organifirte Truppe“, „Aſſociation“) hatte in frühefter Zeit
nicht einmal einen feften Wohnftg, jondern war auf einer ewigen Wanderung begriffen,
bis ein ergiebiger Ort fie feffelte. So entfland ein Mittelding zwifchen Nomadenleben und
Grundbefigverfaffung, aus welchem dann folgende Agrarverhältniffe fich ergaben. Dad
Semeindegut blieb untheilbar und unveräußerlih. Bei der Verloofung des Aderlanded
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wortlih. Ein Communismus in Anfehung des Ertrages fand nicht Durchgehendß jta
fonbern nur in Bezug auf die Naturgüter. Der Grundbeflg der Gemeinde war getbe
1) in untheilbare Güter ohne Bewirtbfchaftung: Wald, Weide, Waller; 2) in Güt
deren Bewirtbfchaftung den Magiftraten, Wittwen, Waifen und den Vorrathshaͤuſe
zu Gute fam; 3) in Güter, welche auf ein FJahr oder zwei bis ſechs Jahre den ei
zelnen Familien zut Bewirthſchaftung überlaſſen waren. Und kann nun bier nur I
[cpte Art des verliehenen Grundbeflgers zur 1— jährigen Wirthſchaft näher interefir«
Diefer Grundbeflg war zwar zur freien Benirthfchaftung dem Individuum anbeiı
geftellt, doch war er natürlich nicht erblich. Die Größe wird auf etwa einen Manf
teirca 40 Morgen) angegeben. .
Den Urfprung der ruffifchen Gemeindeordnung und Gemeindewirtbich:
müffen wir bei einem fich eben anfievelnden Nomadenvolk fuchen, während man
der deutfchen Hufenverfaffung die Spuren einer planmäßigen Eroberung eined ganz
Volkes findet. Die flavifche Gemeinde ift die Fortbildung einer nothgedrungenen N
derlaffung einiger Nomadenfamilien auf fremden Boden, der ifmen, fo zu jagen, vı
tragamäßig überlaffen war. Die beutfche Hufenverfaffung iſt bie Vertheilung d
Bodens nach der gelungenen Eroberung in ber Abſicht, womoͤglich jede Familie einze
an die Scholle zu feffeln und zur Verteidigung des Bodens zu beſtimmen.
Diefe Grundlage der feſtgeſchloſſenen, mit Traditionen verwachſenen Famil
fehlt der ruſſiſchen Gemeinde jo gut als ganz. (Näheres darüber ſiehe unter ©
meinde, wo auch die gründlichen Arbeiten des weftfälifchen Sreiheren v. Harthaufe
„Studien über die inneren Zuftände u. f. w. Rußlands“ gewürdigt werben).
Im eigentlichen Rußland hat man ſchon im 12—13. Jahrhundert die Gemein
durch Agrargefeße vor dem Eindringen des großen Familienbeſitzes gefhüst. Es—
ſchah Dies ſehr einfach dadurch, daß jeder Käufer eines bäuerlichen Hofe& und Grun
befiged in die Klajfe der Bauern gezählt werden mußte, alfo feinen Adel oder Bürgı
thum, wenn er Stäbter war, verlor. Dem Bauern, ald Mitglied der Gemeinde, fta
das Recht zu, von einer Gemeinde in die andere zu wandern, eine Freizügigkeit, v
fie in Deutfchland damals nur der Adelige hatte. Aehnlich der Stellung der ung
rifhen Krone zu den abdeligen Grundbeſitzern (fiehe S. 366) war in Rußland !
der Czaaren zu den freien bäuerlichen Orundbefigern. Starb ein folcher ohne ebelü
Nachkommen, fo erbte die Krone. Um den Beftand der Gemeinde zu fchügen, wur
die Polizei und felbft die niedere Griminaljuftiz der Gemeinde anheim gegeben. Di
geſchah Alles fehon im Mittelalter und kann ald eine ächt national=flawifche Entwi
lung betrachtet werden, Die von dem germanifchen Princip — der Familienwirthich
— noch unberührt war. Zu den Elementen, welche mit dem Eindringen des Germ
nismus und der Adelsherrſchaft, d. h. der Samilienwirthichaft, im Gegenſatze 3
flawifchen Gemeindewirthfchaft, vom 16. Jahrhundert an auffamen, gehört bie Xı
bebung der Freizügigkeit der Gemeinde-Mitglieder durch dad Gefeg vom 21. Novent
1601. In Folge deffen verlor Die bisher jouveräne Gemeinde ihre Autonomie, u
damit ging die Agrargefeggebug der Gemeinde in eine Staatsagrargejfe:
bung über.
Die Vereinigung Polens und- der Oftfeeprovinzen mit Rußland, noch mehr al
die deutfchen Coloniften (ſiehe Coloniſation) brachten jedoch auch nach Rußland |
germanifche Agrarverfaflung. (Die wichtigften deutfchen Ginwanderungen in Rußla
fanden 1763, 1783, 1803, 1817 bis 1826 flatt.) Die agrarifchen Verhältniffe die
Anfiedler, welche in die Stattbalterfchaften Saratow, Tfchernigow, Petersburg, Tauriı
Jefaterinoslam, Georgien gefchieft wurden, bat man fo geordnet, Daß jede Fami
270 Preufifche Morgen erhielt, Dazu Freiheit von Abgaben, Vorſchüſſe in Geld u. |.
Die Eoloniften durften ihre Orundftüde weder tbeilen, noch abtreten, noch veräuße
fie mußten ihre Aeder felbft bebauen. Die Auffichtsbehörve „uber biefe Goloniften ıı
deutfcher Agrarverfaflung waren die Comites der Colonien und das Colonialdepar
ment, deren Thätigfeit bauptfächlich darin beftand, die deutſchen Bauern auf ihr
Grund und Boden feflzuhalten; Doch das erreichte man nicht. Die Deutfchen verna
v
rufitfchen Bauern und wollten ſich auf leichtere Weife, als durch Aderarbeit bereichern.
Unverkennbar ift darin der Zug, daß bei der Agrargefehgebung auch Die volfäwirth-
fchaftlichen Gefege berüdfichtigt fein müffen, welche wir an die Spige dieſes Aufſatzes
geftellt haben. Niemals Tann eine Golonifation gelingen, welche Die fremde Agrar:
Verfaſſung nur äußerlich, wie eine Treibbauspflanze auf fremden Boden verpflanzt.
In Rußland bat man bei der Einwanderung der deutfchen Familienwirthſchaft und des
Familienbeſitzes zu berüdjichtigen verfäumt, daß der Grund und Boden diefer Goloniften
durch ihre Arbeit einen immer höheren Werth bekommen müßte, und daß in Folge
defien ihr Eigenthumsrecht immer flärker bervorträte, damit aber auch dad Recht über
den Beſitz ganz frei zu verfügen, und daß endlich aus dem gefteigerten Werthe des
Beflped und aus dem Bewußtfein wohlangelegter Arbeit ein Anſpruch der Eoloniften
auf eine ſtaatsrechtliche Stellung auf Grund ihres Beſitzes hervorgehen müßte. Aehn⸗
ih mißlang übrigens die deutſche Agrarcolonifation in Griechenland und Ungam. Der
Grund ift aber nicht in der Familienwirthſchaft, fondern in der Disharmonie des agra
rifchen Lebens jener Länder mit dem Erbrecht, der Mobilifirung des Beſitzes, der polis
tifchen Stellung des Grundbeſitzers und Der Abfagquellen zu fuchen.
In der Türkei liegt, den Vorfchriften des Koran gemäß, das wirkliche unbe:
dingte Eigenthum des Bodens in der Hand des Schöpfers, welcher den Menfchen nad
Verdienft und Bedarf Theile davon zur Benupung einräumt. Im Namen Gottes be
bauptet der Miri (öffentlihe Schag, Staat) das Eigenthum alles Bodens, und feltf
der Imam (Sultan) ift nur deflen Verwalter. Wenn der Imam ein and erobert,
fo macht er aus deſſen Boden drei Theile; der erfte Theil verbleibt in den Händen
des Staates, der jedoch auf verfchiedene Weife über deſſen zeitliche Benutzung verfügt;
den zweiten Theil empfangen die Mofcheen zur Beftreitung der Bedürfniſſe des Gotted-
dienſtes, ded Unterrichtd, der Armenverforgung u. f. w.; der dritte Theil wird der
Privatbenugung überlafien. Diefe im zeitweifen Brivatbefit befindlichen Grund:
ſtücke find entweder im Befige von Mohamedanern, und in dieſem Falle entrichten fe
dem Miri nur den zehnten Theil der Erzeugniffe (Aſchr), oder fie find in der de
nugung von Ungläubigen (bei der Eroberung belaffen oder fpäter gegeben), und dann
muß davon dem Miri ein Tribut (Kharadj) bezahlt‘ werden. Diejer Kharadj wird
theil8 nady dem Umfange des Bodens feflgefegt (Mumafef), theild nach deſſen Ertrage
beſtimmt (Mufaffeme), und zwar vom achten Theile bis zur Hälfte Die zur Zeit
der Eroberung unangebaut gewefenen Grundftüde oder die feitbem öde gemorbenen
Flaͤchen find gleichfalls Eigentum des Miri; jedoch geftattet er deren neuen Anbau
gegen obige Abgaben, und darauf bat derjenige den erften Anfpruch, welcher „dem
Grundftüde das Leben giebt“. Diefe Grundzüge der Bodenverhältniffe haben im
Verlaufe der Jahrhunderte Hinfichtlich einzelner Landſtriche oder Volksklaſſen Veraͤnde⸗
rungen erfahren, die zwar den Grundfag der Eigentbumslofigfeit aller Beſizer
nicht beeinträchtigen, jedoch einzelne Klaſſen derfelben in eine nachtheiligere oder gün-
ftigere Rage gebracht haben. Zu jenen gehören beijpieldweife die zahlreichen Grund:
ſtücke im Rajah⸗Beſitze, welche freiwillig einer Abgabe an die Mofcheen ſich unterworfen
baben, um deren Schuß zu genießen; dann die in ein ähnliches Schugverhältniß zu
dem mufelmännijchen Adel Bosniend getretenen dortigen Rajah.
Zur Regelung der Verhältniffe zwifchen den bosniſchen Grundherren und ben
auf ihren Beſitzungen anjälligen Bauern ſowie ald Norm für die Schlichtung der aus
diefen Verhältniſſen entſtehenden Streitfälle ift unterm 16. Shaban 1267 (16. Juni
1851) ein Decret der bosnifchen Statthalterei erlaffen worden, deſſen Beflimmungen
zufolge der Bauer weder vor beenvigter Ernte aus feinem Dienftverbande freiwillig
jcheiden, noch wegen DBernachläffigung der feiner Arbeit anvertrauten Grundflüde vom
Grundheren entfernt werden kann. Im erfleen Kalle muß ein richterliches Erkenntniß
vorliegen und die Ernte abgemwartet werden.
In England erbliden wir dasjenige Land, welches am früheften mit der Beſei⸗
tigung des fogenannten Keudal-Zuftandes begonnen‘ hat. Hier jehen wir die Patri-
monials Gerihtöbarkeit und Guts⸗Polizei ſchon während des vierzehnten Jahrhunderte
a
und wirthfchaftlichen Gründen in 1 Geldabgaben verwandelt. Ebenfo erfolgte nad) und nad)
die Umwandlung der Natural-Zehnten in Geld-Renten. Diefelbe war (nadı Beel) bis
zum Jahre 1835 jchon in 2000 Gemeinden gelungen, wegen der jeded Mal erforder-
lihen Parlamentd » Acte jedoch ſehr Foftfpielig. Sie warb deshalb im Jahre 1836
erleichtert Durch Einfeßung einer aus drei Mitgliedern beſtehenden Zehnt- Commiffien,
welhe das Ummandlungsgefchäft zu leiten bat. Auf den Lapgütern, welche größten-
theils vererblich find, haften zwar noch mancherlei gutöberrliche Laften, ſo z. B. die
Abgabe des Beſthauptes; die Ablöfung derſelben ift jedoch unter der Megierung
der Königin Victoria geordnet worden. Freilich darf dabei nicht verfchwiegen wer⸗
den, daß mit Ddiefer Gntwidelung die allmälige Abforbirung des Kleinen freien
Grundbeſitzes (des Bauernſtandes) durch den großen ariftofratifchen Grundbefig Hand
in Hand gegangen ift: ein Zuſtand, der gegenwärtig in dem Ankauf und der Anſied⸗
lung Eleiner ländlicher Wähler eine Neaction zu finden jcheint.
Das Recht der Fideicommiffe ift in England ſcheinbar befchränkter ald in den meiften
andern Ländern. Gin Grundbefiter kann zwar fein Gigenthum einer beliebig großen
Reihenfolge von Berfonen, die zur Zeit der Errichtung bereitd am Leben find, und
außerdem einer ungebornen Perjon fiveicommiffarijch vermachen; fobald aber dDiefe Letz⸗
tere majorenn wird, hört das Recht des Fideicommiſſes auf, und das Gut wird ihr
freies Eigenthum. Dieſe Beſchraͤnkung beruht auf einer Parlaments⸗ ⸗Acte vom Jahre
1833. Ausnahmen biervon finden nur zu Gunften weniger Stammgüter vermöge
befonderer Parlaments-Beſchlüſſe ftatt. Ferner darf die Anhäufung der Nugungen von
Grundftüden auf eine längere Zeit, als 21 Jahre nach dem Tode ded Verfügenden,
nicht verordnet werden. Troß der gedachten Beftimmungen erlöfchen Fideicommiſſe
jehr jelten, da derjenige, in deſſen Händen dad Fideicomißgut freied Eigenthum wird,
demjelben wiederum die Fideicommiß-Eigenſchaft beizulegen pflegt.
Roßbach (Gefch. der polit. Defonom., S. 247) fagt darüber: „Das Latifudium
und damit auch die Gebundenheit der Güter repräfentiren den Charakter der englifchen
Agrarverhältniffe. Diefe Concentration der Güter findet ihren Schlußpunft im Grb-
recht, wo als Regel gilt, daß aller Grundbeſitz auf den älteften Sohn übergeht. Selbft
die Veraͤußerung bei Lebzeiten mußte bier flrengen Orundfägen unterworfen werden, es
giebt daher bier freie Güter, über welche der Eigenthüner verfügen fann. Ihnen ge>
genüber aber fiehen die „entailes“, welche nach Art der Fideicommißgüter vererbt wur
den. Sie wurden jedoch im Jahre 1831 abgefchafft und an ihre Stelle traten die f. g.
setllements, durch welche man die ſtrenge Form und Feſſelung des fideicommiſſariſchen
Grundbeſitzes aufhob, es aber den Intereſſenten überließ, das Princip' des im Fidei⸗
commiß liegenden Motivs zu retten und ſo das conſervative Intereſſe der Familie mit
den Anforderungen des Verkehrs in ein natürliches Gleichgewicht zu ſetzen.
Derjenige, der das Gut übernimmt, erſcheint hiernach als bloßer Uſufructuar.
Das Eigenthum wird ſofort dem aͤlteſten Sohn, der der Ehe entſpringt, dem „tenant
in tail“ oder wenn er obne Leibeserben oder vor erreichter Großjährigkeit ftirbt, dem
zweiten oder dritten Sohn des Ufufructuars, oder wenn feine männlichen Nachfommen
vorhanden find, der weiblichen Nachkommenſchaft zuerfannt. Iſt nun der altefte Sohn
großjährig und der Vater geftorben, fo confolidiren ſich Nutznießung und Gigenthum
in feiner Hand; er iſt freier Herr ‚geworden und kann frei über Das Gut gebieten, er
fann der Macht der Verhältniffe Rechnung tragen. Drängen diefe nicht, fo wird ihn
die Sitte, d. i. das Bamilien » Intereffe beſtimmen, das Gut bei jeiner DVerbeiratbung _
jofort wieder feinem Erftgeborenen zuzuerfennen, oder wenn er ohne Nachkommen flirbt,
wird er die Erhaltung ded Gutes in der Familie aus demelben Motiven erftreben.
Lebt aber der Bater bei der Großjährigkfeit des älteften Sohnes noch, fo
wird ihn dieſer beflimmen, die Stiftung zu erneuern. Es ſteht übrigens auch Beiden
frei fie aufzuheben. Auf diefe Weije gebt dad Gut in Verkehr, wenn höhere NRüds
ſichten e8 gebieten; es bleibt in der Familie und vererbt ſich von Geſchlecht zu Ges
fhledyt, wenn äußere Verhältniſſe nicht ein Anderes gebieten. Vater und Sohn Fönnen
fi) über theihveife Veraͤußerungen verfländigen, wenn die Abtragung der Schulben es
IV DZ I Ra GE — BE Le 8 ”w ee Er
der Erneuerung der Familienftiftung ein Zeitpunkt eintritt, wo ein freied Walten mög-
lich wird. Dieſes Syſtem, welches dem Großbeflg das einfeitige Uebergewicht allein
zuweift, hat nur das Eine für fih, daß bei ihm mehr producirt wird, als bei dem
Kleinbeflger, der ohne Gapital wirthſchaften muß; daß die Ertragsfähigfeit des Bodens
auf dad Hoͤchſte gefteigert wird. Uber es drängt eine übergroße Mehrzahl der Land-
baubevölferung in eine gedrückte Lage, es verfchließt ihnen alles Eigenthum, madıt
ihnen eine menfchliche Erhebung unmöglich. Noch im Jahre 1786 fchägte man die
Zahl der ſelbſtſtaͤndigen Grundbefiger in Großbritannien auf 250,000; darunter bil«
deten die Eleinen Grundbeftger die Eleinfte Zahl. Eine naturgemäße Entwidelung bätte
den Stand der Bauern, ald einer Wittelklaffe zwifchen Groß» und Kleinbefig zu für:
dern, zu erhalten gefucht; aber die Macht ded Kapitals hatte hier nicht bloß auf
dem Gebiete der Induftrie, fondern auch des Grunpbeflges nach der Oberberrfchaft ge
rungen und fie auch erhalten. Der Grundbefiß ift zwar eine jelbfiftändige Macht neben
der Inbuftrie, aber er ſelbſt ift bier Durch das Capital beherrfcht; je intenflver und
rationeller die Bodencultur wird, um fo mehr bedarf fie des Capitals, der Grundbeilg
beftebt und erhält fich dann nur durch dad Capital. Die Gefchichte bat durch das
Capital daher den Stand der Fleinen Grundeigenthümer, der Wreifaffen „yeomen“,
die ihr eigenes Feld bebauten und ein mäßiges Einkommen genoffen, untermwählt.
Die Güter der Erſteren — yeomen — gingen an die Eapitaliften, den reichen
4 *38*1159 | Bu
- Mittelftand, die gentry, über, die der Letzten an bie Landlords. Beide Ereigniffe haben
fomit den kleinen Gruͤndbeſttz zerftört, er ift in den Beſitz des hoben Adels ober bed
großen Gapitalheren übergegangen. So hat denn die Bewegung der Gefchichte dahin
geführt, daß England einen felbftftändigen Bauernftand mehr hat, das Latifundium ift
zur übermächtigen Herrfchaft gelangt und aus den Bauern find Pächter (Barmer) oder
Tagelöhner geworden. Der hohe Adel wie der apitalift, die fih in den Beſitz des
Grund und Bodens getheilt, zerfchlagen die großen Güter in große, mittlere oder
Fleine Bacht-Complere, und übergeben ihre Bewirthichaftung dem Farmer. Zumeift findet
die Zerfchlagung in Bachtgüter mittlerer Größe ftatt; die meiften Farms haben einen
‚Umfang zwifchen 150 und 800 Acres (ein Acre zu‘ 1,58 preußifche Morgen). Da
durch wird Der Untergang fo vieler freier Grundbeflger doch theilmeife gefühnt, weil
der Untergang der freien Leute, wie in den gracchifehen Zeiten, nicht durch Sklaven
wirthfchaft herbeigeführt wırde und eine mittlere Farm ihren Mann beffer näbrt, als
der Fleine capitalarme Grundbeſttz. Doch ift der. leßte noch nicht ganz verdrängt.
Nach einer Schäbung im Jahre 1831 waren fünf Siebentel der Agriculturbevölferung
TZagelöhner, ein Siebentel felbftftändige, Arbeiter befchäftigende Gutsbeſttzer und ein
Siebentel folche Landwirthe, die nur mit eigener Hand das Land bebauen. Fünf und
zwanzig Procent der Bevölkerung gehören im Ganzen dem Aderbau, fünf und vierzig
Procent dem Handel und der Manufactur, dreißig Procent den übrigen Gefellfchaftd:
FHaffen an; die Landbevölferung mit Einſchluß der Grundbeftger, Pächter und Tage
löbner (lahourer’s) umfaßt etwa 5Y, Millionen, fomit ein Drittheil der Gefammt-
bevölferung, während zwei Drittheile der Stabtbevölferung angehören. In Preußen
beträgt die ländliche Bevölkerung fünf und flebenzig Procent, die fläptifche fünf nnd
zwanzig Procent; in England verforgt fomit ein Drittheil (Viertheil) zwei Drit-
theile (drei Biertbeile) durch die Bodencultur; die überwiegend größere Zahl ge
hört daher der Induſtrie an. Im Jahre 1841 theilten fich die männlichen
Individuen in 1,207,989 Agriculturiften und 2,027,635 Induſtrielle. Die Boden
fläche Englands felbft umfaßt 78,094,433 Acres Land, davon find vierundzwan-
. zig Procent Ader- und Oartenland, ſechsunddreißig Procent Wiefen und Weiden,
neunzehn Procent culturfähiges, noch nicht cultivirtes Rand, einundzwanzig Procent aber
alfer Eultur unfähig. Die großen Grunpbeflter haben neun Zehntheile des Bodens
inne, diejenigen, welche ‘die Gefammtzahl der Grundbefiger in England, Schottland
und Irland auf 250,000 annehmen, heben zwei taufend unter ihnen als folche heraus,
“die für fi allein ein Drittheil des Landes und der Einkünfte befäßen; 60,000 kom⸗
men von jener Anzahl auf England als Grundbeſitzer und neben ihnen zählen bie
f
vr. BIIBV AUNULEUD IYIE JZaAhltveittunſie MAD WEISE NOLUNU URN SOUUVE UNE e⸗s
hufe der Einfommenfteuer an; unter ihnen batte der Herzog von Nortbumberland die
höchfte, der Graf von Leiceſter die niederſte Einnahme. Die des Erſteren betrug
125,000, die des Zweiten 52,000 Pfund Sterling. In Mitte beider ſtehen die jähr-
lIihen Bodeneinfünfte von 115», 107-, I5=, 90=, 84=, 80=, 772, 76=, T4=, 70, 66«,
65°, 58⸗tauſend Pfund Sterling. Die Gefanmtjahreörente diefes 19 Grundberren. ums
faßte 1,634,000 Pfund Sterling aus Grund und Boden. Dies ift nur durch Die
böchfte Bodencultur möglih. Denn auch der engliiche Pächter muß ein Gapital be=
igen, auch er bat die beften Adermwerkzeuge und die vortrefflichften landwirthſchaftlichen
Maſchinen. Das Capital giebt überall den Ausichlag, es verbrangt den ärmeren Paͤch⸗
ter durch Den reicheren, weil nur dieſer eine höhere Pachtrente entrichten und ſich in
den Befiß beſſerer Adergeräthe ſetzen Tann.
Das Kapital läßt nur den reichen Pächter aufflommen. Im Jahre 1841 jchäpte
man die Zahl jämmtlicher in Großbritannien Ichenden Pächter auf 236,343, und
darunter hatten 94,883 fo Eleine Pachtgüter, daß fie Feine Tagelöhner beftellen, fondern
mit ihrer Familie ihre Dekonomie treiben mußten. Das Loos eines folchen Pächters
ift oft ein rein precäres, namentlich in den Grafichaften, wo die Pachtverträge ſehr
häufig nur auf ein Jahr abgefchloflen werden. \
Durch die Aufhebung der Korngefege find die Getreidepreiſe gefunfen, aber ber
Pachtzind ift auf feiner alten Höhe geblieben. Beſonders wenn Pächter nicht im Bes
fige des erforderlichen Kapitals find, um die nothwendigen Verbefferungen einzuführen,
können fle einen günftigen Stand der Getreivepreife nicht abwarten. Sie müflen zu
niedrigen Preifen verkaufen, bei wirtbfchaftlichen Unfällen Schulden machen und fie
gehen dann zu Grunde. Ihr Einkommen ſteht hinter dem der übrigen gewerbetreis
benden Klaſſen ſehr zurüd; bei allem Wirtbfchaftfleiß und aller Sparfamfeit erübrigen
die engliſchen Pächter nichts mehr, als was fie abjolut bevürfen, um den Unterhalt
ihrer Familie zu beftreiten und ihre Schuldzinfen zu entrichten. Denn der englifche
Pächter Hat neben feinem Pachtgelde auch Armentaren und Zehnten zu entrichten und
die Localtaren zu tragen. -Neben dem Barmer ftehen dann die Tagelöhner, deren Lage
eine noch gedrüdtere iſt. Seitden die Gemeindetriften verfchwunden find, auf welche
auch der Dürftige noch fein Vieh treiben Tonnte, kann man in feinem Kirchipiel im
Haufe eined Landmanned die nährende Kuh mehr finden.
Trüber noch geftalteten ji die Verhältniſſe in Irland. Hier ift in noch hö⸗
berem Maße dad Grundeigenthum das Erbtheil weniger vornehmen Bamilien. Unter
Cromwell wurden den alten Grundherren ihre Beflgungen entriffen und an proteftanti-
»ſche Engländer vertheilt. Diefe befigen große Laͤndermaſſen, die fle an einen General-
;, Pächter verpachten, der fie parcellirt und an einzelne Unterpächter ablaßt, von denen
jeder feinen Afterpächter wieder hat, welcher der Bewirthichafter des Bodens ifl. Es ift
far, daß der, welcher hier der unterfte ift, der Afterpächter, kaum fo viel aus Grund
. und Boden erzielt, daß er die nothdürftigſte Subſiſtenz fih erwirbt. Nur 1, der
geſammten Aderbaubevölferung find ſelbſtſtaͤndige Gutsbeſitzer, welche Arbeiter befchäf-
tigen, 12/,, gehören fomit zu den bloßen Landbautagelöhnern oder Landwirthen, die
nicht einmal Arbeiter befchäftigen fönnen. Das Grundeigenthum, von deſſen Erwer-
bung die Katholiken ausgefchloffen waren, ift untheilbar, die Pacht ind Unendliche
parcellirt, faft in Splittern bewirthichaftet. Unter 685,309 Pächtern bewirtbfchaften
nur 48,312 mehr als 30 Acres. Dadurch aber ift das irifche Elend erflärlih. Kar-
toffeln find fait ihre einzige Nahrung, Brod haben fie felten, Fleiſch faft gar nicht.
Sie find in Lumpen gekleidet, wohnen in Strobhütten, fchlafen auf verfaultem Stroh,
auf dem der Humger und nadte Kinder mit. ihnen das Lager theilen. Das ift das
iriſche Elend, yon dem Sismondi fagt, „Daß es durch den Diebftahl und Raub der
; Reichen gegen die Armen herbeigeführt worden jei.“
\ In Sranfreich berrfchte. bis zur Mevolution von 1789 ver f. g. Feudalzu-
‚ fand in feiner ungemilvertften Form. Ein fehr großer Theil der Tändlichen Bevölfe-
\ tung befand ſich in LXeibeigenichaft; der andere war dur Frohnden, Nealabgaben,
Baufrohndienſte (corvces) 30. in die drüdendfte Lage verfeßt. Da Eanı die flürmifche
Wagener, Staats m. Gefellfcy.-Lexr. I. _ - 33
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März, 18.—29. Dechr. 1790, durch Die namentlich die Lehns⸗-, Guts- und Gerichtd-
herrlichkeit, Die Unfreiheit, Hörigkeit, Leibeigenfchaft und perfönliche Dienftbarfeit mit
den daraus abgeleiteten Befugniffen Des Todfalles und Befthauptes, das gutöherr-
liche Befteuerungsrecht, fo wie die Zehnten aufgehoben wurden und zwar ımentgeltlic,
fofern fie rein feudalen Urfprungs (resultant du regime feodal) und richt durch Ab—
tretung von Grund und Boden entftanden („le prix et la condition d'une concession
primilive de fonds“) waren. Alle anderen Raften und Abgaben, insbeſondere die Real
laſten, wurden für ablösbar (rachetables) erklärt. Uebrigens ſtellte man geſetzliche Ver⸗
muthungen dafür auf, daß eine Abgabe oder Laſt durch concession primitive de fonds
entfianden fei oder nicht. Noch weiter als die assemblée nalionale ging die assernblee
lögislative, welche Durch Decret vom 25.— 28. Aug. 1792 die bisher nur ablößharen Laften
und Abgaben für unentgeltlich aufgehoben („abolis sans indemnite*) erflärte, fofern
nicht ihre Entflehung durch „Concession primitive de fonds* im Infeodationdtitel
(„dans l'acte primordial d’inf&odation“) deutlich ausgefprochen war („se trounera clai-
rement enonce*). Der Convent endlich bob durch Decret vom 17., 18. Auguft 179
alle f. g. Feudalrecht ohne Ausnahme unentgeltlich auf. („Toutes redevances
oi-devant seigneuriales, droits f&odals, censuels, fixes et casuels, m&me ceux
conserves par le decret du ‚25. aoüt dernier, sont supprimes sans in-
demnite.* Urt. 1.) Alle Inhaber von Urfunden, woburd die aufgehobenen Rechte
begründet oder verbrieft waren, mußten diefe Lirfunden ‚binnen drei Monaten zur Ber:
meidung einer Strafe von 5 Jahren Eifen an die Gemeindes Behörden behufs der
Verbrennung abliefern. (Art. 6—8.) —
So ſchritt Frankreichs agrariſche Revolution bis zum Aeußerſten fort,
aber ſie hat einen Zuſtand erzeugt, der eben ſo hülflos als unerträglich iſt. Grund und
Boden werden immer mehr zerftüdelt, immer creditloſer, immer verwahrloſter, und die laͤnd⸗
liche Bevölkerung nimmt ab, die früheren Aderbauer ziehen als Arbeiter in die Städte
und vergrößern ein ſchon an fich bedenklich großes Proletariat. In den Ießten Jabren
der Theuerung litt vorzugämweife die ländliche Bevölkerung in Frankreich, während man
in derfelben Zeit in Deutfchland im Allgemeinen fagen Eonnte, daß die Städte ge
drüdt feien und das Land gewinne. Diefer Nothſtand ift in Frankreich bereits fo
Dringend geworben, daß er anfängt, die Aufmerkfamfeit der Staatdmänner aufs Em:
ftefte auf fich zu ziehen, ja er beunruhigt jelbft die Männer der Börfe ein wenig.
Er hat eine Menge Rathſchlaͤge zur Abhülfe hervorgerufen; aber ehe man ben Grund:
fhaden, die immer noch fortichreitende Parcellirung des Bodens, nicht anzugreifen
wagt, fo lange jener Artikel S26 des Code in Kraft bleibt, der jedem Erben erlaußt,
fein Erbtheil in natura zu empfangen, werden alle aufgewandten Mittel höchſtens nur
momentan belfen und alle Phraſen pikanter Leit» Artikel oder fentimentaler Brofehiren |
nicht8 gegen die fchreiende Macht der Thatfachen auszurichten vermögen.
Daß der Alerbau in Franfreich ) (obgleich nach den Zeiten des eiſten
Napoleon ein langſamer Fortſchritt ſich zeigt, der mit ber langſamen Zunahme br?
Volkes etwa fich ausgleicht) mit dem anderer Ränder keineswegs, am mwenigften mit.dem
Englands und Deutfchlands, gleichen Schritt gehalten hat, fondern im entfchiebenen
Rückſtande geblieben ift, ja daß diefer Nüdftand in dem gegenwärtigen Jahrzehend ſich
zum Rückſchritt geftaltet hat, ergiebt fich aus den officiellen Zahlen, die in dem comle
moral et financier de la caisse de service de la boulangerie (publicirt im Januat
1857 von der Präfectur der Seine) binfichtlich der Ein» und Ausfuhr fich aufgeflellt
finden. In den vierzig Jahren von 1816—1855 bat Franfreih an Weizen
eingeführt 97,275,918 Hectolitres
. u . ausgeführt 25,203,399 „
alfo mehr eingeführt als ausgeführt 32,072,519 Hectolitres, J
) Wir halten uns im Folgenden an die treffliche Arbeit Raudots, welche ver „Corre⸗
ipondent”, eine Pariſer Monatsichrift, in feinen Nummern vom. 25. Mai und 25. Juni 1857 ver:
öffentlicht Hat.
N
R *
nd oh nz * * *7
—— und für die Einfuhr verausgabt 1,216,613,232 Fres.
=. „ " u Ausfuhr eingenommen 276,789,137 „
* alſo mehr verausgabt als einge⸗
nommen... 989,824,095 Fres.
In dieſer Rechnung ſind nicht mit einbegriffen die anderen Getreideſorten, Roggen,
Mais, Gerfte, Hafer, deren Einfuhr z. B. im Jahre 1855 die Ausfuhr um 427,000
Dectolitred überftieg, die einem Preiſe von 6,385,000 Frs. entfprachen. Man darf
Dabei nicht glauben, daß der Bauer vermöge ſeines Gapitald in den Zeiten der Miß⸗
ernte von den Producten der Nachbarländer gezehrt babe. Man kann feſt verfichert
fein, Vaß, fo wenig fih auf den Pariſer Tafeln unfer Schwarzbrob zeigt, eben fo wenig
in Den meiflen Gegenden Frankreichs bei dem Fleinen Grunbbefiger das beliebte und
ſchöne franzöfifhe Weizenbrod auf den Tiſch kommt, man ißt Roggen⸗, Gerften-, ja
Bucdhweizenbrod von der gröbften Art und jchwärzeften Farbe. Dabei fchnallt man in
Der Theuerung den Schmachttiemen feſter, wie der kleine Mann mit Bitterfeit fagt.
Hätte man Brod nad Luft und gut gegeflen, fo würde die Einfuhr vielleicht das
Doppelte beitragen baben.
Diejelbe Erfcheinung, daß der Import den Export überfleigt, zeigt fih auch beim
ich. Seit 1853 ift der Eingangszoll auf fremves Vieh faft auf ein Minimum redus
cirt; feitdem haben fi) die Summen, die für Ankauf deflelden aus dem Lande gingen,
ſtets vermehrt. In den legten fünf Jahren vor 1853 Hatte man (Pferde "abgerechnet)
für 5,300,000 Fres. eingeführt; dieſe Summe flieg 1853 auf 16 Mill., 1854 auf
„39 Mill, 1855 auf 75 Mill., und wenn fie 1856 fich wieder etwas vermindert hat,
ſo liegt e8 daran, daß, die Höhe der Preife in Frankreich fich mit denen der Nachbar-
. länder ausgeglichen bat. Hierbei .ift wieder zu bemerken, daß die Einführung des
Bleifhed am menigften der Kandbevölferung zu ftatten fommt; ed wandert den Städten
y; zu, wo der Arbeiter im Ganzen beſſer und kraͤftiger lebt, als der Bauer auf dem
vande. Das bekannte une poule au pot Heinrichs IV. wird, gegenüber dem faſt
— feuerloſen Heerde manches Landmannes, zur bitteren Ironie. Die Maires mögen
immerhin bei jährlichen Berichterſtattungen über den Reichthum und Conſum ihrer
nn Dörfer einen prächtigen Küchenzettel von Tauben, Hühnern und Truthähnen, die in
-— , ihrer Gemeinde verzehrt find, auffegen —, ſie wiſſen, was von oben beliebt wird, was
, man fehen will und was nicht.
„ Die Regifter der Douane ergeben ferner, daß Frankreich beim Auslande Fauft:
Te für 5—6 Mill. Fred. Seife, Talg, Horn ıc., für 8—-I Mill. Fred. Pferde, für 24—25
ea? Mill. Fres. Olivenöl, für 30—40 Mill. Fred. Thierhäute, für 40—50 Mill. Fres.
na” geinwand, für 4050 Mill. Fres Holz, für 80-140 Mill. Fres. Seide. In Summa:
Frankreich kauft beim Auslande jährlih für ungefähr 300 Mill. Fres. Agricultur⸗
Producte, die auch auf feinem Boden gedeihen. Dabei zählen nur die Douane⸗Regiſter,
de die Gontrebande Fommt nicht in Anfchlag. Freilich find Ddiefe Importe zum Theil
, Robproducte, die die Franzöſiſche Manufactur verarbeitet und fie fo zum Theil wieder
ni ® ausführt. Uber dieſe Thatfachen bemeifen zunächft doch ein Vorwiegen der Manufactur
fe über die Agricultur, fonft würde ber gefegnete Boden Frankreichs felbft dieſe Rohpro⸗
7, ducte, menigftens ihrem größten Theile nach, erzeugen.
2 Stände diefe Zunahme fremder Einfuhr im Verhältniß mit einer gleihen Zus
"= nahme der Bevölkerung, fo wäre dieſe Erſcheinung freilich für die Eigenliebe Frank⸗
reichs immer noch nicht fehr fehmeichelhaft — denn fie bewiefe, daß der Aderbau Feine
"gleichen Bortfchritte mit der Bevölkerung gemacht babe —, aber fle wäre Doch weniger
* troſtlos. Nun aber ſteht nach den officiellen Angaben feſt, daß in Frankreich die Zu⸗
nahme der Bevölkerung überhaupt eine geringe geblieben, und daß, was die laͤndliche
Bevdlferung betrifft, in letzterer Zeit ſogar eine Abnahme ſtattgefunden hat.!), Am
Schluß der großen napoleonifchen Kriege, 1816, flanden etwa Deutfchland und Frank⸗
N) Bon 1851 bis Enbe 1866 hat fid die Ginwohnerzahl in 53 Departements, bie wejent:
„seh lich auf den Aderbau angewiefen find, um mehr als 430,000 Ginwohner vermindert, in einem eine
ge igen Departement (Haut: Sadne) allein um 53,000 Seelen. Dagegen wädft die Seelengahl der
größeren Städte in ſtarken Proportionen.
33 *
u ed | Ad Ad Zn 2 2 2 200 02,25 2 zu 220 wynNYyr nu EX HEN. D’YWavil, a And yrqg> ια— —
Frankreich kaum 36 Mill. erreichte. In Frankreich beträgt alſo die Steigerung der Bevöl-
ferung feit 1816 20 p&t., während fte in Rußland und Defterreich 34, in England 41 und
in Preußen 70 pCt. beträgt. Selbft Fleineren und politifch unbedeutenderen Staaten, wie
der Schweiz, Neapel und felbft dem Kirchenflaate, fteht Frankreich in der Zunahme der
Bevölkerung nad. J[Genaueres Darüber fiehbe unter Frankreich (Bevölferung)].
Darin alfo Tann nicht der Grund für den gefteigerten Import liegen. Worin abe
dann? — Man hat in den Jahren der Teuerung fich in Sranfreich, wig bei ung, oft
wohl bemüht, Gründe für diefelbe aufzufinden. Laien wollten fie theild aus der Weg:
nahme des Bodens durch die vielen neuen Straßen, Eifenbahnen und Canäle, theilt
aus der Anpflanzung der Aunfelrübe, Rübeſaat u. ſ. w. erflären, durch die dem Kom
der ihm zufommende Boden entzogen würde. Dagegen läßt ſich mit Recht fagen, daf
die erleichterte Communication ftetS Den Aderbau fördern muß; daß der Anbau der
Runkelrübe nicht bloß Zuder giebt, fondern zugleich eine treffliche Maſtung für das
Vieh; daß überhaupt Die Größe ded bebauten Aderftüded und die Größe der Ausſaat
nicht der einzige, ja nicht einmal der bedeutendfte Mafftab ift, nach dem ſich die Er—
giebigfeit der Ernten beflimmt. Man Eann ferner nicht geltend machen, um den großen
Fortſchritt anderer Länder vor Frankreich zu erklären, daß in jenen noch bebeutente
Streden Landes urbar gemacht wären, was in Frankreich Tängft nnmöglich fei; es Tann
diefe Behauptung höchſtens von Rußland und Defterreich gelten, auf Deutfchland unt
namentlich auf England, wo der Fortſchritt am deutlichften Hervortritt, leidet ſie Feine
Anwendung, und außerdem bat Branfreich felbft noch große Strecken ganz verwahrloften
Bodens; wir erinnern 3. B. an die Sologne. Am wenigften aber darf man fagen,
daß der Aderbau in Frankreich ſchon eine Höhe erftiegen habe, auf dem eine weitere
Entwidelung unmöglich fei: gerade die Provinzen, die die beflbebauten find — es fint
dies die nörblicheren, Elfaß, Flandern, Normandie, Isle de Brance, in denen der alt«
Grundftod der Bevölkerung vorwiegend altdeutichen Urſprungs if, — find Die einzigen,
in denen ſich noch am meiflen vom Kortfchritt reden laͤßt und die einen auffallenden
Gegenfag zu den von der Natur doch fo reich begabten fühlichen Provinzen bilden.
Wir werden alfo nicht irren, wenn wir den Grund des Uebels tiefer fuchen
und ihn, wie fehon angedeutet, in der noch ſtets fortfchreitenden Barcellirung be:
Bodens erfennen. Der Katafter, der 1854 von der Regierung veröffentlicht wurde
weift in Frankreich 126 Mill. Parcellen nach. Parcelle beißt in Frankreich jeder Bo:
dentheil, der in der Hand eined befondern Beſitzers iſt oder bejonderd bebaut wird
Der Begriff der Parcelle ift alfo ein ziemlich weiter; fie Tann bald größer, bald” Fleine:
fein, und es verſteht jih, daß Ein Beſitzer mehrere Barcellen haben kann; Parcell
z. 2. ift auch in einer Stadt jeder Platz, der von einem Kaufe beitanden iſt, aud
wenn fein Zubehör von Garten oder Ader noch binzufommt. Da jener Katafter ſeb
langſam entftand (man bat von 1808 bi8 1847 daran gearbeitet) und unterdeflen vi
Zahl der Parcellen nachweisbar geftiegen iſt, ſo erreicht diefe Zahl noch nicht die wirk
liche Höhe, man kann fle heute auf 141 Mill. berechnen. Diefe Parcellen waren i
dem mittleren jener Jahre (1808—1847), alfo 1827, in den Händen von 11 Rillione
fteuernder @igenthümer, die als folche ihre Steuerrollen hatten (cotes foncieres'
Aber jchon 1842 belief fich die Zahl diefer cotes foncieres auf 11%, Millionen, aı
1. December 1854 überjchritt fle bereit8 13 Millionen. Zu den cotes foncicres zähle
nun freilich auch die Gebäudebeflger, und ein Theil des Zumachfes derſelben komm
alfo auf Rechnung von Neubauten, Aber fte bilden doch nur den geringeren Theil.
Nach Cafabianca’8 Bericht an den Senat hatten von 1850—54 die cotes for
cieres um 428,372 gugenommen; darunter waren 164,479 durch Neubauten, die übr
gen 263,893 aber durch Theilung von Grundbeſitz entftanden: alfo über %, der Zı
nahme kommt auf den Landbeſitz. Hechnet man die Parcellen ab, die von Gebäude
eingenommen werden und deren etwa 16 Mill. find, fo bleiben, Diefe von der Gefanm
zahl (jenen 141 Mill.) abgezogen, 125 Mill. Nun enthält dad ganze Frankrei«
49,255,000 Seftaren !) an laͤndlichem Beflß, den von Gebäuden beftandenen Rau ı
Bektare = 100 Aren. Der Heltare beträgt 3,u10o Preuß. Morgen.
X
lich das Kapital, das ſich je länger je mehr dem Landbau entzieht, den Ruin einer
Menge Eleiner Befiger berbeiführt, um den großen finanziellen und induftriellen Unter:
nehmungen zuzuftrömen. Der Reichtum hat fich nicht vergrößert, er ift nur aus einem
Lager in das andere binübergemandert. Diefer berrfchenden Strömung folgt in Franl:
reich Alles, Kapital und Menfchen; an die große Speculation hängt ſich die Fleine,
der Eine Wirbel hat Alle erfaßt. Man will gewinnen und gewinnen, um zu genichen.
Und welche Schäge und welcher Genuß laͤßt fich gewingen auf fo Fümmerlichen- und
ärnlichen Grundftüden, wie fle in drei Vierteln der belle France fi finden?
Dieſem allgemeinen Zuge der Zeit, der dem Lande nicht nur Die Fräftigften Arm,
jondern auch die fähigften Köpfe entzieht, gefellt fich ein anderer, der in Frankreich
fhon lange heimiſch iſt. Frankreich ift ein Beamtenftaat, und es galt feit lange, un)
wo der finanzielle Schwindel nicht die Mugen biendet, gilt es auch wohl heute noch
für ein Einlaufen in den Hafen der Ruhe und des Glücks, wenn man eine Anftellung
erjagt. Auch dieſes Streben trägt dad Seinige dazu bei, den Aderbau in feiner Achtung
und in feinem Werth berabzudrüden. u
Wenn der Aderbau auf der einen Seite finkt, fo haben dagegen die Abgaben
auf ländlihen Befit den hödftmöglichften Grab erreicht. Außer den laufenden
Abgaben kommen bier noch die ſchon erwähnten droits, die Abgaben, Die dem Staat
“beim Uebergeben vom unbeweglichen Gut aus einer Hand in Die andere zufließen, in Be
tracht. Diefe Abgaben treten fchon bei Schenkungen und Erbfchaften ein, wo ſie je nad
Nähe oder Kerne der Verwandtfchaft zwifchen 25 Cent. und 10 Fre. 80 Eent. für je
hundert Francs wechſeln. Iſt das Gut verfchuldet, fo laſtet dieſe Abgabe, die nady dem
‚ vollen Werth deſſelben beftimmt wird; jchwer genug. Beim Kauf betragen bie dreils
wie gefagt, 6 Fre. 60 ent. auf je 100 Francs. Auch in diefer Hinficht bat dad
bewegliche Kapital, das ohne irgend eine Belaftung den Eigenthümer wechſelt, einen
Vorzug vor dem Grundeigenthum. Bedenkt man ferne, daß die ungünftigen Chancen,
die das laͤndliche Grundſtück treffen Fünnen — Yeuersbrunft, Hagelſchlag, Ueberſchwen⸗
mung, Mißernte, Viebfterben u. j. w. — kaum geringer find als Die, welche dad. br
wegliche Kapital bedrohen; bedenkt man endlich die Möglichkeit eines lang andauernden
Krieges, den fchließlich Doch der Grund und Boden, welcher weder ausweichen noch
revoltiren Fann, zu ernäbren bat: fo hat man Urſache genug, den Landbeflger nicht zu
beneiden. Und in der That, der befigende und genießende Kapitalift in Frankreich de
trachtet oft genug den Bauern als eine Art Sclaven, den Mangel an geiftiger Befähi-
gung zu mühfamen, fruchtlofen Arbeiten verdammt; denn ein Mann von Kopf ge!
glänzenderen Ausfichten nach. |
Der kleine Capitalift in den Mittelftädten, der noch vor etwa 20 Jahren fen
Erſpartes und Erworbenes in ländlicher Hypothek anlegte, fängt an ähnlich zu denken;
er wirft das Seine in die Speculation, ober, ift er vorfichtig, wenigftend in die Spar
fafien, die vom Staate garantirt und in einem Mittelpunfte concentrirt, beflere Zinjen
geben, deren Gelder aber ganz anderen Unternehmungen zufließen, als dem Aderbau.
Was Wunder, wenn diefer zerfällt! -
Sp ſtrömen alfo die materiellen wie die intellectuellen Kräfte des Landes ben
-Städten zu, namentlih nach Paris. Bemüht fich der Staat, das ſchwankende Gleid-
gewicht auszugleihen? Es gab in Pranfreih im Jahre 1853 22 Departemenid,
auf deren Verwaltung der Staat mehr verwandte, als fle ihm einbrachten. Es fin
dies theils Die Gebirgd-Departements, theild Grenz» Departements, und die Mehraud
gaben des Staates Iaffen fi aus der Armuth der Gegend, der Bodenbeſchaffen—
heit, welche Anlegung von Straßen, Canälen ıc verlangt, theild aus der Nothwendig:
feit des Grenzſchutzes erflären.
Sp geht der franzöftfche Aderbau feinem Ruine entgegen. Schon ſind laͤndliche
Subhaftationen vorgekommen, bei denen jeder Käufer fehlte, und der Betrieb des Ader:
baued wird in einem Lande, wo ed vielen Bauern fogar an einem eigenen Pfluge
fehlt und fle denfelben erft zur Beftellung ihres Ackers entleihen müffen, immer aͤrm⸗
licher und Eleinliher. Das find die Folgen agrarifcher Revolutionen,
der ſüdlichen Hälfte Italiens”, fagt Roßbach a. a. O., „namentlih in Sicilien und
Sardinien finden wir nod) die Vorherrſchaft mittelalterlicher Buftänbe. Der Adel, der
in Städten wohnt, bat die ausgedehnteften Güter, während im größten Theile
von Ober⸗ und Mittel-Jtalien der Bauer, von den gutöherrlichen Laſten befreit, ein
felbfiftändiger Grundbeflger geworden if. Aber man ift auch bier alsbald wieder im
das andere Extrem verfallen. Uebervölferung, Ueberfchuldung, allzu große Güter-
zerftüdfelung haben dem Kleinbejiger die Concurrenz mit dem Großbeflger unmöglich
gemacht. Das Capital hat ganze Dörfer audgefauft; kaum daß der verarmte Bauer
auf väterlichen Gute noch feine Exiſtenz als Zeitpächter oder Tagelühner retten Eonnte.
Da das römifche Recht bier allein zur Geltung Fam, fo Eonnte bei der gleichen Erb-
teilung aller Kinder ein Familienbeſitz ſich kaum bilden, ver gefchloffen ſich im Erb-
gange erhalten hätte. Der größte Theil der Landbaubevölkerung enthält Zeitpächter
gegen eine Geldrente oder noch mehr Halbpächter, welche die Hälfte des Rohertrages
an den Gutsherrn abgeben müflen. Der Adel fchämt fich der Agricultur und lebt in
den Städten. Hier bat fich, ganz dem Geifte des römifchen Rechts gemäß, die ganze
Macht flaatlichen Lebens auf die Städte, dad Bürgerthum, bingezogen, und fo kommt
ed, daß, „wer das Land befigt, es nicht bebaut, wer ed bebaut, dafjelbe nicht befigt".
Drei Viertheile des Bodens gehören den Städten. Kleine Grundeigenthümer haben
fh zumeift nur noch in Unter-Italien erhalten. Darum fpricht Niebuhr über Italien
das harte Urtheil: „In den Städten Pfufcher und Krämer, auf dem Lande zeitpadh-
tendes und tagelühnernded Lumpengeſindel.“
Hier kann es und wieder klar werden, daß das römifche Necht, ausſchließlich
allein auf. dem agrarifchen Gebiete zur Herrichaft gefommen, einen freien Bauernftand
gar nicht auffonmen oder auf die Dauer befteben läßt, daher auch eine Regeneration
Italiens auf dieſem Gebiete nur durch den Uebergang der Zeit- und Halbpacht in
Erbpacht, nur durch die Oründung des bäuerlichen Erbrecht auf anderen Grundlagen,
ald den des römiſchen Rechts, möglich if. Auf feinen Orundlagen erlag Alt-Italien
den Kolgen der agrarijchen Revolution, auf diefen geht auch jetzt dad herrliche Italien
der VeröDung entgegen.
Agundo. Die Aguado follen urfprünglich portugiefliche Iuden fein, Doch waren
Ve ſchon feit drei Jahrhunderten in Spanien Ghriften; ob Juan Aguado, den die ka⸗
tholifche Ifabella nach Hispaniola fchidte, um die Befchwerden zu unterfuchen, die gegen
Columbus angebracht worden waren, zu der gegenwärtig noch blühenden Familie
Aguado gehörte, ift zweifelhaft, obwohl +8 behauptet wird. Alerander Maria
Aguado, der in neuefter Zeit feine Familie zur Anfehen brachte, war 1784 zu Se
villa geboren und frühzeitig ald Cadet bei dem Regimente Jaen eingetreten; fein Avance⸗
ment war glänzend, er war fchon 1808-Stab8offizier; vielleicht war fein fchnelles
Steigen die Folge der großen Gewandtheit, mit der er ſich an den Treiben der poli-
tiihen Parteien feiner Zeit betheiligte. U. gehörte zu den Häuptern der franzöflich
gefinnten Partei (Afrancefados, Joſephinos). 1809 wurde er Obrift eined Gavallerie-
Regimentd und Soult's Adjutant; nach dem Tage von Baylen trat er in franzöftfche
Dienfte. Im Jahre 1815 nahm er den Abfchied und errichtete zu Paris ein eigened Handels⸗
„haus, Das große Summen durch den Commiffionshandel mit den Colonien verdiente.
Seine eigenen Mittel und fein perfönlicher Credit fegten ihn in Stand, nach einander
für Spanien die Staatdanleihen von’1823, 1828, 1830 und 1831 zufammen zu
bringen. Ulle viefe Papiere heißen nach ihm Nyuabos, und lange Zeit vermochte
er es, fie in Cours zu halten. Einige vermutben, es feien immer neue Aguados gemacht
worden, um die Zinfen der alten zu bezahlen. Die zerrütteten Verhältniſſe Spaniens
haben endlich Die Aguados in hohem Grave Discrebitirt. Aguado ſelbſt hatte bei
dieſen Anleihen ein ungeheures Vermögen gewonnen, er wurde 1828 in Frankreich
naturaliſirt und führte ein glänzendes Haus zu Paris. Ferdinand VII. erhob, ihn zur
Grandezza mit dem Titel eines Marquis de lad Marismas del Guadalquivir. Später
erwarb Aguado unter andern die berühmten Weingelände von Chateau Margaur an
der Garonne, 1834 erhielt er den griechifchen Erlöferorven für feine Bemühungen
nungen, die fein DBater in feiner Jugend wenigftend hegte, zurückgekehrt zu ſein ſcheint.
Seine Gemahlin, die Marquiſe de las Marismas, iſt eine der Palaſtdamen der gegen⸗
waͤrtigen Kaiſerin der Franzoſen.
Aegypten. (Geographie) Der Name Aegypten iſt feit Homer's Zeiten (welcher
dieſen Namen ſchon für das Land und den Fluß gebraucht) unter den civilifirten
Nationen für das Land am Nil von der Stadt Afiuan (im Alterthum Syene) md
den NilsInfeln Phil und Elephantine, dicht oberhalb und unterhalb diefer Stadt, an
bis zur Spitze des Delta der gebräuchliche geblieben. Der Name fcheint aber nidt
griechiſchen Urfprungs zu fein, fondern auf die alte Form des Namens der Kopten —
Gypti, Kypti — womit ſich diefe noch da Lebenden Ureinwohner des Landes felbk
nannten, zurüdgeführt werden zu müſſen. Der biblifhe Name des Landes Mizraim,
im Singular Mazor, ift noch der arabifche Name im Munde der Cingebornen, nur in
„Miſa und Mahr verkürzt. Mizraim ift befanntlih auf der Völkertafel ein Sohn
Chams, und auch diefer Name feheint in dem Munde der Kopten, wie vor Alters bei
ihren DBätern, unter dem Worte Chami, womit fle felbft ihr Land benennen, fortu:
‚leben. Die Ableitung des Worted Chemi von Käme, welches auf ägpptifch ſchwarz
bedeutet, womit dann der dunkele Nilfchlammboden bezeichnet wäre, fcheint jedoch bei
den Forſchern die beliebtere zu ſein. Die aͤlteſte Geſchichte Aegyptens, feine Kunft:
werke, ſo wie die mittelalterliche und neuere Geſchichte dieſes Landes möge man bei den
betreffenden Artikeln nachſehen.
(GPhyſikaliſche Verhaältniſſe des Bodend.) Aegyypten erſtreckt ſich zu
beiden Seiten des Nils vom 240 bis 310 30° N. Breite und vom 460 bis 52°
30° dfll. Länge. Sein Zlächeninhalt Fan, weil nur die Norb- und Oftgrenze eigent
lich beftimmt find (indem nörblih das mittelländifche Meer, öftlich die Landenge
Suez und das rothe Meer die feſten von der Natur gebildeten Grenzen find), die
Süd- und befonderd Weftgrenze aber in die vegetationd- und berrenlofe Wüſte hin
einreichen, nicht genau beftimnmt werden. Die Angaben ſchwanken daher zwifchen un
gefähr 6000, 7000 und 8000 Quadratmeilen. Obwohl nun fo der Flächenindalt
Aegyptens mehr als 3, des heutigen Frankreichs ausmacht und viel größer erſcheint
als Großbritannien ober Preußen, fo ift doch nur dad Nilthal und das Delta culti⸗
virbared Land. Alles übrige ift Wüſte. Diefes cultivirbare Land aber bildet nad
neueren Berechnungen einen Flächeninhalt von nur 600 Q.⸗Meilen. Aber auch dieſe,
faum den zehnten bis dreizehnten Theil des Ganzen bildende, überhaupt cultivirbare
Flaͤche ift bi8 vor wenigen Jahren nur etwas über die Hälfte (342 Q.⸗M.) angebaut
gewefen. Es liegen alfo noch fehr große Streden in dem im Altertbum unglaublid
bevölferten Niltbale brach. Im Laufe der Jahrhunderte hat auch bier, wie in anbem
Ländern des Orients, befonderd in Palaͤſtina und dem untern Stufenlande des Euphrat
und Tigrid, der um fich greifende Wüftenfand große Streden ehemaligen Culturlandes
überfchüttet und zur Wüfte gemacht. Beſonders hat die Wüfte zu beiden Seiten dee
Delta um fich gegriffen. Da, wo früher Eulturboden und eine Reihe blühender Städte
lag (fchreibt ein neuerer ägpptifcher Reifender und Alterthumdforfcher, Brugſch), wie
auf der ganzen öftlichen Seite des Delta, ftarren heutzutage wafferlofe Wüften, Krank
beit erzeugende Moräfte, in Trümmer und Schutt liegende Städte dem Auge entgegen.
Nur der Araber der Wüſte durchftreift dieſe Streden. Ein anderer 12 Jahre lang
in Aegypten lebender Naturforfcher und Arzt (Pruner) fagt: Aegypten hat nur an
Salzfeen und Sanddünen (d. 5. Wüftenfüune), nicht aber an Culturboden gewonnen.
Aegypten nun ift, wie ein neuerer Geograph fagt, mit Ausnahme einiger ver
bältnigmäßig Fleiner Eulturftellen am Rande der libyſchen Wüfte, eigentlich nur eine
einzige durch dad Nilthal repräfentirte Dafe in einer unermeßlichen Wüfte. Nachdem
der Nil in der zehnten und lebten Katarafte den großen Oranitgürtel zwifchen der
Infel Phila und Aſſuan durchbrauſt hat, tritt er Anfangs in einer Breite von 9000
Fuß in. Aegypten ein und durchftrömt das Land in gleichmäßig ruhigem, die Schiff
fahrt nirgends binderndem Laufe. Zwei lange Gebirgsketten begleiten ‚feine Ufer in
ununterbrochener Folge und bilden die ſchützenden Wähle gegen den einbringenden |
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ab, die weſtliche, die libyſche, ſteigt ſanft auf und vereinigt ſich mit dem großen
Wüftenplateau der Sahara. Bon Aſſuan bis Geneh (gegenüber dem alten Dendera
Tentyris) ift e8 ein Sanpfteinplateau, welches den Fluß begleitet, und dad zumeilen
fo nahe an die Ufer des Nils tritt, daß derſelbe wie sifihen zwei Wänden ſich hin-
durchdrängt. Bei Geneh mündet ein waflerlofes Querthal von Hamamät aus in daß
Nilthal. Durch diefes ging ehemals die große Sandelöftraße von Tentyrid und Koptos
nad Leukos portos am rothen Meere, und noch heutzutage pflegen die Karavanen und
Pilger dieſe Straße. zu ziehen. Bon Geneh an tritt Die Kalkfteinregion ein, welche
dad Ufer des Stromes bis Cairo begleitet, dad am Fuße des nörblichften Berges
der arabifchen Kette, des Gebel- Mogattanı (500° Hoch) gelegen if. Hier wendet ſich
diefelbe faſt rechtwinkelig oflwärtd nad dem rothen Meere bin und bildet das Thal
der Berwirrung (Wadi⸗e⸗Tih), durch dad einft die Ifraeliten nach dem Schilfmeere
zogen. Auf dieſem das Wadi⸗e⸗Tih begleitenden Gebirge finden fi an zwei Stellen
verfteinerte Palmen, Mimofen und bambusartige Stämme, und auf dem höchſten
Punkte eine Mufchelbanf. Die Tibyjche Kette auf dem linken Ufer wendet fi von
der Breite von Cairo nordweftlich nach der Küfte des mittelländifchen Meeres zu und
bildet fo mit der arabifchen Kette einen Winfel von 140°, in welchem das Delta liegt.
Mit dieſer nörblichften Richtung der libyfchen Kette parallel Taufen zwei Querthäler,
"von Denen Daß innere den Namen El-bahrselsbelasma (der Fluß ohne Wafler) führt,
da8 Äußere die Neihe der Natronfeen und die Eoptifchen Klöfter enthält. Der hinter
ber arabifchen Kette liegende Theil Aegyptens ift ein wildes, höchſt oödes Gebirgsland
mit chaotiſchen Anhäufungen von kahlen Bergen und Felsmaſſen, welche durch tiefe,
meift mit Sand gefüllte und vegetationdleere Thäler und Schluchten von einander ge⸗
trennt werden. Nur in den Thälern zwifchen den, aus Erpftallinifchen Gefteinen be⸗
ſtehenden Bergen des ſüdlichen Theils dieſer Wüfte giebt es flellenmeife Wafferanfamm-
- lungen und eine Vegetation. Eigentliche Dafen aber finden fih nirgendd. Kaum fieht
man bie und da perennirende Süßwafferquellen; Die wenigen vorhandenen verlieren fich
nach kurzem Laufe im Wüftenfande. Dieje Landfchaft ift deshalb auch höchſt menfchenleer
und wird nur von Fleinen nomadiftrenden Stämmen der Araber und der Barden (Nubier)
durchzogen. Größere Ebenen giebt e8 auf diefer Seite des Nil nur auf der Landenge
von Suez, die fo niedrig find, daß dic darin liegenden Bitterfeen tiefer als der Meeres-
fpiegel liegen, und dann im füdmeftlicheren Theile gegen die oben erwähnte Karavanen-
ſtraße von Hamamät zu. Die beveutendften Bergmaffen liegen mehr nach dem rothen
Meere zu in einer dem Meeredufer meift parallelen, vielfach zerriffenen Kette, die im
Babel Ghärib, dem höchſten Punfte, 5800 Fuß erreicht, und im Gabel Dochän und
Runfinh gewaltige Maffen bilden. Die Küfte des rothen Meered bietet, obwohl bier
ftellenweife das Gebirge terraffenförmig abfällt, auch wohl flundenbreite Niederungen
vorliegen, eine troftlofe Dede und Ginförmigkeit dar. Zudem ift dieſe Küfte durch Die
geringe Tiefe des Waflerd und zahlreiche fubmarine Gorallenfelfen (neben ebenfalls:
ſehr zahlreichen Gorallen-Infeln) den Schiffern immer fehr gefährlich geweſen. Die
ehemaligen durch fchluchtenartige Querthäler gebildeten berühmten Handelsſtraßen zwi⸗
Ihen dem Nilthal und den Küftenftädten des rothen Meeres find jetzt meift veröbet.
Die beiden oben genannten Querthäler von Hamanät und das Thal der Verirrungen
werden noch am meiften befucht; durch Iegteres zieht fich bekanntlich die Straße von
Cairo nah Suez.
Ganz abweichend von der öftlihen ägyptifchen Wüfte erfcheint die weftliche zwiſchen
dem Nile und dem langen von Süden nad Norden laufenden Dafenzuge als ein
3—7 Tagereifen breited wafferlofes, fandiged Plateau. Der Dafenzug felbft, wovon .
Die große und Heine Dafe und die Dafe ded Jupiter Ammon die befannteften find,
‚ trennt durch feine bedeutende Senkung, die in der Oaſe des Jupiter Ammon bid 100
Fuß und an einer anderen Stelle bis 156 Fuß unter den Meeresfpiegel geht, das
Plateau der ägpptifchen fcharf von der Tibyfchen Wüfte In dem Plateau felbft liegt
das Thalbecken oder die Dafe von Faium, der Garten Aegyptend (wo der Ser Möris
und die Ruinen des Labyrinths) ebenfalls tiefer als der Meeresfpiegel. Prof. Lepſius
L
ed
auch Das melllihe Plateau durch mehrere frodene Querſchluchten durchzogen, melde
das Nilthal mit den Dafen in Verbindung feßen. -
Der einzige culturfähige Boden Aegyptens ift die Thalfole Des Nild und die
Eultur reicht auch nur ſoweit als die Ueberfchwenmung des Nils und die durd, Fünf:
liche Scöpfräder auch auf die etwas höheren Striche geleiteten Waffer reichen. Bei
Aſſuan iſt das Niltbal 12 — 16,000 Fuß breit. Am Gebel Seljeleh verengert jid
dad Thal zu einem 3000 Fuß breiten Engpaß. Dann wird ed wieder breiter und
bildet auf dem ungeheuren Ruinenfelde des hundertthorigen Theben (mo die Dörfer
Karnak und Nugfor auf dem rechten und -Durna und Medinet Habu auf dem linken
Ufer des Nil liegen) eine 2 Deilen breite Ebene. In feinem von Siut nörblich lie
genden Striche gewinnt das Nilthal eine continuirliche, ziemlich anfehnliche Breite, deren
Marimum zwiſchen Minieh und Beni Süef liegt und 4 Stunden beträgt. Hier zweigt
fih auch der 38 Stunden lange Joſephs-Canal (Bahr Juſſuf) links vom Fluſſe bei
Darütsel-Scherif ab und mündet erft bei Alkam in den Nofettearm. Zwiſchen dieſem
Canal und dem Nil ift das Land fehr fruchtbar und anfänglich an 2",, nörblicer
aber nur 1—1Y, Stunden breit. Cine Abzweigung des Canals bewäffert die Provin;
Faium und mündet in den falzigen Sce Birgetsel-Dorn, der fich dort keineswegs zum
Vortheil des Landes anftatt des chemaligen fegensreichen Mörisfeed 70 Yuß tiefer ald
diefer gebildet Hat, indem er dad Land gar nicht bewäflern kann und in und um ſich
faft alles organifchen Lebens entbehrt. Während der Nil bei Theben nur 1300 Fuß
breit war, wird er, bevor noch der Joſephs-Canal die Wafler theilt, bei Siut bis
2600 Fuß breit. Die größte Breite aber gewinnt der Nil unterhalb Cairo, wo die
legten Ausläufer der den Strom begleitenden Bergfetten zurüdgetreten find. Seine
Breite beträgt hier ziemlich dreiviertel Stunden. Hier bei Batn=el-Bafara (Kuhbauch)
tbeilt fi auch der Strom in feine Mündungsarne. Während im Alterthume bie
Gabelung etwas füdlicher bei Matariah (dem alten Heliopolis) eintrat und von den
fieben Armen des Nil der öftlichjte (der peluftfche) und der weftlichfte (der Fanopijce)
die bedeutendften waren, ift heutzutage die peluflfche Mündung ganz verfchwunden,, und
find nur noch die Arme von Roſette (Fanopifche Mündung) und von Damiette (phat
nifche Mündung) von Bedeutung. Aber auch der Arm von Damiette verfandet inner
mehr und vor der Rofettemündung liegt die den Schiffern gefährliche Sandbank Bogia;-
Alerandria, welches im Altertfum der Sit des Welthandel gewejen, war in feiner
ganzen Umgegend verödet und fein Wohlitand fehr gejunken. Sein Wiederaufblüben
und feine erneute Bodencultur verdanft es dem 1816 von Mehemed Ali angelegten
Mahnudich- Canal, der bei Fuͤah (Atſeh) am Roſettearm beginnt und in einer durch⸗
fhnittlichen Breite von 90 Buß und in einer Tiefe von 15—18 Fuß 12 Meilen lang
ift und bei Alerandria in dad Meer mündet. Durch den Bau dieſes Canals bleibt
der Verkehr Aegyptens mit dem Auslande faft das ganze Jahr ununterbrochen, wäh:
rend früher durch dad Wachſen der Sandbanf an der Rofettemündung die Schifffahrt
oft während ded ganzen Winterd gehemmt war. Durch Die von Mehemed Ali begon-
nenen und von Abbas Pafıha fortgefegten großartigen Wajferbauten ſoll der Canal
das ganze Jahr hindurch fchiffbar werben.
Die Befürchtung, daß durch Die Neigung der Gewäffer des Nils nach Welten,
welche in einer Erhöhung des öſtlichen Theils des Delta ihren Urſprung zu haben
fcheint, der Arm von Damiette am Ende ganz verfande und damit auch der ganze
Sulturboden an feinen Ufern, war die Hauptveranlaffung, Die beiden großartigen
Schleufen (barrages), nicht weit unterhalb der Gabelungöftelle des Nils anzulegen.
Dadurch follten die beiden Hauptarme des Nils nach. Willffür und Bedürfniß geöffnet
oder gefchloffen und die Ueberſchwemmung durch das Aufhalten der Waſſer möglichit
unabhängig von einem zu niedrigen Anjchwellen des Fluſſes gemacht werden. Dieje von
Mehemed Ali begonnenen großartigen Dammarbeiten find aber wegen ihrer ungeheuren Koften
von feinen Nachfolgern eingeftellt worden. In ihrer jetzigen unvollendeten Geftalt find
fie dem Schiffer eben fo gefahrbringend, als nutzlos für den beabfichtigten Ziel.
Zahlreiche andere Eanäle wurden ebenfalls von Mehemed Ali nicht nur in Unter⸗, fon
u Win Ober⸗Aegypten gebaut und Damme, To wie große Baflins ir
Argypten zur Regulirung der Ril⸗-Ueberſchwemmungen, damit die Schöpfräder ı
gemacht würden, angelegt. Obwohl eine Menge Canäle, von den beiden Hau
audgehend, das. 400 O,⸗M. große Deltaland durchkreuzen, fo vermögen fie bo
bis in Die öftlichen Theile deſſelben zu dringen und der umfichgreifenden W
Boden wieder abzugewinnen oder die alte Culturfähigkeit der Gegend wieder zu
Gebt bezeichnet auf der Oftjeite des Delta eine Linie von Gairo über Matariel
Tah, Tele el-Wadi, Belbeid und Salieh die Grenze zwifchen eigentlicher Wi
@ulturland.
Die Ueberfehwenmmungen des Nil haben ſich jeit der Zeit der Pharanı
Nachtheil ded ganzen, befonderd des obern Nilthals bedeutend verändert. $
Höhe der Ueberfchwemmungen hängt die Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit Ae
ganz und gar ab. Bleibt diefelbe unter 20 Fuß oder. fteigt fie über 24 Fuß,
in beiden Fällen die Ernte fchleht. Die Haupturfache dieſer im Laufe. der Jahr
eingetretenen DBeränderung der Ueberſchwemmungen liegt in der allmälich eingı
Erhöhung des Bodens und des Strombetted. Diefe bat aber im "geraden Be
nach Norden zugenommen,- im Delta dagegen wegen der bebeutenden Flaͤch
welche der Nilfchlamm fich ergießen muß, von der Spite nach der Balls des
abgenommen. Der Nilmefjer (Marias) auf der Infel Rodah, gegenüber Cairo,
im 9. Jahrh. n. Chr. erbaut wurde, enthält 16 cubitus (jeder zu 1", Buß). Jetzten
DaB Wafler um 31, Fuß höher als jene 16 cubitus fteigen, um dad Land zu übe:
DBergleichen wir noch ferner liegende geiten mit der Gegenwart, fo war zur ,
PBtolomäer nah dem Nilmeffer auf der Infel Elephantine der höchſte Wa
24 cubitus, während gegenwärtig berfelbe faft 7%, Buß darüber gebt. 2
Herodots trat der Nil erft bei einer Anfchwellung von 15—16 ägpptifchen
Ca 231,447 par. Lin.), alfo etwa 22 yar. Fuß aus feinen Ufern. Unter den
Mörid (c. 2200 9. Ehr.) wurde das Land unterhalb Memphis ſchon bei 8
oder 11 par: Fuß binreichend überfchwenmt, mithin um 10 Fuß niedriger,
Die gewöhnliche Höhe der Wafler reiht. Und doch vermochte zur Pharaoner
Erguß der Waffermaffe das ganze Delta in einen See zu: verwandeln, wor
zu Tage nicht zu denken ifl. Dagegen beweifen die Entdeckungen des Prof.
bei Semne in Nubien, daß dort unter Demfelben König Mörid die mittlere £
Ueberfchwenmungen 24 Fuß mehr ald gegenwärtig betrug. Auch die fenfrecht
wände, welche bei Theben beim tiefften Waflerftande 36 Fuß, bei Cairo 18—
Höhe haben, gegen das Meer zu auf 3, Fuß und weniger berabfinfen, zeig
der Boden in geraden Verhältnig von Süden nach Norden zu fich erhöht hat.
fo auch die Fluth bei Affuan bis 36 Fuß zu fleigen pflegt und an der Rofı
Dung nur 3%, , fo wird doch das Land bier mehr überſchwemmt ald dort. J
daß das Steombett in Nubten und Obers Aegypten ſich im Laufe der Jahr!
immer tiefer in das umgebende Zlußufer einfchnitt, wurde dad ganze Thal imı
niger als früher mit dem befruchtenden Nilwaffer überfchwenmt. Uber auch di
Waſſermaſſe muß feit der Pharaonenzeit fich fehr vermindert Haben, was durch
deutende Höhe der Fluth zu Semen vor 4000 Jahren und die Verwandlung di
in einen See zur Pharaonenzeit bewiefen wird. Daraus erklärt fich einerfi
Glanz und die Macht des Atbyopifchen Reiches im Altertbum, andererfeits di
. gänzliche Veratmung der nubifhen Landfchaft und die geringere Fruchtbark
mühfamere Beftellung des Landes ſchon in der Thebais. Auch im Delta erf
daraus die zunehmende Berfandung aller Flußarme, die Verwüſtung der öftlid
weftlichen Seite des Delta durch Sand, die Verfandung von großen Suüͤßwa
wie bed Mareotiöfeed, an der Küfte in Meereöhaffe, die Ueberfluthungen des
Küftenfaumes mit Meereöwafler, die Bildungen von großen Meereöhaffen, ı
Menzalabjees; Ericheinungen, die alle im Alterthum unbekannt waren. Es
‚ alle dem eine illuforijche Hoffnung, wenn man wähnt, Aegypten Eünne unter d
tigen, politiſch und merkantilifch ſich immer günftiger geftaltenden Verhältnifien
eine ähnliche Stellung einnehmen, wie im Altertbun, wo dad 20,000 Städte
tende, von Alters ber durch ſeine Fruchtbarkeit und feine materielle Cultur 6
l
bung des Aderbaues find aus Noth und Habfucht hervorgegangen und fle Fünnen
nie auch nur entfernt Die ehemalige Fruchtbarkeit und den ehemaligen Umfang des
‚@ulturbodens wieberberftellen.
Nach dem verfchiedenen Stande des Stromes bietet nun das Niltbal nebft dem
Delta jeded Jahr ein dreifache Bild dar. „Vom März bis Juni ift ed eine duͤrre
MWüfte voll Staub, der glühende Boden Flafft überall, die Begetation erflirbt und bie
Bäume entlauben fih, wie bei und im Winter. Vom Juli bis October breitet fid
flatt der dürren Wüfle ein einziger Süßwafferfee aus, durch welchen lange und fchmale
Dämme von einem zum andern Orte, welche alle auf Erhöhungen gelegen find, ziehen;
überall rudern die Barken, Alles ift in gefchäftiger Bewegung und in Freude. Gegen
Ende Juni beginnt bei Afiuan, Anfangs Juli bei Cairo das Anfchmwellen des Stromes,
das zwifchen den 20. und 30. September feinen höchften Stand erreicht. Verlaͤßt der
Nil Ende October die durchmweichten Fluren, fo bietet fich wieder ein ganz anderer
Anblick dar. Grüne Getreideflächen treten bald nach mühelos vollbradyter Saat an
die Stelle des Süßwaſſerſees, Alles feimt und fprießt üppig empor, fo daß in wenig
Wochen dad Land ein einziger fruchtbarer Garten iſt.“ Nach Pruner ift jedoch dieſe
Schilderung für heut zu Tage weit übertrieben, und die lakoniſche Depeſche des ara
bifchen Feldherrn an den_erobernden Kalifen Omar: „Aegypten ift bald ein Meer, bald.
ein Garten, bald eine Wüſte,“ ift wenigftens für da8 heutige Aegypten zutreffend.
Bleibt der Strom ſich felbft überlaflen, oder fteigt er übermäßig, oder fehlt ed an
Dämmen, jo überflutbet er freilich ganze Provinzen, allein das ift eine Ausnahme.
Wird das Land gehörig gepflegt und befäet, fo iſt ed immer grün und fruchtbar in
hohem Grad, wird ed aber umgekehrt verwahrloft, fo verwandelt es fich in eine Wüſte.
Heut zu Tage verwandelt ſich das Nilthal und Das Delta nicht mehr wie im Alterthum
in ein großes Meer, aus dem, wie die alten Schriftfteller im Alterthum berichten, die
Städte wie Infeln Hervorragten. Zur Regelung der Ueberſchwemmung dienten feit
älteften Zeiten zahlreiche Kanäle, Schleufen und Damme. Die Höhe der Ueberſchwem⸗
mung (21 Zuß reichen hin, um ein fruchtbared Jahr zu geben) wird in Cairo in offi⸗
cieller, feftlicher Weife, oft aber mit unrichtiger Angabe der wahren Höhe verkündigt,
denn die Höhe der Steuern richtet. fi) nad) der Höhe der Lieberfchmemmung. Ganz
allmälich fließt das Waſſer wieder in das alte Bett zurüd und binterläßt eine ſchwarze,
feuchte Schlamnmaffe, die vorzüglich Düngende Thonerde, Eohlenfauren Kalk und Magnelia
enthält. In den erften Monaten des Jahres ift der Fluß in fein urfprüngliches Bett
wieder ganz zurückgekehrt. Die alljährlich abgefegte Schlammdede nun ift e8, welde
im Laufe der Jahrhunderte ſowohl das Flußbett ald die Thaljohle erhöht hat. He—⸗
rodot recynete in Unterägnpten 10 Fuß Bodenerhöhung auf 9 Jahrhunderte oder 13
Zoll auf 1 Jahrhundert. Nach neuern Unterfuchungen kommen 4—4, Zoll im
Durchſchnitt auf das Jahrhundert. Auch hieraus ſieht man, wie im Altertbum un
gleich mächtiger der Nilfchlamm aufgelagert und fomit der Boden weit mehr befrudhtel
wurde, als beut zu Tage.
Wenn der Strom nicht angefchmwollen ift, fo ift fein Waſſer fehr hell und fo
vortrefflich zum Trinken geeignet, daß ed von jeher von Schriftftellern, Reiſenden und
Einheimifchen hoch gepriefen worden. Diefe wunderbare Eigenfchaft des Nilwaſſers iſt
für Aegypten nicht bloß eine fehr fegensreiche, fondern auch höchſt nothwendige Gabe
Gottes. Denn der größte Theil des Nilthales entbehrt wie die ungebende Wüfte ber
perennirenden Quellen gänzlih. Nur die Dafen der Wüfte find verhaͤltnißmaͤßig reich
daran, und diefe find alle mineralifch und meiftentheild auch thermal. Während feined
ganzen langen Laufes dur Nubien und Aegypten nimmt der Nil, mit Ausnahme
einiger temporärer Megenbäche von kurzer Dauer in Nubien und Oberägypten, nicht
das -nıindefte fließende Wafler auf. Die Anfchwellungen des Nils entftehen durch die
tropifchen Regen, welche in den Duelllanden des Stromes (fein Gebiet foll nach neuern
Heifenden bis zum erften ſüdlichen VBreitengrade reichen) vom Mai bis zum September
fih ergießen und alle Flüfle jener Länder, deren einziger Ableiter der Nil ift, an
ſchwellen (fiehe den Artikel Afrika).
(Krankfheiten.) Aegypten ift bekanntlich die Heimathb der Pet und der
Cholera. Sie treten gewöhnlich mit dem Khamafin auf. Ihre Wirkungen find fchredlic.
Die Beft des Jahres 1835 raffte allein in Cairo nicht weniger ald 80,000 Menſchen
weg. Indeß ift das Klima Ober⸗Aegyptens gefünder als das des Delta und Unter
Aegyptens; ſelten ſteigt die Peſt das Land hinauf. Für Bruſtleidende hat Aegypten
ein ebenſo heilſames Klima, als für Leberleidende ein ſchaͤdliches, ja toͤdtliches. Außer⸗
dem herrſchen Wechſelfieber, Ausſatz, Diſſenterien, Nilbeulen (vielleicht die Drüfen
Aegyptens der heil. Schrift) und die ſogenannten aegyptiſchen Augenentzündungen als
endemiſche Krankheiten vor. Letztere iſt eine eigenthümliche anſteckende, oft ſchnell das
Auge zerftörende, mit reichlicher Eiterung verbundene Entzündung. Sie iſt bekanntlich
jetzt auch über Europa verbreitet. Sie wurde zuerſt von den franzoͤſiſchen Truppen
aus der Expedition von 1798 nach Europa gebracht” und ift ſeitdem eine Die curo-
päifchen Heere, befonderd während der Kriege von 1813-—15, heimjuchende Epidemie
geblieben. Unter den Jahreszeiten ift die Periode vom März bis Mat die ungefun-
defte, und bejonderd den Fremden ſchädlich. Ueber die Krankheiten in Aegypten hat
Dr. Pruner gefchrieben; ferner vermeifen wir auf die Karte für die Krankheiten:
Beographie in Berghaus’ phyſikalem Atlas.
(Naturproducte) 1) Flora, Aegyyptens Begetation, welche 1250 Arten
umfaßt, ift dürftig und hat wenig eigenthümliche Pflanzen; wild wachfende fehlen in
dem vom Nil überſchwemmten Lande ganzlih. Das Land, welches nicht- von der
Ueberſchwemmung in natürlicher oder Fünftlicher Meife erreicht wird, bietet nur eine
armfelige Steppenflora dar, wie fle den Wüſten Nord⸗-Afrika's eigenthümlich if. De
Agricultur iſt dieſer Theil des aegpptifchen Landes gänzlich unzugänglid. Wirklich
bebaut find, wie wir oben gejehben haben, von den 600 D.-M. culturfähigen Landes
nur 342 D.-M., oder, nach Pruner'd Berechnung, von den 1600 D.=Lieueß (== 576
geogr. Q.⸗M.), welche von der Nil-Ueberſchwemmung bededt werden, gegen 1000 O.⸗vL.
(= 360 O.⸗M.). Rechnet man 385 O.⸗Lieues auf Sand, Dünen, Ruinen, Seen,
Moräfte, Flußbett, Kanäle und Infeln, fo bleiben immer noch 215 O.⸗Lieues eigentlic
brachliegenden Landes übrig. Mehemed Ali's (wir verweifen, was die neuere Gefchichte
Aegyptens betrifft, auf dieſen Artifel) Energie ift e8 zu danken, daß noch fo viel Land
gegenwärtig für den Aderbau nußbar gemacht wird. Um das Jahr 1840 waren von
7,014000 Ferdan (= 1 englifchen acre) cufturfähigen Areald in Aegypten über 3 Mil⸗
Ikonen gar nicht, und Davon in Ober-Aegypten von 3,214000 Ferdan nur 167,000 8.
in Gultur.
Die Bulturpflanzen am Strande des Meeres find, analog dem Klima dieſes Küften-
flricheö, denen vom füdlichen Europa äbnlih. Dies ift das Neich der Küften - Klora.
Die Flora des‘ Nilthales kann in zwei Gebiete getheilt werden, in dad des obern Nil
thales von Afiuan bis Monfalut oder Siut, und in das ded unteren von Monfalut
bi8 Damanhur, einige Meilen von der Küfte entfernt. Diefe Grenzlinie findet ibre
Begründung eben ſowohl in der Verſchiedenheit des Klimas, der Ueberſchwemmung,
Bewaͤſſerung, als ſelbſt in den Formen des Thierreiches. So geht z. B. das Crocodil
heutzutage nicht weiter den Nil herab als Siut. Die — der aegyptiſchen
Flora haͤngt auch mit dem gaͤnzlichen Mangel an Wald und Alpenpflanzen zuſammen.
Selbſt Wieſengründe fehlen. Geſchmack und Wohlgeruch mangeln den Erzeugniſſen
des aegyptiſchen Bodens. Der Ackerbau iſt abhaͤngig nicht vom Regen, welcher faſt
nie faͤllt, ſondern von der Ueberſchwemmung und fünftlicher Bewäflerung. Dedmegen
pries Herodot die Aegypter glüdlich, daß fie nicht, mie die Griechen und andere Völker,
von den Raunen der regenfpendenden Götter abhängig fein. In der heil. Schrift
wird aber, gerade umgekehrt, Kanaan im Gegenfage zu Aegypten gepriefen, meil Gott
über Kanaan regnen laffe, welches Segens das Land Aegypten entbehre. Da der Nil-
ihlamm die nöthigen Salze und den hinlaͤnglichen Stickſtoff mit fich führt, fo wird
Dünger entbehrlich. Bon Getreivearten wird vorzugswelfe Weizen und Gerfte gebaut,
Hafer nur zum eignen Bedarf, nicht zur Ausfuhr, und Noggen gar nicht. Da bet
Weizen Aeghriene länger im Freien ſteht, fo iſt ex nicht nur gehörig gereift, ſondern
% -
ven auch gut audgetrocdnet, und die Körner haben ein Fleineres Ausſehen. Das böchfte
Ergebniß eines Ferdan oder englifchen acre Landes fteigert fih auf 7 Ardeb (1 Ardeb
„er — 5 Berl. Scheffel) Getreide, im Mittel 4 Ardeb bei Y, Ardeb Nusfaat. Bei den
Bohnen liefert der Ferdan 7 und bei der Gerfte 10 Ardeb. In Ober-Aegypten iſt
der Ertrag beffer, weil die Waſſer fich fchneller zurücdziehen. Cine 8-—-14fältige Weizen-
Ernte ift für dad im Alterthum wegen einer Bruchtbarfeit berühmte Aegypten, das
nach Plinius einen 100fältigen Ertrag gab und die Kornfammer Roms und- fpäter
Konftantinopeld genannt wurde, gewiß ein geringer Ertrag zu nennen und nicht befier
als ‚er in vielen fruchtbaren WBegenden Deutfchlands gefunden wird. Der Reiſende
Miebuhr, der jich.auch in Babylonien vergeblich nach der von den Alten ala flaunend«
würdig geſchilderten Sruchtbarfeit Babyloniens (Herodot fagt, daß der Weizen daſelbſt
gewöhnlich 200fältig, wenn aber auf's befte bis 300fältig wiedergebe) erfundigte und
börte, daß in den beften Gegenden um Bagdad, Hille und Bahra, eine 20fältige Ernte
für eine ungewöhnlidy reiche gälte, fagt, daß nur in den glüdlichiten Begenden von
Semen und um Alerandria der Weizen fich 50fältig vermehre. Um Alerandria Fäme
jedoch auch, wiewohl äuferft felten, eine 100fältige Ernte vor. Die gewöhnlichen
Ernten feien viel geringer. Wenn man alfo in Geographieen von Aegypten Tieft, daß
der Weizen dajelbft 25—30fältig und in: guten Jahren fogar 5Ofältig gebe, fo iſt
Dies nur auf die fruchtbarften Diftricte des Delta zu beziehen, welches ald eind der
ergiebigften Rarfchländer der Welt gilt. In der That giebt Mayen in feiner Pflangen-
Geographie eine 24fältige Ernte für die allerfruchtbarften Länder der neuen Welt an.
Für Deutihland nennt derfelbe ald durchfchnittlichen Ertrag eine 5—dfältige Weizen-
Ernte. Daß übrigens die Nachrichten der Alten über die außerordentliche 100- nud
mebrfältige Fruchtbarkeit mancher Gegenden Aflens, Afrikas und felbft Europas nicht
in Das Bereich der Kabeln gehören, Davon hat der wahrhaft fubelhafte Ertrag des
Mumienweizend (d. 5. Weizenförner, die man in den Mumicnfärgen gefunden hat und
Die mehrere 1000 Jahre alt find) den Beweis geliefert.
Wir führen unter den vielen Berichten, die man bin und wieder in den Zeitun-
gen leſen fonnte, einen wiffenfchaftli und amtlich feftgeftellten an. In der Akademie
der Wiffenfchaften in Paris legte Herr Guerin-Minneville eine Anzahl Weizen-
halme von mehr ald 7 Fuß Höhe vor, von denen jeder mehrere prächtige Aehren
trug. (Nach Art der 7 fetten und 7 magern Aehren, welche Iofeph in Aegypten im
Traume auf einem Halme ſah.) Diefe fchöne Weizenart flanımte von 5 Körnern ber,
die in einem ägpptifchen Grabe gefunden und YJahrtaufende lang den äußeren Einflüffen
entzogen waren. Im J. 1849 geſäet, wuchſen fie Eräftig empor und gaben einen
1200fachen Ertrag, in Folge defign eine Menge vergleichender Berfuche im Süden, im
Centrum Frankreichs und in der Bretagne angeftellt wurden. Die Ergebniffe find
amtlich. feftgeftellt. Die eine Hälfte eines Feldes wurde mit diefem. ägyptifchen Weizen,
" die andere mit gewöhnlichen befäet. Der erjtere gab einen 60fachen Ertrag, der ges
7 wöhnliche nur einen 5fachen. Korn für Korn und in Reihen gefäet, gab der Mumien-
ats weizen 556fältig wieder. Bei einem andern Verfuche, den ein Profeffor der Agricnltur
= in’ Eompiegne nit 9 Mumienweizenförnern machte, hatte jeder Halm minveftens 20
axn. Aehren, wovon jede Durchfchnittlich 100 Körner von auffallender Diele enthielt, fo daß
ee fich die Körner an 2000fach vermehrt hatten. Die Verfuche werben jetzt in Frankreich
und in Deutfchland im Großen gemacht. ine intereffante Mitteilung über einen
== folchen Verfuch im Großen findet fih z. B. in der landwirthſchaftlichen Zeitfchrift für
in das Großherz. Heſſen Nr. 43. 1856. Leider artet der Mumienweizen bald aus und
verliert allmaͤhlich ſeine ftaunenerregende Fruchtbarkeit mit jeder neuen Ausſaat. Doch
z9 Hatte auf den Gütern des Grafen von Solms-Laubach, wovon in jener Zeitſchrift die
fe MRede ifl, der Mumienweizen, nachden er 5 Jahre hintereinander gefäet war, noch immer
* einen 20: bis 21fältigen Ertrag. Dabei beſaß er auch noch andere bedeutende Vorzüge vor
gewöhnlichen Weizen. Es waren da in dem letzten Jahre 220 heififche Morgen damit
F beftellt, welche 1500 Walter prachtvollen Weizens Jieferten. Im alten Aegypten wurde
2 freilich der Mumienweizen auf viel Eleineren Nittergütern gebaut, denn Herodot erzählt
und, daß jeder Ritter oder Mitglied der Kriegerfafte 12 Aruren oder ziemlich ebenfovicl
preußifche Morgen fleuerfreien Landes zu feinem und feiner Familie Unterhalt bekam.
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phyſikaliſchen Verhältniffe von Aegypten während eined 12jährigen Aufenthalte mit
nüchternen und umbefangenen Augen beobachtet hat, ift das Verhaͤltniß folgendes:
Es giebt nur eine Getreive-Ernte. Kulturepochen, die nach unferem Sprachgebraude
Herbie, Winter und Sonmerfaat heißen Fönnten, fleigen in der ſüdlichſten Gegend,
nicht nördlicher ald Edfu, auf 3 Ernten, wovon jede in 4 Monaten ihren Chyklus
abläuft. Etwas nördlicher in Obers und Unter-Aegypten beginnt allgemein ein zwei⸗
facher Saat und Erntefreid. Ä
Am beften gedeihen Maid und Gerfte in Aegypten; Neid kommt an der Küfle
bei Damiette und Rofette vortrefflih fort. Aegypten hat 6 Hirfenarten (Durrab),
verfchiedene Arten von Bohnen, ferner Erbfen, Linfen, Lupinen, Sefam, Saflor,
Lein, Hanf, Colza, Eicinus, Lattih, Mohn, Klee, Kürbiffe, Gurken, Melonen,
Zwiebeln, Krapp, Indigo, Zuckerrohr, Arbufen, Arhennah. Seit 30 Jahren
wird die Baummolle in Maſſe gebaut und bildet einen KHauptausfuhrartifel. Der
aͤgyptiſche Tabak iſt fchlecht, eine Art Bauerntabaf. In dem Aderbau Liegen bie
Bedingungen des Wohlftanded Aegyptens, nicht in der Induſtrie. Die großartigen
induftriellen Unternehmungen Mehemed Ali's find noch bei feinen Lebzeiten vollftänvig
geicheitert. Dagegen ift der Aderbau bedeutend gehoben worden. Der Weinftod jedoch,
welcher im Alterthum in ganz Aegypten und, wie man aus den Abbildungen lebt,
zur MWeinbereitung gebaut wurde, gedeiht jegt nur noch im Faium. Die zweijährigen
europäifchen Gemüſearten reifen zwar ſchon in den 6 Monaten des erften Jahres, aber
mit dem zweiten Jahre beginnt bereitd ihre Entartung. Europätfche Obftbäume gedeiben
gar nicht. Ihre Statur bleibt niedrig, fie treiben zwar viele Zweige, die Früchte aber
find von vornherein fohleht. Dies gilt befonders von Birnen, Quittens, Zwetſchgen⸗
und Upfelbäumen, die fich hie und da in den Gärten finden. Kirſchbäume Fonnten
nur in Alexandria und Roſetta fortlouımen. Die Ananas gedeihen noch weniger.
Bon Bäumen find vor allen die Dattelpalme zu nennen, in mehr als 20 Arten, derm
Frucht wie bei und daß tiglihe Brod gegeflen wird und das aͤgyptiſche Leibgeriät
ausmacht. Don der Dattelpalme wird im eigentlichen Sinne nichts unbenugt gelaflen.
Deswegen ift fie auch von der Megierung hoch befteuert. Ihre forgfältige Cultur if
exit feit den Eroberungen der Araber im Orient allgemein geworden. Die Dompaln
findet ſich aufwärts von Geneh an; fie liefert eine fade Frucht. Andere ägpptide
Bäume find die blätterreiche Sycomore (Ficus sycomorus), deren Frucht wohlfchmeden
ift und die dornige Acacia Nicotica, von der dad Gummi gewonnen wird, zu nennen.
Die Bäume, weldhe die Süpdfrüchte Tiefern, kommen auch bier fort, befonders ift dad
Falum, der Garten Aegygtens, reich daran. Neuerdings ift auch der Maulbeerbaum
zur Seidenzucht im Großen angebaut worden. Bon erotifchen Gewächfen gedeihen and
Indien namentlih Palmen, wie die Arefa und Sagho bei Cairo, jedoch nicht die Borol.
Bon ehemals weitverbreiteten und vielbenugten Gemwächfen ift der Papyrusſchilf nod
ferner ganz verſchwunden. Der indifche Rofenlotus, einft fo bezeichnend für Land und
Leute in Aegygten, ift ebenfalld ganz, der weiße fait ganz verſchwunden.
Noch aͤrmer ald die Flora ift 2) die Fauna in Aegypten, unb wenn man von
den unermeßlicyen Schaaren von Waffervögeln (beſonders Flamingos, weißen Ibie,
Belifane, Weiber) abfieht, bietet fie nichts von anderen afrikanifchen Ländern Abweichen⸗
des dar. Auch wenn man die Fauna Altägyptend mit der jegigen vergleicht, fo findet
ih, daß fie bedeutend ärmer geworden if. Das Flußpferd ift aus Aegypten gan
verfchwunden und findet ſich nur noch in Nubien und den füdlicher gelegenen Ländern.
Das Crocodil findet ſich nur noch jelten oberhalb Siut (nach Anderen Girge). Der
Löwe. brüllt nicht mehr und die Giraffe zeigt ſich nicht mehr in den umgebenden Wü
fen; der heilige Ibis hat fih auch nach Süden zurüdgezogen. Anſtatt der lang
hörnigen. Ochjen, welche ganz verfchwunden find, ift von den Arabern der Büffel
’ eingeführt.
Bon den Hausthieren fteht das Dromedar, deſſen Mild man trinkt und deſſen
Fleifh man ißt, oben an. Sein Nugen als Reit- und Lafttbier befchränft ſich auf
die Wüſte. Kameele giebt e8 nicht. Neben dem Pferd, das früher von ausgezeichnet
Ir UBER durch Mehemed Ali's Kriegszüge jetzt Tall ganz ausgegangener Race war,
iR der ſchnellfußige Gel, von einer ganz anderen eblern Race ald der unfrige, zu
7. u
- u.
= ohrige Ziege, Hunde, Katzen und Ichneumons. Die Hühner können bier ihre Eier in
natürlicyer Weife nicht mehr ausbrüten. Es ift dad großentheild die Folge davon, daß
man die Hühner und welfchen Hühner Eier millionenweife künſtlich ausbrüten läßt.
Die Tauben, weldhe nur in Ober⸗Aegypten vorkommen, erfreuen ſich dort einer befonderen
Pflege. Die Taubenpoft war ſchon im frühelten Altertbum in Aegypten bekannt.
SGänfe und Enten werden in Menge gehalten.
Von vielen Thieren in den Wüften kommen Antilopen in mehreren Gattungen
und Arten vor, zahlreiche Schafale, die Hyaͤne, der Leopard, in den Gebirgen am
rotben Meere der Steinbod, in dem Delta auch das wilde Schwein, das, wie man
glaubt, vor Kurzem aus Rhodos eingeführt if. igenthümliche wilde Säugethiere
bat das Nilthal fehr wenige. Die überall verbreiteten Arten finden fih auch in
Aegyypten.
Die- Klaffe der Amphibien iſt in dem heißen alljaͤhrlich Monate lang unter
Waſſer fiehenden Aegypten, wie natürlich, reichlich vertreten. Außer dem ſchon er-
weähnten,. nur in dem oberen Drittel des Landes, und auch da nur noch felten vor⸗
kommenden Erocodile finden fich zwei Miefen- Eidechien. Die Nil« Eidvechfe (Lacerla
Nilotica L.), welde in Aegypten an 3 Buß, in Congo aber noch größer wird, und
die Wüſten⸗Eidechſe, welche eine ähnliche Länge erreicht. Schlangen find in den Häu⸗
fern nichts Seltenes, doch ift ihr Biß nicht fo gefährlich ald der Biß der in Wüften
Hausfenden. Zu den befannteften gehören die Mräusfchlange und die gehörnte Ceraftes.
Die Fleineren Arten Amphibien find reichlich da vertreten.
Unter der Klafie der Vögel fehlt es gänzlich wegen Mangeld an Waldung an
den lieblihen Singvögeln. Dagegen find die Gattungen der Raubvögel ſehr zahl:
reich, beſonders die Aasgeier, welche haufenweife über das Aas herfallen. Strauße
.. finden ji nod in der Wüfte, doch nicht mehr fo zahlreich wie ehedem. Defter er⸗
. ſcheinen große Sthaaren von Wachteln. An Sumpfe und Zugvögeln fcheint Aegypten
°- eind der reichflen Ränder zu fein, letzteres befonderd deswegen, weil das Nilthal die
— einzige Verbindungsſtraße zwiſchen der Nordküſte Afrika's und ſeinem Innern iſt.
* Auch den Fiſchen bietet das geſunde Nilwaſſer ein paradieſiſches Lebens⸗-Element.
uUnter den vielen Gattungen und Arten find die ſonderbar geſtalteten Kugelfiſche, Schmelz⸗
ſchuppen⸗ und elektrifchen Zifche, welche legtere neuerdings die Aufmerkſamkeit der Na⸗
” turforfcher durch ihre. wunderbaren eleftrifchen Schläge auf jich gezogen haben.
3 Mosquito's, Welpen, Fliegen und anderes Geſchmeiß bilden die ſtehende aͤgypti⸗
=". ſche Landplage, zu der ſich als tranſitoriſche Die gefürchteten Heuſchreckenzüge gefellen.
ba® Neuerdings bat man die Seidenraupe fehr gebegt, aber ihr Gefpinnft foll nicht erfter
® Dualität fein. |
“ (Rineralien) Am ärmfteen noch ift das Land an Mineralien. 8 if,
A als 0b e8 ſich durch die coloffalen Steinbrüche vom Härteften und feinften Granit,
Sand- und Kalkitein, von dem befannten rotbförnigen Synnit (von Synna), grünen
Breccien und Porphyr erſchoͤpft hätte. Mit Ausnahme von Kalke und Alabafterbrüchen
J werdem jet wenig Steinbrüche betrieben. Am wichtigften ift unter den Mineralien
F heut zu Tage Natron, das-der Boden Aegyptens allgemein erzeugt. An Edelfteinen
u und Schwefel, auch Gold gefunden zu haben, aber die Verſuche, fie zu fehürfen, find
mißglückt.
5 (Bevolkerung.) Die Zahl der Einwohner Aegyptens iſt in früheren ſtatiſti⸗
— schen Berichten zu hoch angegeben. Noch im vorigen Jahrhundert wurde die Bevölke⸗
= zung Aegyptend auf 4 Millionen Seelen, mit Ausnahme der in der Wüſte herumies
" Henden Nemadenftämme, gefihägt. Die neueften geographifchen Bücher geben gewöhnlich
24 Rilltonee an. Nach Pruner (1844) beträgt fie kaum 2 Millionen; man mag
, Die Mortalität in Anfchlag bringen, oder ein annäherndes Verhältniß zwifchen Käufers
| vw zahl und Bevölkerung in den Städten und auf dem Lande zu Grunde legen. Die
* Wagener, Staats⸗ u. Geſellſqq. Lex. 1. 34
nennen. Dann das Maulthier und das gemeine Rindvieh, das hier von einer ausge⸗
ꝛ* Zeichneten Race ifl, der fchon erwähnte Büffel, das Iangfchwänzige Schaf, die lang⸗
m
⸗
und Metallen iſt das Land heut zu Tage ſehr arm. Man glaubte, Steinkohlen, Eiſen
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Schätungen bebelfen, da bier von einer genauen Bevölkerungs - Aufnahme nicht die
Rede fein kann. Rechnet man 600 D.-Meilen culturfähigen Bodens, To ergiebt fi
in dem gefegneten Nilthal nur eine Bevölkerung von 3,333 anf die Q.⸗Meile. Rechner
man die Beduinen und Bewohner der Wüften ab, fo dürfte diefe Zahl noch zu groß
ericheinen. Zur Zeit der Ptolemäer, wo fehon in den befannten Rändern des Drimts
und Griechenlands eine „allgemeine Entvölferung eingetreten war, hatte Aegypten noch
7 Millionen Einwohner. Zur blühendften Zeit der Pharaonen ftellte die Kriegerfaft
allein 700,000 Mann in’d Feld. Ermägt man, daß ein jeder Familienvater aus bien
unferm Adel entjprechenden Kafte nur 12 Morgen Landed zu feinem ganzen Lebene:
unterhalt angewiefen befam, fo darf man nicht annehmen, daß von den ägnptifchen
Kaften die der Krieger die zablreichfte gemwefen fei. Aber ein Schluß auf die unglaub:
lich große Population des Nilthald, das damals in nicht größerer Ausdehnung zu
Aegypten gehörte, als jebt, laͤßt fich Daraus ziehen, wie auch aus der Angabe Herodot',
daß zur Zeit der größten Blüthe Aegypten (d. h. das zu Aegypten gehörige Nilthal)
20,000 Städte (RöAıc) gehabt habe.
Die jeßt nur 150,000 Köpfe zählennen Nachfommen jenes alten Culturvolket
find die Kopten. Ihre Zahl nimmt immer mehr ab. Das Koptifche, welches bekannt
lih den Schlüffel zur Erklärung der HierogInphen enthält, wird ſchon lange nicht mehr
gefprochen. Faſt Die einzigen Bücher, welche Eoptifch gefchrieben find, find die Vibel
und die liturgifchen Schriften. Nur beim Titurgifchen Gottesdienſt (denn die Koptn
find jakobitiſche Chriſten) werden Abfchnitte aus der jakobitifchen Bibel intonirt um
wird die Foptifche Sprache gebraucht. Die Eoptifchen Chriften haben einen Patriar
chen in Alerandria, der aber in Cairo refldirt. Ste werden gebuldet. Sie leben, mit
die Araber, durch dad ganze Land zerftreut, jind furchtfam und feige, binterliftig und
verfchlagen, luxuriös und gewinnfüchtig. In den Büreau’8 der Megierung haben jt
als tüchtige Nechner und Schreiber oft gute Stellen.
Die Hauptmaffe der Bevölkerung bilden die Araber, welche nach Wohnort un
Beichäftigung in drei große Durch Sitten und Gewohnheit verfchiedene Klaffen zerfallen.
Die Araber der. Städte leben von Handel und Induftrie, find aber auf eine ziemlit
tiefe Gulturftufe herabgefunfen. Das’ arabifche Landvolk, die Fellah, welche emtjeglid
bebrüdt und befteuert find, bebauen dad Land als Pächter, oder eher Tagelöhner dr
Regierung, an die fle faft allen Ertrag gegen eine geringe ‚Vergütung abzuliefern be
ben. Sie ftehen auf der niebrigften Culturftufe. Ohne eignen Beſitz, führen fie em
arnıfeliged Leben in ihren jämmerlichen, “ mit Nilfchlamm aufgeführten Hütten. Die
Araber der Wüfte, die Beduinen, führen ein freied, ungebundenes Leben, verachten ih
Stammgenoffen in den Städten und auf dem Lande, und kommen jelten in das Ril
thal herab.
Die Osmanli oder Türken, etwa 10,000 an der Zahl, nehmen den höcfen
Rang in der Gefellfehaft ein. Sie bekleiden die hohen Givil- und Militairſtellen; und
während die arabifche Sprache die des Volkes und ber niedern Verwaltung if, wi
die türfifche in den Kanzleien gebraucht.
Die Juden, deren Mehrzahl in Cairo wohnt, find ungemein von allen Klafın
der Gefellfchaft gebaßt und verachtet: Jude! ift eins der beleidigendften Schimpfwoͤt⸗
ter. Sonft bilden noch Syrer, Griechen, Armenier, Franken (Europäer), deren Je
in neuerer Zeit fehr, zugenommen hat, fo daß man allein auf Alerandria deren 12,00
rechnet, Nubier, Negerfclaven den Reſt ver fehr gemifchten, aus den beterogenften Br
ftandtbeilen zufammengefegten ägyptifchen Gefellfchaft.
(Berfaffung.) Aegypten ift bis jeßt noch formell ein türfifches Pafdhali
deſſen Verwaltung feit dem von England, Rußland, Preußen und Defterreich af
15. Iuli 1840 zu London abgefchloffenen Vertrage und dem Hattifcherif des Sroß—
heren vom 13. Februar 1841 flets einem vom Grofheren gewählten Gliede der Ir
milie Mehemed Ali's auf Lebenszeit gegen einen jährlichen Tribut von 1,183,000 fpan.
Thalern garantirt iſt. Der jetzige Paſcha feit 1854 iſt Sajid⸗-⸗Paſcha, ein Sohn Pr
hemed Aui's; fein Vorgänger war fein Neffe Abbas⸗Paſcha. Tier deſtgnirte Thronfolget
n
IN = Barkya, der Sohn Ibrahim⸗Paſcha's, des erſten Nachfolgers Mehemed Ali's,
ft im Mai 1858 im Nil ertrunfen. Die Nachfolge wird auf Jsmael-Paſcha, geb.
1830 ,' den zweiten Sohn Ibrahims, übergehen. Mehemed Ali farb bekanntlich nach
einer ſehr langen Herrfchaft, nachdem er die Regierung an Ibrahim-Pafcha abgegeben
Batte, im 3. 1849, kurz nachdem Ibrahim nad) Dreimonatlicher Regierung geftorben
war. Die ägyptifche Succeſſionsordnung beruht auf dem Seniorat, wonach der Aeltefte
der Familie, ohne Nüdficht auf Linie oder Grad, folgt. -
Mit Aegypten ift dem Paſcha auch die Verwaltung der von Mehemed Ali er«
oberten Länder Nubien und Kordefan von der Pforte übertragen.
Schon Mehenen Ali hat zur oberften Leitung der Stantögefchäfte ein nad
europäifchen Grundfägen ‚eingerichteted Minifterium eingeführt. Es beftehbt aus Dem
Minifterium des Innern und Aeußern, des Kriegd, der Finanzen und des Handels.
Der höchſte Gerichtöhof ift der Diwan⸗el⸗Khidiwi, worin der Stellvertreter des Paſcha,
der Kikhja⸗Paſcha heißt, praͤſidirt. Die Eivil- und Griminalgefeße beruhen auf den
Koran oder der Sunneh (den gefammelten traditionellen Ausfprüchen des Propheten)
oder in unzureichenden Fällen auf den Auslegungen der Imans, welche an der Spige
Der vier orthodoxen Secten des Islam ftehen. Gemifchte Handelötribunale in den
Hauptſtaͤdten, gebildet aus ſechs europäifchen und ſechs muhamntedanifihen Kaufleuten,
bei welchen ein vom Bicefönig ernannter muhammedanijcher Praͤſident den Vorjig führt,
entfcheiden über Anfprüche von Europäern an Eingeborne in Handelögefchäften. Ein
geborne bringen dagegen ihre Klage gegen Europäer bei dem betreffenden Conſulate
an. Ein aus Sachverftänvigen beftehendes Tribunal hat unter dem Vorſitze ded Con
ſuls die Entſcheidung. Nechtöftreitigkeiten von Europäern unter fich entfcheiden bie
Gonjuln mit einigen Beiftgern. \
Das Land ift in 7 Provinzen ober Departements eingetheilt, an deren Spitze ein
Bei als Mudir ſteht. Diefe Provinzen find von ©. nah N. 1. im Paſchalik Ober-
Aegypten (Said): 1. Provinz Edne von Wadi Halfa bis zur Stadt Deneh;, 2. Pro-
vinz Deneh bi8 zur Stadt Minieh. U. In Mittel- Aegypten (Wuftani, welches politifch
nicht mehr exiftirt): 3. Provinz von Minieh bis Gizeh. IM. Im Pafchalif Unter:
Aegypten (Bahireb): 4. die Provinzen von Gizeh, Daljubiich, Bahireh mit cinem
Mudir; 5. Die Provinzen Menufijeh und Gharbijeh mit einem Mubir; 6. Provinz
Manfurijeb und 7. die Provinz Schargifeh und Atfihjeh. Cairo, Damiette und
Mojette haben ihre eigne Verwaltung. Die Provinzen oder Mudyrliks zerfallen wieder
in 64 Bezirke unter je einem Mamur; von den Bezirken zerfällt jeder in Kreife unter
Naſirs. Unter dem Naſtr ftehen endlich die Ortsſchulzen Scheikh-el-Beleds. Mit Aus:
nahme letzterer, welche Araber oder, auch Chriften find, find alle Beamten Türfen.
Wenn nicht die verlangten Steuern einfommen, oder nicht die genügende Anzahl Refru-
ten geftellt wird, fo verfährt Die NRegieruug ſolidariſch. Für das Alles muß der
Scheikh⸗el⸗Beled und mittelbar der ganze Ort einftehen, für einzelne Dörfer des Kreifes
halt fich die Regierung an den Naſir und mittelbar an alle Dörfer des Kreifed. Bei
einer nicht vollzähligen Nefrutenftellung machen die Arnauten auf das betreffende Dorf
Jagd, bis die gehörige Zahl geftellt if. Der Pafcha ift, wie einft die Pharaonen,
Srundeigentbümer des ganzen Bodens, und Niemand darf ohne feinen Willen erblich
2and befigen. Diefe Einrichtung flammt von Mehemed Ali her. Die monopoliftrten
Producte find Baummolle, Indigo, Mohn, Lein und Zuckerrohr. Diefe werden von
den Fellah, als pachtenden Tagelöhnern, auf den ihnen angewiefenen Feldern gebaut
und in die Regierungdmagazine abgeliefert. Bei der Ablieferung erhalten fie eine
beflinmte Vergütung auf die verfchiedenen Erträge ihrer Ernte und außerdem gegen
Verrechnung die zur Beftelung der Aecker nöthigen Tbiere und Werkzeuge. Außerdem
haftet eine Grundftewer, Miry, von 2 Thlr. 20 Sgr. pro Ferdan (4083,3 D.-Meter)
auf dem Lande, wo die Fellah ihre eigenen Bebürfniffe an Getreide und Hülfenfrüchten
bebauen dürfen. Nach einer Verordnung Sajid - Pafcha’3 dürfen fie jeßt auch Baum:
wolle darauf bauen, indem das Monopol der Baumwolle für Anbau und Handel auf-
gehoben if. Die .früher fehr hohe Berfonalfteuer ift feit Abba's Megierung fehr
ermäßigt und für die Bewohner der Städte faft ganz aufgehoben... Die frühere Kopf-
fleuer der Rajahs (Chriſten) betrug 15—20 Sgr. pro Kopf. In Folge des. Hat-hus
| 34*8
1
—
drüdende Steuer von 9 — / Sur. auf jede der 5 Millionen Dattelpalmen im Lande,
und eine Steuer von 20--25 Thlr. auf jedes Schöpfrad zur Bewäflerung des Landes.
Außerdem giebt e8 zahlreiche andere Einkünfte, wozu auch die Zölle zu rechnen find,
fo daß ſich die Einkünfte des Paſcha auf 20 und mehr Millionen Thaler belaufen.
Der gedrüdtefte Stand iſt Der der Landbauern, Fellah, welche, ohne eigenen Befig, der
Negierung als felbfländige Tagelühner zur Beftellung des Feldes dienend, mit drüden:
den Steuern und Frohnden belaftet find. Sie find faft fehlunmer daran als die Neger:
felaven in Weftindien. Ihr Elend ift grenzenlos. Don der milden Gefinnung des
jegigen Paſcha hofft man eine Erleichterung ihrer traurigen Lage. So hat er bie
Einführung von Sclaven fireng unterjagt.
Die ägyptifche Armee, welche vor Abbas Paſcha aus 30,000 Wann beftand,
ift von dieſem vermindert ‚worden, Sie ift unter Leitung europäifcher, beſonders fran-
zoöͤſiſcher Offiziere, ganz auf europäifchem Fuße organifirt worden. Die Gemeinen find
Bewohner ded Landes, die Offiziere Türken. Der agyptiſche Soldat ift zwar tapfer,
aber auch roh un brutal. Safid Paſcha hat in den letzten Jahren das Heer reorge
niftrt und namentlich die Artillerie von preußifchen Offizieren verbeſſern laſſen. Im
legten orientalifchen Kriege fchickte der Pafcha neue Truppen mit beträchtlicher Gel:
unterflügung dem Sultan zu Hülfe. Die ägyptifche Kriegsflotte, eine Schöpfung Re
hemed Ali’8, beftehend aus 38 größeren und fleineren Kriegsfchiffen, liegt nuglos m
Hafen von Alerandria. Von den Militärfchulen, welche Mehemed Ali eingericte
hatte, und die faft alle eingegangen find, eriftirt nur noch die polgtechnijche und bir
mebicinifche Schule zu Cairo. Für die Muhamedaner beftehen feit alten Zeiten theole:
gifche Schulen bei den großen Mofcheen, die zahlreich und felbft aus dem Innern des
Eontinentd von Wißbegierigen befucht werben.
Die Sprache des Volkes wie auch der niedern Verwaltung ift die arabiſche.
Die Europäer (Franken) bevienen fich der Lingua franca, d. h. der italienifchen. Gei⸗
flige und wiffenfchaftliche Ausbildung fteht auf einer jehr niedrigen Stufe. Aberglaube
berrfcht bier mehr als fonft im Orient. Don dem Dafein ver Gims und Welis
(Geifter) ift Ieder feft überzeugt. Bon den ägpptifchen Zauberern, Die auch auf unjern
Meſſen einen Ruf haben, erzählen die Reifenden die unglaublichften Dinge. So +. ?.
laffen fie einen beliebig aufgegriffenen Knaben durch einen Spiegel Blicke in die Kerne
thun und Perfonen und Dinge befchreiben, von denen weder der Zauberer noch de
Knabe die entferntefte Idee haben. Die magifche Wirkung, welche die Schlangen
beſchwoͤrer auf die giftigften Schlangen ausüben, ift befannt. (S. Aegypten, Geſchichte.
(Handel, Induſtrie und Verkehrsmittel.) Die Bedingungen zum
Wohlſtand Aegyptens liegen nicht in der Induſtrie, für deren Hebung die Regierung
Mehemed Ali's nutzlos ungeheure Summen verſchwendet bat. Aber auch zur Hebung
der Bodencultur hat Mehemed Ali ſehr viel gethan, freilich nicht zum Beſten des Vob⸗
kes, ſondern der Regierung. So führte er vor 30 Jahren den Bau der Baumwolle
ein, die bald Die Hauptprobuction und den Haupterport des Landes ausmachte. Da
Monopol der Regierung ift von Sajid Paſcha aufgehoben. Die großen Baumwollen⸗
ESpinnereien und Zeugfabriken, welche Mehemed Ali gegründet hatte, ließ Abbas wir
der eingehen. Zuckerrohr wird bis jetzt nur zum eigenen Bedarf gebaut, geſotten und
raffinirt. Die Zuckerinduſtrie hebt ſich aber immer mehr, ſo daß der Zucker bald ein
Exportartikel werden wird. Die Seidenraupencultur iſt ebenfalls von Mehemed Ali in
großartigem Maßſtab, mit Anpflanzung von 3 Millionen Maulbeerbaͤumen eingeführt.
Auch viele Oelbaͤume ließ er pflanzen. Bon andern Bodenproducten wird Lein rad
Frankreich, Seſam nah England ausgeführt; ferner Wolle, Indigo, Opium, Seide,
Salpeter, Soda, doch in geringer Menge. Bon größeren Fabriken befteben nur nod
Indigo>, Rum⸗, Alaun- und Salpeterfabrifen.
Der directe Handel mit Europa wird von den großen Handeldhiufern in Alexan⸗
dria betrieben. Damiette vermittelt den Verkehr mit Syrien, Suez mit Indien, Koßnit
mit Arabien, Cairo und Siut mit dem Innern. Gingeführt werben europäiſche Dar
brifate, namentlich baumwollene und wollene Stoffe, Antimon, Spiegel, Papier, lad
Steinkohlen, Eifen und Steingut aud England, Bauholz, Wein, Kaffee, Tabak ıc.
aud verjchiedenen Ländern des Orients. Der Handel mit Sudan und Abyſſinien be⸗
ftebt in Gummi, Goldſtaub, Elfenbein, Straußfevern, Bellen, Wachs, Weihrauch,
Safran, Opium, Senned. Die Kopten find bier die Unterhündler. Der Sflavenhan-
del ift jegt im ganzen Lande verboten. Der Handel mit dem Innern Afrika's iſt ges
funten, Hauptfählih weil ihn die Negierung meift monopoliſirte. Dagegen ift der
Handel mit Europa in bedeutenden Aufſchwung begriffen. Die ägpptifche Polizei
bietet Dem Handel hinreichende Sicherheit. Eine neue englifchrägpptifche Bank, Die noch
im Sabre 1856 ihre Operationen beginnen follte, wird wenigftend der Wucherpflanze
der neufranzöftjchen Greditanftalten den orientalifchen Boden verfperren. Die ägyptifche
Münze wird nad dem Piaſter (— 2 Ngr.) zu 40 Para berechnet. Der türfijche Mes
giddi Hat 18 Piafter, 1 Pfd. Sterl. 1001, Piaſter.
(Xiteratur.) a den Heifeberichten von Belzoni, Caillaud, Minutoli, Lep⸗
us, Brugſch, Schubert, Püdler - Muskau, Cadalvcan, St. John, Parthey u. U. die
ausführlichen Werfe von Russel, View of ancient and modern Egypt. Edinb., 1831;
Lane, An account of the manners and customs of the modern Egyptians. London,
1836. 2 vol.; Waghorn, Egypt. as it is in 1837. Lond., 1837; Clot Bey, Apergu
general sur lEgypte. Par, 1840. 2 vol. mit Ch. u. 8.; Yates- the :modern
history and condilion of Egypt, its climate, diseases and capabilities. London,
1843. 2 vol.; Schoelcher, T’Egypte en 1845. Par. 1846; Pruner, Aegyptens
Naturgefchichte und Anthropologie. Erlangen, 1847; E. Combes, Voyage en Egypte,
en Nubie etc. 2 vol. Paris, 1846. -
Aegypten. (Neuere Gefchichte.) Diefer ältefte Culturſtaat der Melt, nach bib-
Uüſcher Tradition gegründet von einem Sohne Hams, Mizraim, hat feit Alters von den
Stürmen der Weltgeicyichte viel zu leiden gehabt, und es naht die Zeit, wo die
tentrale Lage, die er lange in der alten Welt einnahm, auch in der neuen ihm wieder
wird. Ein Land, das an jeder der Entwidlungsphafen der vorchriftlichen und chrifte
- Tihen Welt näheren Antheil gehabt bat und endlich von den Perſern den Griechen, von
}° dieſen wieder den Römern überliefert ward, — bildete e8 auch eine der denfwürbigften
‘7 Stätten der erften Gefchichte des Chriftentbums. Don Bedeutung für -die Kirche
Aberhaupt wurde die alerandrinifche Katechetenfchule mit ihren großen Lehrern: Pantä-
nnd, Clemens, Drigenes, Herafled u. a. Das Characteriftifche der ägyptifchen Lehrer
Wdes Evangeliumd war das Beftreben, die chriftlichen Grundgedanken mit den verwandten
zcz: oder ähnlichen in den Religionen des orientalifchen Heidenthums zu vergleichen und zu
zit; verquiden. Dadurch vertiefte fich wohl die philofophifche Erfenntnig und Begründung
der Lehre, aber die Lehre felbft wurde auch ihrer Durchfichtigen Klarheit und Einfach⸗
Ye heit beraubt, wurde vielfach verfälfcht. Man kann daher zwei Richtungen unterfcheiden :
‚& eine Ächte und wahre mit den Drigenes, Clemens, Dionyfius, Athanafius (dem
ch
Verfaffer des nicänifchen Glaubensbekenntniſſes) an der Spike; und eine bäretijche
we mit ihren Opbiten, Dofeten, Sabellianern und Arlanern. Auch auf practifchem Ge⸗
biete erzeugte das phantaftifche, Düftere Wefen Ber Aegypter durch die verkehrte Asfefe
(Bahomius, Antonius) und durch den mannichfachften Aberglauben örtliche und durch
die literarifche Bedeutung Alerandriens weithin wirkende Berirrungen. Die für ketzeriſch
erklärte Partei der Monophnfiten wurde die zahlreichere, wählte fich ihren eigenen Pas
triarchen, nannte ſich Die coptifche d. i. ägyptifche Kirche und legte der orthodoxen
a: Rinderzahl, welche ihren Patriarchen don Byzanz ber befam, den Spottnanen der
u? Kaiferchriften (Melchiten) bei. In diefem dogmatifchen Streite, der, wie gewöhnlich,
> mit möglichfter Gehäfftgkeit von beiden Seiten geführt wurde, erſtickte das Streben nach
„® Geiftliher Heiligung. Ja, jo weit ging die Erbitterung, daß die Kopten, um nur die
sr Herrſchaft der Orthodoren los zu werben, im Jahre 641 den andrängennen Muham-
medanern die Eroberung des Landes möglichft erleichterten. Amru ben Claas, der
F
\
‚
- Eroberer, verſchonte auch anfangs die Iafobiten oder Monophyſiten mit der Kopffteuer.
* Darm aber wurde unter den Kalifen der fatimidifchen Linie der Drud gegen die armen
— Chriſten immer aͤrger, und es giebt keine Schandthat, die nicht an ihnen mit ſchaͤnd⸗
u Meder der Handel Venedigs, welcher ſich auch auf Aegypten
licher Luſt verübt wäre.
romiſche Airche hiell ſit ſur Aeyer UND TEWiieruigie damit ihre PHartherzigteill. Daldpin
eroberte das Land 1187 und führte das Syſtem der militärifchen Lehne ein, d. h. er
wies feinen circaſſiſchen Kriegern, um fich ihrer Treue zu verfichern, große Büter, ja
ganze Dörfer gegen dauernde DBerpflichtung zum Kriegddienfte an, und die Fellahs,
welche dad Feld beftellten, flanden zu ihnen in dem Verhaͤltniß von Xeibeigenen, ohne
aber verkauft oder - freigelaffen werden zu bürfen, und - entrichteten eine Abgabe
in Geld und Felvfrüchten. Als die Dynaſtie des Sultans Saladin verdrängt
war, brachten die Mameluden von 1250 bi8 1517 dad Land in den erbärmlichften
Zuftand. Endlich befiegte der Sultan Selim von Conftantinopel den legten mame⸗
Iudifchen Sultan Tumanbai und machte Aegypten zur türkifchen Provinz unter einem
Paſcha. Seitdem war e8 der beftändige Schauplag innerer Kämpfe zwifchen den
Mameluden-Beys und den türkifchen Statthaltern, bis endlich der franzöflfche General
Bonaparte ih am 19. Mai 1798 in Toulon einfchiffte, um das in Europa faft ver-
geflene Land zu erobern und dadurch den Engländern in Oftindien beizufommen. Er
fuchte damit den fchon ein Jahrhundert früher von dem deutfchen Staatömanne und
Philoſophen Keibnig der franzöfifchen Regierung empfohlenen Plan ins Werk zu fegen. Bo⸗
naparte führte auf 194 Schiffen ein Heer von 40,000 Mann und einige Taufend Gelehrte,
Künftler, Aerzte und Werkleute aller Art unter dem Schuge von elf Linienfchiffen und acht
Fregatten gegen Malta, eroberte e8, ließ eine Befagung zurück, Iandete vor Alerandrien und
nahm es dur Sturm. General Marnont nahm Rofette und Abulir. Nun ging das
noch 30,000 Dann flarfe Heer auf Cairo 108. Bei den Pyramiden von Gizeh
empfing fie der Mameludenhäuptling Murad Bey mit einem wüthenden Angriffe, wurde
aber gefchlagen und mußte Cairo, welches fchnell von Ibrahim Bey verlaffen war, in
franzöſtſche Gewalt fallen laffen (22. Juli). Aber Nelfon flug (1. Auguft) die franzöftfche
&lotte bei Abufir (f. d. Art), die Pforte, welche Aegypten nicht franzöftjche Provinz
werden laffen wollte, erklärte (12. Septbr.) den Krieg an Frankreich, die Einwohner
von Gairo empörten fih (23 — 25. Septbr.) gegen die Franzoſen und ermordeten
namentlich viele franzöflfche Gelehrte und Künftler, Bonaparte ftellte nur durch ein
großes Blutbad die Ruhe wieder ber, zog (27. Febr. 1799) mit 18,000 Mann nad
Syrien, erfocht mehrere‘ Siege, belagerte Das unterdeffen durch die Engländer verftärkte
St. Iean d'Acre (f. Here) ‚vergebli und eilte, von der Peft furchtbar verfolgt, mit dem
Reſte feined Heeres nach Gairo zurüd. Siegreich gegen die Türken zwifchen Alerandrien und
Abulir, befeftigte er aufs Newe die franzöflfche Herrichaft in Aegypten. Zufällig er⸗
baltene alte Zeitungsblätter aud Europa beftimmten ibn, Aegypten zu verlafien und
den Qberbefehl an Kleber zu übergeben. Die Lage des Heeres war bedenklich, der
Großvezier war von Syrien mit einer großen Armee im Anzuge, Kleber ſchloß einen
dreimonatlichen Waffenſtillſftand. Sein Brief mit der ergreifenden Schilderung von
feiner elenden Lage an: das franzöfliche Direetorium fiel den Engländern in die Hände,
fle forderten, daß fich Die ganze franzöfljche Armee ergeben jollte. Da wagte Kleber
das Aeußerfte, fchlug den Großvezier, bildete neue Regimenter aus Kopten und Griechen,
legte‘ fichere Magazine an — ward ®ber (14. Juni) von einem Türfen ermordet.
. Abdallah Menou bekam den Ohberbefehl. England befchloß, Alles daran: zu feßen, um
Aegypten den Branzofen wieder zu entreißen. Am 1. März 1801 erfchien die englifche Flotte
vor Nlerandrien, nahm (18. März) Abukir (f. d. Art.), ſchlug die Franzoſen (21. März),
bekam durch die türkiſche Flotte Verſtaͤrkung, eroberte Roſette und beſchraͤnkte mit
Hülfe einiger glücklichen Treffen zu Lande die Franzoſen auf den Beſitz von Cairo
und Alerandrien. Erftered ward (20. Juni) belagert und vom General Belliard unter
der Bedingung freien Abzuges nad Frankreich (27. Juni) übergeben. Menou in
Alerandrien, dem Admiral Gantheaume vergebend einige Tauſend Mann Verftärfung
hatte zuführen wollen, capitulirte auch, übergab alle Kriegs- und Kauffahrteifchiffe,
alle Karten und Sammlungen von Wegypten an die Engländer und war mit feiner
Befagung von 8000 M. und 1307 Matrojen Ende November 1801 in Hranfreich.
Ungeachtet von dieſer viertehalbjährigen Expedition reellen Gewinn eigentlid nur Bo⸗
naparte für feine Perſon davongetragen hatte, indem der Nimbus des Eroberer von
- Uegppten weitere Erfolge in Paris ficherte; fo ift fie doch weder für Europa, noch
nicht hierher (j. d. Art. Mehemed Ali), auszuführen, wie e8 endlich zu den orientalifchen
Berwidelungen in Jahre 1840 fam, wie England der Politik Frankreichs und des ihm
völlig ergebenen Pafchad von Aegypten entgegentrat und mit den beiden deutjchen Groß⸗
mächten und mit Rußland fich zu dem bedenklichen Zwecke verband, dem Umflure
der Türkei auf jede Weiſe, namentlich von Aegypten aus, zu wehren, wie durch dies
alles aber die Dort nothmwendige Krifis nur mühjam binausgefchoben wurde. Das Er-
gebnig für Aegypten war die Zuerfennung der direkten Erbfolge an die Familie Mehe—⸗
med Ali's, Die ihm ertheilte Ermächtigung, die Offizierftellen im Heere bis zum Range
eines Oberften zu vergeben, die Erlaubniß, die Negierung des Landes nach feinem Wil-
Ien einzurichten, und die Verpflichtung zu einem jährlichen Tribut von 60,000 Beuteln
(10. Juli 1841). Jetzt aber entſtand ein Umfchwung, deffen vorzüglichfter Urheber
Ibrahim Paſcha war: das alttürfifche Wejen wurde begünftigt, die europäifche Kivi-
liſation verdrängt, der Handel mit dem Auslande erfchwert, dad Land fat ganz unter
Mehemed Ali, feine Söhne und einige Günftlinge vertbeilt. Die Bedrüdungen dei
Volkes fleigerten ih, wenn moͤglich, dabei noch. Dazu kamen mancherlei Pla
gen, 1842 raffte eine allgemeine .Viehfeuche 160,000 Rinder weg, 1843 kamen zu
Peſt und Ninderfeuche noch maſſenhafte Züge von Heufchreden und richteten ungeheure
Verwüſtungen an, der Sclavenhandel und Negerfang, eine Weile unterbrochen, wurde
auf's Neue begonnen und großartig betrieben, das Volk feufzte, und ganze Dörfer
und Städte, namentlich in Ober⸗Aegypten, wanderten nach Syrien oder in die Wüſte
aus. 1848 wurde Mehemed Ali für irrſinnig erflärt (er flarb den 2. Auguft 1849)
und fein Sohn Ibrahim zum Paſcha von Aegypten und zum Vezier ded Sultans
ernannt. Seine alte Kriegsluft flammte wieder auf, Behufs einer: ftarken Rekruten⸗
Aushebung wurde eine Volkszaͤhlung veranftaltet (fie ergab 4,500,000 Seelen), die Küften
in Vertheidigungszuftand geſetzt und das Volk noch härter bedruͤckt. Glüdlicher Weile
ftarb "Ibrahim ſchon nach drei Monaten, und fein Neffe Abbas Paſcha (j. d. Art)
folgte ihm in der Regierung. Diefer machte fogleich die Rekruten⸗-Aushebung rüdgan
gig, beichränfte die Staatdausgaben, ſchloß die Staatöfabriken, hob Die Kopffteuer, die
Pinnenzölfe und die Handelsmonopole für die Producte aus Central-Afrifa auf und
ſchien endlich wieder eine glüdlichere Zeit für das aͤgyptiſche Volk heraufzuführen.
Allein da. eine ſchwaͤchliche Gutmüthigfeit der Hauptzug in dem Charakter des neum .
Paſcha war, fo fuchten ihm die mit- folgen Maßregeln unzufriedenen Großen das
Negieren bald fo fehr zu verleiden, daß er fich faft gänzlich in feine Schlöffer zurüdzeg
und feine -Zeit in feinem Snabenharem. mit Tauben und Hunden zubradhte- und nur
noch für Gelderprefjungen einigen Sinn zeigte. Ihm gegenüber bildete fich bald eim
türfifche Partei, und Diefe brachte e8 dahin, daß die Pforte 1851 ihm befahl, den
Zanfimat in Aegypten einzuführen, d. h. das Leben und Eigenthum eines jeden Unter:
tbanen der Pforte nicht ohne gerichtlichen Urtheilsfpruch anzutaften, das Steuerweſen
‚ und die Soldatenaushebung nach vorgefchriebenen Grundfägen zu orbnen, die Diet
zeit des Militärs auf wenige Iahre zu befchränfen, jede Mißhandlung zu unterlafen,
das Heer auf 20,000 Mann berabzufegen u. |. w., furz, die Souveränetätsrechte ab»
zugeben. Er erlangte für eine Erhöhung des jährlichen Tributs bis zu 150,000 Bew
teln zwar einige Erleichterungen, wie das jus gladii auf mehrere Jahre und das Recht,
über feine Unterthanen in Frohn- und Militärdienften zu verfügen; aber er mußte fid
dem übrigen Inhalt des Tanſimats fügen. Da traten im Sabre 1852 neue Verwicke⸗
lungen für die Pforte ein. Der ägyptifche Vicefönig benutzte fle ſchlau, ſchoß einen
jährlichen Tribut vor, wurde dafür zum Erften unter den Statthaltern ernannt, em⸗
pfing das jus gladii auf Lebenszeit zurüd und ward zum Haupte der Familie Mehemed
Ali's ernannt. Der „heilige Krieg" zwifchen der Pforte und Rußland forderte auch
die Theilnahme Aegypten. Es fandte 15,000 zerlumpte und halb verhungerte Truppen
und eine elende Flotte von 11 Schiffen. Am 12/13. Juli 1854 ward Abbas auf
feinem Divan todt gefunden. Sein Palaft war geplündert und zwei feiner Mameluken
entfloben. Ihm folgte fein Obeim Sajid Paſcha, im J. 1822 geboren. und in
europäifcher Bildung erzogen. Cr bat bald nach dem Antritt feiner Regierung mehrere -
allmählich verfandet und dadurch unbrauchbar geworben iſt, feheint fo ziemlich außer allem
Zweifel. Kotſchy hatte im Jahre 1855 Gelegenheit, dad Terrain des projectirten Sug-
canald zu durchziehen und die Bonenverhältniffe dort aus eigner Anfchauung kennen zu
lernen, und er fpricht in feiner Schrift Die Meberzeugung aus, Daß die Gefahr der
Berfandung für jenen Canal hauptſächlich von Oſten komme, wo die bei weitem grö-
Bere Hälfte der Wüſte liegt, und diefelbe nur durch Anbau und Vervielfältigung ber
ſchon vorhandenen Vegetation abgewendet, werden Eönne. Nachdem Kotfchy den von
ihm zurüdgelegten Weg feizzirt und ein Bild der Vegetation der Wüfte und ihres
Saumed gegeben, wo Nil-Schlanm und Wüftenfand fich frheiden und vermengen, fagt
derfelbe: „— — Id muß bemerken, daß während unjerer Reiſe der NO.⸗Wind wie
derholt die, oberfte Schicht ded Sandes langfam, fie etwa einen Kup über die Oberfläde
ded Bodens erhbebend, nah SW. zu bewegte, was den Anfang der fpäter im Som:
mer während der Nil» Ueberfhwenmung vorherrfchenden Sturmwinde aus jener Hin«
melögegend angedeutet haben dürfte. Schr nothwendig wäre es daher, vor allen
anderen Arbeiten den Iſthmus in meteorologifcher Bezichung ſtudiren zu laſſen, um zu
fehen, wie flarf die Winde find, welche Sandwolfen bilden, in welchen Maſſen und wie
hoch diefelben gehoben, dann, in was für eine Entfernung fie fortgetragen werden. Waͤh⸗
rend der heißen Ehamafin-Winde, fo wie während der Nil⸗Ueberſchwemmung, wo Nord:
winde jo anhaltend und beftig find, müßten Beobachtungen angeftellt werden. Bei einem
Bau von diefer riefigen Größe, mie der Canal, darf man ſich nicht Damit begnügen,
die Sanddüunen der Weltfeite des Canals allein zu bebauen, ehen fo nothwendig, ja weit
gewichtiger muß und der Anbau von Vegetation auf deſſen Oftfeite erfcheinen, denn
dort liegt die eigentliche Sandwüfte, dorther droht früher oder fpäter die Vereitelung
ded. ganzen Werkes, gegen die der Menjch nur allmählich und höchſt unvollftändig wird
anfämpfen können. Der Regelmäpigkeit der Winde jener Gegend können wir fein zu
großes Bertrauen fchenfen, denn wie veränderlich ihre Richtung iſt, zeigen binlänglid
verfchieden daftehende abgerundete Sandfegel. Das einzige Mittel, ſpodurch Verwehun⸗
gen abgehalten werden können und welches dem Menſchen hier zu Gebote ſteht, giebt
ihm die Natur ſelbſt, er muß ihr aber durch die Kunſt hülfreich an die Hand gehen
‚und durch Vermehrung der Vegetation auf erweiterte Strecken ed dahin zu bringen
fuchen, daß Feine Sandwolfen entftehen, und wenn fte aus weiter Ferne anftürmen, fie
doch, bevor fie den Kanal erreichen, unfchäblich werben, d. h. niederfallen, indem fie
fi an den Hindernifien aufldjen.” — — Zu diejer gänzlihen „Ummandlung der
Vhyſtognomie der Landenge von Suez hält Kotſchy allerdings die Weftfeite für gün
iger als die Oſtſeite des Fünftigen Kanald; namentlich dürfe man bei dem rein jan
digen, Eiefeligen Boden, dem Mangel an Regen während der heißen Jahreszeit und ber
bedeutenden Teniperatur biefes Sanded nicht an den Anbau von Nußpflanzen denen,
fondern zuvörberft müfle man auf die Vermehrung der bereitd dort vorkommenden
Pflanzen und dann auf Einführung folcher denken, welche ähnliche Boͤden- und Klin«
bedingungen ertragen Eönnen. Ein vollftändiger Erfolg fei freilich erft zu erwarten,
wenn in der angebeuteten Weile durch mehrere Menjchenalter hindurch die Vegetation
ausgebreitet worden fei; nur dann erft fei an eine wirkliche Bewaldung des Iſthmus
zu denken. Dem gegenwärtigen Unternehmen des Suezkanals jcheint —amitgper Stab
gebrochen zu fein. (©. Sue.) Bon Fr. v. Szarvady, einem in Paris lebenden Ungarn,
erfhien bei Brodhaus eine Schrift über den Kanal, die Eeinen Zweifel an feine Zus
funft aufkommen laffen will; ähnlich E. Desplaces in feinem oben citirten Buche.
Aham. Die Aham's find, nach Bucelini, eines Stammes mit den Bannerherren
von Hagenau; für den Ahnherrn des Gefchlehts gilt Siboto Aheimer, der um
849 genannt wird. Rüdiger Aham, Domherr zu Paſſau, der mit Kaifer Friedrich
ind gelobte Kand zog und für einen von deſſen vornehmften Feldherrn galt, eroberte
1189 Cogni und ftarb an der Peſt. Mit Rüdiger's Bruder Edard beginnt bed
Haufes ununterbrochene Geſchlechtsreihe. Sein Geſchlecht blühete in drei Linien, die
Neuhaufer, die Wildenauer und die Hagenauer. Veit Aham befaß ſchon 1383 bie
Veſte Neuhaus am Inn, die heute noch Sie des Geſchlechtes if, Wilhelm war
deutſchen, Ach, Acha ım Vberdeutſchen = ſließendes Waſſer, befand eigentlich aus
‚zwei Aemtern, dem Amte Ahaus und dem Amte zum Homborn auf dem Bram (ſprich
Braam), davon erftered 1406 an's Hochſtift Münfter gefommen war, letzteres aber,
ſammt den Städten Borken und Vreden, feit undenflichen Zeiten einen Veſtandtheil
deſſelben gebildet hatte. ”
In jedem der beiden Aemter Ahaus und Bocholt ftand ein Amtsdroſte den Ge⸗
ſchäften vor, welche die geſammte Polizei- und Finanzverwaltung umfaßten. Er hatte
einen Apjunften neben fich, welcher, fo wie der Amtödrofte felbft, au3 den alten Ges
fchlechtern der Nitterfchaft des Hochftiftö beftellt wurde. Zu jeder Amtöproftei gehörte
ein Amts⸗Rentmeiſter, der gewöhnlich den Titel eines fürftbifchöflichen Hof- Kammer
Raths führte, und zuweilen auch einen Adjunkten hatte; ſodann der Amtöfchreiber, der
Amtsmedicus oder Phyſicus, und das erforderliche Unterperfonal. In jedem Kirch:
fpiele gab e8 einen Receptor für die Hebung der Steuern, Renten und Gefälle, einen
Vogt, auch Obervogt, Haudvogt in manchen Kirchfpielen genannt, für die Polizeiver-
waltung, und einen Führer, auch Oberführer, und einen Amtsjäger für die Forftaufſicht
in denjenigen Kirchipielen, wo ſich Iandesfürftlihe Waldung befand. Als Poligei-
Beamte ftanden dieſe Amtsjäger unter den Amtsdroften, als Forſt⸗Techniker aber un
mittelbar unter dem fürftbifchöflichen Ober-Iügermeifter- Amt zu Münfter. |
- gu Ahaus befand fich ein Iandesfürftliches Luſtſchloß mit Hofgarten und 3%
anerie.
Fire die Pflege des Nechts und der Gerechtigkeit beftanden im Amtsbezirk Ahaus
mehrere Gerichte, und zwar:
Das Gericht Ahaus, zum fteinernen Kreuz und Ottenſtein über die Kirchfpiele
Ahaus, Alftätte, DOttenftein, Weſſum und Wüllen.
Das Gogericht Borken, deſſen Richter Gograf zum Homborn des Amts aufm
Bram hieß, und das Kirchfpiel Borken zum Gerichtöfprengel hatte. Unter dad
Gogericht gehörten: das Gericht Gejcher über dieſes und dad Kirchfpiel Heyden; dad
Gericht des Kirchfpield Stadtlohn; das des Kirchſpiels Südlohn mit den kirchſpil
Ramsdorf, Groß⸗ und Klein⸗-Recken, Velen.
Das Stadtgericht Borken, aus einem Richter und zwei Aſſeſſoren beſtehend.
Die Gerichte der Wigbolde Ramsdorf und Stadtlohn, zu dem die Bauerſchaft
. Weſſendorf gehörte; das Gericht der Stadt Vreden nebft dem Kirchfpiele; das Gericht
Weſeke, Das ſich auch über die Bauerfchaft Wierte des Kirchjpield Borken erftrerfte.
| Alle diefe GerichtSbehörden waren unmittelbare Tandesfürftliche; mittelbare dage⸗
gen: Die Graf Merveldifche Gerichtöbarkeit Lembeck über Die Kirchfpiele Erle, Herveſt,
Holfterhaufen, Lembeck, Rade, Schermbed und Wulfen; — das Gericht Lippramsdorf
in der Herrlichkeit Diftendorf; — die freiherrliche Landsbergiſche Gerichtöbarfeit zu
Belen, den Stammorte der 1733 erlofchenen Grafen von Velen, die zu Raesfeld ihren
gewöhnlichen Sitz gehabt hatten, das aber von da an — die gräflich Liniburg- St
rum'ſche Gerichtöbarkeit der Herrlichkeit Raesfeld bildete.
Im Amte Bocholt beftand dad Stadt» und Landgericht zu Bodpolt und bad
Gericht zu Dingden.
In allen diefen Gerichten, mit Ausnahme der zu Borken, zu Ramsborf und zu
Bocholt, welche collegialifche Einrichtung hatten, fo zwar, daß das Bodholter, wenn
es als Landgericht ſaß, 5 Schöffen zu Beifigern hatte, waren Einzeleichter nebft Ge⸗
richtöfchreiber, und bei jedem Procuratoren; bei den meiften befand fich ein Advoca-
tus fisci.
Der Regierungd > und Hofrath zu Münfter bildete die höchfte Inſtanz; eine
Zwifchenftufe das weltliche Hofgericht ebendafelbfl. Wer fich aber nicht bei den Sprüchen
des Regierungs⸗ und Hofraths beruhigen wollte, der ging an die höchften Reichdge
richte, den Reichshofrath zu Wien, oder an's Faiferliche Reichskammergericht zu Weglar,
bei welchem letzteren nicht alfein der Fürftbifchof feinen beftändigen Procurator bielt,
fondern auch das Domcapitel und mehrere Stifter, die gefammte Ritterfchaft, die Stadt
WRünfter, verfchiedene Familien die ihrigen; denn der Fürſtbiſchof zu Miünfter batte
nicht, wie Feiner feiner geiftlichen Mitftände, das jus de non appellando erlangt.
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farben. Eine Erbtochter dieſes Hauſes brachte Die Herrfchaft Anholt ihrem Gemahle,
Johann von Bronkhorft, zu. Des Grafen Iakob von Bronkhorft Söhne, Dietrich II.
und Johann Jakob, theilten die mütterliche und väterliche Verlaſſenſchaft, da denn Graf
Dietrich zu feinem Theil die Herrfchaft Anholt mit’ ihrem Zubehör, als den anfehn-
lichften Theil der Erbſchaft, Johann Jakob aber die anderen Güter befam. Jeder bin-
terließ eine Tochter. Als fich Dietrich's Tochter, Maria Anna, mit dem Fürften Leo:
pold Bhilipp Karl zu Salm vermählte, fchenkte ihr der Vater bei feinen Lebzeiten
1641 alle feine Güter und unter diefen auch die Herrfchaft Anholt, welche Schenfung
Kaifer Ferdinand III. beftätigtee So ift dieſe Herrſchaft, Die bereits feit 1571 durch
Kuifer Marimilian Il. das Müngrecht befaß, an das fürftlide Haus Salm gekommen,
deswegen dafjelbe Sig und Stimme int weitfälifchen Reichsgrafen⸗Collegio und auf
den weftfälifchen Kreistagen hatte. Doc fland Anholt weder in der HMeichd- noch
in der Kammer » Matrifel. Auch maßten ſich die Staaten derniederländifchen Provinz
Belderland noch im 18. Jahrhundert die Oberbotmäßigkeit über die Herrfchaft an, die
allerdingd in früheren Zeiten ein gelvernfches Lehn geweſen war, aber ſchon von Kal
fer Kaͤrl V., als er Geldern befam, aus deffen Lehnſchaft entlaffen worden fein foll.
Zu einer Neichd- und Kreisflandfchaft - wegen ihrer neuen Beflgungen im vor
maligen Hochftift Münfter haben es die beiden Fürften Salm nicht gebradt. Nm
Gegentheil gehörten beide mit zu vbenjenigen, Die, indem fle fich dem gewaltigen
Führer des weftlichen Erbfeindes der Deutfchen, bem Häuptlinge Frankreichs, mit dem
angemaßten Kaijertitel, unterwarfen, durch Unterzeichnung des Parifer Machwerks, der
Nheinbund » Ucte vom 12. Juli 1806 dem Heil. Römifchen Reiche Deutfcher Nation
den Todesftoß verfeßten. Bon Buonaparte’3 Gnaden mit der vollftändigen Souveraͤ⸗
netät befleidet, brachen, mit Genehmbaltung ihres Schuß» und Schirmherrn, die Ahein-
bündler den Stab über eine große Menge ihrer fonftigen Mitftände und Genoffen, de
ren Ränder fie den ihrigen mir nichts Dir nichts einverleibten. So auch der Fürſt zu
Salm-Kyrburg, der die vom Amte Ahaus ringsumfchloffene, unmittelbare freie Reihe
berrfchaft Gehmen mit feinem Gebiete vereinigte. Diefe Herefchaft, deren Bellger Sit
und Stimme im weftfälifhen Neichögrafen-Gollegio und auf den meftfälifchen Kreis⸗
tagen hatten, gehörte feit 1640 dem reichsgräflichen Haufe Limburg⸗Styrum, befand ſich
aber 1806, als Fürft Salm-Kyrburg fie politijch todtfchlug, in den Beſitze des reichäftei-
herrlichen Haufes Bömelberg, an das fie durch Heirath mit Ifabellen, Erbtochter bed
1800 erlofchenen Haufes Limburg-Styrum, gelangt war, ebenfo die Herrlichkeit Raesfeld.
In der Mitte des Jahres 1809, als der Mheinbund, berüchtigten Angedenkens,
den Scheitelpunft feiner Größe erreicht hatte und in der höchften Blüthe ſtand, da hat
ten die beiden Fürſten Salm ein Gebiet, deſſen Bodenflaͤche man mit Einfchluß von
Anholt auf 31 D.-Meilen ſchaͤtzte, und es hatte ber
Fürſt Salm-Salmı 39,390 Untertbanen, 150,000 Fl. Einkünfte,
Fürft Salm-RKyrburg 19,695 ; 80,000 „ :
Beide zufammen mußten 323 ihrer Untertbanen bewaffnen und fie dem Schup
und Schirmherrn ftellen, der die münfterfche Jugend, echt deutfches Blut, in den Ge
filden und den Einöden der fpanifchen Halbinfel, im unfinnigften aller von ihm geführ⸗
ten Kriege, verbluten ließ und ftet& Erſatz forderte.
Mögen die Salm’fchen Fürften ob dieſes immer wiederkehrenden DBerlangend um
willig geworden fein und dadurch den Zorn des Branzofen-Häuptlings auf fid) geladen
baben, wer weiß das heut zu Tage noch? Aber zornig, fehr zornig war der Gewalt
haber, denn er löfchte amı 26. December 1810 den Fürften von Salm-Salm und den Fürſten
von Salm - Kyrburg auf der Lifte der Aheinbundfürften mit einem einzigen Federſtrich,
und erflärte nad) gewohnter Weife: das Haus hat aufgehört zu regieren! Die Lande
deflelben wurden mit einen Departement des vormaligen Königreichs Holland vereinigt,
das er feinem Bruder Ludwig genommen hatte, weil der nicht unbedingt nach ber kai—
jerlichen Pfeife tanzen wollte, fondern die — Frechheit hatte, ſich als fouverainer Het
zu fühlen! Holland ward durch eben daſſelbe Decret, welches die Salme zertuat, dem
glorreichen Meiche der grande nation einverleibt; jenes Departement aber, dem Die
Salm'fchen Lande nebft anderen Theilen des alten Münfterlandes fammt ber Hauptſtadt
zöſiſch 188e1l superieur nannte, wel man ın Paris glaubte, Das niederdeutſche Wort
„Over“ fei gleichbedeutend mit dem hochdeutſchen „Ober“, Yssel ullerieur hätte es
beißen müflen.
In Münfter aber, der Stabt, erhob man ein Zetergefchrei, daß die alte Bifchofs-
ſtadt nicht die Ehre Haben follte, einen Vräferten innerhalb ihrer Mauern zu begen.
Deputationen über Deputationen wurden entfendet nad Paris, um DBuonaparte anf
andere Gedanken zu bringen; man ließ ed nicht an fogenannten Artigfeits » Beweifen
und an Flingenben Beweiſen der Huldigung fehlen, deren Klang man in der — Haupt»
ſtadt der Welt immer ſehr gern gehört hat! Sie hatten Erfolg, denn Buonaparte ſchuf
am 28. April 1811 ein Departement der Lippe, dem die vormals fouveränen Lande
des Haufes Salnı zugelegt wurden. Uber wie wurden fle in abminiftrativer Hinficht
zerlegt, zerfchnitten! Drei Unterpräfecten hatten daran ihren Theil; der zu Münfter
(der Präfeet felbft), der zu Mees und der zu Steinfurt. Alle war, wie ſich von felbit
verfteht, nach franzöfifchen Zufchnitt, Gefeßgebung, Verwaltung, Rechtspflege, Steuern,
— geheime Polizei und öffentliche, gehandhabt durch übermüthige Marechaufjee'd, nun
mehro Waffenlente, Gensd'armes genannt. Bon den Salm’fchen Landen gehörten zum
Arrondiffement Münfter: die Mairien Lembeck und Reden im Ganton Haltern; zum
Arrondiffement Need: die Mairien: Anholt, Bocholt, Dingden, Lindern (Kirchfpiel
Bocholt), Rhede im Banton Bocholt; die Mairien Borken, Gehmen, Heyden, Marbed
(Kirchſpiel Borken), Raesfeld, Ramsdorf, Velen, Wefefe im Banton Borken; zum
Arrondiffement, Steinfurt: die Mairien Ahaus, Amelo, Ottenftein, Vreden und Weſſum,
welche den Canton Ahaus bildeten.
Diefer Zuftand dauerte bis zu Anfang des Nobember- Monats 1813, nachdem
auf den klutgetränkten Feldern von Leipzig der heilloſen Franzoſen-Wirthſchaft in Deutj-
land mit Schimpf und Schande ein Ende gemacht worden war.
Die Beſchlüſſe des Wiener Eongreffes gaben den Bürften Salm die ihnen von
Buonaparte verliehene und dann nad) wenigen Jahren, geraubte‘ Souveränetät nicht
zurüd. Die GongreßsActe vom 9. Juni 1815 ftellte im Art. 43 „die Herrfchaften
Ahaus, Bocholt und Anholt, die den beiden Zweigen des Hauſes Salm gehören, “
unter die Botmäßigfeit ded Königs von Preußen, der auch die Herrfchaft Sehnen des
Freiherrn von Bömelberg unterworfen wurde, als welche in dem Art. 43 ausdrücklich
genannt ift, wodurch deren Mediatifirung durch den FZürften Salm⸗Kyrburg vom Wiener
Gongreß nicht anerfannt wurde. Obwohl den mebiatifirten Fürften durch Art. 14 der
Wiener Congreß-Acte manche Norrechte gewährleiftet worden waren, infonderheit Die
Nechtöpflege im erften Nechtögange für bürgerliche Streitfachen wie für peinliche Fälle,
jo bielt e8 die preußifche Regierung doch nicht für angemeifen, dem fürftlichen Haufe
Salm weder dieſes Necht, noch das Recht der örtlichen Polizei- Verwaltung einzuräus
men; man Fam mwegen Ablöfung Diefer durch den feierlichften Staatsact verbrieften Ge⸗
rechtiame überein.
Die ſalmſchen Beflgungen wurden der Regierung zu Münfter untergeben, eben fo
die Herrfchaft Gehmen. Den preußifchen Verwaltungsſyſteme getreu, theilte man ben
Bezirk diefer Regierung in Kreife und feßte einem jeden Kreife einen Yanbrath ober
einen Kreis⸗-Commiſſar vor, wie diefer Beamte Anfangs hieß. Hatte aber ſchon Die
feanzöftfche Verwaltung Landestheile auseinander geriffen, die feit Jahrhunderten
zufammen gehört hatten, fo folgte auch die preußifche Regierung diefem Beijpitle
nach und fügte zufammen, was nie beieinander gewefen war, jo weit die Erinnerung
an die fürftbifchöfliche Negierung zurüdreiht. Die franzöſiſche Verwaltungs » Marime
der Mairien, die vorgefunden wurde, fand man ganz bequem; man bebielt fie bei und
nannte Diefe Fleinen Berwaltungdbezirfe DBürgermeiftereien, ihre Vorſteher Bürgermeir
fter, mogten diefe nun über Bürger, d. h. Stadtbemohner, oder über Bauern, d. 5.
Bewohner ded platten Landes, das Megiment führen. Die falmfchen Lande wur
den unter vier Kreife, vertheilt. Es gehören zum Kreife Borfen, der ganz ſalmſch
ift: die Bürgermeiftereien Anbolt (die beiden Städte Anholt und Werth enthaltend),
Bockholt (die Stadt, man fchreibt jetzt Bocholt), Rhede, Lindern (Kirchfpiel Bockholt
außerhalt der Stadt), Dingden, Velen, Ramsdorf, Wejede, Reden (beide Kirchſpiele
Pr
DEsusi), WIYHUEN, ODER, KIIAVL), IRUEDER pieti Votten MUBTEYURED DIL NORD),
Raesfeld und Gehmen die Herrlichkeit; zum Kreife Aha use die Bürgermeiftereien Ahaus
(Stadt Ahaus, Kirchfpiel Wüllen und das nicht falmfche Kirchfpiel Legden), Wellum, .
Ottenſtein (mit Alftätte), Vreden (vie Stadt), Amelo (Kirchfpiel Vreden außerhalb der
Stadt), Stadtlohn (Stadt uud Kirchfpiel), Süpdlohn (mit Oeding); zum Kreife Coesfeld
(fprich Koosfeld): Die Bürgermeiſterei Gefcher und das Kirchfpiel Lippramsdorf' zur
Bürgermeifterei Haltern; zum Kreife Recklinghauſen: die Bürgermeiftereien Lembeck
(die Kirchfpiele Lembeck, Wulfen und Herveft), und Altſcherubeck (die Kirchfpiele Alt
fchermbed, Rade, Erle, Holfterhaufen) enthaltend.
Das Franzöflfche Geſetzbuch, Napoleons Eoder genannt, wurde außer Kraft geſetzt
und das Preußiſche Landrecht mit den damit zuſammenhangenden Gerichts⸗ ac. Ord⸗
nungen auch in den Salmſchen Beſitzungen eingeführt, vorbehaltlich der Nechtäbeftän-
digfeit altmünfterfcher Hochſtifts-Ordnungen, Ortöftatuten u. f. w. Es wurden Land»
und Stadtgerichte organifirt, und auch hierbei durch Trennen und Binden hiſtoriſch
nicht zufammengehörig gewejener Gerichtö-Eingefeifenen ganz willfürlich verfahren, man
nahm eine Zandfarte zur Hand, und trug darauf die Umgrenzungen der Gerichtöfprengel
ein, um die nach Bodenfläche und nach Kopfzahl der Bevölkerung fo gleichförmig als
möglich zu machen. So entftanden die Land» und Stadtgerichte zu Bocholt, deſſen
Bereich die Städte Anholt, Werth und Bocholt, und die Kirchfpiele Bocholt, Rhede
und Dingden umfaßte; Borken: die Stadt und das Kirchſpiel Borken, die Kird-
jpiele Ramddorf, Velen, Wefeke, Reden, Raesfeld und Heyden, aud) Gehmen; Stadt:
lobn: die Stadt und Das KHirchfpiel Vreden, die Kirchipiele Stadtlohn, Südlohn und
Gefcher, mit dem Sitze in Vreden. . Diefe drei Gerichtöfprengel enthielten ausfchlieplid
ſalmſche Eingefellenen; dagegen das Land- und Stadtgericht zu Ahaus nur die Kird-
jpiele Ahaus, Wüllen, Weſſum und Alftätte; Haltern: die Kicchfpiele Lipprameborf,
Lembeck, Wulfen, Herveſt, Altſchermbeck, Rade, Erle, Holſterhauſen.
Jedes dieſer Gerichte hatte einen Land⸗ und Stadtrichter und zwei Beiflger mit
dem gehörigen lLinterperforfal.
Die Juſtiz-Organiſation von 1849 bat Hierin eine wejentliche Aenderung vorge⸗
nommen. Es wurden collegialiſch eingerichtete Kreisgerichte zu Borken und Ahaus
beſtellt, mit einem Director und mehreren Raͤthen, und in den anderen bisherigen Land⸗
und Stadtgerichts⸗Orten Deputationen oder Commiſſionen, beſtehend aus einem Kreid
richter und einen oder zwei Hülfsarbeitern. Wider die Sprüche dieſer Gerichte wird
beim Appellationdgericht zu Münfter, früher Ober⸗Landesgericht genannt, Berufung ein
gelegt. Peinliche Faͤlle fehwererer Art werden durch das Schwurgericht erledigt, wel
ches für Die Salm'ſchen Lande beim Kreiögericht zu Borken abgehalten wird.
Die Linie Salm-Salm des Hauſes Ober-Salın, 1857 vertreten durch den Für⸗
ften Alfeed Gonftantin Alerander, geb. 26. December 1814, der feinem Vater, Florentin,
am 2. Auguft 1846 folgte, ift feit längerer Zeit im alleinigen Befig der Aemter Ahaus
und Bocholt, nachden ſie fich mit der Linie Salmsstyrburg abgefunden bat. Bei Er
richtung der Vrovinzialftände - für die Provinz Weftphalen wurde dem Fürften Salm-
Salm eine Birilftimme im erften Stande verlieben, kraft des Gefebes von 27. Mär
1824, und er wegen des Fürftentbumsd Ahaus-Bockholt und der Herrfchaft Anholt.
1847 zum erblichen Mitglieve der Herren-Eurie des vereinigten Landtages, und ebenſo
nach dem neuen Grundgefeh für Die preußijche Monarchie zum erblichen Mitgliede des
Herrenhauſes berufen. Der zwar nicht de jure, aber doch de facto in die Klaffe der
preußifchen Standesherren getretene, ehemalige Neichöftand hat indeſſen dieſem Rufe
bis anhero, 1858, nicht Bolge geleiftet; vielmehr haben ich von feiner und von Gei-
ten der vormaligen Reichöfürften, die ſich in derſelben Lage befinden, über die Rechts⸗
gültigfeit der preußifchen Staatöverfafiung in Beziehung auf fie und auf die ihnen
durch die Wiener Beichlüffe von 1815 gewährleifteten Vorrechte und Prärogative Be:
denken erhoben, deren Erledigung annoch in der Schmebe ift.
Dem Fürſtenthum N legt man in neuerer Zeit einen
Slächen-Inhalt bei von . . nen: 27% O.⸗Mln.
Und der Herrſchaft Ynholt einen von. Ba ; Y_
are 28 D.-Rin,
Kurprinzen von Hannover, Georg Ludwig von Braunfchweig-lüneburg, vermählt. Leb⸗
haft, fcharflinnig, ungewöhnlich fchön, kam Sophie Dorothea, ein verzogenes Kind, an
den Hannover'jchen Hof, mo die fteiffte Etikette herrfchte, wo ſie keinen Freund fand,
fondern einen verfchloffenen, wortfargen Gemahl, ‘ver fie nur aus Politik zur Ehe ge
nommen, feine Liebe aber längft einer andern Frau gefchenft hatte. Bald Batte die
Kurprinzeffin eine mächtige Partei gegen fich, an deren Spitze die Gräfin Clara Elifabeth
Platen, des Kurfürften Ernft Auguft Favoritin, ftand. Sophie Dorothea wurde Die Mutter
von zwei Kindern, eine& Prinzen und einer Prinzeffin, aber ihre Stellung wurde im
mer fchwieriger, ihr Spott fehonte die Gräfin Platen nicht, und dieſe fann auf Radı.
Vergebend hatte Sophie Dorothea ihren Vater um Schub gebeten, er Tiebte feinen
Bruder, den Kurfürften Ernft Auguft und glaubte nicht, daß die Schuld allein auf
feiner Seite fei. Allerdings hatte er Recht in diefem Punkt, denn Sophie Dorothea
ließ ich durch ihre Heftigfeit und ihre Unbefonnenbeit oft zu Schritten binreißen, in
denen Böswillige leicht mehr und Schlimmered ſehen fonnten. Von ihrem Vater ab»
gewiefen, beredete fie mit ihrer Freundin, Bräulein von dem Kneſebeck, und ihrem Jugend:
freunde, dem Grafen Chriftopb Philipp Königsmard, den man ohne außreichenden
Grund als ihren Geliebten bezeichnete, einen Sluchtplan. Am Abend vor der Flucht,
Sonntag, den 1. Juli 1694, ging Graf Königemard in's Schloß zu Hannover, a
verließ die Kurprinzeffin erft" kurz vor Mitternacht, und ift feitbem nicht wieder gefehen
worden. Wahrſcheinlich wollte man ihn nur verhaften, aber der folge ritterliche Graf
jegte fich unerfchroden zur Wehre und fiel, ein Opfer für die Nache der Gräfin Platen.
Seine Leiche ift an einer noch heute nicht bekannten Stätte im Schloffe vermauert.
Die Kurprinzefiin und Sräulein von dem Knefeberf wurden in felbiger Nacht noch verbafte
und fireng bewacht. Sophie Dorothea wurde nun zunächft zu ihren Water zurüd:
gefchickt, dieſer ließ fle nach dem Schloffe zu Ahlden an der Aller bringen. Wäre
Sophie Dorothea fchuldig gewefen, man würde ihr hanndverſcherſeits nicht mehrfach eine
VBerföhnung angetragen haben. Selbft ihr Gemahl glaubte nicht an eine Untreue; bie
genauefte Unterfuchung Fonnte keine Schuld in diefer Beziehung finden, und endlih
nahm fle feierlich Das Abendmahl darauf, daß ihr Verhaͤltniß zu dem Grafen Chriſtoph
Philipp Königsmard unfträflich gewefen. Dieſen Thatfachen gegenüber find die Ve—
hauptungen eined Vehſe und ähnlicher Scribenten völlig nichtig und zeigen ſich, mie
faft immer, nur auf den Scandal berechnet. Nicht der Kutprinz, fondern Sophie De
rothea ſelbſt fchlug jede Ausfühnung aus, denn man hatte fie zu tief gekraͤnkt, ſie Eonnte
nicht mehr mit ihm leben. Auf ihr Verlangen wurde fie am 28. December 1694 ge
fchieden. In Ahlden hat Sophie Dorothea über 32 Jahre lang gelebt, von diefem Schloſſe
führte fle den Titel einer Herzogin von Ahlden. Sie hielt einen fürftlichen Hof
ftaat und befchäftigte fich viel mit Literatur, auch unterhielt fle einen lebhaften Brid-
wechfel, befonders mit ihrem Sohne, dem Könige Georg II. von England, und ira
Tochter, der Königin von Preußen (Mutter Friedrichs des Großen); ihre Mutter theilt
oft ihre Einfamkeit in Ahlden. 1706 beerbte fie ihren Vater Georg Wilhelm un
verwaltete Durch eigend Dazu von ihr beflallte Näthe die Aemter, aus denen fie ihr Ein
kommen bezog. 1722 verlor fe ihre Mutter und beerbte fle, aber auch Die reiche Erb:
fchaft änderte nichts in ihren ftillen Leben, fle wurde mehr und mehr eine Wohl
thäterin der Armuth. Sophie Dorothea flarb am 13. November 1726-— von ihren
Sohn ftammen das Füniglich großbritannifche und das koniglich hannoverſche Haus:
von ihrer Tochter das Föniglich preußifche. Die Herzogin von Ahlden Tiegt zu Cell
begraben. |
Ahlefeld, (neuerdings auch A— dt).- Die ältefte Heimath dieſes vornehmen Ge
fchlechtes ift wahrfcheinlich Schwaben, der Name aber kommt von dem Stadtchen Alfeld
oder Ahlefeld im Hildesheimifchen, dad Hunold aus dem Stamme der ſchon im Anfang
des 13. Iahrhunderts erloichenen fchwäbifchen Dynaften von Schwabe und Baltshauftr
nach Mitte des 11. Rabrbunderts erwarb. Diefen Hunold, der fich nach feinem Beil
einen Grafen von Ablefeld genannt baben foll, betrachten alle Ahlefeld als Ihren ge
meinfamen Stammpvater, Gin Enkel diefes Kunold, Gonrad, begab ſich wegen Ser
ichievener Händel mit dem Biſchof Yon Hildesheim aus dem Lande iind nahm Dienjle
gezeichnet, die beruhmte Sertbeidigung von Kolberg mitgemacht unD fur ſeine Tüchtig—
feit mit dem Hauptmannsrange und dem Orden pour le merite belohnt worden war,
Die Heilung der Kolberger Wunden batte ibn nach Nenndorf geführt. Seine Brab-
heit, fein offenes foldatifches munteres Weſen gewannen ihm bald Dad Herz Elifens
und es bildete ſich ein Ginverftänpnif, deſſen Fortſetzung Die zärtlicdhe Mutter nicht ent:
gegen fein Fonnte, als Lützow wieder nach Berlin, ſie mit der Tochter wieder nad
Ludwigsburg zurüdgefehrt waren. Doc der Water widerfegte ſich einer Verbindung,
die ihm weder hinſichtlich des Ranges noch des Vermögens den Anfprüchen gemäf
fchien, Die er an feinen Fünftigen Schwiegerfobn madyen zu müjlen glaubte, bis ent»
lich die Standbaftigfeit der Tochter feinen Sinn beflegte, und er nur die Bebingung
ftellte, daß Lützow den preußifchen Dienft verlaffen jollte, um bei Gelegenbeit in einen
paffenden dänifchen einzutreten. Dies gefchab auch und die Hochzeit fand am 20.
März 1810 ſtatt. Das junge Ehepaar begab fich einjtweilen nach Berlin. Inzwiſchen
batte die Ungunft der Zeit und der ungebörige Aufwand ihren Vater in immer gr
Bere Verwirrungen gebracht, jo daß der Tochter die ihr beftimmten Ginfünfte entgingen,
Der Kummer bierüber und die Trennung von ihrer geliebten Tochter hatten Die Mut:
ter fo niedergebrüdt, daß fie am 30. März 1812 zu Kopenhagen farb. So mahte
dem jungen Paare unter eigenen Bebrängniffen, Die jedoch gegen Die allgemeinen bei
Baterlandes nicht aufkommen fonnten, das Jahr 1813 beran, als der Ruf des Königs
ericholl, der die Jugend feines Volkes zum Schutze des Baterlandes ſich waffnen hieß.
Wie ein Blig traf ed Lützow und feine edle Gemahlin, deren Begeijterung Die feinige
noch böber entflammte.. Als Major trat er wieder in preußifche Dienfte ein und er:
bielt Die Erlaubniß zur Bildung jener Freifchaar, Die nachmald fo berübmt und von
Dichtern jo boch gefeiert worden if. Sie eilten nach Breslau, wo die Patrioten ba:
mals zufammen ftrömten, und bier war es in einer gewöhnlichen Schenfe, denn einen
andern Raum Fonnten fle zwerjt nicht finden, wo Eliſa, ihren Mann vertretend, Den
jeine Gefchäfte außerhalb des Haufes feffelten, die flürmifche Jugend anwarb und ind
Corps aufnabm, die fich zum Befreiungäfampfe vom Joche des fremden Zwingberm
berandrängte. Unter diefen vielen Braven war auch der Brapften einer, Theodot
Körner, der auf ded Königs Auf eben von Wien berbeigeeilt war. Die edle, in de
Fülle der Schönheit prangende, für Vaterland und Freibeit begeifterte Frau erſchien
biefer Jugend wie ein Bild aus einer andern Welt; in ihr fchien das Vaterland fel:
ber fich verkörpert zu baben, um feine Söhne zum Kampfe zu fpornen. Ihr waren
fie in leidenfchaftlicher Verehrung, in Anbetung ergeben. Ihre begeifternde milde Weib:
lichkeit begleitete Die tapfere Schaar, die Verwundeten pflegend und tröftenn, die Or
fallenen betrauernd. Wielen war le eine treue Freundin, am innigften verbunden mit
riefen, von allen Zeitgenoffen als der befte der beiten Jugend gerühmt, deſſen, Tod
(15. März 1814) fie tief erfchütterte. Mach Beendigung des Befreiungäfrieges ging
Elifa mit ihrem Gatten, Anfang des Jahres 1816, nach Berlin und von da nad
Königäberg, wo dem Lützow'ſchen Regiment Garnifon angewielen war, bald baraıf
nach, Pofen und im Sommer 1817 nach Münfter, wo Lützow in eine höhere Stellung
eintrat und 1822 zum General avancirte. Hier begann fich nach und nad em
Mißverhaͤltniß zu ihrem Gatten zu zeigen, Das in den begeilterten Kriegsjahren, wo—
die Hingabe an eine große Idee alled Perfönliche vergeflen gemacht, nicht zu Tage oda
wenigſtens nicht ftörend zu Tage getreten war, ein Mifverbältnif, das zur Yoderung
und endlich zur Trennung des ehelichen Bandes führte. Lützow, brav und ver
fändig, war gleichwohl weder an Bildung, noch an Geift und Feinbeit des Gemüt!
ibr ebenbürtig; eine Soldaten» Natur, für's Kriegögetümmel gemacht, den bie Werft
des Friedens langweilten, ein tüchtiger Haudegen, tapfer und umnerfchroden im Felde,
wo feine Leidenſchaft eine günftige Richtung befam, die in rubiger Zeit ber Weibe
höberer Charakterſtärke entbehrte. An dem gebildeten Kreife von Freunden und Freun—
binnen ber Literatur und Kunft, Die Elifa um fich verfammelte, nabm Lützow jo ‚gut
wie feinen Antbeil. In diefen Kreis trat auch Karl Immermann. 1796 zu Magde
burg geboren, batte er den Befreiungdfrieg mitgemacht, war 1817 in den Staatsdienſt
getreten und, nachdem er bis 1819 ald Referendar in Magdeburg und Groß—-Aſchers—
-
einer Freundin begleitet, Düffeldorf und Immermann, den fle nie wieder jehen wollte. Sie
ging über Straßburg nach der Schweiz und Italien, wo fie Genua, Florenz, Bologna,
Ferrara, Padua und Venedig befuchte. Den Nüdweg nahm fle über Tirol, den Schauplag
der Heldenthaten Andreas Hofer's, die Immermann einft in ihrer Nähe fo fehön gefeiert.
Ueber München ging fie nach Potsdam, darauf (Anfang 1840) nach Berlin, wo fie
ihren bleibenden Aufenthalt nahm. Uber die traurigfte Nachricht follte fle noch in
demfelben Jahre erfchüttern: Immermann’d8.Tod. Am 2. October 1839 Hatte er ſich
verheirathet und war von Halle über Weimar zurüd nad) Düffeldorf gegangen. Hier
erkrankte er_an einem heftigen Fieber und flarb am 25. Auguft 1940 plögli an
einem Rungenfchlage, nachdem ihm einige Tage zuvor eine Tochter geboren worden war.
Am 28. Auguft wurde er beflattet. Von einem Lonbeerbaum, den ihm Elife in früheren
Tagen verehrt, ward der Kranz genommen, mit dem man des Dichters Falte Stirn ſchmückte.
Die Gräfin bot Mariannen ihr Haus an und fegte ihrem Kinde eine jährliche Rente aus,
ihr freundfchaftlicher Zufpruch begleitete fle fortwährend. Nicht lange nach des Freundes
Tode ward ihr auch ihre befte Freundin, Johanne Dieffenbach, entriffen. Aber «8
follte ihr auch an theuren erhebenden Crinnerungen nicht fehlen. Am 15. März 1849,
dreißig Jahre nach des jugendlichen Helden Tode, beftattete man Frieſen's Leiche auf
dem Invaliden= Kicchhofe in Berlin, wozu fich die alten Freunde aus der Freiſchaat
zufammenfanden. Und vier Jahre fpäter, im März 1847, feßten auf Eliſen's An
regung die noch lebenden Lützower ihrem tapfern Führer ein granitned Denkmal an
derjelben Stelle. Den Reſt ihres Lebens brachte fie, wie ſchon erwähnt, in Berlin zu.
Im Verkehr mit Männern wie Wilhelm v. Humboldt, Ludwig Tier, Steffens, Gore
lius, von alten und neuen Freunden umgeben und verehrt, bildete fle den Wittelpunft,
die Seele eines für Literatur und Kunft ebenfo empfänglichen als zum Theil darin
tüchtig wirkenden Kreiſes. Maßvollen Geiftes, mußte fle ihre Umgebung zu einer felte
nen Höbe der Unterhaltung zu erheben. Den Zauber ihrer Perfönlichkeit, die wunder
bare Anmuth ihres Weſens behielt fie bis zum Schluffe ihrer Tage. Sie fchwand
langfam an Schwäche dahin. Am, 20, März 1855 (ihrem Hochzeitätage) verfchieb fe
fanft und ſchmerzlos in einem Alter von 65 Jahren. — Bergl. weiter Gräfin Elia
von Ahlefeldt von Ludmilla Affing. Berlin 1857.
AhlimbsSaldern-Ringenwalde, Grafen von. Die von Ahlimb, Ahlim, Alem find
eine altmärfifche Sippe; ihr Stammhaus ift Ahlum bei Salzwedel; die altmaͤrkiſche
und die Nuppinifche Linie des Gefchlechtd find im 15. Jahrhundert, die uckermaͤrkiſche
Linie, die 1447, Sonntag vor Sanct Gallustag, mit dem Erbhegemeifteramt in der
Werbellin’fchen Heide belehnt wurde, erft 1830 mit Guftav von Ahlimb aufRingenwalde
ausgegangen. Des letzten von Ahlimb Etbtochter vermählte fich 1827 mit dem Königl.
Kammerherrn Herrmann Breiheren von Saldern, der 1840 die preußifche Grafenmwürd
nach dem Recht der ‚Erftgeburt erwarb und ald Herr der Ahlimb’fchen Erbgüter den
Titel eined Grafen von Saldern= Ahlimb führte. Seit feinem Tode führt, zufolge
einer Allerhöchften Cabinets-Ordre, der jevesmalige Inhaber des Fidelcommiffes Rin⸗
genwalde den Titel eines Grafen von Ablimb-Saldern-Ringenwalde Graf
Herrmann Guftav Albrecht, ältefter Sohn des oben genannten Grafen von Sal
dern⸗Ahlimb bat laut Königl. Genehmigung von 1856 ſchon bei Xebzeiten feiner Frau
Mutter, welche Iebenslängliche Bideicommiß-Inhaberin von Ringenwalde tft, den Titel
eined Grafen von Ahlimb-Saldern-Ringenwalde angenommen. Derfelbe ijt 1828 gr
boren, Königl. Regierungs-Neferendar und Lieutenant im 3. Landwehr⸗Huſaren⸗Regi⸗
ment, Kerr der väterlichen Güter Liebeflde und Altmühl. Seine jüngern Geſchwiſter
behalten den Namen von Saldern - Ahlimb. Wappen: Quadrirter Schild mit Mittels
child. _ Der Mittelfchild zeigt dad von Saldern’fche Wappen, eine rothe Nofe im gol-
denen Feld. Daß erfte und vierte Feld des Hauptſchildes zeigen in Schwarz drei gol
dene Hifthörner, Die über einander, mit dem Mundflüc nach rechts gelegt (wegen des
Erbhegemeifter-Amtes im Werbellin), das zweite Feld zeigt in Blau ein rechtölaufendes
braunes Einhorn, das dritte Feld in Silber zwei braune Einbörner, die aus den Gei-
tenrändern des Feldes gegen einander halb hervorfpringen (das zweite und dritte Feld
bildeten, über einander gefeht, das alte Ablimb’fche Stammwappen). Drei Helme
Marienthal, und ein Felſenhorn von 200 Buß Höhe, die bunte Kuh genannt, jenfelts
befien fich, über Walporzheim hinaus, die bisherige Engſchlucht der Ahr zu dem freund-
lichen, breiten Thal erweitert, welches die Geburköftätte des Ahrbleicherts if. Schon
von Laach an find die Felſenwaͤnde mit Weinrebeh bepflanzt, Die einen guten weißen
Wein liefern; der rothe Bleichert aber, der eben fo theuer bezahlt wird, wie der Rhein⸗
wein, wählt vorzugsweife um Ahrweiler, einem freundlichen Städtchen, das, ein
Beftandtheil der Grafichaft Hochſtaden, in der Mitte des 13. Jahrhunderts mit dieſer
an Kurköln fam. Auf der andern Seite des Thals erhebt fich der Kalvaripnberg, In
deſſen Klofter Urfulinerinnen eine gut geleitete weibliche Erziehungs⸗Anſtalt eingerichtet
haben. Unweit der Mündung der Ahr liegt, wie fchon erwähnt, Sinzig, daß alte
Sentiacum, das eine hervorragende Stelle in der Befchichte des Chriſtenthums ein-
nimmt; denn bier war e8, wo Konftantin feinen Mitfaifer Marentius beflegte, nachdem
ihm am Himmel ein Kreuz mit der Infchrift: „In hoc signo vinces“ erfchienen war,
wodurch er bewogen ward, Chrift zu werben. Diefe Begebenheit ift auch auf dem
Altarblatte der Sinziger Pfarrkirche dargeftellt, Die in dem Uebergangsftil des byzan⸗
tinifchen zum gothifchen erbaut und ald deren Gründerin die Raiferin Helene, Gemahlin
Konftantin’d, genannt wird, |
Ahrens, Heinrich Ludolph ausgezeichneter Philolog und Schulmann, if
am 6. Juni 1809 in der alten Univerfitätsftapt Helmflädt geboren, wo fein Vater das
Amt ald Eantor an der Hauptkirche und Lehrer an der Stabffchule, aus der fpäter
das. Gynmaflum hervorging, bekleidete. Seine Schulbildung erhielt A. auf dem Gym⸗
naſtum jeiner Vaterſtadt, welches feit 1822 unter der geſchickten Leitung des aus Bern
burg berufenen Directors Günther aufblühte Nächft diefem Manne machten ſich
um Ahrens die Lehrer Schädel, Francke (jegt Director in Bernburg) und Steg:
mann fehr verdient. Oftern 1826 bezog X. die Univerfitit Göttingen, um Bhilofopbie
und Mathematik zu ftudiren, bald jedoch widmete er fich ausfchließlich dem Studium
der Altertbumswifienfchaft unter Leitung von Mitfcherlich, Diſten und KO.
Müller. Auf die Richtung feiner Studien hatten beſonders die beiden letztern ben
größten Einfluß, fehr anregend wirkte auf ihn auch die Theilnahme an der socielas
philologica, die unter Müller's Protectorat befonderd 1828—31 im frifchen willen
fehuftlihen Streben blühtee Im Sommer 1829 gewann U. den von der phil«
fophifchen Facultät ausgefegten Preis durch eine auch jet noch gefuchte Schrift de
Athenarum statu politico et literario inde a Gorintho deleta usque ad Antoniorum
tempora. Veranlaßt von Diften und Müller habilitirte ſich A. in demfelben Jahre
auf der Univerfität Göttingen, gab aber 1830, ald ibm an dem Gymnaſium zu Göt
tingen eine ordentliche Collaboratur angetragen war, feine Docentenlaufbahn wieder
auf. 1831 ging er als Collaborator an dad Kloſter⸗Paͤdagogium zu Ilfeld, an dem
er (jeit Michaelis 1833 ald Subeonreetor) 14 Jahre thätig war. Oſtern 1845 wurde
A. ald Director an das Gymnaſium zu Lingen berufen, aber ſchon nad 4 Jahren
folgte er einer ehrenvollen Aufforderung .ald Director des Lyceums nach Hannover.
Kurz vor diefer Verfeßung war U. als Deputirter für das höhere Schulmwefen in bie
von dem damaligen Minifter Stüve organifirte erfte Kammer durch die Wahl des
Lehrſtandes eingetreten, reſignirte aber bald auf dieſe Stellung, weil er ſie mit ben
Pflichten des neuen Amtes für unvereinbar hielt. Die literarifche Thätigfeit dieſes
ausgezeichneten Philologen hat fich vorzugsweiſe der griechifchen Literatur und Sprache
zugewandt. Größere Werke ſind: 1) de graccae linguae dialectis, a, liber primus:
de dialectis Aeolicis et Pseudoaeolicis. Goltingae apud Vandenhoeck et Ruprecht.
1839, b, liber secundus: de dialecto Dorica ibid. 1843. 2) Griechiſches Elementat-
buch aus Homer. 1. Curfus. Göttingen bei Vandenhoeck und Ruprecht 1850. 3)
Griechifche Formenlehre des homeriſchen und attifchen Dialectes zum Gebrauche bei dem
Elementarunterrichte, aber auch ala Grundlage für eine biftorifchewiflenfchaftliche Br
handlung der griechifchen Grammatif. Göttingen 1852. 4) Bucolicorum Giraecorum
Theocriti Bionis Moschi reliquiae accedenlibus incertorum idyllis. Tom. 1. textum
‚cum apparalu eritico conlinens. Lipsiae sumtibus el typis B. G. Teubneri 1855;
Tom. I. die Spolien enthaltend 1858. Außerdem Hat A. in verfchiedenen philolo⸗
WINZER EEBEST YIIYELUSE. [0414 YRUUSDYITWT — AT 2227 — AUIIIIESV, VE u—
des Griechiſchen mit Homer zu beginnen, wird vielfach bekaͤmpft, wenn auch zugegeben
werden muß, daß ein Mann wie Ahrens in ſeiner Wirkſamkeit als Lehrer damit ſicher⸗
lich gute Reſultate erzielt.
Ahrens, Heinrich, Profeſſor des philoſophiſchen Rechts und der Staatswiſſen⸗
ſchaften zu Graͤtz, geb. 1808 zu Knieſtadt bei Salzgitter in Hannover, ſtudirte zu Goͤt⸗
tingen, wo er die Krauſe'ſche Philoſophie (ſiehe den Artikel Krauſe) ſich aneignete,
machte mit demagogiſchen Kreiſen Bekanntſchaft und mußte in Folge ſeiner Betheiligung
an den göttinger Unruhen in's Ausland flüchten. Er ſetzte ſeitdem feine Studien in
Brüffel und Paris fort und Fonnte fihon 1836 in Paris Vorleſungen in franzöftfcher
Sprache über neuere vdeutfche Philofophie und demnach einen cours de psychologie
(legterer in 2 Bd. zu Paris 1837—39 gebrudt erfchienen) eröffnen. Cr lenkte dadurch
bie. Aufmerkfamkeit des Minifterd auf ſich und erhielt eine Anftellung, die er 1839 mit
einer Profeffur der Philofophie an der Brüffeler Univerjität vertaufchte, nachdem er
1838 zu Paris jeinen Cours du droit naturel herausgegeben hatte (zweite Ausgabe
Paris 1844, dritte Paris 1848, in viele Sprachen überfeßt und felbft in füdameri-
kaniſchen Staaten als Lehrbuch in die Rechts-Akademieen eingeführt, übrigens vom Ver⸗
faffer in deutfcher Sprache umgearbeitet und 1851 zu Wien unter dem Titel: „Das
Naturrecht“ erfchienen). Im Jahre 1848 wurde er, obgleich Brüffeler Profeflor,
als Abgeordneter von Salzgitter in das Frankfurter Parlament gefandt. Er gehörte .
der großdeutfchen (antisgagern’schen) Partei an, trat auch mit den übrigen hannover-
ſchen Abgeordneten aus. der Verſammlung aus, kehrte indeß nicht nach Brüffel zurüd,
fondern nahm 1850 einen Ruf ald Profeflor ber philofophifchen Rechts⸗ und Staats⸗
wifienfchaft zu Grätz an. Zugleich erfchien der erfte Band feines bedeutenden Werkes:
„Die organifche Staatslehre auf philofophifch-anthropologifcher Grundlage. Bo. I. Die
philofophifche Grundlage und die allgemeine Staatölehre. Wien 1850."
H. Ahrens nimmt unter den heutigen Lehrern des philofophifchen Rechts eine
bervorragende Stelle ein; er hat die große Aufgabe, welche die neuefte Entwickelung
der Nechtöwifjenfchaft geftellt hat, erkannt, und feine Forfchung hat ſich alf das Weſen
der Gefellfchaft und ihre Beziehungen zum Staate mit feltenem' Erfolge gewandt. Selbſt
Mohl (eich. u. Lit. der Staatswiſſ. I. 86) geftebt ihm zu, daß er und der Italiener
Ricci der Wahrheit am nächflen kommen. Schon in feiner Schrift über das Natur-
recht Hatte Ahrens. den freiwilligen Gefellfchaften und dem Vereinigungsrechte eine ganz
eigenthümliche und hochwichtige Stellung im Staate eingeräumt ), und in dem neuen
Werke, defien erfter Band vorliegt, ift er einen großen Schritt weiter gegangen. Mohl
fagt über dies Buch:
„Hier aber ift denn unbedingt anzuerkennen, daß er den vollen freien Begriff der
verfchiebenen organifchen Lebenskreiſe und ihr wahres Verhältnig zum Staate gefaßt
hat. Allein unglüdlicherweife ift man dennoch auch jegt noch mit ihm noch weit vom
Ziele. Wenn man nämlich auch über Minderwichtiges oder zunächſt Hierher nicht
Gehöriged nicht flreiten will, fo iſt doch das fchließliche Ergebniß ein fchiefes und
dadurch verwirrendes. Ahrens giebt näimlih, nachdem er mit großem Scharfjinn Die
menfchlichen Lebenszwecke als nothwendige Bildungsfräfte der Gefellihaft nachgewieſen
bat, eine Aufzählung der verfchiedenen Organifationen des Zufanmenlebend; dabei läßt
er nun aber gerade die Gefellfchaft aus, und flellt vielmehr die Kerne der verfchiede-
nen gefellfchaftlichen Glienerungen, als eine Reihe von Zweden für alle jene Organi⸗
fationen hin 2). Er zerfchlägt alfo in dem Augenblide der Gewinnung feines Werkes
daffelbe felbit in Stüdd, und wirft dieſe flörend in andere Gebilde hinein. *
Doch abgefehen Hiervon iſt an dem neueflen Werk Diefed Gelehrten der freie und
große Blick, mit dem er den Staat würdigt und Ihn als einen Theil des Gefammt-
lebens der Menſchheit darſtellt und darnach ſeinen Organismus auseinanderlegt, an⸗
97 Die Staatslehre Kraufe's und feiner Schüler jaßt den Staat freilich rationaliftifd) auf
und erklärt feine Gründung durch Bertrag, allein fie nimmt gefellihaftlihe Organismen
ale „höl ere Rechtöperfonen ſchon unter bie erſten Bertragfchließer und Begründer be un auf.”
86 erhellt dieß am deutlichſten ans feinen eigenen Worten (a. a. O. ©. 77):
w--nwöiw 9” Tr by ee 0 Dad TI ann DA Tr *1 | Ds a w».nw 177 w — 1 -.rng nn
der es ihr "unmöglich fein wird wieder u der fahlen Auffafiung des Kantifchen Rechts⸗
ſtaates, oder zu der Begrimdung des Staates aus dem Einzelwillen der Individuen
zurückzukehren.
Ein bedeutender Einfluß der Krauſe'ſchen Schule und ihres hervorragendſten
Schülers Ahrens auf die moderne Wiſſenſchaft iſt nicht zu verkennen, und ſo vieles
auch gegen das Ganze ihres Syſtems mit Recht eingewandt wird, ſo iſt doch hervor⸗
zuheben, daß damit auf die Nothwendigkeit der Grundlage eines Rechtsverhaͤltniſſes der
Geſellſchaft zum Staate hingewiefen ift, und biefer Hinweis wirb feine Früchte tragen.
(Unter den Gegnern von Ahrens nennen wir Giorgi, A. di, e Bigoni, P. Aug. Essamıe
del Corso di diritto naturale del Prof. H. Ahrens’ 1854.)
Ahriman. Angramainjus im Zend, d. h. der Böfesfinnende, dicißooc ober
Teufel. Es tft eine hoͤchſt merkwürdige und einzig baftehende Erfcheinung, daß das
alte Zendvolk fo Elare und richtige Begriffe von der Geifterwelt und inäbefondere ben
böfen Geiſtern hatte. Für Chriſten aber, die ihre unfichtbaren Feinde, mit denen fie
noch zu Fämpfen haben, befier kennen follten, als man es allgemein findet, ift es auch
eine befehämende und zu ernftem Nachdenken auffordernde Gricheinung.
Durch ein glüdliches Zufammentreffen von Umſtaͤnden gefchah ed, daß von den
21 Büchern des Zendavefta, die nach dem Griechen Hermippus 2 Millionen Zeilen
enthielten und im Laufe der Zeit verloren gegangen waren, zur Zeit der Wiederbelebung
der alten Zenvreligion, welche mit der Gründung der Herrichaft der Daflaniden 226
n. Chr. anhob, gerade das Buch, weldyes Die Lehre von den Daeva, den Teufeln, und
die Vorfchriften zu ihrer Abwehr ausführlicher enthält, allein wieder aufgefunden und,
jo wie e8 im 6., 7. oder 8. Jahrhundert v. Chr. (denn die Zeit der Abfaffung des
Zendavefta kann mit Sicherheit nicht näher beflimmt werden) abgefaßt war, bie auf
unfere Zeit erhalten worden iſt. Es ift Died der Vendidad. Außer diefem Buch find aus
andern nur noch einige Hymnen, liturgifche und Cultus⸗ Vorſchriften damals wiederge⸗
ſammelt worden. Die ächte Lehre des alten Perſismus, wie ſie jetzt aus dem Vendidad,
dem Bundeheſch, und den griechifchen Berichten ermittelt ift, Darf übrigens nicht mit
der hualiftifchen Lehre des Mani, dem fogenannten Manichäismus, vermwechfelt werden.
Mani gründete feine „Iiniverfalliche" auf Bruchſtücke chriftlicher, parfifcher und bud⸗
dhaiftifcher Lehre, die er willkürlich ungeftaltete und zufammenfegte. Diefe manichäifchen
Irrthümer haben zu allen Zeiten in ber Kirche geſpukt. Heut zu Tage find es
vornämlich die Mormonen, welche folgen Irrtbümern huldigen. Die üchte alte Lehre
der Zendreligion über das Reich der Finſterniß war viel reiner und wahrer, als bie
Lehre der manichätfehen Härefleen; und verlangt felbit in ihren Irrthümern ein weit
milderes Urtheil, als von chriftlichen Härefieen, da die Zendreligion feine Ausartung
des Chriſtenthums ift, fondern die Lehren der Urreligion des Menfchengefchledhts am
reinften unter allen heibnifchen Religionen erhalten hat. Eigentlich ift die Zendreligion
gar nicht als eine heidnifche zu betrachten, da das Zendvolk die Götter ver Heiden,
fowohl der Inder als der Babylonier und der Griechen ald Daeva, d. h. der Teufel,:
anfah und überall die Tempel und Södtterbilder dieſer Völker zerftörte, felbft aber, nach
dem übereimflimmenden Zeugniß der Alten, Feine Götterbilder unter ſich duldeie, noch
fie verehrte. Diefe Anſchauung flimmt ganz mit der Lehre der heiligen Schrift über
die Natur des Götzendienſtes überein; und insbefondere fpricht der Apoſtel Baulus |
gerade zu (1. Eor. 10, 20): Was die Heiden opfern, das opfern fie ven Teufeln; fo
will ich denn nicht, daß ihr mit der Teufel Tiſch Gemeinfchaft habe. |
„— — Jo erhalten wir folgende zwei mit einander Fi neroinbenbe Meiben:
Religion,
1) Beninheits: Derein, 2 Sittli —
2) Boͤller⸗-Verein, von denen jedes Glied 1 3) Wiſſenſ
3) Bolt und Alle im organifhen / 4) —
Gemeinde, Vereine fich ausbilden | 5) Kunſt (jchöne),
amilie, müflen für 6) Induſtrie (agricole und
inzelner, gewerbli
lie),
2) Dede“ ‚(Bam Wohle )
x
TTS Iy„%% 5 ESEL —— ERII LLM WV CLVMVVII IVMV wi AAI VVl EVA
ſchen huldigen dieſem neuen Aberglauben und Götzendienſt. Man möchte faſt ſagen,
die Leute von Iran werden auftreten im Gericht wider dieſes Geſchlecht und werden
ed verdammen; denn fie thaten Alles, um die Macht und den Einfluß der böfen Geiſter
über die. Natur und die Menfchen zu brechen. Wenn die Vorfchriften der Handbücher
auch meift äußerlich find, fo muß man bedenken, daß felbft die DVorfchriften des Ge—
feged Mofe nur eine äußerliche, leibliche Reinheit und Heiligkeit Ichrten zum Vorbilde
des wahren Weſens in Chriſto. Wenn auch nach der Lehre Zoroafter'8 ein großes
Verdienſt darin beftand, die Thiere des Angramainjus zu töbten, die Durch die Sünde
und die Daevas verderbte und unfruchtbar gemachte Natur auf alle Weife fegen- und
fruchtbringend zu machen, fo joll man den Einfluß Angramainjus und feiner Engel
doch befonders durch gute Thaten, durch; dad Gefeg Ahuramasda's, durch das heilige
Feuer oder Opfer, durch Gebet zerftören. Angramainjud und feine Engel, die Daeva
(im Pehlvi Deos, Sandfrit Devas, Griech. deoc, Latein. Deus), die Drudſcha und
andere Dämonen haben ihren Wohnſitz im finftern Grunde Inter der Erde, erfüllen aber
auch wie alle Geifter die Luft und halten ſich meift in wüſten, unheimlichen, finftern
und ververblichen Orten auf. Ihnen gehört das Dunkel, die Krankheiten, der Tod,
die Wüfte, die Steppe, die Kälte, Die Dürre, der Schmuß, die den Menfchen fchädlichen
Thiere, die Lüge und die Sünde. Insbeſondere aber herrfchen fie in den Ländern des
Goͤtzendienſtes und der politiihen und focialen Verwirrung. Es find bier die Analo=
gieen der Zendlehre von dem Neiche der Finſterniß mit der Offenbarung zuſammenge⸗
ftellt. Eine gegenfeitige Ableitung der Lehren der Offenbarung und des Zendavefta
hat jehwerlich flattgefunden. Die in das Eril geführten Ifraeliten und Juden ſind nicht
nah Iran und Baktrin, fondern nach Affyrien und Babylonien verfegt worden, wo Die
Zendreligion erft durch die Eroberung der Perſer befanut und allmählich herrſchend wurde.
Die Juden wurden aber im zweiten Jahre des Cyrus aus dem babylonifchen Eril ent:
laflen, die Iſraeliten find aus dem afiyrifchen nie wieder heimgefehrt. Erft ald Der erfchien,
welcher das Meich der Finſterniß zerftören follte, wurde den Menſchen die Offenbarung
darüber zu Theil, die ihnen nöthig ift, um ihre Feinde zu Fennen und fie zu befämpfen.
Neben dieſen Analogieen mit den betreffenden Kehren der beil. Schrift Tommert-
indeß, wie natürlich in einer Religion, die außerhalb der fpecififchen göttlichen Offen-
barung fteht, auch mehr oder weniger entjchieden faljche Lehren vor, wie 3. B., Daß
dem-Angramainjus eine Art fchöpferifcher Thätigfeit zugefchrieben wird, und die Lehre
von der Wiederbringung aller Dinge, auch der Gottlofen, des Angramainjus und der
böjen Geifter. Eine ausführliche, auf Quellen gegründete Darftelung der Zenplebre
findet man in Mar Dunker's Gefchichte des Alterthums, Band l., und in Röth, Die
ägyptifche und zoroaftrifhe Glaubendlehre, 1846. Die auffallende Uebereinflimmung
der Kehren des Zendaveſta mit denen der heiligen Schrift hat mandje proteftantifche
Forſcher veranlaßt, anzunehmen, daß ein jüdifch= chriftlicher Einfluß auf die erft im
8. Jahrhundert n. Ehr. gefammelten Zendſchriften ftattgefunden babe. Diejer Anſicht
find unter Andern Stuhr, die Religionsſyſteme des heidnifchen Orients; Krüger, Ge—
ichichte der Affyrier und Iranier, 1856; Spiegel, Einleitung zum Zendavefta. Die
katholiſchen Forſcher und unter den Proteſtanten Delitſch u. A. erblicken darin Reſte
einer urfprünglichen Tradition. (leder den ganzen Ideenkreis ‚biefer Lehren vergl. auch
Döllinger, Heibenthum und Judenthum S. 351—382.)
Aichelberg, ein Fegelfürmiger Berg im württembergifchen Oberamt Kirchheim,
auf defien Höhe noch einige! Trümmer der Stammburg ded danach benannten Grafen⸗
geſchlechts fichtbar find. Die Grafen von Aichelberg, mwahrfcheinlich ein Neben-
zweig einer noch nicht näher nachmweisbaren Dynaftenfanilie, treten erft mit dem 13.
Jahrhundert auf den Schaupla der Gejchichte und zwar in der erſten Generation
unter dem gräflihen Namen von Kerfch (einer verſchwundenen Burg bei Denfendorf
im Oberamt Eßlingen). Der Urenfel des erften Grafen Diepold, der wiederum Diepold
biepß, nannte ſich ſeit der zweiten Sülfte Des 13. Sabrbundert3 auch abmwechjelnd nach
feiner Burg Merlenberg (jet Grfenberg im Oberamt Kircbbeim) und vererbte Durch
feine, mit der Herzogin Unna von Teck erzeugte Tochter Udilbild (7 um 1302)
man dei MUhlenadnldagen DER BDILDLDTAHL, an welchem DIE Hohe DER DAWDAUMDO
der Mühle amtlich markirt wird, den Aichpfahl (Heegpfabl, Hainftod; modern:
Marqueur), doc ift diefer Sprachgebrauch nicht allgemein und bier mir über die Aiche
der Faͤſſer und der Schiffe Einiges zu bemerken.
Das Aichen der Faͤſſer, auch die Bifirfunft genannt, würbe fich auf we
nige, einfache Rechnungsregeln zurüdführen laflen, wenn die Fäffer cylindriſche Körper
wären, Die in ihrer ganzen Länge einerlei Größe des Durchmeflerd haben. Bekannt⸗
li ift dies hur bei ſehr wenigen Arten von Gebinden, z. B. bei Theertonnen, der
Kal. Die allgemeine Faßform ift in der Mitte weiter: ald an beiden Enden, wodurch
ein von der cplindrifchen Form fehr abweichender Körper entfleht. Man würde indep
auch hierfür leichter zu einfachen Regeln gelangen, wenn alle Fäffer in gleichem
Verhältniß bauchigt wären, aber man- findet darin die größefte Mannichfaltigeit,
und bei Zäffern, für welche die angewendete Formel oder das benugte Maaß⸗Inſtru⸗
ment, der Vifirftab, nicht eingerichtet ift, muß man ab= oder zufchäßen.
Noch complicirter wird die Sache Dadurch, daß auch Fäfler mit ovalen Böden
vorfommen, und endlich durch den Umſtand, daß der Handelöverfehr von.den Aid:
meiftern (Biflrmeiftern, Rojern) auch Die Fähigkeit verlangt, die in einem nicht ganz
gefüllten Zafle befindliche Flüffigkeitsmenge mit Sicherheit auszumeſſen, obne das
Faß abzuzapfen. Gerade die Fälle der letzteren Art find meiftens Die ftreitigen.
Allen diefen ziemlich complicirten Anfprüchen gegenüber, bat ſich ſchon früh eine
Reihe von Regeln und Hülfsmitteln für dieſe Art von Meflungen audgebilvet, die man
in fogenannten Viſirbüchern zufammengeftellt findet, von denen bie älteften ſich in
einen, ihnen eigenthümlichen Nimbus mathematifcher Phrafen hüllen und als Inbegriff
hoher Gelehrſamkeit betrachtet wurden. So 3. B. das im Jahre 1531 zu Straßburg
erfchienene: „Ein new kunſtlichs wohlgegründts Viſierbuch, gar gewiss vnd behend
auss rechter Art der geomelria Rechnung vnd Eirdelmeffen, Darinnen mancherley Die
fler ruten oder Stäb angezengt zu machen, nach Heglicher Landart Eichen und Mast,
dergleichen noch nie getrudt oder audgangen. “
Die drei Maaße, deren man fich zur Ausmeffung eines Faſſes bedient, find fol
gende: Die Länge, der Durchmefler des Bodens und der Durchmeffet in der Ritt
des Faſſes durch das Spundloch; fämmtlih im Innern des Faſſes gepackt. m
hieraus den inneren Raum zu berechnen, quabrirt man den aus den beiden Durd-
meſſern unter der Annahme, daß die Krümmung der Faßdauben paraboliſch fei, abge:
leiteten mittleren Durchmeffer, multiplicirt dies Quadrat mit der Länge und bivibirt
das Product durch eine für jede beftimmte Maaßeinheit und für jede Gattung von
Gebinden conftante Zahl. Diefe Iegtere ift empirifch, durch wirkliches Auszapfen
von Fäflern gefunden, und man hat für die am bäufigften vorfommenden Gebinde
durchgerechnete Tabellen, in denen das Facit nach den gemeſſenen Daten direct aufge:
ſchlagen werben kann. Die bei dieſen Meflungen benugten Stäbe, Vifirftäbe gr
nannt, find jeßt in der Regel fo eingerichtet, daß man auf ihnen das Facit ſogleich
ablefen fann, indem man biezu die Nebenfeiten des Stabed anwendet. in anderes
Berfahren berubet auf Meflung der Diagonale vom Spundloch fehräg gegen den
tiefften Punkt eines jeden der Böden des —5 daſſelbe wird für weniger ſicher ge
halten als das erſtere. |
Für nicht ganz volle Fäfler Fommt noch ein vierted Man, die ſogenannte
„Weintiefe", hinzu, welche man durch Eintauchen des Stabes findet. Die wirkliche
Rechnung wird im Gefchäftöverkehr auch hierbei durch Tabellen oder eingetheilte Stäbe
vermieden.
Ad Maafeinheit oder Aichmaaß gelten in verfchievenen Ländern verſchie—
dene Gemäße; auch ift in Deutjchland nicht für jede Art von Flüffigkeit diefelbe Einheit
gebräuchlih. In Deutfchland gelten Viertel, Ouartier, Maaß, Stühchen und Kannen;
in Zranfreich gilt das auf Metermaaß begründete Litre; in England und Amerika dad
Sallon, welche jedoch nicht beide von gleichem Inhalte find; in Dänemark und Nor-
wegen dad Pott, in Schweden die Kanne u. f. w.
Folgende Tabelle kann zur Vergleichung der im Wein, Biere, Oel⸗ und Spi
ritwofenhandel vorkommenden vorzüglichftien Aichmaaße dienen:
jhem Wege gefundenen, durch die Bauart des Schiffes hebingten, Divifors Die
Tragfähigfeit des Schiffes ableitet.
Zur Ermittelung ded inneren Raumes werden drei verticale Ouerfchnitte und
ein Zängenmaaß gemeflen. Die Berechnung der Duerfchnitte gejchieht nach. einer ein>
fachen, auf der Annahme parabolifcher Krümmung der Schiffswände beruhenden Formel,
und die gemeflene Länge wird, nad Maaßgabe der Bauart und inneren Einrichtung
um 6 bi8 17 Procent rebueirt, da ſolche Raͤume, Die nicht zur Aufnahme der Ladung
dienen, alfo Kafjüten, Volkslogis, innere Vervede u. dgl. nicht mit in die Aiche auf
zunehmen find,
Der variable Divifor wird aus einer Tabelle entnommen, die im Voraus
für alle in der Prarid vorkommenden Sciffdformen berechnet ift; es würde bier zu
weit führen, die Konftruction folcher Tabellen fpeciell zu erläutern.
Die Zahl, welche fi nach Divifton des nach der Anweiſung cubicirten inneren
Schiffsraumes durch den richtigen Divifor ergiebt, bezeichnet die Anzahl. der Tonnen,
jede zu 1000 Kilogramm, oder 2000 Zollpfund, gerechnet, welche das Schiff einneh⸗
men und über See führen Fann. Begreiflicher Weife würde man auch jede andere
Maaßeinheit erhalten Fönnen, wenn man den Divifor mit einer conftanten, nach dem
Maaßverhaͤltniß leicht zu berechnenden Zahl multiplicirt.
Für eiferne Schiffe und Dampfichiffe erleidet dad Verfahren einige Modiſtcatio⸗
Zu bemerken ift dabei, daß nach den in England gemachten Erfahrungen fols
—* Verfahren ſich empfiehlt, um bei der Schiffsaiche den Raum, welchen der
Kohlenvorrath einnimmt, gehörig zu berückſichtigen. Es wird der wirkliche
Maſchinen- und Keffelraum (bei Schraubenſchiffen auch der Raum, den die
große Welle unter der Kajüte einnimmt) genau ausgemeſſen und berechnet und dann
das Gemeffene für Näderfciffe 1% Mal, für Schraubenfdiffe 1%, Mal vom
gemeflenen Schiffsraume abgezogen. Der Reſt gilt ald nugbarer Ladungsraum, ohne
daß- für Kohlenraum ein weiterer Abzug geftattet if.
Jenes im Jahre 1849 zur allgemeinen Einführung empfohlene Verfahren bat
feitdem in den freien Städten Kübel und Bremen Geſetzeskraft erhalten und fich im
Gebrauche fehr gut bewährt. In Hamburg machte die Kommerz-Deputation im Jahre
1854 den Verſuch, deffen Einführung zu veranlaffen; die Sache feheint aber nicht den
gewünfchten Anklang gefunden zu haben, welches vielleicht darin feinen Grund bat,
daß die jeßige, feit 1819 beſtehende, Methode fehr einfach und Leicht anzınvenden ift,
und den daraus entftehenden Mangel an Genauigkeit durch Geübtheit und praftifchen
Blick der NAichbeamten zu erfeßen fucht.
Das Aichmaaß für Seefchiffe ift die Schiffstonne zu 2000 Pfd., oder die
Schiffslaft zu 4000 Pfd. In Hamburg giebt es auch Commerzlaſten, die 11%, Schiffs⸗
laſten gleich find, und in Holſtein und Schleswig Commerzlaſten zu 5400 Pfd.
Folgende Tabelle kann zur Vergleichung der gebraͤuchlichſten Laſten und Tonnen
dienen: 100 Samburger Gommerz-Laften
* zu 6000 alte Hamburger Handelspfund
find gleich.
286,20 engl. Tons zu 2240 engl. Pfd.; 100 von dieſen find gleich 34,94 Hamb. Commerzlaften
290,77 franz. Tonneaur zu 1000 Rilogr.; > en nn 34,39 „. „
155,01 preuß. NRormallaftenzu 4000 Pfo.pr.; % nn 644 „ „
111,83 Schlesw,p. Holfteinfche Commerzlaften zu 5200 Pfp.; 89,42 „ „
Alde toi et le ciel l’aidera! Name und Wahlfpruch einer im Jahre 1824 in
Paris gebildeten, aus den Neihen der Doctrinärd oder gemäßigten Kiberalen hervor
gegangenen Gefellfchaft. Die Gründer waren Remüſat (f. d.), Dubois, Guiffard,
Rebacteure und MitarBeiter des „Globe“, des urfprünglichen Organs der Gefellfchaft.
welche auch in den Bureaus biefer Zeitung ihre Zufammenkünfte hatte. Allmählich
zog die Geſellſchaft viele Mitglieder früherer geheimen Verbindungen in ihre Reiben;
oftenftbler Zwed war’ der legale Widerftand, ihr eigentlicher aber Oppofltion gegen
die Bourbond. Nahden Odilon Barrot (ſ. d.) den Vorfig übernommen, wurden
Ü
Ä
DDErjeriE ori DUO HER petrſjontn ver 2 „NEUSUURUMEN ſall AUSURYIRE NUN
zweien, welche geftorben find, befleiven jet die wichtigften Pläge unter unferm würdi⸗
gen Monarchen, dem Beften der Republikaner”, gefteht ein vepublifanifches Blatt, ver
Ami des Peuples, im September 1830), unter diefer oberften Vente fand eine zweite,
gleichfall8 fireng geheime, dad Comit& directeur, aus fünf Mitgliedern zufammengefekt,
welche eine reiche Verzweigung in hoben, Central⸗ und ParticularseBenten hatte. Natürlich
begünftigte diefe Organifation auf der einen Seite die Betheiligung hoher Perfonen am
leitenden Mittelpunfte der Verfhwörung und auf der anderen eine ganz unmerkliche
Beeinfluffung aller beſtehenden politifchen Vereinigungen, auch der Geſellſchaft Aide
toi. Allerdings war die innere Rage Frankreichs damals eine abnorme, und voraus⸗
geworfene Schatten, wie 3. B. eine damals erfcheinende minifterielle Slugjchrift „über
. die Nothmwendigkeit einer Dietatur* (von Eottu), mußten die Aufregung auf einen
böchften Grad fleigern. (Vergl. auch „Geſchichte Frankreichs von 1814 — 1852 von
A. L. v. Roch au. Leipzig, Hirzel. 1858. 1. ©. 183, eine zwar einfeitig das libe
rale Element vertheidigende Darftelung, Die indeß die geheime Agitation zu Gunften
der Orleans, welche überall den Bewegungen der legten Jahre der Neftauration zu
Grunde lag, wenigftens doch anbeutet.) .
Aiguillon. Der Earbinals Herzog von Nichelieu kaufte 1638 das Hergogiham
Aiguillon im Agenois und fchenkte es der Tochter feiner Schwefter Francoiſe du
Plefils, die mit Nene von Wignerod vermählt war. Marie Magpdalene de Big
nerod du Pleſſis, erfte Herzogin von Aiguillon, Witwe von Antoine du Roure de
Combalet ftarb 1675. Ihr Neffe und Erbe war Johann Armand de Vignerot du
Pleſſis, Graf von Agenois, Marquis von Nichelien und Herzog von Aiguillon, der
auch zugleich dem Herzogthum und der Pairfchaft von Nichelieu fubftituist war; ihm
folgte im Herzogthum Niguillon, Ludwig Armand (er ift nur durch einige objeöne
Bücher bekannt, die er in Oemeinfchaft mit dem Abbe Grecourt, dem Pater Vinst
und der Prinzeß Conti verfaßte) und dieſem enplih 1750 Emanuel Arman
de Wignerod du Pleſſis dritter Herzog von Aiguillon, der 1720 geboren war und
bis 1750, wo fein Vater ftarb, den Titel eines Grafen von Agenois führte. Durch
feinen Better den Herzog und Warfchall von Nichelieun machte er früh fein Ylid
bei Hofe und den hohen Damen deffelben. U. war ein feiner und jchlaue
Höfling, aber gewiffenlos und hochfahrend, ein mittelmäßiger Soldat, jämmerlichet
Polititer und Eläglicher Adminiftrator. Sein Gouvernement Elfaß war dad am ſchlech—
teften verwaltete in Frankreich; ald Commandirender in Bretagne gerieth er mit dem
Parlamente, das fich feinen Forderungen nicht fügen wollte, in jenen Streit, in welchen
er zwar flegte, aber dem Königthum unheilbare Wunden fchlug. Seine Verurtheilum
bucch das PBarifer Parlament wurde durch einen koͤniglichen Machtfpruch gehindert, und
als er den Herzog von Ehoifeul geftürzt und felbft Minifter der auswärtigen Angeles
genheiten geworben war, tächte er fich an den Barlamenten, indem er fie auf alle Belt
reizte und erniebrigte. Die, ſchiefe Stellung der Parlamente zum Königthum, die
bald dem letzteren fo verberblich werben follte, war zum großen Theil das Wut
Aiguillon's. Seit 1771 Minifter der auswärtigen Angelegenheiten, leitete er die Pol
tik Frankreichs mit kaum erflärlihem Ungeſchick, von der zweiten Theilung Polen!
hatte er eben fo wenig wie fein Gefanbter zu Wien, Cardinal Rohan, auch nur eine
Ahnung. Die Gunft der Gräfin du Barry allein Eonnte ihn erhalten, kurz vor Lu
wigs XV. Tode erhielt er auch noch das Portefeuille des Kriegsminiſters, noch hatte er
feine Zeit mehr, fih auch auf dieſem Poften durch Uingefchidlichkeit auszuzeichnen, denn
als Ludwig XV. flarb, wurde er entlaffen und vom Hoflager verwiefen. Der alte Höfling
ftarb 1783 in der Verbannung. Seine Gemahlin war Louife Elifabeth von Brehan,
Ludwig Roberts von Brehan Grafen von Plelo Tochter, Die er 1740 heirathete. Bel
diefer Dame fand ein merfwürdiges Naturfpielftatt, fle wurde bei jeder Schwanger
haft dunfelfarbig, faft ſchwarz und erhielt erſt nach ber Entbindung ihren zarten wer
fen Teint wieder. Auf die Kinder hatte das feinen Einfluß. Der ältefte Sohn auf
dieſer Ehe Armand de Wignerod du Pleffld war der vierte. Herzog von Aiguillon,
ex trat 1789 in die Berfammlung ber &lats generaux als Deputirter des Adels yon
x
wahrend JE vei DER Admiſchadalen AUT, D. I RUNGENDE, OBpringende, UND DE DEN
Korjälgn Kuinala heißen. Nach diefem Volke erhielt Die ganze Infelreihe zwifchen Japan
und Kamtfchatka den Namen der Kurilifchen, Kuro Muſchiri, d. i. in der Ainofpradje In⸗
feln der Kuro oder Menfchen. Es gehört dahin auch die in der Ainofprache Taraikai oder
Tarafai heißende Infel, auch Karafuto, Karafto ıc., von den Iapanefen Oku oder Kita
Je⸗ßo, d. h. Innere oder. Nord⸗Je⸗ßo, auf den älteren der europäifchen Landkarten Sacha⸗
lien genannt, — eine Abkürzung von Saghaliensangashata, d. h. Infel der Mündung
des fchwarzen Fluſſes, wie man auf dem benachbarten Fefllande im Mündungsgebiet bed
Amur ſpricht, — fo wie diejenige, welche wir Je⸗ßo zu nennen pflegen, nach dem
Namen, den die Japanefen den Aino überhaupt geben, und der, fo wie die chineflide
Benennung Hia⸗-hi der Kurilen, Krabben» Barbaren bedeutet. Die am Ausflug des
Amur und auf der Küfte des Feſtlandes wohnende VBölkerfchaft, welche von den Mandfihu
Chedſchen, auch Fiaku genannt wird, und Bie in älteren und ben neueften ruſſiſchen
Nachrichten Giljaki heißen, bat man bisher für Aino gehalten; allein Unterfuchungen,
welche im Jahre 1855 ruſſiſcher Seits angeftellt worden find, haben dargethan, daß
Anno, Giljuki und Tungufen drei nach Abflammung, Sprache, Charakter und Leben
weiſe von einander völlig verfchiedene Voͤlker find, die aber Hinſichts des Wohnplapes
auf der Infel Taraifai zufammentreffen. Was die Sprache der Aino betrifft, fo if ed
nachgewiefen worden, daß in ihr die eigenthümlichen Conſtructionsgeſetze vorberrfchen,
welche ald Merkmale der, ugrifchen und tatarifchen Sprachen gelten. Die Aino find
ein harmloſes, unfriegerifches Volk, von Körper flarf, ausdauernd und Elein, und in
Gefichtözügen von Iapanefen und Mandſchu (Tungufen) gleich verfchieden. Man bat
‚fe die „haarige Race" genannt, und in der That paßt diefe Bezeichnung fehr gut: ihre
fhwarzen, fliegenden Loden bangen bis unter die Schultern herab, und ihre Kinn-,
kippen» und Badenbärte würden den Neid eined Sappeurs der „Garde Imperial"
erregen. Auf der Bruft und über den ganzen Leib ift der Aino ungewöhnlich rau)
und baarig, und alled Haar am Keibe ift ſchwarz und röthlich-ſchwarz. Alles, was bie
Aino Wildes an fi haben, flammt von den Kamtfchadalen, ihren nördlichen, und von
den nomadifrenden Tungufen, ihren weftlichen Nachbaren: das fchwarzbraune Geſicht,
die Gewohnheit fi die Lippen zu fehmwärzen und fich die Arme bis an dew Ellenbogen
mit allerhand phantaftifchen Figuren zu bemalen, ſich aus den Häuten vierfüßiger und
geflügelter Thiere Kleider zu machen, die aus Haaren und Zedern in buntefter Karben
mifchung zufammengefegt find. Alles Künflliche Haben fle von den Iapanejen entlehnt,
namentlich das Scheeren des Kopfes, Die Art der Begrüßung, die Tracht, filbern
Ninge in den Ohren zu tragen ac.; fogar in ihrem Wefen zeigen die Aino des fübli-
hen Theiled von Taraikai, wo fle zeitweilig mit den Japanefen in Berührung, und
gewiflermaßen unter ihrer Botmäßpigfeit ſtehen, etwas Düfteres und Zurückgezogenes,
was gegen daß freie und männliche Benehmen ihrer Brüder im Norden abfticht. In
ihrem Polytheismus nennen fle auf Taraikai die oberfte Gottheit Kamoi, vom japani-
fhen Kami, auf den Eurilifchen Infeln aber Iefu, ein Wort, was fle von den Ruſſen
angenommen haben. Diefed, fo wie alle übrigen Glieder ihres Götterhaing verſinn⸗
lichen fie flch durch hölzerne Götzenbilder, Ingul oder Innalu genannt, denen die erflen
Thiere, die fle fangen, zum Opfer gebracht werden, doch nur die Haut, das Fleiſch
verzehren die opfernden Gläubigen felbfl. Den Kamoi zu ehren ziehen fie nad ben
Bergen und zünden auf deren Gipfel große Feuer an, und darin beſteht ihr ganzer
Kultus, der vermuthlich mit der vulkanifchen Befchaffenheit ihres Landes, — alle Futi-
lifche Infeln find die Heerde feuerfpeiender Berge — in Zufammenbang fteht. Die
Jagd auf Pelz» und andere Thiere des Landes wie des Meeres ift die Hauptbeſchaͤfti⸗
gung der Aino, und ihr Ertrag giebt ihnen Nahrung, fo wie die Gegenftände zum
Tauſch gegen die Waaren, welche ihnen von Japanefen und Huffen zugeführt werben,
und die hauptfählic in Kleivungsftoffen, Tabak, Tabaföpfeifen, Reis, japanifchem Bein
u. ſ. w. befteben. In ihren Heinen Weilern ein patriarchalifches Leben führend, flehen
die Aino auf Je⸗ßo, im fühlichen Theil von Taraikai und den fühlichen Infeln der
Kurilenkette unter japanifcher Botmäßigkeit, auf den nördlichen Kurilen dagegen unter
ruſſiſcher, fo zwar, daß fle in den Verwaltungskreis der ruffifch-amerikanifchen Colonieen
. wu tn ia -
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8.
zehn Jahren Der Schauplug geworben iſt, ſteht zu erwarten, daß alle Aino binnen
Kurzem unter ruſſiſche Herrfchaft gelangen werden.
Ainsworth (William, Harrifon), englifcher Romandichter geboren 4. Februar
1805 zu Mancheſter. Vom Bater zum Nachfolger in der Advocatenpraris deſſel⸗
ben beſtimmt, indeß ohne Neigung zu biefer Thätigkeit, legte er fich auf's Verſe⸗
machen, veröffentlichte unter dem Pſeudonym Cheviot Tichebourne einen Band Poems
1824, gründete in jeiner Baterftabt ein kleines Journal, the Manchester Iris, und ging
dann nach London, um den fchönen Künften zu leben. Seine Erftlingsverjuche blieben
ohne größeren Erfolg, wenn auch Walter Scott ihm für feinen erften Roman „Sir
John Ebiverton* (1825) eine aufmunternde Anerkennung zu Theil werden ließ "und
einer der erften Buchhändler Londons, Eberd, das Talent des jungen Manned ahnend,
ihm feine Tochter zur Frau gab. Heifen durch Deutfchland, die Schweiz und Italien
fhafften ihm Gelegenheit zu fcharfen und lohnenden Beobachtungen des Lebend und des
Geſchmackes der Geſellſchaft. Er fehmeichelte von jebt an der Neigung des Zeitalters
zum Schauerlihen und Wilden und verband damit auf glüdliche Weife einen jenti-
mentalen Zug, der befonders in feinen Schilderungen patriarchalifcher, feudaler, alt»
bürgerlicher, aber auch roffofoartiger Zuftände hervortritt. Seine Romane find: Rook⸗
wood (1834), Crichton (1837), Jack Sheppard (1839), Guy Fawkes (1840), Der
Tower (1840), Die alte St. Paulskirche (1841), Die Tochter des Elenven (1843),
Schloß Windſor (1843), St. James (1844), LKancaftersheren (1848), Die Stern»
kammer; Die Spedjeite (the Flitch of.bacon) (1854) x. Ainsworth führte außerdem
eine Zeit lang die Rebaction von Bentley’s miscellany, gründete dann 1842 felbft das
Ainsworih’s magazine und erwarb dazu im Jahre 1845 noch dad „neue Monatd-Magazin*
ald Eigenthümer. In diefen und ähnlichen Unterhaltungsblättern erſchien und erfcheint
ein THeil feiner Romane in laufenden Fortfeßungen. Ainsworth gehört zu den Lieb-
lingen des englifchen Mittelftandes, höher hinauf dringen feine Arbeiten felten, wie er
denn ſelbſt ein erflärter und offener Feind der „fafhionablen Novelle” iſt, an ber noch
Immer der englifche Büchermarkt fo großen Ueberfluß hat. Ainsworth's Schilde⸗
rungen des alten Londons haben für Heimifche wie Fremde gleich großen Reiz, und
fie dürfen Neifenden, welche die Hauptftabt Englands befuchen wollen, zum Studium
empfohlen werden. Beſondere Bedeutung nicht bloß in diefer Beziehung, fondern über-
haupt als Werke der jchildernden Kunſt, haben die beiden Nomane Ainsworths: „der
Tower" und „die alte Pauldfiche*. Dem oft flürmifchen Beifall, den das Publikum
den Arbeiten Ainsworth's zu Theil werden ließ, widerfprach mehrfach, befonders beim
Erfcheinen Jack Sheppards, die Englifche Kritik, welche die Idealiftrung eines gehenk⸗
ten Spigbuben auf das Schärffte tavelte. U. wird gerade deswegen auch nicht zu
ven lebenden Schriftftelleen erften Ranges in England gezählt, Dickens, Thackeray,
Warren, Bulwer ꝛc. ftehen über ihm. .
Aire (Dep. Pas de Ealaid), franzöftfche Feſtung vierter Klaffe, zählt 9000 Ein⸗
Pr Uralter vornormännifcher Ort, ſchon 881 einmal von den Normannen ers
t.
Aidne. 1) Nebenflaß ver Dife, des Nebenflußes der Seine, entfpringt im Des
partement der Rand.
2) Departement im nördlichen Frankreich, früher zum Theil zur Isle de France,
zam Theil zur Picardie, zum Theil zur Champagne gehörig; es hat (nach der Zählung
von 1856) 555,539 Einwohner, welche Aderbau und Gewerbe, die meift mit diefem
zufammenhängen, treiben. Das Departement bat auch viel Wald. Bei der Zählung
von 1836 befaß es 527,095 Einwohner, hat alfo ähnlich einer größeren Zahl anderer
vorzugsmeife- adlerbautreibender Departements an Einwohnern wenig zugenommen. (Die
Gefammt» Bevölkerung Frankreichs flieg überhaupt von 1851—1856 nur um 250,000
Seelen, die von Paris aber allein um 300,000; fihon daraus laͤßt ſich auf die Bes
wegung der Waffe, welche ſich immer mehr und mehr in den großen Städten concentrirt,
ſchließen. Das Departement Aisne bat fünf Arronviffements (Kaon, St. Quentin,
Chateau⸗Thierry, Soiſſons, Vervier) gehört zur zweiten Miltär-Diviflon, zum Gerichts⸗
hofe von Amiens und zum Visthum von Soiſſons.
Alb, SILHNDU U NDIERLLETT EN, SD DEE RERELT UT uſit VOR OIEURSEENG BETTER
der Mündung des Charente⸗Fluſſes und der Infel Dleron gelegen, und zur Landichaft
Aunis oder dem jeßigen Departement der untern Eharente gehörig, dient das auf diefem
Kleinen, unbewohnten Eiland angelegte Fort mit zum Schuß des großen Handels⸗ und
Kriegshafens von Mochefort, eines der von Natur vorzüglichften an Frankreichs Küſten.
Im fiebenjährigen Kriege wurde diefe Feſtung zwei Mal von den Englänbern zerſtoͤrt,
nämlich 1757 urd 1761. Im dem Kriege aber, den England ein Biertel-Jahrhundert
lang gegen die franzöftfche Revolution und den entartetfien ihrer Söhne zur Rettung
der Gefittung mit bemunderungswürdiger Ausdauer gekämpft bat, ift dieſes Tleine Ei-
land, oder vielmehr Die Meergegend, in welcher e8 liegt und die von den einfligen Bes
wohnern des Küftenlandes noch heute Die Rhede der Basken heißt, durch ein Seetreffen
befannt geworben, welches, nach den Tagen von Abukir und Trafalgar, das Ueberge
wicht Englands aufs Neue befeftigte. Nachdem die englifche Flotte unter Lord Gambier,
welche Breit blodirte, durch Gegenwinde und Sturmwetter gezwungen worden war, in
Zorbay Schub zu fuchen, wagte fi der Contre-Admiral Villaumez aus feinem
Schlupfwinkel heraus. Er fegelte 1809 am 21. Februar von Breit ab mit 8 Linien
fohiffen und 3 Fregatten, und erfchien am Abend deſſelben Tages vor L'Orient, um fih
dajeldft mit dem Geſchwader des Schiffdcapitaindg Troude zu vereinigen. Weil mm
aber die Fluth dies Vorhaben vereitelte, fo machte er ſich nach der Basken⸗Rhede bei
dem Eiland Ar auf den Weg, wofelbft er am 24. Fchruar vor Anker ging. Admital
Gambier, von dem in Kenntniß geſetzt, was vorgegangen war, verließ Torbay, mit
Allem verjehen, was zum Verbrennen der franzöflfchen Flotte erforderlich war, inſon⸗
derheit mit Gongreve’fchen Raketen, die damald etwas Neued waren. Lord Cochrane
wurde ntit dem Zerſtörungswerk beauftragt. „Die Gnade des Allmächtigen für bed
Königs Majeftät und das englifhe Volk, fo begann der Bericht über das Treffen,
bat fih durch den Erfolg bewährt, den Er der unter meinem Befehl ſtehenden Flotte
©. M. verliehen bat." Die franzdfifche Flotte auf der Basken⸗Rhede, durch den Ar
miral W’Allemand von Mochefort aus verflärkt, zählte 15 Schiffe, davon 11 von
120—56 Kanonen und 4 von 36 Kanonen. Bier diefer Schiffe, eined von 80, zwei
von 74 und eind von 56 Kanonen, wurben verbrannt, alle übrigen mußten, um ſich
vor den Engländern zu retten, auf den Strand laufen. Diefes Treffen fand am 11.
April 1809 ftatt. Beide Regierungen waren mit dem Ausgange nicht zufrieden, und
ftellten deshalb ihre Anmirale vor ein Kriegögericht; Die englifche den ihrigen, daß a
nicht die gefammte Flotte ded Gegners dem Feuer geopfert, Buonaparte den jeinigen,
daß er fich nicht beſſer gewehrt!
Air, Stadt in Frankreich, Sig eines Erzbiſchofs, auch eines Yinterpräfecten im Der.
der Rhöne-Mündungen, bis zum Ausbruch der Nevolution Hauptftadt derjenigen Pro
vinz, von der fi} die Könige von Frankreich in ihren öffentlichen Erlaffen „Grafen von
Provence, Forcalquier und angränzenden Landen” nannten. Air ift Aqua Sertid, vom
römifchen Feldherrn Sertus Calvinus gegründet, der bier eine Feſtung anlegte, und bie
felbe nach den: Thermen (warmen Bädern), die er bier fand, und nad) feinem Ram
benannte. Unter den Römern blühend, von den Arabern zur Zeit Karl Wartet
zerftört, wurbe es von den Grafen der Provence wieder hergeftellt, die dort ihre Reſi⸗
denz nahmen. Hier bildete fich Die langue d’Oc und die provencalifche Poeſte. Au,
eine der fchönften Städte Frankreichs, belegen in einem ziemlich breiten, vom Arc be
wäfferten und vornehmlich mit Oelbäumen bepflanzten Thale, — Thuile d’Aix gilt
für das befte Der Provencer Dele, — ift von mäßigem Umfange, zählt 24,660 Einw.,
eine Stadt mit breiten Straßen, die mit palaftartigen Häufern befegt find, und einem
ungemein fihönen, großen und mit verfchievenen Springbrunnen geſchmückten Spaziet⸗
plag, welcher Orbitelle genannt wird, wie man dergleichen Rennbahnen (cours) in allen
anfehnlichen Stäpten Frankreich findet, eine, in deutfchen Städten oft entbehrte, große
Wohlthat, infonderheit für die Kinderichaar. In Air erinnert nichts an's Alterthum,
wenn nicht etwa einige Säulen, welche in der erzbifchöflichen Metropolitanficche, einem
Bandenktmale ded Mittelalters, die Taufenpelle tragen und die man für Ueberrefte eine®
ApollosTempels hält. Die warnen Quellen, denen Air, zu Deutfch Ay, feinen Namen
verdankt, erfreuen fich, nachdem ſie 1704 wieder an's Licht geführt worden, fortwähe
ſtens Linderung fuchen. Alles im diefer Stadt erinnert Dagegen an die alte HSauptflabt
der Grafen ver „Provinz“ im Arelatifhen Königeeih, und an den Mufenfig der Trou⸗
badours; auch befigt fle eine, von ihrem Gründer Mechaned benannte, Bibliothek, eine
der reichſten an Drudwerfen und namentlih Handjchriften in ganz Branfreih, ein
[höne8 Mufeum, wilfenfhaftlide Sammlungen und eine f. g. Akademie, aus zwei Fa⸗
eultäten beſtehend, einer uriftifchen und einer theologifchen, von denen bie erflere ſeit
länger als einem Jahrhundert einen großen Ruf behauptet hat. Einft der Sig des Pars
lamentd der Provence, ift Air auch Sit geblieben des Appellationdgerichtd für das Dep.
. der Rhöne-Mündungen und noch andere Departements, ganz abweichend von der Negel,
welche die „Cour nationale, imperiale oder royale, — ober wie das -Prädicat, je nach der
eben in Mode feienden Regierungsweiſe lauten möge, — indie Departementshauptftabt
weit, Die alfo in dieſem Kalle Marfeille wäre. Air ift pie Heimath von Tournefort, Adan-
fon, Bauvenargued, des Seefahrers und Entdeckers D’Entrecafteaur, der La Peroufe aufs
ſuchen ſollte, des Staatsmannes und Geſchichtſchreibers Thiers, bes Marquis d'Argens ıc.
Air, Stadt in Savoten mit 2000 Einw., belegen in einem köſtlichen Thale,
Yas ſich gegen den See von Bourget öffnet, gleichfalls berühmt wegen ihrer warmen
Bäder, Aquä Gratiani, Sabaudica, Allobrogum der Alten, von deren Bauwerken ſich
Veeberrefte erhalten haben, ein Triumphbogen des Pomponiud und die Trümmer eines
Diana⸗Tempels. Bon den Baͤdern heißt eind das Koͤnigsbad, ein anderes das Schwefele,
ein drittes dad Alaunbad. Die Stadt führte fonft den Titel einer Markgrafichaft.
Ajaecio, Ajazzo, Ayacio, fprich Ajatſchſcho, Hauptfladt der Infel Eorfica mit
ungefähr 9000 Einwohnern. |
Ajaccio, an der Weftfeite der Injel belegen, bezeichnet die fchönfte Stelle von
Eorfica. Es liegt an einer geräumigen Seebucht, die für die größten Schiffe einen
bequemen und fihern Hafen darbietet, und in der rothe, weiße und ſchwarze Korallen
gefifcht werben. Ueberhaupt ift Fifcherei ein Hauptgewerbe der Einwohner, nächſtdem
Weinbau und Rhederei, zu deren Behuf eine Schifffahrtsfchule beſteht. Ajaccio iſt der
Wohnort des Präferten vom Departement Corſe und eines Bifchofd der Tateinifchen
Kirche; es leben dort auch Anhänger der griechifchen. Das Bisthum fand zur Zeit,
ale Korfica ein Beſitzthum der Republik Genua war, unter dem Erzbisthum Pifa; ſeit⸗
dem die Franzoſen ſich ver Inſel bemächtigt haben, gehört ed zum erzbifchöflichen
Sprengel der Kirche zu Air. Die AderbausGefellichaft, die ſich in Ajaccio gebildet
bat, unterhält einen Pflanzengarten. Der Hafen ift durch eine Gitadelle von mäßigem
Umfange geſchützt. Hier wurde Napoleon Buonaparte am 5. Auguft 1769 geboren,
nidyt am 15., wie er felbft angab, damit fein Geburtstag mit einem großen katholiſchen
Kirchenfeſte juſammenfiele.
Ajan, in Sibirien, an der nordweſtlichen Küſte des ochozkiſchen Meeres, unter
569 25° N. Br. und 136% 4° DO. L. von Paris, bisher ganz unbekannt und auf Feiner
der früheren rufjifchen Karten angegeben, iſt für den Handel zwifchen dem Amur⸗Lande
auf der einen, und Kamtſchatka, Amerika u. f. w. auf der andern Seite von der größ⸗
ten Bedeutung, denn es ift die große Niederlage für die ruſſiſche und amerifanifche
Pelzhandel⸗Compagnie und. der Stapelplap der Waaren, die von Sitcha und dem ruſſi⸗
fhen Amerika überhaupt nach den chineflfchen Märkten längs des Amurſtroms gebracht
werden. jan ift ein hübſcher Ort mit ungefähr 300 Einwohnern, Ruſſen von Ges
burt, einem Gouverneur, der bi8 1854 unter dem General-Gouperneur von Oftfibirien
in Irkuzk fland, und einem Agenten der Geſellſchaft. Es Hat ein Gotteshaus des
morgenländifch »vechtgläubigen Kirchenbefenntniffes und wird jährlich zwei Mal vom
Retropoliten von Oftfibirten befucht. Der Hafen tft als Anterplag dem von Ochozf
weit vorzuziehen und befteht aus drei Becken, die durch vorfpringende Landſpitzen von
einander getrennt find; das aͤußerſte iſt als Rhede zu betrachten, und das innere nur
Dampf» und Heinen Segelichiffen zuganglih. Don der See aus ift der Hafen ſchwer
zu erkennen und fann nur durch eine tief nach Norden und Oſten ſich ausbreitende
Bucht und durch einige auffallende Felsfpigen unterſchieden werben.
Ajan iſt aber auch der Name eines See's in Klein«Aflen, an deſſen Ufer die be⸗
rühmte Stabt Nicaͤa fleht, vom herrſchenden Osmanen⸗Volke Isnik genannt. Endlich ift
“un, ul PVBERGISTEISUVE NIUJERLDBER, PS UUYEE SYyal, DEE AERERE , DER UW
ältere Geographie einem afrikanifhen Küftenlande beilegt, und zwar demjenigen Theile
der Oftküfte von Afrika, welcher fi vom Aequator norbwärts bis zum DBorgebirge
Dſchardafun (Guardafui) erfiredt, ein fehr wenig befannter, dürrer, unfeuchtbarer und
fohlecht bevölkerter Landſtrich, von räuberifchen Galla- und Somalishorden bewohnt,
und in einigen Küftenpunften von Urabern aus Maskat beherrfcht.
Akademie ’), eine wiffenfcheftliche Anftalt, bald vom Staate, bald von Privat
im Interefle einer einzelnen oder aller Wiffenfchaften und der Wiſſenſchaft über-
‚ baupt eingerichtet. Der Name wurde zuerft zur Bezeichnung des Kreifes von Philo⸗
fophen gebraucht, die Platon als feine Schüler auf einem kleinen Gute, dem akade⸗
mifchen Hain am Kephyſſos bei Athen (um das Jahr 388 v. Ehr.) um ſich ſammelte.
(Akademos foll ein Heros gewefen fein; ihm weihte das Volk den bezeichneten Hain). ?)
In das alternde und zerfallende Rom zog mit der Griechifchen Kunft und Wiſſen⸗
fchaft auch die Beachtung jeder äußeren Form und jedes Detaild griechifchen ebene
ein; die griechifche Move war eine Macht, der ſich feldft Die Kaifer beugten. Auch die
Erneuerung wiffenfchaftlicher Vereine, wie jene griechifchen und feine beimathlichen Nach⸗
ahmungen es waren, galt als eine Forderung guten Gefhmadd. Da aber der innen
Trieb zu einer wirklichen wifjenfthaftlichen Thätigfeit, Die mit ihren Mefultaten flett
auch auf das politifche, religiöfe, fociale Leben zu wirken bemüht ift, wie immer mit
der politifchen Freiheit begraben war, fo Fonnte die römifche Akademie im beften Falle
nur als launenhafte Barricatur auf einem Tusculum, in der Villa eines wohlgebilveten
MWeltweifen gebeiben, indeß auch Cicero war wohl in den meiften Fällen genöthigt,
feine philofophifchen Unterredungen und Erörterungen flatt mit lebendigen an ber
MWiffenfchaft intereffirten Freunden mit imaginären PBerfonen zu führen, Wiederſpiege⸗
lungen feiner ſelbſt, wie wir fie denn in feinen philofophifchen Werfen dürr und lang
weilig dem Autor gegenübergeftellt, nach der Schablone antwortend und fragend, wie
derfinden. Die Akademie war zu einem Monologe der Wiſſenſchaft und dieſer zum Ro
‚ nolog eines müfllgen und einfeitigen Philofophen geworden. Der Lebensgeiit Roms,
während feiner Blüthe auf die Waffen und auf die Gefeggebung geftellt, mußte
in’ der That erft von den Latinern gewichen fein, ehe fie fich philoſophiſchen
Disputationen bingaben, und er war ed. Dem Berfall des Volkes in Staat
und Gottesdienſt entfprach jebt allein noch, der Despotismus, und die Kaife,
die ihn auszuüben unternahmen, fanden ein Volksthum vor, das mit allım
Miffen und allen Künften vertraut, Doch in ihnen Feine Erflarfung, fondern nur
eine Befriedigung feiner Launen und eine finnlihe Sättigung fand. Die Aufgabe
ihrer inneren Bolitit war natürlich eine rein polizeiliche, aber weil das römifche Volt
um fo unbändiger und fchroieriger geworden war, je mehr ihm fein inneres Gefet zu
fehlen begann, jo durfte fich dieſe Polizei nicht auf die Mittel äußerer Gewalt beſchraͤn⸗
ten, fondern fie mußte fich durch alle feineren Werkzeuge, die auf gebildete, nervoͤſe
und waffinirte Geifter einen Einfluß ausüben koͤnnen, verftärten. So ward Kunft und
Wiffenfchaft im römifchen Kaiferreich ebenfalld zu einer Abtheilung der höheren Polizei,
‚und neben den Volks⸗Amphitheatern mit ihren freien Entrees und obligaten Brot
marfen gründeten fle auch Schulen der gutgefinnten Wiflenfchaft, frivole, ungläubige,
dilettantifche Schulen, aber voll von dem Geiſte der Imperatorifchen Disciplin.) Dem
1) Mir gedenken bier einer untergeorbneteren Bedeutung des Wortes A. nicht, in welcher ed
einen Theil der fog. franz. Univerfität, d.h. der Gefammtheit des flaatlichen Unterrichtswefend,
bildet. Nad) dem Geſetze von 1850 follte es 3. DB. 86 Akademieen, in jedem Departement eine,
geben, man kann diefe 9. mit unfern Provinzial-Schul:Behörden vergleihen (f. Holzapfel. Er
ziehung und Unterricht in Frankreich. Magdeburg. Baͤnſch. 1853). .
2) Man zählt im Alterthum drei Afademieen: die alte A., gebildet von wirklichen Schülern
Platon’ (ESpeufippos, Zenocrates, Bolemon, Grantor) ; die mittlere, 244 v. Ehr. von Arceſilaos
gegründet Grundſatz: „Man kann nichts wiſſen“); die neue, von Carneades 160 v. Chr. ge:
“ gründet („Man kann in der Grfenntniß nur bis zum Wahrfcheinlichen kommen“). Ginige nehmen
nod) eine vierte und ſelbſt fünfte Akademie an, deren Häupter Philo und Antiochus fein würden.
3) Aus den römischen Provinzen verlangt man in Rom, wenn man Bedarf hat, das nöthige
Duantum geiftiger Unterhaltung, Schaufpieler, neue Xehrer der Mhetorif, und der Praefectus nO-
bis fendet dann das Betreffende. (So fam Auguflin von Rom nad) Mailand. Conf. V. 13. Ed.
Tauchn. 1837. S. 77.) Aehnlich hatten ſchon die Ptolemier zu Alerandria die Wiſſenſchafte⸗
Dub, eine Muye und Ordnung zu befefligen, m welcher einem blinden Glauben ein
Stillſtand jeder allgemeinen Entwickelung der Wiſſenſchaft entſprach. Noch immer
blieb der italiſche Scharfſinn, die italiſche Elaſticitaͤt des Denkens und die Vollendung
der Form des Gedankens erhalten, aber man bejchränfte ſich gern auf Die Einzeln-
beiten, und fcharf trennte ſich, wie überall da, wo die Wiflenfchaft nur noch eine
Unterhaltung ift, dad Willen vom Kögnen. Noch heut blühen in Italien Akademieen,
bie folche Unterhaltung fürbern, eine einzige Stadt hat deren mehrere, öfters viele, und
ihre Leitungen baben in den Augen des Fachmannes Werth, aber. dem Volke und
deu Lande beveuten fie nicht. Die wichtigften Derfelben find:
Die Akademie della Grusca, 1582 zu Florenz gegründet, bejchäftigt ich mit
Literatur; man verdankt ihr ein italienifches Wörterbuch, welches in allen Fragen über
italienifche Sprache entfcheidend ift (erfte Ausgabe 1612); ferner die U. del Cimenteo,
gegründet zu Florenz durch den Garbinal Xeopold von Mebicis 1657, beichäftigt ſich
vorzüglich mit Erperimental-Phyfik; ferner Die U. der Arkaden oder richtiger der Ar⸗
kadier, eine zu Mom 1690 gegründete literarifche Sefellichaft, in welcher jedes Mit⸗
glied den Namen eines arkadifchen Schäfers führt; das Inftitut von Bologna, ge
gründet 1690 unter dem Titel Institutum scientiarum et artium etc.
Bon Italien aus Fam die Einrichtung der Akademieen nach Frankreich. Garbinal
Richelieu, der große Staatdmann, der ed als feinen Xebendzwed betrachtete, die
Macht des Proteflantismus in Frankreich zu zerbrechen, ward 1635 der Stifter ber
franzöfifhen Afademie, deren erfter Beruf ed nad dem Muſter der A. della
Crusca war, die franzoͤſiſche Sprache zu firiren und zu glätten (polir) *); ſie ent
ledigte ſich dieſer Aufgabe in derſelben Art und in demfelben Geifte, wie ihr italienifches
Borbild, durch Herausgabe eines Dietionnaird der franzöflfchen Sprache, deſſen erfe
Ausgabe 1694 (die 6te 1835) erfchien. Wit diefer Godification der italienifchen und
des durch fie vielfach gebilveten frangöftfchen mußte Die Gedanken- Entwidelung in der
romanifchen Volkerwelt abfchliepen, und wenn in Frankreich bi8 dahin der Kampf
zwiſchen den vielfachen Gegenfägen, die ſich fchließlich doch in dem einzigen zwilchen
germanifchem und romanijchem Bildungsprincip auflöfen, noch Ausfiht auf eine uns
günftige Entſcheidung hatte, jo war mit diefer vielleicht unfcheinbaren Gefeßgebung
auf dem Gebiete der Sprache und Literatur, die unglüdjelige Zukunft dieſes xeich bes
gabten Volkes fchon angedeutet. Man erinnere fich, welche Die Zuflände des Bol
kes und GStaated waren, zu deſſen oberer Megierung Richelien, ein Edelmaun
aud dem Poitou, mit zweiundzwanzig Jahren fehon römiſch-katholiſcher Bijchof von
Rucon, den die Gunft der Maria von Medicid an den Hof z0g, berufen wurde.
Die beiden großen Zielpunfte feiner inneren Politik waren: „Die politiihe Macht
des Proteflantismus in Frankreich zu zertrümmern und die GSelbftfländigfeit ded
franzöflfchen Adels zu brechen." Jedes franzöſiſche Geſchichtsbuch wiederholt Diefe
Säge, um daran die Bemerkung zu fügen, daß ihm fein Plan gvohl gelungen if.
Diefer Blan aber ging auf nichts anders heraus, als die mächtigen PBofltionen, die
das deutiche Element feit einem Jahrtaufend in Frankreich inne hatte, zu zerflören,
mit dem Geiſte der deutſchen Freiheit und mit dem Geiſte der deutfchen Per⸗
fünlichkeit, der gleicher Weife in der veligiöfen Unabhängigkeitderflärung der Reforma⸗
tion wie in der focialen Unabhängigkeit und politifchen Autorität des franfifch organi«
firten Adels Iebte, zu Rande zu Fommen. Es war eine überaus jchmere Aufgabe,
die der katholiſche Biſchof und Staatsmann, der Gimftling und Schüler der florentis
niſchen Medizis, fich ftellte, und auf den Schlachtfelvern, durch Die Sperrung von Nochelle
und durch den Frieden von Alais und dad Edict von Nimes' allein hätte er den pro⸗
teftantifchen Gegenſatz nicht befeitigen können, dazu bedurfte es auch geiftiger Waffen,
) Rante, Granzöf, Geſch. Theil HI., gegen Ende: „Bei der Gründung der franzöftjchen
Aademie war Richelieu's Gedanke, frangö ſche Sprache von. allen Berunftaltungen, bie fie
durch willtürlihen Gebrauch ihrer Regeln erlitten, zu reinigen, fie aus ber Reihe der barbarifchen
Sprachen ‚für immer zu erheben; fie follte den Rang einnehmen, wie einft bie griechiſche, dann bie
lateiniſche; fie follte in diefer Reihe bie dritte ſein. Der Begriff des Modernclaſſiſchen, dem
ex mit Benußtjein bejörberte, hat zugleich eine politische Beziehung: fo wie die Seitung, die er zuerſ
segelmäßig erſcheinen ließ, ein monarchiſches Inſtitut war.“
folgenden Jahrhunderte, alö er 1791 Der Assempblee constituante bie Emrichiung des
Inſtitut“ vorichlug, ausſprach. Aber wenn auch der Tod die weitere Mitwirkung Des
Cardinals an dem Werke der U. verhinderte, fo war die Ausführung feiner Idee
nur noch eine Brage der Zeit, denn es war ihm die Hauptjache gelungen: eine Kör-
perichaft von Schriftftellern zu gründen, die über Geiſt, Macht und Glanz genug ver-
fügten, un eine raſch wachfende und balb nur noch von Obnmächtigen angefochtene
oberfte Autorität über ein Volk auszuüben, das zum Selbfidenken zu träge und zur
Verwirklichung der Wahrheit zu leichtfinnig und zu bequem war.
Die Gefhichte der franzöſiſchen Akademie wird bald nad dem Tode
Richelieu's immer mehr die Gefchichte Frankreichs, unter Ludwig XIV. und bis auf
Ludwig XV. ift die A. fervil, und mit der Mitte des achtzehnten Jahrhundert begann
ſte revolutionär zu werden. Bald nach des Cardinals Tode beginnen die Grandſeigneurs
fhon die Mitgliedſchaft als eine Ehre zu betrachten, Anfangs meift nur, um dem Hof
zu gefallen, wie denn ein Graf Buſſy ganz ernfihaft fagte: „Einige wirkliche Schrift-
ftellee müflen aber doch immer drin bleiben, wenn ed auch nur wäre, um bad Wörter»
buch fertig zu machen und ihres Sitzfleiſches wegen, was Leute, wie wir, doch nicht
fo bewähren würden“; aber bald murbe die gefammte höhere Gefellſchafi durch und
durch wiſſenſchaftlich und akademiſch, und jeder Salon wurde zu einer Unter⸗Akademie,
in welchen Dichter und Philofophen fich in der „Flucht aus der Wirklichkeit“ zu über-
bieten fuchten. Einen befonderen Nachdrud legten die U. darauf, daß alle ihre Mit-
glieder einander gleich feien, Golbert nahm von den Akademikern den Titel Monfeigneur
nicht an, und die flolzeften Gejchlechter Brankreich8 fanden auf den Fautenild der Bierzig
eine neue Ehre neben dem dunkeln homme de lettres. Eine radicale Verwandlung der
franzdfifchen Geſellſchaft, allgemach ſeit Heinrich IV. zu Stande gekommen, zeigte fi
während der Regierung Ludwig XIV. plöglicy ald vollendet: die Scheidung nach Stän-
den hatte in der ſtaͤdtiſchen Gefellichaft ganz aufgehört, man begann, je mehr die In
terefien überall unter den „Gebildeten“ rein literarifch, d. 5. akademifch wurden, dem
Beifpiel, das die A. gegeben, bald auch anderwärts zu folgen, die Titel vom Namen
hinwegzulaſſen und alle Mitglieder einer Gefellfchaft ald Gleiche zu betrachten; kurz, Das
unfelige Gegentheil der Wahrheit, welche doch gerade die Ungleichheit zur Bildung einer
den politifchen Künftler und die Natur gleichmäßig befriedigenden Gejellichaft verlangt,
am in Frankreich an die Tagesordnung (f. Franzöflihe Revolution). Die einzige
Art der Ungleichheit bewirkte ſeit diefer Zeit .wie in der ganzen franzöflfchen Gefell-
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fchaft, fo auch in der A. uur noch die willfürliche, weil von tieferen focialen Gefegen
Io8geldfte Hofetiquette. Ste verhinderte die Aufnahme Moliere's (+ 1673), des
Comoͤdiendichters, eines der erften und boffnungsreichften Geifter Frankreichs, darum,
weil er — ein Comöbiant war. In eine Akademie nach deutfchem Ideal hätte Moliere
duschaus gehört. 1778 ftellte Die A. feine Büſte in ihrem Saale auf und gab ihr
die Infchrift: Rien ne manque à sa gloire; il manquait à la nötre.
Die hauptſächliche, fat kann man fagen, die ausjchließliche Beichäftigung der
franzöftfchen Akademie war bis in die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts die Schmei-
chelei des Könige. 1663 wurde durch Colbert aud der großen Akademie eine kleinere
(la petite A., A. des medailles) erwählt, zunaͤchſt aus vier Perfonen beftehend, deren
"einzige Aufgabe e8 war, Infchriften und Devifen für die Triumphbogen, Pyramiden
und Medaillen, welche den Ruhm und die Großthaten Ludwig XIV. preifen follten, zu
erfinden. „Wenn augenbliclich Teine dergleichen Beftellungen vorlagen“, fchreibt ein
damaliges Mitglied, „fo befchäftigten wir und damit, die Profa und Poeſie zu corrigi«
ven, welche zum Preis des Königs eingelaufen war." 8 liegt eine furchtbare Logik
m dieſer Entwidelung der romaniichen Akademie. Angelegt fcheinbar nur zu dem
Zweck, die Wiflenfchaft, den Reichthum der Beifter zu mehren, ift fle nach wenigen Schrit⸗
sen fchon bei dem Amte eines verlogenen Luftigmachers angefommen, und fie mußte
dort ankommen: Willfürlich Hatte fie fich über Das Weſen des Geiftes, die indivi«
duelle Freiheit, hinmeggefeht, und gerüftet mit der Staatsmacht, ihm Geſetze aufzuzwin⸗
gen gewagt, indem ſie dem Gedanken die Sprache und die Richtung zugleich auch der
Zeit den Geſchmack vorſchrieb; ſtatt Gottes, des oberſten Hortes aller perfönlichen
Freiheit, erkannte ſie die Staatsmacht als oberfied Negiment im Gebiete des Weifles,
J
⸗
eine revolutionaͤre Oppoſition machen, und wenn man auf ihren Urſprung ſieht, ſo kann
man ihren Abfall vom Koͤnigthum nicht auffällig finden. Die Huldigung gegen das
Koͤnigthum kann in der romaniſchen Entwicklung nur die Sache eines Augenblicks ſein,
faſt möchte man ſagen, nur die Bedeutung eines mathematiſchen Punktes haben. Das
Königtdum ift beim romanischen Volksthum ftetd nur ein Mittel, ein Ichte8 Mittel, die
Gentralifation, jene unperfönlicde Allgemeinheit, welche den romaniſchen Staat ausmacht,
berzuftellen, und die Huldigungen, die ihm dargebradht werben, gelten darunı nicht ihm,
als einer felbftftändigen hoͤchſten Inftitution, nicht feinen Trägern, als einem hoͤch⸗
ſten Geſchlechte in einer langen Reihe gleichartiger, fondern nur Vertretern und Dies
‚nern einer allein verehrten abftracten Macht. Die U. war derſelben Anſicht, als fie
Zudwig XIV. und Ludwig XV. in Weihrauchwolken hüllte, während fle fchon zwanzig
Jahr darauf an die Stelle der Dithyramben auf die Könige die louanges und eloges
anf große „Bürger“ fehte. Der Name „citoyen“ war damald in Frankreich nen
(Mesnard p. 82), die Alademie führte ihn, treu ihren claffifchen und den Vollksthüm⸗
lichen abgewandten Beflrebungen, ein; es begannen bie Lobreden, in denen durch bie
Erhebung verftorbener Staatsmänner lebende Minifter auf das Bitterfle getabelt
wurden.
Zur felben Zeit, als die A. in die Oppofition zu treten begann, äußerte fid
auch ihr literarifcher Charakter: während fle noch in ihrer erften Periode hauptſaͤchlich
durch Das hohe Genie einzelner Mitglieder geglänzt Hatte, ftellte fie -feit dem erften
Drittel des achtzehnten Jahrhunderts mehr und mehr einen geiftigen Durchfchnitt,
einen literariſchen Gefammtcharakter dar und wurde fo ganz Wiflenfchaftöbehörbe und
feheinbar ganz Einheit. Boileau, für Die Form, Voltaire, für das geiftige Gepräge,
find die beiden typifchen ©eftalten dieſer Akademie, welche die Schönheit nicht in bem
zeinften Ausdruck der Wahrheit, fondern in der ſtrengſten Nachahmung alter und frem
der Formen und in der vornehmen Gteichgültigkeit gegen die Wahrheit findet: Wan
wähnt, eine neue claffifche Schule errichtet zu Haben, und Doch verbirgt fich hinter
der Maſſe der Regeln die Ordnungsloſigkeit nur zu fchlecht. Leider aber huldigte bat
ganze, nach Anerkennung feiner Bildung begierige Europa eine geraume Zeit hindurch
diefer franzöflfchen Elajileität, in Dingen der Wiffenfchaft wie der Kunfl. (SG. Ve
naiffanee, Roccaco und. Claſſicismus.)
Eines der erften Signale, welches die herannahende Revolution gab, waren bie
BVerhöhnungen, welche die Akademie fich plößlich von den Zuhörern — ihre Sitzungen
waren Öffentlih- — gefallen laffen mußte; man machte fich Iuftig über die Delle
mationen, die fo lange das Höchfte Lob der Breifinnigfeit davon getragen hatten,
man verlangte jeßt nad) politifcherer Koft, und vergeblich erniebrigte fich einer der
legten Directoren der U. fo tief, daß er, nachdem (1789) ein Mitglied in feine
Antrittsrede ſich ausnahmsweiſe der royalifiifchen Sache angenommen, daran m
uümerte, die U. babe durch die Wahl dieſes Hopaliften nur ihre Unparteilich⸗
feit, keineswegs eine Gemeinjamkeit der Gefinnungen bezeugen wollen; democh
thaten die Mevolutionärd die U. als eine Gejellfchaft von Ariftofraten („ces lettres,
titres, mitres“) in die Acht, und wenn ihr auch einige Male zum Ruhme angerechnet
wurde, jeit dem Beginne der Encyclopedie fei ein befierer Geift in jie gekommen und
unter Zubwig XV. babe fie in Verſailles als ein Heerd des Aufruhrs gegolten, fo
wurbe ſie doch der Maſſe immer verbächtiger, in Folge deſſen ihre Arbeiten immer
feltener- und unfcheinbarer. Wahlen fanden nicht mehr flatt, nicht wenige Mitglieder
flohen aus Frankreich (darunter Montesquien) und am 8. Aug. 1793 nahm der Eon-
vent dies Decret an: „Alle Akademieen und literarifchen Gejellfchaften, die durch bie
Nation pateniirt waren, werben hiermit unterbrüdt." Kerker, Guillotine, Wahnflnn
and Selbſtmord trafen gleich Darauf eine Meihe von Mitgliedern. Aber jchon im nächften
Jahr, 1795 (an IM), erfteht die U., dem franzöfiichen Geifte unentbehrlich, in gerei⸗
nigter Form, d. h. frei von allen ariftofratifchen Meften, als Institut national wieber.
Art. 298 der Verf. des Jahres II fagt: „Ed wird für die ganze Republik ein Inst.
nat. geben, dad beflimmt ift, die Entbefungen zu ſammeln und die Künfte und Wiſſen⸗
haften zu vervollkommnen.“ Bezeichnend fagt der Gejchichtöfchreiber der franz. Akademie:
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werden. Die getronien ‚preisfragen alſo uber Die „Einrichtung Deo Geſchwornen⸗
gerichtes in Branfreih“ (1819), „über die Bortheile des gegenfeitigen Unterrichts *
. (1820), „über die Abfchaffung des Negerhandels“, erhielten für Srankreich Feine weitere
Bedeutung. Weniger ald keinen Werth aber hatten ihre Tugendpreiſe, welche ſchon
unter der alten Monarchie üblich, 1819 durch eine Stiftung ded Herrn von Monthyon
wieder bergeftellt wurnen. Hier kam der prunfende, hohle und ſchamloſe Charakter des
Volkes ganz unverhüllt zum Ausbrud.
Gegen Ende der Reflauration gefellte fid, die A. wiederum der revolutionären
Dppofition zu; „1827 petitionirte fie — es war dies das erfle Mal während ihres
Beftebend — gegen das bald darauf der parlamentarifchen Oppofltion wegen zurückge⸗
zogene Preßgeſetz, dad der Minifter de Peyronnet der Kammer vorgelegt batte; unter
ihren Mitgliedern wurben Lacretelle, Michaud, Chateaubriand, Villemain dafür befon-
ders verantwortlich gemadyt. Die A. wählte gleich darauf, um ihre politifche Richtung
noch deutlicher zu zeigen, den eifrigften Vertheidiger der Preßfreibeit in der Kammer,
Royard Eollard, und diefer bob in feiner erfien Rede (Ende 1827) fogleich ganz ber
fonder8 den Zufammenhang politifcher Freiheit (d. h. ungebundener Gleichheitöbeftre-
bungen) mit dem Wefen der fchönen Wiflenfchaften hervor.
Aber die U. hatte, fo fehr auch ihre politifchen Neigungen hin⸗ und herfchwanf:
ten, in ven Sachen des Gefchmadd, der Sprache, der Gedanfenbildung ſtets denfelben
abfolutiftifchen Charakter bewahrt und auf das Strengfte eine neue Schule ignorirt,
wekhe wenigftens in allen Aeußerlichkeiten die Reſultate der germanifchen Entwidlung
in Kunft und Wiffenfchaft fich zu eigen gemacht hatte. ' Shafefpeare und die Deutfchen,
die wieder gefchäßte Gothik und a. D. konnten in Frankreich nicht unbelannt bleiben;
fie verbreiteten dort auf einmal Geſchmack für die Volksſprache, für dad Komifche,
Naive und Seltfame, für das nur dem Affecte Schöne, das nicht felten von einem
neutralen Standpunkte bäßlich erfcheinen Fonnte, für das Detail, vie individuelle
Charakteriſtik und die Mannichfaltigfeit, welche fi) im Wechfel der Scenen und Zeiten
offenbart. Die claſſiſche Akademie mußte fich endlich, fo tief fie auch Diefe Neuerung
verachtete, ihr beugen. Am 1. April 1830 ward Ramartine ald erfler Vertreter
der romantifchen Schule aufgenommen, fpäter auch Bictor Hugo, der gewaltigfle
Vorkaͤmpfer dieſer Richtung. (S. Claſſicismus und Romantiker.) Damit war ber
alten akademischen Hegel gekündigt, auch mit der äußeren Gonvenienz der Spradhe, Dar
poetifchen Form, der Gedankeneinkleidung gebrochen, und eine ſeltſame und willkürliche
Borliebe für dad Megellofe, Verzerrte, Häßliche trat hervor; leicht wurbe es ber jo-
cialiflifchen Sräuelliteratur, deren Führer Sue ift, fih, an diefe Romantik anſchließend,
im Publicum zu legitimiren, eben jo leicht heut der legten Stufe, die die franzöflfche
fhöne Wiſſenſchaft in ihrem Verfall erreicht hat, dem Liede, Drama und dem Noman
der Demi-monde, der Kloafen und der unfäglichften Berneinung jeder idealen Rich⸗
tung, ihren Urſprung aus folcher Vergangenheit zu rechtfertigen.
Mir dürfen allerdings für diefe legten Phaſen ver frangzöflichen Literatur bie
Akademie nicht mehr verantwortlich machen, vielmehr ift zuzugeftehen, daß Die Roman⸗
tifer le übermannten, und daß fie ſich von den verlorenen Söhnen der Romantik, Deren
wir eben gedachten, fogar empört abgewandt bat; aber was wir der Akademie vorwer⸗
fen, ift, daß fle eine Herrfchaft über die Geifter und ‚über den Geift der Literatur ver-
ſucht und gewagt bat, welche mit der Beichädigung des innerften Lebenskeims Der
@eifter. felbft beginnen, in einer Ablenkung dieſes Geiſtes von feinen beiligften Auf-
gaben ſich fortfegen und mit der vollfländigften Obnmacht gegenüber diefem einmal
verftümmelten und dann zur Raſerei gebrachten Geifte enden mußte. Als Nichelieu
feine römifchen Schlagbäume in Frankreich errichtete, Hatte Frankreich noch eine ernſte
und mäÄnnlihe Wiflenfchaft mit religiöfen, politifchen und focialen Inftincten, lebte in
ihm noch genug von dem freien und geflaltungsfähigen Geifte Gerſons, Hotmanns,
Calvin, Rabelais, war e8 freier Einrichtungen, organifcher ſich weiter bildender Ge⸗
feße, perfönlicher Selbftändigkfeiten noch nicht baar; damals war noch Zeit für eine
fördernde Wiflenfchaft, welche das Kirchenthum reinigen und den Staat reicher ge-
falten und den wechjelnden Bebürfnifien ver Gefellfchaft gefügiger hätte machen können.
vumy gr Jeygmsbanat, RE WER ORT, BEUTTEGII WERE ABIT VEWORERRZR RT ETRTEREN TI DENT
gezogen, fih eine Welt für ſich zu bilden, die ganz von Nichtigkeiien, Spul- und
Mahngebilden bevölkert ift, und die moralifche Geſetloſigkeit, der Mangel an geſell⸗
ſchaftlicher Wohlanſtaͤndigkeit, welche der Schriftſteller in ſeinen Werken zeigt, tritt
auch in ſeinem Leben hervor, und er hat es gern, daß man ihn betrachtet, wie man
ihn lieſt, nämlich mit einer Art unruhiger Neugierde, welche nur eine blaſirte Phantaſie
ergögen Tann. ... . Wenn aber die A. nach einer Verbindung zwijchen ſich und diejen
Schriftftellern fucht, fo muß fie über die enormen Widerſprüche der Sitten, der An
fichten, der Haltung erſchrecken, und fle fragt fich wohl leife, ob man 3. B. wohl an
demfelben Dictionnaire weiter arbeiten fönne, wenn man doch nicht mehr diefelbe Sprache
fpricht.” Der „Correſpondant“ erflärt endlich den Unterſchied zwiſchen ber literature
polie und der literalure sauvage für zu groß, ald daß eine Ausgleihung zwifchen ben
Schriftftellern der A. und denen der großen Maſſe ftattfinden Fönne.
Damit if ein Zug zur Charakterifirung der heutigen Bedeutung der franzofiſchen
A. gegeben; ſie bat von vorn herein nur auf die „gute Geſellſchaft“ einen Einfluß zu
gewinnen gefucht, auf eine Abtheilung des Volksganzen, die theild nur der Zufall,
ein doch fehr ſchwankender und veränderliher Geſchmack des Taged, die Gunft dei
Hofes, theild aber geradezu ein heidniſch⸗despotiſcher Geift, der die berechtigte Entwide
lung des Volksganzen und dad Organijationdgefeß deſſelben ignorirte, bewirkt hat. Die
Folge davon war, daß das von feinen Bührern verlaffene, fich felbit überlaffene Volt
in feiner religiöfen, focialen, politiſchen, aͤſthetiſchen Entwidelung auf falfche Bahnm
gerieth, in Materinlismus und Senſuglismus, in Nevolutionen und in den Socialiemu
verfiel, endlich, daß es jetzt als eine feindliche Armee den gebildeten, akademiſchen
Sranfreich der „guten Geſellſchaft“ gegenüber ſteht. Napoleon II. weiß das, und er
hütet fly darum mohl, die afademifchen Neigungen und Anſprüche zu -begünfligen, und
mit leiſem Hohn jtellte er Ende 1858 einem Akademiker die Aufgabe, ihm über die
Urfachen des Verfalls der franzöfljchen Literatur ein Memoire zu arbeiten.
Der andere charakteriftifche Zug der heutigen franz. U. ergiebt fich aus dem Um⸗
ftande, daß ihre bemerkenswertheſten und bemerfteften Wahlen einen politifchen Charaltet
zeigen. Es ift dies nur zum Fleineren Theil aus einer Oppofltiondfucht gegen den allerdings
der Wiſſenſchaft wenig holden Bonapartismus abzuleiten, zum größeren Theile daraud,
daß in der That in den legten vierzig Jahren die „politifche Literatur” in Frankreich
vorgeherrfcht hat, und daß die A., indem fie politifche Charakter wählt, dadurch nur
eine „offizielle Gonfecration des literarifchen Erfolges und Einfluffes des Gewählten
ausübt. Die literarifchen Erfolge Foy's, Royer⸗Collard's, Martignac’d, die politifchen
Broſchüren Chateaubrianv’s, Benj. Conſtant's, die großen und Eunftvollen Neden- Cal.
Perier’8, Guizot's, des Herzogs von Broglie, Thierd’, Berryer's, Montalembert's, eben
fo viel politifche Ereigniſſe für Srankreih, denen man auch die meiften bedeutenderen
franz. Gefchichtöwerke zurechnen darf, — find allerdings die heroorragendften Momente
der neueren franz. Literatur überhaupt. Aber daß eben die Politik derartig mit der Rite
ratur der gebildeten Gejellicgaft zufammenfallen Tann, wie die wählende U. und die
von ihr gewählten -politifchen Akademiker es ſtillſchweigend zugeftehen, ift einer der be
denflichften Umftände, denn es ift damit Zugegeben, daß die freifinnige Politik Frank
veich8, die Politif des Volks - Conftitutionalismud, wie fie in den Reden, Zeitungen,
Brofhüren und Geſchichtswerken Frankreichs feit vierzig Jahren die Ueberhand bat, zu
denn Volksganzen feine burchgreifenden Beziehungen bat. Auch in der Politik zieht
fih das akademiſche Element wie ein tiefer Abgrund ziwifchen Volk und „gut
Geſellſchaft“ dahin.
Im Gegenjaß zur franzoͤſiſchen Akademie hat uns Leibnitz, der große Staats⸗
mann und Philoſoph, Das Ideal einer deutſchen Akademie als ein werthyolles
Vermächtniß Hinterlaffen. Leibnitz ‚erkannte tiefer als vielleicht irgend ein anderer Zeit
genoffe den deutſchen Geift und die welthiftorifche Bebeutung Deutſchlands, und gleid-
mäßig eiferte er u. A. für die Neinerbaltung der deutſchen Sprache wie der deutſchen
Höfe von franzöflichem Einfluß. in Gedicht, Dad er gegen die Nachahmer ber Fran⸗
zoſen richtet, bemerkt: „Wenn die Höfe franzöflfche Sprache und Sitte annahmen,
es ihnen anzuthun. " " |
Diefe Nachrichten waren nicht ohne Grund. Es haben ſich von mehreren Seiten
ähnliche erhalten, welche darin übereinflimmen, daß Leibnig in den Jeſuiten heimliche
Feinde und Wiberfacher gefunden habe. Ä
Leibnig mußte fich endlich felbft bekennen, daß er zu früh gefommen, und daß die
Nation bereitd zu ſchwach und ohnmächtig fei, um mit derartigen beroifchen Bitten,
wie der durch gläubige, an der Tradition entwidelte Bibellehre erreichte Conſenſus bei-
der Eonfefitonen, und wie feine vwoifienfchaftlichen Ringfchulen e8 waren, die Gene⸗
fung zu betreiben. Es kam eine Zeit (Leibnig flarb 1716), welche der große Weile
ſchon 1704 in feinen „Neue Verfuche über den menfchlichen Verſtand“ mit pofltiver
Gewißheit vorbergefagt batte. „Ih finde“, fagt er dort, „daß Meinungen, welde
an eine gewifle Zügellojigfeit ftreifen, und welhe fih nah und nad der
Männer der großen Welt, von denen die Uebrigen fi führen lafien usb
die Angelegenheiten abhängen, bemädhtigen und in die Modebücher ein-
fhleihen, Alles für die allgemeine Revolution, von weldher Europa
bedroht ift, vorbereiten”.... Und um den Gedanken noch erhabner zu geftalten,
verwandelt fich dieſe Unglüdöprophezeiung am Schluß in die Verkündigung, daß bie
Borfehbung die Menfchen durch die Revolution felbft befiern werde. Friedrich ver Große
ift der erfte Mann viefer Vorbereitungsepoche der Revolution, aber wenn er auch auf
‚ vielen Gebieten zugleich der Held einer die Nevolution verhindernden Entwidelung if,
fo ift er doch auf dem Gebiet der Wiflenichaft fo gut als ganz Der romanifchen Welk
anfchauung unterthänig oder fommt doch wenigftend nirgend zu einem klaren Bewußt⸗
fein von der Unverföhnlichkeit deutfcher und franzöflfcheromanifcher Art. Er fuchte dem
faft verdorrten Baum feiner Berliner U. eine neue Geſtalt zu geben und bedrohte dadurch
das junge eben ganz.
Unter Friedrich Wilhelm I. war die Berliner A. fo gut wie veröbet geweſen;
nachdem er bei Antritt feiner Regierung fich geradezu geweigert hatte, ihr eine ner
Beftätigung zu gewähren, erhielt fie dieſe erft, als fie ſich 1717 erbot, ein anatomifches
Theater zu errichten. Staatöminifter von Prinken wurde Protector, aber leider (Frei⸗
herr von) Gundling, der Polyhiftor und Hofnarr, ihr Präfldent. Der König haßte
allerdings mit gefundem Inflincte die abftracte und hohle Gelehrfamkeit feiner Zeit, bie
in der That überall da, wo fle noch eine Bedeutung hatte, im Dienfte der franzöflfchen
Bildung war, und eine beberzigenöwerthe Lehre lag doch in den Worten, welche be
König 1735 an die Abgeordneten der A. richtete: „Die Societät follte ſich auf Erfindungen
legen, welche capable wären, folche Künjte und Wiflenfchaften immer höher zu bringen,
die in der Welt zum wahren Nugen gereichen, keineswegs aber In bloßer Windmacherei
und in falfchen Träumereien beftänvden, womit fich viele Gelehrte aufzuhalten pflegten‘).
Dennoch fehlte ed dem König zu fehr an tieferer Einficht in das Weſen der Willen
fhaft, und den damaligen Gelehrten zu ſehr an einer imponirenden Haltung, bie um
aus wirklichem Verdienſt bergenommen werden Tann, als daß damals irgend etwad
Wefentliches für und durch die A. gefchehen Eonnte. Sie machte eben den Kalender,
weiter wufte das Volk von ihr nichts. Ein erotifcher Gedanke Leibnigens, war fr
nad feinen Weggang fogleich in Nichts verfallen: es fehlte in den verwüfteten, armen,
in Krieg und Kriegszucht rauh und flumpf gewordenen Preußifchen Thronlanden no
zu fehbr an dem Triebe und Drange des Geiftes, ald daß eine A. einen Plap hätte
finden koͤnnen.
Sp ift es nur natürlih, daß Friedrich der Große, zur Regierung gekom⸗
men, bei feinen Beftrebungen, die Wiffenfchaft zu fördern, Anfangs die A. ignoriven
fonnte und die um ihn fich verfammelnden Gelehrten, Euler, Lieberfühn, Formey,
— — —
.) Friedrich Wilhelm I. Bon Fr. Förſter. Potsdam 1835. II, p. 382. Welcher
Art die Haltung der A. unter ihrem Narrenpräfidenten damals war, geht daraus hervor, daß fe
„zur Prüfung ihrer Renntniffe von den geheimen Kräften der Natur“ den Auftrag erhielt, zu er
mitteln, woher das Schaäumen des Champagners im Spibglafe entfiehe? Sie erflärte ſich bereit, bie
ſchwierigen Verſuche anzuſtellen, ſobald iht aus dem Königlichen Keller vorläufig junizig Flaſchen
zum Cxperimentiren überwiejen würben !
2
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Namen der Wiſſenſchaft gehörten feitvem der Berl. A. an, aber fie fanden dort ſtets
nur eine nebenfächliche Stellung und fuchten ihre eigentliche Wirkfamkeit an der Fried⸗
rich » Wilhelms » Univerfität, die mit feltenem Erfolge in zwei Epochen der Wiſſenſchaft
(Bichte — Hegel) den Gang der wiſſenſchaftlichen Entwidelung in Preußen beein-
flußte, freilich in jener einfeitigen Art, die bei dem Mangel der von Leibnitz vorge
planten Thätigfeit einer wirklichen Akademie nur zu natürlich war. (S. Berliner
Univerfität.) Der Regierungs- Antritt Friedrich Wilhelm's IV., dem ſogleich die
Berufung der Gebrüder Grimm, der erfien Kenner und Breunde deutſcher Sprache. und
deutfcher Gedankenart, in die Akademie folgte (durch Cab.Ordre vom 22. Oct. 1841),
durfte auch auf eine neue Entwidelung der A. rechnen laffen, und als der König im
April 1842 felbft einen Juden, den, gelehrten Mathematiker Dr. Rieß, den die U. zu
ihrem Witglieve erwählt hatte, betätigte, wie dad Publitum fagte, gegen Eichhorn's
Vorfchlag N), begannen wohl gar die Lente der Iandläufigen Oppofition auf dieſe Kör-
perfchaft zu zählen. Aber auch ihren Tieferten bald die Feſtreden Böckh's und
Fr. v. Raumer's, welche in der Univerfität einen geebneteren Boden fanden, mebr
Stoff, und die Hoffnungen, mweldye die Akademie vielleicht für einen Augenblid
ihnen erregt hatte, blieben ohne Erfüllung. Sie friftet ihr Dafein an den abflrarte-
fin und unintereffanteften Dingen, unintereflant nicht bloß dem großen Haufen,
fondem auch der lebendigen Wiflenfchaft, die allerdings auch für Unterfuchungen
und Forſchungen in den Detaild danfbar zu fein weiß, aber niemald zugeben Tann, daß
diefe wenn auch nothwendigen, doch vom großen Volke ſtets mit vieler Luft verfpotteten
Studien über ein Fofitl, oder über eine unbedeutende Infchrift in breiter Behäbigfeit
öffentlich an den Galatagen der Willenfchaft als die Opfer, die die U. den allge
meinen Wohle- parbringt, von den Mitgliedern niedergelegt werden. Die gelehrten Aka⸗
demiker muthen Damit dem Volke zu, daß es mit einer Schlafrodvifite von ihnen be⸗
friedigt fe, und daß es die vorbereitende. Arbeit ihrer Studirzimmer mit der Andacht
Dinnehme, welche nur den fertigen Kunftwerken im Tempel der Wiffenfchaft gebührt.
Einer A. kann es wahrlich nicht zufteben, ſich als einen in der Stille verfammelten,
geſchloſſenen Elub von Privatgelehrten zu gebahren und, ſei e8 unter Theilnahme, ſei
es bei körperlicher oder doch geiftiger Abweſenheit aller übrigen Mitglieder, einem Aka⸗
Demifer zu überlafien, wöchentlich einmal das Echo der Wände des rothen Bebäudes,
das Friedrich der Große der U. unter den Linden erbaute, durch eine Borlefung über
den Gelenkknochen eines vorfündfluthlichen Thieres, oder über eine Partikel einer todten
Sprache zu erweden. Solche rein handwerklichen Nebenfachen der Wiſſenſchaft ge⸗
hoͤren wahrhaftig nicht in die Akademie, welche Leibnitz gegründet bat. 2)
Im Gegentbeil ift über die Zwecke und Aufgabe diefer Berliner Akademie Tein
Streit moͤglich. Während ihre Statuten, in einer Zeit freier politifcher Anſchauungen
entworfen, ihr. den weiteſten Spielraum für ihre Thätigfeit Iaffen, ift Ihr in dem Gegen⸗
fage zu dem Richelieu'ſchen Blane ein Princip ‚und eine Grundlage gegeben, weldhe
durchaus Den Interefien des preußifchen Staates, der fie bergeftellt und damit Doc
eine höchſte Concentration und Repräfentation des wiſſenſchaft⸗
lichen Factors feines Volkes erftrebt bat, entfprechen, ein Prineip und eine
Grundlage, die außerdem ſchon Leibnig In richtigfter und klarſter Weife erklärt Bat.
Die Preußische Akademie der Wiflenfchaften muß zunächft eine evangeliſch⸗
proteftantifche fein und jene eigenthünliche Freiheit geifliger Forſchung und geifliger
Entwicklung vertreten, zu deren Unterdruckung das romaniſche Gegenbild unferer U.
von Nichelieu in Bart gegründet ward. Die deutſche Neformation ging von der
) Sehn Jahre Geſchichte der nenefien Zeit. Von R. Prutz. 11. 80. Gin Sammeljurium
aus den liberalen Zeitungen und Flugſchriften der erſten vierziger Jahre.
2) Die A. kann übrigens audy nidyt, wie die Frangahtähe, irgend einen Anfprudy darauf
machen, ein Bild der Biftenkhaften oder der Literatim überhaupt in Preußen zu geben. Neben
einigen großen Ramen mehrere unbedeutende, und baneben fehlen wiederum viele unferer erfien
Bapacitäten. Der preu taatsfal. für 1858 zählt für bie philof.-hiftor. Klaffe folgende Mit:
lieder auf: Savigny, Böck, E. Ritter, Ranke, die Gebr. Grin, Bopp, Lepfius, Homeyer, Riedel,
ermann, Binder, Bujhmann, Belker, Meineke, Panoffa, Schott, Dicken, Perg, Trendelenburg,
Dieterici, Haupt, Kiepert, Gerhard, Weber, Parthey. _ .
Reyen, Ihrer Raſeſtat Wurde UND Urtheil zu compromittiren, INDEM ich eine Steuung an⸗
nähme, der ic} in keiner Weiſe gewachſen wäre. Ernennen Sie mich," ſagte ich, „zum
Director von Ihrer Majeftät Wafchfrauen und Sie follen fehen, mit welchem Eifer ich Ihnen
dienen werde." „Jetzt fchergen Sie," jagte die Kaiferin, „indem Sie fich für ſolch ein
laͤcherliches Amt vorfchlagen.“ „Ihre Majeftät,” erwiederte ich, „halten fich felbit für
wohlbefannt mit meinem Charakter, und doch feben Ste nicht den Sto in einem
ſolchen Vorſchlag. Nach meiner Anftcht ehrt die Perſon das Anıt, und wenn idy durch
Ihren Willen an die Spige Ihrer Wafchfrauen geftellt würde, fo würde man zu wir
auffehen, als ob ich eine der wichtigften Stellen am Hofe befleidete, und ich würde
verhältniimäßig beneidet werden. Freilich bin ich nicht eingeweiht in die Kunft des
Waſchens, aber die Fehler, die ich hier aud Unwifjenheit begeben würde, wären von
feiner Wichtigkeit, während im Gegentheil jeder einzelne Irrthum, den ein Director der
Akademie der Wiflenfchaften fich zu Schulden kommen läßt, feine Ichädlihen Folgen haben
und den Herrfcher in Mißcrebit bringen wird, der eine folche Wahl getroffen hat.” Ihre Ma⸗
jeftät blieb trog meiner Einwendungen bei ihrer Anficht. „Gut, gut,” erwiederte fie, „Iaften
wir die Sache jegt ruhen, obgleich Ihre Weigerung gerade meine Meinung beftätigt,
daß ich Feine beſſere Wahl treffen kann.“ Gegen den Abend des folgenden Taged er»
bielt ich einen Brief vom Grafen Bezberodka und die Bopie eined Ukaſes, wel⸗
her jchon dem Senat übergeben war, der mich zum Dirertor der Alademie der
Wiſſenſchaften ernannte. Die erfle Sache nun, welche ich unternahm, war, eine Gopie
des Ukaſes nad) der Akademie zu ſchicken, zu bitten, daß die Commifiton, Die den Ge⸗
fchäften der Akademie in der legten Zeit vorgeftanden hatte, noch zwei Tage länger im
Amte bleiben, und daß ich augenblidlicy mit einem Bericht über die verfchiedenen Zweige
der Anftalt, über die Gefchäfte der Druckerei und die Namen der Bibliothefare und
Vorſteher Der verſchiedenen Fächer verfehen werben möge; ferner, daß die Chefs von
allen Departements mir am nächften Tage eine Ueberficht ihrer fpeciellen Pflichten und
aller ihrer Sorge anvertrauten Gegenftände geben follten. Ich erfuchte zu gleicher
Zeit Die Mitglieder der Commiſſion, daß fle mir alle Winzelnheiten mittheilen möchten,
welche fih auf dad Amt und die Pflichten eined Directors bezögen, damit ich mir eine
allgemeine Idee davon bilden fünne, was ich zu thun babe, ehe ich auch nur das
Kleinfte zu thun verfuchte, und fchlieplich bat ich dieje Herren, zu glauben und dem Reſt
der Akademie zu verfichern, daß ich mir fchon felbft als die erfte und dringendfte Pflicht
vorgefchrieben babe, jedem Mitglied viefes gelehrten Körpers alle die Achtung und Ehr⸗
furcht zu beweifen, welche man ihren vielen Dienften jchuldig ſei. — Ich ſchmeichelte
mir, daß ich auf dieſe Weije von Anfang an alle Gelegenheit, Eiferfucht und Unzu⸗
friedenheit zu erregen, vermeiden würde. Den dritten Tag nach meiner Ernen⸗
nung, an einem Sonntage, erhielt ich einen Beſuch yon den Profefloren, den
Infpectoven und anderen Beamten der Akademie. Ich fagte ihnen, daß es meine
Abfiht jei, am nächiten Tage in der Akademie zu erjcheinen, und bat fie, ein
für alle Mal anzunehmen, Daß, wenn immer fie mit mir über Gefchäfte verkehren
wollten, fie volle Erlaubniß hätten, ohne Umſtaͤnde bei mir vorzufommen. Den
ganzen Abend war ich bejchäftigt, die verfchlebenen Berichte durchzuleſen, welche mir
eingereicht worden waren. Ich machte mich auch mit den Namen der auögezeichnetften
Mitglieder der Akademie befannt, und am folgenden Morgen, ehe ich mich in dieſelbe
begab, flattete ich dem berühmten Euler, der mich ſchon feit Jahren fannte und mich
ſtets mit Güte und mit Achtung behandelt hatte, cinen Befuch ab. Diefer gelebrte
Mann war ohne Brage einer der erſten Mathematiker feiner Zeit. Ich bat ihn, mich
am Morgen zu begleiten, damit bei meinem erften Erfcheinen ald Haupt eines wiſſen⸗
ſchaftlichen Körperd ich den Vortheil und die Weihe feiner Begleitung haben möge,
welche, wenn e8 ihm langweilig oder unbequem fei, ich niemals bei gewöhnlichen Beran-
laffungen wieder erbitten wolle. Sobald ich den Sitzungsſaal erreicht hatte, redete ich Die
daselbft verfammelten Brofefforen und Mitglieder an, inden ich meinen Mangel an wiflen-
fohaftlicher Bildung beklagte, aber von meiner tiefen Ehrfurcht gegen die Wiflenjchaft
fprach, von weicher die Gegenwart Herrn Euler's, defin Schuß ich in Anſpruch genommen
hätte, um mich in der Akademie einzuführen, ihnen, wie ich hoffe, das feierlichfte Un⸗
\
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Ä
Die Zahl Beider wurde don mir vermehrt, Die Erſteren BIS auf 50, Die Zweiten dis
auf 40. In etwas mehr ald einem Jahre Eonnte ich alle’ Stipendien der Profefloren
verbefjern und drei neue Curſe von Vorleſungen einführen, über Mathematik, Geome⸗
trie und Naturgefchichte, welche von einem einbeimifchen Profeffor in der Landesſprache
Allen, die daran Theil nehmen wollten, publice gebalten wurden. Ich befuchte fle
felbft öfter und Hatte die Genugtbuung, zu erfahren, daß die Söhne der ärmeren
Adeligen und die jüngeren Garbe = Offiziere vielen Vortheil daraus zogen. Die Bars
gütigung, die jeden Profefior am Ende jedes Eurfus bezahlt wurde, beftand ans
zweihundert Rubeln aus dem döfonomifchen Fond. Im Laufe meines Amted erfuhr
ich bald große Unannehmlichkeiten durch das Betragen des General-Procurators Kürften
Wiaſemski, welcher entweder die Empfehlungen zur Beförderung, die ich den Mitglie⸗
dern der Akademie, denen ich eine ſolche zuerkannt hatte, an den Senat gab, nidt
beachtete, oder es vernachläffigte, ınir Documente zu verfchaffen, welche ich geforbert
hatte, um bezüglich der Grenzen einiger Provinzen des Reichs, von denen ich beiiere
Karten anfertigen laſſen wollte, amtlichen Aufichluß zu erhalten. Zuletzt Hatte er foger
die Keckheit, meinen Schagmeifter zu fragen, warum er ihm mit den Rechnungen des
Recgierungsfonds nicht auch die des dÖfonomifchen' Fonds braͤchte. Hierauf jchrieb ich
fogleich an Ihre Majeftät und verlangte meinen Abschied, indem ich fagte, daß Fürfl
Wiaſemski eine DVerantwortlichfeit einzuführen wünfche, die niemals, von der erſten
Einrichtung der Akademie an, einem Director auferlegt worden fei. Fürſt Wiaſemeli
erhielt in Folge deſſen von der Kaiferin einen Verweis und ich murbe gebeten, feiner
Thorheit nicht mehr zu gedenken. Eines Tages, als ich mit der Kaiferin in ben Gärten
von Sarskoje-Selo fpazieren ging, wandte fich unfer Geſpraͤch auf die Schönheit und den
Reichthum der ruſſiſchen Sprache, was mich veranlaßte, mein Erftaunen auszudrücken, daf
Ihre Majeftät, die felbft Schriftftellerin fei und ihren Werth einfehen könne, niemals daran ge
dacht hätte, eine rufflfche Akademie einzurichten. Ich bemerkte, daß nichts fehle, als Die Regeln
und ein gutes Wörterbuch, um unfere Sprache ganz unabhängig von den Fremdwörtern
und Ausdrüden zu machen, die den unfrigen in Energie und Ausdruck fo fehr nad
fländen und fo alberner Weife darin eingeführt worden ſeien. „Ich weiß wirklich nicht,
fagte Ihre Majeftät, wie e8 kommt, daß fol ein Gedanke nicht ſchon in Ausführung
gebracht worden if. Der Augen einer Anftalt zur Vervollkommnung unferer eigenen
Sprache ift mir oft in den Sinn gekommen, und ich hatte fogar Befehle darüber ge
geben.“ Trotzdem ich felbft die Ausführung eines folchen Planes ablehnte und Ihte
Mafeflät immer bei ihrer Meinung blieb, fo fand ich ed unnüß, ferner zu wiberfichen.
Ich entwarf darauf eine Art Plan, von welchem ich glaubte, daß er eine Idee zur
Grundung der beabfichtigten Anftalt gäbe und fandte ihn der Kaiferin. Ban fanı
fich mein Erſtaunen denken, als ich von der Hand Ihrer Majeftät diefe unvollkommene
Skizze eines Planes, der ſchnell entworfen und mangelhaft ausgeführt war, mit allem
Geremoniell eine® förmlichen Inſtrumentes zurüd erhielt, bekräftigt mit ihrer Taiferlichen
Unterſchrift und begleitetvvon einen Ukaſe, welcher mir die Präflpentfchaft der Embryo
Akademie übertrug. Ich muß noch, ehe ich Diefen- Gegenfland verlafle, bemerfen, def
viele Dinge in Betreff meine Amtes am Hofe vorfamen, welche mich anefelten und
empfindlich reizten. Der gebildete Theil des Publicums freilich lieg mir mehr als
Gerechtigkeit widerfahren in dem Xobe, dad man meinem Eifer und meinem öffentlichen
Wirken zollte, denen man allein das Verdienſt der Errichtung einer ruſſiſchen Ale
demie ſowohl, ald die erflaunlihe Schnelligkeit, mit weldyer das erfle Dictios
nair unferer Mutterfprache vollendet wurde," zufchrieb. Dieſes Iehtere Werl wurde
ein Gegenftand Tauter Kritik, befonder6 in Beziehung auf die Einrichtung, Pie
nit nah einer alphabetifchen, ſondern etymologifchen Ordnung getroffen war.
Auf eine Frage der Kaiferin, warum eine fo unbequeme . Einrichtung getroffen
fei, bemerkte ich, daß dieſe Einrichtung nicht ungewöhnlich bei dem erflen Wörterbuch
in einer Sprache ſei wegen der größeren Reichtigfeit, bie fle gewaͤhre, bie Wurzeln
der Wörter zu zeigen und aufzufinden, und fügte hinzu, daß Die Akademie in unge
fähr drei Jahren eine zweite Auflage machen würde, alphabetifch georbnet und in jeber
Hinfiht viel vollkommener. Alle Mitglieder gaben, wie ich es erwartet hatte, ihre
anders einzurichten, Daß aber, DaB zweite in alphabetiſcher Ordnung erſcheinen ſolle.
Ich wiederholte der Kaiferin das nächfte Mal, wo ich fie ſah, die einflimmige
Reinung der Akademie und den Grund, den fle dafür angab. Ihre Majeftät
indeß blieb bei ihrer eigenen Meinung, da fle gerade zu der Zeit ſich fehr für ein
Werk intereffirte, das mit dem Namen Dictionnaire beebrt wurde und deflen Here
auögeber Herr Pallas war. Es war eine Art Wörterbuch, aus ungefähr hundert
Sprachen zufammengeftellt, von denen einige dem Lefer nichts ald eine Maffe Wörter
vorftellten, 3. B. Erde, Luft, Wafler, Vater u.f. w. Ofgeflächlich und unvollfonmen,
wie dieſe fonderbare Production war, wurde fle doch ala Yin herrliches Dictionnaire ge-
priefen und gab in der Zeit für mich Veranlaffung zu vielem Aerger und Verdruß.
Zu der Zeit des Herbſtes war e8 Gebrauch in der Akademie der Wiffenfchaften, dieje⸗
nigen Werke durchzulefen, welche in dem verfloffenen Jahre von verfchienenen Gelehrten
eingefandt worden waren, die Gandidaten für Die akademifchen-SPreife waren, welche aber,
nad) dem Brogramm, erft im darauf folgenden Jahre audgetheilt wurden. Ich hatte nicht
den mindeften Gefchmad daran, unferen wiſſenſchaftlichen Sitzungen beizumohnen und
noch weniger denen, woran das Publicun Theil nahm, mußte jedoch meinen Wider:
willen überwinden um ber dringenden Bitten der Mrs. Hamilton willen, die darauf
beftand, mich ex cathedra in der Eigenfchaft ald Director auftreten zu ſehen. Als
der Tag für die Zuerfennung der Preife, und daß die Sigung öffentlich fein werde,
in den Zeitungen angezeigt war, fand fich wie gewöhnlich ein großes Publicum und
unter demſelben auch die auswärtigen Gefandten mit ihren Brauen ein. Ich mußte
eine Rede halten, welche ich fo lakoniſch als möglich machte, wobei ich aber doch meine
Zuflucht zu einem Glas Eiswafler, dad man für mich bereit hielt, nehmen mußte, um
das Fieber der falfchen Schaam zu bewältigen, welches mich bei folchen Gelegenheiten
ſtets zu befallen pflegte. Die Beendigung” diefer Sigung war mir eine wahre Er=
löfung, und ich habe nie wieder bei ähnlichen Gelegenheiten präftbirt.
Die Fürſtin hat denn auch wirklich mit großem. Fleiße an der Ausarbeitung
einer ruſſiſchen Grammatik und eined rufftichen Wörterbuches Theil genommen; ihr
Ideal mar dabei das der franzöflfchen A. Die ruffifche A. hat auch in ihrer weiteren
Entwicklung manches zur Förderung der Wiflenfchaften gethan, und ihre Bemühungen
auf dem Gebiete der Geographie, der Sprachkunde sc. verdienen Anerkennung.
(S. außer diefem Artikel über. A. auch Kunftafademie.)
Akademie (der Schaufpielfunft). Jeder Vorfchlag zu einer Reform des Theaters,
der Bühnenzuftände und der focialen Stellung des darftellenden Künftlers wirb fo
lange unwirkſam bleiben, al8 die Schaufpielfunft einer Schule entbehrt, welche die
Schaufpieler auf eine entfprechende Stufe zur allgemeinen Titerarifchen und praftifchen
Bildung, neben der außfchließlich fachlichen, erhebt. Nur in Branfreih und Rußland
if dahin’ Einfchlagendes verfucht worden; in Frankreich vorzugöweife für Gefang (ohne
allen Erfolg) und Tanz (mit großem Erfolge), fo wie für die Darftellungsweife des
Theätre frangais; in Rußland für alle Gattungen der feenifchen Kunft in großartigiter
Weile. In Deutjchland fehlt es dem Schaufpieler — wenige anerkannte Ausnahmen
abgerechnet — an demjenigen Grade allgemeiner und felbft fachlicher Bildung, welcher
ihn zu dem berechtigten Interpreten der Dramatifchen Dichtfunft machen würde. Man wird
eben Schaufpieler und begnügt fich auf empirifchem, meift mühelofem Wege zu erreichen,
wad in anderen -Kunftübungen Aufgabe einer befonderen Schule if. Die Bequemlicy-
feit, ſich aus den beften Kräften der Meinen Bühnen refrutiren zu können, hält die
großen Bühnen davon ab, für eine ſachgemäße Borbildung der Schaufpieler zu forgen.
Der Staat als folcher nimmt keine Notiz von der Bühne, und überall fteht der Koften-
punft der entfprechenden Organifation einer Anftalt entgegen, die zumächft nichts ein-
bringt. Alle Verſuche, eine Schaufpielfchule durch Brivatslinternehmung zu begründen,
find fehlgefchlagen. Nur für Muſik und Tanz giebt es dergleichen. Das recitirende
Schaufpiel ift überall einem rohen Empirismus überlaffen, der um fo gebieterifcher
auftritt, ale die Leitung der Bühnen durchweg nicht mehr in der Hand hervorragender
darſtellender Kümftler ift, fonbern von Speculanten Faufmännifch oder von Hofbeamten
nach dem Geſchmacke des Hofes betrieben wird. Die Seltenheit Literarifcher und praclis
Wagener, Staats« u. Geſellſch.⸗Lex. I. 38
greſſton zugenommen, UND DIE Dommerthedtet, [0 wie DIE Teiqhtigtelt,, SOTEETONEN JUL
neue Theater zu erhalten, ſomit auch die Vermehrung der Schaufpieler, tragen zu die
fem allmählichen DVerfonmen bei. Biel Beachtendwerthed ift von E. Devrient, Röt-
fcher, 2. Schneider und Anderen über die Nothwendigfeit künftlerifcher und wiſſenſchaft⸗
liher Borbildung für die Schaufpieler gefchrieben worben, bis jetzt ohne allen Erfolg,
Ehe diefem Grundübel nicht abgeholfen wird, wolle man feine Hoffnungen an Belei-
tigung einzelner zu Tage liegender Uebelftände knüpfen. Kür die praftifche Geftaltung
einer Schaufpielerfchule fte ſich zwei Anfichten fchroff gegenüber. Die eine will
überhaupt den Jünger nur Agemein vworbilden, in deutſcher Sprache, Rhetorik, Pro;
fodie, Poetik, Geſchichte, Coſtümwiſſenſchaft, Tanzen, Fechten u. ſ. w. unterrichten; die
andere will fofort fchaufpielen und in der täglichen Uebung zur Gefchidlichkeit außbil-
den. Beide Spfteme führen Erfahrungsgründe für fih an. Das eine überläpt dem
Individuum dad Maß feiner allgemeinen Bildung und bat nur den nächften Zwed im
Auge. Das andere will den ganzen Stande eine der allgemeinen Bildung entfprechent:
Balls geben. Sind wirflih beide Wege nützlich, fo Tieße fich vielleicht durd eine
Vereinigung beider das Zwedkentfprechendfte erreichen. Das praftifch Eingehendſte übe
diefen Gegenftand findet fi in den „Allgemeinen Tbeater-Lerifon,* Altenburg un
Leipzig bei Vierer und Heymann, 1839, unter „Afademie der Schaufpielkunft”.
Akademiſch ſ. Univerfität.
Akademiſche Legion. Die akademiſche Bürgerſchaft der Univerſität Wien hat ſich
als akademiſche Legion 1848 einen Namen erworben. Die Hochſchule in Oeſterteic
war durch das Metternich’fche Megiment, das man mit Mecht ein Negiment der Furdt
genannt hat, auf die Stufe eined Knaben-Gymnafiund herabgedrückt worden, und die
ftudirende Jugend erwies ſich in dem Maße, als fte äußerlich gebundener und unfelbf-
ftändiger wurde, auch innerläh unfreier und unzuverläffiger. Die Männerwelt in Oeſter⸗
reich fand nicht höher; alles war in Ungarn, Böhmen und Defterreich zur nationalen
und liberal = conftitutionellen Revolution geneigt, und es bedurfte nur der Kunde von
der Revolution in Mailand und Paris, daß auch in Wien die Bewegung um fich grifl
Unter der Leitung der Studenten und des juriftifch » politifchen Leſevereins ward ein
Petition am 13. März eingereicht, worin eine conftitutionelle Verfaffung und Anſchluj
der öfterreichifchen Völker an das deutfche Parlament verlangt wurden. Die Antwort
der Megierung Tonnte nicht befriedigen. Es entftand am Abend deſſelben Tages ein
Auflauf von Studenten und Arbeitern, man verlangte die Entfernung Metternid
und der Jeſuiten. Am 15. März gab der Kaiſer Preßfreibeit, Volksbewaffnung und
freies Vereinsrecht, und am 26. April — Metternich war ſchon nach Holland geflehen
— auch noch eine neue Verfaſſung. Darauf begann eine neue Bewegung in der ala
demifchen Legion und in der Nationalgarde. Beide verlangten am 15. Mai ein Wahl
gefeg auf demofratifcher Baſis, ohne Genfus, und eine conftituirende Verfammlung in
einer Kanımer. Der Kaifer flob am 17. Mai nad Innsbruck, und wenn er and
am 12. Auguft wieder zurüdfehrte und erſt am 7. Oct. wieder heimlich nad) Olmit
ging, fo bedeutete feine Anwefenheit für die Regierung doch nichts, und man darf die
revolutionäre, mitregierende Thätigkeit der afademifchen Legion von Wien von ber Ritk
des Mai datiren. -
Bei der October » Revolution 1848 befand die höchſte Staatsbehörde in Wir
aus: 1) dem permanenten Ausfchuß des öfterreichifchen Reichstages (Schufelka),
2) dem Ober-Commandant (Meifenbaufer), 3) dem Gemeinverath der Stabt (Dr.
Taufenau, Dr. Jellinek, ein Jude), 4) dem Studenten-Ausfhuß (Hrabovsky).
Bald Fam noch die Deputation des Frankfurter Parlamentd dazu (Blum, Fröbel
M. Hartmann) und General Ben. Das waren die Groͤßen der Wiener Re
volution. — Auf der Aula in Wien, d. i. die Univerfltät, wurden die meiften Reden
auch von Blum gehalten. Die Aula war das Palais royale von 1789-91. So
fpielten in Wien die Studenten auch als bewaffnete Macht, als afademifche Legion,
eine der erften Rollen. Am 25. October bildete ſich ein Elitencorps, es beftand meift
aud afademifchen Bürgern. Blum, Morig Hartmann, Fröbelteaten ein, Blum
und Fröbel wurden Compagnie⸗Chefs, Eommandant des Eorps mar Hand. Diefed
[3 a x ‘
eine beſurchtete Contrerevolution errichtet. er Studenten-⸗Ausſchuß Hat ESceſſe
Volksjuſtiz verhindert. — Es Tag viel in der Hand der akademiſchen Legion.
fpielte aber ihre Molle, wie die ganze Wiener Nevolution im October 1848, als
unfähige Mafle ohne begabten Führer.
Die afademifche Legion nahm zuerfi am Kampfe Antheil am 6. October
Das Regiment Naffau. Kommandant war ein gewiffer Aigner.
Das Wiener Studentencomite war der Centralpunkt für alle Meldungen und
fragungen. Einzelne Proclamationen, wie die vom 9. October, waren im Sti
gehalten. Auch politiſcher Blick zeigte ſich hie und da, wie am 14. October, wı
Studenten baten, der Reichstag ſolle Jellacic angreifen. Und am 16., wo die X
Die Infurrection des Landvolkes verfuchte. Dagegen war die Legion fo wenig um
Rechtsſtandpunkt befümmert, daß fle nicht die Beſtrafung der Mörder Latours d
fegte. Am 9. erklärte fie dem Neichdtag, jede Meinung werde ſie fchügen. Die
Demifche Legion lieferte vom 20. October an die Anführer für die Nationalgardı
Vorſtädte. Auch fehr viele Nichtftudenten brängten fich in die Legion. Als et
28.— 30. October zur Entfcheidung zwifchen Extrem und Einlenfen kommen f
war die Region für legtered. Ihre Tracht war ſchwarzer Calabreferhut mit ſchwe
rother, grüner Strauffeber.
Als Quellen find zu benüßen für die Gefchichte der Wiener akademifchen &
Dr. Hermann Jellinek, kritiſche Gefchichte der Wiener Revolution, 1848; ver
faffer ward am 23. November 1848 erfchoffen. Julius Fröbel, Briefe über
Wiener October Mepolution, Frankf. 1849. Dr. Schütte, die Wiener Oct
MNevolution, Prag 1848. Pillersporf, die politifche Bewegung in Oeſter
1848 und 1849.
Aatholiten. Ein beſonders in Defterreich angewandter und dafelbft früher
lich eingeführter Ausdruck zur Bezeichnung der Nichtkatholiſchen. Die fri
öfterreichifche Geſetzgebung bezeichnete als Akatholiken die nicht unirten Griechen,
Unitarier, die augsburgiſchen und helvetifchen Glaubendverwandten. Die römifche (
bedient fich noch zumellen, doc gegenwärtig weit feltener als früher, dieſes Ausdr
um alle chriftlichen, nicht zur .römijchen Kirche gehörenden Religionsparteien zu be;
nen. Keineöwegd bedienen fich bie verfchiedenen proteftantifhen Gonfefllonen f
dieſes Ausbrudes und halten e8 mit Recht für völlig unpaflend, denfelben auf fie
zuwenden. Im Uebrigen verfchwindet er mehr und mehr. Er gehörte der feit
legten oͤſterreichiſchen Concordate abgejchloffenen jofephinifchen Periode an und |
fchonend fein, während es beleidigend oder doch praͤjudicirlich ifl. Im öfterreichi
Concordat vom 18. Auguſt 1855, das befanntlich überhaupt nur die Verhaͤl
der Katholiken berührt, findet fich dieſer Ausprud nicht. Kurz nach der Märzrei
tion wurde übrigens ſchon beftlimmt, daß Fünftighin die proteftantifchen Confeſſi
verwandten amtlich mit dem Namen „Evangelifche” zu bezeichnen feien (ſ. Czö
Defterreichd Neugeftaltung. 1858. S. 648). In Angelegenheiten ver Ehegeſetzgeb
welche in Bezug auf die Fatholifchen Unterthanen durch das Patent vom 8. Oct. 1
eine neue Geftalt erhalten hat, in Bezug auf gemifchte Ehen und auf die Ehen r
Fatholifcher Untertbanen aber die alte (allgem. bürgerl. Geſetzbuch u. weltl. Geri
barkeit) geblieben ift, kommt wegen Ießteren Umflandes wohl noch die Bezeichı
„Akatholik“ vor. (©. Czörnig a. a. DO. ©. 647.)
Afjerman. Konvention von A. Ak⸗Kermaͤn, im Türkifchen, von den R
in Aljerman verflümmelt, weil fie den Bocal e meiftend wie je, jö audfprechen, &
Alba im Rumaͤniſchen, Bielgorod, Bielgorodof (Belgrad) im Slawifchen, find N
eined und deſſelben Städtchens (Gorodok), die einerlei Bedeutung haben, näı
Weißenſtadt, Weißenburg, denn Ak ift im Türkiſchen, Weiß“, Kerman „Stadt oder Bu
Wiewohl mit Einwohnern, welche den verfchiedenften Nationen angehören, ald Rum
(Moldauern), Griechen, Armeniern, Bulgaren, Groß- und Kleinruffen, Polaken, 7
ſchen, Juden, bevölkert, Hat doch die rumänifche Sprache die Oberhand, daher denn
Akkerman von feinen Bewohnern meiftend mit dem rumänifchen Namen bezei
wird; Die Griechen nennen es Moncaſtro oder Mauro» Eafteo. Alkerman, in de
38*
⸗
DER OUDUWLN DED GEL DDUL, BEE ditſljawiſchen SODUDBABIN, SERIEN, am tehten STE
der Mündungsbucht (Liman der Ruſſen, verberbt von Ayıryv) des Dniefterd, ungefähr
2 deutfche Meilen vom Schwarzen Meere, in dem Steppenlande gelegen, wo vor hun⸗
dert Jahren, und auch noch fpäter, die fogenannten affermanfchen Tataren unter dem
Namen der meißen Horde nomadiſtrten, ift eine aufblübende Kreisſtadt in der ruſſt⸗
Ichen Provinz Beſſarabien, mit einer Bevölkerung von 25,000 Seelen. Am Seehanbel
und der Sceefchifffahrt nimmt Akkerman Eeinen Theil und Tann es nicht, denn, wiewohl
die Stadt an der erwähnten breiten Mündungsbucht belegen ift und bis in's 16. Jahr-
hundert einen der vorzüglichften Häfen hatte, jo iſt deren Wafler jest fo ſeicht, daß
große Fahrzeuge nicht dahin gelangen koͤnnen; dieſe Seichtigkeit erſtreckt ſich weit in's
Meer hinein, weil die Ablagerungen, welche von der Donau an bis nach Odeſſa hin
der Einfluß vier großer Ströme erzeugt, eine Menge von Bänfen hervorgebracht haben,
die allen Zugang zur Dniefter-Mündung verfperren, von der nur Fifcherfahrzenge aus⸗
laufen Fönnen, die eben auf jenen Baͤnken ein reiches Feld für ihre Betriebfamkeit finden.
Akkerman wurde während des Feldzuge8 von 1770 von den Ruſſen, unter General
Igelftröm, zum erften Mal erobert; im Frieden von Kutſchuk-Kainardſchi (4 Stunden
von GSiliftria) vom 10./21. Juli 1774 aber mit ganz Beflarabien an die hohe Pforte
zurüdgegeben. Zum zweiten Mal nahmen e8 die Ruſſen im Feldzuge von 1789;
diefes Mal war es Platom mit feinen Kofafen, der am 13. October die Türfen daraus
vertrieb. Noch ein Mal kehrte e8 unter ihre Herrfchaft zurüd, durch den Frieden von
Jaſſy, 9./20. Januar 1792, der den Lauf des Dnieflerö zur Grenze zwifchen dem
rufflfchen und osmaniſchen Reiche beflimmte. Zwanzig Jahre fpäter wurde der Pruth
zur Grenze genommen, und fo fam A., faft nur von Ehriften bewohnt, durch den Frie⸗
den von Buchareft, 28. Mai 1812, unter ein chriſtliches Regiment.
Der Name Q. ift befonderd befannt geworden durch bie Unterhanblungen, welche
bier in den Monaten September und October 1826 zwijchen rufftfchen und osmaniſchen
Abgeoroneten gepflogen wurden. Kaifer Nikolaus hatte dem vom Kabinet zu St. James
in der türfifchsgriechifchen Angelegenheit nach St. Peteröburg gefandten Herzoge von
Wellington erklärt, daß er zwar binfichtlich der Friedensſtiftung und Unabhängigkeit
Griechenlands mit Großbritannien und Frankreich gemeinfchaftlich handeln wolle, daß
er aber von diefer europäifchen Frage die ruffifchetürfifche als cine fpecififch ihn allein
angehende, ganz getrennt betrachte. Der Kaiſer weigerte ſich daher, das Berfprechen
zu geben, daß er feine Streitigkeiten mit der Pforte nicht mit den Waffen fchlichten
wolle, und legte gegen jede Einmifchung fremder Diplomatie in dieſe Angelegenheit
förmlich Einſpruch ein. Indeſſen erklärte fich das Petersburger Cabinet bereit, eine
piplomatifche Verbindung mit der Pforte anzufnüpfen, und noch einmal den Weg der
Güte durch Unterhandlungen in Akkerman zu verfuhen. Um nun den Ausbruch bed
Krieges zwiſchen Rußland und der Pforte zu verhindern, unterſtützte der engliſche Bot⸗
ſchafter in Conſtantinopel, Sir Stratford Canning, das vom ruſſiſchen Geſchaͤftstraͤger
Minziaky dem Reis Efendi am 5. April 1826 übergebene Ultimatum, worin die ges
naue Vollziehung des Friedens zu Buchareſt und Genugthuung wegen bes bisherigen
feindfeligen Verfahrens der Pforte gegen Rußland, fo wie die Abſendung türfifcher
Bevollmächtigter, an die ruſſiſche Grenze gefordert wurde, um daſelbſt mit rufitfchen
Bevollmächtigten die obwaltenden Streitigkeiten friedlich zu fehlichten.
Die türkifchen Abgeoroneten gaben jedoch anfangs auf die obfchwebenden Fragen
ausweichende Antworten und fchienen nicht einmal mit hinlänglicher Vollmacht verſe⸗
ben zu fein, fo daß endlich die rufflfchen Beuollmächtigten erklärten, der Kaijer werde,
wenn bis zum 26. September (7. October n. St.) feine genügende Antwort auf alle
Bragen ertheilt und die vorgelegten 8 Artikel nicht angenommen wären, feine Heere
über den Pruth gehen, und ohne Weitered die Moldau und Walachei befegen laſ⸗
fen. Hierauf unterzeichneten envlich die türfifchen Bevollmächtigten am Abend des
25. September (6. October) die, in Form einer ZufagsUebereinkunft zum Bucharefter
Frieden vorgelegten, jebt in 8 Artikel zufammengefaßten Punkte. Der Kaifer von Ruß⸗
land beftätigte felbige am 14. (26.) Dectober, der Großherr am 24. Rußland erhielt
durch Diefen von ihm zu Akkerman erfämpften diplomalifhen Sieg:
— 7 yrv mr Ir dd VPPRDDY *9 Van uni ade: vw. WUVVUTO2 WET under Adler Add
gegen die Seeräuber der Barbaresfen; — die Errichtung von Divans in der Moldau
und Walachei; — die Wienerwählbarkeit der dortigen Hospodare nach ihrer flebenjähri-
gen Regierung; — die Herftellung der Privilegien Serbiend, in welcher Provinz Die
Türken bloß die Feſtungen befegt halten follten; — die Anerkennung der Privatforbes
zungen rufftfcher Uintertbanen an die Türkei; — ebenfo Anerkennung der am 2. Sept.
1817 befchlofjenen Grenzregulirung an der Donau. Die aflatifchen Grenzen zwifchen
beiden Reichen folften bleiben, wie fle beſtanden. |
" Man glaubte, daß diefer Artikel abfichtlich fehr gefchraubt abgefaßt worden fel,
um der Pforte dad Geftändnig zu erfparen, daß Die von ruſſiſchen Kriegsvölfern in
Alten befegt gehaltenen türfifchen Feſtungen Rußland verbleiben follten. Die Artikel
der Affermaner Uebereinkunft erhielten durch den Friedensvertrag von Adrianopel,
14. September 1829 (j. Adrianoyel) manche nähere Beſtimmung. Bei der Convention
von Akkerman war die Pforte vertreten von Seid Mehemed, Hadi Effendi,
Seid Ibrahim, Iffet Effendi; Rußland dagegen von Staatdratb Fronton,
Seheimenratb Ribeaupierre (der bierauf Gefandter in Konftantinopel wurde) uud
Graf Woronzow; dad Protocol führte Baron Brunnom. Die acht Artikel, als
Convention explicative du traite de Bucharest (1812) signe a Ackerman officiell
bezeichnet, bilden nur eine Apditionalacte zum Friedensinftrument von Buchareft, was
auch der Entftehungsgrund dieſer Convention war; denn ed handelte ſich nur um bie
Verletzungen des Briedend von YBuchareft, welche fich die Pforte von 1821 — 26 zu
Schulden Eommen ließ. Daher Rußland jede Einmifchung dritter Mächte ſich ver⸗
bitten Eonnte.
Gedruckt ift die Convention von Afferman im Journal de Frankfort, 10. Der.
1826; Moniteur No. 349, 1826; ®hillany a. o. a.O. Bd. 2 ©. 277 flg.; Mar-
tens, nouveau recueil Bd. 6 ©. 1053; Martens et Gussy, recueil manuel
B. 4 ©. 221.
Afoluthen. Die Entwidelung, welche die Verfaffung und das gefammie Leben
der Kirche in der nachapoftolifchen Zeit unter der Leitung der Bifchöfe erhielt, mußte
fi zunächft auf den Ausbau der einzelnen Gemeinden oder Diödcefen richten. So ward,
wohl noch ehe die Wirkfamkeit neuer allgemeinkirchlicher Organe, der Synoden und
Biſchöfe fich feftitellte, die DVervollftändigung und weitere Gliederung des unter dem
Biihofe ftehenden Gemeindeflerus in’d Werk gefegt. In dem Maße, ald die Ge-
meinden fich vergrößerten und in ihrem @ultus und ihrer Verwaltung neue Bebürfniffe
fich entfalteten, deren unmittelbare Beforgung Feiner der drei Ordnungen des Clerus,
weder den Bifchofe, noch den Presbytern, noch den Diafonen auferlegt werden zu
fönnen fchien, ſchritt man zur Errichtung einiger untergeorbneten Gemeinbeänter,
unter welche jene Functionen vertheilt wurden. Es find Died die fogenannten nie-
dern Ordnungen des Clerus, zu welchen nach den Subdiaconen, deren Amt zuerft
ind Leben trat, die Akoluthen, Erorciften, Lectoren und Oftiarier, fo wie die kirch⸗
liden Chorfänger (Pfaltiften oder Cantoren) rechneten, anderer Bebienfteten, die
nicht al8 Cleriker, oder höchitend als Halbelerifer und Laiengehülfen zählten, wie die
Kopiaten (Leichenbeftatter, Krankenwärter), Parabolanen u. f. w. nicht zu gedenken.
Die erſt genannten erhielten fämmtlich eine bifchöfliche Segnung und Beftallung, ob⸗
wohl feine eigentlich orbinatorifche Handauflegung ; ihre Aemter, die vorzugsweife nur
jimgere Leute befeßten, wurden ald die Schule praftifcher Ausbildung für die höheren
geiftlichen Grade betrachtet. In fpäterer Zeit wurde ed fogar gefeglich, Daß die Can⸗
didaten der höheren Stufen die niederen Ordnungen in einer gewiffen Reihenfolge
durchgemacht haben mußten. Inzwifchen find dieſe letzteren, wie fe erſt allmählig und
in verfchtedenen Kirchen entftanden waren, auch keineswegs überall gleichzeitig in Auf⸗
nahme gewefen. - Die orientalifchen Kirchen haben einige derfelben nicht hervorgebracht
oder nicht beibehalten, welche im Occident einen feften Beftand erhielten und umgekehrt.
Auch im Abendlande herrſchte Hinfichtlich diefer unteren Grade keineswegs allgemeine
Mebereinftiimmung, bis man feit dem elften Jahrhundert, der Zeit der beginnenden
Spyſtematiſirung des Kirchenrechts, ihre Zahl und Neihenfolge auf die vier der Afolu-
then, Groreiften, Lectoren und Oſtiarier feftfeßte, den Subblaconat mit dem Diaconat
/
-_— re” | Din IT ie —— se A ⏑ De An — — 7
umfaffen ſollte) den höheren Ordnungen zuzaählte und fo die Heilige Stebenzahl in der
Abftufung des Firchlichen Amtes herausbrachte — eine Anordnung, die von den Ideen
der alten Kirche in mehrfacher Hinficht Darum nichts weniger abmeicht, weil fle von
den ſymboliſchen Autoritäten der römifchen Kirche in den „Anfang der Kirche“ zurüd:
Datirt wird. (Conc. Trident. sess. XXI, cap. 2 und Catechism. Rom. de sacram.
ordinis, quaest. 12.)
Ueber die anderen einzelnen Punkte find vie betreffenden Artikel nachzuſehen.
Was den Grad der Akoluthen, den oberften unter den niederen Ordnungen, betrifft, fo iſt
derfelbe im Drient niemald heimiſch geworden, im Occident aber bereitö im dritten
Jahrhundert häufig bezeugt. Der Name, von dem griehifchen Wort dxoAnudeiv, fol.
gen, abgeleitet (daher nicht, wie häufig geſchieht, Akolyth zu fchreiben), bebeutet fo
viel als pedissequus, einen Aufwärter im Gefolge des Bifchofs. Die Akoluthen
wutden vielfach zur Ausrichtung bifchöflicher Veftellungen gebraucht. Nach der Bes
flimmung ihrer Pflichten, welche das vierte Farthagifche Concil im Jahre 399 getroffen
und das römifche Ordinationdritual aufgenommen bat, follten vornehmlich fie die Lich⸗
ter in der Kirche anzünden und den Abendmahlswein beforgen, daher ihnen bei der
Einfegung eine Kerze und eine Kanne überreicht ward. Indeſſen find diefe Verrich⸗
tungen längft auf die fogenannten Kerzenträger (ceroferarii), Küfter und andere Laien
— Chordiener übergegangen, und dad Afoluthat, als ein unterfchiedenes thätiges Amt
erlofchen, bildet nur noch eine leere ceremonielle Uebergangsftufe in der Ordination der
fath. Geiftlihen. Alle vier niederen Grade oder Weihen werden ihnen gewöhnlich hinter
einander an demfelben Tage, am folgenden fofort dad Subdiafonat n. f. w. bis zum
Priefteramte beigelegt. Zum Theil auch deshalb Tießen die aus der Reformation ber
vorgegangenen Kirchengemeinfchaften mit den übrigen niederen Amtsordnungen auch bie
der Akoluthen ganz wegfallen. Die episfopalen Kirchen blieben bei der uranfänglichen
Unterfcheidung der Bifchöfe, Presbyter und Diafonen ſtehen, die übrigen begnügten
fih mit dem Begriffe eines einigen, in fich nicht weiter unterjchiedenen Predigtamtes.
Die Functionen der verfchiedenen Stufen mußten, fo weit fie nicht ganz aufbhörten, auf
das eine Amt oft bis zur Erdruͤckung gehäuft oder ohne wirklich organifche Austheilung
von befoldeten Laien beforgt oder endlich dem Eifer freier Vereine überlaflen werden.
Alabama. Bis zum Jahre 1819 ein Integrivender Theil Georgia's, des Miſ⸗
ftifippis®cbieted und des weftlichen Florida's, trat Alabama in dieſem Jahre der nord»
amerifanifchen Union als feldftftändiger Staat bei, und bat fi in der kurzen Zeit
feine® Beſtehens zu einem der bebeutenpften Staaten emporgefchwungen. Bwifchen Lat
30° 14° und 350 N. und Long. 67° 30° und 709 49 W. v. F. gelegen, wird er
im Norden von Tenneffee, im Often von Georgia und Florida, im Süden von Florida
und dem merifanifchen Meerbufen und im Welten vom Staate Rifftffippi begranzt
und hat einen Flächenraum von 2389 deutfchen Geviert:Meilen.
- Die frühere Geſchichte Alabama's ift fo eng mit der der anderen Theile des
füdweftlicden Gebietes der nordamerifanifchen Freiftaaten verbunden, daß feine unab⸗
hängige Gefchichte eigentlich erft mit dem Jahre 1818 anfängt, wo die Negierung ber
Vereinigten Staaten dad Gebiet von Alabama bildete. Als ein Theil indeffen eines
wichtigen Landſtriches, welcher auf eine feltfame Weije zwifchen Frankreich, Spanien
und England umbergeworfen wurde, urfprünglich der Sit einer zahlreichen und mädhe
tigen indianifchen Bevölkerung, von der ſich jegt noch in zahlreicher Menge Ruinen vor-
finden, und dann Fühner und unternehmender Einwanderer, bietet er ein anziehendes
Feld für gefchichtliche Forfchungen dar. Das Gebiet, welches jeht den Staat Alabama
bildet, wurde im Jahre 1541 den Europäern zuerft durch de Soto's Reife von der
Küfte von Süd- Karolina nach dem Mifftffippi, wobei dieſer Reiſende auch zugleich den nörd⸗
lichen Theil dieſer Gegend pafftrte, bekannt. Diefe Reiſe war jedoch nur eine flüdhtige
und hinterließ Feine andere Spuren als folche, welche in der Regel die Bußtapfen der
Spanier in der Neuen Welt bezeichneten, nämlich Plünderung, Raub und Mord.
Ganze bundertundfunfzig Jahre nachdem de Soto’8 Gebeine in den Schlamm des
Miſſiſſtppi verſunken waren und feine Nachfolger ähnliche unkennbare Gräber in der
großen Wüflenei von Louiſtana und Texas gefunden hatten, blieb biefes große Gebiet
TEE Q GE 7 Er ee Sue See u Zee
Nah Verlauf diefed Zeitraumes fand die franzöftfche Befignahme von Louiſtana ftatt,
und eine der früheften Nieberlaffung war die an der Bucht von Mobile. In das
Innere drangen indefien nur indianifche Kaufleute, und bier und da war eine Fähre
an Punkten, wo die Route für Padpferde einen der zahlreichen Flüſſe der Gegend
durchfchnitt. Nur wenig gefhah für die Colonifation in Mabama bi8 nach dem An-
kaufe Rouiflana’8 Seitens der Union und den Schluffe des EreefsKriegs, welcher
mit großer Heftigfeit im Südweſten wüthete. Dann erft bildete die Eentral-Regierung
das Gebiet Alabama. Die Einwanderungen ergofien ſich nun von Norden und Oſten
herein, nach einigen Monaten bewarb fich die ftarf angewachjene Bevölferung um Zu—⸗
lafung in die Union und wurde fofort und zwar am 14. December 1819 als Staat
aufgenommen. _
Bon Oſten nah Weften durch die füdmeltliden Ausläufer der Alleghanies
durchzogen, wird das Rand in zwei,burch Klima ſowohl ald durch Boden und Erzeugniffe
abweichende Theile gefchieden. Im Norden ift der Boden reich und fruchtbar; meiftens
Kalle und Thonboden; fchwellt zu fanften Hügelketten an, zwifchen denen bin und
wieder Streden flachen Wiefenlandes ſich ausdehnen und geht nach Tenneffee zu in
Gebirge über, die reigende Thäler umziehen. Die Berg- und SHüpgelketten dieſes Theild
find mit dichten Waldungen von Eichen, Hidoried, Efchen, Ulmen, Cedern und Pappeln
bedeckt; die Mitte des Staate8 bat mit geringer Ausnahme armen, fandigen Boden in
der Kreideformation, die dieſen Theil des Landes der ganzen Breite nach durchzieht,
und bietet nichts als Nadelholz-Waldungen; der Süden dagegen hat in den tertiären
Gebilden Ieichten, etwas ſandigen, aber ausnehnend reichen Boden, der zum Theil
noch mit Kiefern, Enpreffen, Gummibäumen, SwampsEichen und Lebenseichen beitanden
ift, mit Niederungen und Rohrbrüchen wechjelt, und längs der Florida-Grenze 10 bis
12 Meilen weit nichts al8 Tannen= und Chpreflengebüfch bietet und von gleicher Be⸗
Ihaffenheit zwifchen der weftlichen- Grenze des Staates und dem Mobile if. Faſt alle
Ströme und Creeks, welche diefen Theil des Landes .bewäflern, find mit NRohrbrüchen
eingefaßt und deren Ufer mit Orangenbäumen geziert. Die Hauptflüffe des Staates
laufen alle nach Süden bis auf den Tennefjee, der auf der Grenze von Nord⸗Carolina
und des Staates Tenneffee auf den Allegbany = Gebirge entipringt, mit einem Bogen
den nörblichen Theil Alabama’8 durchläuft, dann vordwärts durch die Staaten Tenneflee
und Kentudy fließt und in diefem Staate 18 Meilen oberhalb der Bereinigung des
Ohio's mit dem Wifftfippi in den erfteren mündet. Der Tenneflee nimmt in Alabama
mehrere Gewäfler auf und zwar auf der rechten Seite den Crow⸗, Racoon⸗, Mud-
und Sauta= Ereef, den Paint Rod, Flint-, Swan- und Elf» River und den Blues
water⸗, Shoal-, Cypreß⸗ und Second⸗Creek, auf der linken Seite den Eofauda-, Leo⸗
ſanakee⸗, Cotaco⸗, Town⸗, Springe, Caney⸗ und Bear⸗Creek und zwifchen dem Cataco=
und Town⸗Creek den FlinteRiver. Der bedeutendſte Fluß ift der Alabama, der durch
den Zufammenfluß des Cooſa mit dem Talapoofa gebildet wird und nad) der Ver⸗
einigung mit dem Tombeckbee den Namen Mobile annimmt. Der Coofa entfpringt in
dem: norbweitlichen Theile Georgiens, fließt nach feinem Eintritt in den Staat Ala⸗
bama in einem nach Weften gerichteten Bogen nach Süden bis zum Talapoofa, der
im Weften Georgieng, einige Meilen von der Grenze Alabama's feine Quelle hat und
in Iehterem Staate die größte Strede feines Laufes eine parallele Nichtung mit dem
Cooſa annimmt und erft furz vor der Mündung dieſes fich nach Weften wendet. Die
Zuflüfle des Cooſa find innerhalb Alabama's auf der rechten Seite der Little-River,
ver Willd-, Canoe⸗ und Kelly's⸗Creek, auf der linken Seite der Rody- und Eufaulee-
Creek und-der Hatchet- River, Die des Talapoofa, rechts der Hillabee⸗River und links
der Lochie⸗, Mebehatchees und Oakfuskee⸗Creek. Nach dem Zufammenfluffe des Coofa
und Talapooſa fchlägt der Alabama in den mannichfachften Windungen eine weftliche
und darauf Ane ſüdſüdweſtliche Richtung ein und nimmt ald größten Zufluß den Ca-
hawba auf, während die anderen in ihn mündenden Gewäfler nur unbedeutend find,
wie der Mortar⸗, Pearl⸗, Antauga=, Rays, Mulberrye, Bougechitto⸗, Chelache⸗, Bea⸗
ver und Bear⸗Creek und auf der linfen Seite der Catama⸗, Pintelata=, Letohatchee⸗,
Gedare, Pine Barren-, Flat⸗, Kimeftont- und Majors⸗Creek. Der Tombeckbee entfteht
unter Denen Der Sıpjey und Der Dlaa Warrior Die bedeutendſten ſind. Letzterer tommt
von den Ausläufern der Alleghanied im Staate Alabama herab und entfieht aus vie⸗
len Quelfflüffen, die dem WMulberry und dem Lokuſt zuftrömen, zweien Gewäflern,
welche nach ihrer Bereinigung den Bla Warrior bilden. Auf derfelben Seite, wie
diefe beiden großen Nebenflüffe, mündet in den Tombedbee, wenn auch außerhalb bes
Staates der Buttahatchee Niver, der jedoch den norbweftliden Theil Alabama’ durch
zieht, ferner der Lubbub⸗, Prairie-, Sauble-, Chidafaw-, Horſe⸗, Talahatta= und
Baſſets⸗Creek und. auf der rechten Seite der Quibby⸗, Tugaloo⸗, Okeechee⸗, Killbud-,
Oaktuppa⸗ und Bated-Ereef. Der Mobile fpaltet ſich gleich nad der 8 Meilen nörb-
lih der Stadt Mobile erfolgten Mündung des Tombeckbee's in ihn in mehrere Arme,
wie der Nafte, Tenſaw⸗-River, die fich mit dem eigentlichen Hauptarme in die Mobile
Bai ergießen. Außer diejen Klüffen find noch zu erwähnen: der Chattohochee, der
Choctawhatchee, der in die Bai gleichen Namens feinen Abflug hat und der den Bea
aufnimmt; das Dellow Water, dad ebenjo wie der Escambia in die PBenfacola = Bucht
mündet und endlich der Perdido, der die Grenze Alabama's gegen Florida bildet und
in die Pedido⸗Bai fich ergießt. Der Chattohochee, der Hauptnebenfluß der Appaladi-
cola, entfpringt ‚im nördlichen Theile Georgiens, feheidet auf eine große Strede dieſen
Staat von Alabama und nimmt in ded lebteren Gebiet den Oſoligee⸗, Hallewockee⸗,
Wockochee⸗, Euchees, Dconees, Dattayabbes und Omuſſee⸗Creek auf.
Alabama ift wie alle fünlichen Staaten der Union demfelben Tenperaturmechiel
unterworfen, als die mittleren und füdlichen Staaten. Der nördliche Theil Alabama's
bat ein Höchft angenehmes und gefundes Klima, ver fühlichfte iſt Dagegen ungefund,
Im Sommer beiß, im Winter gemäßigt. Die mittlere Tenıperatur innerhalb des gans
zen Staated kann man nad den in Eutaw, Quntsville, Mobile, Morgan und Mount
Bernon angeftellten Beobachtungen zu 150 R. annehmen, und beträgt infonderheit an
zwei Orten, von denen der eine im nörblichen, der andere im füblichen Theile Albama’s
liegt, nämlich zu Huntsville und Mobile, 149,,, und 16%, R. Die mittlere Tem
peratur im Winter ift in Huntsville 79,40, im Frühjahr 129,,,, im Sommer 219,,
und im Herbft 149,,, R. und der Unterfchied zwifchen ver Fälteften und wärmſten
-
Monatstemperatur belief fih auf 17935 R.; in Mobile beträgt die Durchfchnittätem-
peratur im Winter 109%, im Frühjahr 179%,,,, im Sommer 22°, und im Herb
169,9, und Die bezeichnete Differenz 120,0. R. Der wärnfte Tag an legterem Orte
war 3. B. im Jahre 1841 299,,,, der Eältefte in dem nämlichen Jahre und zwar im
Januar, 29,5 R. Der höchſte Stand des Barometerd betrug 30,26, der niebrigfle
29,33; ſchoͤne Tage zählte man 149, bewölkte 71 und Megentage 145; Die Menge
des Regens belief fih in Zollen auf 74,95. Der Monat Januar 1841 war der naf-
fefte, deſſen fich die älteflen Bewohner der Stadt erinnern Eonnten, und die Regen⸗
menge deflelben allein betrug 14,, Zoll.
Der Landbau iſt die Haupterwerbsquelle des Landes und wird im Süden nur
ald Plantagenbau, im Norden als Aders und Plantagenbau betrieben; Die ganze an-
gebaute Fläche umfaßte nach der Schäßung des Jahres 1850 ein Areal von 4,435,614
Acres (316,3 Geviertmeilen) oder ein Siebentel des ganzen Blichenraumes Alabama's.
Baumwolle, die im ganzen Staate angebaut wird, außer im Norden, und Mais bilden
die Hauptftapelartifel; die Ernte von beiden betrug 1850 bezüglich 225,771,600 Pfd.
und 28,754,048 Bufheld. Der Zuderrohrbau ſowohl wie der Reisbau kommen in
den Niederungen immer mehr in Aufnahme; beide Eulturen lieferten in dem genannten
Jahre einen Ertrag von 8,242,000 und 2,312,252 Pfd. Pataten (5,475,204 Bufhels an
Ertrag im Jahre 1850), Kürbiffe, Melonen werben überall im Lande angebaut; Weizen
(294,044 B.), Roggen (17261 B.), Gerfte (3,958 8.) bringt nur Nord-Alabama,
aber bei Weitem nicht hinlänglih, um den Bedarf zu decken. Die Waldungen jind
trefflich beftanden und bieten alle Baumarten Nordamerika's; eine geregelte Waldwirth⸗
fchaft ift aber noch nirgends eingeführt. Rothwild und wildes Geflügel ift noch in
Menge zu finden; Naubthiere find felten geworden und nur im Hochlande fommen
noch hin und wieder Bären und in den Nohrbrüchen des Südens Guguare vor, wo⸗
hingegen wilde Kapen, Marder, Füchſe, Raccoons, Opoſſums und Eichhörnchen in
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ſehr wenig erforjcht ift, flehen Steinkohlen oben an, die im ganzen Welten. des €
gefunden und theilweije fchon benugt werden; Gold kommt in Cherokee Count
wo der golbhaltige Diftrict fich verliert, der vom Rappahannock in Birginien |
den Eofia läuft, auf einigen Stellen nur einige Fuß, auf andern mehrere Meilen
aber im Ganzen troß des vorhandenen und leicht flüffig zu machenden Anlagec
bei dem durch den unfäglihen Golddurſt gebotenen rohen Raubbau und bei dem |
an bergmännifchen Kenntniffen nur wenig ausgebeutet wird. Aehnlich verhält
mit dem Eifen, das in Lawrence County gefunden wird.
. Un Kunft und Gewerbefleig ift im Allgemeinen Alabama noch zurüd; |
Manufaktur» und Fabrikanlagen beftanden 1850, einige Brennereien und Bicı
reien, Korn⸗ und Sägemühlen, Theerjchwelereien und Terpentinbrennereien aus
men, in 3 Noheifenwerfen n einem Betriebscapitale von 11,000 D., in 10 Gu
fabrifen mit 216,625 D., einer Eifenblechfabrit mit 2,500 D. und in 12 Bar
Ienfabrifen mit 651,900 D. Der Handel ift bedeutend und wird Durch mehrere 4
eine Menge gut im Stande gehaltener Straßen, zahlreiche Eijenbahnen, die
einzelne Städte Alabama's, ald auch die angrenzender Staaten verbinden, durc
bedeutende Fluß⸗ und Seefchifffahrt und mehrere Banken mit großen Gapitalie
ſentlich unterftügt. Die Ausfuhr erfiredt fich größten Theil auf Rohproducte
Baumwolle, Reis, Häute, Tifchler- und Bauholz und einige andere Randeserze
. Die Einwohner Alabama’d flammen aud den öſtlichen und nördlichen €
der Union, fpäter aber, ald die Indianer immer mehr zurüdgebrängt wurden,
Deutfche, Schweizer, Schotten, Iren, Engländer und Franzoſen bier ein neues
land. Die Bevölkerung belief ji im Jahre 1856 auf 841,704 Seelen, f
auf dem Raume einer Geviertmeile 352 Menjchen lebten und betrug im Jahre
20,345, 1820 127,901, 1830 309,527, 1840 590,756 und 1850 771,623
hatte ſich aljo in den erften zehn Jahren um 513,,, von 1820 bis 1830 un
von 1830 bis 1840 um 90,,, von 1840 bi8 1850 um 30,5, und in den
Jahren von 1850 bi8 1856 um Y,os PEL vermehrt und feit 1810 bis 18:
Durchſchnitt jedes Jahr um 65,, pE&t. Unter der Bevölkerung vom Jahre 185
ren die Weißen mit 426,514, die freien Yarbigen mit 2,265 und die Sclav
342,344 Seelen vertreten. Legtere hatten feit dem Jahre 1840 einen Zumad
89,311, feit 1830 einen von 225,295 und feit 1820 einen von 300,965 Indi
erhalten, alfo in den dreißig Jahren von 1820 bis 1850 durchſchnittlich jedes
einen von 27,, pCt. Die Indianer befchränften fih 1856 auf 25,000 Köp
find dies die Creeks; die Cherofees, die auf beiden Seiten des Tenneffee noch
ziemlich zahlreich wohnten, find jet nur durch einzelne Bamilien vertreten und
fih außer in dem Indiana » Territorium noch in Nord - Carolina, und die Ehe
Die ebenfalld in Alabama ihre Jagdgründe hatten, in dem Staate Wifltffippt un
eben genannten Territorium. Unter den Bewohnern des Staated im Jahre
waren 16,630 im Handel, in der Induftrie und dem Bergbau, 68,635 im A
und 807 in der Fluß- und Seefchifffahrt befchäftig.. 6248. Perfonen waren G
D. 5. hatten Theologie, Rechtswiſſenſchaft, Medizin und andere Fächer ſtudirt
Leute erheifchte der Regierungs⸗Civildienſt; 42 Individuen waren Dienfiboten und
Zagelöhner, die aber nicht beim Aderbau ihren Unterhalt fanden. Bon den in
Amerika einheimijchen Religionsſecten finden ſich auch in Alabama fehr viele,
wod, nicht die Hinlängliche Anzahl von Kirchen, von denen 1850 im ganzen
1373 vorhanden waren, und eine Menge begnügen ſich mit dem Privatgotted
in Häufern, Scheunen, Niederlagen und auf freiem Felde. Am zablreichfien ve
waren die Baptiften mit 189,980, die Methodiften mit 169,025 und die Presb
wer mit 58,805 Anhängern, an die ſich 6920 Episcopalen, 5200 Romiſch⸗katt
mit einem Biſchofe, 4050 Ebriftliche, 1800 Freie, 1125 Untoniften, 1000 Un
500 Univerfaliften, 200 Lutheraner und von geringeren Secten etwa ‚1000 Indi
anfchlofien. Dem Unterrichtöwefen wird in neuerer Zeit mehr Aufmerkjamkeit gefi
ver Schulbefuh im ganzen Jahre erftredte ſich nach dem lebten Cenſus auf €
Kinder ober auf 8 pCt. der Totalbevölferung; von den ermachjenen Perſoner
reiben Tonnten, wad 4 pCt. Der Bevol
dem Erirage eines Theiled der zum Be
gebt, belief fich 1856 auf 1,258,933 Do
Bänden forgten für die geiflige Nahruı
60 Zeitungen und periodifche Schriften,
und in 1 religiöfe, 16 Whig⸗, 22 dem
Zeitungen und in 13 unbeflimmte Blatt:
u. f. w. Zweige zerfielen. ,
Die Eonflitution des Staates fan
Gewalt ruht in den Händen ber Genera!
Mitgliedern, Die auf 4 Jahre, und einem
die jährlich vom Volke gewählt werben, |
am vierten Sonntag im October, und
tägliches Gehalt während der Dauer der
walt übt ein Gouverneur auß, der auf
Gehalt von 2500 Dollars bezieht. Zur
2 Senatoren, wie jeder Staat, groß ode
liye Gewalt ift wie in allen Staaten der
des Öbergerichtd, der Kreid- und Unterg,
lung auf 6 Jahre, der Generalanwalt !
Es beſtehen im Lande: ein Obergericht, ©
gerichte; jährlich finden zwei Mal Sigung
Die Finanzen find wohl geregelt. Die f
5,888,134 Dollars, die einen jährlichen
d. 5. alſo durchfchnittlih mit 5,35 Proc
Ausgaben ohne dieje Zinfen beliefen ſich
Alabama. zerfällt in 53 Diftricte,
wohner zählen; die bevoͤlkertfte County i
1852, dann Montgomery, Dallas, Mare
Perch, Sumter, Lowndes, Pickens, Larder
tone haben mehr wie 10,000, 15 mehr ı
Die Hauptftabt, d. h. der Sig des Gouv
gomery, auf einen hoben Felſen, am Ala
wird, mit bedeutendem Baummollenhand:
Handelswelt hat Mobile, auf einer Anhi
am Bufen gleichen Namens, mit einem !
Süpküfte und, bis auf die Suͤdwinde, v
das Fort Morgan gegenüber Dauphin Tel:
gutgebaute Stabt, feit 1823 der Siß einei
‚ im Sabre 1850. Ihr Handel bat in der
genommen durch ihre glüdliche Lage ar
lichſte Ausfuhrpunft der reichen Produete de:
man In dem Staate erntet, daß man diefe S
wollenmarkt der Vereinigten Staaten anjehe:
der Hauptbank der Union, mehrere Localbı
Aufnahme von Baumwolle, die vermitte
Drittel ihres Volumens zufammengeprept
bringt. Das Baummollen-Magazin, von
ein ungebeures Gebäude von Badfteinen,
Waare aufbewahrt. Unglücklicher Weife
den Sommer⸗ und Herbfimonaten heimge
ſtadt Spring « Hill gebildet, wohin ji v
Einwohner begeben, welche nicht, wie «8 ;
Staaten flüchten koͤnnen, ſondern an Ort
Mobile Durch einige Werber getrennt, lieg
Antonios@rande u. |. w. nach Pernambucco. Beide Verkehrswege erfordern ſaͤhrlich
etwa 20,000 Tonnen Schiffsraum in größern und Eleinern Fahrzeugen.
Alais, Stadt im ſüdl. Frankreich, Hauptort im gleichnamigen Arrond. des Dep.
Gard, 15,624 Einw. mit thätiger Induftrie in Tohlene und eifenreicher Gegend; eine
fehr alte proteftantifhe Stadt, die Ludwig XIII. (1629) unterwarf; Ludwig XIV. er-
richtete dort nach Aufhebung ded Edicts von Nantes ein Bisthum und baute zugleich
ein Bort. - _
Alanda- Injeln, eine Gruppe von’ vieleicht 200 Eilanden und Felſen oder
Schären (Skaͤren) in demjenigen Theile des baltifchen Meeres, welcher auf der Schei-
dung liegt zwijchen der Oſtſee und dem bottnifchen Weerbufen, zum Großfürftenthum
Finnland gehörend und bier eine der neun Vogteien (Haͤred) der Provinz (Län) Äbo⸗
Biörneborg bildend; ein Labyrinth‘ von angebauten Eilanden und wüften Klippen,
unter denen bie den Namen Aland inſonderheit tragende Infel die größte und vor:
nehmſte ift, 3 Meilen lang und eben fo breit; mit gefahrvollem Fahrwaſſer in der
unendlichen Menge von Kanälen, die die Eilande und Schären trennen, innerhalb deren
nur der einheimifche, bier geborne Seemann den rechten und fichern Weg zu finden
weiß zu den wenigen Anferplägen, deren e8 in dieſem Archipelagus hanptfächlich fieben
giebt: im Ederö-Sund, nörblih von Torned; im Marfund, vor Gronffär; an ber
Norde und Weftieite von Swind; im Nyhamm; im Roödhamm; im Ledfunde und an
der Sübfeite von Längdr. Unter den Kanälen hat infonderbeit der Bomarfund in
neuefter Zeit einen Namen erlangt, wegen der Feſtung, die bier an der Lumpar⸗-VBucht
errichtet worden war, un, wie man f. 3. fagte, als großes militärifches Arfenal zu
dienen, von dem aus die ganze Oſtſee beberrjcht werden follte, und erforderlichen Falls
die Küfte Schwedens bedroht werden koͤnnte. Diefe Feſtung mußte fi in dem legten
Kriege der jog. Weftmächte gegen Rußland der vereinigten franzoͤſiſch⸗ englifchen See
und Landmacht am 16. Auguft 1854 ergeben. Franzoͤſiſche Berichte erzählten in dem
prahlerifchen Tone, an den man bei ihnen feit- uralten Zeiten gewöhnt ift, von 180
Kanonen, die in der Bomarfunder Feſtung erbeutet fein follten; und doch wußten fie
nur von 2400 Wann Beſatzung, ein wunderliches Verhältnig zwifchen der Zabl des
fehweren Gefchüged und der Zahl der vertheidigenden Mannfchaften. Darauf zerflörten
die Franzoſen Bomarfunds Feſtungswerke gänzlich und räumten dann bie Infel wieber.
In einer beſondern Uebereinkunft, die den Barifer Fricdenfchluß vom 30. März 1856
angehängt worden ift, „erklärte S. M. der Kaijer aller Heußen, daß, um dem ihm aus-
gebrücdten Wunfche „des zeitigen Oberhauptes von Frankreich‘“ und I. M. der Königin
des vereinigten Königreich Großbritannien und Irland zu entiprechen, die Alands-
Inſeln nicht befeſtigt und dafeldft Feine militärifche oder Seevertheidigungs-Anftalt eine
gerichtet werben folle”, eine in ihrer Art einzige völkerrechtliche Befchränkung der ruffi-
ſchen Souverainetät, nur zu vergleichen mit der Beitimmung des Utrechter Friedens,
nach welcher Sranfreich fi) gegen England verpflichten mußte, Dünfirchen nicht von
der Seefeite zu befeftigen. In ganz Frankreich warb diefe Beflimmung, welche im
Berfailler Frieden (1783) befeitigt wurde, als eine Schmach gefühlt, und doch flüßte
fie ih auf ein früheres thatfächliches Verhaͤltniß, in welchem England auf der (fran-
zöflfchen) Süpfelte des Canals feiten Fuß genommen hatte.
Die Hands « Infeln, aus kryſtalliniſchem Geftein beſtehend, deſſen langſam vor«
fohreitende Verwitterung ein dem Pflanzenwuchs zufagended Erdreih gewährt, find,
mit Ausnahme der Kicchipiele Kumlinge, Kogld und einiger anderer Dertlichkeiten von
geringer Bedeutung, wo das "öde Land nur verkrüppelte Tannen und niebriges
Geftrüpp hbervorbringt, reichlich mit Waldung bekleidet, fo daß denn auch Holz
einen wichtigen Ausfuhrartikel bildet, vorzüglich nach Abo zum Schiffbau, der aber
auch fir Rechnung finnländifcher Rheder auf den Injeln betrieben wird, weil bier
der Tagelohn niedriger ift, als in den Hafenſtädten des Yefllandes. Außer den in
den norbifchen Rändern beimifchen Bäumen, wie Fichte, Tanne, Birke, Erle, finden
fih dort noch die Eichen, der Ahorn, der Eiben- und fogar noch der Nußbaum,
der namentlich im Kirchfpiel Rumlinge einen Erſatz für Dad Fehlende ausmacht, wenn
auch nicht an Quantität der Gremplare, doch an Qualität der Früchte. Unter der
Iſotherme von 49 M. belegen, bei einer mittlern Temperatur des Winters von
laufen u. ſ. w. für das Ohr durch ſtark und weitſchallende Inſtrumente, für das Auge
durch Signale, Fanale, Feuerwerksträger. Raſchheit im Beginnen der verabrebeten
Töne oder Zeichen unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Peranlafiung, und Raſch⸗
beit in der Kolgeleiftung find die Hauptbebingungen, für welche die Verabredung ober
Anlage der Allarmzeichen im Voraus forgen muß. In Städten und im Frieden ge
nügen dafür entweder Signale der Thurmmächter, bei Tage mit Fahnen, bei Nacht
mit Laternen, Horn= oder Trommelruf, fo wie die Theilnahme der Militairwachen. Is
neuefter Zeit haben fich telegraphifche Verbindungen der verfchienenen Polizeiftationen
befonderd nüglich bewiefen. Im Lager und im Kriege folgt jede Allarmirung beſtimmten
reglementarifchen Vorſchriften.
a) Allarmftangen, Lärmſtangen, Banale, dienen für weit audge
dehnte Truppenaufftellungen, oder weit vorgefchobenen Poften. Sie werden auf mög-
lichſt erhöhten Punkten angebracht, und hat man ſich bei Der Errichtung zu überzeugen,
ob fie von allen den Punkten auch wirklich gejehen werden Tönnen, wo fie geſehen
werden follen, am beflen durch correfpondirend aufgerichtete Allarmftangen. Bei Tagı
wendet man Dampffanale, bei Nacht Yeuerfanale an. Eine Tonne mit Stroh, WBerg,
Pech, Theer u. f. w. gefüllt, auf einer möglichft hohen Stange, Maſtbaum, auch wohl
in einem nicht belaubten Baum befeftigt, mit Zuftlöchern verfeben und durch eine ber-
abführende Zünbleitung in Brand zu ſtecken. Die oben offene Tonne, oder das Faſton,
muß mit einem abſtehenden Schugvache gegen den Regen verjehen werben. Die An
fertigung und Verbindung der leicht feuerfangenden Theile, erfordert technifche Kennt⸗
nifie, für welche jedes technifche Kriegäbuch die genauen Vorfchriften giebt, wenn man
nicht im Augenblide des Gebrauches ſich dem Miplingen ausfegen will. Cine Leiter
ift in den meiften Fällen eben fo nothwendig, als die Stange felbfl, um bei einem Miß⸗
rathen der Zündung fofort nachhelfen zu können. In einzelnen Fällen genügt audı
eine Leuchtkugel, welche an der Stangenfpite befefligt wird.
b) Allarmbäufer Moöglichſt große und fefle, allenfalld einer Vertheidigung
günftige Häufer, in welchen bei unmittelbarer Nähe des Feindes eine möglichſt große
Zahl von Soldaten untergebracht werden fann, um für einen Alarm gleich in genü-
gender Zahl beifammen zu fein. Da man gern wenigftens eine Compagnie auf Diele
Art zur augenblidlichen Dispofttion bat, fo wählt man auf dem Lande Schlöffer,
Kirchen, große Wirthfchaftögebäude, in aufrührerifchen Städten: Yabrifen, Schule,
Magazine. Nur die Hälfte der Mannfchaft in einem Allarmhauſe darf die Waffen ab-
legen und ruhen oder effen. Je nady Lage der Dinge wirb der Commandirende fid
zu überzeugen haben, von wo ihm Gefahr broben, durch welche Vorrichtungen er fid
in dem Allarmhaufe vertheidigen, wie er fich mit möglichfl geringem Verlufte im legten
Augenblide zurücdziehen kann und wie ed mit Lebensmitteln und Waſſer befchaffen if! ,
In einer aufrührerifchen Stadt dienen Allarmbäujer auch dazu, die Anmefenheit und
Bereitfchaft der Truppen den Einwohnern zu verbergen, bis ein Einfchreiten nothwendig
wird. Die Sorge für die Communication mit den Relais, Hinterhäufern, ift in Diefe
Beziehung von Wichtigfeit. Daß fie nur dann befegt werden, wenn Kafernen und Wohr-
gebäude nicht mehr ausreichen, oder ed: darauf ankommt in einer beflimmten Gegend der
Stadt eine Truppe in Bereitfchaft zu haben, wird von andermeiten Intereffen geboten.
c) AllarmsDBatterieen werden bei lagernden und cantonnirenden Truppen
den Bortruppen beigegeben, um dieſe bei einem plöglichen Angriffe ded Feindes mit
Artillerie unterflügen zu können, die einem überfallenden Yeinde fletd am meiften impo⸗
nirt und ihn vorfichtig macht. Selbft auf8 Gerathewohl abgefeuerte Schüfle find oft
von befter Wirkung für die Vertheidigung. Die Gefchüge bleiben befpannt, oder die
Pferde doch jedenfalls angefhirrt. Das Abfüttern erfolgt nur abtheilungsweife. Fort
währende Aufmerkſamkeit auf eine Allarmirung bei den Vorpoften, ift die Hauptaufgabe
einer Allarm- Batterie. Einen Schuß darf fie indeflen nicht eher abgeben, biß der Com⸗
manbeur fich überzeugt, daß der Ueberfall oder der Angriff ernftlich gemeint it, um
die lagernden und cantonnirenden Truppen nicht unnoͤthig zu allarmiren.
d) Allarm»- Ranone Ein oder befler mehrere Gefchübe, welche durch eine
voraus bekannt gemachte Zahl von Schüffen für ausgedehnte Truppen-⸗Stellungen,
IT TTFRTTWETTY ee -. u Dun gr. ben nn DEUTET Or’ T -»ww—.n..
leicht anderd gedeutet werden. Daher iſt dic Zahl und noch mehr die Paı
Denen mehrere Schüffe aufeinander folgen, maßgebend. In frähern Zeiten wı
- Feftungen und Garnifonen, bei dent Bekanntwerden der Flucht eined Gefangen
Deferteurd, Allarmfchüffe abgefenert. Die Allarm- Kanonen werden am beften
Augenblick des Gebrauches geladen, und muß die Bedienungs⸗Mannſchaft in t
untergebracht fein. -
e) Allarm-Pkatz. Im Freien der Plab vor der Front Derfelben, in
zumächit die Kafernenhöfe, dann diejenigen größten Pläge, welche möglichft in I
des Rayons liegen, in welchem beftimmte Truppentbeile untergebracht find. X
tonnements und Marfchquartieren derjenige Terrain Abfchnitt, von wo Abweh!
leiftung und Angriff fih am jchnellften entwickeln laffen. Bei Mürfchen we
Truppen möglihft von denjenigen Pla in die Quartiere entlaflen, der im
zum Allarmplatz beilimmt worden ift, weil fie jo am beften den Weg zu d
tennen lernen. In jedem Quartierorte werden wieder Sammelpläge bezeichnet
fich beim Allarm die Mannfchaften zunächft aus den Quartieren zu begeben ha
von dort auf ben Allarmplag geführt zu werden. Kür Artillerie ift jedesmal
auch der Allarm⸗Platz. Bei Corps und Armeen find die Sammelpläge der (
ordnung für Vertheidigung oder Angriff gemäß zu wählen (Rendez vous). Yı
Armeen ift es Sitte, daß bei jedem Feuerlärm die Truppen vollftändig feldm
padt auf dem Allarm- Pag erfcheinen, in anderen nur dann, wenn dad Feue
Nähe der Kaferne, oder in dem bequartirten Stadtviertel ausbricht.
f. Ullarmiren, Allarmirung. Um das Gros des Feindes zu beu
oder zu ermatten oder um durch einen Scheinangriff die Aufmerkfamkeit des
von dem eigentlich entfcheidenden Punkt abzuziehen, wendet man Allarmirun
leichten Truppen bei Nacht und mit Tagesanbruch, in Gebirgen, wo unbeme
näberung möglich ift, auch bei Tage, an. Mit vielen Truppen unternommen,
ſte diefe eben jo ermüden, wie den Feind, daher gefchehen fle, ohne allen ander
als die Allarmirung felbft, mit wenigen, befonders dafür geeigneten Truppen. |
Jäger, Hufaren, reitende Artillerie. Der Angreifer fammelt fi, nachdem Sc
trouillen dad Terrain von Beobachtern gereinigt, meift zwei Stunden vor
Allarmirung beflimmten Zeit, gevedt in der Nähe des anzugreifenden Punktet
muß fo flarf fein, daß Gegenüberſtehendes jenenfall® auf den erften Anlauf
wird. Kanonenſchüſſe find Hierbei für den moralifhen @indrud befonders
Bei gutgefchulten Vortruppen und zwedmäßiger Verbindung mit dem Groß
fich lagernde Truppen nicht leicht durch eine Allarmirung aus ihrer Ruhe
laſſen. Doch ift zu große Sicherheit auch oft gefährlich geworden. Es ge
Kennenlernen der gegenfeitigen Kriegö=-Eigenheiten dazu, um bei Allarmirun
Richtige zu treffen. Der Allarmirende muß fehon beim Angriff fein Hauptaı
auf den Rückzug und das gefahrlofe Abbrechen des Gefechted richten, weil
leicht abgejchnitten werben kann. Bei dazu vorzugöweife befäbigten Truppe
Kofaden, wirken die fortgefegten Allarmirungen in höchſtem Grade beprimirend
allarmirten Truppen. Daß aus Ahlarmirungen und Mecognoscirungen entf
Gefechte entftehen können, zeigte ſich in neuefter Zeit durch das Treffen bei ©
welches in feinen Beginn ganz den Charakter einer Allarmirung trug.
Alava, eine der drei baskiſchen Provinzen Spaniens, zwifchen Bisca
varra und Alteaftilien gelegen, Hauptſtadt Vittoria. Lange Zeit unabhäng
einigte es fi 1200 mit der Krone von Gaftilien; doch unter der im Wei
auch heut noch eingehaltenen Bedingung der Aufrechterhaltung feiner Privilegi
fräftige und altfreie Volföftamm diefer und der angrenzenden Provinzen ba
Gefchichte des Landes ſtets eine große Rolle gefpielt, und die Garliften far
einen feften Anhalt. Die Provinz bat auf 51 Q.⸗M. ungefähr 100,000 Ein
Alba, Fernando Alvarez de Toledo, Herzog von. Der bedeutendſte Sta
und Feldherr des 16. Jahrhunderts, deſſen Ruhm noch heller aus den Wirr
Zeit hervorgegangen wäre, wenn kalt berechnete und von ihm für daß einzig
zur Unterdrückung eines Aufftandes gehaltene Strenge und Graufamfeit jein '
fältig erzogen, weil fein Vater, Gracias De Toledo, ſchon früh in einer Schlacht gegen
die Mauren gefallen war, und feine Mutter, Beatrir de PBimentel, ſich zu ſchwach gegen
ihn bewied. Der junge Fernando zeigte große Abneigung gegen ernſte Stubien und
namentlich gegen die alten Sprachen, dagegen Vorliebe für alle ritterlicden Uebungen,
die ihn fchon früh ftärkten und abhärteten. Kaum 16 Iahre alt nahm ihn fein Groß⸗
vater mit zu der von ihm gegen Frankreich und Navarra commandirten Armee, wo et
feine militärifchen Studien mit der Prarid begann. Bei ‘der Belagerung von Fuen⸗
terabia verdiente er fich unter dem Commando des Gonnetable von Gaftilien feinen
erſten Sporn und führte ald Belohnung für die bewiefene Bravour fogar einige Zeit
das Gouvesnement in diefer Feſtung. Schon durch feinen Charakter früh felbftfländig,
wurde er e8 auch mit dem 19. Lebensjahre, 1527, Durch den Ton feined Großvaters.
1528 heirathete er Maria Henriquez, Tochter ded Grafen Alba⸗d'Aliſte. Ob er der
Schlacht bei Pavia beigewohnt, laffen die widerfprechenden Angaben feiner Biograpben
ungewiß. 1531 ging er mit feinem Herrn, Raifer Garl V., nach Ungarn zur Bekaͤm⸗
pfung der Türken, ſchloß auf dieſem Zuge einen engen Freundſchaftsbund mit dem
Grafen Nadaſty, den er fpäter feinen Lehrer in der Kriegskunſt nannte. Schon da
mals zeichnete er fich neben feiner Tapferkeit auch durch kalte, vorfichtige Berechnung
aus. Als er ſich unterfing, dem Kaifer zu rathen, er möge den fliehenden Türken lie
ber" eine goldene Brüde bauen, als eine Schlacht wagen, wurde Carl V. ſo gegen ihn
eingenommen, daß er ihn unfähig hielt, je ein Dber-Commando zu führen. Um fe
hervorragender müſſen feine Berbienfte auf den Zügen des Kaljerd nah Tunis und
Algier gegen Hairaddin Barbaroſſa gewefen fein, da er nach und nad) die hoͤchſten
militärifchen Würden erftieg. Auf dem Zuge nach Tunis begleitete ihn bereits fein
ältefter Sohn Federigo. Als in dem Kriege gegen Kranz I. von Frankreich, Kaiſer
Garl Marfeille belagern wollte, widerrieth Alba diefe Unternehmung, weil er die Stärke
des Platzes kannte, und fehlug dagegen Lyon vor, deſſen ſchwache Vertheivigungsmittel
und günftige Lage in der Mitte Frankreichs eine leichte Entfcheidung herbeiführen mußte.
Sein Rath wurde verworfen, Marfeille belagert, aber nicht bezwungen, fo daß der Kal
fer die ganze Unternehmung aufgeben mußte, von nun an aber dem Herzoge von Alba
einen faft unumjchränften Einfluß in feinem Mathe geftattete. ine fechömonatlide
Vertheidigung der Feſtung Perpignan, 1542, gegen weit überlegene feindliche Streit:
fräfte ftellten feinen militärifchen Ruf feft, und als ein erprobter Heerführer und Kriege
rath folgte er nun dem Kaifer auf allen feinen Zügen. Nur als Carl nach Deutid-
land ging, mußte Alba in Spanien zurücbleiben, um da3 Land gegen einen möglichen
Angriff der Franzoſen zu ſchützen. Der Thronerbe Philipp I. wurde zu gleicher Zeit
der Leitung Alba's anvertraut. Den Zug des Kaiferd nach Algier follte er mitmachen,
fand aber bei der Einfchiffung jo fehlechte Disciplin in dem, meift aus jungen Ebel
feuten beſtehenden Theile des Heeres, welchen er commanpiren follte, daß er zurüde
blieb, um die Disciplin erft wieder herzuſtellen. Carl V. war frob, als er Schiffbrud
gelitten und Dadurch die Erpedition aufgegeben hatte, noch einen imtacten Heertheil in
Spanien wiederzufinden. Kurze Zeit nachher verheirathete Alba feinen älteften Sohn Federigo
de Toledo Graf von Coria mit Hieronyna von Aragonien, Tochter ded Herzogs von
Cordova. Als die Ereigniffe in Deutfchland fich Gefahr drohend für den Kaifer ge
ftalteten, wurde Alba dorthin berufen und mit der Würde eines oberften Befehlshabers
der Kaiferliden Heere befeidet, welche den Schmalfaldifchen Bund befämpfen follten.
Mehr ald Politiker wie als Krieger wußte er den Bund zu lodern, und bejegte mehrere
fefte Plaͤtze durch fein bloßes Erfcheinen vor denfelben. In dem Herzoge von Würt⸗
temberg erkannte er eine Hauptſtütze des Schmalfalbifchen Bundes und beſchloß,
Württemberg als abſchreckendes Beifpiel für das übrige Deutfchland zu züd>
tigen. Mit Blut und euer überfchwenmte er das unglückliche Land und plün-
derte es bis zur DVerarmung, und zwang jo den Herzog zur Unterwerfung. —
Der Kaiſer wollte Alba zum Herzoge von Württemberg machen, was diefer aber aud-
ſchlug. Nun wendete er ſich gegen Sachen und jtegte glänzend bei Mühlberg am
24. April 1547; obgleich der Kaifer felbft den Oberbefehl führte, war der Math und
die Thätigkeit Alba's Doch von entfcheidendem Einfluffe. Kurfürft Johann Friedrich
urtheilt women wolle, Da cr wahrend einer ganzen politiſchen Taufbahn Dem
fage folgte: Nur die Todten fehren nicht wieder! Die Katholilen verbreit
Gerücht von allerlei Wunder, die während der Schlacht vorgefallen fein follten
Anderm wäre die Sonne länger am Himmel ftehen geblieben, um den Helt
der fpanifchen Truppen zuzuſehen. Als Alba bei feinem fpätern Aufenthalte i
am Hofe Heinrich's II. gefragt wurde, ob das wahr fei? antwortete Alba: „:
an jenem Tage To, viel nach dem zu fehen gehabt, was auf Erden vorging,
mich nicht auch um das befümmern konnte, was am Himmel geſchah!“ 2
warnte Alba davor, das Kurfürftenthum Sachen dem Herzoge Morig zu
indem er Alles dad vorausfagte, was fpäter wirklich eintrat. Der Kaifer wı
gegebened Wort halten, bereute aber fpäter bitter, Alba's Math nicht ge
fein. Da durch Auflöfung des Schmalkalbifchen Bundes in Deutfchland vor t
die Ruhe wieder bergeftellt war, fo ſchickte der Kaifer den Herzog na Spa
ruf, von wo er den Thronerben Philipp duch Italien nach Deutſchland
ſollte. Ein Handfchreiben des. Kaiferd befahl dem Sohne, wenn er in Ital
Deutfchland; einen Fürften oder einflußreichen Mann zu feiner Tafel zöge, .
auch den Herzog von Alba Dazu einzuladen. Alba wußte e8 aber einzuricht:
er jedesmal abweſend war, wenn eine folche Einladung erfolgen Eonnte,
kannte den flolzen Charakter feines Löniglichen Böglinge. Während dieſer R
ein, was Alba vorausgefagt. hatte Morik von Sachfen erhob fich gegen den
überflel ihn bei Inniprud und erzwang den Bertrag von Paffau, Der Kaife
es gegen alle feine Generale aus, daß ihm dieſes Unglück nicht widerfahr:
wenn Alba bei ihm geweien. Nachdem Alba den Thronerben bis Brüffel |
fehrte ex allein nach Spanien auf feine Güter zurüd, da er ſich mit dem flolz
lipp nicht verfländigen konnte. Mber nicht lange follte er der Ruhe genieße
der Kaifer berief ihn nach den Niederlanden, um von dort aus den Krieg
Brankreich zu beginnen. Abermald gegen den Rath Alba's wurde die Bel
von Meg unternommen, die er zwar commanbirte, feine Beſorgniß aber beflät
und die Belagerung aufheben. mußte. Während ver weiteren Kriege = Ereigni
er in Brüffel am kaiſerlichen Hofe und begleitete dann Philipp nach England
ner Vermaͤhlung mit der Königin Maria. Don dort ging er nach Mail
Neapel, um dort die Faiferlichen Truppen zu commandiren. Seine Vollmad
BicesKönig und Generaliffimus waren faſt unbefchränft.e Die Intriguen feines
des Herzogs von Eboli, am Hofe Philipp’s, ver ihm dad nöthige Geld von
worauf die deutfchen Truppen abfielen, veranlaßten einen unglüdlichen Feldzu
Die im Mailändifchen vordringenden Franzoſen, den er indeſſen in dem folgend:
wieber einzubringen gedachte, als der Waffenſtillftand zwifchen dem Kaifer‘, |
und Frankreich und die Abbication Carl's V. — 1556 — dem Kriege ei
machte. Alba begab fi) nadı Spanien, um dem jungen Könige Philipp 11.
digen und erbielt von dieſem abermald da8 Commando in Italien, ald de
Paul IM. fi mit dem König Heinrich I. von Frankreich gegen Spanien |
Bon Neapel aus fiel Alba in den Kirchenftaat ein, nahm Agrania, Tivoli, £
dag man fih in Rom fchon mit Feſtungswerken gegen ihn umgab. Da fam t
zöfliche Feldherr, Herzog von Guife, aus Piemont mit einem zahlreichen Heer
einigte fich mit den Truppen des Papftes, nahm Oſtia und die andern Städt:
und drängte Alba bis hinter die .neapolitanifchen Grenzen zurüd. Alba bielt
eiſerner Hand: den Aufruhr nieder und benupte Streitigkeiten zwifchen Guife ı
Caraffa's (Mepoten des Papfted) fo gut, daß er nach der Entfernung Guiſe's
bis Rom vordrang und die Stadt eng blofirte. Alles war zum Sturm ber
Alba plöglich Die Belagerung auſhob. Es ift nicht aufgeklärt worden, ob \
Befehl Philipp's II. gefchah oder ob Alba als ftrenger Katholif jelbft die Der
tung fürdhtete. Sein Biograpb behauptet das Lebtere und fchreibt die En
eined gewiflen Sieges feiner Frömmigkeit zu. Haft gleichzeitig entichieb die
bei St. Quentin in den Niederlanden über dad Schidjal des Krieges. Fr—
machte Friede und Philipp IL befahl, dem Papſt fein ganzes Land wieder z
Wagener, Staats u, Geſellſch.⸗Lex. 1. 39
va Necht, Auf ſeinen Gultern
niren. Nachdem der Friede von
ſandt, um fich dort per procura
Er wurde bier mit der größten
nur Rühmliches, oder doch,
maͤnniſch Nothwendiged aufzuz
derlanden beginnt der Schatte
Grauſamkeiten feined Sohnes
fen. 1567 erhielt er das @oı
fähr 10,000 Wann, um den ‘
Abreife aus Madrid Hatte er c
108, der ihm mit dem Dolche
anwenden wollte. Nur mit !
den Infanten jo fräftig und |
Nun rief Earlod, Alba habe
Borgang und entließ Alba mi
betraut, zog Alba von Genua
und Zuremburg nach Brüflel,
erſchien. Tauſende flohen vo
aus den Händen der Herzogii
Magiftraten verkündet hatte, f
Grafen Horn und Egmont ve
12 Blutrichtern nieder, die üb
urtheil ausfprechen mußten, fü
jhlüffe der Trientifchen Kirche
er den zehnten Theil, von ei
jedes Einzelnen den 100. The
lung der jehr vermehrten Tru
von dem Blute feiner Schlach
von Harlem, daB er 2000 M
die Niederlande na 6 Jahren
Religiöfer und politifcher Sta:
weiter und erklärt ſich nur au:
und Widerfpruch, in weldher
Beziehung, je deutlicher zeig:
Prinzen von Dranien, jo wie
nach der anderen, ſiegte entich
die Eitadelle von Antwerpen |
fäule dort errichten, die ihn ü
wurde, ald Alba nah Spanie
was bis dahin nur an Fürite
und bei feinem Iriumph-Einz:
dergemworfen, ließ er ſich die ı
Ubgabe ded hunderten Theils
auf’8 Neue an und die Eric
Seeftüdte, aus denen die fpar
Deflg nahm. So mußte Al
Zütphen, Naarden, Harlem, ı
und begann feine Blutgericht
allgemeine Entrüftung über ‘
endlich, daß er auf diefem W
Auguft 1573 wegen zunehm
Auch in Madrid hatte man |
fhaffen würde, und fo legte |
fammlung die Statthalterjchaf
YO OIWYFOMERD, JEUWENEEIRLE AUG DUEUUD IE. WLIUEL UN DIE AERDTUE SYUSUDL,
Schweiter des Herzogd von Marlborough. Der frangöflfche Marfchall Herzog von
Berwid, des Königs Jacob U. Sohn, erhielt Diefen berühmten Grandentitel für die Siege,
die er auf der Halbinfel im fpanifchen Erbfolgefriege für König Philipp V. Bourben
erfocht. Der gegenwärtige Träger des berzoglichen Titeld von Alba de Tormes if
feit 1847 Don Santiago Luis Rafael Fitz⸗James, der zugleich auch «Herzog von Ber-
wid, Liria, Montoro und Olivarez beißt, überdem noch act Marquis⸗ und ſechs
Grafentitel hat. Seine Gemahlin ift eine Schweſter der jeßigen Kaiferin ber Franzo⸗
fen. Der Grafentitel von Alba batirt von 1439, der berzoglidhe von 1469.
. Albaner Gebirg, fünöftlih von Rom, das Ziel fo vieler Erforſcher ver Ge
schichte Der Erde, und nach der Meinung eined der ausgezeichnetften unter ihnen, bad
einzige Gebirg im Kirchenftaate, aus deſſen Mitte fich ein ausgebildeter, nach feinem
Hervortauchen aus dem Schooß der Meereöflutben noch tbätig geweſener, Feuerberg
erhebt. In der Mitte des vollkommen Freisförmigen Gebirge fteigt aus einer ringfär-
migen Umwallung der eigentliche Ausbruchöfegel empor, eine ausgedehnte Fraterartige
Vertiefung umfchliegend, Hannibald Felder genannt, und im Monto Cavo, dem Höhlen-
Berge, eine Höhe von 2928 Fuß über dem Meere erreichend. In einer Lücke dieſes
Kraterranded, aud weldyer ein erftarrter Kavaftrom, wie ein gefrorner Waflerfall furcht⸗
bar wild berabhängt, Flebt Rocca Di Bapa, der Papſt⸗Fels, die Krone der ganzen Um⸗
gegend. Jene ringförmige Ummwallung trägt auf ihrem obern Rande die Trümmer von
Tusculum, Monte Compatri und Rocca Priora nach Norden, die Seen von Nemi und
Albano nah Südweſt, an den äußeren Abhängen aber Monte Porzio, Frascati, Ma⸗
rino, Albano, Genzano und am meiften füdlich DBelletri, und beftehbt an ihrem Kamm
aus Inder aufgefchütteten fcharfen Schladen und verwitterten Lavaflrömen. Die Alter
unterfchieden den Mond Albanus und die Montes Tusculani und rechneten noch den
Mons Algidus, in der Richtung von Paleſtrina und Beliträ, dem heutigen Velletri,
als einen befondern Aft des Albaner Gebirge. -
Zwei deutſche Meilen von der Weltitadt liegt das Städtchen Frasſscati, das
Tibur der vergangenen Jahrhunderte mit feinen Landhaͤuſern oder Villen und Luft:
gärten, die fich bier in einer Größe und Pracht häufen, wie vielleicht an feinem andern
Orte Italiend. Frascati Liegt herrlich am unterften Abhange des Albaner Gebirge,
und wie ed in der Landſchaft immer ald ein Glanzpunkt an den blauen Bergen a»
foheint, fo überfieht man auch von feinen Villen, welche terrafienartig über einander
auffteigen, immer daſſelbe Eöftliche Ganze: Die Campagna di Roma, das alte Latium,
die ewige Stabt und dad Meer. Linter den zahlreichen Landhäufern alter und neuer
römtfcher Gefchlechter, deren lieder bier den Sommer über in Fühler Luft verlieben,
ift die unterfte, Die Villa Borghefe, fonft Alpobrandine, auch Belvedere genannt, bie
- großartigfte und fchattigfte, überreih an. faftigen Grün, an prachtvollen Ausfichten,
‘an kühlendem Waſſer. Nachſt ihr ift die Villa Rufinella die gefetertfie, namentlich
wegen ihrer mannigfachen, theild großartigen, theild nedifchen Waflerkünfte und bes
reizenden Durchblids auf Rom. Hat man die fehr fleile Straße erflommen und ben
Treppen=Zidzad bei den Kapuzinern erftiegen, fo gelangt man durch eine bochgelegene
Pilla, welche vor Jahren den Sardiniſchen Königöhaufe gehörte, an den Fuß be
Bergkuppe, laͤngs deren fanften, mit Eleinen Bäumen und Gefträuchen bewaldeten Ab»
hange der Pfad empor führt zu den Nuinen Tusculum's. Zuerſt gelangt man an
das alte Amphitheater, wo @icero BVorlefungen gehalten haben fol. Bon dem ganzen
Bau ift aber nicht mehr zu fehen, nur die Vertiefung iſt noch vorhanden. Dann
aber werden Die Ruinen mit jedem Schritt häufiger, Grabmale, Häufer, Sculptusen.
Alles übertreffend aber ift das kleine Iheater, welches man wegen feiner ungemeinen
BZierlichkeit anfangs für eine neuere Nachahmung aus Spielerei zu halten geneigt fein
kann, theild weil darin allerlei hier gefundene Bildwerke zufammen geftellt find, und
eine moderne Infchrift im Hintergeunde bemerkbar wird, theild weil Alles in der That
wunderbar erhalten und von fehr frifchen Anſehen iſt. Unmittelbar dahinter, auf ber
äußerften Spige des Berges, welcher bier fcharf abfällt, iſt der Platz der alten Burg,
Arx, die wohl ſtark genug gewefen fein mag, und wo man einer unbefchreiblidy ſchoͤnen
Ausficht auf den unmittelbar gegenüberliegenden Monte Cavo mit dem Papflfeld an ber
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— VM— ger her Ben — L 427 DA dee Auto Lidad / DA,2 ar ee | VIYU BUY WE ITEM
ner Gebirge genießt. . Ä
Auf dem Rückwege tritt man in die gemölbten, gut erhaltenen Hallen, welche
man die Billa des Cicero nennt. Einen fohönern Platz, als bier am fühlichften Ab-
bange hätte Eicero freilich nicht für fein Tusculanum auswählen Fönnen; allein der
fchmeichelbaften Benennung liegt nicht einmal eine Vermuthung zum Grunde.
Nach dreiſtündigem Marfch von Frascati aus tritt man auß einem frifchen Wald
an die herrlichen Ufer des See's von Nemi, von den Alten Lacus Aricius oder
Nemorenfis, bei ihren Dichtern auch Speculum Dianä genannt. Diefer fill romanti-
fee See, ganz von Wald umgeben, bildet mit dem freundlichen Städtchen Nemi auf
der einen Seite ein eben fo liebliches Bild, ald Genzano auf der andern Seite
Der See liegt, von Bergen und Wäldern ringd umgeben, in einem fo tiefen Grunde,
daß die Oberfläche deffelben niemals. von dem geringfien Winde bewegt wird. Diefes
und die Klarheit feines - Waflerd mag ihm die Benennung des Spiegeld der Diana
. zugezogen haben. Das Städtchen Genzano ift von Nemi aus bald erreicht, — beide
Drte gehören der Familie Gefarini, — und von ihm führt ein fchattiger Weg unter
Hohen Kaftanienbäumen in einer Stunde über Ariccia, Bleden, Schloß und Fürften-
thum, Prineipato des Haufe Capua, nah Albano. (©. d. Art.)
- Abani, Zürften. Die Albani find eine fogenannte Cardinalsfamilie, der Ruhm,
den fie gewonnen, die Ehren,’ die fie erlangt, flammen alle von der Kirche. Ihre Her-
kunft ift dunkel, fie follen aus Albanien nach Rom gefommen fein und daher den Na-
men haben, was wahrjcheinlich, aber nicht bewieſen iſt. Der erfte Kirchenfürft diefes
Namens, Johann Hieronymus A., war ein Bergamadfe und venetianifcher Po⸗
defta zu Bergamo, wo er 1504 geboren war. Er führte den Grafentitel und foll ein
ftattlicher Kriegsheld im Dienfte der Republik Venedig gewefen fein. In hohem Alter
ſchon wurde er noch geiftlich, Fam 1566 nach Rom und erlangte 1570 die Cardinal⸗
priefterfchaft. Er ift auch Schriftfteller gewefen, unter andern hat er über Firchliche
Immunitäten und Aſyle gefchrieben, er ftarb 1591. Seitdem findet man die U. in anfehn-
lichen Aemtern zu Rom, doc ift nicht feftgeftellt, ob directe Nachkommen von dieſem
Carbinal oder etwa von feinen Brüdern. Johann Franz A., geb. 1649 zu Urbino,
mwurde 1690 Cardinal der Kirche und 1700 zum Papſt ermählt, er verwaltete als Cle⸗
mens Xl. dad Pontificat bis zu feinem Tode 1721. Man Fann nicht fagen, daß feine
- Megierung eine befonbers glänzende für Die Kirche oder für den Kirchenftant geweſen
fei. Dagegen flammt von feinem Bruder Horaz U. eine Reihe unbeftreitbar höchft
. bedeutender Männer. Hannibal A., geb. 15. Auguft 1682 zu Urbino, ging 1709
als Gefandter feines - Oheims Clemens XI. nach Wien und brachte die Ausföhnung
zwifchen Raifer und Papft zu Stande, feitvem war er in hohem Anfehen zu Wien,
vermittelte auch den Frieden ziwifchen dem Kaifer und der Repüblik Venedig und erhielt
Hang und Titel eined Meichöfürften, 1719 war er Cardinal Camerlengo. Nachdem er
oft mit der obern Leitung der Regierungdgefchäfte betraut gewefen, zog er ſich 1747 -
auf fein Bisthum Urbino zurüd, um ganz den Wiffenfchaften zu leben, um die er ſich
Durch prächtige Sammllungen und gelehrte Arbeiten aller Art hochverdient gemacht hat,
er ftarb am 21. September 1751. Politiſch noch bedeutender ift Hannibals jüngerer
Bruder Alerander A., geb. 19. October 1692 zu Urbino, auch er begann feine
Zaufbahn glänzend al Nuntius 4720 in Wien, 1721 wurde er Garbinal. Maria
Thereſta ernannte Ihn zu ihrem Bevollmächtigten in Rom, auch war er Protector der
polnifchen Nation. Mächtig wirkte er Jahre lang als Beſchützer des Jeſuiten⸗Ordens,
eifrig nahm er fich auch der legten im Eril verfommenden Stuart? an. Einen großen
Namen aber hat er ſich ald feiner Kunftfenner, Sammler und Befchüger der Kunft
gemacht. Unſer altmärfifcher Landsmann Winkelmann, den er zur römifchen Kirche
bekehrt hatte, war fein Freund, der Garbinal U. war Winkelmann's Erbe. Bezeichnend
für ihn ift auch, daß er den Titel eines Bibliothefard der römifchen Kirche führte. Er
ftarb, um Kunſt und Wilfenfchaft hoch verdient, am 11. December 1779. Carl A—.,
der Bruber der beiden Iehtgenannten Cardinale, geb. 1687 zu Urbino, blieb weltlichen
Standes und erfaufte 1715 das Herzogthum Soriano. Papft Innocenz XI. erhob
ihn 1721 zum römischen Fürſten und ernannte ihn zum principe assistente al soglio,
t
zu Rom, Biſchof von Oſtia und Velletri, ein höchft geiftvoller, einnehmender, frommer
und gelebrter Herr von größefter Popularität. 1747 empfing er den Purpur des
Cardinals und bielt feft an der traditionellen Politik feiner Familie, die ihn ſowohl zu
einem Freunde des Eaiferlichen Haufes ald auch des JeſuitenOrdens machte. Er war
auch feit 1751 Protector der Polen und der Nepublif Raguſa. Mächtig befämpfte er
bis zu feinem letzten Hauch den franzöflfchen Einfluß. Er flarb im September 1803.
Sein Bruder Franz Horaz A., Herzog von GSoriano, geb. 21. September 1717,
feßte das Geſchlecht fort und zeugte mit Maria Anna Mathilde, des legten Herzogs
Alderani Eibo von Maſſa und Carrara Tochter, vier Söhne und mehrere Töchter. Er
ftarb am 30. Juli 1792. Bon den Söhnen überlebten ihn drei: Fürft Jofepb Ele-
mens Franz Andreas A., geb. 13. September 1750, ein großer Kenner und Lieb⸗
baber der Muſik, wie alle U. ein treuer Anhänger des öftreichifchen Haufe und Feind
der Franzoſen. Er wurde am 23. Februar 1801 Cardinal und war biß zur franze-
fifehen Invafion Vorſtand der Regierung im Departement des Innern. Gr zog ſich vor
den Franzoſen nach Wien zurück, wo er in der Stille lebte und viel Gutes that. Unter
Leo All. war er Legat in Bologna, 1829 Cardinal⸗Staatsſecretär, 1831 apoſtoliſcher
Commiffär in Bologna, Ferrara, Ravenna und Forli, 1832 Legat in Pefaro und Ur⸗
bino. Er ftarb zu Pefaro am 3. December 1834. Sein älterer Bruder Fürſt Carl
Franz Zaveriud U., geb. 25. Sept. 1749, kaiſerl. öfterr. wirklicher Geheimerath
und Oberfihofmeifter des Erzherzogs Franz von Oeſterreich, ftarb am 19. März 1811
und hinterließ aus feiner Ehe mit einer Gräfin Caſati nur zwei Töchter. Der, jüngfe
Bruder, Fürft Philipp Jacob Franz de Paula, geb. 20. Juli 1766, ſtarb 1852
unvermaͤhlt, mit ihm iſt das Haus Albani im Mannesſtamme erloſchen. Die Güter
famen theild an die mailänvifchen Grafen Gaftelbarco, theild an den Fürften Auguſtin
Ehigi, den Enkel der Fürftin Giulia Albani, deſſen Nachkommenſchaft darum auch den
Fürſtentitel von Chigi⸗Albani führt.
Albanien, Theil der europäifchen Türkei, wenn auch keine genau zu beſtimmende
politische Provinz derfelben, vielmehr im Ganzen mit den Ejalets (Statthalterfchaften)
Bitolia und Janina zuſammenfallend, erhielt ſeinen Namen nach ſeinen Einwohnern,
den Albaneſen oder Arnauten, einem kriegeriſchen und rauhen Volke, das feine Un—
abhaͤngigkeit der Sache nach in den meiſten Faͤllen vor den Türfen zu behaupten ge
wußt bat. Die Türkei findet bei dem Mangel eines durchgreifenden Waſſerſyſtems ihre
natürliche Eintheilung durch ihre großen Gebirgäfyfteme, welhe vom Kara⸗Dagh,
dem höchften Punkte der ganzen Halbinfel, viefelbe in drei Theile, in das Haͤmus⸗
land, das nordweſtliche Gebirgsland und den Süden, das Pindusland zerlegen. Der
Süden theilt ſich zwiſchen der Türkei und Griechenland, und die erftere Hälfte wird
allgemein mit dem Namen Albanien bezeichnet. Diejer „vierte Hauptbeflandtheil der
Türkei”, wie ein neuerer Geograph mit Hintanfeßung der politifchen Geographie umd
in gerechter Berücfichtigung der politifchen Hinfälligkeit aller Anordnungen und Ein-
richtungen der türfifchen Regierung Albanien nennt (Reufchle, „Banbbuch der Geo-
grapbie”, 8. Heft, Stuttgart, 1858), umfaßt außerdem, was gemeinhin Albanien
beißt, d. 5. dem weftlichen Theil, im Alterthum Illyrien (Illyris Graeca, propria) und
Epirus, den weftlichflen Theil des alten Macedoniens und das alte Theflalien. Es iR
im Ganzen ein wildes Gebirgsland, durchbrochen von Seen, kurzen, Eräftigen, regel-
Iofen Waflerläufen und fleil abfallenden ungaftlichen Klippen am Meere, in welches
die Alten den Eingang zur Unterwelt und heilige Waldorakel verlegten. Hauptflüfle
find der Drin, entftehend aus dem Abfluffe des Ochridafeed, dem ſchwarzen Dein, wel⸗
chem der weiße Drin direct entgegenfließt, um dann mit ihm in einem durch fchroffe®
Gebirg weſtwaͤrts heraudbrechenden Strome weiter zu fließen; ferner die Moraticha,
nach Durchfließung des Skadar⸗Sees Bojana genannt, der Schfumbt, der Semani, die
Wojuza, Frai (der Acheron der Alten mit feinem Nebenfluß Cocyhtus), Arta, Afpre-
potamo. Bewohnt wird dieſes meift unwirthliche Bergland, das allerdings der Cultur
in feinen Thalgründen, befonderd in den nach Süden geöffneten, durchaus nicht ent=
gegen wäre und ſchon jebt reichlich jede Anſtrengung lohnt, von den Albanefen
(europäifcher Nanıe) oder Arnauten (türfifch) oder Sfipataren (wie fie fi ſelbſt
griechifche, beſonders dorifche Goloniften angeſtedelt hatten, vermifcht mit bulga
‚ Elementen '); einzelne ibrer Stämme, 3. B. die an den Grenzen Wontenegro':
factifch unabhängig. Unter Philipp II. macedonifh geworden, kamen fte mit
Königreiih unter römifche, dann byzantiniſche Herrfchaft, und im Mittelalter felb
dig und" Ehriften geworden, fielen fle nach dem Tode ihres legten Fürften Stan
der türfifchen Herrfchaft anheim und traten vielfach zum Muhamedanismus über
blieb ein andrer Theil, im Norden wohnhaft, bis heute der griechifchen Kirch
ein dritter, nicht unanfehnlicher Theil in Albaniens Mitte ift katholiſch. Man
Die beiden Gjalete, welchen U. im weiteren Sinne ungefähr entfpricht, auf 1661 :
mit 2,337,000 Einw., davon etwa ein Drittel Muhamedaner. Das -Ejalet 9
oder Monaftir oder Rumili im engern Sinne (Nordalbanien) bat davon 891 £
1,409,000 € und 647,000 Moslem, dad Ejalet Dania (Janina) 770 O
928,000 €. und davon 253,000 Moslem. Der Zug wilder Unakhängigfeit,
Diefem tapfern und Frieggeübten Volksſtamme lebt, wird, wenn die Zeiten der
Kriſis für die Türkei berbeilommen, diefem Theile der Halbinjel eine befonders w
Stellung fihern. Ein Sohn dieſer Berge, Ali-⸗-Paſcha (1788— 1822) gab in
kühnen Berfuche, ein eigned Königreich in feiner Heimath zu gründen, vielleicht
eine Andeutung der Zukunft. Bafcha eines Iheiled von Theflalien, bemächtigte
des Paſchaliks von Janina mit Gewalt, und nachdem der ſchwache Sultan ihn
in feinem Befige beftätigt hatte, riß er aud ganz Albanien an fi, dazu das
eigentliche Griechenland, und rief endlih die Griechen zu den Waffen, indem er
Die Unabhängigkeit und ein neued Reich verſprach. (S. Ali⸗Paſcha.) Auch na
ner Befeitigung blieb den Albanefen ihre Neigung zur Unabhängigkeit, und m
merkte von türfifcher Herrfchaft bei ihnen wenig. Der Einführung des Tan
(der Reformen, welche auf eine Gleichftellung der Chriften und Türken abzielten,
feßten fie fich energifch, und Omer Paſcha mußte deshalb 1843 und 1844 ge,
in's Geld rüden. (Der nominelle Oberbefehlshaber war Reſchid Mehemed P
Die GEhriften hatten von den mohamedanifchen A. während dieſes Aufftandes 1
leiden, deſſen Anftifter übrigens auf die Galeeren wanderten.
j In Nord» Albanien (Süd⸗Illyrien) finden fich alte Stätten der Cultur
Küſte; von dorifchen Colonieen blieben größere. oder Kleinere Mefte von B
Olcinium, Liffus, Epidanınus, Apollonia, Aulon erhalten. Die Hauptftabt
Landes, des heutigen Ejaletd von Bitolia, ift Toli« Monaftir, mit 33=- bis 4
Einwohnern; Schkodra, am See gleichen. Namens, hatte ald feſte und glängent
fidenz des mächtigen Paſcha Muftapha 40,000 E., und iſt jetzt, nach Zerftöru
Valaſtes, der Eitadelle und der Wälle 1831, wohl auf die Hälfte befchränttz &
2000 E., an der Mündung des Fluffes Bojana, früher ein gefürchteter Corſa
Bar, au Antivari, Tivari, 6000 E., Si des fathol. Erzbiſchofs; Lech, ı
Mündung des Drin, 3000 €., mit Standerbeg’8 Grab; Kroja, 6000 €.,
Skanderbeg's Reſtdenz, Sig der Fathol. Mibriten, deren Feſtungswerke 1831 vı
Türken geichleift find; Dratſch (Durazzo, Dyrrhachium), an der Küfte, 5000 €
Ueberfahrts⸗Ort der Roͤmer, blühende Handelsſtadt.
Im Süden Albaniens, dem Ejalete Janina (Dania): die gleichnamige Stad
Dem alten Orakel⸗Ort Dodona, war von Ali Pafcha zu einer der blühendſten Stä
Türkei mit 40,000 €., europäifchen Bildungdanftalten se. erhoben, verödete abe
feinem Sturze raſch; Berat, mit 11,000 E.; Avlona 5000 E., in der Nähe Ei
Duellen, welche ſchon Venedig flarf benutzte. Berner werben in dieſer Gegent
alten Epirus, noch genannt: Tepelen, Dukades, der Sig eines befonderen Alb:
ſtammes, Chimara, Sig der räuberifchen, halb unabhängigen Chimarioten, Bi
und Parga, ehemals veneianifch, Handelöflädte, Suli, befannt durch die Ta!
feiner Bewohner während der Revolution; Brevefa, 8000 €, am Eingang des
) Ihre Abkunft muß als dunkel gelten, da fie weder, wie bie Walachen cine
nische, noch eine dem Griechiſchen näher verwandte Sprache fprehen. Sie gelten wohl a
re Stamm und allerdings erhalten fie fi auch in der Zerſtreuung anf allen Theilen be
intel, jelbR auf den Infeln in ihrer Eigenart. > ,
biubende Handelsſtadt; endlich Liegen, zu dieſem Ejalet gehorig, im alten Theſſauen
die beiden Städte Lariſſa (Jeniſchehr bei den Türken), mit 20,000 E., berühmten
Rothfärbereien ꝛc.; Trikala, nit 12,000 €.; Pherfala (Bharfalus), 8000 E.; Turnavo
und Ambelafia, mit Zeugfabrifen._ Außerdem die Nuinen vieler uralter Städte.
Albano, ein wohlgebautes Städtchen mit etwa 5000 Einwohnern, dad aber
nicht, wie längft nachgewiefen und dennoch wiederholt angenommen wird, das alte
Alba Longa, die Mutterfiant Rom's, if. Died Tag vielmehr am gegenüber
liegenden norböftlihen Rande des Albaner See's auf einem langen Felſenkamme
zwifhen dem See und dem Mond Albanus, Monte Cavo, ungefähr da, wo
jest das Klofter Palazuolo ſteht. Albano verdankt feinen Urfprung den Villen des
Clodius und Pompejus und hat aus diefer Zeit noch manche Merkwürdigkeiten auf⸗
bewahrt, u. A. Reſte einer Waflerleitung, eined Ampbitheaterd und der Toloffalen
Bauten Domitian’d. Die fchönften Baudenkmale find jedoch zwei Grabmonumente vor
dem Thore nah Rom, das herrlich aus Quadern aufgeführte |. g. Grabmal des As⸗
canius, Gründerd von Alba Longa, und vor dem nad) Genzano führenden Thore das
der Horatier und Guriatier, eine ehrwürdige Ruine. Beiden Bezeichnungen liegen, wie
das bei fo_vielen Ueberbleibfeln des Alterthums in Italien der Fall ift, durchaus Feine
biftorifchen Thatjachen zum Grunde; vielmehr ift nichts gewiſſer, als daß die Denk-
male das nicht find, wofür der prablerifche Roͤmer fie audgiebt.
daft noch mehr ald dieſe Alterthümer zieht eine Naturfchönheit nah Albans,
der %, Stunden entfernte gleichnamige See, auch Lago di Eaftello genannt, Lacus
Albanus der Alten. Der Weg dahin führt über Caſtel Gandolfo, unter uralten im⸗
mergrünen Eichen und bochflämmigen Ulmen bin und ift unbefchreiblich romantifch und
fühl.» Sobald man die Höhe des Orts hinter der Kirche erftiegen hat, erblickt mas
den Fleinen runden See tief unter ſich in einem Keffel, der ganz das Anſehen eines
vulkaniſchen Bechers, Kraterd, bat, aber Fein folcher gemefen ift, ebenfo wenig wie er
ganz ähnliche See von Nemi. Zwar wurde Died bis auf die neuere Zeit behauptet,
und ift auch noch jeßt die gewöhnliche Anficht, wenigftend unter den Laien; allein ber
geiftvolle, zu früh gefchiedene Geolog, Friedrich Hoffmann von Berlin, bat zuerft fi
entfchieden dagegen erklärt, und der Mangel an Laven und Auswürflingen läßt aud
wohl gar feinen Zweifel.über die Natur dieſer Eefjelfürmigen Vertiefungen zu, daß
ſie nämlich feine gewefenen Krater, fondern bloße Einftürze find.
Wie Die Via Tusculana nach Frascati führt, fo die Via Appia, die zum Theil
noch ihr Pflafter hat, und zwar in einem bewunderungswürdig guten Zuftande,, von
Albany nah dem 3 Meilen entfernten Rom zurüd. Zuerſt find e8 in der Campagna
die ungeheuren Aquäducte, welche den Blick feſſeln und die gerade bier in größter.
Maſſe und Vollkommenheit fteben. Albano gehörte ehedem der Familie Savelli unter
dem Titel eines Herzogthums, Ducato; Papft Clemens VII. aber kaufte die Stadt
1697 an fih. Das hiefige Bisthum fteht unmittelbar unter dem römischen Stuble,
ebenfo dad Bisthun zu Brascati, und beide werben von GarbinalsBifchöfen verwaltet.
Albany (Luiſe Marie Caroline, auch Aloyfla, Gräfin von), Tochter des Prinzen
Guſtav Adolf von StolbergeGedern, Gemahlin Carl Eduard's, des Enkels Jacob's IL,
befannt unter. dem Namen des Chevalierd von St. Georges und des Prätendenten;
fo genannt nach dem ſchott. Earldom X. ihres Gemahls; geb. 1773, gef. 1824; f.
Stolberg und Stuart.
Albany (Afrika), einer ‘von den an ber Südoſtküſte des Kaplanded liegenden
Diftrikten und von den Diftricten Uitenhage, Somerfet und Bictorta eingefchloflen,
wird durch den Buſchmannsfluß (Bosjenans River) und den Großen Fiſchfluß bes
grenzt, zwei Flüſſe, die, wie die zahlreichen anderen Gewäfler des Diftrictes, im Som-
mer in faft trocdenen Betten fchleichen, um im Wihter in vollem Strome ihren Mün-
Dungen zuzuellen. Der Konap-, Komd» und der Kap⸗htiver ergießen fich in den Gro⸗
Ben Fifchfluß, der Niewjaard-, Conga= und NazarsMiver in den Bufchmannsfluß, Der
Niet-, Kouwie mit dem Blaauwe Krand-, dem Torrend-, Bathurft« und Mansfield⸗
River, der Kafouga und der Earrega mit dem Affegaay-» River in dad Mer. Bon
Bergketten durchzogen, die nach allen Seiten bin Ausläufer ſenden, ift der Diſtrict
am menigjien im December, Vo DZou, wahrend Die Regenhöhe Des Jahres nach Den
vierzgehnjährigen Beobachtungen während der angegebenen Periode fih im Durchichnikt
im Zollen auf 22,,05 belief. Diefe Regenhöhe wird etwas zu mobificiren fein, indem,
wie allgemein befannt ift, die Bftlich gelegenen Diſtricte des Kaplandes weniger von
Dürre zu leiden haben als die weftlichen und Daß fie mehr ober weniger den Kinflüffen
der Monfune, die fich oft bis hierher geltend machen, unterworfen find.
Die Einwohner ded Diftrictes, aud wenigen Kaffern, einigen Hottentotten, den
zurüdgebliebenen Boeren (Goloniften holländifcher Abkunft) und den aus Europa feit
Befigergreifung des Kaplandes Seitens der Engländer Eingewanderten beftehend , trei-
ben vorzugsweife Viehzucht, infonderheit Schafzucht. Die mit den faftigften Gräfern
. und Kräutern gefchmüdten Abhaͤnge, Schluchten und Plateaus liefern die herrlichfte
Weide, und feit Einführung von guten Racenfchafen in dem Anfange der dreißiger
Jahre d. 3. ift Die Wollproduction fowohl wie der Werth der ausgeführten Wolle
in einem nicht einmal annähernden Berhältniffe geftiegen. Die Dchfen, die in Albany
gezüchtet werden, Zuurveld-Ochſen genannt, zum linterfchtede des Viehes aus dem
Grenzgebieten der Colonie und dem Lande jenſeits des Oranienfluffes, den holländi-
[chen Breiflaaten, dad den Namen Zoetveld-Ochfen erhalten Hat, find als Zugvieh ſehr
gefucht und. dem Süßfeldvieh vorzuziehen, da ed auf jeder Weide geveiht, währen»
letzteres flirbt, wenn man e8 mehr ald einige Tage auf Sauerfeldboden, d. h. an der
Küfte, wo das meifte Grad fauer ift, unterhält. Die Hauptfladt des Diftrictes und
Sig des Lieutenant» Gouverneurd der Kapcolonie ift Grahamstown, die zweite Stabt
der ganzen Golonie hinſichtlich der Größe und auch der Wichtigfeit; fte liegt am
Kouwie und ift von mäßig hoben, meiſt fanft abfallenden Hügeln umgeben. Die
Straßen find nach rechten Winkeln abgeftedt und viele Häufer, die fich jebt auf 800
belaufen, würden jeder europäifchen Stadt zur Ehre gereichen; die 7000 Einwohner,
meift Weiße, treiben einen bedeutenden Handel und haben zur Erleichterung deſſelben
an der Mündung des Kouwie's den Port Francis, ‘einen Eleinen hübfchen Ort, an-
gelegt. 7 Kirchen für eben fo viele Confeſſtonen, 6 Sönntagsfhulen, 2 Gewerbe
ſchulen, 4 Miſſionsgeſellſchaften, die jährlih 4000 Pf. St. auf die Givilifation ber
Kaffern, Fingos und Hottentotten verwenden, 1 Börfe, 1 Bank, Kaufballe, Bibliothek
gebäude find fämmtlih Schöpfungen feit den Jahre 1820, wo bie große Einwande-
rung aus England, auf die zurüdzulommen fich Gelegenheit finden wird, ſtattfand.
Wie heimifch ſich europäifche Sitte in der faft gänzlichen Wildniß gemacht, beweiſt das
zeitige Entftehen von Sparkafien, wohlthätigen Vereinen und zwei Zeitungen, von
welchen zumal das „Grabamdtown Journal" Durch tüchtige Redaction, Größe des
Formats und Eleganz des Drudes irgend einer Zeitung in den Provinzen Alt- Eng«
lands ſich Fühn zur Seite ftellen Tann. Unter den andern Anfteblungen find zu er⸗
wähnen: Bathurft, an dem Eleinen Fluße gleichen Namens und in, wie ſchon erwähnt,
teizender Gegend, die Herrnhuter⸗Colonie Theopolis am Kafouga, King - Georgtomwa
an einem Nebenarme des Kap⸗River und Salem und Waterforb unweit des Carrega.
Die Hottentotten leben hauptſächlich in zwei Rocationen, nämlich in der Nähe von
Grahamstown und in Theopolis, und nur wenige vereinzelt auf eigene Hand und als
Tagelöhner. Der originelle Racentypus ift aber bei ihnen vermifcht, und bei Weitem
die Meiften find WMulatten und Alle nah Sprache und Sitten coloniftet. Die wenigen
Koffern, die innerhalb des Difirictes wohnen, ſtehen meiftend in Dienften der Colo⸗
niſten, find thätig und fparfam und zeichnen fich durch feltene. Tugend der Nüchteruheit
aus. Theils fiedeln fich dieſe Leute nach Erringung eined kleinen Vermögens als
mabhangige Landwirthe an, theils kehren fie in die Mitte ihres Stammes zurüd, we
fie nur zu leicht wieder der Gefittung und der geringen Kenntniſſe verluflig gehen.
Der Diſtrict Albany ift die frühere Landdroſtei Zuurveld (Sauerfeld), zur Zeit
ald die Hollänner noch im Beſitz der Kapcolonie waren, und bat gerade am meiften
von den Einfällen der Kaffern zu leiden gehabt. Es gab vor einigen Jahren no
alte Boeren, die nicht weniger als ſechsmal aus ihrem Beſitzthum vertrieben wurden,
und Haus und Hof durch die Einbrüche morbbrennerischer Amakofa verloren, mit denen
fie zum erfien Mal in Berührung Famen, als man bie öftlichen Grenzen der Colonie
gropen Zandbejiger Ihrer Arbeiter beraubie, jondern auch eine zahlreiche Klaſſe v
Bagabunden jchuf, die auf ihre Koften lebten, und ein neuer Kaffernkrieg die Erbitte⸗
- rung der Boeren in Albany auf das Höchfte gefleigert hätten... Zahlreihde Schwärme
verheerten. das Gebiet des Diftrictes, plünderten die Anſiedlung, trieben dad Vieh fort,
mordeten nicht Wenige der Einwohner und zeigten überhaupt einen gefteigerten Haß
gegen die Goloniften. Ganz Albany war ihnen preißgegeben und Grahamstown in
höchften Grade bedroht. Nach Ankunft von Militär trieb der damalige Gouverneur,
Sir Benjamin d'Urban, die Kaffern über den Fiſchfluß und weiter hinaus, legte An»
ſtedlungen von Hottentoten und Fingos, einer Völferfchaft, die bei den Kaffern in ber
drückendſten Knechtichaft gehalten worden war, an und verorbnete, zur Sicherflellung
zunaͤchſt Albany's, daß der Strich zwiſchen dem Büffelfluß und dem großen Keiflug
unbewohnt bleiben follte. Diejer wohlthätigen Maßregel wurde Seitend des damaligen
Staatsferretärd der Colonieen die Zuftimmung verfagt: das den Kaffern abgenommene
Gebiet follte unverzüglich diefen wieder zurüdgegeben werben.‘ Da erhob ſich ein Schrei
ded Unmillend unter den Boeren, und nun begann, (1835) da8 Treffen, d. b. das
Fortziehen der Holländer aus dem englifchen Kapgebicte, ein Ereigniß, das die Eolonie
fo weit beruntergebracht und fie ihrer beften, thätigften und intelligenteften Bewohner
beraubt bat. Ein Bürger Albany’s, Louis Triechard, war einer der Anführer der erw
fien Züge, die nad) langen Leiden und Mühfeligkeiten, die beiden fchnell aufblühenden
Staaten, die Dranienflußs und die Tansvaalſche Republik, gegründet haben. In den
fpäteren Kriegen, durch die philantropifchen Verkehrtheiten der Nachfolger d'Urban's
veranlaßt, hatte Albany indirect weniger zu leiden, nur daß fich immer mehr Holländer
in Folge der bei ihnen einmal eingewurzelten und auch durch Thatſachen bewiefenen
Anficht, feinen Schuß und Fein Recht bei dem englifchen Gouvernement zu finden, ihren
ſchon ausgewanderten Landsleuten anfchlofjen und dadurch dem Diſtricte einen unerſetz⸗
baren Verluſt zufügten.
” Albany (Amerika), der Sig ber Regierungsbehörden des Staates New⸗NPork,
in der gleichnamigen County, am weſtlichen Ufer des Hudſon gelegen, iſt eine ſo feine
Stadt, als man nur ſehen kann, und .in Kuppeln und Säulen ſcheinen feine Bewohnet
ganz verliebt zu fein. Da ed fchon in früherer Zeit von den Holländern, und zwar
im Jahre 1613. gegründet und jomit nad) Jamestown in Virginia, dad 1607 entftand,
die ältefle Stadt der Bereinigten Staaten ift, fo zeigt es unter den vielen neu aufs
wachjenden Städten des Staated New= Dort nächſt der Metropole der Union felbft
einen gewiſſen gefchichtlichen Charakter. Urſprünglich eine Feſtung, Fort Oranje ges
nannt, erhielt ſie fpäter den Namen Willemftad, ven fie bis zum Jahre 1664 beibehielt,
wo die Golonte NeusNiederland, hei der Lage der hollänbifchsweftindifchen Compagnie
den übrigend vollflommen gerechten Reclamationen der Engländer über das Befikredht
des ganzen Küftengebieted vom 34. bis zum 45. Grad nördlicher Breite Feine bewaff⸗
neten Gründe entgegenfeßen Eonnte, der britifchen Herrſchaft zuftel. Ihren jegigen
Namen erhielt die Stadt von Jacob IL, welchen, ald er noch Herzog von Vork und
Albany war, fein Bruder Carl II, nad) dem Frieden von Weltminfter mit Long Island
und den Lande am Hudſon belehnte. Im ihren Straßen und auf ihren Plägen herrfcht
eine gewiffe vornehme Ruhe; hier findet der Staatdmann, Gelehrte und Künftler vor⸗
treffliche Muße zum Arbeiten und gebildete Geſellſchaft und Zöftliche Natur, um ſich zu
ſchen.
Dieſe Vornehmheit gilt aber bloß von den höher gelegenen Theilen Albany's,
unten am Fluſſe und Erie⸗Canal herrſcht ein-Gemühl von Handel und Gewerbe. Die
Stadt legt fich prächtig vor dem Hubfon und dad große Baſſin des Erie⸗Canals, Der
nach einem Laufe von 79 deutfchen Meilen von Buffalo aus bier mündet. Auf diefem
längften Canal der Bereinigten Staaten frömen alle Exgeugniffe herbei, welche aus
den Feldern, Bergen und Waldungen des unendlich reichen Weſtens bervorgeholt werden.
Der Hubjon bietet dafür die fehnelle Straße bid zum Meere, und auf diefer kommt
noch Werthvolleres herauf aus den Werkflätten an beiden Seiten de Dceand. Albany
nimmt zugleich die Eiſenbahn auf, welche vom Eriefee neben dem Canale herführt um»
fih dann nach den Neu-Englandftaaten nach allen Richtungen bin verzweigt.
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und 1855 auf 60, 000 Seelen, batte ſich alſo während. der Hofährigen Periode
Jahr durdhfchnittiih um 25,45 Procent vermehrt. Die Stadt befteht aus einer H
ftraße von beträchtlicher Ränge, die nebft anderen Straßen mit dem Fluß parallel
Bon der Hauptftraße aus erhebt fich der Boden plöglich, fo daß der übrige The:
Stadt an dem Abhange eined Hügeld liegt und von. dem an der andern Geit
Fluſſes gelegenen Greenbufh und Bath einen ehr fchönen Anblick gewährt. Die F
find aus Ziegels und Sandfteinen erbaut und die älteren Gebäude mit ihren fch
- &iebeln nad der Straße hinaus — wie man ſie in New⸗-Nork zumellen auch
findet — verkünden den holländifchen Urjprung beider Städte. Das Hauptge
ift Das Bapitol, der VBerfammlungdort ded Senat? des Staates. Es fteht an der (
Der zwar abfchüfftgen, aber breiten und ſchönen Staatöflraße und enthält in ſ
prachtvollen Innern reich gefchmückte und ausmöblirte Sale und die öffentliche Bibl
(New-York State Library). Das Stadthaus ift vielleicht das fehönfte Gebäude,
ſich Albany rühmen Tann; es erhebt fich auf demfelben Hügel mit dem Gapitol, if
weißem Marmor und bat einen Dom, 'der ſchon in bedeutender Entfernung jichtb:
Albany befigt außerdem 21 Kirchen und Bethäufer, 2 Arfenale, 1 Irrenbaud
Farmers⸗ und Mechanichbant (Bank für Landwirthe und Handwerker), die Albany
1 Theater, 1 Hofpital, ein neues Gefängniß umd zahlreiche Fabriken. Von n
ſchaftlichen Anftalten find nennendwerth: das geologifhe Mufeum, das mebici
Collegium, die Normalfchule für die Ausbildung von Lehrern, die Gefellfchaft der K
Die Aderbaugefellfchaft und das Albany - Inftitut, welches ein reicher Menfchenfi
van Nenfelaer, zur Beförderung der Wiffenfchaften und Künfte und zur Bildur
jeder Art gegründet bat. Diefes Inftitut hat fehon mehrere Bände feiner
fchriften herausgegeben.
Außer diefem Albany giebt e8 in Nordamerika noch drei Orte, die diefen 9
Haben und von‘ denen zwei in den Bereinigten Staaten liegen und einer in bem
ritorium bed imperii in imperio des britifchen Amerika's, nämlich in der am 2.
1670 von Earl 11. zur außsjchließlichen Betreibung des Erporthandels in allen ni
und weſtlich von Canada gelegenen Rändern privilegirten „company of adver
trading in Hudsonsbay*, welche nach langen, gegenfeitig gelieferten blutigen Käl
fich vereinigte unter dem Namen der „HubfonbaisBelz-Compagnie*, mit der Nor!
Eompagnie, 1783 zu Montreal geftiftet behuſs Ausbeutung der damals unbelaı
längs des Stillen Meeres fich erflvedenden und in jenem älteren Gnadenbriefe nic
begriffenen Negionen. Don den beiden Orten in dem Uniondgebiete liegt der ei
Georgia in der County Baker und zwar am Flint, einem Nebenarme des Chattoh
Der andere am Willamette in dem 1858 ald Staat in den Bund aufgenomi
Dregon. Der erfte Ort bildet den Endpunkt der Dampfichifffahrt auf dem lin
andere ift darum wichtig, Daß er mit den fibrigen an dem reizenden Willamett
feinen Zuflüffen Elafanus, Butin, Twalatin und Yamhill liegenden @olonieen
Bortland, Dregon- Eity, "Shracufe, Marysville, Cincinnati u. f. w. ungemein |
in Auffhwung gefommen und eine der fchönften Nieberlaffungen in dem fruch!
Thale dieſes Fluffes if. Das innerhalb des Gebiet? der Hudſonbai⸗-Compagn
legene Albany ift ein Fort, an der Mündung des gleichnamigen Fluſſes in di
Jamesbai und war mit der erfte befeftigte Plaß, der Seitend der Compagnie er
wurde. ’
Albany (Auftralien); in der Graffchaft Plantagenet, an der Norbfeite des
zeß-MoyalsHafend, des weftlichen Theiles des König-⸗Georgs⸗Sundes, beſitzt den
Hafen der Provinz Weſtauſtralien, in welchem ſich die Schiffe mit Allem, woran
leicht am Bord Mangel eingetreten ift, leicht verſehen können. Außer dem Be
eines fichern Hafens genießt Albany mit Recht den Auf, der gefundefle Ort des
zen auftralifchen Continente zu fein; heiße Winde wehen niemald und die Temp
Hat als Minimum 12,49 und ala Marimum 23,50 R. Diefe faft gleichfürmige
peratur zu allen Zeiten des Jahres ift höchft merkwürdig und macht den Fleck
einem Sanitarium, das auch fchon von vielen Perfonen in der Swanfluß-@olon
Wiederberftellung ihrer Geſundheit befucht wird. In Der unmittelbaren Umgebun;
nennung von dem urjprünglihen Namen Ded Difirictes, auf welchem Albany ſteht,
erhalten bat. Diefe Eingeborenen nennen fich auch felbft Kincannupsfeute, doch ift ed
böchft wahrſcheinlich, daß fle ein Zweig der Samilie der Weal find, die nörblich vor
dem König-GeorgdösSunde wohnen.
Albedyll. Ein fchwebifch » liefländifches Gefchlecht, das in dieſem Jahrhundert
fi in mehreren Provinzen Preußens anfäfflg gemacht und ein höchſt anfehnliches Con⸗
tingent zum Offiziercorps des Föniglichen Heeres geitellt hat. Hins Otto und Ebriftern
Hind Albedyll erhielten 1764 von der Krone Schweden ein vermehrtes freiherrliches
Wappen. Das Stammwappen zeigt einen fehräggelegten geafteten Baumflamm, oben
von einem Stern, unten von einem Mond begleitet. Nach einer, allerdings wenig
unterflüßten Tradition war die Kaiferin Katharina I. eine geborene v. Albedyll und au
einen v. Tieſenhauſen vermählt. Der Schleier, der über ber Herkunft dieſer Kaiferin
liegt, iſt noch immer nicht ganz: gelüftet.
Albemarle ſ. Mont.
| Alberoni, Julius, Cardinal und erfter Minifter Philipp’s V. von Spanien, ivar
einer der merfwürbigften Männer jeiner Zeit. Am 31. Mai 1641 zu Fiorenzula, einem
parmeſaniſchen Dorfe, ald Sohn eined armen Winzerd geboren, vermodte er burd
feine revolutionäre Staatöfunft halb Europa gegen ſich zu bewaffnen. In Piacenza
von einem Geiftlichen erzogen, dann Glödner an der Domlirche, fpäter zum Prieſter
geweibt, trat er als Haußgeifllicher in die Dienfte des Vice⸗Legaten Barni di Romagna
zu Ravenna und erhielt, als dieſer Bilchof von Piacenza wurde, die Verwaltung feines
Hausweſens und die Erziehung feines Neffen, den er nach Mom begleitete. Hier eignete
er fich die Umgangsfornen der ‚vornehmen Welt und namentlich Die Kunft an, ein
flußreiche Gönner zu gewinnen. Im Jahre 1705 war er bereits Gejchäftsträger des
Herzogs von Parma bei dem Herzoge von DBendöme, der dad damals in Italien
ſtehende franzöfljche Heer befehligte. Mit ihm kam Alberoni, der ald- Serretär in
deffen Dienfte übergetreten war, im Jahre 1706 nach Paris, dann in die Niederlande,
endlich im Jahr 1711 nach Spanien, wo ſich der Hetzog des Fühnen und verfchlagenen
Diplomaten. bediente, das Bolf wie die Vornehmen für die Sache Philipp’s-V. zu
gewinnen. Seine Bemühungen, dieſem franzöfifchen Prinzen den Thron von Spanien
zu fichern, waren überaus erfolgreich. Vendome felbft geftand, er verdanfe e8 feinem
Abbe, daß Arragonien und DBalencia Philipp V. erhalten worden wären. Er follte
nun im Auftrage Vendôme's am Hofe gegen die Prinzeſſin von Urfini wirken, die den
König und die Königin (Marie Luiſe von Savoyen) beberrichte. Allein Alberoni fand
es zuträglicher für fein Intereffe, fich mit der Prinzeſſin zu verflänpigen, um bierburd)
feinen Einfluß in Spanien zu befefligen, und indem er dann auch Die Verföhnung ver
Urfini mit Vendöme zu Wege brachte, wurde er. der unentbehrliche Vertraute aller
- Parteien. Mehr und mehr bekam er fortan die Fäden der europäifchen Gabinet3politif
in feine Hand. Im Jahre 1713 ernannte ihn der Herzog von Parma zum Reſtdenten
am Madrider Hofe und erhob ihn zugleich in den Grafenftand. Bald darauf (15. Fe
bruar 4714) ftarb die Königin, und die Urfini ward nun die eigentliche Regentin in
Spanien, weldhe, um ihre Macht im Staate und ihren Einfluß über den König zu
behaupten, gegen deſſen zweite Bermählung agitirte, Alberone wagte aber defien Verbin-
dung mit Elifabetd Farneſe, der Nichte und Erbin des finderlofen Herzoge
von Parma, zu vermitteln, und dieſer Staatöftreich gelang (1714, September); die
getäufchte Urfini wurde fogar, wahrſcheinlich auf Alberoni’8 Nath, vom Hofe ver-
wiefen. Als erfter Mintfter leitete Alberoni nun die Königin, damit auch den König
und Spanien. Er ward Grande erfter Klaſſe und Biihof von Malaga, auch verichaffte
ihn Der fpanifche Hof auf Schleichwegen die Cardinalswürde (1717). Unter feiner
Verwaltung blübten Handel und Induftrie wieder auf, Ruhe und Ordnung wurden
begründet, aber auf Koften des letzten Meftes der Freiheiten ber fpanifchen Nation. Ein
Lieblingsgedanke der flolzen und entſchloſſenen Königin war, ihren Söhnen Carl und
Philipp unabhängige Fürftenthümer in Italien zu verfehaffen, damit diefelben nicht Un⸗
terthbanen des Prinzen erfter Ehe und fpanifchen Thronerben Ludwig fein follten.
Wegen dieſes Wunfches der Königin zunächft, dann, um Philipp V. auch auf ben
Krankheiten, Leipzig 1829,
und Kur der fopbilitifchen
Vorlefungen, Leipzig 18:
Beobachtungen auf dem G
Bonn 1836— 1840, Hand!
Erkenntniß der Krankheiten
und Percufflion, Bonn 185:
von der Arznei⸗ und He
Pſfychiotrie oder Eurzgefaßte
verbundenen Krankheiten, 2
fhaft mit dem Philologen
nelius Gelsus de re medi
Albert (fowohl der C
Größe nach den zu überwi
Scholaftifern des 13. Jahr
Zauingen im: 3. 1193 geb:
aber erft auf den Univerfi
Am legteren Orte gewann
Dominikaner-Orden, in dei
fophie im J. 1221 auftr
1215 erneute Verbot viel
Intereffe, die h. Jungfrau
bis dahin flumpfen de
bis 1231 lehrt er in Bari
Als Generalvicar, feit 12
Bifttationen Gelegenheit, °
feine Zeit ungeheure Kenn
nah Rom rufen, werden
von Negendburg, Das er a
zwei Jahren niedergelegt, |
er am 25. November 128
von Jamıny in Lyon heraı
laftif dad Stadium, wo die
daß ihre Lehrer vom Xrift
fondern auch jagen, was
Lehren durch antichriftlich:
Ariſtoteles von Albert erft
Arabifche, von da (manc
nehmen) in's Rateinifche
lächeln, al8 zu bewundern,
wie fehr das Hineinnehme
die Streitigkeiten der Neal
hervorgegangen ımter fich,
Berechtigung ein. Auch b
Philofophie nur Weltweist
zur Welt wirket. Waͤhren
Albert die finnlide Welt,
Natur und Gnade bört aı
Thomas) find erft fpäter X
worden. Zu ihnen gehöre
tigen. Dur Aegidius €
Peully, die Bernhardiner,
Lehre Alberts gewonnen.
- Albert, Prinz» Gem
Prinz Albert, richtiger u
_
a
Fr
Königin von Großbritannien (25. Juni 1857), Sohn des Herzogs Ernſt 1
Sachſen⸗Koburg⸗Gotha und der Herzogin Louife zu Sachſen, wurde am 20. Aug.
zu Roſenau geboren. Seine Studien machte der Prinz auf ber Univerfität zu Bonn
Erziehung vollendete ex an den befreundeten Höfen, namentlidy zu Brüffel und zı
‚Don. Der König der Belgier war feines Vaters füngfter Bruder, und feine :
jüngfte Schweiter, Herzogin Victoria, war in zweiter Ehe mit dem großbritan:
Prinzen Herzoge von Kent, Mutter der Prinzeß Victoria Alerandrine ‚geworben
als Bictoria I. ihrem Obeime König Wilhelm IV. am 20. Juni 1837 auf den
ſchen Thron folgte. Sie wählte den Prinzen Albert, ihren Eoufin, zum Gemat
Heiratdete ifn am 10. Februar 1840 zu London. Seine Ehe ift mit neun Ki
vier Prinzen und fünf Prinzeſſinnen, gefegnet worden, von. denen der zweite |
Alfred Herzog zu Sachſen und föniglicher Prinz von Großbritannien und J
bei Der Kinverlofigfeit feines Oheims, bed regierenden Herzogs von Sachſen⸗-Ket
Gotha, der präfumtive Erbe dieſes Herzogthumd if. Noch vor der Bermählung
er durch Parlamentd-Acte (3. Vict. Cap. 1 u. 2) naturaliftrt, erhielt die Feldmarſ
wircde, das Commando des 11. Hufaren-Reginents,. den Bath» Orden und den
Königliche Hoheit; wurde datauf, 1842, Oberft. der, fchottifchen Füſtliergarde,
Eommandeur des 60. Scharfichügen- Negimentd, dann zum Gommandeur der €
ſchützen⸗Brigade und (nach dem Tode des Herzogs von Wellington) au zum ;
Der Grenadier⸗Garde (1852) ernannt. Im Laufe der Zeit famen dazu noch
Würden: Gouverneur von Windfor, 1847 Kanzler der Univerfität Cambridge, Groß:
Der Englifchen Preimaurer»Logen, Ritter des Ordens vom goldenen Blief.
treten noch mehrere Sinecuren; jo ift der Prinz 3. B. Grand Ranger of Wi
Castle (Wildmeifter), und wir finden in Folge deflen feinen Namen unter den
nungdtafeln, welche im Park von Windfor das Betreten des Rafend ıc. verbieten.
ift er feit 1840 Mitglied des Geh. Raths, feit 1842 Lord Warden of the SI
ries and Chief Steward des Herzogthums Gornwallis; High Steward von Ply
(1843); Capitain-General und Oberft der Artillerie-Gompagnie (1843); High Stı
von Neu-Windfor (1850); Präfident der Zoologifchen Gefellfchaft (1851); Mas
the Trinity house (1852). Durch Orbonnanz der Königin vom 5. März 1840
ihm der Vortritt vor allen Würdenträgern und neben und nüchft der Königin befi
aber da nad Englands Gefegen Feines Mannes Stellung in der Gefellichaft
Heirath verändert werden Tann, fo war der Prinz Albert allein nur zu ‚dem t
eines Hoſenbandritters (nach, Dod's Peerage* der neunzigfte Rang) berechtigt. Dat
lament zeigte fich auch nicht geneigt, diefe feine Stellung zu verändern und hatte
bei Berathung der Naturalifation des Prinzen eine dahin gehende Clauſel zurück,
fen, obgleich der Herzog von Cambridge in feinem und der ganzen Königlichen F
Namen erklärt hatte, fie würden dem Prinzen den Bortritt Iaffen. Die Königin
hierauf zur Ordonnanz, und der Prinz felbft genießt ſeitdem einen Rang, der freilid
Dod fcharf bervorhebt, weder Durch statute noch durch common law begründet if.
. Engländer find, fo_ hoc fie feine Fünftlerifche und wiffenfchaftliche Begabung und
Dung und die Verdienfte anerkennen, die er fich in dieſen Gebieten, z. B. Durch |
derung der Weltausftellung von 1851 erwarb, gegen feine politifche Haltung «
ordentlich mißtrauiſch, und ein Gerücht, dad in neuerer Zeit auftauchte, die Ki
beabfichtige ihrem Gemahl den Königstitel beizulegen, führte fogleich in der Preſſ
in Berfammlungen zu ftarfen Angriffen auf ihn; ein Antrag, den dad Whig-Minifl
bereits 1840 ftellte, feine Apanage (30,000 L2fl.).um 20,000 eſt. zu vergrößern,
durch die Vereinigung der Toried und der Volkspartei vereitelt.- Die jungen (
fopbiichen) Radicalen halten ihn im Wiverfpruch mit der öffentlichen Meinung
Hoch, und einer ber geiftvolfften unter ihnen (The Governing classes of ’Great Bı
by Edw. M. Whitty. London, 1854.) erflärt ihn in einer Skizze, die er feiner
rakteriſtrung widmet, für einen der umfichtigften Politifer Englands. Zwar fei
Einfluß fein virecter, aber Doch darum nicht weniger ſtark. Er fei Wilhelm II.
gleihbar an Größe und Weite ded Blicks, und ganz wie diefer verfehmähe e
Eingreifen in bie unbedeutenden Fragen der englifchen Kirchthurm⸗Politik und
Wagener, Staats⸗ u. Geſellſch.Lex. 1. 40
Du DIE DIL DWUDTERIG WHyitiyn nichl ganz ABLE EDEN, HI Dir TDG DERE
* Gegnerſchaft, in der Palmerſton zum Prinzen ſteht, verraͤth ſchon, daß der Prim
eine eigne Politik treibt und auch wohl durchzuſetzen weiß.
Ein klareres Licht auf den Einfluß des Prinzen Albert ließ ein parlamentariſcher
Streit zwiſchen Ruſſell und Palmerſton fallen, in welchem der erſte Staatsmann ge⸗
ſtand, die Königin habe es zur Regel gemacht, daß keine Depeſche nach dem Continen
abgefandt werde, Die ihr nicht vorher zugefandt fei. Bei der Traulichkeit des ehelichen
Lebens der Königin iſt Hierbei der Schluß, den auch Whitty macht, geboten, dab der
Prinz fletd Die ganze auswärtige Politif Englands, zu überfehen und darnach gu beein»
flufien vermag. Die regierenden Klafien Englands fcheinen fih an diefe Thätigfeit Des
Prinzen in neuerer Zeit mehr gewöhnt zu haben; dagegen hören die Blätter, weldye
PBalmerfton vertheinigen, nicht auf, die „Goburg-Policy“, welche ihr Centrum in Lon⸗
don babe, als die größte Gefahr Europa’8 zu denunciren. Daß eine joldhe Politik
exiftirt, it nicht in Frage zu ftellen, und auch Whitty a. ang. D. erkennt je als be
ſtehend an, ohne fle zu tadeln. Er fchreibt — es ift im Jahre 1854 — darüber
Folgendes: „König Leopold von Belgien mag diefe Politik in’d Leben geführt Haben,
aber da8 Haupt der Familie und der Leiter dieſer Poliiik ift jegt unzweifelhaft der
Prinz Albert. Diefe Führerſchaft verdankt der Prinz zunächft feiner Stellung in Eng-
land, dann aber feiner Intelligenz, einer der gebilbetften, verfeinertfien und reinften in
diefer Zeit... Die Koburgs find eine außerorbentlihe Familie; vor vierzig Jahren
bemerfen wir unter ihnen noch Feine biftorifche Perfönlichkeit, aber 1853 -find fie bie
mächtigfte Bamilie in Europa... (Der Berfafler zählt nun ihre Verbindungen in der
ganzen Welt auf und deutet auch auf den inzwifchen audgeführten „Coburg plan“, Die
fünftige Königin von Preußen aus dieſem Haufe zu wählen)... Bei der Fülle de
Kenntniffe des Prinzen, bei der Breite und Tiefe feines Blickes ift alfo fein Werth
als leitender engliicher Staatsmann unberechenbar..... Diefe feine Macht zum
Guten und der Einfluß, den er befigt, wurde nicht in einem Tage errungen;
er wurde fchritiweife und nur Durch Geſchick erreicht. Vor zehn Jahren
war er noch nicht der Mann, um ehrfurchtövolle Ergebenheit bei unſerer Ariftofratie
hewworzurufen; beute ift er ftärker als einer der ihrigen, flärfer durch Stellung und
durch Volksthümlichkeit. Prinz Albert ift vielleicht der volksthümlichſte Mann in Eng:
land, und es iſt eine Thatfache, daß dieſe Volksthümlichkeit durch feine Entdeckung
herbeigeführt ift, die Engländer, die fich ſtets für ein längft durchgebildetes und auf-
geflärtes Volk Hielten, feien in der Kunft und in aller feineren Cultur der Civilijation
Barbaren. US ein Fremder zeigte er fich gleichermweife befähigt, unfere Kirchthurm⸗
politi£ zu bemerken und die Gewöhnlichkeit, Engberzigfeit und Infularität unferer künft⸗
lerifchen Thätigfeit zu erkennen. Welchen Tact, welche vollendete Geſchicklichkeit mas
er doch angewendet haben, als er fi damit befchäftigte, und zu überzeugen, daß
wir unmwiflend und ungefchlacht feien!" Wahrlich, eine feltiame Sprache im Munde
eined Engländers, aber gerade Die letzteren Säße erklären die Vorliebe derjenigen Vollks—
klaſſen, die nicht zu den regierenden gehören, für dieſen Prinzen, von dem Whitty fehr
gut fagt, er babe, sohne dazu ernannt zu fein, in England ein Minifterium des öffentlichen
Unterrichts gegründet und verwalte es der Ehre wegen allein. Das Volk if für Die Auf
merkjamfeit, die Prinz Albert ihm zu Theil werben laßt, dankbar, und es iſt jebenfalls
Feine ſchlechte Politif, daß der Prinz ein Gegengewicht gegen die Mißgunft der regie
renden Rlafien in der Zuneigung der niedern zu gemwinnen fucht. — Ueber bad Fami—⸗
lienleben des königlichen Haufes von England herrſcht nur eine Stimme der höchflen
Anerkennung. — Als Feld marſchall hat der Prinz, fo weit ihm das geflattet war,
mannichfache Verbeflerungen in der. Bekleidung und Bewaffnung des Heered vorge
fhlagen und zum Theil auch durchgefegt. Der Feldzug in der Krim bat gezeigt,
daß die britiſchen Minifter wohlgethan hätten, , öfter den Vorfchlägen des Prinzen
nachzugeben. Eine jehr zweckmaͤßige militärifche Kopfbedeckung von des Prinzen Er⸗
findung Heißt nad ihm „PringeAlbertd- Hut“.
ert, der Arbeiter, Mitglied der proviforifchen Regierung von Frankreich im
Jahre 1848, eine dunkele Perfönlicgkeit, deren fich befanntere Mevolutionsmänner, des
BRamen nam Arbeiter war, eine \ergieygung und Teine literariſchen Erzeugn
fpredden Dem; doc gab er fich für einen Mechaniker aus, und am 23. F
verließ er die Werkſtatt eines-Parifer Kuopfmacherd, um am Kampfe Theil ı
Diejenigen, die ihn ald Werkzeug benußten, forgten auch für fein politifches
fo verbseiteten fie, er babe fchon bei der Julirevolution mitgefämpft, obgleich
erſt vierzehn Jahre zählte, er fei dann nach Lyon gegangen, babe dort eine
Zeitung gefliftet und redigirt, auch die Sefellichaft der Menfchenrechte gegründ
fei ex es geiwefen, ber ben ouvriers mutuellistes das wilde Stichwort:
travaillant, ou mourir en combattant!“ (Arbeitend leben oder kaͤmpfend un!
erfunden babe. Aber ed, ift nachgewiefen, daß der Arbeiter, auf den fich
bezieht und der 1835 zur Deportation verurtheilt wurde, ein amberer Al
Das ſpätere Mitglied der proviforifchen Regierung gründete 1840 zu Paris ei
Zeitung unter dem Titel: l’Atelier, die er mit andern Arbeitern rebigirte, n
er, wenigſtens fcheinbar, auch wirklich in Werkftätten arbeiteten. Er war baı
mit Louis Blanc bekannt, der ihn dann au am 24. Febr. 1848 an fe
zum Mitglied der proviforifchen Regierung machte. Sein Name ift auf all
rungs=- Bekanntmachungen mit dem Zufat „Arbeiter“ verfehen. Zum Bicey
dee Commiſſion der Abgeoroneten des Lurembourg erwäblt, unterflüßte er
Louis Blanc. Er war damald auch kurze Zeit Präflvent der Commiſſto
: Öffentlichen Belohnungen. Er wurde vom Departement der Seine mit große
zum Abgeordneten der conftituirenden Verfammlung erwählt, aber er faß i
wenige Tage. Als Mitichuldiger oder Anftifter de8 Attentatd vom 15. Ma
wurde er vor den Gerichtshof zu Bourges geftellt und nad feiner Weigerun
. Gerichtshof anzuerkennen, zur Deportation verurtheilt. Er wurde anfangs in
. dann auf BellesI8le gefangen gehalten, von wo er in neuerer Zeit nach dem
hauſe von Tours gebracht if. Ad Revolutions⸗Charakter bat X.
. bedeutend er an’ fich if, doch eine gewiſſe Bedeutung, weil er über die Tom
. Urt der Anorbner und Vorbereiter der Revolutionen, ebenfo wie über die X
-bigkeit des Volks eine genügenbe Auskunft giebt. Er konnte weder ald Arb
als Schriftfteller auf irgend eine Anerkennung Anſpruch machen, und er wur
: von gewiflenlofen Agitateren Dazu benußt, um den Arbeitern als Schriftfteller
Gebildeten als Arbeiter zu imponisen, Ein außerordentlich klaͤgliches Mi
doch ſchlug ed in Frankreich a
Aderti, Grafen. Es sieht zwei verfchiedene Grafengefchlechter, die dieſt
- fübeen. Die Grafen Alberti von Enno find ein altes Rittergefchlecht,
f von feiner Stammburg Enn in Südtyrol ab Enno nannte, fich aber feit
: Sahrbunbert zu Ehren zweier feiner Sprößlinge, Albertus J., Bifchof vo
1323 — 1336 und Albertus II, ebenfalls Biſchof von Briren de Albertis
} ober de Enno fihrieb. Unter biefem Namen erhielt ed 1535 eine Beftätigui
ı uralten Adels. Die Familie hat der rom. Kirche mehrere hohe Würdenträger
- Sofeph Victor ftarb 1696 als Fürſtbiſchof von Trient, Felix 1750 ebenfallß
biſchof von Trient, Kranz Felix 1804 ald Abt von Santa-Eroce in Maila
.. Reichögrafenwürbe erlangte das ganze Gefchleht 1714. Das Wappen zeigt
“ quabrirten Schild, im erflen und vierten goldenen Felde einen halben ſchwarz
. im zweiten und britten filbernen Felde einen ſchrägrechten blauen Balken, der ı
; goldenen Stern belegt ifl.. Auf dem Helm ein offener ſchwarzer Aplerflu,
; Blügel mit dem blauen Balken und dem goldenen Stern ſchrägrechts und fi
belegt find, Helmdecken rechts: ſchwarz und golden, links: blau und fllbern.
. Daß andere Gefchlecht iſt das des Grafen Alberti von Poja, es lei
Urſprung von dem altfranzöflfchen Haufe der Herzöge von Luynes ber, deren
4 name ebenfall3 diAlbert if. Es iſt dunkel wie und warn biefe Familie na
.ı gekommen; den Meichögrafenftand erlangten der ‚Schloßhauptmann von Riy
Vigil de Albertis di Poja und feine Brüder unter dem 20. März 1774. D
zu penſchild ift Durch einen Balken quer getheilt und zeigt oben in Blau eine
A gelrönten und bewehrten itbernen Adler, unten in Grün drei vothe Pfaͤhle.
‚ 40 *
SEE L EIER, YVS 2 BEIESV vis... DPITSWaBEnER OTIUVERDER M. V a EEE TEEN
find rechts blau und filbern, in der Mitte grün und filbern, links roth und golden.
Schildhalter zwei goldene Löwen wiederſehend. Diefes Wappen fpricht übrigens nidı
für die behauptete Abftammung von Den Hergögen von Luynes.
, Albertiniſche Linie, der jüngere Zweig des Wettinifh-Säachfifchen Fürſtenſtammes
geftiftet von Herzog Albrecht dem Beberzten zu Sachfen. Diefer hatte fich mit feinem
älteren Bruder Ernft, in dem am 26. Auguft 1485 zu Leipzig gefchloffenen dent
würdigen Erb-Bertrage, Dergeftalt in die feit dem Tode des Vaters, Kurfürft Friedrich
des Sanftmüthigen (F 1464) gemeinfam regierten fächfifchen Lande getheilt, daß der
Aeltere, welcher ald folcher die Kurwürde und den dazu gehörigen Kurfreis voraus
hatte, den größten Theil von Thüringen, und von dem Ofterlande Altenburg, Eifen
berg, das Voigtland und Coburg, ferner auch Torgau, Dommitzſch, Eilenburg, Colditz,
Grimma, Düben, Zwidau und Annaberg erhielt; Albrecht Dagegen Meißen, die übrigen
Theile des Ofterlandes, und in Thüringen die Aemter Weißenfele, Camburg, Jena,
Breiburg, Sangerhaufen, Edartöberga, Thomasbrüd und Tennftädt. — Zufolge der
Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) und der am 19. Mai beffelben Jahres abge:
ſchloſſenen Wittenberger Eapitulation, erlangte die Albertinifche Linie von dem Repraͤſen⸗
tanten der Erneftinifchen, dem unglüdlichen Kurfürften Iohann Friedrich dem Groß⸗
mütbhigen, nicht allein die ſaͤchſiſche Kurmwürde, fondern auch den größten Theil der
Erneftinifchen Lande, fo Daß der Bamilie des Vorkaͤmpfers des Proteflantismus nur
noch die Aemter Gerfiungen, Salzungen, Eifenach mit der Wartburg, Kreugburg, Tenne
berg, Gotha, Weimar, Roda, Iena, Camburg, Dornburg, Buttelftäpt und einige ander
Stüde verblieben, wozu in dem Naumburger Bertrage vom 24. Februar 1554 nod
Theile ded Altenburger Landes gefchlagen wurden. Es Fam nun zwar in Jahre 1555
abermald zu Naumburg eine politifche Erbverbrüderung zwifchen beiden Hauptlinien
des jächhfifchen Geſammthauſes zu Stande, doch konnte dadurch Die perfünlid:
Spannung nicht gemildert werden, fo wie auch jeder Verfuch, durch Eheverbindungen
die Familien» Einigkeit zwifchen beiden Teilen wieberherzuftellen, fcheiterte, wie 3. 2.
die unglüdlicyen Ehebündniffe des Herzogs Johann Eafimir zu Coburg mit Anna, da
Tochter Kurfürft Auguſt's 1., und des Kurfürften Johann Georg IV. mit Eleonore
Erdmuthe von Sachen » Eifenach deutlih zeigen. Nur der von 1573 — 1672
blühende Altenburger Zweig der Erneftiner, welcher auch (als Xeltefter) eine Zeit lang
(1591 —1601) die Kurlande für den unmündigen Chriftian II. adminiftrirte, unterhielt
ein beſſeres Einvernehmen mit der neuen Kurlinie, ja ed ſchien fogar eine Zeit lang,
daß er die Leptere, welche zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf ſehr ſchwachen Füßen
ftand, beerben und fomit dad den Nachkommen Johann Friedrichs bed Großmütbigen
widerfahrene Unrecht werde -gefühnt werben.
Während die Erneftinifche Linie ihr fo fehr gefchmälertes Beſitzthum durch oft
wiederholte Erbtheilungen noch mehr fchwächte, hielt die Albertinifche, in welde
fhon durch dad Teflament ihres GStifterd die Primogeniturfolge vorbereitet war, das
Ihrige zufammen, und wenn auch, zufolge legtwilliger Verfügung des Kurfürften Iobanz
Georg 1., durch den Dresdener Vergleich vom 22. April 1657, feine drei nachgeborenen
- Söoöhne mit befonderen Landestheilen ausgeftattet wurden und 3 Nebenlinien, zu Wei:
Benfeld, Merfeburg und Zeig bildeten, jo dauerte doch dieſe Zerfplitterung fein
volles Jahrhundert hindurch, indem dieſe Linien bis 1746 raſch nach einander erlojchen.
Die Albertinifche Kurlinie war inzwifchen durch Uebertragung der Polnifchen
Königskrone auf dad Haupt Friedrich Auguſt's I., zu noch höherem Glanze gelangt,
zugleich aber war fle, durch .ihren Uebertritt zur Eatholifchen Kirche, der proteftantifchen
* Erneftinifchen Xinie vollendd entfremdet worben. Als in dem Unglüdsjahre 1806 Kur:
fürft Friedrich Auguft II. die ihm von Napoleon dargebotene Königskrone annahm, da
ſchien es eine Zeit lang, als ob die geſammten, feit 1485 getrennten, Wettinifchen Land—
wieder unter einen Scepter würden vereinigt werben, allein bie Verträge von 1815
rebueirten das neue Königreich auf die Hälfte des bisherigen Staatögebieted, während
fle andererſeits dem älteften Zweige der Erneftiner (zu Weimar), gleichfam als Ent⸗
ſchädigung für Die verlorene Kur, Die großherzogliche Würde zuerfannten. Es fchien
würdig genau den Berbältniffen angepaßt. U. jelbft war Obergeneral diefes Lanb-
ſturms, er commanbdirte eine Armee von etwa 16,000 Bann. Immer tapfer und oft
flegreich flug fi Albini gegen die Franzoſen bei Hattensheim, bei Höchſt, am ber
Nidda. Am 24. Novbr. 1800 überfiel er den General Dumonceau bei Ajchaffenburg
flegreich und errang ſich dadurch feinen NRüdzug nah dem Speffart, der ibm durch
die feindliche Uebermacht ſchon abgefchnitten war. Die franzöfifchen Feldherren erfanuten
Albini's geſchickte Thätigkeit wohl an, aber bei den Deutfchen fand er wenig Dauk;
nannte fich Doch in Erlangen eine Bürger» Conpagnie zu Ehren feined Gegner Au-
gereau die „Augereaus@ompagnie"! Sein Churfürft Friedrich Carl von Erthal gab
ihm im September einen Toftbaren Degen, auf deſſen goldenem Gefäß man in Bril⸗
lanten die einfach fohönen Worte lad: „Friedrich Carl Joſeph feinem Albisi. Die
Gefechte an der Nidda, bei Afchaffenburg u. Neuhof." Kaum war der Friede ge
fhlofien, fo ftarb der Churfürft von Erthal, Albini aber blieb auch unter dem Nach—⸗
folger, dem bisherigen Coadjutor v. Dalberg, der erſte Mann an dem geiftlihden Hofe.
Schwer dünkte ihm Vieles und die Lage von Deutjchland zumal greuelbaft, aber er
hielt aus bei feinem gütigen Herrn, dem er in dem von Napoleon gejchaffenen Groß⸗
herzogthum Frankfurt ale Minifter der auswärtigen Angelegenheiten diente. Als dieſer
Staat 1813 zerfiel, trat eine proviſoriſche Verwaltung ein, an deren Spitze die Be
bündeten den Freiherrn von Albini in Anerfenntniß feiner unter allen Umftänvden be
währten deutfchen Geftnnung ftellten. 1815 trat U. in kaiſerl. üfterreichifche Dienſte
und wurde 1816 zum eriten Bundestagd-Praftvial-Gefandten ernannt, doch flarb er
auf dem Schloffe zu Dieburg, deſſen Burgmann er war, noch bevor er in dieſe
Stellung eintreten Eonnte, am 8. Jan. 1816. Der ſtandhafte Patriot binterließ aus
feiner Ebe mit der Breiin Johanna von Weidinger einen Sohn und drei Töchter.
Der Sohn Friedrich Carl Iofeph, geb. 10. März 1794, war Ffönigl. baierſcher Haupt
mann und ift am 19. Mai 1823 ohne Nachkommenſchaft verftorben; das Geſchlecht
der Sreiherren von Albini ift mit ihm erlofchen.
Albredit, Herzog von Defterreich (als deutfcher Kaiſer Albrecht I., 1298—1308),
Sohn König Rudolf3 von Habsburg, war geb. i. I. 1248. Nachdem Rudolf den
König Ottokar von Böhmen flegreich bekämpft hatte, belehnte er feine Söhne Albrecht und
Rudolf mit den, Ienem abgenonmenen Gebieten: Deflreih, Steyermark, Kärntben,
Krain und der windifchen Mark. Dies gefihah im Iahre 1282. Im folgenden Jahre
übernahm Albrecht die genannten Serrfchaften gllein, während fein Bruder Rudolf
bie vorderen Lande, d. i. Die Beſitzungen im Elfaß, Schwaben und der jetzigen Schweu
zuertheilt erhielt. Rudolf von Haböburg verfuchte Furz vor feinem Tode vergeblich,
bie deutfche Königskrone auf feinen Sohn Albrecht zu übertragen. Die deutfchen Kur
fürften, Die ich feit der Zeit des Interregnumsd immer mehr ald die Alleinmächtigen
innerhalb des deutſchen Stantenverbandes erhoben, befslgten denfelben Grundfag, Wer
fie bei Rudolf's Erwaͤhlung geleitet hatte: feinen Kaifer aus einer mächtigen Familte
(und eine folche waren unter Rudolf die Habsburger geworden) zuzulaflen. Sie ſetzten,
namentlich durch den Erzbifchof von Mainz beflimmt, Adolf von Naffau auf den Thron,
1291. Albrecht, der in Der gewiffen Vorausficht, gewählt zu werben, fich bereits der
Reichsinſignien bemaͤchtigt hatte, trat von Anfang an gegen diefen König in Oppoſttion.
Empoͤrungen in feinen Erblanden, töbtliche Krankheit und andere linfälle brachen da
mald feinen eifernen Troß, fo daß er fich zur Auslieferung der Inflgnien verftand.
Adolf von Naffau folgte der Politif der Habsburger und dem Gebote der Zeit, ſuchte
gleichfalls fich eine Hausmacht zu gründen und trachtete deshalb auf ungererhte Weile
nad dem Erwerb der thüringifchen Landgraffchaft; Hierdurch zerfiel er mit dem Erz⸗
bifhof von Mainz und erbitterte Durch den graufamen Krieg, den er in Mitteldeutſch⸗
land führte, die Gemüther der Fürften gegen ſich. Nun trat Albrecht von Defterreid
wieder auf den Schauplaß, verbündete fich mit dem Erzbiſchof von Mainz und wurde
bald Adolf's furchtbarſter Gegner. Letzterer ward auf einem Reichstage entfetzt, Albrecht
zum Kaiſer erwählt und es kam (im Jult 1298) bei Gelheim zum entfcheidenden Kampfe.
Beide Gegner fuchten einander perfönlich, beide fließen ſie auf einander, geſchmuͤckt mit
den Barben bed Reichs, dem ſchwarz⸗ gelben Helmbufch. „Hier mußt Du mir Krone
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wovt. u In dem mun folgenden Kampfgetammel fiel Aoolf von Naffau ob
Albrecht's Hand, ift zweifelhaft; Albrecht hat es fpäter ala König ſtets geläu
Albrecht ließ ſich noch einmal rechtlich wählen und faß nun unangefochten auf
Deutjchen Throne. Nur der Papſt, Bonifag-VDI., erklärte fich gegen ihn ala
beiten und Mörder feines Vorgängers, ald den von Bott gezeichneten Einäu;
(ihm war, ala er noch Herzog war, mit Gift vergeben worden und nach ber
Barifchen Weife der damaligen Heilkunde kurirt, hatte er ein Auge verloren)
Den Verwandten des von der Kirche auf ewige Zeiten verworfenen Gefchle
Der Hohenftaufen. Albrecht aber, jest im Beſitz der Krone, entwidelte die |
eiferne Energie feines Charakters, verbunden mit den Grundfähen einer, bis
bin undeutfhen Politik, die, ohne auf die Nechtmäßigfeit der Mittel zu a
rückſichtslos ihren Zweck verfolgte. Albrecht's Zwed aber war, wie der feines
terd, Hebung feined Hauſes und Erblichmachung der deutſchen Krone in de
ben. Um Vonifaz zu widerſtehen, verband er ſich mit deſſen Feinde, Philipp
Schönen von Frankreich, dem er dafür die Meichögrenzen in Lothringen blo|
Darüber zerfiel er mit den rheinifchen Kurfürften, die er aber in beharrlichen Kaͤn
(1301 und 1302) demüthigte und zwang, alle neu aufgelegten Aheinzölle zu Gu
Der. Reichöftädte und ihres Handels wieder aufzuheben. Bonifacius, von Philipp
Schönen hart bevrängt, mußte eine Verföhnung mit Albrecht fuchen. Albrecht
Iangte vom Bapft, er jolle die deutſche Krone in feinem Haufe erblich machen;
PBapft von ihm, Krieg gegen Frankreich; noch fehmebten die Berhandlungen, ald Br
fein ſchnelles und tragifehes Ende fand. — In dem Streben nach Länderermerb
flärzte ſich Albrecht in ähnlicher Weife, wie fein Vorgänger, und war darum
glüdlicher ald jener. Um die Grafichaften Holland und Seeland führte er einer
folglofen Krieg. Auch mit dem Könige Wenzlav’ Il. von.Böhmen, dem er die 7
nung mit Weißen verfagte und in feinen Anfprüchen auf Ungarn zu Gunſten
Mobertd von Neapel entgegentrat, verwidelte er fich in einen, für ihn unglüd
Kampf, an welchem fi auch Graf Eberhard von Mürtemberg, der von Albrechts
derländifchen Beſitzungen aus ſich bedroht glaubte, feindlich betbeiligte.e Als
Wenzlav II., und 1306 auch Wenzlav UI., der mit Albrecht Friede geſchloſſen
geftorben war, verfuchte Albrecht, Böhmen ais ein eröffnetes Reichslehn einzuziehen
feinen Sohn Rudolf Damit zu belehnen. Zu gleicher Zeit trat er in die Ungere
feit Adolfs von Naſſau ein, indem er behauptete, derfelbe babe Thüringen und M
nicht fich oder feinem Haufe, fondern dem Reich erworben. Alle viefe gleichzeitig
übereilt begonnenen Unternehmungen endeten unglüdlich für ihn. Sein Sohn R
ftarb 1307, und die Böhmen erklärten ſich laut gegen eine Öfterreichifche Nach!
Die Landgrafen von Thüringen, Friedrich und Diekmann, ſchlugen feine Leute im ?2
burgiſchen; zulegt drohte auch der Krieg in den vorderen Randen bedenklich zu we
da fi Eberhard von Würtemberg mit dem Bifchof von Bafel und dem Herzog
von Baiern verbunden hatte. Unruhige Bewegungen in den Schweizer Waldf
kamen Dazu: doch gehört die ausgefponnene Gefchichte von der Voͤgte Bedrüc
Geßler's Tyrannei, Tell's Apfelſchuß ıc. in das Gebiet der biftorifchen Mythe
Albrechts Gefchichte greifen dieſe Unruhen durchaus nicht wefentlich ein. Alb
Der in die vorderen Lande geeilt war, fiel bier durch Mord von nahverwandter “
Sodann, Sohn Rudolfs, des Bruders von Albrecht, fpäter von feiner ruchlofen
Parricida zubenannt, forderte, fobald er mündig geworben war, feines Waters $
laſſenſchaft, die vorderen Lande, als fein rechtmaͤßiges Erbe. Johann war thatfä
ein wüſter und zügelloſer Menſch: gleichwohl war dies kein Rechtsgrund, ihm
Beſitzungen vorzuenthalten. Aber Albrecht, in weitausſehende Pläne verwidelt, |
mit richtigem politifchen Blick die ganze öfterreichifche Hausmacht in feiner Kanı
fammenzufafien. Der ungeduldige Jüngling verfehwur ſich mit einigen Minifterialeı
Königs aus dem Aargau, den Herren Walther von Eſchenbach, Rudolf von I
Konrad von Tegernfeld und Rudolf von der Wart. Als im April 1308 Albrech
.) Alberti Argent, chron. ap. Urstis. Il.
er. MIIEUNETEERIE JUSTIN WER , MER WEBER OMYER Te sy vy. INTERDR ⏑——
gewußt hatten. An den Moͤrdern nahm Albrechts Tochter Agnes, Königin von Ungarn,
furchtbare Rache; die Eönigliche Leiche wurde ein Jahr fpäter im Dom von Speier
beigefeßt. — Der Charakter Albrechts ift namentlich durch die fchmeizerifche Mythe
vielfach entftellt. Seine Fehler, Habfucht und Kändergier, dienten in ihm größeren
politifhen Gedanken; für dad Reich war er ein verfländiger, flarfer Regent; in feinem
Privatleben befonnen, weiſe, jparfam, nie von Zorn oder Wolluft unterfocht, überbaupt
feinem Lafter untertban, außer dem Ehrgeiz. Auf feine Arbeit, feinen politifchen
Scharfblick faft nicht minder als auf die Thaten des Ahnherrn der Haböburger gründet
fih die fpätere Bedeutung Oeſterreichs, welcher A. II. fein Land entgegengeführt.
„Albrecht V., Herzog von Defterreich, als deutfcher Kaifer (1438—1439) Albrecht IL,
geb. 1397, ein Sohn Herzog Albrecht IV., vermäblte fih 1422 mit Elijabeth, Der
Tochter des Kaiferd Sigismund, dem er (1437) in Ungarn und (1438) in Böhmen
folgte, Ein Fürft, der nur ein Jahr die deutjche Krone trug und in der Blüthe des
Alters ftarb, aber doch von großer Wichtigkeit wegen feiner Stellung in der Ent⸗
widelung Deutfchlands und des öflerreichifchen Kaiſerthums.
Die fammelnden und zerftreuenden, die verbindenden und trennenden Kräfte halten ſich
das Gleichgewicht. Wenn eine gejchichtliche Macht die Kraft des Sammelnd und Berbin-
dend fo weit treibt, daß, wie im alten deutfchen Heich, alle Eigenthümlichkeit zu erſticken
drobt, fo regen ſich die Provinzen und Nationalitäten, um ihre Selbftheit und Eigenheit
geltend zu machen, und wenn fle zu ſchwach find, ihre Nechte burchzufegen, dringen
von außen bie nordifchen Barbaren berein, um das Reich enblih im Namen ihres
höheren Cultur⸗Princips, der Inbividualität, in Veflg zu nehmen. Aber eben fo wenig
duldet die Welt, ertzägt die Gefellfchaft Die Herrſchaft der Zerfplitterung, Ifolirung und
Abfonderung allein; wo dieſe Elemmte das Uebergewicht erhalten haben, muß bie
Kraft der Einheit, wenn fie nicht im Innern durchdringen kann, von außen, wie in
Polen, ald eine fremde Gewalt hereinfommen, oder ſie organifirt innerhalb und neben
der Zerfplitterung ihre Herrfchaft zu einem bejonderen felbftändigen Reiche.
Letzteres war im beutjchen Neich der Fall, als das Kaiſerthum vefinitiv zum
Vorrecht des Haböburgifchen Haufes wurde.
Als die germanifchen Barbaren im Namen ihres höheren Gultur- Princips , der
individuellen. Aneignung und Repräfentation der Staats-Intereffen, die mweftliche Hälfte
Europa’8 vom Norden bi8 zum äußerfien Süden in Beflg genommen hatten und aus
dem Duell der neuen @ultur vielmehr eine neue Barbarei der Selbſtmacht .und Zer-
ſplitterung bervorzugeben drohte, bildete das rämifche Kaiſerthum beutfcher Nation,
wenn nicht die Rettung, doch einen großen rettenden Verſuch und ein Proviforium,
welches, wenn auch endlich vergeblih, den Gedanken und die Intereffen der Einheit
für Europa zu repräfentiren fuchte.
Als biefer großartige Verſuch feheiterte und überflüfftg wurde, als die anderen
Nationalitäten in England und Frankreich die Kraft der Einigung und Eoncentration
in fich felbft gefunden hatten, das deutfche Neich dagegen das Privilegium der Indivi⸗
dualität und Zerfplitterung für fich allein fefthielt, bereitete fich auf einer beſchraͤnkteren
und befcheideneren, aber fichereren Baſis, an der Donau, die Kraft der Einheit und
Ordnung ein mächtiged Bollwerk, hinter dem fie fi fammeln und befeftigen und für
die Zeiten der Noth auch dem deutjchen Reich Rettung gegen feine Berfplitterung und
gegen die zerftörenden Folgen derſelben bereiten follte.
Hier, an der mittleren Donau, batten fchon verſchiedene Staͤmme und Racen das
große mittel = europäifche Reich zu gründen verfucht, das in Zeiten der Auflöfung ben
Hort des Beſtandes bilden, in den europäifchen Völkerkaͤmpfen das Schiedsrichteramt
bernehmen follte. Im zweiten Jahrhundert, ald die römifchen Kalfer dem Andrang
er nordifchen Barbaren für immer Stillftand geboten zu haben fchienen, wollten bie
Rarfomannen bier das große Feldlager aufichlagen, wo die Germanen ſich fammeln
and mit vereinter. Kraft gegen den Süben lodbrechen köͤnnten. Die Wogen der Völker⸗
wanderung wollte Attila von bier aus beberrfchen und den unruhigen Fluthen eine
dauernde Grenze fegen. Die Awaren hatten bier das Lager gefunden, von wo fle ihre
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nahe daran, bier eine Weltmacht aufzurichten, Die Mittel⸗ Qropa beherrſcht und geordnet
haben würde, als die Magyaren und böhmiſchen Czechen den kühnen Bau zerſtörten
und ihrerſeits die Erbſchaft des Mittelreiches für ſich in Anſpruch nahmen. Dieſem
Hin⸗ und Herwogen der Prätendenten um die Herrſchaft des Mittelreiches machten
endlich die deutſchen Habsburger ein Ende. Die germaniſche Oſtmark ſollte ausführen,
was die Anderen, von den Markomannen an bis zu den Magyaren, verſucht hatten, zu
Defien Vollendung aber ihre Ausdauer und ordnenden Kräfte nicht ausreichten.
j Kaifer Sigismund hatte Schon feit Langem befchloffen, dem Gemahl feiner einzi-
gen Tochter, Albrecht von Defterreich, Alled zuzumenden, was er zu eigen beſaß. Die
ungariihen Stände hatten auch fehon bei Xebzeiten des Kaiferd zur Nachfolge des Erz-
Herzogs die Zuflimmung gegeben, Doch unter der Bedingung, daß er die deutfche Koͤnigs⸗
krone nicht annehme. Als Albrecht nach dem Tode feines Schwiegervater (d. 9. Dec.
1437) Böhmen und Ungarn mit feinen öflerreichifchen Landen vereinigte, beherrſchte er
von Wien aus ein Ländergebiet, den an Umfang und günftiger Lage feines in der
Chriſtenheit gleich kam. Cr felbſt war eine böchft bedeutende Perſoͤnlichkeit und es
vereinigten jih in ihm Die großen und umfaſſenden Intentionen des Iuxemburgifchen
Hauſes und habsburgiſches Selbfigefühl. Er fuchte das Reich nicht, da ihn fein Erbe
binreihend befchäftigte.e Gleichwohl trug er über feine Mitbewerber im Meich einen
entfcheidenden Sieg davon. Churfürft Friedrich von Brandenburg hatte fich bei der
Wahl ald Thronbewerber geftellt und zwar für fich oder Einen feiner Prinzen, Die er
mit nah Frankfurt brachte. Trotz der Bedenken aber, die gegen Albrecht fpradhen,
trotz der Verpflichtungen, Die er gegen die Ungarn übernommen batte, entfchieven fich
für denjelben die Churfürften. Man mußte darauf gefaßt fein, daß er die Wahl nur
auf. Bedingungen annehmen würde, die ihm und den Ungam genehm wären. In der
That verlangte er in den Verhandlungen, die zwifchen ihm und den Ständen ftattfan=
den, che ihm die Botſchaft der Churfürſten feierlich überbracht wurde, daß er in den
nächſten zwei Jahren nicht in das Reich und zu der Krönung zu kommen brauche.
Aber man gab ihm auch in dieſer Forderung nach. Das Haus Habsburg bot dem
Reich zu viel, als daß man eine Bedingung zu hart und zu ſchwer hätte finden koön⸗
nen. Albrecht’ Wahl entſchied den Sieg der TerritorialsHerrfchaft; ein Kaifer, deſſen
Macht fich auf feinen Hausbeſitz gründete, verjprach den Ständen den ruhigen und un«
verkürzten Beſitz ihrer eigenen Hausmacht und brauchte von ihnen Feine übermäßigen Opfer
für das Ganze zu verlangen. Während Frankreich und England ſich centraliſirten und
große ſtaatliche Formen annahmen, bot ein Kaiſer, der für ſich ſchon ein mächtiger
Hausfinſt war, wenigftend ein Aequivalent und gab er der Taiferlichen Gewalt eine
gediegene Unterlage. Endlich war die Hauspolitif eingd Kaiſers, deſſen Beflgungen fi
über die Grenzen des beutfchen Reiches hinaus erſtreckten, wenigftens ein Erfah für die
auswärtige Politik der früheren großen Kaijer und für den Gedanken der deutſchen Be-
fimmung nad außen — vor Allem aber und zundächft wollte man Ruhe und Schuß
gegen den Huf nach Reformen, die die Territoriale Hoheit der Stände nothwendig bät-
ten beichränfen möürfen. Ein Kaifer, berechnete man, der felbft ein mächtiger Territorial⸗
herr ift und in deften Intereffe es liegt, feinen Hausbeſitz neuen Neichögeiegen zu ent«
ziehen, wird die Neform und Gentraliflrung nicht fo weit treiben wollen, daß fle die
Hoheit und Selbftändigfeit der Stände beeinträchtigen Eönnte.
Nach diefen Vorausſetzungen mußte Deutfchland entweder den ungarifcheöfterreichi«
ſchen Intereffen dienen, oder während dad Haus Habsburg die große Aufgabe der
früheren Kaifer in eine öfterreichifche verwandelte, die Nolle des neutralen Zufchauers
übernehmen. Es blieb zwar noch ein Drittes zu wählen. Deutfchland Eonnte auch in
fich felbft Ordnung und politiichen Zuſammenhang fchaffen, den Schwerpunft in das
Meich verlegen und demfelben die Hauptrolle gewinnen. Diefes Dritte war aber bei
der Wahl Albrecht'8 ausgefchloffen; man wählte ihn eben als Garantie für den Beſtand
und für die Befeftigung der TerritorialsHerrfchaft.
Albrecht konnte zwar nicht umhin, Vorfchläge ‘gegen die verwilderte Zerfplitterung
zu machen und die Neformfache auf den beiden Reform» Berfammiungen zu Nürnberg
zur Besatbung zu bringen. Allein fein Antrag, daß Böhmen und die öfterreichifchen
ee ar dee JYMTIIWT NEO WEIDNER VOynV y)Y dr A & £ 1 TABERDEERR DVLVeHV 8” Daddı LI. zu
gewußt hatten. An den Mördern nahm Albrechts Tochter Agnes, Königin von Ungarn,
furchtbare Mache; die Föniglicde Leiche wurde ein Jahr fpäter im Dom von Speir
beigefegt. — Der Charakter Albrechts ift namentlich) durch Die fchmeizerifche Mythe
vielfach entſtellt. Seine Fehler, Habjucht und Ländergier, dienten in ihm größeren
politifhden Gedanken; für dad Reich war er ein verftändiger, ftarfer Regent; in feinem
Privatleben befonnen, weiſe, fparfam, nie von Zorn oder Wolluft unterfocht, überhaupt
feinem Laſter untertban, außer dem Ehrgeiz. Auf feine Arbeit, feinen politijchen
Scharfblict faft nicht minder als auf die Thaten des Ahnherrn ber Habsburger gründet
fih die fpätere Bedeutung Oeſterreichs, welcher U. II. fein Land entgegengeführt.
, Albrecht V. Herzog von Oeſterreich, als deutſcher Kaiſer (138 — 1439) Albredtil,
geb. 1397, ein Sohn Herzog Albrecht IV., vermäßlte fih 1422 mit Elijabeth, ber
Tochter ded Kaiferd Sigismund, dem er (1437) in Ungarn und (1438) in Böhmen
folgte. Ein Fürft, der nur ein Jahr die deutjche Krone trug und in der Blüthe des
Alters flarb, aber doch von großer Wichtigkeit wegen feiner Stellung in der _Ent
widelung Deutfchlande und des öfterreichifchen Kaiſerthums.
Die fammelnden und zerſtreuenden, die verbindenden und trennenden Kräfte halten ſich
das Gleichgewicht. Wenn eine gejchichtliche Macht Die Kraft des Sammelns und Berbin-
dend jo weit treibt, daß, wie im alten deutfchen Heich, alle Eigenthümlichkeit zu erfliden
droht, fo regen fich die Provinzen und Nationalitäten, um ihre Selbftheit und Eigenheit
geltend zu machen, und wenn fie zu ſchwach find, ihre Nechte burchzufegen, dringen
von außen die norbifchen Barbaren herein, um Dad Reich enblih im Namen ihret
hoͤheren Cultur⸗Princips, der Individualität, in Beſitz zu nehmen. Aber eben fo wenig
duldet die Welt, ertyägt die Gefellfehaft Die Herrſchaft der Zerfplitterung, Ifolirung und
Abfonderung allein; wo dieſe Elemmte das Uebergewicht erhalten haben, muß bie
Kraft der Einheit, wenn fie nicht im Innern durchdringen kann, von außen, wie in
Polen, ald eine fremde Gewalt bereinfommen, oder fie organifirt innerhalb und neben
der Zerfplitterung ihre Herrſchaft zu einem befonderen felbfändigen Reiche.
Letzteres war im bdeutfchen Reich der Fall, ald das Kaifertbum Definitiv zum
Vorrecht des Habsburgiſchen Hauſes wurde.
ALS die germanischen Barbaren im Namen ihres höheren Gultur- Princips, dr
individuellen Aneignung und Nepräfentation der Staatö-Intereffen, die weftliche Hälfte
Europa's vom Norden bis zum Außerfien Süden in Beſitz genommen hatten und aus
dem Duell der neuen Eultur vielmehr eine neue Barbarei der Selbflmacht ‚und Jar
fplitterung bervorzugeben drohte, bildete das rämifche Kaifertbum deutfcher Nation,
wenn nicht die Nettung, doch einen großen rettenden Verſuch und ein Proviforium,
welche, wenn auch endlich vergeblih, den Gedanken und die Interefien der Einheit
für Europa zu vepräfentiren fuchte.
Als Diefer großartige Verfuch fcheiterte und überflüfflg wurde, als die anderen
Nationalitäten in England und Frankreich Die Kraft der Einigung und Concentration
in fich felbft gefunden hatten, das deutſche Reich dagegen dad Privilegium der Indivi⸗
Dualität und Zerfplitterung für fich allein fefthielt, bereitete‘ fich auf einer befchränkteren
und beſcheideneren, aber ſichereren Baſts, an der Donau, die Kraft der Einheit und
Ordnung ein mächtiged Bollwerk, binter dem fle fi fammeln und befeftigen und für
die Zeiten der Noth auch dem deutſchen Neich Rettung gegen feine Gerfplitterung und
gegen die zerftörenden Folgen derſelben bereiten follte.
Hier, an der mittleren Donau, hatten fchon verſchiedene Staͤmme und Racen das
große mittel = europäifche Reich zu gründen verfucht, das in Zeiten der Auflöfung ben
Hort des Beftandes bilden, in den europäifchen Völferfämpfen das Schiensrichteramt
übernehmen ſollte. Im zweiten Jahrhundert, als die römifchen Kaiſer dem Andrang
der nordifchen Barbaren für immer Stillftand geboten zu haben fchienen, wollten bie
Markomannen hier das große Feldlager aufichlagen, wo die Germanen fich fammeln
und mit vereinter Kraft gegen den Süben losbrechen könnten. Die Wogen der Völker
wanderung wollte Attila von bier aus beberrfchen und den unruhigen Fluthen eine
dauernde Grenze feßen. Die Awaren hatten bier das Lager gefunden, von wo fe ihre
naye Daran, bier seine Weltmacht aufzuriagten, DIE Mittel⸗Fropa beherrſcht UND geordnet
haben würde, ald die Magyaren und böhmifchen Czechen den Fühnen Bau zerftürten
and ihrerſeits die Erbfchaft des Mittelveiches für fi in Anjpruh nahmen. Diefem
Hine und Herwogen der Prätendenten um die Herrichaft des Mittelreihed machten
endlich die deutfchen Haböburger ein Ende. Die germanifche Oftmarf follte ausführen, -
was die Anderen, von den Markomannen an bid zu den WMagyaren, verfucht hatten, zu
defien Vollendung aber ihre Ausdauer und ordnenden Kräfte nicht außreichten. '
Kaifer Sigismund hatte ſchon feit Langem befchloffen, dem Gemahl feiner einzie
gen Tochter, Albrecht von Defterreich, Alles zuzumenden, was er zu eigen bejaß. Die
ungarifchen Stände hatten auch ſchon bei Lebzeiten des Kaiferd zur Nachfolge des Erz-
herzogs die Zuflimmung gegeben, doch unter der Bebingung, daß er die beutfche Koͤnigs⸗
frone nicht annehme. Als Albrecht nad) dem Tode feined Schwiegervater (d. 9. Der.
1437) Böhmen und Ungarn mit feinen öfterreichifchen Landen vereinigte, beherrſchte er
von Wien aus ein Laͤndergebiet, dem an Umfang und günftiger Lage keines in der
Ehriftenheit gleich kam. Er jelbft war eine höchſt bebeutende Perfönlicgkeit und es
vereinigten fi in ihm die großen und umfafjenden Intentionen des luxemburgiſchen
Hauſes und habsburgiſches Selbfigefühl. Cr ſuchte das Heich nicht, da ihn fein Erbe
. hinreichend befchäftigte. Gleichwohl trug er über feine Mitbewerber im Reich einen
entfcheidenden Sieg davon. Churfürft Friedrich von Brandenburg hatte fick bei Der
Wahl als Thronbewerber geftellt und zwar für fich oder Einen feiner Prinzen, die er
mit nach Frankfurt brachte. Trog der Bedenken aber, die gegen Albrecht fpradhen,
tod der Verpflichtungen, die er gegen die Ungarn übernommen hatte, entfchieden ftch
für denfelben die Churfürften. Man mußte darauf gefaßt fein, daß er die Wahl nur
auf Bedingungen annehmen würde, die ihm und den Ungam genehm wären. In der
That verlangte er in den Verhandlungen, Die zwifchen ihm und den Ständen jtattfan-
den, ehe ihm die Botfchaft der Ehurfürften feierlich überbracht wurde, daß er in ben
nächften zwei Jahren nicht in das Reich und zu der Krönung zu kommen braude.
Aber man gab ihm auch in diefer Korberung nad, Das Haus Habsburg bot dem
Reich zu viel, ald daß man eine Bedingung zu hart und zu fchwer hätte finden koͤn⸗
nen. Albrecht's Wahl entfchied den Sieg der Territorial⸗Herrſchaft; ein Kaifer, deſſen
Macht fich auf feinen Hausbeſitz gründete, verfprach den Ständen den ruhigen und un⸗
verfürzten Befig ihrer eigenen Hausmacht und brauchte von ihnen Feine übermäßigen Opfer
für dad Ganze zu verlangen. Während Frankreich und England fich centrafifirten und
große flaatliche Kormen annahmen, bot ein Kaijer, der für ſich fchon ein mächtiger
Hausfürſt war, wenigftens ein Aequivalent und gab er der Eaiferlichen Gewalt eine
gediegene Unterlage. Endlich war die Hauspolitif eines Kaiſers, deſſen Beſitzungen ſich
über die Grenzen des deutſchen Neiches hinaus erſtreckten, wenigftend ein Erſatz für die
auswaͤrtige Politik der früheren großen Kaifer und für den Gedanken der deutſchen Be⸗
fimmung nach außen — vor Allem aber und zunachſt wollte man Ruhe und Schuß
gegen den Auf nach Neformen, die die TerritorialsHoheit der Stände nothwendig hät-
ten befchränfen müſſen. Ein Kaijer, berechnete man, der felbft ein mächtiger Territorials
herr ift und in deſſen Intereffe e8 liegt, feinen Hausbeſitz neuen Reichsgeſetzen zu ent«
ziehen, wird die Neform und Gentraliffrung nicht fo weit treiben wollen, daß fie die
Hoheit und Selbftändigfeit der Stände beeinträchtigen Eönnte.
Nach diefen Vorausfegungen mußte Deutfchland entweder den ungarifcheöflerreichi-
ſchen Intereffen dienen, oder während das Haus Habsburg die große Aufgabe "der
früheren Kaifer in eine öfterreichlfche verwandelte, die Rolle des neutralen Zuſchauers
übernehmen. Es blieb zwar noch ein Dritted zu wählen. Deutfchland Eonnte auch in
fih felbft Orbnung und politijchen Zufammenhang Schaffen, den Schwerpunft in das
Meich verlegen und demſelben die Hauptrolle gewinnen. Diefes Dritte war aber bet
der Wahl Albrecht's ausgeſchloſſen; man wählte ihn eben als Garantie für den Beſtand
und für die Befefligung der TerritorialeHerrfchaft.
Albrecht Tonnte zwar nicht umhin, Vorfchläge ‘gegen die verwilderte Zerfplitterung
zu machen und Die Meformfache auf den beiden Neform-Berfammiungen zu Nürnberg
zur Besatbung zu bringen. Allein fein Antrag, daß Böhmen und: die öſterreichiſchen
a . Albrecht Aqhilles.
Länder außerhalb der Kreis⸗Eintheilung, die er in Vorſchlag brachte, bleiben ſenu
ermuthigte die Stände zu ih Widerſtande. Außerdem fcheiterten die Verhandlun⸗
gen an dem Miptrauen der Stände, da die Städte befürchteten, in dem neuen Kreis-
verband durch Die Fürften aus ihrer felbfifländigen Stellung berausgerifien zu merben
und die Fürſten ihrerfeitd den Taiferlihen Borlagen den Vorwurf machten, daß fie im
Interefie der Städte ausgearbeitet feien.
Ä Um ja nicht fir das Ganze zu Opfern und Anftrengungen gezwungen zu wer⸗
den, batte man in Albrecht den Fürften gewählt, der allenfalls im Stande war, was
von Dentfchlands Beſtimmung und auswärtiger Aufgabe noch übrig, zu retten und
auszuführen war, auf fih zu nehmen. Man batte Oeſterreich ald Träger ber kai⸗
ferlichen Ehre gemählt, weil es Doch noch einen Kern und Haltepunkt im Verfall und
in der Zerfplitterung bot. Uber jetzt begann auch fchon Die Furcht zu wirken, die
viertehalb Jahrhunderte hindurch ihre zerflörende Wirkung geäußert Hatte, die Furcht,
Etwas für Deutfchland und deffen Einfluß nad außen zu thun, weil Alles, wad man
leiftete,. dem öfterreichifchen Haus⸗Intereſſen dienen könnte. Man brauchte Defterreich,
hatte es nöthig und doch beneidete, beargwöhnte, hinderte man es und zwang
ed, nothdürftig und gleichſam verftohlener Weife und allerdings. auch zu "feinen
Zwecken Deutfchland fo viel Hülfe und Mittel abzuprefien, ald nöthig war, um das
Ganze nicht total verfallen zu laſſen und um fich jelbft in feinen auswärtigen Unter
nehmungen aufrecht zu erhalten.
Albrecht hatte noch nicht Zeit gehabt, dieſe öſterreichiſche Politik audzubilben.
Er Rarb, als er auf eigene Hand die Meichöpflicht erfüllte. Als er in Prag zur Krö-
mung war, hatten die mifvergnügten böhmifchen Parteien die Polen berbeigerufen und
diefe mit den Türken, die in Ungarn eindrangen, VBerbindungen angeknüpft. Vom
Meich, welches die Horden der Armagnac’d ungeftraft tm Elfaß pländern ließ, in Stich
gelaffen, eilt er nach Ungarn, wo er nach einem Zuge gegen die Türken am 5. No—
vember 1439 flirbt und dem Glüd, der Ausdauer und dem Stolz feined Haufes die
Ausführung feiner Aufgabe überlaflen muß.
Albrecht Achilles, dritter Sohn des erſten hohenzolferfchen Kurfürften von Bran⸗
denburg und Elifabeth’8 von Baiern-Landshut, geboren zu Tangermünde am 24, Nor
vember 1414, verrieth frühzeitig die Eigenfchaften, welche ihm den ihm zuerft von
Bapft Pius H. beigelegten Ehrennamen „der deutſche Achilles“ erwarben. Seine
Jugend brachte er größtentbeild am Hofe jeined Großvaters mütterlicherfeits, in Lands⸗
but zw. Vereits mit dem 14. Jahre wegen feiner vorzüglichen Geiftesfähigfeiten
mündig gefprochen, begab er fich zu feiner weiteren Ausbildung an den Hof Katfer
Sigidmunds nach Ungarn. Im Jahre 1435 unternahm er mit feinem älteren Bruder
Johann die bekannte Wallfahrt nach dem gelobten Lande und fehrte von dort als
vollendeter Mitter zurüd. Albrecht war — wie ein neuerer Gefchichtöfchreiber ibn
treffend charakterifirtt — ganz der Mitter des Mittelalterö an deſſen Grenzſcheide. uf
allen Tournieren glänzte er, feine Lanze legte Jeden nieber,; 17 Mal fiegte er fo ohne
Harniſch, nur mit der Sturmhaube bedeckt. Leberall, in Deutfehland, Polen, Preußen,
Ungeen, Böhmen, bat er ſich verfucht, überall ift des Kriegerd hohe Beftalt, männliche
Schönheit und Kraft bewundert worden, wie die Gewandtheit feiner Rede und die
Klugheit feined Rathes. Er ift der Fürſt des 15. Jahrhunderts in voller Kraft. Auf
den großen Schauplag trat er zuaft im Jahre 1438, wo König Albrecht II. ihm den
Oberbefehl über die Armee gegen Böhmen und Polen anvertraute. Der Tod feines
Baterd z0g ihn 4440 in die fränfifchen Stammlande zurüd, wo er, der väterlichen
Anorbmung gemäß, die Negierung- Über das untergebirgifche Fürſtenthum (Ansbach)
antrat. Er nahm feine Reſidenz nicht mehr für beftändig in ber flattlichen Burg feiner
Borfabren zu Cadolzburg, fondern ſchlug fein Hoflager in dem zu biefem Behufe er-
weiterten und verfehönerten Schloffe zu Ansbach auf, wofelbft er im Spätjahr 1446
feine junge Gemahlin, Margaretha von Baden, heimführte. Bei allem Aufwand,
"welchen diefer prachtliebende Fürfſt machte, ward Doch dad verhältnigmäßig fleine Laͤndchen
nicht bedrädt, Da er, wie feine Grundbůcher und Aeten zeigen, die von feinen Vor⸗
fahren ererbte muſterhafte Verwaltung in gleichem Geiſte fortführte. Auch ſelbſt die
großen Koſten, welche feine ‚häufigen Kriegözüge verſchlangen, wußte er jederzeit klug
636. | Albrecht. (Erzbifchof.) Albrecht. (Prinz v. Preußen.)
Ganzen zu retten, fei e8 auch, nur unter dem Schub Polens. Am 8. April 1525
legte Albrecht als Herzog von Preußen zu Krakau den Lehnseid vor Dem König von
Polen ab; König Sigidmund und die Mehrzahl der Ordensritter hatten zugeftimmt,
der Papſt diefem in der That des Nechtögrundes entbehrenden Acte widerſprochen; Karl V.
verhängte außerdem 1532 über Albrecht die Neichsacht. Aber wie eben Die alfen Zu-
fände in diefem fernen Norden nur darum zerbrechen konnten, weil dort der Einfluß
von Kater und Reich gefehlt Hatten, fo war auch jetzt die Faiferliche Politik in Bezug
auf Diefe Lande von Feiner entfcheidenden Bedeutung.
Die Regierung U. war eine mühevolle und unglückliche. Er gründete 1543 die
Iniverfität Königsberg. Vermaͤhlt war er mit Dorothea, Tochter des Könige von
Dänemarf, darauf mit Anna Maria von Lüneburg. Aus der zweiten Ehe hinterlich
er einen Sohn Albrecht Briedrih. Vergl. übrigens den Art. Prengen (Ordensſtaat.)
Albrecht, SarbinalsErzbifchof von Magdeburg und Mainz, Primas und Erzkanzler
des Reichs, war geboren 1490, als der jüngere Sohn des Kurfürften Johann Eicero
von Brandenburg. ˖ An dem Hofe feines gelehrten Vaters hatte er einen-tüchtigen Grund
wiftenfchaftlicher Bildung gelegt und war frühzeitig für den geiftlichen Stand vorbereitet
worden. Mit den ihm verliehenen Ganonicaten zu Mainz und Trier begnügte er ſich
nicht Tange, fondern warb bereitö im Jahre 1513 auf den Erzbifchöflichen Stuhl zu
Magdeburg berufen, ja ed wurde ihn fogar — obgleich es unerhört ſchien, daß 2 Erz
bisthümer in Eine Hand kamen — im nächft folgenden Jahre die hoͤchſte kirchliche
Würde Deutfchlands, die eines Erzbifchofs und Kurfürften von Mainz übertragen. Da er
bei feiner Wahl ſich anbeifchig gemacht hatte, Die Palliengelvder felbft zu zahlen, fo nahm
er bei dem Hauſe Bugger 30,000 Ducaten auf; um aber‘vie Mittel zur Rückzahlung
zu erlangen, richtete er den Tegel’fchen Ablaßkram ein und gab font eine ber nächften
Beranlaſſungen zur Reformation. Er ſchien, an der Schwelle einer ſolchen Zeit auf
einen ſolchen Poften berufen, zu Großem beſtimmt; allein, wenn er auch mit all
Gaben audgerüftet war, um jeine Zeit zu begreifen, fo bielt ihn andererfeitd der in
ibm vorberrfchende Hang zur Sinnlichkeit von “einem freien, bochherzigen Aufſchwung
zurüd, und, anftatt nach dem Beifpiel feines Vetters, Albrecht des Hochmeifters, Herzogs
in-Preußen, für fein Haus und für das eyangel. Deutfchland zu wirken, übernahm er
die undankbare Rolle eines immer zäheren Feſthaltens am Alten. Bon Luther, der An
fange ihn für feine Sache zu gewinnen hoffte, mußte er derbe, bittere Wahrheiten hören,
und in feinen MNechtfertigungeni ſehen wir oft den Primas von Deutichland vor dem
geichteten Mönch gleichfam zu Füßen liegen. Seine Liebe zu den Wiflenfchaften, wegen
welcher Albrecht von den bervorragendften Geiftern feiner Zeit, namentlich von Hutten
und Erasmus, Hoch gefeiert worden ift, zeigte ſich ganz beſonders auch in feinem
Lieblingsplan, eine Univerfität in Halle zu begründen, welcher aber, nachdem er bereits
1531 Die päpftlihe Sanetion erhalten, hauptfächlich deshalb aufgegeben ward, weil
Inzwifchen die Reformation in feinen Magdeburgifchen und Halberftäbtifchen Landen
durchdrang. Nachdem nun auch mit dem Tode feines Bruders, Kurfürft Joachim 1,
der. der neuen Lehre fo hartnädig Widerftand geleiftet hat, dieſelbe in feinem Heimath⸗
Iande fich mehr und mehr außbreitete, jchloß Albrecht gegen fein Lebensende fich immer
inniger an Rom an: Er rief die fo eben erſt conftituirten Jeſuiten nad) Deutfchland
und ftarb bald darauf zu Mainz, am 24. September 1545.
Albrecht, Prinz von Preußen. Friedrich Heinrich Albrecht, Prinz von Preußen,
jüngfter Sohn weiland Ihrer Majeftäten des Königs Friedrich Wilhelm II. von Preußen
und der Königin Louife, wurde am 4. October 1809 zu Königsberg in Preußen ges
boren und erhielt, role alle Prinzen des Hoden Königlichen Haufed eine vorzugsweiſe
militärische Erziehung. Der Wilitärs-Gouverneur des jungen Prinzen war einer dar |
audgezeichnetften Offiziere der Armee, jener Oberftlieutenant von Stodhaufen vom
ten Infanterieregiment, der fich durch feine Thaten, namentlich bei ChateausThierry
314 den böchften Kriegsruhm ermorben hatte und nun zwanzig Sabre lang, von 1823
8 1843, in der nächften Yimgebung des Königöfohnes, von 1830 bis an feinen Tod
3 Hoͤchſtdeſſen Hofmarſchall blieb. Prinz Albrecht erhielt den hoben Orden vom
ſchwarzen Adler am 4 October 1819, an welchem Tage er zugleich als Secondelieu⸗
tenant beim erſten Garderegiment zu Zuß und a la suite des erften Garde⸗Landwehr⸗
a —— —
N
638 Albrecht. (Vrofeſſor.) ,
1848 bie Wogen der Revolution, zuerſt in Frankreich entfeſſelt, auch über die Daͤmme
AlteDefterreih8 — Erzherzog Albreht war es, der fich mit jeinem jungen Bruder,
dem Erzherzoge Wilhelm, und nit feinem Oheim, dem Erzherzoge Ludwig, der Fluth
mutbig entgegen warf und am 13. März die Emeute energifch angriff; er führte perfäwlich
die Truppen an diefem Tage und wurde vor dem Landhaufe Leicht bieffirt. Leider
drangen feine und feines Oheims Ludwig Anflchten in der Hofburg nicht durch gegen
die Anfichten feined anderen Oheims, des Erzberzogs Johann; Erzherzog Albrecht mußte
am 14. März feine Stelle ald commandirender General in Defterreich niederlegen, doc
blieb er zu Wien bis zum 2. April; ald aber an diefem Tage die dreifarbige Fahne
der Revolution vom St. Stephan wehete, da verließ der Erzherzog die Kaiferflabt und
begab fi dahin, mo damals Defterreih war, in das Keldlager bes Feldmarſchalls
Radetzky. In Italien fämpfte er ruhmreich für das Haus Defterreich, zeichnete ſich an
der Spige feiner Diviflon beim liebergang über den Ticino und beim Angriff auf
Mantua im höchſten Grade aus und trug wefentlich zum Siege bei Novara bei. Nach
dem Feldzuge von 1849 wurde Erzberzog Albrecht Diviffonär in Bergamo; 1850
erbielt er das Commando der 3. Armee und wurde Gouverneur der Bundesfeſtung
Mainz; 1851 General der Eavallerie, 1852 Civil- und Militär-Gouverneur von Ungarn,
fungirte 1853 auch als alter ego des Kaiferd, da Franz Joſeph von dem Banditen⸗
dolch verwundet darniederlag. Gegenwärtig iſt der Erzherzog Generalgouverneur von
Ungarn, Commandant der 3. Armee, commandirender General in Ungarn, Inhaber dei
Infanterie Regiments Nr. 44 und Chef des Kaif. Auffifchen 5. Wanen-Regiments; im
höchften Vertrauen des Kaifers behauptet er mit großer Umſicht die bedeutendſte
Stellung neben dem Throne. Die Energie, die er gegen die Nevolution, die Bravour
und das Talent, dad er in zwei Feldzügen gezeigt, haben den Erzherzog Albrecht im
Heere wie im Volke für alle Zeit die höchfte Verehrung gewonnen.
Aus der Ehe des Erzberzogs Albrecht find bis jetzt zwei Erzherzoginnen her⸗
vorgegangen.
Albrecht, Wilhelm Eduard, Hofrat und Profeffor der Rechte an der Uni-
verfität zu Leipzig, geboren 1800 zu Elbing, bezog nad der Ausbildung auf bem
dortigen Gymnaflum 1818 die Univerfität zu Koͤnigsberg und fpäter zu Göttingen, wo
er dur C. F. Eichhorn's Anregung und Einfluß fich vorzugsweije den germaniftijchen
Studien widmete und 1822 zum Doctor der Rechte promovirt ward. Im Jahre 1823
babilitirte er ſich als Privatbocent Des deutſchen Rechts zu Königsberg, wurde daſelbſt
1827 außerorventlicher und 1829 ordentlicher Profeffor, folgte aber fhon 1830 an
C. F. Eichhorn's Stelle, welcher ſich 1829 zunächft auf fein Gut Ammern bei Tüubin-
gen zurüdzog, einem Aufe nach Göttingen. Hier lehrte er bis zum Jahre 1837 deut-
fches Staats» und Privat Mecht, Kirchen Mecht und deuͤtſche Hechtögefchichte. Don
diefem öffentlichen Lehramte wurbe er mitteld Töniglichen Meferiptd vom 11. December
1837 entlaffen, weil er zu den fieben Brofefloren gehörte, welche die Proteftations-
Schrift gegen die durch das Patent des Königs Ernft Auguft vom 1. November 1837
angeordnete Aufhebung des Staatögrundgefeped für das Königreich Hannover vom
26. September 1833 unterzeichnet hatten. Im Jahre 1839 eröffnete Albrecht auf
der Univerfität Leipzig — im Lectiondverzeichniffe an Der Spike der Privatbocenten
genannt — wiederum DBorlefungen über dieſelben Disciplinen wie zu Göttingen,
und wurde fehon 1840 zum ordentlichen Profeffior mit dem Titel Hofrath er
nannt. Als durch den Bundeöbefchlug vom 10. März 1848 fämmtliche Bunded-Re-
gierungen eingeladen waren, Männer des allgemeinen Vertrauens, und zwar für jebe
der flebzehn Stimmen des engern Raths je einen Bevollmächtigten, mit dem Auftrage
nah Frankfurt a. M. abzuordnen, der Bundedverfammlung und deren Ausfchüflen zur
Vorbereitung der Reviflon der Bundesverfaſſuug mit gutachtlihem Beirathe an bie
Hand zu gehen, mählten die zur funfzehnten Gefammtflimme vereinigten Regierungen
Divenburg, Anhalt und Schwarzburg zum Bertrauensmann Albrecht. Diefe ſiebzehn
Bertrauendmänner feßten am 5. April 1848 eine eigene Commiffton, beftehend aus
Albrecht, Baflermann, Dablmann und Jordan (Marburg) nieder, um einen Entwurf
zu einer neuen Bunbeöverfaffung auszuarbeiten. Der Entwurf, im Weſentlichen ein
Werl Dahlmann’s, welcher mit dem beftehenden Bundes⸗Staatsrecht entſchieden brach
N |
Albrecht. (Prefefler,)
: amd nicht bloß vom Stantenbund zum Bundesſtaat, ſondern mit einem fühnen €
zum Einheitsſtaat fortfchritt, blieb eine Privatarbeit der Siebzehn, denn we
Bundedtag noch eine der deutſchen Megierungen. hatten ibn zu dem ihrigen |
um deujelben ald Antrag in die Berfammlung zu bringen und während der Be
zu derireten.
Später ward Albrecht von dem eilften Hannoverfhen Wahlbezirk zum 7
neteu für Die Deutfche National» Berfammlung gewählt. Er ſtimmte in den n
Sigungen vom 27. — 30. Juni (ſtenographiſcher Bericht Nr. 26 ©. 5763 ge
Antrag, „bid zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deitfchl«
proviforifche Gentralgewalt für alle gemeinfamen Angelegenheiten des beutjchen
zu beftellen”, ebenfo (a. a. O. ©. 594) gegen die Uebertragung einer provi'
Gentralgewalt an einen Präfldenten, aber (a. a. D. ©. 598) für bie freie W
Meichöverwefers durch die National » Verfanmlung und deſſen Unverantwo
(Nr. 27 a. a. ©. ©. 606), fo wie (Nr. 28 a. a. D. ©. 628) für den €
Johann von Defterseich zum Reichsverweſer. Allein ſchon in der Sigung v
Auguſt 1848 (ftenogr. Ber. Nr. 62) zeigte, der Bräfldent den Auätritt des Pı
Albreht aus Leipzig an, welcher fich zur Motivirung „bauptfählich auf f
ſchwaͤchte Gefundheit und auf feinen Beruf ald afademifcher Lehrer beziehe.“
Seitvem bat Albrecht feine Lehrthätigkeit” fortgefegt ohne weitere Unter
und fi den Beifall feiner Zuhörer immer zu erhalten gewußt. In Eurzen
Umriffen giebt er in eleganter Form ein lebensvolles Bild der verfchiedenen
Inftitute und reiht diefe felbft organifch aneinander, Er verfucht nicht, die .
tief in den Stoff der vorgetragenen Rechtsdisciplinen einzuführen, fie mit g
Apparat zu überfchütten, feve kleinſte Gontroverfe mit ängfllicher Benauigtei
handeln — er beabfichtigt nur den Geift der Sache mitzutheilen — ein Ve
bei dem freilich die nothwendige Hinweiſung auf bie bezüglichen Gefegftellen ı
Erfahrung der Praris, gefchweige die Namhaftmachung der bedeutenderen Liter
terbleibt, wie denn auch Albrecht mehr feharfiinnig als gelehrt if. Als pr
Politiker, ald eigentlicder Staatömann ift er nie aufgetreten, wie frühere Pri
gleihen Faches an der Georgia Augufle. Die Kraft feiner Ueberzeugung beru
auf der juriftifchen Deduction, als auf der Hiftorifchen Anfchauung, obgleich
gern hört, daß man ihn zur biflorifchen Schule zählt.
Aus feiner fehriftftellerifchen Thatigkeit find nur zmei größere Leiſtungen
nen: Die Inaugural= Differtation „Gommentatio juris Germanici doctrinam de
tionibus ad umbrans. Regimonti 1825 et 1827* — und das Buh „Die
ale Grundlage des älteren deutfchen Sachenrehts. Königsberg, 1828."
letzteren mit feltenen Talente der biftorifchen Forſchung und der juriſtiſchen D
zugleich verfaßten Werke entwidelt Albrecht folgende Auffaffung und Lehre. ©o ı
faltig auch die Bedeutungen find, in welchem da8 Hauptwort Gewere (Be:
Were) und dad Zeitwort geweren vorfommen, fo weifen doch alle auf e
meinfame Grundidee zurüd, nämlich auf die des Schuged, der DVertheidigung,
rung. Vornemlich bat dad Wort Gewere drei Bedeutungen, deren Zufammenh:
der Grundidee deſſelben jedoch auf den erjten Blick nicht fo klar fein hürfte.
erfien entjpricht e8 dem Begriff des Beſitzes, in der zmeiten bezeichnet e8 das 2
niß bedjenigen zu einer Sache, der nicht beſttzt, aber eine dringliche Klage h
dritte endlich, ift die von Haus und Hof oder dem Inbegriff von Immobilien,
mand befigt. Die Frage nun, auf welche Weife fich die Bedeutung von Be
Die Grundidee ded Wortes knüpft, ift fo zu beantworten, Bon den beiden Ge
Beſitzes, ded inneren (gegen die Sache felbft gefehrten), wonach er die Faͤhigk
fie zu Schalten und zu walten bat, und des äußeren, welche in der Faͤhigkeit
die Sache der willkührlichen Einwirkung jedes Dritten zu entziehen, iſt nun bie
diejenige, auf welche der DBeflg, als folcher, nicht blos Faktum, fondern aud
iſt; dieſes zeigt fih in der Befugniß des Befigerd, die Einwirkung ande
Die Sache von dem Ausgange eines Prozefies, in welchem er die Mechte des :
‚ ten genießt, abhängig zu machen und jeben faktiſchen Angriff durch Gelbſth
- Hintertweiben. Dieſe äußere Seite des Beſttzes, in ihrer juirſtiſchne Bed
—4
6409 Albreiht. (Profeſſor.)
| war ed nun, die das deutfche Recht bei dem Begriffe des Beſttzes auffaßte, auf die
»
fi die Bezeichnung defielben mit dem Worte Gewere gründete. Der Beſther er⸗
ſchien nämlich in Folge jener Rechte, im Prozefle den, Beklagten zu machen und bie
Selbfthülfe anzuwenden als Schüber und Bertheidiger der Sache gegen ge
richtliche und außergerichtliche Angriffe (die Gewere S. 1—10). Zu den Rechten, die
mit der Gemere, d. 5. dem faktifchen Beſitzer verbunden find, gehören Schus
des Richters und daß in der Gewere von Immobilien, zugleih die Gewer:
an aller fahrenden Habe enthalten ift, die fi in dem Umfreiß der Immo—
bilien befindet, d. h. der Inhaber der erfteren hat das Recht ſich in Bezug af
die fahrende Habe fo zu benehmen, als habe er fle in feiner Gewere; die Gewere,
deffen der fie wirklich befigt, ift gegen jenen wirkungslos. Während es für denjenigen,
‚der eine Sache aus fremder Gemwere -gewinnen wollte, feinen anderen rechtmäßigen
Weg gab, ald den der Klage und richterlichen Hülfe, bedurfte der Inhaber von Haus
und Hof nicht des richterlichen Beiftandes, um einer Sache, die in dem Bellge eines
Anderen, aber innerhalb der Grenzen feiner Gewere war, fich zu bemächtigen, und in
diefer eigenmächtigen Apprebenfion an fich lag nicht ein Frevel ober Friedens
bruch weil er Dadurch nicht eine fremde Gewere verlegte, fondern in der That feine
eigene nur geltend machte (S. 14—20). Ferner genießet der Innhaber der Gewere
an Grundftüden in einem Nechtöftreite mit einem Haudgenoflen über eine in den Gren⸗
zen der Gewere befindliche Sache dad Vorrecht des Beklagten (bed Beſitzers), welches
darin beftand, daß er „näher iſt mit feinem ide. die Sache zu behalten, denn ein
Anderer fie ibm abzugewinnen". (S. 22.)
Gewere, ald Bezeichnung des Verhaͤltniſſes desjenigen, Der nicht .befit, aber eine
dDingliche Klage bat, jur iſtiſch Gewere, wird in gewiflen Fällen demjenigen zugefährie
ben, 1) der früher den Beſitz Hatte, binterbrein aber verlor, nämlich wenn der Def
wider Willen des Inhabers und ohne Veranlaffung eines richterlichen Spruchs ver
Ioren geht, und wenn eine unbewegliche Sache zwar mit dem Willen des Beſizers, abe
nicht in Folge der gerichtlichen Auflaffung oder Inveftitur, fondern durch fimple Tra
dition an einen Andern gelangt; 2) der weder früher im Bell war, noch burd
Apprebenfton denfelben erworben hat, nämlich wenn Iemand eine Sache erbt, wen
fie ihm Durch richterliches Urtheil zuerkannt wird und wenn Jemanden ein
unbeweglihe Sache auf dem Wege der gerichtlihen Auflaffung, bie be
fanntlich keine Tradition tft, .alfo den factifchen Beſitz nicht geben Tann, übertragen wird
(S. 23 u. 24).
Die ganze Behandlung des Nichtbeflgerd, dem die Gewere zugefchrieben wird, führt,
wie Albrecht glaubt, nothwendig darauf, daß jene juriftifch von der Gewere, die wir die
factifche nennen, nicht verſchieden, als Kortfeßung oder Anticipirung derfel-
ben zu betrachten fei. Diefer Sag will eigentlich nicht fagen, die juriftifche Gerer
fei eine Fiction des Beſitzes, fondern fie ift in Wahrheit eben das, was der Beſth if,
nämlich das Recht zur Vertretung der Sache, und in einer anderen Kornt-Der Ausübung
(S. 26 bis 28). Wenn aljo die juriftifhe Gewere diefelben Wirkungen Wgt, meld:
oben dem Befige beigelegt find, fo iſt das nicht eigentlich Folge davon, daß wie erſtere
dem letteren gleich fteht, fondern davon, daß jene Wirkungen eigentlich dem echte zut
Vertretung der Sache, als einem eigenthbümlihen Begriffe des Diatjchen
Rechts angehören, und folglich beiden Formen dieſes Rechts zukommer müffen
(S. 29). Die juriftifche Gewere als folche führt immer eine DinglicheXlag:
mit fih, und wo jene fehlt, kann nur eine perfönliche Klage ftattfinden (IM.
löfcht zwar an und für fich niemals, wohl aber wirb fle dadurch unwirkfam gt
daß der Gegner in dasjenige Berhältnig zur Sache kommt, welches technifch vie zit
Gewere genannt wird: Diefe nämlich fichert ihn gegen jede dinglie
Klage, fofern Deren Zweck mit dem Htechte, welches, als causa, der rechten Gewe
zum Grunde liegt, unvereinbar if. Der Geſichtspunkt alfo, welcher den Zufanmen
bang zwifchen ber Lehre von der juriflifchen und der rechten Gewere vermittelt, tft der
daß letztere als ein Inftitut erſcheint, wodurch die Wirkjamkeit der erfleren entwede
beſchraͤnkt oder gaͤnzlich vernichtet wird (S. 100). Die Gewere, auß ver Die recht
Die dingliche Klage, welche aus der juriſtiſchen Gewere an Immobilien —*
46
642 Albrecht. (Profeſſor.)
-von ſelbſt folge, Daß es für den Publiciſten Die wichtigſte Aufgabe ſei, dieſen Gegen⸗
ſatz zwiſchen dem älteren und neueren Rechte in feiner ganzen Tiefe und Fülle aufzu⸗
faſſen. Es genügt, feiner Auffaflung zufolge, dazu nicht, bloß auf die politijchen
een hinzuweiſen, welche die neuere Zeit im Gegenſatz ber älteren bewegen, da dieſe
zwar Die Umgeftaltung des Staatsrechtd herbeigeführt haben, aber dic eigentlich jurifti=
ſche Auffafiung und Conftruction derjelben im Ganzen und feinen Theilen nicht erfeßen.
Jener Gegenſatz befchränft ſich nicht nur auf Einzelheiten, — dieſes Wort felbft in einem
weiteren, umfaffendern Sinne genommen — vielmehr beftebt er in nichts geringerem,
als in einer wefentlich verfchiedenen Grundanficht über die rechtliche Natur des Staats
überhaupt. Entgegen der durchgängig oder wenigftend vorzugsweife privatrechtlichen
Barbe des älteren Staatsrechts neunt Albrecht die des neueren eine flaatere.cdht-
liche im eminenten Sinne des Wortes und hält für die Grumdformel dieſer feiner
Auffaflung den Sa, den Staat als juriftiiche Perſon zu denfen. Er legt dad Haupt
gewicht darauf, daß das Verhaͤltniß des Landesherrn zu den Kandesfaflen feiner inne-
ren juriftifchen Natur nach privatrechtlich war, nicht bloß feinem äußeren Umriſſe
nach betrachtet darum privatrechtlich erfcheint, weil es unter der Botmäßigfeit einer
wahren Staatsgewalt (ded Reiches) fland. Die Rechte und Verpflichtungen, welde
Öffentlichen Zweden dienten, waren nicht-weſentlich gefondert von denen, weldye den
Privatintereflen gebührten, vielmehr waren es entweder diefelben, oder wenigftens ihnen
ganz gleichartig; das öffentliche Recht bildete Feine über dem Privatrecht ſtehende be=
jondere Rechtsſphäre, vielmehr war e8 umgekehrt auf letzteres gebaut, erjchien ald ein
Adnexum deſſelben. So bilden die Soheitörechte des Landesherrn feine von
feinen übrigen Rechten getrennte Kategorie, vielmehr find fle, gleich den legttern,
jeine Privatrechte, werden in Abficht der Vererbung, der Veräußerung gleich Dielen
behandelt, aus beiden fchöpft auf gleiche Weile das öffentliche, wie das Privatleben
des Landeöheren jeine Nahrung und Befriedigung, die Laſten und Koſten der Regie-
rung find ebenfo des Landesheren eigene (Privat) Sache, wie es die Nechte find.
Und wenn auch durch die Hausgeſetze feit dem Ende des Mittelalter eine juriftifche
Sonderung in die landesherrlihen Rechte hineingebracht wurde, die in ihrer äußeren
Geſtalt und felbft in einzelnen inneren Beziehungen, z. B. der Vererbung, berjenigen
nahe kommt, weldhe auf die Idee der juriftifchen Perfon des Staates gebaut ift, jo
war jene doch immer noch eine Sonderung nach privatrechtlicden Kategorieen (Fidei⸗
commißrechte und gewöhnliche Privatrechte) und kann nur als eine ber merkwürdigſten
Vorbereitunge ſtufen zur wahrhaft flaatörechtlichen Geftaltung des Gebäudes betradh:
tet werben. Ebenſo waren die älteren Formen des felbftändigen Antheild von Untertbanen
an der Ausübung der Landeöhoheit vorzugsweife privatrechtlichen Gepräged, Als ein
ſprechender Beleg dafür ift die Erjcheinung anzufehen, daß Unterthanen (phyſiſche und
moralifche Perfonen) einzelne Hoheitörechte als felbftändige, eigenthimliche Rechte zu⸗
ſtehen. Aber auch die älteren Landflände erfcheinen ald eine von dem übrigen Volke
gänzlich gefonderte, abgeichlofiene Corporation, die dem wahren juriftifchen Geſichts⸗
punkte nach nur um ihrer felbft willen berechtigt war. Daher benugten ſie ihr Stewer-
bewilligungsrecht unbedenklich zur Befeſtigung und Erweiterung ihrer eigenen (Corpo⸗
rationd- und individuellen) Vorrechte und Breibeiten, daher hatten ſie wenigftene
urfprünglich und felbft noch fpäterhin in mehreren Ländern — bei Gefeßen und Auf
‚ lagen, die nicht fie ſelbſt und ihre Schüglinge (Hinterfaflen) betrafen, nicht mitzu⸗
fprechen, und wenn fie, wie gar nicht geleugnet werben foll, oft genug für das Im-
tereſſe des Landes wirkten, jo erklärt fich Diefed ganz ungezwungen daraus, daß jenes
in vielen allen mit ihrem eigenen zufammen fiel. Auch die paſſive Seite des Un⸗
textbanenverhältniffes zeigt die privatrechtliche Farbe darin, daß, flatt einer gleichmaͤßi⸗
gen Theilnahme Aller an dem öffentlichen Laſten und Berpflichtungen, die ungleichfie
auf dad Mannigfaltigfte inbividualifirte Stellung der einzelnen Stände, Klaffen, Orte
und felbft Individuen in jener Beziehung einen SHauptzug des älteren Rechts⸗
zuftandes bildete; der Einzelne bat den Grund jeiner Berpflichtung nicht in dem Be⸗
rufe für ein allgemeines zu handeln und zu geben, fondern in dem perjönlichen Rechte
eines Anderen oder in den inbivinuellen Vortheilen, die er felber dafür geniept,
zu juchen.
64 Albreda. Albufera. (Spanien.)
an einem .2Y, Zoll breiten deögleichen Bande um den Hald, mit einem etwas Eleineren
vierfpigigen Stern auf der linken Bruft; die Comthure zweiter Klafje daſſelbe Ehren
zeichen ohne Stern. Das Ritterkreuz von etwas Fleinerem Durchmefler und ohne
Krone wird links im Knopfloch an einem 11, ZoU breiten Ordensbande befefligt und
ebenfo das filberne Kleinfreuz. Beſondere Vorrechte find mit diefem Sachſen-Al—
bertinifhen Hausorden nicht verknüpft. ‘
Aldreda. Zur Regelung der Handelöbeziehungen zwifchen Großbritannien und
Srankreich in Albreda (an der Mündung des Gambiafluffes, im Lande der Mandingo's
liegend, mit 7000 Einwohnern) und in und um Portendif (unter 180 18° N. Br.
gelegen, von reichen Gunmimäldern umgeben, nur zur Zeit der Gummi-Ernte bewohnt
und einer von den Orten an der Weftküfte Afrika’, auf bie, Der Bertrag von 178
zwijchen Großbritannien und Frankreich den englifchen Gummihandel befchränfte) wurde
am 7. März 1857 ein Vertrag zwifchen beiden Regierungen gefchlofien und am
25. d. M. ratifieirt, dahin lautend: 1) Berzichtet England auf ben bisherigen Han⸗
delöverfehr von der Mündung des St. Johns-Fluſſes (mündet nördlich des unter
199 23° N. Br. liegenden Mirif- Caps) bis zur Bai und dem Hafen von Portentil
inclufive; 2) tritt Freinkreich feine Bactorei in Albreda an England ab, und 3) be
yilligt England den franzöflfchen LUntertbanen Behufs Handelszwecken ungehinderten
Zugang zum Gambia und geftattet, daß fich- diefe in Bathurft (eigentlih Bars
Bathurft oder St. Mary Gambia, Stadt auf der in der Gambia - Mündung liegenden
feinen Infel St. Mary, mit wichtigem Handel, Hafen, dem Sig ded Gouverneurs
und 2000 Einw.) und anderen von der britifchen Negierung noch näher zu beftimmen-
den Orten niederlafien dürfen.
Albufera. Laͤngs des ganzen Aragonifchen Küſtenlandes, fübwärtd von de
Ebro - Mündung hinab bis zum Vorgebirge Palos, zieht fich ein flacher, fandiger, un
fruchtbarer, bier und da fumpfiger Küftenftricy mit ſtehenden Küftenwaflern, flachen ta
gunen oder Strandfeen, gebildet vom Meeresſande, den die Küftenftrömung bier, mie
im Aoriatifchen Meerbufen, in den Golfen von Yarent, von Genua, von Lyon u. |. w.
unablaffig aus der Tiefe gegen die Küfte wirft, und der an den Küften des Wittellän-
difchen Meeres, auch anderer Meere, eine ftebende Form if. Wie ein folcher Küften-
firiy in Italien Maremma, an der oceanifchen Seite von Frankreich Landes, Landı
der Basken, beißt, fo wird er bier an der aragonifchen Küfle des Königreich& Valencia
Debfa, abgekürzt von Debefa, und, wo Strandfeen find, Albufera, vom arabijden
Wort Albuhira, d. i. Maritime, und die Mehrzahl Albuhirät, genannt. Diefe Strand
feen ziehen ſich, bald größeren, bald Fleineren Umfangs, vom Vorgebirge Palos bie
jenſeits Oröpeſa, und fie find es, welche Eprifl, dem fogenannten nubifchen Geogra⸗
phen, Anlaß gaben zu feinem Glima-Albuhirat (Territorium marilimum). Der Boden
dieſes Strandes ift der Aufenthalt von Kaninchen, die ihre Gänge in den Sandduͤnen
graben; in den flehenden Waffern ift Fiſchreichthum, auf den Sümpfen viel Waffergeflügel,
und, wo Menfchenfleiß ihn nutzt, ergiebiger Reisbau; die darüber ſchwebende Atmo
ſphaͤre iſt Fieber erzeugend, Scharlachfleber bei den Strandfeen von Oropeſa, Murviebre,
Faulfieber ani Mündungsgebiet des KZucar-Fluffes. Außer dem Mar Menor, dem klei⸗
nen Meer, das unmittelbar am Vorgebirge Palos liegt, und darum ſchon zum König:
reich Murcia gehört, ift der Strandfee, der eine kurze Strede füblich von der Stadt
Valencia entfernt ift, der größte feines Gleichen, und’ er iſt ed auch, der vorzugsweiſe
Albufera genannt wird. Seine Ränge beträgt 3 Meilen, und feine Breite im Durd-
ſchnitt %, Meilen. Eine Dünenkette, vergleichbar mit den Nehrungen der Oſtſeehaffe
im Königreich Preußen, feheidet ihn vom Meere, mit dem er durch eine fehmale Bün-
dung in Verbindung fteht. — Während des Unabhängigkeitsfampfes des ſpaniſchen Volke
fand der Diviflond = General Suchet an der Spitze des frangöfifchen Heeres, welchem
1811 und 1812 die Aufgabe geworden war, die Känder der Krone Aragon zu unler-
werfen. Am 28. Juni 1811 eroberte er nad, fünfmaligem Sturm bie befvenmüthigt
vertheidigte Feftung Tarragona in Gatalonien, was ihm den Marfchallsftab einbrachte;
und am 9. Januar 1812 nad mehrtägigem Bombardement die Hauptftabt des König‘
reichs Valencia, diefe große, ſchoͤne und ſtark bevölferte Stadt, welche als ein Hau
heerd des fpanifchen Aufftandes galt. Der Herzogstitel von Albufera war bie Beloh⸗
ei
646 Alcala. Alcantara Orden.
gen wohlthätigen Vicekoͤnige, die Merico gehabt, er farb 22. October 1733. Sein |
Bruder, Don Joſeph Dominicus de la Eueva, führte den Titel eined Marquis
von Bedmar und war fpanifcher. Gefandter zu Paris. Im berzoglichen Titel folgten
ihm nacheinander feine beiden Söhne, zuerſt Don Francesco, Graf von Ledesma
und Marquis von Cuellar, geb. 1692, welcher Oberftallmeifter war; dann Don
Pedro Miguel de la Eueva, geb. 1714, geft. 27. October 1764 zu Madrid, er
war Generallieutenant und Comthur des Calatrava⸗Ordens zu Viborad. Sein Sohn
Don Alfonfo de la Cueva diente zuerft im Dragoner » Regiment Sagunt; als Ge—⸗
neral commandirte er neben dem Marquis de Ta Romana die 8000 Spanier, welde
1808 die franzöflfchen Fahnen verließen und über Dänemarf nad Spanien zurüd:
fehrten. Bei dem Unabhängigkeitöfriege gegen die Sranzofen zeichnete er jich jebr aus,
namentlich bei Mebellin und dann bei Ocafta, wo er eine Divifton führte. Im Jahre
1810 warf er fid mit 4000 Mann nach Cadirx, nahm Hier Hauptquartier auf der
Infel Xeon, vertheidigte Cadix über Jahr und Tag ruhmreich gegen die Franzoſen und
ftand an der Spibe der fpanifchen Centraljunta. 1813 übernahm er eine Miſſion
nach London, wo er, von den Strapazen des Krieged erichöpft, Furz nad feine
Ankunft ftarb.
Das alte Wappen der La Eueva von Albuquerque zeigt einen goldenen Spar
im vothen Feld und in der filbernen Spike einen grünen Drachen.
Gegenwärtig führt Don Nicolas Oforio 9 Jaygas, Marquid von Alcanices,
ſeit 1847 Die herzoglichen Titel von Albuquerque, jo wie die Damit verbundenen grür
lichen von Ledesma und Guellar. \
Alcala, Name mehrerer fpanifcher Städte; Alcala de Henares, Geburtsort des
Eervantes, 5123 Einwohner, früher berühmte Univerfität, gegründet 1499 durch Ximenes,
die erfte nach Salamanca, jegt in eine Mitteljchule verwandelt; Reſidenz eines Erzbiſchois.
Alcalde, Alcade, vom Arab. al kadi, der Richter; Titel, den noch Heut in Sp
nien gewiſſe örtliche Beamte tragen, welche eine den franzöflfchen Maire ähnliche, doch
nicht bloß verwaltende, fondern auch richterliche Thätigkeit ausüben. Der Name er—⸗
balt duch Zufammenfeßungen verfchiedene Bedeutungen, 3.8. Alcalde de corte iR de
Oberhofrichter.
Alcantaras Orden. Die Brüder Don Suero und Don Gomez Fernando Bar:
riented bauten 1156 eine feſte Burg gegen die Mauren unweit Ciudad Rodrigo, dir
fie Sanct Julian vom Birnbaum nannten. Zur Vertheidigung derfelben fil
teten fie einen Nitterbund, der ſich „orden de San Julian de Peral* nannte, ald a
vom Erzbifchof Odo von Salamanca 1158 eine erite Regel empfangen. Papft Aleran-
der Il. erhub diefe Ritterbrüderfchaft zu einem geiftlichen Ritterorven und gab ihm bie
gemäßigte Negel Benedict's, der auch die Mitter von Calatrava folgten und König
Fernando I. begnadete fie 1177 mit fo großen Freiheiten, daß er zumeilen auch ad
Stifter des Ordens genannt wird. Die Ritter von St. Julian trugen einen weißen
- Bappenrod mit fehwarzer Eopuze und ſchwarzem Scapulier. 1213 gab ihnen I
phons IX. die Stadt Alcantara, die der Orden von Galatrava nicht länger gegen die
Ungläubigen zu vertheivigen vermochte, Die Nitter von St. Yulian festen ſich fe in
dem Städtchen, machten es zum Hauptſitz ihres Ordens und hießen ſeitdem erf die
Nitter von Alcantara. Im Kampf gegen die Mauren erwarb der Orden großen
Kriegsruhm, aber auch unermeßliche Neichthümer; feine Verfcehmelzung mit dem Orden
von Galatrava wurde mehrfach verfucht, Eonnte aber nicht zu Stande gebracht werden
Seit 1441 tragen die Alcantararitter glei denen von Galatrava ftatt der frühen
Ordenstracht einen weißen Mantel mit einem grünen Lilienfreuz auf der linken Seit.
1494 vereinigte Ferdinand V. das Großmeiftertfum von Alcantara mit ber Krone
1540 erhielten die Ritter die Erlaubniß, fich zu verheirathen. Seitdem legten dieſe
Nitter vier Gelübde ab: der Armuth, der ehelichen Keufchheit, des Gehorfamd und
der Vertheidigung der Lehre von der unbefledten Empfängnig Marii. Im Wappen
führt der Orden noch immer den Birnbaum, der an feinen Stifter erinnert; zur Auf
nahme in den Orden war eine Adels- und Ahnenprobe nöthig, doch verlangte man
nur vier Ahnen. Bis zur franzöflfchen Occupation 1808 befaß der Orden 37 Com
thureien mit 53 Städten und Dörfern, Ferdinand VI. bat fich nach feiner Reffitution
|
vorige Jahrhundert hinein allgemein angenommen ward. Und bier muß man geftehen,
daß, wie hoch auch die mancherlei Fehler und unerweislichen Vorausſetzungen der älte-
ren Syſteme angefchlagen werden mögen, doch der Schluß der neueren nicht8 weniger
als ſtichhaltig ift: weil es durch alle bisher befannten Mittel der chemifchen Analyfe
nicht gelinge, die regulinifchen Metalle zu zerfegen, fte als abfolut untheilbar, als Ele-
mente, zu betrachten. Die bisher erfahrene Unthunlichkeit der Metallauflöfung ift nod
feine Unmöglichkeit. Und gerade in der Chemie ift auf neuentdeckten Wegen fchon
Vieles möglich geworden, wad zuvor unthunlic war. Ja, es giebt mehr ald einen
ſchwer wiegenden Grund, aus dem die angenommene Unzerlegbarfeit der Metalle von
vorn herein fehr zweifelhaft erfcheinen muß, wie denn dies auch von den befonnenften
Meiftern der neueren Chemie offen eingeftanden worden if. So fagt u. U. Ferdi—
nand Wurzer in feinem Handbuch der Chemie: „Ich geftehe freimüthig, daß ich
durchaus nicht begreife, wie. man die Möglichkeit der Metallverwandlung beftreiten
fönne. — — Obſchon wir noch fein Metall in feine Beftandtheile zu zerlegen im
Stande find, fo ift es dennoch nicht allein möglich, fondern fogar wahrfcheinlich, daß
man aus anderen Metallen Gold fchon gemacht habe. Konnte nicht der Zufall Ein
zelne bei ihrem raſtloſen Beftreben und den buntjchedigften Mifchungen, die fie in den
verfchiedenften Graden ber Temperatur behandelten, begünftigen? Bei den rafchen Fort-
fchritten der Scheidefunft if fogar vorauszufehen, daß der Zeitpunkt vielleicht nicht ſeht
entfernt ift, wo dad Goldmachen nicht das Monopol von Einzelnen ift, ſondern bei
den Chemifern eine allgemein befannte Kunft fein wird. Offenbar wird das eine nid
wünfchenswertbe Nevolution in der menfchlichen Gefellfchaft hervorbringen: aller Reich⸗
tbum an Gold und Silber wird fich in den Händen der Beflter vernichten. Es giebt
dann feine Reichthümer mehr, als die natürlichen, nämlich die Erzeugniffe des Bo⸗
dend u. f. mw.”
Die Ausficht oder Beſorgniß, daß die Goldverwandlung demnaͤchſt einmal allge
mein befannt werden und dann weltummälzende Folgen haben werde, möchte indeffen
für fo lange zurüdtreten dürfen, ald die Kortfchritte der Wiffenfchaft durch eine höher
Weisheit, als Die der Gelehrten, beftimmt und gelenkt werden. Diefelbe jperielle Bro:
videnz, welche das Geheimniß, wenn es anderd je gefunden war, bis hierher auf wenige
Adepten befchränkt bat, würde es auch insfünftig vor Der Deffentlichkeit behüten
fönnen! —
Die Geſchichte der Alchemie wird gewöhnlich mit dem graueften Altertum be
gonnen. Als Erfinder der Metallveredelung galt der fagenhafte ägyptifch - phöniciihe
Thot, Taaut oder Hermes Trismegiftus. Ihm fihrieb man neben. anderem
offenbar unterfchobenen Producten die Urquelle der alchemiftifchen Traditionen zu, bie
berühmte tabula smaragdina, ein in orafelbaftem Style gehaltenes Fragment, dad
‘wir nur in der lateinifchen Ueberfegung haben, und aus dem man — durch finnreide |
Deutung — eben fo gut aftronomifche und kosmogoniſche als chemifche Grundfähe
beraustlauben kann. MUebrigend bat die Alchemie von jenem Hermes ber allgemein
den Namen „bermetifche Kunft” erhalten. — Die hiftorifchen Beweiſe für die Alchemie
bei den Aegyptern, Perfern und älteren Griechen find nicht probehaltig. Zwar nennt
man einzelne Namen, einen Perſer Oſthanes, der unter Zerres gelebt haben foll,
und vor Allem den berühmten Abderiten Demokritus als foldhe, die die Aufgabe
der Alchemie gekannt und bereits gelöft hätten; aber eine befonnene Beurtheilung det
darüber berichtenden Zeugniffe der Alten wird ihnen nur ein fleißiges Yortarbeiten an
den Anfängen der Chemie, welche ihr Zeitalter Tannte, zugeftehen köͤnnen. Ganz un:
beftreitbar ift e8 Dagegen, daß fpäteftens im 4. chriftlichen Jahrhundert und zwar In
der gelehrten Schule zu Alerandrien, einer wahren Univerfität aller Wiffenfchaften der
Zeit, das Problem der Goldvermanbelung befannt war und mit Eifer verfolgt wurde.
Ein wieder unter dem Namen Demofritus auftretender (vielleicht pſeudonymer,
ficherlich aber bald mit dem Abderiten verwechfelter) Schriftfteller, der offenbar dieſem
Kreife angehörte, eröffnet mit feinem Buche Pocwxd xal wuorxd bie lange Reihe
wirklich alchemiftifcher Werke. Ihm fchließen fich zunächft chriftliche VBifchäfe, Moͤnche,
ſelbſt hochberühmte Kirchenlehrer an, wie Synefius von Ptolemais, Zoſimus von
Ramopolis, Johannes von Damaskus u. U. m., deren Namen wohl geeignet
——
65 Alchemie.
wurden die Spaniſchen Schulen die Pflanzſtätten der geſammten Europdifchen Wiſſen⸗
ſchaft. Bon den Arabijchen Lehrern entnahm man jomohl die Stoffe als die Formen des
Studiums. Noch gab ed nur eine Univerfalgelehrfamfeit. Ieber hervorragende Mann
umfaßte die ganze Summe des Wiſſens der Zeit. Daher kommt ed, daß man den
jelben Männern, die ſich als theologifche und philofophifche Kirchenlehrer berühmt ge
macht haben,. auch in der Gefchichte der Alchenie begegnet, wie überhaupt alle geiftigen
Gröpen des Mittelalterd audy der Alchemie ihre Aufmerkſamkeit und einen Theil ihrer
Kräfte gewidmet haben. Papft Silvefter II, die Scholaftifer Alanus (ab Insulis),
Albertus Magnus, Thomas v. Aquino, RihaelBortus, Roger Baco,
Richard von Middleton, Johann Duns Scotus und namentlich Naimund
Zullus haben durch Schriften und Thaten ihre alchemiftifche Befliffenheit bewieſen
einige derjelben werden als völlige Meifter der Kunft, ald Adepten, die das Geheimnik
erlangt, gerühmt. DVergeblich verdammte Papft Johannes XXI. die Alchemie als ein
loſe betrügliche Kunft in einer befonderen Bulle 1317. Er fol in feinen fpätermn
Jahren jelbft ein eifriger Kaborant geweien fein. Die Bulle ward bald vergeflen un
in der Folgezeit, befonderd im 15. Jahrhundert gelangte bie Alchemie gerade zur böchften
Anerkennung und Ausbreitung. Cie warb auf allen Univerjitäten getrieben, unzer
trennlich von mebicinifchen und den naturmiflenfchaftlichen Studien; fahrende Alchemiken
verbreiteten eine Notiz und ein Intereffe ihrer Kunft in alle Schichten des Volkes.
An den Höfen der Fürſten ward fie unter großen Erwartungen aufgenommen, und von
gewifjenlofen Herren wenigftend zur Herftellung taufchend nachgeahmter Goldmünzen
mißbraucht, wie von der berüchtigten Barbara v. Cilly (Kaifer Sigismunds Gemablin)
und dem fchwachleligen Heinrich VI. von England; während Andere ein ernfteres In
tereſſe an der Wiflenfchaft nahmen und ſich perfönlich damit aufs eifrigfte befchäftigten, wie
Markgraf Johann von Brandenburg, zubenannt ver Alchemiſt. Der obengenannte
König Heinrich von England und fein Nachfolger Eduard IV. ertbeilten wiederholt
einzelnen angeblichen Adepten und fogar alchemiftiichen Geſellſchaften förmliche Privilegien,
„Bold zu machen, das Lebenselirix zu verkaufen“ u. |. mw.
Die wiffenfchaftliche und geiflige Umwälgung, die im 16. Jahrhundert fidh offen
barte, that dem hohen Ruſe der Alchemie Feinen Abbruch; fie ward bei den Papiſten
wie bei den Proteflanten — auch Luther hatte fi zu ihren Gunften geäußert —
mit gleichem Eifer betrieben. Kein Wunder, dag die allgemeine Stimmung von zahl
loſen felbftbethörten oder gar betrügerifchen Speculanten zu ihrem Vortheil ausgebeutet
wurde: den ercentriichen Ugrippa von Nettesheim, T 1535, und den markt
fhreierifchen Baracelius (Theopraftus Bombaftus) von Hohenheim, 7 154l,
das Urbild aller Eharlatans, kann man füglich zu dieſer Klaſſe zählen; Doch traten
auch einige fonft weniger befannte Männer auf, die man nach einigen hiftorijch wohl
bezeugten Leiflungen wenn nicht für Abepten, doch für Beſitzer einer Achten Tinctur
balten mußte. Damals erhielt nie Alchemie in Deutfchland eine glänzende Reihe fürk-
licher Gönner und Mitarbeiter: voran Kaifer Rudolph IL, der feinen Hof zu Prag
zum Sammelplage der Kunſtverwandten aus allen Ländern machte und dadurch ſicher⸗
lich öftere Gelegenheiten erhielt, ji von dem Grund “oder Ungrund der Sache u
überzeugen, der ex bis an fein Ende huldigte. Auch der Kurfürft Auguft von Sachſen
und feine Gemahlin Anna von Dänemark (beim Volke nur die „Mutter Anne” ge
nannt), fein Nachfolger Ehriftian, Herzog Friedrich von Würtenberg u. a. ®.
waren eifrige Alchemiften; der erftere kounte ſich Der Kenntniß wenigftens einer Par
ticulartinetur rühmen, wie er felbft in einem Briefe an einen italienifcyen Alchemiſten
jagt: „So weit bin ich nun gefommen, daß ich aus 8 Unzen Silber 3 Unzen gutes
Gold täglich machen kann." Aber die unmiderleglichften hiftorifchen Beweiſe, daß es
wirklich Adepten und golderzeugende Tincturen von erflaunlicher Kraft gegeben bat,
häufen fich feit dem 17. Jahrhundert. Während die wunberliche geheime oder vielleicht
fogar nicht wirflich vorhandene @efellfchaft der Roſenkreuzer, fpäterhin aber die hoͤch⸗
fin Stufen des Freimaurer⸗Ordens, ald die rechten Erben und Beförberer aller gehei⸗
men Wiſſenſchaften, beſonders auch der Alchemie, ausgegeben wurden, gab es mehrere
ſcheu und einfam in der Welt berumirrende Männer, die ſich durch wohlbezeugte ge
hungene Projectionen ald Befiger des „Steins der Weiſen“ wirklich legitimirt haben.
Menbie.
Godoy, der fpäter auch der Friedensfurſt genannt wurde, den Titel eines Marquis⸗
Herzogs. Emanuel Godoy war von guter Familie, die mit dem Geſchlecht der Con⸗
quiſtadoren, mit den Cortes, eines Stammes iſt; zu Badajoz 1764 geboren, trat er,
achtzehn Jahre alt, bei den königlichen Leibwachten ein, bei denen ſchon ſein aͤlterer
Bruder Don Ludwig ſtand, bei denen ſpaͤter auch der jüngere Bruder Don Diego feine
Zaufbahn begann. Man fagt, dad Guitarrefpiel, in welchen Don Emanuel Weifter
war, babe zuerit die Aufmerkſamkeit der Königin auf den jungen Garbe- du» Eorps
gelenkt. Jedenfalls muß Don Emanuel noch andere Eigenfchaften befeflen haben, als
die eined Guitarrefpielers, denn wenige Jahre genügten, um ihn vom Keibgarbiften
zum allmächtigen Premier» Minifter Spaniens zu avaneiren. "Don Emanuel war nidht
nur der Günftling der Königin, fondern, in noch höherem Grade beinahe, der des
Königs Carl IV., der bald nicht mehr ohne ihn leben konnte und fpäter an det Tafel
Napoleon’8 Furz und gut nach Godoy verlangte, der nicht mit eingeladen war und
nun geholt werden mußte, um den Fatholifchen König zu beruhigen. Zuerft wurde G.
Lieutenant, zwei Wochen fpäter Hauptmann und Auffeher über die Fünigliche Lotterie,
eine ſehr einträgliche Stellung; zugleich erhielt er eine reiche Kommende bed Ordens
von Santiago. Auch für die Familie G. wurde geforgt. Der Vater, ein alter
Ehrenmann, mußte beinahe gezwungen werben, eine Stelle im Finanz⸗Collegium anzu=
nehmen. Der ältere Bruder wurde General, der jüngere Marquis, die Schweftern
wurden verheiratbet, ein vierter Bruder, der geiftlich war, erhielt reiche Pfründen. Die
Sunft, welche auf diefe bis dahin faft unbekannte Familie regnete, erregte ungeheures
Auffehen in Spanien, binverte aber &. nicht in feiner weiteren Laufbahn. 1792
wurde der Staatdrath, Kammerherr und Generallieutenant Don Emanuel Godoyh,' noch
nicht 27 Jahre alt, zum Marquis und Herzog von Alcudia erhoben. 1793 wurde
der Herzog von Alcudia Premier-Minifter an Aranda’8 Stelle, und man fann eigentlich
nicht fagen, daß er fein Amt fchlecht begonnen Hätte; er begriff die Solidarität der
monardhifchen Intereffen der frangzöftfchen Nevolution gegenüber, er ſchloß mit England,
Preußen und Oeflerreih dad Bündni von 93 gegen Frankreich, er ließ es an Thaͤ⸗
tigkeit nicht fehlen, die fpanifche Armee auf einen achtunggebietenden Fuß zu feßen
und zur Action zu bringen. Es wäre ungerecht, ihm alle die Jaͤmmerlichkeiten, die
damald bei der Führung und Verwaltung der fpanifchen Heere vorfamen, aufzubürben ;
allerdings aber zeigte ſich's bald, daß er der hohen Stellung, auf der er ftand, durch⸗
aus nicht gewachſen war. Es fehlten ihm die nöthigen Kenntniffe nicht nur, fondern
auch der Scharfblid und vor Allem Beitigkeit des Willens und Der Weberzeugung.
Als der Herzog von Alcudia 1795 feinen König bewogen hatte, dem Bafeler Frieden
beizutreten, wurde er zu einem Priedendfürften, Principe de la Paz, ernannt, ein Titel,
der beinahe, und nicht mit Unrecht, den Zorn des Inquiflitiond-Tribunals erregt hätte.
Im folgenden Jahre ließ ſich der Herzog von Alcudia verleiten, den Alliance = Tractat
von San Ildefonfo (29. Auguft 1796) mit der franzöflfchen Republik zu fchließen.
Im Eingang dieſes Tractates wird er ald Grande von Spanien erfter Klaffe mit allen
feinen Titeln und Würden aufgeführt; man fleht daraus, daß er eigentlich nach allen
Richtungen hin eingriff und thätig war, denn der Premier-Minifter war nicht nur zu-
gleich Ober⸗Poſt- und Wegemeifter, fondern auch Protector der Akademie der fehönen
Künfte, Director des bofmnifchen Gartens, des chemifchen Laboratoriumd und des aſtro⸗
nomifchen Obfervatoriumd. Demnach ift eine- gewille Verwirrung in den Staats⸗
geichäften wohl ziemlich erklaͤrlich. Der Herzog von Alcudia gerietb feitvem immer
mehr unter den Einfluß der Sranzofen, die ihm mit dem Einzigen fchnieichelten, was
den fo Hoch geftiegenen Mann noch reizen konnte, mit der Ausſicht auf eine Souve—
rainetät. 1797 mußte er dem immer mehr überhand nehmenden Mißtrauen ber Nation
weichen; er legte das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten nieder, blieb aber
nach wie vor der eigentliche Herrfcher im Lande. Ya, im felben Jahre wurde er Der
Gemahl einer fpanifchen Infantin, der Prinzefiin Maria Thereſia von Bourbon, vie
aus einer geheimen, aber rechtmäßigen Ehe des Infanten Don Luis, ded Bruders Des
Königs Earl IV., ſtammte. Diefe Verheirathung ded mächtigen Mannes gab zu der
Beſchuldigung Der Bigamie gegen ihn Anlaß, die indeffen auf feine Weife zu erweifen
if. Der Herzog von Alcudia follte naͤmlich ſchon einige Jahre früher ein ſchoͤnes
654 Aldaniſches Gebirge,
Herzogin von Sueca.- Ihr ältefter Sohn, Don Adolf Ruspoli, geb. 1822, führt ge
genwärtig den Titel eined Herzogs von Alcudia. Ihr zweiter Sohn, der andere
Enkel des Priedensfürften, Don Luis NRuspoli, führt den Titel eines Marquis von
Boadilla.
Uebrigens finden ſich in der ſpaniſchen Grandezza noch zwei alte Grafentitel von
Alcudia, der eine, um 1663 geſchaffen, iſt gegenwärtig im Beſitz des Marquis von Cer⸗
ralbo, der andere, 1669, gefchaffen, fteht jeit 1848 dem Don Antonio Montagut, Gra-
fen von Geftalgar, zu. -
Aldanisches Gebirge, im norpöftlichen Theil von Aflen. Wer von Jakuzk, an
der Xena, nach Ochozk, an der Küſte des nach diefer Stadt, oder auch nach Penſchinsk
genannten Meeres veifen will, bat ein Gebirge zu überfteigen, welches als eine Kort-
jehung derjenigen Bergketten anzujehen ift, die man unter dem Gefamminamen des Altai-
Syſtems zu begreifen pflegt, und das weiter gegen Nordoften bin bi an bie Auperfle
Oſtſpitze des Erdtheils an der Beringöftraße zu ftreichen fcheint. Adolf Erman, dem
man die erfle, und bis jeßt einzigfte Kenntniß von dieſem Berglande zwifchen Iakyzf
und Ochozf, durch feine Reife, 1829, verdankt, nennt es das Aldaniſche Gebirge, nach
dem Fluſſe Aldan, einem vechten Zufttome der Xena, ber eins feiner Hauptthaͤler be⸗
waͤſſert. Drei Tagemaͤrſche von Jakuzk, ungefähr 290° über dem Meere, kommt man
nach Anıgi, einem von Auffen bewohnten, obwohl aus Jurten beftehenden Kirchdorfe am
Fluſſe Amga, wo man fich dent Gebirge nähert, denn der Boden wird ſchon wellig,
bügelig und die Bäche fließen in langen, meift von W. nah D. fich erftredenten
Schluchten, aber es zeigt fich noch Fein anſtehendes Geftein, überall nur eine dicke Dede
von anfgefchwenmten Lande, die von Jakuzk bis zum Aldanfluffe fich erſtreckt, den man
bald durch Dichten Lärchenwald, bald durch menfchenlofe Wüftenei über immer welliger
werdenden Boden am fünften Tage erreicht. Bis dahin bat man Höhen von höchftend
900’ über der Meeresfläche überftiegen. Steil ift das linke Ufer des breiten Aldan:
am gegenüberliegenden rechten Ufer begrüßt man, feit Jakuzk zum erften Male, nadıe
Felbwände. Das Thal Liegt bier ungefähr 700° über dem Meere. Dom Aldan bie
zur Allach⸗Juna zeigt fid) ein Geftein, das die ältere geologifche Nomenklatur Ueber:
gangstalf nannte, von der nenern aber ald ein Glied der Grauwadengruppe betrachtet
wird, überall mit Schichten - Verbrüdungen, gebogenen Schichten und“ Duerfpaltung,
feine größte Erhebung dicht vor dem Thale der Allach⸗Inna erreihend. Bis dahin find vom
Alvanflufie ſechs Tagemärfche. Unterwegs gebt eö über die Bjelaja, den weißen Fluß,
der mit dem Aldan parallel fließt, zwiſchen fteilen Ufern, und feinem Laufe gegen feinen
Urfprung folgt. Tungufen und akuten mohnen bier in vereinzelten Jurten abwech⸗
felnd. Einer dieſer Wohnpläge im Thal der Bjelaja heißt Karnaſtach, gegen. 1900‘
über dem Meere. Bon den Bergen, welche Karnaftach umgeben, überragen mehrere bit
Baumgrenze. Laͤrchen, die bier den Wald ausfchließlich bilden, werden allmählig feltene
auf den Bergipigen, und verfehwinden an einigen ganz. Einer der Berge heißt bei
den Tungufen Ulag⸗Tſchan; die Baumgränze fteht an vemfelben 30001 Höhe über dem
Meere. Bon der Bfelaja, am Urfprung eines ihrer Arme, längs deſſen der Pfad gebt,
fleigt man fleil aufwaͤrts zu den f. g. Sieben Rüden, die durch Einfenfungen in ein
zelne Joche getheilt find. Diefe Berge reichen noch um etwas über die Gränze bet
Lärche, denn die Gipfel find ganz Zahl, die Abhänge aber aufs Dichteſte bewaldet.
Das von S. W. nah N.O. ftreichende Thal der Allach⸗Juna ift eine, wohl 1 Beil
breite Spalte, welche dad Gebirge in zwei burchaus gefonderte Hälften trennt. Die
fleil gegen das Thal abfallenden Sieben Ruͤcken und eine Menge gleich hoher Berg
gipfel machen die weftliche Wand des großen Thals aus, auf ver öftlichen Seite abet
erhebt fich eine Mauer viel höherer und entfernterer Gebirgögipfel. Der LZagerplag an
der Allach⸗Juna ift 2300 ° über dem Meere. In dieſem Thale führt Der Weg auf
wärts, bis man in Das Thal eines vom rechten Ufer eintretenden Zuflufſes gelangt,
das die Tungufen Antſcha nennen. Die aus einem dunkeln Thonfchiefer beftehenden
Wände des Thals find von oben bis unten mit verwitterten Schieferbroden über:
ſchüttet, das Bett des Fluſſes aber mit Granitgeröllen. Man verfolgt das Thal der
Antſcha bis zu einem See, aud welchem der Fluß entipringt; die Tungufen nennen
ihn Tungor; er ift ringsum von hohen Bergen eingefchlofien. Gleich hinter dem
a
Aldenhoven. | 655
Nachtlager am See Tungor bemerkt man zuerſt ein G&eftein, welches nun uns
unterbrochen bis zur Judoma ſich .eben fo beitändig erhält, wie die Kalkformation
zwifchen dem Aldan und der Allach⸗Juna; es ift died eine höchſt merkwürdige Grau⸗
ware, die oft fo vollfommen fryftallinifches Gefüge annimmt, daß man fie unbedingt
für ein Eruptivgeftein zu halten geneigt fein fann. Bon nun an nehmen die Berge
äußerft jchroffe Formen an und find die höchften auf ben Wege nach Ochozk. Bon
der Jurte Choinja ſteigt man noch eine Zeit lang bergan und jlebt dann unter ſich
einen rundum gejchlofjfenen Bergkeſſel mit ringsum ſteil ſich erhebenden glatten Waͤnden.
Der Boden des Keſſelthals ift eine Ebene von etwa Y, Meile Durchmeſſer, bedeckt mit
völlig ebenen Eife, welches auch mitten im Sommer nicht ſchmilzt. Der Eisfpiegel
liegt in einer Höhe von 3660 über dem Meere. Er bat feinen Zufammenhang mit
den umgebenden Bergfpigen, auf denen jogar mitten im Winter, wegen Steilheit der
Abhänge und SHeftigkeit der Winde, nur fehr dünner Schnee liege. Er verdient alfo
durchaus nicht den Namen Glätfcher, den man ihm- in Sibirien gegeben bat. Die
Keflelgeftalt des Thals ſchützt das Eiß gegen Sonnemwärme. Der Jurte Ehoinja gegen-
über liegt der völlig nadte Rand des Bergkefleld, den man Kapitanskaja Gora nennt.
yalnja ift der Winteraufenthaft eines tungufifchen Knäſes oder Kapitan’s, wie bie
Zungufen jeden Obern nennen, und wird von ihnen für den höchfigelegenen der Ge⸗
gend gehalten. Daß Geſtein bildet bier einen allmähligen llebergang von dem kryſtal⸗
linifchen bis zur entjchiedenften Grauwacke mit fauftgroßen Broden von Granit und
fohligen Schiefer. Auf dem höchſten Punkte des Weges über Kapitandlaja Bora
ſteht man 4200 Hoch. Hier finden ſich noch vereinzelte Tärchen, aber die legten. Offen⸗
bar fteigen fie aljo bier, untern Einfluß des Küftenklima des Ochozkiſchen oder Lamu⸗
tiichen Meeres, höher hinauf, ald am Weſtabhang des Gebirgd bei Karnaſtach. Der
Gipfel des Berges, von bier ganz kahl, erhebt fich noch 200° höher. Aeußerſt auf:
fallend ift die Anficht der umgebenden Berge vom Kapitansfaja aus: ſchroffe Abhänge,
nadt und fat ſchneelos, und zwijchen den Bergen Schluchten, die Eeinen Waſſern zum
hal dienen, fondern meift gefchloffen find, wie die von Choinja. Die Jurte von
Judoma, im Flußthale diefed Namens, Tiegt 2910° body. Nur 60° mehr erhebt ſich
die Jurte Katanda auf der Waſſerſcheide zwiſchen den Flüſſen Judoma und Ochota.
Hinter dieſer Jurte trennt eine Hochebene die allmählich flacher gewordenen Grau⸗
wadensBerge von einer andern im Oſten fi erhebenden Berggruppe, die fteil und
mit felfigen Abhängen aus der Ebene auffteigt. Der Zufluß zur Ochota, welchen bie
Tunguſen Katanda nennen, dringt durch eine Spalte in diefer Gruppe, die bis Urazki
Müp, ungefähr 8 Meilen vor Ochozk, aus Porphyr befteht, fleife Klippen bildend.
Dod) erreichen Die Berge niemald die Höhe des Kapitansberges. In dieſem Porphyr⸗
rand des Gebirges liegt dad ganze Thal der Ochota, wie die Flußgerölle beweijen,
die zu ganzen Hügeln bei Ochozk abgelagert find; denn der, nach gewöhnlicher Art
aller Borphyrberge, fteil und fchnell in jähen Kelfenwänden gegen die Küftenebene ab-
fallende Halbkreis, welcher Ochozk umgiebt, entjendet mit ſtrömendem Laufe die Ochota
von N. W. nah SD., und den Kudtui von ND. nah SW. Bei Angilan,
1460 hoch, ift die legte Rennthierweide gegen Ochozf zu. Aufgehäufte Kieshügel
zeugen in der Nähe von Ochozk von einer früheren Erſtreckung des Meered landein⸗
wärts. Der Marafan, an deſſen ſüdweſtlichem Fuße die Stadt Ochozk liegt, ift eine,
das Meer mit fteilem Belfenabfall erreichende Fortfegung diefer Porphyrberge, welche
die dritte und letzte Kette des Aldaniſchen Bergzuges ausmachen, dem man eine Laͤn⸗
genausdehnung von 90 d. Meilen auf der Streichungslinie von S. S. W. nah NND.
beilegt. Die Kette ſcheint zwei Klima⸗Regionen zu ſcheiden, welche mehrfach in meteo⸗
rologiſcher Beziehung von einander abweichen: im Weſten der ewig gefrorne Boden
von Jakuzk aus im ganzen mittleren und untern Lenathal, am Oſtabhange des Ge⸗
birgs das ſanfte Klima der lamutiſchen Meeresküſte. Daß auch andere Eruptivgefteine,
wie Granit und Syenit, vorfommen, das beweifen die Gerölle.
Aldenhoven, bei Jülich im preußiſchen Regierungsbezirk Aachen, bekannt durch
"den Sieg, welchen bier am 1. März 1793 die Oeſterreicher unter dem Prinzen Coburg
gegen die Franzoſen gewonnen. Erzherzog Karl eumandiite bei diefer Gelegenheit bie
Avantgarde.
656 Alderman. Aldinen.
Alderman (Aeltermann), ift in der vornormannifchen Zeit in England der Ge⸗
meindevorfteher, als folcher Mitglied der Landesverſammlung und in Kriege auch wohl An-
führer der Waffenfähigen feines Bezirks. Heut ift der A. in England ein Communal-
beamter. Ein Theil der Gemeinderäthe' (Town Councillors), die zu einem Drittel alle
zwei Jahre von der Bürgerfchaft. neu gewählt werden, führt den Ehrentitel A., doch
ohne befondere Vorrechte, außer einer fechöjährigen Amtsdauer, einer Bertretung dei
(jährlich von Gemeinderathe neu gewählten) Mayors in gemwiffen Fällen und einer
Aufficht über Die Gemeinderathswahlen. Die Aldermen ftellen alio dad ftetige Element
in ber Gemeindeverfaffung bar; doch ift nicht zu verfennen, daß im neuerer Zeit bie |
Bedeutung ded U. verringert worden ift, nämlich Durch die Municipalreforu von 1835,
welche zweihundert Städten eine gleichartige Verfaffung gab und nur der Hauptſtadt
ihre altertbümlichen Einrichtungen lief. Bis dahin hatten die A. einen großen Einfluß |
auf den Gemeinderat ausgeübt, und ed war wohl vorgefommen, daß fte felbft den
Seneinderath wählten. . Ein liberales englifches Geſchichtswerk (Gefchichte Englands
während des breißigjührigen Friedens, 1816 — 1846, von Harriet Martineau. Bo. l,
©. 38, deutfche Ueberſetzung von Bergius) jagt von dieſer neuen Stellung der Ale
men: „Dad Amt der Alpermen ift nach der neuen Acte, wie biefelbe von den Xorbt
geformt wurde, etwas anomal, mehr, wie es fcheint, in Folge einer Hinneigung zu
alten Namen und Formen, als von einer Elaren Einflcht davon, was die Aldermen zu
thun haben. Dadurch, daß fie ſechs Jahr im Amt bleiben, und jedes britte Jahr zur
Hälfte ausjcheiden, während fie einen Drittheil des ganzen Rathes ausmachen, if die
Beflimnung, daß der Rath durch neue Mitglieder zu einem Drittheil jährlich ergänzt
werden fol, umgefloßen. Sie find wenig mehr ald Raͤthe, welche den anderen vor
gehen und nah Ablauf von ſechs, anftatt drei Jahren, abjegbar find.“ Allerdings but
dad Buch Recht, daß Faun mehr ald der Namen der alten X. in der neuen Ber
faflung erbalten ift, aber es ift ein Namen, an den ſich manche heitere und humo—
riftifche, Erinnerungen des Volkes knüpfen, wie denn ſchon Shafefpeare mit dem Bilk
der U. gern den Begsiff ungetrübter Behaglichkeit, wenn auch nicht. gerade große
Seelenfräfte verbindet. Die Beamten der Stabteorporationen und ihre Wähler, welche
- bi8 1835 in den verfchiedenen Orten auffallend verfchiedene Titel geführt hatten, wer
den feitvem allenthalben „Mayor, Aldermen and Burgesses* genannt. S. Aeltermanı.
Aldinen (Aldinae, editiones Aldinae) heißen in ber Kiterargefchichte Die von be
Familie Manucci (Manutius) zu Venedig in dem Zeitraume von beinahe 100 Jahren (von
1494 bis nach 1590) herausgegebenen Drude, und zwar nad) den Vornamen Aldo, den
der ältefte ſowohl al8 der dritte der Typographen aus jener Familie gemeinfan führten,
‚während der mittlere, Paul, in feinen Publicationen fletd die Anfangsbuchflaben A, I.
d. i. Aldi Nlius, feinem Namen nachſetzte. Die Druckwerke der berühmten Offizin, ein
ein Hauptaugenmerk aller Bibliophilen, im Ganzen 908 an der Zahl (vgl. das Va—
zeichniß der ächten Aldinen bei Ebert im Anhange zum erften Bande feines „2iblie
graphifchen Lerifond", S. 104663), unterfheiden fich nach den drei Typographea
wie nah dem Grade des Werthes und der Seltenheit. Dem Inhalte nach gehören
fie vorzugöweife der claſſiſchen Philologie und der neueren Italienifchen Literatur an.
Correctheit und Schönheit des Druckes auf ſtarkem und feinem Papier zeichnet namen
lich die Ausgaben des ältern Aldus und des Paulus Manutius, weniger fchon bie
ded jüngeren Aldus aud. Aldus Pius Manutiud (geb. um 1477, gef. im
April 1515), deſſen bewunderungsmwürbiger Thätigkeit die Offizin ihren Ruf und ihr
fefte Begründung verbankte, ift überhaupt für die Gefchichte der Typographie von hoher
Bedeutung. Er war der Erſte, welcher ſchoͤne und gleichmäßige griechifche Typen in
9 verfchiedenen Arten herftellte und auch bei der Eleinften Gattung derſelben Zierlickeit
mit großer Schärfe und. Deutlichkeit zu verbinden verftand, wie dieſes u. A. feine Aut:
gabe des Ariftotelifchen Commentatord Ammonius vom Sabre 1503 beweiſt. Auch
verbefferte er die Antiqua und wandte zuerft die fog. italienifche Gurftvfchrift, eine Et⸗
findung des Bolognefer Stempelfchneivers Francesco, an. Zu den lateinifchen Werken
benußte er 14 Tppengattungen. Ban fchreibt ihm -ferner die Vervollkommnung ber
Interpunction durch Einführung des Colons und Semicolons zu. So viel über dad
Aeußere feiner umfaffenden Thätigkeit; was den Inhalt der im Zeitrgume von 20 Jahren
*
ti
658 Aldobrandini. Alemannen.
fallen in die Jahre 1494— 1502. Im Ganzen baben nur einige wenige Werke darunter
Holzſchnitte; viele und vortreffliche weiſt nur die Hypnerotomachia Poliphili (1499)
auf, einige fchöne Abbildungen die Ausgabe des Caeſar vom Jahre 1559, des Dante
vom Jahre 1515, der Anhang zu G. Valla, de expetendis et fugiendis rebus opus
(1501) u. e. a. Die reichhaltigfte Sammlung von Albinen ift im Beflge des Groß⸗
herzogd von Toscana, zu Florenz. Neuerdingd bat der Buchhändler Renouard zu
Paris die Ausgaben faft vollftändig gefammelt und ald Frucht diefer Bemühungen bie
Annales de l’imprimerie des Aldes (3. Ausg. 1834 in 1 Bande) publicirt. Litera⸗
rifch bibliographiſche Nachweife und Verzeichniſſe der Aldinen finnet man außerdem kei
Panzer im 3. Bande feiner Annales typographici und in Hain's Repertorium
bibliographicum (4 .Bde., Stuttg. u. Tüb., 1826—38). Viele feltene Ausgaben
giebt ein Katalog der Triefter antiquarifchen Buchhandlung von Colombo Even (1858)
an. Iw der im April und Mai 1858 zu Köln verfleigerten bebeutenden Bibliothek
des verflorbenen Frhrn. von Coels v. d. Brügghen zu Aachen befanden ſich 140 Aldinen,
darunter viele hoͤchſt ſeltene Exemplare.
Aldobrandini, ein altes florentiniſches, jetzt ausgeſtorbenes Popolanengeſchlecht.
Der legte Fürft U. war Giovanni George, der die herzoglichen Titel von Carpi⸗
netti und Roſſano in Neapel führte. Die bedeutenden Güter, fo wie die Titel fielen
1681 an dad Haus Borghefe, deflen zweiter Sohn feitdem Fürſt Aldobrandini
beißt. Gegenwärtig führt der Prinz Camillo Borgheſe den Titel eines Fuürſten Aldo⸗
brandint, belanntlih war berfelbe vom 10. März bis zum 3. Mai 1848 in flinmifcher
Zeit päpftlicher Kriegdminifter..
Das Stammmappen der N. zeigt einen golbenen rechten Schrägbalfen im blauen
Felde, der von ſechs goldenen Sternen begleitet ift.
Aldobrendiniiche Hochzeit, ein Hauptgemälde aus der beifexen römifchen Zeit.
Es murde in dem. ehemaligen Garten des Mäcenas auf dem esquiliniſchen Hügel, 16606,
gefunden, kam zuerft in den Bells des Fürften Aldobrandini und ift jet im vatifani-
‚schen Mufeum. Es ift ein Wandgemälde, das mit Maflerfarben leicht und dünn mit
feinem Sinne fir Harmonie und Bedeutung der Karben gemalt if. An fünftlerifchem
Werthe Tann e8 den beſten Erzeugnifien der neueren Kunft an die Seite geſetzt werben
und läßt ahnen, daß die Malerei der Alten auf keiner geringeren Stufe ftand, als die
Seulptur und Architektur derſelben. Das Bild vereint in der Witte die Braut im
Brautgemach mit der Zurichtung zum Babe in einem linken Nebenzimmer und ber
Vorbereitung zum Hymenaͤos in einem rechten Nebenzimmer, wo ſich auch der fehn-
fühdtig harrende Bräutigam befindet. Die verfchiedenen Zimmer find nur leife durch
die veränderte PBerfpective der Hinterwand angedeutet. Die halb entkleivete Braut figt
nah D. Muller's Deutung mit der verhüllten Aphrodite, die ſie überredet, auf dem
Hochzeitbette, zur Seite flieht Charis, Die fle falben wild. Winfelmann erklärt dad
Gemäbe für Die Hochzeit ves Peleus und der Thetid, Biondi für die von Manlius
und Julia, Böttiger für eine allegorifch- mythiſche Compofttion. Vielleicht iſt es auch
nur eine Darftellung der Gochzeitgebräucdhe, alfo ein eigentliched Genrebild. Wem
manche Kunftfritifer das Bild für eine Nachahmung Echion’s halten, der im 4. Yabr:
hundert v. Chr. lebte und Durch Darftellung Eeufcher Iungfräulichkeit berühmt war, fo
müfjen fle vorausſetzen, daß die Zeitgenofien des Fchion eigenthümliche Begriffe von
letzterer Eigenſchaft haben, um Echion's keuſche Manier in der aldobrandiniſchen Hoch⸗
zeit wiederzufinden. Eine gelungene Nachbildung befindet ſich im Muſeum zu Berlin.
Aldringer, ſ. Clary.
Alemannen auch Alamannen: über den Urfprung dieſes Namens eined deutſchen
Erobererſtammes, dem zulegt Die Gauen des Oberrheind zufielen, bat man fich noch nicht
einigen können. Allemannen fchrieb man biöher gewöhnlich, weil man in dem Namen
„allerlei Männer, ein Maͤnnerbund“ den Umftand ausgebrüdt fand, Daß dies Volk auf
einer Bereinigung von allerlei Stämmen hervorgegangen iſt, Die ohne eine georbnete
politifche Verbindung nur durch Das gemeinfame Intereffe ihrer Häuptlinge — (reguli.
subreguli, von den Nömern genannt) — nad) dem Süden aufbrachen. Jegt ift es
üblicher, Alemannen zu fchreiben, ohne daß man darüber gewiß if, ob das Al eine Ber-
ftärfungsftlbe ift, fo daß der Name fo viel ald Ur- Männer, Kraft» Männer bebektet,
66. Alemannen.
hat ſich mit der Zeit ſo geſtaltet, daß die Urner Alpen Rhätien und Alemannien ſchie⸗
den. Das erobernde Vorſchreiten des Alemanniſchen gegen das Romanenthum in der
Schweiz dauerte bis in's 15. Jahrhundert. Dem romaniſchen und burgundiſchen Idiom
gegenüber war das alemanniſche ſtark, dem fraͤnkiſchen und ſchwaͤbiſchen Dialekt gegen-
über ſchwach.
Die Art und der Charakter, mit denen die Alemannen in die Geſchichte traten,
iſt ihnen auch ſpäter bis in die neueſte Zeit geblieben.
„Imn Angriffskriege iſt der Alemanne immer unglücklich geweſen, und es fehlte ihm
für denſelben das Geſchick und die Brauchbarkeit des Rheinfranken. Dagegen hat er
in der Vertheidigung feſter Plaͤtze, ſo wie im Defenſivkriege immer die höchſte Bravour
an den Tag gelegt; wir erinnern z. B. nur an die Schlachten bei Moorgarten, Sem⸗
pach, Murten, Granſon.
Aus den-Dynaſtieen der Alemannen iſt nur eine hervorgegangen, die im Mittel⸗
alter und noch bis zur neueften Zeit ausgezeichnete Feldherrntalente lieferte, — die
Habsburger (Rudolph, Albreht, Leopold, Erzherzog Karl). In dieſer Dynaftie hat
fih der eigenthümliche Charakter des ganzen Volksſtammes, den die Anbänglichfeit an
die Heimath und die Treue zu feinem Fürſten und zur Verfaflung auszeichnet, ale
eonfervative Kraft und Standhaftigkeit in der Vertheidigung der erworbenen und er=
erbten echte dargeftellt.
- Sowohl in der Anhänglichkeit der Alemannen an die hergebrachten Inftitutionen
und an die Ueberlieferung, — (einer Anhänglichkeit, die fich in der Treue von Brei-
ſach und Freiburg während des Mittelalterd und im 30jährigen Kriege zu dem Hauſe
Habsburg bewährt und noch jept in Freiburg und in einzelnen Theilen der Schweiz
erhalten bat,) — aber auch in ihrem tiefen und friedlichen Gemüth ift ihre Religiofität
Begründet. Zeugen verfelben find die berühmten Prediger Alemanniend, Sujo von Eon-
ſtanz, Bertold aus dem Breisgau, denen oft 10 bi8 20 Taufend Zuhörer folgten.
Während des Streited zwifchen Gregor VII. und dem Kaifer Heinrich hat Aleman-
nien fih in der Vertheidigung des päpftliden Stuhles hervorgethan. Die Klöfter
Schaffhauſen, Reichenau, St. Blaften, Peteröhaufen, Murbach, Hirfau und die Dom-
ſchule von Conſtanz haben die bedeutendſten Schriftſteller gegen die Heinricianer
geliefert.
Die ſpaͤtere kirchliche Legende hat über die Bekehrung der Alemannen zum
Chriſtenthum irethümliche Anfichten verbreitet. Schon durch die Roͤmer und Gelten,
zwifchen 280-408, waren die Alemannen mit dem Chriftentbum befannt geworben;
noch mehr war dies der Fall auf ihrem Streifzug durch Gallien. Die unter den
Alemannen wohnenden Eelten, Romanen und Mifchvölfer hatten bereits das Chriften-
thum angenommen; bei der Verfolgung unter Diocletian (305) gab ed in Conſtanz
eine zahlreiche chriftlicde Gemeinde; die Edicte des Theodoſtus gegen den heidnifchen
Eultus am Ende ded 4. Jahrhundertd wurden in dem Lande des Öberrheind voll
zogen; nur fland das Ehriftenthum außerhalb der Berührung mit dem Staat, da die
berifchende Klaffe, die der Alemannen, beidnifch war. Im Laufe des 6. Jahrhunderts
haben jedoch auch diefe allmählich den Ehriftenglauben angenommen, ohne daß es zu
ihrer Belehrung der irifchen Mifftonäre bedurfte. Dieſe Lebteren, wie Fridolin, in
den Jahren 526—536 Stifter des Klofters Säfingen, nad ihm Gallus, Gründer von
St. Ballm, Offo, im Jahre 620 Stifter des Klofters Schüttern, waren allerdings
in Alemannien fehr thätig; fie halfen dem Prieftermangel ab und gründeten die Klöfter,
die für die Eultur des Landes äußerft wichtig wurden. Ihre Lebensbefchreibungen find
jenoch ohne geſchichtlichen Werth, exft im 12. Sahrhundert entftanden und die Wieder-
bolung eines ſtehenden Legendentypus.
Nur fehr langfam vermochten ſich die Alemannen aus dem Verfall ihrer natio⸗
nalen Kraft zu erholen. Die Folgen der Niederlage von 496 ſtellten ſich im Laufe
des 6. JIahrhundertd ein; gezwungene Bundesgenoffen der Franken, waren die Ale
mannen ber Uebermacht dieſes Stammes preißgegeben und hörten fle auf, einen eignen
nationalen Staat zu bilden; unter Pipin und Karl dem Großen verloren ſie auch ihre
Serzoge, die zulegt nur eine Titularwürbe befaßen, und ward ihr Land von frankiſchen
Gaugrafen und Send⸗,und Kammerboten verwaltet.
*
Hembert.
Bon 917 — 1080 Hatte Alemannien wieder Herzoge; von dieſen, deren fi
auf einander folgten, waren aber nur drei, die wirflich dem einheimifchen Ade
der Baar und Mheinfelden angehörten. Viele regierten nur furze Zeit oder
Bormundfchaft, oder waren lange Zeit außerhalb Landes zu Felde; Die einbein
Grafen und Dynaften waren zu mächtig, um eine ftarfe herzogliche Gewalt auffe
zu laflen; faft immer aus Fremden beftehend, ohne Allodialgüter und ohne PB
rität im Lande, Eonnten die Herzoge Feine dauernde Organifation gründen. Die
wiegende Stellung der einheimifchen Dynaftieen der Habsburger, Fürftenberg, 2
Württemberg, und die Uebermacht, die dad fchwähifche Herzogthum unter den “
flaufen gewann, machten dem alemannifchen Herzogthum ein Ende.
Nachdem Alemannien feine ‚politifche Selbfiftändigfeit verloren Hatte und g
theild in das Herzogthum Schwaben aufgegangen war, bat es fich durch feine (
und Bündniffe, dur Handel und Induftrie feine Bedeutung für Deutfchland ge
Sein Handel ging hauptſaͤchlich nach Italien, über den Brenner nach Venedig, w
Fontego dei Tedeschi (Tudjladen), dad große alemannische Kaufhaus, war, uni
Chiavenna nah Mailand, nördlich Dagegen den Rhein hinunter, und nah Nürn]
Doch auch in den Städten gab ſich die Unfähigkeit des alemannifchen ı
med zu einer umfafjenden politifchen Production zu erkennen. Ihre Neigung zu
föderationen führte nur zu einer Gruppe von verfchiedenen Bündniffen; in der ©
machte fich die Eidgenoflenfchaft als ein felbftftänpiger Cryſtalliſationspunkt gu
in den Jahren 1329 u. 1347 fchloffen Straßburg, Bafel, Freiburg, Zürich, Bern, Solo
Conſtanz, Lindau, Vieberlingen und die Eidgenoffen einen Bund. Auf dem Sti
zu Augsburg (1331) näherten fih den alemannifchen Städten Die ſchwaͤbiſchen €
bis zum Schluß des 14. Jahrhunderts erhielt aber der ſchwaͤbiſche Stäbtebun
Uebergewicht, und neben ihm beftanden die Bündniſſe der Seeflädte, Die vier
Rädte am Rhein nur als Fleinere Conföderationen. Der Macht des fchwä
Bundes ift es auch zuzufchreiben, daß die alemannifchen Städte im Norden des 2
ſee's nicht ihrer Neigung folgen durften, die ihnen im 14. und 15. Jahrhunde
Anschluß an die Eidgenofjenfchaft wünfchenswertb machte — einer Neigung, '
jenen Gegenden auch jegt noch nicht ganz ausgeftorben iſt.
Noch zuleßt, ehe die alemannifchen Städte durch die Auffindung des Ge
nah Oſtindien und durch die Entdeckung Amerika's ihre Bedeutung für den
bandel verloren, erwarben fie ſich durch die Berbreitung der Buchdruderfunft
romanijchen Ländern ein großes Verdienſt. Die erſten Gründer von Buchbrui
außerhalb Dentfchlands waren faft fümmtlich Alemannen, fo Heinrich Alding
d’Alemannia) in Meſſina 1473, Leonard, Achates und Friedrich von Bafel in 2
1472, Briedrih Biel in Burgos 1485, Martin Crank von Freiburg im ®., |
von Gonftanz in Paris 1470, Ulrich Hahn (Gallus) in Rom 1467, Johann €
in Barcelona 1468 u. f. w. 'u. f. w.
Dem Anfehen, welched- die Alemannen durch ihren Handel und Verkel
durch ihre Verbreitung der Culturmittel bei den romaniſchen Völkern gewannen,
fie die Ehre zu verdamfen, daß der romanische Name für Deutichland ihrem Sta
namen nachgebildet if. Alles deutfche war für die Romanen alemannifch.
Alembert (Sean Te Rond d’), berühmt als Mathematiker, jedoch namhaf
Mitherausgeber der franzöftfchen Encyklopädie und als Oberhaupt der parifer Au
vor der Nevolution. Seine Mutter war Claudine Alerandrine Guerin de :
eine Schwefter des Abbe Tenein, der zulegt als Cardinal und Erzbifchof von
farb. Sie war Nonne in dem Klofter zu Montfleurg bei Grenoble gewefen,
aber dad Klofter verlaffen und e8 dahin zu bringen gewußt, daß fle von ihr
lübden frei gefprochen wurde, worauf fle in Außerft Iodern Verhäͤltniſſen zu
lebte. Bon ihren Liebhabern wird meiftend der Dichter Destouches als
d'Alemberts bezeichnet. Geboren am 16. November 1717 zu Paris, ward d'Al
von feiner Mutter ausgeſetzt. Man fand ihn früh Morgens am 17. November ı
Schwelle des Dratoire. Der Polizeicommiffar, der das Kind aufbob, fand
ſchwach, Daß er es nicht ind Findelhaus ſchickte, fondern bei einer Handwer
aufziehen Tief. Nach anderen Berichten hätten die Väter des Oratoire den verl
Ed
62 . “ Alembert.
Findling aufgenommen und für ſeine Erziehung Sorge getragen. Durch ſeine Werke
erregte d'Alembert ſchon frühzeitig Aufſehen; ſeit dem 12. Jahre ind College Mazarin
aufgenommen, entwickelte er ſich ſehr ſchnell; nachdem er ſich der Rechtswiſſenſchaft und
dann auch der Medizin gewidmet hatte, richtete er fein Studium faſt ausſchließlich auf
die Mathematik, bis er zulegt als Akademiker ſich auch als reiner Literator einen Namen
machte. Doch behaupten feine Gegner, die Mathematiker hätten ihn eigentlih nur |
als Literator gerühmt, während die Literatoren auf ihn ſtolz geweſen wären, weil er
als Mathematiker und Mann der eracten Wiflenfchaften ihrem Bunde Anfehn gebe
Indeflen fleht dad Factum feft, daß die von ihm der Akademie der Wiflenfchaften über
reichten beiden Abhandlungen über die Bewegung fefler Körper in einer Flüſſtigkeit un
"über die Integralrechnung verfelben fo bedeutend fchienen,, daß fte ihm in feinem 24.
Jahre 1741 zu ihrem Mitgliede wählte. Seine „Meflerionen über die Urſache
der Winde“ (Paris 1747) verfchaffte ihm den von der Berliner Alabemie aut
gefebten Preis und darauf die Ehre der Mitglievfchaft in derſelben. Seine
matbhematifchen Abhandlungen find in der Sammlung von 8 Bänden zu Paris von
1761— 80 erſchienen. Sowohl fein Drang nach practifchem Einfluß und nad He
ſchaft, ald auch ein univerfelles theoretiſches Bedürfniß, ließen ihn in den mathemat:
fhen Wiflenfchaften Feine dauernde Befriedigung gewinnen. Er mar bierin der richtig
Ausdruck des damaligen franzöfifchen Geiftes, der ohne fchöpferifche Kraft in einer be
ſtimmten Kunft oder Wiffenfchaft mur in Allgemeinheiten lebte, an venfelben das Br
flehende in Kirche, Staat und im gefellichaftliden Leben maß, mit Hülfe dieſer A
gemeinheiten die beſtehenden Ordnungen verurtheilte und auf dieſe oberflächlicye Uni-
verfalität feine Weltherrichaft gründen wollte. In Verbindung mit Diderot und unta
dem Batronat Voltaire’3 gründete d'Alembert die „Encyklopaͤdie“; er felbft ſchrieb die
Vorrede zu diefem feit 1750 erfcheinenden Rieſenwerke, die feinen Auf als Xiterator be⸗
gründete. Die Kämpfe, in die ihn das große Unternehmen mit Geiftlichleit und
Staatöregierung verwidelte, gaben ihm zu mehreren Abhandlungen, z. B. über die
„gens de lettres“, über den Styl und über die Kunft des Ueberfegens Anlaß, in denen
die Literatoren die Präcifion, Klarheit und exacte Schärfe bewunderten, die als bat
Kennzeichen aller feiner Arbeiten galten. Namentlich diefen legteren Arbeiten verdanfı:
er feine Aufnahme in die Academie francaise, deren Secretär er 1772 warb. Fried
rih II., mit dem er in einem vertrauten Briefmechfel fland und der ihn megen feint
perfönlich ehrenhaften Haltung beſonders achtete, Iub ihn zu wiederholten Malen ein,
fih in Berlin nieverzulafien und fi den Verfolgungen und Zurüdfegungen zu mr
ziehen, die er in Frankreich wegen der Enchklopädie erfuhr; Katharina II. trug ihm
die Erziehung ihres Sohnes Alerander an; er zog es aber vor, als akademiſches
Haupt in Barid zu bleiben und feinen anhaltenden Bemühungen ift e8 beſonders zu
zufchreiben, daß die Akademie allmählich faft allein von den Aufklaͤrern, den Delone
miften und den Gegnern des Beftehenden eingenommen wurde. Er flarb am 29. Cr
tober 1783. Condorcet, der ihm fein „Eloge“ widmete, fland und wachte an jer
nem Sterbebette und forgte dafür, daß ihm kein Geifllicher nahen durfte. Bor
fiht und berechnete Zurüdhaltung, dabei aber unermüblicde Ausdauer in de
Verfolgung feines Dperationspland und Müdfjichtslofigkeit im Angriff Hatten ihn
unter feinen Genoſſen in Frankreich eine hervorragende Stellung verſchafft. Er wat
eines der angefehenften Häupter jener im vorigen Jahrhundert durch ganz Europa
weit verbreiteten Klaffe von Männern, die ſich weniger damit befchäftigten, neue Wahr⸗
beiten der Wiflenfchaft zu entdeden ober meh Fr die Wahrheit zu erforfchen und zu
ergründen, als das, wad man für Wahrheit hielt, zu verbreiten und an Höfen wie in
der bürgerlichen Gefellfchaft einzuführen. Im Umgange und im Briefmechfel mit ben
Großen, wie in feiner Defenfive gegen die franzöflfche Regierung und Geiftlichkeit hielt
er es für Fein Unrecht, den vermeintlichen Borurtheilen zu jchmeicheln, um ihnen befte
gewiflere Streiche zu verfeßen. Gr folgte dem Grundſatz feiner Genofien, nie mehrer
Vorurtbeile zugleich, oder auch nur Eines ganz zu bedrohen. Die Geiftlichfeit hoffte
er zu befchwichtigen, indem er in der Religion Nichts als eine halbe Duldung for-
derte, den Argwohn der politifchen Machthaber fchläaferte er ein, indem er fi den An-
ſchein gab, nur eine Halbfreiheit zu wollen. Die Zürften ſchonte und lobte er, wenn
664 Alem⸗Tejo.
Evora, deſſen Erbauung dem Quintns Sertorind zugeſchrieben wird, eins der ſchoͤnſten
Baudenkmale in Portugal, auch Ueberreſte eines Dianen⸗Tempels ebendaſelbſt. Dieſen
höhern Alem = Tejo entfpringen mehrere Slüffe, die faft alle in der Richtung von Of
nach Welt, der vorherrſchenden in ber ganzen tberifchen Halbinſel, ſtrömen theild un-
mittelbar in den Ocean, theild in den Tejo, im Winter anfchwellen, im Sommer mehr
oder weniger verfiegen, immer aber die innere Verbindung des Landes erjchweren ober
ganz hemmen. Nur der Sado, vom algarbifchen Scheidegebtrge berabfommend, fließt
nördlih, zulegt aber auch meftlih zur Bucht von Setubal. Von dieſem Fluſſe heijt
e8, daß er fchiffbar jet; man fügt aber Hinzu, daß er von Garviäo bis Alcacer do Sal,
wo fein Wefllauf beginnt, canalifirt werden müſſe. Der Tejo durchflrömt die Provinz
auf Furzer, die Guadiana Dagegen auf längerer Strede; beide Ströme bebürfen abır
auch einer vollftändigen Regulirung, wenn fle für den Wafferverfehr nutzbar werden
folfen. Was aber für einen großen Handel können 620 Menfchen auf der Duabrat-
meile betreiben? Ihre Korn- und andere Srüchte — Farren fle nach den Stäbten,
auch nad Liffabon! Einen Seehafen bat Alem-Tejo ganz und gar nicht, obwohl feine
atlantifche Küfte gegen 11 Meilen lang if. Nur Fifcherbarfen können in Santiaje
de Eagen, Sines und in Villanova de Milliontes verkehren.
Der Boden zwifchen jenem höheren Granitplateau, dad in den Serrad von Por-
talegre und Oſſa noch 2000° Höhe über der Meeresfläche erreichen mag, in den Berg—
flächen zwifchen der Guabiana und den Sado aber, u. U. bei Beja, auf 900° herab⸗
gefunfen ift, und den fandigen Ebenen des unteren Tagus, welcher ſüdwaͤrts Die gan
Provinz erfüllt, ift mit Höhen von Schiefern und Sandfteinen der Graumade überbeit,
deren wellenförmiged Anſehen überall die vollendetfte Einförmigfeit zeigt, und der
Oberfläche der Luneburger Haide gleicht. Hier und da ift Diefer Boden mit einer
fruchtbaten Thonfchicht bedeckt, oder mit Gefchieben, oder mit feftem Sand und rotdem,
eifenhaltigen Thon, bier und da auch mit Sümpfen, in denen ſich Najeneifenftein
"erzeugt. Korkwälder, welche einft einen Theil dieſes Strich8 beFleideten, find zur Koh⸗
Ienbereitung niedergebrannt; alles aufmwuchernde Geſträuch wird an den fruchtbaren
Stellen alle acht Jahre durch Feuer verwüftet und mit der Aſche ein kleines Feld ge
düngt, um da dann ein Mal eine Ernte zu gewinnen, bie aber höchftens nur das
achte Korn bringt. Diele Stellen würben, beffer bebaut, auch Frucht tragen, aber jeht
ift dieſe weite Landſtrecke eine traurige, oft fehauerliche Einöde, die nur im Frühling
einigen Reiz gewinnt, weil dann der Kadanftrauch, der fle als Heerdenpflanze, wie das
Haidefraut im Norden, weit und breit überzieht, feine großen, prachtvollen Blüthen
treibt, deren Einerleibeit Doch auf die Länge auch mit Ueberdruß erfüllt. Keine Heer⸗
firaße, Fein Weg führt durch diefe Einöde, jelten liegen elende Ortfchaften in ihr ver
‚eingelt, nur Schafe und Ziegenheerven, erftere an die 80,000 Stüd, letztere an die
260,000 Stüd zählen, bevölfern. fie; Bienen fammeln auf ihren weiten Triften reich
lichen Honig ein. Sie ift der Sammelplat herumſtreifender Bettler und die unſicherſte
Gegend des ganzen, fonft frienfamen Portugals. Erſt in den Thalgehängen, melde
. von den Haiden in die tieferen Stellen führen, zeigen fich andere Gewächje, an den
Hängen die immergrüne Eiche, der wilde Delbaum, und wo Wafler den Boden be
fruchtet und die Lüfte Fühlt, der Myrthenſtrauch.
Auf diefem unwirthbaren, für Portugal fo bezeichnenden Boden, war ed, wo
auf dem Campo de Ourique, bei Caftroverbe, die Unabhängigkeit des Landes von der
Herrfchaft der Araber durch eine kühne Schlacht, am 25. Juli 1139, erfochten und
die portugieflfche Monarchie begründet warb, durch Alfons J., ven erſten König von
Portugal, der fih von feinen Soldaten auf dem Schlachtfelde als König audrufen
ließ, eine Begebenheit, welche nicht nur durch den erften epifchen Dichter ver Nation,
im dritten Geſang der Luiflade, verberrlicht ward, fondern deren geringfte Einzelheit
auch der portugieflfche Landmann bis quf den heutigen Tag lebendig inne hat; die Cortes
von Lamego beftätigten den König 1143; aber auch der heilige Vater zu Nom that
e8, unter der Bedingung, daß ſich Alfons als Vafall der Kirche erflären mußte. Das
fur noͤthigte der römische Biſchof den König von Caſtilien, die Unabhängigkeit Por⸗
tugals anzuerkennen.
AlemsTefo wird von der Ifotherme von 120 des achtzigtheiligen Thermometer⸗
> Hem-Teis.
Maßes gefchnitten, und feine mittlere Sommer- Temperatur fteigt auf 17°,
mittlere Temperatur des Winters ‚gebt wohl nirgends, die höheren Plateau - ©
auögenommen, unter 9% über dem Gefrierpunkte herab. Alem⸗Tejo bat demna
bloß ein warmes, fondern wirflich ein heißes Klima, das einige Reiſende unter
fen limftänden fogar ein glühbendes nennen. Die Sommerbige, die im Mai
und erft im October nachläßt, trocknet alles Rand längs des Meeres und in
tern Hügel» Region aus, das Feld wird dürre und man ſieht nirgends einen
Halm, felbft dad Laub der immergrünen Bäume wird fahl. Die Hitze bi
Aufhören an unter einem ewig beitern Himmel; denn in diefer Jahreszeit f
fein Tropfen zur Erde; die Negenzeit if in Alem⸗Tejo, wie in ganz Portugal
Winter, im Frühling und Herbft nur bis und um die Zeit der Sonnen
nach den NRegengüffen des Herbſt⸗Aequinoctiums bedeckt fich der Boden mit
Grün. Die Oftwinde,. die die heiße Luft vom Caftilinifchen Hochlande herab‘
wären in der That unerträglich, wechfelten fie nicht mit den Weftwinden, meld
den Dcean fließend, die Luft abzufühlen vermögen, und trete nicht Abends und
die Wärmeftrahlung gegen das unbevedte Himmelsgewoͤlbe ein, wodurch Die ı
Wirkung der Abkühlung hervorgebracht wird. In den fumpfigen Gegenden E
bei folcher Temperatur natürlich viele Fieber. ‘
Bon Mineralproducten der Provinz Alem⸗Tejo rühmt man verfchieden
von Marmor, namentlich aus den Brühen von Eſtremoz, Montes Claros, Bi
cofa, worunter offenbar Kalkftein der Graumwade, f. g. Uebergangsfalf, zu verfk
Feine Thon- und Fayance⸗, auch Borzellanerde ift bei Eſtremoz und Moni
Novo häufig. Kupfer, in der. Zechfteinformation (2), findet fich bei Portalegre,
Srandola; Blei bei Morvaäo; Zinn bei Montforte. Mineralifhe Wafler, aud
quellen, kommen an mehreren Orten zum Borfchein.
Der Ackerbau ift in Portugal niemald blühend gemwefen, und vornehmlich,
Provinz Alem⸗Tejo ftetd vernachläjfigt worden. Man rechnet, Daß von der ©
Bodenfläche diefer Provinz nur 6 Procent mit Körnerfrächten beftellt find. Die
urfache dieſer Erfcheinung iſt, daß es an einer Klafie eigentlicher Aderbautrı
fehlt, weldhe an Grund und Boden . ein Interefje nehmen und durch deſſen
Beftellung die Mittel zum Wohlftande ihrer Familie begründen fönnen. Der-
befigenne Adel erfand, wie und WMinutoli erzählt, eine fo große Menge von Sa
Abgaben, perfönlichen Leiftungen und Befchränfungen, daß der Lanpmann, der |
den für den adligen Heren pachtweiſe beftellte, ſich in einer perfönlichen Abhaı
und ohne eignen Grundbefiß auf die Gnade des Grundadeld angemiefen ſah.
viel befjer ging ed dem Pächter der bißherigen Kirchen⸗ und Kloftergüter, Die e
einen fehr beträchtlichen Theil des anbaufähigen Bodens ausmachten. Zu diefer
urfache kommen noch andere Sinderniffe, welche fich der Entwidlung der Lar
Ihaft auf eine fehr hemmende Weife entgegenftellen: der Mangel an Verbindung
an einer genügend eingerichteten Xandpofizei, an einer agrarifchen Gefeßgebun
Mangel an Waffer zu Beriefelungen, an Weiden, an Vieh, an Dünger, die
Kenntniß der in anderen Ländern gewonnenen landwirthfchaftlichen Erfahrungen
der Mangel an Wirthfchaftsprincipien, die beſtehenden Gemeinve-Hütungen, die
kurzen Bachtfriften. In Alem⸗Tejo, das troßdem als Kornkammer Portugals gi
man vorzugsweife Weizen, diejenige Kornart, welche in Portugal am meiften
wird, Doch aber auch viel Roggen, der mit einer geringern Bodenklaſſe vorlieb
Heid wird an den Ufern des Sabo und des Mibeiro de Sor fultivirt. Die
Emte ift in Alem⸗Tejo ein Volksfeft, indem während des Ausbrechend aus den
auf den Tennen mufleirt und getanzt wird. Mais ſowohl als Roggen und Ger
nen bier ald Viehfutter, indem” von Yutterfräuterbau, von Wiefenfultur und He
nung gar nicht die Rede iſt. Erbfen und Bohnen bilden mehlhaltige Gemi
beliebt find; die Kartoffel weiß man noch nicht ihrem ganzen Werthe nach zu f
Melonen und Kürbiffe werden als Felvfrüchte behandelt. Die Obfibaumzudht i
tugal bat überall, wo man fi damit befchäftigt, die dankbarften Nefultate <
felbft auf den heißen Ebenen Alem⸗-Tejo's, ohne daß ſſie jeboch bier zu irger
Bedeutung gelangt ift, was auch von der Eultur des Orangenbaums gejagt
\
bon
“66 Alem⸗Tejo.
muß. Die indiſche Feige, als Zaunpflanze und zur Nahrung eben ſo geeignet, wie
zur Cochenillezucht, iſt beſonders in Alem⸗Tejo und in Algarbe heimiſch, in beiden
Provinzen giebt es auch viele Bananen und Olivenbaͤume von hohem Wuchs, mit
großen, fleifhigen Früchten. Daß es in einem Südlande, wie Alem⸗Tejo, nicht an
Weinbau fehlen werde, ift von felbft Elar, Doch gehören die Sorten, die daſelbſt ge
wonnen werden, zu den f. g. Laribweinen und fommen nicht in den Handel. Don
üppiger Pracht find Die Kaftanienbäume auf den Plateau von Portalegre. Ihre
Früchte jo wie die Eicheln der Korkeiche und Stieleiche, welche mit dem Kaftanien-
baume ganze Wälder bilden, bieten Die Hauptnahrung für die Schweine, wegen bern
Maſt die Provinz berühmt ift: Schinken von Alem⸗Tejo wetteifert mit dem Schinken
von Bayonne, mit unferm weftfälifchen Schinken. In Alem=-Tejo ift ein landeöhen:
liches und ein Privat» Geftüt, ein drittes, Privateigentbum des Königs, in Mafra bi
Liſſabon; das find die einzigen Anftalten in ganz Portugal zur Erzielung eines tüch⸗
tigen Pferpefchlagd, an dem es im Lande gar fehr mangelt; überhaupt find in Por
tugal Pferde felten, Aleni- Tejo bat ihrer etwas über 10,000, dagegen 15,500 Raul
thiere und 30,000 Efel. Der Rindviehſtand beläuft fih auf etwa 90,000 Haupt
Was die technifche Induſtrie betrifft, fo ſoll in Wollenftoffen Portalegre Tüchtiges
leiften ; dieſer Gewerbözweig ift daſelbſt fehr alt. J
Mit dem Straßenbauweſen ſieht ed in Alem-Tejo gar jaͤmmerlich aus. Bin
toli erzählte und 1855, Daß die Negierung damit umginge, folgende Hauptfrafn
funftmäßig einrichten zu laffen: von Ponte de Sor über Erato nach Portalegre; —
yon Aldeagalega über Montemor, Eftremoz nach Elvas und weiter nach Badajoz in
Spanien; — von Montemor o novo nad Evora; — von Alcacer de Sal übe
Porto do Mey, Ferreira nach Bea. Ob man, mit Ausnahme der fpanifchen Strafe
über Elvas, bei den übrigen an’8 Werk gegangen, ift dieſſeits nicht befannt, und
wenn’8 auch gefcheben, fo läßt ſich davon für die nächte Zukunft nicht viel erwarten,
liefet man bei Minutoli dad Verfahren, welches man beim Wegebau befolgt, und das
in.der That für un's Deutjche an’d Komifche, an's Drollige grenzt, wie pompbaft auf
die Ueberfichten von vollendeten Wegeſtrecken Elingen, welche die Liſſabonner Staats⸗
zeitung allmonatlich verfündet. | W
Das Königreich Portugal iſt in Verwaltungs-Diſtricte, und dieſe find in Gr
meinven oder Bürgermeiftereien (Eonfelho8) getheilt. Alem⸗Tejo zerfällt in drei Di-
ftriete: Beja mit 17, Evora mit 14 und Portalegre mit 19 Gemeinden, die ganze
Provinz enthält mithin 50 politifche Gemeinden. Ein jeder der Berwaltungs-Diftrict
bildet zugleich einen Gerichtöbezirk, Davon wiederum ein jeder in Gerichtöfprengel (Co
marcad), Gerichtöämter (Julgados) und Ortörichtereien (Freguezias) zerfallen. Im
Ganzen find in Aem-Tejo 13 Sprengel, 50 Aemter und 315 Ortsrichter. Ju
Kirchenprovinz Evora, woſelbſt das Bistum 1511. zu einem Erzbisthun erhoben
wurde, gehören die Bisthümer Elvas feit 1570, und Beja feit 1770, auch bie Diöceſe
Algarbe, deren Kathedrale feit 1580 in Faro if. Das Bistum Portalegre, 1591
gegründet, ift der Provinzia Lisbonnefe untergeben. Die Umgrenzung der Diöceles
flimmt aber feineöweges mit der politifchen Eintheilung überein. Zur Metropolitan
firhe Evora gehören 1361 Pfarrer und 72 Goadjutoren, die über die Verwaltungs⸗
Bezirke Evora, Beja, Portalegre und über die von Lisboa und Santarem im Portw
giefljchen Eſtremadura verbreitet find. Zur Diöcefe Elvas gehören 37 Pfarrer und 4
Goadjutoren in den Diftrieten Portalegre und Evora; zur Diösefe Beja 118 Pfarr
und 10 Goadjutoren in den Diſtricten Beja, Evora und Kiffabon; und zur Diörele
PBortalegre 36 Pfarrer und 4 Coadjutoren bloß im Verwaltungs » Diftrict Portalege.
Die Schule fteht in Portugal durchaus abgefondert vom Einfluß der Kirche, ob bie
überhaupt, und namentlich hinſichts der Vorbildung der jungen Theologen in einem
Lande durchführbar if, wo die römifch = Eatholifch » apoftolijche, Die allein feligmachende,
die Staatd- und einzig Öffentlich geduldete Religion ift, und daneben eine andere nid
befannt werden darf, das ift eine Frage, welche die portugieflfchen Staatsreformatoren
in Erwägung nehmen müffen. Wollen und fünnen fie dieſe Maßregel fixeng durch⸗
führen, fo leitet ſie folgerichtig auch auf eine Kirchenreformation. Im Jahre 1854
gab «8 in Alem-Tejo 113 Glementarfchulen, darunter 3 für Mädchen, mit 2490
a
668 Aleppo. |
» notten bin und ber fchwanfend, ed bald mit dieſen, bald mit jenen hielten, und des⸗
halb die Politiker oder die Mißyergnügten genannt wurden. Nach und nad aber ging
der Herzog von Alençon ganz auf Seite der Hugenotten über und errang durch den
befannten Vertrag von. 6. Mai 1576, der den Proteftanten die Neligiondfreibeit fichern
ſollte, für fich die Lande Anjou, Maine, Tourraine und Berry ald Apanage. Nach
dDiefem Vertrag ging der Herzog von Alencon nad) Flandern, wo er nahe Daran war,
feine Pläne auf eine Souveränetät burchzufegen,; Fortan nannte er ſich einen Herzog
von Brabant und Grafen von Flandern, hätte er fich entfchließen können, Proteftant zu
merden, er wäre mit Hülfe der niederländifchen Proteftanten Sieger geblieben. Da ibn
aber die Königin Elifabeth, die ihm zuvor Hoffnung auf ihre Hand gemacht, in Stiche
lieg, er auch fort und fort Intriguen fpielte und auf geheime Raͤnke das höchfte Ber:
trauen fegte, jo wurden Die Niederländer mißtrauifch, ließen ihn fallen, und der Bruder
von drei Königen ftarb unbemerft und umbeflagt am 11. Junius 1584 zu Chateau⸗
Thierry. |
In neuefter Zeit verlieb 1844 Louis Philipp von Orleans, als König der
Franzoſen, feinem Enfel, dem zweiten Sohne des Herzogs von Nemours, dem Prin
zen Ferdinand Bhilipp Maria von Orleans, geb. am 12. Juli 1844, den Titel eine
Herzogs von Alengon, den derfelbe auch gegenwärtig noch führt. on
Das Wappen des alten Grafen von X. zeigt drei rothe Sparren in ftlbernem
Felde, die Herzöge von U. aus dem Haufe Valois führten den franzöfifchen Lilienſchild
mit einer rothen Einfafjung, in welcher acht filberne Pfennige.
Außerdem gab ed eine Familie Alencon in Lothringen; fie führte im Wappen
einen rothen Sparren im filbernen Feld, begleitet von drei geftümmelten: jchwarzen
Adlern. Nach Aufhebung des Edictes von Nantes refugirte fie ſich in Brandenburg,
ift aber in hieſigen Landen erlofchen.
Aleppo oder Haleb, eind von den achtzehn Ejalets (Statthalterfchaften), in die
das ottomannifche Neich in Aflen zerfällt, macht den nörblichiten Theil des alten
Syriens aus, iſt 528 deutfche Geviertmeilen groß und flößt im Süden an das Ejakt
Scham oder Damaskus, im Welten an das Mittelländifche Meer und im Norden an
Anadoli, während im Often der Euphrat die Grenze bilbet. Außer der Stabt gleichen
Namens liegen in dem Ejalet die Mefldenz der Seleucivenfünige, das alte berühmt
Antiochia, das fünf Stunden im Umfange und in dem erften Jahrhundert der chrift⸗
- lichen Zeitrechnung mehr wie 600,000 Einwohner zählte, das jegige Antakiah, deſſen
‚Bevölkerung auf 10,000 Seelen gejchmolzen ift, ferner der Seehafen Antafiah’s, Suedik
(Seleueia), Beilan, im Alterthum fo berühmt unter dem Namen ber ſyriſchen Pforte,
das Eleine, mitten in pefthauchenden Sümpfen liegende Iskenderije, Iskenderum, Aleran-
drette von den Seeleuten zur Zeit feiner Blüthe Alexandria ad Issum genannt, wichtig
duch feinen Hafen und ald Hauptftapelplag für die aus Aleppo nach dem Abendlande
derfendeten Waaren, und Killis, mit 12,000 Ew., blühen durch feine zahlreichen Re
nufakturen und Handel. Die Meflvenz ves General= Gouverneurs dieſer Statthalter
ſchaft iſt in
Aleppo, dieſer alten hochberühmten Stadt, die von den alten arabiſchen Schrift
flelfern wegen ihrer Größe, ihrer Volkszahl, ihrer Schönheit und des Einfluſſes, den
ihe ein auögebreiteter Welthandel und hieraus entfpringender Reichthum und Racht
auf die Schicfale des Orients verfchaffte, fo hoch gepriefen wurde und die jegt, obgleih
Immer noch nach Damaskus die bei Weitem bebeutendfte Stadt Syriens, fo von ihrer
Macht und Herrlichkeit zurückgekommen ift, daß ed Mühe halt, fle in ihren Weberreften
zu erkennen. Burchtbare Erdbeben, die fle zu verfchiedenen Zeiten verwüfteten, das
zerftörende Regierungsſyſtem des feit Jahrhunderten in Syrien herrfchenden Halbmondes,
der Verfall des Handels durch den Verfall der früher nörblich und öftlih von Syrien
beftehenden großen und flarf bevölferten Neiche, und endlich Die Zerftörung ihrer frü-
heren bedeutenden Manufakturen, bauptfächlich herbeigeführt durch den unglaublichen
Umſchwung europäifcher Fabrikwaaren, haben Aleppo in feinen jegigen Zuftand hinab-
gevrüdt. Nur von den noch vorhandenen, der Zeit und der Zerftdrung trogenden
Monumenten der herrlichen und gefihmadvollen früheren arabijchen Baufunft fann man
den ehemaligen Glanz diefer Hochberühmten Stabt ahnn. .
—
—
>
Aleppo.
Aleppo, der Sig eines griechiſchen Metropoliten, eines armeniſchen Biſchofs
der Conſuln aller größeren europaäiſchen Mächte, mit 80,000 Ew., darunter der
Theil Chriften, liegt an dem Heinen Flüßchen, Kawik oder Koif, in einem weiten
fefiel, der auf allen Seiten von dominirenden, aus Kalkiteinfeld beftehenden Höhe
geichloffen wird, die aber feine eigentlichen Berge bilden, fondern nur als Fort
des weiten ungeheuren Plateau’8 zu betrachten find, das fich von dem Ausgan
Thales Bekaa bis zum Euphrat erfiredt. In dem öftlichen Theile der Stadt,
noch in den Ringmauern derfelben, liegt die verfallene Eitadelle auf einem Hüge
Wal erbaut, dem man durd) Auftragen von Schutt eine größere Höhe gegeben,
urfprünglich hatte. Die rund um die Stadt herum abfallenden Abhänge der Kal
. Hochebene find von einer Menge fehr bedeutender Höhlen durchwühlt, aus den
Baufteine der Häufer genommen wurden und von denen mehrere eine foldhe A
nung baben, daß Ibrahim Paſcha feine Armee in ihnen campiren ließ, ald er |
feinem Abmarſch nah Nifib und dem Euphrat bei Aleppo concentrirt hatte.
Aleppo ift mit einer alten, vortrefflid gebauten Mauer umgeben, fte iſt freneli
mit ftarfen, bervorfpringenden Thürmen verfehen, aber das furchtbare Erdbeber
24. Auguft 1822, das beinahe ganz Aleppo zerftörte, Hat auch fie hart mitgeno
ein großer Theil derfelben ift eingeftürzt und kaum giebt es einen Punkt, wo ſie
ſchädigt geblieben wäre. Zwiſchen der Mauer und dem jeßt bewohnten Thei
Stadt befinden fi häufig weite Näume, Die mit zertrümmerten Käufern ül
find, Spuren deſſelben fchredlichen Erdbebens, das -in weniger ald 5 Stunden
Verwüſtungen anrichtete. Trotz dieſer Verwüſtungen ift Aleppo doch noch in
heutigen Zuflande, in Bezug auf feine Bauart, die fchönfte Stadt Syriend, vi
des ganzen mufelmännifchen Orients. Weder Damaskus noch Kairo, ded von
gezimmerten Konftantinopel3 gar nicht zu gedenken, Fönnen einen Vergleich n
aushalten. Die Menge der auf einem verbältnigmäßig Fleinen Raume flehende
fcheen, Medſchlis oder öffentlichen Sprachhäufer und Maͤdreſſes oder öffentlichen €
bietet mit ihren gewölbten Kuppeln und Fleinen ſchlanken Thrürmen und Minaret
Böchft überraſchenden und angenehmen Anbli und den einer Acht arabifchen Stal
alter, maurifcher Bauart dar. Die Käufer, mit einer bequem eingerichteten Dacht
enthalten durchgängig zwei Stodwerke, find alle maſſiv, aus Quaderfteinen, aufı
und auf der Außenfeite häufig mit einem Ueberfluß arabifcher Architeftur verziert
Straßen find mit großen, feit ineinander gefügten Steinen gepflaftert und ſenke
durchgehende nach der Mitte, in der ein breiter und tiefer, gewöhnlich bedeckter
fein läuft: Died ift der Grund, daß die Straßen Aleppo's niemald Kotl
Unflath verunreinigen, wie in den übrigen Stäbten Spriens, felbit Damasfut
' ausgenommen, wo die Einwohner nicht ausgehen koͤnnen, wenn es regnet, währı
Straßen Aleppo's um fo reinlicher werden, je mehr es regnet.
Aleppo bat 8 Thore und 7 Vorſtädte und ift in 60 Quartiere getheilt.
dem legten Erpbeben am 24. Auguft des erwähnten Jahres zühlte es noch 5 ©
100 Mofcheen, 50 Medſchlis, 10 Maͤdreſſes, 2 öffentliche Bibliothefen, 5 Mal
oder Tribunale, 50 Bäder, 110 Kaffeehäufer, 48 Bafare, 36 Chans, 230 Bon
15 Wakfs oder religiöfe Stiftungen, 1 Mewlafhane oder Derwifch-Seminar, 2
Anftalten, 100 Goldfadenfabrifen, 100 Färbereien, 7 Seifenfledereien, 1 Gerber:
Maflermühlen und 60 Stopmühlen. Das legte Erdbeben hat jedoch beinahe die
der Mofcheen, Medſchlis und Bäder ruinirt; zwar find einige berfelben wieder ı
aber trogdem giebt es nur noch 55 brauchbare Mofcheen, einige Medſchlis und
30 Bäder. Die Goldfadenfabrifen jowie die übrigen Etabliffements der einbeir
Induftrie find beinahe gänzlich eingegangen. Ibrahim Pafcha ließ während fein
ſetzung Syriens ein in fehr gefälligem Stil ausgeführtes Serail erbauen, ebenf
dankt Aleppo ihm zwei große Kafernen.
Aleppo’3 Bevölkerung theilt fich,: wie Die der meiften Stäbte der aflatifchen -
die Iſraeliten unberüdfichtigt gelaffen, in zwei ungleiche Theile, in den. ber chril
Devölferung und in den der Moslems; nur ift zu bemerken, daß der Antagon
der beiden Religionen ſtaͤrker ausgefprochen ift als fonft irgendwo, fei ed, w
Bevölferungen bier einander näher gerudt find, fei e8 wegen der Heiligkeit, vie
670 Alepps.
Neligionen mit dem Lande verknüpfen, um deſſen Beſitz ſie einander fo viele Kämpfe
gellefert haben. Die Nähe von Jerufalem, die Erinnerung an die Kreugzüge, beren
Spuren Sprien allenthalben trägt, alles,bis auf die Privilegien hinaus, welche Frank⸗
reich den Türken zu Gunften der fyrifchen‘ Ehriften entrifien hat, und die ben ana
tismus der einen und den Ingrimm der andern fteigern, alles vereinigt fi, um ſtets
eine gegenfeitige Abneigung zu unterhalten. Unter den Chriften führen wiederum bie
verfchiedenen Sekten, die faft alle bier vertreten find, mit einander einen Krieg auf
Leben und Tod, nur die wenigen Proteflanten, die bier leben, machen eine rühmliche
Ausnahme. Die Katholiken haben in Aleppo vier Klöfter geftiftet, und zwar dad der
lerra sania, oder Franziskaner, daß der Kapuciner, der Lazariften und der Syrer, und
außerdem giebt es eine griechifch = Fatholifche, eine armenifch-Fatholifhe, eine griechiſch⸗
ſchismatiſche und eine armenifch = fchiämatifche Kirche. Die Chriften bewohnen zum
größten Theil die Vorſtadt Dſchedeida, ein außerhalb der Thore gelegenes, vollkommen
abgefchloffenes Quartier. Die Juden, auch ein befonveres Quartier innehabend, zählm
mebr ald 2000 Seelen und Haben eine Synagoge in einem großen Chan. Die
Europäer, die fich in Aleppo angeflevelt haben, oder vielmehr die Nachkommen berfel
‚ben, find ſehr gering, dennoch ift der Handel dieſer Stadt feit 25 Jahren hauptſaͤchlich
in den Händen eined europäifchen Volkes, nämlich der Engländer. Die Wohlfeilkeit
und Solidität der englifchen Induftrigerzeugniffe haben die Syriens gänzlich verbrängt,
und find die Urfache, wie ſchon erwähnt, daß täglich mehr Manufacturen in Aleppo
eingehen. Es werden bier zwar noch die befannten fehweren, golddurchwirkten feidenen
Zeuge verfertigt, allein fle finden verhältnigmäßig wenig Käufer, und find außerden
zum großen Unglüdf für die Kabrifanten aus der Mode gekommen. Europäifche Seiden⸗
waaren fieht man jährlich mehr und mehr, und würde eine Fabrik die überall in Syrien
zu Kaftan getragenen Halbſeiden- und Halbbaummollenftoffe verfertigen und fie wohl
feil abfeßen, fo würde auch dieſer lebte Nahrungdzweig für Aleppo verloren geben.
Diefe Stadt, ſowie Syrien überhaupt, liefert übrigens dadurch den ſchlagendſten Beweis
von der DVerberblichkeit des Freihandelſyfſftems. Mehemed Ali hatte die Abſicht, die in
Aegypten mißglüdten Fabriken in Syrien einzuführen und einen ftarfen Zoll auf die
europaͤiſchen Fabrikate zu legen; er wartete hierzu nur die endliche Beſeitigung der
Zerwürfniffe mit der Pforte ab. Solche Fabriken hätten dem Rande unberechnenbare
Vortheil ‚gebracht, den Engländern aber großen Schaden gethban, und Died war den
Briten mit ein Grund, Syrien wieder in den ruhigen Beil des Großherrn zurüd-
fehren zu laſſen.
Dad Elima Aleppo's, defien Jahrestemperatur 140 MR. beträgt, wird nicht febt
gelobt, im Sommer berrfcht eime überaus drüdende Schwüle, während es im Winte
ſehr kalt ift, jo daß z. B. die mittlere Temperatur bed Winters von 1843 bis 1844
Inc? MR. betrug. Mit dem 1. März iſt der Frühling gleichjam wie durch einen Zauber:
fihlag hervorgerufen; er dauert indeffen nicht länger als bi Ende April. Mit dem
Mai, wo durch die Kraft der Sonne alle Pflanzen vertrodnen und verborren, ver
fehwinbet Das grüne, blumenreiche Kleid, welches die beiden legten Monate hindurch bie
Fluren bedeckte. Bon dieſer Zeit an fällt nicht ein einziger erquidender Megentropfen,
und nur felten zeigt fich eine Wolfe an dem Flaren, glühenden Himmel, bis gegen die
Mitte Septembers einige Regenfchauer fich einzuftellen pflegen und dad Wetter in
hohem Grade veränderlich wird. Die Monate Juni, Juli und Auguft, deren mittlere
Temperatur im Jahre 1843 21,1; 0 R. war, bringen regelmäßig intermitticende Fieber,
von denen ſich der Erkranfte nur ſehr ſchwer wieder losmachen kann; die Luft ift jcharf
und für Bruſtleidende fehr gefährlich, gewöhnlich fterben folche, wenn fle fich nicht fe
bald als möglich entfernen. Einheimifche Krankheiten giebt es nicht außer dem be
Eannten Aleppo⸗Geſchwuͤr, welches auch Jahrgefchwür (hahb-el-sinnet) genannt wird,
weil e8 in der Megel ein Jahr währt, und deffen Urfache man bis jegt noch nicht
kennt. Es befällt jeden Eingeborenen ohne Unterfchied und. auch gemöhnlich bie
Fremden, die fi in Aleppo aufhalten; bei den Eingebornen kommt es regelmäßig m
Geſicht vor, während es die Europäer gewöhnli nur an den Händen und Füßen
befommen. Obgleich nicht gefährlich, ift e8 doch Höchft unbequem, namentlich wenn es
an einer ſolchen Stelle des Körpers hervorbricht, wo es Die Bewegungen beffelben
tu
62 Aleſandria.
gleich es noch lange nach Damaskus die bedeutendſte und reichſte Handelsſtadt Syriens
blieb, ſo ſank es doch immer mehr und mehr, bis es endlich, das Schickſal des ganzen
Orients theilend, zur jetzigen Unbedeutendheit herabgeſunken if. Es wurde unter ber
türkiſchen Herrſchaft der Schauplatz der wildeſten Bürgerkriege und der ſchrecklichſten
Erderſchütterungen, und vor noch nicht langer Zeit, Ende des Jahres 1850, wurden
einzelne Stapttheile durch den Aufftand Abdullah⸗Bey's und durch das Verfahren
Seitens Kerim Paſcha's gegen die Aufrührer faft gänzlich zerſtoͤrt.
Aleſſandria, durch den Beinamen della paglia_von einem gleichnamigen Fledm
in der neapolitanifchen Provinz Galabrien unterfchieven. Stadt von 34,000 Ein
wohner und durch die fumpfige Umgebung am Einfluß des Bormida in den Tanaro
bedeutende piemonteftfche Feſtung. Der Ort wurde fehon 1167 von, &remonefern und
Mailaͤndern als ein beſonders günſtiger Vertheidigungspunkt erbaut, nach damaliger
Art befefligt und Bäjarea genannt. Als Papſt Alerander II.. ein Bisthum dorthin
verlegte,- erhielt die Stadt ihm zu Ehren den Namen Alexandria. Nach und nad
den Fortfchritten der Befeftigungsfunft folgend, erflarfte fie und wurde durch zwei jähr
liche fehr befuchte Meilen wohlhabend. Schon 1174 hatte die Feſte eine ſchwere Be
lagerung auszuhalten. Der Podefta Rodolfo Conceſt vertheidigte fie gegen Katie
Friedrich I. über ſechs Monate und geigte den Deutfchen, daß Aleffandria den Spott
namen „della paglia* nicht verdiene. Der Kaifer wandte ımterirdifche Gänge an, die
fih plößlih, während von außen geflürmt wurde, auf dem Marktplatze öffneten, aber
durch Einfturz die Angreifer verfchütteten, als fig eben bervorbrachen. Friedrich mußte
abziehen und ftedkte fein Lager in Brand. (dv. Raumer. Gefchichte der Hohenflaufen 11.
©. 235.) 1522 eroberte Franz Sforza ind 1527 die Franzoſen unter dem Marſchall
Zautrec die Feſtung. 1657 widerfland fle dem franzöflfchen Angriffe unter Gonty.
1707 fiel fie nach hartnädiger Gegenmwehr in die Sände des Prinzen Eugen. 179
warf General Moreau auf feinem Rüdzuge am 18. Mai eine flarke Garnifon hinein,
die bald darauf von den Defterreichern und Ruſſen eingefchloflen wurde. Die regel
mäßige Belagerung begann indefien erft am 14. Juli, als Beldmarfchall - Lieutenant
Graf Bellegarde von Tyrol aus mit feinem Armee-Corps eintraf. Nach abgefchlage:
ner Aufforderung zur Uebergabe wurde die Feftung mit 200 jchweren Gefchügen be
ſchoſſen. Am 16. flog ein Pulvermagazin in die Luft und in 2 Baftionen wurden
gangbare Brefchen gelegt. Eine abermalige Aufforderung wurde abgefchlagen und nur
ald am 21. die Belagerungs-Arbeiten jo weit vorgefchritten waren, daß bereit 8 Ba
taillone Ruſſen ſich zum Sturm in den Laufgräben fammelten, capitulirte der ‚franzöf:
[he Commandant, ergab fih und die 2580 Mann ftarke Befagung als Kriegsgefangen
und überließ den Siegern nebft bedeutenden Kriegövorräthen 102, jedoch meift un
brauchbare Gefchüge. (Defterreichiiche MilitäreZeitfchrift 1812 u. 1822. Feldzüge der
Defterreicher und Ruſſen in Italien im Jahre 1799. Leipzig 1800.) 1800 wurde in |
Aleffandria am 16. Juni der folgenreihe Vertrag zwifchen dem franzöflfchen Oben
General Alexander Bertbier und dem Defterreichifchen General Melas abgefchlojlen
Nah der für Die Oefterreicher unglüdlichen Schlat von Marengo zog fich Welas
hierher zurüd und wurde von Waflena und Suchet gedrängt. Zu Unterhandlunge
gezwungen, mußte Melad die harten Bedingungen des „Vertragd von Aleffan-
dria“ unterfehreiben, nach welchem den Sranzofen die Pläge Turin, Coni, Savona,
Genua, Aleffandria ſelbſt, Tortona, Piacenza, Mailand, Pizzighetone, Urbino, Arona
und Ceva, fo wie dad ganze Land zwifchen den Flüffen Chiufa, Po und Oglio ein⸗
geräumt wurden. Unbeſetzt zwifchen den beiden Heeren follte dad Gebiet zwifchen der
Chiufa und dem Mincio bleiben und während einer Waffenruhe Antwort von Bien
erwartet werden. Die Geſchütze öfterreichifchen Guſſes und Galiberd in allen abgetre
tenen PBlägen verblieben den Defterreichern; alle übrigen gingen in franzöflfchen Bellt
über. Die Mundvorräthe wurden getheilt. Der Wiederbeginn der Feindſeligkeiten
folfte von einer 10 Tage vorher erfolgten Auffündigung abhängen. (Reynert. Franz |.
und fein Zeitalter. Leipzig 1834.) Im Jahre 1821 hatte Die Meuterei der Gamifon
von Aleſſandria bedeutenden Einfluß auf die Piemonteflfche Revolution. In jedem
Kriege, der in Nord= Italien geführt wird, muß Nleffandria von Bedeutung werben,
und Dies erklärt die Sorgfalt, welche neuerbinge die fardinifche Regierung auf bie
Menten. | 673
gute Unterhaltung und Ausdehnung der Feſtungswerke verwendet, die aus einer fehr
ſtarken Citadelle, 6 Baflionen und bedeutenden Außenwerken befteht. Sie liegt am
linken Ufer des Tanaro, über welchen eine fleinerne Brüde Stadt und Eitadelle mit
einander verbindet. |
Alenten, von Bering auf feiner zweiten Heife im Jahre 1741 entvedt, und von
den Auffen nach und nach, befonders Aber 1759 von Glotov, dem Befehlshaber eines-
dem xuffifchen Kaufmann Mifiphoroy. gehörenden Schiffe erforfcht, bilden eine lange
Kette von mehr als hundert Infeln, die ſich in einem weiten Bogen von der Halbinfel
Alaſchka nach Kamtſchatka bin erflreden und zerfallen in die Fuchsinſeln, Liſti Oftromi,
auch Kawalany bei den Ruſſen genannt, Unimaf, Akun, Akutan, Unalafchfa, Umnaf,
Junaska u. f. w. in fich begreifend und bis Siguan reichend, in die Andreanows⸗
Infeln,. von denen Amlfa, Atcha, Adag, Kanaga und Tanaga die größten find und in
die eigentlichen Aleuten mit det Eleinen Gruppe der Natteninfeln (Khao, Kriji bei den
Rufſen). Zu fleilen, fchroffen, zerflüfteten und ausgehöhlten Bergen aus dem Meere
fich erhebenv, find die Aleuten alle vulfanifchen Urſprungs, und menn auch die vul⸗
kaniſchen Kräfte in den am weftlichften gelegenen Infeln des Archipeld nirgends gegen
die Atmofphäre fich öffnen, fo wirken fie doch unterirbifch, durch heftige Erbbeben, bei
denen daB Meer zuweilen zehn Buß und Darüber in einem Moment fich hebt und fenft.
Die vullanifchen Deffnungen treten auf diefer langen Infelkette erfi mit dem Meridian
von 1790 D. 9. F. und zwar mit der Infel Klein» oder Weft-Sitfhin auf, und man
erkennt, Daß die vulfanifche Thätigfeit der Aleuten weſentlich gegen die amerifanifche
Küfte- gerichtet ift, in der Direction von Südweſten nad Norboften. Berfchiedene
Infeln enthalten fogar mehrere Vulkane, wie Atcha, das, eben fo wie Umnaf, die eigen-
tbümliche Geſtaltung bat, daß es im Südweſten mit einer fchmalen, niedrigen Land⸗
ipige beginnt, dann allmählich breiter nnd höher wird, bis es in feinem norböftlichen
Theile den Scheitelpunft feiner Höhe erreicht, wo die vullanifchen Kräfte ſich Bahn
brechen au& dem Innern gegen die Atmofphäre. Außer den beiden Vulkanen auf
Umnaf, Deren Thätigfeit die Inſel zerreißt und ganze Landesftriche in Die Meeredwogen -
binabfinfen, andere aus ihnen bervortreten läßt, brechen heiße Quellen überall hervor
auf diefem @ilande. Eine diefer Quellen zeichnet ſich befonberd aus; fie bietet daß
Phänomen ded isländifchen Geijer dar: vier Mal in der Stunde wirft fie einen zwei
Fuß hohen Strahl aus, dann verfiegt fie, ohne Die mindeſte Spur von einer Deffnung
zurädzulaflen; bevor fie wieder ausbricht, hört man ein unterirdifches Getöfe. An
einer andern Stelle der Inſel finden ſich Drei, Dicht bei einander liegende Quellen,
von denen die eine fo heiß ift, daß man bie Hand nicht darin halten Tann, Die zweite
ift nicht fo warm, die britte ganz kalt. Nördlich von Umnak entfland im Mai des
Jahres 1796 eine Infel, die den Namen Agafchagofh oder Joanna Bogoßlowa, d. h.
St. Johannis des Theologen erhielt. Diefes Eiland, das 1819 einen Umfang von beis
nahe 4 deutfchen Meilen bei einer Höhe von 350 Toiſen (2173 preuß. Fuß) Hatte,
1823 aber auf 2 Meilen in Umfang und auf ein Höhe von 235 T. (1460 Fuß)
beraßgefunfen war, erhob ſich unter einem fürchterlichen Nordflurme und einen unter-
irdiſchen Krachen, das mit den allerftärkfien Donnerfchlägen die größte Aehnlichkeit
hatte, Bis 1823 fpie der Vulkan, der fich auf diefer Infel gebilvet, unaufhörlich Feuer,
von da an raucht er nur noch. Zunaächſt Umnak liegt Unalaſchka, defſen norböftlicher
Theil von drei hohen Bergketten durchzogen wird, welche größtentheild aus fyenitifchem
Granit, der in Gneis übergeht, beftebt; auf der weftlichften dieſer Ketten erhebt fich der
Bulfan, der 856 %. (5315 8.) hoch ifl. In der Nähe vefjelben fammeln die Be-
wohner der Infel eine große Menge Schwefel und heiße Quellen umgeben feinen Fuß.
Erdbeben und unterirdifche Detonationen find auf Unalaſchka Häufig und finden ges
wöhnlich in den Monaten October bis April, feltener dagegen im Sommer flatt.
Unimak, die letzte der aleutifchen Infeln gegen das Feſtland von Amerika und die ſich
immittelbar an die Halbinjel Alaſchka anfchließt, ift der Länge nad, von SW. nad
NO., von einer hohen Bergkette durchſchnitten, auf deren Rüden mehrere Eſſen ſich
Öffnen, die den Verbindungskanal des unterirdifchen Feuers bilden, welches den Boden
diefer Infel unaufhoͤrlichen Umwälzungen unterwirft; ja bie innere Gährung ift von
der Art, daß, trog der großen Menge von Luftlöchern, die Grundfläche dieſes Feuer⸗
Bagener, Staats u. Gefellf.-Lex. 1. ' | 43
—
674 . Aenten.
heerdes häufigen Erſchütterungen ausgefegt if. Der Sage nad entfland auf ber Berg-
fette, die jich von Bogromnoi, einem fteil aus dem Meere ſich erhebenden, nach Kotzebne's
Angabe 864 T. (5365 F.), nach Chamiſſo's Meflung 1175 T. (7295 F.) hoben, kegel⸗
fürmigen Bulfan, norböftlidy erſtreckt, vormals auch ein Vulkan, der aber eingeftinzt if.
Daffelbe wird von einem Berge angeführt, der norbweftlich von Pogrommei fleht, und
noch jeßt erinnern fich alte Leute eined Kleinen Vulkans auf der Norbfeite deſſelben
Pogrommoi, der Ylanimen ausftieß und gegen das Jahr 1795 erloſch, als dieſe Kette
mit. furchtbarem Krachen und unter dem dickſten Megen weißer Afche in Die Luft fprang.
Bei der geologifchen Beichaffenheit ver Aleuten, deren immer oder periodiſch
thätige oder erlofchene Vulkane bier nicht Infel auf Infel verfolgt werden können, ik
"die Vegetation natürlich nur eine ſehr befchränkte und erſtreckt fi hauptſächlich aui
Flechten und Mooſe, die Hin und wieder eine dünne Schicht fruchtbaren Bodens
befleiden. Nur einzelne innere Thäler bieten ab und zu einen reichen Pflanzenwuchs
dar; in ihnen gedeihen Kartoffeln, Nüben, Salat u. f. w. und fogar einige Tannen,
Zärchen, Erlen, Birken und Bachweiden. , Keinedweged würden die Flimatifchen Ver⸗
hältniffe an diefem Begetationsmangel ſchuld fein, denn die Jahres⸗Iſotherme, die bie
Südküſte Amtſchitka's, des größten Eilandes der Ratteninfeln, berührt, Läuft, um einig
Puͤnkte in Europa zum Vergleich anzuführen, über. Saratow, Smolenff, Witebſt,
Upfala und Chriftiania. Die Januar-Iſotherme und. die Juli« Ifotherme wer Aleutm
betragen bezüglich 09 und 80 R.; die erite berührt in Europa Simpheropol, die Donas
. mündungen, Klaufenburg, München, Köln, Bergen, die Sübfüfle von Island, die an-
dere Kola, Hammerfeft und die Nordküſte Islands. In Iluluf, auf der Nordſeite von
Unalafhfa und 20 Min. nördlicher als Amtſchitka liegend, beläuft fich Die mitte:
Temperatur des Jahres auf 29,,, die fih auf den Winter mit 09,93, auf Das Frühjahr
mit 09,,,, auf den Sommer mit 7%,,. und auf. den Herbſt mit 30,3 vertheilt. De
Auguft, als waͤrmſter Monat, bat im Durchfchnitt eine Temperatur von 99,,, und da
November, ald Die Fältefte Periode während des Jahres, eine von — 1%. Doch in
Ganzen ift auf den Aleuten Temperaturwechfel ſehr häufig und dabei jählings: Alles
bangt von dem Winde ab. Bisweilen zählt man im ganzen Jahre nur. vier heiter
Tage. Was indeffen der Boden nicht gewähren kann an Begetabilien, liefert im reichen
Maße das Meer und dad Land in ihrer Sauna. Bon den Wallfiihen, Chachelott,
Robben verfchiedener Art, Heringen, Kabliaus, Sepien, Stodfifchen, Dttern und Ser
vögeln, die das Meer, und von den Pelzthieren, die das Land darbietet, werben bie
erfteren vorzüglid, ihred Fettes wegen harpunirt, dA8 den Eingebomen die vornehut
Speiſe gewährt; die Zahl der getödteten Wallfifche überfchreitet aber felten während
eines Jahres ein halbes Hundert. Früher belief fh der Ertrag der Seebaͤrenfelle
jährlich mindeftens auf 80,000 Stüd, in der lebten Zeit bat man mit genauer Not
nur 12,000 alle Jahre erbeutet. Eben fo verhält es fich mit dem Biber; von ihn
wurden auf Unalaſchka und den übrigen Fuchsinſeln früherhin Jahr aus Jahr ein
mindeftens taufend gefangen, jet fängt man ihrer um ein Zünftheil weniger. Ti
Füchſe, Seebären und Wölfe haben ebenfalld abgenommen, Doch zeigt fich bei dem ki
MWeitem einträglichften Waidwerke, der Jagd auf Füchſe, obfchon die Pelze Diefer Thiere
einen weit geringeren Werth haben al8 die der Biber, eine vortbeilhafte Veränderung
die befonderd auf Unalaſchka Bezug bat. Ehemals erbeutete man bier mehr rothe alt
ſchwarzgraue Füchſe, jebt ift es umgekehrt, folglich Hat die Art diefer Thiere ſich ver
beſſert. Ottern kommen auf den Aleuten feltener, und zwar nur auf den Weſtaleuten
vor; fie finden fich vorzugsmeife auf der im Süden der Alafchfa» Halbinfel Tiegenben
Gruppe der Schumaginfchen Eilande, die außerdem reich an Robben und zahlreichen
Bögeln find. Die allgemeine Abnahme der verfchievenen Thiergattungen auf den Aleuten
bezieht fich auch auf die Fifche Die Coloniſten des Hauptortes von Unalaſchka und
überhaupt des Archipels, Gawanff, fangen oft binnen eines Jahres Feiner einzigen
Stockfiſch, während dieſer Kifch vormals in fehr großer Menge rings un die Infel an
zutreffen war. Diele faft unglaubliche Verringerung kann man wohl den Wirkungen
unterirbifchen Feuers zufchreiben, denn als im Jahre 1825 der Höhenzug von Unimal
wiederum durch eine Erderſchütterung gefprengt ward, ſah man auf der Oberfläche dei
Meeres plöglich eine zahlloſe Menge todter Stodfifche ſchwimmen. -
⸗
euten. | ' 65
Die aleutifchen Infeln, in den Jahren von 1760 bis 1790 von den Ruſſen unter»
joht und zum Gebiete der ruſſiſch⸗ amerifanifchen Compagnie gebärend, fcheinen vor
ihren jegigen Bewohnern Feine anderen gehabt zu haben, und dieſe wohnten zur Zeit |
der Entdeckung des Archipeld noch nicht allzu lange auf den Eilanden' deſſelben. Der
Ueberlieferung des aleutifchen Volksſtammes zufolge lebten feine Vorfahren in einem
großen Lande, wahrjcheinlich im Norden‘ Amerika's, indem man die Aleuten dem &sfimo-
Stamme zuzählen muß. Schon Cook hatte fte für Ablümmlinge oder Sprachverwandte
der Eskimo's auf Grönland gehalten, die aber, wie alle öftlichen Zweige dieſes im
höchften Norden der Neuen Welt wohnenden Volkes, eine Uebergangd -» Race bilden
zwijchen dem mongolifchen Menjchenflamme und feiner Unterabtheilung, den Indianern
“ Nordamerila’d. Wenn aber auch die Mleuten eine Sprache mit den öftlichen Eskimo's
an der Hudjonsbti in Grönland, überhaupt längs der nördlichen Seeküſte Amerika's
reden und, oberflächlich betrachtet, in ven Geflchtözügen und Gebräuchen große Aehn⸗
lichkeit mit einander haben, fo zeigt doch eine gründliche Prüfung der Dialekte, deren
fih die Aleuten und ihre nächften Nachbaren bedienen, und eine forgfältige Vergleichung
ihrer Sitten, Gebräuche und Geflchtsbildung eine große Verſchiedenheit zwifchen ihnen.
So unterfcheiden ſich Die Aleuten in vielen Stüden von den Bewohnern der nahen
Infel Kadjad und Den diefelbe Sprache redenden Tichugatfchen, den Uferbemohnern
von Prinz-Williamd-Sund, und obgleich ſich in den Sprachen diefer Völker ähnliche
Wörter finden, fp ift die Anzahl derfelben nur gering, und der leute von Unalaſchka
fann den Kadjaden nicht verftehen, wenngleih ihre Sprachen nur Dialekte deſſelben
Sprachftammes find; ja in den Benennungen von Gegenftänden, die mit Der Griftenz
der Eskimo's fo zu fagen unzertrennlich find, findet in der alentifchen Sprache nicht
Die mindeſte, oder nur eine fehr entfernte Achnlichkeit mit der allgemeinen Eskimo⸗
Sprache flatt.
Die Aleuten find von mittlerer Statur und von fräftiger Leibeöbefchaffenheit,
welche ſie in den Stand ſetzt, Beſchwerden und Mühfeligkeiten aller Art zu ertragen.
Sie fahren auf ihren Baidaren oder Lederbooten 15 bi8 20 Stunden weit, ohne aus⸗
zuruben und legen nicht jelten in Einem Tage mit einer Laſt von 60 bis 80 Pfund
über fieben deutſche Meilen zu Buß zurüd. Sie haben ein außerordentlich ſcharfes
Gefiht; weniger gut ift ihr Gehör, obgleich fie Die Muſik und den Gefang lieben und
die Geige fpielen lernen. In ihren Bewegungen find fie äußerft unbeholfen, fchwer-
fällig um langſam; wenn fle aber durch Noth zur größeren Thätigkeit gezwungen wer-
den, jo zeigen ſie oft eine Blinkdeit und Anftelligkeit, die gegen ihr gewöhnliche "
Benehmen ungemein abfliht. Sie befiten ein vorzügliched Nackhahmungs - Talent, jo
daß fie den Nuflen faft alle Handwerke abgelernt haben und dieſe unter fich üben.
Der Hauptzug in dem Charakter der Aleuten ift eine unüberwindliche Geduld,
die fa in Stumpflinn ausartet. Bon ihrer früheften Kindheit an Entbehrungen
gewöhnt, ift ihnen der Stoicidmus zur andern Natur geworden; die beftigften Schmerzen
zwingen ihnen feine Klage, keinen Seufzer ab. Freud und Leid erträgt der Aleute
äußerlich mit gleicher Gelaffenheit, wie tief er auch in feinem Innern empfinden mag.
Habfucht und Neid haben wenig Spielraum, und der Reichtum wird nur in dem
Balle geachtet, wenn er durch Arbeitfamfeit, Gewandtheit und Gefchidlichkeit in der
Jagd erworben wird. Diebftähle finden nur ausnahmsweife in Zeiten der dringendften
Noth ftatt, wo fie fich meiftentheild auf Lebensmittel befchränfen, und man hält es.
daher überflüffig, die Jurten mit Schlöffen und Riegeln zu verfehen; und feit der
Zeit, daß die Ruſſen mit den Aleuten mehr befannt geworden, ift unter ihnen nur ein
einziger Mord vorgefallen, von dem es felbit zweifelhaft geblieben, ob er wirklich von
einem Aleuten verübt wurde.’
Saͤmmtliche Handarbeiten der Aleuten haben in ihrer Art die höchſte Vollendung:
Ihr Jagdgeraͤth, ihre Boote, ihre Nationaltraht — Alles ift fehr folide und zmed-
mäßig gearbeitet. Letztere befteht aus der Parka, einem langen Hemde mit ſtehendem
Kragen und engen Aermeln, welches bis unter Die Kniee reicht und entweder aud dem
Balge der Seepapageis und der Taucher oder aus Seehundäfell verfertigt wird. Ein
zweiteö unentbehrliches Kleidungsſtück ift Die Kamleika, die ebenfalls einem Langen Hemde
ähnlich, aber oben mit einem Sacke verfehen ift, der über den Kopf gezogen und mit
. “ ’ 43*
676 lenten.
Schnüren um das Geſicht befeftigt wird. Die Kamleiken werden aus ven Eingeweiden
der Seethiere angefertigt und gemöhnlich auf Seereifen oder bei naffem Wetter getragen.
Eigentliche Hemden, die ehemals unbekannt waren, find jeßt allgemein; auch werben
von den mohlhabenderen Aleuten Welten, Halstücher und weite Schifferhoſen getragen,
und ihre Frauen ſchmücken fich an den Feiertagen mit rufftfchen Kleidern und Shawls,
worin fie fich jedoch lächerlich genug ausnehmen.
Der Archipel der aleutifchen Infeln gehört in abminiflrativer Hinſicht zum on:
vernement Oſtſibirien und ift, mie ſchon erwähnt, im Beſitz der Compagnie, die 1797
von einer Gefellfchaft Kaufleute, an deren Spige Schelechow ftand, in Irkutſk gegrün-
det wurde und welcher Katfer Paul das ausfchliegliche Privilegium ertheilte, auf den
Aleuten fowohl wie in den angrenzenden Gegenden der amerifanifchen Feſtlandsküſte
—
Pelzbandel zu treiben. Alexander dehnte 1822 dieſe Rechte über ganz Ruſſiſch-Ame-
rika aus, d. b. über ein Gebiet, daß jebt einen Flaͤchenraum von 27,250 deutſchen
Geviertmeilen und eine Bevölkerung von 54,000 Seelen umfaßt. Anfangs befand ſich
die Sauptfactorei der Gefellfehaft, Alexandria oder St. Paul genannt, auf der waldi⸗
gen Infel Kadjad, da jedoch um die Aleuten herum die Biber immer feltener wurden,
fo zogen fich die Jäger immer mehr nach Südoſten in den König-Georg-Archipel, und
der damalige Gouverneur Baranom legte daſelbſt Neu-Archangel’fE an, welches dann bie
Hauptſtadt und Hauptniederlaffung für ganz Nufflfch- Amerika wurde. Letzteres zerfällt
in acht Abtheilungen oder Otdjela; in mehreren von dieſen hat die Compagnie Com—
toird mit eigenen Berwaltern, während die übrigen Fleineren Diftricte ihr Baibarid-
tſchiks haben und je einem Hauptgebiete beigeoronet find. Die Aleuten bilden zwei
Abtheilungen, die im Jahre 1851 eine Bevölkerung von refp. S44 und 1222 Seelm,
ohne das Dienftperfonal der Compagnie zu rechnen, zählten, und von denen ke
Bezirk Atcha Die weftlichen leuten, der andere wichtigere Bezirk Unalafchka, die
Fuchsinfeln und die nördlich von Diefen liegende, von dem Steuermann-Pribylom 1756
entdeckte und zu Ehren dieſes Seemannes genannte Infelgruppe in fich begriff. In
kirchlicher Beziehung find die Mleuten, wie ganz Rufftfch » Amerika, dem Erzbisthume
1
von Kamtſchatka untergeordnet und die vortheilhafte innere, geiftige Veränderung, welht
mit dem aleutifchen Volksſtamme vorgegangen ift feit Beflgergreifung des Archipelt
Seitens der Ruſſen, ift unbezweifelt dem chriftlichen Glauben zugufchreiben, der biefen
Infulanern zu Herzen gedrungen ift, daher auch fehnelle Kortfchritte unter ihnen ge
macht bat. Die Geduld und die Gutherzigkeit der Aleuten find Eigenſchaften, die ein
herrliches Feld für den reinen Samen des Chriftentbums und zugleich die wichtigſten
Hülfsmittel zur Vollendung des Bekehrungswerkes abgaben. ALS die Aleuten noch
dem Glauben ihrer Väter huldigten, töbteten fie Sclaven, damit ed den hingeſchiede⸗
nen Ihrigen nicht an Bedienung fehlte; jetzt ift natürlich diefer Gebrauch ganz abge
fchafft, und nicht etwa darum, weil fie der Möglichkeit beraubt find, Solches zu ihm,
fondern weil fle die volle Ueberzeugung gewonnen haben, daß Berftorbene fein
Dienfte, und überhaupt Feines Beiftandes bedürfen, den Beiſtand ausgenommen, we:
chen das Chriſtenthum gewährt. Vor Ankunft der Ruſſen hatten die leuten oft
furchtbare Kriege und Megeleien unter ſich; ja es kam endlich fo weit, daß micht bloß
die Bewohner benachbarter Injeln, fondern felbft benachbarter Orte und Häufer Ar
ander unverföhnlich haften und, wo nicht mit offener Gewalt, fo doch heimlich und
verftellt einander zu Grunde richteten, Jetzt haben alle Kämpfe und Feindſeligkeiten
ein Ende — felbft Fleine häusliche Zwiſtigkeiten gehören jet zur großen Seltenheit
und ihre früheren Todfeinde, die Kadjacker, betrachten fle als Freunde und Brüber.
Wenn man die Aufflärung des Volkes nach der Zahl der Individuen, welche leſen
können, ermeflen darf, fo bleiben die leuten in dieſer Hinftcht hinter manchem gebil⸗
deten Volke nicht zurück. In der neueſten Zeit, d. h. als man Bücher in die aleuti—
ſche Sprache zu überſetzen anfing, war ſchon mehr als ein Sechstheil der Eingebore—
nen des Archipels des Leſens kundig. Sie erwarben ihre Schulbildung theils in ben
Colontalfehulen, theils durch Selbflunterricht; die talentvolffien und fleißigften 334
finge diefer Schulen werden nach ihrer Entlaffung nach Petersburg geſchickt und au!
Koften der Compagnie in verfehiedenen Bewerben und Befhäftigungen, ihren Neigun-
gen entfprechend, ausgebildet. Was nun endlich die jetzige Regierungsverfaſſung und
Allexauder TIL, der Große. (Gefichte.) m
das Verhaͤltniß dieſer zu der früheren anbetrifft, fo war leßter® die unbeftimmtefte, Die
es nur geben Fonnte, oder, befier gefagt, das Volk hatte gar Feine und auch feine
Geſetze. Ihre Häuptlinge waren nur ſtark Durch phyſiſche Gewalt; Herfonmen und
Willkür dienten als Gefetz. Seht genießen die Weuten nur die Früchte einer Ver⸗
faffung und haben feine der gewöhnlichften Staatdlaften zu tragen. Wan findet bei
den leuten weder Richter noch Händelfchlichter, noch Einfammler von Abgaben; das
bürgerliche Gefeß, unter welchem fie jebt leben, ift im vollen Sinn des Wortes ihr
Schut und die Duelle ihres Wohlſtandes — eine ſtarke und mächtige Wache, aber
eine Wache in ruhiger und frieblicher Gefellfchaft.
Alerander II., der Große (356 — 323), war der Sohn Philipp’s IL, des
Königs von DMacedonien. Beide Könige haben durd; ihre Größe dem fleinen Ma⸗
cedonien eine welthiſtoriſche Bedeutung gegeben. Nach dem übereinſtimmenden Zeug-
niſſe des Theopompus und Iſocrates hat Europa nie einen größeren Mann hervor⸗
gebracht, als den Philippus, Und wenn auch ein competenter Richter, Hannibal,
den Ulerander ven größten Feldherrn genannt bat, jo kommt in Wahrheit ein wichtiger
Theil diefer Größe auf die Rechnung des Philippus; denn im Grunde war er ed doch
geweien, ver feinem Sohne ein jo wohl geübte und wohl disciplinirtes Heer binter-
lafien und fo auögezeichnete Feldherrn wie Parmenion, Philotas, Ptolemäus, Seleucus
und Antigonus gebildet batte, mit Hilfe deren die umfaflenden Eroberungen gemacht
werden konnten. Wir befigen am Ende des 9. Buches (im Auszuge) des Juſtinus
eine wahrſcheinlich aus Theopomp entlehnte Vergleihung Philipp'8 und Alexander's,
in welcher es heißt: Philipp war ein König, den Waffen ergebener ald den Gaftgelagen,
welchem die größten Schäge nur Mittel zu Kriegen waren; erfinderifcher, Reichtum
zu gewinnen als zu bewahren. Deshalb mar er bei täglichen Räubereien ſtets arm.
Nitleid fand man an ihm eben jo wie Treulofigfeit. Keine, Art des Sieges war ihm
ſchimpflich. Eben fo einfchmeichelnn als tüdifch im Reden, mehr verfprechend als
baltend, ein Künftler zu Ernft und Scherz. Preundfchaften ehrte ex nach Vortheil, nicht
nad Treue. Bei Haß Gunft vorzugeben, bei Gunft Beleidigung, unter Einträchtigen
Zwietracht zu ftiften, bei beiden Gunft zu fuchen, war feine gemöhnliche Weife, dabei
ausgezeichnet feine Beredtjamfeit, feine Sprache voll Schärfe und Gewandtheit, fo Daß
weder dem Schmude die Keichtigkeit, noch der Leichtigkeit die Erfindung, noch den Er-
findungen der Schmud fehlte. Auf ihn folgte fein Sohn Alerander, größer ald der
Vater an Tugenden fowohl, ald an Laſtern. Die Art zu flegen war beiden verfchieben.
Diefer führte feine Kriege offen, jener durch Künfte. Jener freute ſich der betrogenen,
Diejer der gefchlagenen Feinde. Jener war Elüger im Rath, Diefer größer an Muth.
Der Vater verbarg feinen Zorn, beflegte ihn fogar meiftend; war dieſer entbrannt, fo
war weder Aufihub noch Maaß der Rache. Beide waren dem Weine allzufehr er-
geben, aber verfchieden die Kafter der Trunfenheit. Der Vater drang aus Baftgelagen
gegeh den Feind vor, mifchte fich in den Kampf, bot fich rüdfichtslo8 Gefahren dar;
Alerander müthete nicht gegen den Feind, fondern gegen die Seinigen. Deöwegen fam
Philipp Häufig aus Schlachten zurüd; dieſer verließ häufiger ein Gaſtmahl als der
Mörder feiner Freunde. Jener wollte mit Freunden herrfchen, diefer übte feine Herrfchaft
gegen Breunde. Der Vater wollte lieber geliebt, dieſer gefürchtet werben. Pflege der
Wiffenfchaften war beiden gemein. Der Vater hatte mehr Gewandtheit, dieſer mehr
Treue In Wort und Rede war Philippus, diefer in Thaten gemäßigter. Beſtegte
zu fchonen war der Sohn geneigter und edler; jener enthielt ſich auch der Berbündeten
nicht. Der Einfachheit war mehr der Vater, der Leppigfeit mehr der Sohn ergeben.
Durch diefe Künjte legte der Vater den Grund zur Herrfchaft der Welt, der Sohn
vollendete den Ruhm des Werkes. Dem Philipp, Diefem ohne Frage außerorbentlichen
Manne, wurde von der Olympias, einer Tochter des Epiroten-Königs Neoptolemus,
im Monat Boedromion (15. Septbr. bis 14. Octbr.) 356 v. Chr. Alerander geboren.
An demſelben Tage wurde dem König ein Sieg des Parnenion über die Illyrier
gemeldet und zu derſelben Zeit brannte auch Heroftratus ven berühmten Tempel der
Diana zu Ephefuß nieder. Die Oberaufſicht über alles, was die geiftige und leibliche
Pflege des Knaben anlangte, führte der firenge Leonidas, ein Verwandter ber
Olympias; eigentlicher Pädagog des Knaben war Lyſimachus aus Afarnanien, der
678 Alerander III. der Große. Geſchichte.)
ſich gern mit dem Phönix und feinen- Schüler mit dem Achilleus verglich. Als
Alerander das 13. Lebensjahr zurüdgelegt hatte, berief Philipp Den Stagiriten Ariſto⸗
teles zum Erzieher feines Sohned. Bor Philipp's Verftand und Einſicht Reſpect
zu haben, Dazu reicht hin, auch ohne einen andern Beweis, wenn man fleht, was
er für die Erziehung feined Sohnes that und melde Mühe er ſich gab, den größten
‚ feiner Beitgenofien, Ariftoteles, für feinen Sohn zu gewinnen und ihn zu bemegen,
Athen zu verlaffen, daß er ihm foggr feine zerftörte Vaterſtadt nach feinem Verlangen
berftellte: ein großes Zugeſtaͤndniß. (Val. Niebuhr, Vortr. üb. alte Geſch. II. 417 fl.)
Mit Ariftoteles,. der ihn in die Herrlichkeit der griechifchen Kunft und Literatur ein
führte, blieb Alexander immer in gutem Einvernehmen, er ſchickte dem Philoſophen
fpäter allerlei naturbiftorifche Merfwürdigfeiten von feinen fernen Zügen, durch deren
Unterfuchung der große Lehrer die Wiffenfchaft bereicherte. Denjenigen, welcher dat
Verhaͤltniß des Könige und feines Lehrers genauer kennen zu lernen wünfcht, verweiſen
wir auf Die intereffante Schrift: Alerander und Ariftoteles in ihren gegenfeitigen Be
ziehungen nach den Quellen dargeftellt von Dr. Rob. Geier, Halle 1856. Im feine
Jugend fand Alerander gut mit feinem Vater; nur einige Jahre vor dem Tode Phi:
lipps entftand zwifchen ihnen heftige Entzweiung, und ohne Zweifel hat Alerander um
den Mord feines Vaters gewußt. Paufaniad tödtete, weil er perfönlich beleidigt
worden war (336 dv. Ehr.), den König Philipp, als er die Vermählung feiner Tochter
Kleopatra mit Alerander, König der Molofier= Epeiroten und Bruder der Olympias,
verberrlichen wollte, und fo Fam Alexander im 20. Jahre zur Regierung. Der große
Gefchichtöfchreiber und Kenner des Altertbums, Niebuhr (Bortr. II. 419), nimmt die
Theilnahme der Mutter und des Sohnes an der Verfhwörung, durch die Philippus
fiel, als gewiß an und fagt deshalb: „Sehe ich einen jungen Mann, der im 20 Jahre
evident durch eine Verſchwoͤrung gegen feinen Bater den Thron befteigt, der dann nad
feiner Thronbefteigung eine Graufamkeit der Politik zeigt, vole das Haus, Medicis im
16. Jahrh. wie Cosmus von Mebicid und feine beiden Söhne; der nicht allein feine
Stiefmutter der Olympias aufopfert, auch Das unfchuldige neugeborene Kind der Un
glücklichen ermorden läßt, fo wie mehrere andere Halbgefchwifter — der Alle, die etwas
mitwiffen Eonnten, mit Ealter Ueberlegung aus der Welt fhafft, Alle, die ihn vorbe
beleidigt batten, aus dem Wege räumt: fo ift ein folcher IJüngling zu allen Zeiten
gerichtet.” |
Schon Philippus hatte den Gedanken gehabt, gegen das große PVerferreich zu ziehen,
fein Sohn bringt ihn zur Ausführung. Doch ehe der jugendliche König feinen Lieblingäplar
verwirklichen Eonnte, hatte ex erft daheim manchen Feind zu belegen. Sein Vetter Attalns,
der zugleichmit dem Parmenion nad) dem Hellefpont vorausgeſchickt war, trachtete insgehein
nach der Herrfchaft, obwohl er die ergebenften Briefe an den jungen König fchrieb. Diele
wurde bald aus dem Wege gefchafft. Noch vor diefer That hatte Alerander nad Grie
chenland eilen müffen, um bie befonderd durch den großen patriotifchen Demoſthenes
aufgeregten Griechen wieder zur Ruhe zu bringen. Er wurde in den Amphictionenbund
aufgenommen, befegte Theben und ließ fi) in Korinth, wohin die Griechen Abgeord⸗
nete gefandt hatten, zum Oberbefehldhaber in dem Kriege gegen die Perfer ermäßlen.
NIE er nach Maredonien zurüdgefehrt war, unterwarf er die rings um Macedonien
wohnenden abgefallenen Barbaren; im Srühjahr 335 ging er über den Hainos, ſchlug
die Triballer und fegte ibnen bi8 an bie Donau nach, zwang die Beten zur Unter
werfung und eilte dann in das Land der Illyrier, um auch, diefe zu befrieden. In⸗
zwifchen hatten die Griechen ſich wieder empört, nur in der Kadmea Thebens hatte ſich
die macedonifche Befagung noch gehalten, Doch auch diefe wurde auf die Kunde bin,
daß Alexander auf feinen Untermerfungszügen umgefonmen fei, vertrieben. Doc; plöf-
lich erfchien der junge König vor den Mauern Thebens, forderte die Stabt zur Ueber
gabe auf, und da fie fich weigerte, nahm er ſie mit Gewalt ein und zerftörte fle, nut
dad Haus des großen Dichters Pindar ließ er fchonen, 6000 Thebaner waren gefallen
und 30,000 wurden ald Sclaven verkauft. So Hatte er an Theben ein Beifpiel ge
geben, wie er mit denen verfahre, die fich feinem Willen nicht fügen wollten und
kehrte nun nad) Macedonien zurüd, um die großen Rüſtungen gegen Perſten zu bettei—
ben. Dem Antipater übertrug er die Negierung in feiner Abweſenheit, orbnete bie
Alerander III. der Brofe. (Gefchichte.) | 679
übrigen Angelegenheiten des Reichs und brach 334 im Frühjahr mit einem Heere von
40000 Mann, wozu and) die Griechen ihr Contingent geftellt hatten, gegen PBerfien
auf. Der jugendliche König, der ſich gern dem Achilled verglich, brachte auf der Ebene
von Ilium dieſem bomerifchen Helden ein Opfer, die vorausgeſchickten Schaaren Par-
mentons zog er bierauf an fich heran, eroberte Lampſacus und viele andere Stäbte ber
Propontid. Mit einem perfifchen Heere ftieß er am Granikos zufammen, deſſen rechtes‘
Ufer 20,000 Reiter und als Nüdhalt eben fo viele Fußknechte, meiſtens hellenifche
Söldner, vertheidigten. In dem Treffen Ieuchtete Alexander durch feine Tapferkeit her⸗
vor, er beflegte im Zweikampf des Großkönigs Schwiegerfohn Mithridates. Die in
dem für die Macedonier fo flegreichen Treffen gefallenen Waffengenofien ließ der König
feierlich beftatten. Das Andenken an 25 feiner Getreuen, die im Kampfe geblieben
waren, ebrte er durch Standbilder, die Eltern und Kinder der andern Todten erhielten
fir immer Befreiung von PBrohndienften und Steuern. 300 Harniſche kamen
ald Siegespreis nah Athen mit der Infchrift: „Alexander und die Hellenen
mit Ausnahme der Lacedämonier von den Barbaren, die Aften bewohnen.“
Der Sieg am Granikos öffnete den Macedoniern Die Thore von Sardes und Epheſus;
Rilet wurde nach ſchwachem, Halikarnaſſos nach flarfem, von Memnon geleiteten
Widerftande in Befig genommen. In den eroberten Städten ftellte er die heimischen
Geſetze wieder her, minderte die von den Perfern aufgelegten Steuern und verfuhr
überhaupt mit großer Weisheit und Milde. Als der Winter herankam, fandte er die
verheiratheten Soldaten auf Urlaub nad) Haufe, er felbft ging durch Lycien, Pamphy⸗
lien und Bifidien nah Gordium in Phrygien, um bier den Knoten zu zerhauen, an
defien Köfung der Beſitz Aſiens hingen follte.e Im I. 333 trafen die Beurlaubten.
mit neuem Muthe und neuen Erfagmanufaften wieder ein, und nun wurde Paphla⸗
genien und Kappabocien unterworfen. Bald darauf gerieth der große König in Tarfus
durch ein Faltes Bad in dem Fluſſe Cydnus in Lebensgefahr, doch dur die Kunft
jeines Leibarztes Philippus wurde er gerettet. Um dieſe Zeit hätte die Feldherrn⸗
weisheit und Nührigkeit Menınond den Maceboniern gefährlich werden können; dieſer
ausgezeichnete Mann hatte mit großem Verſtande eine Müden- und Seitenbewegung,
die, was das einzig Richtige war, den Krieg nach Europa überfpielen follte, bewerk⸗
ftelligt, er Hatte Chios nnd Lesbos auf der Grundlage des Antalkidiſchen Friedens
von Neuem gewonnen, Tenedos und die Eycladen für denſelben Schritt vorbereitet,
durch Unterhandlungen Geld, Schiffe, die Rißvergnügten Griechenlands, namentlich den
Spartanerkönig Agis 11. zum thätigen Eingreifen in den Gang der Dinge beflimmt,
wie denn auch fortan auf dem Tänarifchen Borgebirge eine rührige Werbe-Anftalt für
perſiſchen Sold errichtet und endlich einen Feldzug gegen Chalkis und Euboea vorbereis
tet, um dadurch der gährenden Volksſtimmung in Böotien und Attifa Luft zu machen.
Diefe wohlberechneten Blane Menmons zerriß der Tod, feine Nachfolger Pharnabazos
‘und Antophrapatos beſaßen nicht die Einficht, um dem klugen Gedanken ded Groß⸗
Admirals Wirklichkeit zu geben, Alles geichah vereinzelt, und deshalb erfolglos, die
Abgefallenen Eehrten gar bald zum Gehorſam zurkd. Darius Hatte indefien eine un⸗
geheure Heeresmaſſe in die Nähe von der Ciliciſchen Stabt Iſſus herangezogen. Als
es im November 333-zur Schlacht Fam, wurde von den WMacedoniern ein vollfländiger
Sieg erfochten, der PBerferfönig entging nur mit Mühe der Gefangenfchaft, feine Mutter
Sifygambis, feine Gemahlin Statira und mehrere feiner Kinder wurden gefangen ge
nommen. Der Sieger lehnte den zweimal gebotenen Frieden und den Beſitz Border:
Aliens ab, er eroberte Syrien, Baläftina, Phönirien, deſſen Hauptftabt Tyrus nad)
mebrmonatlicher tapferer Vertheidigung im Juni 332 v. Chr. endlich doch auch in Die
Hände des Siegers fiel, und zulegt ohne große Schwierigkeit Aegypten. Hier ſchonte
er die nationalsreligiöfen Eigenthämlichkeiten des Volkes und gewann fo die Herzen
Alles für fi, da gerade die Perfer in dieſer Beziehung rückſtchtslos gewefen waren.
Daß er ein ganz ungewöhnlicher Bann war. und den Blick des Sehers hatte, der
(nie Nieb. 1. 420) auch Napoleon fo fehr auszeichnete, der, wenn ex an einen Ort
kam, gleich feine Beilimmung fab, den Blick, der den practifchen Mann macht, Dad zeigte
ih hier. Hätte man fein anderes Beilpiel von der Schärfe feines Blides, fo würde
dafür fchon Zeugniß genug geben, daß er Alexandria erbaute, daß er den Punkt zu
0 Sesanber EL. der Gecũe (Geſchichte)
Den
wufiz, Ber 'eır 153 Juhreubezerr Den Berni gebabt bat, die Vereinigung von
Begosen mir Wureue nd Item zu Yıldın Wenn auch früher, als der Nil neh
aubr weich mer Meer Bunle re Wichtigkeit noch nicht hatte, fo ſah doch
Alerunser ui Dem Sail ur auem Pine, wem dieſer Ort von der Natur beftinmt
zart „es mc Zur nur me Sale gegruuirt zu werden, um groß und dad Gm
zerum „er Mer :z werden ° Tore Scabt tollıe der Schlupftein feines Neiches fein
zuB us 'cıumer zanriemtsc sense Dumptkadt Nach der Gründung yon A. (ſ. d. Art.)
‚ag tr mn ne Sberwe Eine eu Orckel des Jupiter Ammon, bierauf kehrte er
zn Bmr:s amd. zu m 3 331, As meue Truppen aus Macedonien angekommen
zume. Un 2 Versegumg temed Strieged gegen die Perſer zu wenden. In
[Comer 322 ve ee wm Ber Ebene zwiſchen Arbela und Gaugamela in
rem =e ‚ungelumpidinde, die ibm in den Beil von Aſien eh.
Vup oem Sırur aber er mai eigentliche Perſis, nabm die Todtenreſidenz der yer-
warn Yoruie Berrersus ar ars wie wrachteslle Königsburg dieſer Stadt verbrennen
aun> ung zue Wbunee Turms Heb von bier nach Bactrien, wurde aber auf dem
ur sen ee zemieer Peruad, der uch zum König audrufen ließ und anderen abtrün
zum Zutumer m &rreim zeiegt Alerander wollte den unglüdlichen König aus den
Dunien erner zemmen Samamım beiteien, ebe er aber fein Ziel erreichte, wurde Da
ze6 nu wruumier da Ge ida möcht ichnell genug fortbringen Tonnten, im Stich
zeumen ına Ger ux äzipe sure, ebme den Alerander. zu ſehen. Alexander lie
„un Sunns m Ferepeid wer iimizlichen Ehren beflatten. Nach beftigem Widerſtande
wer Sumtum zu Wecziee umterwerien 329 und 328. Um dieſe Zeit vermählt
un ne img wur wer Tochter cines Häuptlings, deſſen Bergfeſte er eingenommen
Nute, ut Xer emen Merazee. Jam Sabre 327 emdblich wurde, nachdem zur Sicherung
Nr wurdaden “umter me Bazadl Stadte, meiſtens Alerandria genannt, gegrändt
wur, wıt 130. 0 Meuraifneme ven Bactra aus nach Indien aufgebrochen. Zunädit
Yuite Nu Der dedge Cimeeie wir den Bergoölfern längs des Kophen, eined Neben
Tem: ne ntei za deſtehen, zer Fürſt Tariled unterwarf fich, eben fo wurben die
rd? wetten ueihen Vellerichaften bezwungen. Nach Erbauung einer Blott
wurde Tr Fate ateriäeten, Bad Süunffromland durchzogen, das Reich des Tariled
Suureeert aut cite Sumapie unter feinem Feldherrn Bhilippus gegründet. Am Hr
Saas Uri Verumeier zur den Widerſtand des Poros (326 v. Chr.). Alerander bejlegte
Ta and unit a zu euneu armen Bundesgenoſſen, dann überfchritt ex den Hydraortes
ur aa I an den Orrde: Die Gimmohuer loben in die Gebirge. Die Soldaten weigertn
a Ne, Nu de Deren jemieche Red Fluſſes wohnten friegeriiche Völker, weiter zu ziehen
A Mm Nee Summmey er Soldaten auch bie Opfer ungünftig außgefallen waren,
wur Nr Madeg keiileen: zur Grinnerung an feine Thaten ließ Alexander 12
wiendugle Siarsesitäre errichten, allerlei Waffen und Geſchirr von ungewöhnlicde
eis Naututen damit Die Nachwelt an ein Miefengefchlecht denken möchte. Im Ro
u IE Nuuyte der die vom berühmten Nearchod befehligte Flotte, auf der en
air Tai Nur Yumturmee ſich befand, flromabwärtd auf dem Indus, Der andern
u un a Re Wera der Kluſſes unter Führung des Krateros und Hephaeſtion, bem
Fre .n au keit Treffen im Sebiete der Maller, in dem Alerander gefährlid
mr Ka wu Tede entging, iſt noch zu erwähnen. Bequeme MWinterquartiet
arm am au auuen Subud (326— 25 v. GH.) aufgeſchlagen. Die Landſchaft
or I wesrwarf jich, um den Schickſale der Samber zu entgehen, bit
— DE, werten. Die an der Thetlung der beiden Flußarme gelegene Haupt
au Ra were ven den Macedoniern ſtark befefligt und ald Stapelplag bes Eünfe
ad ur dere und Werften verfehen; denn ber raſtlos thätige König
Te an ur Neekebröversindung Aflens, Afrika's und Europas. Die
Tai ar dem mächften Umgebungen Pattala's bi an die Muͤndun⸗
2 DR Wyehiloflen. Schlimme Nachrichten aus der Heimath be
„ne Sn, mar em Befehl des Satrapen Philippus blieben
ii an . ine web Ti eigentliche Heeresmaſſe ſetzte ſich in drei
in 0 greden Mühen umb Drangfalen zo’
Ten Gebroſiens Wuſten. In 7
unge Tbe «a
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Alerander IIL, der Große, (Welthiſt. Vebeutung.) 681
Gedroſiens, wurde geraftet und mancher Nachzügler noch aufgenommen. In Karınar
nien vereinigten ſich ſodann die drei Heeredabtheilungen. Alexander felbit kam nad
Perſis und in Perfepolis bielt er über die Beamten, die fich Bebrüdungen batten zu
Schulden kommen lafien, fchweres Gericht. Der im Herbſt ded Jahres 324 in Ekba⸗
tma erfolgte Tod des Freundes Hephäftion ſetzte den König in tiefe Betribniß; in
Babylon, der neuen Haupt-Reſtdenz, verberrlichte der nun vereinfamte König Dem
abgefchievenen Freund durch bie glänzendften Leichenjpiele. Die Luft am Leben
war nun geſchwunden, die von Oſten und Weiten erfchienenen Ehrenboten Eonnten
den von den Folgen der Anftrengungen und des Grames niedergebrüdten Alexander,
der duch Ausjchweifungen aller Art feinen Körper noch mehr zerrüttet hatte, nicht
ermuthigen und erfreuen. Anfang Juni fiel er, während die Rüftungen zu neuen Un⸗
ternehmungen gegen Arabien, Afrifa und Italien eifrig betrieben wurden, in eins
Krankheit: eine große Unruhe und Bewegung bemächtigte fih der Gemüther als die
Nachricht von dem Unmwohlfein die Stadt durchlief, die Macedonier verlangten : ihren
König zu ſehen, denn fchon glaubten fle, ex fei geftorben, ſie erlangten endlich durch
inftändiges Bitten, daß jle vor dem kranken König vorüber geben durften, er winkte
mit dem Auge jeinen alten Soldaten den Abſchiedsgruß. Am 10. Juni gingen Peu⸗
cefted und andere Freunde in den Tenipel des Serapid und fragten den Gott, ob es
heiler für den König fei, wenn er fich in den Tempel bringen lafje und zu dem Gotte
betete, ihnen wurde die Antwort: „Bringet ihn nicht, wenn er 'vort bleibt, wird ihm
bald befier werden.“ Am 11. Yuni 323 v. Chr. flarb der große König. In der
legten Zeit feines Lebend hatte Alexander nad) Angabe der Tagebücher nur getrunfen.
und geichlafen, jich ſonſt nicht viel um die andern Dinge befümmert. Cr ſtarb wie
Kortüm .lI. S. 364 jagt, wie Hephäflion am Säufermahnfinn (delirium tremens),
32 Jahre und 8 Monate alt. Daher, fährt Kortüm fort, konnte auch während des
10» bis 12tägigen Todeskampfes troß lichter Augenblide über Thronfolge, Reichsver⸗
weierfchaft und andre folgenfchwere Kragen nichts verordnet werden; alles blieb liegen in
wüfter Ziellofigfeit; man hatte eine halbe Welt aus den Fugen gerifien, wußte fie
aber nicht wieder einzurichten, man batte zerflört, aber nicht aufgebaut, einander ab⸗
ftoßende gewaltfame Kräfte gewaltfam und äußerlich verbunden, ohne daß ein neueß,
aus dem Innern der Dinge entflandened Mittleres dazwiſchen trat. Die Leiche des
Königs wurde zuerft in Memphis beigefeht, fpäter von Ptolemäus nach Alexandria
gebracht. Morane, Aleranderd Gemahlin, gebar nach feinem Tode einen Sohn, Aleran-
dee, dem man in ben auöbrechenden Succejjtonsftreitigfeiten einen Antheil an ber Regie-
rung neben dem Halbbruder Aleranderd, dem Philipp Arrhiväus geftattete. Vielleicht
hatte der fterbende Alerander für den von ihm erwarteten Sohn dem Berbiccad den
Siegelring übergeben. Aus den Trümmern des großen macebonifchen Reichs hoben
fih einige für die Gefchichte wichtige Fleinere Königreiche heraus, unter denen bad
Reich der Btolemäer und das der Seleuciden die bedeutendſten find.
Die gefhichtliche Bedeutung Alexander des Großen ift befonders in Fol⸗
gendem zu ſuchen: Ehe, die Gemeinde geftiftet werden konnte, in der der Begenfak
der Griepen und Barbaren nichts mehr galt und das Vorrecht des Juden und bed
Römers feinen Werth verloren hatte, hat die Menfchheit viele Kämpfe beftchen, manche
Schmerzen ertragen müflen, Kämpfe mit dem Stolz auf das Blut und nuf die in ihm
begründeten NationalBorzüge, Schmerzen der Selbfibearbeitung und der Entfagung auf
natürliche Vorrechte und Vorurtheile. Damit Die Zeit erfüllt würde, mußte fle vor⸗
bereitet werben.
In der Reihe viefer Vorbereiter bat fich Alexander von Macevonien durch die
Kraft, mit der er die politifchen Gebilde ded Abend» und Morgenlandes zufammen-
warf, und duch den mächtigen Einheitöprang, mit dem er die Verfehmelzung Europa’s
und Aſiens zu einer neuen zufammenhängenden Welt zu bemwerkitelligen ſuchte, den
Namen ded Großen erworben. Sehen wir, wie diefe Leidenfchaft ber Einheit in ihm.
wish. und welches die Grundlagen waren, auf die er feine neue Welt gründete.
- feinem Bater in der Regierung folgte, war bereit3 ein großer Schritt
iener Aufgabe, der er nachflrebte, geſchehen. Die griechifchen Stäbte.
» ihre Autonomie verlosen; foweit fie noch der Befchichte angebörs
680 Alexander TIL, der Große. (Geſchichte.)
finden wußte, der feit 15 Jahrhunderten ven Beruf gehabt bat, die Vereinigung von
Aegypten mit Europa und Aſten zu bilden. Wenn auch früher, ald der Nil ned
nicht verfchlammt war, dieſer Punkt dieſe Wichtigkeit noch nicht hatte, fo ſah bad
Alerander auf jeden Fall mit einem Blicke, wozu dieſer Ort von der Natur beftimmt
war: „ed brauchte bier nur eine Stadt gegründet zu werden, um groß und dad Em-
porium der Welt zu erden.“ Diefe Stadt follte der Schlußftein feined Reiches fein
und als folcher wahrfcheinlicy feine Hauptftadt. Nach der Gründung von X. (f. d. Art.)
309 er duch die Libyfche Wüfte zum Orakel des Jupiter Ammon, bierauf kehrte er
nah Memphis zurüd, um im I. 331, ald neue Truppen aus Wacevonien angefommen
waren, ſich zur Bortfegumg feines Kriege gegen die Perſer zu wenden. Im
Detober 331 lieferte er in der Ebene zwifchen Arbela und Gaugamela in
. Afiyrien die Entſcheidungsſchlacht, die ihn in den Bells von Aſten ſegte.
Nach diefem Siege eroberte er das eigentliche Perfld, nahm die Todtenrefivenz ber per-
ſiſchen Könige Perfepolis ein, ließ die prachtvolle Königsburg Diefer Stadt verbrennen
und ging nah Efbatana. Darius floh von bier nach Bactrim, wurde aber auf dem
Wege von dem treulofen Beſſus, der ſich zum König audrufen ließ und anderen abtrün-
nigen Satrapen in Feſſeln gelegt. Alexander wollte den unglüdlichen König aus des
Händen feiner treulofen Satrapen befreien, ebe er aber fein Ziel erreichte, wurde Da
rius töbtlich verwundet, da fle ihn nicht fehnell genug fortbringen Eonnten, im Std
gelafien und ftarb in Folge davon, ohne den Alerander. zu ſehen. Alexander li
den Darius in Perfepolis mit föniglichen Ehren beflatten. Nach beftigem Widerſtande
wurde Soybiana und Bactrien unterworfen 329 und 328. Um dieſe Zeit vermählt
fih der König mit der Tochter eined Häuptlings, deſſen Bergfefte er eingenommm
batte, mit der fchönen Roxane. Im Jahre 327 endlich wurde, nachdem zur Sicherung
de nördlichen Länder eine Anzahl Städte, meiſtens Alerandria genannt, gegründe
waren, mit 100,000 Bewaffneten von Bactra aus nach Indien aufgebrochen. Zunääft
hatte dad Heer heftige Kämpfe mit den Bergvölfern längs des Kophen, eines Neben
firomes des Indus, zu beflehen, der Fürſt Tariled unterwarf fich, eben fo wurden bie
nördlich wohnenden indiſchen Völkerfchaften bezwungen. Nach Erbauung einer Flotte
wurde der Indus überfchritten, das Fünfſtromland durchzogen, das Meich des Tariles
vergrößert und eine Satrapie unter feinem Feldherrn Philippus gegründet. Am Hy
daspes ſtieß Alerander auf den Widerftand des Poros (326 v. Chr.). Alerander beilegte
ihn und machte ihn zu einem treuen Bundesgenofien, dann überfchritt er den Hydraortes
und Fam bis an den Hyphaſis; Die Einwohner flohen in die Gebirge. Die Soldaten weigerten
ſich bier, da fie hörten, jenfeits des Fluſſes wohnten friegerijche Völker, weiter zu ziehen.
Als bei diefer Stimmung der Soldaten auch die Opfer ungünftig ausgefallen waren,
wurde der Rüdzug beſchloſſen; zur Erinnerung an feine Thaten ließ Alexander 12
riefenbafte Götteraltäre errichten, allerlei Waffen und Gedirr von ungemöhnlider
Größe vergraben, damit die Nachwelt an ein Niefengefchlecht denken möchte. Im Ne
vember 326 bewegte fich die vom berühmten Nearchos befehligte Flotte, auf der ein
großer Theil der Landarmee ſich befand, firomabwärtd auf dem Indus, der andere
Theil zog an den Ufern des Fluſſes unter Führung des Kraterod und Hephaeftion, dem
Süden zu. Ein beftiges Treffen im Gebiete des Maller, in dem Alexander gefährlid
verwundet Faum dem Tode entging, ift noch zu erwähnen. Bequeme Winterquartiere
wurden fodann am untern Indus (326— 25 v. Eh.) aufgefchlagen. Die Landſchaft
Pattala (Indusdelta) untermarf fich, um dem Schidfale der. Samber zu entgehen, die
zahlreich erfchlagen wurden. Die an der Theilung der beiden Flußarme gelegene Haupt
ſtadt Pattala wurde von den Macedoniern ftark befefligt und als Stapelplag des Eünf-
tigen Welthandel mit Hafen und Werften verfehen; denn der raftlos thätige König
Dachte allerdings an eine Verkehrsverbindung Aſtens, Afrika's und Europa’s.. Die
verjchiedenen Expeditionen in den nächften Umgebungen Pattala’8 bis an.die Ründun-
gen wurden 325 v. Ch. abgefchloffen. Schlimme Nachrichten aus der Heimath be
fehleunigten den Rückzug. inter dem Befehl des Satrapen Bhilippus blieben mac
doniſche Poſten in Indien zurüd, die eigentliche Heeresmaſſe fegte fich in drei Abthei-
lungen in Bewegung. Unter großen Mühen und Drangfalen z0g Alerander an ber
Spige der zweiten Abtheilung durch Gedroſiens Wüften. In Pura, ber Hauptfladt
-
Alerander II, der Große. (Welthift. Bedeutung.) 681
Gedroſiens, wurde geraftet und mancher Nachzügler noch aufgenommen. In Karma-
nien vereinigten jich jodann die drei Heeresabtheilungen. Wlerander felbit fam nad
Perſis und in Perfepolis bielt er über die Beamten, die fich Berrüdungen hatten zu
Schulden kommen laffen, ſchweres Gericht. Der im Herbft ded Jahres 324 in Ekba⸗
tana erfolgte Tod des Freundes Hephäftion jegte den König in tiefe Betrübniß; in
Babylon, der neuen Haupt-Reſidenz, verberrlichte der nun vereinfamte König Den
abgefchiedenen Freund Durch die glaͤnzendſten Leichenſpiele. Die Luft am Leben
war nun gefchwunden, die von DOften und Welten erfchienenen Ehrenboten konnten
den von den Folgen der Anjtrengungen und des Grames niebergevrüdten Alerander,
der durch Ausjchweifungen aller Urt feinen Körper noch mehr zerrüttet hatte, nicht
ermutbhigen und erfreuen. Anfang Juni fiel er, während bie Nüftungen zu neuen Uns
ternehmungen gegen Arabien, Afrika und Italien eifrig betrieben murden, in eine
Krankheit: eine große Unruhe und Bewegung bemädhtigte fih der Gemüther als die
Nachricht von dem Unmohljein die Stadt durchlief, die Macedonier verlangten ihren
König zu feben, denn jchon glaubten fle, ex fei geftorben, ſie erlangten endlich Durch
infländige8 Bitten, daß fie vor dem kranken König vorüber geben durften, er winfte
mit dem Auge jeinen alten Soldaten den Abſchiedsgruß. Am 10. Juni gingen Peu-
cefted und andere Freunde in den Tempel des Serapid und fragten den Gott; ob es
beiler für den König fei, wenn er fich in den Tempel bringen laſſe und zu dem Gotte
betete, ihnen wurde die Antwort: „Bringet ihn nicht, wenn er 'dort bleibt, wird ihm
bald befler werden.” Am 11. Yuni 323 v. Chr. flarb der große König. In der
letzten Zeit feines Lebens hatte Alexander nach Angabe der Tagebücher nur getrunfen.
und gejchlafen, fich jonft nicht viel um Die andern Dinge befümmert. Gr ftarb wie
Kortüm II. S. 364 fagt, wie Hephäfion am Säufermahnfinn (delirium tremens),
32 Jahre und S Monate alt. Daher, fährt Kortüm fort, konnte auch während bes
10 bis 12tägigen Todeöfampfed trotz lichter Augenblicke über Thronfolge, Reichsver⸗
weierfchaft und andre folgenfchwere Fragen nichts verordnet werden; alles blieb liegen in
wüfter Ziellofigfeit; man batte eine halbe Welt aus den Fugen geriffen, wußte fe
aber nicht wieder einzurichten, man hatte zerflört, aber nicht aufgebaut, einander ab⸗
ſtoßende gewaltfame Kräfte gewaltfam und äußerlich verbunden, ohne daß ein neues,
aus dem Innern der Dinge entflandenes Mittleres dazwifchen trat. Die Leiche des
Königs wurde zuerft in Memphis beigefeht, fpater von Ptolemäus nach Alexandria
gebracht. Morane, Uleranderd Gemahlin, gebar nach feinem Tode einen Sohn, Aleran=
der, dem man in den ausbrechenden Sucrefitongftreitigfeiten einen Antheil an der Megies
rung neben dem Halbbruder Aleranders, dem Philipp Arrhidaͤus geftattete. Vielleicht
hatte der fterbende Alerander für den von ihm erwarteten Sohn dem Perdiccas den
Siegelring übergeben. Aus den Trümmern des großen macedonifchen Reichs hoben
fih einige für die Gefchichte wichtige Heinere Königreiche heraus, unter denen Das
Reich Der BPtolemäer und dad der Seleuciden die bedeutendften find.
Die gefhichtliche Bedeutung Alerander ded Großen ift befonders in Fol⸗
gendem zu fuchen: Ehe bie Gemeinde geftiftet werden Tonnte, in der der Gegenſatz
der Griechen und Barbaren nichts mehr galt und Bas Vorrecht des Juden und des
Römers feinen Werth verloren hatte, hat die Menfchheit viele Kämpfe beftehen, manche
Schmerzen ertragen müflen, Kämpfe mit dem Stolz auf das Blut und nuf bie in ihm
begründeten NationalsVBorzüge, Schmerzen der Selbftbearbeitung und der Entfagung auf
natürliche Vorrechte und Vorurtheile. Damit die Zeit erfüllt würde, mußte fle vor⸗
bereitet werden. _ |
In der Reihe dieſer Vorbereiter bat fich Alerander von Macedonien durch Die
Kraft, mit der er die politifchen Gebilde ded Abend- und Morgenlandes zufammen-
warf, und durch den mächtigen Einheitöbrang, mit dem er die Verfchmelzung Europa’s
und Aftend zu einer neuen zufammenhängenden Belt zu bemerfftelligen fuchte, den
Namen des Großen erworben. Sehen wir, wie biefe Leidenfchaft der Einheit in ihm
wirkt und welches die Grundlagen waren, auf die er feine neue Welt gründete.
Als er feinem Vater in der Regierung folgte, war bereit3 ein großer Schritt
zur. Ausführung jener Aufgabe, der er nachitrebte, gefchehen. Die griechifchen Städte.
und Staaten hatten ihre Autonomie verloven; ſoweit fie noch ‚der Befchichte angehöre
*
088 Alexander III, der Große. (Welthiſt. Bedeutung.)
ten and für die politiſchen Weltverhaͤltniſſe Bedeutung hatten, hingen fle von den Be»
ſchlüſſen Eines Mannes ab.
Die Schlacht bei Chäronen, Philipps Marſch durch den Peloponnes und der
Gemeindetag von Korinth hatten diefen Umſchwung bewirkt, vollendet und zur An-
erfennung gebracht. Nur Sparta bielt fidy noch in feiner Ifolirtheit, Die Niemandem
in ber Welt nügte, Niemandem ſchadete; es war cine unfruchtbare Eriftenz, feine
Stellung eine Ausnahme ohne Einfluß. In den übrigen griechifchen Staaten war das
Prinetp der gegenfeitigen Berechtigung und Verpflichtung aller Theile der bürgerlichen
Geſellſchaft, dieſer Quell des Wetteiferd und der Entwidelung, aber auch der Schwaͤche
— durch einen griechifch vebenden Barbaren gejtürzt, der Allen feinen Selbſtwillen auf
legte. So war jhon in Griechenland felbft der Gegenſatz des Barbarenthums und
Hellenentbums aufgehoben.
Diefer Umfchwung war vorbereitet worden, als das Helfenenthum f ſchon vor Phi⸗
lipp feine Triebkraft verloren hatte und zu einem fertigen Element geworben war,
welches das Bürgertfun genießen konnte nnd nicht mehr Fortzuentwideln und bard
einen angefirengten Kanıpf gegen auswärtige Feinde zu vertheibigen brauchte. Was
das Griechentbum für fidy allein erzeugen konnte, war hervorgebracht und zum Gemein
gut der gefammten griechifchen Welt geworden. Das Ergebniß der früheren Anſtren⸗
gungen war jegt als eine Atmofphäre voller Meize, die man nur aufzunehmen und zu
genießen brauchte, über die griechiſche Welt ausgebreitet.
Die Thatkraft und die Luft zu handeln waren auf Macenomien übergegangen.
Während Griechenland feierte, genoß und feiner Erbfchaft fich frente, hatte Philipp
eine neue Heered-Drganifation geichaffen, in feinem militärifchen Königthum ein geniales
Wert aufgerichtet und in dem macebonifchen Phalanx den Keil ausgebildet, mit dem a
fih den Weg nad) der Meeresküſte öffnete, feinem Macevonien, das bisher nur en
‚ Binnenland war, Luft machte und Griechenland zerjprengte.
Während Philipp das Heer zur Grundlage des neuen, zur Weltherrfchaft bero
fenen Königthums machte, war der Friegerifche Geift in Griechenland verfallen und bie
Krlegstüchtigkeit zu einer Privatſache geworden, die von Einzelnen nad) Belieben gepflegt
und verwerthet wurde. Un die Stelle des patriotifhen Dienftes war Die Abenteurerei
getreten, die ferne Dienfte und im Sold fremder Mächte Beichäftigung und Anftellung
firhte. Die Zahl diefer Söldlinge nahm um fo mehr zu, je mehr das Wachsthum
des Kapitals zu Haufe den Unterfchied von Arm und Reich vergrößerte, und Die große
Induftrie, die nur anfehnlichen Geldmitteln zugänglich blieb, die Mittellofen auf eine
dienende Stellung anwies.
Sonft ſtanden den unbefchäftigten und unternehmenden Bürgern die Goloniem
offen, oder jene vereinigten fich unter dem Schuß ihrer Vaterfladt zur Gründung eine
neuen Niederlaffung. Uber auch in diefer Beziehung zeigte es fidh, daß das Griechen⸗
thum fertig war. Seitdem am Mittelmeer die Binnenftaaten, wie 3. B. felbft in Ita
lien, fi an's Meer drängten, die Griechen in Sicilien fich centraliftrten, um fich gegen
Karthago zu behaupten, in Klein Aften die PBerfer die Oberhand erhalten hatten, war
diefer Ausweg der Golonifirung den Griechen abgefchnitten und den Privatleuten, die
draußen eine Verwendung Ihrer Kräfte fuchten, blieb Nichts übrig, als fich den frem
den Machthabern. anzubieten und zu verkaufen. Die wohlhabenden Bürger ergaben
ſich indefien zu Haufe der Induftrie und dem Handel oder genoffen in Ruhe bie ger
fligen Refultate früherer Kämpfe und Anftrengimgen, und erfreuten ſich der Fünftleri«
fchen, wiflenfchaftlicden und religiöfen Anregungen, die ihnen, ohne daß es von ihre |
Seite einer beſonderen Thätigfeit bedurfte, aus der geiftigen und nationalen Atmos-
phäre in der fle lebten, zuſtroͤmten.
Als Philipp zu Korinth die geiechifche Hegemonie antrat und fomit die Flefnen
Staaten von der Oberherrfchaft ihrer bisherigen Hegemonen befreite, waren die erſteren
mit dem Schein der Autonomie, die ihnen der neue Oberherr gewährte, zufrieden. Sie
waren der Laſten und Mühen, die Die Bundesabhängigkeit von den hegemonifchen Staaten
‚ ihnen auflub, herzlich fatt, fie wollten nicht mehr in deren Streit verwidelt jein und hoff
ten fih nun einer ruhigen und flillen Souveränetät zu erfreuen. . Aus den Stürmen bed
Öffentlichen polniſchen Lebens Eehrten fie nun in den Hafen des MPrivatichend ein.
Alerander III. der Große. (Welthiſt. Bedeutung.) 683
Aber auch die hegemonifchen Staaten waren ermattet und ihre Bürger froh, ſich
ihren Privat = Intereflen, Induftrie, Handel, Kunft, Wiffenfchaft hingeben zu koͤnnen.
Sie wollten nichtd weiter, ald Frieden und Sicherheit, die ihnen der neue Hegemon
durch den Randfrieden verbürgte, den er zwifchen den griechifchen Stauten ftiftete und
den er. überwachte. Auch fie hatten es: fatt, fich für die Größe und Sicherheit ihres
Staated anzuftrengen oder gar am Ende aufzuopfern.
Die Fertigkeit des Griechenthums und die Auflöfung feines Gegenſatzes gegen Aflen
zeigte fich auch in der neuen Stellung, welche die griechifcehen Staaten zu dem Perferftaat
eingenommen hatten. Derfelbe war fir ſie Feine Gefahr mehr, Fein Gegenftand ihrer
Furcht, fondern Schupwehr gegen die macedonifche Uebermacht. Griechenland und Aflen
waren fomit durch daſſelbe Intereife fchon Eined geworden und für den neuen Welt-
bern handelt es fich nur noch darum, jeded der Beiden in dem anderen zu erobern.
Um den Gegenfaß beider Welten aufzuheben, hatte Zerred Griechenland verfihlin-
gen und mit Perfien vereinigen wollen. Wlerander nahm den entgegengefehten Aus⸗
gangspunft, aber fein Schlag gegen Perſien war Doc auch gegen Griedjenland ger
richtet. In Perſten wollte er Hellas der einzigen Stüge berauben, Die es gegen
Macedonien hatte, und die Eroberung von Griechenland vollenden. Als die Griechen
auf dem Bımdestage zu Korinth Philipp's Ernennung zu Ihrem gemeinfamen Führer °
gegen Perſien genehmigten, gaben fte nur zu ihrer völligen Unterwerfung die Zuftim-
mung und befchloffen fo, ihre letzte Schugmwehr nieberzubrechen. — Darius fiel, weil
er dies Verhaͤltniß Nicht anerkennen wollte. Nach Philipp’ Tode und während Ale⸗
xander rüflete, verfuchte die anti= macedonifche Partei in Athen einen Bund mit dem
PBerjerkönig berzuftellen; dieſer ging aber in feiner falfehen Sicherheit auf den Antrag
nit ein, mißachtete auch den Math feines Admirals Memnon, durch Befegung Gries
henlands und durch einen Angriff auf Macedonien dem Stoß Alexander's zuvorzu=
fommen. Er verftand das neue Weltverhältnig nicht, welches Allen und Griechenland
folidarifch mit einander verfnüpft hatte. .
Bon feinem Beruf, die Welt zu reinigen und alle biöherigen Sonderungen zu
beſeitigen, war Alerander Dagegen in dem Grade durchdrungen, daß er auch die Reli⸗
gionsculte combinirte und auch die höchften Mächte zu einigen fuchte, in deren Dienft
die Nationen bisher ihre eigene Trennung bewahrt hatten. Als er nach feinem erften
entfcheidenden Schlage gegen Darius bei Iſſus die phönichfche Küfte fich unterworfen
batte und Aegypten organifirte, opferte er in Memphis dem Apis und tm feiner
neuen Schöpfung, in Mleranbrien errichtete er dem aͤgyptiſchen, eben fo wie den
griechifchen Göttern Tempel und Altäre.
d ALS er nach der völligen Bellegung des Darius bei Arbela und Gaugamela in
Babylon raftete und feine neue Eroberung organifirte, war fein Erſtes, die Religions
freiheit, die die Perſer befchränft oder ungern gewährt hatten, den Babyloniern zuzu⸗
fihern und namentlich die Priefterfchaft des Bora zu gewinnen, indem er denfelben
den griechifchen Göttern als gleichberechtigt zur Seite ftellte. s
Somohl durdy die Größe feines Strebens wie feiner Erfolge fühlte er fich ſelbſt
über das Menfchliche erhaben. In der Gefchichte‘ fand er felbft, und fanden feine Be
wunderer nichts ihm Gleiches vor; höchftens in der Heroen⸗Geſchichte erfannte er in dem
Herafles ein ihm ebenbürtiges Wefen an; als Ordner, nicht nur der Erbe, fondern
auch des Himmels, und als Friedensftifter unter den Göttern, die ſich bis dahin, wie
ihre Völker untereinander, befimpft hatten, fühlte er fid felbf den Göoͤttern gleich.
In dieſem Sinn unternahm er nach der Gründung Alexandriens den Zug nach dem
Tempel des Jupiter Ammon, um den Gott als ebenbürtiges Weſen zu begrüßen, und
die Priefter des Ammon, indem fie diefen Sinn des jugendlichen Eroberer richtig deu⸗
teten, verfeblten nicht, ihn ald Sohn des Gotted anzureben.
Als er nach dem Sturz des Darius die Organifation beftimmte, die die nene
Zeit beherrfchen und feinem fosmopolitifhen Streben genug thun jollte, behielt er das
föderative Syſtem der perflfchen Satrapieen bei, aber über bemjelben gründete er zu-
gleich eine firaffe Bentralifation. Als Mittel derfelben diente das ‚militärifche König-
thum, welches Aften und Europa miteinander verfchmelzen, bie neue Welt ins Dafein
sufen und eine neue Bildung fchaffen follte.
4 Alerander III. der Große. (Weltbifl. Bedeutung.)
Aber welche Mittel hatte dieſes Königthum felbft, um die Welteinheit herbeizu
führen. Es hatte zwar die Werkzeuge ded- Krieged und Friedens, außer der Wucht
der Phalanr hatte e8 Handel und Imduftrie, Kunft und Wilfenfchaft in feinem Gefolge,
ed Fonnte Güte und Ueberredung, Zwang und Gewalt anwenden. Aber zulegt fragte
es fich doc, wozu dieſer Reichtum von. Mitteln? Welches war denn die Anfchauung,
zu der ſich die Menfchheit vereinigen follte? Welches die neue Pofltion, die den Stu;
der alten Formeln überleben oder die Combination und Amalgamirung der beftehenden
Inftitutionen beherrſchen konnte? Dieje ideale Einheit fehlte noch und ihr Mangel
bauptfächlih war ed, wad dem Unternehmen Aleranders ,- jo großartig es in jeiner
äußeren Ausführung und jo glänzend fein augenblidliche® Gelingen war, den Charak⸗
ter des Abenteuers giebt. Er Iebte im Gefühl der Welteinbeit; der Drang uady diejer
Einheit trieb ihn in unbekannte Fernen, aber zugleich auch in eine geiftige Xeere, in
der er zulegt unterging und. fein Werk felbit wieder zerfiel.
Das faßlichſte Mittel zur SHerftellung feiner Welteinheit war für ihn noch de
Handelsverkehr und die materiellen Intereffen. Für die Koncentrirung derjelben und
al8 DBermittlerin der Handelsbeziehungen Europa's, Aſtens und Afrika's hatte er in
der alten Welt Aleranvrien gegründet. Als er nady feinem Triumpbzug durch Gentral
Aſien und nad feinen indifchen Feldzug im Indus-Delta lagerte, legte er bier die
Aſtatiſche Schwefterftant Alerandriens an, die im indiſchen Ocean der Stapelplag des
Welthandels werden follte; zu dieſem Zwede wollte er ben perfifchen Meerbufen und
das rothe Meer dem europäifchen Handel öffnen und von diefer großartigen Verbindung
der Welttbeile und von dem ermeiterten Verkehr derfelben erwartete er die Beſeitigung
der alten und befchränkten Erinnerungen und die Rechtfertigung feiner neuen Herrichaft.
Wie fein Werk durd den Mangel einer idealen Goncentration bald mieder zu
fanımenfiel, ſo war felbft feine perfünliche Weberhebung durch den’ noch ungelöften Ge
genfag der kosmopolitiſchen und nationals macebonifchen Partei in feiner nächften Um⸗
gebung beftritten. Beſonders ijt fein Zug durch Central⸗Aſten bis Samarfand, durch
den Kampf diefer Parteien und durd) jeine gewaltthaͤtige Beendigung deſſelben bezeich⸗
net. In der Folter des Philotas wegen einer vermeintlichen Verſchwörung, in der
hinterliſtigen Ermordung des Parmenion, Vaters des Philotas, tritt Die Leidenſchafi
des Barbaren hervor und die illyriſche Wildheit, die durch orientaliſche Eigenmacht
und Argwohn und Furcht noch geſteigert war. Auf dem Banquet zu Samarkand, wo
er den Klitos erſtach, regte ſich in ihm Der ſpaͤtere Haß der römiſchen Imperatoren
gegen ſelbſtſtaͤndiges Urtheil. Aus Klitos ſprach der Unwille des barbariſchen Genoj-
fen, der es nicht ertragen konnte, daß feine und feiner Mitkaͤmpfer ſtaunenswuͤrdige
Erfolge alle nur dazu benugt wurden, um ihren perfünlicden Werth zu vernichten ynd
den Einen über fie Alle zu erheben. Die Schmeichelei der Freunde und Diener, die
Alexanders That rechtfertigen und ihm zureden, um ihn aus der Apathie und Zerfal-
Ienheit, wieder herauszureißen, der er fich nach Klitos' Ermordung bingiebt, ift der
Vorläufer der Schmeichelei, die die Verbrechen ber fpätern römifchen Imperatoren be
ſchoͤnigte und zu gerechten Handlungen umwandelte. Die macedoniſche Armee beſchloß
ſogar in einer Art von Volks-Verſammlung, daß Klitos mit Recht getödtet ſei, mie
ſpaͤter der Senat die Opfer Nero's als Mifjetbäter verdammte.
Die Philoſophen fügten zu diefen Schmeicheleien und Befchlüffen ihre fpeculative
und ftaatsphilofophifche Nechtfertigung der Unthat Alerander’d, und Diejenigen, die in
denfelben Ton nicht einftimmen wollten, zogen fi "die Ungnade des Herrfchers zu.
Anaxarchos aus Abdera z. B. ftellte ihm vor, daß er ald Sieger und Großfönig be
rechtigt jet, zu beflimmen, was als recht und zuläffig zu gelten babe, und daß er ſich
nicht Gefegen unterwerfen dürfe, Die ihm von Außen Dictirt würden. Kallifihened da-
gegen, der Alerander als Journaliſt und Gefchichtfchreiber begleitete, und durch biele
feine Stellung als Protocollführer der Großthaten des Königs mit philofophifchem
Stolz fi auch zur Kritik berechtigt glaubte, entfrembete ſich den Herrſcher, weil er in
den Ton der Anderen nicht einflimmen wollte, und legte bei dieſer Gelegenheit zu der
Spannung den Grund, die er zu Bartra, als Alerander feine Bermählung mit Roxane
feierte, auf eine für ihn verberbliche Höhe trieb. Auf diefer Hochzeit vollendete naͤm⸗
lich Alexander feine orientalifche Haltung und verlangte von Griechen und Macedor
‘
\
Alerenber UI,; der Große. (Wepi: wein) , 688
niern Diefelbe Niederwerfung wie von den Perfern und Die Anerkennung feiner über-
menfchlichen Natur und Würde. Anaxarchos ging auch bei diefer Gelegenheit gefchmeibig
auf die Anfprüche des Herrfcherd ein und erklärte öffentlich, Daß verfelbe über Dio⸗
nyſos und Herakles ftehe; Kalliſthenes dagegen weigerte fich nicht nur, die Anbetung
‚u Heiften, fondern führte auch während der Hochzeitfeier durch einige fpöttifche Bemer⸗
fungen gegen die orientalifche Ueberhebung Alexander's einen ſtörenden Eclat herbei.
Das Eonnte ihm diefer nicht vergefien. Als die Verfehwörung einiger Edelfnaben gegen
fein Leben an den Tag Fam, fuhr er auch gegen die Philofophen auf, drohte er denen, .
die ihm namentlich den Kalliſthenes zugefchickt hatten, d. h. den Ariſtoteles, Verderben
und ließ er den mißliebig gemordenen Philoſophen folteern und Hinrichten.
Immer flegreich auf einem Zug, der ihn zu den äufßerften Punkten Central⸗Aſiens
führte, welche die Großmächte der neueren Zeit noch nicht berührt haben, wurde feinem
Drange ind Weite und Unbeſtimmte durch den Ungehorfam jeined Heeres, welches dieſes
Streben in's Leere nicht mehr ertragen Fonnte, eine Grenze gefegt. Mitten in feinen
Unternehmungen im Industhal, ald er ſchon Bis zum änßerften Stromarm des Bendfchab
vorgedrungen war, zwangen ihn die Seinigen zum Rückzug. -Unfähig zu raften und
ſich zu beſchraͤnken, betrachtete er nach der Ruckkehr den Aufenthalt zu Suja nur ale
eine Vorbereitung zu weiteren Unternehmungen, die den fernften Welten bis zu ven
Säulen des Herkules in feine Botmäßigfeit bringen folltn. Ehe er diefen Ing antrat,
wollte er nur noch einmal die Elemente, die ihm geborchten, völlig zufammenwerfen und
dann mit ihrer vereinten Kraft den Stoß auf das Abendland ausführen. Wie er ſich
jelbft mit der Statira, Tochter ded Darius, und mit der Pariſatis, Tochter des vorigen
Königs Ochus, vermählte, fo zwang er auch troß ihres Widerfirebens eine Anzabl
feiner Sreunde und Unterfeldherren, Jungfrauen aus perfifhen Bamilien zu ehelichen.
In icher Weife refrutirte er fein Heer ans den unterworfenen aflatifchen Provinzen,
jelbft aus denen Central⸗Aſtens, bewaffnete und übte er diefe Aflaten In macedonifcher
Weiſe ein, und nachdem er einen Theil feiner alten Soldaten in die Heimath entlaffen
hatte, feste er die Verſchmelzung der Veteranen und der Fremden, die er feine Epigonen
nannte, durch. Doch mitten in diefen Vorbereitungen raffte ihn der Tod dahin. As
er in Babylon die Todtenfeier jeined Kephäftion beging, der den Uebermaß der afiati⸗
hen Schwelgerei erlegen war, ſtarb er ſelbſt in ähnlicher Weife an der Zerrüttung der
Nerven, die nicht ſowohl feine ungeheure Thätigfeit, ald dad Uebermaß der Genüfle
berbeiführte, denen er fih in den Augenbliden der Ruhe und Unthätigfeit hinge⸗
geben Hatte.
Die Welt fühlte, Daß diefer Tod nicht weniger als das Leben des Mannes ihr
Schickſal verändere. Erſt wollte man es nicht glauben, daß es wahr ſei. Der Red⸗
ner Demades in Athen fagte: „es kann nicht wahr fein, wäre Alerander tobt, bie
ganze bewohnte Welt würde nach feiner Reiche riechen.“ Allein der Kampf der Feld⸗
berren um die Sinterlaffenfchaft ihres Führers follte die Welt bald darauf Yon dem
Tode des Herrn überzeugen, wie die Verfchmelzung ver aflatifehen und helleniſchen
Cultur Das bleibende Zeugniß vom Leben des Mannes war. |
Was jeine perfönliche Begabung betrifft, fo waren ihm in feltenem Grade zu
gleicher Zeit und in gleichem Maße ritterlicher Muth, erhabener Flug der Phantafle,
Conceptions⸗ und Unternehmungskraft, aggreffiver Trieb und vorfichtige Berechnung,
Organifations » Gente, Behutſamkeit und unerichöpfliche Ausdauer eigen. Mit‘ feinem
Ungeftüm verband er zugleich gründliche Methode, bei feinem übenvältigenden Bor-
dringen ließ er Feine Vorfichtömafiregel unbenchtet, an feinen Sieg glaubte er erft, nach⸗
dem er ven Feind raſtlos verfolgt und vernichtet hatte. In jedem Stadium einer
Unternehmung, im Entwurf, in der Vorbereitung, in der Ausführung und Ausbentung
war er gleich vollendet, feurig und ſchwungvoll, befommen und feft.
Dabei leitete ihn in allen feinen Internehmungen nur Ein Trieb, Ein Gedanke
— der der Weltherrfchaft, und zwar der Unterwerfung der Welt unter feinen Willen,
unter fein Gebot. Für die Griechen mollte er nicht die Welt durchziehen; die Ein-
bildung der Macevonter auf ihren nationalen Vorzug ftrafte er eigenmächtig in den
Ausbrüchen feiner Wuth und Leidenſchaft, wie in dem Auftritt mit Klitos, wie in der
mifttärifchen Verſchmelzung mit den Perjern.
N
656 ‚ Maganber III, der Große. Gelchiſ— Bedeutung.)
Ariſtoteles hatte ihm den Math gegeben, in Allen als Deſpot, in Griechenland
als Hegemon zu herrſchen. Dieſe Trennung und Unterſcheidung war ihm aber uner⸗
träglich. Er wollte für die ganze Erde Herr fein. Grieche und Barbar, Beides war
ihm gleich. Die macebonifche oder griechiiche Eigenthümlichkeit hatte er in ſich ge
ſchwächt; er wollte Nichts ausfchließlich oder auch nur vorwiegend fein in nationaler
Beziehung, fondern nur freier Herr, Gott, Gebieter und Ordner der Menfchheit.
Dem Griechenthum ward er vielmehr immer mehr abgewandt; er hate an ihm
die Selbftändigkfeit des Willens und die Freiheit des Urtheild. Dagegen betrachtete er
ſich als den Erben der weltherrichenden Tradition der perjiichen Groß-Rönige, und er
glaubte ſich dazu berufen, den aftatifchen Gedanken der Weltberrfchaft mit den Mitteln
ber enronälfchen Kraft, Bildung und Ueberlegung auszuführen.
Ein Zeugniß von der Eigenmacht feines Weſens, aber auch zugleich von ber
Unreife feiner Vorſtellung von der nothwendigen Vermiſchung aller Volksgeiſter ift
der Plan, der ſich nach feinem Tode unter feinen Papieren und Anweifungen an Kra-
teros fand, wonach er die Bewohner Europa's nach Aften, die des Drients nach dem
Abendland verfegen mollte. Wie die Perjerkönige die Völkerſchaften verpflanzt Hatten,
fo mollte er den Gegenſatz der Welttbeile durch die Austaufchung ihrer Bewohner
ausgleichen. (Seh Jahrhunderte nach ihm komnmit die Völkerwanderung!)
Dennody bat er zur Hellenifirung Aſtens durch Durchbringung der orientalis
fihen Weltanfhauung mit dem griechifchen wiſſenſchaftlichen Geifte den Grund gelegt.
Die Seleuciden und Ptolemäer haben fein Werk nur fortgefegt, als fie in Meſopota⸗
wien, Syrien, im Innern von Kleinaflen und in Aegypten die griechiiche und orienta-
liſche Cultur amalgamirten und den Griechen und gricchijchen Macedoniern die Herr⸗
fhaft und Verwaltung ded Orients übertrugen.
Natürlich Eonnte nicht die, bürgerlide Autonomie der Griechen, ihre jtifche
Sitte und Thätigkeit nad) Aften vorbringen, denn alles das war in Griechenland” felbf
untergegangen. Das fläbtifch zerfplitterte und befchäftigte, von der politischen Allmacht
der einzelnen Städte in Anfpruch genommene Griechenthun Tonnte fich nicht mit dem
Orient verfchmelzen, jondern nur Das aufgelöfte, abgeplattete, von der flädtifchen Ober-
hobeit befreite Griechenthum. Emancipirt von den fäbtifhen Schranfen, in denen ed
fih bisher entwidelt hatte, war das Griechentbun, welches nach Alien und Aegypten
fam, vielmehr eine kosmopolitiſche Weltanficht und zugleich ein Individualismus, kraft
deſſen der Einzelne ſich dazu berechtigt fühlte, Die Welt zu ordnen und zu regieren.
Den griechifchen Individuen, die dad Gefühl der politischen Heimathlichkeit verloren
hatten, war die Welt geöffnet für Handel und Verfehr, für politiiche und wiflenjchaft-
liche AUbenteuerei, ihre Kraft und Bildung konnten fie im fremden Staatsdienft wie
für wiflenfchaftliche Eutdeckung verwertben; ihr Univerſalismus befriebigte fach in Der
Sammlung und in der Ueberficht alles deilen, was griechiſche Poeſie und Wiſſenſchaft
bisher erzeugt hatten, in der Erweiterung der eracten Wiflenjchaften, der Geographie,
Mathematik, Aftronomie und Naturforfchung; der erweiterte Blick Iegte endlich zur
Melt Hiftorie den rund. Selbſt die Abenteurer, die den Seleuciden und Ptolomäern
ihre Kräfte und Dienfte anboten und zunächft nur ein Gebiet für ihre Ihätigkeit und
ihren perjönlichen Machtgenuß fuchten, den ſie in ihrer Heimath nicht mehr finden
fonnten, trugen ald Verwaltungd-Beamte der fyriichen und äggptijchen Despoten Dazu
bei, daß die materiellen Interefien und bumaniftiichen Studien geordnete und gejtcherte
Bahnen für die Befriedigung ihres univerfellen Strebens fanden.
Bedenken wir endlich, daß das Griechenthum, indem es den Orient ordnete und
verwaltete, in ber pantheiſtiſchen Natur⸗Anſchauung des letzteren cine Anſchauung er⸗
kannte, die ſeinem Drange nach einer Ueberſicht der Welt entſprach, daß es ſich einem
Monotheismus unterwarf, der mit der Aufklärung und Ablöfung von feinen Sonder⸗
gettheiten zufammentraf, fo werden wir Alerander den Ruhm zugeftehen müffen, daß
er nicht umſonſt den Drient aus feinen Angeln gehoben bat. Er bat den Gegenſatz
bes Griechen» und Barbarenthums in einer neuen Schöpfung auflöfen wollen. Seine
Abficht Fam zur Ausführung, wenn auch anders, als er felbit gedacht Hatte.
Wie fih über Karl ven Großen fchon fehr früh erklärte Yabeleien finden, fo ift
auch ſchon früh in Aegypten eine fabelhafte Gefchichte Alexanders unter dem Namen
1
Alexander Aewäli. 6
eines Aeſopus entſtanden (Nieb. Il. 423). Die Schickſale und Thaten dieſes Könige
haben mehr oder weniger veraͤndert im Mittelalter bei allen civiliſirten Voͤlkern ihre
Bearbeiter gefunden. Daher kommt ed auch, daß der Eskander oder Jskander des
Orients dem Alerander des Oeccidents gar nicht nachſteht. (Vergl. Lehrbuch einer
Literaturgefch. ıc. von Dr. Graeſſe II. B. S. 436 — 456, außerdem Alerander, Gedicht
des 12. Jahrhunderts, von Pfaffen Lamprecht. Urtert und Ueberjegung nebjt gefchicht-
lichen und fprachlichen Grläuterungen, fo wie der vollftändigen Ueberfegung des Pſeudo⸗
Kalliſthenes, von Dr. Heinr. Wismann, Frankfurt 1850. 2 Bände.)
Die wichtigften Quellen für die Gejchichte Alexander find Plutarch (50120
n. Ehr.), Arrian (unter Hadrian und den Antoninen) in feiner Anabajie. Curtius
(im 1. Jahrhundert n. Chr.) De gestis Alexandri, Juſtinus, der aus dem großen
Werke des Trogus Pompejus (unter Auguſtus): Historine Philippicae einen Auge
zug machte.
Bon neueren Geſchichtsſchreibern iſt zunennen: Geichichte Alexanders des Großen,
von Joh. Guſt. Dronfen, Hamburg 1833; Niebuhrs Vorträge über alte Geſchichte.
3 Bände. Berlin 1848 (vorzüglih 2. IL); Kortüm, Gefchichte Griechenlands von
der Urzeit bis zum Untergang ‚des achäifchen Bundes, Heidelberg 1854 (befenderd B.
ll. ©. 304 — 369).
Alerander Newski. Fin Schugheiliger Rußlands. ALS zweiter Sohn des Groß⸗
fürften Jaroslaw Il. Wſewolodowitſch 1217 geboren, daher Saroslawitfch genunnt,
wurde er fchon in feinem 15. Lebensjahre Verwalter ded Fürſtenthums Nowogrod, wo
ihn fein Vater zurüdgelafien, ald er den Hof von dort nach Perejeslaw verlegte. Er
überragte feine Brüder in jeber Beziehung und als fein ältefler Bruder 1232 fach,
überließ ihm der Vater faft felbftftändig die Negierung von Nowogrod. 1239 vermählte
er .fich mit einer Tochter des Knjäs von Botozfo, und fuchte die Macht Nowogrods
durch wiederholte Einfälle in das fchwebifche Finnland zu vergrößern. Um dies zu
verhindern und den unruhigen Nachbar zu züchtigen, landeten die Schweden unter ihrem
Feldherrn Birger, 1240, auf vielen flachen Fahrzeugen an den Ufern der Newa und
bedrohten den jungen Großfürften unerwartet in feinem Nande. Alexander ſammelte,
was in der bDrangenden Gefahr an ftreitbarer Mannfchaft zufanımenzubringen war und
überfiel die ihn abweiend und anderweitig befchäftigt glaubenden Schweden, Durch einen
Aufſeher der Sttandwehr Pelqui geführt, am 15. Juli am lifer der Newa, wo er fie
voltftändig vernichtete. Nur die einbrechende Nacht rettete noch einige Schiffe mit Klücht«
lingen. Der Berluft der Auffen war bei Diefem’ Gefecht fo wunderbar gering gegen
den der Schweden, daß Alexander Saroslawitich jchon damals für einen Wunderthäter
gehalten und ihm von Volke ber Name Newski (der Newaifche) beigelegt wurde. Auch
im perfönlichen Kampfe hatte Alexander ſich ausgezeichnet und den feindlichen Feldherrn
Birger — einen Verwandten des ſchwediſchen Königs — im Geficht vermundet. Der
Sieg an der Newa wirkte ermuthigend auf die gegen die Mongolen im Süden kämpfen⸗
ben ruffiichen Heere. Unzuhen der Nowogroder veranlaften Alerander dieſe Stabt zu
verlaſſen und fih an den Hof feined Vaters nach Berejeslam zu begeben, bis ihm die
von einem Einfalle der liefländifchen Schwert⸗Ritter geängftigten Nowogroder flehentlich
zurüdriefen. Am 5. April 1242 gewann Alerander auf dem Eiſe ded Peipusſees einen
glänzenden Sieg über die Feinde Rußlands, durch welchen über 500 Schwert-Mitter
umfanıen. Auch die Rittauer, welche fich mit den Rittern verbündet, trieb er in ihr
Rand zurüd. 1245 flarb jein Vater, und Alerander wurde im Beſitze feined Theil⸗
Fürſtenthums beflätigt. Die Ehane der Tatarei, denen die übrigen ruffifchen Groß⸗
fürftenthümer tributpflicytig waren, verlangten nun auch von dem big jebt verſchont
gebliebenen Nowogrod Tribut, und Alerander unterwarf ſich vemjelben, um fein aufblüben-
des Land vor wilden Verwüftungen durch Tatarenhorden zu fichern. Der Chan empfing
ihn mit Auszeichnung und belehnte ihn mit Kiew und ganz Süd-Rußlaud. Alexanders
Bruder Andreas, mußte feinen Widerfland gegen die Oberlehnöhersfchaft der Tartaren
‚mit den Berlufte jeined Großfürſtenthumes Wladimir und mit der Flucht nach Schweben
büßen. Während der ganzen Megierung Aleranders dauerten übrigens die Kriege mit
Littauen, Liefland und Schweden fort, ohne die Macht Nowogrods zu erfhüttern. 1259
verlangten auch die Mongolen Tribut und auch dieſem unterwarf ſich Alerander, um
668 Alerander Rewätis Orden.
feinem Lande den Frieden zu erhalten. Die Ruſſen wußten diefe Nachgiebigkeit mit
den Siegen und dem Stolze ihres Großfürſten aber nicht zu vereinigen und verbitterten
durch Unruhen und Widerftand die Iehten Lebensjahre des Helen. Auf der Rückreiſe
von dem neuen Mongolen Chan Berkai erkrankte Alerander in Nifchnei-Nowsgrod und
ftarb 1261 am 14, November in Gorode. Das Jahr feines Todes wird widerfprechend
überliefert. Einige Ehroniften geben 1263 dafür an und fügen hinzu, daß er nodh
auf den Krankenlager Mönch geworden fei und den Namen Alerei augenommen babe.
In Wladimir in der dortigen Rogumaters Kirche begraben, wurden feine Gebeine von
Peter dem Großen nad) Petersburg gebracht und dort in dem neubegründeten Klofter
des heiligen Alexander Nemwsfi beigefeht. Seine Heiligfprechung erfolgte bald
nach feinem Tode, da fich bei feinem Begräbniß ein Wunder ereignete. Als feiner
Leiche nämlich, nach dem Gebrauche der rufftfchen Kirche der Indulgenz- Zettel in die
Hand gegeben werben follte, ſtreckte Diefe in Gegenwart vielen Volkes die Hand dar⸗
nad aus. Die Erinnerung an feine Regententugenden erwachte im ganzen ruflifchen
Volke bald nach feinem Tode und machte ihn zum Schugheiligen Rußlands. (Karamſin,
Gefchichte des rufſiſchen Reiches.)
Alerander Rewski⸗Orden. Seinem Range ‚nach der zweite unter den Kaiſerlich
Ruſſiſchen Orden. Zwar nicht urkundlich nachgewiefen, aber aus unverdächliger Quelle
übereinflimmend erzählt, ſoll ſchon Peter der Große 1724, alfo Eurz vor feinem Tode
und bei Gelegenheit der Ueberführung der Gebeine des heiligen Großfürften Alerander
Newski aus Wladimir nach Petersburg in das für viefelben gegründete Pradhtflofter
feines Namens, die beftimmte Ubficht ausgefprochen haben, einen Orden zu Ehren
dieſes Schugheiligen Rußlands zu fliften, aber durch den Tod daran verhindert worden
fein. Seine Nachfolgerin, die Kaiferin Catharina Alerefewna, führte den Gedanken
ihre Gemahls aus und bekleidete zuerft am 8. April 1725, den Fürften Menſchikoff
mit den Infignien deflelben. Ein Statut des Ordens aus jener Zeit eriftirt nicht,
wohl aber ein Ukas vom 21. Mai deflelben Jahres, in welchem die Kaiferin ausfpricht,
daß fie and Veranlaſſung ver Vermählung ihrer Tochter, der Großfürftin Anna Petrowna
mit dem Herzoge von Schledwig- Holftein, mehrere Perfonen vom Rilitär und Civil
mit diefen Orden begnadige „um deren ausgezeichnete Verdienſte“ zu belohnen. Diefem
Ufas folgten 1735, am 30. Auguft, Beftimmungen über den Anzug der Ritter durch
die Kaiferin Anna Johannowna, welde unter Kaiſer Raul verändert und erweitert
wurden, und ift davon der 30. Auguft als der Tag des Aletander Newski⸗Ordensfeſtes
feftgefegt worden. Das Ordenszeichen, früher gewöhnlich nur „le cordon rouge“ ges
naunt, befteht in einem ftumpfedigen roth emaillirten Kreuze, in deſſen weißem Mittel⸗
ſchilde ſich das Bild des Heiligen Großfürften in goldener Nüftung befindet. Eine
‚ Hand, aus Wollen hervorragend, febt ihm einen LorbeersKranz auf. Auf der Rückſeite
befinden fich ebenfall8 auf dem Mittelſchilde die lateiniſchen Buchſtaben S (anctus)
A (lexander) unter einer Fürftenkrone.. In den Kreuzwinfeln breiten fich 4 goldene
doppelföpfige Adler mit der Kaiferfrone aus. Das Band ift gemäffert ponceauroth umb
wird von links nach rechts getragen. Der Stern tft von Silber und achtſpitzig mit
Füllfpigen. Auch Hier zeigen ſich in dem ebenfalls filbernen Mittelfchilde die Lateinischen
Buchftaben S. A. unter einer Fürftenfrone. Umgeben wird dieſes Mittelfchild von einen
ponceauroth emaillirten Reifen, auf welchem die Ordensdeviſe in einer ruſſtſchen Infchrift
mit der Bedeutung: „Für Arbeit und Vaterland!" eben fo wie auf den ausgehenden Enden
des eigentlichen Ordenskreuzes angebracht find. Das Ordenscoftum befteht, in einem
rothſammtnen, weißgefütterten Mantel mit einem Kragen von Silberfloff, Weite eben⸗
falls von Silberftoff, ſchwarzem Sammethut mit weißer Feder’und einem goldgeſtickten
Kreuze an ſchmalem rothen Bande. Der Orden wird auch in Brillanten verliehen.
MNechnet man den nur für Damen beftimmten Orden der beiligen Gatharina mit, fo
würde der Alerander Newski⸗Orden allerdings erft den 3. Rang unter den Nuflifchen
Orden befleiven. Er bat wie der Orden vom weißen Adler nur eine Klafle und wirb
nicht unter dem Range eined General-Maford verliehen. Nur wer fchon Inhaber des
Alerander Newoeki⸗ Drpene ift, Fann den Heiligen Anpreas- Orden, ald erfien aller
Auffifchen Orden erhalten, was indeffen nicht für die geborenen Mitter des heiligen
Andreas, die Sroßfürften des Katferlicden Hauſes, gilt. Muflen erlangen nach dem
Alexander L 689
Ufas vom März 1834 durch ben Orden Anſpruch auf eine Penflon von 500 bis
700 Aubeln, welche bei Ausländern wegfällt. Dergleichen Penſionen werden gegen
wärtig von 24 Nittern, zufammen mit 7000 Aubeln bezogen. Der Orden hat feine
befondere Geiftlichkeit, welche aus 5 PBerfonen befteht und dem berühmten Alexander
Newski⸗Kloſter in Petersburg zugebört.
Alerander l. Barlowitfch, Kaifer von Rußland, ward den 23. December 1777
geboren ; feine Großmutter Katharina I1., die dem Vater Aleranders, dem fpätern Kaifer
Paul, keinen Einfluß auf die Erziehung feines Sohnes geftattete, Tieß diefelbe durch
den franzöftfchen Literateur und Aufklärer, Laharpe, einen geborenen Schweizer, leiten.
Seiner Mutter, Marie, Tochter des Herzogs Eugen von Württemberg, war Alerander
mit befonderer Liebe ergeben. Im Iahre 1793 am 9. October mit Tuife Marie Aus
gufte, Tochter des Erbprinzen von Baden, die bei ihrem Uebertritt zur griechifchen Kirche
den Namen Elifabeth annahm, vermählt, folgte er nach der fchredlichen Kataftrophe,
der fein Vater Paul erlag, denfelben am 24. März 1801 auf den Thron. Seine
Erziehung in den Grundfüßen eines liberalen Humanidmus, feine edle, fehmwärmerifche
und der liberalen Ausgleihung aller ſchroffen Gegenfäge zugemandte Natur erweckte
in den Freunden der Aufklärung die größten Hoffnungen.” Klopftod feierte feine Thron⸗
beſteigung durch eine Ode „an die Humanität”. Sein Vater Paul hatte in der aus⸗
wärtigen Politik fich in den wiberfprechendften Gegenfägen bewegt: zuerft mit Oeſter⸗
reich und England zur Bekämpfung Frankreichs verbunden, war er, ald Bonaparte in
Paris wieder eine flarke Regierungsgewalt aufrichtete, der glühendfte Bewunderer des
erften Conſuls geworden und hatte er fih an die Spike der Mitteljtaaten geftellt, die
gegen England die Rechte der neutralen Flagge geltend machen ‚wollten. In. beiden
Faͤllen Hatte zwar feine Politik einen nationalsruffifchen Zwed, die Ausbreitung des
ruſſiſchen Einfluffes in Süden Europas, namentlich die Fußfaſſung in Italien und im
Mittelmeer. Mit Defterreich im Bunde wollte er durch Sumaroff dad Königreich Pie⸗
mont wieder berftellen und Italien nach den Iegitimen Traditionen unter ruffifchem Pro⸗
tectorat wieder organifiren. Durch Defterreich, wie er glaubte, verratben, wurbe er
nachher durch England gereizt, welches Ihm Malta entzog, mit deſſen Bells und Groß-
meiftertbum ihm Frankreich geſchmeichelt hatte. Europa wurde durch dies Streben
Kaiſer Paul's nach dem — wie durch ein geſpenſtiſches Abenteuer geſchreckt,
Rußland dagegen konnte dieſe weitgreifende Tendenz nach dem Süden Europa's noch
nicht ertragen. Es war als ob der Tod Kaiſer Paul's Europa und Rußland von
einer unnatürlichen Laft und Aufgabe befreite und man Hoffte, daß der Nachfolger auf
dem Zarenthron Rußland zu feinen innern Aufgaben zurüdführen und durch Verbrei⸗
tung europäifcher Bildung, durch Pflege des Unterrichts, fo wie durch die Entfeffelung
des Gewerbfleißes beglücen werde. Dazu fam, daß Kaifer Paul durch den Gegenſatz
der Revolution beunruhigt und angeftachelt, die Autorität de Zarenthumd im Großen,
aber auch zugleich im Kleinen mit etferfüchtigem Argwohn gepflegt hatte. Noch bie
in feine übertriebenften Ausfprüche und Verordnungen kann man zwar eine nicht uns
begründete Auffaffung der Zaren-Autorität verfolgen... Sein Ausſpruch z. B., daß nur
derjenige in Rußland bedeutend fei, der mit ihm fpreche und fo lange er mit ihm
fpreche, ift ein richtiger Ausbrud des nationalsruffifchen Principe, wonach die Herr-
lichkeit des Staats im Zar allein eine perfönliche Erfcheinung Hat und von ihm auf
die Klaflen und Untertbanen zurüdjcheinen kann. Die revolutionäre Aufklärung war
jedoch in Rußland bereits fo weit verbreitet, daß diefer Eultus des Zarenthums als
eine Uebertreibung und Idioſynkraſte des Kaifers erſchien, und auch in dieſer Beziehung
hoffte man von Alexander, daß er mit feiner Milde die Anſpannung im Innern des
Reichs herabſtimmen und die Menſchenrechte mit den Anſprüchen des Zarenthums in
Einklang bringen werde.
Die friedliche Stimmung, die nach der Schlacht bei Marengo und waͤhrend der
Verhandlungen über den Luneviller Frieden in ganz Europa herrſchte, ſchien Alexander
in der Ausführung ſeiner inneren Aufgaben zu begünſtigen. Selbſt England hatte
dieſer Stimmung ſo weit nachgegeben, daß es über den Frieden unterhandelte. Die
wichtigfte Angelegenheit Europa's war die neue Organiſation Deutſchlands und die
Vertheilung der Entſchaͤdigungen, die die einzelnen deutfchen Staaten für ihre Verlufte
Wagener, Staats u. Geſellſch⸗Lex. 1. 44
6 Alexander 1.
‚auf dem linken Rhein⸗Ufer aus den eingezogenen geiftlichen Staaten und Stiftungen
erhalten follten. Rußland leitete mit Frankreich dies Werk, aber es fchien in ver
Hand Alerander’3 faft nur ald eine Gelegenheit, die mit ihm verwandten Höfe von
Baden und Württemberg mit Anfchen und Macht zu befchenten und den mit ihm hrs
freundeten Monarchen von Preußen in feinen gerechten Anfprüchen zu unterflügen.
Während Alerander fich dieſem Werk der vermandtichaftlichen Anbänglichkeit un
der Freundſchaft winmete, ſchwelgte er in der Heimath im Traume der Verfühnung
der Regitimität mit feiner revolutionären Myſtik. Joſeph de Waiftre, der ſardiniſche
Bevollmächtigte, der im Jahre 1803 nah St. Petersburg Fam, um durch diploma
tifche Kunft feinem auf Sarbinien beſchraͤnkten König Piemont und Savoyen wie
zuerobern, fand den Kaifer, wie er nach Haufe fchreibt, fehwärmend- für dad Ideal
einer myſtiſchen Demokratie. Alerander gab abfichtlih keine großen Gala» Diners
mehr, weil er bei benfelben hätte repräfentiven und den Zaren darftellen müfſſen.
Joſeph de Maiftre geht fogar fo weit, dem Cabinet feines Königs zu melden, dat
der Kaiſer an das Recht der Legitimität nicht mehr glaube und es aufgegeben habe.
Allein der Ernft der Zeit und die Unermüdlichkeit und Enplofigkeit der Ren:
Iution enttäufchte Diejenigen, die auf eine friedliche Transaction mit der leßteren rech⸗
neten. Auch Werander wurde daran gemahnt, feine bemofratifchen Illuſionen aufıw
‚geben, ſich auf die Hebung feines Reichs Durch Verbeſſerung der Unterrichts-Anftalten,
Reform der Univerfitäten und Gymnaſien zu befchränfen, die Reviſion der innem
Befeggebung auf eine noch ferne Friedenszeit zu vertagen und ſich zunächſt zum Kampf
mit der bewaffneten Revolution zu rüften. Diejenigen, die nach der Schlacht von
Marengo glaubten, der Vorhang werde fallen und dad Schaufpiel der Mevolution It
zu Ende, täufchten fih, fchreibt de Maiftre aus Petersburg. Es Fam Aufterlig; —
man glaubte ſich zurüczieben zu FTünnen. Aber nein! Es Tommt Iena und Fried—
land! Und Alles das war doch nur der Prolog zu dem Kampf, der Darauf von
den Schlachtfeldern Rußlands bis nach den Anhöben bei Paris ſich erftreden follte.
Die Errichtung des Königreichd Italien, überhaupt die Unterwerfung Italiens,
für welches die Ruffen unter Suwarow noch kurz vorber geblutet hatten, die Bejegun
Hannoverd durch ein franzöflfches Heer und die völlige Vernichtung Hollands übe:
zeugten Ulerander, daß er von Branfreich bei den Lunldiller Friedens verhandlungen
nur benutzt ſei, und daß er Napoleon nur geholfen habe, Deutſchland ſich unterwerfen,
um von bier aus Holland und Italien definitiv zu gewinnen. Alexander trat barım
der neuen, von Pitt geftifteten Coalition bei, fchidte feine Armee Defterreich zur Hält
und verfuchte ed, auf feiner Reife nah Wien in Berlin der deutfchen und preußiſchen,
antisfranzöflfchen Partei am Hofe Friedrich Wilhelm II. das Nebergemicht zu geben.
Es gelang ihm nicht und ed Fam nur zu dem Freundſchaftsſchwur am Sarge Friedrid
des Großen in Potsdam. Bei Aufterlig mit den Oefterreichern am 2. December 18%
gefchlagen, zog er fich in fein Neich zurück, da Ocfterreich für den Augenblid an dr
Möglichkeit einer neuen glücklichen Wendung verzweifelte. Den Frieden nit Frankreich
ablehnend, ftand Alerander im folgenden Jahre auf der Seite Preußens, doch trafen
feine Heere erft für die Entfcheidungsfchlachten des Jahres 1807 bei Eylau und Frie-
land ein und fonnte er nur das Mißgefchi Friedrich Wilhelm II. int Tilfiter Frieden
mildern. Auf der Zufammenfunft zu Erfurt ftellte ſich die in Tilftt getroffene neu
Rage Europa’d: dar. Napoleon gebot ald das Haupt des Weftend und Mittel-Euroyai
über den großen Militärftaat, dem Völker und Zürften nur noch ald willenlofe Ritt!
dienten. Alerander repräfentirte das Kaiſerthum des Ditens, aber doch nicht mehr felbf-
ftändig und jouverän, da er fein Reich dem Gontinentalfyftem einverleiben und jich dem
Kreuzzug gegen England anfchließen mußte.
Doch wußte Ulerander die veränderte Rage Europa’8 und feines Reiches ie!
wohl zu dem Vortheil des letztern auszubeuten. England griff er hauptfächlich nur in
dem Bundesgenoffen deflelben, in Schweden an, dem er im Frieden von Friedrichs⸗
bamm, im Jahre 1809, Finnland abgewann. Sodann folgte der Krieg gegen die
Türfei, der erft 1812 durch den Bufarefter Frieden beendigt wurde und Rußland unter
Bermittelung Englands, welches Alerander für den neuen Entſcheidungskampf im Si—
ben freie Hand verichaffen wollte, Beflarabien einbrachte.
—
Aexander 1. 69l
Der unnatürliche Druck, den das Continentalſyftem auf die Ackerbau⸗Intereſſen
Rußlands ausübte, Die Schmadh, die da3 große Zarenreih in der Dienftbarfeit unter
einem fremden Handelsſyſtem finden mußte, die Annäherung Schwedend, das in Nor-
wegen Erſatz für Finnland zu gewinnen hoffte, endlich die Vergrößerung ded Herzog»
thums Warſchau, in welchem Napoleon in ähnlicher Weiſe wie im Königreich Italien
in der füblichen romanifchen Welt in der flawifchen die Stüße feiner Univerfalherrfchaft .
fih bilden wollte — Alles das entfchied unter Englands Mitwirkung den Bruch zwi⸗
ſchen Frankreich und Alerander.
Am Klarften hatte der geheime Abgefandte Friedrich Wilhelms II. und einer der
edelften Führer der patriotifchen Partei in Berlin die neue Situation aufgefaßt und in
St. Petersburg dargeftellt. Da Preußen zunächft noch gezwungen war, ſich dem fran⸗
zöflfegen Erpeditiondheerr nach Rußland mit den anderen deutſchen Armeeförpern und
mit den. Truppen der anderen Völker des Feftlandes anzufchließen, fo ftellte Freib. v. d.
Kneſebeck dieſe ganze Unternehmung nur als eine unvermeidliche Epifode dar, die zum
Untergang der franzöflfchen Macht und zur Befreiung Europa's führen werde.
Der Ausgang beflätigte die Auffaffung des preußifchen Abgefandten. Als Aleran-
der nach der Vernichtung des franzdfifchen Heers die Proclamation von Kalifch unterm
25. März 1813 an die Völker Deutfchlands erließ, war Preußen fehon dem Aufruf
feined Königs gefolgt.
Während Die Heerfäulen Europa's nach der Schlacht bei Leipzig auf franzöftfchem
Boden fanden, und Die verbündeten Monarchen über die Zukunft Frankreichs beriethen,
ſoll Alexander, wie der Verfaffer ver „Pentarchie" als Beweis feines politifchen Scharf-
blicks und feiner liberalen Neigungen‘ bervorhebt, die Idee aufgeftellt haben, den Her⸗
zog von Orleans ald das natürliche Oberhaupt des neuern franzöftfchen Bürgerthums
auf den Thron zu heben. Seinem edelmüthigen Romanticismus, der durch die erjchüt-
ternden Wendungen ber legten Jahre aufs Höchſte gefteigert mar und nach dauernden
Inftitutionen verlangte, entfpricht aber mehr die Annahme, daB er befonvers lebhaft
für Die ältere Linie der Bourbond auftrat und in ihrer Anerkennung die ficherite Schutz⸗
wehr gegen die Revolution und den Liberalismus fah.
Gerade die Schöpfung aber, Die er auf dem zweiten Parifer Congreß in's Leben
rief und Die nach feiner Anficht die Politik Europa’8 auf den Grundlagen der Gerech⸗
tigfeit und “des Ehriftenthbums gründen follte, die am 26. September 1815 von ihm
und den Monarchen von Defterreihh und Preußen unterzeichnete heilige Alliang war
ein Beweid, daß feine Jugenprichtuug des Humanismus und Liberalismus auch Aınter ,
der Hülle eined fcheinbaren Myſticismus noch mächtig fortwirfte Nur die nächften
Wirkungen diefes religidfen Bundes, nur der Gebrauch, den Defterreich von ihm machte,
nur die bewaffneten und noch dazu, wie die fpätere Zukunft bewies, fruchtlofen Inter⸗
ventionen, die er im Süden Europa's zur Folge hatte, haben das Urtheil über Die Be»
deutung diefed Bundes trüben können. In Berona fagte einmal Alerander, es bürfe
fortan nicht mehr eine englifche, franzöftfche, ruſſiſche, preußifche, öſterreichiſche Politik
geben, fondern nur eine allgemeine, die zum Heil aller Völker und Fürſten zur Nichte
ſchnur dienen muß. So ift auch der Sinn der heiligen Allianz, daß es fortan Feine
proteftantifche, Tatholifche, griechifche Kirche, ſondern eine indifferente Norm geben jo,
die über den Bündniffen und Aufgaben jener einzelnen Kirchen ſteht. Die heilige Al⸗
liance war. demnach auf einen größeren Gebiet bafielbe, wie die Union, die bald darauf
in den proteftantifchen Landesfirchen Deutfchlands eingeführt wurde.
Die Solidarität der confervativen Intereffen, bie bie heilige Allianz anerfannt
hatte, benugte Defterreich, um auf den Gongreflen von Aachen, Troppau und Verona
die Elemente des Beſtandes in Deutfchland felbft gegen die Gefahren der Unbeſtimmt⸗
heit, welche die Hoffnungen und Erwartungen nach der Kriegdaufregung angenommen:
hatten, zu zeiten und zu erhalten, und im ronıanifchen Süden, von Spanien bis Nea-
pel, die militärifchen Aufftände, die Europa fchon damals mit einer Militär - Dietatur
bedrohten, zu brechen. Weiter hat die Allianz nicht? gewirkt; Alerander war dienen⸗
des Werkzeug Oeſterreichs und flatt eines neuen foliden Aufbaues erhielt Europa nur
den Troft, die nothbürftigften Elemente einer fpäteren pofitiven Schöpfung erhalten
zu fehen.
44%
692 Alexander IE
Schon in der Zeit ihrer erften Blüthe, ſchon damals, al& fie leiflete, was ſie
leiften Eonnte, erhielt die Heilige Allianz ihren Todesftoß in dem griechifchen Aufftande.
Alerander, der ald einzige Frucht der Allianz Rußland nur die argmöhnifche Lieber:
wachung aller von ihm felbft früher begünftigten liberalen Bewegungen bieten fonnte,
mußte: jenen Aufftand ſich felbft überlaffen, die Hoffnungen der Griechen auf Rußland |
ſelbſt enttäufchen helfen und die Theilnahme der ruſſiſchen Kirche für ihre Neligiond-
Verwandten in Süden der Donau zügeln.
Diefe Colliſton, die er feit 1821 bis 1825 ertragen mußte, brady feine Seelt
und führte ihn mit geflörtem Gemüthszuſtande dem Tode entgegen, der ihn endlid
auf feiner Reife nach dem Süden in Taganrog den 1. December 1825 von feine
geiftigen Qualen befreite.
Sein Nachfolger Nikolaus Löfte die Eollifion, die den Bruder getöbtet batte, in⸗
dem er ald Vorkaͤmpfer der ruffifchen Kirche den Krieg mit der Türkei begann. Die
fe8 Erwachen, diefen Triumph. der rufftfchen Kirche kann man bereitd ala das Ente
der heiligen Allianz bezeichnen — ein Ende, das fi auch darin ausſpricht, daß
Kaifer Nikolaus mit 'meifterhafter Politit gerade England und Frankreich durd den
Londoner Vertrag vom 6. Juli 1827 mit Rußland zur gemeinfamen Verwendung fir
Die Griechen verband, während Defterreih und Preußen für eine Theilnahme an da
orientalifchen Kirchenfrage nicht zu gewinnen waren.
Alerander II, Kaifer von Rußland. Indem wir von den erften Regierungs⸗
jahren des jeßigen Zar einen kurzen Ueberblid geben, haben wir e8 zugleich mit einem
der größten Probleme zu thun, mit dem Rußland bisher zu Fämpfen gehabt Hat. Ja,
wir Fönnen 'fagen, daß die erften Regierungsjahre ' Alerander 1. der Gefchichte für
immer angehören werden; weil in ihnen das Hauptproblem der ruffifchen Geſchichte
Mar und entfchieden aufgeftellt if. Die Brage, um die es fich handelt, iſt nicht nur
eine perfönliche, nicht nur die, ob es dem jegigen Kaifer gelingen wird, feine Reform
pläne glüdlich durchzuführen, jondern e8 ift zugleich die Frage Rußlands felbft, die
zur Entſcheidung kommen muß. Kann Rußland, das ift die Frage, nachdem. es bie
ber nur durch Zwang und Gewaltmittel zur Arbeit angetrieben werden mußte, dur
eine Örganifation, die auf Ehrgefühl, Selbftachtung und gegenfeitigem Vertrauen
beruht, zu feinem innern Ausbau gebracht werden? Iſt e8 möglich, den 35 Millionen,
die mehr oder weniger fireng der völligen Leibeigenfchaft verfallen find, die Wohlthat
der perfönlichen Nechtöfähigkeit zu ertheilen, ohne zugleich die Eoftbaren Elemente
eined gefunden Gemeindelebens, das ſich unter einem großen Theil von ihnen erhalten
bat, zu zerftören? Wird der Adel, nachdem er durch die Dienftbarkeit der Leibeigenen,
mit der ihn die Allgewalt der Zaren beſchenkt bat, felbft moralifch angegriffen ift und
für das Gefchen? der Zaren fih in ein willenloſes Beamtenthum verwandeln mußt,
den Ernft des Augenblid3 verftehen und die völlige Umgeftaltung des Gemeindeleben?
und der Kreis⸗ und Provinzials Verhältniffe dazu benugen, um fich zum lebendigen
Haupt der Gemeinde zu machen und eine wirffame Kreis» und Provinzial- Vertretung
herbei zu führen? Oder wird Die jegige Neform nur die völlige Desorganifation des
ruſſiſchen Gemeindeleben zur Folge haben, mwirb fie die Umwandlung des Adelt in
eine mechanifche Büreaufratie vollenden, und wird dad Zarenthum aus einer Bewegung,
die die Reime der Selbftvermaltung der Gemeinde entwideln zu wollen fich den An
fein giebt und dem Abel für diefes große Werk die Ehre der Initiative zuweiſt, id
mit verftärfter Gewalt erheben und mehr ald je auf ein innerlich entzweites Gemeinde
leben und auf einen, durch feinen Nothſtand mehr als bisher büreaufratifch geworde
nen Adel drüden? Die NReformverhandlungen der legten anderthalb Jahre Bieten ſchon |
fo viel Thatfahen und Anhaltpunkte, daß es nicht zu verwegen fein dürfte, die wahr:
Scheinliche Beantwortung diefer Frage zu anticipiren. j
Alerander TI. trat nad) dem Tode feines Vaters Nikolaus, am 2. März 1955,
in einer der ſchwerſten Krifen, die Rußland erfahren bat, die Negierung an. Geboren
am 29. April 1818 erhielt er feine erfte Erziehung unter der Reitung feiner Wutter
Alerandra Feodorowna, Schwefter Friedrich Wilhelm IV.. Sein erfter Lehrer war
Geyeral Mörder, ein deutſcher Proteflant; bezeichnend für fein innerliches und nad»
denfliches Weſen iſt es jedoch, daß der Dichter Zukowski, von der romantifchen
Alerander I. 693
Schule und von der aljeujftfchen Partei feine Erziehung vollendete. Im Jahre 1834
majorenn erklärt, machte er als Commandant der Garde-Ulanen, ald Ataman der
Kofaken und erfter Adjutant des Kaiſers die militärifche Schule unter der Leitung feis
ned Vaters durch. Dom firengen Tageödienft jedoch nicht befrienigt und von Melan⸗
cholie ergriffen, begab er ſich auf eine Reiſe nach Deutfchland, wo fein Aufenthalt
zu Darmftadt zu feiner Vermählung mit der großherzoglicdyen Prinzeſſtn Marie führte.
Schon im Jahre 1826 zum Sanzler der finnifchen Landesuniverſitaͤt ernannt, legte
er ſich nad) feiner Vermählung Die im Jahre 1841 erfolgte, befonderd auf das Wert
der VBerföhnung, die Mißſtimmung der Finnen gegen Rußland zu mildern und auszu⸗
gleichen. _
‚Der Tod feines Vaters berief ihn aber zu einem umfafjenderen Werke der Ver⸗
föhnung. Es galt den Bruch mit Europa zu heilen und zugleich die Zerrüttung , die
der orientalifche Krieg in den Aderbau und in die Verhaͤltniſſe des Grundbeſitzes
gebracht hatte, zu heben.
Im Jahre 1852 ftand fein Faiferlicder Vater als der erfte Staatsmann Europa's
und als Die mächtigfte Schugmehr der confervativen Interefien da. Das Unfehen aber
und das Uebergewicht, dad er Durch die Rettung Ungarns, durch die Abwehr der Re⸗
volution und Durch feinen Antheil an der Aufrechterhaltung des Deutfchen Friedens
gewonnen hatte, war von ihm nicht zu Thaten und Schöpfungen benugt worden, Durd
die er feine hervorragende Stellung allein hätte behaupten können. Rußland's Macht
und Natur erlaubten ihm nur, wie es fcheint, den Status quo in Mittel-Europa gegen
die Revolution zu vertheibigen, aber nicht Durch eine neue Organifation Europa's, vor,
allem Durch einen ernten Kampf mit dem mächtig fich erhebenden Imperialismus Frank⸗
teich8 der Gedichte eine neue und gedeihliche Wendung zu geben. Außerdem rief ihn
die Eiferfucht der ruſſiſchen Kirche und des ruffifchen Nationalcharakters nach einer
andern Seite bin; beide ‚waren durch Frankreichs Agitationen in der Frage der heiligen
Stätten gereizt, der Kaifer mußte ihnen folgen und er verlor den politifchen Gewinn
ber legten Jahre, indem er von den Staaten, mit denen ihn bisher die Solidarität der
conſervativen Interefien verband, verlangte, daß fle die übermäßige Machtzunahme der
ruſſiſchen Staatskirche und die geiftliche Unterwerfung aller türkifchen Slawen unter
Rußland flillfchweigend dulden und genehmigen follten.
Als Alerander II. den Thron beftieg, hatten fich Die Folgen dieſes Schritte voll⸗
Rändig entwideltl. Der Bund der confervativen Intereifen war gelöft, die heilige Allianz
zerfallen, der Mangel an gemeinfamen pofltiven Schöpfungen war bitter beftraft wor-
den und daß europäifche Stantenfnftem, in feinen Innern vom Imperialismus bedroht,
batte in feinem gründlichen Zerfall fi dem Geſetz des Individualismus gebeugt.
Jeder für fih — war der Wahlfpruch der Staaten geworben.
DOeftreih, dad die Mifachtung, die für e8 im Pruthsllebergange lag, am bit«
terften empfand, Hatte aus Diefer Beleidigung das Recht zur Undankbarkeit gezogen.
Ohne einen Schwertfireih zu thun, hatte es durch feine Diplomatijche Benugung bed
orientalifchen Krieges fich der Ausführung feines ftolzen Plans, die Oberberrfchaft über
die ganze Donau zu führen, bedeutend genähert. Durch jeine- Verträge mit den
MWeitmächten, mit Preußen und mit der Pforte hatte es die Ruſſen zum Rüdzuge über
den Pruth gezwungen. Als es wußte, daß Rußland, nachdem es die Unmöglichkeit
einer aggrefiiven Politik eingefehen, zu Unterhandlungen geneigt jei, verpflichtete es ſich
die Weftmächte durch den Vertrag vom 2. December 1854. Schon Nikolaus Hatte
die Wiener Verhandlungen befchloffen, fie aber noch bingezogen, Alexander Il. nahm
fie fogleich nach feiner Throndefteigung ernftlich auf. Der dritte Punkt, die Neviflon
der Verträge von 1841, die von Drouin de L'Huys erfundene Neutralifation des
Schwarzen Meeres, die Herftellung eines Gleichgewichts zwifchen der rufftfchen und
türkifchen Seemacht war aber fo lange nicht zh entfcheiden, als die Alliirten noch ver⸗
geblih mit Sebaftopol rangen, fo wie aber diefe Veſte gefallen war, entſchied Oeſter⸗
reich den Frieden. Es trat im December 1855 mit feinem Ultimatum hervor, ed wußte,
daß Rußland es annehmen würde und Frankreich zu Gunften Englands den Krieg nicht
mehr fortfeßen wolle.
In dem Manifeft bei feiner Thronbefteigung hatte Alerander fchon bie Ifolirung
694 ° Alerander IL
Rußland’ 8 proclamirt. . „Möge die Vorſehung,“ fagt er in demſelben, „geben, daß
wir, geleitet von ihr, Rußland auf der höchften Stufe der Macht und ded Ruhmes
befefligen." Der Gulminationspunkt ber Ruſſiſchen Macht iſt demnach erreiht, Kup
land iſt Sich felbft genug; es kann ſich mit Ehren auf fich zurüdziehen und braudt
fih und feinen Bellg nur zu conferviren.
Mit diefer Reflgnation Eonnte aber die rufjifche Kirche nicht zufrieden fein. Die
Proclamation Alerander’8 vom 31. März 1856 über den Abſchluß des parijer Frie⸗
dend gab ihr zwar die genugthuende Erklärung, daß Der Zweck des Krieges erreicht
und das Fünftige Loos und Die Rechte aller Chriften im Orient ficher geftellt feien.
Allein die unerwarteten, nicht vorbergefehbenen Wege, auf denen das große Werk vol:
lendet fei, fonnten ihr nicht wirklich genügen. Dad europäifche Protectorat über
die Ehriften der Türkei war die Niederlage der rufilfchen Kirche.
Frankreich Mipftimmung gegen England, von dem ed ſich ald Mittel und Vaſall
behandelt glaubte, gegen Defterreih, das nach der Verdrängung Rußlands von der
Donau den reellfien Gewinn aus dem Krieg der Weftmächte davon getragen hatte,
bot Rußland für feine Verluſte zwar einen Erfah. Aber um welchen Preis? Auf
Koften eben der Ehriften der Türkei, eben der Vajallenftaaten‘, deren Sicherheit und
Fortentwicklung jet dem Proctectorat der europäifchen Mächte anvertraut war.
Frankreich, unzufrieden mit dem Krieg, der ihm keinen dauernden Gewinn ge
bracht hatte, unzufrieden mit den von ihm felbit übereilten Frieden, in dem es Oche-
reich an der Donau noch nicht alle von ihm gewünfchten Demüthigungen und Beihä-
Digungen zufügen konnte, fuchte nach dem parifer Frieden in den türfifchen Donau⸗
Provinzen desorganifirend zu wirken, nur um fich im Rath der garantivenden Mädte
befonderd geltend zu machen, un, wie es meinte, Deftreich zu fchaden und um, wie e
hoffte, Rußland einen Gefallen zu thun.
—Zur Dedorganifation, die Rußlands Pruthübergang, fodann feine Ifolirung in
die Gruppirung der europäischen Mächte gebracht hatte, kam Die Desorganifation, die
Frankreich in die laufende Politif brachte, und Die Verwirrung, die ed anftiftete, um
fih für den Notbfall und für die fpätern GCombinationen die rufftfche Allianz zu fichern.
Die claſſiſche Formel für die Ifolirung Rußlands Hatte Fürſt Gortjchakoff, der
Nachfolger Neſſelrode's in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, in der Eirculars
depefche aufgeftellt, in der er gegen Die fernere Occupation des Königreich8 Griechen⸗
land durch die alliirten Truppen und gegen die beabfichtigte Demonftration der Weſt⸗
mächte gegen Neapel im Sommer 1856 proteflirte. Er ſpricht es in dieſer Depeſche
geradezu aus, daß „das Principienbündniß, dem Europa einen mehr als 25jährigen
Brieden verdankt, nicht mehr in feiner alten Kraft beſteht. “Er giebt ſehr deutlich m
verftehen, daß dieß Principienbündniß für Rußland eine Feſſel war, Die es, in de
Wahl feiner Allianzen einengte und ihm oft eine unnatürlicdhe Richtung gab, — „die
Berhältniffe, jagt er, haben uns die volle Freiheit des Handelns wiedergegeben.“ Fir
jest, fegt er endlich zur Eharakteriftif der neuen Stellung Rußland's auseinander, wil
fich Ddaflelbe, indem fich fein Kaifer vor Allem dem Wohl feiner Unterthanen widmet,
keineswegs unzufrieden und verſtimmt iſoliren. „Es ſchmollt nicht, — es ſammelt ſich.
Etwas ſchroffer und ruͤckſichtsloſer drückte ſich über die neue europäifche Politik
die deutſche St. Petersburger Zeitung im December 1857 in einem Artikel aus, in
dem ſie ſich gegen einen Aufſatz der Times über den principiellen Gegenſatz Rußland
und Englands erklärte. Ihre Behauptung, daß die ruſſiſchen Staatsmänner Feine
abftracten Principien haben und die SPrincipienjägerei in der Politif überhaupt einer
nun bald verfchollenen Zeit angehöre, machte fie durch den Sag deutlich, daß de
Mond, wenn er feheint und leuchtet, Daß der „Mops“, wenn er den Mond anbellt,
deshalb nicht beſondere Principien haben, fondern, daß jener, wenn er leuchtet, dieſer,
wenn er den Mond anbellt, nur den Impulfen folgen, die aus den Lebensbedingungen
ihrer @riftenz hervorgehen und fich, jeder auf feine Weife von der fchönen, freundlichen
Gewohnheit ded Lebens und Wirkens treiben laſſen.
Während Rußland fich jammelte und den Chaos zufah, welches nach dem Sturz
ber Principien aus der Politif der natürlichen Inſtincte hervorgehen mußte, ließ es
Branfreich den providentielfen. Zuge folgen, der daſſelbe zur Gegnerfchaft gegen Oeſter⸗
reich antrieb. In der Bolgrad= Brage und in der Angelegenheit der Schlangeninfel
Icheiterten zwar Frankreich und Rußland, der Verfuch des letzteren, ſich an der Donau
u behaupten, mißlang; Defterreich hatte, als e8 im December 1855 durch fein Ulti⸗
natum den Frieden erzwang, Die Vorficht geübt, Branfreich vorher Durch einen Ver⸗
trag zu binden, wonach daſſelbe aus jeder Beeintrichtigung des Friedensvertrags einen
Kriegsfall machen mußte. /
Defto eifriger begann nach dem unglüdlichen Verlauf dieſes Verſuchs Frankreich
feine Agitation in den türfifchen Donauprovinzen. Nachdem es Defterreich von Mon-
tenegro bid Serbien und ‚ven DonausFürftenthümern mit einer Reihe breinender Fra⸗
gen umgeben batte, fuchte e8 auf denfelben Kaiferflaat auch von Italien aus zu drücken,
indem e8 in Turin dem Traume fchmeichelte, daß Piemont das natürliche Haupt eines
teformirten und freien Italiens fei.
An die Stelle der Solidarität der confervativen Interefien ift, eine dumpfe Agi-
tation getreten, die den ganzen Süden von Europa umfaßt; — der heiligen Allianz
ift ein frieblicher Krieg gefolgt, deſſen Gegenftand Oeſterreich iſt. Durch Die Fußfaſ⸗
fung in Billafranca bat ſich Rußland jest diefem Drud auf den mitteleuropäifchen
Kaiferftaat angefchloffen.
Es ift unmöglich, dem zuffifchen Etabliffement in Billafranca nur einen fried-
lihen Handelszweck zuzufchreiben, denn dazu fehlt ihm die Baſis einer tüchtigen Segel-
ſchifffahrt und eines ruſſiſchen Handelsverkehrs auf dem Mittelmeer. Uber e8 ift auch
zu ſchwach zu einer großen Friegerifchen Unternehmung, da ihm die öfterreichifche Flotte,
abgefchen von dent englifchen Beiftand, der ihr im erniten Kriegdfall nicht fern blei⸗
ben würde, allein ſchon gewachſen iſt. Es ift bedeutend und für die Zukunft Europa's
ein trauriged Prognoftifon, daß fih Rußland in diefem Punkte einer bloßen Demon⸗
ftrationspolitif: angefchloffen bat. Es bat fich mit Louis Napoleon, den „Parvenu“,
deſſen Politif kaum anders ald durch die Traditionen eined großen Abenteurers bes
fimmt werden kann, viel zu fehr auf eine Linie geftellt.
Höchſt bedenklich if es auch, daß die Peteröburger Prefle ihre jegige Freiheit
ausfchließlich nur benußt, um alle Regungen der Unzufriedenheit im Süden Oeſter⸗
reichs zu begünftigen. Sie bat ſich für Sarbiniens große Beftimmung, fo wie für die
neopolitanifche und römifche Reform audgefprochen, Ungarn ift ihr Schüßling, die une
glücklichen Experimente in den Donaufürftenthümern und die Meaction in Serbien
gegen Die befonnene Politik des geftürzten Fürften und gegen das Eindringen deutfcher
Cultur haben ihren ganzen Beifall. Defterreih ift ihr Hauptfeind und fle unterhält
in Zeitartifeln und in Correſpondenzen aus Italien ihr Publicum von der Ungerechtig«
feit und Unhaltbarkeit der öfterreichifchen Herrſchaft jenfeit der Alpen. Sie vergißt,
daß Rußlands Woeltftellung feit dem erften fchöpferifchen Auftreten der Normannen
unter Rurik auf der Combination verfchiedener Nationalitäten beruht, und ironifirt
Defterreich, weil es fein Nationalftaat fei. Sie vergißt die Worte, die Kaifer Aleran«
der II. im Mai 1856 bei feinen Befuh in Warfhau den Polen zurief, um fle aus
ihrem Traume von einem fünftigen polnifchen Nationalftaat zu reißen — die Worte:
„Bor Allem Eeine Träumereien! Eeine Träumereien!" — und fie nimmt jebe Negung
einer Nationalität in Schuß, fobald fie gegen Defterreich gerichtet ift.'
Die Zufammenkunft Kaifer Alerander'8 und Louis Napoleon’3 in Stuttgart im
September 1857, in der die franzöflfche Preſſe Die Beſiegelung einer definitiven Allianz
jah, gewährte in diefer Desorganifation der europätjchen Verhältniſſe noch einen Troft.
Nach Allen, was man aus fichern Nachrichten weiß, blieben fich beide Monarchen
fremd und kalt gegenüber ſtehen. Zwijchen dem legitimen Serrfcher, der für eine große
Bergangenbeit und Zukunft verantwortlich ift, und dem Vertreter des Imperialismus,
der felbft ‚zur Durchführung der franzöfifchen Abenteurerpolitit noch zu ſchwach iſt,
konnte keine Einigung flattfinden. Freilich herrſchte auch dieſelbe Kälte und Fremdheit
J der darauf folgenden Zuſammenkunft der Kaiſer von Rußland und Oeſterreich zu
eimar.
Die Fremdheit, mit der Kaiſer Alexander dem franzöflfchen Imperator wie dem
Haupt der habsburgelothringifchen Dynaſtie entgegentrat, beweiſt, daß Rußland zwifchen
den Intsrefien, die Europa zerflüften, neqh nicht ſein Gleichgewicht und ſein letztes
696 Alerander IL
Mort gefunden hat. Ein Blick auf Die Leibeigenfchaftöfrage, an der es ſich jetzt zer⸗
arbeitet, beweiſt aber, daß ihm dies Gleichgewicht auch noch in feinem Innern fehlt.
Dad Werk der Enancipation, welches der Kaiſer Alerander troß des Widerſtandes
der Intereſſen und troß der Gefahren des Unternehmens mit Eifer und Gonfequen;
verfolgt, war Fein jehlechtbin neues. Man kann e8 mit größerem Recht als die For
fegung und als den Abfchluß der Gefeßgebung feines Vaters bezeichnen. Kaifer
Nicolaus hatte durch den Grafen Kiffeleff, den er an die Spike des von ihm geflifte-
ten Minifleriums der Staatöpomänen geftellt hatte, den Kronbauern eine Organifotion
gegeben, die ihnen das alte Recht der Selbfiverwaltung der Gemeinde wahrte und der
Regierung in diefem Augenblide erlaubt, Die Staatspomänen mit ihrer Bevölkerung
von fait 20 Millionen noch außerhalb der Frage zu halten. Außerdem batte der Ufas
vom. 14. April 1842, der den Gutöherren geftattete, mit ihren Leibeigenen Verträge
über ihre Leiftungen in Frohnen, Naturalien oder Geld abzufchliegen, die Mündigkei
und NRechtöfühigfeit Derfelben anerfannt. Der Ukas vom 20. November 1847 hatte
ferner der leibeigenen Gemeinde das Hecht gegeben, die wegen MUeberfchuldung zum
Öffentlichen Berfauf kommenden Liegenfchaften ihres Leibherrn erbeigenthümlich zu ge
winnen, der Ukas vom 15. März 1848 endlich hatte den einzelnen Leibeigenen das
Necht des Bodenerwerbs zuerkannt.
Während der Liberalismus des Weftens dieſe Ufafe die Magna Charta des
ruſſiſchen Bauernthums nannte, wollten jedoch ruſſiſche Kritiker in ihnen noch Etwas
mehr, nämlich die Grundlinie eines Syſtems feben, welches einerfeits auf die Schwä-
hung des Grundadels, andererfeitd auf die gänzliche Auflöfung der bißherigen Ge⸗
meindeverfaffung gerichtet war. In leßterer Beziehung namentlich vermuthete man, daß
die neue Geſetzgebung bezwedte, Durch die Einführung der Ungleichheit des Beſitzes die
bisherige Solidarität, die die Gemeindeglieder miteinander verband, aufzulöfen.
Für das jebige Emancipationswerf ift es ſchon eine bedenkliche Vorbeveutung,
daß es durch die Anträge des Adels in den früheren polnifhen Provinzen Wilna,
Koreno und Grodno feinen Anftoß erhielt. Schon Kaifer Nikolaus hatte dem Tithani-
fhen Adel durch einen Ufas vom 26. Mai 1847 eine Gommiffton aufgeladen, die das
‚Inventar jedes, einzelnen Gutes aufnehmen follte, um darnach die Verpflichtungen der
Bauern gegen die Gutsherren aufzuftellen. Offenbar mar diefe Maßregel darauf bes
rechnet, die Macht des polnifchen Adels vollends zu brechen, durch die Auseinander⸗
feßung zwifchen den Herren und Bauern den Bruch zur gefeglichen Darftellung zu
bringen, der Beide in Bezug auf Nationalität und nad dem Vorbringen der ruflifchen
Kirche fugar auch in Firchlicher Beziehung trennte; endlich follte die Inventar= Gom-
mifflon die polizeiliche Beauffichtigung über Beide, den biöherigen Herrn der Gemeinde,
wie über die Bauern organifiren.
Um den Drud diefer Commiſſion von fich abzufchütteln und alle adminiftrative
Zucht los zu fein, hatte Der Adel von Lithauen ſchon unter Nikolaus die fofortige und
völlige Emancipation der Bauern angeboten, ohne bei der Regierung Gehör zu finden.
Erſt unter Alexander I. drang er mit feinem Vorfchlage durch, nnd durch das Reſcript
vom 2. December 1857 wurde fein Antrag dem Adel des ganzen rufilfchen Reiche als
nachahmungswerthes Beifpiel vorgehalten.
Nach diefem Vorgange iſt e8 wohl fehwerlih noch als Schwarzfeherei zu be
zeichnen, wenn man es als die Aufgabe der feitvem in ganz Rußland zufammenbe
zufenen und nur zögernd zufanmengetretenen Adelscomitès bezeichnet, den bisherigen
Organismus der Gemeinde zu Iodern und zugleich den Reſt des patriarchalifchen Zu-
fammenhangs zwifchen Gutöheren und Bauern zu tilgen. Das Ziel, welches das
Peteröburger Haupteomite in feinen Programmen, befonderd in feinem Erlaß vom
1. März 1858 den proviforifchen Arbeiten der nächften 12 Jahre geftellt hat, völliges
Eigenihbumäreht des Bauern über fein Haus, Gehöft und feinen Haudgarten und
contractliche Feſtſetzung über feine Benugung eines Theild des Gemeindeaderd giebt
dem ruflifchen Bauer einen doppelten Charakter als Eigenthümer und Pächter, der allen
feinen bisherigen Anjchauungen und Mleberlieferungen widerfpricht. Der Adel, der für feine
Berlufte eine pecuniaͤre Entfchädigung fordert, ift in eine finanzielle Revolution ges
fihleudert, deren Ende noch nicht abzuſehen ift, da es noch fehr die Frage iſt, ob Ruß⸗
Alerander VI. 67
land für feine Umwandlung -In einen Finanzftaat bereits hinreichend flüſſtge Mittel
befigt. Sodann ift e3 noch ſehr die Frage, ob der Bauer nad) einer taufendjährigen
Tradition, die ihn mit den Gemeindeader affimilirt bat, fähig ift, in fich die Doppelte
Berfon des Eigenthümers und Pächterd zu unterfcheiden, und ob er nicht auch fein
Nugnießungsrecht auf den Gutsacker für ein definitived Eigenthumsrecht halten wird.
Allen diefen Gefahren bat zwar das Peteröburger Haupteomite dur den im
Juli vorigen Jahres veröffentlichten Entwurf einer Organifation der Kandgemeinden
und der Kreife entgegenarbeiten wollen. Allein Diefe Organifation, die dem Adel die
Vorftandfchaft der Gemeinde» und der Kreidvertretung fichern will, feßt feine ganze
Gewalt zu einer bloß polizeilichen herab, vermehrt zugleich dad bureaufratifche Raͤder⸗
werk der Verwaltung in dem Grade, daß in demfelben der Abel nur einen Neben»
beftandtheil bildet, und legt durch die Vergrößerung des Beamtenheeres dem Staats⸗
budget eine Belaftung auf, für die bie bißherigen financiellen Kräfte Rußlands kaum
außreichen.
Befchädigen alle biöherigen Neformvorfchläge den altsruffifchen Gemeindeverband,
fo fieht der Adel im Entwurf jener Gemeinde = Ordnung fein. künftiges Schidfal vor
Augen, — feine definitive und völlige Umwandlung in einen Bruchtheil der Bureau-
fratie, — alfo die Vollendung des Werks Peter des Großen, der dem Erbadel feinen
neuen Tſchin⸗Adel zur Seite ftellte.
Noch eine Gefahr! Die LKeibeigenfchaft, die die Mongolen in Rußland zuerft bes
gründeten, als fie den Bauer auf den Krongütern an die Scholle feflelten, — die
Iman der Dritte fortbildete, ald er Die Freizügigkeit der Bauern auf den St. Georgätag
beſchraͤnkte — die Leibeigenfchaft, die Peter der Große endlich vollendete, als er fie
auch perfönlich machte; bat den nomadifchen Trieb der Ruſſen gebändigt und Rußland
gleihfam erft anfällig gemacht. Iſt aber die innere Erziehung Rußlands wirklich voll
endet? Iſt die Anfäfjigkeit des Ruſſen fo geflchert und erftarkt, daß die Zeit der freien
Arbeit beginnen kann? Wird der nomadifche Trieb nicht wieder erwachen, wenn die
Gemeinde zeriplittert ift und die Kleinen, mittellofen Eigenthümer von der augenblidlich
Iohnenderen Arbeit an den projectirten Eifenbahnbauten angelodt werben?
MWahrjcheinlich wird dieſer Gefahr durch Entwürfe neuer Zwangsgeſetze entgegen-
gearbeitet werden müflen, wie bereitd für die Gemeinde⸗Ordnung eine verftärkte bureu-
fratiiche Regelung aufgeftellt ift, und die edlen Intentionen Alerander 11. werben ſich
wohl derfelben Nothwendigkeit des Zwanges beugen, der alle Neformpläne feiner Vor⸗
gänger fich beugen mußten — des Zwangs, der zur Erweckung und Entwickelung der
rufftfchen Nationalarbeit bisher erforderlich war. Der edle Kaifer der Gegenwart ſteht
wenigftend vor der Brage, ob für die Zukunft nur Diejenigen Zaren groß genannt wer«
den follen, die Rußland durch Gemalt und Zwang groß gemacht haben.
Alerander VI., Papfl. Nach dem Tode Innocenz VIII., der ſich allzu fehr in
die öffentlichen Angelegenheiten gemifcht, Kriege und Rivalitäten der mächtigen Dynaſten
im Kirchenftaate abfichtlich genährt Hatte, gebot Ascanio Sforza, von dem herzog⸗
lichen Haufe in Mailand, zwar über viele Stimmen im Conclave, aber doch hatte fein
Mitbewerber Giuliano della Rovere dad Uebergewicht. Diefer nun verkaufte
feine Stimmen an den Spanier Rodriguez Lenzuoli, welcher von feinem Obeim
Papſt Calixtus II. den Namen Borgia angenommen, Erzbifchof von Valencia —
wo er im 3. 1431 das Licht der Welt erblidt — und, mit 25 Jahren, Carbinal
geworden war. Jetzt (1492) gelangte Borgia, der eine große Frömmigkeit beuchelte
— obgleich er mit einer vornehmen römifchen Dame, Vanozza, indgeheim in ehebreche⸗
rifchem Umgange lebte — und fich dabei durch eine ungemeine Klugheit und Gefchäfts-
gemwanbtheit außzeichnete, durch Intriguen und Geld auf den päpftlihen Stuhl, wobei
er den Namen Alerander VI annahm. Seine Fähigkeiten, die mit einem gleich großen
Ehrgeize gepaart waren, hätten ihn, auch ohne daß er der Nepot eines Papftes gewefen,
zu einer glänzenden Laufbahn berechtigt, und er wäre der Auszeichnungen, mit welchen
der Oheim ihn überhäufte, nicht unwerth gewefen, wenn feine großen Geiſtesgaben
und Kenniniffe, namentlich im Nechtöfache, nicht durch noch größere Laſter wären ver⸗
dunfelt worden. Und die Thatfache, daß fein Auf im Punkte der Sittlichkeit fchon
Fängft ein ſchlechter war, ohne daß Diefer Auf feine Erhebung zur hoͤchſten Würde in
698 Aleranber VI.
der Kirche unmöglich machte, wirft ein grelled Licht auf die Verkommenheit der Zeit.
Die Italiener jubelten über die Wahl, aber der Huge Ferdinand der Katholifche
von Spanien erkannte das Unheil, welches daraus folgen würde. Allerdings führte
A. mit flarker Hand die Barone zu ihrer Pflicht zurüd und die energifchften Maßregeln
ergriff er gegen die Räuber, deren Frechheit alles Maß überftieg, fo daß während der
legten Krankheit feined DBorgängerd wohl 200 Einwohner Romd unter ihren Mefiern
gefallen waren; aber im Uebrigen Tannte er Fein höheres Intereſſe, als die ihm von
der Vanozza geborenen Kinder glänzend zu verforgen, und in der Verfolgung dieſer
Pläne zeigte er fich als einen der unmürbigften Menjchen, vie je den päpftlichen Stuhl
entebrt baden. Wohl waren die entjeglicy zerrütteten Zuftände im damaligen Italien
gewiffermaßen eine Herausforderung für einen fo unternehmenden Kopf, wie A. in dieſelben
lenkend einzugreifen, Doch verfuhr er Dabei fo felbftifch, treulos und gewaltthätig, daß
ex bierin nur von feinem Sohne Caäſar Borgia, den Macchiavel (f. d.) für den
größten Staatsınann erklärte, übertroffen wurde. Beide find die Typen der überhaupt
unreblichen und treulojen Politik jener Zeit, und um dies recht deutlich zu zeigen, um
die Schledhtigfeit eines Kirchenhaupted wie A. in helles Licht zu ftellen, bat ihm die
Vorſehung den florentinifchen Mönh Girolamo Savonarola (1452 —1498)
(f. d.), der durch einen Cardinalshut nicht zu gewinnen war und Darum den Feuertod
fterben mußte, gegenüber geftelll. — Um mit feiner Hülfe Ferdinand aus Neapel
zu vertreiben, veranlaßte U. Karl VII. von Frankreich zu dem unfeligen Zuge nadı
Stalien, der unter ihm und feinem Nachfolger Ludwig All. die traurigſten Folgen
für beide Lande nach. fih zog. Karl verfprach A., die päpftlihen Kinder Föniglich zu
verforgen, da aber Ferdinand in der eilften Stunde noch einlenfte und nicht blog
befiere Bebingungen ftellte, fondern auch audführte, A.'s Drei Söhne, den Herzag
v. Gandia, den Cäfar und den Gottfried Borgia mit Yand, Ehren und Würden über-
bäufte, kehrte ſich A. von der franzöftfchen wieder zur jpanifchen Seite und die paäpfl-
lihefpanifche Partei bewarb fi jogar um die Hülfe der Türken. Karl war nun
geneigt, nicht nach Italien zu geben, aber vom Garbinal della Rovere, von N.
vertrieben und nun deſſen unermüblichfter Gegner, bewogen, unternahm er doch den
Zug und bejehte Rom. Der Garbinal verlangte vom König dringend die Berufung
eined Concils und die Abfegung des unmürdigen Papftes; Diefem gelang es jedoch,
den ſchwachen Karl für fich zu gewinnen. In des Griteren Gewalt befand jich der
Prinz Bizim, welcher Anſprüche auf den osmanifchen Thron hatte. Bajazet batte
wiederholt die Auslieferung dieſes Prätendenten verlangt unter dem Erbieten großer
Summen für U. und defien Söhne; auch die Tunica Chriſti erbot er ſich herauszu⸗
geben. Karl war ed nun fehr erwünfcht, den Prinzen in feinen Händen zu baben,
als Motiv, um dem Großtürken den Krieg zu erklären. A. durfte die Audlieferung
nicht verweigern, aber ehe der unglüdliche Prinz in franzöfifche Hände überging, ward
er vergiftet, wenigftend erklärten fo allgemein die Zeitgenofjen feinen rajchen Ton.
Darauf erließ der Papft in drei Sprachen einen vollen Ablaß für das Invaflonsheer.
Er blieb dem franzdfifchen Bündniſſe treu, fo lange die Franzoſen erfolgreich waren,
als aber deren Glück ſich wendete, fchloß er mit Herzog Lodovico il Moro von
Mailand, dem beftändigen Unrubftifter in Italien, Venedig und dem deutſchen Kaijer
wieder ein Bünbnig gegen Srankfreih. Und ald Ludwig XI. abermald die Oberhand
gewann und den ränfevollen Mailänder flürzte, wußten die Borgia auch dieſe neue
Wendung wieder zu ihrem Vortbeile zu benugen und es erreichte nun auch Gälar,
der, nach dem hoͤchſt wahrfcheinlich durch ihn veranlapten gewaltfamen Tod des Altern
Bruders, den Purpur des Cardinals mit dem Herzogähute von Valentinois vertaufcht
batte, nahezu feinen beharrlich verfolgten Plan, durch Vernichtung der Fleinen Feudal⸗
herren in der Romagna fich felber eine große fürftliche Herrfchaft zu gründen, Diele
unter Benugung günftiger Umftände mehr und mehr auszudehnen. Die Demüthigung
diefer Tyrannen, die jedes Verbrechen für erlaubt hielten, das Fühn genug vollbracht
ward, um zu gelingen (Macchiavell entwirft in feinen Discorsi ein furchtbares Bild
von dem Treiben diefer Dynaſten der Nomagna), die felbft in Nom einanver befriegten
und die Macht des Papftes gewiſſermaßen auf die Engelöburg befchränften, — war
an und für ſich ein gutes Werl, In dieſem Gewoge des Haſſes, der Verkommenheit,
J
Alerander VI. | 699
der Erbitterung fußten die Borgia, zur Ausführung ihres Planes, auf der Liebe des
Volkes. U. behandelte daſſelbe mit großer Milde, und Cäfar erklärte: wer den Großen
auf die Köpfe treten wolle, dürfe nicht wenig thun für die Kleinen. Es wurden Aufe
feher über vie Gefängniffe eingefeßt, welche die Klagen der ungerecht Eingelerkerten
entgegen zu nehmen hatten; überhaupt that U. viel für die Hebung der Gerechtigkeits⸗
pflege in Ron, wo, fo lange er regierte, feine Hungerönoth entftand und der Hand⸗
werker feines Lohnes nicht verluftig ging. Hätte U. nur ſolche Mittel in Anwendung
gebracht! Aber er verfchmähte auch feine Treulofigfeit und Graufamkeit bei der Vers
folgung feiner Zwede. Er verkaufte den Fürften fein Bündnig um Geld und Hei⸗
rathen; er ſäete Veindfchaften aus zwijchen die kleinen Gewalthaber, um ſie einzeln
und getrennt zu vernichten. Um alled dies vollbringen zu können, bediente er fich des
Armes feines Sohnes, welcher bei feinem großen Ehrgeize ed an Energie nicht fehlen
ließ und wußte, daß der Erfolg ihn Verzeihung auch für Die fchlechteften Mittel ver»
fhaffen würde. Hierin traf er auch ganz richtig die Denfungsweife feines Waters,
und man fagte fprüchwörtlich, der Papft vollführe niemals, was er fage, und der
Herzog dv. Valentinois fage niemals, was er vollführe. Auf dem Gipfel feines Glückes
war der letztere nicht nur Herzog von Romanien, ſondern gebot faſt über ganz Mittel⸗
italien. Er hatte ſich mit einer Tochter des Königs von Navarra und feine Schweſter
Lucretia nit Alphonſo D’Efte vermählt. Diefed Weib, deren Leben eine Kette
von Unzucht war und auf deren Seele doppelte Blutfchande laftete, ward von ihrem
Vater, dem Papfte, förmlich zur Statthalterin eingefeßt,-ald er zur Belagerung von
Sermoneta auszog. Da bewohnte fie die päpftlicden Gemächer, oͤffnete die Staats⸗
ſchriften, erledigte die Gejchäfte mit dem Garbinal- Collegium. So feierte dad Laſter
den böchften Triumph und das Verbrechen heiſchte Ehrfurcht! Cäſar Borgia, der bes
wundert zu werben verdiente, wenn in der Welt dic Erfolge und dad Glück alles wäre,
und dem Florenz aus Furcht Beiftand leiftete, richtete, nachdem er Romaniens, Latiums
nebft einem Theile Toscana's fich bemächtigt hatte, fein Augenmerf auf das neapoli«
tanifche Königreich, im Vertrauen auf den väterlichen Beiftand, wie die eigene Kraft
und Lift. Jedoch die Mittel, welche er zur Durchführung dieſer Pläne in Anwendung
bringen wollte, behielt er für ſich, und Macchiavelli, trog feiner großen diplomatifchen
Gewandtheit, mußte die Lieberlegenheit diefed undurchdringlichen Menfchen anerkennen,
von dem er nichtd anderes zu fagen wußte, als daß er Außerft zurüdhaltend (secre-
tissimo) fei. Macchiavelli hatte als florentinifcher Unterhaͤndler Die Gelegenheit, ven
Borgia, welcher ihn bei feinem Ideale eines modernen Tyrannen ald Vorbild diente,
in der Nähe zu beobachten. Beiden diente der nämliche Gedanke zur Richtſchnur: die
Nothwendigkeit, Italien unter eine einheitliche Regierung zu bringen, aber beide waren
auch überzeugt, daß die Kraft des Löwen Died nicht allein bewerfftelligen Eönne, ſon⸗
dern Daß auch des Buches Hinterlift Dazu helfen müfle Kraft eines vollftändigen
Syſtems von Scheinverträgen und der vollendetiten Heuchelei befam er endlich auch
die einzig noch Widerſtand leiſtenden Barone, darunter drei Brüder Orſini, in feine
Gewalt. Sie bezahlten mit ihren Blute die Erfahrung, daß diejenigen, die niemals
Andern Treue gehalten, nicht zu erwarten haben, daß fe ihnen gehalten werde; wäh
rend der Papft den Carbinal Orfini und die ihm erreichbaren noch übrigen Ritglieder
Diefes großen Haufes in Rom greifen, den Cardinal vergiften, die Uebrigen binrichten,
ihre Burgen befegen ließ. Die Großen waren nun vollftändig entmuthigt, das Volk
frohlockte über den Ball feiner Tyrannen und Blutfauger, Pifa ergab ſich dem Herzog
und diefer traf eben Anftalten, auch Siena zu erobern, ald die Stunde fchlug für die
Borgia. Alexander VI. ftarb nämlich plöglih (1503, 18. Aug.). Es ift erflärlich,
daß von dem Tode dieſes Mannes, in deffen Leben das Gift eine fo wichtige Rolle
gejpielt Hatte, die Sage ging, er er ſei endlich am eignen Gifte geftorben. &r ſowohl
wie fein Sohn, der’ ſich aber durch Gegengift rettete, follen aus Verſehen von ver-
giftetem Weine genoflen haben, der bei einem Gaftmahle dem reichen Cardinal Borneto
vorgefegt werden ſollte. So erzählen die meiften gleichzeitigen und fpätern Hiftorifer,
auh Hanke; aber Rainaldi und neuerdingd Roscoe (Geſchichte Leo's X.) er⸗
Hären dies für eine Erfindung. Nach ihnen flarb U. an einem fiehbentägigen Fieber.
„Als fein Leichnam — fo erzühlt Guicciardini in feiner italienifihen Geſchichte —
700 Alerander, Prinz v. Preußen. Alexander Carl, Herz. v. Anh.⸗V.
in der Peterskirche zur Schau ausgeſtellt wurde, lief die ganze Stadt mit unbeſchreib⸗
licher Freude herbei, Niemand konnte feine Blicke an der todten Schlange fättigen, Die
mit unerſättlichem Ehrgeiz und mit abfcheulicher Treulofigfeit durch alle Beifpiele einer
entjeglihen Graufamfeit, einer ungeheuren Wolluft und einer unerhörten Habfucht,
Indem fie geiftliche und weltliche Dinge obne Linterfchieb verkaufte, Die ganze Welt mit
Gift angeſteckt hatte, und die gleichwohl von ihrer Jugend bis an ihren legten Tag
eined auönehnenden und faft beftändigen Glückes, ftetd nach dem Höchften trachtend
und inmer mehr erlangend, als fie gewünfcht hatte, genoß." — Uebrigens war der
Papſtſohn doch noch weit verborbener ald der Vater, der von jenem fogar in gewiſſem
Sinne gelenkt wurde und dem es auch Feinesmwegs völlig an löblihen Eigenfchaften
fehlte. Ohne diefe Eigenfchaften, bemerft Roscoe treffend, wäre das Glüd nicht zu
ertläxen, das ihn bis an feinen Tod treu blieb, ebenjo wenig der Umftand, daß, fo
lange er auf dem päpftlichen Stuhle faß, Fein Volksaufſtand fein Anfehen oder feine
Ruhe bedxohte. Selbſt feine Feinde geftehen ihm ein großes Genie, ein vielumfafien-
des Gedaͤchtniß, Berevfamkeit, Thaͤtigkeit und Gewandtheit in der Betreibung der Ger
fhäfte zu. Die italienischen Gefchichtfchreiber berichten wahrhaft gräulidhe Züge von
feiner Ausfchweifung und Sittenlofigfeit, aber daß hier manche Uebertreibungen mit
unterlaufen, erjieht man aus der neuen vollftändigen Ausgabe des befannten Diarium
von Joh. Burchard, herausgegeben von Achill Genarelli (Florenz 1354—56);
während der biöher bekannte Burchard — einen Audzug hatte ſchon Leibnig im J.
1707 unter dem Xitel: Historia arcana, sive de vita Alexandri VI. Papae heraus
gegeben — den Liebhabern der Scandalgefchichte insbefondere hinſichtlich der Borgia
Sauptquelle gemefen. U. war wenigſtens mäßig bei Tiſche und fchlief wenig, und
feine Geiftesgaben bebielt er -ungefchwächt bi8 an fein Ende. Obgleich felbft Fein
großer Kenner der Gelehrſamkeit, war er Doch freigebig gegen Gelehrte und ermunterte
die Künfte; im vaticanifchen Palaſt, den er vergrößern ließ, fammelte er Die Werke
der damald berühmteften Maler. Im Uebrigen fteht die Erfcheinung dieſes PBapftes,
mit Dem die Entartung des römischen Hofes ihren Höhepunft erreicht, keineswegs in
ihrer Zeit vereinzelt da; ein vergleichender Umblid über die damaligen öffentlichen
Charaktere zeigt, daß fie alle nur wenig ihm nachftehen an Schlechtigkeit. Namentlich
daß er feine erhabene Würde zur Vergrößerung feines Hauſes benugt habe, ift ihm
nicht fo fehr zum Vorwurf zu machen, denn er lebte in einem Zeitalter, wo faft alle
Fürſten ihren Ehrgeiz durdy nicht minder ſchlechte Mittel, als er, zu befriedigen ſuch⸗
ten. — Gäfar Borgia vermochte beim Tode des Vaters mit Hülfe des Cardinals
D’Amboife, der durch ihn, wiewohl vergeblich, die Tiara zu erlangen hoffte, fi
des päpftlichen Schaged zu bemächtigen und fih im Vatican und in der Engelöburg
zu befefligen. Aber die noch übrigen römifchen Barone zwangen ihn zum Abzuge,
nachdem Brand, Plünderung und Mord furchtbar in Nom und der Umgegend gemütbet.
Nach einer Eurzen Zmwijchenregierung beftieg der erbittertfte Keind der Borgia, Cardinal
della Movere, als Julius IL den päpftlichen Thron. Diefer Krieger- Bapft nahm
den Caͤſar Borgia gefangen, welcher feine Freiheit, gegen Herausgabe aller feften Pläge,
nur erlangte, um abermals ald Gefangener von Gonzalez de Cordova nad Spa-
nien gejchickt zu werben, von wo er entfam und im I. 1507 in einem Feldzuge gegen
Spanien vor dem Schloſſe Viana erfchofien warb.
Alerander (Friedrich Wilhelm Ludwig), Prinz von Preußen, ältefter Sohn Sr.
fönigl. Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Ludwig und Ihrer Fönigl Hoh. ber
Prinzeſſin Wilhelmine Luiſe, geborenen Prinzefjin zu AnhalteBernburg, warb geboren
am 21. Juni 1820, Generals Lieutenant und erfter Gonmandeur des 3. Bataillons
(Sraudenz) 1. Garde⸗Landwehr⸗Regiments. Der Prinz lebt aus Geſundheitsrückſichten
meiſtens in der Schmeiz. Ä u
Alerander Cark, Herzog von Anhalt-Bernburg. Alexander Earl, geboren am
2. März 1805 auf dem Schloffe zu Ballenftädt, Sohn des Herzogs Alerius Friedrich
Chriſtian yon Anhalt⸗Bernburg, aus deſſen erſter Ehe mit Marie Friederike, Tochter des
Ehurfürften Wilhelm I. von Heflen, folgte feinem Vater, welcher ald der letzte deutſche
Reichsfürſt von Kaifer Franz II. am 18. April 1806 den berzoglichen Titel erhalten
hatte, am 24. März 1834 in der Regierung ber anhaltsbernburgifhen Lande und ver
Alerander, Graf v. Würtiemb. Alerandra, Großfürſtin Gonf. v. Rußl. 101
mählte fih am 30. Detober deſſelben Iahres mit der Herzogin Friederike Karoline Ju⸗
liane, geb. Prinzefiin von Schleewig-Kolftein-Sonderburg-Blüdöburg, welche ex feiner
anhaltenden Kränklichkeit halber durch herzogliches Patent vom 8. October 1855 zur
„Herzogin Mitregentin® ernannte. Trotz der durchaus mwohlwollenden und wahrhaft
fegenBreichen Weife, in welcher die Regierung, namentlich unter Einfluß der Herzo⸗
gin geleitet wurde, hatte der Herzog 1848 doc den Schmerz, auf ſchweren Undank
zu floßen. Für eine Eurze Zeit fah er fich fogar gendthigt, außer Landes nah Qued⸗
linburg zu gehen. Seit feiner Rückkehr hat er durch Berufung eines preußifchen Beam⸗
ten, v. Schägell, an die Stelle des erften Minifters, preußiiche Einrichtungen, fo weit
ſolche den DVerhältniffen anpafiend, in's Leben gerufen und von ber Herzogin unter
fügt nach Kräften ſich gemüht für feine Unterthanen. Da die Ehe des Herzogs eine
finderlofe geblieben, jo erlifcht mit ihm das Haus Anhalt-Bernburg und die Lande
fallen an Anhalt-Defiau. Die einzige Schwefter des Herzogs, Prinzeſſin Luiſe, iſt die
Gemahlin des Prinzen Friedrich von Preußen.
Alexander, Graf von Wirttemberg. Herzog Wilhelm Friedrich Philipp von
Württemberg, des erften Königs von Württemberg Bruder, Hinterließ aus einer mor⸗
ganatifchen Ehe mit Friederike Rhodis, welche zu einer Burggräfln von Tunderfeld er-
hoben wurde, die Grafen von Württemberg. Der Aeltere verfelben, Graf Chriſtian
Friedrich Alerander von W., geb. am 5. Nov. 1801, diente in ber mwürttembergi-
hen Armee, audgezeichnet durch fein männlich ernſtes Wefen, das ſich auch in feinen
Gedichten ausſprach; dieſelben erfchienen 1838 unter dem Titel „Lieder des Sturms“
und machten großed Auffehen, das fie wohl mehr dem Namen des Dichters als ihrer
poetifchen Bedeutung verdankten. Mit großem Unrecht zählten die Liberalen den Gra⸗
in von W. zu den ihrigen, Unzufriedenheit fpricht fich allerdings in feinen Gedichten
aus, diefelben find auch nicht frei von einem gewiſſen liberalen Anflug, der in der Zeit
lag, es gehört aber eben Fein befonderer Scharfblid dazu, um zu erkennen, wie fern
Graf Alerander dem modernen Liberalismus fland. Ein hoher Hear, der den Grafen
von Württemberg neben dem Fürften Pückler⸗Muskau ſah, fagte: „Da haben Sie
einen Ritter aus Kaifer Marimilian’8 Zeit neben einem Chevalier vom Hofe Lud⸗
wig’8 XIV.” Graf Ulerander war Königl. württembergifcher Obrift, ald er am 7. Juli
1844 im Wildbad ganz plotzlich am Hirnſchlage ſtarb. Er Hinterließ aus feiner am
3. Juli 1832 mit der Gräfin Helene Antonie Iofephine von Feſteticz und Tolna ge⸗
en Ehe, zwei Söhne und zwei Töchter, Grafen und Sräfinnen. von Würts
tember
Äleranderſchlacht, ein berühmtes Meiſterwerk der Moſaikbildnerei, wurde 1831
im ſogen. Hauſe des Fauns zu Pompeji gefunden und befindet ſich gegenwaͤrtig im
Muſeum zu Neapel. Es iſt an 20 F. lang und 12 F. breit und diente als Fuß⸗
boden. Nach dem erfahrenften Mofaikiften Raffaeli befteht e8 nicht aus gefärbten Glas⸗
ftüden, fondern aus farbigen Steinen. DO. Müller hält e8 mit den früheren Auslegern
entfchieden für eine Aleranderfchlacht, ein Werk des Philorenod oder der Helma, aus
dem 4. Jahrhundert v. Ehr., weil beide Aleranderjchlachten gemalt haben. Schreiber
in Sreiburg Dagegen deutet ed der Kleidung wegen auf die Schlacht des Marcellus
gegen die Sallier bei Elaftivindar (222 v. Chr.) Kugler im Handbuch der Kunft«
geh. 3. Aufl. 1856, und Weiß in der Gefchichte des Coſtüms 1855 erklären,
daß das Coſtüm eine entfchieden fpätere Zeit bezeichne, die dem Untergang von Pom⸗
peji ſchon nahe ftehe. Das Bild ift leider in einem befchädigten Zuftande und nur
unvollfommen reſtaurirt. Es ift eine fehr Iebhafte, tumultuarifche Scene. Die Haupt⸗
beiden find der Anführer der Mömer oder Griechen und ein Anführer der Barbaren,
welcher von erfterem mit einem Spieße getroffen wird. Auf einem vierfpännigen
Kriegswagen ſteht ein älterer Krieger, der voll Schreden nach dem Durchflochenen hin⸗
blidt. Sehr lebendige und ausführliche Schilderungen dieſes großartigen Kunſwerkes
geben Hettner in der „DBorjchule zur bildenden Kunft der Alten,“ Th. 1, 1848, und
Stahr „Ein Jahr in Italien,” Th. 2, 1848. Goethe flellt es faft hoher als irgend
ein eueres Gemaͤlde.
Alexandra, Großfürſtin Conſtantin von Rußland. Friederike Henriette Pauline
Marianne Eliſabeth Alexandra, Herzogin zu Sachſen, geboren am 8. Juli 1830 auf
—
702 Alexandra, Sroffürftin Mic. v. Aufl. Alexandria. (Stebt.)
dem Schloffe zu Altenburg, Joſeph's, Herzogs zu Sachſen (von 1834 bi 1848 res
gierender Herzog von Sachſen⸗Altenburg) und der Herzogin Amalie, geb. Prinzeſſin von
Württemberg, jüngfte Tochter; dieſe durch Geift und Gemüth, wie durch Schönheit gleich
außgezeichnete Fuürſtin, unter den Augen ihrer hoben eltern mit großer Sorgfalt er
zogen, wurde am 11. Sept. (30. Auguft) 1848 die Gemahlin des Zarewitfh Grof-
fürften Eonftantin von Rußland, zweiten Sohnes des verewigten Kaiſers Nicolaus von
Rußland. Bei niehrfachen Befuchen am altenburgifchen Hofe hatte der Gropfürft das
Herz der Prinzeffin gewonnen, fie wurde feine Braut und ging einige Monate vor der
Hochzeit nach Rußland, um Dort, den kaiſerlich ruffifchen Hausdgefegen gemäß, in bie
Gemeinfchaft der griechifch-Fatholifchen Kirche einzutreten. Seitdem führt fie den Na-
men Alexandra Joſephowna. Sie hat ihrem Gemahl zwei Großfürften und zwei Groß»
fürftinnen geboren. j
Alerandra, Großfürſtin Nicolaus von Rußland. Friederike Wilhelmine Alexan-
dra, Brinzeffin von HolfteinsÖldenburg, geboren am 2. Iuni 1838 zu St. Peteröbwrg,
iſt die Altefte Tochter des kaiſerl. ruflifchen Generald der Infanterie und Praͤſtdenten
im Dirigirenden Senat für Eivile und Eirchliche Angelegenheiten, Prinzen Peter von
Oldenburg und der Prinzeffin Therefe von Naffau. Sie wurde am 6. Februar 1856
mit dem Großfürften Nicolaus Nicolajewitſch von Rußland, drittem Sohn des verewig⸗
ten Kaiferd Nieslaus von Rußland, vermählt; feit ihren Uebertritt zur griechifch-Tatho-
lifhen Kirche heißt fie Alerandra Petrowna, fie ift die Mutter eined Gropfürften.
Aferandria (Iöfanderieb; Skanderik). Es giebt Männer, die das Gepraͤge
ihres Weſens Allem jo aufprüden, daß man bei ihren Werken ſich unwillfürlich ihrer
erinnert; fpricht man von Alexandria, fo erinnert man fich aldöbald an den Eroberer
Aftens, der zwifchen Indien und Griechenland feinen Schiffen ein Afyl öffnete und dem
ungeheuren Reiche, deflen Schöpfung ihn befchäftigte, eine Handelsſtadt gab, wo man
die Reihthümer dreier Welttbeile austaufchen Eonnte. Da der Nil durch den reißenden
Kauf feiner Gemwäfler und fein Audtreten jede anfehnlichere Niederlafjung auf den be
weglichen Geftaden des Delta's unmöglich machte, jo wählte der Befleger des Darius
für feinen Hafen einen ficheren Ort, die nicht fern von Kanobo8 (Al Bekur) Tiegendbe
Heine Inſel Pharos, die einzige, die fich in einer Ausvehnung von mehr ald fünfzig
Stunden auf diefer Küıfte findet. Die ſchmale Kandenge, Die zwifchen den Meere und
dem umfangreichen See Mareotis (Birfet Mariut) liegt, und gleich einem Damme
Aegypten mit Lybien verbindet, war der Plab der Stadt, die beflimmt war, die Haupt
ſtadt der heidnifchen Welt, das vornehmfte Handelsemporium der Erde fechd Jahrhum⸗
derte’ lang, die Wiege der chriftlichen Gotteögelabrtheit zu werden, und bie, nadh ein-
. ander auß den Händen der Griechen in die der Römer, der Araber, der Türken unb
Mameluffen fallend, nach fo vielen Schiejaldwechfeln und verheerenden Umwaͤlzungen,
aus ihren Trümmern fich erheben follte, um noch ein Mal von einem anderen Sohne
Macedoniend mit Neichthümern und Macht ausgeftattet zu werden. Gewiß war dieſe
Rage, gerade in der Mitte zwifchen Griechenland und Arabien, zwijchen dem Delta und
Eyrenaica, nicht ohne bedeutenden Einfluß auf dad Schickſal Alerandria’s, und bierbei
bemerkt man, daß in all’ den Städten, von denen das Mittelländifche Meer nur noch
Ruinen befpült — Kartbago, Cyrene, Ptolemais, Halyfarnaffus, Epheſus, Iroja und
fo viele andere — ſchon von Anfang an der Keim der Grichlaffung und des Dahin-
fterbend lag, der ſich an ihre geographifche age, mit ‘wer fie zu kaͤmpfen batten,
nüpfte, während diejenigen, welchen befchieden war, jene zu Überleben — Smyrna,
Konftantinopel, Athen, Ron, Mejjina, Marfeile — ihr jahrtaufendelanges Beſtehen
eben fo fehr den Orts - Eigenthümlichkeiten zu verdanken haben, ald den politiſchen
Ereigniffen, durch die fie am meiften begünftigt wurden. Dieſe rein relativen Vortheile
der Lage ſind bei der Eriftenz Alerandria’8 um fo unbeftreitbarer, als fein Boden an
ſich felbft keiner günftigen Eigenfchaft fich zu erfreuen hat und überall eine merkwür⸗
dige Unfruchtbarkeit zeigt. Die MNömer nannten dieſes äußerſte Ende der Ipbifchen
Küfte das weiße Ufer, und in der That bemerkt man, auf welchem Punkte man auch
landet, nur ein fanbiges und weißliched Geftabe, deſſen dicke Palmenwälder bier und
da die niedrigen Oberflächen und bie 'regelmäßig horizontalen Linien unterbrechen.
Man muß ſchon nahe an der Küfte fein, um einige Erkennungspunkte, 3. B. Den
Alerandria. (Stadt.) 303
Araberthurm, einen neueren Bau, zu unterſcheiden, der weftlich auf Die Stelle de
alten Tapoflris hinweiſt, und wo 1798 das franzöflfche Heer zu der albernen Erpe⸗
dition Iandete; den Marabutsthurm, auf den man losfteuert, um einen guten Anker⸗
grund zu gewinnen, und endlich die 88 Fuß hohe, einfam und majeftätifch oberhalb der
Stadt fich erhebende Pompejus- Säule, die ihren Nanıen nicht etwa dem berühmten Gegner
Caͤſar's verdankt, fondern nach einem Praͤfecten unter Diocletian, Namend Pompejus,
benannt worden ift, welcher fie gegen Ende des 3. Jahrhunderts n. Chr. errichten ließ.
Am Fuße der Mauern öffnen fich zwei Rheden, durch einen Damm von einander ge⸗
trennt, der ‘die Infel Pharos mit dem Zeftlande verbindet, und an deren aͤußerſtem
Ende jenes berühmte Denkmal, eines der fleben Wunder der Welt, emporragte, deſſen
Namen man dem Belfen entlieh, der ihm zur Grundlage diente. Diefer Damm bieß
ehbemald wegen feiner Xänge Heptaſtadium, d. h. feine Ausdehnung betrug ſieben
Stadien (4375 Fuß). Verſchüttet zum Theil Durch den Sand und die Trümmer des
riefenhaften Gebäudes, das ein pygmdenartiger Leuchtturm und ein kleines Caſtell
erſetzten, ift Die öftliche Rhede heut zu Tage beinahe ganz verlafien und nimmt num
noch in QDuarantaine liegende Schiffe auf. Die weftliche dagegen, der alte Hafen von.
Eunofte, die gegen dad Meer durch eine der Wafferfläche gleiche Felſenbank vertheidigt
ft und den Schiffen einen fichern Anterplag bietet, trägt das ganze Jahr eine ſchwim⸗
mende Stabt, die durch ihr Takelwerk und ihre Maften kaum die Mauern Alerandria’s
erbliden laßt. Während den Reiſenden ein arabifcher Pilot mitten durch die Klippen
leitet, die feine Erfahrung unumgänglich nöthig machen, heften jich feine Blide Anfangs
auf ein großes Gebäude auf der Mitte des Dammes, das durch fein Ziegeldach und
feine Eleinen Fenſter einer Fabrik fehr ähnlich flieht. Es ift dies das Serail, deſſen
bintere Seite an dad See⸗Arſenal ftößt, gleich als hätte Mehemed Ali durch die Ver⸗
bindung feines Palafte® und feiner großartigen Schiffswerfte bezwecken wollen, daß bie
Europäer fihon von fern den Fräftigen Mann, den gewerbfleißigen Herrſcher, den Paſcha
ald Gründer und Handelsmann Eennen lernten. Hierauf kommen die weitläfigen
Ateliers, die Holzvorräthe, und am Eingange ded Arfenald beginnen die Quais, ‚bie
flet8 unter Mehemed Ali fowohl wie auch jegt mit Waaren und Matrofen angefüllt
und die beftändigen Entrepots der Ein- und Ausfuhr find; fe dehnen fich bi8 zum Damme
eines Canals ) aus, den der große Paſcha den Namen des Sultans beilegte, ein
1) Diefer Canal, ohne den Nlerandria gar nicht befiehen Tönnte, weil er es mit ſüßem
Waſſer verfieht, wurde ſchon in hohem Alterthume ausgegraben und Hatte damals eine etwas ans
dere Richtung als jetzt. Die Geſchichtſchreiber haben indeß Feine beftimmten Nachrichten über die
Zeit feiner Ausgrabung: unter den arabiſchen Schriftftelleen fpriht nur Mafrizi von Arbeiten, die
durch Kalifen und andere Herricher Aegyptens unternommen wurben, um ſtets die S —3 im
Canal zu unterhalten; Abulfeda, der dieſen Canal in der Mitte des 14. Jahrhunderts ſah, hinter⸗
ließ eine Beſchreibung feiner. Pracht. Im Jahre 1550 fand Ihn Belon noch in ziemlich gutem Zu:
ftande, feit der Zeit aber wurde er vernadjläffigt, fein Bett mehr und mehr verſchlammt, es dag im
Anfange des laufenden Jahrhunderts, zur Zeit des franzöfifhen Räuberzuges, bie Heinften Barken
nur 20 oder 25 Tage des Jahres auf demfelben nad) Alerandrien gelangen konnten, und er eigent-
lid) nur noch dazu diente, um A. mit Nilwafier zu verforgen, womit man um bdiefe Zeit die öffentlidyen
und Privat:Cifternen für das ganze Jahr anfüllte. Da Mehemed Ali den Handel des Landes mit
Europa entwiceln wollte, jo überzeugte er fid) von ber Nothwenbigfeit, eine regelmäßige Schifffahrt
auf dem anal wiederherzuftellen. & verlegte die Mündung, ober eigentlid) gejagt, den Ausgangs:
punkt deflelben von dem Dorfe Rachmanieh, wo er zu den Zeiten der Yranzofen gewefen war, nad)
dem Städtchen Atfeh, das etwas weiter gegen Norden liegt, und erweiterte und vertiefte das Bett
bedeutend. Die Arbeiten, weldye leider einem ungeſchickten einheimifcyen Ingenieur übertragen
wurden, der bie Dertlicdykeit nidyt zu benußen verftand, wurden im Jahre 1819 begonnen und in
wenig mehr wie 10 Monaten beendigt. Die Länge des jekigen Canals beträgt etwa 12 Meilen,
obwohl die gerade Entfernung von Alfeh nad) A. nım etwa 10 beträyt; bie Breite des Canals be:
trägt faſt allenthalben nidyt weniger als 90 Fuß, die Tiefe 6 Fuß bei vollem und nur 2 Fuß bei
niedrigem Waflerftande. Daran arbeiteten 313,000 Fellahs, von denen 12,000 aus Erihöpfung
und wegen fchlechter, ungenügender Nahrung geftorben fein follen; ihre Gebeine liegen unter den
hohen Erdaufwürfen am Ganal. Der Schatz fehte die Bezahlung für bie Arbeiter ieh zu 400 Pia:
fern für jede Kaffabe (ein Längenmaß von etwa 12,2; Zuß), zahlte fie aber nicht in Geld aus,
jonbern redynete fie, nach Vollendung der Arbeit, welche fid) AR; eine Summe von 8,795,200 P. belief,
von den Steuern derjenigen Droningen Unterägyptens ab, zu denen die arbeitenden Fellahs gehörten,
jo daß die Lekteren eigentlidy gar feine Bezahlung erhielten. Alle Ausgaben für den Ganal, mit nſchlu
bes Ankaufs von Materialien, des Soldes der Beamten, der officiellen Geſchenke an den Scheich-⸗el⸗
- Beled u. ſ. w. machten eine Summe von 35,000 Beuteln oder 1,170,000 preuß. Thalern aus.
704 | Alerandria. (Stabt.)
Zeichen der Verehrung, das ihn aber nicht hinderte, die Truppen feines Herm und
Meifters zu fchlagen. Dann folgen auf dem rechten Ufer des Mahmudieh die zur Auf-
nahme der Waaren, welche durch den Ganal den Nil berabfommen, beflimmten Maga-
zine, — ungeheure Gebäude, die an die Kornhäufer der Vharaonen erinnern; bierauf
endlich auf der weftlichen Küfte bi8 zum Marabutsthurme eine Reihe Winpmühlen,
welche von eben dem Manne in Aegypten eingeführt wurden, ber die Arfenale und
Slotten fchuf und den Armeen des Sultand Lehren der Taktik gab.
In Ulerandria findet man Europa nicht mehr und flehbt auch Aegypten nod
nicht. Es iſt eine Zwitterftadt ohne ausgeprägten Charakter und Phyftognomie. Den⸗
noch geben ihre ungepflafterten, im Sommer flaubigen, im Winter jchmugigen und
ohne die Eſel ungangbaren Straßen, ihre in dem einen Stabttheile aus Badteinen
und rothem Kitt, in einem anderen aus Kalk und weißen Steinen gebauten, zwei ober
drei Stockwerke hohen, in .einer flachen Terrafie ſich abſchließenden Haͤuſer mit ihren
fih nur felten öffnenden Thüren und vergitterten Fenſtern, einen erjten Begriff der
mufelmännifchen Sitten, und zeigen einigermaßen die Kluft, welche den Orient von
unferer erfinderifchen Givilifation trennt. — Kein Theil der Stadt verdient beſondere
Erwähnung, ausgenommen dad Quartier Der Franken, deſſen lange Straßen und großer
Plag wegen ihrer koſtbaren Laͤden und ihrer durch Scheiben verjehenen Kreuzfenfter
an die Gebräuche des Abendlandes erinnern und auf den erften Blick die immer wadh-
fende Wichtigkeit dieſes Stadtheild erkennen laſſen, durch welche die Handeldverbin-
dungen Aegyptens mit Europa unterhalten werden. Don der erften Einfriedung der
Stadt bis zu ihren aͤußeren Mauern dehnt ſich ein größerer Raum aus, als die ganze
Flaͤche aller andern Stadttheile zuſammengenommen ausmacht, der ohne alle Gebäude
ift, und worauf fich nur Eifternen, Dattelbaumgärten und einige im Boden aufgeworfene
Verfhanzungen, Werke des Generals Buonaparte, befinden, bie noch feinen Namen
tragen. Es ift eine Sandwüſte, die Alerandria in feine Mauern einfchliegt, und die,
wie die große Wüfte, ihre Quellen, ihre Dafen hat und felbft ihren Schoß abwirft;
denn Neger, die fih mit dem Trodnen des Kamelmiftes befchäftigen, woraus man
eine große Menge flüchtigen Alkali'8 gewinnt, bauten am Fuße der innern Mauer brei
oder vier Fuß hohe Erbhütten, worin fie fih in buntem Durcheinander mit ihren
Meibern, Kindern, Tauben und Hühnern zufammendrängen. Dieje Ungzäunung, in
welcher eine Stadt von 25,000 Seelen zu Grunde ‚gegangen fcheint, hatte im Jahre
630, als Amru, der Feldherr des Kalifen Omar, der Alerandria dem griechifchen Kai-
fertgum entriß, eine drei- oder Yiermal größere Ausdehnung. Im Jahre 875, unter
der Negierung Elmotamwaffeld, des zehnten Kalifen der Abajflden = Dynaftie, ließ ber
Türke Ahmed -ibn- Tulun, der erſte Der ägpptifchen Sultane, die Befefligungen der
Ptolemäer und Roͤmer ſchleifen. Die von hundert Thürnen flanfirte Mauer, in melche
er den Platz einfchloß, um deſſen Vertheidigung leichter zu machen, warb im 13. Jahr⸗
hundert von dem Mameluffen- Sultan Beybars, der feiner Seitd die Türken enttbronte,
außgebeflert, und dies ift Diejelbe, die noch jeßt die Stadt umgiebt und fie vertheibigt.
Alerandria, mit mehr wie 60,000 Einwohnern, darunter 12,000 @uropäer, bat
außer den erwähnten Gebäuden noch mehrere prächtige Öffentliche, ferner gut einge:
richtete Gafthöfe, meiſtens in der ſchonen Frankenſtraße, 2 Theater, ein italiaͤniſches
und ein franzöfifches, ein Marine⸗Hoſpital, eine Militäar- und Navigationsfchule, 30
Mofcheen, mehrere chriftliche Kiechen (jeit 1840 auch eine proteftantifche) und Klöfter,
einige Synagogen, Affecnranzgefellichaften, eine Bank für Aegypten und eine Telegrapben:
2inie, jo wie eine 1854 begonnene Eiſenbahn, die U. mit Cairo verbinde. Eine
Zelegrapbenlinie zwifchen A. und Europa ift projectirt und wird Gandia, Nilaria und
Chios berühren. U. unterhält regelmäßig direkte Verbindungen mit Jaffa, Beirut,
Rhodus, Trieft über Corfu, über Tripolis mit Marfeille und mit dieſem Handelsplatze
über Malta und bildet durch die legtere Linie das Entrepot zwifchen Europa, inſon—
derheit zwifchen England und Suez, Aden, Oftindien, Auftralien, Singapore und China.
Wie A. im Alterthum das erfte Handelsemporium und im Mittelalter bis zur Auf-
findung des Seemeges nach Dftindien durch Die Portugiefen im I. 1498 eine blühende
Handelsſtadt war, fo hat e8 jegt wieder eine Wichtigkeit erlangt, die ed zum Haupt⸗
hafen Aegyptens macht, und die anderen Häfen Aegyptens, Damyat oder Damiette
Alexandria. (Stadt.) | 705
Rofetta oder Reſchid und Al Bekur faft ganz in Schatten fell. Wenn e8 richtig ift,
dag Handel und Givilifation in einer nie ermangelnden Wechſelwirkung von einander
fteben, fo Dürfen die nachfolgenden Zahlen wohl im Stande fein, zu bemeifen, wie
jehr der innere und äußere Verkehr Aegyptens in den letzten Jahren zugenommen hat,
anberntheild dürften die erfreulichen Schlüffe über die Bivilifatfon der Bewohner ihre
Begründung durch diefelben finden: Im Jahre 1843 betrug der Import Alerandria’s
100,541,253 aegyptiſche Piafter (ein P. gleich 2 Sgr.), der Export 132,126,896 P.,
und die Schiffözahl 1363, im Jahre 1849 bezüglich 147,400,624 P., 166,056,132 P.
und 1651, und im Jahre 1856 reſp. 276,372,788 P., 459,225,373 PB. und 2339.
Daraud erhellt, daß fich die Einfuhr im Laufe von 14 Jahren um nicht weniger als
175,832,535 P., die Ausfuhr Hingegen um 327,098,477 P. vermehrt, fomit ein Aufs
ſchwung des Gejfammtverfehrs von faft 503 Millionen P. flattgefunden bat, eine Mehr»
jumme, welche außer allem Verhaͤltniß im Vergleich zu andern Handelsplaͤtzen geblieben
fl. Im Jahre 1843 betrug der Gefammtverfehr 232,668,149, im Jahre 1856
735,598,161 P. Das Ableben Mehemed Ali's erfolgte um die Mitte des Jahres
1849 und mit ihm die Aufhebung der in Aegypten eingeführten Monopoliſtrung ber
Landesprodufte Durch bie Regierung. An dem Handelöverfehr Alerandria’8 participiren Die
bandeltreibenden Nationen dreler Welttheile, Guropa, Aften und Afrifa, infonverheit
England, Defterreih, Frankreich, Türkei, Toskana, Griechenland, Syrien und die Ber-
berei, während Die .übrigen handeltreibenden Staaten, wie Sardinien, Belgien, Neapel
und Spanien nur mit unbedeutenden Aus» und Einfuhrmerthen theilnehmen. Haupt⸗
ſächlich iſt es England, welches den Iebhafteften Verkehr mit A. unterhält und ſowohl in
Einfuhr (128,631,451 PB. im Jahre 1856) als in Ausfuhr (242,927,912 P. in dem
nämlichen Jahre) die übrigen Nationen in Eolofjaler Weife überflügelt hat. Der haupt -
ſächlichſte Grund Hiervon Tiegt -in dem Bebinfniffe des an Getreide armen Englands
nach den vortrefflichen Bictualien Aegyptens, für welche es an Zahlungsftatt eine größt«
möglichfte Menge von Manufacturwaaren auf den Markt bringt, welche faft um gleichen
Preis wie an den Fabrikorten abgefegt werden können, da die Menge ber zum Getreides
holen nad; Aegypten abgehenden Schiffe dieſelben gleichfam als Ballaft in den
Schiffsräumen mit fi führen. Nach England folgt mit der größten Totalfumme
(130,606,863 P. im Jahre 1856) das fogenannte Mutterland Aegypten, Die Türkei.
Sleihe Sitten und Gebräuche, territoriale Depenvdenz bebingen das Bebürfniß, eine
Menge von Gegenfländen von dorther zu beziehen, wo dem orientalifchen Geſchmack die
meifte Mechnung getragen wird. Defterreich fteht nach der Türkei als nächfibebentender
Handeldconcurrent da, und wenn gleich in enormem Unterſchiede mit England, fo betrug
feine Einfuhr für 1856 Doch 19,869,798 P. Die wichtigften Artikel, welche unter öfters
reichifcher Flagge auch von dem übrigen Deutfchland importirt wurden, waren Manufac«
turwaaren mit einem Werthe von 3,784,810 P., Quincallerie zu 1,094,600 und ver⸗
Ichiedene Waaren zu 1,520,270 P. Werth. Unter diefen figuriren fowohl die Nürn-
berger Spielmaaren und Bapiermadje-Gegenftände, als die Steterifchen Raſirmeſſer zu
238 P. für 4 Dutzend, Böhmifche Glaswaaren u.f.w. Die Solinger Klingen zu Sä»
bein und langen Meffern müffen, da gegenwärtig die Waffeneinfuhr in Aeghpten unter
fagt ift, meiftens gefchmuggelt werben, gelangen jedoch in großer Maſſe nach Alexan⸗
drin und von bier in den Sudan und nad; Innerafrifa. Während im Ganzen feit
1851 eine Verminderung des Imports — in dieſem Jahre betrug er 25,079,850B. — °
bemerkbar ift, find es infonderheit äfterreichifche Tücher, welche fich immer mehr Eingang
verfchaffen und das biäher vorherrfchend franzöftfche Fabrikat verdrängen. So wurden
3. 8. im Jahre 1855 an öfterreichifchen Tüchern für 1,793,664 P. importirt, von
franzöftfchen Tüchern dagegen nur für 512,380 P., während im Jahre 1843 genau
das umgekehrte Verhältniß flattfand. Der Export (45,331,052 B.) beftand haupt⸗
ſaͤchlich in roher Baumwolle, von welcher für 29,274,120 P., und in Gummi, wo⸗
vom für 3,467,968 PB. nach Trieft abgingen. Getreide oder Bictualien bezog Das
fruchtbare Land nur in unbeveutender Quantität. Zufolge befonderen Bertraged mit
der aͤgyptiſchen Regierung erhält Defterreich jährlih für 1,219,700 P. Salznitrat -
zur Pulvererzeugung. Die HaupteEinfuhrurtikel Frankreichs beftanden in verfchievenen-
Waaren für 2,561,809 P., Manufakturwaaren für 1,711,215 B., Blei für 1,146,312
Wagener, Staats u. Geſellſch.Lex. 1. 45
N
[4
76 Alexandria. (Stadi.)
P., wogegen es in gleichem Jahre 1856 ausführte: Baummolle zu 22,728,480 P.,
Gummi mit 2,113,216 P. und für 39,348,320 P. Getreide, welche letztere Summe
im Vergleich zu den Vorjahren fehr beveutend ift und wohl den Folgen ver verheeren:
den Ueberſchwemmungen der Rhoͤne zugefchrieben werden muß. Bon den übrigen
hanbeltreibenden Staaten importirt Toskana zumeift Marmor, Seide und Korallen,
Griechenland Seide, Syrien Seide und Tabak, und von erflerer im Jahre 1855 für
16,175,000 P., von Tabak für 9,277,132 P., während, aus der Berberei, Tunis und
Algier bauptfächlich rothgefärbte Feß für 4,082,112 P. und ein ähnlicher Betrag von
Burnuffen und gelben Schuhen geliefert wurde. |
A., in Jahre 332 v. Chr. unter Leitung des berühmten Architeften Dinochares
erbaut, hatte einen Umfang von 100 Stadien, nach PBlinius aber von 15 römifchen,
d. i. 3 deutſchen Meilen. Die Stadt war regelmäßig gebaut, mit langen Straßen und
fhönen Gebäuden verſehen und zur Zeit ihrer Blüthe von 300,000 freien Einwohnern
bewohnt, die in 3 Klaſſen zerfielen, und zwar in die Alerandriner, d. b. Griechen und
Macedonier, die fich bier niedergelaflen hatten, nächft denen die Juden, welche zu
fchnelleren Bevölkerung der Stadt ald Eoloniften hierher verpflanzt wurben, die zahl
reichiten geweſen zu fein fiheinen; ferner in die Söldner, aus den von Alerander unter:
jochten Völkern gewählt, und endlich in die Aegypter. Die Griechen und Macebonier,
in Zünfte getheilt, bilbeten die Bürgerfchaft und hatten Municipalverfaffung, die ande
zen, wie die Juden, bildeten Gorporationen nach den Völkerfchaften. Die Stadt hatte
vier Häfen: der große im Often, welcher jebt der neue beißt, der Hafen Eunoſte, jept
der alte oder türfijche genannt, der geheime oder gefperrte, nur für den Gebrauch bed
Königs reſervirt, und der ausgegrabene Hafen oder Kibotoß, welcher ein Theil bes
großen war und feinen Namen von feiner vieredigen Geftalt hatte.
Im Often und Weften des jegt fo lebhaften Stabttheild des neuen Alexandria's,
der an die See ftößt, verbreiten fi die beiden vornehniften Quartiere des alten Alexan⸗
dria’d, die Heut zu Tage ausgeftorben und unter Dünen vergraben find. Dad weil
lihe Quartier, Rachotis genannt, nach den Namen eined Dorfed, deflen Stelle es
einnahm, bebedte das Geſtade des Hafens von Eunofte und zog fich bis gegen bie
See bin. E38 enthielt jenen berühmten Serapis= Tempel, der, nachdem er wie ber
Tempel des nämlichen Gottes zu Kanobos, der Schauplaß der abjcheulichften Schlem⸗
mereien — ein Zeichen des Todeskampfes, in dem das Heidenthum lag — geworden
war, auf Befehl des Kaiſers Theodoſius zerſtoͤrt wurde. In der Nähe dieſes gewalti⸗
gen Gebaͤudes befand ſich die von Marcus Antonius der Kleopatra zum Erſatz der⸗
jenigen, aus welcher die Soldaten des Cäſar ein Freudenfeuer gemacht hatten, ge
ſchenkte pergamenifche Bibliothek, welche felbft fpäter verbrannt wurde. In etwas
weiterer Entfernung finden fi noch Ruinen von Bädern, die am Meeredufer in Fels
gehauen waren, und der Eingang in die ungeheuren Katafomben, die ſich unter ber
‚ ven Namen Todtenftadt (Nekropolis) führenden Vorſtadt 'ausdehnten. Ein einziges
Merk enthielt fle, nämlich die fchon erwähnte Pompejusſäule, an deren Fuß Buona-
parte die irbifchen Ueberrefte der Unglüdlichen beifeßen ließ, deren Tapferkeit der fran-
zöflfchen Armee den Eingang in Aegypten öffnete. Doch ift zu fürchten, daß bie
Dpfer der Belagerung von Nlerandria nicht lange” eine ruhige Schlummerflätte in
ihrem Grabe finden werben; denn leicht mag das Fieber nach Alterthümern fie ihrer
Ruhe berauben. Schon wurden die beiden Obeliäfen, die den Namen Nadeln der
Kleopatra führen, der eine an Frankreich, der andere an England verfchenkt; fie waren
die einzigen Trümmer des öftlicyen Theild der Stadt, die das Buihion oder das
Duartier der Paläfte hieß. Don jenem fechshundert Fuß langen und mit WRarmor:
Portiken umgebenden Gymnaflum, von jenen prächtigen Straßen, die, rechtwinkelig ſich
fehneidend, an ihrem Durchſchnittspunkte einen vieredigen Plag bildeten, von wo man
die Schiffe in die beiden Häfen des Oſtens und des Weſtens einfahren jehen fonnte;
von jenem Tempel, worin Ulerandria all’ feinen Luxus entwidelte, un deu in einem
maſſiv goldenen Sarg eingefchloffenen Leichnam feined Grümderd in Empfang zu neb-
men; von jenem Theater, wo man vor dem gebilvetfien Volke der Welt die Haupt⸗
werke der alten Bühne aufführte; -von den vielen Monumenten, zu beren Vollendung
alle Künfte und Erzeugniffe der Welt in Concurrenz traten, und an die indgefammt
\
Aeris, aceri. 207
wieder, wegen ihres Urfprungd oder ihrer Beſtimmung, einiger Ruhm der Renſchheit
ſich knüpfte — von all’ dieſem ift heut zu Tage nichtd mehr vorhanden, ald Dje unter«
irdiſchen Gewölbe, über weldyen dieſe Baumwerfe aufgeführt wurden, einige zerbrochene
Säulenftüde, die Hier und da herumliegen, oder deren Gemaͤuer der türfifchen Stadt zur
Stüge dienen, und eine Schicht Badfteine oder Töpferwaaren, die mit ihrer röthlichen
Barbe eine ungeheure Wüfte bedeckt. Diefe Stabt, deren Plan Alerander ſelbſt ent-
warf und der er den Stempel feiner Größe aufbrüdte, dieſe Hauptſtadt, welche Die
Könige von dem Stamme des Ptolomäud Lagos und die römifchen Kaifer in edlem
Wetteifer mit allen Zierden der Kunft ausfchmüdten und die vor Rom den Thron der
Welt beſaß — ift zertrümmert, zermalmt und in Schutt gelegt. Bon Zeit zu Zeit
fih erneuernde Erderfchütterungen werfen ein Gemäuer nach dem andern ein, und täg=.
lc reißt der Wind die Staubtrümmer hin, und nur zu bald wird feine Spur mehr
von dem alten Alerandria übrig fein.
Aleris, Wilibald. Georg Wilhelm Heincich Haering, geboren 1798 zu
Breslau, verließ frühzeitig die von ihm nicht ohne Glück betretene juriftifche Laufbahn
(er war Kanmergerichtö-Referendar zu-Berlin), um fidy ganz einer freien fchrififtellerifchen
Zhätigkeit hinzugeben. In größern Kreifen wurde er befannt burch den Roman
„Walladmor“, der 1824 erſchien und eine fo geniale Nachahmung Walter Scotts ift,
daß er bei feinem Erjcheinen (er kündigte ihn ald eine Ueberfegung aus dem Englifchen
an) wirflih für ein Werk Walter Scotts gehalten wurde. Als „Walladmor“ ind
Englifche überjegt worden, flaunte Walter Scott felbft über eine fo gelungene Copie.
Bedeutender für Die vaterlänbifche Literatur ‚aber wurde Willibald Aleris, unter,
dDiefem Pſeudonym erfchienen feine Werke, durch die Romane, welche auf märtifchem j
Boden fpielen. In dieſen bat er mit wahrer Meifterfehaft die Iocalen Vortheile benugt, .
die ihm das Vaterland im engiten Sinne bot, fich mit folcher Liebe Der märkifchen
Natur angefchloffen, fo daß man von dieſen Dichtungen fagen Tann, fle feien durchduftet
von dem frifchen Hauch der märkifchen Kieferwälder. Vor ihm bat Keiner fo gut die -
befcheidenen Reize der märfifchen Landfchaft aufzufinden und darzuftellen gewußt. Aber
nicht allein die märfifche Natur, fondern auch die märkifche Specialgefchichte Hat W. A.
zum Gegenftande feiner Dichtungen gemacht, und wenn feine Romane auch nicht fehler»
frei find, fo ift doch ein’ hiftorifcher Zug darin, Der ſie trägt, und der wader geholfen
bat zur Erwedung und Belebung patriotifchen Sinned. Sein „Roland von Berlin“,
„Hand Jürgen und Hand Jochem, oder die Hoſen ded Herrn von Bredow“, beſonders
aber fein „&abanis", der mit großem Glüd Die Zeit Friedrichs des Großen wieder-
Ipiegelt, find Werke von bleibendem Werth. In den fpäteren Romanen: „Ruhe ift
die erfte Bürgerpflicht”, „Ifegrimm”, „Dorothea”, feheint Die Kraft des Dichters, wenn
auch nicht erfchöpft, denn alle drei find immer noch reich an einzelnen Schönheiten,
fo doch ſchwaͤcher; Der Zufammenhang ift Ioderer, die Schreibart nachläffiger, das
Urtheil oft gar zu fehr in liberaler Parteianfchauung befangen und darum die Schil«
derungen von biftorifchen Ereigniffen und die Zeichnungen biftorifcher PBerfönlichkeiten
oft völlig verunglüdt. Außer zahlreichen Eleineren Erzählungen haben wir auch Bal-
laden, erfchienen 1836, von W. A.; mehrere verfelben find anerfennenswerthe Leiftungen ;
von feinen anderen Gedichten find zwei, „Friedericus Rex, unjer König und Herr”
und „Schwerin ift todt”, volksthümlich componirt, wirkliche preußifche Volkslieder ges
worden. Anfänglich in Verbindung mit dem Griminal«-Director J. E. Hitzig, dann
allein gab W. A. auch den „Neuen Pitaval“, eine Sammlung merfwürdiger Rechts⸗
fälle heraus, ein bedeutendes Werk, von dem feit 1842 .eine lange Reihe von Bänden
erfchienen ifl. Die meiften der darin abgehandelten Rechtsfälle haben ein allgemeineres
Intereffe dadurch, daß W. A., wie vor ihm Feuerbach, eine pfuchologijche Erklärung
des Verbrechens verfuht. Bis in die neueſte Zeit lebte W. U. in Mitten eined bes
freundeten literariſchen Kreiſes, in mannigfacher Weiſe thaͤtig, eine Zeit lang auch als
Theilnehmer einer Buchhandlung, in Berlin; eine ſchwere Krankheit nöthigte ihn, Berlin
zu verlaffen und ſich nach Arnſtadt in Tändliche Stille zurüdzuziehen, anfänglich nur
für Die Sommermonate, dann für immer. Im März 1858 nahm er mit einigen Zeilen
an feine Breunde in den Zeitungen öffentlich Abfchied von Berlin.
Alſieri. Graf Vittorio Alfter, Sohn des Grafen Anton U. und der Gräfin
45*
— —
108 Alfred der Große.
Monica Maillard von Tournon, am 17. Januar 1749 zu Aftt in Piemont geboren,
gehörte einer, edlen Familie an, in welcher ein fefler und ftolger Sinn für Unab⸗
hängigkeit erblich war. Weber im Hof» noch im Staatsbienft haben die A. geglängt,
fie jaßen, freie Herren, auf einem Keinen Erbe und begehrten nichts darüber hinaus.
Früh verwaift, Fam der junge U. auf die Militärfchule zu Turin und tat dann in bie
Armee ein, doch nur für kurze Zeit; fein ſtoͤlzer, heftiger, bis zum Starrſinn eigen⸗
williger Charakter ließ ihn in dem Dienft nur eine Feſſel finden, die er fo bald als
möglich abſtreifte. Er nahm feinen Abfchied und machte 1771 feine erſte größere
Neife, von der er mit dem Entfchluß heimfehrte, zunächft Die Mängel feiner vernach⸗
läffigten Erziehung zu befeitigen; mit dem feurigen Eifer und der unbezwinglichen Hart
nädigfeit feiner Itatur warf er fich auf das Studium des Lateinifchen und Toscanijchen,
namentlich um dann ald Schriftfteller für die Ermedung des italienischen Volkes aus
feiner fittlihen Verfommenbeit wirken zu fünnen. Bittorio U. wurde Dichter, Drama:
tiſcher Dichter, weil er fich des Drama's, deſſen mächtigen Einfluß auf das italienijche
Volk er kannte, bedienen wollte, um es zu beflern, zu vereveln. Zu diefem Zwecke
fohrieb er eine MHeihe von dramatifchen Werfen, die in der Ausgabe von Papua und
Brescia 1810, ſiebenunddreißig Bände füllen. Es ift ihm nicht gelungen, das italie
nifhe Volk „frei, ſtark und edel“ zu machen, wie er wollte, wie er jelbft war, Dazu
bedarf's eben anderer Einwirkungen als Dramen zw geben vermögen, aber fein Wil⸗
wear gut, die Energie, die er an die Ausführung ſetzte, bewundernswerth, fein Ziel ſchön.
Die Kraft und Einfachheit feiner Sprache find mufterhaft, feine Verſe aber find Bart,
feine Dramen oft biß zur Dürftigkeit einfach in der Anlage und ftarr in der Ausfüh⸗
rung. Wit einem Wort, Vittorio A. war ohne alle poetifche Begeifterung. Dennod
bat der männliche Geift, deſſen Producte diefe Dramen waren, entſchieden günftig auf
dieſe verweichelte italienifche Literatur gewirkt, und was das italienifche Theater in
neuerer Zeit Gutes gebracht bat, ift im Hinblick und in der Nachfolge auf Alfieri ge
fihaffen worden. Der fittlihe Werth der Dramen Alfieri's ift bei Weitem höher als
ihr poetifcher. Die ſechs Komödien, die A. gefchrieben, flehen in jeder Beziehung
unter den Tragödien, deren er 21 hinterlaſſen hat. Zür fein beites Werk gilt
„Abel", eine Tragödie, die faft Oper ift, er felbft nennt- fie Tamelogödie. Man—
nichfach befprochen ift auch das in eigentlichfter Bedeutung des Wortes zarte Freund⸗
ſchaftsband, welches den Dichter mit der Gemahlin des legten Prinzen. aus dem Könige:
hauſe der Stuart verfnüpfte. Diefe Dame, eine Stolberg, aus der gefürfteten Linie
Gedern, war an den Prinzen Carl Edward Stuart, der durch feine Lafter dad große
Ungläd jeined Haufe befchmugte, in höchft unglüdlidyer Ehe verheirathet, aus der fie
1788 durch den Tod ihre unmwürdigen Gemahls erlöft wurde. X. lernte die Prin⸗
zeſſin, welche den Titel einer Gräfin Albany führte, auf jeiner erften Reife nad Tos⸗
fana fennen und widmete ihr ſeitdem bis an feinen Tod eine Verehrung, eine Freund»
ſchaft ohne Gleichen. Seit die Gräfin verwittwet, lebte U. in ihrer Nähe, mit ihr zu
Rom, Paris, Florenz und auch in Deutfchland, überall und flet3 aber war fie der
Mittelpunkt feiner zarteften Sorgfalt, und Alles was er that und dichtete, batte eine
Beziehung zu ihr. Meiner, inniger und ausdauernder wie U. bat felten ein Dichter
einer Dame gebuldigt. Seit 1792 Iebte Graf A. mit der Gräfin Albany zu Florenz;
mit dem Feuer eined wahren italienijchen Patrioten, mit dem ganzen Mannedzorn feines
Weſens befämpfte er in Wort und Schrift Dig Branzofen und die Barbarei der fran-
zöfifchen Revolution, Zeuge deß ift noch der Mifogallo, der erſt nach feinem Tode erfchien.
A. flarb am 8. October 1803. Er ift ver Grabftätte nicht unmwürdig, die er in Santa
Croce zu Florenz gefunden, dort rubt er zwijchen Michel Angelo Buonarotti und
Mackhiavell. Mehr ald zwanzig Jahre fpäter, 1824, jtarb feine gefeierte Yreundin, bie
Gräfin von Albany, fle ward in feinem Grabe beigefeßt, dad ein ſchoͤnes Denkmal
von Canova deckt. Die merkwürdige Selbſtbiographie Afer's erfchien in beutjcher
Veberfegung von Ludwig Hain. Leipzig 1812.
Alfred der Große. Die fleben ‘Königreiche, welche die Angelſachſen in Britan⸗
nien gebildet hatten, befriegten einander, bid Egbert, König von Weiler und Suffer,
nur noch der einzige Herrfcher aus Odin's Stamm war, denn Mercien, Oftanglien,
Kent und Effer gehorchten dem Ufurpator Bernulf, und Northumberland war nad dem
Afreb der Große Ä 209
blutigen Ende feiner Fürften in Anarchie verfallen. Aber auch in Egbert's Lande
berichte nicht8 weniger ald Ruhe; er ward fogar genöthigt, die Flucht zu ergreifen,
ging an den Hof Kaifer Karl's und unterrichtete fih da während eines dreizehnjaͤhri⸗
gen Aufenthalt3 in den Künften des Krieges und des Friedens. Auf den Thron zu-
rüdgefehrt, traf er Anftalten zur Unterwerfung der Briten in Cornwallis, als Bernulf
in fein Gebiet einfiel. Ohnehin kriegeriſch, griff ee ihn an, ſchlug und tödtete ihn,
worauf er ald Oberfönig aller angelfächflfchen Reiche fih König der Angeln nannte,
und von welcher Zeit an der Name England gebräuchlicher wurde. — Mit der natio«
nalen Einheit fchien eine glüdlichere Zeit für England wiebergefehrt, aber da brach
eine neue Heimjuchung herein: die Einfälle der Scandinavier oder Dänen, yon denen
einzelne Haufen fchon feit 787 ab und zu plündernd an den Küften erjchienen waren.
Unter Egbert'd Sohn Aethelmulf (836) famen ihre Raubzüge, meift von der Küfle
von Cornwallis aus, wo fie bei den die Sachſen haffenden Bewohnern günftig aufge:
nommen wurden, regelmäßig vor; i. I. 851 begannen ſie endlich auch auf englifchem
Boden zu überwintern; zurüdgetrieben, erfchienen fte in bedeutend größerer Menge,
breiteten fich über den Süden und Often Englands aus, brannten Canterbury und
London nieder, wurden aber bei Okely von Aethelwulf gefchlagen. Diefer eben fo
fromme als tapfere Fürſt fchichte feinen jüngften, I. 3. 848 geborenen Sohn Alfred
(richtiger Alfred, Alprät) in dem zarten Alter von fünf Jahren nah Rom, damit
er, dem Die Nachfolge zugewandt werben follte, vom Papfte die Firmung und koͤnig⸗
lihe Salbung erbalte. Der Vater felbit folgte fpäter ald Pilger, verweilte ein Jahr
in Rom (854), fand aber bei feiner Nüdfunft das Heich in Bebrängniß durch die
Uneinigfeit der Altern Söhne, von denen. Aethelbald und Aethelbert fih nach feinem
ode (858) in die Ränder theilten, aber bald (860 und 866) farben. Deren Länder
fielen dem dritten Bruder en bat zu, der aber neue, ſehr unglüdliche Kämpfe mit den
- Dänen und riefen zu führen hatte. Es entfpann fich ein furchtbarer Krieg, der manchen
der wilden Seekönige, aber auch viele einheimifche Fürften verfchlang. Bald hatten die
Dänen Nortbumbrien, Oftanglien — deſſen unglüfflicher gefangener König, weil er ih .
weigerte, der chriftlichen Religion abtrünnig und daͤniſcher Vaſall zu werden, auf bie
graujamfte Weife hingerichtet wurde und Dabei eine Standhaftigkeit bewies, die Ihn der
Verehrung des Volkes würdig machte — und auch Mercien unterworfen, und von
den alten Königreichen beftand nur noch Wefler. Aethelred ftarb (871) an einer im
Gefecht erhaltenen Wunde, und es verlangten nun die Wünfche des gefammten Volkes
defien jetzt zweiundzmanzigjährigen Bruder Alfred zum Herrſcher, denn derfelbe, der
übrigend bereits unter der Herrfchaft feiner Brüder als zweiter Regent bezeichnet wird,
batte ſich Durch geiftige Gaben und ausgezeichnete Tapferkeit bereits die allgemeine Liebe
erworben. Doc war er ſo fern von dem Ehrgeize der Alleinberrfchaft, daß er auch
jest das ihm mit Vebergehung der zwei minderjährigen Söhne Aethelred's angetragene
Neich, deſſen Beſchützung gegen die Helden fchon den vereinten Kräften der Brüder-zu
Ichwer gewefen war, allein zu übernehmen fih weigerte und erft nach Monatsfrift zu
diefem Entfchluffe bewogen werben konnte. Er begann damit eine Laufbahn, welche
ihn zu einem felten erreichten, nie überftzahlten Ruhme geführt bat. Ihm warb daß
Glück, fein unterdrüctes Bolt von dem Ioche verhaßter heidnifcher Fremden zu befreien
und e8 jeinem Glauben wieder zu geben, zugleich aber es dem neuen Lichte einer
ſtaatsburgerlichen Entwidlung und nationalen Bildung entgegen zu führen, deſſen Strah⸗
len, wenngleich oft feltfam gebrochen, jeßt Uber den größten Theil des Erdballs leuch-
ten. Bag nun auch die überfchwellende Verehrung früherer und die Wortfeligkeit ſpa⸗
terer Zeiten manche 2ob auf den Befreier und Neubegründer eines tieferniebrigten
Volkes gehäuft haben, welches die Kritik wieder vernichten muß, indem fie die Keime
mancher ihm zugefchriebenen Einrichtung ſchon früher bei feinem Volle und deſſen
Stammgenofien nachweiſt: fo bleibt doch immerhin fo viel beftehen, daß man in Alfred
einen der trefflichſten Fürſten und einen Helden der europäifchen Geflttung erkennen
muß. — Zu Rom, wo.er ald Kind gewefen, wohin er als Jüngling zurückkehrte, hatte
er ein höheres Leben kennen gelernt und fich angeeignet, aber feine eigentliche,
namentlich ftttliche Bildung verdankte er, wie fo viele ausgezeichnete Männer, feiner
vom Vater verjtoßenen trefflichen Mutter. Im etwas vorgerüdten Jünglingsalter über-
210 Ahfred der Große.
fiel ihn eine fehr fehmerzliche, den Aerzten feiner Zeit unbekannte Krankheit; aber durch
die Macht des Gemüths, die Kraft des Willens mußte er die ungeflüme Reizbarkeit
des Körpers zu beflegen, und Die vermehrte Gewalt Eörperlicher Schwäche fheint Die
geiftige Gegenwirkung nur geftählt zu haben. — Nie begann ein Fürft feine Regierung
unter fchwierigeren Umftänden. Schon während er Die Leiche feined Bruders zur Bei-
fegung geleitete, wara er von Normannen, die den daͤniſchen Stammgenoffen nachge⸗
folgt und ſich mit diefen zu einem ftarfen Heere vereinigt hatten, angegriffen. Der
König ſchlug mit feiner geringen Mannfchaft den weit überlegenen Yeind (bei einem
Berge Milton in Wiltfhire), aber zu verwegen verfolgt, ftellte legterer das Treffen
wieder ber und behauptete das Schlachtfeld. Acht große Schlachten waren ſchon vor
ber in dieſem Jahre gefchlagen, nicht blos die Sachen, auch die Danen waren bier-
durch fehr gefchwäcdht, und jo vertrugen dieſe fich jegt über Bebingungen, Weller
zu räumen. Das geſchah, aber die Normannen eroberten nun Mercien und feßten
ih in Northumbrien fehl, wo fie abtrünnige Sachſen als Scheinfönige oder Erheber
der Schagungen einfeßten. Bon da überfielen fie mitten im Frieden Wieder Weiler,
und vergebens Tieß ſie Alfred auf Meliquien — weil bei den Dänen eine äbnlide
Verehrung der Gebeine der Vorfahren beftand — und auf dem königlichen Armbande
— was die Dänen für die höchfte Befräftigung hielten und bisher nicht hatten thun
wollen — einen neuen #rieden «befchwören: derſelbe ward unntittelbar darauf wieder
treulod gebrochen. Nun ließ Alfred, um ferneren Landungen ficherer vorbeugen zu
fönnen, an verfchiedenen Küftenpunkten größere Schiffe bauen, ald die bisherigen angels
fächflfchen, und dieſe neugefchaffene Flotte bewährte auch bald ihre Brauchbarkeit durch
Vernichtung vieler feindlichen Schiffe. Aber zu Lande mußte er Doch, obgleich wieder
holt erfolgreich, ver dem treulos abermald Friede brechenden Feinde das Feld räumen;
der größte Theil des Landes ergab fi den Dänen und der König rettete ſich mit
wenigen Getreuen in die Wälder und Marfchen Somerſets. Diefer plötliche Umfchlag
ließe fich nicht Leicht erklären, wenn nicht die Quellen andeuteten, der König ſei bei
Einführung feiner Verbeſſerungen nicht ohne Gewaltſamkeit verfahren, wie es fcheint
aus Geringichägung der ihm barbarifc, dünkenden nationalen Einrichtungen und Sitten.
Aber mit jener Seelen- und Willensftärfe begabt, welche dad Erbtheil wahrer Helden
ift, Tieß er filh durch das Unglüd nicht niederbeugen, vielmehr erhöhte es feinen Muth,
verebelte fein Nachdenken, die Liebe zur heimifchen Sitte. Er felbft erzählte in ſpaͤtern
Tagen gern von, jener Verdunklung feines Gejchided. Bei einem feiner Kuhhirten
hatte er eine Schupftätte gefunden. Eines Tages faß er bein Herde, Pfeile und Bo⸗
gen fchnigend, während die Hausfrau, den hoben Gaft nicht Eennend, mit Brobbaden
befchäftigt war. Das Brod, zu nahe dem Feuer, begann zu brennen, und die Frau
fprang berzu, den Fremdling jchmähend, welcher nur zu fleißig fel, das Brod zu ver
zehren, aber zu faul, des Badend zu achten. Eine andere Erzählung, wie Alfred
allein in feinem Haufe die beiligen Bücher oder vaterländifchen Annalen leſend faß,
während fein Gefinde auf den Fifchfang auögegangen war, und er einem anflopfenben
Bettler die Hälfte des letzten Brodes gegeben, worauf ihm im Traum der h. Luthbert
erfehienen und Die Wiederherſtellung in fein Reich ihm wieder verheißen, bezeichnet we⸗
nigftend den Charakter, welchen die Angeljachfen liebten, und der deshalb von ihnen
ihrem Alfred zugefchrieben wurde. Wir erfahren aus biefer Sage noch, daß A.'s treue
Mutter Osburge, welcher er das bedeutſame Traumgeſicht fogleich mittheilte, nicht ben
Sohn, und diefer die Mutter nicht verlaffen hatte. Allmaͤhlich verfammelten ſich meh⸗
rere feiner alten Krieger um ihn, von denen er vernahm, Daß unter dem Drude ber
daniſchen Zwingberrfchaft fein Volk, ungewiß, ob er noch unter den Lebenden weile,
nach ihrem angeftammten Herrfcher feufze. Von einer Eleinen, Durch ihre fumpfige Lage
gefchüßten Infel aus ahmte er die Breibeutermeife der Feinde nach und erfpäbete Die
Gelegenheiten, über vereinzelte’ Dänenzüge. berzufallen und ihnen die Früchte ihres Rau⸗
bes abzujagen. Mehr und mehr verftärkte fi fein Anhang, und er felbft wagte fich,
als Barde verfleivet, unter Die Dänen, um ihre ‚Kräfte auszufundfchaften umd zugleich
die Hoffnung der dem DBaterlande treu gebliebenen Sachen neu zu beleben. Als endlich
feine Plane gereift waren, entfaltete er das Banner des weißen Pferdes und fiel unver-
ſehens über Die Dänen her, welche, von der plöglichen Erſcheinung eines Sachſenheeres
Mfreb ber re ll
überrafcht, teils unter deſſen Streichen fielen, theils fich in Die Veſten einfchloffen,
während im ganzen Lande das Volk fi erhob. Der Düne Guthrun, der fi zum
Könige von Weller aufgeworfen, verfland fich zur Annahme der Taufe, und als Athel⸗
ftan wurde er im Beſitz von Oftanglien gelaffen (S80).. Auch wer fonft von den dä
nifchen Häuptlingen ſich zum Ghriftenthume befebrte, erlangte Breiheit und Beſitz. Die
befreiten Staaten Suffer und Kent buldigten dem A., deſſen Geſetze das ganze fächfifche
Land annahm; die alte Eintheilimg in 7 Königreiche. hatte nun ihr Ende erreicht, und
die AnglosSachfen beharrten im Siege in der Bereinigung, welche dad Unglück ger
Ihaffen. Alfred's naͤchſfte Sorge war jegt, fein Reich in „guten Vertheidigungs⸗
zuftand zu fegen, namentlich eine Slotte zu fchaffen; er durfte auch nicht lange auf
ube hoffen ; der furchtbare Haftings fehiffte (893) aus Zranfreih mit 330 Schiffen
herbei, fand Unterflüßung bei den meineidigen Dänen von Oftanglien und erzwang einen
neuen dreijaͤhrigen Kampf von Alfred, ver noch 56 Schlachten für die Zreiheit feines
Volkes fchlug. In den Furzen Zeiten der Ruhe, welche ihm die Kriege gewährten —
doch von 895 bis zu feinem Tohedtage, 26. October 901, konnte er als Friedensfürſt
walten, — arbeitete U. an der Sittigung feined Volkes mit einem Cifer und einer
Einficht, wegen deren ihn die Geſchichte mit Kaifer Karl vergleicht, obgleich der wahr:
haft große, weil im Unglück ungebeugte, im Glück ſtets mäßige und milde englifche
Herrfoher in einer weit befchränfteren Sphäre, jo wie mit ungleich geringerem Kinfluß
auf die allgemeine Eultur wirkte, ald der fränfifche Held. A. verhinderte, daß die
hriftlichen Kitchen in England den Balderstenpeln und Donnereichen ſkandinaviſchen
Heidenthumd weichen mußten, wie Karl durch feine Sachfenkriege eine Lsberfluthung
des fächflfchen Heidenthumd gegen Weſten und Süden unmöglicy machte. Wir bewun⸗
dern ihn als Gefepgeber, und wenn troß feines Ruhmes bei dem Volke die Sage
durchklingt, A. habe feine Gewalt auch mißbraucht und. hergebrachtes Recht gefränft,
fo ift Dies wohl erflärlich, und er theilt diefen Vorwurf mit Kaiſer Karl Beide Herr⸗
fcher mußten zerrüttete Zander orbnen, Beider Orbnung wollte ſich die altgermanifche
Freiheit nicht fügen, welche in der Vereinzelung ihr Weſen hatte, die daher wohl bie
trogigfte‘ Selbfiftändigkeit nährte, aber feine Ordnung zuließ, wie ihrer ein Staat bedarf. -
A.'s und Karl's trogige Wannen mußten fich gefallen laſſen, daß ihrer wilden Freiheit
diefenäge Beichränfung auferlegt ward, ohne welche die chriftliche Civiliſation ſich weder
erhalten noch gebeihlich entwideln fonnte. Gleich wie Karl an Eginhard’einen Freund
batte, fo ftand dem’englifchen Helden der Mönch Affer aus dem Klofter St. Davids
in Wales, dann Biſchof von Sherburn, zur Seite, der feine Lebensgefchichte ſchrieb
(Cf. Annales rer. gest. Alfredi M. auct. Asserio, Menevensi, recens. Franc. Wise.
Oxon. 1722), die literariſch minder bedeutend, ald das Werf des Branfen, aber na-
turlich und wahrhaft if. Auh Grimoald und dem bekannten ffeptifchen Philo-
fopden Joannes Scotus (Erigena) gewährte U. Gunfl. — Endlich uud vor
allem hat A. durch feine Gejege dad angelfächlifche Volk fo gefeftigt, daB ed auch
dann noch die Grundlage des Staates blieb, als die franzoͤſiſchen Normannen ich zu
feinen Herren gemacht, das Land unter fich vertbeilt und das Joch des barbarifchen
Eroberungsrechted auf die Angelſachſen gelegt hatten, daß es ſich allmählich wieder
bob und die Normannen angelfächilfch machte, ohne ſie zu corrumpiren, mie ed fonft
bei erobernden Völkern geſchah, wenn dieſelben mit den Beſiegten ſich verſchmolzen.
Dazu trug die infulare Lage Englands fehr viel bei, und der angelfächfifche Charakter
trat entfchieden hervor, als die engliichen Könige ihre Gebiete auf franzöflfchem Boden
verloren hatten. A., der Befreier und Ordner, war zugleich eine Leuchte feines Vol—⸗
fe8, der Beförberer edler Bildung, die er fich felbit in einem bemunderungdwürbigen
Maße erworben hatte, auch hierin dem großen Franken ähnlich, ja denfelben noch über»
treffend. Er gründete nicht blos Volksſchulen, in welche Alle ihre Kinder jchiden
mußten, fondern auch höhere Lehranftalten, namentlich die reich ausgeftattete Schule
von Oxford. Es war dies um fo nothwendiger, ald die blühennflen Klöfter, welche
alle Pflegeftätten der wiflenfchaftlihen Cultur geweſen, niebergebrannt waren, fo daß,
wie A. felbft fchreibt, jenfeitö der Humber kaum Einer fi fand, der die gewöhnlichften
Gebete verftand oder eine Tateinifche Stelle überfegen Eonnte. (Er ſelbſt Ierute erſt im
36. Jahre Latein unter der Leitung der fein Streben für Wiſſenſchaft und Religion
\
712 | Alfred der Große.
unterflügenden Bifhöfe Plegmund von Canterbury und Werfrith von Worcefter.)
Um diefer tiefen Unwifjenheit abzubelfen, unterzog fich der König felber der Lieberfegung
folder Schriften in die Volksſprache, die ihm Behufs Verbreitung einer allgemeinen
Bildung am angemeflenften fchienen, namentlich Aeſops Fabeln, der Kirchengefdhichte
ded ebrwürdigen Beda und der ded Drofius, bereichert durch Noten über Germa-
nien und die flavifchen Länder. (Es wird ihm auch eine alliterivende Ueberfegung von
des Bonthius „Vom Trofte der Philoſophie im Unglück“ zugefchrieben, jedoch ſpricht
Wright [Biograph. britann. I.] ihm dieſe Arbeit ab.) Jedem Bifchof fandte er ein
Eremplar des Hirtenbuchs Gregor's d. Gr. nebft einem Schreibzeug zu, verbietend,
beide je von einander zu trennen und aus der Kirche zu entfernen. Ueberdem verfaßte
er Unterrichtöbücher und hinterließ Dichtungen, welch’ Tegtere in der Form roh find,
aber eined gewiflen Schwunges der Phantafte nicht emtbehren. Auch fammelte er —
und dies allein beweift ſchon, wie hoch er über feiner Zeit ſtand — die altjächfifchen Volks⸗
lieder. Er batte inımer Schreibzeug zur Hand, um die Stellen der h. Schrift, welche
vorzugsweife feine Aufmerkſamkeit erregten, namentlich aus den Pfalmen, anzumerken,
und ftellte daraus ein Buch zufammen, das ibn ſtets begleitete. Nach einem felbft-
erfundenen Beitmaße, welches in Wachsferzen befand, die in Leuchten von Horn
brannten, theilte er Tag und Nacht in drei gleiche Zeitabjchnitte, für die Regierungs⸗
gefchäfte, für gelehrte Arbeiten und das Gebet, für Schlaf und körperlichen Genuß.
Die Hälfte feiner Einkünfte verwandte er für fromme Werke, nämlich für zwei Klöfter,
Die er geftiftet Hatte, für Schulen, für irgend ein felbft außerenglifches Klofter, endlich
für die Armen; dieſe befchäftigte er vorzugsmelfe an Bauten, um ihnen Brod und ben
Reichen ein Beifpiel zu geben. Dur Gewährung befonderer Rechte und Vortheile
309 er Handwerker und Handelsleute in die Städte, Siedler in das veröbete Land; Die
Deifebefchreibung ded Normannen Other — die er feiner Ueberfegung des Orofius
hinzugab — brachte ihn. fogar auf den Gedanken, die nordiſchen Meere durchforfchen
zu lafien. — Was U. als Gefepgeber und Ordner geleiftet, ift genau auszumitteln
faum mehr möglid. Gewiß if, daß man ihm die Stiftung fehr vieler Einrichtungen
zugefchrieben, welche allen germanifchen Völkern laͤngſt eigenthümlich und bei den An⸗
gelfachjen vorzüglich audgebildet waren; aber Das tiefe Dunkel, welches die Verwaltung
der angelfächltichen Reiche dedt, geftattet nicht genauer zu erforfchen, wad A. von den
alten Einrichtungen blos wieberhergeftellt, was er verbeffert, was er endlich neu ge
fhaffen. Doc ift zu ermitteln, daß er die Gerichtöverfaflung auf einen hohen Grad
der Vervollkommnung brachte, und daß Diefelbe unter jeiner firengen und eifrigen Auf⸗
fiht fi fo gut bewährte, daß eine Verlegung des Eigenthums zu den höchſt feltenen
Vorkommniſſen gehörte. Dies unmittelbar nach einer langen Zeit mörberifcher Kriege,
nad einer Zeit, wo der Raub im ganzen Lande geherrfcht hatte! — Der König ver-
fammelte zweimal im Jahre, und zumeift in London, die Großen des Reiche, Bifchöfe,
Aebte, Grafen, Aldermen (Statthalter und MVorfigende der Graffchaftögerichte, shire-
mots) und Thanes (KRronvafallen), welche 9600 Acres befaßen; wahrfcheinlih waren
auf Diefer großen Rmtionalverfammtung (witenageinote) auch die Städte durch ihre
Obrigfeiten, nicht aber die Bauern, Freigelaffenen und Hörigen vertreten. Hier wurbe
unter dem Vorſttz ded Königs Krieg und Frieden befchloffen, wurden durch die Wahl
alle diejenigen Staatsämter vergeben, welche nicht fchon durch die Unterabtheilungen
der Staatsbürger, nämlich Durch die Vorfteher der Tithings und Hundreds, befekt waren, Die
Auflagen beflimmt, die Geſetze gegeben und überhaupt alle Dinge verhandelt, welche
die Nation betrafen. Als höchfter Gerichtshof des Reichs entfhied der Witenagemot
in Tester Inftanz (die unterften Inftanzen bildeten der Sheriff nebft 12 rechtskundigen
Beifigern, wahrfcheinlih vom Stande der Thane — Died doch erſt fpäter, als Die
bürgerlichen Verhältniffe verwicelter wurden — und das Grafichaftögericht), und vor
ihm wurden auch die Streitigkeiten der Thane und Beiftlichen verhandelt, welch letztere
- mit ihren Untergebenen einen Fleinen Staat für ftch bildeten, der nicht in Die Tithinge
und Hundrede eingriff. Die gefeßgebende Gewalt lag Daher in den Händen der „weis
fen Männer,“ d. 5. der Ariftofratie, Die richterliche in denen der Gemeinde (den Hun⸗
dreder, Vorfigender eined Hundred, wählten 12 &amilienväter, welche befchworen, nach
Berechtigkeit zu entſcheiden und nach Unterfuchung der Nechtöfache die Strafen zu beſtim⸗
*
Al Fresco, Algarbe oder Algarve 7B
men, die zumeift in Geldbußen beftanden; dieſe z0g der Sherif, Shiregerieve, ein, ber
. zugleich über das regelmäßige Einfommen der Gefälle des Fiscus wachte). Mehrere
der von U. erlafienen Gefege find erneuerte Verordnungen von Ina, König von
Defier, Offa, König von Mercien, Athelbert, König von Kent. Er felbft iſt ber
Urheber von 40 beflimmt nachweisbaren Gefeßen, deren einige aus dem Alten Tefta-
mente gezogen find, als hätte er den Verpflichtungen des Sittengefeged größere Kraft
- geben wollen, indem er fle zu Stantögefegen erhob. Zu den U. zugefchriebenen Ein-
richtungen gehört auch die Aufnahme eined allgemeinen Kataſters. Es iſt nit uns
wahrfcheinlih, Daß er hierin älteren Beifpielen der fränkifchen Geſchichte folgte und
darin die Grundlage einer guten Apminiftration erkannte. — Jedenfalls Eonnte U.
in feinem Teftamente, als er nach 29 ysjähriger Regierung und im 53. Jahre jei-
ned Lebens am Ende feiner fegendreichen Laufbahn fand, in gerechtem Stolg auf bie
von ihm gegründete Verfaſſung fagen, der Engländer folle frei fein wie fein Denken.
In feinen binterlaffenen Aufzeichnungen finden fich einige der Grundſaͤtze, die er für
ſich jelbft oder feine Unterthanen zur Richtſchnur aufgeftellt hatte. Nur wenige feien
auögehoben: Pflicht des Kriegers ift es, wirkfame Vorkehrungen zu treffen wider Peſt
- und Hungersnoth, darauf zu achten, daß Die Kirche des Friedens genieße, daß ber
Landmann zum Beften Aller mit Ruhe die Ernte von feinen Feldern einheimje und
feinen Ader pflüge. — Die Würde eines Königs ift nur in fofern eine wahrbafte,
als er fich nicht ald König betrachtet, fondern ald Bürger im Reiche Ehrifti, d. i. in
dee Kirche, daß er fich nicht der Gelege der Bifchöfe überbebt, fondern fi mit De
muth und Folgfamkeit dem durch fle verfündeten Geſetz des Heilandes unterwirft. —
Außer Dem ſchon genannten Affer ift Wilhelm von Malmesbury (de gestis
regum Anglorum 1. V.) Sauptquelle für die Zeit und das Leben A.'s. Sehr braud-
bar ift auch deſſen Biographie von U. Brednell, London 1777. Die vom Grafen
Leopold von Stolberg verfaßte Lebenäbefchreibung hat geringen wiffenfchaftlichen
Werth. Sorgfältige kritifche Nachweifungen giebt I. M. Lappenberg's Gefch. v. Eng-
land, Br. I. (Hamburg 1834. In der Gefch. d. europätfchen Staaten von Heeren u.
Udert), Trefflich ift Die Geſchichte A.ss des Großen von Profeffor Dr. Weiß (Schaff-
baufen, 1852). Neuerdings fuchte Dr. Reinhold Pauli, der Schüler und Nach-
abmer Dahlmann's (König Aelfred u. f. Stelle in der Geſchichte Englands, Bew
lin, 1851) eines Weiteren auszuführen, daß der fireng römifch und Firchlich gefinmte
Fürſt, welcher mit Rom eine genauere Verbindung ald irgend einer feiner Vorgänger
oder Zeitgenofjen unterhielt, in feinem Wefen dennoch die Grundzüge der Selbfiftändig-
feit des Proteftantismus Hatte. _
Al Fresco ſ. Frescomalerei. Ä
Algarbe oder Algarve, das feine Bezeichnung ald Königreih in dem Titel der
portugiefljchen Monarchen fortführt und gegen Norden an. Alemtefo, gegen Often an
Andalufien,. gegen Süden und Weften am den atlantifchen Dcean grenzt), bat bei
einer Ausdehnung von 20, deutjchen Meilen von DO. nah W. und von 3 bis 7%,
Min. von ©. nad N. nad) Brancini ein Areal von 90 Geviertmeilen. Diefes äußerfte
Weftland (EI Garb der Araber in Europa, wie das gegenüber liegende EI Magreb
der Mauren in Afrika) zerfällt in Hinficht der Geftaltung und Zufammenfehung des
Bodens naturgemäß in drei parallele Streifen, die jo ſcharf charakterifirt find, daß ihre
Verfchiedenheit fogleich in die Augen fpringt. Diefe drei Streifen find der Küften-
frih, vom Volke „a beiramar” genannt, dad benfelben gegen Norden begrenzenbe
Hügelland „a barrocal" und das dahinter emporfteigende Gebirge „a ferra,” welches
Algarbe von den Haiden Alemtejo's ſcheidet und daher allgemem als „algarbifthes
Scheidegebirge“ bezeichnet worden iſt. Letzterer Gebirgözug, der den Syſtem der gan⸗
zen iberifchen Halbinfel gemäß von O. nah W. zieht und das weftlihe Glied des
beinahe 80 Min. Igngen marianijchen Gebirgsſyſtemes bildet, ift mehr durch feine Breite
als feine Höhe audgezeichnet und keinesweges eine einfache Kette, fondern befteht zum
‚ H Zu dem leider reich mit Drudjehlern ausgeftatieten Werke „Bortugal und feine Colo⸗
nieen im Jahre 1854 von Julius Freiheren von Minutoli” gehört eine Karte, bie bebeutende Män-
x hat und auf der die Norbgrenze Algarbe's ganz faljch angegeben tft. Nicht die Mündung bes
demira bildet im Weſten biete Grenze, fondern der Opefeire. "
+
.
2 | Algarbe ober Algarve. _
größern Hälfte aud einer umfangreichen Gebirgögruppe, deren einzelne Glieder nichte
ald die von Guadiana geriffenen Kortfegungen der Ketten der weſtlichen Sierra Mo-
sena ind. Da, mo jener Strom feine dunklen Fluthen ſchaͤumend zwiſchen Toloffalen
Klippen Hindurchdrängt, deren Gipfel fich fo nahe zufammen neigen, daß, wie die Be
wohner diefer Gegend behaupten, ein Wolf über die dazwijchen Iiegenden Klippen hin⸗
wegfepen kaun — daher der Name Salto do Lobo, d. h. Wolfsfprung — beginnt
auf dem rechten Ufer ein Gebirgözug, der, nad SE. laufend und Yon Stunde zu
Stunde Höher anfchwellend, in die gewaltigen Berge von Mertola übergeht. Der be-
deutendfte AR, der von diefem Knoten ausgeht und als die Fortfegung der Hauptkette ber
Sierra Morena anzufehen ift, erſtreckt fich unter dem Namen Serra de Calderao in fünweft-
licher Richtung bis in die Nähe des bereitd in Algarbien gelegenen Ameirial, wofelbft er
weftlih davon einen neuen Knoten, die Hauptgebirgsſtadt des algarbifchen Scheibes
gebirged, Serra de Malhao genannt, bildet, von dem ftrahlenförmig eine Menge von
Zweigen nad allen Himmeldgegenden hin auslaufen. Die längften derfelben find nach
Oſten gerichtet und ſenken ſich allmählich in terrafjirten Abhängen zu den Ufern des
Guadiana hinab. Der bedeutendfte Ddiefer Zweige ift der, welder fi von Ameirial
nah OSO. bis Odeleite in der Nähe des Guadiana erfiredt und Die auf der Serra
de Malhao entipeingenden Flüſſe Foupana und Obdeleite von einander fcheibet, Bon
dem übrigend nicht durch hohe Gipfel außdgezeichneten Knoten der Serra de Malhao
wendet fich der aus Thonfchiefer beftehende Hauptgebirgdzug, zum großen Theil zahl⸗
Iofe, über und über mit immergrünem Gebüſch bebedte Wellenberge bilpend, nad
Weiten und theilt fich bald in die zwei Anfangs beinahe parallel laufenden Ketten, in
die Serra da Mezquita und da Odelouca, die allmaͤhlich aber immer weiter aus ein⸗
ander weichen, fo daß fle zulegt einen breiten Raum zwifchen fich laſſen, welcher Durch
die gewaltigen Granitmaſſen der Serra de Ronchique, der höchſten Abtheilung des
algarbifchen Scheidegebirged, die durch ihren Durchbruch jene Theilung des Thonſchie⸗
fergebirgeö bewirkt bat, ausgefüllt if. Von den beiden Ketten des legtern veräftelt
fih die nördliche, die Serra da Mezquita, nach Norden zu vielfältig, einen großen
Theil Alemtejo’8 bebedend; die fünliche, welche von den auf der nördlichen Kette jo
wie in der Serra de Monchique entfpringenden Gewäffern vielfach durchbrochen worben
iR und verfchiedene Namen führt, Löft fich weftlich der Fleinen Stadt Monchique in
mehrere Zweige auf, die theild nah SW., theild nach W. verlaufen, raſch an Höhe
abnehmen und endlich in Hügelreihen übergehen, welche mit den fchroffen, hoben,
zadigen und wilb zerriffenen Beljen, von denen die Weft- und zum Theil die Südküſte
Algarbe's umgürtet ift, endigen. Die bedeutendſten dieſer niebrigen Zweige find bie
Serra do Efpinhaco de Cao (Hundsrück) und die Serra da Figueira, von Denen die
Iegtere fich in ſüdweſtlicher Richtung bi8 an das 207 (preuß.) Fuß fih aus dem Merre
erhebende Cabo de S. Vincente, in der Kriegögefchichte fo berühmt durch Die Sees
flat von 1797, erftredt. Dieſes Cap, einft Promontorium farrum genannt, weil
bier ein Tempel de Pluto am dunfeln (mare tenebrofum), undurchſchiffbaren Drean
geftanden haben foll, ift jet dem Heiligen dieſes Namens geweiht, wie bie mehrften
gefahrvollen Borgebirge den Menfchen darauf führten, gerade in ihrer Nähe einer hoͤhe⸗
zen, bimmlifchen Macht fich anzuvertrauen. Die Araber nannten ed Kenifat Algarb,
den Welttempel, woraus die Legende vom heiligen Algorab das Rabenvorgebirge ge
macht hat, weil er wie der Prophet Eliad von Haben ernährt wurde. Go verband
ſich Mythologie und Etymologie zur Erklärung der Benennung diefer Südweſtſpitze
von Europa, von deren Lage das ganze Königreich Algarbe ‚feine arabifche Benennung
erhalten Hat, Die zuesit in jenem ſchwermüthigen Gedichte vorkommt, welches Kalif
Abderrahman J. in heißer Sehnſucht nach ſeiner verlorenen Heimath Damascus auf die
auf feinen Befehl, 756, in Cordova gepflanzte Palme gedichtet haben ſoll.
“- Das algarbifche Scheidegebirge befteht, mit Ausnahme der ans ven beiden hohen
Kuppen, der abgerundeten, hochgemölbten Boia (3965) und der breitppramibalen,
fanft zugefpigten Picota (3830) gebildeten Serra de Monchique, aus Wellenbergen,
wie die Sierra Morena, die, wenigftiend an feinem Südabhange terrafiirt erfäheinen.
Laͤngs des fühlichen Handes der Serra ober ded Thonfchiefergebirges zieht fi Das
„Barrocal”, das der Hauptfache nah aus Kalf, Sandftein, Mergel und anderen Ses
P2
Algarbe ober Algarve. | 5
dimenten der Tertiäsperiobe zufammengefeßte Hügelland von Algarbe bin, welches von
allen in der Serra entſpringenden Bächen und Zlüffen durchbrochen wird, im Allge⸗
meinen abgerundete Kuppen oder langgeſtreckte Kämme mit fleilen, felflgen Abhängen
bildet und in der Gegend der in einem weiten Thale liegenden Stadt Xoule in den
vier Cabeças fo wie in dem rauhen Serro de San Miguel, deſſen Scheitel eine dem
Erzengel Michael geweihte Kapelle ziert, feine größte Höhe (2070) erreicht. Der
Ihonfchiefer, aus dem der Hauptgebirgszug, fo wie überhaupt das ganze marlanifche
Gebkrgsſyſtem beſteht, tritt in Algarbe vorzugäweije ald Sandfchiefer auf, der in ben
mannichfaltigften, durch Tertur, Korn und Färbung abwechſelndſten Nuancen in Grau⸗
wadenfchiefer und Graumade übergeht. Er bebedt drei Biertheile der Provinz; mit
etwas Glimmer gemifcht, hat er Unterlagen von röthlihen Pfammit und den beiden
genannten Steinarten; dann folgen Sandftein, Mergel und Kalfarien, die ſich in den
nach dem Meere gelegenen Flächen beſonders gegen das Cabo de S. Bincente aus⸗
dehnen, wo der Kalkitein fo rauh, zadig und nadt wird, daß man Faum auf ihm
umberwandern Tann. Außer dem ziben Efpartografe (Stipa tenacissima), dem Tra⸗
gantftrauch (Astragalus tragaceniha) und baumartigen Violen (Viola arborescens)
zeigte ſich Jahrhunderte lang in biefer Einoͤde, Die an der Spige des Continents von
aller Welt verlaffen erfcheint, kaum noch etwas Anderes ald das Klofter '), mit deffen
Bewohnern bei ſtillem Wetter der vorüberjegelnde Schiffer, che er fich dem weiten
Ocean anvertraute, wohl noch in der Eile einige, vielleicht die letzten Worte wechfeln
fonnte. Die Granitformation, die in einer folchen Mächtigfeit das algarbifche Scheide
gebirge eine kurze Strede, bevor der ungeheure Schiefergebirgözug an den weſtlichen
Geſtaden Portuga[d endet, durchbricht, enthält ein ſchwarzes Geſtein, vermifcht mit
wenig Glimmer und rofenrotbem Feldſpath; grüner Porphyr mit weißen eingefpsengten
Kryſtallen findet fich zwifchen ihm. oa
Die fürlihe Hälfte von Portugal gehört bekanntlich zu denjenigen Theilen
Europa's, die am meiften von den gewaltfamen Reactionen des glühenden Erdinnern
zu leiden Haben, Denn Faum vergeht dafelbft ein Jahr ohne Erberfchütterungen. Es
verfteht fich daher von felbft, daß auch Algarbe häufig son Erpbeben heimgeſucht wer⸗
den müfſe. In der That haben die Erpbeben bier fchon große Verheerungen ange
richtet, ganz befonderd das bekannte von Liſſabon am 1. Nevember 1755, welches
außerhalb feines eigentlichen Focus ſich nirgends in jo furchtbarer Weife geäußert bat,
wie in Algarbe. Auch in. den Jahren 1719 und 1722 wurde dieſes Laͤndchen von
beftigen Erſchuͤtterungen heimgefucht, welde an vielen Orten großen Schaden an⸗
richteten. Die ſtaͤrkſten Erbheben neuerer Zeit fanden 1807 und 1829 flatt, Doch mar
der Schaden unerheblich im Vergleich mit den Verheerungen der drei großen Erfchüttes
tungen des 18. Jahrhunderts.
Algarbe, das fich in Hinficht der Phyflognomie und der Zufanunenfegung der
Vegetation in zwei ziemlich jcharf markirte Regionen unterfcheidet, welche ald Region
der Orangen, Dliven und Iohannisbropbäume und ald Region der Kaftanien und
Haiden zu bezeichnen find, und von denen Die erftere dad Bairamar und Barrocal und
die zweite die Serra von 2000° an in fich begreift, wird von zahlreichen Flüſſen und
Flüßchen durchfchnittn, unter denen die von den moorigen Wiefen der Foia und Picota
berabriefelnden, mit üppigen hoben Büfchen der prächtigen pontifchen Alpenrofen
(Rhododendron ponticum) eingefaßt find und tiefe Furchen, die nach unten zu allmählig
in romantifche waldige Felsſchluchten fich verwandeln, in die Abhänge beider tiefen
graben. Diele vereinigen ſich zu dem fpäter in den Rio de Silves fallenden Rio de
Boina, welcher fich zwifchen beiden Bergen binburchgebrängt bat, wodurch Das weite,
äußerft fruchtbare und ungemein reizende Thal entflanden tft, hoch über welchen Mon
1) Diefes bereits im 14. Jahrhundert gefliftete und Anfangs dem Möndysorben ber Hiero⸗
nymiten anvertrante Klofler wurde 1587 von den Engländern in Brand geftedt und gänzlidy zer⸗
Hört. Dann wieder aufgebaut, blieb es bis 1834 von Kapuzinermönden bewohnt, wo e6 in Folge
der in diefem Jahre derretirten Aufhebung verlafien und fomit das Gap gänzlid, verwaift wurde,
bis endlid auf einem 20 Jahre fpäter erbauten Leuchtthurme dem kommenden Schiffer, der vom
Gap Koorn, oder vom Dorgeditge der Guten Hoffnung, bis hierher den geiahrvolien Drean glü
lic durchſchifft hat und voll Ungeduld nad) dem erften feſten Bunfte des Gontinenteg ſich fehnt
Feuerzeichen entgegenwinft.
d6 Algarbe oder Algarve.
chique in einer ber romantifchften Lagen der Welt am Südoſt⸗Abhange der Foia, um⸗
tingt von uüppigen Kaftanien« und Eichenwälbern, ſchwebt. Das Hügelland von Algarbe,
das einen eine halbe bis drittehalb Meilen breiten Streifen Landes bildet und aus
mehreren parallelen Hügelketten befteht, ift voll der malerifchften Landſchaften und obne
Widerrede der fehönfte Theil der iberifchen Halbinfel und einer Der reizendften und
lieblichften Landftriche Europa’. Prächtig bebaute, von Orangen⸗, Feigen⸗ und Wandel
Plantagen erfüllte, von kryſtallenen Bächen durchraufchte Thäler, deren Wände pittorekle,
von zahllofen Schlingpflanzen überrankte Felfenpartieen von Kalk und Kalktuff fhmiden,
ſchlaͤngeln ſich allenthalben zwifchen den fchön geformten, felßgefrönten Bergen bin,
deren Abhänge faft durchgängig mit verwilberten Delbäumen, Korkeichen und namentlich
mit breitäfligen, reich belanbten Johannisbrodbaͤumen bewaldet find, in deren Schatten
ein immergruͤnes, vielfach zufammengefeßted Unterholz auf dad Ueppigſte gedeiht. Pie
ſchoͤnſte Stelle des Barrocal ifk unbedingt dad zwifchen den vier Cabegças gelegene,
vom Rio de Cadavai bemäflerte Becken von Roule. Algarbe fann man das tropiſche
Europa nennen, denn e8 erinnert nach Luft fowohl wie Gewächs an Länder innerhalb
der Wendefreife, obgleich e8 bei 370 Norpbreite um 131,50 dem Angelende der Ede
näher liegt als diefe. Nach mehrjährigen Beobachtungen, die in der Hafenftadt Vila
noya de Portimao zwei Mal des Taged angeftellt morden find, fcheint die mitte
Wärme dafelbft Iahr aus Jahr ein 169 zu betragen; bier berrfcht ein Winter, deſſen
Iemperatur mit der Sommerwärme auf der deutfchen Hochebene von Franken und de
Oberpfalz übereinftimmt; 129 ift der gemöhnliche Durchfchnitt für dieſe Jahreszeit,
während die mittlere Sommerwärne jenen. um 8 bis 109 übertrifft, oder auf 20 bi
22° fteigt. Innerhalb der fünf Jahre von 1816 bis 1821 ift in Billanova das Thr-
mometer, immer nach der achtzigtheiligen Skala gerechnet, niemald unter 79 herunter:
gegangen und niemald über 250 gefltegen; und in der Hafenftadt Karo, melde um
»/,° fünlicher Liegt, ald Villanova, hat man in dem zwölffährigen Zeitraume von 1810
bis 1821 das Thermometer nie unter 6° finfen und nie über 260 fteigen fehen. In
den am böchften gelegenen Ortjchaften, wie zu Mondhique, Ameirial u. a., dürfte bie
mittlere Sabrestenperatur fhwerlich unter 144,9 betragen, da daſelbſt noch Pflanzen
wild vorfommen, welche man früher nur in den heißen Litoralgegenden Nordafrika?
gefunden batte. In dem algarbifchen Küftenlanvde blüht der Pfirfichhaum in her erften
Woche des Februar, ebenſo der Aprifofen- und Kirfhbaum, nur eine Woche fpäter
entfaltet fich die Apfelblüthe. Die bundertjährige Aloe, feit 1561 aus dem tropijchen
Amerika durch Gortufus nach Europa verpflanzt und bier verwildert, Die erft im Alter
zwiichen 90 und 100 Jahren ihren bis. 24° hoch ſchießenden Blumenfchaft mit unzäh
ligen, eieglodenförmigen Blüthen entwidelt, wuchert in dieſem Küftenlande unter dieſen
“ reizenden Klima als breite, wilde Felderumzaͤunung, in Gefellfchaft der gemeinen un
der indiſchen Fackeldiſtel, die gleihfalld aus den Tropenländern Amerifa’s eingefühtt,
in Algarbe verwildert ift, mit ihren gelben und glänzenden Blumen die undurchdring⸗
lichen Hecken ſchmuͤckt und in der Eleinen Provinz die Cochenillezucht heimiſch machen
wird. Europa's einzige Palme, die Befen=- oder Zwergpalme, der lebte zwergartige
Vertreter der Niefenformen in der Palmenfamilie, ift, wie der über Die ganze ſüdweſt⸗
liche Hälfte der pyrenäifchen Halbinfel und in Nordafrika, infonberheit in Algarbe in
der Bergregion oder der der Haiden und Kaftanien verbreitete Ladanſtrauch (Cistus
ladaniferus), mit feinen immergrünen, glänzenden, weidenartigen Blättern an ruthen⸗
fürmigen Zweigen, wie im mittleren Europa die Haide, im. höheren Norden das Rem
thiermoos, die Heerdenpflanze, die mit ihren fächerförmigen, grünen, oft ftrohgelben
Blättern ganze Landftriche überzieht und ihnen ein frembartiges Ausjchen verleiht, das
bier und da von dem fchlanfen Stamm und der flolgen Krone der Dattelpalme unter
brochen wird, neben der die Baummollenpflanze fteht und das Zuckerrohr auf Fünftlih
bewäfierten Feldern. Die Jonquille, eine gelbblühende, wohlriechende Narciſſe ſchmuͤct
die Wiefen, und verfchienene hübfche Arten der Sternbyacinthe zieren Anhöhen und
Gebüſche.
Das entſchiedene Küftenklima Algarbe's dürfte ſich nur in den tiefſten Thälern
"x Serra, zu denen der Seewind keinen Zutritt hat, mohifleiren und einen mehr con
„BDoſen Charakter annehmen. In den Küftenfteichen und im Barrocal fihneit und
Algarbe oder Algarve: . 77
friert e8, wie bereit oben angedeutet. ift, niemald, in der Serra nur vorübergehend
und zwar bloß in den höheren,- über 2000° erhabenen Gebirgsgegenden. Selbſt die
Hochgipfel der Serra de Monchique bedecken fi nur felten mit Schnee, und auch bier
bleibt derfelbe niemald Iange liegen. Regen fällt im Winter reichlich, beſonders in
der Serra, im Herbit und Frühling fpärlih und faft nur um die Uequinoftien, im
Sommer gar nicht. Gewitter Eommen hoͤchſt felten vor, und bloß im Heft und
Winter. Sie pflegen fehr beftig zu fein und find bisweilen von Hagelſchlag begleitet.
hau fällt im Sommer reichlich, weshalb die Frautartige Vegetation während der ge⸗
nannten Jahreszeit nicht in fo hohem Grade leidet, wie in andern Gegenden Süd⸗
Europa's. Die berrfchenden Winde find im Often und Weflen der Norbwind, im
Centrum der Südweſt⸗ und Sübmind, der fehr heiß ift und im Sommer ſtets erhöhte
Zemperaturgrade und ähnliche Wirkungen bei Menfchen und Thieren bervorbringt, wie
der Scirocco in UntersItalien und der Solano an der Küfte von Andalufien.
In Folge der geologifchen ‚Befchaffenheit ded Landes, daß drei Viertel deſſelben
von ©ebirgen durchzogen wird, ift nur ein Theil der Provinz und 3, Quadrat⸗
. meilen oder der 30. Theil der Bodenfläche mit Eerealien bebaut. Bei dem Mangel
einer umfangreichen 'Biehzucht und daher auch des Düngerd verwendet man mit
beftem Erfolge den Fucus, oder fargaffo Dos mares, Seelinfe oder Seetang, und es
ift intereffant, anzufehen, mit welcher Kühnheit Männer und hochgefhürzte Frauen bei
eintretender Fluth auf einer kleinen Holzfchleife oder Kufe ſtehen, die mit Korkplatten
belegt ifl, mit einem großen Dreizad oder Ne bewaffnet, in die offene See hinein"
fahren oder bis über den Leib hineingehen und die herantreibenden Kräuter auffifchen;
jpießen ‚oder abreißen. An's Land gebracht und getrodnet, liefert der Seetang einen
ganz vortrefflichen Dünger und außerdem, was von ihm zu dieſem Zwed nicht gebraucht
wird, einen AusfuhrsArtifel, der unter dem Namen Seegrad für Bolfter- Arbeiten eine
10 gute Verwendung findet. An Weizen, mit ein Haupt» Ausfuhr» Artikel Algarbe’s,
an Gerfte, von der die cevada cavallar, de inverno und fancta am meiften gefchägt
und viel, mit Kaffee vermifcht, verbraucht werden, an Mais, befonderd minbo e
panico, weniger fürnerreich ald die im Norden Portugald angebauten Arten, aber einer
weniger forgfältigen Bodenbeftellung bebürfend; an Roggen, von dem die Genteio de
S. Joao Ende Juni, eine andere Sorte im October, etwas früher ald der Weizen
gefäet wird, und an Gemüfen aller Art wurden 1852 geerntet refp. 13,437, 6028,
2700, 1506 u. 2292 Moios (1 Moio ift gleich 15,0651 Preuß. Scheffel), zuſammen
25,963 Moios, eine Summe, vie fi zwei Jahre fpäter für dDiefelben Gerealien, mit .
Ausfchluß der Gemüfe, auf 28,568 M. bei einer Ausfaat von 4444 M. erhöht hatte.
An Gemüfen werden vorzüglich Favas (vicia faba) cultivirt. Kicher- Exrbien, Linfen,
Erhfen, Feig- und Wolfsbohnen bilden ebenfalld die beliebten mehlhaltign Gemüſe,
währen, mas die Kartoffel betrifft, obgleich in ganz Portugal angebaut, man nicht
ihren vollen Werth zu fehägen weiß. Die Reiscultur ift fehr ergiebig und gewährt
nicht weniger ald das vierzigfte Kom; 1852 belief fi bei 3 Moios Ausſaat die
Ernte auf 126 M. Butterfräuter werden kaum angebaut, eben fo wenig Gewürze und
darbepflanzgen. Tabak, welcher vortrefflich gedeihen würde, darf bekanntlich in Algarbe
. 10 wenig wie im übrigen Portugal gezogen werden. Die Obftbaumzucht liefert die
dankbarfſten Nefultate, vorzüglich gedeiht der Feigen», Orangen-, Manvel- und Oliven⸗
baum. Obgleich in: ganz Portugal fehr verbreitet, probucirt Algarbe doch Die meiften
und fügeften grünen und trodenen, zur Ausfuhr beftinnmten Zeigen, deren Ernte 1852
beinahe 13%, Millionen Arrateis betrug (1 Arratei gleich 1,0eo Preuß. Pf.) Eine
eigenthümliche Art: dieſer Eultur ift die aprification der eigen, die darin- befteht,
daß man die unreifen Früchte einer geroiffen Sorte yon Feigenbäumen durch eine be=
fordere Art von Fliegen, weldhe ihre Eier in die Früchte der wilden Zeigenbäume
(caprificus der Alten) zu legen pflegen, anftechen läßt. Dadurch werden nämlich die
Fruͤchte jener cultivirten Feigenbaͤume viel größer und faftiger, als wenn man diefelben
ſich ſelbſt überläßt, wo fie in der Negel unreif abfallen. Zu dieſem Zwecke hängen
die Algarber Schnüre von wilden, mit den Ciern jenes Inſects erfüllten eigen an
die Aeſte der angepflanzten Feigenbäume. Sobald die Inferten fich ausgebildet habe
Rechen fle die jungen, noch unberührten Feigen an, worauf dieſe fehr ſchnell an X
718 Ä Algarbe oder Algarve.
fang, Saftigfeit und Zuckerſtoff zunehmen. Dieſes eigenthümliche Berfahren fcheint
fi aus Griechenland, wo es fchon im Alterthum ausgeübt wurde, oder aus‘ Malta,
wo es ebenfalld gebräuchlich ift, nach Algarbe verpflanzt zu haben, denn in den übri⸗
gen Mediterranländern Europa's pflegt ed nicht angewendet zu werden, indem dort
auch die Eultur jener Sorte von Peigenbäumen nicht eingeführt if. Die capriftsirten
Feigen find aber unflreitig die beften von allen. Vorzüglich gedeiht in Algarbe aud
die Orange, nicht allein die fäuerliche Frucht, welche urfprünglicy in Portugal heimiſch
war, fondern auch die füße, 1650 aus China hierher verpflanzte, ferner die Alfaroben
(ceratonia Siliqua), eigentlich in Afrika zu Haufe, und in außerordentlicher Anzahl ia
Algarbe vorhanden. Legtere blühen im October und ihre Früchte reifen zum naͤchſt⸗
folgenden Herbſt. 1853 belief fich die Ernte Algarbe's auf mehr ald 15 Millionen
Drangen und 1%, Billionen Citronen. Bon den vielen Gattungen des Dlivenbau-
med, die in Portugal befannt find, werben zwei oder drei Arten ig Algarbe gezogen
und gedeihen bier auf den nad) dem Meere zu abgedachten Flächen, trotzdem man, wie
in ganz Portugal, zu wenig Gewicht auf die Behandlung diefer Bäume legt, immer
noch beffer wie in jeder anderen Provinz ded Königreichs. In dem genannten Jahre
ergab die Dliven-Ernte eine Ausbeute von 894 Pipen Del (1 Pipe gleih 6', preup.
Eimer). Die Bultur des Mandelbaumes, von Afien nach Europa verpflanzt, if in
Portugal ſchon im Allgemeinen fehr verbreitet, befonderd aber in Algarbe, dad die
meiften Mandeln zieht (1852 964 Moios) und verkauf. An Wein, deſſen Anbau
wenig verbreitet ift und am meiften noch um Loule, Faro, Villanova u. Lagos betrieben
wird, wurden 1852 6400 Pipen, an Wallnüffen 54,685 Alqueires (1 Alqueire glei
4,173 Preuß. Meben), an Johannisbrod 6,032,320 Arrateis, und an Kaftanien
531, Moiod gewonnen.
Algarbe’8 Viehzucht ift nur in der Serra von Belang, das Barrocal und Bai⸗
ramar bieten zu wenig Weide dar, um große Viehheerden ernähren zu Tönnen. Die
bauptfächlichften Zmeige dieſes Gewerbes bilden noch die Ziegen-, Schweine- und
Schafzucht, doch ift letztere außerordentlich vernachläffigt, und nirgends wird eine eble
Race gezüchtet. Die Mehrzahl der Schafe, die im Winter und Sommer im Freien
umberjegweifen, befigt grobe Wolle, die im Lande felbft verbraucht wird, indem bie
Srauen ſtarke Wollenftoffe daraus weben. Ebenſo verhält es ſich mit ver Pferdezucht,
und die Maulthiere werden vielfach aus Spanien bezogen; die im Lande gezüchteten
find weniger fchön und dauerhaft. Das Rindvieh, das in Algarbe gehalten wird und
das unter den Namen Vaccas anas do Cabo S. Bicento bekannt ift, giebt eine große
Menge Milch und ift zierlich ‚gebaut, lebhaft, aber außerordentlich Elein. Der Viehſtand
Algarbe's belief fich 1852 auf 2114 Pferde, 5263 Maulthiere, 13,056 Efel, 18,462
Stück Rindvieh, 39,140 Schafe, die 524 Arrobad weißer und 1159 U. ſchwarzer Wolle
gaben (1 Arroba gleich 15,, preuß. Pfo.), auf 33,893 Biegen und 21,634 Schweine,
fo daß alfo auf 68 Menfchen ein Pferd, auf 27 ein Maulthier, auf 11 ein Efel, auf
8 ein Stud Rindvieh, auf 3 ein Schaf, auf 4 eine Ziege und auf 6 ein Schwein
famen, ein Verhaͤltniß, das keinesweges ein günfliges genannt werden kann. Allgemein
verbreitet. ift aber Die Hühnerzucht; die Eier bilden fogar einen beträchtlichen Ausfuhr:
artikel. In der Serra wird auch die Bienenzucht eifrig betrieben, und ed wurden bier
im Jahre 1853 an Honig 1,599,184, und an Wachs 629,300 Arrateis gewonnen;
die Zucht der Seidenraupen bat aber bis jet in Algarbe nicht beimifch werden wollen,
obwohl fich dieſes Land ganz vorzüglich dazu ‚eignet. Daffelbe gilt von der Cochenille⸗
ſchildiaus, die im Bairamar mit demfelben Erfolge gezüchtet werden Tönnte, wie um
Malaga, Valencia und anderen Punkten der Süd⸗ und Süooftfüfte Spaniens.
Bon allen Nahrungszweigen, von denen die Bevölkerung von Algarbe lebt, if
der Fiſchfang der bebeutendfte, der, wenn audy in allen übrigen Theilen Portugals
fehr lebhaft betrieben, nirgends in-fo großartigem Maßſtabe und auf fo erfolgreiche Weiſe
gehandhabt wird. Das milde Klima des Eleinen Laͤndchens, feine eigenthümliche Lage
zwifchen dem Ocean und dem ſchon im Alterthun wegen feines Fiſchreichthums berühm⸗
ten Guadiana, endlich der Umftand, daß alle Fiſche des Nordens, welche die Gewohn-
heit Haben, im Mittelländifchen Meere zu laichen, an feinen Küften vorbeifhwimmen
„Ken, führen den Geſtaden Algarbe's, befonders feiner Seeküfte, eine viel größere
*
Atgarbe oder Maarve. 719
Menge von Fiſchen aller Art zu, als irgend einer anderen Küftenftrede Portugals und
der iberifchen Halbinſel überhaupt. Außer dieſem ichthynlogifchen Reichthum der das
Land umgebenden Gewäfler, fordern die Flimatifchen und hydrographiſchen Verhaͤltniſſe
dieſes kleinen Königreich8 feine Bewohner mehr als in allen übrigen Küftengegenden
der Heöperijchen Halbinfel auf, fich dem Bifchfange zu ergeben. Das berrlihe Klima
und die Regelmaͤßigkeit der Luftfirömungen erlauben hier den Fiſcher, zu jeder Jahres⸗
zeit in die See zu gehen; überall finden fich vor den Stürmen geficherte Buchten und
Strandflüde, mofelbft er feine Netze auswerfen und feine Barfen und Geräthe bergen
fann, und große Ragunen in der Nähe faft aller Häfen, aus deren Wafler durch bloße
Abdampfung das fchönfte Salz gewonnen werben kann, tragen nicht wenig dazu bei,
die zur Gonfervirung der gefangenen Fifche nöthigen Operationen zu erleichtern. Die
Hauptzweige der algarbifchen Fiſcherei beftehben in dem ange der Thunfifhe und Save
dinen, von. denen man die erfleren in ein Netz von Eoloffalen Dimenfionen, das vers
mittelft vieler Anker auf den Grund des Meeres angebeftet wird, treibt, und dann in»
nerbalb dieſes Apparates, „armacan” genannt, harpunirt. Der Reichthum der Fifche
fol in Folge des Geſetzes vom Jahre 1830 bedeutend abgenommen haben, da man
feither den Zifchern freie Hand gelaflen hatte, fich beliebig conftruirter Netze zu bebie-
nen, und durch die mehrentheils in Anwendung gekommenen engeren Netze ein großer
Theil der jungen Brut verloren geht. Nichts vefto weniger ift der Ertrag noch heute
außerordentlich Hoch, und die Abgaben für die Fiſcherei bilden eine bebeutende Summe
in den Staatdeinnahneen, obgleich ein großer Theil der Fifche, befonders der Sarbinen,
welche die Hauptnahrung der niederen Volksklaſſen, alfo aud der Fiſcher ausmachen,
für den eigenen Bedarf refervirt, alfo auch nicht in den Verkehr und zur Verfteuerung
gelangt. Die Fifcher bilden in allen Hafenorten Algarbe's, im Verein mit den übrigen
Seeleuten, Innungen (compromifjos), von deuen einige, wie die Innung von Faro,
aus den älteften Zeiten der portugieftfchen Monarchie herrühren. Diefe Fijcher-Innungen
genofien früher große Privilegien, und find eine jede im Beil eines Fonds, der durch
Beiträge der einzelnen Mitglieder erhalten wird, und zur Anfchaffung von Barken, Br
ten und nöthigen Apparaten, fowie zur Unterftüßung alter oder invaliver Fifcher und
Seeleute, deren Wittwen und Familien beftinmt if. Jeder folcher Verein wird von
einem Ausfchuß (meta) geleitet, der aus ſieben Perfonen befteht, welche jährlich durch
Abſtimmung neu erwählt werben. Algarbe bildet eine von den fieben Divifionen, in
die das Feſtland der portugiefljchen Monarchie eingetheilt iſt, und die zur Erhebung
der Steuer auf die Fifcherei beflimmte Diſtricte repräfentiren.
Wenn fih auch in der Beyölkerung Portugals, die ein Gemiſch von Kelten
Arabern, Deutfchen und Juden if, ohne der vielfachen Mobdificationen, entflanden durch
Vermiſchung mit Völkern der neuen Welt, zu gebenfen, fein beſtimmter Nationaltypus
erkennen läßt und die Bewohner mehr oder weniger der Natur, ihrer Umgebung in
.n
jeder einzeln durchaus von einander verfchiedenen Provinz entfprechen, fo tritt Doch in
den Algarbern das maurifche Blut noch am meiften hervor, und bie Sitten diejed kraͤf⸗
tigen und gefunden Menfchenfchlags enthalten noch viele Reminiscenzen an die arabifche
Herrſchaft. In des Algarberd Lebensweiſe ift übrigens der Einfluß des Briten, des⸗
jenigen Fremden, mit dem er, wie überhaupt der Portugiefe, am haͤufigſten in Berüh⸗
rung kommt, unverkennbar. Der Volksdialekt von Algarbe ift ein fchlecht ausgeſproche⸗
nes, zum Theil corrumpirtes und mit einer ziemlich beträchtlichen Anzahl von Wörtern
arabifchen Urfprungd gemengted Portugieflfh. Die Bevölkerung, die fih im Jahre
1801 auf 95,080 Seelen belief, betrug 1854 146,365 Köpfe, hatte alfo während der
53 Jahre jedes Jahr um 1,017 Procent zugenommen ) und vertheilte fich im Durch»
Ihnitt mit 1626 Seelen auf jede deutfche Geviertmeile.
) Borausgefeht, daß die Angabe der Bevölterungszahl für 1801, die Balbi in feinem
„Essai statistique sur le royaume de Portugal et d’Älgarve” mittheilt, eine richtige if, was
aber bei dem damaligen Stande der Statiftit im Allgemeinen und im Beſonderen in Bortugal höchſt
wahrſcheinlich nicht der Fall ifl.. In der den Gortes im Jahre 1836 vorgelegten Weberfiht der Be:
völferung des Königreichs wurde dieſe für ganz Portugal zu 3,061,684, infonderheit für Algarbe
zu 105,406 Seelen angegeben, während zwei Jahre fpäter die Commiſſion, welche die Zahlungen
des ganzen Landes zufanmenzuftellen hatte und an deren Spige der Oberſt Francini fland, eine
Befammtbevölferung von 3,224,174 Köpfen herausrechnete, ein NRejultat, auf das man wohl am
.
mw - N A garbe oder Algarve.
Algarbe, 1854 im Ganzen 39,126 Feuerftellen zählend, bildet gegenwärtig einen
der abminiflrativen Diftricte, in welche Portugal eingetheilt ift, indem die frühere Ein-
theilung in Provinzen im Jahre 1835 aufgehoben wurde. Jede Provinz zerflel früher
in „Comarcas“, und zwar gab es deren in Algarbe drei, nämlich die Comarcas von
Tavira, Faro und Lagos. Gegenwärtig ift die Eintbeilung unterprüdt und der „Dis
frift von Karo”, wie Algarbe in abıminiftrativer Hinficht genannt wird, in 15 Gemein-
den ober DBürgermeiftereien (Conſelhos) eingeteilt. Hinfichtlih der Wahlen zu den
Cortes zerfällt Algarbe in die beiden Wahlbezirfe Karo und Lagos, die refp. 4 und 2
Deputirten in die Kammer ſchicken; binfichtlich der Jurisdiction in 5 unter dem Ober-
appellationdgerichte von Liffabon ftehende Sprengel, hinſichtlich der Firchlichen Verwal⸗
tung in 69 Kirchfpiele, welche den Sprengel des Bisthums Faro bilden unb hinficht-
li der Mititärverwaltung endlich bildet e8 im Verein mit dem Diftrict von Beja die
achte Divifion von Portugal. Algarbe beſitzt 4 Städte zweiter Orbnung (Cidades),
namlih Faro, Tavira, Silves und Lagos, 12 Städte dritter Ordnung (Villas), naͤm⸗
lich AUlgezur, Billa Do Bispo, Sagres, Monique, Villanova de Portimao, Lagoa,
Albufeira, Zoule, Olhao, Billareal de S. Antoniv, Eaftro-Marim und Alcoutim, 50
Kicchdörfer und Flecken (aldeias com parochia) und eine große Anzahl Weiler (aldeias)
und zerſtreute Geböfte. Faro, die Hauptſtadt Algarbe's und Sig der Diftriftöregierung,
liegt in einer fandigen, baumarmen Ebene, Hart anı Rande einer infelerfüllten Bucht
und an ber Mündung des Flüßchen Valfermofo, welches mit leichter Mühe fchiffber
gemacht werben Fönnte, jeßt aber der Stadt mehr Schaden ald Nugen bringt, indem
es große Mafien von Sand in den Hafen fchmemmt, Dennoch ift Faro der Haupts
hafen des Fleinen Königreiches, und es liefen im Jahre 1851 338 Schiffe von 9585
Tonnen in ihm ein und 310 mit 9507 Tonnen aus ihm aus. Die 9500 (nah Mi⸗
nutoli 17,072) Einwohner befchäftigten fi außer mit Handel und Fifcherei, mit der
Gewinnung von Salz, das für Algarbe ein bedeutender Handelsartikel if und an
Güte nur den von Setubal oder St. Yves und von Liffabon nachſteht. Nur etwa
10,000 Moios werden von dem in den 150 Salinen Algarbe'd gewonnenen Salze
erportirt, wovon man einen Theil nach EI Araiſch (Larache) im WMaroflanifchen ver-
fährt, dad Meifte wird im Lande felbft verbraucht und namentlich, anſehnliche Quan⸗
titäten nach Alemtejo verfaufl. Faro wurde 1755 durch das Erdbeben zerflört und
beftgt daher, neu wieder aufgebaut, ein modernes Anfelren; die bifchöflicde Kirche ifl
gro und ſtoößt an den bifhöflichen Palaft und an ein unfcheinbared Gebäude, in
welchem fi das von dem gelehrten und Tiberalen Bifchof Don Francisco Gomes
gegründete Seminar befindet, eine zur Heranbildung von Getfllichen beftimmte Anftalt,
die in neuerer Zeit fehr beruntergefommen if. Am füröftlihen Ende der Stabt liegt
auf einem flachen Hügel das Schloß von Faro, ein weitläuftiged- Gebäude, innerhalb
deflen die Regierung des Diftrictes ihren Sig hat und das, umgeben von alten Mauern
und einigen modernen Batterien, zugleich als Eitadelle dient. Faro, zur Zeit der
Mauren, denen ed am 28. März 1249 durch den König Affonfo III. entriffen wurde,
eine bedeutende Stadt, wurde 1540 durch Joao IM. zu einer Givade erhoben. Unweit
der Stadt liegt auf einem Hügel das Kleine Eftoi, das alte Offonoba, wo vor Dem
Einfall der Araber in Algarbe der Bifchoffts war, der nad 1188 nach Silves und
unter Biſchof Don Jeronimo Oforio im Jahre 1580 nach Faro verlegt wurde. Bon
den übrigen Orten find zu erwähnen: Lagos, das alte Xacobriga, mit 7000 Einwoh⸗
nern und unregelmäßigen Feſtungswerken; Tavira, in einem äußerft fruchtbaren und
angebauten Thale zu beiden Seiten des Sequa, die fihönfte Stadt Algarbe's, mit
breiten, graben, gutgepflafterten und reinlihen Straßen, großen und ftattliden Gebäu-
‘den mit 8700 €. und einer Schmefelquelle, deren Wärme 20 40R. betraͤgt; Silves,
ehemalige Hauptſtadt des mauriſchen Königreiches Algarbe, in einem reizenden Thale
des gleichnamigen Fluſſes, Monchique, Sagres, Villanova de Portimao, Loulé und
Villareal de: Santo Antonio, 1774 auf Befehl des berühmten Miniſters Könige
Joſeph I., des Marquis v. Pombal, am rechten Ufer des Guadiana lediglich deshalb
nur angelegt, um den Kandel und die Fifcherei der gegenüber Hegenden fpanifchen
Befen — Rügen fann, teopbenı es von dem amilich beglaubigten des Jahres 1836 fo erheb:
i
Algarbe oder Algarve. | ei
Stadt Ayamonte zu ruiniren. Terraflenförmig fih an ben Oflabhange ber majefläti-
ihen $oia anfchmiegend, mitten in Oelbaum⸗, Obftl- und Orangenplantagen liegt
Monchique, wichtig durch feinen Kandel, feine Induſtrie, jeine parabiefliche Umge⸗
bung und Die vier mächtigen, vielfach benußten Schwefelquellen, die am Abhange Der
Serra liegen und die, wenn ein Erdbeben bevorfteht, plößlich zu verflegen und nad
demfelben in verflärktem Map von Neuem bervorzubrechen pflegen. Während ber
großen Erderjchütterung von Liffabon fing das Waffer zu kochen an und ftrömte hier-
auf zwei Monate lang in viel größerer Menge als gewöhnlich hervor. Sagres, un
weit des Caps Bincent, Eleiner Flecken, Seehafen und Waffenplat, wurde 1419 durch
den berühmten Infanten Don Henrique, dritten Sohn des Königs Joao I., gegründet,
welcher dort die Akademie für Aftronomie errichtete und aus biefem Hafen die welts
berühmten Entdeckungs⸗Expeditionen zur See ausſandte. Noch jegt zeigt man fein
Haus, oder richtiger die Stelle, wo ed ſtand, denn e8 wurde fammt der Kirche, den
Kafernen, einen Theil der Feſtungswerke und allen größeren Gebäuden durch das Erd⸗
beben von 1755 zerftärt. Das Andenken des großen Fürften bewahrt ein Denkmal,
das im Jahre 1839 auf Befehl ver verftorbenen Königin errichtet wurde. Villanova
de Portimao, Heine hübfchgebaute, wohlhabende, Iebhafte, aber fehr ſchmutzige Billa
von 3500 €., leitet feine Gründung von Hannibal ab, der dort zuerft auf Iufitanifchem
Boden gelandet fein follte.
Der Name Algarbe befchränfte ſich während der arabifchen Herrſchaft auf der
iberifchen Halbinfel auf das jegige Königreich oder Provinz Algarbe nicht allein; man
verftand Darunter ein Mal die ganze Südküſte von Cap St. Vincent an big zur Stabt
Almeria im Königreihe Granada, ein ander Mal nicht nur alle8 vom Guabdalquivir
weftlich gelegene Land, fondern auch das nordweſtliche Afrika und unterfchied das euro-
päifche Algarbe von dem afrikanischen durch den Zufag „dalem marem und d'aquem
marem“ (diesfeitö und jenſeits des Meeres). „König von Algarbe” nahm ſchon Kö-
nig Sancho I. nach der Eroberung der Stadt Silves im Jahre 1188 in den Fönig«-
lihen Titel auf, den 1472 Affonfo V. oder der Afrikaner, nad der Einnahme von
Zanger und anderen Plägen an der norbweftafrifanifchen Küfte in „Rey dos Algarves
d’aquem et d'alem marem” umaͤnderte und der, troßdem daß diefer Theil Afrika's
jest zum Meiche Fez und der Hauptort Geuta der fpanifchen Krone gehört, Feine Aen-
derung erfahren bat. Daß Sancho I. ſchon und nicht erft Affonfo II. fich dieſes Titels
bedient hat, erhellt aus mehreren Urkunden, infonderheit aus einer dem Klofter zu Grifo bei
Beira am 7. Juli 1190 gemachten Schenfung, von der das Original, in dem er ſich
„Sancius Dei gratia Portugalliae et Algarbii rex* nennt, zu Torre do Tombo auf-
gehoben wird.
Algarbe'8 Geſchichte ift mit der der ganzen iberifchen Halbinſel eng verfnüpft;
mit Diefer erlitt das Kleine Ländchen gleihe Schidfale, nur blieben die Araber länger
im Befig defielben als irgend eines andern Theils von Portugal, und die Monarchen
diefed Reiches mußten in Algarbe Ort für Ort erobern und wieberaufgeben, bis fie
im Stande waren, das ganze Gebiet von den fremden Eindringlingen zu fäubern.
Sancho 1. war der erſte König von Portugal, der, wie eben erwähnt, 1188 Silves,
dann Lagos und 1198 Alvor den Mauren entriß; feine beiden Nachfolger, Affonfo I.
und Sancho II. jegten mit mwechfelndem Glüde Die Eroberungen fort und Affonfo II.
beendigte dieſelben, befonders durch Die Fräftige Unterflügung des Don Paio Peres
Correa, indem er den Fremblingen 1242 Tavira, 1249 Loule und Faro, zum zweiten
Male 1250 Alvor und 1266 nach einer langen Belagerung Silves,- ferner Albufeira,
das zur Zeit der Mauren blühende und große Eocella u. f. w. abnahm, die Araber
gänzlich aus Algarbe vertrieb und der jebigen portugiefifchen Monarchie Ihren bleiben-
den Umfang gab. Wegen Algarbe wurde Affonfo II. 1252 mit dem Könige von
Kaflilien, Alphons X., in Krieg 'verwidelt, indem legterer Anfpruch auf das Königreich
machte, entweder weil Sancho IL, der Bruder und Vorgänger Affonfo’s II, gegen ben
mächtigen portugieflfchen Adel in Toledo Schuß fuchend, es ihm abgetreten, oder weil
der aus Algarbe verjagte maurifche König Aben Maffo oder Aben Afan fein Reich an
Alphons X. überlaffen und dafür die Graffchaft Niebla im Königreiche Sevilla empfan-
gen hatte. Der Krieg währte bis 1253 und wurde durch einen Vertrag beenbigt,
Wagener, Staats u. Gefellfch.-Ler. I. 46
!
\
122 Agarotti.
verndge deſſen der König von Kaftiltien den Tebenslangen Genuß aller Gefälle und
Abgaben aus ganz Algarbe befam, der König von Portugal aber die erb⸗ und eigen⸗
thümliche Herrfchaft über vaffelbe behielt. Zu gleicher Zeit vermählte fi Affonfo IT.
mit des Faftilianifchen Königs Tochter Brited oder Beatrir, und 1263 ward zwiſchen
beiden Fürften ein neuer Bergleich gefchloffen, in dem Alphons X. der Nusung des
Königsreiche® Algarbe entfagte und Affonfo II. fi) dagegen verpflichtete, feinem
Schwiegervater im Falle eined Krieges und fo fange er (Alphons X.) lebe, ftets mit
einer Truppe von fünfzig Ranzen zu unterftüßen. Auf diefem Fuße blieb die Sache
bis 1266, wo der Infant Denys, oder Dionyfius, der 1279 zur Regierung kam und
einer der größten Monarchen Portugals gewefen ift, feinem Großvater wider die Man⸗
ron freiwillig zu Hülfe und nah Sevilla kam, wofür aus Dankbarkeit feinem Bater
die Verpflichtung, Die erwähnte Kleine Hülfsteuppe zu ftellen, erlaffen wurde. Bon
dieſem Augenblide an gehörte Algarbe unangetaftet zur portugiefifhen Monarchie und
erlitt gleiche Schickſale mit diefer zur Zeit der Herrfchaft des korſiſchen Machtinhabers
in Branfreih, der e8, als Herzogthum Algarbe, in den beiden geheimen Verträgen,
- zwifchen Duroe und dem fpanifchen Minifter Don Eugenio Izquierdo zu Fontainebleau
am 27. October 1807 gefchloflen, jenem Glüdßritter, dem 1795 der Titel „Friedens⸗
ft” von feinem Herrn und König beigelegt war, wen Don Manuel Godoi verhieß
ind ihm die vollen Souveränetätsrechte verfpradh, mit dem Vorbehalte, den König von
Spanien als feinen Beſchützer zu betrachten und ohne deffen Einwilligung weder Krieg
zu erflären noch Frieden zu fhließen.
Algarotti. Francesco A., geboren 1713 zu Padua, gehörte einer alten Kauf-
manndfamilie an, Die mit mehteren großen patricifchen Gefchlechtern Venedigs, unter anderen
den Dandolo, verwandt war. Ein feingebildeter, witziger, höchft liebenswürdiger Mann,
ſcharfſinniger Philofoph in dem Sinne der Franzoſen des 18. Jahrhunderts, Dichter mit
mehr Geſchmack ald Kraft und Feuer, Kunftverfländiger, Naturforfcher, Nationalokonom,
vorab aber eleganter Stylift, lernte A. auf feinen Reifen faft alle Titerarifchen und künſt⸗
Ierifchen Sommitäten feiner Zeit Eennen ımd gewann die Zuneigung der Meiften. Anf
der Müdreife von St. Petersburg Tam er im Iahre 1739 mit Lord Baltimore an den
fronprinzlichen Hof nach Rheinsberg; ſeitdem gebörte er zu Friedrichs Lieblingen. Der
große König rief ihn bereit am vierten Tage nach feiner Thronbefteigung durch eigens
bändiged Schreiber an feinen Hof, erhob ihn und feinen Bruder am 20. Decbr. 1740
in den preußifchen Grafenfland und ernannte ihn zum Kammerherrn. Abmechfelnd in
Berlin und Dresden lebend, denn auch am färhftfchen Hofe ftand A. in bober Gunſt,
blieb er bis 1754 in Deutfchland, dann kehrte er in feine Heimath zurüd, erft in
Venedig, dann in Bologna und endli in Pifa lebend. Mit dem großen Könige blieb
er fortwährend in Briefmechfel; Friedrich brauchte feinen Liebling, den er feinen
„cher cygne de Padoue* genannt bat, zu mancherlei Gefchäften, nicht blop zur Be
forgung von Verdea⸗Wein aus Toscana und gelbem Gaviar, fondern auch zu Diple-
matifhen Verhandlungen mit dem rönifhen Stuhl. (Auf die Beziehungen We. zu
Friedrich dem Großen wirft eine vom Baron Keyſerlingk, auch einem Freunde des
Königs, dem erwähnten erften einladenden Briefe angehängte Nachfchrift einiges Licht.
Keyſerlingk hebt dort befonderd hervor: „Der König hat fich zum Breimaurer erflärt
und ich, ‚meinem Helden folgend, ebenfalls. Sehen Sie mich alfo ald einen Meifter-
Maurer an.“) Biel bedauert flarb U. ohne Nachkommenſchaft am 3. März 1764 zu
Pifa. Sein königlicher Freund, Friedrich ließ ihm auf den Campo fanto zu Piſa ein
Grabmal errichten, zu dem 2. felbft den Entwurf gemacht; die Infchrift Tautet: Hic
jacet Algarotti sed non omnis. (lud wird die Grabſchrift: „Hic jacet Ovidii
aemulus et Neutoni discipulus“, als von Friedrich herrührend, erwähnt) Die
17 Bände feiner gefanmelten Werke, welche zu Venedig 1791—1794 erfchienen, zeu-
gen von der großen Vielfeitigfeit feines Willens; noch 1826 erfchien zu Venedig eine
neue Auflage feiner „lettere Nlologiche“. Algarotti ift auch der Berfaffer der Infchrift
am Berliner Opernhauſe. Das Wappen, welches den Brüdern Algarotti bei ihrer Er⸗
hebung in den preußifchen Grafenftand verliehen worben, zeigt in gefpaltenem Schild
vorn in Silber den FTöniglichen ſchwarzen Adler von Breußen; das hintere Feld if
Durch einen rothen Querbalten getheilt, oben in Moth ein goldener Dreiberg mit einem
Algan. Gebiet und Alpen.) 7123
1) .
Slügellreuz, unten in Blau zwei gebogene rothe Balken. Zwei Schwäne find Schild⸗
halter; Die Devife Tautet: Invidia major. |
Algan. ine taufendjährige Vergangenheit hat biefen Namen aus dem Gedaͤcht⸗
niß Des Deutfchen Volks nicht verwiſcht! Nach Karls des Großen Grafichafts-Einthei-
lung des deutfchen Bodens umfapte der Algau oder Albegau, mie man urfprünglid)
fpra und fchrieb, dasjenige Gebiet im ſüdlichen Deutfchland, welches, die Quellen bes
Argen und der Iller, der bregenzer Ach und der Wertach ıc. birgt, "alfo jenen Theil
des Alpengebirges, den man noch heut zu Tage die Algauer Alpen zu nennen pflegt,
welche Die nördlichen letzten Stufen des tirolifchen Hochgebirges zwifchen. dem Bodenſee
und dem Lechthale bilden. Aber auch weit hinaus über die Grenzen der Alpen er-
ſtreckte ſich die polizeiliche und gerichtliche Gewalt des Oraven, der dem Albe- ober
Algau als oberiter Beamter vorgefeßt war, und noch gegenwärtig fagt man von Den
ehemaligen freien Reichsſtaͤdten Rayensburg, Leutfich, Memmingen, Kaufbeuren und
von den Bellgungen der Erbtruchfefle von Waldburg ꝛc., wenn ihre geographifche Lage
bezeichnet werden foll: — fie liegen im Algau oder im Algaü, wie ber füddentfche
Mund den Namen audzufprechen liebt. Nach der heutigen politiſchen Eintheilung um⸗
faßt Der geographifche Begriff Algau den ſüdlichen Theil des Doraufreifes vom König-
reich Württemberg und den des Kreiſes Schwaben-Neuburg vom Königreich Baiern;
und vornehmlich find ed die neumürttembergifchen Schwaben, bei denen die Benennung
des Algaü gang und gäbe geblieben ift, meniger ift es bei den baierifchen Schwaben
der Fall. Steigt man auf der Hochebene von Oberfchwaben in dem Hauptthale des
Algau, dem der Iller, in die Höhe, fo ift um Kempten herum, 2000’ über dem Meere,
bad Land noch ziemlich eben oder wellenförmig, Alles ift Tertiärgebirge, aber 8 Stun»
den Weges von diefer Stadt, mo einft Republikaner neben einem geiftlichen Seren,
dem gefürfteten Abte von Kempten, tegierten, erheben fich die Kalkalpen bei Immen-
fladt, Diefem Marktflecken oder Stäbtchen, das einft die vornehmfte Ortfchaft Der den
Grafen zu Koͤnigsegg gehörenden Grafſchaft Rothenfels war. Immenſtadt, 2250° hoch,
im Jllerthal, wie Yüpen, 2420‘ hoch, im Lechthale, und Bregenz, 1212° hoch, am Bohenfee,
diefe Drei Orte bezeichnen den nörblichen Fuß der Kalk» oder der Algauer Alpen, wie fie
bier genannt werben. Noch weiter gegen Süden von Immenſtadt fangen Schiefer- und
Granitberge an, die ſich unmittelbar an die Alpen Tirold und der Vorarlbergſchen
Herrichaften anfchließen. Mehrere der Algauer Berge find fteile Berge, deren Hohe,
fpige Gipfel bis in die Wolfen reichen, wie man zu fagen pflegt, nicht aber bis
zue Grenze des ewigen Schneed emporftreben. Als höchfler Gipfel der Algauer Alpen
gilt der Hochvogel, ein Berg unfern Sonthofen, auch im baierifchen Theil des Gebir⸗
ged; man hat feine Höhe zu 7952’ über dem Meere beftimmt. Andere Berge find auf
ihren Lehnen mit Tannenwäldern gejchmückt, und die Thaler zwifchen ihnen liefern auf
ihren Matten ein vortreffliches Futter für's Vieh. Die wenigen Bewohner dieſes Ge⸗
birges beichäftigen fich daher größtentheild mit Viehzucht und Milchwirtbfchaft, jo zwar,
dag Algaüer Rindvieh ein gefuchter Handelsartikel ift, der vielfach nach dem flachen
Norddeutichland ausgeführt wird, um bier zur Veredlung des Landviehes verwendet zu
werden. Im Winter befchäftigen fich die Algaüer Hirten mit Spinnen und Weben;
doch bat man auch etwas Getreide» und Flachsbau, fo wie der Wald zu Holzarbeiten
ausgebeutet wird. In der ehemaligen Grafſchaft Königsegg-Rothenfels liegt, unfern
Immenftabt, der Alpfee, der, 1%, Stunden lang und 1 Stunde breit, von allen Sei-
ten mit Alpen umgeben ifl. Fahrbare Straßen führen nirgends über Die Scheideden
des Algauer Gochgebirged. Wer aus dem obern Illerthale, 3. B. von Oberdorf,
2563° Hoch, zu Wagen in’3 Lechthal einer» und nach dem Bodenſee andererfeitd will,
der muß bis nach Immenſtadt hinabfahren, von wo ſich rechts und links Fahrbahnen
lang& des Alpenfußes und in feinen Vorderthaͤlern verzweigen. Zwar giebt ed Paile,
die aus dem Illerthal nach Tirol und dem Vorarlberge führen, aber fie find alleſammt
ſehr Hefchwerlih für Reiter und felbft für Fußgänger mühfelig. In firategifcher Ruͤck⸗
fiht haben daher Die Algauer Alpen eine gewiffe Wichtigkeit, weil fle, auf dem linken
Flügel eined DBertheidigungsheeres gelegen, durch eine Hand voll Soldaten vertheidigt
werden koͤnnen, wenn ed dem anbringenden weftlihen Erbfeinde gelungen fein follte,
die Stellung von Bredenz zu bewältigen, die den Weg durch das vorarlberg'ſche
46*
S
724 Algebra.
Illthal über den Arlberg nach dem Innthal und Tirol’8 Hauptſtadt Innsbruck be⸗
errſcht.
Algebra iſt die aus dem Arabiſchen entnommene Bezeichnung desjenigen Theiles
der reinen Mathematik, welcher die Lehre von den Gleichungen behandelt. Ihre Auflöfung
macht die vornehmfte Aufgabe der Algebra aus. Sie wird durch die Umformung der
gegebenen und die flufenmweife Ableitung neuer Gleichungen bewirkt, welche zulegt jede
einzelne linbelannte in der Art durch lauter gegebene Größen barflellen müflen, daß
jene ſich ohne Anſtand in Zahlen berechnen laſſen, fobald die Zahlenwerthe aller als
befannt vorausgefegten Größen gegeben find.
Iſt z. B. die Summe s und die Differenz d eier unbefannten Größen x,y
gegeben, vw drüden die Gleichungen x+y=s und x— y=d die zwiſchen den Größen
x,y,s,d beftebenden Relationen aus. Die halbe Summe und die halbe Differenz
d und rt, welche Ausbrüde die ver-
langte Auflöfung der vorgelegten Gleichungen barbieten.
Soll die Auflöfung gegebener Gleichungen möglich, d. h. foll es thunlich fein,
den unbekannten ober gefuchten Größen ſolche Werthe beizulegen, welche fämmtlichen
Bleichungen Genüge leiften, ohne einer einzigen zu wiberfprechen, fo darf die Anzahl
. der Sleihungen, von welchen jede eine durch die gejuchten Größen zu erfüllende Be⸗
dingung aufftellt, die Zahl dieſer Unbekannten nicht überfchreiten. Iſt umgefehrt die
Zahl der Unbekannten größer als die Zahl der zwifchen ihnen beftehenden Gleichungen,
fo fann man im Allgemeinen die Werthe fo vieler Unbekannten ganz nad Belieben
feftfegen, als erforderlich ift, damit die Anzahl der Gleichungen die Zahl der noch übrig
bleibenden gefuchten Größen gerade erreicht und ſodann legtere durch Auflöfung der
hiernach modiſicirten Gleichungen finden.
Hierauf gründet fich Der Unterfchied zwifchen beftimmten und unbeſtimmten
Gleichungen. Dort erreicht die Anzahl der vorgelegten Gleichungen die Zahl der ge⸗
fuchten Größen, wodurch jede Willfür in Bezug auf die Beftimmung der Unbekannten
ausgefchloffen wird; bier find mehr Unbekannte ala Gleichungen vorhanden und dem⸗
zufolge Tann eine geroiffe Willkür bei ihrer Auflöfung nur Durch befondere Neben»
beflimmungen, 3. B. durch die Feſtſetzung, daß die gefuchten Größen ganze ober bodh
rationale Zahlen fein follen u. ſ. w. befeitigt werben.
Die Algebra im gewöhnlichen Sinne des Worts befchäftigt ſich nur mit ben
beflimmten Gleichungen, während die Theorie der unbeflimmten Gleichungen ber
unbeflimmten oder diophantiſchen Analytif anheimfällt.
Die Auflöfung der ganzen rationalen Gleichungen, auf welche Die eigentlich alges
braiſchen Gleichungen ſaͤmmtlich zurüdgeführt werden können (vergl. Gleichung), macht
bei Weitem den wichtigften und umfaffenbften Gegenfland der Algebra aus. Da e8
nun thunlich ift die Auflöfung folcher Gleichungen mit mehr als Einer Unbekannten
auf die Betrachtung von Gleichungen derfelben Art mit Einer Unbekannten zurüdzu-
führen, fo ift daraus ſchon die ungemeine Bedeutung der Betrachtung von ganzen ra
tionalen Gleichungen mit Einer Unbelannten erfihtlih. In der That find ed dieſe
Sleichungen, mit Deren Eigenfchaften und Auflöfung die Algebra fich vorzugsweiſe bes
ſchaͤftigt und deren theoretifche Unterfuchung durch die fcharfiinnigften Analyften zu den
anziehendften Reſultaten geführt bat.
Diefenigen Werthe, welche der unbefannten Größe einer folchen Gleichung bei⸗
gelegt werden müſſen, damit ihr Genüge geſchieht, heißen Wurzeln der Gleichung.
Die allgemeine Auflöfung der Gleichungen diefer Art kann nur dann bewirkt wer-
den, wenn ſie den vierten Grad nicht überfleigen. Dagegen Tünnen aber die Wur⸗
zen aller Gleichungen höherer Grade wenigftend mit jedem beliebigen Grade von Ge⸗
nauigfeit ermittelt werden, wenn dieſe Gleichungen numerifche find, d. h. wenn Die
Goefficienten aller Glieder derfelben in Zahlen gegeben find.
Die Algebra bevient fich der allgemeinen Bezeichnung der Größen, welche in
der Buchftabenrechnung gelehrt wird und zur Anwendung kommt. Daher wird zumeis
len auch die Buchflabenrechnung der Algebra mit zugezählt.
diefer Gleichungen aber ergiebt gest
Algeſiras. Algier. (Colonie.) 725
Algeſiras, ſpaniſche Stadt nahe bei Gibraltar an ber Meerenge gelegen; 4800
Einwohner; Alphons XI. von Eaftilien nahm fie den Mauren nad einer Belagerung
von zwei Jahren, bei der man fi zum erften Male der Kanonen bediente (1344);
vor der Stadt fanden auch zwei Seegefechte zwifchen Sranzofen und Engländern im
Jahre 1801 flatt. |
Algier (franzöftfche Colonie). Diefe ehemalige Regentfchaft, die urfprünglich
zum osmaniſchen Neiche gehörte, in der legten Zeit aber zu demſelben im einem jehr
lockern Vafallen- Verbältniffe ſtand, war einft der kriegeriſcheſte Barbaresfenftaat, zus
gleich aber auch der verrufenfte derfelben, der Hauptſitz chrifllicher Sklaverei, von einem
zürnenden Chroniften als „die Schutzwehr der Barbarenmwelt” gebrandmarkt. Noch bie
zum Sabre 1830 für die gebildeten Handelsvölfer äußerft unbequem, fpielte Algier in
den politifchen Verhaͤltniſſen Europa's eine Rolle, die weder feinen Kräften noch feiner
Stellung den großen Mächten gegenüber irgendwie entſprach; aber wie man die Tür⸗
fen ohne Nachtheil des europäifchen Gleichgereichtd nicht untergehen lafien zu Tönnen
glaubt, fo betrachtete man lange Zeit Algier mit feinen beiden Nachbarſtaaten als
nothwendig zum Gleichgewicht des Welthanveld. Glüdlicherweife für dieſen und Die
Civiliſation gerieth der Ießte Dei mit Frankreich in Händel, was die Eroberung ſeines
Landes und die Beſetzung deſſelben durch franzöflfche Truppen (1830) zur Folge hatte.
‘ Seitdem ift Branfreich im Beſitz des wichtigen Küftenlandes geblieben und hat
daffelbe zuerft Durch commandirende Generale (Bourmont, Glauzel, Berthezene, Her⸗
zog von Rovigo, Voirol, 1830 — 1834), dann durch Gouverneur (Gen. d'Erlon,
Clauzel, Damremont, Valée, Bugeaud, Gavaignac [24. Februar 1848], Ehangar-
nier [29. April], Charon [9. Sept.], d'Hautpoul [22. Oct. 1850], Randon [von
1851 — 1858]) regieren lafien, bis es 1858 dem Prinzen Napoleon, dem Winifter
Algiers und der Colonieen, untergeorbnet ward, der indeſſen bereitd Anfangs März
1859 feine Entlaffung nahm. Die Hauptereigniffe der Eroberung und der ſich daran
"fliegenden franzöftfchen Erpebitionen waren: die Eroberung von Bona (1830), von
Oran (1831), von Arzew, von Roftaganem und Vougia (1833), die unglädliche
Erpedition nach der Marta’ (1835), die Einnahme von Masfara, von Tlemſen (1835),
der Sieg an der Sikkak unter Bugeaud (1836), der Friedensvertrag von Tafna mit
Abdeel» Kader 1837 gefchloffen,; die Eroberung von Eonftantine durch Damremont,
der dort fiel (1837); die Eröffnung der Beindfeligkeiten mit Abd= el» Kader Ende
1839, Der Marfch durch die eifernen Thore (1839) und nad Muzala (1840), die
tapfre Vertheidigung von Mazagran, die Einnahme von Scherfchell, von Medeah, von
Nilianah (1840), von Tefevempt, Boghar, Thaza, Sata und von Maskara
(1841); endlich 1842 die Einnahme von Sebdu, des letzten Platzes Abd » el» Kaders,
die Beflegung der Stämme, die dem mir eine Zuflucht gewährt hatten, die Unterwer⸗
fung der früheren Provinz Titterie, Die Einnahme von Tebefla (1842), das Treffen
von Taguin unter Anführung des Herzogs von Aumale, welcher Abd sel» Kader über-
fiel und feine Smalah zerftreute, die Flucht des Emirs nach Maroffo (1843), die
Seindfeligkeiten mit Marofto, welches dem Emir Beiftand leiftete, das Bombarbement
von Tanger (6. Aug.), der Sieg Bugeaud's am Jsly (14. Aug.), Einnahme Moga-
dor's durch den Prinzen von Joinville, Frieden mit Maroffo (10. Sept. 1844), neue
Einfälle Abd⸗el⸗Kader's, Aufftand in einem großen Theile des Landes, befonderd im
Lande Dhara unter Anführung Bu⸗Maza, unterbrüdt durch die Obriften St. Arnaud
und Peliffier, Unterwerfung der Stämme des Auresgebirges durch Gen. Bebeau (1845);
Züchtigung mehrerer auffländifchen Stämme, neue Zurüdwerfung Ahdsel-Kaber'3 nad
Maroffo, nachdem er die franzöflfchen Gefangenen niedergemächt hatte (1846); freimil-
lige Unterwerfung der zwifchen Bougia und Setif mohnenden Kabylen, Crgebung
Bu⸗Maza's; rpedition ded Gen. Bugeaud gegen Groß- Kabylien, fortgefegt durch
' den Herzog von -Aumale; die Unterwerfung Abd⸗el⸗Kader's, der fih am 23. Dechr.
- 1847 dem Gen. Lamoricière ergiebt und nach Branfreich gebracht wird; 1848 Errich⸗
tung von Ackerbau⸗Colonieen arbeitslofer Bewohner der franzöftfchen Stäbte in Folge
des Juni= Aufftandes; 1849 Unterdrückung mehrerer Iocaler Aufftände durch Obrift
Ganrobert; 1850 ähnliche Kämpfe unter dem General de Baral und Transportation
der nicht begnadigien Juni⸗Inſurgenten nad) Lambeſſa; 1851 Einführung des freien Han⸗
— &
1726 Algier. (Colonte.)
dels nit dem Wutterlande und glücliche Erpebition des Gen. St. Arnaud gegen Klein-
Kabylien; 1852 ein ähnlicher Feldzug des Gen. Mac-Mahon, gänzliche Beflegung
von Djurdjura durch die Gen. Camou und Beliffier; in den folgenden Jahren ähnliche
Kämpfe. 1855 blieb ungeachtet des orientalifchen Krieged alles ruhig, Dagegen began-
nen 1856 die Aufftände von Neuen, und 1857 unterwirft Marfchall Randon ned
einmal Theile von Groß =» Kabylien.
Wie Frankreich mit Allem, was e8 ift, treibt und denkt, die Welt qualt und
martert, fo ift es im legten Sabre aller Welt auch mit der Lobpreifung der Verwal⸗
tungsreform in Algier und mit der Noth, die ihm der Mangel an Arbeitern in biefe
Colonie macht, wahrhaft zur Laft gefallen. Während feine Journale das europäiſche
Publicum nicht genug mit der Nachricht unterhalten Eonnten, daß die Megierung nun
endlich fo glüdlich gewefen fei, das Geheimniß der Decentralifation zu entdeden, und
mit der Löfung der großen franzöfifchen Aufgabe in Algier die erfle Probe zu machen,
beunruhigten feine Schiffe die Oft- und Weſtküſte Afrika's, um die Arme zu fuchen und
zu holen, die zum Anban der Colonie Algier immer noch fehlen. Nachdem der Rege-
flaat Kiberia durch die Empörung der Schwarzen auf der „Regina Coeli“ in Ber
fegenheit gefegt war, hat nun auch Portugal büßen müflen, weil e8 ſich von der Frei⸗
willigfeit der von dem „Charles et Georges" aufgebrachten Schwarzen nicht über
zeugen konnte, und es wird England mit der Korderung turbulirt, den franzoͤſiſchen
Sflavenfchiffen den indifchen Markt zu öffnen und ihnen zu erlauben, fich dafeldft mit
Kulis zu verforgen.
Die Franzoſen waren nach allen bißherigen Erfahrumgen die unpaſſendſte Ration,
der die Coleniftrung Algiers zufallen konnte. Noch neuerlich fagte einer von ihren
Schriftſtellern: „Algier ift weder eine Colonie, noch eine Provinz von &rankaid).
Unfere Rilitaͤrbeſatzung hält einige Pläte in Abhängigkeit, aber das 2008 des Krieges
giebt und das vollfte Recht,“ fügt er mit der feiner Nation eigenen Ruhmredigkeit
hinzu, „in den ganzen Befig der vorigen Souveränetät zu treten, und unfere Herrſchaft
erſtreckt ſich, fei e8 dem Namen oder der That nach, über das ganze Gebiet, welches
feine feften Grenzen bat als das Mittelmeer im Norden, dad Reich Marokko im Welten,
die Regentſchaft Tunis im Often und Die Linermeßlichfeit der Sahara im Süden.“
Diefe vermeintliche Unermeßlichfeit de8 Südens, Die in den Declamationen der
Schriftfteller und in den Plänen der Regierung eine wichtige Rolle fpielt, erklärt bie
großen Schwankungen in der Angabe des Flaͤcheninhalts der franzöfiichen Be
figungen in Nord-Afrika. Während Cinige ſich damit begnügen, nur etwa 65W
deutſche Quadratmeilen als die Eroberung des Schwertes zu bezeichnen, berechnen fl
Andere auf 10,000 Weilen und darüber.
In adminiftrativer Hinficht in drei Provinzen, Dran, Algier und Gonfantin
eingetheilt, ift Algier ungemein gebirgig. . Der Atlas durchzieht mit feinen Nebenketten
das Land; feine Ausläufer flürzen fich entweder fteil und ſchroff in die Fluthen dei
. Mittelmeereö, oder fafien, glei einem Gürtel, dad ſchmale, flache Uferland ein, nur
bie und da durch ein Flußbett oder eine Ebene unterbrochen, oder fie verlieren ſich im
Süden in die Oede der Sahara.
Die bedentendfte Ebene, die fich in dem von Thälern und größeren oder Fleineren
flachen Streden zerklüfteten Gebirgslande findet, ift die der Metidja, die ſich in eine
Laͤnge von mehr ald 30 Meilen und in einer Breite von 6 bis 8 Meilen erftredt. Sie
bat die Form eines Halbmonded oder eined Bogend; ihre Außerftien Endpunkte im
Weiten und Often berühren das Meer, während fie in ihrer Mitte fi immer mehr
von demſelben entfernt.
Die Gegenden Algierd, welche am Südabhange des Atlad beginnen und eine
fortlaufende Kette felfiger Gochebenen bilden, deren tiefliegende Gründe von Salzſeen
ausgefüllt find, haben ein durchaus fteppenartiged Ausfehen, und da diefe Zone im
Süden von Dran einen immer wüftern Charafter annimmt, fo bat man diefem Theik
vorzugsweife den Namen die algierifche Sahara oder die Feine Wüfte beigelegt.
Die Südabhänge der ſüdlichen Gebirgskette fenken fich endlich zu der Negion
der eigentlichen Sahara herab, Die Sahara, fo weit fle zu Algier gehört oder fo
weit die angenommene Grenze der ganzen Colonie hinausgerückt if, theilt fich in brei
Agier, (Colpnir.) | 227
fcharf von einander gefonderte Regionen, nämlich in eine bewohnte, eine bemohnbare
und in eine folche, Die von der Natur beflimmt ift, ewig wüſt zu bleiben.
Obgleich Algier zufolge feiner geograpbifchen Lage zu den beißen Ländern ge-
rechnet werden muß, fo wird fein Klima, deifen Durchfchnitt fich auf 169 His 200 R.
beläuft, natürlich durch die phyſiſche Befchaffenheit feiner Oberfläche modificirt. Auf
den Gipfeln und Plateaus ded Atlas herricht während der Wintermonate eine Külte,
die der norbiichen fehr nahe kommt, während in der andern Gebirgsregion, im Süden
und Norden ein gemäßigted Klima vorberrfcht, welches in den Ebenen in ein faft
tropifches übergeht.
Die Bewohner Algiers befteben, wie im ganzen nörblichen Afrika, vom Mittelmeer
bis zum 150 N. B. und vom Atlantifchen Ocean bis zur Libyſchen Wüfte, in ver
Hauptmaſſe aus zwei verfchiedenen Racen, den Arabern, den Eroberern, und den Ber-
bern, den Urſaſſen des Landes. Beide find dem muhamebanifchen Glauben zugethan,
allein durch ihre fittlichen und geſellſchaftlichen Verhältniſſe, ſowie auch durch ihre
Herkunft und Sprache zerfallen ſie in zwei große Abtheilungen, von denen die eine das
Acker- und Weideland im Tell und in der Sahara, Die andere die Gebirge auf der
Grenzfcheide zwifchen diefen beiden inne hat. Die Stärke dieſer einheimifchen Bevölkerung
ſchlägt man auf drei Millionen an.
Die arabifhen Stämme in Algier find die Nachkommen der großen Heerfchaar,
bie in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhundertd nach der Eroberung Aeghptens weiter
eilte, um die Heere der Byzantiner und die Berbern von Cyrene bis Tanger zu ver⸗
nichten. Sie leben in einer patriarchalifchen Verfaſſung. Die Häupter der Familien
beiigen eine abfolute Autorität über den Kreis ihrer Angehörigen, die ſich um ihr Zelt
nievergelafien haben und einen Duar bilden, von dem dad Haupt der Scheich if. Die
Autorität diefes Scheich ift von jeder Delegation unabhängig; weder das franzöfifche
Souvernement, noch der Stanım Fönnen binfichtlich feiner Ernennung einjchreiten, wenn
man das Factum einer ftillfchweigenven, aber einftimmigen Einwilligung überhaupt noch
fo nennen kann.
Troß einem beinahe dreißigjährigen Zufammenleben ift an eine Verbruͤderung der
beiden bis jetzt einander feindfelig gegenüber ſtehenden Racen, der arabijchen und euro-
päifchen nicht zu denken. Das Privatintereffe freilich bringt beide in ſo nahe Bezie-
bung, als es der Fanatismus des Uraberd erlaubt. Aber man kann nur miitleidig Die
Achſeln zuden, wenn die Optimiften in der franzöfifchen Verwaltung und Prefle von
der immer zunehmenden Sympathie der Einheimifchen zu den Europäern fprechen. Was
die von der Regierung fo dft ausgefprochene Hoffnung betrifft, durch Die Vermehrung
der Berührungspunfte eine baldige Fuſion der beiden Racen zu bewirken, fo bleibt daß
nur ein frommer Wunfh, der noch lange Zeit nicht erfüllt werden wird. Man febe
einmal felbft Die verfchiedenen Eoncefilonäre unter den Arabern und Kabylen, welchen
Die Regierung verfuchöweife Landeigenthum bewilligte, unter der Bedingung, ein orbent-
liches Wohnhaus zu errichten, Bäume zu pflanzen und dad Ganze regelmäßig anzu-
bauen: — das fchon_feit Iahren erbaute Haus ſteht noch zur beutigen Stunde leer,
oder wird hoͤchſtens ald Speicher benupt, während der Eigenthümer unter feinem Zelte
campirt, die Baumpflanzungen befchränfen fich auf einige Feigenſtecklinge, und Die Heer-
den weiden nach wie vor auf dem Staatdeigenthbum, wo nicht gar auf demjenigen ber
europäifchen Nachbaren.
Die Berbeen oder Amazirghen, wie fie fich felbft nennen, was in ihrer Sprache
jo viel wie Edle, Freie, Franken heißt, diefe energifche, arbeitiame, und wo nicht bejon-
dere Umftände einwirken, zum anfäffigen Leben geneigte Race war feit dem 3. Jahre
hundert dem Chriftenthbum ergeben. Bon den Urabern beflegt, wurden fle in das
Sehirgsland und in die Wüfle verdrängt, wo fie, vor Allem die Kabylen, mit ihren
Beftegern Haß um Haß, Verachtung um Verachtung austaufchen und die Vorfchriften
des Islam, der ihnen aufgezwungen ift, aber ihren Neigungen wiberfpricht, nur mit
Lauheit ausüben. -
Ein nicht unwichtiger Beftandtheil der von den Franzoſen vorgefundenen Bevoͤl⸗
kerung Algiers ſind die Juden. Im 14. und 15. Jahrhundert aus Italien, den Nie⸗
derlanden, England, Frankreich, vor Allem aus Spanien und Portugal eingewandert,
Mn.
7128 Algier. (Colexte.)
um fih den Verfolgungen zu entziehen, fanden fie in Algier zwar Aufnahme, aber and
eine harte Behandlung. Aber troß der Leiden, die ſie mit unermüblicher Geduld a-
trugen, trog der beleidigenden Zurüdfegung, vie fle im gewöhnlichen Leben und Ver-
fehr erfuhren, wußten viele von ihnen in der Stille beveutende Reichthümer zu fam-
meln. Sie waren die Steuereinnehmer, die Pächter der reichften Ländereien, fie hatten
den innern Handel beinahe ganz in ihren Händen, fie verfahen die Dolmetfcher: und
Geheimfchreiberdienfte, und durch die Geſchmeidigkeit ihres Charakters übten ſie oft
einen unbefchränkten Einfluß im Divan aus. Das Alles Eonnte aber nicht die Ver⸗
achtung und die Erpreffungen aufwiegen, denen ſie durch die despotifche Willtr
preißgegeben waren. Die Feſtſetzung der Franzoſen im Lande mußte daher für fi
als ein Anfang der Befreiung gelten. Auch haben Einige dieſe Wohlthat nach ihrem
wahren Werthe gewürdigt; die Mehrzahl jedoch hat über der Summe der von einen
Herrſchaftswechſel unzertrennlichen Nachtheile die Vortheile, die er ihnen verfchaffte,
vergefien. Die Quellen ihres Reichthums wurden durch die Occupation der Franzoſen
zum Theil verftopft; Die Emancipation beeinträchtigte ihre materiellen Intereflen; —
Daher eine gewifle Unbebaglichfeit und felbft Antipathie gegen die fremde Herrſchaft.
Außerdem haben die Franzoſen auch die biäherige corporative Verfaſſung der
Juden modificirtt. Seit langer Zeit hatten diefelben eine eigne Körperfchaft gebilber,
die ihre befonderen Gewalten und Inftitutionen hatte, — in der Verwaltung den
Makdam oder das Oberhaupt der Nation, in der Gerichtöbarkeit das rabbinifche Bath:
Din oder Dad Gerichtöhaus, im Finanzwefen die Erhebung befonderer Auflagen, die
Befoldung ihrer Beamten, die Unterftüßung ihrer Armen; im bürgerlichen Xeben bie
verfchtedenen Inftitute, die ſich auf Familie und Dffentlichen Unterricht beziehen. Unter
der Negierung der Deiß diente der Makdam, der den Titel „König der Juden“ hatte,
feinen Glaubensgenoſſen als DBermittler bei der Regierung. Ihm fand allein die Ber:
waltung der Einfünfte der Gefammtheit und die Ernennung wie —** der
Beamten zu, er autoriſirte die Vollſtreckung der rabbiniſchen Urtheile und konnte fogar
Berurtheilungen zu Einfperrung, zur Baftonade und zu einer willfürlichen Geldſtrafe
aus eigner Machtvollkommenheit verhängen. Das rabbinifhe Tribunal feinerfeits batı
‚ eine große Autorität, es urtheilte nach talmudifchen Gefegen und ließ feine Entſchei⸗
Dungen mit der größten Strenge ausführen. Das hat fih nun freilich jeit der Occu⸗
pation der Franzoſen geändert. Die Befugniffe ded Königs der Juden find durch eim
Verordnung vom Juni 1851 näher beflimmt, und ein Gefeß vom September 1842
ließ den Rabbinern nur bie Befugnig, über Verlegungen des religiöfen Gefeged zu
erkennen, ohne Daß fle jedoch in irgend einem Falle Geld⸗ over förperliche Strafen
verhängen dürfen. Die Juden Algiers ftehen fomit, jegt unter ftanzoſiſcher Ge⸗
richtsbarkeit.
Die Geſqmmtzahl der europäiſchen Bevölkerung bellef ſich, ohne das
ſtehende Heer zu rechnen, am 31. December 1857 auf 180,472 Seelen, und zwar auf
61,833 Maͤnner, 47,237 Frauen und 71,042 Kinder. Im Ganzen wird die Natio⸗
nalität dieſer Bevölkerung durch Die Nähe der europälfchen Auswanderungspunkte be
ftimmt; fo ift die Provinz Oran der Nähe Spaniens wegen hauptfächlich durch Spa
nier, Die Provinz Algier mit Franzofen, Conftantine dagegen mit Malteſern und Ita
lienern befeßt.
Bis jetzt bat den größten Theil dieſer Bevoͤlkerung noch der Handel beſchaͤftigt.
Alles ſpeculirt, kauft und verkauft mit mehr oder weniger glücklichem Erfolg. Die
Anweſenheit einer beträchtlichen Armee mar der Magnet, der zahlreiche Speculanten ans
aller Herren Ländern an fidy z0g, deren Gedanke nur war, fich fo ſchnell wie möglid
zu bereichern, um ihr Vermögen in der Heimath zu’ verzehren. Allein die Zeit iR
vorüber, wo der Marfetender fich fehnell zum SHptelbeflger und der Krämer zum reichen
Kaufmann auffchwingen fonnte. Die Profite find fehr verkürzt und auch nur auf we
nige Häufer befchräntt, und felbft diefe zittern beim bloßen Gedanken, daß die Armee,
die immer noch die Baſis der Mehrzahl der Gefchäfte bildet, anfehnlich verringert
werden koͤnne.
Das weibliche Gefchlecht bietet nicht die fittliche Gewaͤhrſchaft, wie bei der ger
maniſchen Coloniflrung. Die englifche oder deutſche Frau ift in den Colonieen in
Algier. ( Colonie.) r
Amerika oder Auftralien die Trägerin des Gedeihens und als Hüterin des Heerdes die
Seele des Unternehmens. Die romaniſchen Frauen in Algier halten dagegen Rüfig-
gang und Schlemmen für ihre einzige Aufgabe. Wie «8 in allen Eolonieen der Fall
ift, giebt ed in Algier der Tracht nach feine Handwerks⸗, Bauer- oder Tagelühner-
Braun und Töchter, fondern lauter Damen. Uber zugleich Tennt auch Die Ungebun-
denheit der Sitten feine Grenzen. Die Ehe wird in hohem Grade mißachtet; wilde
Ehen find eine ganz gewöhnliche Sache, und audy viele rechtmäßig verbeirathete Frauen
wiflen das Band der beftehenden Ehen jehr zu lockern.
Nicht nur hinter dem Handelsverkehr, ſondern auch noch hinter der Viehzucht,
bie fich befonderd der Aufziehung von Pferden und Schafen zugewandt hat, ift der
Aderbau bis jegt zurüdgeblieben, obwohl er ſich in den letzten Jahren ſowohl unter
der europäfchen Bevolkerung, wie unter der einheimifchen über feinen bisherigen trau⸗
rigen Zuſtand zu erheben angefangen hat.
Die Franzoſen haben in ihren Verſuchen, das Land zu coloniſtren, eine ſehr
theure Schule durchgemacht, und alle ihre Plaͤne ſind bis jetzt fehlgeſchlagen. Außer
dem feindſeligen Klima, den Kampf mit den Eingeborenen und den unmäßtgen Koſten,
bie bisher auf alle Verfuche daraufgegangen find, haben fich dem Gedeihen der Kolonie
noch folgende Umftände binderlich entgegengeftellt: Das Schwanfen des Gouvernements
in allen Algier betreffenden Maßregeln, dad wenige Interefie, welches die Angelegenheiten
diefer Eolonie im Wutterlande ſtets gefunden haben und noch finden, endlich der Um⸗
fand, daß der ‘europäifche Anftedler viel und theuer probucirt und auf dem Marfte
von feinem Concurrenten, dem Araber und Kabylen, aus dem Felde gefchlagen wird,
indem die beiden Teßteren mit einem Einfommen leben, mit welchem der Europäer nicht
beftehen Tann.
Man bat bis jet verſchiedene Eolonifationdmethoden verfucht, und alle
find bisher mißglückt.
Kleine, einzelne Anſiedlungen konnten nicht gedeihen, weil deren Begründer nicht
dad Bermögen hatten, zwei bie drei Jahre lang aus ihrer Taſche zu leben und bar
neben ein Haus zu bauen und den Boden urbar zu machen. Statt ihnen freie Hand
zu laſſen, fich einfiweilen einzurichten, wie es ihnen ihre Mittel geftatteten, und das
foftfpielige europäifche Gulturverfahren nach den Xocalverhältniffen zu modificiren, hat
man ihnen fogar noch unerfüllbare Bedingungen aufgelegt, um ſie, wie man glaubte,
an den Boden zu fefleln. . \
Verwilligungen großer Ländereien an einzelne vermögende Europäer mißlangen
deshalb, weil diefe, falls fle europäifche Arbeiter kommen laffen wollten, große Koften
hätten übernehmen müflen, und wenn fie Eingeborne gebrauchten, der Zwed, ſich eine
esropäifche Bevölkerung zu fchaffen, nicht erreicht wurde.
Die Dritte Methode find die militärifchen Anfleblungen, die namentlich) durch
Bugeaud betrieben wurden. Da hiernach der Boden mit Hülfe des Militärs umge-
brechen und die Häufer errichtet wurden, um nachher Eivil = Anfledleen übergeben zu
werden, ſo fiel Damit die Ausgabe, an der die einzelnen kleinen Unternehmer erlahmten
und die die großen Grundbefitzer aus natürlichen Gründen nicht übernehmen fonnten und
wollten, an den Staat, der ſchon vor der Februartevolution nur widerwillig die gefteigerte
Ausgabe ertrug und fie nach dem Sturz der Iuli-Monarchie Taum noch leiften Farm.
Nah allen diefen trüben rfahrungen und nad dem Umbertappen In ver⸗
ſchiedenen Golonifationämethoden iſt man jeßt Doch noch nicht im Klaren, wie bie
Xändereien Algier's am zweckmaͤßigſten mit Anſtedlern zu befegen ſeien. Bis zum
Jahr 1856 Hatte man Gonceflonen an Ländereien ertheilt, doc gewichtige Stimmen
erhoben ſich dagegen, theild wegen der Damit verbundenen Umftaͤndlichkeiten, theils
wegen der Willkürlichkeiten, Die nur zu oft dabei flattfanden. Man hatte feit einigen
Jahren ſchon dem Gouvernement vorgefchlagen, das Beifpiel der Bereinigten Staaten
Nordauerika's nachzuahmen, Die Landgebiete in Auctionen zu veräußern und aus freier
Hand für einen geringen Preis Parcellen zu verkaufen, für die kein annehmbares Ge⸗
bot zu erzielen gewefen. Gegen dieſes Syſtem aber, wenn es auch in Amerika reuſſtrt,
find für Algier gewichtige Bedenken geltend gemacht. Man fürdhtet, daß Leute, Die
über bedeutende Bapitalien verfügen, große Kändereien erſtehen würden, mit ber Abfict,
’ 4
Am.
7 Higler, (Colonie.)
fie brach liegen zu laflen, bis fie in Folge vorgefchrittener Colonifation des ganzen
Landes einen großen Werth erhalten haben. Man würde alfo nicht ven Anbau, fon-
dern die Speculatton befördern und die Fleinen Coloniften würden in der Concurrenz
mit den großen Gapitaliften durch lehtere verdrängt werben.
Endlich ſteht der Golonifation Algierd der geringe Umfang des dazu offen flehen-
den Landes entgegen. Der Größe des Landes entfpricht bei feiner Gebirgs- und
Müftennatur- keineswegs der Umfang des anbaufähigen Landes, und das Iegtere iſt noch
dazu durch Die inländifchen Heerdenbefiger und durch ihr verfchwenderifches Aderbaus
foftem, namentlich Durch ihr Brachfuften in Anfpruch genommen... Durch Gantonnirung
der Eingebornen und durch ihre Einfchräanktung auf einen geringeren Raum hofft man
baber für europäifche Anfiedler Plag zu gewinnen. Allein auch dies Spftem ift nit
ohne Gefahren, da die arabifchen Familien fchon feit langer Zeit ihre liegenden Grüude
durch einen Rechtstitel erb- und eigentbümlich befigen oder Durch eine langjährige Occu⸗
pation ein gewiſſes Necht über einzelne Landflriche erworben haben. Eine Einziehung
folder Grundſtücke ohne Vergütigung würde die Leidenfchaften ber zwar unterworfenen,
ſtets aber feindjelig gefinnten Stämme von Neuem entflammen und ein möglicher Krieg
mit den Eingeborenen würde unvergleichlich groͤßere Koſten als die Ankaufung des
Landes verurſachen.
Natürlich gebricht es bei dem prefären Stand der Anſiedelungen überhaupt und
bei dem geringen Zufluß der Coloniſten aus Frankreich ſogar an Arbeitskraͤften auf
den. beſtehenden Gütern. Bis zur franzöflfchen Occupation war Algier dad Ziel zahl:
reicher Baramanen aus: dem Süden, die nach dem Norden Negerfelaven brachten, und
dafür Fabrikate mit nahmen nach Haufe. Seit der Eroberung Algiers wandten ficy dieſe
Carawanen audfchlieplich nach Maroffo und Tripolis, wo fie für ihre Sclaven englifche
Fabrikate eintaufchten. Der Süden Algierd ift daher für Frankreich veröbet und obne
Verkehr geworben; es braucht gerabe jetzt Die Neger dringender als je, und es ſucht
ſie nun auf ſeinen Expeditionen an der Oſt⸗ und Weſtküſte Afrika's zu erlangen, auf
Erpeditionen, die zuletzt zu der unglücklichen Verwicklung mit Portugal geführt haben.
In der Staatsform und Verwaltung Algiers trat in Folge der beiden
Deerete vom 24. Juni und 31. Auguft 1858 eine beveutende Veränderung ein. Bis
dahin war Die Colonie, unter einem General-Gouverneur ftehend, vom Kriegd-Rinifterium
abhängig, mit der Ausnahme, daß feit dem Jahre 1848 daß Juftizwefen dem Juſtiz⸗ und
dad Unterrichtöwefen dem Unterrichſs-Miniſterium anvertraut war. Nachdem aber nun
bie Golonie durch die erwähnten Decrete der Leitung des Prinzen Napoleon, dem Eher
des neu gebildeten Minifteriums Algierd und der Colonieen, überwiefen war, wurde das
Amt des General-Gouverneurd ſammt dem demfelben beigegebenen Gubernialrath und
General = Secretariat. aufgehoben. An die Stelle des General» Gouverneurs trat ein
Ober⸗Befehlshaber des Landheeres und der Streitkräfte der Marine, doch waren feine
Beziehungen zu dem Prinzen» Minifter umd zu deilen Minifterium durchaus ned
nicht geordnet. Die ganze Rechtspflege ward unter gewillen Befchränkungen dem
neuen Miniſterium zugewiefen; des letteren Chef entfcheivet über die militäri-
fgen Operationen, ernennt zu Allem Verwaltungs » Beamte, vegelt das Budget,
feßt gemeinfchaftlich mit dem Juſtizminiſter Richter ein und ab, zieht die arabifchen
Bureaur in feine Verwaltung und überwacht die Angelegenheiten der einzelnen Culte.
Zugleich bat man fich bemüht, die Trennung der Civilbezirfe von den militärifch ver-
walteten Territorien weiterzuführen. Cndli wurde das Inflitut der Generalräthe für
die bürgerlichen Diſtricte gefchaffen und in einige von ihnen auch ein paar Juden
rufen, fowohl als, Demonſtration gegen die clericale Oppoſition in der Mortara⸗Ange⸗
legenheit, als auch um ſich der zweideutigen Treue der Judenſchaft zu verſichern. Die
Entlaſſung des Prinzen Napoleon von feiner Miniſterſtelle ſtellte dieiſe neue Orbnung
der Dinge wieder in Frage.
Die Pariſer Journale verkündigten dieſe neue Organiſation als den Beginn der
Aera der freien bürgerlichen Selbſtverwaltung der Colonie und fle ſtimmten in dieſem
Preis mit der Proclamation des Prinzen und mit dem Lob überein, das er im Sommer
1858 in feiner Rede von Limoges der bürgerlicden Selbftregierung und der Des
sentralifation geſpendet hatte. Man kann indeß in allen jenen Maßregeln, abgeſehen
—
x
Algier. (Stadt) | -
davon, Daß ihre Ausführbarkeit nicht außer aller Frage ſteht, nur eine gefleigerte Gen-
tralifation und die linterwerfung der Eolonie unter den Berwaltungs » Mechanismus
des Mutierlandes fehen.
Die Armee ift. und bleibt das Kauptmittel, um die Unterwürfigfeit der Einge⸗
borenen und die Sicherheit der wenigen Anſiedler zu bewirken. Geit 1834, wo jle
aus 18,600 Wann beftand, ift fie von Jahr zu Jahr gewachſen; im Jahre 1854 ber
trug fie 70,000 Wann. Auch nad) der Gefangennahme Abd⸗el⸗Kader's, die im Jahre
1847 von zehnjährigen Kampf mit diefem tapferen Emir ſchloß, hat ed nicht an gefähr-
lihen Auffländen der Eingeborenen gefehlt, die die franzoͤſiſche Herrichaft hoͤchſt proble⸗
matifch und fchwierig machten, und bis in die allerneuefte Zeit beweift die Inſurrection
mehrerer cxebylenſtämme,/ daß die Unterwerfung und Treue derſelben noch lange nicht
geſichert iſt
Algier (Stadt). Auf der letzten Stufe des höchſten Gipfels des algieriſchen
Sahel, des Bu⸗Zareah, erhebt ſich laͤngs des Meeres amphitheatraliſch Algier, nicht
allein die Hauptſtadt der Provinz oder des Departements gleichen Namens, ſondern
auch des ganzen franzöftfchen Afrika's, welche vom Meere aus geſehen auf eine Ent.
fernung von 2 bis 3 deutſchen Meilen ald eine große weißfchimmernde Maſſe von dreieckiger
Form erfcheint. Daher der Vergleich des Europäerd mit einem mit Grünem geſchmück⸗
ten Kreinebruch, während der Araber, viel poetijcher, fle einen in Smaragd und Saphir
eingefaßten Demant nennt. Bei größerer Annäherung ſtellt ſich die Mafle der weißen
Steinblöcke als flach bebachte, niedrige, weißbetündyte Häufer dar, über bie fchlanke
Minaretd emporragen, und die weißen Punkte an den Berggehängen formen fich zu
großen und kleinen Landhaͤuſern.
Das regelmäßige Dreied, daß die Stabt bildet, wird von fünf Thoren unter-
brochen, nämlich Dur dad Bab⸗el⸗Wed, d. 5. Thor des Waflers, durch das
Hafenthor oder Porte de France, dad Fiſcherthor, dad Bab-Azun, daß
feinen Namen einem jungen Ehalifen, Namens Azun, verdankt, der im Jahre 1522 auf
dem benachbarten Plage auf das Ungerechtefte bingerichtet wurde, und durch das
neue Thor, dur dad 1830 die Franzoſen in die eroberte Stadt einzogen. In
dem höchften weftlichen Winkel, deffen gegenüberliegende Seite dad Meer begrenzt, liegt
die Casbah oder Citadelle und eine Viertelmeile davon dad noch höher hinauf«
gebaute und die, Gegend beherrichende Fort de l’Empereur, deſſen Zerftörung im
Jahre 1830 die Einnahme Algierd entfchied. Die Stadt theilt fih in zwei Quar⸗
tiere, in daß europäifche und in dad maurtfche, die fi durch ihre von ein-
ander abweichende Bauart unterfcheiden und von denen das erflere außer Durch viele
Fleinere durch die drei Hauptſtraßen Bab-Azun, Babsel- Wed und de la Marine,
alle drei auf den 480 Fuß langen und 220 Fuß breiten Gouvernements⸗Plat
oder Blace Royale ausmüundend, durchſchnitten wird. Diefer mit Fontainen ge=
fhmüdte Platz, ein unregelmäßiged Funfeck bildend, das Forum des alten Icaflum,
das Herz des modernen Algiers, iſt deſſen fehönfte- Sierbe und der Sammelplag ber
Bevölkerung. Er bat ungemein viel Anziehendes für einen Fremden, und zwar weil
er bier Alles beifammen findet, was feinen Wünfchen zufagt, ſowohl bei Tag ald bet
Naht; dahin gehört befonders die herrliche Ausſicht am Tage über dad weite Meer
bin, bei Naht die kühlende Seeluft, die ihn bier anfächelt und bem Körper neues
Leben nach einem heißen Tage giebt, und endlich das Anfchauen der verſchiedenartigſten
Menſchen fo vieler Nationen, Meligionen, Karben und Trachten, die bier bunt durch⸗
einander ummbermandeln, wie auf einem Ball im Coſtume. Bon allen Ländern, ja
von allen Welttheilen Tommen Menſchen bier zufammen: vie in den greltften Karben
buntgefcehmädten Italienerinnen, die Spanierinnen mit den ſchwarzen Wantillen, die
Undalufterinnen mit den zierlichen Füßchen, die ſchlanken Bewohnerinnen der Inſel Mi-
norka, Franzoͤſinnen aller Klafien, jüdijche rauen mit ihren pyramidalifejen „ Sarmas“,
andere, bededt mit Schmuck, Sammet und Seide, fehr graziöfe Raurinnen, welche
Durch die vielen Kalten ihrer weiten Kleidung nicht8 von ſich bliden lafien, als das
Glühen ihrer Eohlichwarzen Augen, überfchattet von Augenbrauen, die fle fünftlich im
eine einzige verwandeln, dann die Bewohner Mahons mit den fpigen ſchwarzen Hüten,
bie maltefer Frauen mit den fchürzenäbnlichen ſchwarzſeidenen Mantilien, die Matrofen
1:74 Algier. (Stabt.)
aller Häfen in vollem Staat, Europäer aller Länder, Neger aller Schattirungen, Ara:
ber, Mauren, Kabylen, Syrier, Lande und See-Öffiziere, Soldaten, Beamte u. |. w.
Gegen Abend werben zahlreiche Stühle zur Bequemlichkeit der Promenirenden auöge
boten, und, erlaubt ed das Wetter, laſſen Wilitärmufifbanden die berrlichfien Stüde
hören, die der Fremde, nach Belieben, auch in den beiden großen an diefem Blake
liegenden Hotels, de Ta Negence uno de l'Orient, oder auch in den befuchtefen
Kaffeehäufern Algierd, de Ia Bourfe und d'Apollon, mit anhören kann. Laͤngs
der ganzen Oft» oder Meeresfeite dieſes Platzes zieht ſich eine fefte, mit zierlide
Steinbaluftrade verfehene Mauer bin, welche 80 Fuß Höhe bat und den Plat vom
Safen trennt. Wenige Schritte von dieſer Mauer entfernt, befindet fih die Reiter:
fatue des Herzogs von Orleans, mobellirtt von Marschetti und von Song
aus Bronce der in Algier eroberten Kanonen gegoffen. Der Prinz ift in der großem
Generals Lieutenants » Uniform dargeftellt, das Geflcht nad) der Stadt gewendet, die er
mit dem Degen gleihfam begrüßt. Das Piedeftal ift mit zwei bronzenen Basrelieft
gezlert; das gegen Norden ftellt die Einnahme der Citadelle von Antwerpen dar, das
gegen Süden den Durchgang des Pafles von Muzala; auf der Seite nach der Statt
lieft man: „L'armee et la population d’Algerie au Duc d’Orleans, Prince Royal.
1842.“ Die Süd- und Nordfeite des Platzes wird von großen modernen Häufen
begrenzt, die wie die Häufer der Hauptftraßen in ihrem unteren Stockwerke Bogm
gänge haben, eine Einrichtung, die in einem fo beißen Klima ald eine wahre Wohl
that angefehen werden muß, da Die Fußgänger ſowohl gegen die Einwirkung de
Sonnenftrahlen als gegen den oft beftig nieberfirömenden Negen gefchügt find. Im
Hintergrunde dieſer Arkaden öffnen fich elegante und reich ausgeflattete Kaufläden, in
welchen alle nur möglichen Waaren in größter Auswahl das Publicum zum Kauf
einladen. Die Weltfeite des Plapes nimmt dad Palais de la Djenina ein, dm
Die wenigen vergitterten Fenſter Dad Anfehen eines Gefängnifjes geben; dvieſer Palafl,
nad) dem in feinem Innern befindlihen Garten (Dienina) fo genannt, war die Wob-
nung aller Beherrfcher des berühmten Raubſtaates Algier. Er wurde im Jahre 1552
von Salah⸗Rals gebaut und von defien Nachfolgern bis zur Nacht, in welder da
Dei Ali den Sig der Regierung nach der Casbah verlegte, bewohnt. Diefes Gebäude, |
defien ganze Pracht felt Ianger Zeit verfchmunden, enthält jegt die Bureaur dei
Generalftabesd; einige weiße marmorne Säulen mit merkwürdig ausgehauene
Gapitälern find die einzigen nachgebliebenen Spuren früherer Pracht. Die furchtbare
Seuersbrunft, welche im Jahre 1844 in der Nacht vom 26. auf den 27. Juni in eine
Stunde ein ganzes Stadtviertel, dad aus lauter hölzernen Häufern beſtand, vermichtete,
bat auch einen großen Theil des Palaftes vermüftet.
In der Straße de la Marine findet man, vom Place Royale an gerechnet,
zuerft die Kaſerne Kemercier, die ihren Namen nach dem Ingenieure Oberflre
Lemercier erhalten bat, die Bank Algiers, urſprünglich beflimmt zur Aufnahme drr
Dffiziere des in der eben genannten Kaferne untergebrachten Militärs und die beiden
Mofcheen Diemmäa-Kebir und die in der Form eined Kreuzed. von einem eure
päifchen Architekten, einem algierifchen Sclaven, erbaute Djiemmän-Djedid. De
Façade der erfieren Möfchee beſteht aus einer Galerie von 14 faracenifchen Arkaden |
mit 9, Fuß Oeffnung eine jede, und ift von franzöflfchen Militärfträflingen mittels
der Säulen errichtet, Die von der Mofchee herſtammen, welche im Jahre 1671 Paſcha
Ismael auf dem jeßigen Gouvernementöplage erbaut hatte. Die andere Moſchee, an
ber. Ede ver Aue de la Marine und der Place Royale, die Hauptmofchee von allen
in Algier vorhandenen mufelmännifchen Tempeln, ſechszig an der Zahl, wurde 1858
im Innern veftaurirt und in heilen Farben mit Arabesken, Sprüchen aus dem Koran,
durch Stuffatur u. f. w. ausgeſchmückt. Cine nicht zu belle Beleuchtung, die durch
die theilweife mit Glas gedeckte Kuppel flattfindet, milvdert die greifen Farben. Yon
den beiden anderen in den Gouvernenentöplag ausmündenden Straßen enthält bie
Rue Bab⸗el⸗Wed, nah dem Thore gleichen Namens führend, vor dem die Fried:
böfe, das Hofpital des Dei, die Steinbrüche, die Dörfer Saint-Eugent,
Bugeaud u. f.m. liegen, die großartigen Gebäude der Milttärbronbäderei,
die des General-Serretariats, des Gerichtshofes und eine alte Moden,
Algier. (Stabt.) 238
die zu einer Eatholifchen Kirche umgeändert ifl. Außerhalb des Thores breitet
der Troglodyten⸗Platz fi aus, ein ungeheures Mandverfeld, Tängs der Küfte des
Meered gelegen, zwifchen dem Neuen Fort und den neuen Befefligungen, zwifchen
der alten Straße nach Blivab und der See. Diefer Plag mar früher ein großer
moslemitifcher Gottesader, in der Mitte deſſelben erhob ſich das Maufoleum der ſechs
Dei's, die an einem Tage zu Herrfchern auögerufen und an demfelben Tage, am 23.
Auguft 1732, maffafrirt wurden. Hier war ed, mo am 5. November 1839 der Herzog
von Orleans nach der Rückkehr von feiner großen Erpebition nach den „Eijenpforten"
feinen Soldaten ein glänzendes Feſt gab, und bier iſt auch der Hinrichtungsplak, auf
dem am 13. Februar 1843 die Guillotine ftatt des ſtets üblich -geweienen Datagan
zuerſt in Algier und fomit auch in ganz Afrika zur Anwendung kam. Der Play ftößt
an dad Fort der 24 Stunden, fo genannt, weil bie Engländer 1816 dad Yort
unter Lord Ermouth nur fo viele Stunden ime gehabt haben.
Die Straße Bab-Azun ift unftreitig die fehänfte Algierd und führt, in die
Vorſtadt gleihen Namens. Sie enthält Gebäude, deren Arditeftur Bewunderung
erregt. Die alte Janitſcharen⸗Kaſerne, Karatin genannt wegen der vielen Buben von
Drechölern, die fie umgeben, wurde anfangs in ein Civil- Hospital umgeftaltet,
dient aber jegt einem andern Zwede. Die Bacade des Gebäudes tft nach franzöfifchem
Gefchmad rveftaurirt, aber Das Innere, geräumig und Iuftig, hat nur wenige DBerände-
rungen erlitten, die in dad urfprüngliche Ausfehen nicht mefentlich eingegriffen haben.
Gegenüber diefem Gebäude liegt der alte Bagno der Chriſtenſklaven, der au
unter dem Namen „Löwenquartier“, weil bier mehrere diefer DBeftien gehalten
wurden, befannt ift. Unweit der früheren Kaferne iſt dad Lyceum, ebenfalls urſprüung⸗
li eine Ianitfcharen« Kaferne, die aber vollfommen den Anforderungen der großen
Unterrichtsanftalt genügt. Diefes große Gebäude ift mit einem Dboppelten Periſtyl
geichmüdt, wo ſich Weinreben an den Säulen und Bogen emporranken; ed enthält
Säle mit Porzellan in allen Farben bekleidet, die Licht und Kühlung vom Meere aus
empfangen, und bat eine Waflerleitung, die Wafler durch alle Räume des ganzen weit-
läuftigen Hauſes vertheilt. Nahe dem Thore Azun fhuf man, indem man einen Theil
des Gebirgsabhanges abtrug, einen freien Platz, auf welchem ſich jeht das im Jahre
1853 beendigte Theater ‚erhebt. Diefes Gebäude, das nach den Entwürfen der beinen
Architekten Ponfard und Chafferiau von dem „entrepreneur de travaux publics“,
Sarlin erbaut ift und dem Plage Brefion gegenüberliegt, hat eine freie Ausficht auf
den Hafen und foftete 820,000 Frs. Aus Stein und Eifen errichtet, erregt es durch
feine Iuftigen $ormen, feine über einander hinlaufenden Arkaden und Die reiche Ausſchmük⸗
fung feiner Façade eine allgemeine Bewunderung.
Die aus einer Reihe von Plägen, wie des Saramantes, de Bournou,
0'389 beſtehende Vorſtadt Bab-Azun enthält durchgängig europäifche Käufer
und hat den Vorzug, daß bei billigeren Wohnungen noch ein gefundes Klima berrfcht,
was fie ihrer freien Lage, welche den Zutritt der Seewinde begünftigt, zu verbanten
bat. Die Hauptflraßen find die des Aga, welche auf die Ebene von Muftapha. führt,
und. die von Isly, an deren Ende ſich der Pla gleichen Namens, mit der Statue des
Marſchalls Bugeaud geſchmückt, befindet. Auf diefem Pla wird jenen Morgen durch
Araber ein großer Markt gehalten; diefe bringen hierher Orangen, frifche und getrod«
nete Srüchte, Honig, Geflügel u. f. w., Alles in großer Menge. Die Vorſtadt Bab⸗
Azun iſt eine eigentliche europäifche Stadt und dad Entrepot eines großen Theild des
Handeld der Colonie. Viele Kaufleute haben bereits das alte Warineviertel: verlaflen,
um fich Hier anzufledeln, und in einigen Iahren, wenn die Hafen» und Kai- Bauten
ee vollendet fein werben, wird dieſe Vorſtadt nur aus Kaufläden und Magazinen
eſtehen.
Eine andere bemerkenswerthe Straße des europälfchen Quartiers iſt Die Rue de
Ehartres, an deren Ausgang der maurifche Bazar oder die Gallerie d'Or⸗
léans von befonderem Intereffe ift, ſowohl der darin aufgeftellten Landes⸗ und Kunft«
erzeugniffe halber, als auch zur Erlangung eines Genrebildes maurifchen Lebens und Trei⸗
bene. Diefe Galerie befteht aus einem mit Glas bebedten Bogengange, in veffen Mitte
fih ein großer runder Saal befindet; die Seitenwände find in vieredige Räume abgetheilt,
‘
N
—
34 Algier. (Stadt.)
deren Fußboden ungefähr 2 Fuß über dem Gange liegt und Die 10 Fuß im Geviert meſſen.
Der Fußboden, fo wie die halbe Höhe der Wände find mit fchön gearbeiteten Strohmatten
befleidet, auf welchen mit untergefchlagenen Beinen, mit echt orientalifcher Gravität eine
lange Pfeife rauchend, die maurifchen Meifter fiben, ihre Gefellen überwachen, die mit
Anfertigung allerhand nieblicher Gegenftände befchäftigt find. Der Bazar flößt an einm
Plag, deſſen Weftfeite Die Kathedrale und der Palaft des biöherigen General:
Gouverneurs einnehmen, während auf der Oftfeite der biſchöfliche Palaſt fd
erhebt. Die Kathedrale war die frühere Mofchee, welche den Namen Sidi⸗Ali⸗Feſſi
trug, fie war das reichite und elegantefte religiöfe Gebäude, deſſen Erbauung jedoch
nicht über das vorige Jahrhundert binaufreicht. Eine Infchrift auf der Südfeite nennt
das Jahr der Hedſchra 1210 d. 5. alfo 1795 bis 1796 n. Chr. ald das der Zeit ihn
Erbauung. Ihre Form ift die eines Parallelogrammd, das in der Mitte eine von via
großen Fenſtern erhellte Kuppel trägt. Leider ift die Umgeftaltung zur chriftlichen Kr
thedrale, bei der auch alle die. früheren Zierden der Inneren Ausſchmückung zu Grunde
gegangen, gänzlic, verfehlt, Indem man dem Außeren Bau eine der fonderbarften Ge—
falten gegeben, die in Feine der gewöhnlichen Formen des Bauſtyls paßt, und de
Façade mit einer breiten hoben Treppe Säulen wie an griechifchen Tempeln vorgefegt hat
Das ehemalige Haus Haſſan Paſchas, eines der reichften Mauren Algiers, war bis zu
der erwähnten Beränverung in der Berwaltung der Kolonie die Reſidenz des Ge—
neral⸗Gouverneurs der Negentichaft, ein Gebäude, das im Innern ſowohl wie
im Aeußern feinen maurifchen Typus unverändert beibehalten bat. Wie in allen mu
rifchen Häufern nimmt auch bier ein geräumiger, mit Säulengängen umgebener Hof bi
Mitte des Palaſtes ein. Don der Terraffe genießt man eine herrliche Ausſicht auf dat
Meer und Die malerifchen Umgebungen der Stadt. Außer diefen öffentliden Gebaͤuden
find noch das Hotel de ville, die Präfeetur und die proteftantifhe Kirde
zu erwähnen, die, mit Ausnahme der leßteren, binfichtlich ihrer Architectur, fo mie
inneren Einrichtung nichts Hervorragendes haben. Die proteftantifhe Kirche il
eines von den wenigen modernen Gebäuden, die dem Architecten Ehre machen; leitn
ift fle aber von beiden Seiten von höheren Käufern umgeben, wodurch ihr Ausfehm
ſehr beeinträchtigt wird. Der Stil dieſer Kirche iſt ernft und einfach, fie Bilder cin
laͤngliches Biere, ift bel, geräumig nnd voll Ebenmaß; fie bat ein ſchönes Portal
das aus vier mit Schnitzwerk verfehenen Säulen von tosfanifcher Ordnung befeht;
unter den Fronten lieft man: „Au Christ redempteur.” Das Innere ift ärmlih md
kahl, allein man muß bedenken, daß eine in Afrika von einer franzöſiſchen Tatholifchen
Colonie gebildete junge proteftantifche Gemeinde nicht viel Anfprüche machen darf. An
drei Seiten ift eine Galerie, die von Säulen getragen wird; Feine ordentlichen Sik
“ befinden fi darin, fondern nur elende Strohſtühle, der Altar fieht etwas vernachläfigt
aus; eine ſchoͤne Bibel, ein Geſchenk der frommen Herzogin von Orleans, iſt die ein
zige Zierde!
—
Aus dem Hafenthor gelangt man auf den das Fort de la Marine mit da
— —
Stadt verbindenden Damm, welcher feiner Länge nach durch 14 Fuß hohe mit Caktul
und Orangenbaͤumen beſetzte Terraffe in zwei Hälften getheilt wird, längs deren Sein
Wege angelegt find, von denen der rlördliche nach dem Palaſt des Contre- Ami:
rals und in dad Fort de la Marine, der fübliche hingegen dem Hafen entlang
auf den neuen Molo führt. Durch ein Thor, das unter dem Palaft des Ami
rald durchführt, gelangt man in das Wort de la Marine, welches die Zugang:
zum Hafen und zu dem norböftlihen Theile der Stadt beherrſcht. Im ihm befinde
ſich das Arfenalder Marine, das Hauptpulvermagazin und der Leudt:
tburm. Lebterer unter dem Namen Begnon d’Alger befannt, ift wie das burd
die heldenmüthige Vertheivigung Marlin de Vargas' fo berühmt gewordene ort, ein
Werk Ferdinand des Katholifchen. Diefer Thurm, ) deſſen Dreblicht bei hellem Wet
37/, deutſche Meilen weit fichtbar ift, erhebt fich 118 Fuß über den Meeresfpiegel un
’) Außer diefem Leuchthurme find auf dem Molo noch zwei vorhanden, von benen ber eine |
auf ber nördlichen Spike, der andere auf der fühlihen erbaut iſt. Der erfte, 35 Su hoch und =
Jahre 1850 errichtet, hat ein rothes Licht, ver andere, 25 Fuß hoch, ein grünes und wurbe 185
erbaut. Beide Leuchtfeuer find 4%, D. Min. weit fihtbar.
%
Algier. (Stadi.) 135
hat feit feiner Errichtung mancherlei Veränderungen erfahren, die Ießte im Jahre 1845,
wo derfelbe am 8. Mai durch die furchtbare Erploſion des Pulvermagazins theilmweife
zerfiört wurde. Dies fchredliche Ereigniß berührte nicht allein diefen Thurm, fondern
alle übrigen in der Nähe belegenen Gebäude, wie die Kaferne und den Palaft des
Admirals, defien Gemahlin nebft vielen hundert andern Perfonen bei dieſer Kataftrophe
ihren Untergang fanden. Die größere in diefem Magazine befindliche Bulverfanımer,
die, wenn fie ebenfall8 erplodirt wäre, vielleicht einen Theil der Stadt fortgerifien hätte,
blieb wie dutch ein Wunder unverfehrt.
Die kleinen Infeln ), welche früher, ohne unter einander verbunden zu fein, Der
Küfte vorlagen, wurden von Khair-ed⸗Din Barbarofia im Jahre 1519 durch den
oben erwähnten Damm mit der Stadt vereinigt, wodurch er den erften Grund zu dem
jegigen Hafen legte. Das Material zu diefem wichtigen Bau entnahm er den Ruinen
der am Kap Matifu gelegenen römifchen, wahrjcheinlich gegen da8 Jahr 730 nach der
Erbauung Roms oder 22 Jahre vor Chr. Geb. gegründeten Stadt Rusgonia, audı
Nusgania, Auftonium, Ruſtifia genannt, und verwandte zu dieſer ſchweren Arbeit mehr
wie 30,000 Ehriftenfflaven, von denen Hunderte theild den Strapazen, theild den
Miphandlungen, denen fie ausgeſetzt waren, erlagen. Haſſan Dei, welcher ihm in der
Regierung folgte, vervollfonmnete dieſes Werk noch mehr, indem er Batterieen anlegte,
welche einen Theil der Rhede beherrfchten, durch Verſenkung großer Kelsftüde die Zwi⸗
fhenräume der Infeln ausfüllte und den Bau in der Verlängerung berfelben nach Süden
vorfhob. Troß der darauf verfehwenbeten ungehbeuren Summen erlangte biefer Molo
im Ganzen nur eine Ränge von 420 (preuß.) Fuß, und die meiften Schiffe mußten auf
offener Rhede liegen bleiben, wo fle nur vor Süd⸗ und Südweſtwinden gefchüht waren.
Nach der Einnahme Algierd durch die Franzoſen trachteten Diefe einen großen Hafen
vor der Stadt zu fihaffen durch Aufwerfung von zwei Schußdämmen. Diefe beiden,
von denen Der eine eine Länge von 2230 Fuß, der andere eine von 3820 Yuß ein-
nehmen foll, trennen ein 1115 Buß breites Fahrwafler, zu einer vollkommen ruhigen.
Waſſerflaͤche von 9,136,680 Duadratfuß führend, welche zum großen Kriegs⸗ und
Handelöhafen dienen fol. Bid jegt iſt man indeſſen mit dieſen Arbeiten wenig vor⸗
gerückt, fo daß für's Erſte nur 50 Schiffe hinter den Schutzdämmen Plag finden. Es
iſt unflreitig wegen der Tiefe des Meeres ein Niefenwerk, indem Berge von Felsbloͤcken
erft ind Meer verfenkt werden müffen, um eine fichere Bafls für den Bau über dem
Waſſer zu erhalten, und eine folche Arbeit kann nur langfam vorrüden, befonderd wenn
nicht Die genügende Energie fie fördert. Die TotaleAusgabe ift auf 42 Millionen Fres.
veranschlagt, von denen im Jahre 1855 bereits 26 Millionen verausgabt waren.
Dad mauriſche Duartier giebt eine annähernde Vorftellung von dem, was
Algier einft war, indeflen finden nur wenige Europäer Vergnügen daran, die dunfeln
fteilen Straßen emporzuflimmen und fih in das bunte Gewühl der @ingebornen zu
mifchen, die mit wachfender Unruhe und mit eiferfüchtigen Augen das Ueberhand⸗
nehmen der Bremden beobachten. Died Ouartier gleicht mit feinen winfelreichen
Straßen und Engpäflen einem großen Labyrinthe, in dem Straßen von vier Fuß
Breite, von oft noch weniger, felten mehr, in ihren mannichfachen Srümmungen,
alles andere, nur Feine gerade Linie zeigen, für welche Die eingebornen Baumeifter
eine erklärte Abneigung gehabt zu haben fcheinen. Die Häufer haben von außen
feine Fenſter, wenn nicht etwa den einzeln angebrachten Auftlöchern diefer Name
gegeben werden fol; oft ragen die oberen Etagen der Häujer über die der ents
gegengefeßten Hiüuferreihe weit hinaus, zuweilen ftoßen fie, unten nur eben einen
Raum zum Durchgange Laffend, in der Mitte an einander, oder find fogar in einander
gebaut, um ihnen einen befferen Halt gegen Erdbeben zu geben, durch die Algier befon-
ders in älteren Zeiten gar häufig heimgefucht wurde und große Zerftörungen erlitt. An
vielen Stellen windet fich die Straße unter finfteren Bogengängen fort, in die nie ein
Sonnenftrahl dringt, daher fle auch ſtets friſch und Fühl bei der größten Gige bleiben.
Die Straßen find in Folge ihrer Enge unbefahrbar; e8 muß Alles auf Efeln herge⸗
bracht werden, und der Fußgaͤnger ift nicht felten in Berlegenheit, gertügenden Raum
’) Nach diefen Infeln hat Algier (arab. al gezalr — die Infeln) feinen Namen erhalten,
nn
-
" -
738 Algier. (Stabt.)
für feinen Körper zu finden, wenn ihm ein Zug dieſer beladenen Thiere begegnet,
Außerdem ift das Steafenpflafter ſehr holperig, voller Löcher und oft nimmt nod ein
Kloak die Mitte der Straße ein. Don der Straße Bab⸗el⸗Wed führen durch die
Straße der Casbah 497 Treppenftufen zu der Casſsbah, feit dem 8. September
1817 bis zur Einnahme Algierd die Nefldenz der Dei's. Dad Schloß, w welches 450
Fuß über dem Meereöfpiegel liegt, beberrfcht die ganze Stadt, jo wie einen Theil
ihrer Umgebung, wird jedoch von dem ſüdöſtlich von der Stadt fih auf einem Felſen
erhebenden Fort de ’Empereur dominirt. Die alte Reſidenz der Dei’s ift nur eine Zw
fammenhäufung von ineinander gebauten größern und kleinen Häufern auf einem un
ebenen Terrain, die nach und nach ſich zu einer allgemeinen Maſſe mit innern Berbin-
dungen gebildet haben, worin der Dei mit feinem ganzen Hofperjonal und dem Harem
von 500 Weibern refidirte. Die Galerieen und Säle des Erdgeſchofſſes des eigenw ,
lichen Balaftes find jeßt die Speifefäle der 1300 Mann flarfen Garnifon, die fchöne
Mofchee mit ihren eleganten Säulen, ihren Moſaiken und ihrer Kuppel dient ven
Artilleriften ald Schlafraum ꝛc. Hiftorifch merfwürdig ift der Empfangsfaal, in mel
chem der lebte Dei dem franzöftfchen Conful den berühmten coup d'eventail verfeßte.
Konnte der Barbar die Folgen feiner That überfehben, fo-mwar diefer Streich vielleicht
der klügſte feines Lebens; er Eoftete ihm einen Thron und gab ihm die Freiheit, denn
“ feit der Emeute im Jahre 1820 war er ein jämmerlicher Sclave in feinem eigenen
Kaufe und wagte während zehn Jahren die Casbah nicht zu verlaflen. Die Fran⸗
zofen fanden bei der Befignahme dieſes Reſidenzſchloſſes daſelbſt 1500 Kanonen, Pro:
viant für drei Jahre, einen Schag von 50 Millionen Frs. und Magazine mit allerlei
Waaren.
Südöſtlich erhebt ſich, wie ſchon erwähnt, dad Fort de l’Empereur, auch
das Fort Sultan Kaleſi genannt. Es verdankt feine Entſtehung und feinen
Namen einem deutfchen Kaiſer. Karl V. wollte ſich von bier aus zum Herrn der Statt
machen. Der damalige Beherrfcher von Algier, ein Mann, der feiner Zeit um mehrere
Jahrhunderte voraudgeeilt, erkannte die Zweckmaͤßigkeit eined die KHauptfladt im Zaum
haltenden detachirten Forts. Statt alſo das Werk Karl's V. zu zerſtoͤren, ließ er das⸗
ſelbe im Gegentheil in den Stand ſetzen, in welchem die Franzoſen es im Jahre 1830
vorfanden. Es iſt ein laͤngliches Viereck von ſechs Baſtionen, mit 40 Fuß hoher und
10 Fuß dicker, gemauerter Umfaſſung. ine Art Cavalier, der ein Reduit bildel,
ſichert die weſtliche Seite. In der Mitte der Plattform erhob ſich ein ſtarker, runder
Thurm. Das Fort war mit 120 Kanonen vom ſchwerſten Kaliber und einigen Wurf
geſchützen verſehen. Es ift einer der wichtigften Punkte in der Bertheidigungslinie der
Stadt, und die Branzofen unterliegen ed daher auch nicht, die Feſtungswerke, die ſchad⸗
haft geworben, jolider denn je wieder aufzuführtn.
Der Handel und Wandel Algiers erlangte feit einigen Jahren und erlangt
jeden Tag eine größere Wichtigkeit. Um eine Idee des biefigen Gefchäftslebens zu
geben, genügt ed anzuführen, daß man innerhalb der Stabt ungefähr 2500 Einwohner
zählt, die Gewerbefteuer entrichten und von denen mindeſtens 500 in die erfte Klaſſe
gerechnet werden. Bine große Zahl von Kaufleuten oder Banquiers hat ein vollfommen
prganifirtes Gefchäft mit einer meitverbreiteten Correſpondenz, und Comtoire mit mebt
oder weniger Buchhaltern. Die Zahl der conceffionirten Makler ift beträchtlich; mehrer
unter ihnen verſehen die Gefchäfte von Seemaklern und find beeidigte Dollmetjcher.
Zu erwähnen ift, daB Algier ein Handelögericht, eine Handelskammer, eine
Börfe, eine Bank und mehrere andere Geldinftitute befigt, fo wie jaͤhrlich
eine Meſſe hat, auf der es ungemein lebhaft zugeht. Im Hafen herrſcht ein
Treiben, von dem man ſich, wenn man nicht Zeuge deſſelben geweſen, keine Vorſtellung
machen kann. Algier iſt für die ganze Colonie und für die Städte im Innern das
Entrepot, das mit Allem verſehen iſt. Dieſes großartige Geſchaͤftsleben, das in keiner
. andern franzoͤſiſchen Kolonie Statt bat und nur mit dem von Marſeille, Borbeam,
Nantes, Rouen oder von Havre verglichen werben Tann, war auch die Veranlaflung,
daß man die Handeldoperationen regulirte durch die Gründung einer Börſe in bear
ganzen Bedeutung des Wortes, indem die frühere, geraume Zeit in ver Passage de
la Bourse abgehaltene, weder ein Parket hatte, noch beeibigte Makler befaß.
En Algier. (Stabt.) 731
Algier beflgt eine bedeutende Menge öffentlicher Wagen, mindeflens 200
an der Zahl, die alle auf der Polizei einregiftrirt find, befonderd eine Art Omnibus
von 6 bis 10 Sitzen, welche vom frühen Morgen bi fpät in die Nacht hinein befchäftigt
find. Die größeren Wagen werden meiſtens mit großen fpanifchen Maulthieren oder
fpanifchen Pferden befpannt, die leichteren aber, wie Kalefchen, Berlinen u. f. w., Die
man auch Touren- und Stundenmweife miethen Fann, mit Eleinen arabifchen mageren
Pferden, faft Iauter Schimmel, welche eine and Unglaubliche grenzende Ausdauer haben
troß der fbärlichen Nation, die ihnen gereicht wird. Poſten gehen täglih nach allen
Hauptorten der Colonie ab, und Baretboote und Dampfer nach den gröfern Kü-
ſtenplaͤtzen derfelben und nad dem Mutterlande. Kür den renden ift in jeder Hin-
ftcht geforgt. Als Hotels erfter Klaffe find das auf das Elegantefle eingerichtete
Hotel de la Regence, das Hotel de l'Orient und das Hotel du Nord
zu erwähnen. Als Hotel garni ift das Hotel’de la Pofte in der Straße Doria
und dad Hotel d'Italie in der Rue de la Revolution zu nennen.
Der kaiſerliche Gerichtshof hält einmal in der Woche Sigungen für Civil⸗
Hagen und zweimal für Griminalfachen ab, und der Gerichtshof erfter Inflanz,
in drei Kammern zerfallend, an mehreren Tagen felbft zweimal. Das Handeldge-
richt tritt an zwei Tagen in jeder Woche zur Beratbung und Entfcheidung zufammen
und dad Friedendgericht hält jeden Tag Sigungen. Die Kadis, die nad einer
Beflimmung der neueren Zeit mit Den Muphtis den Medjles oder den mufel-
männifhen Gerichtshof bilben, find jeden Tag zur Annahme von Klagen bereit;
eben fo hält der Mehakma der Amine oder Gelehrten, welcher die Procefie der Mu-
bammebdaner, die in der Stadt Algier felbft nicht wohnen, zu erledigen bat, jeden
Tag von 10 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags Sitzung. Was die Central:
polizei betrifft, fo ftehen den Commiſſarien eines jeden Staptvierteld diefelben Be⸗
fugniffe zu, wie den Polizeicommiffarien im Mutterlande
Ein GRuptvergnügen der einheimifchen Bevölkerung befteht in Kaffeehduſern
und Bädern, die fich in faft allen Straßen in großer Menge, mehr oder weniger
ſchmutzig, mehr oder weniger luxuriös ausgeſtattet, vorfinden, ſich zu zerftreuen und zu
erftifchen, weniger da8 Theater, von denen Algier zwei beſitzt, zu befuchen. In:
dem einem, das den pomphaften Titel „Theätre Imperial" führt, giebt man
große und komiſche Opern, Dramen, Quftfpiele, Vaudevilles und felbft Ballets. Außer
den beiden Schaufpielhäufern tft noch zum Vergnügen der europäifchen Bevölkerung
ein fogenanntes „ Cafesconcert" auf dem Gouvernementöplage liegend, vorhanden
und zwei „ Eafes hantantd”, von denen das eine in der Paffage de la Bourfe,
dad andere in der Straße Bab-Azun fich befindet, und welche Die mannigfaltigfte Un=
terbaltung barbieten.
Algier befist 5 Buhhandlangen, — in der der Gebrüder Dubos, befon-
derö aber in der von Baftive, find mehrere wiffenfchaftliche Werke erichienen —, 4
Drudereien, 4 Steindrudereien und 5 Papierbandlungen. Bon feiner Preffe
find zuerft dad „Bulletin officiel des actes du Gouvernement“ und der „Woniteur
Algerien” zu erwähnen. Erſteres erfcheint von Zeit zu Zeit, Ießterer, die offlcielle
Zeitung der Colonie, ſechs Mal in jedem Monat. Der „Mobacher“, ein frangöftich-
arabiſches Journal, das in beiden Sprachen erfcheint, wird alle vierzehn Tage aus—
gegeben und fteht unter der Leitung des Bureaus der arabifchen Angelegenheiten. Der
„Akhbar“ erfcheint dreimal in der Woche und die Sammlung algierifcher Nechts-
fenntniß (Recueil de jurisprudence algerienne), von einem Mdvofaten redigirt,
alle Monate. Zu erwähnen jind noch das „Bulletin ve Port”, das täglich den
Safenverfehr, d. b. den Zu- und Abgang von Schiffen, und die Ein- und Ausfuhr
mittheilt, und die „landwirthſchaftliche und induftrielle Zeitung”, die von einem Deut-
Idien, Menner mit Namen, in deutfcher Sprache herausgegeben wird. Vom Novem-
ber 1858 an erfcheint noch eine Zeitung, der man den Namen „L'Algoͤrie nouvelle*
gegeben bat, und Die den Ideen des Prinzenminifterd in Bezug auf Colonifation und_
Verwaltung des Landes bei eBevölkerung Algierd Eingang verfchaffen fol.
Außer der neu gegründisen uns theilweiſe noch im Entſtehen begsiffenm Aka⸗
demie bat Algier an dffentlihen Uinterrichtäanftalten das Lyceum, meb-
Wagener, Staats u, Geſellſch.⸗Lex. 1. 47
736 Algier. (Stadt.)
für feinen Körper zu finden, wenn ihm ein Zug dieſer belabenen Thiere begegnet.
Außerbem ift das Straßenpflafter ſehr holperig, voller Löcher und oft nimmt nod ein
Kloaf die Mitte der Straße ein. Von der Straße Bab⸗el⸗Wed führen durch bie
Straße der Casbah 497 Treppenftufen zu der Casbah, feit dem 8. September
1817 bis zur Einnahme Algier die Reſidenz der Dei's. Das Schloß, welches 450
Fuß über dem Meereöfpiegel liegt, beberrfcht die ganze Stadt, jo wie einen Theil
ihrer Umgebung, wird jedoch von dem füddftlich yon der Stabt fich auf einem Felſen
erhebenden Fort de ’Empereur dominirt. Die alte Reſidenz der Dei's ift'nur eine Zu
fammenhäufung von ineinander gebauten größern und Eleinen Häufern auf einem un
ebenen Terrain, die nach und nach fich zu einer allgemeinen Maſſe mit innern Berbin-
dungen gebildet haben, worin der Dei mit feinem ganzen Hofperjonal und dem Haren
von 500 Weibern refidirte. Die Galerieen und Säle des Erdgeſchoſſes des eigen _
lichen Palaftes find jeßt die Speifefäle der 1300 Mann flarfen Garnifon, die jchöne
Mofchee mit ihren eleganten Säulen, ihren Moſaiken und ihrer Kuppel dient den
Artilleriften als Schlafraum ꝛc. Hiftorifch merfwürdig ift der Empfangsfaal, in web
chem ber letzte Dei dem franzöfifchen Conſul den berühmten coup d’eventail verfegte.
Konnte der Barbar die Kolgen feiner That überſehen, ſo war dieſer Streich vielleicht
der Elügfte feined Lebens; er Eoftete ihm einen Thron und gab ihm die Freiheit, denn
“ feit der Emeute im Jahre 1820 mar er ein jämmerlicher Sclave in feinem eigenen
Haufe und wagte während zehn Jahren die Casbah nicht zu verlaſſen. Die Fran—
zoſen fanden bei der Beſitznahme dieſes Reſidenzſchloſſes daſelbſt 1500 Kanonen, Pro-
Fu für drei Jahre, einen Schag von 50 Rillionen Frs. und Magazine mit allerlei
aaren.
Süpöftli erhebt fi, wie ſchon erwähnt, dad Hort de l'Empéreur, au
dad Fort Sultan Kalefi genannt. ES verdankt feine Entſtehung und feinen
Namen einem bdeutfchen Kaifer. Karl V. wollte ſich von bier aus zum Herren der Stadt
machen. Der damalige Beherrfcher von Algier, ein Mann, der feiner Zeit um mehrer
Jahrhunderte vorausgeeilt, erfannte Die Zweckmaͤßigkeit eined die Hauptflabt im Zaum
haltenden detachirten Forts. Statt alfo dad Werk Karl's V. zu zerflören, ließ er das⸗
felbe im Gegentheil in den Stand fegen, in welchem die Sranzofen ed im Jahre 1830
vorfanden. Es ift ein längliches Biere von ſechs Baftionen, mit AU Fuß Hoher und
10 Fuß Dider, gemauerter Umfaſſung. ine Art Gavalier, der ein Reduit bildet,
ficdert die mweftliche Seite. In der Mitte der Plattform erhob fih ein flarfer, runder
Thurm. Das Fort war mit 120 Kanonen vom fehwerften Kaliber und einigen Wurf
geſchützen verſehen. Es ift einer der wichtigften Punkte in der Vertheidigungslinie der
Stadt, und die Franzoſen unterließen ed daher auch nicht, Die Feſtungswerke, die ſchad⸗
haft geworden, jolider denn je wieder aufzuführtn.
Der Handel und Wandel Algierd erlangte feit einigen Jahren und erlangt
jeden Tag eine größere Wichtigkeit. Um eine Idee des biefigen Geſchaͤftslebens zu
geben, genügt ed anzuführen, daß man innerhalb der Stadt ungefähr 2500 Einwohner
zählt, die Gewerbefteuer entrichten und bon denen mindeſtens 500 in die erfte Klaſſe
gerechnet werden. Cine große Zahl von Kaufleuten oder Banquiers hat ein vollfommen
organiſirtes Gefchäft mit einer weitverbreiteten Gorrefpondenz, und &omtoire mit meht
oder weniger Buchhaltern. Die Zahl der conceffionirten Makler ift beträchtlich; mehrere
unter ihnen verfehen die Gefchäfte von Seemaklern und find beeidigte Dollmetjcer.
Zu erwähnen ift, Daß Algier ein Handelsgericht, eine Handeldfanmer, eine
Börfe, eine Bank und mehrere andere Geldinftitute befist, jo wie jaͤhrlich
eine Meſſe bat, auf der es ungemein lebhaft zugeht. Im Hafen berricht ein
Treiben, von dem man fich, wenn man nicht Zeuge deflelben geweſen, keine Vorftellung
machen Fann. Algier ift für die ganze Colonie und für die Städte im Innern Das
Entrepot, das mit Allen verfehen iſt. Diefed großartige Gefchäftäleben, das in Feiner
. andern franzöflichen Kolonie Statt hat und nur mit dem von Marfeille, Vordeam,
Nantes, Rouen oder von Havre verglichen werden kann, war auch die Beranlaflung,
daß man die Handeldoperationen regulirte Durch Die Gründung einer Börſe in ber
ganzen Bedeutung ded Wortes, indem die frühere, geraume Zeit in der Passage de
la Bourse abgehaltene, weder ein Parket hatte, noch beeidigte Makler befaß.
| j | Algier. (Stadi.) 731
Algier beftst eine bedeutende Menge öffentlicher Wagen, mindeftens 200
an der Zahl, die alle auf der Polizei einregiftrirt find, befonderd eine Art Omnibus
von 6 bis 10 Sitzen, melche vom frühen Morgen bis fpät in die Nacht hinein befchäftigt
find. Die größeren Wagen werben meiftens mit großen fpanifchen Baulthieren oder
fpanifchen Pferden befpannt, Die leichteren aber, wie Kalefchen, Berlinen u. f. w., die
man auch Touren- und Stundenmweife miethen kann, mit Fleinen arabifchen mageren
Pferden, faft lauter Schimmel, welche eine and Unglaubliche grenzende Ausdauer haben
troß der fpärlichen Nation, die ihnen gereicht wird. Poſten geben täglich nach allen
Hauptorten der Eolonie ab, und Packetboote und Dampfer nach den größern Kü-
ftenpläßen derfelben und nach dem Mutterlande. Für den Fremden ift in jeder Hin-
jicht geſorgt. Als Hotels erfter Klaſſe find das auf das Elegantefle eingerichtete
Hotel de la Negence, das Hotel de Orient und dad Hotel du Nord
zu erwähnen. Als Hotel garni ift dad Hotel’de la Pofte in der Straße Doria
und das Hotel d'Italie in ver Aue de la Revolution zu nennen.
Der Faiferlige Gerichtshof hält einmal in der Woche Sikungen für Civil⸗
Hagen und zweimal für Griminalfachen ab, und der Gerichtshof erfter Inftanz,
in drei Kammern zerfallend, an mehreren Tagen felbft zweimal. Dad Handeldge-
richt tritt an zwei Tagen in jeder Woche zur Berathung und Entfcheidung zufammen
und Das Friedensgericht hält jeden Tag Sikungen. Die Kadis, die nach einer
Beflimmung der neueren Zeit mit Den Muphtis den Medfles oder den mufel-
männifhen Gerichtshof bilden, find jeden Tag zur Annahme von Klagen bereit;
eben fo hält der Mehakma der Amine oder Gelehrten, welcher Die Proceffe der Mus
bammedaner, die’ in der Stadt Algier felbft nicht wohnen, zu erledigen bat, jeden
Tag von 10 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags Situng Was die Gentral-
polizei betrifft, fo ftehen den Commiſſarien eines jeden Stadtviertels dieſelben Be⸗
fugniſſe zu, wie den Polizeicommiſſarien im Mutterlande.
Ein Huptvergrügen der einbeimifchen Bevölferung beftehbt in Kaffeehaͤuſern
und Bädern, die ſich in faft allen Straßen in großer Menge, mehr oder mweniger
ſchmutzig, mebr oder weniger luxuriös auögeftattet, vorfinden, ſich zu zerftreuen und zu
erfrifchen, weniger da8 Theater, von denen Algier zwei beftgt, zu befuchen. In:
dem einem, das den pomphaften Titel „Theätre Imperial" führt, giebt man
große und komiſche Opern, Dramen, Luftfpiele, Vaudevilles und felbft Ballets. Außer
den beiden Schaufpielhäufern ift noch zum Vergnügen der europäifchen Bevölkerung
ein fogenanntes , Café-concert“ auf den Gouvernementsplatze liegend, vorhanden
und zwei „ Cafes chantants“, von denen daß eine in der Pafjage de la Bourie,
das andere in der Straße Bab-Azun fich befindet, und welche die mannigfaltigfte Un=
terhaltung darbieten.
Mogier befist 5 Buchhandlungen, — in der der Gebrüder Dubos, befon-
ders aber in der von Baſtide, find mehrere wiflenfchaftliche Werke erfchienen —, 4
Drudereien, 4 Steindrudereien und 5 Papierbandlungen. Bon feiner Prefie
find zuerft dad „Bulletin officiel des actes du Gouvernement“ und der „Moniteur
Algerien” zu erwähnen. Erſteres erfcheint von Zeit zu Zeit, letzterer, bie officielle
Zeitung der Colonie, ſechs Mal in jedem Monat. Der „Mobacher”, ein franzdftfch-
arabifches Journal, das in beiden Sprachen erfcheint, wird alle vierzehn Tage aus—
gegeben und fteht unter der Leitung des Bureaus der arabifchen Angelegenheiten. Der
„Akhbar“ erfcheint dreimal in der Woche und die Sammlung algierifcher Rechts⸗
fenntniß (Recueil de jurisprudence algerienne), von einem Adookaten rebigirt,
alle Monate. Zu erwähnen jind noch dad „Bulletin ve Port”, das täglich den
Hafenverkehr, d. h. den Zu= und Abgang von Schiffen, und die Ein- und Ausfuhr
mittheilt, und Die „lanbwirtbfchaftliche und induftrielle Zeitung”, die von einem Deute
fyen, Renner mit Namen, in deutfcher Sprache berauögegeben wird. Vom Novem-
ber 1858 an erfiheint noch eine Zeitung, der man den Namen „RP Algerie nouvelle*
gegeben bat, und Die den Ideen des Prinzenminifters in Bezug auf Colonifation und.
Verwaltung des Landes bei der Bevölkerung Algierd Cingang verſchaffen foll.
Außer der neu gegründeten und theilmeife noch im Entftehen begsiffenn Aka⸗
demie bat Algier an öffentlichen Unterrichtsanftalten das Lyceum, meh⸗
Wagener, Staats u. Geſellſch⸗Lex. 1. 47
’
Lu
738 | Algier. (Stadt.)
rere franzöflfche, eine ifraelitifche und eine arabiihe Schule, und zwei Seminare,
die in der Stadt Algier felbit fich nicht befinden, aber in diefer fo nahen Orten,
daß man fie unter ihren IUnterrichtöanftalten anführen muß. Dad große Seminar
‚in dem reizenden, etwa 11, deutſche MI. entfernten Kuba, wird von den P. P. La—
zariften ') geleitet, da8 Fleine Seminar, in dem nieblichften und hübſcheſten Derfe
der ganzen Colonie, in der Sommerrefldenz des jetzigen Biſchofs, in dem weniger
wie eine halbe Meile entfernten Saint» Eugene, fteht unter dem Bifchofe felbft um
hat eine große Zahl Schüler. Zu erwähnen ift noch die Unterrihtsanftalt der
Freres de la Doctrine retienne, die der Schweflern de Saint- Bin:
cent de Paul, im Klofter Miſericorde, und die der Dames du Bon-Paftenr,
die, wie ebenfalld Die Schweftern von Saint- Vincent, eine Kleinfinderbemahr:
anftalt leiten. Die Damedreligieufespu Sacre-Eveur, im nahen Muſtapha,
ftehen in einen ftattlichen Gebäude einer Mufteranftalt in jeder Hinſicht vor, in
die man feine Töchter, der fchönen Umgebungen und der gefunden Luft wegen, vor:
zugsweiſe gern aufnehmen läßt. -—
_ In dem fchönften maurifchen Haufe Algierd, nur aus Marmor erbaut, mit Bild⸗
hauerarbeit reichlich verziert und mit herrlichen Säulen, in der Aue des Lothophage,
unmittelbar au Meere, der Staatspruderei gegenüber, bat man eine Bibliothek
und dad Mufeum angelegt. Man begann mit der Gründung der Bibliothek im Jahie
1835, jedoch wurde fie erft 1838 förmlich eingerichtet, nachdem ihr von den veridhie
denen Minifterien Werke zum Gefchent gemacht worden waren, zu Denen fich die von
dem Bibliothekar Berbrugger gefammelten Manuferipte gefellten. Im Jahre 1846 be—⸗
faß die Bibliothet 1473 gebrudte Bände und 687 Bände Manuferipte, wobei jevot
zu bemerfen: ift, daß nach der Sitte der Araber ſtets mehrere Werke in einem Band
vereinigt find, fo daß jle 1250 verfchienene Werke enthalten. Bon diefen bebankeln
450 tbeologifche Gegenftände, 200 die arabifche Gefeßgebung (Kommentare des Koran)
und 600 die arabifche Sprache. Im Iahre 1854 belief ſich die Zahl dor Manuſctipu
in Folge der unermüdlichen Bemühungen des gelehrten Bibliothefard auf 800 Bände.
Den Hauptreichthum ded Muſeums, deſſen naturhiftorifhe Sammlungen wenig Inter:
eife darbieten, bilden Alterthümer, von denen die meiften einen bedeutenden Werth haben
und einige fich durch ihre Schönheit bemerkbar machen. Eine befondere Auszeichnun
verdienen: ein Badeſtuhl (sella balnearis) von weißem Marmor; ein Sarkophaz
nebft Deckel aus demfelben Material, der zur Auheftätte eined zehn bis zwoölfjährign |
Kindes gedient zu haben ſcheint und deſſen Aeußeres mit ſchönen Skulpturen gejchmüd:
ift, worunter fi zweimal das Portrait ded Kindes, von trauernden Genien umgeben,
befindet; zwei Basreliefd, zwei mit der Toga bekleidete Männer darſtellend, vor
1) Im Jahre 1648 hatte der heilige Bincens de Paul, felbft in die tunefifhe Sklaverei ge
tathen, die Xeiden, denen die Gefangenen der algieriſchen Piraten ausgefegt waren, kennen gel
Er erhielt zur Erleichterung der Lage biefer Unglüdlihen von Ludwig XIII. die Summe ve
10,000 Fre. um in Algier vier Prieſter der Congregation von Saint⸗Lazare, deren Stifter er wi
anftellen zu können. Die Nachfolger biefer einem fo edlen Zwecke fid, widmenden Männer warc
bis 1830 unausgefegt thätig in ihrem fchönen Berufe, und während der erften Jahre der Eroberns:
Algiers wurden ihre Predigten in ihrer Heinen Kapelle in der Rue de "Etat Major ungemein far
beſucht. Schon vor den P. P. Lazariften glängte inmitten des Elendes der Ghriftenfelavere du
fromme Wohlthätigfeit der ſpaniſchen Nation und verfchaffte Troſt ohne Unterſchied der Sprader
und Geburtsländer. Die P. P. Trinitarier errichteten einige Kapellen, von weldyen die erfle mi
der Zeit das fpanifche Hofpital wurde, dieſes befand fih in der Straße Bab⸗Azun. In die
Kapelle gab man dem Kranten fo viel geiftlidhe und zeitliche Hülfe, als der Betrag der eingehent:
Almoſen erlaubte, bis ac der Vereinigung aller ähnlihen Anftalten zu biefer einzigen die Kit:
und die Bequemlicjleiten fd) vermehrten. Der Stifter war der B. Sebaftian del Puerto aus ME
unbeſchuhten Trinitarierflofter von Burgos, ein eifriger Losfaufer der SHaven. Als er im Jah:
1546 zum erften Male nad) Algier Fam, kaufte er 200 Sclaven los, und von dem Elend der Uern
gen durchdrungen, fammelte er von Neuen Almofen und ftiftete im Jahre 1551 das Spital. %
der Umgebung Karl’s V. lebend, ber ihn zun Rathe (consejero) ernannt hatte, fell er bei &
legenheit der vorhabenven Belagerung von Algier ben Shifbrud, der Flotte vorausgefagt haber
et ftarb voll von Jahren und Berdienften im Jahre 1556. Das Hofpital wurde 1612 faft ga
neu aufgebaut durch die P. P. — Monroyo, Johann Aquila und Johann Palacios; int:
Anftalt nahm man alle kranken Chriſten auf, die erkrankten Weiber erhielten Arzneien und wurde
von einem Arzt befucht, aud) verfaufte man den Türken Arzneien, deren Ertrag die Einkünfte de
Hofpitale vermehrte. "
Algorithmus. A, Paſcha von Janina. 1739
denen ein jeder Weintrauben in der Hand hält, Theile mehrerer Statuen, wahre -
Meifterftüce in weißen Marmor; herrlihe Moſaiken, Ueberbleibfel von Berzterun-
gen, Infchriften, phoenififhen Idolen u. f.w. Den wichtigfien Gegenftand,
der eriftirt, um den Beweis zu liefern, daß Algler an Stelle des alten Icoſtum fteht, ift
troß der eifrigen Bemühungen des Conſervators und Bibliothekars Berbrugger noch nicht
gelungen, dem Muſeum einzuverleiben. Es iſt dies ein großer Grabſtein mit einer latei⸗
niſchen Inſchrift, der lange Zeit einem armen Nagelſchmied zur Unterlage ſeines Amboſſes
diente, bis er von den Europäern weggenommen, dort, wo die beiden Straßen du Caftan
und Bab⸗Azun zufammentreffen, in die Ecke eines Hauſes eingemauert wurde. Ueber dieſem
Steine befindet fich eine Eleine Tafel der Feuerverficherungsgefellfhaft „La Paternelle*,
und neben demſelben die fombolifchen Schlangen eines Apothekers. Eine Hebeamme,
die, wie es feheint, mehr Sorge für die Erbdaltung der kommenden Generationen, als
für die Confervation der Alterthümer trägt, hat die Haken, woran ihr Schild hängt,
ruͤckſichtslos in dieſe Reliquie befeftigt.
Algorithmus. Dieſer Ausdruck bezeichnet gemeinhin eine Rechnungsregel, auch
wird zuweilen jede Vorſchrift mit dieſem Namen belegt, welche durch Zuſammenſtellung
der betreffenden Formeln zu dieſem oder jenem Behufe eine gewiſſe Reihenfolge von
Rechnungs operationen anordnet.
Alguacil (vom arab. al ghazil, der Vollſtrecker), Name ſpaniſcher Unterbeamten,
Gerichts- und auch Polizeidiener. Entſprechend der alten einfachen und freiheitlichen
Berfaffungsanlage des Landes, in der das germanifche Element zu Tage tritt, war der
A. zunächft überall Vollſtrecker des obrigfeitlichen Willeng, ob ledterer von einem reinen
Berwaltungsförper oder von einem auch mit richterlichen Yunctionen bekleideten aus⸗
ging. Auch die Inquifltionen und die Ritter-Orden hatten ihre U. Gegenwärtig ver-
fteht man unter U. wie unter Alcalde (f. dieſ. Art.) faft nur noch den gerichtlichen Un⸗
terbeamten, Gerichtsdiener, Executor. Doch bat fich dort, wo altfreied Städteleben in
Spanien noch gewahrt wird, das alte Anjehen des A., das dort auch wohl ein erb⸗
liches Amt iſt, erhalten.
Alhambra ſ. Mauriſcher Styl
Ai, Paſcha von Janina 41822), - geboren zu Tebelen in Albanien,
Sohn einer zum Muhamedanismus übergetretenen Klephthenfamilie, die ſchon feit laͤn⸗
gerer Zeit im Befig der Stadt und des Gebiets von Tebelen war. Bon Ehrgeiz ges
trieben und menig um Mittel zur Erreichung feiner Zmede verlegen, nahm er frei-
willig den Auftrag an, die Todesftrafe, die der Sultan gegen feinen Schwiegervater,
den Pafcha von Delvino, verhängt Hatte, zu vollftreden. Zur Belohnung warb er
zum Stellvertreter des Pafcha von Numelien, bald darauf zum Paſcha von Trifala in
Ihefjalien ernannt, mit der befonderen Aufgabe, für die Sicherheit der Straßen zu
forgen. Durch einen plöglichen Ueberfall bemächtigte er fich indeſſen des Paſchaliks
Janina, und der Sultan vermochte nicht Andered zu thun, ald den Berwegenen in dieſer
Würde (1788) zu beftätigen. Dadurch nur noch Fühner gemacht, riß er Dad ganze
alte Epirus und. das eigentliche Griechenland an ſich. Jetzt begann der fcharfiin-
nige Hann bereit8 europäifche - Kombinationen zu erproben. Die Franzoſen hatten
ih damals in Illyrien feitgefet, und fogleich trat er niit ihnen in Verbindung; doch
als fie feinen geheimen Planen nicht nach Wunfch entfprachen, Tieß er fie ohne Beden⸗
fen im Stich und wußte zur Belohnung dafür vom Sultan die Würde eines Vice»
fönigd von ganz Numelien zu erhalten. Er gedachte nun wirklich einen Thron
zu gründen, fammelte ungeheure Schäge, übte eine ftarfe Truppenmacht ein und wußte
jeinen Sühnen die wichtigften Stellen im türfifchen Reiche zu verfchaffen. Das Mif-
trauen gegen ihn Fonnte in Konftantinopel nicht höher fleigen; er entjchloß fich deshalb
kurz, durch Ermordung des mächtigften Feindes, den er dort hatte, des Pafcha-Bel,
dad ihn bedrohende Ungewitter abzuwenden. Doch mißlang ſein Anſchlag, und er
ward deswegen zum Tode verurtheilt. Jetzt rief indeß Ali Paſcha, mit einem Schlag
einen lange vorbereiteten, aber noch nicht reifen Plan auszuführen entfchloffen, alle
riechen zu den Waffen, fich felbft auf feine griechifche Abftammung berufend und
feinem DBaterlande die Unabhängigkeit in Ausficht ftellend. Der Krieg begann, ein
Guerillakrieg von mehreren Jahren, ohne große Schläge und nur dadurch zu beendi⸗
47*
- N - n
140 . Alibi.
gen, daß der Paſcha in und mit ſeiner Feſtung Janina den Türken anheimfiel. Doch
er bielt ſich vortrefflich, und Kurſchid Paſcha, der ihn belagerte, konnte ſich ſeiner nur
durch Meuchelmord (5. Febr. 1822) in einer Unterredung, die er ſich von ihm ausge—
beten hatte, entledigen. Ali Paſcha gehört zu den begabteſten Männern des ſlawiſch⸗
griechifchen Miſchvolkes, und unter den neueren Feinden und Erfchütterern des türfi-
ſchen Meiches fteht er oben an. In den albanefifchen Schluchten und Bergen ift fein
Berfuch nicht vergefien, und vielleicht ift der Tag nicht fern, wo derſelbe mit größerem
Glück wiederholt wird. (S. auch den Art. Albanien.) Ausführlicheres über A. finbei
man in der Vie d’Ali Pacha de M. de Beauchamp. Paris 1822, und in der Histoire
de la Regeneration de la Grece de Pouquerille. 4. vol. 1824.
Alibi (alibi Tat. — anderswo) nennt man im Criminal-Proceß die Abweſenheit
vom Ort einer ftrafbaren Handlung zur Zeit als dieſelbe begangen worden, fofern der
Angefchuldigte dieſe Abweſenheit zum Gegenftand feines Entlaftungsbeweifed macht. Der
Beweiß des Alibi ift von großer praftifcher Bedeutung, jedoch nur für eine gewiſſe
Art von Ballen. — Einmal ift er nur fo weit verwendbar, ald der Vorgang, weldyer
den Gegenftand der Anſchuldigung bildet, objectiv feftgeftellt und in Hinficht auf Raum
und Zeit beflimnit ift; das „Wann”? und „Wo”? der That muß feftftehen, wenn dem
Angefehuldigten der Beweis möglich fein fol, Daß er zu derfelben Zeit anderswo
gewefen fei. Wegen dieſer wejentlichen Borausfegung ift der Alibibeweid in vielen
Fällen unaudführbar und findet bei gewiffen Arten von Vergehen gar feine, Dagegen
die haͤufigſte Anwendung in folcden Fällen, wo der objective Thatbeftand des Ver—⸗
brechend auf eine beflimmte Zeit und einen beflimmten Ort der Verübung deutlich
binweift, wie Died bei Brandfliftung, Mord, Einbruch und anderen mit Gewalttbätig-
feit und Zerſtörung verbundenen Verbrechen in der Hegel ftattfindet. — Andererfeite
müffen die für die Schuld einer beftimmten Perſon angebrachten Beweiſe eine gewiſſe
Möglichkeit der Nichtſchuld — noch außer der allgemeinen Trüglichfeit aller Bes
weismittel — offen laffen. Der auf frifcher That ergriffene Verbrecher kann jein
Alibi nicht beweifen, und überhaupt ift dieſer auf einem Umwege zu führende Beweis
der Nichtfehuld in dem Grade unanwendbar, als die Anfchuldigung durch directe Be⸗
weismittel unterftügt wird.
Daß eigentliche Gebiet des Alibibeweifes bleiben Diejenigen Fälle, wo bei objectivem
Feftftehen der That ver fubjective Thatbeſtand durch Indicien bewiefen werden foll
Hier, wo durch dad Zufammenftellen einzelner Thatſachen, deren jede nur mit mehr
oder meniger Wahrfcheinlichkeit auf die Thäterfchaft des Angefchuldigten hindeutet, zu⸗
gleidy aber ein Fleinered oder größeres Held anderer Möglichkeiten offen läßt, dieſes
Geld immer mehr verengt und fo ein Fünftlicher Belaftungsbeweis vielleicht fubjectio
bis zur unabweislichen Ueberzeugung für den Michter, aber objectiv — bei der Ber-
borgenheit ded unmittelbaren Hergangd — immer mit nur einer gewiflen Annäherung an
eigentliche Gewißheit geführt wird, — bier muß ein einziger Umftand, welcher mit
Beftimmtheit gegen die Thäterfchaft fpricht, von entfcheidendem Gewicht fein, und das
ganze Eünftliche Beweisgebaͤude zertrummern. Ein ſolcher Umſtand iſt nun eben dag Alibi.
Waͤhrend in der Regel beim Entlaſtungsbeweis gegenüber einer auf Indicien
beruhenden Anſchuldigung ed ſich nur darum handelt, einzelne der angewandten Beweis⸗
mittel als unſicher, einzelne gravirende Thatſachen als unerwiefene erfcheinen zu
laflen oder auf eine unverbächtige Weiſe zu erklären, alfo immer nur die — ohnehin
ſtets denkbare Möglichkeit per Nichtſchuld mehr in’s Licht zu ftellen, wird mit
dem Alibi geradezu die Unmöglichkeit der Schuld dargethan. Dort wird nur
der Belaftungsbemweid befämpft, bier bie Anſchuldigung felbft mit Einem Schlage ver-
nichtet. —
Bei Diefer durchgreifenden Wirkung des Alibibeweifes darf ed nicht Wunder
nehmen, wenn die Angefchuldigten in den geeigneten Zällen fo häufig dazu ihre
Zuflucht nehmen. Verbrecher, die im Kampf mit der Criminaljuſtiz aufgewachſen ſind,
nehmen häufig den Alibibeweis unter Die vorbereitenden Handlungen auf, ſei es daß
ſie ſchon vorber falſche Zeugen werben, fei es das fie unnittelber vor und nad Der
Verübung ded Verbrechens fih an belebten, vom Ort der That entlegenen LRocalitäten
in oftenfibler Weife blicken laſſen.
,
Alicante. Alimente. Ä | A
»Beſtrafte Subjecte, auf welche.immer der erfte Verdacht fällt, find, wenn ein. eben
begangene8 DBerbrechen Aufieben erregt, emflg bemüht, ihren echten Alibibeweis zu
fihern.. Denn Niemand fchwebt in größerer Gefahr und Furcht vor dem lnfchuldige.
beftraftwerben, als der fchon früher Beftrafte. Aber auch einem Anderen, der unfchuldig
in eine Unterfuchung verwidelt wird, erfcheint das Alibi als der nächflliegende und
fürzefte Weg der Befreiung. Und doch wird fie auf diefem Wege jo felten erreicht;
ein einfaches Zeugniß, welches in der Negel genügen würde, ift in der geeigneten
Art ſehr ſchwer zu befchaffen: für den wirklich Unſchuldigen deshalb, weil für ihn
der Fritifche Augenblick des Verbrechens nicht eher beachtendwerth erfcheint, als da er
von der Anfchuldigung Kenntniß erlangt, und weil es dann in der Regel ihm nicht
mehr möglich ift, fich felbft feinen Aufenthalt zur fraglichen Zeit mit völliger
Beftimmtheit und in genauer Uebereinftimmung in’d Gedaäͤchtniß zurück⸗
zurufen; — für den fohuldigen Verbrecher ebenfalld, weil dieſer eines’ faljchen Zeuge
niffeö bedarf und ein folches einmal nicht immer zu haben ift, andrerjeitd, auch wenn
ed gefunden wird,, feine Wirkſamkeit leicht dadurch einbüßt, daß felbft der falfye Zeuge,
um fein gutes Gedaͤchtniß für der Aufenthalt des Angefchuldigten zu einer an ſich
ganz gleichgültigen Zeit nicht verdächtig erfcheinen zu laſſen, eine allzugroße Beftimnit-
beit in feinen Angaben vermeidet. Fehlt es aber an Diefer Beftimmtheit auch nur im
Geringften, fo wird die Wirkung des Alibibeweiſes nicht etwa nur gefchwächt, fondern ‘
geht ganz verloren; denn fobald für die Anmefenheit des Angefchuldigten am Orte
der That auch nur die geringfte Möglichkeit offen bleibt, ift die Unmöglichfeit,
aus welcher allein auf dieſe Weife die Nichtfehuld gefolgert werben kann, nicht be=
wiefen. — Je häufiger es biernach vorkommen muß, daß der Alibibeweis, wenn er
angetreten wird, mißlingt, um fo weniger berechtigt ein ſolches Nefultat zu irgend
einer Folgerung zum Nachtbeil des Angefchuldigten, und ein Richter, namentlicdy aud)
ein Gejchworener, hat fich deshalb in dieſem Fall wohl zu hüten vor dem ungünftigen
Eindrud, welchen ein mißlungener Beweis gegenüber der beweisführenden Partei her⸗
vorzurufen ſtets geeignet if. In dieſem Ball befagt aber dad negative Nefultat des
Beweiſes nur, daß die Unfchuld auf diefe Art nicht bewiefen werden: Eonnte; daß fie
wirklich vorhanden fei, wird im Allgemeinen dadurch nicht ausgefchloffen.
Alicante, fpanifhe Stadt und Hafen am Eingang der Bucht yon Alicante,
zugleich Hauptfladt der Provinz gleichen Namens, mit 25,000 Einwohnern und einer
weiten und ficheren Rhede; über ihr auf beherrichender Höhe ein feſtes Schloß. In
ihrer Umgebung, die außerdem berühmte Weine (Vino tinto) liefert, finden ſich zwei
Lagunen, in denen viel Salz gewonnen wird. Nach Cadir und Barcelona ift A. die
bedeutendfte Handelsſtadt Spaniens, wenn ed auch feit Der Losreißung der fpanifchen
Eolonieen in Amerifa und in Folge des zwifchen Gabir und Gibralta beftehenden
Schmuggelhandeld viel von feinem Verkehr verloren bat. Die Araber bemädhtigten fich
715 der Stadt; Ferbinand II., König von Eaftilien nahm fie im zwölften Jahrhundert
wieder in Beſitz; 1709 wurde fie von den Franzoſen belagert, während die Engländer
die Gitadelle befet hielten, und erobert. Alicante gehört außerdem zu den Mittelpunften
der politifchen Bewegungen des Landes, 1844 brach in ihm ein Auffland aus.
Alienbill ſ. Fremdenbill.
Alighieri ſ. Dante.
Alignement heißt 1) beim Militär die Richtungslinie der Fronte, welche bei
ganzen Brigaden die Adjutanten, bei Bataillonen und Regimentern die Unteroffiziere
bezeichnen. 2) Bei der Vermeſſung eines Terraind die gegebene Nichtlinie, in welche
jelbft oder in deren Verlängerung das Meß» Inflrument eingefeßt wird. 3) In der
Aftronomie wird die Poſition eined feiner Lage nach feftzulegenden himmliſchen Objects
durch Aliguements beftimmt, wenn man folche gerade Linien auffucht, weldye das frag-
liche Object treffen, während fie zwei andere ihrer Rage nach befannte Sterne mit ein-
ander verbinden. Zwei folcher Alignements genügen im Allgemeinen zur Ortsbeſtim⸗
mung des fraglichen Gegenſtandes.
Alimente nennt man im grammatifchen Sinne des Wortes dad zur Ernährung
des Leibes Nothwendige. Der juriftifche Begriff aber ift weiter und umfaßt Alles,
was die Erhaltung von Xeben und Gefundheit erfordert, aljo Nahrung, Kleidung,
Mn.
242 Alimente.
Wohnung und Verpflegung in Krankheitsfällen, ja ungeſchickter Weife bat die Prarie
mancher Ränder auch die Koften des Unterrichts und fogar den durch die Fichrung von
Procefien veranlaßten Aufwand den Mlimenten beigezählt. Hiermit find jedoch nur die
Umrifje defien beitimmt, was zu den Alimenten gehört. Denn im Xeben werden natür-
‘lich Die bezeichneten Bebürfniffe In fehr verfchiedener Art befriedigt. Es fragt fich mit:
hin, ob da, wo eine Verpflichtung zur Alimentation, d. i. zur Reihung von Ali-
menten befteht, ein abfoluter oder relativer Maßſtab anzulegen fei. Jener würde das
Minimum von Alinenten begreifen, ohne welches die Erhaltung des Lebens fchlechthin
unmöglich wäre, Diefer fich der Verſchiedenheit der Verhältniffe accommodiren und die
Art der Alimentation nach den in der Individualität und Lebensſtellung der zu ali-
mentirenden Perſon begründeten Anforderungen: bemefjen. Und Diefer freieren Auf:
foffung bat das gemeine Recht den Vorzug gegeben. So oft daher auf Leiſtung von
Alimenten geklagt wird, ift dem Richter die freiefte Berüdfichtigung der mannichfach
wechfelnden perfünlichen DVerhältniffe zur Pflicht gemacht, und feine Beurtheilung mehr
auf factifche, ald auf rechtliche Geſichtspunkte verwiefen (in facto polius, quam in Jure
consistit.) Hiermit hängt es zufammen, daß die Alimentenklage nicht ald Beſtand⸗
theil ded Vermögens angefehen wird. Sie foll nicht dad Vermögen vermehren, fon-
dern einem Bebürfrtiß der natürlichen Perſon Genüge verichaffen, und da letztere nad
dem Tode aufhört, eine Begleiterin der rechtlichen Perfünlichkeit zu fein, fo Fönnen die
Erben die dem Erblafler gefchuldeten Alimente auch nicht einmal, fo weit jle rüudfländig
find, nachforbern.
Die Alimentationspfliht nun beruht entweder auf einem Act des Willens
(Vertraͤg, legtwillige Diöpofltion) oder fle ift eine geſetzliche, oder endlich fie ent
fteht Durch Delikt. Im erften Kal bat fie, abgefehen von der Eigenthümlichkeit ihres
Gegenſtandes, nichts Beſonderes. Nur ift die Dispofition über vermachte Alir
mente beſchraͤnkt. Da nämlidy bei deren Zumendung die Bewahrung des Bedadhten -
vor Noth und Elend bezwedt zu werben pflegt, fo würde biefer Die wohlmeinende Ab:
ſicht des Teſtators Dadurch vereiteln Eönnen, daß er fich mit dem zur Leiftung ber
Alimente Berpflichteten über eine Abfindungsfumme einigte, und über dieſe dann fchal:
tete und waltete, wie ihm beliebte. Um ſolchem Leichtjinn vorzubeugen, ift Die Bor
fchrift getroffen, daß der Vergleich über Iegirte Alimente ungültig fein fol, fofern er
nicht gerichtlich geprüft und vortheilhaft befunden worden iſt. — Die geſetzlich e Alt
mentationspflicht gründet fich auf Verwandtſchaft. Sie ift nach gemeinem Recht auf
Afcendenten und Defcendenten beichränft und ſetzt Hülfsbedürftigkeit auf der einen, eine
gewiſſe Zulänglichkeit des Vermögens auf der andern Seite voraus, Vorbedingungen,
deren Vorhandenfein der Kläger zu erweifen hat, und denen der Verpflichtete mit Er-
folg nur den einen Einwand entgegenfegen darf, Daß der Berechtigte auf gröbliche
Weiſe durch fein Verhalten die verwandtfchaftlihe Verbindung verleht babe. ')
Die Particularrechte haben die Alimentationspflicht meift auch auf Geſchwiſter
außgebehnt. So das preußifche Landrecht, welches fogar entfernte Seitenverwandte
indireet und moralifh zur wechjelfeitigen Alimentation verpflichtet, fofern es die
Verweigerung der Alimente unter ihnen mit Verluft des gefetlichen Erbrechts beftraft. 9
Was die Befchaffenheit ver gefelichen Alimente anlangt, jo forderte Das ge-
meine Recht, wie ſchon oben erwähnt, ftandesgemäßen Unterhalt. Das preußifche Land—
echt unterfcheidet Die Alimente zwifchen Gefchwiftern und bie zwifchen Afcendenten und
Deſcendenten. Gefchwifter können nur nothbürftigen Unterhalt verlangen, während Die
Alimentirung zwifchen Ufcendenten und Defcendenten eine flandeögemäße jein muß,
Boten nicht der Berechtigte fich Durch eigene Schuld in die hülfsbedürftige Lage ge
acht Hat.
In welchen Fällen die Alimentation Seitend der Armenverbäande eintritt, dar⸗
über wird an einem andern Orte gehandelt werden müflen (f. Armenweien).
Aus dem Delikt entfpringt die Verbindlichkeit des Schwängererd zur Alimen⸗
tation unehelicher Kinder (ſ. Schwängernngsflage, Findelhäufer).
— — rn
1) Puchta, Pandekten, $ 316.
m) A. L. R. Tit.2 Th. 1.55 22, 23.
Aliſon. Aljaska. (Ruſſ. Amerika.) 743
Ebenſo die aus der gemeinrechtlichen Praxis in das preußiſche Landrecht und
andere Particularrechte übergegangene Verpflichtung zur Alimentation der Hinterbliebe—
nen eines Getödteten Seitens des Delinquenten.
Aliſon, Archibald, ſtammt aus einer alten und angeſehenen Familie Schottlands.
Sein Vater (Archibald), Rector von Kenley, hatte ſich durch eine moralifc) = äfthetifche
Schrift: „Essay on the nature and principles of taste* (Edinburg 1790) einen Ranen
gemadt. Archibald, der ältefle Sohn defjelben, geboren ven 29. December 1792 zu
Kenley, widmete ſich nach dem Studium der NRechtöwiffenfchaft der Apvocatur. Durch
Reifen auf dem Eontinent fuchte er feine Neigung, das praftifche Leben nach allen
Seiten zu beobachten, zu befriedigen. Seit dem Jahre 1828 Mitglied des Königlichen
Rathes, erhielt er 1834 das Amt eines Sheriffs von Lanarkſhire, ein wichtiges rich⸗
terliche8 Amt in Schottland. Nachdem er fich durch feine Werke über das fchottijche
Recht (The principles of the crimineal law of Scotland (1832); A praclice of the
criminal law, 1833) zur Autorität Der ſchottiſchen Barre gemacht hatte, begann er
1833 die Herausgabe feined großen Geſchichtswerkes: History of Europe from
ihe commencement of the French revolution to the restauration of the Bourbons
(Edinburg 1833— 1842. 20 Bünde, 1853 in der 9. Auflage). Durch dieſes Werk,
welches in Paris, Brüflel und Amerika nachgedruckt wurde, und felbft ind Arabifche
(Malta 1846) und ind Hindoftanifche überjegt worden iſt, begründete er feinen euro-
päifhen Auf. Er bat in demfelben die Gefchichte Der Nevolution vom Standpunkt
des Tory aus gefchrieben; er ift ein Anhänger der altenglifchen Berfaflung und fleht
in deren Neform eine Einwirkung der franzöflfchen Revolution. Eine Fortfegung dieſes
großen Werkes begann er 1852 unter dem Titel: „History of Europe from the fall .
of Napoleon to the accession of Louis Napoleon in 1852°, doch ift von diefem mit
getbeiltem Beifall aufgenommenen Werke bisher erft ein Band erichienen. Auch ein
Xeben Marlboroughs gab er 1847 heraus. Seine confervative Anfchauung bat er
auch ald Kritifer in Blackwonds Magazine vertreten.
Der Gefchichtsfchreiber ftebt in England feinem Bolfe nicht fo theilnahmlos und
in fo abftracter Haltung gegenüber, wie in Deutfchland, und fo ift ed natürlih, daß
A. quch auf dem Gebiete der Nationalökonomie eine ſehr entſchiedene Stellung ein«
nahm, um feinem Gefchichtöfchreiberberuf ganz zu entfprechen. Alttory Durch und durch,
vertheidigte er in feinem 1844 zu London erfchienenen Buche „Free trade and pro-
teclion“ die Schußzölle zu Gunften des englichen Aderbaued. Er fucht in diefem
Buche nachzuweifen, Daß der Verfall des römischen Aderbaued unter den Kaifern durch
die maflenhafte Korneinfuhr aus Aegypten, Bauritanien x. bewirkt wurde. &8 wurbe
Maculloch nicht ſchwer, dieſe Anführung zu widerlegen, indem er darauf hinwied, daß
die Kormeinfuhren in Rom zu umfonftigen Vertheilungen an’8 Volk benugt, ein Ver⸗
gleich alſo nicht flatthaft fe. In einem andern (fchon 1844) erfchienenen Werke:
„Ihe principles of population“ tritt A. der Malthus’fchen Theorie entgegen und weit
an der Hand der Gefchichte nach, daß das Wachfen der Bevölkerung regelmäßig ber
Menge der vorhandenen Nahrungsmittel entfpräche. Man tadelt an Diefem Buche, was
auch von einzelnen Theilen der Gefchichte A.’S gilt, Die declamatoriſche und etwas ver⸗
wirrte Entwidlung, doch erkennen auch die Gegner den Werth der biftorifchen Aus-
führungen bereitwillig an. Auch eine Schrift über die Umlaufömittel hat er unter dem
Titel: „England in 1815 and 1845, or a sufficient and contracled currency“ vers
faßt; fle machte vier Auflagen nöthig. Die praftifche Betheillgung an der Politik wies
er nicht zurüd, und noch zur Zeit des orientalifchen Krieged trat er ald Redner in
Öffentlichen Meetings auf, damals fchon voller Beforgniffe wegen Frankreichs.
Alaska (Alaska, Alaſchka, Alaska und durch Verftellung der Buchflaben zu»
weilen Aljaffa genannt) ift der Name einer Halbinjel Amerika's, die fich im nordweſt⸗
lichen Theile, ungefähr unter dem Parallel von 58Y,0 N. Breite, vom Gontinente. ab-
fondert und in ihrer größten, gegen S.⸗W. flreichenden Ausdehnung eine Länge von
110 d. Meilen bat, wo die Infelreipe der Aleuten (ſiehe dieſen Art.) in ihrer Ver⸗
lingerung liegt. An ihrem Stamm, ungefähr 40 Weilen breit, Läuft fie, immer fchmaler
werdend, gleichſam in eine Spige zu, die, nur 3 Meilen breit, der Infel Unimak gegen-
überſteht, der erſten der Alenten⸗Reihe, von der fie durch die ſchmale Meerfiraße Sha-
144 Ä Aljadka. (Ruf. Amerika.)
f |
nozky getrennt iſt. In ihren Küftenformen bietet die Halbinfel den feltfanften Gegen⸗
fag dar. Die gegen das offene Meer des Großen Oceans gerichtete Süpoflfüfte ifl
fteil und fchroff, von unzähligen Bufen und Buchten zerfchnitten, befeßt mit eben fo
unzähligen Infeln, Zelfen, Klippen und Niffen über und unter dem Waſſer, zwifchen
denen dad Meer oft eine unergründliche Tiefe hat; die nordweſtliche Seite Dagegen,
zu demjenigen Meertheil gewendet, welcher den Namen der Briftol-Bai führt, ift gleich-
förmig platt und endet an der See mit einer niedrigen, flachen Küfte, Die nur wenige
ganz unbedeutende Buchten bat. Doch ift dieſe Küfte gefahrlos für die Schifffahrt,
denn nirgendd zeigen ſich Untiefen, überall mäßige Tiefen zum Ankern. Gleich—
laufend mit dieſer Küfte, faft längs der ganzen Halbinfel, erftredt fih eine Gebirge:
fette, die an ihrem Sübweftende hoch, mit mehreren Bergen, welche die Grenze des
ewigen Schnee's überfleigen, gegen Rorboften bin an Höhe abnimmt und immer mehr
von der Küfte fich entfernt, je breiter die Halbinſel wird. Ueber die abfolute Erhebung
diefer Kette fehlt e3 durchaus an Nachrichten, doch iſt es gewiß, daß fle nicht einen
fortlaufenden Kamm ausmacht, fondern an mehreren Stellen jo bedeutende Erniedri-
gungen und Linterbrechungen erleidet, daß man auf ſchwach gehobenen Tragplaͤten
von Küfte zu Küſte gelangen kann. Dies iſt namentlich im Meridian von 1630 W.
Länge von Paris der Fall, wo die Mollerd- Bucht der nördlichen Seite von der Baule-
Bucht (Pawlowskaja Guba) der füdlichen Seite durch eine niedrige Landenge getrennt
if, welche nur %, b. Meilen Breite hat, und über die die Eingeborenen ihre Baidaren,
d. 5. Iandesüblichen Boote, zu fchleppen pflegen. Ein ähnlicher Tragplag iſt zwifchen
der Bucht Pualo der Südküſte und dem See Nanuantughat, der fein Wafler durch den
Fluß Nuanguf in die Briftol- Bai 'fendet. Noch von zwei oder drei anderen Seen,
die gleichfall3 zum Gebiet der gevachten Bat gehören, hat man Nachricht. Aljasfa
liegt in der Verlängerung der Bulfanreihe der Aleuten. Die Feuerberge der Halb»
infel aber, die bis jeßt wenig unterfucht worben find, fcheinen auf den fübmef-
lichften, d. i. den böchften Theil, beſchraͤnkt zu fein und nicht den Meridian
von 1649 W. Länge von Paris zu überfchreiten. Man weiß von vier Vulkanen.
Der erfte, von Südweſten ber gerechnet, ftebt nicht auf dem feften Lande, fondern auf
der kleinen Infel Amaf, die der nordweſtlichen Küfte von Aljasfa, infonderheit, der
Bucht, gegenüber liegt, Die den Namen des Grafen Heyden, eines ruſſtſchen Abmirals,
führt. Bon einem Ausbruche dieſes Feuerbergs weiß man nichts, weshalb man ihn
für erlofchen erachtet. Vulkaniſche Producte, womit dieſes Eiland überfchüttet ift, fin-
den ſich auch um die Moller- Bucht, wo heiße Quellen fprudeln. Auf der Halbinjel
ſelbſt, und zwar an ihrer Südküſte, nicht auf dem Gebirgskamm, werden drei noch
immer brennende Bulfane genannt. Sie liegen dicht bei und neben einander: Mor—
ſchewskaia Sopfa, Pawlowskaja Sopka, Madwednikowskaja Sopfa. Der mittlere Feuer:
berg, mit, zwei Kratern, ift der hochſte; vom dritten weiß man, daß er bei einem Aus⸗
bruche, 1786, in fÜH zufammengeftürzt iſt. Auch die, an der Oftfeite von Aljaska
liegende Inſel Unga joll ehedem vulfanifche Erfcheinungen gehabt haben. Die Be-
wohner der Halbinfel Aljaska gehören zu der über alle Polarküften Nordamerika's
verbreiteten Familie der Eokimos, haben dich aber in ihren Idiomen von dem allge
meinen Sprachftamm jo entfernt, Daß fie ihre nördlich wohnenden Brüder nicht mebr
verftehen. Selbft die Bewohner der Norbküfte, etwa 400 an der Zahl, fprechen eine
Mundart, die von der der Bewohner der Sübjeite von Aljaska verfchleden if. Diele
nähert ſich dem Dialeft der Einwohner von Kabjaf, welcher aber wiederum von den
Aleuten auf Unalaſchka nicht verftanden wird. Die Anzahl der Bewohner der Süb-
füfte fchägt man auf 1600 Köpfe. Im ihren Fleinen Baidaren fteben fie in ewigen
Kampfe mit den Seelöwen, Seebären, Wallfifchen und Seeottern und Fleiden ſich nicht
in Rennthierhaͤute, wie andere Völkerfchaften Diefer nordifchen Gegenden, fondern nähen
ihre Banken, d. i. Winterfleiver, aus Vogelhäuten und ihre Kamleien, d. i. Sommer
Fleiver, auß den Gedaͤrmen der Wallfifche und Robben. Salzfiſch ift während vier
Monate, und frifcher Fiſch während der anderen acht Monate des Jahres faft die einzige
Nahrung diefer Menfchen, für die gefalzenes Fleiſch und Butter, aus, Californien, und
Brot, ebenfalld aus californifchem Mehl zubereitet, Zurusartifel find, die ſie felten befrie⸗
Digen fünnen. Aljaska gehört zu den rufflfchen Eoloniern in Amerifa; die weſtliche
x
Alkalien. alteleide.
Hälfte der Halbinſel iſt dem Verwaltungsbezirk von Unalaſchka, die öſtliche aber dem der
Infel Kadjak zugetheiltl. Im Hintergrunde der BrikolsBay haben die Ruſſen ein Fort
angelegt und nad ihrem Kaifer Alerander I. genannt. Das Klima von Aljaska if
dem von St. Peteröburg ähnlich, fo weit es fih um die mittlere Temperatur handelt;
aber es findet ein viel häufigerer und fchnellerer Wechſel flatt, und ein’ faft beſtaͤndiger
Nebel rubt auf dem Lande, das ſich glüdlich fchakt, wenn es im Lauf eined ganzen
Jahres vier heitere Tage bat. Tannen, Erlen und Bachweiden find Die einzigen Holz-
gewächfe, die hier fortkommen. Südlich von Aljaska liegt Die Infelgruppe Schumagin,
alfo genannt von einem Watrofen der Beringejchen Entdedungd- Expedition, der bier
beerdigt wurde. Alle diefe Injeln, 20 an der Zahl, darunter dad fchon genannte
Unga, das größte der Eilande, find felfig, mit Gras beveckt und beſonders reich an
Robben und verfchiedenartigen Vögeln. Ehedem zählte man auf ſechs Infeln dieſer
Gruppe zufammen 20 Wohnpläge, die aber nach und nach in Folge innerer Zwiftig-
keiten der Einwohner, auch durch feindliche Angriffe der Kadjafer, zerflört worden ſind.
Bon den Einwohnern der Halbinjel rühmt man, daß fie in Arbeiten aus Knochen
ſehr gefchickt feien. Auf Unga, wo man jonft wohl an 200 Hirſche erlegte, erlegt
man jest Faum 10, und auch die Büchfe, Wölfe und andere Säugethiere des Landes
und des Meeres haben fehr abgenommen, damit alfo auch die Jagd der Pelzthiere,
die mit zu den Erwerbszweigen der Bewohner yon Aljaska gehört.
Altalien — Alkaloide. Aus’ den arabifchen Namen Al und Kali (AI iſt ver
Artikel) eine Pflanze, aus deren Aſche eine Art der alfalifchen Subſtanzen gewon-
nen wird, Mit dieſem allgemeinen Namen bezeichnet man diejenigen Körper, welche
aus einem Metalloid und aus Sauerftoff beflchen, ausgenommen Das Ammonium,
welches eine Verbindung von Stidftoff und Wafferftoff if. Humphry Davy zerlegte
zuerft durch Hülfe der. Volta'ſchen Säule die biöher für Elementarfloffe gehaltenen Alfalien
und Erden in Metalloide, Natriun, Lithium, Calium, Calcium, Magneflum, Stronctum
und Sauerftoff, und nannte fie alkaliſche Metallorgde. Die Alfalien haben einen fchars
fen, äßenden Geſchmack, Löfen fich leicht in Waller auf, bilden mit Fett und fetten
Delen Seifen und liefern durch ihre Verbindung mit Säuren neutrale Salze. Sie
haben das Eigenthümliche, die blaue Farbe des. durch Säure gerötheten Ladmuspapierd
wieder berzuftellen und viele Vflanzenfarben, die der Veilchen, Malven, Roſen ımb
Heibelbeeren, grün zu färben, gelbe Barbe dagegen in rothbraune zu verwandeln. Man
theilt die Alfalien ein in reine oder äßende, in Foblenfaure ober milde,
in flüchtige, ſchon in der gewöhnlichen Temperatur gasförmig erfcheinenn (— dad
Ammonium —) und in fire, erft in der Glühhige fich verflüchtigenne. Bon den
Alkalien unterfcheiden fich die alkalifchen Erben nur durch ihre Schwerlößlichkeit in
MWafler, auch bilden fie mit der Kohlenfäure im Waller unlösliche und geſchmackloſe
Verbindungen. Die Alkalien wirken in der Mebicin rein angewendet. als Aegmittel
zerflörend auf den Organismus; die milden ald auflöfende, fchmelzende Mittel für feſte
und weiche Gebilde; ald Gegenſätze der Säuren, ald fäuertilgende Mittel. Die Mag-
nefla ift als ſolches ein Bolfemittel geworden. Namentlich durch die Alkalien und
ihre Verbindungen als beroifche, tief eingreifende Mittel befannt, nennen wir die Wafler
von Ems, Garlöbad, Teplig, Schlangenbad, Bilin, Marienbad, Vichy u. ſ. w,
Die vorzüglichen Wirkungen des Ober-Salzbrunnen, des Selters und beſonders
des Soda⸗Waſſers find ja hinlaͤnglich erprobt und bekannt. Aber wie in der Medicin,
jo fpielen auch im Handel und Verkehr die Alkalien eine bedeutende Rolle. Es ger
hört nicht Hierher, die Einzelnheiten ihrer Verwendung zu befprechen, und machen wir
nur darauf aufmerkſam, daß Die Bereitung der Seife einzig und allein anf einer Ders
bindung der Alfalien mit Thier⸗ und Pflanzenfloffen beruht.
Alkaloide. In manchen Pflanzen findet man Stoffe, welche ſich in ihren Eigen
ſchäften eng an die Alkalien anſchließen. Dies find die Alkaloide. Auch fie reagiren
alkaliſch auf Pflanzenftoffe, neutralifiren Die Säuren und Bilden mit ihnen Salze.
Sie befigen außerdem in den meiften Fällen Griftallifations - Fähigkeit, ausgenommen
das Coniin und Nicotin, haben eine weiße Farbe, fcharfen Geſchmack und find ſchwer
im Wafles, leicht im Alkohol löslich. .
Im Jahre 1816 fand Sertürner zuerfi dad Morphium und Codein im Mohn«
146 | Alkali⸗Meter. Alkmaar. (Geogr.)
ſaft (Opium); fpäter andere Alkaloide in vielen, namentlich narkotiſchen Pflanzen⸗
floffen; das Chinin, Ginchonin und Aricin in der Chinarinde,; das Atropin in der
Belladonna; das Nicotin im Tabad; das Brucin und Steychnin in verfchienenen
Strychneen (nux vomica). Das Hyoscyamin im Bilfenfraut; das Solanin in ver-
fhiedenen Nadıtfchatten; das Daturin im Stechapfel; das Colchicin in der Zeitlofe
und endlid dad Emetin in der Brechmwurzel (Ipecacuanha).
Alle diefe Alkaloide ftammen aus fehr wirkjamen Bflanzenftoffen und legtere ver-
danfen ihnen vorzugsweife ihre Wirkſamkeit. Die Alfaloive werden in der Mebicin
häufig und mit dem größten VBortheil angewendet; befonders das Morphin, Chinin
und Strychnin. Bei fehr Fleinen Gaben äußern fie diefelbe Wirkung, wie die Pflan-
zenmittel, aus denen fie entnommen find, werden leichter als dieſe vertragen, empfehlen
fih bejonders durch ihre gleichmäßige Zufammenfegung und daher auch gleichmäßige
Wirkung und find dem Kranken in ihrer ſcheinbar homöopathiſchen Darreichung und
Dabei großartigen Wirkſamkeit ein willflommenes und bewundertes Heilmittel.
Alkali-Meter. Die Soda oder Pottafche, das fchärfftie aus der Meihe der
Alkalien, ift eine Subflanz, welche zu einer Menge von Kabrifartifeln verwendet
wird. Um den Gehalt an Natron oder Kali in vderfelbe® zu beilimmen, wendet
man den Alkali Meter an. Der von Gay⸗vLuſſac angegebene ift der gebräuchlichke,
und wird mit demſelben folgendermaßen verfahren: Man gießt zu einer beftimmten
Menge Pottafche fo viel mit Waller verbünnte Schwefeljäure aus einer grabuirten
cylinderförmigen Glasröhre, bis die alfalifchen Eigenfchaften verfehwunden find. Aus
der Menge der verbrauchten Säure, welche durch die Grade der Blasröhre angegeben
wird, läßt ſich dann leicht auf die Menge des Natron vder Kali in der PBottafche
fehließen.
Alkmaar, oder Alkmaer (mas aber nicht Alfmär auszuſprechen iſt, da das e
nad) Älterer niederdeutfcher Schreibart ein Dehnungszeichen für a if) iſt eine ber fchö-
nen, reinlichen Städte des Königreich der Niederlande, und zwar belegen in der Pro-
vinz Nord-Holland, in Der fie der Hauptort eines Kreifeß oder Arrondiffements ift, zu
dem drei Bezirke oder Cantone, nämlich Alkmaar, Schagen und der Helder gehören.
Zur Zeit der Republik war fie die Erfle Stadt in Nord⸗Holland. Alfmaar liegt am
großen Nordfanal, der die Stadt an der Oftfeite berührt. Diefer Kanal ift ein Bau-
werk der neueren Zeit, unter König Wilhelm 1. angelegt zur Berbindung des Helberg,
wo der Kriegähafen der nieberländifchen Flotte an der Spike der Provinz Norde
Holland liegt, mit Amſterdam, Behufs Umgebung der bejchwerlichen Schifffahrt durch
die Süberfee (Zuifderzee). Die größten Oftinbienfahrer, felbft voll ausgerüftete Fre⸗
gatten, kann der Kanal aufnehmen. Alkmaar, defien Einwohnerzahl ſich auf 10,000
beläuft, ift der Haupt» Marktplag für den Handel mit nordhollaͤndiſchem Käfe. Bier
Millionen Pfund Käfe werden auf der Stadtwage jährlich gewogen. Auch Butter und
Korn gehören zu den Handeld-Begenftänden der betriebſamen Stadt, die auch mit ber
Stadt Hoorn und deren Hafen an der Sübderfee durch einen Kanal in Berbindung
ftebt, welcher im Anfange des 17. Jahrhunderts angelegt worden ifl. Die dem refor-
mirten Gottesdienſt gewidmete Laurentinsfirche ift ein großer, fchöner, gotbijcdher
Prachtbau mit Kreuzfhiff und hohem Holzgewölbe, doch ohne Thurm, da der vor
handen gewefene im -15. Jahrhundert eingeftürzt und nicht wieder aufgebaut worden
if. Wie er auögefehen, zeigt eine Abbildung an der Chorwand der Kirche, die auch
ein, aus fieben Tafeln beftehendes Bild von einem unbekannten niederländifchen Meifter,
1506 gemalt, beflgt; es ftellt die fleben Werke der Barmherzigkeit dar. Auf dem
Grabe des Grafen Floris V. von Holland, F 1296, liegt noch der Grabſtein mit dem
Wappen. Auch die römifchen Katholifen haben bier ein Gotteshaus, und ihr Pfarrer
iſt Land» Dechant fir einen anfehnlichen Theil der übrigen römifchen Gemeinden in der
Provinz. In der Nähe von Allmaar find einige hübfche Spaziergänge, befonderd der
Buch, woſelbſt Wettrennen abgehalten zu werben pflegen, bei denen aber Trab der
Pferde Geſetz if; darum nennt man fie Harobravery, d. h. Schnelltraben; der Sieger
erhält von der Stabtbehörde eine filberne Kaffeefanne als Breis. An ver Weftfeite
des Bufches gleicht der im Jahre 1829 angelegte Friedhof einem Fleinen Park. Der
Weg nach der Bemſter iſt fehr angenehm. Ban kommt gleich vor der Stadt in eine
Alkmaar. (Befchichte). | er
ſchnurgerade Allee, die ſich drei Biertelftunden weit erfiredi. In der Mitte if
ein „breiter Kanal, und an beiden Seiten beflelben find ebene Wege, deren jeder
an der äußeren Seite mit Bäumen und einem Graben eingefaßt if. Hieran grenzen
auf beiden Seiten die fhönften Wiefen, auch viele Schmudgärten mit Landhäufern,
ſ. 9. Buitenplaatfen, der reichen Butter- und Küfehindler der Stadt. 1973
wurde Alkmaar von den Spanien unter Ferdinand von Toledo 7 Wochen
lang vergeblich belagert: Die Einwohner, Mann und Weib, faft ohne Waffen,
ftritten auf den Stadtmauern wit fiedendem Waller, ungelöfchtem Kalk, brennenden
Scheiten, Steinen, Kugeln und Schrot gegen das flürmende Kriegsvolk. In der Ges
fchichte der Kriege zur Bekämpfung, nicht mehr der franzöftfchen Revolution, wohl aber
des Uebermuths und der Gewalttbaten ihrer Führer und Ausbeuter bat Alfmaar einen
Namen erlangt, der einen ſehr dumpfen Klang bat: Im Monat Auguft ded Jahres
1799 machten die Engländer, in Verbindung mit Ruſſen, an den Küften von Holland
eine Diverfion, welche die wichtigften und entſcheidendſten Folgen hätte haben koͤn⸗
nen, wären nicht Fehler über Fehler begangen worden. Es hanbelte fi darum,
die Sranzofen aus den fieben vereinigten Provinzen zu vertreiben und Niederkand
von dem Joch zu befreien, unter dem es ſchon fo lange ſeufzte; fo wenigftend
bieß e8 in dem Bertrage, der zwifchen England und dem Kaifer Baul am 22. Juni
1799 zu St. Petersburg abgefchloffen wurde. Gegenmwinde -verzögerten die Abfahrt
des ruffifchen Gefchwaders, welches die aus 17600 Mann beftehbenden Hülfsvölfer nach
Holland überführen follte, jo, daß es erft im September an dem Orte feiner Ber
ſtimmung anlangte. nglifcher Seitö waren nicht genug Transportſchiffe in Bereit⸗
fchaft gelegt worden, um das auf 25,000 Mann beftimmte englifche Heer mit einem
Male überzuführen. Dem Londoner Cabinet machte man noch einen andern Vorwurf,
den nämlich, für den Einfall in Holland den ungünftigften Punft gewählt zu haben,
ausschließlich deshalb, weil er in der Nähe der Station der bolländifchen Flotte lag,
deren man ſich zu bemeiftern hoffte. Gelang dies, fo ließ fich das englifche Volt ſchon
beruhigen, wenn auch die Land»Erpeditionmißgeglüdt war. Am 27. Auguft erfchien
Sir Ralph Aberrromby vor dem Helder, an der üußerflen Spike von Nord⸗Holland
und fette feine 12,000 Engländer an’d Land. Zwar wehrte die bolländifche Armee
unter General Daenbeld der Landung, allein fie konnte dem Ungeflüm der Rothrbde
nicht widerftehen und mußte fich auf Alkmaar zurüdgiehen. Der englifche Anführer erließ
eine PBroclamation, worin er erklärte, daß er ald Befreier der Niederlande komme. Diefer
Bekanntmachung war eine Anſprache des Fürften von Orange, aus Hampton » Koınt
von 28. Juli Datirt, binzugefügt, worin er verfprah, Daß er feinen Sohn, den
Erbprinzen, unverzüglich fenden würde, um fih an die Spige feiner Landsleute
zu fiellen; endlich auch eine Kundmachung des Erbprinzen ſelbſt, worin er alle
Perfonen, die vor dem Einfall der Franzoſen Die öffentlichen Gefchäfte in den
fleben Brovinzen geführt hatten, aufforderte, ihre Amtöverrichtungen wieder aufe
zunehmen. Am 30. Auguft lief die englifche Flotte, unter dem Admiral Mitchell,
in den Vlie ein und forderte den bolländifchen Admiral Story auf, fih zu ergeben.
Des Letztern Schiffsvolk hißte die oraniſche Flagge auf, fihrie Oranfe boven! nahm
die Offiziere gefangen und übergab fi den Engländern. Eine zweite Abtheilung der
holländiichen Flotte, die im Neuen Tief vor Anker lag, folgte diefem Beifpiele und
übergab ſich vem Capitän Winthorp, 12 ausgerüftete und bemannte Kriegsfchiffe und
13 kleinere Fahrzeuge fielen fo in Die Gewalt der Engländer und wurden nach Dat-
mouth gefchicht. Abercromby, der die zweite Diviflon des englifchen Heeres erwartete,
die mit den nämlichen Schiffen herüber geholt werden mußte, die ihn felbft nach Hol⸗
land gebracht hatten, hielt fich auf der Defenfive. Allein an 10. September wurde et
in feiner Stellung binter der Zijp von der franco=batapifchen Armee, unter Daendels
und 16,000 Mann ftarf, angegriffen. Er wies dieſen Angriff mit großem Verluſt
auf Seiten des Feindes zurück, Fonnte aber den Sieg, wegen Mangels an MReiterei,
nicht verfolgen. Zwei Tage fpäterr Fam der Herzog von Dorf mit den Net
der engliſchen Völker; der Herzog übernahm nun den Oberbefehl. Die Ruſſen aber
fonnten erſt zwifchen dem 14. und 21. landen. Diefe Verzögerungen: gaben dem Frans
zofen- Anführer Brune Gelegenheit, fich zu verflärken und das Land, welches die Alltirten
‘
148 | Alkohol — Alkohol⸗Vergiftung.
durchſchreiten mußten, unter Waſſer zu ſetzen. Am 19. griff der Herzog Pelten an;
afein linker Flügel unter Abercromby beſetzte die Stadt Hoorn, ohne einen Feind ge⸗
ſehen zu haben; das Centrum, bei den der Herzog in Berfon war, errang einen glin-
zenden Sieg bei Alten-Karöpel; der rechte Flügel aber, faft ganz aus Ruſſen beſtehend,
lieg fich bei Bergen umgehen, und mußte ſich mit jeinem Anführer, dem General
Hetwann, den Franzofen ergeben. Das bielt aber den Herzog von Dorf nicht
ab, den General Brune wieberholt anzugreifen; am 2. Dectober fam es vor Alkınaar
zu einem beftigen Gefecht, in Folge defien Brune gezwungen würde, in die Stellung
von Beverwiff am D zurüdzugehen. Hätte der Herzog nun nicht gezögert, feinen Vor
theil zu verfolgen, fo würde er ohne Zweifel die Franzofen aus Holland hinausgetrieben
haben; alfein das Zaubern brachte ihm Unheil; und ald er dad Verſäumte am 6. Dr:
tober durch einen Angriff bei Gaftricum mit ſchwachen Kräften nachholen wollte, erlitt
er einen fo empfindlichen Verluſt, daß er ed für das Beſte hielt, in die Stellung der
Zijp zurückzugeben und an die Raͤumung Hollands zu denfen. Er ließ fich mit Brune
in linterhandlungen ein, die zu einer Gapitulation, führten, welche am 18. October
179 in der Stadt Alkmaar unterzeichnet wurde. So endigte ein Unternehmen, dad -
England ungebeure Summen gefoftet hatte. Die Nation tröftete ſich mit der Beſih⸗
nahme der holländifchen Flotte!
Alkohol — Alkohol - « Vergiftung. Mit dem Ausdrucke Alkohol begreift bie
Wiffenfchaft eine ganze Reihe von Körpern verfchiedenen Urfprungs, aber gleicher Be
ſchaffenheit und gleichartiger Zufammenfegung. Der Alkohol ift das Product verſchie⸗
dener, der geiftigen Gaͤhrung und Deftillation unterworfener Subftanzen. Um ihn
möglichft rein und waflerfrei (abfoluter Alkohol) zu erhalten, ift eine oft wiederholte
Deftillation und ein Zuſatz von Waller einfaugenden Subftanzen ndthig, und enthaͤlt
er dann in hundert Theilen:
52,23 Kohlenſtoff,
13,21 Waſſerſtoff,
34,4 Sauerftoff.
"ge nachdem der Alkohol aus dem Weine, den Weintreftem, dem Honig, dem
Zuckerſyrup, dem Neid, dem Getreide und den Kartoffeln gewonnen wird, heißt er
Sranzbranntwein (Cognac), Rum, Arac, Korn und Kartoffelbranntmein. Der Alkohol
ift die Baſis aller beraufchennen Getränke, wer Bier oder Wein trinkt, genießt ebenio
gut Alkohol als der, welcher Meth und Branntwein zu fich nimmt, und entfernt man’ den
Alkohol aus dem Safte der Neben, aus dem gegohrenen Malzgebräue, fo haben jie
alle Kraft verloren und find ein ſchales Gemenge, nicht vergleichbar dem Trunke aus
‚fprudelnder Felfenquelle. Zu allen Zeiten, bei allen Völkern, unter allen Himmeld-
fteichen ſuchte und fand der Renſch geiftige Getränke. Die Tartaren beraufchten fd
in gegehrener Stutenmilch, die Babylonier und Indier beuteten die Palme und Kofod-
nuß zur Erzeugung von Alkohol aus. Der Deutfche ertrank fi Muth und Kraft
aus dem mit Bier und Meth gefüllten Trinkhorn; der fein gebildete Roͤmer und Grieche
ergögte fi) an dem clafflfchen Blute der Balerner- und. Eypern- Traube, aber Ale
tranken — dem Alkohol zu Liebe. Um diefen Stoff aus rein zuderhaltigen Flüſſig⸗
feiten, fpäter aus flärfemehlhaltigen Stoffen zu ziehen, bedurfte ed der Kenntnignahme
der Gährung und Deftillation. Die erften Spuren diefer Wiffenfchaft finden fich bei
den gemerbfleibigen Mauren. Albukafen (1122), ein maurifcher Chirurg md Arzt,
binterlieh ein Werk, in welchem eine Beichreibung der Deftillation enthalten if. Er
erzählt, daß Die durch Hitze erzeugten Dämpfe aufgeftiegen und durch falte Röhren
geleitet fi wieder zu Flüſſigkeiten verdichtet hätten. Urſprünglich wurde dieſer nur
aus Wein erzeugte Alkohol zur Bereitung von Mebicamenten, Tineturen benugt und
acqua di vite (Wafler des Weinftods) genannt. Erſt fpäter, ald man ihn aus ver-
ſchiedenen anderen Stoffen zu bereiten verftand, als die eine Erfindung immer neue
bervorrief, ale man vom Weine zur Traube, von der Traube zur Bierhefe überging
und ed verftand, aus legterer Alfohol zu produciren, wurde die Bierhefe Die Brüde,
auf welcher man zur Gewinnung des Alkohol aus Getreide, der Kartoffel ꝛc. gelangte.
Deutichland, die Heimath der Biere, ift das eigentliche Geburtsland der Hefe, und zu
der Zeit, ald man letztere behufs der Darftellung des Alkohol benugen lernte, erfchienen
Altehel — Alfohol-Bergiftung. 4I
in unferem Baterlande die gebrannten Wafler in den verfchiedenften Formen, je nadh=
dem fie mit Gewürzen, Anied, Kümmel u. f. w. verfegt waren. Auch bier jpielte der
Alkohol zuerft ald Medicament cine Rolle und bedurfte der Anpreifung als Heilmittel,
um fich neben dem beliebten Bier und Wein Geltung zu verſchaffen. Es iſt unglaub⸗
lich und wir müſſen es zur Schande der Aerzte geſtehen, wie der Alkohol gerade von
dieſen allgemein als Univerſalmittel angeprieſen wurde. Wir beſitzen Gedenkblatter
aus den Jahren 1483—84, welche documentiren, daß dad Volk von den Aerzten
gradezu zum Genuffe des Alkohols verführt wurde. Aber auch von anderer Geite
wurde in ungebundener Rede und Verſen das Lob des Branntweins geſungen. Aus
einem Schriftchen dieſer Zeit erhalten wir die traurige Gewißheit, daß „ſchier Jeder⸗
mann viel Branntwein trank.“ Es gab Branntweinbuden und Schenken, und man
war int Verbrauche deſſelben unmäßiger, wie jetzt irgendwo. Dieſer tollen Wirth-
fchaft verfuchte zuerfi ber Landgraf Moritz von Heſſen (1601) durch einen Orden der
Mäßigkeit Schranken zu ſetzen, wie wir hören, mit geringem Erfolge, aber auch andere
verſtaͤndige Fürſten fanden ſich veranlaßt, Geſetze für, die Beförderung der Mäßigkeit
und beſonders Beſchraͤnkung des Brannweingenuſſes aufzuſtellen. Die- Frankfurter
verboten die Verfaäͤlſchung des Weines mit gebranntem Wafler bei ſtrenger Strafe; in
Augsburg, Köln, Wien, Regensburg ıc. durfte Fein Bürger Wein verzapfen, ber nicht
vorher durch beeidigte Sachverftändige auf Alkoholzufag geprüft war.
In unfern Tagen wird der Alkohol aus fo vielfachen Stoffen bereitet, er wird
in jo mannichfacher Form confumirt, daß es unmöglich ift, feftzuftellen, welche Mengen
defielben in einer Provinz, gar in einem Lande alljährlich verbraudjt werben. Aus ber
Kenntnißnahme der interefianten Skizzen Schadeberg's, beſonders des Artikels über
Brauntwein und Brennereien, find wir in den Stand geſetzt, anzugeben, wie viel uns
gefähr Alkohol von den Bewohnern Europa's in dem Weine allein conjumirt wird.
Die Weinernte Europa’ Tiefert ungefähr 113 Millionen Eimer oder 6780 Millionen
preußifche Quart Wein.
Europa zählt 276 Millionen Seelen. Die Stärke der europäifchen Weine und
san ihr Alkoholgehalt ift nach dem Gewächfe fehr verfchieden und variirt von 6 bis
20 pCt. Rechnen wir 10 pCt. ald das Mittel, fo trinkt Europa nur.im Weine 678
Millionen Quart waflerfreien abfoluten Alkohol, macht auf den Kopf 24—25 Quart.
— Bir find ohne allen Vorbehalt die ausgefprochenfien Feinde der befonderd in
großen Städten, aber auch nicht felten auf dem Lande herrichenden Branntweinpeft, des
Mißbrauchs aller Spirituofen, wir bedauern, daß unfere Mäßigkeitövereine nicht mehr
auszurichten im Stande find, aber wir fönnen es auch nicht unterlaflen, allen Denen,
welche den Schnaps, den der Holzhauer des böhmifchen Urwaldes, der Eichäfelber
ne überall trinkt, verfluchen, recht eindringlich zuzurufen: „Bedenkt, daß ihr
den Alkohol im perlenden Champagner, im feurigen Tokayer ebenfo gut und ſchlecht,
nur in eimer gefälligeren Form, in lieblicherem Gemifch zu euch nehmt und Herz und
Sinn daran erfreut.“
. Der Alkohol ift der Vertreter der fpirituofen Mittel in der Mebicin überhanpt.
Daß er in mäßiger Weiſe und verdünnter Form anregend und belebend auf den Or
ganismus wirkt, ift hinlänglich bekannt. In großen Gaben dagegen auf einmal ge-
nommen, zerflört er das organifche Gewebe, er entzündet die Theile, auf die er direct
einwirkt, den Mund, die Speiferöhre und den Magen, oder tödtet durch Ueberhäufung
des Gehirnd mit Blut, indem er fchlagflugähnliche Zuftände herbeiführt. Eine gerin»
gere Form der Vergiftung (Torication) beobachtet man bei Eleineren Gaben des Als
fohol, in Kolge deren der Zuftand des Rauſches eintritt, welcher fich in potenzixter
Weile zur Trunfenheit geftaltet. Die Symptome des Rauſches find verfchieden, je nah
der Goncentration der fpirituöfen Flüffigfeiten, der Gewohnheit an dieſelben, der Zeit-
dauer, in welcher ſie genoſſen werden, und ber jedesmaligen Beichaffenheit des biefelben
aufnehmenden Magens und feines Inhaltes. Die allgemeine Belebung, die Gemüths⸗
erbeiterung und Steigerung der Phantafle, welche bei mäßigem Genuß fpirituöfer Ges
tränfe vorwaltend waren, nehmen beim Raufch die Form der Eraltation und Sinnedauf-
regung an. Die Bernunft tritt unter die Herrfchaft der thierifchen Begierden, Die
Ideen und Gemüthöftimmungen ändern ſich raſch und ohne Conſequenz; Heiterkeit
N
730 Alforan und Allah. Allahabad. (Provinz.)
wechfelt mit Trübfinn, Zuneigung mit Haß, Singen und Lachen mit Jammern und
Weinen. Das Geficht ift geröthet, das Auge häufiger trübe und gläfern, als lebenbig.
Die Sinneöwerfzeuge fungiren mangelhaft und nehmen äußere Eindrücke unvollfonmen
und verworren auf; der taumelnde Gang, die Iallende Sprache documentirt eine der
Aufregung folgende Erfchlaffung‘ der Müdenmarkänerven. — Wenn fi alle diefe Er:
fcheinungen fteigern, fo tritt die Trunkenheit mit vollfommener Depreifion und Apatbie
ein, die Gefichtöfarbe wird bleich, die Sinne find vollftindig gegen äußere Eindrüde
empfindungslog, die willführlichen Muskeln verfagen ihren Dienft, und der fo Bergif-
tete flürzt regungdlos zu Boden. In der That ift jeder Rauſch eine acute Alkohol:
Vergiftung, und wird als folche viel zu wenig gewürdigt, weil der Organismus
bie Fähigkeit beftgt, fie oft und mit geringen, Turz anhaltenden Störungen zu ertragen.
Wenn fich diefe acuten Toricationen häufig wiederholen, wenn der Orgamismus dieſer
Attaquen müde zu fein ſcheint und ihnen nicht mehr widerfteben Tann, fondern dauernd
erfrantt, fo’ tritt die chronifche AlfoholsVergiftung, die Alkohol⸗, Säufer-Dyscrafte ein.
Durch die anhaltende Einwirkung des Alfohol= Giftes werden die Schleimhäute
des Magens entzündet, verdickt und entartet (Magenkrebs). Der Appetit liegt gan
Darnieder, es erfolgt des Morgens bei Wüftheit des Kopfes Schwindel und Wagen:
frampf, ein reichliched Erbrechen von Wafler (vomitus matulinus), nach weldyem ſich
der Kranke zwar etwas befler fühlt, aber nicht eher alle linbehagliäihkeit verliert, ala
bis er wieder alkoholifche Getränke zu fich genommen hat. Später ‚geiellen fich krank⸗
bafte Veränderungen der Unterleibs » Organe hinzu, die Leber und die Nieren entarten,
(die Fettleber der Säufer ift felbft dem Laien befannt), es bildet fich Waflerfucht aus,
und mit dem Abnehmen aller intellectuellen Fähigkeiten ſchwinden die Kräfte, allgemeine
Muskelſchwäche tritt ein und es erfolgt der Tod.
Das durch Alkohole Bergiftung beobachtete eigenthbümliche Gehirnleiden, welches
als Delirium tremens (Säuferwahnſinn) (ſiehe dieſes) beobachtet wird, iſt immer bie
Folge chroniſcher Alkohol-Vergiftung und wird mit ſeltener Ausnahme nur bei denen
angetroffen, welche ſich dem Branntwein, namentlich der Sorte ergeben, welche
Fuſeldl enthaͤlt.
Wir haben erwähnt, daß der Alkohol in concentrirter Form zerflörend auf die
Gewebe einwirkt; deshalb ſah man bei Einfpribungen dejjelben in den Magen eine
Entzündung des Letzteren erfolgen, welche töbtlich verlief, ohne eine Spur von Auf
segung und PVBeränderung im Gehirn, ohne die Symptome des Rauſches zu entbeden.
Der Rauſch in allen feinen Graben und Folgen dagegen, und mit ihm die acute und
chroniſche Alkohol- Vergiftung, beruht auf Der Aufjaugung des Alkohole in das Blut.
Wenn derſelbe fo verdünnt in den Magen gebracht wird, daß er dad Gewebe des Ley
teren nicht augenblicklich zerflört, fo gebt er direct in das Blut über, circulirt mit
demſelben und kann durch Deftillation, im Blut, dem Urin, der Galle deutlich nachge⸗
wiefen werden. Ogſton fand bei Der Section einer Frau, welde fih im Rauſch
ertränft hatte, in den Gehirnhöhlen eine Menge von 4 Unzen, faft ein Tafſenkoͤpfchen
Flüffigkeit, welche alle phnflkalifchen Eigenfchaften des Alkohole an ſich trug. Die
Ausscheidung des den fpirituofen Flüffigkeiten beigemengten Alkohols aus dem Orga
nismus erfolgt verhältnigmäßig fehr fchnell und auf verfchiedene Weiſe. Größtentheild
durch die Runge und durch die Nieren. Der Geruch nad Branntweingenuß beim Aut
athmen ift befannt und Tann felbft noch nach längerer Zeit, wenn bie ſpirituoſen Flüſſig⸗
„keiten längft den Magen vpaſſirt haben, wahrgenommen werden, und wenn man Thieren,
welche nicht brechen, (Kanindyen) Alkohol in den Magen fpribte, jo Eonnte noch Tag
lang darauf eine Alkohol-Ausdünſtung aus den Lungen wahrgenonmen werden.
an oran und Allah f. Koran.
Allahabad, eine von den nordweſtlichen Provinzen ber Präfidentfchaft Bengalen,
liegt öflfich der Provinz Agra und zerfällt in die fünf Diftricte Allahabad, Caunpur,
Futtehpur, Humirpur und Banda, die zufammen einen Flaͤchenraum von 564 Deutſchen
Geviertmeilen und eine Bevölkerung von 4,526,000 oder eine relative von 8022 Seelen
haben. Die Hauptftabt diefer Provinz und der Sitz der unter dem Lieutenant⸗Governor
von Bengalen ſtehenden Berwaltungsbehörden der Nordweſtprovinzen dieſer PBräfldent-
Ichaft, welche ſich bis vor Kurzem in Agra befanden, ift
Allahabad. (Skabt.) | 751
Allababad, das feinen Namen von den mufelmännifchen Eroberern Indiens er-
bielt, welche Hier ald Denkmal ihres Glanzes eine an Schönheit faft unvergleichliche
@itadelle, mehrere durch ihre zierliche Bauart bewunderungswürdige Gräber und einen
Garten ſammt dem Serail der Kaifer hinterlaffen haben. In der Stadt felber finden
fich Feine Ueberreſte jener Pracht, Die ein Reſidenzort erwarten ließe, der außerdem fo-
wohl für den Handel der neuen Befiger, als für die Befefligung ihrer Herrſchaft in
Hindoftan, fo gut gelegen war. Außer dem Namen und den gedachten Bauten ent-
hält fle wenig Spuren der mongolifchen Kroberung, und die mubhamebanifchen Ein-
wohner find gering an Zahl und ebenfo unbedeutend binfichtlich des Reichthums, des
Ranges uud der Talente. Die Stadt ift faft gänzlich dem Heidenthum anheimgefallen,
wie fie denn von jeher ein weitberühmter Wallfahrtdort der frommen Hindus war, Die
hierher wegen der Bereinigung zweier heilig: gehaltenen Ströme zu pilgern pflegten.
Allahabad liegt auf der äußerften Spike ded Doab, jener fruchtbaren Erdzunge, die
den Ganged von Diumna trennt; die Stadt wird daher von allen Kaiten für heilig
gehalten, und find fchon andere liferfireden längs ver beiden Flüffe, hunderte von
Meilen weit, jeden Morgen und Abend, bei Sonnenauf» und lintergang, voll betender
und fich badender Hindus, und an allen Pilgerörtern die Braminen. bereit, möglich
viel Geld einzutreiben, indem ſie lehren, daß die Wirkſamkeit des Bades ſich nah der
Größe des ihnen dargebrachten Opfers richtet, und indem fie mit Strafe flatt Ber
gebung der Sünden drohen, wenn man ihnen zu wenig giebt: jo ift dennoch Feine
Ufergegend von diefen Pilgern fo zahlreich und fo mafjenhaft befucht, als die des
Ganges bei Allahabad. Hier, wo diefer Fluß, die Tochter Siwa's, die Göttin der
Reinheit vepraäfentirend, durch die Vereinigung mit dem Djumna, einer Tochter Der
Sonne, doppeltes Anfehen erlangt, flürzen fich jährlich Hunderttaufende von Pilgern
in feine Sluthen und tragen mit feinem Waſſer gefüllte Gefäße jn ihre Heimath zuräd.
Der heilige Ort, wo die beiden Klüffe ſich vereinigen, dient. gemeiniglich zur Vollziehung
mehrerer ſchrecklicher Gebräuche, befonderd des Mordes an Kindern und an erwachfenen
Perfonen. Während der erflere Mord, lediglich um die Koften der Auferziehung von
Töchtern zu vermeiden, bei vielen Klaffen der Hindus früher öffentlich im Schwunge
war, jegt aber heimlich verübt wird, betrachtet man allgemein den Yluch der Unfrucht⸗
barkeit ald das größte Mißgefchic der Ehe. Sind Gebete und Gefchenke an die Bra⸗
minen ohne Wirkung geblieben, fo verfprechen die Eltern nicht felten der blutdürſtigen
Göttin Durga das erfigeborene Kind zum Opfer, und wenn ihr Wunfch in Erfüllung
gegangen ift, halten fie fich auch zur Vollziehung ihres Gelübdes verpflidtet. Ob⸗
glei nun diefer Mord, unter weldyen VBorwande er auch immer vollbracht werden
mag, von der Englifchen Regierung fireng unterfagt ift, fo wiſſen die Eingeborenen
ihn dennoch indgeheim zu begehen; eine kleine Gabe Opium, die dem neugeborenen
Kinde beigebracht wird, reicht bin, es zur ewigen Ruhe zu befördern, ohne Daß über
den fcheinbar natürlichen Tod bei dem Mangel einer äußerlichen Verletzung eine Unter-
ſuchung angeftellt wird. Auch bäalt es nicht fchwer, wenn die breite Stromfläche des
Ganges bei der Diumnamündung mit zahlreichen Booten bededt iſt, das Schlachtopfer
in das Wafler zu werfen und das Greigniß alddann für einen Zufall auszugeben; die
religiöfen Borurtheile der umgebenden Menge verhindern meijtend, daß die öffentlichen
Behörden Kunde davon erhalten; zugleich ift der Fatalismus, welcher die Hindus in
der Gefahr für fi und für Andere unthätig macht, zu groß, ald daß fie verfuchen
würden, einen im Ertrinken begriffenen Menfchen aus dem Wafler zu ziehen und zu
retten. — Wan jagt, die Braminen hielten fih, in der Vorausſetzung, die Göttin
Durga könne ſich verfühnen und geneigt machen lafien, auf das Dargebrachte Opfer zu
verzichten, etwas weiter unterhalb des Stromes in Booten bereit, Kinder, die ins
Waſſer geworfen wurden und nicht gleich ertranten, herauszuziehen, doch werben Diefe
nicht ihren Eltern wieder zurückgegeben, fondern von ihren Rettern behalten und zur
Berrichtung religiöfer Dienfte auferzogen. Haben die Eltern ihr neugeborened Kind zu
lieb, um es den Wirkungen eines übereilten Gelübdes preiözugeben, fo ſtürzt ſich Dies
beabfichtigte Opfer, wenn es zu reiferen Jahren fommt, aus Gewiſſensſerupel, zumal
wenn die Familie Unglüc hat, nicht felten jelbft in den Strom. Wie nun die Bemühungen,
dem Kindermorde zu fleuern, Seitens der Engländer, denen man gern einen Vorwurf dar⸗
2 Allahabad. (Stabt.)
aus macht, daß fie nicht genug Gewalt anwenden, um diefem auf der ausfchweifendſten
religiöfen Schwärmerei beruhenden Morde gänzlich Einhalt zu Thun, im Ganzen dennoch
mit einigem Erfolge gekrönt find, fo daR diejer Mord gegen früher weniger häufig vor:
kommt, fo haben ſie auch Die Genugthlung, daß die in älteren Zeiten ebenfalld bier, an
der Mündung der Djumna in den Ganges, dargebrachten Opfer an erwachfenen Perfonen,
ebenfo graufam als unfinnig in einer Religion, Die gegen die unvernünftigen Thiere
fo große Menfchlichfeit vorjchreibt, gänzlich unterbrüdt find. @in Jüngling und ein
Mädchen, welche die zwei vornehmften Gottheiten des Hinduhimmels vorftellen follten,
wurden von der Volksmenge zuerft auf einem Wagen umbhergefahren und wie Gott
beiten verehrt, dann aber ind Wafler geftürzt, in dem Glauben, daß das gfüdlide
Baar auf dem heiligen Strome geraden Weges in das Paradies der Seligen binüber-
getragen werde. Gegenwärtig nimmt man zu dieſer gößendienftlichen Feier ftatt der
Menſchen Figuren aus Thon, wodurch jedoch das große Feſt ziemlich in Mißachtung
gekommen ift, da es jet nur noch in einer Mummerei befteht, die in einer gewiſſen
Zeit des Jahres zur Beluftigung des Pöbels dient. Ein anderes furchtbares Schaus
fpiel dieſer Art pflegte zum Andenfen des Sieges, den Rama und fein Waffengenofle
Hunaman mit Hülfe eined Heeres von Affen über den Niefen Ravana davon trug,
aufgeführt zu werden. Die unglüdlichen Gefchöpfe, Die gemählt wurden, die Haupt
rolle 'zu fpielen, verfchwanden am Ende des Feſtes und famen nie wieber zum Bor:
fehein. Das uneingeweihte Volk hegte Den Glauben, ſie feien von dem göttlichen Sein
abforbirt und von den Gottheiten abberufen, die fie vorgeftellt Hatten; das Geheimmiß
war nur den Prieftern bekannt, die zu Ende des dabei ftattfindenden Mahls ihnen ver-
giftete Speifen reichen und fie in den Ganges werfen ließen. Die Mongolen hatten
fih ſchon dieſen barbarifchen Gebräuchen widerfeßt, Tonnten fie aber-nie dauernd unter
drüden; hierin find Die Briten glüdlicher gewefen, denen es aber, aller energijchen
Maßregeln ungeachtet, bie jetzt noch nicht gelungen ift, den fo häufig vorkommenden
Selbſtmord fanatifsher Hindus an der Stelle des Zufammenflufies der beiden gropen
Ströme zu verhindern. Solchen, die fich dem Dpfer-Tode weihen, werden, nachbem fle
von den Prieitern gefegnet find und. fie diefen den größten Theil oder das Ganze ihn
Habe vermacht haben, an Hände und Füße, fo wie an den Leib große irdene Gefäße
gebunden, deren Boden fein durchlüchert ift, und fie dann in den Fluß gehoben. Heilige
Gebete und Gefänge anflimmend, envarten fie „ohne fcheinbare Erregung”, wie von
Mugenzeugen behauptet wird, den gewiffen, langfam fich nähernden Tod. Sobald jene
Gefäße voll Wafler find, verfinken fle.
Das merfwürbigfte Gebäude in Allahabad ift Die Citadelle, welche auf einer in
die beiden Ströme bineingehenden Landzunge gebaut ift und ungeachtet der Aenderun⸗
gen, die mit ihr aus Rückſicht der wirkffameren Befefligung vorgenommen wurden, noch
Einiges von ihrem orientalifchen Charakter beibehalten bat. In majeftätifcher Groͤße
erhebt fie fi aus dem Strome, in beträchtlicher Entfernung fchon fichtbar, und wäh
rend der Megenzeit erlaubt der reißende Lauf der Gewäller feinem Boote, bei ungün
figem Winde den Ganges hinaufzufahren. Dies trägt zur Feſtigkeit des Ortes weient-
lich bei. Der Haupteingang zum ort ift von der Randfeite und von großer Pradt:
eine gemwölbte Halle in gothifcher Bauart, über Die ein Dom bervorragt, erfcheint, mit
—— von Blumen und Gold verziert, über dem weiten Portal und bilder ein?
der fihönften Feſtungsthore. Das Fort William in Calcutta hat nichts, was fh
damit vergleichen ließe, und auch das Hauptthor von Agra Tann fich mit ihm nicht
meflen. Das Innere der Gitadelle enthält eine Neihe von Gebäuden, die nicht ganz
ihrer urfprünglichen architektoniſchen Schönheit beraubt find und die, wenigſtens in
zwei Jahreszeiten, einen ſehr angenehmen Aufenthalt gewähren. Von einem Balcon,
der hoch aus einem Thurme hervorſpringt, genießt der Beſchauer eine Ausſicht von
ſeltener Schoͤnheit auf vie reizende Umgebung, die eine größere Abwechſelung wohlbe⸗
wachfener Hügel und Thaͤler bietet, als gewöhnlich in den Ebenen Indiens zu finden
if. Die Garnifon felbft ift ziemlich bedeutend und befteht in der Regel aus "mehreren
Regimentern Gingeborener, fammt der zum Feſtungsdienſt erforderlichen Anzahl von
Artileriften und Pionieren. Die Kafernen der Garnifon, fünf an der Zahl, wurden,
wahrscheinlich angeftedt, ain 3. Juni 1858 ein Raub der Klammen.
“=
Allahabad. (Stadt.) _ 753
Es giebt für den Europäer in Allahabad wenig Unterhaltung; die Mäßigeren
nehmen ihre Zuflucht zum Billard, die Lefeluftigen finden in einem Bücherclub einige
Zerfireuung. Den Geologen bietet DaB fellige Bett des Djumna ein Feld für feine
Unterfuchungen dar, das er in dem mürben Boden der Gangesufer umfonft fuchen
möchte. - Unter werthlofen Kiefeln findet man dort gelegentlich merfwürbige Stüde von
Karneol und feldft noch Eoflbarere Steine. Das gegenfberliegende Gebiet von Bun=-
delfund ift wegen feiner Diamanten "berühmt, die an einigen Stellen in beträchtlicher
Menge gefunden werden und an Werth und Feuer denen auf dem Nella-Mella-Gebirge,
an beiden Seiten des Kiſtna und am Pennair vorfommenden, nach ihrem Schleiforte,
dem alten Golfonda, allgemein Diamanten von Golfonda geheißen, nicht nachftehen.
Die Schifffahrt auf dem Djumna war früher fehr durch Hinderniffe unterbrochen und
wegen der Menge von Felfen, die über die Oberfläche fich erhoben und tüdifch unter
dem Waffer Tauerten, fehr gefahrvoll. Die Befeitigung diefer Hinderniffe wurde einigen
Ingenienr-Offizieren übertragen, die fi, von Allahabad aus nach verfchtedenen Bunften
des Fluſſes begaben, die Felſen in allen Richtungen fprengten und die gefährlichen
Untiefen des Fluffes ausgraben ließen, fo daß jegt Die größten Boote, deren man fich
zur Binnenfchifffahrt bedient, Die reißende Strömung auf- und abfahren fünnen. Der
Handel auf dem Djumna ift bebeutend; große Ladungen von Baumwolle, das Erzeugniß
der anftoßenden Gegenden, werden auf dieſem Strome nach Humirpur, Etaweh, Agra
u. ſ. w., und auf dem Ganges, der bier, in einer Entfernung von 140 deutſchen Meilen
vom Meere, beim niebrigften Waſſerſtande noch eine Tiefe von 34, beim höchften aber
eine von 45 Fuß bat, nach allen unterhalb Allahabad Tiegenden Orten und nach dem
Meere zu verfchifft, um nach Englands Fabriken übergeführt zu werben. Zur Fahrt
zwiſchen Allahabab und Galcutta gebraucht man jept für Die Berg-, alfo für die lang⸗
famere Fahrt im Durchſchnitt 14 Tage; vor Einführung der Dampffchifffahrten zwifchen
diefen beiden Orten, deren Bewohner dieſe fchnelle Verbindung den Bemühungen Lord
. Williom Bentinck's zu verbanfen haben, waren zur Flußreiſe von Allahabad nach der
Hauptſtadt des Indo-britifchen Neiches gewöhnlich 82 Tage nöthig, d. 5. fo viel Zeit,
wie man zu mancher Fahrt von Portsmouth nach dem anglosindifchen Emporium be=
darf. Troß der günftigen Lage Allahabad's an zwei Flüffen und den hierdurch nach
den entfernteften Gegenden Indiens geöffneten Verbindungswegen ift der Handel, den
feine Einwohner treiben, dennoch ein unbebeutender und befchränft fich, Die Baumwolle
ausgenommen, nur auf wenige Artikel. Allahabad ift daher Feine reiche Handelsſtadt
geworden, fondern ift ein veröveter Trümmerhaufen geblieben, von einem armen Volke
bewohnt, defien Menge und Dürftigkeit der Stadt den Namen Fakirabad oder Bett-
lerftadt zugezogen hat. Läßt fih auch nicht läugnen, daß in den beiden letzten Jahr-
‚zehenten Allahabad ein günftigered Ausfehen gewonnen md die Einwohnerzahl fi
bedeutend vermehrt hat, fo daß fle jebt 72,000 Seelen unfaßt, fo ift Diefer militärifch
jo wichtige Ort doch noch keineswegs eins ber großen Emporien für den Kandel in
den oberen Provinzen Hinduftand geworden. Sind die profectirten und im Bau be-
griffenen Eifenbahnen erft dem Verkehr übergeben, die Allahabad ebenfalls in ihr
Neb aufnehmen werben, fo laſſen fich für die heilige Stabt günftigere Berhältniffe
erwarten, doch haben in Indien die Anlegung von Eifenbahnen und deren Bau, wenn
man auch von Bodenverbältniffen, Klima und Kaftenunterfchieden abftrahirt, — man
erinnere fi nur, wie der Eifenbahnbau in dem cultivirten und mit allen Hülfsmitteln
audgerüfteten England noch in den dreißiger Jahren kaum eine National-Angelegenheit
war, wie er fich erft im Anfange der vierziger Jahre rafch entwidelte und dann zur
Speculationsmanie wurde, die ungeheure Verluſte herbeiführte — mit zu vielen Schwie-
rigfeiten zu kämpfen, als daß nicht manches Jahr dahinſchwinden follte, ehe Allahabad
den großen Vortheil genießen wird, mit dem Nord» und Südweſten, fo wie dem Often
des oftindifchen Reiches mittel8 Cifenbahnen in: Verbindung zu- ftehen.
Die Rage 'Allahabad's wird für gefund gehalten, indeſſen iſt e8 dort feuchter,
als an irgend einem anderen Orte des Doab. Nach den auf PVeranlaffung der eng-
liſchen Regierung angeftellten wmeteorologifchen Beobachtungen beträgt die mittlere
Temperatur des Mai, als des heißeften Monats im Jahre, 30,0 R.; April, Juni
und Juli haben eine faft gleiche Durchfchnittö » Temperatur, 26,9, 26,0 und 25,5 °,
Wagener, Staate- u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 48
—
E
754, Allahabad. Provinz.)
und im Januar, als der Fälteften Periode des Jahres, beläuft fich Die Monats » Tem
peratur auf 15,8 °.
Die reichen Modlemd ſowohl als Hindu's werden von ihrer Neligton aufgefor
dert, Bäume zu pflanzen, Brunnen zu graben und öffentliche Gebäude aufzuführen, —
Liebeswerke, die für ein Voll Bedürfniß find, das in einer Gegend lebt, wo Wafle,
Schatten und der Schuß eined Daches unberechenbaren Werth haben. Der Buchſtabe
diefer religiöfen Vorfchriften wird von vielen reichen Leuten auf dad Genauefte erfüllt,
allein der Geift des Geſetzes zu wenig beachtet. Lngeheure Summen werden auf nu
Gebäude verfchwendet, durch welche die Stifter ihre Namen auf Die Nachwelt zu bein
gen hoffen, die aber, wenn fie nicht bei Lebzeiten des frommen Gründerd vollendet
werden, nach feinem Tode frühzeitig in Trümmer fallen, da der Erbe lieber felbft einem
neuen Bau unternimmt, flatt den feined Vorgängers zu vollenden, oder ältere Gebaͤude
auöbeffern zu laflen, jo jchön und nüsßlich fie auch fein mögen. Die Ufer des Diumm
bieten mehrere prachtvolfe Ghat's, d. h. Treppen oder Rampen, die an die Flußufer
führen und die Wafchungen in den heiligen Strömen ermöglichen, auf deren Bau
der Hindu einen ungemein großen Lurus entwidelte; fie fallen aber, indem bie zu
naͤchſt am Waſſer befindlichen Stufen mweggeriffen find, immer mehr und mehr in Trüm—⸗
mer, was anfänglicdy Durch eine geringe Ausbeſſerung würde verhindert worden fein.
Die Provinz Allahabad fpielte eine bedeutende Holle in dem Kriege, der, be
gonnen durch die in Mirut am 10. Mai 1857 audgebrochene Empörung unter dem
3. leichten Gavallerie- und dem 11. und 22. Infanterie» Megimente, die britiſche
Herrfchaft in jenen unermeßlichen Länverftreden dem Untergange nahe brachte. Ben
“auch die Stadt Allahabad felbft im DBergleich zu anderen Orten geringeren Antbeil an
den Schauderfcenen der weitverzweigten Meuterei genommen, wodurch ſich dieſer Auf:
ftand fennzeichnet, indem von bier das 6. Infanterie» MNegiment gleich nach fein
Empörung am 4. Juni 1857 und nach Ermordung feiner Offiziere fo wie einigem
anderen Ercefien nach Delhi aufbrach, jo war und bleibt viefe Stadt bei den Be—
mühungen zur Niederwerfung der Empörung ungemein wichtig als Stütz⸗ und Aut
gangspunft für militärifche Maßnahmen ſeitens der britifchen Regierung. Kein Or
der Provinz, ja jogar des ganzen Gebietes, auf dad fich der Aufftand (ſ. darüber den
Art. Indien) bis jet erftredte, nur vielleicht Delhi und Lacknow ausgenommen, hi
ein Mal durch die Beftialitäten der entmenfchten Sipahi's, ein ander Mal durch jm
MWaffen- und Heldenthaten der 1300 Hochländer unter dent leider zu früh verblichenen
Havelock eine ſolche Berühmtheit erlangt ald Caunpur, eine der größten oſtindiſchen
Militärflationen, am rechten Ufer des Ganges liegend, mit einer Befagung von ges
wöhnlih 8000 Mann und einer Bevölkerung von 108,800 Seelen.
Caunpur ift eine bedeutende Handelsſtadt und alle europäischen Artikel der de
quemlichkeit und des Luxus findet man, freilich zu etwas hohen Preifen, hier. Die
Bazard ftehen denen Feiner Stadt in Indien nah. Mind» und Hammelfleiſch, Zilk:
und Geflügel find von vorzüglicyer Güte, und Vegetabilien jeder Art kann man äufali
wohlfeil haben, da die Eingeborenen bei der großen Nachfrage ausländifche Gewätlt
für den Markt ziehen. Außer den europäifchen Buden und Waarenlagern, die mit
englifchen und franzöfifchen Handelsartikeln angefüllt find, gehören auch einige Rage
zine den Hindud und Muhamebanern, und die Jumeliere zu Gaunpur geben denen ben
Delhi in Nichts nach. Caunpur ift auch wegen feiner Sattelgeuge, Pferbegefhim
und Handſchuhe in Indien berühmt.
Unter den andern Orten der Provinz Allahbabad, wie Banda mit 33,50
Einw., Futtehpur mit 21,000 € und Humirpur am Djumna, eigentlid . au
mehreren neben einander liegenden Dörfern beſtehend, haben die beiden leßteren erſt Wid-
tigfeit dadurch erlangt, daß fle in dem jegigen Aufftande der Schauplag von Schlachten
geworben find. Nörblich von Caunpur liegt Bithur. In die Nähe dieſes Ortes battt
ſich Nena Sahib, der furchtbgrfte und gefährlichfle Feind der Engländer, ein Mahratt
der Bramanenkafte, welchen der letzte Indifche Peiſchwa⸗-Fürſt dem Landeögebraud ge
mäß aboptirte, ohne daß feine daraus folgenden Berechtigungen von den Engländen
anerfannt wurden, nach der Ermordung der Befagung und der europälfchen Einwohn
Gaunpur’3 zurüdgezogen und erwartete den General Havelock, der am 16. Juli
Allahabad. (Kriegsfchauplag.) | 255
bei Tagesanbruch mit feinen Truppen zwei (englifche) Meilen „vor der feindlichen Po⸗
fition anlangte. Nach dreiſtündiger Raſt rüdten die Briten zum Angriff vor. Ihre
Stärke belief ji auf 1300 Europäer und etwa 700 bis S00 Siehe, — von den
Hindus in Sprache, Religion und Sitte verfchiedened Miſchlingsvolk Des nordweſt⸗
lichen Indiens —, während Nena Sahib 13000 gut bewaffnete, von ihm felbft be⸗
fehligte Sipahis zählte. Der General beſchloß, als er die Pofltion der Rebellen ge⸗
wahrte, fle in der Flanke zu faflen, ſchob feine Hochlänver gerade vor, auf der Linken
gededt durch die Madras- Füflliere und‘ die vom 64. und 84. Königlichen Infan⸗
terie - Reginiente mit den Kanonen rechts außer Sehweite ded Feindes. Die Hoch⸗
länder gingen durch Kartätfchen-, Bomben- und Flintenfeuer ruhig und Taltblütig por
und feuerten Eeinen Schuß, bis fie dem Feinde auf 50 Darbs. (145 preuß. Fuß) nahe
waren, dann Frachten ihre Gewehre, und in unaufhaltjamem Sturmlauf nahmen fie die
drei im Beſitz des Feindes befindlichen und eben wieder geladenen 24=Pfünder. Gleich-
zeitig erflürmten Die Füſiliere vom 78. Negimente ein Dorf mit dem Bajonett; dies lag
rechts von der feindlichen Poſition, und fo war Sahib’8 Flanke umgangen. Wie die
Engländer durch das Dorf auf die rechte Flanke des Feindes zuftürzten, eröffnete dieſer
von Neuem ſein Feuer aus einem großen Geſchützſtück, das ihm geblieben war, und
die Engländer mußten Halten und auf ihre Artillerie warten; allein ihre Zugochfen
waren fo lahm und abgematiet, daß nur eine kleine Feldkanone, die gegen die große
des Feindes nicht auffam, in Pofition gebracht werden Fonnte. General Havelod, raſch
entjchloflen, gab Befehl zu flürmen, und eine Compagnie des 79. leichten Infanteries
Regiments nahm die Kanone, ehe man die Hand umdreht, troß ihres heftigen Feuers.
Damit war der Sieg entfchieden. In Ermangelung von Bavallerie aber machten die
Truppen Halt und lagerten dieſe Nacht außerhalb der Stadt. Leber den Berluft der
Engländer waren die Angaben ſchwankend. General Havelod jagt in feiner Depeſche
vom 17. Juli: „Der Feind war hinter einer Reihe von Dörfern flarf poftirt und bes
firitt 140 Minuten lang hartnädig jeden Zoll breit Boden. Nena Sahib hat vor dem
Gefecht alle gefangenen Weiber und Kinder barbarifch ermordet und heute Morgen vor
feinem Rückzug nach Bithur das Pulvermagazin von Raunpur in die Luft gefprengt.
»Ich konnte noch feinen Ausweis der Todten und Verwundeten zufammenftellen, aber
ich veranfchlage meinen Berluft auf ungefähr 70 Mann, die großentheild vom Kartät-
Schenfeuer fielen.“ Am 17. Morgens rüdten die Engländer in Baunpur ein; und ihr
erfier Gedanke war, wie man fich denken kann, ihre gefangenen Landsleute zu retten.
Man eilte nach den fogenannten Aſſembly⸗Rooms (Derfammlungsfaal), dem Haupt»
quartiere .Nena Sahib's, wo, dem Gerüchte nach, 175 Brauen und Kinder eingefperrt
jein follten. Uber zu fpat* Es war ein Anblid zum Berfteinern und Sterben. Ab⸗
gehärtet, und auf alle Schreden gefaßt, wie Die Sieger waren, — was ſich da ihren
Blicken bot, übermannte fle; die Leute weinten wie die Kinder und brachen in verzweis
felte Wuth aus. Der Hofraum von den Alfembly - Rooms ſchwamm in Blut, und
darin bier und da ein zerrifiened Seidenkleid, ein Atlastuch, eine Haarlode! Nach der
Ausfage der Einwohner hatte Nena Sahib den Tag vorher alle Gefangenen — außer
den Weibern und Kindern 88 Offiziere, 190 Soldaten und eine Menge europsifcher
Einwohner, im Ganzen gegen 400 Berfonen — fchlachten laſſen, die Frauen ließ er
nadt audziehen, Föpfen und in einen Brunnen werfen, die armen Kleinen aber lebendig
unter die verflümmelten Leichen der Mütter jchleudern. An einer der Wände des Haufe,
worin die Gefangenen kurze Zeit verwahrt wurden, fand man einige Infchriften, angeblich
von der Hand der Befangenen. Sie Tauteten: „Landsleute und Frauen, vergeßt nicht den
15. Iuli 1857. Weiber und Kinder find bier im Elend, in der Gewalt von Wilden,
welche weder Jung noch Alt fchonen. Mein Kind! Mein Kind! Landsleute, rächt
es!“ Eine andere Infchrift enthielt Die Worte; „Wir find bier 250 Perfonen in die⸗
fem Kleinen von Schniug flarrenden Raume. Wir follen fämmtlich binnen zwei Tagen
getöbtet werben. Gott räche unfer unfchuldig vergoffenes Blut. O Gott, nimm uns
auf in dein heilige Reich. Miß C. ©., alt 183 Jahre. Rache, Rache, Landsleute,
für die Leben Eurer Frauen und Kinder — unfer Blut wird zum Himmel fohreien, fo
lange noch diefer Nena Sahib athmet!“ )
i) Belanntlid) rüdte Nena Sahib, fobald er von ber in Caunpur ausgebrochenen Empoͤ⸗
48*
1)
796 Allard.
Herrſcht auch über jene Kataftrophe in Caunpur noch manches Dunkel und wird
unter Anderm behauptet, daß Nena Sahib nicht Befehl zu dem entjeglichen Morde
gegeben habe, fondern ihn zu verhindern bemüht gemefen fei, und iſt von den anges
führten‘ Infchriften nur eine als echt anerkannt worden, fo fleht aber fo viel feit, daß
die bier flattgefundene Metzelei, ob fle Sahib befohlen hat oder fie zu hintertreiben
gefucht, unter den englifchen Truppen eine Empfindung, fehredlicher als Rachedurſt,
wach rief. Wuthentbrannt eilte Havelock's Heldenfchaar nach einer Raſt vom 2 Ta
gen nach Bithur, fand aber Nena Sahib nicht mehr anmwefend in feinem Schlupfwin-
£el; fle brannte und jchleifte den Ort in Grund und Boden und führte 15 Kanonen
mit fich fort. — In Verfolg der ferneren Operationen Seitens der Briten und de
rebellifchen Sipahid wurde die Provinz Allahabad oft durchzogen mit einzelnen Heeres⸗
abtheilungen und in ihr verhältnißmäßig eine große Wahl Gefechte geliefert. Aubh,
Gwalior, Kalpi, wo der Aufftand theil® eben unterbrüdt, Feineswegs völlig erſtickt if,
theil8 noch in jeiner ganzen Gräßlichfeit wüthet, find unmittelbar angränzende Gebiete.
Allard. Einer der zahlreichen unzufriedenen Militärd der napoleonifchen Armer,
welche nach den Ereigniffen von 1815 Branfreich verliefen, um unter andern Führetn
zu fechten, hatte fi der Bapitain Peter Allard, geb. 1783, der in allen Kriegen des
Kaifers Napoleon gefochten und Adjutant des Marfchalld Brune geweſen war, nah
Livorno begeben, um ſich dort nach Amerika einzufchiffen. Ein Zufall entſchied ihn,
fih nach Oſten ftatt nach Welten zu menden; er ging nach Perflen, mo Abbad-Rirza
damals ſich noch im vollen Glanze eines Neformatord fonnte, der freilich bald genug
fih als eitel Dunft und Schein zerreißen ſollte. Dem jcharfen Blicke Allard's, der
eine tüchtige Natur war und wider Willen Abenteurer, der dad wirklich hatte, wat
dem Abbas-Mirza ganz fehlte, organifatorifches Talent, konnte die Hohlheit und Nichtig⸗
feit der Reformen des Abbas⸗Mirza nicht entgehen, er verließ Perfien nach kurzer Zeit,
obgleich ihn Abbas - Mirza als Oberſt angeftellt hatte. Nach einem kurzen YAufent-
halte im Afghanifchen Fam U. 1820 nach Lahore, wo er al& militärischer Lehrmeiſter
in die Dienfte Rundſchid-Sings, des Maharadſchah der Sikh's trat. Er organifiete
nun nach und nad) die Sifh- Armee nach dem Muſter der napoleonifchen und flieg von
Würde zu Würde. Er war bereits commandirender General, ald er im Jahre 1835
in Frankreich einen Befuch machte. Cr hatte ſich in Lahore verheirathet, brachte feine
Familie mit ſich und ließ Diefelbe in Paris, als er 1836 nach Lahore zurückkehrte. Er
wäre viel lieber in Frankreich geblieben, er ging aber zurüd, weil er dem Maharadfchah
fein Wort gegeben. Die franzöftfche Regierung ernannte ihn zu ihrem @efchäftäträger
am Hofe zu Lahore und fnüpfte durch ihn Verbindungen aller Art in Oſtindien an.
rung Kunde erhalten, mit feinen 6 Kanonen, die er mit Grlaubniß der indifhen Regierung immer
in einem Sätofe u Bithur gehalten hatte, dorthin, vereinigte fih mit den Nebellen und übt:
nahm den Ober eich! in Perfon. Der Kommandant Caunpur’s, Generalmajor Sir Hugh Wheeler.
30g fich mit der europäiſchen Beſatzung und den europäiſchen Einwohnern in eine Stellung zurüd,
bie faum zur Hälfte befefligt und vielfach, dem feindlichen Feuer ausgefeht war. Unter den 9
Menfchen, die bei ihm waren, befanden fi 330 Frauen und Kinder und 120 eingeborne Diener,
und franfe Sipahise. Nena Sahib begann feinen Angriff am 6. Juni mit mweitüberlegenen Kräften
an Mannſchaft und Gefhüg. Bloß zwei Stunden täglich fchwiegen feine Kanonen, und bicje Zeil
benugten die Belagerten, um aus ihren einzigen Brunnen, den die Kugeln frei beftrihen, Waller
zu holen. Viele Karben am Sonnenftidy, andere, befonders rauen und Kinder, an Nahrungt:
mangel, bie meiften töbteten die Kugeln und Bomben, gegen die nur die ausgehöhlten Erdlocher
hinter den Schanzen Schuß gewährten. Es wäre den Sipahis ein Leichtes geweſen, dieſe ſchwa⸗
hen Schugmauern nit Sturm zu nehmen, aber die Kartäiſchen und mehr.nod) das Bajonett fleß⸗
ten ihnen Reſpect ein. Obgleich Wheeler ſchon in den erften 14 Tagen, in benen er belagert
wurbe, ein Drittel der Befagung einbüßte, fo verlor er dennoch nicht den Muth, fondern machte
einen Ausjall nad) dem andern md trieb den Feind immer vor fid) her. Wäre nicht eine fo gre
Anzahl Damen unter feiner Obhut gewefen, er hätte fid) leicht nad) Allahabad durchſchlagen fon:
nen. Am 20. war nur noch für einige Tage Proviant vorhanden, und die Munition fing an zu
jehlen. Am 24. bot Sahib eine Kapitulation an: ‚bie Engländer follten unbehelligt mit Frauen
und Kinder nad) Allahabad abziehen. Nad den militärischen Regeln durfte General Zpeelec viel
Kapitulation annehmen. Am 27. gingen die Engländer zum Ganges hinab, wo Boote für
bereit waren. Gin Theil hatte ſich eingefchifft, ein anderer war noch am Ufer, als brei Kanonen:
jhüffe fielen. Auf diefes Signal feuerten bie Meuterer von allen Seiten und bieben alle RA
länder nieder, die den Kugeln entgangen waren. Die Frauen, die man mit den Kindern vorläung
verſchonte, wurden nad) Caunpur zurüdgebradht, um ſie noch drei Wochen für das ſchreclliche
Schickſal, am 15. Juli von den wilden Rotten erſchoſſen und niedergehauen zu werden, anjzufpaten.
Alleghany. Alleinhandel. J 757
Allard führte 1837 die Sikh's ſiegreich im Afghanenkriege, warf die Afghanen am
12. Juli 1837 in ihre Berge zurück, ſtarb aber 1839 zu Peſchaver und wurde zu
Lahore mit großem Pomp begraben. In fpäteren Kämpfen haben die Sikh's gezeigt,
daß fie nicht umfonft in der Schule Allard's gelernt. Die Barifer Bibliothek Hat ale
Gefchent Allard8 eine reihe Sammlung von merkwürdigen indifchen Münzen.
Alleghany ift ein Der Geographie von Amerika angehöriger Name, der da ber
zeichnet: — 1) das langgezogene Gebirgsſyſtem im öftlichen Theil von Nordamerika,
welche von der Mündung ded St. Lorenzſtroms in füdweftlicher Richtung und gleiche
laufend mit der Küfte des Atlantiſchen Dceand bis zu den Quellen des Alabama und
deffen Nebenflüffe ungefähr 350 deutſche Meilen weit flreicht, gegen Abend in jeinen
legten Audläufern und Hängen vom MififfippisThal begränzt wird, und im Wafhington-
Berge, der im Staate NeusSampibire liegt, feinen Scheitelpunft mit 6240° Höhe über
der Meereöfläche erreicht, indeß die mittlere Höhe des ganzen Bergzuged zu 3400’ an⸗
genommen werden Tann, was die DurchfchnittdsHöhe auch des Schweizer Jura ift, mit
dem, mindeftend in der äußern Gebirgsgeftaltung, des Alleghany-Syftem große Achn-
lichkeit hat, indem es eben fo langgeftredte Bergkaͤmme und zwifchen inne liegende
Bergebenen aufmeift, wie der genannte Jura, (jiehe den Art. Amerika); ; — 2) einen Fluß,
aus defien Bereinigung mit der Monangabela bei Pittöburg, im Staate Penniylvanien,
derjenige Fluß entfteht, welchen die erften franzöfifchen Anſiedler in dieſer Gegend ben
„ſchönen“ nannten, der-feit langer Zeit aber unter dem Namen Obio bekannt iſt, ent-
fpringend in den nördlichen Gegenden von Pennfylvanien, dann aber durch ein Stüd
vom Staate Neu⸗NYork fließend, der fchiffbar ift und durch Kanäle mit dem Erie⸗See
ſowohl als mit dem Outario⸗See in Verbindung fieht. Alleghany iſt aber auch der
Name — 3) von vier- Grafſchaften over Bountied in den Vereinigten Staaten
von Nordamerifa, und zwar im Staate Neu-Mork, mit dem Gerichtsfig in Angelica ;
im Staate Pennfylvanien mit dem Gerichtöflg in Pittäburg, Dem „Birmingham von
Amerika“, wie Bruder Jonathan dieſe Stadt prahlerifch zu nennen liebt, mit 150,000
Einwohnern; im Staate Maryland, mit dem Gerichtöflg zu Cumberland, auf dem
Rüden und in den Thälern der Alleghanies, in einem der Mittelpunfte des Stein-
kohlen⸗Bergbaus; und im Staate PVirginien, und zwar in deſſen Thal-Diftrict, womit
ebenfall8 Die Lage auf Den Bergebenen zwifchen den Alleghany= Ketten bezeichnet ift,
mit dem Gerichtsſitz in Covington, im Quellbezirk des James⸗Flußes, der zur Che⸗
ſapeake Bucht fließt; endlich auch — 4) einer Stadt, Alleghany⸗City, die mit der
oben genannten Stadt Pittsburg zuſammenhängt, gleichfalls im Gebiet der Steinfoplen-
Formation.
Alfegiance (Oath of) f. England (Berfaffung).
—355— ſ. Corregio.
Alleinhandel. Ein Handelözweig wird zum Alleinhandel, wenn fein Betrieb das
ausfchliepliche Necht einer Perſon oder Körperfchaft oder auch des Staates if. Dies
Recht, mit einem Gegenftand Alleinhandel zu treiben oder den Transport von Gegen-
fänden nach gewiffen Orten mit Ausfchluß jeder Concurrenz zu beforgen, beißt Mo⸗
nopol. Die Gewährung von Monopolen, wie auch Die Ausbeutung derfelben von
Staatöwegen bildete ſich feit Ausgang des 16. Jahrhunderts fürmlich zu einem Sy⸗
fleme aus, deſſen ueberreſte ſich fortgepflanzt haben bis auf unſere Zeit. Man kann
die Monopole füglich in zwei Gruppen ſcheiden; die erſte umfaßt den Alleinhandel mit
einzelnen Waarengattungen, bisweilen ſelbſt verbunden mit deren Hervorbringung — in
die andere der beiden Gruppen fällt die monopoliſtiſche Ausbeutung von Handels-
wegen und Trandportmitteln, wie ſie namentlich durch die Altere Eolonialpolitit der
europälfchen Eulturvölfer zur vollen Blüthe gekommen war.
Der Alleinbandel mit Waaren wird zunteift im Intereſſe der Staatsfinangen bes
trieben ; felten entäußert fich die Staatsgewalt eined derart ausgeübten Vorrechted zu
Bunften von Privaten oder Gefellfchaften, und wenn fie dies thut, gefchieht es in der
Regel bewußtlo8 und auf indirectem Wege. Prohibitionen oder hohe Schupzölle z. 3
laufen factifch auf ein Monopol der Befchüpten hinaus und gehören demnach zu jenen
Ausnahmöfällen, in denen der Staat die Production und den Abfa einer Waare
monopolifirt, ohne felbft etwas davon zu haben. Abgeſehen von derartigen Ausnah-
158 | Alleinhandel,
men, gilt von Monopolen die Negel, daß nur das Intereffe des Staatäglüdes ihre
Entftehung und Ausübung motiviren folle, Daß der Erlös aus berfelben zur Ergänzung
der Steuer in den Staatsſchatz fließe. In mehreren Staaten Europa's bildet jo das
Einfommen aus Monopoleu eine anfehnliche Ziffer des Einnahme» Budgetd, die nur
durch hochgehende Befteuerung des monopolifirten Gegenftandes erſetzt werben könnte,
Der Uebergang vom Monopol zum freien Handel mit der betreffenden Waarengattung
bat daher Die Schwierigkeit, daß er beinahe jederzeit auf den Widerfland der Routiniers
im Finanzminifterium ftößt; denn dieſe geben gewiß der Beibehaltung des Alleinhanbels
den Vorzug vor der Einführung einer neuen Steuer, deren Umlage Nachdenken er⸗
fordert. Monopole haben fo — nebit anderen weiter unten erwähnten Uebelftänden —
auch den wefentlichen Nachtbeil, daß le den Schlenprian in einer Finanzverwaltung
begünftigen und die Erhebung eined großen Theild der Stantd-Einnahmen der Regie
rung leicht machen. Nichtd verberblicher, als dieſe LKeichtigfeit, welche der Schonung
der Steuerkräfte keine Nechnung zu tragen braucht, welche alle Früchte und Foriſchritte
einer Productiondart für unbeftimmte Zeitläufe zum unumfchränktten Eigenthum de
Fiscug macht, der dieſe Fortſchritte aufhalten, Diefe Früchte vor der Reife pflüden
fann. Wie fehr ein Monopol dem Gemeinwefen fchaden Fönne, Hat erft vor Kurzem
das Beifpiel Defterreichd gezeigt. Hier lag dringend die Nothwendigkeit vor, das
Tabad-Monopol, welches vor der Revolution nur außerhalb der ungarifchen Provinzen
beftanden bat, über die letzteren nicht außzubehnen. Der Tabad«» Production Ungarns
ftand eine glänzende Zukunft bevor, und diefe hat man um der Bequemlichkeit dei
Monopold willen in die Schanze gefchlagen. Es blieb der Negierung die Wahl, dad
Taback⸗Monopol in ganz Defterreich abzufchaffen, oder den Gentralifationsprincip, mit
welchem die Freiheit des Tabadhandeld in einem Theile der Monarchie unverträglih
war, zu entfagen. Beides wäre ebenfo weife, als beilbringend und erfprießlid ge
wefen. Aber man wählte ein drittes, nämlich die Ausdehnung des Monopols übe
Ungam, weil eine folche ber gewohnten dfterreichifchen Finanzwirtbfchaft nicht minder
zufagte, als fle den beliebten Centralifationd-Schablonen vollfommen entfprach.
In volföwirthfchaftlicher Beziehung bat das Monopol die verhängnißvolle Eigen:
ſchaft, daß es fo zu fagen einer progrefiiven Steuer nach unten gleichfommt. Died
muß befonderd bon der modernen Form der Monopole gelten, welche ſich zumeift übe
diejenigen Genußmittel, die in großer Maffe gangbar find und einem allgemein gefühlten
Lebensbedürfniß entfprechen, zu erſtrecken pflegen. Die Summen, welche eine reicher
Samilie für Salz und Tabaf 3. B. audgiebt, bilden nur einen geringen Procentſah
ihre8 Gefammteinfommend, um fo geringer, de höher das Einkommen ifl; denn ber
Bedarf von Salz und Tabak ift felbft für den Meichften ein gegebener und Tann au
nicht durch den ärgften Luxus über ein gewiſſes Maß erhöht werden. Nehmen wir an,
eine wohlhabende Familie, die jährlih 10,000 Thlr. Rente bezieht, gebe für die ge
nannten zwei Artitel 400 Thlr. aus, was gewiß ſehr Hoch angefchlagen ift und 4 pt.
des Geſammteinkommens der Yamilie ausmacht. Bergleichen wir damit Die betreffende
Rage einer Fleinen, etwa auf«1 Thlr, per Tag angemwiefenen Hauswirthſchaft; wenn in
diefer auch nur 2 Sur. täglih auf Einkauf von Salz und Tabak verwendet werd
— und mit weniger ‚tft unter der Herrſchaft des Monopols faum auszufommen —
fo macht dies bereits 7 pCt. der Jahreseinnahmen unferer ärmeren Familie and.
Wie viel fällt unter Beftehen eines Monopols von den beiden Procentfägen in den
Staatsſchatz? — gewiß nicht weniger als die Hälfte, indem der Nettogewinn aus Ber
fauf eines monopolifirten Artikels nirgends weniger als 50 pCt. des Brutto-Ertragd
ausmacht.) Der Neichere zahlt fomit die Hälfte von 4 pCt. feines Jahres⸗Einkom⸗
mens, daher 2 p&t. deſſelben, der Arme die Hälfte von 7 pCt. feiner viel geringere
Einkünfte an den Staat, und durch das Monopol ift auf diefe Weife ein Unterſchied
von 1%, pE&t. im Steuerfage zu Gunften des Meicheren gegeben. Und bier fragen
wir, ob berartige 3 Monopole den Steuerdruck auf die unteren, unbemittelten Volksklaſſen
N) Die 0 pEt. im Texte find blos der leichteren Verftändlicgleit wegen angenommen. In
Wirklichkeit iſt der Profit aus einem Monopol viel höher! — In Frankreich werden am orbinären
Tabat 600 pCt. des Binfaufpreifes, am feineren 1100 p@&t. durdy die Regie aufgefchlagen. Bal
Hod, die Finanzverwaltung Franfreihe. Stutig. 1857, p. 355.
Alleinſeligmachende KRirche 759
nicht vermehren, nicht ganz unverhaltnißmaͤßig und progreſſiv zunehmend vermehren, ie
ärmer die Volksklaſſe ift, die ſich dem Monopol unterziehen muß?
Abgeſehen davon, daß der Betrieb eines Alleinhandels von Seiten des Staates
in Die fohlechteftle Urt der Befteuerung fällt, die e8 überhaupt geben Tann, ift derfelbe
noch mit anderweitigen volkswirthſchaftlichen Uebelfkänden verbunden. Sollen wir uns
über dieſe des Weiteren audlaffen? follen wir bier anführen, wie die Sicherheit des
Abfapes, die dem Monopoliften zu Statten fommt, der Einführung von Berbefjeruns
gen in der Production ſtets im Wege tft und zur Berfchlechterung der Qualität der
Waare antreibt? wie die Feſtſetzung der Preife in die Willfür des Monopoliften ges
ſtellt ift, eine Willlür, die um fo freier, um fo fihrankenlofer thätig fein Tann, je
nothmendiger die dem Alleinhandel unterworfenen Gegenftände für's Leben ſind, je
mächtiger die Gewohnheit, die nach Erlangung verjelben ſtrebt? — Ban vente ſich den
Fall, daß die Luft zum verkäuflichen Gut werde und der Debit dieſes uneutbehrlichen
Mediums, in dem wir leben, Monopol des Staates ſei.) Wäre irgend ein Preis,
den man auf den nothwendigen Vorrath Luft fegen möchte, zu hoch! gäbe ed irgend
ein Bermögen im Lande, Das nicht jederzeit und unter allen Umftänden dem Mono:
poliften trihutpflichtig wäre! So auf die äußerftle Spige der Vollendung getrieben,
iſt das Monopolſyſtem der Gegenwart freilich nicht; immerhin aber find in mehreren
Staaten — Preußen und der Zollverein bilden eine löbliche Ausnahme — noch fort-
während die nothwendigften Genußmittel dem Monopol unterworfen. Wir nennen 3.2.
Tabak und Salz in Defterreich, erfteren Artifel in Frankreich, den italienifchen Staaten,
in Spanien und Portugal; Salz und Opium in britifch Indien u. f. w.
Die zweite der oben erwähnten Gruppen der Monopole, die exclufive Ausbeutung
von Handelömegen und Trandportmitteln umfaflend, ift beinahe gänzlich au der Mode
gekommen. Diefe Art des Alleinhbandeld war durch Die große Menge von Beſchraͤn⸗
fungen gegeben, denen früher Schifffahrt und Handel nach entfernteren Gegenden,
befonder8 nach Colonieen eined europäifchen Mutterlandes, unterworfen waren. Es
galt in dieſer Beziehung vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis in eine Zeit, die der
Erinnerung der Mitlebenden noch nicht entfchwunden ift, der allgemeine Grundfag, daß
nur das WMutterland allein den Handel und Verkehr feiner Golonieen zu verforgen
habe, daß Demgemäß die Angehörigen fremder Staaten von allen Handelöbeziehungen
mit den eigenen Pflanzungen auszuſchließen fein. Spanien gipfelte dann dieſen Grund⸗
faß zu der Marime aus, daß felbft den eigenen Staatöbürgern der Verkehr mit den
weftindifchen &olonieen und jenen des amerikaniſchen Feſtlandes nur unter Einholung
königlicher Licenzen zuſtehe. Es wurde ſtrenge darauf geſehen, daß der weſtindiſche
Handel ein Hoheitsrecht der Krone bleibe, deſſen Ausübung nur momentan und zu
beſtimmten Zwecken auf Private übergehen könne. Demzufolge konnten ſpaniſche Han⸗
delsleute nur von Sevilla, ſpäter von Cadiz nach Weſtindien auslaufen; ihre Schiffe
mußten ſich an den vorgezeichneten Cours halten, nur die erlaubten Waaren aufladen
und wurden durch königliche Licenz zu jeder Fahrt beſonders privilegirt. Durch ſolche
und anderweitige Beſchraͤnkungen brachten es die Spanier endlich dahin, daß das ſo
heiß erſehnte Monopol des weſtindiſchen Handels — den Englaͤndern zufiel. Dieſe
haben naͤmlich ſeit Anfang des 18. Jahrhunderts auf dem Wege des Schmuggels mehr
Antheil genommen am ſpaniſchen Colonialhandel, als die Spanier auf erlaubte Weiſe.
So verurtheilte ſich das Syſtem der Monopole auch auf dem Gebiete der Colonial⸗
politik durch ſich ſelbft und gereicht denjenigen, ſo ihr Heil darin ſuchen, zum eigenen
Verderben. — Man vergleiche übrigend über den zuletzt berührten Punkt die Artikel
Colonieen und Mereantilinftem
Alleinfeligmachende irhe Bedarf Der Menſch einer Meltgion, bedarf er der
chriſtlichen Religion, um fein Ziel zu erreichen? Wo dieſe Brage verneint wird, kann
das Intereſſe an der Unterfuchung über die alleinfeligmachende Kirche fein perfönliches
fein.- Bantheiften, Atheiſten, WMaterialiften haben die ewige Seligfeit daran gegeben,
ba ihr Dafein ſich in den endloſen wohl gar zweckloſen Wiederholungen der Zeitlichkeit
J um nicht den Vorwurf des Plagiats pernorzurufen, fei hier bemerkt, taß das oben gege:
Eesung | eg . St. Mill entlehnt iſt. Bergl. deflen pol. Oekon. in der Eoetbeer' ſchen Leber:
bung 1.
760 MW icinfeligmadenbe Kirche
anfängt und vollendet. Bon ihrem reflgnirten Standpunkt aud müflen fie unter mit- ’
leivigem Achfelzuden die objectölofen Bemühungen derjenigen belaͤcheln, meldye ihre
Blide auf ein Leben in der Ewigkeit richten.
Ein anderes tritt ein, wo das Ehriftenthum nicht bloß ald eine Entwicklungs⸗
phafe des menfchlichen Geſchlechts angefehen wird, die entweder Durchgang für eine
wahrere Auffaflung unferer Eriftenzg wäre, oder die Befland hätte ald in dem Stifter
diefer Religion zum Durchbruch gefonmene Klarheit über unfer Verbältnig zum Gött-
lihen. Bleibt das Chriſtenthum, wofür es fich felbft ausgiebt, die Religion, in welcher
der von Gott abgefallene Menſch auf's Neue ewiges Heil unter perfönlider Fort⸗
dauer erlangt, fo müffen audy die Bedingungen erörtert werden, an welche die Ber:
heißungen diefer Religion geknüpft find. Ueber viele diefer Bedingungen ift in Der
Ehriftenheit niemald Streit gemefen. Auf dem Gebiete des Chriſtenthums bat es als
etwas durchaus Wefentliche8 und Unzweifelhaftes ſtets gegolten, daß auf Pfingfien
dur Ausgießung des heiligen Geiftes von Chriſto dem Herrn eine Kirche ald Säule
und Grundveſte der Wahrheit geftiftet fei. Ohne diefe Kirche, welche feit Pfingften in
ewiger Dauer auch den Pforten ver Hölle trogen werde, koͤnne auch der Einzelne Das
zugefagte Heil nicht erlangen. Und ‚diefe Kirche trat Anfangs aljo fichtbar in Die Er-
fcheinung und in die Wirklichkeit, daß die erften Bekenner Ehrifti Eeinen Zweifel und
Zwielpalt haben Eonnten, wo diefe Kirche ſei. Wußten fie, daß Chriftentbum und
Kirche eind ohne Die andere nicht fein Eönne, fo war klar, ihre durch keinen Rif
getrennte Gemeinfchaft mit dem Haupte Ebrifto und unter einander war im Gegenſatze
gegen die Welt, die alleinfeligmachende Kirche. Es hatte der Sag volle Wahrheit:
extra ecclesiam nulla salus, anßer der Kirche Fein Heil.
Schon ein andered Verhaͤltniß trat ein, als das Heidentbum und pharifäifches
wie ſadducaͤiſches Judenthum feine Impotenz dem Chriftenthume gegenüber zu fühlen
. begann und ſich durch chriftliche Ideen und Elemente zu verjüngen fuchten. In dem-
felben Grade ald der Gnoſticismus in allen feinen Spielarten Die Grenzen der Kirche
und der Welt zu alteriven, zu verdedien und zu durchbrechen firebte, mußte die Kirche
diefelbe deſto erfenntlicher marliren. Noch mehr, als in der Kirche felbft Die natürliche
Art und Weife des Menfchen fi als nicht völlig beflegt durch das neue Leben aus
Gott erwies. Um ihrer felbft gewiß zu bleiben trat die Kirche in Gegenfag gegen Alles,
was chriftlich und kirchlich fein wollte, ohne doch in völliger Bleichartigfeit mit dem
auf Pfingften begonnenen Anfange dazuftehen. Als Die eine, heilige, allgemeine, apo⸗
ſtoliſche Kirche befämpfte fie, zerfplitterte oft ethifch anrüchige, in Kleinen Kreifen beſchloſ⸗
fene, in Willfürlichkeiten fich ergebende Secten. „Die Einheit und Allgemeinheit der
Kirche ſtand noch unzerftört und wenn auch die Heiligkeit feit den Zeiten Gonflantins
bereitö febr verbunfelt worden war, fo konnte doch die Kirche in ihrer Gefammtheit
und feine Secte neben ihr fich apoftolifcher Stiftung rühmen.“
Es follte und Fonnte nicht fo bleiben, als die morgenländifeje und die abenblän-
difche Kirche audeinandertraten. Einer bloß das eigene Heil fuchenden Seele Eonnten
‚die Differenzen fo gering erfcheinen, daß fie die Spaltung nur ald eine Folge der per-
ſoͤnlichen Rivalität zwifchen den beiden Patriarchen anſah. Da aber beide Kirchen ein-
ander negirten, fo mußte ed fchwer fein, einzufehen, warum bie eine neben der andern
nicht das Hecht der andern haben ſollte. Es mußte ſchwer fein, zwijchen beiden Kir-
hen zu wählen und nicht bloß einzelne Perfönlichkeiten, fondern ganze Völker wurben
vor Diefe Wahl geftellt. Die Weltbegebenheiten ließen die beiden Kirchen mehr indo-
lent neben einander hergeben, ließen die Controverſe nicht recht zum Austrag Tommen.
Mehr durch Mittel politifcher Klugheit fuchte man fich Abbruch zu thun, als daß die
Frage: was muß ih thun, daß ich felig werde? den Cardinalpunkt des Streites aus⸗
gemacht hätte. Aber wie matt Morgenland und Abendland fich auch gegenüber ftan-
den, eine Schwächung der äußerlichen Aurtorität lag dennoch in der Spaltung. Es
war nicht mehr fo zweifello8 gewiß, wo die eine beilige allgemeine apoftolifche Kirche fei.
Mit weit intenfiverer Kraft wurde die Frage nach der Kirche aufgeworfen, als
im 16. Jahrhundert die Kirchenfpaltung des Abendlandes eintrat. Die Gejchichte der
Neformation ift befannt. Das Großartige in dieſer Bewegung war, daß fle ohne alle
Nebenrüdfichten aus der Sorge um das eigne Seelenheil hervorging. Begann nun .
Alleinſeligmachende Kirche. on Fäl
der Angriff nad die Neugeflaltung von diefem Punkte aus, jo war es faft nothwendig,
- daß auch die Vertheidigung bier einfeßte. Die in: der Obedienz der Paͤpſte verharrende
Kirche fuchte nachzumweifen, wie das Seelenheil grade abhängig wäre von der Zugehörig-
keit zur römifchen Kirche. Es wurde die Lehre von ber allein feligmachenven Kirche
ausgebildet. Im der Zeit ihrer Machtfülle Hatte die abenpländifche Kirche feinen Trieb
gehabt, ſich Dogmatifch über fich felbft auözufprechen. Bei den großen Dogmatikern
des Mittelalterd, einem Thomas und einem Bonaventura, findet man Feine theoretifche
Erpofition über die Kirche, keinen locus de ecclesia. Uber feit der: Reformation mit
dem- tridentiner Concil warf man fi mit aller Macht auf diefen Punft.- Zwar das
Concil ſelbſt ftellte in vorfichtiger Weisheit Fein Decret bjerüber auf, aber in dem
Catechismus romanus finden wir nicht bloß die Dogmatifche Erplication der Lehre von
der Kirche, ſondern ſie wird mit der Auseinanderſetzung eröffnet: quibus de causis hic
articulus omnium frequentissime populo inculcandus. !) Die Xehre von der Kirche
wurde dem römifch- Tatholifchen Chriften Die Hauptfache. Nicht die Grundlehren bes
Ehriftentbums von dem dreieinigen Gott, von der Menjchwerdung des Sohnes
Gotted, von der Ausgießung des heiligen Geiſtes, von der Buße und Glauben und
von der Heiligung, ſollten das Dogma von der Kirche ſtützen und tragen, ſondern
vielmehr dad Dogma von der Kirche ſollte alle andern verbürgen und ſichern. Und
weil die Zerriffenheit der abenbländijchen Kirche aus einer geiftigen Bewegung hervor.
gegangen war, die ihre Kraft hatte in den verborgenften Tiefen der perjünlichen Ge⸗
meinfchaft mit Gott durch Chriſtum, fo fjollten Die Kennzeichen der Kirche dieſem in
Discuffion gefommenen Gebiete entzogen werben. Lag Die Kraft des Angriffes im
Innerlichen, jo warf man fich zur Vertheidigung auf das Aeußerliche, wo man bie
Schwäche des Angriffes vermuthete. Die Kirche müffe ebenfalls eine äußerliche Monarchie
fein, fihtbar und greifbar als die Republik Venedig. Und eine ftattliche Aeußerlichkeit
Hatten Die Kirchen der Mefgrmation nicht entgegenzufeßen. Als dann der große Dog⸗
matiker Bellarmin die 15 Kennzeichen der Kirche erfunden hatte, die nach ſeiner An⸗
wendung nur auf die römifche Kirche paßten, glaubte man in völliger Zuverſicht ſich
als die allein Iegitime Entwidlung des mit Pfingften geiegten Unfanges anfehen zu
fönnen. Ban fprach es ohne Bedenken aus, daß nur. ein Glied der römifchen Kirche
felig werden könne. Die Härte dieſes Dogma erweichte fich, ald Fromme Katholiken,
welche die Gottfeligkeit über zelotifchen Eifer fegen, auch in Proteftanten ungefärbte
Frömmigkeit anerkannten. Sie limitirten das Dogma, indem fle in einzelnen Faͤllen
die äußerliche Zugehörigkeit daran gaben und forderten, Daß jemand wenigftens de
aniıma ecclesiae fein müſſe, den Sinn der Kirche haben, in ihrer geifligen Subflung
fein Weſen haben müfle. Einen Begriff, den der Rutheraner nicht zurückweiſen Tann,
denn auch nad feiner Auffaflung muß die lebendige Nebe de anima ecclesiae fein.
Die Intherifche Kirche bat ſich, wie jede wirklich andere Kirche, fletd nothwendig für
die wahre Kirche gehalten, fonft hätte fie fich felbft aufgeben müflen, d. h. für die
Kirche, in welcher die Abflchten Ehrifli bei Stiftung und Gründung derfelben auf
Pfingften am meiften zu ihrer Verwirklichung gelangten. Sie hat nicht behauptet, die
allein felig machende Kirche zu fein. Weber Luther noch Melanchthon haben es je
geleugnet, daß im Schooße der römifchen Kirche wahre Ghriften fein. Waren fie felbft
ja bervorgegangen aus dem Schooße diefer Kirche.
‘
Dem Reformirten Hat die Kirche mehr Bedeutung für das Diefleit als. für das _
Jenſeit. Auf der Erde ift Zucht an allen zu üben, felig werben aber nur die Präde⸗
ftinirten. Daher kann es ihm Feine allein felig machende Kirche geben, fondern nur‘
eine allein felig machende Präbeftination.
Zum- Schluß faflen wir zufammen. Der Gegenfaß bei der Lehre von ber allein
felig machenden Kirche ift nicht der: Kirche gegen Welt: Bei dieſem Gegenſatze wird
es ftetö wahr bleiben, daß außer der Kirche Fein Heil fei. Vielmehr foll die roͤmiſch⸗
katholifche Kirche gegenübergeftellt werden allen andern Kirchen.
Je wahrer der Sag ift: ubi ecclesia, ibi spiritas 2), deſto wahrer ift auch die
Umkehrung dieſes Saped. Nur Armuth am Geifte Gottes kann es verſchulden, daß
) Warum dieſer Artikel vor allen am häufigſten dem Volke beigebracht werben müſſe.
2) Wo die Kirche iſt, da iſt der Geiſt Gottes.
262 Altenburg. Allerchriſtlichſter Allergetreueſter.
man Chriſtum in den Gemeinſchaften nicht anerkennt, zu welchen dennoch der Herr ſich
bekennet. Aber es ſollten unſere Spiritualiſten ſich nicht alſo gebahren, daß die Mei⸗
nung ſich verbreiten koͤnnte, wir Proteſtanten ſeien zufrieden mit luftigem Aether, oder
reſignirten bis zur Erfüllung unſerer Wunſche in einem zeitlichen oder begrifflichen
Jenſeits. Wir trachten auch nach der Verwirklichung der Principien unferes Glaubens
fhon in diefer Welt. Wahr ift ed, wir fehen den Geift ald den Factor des Leibes
und nicht den Leib ald den Factor des Geiſtes an, aber dennoch willen wir, daß bie
Leiblichkeit, die fichtbare und fühlbare Wirklichkeit, daB Ende der Wege Gottes ifl.
Nur daß wir eine einfeitige, mit der urbildlichen Idee und Geftalt in mannichfachem
Widerfpruche ftehende Geftaltung nicht als die einzige, ausfchließende Benwirklichung
des fchöpferifchen Geiftes zu faflen vermögen. (Siehe übrigens den Artikel Rirhe)
Allenburg, preuß. Stadt am Einfluß ver Ilme in die Alle (Nebenfluß des
PregeD, zählt 2219 Givil-Einwohner; im Kreife Wehlau, Neg.-Bez. Königsberg. Sie
erhielt im Jahre 1400 vom Hochmeifter Konrad von Jungingen ihre „Handfeſte“, d. h.
ihre beftätigte Verfaflung. (Tdppen. Hifl.ccomp. Geogr. von Preußen. Gotha 1858,
nach einer Notiz in dem noch ungebrudten Privil. des Bisthums Samland.)
Allenftein, preuß. Stabt an der Alte, zählt 3,717 Eivil-Einwohner; im Kreife
Allenftein, Reg.⸗Bez. Königöberg; zur Zeit der Orbensherrfchaft eine der drei Gapitel«
fädte des Bisthums Ermland, gegründet von Propft Hartmuth im Jahre 1353 Durch
Johann von Lenfen; die Neuftadt fügte Propft Heinrich 1378 Hinzu.
Aller, Nebenfluß auf der rechten Seite der Wefer, entipringt wefllih von
Magdeburg am Fuße der Alvenslchener Höhe bei Goͤhringsdorf, unmeit Seehaufen,
Kreis Wanzleben, fließt auf ihrem nordweftlichen Laufe, faft parallel mit der Ohre,
eine Strecke öftlid von Helmftädt Her, tritt fobann, nachdem fie den Drömling rechts
gelafien, unterhalb Debisfelde nach Hannover über und berührt bie Städte Gifhorn,
Gelle und Berden, wo fie in die Weſer fällt. Sie ift gänzlih ein Fluß der Tief
ebene und hat außer einer Strede bei Walbe, wo fie bald nad ihtem Urfprunge
zwifchen waldigen Höhen fließt, ſtets feichte, oft fumpfige Ufer. Ihr Lauf ift 33
Meilen lang, an der Ocer- Mündung 100°, von der Leine» Mündung an 200° breit;
bei Celle wird fle nah Aufnahme der Zufe fchiffbar. Am Linken Ufer find ihre be-
trächtlichften Nebenflüffe die Ocker und Leine, erftere vom Harze gegen Norden fließend,
mündet zwiſchen Gifhorn und Eelle, Tegtere unterhalb Elze in die Ebene tretend, mün-
det zwifchen Eelle und Verden. Die Aller nimmt noch: die Speße und einige andere
Bäche auf, fleht mit dem Drömling in Verbindung, weldher im vorigen Jahrhundert
entmäflert wurde und beide Ylußgebiete verbindet, obwohl er feinen eigentlichen Abflug
durch Die Ohre bat. Wegen Eorrigtrung der oberen Aller find neuerdings zwifchen
den Uferftaaten Verhandlungen eingeleitet.
Allerchriſtlichſter — Allergetrenefter König und andere von der römijchen Curie
verlieben Präpdicate. Die päpftliche Eurie liebte ed, den Fatholifchen Souveränen Titel
zu geben, die eine Beziehung auf die Kirche haben. So gab fie dem König von
Srankreich den Titel „Allerhriftlihfier König”, rex christianissimus; es if
aber nicht bewiefen, daß fie bereitd dem Frankenkönige Chlodwig bei feiner Taufe dieſen
Titel gegeben. Urkundlich bat ihn erfi Ludwig XI. 1469 erhalten. Seitdem bießen
die Könige von Frankreich in Staatsjchriften Sa Majeste tres-chretienne. Unter Louis
Philipp's Bürgerfönigthum wurde diefer Titel umgangen, und auch das neue Kaijer-
thum bat ihn wicht wieder aufgenommen, wenn auch etwas dem Aehnliches wieder ein-
geführt wurde, indem der Papft dem Kaiſer Lonis Napoleon den Titel eined „älteften
Sohnes der Kirche" gab, welchen mehrere der früheren Könige Frankreichs ebenfalls
geführt hatten. „Allergetreuefter König“, rex fidelissimus, iſt der Titel des
Königs von Portugal, zuerft 1748 von Papft Benebict XIV. dem König Johann V.
verkiehen und zugleich mit dem Recht verfnüpft, alle Bisthümer und Abteien des Kb»
nigreich8 zu beſezen. „Katholiſcher König“, rex catholicus, beißen Die Könige
von Spanien, felt Don Bernando IV. die Mauren aus Spanien vertrib. „Apofto-
lifhe Majeftät”, rex apostolicus, ift gegenwärtig der Titel der Kaifer von Oeſter⸗
reih. Das ift der ältefte dieſer Titel; derfelbe wurde im Jahre 1000 Stephan I. von
Ungarn vom Papft Spyivefter 11. verliehen, Papſt Elemens XII. erneuerte denfelben
Allerheiligenfeſt. Allgemeine deniſche Vibliothek. 263
1758 für Maria Therefla und ihre Nachkommen. „Vertbeidiger des Blau«
ben”, defensor fidei, iſt ein immer noch gebräuchlicher Titel der Könige von Eng⸗
land, den Papft Leo X. 1522 dem Könige Heinrich VII. für feine Schrift gegen Lu⸗
ther verlieh. Uebrigens war verfelbe Titel bereit8 1412 der Verbindung der ſchweize⸗
riſchen Eantone verlieben, weil fle den Papſt gegen die Franzoſen flegreich vertheidigt
hatten. Die Schweiz foheint gar nicht oder nur wenig von diefem Titel Gebrauch
gemacht zu haben. Noch haben verfchiedene. andere Souveräne und Staaten ähnliche
Titel von der römifchen Curie empfangen, doch find dieſelben nicht zur allgemeinen
Geltung gelangt.
Auerheunenen Festum omnium Sanctorum. Die griechiſche Kirche
feierte nach dem Zeugniffe des Chryſoſtomus ſchon im vierten Jahrhunderte in der
Pfingftoctav ein Fe aller Märtyrer. Eine folche Collectivfeter zu Ehren der Maͤr⸗
tyrer finden wir dann zunähft auch in der abendländifchen Kirche am 13. Mai,
dem Tage an welchem 609 Papft Bonifaz IV. das Pantheon als Kirche zur Ehre der
Jungfrau Maria und der Märtyrer eingeweiht hatte. Wahrfcheinlih bat es eben
Durch diefen Vorgang feinen Anfang genommen. Später wurde diefes Feſt als Feft
aller Heiltgen auf den erflen November verlegt und zugleich als allgemein zu
feierndes vorgefchrieben. An dieſem Tage wird es gegenmärtig in der Tatbolifchen
Kirche als Feſt erfien Ranges mit Bigilie und Octav (duplex primae classis cum
vigilia et octava) gefeiert, zur Verehrung aller aus ihrem Schooße hervorgegangenen
Heiligen. Die Tatholifche Kirche fucht in Diefem Weite zufammenzufaflen: die Lehre
von den Zufammendhange und der Gemeinfchaft der „ftreitenven” und ber „triumphiren⸗
den” Kirche.
ee ale ſ. Tempel.
Allerteelentag, Commemoratio omnium fidelium defunctorum.
Dem Ullerheiligenfefte läßt die Fatholifche Kirche unmittelbar, am zweiten Novem⸗
ber, einen Tag des Gedaͤchtniſſes aller verftorbenen Katholiken folgen, nicht wie jenes
einen Tag der Verehrung und der Anrufung um Fürbitte, jondern einen Tag bed An⸗
denkens, einen Tag der Fürbitte für die Hingeſchiedenen. Daher ift die ſchwarze Farbe
der priefterlichen Gewänder angewandt; Dad „requiem aelernam dena eis Domine et
lux perpetua Inceat eis* der Grundton der Mefle des Tages; daher an diefem Tage
die ergreifende Sequenz „Dies irae, dies illa. In dieſem Feſte der katholiſchen Kirche
foll der Glaube von dem Zufammenhänge und der Gemeinſchaft der auf Erben
ftreitenden und der im „Neinigungsorte (f. den Art. Fenefeuer) leidenden Kirche zum
Ausdruck kommen. Es knüpft fich daran die Fürbitte für die Verſtorbenen. Seinen.
Urſprung verdankt dieſer Gedaͤchtnißtag, mögen auch einzelne Spuren früher vorfomnen,
wohl befonderd dem Abt Odilo von Glügny, der ihn 998 für die Klöfter der Clunia⸗
cenfer Congregation vorfchrieb.
Allgemeine deutſche Bibliothef. (1765 — 92. Berlin. 106 Bände.) Lavater
und Mendelöfohn, die enthufiaftifche Erneuerung des Chriftentyums und die deiftifähe
Aufflärung, das waren die beiden Gegenfähe, zwifchen denen fih Nikolai (1733
bis 1811), der Stifter der allgemeinen deutſchen Bibliothek mit feinen zahlreichen
Mitarbeitern bewegte. Dort bei Lavater jahen file nur die Finſterniß, bier bei Men-
delsfohn das reine Licht, dort die Verſchwoͤrung gegen Bildung und Proteſtan⸗
tismus, bier die reine DVerhunftlebre, gegen die die Angriffe Der vermeintlichen
Seinde der Menſchheit ohmmächtig feien. Sie nannten fih die Wächter des Pro-
teftantismuß, bielten ſich wirklich für berufen dazu, Tag für Tag vor den Gefahren
zu warnen, mit denen Katholicismud und Jefuiterei Die proteflantifche Kirche bedroh⸗
ten; aber Hamann in Königsberg Hatte Recht, als er Nikolai den Nehemias beim
Bau des deiftifchen Tempel nannte. Wenn Nikolai und feine Mitarbeiter in den
rechtgläubigen Proteftanten nur die Alliirten des Katholicismus faben, ſo waren fie
felbft Die eifrigften Verbündeten der Juden. Xavater war ihnen wegen der Sympathie,
mit der er ſich für die Fatholifche Kirche und ihre chriftliche Ueberlieferung ausfprach,
verdächtig und fie Plagten ihn geradezu an, daß er fih im Geheimen mit der Idee
einer Bereinigung der Eatholifhen und proteftantifchen Kirche trage, und fie felbft
hoben das aufgeflärte Judenthum auf den Schild. Lavater war ihnen mit feiner enthus
764 Algemeine dentihe Bibliothek,
ftaftifchen Theologie der Inbegriff aller Schreien, die den Fortbeſtand des Pro⸗
teftantismu8 bedrohten; Mendelsfohn dagegen galt ihnen ald der „erſte Lehrer” des
Daſeins Gottes, ald der Xehrer der Unfterblichkeit, feine „Morgenftunden“ hießen ihnen
das fchönfte Vermächtniß, das er.der Welt Hinterlaffen bat, feine legten geheiligten
Worte, und mit einem wahren Despotismus wollten fie ihn ald den Lehrer der Menſch⸗
beit jchlechtweg zur Anerkennung bringen. Kampf gegen Lavater war heilige Pflicht,
ein Zweifel an Mendelsſohns Autorität und unſterblichem DVerbienft ein Frevel gegen
die Menſchheit. |
Die Bibliothek verdachte e8 Dohm, ald er in feiner Schrift über Die bürgerliche
Verbefferung der Juden den Borfchlag machte, den Belennern eineg reinen Bernunft-
Religion die Freiheit eines eigenen Gotteöbienftes einzuräumen; fie fand dieſen Bor-
ſchlag unter Proteftanten unpaflend; fie wollte nämlich yon dem Unterfchied des Pro-
teftantigmus und der Dernunft-Religion Nichts wiſſen und ihre Verbündeten, die
aufgeklärten Juden, aus dem neuen proteftantifchen Bund nicht ausgeſchieden fehen.
Mendelsfohn ſchrak anfänglich vor dem Gedanken der allgemeinen deutſchen
Bibliothek zurüd. Erfindung und Plan gehörten Nikolai an. ALS derfelbe feinem Freunde
die Idee mittheilte, entfegte fich vderfelbe faft vor der Größe des Unternehmens und
hielt er die Schwierigkeiten, mit denen e8 zu Tämpfen haben würde, für unübermwind-
lich. Da er aber den proteftantifchen Aufklärer entfchloflen fahb, den Kampf mit Ge
fahren und Schwierigkeiten aufzunehmen, fagte er ihm feine Unterſtützung zu.
Der Gedanke, vor deflen Größe Mendelsſohn Anfangs erfchredt zurücdfuhr, war
nicht Geringered, ald der einer allgemeinen Weltreformation. In den Schulen follte
nur die Weltbürger- Religion gelehrt und Synagogen und Kirchen in Providenz⸗
Tempel verwandelt werden. Ale bisherigen Autoritäten follten der philoſophiſchen
Doctrin weichen, und endlich auch im bürgerlichen Leben die reine Menfchheit in ihre
Rechte eintreten. Ä
Ein allgemeines Iournal, welches alle Wiflenfchaften in. feinen Bereich und die
beften Köpfe ald Mitarbeiter heranzog, alle deutfche und in das Deutfche überfegten
Schriften anzeigte, feine Empfehlungen und Warnungen über ganz Deutfchland ver
breitete, ein Iournal, welches mit Behutſamkeit vorfchritt und indem es ſich den Schein
gab, nur die Auswüchfe einer enthuflaftifchen, fchwärmerifchen Theologie zu bekämpfen,
endlich das Kirchliche Syſtem felbft dem allgemeinen Gelächter preisgab — ein foldeb
Journal mußte allerdings das gefchictefte Mittel zur Ausbeutung der Aufklärung fein.
Gegründet im Jahr 1765 nahm es unter der Leitung Nikolai's bei feiner außerordent-
lichen Arbeitſamkeit fehr bald einen beveutenden Aufſchwung; Nikolai's buchhändleri-
fhe Erfahrung und feine Verbindung mit dem ganzen deutſchen Buchhandel, fein
Zufammenhang mit den kleineren literarifchen Tribunalen trugen auch noch zum Gr
lingen bei. |
Den Eindrud, den die Bibliothek auf einen großen Theil ihrer Zeitgenofien
machte, Iehrt und unter Anderm das Bekenntniß, ‚welches der Verfaſſer der Schrift
„Apglogie der Vernunft“ ablegt. „Beſonders, fchreibt er, begann die allgemeine
deutfche Bibliothek mir dad zu werden, was fle vielen Taufenden in Deutichland ge
worden ift, eine elektrifche Majchine für die Seele. — Ein Stoß und milder einm
und ſchon wieder einer — und flehe, fo warb der Verſtand aufgeregt, der Blick fchärfer,
der Muth ſtaͤrker, die Entfchlofienheit fefler, das Bedürfniß, angefangene Unterjuchun
gen zu vollenden, dringender, das Gewiſſen ruhiger, die Scheu gegen gewiſſe philo⸗
fophifche Secten gemilverter, und ich fand endlich — Wahrheit und bei der Wahrheit
Sreude und Beruhigung."
Die Bibliothek richtete fi Anfangs gegen die Dogmatif der Schulcompenbien,
dann gegen die ſymboliſchen Bücher, endlich gegen das Pofltive der Eirchlichen An
Schauung, dann Fam die Schrift an Die Meibe, das Ende war der Deismus. Die
fombolifchen Bücher fielen der Schrift zum Opfer, viefe felbft wieder der aufgeflärten
Vernunft. Die Kritif der Schrift wurde Durch einen einfachen Proceß vollzogen, indem
man zwifchen deutlichen und dunkeln Stellen unterſchied, — jene find folcye, die mit
auögemachten Bernunftwahrheiten übereinftimmen, die dunkeln aber find, welche vielen
Wahrheiten zu widerfprechen fcheinen und demnach ohne Bedenken aufzuopfern find.
Allgemeine dentſche Vibliothek | 765
Die Werke, die von der Bibliothek als ihre bedeutendſten Hilfägenofien betrachtet
wurden, waren des Meimarud Bragmente und Tellers biblifches Wörterbuch; der Horus
und Hierokles wurden auch nicht verfchmäht, zulegt Kamen ihr Bahrdt's Schriften über
die Bibel zur Hilfe. Diefe eingreifenden Werke fchienen den Gegenfaß der proteftan-
tifchen Kirche, gegen das Pabſtthum zu fehärfen und zugleich den Proteſtantismus von
den „Menfchenfagungen” zu befreien. Die Agitation ward befonders durch Warnungen
vor Fatholifchen Verſchwoͤrungen gegen die proteftantifche Kirche und vor der Erneue-
rung des Jefuitenordend unterhalten. Wer an jene Gefahren nicht unbedingt glauben
wollte, war des Krypto-Katholicismus und des geheimen Jefuitiömus verbächtig und
die Zielfcheibe der heftigften Bolemit. So wurde z. B. Garve, der in Breslau in
Fatholifchen Zufammenhängen lebte und in feiner fanften und befcheidenen Weife fich
durch diefe Lärmrufe unangenehm berührt fand, von Nikolai auf das Schärffte angegriffen.
Nikolai unternahm und befchrieb feine Reiſe durch Deutſchland in der ausdrück⸗
lichen Abficht, um Diejenigen zu widerlegen, die an die wachſende Allmacht, zu der die
Jeſuiten nach ihrem Sturze wieder auffliegen, nicht glauben wollten und um Die ver-
ſchwoͤreriſchen Zufammenhänge zwifchen den proteftantifhen Reflaurationd » Verfuchen
und der Fatholifchen Kirche nachzuweiſen.
Einen eigenthümlichen Wendepunft in der Entwidelung der Bibliothek bezeichnet
im Anfang der achtziger Jahre ihr Auftreten gegen Semler. Früher waren fie mit
demjelben einverftanden geweſen, ald er jeine Kritif gegen die hergebrachte Theologie
richtete. ME er fich aber jegt gegen Bahrdt und Baſedow erflärte und feinen biöheri-
gen Liberalismus mittelft der Unterfcheidung zwifchen Lehre und Lehrart zu entſchul⸗
digen und zugleich zu retten fuchte, griffen fle ihn rückſichtslos an und fragten ihn,
wie man wohl die Lehrart in Bezug auf ein Dogma ändern oder verbeflern fünne,
ohne die Lehre felbft zu mohificiren.
Semler verfchanzte fich hinter dem Unterſchied von Theologie und Religion; nur
in jener wollte er biöher gearbeitet und Eritifirt, dieſe aber unverfehrt gelaflen haben.
Hinge aber Beides nicht zufammen, antwortete darauf die Bibliothek, fo wäre das
theologifche Studium dad undankbarſte und unfruchtbarfte von der Welt. Haͤngt da=
gegen Beides zufammen, fo wirb die erweiterte und berichtigte theologifche Gelehrfam⸗
feit, die doch Nichts ald tiefere Erfenntnig und Ergründung der Religion ift, auch
eine Veraͤnderung der Lehre herbeiführen.
Die Mitarbeiter der Bibliothek waren zu fehr Dilettanten oder bloße Plänkler,
die in des Gegners Land Unruhe und Verwirrung brachten, e8 aber nicht beherrfchen
und bearbeiten Tonnten, ald daß fie die in dem letzten Sag enthaltene Drobung hätten
ins Leben und der biöherigen proteflantifchen Theologie ein geſchloſſenes Syſtem der
neuen Lehre enigegenfeßen föünnen. Sie mußten den Verſuch den fpäteren beutichen
Philoſophen überlafien, freilih auf die Gefahr Hin, daß auch diefe in ihrem Unter⸗
nehmen fcheiterten.
Indefien wurden fle durch dieſe fpätere philofophifche Entwidelung geftürzt. Kant
machte diefer Art der Aufklärung ein Ende und das Interefle, welches der Kampf der
folgenden Syſteme gegen Kant und gegen einander erweckte, entzog enblich der Bibliothek
bie öffentliche Aufmerfjamkeit. Ende der achtziger Jahre war das Schidjal der Bibliothek
entfchieden, wenn fie ihre Eriftenz auch noch längere Zeit friftete. Schon Menvelsfohn
hatte den Verfall der wolfifchen Schule anerkennen und eingefteben müflen, daß die
beften Köpfe Deutfchlands von aller Speculation (d. 5. der wolflfchen) mit fchnöder
Verachtung fprachen. Er Elagte und jammerte zulegt darüber, daß Kant Die ganze
Metaphyſik zermalmt babe. Die Wiedererwelung Spinozas durch Jacobi, die Ent-
derung, daß Leifing, deſſen vertrauter Breundfchaft er fich vor dem deutfchen Publicum
rühmte, ihm von feinen fpinoziftifchen Ueberzeugungen Nichts mitgetheikt hatte, die Ent«
hüllung der falfchen und gewundenen Wege, auf denen er Jacobi und deſſen Darlegung
der Streitfrage zuvorzufommen und ihm durch die Beröffentlichung feiner deiftifchen
Weisheit im Voraus zu entwaffnen fuchte — alles das Hatte ihm dad Herz gebrochen.
In dem Tebhaften Streit, der noch über feinem Grabe wegen der, Lefjing = Jacobifchen
Streitfache geführt wurde, Fam ed endlih an den Tag, daß er bei aller feiner ver-
meintlihen philofophifchen Weisheit ein Jude, ein fehr ſtrenger, ein rabbinijch gefinnter
=: Allinmee, Evangelieal, (Geſchichte.)
Yute geblieben war. Damit war aber der Bibliothek ihr Ideal geraubt und fie ſiechte
indem ihrem Tode entgegen.
Alliance, Evangelical (Evangelifcher Bund), ein außerficchlicher Verein von
Chriſten aller Lande, der, wie ſchon fein Name anzeigt, von England ausgeht.
Der Gedanke zu einer religiöfen Verbindung der evangelifchen Chriſten verſchiedener
Länder if alt; fhon Cromwell hegte ihn und fchlug 1655 in Verfolgung deſſelben
u U dem König von Schweden ein allgemeines Bündniß aller Proteftanten der Weli
vor: ') auch Leibnig 2) intereffirte fich für dieſen Gedanken, und er arbeitete beſon⸗
vers auf eine DBerbindung der Lutheraner und Meformirten in Deutichland mit ben
Reformirten in England hin, ſetzte fich auch zu dieſem Zweck mit dem englifchen Ge
tamdten in Zelle, Herrn von Erefiet, in Briefwechfel, und fand ſowohl in Berlin kei
ker Ehurfürkin Sopbie Charlotte und ihrem gelehrten Hofprediger Jablonsky, als in
Daunsver rege Theilnahme; Doch fehlte jeber fichtbare Erfolg. Die gegenwärtige
.Alliance“ iR zunächſt durch die Anregungen norbamerifanijcher, fehottifcher und eini-
zer engliſcher Sekten⸗Elemente entſtanden. Schon Dr. Nevin, der Gründer der (deut
en) „bedlirlichen Theologie von Merkersburg“ (j. Amerika, Religion), hatte auf
me Viſdung ſolch einer Gemeinſchaft hingewirkt; einen weiteren Anſtoß, freilich im
auberem Geißie, batte bereits 1842 Dr. Kniewel zu Danzig und Dr. Schmuder in
Surtemerila gegeben: Dazu bemühte fich der Schotte Dr. Ehalmers, für den unheil⸗
sure Drmch immerhalb der jchottifchen Nationalfirche auf einem neutralen Boden eine Ent⸗
‚delagmnz zu gewinnen, einen Bund der Evangelifchen zu fliften, „der gegen den Antichrift
weus suche‘. mm endlich zeigten bie englifchen Baptiften einen ganz bejonveren Eifer für
erer Bam Ueber Die Entftebung des Bundes fagt ein Mitglied des Vereins (der Paftor
5 mmge: me mer Gelegenbeitöfchrift: Angeregt durch Aufforderungen des In⸗ und Aus⸗
auere ran oe Yuyu 1545 Beiftliche und Laien auß fieben verſchiedenen Kirchengkmein⸗
nme u Badge in Schottland zufammen, um eine Einigung, abgefehen von ihren
mmgermee Tufferenzem. zum veriuchen. Punkte Der Bereinigung ftellten fich heraus. Sie
mama iur werl. daß wenn Das Ganze nicht auf Schottland beſchraͤnkt bleiben
Sir. me itonere Anzubi Die Angelegenheit noch reiflicher erwägen müßte, damit wirt
me Serchlume zeragr werben fönnten. Sie erließen deshalb eine Einladung an Geil-
ae. urie ui Trukemen und Inden Alle, welche Die Hand zu einer allgemeinen
Srermierumg er Slaudtgen zu bieten bereit wären, zu einer Verſammlung im October
5 = Teereei cm. Dieter Aufruf fand in allen Kirchengemeinfchaften Anklang,
mr > Tide ur egeregten Tage in Liverpool 216 Geiftlidye und Laien aus 20
sure vangenicten Nırckengemeinfchaften. Die erfte Sitzung wurde dem Leien
ne en Sek Teer Weber uud der Grbauung gewidmet. Als ed nun zu den Ber
ablungse "sun. :cume ih eime große Zurudbaltung; jeder fuchte fich gegen bie Zu⸗
waste er Interne :u vermuhren. Keiner wollte ſich und feiner Kirchengemeinſchaft
u rgre 18 man ich Duden vereinigte, daß nicht Die Mede fein koͤnne von Ber-
umge werdesser ünsengemerimfchaften, noch von Anerkennung anderer Glaubent-
me iur ee ie einlich als einzelne Chriften zufammenfämen und daß ft
m wer 32 onen sat rem Belenntni dad Allergeringfte aufgeben, nod
Zur Sur Semi nmeirmer jollten, fondern Daß Jeder vor wie nach frei
nr eu > az Sauter m Welemuinig. — Der Allen abs nothwendig gemein
Zar > Suume-me Sumire werten kurz bezeichnet, zugleich auch befchloffen, dab
"m me ‚mer rum 5 Semmart 1846 veranlaßt werben follte. Zuvor aber
2 er zur im April zu Birmingham vorbereitendt
n wen "tere Sepenflände noch einmal Durchgefprocdhen wur-
m = mm, wir ser Ten ame andere Verfammlungen in allen Theilen
|
|
= ana Ideen 2 vr argernee Berl ‘egt. Fremde waren
= a "air Onentı: ermii Brit ‚ fo wie aus den
wur Opalamı m TI tm Rent mpanone.) Paris Ä
we 7. un
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EEE TE zu
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Allanee, Evangelical. (Princip und Zweck.) 767
verfchiedenen Ländern Europa's eingetroffen und wurden gaftfrei aufgenommen. Es war
eine Kirchenverfammlung eigenthümlicher Art, wie fie noch nie auf Erben flattgefunden.
Da faß ein Eupferrother Häuptling der Nord» Amerikanijchen Indianer neben einem Neger«
prediger aus Weſtindien, ein Miſſionar aus Süd. Afrika neben dem Bruder von OÖft-
indien, Engländer, Franzoſen, Deutjche, Holländer, Schotten, Iren, aus den entlegen-
ſten Gegenden der Erde, und von den verfchiebenften evangelifchen Bekenntniſſen hatten
fi 920 Berfonen aus 50 verfchiedenen evangelifchen Kirchengemeinfchaften verfammelt.
Man erklärte von Neuem, daß man richt erft eine Bereinigung gründen, fondern bie
ſchon vorhandene Einheit ausfprechen und fich dazu befennen wollte. In folgenden 9
Punkten fand man die Vereinigungd- Grundlage:
1) Die göttliche Eingebung, Autorität (Unfehn) und Zulänglichkeit der beiligen
Schrift. 2) Die Einheit des göttlichen Weſens und Die Dreieinigfeit der Perſonen.
3) Die gänzliche Berberbtbeit Der menfchlichen Natur in Folge des Sündenfalls.
4) Die Menfchwerdung ded Sohnes Gottes, fein Erlöfungswerf für Die fündige
Menfchheit und fein Mittleramt als Zürfprecher und König. 5) Die Nechtfertigung
des Sünderd allein durch den Glauben. 6) Das Werk des heiligen Geifted in der
Belehrung und Heiligung des Sünder. 7) Das Necht und die Pflicht des eigenen
Urtheils in Erflärung der heiligen Schrift. 8) Die göttliche Einfegung des chriftlichen
Predigtamts, und die Autorität und Dauer der Stiftung der heiligen Taufe und des
beiligen Abenpmahle 9) Die Unfterblichkeit der Seele, die Auferftehung des Leibes,
dad MWeltgericht durch unfern Herrn Jeſum Chriſtum mit der ewigen Seligfeit der
Gerechten und der ewigen Verdammniß der Ungerechten. Mit diefen neun Punkten
bezeichnete man die Grenzen, innerhalb welcher man „wünfchte”, daß alle Glieder des
Bundes mit ihrem Glauben ftänden. (Die Punkte 8 und 9 Hatten in dem urfprüng«-
lichen Programm gefehlt und wurden erft nachtraͤglich in Berüdfichtigung englifcher
Berhältniffe beigefügt. Punkt 9 mar gegen die amerikanifche Sekte der Univerſaliſten
gerichtet; u. A. aber nahmen auch die württembergifchen Pietiften Anſtoß an der
„ewigen Verdammniß“, und ed wurde darum Die Aenderung „ewige Pein“ beliebt.
Punkt 8 ift der Baptiften wegen in auffälliger Weife unklar gehalten; dennoch hatte
diefe Sekte dagegen noch immer Einwendungen zu machen.) Hier wurde num aud
der Zweck des Bundes Flar außgefprochen, nämlich brüberliche Liebe und Eintracht
unter den verfehiedenen Abtheilungen der chriftlihen Kirche zu fürbern; ferner, daß
jedes Glied des evangelifhen Bundes fi des Haderd und Streits enthalte, und
daß, wo er fih in feinem Gewiſſen gebunden fühlte, gegen Irrthum zu zeugen,
diefes ohne Bitterfeit ganz im Geiſte chriftlicher Liebe gefchehe. Außerdem wurde feſt⸗
geftellt, Daß auch ferner perfönliche Zufammenfünfte und Briefwechfel ftattfinden follten,
damit den Bebrängten Theilnahme und Fürbitte zu Theil werde. Es follten nament⸗
lid, über den Stand des Unglaubens und feine gegenwärtige Form Mittheilungen ge⸗
macht werben; man münfchte die chriftliche Sonntagsfeier und eine chriftlicye Erziehung
der Iugend zu fördern und ben Eingriffen des Papſtthums entgegen zu treten, überall
die Ausbreitung der evangelifchen Kirche zu fördern und alfe Erfcheinungen des Uns
glaubens, Aberglaubens, des Irrthums und der Gottlofigkeit zu befämpfen. &8 wur⸗
den zu dem Ende Zweigvereine gebilbet 1) für Groß- Britannien und Irland, 2) für
die vereinigten Staaten von Amerika, 3) für Frankreich, Belgien, 4) Nord⸗ und 5)
Süd⸗Deutſchland, 6) britiſch Nord-Amerifa und 7) Weft-Indien, dazu kam fpäter noch
8) Schweden. MUeberall ging man nun an die weitere Ausführung des großen Plans,
voran Groß» Britannien, wo faft an jedem Orte größere und Fleinere Berfammlungen
gehalten wurden. Bei dem großen Zufammenfluß von Ghriften aller Nationen zu der
Welt Audftellung, die 1851 in London ftattfand, hielt es der englifche Zweig bes
Evangelifhen Bundes für zwedmäßig, auch eine Berfammlung von Chriften aller
Völker zu veranftalten, die vom 19. Auguft bis zum 3. September flattfand. Jedem
Volke war ein Tag befonders gewidmet. Vieles, was bisher nur in Eleineren Kreifen
eined einzelnen Volkes bekannt war, wurde bier in bie Deffentlichkeit geführt und
man erwies fich gegenfeitig herzliche Theilnahme in Leid und Freude.
In Frankreich hatte die politifche Bewegung von 1848 der Entwidelung bes
Evangelifchen Bundes große Hinderniffe in den Weg gelegt, doch Hatten fich Zweig⸗
768 Allianee, Evangelical, (Geſchichte.)
Jude geblieben war. Damit war aber der Bibliothek ihr Ideal geraubt und ſie ſiechte
ſeitdem ihrem Tode entgegen.
Alliance, Evangelical (Evangeliſcher Bund), ein außerkirchlicher Verein von
Ehriften aller Lande, der, wie fchon fein Name anzeigt, von England. ausgeht.
Der Gedanke zu einer religiöfen Verbindung der evangelifchen Ehriften verfchiedener
Länder ift alt; ſchon Cromwell begte ihn und ſchlug 1655 in Verfolgung befielben
u. U. dem König von Schweden ein allgemeines Bündniß aller Proteftanten der Welt
vor; ) auch Leibnitz 2) intereffirte fich für diefen Gedanken, und er arbeitete bejon-
derd auf eine Verbindung der Qutheraner und Meformirten in Deutfchland mit den
Neformirten in England hin, ſetzte fich auch zu Diefem Zweck mit dem englifchen Ge
fandten in Zelle, Heren von Erefjet, in Briefmechfel, und fand ſowohl in Berlin bei
der Churfürftin Sophie Charlotte und ihrem gelehrten Hofprediger Iablonsfy, als in
Hannover rege Theilnahme; doch fehlte jeder fichtbare Erfolg. Die gegenwärtige
„Alliance“ ift zunächft durch die Anregungen norbamerifanifcher, fehottifcher und einis
ger englifcher Seftens&lemente entflanden. Schon Dr. Nevin, der Gründer der (Deuts
ſchen) „hochkirchlichen Theologie von Merkersburg“ (ſ. Amerika, Religion), hatte auf
die Bildung folh einer Gemeinfhaft bingewirkt; einen weiteren Anſtoß, freilid in
anderem Geifte, hatte bereits 1842 Dr. Kniemel zu Danzig und Dr. Schmuder in
Nordamerika gegeben; dazu bemühte ſich der Schotte Dr. Ehalmers, für den unheil⸗
baren Bruch innerhalb der jchottifchen Nationalkirche auf einem neutralen Boden eine Ent
ſchaͤdigung zu gewinnen, einen Bund der Evangelifchen zu ftiften, „Der gegen den Antichrift
Front mache“, und endlich zeigten Die englifchen Baptiften einen ganz befonderen Eifer für
diefen Plan. Lieber die Entftehung des Bundes fagt ein Mitglied des Vereins (der Paftor
€. Runge) in einer Gelegenheitöfchrift: Angeregt durch Aufforderungen des In⸗ und Ans⸗
landes traten im Auguft 1845 Geiftliche und Laien aus fieben verfchiebenen Kirchengtmein-
fhaften zu Glasgow in Schottland zufammen, um eine Einigung, abgefehen von ihren
einzelnen Differenzen, zu verfuchen. Punkte der Bereinigung ftellten fich heraus. Sie
erkannten aber wohl, daß wenn das Ganze nicht auf Schottland befihränft bleiben
jollte, eine größere Anzahl die Angelegenheit noch reiflicher erwägen müßte, Damit wirh⸗
liche Befchlüffe gefaßt werden fönnten. Ste erließen deshalb eine Einladung an Geil
liche, Aelteſte und Diafonen und Inden Alle, welche die Hand zu einer allgemeinen
Verbrüderung der Gläubigen zu bieten bereit wären, zu einer Verſammlung im October
1845 zu Liverpool ein. Diefer Aufruf fand in allen Kirchengemeinfchaften Anklang,
und es erfihienen am feftgefeßten Tage in Kiverpool 216 Geiſtliche und Laien aus 20
verfchienenen evangelifchen Kirchengemeinfchaften. Die erſte Sitzung wurbe dem Leim
der heil. Schrift, dem Gebete und der Erbauung gewinmet. Als es nun zu ben Ver—⸗
handlungen Fam, zeigte fich eine große Zurückhaltung; jeder fuchte fich gegen die Zu⸗
muthungen ber Andern zu verwahren. Keiner wollte ſich und feiner Kirchengemeinjdaft
etwa8 vergeben, bis man fich dahin vereinigte, Daß nicht Die Rede fein konne von Ver—
einigung verfchiedener Kirchengemeinfchaften, noch von Anerkennung anderer Glauben‘
befenntmiffe, fondern daß ſie Lediglich als einzelne Ehriften zufammenfämen und daß ſie
weder von ihrer Ueberzeugung und ihrem Bekenntniß das Allergeringfte aufgeben, noch
irgend etwas ihnen Fremdes annehmen follten, fondern daß Jeder vor wie nad frei
bleiben follte in feinem Glauben und Bekenntniß. — Der Allen add nothwendig gemein
fam bezeichnete Lehrgrund war vorläufig in 8 Punkte kurz zufammen gefaßt, und bie
Zwede des Evangelifchen Bundes wurden kurz bezeichnet, zugleich auch befchloflen, bar
eine noch größere Berfammlung im Sommer 1846 veranlaßt werden follte. Zuvor aber
wurden noch im Januar zu Liverpool und im April zu Birmingham vorbereitende
Berfammlungen gebalten, in denen diefe Gegenftände noch einmal durchgeſprochen wur⸗
den. Die Theilnahme, welche durch dieſe und andere Verfammlungen in allen Theilen
Englands, Schottlands und Irlands erregt wurde, war groß.
Der 19. Auguft 1846 war zu der größeren Verfanmlung feftgefegt. Fremde waren
aus allen Theilen Englands, Nord⸗Amerika's, Weite und Oſtindiens, fo wie aus ben
1 icht ) Paris
1839. 2, Gyfi gie Englande von D. Hume. (Franzoͤfiſche Ueberſetzung Campanons.) P
2) G. W. Freih. v. Leibnig, von Guhrauer. Breslau, II. S. 179.
.Allance, Evangelical. (Princip und Zwei.) 167
verfchiedenen Ländern Europa's eingetroffen und wurden gaflfrei aufgenommen. Es war
eine Kirchenverfammlung eigenthümlicher Art, wie fie noch nie auf Erden flattgefunden.
Da ſaß ein Eupferrother Häuptling der Nord Amerikanifchen Indianer neben einem Neger⸗
prediger aus Weftindien, ein Wifflonar aus Süd⸗Afrika neben dem Bruder von Oſt⸗
indien, Engländer, Franzoſen, Deutjche, Holländer, Schotten, Iren, aus den entlegen-
fien Gegenden der Erbe, und von den verfchiedenftien evangelifchen Bekenntniſſen hatten
ih 920 Berionen aus 50 verfchiedenen evangelifchen Kirchengemeinfchaften verfammelt.
Man erklärte von Neuem, daß man richt erfi eine Bereinigung gründen, fondern bie
fhon vorhandene Einheit auöfprechen und fich Dazu befennen wollte. In folgenden 9
Punkten fand man die Vereinigungd-Grundlage: |
1) Die göttliche Eingebung, Autorität (Anfehn) und Zulaͤnglichkeit der heiligen
Schrift. 2) Die Einheit des göttlichen Weſens und Die Dreieinigfeit der Perſouen.
3) Die gänzliche Derberbtheit der menfchlichen Natur in Folge des Sündenfalle.
4) Die Menfchwerbung des Sohnes Gottes, fein Crlöfungswerkt für Die fündige
Menfchheit und fein Mittleramt als Fürfprecher und König. 5) Die Hechtfertigung
des Sünders allein durch den Glauben. 6) Das Werk des heiligen Geifled in der
Belehrung und Heiligung des Sündere. 7) Das Recht und die Pflicht des eigenen
Urtheils in Erklärung der heiligen Schrift. 8) Die göttliche Einſetzung des chriftlichen
Predigtamtd, und die Autorität und Dauer der Stiftung der heiligen Taufe und de
beiligen Abendmahls. 9) Die Unfterblichkeit der Seele, Die Auferftehung des Leibes,
das MWeltgericht durch unfern Herren Jeſum Chriſtum mit der ewigen Seligkeit der
Gerechten und der ewigen Verdammniß der Ungerechten. Mit biefen neun Punkten
bezeichnete man die Grenzen, innerhalb welcher man „würfchte”, daß alle Glieder des
Bundes mit ihrem Glauben fländen. (Die Punkte 8 und 9 hatten in dem urfprüng«
lichen Programm gefehlt und wurden erft nachträglich in Berüudfichtigung englifcher
Berhältniffe beigefügt. Punkt 9 war gegen die amerikanifche Sekte der Univerfaliften
gerichtet; u. A. aber nahmen auch die württembergifchen Pietiften Anſtoß an ber
„ewigen Verdammniß“, und es murbe darum Die Aenderung „ewige Bein“ beliebt.
Punkt 8 ift der Baptiften wegen in auffälfiger Weife unklar gehalten; vennoch hatte
Diefe Sekte dagegen noch immer Einwendungen zu machen.) Hier wurde num aud
der Zwed des Bundes klar außgefprochen, nämlich brüberliche Liebe und Eintracht
unter den verfehiedenen Abtheilungen der chriftlichen Kirche zu fürbern; ferner, daß
jedes Glied des evangelifchen Bundes ſich des Haders und Streits enthalte, und
daß, wo er fich in feinem Gewiſſen gebunden fühlte, gegen Irrtum zu zeugen,
diefes ohne Bitterfeit ganz im Geiſte chriftlicher Liebe geſchehe. Außerdem wurde feſt⸗
geftellt, daß auch ferner perfönliche Zufammenfünfte und Briefwechfel flattfinden follten,
damit den Bedraͤngten Theilnahme und Fürbitte zu Theil werde. Es follten nament-
lich über den Stand des Unglaubens und feine gegenwärtige Form Mittheilungen ge«
macht werben; man wünfchte die chriftliche Sonntagsfeier und eine chriftliche Erziehung
der Jugend zu fördern und den Eingriffen des Papftthums entgegen zu treten, überall
die Ausbreitung der evangelifchen Kirche zu fördern und alle Erfcheinungen des Un⸗
glaubens, Aberglaubens, des Irrthums und der Gottloflgkeit 34 bekämpfen. Es wur-
den zu dem Ende Zweigvereine gebildet 1) für Groß- Britannien und Irland, 2) für
die vereinigten Staaten von Amerika, 3) für Frankreich, Belgien, 4) Nord» und 5)
Süd-Deutfchland, 6) britifch Nord-⸗Amerika und 7) Weſt⸗Indien, dazu Fam fpäter noch
8) Schweden. Veberall ging man nun an die weitere Ausführung des großen Plan,
voran Groß - Britannien, wo faft an jedem Drte größere und Fleinere Verſammlungen
gehalten wurden. Bei dem großen Zufammenfluß von Chriſten aller Nationen zu ber
Welt- Ausftellung, die 1851 in London flattfand, bielt es der englifche Zweig bes
Evangelifhen Bundes für zwedmäßig, auch eine Berfanmmlung von Chriſten aller
Völker zu veranftalten, die vom 19. Auguft bis zum 3. September ftattfand. Jedem
Volke war ein Tag befonderd gewidmet. Vieles, was bisher nur in Fleineren Kreifen
eined einzelnen Volkes bekannt war, wurde bier in die Deffentlichkeit geführt und
man erwies fich gegenfeitig herzliche Theilnahme in Leid und Freude.
In Frankreich hatte Die politifche Bewegung von 1848 ber @ntwidelung des
Goangelifchen Bundes große Hinderniſſe in ven Weg gelegt, doch hatten fi Zweig⸗
768 Allllauce, Evangellcal. (Berliner Bel.) -
vereine in Lyon, Laufanne und Drüffel gebildet. Diefer Zweig bielt e8 für nothwen⸗
dig, Die Baſis des Evangelifchen Bundes „kürzer und weiter” zu faflen, um alle die
darin zu vereinigen, von denen ed ihnen wiünfchendwerth war, fle ald Glieder auf-
zunehmen. (Einer der bervorragendften Sprecher des franzöflfchen Zweiges, Herr von
Preſſenſé, erklärte fich dabei freilich gegen alle abgefchloffenen Formulare und Befenntnig-
ſchriften al8 bedeutenden Hemmfchuh des Kortjchrittö der Wahrheit, empfahl „die Bibel
allein ‘mit zeitgemäßer Entwidelung der Dogmen und fehärfte die unerläfliche Pflicht
ein, die formulirte Lehre, die ſich zwiſchen Gott und uns ftelfe, zu befeitigen“'!) In
Paris wurde 1855 nach dem Vorbilde von London bei Gelegenheit der allgemeinen
Induftrie= Ausftellung ebenfall8 eine große DVerfammlung gehalten, wo die Zuftänte
der evangelifchen Chriſtenheit auf’8 Neue vorgeführt und namentlich Einblicke in das
religiöfe Leben Schwedens, Italiens, Defterreichd, Ungarns und der Türkei gewährt
wurden.
Der Evangelifche Bund verfolgte gleich anfangs nächlt dieſen Verfammlungen
„zur Erweckung brübderlicher Liebe und berzlicher Theilnahme der &vangelifchen unter
einander”, auch noch andere Zwecke, namentlich den, „fi der Verfolgten um des
Slaubend willen anzunehmen“. So ift ed ihm gelungen, den Dr. Achilli, freilich
einen Unwürdigen, aus dem Gefängniffe in Rom zu befreien und ven Eheleuten
Madiai in Florenz den Kerker zu öffnen, und in Schweden wie an anderen Orten
die Orundfäge religiöfer Freiheit geltend zu machen. So veranlaßte derfelbe die
Homburger Gonferenz, wo diefe Grundfäge der religiöfen Freiheit in ausführlicher
Weiſe befprochen wurden, was auch bei der großen Berfammlung in Paris gefchab.
Ferner veranlaßte derfelbe Preisfchriften, über Die Sonntagdheiligung nach ber
Eigenthümlichfeit der verfchievenen Länder, über den linglauben, das Papſtthum und
die Arbeiter- Bevöllerung. Er wirkte dazu mit, daß 100 Prediger aus Schottland
und. England auf furze Zeit nach Irland gingen, um dort unter Katholifchen und
Esangelifchen die großen Thaten Gottes zu verfündigen; auch find die Gottesdienſte
in nicht kirchlichen Gebäuden und im Freien, die jetzt vielfach von hriftlichen Gemein
fohaften gehalten werben, von ihm in's Reben gerufen, um den Verkommenen im Volle,
die in feine Kirche geben, den Weg des Heild nahe zu bringen.
Auch in Berlin hatte fich ein Zmweigverein des. Evangelifchen Bundes gebildet,
der zunächſt nur eine geringe Anzahl von Mitgliedern umfaßte. Diefer Zmeigverein
brachte im September 1857, nachdem König Friedrich Wilhelm IV. bei, Gelegenheit
gegen Die Deputation der Parifer Eonferenz den Wunfch audgefprochen batte, daß
nah dem, Vorgange von London und Paris auch in Berlin eine folhe Verſammlung
von evangelifchen Ehriften aus allen Kändern gehalten werden möchte, eine Verſamm⸗
lung nicht bloß von Gliedern des Evangelifchen Bundes, fondern auch derer, Die dem
Evangelifchen Bunde nicht beigetreten, die aber innerhalb der durch die 9 Lehrpunkte
gezogenen Grenzen ftehen, zufammen.
Die Berliner Berfammlung, deren Urheber neben dem Baftor Kunde zu fein,
ſich der Berliner Baptiftenprediger Lehmann beſonders rühmte, hielt vom 9. bis 17.
Sept. 1857 ihre Sitzungen, und zwar zumeift in der ihr von Staats wegen einge
räumten Garnifonfiche. Die Zahl der Theilnehmer ift nicht genau feftgeftellt worden,
doch nahmen an der Vorſtellung vor dem König, welche am 11. Sept. ftattfand,
gegen taufend Perfunen Theil. Bon vornherein war die Befürchtung laut geworben,
es möchte in der Verfammlung ein Ton der Bitterkeit und Gehäffigfeit in Bezug auf
die Firchlichen Gegner der Allianz (Stahl, Sengftenberg 20.) laut werden, und Hof
prediger Krummacher aus Potsdam nahm darum gleich in der erften Sitzung Veranlaffung,
nachbrüdlich zu erflären, „unter den Gegnern ftänden Männer, Die auch ferner in Ehren zu
halten feien.“ Es war indeß voraudzufeben, daß fein mahnendes Wort nicht auf alle Ele⸗
mente der ſtark gemifchten Vereinigung, in der u. U. auch der Haß der englifchen Breis
Eichler gegen alle biftprifchen hochkirchlichen Elemente ſtark vertreten war, Einfluß ausüben
werde. In diefer Berfammlung, die in den kahlen Räumen des fehlichten und wenig feier⸗
lichen Gotteshaufes vor einer bühnenartig breit und hoch, aber fehr leicht und aͤrmlich
drappirten Mebnertribüne auf den weit ausgedehnten Kirchenbaͤnken faß, fanden fd
außer den verſchiedenſten Nationalitäten auch die veligidfen Standpunkte vom englifthen
Alliance, Evangelieal: (Berliner Verf.) 769
Pufegiten und bifhöflichen Methopiften bis zum amerikaniſchen Indepenbenten und
bi8 zum Deennoniten und Baptiften. ) Kaum fehlte eine chriftlicde Secte, außer
der der Qudfer, die nach ihrem Grundgefeß fich felbft der Anerfennung der neun
Artikel weigerten. Auch war die wiflenfchaftliche Theologie in mannichfachen Nuan⸗
cen vertreten, und wenn allerdings . die rabicale Tübinger Schule fehlte, fo fand
bob, Dem Anfcheine nach, die bei einer Gelegenheit gegen dieſelbe gerichtete firenge
Abweifung nicht, allfeitige Zuſtimmung. Don den theologifchen Profefforen mach-
ten ſich bemerflich Brofeflor Nitzſch aus Berlin, die Profeſſoren Moll und Jacoby
aus Halle (Lepterer ein Schüler Neander'3), Schenkel und Plitt aus Heidelberg,
Schlottmann aus Züri, Merle D’Aubigne, der Gefchichtäfchreiber der Neforma-
tion, aus Genf. Auch der Präfldent des Evangelifchen Kirchentage, v. Bethmann⸗
Hollweg, nahm an der Debatte Theil und bob „die Einheit und Verſchiedenheit der
Ey. Alliance und des Ev. Kirchentags* hervor. Der zeitige Gefandte der norbameri-
fanifchen Preiftaaten in Berlin, Wright, ein eifriger Methodiſt, war ebenfalls Mit-
glied und trat als ſolches redend auf. Neben den Berichten über den Zuſtand der
evangeliſchen Kirche in allen Laͤndern Europa's und vielen Theilen der anderen Erd⸗
theile gingen Eroͤrterungen über große Principienfragen einher, aus denen bie Ver⸗
handlungen über das allgemeine Vrieſterthum der evangel. Chriſten, neben dem aber
doch Die Amtsordnung beftehen könne und müſſe (Nipfch), dann die über religiöfe
Freiheit und die über die Unnäherung deutfcher und englifcher tbeolog. Wiſſenſchaft
hervorzuheben find. Meber den zweiten Punkt ſprachen ausführlider Plitt und
Schenkel, Beide in einer ziemlich bebenflichen abftracten Richtung. Aus der Rede
Plitt's heben wir folgende wichtigere Säte hervor:
„Jedes menfchliche Individuum fteht in abjoluter Abhängigkeit von Gott und
wird fich derfelben durch das Gewiſſen bemußt. Balls ich gewiflenhaft bin, werde ich
lieber. fterben, als etwas gegen mein Gewiflen thun. Da ich es mit Gott zu thun
babe, fo fann ich keine menfchliche Autorität anerkennen; ich Tann ed nicht, eben weil
ich mich abfolut abhängig von Bott weiß. Es handelt fi Demnach bier nicht um
diejenige Freiheit, die der Unglaube für fich in Anſpruch nimmt, die da in einer Gleich“
gültigkeit Gottes gegen religtöfe Meinungen, in einer Nichtabhängigkeit von ihm wurzelt
‚und nicht ſowohl eine Freiheit ift, ihm in einer vom Gewiſſen gebotenen Art, fondern:
ihm gar nicht zu dienen....*” Und ferner bemerkte Plitt:
„Keiner darf verfolgt werden, Allen ift unbefchränkte Neligiondfreiheit zu ge⸗
währen." Damit man aber diefen abflracten Sag nicht fo andbeute, daß an bie
Stelle eined Societaͤts⸗Organismus eine Maffe von Atomen trete, fügte er den Canon
bei: „die Freiheit der Individuen in der religidfen Sphäre involoirt nicht eine Freiheit
in der bürgerlichsfocialen Sphäre, wodurch das Wohl und Beftehen Anderer geführbet
werden Fönnte. Artet fie dahin aus, fo übt der Staat, wenn er einfchreitet, Noth⸗
wehr: jns inspeetionis saeculare muß ihm bleiben, nur bedarf e8 bier von Neuem
eined bejchränfenden Canons. Staatögefährlich wird eine religiöfe Ueberzeugung und
zum Einjchreiten berechtigt fle den Staat erfl dann, wenn fie zu Handlungen führt, die
der allgemeinen Moral oder den befonveren Geſetzen des Staatd zumiber find. Ganz
jo fpricht fich die belgifche Verfaflung (!) aus."
Hofprediger Krummacher bemerkte dazu und zum Theil dagegen bald darauf, in
tüchtigerem Inftinet auf die Wirklichkeit eingehend, Folgendes: „Der preußifche Staat,
ald ein gut evangelifcher, werde es fich nicht nehmen laflen, die Kirche zu beſchirmen;
er werde Legitimation fordern von denen, die neue Lehre brachten, und gegen Alle
jein, welche Moralität oder Erziehung gefährbeten. Gerade diefen Grundſaͤtzen babe
Preußen die PVorzüglichkeit feiner Schulen zu verdanken. Eine Angliflrung ober
Amerikaniftrung fei vom Uebel. Uebrigens werde der preußiiche Staat die größte
Toleranz üben, und auch die Baptiften würden längft anerkannt fein, wenn ſie ſich
nicht jo mannichfache Uebergriffe Hätten zu Schulden kommen laſſen.“ (Die Baptiften,
welche fich in der Verſammlung befanden, fuchten übrigens die Ueberzeugung zu ver-
n) Es ift wohl bezeihnend, da gleich, in der erften Sitzung, in welcher die Bertreter ber
toßen Kirchen ihre Anfprachen hielten, erklärt wurde, wegen Mangel an Zeit könnten die Begrüs
Fungen ber Baptiften, Mennoniten, Mitglieder der Brüdergemeinde, nicht gehört werben.
Wagener, Staats u. Geſellſch.Lex. I. 49
N
70 Allianee, Evangelical. (Kritit des Bunbes.)
breiten, daß fle ihre Wirkſamkeit fo gut wie ganz auf die religionslofen Kreife bes
Volkes richteten, kaum fünf Procent derer, die ihrer Gemeinfchaft zugeführt würden,
gehöre den ſchon Gläubigen an. Indeſſen gab ſich doch Mißtrauen gegen die Ber
fiherungen der Baptiften fund, denen vorgeworfen wurde, in die evangelifchen Gemein
den einzubringen und ihren Frieden zu flören.) Died find Die weſentlichen Borgänge
der Berliner Verſammlung.
Wenn wir auch nicht läugnen wollen, daß dieſe Verfammlung in manden
Stücken Nutzen geftiftet bat !), fo dürfen wir Doch auch nicht verjchweigen, daß tie
Unflarbeit, welche vielfach die Entwidlung ihrer Verhandlungen trübte, das Zuftande-
fommen beftimmter Nefultate verhindert hat. Diefe Unklarheit tft zur Hälfte aus eine
pietiftifchen Strömung berzuleiten, welche große Kreife der Verſammlung beberrichte
und bie chriftliche Freiheit zu fehr Der chriftlichen Brüderlichkeit unterorbnete, zur andern
Hälfte aus einer wiffenfchaftlihen Weitherzigkeit, welche ftetS geneigt war, die Bern
gung der chriftlichen Entwicklung im Individuum, wie in der Secte, dem realen, hiſto⸗
riihen Gewinn folder Entwidlungen, wie er in feften Kirchen, Symbolen und Orb
nungen zu Zage- tritt, vorzuziehen. In legterer Richtung ging wohl Prof. Schlott-
mann aud Zürich, ein preuß. Weftfale, der früher preuß. Gefandtichaftäprediger in
Konftantinopel war, am meiteften.
Die Verfammlung fand übrigens auch weder im PBublicum noch in ber deutjchen
Prefie eine befondere Würdigung, gefchweige denn Anerkennung. Die Gegenfäge inner
halb der Verſammlung zeigten fi dem Auge auch der religidd Gleichgültigen zu beut-
lich, und der Mangel an beftimmten praktiſchen Zweden und Zielen gab dem Ganzes
einen unrubigen verichwommenen Charakter, der dahin führte, an bie Stelle realer
evangelifcher Thaten allgemeine Angriffe, Verbächtigungen u. dgl. zu fegen. Das
Wort, das einft ein franzöftfcher Publicift Zurz vor der Nevolution den Verbindungen
der Gonfervativen zurief: „Wenn der Dampflefiel fpringen will, fo hilft es nichts, daß
fih alle Paſſagiere die Hände reichen,“ empfahl fich zu einer nochmaligen Anwendung,
und auch diejenigen Proteftanten, welche in der augenbliclichen Machtftellung Der roͤmiſch⸗
Fatholifchen Kirche vollen Grund fanden, eine auf einen beſtinmten Zweck gerichtete
Bereinigung evangelifcher Chriften zu billigen und zu fördern, mußten fich geſtehen,
daß der Evangelifche Bund in feiner zeitigen Geftaltung eine fehr nebelhafte und
fraftloje Erfcheinung fei, weſentlich ähnlich einer anderen aus gleich hochachtbaren
Willensmeinungen hervorgegangenen evangelifchen Bereinigung, dem Evangeliſchen
Kirchentag (f. Kirhentag). Beides gleihmäßig Berfammlungen, die eine kirchliche
Bedeutung und Autorität in Anſpruch nehmen, ohne dergleichen zu befiten, können fr
beide, wenn in ihren Zielen nicht bald genauer beflimmt, nur gleichmäßig die Wirkung
haben, die noch vorhandenen kirchlichen Autoritäten und Behörden des letzten Reſtes
ihres Eirchlichen Anfehens zu entkleiden und demnächſt die weitere Entwickelung und
Entſcheidung auf ein Gebiet zu verlegen, auf dem die Wahrheit fich immer in bet
Minorität befindet, auf das Gebiet der Agitation und des kirchlichen Elubbiämus.
Wenn wir aber ungeachtet deſſen Die „Evangelifche Allianz“ nicht völlig und
unbedingt verwerfen, fo gefchieht dies um ihres relativ berechtigten Strebens und in
befondere um ihrer politifhen Bedeutung willen, welche letztere bis dahin nad
nirgend genügenn berüdfichtigt zu fein fcheint. Entſtanden und erwachfen in England,
Hatte fle dort von Haufe aus den Sinn und Zwei, einmal dem auf die Spike ge
triebenen Independentiömus ein Surrogat für den verlorenen Begriff Kirche zu ge
währen und zugleich Die damals noch vorhandene Firchliche und politifche Spannung
und Feinbfchaft zwifchen Staatöfirche und Diffentertfum, beſonders im Hinblidk auf
den gemeinfchaftlichen Gegner im Papſtthum auszugleichen und zu verfühnen, felbil
redend freilich in ächt englifcher Weiſe. echt englifch ift es nämlich, nicht allein jeben
Streit möglihft durch Compromiſſe zum einftweiligen Abſchluß zu bringen, ſondern
auch der Praxis und befonders praftifchen Zweden und Vortheilen gegemüber bie
Theorie und theoretifche Bedenken — feien dies auch Slaubendartifel und kirchliche
’) Wir erinnern z. B. an den Vortrag des Prof. Kraft ans Bonn über bie Frage, warum
trog der Nüdtehr der Theologie zum Glauben fo wenig geiflliches Leben in der evang. Gemeinde
herrſche, und an bie daran ſich anſchließende allerdings nicht allfeitige Debatte,
Alliance, Evangelical. (Poltt. Bedeutung.) 7TNl
Differenzen — relativ gering zu achten und in den Hintergrund zu ſtellen, eine Eigen⸗
thümlichkeit, die wiederum mit dem Charakter und ber Geſchichte der engliſchen Re⸗
formation und des engliſchen Staatskirchenthums in dem engſten Zuſammenhange ſteht.
Erwachſen aus wenig lauteren Motiven, urſprünglich das politiſche Werk eines, wenn
auch einſichtigen und Fräftigen, doch weniger durch die Macht der Wahrheit, als durch
Willkür und Ehrgeiz bewegten Fürften, bat das englifche Kirchenweſen jederzeit eine
überwiegend politifhe Färbung und Bebeutung gehabt, fo daß felbft der Kampf
zwifchen Staatskirchenthum und Diffentertbum mehr in politifchen ald firchlichen Gegen⸗
fägen verlief und die kirchliche und religiöfe Berechtigung des Individuums gegenüber
dem Firchlichen und politifchen Organismus faft die einzige brennende Frage war,
während von einer englifchen Theologie bis auf die neuefte Zeit kaum die Rede fein
fann, und nah der gelkioen Befefligung der Kirchen⸗Syſteme Kampf und Ent.
wickelung auf dem Gebiete des Geiftes mehr oder weniger überall einem Zuſtande der
Abſpannung und dumpfen Stillſtandes Platz gemacht haben.
Unmoͤglich daher, einen ſolchen Zuſtand und deſſen Conſequenzen auf Deutſchland
zu übertragen, unmöglich, die Tiefe und das Streben des deutſchen Geiſtes auf das
Armenrecht des engliſchen Diſſenterthums zu ſtellen; unmöglich, das neu erwachte
Arbeiten und Ringen auf dem Gebiete des Geiſtes durch ein Compromiß der Abſpan⸗
nung und Stagnation zu befriedigen und zu ſchlichten, unmöglich, die Reſultate und
Gegenſuaͤtze einer faſt zweitaufendjährigen Kirchengeſchichte und eines mehr als dreihundert⸗
jährigen reformatoriſchen Lebens und Strebens in Deutſchland zu ignoriren, unmöglich
die theologiſche und wiſſenſchaftliche Fülle des deutſchen Kirchenthums auf das Katechu⸗
menenniveau jener neun Artikel herunterzudrücken, unmoͤglich, die Verſchleierung der
Uneinigkeit zur Baſis der Gemeinſchaft zu erheben.
Wenn wir nichts deſto weniger der „Evangeliſchen Allianz” eine politiſche Bedeu⸗
tung auch für Deutſchland vindiciren, fo "heilen wir doch die Beforgniffe derer nicht,
welche das Princip der Allianz als den religiöfen Freihandel bezeichnen Chefanntlich con⸗
ftituirte fich der evangelifche Bund. in London in demfelben Jahre — 1846 definitin —
in welchen ſich das englijche Parlament für den Freihandel erklärte) und welche bie
Allianz felbit betrachten wollen, wenn nicht als den Hebel, mit welchem England die
Kirchengefellfchaften des Continents zu erfchüttern und feine Hegemonie auch auf: dem
firchlichen @ebiete zu vollenden gedenkt, fo doch mwenigftend ald vie. Anfrage an die
Kirchen des Feſtlandes, ob fie felbft fchon in dem Grade an fich irre geworden find,
um ihre Eigenthümlichkeiten und Errungenfchaften als etwas Gleichgültiges zu betrachten .
und ihren Nüdhalt und ihre Stüge an dem feften Bau der engliihen Stantslicche zu .
ſuchen. Die vorfichtige Zurückhaltung der meiften Häupter und Vertreter der englifchen
Staatöfirche dürfte eher für das Gegentheil fprechen, um jo mehr, ald bei ernftlichem
Geltendmachen des Princips der Allianz auf dem kirchlichen Gebiete das Kirchenthum
in England ſelbſt ſich der Mitleidenſchaft ſeiner Schweſtern auf dem Continent ſchwerlich
zu entziehen vermöchte.
Die politiſche Bedeutung der Allianz, oder genauer ausgedrückt, die Möglichkeit
einer ſolchen für Preußen, ſcheint uns vielmehr in der Anbahnung einer größeren kirch⸗
lichspolitifchen Annäherung zwifchen Preußen und England überhaupt und ſodann bes
jonderd darin zu beſtehen, daß gegenüber ber politifchen Action der römifchen Kirche
innerhalb der äußerften Ningmauern der evangelifchen Kirche, und was fich felbft noch
dahin zählt, ein politifched Gegengewicht gewonnen und organifirt und Preußen als
deffen Haupt und Gentrum gefennzeichnet und etablirt werde. So angefehen und be=
banbelt, würde man bald über manche fonft ſchwer lösbare Widerfprüche hinweg und
in’d Klare gekommen jein. Man würde es alddann leicht verflanden haben, daß und
warum das Ganze einen weſentlich polemifchen Charakter in Bezug auf die römijche
Kirche an ſich trägt; man würde es leicht verſtanden haben, daß und warun man fidh
Eirchlich der katholiſchen Kirche näher fühlen und Doch mit proteflantijchen Secten eine
Allianz gegen die politifche Action der römijchen Kirche jchließen fann; man würde es
alddann leicht verflanden haben, daß und warum die fog. neun Artikel nichts fein
fönnen und nichts fein follten, ald auf einer Seite eine Art von Sicherheit! > Ventil
gegen allzu krauſe proteftantifche Geiſter und auf der anderen ein naturgemäß ſich mehr
49*
mn AHlance, Evangelical. . @Bolit. Beveutung.)
in der Negative haltendes Feldgeſchrei gegen den politifchen Kirchenfeind; man würde
es alsdann leicht verftanden haben, daß und warum dad Band, Das bie zerftreuten
Glieder der evangelifchen Kirche zu einer politifchen Action vereinigen follte, yon den
firchlichen Befonverheiten nicht nur abfehen Eönne, fondern auch müfle, fo lange nur
überhaupt noch in der ‚Gemeinfamfeit des Gegenſatzes die Möglichkeit der gegenjeitigen
Anerkermung der Duldung ihre Stelle behielt. |
Sp aber hat man die politifche Bedeutung der Firchlichen Unflarheit und Rübs
sung zum Opfer gebracht und anftatt eined proteftantifchen Principats Preußens auf
dem Continent ſchaͤtzbares Material und Firchliche Confuflon zu Stande gebradyt. Und
doch dürfte Preußen auch rein vom politifchen Gefichtöpunfte aus nicht wohl daran
thun, den dfterreichifchen Goncordate gegenüber die Hände in den Schooß zu legen
und Angefichts der nachweisbar vorhandenen politifchen Action der römifchen Kirche
die Elemente der evangelifchen Gegen-Action fich immer mehr zerfplittern zu laſſen.
Der König von Preußen zeigte für ‘die Berfammlung des Evangelifchen
Bundes ein großes und tiefes Intereſſe. Schon unter dem 6. Mai 1857 batte der
Praͤſident der Englifhen Ev. All., Sir Eulling-Earbley, der auch auf der Berliner
Perfammlung anwefend war, im Namen diefer Vereinigung an Ihn eine bemerfend:
werthe Adreſſe gerichtet, in der befonder8 folgende Stelle Aufmerkſamkeit verdient:
„Blei im Jahre 1857 beichloß das englifche Comite, die britifchen Ehriften zur
Kundgebung ihrer Empfindungen über das Vorhaben (die nächfte Berfammlung de3
Bundes in Berlin zu halten) zu veranlaflen, indem es venfelben eine Schrift zur Un:
terzeichnung vorlegte, welche den gemeinfamen Stanppunft ihres Glaubens und ben
Wunſch ausdrüdte, daß die Berliner Verfammlung daB gefegnete Mittel zur Verbrei⸗
tung deffelben durch die Welt und zu einer engeren, glüdlicheren und beilfameren Ver⸗
einigung von Chriften aller Nationen, vorzugsmeife aber in Großbritannien
und Preußen werden möchte. Wir fchäßen und glücklich, Ew. WMajeftit zu erkennen
zu geben, daß dieſes Schriftftüd, welche wir Ew. Mafeftät im Abbrude und mit den
verfchiedenften Upterzeichnungen verfehen und zu überreichen erlaubten, fich allgemeine
Zuftimmung unter allen Klaffen britifcher Chriften zu erfreuen gehabt hat, welche ven
gemeinfamen Glauben für mächtiger halten, ald Kirchen» Orbnungen und Verfaſſung.
Ohne daß daffelbe veröffentlicht worden, haben daſſelbe zwiſchen 2000 und 3000
Männer von Einfluß unterzeichnet, von denen nahe an taufend Geiftliche Der bi»
ſchöflichen Kirhe von England und Irland, eine etwas Fleinere Zahl Geiſt⸗
liche der bifcgöflicden Kirche von Schottland und anderer evangelifchen Kirchen von
Großbritannien und Irland und die übrigen Laien find. Sire! wir wollen Em. Ra
jeftät nicht mit weiteren Einzelnheiten beläfligen. Die Zeit, in der wir leben, ift eine
bewegte, und die Abhülfe für alle Gefahren liegt in dem Evangelium Jeſu Chriſti.
Neligiöfer Dedpotismud auf der einen und anarchifche Zügelloflgkeit auf der anderen
Seite bedrohen die europäifche Geſellſchaft. Wo ift unfere Hoffnung anders, als in
dem Glauben an den, welcher den Ehrgeiz der Pharifder beugte und die Freigeifterei
der Sapducder durch die Macht der göttlichen Wahrheit übermwältigte? Sollen bie
bevorftehenden Iahre gebeuer fein, fo kann es nur dadurch gefchehen, daß jie von den
lebendigen Einflüffen wahren Ehriftentbums durchdrungen werben.” .
Der Koͤnig, der mehrere Male den Verhandlungen des Evangelifchen Bundes bei:
wohnte, (auch ber Prinz von Preußen, der Prinz Carl und andere Mitglieder des Fön.
Haufes erfchienen in der Berfammlung) berief am 12. Sept. fämmtlicdye Mitglieder bed
Bundes zu Sich nach dem neuen Palais bei Potsdam, wo Er die BVorffellung „der
jelben entgegennahm und von Neuem Sein hohes Intereffe an dem Werke ausdrückte.
Dort befand fich auch der Ritter von Bunfen, früher preuß. Geſandter in London, in
Seinem Gefolge, ein fonft allen englifch = deutfchen Verbindungen fehr geneigter Rann,
der ſich indeß von der Berliner Verſammlung des Bundes fern gehalten hatte. Cine
freundfchaftliche und etwas flarf hervortretende Annäherung Bunfen’8 an Merle d'Au⸗
bignoͤ erregte die befondere Aufmerkfamfeit der bei jener königlichen Audienz Anweſen⸗
ven, und ed Fam bei ihrer Rückkehr nach Berlin zu öffentlichen Aeußerungen der Ver
wunberung darüber, wie Merle mit einem Manne, der neuerdings zum Theil in Die
Irrthümer des Nationalismus, zum Theil in Die des Romanismus verfallen fei, brü⸗
—
)
Alliance; Evangelical. Bar zu Liverpool.) 113
berlich umgeben könne. Merle erkannte an, daß er in religiöfer und theologifcher Be⸗
ziehung dem Ritter v. Bunſen fehr fern flände, in ihm aber den eblen und aufopfe-
rungsfaͤhigen Menſchen liebe. Schlottmann benugte die Gelegenheit, um zu erklären,
daß auch diejenigen, die die neun Artikel nicht annähmen, fehr wohl noch Ehriften
fein fönnten. Ein preußifcher Geiftlicher (Provinz Sachen) äußerte in ähnlichem
Sinne, zwar fihon fünf und zwanzig Jahre im Amt, müſſe er doch noch der Zeit
barren, wo fein Glauben Diefe Artikel umfaflen Tönnte. Die Verfammlung wurde am
17. Abend dur den im Saale der Berliner Brüdergemeinde gemeinfam gefeierten
Genuß des heil. Abenpmahls befchloffen.
Im Jahr 1858 fand wieder eine Generalverfammlung‘, Die des englifchen
Zmeiges der Evangelifchen Alltanz, und zwar vom 26.—29. October zu Liverpool
flatt. Sir C. Eardley führte wieder den Vorſitz, und-man nahm zunäcft, im Hin⸗
blick auf die Berliner Verſammlung, folgende Refolutionen an:
„1) Da wir die innige Vereinigung der Ehriften in den verſchiedenen Laͤndern
als eine Pflicht vor Gott anſehen, ſo begrüßen wir mit herzlicher Freude die von der
Allianz in Berlin erzielten Erfolge, insbeſondere die im vorigen Winter zwiſchen England
und Deutſchland begründete Correſpondenz.
2) Nach den neuerdings erhaltenen Nachrichten betrachten wir den Guſtav⸗Adolph⸗
Verein als der Theilnahme und Freigebigkeit engliſcher Chriften in beſonderem Maße
würdig.
3) Während in fämmtlichen proteſtantiſchen Staaten religiöſe Intoleranz immer
mehr mißbilligt wird, richten wir unfere Blicke mit tiefem Schmerz auf Mecklenburg⸗
Schwerin, wo trotz unſerer wiederholten, an die Megierung gerichteten Adreſſen ver
freien Ausübung des religiöfen Bekenntniſſes ſtets noch bie flürkften Hinderniſſe ent-
gegengeftellt werden. Wir wagen noch einmal, an den Großherzog felbft und mit
einer auf Befeitigung derſelben gerichteten Bitte zu wenden und beordern deshalb eine
befondere Deputation, um ihm dieſes unfer Gefuch vorzutragen.
4) Wir gedenken mit tiefer Theilnahme unferer unterdrüdten Glaubendgenoffen
in Ungarn, Böhmen und allen anderen katholiſchen Ländern und reichen ihnen im
Geifte die Bruderhand, ermuntern fe zur Standhaftigfeit und Geduld unter der Trübfal
und erinnern fle an die Verheißung bes göttlichen Worte, daß der Tag ihrer Erlöfung
ſich nahe.
Die Nachricht von der fchweren Krankheit Sr. Majeftät des Königs von Preußen.
hat unfer Aller Herzen mit dem innigſten Schmerz erfüllt, und wir fönnen nicht umhin,
Sr. Majeftät dem König und Ihrer Majeftät der Königin unfere wärmfte Theilnahme
auszudrüden. Wir hoffen, daß Se. Königl. Hoheit der Prinz-Regent, welder
ſich bereit .bei feiner Anwefenheit in London in Bezug auf den Gegenftand dieſer
Unterredung mit vieler Wärme gegen Sir Eulling Eardley audgefprochen hat, Dielen
Gedanken bald in Ausführung bringen werde.“
Darauf berieth ‘die Verfammlung die Angelegenheiten des Chriſtenthums in an-
dern ferneren Rändern: der Präfident wird beauftragt, dem Lord Stanley, Minifter für
Indien, zu erklären, „Daß das religiöfe Publicum Großbritanniens niemald mit der
Berwaltung Indiend zufrieden fein wekde, wenn nicht Die Regierung ihren religiöfen
Charakter offen befenne und fich bei Durchführung ihrer Mafregeln nur rein chriftlicher
Mittel bediene (e8 wurde Dabei auf Die unter den indifchen Mifflonaren längft that-
füchlich vorhandene Allianz bingewiefen); die Verfammlung befchließt, ed zum Gegen⸗
ftand ihres Gebetes zu machen, daß das Wunder der norbamerifanifchen Ermwedung
fih aud in England wieberhole ; ; die dritte Nefolution lautet: „Die Chriften aller
Länder Europa’ follten fih im Namen Jeſu Ebhrifti vereinigen und Lord John Ruſſell
als Werkzeug der Befreiung des wider Willen ſeiner Eltern in Rom getauften Juden⸗
knaben Mortara benutzen;“ endlich wird auch an den Kaiſer von Frankreich ein Geſuch
aus gefertigt, des Inhalts, er möge das Geſetz (23. Februar 1852), nach welchem ber
Maire religiöfe Zufammenfünfte der Proteftanten zn fprengen bevollmächtigt fei, abändern.
. Die englijche Eigenthümlichkeit verräth fich in jedem dieſer Befchlüffe, und wenn
man auch zugeben muß, daß ihnen in der Evangelifchen Allianz die rechte Grundlage,
und dadurch die Garantie ihres Erfolges fehlt, fo Fann man doch nur mit Theile
-
m Alllance, Evangelical. (Verhaltniß zu. England.)
nahme die gerade darauf Iosgehende Energie und den männlichen Eifer, ber in ibnen
hervortritt, betrachten.
Die Liverpooler Verſammlung hatte die nicht unwichtige Folge, daß ſechszehn
Geiftlihe der Englifhen Hochfirhe, voran der hochbegabte Hughes Mac Neile, ſich
der Ey. AU. näberten und den Wunſch ausfprachen, daß im März 1359 zu London
eine neue Berfammlung abgehalten werden möchte, „in der den Angehörigen der Staatd-
(Hoch⸗) Kirche Die Sache der Ev. A. recht Far dargelegt und an's Herz gebradt
werde." Sir Eulling Eardley veröffentlichte ald Vorbereitung zu dieſer Verfammlung
eine Schrift, betitelt: The testimony to Christian Union of Australia, France and
Germany, with a letter to the Rev. H. Mac Neile, London 1859, in welcher er als
„Zeugniß aus Deutfchland* nichts bringt, als das Progranım der Berliner Neuen Evang.
Kirchenzeitung (f. unten) fammt den Namen der Unterzeichner deflelben, von denen er
in derber Zuverfichtlichkeit jagt, es feien das „faft alle rechtgläubigen Theologen Deutſch⸗
lands außer denen, die wie Prof. Hengftenberg Firchliche Sonderbefenntniffe über den
gemeinfamen Glauben (mohl richtiger die Kirche über mehr zufällige Berfammlungen)
ftellen, oder wie Sydow nur von der fubfectiven Religion ohne die obfective wiſſen
wollen.”
Diefe Berfammlung, zu welcher u. U. der Primad der Hochkirche, der Erzbiihet
von Eanterbury und der Bifchof von Kundon ihre Zuſtimmung' gegeben hatten, findet
in Juni 1859 gu London flatt, und es erwarten die Mitglieder des Bundes von
ihren Erfolgen eine bebeutende DVerftärfung ihrer Macht und ihres Anfehens, wenn
auch freilich die anglikanifche Kirche ſich niemals dazu verftehen wird, den Fleinften
Theil ihres Bekenntniſſes und ihres Firchlichen Bewußtſeins der Ev. AU. zum Opfe
zu bringen.
Dennoch darf uns folche lebhaftere Betheiligung der Hochfirche an der Ev. 1.
nicht Wunder nehmen, weil wir bei bochfirchlichen mie bei diffidentifchen Engländern
ftet3 daffelbe politifche Intereffe vorausfegen Dürfen. Died Intereffe durchzieht
— und e8 ift das ein Zeichen von der Fräftigen Nationalität der Engländer — mie
ein rother Faden ihre religiöfen wie ihre wiffenfchaftlichen Beftrebungen, und bereitt
jebt läßt fi aus einer Reihe von Zielen, die die Ev. U. im Auslande verfolgt, ein
„friedlicher Eroberungsplan” conftruiren, der mit dem der englifchen Diplomatie, bei
englifhen Handels und der englifchen Schifffahrt genau übereinftimmt. Die Ev. 1.
bat es fich neuerdings zur Aufgabe gemacht, „Die evangelifche Miſſton in der Türkei
durch einen eignen DBerein in den Vordergrund der chriftlichen Thätigkeiten der eng
lifchen Proteftanten zu bringen,“ fie bat eine „Geſellſchaft für engliſch⸗türkiſche
Literatur“ errichtet, welche durch Herausgabe von Wörterbüchern, Sprachlehren ze. ben
Türken bie Erlernung des Englifchen erleichtert; daſſelbe thut Die Ev. A. aber au
für die Araber und „auch die übrigen Sprachen des osmanifchen Reichs“ (alfo die
Sprachen bi8 zum Euphrat und wohl auch darüber hinaus an die Grenye Indiens)
„werben an die Reihe kommen“. (Worte einer vor Kurzem erjchienenen Bekannt⸗
machung Des engl. Büreaus der Ev. AU) Endlich ift der Plan genehmigt und int
Merk gerichtet, Schulen in den dreizehn Randesfprachen Indiens zu gründen. Ba
erkennt in diefen kühnen und großartigen Beftreßingen nicht auch eine Thätigkeit, melde
det weitausfehenden, nach dem Orient begierigen Politik des Vaterlandes dient md
welche zu gleicher Zeit dem englifchen Handel und der Herrjchaft Englands über Indien
die große Heerftraße durch Die Levante und bis an den Kauf der großen nach Süben
führenden Flüſſe fichern möchte. Doch erfehen wir nicht, warum bloß Deshalb dad
‚ hriftlicye Intereffe der Engländer verbäcdhtigt werden koͤnnte?
" Die nächfte (vierte) allgemeine (die Mitglieder nennen fle „öfumenifche”) Ber:
fammlung der Evangelifchen Allianz wird einer von Dr. Merle d'Aubignoͤ ergan⸗
genen Einladung zufolge 1861 zu Genf flatifinden. >
Die Evangelifge Allianz bat beteitö eine fehr umfafiende Literatur hervor
gerufen, indeß find die meiften der betreffenden Bücher ohne Bedeutung. Zu erwähnen
iſt Bonnet, „Der Evangelifche Bund, feine Grundfäge und Gefchichte. Frankfurt a. R.
Bröoͤnner 1857*; außerdem Reineck, „Verhandlungen der Berfammlung evangelifcher
Chriften Deutfchlande und anderer Länder vom 9. bis 17. Septbr. 1857 in Berlin
Ä Alance, Evangelical. (Briebr. Wilh. IV. u. Die Ev. ©.) 105
Authentliche Ausgabe. Im Auftrage des Eomites des evangelifchen Bundes." Zur
Kenntnig Des Eatholifchen Urtheild über Die Evangel. Allianz dient Idrg, „Gel. des
Preteftantismus. Freiburg 1858. I ©. 335 —350.* Seit dem 1. Januar 1859
erfheint auch in Berlin. ein eigenes Organ des Deutjchen Zweige der Ev. A., die
„Neue Evangelifhe Kirchenzeitung, heraudgegeben von Lic. H. Mepner (Ders
lag von Br. Schulze).” Neben Kunge und Krummacher, welche das „Central«
Comité des deutichen Zweiged des Ev. B.“ bilden, betheiligen fih daran Gen.⸗
Sup. D. Hoffmann, D. Ritzſch, Snethlage, Brof. Carl Ritter zu Berlin, die Prof.
Tholuck, Müller, Hupfeld, Mol und Jacoby zu Halle, Prof. Iacobfon in Könige-
berg, Prof. Voigt in Greifswald, Gen. Maj. v. Rudloff zu Niesky, Prof. Krafft
zu Bonn, Brof. Dorner und Heinze. Ritter zu Göttingen, die Prof. Henke, Heppe
und Weißenborn zu Marburg, die Prof. Schendel, Hundeshagen und Plitt zu Heibel-
Berg, Ullmann zu Karlörube, Prälat v. Kapff ꝛc. Diefe neue Zeitung foll übrigens
auch „Die gefammte chriftliche Kirche in allen ihren Intereffen umfaflen.” Schon ihre
erfte Nummer enthielt einen höchft interefianten Beitrag zur Gefchichte der Ev. U.
im dem Artikel, überfchrieben: „Unterredung Sir Culling Eardley's (Praͤſident der
Ev. U. in England) mit Sr. Maj. dem König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen”
(am 1. Oct. 1857, alfo fur; vor der Erfrankung des Könige). Bei der Wichtigkeit
der Angelegenheit und da die von. Eardley felbft herruhrende Nelation eine tactoolle
und gehaltene if, folgt bier ein Auszug aus dieſem Artikel:
n (Briedrih Wilhelm IV. und die Evangelifhe Allianz.) De
König begann die Unterrevung mit der jüngft zu Berlin flattgefundenen Verſamm⸗
lung evangelifcher Ehriften. Er fagte, nad Allem, was er von. verfihiedenen Sei⸗
ten über viefelbe höre, fei dad Mefultat fehr Befriebigend; feit diefer Verfammlung
fei ein neues Licht über die wahren Orundlagen der Kirche verbreitet worden. Daß
fie zu gleicher Zeit beftigen Widerfpruch hervorgerufen babe, thue der Wahrheit diefer
Behauptung feinen Abbruch. Diejenigen, welche nur in der lutheriſchen Kirche Wahr-
beit zu finden glauben, feien voll Entrüftung, fle hätten alle Mäßigung verloren. Ich
bemerkte, was mir über den günftigen Eindruck, den die Berfammlung hervorgebracht
babe, fo wie auch .über den heftigen Widerfpruch, ven fle gefunden, befannt geworden
fei, flimme mit dem, was Sr. Majeftät berichtet worben, überein, und Ich fei feft über-
zeugt, daß bie durch Die Verfammlung bervorgerufene Stimmung zu großen Hoffnun⸗
gen für die Chriſtenheit bexechtige. Um fo wichtiger fei es daher, daß fogleih Maß⸗
regeln ergriffen würden, in welchen fich diefe Stimmung gleichfam verkörpere und durch
welche ihre Fortdauer gefichert werde. Wit Sr. Majeftät Erlaubnig wolle ich einige
Wege bezeichnen, auf welchem nach dem Wunſche Vieler dies geſchehen Eönne:
Als der König dies geftattete, erwähnte ich zuerfi den Plan, denjenigen Prie⸗
— die aus der katholiſchen Kirche auszutreten geſonnen ſeien, ein Aſyl zu eröff-
Ich theilte Sr. Majeſtaͤt mit, daß vor unſrer Abreiſe aus England einige meiner
Banbelzute ein gebrudtes Geſuch in Umlauf geſetzt hätten, welches dahin gegangen ſei,
daß dieſe Angelegenheit in Berlin näher erwogen werden möchte. Wir hätten jedoch
den Eindrud gehabt, als wärden die Deutfchen dieſe Sache nicht mit großer Wärme
aufnehmen. Unſre Freude und Ueberrafchung ſei daher groß geweien, ald wir es
anderd gefunden hätten. Es fei in der Heiligen - Geiftliche unter dem Vorſitz Des
Brälaten von Kapff in deutfcher Sprache eine der gebrängteften und begeiftertfien Ver⸗
fammlungen gehalten worden, denen ich je beigemohnt habe. Ein Eomite fei nieder
gefegt, zu dem einige einflußreiche Maͤnner Deutfchlands neben folchen aus Frankreich
und der Schweiz gehören. Died beweife, daß Diefer Gegenfland eines der tiefgefühl-
teften Bebürfniffe in der evangelifchen Kirche fe. Das Comite habe einen Plan ent-
worfen, Dad Reſultat werde wahrfcheinlich die Errichtung einer erften Zufluchtöftätte
in der Schweiz jein und weiterhin die Eröffnung von Afylen in Deutichland für
den gleichen Zweck, je nachdem fich das Bedürfniß herausſtelle. Ich müfle glauben,
wenn dieſer Plan bekannt werbe, fo würden viele Priefler ‚offen hervortreten, nicht
jo fehr wegen dieſes Unterfommend, als vielmehr wegen der Theilnahme, die man
ihnen beweiſe. Wie ich böre,_feien die Erimmerungen an Huß in Böhmen noch weit
verbreitet. Mehrere Prieſter feien bereits in, die Schweiz entflohen. Vor einigen Tagen
⸗ \
776 'Allianee, Evangelieal. ($rievr. With. IV. u. die Es. X.)
fei mir von einem audgezeichneten Docenten in der Rheinprovinz gefagt worden, der
auszutreten beabfichtige. Se. Majeflät jagte, er babe auch von dieſem Falle gehört,
könne fich aber nicht gleich auf den Namen des Mannes befinnen. Es ſcheine ihm dies
eine Angelegenheit von großer Bedeutung. Ob ich ihm etwa fagen fönne, wie das
Gleiche in England gelungen fei. Ich erwiederte, in Irland, wo man allein bisher bie
Sache verfucht habe, fei nad den vom Grafen Noden gemachten Mittheilungen das
Refultat Fein befrievigendes gewejen. Der Grund diefes Miplingens liege auf der Haut.
Man babe als felbfiverftändlich angenommen, daß Priefter, die aus der römifchen Kirche
austreten, wieder Geiftliche werden oder fonft irgendwie in eine kirchliche Thaͤtigkeit
übergehen. Es jet aber irrthümlich zu meinen, daß ein gewefener Priefter fchon des⸗
balb auch geiftlichen Sinn und Gaben für das geiftliche Amt beflgen müſſe. Hiermit
erflärte fi der König eimverflanden und fagte: „Wie können Leute zur Unterweifung
Anderer ſich eignen, von denen Manche von den eriten Elementen der Theologie nichts
wiflen.” Ich erwiederte, daß es immerhin Ausnahmefälle geben möge, aber vor allem
müffe man es doch darauf abfehen, genan zu ermitteln, für welches Fach jeder einzelne
fih am beiten eigne, ob zu einem Handwerker, Handlungsgehülfen, Lehrer oder zu ſonſt
etmad. Ich babe Grund zu glauben, daß nichtd in höherem Grabe die Theilnahme
der Ehriften in England und Amerika erweden und ihre Kreigebigfeit hervorrufen und
fie mit Deutfchland enger verbinden würde, als dieſes. Se. Wajeftät ſprach darauf
noch einmal feine lebhafte Hoffnung aus, daß der Plan gelingen werde.
Ih fragte den König, ob ibm befannt fei, daß die Fatholifchen Prieſter biejer
Tage eine mit der unfrigen gewiffermaßen rivaliftrende Verſammlung in Salzburg
gehalten hätten, auf der man um die Belehrung von ganz Deutfchland zum katholiſchen
Glauben gebetet Babe. Ihr Organ, Die Wiener Kirchenzeitung, babe einen heftigen
Artikel gegen die Allianz gebracht, worin fie fage, die, Eatholifche Kirche fürchte ihre
Wirkungen nit. Ich hätte Dabei an das Sprüchmort denken müffen: qui s excuse
S’accuse; man fürchte bie Vereinigung evangelifcher Ehriften in Wahrheit mehr, al
man geftehe.
Sodann, ging ich zu der Frage über, ob und unter welchen Bedingungen die
Kanzeln der englifchen Kirche für evangelifche Geiftlide Deutſchland s geöffne
werden fönnten. Sr. Majeftät, fagte ich, fei es befannt, daß die Engländer ein Bolt
feien, welches große Liebe zum Gefeg babe und nur fehr ſchwer ſich zu einer Aenderung
ſeiner Geſetze entſchließe. Die dortige kirchliche Geſetzgebung ſei im Weſentlichen noch
dieſelbe, wie vor zwei oder drei Jahrhunderten. Bis vor Kurzem ſei man der Meinung
geweſen, daß durch dieſelbe alle Geiſtlichen, bie nicht die biſchoͤfliche Ordination empfan⸗
gen haͤtten, Yon den Kanzeln ausgeſchloſſen ſeien. Aber durch Forſchungen, die man
jüngſt angeftellt habe, ſei das Unbegründete dieſer Annahme erwieſen worden. Prediger
Henry Venn, der Sekretär der kirchlichen Mifflonsgefellichaft in London, habe ein
Schriftchen in einigen wenigen Exemplaren bruden laſſen, worin er feine Freunde mit
Diefer Thatſache bekannt mache. Er babe einen englifchen Geiftlichen beauftragt, bie
Sache bei Gelegenheit der. Allianz Berfammlung angefehenen deutfchen Geiftlichen vor-
zulegen und nächfte Woche werde dieſelbe der oberften Behörde der evangeliſchen Kirche
Preußens förmlich vorgelegt werden. Her Venn beweife in jenem Schriftchen, dbaf,
wenn Geiftliche fremder Kirchen fich zu den neunundbreißig Artikeln der englifchen Kirche
befennen, die Bifchöfe die Vollmacht haben, ihnen das Predigen in den englifchen
Kirchen zu geflatten. Man werde nun dem evangelifchen Ober⸗Kirchenrathe Die Frage
vorlegen, ob nach feinem Dafürbalten die Mehrheit der gläubigen Geiftlichen auf dieſe
Bedingung eingehen werde, oder wenn nicht, zu welcher anderen Erklärung, welche eine
Bürgfchaft gefunder Lehre gebe, man fich wohl verftehen wärbe.
In Diefer Sache könne ich ebenfowenig als in Sachen weltlicher Diplomatie
erwarten, Daß fchon durch die erfte Anfrage und Antwort dieſelbe ganz in’s Heine
fommen werde, aber bie Beiprechung fei Doch eröffnet. Und das wifle ich gewiß,
wenn die Eriftenz gewiffer annehmbarer Beringungen, unter denen beutfche Geiſtliche
auf den Kanzeln Englands ypredigen dürfen, bekannt werde, jo würde die öffentlide
Meinung fich fo ſtark dafür erklären, daß man nicht nachlaffen würde, bis die Sache
gefeglich erleichtert fe. „Welch ein Segen wäre ein folcher Yustaufch, fagte ber
\
AHiance, Evangelieal, (SFriedr. Wild. IV. u. die Eu. 9.) 77
König, „aber ed follte Gegenſeitigkeit flattfinden.” Ich fagte, ich fei ſchon dafür
danfbar, daß die Kanzeln Berlins während der Allianzg-Berfammlung englifchen Geift-
lichen mit fo vieler Bereitwilligkeit geöffnet worden feien, und ich fühle mich bei dem
Gedanken befhämt, dab wir in England darin noch fo zurüd fein. „Allerdings“,
fagte Se. Majeftät, „aber auf unferer Seite follte noch mehr gefchehen. Ich babe
viel über die Sache nachgedacht und glaube, daß, wenn ein fremder Geiftlicher vom
Conftftorium auf einer preußifchen- Kanzel einmal zugelafien worben ift, es für ihn
einer zweiten Grlaubniß nicht wieder bebürfen follte. Einem Geiftlichen, der fich zu
den Grundfügen des Evangelifchen Bundes befennt, follte e8 nach einmaliger Zulafs
fung für immer geftattet fein. Und, fügte Se. Majeftät hinzu, ich Hoffe es noch zu
erleben, daß es jo kommt.“) 0
Ich bemerkte, Alles dieſes Habe vornehmlich darum Werth in meinen Augen,
weil es zur Verherrlichung Chrifti gereiche, aber ich hoffe, daß es auch zeitliche Seg⸗
nungen in feinem Gefolge haben werde. Ich fei der Anficht, Daß, wo Einheit des
Glaubens flattfinde, auch joriale und ſelbſt politifche Einigung fi daraus entwideln
würde. Habe ich eined Menfchen Herz, fo babe ich feinen Xeib, babe ich eines Volkes
Glauben, fo babe-ich feine Politif. „Aber wie kommen Sie, fragte der König, über
Die Borurtheile der Diplomaten hinweg? * indem er dabei Aeußerungen großer politi⸗
ſcher Gereiztheit gegen Preußen englifchesfeitd anführte. Ich bemerkte, die veligiöje
Stimmung made fid in England immer mehr geltend, weil fie immer mehr an Ein-
t gewinne und zugleich immer bochherziger werde. Don Männern in öffentlichen
tellungen werde te beachtet und refpectirt, auch wo ſie dieſelbe nicht theilen. Ich
fei der lieberzeugung, die politifche Entfremdung zwifchen England und Deutfchland,
wo fie flattgehabt habe, rühre vorherrfchend von dem Mangel an religidfer Sympathie
ber. Wenn aber durch gemeinfchaftliche veligiöfe Unternehmungen und durch Predigen
der einen auf den Kanzeln der andern dieſes letztere Uebel bejeitigt werde, fo fei ich
gewiß, daß bezeichnete Uebel auf politiichdem Gebiet werde gleichfalld verfchwinden.
Den naͤchſten Punkt, den ich berührte, betraf die Miflion unter den Juden.
IH Außerte gegen Se. Majeftät, man babe in England den Einprud, als widmeten
die gläubigen Chriften in Deutfchland den Juden wenig Theilnahme, ich hätte es
jeboch anders gefunden und der Grund von dem geringen Erfolg, den Die Arbeit un«
ter ihnen bisher in Deutichland gehabt habe, liege in dem Mangel an vereintem Wir-
Een emglifcher und deutfcher Kräfte. Wir ſchicken von England Wifftonare nach Deutfch-
land, zwiſchen diefen und den gläubigen Chriſten, in deren Mitte fie arbeiten, finde
Eeine Gemeinfchaft flatt. Die Juden betrachten jene als die Repräfentanten einer frem-
den fernen Kirche, nicht aber ald den Ausdruck der Gefinnung bed Chriſten des eig⸗
nen Landes. Die Ehriften in Deutichland fühlen fich übergangen, grade wie ich glaube,
daß es und gehen würde, wenn man von Preußen aus Wifftonare unter Die Juden
in London ſchicken würde, ohne einen Plan des Zuſammenwirkens vorzufchlagen. Es
fheine mir, wenn wir im Geift des Neuen Teftamentes handeln mollten, fo wäre «8
naturgemäß, daß wir Engländer unſre deutſchen Freunde zu größerer Thaͤtigkeit er⸗
munterten und die damit verbundenen Ausgaben mit ihnen gemeinfam trügen. So
würde unfer Geld weiter zeichen, die Mifflonare wären umgeben von der Theilnahme
chriſtlicher Freunde an Ort und Stelle, der Eifer für Iſrael würde hervorgerufen, wo
ee ſich noch nicht finde und flatt der jegt vorhandenen Mißſtimmung würben die Bande
der Freundfchaft zwifchen England und Deutichland hierdurch fefter gefnüpft werben.
Se. Majeftät bemerkte, wenn er eine Anſicht Darüber. auöfprechen folle, fo fei ed dieſe:
man möge daß fchon Beſtehende nicht überflüfftg machen, fondern vielmehr beide Pläne
mit einander verbinden. Die deutſchen Chriſten follten ſich auch in die nicht ganz auf
ihre Art getriebene Ihätigkeit ihrer Mitchriften finden Iernen. Wenn aber neben dem,
was fchon beftehe, die Ehriften in England geneigt ſeien, Subſidien zu geben, fo werde
ed gewiß die Einigkeit fördern, dies wäre natürlich an die Bebingung zu fnüpfen, daß
1) Was dem Könige hinſichtlich dieſes Punktes in den Mund gelegt wird, hat fid) offenbar
auf die Ordination bezogen, welche nad) feiner Anſicht die evangelifchen Kirchen einander gegenjeitig
anerkennen follten.
Anm. der Ned. der N. Ev. 8.3.
!
J
TIB Alllance, Evangelical. (Friebe. Wild. IV. u. bie &v. A)
vr deutſche Comite dem englifchen über bie gemeinfam geführte Thaͤtigkeit Bericht
tte 9.
Se. Majeflät waren durch ein Schriftflück, welches ich dem Ritter Bunfen über
geben hatte, darauf vorbereitet worben, fich mit mir über die Baptiften zu unterreden,
und Nitter Bunfen hatte mir gefchrieben, daß der König bereit fei, mit mir baräber
zu fprechen. Ich fagte, ed liege mir am Herzen, Daß den wohlmollenden Geftnnungen,
welche bei der Allianz VBerfammlung zu Berlin von beiden Seiten auögefprochen feien,
eine praftiiche Maßregel folgen möchte. Wenn die Baptiften ein Central» Gomite m
Berlin ernennen dürften, dad vom König bevollmächtigt werde, mit dem Winifter der
geiftlichen Angelegenheiten zu verhandeln, jo würbe das vielen Uebelftänden abhbelfen,
und eine in dieſem Sinne an die Baptiften erlaffene Eabinetö-Orbre würde gerade jegt
auf Die öffentliche Meinung einen fehr günftigen Eindrud bervorbringen. Des König
bemerkte, er habe vor zmei Jahren ſchon gewünſcht, daß dies gefchehen. möchte, babe
aber vernonmen, Daß es von den Baptiften abgelehnt worden ſei. Ich fagte, ic je
gewiß, Se. Majeftät feien hierin nicht recht berichtet worben, dieſes Anerbieten fei den
Baptiften nie gemacht worden. Was man ihnen zu thun anheimgegeben habe, jei bie,
einige da und dort in Deutjchland wohnende einflußreihe Männer ihrer Partei nam
haft zu machen, worauf fle in Hamburg, Bremen, Berlin und andern Orten lebende
Männer genannt hätten. Jeder Gefchäftsmann aber wifle, Daß jolche zerftreut woh⸗
nenden nicht im Stande feien, mit den Minifter in Berlin zu verhandeln. Sch möchte
wäünfchen, daß fle in Berlin ein Eleined Comito hätten, welches in wenigen Stun
zufammengerufen werden Fönnte, und dieſes follte verpflichtet fein, wenn die Negierung
Klagen zu führen hätte, diefe zu beantworten, und wenn fie ſelbſt Beſchwerden vorzu⸗
bringen hätten, in der Lage feien, Diefe anzubringen. Der König fagte, er billige bie
fen Plan gang und babe nur geglaubt, daß Died jchon gefcheben ſei. Er fragte
mich, ob ich wohl noch etwas in der Sache thun koͤnne, er höre ja, daß ich morgen
ſchon abreifen wolle. Ich erwiederte, wenn ich glauben dürfte, daß mein Bleiben etwas
dazu beitragen koͤnne, das Band zwifchen England und Preußen feiter zu Fmüpfen, jo
wollte ich lieber Monate lang bleiben, als irgend etwas ungethan lafien. Bei dieſen
Worten wandte fich der König. auf dem Sopha zu mir herüber und drückte mir bie
Hand mit geoßer Wärme, indem er mir für mänen guten Willen dankte. „Schon
lange war ich, fagte er, von Der großen Bereutung einer Einigung zwifchen biejen
beiden Kirchen durchdrungen, aber ich Eonnte feinen finden, der mich hierin unter
flügt hätte. * |
Endlich erwähnte ich gegen den König einen Auftrag, der mir von unfern Freun⸗
den in Berlin gegeben worden war, nämlich Se. Majeftät zu erfuchen, daß er gnäbigk
erlauben möchte, ihn ald Protector des deutſchen Zweiged des Evangelifchen Bundes
zu bezeichnen. „Bon ganzem Herzen," fagte der König... „Was habe ich während
diefer ganzen Zeit für die Sache gethan? Ich fühle das tiefſte Interefie an be
Allianz, und wenn burch meinen Namen der Sache ein Dienft geleiftet werben fan,
fo gebe ich Ihn mit Vergnügen. Sagen Sie denen, die die Bitte ftellen, meine Aut
wort Eomme von Herzen.” Ich dankte dem König aufs Wärmfle; er aber fagte,'eh
fei fein Grumd, zu danken. „Glauben Sie mir, als diefe Herren von verfchiebenen
Nationen in Potsdam neulich fo freundlich zu mir fprachen, fühlte ich mich wahrhaft
gebemüthigt. Sch verfichere Sie, es ift Dies Feine bloße Phraſe, wenn ich jo ſpreche.
Da, wo Alle um. den Einen Heiland als Mittelpunkt ſich ſchaarten, fühlte ich jeden
Dank gegen meine Perſon als ungehörig.“ Ich erwieberte, ich könne Sr. Majeſtät
Empfindungen ganz veritehen, aber die Schrift verbiete und nicht, denjenigen Ehre zu
) Noch am gleihen Abend fprad, ich mit dem General-Adjutanten Sr. Majeität, dem Ge
neral= Lieutenant v. Gerlach, dem Präfidenten ber Berliner Juden-Miſſions-Geſellſchaft. Ant
dem mit ihm und fpäter mit dem Vice-Praͤfidenten dieſer Geſellſchaft, Kammergerichtsrath gode,
erührtem Gefptäd, wurbe mir flar, daß der oben bezeichnete Plan ſehr verföhmend wirten würde.
Die ſchottiſche Freitiche hat ihn bie auf einen gewillen Grab zu bem ihrigen gemacht. Ich fand
auch, daß an Orten, bie ic, nennen fönnte, wo eine engliſche und eine deutſche Geſellſchaft neben
einanber arbeiten, es auf die befehrien Juden IHädlih wirkt, fie betrachten ſich ale einen Gegen⸗
ſtand der Concurrenz und gehen je nad) den Umſtänden von dem einen Miſſionar zum aundern.
Anm. des Berichterſtatters.
Alllanz. (Begriff und Wefen.) 199
erweiſen, welchen Gott eine hervorragende Stellung habe zu Theil werden laſſen, und
welche fi von dem Berlangen befeelt zeigen, fie zu feiner Ehre zu gebraudien.
Als ich mich erhob, um mich zu verabfchieden, drüdte mir der König in der
wdärmften und freundlichften Weiſe die Hand und wiederholte, daß ed ihn gefreut habe,
mich bei ſich zu fehen, mobei er den Wunfch ausfprach, daß ich wieberfommen möchte.
n Wir bebürfen Ihrer," fagte er, „Ihre Gegenwart wird hier von großem Nuten fein.
Ich hoffe, Sie kommen wieder.” Ich verficherte Se. Mafeftät, ich wolle thun, was ich
köonne, um dieſen Wunfch zu erfüllen. Er ergriff noch einmal meine Hand und fagte
in englifcher Sprache (unfre Unterhaltung war in franzöflfcher geführt worden): „Gott
fegne Sie, Lieber Herr!" — Gott fegne Ew. Wafeftät an Leib und Seele! ermieberte
ich und verabfchiedete mich, indem ich den Adjutanten folgte, welcher den Befehl er⸗
dalten Hatte, mich zu dem Gemach des Generalskientenants v. Gerlach zu führen, -
Vielleicht ift es mir nicht geftattet, dieſen edlem Fürften auf Erden Gwisberzufehen; ;
aber das ift mir gewiß, daß er im Himmel einen Ehrenplat einnehmen wird. Und
wenn ihm Gott ein langes Xeben befchert hat, fo fage ich mit Zuverflcht voraus, daß
er der Kirche noch große Dienfte leiften wird. Gott fegne ihn und erhöre die Gebete
der vielen Ehriften, welche fih ihm für Alles, was er zur Förderung des Evangeliums
sechan hat, zu großem Danke verpflichtet fühlen!
Sir Culling Eardley.“
Der engliſche Verfaſſer dieſer Relation, ein Mann von politiſchem Einfluß in
England, gehört übrigens keiner entſchieden kirchlichen Richtung an, ſondern hält daflır,
wie wir aus einem fraͤnkiſch⸗bairiſchen Kirchenblatte („Fretmund,“ 18. Mai 1857) er⸗
feben, daß „der erſte Schritt gegen das Papſtthum darauf gerichtet fein muß, Deutſq
lands Proteſtantismus zu reinigen, daß alte Lutherthum bahne dem Papftthum den Weg.“
Allianz (Breundfchafts-Bündnig) ift in des Wortes engerer und urfprünglicer
Bedeutung ein Befellfchaftövertrag, wodurch das politifche Verhalten und Handeln
mehrerer Staaten und Spuveräne entweder unter fich oder gegen andere Staaten, fe
ed in gegenfeitigem oder einfeitigem Intereſſe, mit gleichen oder ungleichen Mitteln,
allgemein oder nur auf gewiſſe Fälle und zeitweife beftimmt wird. (Definition Heffter's
in feinem „Europäifchen Völkerrecht, der Gegenwart" ©. 167. 3. Ausg. Berlin.
Schröder. 1855.) Die Allianz ift darum mehr, ald ein Bertrag, den Staaten über
ihr bloßes Verhalten unter einander in einzelnen ſtaatlichen Thaͤtigkeiten ſchließen, (z. B.
als ein Handels⸗, Schifffahrts⸗, Poſt⸗, Eiſenbahn⸗ Paß⸗, Auslieferungsvertrag) und
weniger als eine Confoͤderation, welche „die fortgeſetzte Erreichung eines oder mehrerer
gemeinſamer Zwecke mit gemeinſamen bleibenden Anſtalten“ (z. B. einem Bundestage)
zum Zweck haben. Heffter zählt vier Arten der Allianzen auf: 1) Vertraͤge, welche
lediglich ein friepliches und freundfchaftliched Verhalten der Staaten gegen einander
zum Zweck haben und ausdrücklich oder ſtillſchweigend bie gegenfeitige Gewährung
einer friedlichen rechtlichen Entfcheivung nach den Grundfügen des Völkerrechtes in
Streitfachen feftfegen; 2) Verträge, wodurch man fich einen beftimmten Verkehr oder
gewiffe Begünftigungen deffelben oder Gemeinfamfeit gewiffer Rechte einräumt; 3) Buͤnd⸗
niffe wegen eines gewiſſen politifchen Verhaltens gegen Dritte; 4). Verträge, welhe
‚die Aufrechterhaltung eines gewiſſen Rechts- oder Beſitzſtandes zum Zwed haben. Doc
möchte dieſe Eintheilung fich vereinfachen laſſen, da die unter 2) aufgeführten Verträge
(Handeld- und Schifffahrtöverträge, Münze, Maß» und Gewichts» Conventionen) wohl
kaum zu den eigentlichen „Geſellſchaftsvertraͤgen“, ſondern vielmehr zu denen gehoͤren,
die Behufs „beſtimmter Leiftungen einer Sache oder eines Rechtes“ gefchloffen werden,
und da ferner die zulegt (unter 4) aufgezählten Verträge (Schutverträge und Barantie-
verträge) ausbrüdli ober ftillfchweigend auch ein beftimmtes Verhalten gegen Dritte
in nähere oder entferntere Ausficht ftellen. Ja e8 bliebe, wenn man von der „heiligen
Allianz" und der fich ihr anfchliefenden Aachener Gongreß « Erklärung von 1818 ab—
ſteht, welche Heffter unter die erfte Art der Verträge rechnet, nur die von ihm unter
3) aufgeführte Art, das Bündniß zweier oder mehrerer Staaten wegen
eined gewiffen politifhen Verhaltens und Handelns gegen Dritte,
ald eigentliche Alltanz übrig.
Die Allianzen find eine nothwendige Folge der Unvollkommenheit in der Anwens
‚788 Allianz. (Begriff und Weſen.)
dung und Bollfiredung des Völkerrechtes. Zwar brachte das Chriftentbum den Staa-
ten und Voͤlkern das Bewußtfein ihrer Zufammengehörigkeit und ihrer gegenfeitigen
Pflichten, aber die Verlockungen der Macht und der Mangel eines internationalen
Tribunald bewirkten doch durch alle Jahrhunderte Friegerifche Verwiclungen, die, wenn
in ihnen auch gewifle Bedingungen ver chriftlichen Geflttung von beiden Seiten ancı-
fannt wurden, doch den Charakter der neueren Staaten- und Weltorbnung als einen
wirklich chriftlihen in Frage ftellten. Gerade im Beginn der neueren Zeit, nachdem
der weltbeberrjchende und einem edleren Voͤlkerverkehr vielfach günftige Einfluß der
römifchen Kirche geſunken war, fehien eine in Italien erzeugte und in Spanien mit
Erfolg geübte Politik, die in Wirklichkeit jeden Grundfaß des Nechted läugnete und
den Vortheil für ihren einzigen Leitftern erklärte, eine Politik des Ueberfalls und dei
Meineids, in ganz Europa Fuß zu gewinnen. Ihr trat die Politif des Gleichgewichts
entgegen, eine Politik, fümmerlih und mechanifch, die dadurch dem einzelnen Staate
Belle und Frieden zu erhalten fucht, daß fe ihn beflimmt, allein, meift aber durch
Allianzen jede andere Macht ander Gewinnung einer Mebergewalt zu hindern.
In der heiligen Allianz (f. unten) und in der Aachener Congreßerflärung !)
liegt ein edler, aber unklarer Verſuch vor, eine höhere, freiere und dem Chriftenthum mehr
entjprechende Ordnung den Beziehungen der einzelnen Staaten zu Grunde zu legen,
aber jene Allianz und diefe Erflärung haben nur das Eine erreicht, den Widerfprud
zu reizen und die alte melfche Politik des Vortheils und der Ueberliftung zu neuen
Anftrengungen und leider auch Siegen zu bewegen. Diefer Politik ift es gelungen,
den loderen, aber Immerhin doch den Frieden verbürgenden Bund zu zerreißen, der die
drei Hauptmächte des Kontinents feit 1815 zufammenbhielt, und indem fie dahin ftrebt,
ſich felbft in einer Staatenallianz die nöthige Kraft’ zu jichern, wird fie über kurz oder
lang die übrigen Staaten nöthigen, der Allianz der Eroberungsfädtigen
gegenüber eine Allianz zur Erhaltung des Gleihgewihts Europa’
zu fchließen, \
) Declaration (sanctionnee par le protocole sign& à Aix-la-Chapelle, le 15 Nov.
1818 par les lenipotentiaires des cours d’Autriche, de France, de Er. Bretagne, de
Prusse et de Russie):... L’Union intime &tablie entre les Monarques associes A ce sy-
steme (politique destine à assurer la solidit& de l’geuvre de la paix), par leurs prin-
cipes non moins que par Tinter&t de leurs peuples, offre à l’Europe le gage le plus
sacre de sa tranquillit& future. ‚ .
L’object de cette union est aussi simple que grand et salutaire. Elle ne tend ä
aucune nouvelle combinaison politique, A aucun changement dans les rapports sant-
'tionn6s par les traites existans. Calme et constante dans son action, elle n’a pour
but que le maintien de la paix et la garantie des transactions qui l’ont fondee et
consolidee.
Les souverains, en formant cette union auguste, ont regard6 comme sa base
fondamentale, leur invariable resolution de ne jamais s’ecarter ni entr’eux, ni dans
leurs relations avec d’autres états, de l’observation la plus striete des principes du
droit des gens, principes qui dans leur application à un état de paix permanent, peu-
vent seuls garantir eflieacement l’independance de chaque Gouvernement et la stabilite
de l’association generale.
döles a ces principes, le Souverains les maintiendront &galement dans les reu-
nions, auxquelles ils assisteraient en personne, ou, qui auraient lieu entre leurs Mini-
stres, soit qu’elles ayent pour objet de discuter en commun leurs propres interöts, soit
qu'elles se rapportent A des questions dans lesquelles d’autres Gouvernements auraient
ormellement reclame leur intervention. Le me&ıne esprit, qui dirigera leurs donseils et
qui regnera dans leurs communications (iplomatiques, presidera aussi à ces Wunlons
et le repos du monde en sera constamment le 'motif et le but. nn
est dans ces sentimens que les Souverains ont consomme& l’ouvrage a
L
etaient appeles. Ils ne cesseront de travailler à l’affermir et ä le berfectionn . is
reconnaisent solennellement que leurs devoirs envers Dieu et envers les peuplesiüs
ouvernent leur prescrivent de donner au monde, autant qu’il est en eux, l’exempfs#®
a justice, de la concorde, de la moderation; heureux ‘de pouvoir consacrer desorn
tous leurs efforts ä protöger les arts de la paix, à accroitre la prosperits interieure
leurs 6tats, et à r&veiller ces sentiments de religion et de morale dont le malheur' de:
temps n’a que trop affaibli l’empire. "4
‚ Aix-la-Chapelle, le 15. Novembre 1818.
Metternich. Castlereagh. Hardenberg. Nesselrode. Richelieu. Wellington. Bernstorff.
Capo d’Istria. Par Mrs. les Plenipotentiaires: Gentz.
Allianz. (Eintheilung.) 781
Es laſſen fich hiernach — abgefehen von der reinen Theorie und in Bezug auf
die wirkliche Lage der Welt, wie fie Durch Jahrhunderte gemorden ift — die Allianzen
in zwei Klaffen theilen, in folche, die zur Bewahrung des gegenwärtigen Recht» und
Beitgflandes, reſp. zur Herftellung eines unterbrochenen wirklichen Zuftandes diefer Art
geſchlofſſen werben, und in folche, welche die Vernichtung des allgemein anerkannten
Rechts⸗ und Bellgftandes und die Erlangung von Vortheilen, für welche fein Rechts⸗
titel vorhanden ift, zum Zweck haben. Diefe Eintheilung fallt mit der gewöhnlichen
(Defenfiv- und Offenfiv- Allianz) natürlich durchaus nicht zufammen, wird
vom außfchließlich theoretifhen Standpunft aus auch Bedenklichkeiten erregen, möchte
fiy aber aus anderen Gründen Dennoch empfehlen und follte wenigftend von ben
Völferrechtslehrern jelbft, die dieſe ihre Wiffenfchaft für wohl befähigt halten, eine
Entfcheidung über Necht und Unrecht in internationalen Bragen herbeizuführen, nicht
bemängelt werden. Zunächft find wir dadurch der müßigen Streitfrage enthoben, in⸗
wiefern Allianzen rechtlich erlaubt find, und ob eine Allianz zur WMitrealiftrung des
Zweckes verpflichte, der von dem Allürten ald ein unrechtmäßiger erfannt werden muß.)
(Das Bölkerrecht zählt unter die ungerechten Allianzen diejenigen, welche einen Angriff
obne Kriegderklärung veranlaffen, ferner Die, welche jede gütliche Auögleichung ober die
vom Gegner angetragene Unterwerfung unter ein fchiedsrichterliches Erkenntniß unbedingt
ablehnen 20.) Neben den beiden Hauptarten der Allianzen läßt fich übrigens noch eine
Nebenart derjelben aufführen, die A. Schwacher mit ftarfen Ufurpatoren, wie es die
A. der Nömer und die der Sranzofen in der republifanifchen und Faiferlichen Zeit waren,
doch iſt diefe Art der Allianz, wie Heffter bei Bluntfchli (I., 428) mit Recht fagt,
eher ein „Dienftbarkeitd-, gewiſſermaßen ein Unterwerfungdvertrag.“
Eine Reihe anderer Eintheilungen erwähnen wir im Vorübergehen. Man unter-
fcheidet zwijchen gleichen und ungleichen Allianzen, je nachdem in ihnen die Stel-
lung der Alliirten zu einander beflimmt wird; ferner allgemeine und befondere
A., je nachdem fle im Hinblick auf einen beftimmten Zwed oder in Berückſichtigung
der gefammten Weltlage ꝛc. gefchloffen find; ferner einfache A., Kriegsgemein⸗
[haften und bloße Subfidientractate. Lebtete Eintheilung wird auf das
Map der Verpflichtungen, die die Alliirten gegen einander übernonmen haben, begründet.
Ein bloßer Subfidientractat ift ein folcher, in welchem ein Staat Finem anderen gegen
baare Bezahlung Truppen überläßt, ohne felbft am Kriege theilzunehmen. Solche
Tractate werden mit Necht veriworfen, und der Durch ſolche Miethötruppen angegriffene
Staat Tann mit Grund den Staat, dem diefe Truppen urfprünglich angehören, als
einen angreifenden Feind betrachten. Für Die Schweiz, deren Truppen in Dienften
italienifcher Fürften ftehen, Fönnte im Fall eines italienifch-franzöftfchen Krieges dieſer
Umftand verhängnißvoll werden. Dagegen ift natürlich gegen Subfldientractate, die
jwifchen bereit Kriegsverbündeten beſtehen (3. B. gegen die Subjidientractate, Die
2 Das Bluntſchli'ſche Staatswörterbuch bringt in Bezug darauf in feinem, (von Heffter
unterzeichneten) Artikel „Allianz“ folgende gedehnte Ausführung: „Hingefehen auf die Zwecke ber
Allianzen, fo giebt es deren feine geichloffene Zahl; das ganze Gebiet der erlaubten politifchen Ins
tereſſen beflimmt aud) den Kreis der giltigen Allianzen. Allerdings aber verbietet die Sittlichkeit,
dem Unrecht gegen das Recht Hilfe und Beiftand zu leiften, fo lange nicht die Verfolgung des
echtes in Unrecht umſchlägt. Mit vollem Grund behauptet man daher, dag feine Allianz zur
Mitrealifirung des Zweckes verpflichte, der von dem Alliirten als ein unrechtmäßiger erkannt werden
muß. Die Eingehung der Allianz wird aber die Ueberzeugung des Alliirten von der Rechtmäßig⸗
teit des Zwedes vorausjehen und bis auf Weiteres als Anerkennung en zu gelten haben.
Ohne zureihenden Grund haben wohl Bubliciften der extremften Seite behauptet, baf es niemals
berechtigt jei, einem Souverain, der in feinem eigenen Lande durch Factionen oder durch Praͤten⸗
denten beeinträchtigt wird und diefelben zu befämpfen hat, Beiftand zu leiften. Schon die Analogie
des privatrehtlihen Sapes, dag man einem in Nothſtand rücfihtlid feiner Perfon oder Rechte
befindlichen Mitmenſchen zur Belampfung der Gefahr beifpringen darf, führt zur Annahme des
Gegentheils, und die Geſchichte der Staatsverträge liefert davon zahlreiche Beiſpiele, namentlid)
nod in den Gorporationsverträgen ber Krone Frankreichs und Großbritanniens mit Königin Jfabella.
Rechtswidrig und verwerflih wäre ohne Zweifel eine Allianz zur Unterftügung einer Ufurpation
gegen die Rechte oder den Beflsfland einer anerlannten Macht. In wiefern es nadı gelungener
Ufurpation gerechtfertigt jet, mit dem Ufurpator Allianzen einzugehen, hängt, mit I. I. Mofer zu
reden, ganz und gar von den Umſtänden ab, auf deren Erörterung hier nicht, fondern nur in dem
Artikel von der Ufurpation felbft eingegangen werben könnte. Schwerlich möchte aber etwas ent:
' “genftehen, einen Ufurpator zum Defenfiv » Gehilfen anzunehmen.“
-
®
x
182 Allianz (Triple, Quadruple⸗).
- England mit Staaten des Continentes gegen Napoleon einging,) nichts zu ſagen. Im
der einfachen Allianz erfcheint einer der Alliirten als beſonders thätig im Kriege,
der andere bloß als hülfeleiftend,; die Kriegsgemeinſchaft, der höchſte Ausdruck
eined Allianzverhältniffes, bildet Dagegen aus den Derbündeten eine neue Einheit, eine
friegführende Sefammtperfönlichkeit mit einbeitlichem Plan, einheitlichen Gewinnen und
‘ Berluften.
Die Auflöfung der Allianzen kann erfolgen, fobald der von ihnen angeftrebte
Zweck erreicht if, ebenfo auch, wenn der eine Alliirte fi von der lingerechtigfeit des
Zweded der U. überzeugt, oder wenn die A. in ihrer friegeriichen Bethätigung in eine
ungerechte umfchlägt; als eine „ftillſchweigende Bedingung beim Abſchluß der Allianz
mag auch dad Recht des Rücktritts im Fall einer ſonſt drohenden Gefahr des völligen
Unterganges, einer äußerftien Bebrängniß betrachtet werden“ (Heffter). Aber dieſe
Gründe find in Wirklichkeit bei Löfungen von Allianzen bisher weniger wirkſam ge»
weien, als eigennügige Abflchten, Ehrgeiz und Habfudht.
Die unter dem Namen U. befannten wichtigften Bündniffe der neueren Zeit find:
die Triple» Allianz, die Quadruple- Allianz und die Heilige Allianz
($. den Artikel).
Triple- Allianz wurde genannt 1) das 1668 zur Vertheidigung der Nieder⸗
lande gegen Ludwig XIV. von England, den Generalftaaten und Schweden gefchlofiene
Bündniß, 2) die große norbifche Allianz zwifchen Friedrich IV. von Dänemark, Peter
dem Großen yon Rußland und Auguft II. von Polen gegen König Karl Xll. von
Schweden, unterzeichnet zu Kopenhagen 1697, gebrochen Durch den Sieg Karl XU. über
Dänemark 1700 und über Polen 1706, erneuert 1709 nach der Niederlage des Sieger
bei Bultawa, 3) die 1717 im Haag zwifchen den Generalitaaten, Georg J. König von
England, und dem Negenten Frankreichs, Philipp von Orleans, gegen die ehrgeizigen
Projecte des fpanifchen Minifterd Alberoni gefchloffene, A.
Quadruple.- Allianz wird 1) das 1718 zu London zwifchen England,
Frankreich, Holland und dem Deutjchen Reiche zur Aufrechterhaltung des Friedens von
Utreht und von Baden und zur Pacification Italiens gefchloflene Buͤndniß genannt.
Der Kaifer willigte dabei in die Anerfennung des Königs von Spanien, unter der
Bedingung, daß er ihm Sicilien zurüdgäbe, und daß Sardinien an Savoyen käme.
Man kam dort auch darüber überein, die Nachfolge in Barma, Piacenza und im Groß⸗
berzogthbum Toskana dem Don Carlos zu ſichern. 2) wird die Offenfiv- und Defen-
ſiv⸗A., welche 1834 zwifchen England, Frankreich, Belgien und Spanien zur Sicherung
der Unabhängigkeit Belgiens und des Thrones der Königin Ifabelle von Spanien ge⸗
fchloffen wurde, Quadrupel⸗A. genannt.
Allianz, Heilige, oder Heiliger Bund. Zmei Monate vor dem zweiten Parifer
Frieden, am 26. Septbr. 1815, wurde Diefer Bund von den Kaifern von Defterreich
und Rußland und dem König von Preußen perfünlih und ohne fchtbare oder offi«
cielle Theilnahme ihrer Minifter gefchloffen. Den äußern Anftoß zu diefem religidfen
Anhang zu den Parijer Sriedendverhandlungen hatte Frau v. Krübener, eine geborene
Auffin aus einer angefehenen Familie der Oſtſeeprovinzen, gegeben. Sie hatte fi
ſchon feit Tängerer Zeit mit dem Gedanken getragen, allem Krieg und Unrecht unter
dem Menfchengefchlecht durch ein Buündniß der Fürften, das auf den Vorjchriften des
Chriſtenthums beruhen ſollte, ein Ende zu machen. Ihr Plan traf auf verwandte
Saiten im Innern des Kaiſers Alexander. Die liberale und philanthropiſche Ezie⸗
hung, die er unter Laharpe genoſſen hatte, machte ihn für eine kosmopolitiſche Idee
zugänglich, vor der der Unterſchied der Nationalitäten, der geiſtigen Richtungen der
Völker und ihrer kirchlichen Bekenntniſſe verſchwand. Der plögliche Umſchwung, den
die Angelegenheiten Europa's durch den Untergang der großen franzöflfchen Armee in
Rußland erhalten Hatten, hatte ihn tief erfchüttert und fein lebendiges religiöfes Gefühl
erregt. Die Lüde, die der Sturz der napoleonifchen Herrihaft in Europa gelaflen
hatte, empfand er lebhaft, und er fuchte nad) einer pofitiven Idee, um fle wieder aus⸗
zufüllen. Endlich regte fih in ihm auch das ruffifche Selbfigefühl und ruſſtſches
Verlangen nach univerfellem Einfluß. Derjenige, der an der Spite feiner Armee, als
er die Reſte des franzöfifchen Heeres nah dem Moskauer Strafgericht vor ſich her⸗
Allianz, Heilige. | 233
trieb , an der Grenze Deutſchlands verfprach, über daſſelbe feine „Beichügende Hand“
auszuftreden, fühlte in fich auch den Beruf, feinen Schut und ordnenden Einfluß auf
ganz Europa zu.erweitern. !) In einem fpätern Streit zwifchen der Krüdener und bem
philanthropifchen ‚Lehrer des Zaren kam auch diefe rufflihe Auslegung der. heiligen
Allianz in einer zarten Andeutung zu Tage. Die Krüdener lichte ed nämlich, ſich
Das Hauptverbienft an der Stiftung dieſes Bundes zuzufchreiben; nicht nur, Daß
fie nach ihrem Borgeben mit der vorfichtigen und Falten Zurückhaltung Friedrich
Wilhelm Hl. und mit der Behutfamfeit des Kaiferd Franz, der durchaus feinen Rath⸗
geber Metternich befragen wollte, einen harten Kampf beftanden haben will, — nicht
nur, daß es ihr nach ihren Ausfagen viele Mühe gefoftet haben foll, „die Sache vor
den uneingeweihten Händen der Diplomatie zu bewahren“, — fpndern fie legte ſich
auch das Hauptverbienft bei, den Kaifer Alerander durch Ihre Borftellungen und durch
ihr Zureden für die hohe Idee gewonnen zu haben. Dagegen behauptete der Repu⸗
blifaner Zaharpe, daß feinem Zöglinge Die alleinige Urheberfchaft des heiligen Bundes
zuzufchreiben fei. Mit unverfennbarem Stolze deutete er jedoch damit an, daß ber
ausschließliche Autor der Idee auch zum Leiter in der Ausführung und zum Protector .
rat in dem neuen Bunde berufen geweien fei. Im Geheimen mag er aber auch das
mit den Gedanken verbunden haben, daß die Idee feines Schülers und feines philan⸗
thropiſchen Uinterrichtd würdig war.
„Die drei Monarchen, heißt es in der Urkunde des Bunded vom 26. Sept. 1815,
find durch Die Ereigniffe der jüngft vergangenen - Jahre zu der Ueberzeugung gelangt,
daß nur die göttliche Borfehung den glüdlihen Ausgang derfelben herbeigeführt Hat.
Sie haben nun beichlofien, von jegt an ſowohl in der Verwaltung ihrer Länder als
auch in ihren gegenfeitigen Beziehungen zu einander, fich allein von den Borfihriften
der chriftlihen Neligion, nämlich der Gerechtigkeit, der chriftlichen Liebe und des Frie⸗
deng, leiten zu lafien — Borfchriften, Die meit entfernt, nur auf das Privatleben an«
wendbar zu fein, im Gegentheil direct Die Entſchlüſſe und Maßregeln der Fürften lei⸗
ten müflen, als die einzigen Mittel, die menfchlichen Einrichtungen zu befefligen und
Unvollkommenheiten abzuhelfen. Da nad der heiligen Schrift alle Menfchen Brüber
find, fo wollen fle ſich nicht nur felbft ald Brüder anfehen und einander daher bei
jeder Gelegenheit unterftügen, — fondern fie wollen auch ihren Unterthanen und Ar
meen gegenüber al8 Bamilienväter handeln und fle nach dem Geifte der Bruderlicbe
leiten. So ſollen fi denn auch die Untertbanen ber verbundenen Monarchen als
Glieder Einer chriftlichen Nation betrachten. Die Monarchen fehen fih nur als Be⸗
vollmächtigte der göttlichen Vorfehung an, um die drei Zweige derfelben Kamille zu
regieren, und erkennen feinen andern Souverän an ald Gott, Chriſtus, dad Lebens⸗
wort: des Allerhöchften. Sie empfehlen auch ihren Völkern, als das einzige Mittel,
den rechten Frieden zu genießen, fich täglich mehr in den Grundfägen ber chriftlichen
Religion zu beftärken. Endlich fordern le alle übrigen chriftlichen Monarchen auf, dies
fem heiligen Bund beizutreten.“ 7
Die Völker des Feſtlandes, beſonders Deutſchland, nahmen dieſe Bundedurfunde
mit Begeiſterung auf. So eben noch hatte man unter gemüths⸗ und rechtsloſer Ge⸗
walt geſeufzt und begrüßte nun um ſo freudiger eine Allianz, die ſich auf die edelſten
Grundſätze des Glaubens und der Politik ſtützte. Das Feſtland war durch ſeine
Spaltungen und Theilungen die Beute Frankreichs geworden, man begrüßte daher die
Verſicherungen der drei Fürſten, ſich gegenſeitig als Brüder anzuſehen und ihre Ange⸗
legenheiten als allgemeine zu betrachten, als die Bürgſchaft einer friedlichen und ge⸗
ſicherten Zukunft.
Auch der Aufforderung, welche die drei Monarchen laut der Ankündigung der Ur⸗
y In St. VBetersburg wurde auch, fo viel wir willen, die Acte der heil. Allianz zuerfl
(am erſten Weihnachtsfeiertage 1815, alfo wenige Monate nach der Gntftehung) veröffentlicht und
jwar zufammen mit einem bemerfenswerthen Manifefle des Kaiſers Mlerander, in welchem u. 9.
geboten wurde, die Bünbniß » Urkunde in allen Kirchen der ruffiihen Staaten zu verlefen. Am
Schluß diefes Manifeftes finden ſich bie eine halbe Drohung enthaltenden Worte: „puisse cette
alliauce sacr6e entre toutes les puissances s’alfermir pour leur bien — éêtro general,
et qu’aucune de eelles qui sont unies avec toutes les autres, n'ait la tömerit& de
s'on detacher!*
784 Mlianz, Heilige.
Funde an die Fürſten Europa's erließen, genügten biefelben ſaͤmmtlich, mit Ausnahme
des Prinz » Negenten von Großbritannien, der ſich zwar mit den Grundfäßen der Al-
lianz einverflanden erflärte, aber an einem rein perfünlichen Bunde der Monarchen,
ohne Zuziehung eines verantwortlichen Minifters, nicht theilnehmen konnte. )
‚Nur Ein Monarch blieb völlig draußen — der Papſt. Ihn hatte man auch,
'als einen mehr geiftlichen Herrfcher, bei jener Hindeutung der Urkunde auf eine Aus-
breitung der Allianz über ganz Europa eigentlich ſchon ausgefchloffen. Aber hier bes
ginnt auch ſchon die ſchwache Seite der Allianz und ihr Widerſpruch mit ben beftehen-
den Verhaͤltniſſen 'hervorzutreten.
Die gewaltige Erfchütterung, Die der enbliche Sturz des fremden- Unterbrüderd
in den Gemüthern der Völker hervorgerufen hatte, wie Die Freude über das Ende einer
Herrichaft, die, auf rüdfichtslofe Gewalt gegründet, jede geiſtige Regung nieverhalten
mußte, erklären binlänglih die Genugthuung, mit der die Völker die Ankündigung
eines auf Gerechtigkeit und Religion errichteten Regime aufnahmen. In der erften
Begeifterung überfab man die ſchiefe Stellung, die ſich die Allianz zu der ganzen
Vergangenheit Europa’d gab, überfab man namentlih die unhaltbare Voraudfegung,
die fi aus jener Urkunde ergab, wonach das Bölfer- und Staatdleben Europa’s feit
dem Mittelalter nicht auf Recht und Glauben beruht habe.
Allerdings wollte Die Allianz etwad Neues gründen. Die Kirche war mit dem
Kaifertbum die Lebendordnung des Mittelalter geweſen. Das kirchliche Bekenntniß
war feit der Meformation dad Panier, um welches fich die Völker jammelten. Aber
waren Kirche und Befenntniß durch Die Aufklärung des achtzehnten Jahrhunderts
und durch Die Revolution in der That fchon fo fehr in Vergefienheit gerathen, daß
eine Religion, die von ihnen völlig abſah, Die Herrfchaft über Europa’ vertreten
fonnte -
Die drei Monarchen glaubten den Papſt, der hauptſaͤchlich den Waffen ver Ketzer
und Schismatifer feine Wiedereinfegung verdankte, außerhalb ihrer Berechnungen ſtehen
Iaffen zu bürfen. Indem die Urkunde ver heiligen Allianz die Religion unter bie
Obhut der Monarchen flellte, nahm fie gleichfam an, daß der bisherige Streit zwifchen
der geiftlichen und weltlichen Gewalt zu Gunften der Ießteren entſchieden fei und bie
Aera eines univerfellen Gäfareopapismus angebrochen fei.
Allein wenn auch der Dreizad der ketzeriſchen Infel, der Opferbrand des ſchis⸗
matifchen Modfau und das proteftantifche Schwert Preußen das Papſtthum ber
napoleonifchen Herrſchaft entriffen hatten, fo lebte e8 Doch nicht bloß durch die Gnade
der Ketzer und Schiömatiker und hatte es noch nicht Grund dazu, auf alles Anfehen
in Europa DVerzicht zu leiften. Die Zeit der befenntniplofen Neligiofität war keines⸗
wegs gefommen. Das Fatholifche Spanien hatte durch feinen Aufftand gegen bie
franzoͤſtſche Gewaltherrſchaft den romanifchen Katholicismus gerächt nnd zur Anerken⸗
nung gebracht, und in den Heeren, die Oeſterreich eines nach dem anderen nach
Italien geſchickt hatte, die es im Feldzuge von 1805 aufſtellte, und die im Jahr 1809
die deutſche Nationalkraft zum erſten Male wieder die Franzoſen fühlen ließen, hatte der
deutſche Katholicismus für ſeine Zukunft gekaͤmpft.
Die heilige Allianz war, wenn es auch ihre Urkunde nicht klar ausſprach und
ihre erhabenen Stifter ſich nicht mit Bewußtſein eingeſtanden, der Sturz des paͤpft⸗
lichen Syſtems und die Herabſetzung des Papftes zu einem Biſchof in parlihus in-
fidelium. Aber der Papſt antwortete auf dieſe Kriegs⸗Erklaͤrung, indem er den neu
erweckten Jeſuiten⸗Orden in's Feld fchickte und ſeihe alten PBofltionen in den roma⸗
nifchen Völkern und in Deutfchland wieder erobern lieh.
Es war ferner eine für die heilige Allianz fehr bedenkliche Frage, ob das ruſſiſche
Bolt für dad Regime einer Tirchen- und befenntnißlofen Religion empfaͤnglich war.
War dies bei den Zufunftspläanen der ruſſiſchen Kirche, Die auf große Eroberungen
unter den Slawen der Türfei und unter den Leibeigenen des polnifchen und des
.. . ). Die Mitglieder des deutſchen Bundes find ber heil. Allianz in Folge der von ben
Stiitern ihnen zugegangenen Ginlabungen in den Jahren 1816 und 1817 einzeln beigetreten.
* Fe suppl. Tom VI. pag. ift eine Acceffions «Urkunde abgedrudt und auf andere
gewiefen. \
Allan, Heilige. 788
deutfchen Adels in den Oſtſeeprovinzen gerichtet waren, unbedingt zu verneinen, fo
batte die Idee Alexander's in feinem eigenen Reiche Feine Bafld. Sie fehwebte in ber
Zuft, was um fo Schlimmer war, da Alerander fich die Führung des Bundes zugedacht
und mit feinem religiös» politiicgen Ideal ſich unwillfürlich ein unbeflimmtes Bild ber
ruſſiſchen Suprematie verbunden hatte.
Hinter der Courtoiſte, mit der der Prinz⸗Regent von’ Großbritannien Die Ein-
ladung zum Beitritt zur Allianz ablehnte, fland der Stolz der anglifanifchen Kirche,
die nicht im entfernteften dazu geneigt war, ihre felbfiftändige Bedeutung aufjnopfern,
vielmehr im Beſitz der größten Eolonialmacht ein‘ eigened Weltreich beherrfchen wollte,
das fämmtliche Welttheile umfaßte und den europäiſchen Gontinent zunaͤchſt feinem
eigenen Schickſal überließ.
Auf dem Eongreß zu Troppau (1820) und auf dem gu Laibach (1821)
erprobten die drei Häupter der Allianz, wie fie ſich u. A. in der Circular⸗De⸗
peſche an ihre Gefandten vom 8. December 1820 ausdrückten, die Kraft ihres Bun-
des zur Sicherftellung der Staaten gegen innern Aufftand. Aber wem fam Die Bafelbft
befchloffene Intervention in die Angelegenheiten Neapels zu Gute? Nur Deflerreich,
deflen Stellung im Süden. gleihfalld nur gewann, ald der Gongreß zu Berona
(1822) die franzöfifche Armee über die Pyrenäen zu gehen zwang umd mittelft biefer
Intervention die Herrfchaft der Eatholicität und des Abſolutismus in Spanien wieder
berftellte. Defterreich gewann auch hauptfächlih, als es die Furcht, Die zur Zeit des
Aachener Congreſſes das Memoire Stourdza’8 über die deutſchen Univerfitäten in
der Seele Alerander'8 erwedt hatte, dazu benugte, um auf dem Gongreß gu Karlsbad
im Sabre 1819 die Deutfche landſtändiſche Verfaſſung gegen dad Repraͤſentativſyſtem
zur Anerkennung zu bringen, die unbeftimmte Aufregung der Geifter auf den Univer⸗
fitäten zu dämpfen und feine eigene Stellung in Deuticyland zu hefefligen.
Während die Brüchte eines Bundes, als deſſen natürliche Haupt fi Alexander
betrachtete, faft ausjchlieplich Defterreich zufielen, fab Rußland mit Schmerz, Daß bie
liberale oder philanthropifche Weltanfchauung feines Herricherd ihm allen Einfluß auf
ein Reich, als defien Erben es ſich betrachtete, abſchnitt. Als Die Urkunde der heiligen
Allianz in der erſten Begeifterung nach den Freiheitskriegen von den Völkern freudig
willfommen geheißen wurde, ſah man in ihrem Stilljchweigen über die Hohe Pforte '
und in ihrer Brorlamation einer chriftlichen Aera gleichfam die Achtserklaͤrung gegen
die Türkenherrſchaft. Dan war daher allgemein enttäufcht, als Rußland, wenigſtens
das officielle Rußland, den Jubel der Völker über den griechifchen Auffiand nicht theilte
und die Griechen ihrem Kampfe und ihrem linglüde überließ. Am meiften aber war
die ruſſiſche Kirche verftimmt. In der kirchen⸗ und bekenntnißloſen Religion, bie der
Zar den Voͤlkern ald den Hort ihrer Zufunft aufgeftellt hatte, war für die Anfprüche
und Forderung einer Kirche fein Raum mehr gelafien. Alexander war durch feine eigene
Schöpfung gefeffelt und er mußte fich die legten Jahre feiner Regierung toödtlich ver-
bittern, indem er die lingebuld der rufflfchen Kirche, die der Schwefterfirhe im Süben
des Balfand Die Hand reichen wollte, zügeln mußte und zugleich die Hoffnungen Der
Griechen täufchte.
Wiederum war es allein Defterreih, das gewann; fein Katholieismus war
noch einmal gerettet; die orientallihe Kirche blieb getrennt und konnte noch nicht als
geſchloſſene Macht mit der lateiniſchen Kirche ihre Kraft meſſen.
Preußen, und auf ſeinen Anſtoß die kleineren proteſtantiſchen deutſchen Staaten,
brachten die Idee Alexanders in ihren Landeskirchen wirklich zur Ausführung, aber
zeigten auch durch die Union die noch lebendigen Kräfte der Bekenntnißkirchen und
erweckten dadurch in ihrer Mitte einen für die Megierungsmacht bedenklichen Streit
über Die Grenzen des Staats» und Kirchenregiments.
Defterreich wußte auch aus Diefen Wirren feinen Bortheil zu ziehen. Mit ges
wandter Politif benußte es die Iofephiniichen Traditionen, um die Staatöleitung für Die
Firchlichen Angelegembeiten zu behaupten, und zugleich gab es der katholiſchen Kirche fo
viel Schuß und Wreiheit, daß es als der Hort derfelben in Mitteleuropa gelten konnte. \
Die unglüdliche Mißſtimmung der legten Jahre Alexander kann man ald das-
Grab wer Heiligen Allianz betrachten. Der Krieg, den fein Nachfolger Nicolaus im
Wagener, Staats u. Geſellſch.⸗Lex. 1. 50
736 Allianz, bellige.
Namen ber griechiſchen Kirche gegen die Pforte fogleich nach feinem Regierungs antritt
vorbereitete und nach der Feffelung Englands durch das Londoner Protocoll zur Aus⸗
führung brachte, drüdte auf dies Ende der Allianz das Siegel auf. Die Billigung,
die England und Canning dem entfchlofjfenen Auftreten des Kaiferd Nicolaus für die
Sache der fünlichen griechifchen Kirche gewährten, und die hartnädige Theilnahmelofig-
feit Defterreich® enthielten die Erklärung, daß. die heilige Allianz unbaltbar geweien
und ihre idealeteligiöfe Baſis eine Uebereilung war.
Defterreich und der Katholicismus benugten auch die Erfolge Rußlands gegen
die Türkei zur Orientirung über ihre Stellung gegenüber der orientalifchen Kirdye und
in Europa überhaupt. Während Ganning an gebrochenem Herzen und zerrifien vom
Schmerz über die Erfolge ftarb, die feine Liberale und philantbropifche Politif Ruß⸗
land gefichert Hatte, Datirt feit jener Zeit ber feite Entfchluß Oeſterreichs, den Katho⸗
liecismus gegen die orientalifche Kirche zu vertheidigen, — ein Entfchluß, der im letzten
orientalifchen Krieg ſchon einen Theil feiner Früchte getragen bat.
Man hat es oft ald ein europäifches Unglüd beklagt, ‚daß die Heilige Allianz
fih beim Sturz der Legitimität in Frankreich durch die Juli» Revolution und bei ber
_ Erhebung des Haufes Orleans, welches den Thron einnahm, obmohl er der Familie
Bourbon angehörte, fich wenig bewährt habe. Noch mehr beklagt man es in dieſem
Sinne, daß jle ſich beim definitiven Sturz des franzöftfchen Königthums durch die
Februar⸗Revolution und bei der Nebabilitirung der Revolution durch dad Napoleoni-
ſche Kaiſerthum völlig ohnmächtig bewiefen hat.
So gerecht dieſe Klagen zu nennen find, wenn man Die eigentlihe Tendenz und
Abſicht, Die der Heiligen Allianz zu Grunde liegen, allein im Auge behält, fo muß
man doch auch zugefleben, daß file Angeſichts der Ausarbeitung und Heife, in ber
diefe Abſicht im Bunde der drei Monarchen Oſteuropa's auftrat, nicht ganz gerecht:
fertigt find.
Es war ein enropäifche® Bedürfniß und eine richtige Idee, was ben beiligen
Bund Hervorrief. Der Sieg der Waffen, denen Napoleon und fein Heer, der bewaff-
nete Träger der Mevolution, erlagen, hatte den Sturz der leßteten noch nicht entfchei-
den oder vollenden Eönnen. Im Felde gefchlagen, lebte fle noch in den Gemüthern,
in der Erinnerung und in den Parteien Frankreichs fort, Es war zu erwarten, daß
fie in einem Lande, in dem das Gefühl für das hiftorifche Recht tödtlich gefchwädht
war, wieder aufleben und dahin trachten werde, den Gegenfaß, den zu ihr die hiſto⸗
riſche Rechtsordnung Curopa's bildete, zu überwältigen und zunächſt durch die Agita⸗
tion der Parteien die Alleinhesrichaft zu gewinnen. Es war daher eine gerechte Defen-
five, zu der ieh die Monarchen des mittleren und öſtlichen Europa vereinigten, als fie
fih gegenfeitig verpflichteten, ihre und ihrer. Völker gemeinfame Intereffen zu vertreten.
Kann man e8 aber auch richtig und zeitgemäß nennen, daß fie die Solibarität
der legitimen Intereſſen auf eine Idee der Aufflärung, auf die kirchliche Indifferenz
gründeten, der ein großer Theil der Völker noch widerfprach?
Entlieben fie damit nicht der Mevolution, die fie befämpfen wollten, die Haupt-
waffe?
Und wenn nur diefe Waffe, zu der fle ihre Zuflucht nahmen, braucybar und
tuchtig geivefen wire! Wenn nur Die revolutionäre Idee, die fie fich aneigneten, einen
wirflichen pofttiven Gehalt, fo viel Pofltives enthalten hätte, daß fie den ferneren Re⸗
gungen und Verwüſtungen der evolution einen Damm entgegenfegen Fonnte!
Aber hat denn die Nevolution außer der Bleichberechtigung, in die fle die frü-
here Lebendordnung mit ihren befonderen Nechten und Freiheiten aufgelöft hatte, außer
der nadten Gewalt, die fle über dem allgemeinen Stimmrecht aufrichten mußte, einen
pofitiven Gehalt erzeugt? Hat fie nad ihrem Angriff auf die Kirchen die allgemeine
chriſtliche Idee, Die den Aufklärern des achtzehnten Jahrhunderts vorſchwebte, ſo ſicher
definirt, ſo gründlich ausgearbeitet, fo tief in das Staatdleben, in die bürgerliche Ge⸗
fellihaft und in das Privatleben eingeführt, daß fie die Baſis für eine große poli⸗
tiſche Berechnung, oder gar für eine neue europälfche Ordnung abgeben Tonnte?
Die Gefchichte muß dieſe Frage noch verneinen. Allüürte der Nevolution, konnten
die Haͤupter der heiligen Allianz dieſelbe nicht ernſtlich und rückſichtslos bekämpfen;
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Aller. | | 187
Alliirte eines unbeftimmter revolutionären Grundfage® und auf benfelben ihren Plan
gründend, Fonnten fie der fortfchreitenden Verwirrung feinen Widerftand leiften. Da-
ber ihre Anerkennung der Quaftskegitimität nach der Julirevolution, Daher ihre Paf-
floität der Februarrevolution gegenüber und ihr fchleuniged Arrangement mit Louis
Mapoleon! Sie waren froh, daß an die Stelle des Rechts wenigſtens der Beſitz ge⸗
treten war, umd zufrieden, wenn die neue Gewalt ftarf genug war, um den Beflg zu
fichern und. fernere Convulſtonen zu verhüten.
Außer der Niederlage, die fich die heilige Allianz durch ihre Paſſtvitaͤt gegen-
über der Julirevolution bereitete, erlitt ſie jedoch eine noch bedeutendere durch den
poſitiven Gewinn, den wiederum der Katholicismus aus dieſer Revolution zu ziehen
wußte. Die Losreißung Belgiens von Holland und feine Erhebung zu einem eigenen
Königthume war in fofern ein äußerft michtiged und folgenreiches Ereigniß, als fie der
Tatholifchen Kirche eine faft unbefchränkte Autonomie in dem neuen Königreiche ver-
fchaffte. Die Nachwirkung dieſes Ereigniffes zeigte ſich in einer bis dahin unerwarteten
Stärkung der Tatholifchen Propaganda in Holland, England und dem deutfehen Nor-
Den; Preußen fühlte den Einfluß dieſer neuen Pofttion des Katholicismus in den
Kölner Wirren; jelbft in Rußland Fonnte fich Die orthodore Kirche in Ihrer Weife nur
durch Gewaltmaßregeln gegen die Erneuerung des katholiſchen Geiftes fichern; Durch.
Belgiens Vorbild angeregt und unter der unmittelbaren Einwirkung von deſſen Bifchö-
fen entfchädigte jich die franzöftfche Kirche für den Verluſt des Staatsfchuges, den fte
nnter der älteren Linie der Bourbons genoffen hatte, durch die größere Selbftftändigkeit,
die fle der Juli-Monarchie abzugewinnen mußte, und bis zur Februarrevolution war
fle in ihrer Autonomie fo weit gebiehen, daß fie neben dem Militär-Ötegiment des
neuen Kaiſerthums eine Art von Gegengewicht bilden und Louis Napoleon durch
2. Vertretung ihrer Interefien im Orient fogar in den orientalifchen Krieg treiben
onnte.
Diefer Krieg Tann das eigentliche Ende der Heiligen Allianz genannt werben,
nicht nur weil er den Bruch Defterreichd mit Rußland verurfachte, fondern auch weil
in ihm die Großmaͤchte des Abendlandes eingeftandenermaßen gegen die Propaganda
der ruſſiſchen Kirche auftraten und die Incorporation der Südſlawen in den Macht-
bereich des heiligen Synod von Peteröburg verhindern wollten. Der Krieg war zus
gleich ein Defenflofrieg des Anglicanismus und des Katholicismus gegen die orienta-
liſche Kirche. Der Gewinn, mit dem die Fatholifche Kirche aus dieſem Krieg hervor-
ging, war dad Concorbat Defterreich mit dem beiligen Stubl. Preußenrallein, welches
in dieſem Kriege feine Neutralität bewahrte, hielt in feiner Union und in deren Schwie-
rigfeiten und Zerwürfniſſen die urfprüngliche Idee der heiligen Allianz feft, und es
feheint feine Beſtimmung zu fein, die Idee, die im Jahre 1815 noch unreif genannt
werben mußte, gründlich und pofttiv für die Welt Durchzuarbeiten.
Literatur. Bon Wichtigkeit für Die Kenntniß der Berhältniffe, unter denen
die heilige A. gefchloffen ward, find vier Werke: Die Sammlung der amtlichen Brief-
fchaften des Herzogs von Wellington (The Dispatches of F. M. the Duke of
W. from 1789—1815. London 1838); Cretineau-Joly, Histoire des traites
de 1815. Paris 1842; Gagern, $. €. Freih. v., Der zweite PBarifer Frieden. 1. 1.
Reipgig 1845, und Schaumann, Geſch. des Aweiten Pariſer Friedens für Deutſch⸗
land. Aus Artenftüden. Göttingen 1844.
Ueber die Gongreffe der beil. a iſt viel geſchrieben worden (von de Pradt,
Bignon ꝛc.), aber es fehlten den meiſten Büchern gute Quellen. Nur zwei Schriften
über den Beronefer Gongreß verdienen größere Beachtung: Chateaubriand, Con-
gres de Verone, Guerre d’Espagne, Negocialions; Colonies Espagnoles. I. II. Paris
1838, und Schaumann, U. F. H., Gefchichte des Eongreffed von Berona (in
Raumer’s Hiftor. Taſchenbuch für 1855 ©. 8 ff.).
Allier, der, ein Hauptnebenfluß der Loire, welche ihn etwas unterhalb der Stadt
Neverd links aufnimmt. Er wurde im Altertbum Elaver genannt und entfpringt
im füböfllichen Theile des franzöftfchen Mittelgebirges in der Nähe des Rozere im Lo—
ziresDepartement Languedoc's. Er hat eine wefentlich nörbliche Richtung, fließt, nach⸗
dem er dad genannte Departement verlafien hat, durch Da8 Puy de Döme-Departement
50*
‘
-
788 “ Mlier : Departement. Allioli.
der Auvergne und eilt dann durch Bourbonnais oder das jetzige Allier⸗Departement der
Loire zu, die er nach einem Laufe von mehr als 40 Meilen erreicht.
llier-Departement, das, in Frankreich, iſt nad) dem vorſtehend beſchriebenen
Fluſſe benannt und aus dem ehemaligen Herzogthume Bourbonnais gebildet wor=
den. €8 liegt an der Südweſtgrenze der Bourgogne vder des alten Herzogthums
Burgund und etwa 12 Meilen in norbweftliher Richtung von yon, ift 135 O.-M.
groß, hatte bei der neueiten Zählung von 1856 eine Bevölkerung von 352,241 Ein=
wohnern, und befteht aus einer von Hügeln und Thälern durchfchnittenen Ebene. Es
werden bier außer Eifen viele Steinkohlen gewonnen, auch ift die Viehzucht bedeutend,
in Bourbon l'Archambault oder Bourges led Bains find berühmte” und ftarf befuchte
warnte Mineralbäder, in dem Dorfe Commentry ift eine große Spiegelfabrif und in
der Hauptſtadt Moulind, am Allier (über den bier eine 1080 F. lange und 78 F.
breite Brüfe von bewundernswerther Bauart führt) find Eiſen- und Stahlmaarenfabri«
fen. Bourbonnais hatte vor Zeiten feine eigenen Dynaften oder Sired, Die bald den
fürftlichen, bald den gräflichen oder freiberrlichen Titel führten, bis es 1327 zu einem
Herzogthum erhoben wurde, zu Gunſten der Nachkommen eined jüngern Sohnes Lud⸗
wigd IX. von Frankreich (der befanntlich von 1226 — 1270 regierte). Unter ihnen
binterlieg Herzog Ludwig von Bourbonnais oder von Bourbon zwei Söhne, von denen
der ältefte, Peter, der Stammvater des, nach dem Ausfterben der Valois zur” Negies
rung gelangenden Haufe Bourbon, Jacob aber der Stammvater der übrigen Herzoge
von Bourbon wurde, unter denen Karl, Connetable von Frankreich, fly wider feinen
König Branz J. (1515— 1547) empörte, der hierauf das Herzogthum einzgog und mit
der Krone vereinigte, Die Stammburg der Bourbond war in ber oben genannten
Stadt Bourbon l'Archambault, und es find dafelbft noch Trümmer davon vorhanden.
Alligationd - Rechnung, oder DVermifchungsregel, ift diejenige Rechnungsart,
welche die bei Miſchungen vorkommenden Aufgaben zu erledigen lehrt. Sie beantwortet
z. B. Die Frage, in welchem Verhältniß zehnlöthiges und funfzehnlöthiges Silber mit
einander zu verbinden find, wenn man durch dieſe Verbindung dreizehnloͤthiges erhal⸗
ten will ıc.
Alliofi, Joſ. Franz, Dr. der Theologie und Domprohſt in Augsburg, Mitglied
der K. baieriſchen Akademie der Wiſſenſchaften, iſt zu Sulzbach in der Oberpfalz am
10. Auguſt 1793 geboren. Er ſtudirte zu Münden, Amberg und Landshut, erhielt
1816 zu Regensburg die Priefterweihe, promopirte .in demselben Jahre zu Laudöhut,
lebte 1818 und 1819 ſeines Lieblingsftudiums, der prientalifchen Sprachen, wegen in
Wien und ging dann nah Rom und Parid. Er habilitirte fich darauf i. 3. 1821
an der Univerfltät Landshut, ward daſelbſt 1823 außerordentliher und 1825 ordent⸗
licher Profeflor der Eregefe, 1826, nad) DBerlegung ber Univerſität nach München,
geiftlicher Rath daſelbſt. Er blieb im dieſer Stellung, Rufe an andere Hochfchulen
ablehnend, bi8 zum Jahre 1835, wo er zum Domherrn in Regensburg ernannt ward;
am 12. Sept. 1838 verlieh ihm der Papſt die Propſtwürde im Kapitel von Augsburg.
Unter ſeinen wiſſenſchaftlichen Arbeiten nimmt die Ueberſetzung der ſaͤmmtlichen heiligen
Schriften (5. Aufl., Landshut 1844) den erſten Platz ein. Dieſelbe iſt eine Fortſetzung
der von Dr. Heinr. Braun begonnenen Bibelüberſetzung und, wegen der geſchätzten
Anmerkungen, päpftlicd approbirt. Was aber Genauigkeit der Meberfegung, Wohlklang
der Sprache, Lebendigkeit des Ausdrucks anbelangt, fo fteht die Allioli’fche Ueberfegung
weit zurüd Hinter der Iutberifchen und felbft den älteren Fatholifchen Ueberfegungen.
Damit fol jedoch dem Altioli’fchen Internehmen fein überaus großes Verdienſt, ein
bahnbrechendes für die Verbreitung der Bibel unter den deutſchen Katholiten geweſen
zu fein, nicht beftritten werben, und wenn die neueren Ueberfegungen des N. T.
von Kiftemmafer, des A. T. von Koch und Reiſchl vor den Alliolifchen lieber»
- fegungen praftifche Vorzuge voraus haben, fo waren dieſe vielleicht nur erreichbar erft
nach dem Borgange des Allioli’fchen Unternehmens. Mit demfelben begann eine neue
Aera des Bibelverftänpniffes für die deutſchen Katholifen, welchen vie Derefer-
Scholz'ſche Leberfegung nicht mehr genügen konnte. — An diefed Unternehmen WS.
ſchloß fich fein vortrefiliched „Handbuch der biblifhen Altertbümer" (2 Bde., Landshut
1844). Früher find erfchienen: „Aphorismen über den Zufammenhang der heiligen
Alliteration. 78
Schriften (Hegendburg, 1818); „Biblifche Alterthumer“ (Landshut, 1825); „Akademiſch
Meden an angehende Theologen“ (Nürnberg, 1830) und einzelne Predigten. Ei
wichtiger Beitrag zur altveutichen SKunftgefchichte ift die Gelegenbeitöfchrift: „Di
Bronzethüre ded Domes zu Augsburg, ihre Deutung und ihre Gefchichte” (Angsburg
1853). Allioli ift jevenfalld einer der bervorragendften Schüler Des unvergeßliche
Sailer (8. d.)
Alliteration oder Buchſtabenreim. Formell unterſcheidet ſich Dichtung vo
Vroſa dadurch, daß fie ihre Säge shhthmifch gliedert. Hauptfächlich und in den meiſte
Sprachen wird zu dem Bane diefer Gliederungen der Wechfel entweder langer und kurzı
oder betonter und unbetonter Sylben benugt. Daburch entflehen f. g. Versfüße —
" Die Mittel aber dieſe Versfüße zu größeren Versgliedern oder auch Strophen zu vei
binden Aind jehr verſchieden — theild dient die Cäfur dazu, theils die unter dem Aut
drude Reim bekannte Bonfonanz der Berdenden u. f. w. Eines biefer Mittel, welche
bauptfähli von den deutſchen und von den Eeltifchen Stämmen bei ihrem Versba
benußt worden tft, ifl der ſ. g. Buchflabenreim oder die Alliteration. Die Alliteratio
beftebt in der Wiederholung deſſelben anlautenden Buchſtaben bei mehreren in nid
zu großer Entfernung ſich folgenden "betonten Sylben — dadurch aber werben die
Spiben vor der übrigen Rede noch flärfer hervorgehoben und: gewiffermaßen mit eine
fittliden Accente verfehen. Diefen Dienft leiftet die Alliteration auch ſchon in d
Profa. „Feuer und Flamme“ oder „Haus und Hof” find nachdrüdlicher ald „Weuer
oder „ Haus” allein. Der Nachruf wird nicht fowohl durch die Tautologie ald dur
ben bei der Tautologie wiederholten Anlaut hervorgebracht, wie man deutlich fleht an de
viel vorkommenden Beifpielen, wo daß zweite Glied gar Feine Tautologie enthält, fonder
eigentlih ein an diefer Stelle unfinniges Wort und wo doch die Wirkung bdiefelbe ij
wie. 3. B. in „Mann und Maus", „Kind und Kegel". — Es iſt ganz deutlich, daſ
wenn: zwei durch den Wechſel von betonten und unbetonten Syiben gebildete Versfüj
beide ihre Tonſylben mit dem gleichen Anlaute” beginnen, dadurch zwifchen ihnen ei
Bindung entfiehbt; — würde diefe Art Bindung aber in's unendliche fortgefeßt, |
würde (ganz abgefehen von der Schwierigkeit fo viele gleiche Anlaute zu finden) ei
arge und alle Poeſie aufhebende Monotonie entfliehen. Nicht einmal zmei folche zwe
füßige Glieder können in gleicher Weife verbunden werden, ohne dem Ohre ein Zuvi
vernehmen zu laſſen — und fo hat ſich als die angemefjenfte und fehönfte Orbnur
viefer Verbindung beraußgeftellt, daß zuerft zwei Versfüße ihre Haupttonfpiben glei
anlauten; daß dann am Schluffe dieſes Versgliedes eine leichte Sinncäfur ftattfinde
und dann ein zmeited Versglied folgt, ebenfalls aus zwei Füßen beflehend, von den
aber nur die Tonſylbe des einen (am fchönften Die Tonſylbe des erfien) den gleich
Anlaut wiederholt z. B.
— den geift er aufgab; gottes Ticht er erfohr —
ober: — in einer wüfte erwachſen; da wohnte fonft niemand —
Dies alfo Mn das Grundfchema des beutfchen alliterivenden Berfes: |- - IH
1- - -- doch können auch die zweit betonten Sylben, die hier — bezeichnet fin
zum Theil namentli am Schluffe der einen Vershälfte oder beider wegfallen, wodur
alfo ſolche Schemata entftehen: |’- + | I JP’- -“- -- -— und einzelne ganz tonlo
Sylben können zwifchen die Tonſylben treten — eine oder zwei zu ihnen auch a
Borfchlag. der erften Tonſylbe des Verſes borangehen, wie in den obigen Verſen:
einer Wüfte erwachfen; da wohnte fonft niemanb — oder: den Geiſt er aufgal
Gottes Licht er erkohr. Von den drei Anlauten, bie fo den Vers vergliedern, foll
der dritte im Grunde immer bei einem Worte flattfinden, welches einen ganz befonder
Nachdruck Hat, denn die beiden erften Anlante bilden einen Anlauf und wenn dem dritt:
Anlaute nicht ein mächtigerer Sinn verbunden ift, entfleht der Eindrud eines in komiſch
Weiſe zu flarken Anfaufed. Die alten Norvländer, welche unter den deutſchen Stänm
die alliterirende Versbildung am feinften entwidelt haben, nennen deshalb den dritt
anlautenden Buchflaben den Hauptſtab und die beiden erften deſſen Stügen. 7
1 1"
es oft außerordentlich fehwer war, drei paflend anlautende Sylben zu finden, iR es
geftattet, flatt zweier Stügen in Der erften Vershälfte, nur eine zu baben und die andere
hauptbetonte Sylbe derſelben abweichend anzulauten; doch gilt dies mit Necht Den
Norbländern als unfhön — alle vier Saupttonjilben des Verſes mit demfelben Anlant
zu beginnen, tft in der feineren nordifchen Dichtung nicht geflattet; Die unausgebildetere
Verskunſt der Altfachfen und Angelfachjen geftattet aber auch dies ausnahmsweiſe, fo
wie fie auch die Zahl der ganz unbetonten Sylben mehr anzubäufen geftattet als Die
nordifche. Alle Bocale gelten für die Ulliteration gleih, und es wird für fchöner
gehalten die alliterirenden Sylben, wenn fle dur vocaliſchen Anlaut bezeichnet fin,
mit verfehiedenen Vocalen anzulauten ald mit denfelben; dagegen bei den confonan»
tifchen Anlauten nıuß immer verfelbe Buchftabe widerfehren, ja bei gewiflen mädhtigeren
Eonfonanten » Verbindungen z. B. fp und ff gilt es jogar für unfchön, wenn fie mit
bloßem ſ abwechjeln und nicht Diefelbe Conjonanten- Verbindung in allen Fällen wiber-
kehrt. — Die Kelten haben bie Alliteration in ‚weniger audgebilveter Weife; in ber
Regel ift nur die eine Haupttonjylbe der einen und ebenfo eine ber zweiten Vershälfte
mit einander durch Alliteration gebunden, und die Kelten koͤnnen das, weil fie zugleich
mit und neben der Alliteration Die Affonanz oder den inneren Heim und den Endreim
zur Versbindung benugen. Die alten Norblinder haben (da ja Normannen eine Zeit
lang Irland faft ganz erobert hatten, und Jahrhunderte lang neben den Irländern irijche
Städte bewohnten) fpäter von den Irländern die Benugung der inneren, endlich auch
ber Endreime aufgenommen und befonderd für den fünftlicheren Strophenbau ber
fpäteren Zeit benugt. Altfachfen und Angeljachfen haben dies nicht; ftrophifche Gedichte
haben wir von Altfachfen gar nicht; von Angelfachfen haben wir Anfänge zu firophifcher
Bildung, aber es ift faft nur der widerkehrende Refrain, der Die aus einer nicht immer
gleich gehaltenen Zahl Verszeilen beitehenden Strophen: abtheilt. Altveutiche allite-
rirende Gedichte haben wir zu wenig, um über die Bersfunft unferer nächften Vorfahren
ein vollfändiges lirtheil zu Haben; das was wir befißen, ftellt ſich mehr der noch
weniger ausgebildeten Kunſt des alliterirenden Versbaues bei den Sachſen an die Seite.
— In der Dichtung anderer Völker begegnen ſich wohl einzelne Alliterationen, ſei es
zufällig, fe es um einzelne Wirkungen dadurch hervorzubringen; aber großartig als
Mittel der Dichtung angewendet und ausgebildet findet ſich die Alliteration nur in der
deutjchen und EZeltifchen Dichtung.
Allir, Jacob Alerander Franz, am 27. September 1776 zu Percy in der
Normandie geboren, war, einer jener begabten Söhne der Revolution, bie. darum unter
den Kaifertbum des erften Napoleon nicht das volle Glüf machten, weil fie es nicht
vermochten. oder den günftigen Zeitpunkt verfäumten, ihre Mutter zu verläugnen. Der
Sohn eined Profefford der Mathematif war U. einer der unterrichtetften Ofſtziere ber
Republik, die ihn 1796, noch nicht zwanzig Jahre alt, zum Oberſten ernannte. Er
focht in Italien und auf San Domingo mit Auszeichnung, aber er verfäumte es, ſich am
18. Brumaire dem Sieger gefällig zu zeigen und blieb feitdem ohne Befchäftigung.
1808 erhielt er Erlaubniß, in die Dienfte Des Königs von Weſtphalen zu treten, 1812
war er als weftphälifcher Divifiondgeneral wit in Rußland. Im September 1813
fämpfte er in Heflen flegreich gegen den ruflifchen Barteigänger Grafen Czernitſcheff
und es gelang ihn, den geflüchteten König Ieröme, auf einige Zeit wenigftens, nad
Kaſſel zurüdzuführen. Ieröme wollte fich dankbar zeigen und ernannte den alten Re
publifaner zum Grafen von Freudenthal, was diefer mit Ironie ablehnte, während das
weftphälifche Volk fpöttifch fang:
Macht einen neuen Grafen,
Nennt ihn von Breudenthal,
Vollzog noch Todesſtrafen
Und macht die Kaſſen kahl.
Mit dem Koͤnigreich Weſtphalen war es zu Ende, Napoleon aber ſah jetzt über
den Mepublifaner hinweg und gab U. eine Brigade, ernannte ihn auch, wegen Der
muthigen Vertheidigung des Waldes von Fontainebleau und der Stadt Sen; 1814
zum Diyifionägeneral. Da es ſich während der hundert Tage Napoleon wieder an
geichloffen hatte, wurde U. nach der zweiten Reſtauration der Bourbonen verbannt und
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Alloeution. Alod. . 1
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Le Bte bis 1819 in Deutfchland. Im genannten Jahre amneſtirt, Tehrte er nach Frank⸗
reich zurück und that mit dem Hange eines Generallieutenants Dienfte im Generalſtab.
Er konnte es aber nicht laſſen, ſich in Politif zu mifchen und fehrieb, — der alte Repu—⸗
Blitaner ftellte fich zärtlich beforgt für die Bourbonen, — eine Denkſchrift über die Ge⸗
fahren, die das Miniſterium Billele und die Sefuiten dem Königähaufe bereiteten.
1826 überreichte er dieſe Schrift beiden Kammern. Nicht zu verwundern, Daß er ſich
in den Sulitagen 1830 fofort den Auffländifchen anſchloß; ſeitdem war er politifch
Befriedigt, mwenigftend hörte man nichts weiter von ihm, vielleicht ſah er, wie Bafayette,
in Louis Philipp „die befte der Republiken“. Er flarb 1836. Man bat von ihm ein
systeme de l’arlillerie de campagne, da8 1827 zu Barid erfchien.
Allocution, päpftliche, ift die feierliche Anrede des Bapftes In einem öffentlichen
Caußerordentlichen) Eonfiftorium, zu dem außer den Cardinaͤlen auch andere Prälaten
und die beim päpfllichen Hofe accrebitirten Gefandten Zutritt haben. Meiftens werben
bier die früher in geheimen (ordentlichen) Gonfiftorien gefaßten Befchlüffe mitgetbeilt;
außerdem werben namentlich die öffentlichen Firchlichen Zuftände der einzelnen Länder
beſprochen und dadurch haben fie in neuerer Zeit größere Bedeutung gewonnen. Wan
kann fle den Manifeften anderer Höfe vergleichen. |
Allopathie ſ. Arzt und Arznei.
Alod. Das Uebergewicht der dffentlicden Verhaͤltniſſe einer Perfon über ihre
privatrechtlichen Zuftände und Interefien in dem älteren deutſchen Mechtsleben und bie
altmähliche Ummandlung des Berhältniffed der politifehen und focialen Beziehungen
eines Menfchen zu einander: diefer Gang der deutſchen Mechtögejchichte ſpiegelt ſich
recht anfchaulich in der ‚Gefchichte der beiden Nechtsinftitute „Alod und Lehen“ wieder.
Der Name „Alod“ (nicht Allen zu fchreiben) begegnet und fehon in fämmt-
lichen alten Volksrechten und bat derfelbe ſchon früh mehrere Kreife vermögendrecht-
Ticher Verhaͤlmiſſe repräfentirt. Nah Grimm (Deutfche Nechtdalterthinmer, 2. Aufl,
©. 492) ift Alod aus al (totus, integer) und öd (bonum) zufammengefegt und bee
Dentet fo viel wie al-eigen oder mere proprium (volled Eigenthum) Das Wort foll
fih aus dem fränkifchen in. das tbüringifche, baierifche und alemannifche Geſetz ver-
breitet haben. In feiner weiteflen Bedeutung bildete Alod eben den @egenfag zu
Beneficium oder Lehen, fo daß alled Vermögen, weldyes nicht Zehen im eigentlichften
Sinne war, als alodiales bezeichnet wurde; diefe Bedeutung kann Indefien nicht die
ältefte fein, da das Wort felbft: Alter als jener Gegenſatz ift und feinen Urfprung in
jener Zeit bat, wo noch die vollfonımene Freiheit und Zugehörigkeit zu einer freien
Bollögemeine die weſentlichſte Borausfegung für Die nach allen Seiten bin vollkone
mene Retöfähigkeit einer Berfon war. Damals bezeichnete Alod wohl nur das ger
fammte Bermdgen einer freien Perfon, wie fih 3. B. in ver L. Bajuvario-
rm Tit. 2 Gap. 1 6 3 der einfache Gegenfag „DBermögen oder Leben" eines Freien
findet (ut mullus liber Bajuvarius alodem aut vitam sine capitali erimine perdat).
Mit diefer Bedeutung flimmte dann auch Die, in welcher Alod eine Bezeichnung des
vollen Eigenthums (echted Eigen) im Gegenſatze zu bloßen Beſitze und Nutzungs⸗
rechten war, da volles, auch im feiner gerichtlichen Geldentmachung unbehindertes Eigen-
thum nur in den Händen freier Berfonen fein Eonnte. Nicht felten wird ferner in den
deutfhen Rechtsbüchern mit der Bezeichnung eines Gutes ald Alod auf den Erwerb
Defielben durch Erbgang (ererbtes oder nachgelaſſenes Gut) bingedentet. Wenn
endlich der Name Alod von dem vollen Eigentbumsrechte auf den Gegenſtand
deflelben (dies Gut ift Alod) übertragen iſt, fo folgte darin die deutſche Rechtsſprache
nur einer natürlichen Denk- und Sprachweiſe aller Völker (possessio-Beflg und Be⸗
fitzung, Eigentbum- Hecht und Gegenfland deſſelben). Exiſtirten nun aber Wort umd
Begriff „Alod“ fon in dem erſten Stadium bes fich bemußten Rechtslebens wer
Deutfchen, fo gewannen fie doch erft feit der Neception des Kehnrechtes in den leben-
digen Rechtsverkehr und feit der Anerkennang einer Doppelgeflalt de Vermögens
einer freien Perfon eine ſcharfe Abgrenzung ihrer wahren Rechtsbedeutung. Alod
war eben das volle Eigenthbum des deutfchen Rechtes und ſchloß fi auf der
einen ‚Seite gegen die bloßen Nugungsrechte der freien Berfonen, wie fle daB Lehnrecht
gab, andererfeitd aber auch gegen den Kreid ver Rechte, welche den unter Hofrecht und in
72 | Alod.
allerlei Hoͤrigkeits⸗ und Schußverhältniffen Lebenden an Sachen zuitehen Eonnten. So war
Alod vor allen Dingen das Eigentbum an Srundftüden, meil dieje nur der Herrichaft
völlig freier Menfchen unterworfen fein konnten, während die Bezeichung eines beweg-
lie Sachen umfaflenden Vermögend als Alod nicht auf eine befondere Eigenfchaft des
Rechtes, fondern nur auf. Die feined Beſitzers deutete: denn bewegliche Sachen duldete
das deutſche Recht auch in dem Eigenthume des Unfreien. Wenn man nun auch bier
von dem Begriff des Eigentbums im deutfchen Rechte gegenüber der Auffafiung des
römifchen abfteht, je befchränfte doch jenes grundfäglich Die Dispoſitions befugniſſe
des Eigenthümers in einer dem römifchen Mechte völlig unbekannten Weile. Dem
männlichen Erben eined Freien lagen nämlich dort beidnifch = heilige Verpflichtungen
gegen den Erblaffer ob, deren Erfüllung er ſich nicht entziehen Fonnte: jo waren ibm
auch Rechte (wenigſtens) an dem unbeweglichen Vermögen deſſelben gegeben, welche gu
vernichten oder zu verkürzen dieſem auch nicht bei jeinen Lebzeiten zufland. Denn um
dem zur Blutrache Verpflichteten auch den Vortheil der Erbfchaft zuzuwenden, war
„Eeinem Eigenthümer“ das Recht gegeben, das Alod feinem nächften zur Blutrache
Berpflichteten, alfo männlichen Erben, durch Rechtögefchäfte unter Xebenden oder von
Todes wegen zu verringern oder ganz zu entziehen, einige befondere Bälle (der Noth)
audgenommen. Die Unterfuchung der noch immer beftrittenen Brage aber, in welchen
Ballen der Allodialbefiger zur Veräußerung feines Gutes berechtigt, wann der nächte
Erbe zum Widerfpruche gegen eine Veräußerung befugt gemwefen, und wie weit dieſes
Recht ſich erſtreckt habe, gehört jegt nur noch in dad Gebiet der Rechtsgeſchichte. ')
Daſſelbe gilt auch von der Darftellung der befonderen Erbfolge, welche aus dem bereits
genannten Grunde in den Beſitz des Alods nur den Mannesſtamm rief und nur felten
den Töchtern des letzten Befigers, falld Diefer ſohnelos verftarb, den Vorgang vor deſſen
männlichen Agnaten oder ein gleiches Recht mit dieſen, noch feltener aber ein gemein-
ſchaftliches Erbrecht mit den Brüdern (fo im Frieſiſchen Volksrechte) geftattet.. In der
Gegenwart finden fich freilich nicht minder gefegliche Beſchraͤnkungen der Dispofltiong-
befugniffe über eigenthümlich befeffenen Grund und Boden und jene fonderlichen Be—
flimmungen über die Succeffionsfolge in deſſen Beflg: aber Diefe äußerlich gleichen
Erſcheinungen haben nicht denfelben Grund. Denn bei Meiergütern, bei Fideicommiß-
gütern abdliger oder bürgerlicher Samilien, und bei fonft freien gefchlofienen Bauergütern
werden die noch immer geltenden Grundfäße über Unveräußerlichfeit des unter dieſe
Begriffe fallenden Grundeigenthums und über den Vorzug des Mannsſtammes bei deſſen
Vererbung nicht mehr von dem einftigen Nechtöbewußtfein des Volkes getragen, ſon⸗
dern Die andauernde Wacht und dad vermögensrechtliche Interefie des Dbereigenthümere
und Gutsherrn, oder gefeßliche oder autononifche Beftimmungen, ober endlich das volks⸗
und flantöwirthfchaftliche Interefle find die Stügen jener, felbit im Lehnrecht heimiſchen Be⸗
flimmungen. Mit dem Wegfallen aller perfönlichen Unfreiheit ward auch das Eigentum an
allen Gütern dieſer Feſſeln entlebigt, wo nicht jene Rückſichten fie noch hielten. Seitdem Drangt
bie Rechtdentwidlung dem Gegenfage zwifchen Alod und Zehn oder lehnsaͤhnlichen Rechten
(feuda und Teudastra) immer entfchievener entgegen, indem fe alles Gigenthbum zu
Alod zu machen ftrebt, alfo alle Sonderbeiten aus dieſem Begriffe entfernt. So lange
freilich Zehen und Meier oder ähnliche Güter noch eriftiren, unterfcheidet ſich das Alod
ald das „Eigentum“ von anderen dem Eigenthum mehr ober weniger nahe tretenden
Rechten, und fo lange bleibt auch die Wichtigfeit des begrifflichen Unterſchiedes, da bei
dem „Eigentfum” und bei andern Beſitzungen verfchiedene Erbfolgeordnungen und erb-
rechtliche Grundfäge zur Anwendung fommen: bei jenen Die des römijchen oder font
geltenden Land- Rechtes, bei dieſen Die des Lehn⸗ oder Meier- ober Fideicommiß⸗Rechtes.
Diefe noch in der Gegenwart geltende Berfchiebenheit muß dann auch nach innen,
wenn eine Perſon Lehen oder dem ähnliche Nechte zugleich mit Alod oder freiem Eigen⸗
thume beftgt, im .Salle der Bererbung eine fcharfe Sonvderung beider VBermögensdarten
hervorrufen, Da es auch heute noch oberſtes Princip if, daß Lehnsfolger ud Alodiale
erben ſich fremb gegenüberfiehen, daß jener nur dad Lehen, diefer nur das Eigenthum
(Alod) an fich zieht... Nur ausnahmsweiſe und in particularrechtlih oder flaiutarifch
7) Berge. Eihhorn D. Staats: und Mechtegefchichte $ 57,
Alluvien. (Begriff)
verfchieden begrenztem Umfange liegt dem Lehnserben die Verpflichtung ob, Leibzu«
Witthums⸗, Dotale oder Pflichttheild-Anfprüche des Alodialerben zu befriedigen. ')
bei der thatfächlichen Sonderung des alodialen Theiled einer Erbſchaft von dem I
rechtlichen Differenzen aller Art unter den Parteien entftehen Eönnen, ‚bebarf t
Erwähnung: aber die rechtlichen Örundfäge felbft ftehen nicht für alle Fälle unzw
haft feſt, da zwar ausgemacht iſt, daß dem alodialen oder lehnrechtlichen Haup
auch alle Pertinenzen und damit verbundenen Gerechtſame folgen, aber die F
wem die Meliorationen an dem einen oder anderen Theile zu Gute kommen mi
nur in Particularrechten definitiv entfchieden ift. Hinfichtlich der Früchte ſteht feft,
Die feparirten Früchte ſtets, andere bingegen nur unter gewiflen VBorausfeßungen
Alod gehören. Gemeine Recht und PBarticulargefeggebungen differiren übrigens
in diefem Punkte nicht unbedeutend. 2) Schließlich ift noch zu erwähnen, wie
das Staatörecht lange Zeit gewohnt war, bei der Erledigung eines Throned von
alodialen und lehnrechtlichen Erbfolge zu ſprechen. Dieſer Gegenfag ift indeſſen ir
Gegenwart, wo fein Souverain mehr eine Krone zu Lehen trägt, gänzlich unbegrü
Was von der Trennung bed Alods eines Fürſten von dem Staats⸗ und Familien
in feinem Nachlafje gilt, wird fich bei Gelegenheit der Darftellung des Privatfüı
rechts paffender bemerken laflen.
Alluvion, Alluvium, Alluvialbildung, Allnvialformation.
Alluvion, wörtlich Anſpülung, Anwaſchung, vom lat. alluo, bezeichnet
Wirkung des ſtroͤmenden oder in Wellen bewegten Waſſers, feſte Theilchen, n
ed von der Erdoberfläche abgeldfet und mit fich fortgeführt bat, an. den Ufern
Küften wieder abzufegen. Die auf ſolche Weife entflandenen abgelagerten Schi
nennt man allgemein das Alluvium, das Angefpülte, und unterſcheidet dann beſti
Arten deſſelben, Sand, Lehm, Thon, Mergel, Kleierde, den Umſtaͤnden nach auch !
moor, als einzelne Alluvialformationen.
In der Geologie hat man Alluvium in einem engeren Wortserftande, als Ge
faß genommen zu Diluvium, um die Bildungen, welche von jüngerer En!
bung find, als die leßte große Leberfchwenmung unfered Feſtlandes, von, Denjenigı
unterjcheiden, welche als die unmittelbare Wirkung, jener Fluth — der nosdifcher
angejehen werden. Der neuere Sprachgebrauch fteht aber biefem entgegen, und.
3. B. nennt Schichten jedes geologifchen Alters, wenn fle das deutliche Gepraͤg
vorhin bejchriebenen Entſtehung tragen, Alluvialfchicgten der betreffenden Periode.
‚Der Eintritt der Geologie in die Reihe der exarten, lediglich auf Beobach
unverkennbarer Thatſachen, und auf Iogifche Behandlung der daraus ſich exgebe
Folgerungen begründeten Wiflenfchaften, ift noch von zu neuem Datum, um ſchon
feftftebende, allgemein anerkannte Terniinologie von ihr erwarten zu koͤnnen. Verf
Dazu zu gelangen, find in nenefter Zeit von Mehreren gemacht, ſ. » B. Cotta „OÖ
gifche ragen”.
Zur anerkannten Eharakteriftif jeder Alluvialformation gehört die Eigenfi
daß fie nur zeitweilig vom Wafler bebedt, mithin durch periobifche oder I
außerorventliche einmalige Ueberfchweumungen ober Fluthen entftanden fei. 2
gerungen, Die bei ihrer Entftehung permanent unter Wafler befindlich waren,
noch find ꝛc., alfo diejenigen auf dem Boden des Meeres oder großer XKanpjeen ec
ren nicht zum Alluviunt.
Blicken wir auf die Beſchaffenheit ver ftrömenden Gewaͤſſer der Erdoberflaͤch
finden wir, Daß ſie allgemein als trübe Ströme bezeichnet werben müflen, ben
löfen von dem Boden, den fie benegen, und von den Ufern, welche. fie befpülen, Fi
das Waſſer trübende Theilchen ab, und führen Diefe in größerer oder geringerer N
mit fich fort. Landfeen, als Kläranftalten der Ströme, die. in jenen Das mitgefi
Material fallen laffen und mit Flarem Wafler heraugtreten, conftituiren eine Ausıu
von obigem Naturgefege, welches aber feine Geltung bald unterhalb des Austı
wiederum zur Anſchauung bringt. Auch im Meere erſcheint das after meiſtens
— — — — — —
N Vergl. &iähorn, Deufüge Priratecht. & 362.
2) Bergl. Eichhorn, a. a. $ 3 1
734 u Alluvion. (Anhalt und Formen.) j
kommen klar, e8 enthält aber große Mengen darin aufgelöfter Mineralfubflanzen, Das
Flußwaſſer ift von aufgeldften Mineralien keineswegs frei, ja dieſe überwiegen ſelbſt bei
manchen trüben Strömen die im Wafler fchwebenden ftchtbaren Stoffe bei Weiten.
So enthält, nach neueren Unterfuchungen, die Elbe im Durchfchnitt aus. 428 Ey
perimenten, die über einen Zeitraum von 18 Monaten vertbeilt waren, nur 3,17
Theile ſchwebender Stoffe auf 100,000 Theile Wafler; dagegen ergab fih aus 7
ebenfalld über diefen ganzen Zeitraum vertheilten Experimenten ein beinahe conftanter
Werth von 23,75 Theilen aufgelöfter Mineralien auf 100,000 Theile Wafler. Alle
Beſtimmungen nah Gewicht, Die feineren, das Waſſer trübenden Erbtheilchen be⸗
finden fich im ſchwebenden Zuſtande, fo lange das Wafler fließt; fie werden ſus⸗
pendirte Stoffe, oder in der Sprache der Tehnif Schlid genamt. In Alluvial-
form heißen fie Thon, Marſcherde, Kleierde; außer vielen provinziellen Benen-
mungen 3. B. Letten, Bruchland u. f. w.
Schwerere, gröbere Theile werden am Boden der Strombettn fortgemwälzt
oder geſchoben; man nennt fie Gerölle, Gefchiebe, Sand. Der Sand ift ein
Gemenge fehr verfchiedener Mineralien, unter denen gemeiniglich Quarzkoͤrner vor-
bereichen.
Solche Trümmermaffen früherer Gefteine bedecken ald wandernde Schichten um-
fere Strombetten und werden unaufhörlich durch die Gewäfler aus den höheren We
genden den Niederungen und dem Meere zugeführt; ähnliche Trümmer in mächtigen
rubenden Schichten — Zeugniſſe früherer, den Berhältniffen und Zuſtaͤnden der Gegen-
wart ineommenfurabler Ströme — bilden die Thalmände des Flachlandes und den
Boden unermeßlicher Plateaus in allen Welttheilen; andere endlich umgeben den Saum
vieler Meeresfüften, ein Spiel der Winde und der Wellen. Der Uebergang aus dem
Zuftande der Bewegung in den einer dauernden Ruhe außerhalb des Waſſers heißt
Alluvion, wogegen man die Hineinziehung des Ruhenden in die Bewegung des Waflers
Eorrofion, Abbruch, auch Abfchälung nennt.
Die ungleiche Bertheilung des atmofphärifchen Niederfchlages auf die verfchiebes
nen Jahreszeiten verurfacht periodifche Anſchwellungen der Flüffe, die fih dann über
die Thalflächen, welche dazu Raum gewähren, audbreiten. Dur den Austritt Des
fleigenden Waflerd aus der engeren Beuferung des eigentlichen Stromlaufes bilden fich
weite, langſam dahinfliegende, zum Theil eine Zeitlang zum Stilfftand kommende WBaf-
fermaffen, die darin fuspendirt gewefenen Stoffe finfen zu Boden und fobald die Hoch⸗
fluth zu verlaufen beginnt, kehrt das abgeflärte Wafler in den Hauptſtrom zurüd. Nur
die letzten abfließenden Gemäfler, beim Hervortreten der überſchwemmt gemefenen Vor⸗
länder, find wieder mit Schlid beladen und üben einen merflichen Einfluß auf die
Trübung des Hauptftromes bei finfendem Wafferfpiegel aus.
Sp werden die Thalebenen zu beiden Seiten eines Stromes ‚durch defien Abla-
gerungen erhöht und zugleich befruchte. Died ift die einfachfte Form der Alluvion,
die noch gegenwärtig allenthalben, wo die drtlichen Verhaͤltniſſe ſie geftatten nnd Die
Werke der Menfchen ſie nicht flören, einen natürlichen Fortgang hat; ihre Segnungen
find unermeßlich, und man hat oftmals Die Frage angeregt, ob nicht Bedeichungen der
Thalebenen, weil fie die Ausbreitung der Flüfſſe hindern, als fchädlich anzufehen feien?
Bon praktifcher Bedeutung ift dieſe Frage bei neuen Deichanlagen, bei Regulirung
alter Deichlinien und bei Erörterung folcher Einrichtungen, welche das temporäre Ein-
laflen befruchtender Gewaͤſſer und Niederfchläge in das Innere bebeichter Niederungen
ermöglichen, und dadurch Zünftliche Alluvion erzeugen, welche Eolmation genannt
wird. Die Schwemmmiefen find gleichfalls Fünftliche Alluvionen, indem man durch
Leitung eined Gewäflers fandige oder thonige Anhöhen in Abbruch verfegt und das
mit diefem Material beladene Waſſer über fumpfige Niederungen fließen laͤßt, die durch
deffen Ablagerungen erböhet und culturfäbig gemacht werden.
Den großartigſten Charakter nehmen die neueren natürlichen Alluvialbildungen
beim Eintritt der Ströme in dad Meer an, weil bier die Bewegung des trüben Waſ⸗
fer8 verzögert und defien Ausbreitung nad beiden Geiten unbehindert if. So ent-
ftehen die fogenannten Deltas, dreiedige, ebene Landflächen, Durchfchnitten von einer
größeren oder geringeren Anzahl von Armen des getheilten Stromes, durch deſſen
Alluvion. (Delia’s.) 795
immer von Neuem binzufommende Ablagerungen ein merkliches Borrüden in die Ser
hinaus ftattfindet, wenn nicht Gegenwirkungen durch Strömungen des Meeres, namente
lich durch den Wechjel von Ebbe und Fluth, herbeigeführt werden. Wo kraͤftige
Schwankungen der Fluthwelle und in Folge deſſen flarfe aus- und eingehende Strö⸗
mungen in einer Slupmündung ftattfinden, da fieht man Feine ausgebildete Delta; da⸗
gegen erreichen diefelben in Binnenfeen und ſolchen Meeren, die nur geringen Fluth⸗
wechjel haben, oder wo der Wafferfpiegel ein ziemlich conftanted, nur langfam ſich aͤn⸗
Dernded Niveau hat, eine fehr große Ausdehnung. Das Delta des Rheins umfaßt
einen großen Theil der Niederlande, über 100 Quadratmeilen; ungefähr dreimal fo
groß ift das Delta des Nil, achtmal jo groß dasjenige des Ganges.
Ströme, die fih an Punkten mit flarfem Bluthwechfel in das Meer ergießen,
bieten häufig die umgekehrte Form der Mündungen dar, nämlich nah Außen ſich er⸗
weiternde, landwaͤrts zugefpiste Meerbufen mit Alluvialebenen zu beiden Seiten derſel⸗
ben. Einige geologifche Schriftfleller haben diefe Mündungdform negative Delta’s
‘genannt, Andere verallgemeinern den Ausdruck Delta dergeftalt, daß fle darunter au
Diefenigen Alluvial » Ebenen verftehen, welche die Ströme der zuletzt erwähnten Art zu
beiden Seiten beufern. Es iſt auch hierbei fühlbar, Daß der Geologie noch eine feft-
ftehende Terminologie feblt.
Als ein nahe Degenner Beifpiel en bie Elbe zur Veranſchaulichung des Ge⸗
ſagten dienen.
Die Elbe. gehört zu ben Strömen, deren Mündung Feine eigentliche Deltabilbung
zeigt, dagegen mit ſehr ausgedehnten Alluvialbildungen, deren Entſtehung dusch den
Wechfel von Fluih und Ebbe bedingt wurde, beufert if.
Der alte, durch Alluvion theilmeife in Land verwandelte Meerbufen, der diefen
Strom aufnimmt, hat nach neueren Unterfuchungen eine Flächengröße von 65°, geogr.
QDuadratmeilen; davon iſt jegt zu Tage liegendes Torfmoor am Fuße der Abhänge
des Plateau 9,, Quadratmeilen; bebdeichte Marſch 37 Quadratmeilen; unbebeichtes
Borland, Infeln und Wafler 19,5 Ouabdratmeilen. Auf wenig mehr ald ein Sie⸗
bentel der Flaͤche, die einft von der Meeresfluth beberrfcht warb, tft feit jener Zeit bie
heutige Waflerfläche durch Alluvion eingefchränft.
Rach den erwähnten Unterfuhungen beträgt die jährliche Schlickmenge
der Elbe 12Y, Millionen hamburger Kubikfuß fefte trockene Schlidfubftanz, ohne Zwi«
ſchenraͤume gedacht. Dieſe Mafle nimmt in der Form compacter Marfcherbe, ober als
Alluvialformation, einen Raum von 25%, Millionen Kubilfuß ein und würde, wenn
fein Theil derfelben in das offene Meer binaudgeführt würde, den Raum einer —
dratmeile in 26 Jahren um einen Fuß erhöhen. Ein Jahrtaufenn genügt, unter ber-
felben Vorausfegung, zur Erhöhung von 40 Ouadratmeilen um einen Fuß. Kennte
man demnach die burchfchnittliche Dide des Alluvium der Elbmündung, jo würde bie
Zahl der Zuße derſelben eine Grenzbeftimmung der Anzahl von Jahrtaufenden geben,
die feit dem Zeitpunfte mindeftend verlaufen find in welchem dieſe Alluvion ihren An⸗
fang nahm. Nach der andern Seite hin wäre biefer Zeitraum begrenzt fobald man
wüßte, wie groß die in jedem Jahre in das Meer hinausgelangende Schlickmenge viefes
Stromes ift. Beide erforderliche Daten fehlen noch, indeß laͤßt es fich einigermaßen
überfeben, daß Feine große Reihe von Jahrtaufenden verfloffen fein Tann, feit der
Proceß der Alluvialbildung an der Mündung der Elbe, auf der gegenwärtigen Grund»
lage feinen Anfang nahm, denn Die Durchfchnittliche Dicke der dortigen Alluvion iſt nicht
groß und jedenfalls blieb in früherer Zeit faft die ganze Schlickmaſſe im Inneren des
Meerbufens.
Nah Ehrenberg's Entdeckung beſteht ein bedeutender Theil des Alluvialbodens
in der Naͤhe des Meeres aus Panzern oder Schaalen von Infuſorien. In Proben
der Erde von Elbinſeln in der Nähe von Hamburg betrugen dieſe /20 der ganzen
Mafle. Hieraus folgt, daß bei Schlußfolgerungen von der Eubifchen He der Allu-
vionen auf das Alter derfelben, auch auf die Mitwirfung des Lebens und Abfterbens
der Infuforien Nüdficht genommen werben muß.
Man bat ſchon öfter aus der Größe der Alluvionen anderer großer Ströme und .
aus der jährliihen Schlidmenge berjelben die Zeit zu berechnen gefucht, welche feit der
*
296 Allnvion. (Natargefeh.)
Entftehung Der jetzigen Flußſyſteme vergangen iſt. Dabei find aber oft fehr unze-
reichende Daten und noch überdies zuweilen falich benugt, fo daß man bie Reſultate
nur mit der größten Borficht aufnehmen darf. Der berühmte Geologe Lyell fagte im
Jahre 1833 bierüber: „Im Allgemeinen ift fo viel Widerfprudh und Lingereimtbeit
in den Thatſachen und Speculationen, die über dieſen Gegenftand verbreitet worden
find, dag wis weitere Verſuche erwarten müflen, che wir irgend eine Meinung darzu⸗
legen vermögen.“
Unter. den hydrotechniſchen Schriftftelleen bat Woltman dad „Naturgeleg
der Alluvion“ einer ausführlichen Erörterung unterzogen, wobei er von dem Vor⸗
derfage ausging, daß die Quantität der Ablagerung ceteris paribus in einem beftimms
ten Verhaͤltniß zur Waflertiefe ftehe, mithin bei zunehmender Höhe der Alluvion und
gleicgbleibender Kühe ſucceſſiver Ueberfluthungen die Größe der jedesmaligen Ablage⸗
sung immer Eleiner werden, d. h., daß die Alluvion Anfangs fchnell, nah und nad
- aber nad einem ” mathematifcher Korn auszudrüdenden Gefete immer langjamer von
Statten geben müfle.
Die Richtigkeit des Vorderſatzes ſowohl al& der Folgerung iſt bei allen, gegen
den Strom abgeſchloſſenen Localitaͤten, welche periodiſch wiederkehrender ruhiger Ueber⸗
fluthung ausgeſetzt find, unbeſtreitbar; alle offene Hafenbaſſins ohne Strö-
mung, alle ausgegrabenen Köcher, welche dem Fluthwaſſer zugänglich find und bei der
Ebbe leer laufen, alle Zwifchenräume zwifchen fehr langen, den Strom ausfchließenden
Buhnenanlagen betätigen die Woltmanfche Regel. Anders aber geftaltet ſich der Ver⸗
lauf der Alluvion in Spülbaffins und noch anderd in und an dem freien
Strome Spülbaffins fehlitten zwar ebenfalld auf, aber es geſchieht viel lang⸗
famer ald ed unter übrigens gleichen Umſtänden, bei unbebinberter Aufe und Abflu-
thung ohne Spüljchleufe der Fall fein würde. Alluvionen, wie fle in offenen Vaſſins
fhon nach wenigen Jahrzehnten in die Augen fallen, darf man bei zwerftmäffig gelei-
teten Spülbafiins als erſt nach Verlauf von Jahrhunderten eintretend fich vorftellen.
Im freien Strome des Flußes felbit ift gleichfalld das mehrerwaͤhnte Geſetz
der Allusion nicht anwendbar. Im tiefften Rinnſal oder Thalwege lagert ſich in der
Negel fein Schlid ab, ift aber irgendwo im Strombette eine durch Sandanhäufung
oder durch Moorfchichten .u. dgl. entftandene Erhöhung vorhanden, welche etwa Die
Höhe ber halben Fluth erreicht, fo pflegt dieſe dem Schlick eine Ragerftätte darzubie⸗
ten. Es gebt aber damit Anfangs ſehr langſam und unter Häufigen Störungen und
Unterbredgungen, bid die Vegetation fich Diefer Grundlage bemächtigt; nun gebt es ſehr
sach, bis zur Höhe der gemöhnlichen Fluth, auch wohl noch etwas darüber, dann aber
mieder kangjamer, jo Daß nur ſehr alte, unbebeichte Marjchlande um nıebr als drei
oder vier Fuß über dieſem Niveau erhaben find. Der Landmann, dem die Alluvion
einen ermünfchten Gewinn bringt, fennt diefen Einfluß der DBegetation jehr gut; die
ganze Braris bei Beförderung von Alluvionen durch Begrüppung, Bufchpflanzung ıc.
iſt Darauf gerichtet, fo ſchnell ald möglich einige Vegetation hervorzurufen, dadurch
Strom und Wellen über der zu erböhenden Kläche zu mäßigen und fomit bort eine
möglihft vollſtaͤndige Abklärung des Waflerd zu bewirken. Wo man diefe Zwecke er»
reicht, da fördern Alluvion und Vegetation einander in kraͤftiger Wechſelwirkung.
. In den Häfen und überhaupt in allen dem Schifföverkehr dienenden Localitäten
betrachtet man die Ablagerungen bed Schlicks als ſchaͤdliche Naturwirkungen, weil fie
Die Fahrtiefe vermindern uud koſtſpielige Gegenmittel, namentlich Baggerungen,
nothwendig machen, Aber abgejehen von den localen Nachteilen im abgeichloffenen
Raume haben die durch den SchlidfalU bewirkten Alluvionen eine überaus wichtige
Beveuiung, für die Ausbildung der Schiffbarfeit der großen Ströme
ſelbſt. Ein Strom, der nur Sand führte, würde im Bereiche der Meeresfluth mit der
Zeit völlig unfciffbar werben; dabingegen wird durch die Alluvion eine regelmäßig
fortschreitende Einengung der Strombahn bewirkt, der die Erhaltung der Fuhr⸗
tiefe groͤßtentheils zu verdanken iſt. Dieſe Naturmwirfung zu unterflügen und zu be—
fohleunigen, ift der Zweck fünftliher Stramcorrectionen. ..
Die Alluyionen des Meeres unterfcheiden ſich von denen der Ylüffe nur
durch Die Art ihres Urfprungede. Strom und Wellen üben an vortretenden fleilen
Alluvion. (Rechtl.) Alma. 79
Küften ihre zerftörenden Angriffe aus, und PVarallelftröme führen die aufgenommenen
Erdtheilchen längd der Küfte auf große Entfernungen in ‚Suspenfion mit fidy fort.
Mit der fleigenden Fluth tritt das getrübte Wafler in Buchten und Flußmimdungen
Binein und lagert zur Zeit ded Stromwechfeld in diefen einen Theil der mitgeführten
Stoffe ab. So eniftehen 3. B. an der Oſtküſte Englands in den füblichen Grafſchaf⸗
ten fortwährend neue fruchtbare Marfchlande aus dem Waterial, welches untermafchene
Klippen nördlicher Küftenftreden liefen. Die englifhde Sprache bezeichnet Eindeichuns
gen folcher neugebildeten Lande mit dem treffenden Ausdrucke: reclaimed land — zus
rüdgeforderter Boden.
Anderer Art ift die Landbildung oder Alluvion durch Action Ver auf flachen
Strande brandenden Meereöwellen; diefe führen Sand aus der Tiefe herauf und lagern
ihn in Form von Rüden oder Dämmen auf dem Ufer ab, wo der Wind fich deflelben
Dee und ihn unter begünftigenden Umftänden in Form von Hügeln oder Dünen
(1 d. Art.) aufhäuft. Die Weſtküſte des noͤrdlichen Holland, die Küſte Iütlands
und manch⸗ Küſtenſtrecken der Oſtſee bieten und naheliegende Beiſpiele ſolcher —
leichtbeweglichen Bildungen dar.
Alluvion (Rechtl.) iſt Die Erweiterung des von einem öffentlichen Fluß vegremten
Grundſtücks, durch allmaͤliges Anſchwemmen einzelner Erdtheilchen. Sie iſt eine, und.
zwar die beſcheidenſte, der durch Waſſergewalt vermittelten Eigenthums⸗Erwerbsarten (ſ.
Acceſſion), und erklärt ſich mit den übrigen aus dem Grundſatz, daß ein Flußbett nur
fo lange und fo weit res publica bleibt, als der Fluß ſelbſt feine Landnachbaren durch
Ueberftrömen die ihren Grundſtücken entzogenen Erbtheile geriffermaßen expropriirt.
Giebt er fein Bett ganz oder theilmeife frei (alveus derelietus, insula nata), fo fällt
das auftauchende Land den Anliegern ebenfo zu, ald wenn er durch Anſchwemmung
talluvio) nur Eleine Theilchen feiner Beute beransgiebt.
Alma, (Schlacht an der), am 20. September 1854, zwifchen ven Muffen unter
dem Fürften Menichifof mit 26,000 Mann und den verbündeten Franzoſen ımter Mar»
ſchall St. Arnaud, Engländern unter Lord Raglan und Türfen mit zufammen 56,000
Mann, Nachdem die Verbündeten eine Erpebition nach der Krim befchloflen hatten,
‚ um dort ein wichtiged Object des Kanıpfes, die Seefeftung Sebaftopol zu vernichten,
gefhah die Landung in der Krim am 9. September in der Nähe von Eupatoria, uns
gehindert Durch die von Sebaftopol — wo die Landung erwartet worden war, — here
anziebende ruffigche Armee, welche auf den Höhen hinter dem Fluſſe Alma den Beind
erwartete. lleberwiegende Gründe müflen die Verbündeten veranlaßt haben, ihren Marſch
fofort gegen Sebaftopol zu richten, denn die Krim wird nur in Perecop und nicht
vor Sebaftopol erobert. Der gleichzeitige Angriff von Kertfch und. Kimburm zur See
und der Landzunge von Perecop zu Lande, würde die rufflihe Armee in der Krim
paralyfirt, le von ihren Verbindungen abgefchnitten und Sebaftopol früher bezwungen
haben, ald durch die fpätere langwierige Belagerung. Als man diefe Wahrheit m
Hauptquartier der Verbündeten erkannte war es zu fpät, ihr praktiſchen Nachdruck zu
geben. Fürſt Menfchiloff glaubte, durch feine Aufflelung auf dem Iinfen Ufer der
Alma den Vormarfch der Verbündeten aufhalten zu Eönnen, und poſtirte feine 42 Ba-
taillone, 16 Schwadronen, 11 Sotnjen (Kofaten), 72 Fuß⸗ und 24 reitende Gefchüge
vor den für unzugänglich gehaltenen Höhen am Meere bis gegenüber dem Dorfe Tar⸗
chantar, ohne die Vortheile des Terraind durch Weldbefefligungen genügend zu verflär-
fen. Die Recognoscirung ded Schlachtfeldes ſcheint ſehr mangelhaft audgeführt wor⸗
den zu fein, da der Feind durch tatarifche Bewohner der Gegend unterrichtet, Zugang
zu Stellungen fand, Die. Fürft Menjchikoff im Bertrauen auf ihre Unzugänglichkeit nur
ſchwach beiegt hatte. Das Terrain war der ruſſiſchen Aufftellung für die Defenftve
durchaus günftig; Die überragenden Höhen, der Flußlauf, her mehrtägige Aufenthalt
auf demfelben bis zum Schlachttage, waren Bortheile, — die um die Hälfte geringere
Zruppenzabl, unter denen fich auch kurz vorher erſt formirte Neferve-Batatllone befan-
den, ein Nachtheil. Am 19. September rüdten die Verbündeten vom Landungsplath
gegen die Alma vor, hrängten die ruffifchen Borpoften, fo wie deren Berftärkung durch
eine Hufaren- Brigade und Koſaken, zurüd, bivomaquirten am Bulgamal, eine Meile von .
der Alma ‚und erfchienen am 20. früh bei fchönem Wetter vor der rufflfchen Stellung.
738 Al marco.
Der rechte Flügel beftand aus Franzoſen unter dem General Bosquet, hinter ihm ala
Reſerve Türken. Das Centrum aus Franzoſen (rechts) unter dem Prinzen Napoleon
und Engländern (links) unter Lord Raglan. Der linke Klügel aus Engländern allein
unter General Codrington. Marfchall St. Arnaud war bedenklich erkrankt und konnte
felbft am Kriegsrathe nur durch Zeichen Antheil nehmen. Drei Dörfer liegen dort am
Fluſſe und waren von den Rufſen in ihrer erften Aufftellung durch vorgefchobene Truppen
befegt. Alma⸗Tamak faft an der Mündung, Burltuf dem ruffifchen Centrum und Tar⸗
hantar dem rufflfchen rechten Flügel gegenüber. Der Angriff auf diefe Dörfer leitete
die Schlacht mit Tirailleurd und Fleinen Gefechten fehon 8 Uhr Morgens ein. Alma
Tamak wurde von den Franzofen genommen und dadurch gegen Mittag der Zugang zu
den für unerfteiglich gehaltenen Höhen am Seeufer frei. Die dort flehenden wenigen
rufftfchen Truppen wurden von den Schiffen fo heftig befchoflen, daß fle mehrmals
ihre Aufftellung wechfeln mußten. Die Engländer waren fpäter zum Angriff von
Burliuf und Tarchantar vorgegangen, fanden hartnädigen Widerſtand und murben fo
lange aufgehalten, bis franzöftfche leichte Infanterie den Weg durch die Schluchten
auf-die Meereöuferhöhen gefunden hatte. Dort langte nach und nach der ganze rechte
Flügel der Verbündeten an und bebrohte den linken der ruffifhen Stellung. Nun
nahmen auch die Engländer das brennende Burliuf, flellten Die von den Ruſſen unter
ſchwerſtem Artilferiefeuer abgebrochene Brüde über die Alma wieder Her und drangen
gegen die Höhen vor, auf denen das ruffifche Eentrum unter Menfchikoff jelbft und
der rechte Flügel unter dem Fürſten Gortfchafoff ftand. Die Ueberlegenheit der fran⸗
zöftfchen und englifchen Schießwaffen zeigte ſich während der ganzen Schlacht in un-
zweifelbaftefter Weije und führte große Berlufte für die Ruſſen herbei. Mit dem Er⸗
feinen der Diviflon Bosquet auf den Uferhöhen war eigentlich die Schlacht bereits
entjhieden. Auch die zähefte Tapferkeit der Ruſſen vermochte nicht, dieſen nicht
vorher berechneten Bortheil ber Verbündeten zu paralyfiren. Ein Angriff der ruſſi⸗
ſchen Huſaren⸗Brigade und Koſaken gegen die ebenfalld auf den Höhen in der Front
bereit8 entwidelten englifchen Regimenter führte zwar einen furzen Stillfiand, «aber
feine Abwehr herbei. Die Vereinigung der Branzofen und Engländer auf den Höhen
war für den rufflfchen Feldherrn Veranlaſſung, den Rückzug nicht nach Sebaftopol,
fondern nach dem. Kaatſchafluß zu befehlen. Der ruffifche Verluſt betrug an Tobten:
1 General, 8 Stab8- Offiziere, 40 Offiziere und 1892 Unteroffiziere und Gemeine;
an Berwundeten: 3 Generale, 8 Stab8- Offiziere, 76 Offiziere und 2698 Unteroffi-
ziere und Gemeine. Mit den Eontuflonirten und Vermißten zufammen: 5709 Rann.
Der Berluft der Verbündeten wurde offlciell auf 4301 Mann angegeben, fiheint aber
nach Privatberichten fehr viel bedeutender geweien zu fein und menigftens dem der
Ruſſen gleich zu fliehen. Wie wenig der ruffliche Oberfeldherr auf einen foldyen Aus⸗
gang der Schlacht gerechnet, beweift, daß ein Theil des Trains und mit ihm Die eigene
Equipage des Kürften in die Hände ver Sieger fielen, und daß für einen Rückzug
nichts vorausbeflimmt war. Die Folgen der Schlacht waren: der ungebinderte Vor⸗
marſch der Verbündeten gegen Sebaftopol und Aufregung unter der tatarifhen Bes
völferung gegen die Ruſſen. Ehe man das Stärfeverhältniß der beiden Armeen er-
fuhr, war der Eindrud, den diefe erfte Niederlage der Nuffen in gang Europa machte,
den Auffen jehr ungünftig. (Anitfchkoff, Peldzug in der Krim.. Deutfh von Baum-
garten. Berlin, 1857. Mittler. Tagebuch aus Sebaftopol. Ruſſiſch im Russki
sagranitschni Sbornik. Berlin, 1858. Afher. Journal de l’Armee. United Ser-
vice journal.)
Al mareo beißt jene Preißnotirung der Edelmetalle, welcher die Gewichtseinbeit
der „Mark“ zu Grunde liegt. Man wiegt in Deutfchland Gold und Silber nach ber
fölnifhen Markt — 233,,,, Grammen. Bei der Notirung der Preife muß unter»
ſchieden werben, ob fie für die rauhe Mark, auch Mark Brutto genannt, oder für
die feine Mark gelten. In erfterem Falle ift der Preis für das nach gebräuchlichen
Miſchungsverhaͤltniß Tegirte (mit: Kupfer verfegte) Gold oder Silber, in Iegterem Falle
für das reine Edelmetall ohne Legirung anzunehmen. So gilt z.B. die hamburgifche
Goldnotitung gegemwärtig für die Mark fein Sol, früher — bis 1833 — für bie
Mark Dukatengold, auf welche 67 FE zum Beingehalt von 23%, Karat gingen.
*
Almafy. Almende. | 1
Almaſy. Ein altes ungariſches Gefchlecht, deffen erſte hiſtoriſch bekannte Gliel
der Palatin Jula de Almas und der Capitaneus Eugen de Almas, unter dem ach
ungariſchen Könige Ladislaus, 1094, im Kampfe gegen die Auffen fielen. Das (
fchledht, daß in der ungarifchen Geſchichte ſtets eine bedeutende Rolle gefpielt hat, bI
jegt in zwei Kinien, von denen bie ältere unter Dem 8. November 1777, die jüng
unter dem 11. Auguft 1815 die Grafenwürde erlangt hat, die Mitglieder der zwei
Linie hießen auch Herren von Zfadanyg und Töröf-Szent-Miklod, fowie Erbherren !
Sarfad. Das Haupt der älteren Linie ift Graf Georg A., das der füngern €
Eoloman A., geb. 2. September 1815. Das Wappen zeigt in Blau einen golde
Sparten, an dem rechts und links ein filbernes Einhorn emporfteigt, unter dem Sy
ren :ift ein grüner Dreiberg, deſſen mittelfte Spige gekrönt iſt, auf demſelben fteht «
filberne Taube zum Fluge geſchickt, einen grünen Oelzweig im Schnabel tragend.
Graf Joſeph Ignaz A., geb. 1726 zu Gyoöngyös, war ein tapfexer Rei
führer, der mit großer Yuszeichnung im flebenjährigen Kriege focht und die Graf
würde an fein Haus brachte. Er wurde 1773 Feldmarſchall⸗Lieutenant, 1784 Gen
der Gavallerie und ftarb 1804. Graf Mori A., geb. 17. Januar 1803, gebi
6i8 1848 zu den audgezeichnetften Mitgliedern der confervativen Partei in Ungarn,
war Präfldent der ungarifchen Hoflammer, ald die Revolution ausbrach, und trat
Diefe Stellung wieder ein, als die Kaiferlicden Buda⸗Peſth wieder gewonnen hat!
Gegenwärtig ift er Kämmerer, wirklicher Geheimrath und wurde füngft zum. Reic
rath ernannt.
Daß Paul A., geb. 1818 zu Peſth, feit 1844 ein Führer der ungarife
Dppoftition, Präfldent im Debrezinee Parlament und Freund Koſſuths, Der nadh I
Siege der Kaiferlichen nach Paris flüchtete, zu dieſem Gejchlecht gehört, it wahrſche
lich, aber nicht gewiß, jedenfall gehört er Feiner der beiden gräflicden Linien an.
Almeida. Die X. find, wie bie portugieftfchen Grafen, Marquis und Herz
von Abrantes, aud dem großen Haufe Alencaftro. Mehrere U. führten zugleih a
den Titel von Abranted. Das Wappen zeigt im gevierten Schild im erſten und v
ten rotben Felde ein goldene Doppelfreuz von ſechs filbernen Pfennigen in den Ed
begleitet, im zweiten und dritten Feld ein rothes Ordenskreuz mit den fünf portu;
fiſchen Schilblein belegt. Einen Namen haben ſich unter Mitgliedern dieſes Gefchlei
gemacht Don Francedco d'A., der fid gegen die Mauren fehr jung ſchon Krie
ruhm errang, 1505 als erfter portugieftfcher Vicefönig nad Oſtindien ging und €
loa, Mombaza, Cochin, Malakka und andere Staaten theils eroberte, theild dr
Feſtungen ficherte. Bei feinen Eroberungen wurde er bauptfächlich durch feinen St
Don Lorenzo d'A. unterflügt, der die Maldiven entvedte, großen Ruhm gewa
aber 1507 bei Tſchoul den Tod fand. Bei Diu vernichtete Francesco d'a. 1509 ı
ägyptifche Flotte, mußte dann -aber auf Befehl feines Königs dem großen Alfı
Albuquerque die Fortfehung feiner Siege überlaffen. -Er flel, auf dem Rüdw
nach Europa begriffen, 1510 in einem Gefecht mit den Hottentotten am Bor
birge der guten Hoffnung. Thomas v’Almeida, Patriarch von kiſſabon, wurde 17
Cardinal.
Almende (almenning, Gemeinland) iſt das in Wald und Wieſe beſtehende
getheilte Gemeindevermoͤgen, welches entweder von der ganzen Gemeinde, oder
von einzelnen beftimmten Gemeindegliedern benügt wird. Im erfteren Falle fon
die Healbenugung der Almende entweder unvertheilt der gefammten Gemein
zu, oder fie wird alljährlich an einzelne Glieder zur außfchließlihen Benugung aus
than und denmächft der Ertrag unter alle Gemeindeglieder nach Verhältniß verthe
—.Im anderen alle Haben nur einzelne beftimmte Semeindeglieder |
Recht, die (wenn fchon der ganzen Gemeinde eigenthümlich zugehörende) Almende
fich zu benügen. Diefe Gliever bilden dann in des Regel innerhalb der Gemei
jelbft wieder eine gefchlofjene fog. Nealgemeinde, deren Mitglienfchaft durch den Di
beflg eines beflimmten Hofes (eined „Loosſsgutes“) und durch die Nieberlaflung in
Dorfmark bedingt if. Ihren Urfprung verdanken diefe Nußungsrechte der Feldgeme
Schaft, welche ſich fchon in der älteften Zeit in den Agrarverhältniffen der Germaı
findet. Die Bewirtbfchaftung des Landes gefchah von Höfen aus, die gefondert lag
860 | Almofenier.
Das zwifchen diefen Höfen liegende Land wurde Gemeingut, und die Miteigentbimer
biefer Gemeinländereien wurden durch ihr Intereffe zu befonderen Genoflenichaften ver⸗
knüpft. (S. Markgenoſſeuſchaft.)
Die Theilung der zur Almende gehoͤrenden Gemeinmweiden!) durch Veräußerung
an die einzelnen Glieder der Gemeinde, meiftens zugleich mit’ Aufhebung aller auf
den einzelnen Grundftüder haftenden Servituten und Meallaften, — ift ſchon feit
längerer Zeit das Beſtreben der Gefeßgebungen in faft allen deutfchen Staaten gewefen.
Ob die rabicale und rücfichtlofe Durchführung dieſer Gemeindelandtheilung, namentlich
aber die Atomiflrung des Weidelands, eine durchaus fegensreiche, und ob dadurch in
specie auch die Intereffen Der Viehzucht die gebührende Wahrung erhalten, Diele Frage
fann bier nur angedeutet werden. Der Theilungsmodus gebt meijtens aljo vor fich,
dag die Minorität der Intereffenten für gebunden an den Befchluß der Majorität erklärt
wird. Den Maßſtab bei der Vertheilung der Almende muß der Umfang der biöherigen
Nugungsrechte der einzelnen Intereffenten abgeben, wie ſich auch hiernach das Stimm
recht der Einzelnen zu richten bat. — Für Preußen gab fchon ein Edict Friedrich's
des Großen aud dem Sabre 1760 die Grundlage zu Gemeinheitätheilungen; demjelben
folgte im Jahre 1771 ein Meglement, betreffend die Aufhebung der Gemeinheiten in
Schleſien. Das jebt gültige Hauptgefeß ift die Bemeinheitstbeilungs- und Ablöfungs=
Ordnung von 7. Iuni 1821.2) Das Hauptgefeb für Hannover datirt vom 30. Juni
1842; für Braunfchmeig vom 20. December 1834; für Sachen vom 17. März 1832.
— Die Theilung der Gemeinweiden gefchieht zweckmäßig in Verbindung mit der Zu-
fammenlegung und Arrondirung der Orundftüde. Vergl. über das Nähere den Artikel:
Gemeinheitötheilungen.
Almpjenier. Der mit der Verwaltung der zu Almofen beftimmten Gelder beauf-
tragte Geiſtliche einer veligiöfen Brüderfchaft eines Ordens führte biernach den Titel
eined Alnrofenierd; dann die Geiftlichen, welche an den Höfen der Könige und Finften
mit dem Almofenpflegeramt befleivet waren. Die Würde eines Großalmofenierg
von Frankreich wurde fonft nur hohen Prälaten, meift Gardinälen, verliehen, fle war
feht bevorrechtet. Der Großalmojenier wur Mitglied aller Orbenscapitel, legte jeinen
Eid perfönlich in die Hände Des Königd ab, ſaß in der Kirche zur Rechten des Königs,
hielt das Tiſchgebet an der Königlichen Tafel an großen Geremonialtagen. Seine Würde
war fo bob, daß man fie ald „solstitium honoris* bezeichnete. Die Königin und
die Prinzen hatten ihre. befonvderen Almofeniers, meift Bifchöfe. Die Almoſeniers
waren zumellen zugleich auch Beichtväter, namentlich in früheren Zeiten. Jetzt giebt
e8 in Frankreich feinen Großalmofenier mehr, wohl aber ift die Würde eines Ober»
Almoſeniers der Flotte vor einigen Jahren gefchaffen worden, der Bijchof von
Ranch dagegen führt den Titel eines „erften Almofeniers" und wird ald folcher
unter den oberſten Hofchargen des Kaiferlichen Haufes an erfler Stelle aufgeführt.
Am britäifchen Hofe erfiheint der Bifchof von Oxford als Groß⸗Almoſenier (Lord
High-Almoner). In Spanien ift der Patriarch von Indien Groß» Almojenier. Im
Portugal tt der Cardinal⸗Patriarch von Liffabon Ober-Almofenier und zählt als ſolcher
zu den Ober-Hofchargen. Auch unter den Hofchargen des Königs beider Sicilien
findet ſich noch ein Erzbiſchof als Große Almojenier. Am Kaiferlihen Hofe zu Braftlien
rangirt der Großes Almofenier unter dem Groß⸗Caplan des Kaifers. Un den übrigen
Höfen findet ſich diefe Eharge nicht mehr, mit Ausnahme des päpftlichen, von welchem
ftetd ein Monſignore (PBrälat) zum Geheimen Almofenier ernannt wird. Gegenwärtig
ift ed Prinz. Guſtav von Hohenlohe-Schillingsfürft, Erzbiſchof von Edeſſa in part.-intf.
) Nur bei diefen kann jüglid) von einer Nuftheilung die Rede fein, denn die zur Almende
etwa gehörenden Waldungen und Mocrgründe müflen wohl aus anderen Gründen der Bolfe:
wirthfchaftspofitit Gemeinland bleiben.
2) ©. 6 W. H Klebe, Hülfse-Handbuh zum Gebraud) bei Gemeinheitstheilungen.
keipzig 1831. |
-
Drug von 8. Heinide in Berlin, Defauerftraße Mr. 5.
1
Vorwort
Einleitung .
ABE, politifches i
Der antife Etant
Hegifter zum
und bie Brincipien des
Chriftenthume 18. — Das erfte Princip 18.
— Die Berinnerlihung und Werthfteigerun
des Individuums 18. — Mann und Wei
19. — Freier und Sclave 19. — Bürger
und Staat 19. —
Das Voͤlkerrecht und —*
Chriſtenthum 21. — Das zweite Princip
bes Chriſtenthums; die Organiſation ber
Menſchheit in den —— Ordnungen des
unſichtbaren Gottes
Aachen (Rheinpr.
Aachen, Stadt
— 24
26
Aachen, reichoſtadtiſche Berfaffung . 28
Aachener Eongreß . . 36 u. 780
Aachener Briedensfhlüfle . 37
Aachen⸗Düſſeldorf⸗Ruhrorter ciſen-
bahn . Ä 38
Aachen Maſtrichter Eifenbahn .. 389
Aachen⸗Münchener
rungs⸗ La ee, BO
Feuerverſiche⸗
Aachentbal . 40
Aalborg . 40
Aalen 40
Aar .. 41
Aarau (Stabi) . 41
Aargau (Canton) 41
Aarhuus ; 43
Yaröe 43
Aa . .43
- Abälarbug 44
Abandon j 46
Aban . . .. 46
Abatucci . 47
Abaujvar 47
Abbad-Mirza 48
Abbas-Pafcha . 48
Abbau und Ausbau J 49
Abbe. . . . ; 51
Abberufung . . 52
Abbevile . 53
Abbitte 53
Abbrechen des Gefeht® . . . . 54
Wagener, Staats. u. Geſellſch⸗Ler. 1.
ersten Bande.
A⸗B⸗C⸗Bücher . . .
Abchafen -
Abdeder .
Abdeckerei
Abd⸗el⸗Kader.
Abdera
Abdication.
Abdruck...
Abdul⸗Medſchid.
Abdeur-Nahmän
Abegg, Br., Erh.. .
Abegg, Heinr. Burkh.
Abeken, Bernh. Rud..
Abeken, Wilh. Lud. Alb.
Abeken, Heinrich . .
Abel, Karl v. (Miniſter).
Abenberg ae
Abendberg .
Abendland
Abendländijches Kaiferthum
Abendmahl oder Nachtmahl .
Abendmahlöftreit
Abendroth, Aman,, ug. i
Abendroth, Aug., .
Abendroth, Ernft, .
Abendroth, Karl, Eduard
Abendſchulen
Abendftern .
Abenäberg .
AUbendberg- Traun . . .
Abenteuer und Abenteurer
Abercromby, Ralph
Aberdeen (Stadt) .
Aberdeen, ©. $. 6., Gut o f Ri
nifter) .
Aberglaube .
Aberration des Lichts
Abgaben —
Abgeordnete
Abgötterei .
Abholzen
Abhorrers
Ab instantia treiſprechen
51
802
Seite
Ab intestalo erben . . . . . 129
Abitueint - > 2 2 202000. 129
Ma - 2 2 2 ee. 131
Ablegatn . . .. 144
Ablöfung, 6IBfungSarten, Aötofunge
Bapital. .
Abluition .. 148
Abmeierung.....7148
Ho. en. 153
Abolition - 2 2 2 202020. 154
AHbolitionifien . » 2 2 202.154
Abplattung der Eee . >. . 156
Abraham ... 157
Abranied . 2 2 2 een. 4161
Abrehnen - >» 2 2 2 82162
Abrogation. -. 2 2 2020202163
Abrudbanya . 2 2 222.163
Al - :> 22er. 163
Abſchatz. .. ...167
Abſchatzung (rei nestitnalio) . .. 168
Abſchätzung (Forfm.) . . . . 169
Abihihtung -» 2»... 20. 0..169
Abſchoß. .1170
Abihredung . 2 2» 22.0. 171
Abihmwören. . . 0... 11
Abſchwörung, kirchliche 00... 17
Abſciſſe . - - .. .17
Abſetzbarkeit der Beamten ... 17
Abfolution von der Inftayg. . . 172
Abfolution, Tirhlide. -. . . . 172
Abjolutismud® . . 2 2 2 .20..172
Abfperrung . . . 2 0.20.180
Abfperrung, fanitätliche . . 180
Abftammung des Menſchengeſchlechts 182
Abſtandsgeld . . 186
Abftimmung . . 0 0....186
Abfloßung - » 2» 2 2 22.19
U . .» .. 192
Me nn. 194
Abteien 2 2 2 2 2 2 2.194
Abtnu. 2 2 2 2 2. 2.2...41%
Abtreibung - > 2 2 2 202...1%
Abtretung . . 20.197
Abtrieb Gorfeithiat) 197
Abtriebsrecht. .. 188
Abulir . . \ . 201
Seeſchlacht 201. — Landſchlacht i799.
203. Landſchlacht 1801. 204.
Ubufheber . . 204
Ubweihung. . . 205
Ubwefenbeit. 205
Abpyffinien 206
Flaͤcheninhalt 206. — Gewaͤffer 206. —
Klima 206. — Induſtrie 207. — Aus:
fuhr 207. — Sprade, Religion, Ein-
wohner 208. — Geſchichte 20
Regiſter zum erften Bande.
Seite
Abzug . - 210
Abzugsgeld . 210
Academie 211
Acadie 211
Acapulco .. 211
Accapareur . . 2. 212
Accept, Acceptation 214
Acceptilation 215
Acceſſion 215
Acceſſionsvertrag 216
Accidentien. 216
Acciſe .. 217
Licentſyſtem 219.
Acclamation 221
Accelimatifation 222
Uccolade nen. 226
Accomodation . - > 2 202.226
Accord 228
Accreditiren 229
Accuſation u. Accuſationoͤproceß 229
Ahäifcher Bund rn 230
Achalm . .. 232
— od. ãhaltzihe 233
Ada . . 0. 2341
Ahberrg . . . een. 231
Achenwall, Sottfr.. 231
A-cheval-Stellungen . 235
Achromatiſch 235
2 5 25 2835
Oberacht 237. — Reichsacht 238.
Achterfeld, Joh. Heinr.. 239
Acker (Allgem. Einleitung) _ - 239
Ackerbau (Volkswirthſchaft) 242
Vedentung wirthſchaftliche 243, pofitifche
und moralifcye 243, Bedingungen: l. In:
tefligenz, naturtiffenfchaftliche 244, natio:
nalzöfonomishe 244. — 11. Bapital 245.
Keine active Mitwirkung der Natur (ältere
Lehre) 245. — Natural: und Gelvcapital
245. — Il. Arbeiterftand 216. — IV.
Staatshülfe 246.
Ackerbau (Landwirthſchaft) 216
Begriff und Aufgabe 247. — Veränderung
der Natur durch A. 247. — Neues Stadium
defjelben 248. — Wiſſenſchaft und Er:
fahrung 248, 219. — Throretifche rund:
fäge 250. — Die daraus folgenden Auf:
gaben des Landwirths 252: Rodung,
Tiefpflügung 252, Drainage 253, Düngung
253 (Wirkung des Düngers 254 -— 255;
der Streit zwifhen der Mineral: und
Stieftofftheorie 255), Brache 256, Frucht⸗
folge 256 (Wirthſchaftsſyſtem 258), Säen
und Afegen, 2 afege beim Wachſen
259, Ernte 2 derbau im weiteren
Sinne 359. — "* Tpiereulkur 259.
Aderbau-&hemie (AgricultursChemie) 260
Aderbaugefellfchaften . ..
Ackerbau⸗Inſtitute. . . ..
Akerbaumufterwiethfchaften . oo.
261
262
264
Regiſter zum erſten Bande.
Seite
Aderbaufchulen . 264
Ackerbau Spyftem . . 265
Meine Graswirthichait 208. — Wilde Feld⸗
Graswirthſchaft 205. — Körnerwirthſchaft
266. — Fruchtwechſelwirthſchaft 267. —
Koppelwirihſchaft 200. — Freie Wirth⸗
ſchaft 270.
Ackergeraͤthe. 270
Geräthe u. Maſchinen, welche direct zur
Bearbeitung des Ackers reſp. Wieſen ver⸗
wendet werden 271. — Gerathe u. Ma:
ſchinen, welche inbirect zur Bearbeitung
des Landes dienen 276.
Adergefeke . 277
Ackerkrume 278
Ackermann, Rud.. 278
A conlo 278
Acofta, Uriel 279
Acquit 281
Acre, St. Jean "p’Arre 281
Arre (Maß) een 284
Act . . ee. 285
Act (Bühnenwefen) en. 285
- Acta Erudilorum . 286
Acta Sanclorum . 286
Bollanviften 287.
Ale... nenn 288
Neten nn. 288
Actenmäßigfeit ... 288
Aetenvafendung - » = 0.» 289
Üctie . 290
Actien: -Befelliait 292. — Euvper⸗ Divi⸗
dende 293. — Verwaltungs⸗Rath 293. —
Zantieme 293. — Nepartition bes Ge:
winns 293. — Zins-Coupons, Dividen-
denfcheine, Talons 293. — Actionär 293.
— Stimmberehtigung ber Actionäre 294.
Prioritäte - Obligationen und Prioritäts:
Actien 294. — Commandite⸗-Geſellſchaf⸗
ten 295. — Berhältniß der Actien⸗Ge—
rellfchaften zum Staat 295. — Promef:
Ten 295. — Geſchichte des Actienwefens
296. — Actien-Handel 297. — Zahl der
Actien : Geſellſchaften 2988. — Preußiſche
Gefchgebung in Bezug auf factienweſens 302.
Activa und Paſſiva.. 303
Activhandel . 303.
Actuarius 304
Actum ut supra 305
Adalbert, Bilhof . . . . 305
Adalbert, Prinz von Preufen . 306
Adam . . . . 308 [
Apamello-Gruppe en 309
Adamiten 0 310
Adams, John . . 310
Adams, John, Praſident der dl
nigten Staaten . 313
Adams, Samuel . 313
Adams-Pit . .. 314
Adcitation.... 314
803
Seite
Ada. . 315
Europa 315. — ajrita 316.
Addiſon, Joſeph 316
Additional⸗Acte 319
A découvert 321
Adel . 321
Blan des Auffatzes 321. — Aritit der
Adelotheorieen 324. — Altdeutſcher 330.
— Sm Mittelalter 339. — Der Gegen:
wart und feine Zukunft 351. — Stalien
352. — Spanien und Portugal 353. —
Beankreich 354. — Gngland 355. — Eng:
and und Deutſchland 357. — Norwegen
359. — Deutfhland 359. — Ungarı 366.
Rußland u. Polen 368. — Weftjalen 373.
Adels Theorie und Adels-Reform 377
Reflectionen und Folgerungen der practi⸗
ſchen Adele: Theorie 378. — Emancipa⸗
tion der anderen Stände 383. — Grund:
, dei ig und hiftorifcye Eontinuität des Stan:
383. — Grundbefig die Unterlage aller
Vermögens: Erzeugung 384. — Romanti⸗
ſcher Adel 384. — Ritterlichkeit 384.
Adelaide .. 385
Grafſchaft 388. — "Stadt "388,
Adelbonde . 359
Adelepfen . .. 8389
Adelmann von Welmannöfelen 390
Adelöberg . .. 390
Adels⸗ und Ahnenprobe 390
Ahnentafel 391. — Filiation 301. —
Ritterbürtigkeit 391.
Adelsverbindungen . . 391
Adelung, Joh. Ehriftoph 393
Adelung, ßriedrich von 395
den. . 396
Adersbach 400
Adhäflon 401
Adiaphora . 401
Adiapboriftifche Steiigeite 401
Adjudication . 403
Ale . 404
Heerzeichen 4. — Geraldiſch 404. —
Als Orden 405.
Adlercreug 407
Adlerfparre . 408
Adminiftration . . 409
Staats: 409. — Wald: 409.
iniftratipfuftig 202000. 413
Admiral. . . en. 419
Admiraljchiff 420. j
Admiralichaft madyen 420.
Admiralitätd.Infeln . 420
Admittitur . 421
Admodiation . . 421
Adolf, Herz. v. Naffau . 421
Adonai . 421
Adoption (Areogation, 5 Annahme an
Kindes Statt, Wahllindſchaft). 422
Adoration.... 423
51
804
Seite
Adorf.. 423
Adour. .. . 423
Adrefle . 423
Aria . 421
Anrianopel . . 425
Adrianopel (Friebe von). 425
Adriatifches Meer . 430
Adfchmir . 433
Advent . 435
Advocat . 435
Advocati ecclesine 435
Advocatus dei et diaboli 436
Aẽerodynamik 437
Ytde . . 437
Aöroftaten für Rriegegnete 437
Aeroftatif 438
Aëroſtiers 438
Affiliirte. 439
Affinitaͤtt. 439
Affre. 4410
Affry. .... 441
— en... 433
Aftla . . » 449
Flaͤcheninhalt 450. - _ Ginwohnerzahf 431
Sclaverei in Afrika 451. — Boden und
Klima 452%. — Ylora und Fauna 456. —
Bewohner 457. — Inſeln und Archive:
lage 465. — Golonie der Freien 466.
Religion 466. — Geſellſchafts- u. Stade:
verfaffung. 467. — Golonieen 46.
Aegatifche Infeln . 469
Aegäifches Meer 469
Agapın . 471
Agar. . 473
Agafiz . 474
Agde. 474
Agenden . 474
Agent . . 476
Agentfchaft . 476
Agenturmefen 476
Aggregat . .- 478
Aggregirt 478
Agincourt, d’ 479
Agio, Agiotage 479
Agitator . 483
Agnatn. . . . 484
Agnes, Graͤfin v. Drlamünde . . 484
Agnus Dei . 486
Agonie . . 486
oouft, Grafen v 202.486
Agra. . 487
Bräfentfeaf 487. — - Provinz 487. —
aan 490
Sefpanfchaft. 490. — Stabi 491.
Agrargefeggebung, Agrarverfaffung 492
Ginleitung 492. — Grundſaͤße 495. —
Negiiter zum erften Bande.
Eeite
Begenwärtiger Zuftand 496. — Roms
Agrargefebgebung 501. — Deutſchlands
502. — Preußens 503. — Deſterreichs
504. — Baierns, Württembergs, Hanno:
vers u. f. w. 506. — Rußlands 507. —
Molens 508. — Türkiſche 510. — Eng⸗
liche 510. — Frankreichs Bid. — Ita:
liens 519.
Aguado . 519
Aegypten . 520
Phyſikaliſche Verhaitniſſe bes Bodens 5%0.
— Klima 525. — Kranfheiten 526. —
Naturprobucte 526. — Mineralien 529.
Bevölferung 529. — Verfaſſung 530. —
Handel, Induftrie u. Verkehrsmittel 532.
Litetatur 533. — Neuere Geſchichte 533.
— Neuefte Geſchichte 536. — Landenge
von Suez 537.
Aham 538
Ahaus . . re 539
Ahlden, Herzogin v. . 545
Ahlefeld .. rn 546
Ahlefeldt, Gräfin Elifa 547
Ahlimb, Grafen v. 550
Ahnen . 551
Ahr . 551
Ahrens, Heinr. Abel 552
—, genr. . 553
Ahriman 554
Aichelberg 556
Aichelburg 1: )y |
Aichen, Aichmaaß . . 020.597
Aide toi et le ciel Uaidera . «560
Aiguillon Den ee. 562
Yin . een. 563
Ainmüller 963
An . . 563
Aindworth, Bill, Sarrifon 565
Are...» . 565
Aisne . . . 565
Air (Eiland) .. 566
— (Stadt in Frankreich) 566
— (Stadt in Sagen) 567
Ajaccio . . . 567
Njan (in Sihiien) 567
— (See) . . 567
— (in Afrika) 568
Akademie 568
Italieniſche 508. _ “ Granzöffhe 670. —
Deutſche 578. — Berliner 579 u. 84.
— Wiener 583 u. 588. — Unfere Theo:
tie 586. — Petereburger 589.
Akademie (der Sqhauſpieltunſi) 593
Akadenifh . . 594
Akademiſche Region 594
Duellen für bie Geſchichte di der Diener
akademiſchen Legion 695.
595
Akatholiken o ® ‘ o U . ‘
Negiiter zum erften Vande. 805
Seite . Seite
Akjerman (Konvention von) . . 595 | Albuurque . . 2 2 645
ar bes Wortes 505. — Schlach— Ucda . 2 2 2 2 een. 646
ten | Alcalde. .646
Akoluthen. * Alcantara-Orden . 2. 2 220.646
ae — — Alchemie.... 647
eſchichte 598. — Geographie 599. — Afeubi 651
Erzeugnifle 600. — Handel u. Induſtrie ee 2
601. — Statiftif 601. — Eonttitution 602. Aldanifches Gebirge .... 6854
Alagoas . . : 603 | Mdenhovn . . 2 2 .655
Alais a 666 Aberman . 2 2 2 202000. 656
Alands⸗Inſeln . . 0.0. 604Aldinen.. 656
Bomarfund 604. — Handel und Ver⸗ Alvobrandini . . 20.658
kehr 804. — Geſchichte 605. — Der Alvobrandinifche Sodyelt 20.658
wohner 808. Aldringer | 658
Alarm oder Allan . . . : 605 a ns et}:
All le 606. — a rm: 2a, 68 u:
a En -Batterieen 606. _ Alembert, Jean Ie Rond v. . . 661
Alarm: Kanone 606. — Allarm: Pla 607. Alem:Tfo . . .. . 663
— Alarmiren 607. Alencon . en ie an . .667
Ua . 2 2 000 60T | ge
- PPO a 0 ee 008
Alba, Herz. u ee 0 Aleffandria . . 2 220202. 672
Albaner Gebirg -. » » . . . 612 Aleuten .. =. 673
Abani (Bürften) . . 0. . 618 | gyferander Ili, der Große . . . 677
Albanien ... 2 2000000. 614 Beihhichte 677. — Melthi —
Man. | ne elthiforifche Bebe
Albany, Gräfin v. 0. 00.616 | Merander Newsti....687
Albany (Afeila) -. - > 2. .- 616 | Alexander Nmsli-Orden. . . . 688
Albany (Amerila) . - » . 620 | Alerander I, Panlowitf . . . 689
Albany nn 0... 621 | Alexander I. : u ie ir 092
Albenyll. . > 2 20.0. 622°| Merander VI (Pabſt) ... 697
Albemarlle. 2.2... 622 | Alerander, Prinz v. Preußen . . 700
Alberoni, Julius . - 2... . 622 | Alexander Carl, Herz. v. Anh. Bernd. 700
Albers, Joh. Friedr.. . .» . . 623 | Alerander, Graf v. Württemberg . 701
Albert d. Gr... . 00.0. 624 | AUeranderfhladt . . 701
Albert, PrinzeGemahl 2.» 624 | Ulerandra, Gropfürftin Gonftantin
Albert, Arbeitet . 2 2 0 0 0.626 von Rußland . . 701
Alberti, Strafen . 2 2 2.0. 627 | Alerandra, nn Nicolaus von
Albertinifche ine . - 2... 628 Rußland . . : 702
Albi, aud Ally . » 2 2 0.629 | Merandeia . oo 2 20. . 702
Albin, Kanzler . . 0.0. 0.629 | Meise, Wilibad . . 2 2. . 707
Albrecht, Raifr . . 630 | Aferi . 2 2 2 m 22... 707
Albrecht V., Herzog von Deferei 632. | Alfred der Große. -. . 2». . 708
Albrecht Achilles Eh 634 | A Frese . . — 4113
Achillea 635. Algarbe oder Algaro u ar ar an 21
Albrecht, Na bes Beten Algaroti . . ee 22
Ordend. . 635 | Manu 2 nn. 793
Albrecht, rzbifchof oo. 686 | Algebra © 2 2 22 nn 74
Albrecht, Prinz von Preußen . . 6836 Algeſiras. . . ee er 128
Albrecht, Erzherzog . . - 637 | Algier (Colonie) . . 725
Albrecht, Wild. Eduard (Brof. 1 . 638 Gefhihte 725. — Ftanlreichs Verhalt⸗
Ueber „die Gewere als Grundlage des au‘ Algier 725. — Bodenbefchaffenheit
älteren deutfchen en 639. Bewohner 727. — ——
Albrecht der Bär. . . . 643 Beröferung 728. — Colonifationsmethode
Albrechts-Orden © 2 2 2 2. 643 729. — Staatsform und Berwaltung 730.
Albreda Bu, a DL
AI a een N -644 Algier (Stadt). . .- 731
ufera. . . u Er Topographie 731. — Handel 736. — In-
Albufera, Herzog von. .... 645 duſtrie 737.
Albufera od. Albufera . - » . 645 Algorithmus 39
808° Bestie sum erften Bande.
Alguacil .
Alhambra
Ali, Paſcha von Zanin
Alibi...
Aklicante.
Alienbill.
Alighieri.
Alignement .
Alimente.
Alifon
Alaska .
Alkalien .
Alkaloide
Alkali - Meter
Alkmaar
Geographie 746. — Geſchichte 17. j
Alkohol — Alkohol - Vergiftung
Alkoran und Allah . .
Allahabad
Seite
739
739
739
740
741
741
741
741
742
743
743
745
745
746
746
748
750
750
Stadt 751. — Brovinz 754, _ _ Züngfter
Aufftand 756.
Mad 2 ea
Alegbany . . 0.
Allegtance -(oath of).
Alegi - . 2 2 0 nn.
Aleinhandel . ..
Aueinfeligmachende Kirche
Allenburg (Statt) . .
Allenftein (Krei u. Sud .
Aller (uf) .. .
Allerchriftlichfter König
Allergetreufter König .
756
7157
757
757
.. 757
Allerbeiligenf fl 2 763
Allerbeiligftled .. © -» - 2 0. 763
Allerfeelentag . - . 763
Allgemeine deutjche Bibliothek . . 763
Alliance (Evangelical) . . 166
Oejchtäte 766. — Bereinigun dgrundlagen
767. — Berliner Berfammlung 768. —
Keitif des Bundes 770. — Bolit. Beben:
tung 771. — Verſammlung zu Liverpool
773. — Berhältniß yr England 774. —
Friedrich Wilhelm IV. und die Evangeli-
cal Alliance 775.
Allianz (Völkerret) . . . 779
Allianz (Triple u. Dundrupeh . 182
Allianz (heilige) . . 782
Allir (Klub) . - „0 00 0.7937
Allier (Departement) . 20.20.7883
Alligationdrehnung . - - » . 788
Allioli (Dr) .’. . . 788
Alliteration @ucfabeneim) . .. 789
Allix (General) . . . 790
Allocution ren... 79
Alod . ..791
Alluyion . 793
Begriff 793. — - Inhalt und Formen 794.
— Delta's 795. — Naturgefeß 796. —
Alluvionen der Meere 796.
Alluvion ht) ee. 0. 797
Um .. een. 7197
Al marco . 2 2 2 0 2000. 78
Almaͤhh.. 79
Almeida. 79
Almende. > 2 2 0 79
Almofenir . > 2 22 800
Y
—X